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Jahresfinanzbericht
2024/25
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Mit Energie fürs
Burgenland
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält
49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG.
Die restlichen 51 % der Anteile werden von der
Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das
Grundkapital der Burgenland Energie AG beträgt
34,9 Mio. Euro.
Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
(Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen
Handel der Wiener Börse unter der internationalen
Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt.
Mehrheitsaktionärin der Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von
73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile
werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und
10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die
Anteile der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter
der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
2024/25
2023/24
2022/23
Bilanzsumme
Mio. EUR
82,6
82,0
81,7
Eigenkapital
Mio. EUR
82,6
82,0
81,7
Beteiligungserträge
Mio. EUR
12,1
11,6
11,5
Jahresüberschuss
Mio. EUR
12,1
11,7
11,4
Burgenland Energie Gruppe
2024/25
Prognose
2023/24
Stromverkauf
GWh
957
947
Gasverkauf
GWh
751
676
Umsatzerlöse
Mio. EUR
704,7
921,3
Ergebnis vor Steuern
Mio. EUR
52,5
54,8¹
Bilanzsumme
Mio. EUR
1.740,3
1.578,8
Eigenkapital
Mio. EUR
433,5
416,9
1) Das Ergebnis vor Steuern des Geschäftsjahres 2023/24 wurde um einen Sondereffekt von 28,7 Mio. Euro bereinigt, der aus einem
außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland an der Konzerngesellschaft WindPV Holding GmbH stammt.
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Inhalt
Jahresabschluss 2024/25
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang
Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk
Aktien
Beteiligungen
Erklärung des Vorstands
zum Jahresfinanzbericht
Unternehmensprofil
Kennzahlen
Vorwort des Vorstands
Corporate Governance Bericht
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Organe der Gesellschaft
Burgenland Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2024/25 (Prognose)
Lagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Wirtschaftliches und
energiewirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliche Entwicklung
Risikobericht
Ausblick
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Vorwort des
Vorstands
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
auch das Geschäftsjahr 2024/25 war von Unsicherheiten wie
Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen geprägt.
Zusätzlich schränkt die hohe Staatsverschuldung vieler Länder
den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert so Investi-
tionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz oder Digitalisie-
rung. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, soll der im
Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte
EU Clean Industrial Deal die Dekarbonisierung der europäischen
Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wett-
bewerbsfähigkeit verbinden.
Die Witterung zeigte sich im Berichtszeitraum zwar kälter als
im vorausgegangenen Geschäftsjahr, die Bedingungen für die
Stromerzeugung aus Wind waren aber deutlich ungünstiger als
im Vergleichszeitraum. Zudem wird die Entwicklung des
Geschäftserfolgs der Burgenland Energie AG und damit auch
der Burgenland Holding Aktiengesellschaft in hohem Maße von
den aktuellen Tendenzen auf den Energiemärkten beeinflusst.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt trotz der
wirtschaftlich weiterhin schwierigen Phase wiederum auf ein
solides Geschäftsjahr zurück. Der Jahresüberschuss zum
30. September 2025 lag mit 12,1 Mio. Euro leicht über dem
Niveau des Vergleichszeitraums. Das Jahresergebnis der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen
durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen
geprägt. Hierbei ist insbesondere die Dividende der Burgenland
Energie AG von Bedeutung, die aus dem Ergebnis des
Geschäftsjahres 2023/24 bei 11,8 Mio. Euro lag.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte
der positiven Entwicklung der bedeutendsten internationalen
Aktienindizes trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen
und geopolitischen Lage. Sie erzielte bei einem Schlusskurs von
75,0 Euro einen Zuwachs von 4,9 %.
Die positive Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufe-
nen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem
Ergebnis des Geschäftsjahres 2024/25 eine Dividende in Höhe
von 4,05 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Da Dr. Alois Ecker mit November 2025 in den Ruhestand
getreten ist, danken wir ihm herzlich für sein Engagement
während der letzten fünf Jahre als Vorstandsmitglied der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft, verbunden mit den
besten Wünschen für seinen weiteren Lebensweg.
Das Vorstandsteam setzt sich seit 14. November 2025 aus
Dr. Klaus Kohlhuber und Mag. Sonja Kunert zusammen, die
umfangreiche Expertise aus der Energiewirtschaft mitbringt.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäfts-
jahr 2024/25 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem
Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft
geht daher im Geschäftsjahr 2025/26 von nahezu stabilen
Beteiligungserträgen aus.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert
Mitglied des Vorstands
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M., Mag. Sonja Kunert
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Corporate
Governance Bericht1)
1) gem. § 243c UGB
Bekenntnis zum Österreichischen
Corporate Governance Kodex
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft)
ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der
Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben
den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und
Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Gover-
nance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at –
sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen
Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils
jährlich zum 30. September einen Corporate Governance
Bericht, der unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht
abrufbar ist.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktienge-
sellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance
verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler
und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer ver-
antwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten
Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum
14. März 2025 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesell-
schaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2025
vollinhaltlich unterworfen.
Die Regeln des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die
erste Kategorie von Regeln (Legal Requirements) beruht auf
zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen
börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln
(Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige
Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer
Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich
reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen
hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses
besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards
nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti-
gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln
65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend
angeführten Abweichungen samt Begründungen, die voll-
ständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK;
auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen.
Abweichungen von C-Regeln
Aufgrund der besonderen Ausprägung der Gesellschaft als
Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäfts-
tätigkeit weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft
von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand eine*n
Vorsitzende*n hat, wird nicht eingehalten. Kein Mitglied
des Vorstands wurde zum*r Vorsitzenden gewählt. Die Be-
stellung einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem
zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der
Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung
keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt
es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand
agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets ein-
vernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält
auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die die Zusammen-
arbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 17a: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist
vertraglich in das Risikomanagementsystem der EVN AG
eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann.
