SDX AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden C. Angaben zu Posten der Bilanz I. Gezeichnetes Kapital II. Gesetzliche Rücklage III. Haftungsverhältnisse D. Sonstige Angaben I. Organe der Gesellschaft A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern der Organe der Gesellschaft sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ bzw. „sonstige Verbindlichkeiten“. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Selbständig nutzungsfähige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungs- / Herstellungswert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang als Betriebsausgaben behandelt. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, wenn die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen. Der Sammelposten wird beginnend mit dem Wirtschaftsjahr der Bildung linear über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Es besteht aus 2.500 vinkulierten Namensaktien zu einem Nennwert von EUR 100,00 pro Aktie. II. Gesetzliche Rücklage Die gesetzliche Rücklage ist nach § 150 Abs. 2 AktG gebildet worden. III. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D. Sonstige Angaben I. Organe der Gesellschaft Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Geschäftsjahr 2012 Herr Werner Franz, Kaufmann bestellt. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2012 folgende Herren an: -- Steffen Schlatter, Diplom-Kaufmann, Neu-Isenburg (Vorsitzender) -- Maximilian Politschek, Maschinenbauingenieur, Frankfurt (stellvertretender Vorsitzender) -- Dr. Stefan Wiltz, Diplom-Kaufmann, Mannheim Frankfurt, den 21. August 2013
Frankfurt, den 21. August 2013 gez. Werner Franz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.08.2013 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||