Jahresfinanzbericht 2021
Inhaltsverzeichnis
Seiten
Jahresabschluss 2021
Kapitel 1
1 - 12
Lagebericht
Kapitel 2
13 - 18
Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Kapitel 3
19
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Stand Stand
Tz 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 109.566,51 109.566,51
davon Grundwert 109.566,51 109.566,51
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.720,73 8.720,73
118.287,24 118.287,24
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.982.362,30 8.982.362,30
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 7.028.173,79 6.895.377,30
16.010.536,09 15.877.739,60
16.128.823,33 15.996.026,84
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 143.121,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 23.976.836,04 29.504.310,15
davon aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
davon sonstige 23.976.836,04 29.504.310,15
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
3. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 212.333,00 166.881,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
24.189.169,04 29.814.312,45
II. Guthaben bei Kreditinstituten 11.247.533,58 5.042.313,36
35.436.702,62 34.856.625,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.460,50 0,00
D. Aktive latente Steuern 60.068,32 59.423,65
51.628.054,77 50.912.076,30
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021
A K T I V A
Kapitel 1
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
Wien
Stand Stand
31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 5.600.000,00 5.600.000,00
gezeichnetes Grundkapital 5.600.000,00 5.600.000,00
einbezahltes Grundkapital 5.600.000,00 5.600.000,00
II. Kapitalrücklagen
1. gebundene 13.144.494,72 13.144.494,72
III. Gewinncklagen
1. gesetzliche Rücklagen 130.811,10 130.811,10
2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) 14.607.203,13 14.607.203,13
14.738.014,23 14.738.014,23
IV. Bilanzgewinn 16.541.871,02 15.828.752,52
davon Gewinnvortrag 15.268.752,52 14.384.114,69
50.024.379,97 49.311.261,47
B. Rückstellungen
1. ckstellungen für Pensionen 863.000,00 875.000,00
2. sonstige Rückstellungen 50.900,00 50.300,00
913.900,00 925.300,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.362,90 7.946,80
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.362,90 7.946,80
2. sonstige Verbindlichkeiten 52.168,77 31.324,90
davon aus Steuern 26.769,58 7.299,83
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 52.168,77 31.324,90
53.531,67 39.271,70
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 53.531,67 39.271,70
D. Rechnungsabgrenzungsposten 636.243,13 636.243,13
51.628.054,77 50.912.076,30
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
Wien
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021
P A S S I V A
Tz 2021 2020
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.492.833,10 1.544.879,58
2. sonstige betriebliche Ertge
a)
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
333,34 0,00
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3.563,62 192.244,70
c) übrige 48,28 232,12
3.945,24 192.476,82
3. Personalaufwand
a) soziale Aufwendungen -82.960,71 -107.496,12
davon Aufwendungen für Altersversorgung -82.960,71 -107.496,12
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag fallen -30.460,10 -30.496,49
b) übrige -955.434,43 -977.632,27
-985.894,53 -1.008.128,76
5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis) 427.923,10 621.731,52
6. Erträge aus anderen Wertpapieren 162.271,52 205.506,53
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 941.151,84 1.053.372,43
davon aus verbundenen Unternehmen 941.075,70 1.053.293,66
b) übrige
8. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen 242.842,62 258.219,42
9. Aufwendungen aus Finanzanlagen -74.284,66 -210.233,02
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen -8.046,13 -152.733,02
10. Zwischensumme aus Z 6 bis 9 (Finanzergebnis) 1.271.981,32 1.306.865,36
11. Ergebnis vor Steuern 1.699.904,42 1.928.596,88
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -426.785,92 -483.959,05
davon latente Steuern 644,67 -11.073,30
13. Ergebnis nach Steuern 1.273.118,50 1.444.637,83
14. Jahresüberschuss 1.273.118,50 1.444.637,83
15. Jahresgewinn 1.273.118,50 1.444.637,83
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.268.752,52 14.384.114,69
17. Bilanzgewinn 16.541.871,02 15.828.752,52
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
Wien
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
R DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. NNER 2021 BIS 31. DEZEMBER 2021
Stadlauer Malzfabrik
Aktiengesellschaft
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021
A. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm aufgestellt worden, um
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ver-
mitteln. Es sind die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 UGB als große Kapitalgesellschaft.
Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung sind bei der Erstellung dieses Be-
richtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231
(2) UGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Bestimmungen des Rechnungslegungsände-
rungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis sind gegenüber
dem Vorjahr unverändert geblieben. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände
und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Un-
ternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstich-
tag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Ver-
luste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wur-
den berücksichtigt.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um li-
neare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufge-
laufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskos-
ten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen sind abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgt gegebenenfalls eine
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Ab-
schreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von
Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt
seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Um-
fang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzuneh-
men gewesen wären, zuzuschreiben.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpa-
pieren werden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlage-
vermögen berücksichtigt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert, vermindert um er-
kennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Latente Steuern
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen
bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungs-
posten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wird in Höhe der sich ins-
gesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unter-
schiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz
angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem aktuellen Körperschaftsteuersatz von 25 %
ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden
aktiven Unterschiedsbeträge resultieren aus den Rückstellungen für Pensionen sowie sonstigen
Rückstellungen. Zum 31.12.2021 errechnen sich aktive latente Steuern in Höhe von
EUR 60.672,07 (Vorjahr EUR 60.027,40), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in
Höhe von EUR 603,75 (Vorjahr EUR 603,75) aktiviert wurden.
Rücklagen
Die Kapital- sowie Gewinnrücklagen werden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Ri-
siken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen sind durch ein versicherungsma-
thematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB
mit einem Durchschnittszinssatz von 1,87% (Vorjahr 2,30%) und einem Rententrend von 2%
(Vorjahr 2%), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensions-
versicherung Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da
alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen
Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Für die Pensionsrückstellungen wurde jeweils der Rechnungszins verwendet, der sich bei An-
nahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach dem Prognoseverfahren zum Bilanz-
stichtag ergibt. Die Prognose basiert u.a. auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und auf
Daten der Deutschen Bundesbank.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten
Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Grundwert der Grundstücke beläuft
sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Auf Grund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschrei-
bungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten sind, in Höhe
von TEUR 636 enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wer-
den.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS
GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 16.676 (Vorjahr TEUR 26.279) aus dem Finanzver-
kehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 7.301
(Vorjahr TEUR 3.226).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Position enthält die restliche Körperschaftsvorauszahlung für das Jahr 2021 in Höhe von
TEUR 212 (Vorjahr TEUR 167), welche nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind kurzfristig veranlagt.
Aktive latente Steuern
Die Position enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis
ergebende zukünftige Steuerentlastung in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 59).
Stand der temporären/permanenten Differenzen:
31.12.2021
Vorjahr
EUR
EUR
1.
Anlagevermögen
-2.415,00
-2.415,00
2.
Rückstellungen
242.688,29
240.109,61
240.273,29
237.694,61
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
Eigenkapitalspiegel
Grundkapital
EUR
Kapitalrücklagen
gebundene
EUR
Gewinnrücklagen
EUR
Bilanzgewinn
EUR
Gesamt
EUR
Stand am 1.1.2021
5.600.000,00
13.144.494,72
14.738.014,23
15.828.752,52
49.311.261,47
Ausschüttung
-560.000,00
-560.000,00
Jahresüberschuss
1.273.118,50
1.273.118,50
Stand am 31.12.2021
5.600.000,00
13.144.494,72
14.738.014,23
16.541.871,02
50.024.379,97
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt.
Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Rückstellungen
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
31.12.2021
Vorjahr
EUR
EUR
1.
Pensionsrückstellung
863.000,00
875.000,00
2.
