![]() co.don AGTeltowJahresabschluss zum 31.12.2009Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009co.don AG, TeltowI Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Marktumfeld 2. Allgemeine Unternehmensentwicklung 3. Auftragslage und Umsatzentwicklung 4. Produktion 5. Forschung und Entwicklung 6. Investitionen 7. Finanzierung 8. Personal- und Sozialbereich II Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage 2. Finanzlage 3. Vermögenslage 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage III Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft IV Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB V Darstellung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems VI Chancen- und Risikoberichterstattung 1. Absatzmärkte 2. Künftiger Kapitalbedarf 3. Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen 4. Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) 5. Risiken aus Forschung und Produktentwicklung 6. Risiken für die Produktherstellung 7. Risiken aus dem sich verändernden regulatorischen Umfeld VII Nachtragsbericht VIII Prognosebericht IX Erklärung des Vorstands gemäß § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB in Verbindung mit § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, Erklärung zur Unternehmensfortführung gemäß § 289a HGB Abkürzungsverzeichnis scroll
I Darstellung des Geschäftsverlaufs 1. Marktumfeld Der Tissue Engineering-Markt wird von vielen Analysten und Marktteilnehmern als Markt mit substantiellem Wachstumspotential eingestuft. Das liegt unter anderem an der demografischen Entwicklung, die in allen Industrieländern vergleichbar verläuft. Die immer älter werdenden Menschen bleiben gleichzeitig immer länger sportlich und im Alltag aktiv. Weitere Faktoren sind die stetigen Verbesserungen der auf dem Markt befindlichen Produkte einerseits und die Entwicklung neuer Produkte andererseits. Die Erweiterung der möglichen Indikationen und die zunehmende Vereinfachung der Applikation gehen einher mit einer immer stärkeren Akzeptanz von Tissue Engineering-Produkten bei Ärzten, Krankenkassen und Patienten. Deutschland hat die Chance, die Ergebnisse der Spitzenforschung in Nutzen für den Patienten, wirtschaftlichen Erfolg und neue Arbeitsplätze umzuwandeln. Voraussetzung dafür sind entsprechende gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ein wichtiger Baustein hierzu ist die EU-Verordnung zu „Advanced Therapies“, die am 13. November 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und seit dem 30. Dezember 2008 Anwendung findet. Die co.don AG besitzt umfassende Erfahrungen in der Entwicklung und Vermarktung von Verfahren zur Gelenkknorpeldefektbehandlung und zur Behandlung degenerierter Bandscheiben mit körpereigenen Zellen. Wesentliche Zielgruppe sind behandelnde Ärzte bzw. Kliniken, deren Erkenntnisse kontinuierlich abgefragt werden und in die Produktentwicklung einfließen. Für den Absatz ihrer Produkte verfolgt die co.don AG konsequent das Konzept der Zusammenarbeit mit regionalen Vertriebspartnern in den jeweiligen nationalen Märkten. Der deutsche Markt für autologe Knorpelzelltransplantationen, der von der co.don AG mit ihrem Produkt co.don chondrosphere® bedient wird, ist im Indikationsgebiet Knie Analysteneinschätzungen zufolge der gegenwärtig größte in Europa (Millenium Research Group, 2008). Jedes Jahr werden 800.000 neue Bandscheibenvorfälle allein in Deutschland diagnostiziert (Privatdozent Michael Mayer, Präsident der „European Spine Society“, 2007). Die co.don AG tritt auf diesem Teilmarkt mit dem Produkt co.don chondrotransplant® DISC auf. Der Markt für Zahnimplantate wird gleichfalls als attraktiv mit guten Wachstumsraten eingeschätzt. Die co.don AG vertreibt auf diesem Teilmarkt co.don osteotransplant® DENT. Implantatversorgungen sind in vielen Fällen ohne begleitenden Kieferknochenaufbau nicht möglich. Seit Beginn des Jahres 2008 sind für die Behandlung mit der autologen Knorpelzelltransplantation (ACT) und der autologen Bandscheibenzelltransplantation (ADCT) vom dafür zuständigen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) definiert worden, woraus sich Erleichterungen bei der Kostenerstattung ergeben. 2. Allgemeine Unternehmensentwicklung Zur Steigerung der Umsatzerlöse hat sich die Gesellschaft auch im Laufe des Geschäftsjahres 2009 auf die Gewinnung von externen Vertriebspartnern für ihre Produkte im In- und Ausland fokussiert. Zusätzlich zu den in den vergangenen Jahren abgeschlossenen Marketing- und Vertriebspartnerschaften für die Länder Deutschland, Italien, Spanien und Griechenland hat die Gesellschaft 2009 eine Vertriebspartnerschaft in der Türkei abgeschlossen. Die bereits in Vorjahren begonnene Neuausrichtung sämtlicher Bereiche des Unternehmens hin zu vollständiger Kunden- und Serviceorientierung wurde im Berichtsjahr kontinuierlich weiter umgesetzt. 3. Auftragslage und Umsatzentwicklung Der Absatz erhöhte sich von 548 Zelltransplantaten im Jahre 2008 um ca. 13 % auf 620 Zelltransplantate im Berichtsjahr, davon 471 Zelltransplantate in Deutschland und 149 Zelltransplantate im Ausland. Das Hauptprodukt war co.don chondrosphere® mit einem Absatz von 393 in Deutschland und 146 im Ausland. Vom Produkt co.don chondrotransplant® DISC zur Bandscheibenregeneration wurden in Deutschland 78 Stück und im Ausland 3 Stück verkauft. Der Gesamtumsatz stieg um rund 15 % im Jahr 2009 und betrug TEUR 1.753 (Vorjahr: TEUR 1.522). Die Entwicklung der verkauften Zelltransplantate sowie die erzielten Umsätze im In- und Ausland stellt sich für den Zeitraum 2005–2009 wie folgt dar: scroll
Tabelle 1: Entwicklung des Absatzes im Mehrjahresvergleich Die insgesamt in Europa schwierige wirtschaftliche Entwicklung wurde auch im Gesundheitsmarkt spürbar. Die erneute Steigerung der Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr ist durch die Mengensteigerung in Deutschland begründet, während die Entwicklung im europäischen Ausland hinter den Erwartungen zurück blieb. 4. Produktion Die co.don AG hat eine Plattformtechnologie und Produktionsanlage entwickelt, die Integrierte Isolator Technologie (IIT), welche einen Standard in der Reinraumtechnologie der biotechnologischen und pharmazeutischen Erzeugnisse nach GMP-Richtlinien gesetzt hat. Gemäß den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG), der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Production), der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) und der DIN EN ISO 9001 hat die co.don AG ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem implementiert. Ein Zertifizierungsaudit im Rahmen der unternehmensweiten Umstellung auf die neue ISO Norm 9001:2008 im August 2009 wurde erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der Steigerung der abgesetzten Transplantate im Geschäftsjahr ist die Auslastung der Isolatoren verbessert worden, dennoch ist deren Auslastung mit durchschnittlich 25% noch nicht zufriedenstellend. Die geschlossenen Vertriebsvereinbarungen lassen allerdings eine deutliche weitere Verbesserung der Auslastung erwarten. 