![]() co.don AktiengesellschaftTeltowKonzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018JAHRESFINANZBERICHT 20181 MITGLIEDER DES VORSTANDSDipl.-Wi.Jur. (FH) Ralf M. JakobsCFO ab 1. Februar 2016 Mitglied des Vorstands seit 1. Mai 2016 alleiniger Vorstand ab 1. Januar 2018 In der Funktion des Finanzvorstandes der Gesellschaft verantwortete Herr Jakobs neben der Leitung der Finanzen unter anderem auch die Abteilung Personalwesen, Legal sowie IT, ehe er mit Wirkung zum 1. Januar 2018 zum Alleinvorstand der Gesellschaft bestellt wurde. Herr Jakobs hat langjährige internationale Kapitalmarkterfahrung mit Schwerpunkten in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Risk Controlling, Risk Management sowie Personalmanagement und -entwicklung. Herr Jakobs hält ein Diplom als Wirtschaftsjurist (FH) und verfügt über umfangreiche nationale und internationale Managementexpertise. 2 BERICHT DES AUFSICHTSRATS UND MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSBERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, im Geschäftsjahr 2018 trat der Aufsichtsrat zu fünf Sitzungen in Berlin am 25. Januar, 11. April, 7. Juni, 13. September und 12. Dezember und zu vier Telefonkonferenzen am 1. Februar, 5. Februar, 25. April und 23. Mai zusammen und befasste sich eingehend mit der operativen und strategischen Entwicklung des Unternehmens. Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat mehrere Beschlüsse außerhalb von Sitzungen. Zwischen den Sitzungen und Telefonkonferenzen stand der Vorstand in regelmäßigem Kontakt mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat fortlaufend über die üblichen wirtschaftlichen Kennzahlen, die Rentabilität und Liquiditätssituation des Unternehmens. Ausführlich diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung. Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und dem VorstandDie Aufsichtsratssitzungen waren von einem intensiven und offenen Austausch zur Lage des Unternehmens, zur Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage und zu grundsätzlichen Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie geprägt. Die Aufsichtsratsmitglieder bereiteten sich auf Beschlüsse über zustimmungsbedürftige Geschäftsvorhaben regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die der Vorstand vorab zur Verfügung stellte, und diskutierten die zur Entscheidung anstehenden Vorhaben mit dem Vorstand. Themen der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2018In seiner Sitzung am 25. Januar 2018 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit dem vorläufigen Jahresergebnis 2017, dem Budget 2018, der Liquiditätsplanung, der Vertriebsstrategie im In- und Ausland, dem Stand des Aufbaus des Standorts Leipzig, möglichen Erweiterungen im Produktportfolio der Gesellschaft sowie den Konsequenzen der Änderungen des Deutsche Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017. Ferner erörterte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 25. Januar die Frage der Bestellung eines zweiten Vorstands neben Herrn Jakobs, der nach dem Ausscheiden von Herrn Hessel zum Jahresende 2017 alleiniger Vorstand war. Hiermit hat sich der Aufsichtsrat auch in den weiteren Sitzungen und Telefonkonferenzen des Geschäftsjahres 2018 fortlaufend befasst. Im Februar 2019 beschloss der Aufsichtsrat, Herrn Tilmann Bur mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 zum weiteren Vorstand für die Bereiche Vertrieb und Marketing zu bestellen. In seiner Telefonkonferenz am 1. Februar 2018 setzte der Aufsichtsrat die Beratung zum Budget 2018 fort und stimmte dem Budget 2018 zu. In seiner Telefonkonferenz vom 5. Februar 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Frage der Bestellung eines zweiten Vorstands. In der Sitzung vom 11. April 2018 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand das vorläufige Ergebnis im ersten Quartal 2018, den Geschäftsbericht mit dem Jahresabschluss 2017 und die vorläufigen Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers, die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2018, die weitere Finanzierung der Gesellschaft durch Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, den Stand des Aufbaus des Standorts Leipzig, aktuelle Entwicklungen im Bereich der ATMP-Regulierung und der Erstattungsfähigkeit. Der Aufsichtsrat stimmte der Aufnahme von Verhandlungen mit der Bauerfeind-Gruppe über eine Kooperation in den Bereichen Vertrieb und Marketing zu. Er beschloss, Herrn Jakobs Befreiung von den Beschränkungen des §181, 2. Alt. BGB zu erteilen. In seiner telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2018 schloss der Aufsichtsrat die Beratungen zum Geschäftsbericht 2017 ab und stellte den Jahresabschluss 2017 fest, nachdem der Abschlussprüfer über das finale Ergebnis seiner Abschlussprüfung berichtet und den Prüfungsbericht vorgelegt hat. In seiner telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 23. Mai 2018 stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung der Finanzierungssicherheit und der sonstigen wesentlichen kommerziellen Eckpunkte der vom Vorstand vorgelegten Dokumentation zur Emission der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen zu. In seiner Aufsichtsratssitzung vom 7. Juni 2018 diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand insbesondere den Stand der Emission der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, den bisherigen Geschäftsverlauf 2018 mit Ausblick auf das weitere Geschäftsjahr, die Entwicklung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten, die Erstattungsfähigkeit von ATMPs mit nationaler Vertriebszulassung nach §4b AMG und den Stand des Aufbaus des Standorts Leipzig. In seiner Aufsichtsratssitzung vom 13. September 2018 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand schwerpunktmäßig die bisherige Geschäftsentwicklung 2018, die Liquiditätsplanung, die Vertriebsstrategie im In- und Ausland, die Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts zum Entfall der Erstattungsfähigkeit von ATMPs mit nationaler Vertriebszulassung nach §4b AMG, mögliche Folgewirkungen dieses Urteils auf die Erstattungsfähigkeit von ATMPs mit EU weiter Vertriebszulassung der EMA, den Stand der Umstellung der Krankenhäuser in Deutschland auf Spherox sowie mögliche Erweiterungen im Produktportfolio der Gesellschaft. In seiner Aufsichtsratssitzung vom 12. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Beteiligung der Bauerfeind Gruppe an der schwedischen Xintela AB mit etwas über 25 % und dem Zusammenhang mit den Verhandlungen zwischen der Gesellschaft und der Xintela AB über ein Joint Venture zur Entwicklung einer stammzellbasierten Behandlungsmöglichkeit für Knorpelschäden (insbes. Osteoarthritis), dem Stand der Umstellung der Krankenhäuser in Deutschland auf Spherox und die Vertriebsaktivitäten im In- und Ausland. Ferner erörterte der Aufsichtsrat das vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegte Budget, das er nach einer Anpassung im direkten Nachgang zur Sitzung per Umlaufbeschluss genehmigte. Corporate GovernanceMit dem Deutscher Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Aufsichtsrat gab am 11. April 2018 zusammen mit dem Vorstand der Gesellschaft die Erklärung ab, dass die CO.DON AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der aufgeführten Abweichungen entsprechen wird. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018Der Jahres- und Konzernabschluss der CO.DON AG 2018 sowie der für die CO.DON AG und den Konzern zusammengefasste Lagebericht 2018 sind ordnungsgemäß von der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. April 2019 berichteten die Vertreter des Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über den bisherigen Verlauf und das vorläufige Ergebnis der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der CO.DON AG sowie des für die CO.DON AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts zum 31. Dezember 2018. Nach Abschluss der Prüfung und Vorlage des Prüfungsberichtes fand am 30. April 2019 eine Telefonkonferenz des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer statt, in welcher der Prüfungsbericht erörtert wurde. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und stellte im Rahmen seiner eigenen Prüfung fest, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 war damit festgestellt. Der Aufsichtsrat beschloss am 30. April 2019, den Bericht des Aufsichtsrats in der hier vorliegenden Fassung zu erstatten. DankDer Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CO.DON AG und dem Vorstand für ihre im Jahre 2018 geleistete Arbeit.
Im April 2019 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Professor Hans B. Bauerfeind MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSHerr Prof. Hans B. BauerfeindZeulenroda-Triebes, Unternehmer Aufsichtsratsmitglied seit 16. August 2016 stellvertretender Vorsitzender seit 1. Januar 2017 Aufsichtsratsvorsitzender seit 1. Dezember 2017 Inhaber der Bauerfeind AG, mehr als 50 Jahre Erfahrung im Business Development in den Bereichen Medizintechnik und Phlebologie, Träger des Bundesverdienstkreuzes, langjähriges Engagement in den Bereichen Bildung, Nachwuchsförderung und Profi-Sport (Olympia Team Deutschland) Herr Thommy StählinVolketswil (Schweiz), Unternehmensberater Aufsichtsratsmitglied seit 29. November 2005, 13. August 2012 bis 23. Oktober 2012 Stellvertretender Vorsitzender: 30. Mai 2006 bis 4. Mai 2007, 13. Juli 2007 bis 8. August 2012, 23. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2016, seit 1. Dezember 2017 Gründer der stählin consulting Unternehmensberatung Herr Dr. Bernd WegenerMainz, Unternehmer Aufsichtsratsmitglied seit 7. Juli 2010 Aufsichtsratsvorsitzender vom 13. Juli 2010 bis 30. November 2017 Vormaliger Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Gründer der B.R.A.H.M.S. AG, mehr als 30 Jahre Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie, Unternehmer und Investor Frau Professor Dr. Barbara SickmüllerOffenbach a. M., wissenschaftliche Beraterin Aufsichtsratsmitglied seit 7. Juli 2010 Senior Scientific Advisor des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) Honorarprofessur der Universität Marburg im Fachbereich Pharmazie Herr Thomas KrausePotsdam, Geschäftsführer Aufsichtsratsmitglied seit 17. September 2012 langjährige Erfahrung in der Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung, Geschäftsführer der BC Brandenburg Capital GmbH (Beteiligungsgesellschaft der ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg) Frau Beatrix Bauerfeind-JohnsonLüneburg, Projektmanagerin Aufsichtsratsmitglied seit 16. August 2016 Mitglied im Aufsichtsrat der Bauerfeind AG, Erfahrungen im Bereich Projektmanagement und internationalem Business Development Mitgliedschaft in anderen KontrollgremienHerr Professor Hans B. Bauerfeind
Herr Thommy Stählin
Herr Dr. Bernd Wegener
Herr Thomas Krause
Frau Beatrix Bauerfeind-Johnson
3 CORPORATE GOVERNANCE1. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT1.1. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie CO.DON Aktiengesellschaft verfügt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. 1.1.1. Der AufsichtsratDer Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 AktG derzeit allein aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Prof. Hans. B. Bauerfeind, sein Stellvertreter ist Herr Thommy Stählin. Weitere Mitglieder sind Frau Beatrix Bauerfeind-Johnson, Herr Thomas Krause, Frau Prof. Dr. Barbara Sickmüller und Herr Dr. Bernd Wegener. Die Besetzung des Aufsichtsrats entspricht den nachfolgend genannten allgemeinen Anforderungen und konkreten Zielen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung. Diese berücksichtigen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK" oder "Kodex") und lauten wie folgt: Allgemeine Anforderungen an die AufsichtsratsmitgliederJedes Aufsichtsratsmitglied muss die gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat erfüllen (siehe insbesondere § 100 Abs. 1 bis 4 AktG). Jedes Aufsichtsratsmitglied muss über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm gesetzlich und satzungsmäßig obliegenden Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Dem Aufsichtsrat muss mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung (§ 100 Abs. 5 AktG) angehören. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Konkrete Ziele für die Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat beschlossen, dass er insgesamt über die Kompetenzen verfügt, die angesichts der Aktivitäten der CO.DON Aktiengesellschaft als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse
Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit der Gesundheitsbranche vertraut sein. Mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder sollen unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 DCGK sein. Mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder soll ohne potenzielle Interessenkonflikte sein. Dem Aufsichtsrat sollen keine Mitglieder angehören, die eine Organfunktion oder eine Beratungsaufgabe bei Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern haben. Dem Aufsichtsrat soll nicht mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vorstands angehören. Der Aufsichtsrat strebt für seine Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen an. Aufsichtsratsmitglieder sollen über unternehmerische oder betriebliche Erfahrung und eine allgemeine Kenntnis der Gesundheitsbranche oder verwandter Branchen verfügen. Sie sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Unternehmen zu erfüllen. Im Rahmen von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung soll insbesondere auf Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und Unabhängigkeit der Kandidaten geachtet werden. Aufsichtsratsmitglieder sollen in der Regel der vom Kodex unter Ziffer 5.4.5 Satz 2 DCGK empfohlenen Begrenzung der Zahl von Aufsichtsratsmandaten nachkommen. Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es den zu erwartenden Zeitaufwand zur ordnungsgemäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, ausreichend Zeit für die Prüfung der Jahresabschlussunterlagen vorzusehen ist und bei Mitgliedschaft in einem oder mehreren Aufsichtsratsausschüssen weiterer zeitlicher Aufwand entsteht. Darüber hinaus können zusätzlich außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses zur Behandlung von Sonderthemen notwendig werden. Eine starre Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats hält der Aufsichtsrat nicht für erforderlich. Die Möglichkeit, die Amtszeit durch Hauptversammlungsbeschluss zu begrenzen, genügt, um der im höheren Lebensalter ggf. zu erwartenden abnehmenden Leistungsfähigkeit flexibel Rechnung zu tragen. Die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel 15 Jahre nicht überschreiten. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium zum Ziel haben. Mit der derzeitigen Besetzung des Aufsichtsrats wird das Kompetenzprofil vollständig erfüllt. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hatte der Aufsichtsrat im Jahr 2015 als Zielgröße ein Sechstel festgelegt. Die Zielgröße sollte bis zum 10. September 2017 erreicht werden. Die Zielgröße wurde seit ihrer Festlegung erfüllt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit ein Drittel. Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat unverändert bei einem Sechstel belassen und seiner gesetzlichen Verpflichtung entsprechend für die Erreichung dieser Zielgröße eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle Mitglieder unabhängig im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Kodex. Im Geschäftsjahr 2018 sind auch keine Interessenkonflikte aufgetreten. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er hat die Aufgabe, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und deren Zahl zu bestimmen. Er beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und vereinbart mit den Vorstandsmitgliedern deren Vergütung. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die CO.DON Aktiengesellschaft von grundlegender Bedeutung sind. Die Geschäftsentwicklung und Strategie sowie deren Planung und Umsetzung stimmt der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert diese in regelmäßigen Sitzungen gemeinsam mit dem Aufsichtsrat. In einer Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands geregelt. Insbesondere hat der Aufsichtsrat festgelegt, welche wesentlichen Vorstandsentscheidungen seiner Zustimmung bedürfen. Aufsichtsratsausschüsse wurden nicht gebildet. 1.1.2. Der VorstandDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Das heißt, dass die Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung tragen. Sie entwickeln die Unternehmensstrategie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. In der Geschäftsordnung des Vorstands sind die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2018 gehört dem Vorstand ein Mitglied an. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die CO.DON Aktiengesellschaft wesentlichen Aspekte der Strategie, der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Der Vorstand stellt den Jahresabschluss und den Halbjahresabschluss auf. Darüber hinaus sorgt der Vorstand für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und internen Verhaltensrichtlinien im Unternehmen (Compliance). 1.2. Aktionäre und HauptversammlungAlle Aktien der CO.DON Aktiengesellschaft sind gleichwertig und gewähren dem Aktionär grundsätzlich jeweils eine Stimme. Das Stimmrecht üben die Aktionäre neben ihren weiteren gesetzlich und satzungsgemäß vorgesehenen Rechten vor oder während der Hauptversammlung aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres statt. Auf dieser legt der Vorstand den Jahresabschluss und den Lagebericht vor. Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt regelmäßig die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Abschlussprüfer. Die Hauptversammlung entscheidet auch über Satzungsänderungen, kapitalverändernde Maßnahmen und Unternehmensverträge. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung und Erläuterung der Rechte der Aktionäre. Zugänglich zu machende Unterlagen betreffend die Tagesordnungspunkte sind auf der Internetseite der CO.DON Aktiengesellschaft abrufbar. 2. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§289F, 315D HGBVorbemerkung: "Die Erklärung zur Unternehmensführung" hat sich nach §§ 289f, 315d HGB auf den Konzern zu beziehen. Auf Grund der Personalunion von Vorstand und Aufsichtsrat der CO.DON Group (Konzern) und CO.DON AG (Gesellschaft) führen wir wegen der Vergleichbarkeit mit der "Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CO.DON Aktiengesellschaft, Teltow gemäß § 161 AktG" die in der "Erklärung zur Unternehmensführung" unter 2.1. ausgewiesene "Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der co.don Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex" für die AG aus, meinen aber den Konzern im Sinne des § 315d HGB. 2.1.Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CO.DON Aktiengesellschaft gemäß §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance KodexBezüglich der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CO.DON Aktiengesellschaft gemäß §161 zum Deutschen Corporate Governance Kodex verweisen wir auf den Konzernanhang. 2.2. Praktiken der UnternehmensführungÜber die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden von der CO.DON Aktiengesellschaft keine besonderen Unternehmenspraktiken angewandt. 2.3. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat ist in Abschnitt 1.1 des Corporate Governance Berichts beschrieben. 2.4. Festlegungen nach §76 Absatz 4 und §111 Abs. 5 des Aktiengesetzes und Angaben zum Erreichen der festgelegten ZielgrößenFür den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der CO.DON Aktiengesellschaft hatte der Vorstand im Jahr 2015 eine Zielgröße von 0 % festgelegt. Als Frist für die Erreichung der Zielgröße hatte er den 30. September 2017 festgelegt. Das bedeutet nicht, dass der Vorstand anstrebte, den Anteil von Frauen bis zum 30. September 2017 auf 0 % zu verringern, sondern er erfüllte lediglich die gesetzliche Verpflichtung, eine Zielgröße und eine Frist zu Erreichung des Ziels festzulegen. Der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands lag seit der Gründung der Gesellschaft über viele Jahre oberhalb von 30 %. Im Zuge einer Neufestlegung der Zusammensetzung der ersten Führungsebene im März 2017 verringerte er sich auf 0 %. Der Vorstand hat in Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung bei Ablauf der Frist zur Umsetzung der ersten Zielgröße die Zielgröße erneut auf 0 % festgelegt und für die Umsetzung eine Frist bis zum 30. Juni 2022 gesetzt. Seit Februar 2018 beträgt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene 20 %. Der Vorstand beabsichtigt, wie auch bisher bei der zukünftigen Besetzung von Positionen auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands ohne Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des Geschlechts ausschließlich auf Grund der Eignung für die Erfüllung der Aufgaben in der zu besetzenden Position ohne Rücksicht auf das Geschlecht zu entscheiden. Eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands gibt es bei der CO.DON Aktiengesellschaft nicht. Für den Frauenanteil im Vorstand hatte der Aufsichtsrat im Jahr 2015 als Zielgröße 0 % festgelegt. Die Zielgröße sollte bis zum 10. September 2017 erreicht werden. Mit dem Setzen dieser Zielgröße strebte der Aufsichtsrat nicht an, den Anteil von Frauen bis zum 30. September 2017 auf 0 % zu verringern, sondern erfüllte lediglich die gesetzliche Verpflichtung, eine Zielgröße und eine Frist zu Erreichung des Ziels festzulegen. Der Frauenanteil im Vorstand lag bis zum 19. Juli 2016 oberhalb von 30 %. Mit dem Ausscheiden eines weiblichen Vorstandsmitglieds ist er auf 0 % gesunken. Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für den Frauenanteil auch weiterhin auf 0 % festgelegt, beabsichtigt aber, wie auch bisher bei der zukünftigen Bestellung von Vorstandsmitgliedern ohne Benachteiligung oder Bevorzugung wegen des Geschlechts auf Grund der Eignung für die Erfüllung der Aufgaben in der zu besetzenden Position zu entscheiden. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hatte der Aufsichtsrat im Jahr 2015 als Zielgröße ein Sechstel festgelegt. Die Zielgröße sollte bis zum 10. September 2017 erreicht werden. Die Zielgröße wurde seit ihrer Festlegung erfüllt. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit ein Drittel. Der Aufsichtsrat hat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat unverändert bei einem Sechstel belassen und seiner gesetzlichen Verpflichtung entsprechend für die Erreichung dieser Zielgröße eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. 2.5. DiversitätskonzeptVorstand und Aufsichtsrat haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substanziellen Mehrwert mit sich bringt. Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2019 jedoch erneut prüfen, ob die Erstellung eines eigenständigen Diversitätskonzepts sinnvoll ist. 4 FINANZKALENDER 201911.-12.2.2019 BIO CEO & Investor Conference, New York 30.4.2019 Geplante Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2018 13.-15.5.2019 Frühjahrskonferenz, Frankfurt am Main 12.6.2019 Hauptversammlung 2019 30.8.2019 Geplante Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses 2019 25.-27.11.2019 Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt am Main 5 Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018I ÜBER DIESEN BERICHTDie co.don Aktiengesellschaft (nachfolgend auch "co.don AG", "CO.DON AG" oder "Gesellschaft"), stellt für das Geschäftsjahr 2018 erstmalig einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf. Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2017 hat die CO.DON AG ihre Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Zeitpunkt des Übergangs von der HGB-Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung ist der 1. Januar 2017. Der vorliegende Konzernabschluss 2018 berichtet über das Geschäftsjahr 2018 und über das Vorjahr 2017 nach IFRS, wobei die Berichterstattung über das Vorjahr 2017 auf Einzelabschlussebene der CO.DON AG erfolgt. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen mit dem veröffentlichen Jahresabschluss 2017 ist daher nur eingeschränkt möglich. Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der CO.DON Group (nachfolgend auch "CO.DON", "Unternehmen"), bestehend aus der CO.DON AG und ihren Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der CO.DON AG zusammen. Für die Eineindeutigkeit der getroffenen Aussagen gilt: Alle Aussagen zur CO.DON Group beziehen sich auf den Gesamtkonzern. Werden Aussagen ausschließlich für Teilbereiche des Konzerns, die Aktiengesellschaft oder einzelne Tochtergesellschaften getroffen, werden diese ausdrücklich namentlich erwähnt. Alle Aussagen, die sich vergleichend auf das Geschäftsjahr 2017 beziehen, gelten für das Geschäftsjahr 2017 ausschließlich für die CO.DON AG. II GRUNDLAGEN DES KONZERNS1. GESCHÄFTSMODELLDie CO.DON Group besteht aus der CO.DON AG und ihren Tochtergesellschaften in der Schweiz (co.don schweiz gmbh), Großbritannien (CO.DON UK Group Ltd.) und den Niederlanden (CO.DON NL Group B.V.). Die CO.DON Group besitzt langjährige umfassende Erfahrungen in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Biopharmazeutika zur Behandlung von regenerativen Gelenkknorpeldefekten und zählt national und international zu den Technologieführern in der Zellzüchtung. Zu ihren Kunden gehören Unfallchirurgen, operierende Orthopäden und Traumatologen. Mit ihren zellbasierten Methoden hat die CO.DON Group ihre Produkte im Behandlungsspektrum als gelenkerhaltende Therapieoption zwischen konservativer Therapie und funktionsersetzender Prothetik positioniert. Spherox ist das Hauptprodukt der CO.DON Group. Das dreidimensionale Knorpelzellprodukt wird zur Behandlung von Gelenkknorpeldefekten im Knie mit körpereigenen Zellen unter Anwendung der Methode der Matrixassoziierten Autologen Chondrozyten Transplantation (M-ACT) eingesetzt. Die Methode der M-ACT wird synonym auch als Matrixassoziierte Autologe Chondrozyten Implantation (kurz ACI-M) bezeichnet. Nach Antragsstellung Ende des Jahres 2012 erhielt die CO.DON im Juli 2017 die zentrale EU-weite Zulassung durch die Europäische Kommission unter Bewertung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA (European Medicines Agency) für ihr Arzneimittel Spherox. Durch die Zulassung darf das Produkt in allen zurzeit 28 Ländern der Europäischen Union und den drei Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA) Norwegen, Liechtenstein und Island vertrieben werden. Die Indikation umfasst die Reparatur von symptomatischen Gelenkknorpelschäden der Femurkondyle und der Kniescheibe (International Cartilage Repair Society [ICRS] Grad III oder IV) mit Defektgrößen bis zu 10 cm2bei Erwachsenen im Alter von über 18 Jahren. Spherox ist derzeit das einzig erhältliche, EU-zugelassene Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Product, ATMP) zur Behandlung von Gelenkknorpelschäden im Knie. Die EU-Zulassung wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Zulassungsprozesses vorliegenden Studienergebnisse der durchgeführten klinischen Studien der Phasen II und Phase III erreicht. Die Ergebnisse beider Studien belegen die Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes Spherox. Für die Behandlung von Knorpelschäden in allen anderen Gelenken wird auf dem deutschen Markt das Arzneimittel co.don chondrosphere(r) auf der Grundlage der deutschen Genehmigung, die der CO.DON AG mit Datum vom 12. Dezember 2013 als erstem Unternehmen in Deutschland für ein derartiges Produkt vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der zuständigen Bundesoberbehörde, erteilt wurde, vertrieben. Bereits vor Erhalt dieser Genehmigung befanden sich die Produkte der CO.DON Group unter der Aufsicht des PEI und der entsprechenden Landesbehörde von Brandenburg im deutschen Markt. Die CO.DON Group verfügt mit über 14.000 behandelten Patienten über umfangreiche Erfahrungen in der Herstellung von zellbasierten Arzneimitteln. Die Methode der M-ACT der CO.DON ist patentgeschützt. 