Ein eigenes Risikomanagementsystem wird in Hinblick auf die
geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem
Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als
nicht notwendig angesehen. Das Risikomanagementsystem
der EVN AG wird vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei
der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Risiko-
managementsystem eingerichtet.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertrag-
lich weiters in das Revisions- und das interne Kontrollsystem
der EVN AG eingebunden, auf die jederzeit zugegriffen werden
kann. Die Einrichtung einer eigenen internen Revision sowie ein
eigener Revisionsplan werden in Hinblick auf die geringe Kom-
plexität und Größe der Gesellschaft und den Anspruch größt-
möglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig
angesehen. Die bestehenden Kontrollen werden vom Vor-
stand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG
ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen
Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte
Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die
Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfach-
tes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer
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entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine
zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit
einvernehmlich möglich.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem
Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem
Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat
daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden der-
zeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16).
Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit
möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwick-
lung, der Risikolage sowie des Risikomanagements mit dem
Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren
Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte
und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht
diese auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Ver-
öffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die
geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der
Aktionär*innenstruktur sowie den Anspruch größtmöglicher
Effizienz bei der Administration als nicht notwendig ange-
sehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat
der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahres-
und Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche
Befristung gibt es nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich.
Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der
vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten
Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu
beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert
ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in
das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne
Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der
Abschlussprüfenden haben sich daher auch auf die Funktions-
fähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG
erstreckt.
Organe der Gesellschaft
Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet die Konzernfunktion Generalsekre-
tariat und Compliance der EVN AG, Mandate im Management
in- und ausländischer Konzerngesellschaften im EVN Konzern.
Erstbestellung: 5. September 2011
Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.1) 
Dr. Alois Ecker (bis 31. Oktober 2025)
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse
weitere Managementfunktionen und Projektverantwortungen
im EVN Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021
Ende laufende Funktionsperiode: 31. Jänner 20262)
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß
Regel 16 ÖCGK.3)
Mag. Sonja Kunert (ab 14. November 2025)
Geboren 1976, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin, leitet
das Team Beteiligungscontrolling und Konsolidierung der
EVN AG, ein Geschäftsführungsmandat im Management von
Beteiligungen im EVN Konzern.
Erstbestellung: 14. November 2025
Ende laufende Funktionsperiode: 13. November 2030
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
2) Dr. Alois Ecker hat sein Vorstandsmandat mit Wirkung vom 31. Oktober 2025 zurückgelegt.
3) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaftm.b.H., EWU Wohnbau
Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H.,
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft
Mitglieder des Aufsichtsrats
Name (Geburtsjahr)
Bestellung
Andere Funktionen
Unabhängige Regel
531)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011
Sprecher des Vorstands der EVN AG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG
ja
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (1975)
Stellvertretender Vorsitzender
seit 01.04.2024
Mitglied des Vorstands der EVN AG
ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963)
seit 31.03.2005
Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH
ja
Mag. Rita Heiss (1969)
seit 16.03.2018
Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der
Flughafen Wien AG
ja
Mag. Johannes Lang (1973)
seit 20.03.2015
Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG
ja
Mag. Nikolaus Sauer (1969)
seit 12.03.2021
Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband
Nördliches Burgenland
nein
Mag. Jörg Sollfelner (1974)
seit 18.03.2016
Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH
ja
Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966)
seit 16.03.2018
Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG
ja
Mag. Sonja Kunert (1976)
bis 13.11.2025
Teamleiterin Beteiligungscontrolling und
Konsolidierung der EVN AG
ja
Dr. Norbert Wechtl (1972)
bis 14.03.2025
Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG
ja
Mag. (FH) Alexandra Wittmann (1970)
seit 14.03.2025
Mitglied des Vorstands der EVN AG
ja
1) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027/28 beschließt.
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Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
nach dem Abschlussstichtag
Mit Wirkung zum 14. November 2025 hat der Aufsichtsrat
Mag. Sonja Kunert als Vorstandsmitglied bestellt. Sie
folgt damit Dr. Alois Ecker nach, der sein Vorstandsmandat
mit Wirkung zum 31. Oktober 2025 zurückgelegt hat.
Mag. Sonja Kunert hat zuvor ihr Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum 13. November 2025 zurückgelegt.
Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener
Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegen-
stand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung
der Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche
Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse-
und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung
und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung
für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch
im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz
oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind,
hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen.
Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen
Katalog derartiger Angelegenheiten.
Berichtspflichten des Vorstands
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations-
rechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch
gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichts-
pflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte
über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen
zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt
im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse
sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet
eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem
Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenhei-
ten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen.
Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Klare Trennung von Unternehmensführung
und -kontrolle
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs-
system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle
Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontroll-
organ (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in
beiden Organen ist nicht zulässig.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
gehörten per 30. September 2025 insgesamt zehn von der
Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat
wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet,
die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach
Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich.
Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestim-
mungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere
Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für
den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung
der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen
Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen
kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten
zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat
über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich
in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand
und den Aufsichtsrat.
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn
es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der
Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen
materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist,
das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher
Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehr-
jährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung
zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren
Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt
begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des
Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des
Vorstands oder leitende*r Angestellte*r der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft gewesen ist;
3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts-
verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält
oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für
Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein er-
hebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für
die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die
Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat
gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur
Qualifikation als nicht unabhängig.
4. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligte*r
oder Angestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft
gewesen ist;
5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist,
in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies
gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in
mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder
die Interessen einer*s solchen Anteilseigner*in vertreten.
7. kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkomm*in,
Ehegatt*in, Lebensgefährt*in, Elternteil, Onkel, Tante,
Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds
oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden
Punkten beschriebenen Position befinden.
Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsit-
zungen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm
nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befug-
nisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen
des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlus-
ses 2023/24 und der Genehmigung des Budgets 2025/26 –
die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung
des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in der
Hauptversammlung der Burgenland Energie AG hervorzuheben.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2025 wurde für
die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum
14. März 2025 in Kraft gesetzt.
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Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätig-
keit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise.
Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebo-
gens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der
Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vor-
kehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen
gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber
hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Inter-
essenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte
festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die
Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt
85,0 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäfts-
jahr 2024/25 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Auf-
sichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich
der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss.
Der Prüfungsausschuss besteht aus den folgenden
Aufsichtsratsmitgliedern:
Mag. (FH) Alexandra Wittmann (Vorsitzende)
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter der Vorsitzenden)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA und
Mag. Johannes Lang (Finanzexperte).
Der Personalausschuss besteht aus den folgenden
Aufsichtsratsmitgliedern:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und
Vergütungsexperte),
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Mag. Johannes Lang.
Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach,
soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf-
sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und
Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse über-
wachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene
Angelegenheiten entscheiden.
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie
die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur
Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll-
systems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und
des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbeziehung
von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der
Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der
Abschlussprüfenden, insbesondere in Hinblick auf die für die
geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen;
zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverord-
nung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss-
prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die
Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichter-
stattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungs-
ausschusses dabei;
die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung
seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die
Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des
Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des
Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Abschluss-
prüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit
des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung
an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschluss-
prüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).
Der Prüfungsausschuss verfügt über das von Gesetz und
Regel 40 ÖCGK geforderte Mitglied mit Finanzexpertise.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamt-
heit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist,
vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist im
Geschäftsjahr 2024/25 viermal zu Sitzungen zusammenge-
treten und hat darüber hinaus einen Umlaufbeschluss durch
schriftliche Stimmabgabe gefasst. Behandelt wurden dabei
der Jahresabschluss zum 30. September 2024 samt Anhang
und Lagebericht und der Corporate Governance Bericht,
der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschluss-
prüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung samt Aus-
schreibung des Abschlussprüfenden für den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2025/26 bis einschließlich dem Ge-
schäftsjahr 2029/30.
Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von
im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen
Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG)
zur Kenntnis.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines
Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und
befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstands-
mitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personal-
ausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehun-
gen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern
betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Ge-
samtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als
Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied
an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Ver-
gütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). Der Personal-
ausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2024/25
eine Sitzung abgehalten.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsrats-
mitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde
mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein
erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, ein Vertrag mit
einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des
Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungs-
vertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG
angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2024/25 betrug
141.897,16 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen bzw. bestanden mit der EVN AG,
an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches
wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem
nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des
Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungs-
vertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG
angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2024/25 betrug
177.695,83 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt,
wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienst-
leistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche
Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling,
Cash Management sowie Beteiligungsmanagement um-
fasst. Das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2024/25 betrug
netto 125.576,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich
die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe
mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteili-
gungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft
und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbe-
teiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unter-
nehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding
als Gruppenträger). Für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde
keine Steuerumlage verbucht, da das positive steuerliche
Ergebnis der Gesellschaft zur Gänze mit Vorgruppen-
verlustvorträgen verrechnet werden konnte. Der geringe
Steuerertrag ergibt sich aus der Aufrollung der Steuer-
umlage vergangener Jahre.
9
Maßnahmen zur Förderung von Frauen,
Diversitätskonzept
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende
Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi-
schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der
Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts-
organe des Unternehmens. Entsprechende
Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen
stattfinden. Im Berichtsjahr wurde ein Aufsichtsratsmandat neu
besetzt, wobei das Gleichstellungsgebot nach § 86 Abs 7 AktG
nicht anzuwenden ist. Im Berichtsjahr wurden keine Vorstands-
mandate neu besetzt. Im Berichtsjahr waren drei Mitglieder
des Aufsichtsrats weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Auf-
sichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der
persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und
persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums
Bedacht genommen. Im Vorstand waren im Berichtsjahr keine
Frauen vertreten. Nach dem Abschlussstichtag wurden Ände-
rungen in Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen (siehe oben).
Seit 14. November 2025 hat der Vorstand ein weibliches
Mitglied und der Aufsichtsrat zwei weibliche Mitglieder.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch
in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen
Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen
und energiewirtschaftlichen Bereich.
Externe Evaluierung
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK
mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren
zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance
Bericht zu berichten.
Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Haupt-
versammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche
Stelle – eine Prüfung des Corporate Governance-Berichts
erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließ-
enden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass
gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß
§ 92 Abs. 4a Z 4 lit. g AktG den Corporate Governance
Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnis-
se an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen
bestmöglich zu entsprechen, hat die Burgenland Holding
Aktiengesellschaft die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH mit
der Evaluierung des Corporate Governance Berichts 2024/25
einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt.
Die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH hat diesen Corporate
Governance Bericht 2024/25 der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert
und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem
Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Diesen
Bericht über die Beachtung des ÖCGK findet sich auf der Web-
seite der Gesellschaft unter www.buho.at. Die Evaluierung
hat ergeben, dass die Burgenland Holding Aktiengesellschaft
die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2024/25 mit in diesem
Bericht dargestellten, begründeten Ausnahmen eingehalten hat.
Veränderungen nach dem Abschlussstichtag
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Corporate Governance Berichts haben sich mit Ausnahme
der weiter oben ausgeführten Änderungen im Vorstand und
Aufsichtsrat keine Veränderungen von berichtspflichtigen
Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert
Mitglied des Vorstands
10
Burgenland
Energie Gruppe
Geschäftsentwicklung 2024/25 (Prognose)1)
1. Oktober 2024 – 30. September 2025
Highlights
Vollbetrieb der in Österreich ersten 100-MW-Photovoltaik-
Großanlage in Nickelsdorf seit Oktober 2024 im Rahmen
des „Project Tomorrow”
19 aktive regionale Energiegemeinschaften (jeder achte
Haushalt im Burgenland ist Mitglied) mit einem
Deckungsgrad im Sommer bis zu 79 %
Speicherstrategien und alternative Importe gewährleisten
die Versorgungssicherheit mit Erdgas trotz geopolitischer
Unsicherheiten
„Gemeindepaket Energiesicherheit” bietet Gemeinden seit
April 2025 fixe Energiepreise und Unterstützung auf dem
Weg in ihre Energieunabhängigkeit
Inbetriebnahme des modernisierten bzw. neuen Heizwerks
in Bad Tatzmannsdorf (10 MW, Hackschnitzel) und
Eisenstadt (14 MW, Biomasse) für eine klimafreundliche
Wärmeversorgung
Inbetriebnahme der europaweit zweitgrößten Photovoltaik-
Dachanlage mit 20 MWp bei XXXLutz in Zurndorf
Start der Speicheroffensive im Juli 2025: geplante
Errichtung von acht Großspeichern mit insgesamt
500 MWh Speichervolumen
Inbetriebnahme des ersten Salzspeichers in Apetlon im
September 2025 ermöglicht Energieunabhängigkeit von
über 70 %
Inbetriebnahme des Hybridparks Deutschkreutz
Auszeichnung des Projekts „Fanclub Burgenland
Energieunabhängig” beim Innovationspreis Burgenland
Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiterhin
in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im
Geschäftsjahr 2024/25 mit 197 Windenergieanlagen2) und
einer Leistung von 564 MW3) rund 1.088 GWh Ökostrom
produziert.