5. Forschung und Entwicklung Im Berichtsjahr 2009 konzentrierten sich Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gesellschaft wie in den Vorjahren auf die prä- und klinische Forschung. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren klinischen Partnern konnten die Produktentwicklungen und Anerkennung der Produkte in den aktuell relevanten Märkten weiter vorangebracht werden. Im Anwendungsgebiet der Gelenkknorpeltransplantation zeigt die routinemäßige biochemische Auswertung von Daten aus Anwendungsnachbeobachtungen durch erfahrene Histologen die hohe Qualität und das vollständige Einwachsen des Transplantates auf. Kooperationen mit regionalen Netzwerkpartnern dienen der weiteren Optimierung der Anwendung der Produkte und werden durch praxiserfahrene Operateure begleitet. Das Patentportfolio der Gesellschaft umfasst gegenwärtig 11 Patente. Auch hier wurde der Fokus, auch zur Einsparung von Kosten, auf strategisch bedeutsame Patente und Märkte gelegt. 6. Investitionen Das Investitionsvolumen im Zeitraum von 2006 bis 2010 (geplant) stellt sich wie folgt dar: scroll
Tabelle 2: Investitionen im Mehrjahresvergleich (in TEUR) Die für das Geschäftsjahr 2010 geplanten Investitionen betreffen die Bereiche Forschung und Entwicklung, Produktion, Qualitätskontrolle und Informationstechnologie. 7. Finanzierung Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Berichtszeitraum beträgt TEUR ‑1.213 (Vorjahr: TEUR -934). Finanzierungsmaßnahmen wurden im Berichtszeitraum begonnen, um die Kapitalisierung der co.don AG auch nach den geplanten Investitionen in ausreichendem Umfang sicherzustellen. Dabei handelt es sich u.a. um die Kreditanfragen bei Hausbanken und weiteren Kreditinstituten, Ansprache von privaten und institutionellen Investoren mit dem Ziel, zusätzliches Eigen- und Fremdkapital einzuwerben. 8. Personal- und Sozialbereich Im Jahr 2009 waren bei der co.don AG durchschnittlich 30 Mitarbeiter (Vorjahr: durchschnittlich 28 Mitarbeiter) beschäftigt. Neueinstellungen wurden in den Abteilungen Vertrieb, Forschung und Entwicklung und Regulatory Affairs vorgenommen. Die Personalaufwendungen sind im Berichtszeitraum mit TEUR 1.382 (Vorjahr: TEUR 1.212) um TEUR 170 gestiegen. II Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Die co.don AG weist im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von TEUR -1.678 (Vorjahr: TEUR -923) aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit trotz gestiegener Umsätze verschlechtert. Dies lag u.a. den voreingestellten Aufwendungen im Zuge der nationalen Zulassung der Produkte sowie an zusätzlichen Aufwendungen für den Vertrieb und der Neuausrichtung der Marketingaktivitäten. Die Umsätze haben sich im Zeitraum 2005–2009 wie folgt entwickelt: scroll
Tabelle 3: Umsatzentwicklung in den Jahren 2005–2009 Im Jahr 2009 war der Materialaufwand mit TEUR 997 (Vorjahr: TEUR 314) wesentlich höher im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Maßgeblich hierfür sind voreingestellte Aufwendungen für Fremdleistungen im Zuge der nationalen Zulassung der Produkte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 1.143 (Vorjahr: TEUR 1.043) sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 100 gestiegen. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten, Repräsentations- und Reisekosten sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen zusammen. Das Finanzergebnis beträgt TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 144) und umfasst im Berichtsjahr Zinserträge aus Termingeldanlagen und Abschreibungen auf Finanzanlagen. 2. Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft ist derzeit gesichert. Ziel des Finanzmanagements ist es, die jederzeitige Zahlungsbereitschaft auch zukünftig zu gewährleisten. Der monatliche Finanzmittelverbrauch hat sich im Zeitablauf wie folgt entwickelt: scroll
Tabelle 4: Entwicklung des durchschnittlichen monatlichen Finanzmittelverbrauchs Es bestehen keine langfristigen Verbindlichkeiten und keine freien Kreditlinien; die Finanzierung erfolgt zum wesentlichen Teil durch die in Vorjahren erfolgten Zuführungen zum Eigenkapital durch die Aktionäre. Der Vorstand ist derzeit damit beschäftigt, weitere Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber zu gewinnen. Nach der aktuellen Planung ist davon auszugehen, dass die für 2010 geplanten Ausgaben jedoch auch ohne Kapitalmaßnahmen durch den Liquiditätsbestand und den Bruttomittelzuflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt sind. Wir verweisen hierzu auch auf Abschnitt VI des Lageberichtes. 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme der co.don AG ist im Jahr 2009 auf TEUR 3.022 (Vorjahr: TEUR 4.177) gesunken. Der Buchwert des Anlagevermögens war im Berichtsjahr wie im Vorjahr vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Das Umlaufvermögen reduzierte sich insbesondere durch den Verbrauch von liquiden Mitteln um TEUR 1.065 auf TEUR 1.996. Das Umlaufvermögen unterliegt keinen Verfügungsbeschränkungen; es sind im Umlaufvermögen keine Vermögensgegenstände enthalten, die erst langfristig liquidiert werden könnten. Die Eigenkapitalquote im Berichtsjahr beträgt 61,2 % (Vorjahr: 84,4 %). 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Der im Berichtsjahr erzielte Jahresfehlbetrag, der neben den Verlusten aus der laufenden Geschäftstätigkeit insbesondere durch die Zuführung zur Rückstellung für die erwarteten Zulassungskosten auf nationaler Ebene, begründet ist, führte zu einer Reduzierung der Eigenkapitalquote von 84,4 auf 61,2 %. Der Liquiditätsbestand hat sich weiter reduziert. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und die Unternehmensfortführung über 2010 hinaus wird insbesondere davon abhängen, in welchem Umfang die Umsatzerlöse gesteigert werden können, und dass Kapitalmaßnahmen realisiert werden können. III Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft Die Gesamtstruktur der Vorstandsbezüge im Sinne der in § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB wird vom Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstands einzelvertraglich vereinbart. Der Aufsichtsrat berät über die Angemessenheit der Vergütungen der Vorstandsmitglieder der co.don AG unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses, der Branche und der Zukunftsaussichten und überprüft sie regelmäßig. Die Verträge sehen erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Komponenten vor. Bei den erfolgsunabhängigen Komponenten handelt es sich um das fixe Grundgehalt, das in zwölf gleichen Monatsraten ausgezahlt wird, Versicherungsentgelte sowie Leasingraten für zu dienstlichen Zwecken genutzte Kraftfahrzeuge. Die erfolgsabhängigen Komponenten umfassen erfolgsbezogene variable Vergütungen, die entstehen, wenn die vereinbarten, auf das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft bezogenen Zielgrößen erreicht werden. Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden ebenfalls im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen vereinbart. Den Mitgliedern des Vorstands können im Rahmen der Aktienoptionsprogramme 2005 und 2007 Bezugsrechte zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft angeboten werden. Aus dem Aktienoptionsprogramm 2005 sind derzeit 185.500 Bezugsrechte, aus dem Aktienoptionsprogramm 2007 226.500 Optionen an Mitglieder des Vorstands zugeteilt worden. Über die Zuteilung an Vorstandsmitglieder entscheidet der Aufsichtsrat. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten Aktienoptionen bestehen auch dann weiter, wenn das Anstellungsverhältnis als Vorstandsmitglied endet, es sei denn, das Vertragsverhältnis wird von der Gesellschaft aus wichtigem Grund beendet. Soweit Abfindungszahlungen bei Ausscheiden von Mitgliedern des Vorstands zur Auszahlung kommen, werden diese individuell vereinbart. Das fixe Grundgehalt hat derzeit den weitaus größten Anteil an den Gesamtbezügen. Versorgungs-, Vorruhestands- oder Ruhegehaltsleistungen wurden im üblichen Rahmen vereinbart. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 Abs. 1 der Satzung festgeschrieben. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 10. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das 1,5-fache. Es werden keine variablen Vergütungen gezahlt. IV Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital veränderte sich im Berichtsjahr nicht. Es setzte sich zum 31. Dezember 2009 aus 11.948.674 stimmberechtigten Inhaberstückaktien mit einem Nennwert in Höhe von jeweils EUR 1,00 zusammen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte sind einheitlich und ergeben sich aus den entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes, insbesondere den §§ 118 ff. AktG („Rechte der Hauptversammlung“). Zum Ende der Aufstellungsphase des Lageberichts lagen der Gesellschaft Mitteilungen über folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10,0 % der Stimmrechte überschritten, vor: scroll
Ernennungen und Abberufungen von Vorstandsmitgliedern erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands (§§ 84, 85 AktG). Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung der Amtszeit ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen möglich. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Änderungen der Satzung erfolgen ebenfalls nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG). Hiernach bedürfen Satzungsänderungen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß § 14 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die lediglich die Fassung betreffen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Der Vorstand wurde 2005 von der Hauptversammlung ermächtigt, an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte nachgeordnet verbundener Unternehmen bis zum 19. September 2010 einmal oder mehrmals Bezugsrechte auf bis zu 530.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu gewähren. Bislang wurden davon insgesamt 282.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter zugeteilt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2007 wurde der Vorstand darüber hinaus dazu ermächtigt, an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte nachgeordnet verbundener Unternehmen bis zum 13. Juli 2012 einmal oder mehrmals Bezugsrechte auf bis zu 647.606 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu gewähren (bedingtes Kapital). Daneben hat die Hauptversammlung den Vorstand am 13. Juli 2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 13. Juli 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 5.974.337,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots geschlossen. V Darstellung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS)/Risikomanagementsystems (RMS) ist es, die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards und ‑vorschriften sicherzustellen und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten. Die co.don AG bilanziert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Die regelmäßige Überwachung und Anpassung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems an gesetzliche und regulatorische Änderungen erfolgt durch den Bereich Rechnungswesen. Die Dokumentation des Rechnungslegungsprozesses ist für sachkundige Dritte nachvollziehbar gegliedert. Bei der Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen werden die einschlägigen gesetzlichen Fristen beachtet. Im Berichtsjahr wurde jedoch ein Teil der ordnungsgemäß archivierten Unterlagen bei einem Archivbrand vernichtet. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Abteilungen des Unternehmens sind klar voneinander getrennt. Die Verantwortlichkeiten für Hauptbuchhaltung, die Festlegung von Kontierungsregeln, Bewertungsmodellen, Buchungssystematiken, Buchungsprogrammsteuerung und die Administration des Finanzbuchhaltungssystems sind schriftlich dokumentiert. Folgende Bestandteile des Rechnungslegungsprozesses sind im Rahmen von Outsourcing Vereinbarungen an andere Unternehmen ausgelagert: Lohnbuchführung Die fortlaufende Überwachung dieses Dienstleisters erfolgt durch die monatliche Abstimmung der vom externen Dienstleister zur Verfügung gestellten Buchungsliste. Die Übernahme der Buchungen erfolgt manuell. Die co.don AG setzt in der Finanzbuchhaltung die Finanzsoftware Microsoft Dynamics AX ein. Der unbefugte Zugriff wird durch die Vergabe kompetenzadäquater Berechtigungen verhindert. Mittels Vier-Augen-Prinzip, standardisierter Abstimmungsroutinen sowie Soll-Ist-Vergleichen werden Fehlervermeidung und Fehlerentdeckung sichergestellt. Gleichzeitig dienen diese Maßnahmen dem korrekten Ansatz, Ausweis und der zutreffenden Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Funktionsfähigkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems wird regelmäßig überwacht. Im Rahmen des Management-Informations-Systems erfolgt eine zeitnahe, verlässliche und relevante Berichterstattung an den Vorstand. Über die aktuelle Geschäftsentwicklung wird der Aufsichtsrat regelmäßig vom Vorstand unterrichtet. Außerdem erfolgt eine zeitnahe Information bei besonderen Ereignissen. VI Chancen- und Risikoberichterstattung Die co.don AG hat seit 2000 ein Risikomanagementsystem etabliert, welches kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst wird. Die Gesellschaft versteht Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zur Steuerung des Unternehmens. Risiken zu erkennen, zu begrenzen und alle sich bietenden Chancen im Sinne des Unternehmens zu nutzen, sind die permanente Aufgabe des Vorstands und aller Mitarbeiter. Insbesondere die nachfolgend dargestellten Risiken werden fortlaufend beobachtet und bewertet. 