2. STEUERUNGSSYSTEMDer Umsetzung unserer strategischen Ziele liegt ein konzernweites, wertorientiertes Steuerungssystem zugrunde. Dieses gliedert sich in finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Finanzielle LeistungsindikatorenWichtigste finanzielle Leistungsindikatoren sind der Umsatz und das Konzernergebnis. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenWir verstehen uns als serviceorientiertes und verantwortungsvolles Unternehmen, bei dem die Erfüllung der Kundenbedürfnisse an erster Stelle steht. Durch proaktiven und offenen Meinungsaustausch mit allen Anspruchsgruppen entwickeln wir unsere Organisation und unsere Produkte marktgerecht weiter. Zufriedene Kunden, stabile und langfristige Kundenbeziehungen sowie die Gewinnung von Neukunden sind unabdingbar für das Wachstum unseres Unternehmens und Ausdruck unseres Unternehmenserfolgs. Aus diesen Gründen sind Kundenzufriedenheit und Kundenbindung wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. KOL Management auf Vorstandsebene, engmaschige Betreuung unserer Kunden durch unseren Innen- und Außendienst, Hilfestellung bei der regulatorischen Umsetzung der Aufnahme von neuen Kliniken in unser Distributionsnetz bilden die Eckpfeiler einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Auftragseingang gilt uns als weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikator. Besonders wichtig bei der Abschätzung des Umsatzpotenzials und damit für die Planungssicherheit sind Kundenaufträge in Form von langfristig abgeschlossenen Abnahmeverträgen. Unser internes Controlling und Reporting hilft uns dabei, Abweichungen schnell zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Ein ebenfalls wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die Mitarbeiterzufriedenheit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen jeden Tag überdurchschnittlichen Einsatz für das Unternehmen. Mit ihrem Engagement und ihrer Erfahrung tragen sie entscheidend zum Unternehmenserfolg bei. Sie möchten sich mit dem Unternehmen identifizieren, sich einbringen und sich für die Entwicklung des Unternehmens stark machen. Eine besondere Herausforderung ergibt sich für uns mit dem Aufbau des neuen Produktionsstandortes in Leipzig und dem damit verbundenen Personaltransfer. Hier wollen wir einen offenen Dialog und einen produktiven Austausch mit unseren Mitarbeitern etablieren und somit deren wertvolle Meinungen, Anregungen und Ideen in die Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe einfließen lassen. Seit 2017 führen und begleiten wir den tiefgreifenden firmenweiten Transformationsprozess mit einem Change-Management und ergreifen Maßnahmen, um die Kommunikation zu verbessern und den Informationsfluss zu beschleunigen. Dazu gehören untern anderem solche Formate wie ein zweiwöchentlicher "Vorstand vor Ort" Termin, ein CO.DON interner Newsletter, die Entwicklung eines allen Mitarbeiter zugänglichen Strategiepapiers und eine Frage- und Antwortliste zu aktuellen Themen. Unseren Abteilungs- und Teamleitern geben wir mit Fortbildungen zu Themen wie Mitarbeiterführung und -kommunikation die richtigen Werkzeuge an die Hand, ihre Führungsaufgaben noch besser zu erfüllen. 3. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGDer Bereich Forschung und Entwicklung prägte das Selbstverständnis des Unternehmens in der Zeit der Unternehmensgründung und in den Jahren danach. Ausgehend von der Grundlagenforschung und der Entwicklung eines breiten Produktportfolios in präklinischen und klinischen Phasen bis zur Marktreife, engte sich der Fokus mit zunehmender Kommerzialisierung auf die Weiterentwicklung von Produktkandidaten mit wirtschaftlich sinnvoller Vermarktungsprognose ein. Strategisch wichtigstes Ziel der CO.DON AG war es seit 2010, unser als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuftes und in Deutschland zum Vertrieb genehmigtes Produkt auch EU-weit vertreiben zu dürfen. Daran wirkten alle Unternehmensbereiche, insbesondere auch die Abteilung Forschung und Entwicklung mit. Nach Erteilung der EU-weiten zentralen Zulassung im Jahr 2017 fokussiert sich der Bereich Forschung und Entwicklung gegenwärtig auf die Durchführung und Finalisierung von Projekten, um den behördlichen Auflagen in den Bereichen Qualität und Sicherheit zu entsprechen sowie Produktspezifika weiterzuentwickeln. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen insgesamt TEUR 1.633 (Vorjahr: TEUR 1.455). Darin enthalten sind aktivierte Entwicklungskosten für die Softwarelösung MECDOX in Höhe TEUR 353 (Vorjahr: TEUR 0). III WIRTSCHAFTSBERICHT1. MARKTUMFELD UND POSITIONIERUNGDer Markt für zellbasierte Methoden wird allgemein von Marktteilnehmern als vielversprechender Wachstumsmarkt mit hohem Potenzial sowohl in Deutschland als auch in Europa bewertet. Das Marktpotenzial ist enorm: Pro Jahr werden allein in Deutschland gem. Veröffentlichung des "Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen mbH" aus dem Jahr 2016 ungefähr 425.000 Kniearthroskopien durchgeführt, hiervon entfallen ca. die Hälfte auf den stationären Bereich. Bei rund 50 % der durchgeführten Kniearthroskopien zeigt sich ein Knorpeldefekt, wovon wiederum gemäß Anwenderaussagen und bei konservativer Schätzung ca. 10 % mit der Methode der autologen Knorpelzelltransplantation behandelbar sind. Hieraus ergibt sich eine Anwendungsanzahl von ca. 20.000 möglichen Behandlungen pro Jahr in Deutschland. Betrachtet man das Marktpotenzial in der EU, ergibt sich bei ebenfalls konservativer Betrachtungsweise ein Potenzial von über 115.000 potenziellen Behandlungen pro Jahr allein am Kniegelenk. Wir als CO.DON gehen davon aus, dass sich dieses Marktpotential durch einerseits das weitere Vordringen von regenerativen Methoden in den Klinikalltag und andererseits die demografische Entwicklung weiter erhöhen wird. Um dieses Potential zu erschließen, fokussiert sich die CO.DON Group auf die Ausnutzung des derzeitigen Alleinstellungsmerkmals der EU-weiten Zulassung des Produktes und unternimmt Anstrengungen, sich tief im jeweiligen Markt zu verankern. Hier konnten im Jahr 2018 erhebliche Meilensteine in Bezug auf Preis und Erstattung als Zugangsvoraussetzung zum erfolgreichen Launch in den ersten EU-Ländern erreicht werden. Als weitere Aktivitäten in den ersten Launch-Ländern sind die Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden, der Abschluss eines absatzunabhängigen Distributionsvertrages für Österreich sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Symposien, um den Bekanntheitsgrad der Methode außerhalb Deutschlands zu steigern, zu benennen. 2. DARSTELLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS 20182.1. Allgemeine UnternehmensentwicklungIm Berichtsjahr blieb der fast ausschließlich im Inland generierte Umsatz der CO.DON Group unter Vorjahresniveau. Entgegen den im Vorjahr verlautbarten Erwartungen für das Berichtsjahr 2018 konnte eine Zuwachsrate nicht erreicht werden. Hintergrund hierfür waren verstärkt geführte Diskussionen zwischen Krankenkassen, Anwendern und den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) hinsichtlich der Kostenerstattung für ACTs im Allgemeinen und hierdurch bedingt auch für die durch die CO.DON angebotenen Anwendungen. Grund der Unsicherheiten in Bezug auf die Leistungserstattung war die bisherige Klassifizierung der Anwendungserlaubnis für diese Produkte im Rahmen einer sogenannten "hospital exemption", einer Ausnahmegenehmigung nach §4b AMG. Erst gegen Ende des Berichtsjahres konnte diese Unsicherheit ausgeräumt und somit der Grundstein für die regelhafte Erstattung des EU-weit zugelassenen Produktes im aktuellen Jahr und den kommenden Jahren gelegt werden. Umsatzerlöse werden fast ausschließlich zeitraumbezogen realisiert und zwar nach Maßgabe bereits angefallener Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten. Die Umsatzerlöse stellen sich wie folgt dar: scroll
Tabelle 1: Umsatzerlöse Ein weiter umsatzrelevanter Tatbestand ist das nur zögerlich anlaufende und unter den Annahmen bleibende Auslandsgeschäft. Auch hier zogen sich die Bemühungen um die Kosterstattung in den jeweiligen Eintrittsmärkten unerwartet in die Länge, konnten aber weitestgehend zum Ende des Berichtsjahres abgeschlossen werden. Belastet wird das Konzernergebnis vor allem durch gestiegene Beiträge und Gebühren im Zusammenhang mit der EU-weiten Zulassung sowie erhöhte Prüfungs- und Transportkosten. Auch unsere Aufwendungen im Bereich der strategischen Markteintrittskosten in den avisierten Zielmärkten in Europa beeinträchtigen das Ergebnis in erheblicher Weise negativ. Weitere Kosten entstanden im Zuge der fortschreitend strategischen Neuausrichtung, Expansion und Internationalisierung, hier insbesondere durch einen entsprechenden Personalaufbau des Unternehmens. Mit den getroffenen operativen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem europäischen Markteintritt positioniert sich die CO.DON Group klar als Anwärter auf die Marktführerschaft auf dem Gebiet der Arthrose-Prophylaxe. Neben dem deutschen Heimatmarkt haben die weiteren angestrebten Maßnahmen des Managements für die Zukunft die strategische Europaausrichtung sowie die internationalen Ambitionen als klaren Schwerpunkt. 2.1.1. DeutschlandNach Erteilung der EU-weiten Zulassung für Spherox Mitte 2017 arbeitete die CO.DON Group auch im Geschäftsjahr 2018 weiter intensiv daran, das Produkt auf dem deutschen Markt bei Bestands- und Neukunden zu implementieren. Wichtige Bausteine hierfür sind vor allem der Ausbau der marktorientierten Vertriebsstruktur, sowie der anhaltende Aufbau von medizinischen Netzwerken. Weiterhin steht die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Fachkongressen im Fokus der Planung, um so den Bekanntheitsgrad bei bestehenden und potenziellen Anwendern zu erhöhen. Ergänzend sieht CO.DON die Durchführung von Symposien und Anwender-Workshops als sinnvolle Plattform, um das bereits bestehende Know-how auf wissenschaftlicher und praktischer Ebene zu teilen. Um für das EU-weit zugelassene Produkt zur regenerativen Behandlung von Knieknorpeldefekten die Erstattung sicherzustellen und für das anwendende Krankenhaus Planungssicherheit zu schaffen, wurden im Einklang mit der strategischen Geschäftsplanung zu Ende Oktober 2018 die anwendenden Kliniken in Deutschland zum größten Teil von co.don chondrosphere(r) auf das Arzneimittel Spherox umgestellt. Fast alle aktiven Klinikpartner, darunter alle Schwerpunktkliniken, sind nunmehr qualifiziert, Spherox anzuwenden. Unter Einhaltung geforderter Qualitätskriterien und im Rahmen des zugelassenen Anwendungsgebietes kann von einer gesicherten Erstattung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgegangen werden. Das Zustandekommen dieser Sicherheit ist nicht zuletzt auch auf das verstärkte gesundheitspolitische Engagement der CO.DON bei Vertretern der Kostenträger und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurückzuführen. Hierbei konnten im Zusammenwirken mit den zuständigen Bereichen im Gesundheitswesen wie etwa den Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im gegenseitigen Interesse die noch offenen Fragen zur Erstattung bis Ende 2018 für Spherox geklärt werden. 