Sonstige Rückstellungen
-Sachrückstellungen
50.900,00
50.300,00
913.900,00
925.300,00
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2021
Vorjahr
EUR
EUR
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.362,90
7.946,80
2.
Sonstige Verbindlichkeiten
52.168,77
31.324,90
53.531,67
39.271,70
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäfts-
gewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr TEUR 22)
enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Auf Grund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 entfiel in 2016 im Unternehmens-
recht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung
unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für
bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrück-
lage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des
§ 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2021 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen
in Höhe von TEUR 636 (Vorjahr TEUR 636).
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind im Jahr 2021 um rund 3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dieser
Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer zu
verrechnender Aufwendungen (im Wesentlichen Wasserkosten) zurückzuführen. Die Grundlage
für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen
der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft bestehende Betriebsfüh-
rungs- und -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesi-
cherte, daher jährlich angepasste Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur
Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsent-
gelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwen-
dungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind
(u.a. Versicherung-, Wasserkosten), angelastet werden.
Sonstige betriebliche Erträge
Aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen war für das Jahr 2020 ein Betrag von TEUR 188
in den sonstigen betrieblichen Erträgen auszuweisen.
Personalaufwand
Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter
bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind auf
Grund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge Rückstellungen gebildet,
deren Betrag auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt ist.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2021
Vorjahr
Zusammensetzung
TEUR
TEUR
Betriebsaufwendungen
Weiterverrechnete Wasserkosten
711
787
Verwaltungsaufwendungen
Sonstige Verwaltungskosten
244
191
955
978
In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahres-
abschlusses mit TEUR 30 (Vorjahr TEUR 26), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen
mit TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr
TEUR 0) enthalten.
E. Sonstige Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
In Österreich wie auch in den meisten anderen Ländern werden die Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung sukzessiv zurückgefahren, was eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen
Lage erwarten lässt. Allerdings kann das Auftreten neuer Virusmutationen und damit einherge-
hende neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens und damit verbunden negative Aus-
wirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden.
Die Ukraine gilt als einer der größten Getreideexporteure der Welt. Ein Lieferausfall bei Weizen,
Gerste, aber auch Ölsaaten wird zu weiteren beträchtlichen Verwerfungen am Rohstoffmarkt füh-
ren, und birgt darüber hinaus das potenzielle Risiko größerer Störungen der Lieferketten bzw.
von weiteren Rohstoffkostensteigerungen. Zudem werden die aktuell gegen Russland verhäng-
ten Wirtschaftssanktionen der EU möglicherweise weiter verschärft und mit Gegenreaktionen sei-
tens Russlands beantwortet, was wiederum den wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich sowie
im gesamten Euroraum zu bremsen vermag.
Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hat weitreichende wirtschaftliche Konsequen-
zen und zeigt die Abhängigkeit Österreichs von Rohstoffen aus den betroffenen Regionen. Soll-
ten Liefermengen an russischem Erdgas gedrosselt werden, könnte es auch für systemrelevante
Lebensmittelproduzenten zu Produktionsausfällen kommen.
Für die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H. erwarten wir
ebenfalls schwerwiegende Beeinträchtigungen unserer operativen Geschäftstätigkeit, verursacht
durch zu erwartende Absatz- und Umsatzverluste in unseren Kernmärkten, sowie Kostensteige-
rungen bei Rohstoffen und Energiepreisen.
Beziehungen zu Unternehmensorganen
Vorstand
Michael FREUDENTHALER
Christian HABERL-RHOMBERG (seit 01.02.22)
Dr. Achim HANNINGER (seit 01.02.22)
Lutz HAGER (bis 31.01.22)
Im Jahr 2021 haben die Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge erhal-
ten, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit Konzerngesellschaften für unsere
Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).
Mitglieder des Aufsichtsrates
Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender
Stefan SOINÉ, stellv. Vorsitzender
Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (bis 26.07.2021)
Dr. Sabine KRÄTZSCHMAR
Hartwig UEBERSBERGER
Dr. Mathias WARWEL
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf
eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist
als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer
Barauslagen.