1. Absatzmärkte Die bestehenden Absatzmärkte wurden im Berichtszeitraum weiter mit erfahrenen und etablierten Vertriebspartnern bearbeitet. Trotz der generell gestiegenen Akzeptanz der Methode und Produkte der Gesellschaft war der Einfluss der Weltwirtschaftskrise mit den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Ausgabeverhalten von Institutionen und Privatpersonen absatz- und umsatzrelevant merkbar. Der Ausbau der Vertriebsaktivitäten im In- und Ausland ist langfristig nur unter der Voraussetzung, dass die co.don AG die Anforderungen für eine nationale und europaweite Zulassung erfüllen wird, möglich. Der Absatzmarkt ist international auch weiterhin unsicher, was dazu führen kann, dass die geplanten Absatzziele nicht erreicht werden. Veränderungen bei den Vertriebspartnern der co.don AG können zur Abweichung bei geplanten Absätzen führen. Die seit Januar 2008 in Deutschland bestehende Erstattung der Behandlungskosten der co.don-Therapien im Bereich der Gelenkknorpel- und Bandscheibenheilung ist Voraussetzung für ein deutliches Wachstum des Unternehmens in den kommenden Jahren. Dem gegenüber stehen möglicherweise die Entwicklung hemmende Faktoren wie die Änderungen der Gesetzeslage in Deutschland und in der Europäischen Union, die für Ärzte, welche die co.don-Therapien anwenden wollen, ein ungewöhnlich langwieriges Registrierungs- und Beurteilungsverfahren bei den regionalen Behörden vorschreibt. 2. Künftiger Kapitalbedarf Die Verluste des Geschäftsjahres 2009 sind durch Eigenkapital gedeckt. Das auf eine effizientere Gestaltung der Geschäftsprozesse und schlankere Strukturen in allen Unternehmensbereichen basierende Kostenmanagementprogramm wurde weitergeführt, um den aus der operativen Geschäftstätigkeit resultierenden Finanzmittelverbrauch zu minimieren. Die geplanten weiteren Markteinführungen, die Ausdehnung des Vertriebsgebietes sowie die Durchführung von präklinischen und klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen und die Optimierung bestehender Produkte erfordern zusätzlichen hohen Kapitaleinsatz. Zum 31. März 2010 verfügt die co.don AG über liquide Mittel in Höhe von TEUR 1.192. Die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft hängt davon ab, ob die Planziele erreicht werden. Darüber hinaus benötigt die Gesellschaft im Hinblick auf die gegenwärtige Höhe des Finanzmittelverbrauchs in Verbindung mit den zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben, die zur Erlangung der EMA-Zulassung (früher EMEA) erforderlich sein werden, externe Finanzierungsmittel, um die weitere Unternehmensfortführung sicher zu stellen. Der Vorstand befindet sich hierzu derzeit in Gesprächen mit potenziellen Investoren und Kreditgebern und geht davon aus, entsprechende Finanzmittel beschaffen zu können. Durch entsprechende mögliche Einsparpotenziale sieht der Vorstand jedoch auch ohne zusätzliche Eigenkapital-/Fremdkapitalmittel für mindestens zwölf Monate die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft als gesichert an. 3. Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen Die DKV als eine der größten privaten Krankenkassen Europas hat mit Jahresbeginn 2007 die ACT im Knie in ihr Leistungsspektrum aufgenommen. Der Vorstand geht davon aus, dass weitere private Krankenversicherer folgen werden. Dies ist zum Teil und in immer größerem Maß auch der Fall. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass dieser Trend sich so fortsetzt. 4. Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Erst seit Beginn des Jahres 2008 sind die ärztlichen Leistungen für die Behandlung mit der autologen Knorpelzelltransplantation (ACT) und der autologen Bandscheibenzelltransplantation (ADCT) im Rahmen des in Deutschland geltenden Erstattungssystems abrechenbar. Die Einführung der Fallpauschalen und der OPS schaffen für die Ärzte als Anwender der co.don-Produkte die Grundlage für die Abrechnung und sind Ausdruck der gewachsenen Akzeptanz innovativer, zellbasierter Therapiekonzepte. Diese Kostenerstattung umfasst nicht die Herstellungskosten für das Transplantat selbst. Hierfür gibt es bislang keine generelle Kostenerstattung durch die deutschen gesetzlichen Krankenkassen. Erstattungen kamen durch Vereinbarungen einzelner Kliniken mit regionalen gesetzlichen Krankenkassen, Zusatzentgelte und über Einzelfallkostenerstattungen zustande. Die wachsende Akzeptanz der Methode und der Produkte bei Ärzten und Wissenschaftlern, die generierten Daten über die langfristige Wirksamkeit sowie die Entscheidung der beiden Fachgesellschaften DGU (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie) und DGOOC (Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie) zugunsten der ACT als „first line“-Therapie zur Behandlung von Gelenkknorpeldefekten im Knie – Aussage beim DGU 2009 im Oktober 2009 in Berlin – stellen nach Ansicht der Gesellschaft einen positiven Ausblick auf die noch ausstehende grundsätzliche Entscheidung über die Kostenerstattung dar. 5. Risiken aus Forschung und Produktentwicklung Die co.don AG betreibt mehrere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die verschiedenen Zielen dienen, der Weiterentwicklung vorhandener Produkte, der Erforschung ihrer Wirksamkeit und des Einsatzes in neuen Anwendungsbereichen. Die co.don AG führt diese Projekte teilweise selbst und teilweise in Kooperationen mit Universitäten und Forschungsinstituten durch. Für diese laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, aber auch für künftige Projekte der Gesellschaft bestehen die nachfolgend aufgeführten Risiken: Es besteht das Risiko, dass der tatsächlich erforderliche finanzielle und zeitliche Aufwand höher als geplant anfällt und dass sich erhebliche Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen als nutzlos erweisen. Es ist unsicher, ob die geplante Forschung und Produktentwicklung der Gesellschaft wie angestrebt verläuft. Eine Produktentwicklung kann sich als unsicher oder ungeeignet erweisen. Dieses Risiko besteht für die Gesellschaft in besonderem Maße, da sie verhältnismäßig neue Technologien und Verfahrensweisen anwendet, für die teilweise nur wenige oder keine Erfahrungswerte bestehen. Die bisherigen Erfahrungen mit den zellbasierten biologischen Arzneimitteln der Gesellschaft zeigen, dass sich solche Produkte global nur langsam am Markt durchsetzen. Als absatzhemmende Umstände werden von der Gesellschaft die bisher fehlenden Regelungen zur allgemeinen Erstattung der gesamten anfallenden Kosten einschließlich der Herstellungskosten angesehen und die mitunter zeitaufwendigen Verfahren für den patentrechtlichen Schutz. Nach Ansicht der Gesellschaft wirkt sich weiterhin absatzhemmend aus, dass die Produkte der Gesellschaft individuell für den einzelnen Patienten hergestellt werden müssen, ferner die Notwendigkeit von zwei operativen Eingriffen, die zur Gewebeprobeentnahme und zur Transplantation des Gewebes notwendig sind. Diese Umstände könnten dazu führen, dass sich die Umsatzerwartungen der co.don AG mit ihren Produkten nicht oder nur in geringerem Umfang erfüllen. Der permanente Dialog mit den wichtigsten Anwendern der Produkte hat die Zielsetzung, erfolgskritische Produkteigenschaften aus Kundensicht zu definieren und in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung zu optimieren. 