2.1.2. Europäische UnionIn vielen Europäischen Ländern ist neben der zentralen EU-Zulassung die Erstattungsfähigkeit eine weitere lokale Zugangshürde. Für den Markteintritt in ausgewählten EU-Ländern ist nach Umsetzung der jeweiligen nationalen behördlichen Auflagen die sichergestellte Kostenerstattung eines ertragsseitig sinnvollen Produktpreises der kritischste Faktor, um ein Land im Sinne der Marktfähigkeit erschließen zu können. In Vorbereitung dazu wurden die im Jahr 2017 begonnenen umfangreichen Maßnahmen ausgebaut. Hierzu gehören neben der Fortführung der firmeninternen Umstrukturierung und Personalverstärkung in relevanten Bereichen auch Maßnahmen zur Bewertung der Marktzugangsmöglichkeiten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie der Kontaktaufbau zu klinischen und wissenschaftlichen Meinungsbildern und Behörden. Im Jahr 2018 wurden alle Ziele in Bezug auf Preis und Erstattung als Zugangsvoraussetzung zum erfolgreichen Launch in den ersten EU-Ländern erreicht. In Großbritannien erhielt die Anwendung mit Spherox eine positive Empfehlung des britischen National Institute for Health and Care Excellence (NICE), was zu einer Erstattung durch das nationale Gesundheitssystem (National Health Service - NHS) in Höhe von 10.000 GBP führte. Seit Juni 2018 wurden auf Grundlage der NICE-Empfehlung bislang 15 Kliniken von der NHS zur Anwendung von Spherox autorisiert. Die Zusammenarbeit mit dem ersten für die CO.DON aktiven Zentrum, Birmingham, ist auf Kurs, um allein im ersten Jahr einen sechsstelligen Euroumsatz für CO.DON zu erzielen. Andere Kliniken befinden sich, basierend auf der erforderlichen Erneuerung ihrer Lizenzen sowie Schulungen durch CO.DON, in einem Aktivierungsprozess. Auch in den Niederlanden und Österreich konnte für Spherox ein ähnlich hoher Preis wie in Großbritannien erzielt werden. Weitere Aktivitäten in den ersten Launch-Ländern umfassten die Gründung einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden, den Abschluss eines absatzunabhängigen Distributionsvertrages für Österreich sowie die Teilnahme an Veranstaltungen und Symposien, um den Bekanntheitsgrad der Methode außerhalb Deutschlands zu steigern. Außerhalb der EU aufgenommene Aktivitäten beziehen sich auf den im Oktober 2017 gestellten Antrag in der Schweiz beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic auf nationale Zulassung für Spherox. Im Berichtsjahr konnten in enger Zusammenarbeit mit der Behörde regulatorische Fragen weiter bearbeitet werden. Das Zulassungsverfahren wurde im April 2019 positiv beschieden und die Zulassung erteilt. 2.2. Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und QualitätskontrolleFür die CO.DON Group als Arzneimittelhersteller hat die Etablierung und Einhaltung höchster Qualitätsstandards zur Gewährleistung der Patienten- und Produktsicherheit oberste Priorität. Die Überwachung der Good Manufacturing Practice (GMP) - die Einhaltung der Anforderungen des Deutschen Arzneimittelgesetztes (AMG) in der Produktionsstätte - obliegt der für Brandenburg zuständigen Gesundheitsbehörde, dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Eine durch das LAVG durchgeführte GMP-Inspektion erfolgt regelmäßig im Abstand von 2 Jahren. Durch die erneute Erteilung der Herstellerlaubnis am 11. Januar 2018 bestätigte das LAVG der CO.DON die Übereinstimmung der implementierten Produktions-, Qualitätskontroll- und Qualitätssicherungsstandards mit den Anforderungen der EU-Richtlinien zur Good Manufacturing Practice (EU-GMP). Die CO.DON Group behält damit auch weiterhin die behördliche Genehmigung zur Herstellung und Vermarktung ihrer Arzneimittel. 2.3. Forschung und EntwicklungIm Berichtsjahr 2018 fokussierten sich die Aktivitäten der CO.DON Group im Bereich der Forschung und Entwicklung auf die Durchführung und Finalisierung von Projekten, um den behördlichen Auflagen in den Bereichen Qualität und Sicherheit des Arzneimittels Spherox nach Erteilung der EU-weiten zentralen Zulassung zu entsprechen. Die EU-Zulassung von Spherox ist nach Abschluss des Verfahrens mit zu erfüllenden Maßnahmen (Post Authorization Measures - PAM) verbunden, d. h. es sind zusätzliche Daten zur Sicherheit und Qualität des Produktes der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vorzulegen. Dementsprechend wurden die prospektive Prozessvalidierung zur Bestätigung der Robustheit und Sicherheit des etablierten Herstellprozesses von Spherox sowie die Validierung des Funktionalitäts-(Potency-)Assays zur Prüfung der biologischen Aktivität des Produktes Spherox in vitro unter Nutzung der Daten aus der klinischen Studie der Phase III abgeschlossen. Die Projekte wurden firmenintern sowie in Zusammenarbeit mit langjährigen Kooperationspartnern des Unternehmens durchgeführt. Des Weiteren erfolgte die Durchführung von firmeninternen Projekten und Analysen hinsichtlich einer kontinuierlichen Qualitätssicherung insbesondere im Bereich des Life-Cycle-Managements der aktuellen Produkte der CO.DON Group. Im Rahmen der nicht-klinischen Entwicklung firmeneigener Pipelineprodukte wurde das im Jahr 2017 analyseseitig abgeschlossene Projekt der retrospektiven Begutachtung und Auswertung der Produktionsdaten 2014 - 2017 für das Produkt co.don chondrosphere(r) in der Hüftindikation weitergeführt. In Zusammenarbeit mit anwendenden Ärzten wurde im Berichtsjahr ein Fragebogen entwickelt, um die CO.DON internen Daten mit Fragestellungen aus der klinischen Praxis zu kombinieren. Ziel ist es, in Kooperation mit erfahrenen Anwendern eine Handlungsempfehlung zur Optimierung der Gewebeentnahme zu erarbeiten und somit den Grundstein für eine optimierte erfolgreiche Arzneimittelherstellung zu legen. Basierend auf der Technologieplattform der CO.DON Group wurden Optionen zu deren Erweiterung evaluiert. Im Geschäftsjahr 2018 lag ein Schwerpunkt auf der Evaluierung von Möglichkeiten der Transportzeitausweitung, um unser Arzneimittel auch in weiter entfernte Märkte verbringen zu können. Ein weiteres wichtiges Thema war die Initiierung von Kooperationen mit hochqualifizierten Partnern im In- und Ausland, um das Potenzial zellbasierter Arzneimittel zu nutzen und auszubauen bzw. um die Produktpipeline künftig um weitere Produkte zu ergänzen. Ein durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt zur Evaluierung und Messung optisch bestimmbarer Parameter für die Optimierung der Prozessanalytik bei der Herstellung und Entwicklung zellbasierter Arzneimittel wurde gestartet. Die Produkte der CO.DON dienen im Projekt als ATMP-Modellsystem. Für ein weiteres Verbundprojekt zur gemeinsamen Entwicklung eines potenziellen Pipelineproduktes mit fünf Partnern aus Industrie und wissenschaftlichen Institutionen erfolgte eine positive Bewertung der Projektskizze durch den zuständigen Projektträger des BMBF. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der Förderantrag vom BMBF bewilligt und das Projekt auf dieser Grundlage umgesetzt wird. Die Basis der Technologieplattform der CO.DON bildet ein Patentportfolio mit mehreren Patentfamilien bestehend aus nationalen und internationalen Patenten bzw. Patentanmeldungen und umfasst gegenwärtig sechs gültige Patentfamilien mit siebzehn Patenten bzw. Patentanmeldungen. 2.4. Klinische ForschungIm vierten Quartal konnte die klinische Phase-II-Studie mit Erstellung des Abschlussberichts erfolgreich abgeschlossen werden. Die klinische Phase-III-Studie befindet sich derzeit in der Nachbeobachtungsphase. Die Entwicklung eines pädiatrischen Prüfkonzeptes (PIP) ist eine obligatorische Auflage der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) im Rahmen einer zentralen europäischen Zulassung. Daher werden in einer weiteren klinischen Studie Daten von jugendlichen Patienten gesammelt, um die Langzeit-Wirksamkeit und Sicherheit der M-ACT auch bei Minderjährigen zu belegen. Erste vorliegende klinische Daten der Studie mit Patienten, die zum Zeitpunkt der Behandlung zwischen 15 und unter 18 Jahren alt waren, deuten auf eine gute Verträglichkeit und vergleichbare Wirksamkeit bei Gegenüberstellung mit klinischen Ergebnissen von Patienten über 18 Jahren hin. Die klinische Phase-II-Studie untersuchte die Wirkung unterschiedlicher Dosierungen des Arzneimittels Spherox bei größeren Defekten von 4 bis 10 cm2im Kniegelenk. In der klinischen Langzeitstudie wurden 75 Patienten im Alter von 18 bis 50 Jahren mit Knorpeldefekten an verschiedenen Lokalisationen im Kniegelenk behandelt. Die Auswertung der Nachbeobachtungsdaten belegt ein positives Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil aller geprüften Arzneimitteldosierungen und eine signifikante Verbesserung der patienten- und arztseitig beurteilten Patientensituation im Vergleich zum Ausgangszustand vor der Behandlung. Damit weisen die Ergebnisse darauf hin, dass das Arzneimittel Spherox an verschiedenen Lokalisationen des Knies auch im Langzeitverlauf anhaltend wirksam und sicher ist. Die klinische Phase-III-Studie untersucht die Sicherheit und Wirksamkeit der M-ACT mit Spherox im Vergleich zur alternativen Behandlungsmethode der Mikrofrakturierung. In der klinischen Studie werden Defekte bis 4 cm2 im Kniegelenk betrachtet. Insgesamt wurden 102 Patienten eingeschlossen. Die derzeit vorliegenden dreijährigen Nachbeobachtungsdaten belegen die Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes. Diese Resultate basieren ebenfalls auf patienten- und arztseitigen sowie bildgebenden Bewertungen. Weiterhin konnte das Studienziel, der Nachweis einer Nicht-Unterlegenheit zur Vergleichstherapie Mikrofrakturierung, mit statistisch signifikanten Ergebnissen nachgewiesen werden. Die 5-Jahresergebnisse sollen im Jahr 2020 vorliegen. Die zum Zeitpunkt des Zulassungsprozesses vorliegenden Ergebnisse der klinische Phase-II-Studie und Phase-III-Studie bildeten die Grundlage für den Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes Spherox. 2.5. Neuer ProduktionsstandortIm vierten Quartal 2017 wurde der Aufbau eines neuen Produktionsstandortes in Leipzig initiiert. Nach Unterzeichnung des Vertrages für die Lieferung der zeitkritischen Großgeräte mit der italienischen COMECER Group im November 2017 konnte die Planung, Realisierung und Lieferung der Anlage innerhalb eines knappen Jahres bis Dezember 2018 realisiert werden. Es schließt sich ein intensiver Validierungs- und Qualifizierungsprozess an, um den behördlichen Vorgaben hinsichtlich Arzneimittelsicherheit zu genügen. Nach ihrer für 2019 geplanten Inbetriebnahme wird die Betriebsstätte eine der weltweit größten und modernsten Anlagen für die Produktion humaner Zellen im industriellen Maßstab sein - in der ersten und jederzeit erweiterbaren Ausbaustufe mit einer Kapazität von ca. 4.500 Zelltransplantaten jährlich. Im Zusammenhang mit der Erweiterung der Produktionskapazität ist geplant, dass die Hauptproduktion nach Leipzig verlagert wird und der bisherige Standort Teltow als Forschungsstandort die zukünftige Entwicklung der Produktpipeline des Unternehmens sichert. Darüber hinaus wird die neue Produktionsanlage auch die Funktion einer Contract Manufacturing Organization (CMO) erfüllen - einer Fertigungsstätte, die im Auftrag anderer Unternehmen Zellen kultiviert. Ziel hierbei ist die Herstellung von zellbasierten Zwischenprodukten sowohl im Bereich der kommerziellen "Großserien" wie auch für kleine Serien z. B. im Bereich der klinischen Forschung. Die Abwicklung dieser externen Aufträge erfolgt unter Nutzung der materiellen und personellen Ressourcen der CO.DON und füllt temporäre Produktionsvakanzen. Die für den Aufbau des Produktionsstandortes notwendigen Mittel in erwarteter Höhe von insgesamt ca. EUR 14 Mio. wurden durch Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmaßnahmen 2017 und 2018 generiert. Das Investitionsvolumen im Berichtsjahr betrug ca. EUR 7 Mio. für den Bereich der Maschinenanlagen. Die erwarteten und budgetierten Umzugskosten belaufen sich auf insgesamt ca. EUR 3 Mio. 2.6. Entwicklung der Softwarelösung MECDOXVor dem Hintergrund von Umfang und Komplexität der meist papierbasierten umfassenden Dokumentation der Abläufe und notwendigen Begleitprozesse bei der Herstellung von ATMP-Arzneimitteln ergab sich die Anforderung, die unterstützenden Prozesse zur Herstellung dieser Arzneimittel sicher und kontrolliert zu digitalisieren, ohne die Konformität mit den zahlreichen regulatorischen Anforderungen zu verlieren. Dafür entwickelt CO.DON in Zusammenarbeit mit IT-Partnern die Softwarelösung MECDOX. Das System erfüllt vollumfänglich sowohl die pharmazeutischen und regulatorischen Anforderungen als auch die strengen Datenschutzanforderungen im Sinne der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung). MECDOX wird die Prozesskette zwischen Ärzten, Kliniken und CO.DON lückenlos abdecken. Dabei werden sowohl die regulatorisch geforderten dokumentarischen Prozesse als auch die Prozesse zur Unternehmenslogistik und Rückverfolgbarkeit des Produktes (von der Biopsie bis hin zum Transplantat) digitalisiert. Nach der Bedarfsfeststellung, Evaluierung möglicher Inhalte und daraus resultierenden ersten Konzeptentwürfen im Jahr 2017, wurde im Berichtsjahr eine fortgeschrittene Modellierung der Applikation durchgeführt und ein erster Prototyp (Beta-Version) von MECDOX programmiert. Im Dezember 2018 startete die Testphase, in der Anwender von CO.DON Arzneimitteln die Beta-Version hinsichtlich ihrer Bedienbarkeit und Benutzerfreundlichkeit erproben und bewerten. Eine Auslizenzierung ist für 2019/2020 geplant und entsprechende Gespräche mit Interessenten wurden hierzu bereits geführt. Wir verweisen im Übrigen auf unsere Erläuterungen im Konzernanhang zu den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten. Demnach haben wir für MECDOX TEUR 353 zum Jahresende 2018 (Vorjahr: TEUR 0) bilanziell aktiviert. 