Energieabsatz und -aufbringung
Im Geschäftsjahr 2024/25 stieg der Stromverkauf durch die
BE Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vor-
jahres um 1,1 % auf 957 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit
1.651 GWh um 3,3 % über jener des Geschäftsjahres 2023/24.
Der Gasverkauf an Endkund*innen wird mit 751 GWh rund
11,1 % über dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum
Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 7,8 % auf 1.851 GWh.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit
704,7 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Rückgang zur
Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich
52,2 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 4,1 % unter
dem Vorjahresniveau.
Das Ergebnis vor Steuern des Vorjahres wurde hierbei um einen
Sondereffekt von 28,7 Mio. Euro bereinigt, der aus einem
außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes
Burgenland an der WindPV Holding GmbH stammt.
Finanzlage
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird
341,8 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow
voraussichtlich auf 153,2 Mio. Euro belaufen wird.
Vermögens- und Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme zum 30. September 2025 steht voraussichtlich
bei 1.740,3 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens
(1.194,4 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 68,6 % betragen
wird. Das Eigenkapital beträgt 433,5 Mio. Euro und die sich
daraus ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 24,9 %. Unter
Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse
ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 33,3 %.
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Burgenland Energie
AG per 30. September 2025 noch nicht vor. Sofern daher noch keine IST-Daten
vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der
Burgenland Energie AG.
2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile
(Stand: 30. September 2025)
3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30.
September 2025)
11
Ausblick
Vor dem Hintergrund voraussichtlich weiterhin angespannter
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – geprägt von steigenden
Energiepreisen, erhöhten Netzentgelten und globalen Unsicher-
heiten – gewinnt die strategische Ausrichtung der Burgenland
Energie Gruppe weiter an Bedeutung. Die österreichische
Energiewirtschaft steht im Zeichen des Auslaufens staatlicher
Preisbremsen, der Rücknahme von Fördermaßnahmen und
einer verstärkten Belastung durch Netzentgelte. International
wirken geopolitische Spannungen, volatile LNG-Routen und die
fortschreitende Dekarbonisierung auf die Energiemärkte ein.
Vor dem Ziel eines energieunabhängigen Burgenlands bis 2030
liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau der erneuerbaren
Energieerzeugung, insbesondere durch Windkraft- und Photo-
voltaikanlagen. Mittelfristig wird die Gesamtleistung und
-erzeugung stark steigen. Der PV-Ausbau wird dabei der
größte Treiber für die Leistungs- und Erzeugungssteigerung
bis 2027/28 sein. Die Stromproduktion soll von derzeit rund
900 GWh auf über 3.000 GWh jährlich gesteigert werden.
Parallel dazu beginnt die Umsetzung des umfassenden Speicher-
programms: Acht organische Großspeicher mit einer Gesamt-
kapazität von 500 MWh sollen errichtet werden, um Ver-
sorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Batterie-
großspeicher gelten als Schlüsseltechnologie zur Glättung
von Strompreisen und zur Reduktion des Netzausbaubedarfs.
Die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und
Sonne macht einen kontinuierlichen Ausbau der Stromnetze
sowie erhebliche Investitionen in das Verteilnetz bis 2040 erfor-
derlich. Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgenlandleitung
vom Umspannwerk Oberpullendorf nach Rotenturm sind die
Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Umspann-
werke zentrale Vorhaben. Mit dem Neubau des Umspannwerkes
an der Güssinger Nordeinfahrt soll die Anschlussleistung ver-
doppelt werden, um die Einspeisung von zusätzlichem Strom
aus geplanten Photovoltaikanlagen zu ermöglichen und
gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit beizubehalten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und der
Förderung von Energiegemeinschaften. Die Burgenland Energie
Gruppe unterstützt Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger
aktiv bei der Gründung und dem Betrieb gemeinschaftlicher
Stromerzeugungsmodelle. Auch österreichweite Modelle werden
konzipiert. Digitale Lösungen zur Steuerung und Optimierung
dieser Gemeinschaften werden künftig ausgebaut, um die
dezentrale Energiezukunft effizient und bürgernah zu gestalten.
Global betrachtet setzt sich der Trend zur Dekarbonisierung fort.
Erstmals wurde 2025 weltweit mehr Strom aus Sonne und
Wind als aus Kohle erzeugt. Parallel steigt die Stromnachfrage
weiter – getrieben durch Elektrifizierung, Digitalisierung sowie
Künstlicher Intelligenz und E-Mobilität. Diese Entwicklungen
bestätigen den Kurs der Burgenland Energie Gruppe.
Die Prognosegenauigkeit bleibt aufgrund regulatorischer
Unsicherheiten und volatiler Märkte eingeschränkt. Dennoch
wird die Burgenland Energie Gruppe weiterhin alles daran-
setzen, Stabilität, Sicherheit und Nachhaltigkeit für ihre
Kundinnen, Kunden und Partner*innen zu gewährleisten.
Burgenland Energie Gruppe
2024/25
Vorschau
Stromverkauf
GWh
957
Netzabgabemenge (Strom)
GWh
1.651
Erdgasverkauf
GWh
751
Netzabgabemenge (Erdgas)
GWh
1.851
Umsatzerlöse
Mio. EUR
704,7
Ergebnis vor Steuern
Mio. EUR
52,5
Bilanzsumme
Mio. EUR
1.740,3
Eigenkapital
Mio. EUR
433,5
Operativer Cashflow
Mio. EUR
153,2
12
Lagebericht
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am
Grundkapital der Burgenland Energie AG. Aus diesem Grund
wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und
-politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie
Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.
Energiepolitisches Umfeld
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den
EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maß-
nahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung
der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur
Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Die
Förderung Europas als attraktiven Standort für industrielle
Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv auf
Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.
Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission
einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Förder-
maßnahmen fest, mit denen Investitionen in klimafreundliche,
erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien erleichtert
und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Industrie gestärkt werden sollen.
Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische
Parlament den Initiativbericht „Stromnetze als Rückgrat des
Energiesystems der EU“. Der Bericht unterstreicht die zentrale
Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der Klima-,
Energie- und Wettbewerbsziele der EU. Er richtet klare Forde-
rungen an die Europäische Kommission, darunter die Förderung
innovativer Technologien und Flexibilitätslösungen zur besseren
Nutzung bestehender Kapazitäten und zum kosteneffizienten
Netzausbau. Investitionsanreize sollen die grenzüberschreitende
Integration der Energienetze stärken und Engpässe reduzieren.
Weitere Forderungen betreffen die Beschleunigung von Geneh-
migungsverfahren sowie eine strategisch koordinierte Netz-
planung über Ländergrenzen hinweg.
Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission
Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung
des Clean Industrial Deal beitragen sollen:
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für
innovative Technologien und neue Anwendungen im
Bereich erneuerbarer Energien
Netzentgeltschemata, die Systemkosten z. B. durch
Flexibilität im Verbrauch, effizientere Nutzung der
Netzinfrastruktur und kosteneffizienteren Netzausbau
senken
Definition spezieller Zielgebiete zur Beschleunigung
der Genehmigungsverfahren für Netze und Speicher-
infrastruktur
Steuerliche Anreize zur Unterstützung sauberer
Investitionen
Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen
Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele.
Dessen Kernstück ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040:
Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem
Basisjahr 1990 um 90 % reduziert werden. Dieses Ziel ergänzt
die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen
Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten schlägt die Kommission
drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen Rahmen
ergänzen:
Sektorübergreifende Ausgleichsmöglichkeiten: Diese
sollen nationale Unterschiede berücksichtigen und den
Mitgliedstaaten ermöglichen, Emissionsminderungen
zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren auszugleichen.
Kompensation von Restemissionen: Nicht vermeidbare
Emissionen sollen durch Technologien wie CO₂-Abscheidung
und -Speicherung (CCS) ausgeglichen werden können.
Begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften
ab 2036: Mitgliedstaaten dürfen ab diesem Zeitpunkt
in definiertem Umfang internationale Gutschriften zur
Kompensation von Emissionen einsetzen.
Österreich
In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen für
den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden, die
schon zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene beschlossen
wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf für ein neues
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das bestehende
Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG)
abgelöst werden soll. Der Entwurf für dieses neue Elektrizitäts-
wirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das parlamentarische
Begutachtungsverfahren durchlaufen und ist seither Gegen-
stand politischer Verhandlungen. Für das ElWG besteht
aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das Erfordernis
einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat.
Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten eben-
falls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt, ist
derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen, und auch der
Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes
ist noch nicht erfolgt.
13
Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld
Wirtschaftliches Umfeld1)
1) Quellen: „European Economic Forecast, Spring 2024“, EU-Kommission, Mai 2024;
„Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024–2025“, IHS, Oktober 2024;
2) „Prognose für 2024 und 2025: Rezession in Österreich hält sich hartnäckig“,
WIFO, Oktober 2024;
„Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2024;
„World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2024
Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht
jedoch unter erheblichem Druck. Das globale Wachstum soll
laut IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten
und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die
Inflation in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über
dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin.
Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den
internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale
Interessen und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöp-
fungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung
vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und
erschwert Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz
und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innova-
tionen und neue Handelsabkommen den internationalen Aus-
tausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien –
profitieren von demografischem Wachstum, während China
mit strukturellen Herausforderungen kämpft.
In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik
seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu
stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem
fragilen Erholungspfad, dessen Verlauf stark von politischen
Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem
Umfeld nach einem Plus von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit
moderaten Wachstumsraten zwischen 0,9 % und 1,3 % und
für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 % und 1,4 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin
in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession
ist eine Stabilisierung wahrnehmbar, ein echter Aufschwung
zeichnet sich jedoch vorerst nicht ab. Das Bruttoinlandsprodukt
stagniert und dürfte 2025 lediglich um 0,3 % wachsen. Gleich-
zeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit
weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt
zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter
an und liegt derzeit über 7 %. Für 2026 wird eine moderate
Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet;
Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der Burgenland Energie ist wesentlich
durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an
Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom
aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen
und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die
Nachfrage nach Strom und Gas dämpfen. Dabei hängen die
Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland
Energie wesentlich vom energie- und geopolitischen Umfeld
ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär
durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten
Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*in-
nen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers ent-
wickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung
sind schließlich das Winddargebot sowie die Sonneneinstrah-
lung relevant.
Das Berichtsjahr war von deutlich kälterer Witterung geprägt
als das vorangegangene Geschäftsjahr. Die Heizgradsumme –
sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in
Österreich deutlich über dem Vorjahreswert und auch knapp
über dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme,
die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, lag im Geschäfts-
jahr 2024/25 unter dem außerordentlich hohen Vorjahreswert
und  kam deutlich unter dem langjährigen Mittelwert zu liegen.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wind zeigten
sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Ver-
gleichszeitraum. So blieb das Windaufkommen in Österreich
nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern
auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück.
Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode die
Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-
Börsepreis für Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag mit 40,5 MWh
deutlich über dem Vorjahreswert von 33,9 Euro pro MWh, ge-
trieben von den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gasspeicher-
ständen in Verbindung mit der kühleren Witterung. Die Preise
für CO2-Emissionszertifikate hingegen blieben nach unterjährigen
Schwankungen mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vor-
jahreswert von 69,1 Euro pro Tonne nahezu unverändert.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten
im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strom-
preise mittlerweile stark von saisonalen Effekten und den Erzeu-
gungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im
Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus
Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Markt-
preise für Strom: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzen-
laststrom lagen bei durchschnittlich 99,8 Euro pro MWh bzw.
106,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 75,2 Euro pro MWh bzw.
85,5 Euro pro MWh).
Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
2024/25
2023/24
Heizungsbedingter Energiebedarf1)
%
99,8
87,6
Kühlungsbedingter Energiebedarf1)
%
79,6
143,4
Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent
EUR/Barrel
64,7
77,9
Erdgas – THE2)
EUR/MWh
40,5
33,9
CO2-Emissionszertifikate
EUR/t
69,6
69,1
Strom – EPEX Spotmarkt3)
Grundlaststrom
EUR/MWh
99,8
75,2
Spitzenlaststrom
EUR/MWh
106,3
85,5
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
2) Trading Hub Europe (THE) – European Energy Exchange (Börsepreis für Erdgas)
3) EPEX Spot – European Power Exchange
14
Burgenland Holding
Aktiengesellschaft
Wirtschaftliche Entwicklung
Analyse des Geschäftsjahres 2024/25
Beteiligungserträge mit 12,1 Mio. Euro leicht über dem
Niveau des Vorjahres
Anstieg des Jahresüberschusses analog zur Entwicklung
der Beteiligungserträge
Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe
von 4,05 Euro je Aktie
Ertragslage
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im
Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunternehmens
Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgen-
land Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024/25
Beteiligungserträge in Höhe von 12,1 Mio. Euro (2023/24:
11,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgen-
land Energie AG für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von
11,8 Mio. Euro (Vorjahr: 11,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende
der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von
0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein
Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz-
gewinn des Geschäftsjahres 2024/25 eine Dividende in Höhe
von 4,05 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,85 Euro je Aktie) an
die Aktionär*innen auszuschütten. Das entspricht einer
Dividendenzahlung in Höhe von 12,15 Mio. Euro.
Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2024/25 gegenüber dem
Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag
mit rund 82,6 Mio. Euro um 0,7 % leicht über dem Niveau
des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. Septem-
ber 2025 betrug 99,99 %.
Burgenland Holding Aktie
(Angaben nach § 243 Abs. 1 UGB)
1. Per 30. September 2025 betrug das Grundkapital der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro
und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen
lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland
Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment „Standard
Market Auction“ der Wiener Börse. Form und Inhalt der
Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf
Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert
nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen
Rechte und Pflichten.
2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes
hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw.
Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit
von Aktien.
3. Mehrheitseigentümerin der Burgenland Holding Aktien-
gesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil
von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 %
und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt.
Die Anteile der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter
der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw.
befinden sich im Streubesitz.
4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten
ausgegeben.
5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert nicht,
da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt.
Burgenland Holding Aktiengesellschaft –
Kennzahlen
Mio. EUR
2024/25
2023/24
Veränderung
in %
Ergebnis vor Steuern
12,2
11,7
4,2
Beteiligungserträge
12,1
11,6
4,7
Jahresüberschuss
12,1
11,7
3,9
Bilanzsumme
82,6
82,0
0,7
Anlagevermögen
71,3
71,3
Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
11,2
10,6
5,7
Eigenkapital
82,6
82,0
0,7
Fremdkapital
0,0
0,0
6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf-
sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben
den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentums-
verhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz
einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß
§ 243a Abs. 1 Z 7 UGB.
8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
und der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein
Syndikatsvertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG.
Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteils-
inhaber*innen der Burgenland Energie AG hätte ein
Aufgriffsrecht der Anteile an der Burgenland Energie AG
durch die andere Vertragspartnerin zur Folge.
9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen
oder Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB
bestehen nicht.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der
Gesellschaft unter www.buho.at.
15
Kennzahlen Geschäftsjahr 2024/25
Kennzahlen zur Ertragslage
TEUR
2024/25
2023/24
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche
Aufwendungen gemäß § 231 (2)
Z 15 UGB
12.154
11.668
486
4,2
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2024/25 keine Umsatzerlöse.
Kapitalrentabilität
2024/25
2023/24
Veränderung
in %-Punkten
Eigenkapitalrentabilität
Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
14,8 %
14,3 %
0,5
Gesamtkapitalrentabilität
Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
14,8 %
14,3 %
0,5
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
TEUR
2024/25
2023/24
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen
Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
= Nettoumlaufvermögen
11.220
10.615
605
5,7
Eigenkapitalquote
Eigenkapital/Gesamtkapital
99,99 %
99,98 %
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2025 als auch zum Vergleichsstichtag
keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr
leicht gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital)
beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.
Geldflussrechnung
TEUR
2024/25
2023/24
Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit
11.522
11.420
102
0,9
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit
0,00
0,00
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit
-11.550
-11.400
-150
1,3
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
-28
20
-48
            Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von
11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den höheren Jahresüberschuss waren vor allem die
gestiegenen Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Umweltschutz
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der
Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter
Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Zweigniederlassungen
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
16
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend
qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP,
Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle
Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und
die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem
sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern
wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wert-
vorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System
wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft,
der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden
auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko
wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der
Veranlagung im EVN Konzern ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschung und Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland
Energie AG statt.
Ausblick
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2025/26 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert
Mitglied des Vorstands
17
Jahresabschluss 2024/25
Bilanz zum 30. September 2025
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2024)
Aktiva
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
71.325.280,80
71.325
71.325.280,80
71.325
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
11.228.101,13
10.627
2. Sonstige Forderungen
0,73
11.228.101,86
10.627
II. Guthaben bei Kreditinstituten
1.398,26
1
11.229.500,12
10.628
C. Rechnungsabgrenzungsposten
7.061,49
7
D. Aktive latente Steuern
0,00
16
Summe Aktiva
82.561.842,41
81.976
Passiva
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital
21.810.000,00
21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene
43.676.373,33
43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen)
4.912.000,00
4.922
IV. Bilanzgewinn
12.153.842,68
11.554
davon Gewinnvortrag
3.815,95
82.552.216,01
81.962
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
9.587,84
12
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
0,00
1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0,00
1
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
38,56
0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
16,56
0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
38,56
0
38,56
1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
38,56
1
Summe Passiva
82.561.842,41
81.976
18
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Oktober 2024–30. September 2025
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 202 3–30. September 2024)
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge
a) Übrige
220,12
0
220,12
0
2. Personalaufwand
a) Gehälter
-11.010,40
-10
b) Soziale Aufwendungen
-229,12
0
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitendenvorsorgekassen
-168,50
0
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-60,62
0
-11.239,52
-11
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen
-162,00
0
b) Übrige
-271.591,78
-277
-271.753,78
-277
4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis)
-282.773,18
-288
5. Erträge aus Beteiligungen
12.103.709,10
11.563
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
333.721,75
393
davon aus verbundenen Unternehmen
333.221,40
392
2024/25
2023/24
EUR
TEUR
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-126,07
0
davon aus verbundenen Unternehmen
-126,07
0
8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis)
12.437.304,78
11.956
9. Ergebnis vor Steuern
12.154.531,60
11.668
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-14.504,87
16
davon Erträge aus Steuerumlage
1.042,04
24
davon latente Steuern vom Einkommen
-15.546,91
-8
11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss
12.140.026,73
11.683
12. Auflösung von Gewinnrücklagen
10.000,00
0
13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen
0,00
-130
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
3.815,95
0
15. Bilanzgewinn
12.153.842,68
11.554
19
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2025 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der
Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss
für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss
ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungs-
gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH
als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding
als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb
bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des
jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 23 %) nach der Belastungsmethode („Stand-alone“-Methode) von der
EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine
Steuerumlage gutgeschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamt-
gruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG ist der Verlust von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gruppenintern vor-
zutragen.