6. Risiken für die Produktherstellung Für den Erfolg der co.don AG ist es erforderlich, ihrem Ruf als Anbieter qualitativ hochwertiger Tissue Engineering-Produkte auf dem Markt gerecht zu bleiben. Hierzu werden die Qualitätsmaßstäbe kontinuierlich überwacht und verbessert, um den in der Herstellung der Produkte bestehenden Risiken vorzubeugen und diese zu minimieren. Mit der Einführung des institutionalisierten Qualitätsmanagements schaffte die Gesellschaft eine solide Basis für das Risikomanagement im Bereich der Produktion. Alle Bereiche der Gesellschaft sind nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Das Unternehmen verfügt gemäß § 84 Arzneimittelgesetz über eine Betriebshaftpflichtversicherung, in der eine Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Seit der Markteinführung ihrer Produkte in 1997 hatte die Gesellschaft keinen Schadenersatzfall. 7. Risiken aus dem sich verändernden regulatorischen Umfeld Mit Einführung der gesamteuropäischen Richtlinien für Arzneimittel durch die Europäische Arzneimittelbehörde EMA (vormals: EMEA) zum 30. Dezember 2008 muss sich die Gesellschaft für die von ihr hergestellten und vertriebenen Produkte einen zentralen Zulassungsprozess unterziehen, obwohl seit 1997 eine Herstellungserlaubnis besteht. Mit Beginn des Jahres 2013 dürfen nur die Arzneimittel der co.don AG, die diesen Prozess erfolgreich durchlaufen haben, in den Mitgliedsländern der Europäischen Union weiterhin vertrieben werden. Es besteht somit das Risiko, dass die co.don AG durch hierfür notwendige finanzielle Aufwendungen für Studien das Ziel eines positiven Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nicht im geplanten Zeitraum erreicht, oder die Produkte den Zulassungsprozess nicht erfolgreich bestehen. Beide Risiken können den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Gesellschaft steht im aktiven Dialog mit den nationalen und internationalen Behörden, um fristgerecht die Zulassung ihrer Produkte abzuschließen. VII Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres im Sinne des § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB ereigneten sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 nicht. VIII Prognosebericht Die Märkte für die regenerative Medizin befinden sich weiterhin in der Ausbauphase. Die grundlegenden Voraussetzungen zukünftigen Wachstums durch marktgängige Produkte wurden bereits geschaffen. Das wichtigste Ziel der Gesellschaft bleibt, wie in der Vergangenheit, das Erreichen des Break-Even durch die weitere Steigerung der Absatzmengen und Umsatzerlöse. Der Vorstand ist der Ansicht, dass diese Steigerung mit erfahrenen und etablierten Distributionspartnern mit flächendeckendem Vertriebsnetz möglich wird. Es wird beabsichtigt, das bereits bestehende Vertriebsnetz planmäßig auszubauen. Der Vorstand geht davon aus, dass die Absatzlage und damit die Ertragslage der co.don AG durch die vertraglich vereinbarten Distributionspartnerschaften sowie weitere hinzukommende Distributionspartnerschaften nachhaltig wesentlich verbessert werden kann. Inwieweit ein Fortdauern der Weltwirtschaftskrise und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Ausgabeverhalten von Privatpersonen auch weiterhin zur Verschiebung von Operationen mit co.don-Produkten führt, ist derzeit wenig abschätzbar. Ein negativer Einfluss ist im Inland derzeit nicht konkret absehbar, er kann sich aber im Laufe des Jahres ergeben. Die Absatz- und Auftragsentwicklung im ersten Quartal 2010 entwickelte sich weitestgehend planmäßig. Aufgrund der noch nicht sicher abzusehenden Kosten für die Zulassung der Produkte der Gesellschaft kann eine Aussage zum Erreichen eines positiven Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Für das Geschäftsjahr 2010 erwartet die Gesellschaft im Vergleich zu 2009 ein deutlich geringeres negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Vorstand geht von einer Umsatzausweitung aus. Auch 2010 und den kommenden Jahren, und damit nach Ablauf des planmäßigen Abschreibungszeitraums der wesentlichen Produktionsanlagen und -maschinen, ist die Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen und -maschinen mit normalen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen vorgesehen und realistisch. Mit wesentlichen sachanlagebezogenen Ersatz- oder Neuinvestitionen rechnet der Vorstand nicht vor 2012. Die nach unserer Einschätzung verbesserten Möglichkeiten zur Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenkassen in der Bundesrepublik sind Ausdruck der allgemein zunehmenden Akzeptanz der Methode und untermauern die Analystenerwartungen auf weitere Konsolidierungsschritte der Branche. Die Erschließung neuer Absatzmärkte außerhalb der Europäischen Union und der Ausbau der Vertriebsaktivitäten im Inland ist nur unter der Voraussetzung, dass weitere Kapitalzuführungen in erheblichem Umfang realisiert werden können, möglich. Neben dem Ausbau der Vertriebs- und Marketingaktivitäten liegt der Fokus der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr aufgrund des sich verändernden regulatorischen Umfeldes auf der Sicherstellung hierfür notwendiger Finanzmittel. Gemäß aktueller Planung gehen wir davon aus, dass die Finanzierung der für die Genehmigung auf nationaler Ebene voraussichtlich anfallenden Aufwendungen aus dem gegenwärtig vorhandenen Liquiditätsbestand möglich ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der derzeit aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultierende Nettomittelabfluss insbesondere durch die Steigerung der Umsatzerlöse deutlich reduziert wird. Um auch nach Ablauf der Übergangsfrist zum Jahresende 2012 weiterhin eine gesicherte und starke Marktposition im europäischen Markt zu haben, werden wir den europaweiten Zulassungsprozess für die Produkte der Gesellschaft vor der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) aktiv vorantreiben, sobald die Finanzierung gewährleistet ist. IX Erklärung des Vorstands gemäß § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB in Verbindung mit § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar.