2.7. InvestitionenDie wesentlichen im Berichtszeitraum 2018 getätigten Investitionen betreffen den Standortaufbau Leipzig sowie die Entwicklung des webbasierten Workflow- und Informations-Management-Systems MECDOX. Bei den Sachanlagen sind im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 6.978 (Vorjahr: TEUR 3.953) investiert worden, wobei davon TEUR 6.823 auf Sachanlagen im Bau in Leipzig entfallen. Die Investitionsverpflichtungen für den Standortaufbau Leipzig in Bezug auf Sachanlagen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 3.297. Bei den immateriellen Vermögenswerten sind TEUR 471 (Vorjahr: TEUR 9) investiert worden. Davon entfielen TEUR 353 auf die Entwicklung von MECDOX. Die für MECDOX zum 31. Dezember 2018 bestehenden Investitionsverpflichtungen betrugen TEUR 850. Neben den vorgenannten Investitionen des Konzerns hat die CO.DON AG an ihre Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2018 längerfristige Darlehen von insgesamt TEUR 800 für den laufenden Geschäftsbetrieb ausgereicht. 2.8. LiquiditätDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben sich im Berichtsjahr 2018 verringert (31.12.2018: TEUR 10.219; 31.12.2017: TEUR 12.620). Dies ist auf die negativen Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit (TEUR -8.138) und aus Investitionstätigkeit (TEUR -7.449) zurückzuführen. Dem entgegen wirkte der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR 13.186), der im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2018 ausgegebenen Wandelanleihe unter Berücksichtigung eines Disagios (TEUR 12.240) und der Optionsanleihe (TEUR 2.000) resultiert. Für das Geschäftsjahr 2019 ist mit Liquiditätsengpässen zu rechnen, daher ziehen wir verschiedene Finanzierungsoptionen in Erwägung. Dies umfasst auch die Möglichkeit einer Eigenkapitalmaßnahme, wodurch insgesamt ein stark positiver Cashflow für 2019 erwartet wird. Umfangreiche vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen können sich aus den Emissionsbedingungen zur Wandelanleihe ergeben. Diese betreffen den Fall, dass eine Lieferung in Aktien durch die CO.DON AG ausscheidet. Wir gehen allerdings davon aus, dass dieser Fall im Geschäftsjahr 2019 nicht auftreten wird und deshalb ein entsprechendes Liquiditätsrisiko insoweit nicht besteht. Zum Bilanzstichtag 2018 standen dem Konzern keine zugesagten Kreditlinien zur Verfügung. 3. DARSTELLUNG DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE3.1.Konzern3.1.1. ErtragslagePosten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (Vorjahr: Gewinn- und Verlustrechnung)scroll
Tabelle 2 Ergebnis verbessertIm Geschäftsjahr 2018 hat sich das Ergebnis der CO.DON Group gegenüber dem Vorjahr um TEUR 307 auf einen Verlust von TEUR -6.271 geringfügig verbessert. UmsatzentwicklungDer Umsatz sank im Berichtszeitraum um 11 % auf TEUR 5.654 (Vorjahr: TEUR 6.326). Der Umsatzrückgang ist bedingt durch die Umstellung von co.don chondrosphere(r) auf das EU-zugelassene Produkt Spherox und die damit verbundenen, im Berichtszeitraum zunehmenden Unsicherheiten bei der Erstattungsfähigkeit der Leistungen. Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich in Deutschland erzielt. Lediglich die Tochtergesellschaft in Großbritannien hat mit einem Umsatz von TEUR 51 zum Konzernergebnis beigetragen, Währungseffekte waren dabei zu vernachlässigen. Aktivierung selbsterstellter VermögenswerteBei der Entwicklung des webbasierten Workflow- und Informations-Management-Systems MECDOX sind erstmals aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 0) erfasst worden. Daneben wurden Entwicklungsleistungen für MECDDOX von anderen Entwicklern bezogen und im Anlagevermögen nach IAS 36 aktiviert. PersonalkostenDie Personalkosten sind mit TEUR 7.042 im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zu TEUR 6.447 im Geschäftsjahr 2017 um TEUR 595 beziehungsweise 9,2 % angestiegen. Insbesondere im Bereich Marketing und in den in Großbritannien sowie den Niederlanden gegründeten Tochtergesellschaften wurde Personal eingestellt, um die Erschließung der europäischen Märkte weiter voranzutreiben. Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenDer Saldo aus Sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR -5.267 auf TEUR -5.841 zurückgegangen. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden im Berichtsjahr 2018 insbesondere resultierend aus der Auflösung von Rückstellungen für Boni um TEUR 158 auf TEUR 288 gesteigert (Vorjahr: TEUR 130), wohingegen sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf TEUR 6.129 (Vorjahr: TEUR 5.397) erhöht haben. Der Anstieg ist im Wesentlichen bedingt durch die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der EU-weiten Zulassung des Produktes Spherox entstanden sind, unter anderem die erhobenen Gebühren der European Medicines Agency (EMA) in Höhe von TEUR 580 (Vorjahr: TEUR 91) sowie gestiegene Logistikkosten aufgrund strengerer Auflagen in Höhe von TEUR 477 (Vorjahr: TEUR 211). Die unmittelbar aufwandswirksam erfassten Emissionskosten der im Jahr 2018 begebenen Wandelanleihe und Optionsanleihe betrugen zusammen TEUR 235 (Vorjahr: TEUR 0). Im Vorjahresvergleich wirkten sich um TEUR 676 gesunkene Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.103 (Vorjahr: TEUR 1.779) sowie um TEUR 239 verminderte strategische Kosten in Höhe von TEUR 518 (Vorjahr: TEUR 757) aufwandsentlastend aus. AbschreibungenFür die im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) bilanzierten Nutzungsrechte wurde ein Abschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 461 (Vorjahr: TEUR 144) erfasst. Die Abschreibungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind um 3,6 % von TEUR 247 (Vorjahr) auf TEUR 256 leicht angestiegen. FinanzergebnisDie erstmalige Bewertung der im Berichtsjahr begebenen Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 15,3 Millionen sowie der Optionsschuldverschreibung in Höhe von EUR 2,0 Millionen führte per Saldo zu einem Ertrag aus der Bewertung der Derivate zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 3.798. Die Effektivverzinsung der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten, die hauptsächlich mit der neuen Fertigungsstätte in Leipzig verbunden sind, verursachte Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 28). Der Saldo aus Finanzerträgen und -aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr von TEUR -102 auf TEUR 3.565 angestiegen. Steuern vom Einkommen und ErtragDie Steuerquote im Konzern beträgt aufgrund der anhaltenden Verlustsituation 0 %. Aktive Latente Steuern wurden nicht gebildet. Die ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 1.275 (Vorjahr: TEUR 36) sind im Wesentlichen latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit der Ausgabe der Wandelschuld- und Optionsschuldanleihe. 3.1.2. FinanzlageCashflowscroll
Tabelle 3 Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhtIm Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 8.138. Im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 5.329) hat sich der Mittelabfluss um TEUR 2.809 erhöht, was im Wesentlichen auf die moderat rückläufigen Umsatzeinnahmen sowie Mehrausgaben für Personal (insbesondere Gehaltssteigerungen sowie Sonderzahlungen für ausgeschiedene Vorstände) und sonstigem betrieblichen Aufwand von ca. 10 % beruht. Ausgehend von einem Konzernergebnis vor Abschreibungen, Wertminderungen, Zinsen und Ertragsteuern von TEUR -3.990 (Vorjahresergebnis: TEUR -6.008) wirkten sich darüber hinaus zahlungswirksame Veränderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Vorräte, der Rückstellungen sowie der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit insgesamt TEUR -450 erhöhend auf den Mittelabfluss aus. Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit geprägt durch Investitionen in den Standortaufbau LeipzigDer Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 7.449. Davon entfielen auf Investitionen in Sachanlagen TEUR 6.978, die mit TEUR 6.823 nahezu vollständig für den Standort Leipzig getätigt wurden. Auf immaterielle Vermögenswerte entfielen TEUR 471, wovon TEUR 353 in die Entwicklung des Dokumentenmanagementsystems MECDOX investiert wurden. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 betrug TEUR 3.962. Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit durch Begebung einer Wandelanleihe und einer OptionsanleiheDer Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 13.186. Aus der Begebung einer Wandelanleihe und einer Optionsanleihe sind nach Abzug von Emissionskosten insgesamt TEUR 14.030 zugeflossen. Gegenläufig wirkte die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 844. Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2017 EUR 19.934. Der Zufluss resultierte aus zwei Kapitalerhöhungen in Höhe von TEUR 20.092. Gegenläufig wirkte die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 158. Es sind keine Kreditlinien zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit vereinbart. Für das Geschäftsjahr 2019 ziehen wir verschiedene Finanzierungsoptionen in Erwägung. Dies umfasst auch die Möglichkeit einer Eigenkapitalmaßnahme-Unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Ressourcen, einschließlich der intern vorhandenen sowie der künftig generierten Zahlungsmittel sowie dem Mittelzufluss aus geplanten Kapitalmaßnahmen, geht die CO.DON Group davon aus, ihren derzeit geplanten Kapitalbedarf für das Geschäftsjahr 2019 decken zu können. 3.1.3. Vermögenslagescroll
Tabelle 4 Kurzfristige Vermögenswerte vor allem durch Anstieg der Cash-Position gestiegenDie Cash-Position verringerte sich um TEUR 2.401 auf TEUR 10.219 zum 31. Dezember 2018, verglichen mit TEUR 12.620 zum 31. Dezember 2017. Die finanziellen Mittel, die in diesem Zeitraum durch die Begebung einer Wandelanleihe und einer Optionsanleihe in Höhe von TEUR 14.030 zur Verfügung standen, wurden durch die Investitionen in den Standortaufbau Leipzig in Höhe von TEUR 6.823 (Vorjahr: TEUR 3.808) teilweise verwendet. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich hingegen zum 31. Dezember 2017 auf TEUR 13.945, verglichen mit TEUR 2.757 zum 1. Januar 2017. Darin stieg die Cash-Position (Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) bedingt durch zwei im Geschäftsjahr 2017 durchgeführte Kapitalerhöhungen um TEUR 10.643. Darüber hinaus wurden im genannten Zeitraum durch die Anwendung von IFRS 15 erstmals Vertragsvermögenswerte in Höhe von TEUR 362 bilanziell erfasst (1.1.2017: TEUR 0). Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch Investitionen in Sachanlagen und Aktivierung von NutzungsrechtenDie langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von EUR 5.800 zum 31. Dezember 2017 um TEUR 9.671 auf TEUR 15.471 zum 31. Dezember 2018. Bei den Sachanlagen sind im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 6.978 (Vorjahr: TEUR 3.953) investiert worden, wobei davon TEUR 6.823 (Vorjahr: TEUR 3.808) auf Sachanlagen im Bau am Standort Leipzig entfallen. Darüber hinaus trug die Bilanzierung von Nutzungsrechten an Immobilien und Mobilien in Höhe von TEUR 2.964 (Vorjahr: TEUR 532) zum Anstieg der langfristigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2018 bei. Des Weiteren führte die Aktivierung von Entwicklungskosten des webbasierten Workflow- und Informations-ManagementSystems MECDOX im Geschäftsjahr 2018 zu einem weiteren Anstieg der langfristigen Vermögenswerte. Anstieg der Schulden im Wesentlichen durch die FinanzverbindlichkeitenAm 31. Dezember 2018 lagen die Schulden bei TEUR 14.753 und damit um TEUR 11.385 höher über denen zum 31. Dezember 2017 (TEUR 3.368). Hierbei erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 700 auf TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 800). Die Finanzverbindlichkeiten stiegen um insgesamt TEUR 7.338. Darin enthalten sind TEUR 7.682 Verbindlichkeiten, die aus der Wandelanleihe und Optionsanleihe resultieren; gegenläufig wirkte sich die Begleichung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber ausgeschiedenen Vorständen in Höhe von TEUR 309 aus. Eigenkapital im Wesentlichen durch negatives Konzernergebnis im Berichtsjahr gemindertDas Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2018 um TEUR 3.709 auf TEUR 12.668 gesunken (31.12.2017: TEUR 16.377). Ursächlich hierfür war das negative Konzernergebnis 2018 in Höhe von TEUR 6.271. Gegenläufig wirkten die Erhöhung von Grundkapital und Kapitalrücklage infolge von Tilgungen der Wandelanleihe, die durch Wandlung in Aktien erfolgten (TEUR 2.549). Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2017 um TEUR 13.625 auf TEUR 16.377 gestiegen (1.1.2017: TEUR 2.752). Der Anstieg war bedingt durch die im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhungen, die sich nach Berücksichtigung von Emissionskosten und latenten Steuern auf TEUR 20.203 beliefen. Das Eigenkapital wurde im selben Zeitraum durch ein negatives Jahresergebnis von TEUR 6.578 geschmälert. 3.1.4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDie Methode der Matrixassoziierten Autologen Chondrozyten Transplantation (M-ACT) hat sich in vielen deutschen Kliniken fest etabliert. Immer mehr Orthopäden und Unfallchirurgen fühlen sich zum Wohle ihrer Patienten dem Leitsatz "Gelenkerhalt vor Gelenkersatz" verpflichtet. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend in ganz Europa durchsetzen wird. Das Marktpotenzial im Bereich gelenkerhaltender Therapien wird von Experten allein in Deutschland auf über EUR 250 Mio. und europaweit auf über EUR 1,5 Mrd. geschätzt. Folglich adressieren wir ein umsatzstarkes und langfristig vielversprechendes Indikationsspektrum der Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch den Erhalt der EU-weiten Zulassung für das Arzneimittel Spherox wurde der Wert der CO.DON AG deutlich und nachhaltig gesteigert und eine wichtige Voraussetzung für eine starke und gesicherte Marktposition im europäischen Markt geschaffen. Die CO.DON Group hat ihre Geschäftsstrategie der Kommerzialisierung und Internationalisierung im Geschäftsjahr 2018 weiter umgesetzt, blieb aber mit dem fast ausschließlich im Inland generierten Umsatz unter Vorjahresniveau und somit unter den verlautbarten Erwartungen. Hintergrund hierfür waren verstärkt geführte Diskussionen zwischen Krankenkassen, Anwendern und den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) hinsichtlich der Kostenerstattung für ACTs im Allgemeinen und hierdurch bedingt auch für die durch die CO.DON angebotenen Anwendungen, welche zu einem zunehmend negativen Abnahmeverhalten unserer Klinikpartner führte. Erst gegen Ende des Berichtsjahres konnte diese Unsicherheit ausgeräumt und somit der Grundstein für die regelhafte Erstattung des EU-weit zugelassenen Produktes im aktuellen Jahr und den kommenden Jahren gelegt werden. Ein weiter umsatzrelevanter Tatbestand ist das nur zögerlich anlaufende und unter den Annahmen bleibende Auslandsgeschäft. Auch hier zogen sich die Bemühungen um die Kosterstattung in den jeweiligen Eintrittsmärkten unerwartet in die Länge, konnten aber weitestgehend zum Ende des Berichtsjahres abgeschlossen werden. Belastet wurde das Ergebnis der CO.DON Group weiterhin durch strategische Aufwendungen im Zusammenhang mit der EU-weiten Zulassung als auch im Bereich der strategischen Markteintrittskosten in den avisierten Zielmärkten in Europa. Weitere Kosten entstanden im Zuge der fortlaufenden strategischen Neuausrichtung und Internationalisierung des Unternehmens, dem Aufbau der neuen Produktionsanlage sowie durch nicht geplante Sondereffekte im Rahmen des stattgefundenen Managementwechsels. Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtszeitraum um TEUR 3.709 auf TEUR 12.668. Die Liquidität hat sich zum Bilanzstichtag um TEUR 2.401 auf TEUR 10.219 vermindert. Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und die Unternehmensfortführung hängen insbesondere davon ab, dass sich die geplanten Annahmen für Aufwendungen und Zeitabläufe bzw. Projektfortschritte in allen Unternehmensbereichen als richtig erweisen, in welchem Umfang der europäische Markt erschlossen, daraus resultierend die Umsatzerlöse gesteigert und somit ein positives Ergebnis erzielt werden kann. Vergleich ursprünglicher Prognose mit Ist-Werten für das Geschäftsjahr 2018Für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte die CO.DON AG ein negatives Gesamtergebnis zumindest in Höhe des Vorjahres. Begründet wurde diese Annahme mit den erwarteten hohen Markteintrittsaufwendungen in den adressierten Ländern. Mit einem Gesamtergebnis von TEUR -8.818 (Vorjahr: TEUR -7.054) entwickelte sich das Ergebnis im Geschäftsjahr 2018 wie erwartet. Gründe hierfür waren neben den zugrunde gelegten und verlautbarten Annahmen unter anderem die vorstehend ausgeführten negativen Tatbestände hinsichtlich der Erstattungsfürsprache im deutschen Markt, im Auslandsgeschäft zogen sich die Bemühungen um die Kosterstattung in den jeweiligen Eintrittsmärkten unerwartet in die Länge. 3.2. CO.DON AG3.2.1. ErtragslageDie Umsatzerlöse der CO.DON AG im Geschäftsjahr 2018 lagen leicht unter Vorjahresniveau und betrugen TEUR 5.728 (Vorjahr: TEUR 5.964). Es wurden Bestandveränderungen von fertigen und unfertigen Erzeugnissen in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR -175) verbucht. Erstmalig hat die Gesellschaft für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 42 verbucht. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 266 (Vorjahr: TEUR 130) betrafen im Berichtsjahr insbesondere Auflösungen von Rückstellungen. Die Kosten im Zuge der strategischen Neuausrichtung, der Fachpersonalaufbau, die Erweiterung des Unternehmens am neuen Standort Leipzig, sowie der forcierten aktiven Marktbearbeitung im Zusammenhang mit dem EU-weiten zugelassenen Arzneimittel sind wesentliche Gründe, warum trotz der nur leicht rückläufigen Umsatzerlöse ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 8.818 (Vorjahr: TEUR 7.054) ausgewiesen wird. Der Personalaufwand stieg um TEUR 295 auf TEUR 6.697 (Vorjahr: TEUR 6.402). Im Jahr 2018 waren bei der CO.DON AG neben den Vorstandsmitgliedern durchschnittlich 92 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 92) beschäftigt. Die im Zuge der Internationalisierung und des geplanten Unternehmenswachstums vorgenommenen Neueinstellungen umfassen ganz überwiegend hoch qualifizierte Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen leicht um TEUR 502 auf TEUR 6.438 (Vorjahr: TEUR 5.936). Der Anstieg resultiert insbesondere aus den Aufwendungen der geänderten Anforderungen der Transportkosten in Zusammenhang mit der Erlangung der zentralen EU-weiten Zulassung von Spherox in Höhe von TEUR 477 (Vorjahr: TEUR 211) sowie den Beiträgen und Gebühren u.a. für die European Medicines Agency (EMA) in Höhe von TEUR 580 (Vorjahr: TEUR 91). Erstmalig wurden im Geschäftsjahr Raumkosten in Höhe von TEUR 286 für die neue Betriebstätte in Leipzig verbucht. Dagegen konnten die Rechts- und Beratungskosten um TEUR 496 auf TEUR 1.283 (Vorjahr: TEUR 1.779) sowie die strategischen Kosten (ohne Personalkosten) im Zusammenhang mit der Erlangung der zentralen EU-weiten Zulassung um TEUR 219 auf TEUR 538 (Vorjahr: TEUR 757) vermindert werden. 3.2.2. FinanzlageZiel des Finanzmanagements ist die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft. Der durchschnittliche monatliche Liquiditätsabfluss hat sich gemäß nachfolgender Tabelle wie folgt entwickelt: scroll
Tabelle 5: Entwicklung des durchschnittlichen monatlichen Liquiditätsabflusses Der durchschnittliche monatliche Liquiditätsabfluss (ein Zwölftel der Summe aus den Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und Investitionstätigkeit) hat sich um TEUR 558 erhöht. Die Erhöhung ist auf den im Berichtsjahr angestiegenen Jahresfehlbetrag sowie den vermehrten Liquiditätsabfluss aus Investitionen, welcher ganz überwiegend liquiditätswirksam wurde, zurückzuführen. Die liquiden Mittel der CO.DON AG beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 9.868. Hiervon ist ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 8.356 in einem kurzfristig verfügbaren geldmarktnahen Rentenfonds angelegt. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2018 TEUR -9.792 (Vorjahr: TEUR -5.878). 3.2.3. VermögenslageDie Bilanzsumme der CO.DON AG erhöhte sich im Jahr 2018 auf TEUR 28.106 (Vorjahr: TEUR 18.950). Dies ist insbesondere auf die Ausgabe der Wandelanleihe und der Optionsanleihe zurückzuführen. Das Eigenkapital verminderte sich um TEUR 5.935. Die Eigenkapitalquote verringerte sich daher auf 36,47 % (Vorjahr: 85,41 %). Der Buchwert des Anlagevermögens war im Berichtsjahr vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Das Umlaufvermögen hat sich um TEUR 2.140 auf TEUR 11.567 vermindert. Das Umlaufvermögen unterliegt keinen Verfügungsbeschränkungen; es sind im Umlaufvermögen keine Vermögensgegenstände enthalten, die erst langfristig liquidiert werden könnten. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind durch die Ausgabe der Wandelanleihe und der Optionsanleihe um TEUR 14.981 auf TEUR 17.746 gestiegen. 4. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts und erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der CO.DON AG sowie die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Gesamtstruktur der Vorstandsbezüge wird vom Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstands einzelvertraglich vereinbart. Der Aufsichtsrat berät über die Angemessenheit der Vergütungen der Vorstandsmitglieder der CO.DON AG unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses, der Branche, der Zukunftsaussichten sowie der gesetzlichen Vorgaben. 4.1. VorstandDie Gesamtvergütung besteht aus einer Grundvergütung, einem Jahresbonus sowie Nebenleistungen. Ferner wird den Vorstandsmitgliedern eine langfristig orientierte variable Vergütung gewährt. Die Zusammensetzung von erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für den Unternehmenserfolg und eine erfolgsorientierte Unternehmensführung zu setzen. Der fixe Vergütungsanteil wird als Grundvergütung ausgezahlt, die variablen Vergütungsbestandteile sollen sowohl die gemeinsame als auch die individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg berücksichtigen. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten gezahlt wird. Der Jahresbonus ist eine variable Vergütung, die von der Erreichung der zwischen dem Vorstandsmitglied und dem Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbarten quantitativen Ziele abhängt. Der langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteil besteht in der Vergabe von virtuellen Aktien an die Vorstandsmitglieder. Die virtuellen Aktien gewähren keine Rechte an der CO.DON AG, sondern dienen allein dazu, die Vorstandsmitglieder am Wertzuwachs der CO.DON AG zu beteiligen. Ralf JakobsHerrn Ralf Jakobs, alleiniger Vorstand seit dem 1. Januar 2018, werden nach den Regelungen seines Anstellungsvertrages von der Gesellschaft 200.000 virtuelle Aktien übertragen, wenn es der Gesellschaft unter Mitwirkung des Vorstandsmitgliedes gelingt, ihren Unternehmenswert gemessen am Aktienkurs nachhaltig zu steigern. Er erhält 100.000 Stück vorausgesetzt, der durchschnittliche Kurs der CO.DON Aktie erreicht EUR 6,50 sowie eine weitere Tranche von 100.000 Stück bei Erreichen eines durchschnittlichen Kurses von EUR 7,00. Der Ausgangswert jeder virtuellen Aktie wird auf EUR 5,30 festgelegt. Das Vorstandmitglied ist berechtigt, seine virtuellen Aktien nach Ablauf von 2 Jahren nach Übertragung nach seiner Wahl ganz oder teilweise fiktiv an die Gesellschaft zu verkaufen, wenn der Durchschnittskurs den Ausgangswert übersteigt und sich eine Wertsteigerung ab Übertragung der virtuellen Aktien von mind. 15 % jährlich errechnet. Für den Fall, dass ein bis zum Abschluss der Anstellungsverträge mit nicht mehr als 10 % des Grundkapitals an der CO.DON AG beteiligter Investor unmittelbar oder mittelbar (durch Zurechnung gemäß §30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - "WpÜG") mindestens 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft erwirbt, ein solcher Kontrollerwerb nach Ansicht des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft liegt und die vom Investor in einem Pflicht- oder Übernahmeangebot nach dem WpÜG gebotene Gegenleistung je Aktie der Gesellschaft mindestens EUR 6,50 beträgt, werden Herrn Jakobs weitere 200.000 Stück virtuelle Aktien nach gleichen Bedingungen gewährt wie die vorgenannten virtuellen Aktien, die als langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil vereinbart sind. Herr Jakobs kann diese virtuellen Aktien nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Übertragung ganz oder teilweise an die Gesellschaft fiktiv verkaufen. Der mögliche Vergütungsanspruch aus der Wertsteigerung der 200.000 Stück virtuellen Aktien, die als langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil vereinbart sind, und der weiteren 200.000 Stück virtuellen Aktien, die im Falle des Kontrollwechsels erteilt werden, ist insgesamt auf EUR 400.000,00 begrenzt. Herrn Jakobs sind sämtliche 200.000 Stück virtuellen Aktien gewährt, die als langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil vereinbart sind. Die beiden Tranchen von jeweils 100.000 Stück können erstmals am 7. Juni 2019 bzw. 13. Juni 2019 ausgeübt werden, wenn die weiteren vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten bestehen in Nebenleistungen wie Versicherungsentgelten sowie Leasingraten für auch privat genutzte Kraftfahrzeuge. Im Einzelnen stellt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder wie folgt dar: scroll
Tabelle 6: Vergütung des Vorstands scroll
Tabelle 7 Als fixe, erfolgsunabhängige Grundvergütung wurden im Berichtsjahr an Herrn Dipl.-Wi.Jur. (FH) Ralf Jakobs TEUR 187 (Vorjahr: TEUR 187) gezahlt. Als weitere erfolgsunabhängige Vergütungskomponente wurden für Herrn Jakobs Nebenleistungen wie Versicherungsentgelte in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 15) gewährt. An das ehemalige Vorstandsmitglied Dipl.-Kfm. Dirk Hessel sind im Berichtsjahr TEUR 103 als Abfindung gezahlt worden. An das ehemalige Vorstandsmitglied, Frau Dipl.-Ing. Vilma Methner sind in 2018 TEUR 300 als Abfindung geflossen. Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex und dem Handelsgesetzbuch werden nachfolgend die gewährten Zuwendungen unabhängig vom tatsächlichen Zufluss ausgewiesen. 4.2. AufsichtsratGemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2017 beträgt die jährliche feste Vergütung seit dem 1. Januar 2017 für Aufsichtsratsmitglieder TEUR 12,5, für den Vorsitzenden TEUR 25 sowie für den Stellvertreter des Vorsitzenden TEUR 18,75. Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 stellen sich wie folgt dar: scroll