ArbeitnehmerInnen
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 keine ArbeitnehmerInnen beschäftigt.
Beteiligungsliste gemäß § 238 UGB
STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H.
A-1220 Wien, Smolagasse 1
Stammkapital: EUR 7.500.000
Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft
Eigenkapital 31.12.2021:
TEUR
82.093 (Vorjahr TEUR 78.698)
Jahresüberschuss 2021:
TEUR
3.395 (Vorjahr TEUR 4.090)
Name und Sitz des Mutterunternehmens
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland,
und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
10
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung das Ergebnis wie folgt
zu verwenden:
EUR
Jahresgewinn 2021
1.273.118,50
+ Gewinnvortrag 2020
15.268.752,52
Bilanzgewinn 2021
16.541.871,02
Abzüglich Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie
560.000,00
Vortrag auf neue Rechnung
15.981.871,02
Wien, am 8. April 2022
Der Vorstand
Michael FREUDENTHALER Achim HANNINGER Christian HABERL-RHOMBERG
11
Entwicklung des Anlagevermögens 2021
Abschreibungen Buchwerte
Stand Stand Stand Stand Stand Stand
1.1.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021 1.1.2021 Zugänge Abgänge Zuschreibungen 31.12.2021 31.12.2021 1.1.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegensnde
1. Rechte 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00
7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 4.314.853,04 0,00 0,00 4.314.853,04 4.205.286,53 0,00 0,00 0,00 4.205.286,53 109.566,51 109.566,51
2. technische Anlagen und Maschinen 4.500.876,20 0,00 0,00 4.500.876,20 4.500.876,20 0,00 0,00 0,00 4.500.876,20 0,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1.595.517,38 0,00 8.720,74 1.586.796,64 1.586.796,65 0,00 8.720,74 0,00 1.578.075,91 8.720,73 8.720,73
10.411.246,62 0,00 8.720,74 10.402.525,88 10.292.959,38 0,00 8.720,74 0,00 10.284.238,64 118.287,24 118.287,24
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.982.362,30 0,00 0,00 8.982.362,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.982.362,30 8.982.362,30
2. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens 11.590.207,20 0,00 1.997.500,00 9.592.707,20 4.694.829,90 8.046,13 1.895.500,00 242.842,62 2.564.533,41 7.028.173,79 6.895.377,30
20.572.569,50 0,00 1.997.500,00 18.575.069,50 4.694.829,90 8.046,13 1.895.500,00 242.842,62 2.564.533,41 16.010.536,09 15.877.739,60
30.991.266,41 0,00 2.006.220,74 28.985.045,67 14.995.239,57 8.046,13 1.904.220,74 242.842,62 12.856.222,34 16.128.823,33 15.996.026,84
Anschaffungs- bzw Herstellungskosten
12
Kapitel 2
Stadlauer Malzfabrik
Aktiengesellschaft
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
I. GESCHÄFTSVERLAUF UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE DES
UNTERNEHMENS
A. Gesamtwirtschaftliches Umfeld
Weltwirtschaft Die Dynamik der weltweiten Konjunkturerholung hat sich im Laufe des
Jahres 2021, in Folge von neuen Covid-19-Wellen und Problemen in den Lieferketten,
deutlich verlangsamt. Die Bremsfaktoren bleiben auch vorerst wirksam. Dennoch stieg
die Weltproduktion nach dem historischen Einbruch im vergangenen Jahr kräftig
(+ 5,9 %). Die Inflation auf der Verbraucherebene hat im laufenden Jahr weltweit stark
angezogen (+ 4,4 %). Maßgeblich dafür waren aber wohl vor allem temporäre Faktoren.