Das Mindestbesteuerungsgesetz ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, für die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft daher erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25. Die Ausnahme der Bilanzierung von
latenten Steuern gemäß § 198 Abs. 10 Z 4 UGB wurde entsprechend angewandt. Laufende Steuern waren mangels An-
wendbarkeit zum 30. September 2025 aufgrund der Erfüllung bzw. der Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen gemäß
§ 52 MinBestG nicht zu erfassen. Für künftige Jahre ist aus derzeitiger Sicht für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft
mit keiner zusätzlichen Steuerbelastung aus dem Mindestbesteuerungsgesetz zu rechnen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und
entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis
gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt,
wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Umlaufvermögen
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
20
Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des
Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet.
Rückstellungen
In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken
und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
21
Entwicklung des Anlagevermögens
Anlagenspiegel
Kumulierte Abschreibungen
Buchwert
Stand
01.10.2024
Zugänge
davon
außerplan-
mäßig
Abgänge
Zuschrei-
bungen
Umbuchungen
Stand
30.09.2025
30.09.2025
01.10.2024
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
70.217.803,48
70.217.803,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.107.477,32
1.107.477,32
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
71.325.280,80
71.325.280,80
Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR
Stand
01.10.2024
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand 30.09.2025
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
Burgenland Energie AG
70.217.803,48
0,00
0,00
0,00
70.217.803,48
Wiener Börse AG
1.107.477,32
0,00
0,00
0,00
1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen
71.325.280,80
0,00
0,00
0,00
71.325.280,80
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 11.228.101,13 Euro (Vorjahr: rund 10.627 Tsd. Euro)
bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 11.162.897,16 Euro (Vorjahr:
10.549 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen
der Steuergruppe in Höhe von 65.203,97 Euro (Vorjahr: 77 Tsd. Euro).
Beteiligungen
Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital (gem.
§ 224 (3) UGB)
Jahresüberschuss
Stichtag
Name und Sitz
in %
TEUR
TEUR
Burgenland Energie AG
(Sitz: Eisenstadt)
49,00 %
418.321,4
29.972,8
30.09.2024
Wiener Börse AG (Sitz: Wien)
0,99 %
208.981,0
46.404,3
31.12.2024
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 7.061,49 Euro (Vorjahr: 7 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen
Aufwandsabgrenzungen.
Aktive latente Steuern
Das diesjährige, positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wurde mit Vorgruppenverlustvorträgen verrechnet. Insofern wurde
die aktive latente Steuer des Vorjahres verbraucht. Da auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten
Jahre nicht mit positiven steuerlichen Ergebnissen zu rechnen ist, wurden für Vorgruppenverlustvorträge in Höhe von
2.423.752,01 Euro keine latenten Steuern angesetzt.
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
Aktive latente Steuern
30.09.2025
30.09.2024
EUR
TEUR
Stand zum 01.10.
15.546,91
24
Erfolgswirksame Veränderung
-15.546,91
-8
Stand zum 30.09.
0,00
16
22
Passiva
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.587,84 Euro (Vorjahr: 12 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen
für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Personalaufwand
Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 11.239,52 Euro (Vorjahr: 11 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden
Vorstandsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitglieds-
beiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die
Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen,
rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in
der Berichtsperiode betrug 125.576,00 Euro (Vorjahr: 119 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden
Aufwendungen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im
Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
Erträge aus Beteiligungen
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüttung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2023/24 in
Höhe von 11.760.000,00 Euro (Vorjahr: 11.270 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von
343.709,10 Euro (Vorjahr: 293 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 333.721,75 Euro (Vorjahr: 393 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der
Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 333.221,40 Euro (Vorjahr: 392 Tsd. Euro) enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wird einerseits ein aus der Aufrollung einer Steuerumlage aus
Vorjahren in Höhe von 1.042,04 Euro (Vorjahr: 24 Tsd. Euro) sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuer in Höhe
von -15.546,91 (Vorjahr: -8 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Ergänzende Angaben
Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2024/25 waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Dr. Alois Ecker
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 11.239,52 Euro (Vorjahr: 11 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Vorsitzender-Stellvertreter)
Ing. Mag. Michael Amerer
Mag. Rita Heiss
Mag. Sonja Kunert
Mag. Johannes Lang
Mag. Nikolaus Sauer
Mag. Jörg Sollfelner
Dr. Norbert Wechtl (bis 14. März 2025)
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Mag. (FH) Alexandra Wittmann (ab 14. März 2025)
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 27,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 26 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der
vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmenden.
23
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite
gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sonstige Erläuterungen
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag
abgeschlossen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Abschlussstichtag
Mit Wirkung zum 14. November 2025 hat der Aufsichtsrat Mag. Sonja Kunert als Vorstandsmitglied bestellt. Sie folgt damit
Dr. Alois Ecker nach, der sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2025 zurückgelegt hat. Mag. Sonja Kunert hat
zuvor ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 13. November 2025 zurückgelegt.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 12.153.842,68 Euro einen Betrag in Höhe von 12.150.000,00 Euro,
das entspricht einer Dividende von 4,05 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 3.842,68 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert
Mitglied des Vorstands
24
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, bestehend aus der
Bilanz zum 30.9.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für
das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem
Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues
Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie
der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO)
und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern
die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften
und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen
beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anfor-
derungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis
zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach-
verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am
bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als
Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil
zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü-
fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle
Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres-
abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht
auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine
Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses
haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Infor-
mationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu
würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche
Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der
Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesent-
liche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Auf-
stellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um
die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen
Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen,
Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die ge-
setzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu
liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder
haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prü-
fungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß
an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über-
einstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grund-
sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine
wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insge-
samt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA
erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher
falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschluss-
prüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungs-
handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der
Gesellschaft abzugeben.