Teltow, 16. April 2010 Dr. Andreas Baltrusch Dipl.-Ing. Vilma Siodla Bilanz zum 31. Dezember 2009co.don Aktiengesellschaft,TeltowAKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009co.don Aktiengesellschaft,Teltowscroll
Anhang 2009co.don Aktiengesellschaft, TeltowAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es werden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die im Geschäftsjahr 2008 gegründete Tochtergesellschaft co.don schweiz gmbh – der Anteil der co.don AG beträgt 100 % – ist nur unwesentlich operativ tätig. Die bei unserer Tochtergesellschaft aufgelaufenen Aufwendungen bzw. Verluste wurden durch die co.don AG im Berichtsjahr 2008 finanziert und als Forderungen dargestellt sowie im Einzelabschluss der co.don AG abgebildet. Im Berichtzeitraum 2009 wurden die Forderungen zu 100 % ausgebucht. Wegen Unwesentlichkeit wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Bewertung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Es wurden daher unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer (zwischen drei und 17 Jahren) um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. DasSachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer (zwischen drei und 25 Jahren) um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 150,00 (netto) werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, der mit 20 % jährlich abgeschrieben wurde. Erhaltene Investitionszulagen und -zuschüsse werden direkt von den Anschaffungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände abgesetzt. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten oder im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderungen zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bestände an Roh‑, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitutensind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. DieSonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Für das Geschäftsjahr 2009 wurde die bereits in den vorangegangenen Geschäftsjahren angewandte Methode zur buchhalterischen Erfassung von Umsatzerlösen beibehalten, wonach Umsatzerlöse grundsätzlich nicht zum Zeitpunkt der Leistungserbringung seitens der co.don AG gebucht werden, sondern erst dann, wenn auch der Nachweis einer Vereinbarung zur Kostenerstattung vorliegt und wenn der Forderungseingang hinreichend sicher ist. Diese Handhabung dient der verbesserten Darstellung der Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr 2009 wurden auf Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (Vorjahr: TEUR 0). In den Finanzanlagen erfolgte die komplette Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 0). Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2009co.don AG, Teltowscroll
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Angaben zum Anteilsbesitz scroll
Auf Bevollmächtigung des Vorstandes der co.don AG wurde am 11. März 2008 die Tochtergesellschaft co.don schweiz gmbh gegründet und im Handelsregister am 3. April 2008 eingetragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlauzeit von über einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Die im Vorjahr abgebildeten Forderungen gegen verbundene Unternehmen TEUR 8 wurden im Berichtzeitraum ausgebucht. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen abgegrenzte Zinsen (TEUR 10; Vorjahr: TEUR 73), Ansprüche aus Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer (TEUR 84; Vorjahr: TEUR 57) und Umsatzsteuer (TEUR 3; Vorjahr: TEUR 6) enthalten. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft überwiegend vorausbezahlte Fortbildungskosten des Vorstandes und Versicherungsbeiträge für das Jahr 2010. Gezeichnetes Kapital/Kapitalrücklage Das Gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert wie folgt ausgewiesen: scroll
Im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 erfolgte keine weitere Kapitalerhöhung. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2009 EUR 11.948.674,00; es ist in 11.948.674 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Nennbetrag je Aktie von EUR 1,00 eingeteilt. Bedingtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. September 2005 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 530.000,00, eingeteilt in bis zu 530.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten im Rahmen des „Aktienoptionsplans 2005“ nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. September 2005. Die Hauptversammlung hat am 13. Juli 2007 beschlossen, das Grundkapital um weitere EUR 647.606,00 bedingt zu erhöhen. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 13. Juli 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.974.237,00 zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabepreis den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien – zusammen mit der Anzahl eigener Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden – insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen erfolgen und im Interesse der Gesellschaft liegen. Weiter ist der Vorstand berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre zur Abwendung einer Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens der Gesellschaft auszuschließen, um die neuen Aktien an einen oder mehrere Investoren zu geben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bilanzverlust Der Bilanzverlust in Höhe von TEUR 31.277 (Vorjahr: TEUR 29.600) enthält einen Verlustvortrag von TEUR 29.600 (Vorjahr: TEUR 28.677). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.010 wurden im Wesentlichen für Rechts-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten, Personalverpflichtungen sowie Produktzulassungskosten gebildet. Gemäß einer am 13. November 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen Verordnung ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, bis spätestens zum 30. Dezember 2012 für die bereits von der Gesellschaft vertriebenen Produkte eine Genehmigung einzuholen. Der Vorstand geht davon aus, dass dafür neben den gegenüber der zuständigen Behörde anfallenden Gebühren insbesondere Aufwendungen im Rahmen der Studien, die für den Nachweis der Wirksamkeit dieser Produkte erforderlich sind, entstehen werden. Verbindlichkeiten scroll