Tabelle 8 5. WEITERE ANGABENGemäß §315 Abs. 2 HGB verweisen wir auf die nach §160 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu machenden Angaben im Konzernanhang. Das Gezeichnete Kapital setzte sich zum 31. Dezember 2018 aus 20.024.158 stimmberechtigte Inhaberstückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 zusammen. Die mit den Aktien verbundenen Rechte sind einheitlich und ergeben sich aus den entsprechenden Vorschriften des Aktiengesetzes, insbesondere den §§118 ff. AktG ("Rechte der Hauptversammlung"). Wir verweisen im Übrigen auf unsere Erläuterungen im Konzernanhang zum Eigenkapital. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2018 lagen der CO.DON AG Mitteilungen nach §21 WpHG über folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital vor, die 10,0 % der Stimmrechte überschreiten: Die Bauerfeind AG, Zeulenroda-Triebes, Deutschland, hält laut eigenen Angaben über die Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH über 25 % der Anteile an der CO.DON AG. Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§§84, 85 AktG). Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung der Amtszeit ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen möglich. Der Vorstand der CO.DON AG besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Änderungen der Satzung erfolgen ebenfalls nach den entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§§119 Abs. 1 Nr. 5, 179 AktG). Hiernach bedürfen Satzungsänderungen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß §14 der Satzung zu Änderungen der Satzung berechtigt, die lediglich die Fassung betreffen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß §20 Abs. 1 der Satzung der CO.DON AG, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Zwischen der CO.DON AG und dem Vorstand Herrn Ralf Jakobs ist für den im Vergütungsbericht beschriebenen Fall des Kontrollerwerbs eine Vereinbarung über die Gewährung virtueller Aktien getroffen worden. Die mit dem Vorstandsmitglied Herrn Dirk Hessel getroffene Vereinbarung im Fall eines Kontrollwechsels ist mit der im Dezember 2017 geschlossenen Aufhebungsvereinbarung gegenstandslos geworden. Für Herrn Jakobs wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen. Herr Jakobs hat einmalig das Recht, sein Amt mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende niederzulegen und seinen Anstellungsvertrag zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nur innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, zu welchem dem Vorstandsmitglied der tatsächlich stattgefundenen Kontrollwechsel bekannt geworden ist. Das Sonderkündigungsrecht steht auch der Gesellschaft zu, wobei es hier für den Beginn der Frist von zwei Monaten auf die Kenntnis des Aufsichtsratsvorsitzenden von dem tatsächlich stattgefundenen Kontrollwechsel ankommt. Üben das Vorstandsmitglied oder die Gesellschaft das Sonderkündigungsrecht aus, so hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung beträgt höchstens den Wert von zwei Jahresvergütungen. Weitere Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels wurden für die Mitarbeiter Herr Dr. Christian Kaps, Herr Mark Mulder, Herr Andreas Gottschalk, Herr Dr. Andreas Eberle und Frau Dr. Anna Wolschner getroffen. Für den Fall, dass sich die Mehrheitsverhältnisse der Gesellschaft während der Dauer der Anstellungsverhältnisse zu mehr als 50 % ändern, steht den Mitarbeitern ein schriftliches einseitiges außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu. Machen die Mitarbeiter von ihrem Recht Gebrauch, können weder die Mitarbeiter noch die Gesellschaft Schadensersatzansprüche daraus herleiten. Jedoch steht dem jeweiligen Mitarbeiter eine Abfindung zu, wenn er sein vorgenanntes Kündigungsrecht ausübt. Die Summe der in den Arbeitsverträgen vorgesehenen Abfindungen im Falle eines Kontrollwechsels beträgt TEUR 1.430. IV DARSTELLUNG DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLLSYSTEMSDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) umfasst die Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ziele des IKS sind: Der Konzernabschluss der CO.DON AG soll nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt werden, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach §315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden Vorschriften des HGB. Zudem verfolgt das rechnungslegungsbezogene IKS auch das Ziel, dass der Jahresabschluss der CO.DON AG sowie der zusammengefasste Lagebericht nach den Vorschriften des HGB aufgestellt werden. Grundsätzlich gilt für jedes IKS, dass es, unabhängig davon, wie es konkret ausgestaltet ist, keine absolute Sicherheit gibt, ob es seine Ziele erreicht. Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es daher nur eine relative, aber keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Unser Finanzbereich steuert die Prozesse zur Konzernrechnungslegung und Lageberichterstellung. Vorschriften werden fortlaufend dahingehend analysiert, inwieweit sie relevant sind und wie sie sich auf die Rechnungslegung auswirken. Wenn nötig, setzen wir externe Dienstleister ein, z.B. für die Bewertung von eingebetteten Derivaten. Das Group Accounting stellt sicher, dass alle Anforderungen konzernweit einheitlich eingehalten werden. Die Konzerngesellschaften stellen den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme sicher; Group Accounting unterstützt und überwacht sie dabei. Eingebettet in den Rechnungslegungsprozess sind unter Risikoaspekten interne Kontrollen. Das rechnungslegungsbezogene IKS umfasst sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen; dazu gehören:
Wenn Kontrollschwächen festgestellt werden, erfolgen eine Analyse und Bewertung vor allem hinsichtlich der Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. V CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHTChancen zu erkennen und zu nutzen, aber gleichfalls auch Risiken zu identifizieren und deren möglichen Auswirkungen zu begrenzen, ist für die erfolgreiche Steuerung der Geschäftsentwicklung der CO.DON Group essenziell. 1. CHANCENBERICHTMit den angebotenen Arzneimitteln konnten in den vergangenen Jahren bereits über 14.000 Patientinnen und Patienten erfolgreich behandelt werden. Die Sphäroid-Technologie des Unternehmens ist in europäischen und außereuropäischen Märkten patentgeschützt oder befindet sich im Erteilungsverfahren. Für potenzielle Absatzmärkte wurde ein Markenschutz beantragt oder bereits erteilt. 1.1. AbsatzmarktDie im Juli 2017 erteilte EU-weite Zulassung für das Arzneimittel Spherox, der im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgte Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels sowie die im März 2018 durch das britische National Institute for Health and Care Excellence (NICE) erfolgte Einstufung als kosteneffektive und primär anzuwendende Therapieoption von Knorpeldefekten (first line treatment) sollten die Position der M-ACT im Kanon der klinischen Anwendungen klar stärken. Das britische NICE gehört den führenden Health Technology Assessment-Behörden (HTA) an und dient anderen Behörden oftmals als Referenz. Daher sind die positive Empfehlung des NICE und die Einstufung als kosteneffektive Therapieoption gute Indikatoren dafür, dass andere HTA Behörden in weiteren EU- Ländern zu einer ähnlichen Einschätzung kommen könnten. In Österreich und den Niederlanden konnten in entsprechenden Antragsverfahren die Kostenerstattung im Geschäftsjahr 2018 in adäquater Größenordnung bereits erzielt werden. Die genannten Argumente könnten die Akzeptanz der Methode sowie des Produktes bei Ärzten und Patienten steigern. Für die CO.DON Group eröffnet sich damit perspektivisch die Chance, Patienten in ganz Europa zu behandeln, ihre Auftragszahlen zu erhöhen und damit ihren Unternehmenswert zu steigern. Die EU-Zulassung erlaubt den Vertrieb des Arzneimittels Spherox in allen zurzeit 28 Ländern der Europäischen Union und drei Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA) Norwegen, Liechtenstein und Island. Weiterhin könnte ein Abschluss des nationalen Zulassungsverfahrens in der Schweiz einen weiteren Absatzmarkt außerhalb der EU eröffnen und ebenfalls zu einer Steigerung der Produktakzeptanz sowie Auftragserteilung beitragen. Spherox ist das derzeit einzig erhältliche ATMP zur Behandlung von Gelenkknorpeldefekten im Knie mit EU-Zulassung. Durch die damit geschaffenen hohen Markteintrittsbarrieren, unter anderem bedingt durch hohe regulatorische Anforderungen und durch die klinisch belegte Wirksamkeit und Sicherheit, ergibt sich für CO.DON die Chance, ihre Marktposition im EU-Ausland vor Eintritt von Wettbewerbern nachhaltig in großem Umfang auszubauen. Durch die deutsche Genehmigung gemäß §4b AMG, die die Behandlung von Knorpeldefekten in allen Gelenken erlaubt, besteht die Chance, weitere Erkenntnisse bezüglich der Gelenkknorpeldefektbehandlung in anderen Lokalisationen zu gewinnen. Die gewonnenen Erkenntnisse könnten Indikationserweiterungen und der Sicherung der Kostenerstattung in Deutschland dienen. Auch wenn bislang noch abschließende Erkenntnisse für eine umfängliche Beurteilung fehlen, verdeutlicht die Genehmigung, dass die Behörde aufgrund der vorliegenden Informationen zu dem Arzneimittel co.don chondrosphere(r) von einem positiven Nutzen-RisikoVerhältnis für den Patienten ausgeht. In Deutschland konnte sich die CO.DON Group mit dem aktuellen Produktangebot bereits eine starke Position im Marktsegment der regenerativen Knorpelchirurgie erarbeiten. KooperationenEine weitere Chance besteht in der Zusammenarbeit mit nationalen Partnern in ausgewählten Märkten. Bereits bestehende Netzwerke zu potenziellen Anwendern und Abnehmern sowie umfassende Kenntnisse der Versorgungs- und Erstattungslandschaft von im jeweiligen Markt etablierten CO.DON Partnern stellen deutliche Vorteile im Hinblick auf den Markteintritt dar. Die CO.DON Group evaluiert daher fortwährend die Möglichkeit solcher Kooperationen. Durch den im Berichtsjahr geschlossenen Vertriebsvertrag mit der Haemo Pharma GmbH für den Vertrieb des Arzneimittels Spherox in Österreich konnten bereits erste Erfolge erzielt werden. 1.2. Forschung und Entwicklung und klinische ForschungDie Forschungs- und Entwicklungsprojekte fokussierten sich auf die genannten nicht-klinischen in-vitro-Studien zur Erfüllung der Post Authorization Measures (PAM) sowie auf die mittel- und langfristige Weiterentwicklung vorhandener Arzneimittel. Beispiele sind Projekte zur Verlängerung der Stabilität der Produkte der CO.DON Group, die die Versorgung auch weiter entfernter bzw. schlechter zugänglicher Destinationen möglich machen könnten. Die Tendenz zu immer höheren Qualitätsanforderungen und die immer stärkere Notwendigkeit der Erbringung der entsprechenden Nachweise betrachtet die CO.DON Group als Anregung für weitere Innovationen und als Chance, die neue Marktoptionen eröffnet. Beispielsweise kann der Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit, welcher in der pädiatrischen Studie (PIP) erbracht werden soll, die Möglichkeit eröffnen jugendlichen Patienten zwischen 15 und 18 Jahren die Behandlung mit Spherox künftig zur Verfügung stellen zu können. Durch fortlaufende Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung ist die CO.DON Group bestrebt, langfristig weitere Produktfelder zu etablieren. Der permanente Austausch der CO.DON Group mit den wichtigsten Arzneimittelanwendern zur Definition erfolgskritischer Produkteigenschaften aus Kundensicht wurde intensiviert und international erweitert. Die hier gewonnenen Erkenntnisse und deren zügige Umsetzung bieten die Chance, die Akzeptanz der Kunden kontinuierlich zu sichern, neue Absatzmöglichkeiten zu schaffen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der CO.DON Group zu erhöhen. 1.3. Produktionsstandort LeipzigDer neue Produktionsstandort in der BioCity Leipzig bietet die Chance, humane Zellen im industriellen Maßstab herzustellen - in der ersten und jederzeit erweiterbaren Ausbaustufe mit einer Kapazität von ca. 4.500 Zelltransplantaten jährlich. Nach seiner Inbetriebnahme befindet sich am Produktionsstandort eine der weltweit größten und modernsten Anlage für die Produktion humaner Zellen. Diesen Technologievorsprung sieht das Unternehmen als Chance, unter anderem die Stückkosten der Produkte zu senken und somit die Marge zu erhöhen. Neben der Sicherstellung der Lieferfähigkeit für das EU-weit zugelassene Arzneimittel der CO.DON Group wird die neue Anlage in Leipzig auch die Funktion einer Contract Manufacturing Organization (CMO) erfüllen - einer Fertigungsstätte, die im Auftrag anderer Unternehmen Zellen kultiviert. Dies bietet unter anderem die Chance, zusätzlichen Umsatz neben den CO.DON-Produkten zu erwirtschaften sowie durch das dadurch entstehende Netzwerk die Grundlage für mögliche Projekte in weiteren Marktsegmenten zu schaffen. 