25
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung
und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit
der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schluss-
folgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage
der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter
anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über
bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen,
die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen
zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns
mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte
aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern
einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseiti-
gung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnah-
men auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns
mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen
Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir be-
schreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsver-
merk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder
wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sach-
verhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt
werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass
die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und
andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh-
mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die
Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den
Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden,
enthält zutreffenden Angaben nach § 243a UGB und steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses
gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver-
ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht
festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14.3.2025
als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7.5.2025
vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt
„Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht
an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungs-
leistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben
und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft
gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 20. November 2025
BDO Assurance GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer
Wirtschaftsprüferin
26
Die Aktie der Burgenland
Holding Aktiengesellschaft
Die international bedeutendsten Aktienindizes haben sich im
Berichtszeitraum Oktober 2024 bis September 2025 trotz der
anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen
Lage durchwegs positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX
etwa legte in diesem Zeitraum um 23,6 % zu und der Wiener
Leitindex ATX um 26,8 %. Auch der für die Burgenland Holding
Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx
Utilities erzielte einen Anstieg um 12,4 %.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte
dieser positiven Entwicklung. Mit einem Schlusskurs von
75,0 Euro erzielte sie gegenüber dem Vorjahresniveau einen
Zuwachs von 4,9 %.
Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aktie im relativen Vergleich
mit dem Wiener Börse Index (%)
Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode
bei 33 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatz-
volumen an der Wiener Börse von 0,53 Mio. Euro. Am
30. September 2025 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener
BUHO_2025_Chart.svg
Börse Index (WBI) bei 0,14 % und die Marktkapitalisierung
betrug zum Stichtag 225 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2024/25 wird der Vorstand der Haupt-
versammlung am 13. März 2026 eine Dividende in Höhe von
4,05 Euro je Aktie vorschlagen.
Informationen für Anleger*innen
Aktienperformance
2024/25
2023/24
2022/23
Durchschnittlicher Tagesumsatz
Stück
30
17
19
Aktienumsatz gesamt
Mio. EUR
0,53
0,32
0,38
Höchstkurs
EUR
75,00
77,00
99,00
Tiefstkurs
EUR
66,50
70,00
70,00
Kurs per Ultimo September
EUR
75,00
71,50
72,00
Marktkapitalisierung per Ultimo September
Mio. EUR
225
215
216
Gewichtung im WBI per Ultimo September
%
0,14
0,17
0,18
Dividende pro Aktie
EUR
4,05¹
3,85
3,80
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
27
Burgenland Holding
Aktiengesellschaft
Beteiligungen
0,99 % Wiener Börse AG
49 % Burgenland Energie AG
Beteiligungen der Burgenland Energie AG per 30. September 2025
100 %
Netz Burgenland GmbH
6,7 %
EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH
100 %
BE Vertrieb GmbH & Co KG
100 %
BE Energy GmbH
57,6 %
EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG
57,6 %
EP Zurndorf GmbH
50 %
PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
50 %
PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
40 %
MMW Potzneusiedl GmbH
50 %
Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH
100 %
Windpark Nick Alpha GmbH
100 %
Windpark Baumgarten GmbH
100 %
Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH
20 %
Windpark Deutsch Haslau GmbH
37,5 %
Windpark Nikitsch GmbH
100 %
WIBE – Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)
100 %
SonnenBau GmbH
75 %
Windpark und PV GmbH
51 %
Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
50 %
PV Zurndorf Dach GmbH
40 %
ÖBB-BE GmbH & Co KG
40 %
ÖBB-BE GmbH
49 %
WindPV Holding GmbH
100 % WindPV Operation GmbH
100 %
Energie Burgenland Fernwärme GmbH
100 %
BE Technology GmbH
49 %
Beyond Tech GmbH
100 %
BE Service GmbH
100 %
BE Finance GmbH
100 %
BE Solution GmbH
49 %
BE Mobilität GmbH
25,02 %
Solah Group GmbH
100 %
BE Trading GmbH
50 %
Krone Sonne GmbH
50 %
Energieberatung Burgenland GmbH
33,33 %
Digital Burgenland GmbH
10 %
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
2,52 %
APCS Power Clearing and Settlement AG
0,44 %
AGCS Gas Clearing and Settlement AG
1,48 %
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
1 %
Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG
28
Erklärung des Vorstands
zum Jahresfinanzbericht
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs-
legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage
der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die
wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert
Mitglied des Vorstands
29
Burgenland Holding
Aktiengesellschaft
Unternehmenskalender 2025/261)
Nachweisstichtag Hauptversammlung
03.03.2026
Hauptversammlung
13.03.2026
Ex-Dividendentag
19.03.2026
Record-Date Dividende
20.03.2026
Dividendenzahltag
25.03.2026
Ergebnis 1. Halbjahr 2025/26 (Halbjahresfinanzbericht)
28.05.2026
Jahresergebnis 2025/26 (Jahresfinanzbericht)
17.12.2026
1) Änderungen vorbehalten
Basisinformationen1)
Grundkapital
21,81 Mio. Euro
Stückelung
3 Mio. Stückaktien
Mehrheitsaktionär
EVN AG
ISIN Wertpapierkennnummer
AT0000640552
Ticker Symbole
BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung
Wien
Impressum
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Investor Relations
Mag. Karin Krammer
Telefon: +43 2236 200-12867
Fax: +43 2236 200-2030
investor.relations@buho.at
www.buho.at
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung
aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechter-
gerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in
Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Redaktionsschluss: 20. November 2025
Veröffentlichung: 18. Dezember 2025
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk
Gestaltung: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation)
Fotos: Albert Leidinger (Cover), Daniela Matejschek (Vorstandsfoto)
1) Per 30. September 2025