Europa Auch für die Eurozone (+ 5,0 %) sind die Konjunkturerwartungen deutlich po-
sitiv. Vor allem die großen Staaten Frankreich (+ 6,1 %), Italien (+ 5,8 %) und Spanien
(+ 5,5 %) verzeichnen starke Wachstumsimpulse. In Deutschland (+ 2,5 %) war in 2021
die Konjunkturerholung dagegen noch stark gedämpft und verlagert sich voraussichtlich
größtenteils nach 2022.
Insgesamt betrachtet fand gegenüber dem Corona-Jahr 2020 eine deutlich konjunkturelle
Erholung statt, die jedoch erst bei vollständiger Beendigung der Pandemie ihre volle Wir-
kung entfalten kann.
Österreich Die österreichische Wirtschaft hat sich im Verlauf des Jahres 2021 stärker
als erwartet vom Einbruch des Jahres 2020 erholt. Mit dem Einsetzen der vierten Corona-
Welle erfuhr die Erholung zum Jahreswechsel 2021/22 erneut einen Dämpfer. Das BIP-
Wachstum im Gesamtjahr 2021 wurde dadurch aber nur geringfügig beeinträchtigt und
liegt bei 4,9 %. Zu Jahresbeginn 2022 bestimmen noch die negativen Effekte der vierten
Corona-Welle auf den Tourismus und die anhaltenden globalen Lieferengpässe die ös-
terreichische Konjunktur.
Der Arbeitsmarkt hat sich sehr schnell von den Verwerfungen durch die COVID-19-
Pandemie erholt und war in den letzten Monaten durch Arbeitskräftemangel geprägt.
(Quelle: Gesamtwirtschaftliche Prognose der OeNB für Österreich 2021 - 2024)
13
B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss per 31.12.2021 weist eine Bilanzsumme von TEUR 51.628 (Vorjahr
TEUR 50.912) und ein Eigenkapital von TEUR 50.024 (Vorjahr TEUR 49.311) aus.
Die Eigenkapitalquote beträgt somit 96,92 % (Vorjahr 96,9 %).
Im Geschäftsjahr 2021 kam wie in den Vorjahren ein Betriebsführungs- und -überlas-
sungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesell-
schaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage
für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es verringerte sich vertragsgemäß gegenüber
dem Vorjahr von TEUR 1.545 auf TEUR 1.493 infolge niedrigerer zu verrechnender Auf-
wendungen.
Für das Geschäftsjahr 2021 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 1.273 (Vorjahr
TEUR 1.445) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich
zum Ende des Jahres 2021 ein Bilanzgewinn von TEUR 16.542 (Vorjahr TEUR 15.829).
Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:
Einheit
2021
2020
Bilanz
Finanzanlagen
TEUR
16.011
15.878
Bilanzsumme
TEUR
51.628
50.912
Eigenkapital
TEUR
50.024
49.311
Eigenkapitalquote
96,9 %
96,9 %
Fremdkapital
TEUR
1.604
1.601
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
TEUR
1.493
1.545
Betriebserfolg
TEUR
428
622
Finanzerfolg
TEUR
1.272
1.307
Ergebnis vor Steuern
TEUR
1.700
1.929
Jahresüberschuss
TEUR
1.273
1.445
Geldflussrechnung gemäß AFRAC 36
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
TEUR
1.202
1.405
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
TEUR
5.564
1.916
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
TEUR
-560
-560
Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgabe der im Juni 2020 aktualisierten
AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB) erstellt.
14
Die liquiden Mittel unseres Unternehmens werden zum einen unter Beachtung vertretba-
rer Ratingeinstufungen der Emittenten in Wertpapieren angelegt, der Ausweis erfolgt un-
ter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens mit TEUR 7.028 (Vorjahr
TEUR 6.895). Zum anderen werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung
und -steuerung nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel der Muttergesell-
schaft IREKS GmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von dieser
im marktüblichen Rahmen verzinst, der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen
gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 16.676 (Vorjahr TEUR 26.279). Im Rahmen
der Cash-Flow Berechnung werden diese Cash-Flow Forderungen als liquide Mittel dar-
gestellt.
Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist r das Jahr
2021 einen Jahresüberschuss von TEUR 3.395 (Vorjahr TEUR 4.090) und zum
31.12.2021 ein Eigenkapital von TEUR 82.093 (Vorjahr TEUR 78.698) aus.
C. Forschung und Entwicklung
Auf Grund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in
unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
II. BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE
RISIKEN DES UNTERNEHMENS
A. Voraussichtliche Entwicklung unseres Unternehmens
Die Auswirkungen der weiterhin akuten Corona-Krise sowie der Kriegsausbrauch zwi-
schen Russland und der Ukraine mit ihren weitreichenden Folgen für die weltweite Wirt-
schaftsentwicklung werden auch die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft negativ
beeinflussen.
Die Leitindizes der internationalen Märkte zeigen zwar wieder Tendenz nach oben, al-
lerdings mit erhöhter Volatilität, weshalb auch künftig Abwertungsrisken für unser Wert-
papierportfolio nicht ausgeschlossen werden.
15
B. Wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung
Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und
analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin volatilen Finanzmärkte identifi-
ziert.
Die Veranlagungen unseres Unternehmens erfolgen daher unter Beachtung vertretbarer
Ratingeinstufungen der Emittenten und Vermeidung von Klumpenrisiken.
Dennoch bestehen für unseren Wertpapierbestand auf Grund der Unsicherheiten und der
hohen Volatilität an den Finanzmärkten erhebliche Kursrisiken, die künftige Ergebnisse
der Gesellschaft negativ beeinflussen können.
Die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft IREKS GmbH werden im Rahmen
eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an
den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten
Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.
Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in
ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.
Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unter-
nehmen identifiziert.
III. INFORMATIONEN GEMÄSS § 243A UGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.600.000 und ist in 560.000 Stückaktien
zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung
der Gesellschaft.
Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard
Market Auction).
Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapi-
tals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien
ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Ge-
sellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines
öffentlichen Übernahmeangebotes.
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestim-
mungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.
16
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften,
deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten
Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den
Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezoge-
nen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Ein-
haltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen in unserem Fall
beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.
Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grund-
sätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang ste-
henden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risi-
kovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnun-
gen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen einge-
schränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
IV. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
Das Unternehmen hat gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht erstellt,
der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrik-ag.at/Corporate-
Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und
Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
17
V. AUSBLICK, PERSPEKTIVEN UND CHANCEN
In Österreich wie in den meisten anderen Ländern werden die Maßnahmen zur Pande-
miebekämpfung sukzessiv zurückgefahren, was eine positive Entwicklung der wirt-
schaftlichen Lage erwarten lässt. Allerdings kann das Auftreten neuer Virusmutationen
und damit einhergehende neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht
ausgeschlossen werden.
Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hat weitreichende wirtschaftliche Kon-
sequenzen und zeigt die Abhängigkeit Österreichs von Rohstoffen aus den betroffenen
Regionen. Sollten Liefermengen an russischem Erdgas gedrosselt werden, könnte es
auch für systemrelevante Lebensmittelproduzenten zu Produktionsausfällen kommen.
Die Ukraine gilt als einer der größten Getreideexporteure der Welt. Ein Lieferausfall bei
Weizen, Gerste aber auch Ölsaaten wird zu weiteren beträchtlichen Verwerfungen am
Rohstoffmarkt führen und birgt darüber hinaus das potenzielle Risiko größeren Störun-
gen der Lieferketten und von weiteren Rohstoffkostensteigerungen. Zudem werden die
aktuell gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen der EU möglicherweise wei-
ter verschärft und mit Gegenreaktionen seitens Russland beantwortet, was wiederum
den wirtschaftlichen Aufschwung in Österreich sowie im gesamten Euroraum zu brem-
sen vermag.