Sämtliche Verbindlichkeiten weisen wie im Vorjahr eine Laufzeit von unter einem Jahr auf. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Erbbauzinsen für zwei erworbene Erbbauteilrechte in Höhe von nominal TEUR 498 (Fälligkeit bis zu einem Jahr: TEUR 6; von zwei bis fünf Jahren: TEUR 26; von mehr als fünf Jahren: TEUR 466) und aus Miet-, Leasing- und Service-Verträgen in Höhe von TEUR 128 (Fälligkeit bis zu einem Jahr: TEUR 65; von zwei bis fünf Jahren: TEUR 63). Die Erbbauteilrechte haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2088. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 68; Vorjahr: TEUR 48); Erträge aus dem Förderzuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (TEUR 110; Vorjahr: TEUR 22) sowie Erträge aus der Erstattung zur Vorauszahlung Umlage 2008 zur Bilanzkontrolle der BaFin (TEUR 11; Vorjahr: TEUR 15). Abschreibungen auf das Anlagevermögen Im Berichtszeitraum hat die co.don AG keine Investitionszulagen und GA-Zuschüsse erhalten. Im Vorjahr wurden die Investitionszulagen und GA-Zuschüsse in Höhe von TEUR 70 direkt von den Anschaffungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände abgesetzt. Auf Finanzanlagen erfolgte die Abschreibung auf Anteile an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 0). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten: scroll
In den Verwaltungskosten sind Rechts- und Beratungskosten von TEUR 166 (Vorjahr: TEUR 136) ausgewiesen. Periodenfremde Erträge Die in den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen periodenfremden Erträge stellen sich wie folgt dar: scroll
Sonstige AngabenVorstand Als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft waren bestellt: ·Herr Uwe Ahrens (ab 1. September 2007 bis 31. August 2009), Vorstandsvorsitzender (Diplom-Ingenieur für Luft- u. Raumfahrttechnik) ·Frau Vilma Siodla (ab 3. August 2007), Vorstandsmitglied (Diplom-Ingenieur für Veterinärmedizin) ·Herr Dr. Andreas Baltrusch (ab 1. Oktober 2009), Vorstandsvorsitzender (Wirtschaftsingenieur) Frau Dipl.-Ing. Vilma Siodla war vom 3. August bis 31. August 2007 zuständig für alle Aufgaben des Vorstands, insbesondere das operative Geschäft der Gesellschaft. Ab 1. September 2007 ist Frau Siodla als Vorstandsmitglied zuständig für die Geschäftsbereiche Produktion, Qualitätskontrolle, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Vertrieb. Außerdem ist sie Leiterin der Herstellung gemäß AMG. Mit Wirkung zum 1. September 2007 übernahm Herr Dipl.-Ing. Uwe Ahrens als Vorstandsvorsitzender die Zuständigkeit für die Bereiche Finanzen, Marketing, Kommunikation (Public Relations/Investor Relations), Forschung und Entwicklung und EDV. Mit Datum 31. August 2009 ist Herr Dipl.-Ing. Uwe Ahrens als Vorstandsvorsitzender der co. don AG ausgeschieden. Mitgliedschaften von Herrn Dipl.-Ing. Uwe Ahrens in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG bestanden wie folgt: ·Aufsichtsratsmitglied aap Implantate AG, Berlin Mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 übernahm Herr Dr. Andreas Baltrusch als Vorstandsmitglied die Zuständigkeit für die Bereiche Finanzen, Marketing, Kommunikation (Public Relations/Investor Relations), Forschung und Entwicklung und EDV sowie den Vorstandsvorsitz. Bezüge des Vorstands Die Bezüge des Vorstands der co.don AG betrugen im Geschäftsjahr 2009: scroll
Im Berichtsjahr wurden keine Bezüge gezahlt, für die im Vorjahresabschluss Rückstellungen gebildet waren. Aufsichtsrat Als Aufsichtsratsmitglieder waren bestellt: Vorsitzender·Herr Dr. Gert Weidl, Unterschleißheim, Urologe Mitglieder·Herr Thommy Stählin, Volketswil/Schweiz, Unternehmensberater (Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden) ·Herr Gerhard Eugen Hanhart, Möriken/Schweiz, Rechtsanwalt Bezüge des Aufsichtsrats Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2008 wurde die jährliche feste Vergütung rückwirkend ab 1. Januar 2008 für Mitglieder auf TEUR 10, für den Vorsitzenden auf TEUR 20 sowie für den Stellvertreter des Vorsitzenden auf TEUR 15 geändert. Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 belaufen sich auf: scroll
Mitgliedschaft in anderen Kontrollgremien im Sinne des § 285 Nr. 10 HGB in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG scroll
Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 30 (Vorjahr: 28) Mitarbeiter. Hier enthalten sind zwei Mitarbeiterinnen in Elternzeit. Honorare des Abschlussprüfers Die als Aufwand erfassten Honorare der Deloitte & Touche GmbH belaufen sich auf folgende Beträge: scroll
Weitere Honorare wurden nicht gezahlt. Gewinnverwendung Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust von EUR 31.277.276,16 auf neue Rechnung vorzutragen. Mitteilungen nach § 21 WpHG Der Gesellschaft wurden folgende Beteiligungen (über 5 %) mitgeteilt: scroll
Deutscher Corporate Governance Codex Seit 2003 hat die co.don AG Entsprechenserklärungen gemäß § 161 AktG abgegeben, in denen sie sich hohen Unternehmensführungsstandards verpflichtet hat. Abweichungen von den Empfehlungen sind offengelegt und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemacht. Eine aktuelle Entsprechenserklärung wurde letztmalig im April 2010 unter www.codon.de veröffentlicht. Die Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB ist zusammenfassend mit der Erklärung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB im Lagebericht dargestellt.
Teltow, 16. April 2010 Dr. Andreas Baltrusch, Vorstandsvorsitzender Dipl.-Ing. Vilma Siodla, Vorstandsmitglied Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der co.don Aktiengesellschaft, Teltow, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der co.don Aktiengesellschaft, Teltow, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Lagebericht hin. Dort wird unter Punkt VI unter anderem ausgeführt, dass die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft davon abhängt, dass die Planziele erreicht werden. Darüber hinaus benötigt die Gesellschaft im Hinblick auf die gegenwärtige Höhe des Finanzmittelverbrauchs in Verbindung mit zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben zur Erlangung der EMA-Zulassung externe Finanzmittel, um die weitere Unternehmensfortführung zu gewährleisten. Der Vorstand befindet sich hierzu derzeit in Gesprächen mit potenziellen Investoren und Kreditgebern und geht davon aus, entsprechende Finanzmittel beschaffen zu können. Des Weiteren wird im Lagebericht ausgeführt, dass der Vorstand die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft unter Berücksichtigung möglicher Einsparpotenziale auch ohne zusätzliche Eigenkapital-/Fremdkapitalmittel für mindestens zwölf Monate als gesichert ansieht.