Langfristig haben wir intern versucht, uns durch Bildung entsprechender finanzieller
Rücklagen, fortlaufende Investitionen, Pflege langjähriger Partnerschaften, Aufbau von
intakten Lieferketten und permanente Effizienzsteigerungen widerstandsfähig gegen
mögliche Krisen zu machen.
Für die im Juli 2022 geplante 103. Hauptversammlung schlagen wir vor, eine Dividende
von 1,00 EUR je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt
TEUR 560 benötigt, entsprechend 10 Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.
Wien, am 08. April 2022
Der Vorstand
Michael
FREUDENTHALER
Christian HABERL-
RHOMBERG
Dr. Achim HANNINGER
18
19
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der Stadlauer Malz-
fabrik Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und
Verlustrechnung für das an diesem Stichtag en-
dende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein glichst getreues Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie
der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstim-
mung mit den österreichischen unternehmens-
rechtlichen Vorschriften.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Überein-
stimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im
Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die An-
wendung der International Standards on Auditing
(ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen
Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Ver-
antwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prü-
fung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungs-
vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung
mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben
unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Überein-
stimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungs-
vermerks ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Da-
tum zu dienen.
SONSTIGER SACHVERHALT
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde
von einem anderen Abschlussprüfer geprüft und am
24. März 2021 mit einem uneingeschränkten Bestä-
tigungsvermerk versehen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind sol-
che Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemä-
ßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prü-
fung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres wa-
ren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang
mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Gan-
zes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils
hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesonder-
tes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berich-
ten ist.
20
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft, Wien
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen In-
formationen verantwortlich. Die sonstigen Informa-
tionen umfassen alle Informationen im Geschäfts-
bericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den
Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Ge-
schäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem
Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung ge-
stellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt
sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und
wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahres-
abschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese
sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vor-
handen sind, und dabei zu würdigen, ob die sonsti-
gen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Jahresabschluss oder unseren bei der Ab-
schlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen
oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN
VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR
DEN JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür,
dass dieser in Übereinstimmung mit den österrei-
chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein
möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für
die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Hand-
lungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä-
higkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im
Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit sofern einschlägig anzugeben, so-
wie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwen-
den, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liqui-
dieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustel-
len, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber
zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei
von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern
ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der
unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Si-
cherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine
Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit
der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die An-
wendung der ISA erfordern, durchgeführte Ab-
schlussprüfung eine wesentliche falsche Darstel-
lung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Fal-
sche Darstellungen können aus dolosen Handlun-
gen oder Irrtümern resultieren und werden als we-
sentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstim-
mung mit der EU-VO und mit den österreichischen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung,
die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir
während der gesamten Abschlussprüfung pflichtge-
mäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern im
Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentli-
che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resul-
tierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu-
sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
21
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft, Wien
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun-
gen oder das Außerkraftsetzen interner Kon-
trollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die
Abschlussprüfung relevanten internen Kon-
trollsystem, um Prüfungshandlungen zu pla-
nen, die unter den gegebenen Umständen an-
gemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Ver-
tretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in
der Rechnungslegung und damit zusammen-
hängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Ange-
messenheit der Anwendung des Rechnungsle-
gungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-
treter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi-
cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche
Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf-
werfen nnen. Falls wir die Schlussfolgerung
ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be-
steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben
im Jahresabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind,
unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir zie-
hen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-
künftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur
Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jah-
resabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild er-
reicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter
anderem über den geplanten Umfang und die ge-
plante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung so-
wie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im inter-
nen Kontrollsystem, die wir während unserer Ab-
schlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklä-
rung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhal-
tensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten
haben, und tauschen uns mit ihm über alle Bezie-
hungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass
sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern ein-
schlägig damit zusammenhängende Schutzmaß-
nahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir
uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht ha-
ben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsams-
ten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Ge-
schäftsjahres waren und daher die besonders wich-
tigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben
diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsver-
merk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor-
schriften schließen die öffentliche Angabe des Sach-
verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst selte-
nen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem
Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negati-
ven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
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