Berlin, den 23. April 2010 Deloitte & Touche GmbH Papesch, Wirtschaftsprüferin Raudszus, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der co.don® AG hat den Vorstand im Geschäftsjahr 2009 beraten und überwacht sowie die ihm nach Gesetz, Satzung und den Corporate-Governance-Grundsätzen des Unternehmens obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Im Rahmen von 6 Aufsichtsratssitzungen am 17. Februar 2009, 17. April 2009, 28. Juni 2009, 16. Juli 2009,21. September 2009 sowie am 9. November 2009 hat sich der Aufsichtsrat ausführlich über die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gesellschaft informiert und mit ihr auseinandergesetzt. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrates in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Auch weitere Mitglieder des Aufsichtsrates haben außerhalb der Sitzungen eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit dem Vorstand geführt. Es wurden alle grundsätzlichen Fragen der Geschäfts- und Unternehmenspolitik, der Strategie des Unternehmens, der finanziellen Entwicklung und der Ertragslage erörtert. Ein Schwerpunkt der Aufsichtsrats-Tätigkeit war die Überwachung der weiteren Etablierung und Stärkung der Marketing- und Verkaufsaktivitäten in den für die co.don® AG bedeutendsten Märkten Deutschland, Italien, Griechenland, Österreich, Schweiz, Belgien und Spanien. Weiter ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand über Verhandlungen mit möglichen Investoren und Interessenten an strategischen Partnern regelmäßig unterrichten. Herr Dipl.-Ing. Uwe Ahrens schied mit Ablauf seines Anstellungsvertrages zum 31. August 2009 aus dem Vorstand aus. Der Aufsichtsrat bestellte Herrn Dr. Ing. Andreas Baltrusch mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 zum Mitglied des Vorstands der co.don® AG und ernannte ihn zugleich zum Vorstandsvorsitzenden. Die Buchführung ,der Jahresabschluss und der Lagebericht der co.don® AG sind von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin geprüft worden. Aufgrund der Prüfungen hat die Abschlussprüferin einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 26. April 2010 dem Ergebnis dieser Prüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat waren keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erheben, so dass der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 26. April 2010 den Jahresabschluss 2009 gebilligt hat. Damit ist der Jahresabschluss der co.don® AG gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Aufsichtsrat liegt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Nummer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vor. Der Aufsichtsrat dankt an dieser Stelle allen Mitarbeitern und dem Vorstand für ihre im Jahre 2009 geleistete Arbeit und den Aktionären für das erbrachte Vertrauen.
Teltow, den 26. April 2010 Dr. Gert Weidl, Aufsichtsratsvorsitzender Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsratsder co.don® Aktiengesellschaft, Teltow gemäß § 161 AktGNach § 161 AktG sind Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und werden. Vorstand und Aufsichtsrat der co.don® AG erklären, dass die co.don® AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Abweichungen entsprechen wird. Die Nummer der jeweiligen Überschrift entspricht der Nummer der Bestimmung des Deutschen Corporate Governance Kodex, von der abgewichen wurde oder wird. Zu 3.8 Selbstbehalt in der D&O-Versicherung für Unternehmensleiter Die co.don® AG hat zwei Vermögenschaden-Haftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Beide Versicherungen sehen gegenwärtig keinen Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder vor, da sie noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung abgeschlossen wurden. Die Gesellschaft beabsichtigt zum 1. Juli 2010 die Anpassung der Verträge an § 93 (2) AktG zu vereinbaren. Hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats der co.don® AG soll auch zukünftig kein Selbstbehalt vorgesehen werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass die Aufsichtsratsmitglieder auch ohne einen Selbstbehalt ihre Aufgaben verantwortungsbewusst wahrnehmen werden. Zu 4.2.3 Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter Als variable Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter hat die Gesellschaft den Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen gewährt. Dabei ist für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vorgesehen, da die Wertentwicklung der Aktienoptionen theoretisch unbegrenzt ist. Da eine hohe Wertsteigerung der co.don® - Aktie auch im Interesse der Aktionäre liegt, sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit, den Anreiz für die Vorstandsmitglieder zu begrenzen, auf eine Wertsteigerung hinzuarbeiten. Da Vorstandsmitglieder das Risiko tragen, dass der Wert ihrer Optionen durch außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen sinkt, erscheint es auch nicht unangemessen, dass sie auf der anderen Seite die Chance haben, an einer außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Steigerung des Aktienkurses ohne Begrenzung teilzuhaben. Der Anstellungsvertrag mit einem Vorstandsmitglied sieht eine variable Vergütung für den Fall vor, dass ein bisher nicht an der Gesellschaft beteiligter Investor unmittelbar oder mittelbar (durch Zurechnung gemäß § 30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - „WpÜG“) mindestens 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft erwirbt, der Kontrollerwerb nach Ansicht des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft liegt und Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds (zum Beispiel signifikante Umsatzsteigerungen) Ursache für den Kontrollerwerb sind. Die Höhe dieser variablen Vergütung hängt von der Höhe des Kaufpreises pro co.don® -Aktie ab, den der Investor allen übrigen Aktionären in einem Pflicht- oder Übernahmeangebot nach dem WpÜG für den Erwerb ihrer Aktien anbietet und der Zahl der co.don® -Aktien, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots nicht von dem Investor oder ihm nach den Vorschriften des WpÜG zuzurechnenden Dritten gehalten werden. Eine Begrenzungsmöglichkeit einer solchen variablen Vergütung ist nicht vorgesehen, um die Anreizwirkung für den im Interesse der co.don® AG gewünschten Erfolg, einen Investor zu gewinnen, zu stärken. 5.1.2. Altersgrenze für Vorstandsmitglieder Eine starre Altersgrenze für Vorstandsmitglieder halten Aufsichtsrat und Vorstand nicht für erforderlich. Die Möglichkeit, die Bestellungsdauer und die Laufzeit der Anstellungsverträge zu begrenzen, genügt, um der im höheren Lebensalter zu erwartenden abnehmenden Leistungsfähigkeit von Vorstandsmitgliedern flexibel Rechnung zu tragen. 5.3. Bildung von Ausschüssen Da der Aufsichtsrat der co.don® AG aus drei Mitgliedern besteht, ist das Organ so klein, dass ein Effizienzgewinn aus der Bildung von Ausschüssen nicht zu erwarten ist. 5.4.6. Erfolgsorientierte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Satzung sieht ausschließlich eine feste Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung bisher nicht vorgeschlagen, eine erfolgsorientierte Vergütung einzuführen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine erfolgsorientierte Vergütung den Aufsichtsrat dazu verleiten könnte, bei der Überwachung der Leitung des Unternehmens durch den Vorstand in der Abwägung von Chancen und Risiken für das Unternehmen letztere nicht hinreichend zu gewichten. Seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2009, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 bezog, hat die co.don® AG sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“in der damals geltenden Fassung entsprochen, jedoch mit Ausnahme der vorstehend ausgeführten Abweichungen und der Empfehlung in Nr. 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. In dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2009 wird erstmals der Besitz von Aktien der Gesellschaft von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gemäß der Empfehlung in Nr. 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex angegeben.
Teltow, 14. April 2010 Dr. Gert Weidl, Aufsichtsratsvorsitzender co.don® AG Dr. Andreas Baltrusch, Vorstandsvorsitzender co.don® AG Dipl.-Ing. Vilma Siodla, Vorstandsmitglied co.don AG co.don® AG |
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