1.4. MECDOXDie Softwarelösung MECDOX zur Digitalisierung der Begleitprozesse bei der Herstellung von ATMP ermöglicht es künftig ohne jegliche Konformitätseinschränkung und mit einer deutlichen Verbesserung der Zuverlässigkeit, die Besonderheiten von ATMP-Geschäftsprozessen abzudecken, zu unterstützen und zu überwachen. Dadurch können Prozessabweichungen verhindert, die Konsistenz der Abläufe deutlich verbessert, damit die Gesamteffizienz gesteigert und Kosten eingespart werden. Durch die offene Softwarearchitektur ist MECDOX keine Insellösung speziell für CO.DON, sondern kann konfigurationsbasiert an viele Bereiche der personalisierten regenerativen und Transplantationsmedizin angepasst werden und dort Anwendung finden. Damit eröffnet sich für CO.DON die Möglichkeit des Eintritts in ein völlig neues, bisher nicht betrachtetes Marktsegment. Den Chancen stehen nachfolgend dargestellte Risiken gegenüber, die fortlaufend beobachtet und bewertet werden. 2. KONZERNWEITES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMAls europaweit agierendes Unternehmen ist die CO.DON Group ständig einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das Erreichen unserer finanziellen und nichtfinanziellen Ziele im wesentlichen Maße beeinflussen können. Ein Risiko verstehen wir als negative Abweichung von einem Plan- oder Zielwert. Das Risikomanagementsystem ist daher ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung. Basis des Risikomanagements ist die Analyse und Darstellung der existierenden Risiken einerseits und der Vergleich mit dem vorhandenen Risikodeckungspotenzial andererseits (Risikotragfähigkeit). Zusammen mit weiteren Analysen sowie Kontrollverfahren mit interner, prozessabhängiger Überwachung ist eine angemessene Risikosteuerung möglich. Ein solches Risikomanagementsystem ist nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig, sondern auch aufgrund von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, insbesondere des §91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG), vorgeschrieben. Organisation des RisikomanagementsIm Zuge der im Jahr 2018 eingeleiteten Neuorganisation des Risikomanagements wurde der Risikomanagementprozess, u. a. mit einem überarbeiteten Risikokatalog und einer modifizierten Bewertungssystematik, angepasst. Die Organisation gestaltet sich wie nachfolgend beschrieben. Der Vorstand der CO.DON Group trägt die Verantwortung für das Risikomanagementsystem, das regelmäßig hinsichtlich des Erfüllungsgrades überprüft, gegebenenfalls weiterentwickelt und mindestens jährlich dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben wird. Die Beschreibung und die Bewertung der Risiken erfolgen durch ein Bewertungsteam im Rahmen einer Evaluierung. Das Bewertungsteam setzt sich aus dem Vorstand, den Leitern der Business Units sowie dem Risikocontrolling zusammen. Das Team bewertet die Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. Für jedes Risiko werden im nächsten Schritt mögliche Steuerungsmaßnahmen unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Profils der angedachten Maßnahme vorgeschlagen. Weiterhin werden für jede Maßnahme ein Verantwortlicher sowie ein Umsetzungstermin festgelegt. Die Entscheidung über Maßnahmen trifft der Vorstand. Für die Dokumentation und Kontrolle der Maßnahmenumsetzung ist das Risikocontrolling verantwortlich. Im Folgenden stellen wir alle wesentlichen Konzern-Risiken dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der CO.DON Group beeinflussen könnten. Um eine realistische Einschätzung der Einzelrisikoprofile darzustellen, beschreiben wir die Risiken vor den ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Bruttobetrachtung). Um die Auswirkungen der Risiken besser und verständlicher zu erläutern, haben wir die einzelbewerteten Risiken den folgenden Kategorien zugeordnet. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis einer konzernweiten konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikokategorien bzw. Einzelrisiken. Tabelle 9 gibt einen Überblick über die einzelnen Risikokategorien mit den jeweiligen Risikoeinstufungen per 31. Dezember 2018. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handhabung des Risikomanagements wird im Rahmen der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer gemäß §317 Abs. 4 HGB eine Prüfung des Risikomanagementsystems vorgenommen. Gegenstand der Prüfung sind die Funktionsfähigkeit des Systems und die Eignung und Wirtschaftlichkeit der getroffenen Maßnahmen und Regelungen. Ziel ist es u.a. festzustellen, ob der Vorstand über die bestandsgefährdenden Risiken frühzeitig unterrichtet wurde, um ggfs. deren Eintritt abwenden zu können. Zusätzlich stellt der Abschlussprüfer fest, ob die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht angemessen adressiert worden sind. scroll
Tabelle 9: Wesentliche Risikokategorien 3. RISIKOBERICHT3.1. Finanzwirtschaftliche Risiken3.1.1. KapitalmarktDurch ihre Teilnahme am Kapitalmarkt unterliegt die CO.DON AG bestimmten Regelungen, Vorschriften und Gesetzen, deren Verletzung in hoher finanzieller Ausprägung bußgeldbewehrt ist und damit ein finanzielles Risiko aufweist. Risiken ergeben sich auch aus dem konjunkturellen Umfeld. Im Zuge der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie operieren wir als international tätiges Unternehmen zunehmend in einer Vielzahl von Ländern und mit unterschiedlichen Währungen. Ein größerer konjunktureller Einbruch könnte zu einer verminderten Kaufkraft unserer Kunden führen und unseren Zugang zu den Kapitalmärkten beeinträchtigen. Außerdem können sich Wechselkursschwankungen auf unser Ergebnis auswirken. Ein weiteres potenzielles Risiko besteht darin, dass die Aktien der Gesellschaft öffentlich handelbar sind. Einzelaktionäre oder Fonds können Aktien kursbeeinflussend verkaufen und so die Marktkapitalisierung der Gesellschaft negativ beeinflussen, was unter Umständen Implikationen auf die Unternehmensbewertung im Zusammenhang mit dem möglichen Abschluss von Transaktionen oder anderen Kapitalmarktgeschäften haben kann. 3.1.2. KapitalbedarfDie CO.DON Group verfügte zum 31. März 2019 über liquide Mittel in Höhe von TEUR 6.037. Die Verluste des Geschäftsjahres 2018 sind durch Eigenkapital gedeckt. In der Budgetplanung 2019 wird von einer Verbesserung des operativen Geschäftsverlaufs ausgegangen. Wesentlich hierfür ist neben der geplanten Umsatzsteigerung auch die Weiterführung der effizienteren Gestaltung der Geschäftsprozesse im Bereich der Arzneimittelherstellung. Die im Nachgang der erteilten zentralen EU-weiten Zulassung durch die Europäische Kommission erforderliche weitere Datenerhebung für die klinischen Studien sowie damit verbundene Aufgaben erfordern weiterhin hohen Personal- und Kapitaleinsatz. Ferner wird die Erschließung der europäischen Märkte zu einer signifikanten Steigerung der Vertriebskosten führen. Gemäß der Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2019 geht der Vorstand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung davon aus, dass ein zusätzlicher Kapitalbedarf von mindestens rd. EUR 5 Mio. besteht, um die gesteckten Ziele nachhaltig zu erreichen. Neben den budgetierten Kosten für den weiteren Aufbau und die Inbetriebnahme des neuen Produktionsstandortes Leipzig, welche zu einem signifikanten Liquiditätsabfluss führen wird, wird diese Annahme unter anderem mit den anfallenden Kosten für die noch ausstehenden Investitionen im Rahmen der zielgerichteten Markterschließung in den Europäischen Kernmärkten sowie den damit einhergehenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Zielländer begründet, ferner fließen die zu erwartenden Kosten für die vorgesehene Implementierung der neuen Produktstrategie der CO.DON Group für die nachfolgenden Geschäftsjahre mit ein. Die tatsächliche Höhe des zusätzlichen Kapitalbedarfs hängt allerdings vom Momentum der konkreten Umsetzung einzelner Punkte der strategischen Planung unter Berücksichtigung sich bietender Opportunitäten, unter anderem einen möglichen schnelleren Markteintritt in den Vereinigten Staaten von Amerika, ab. Zur Deckung des zusätzlichen Kapitalbedarfs hat der Vorstand mit Investoren und Kreditgebern verschiedene Finanzierungszenarien entwickelt. Zum derzeitigen Stand, Mitte April 2019, sind Gespräche mit verschiedenen Kapitalgebern sehr weit fortgeschritten, so dass der Vorstand fest davon ausgeht, Finanzmittel im Rahmen weiterer möglicher Kapitalmaßnahmen beschaffen zu können. Über den Inhalt der Verhandlungen haben die Parteien bis zum Erreichen des Pflichtveröffentlichungsstatus Stillschweigen vereinbart. 3.1.3. Kapitalkosten und LiquiditätFinanzielle Risiken inklusive Risiken aus Finanzierungsinstrumenten sind in erster Linie Liquiditäts-, Währungs-, Zins- und Vertragserfüllungsrisiken. Mit Blick auf das derzeit unsichere wirtschaftliche und finanzielle Marktumfeld bleiben diese Risiken nach wie vor bestehen. Das Unternehmen minimiert diese jedoch durch die konsequente Weiterführung von Effizienzsteigerungsmaßnahmen sowie die Berücksichtigung ausreichenden Spielraums bei der Neufestlegung von Finanzierungsmaßnahmen. Im Berichtsjahr hat CO.DON sämtliche finanzielle Verpflichtungen eingehalten. Die Liquiditätsplanung auf Gesamtkonzernebene sowie auf Ebene der CO.DON Einzelgesellschaften ist währungsdifferenziert in den Planungs- und Berichtsprozess der CO.DON eingebettet. Der Vorstand prüft in Zusammenarbeit mit der Abteilung Global Corporate Functions die Liquiditätsplanung, die zur Festlegung des Finanzierungsrahmens der Einzelgesellschaften als auch des Konzerns insgesamt herangezogen wird. Durch die Begebung der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen im abgelaufenen Geschäftsjahr ergeben sich für die CO.DON zudem Risiken hinsichtlich der Einhaltung von bestimmten in den diesbezüglichen Vertrag definierten Verpflichtungen. So könnte bei Eintreten bestimmter Szenarien ein mögliches Wandlungs- oder Ausübungsbegehren der Anleihegläubiger unter Umständen zeitweise nicht oder nur ungenügend mit zugelassenen Aktien bedient werden. Dieses würde einen Kündigungsgrund der zugrunde liegenden Verträge implizieren. Aufgrund seiner als überaus gering eingeschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten wir dieses Risiko aber als ein nur theoretisches. 3.2. Leistungswirtschaftliche Risiken3.2.1. PersonalUm den Unternehmenserfolg der CO.DON Group langfristig zu sichern, bilden qualifizierte und engagierte Mitarbeiter eine Grundvoraussetzung. Schwierigkeiten bei der Identifikation, Einstellung, Weiterentwicklung und Bindung von qualifizierten Fach- und Führungskräften können sich negativ auf die Unternehmensentwicklung auswirken. Die Identifikation von Nachwuchskräften aus den Reihen der Belegschaft ist daher von entscheidender Bedeutung für CO.DON. Diese sollen gefördert und ihre Fähigkeiten und Potentiale entwickelt werden, um sie langfristig an das Unternehmen zu binden und so eine Nachfolgeplanung für Schlüsselfunktionen zu sichern. Darüber hinaus muss sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber auf dem externen Markt positionieren, um entsprechende Talente identifizieren und für das Unternehmen zu gewinnen. Damit soll das Portfolio der eigenen Mitarbeiter strategisch ergänzt und so der Gefahr von möglichem Know-how-Verlust und daraus resultierender Wettbewerbsnachteile frühzeitig entgegengewirkt werden. Die CO.DON Group hat im Berichtsjahr Pläne zur Erweiterung und Verlagerung ihres bisherigen Produktionsstandortes nach Leipzig vorgestellt, in deren Folge das Geschäft und damit auch die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens durch Reaktionen der Belegschaft oder Dritter nachteilig beeinflusst werden könnte. Insbesondere ein etwaiger durch den Standortwechsel bedingter Personalrückgang in Form von Kündigungen durch bisher in Teltow Beschäftigte birgt das Risiko des Know-how-Abflusses in besonderem Maße. Ein weiteres mit dem Aufbau des Standortes Leipzig verbundenes Risiko ist die Ungewissheit der für Einstellungen verfügbaren qualifizierten Personaldichte. 3.2.2. AbsatzmarktZyklische Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Aktivität eines Landes haben seit jeher auch unmittelbare Auswirkungen auf den Krankenhaus- und medizinischen Versorgungs- und damit Absatzmarkt, die Entscheidung für Therapieaufwendung en und auf das Abnahmeverhalten der Kunden. Ein Abschwung oder eine Stagnation in den für die CO.DON relevanten Industrien und Regionen stellt ein Risiko dar. Investitionsentscheidungen von Kunden hängen insbesondere bei kostenintensiven Therapien in hohem Maß neben der konjunkturellen Entwicklung auch von der Sicherheit der Erstattung verauslagter Beträge ab. Dieses Risiko mindert die CO.DON im deutschen Markt durch die Umstellung der anwendenden Kliniken auf das EU-weit zugelassene Arzneimittel sowie einem nach Größe, Anwendungshäufigkeit und Region diversifizierten Kundenstamm. Die intensive Markt- und Wettbewerbsbeobachtung sowie die daraus bei Bedarf abgeleitete schnelle Anpassung der Neukundenansprache und Anwenderunterstützung reduzieren die Marktrisiken zusätzlich. Des Weiteren hat die CO.DON AG absatzfördernde Maßnahmen im Vertrieb ergriffen und weniger zyklische Geschäftsaktivitäten, wie den Kundenservice, weiter ausgebaut. Für Europa und das Gebiet der Europäischen Union erschweren es die derzeitigen Entwicklungen zunehmend, Nachfragetrends zuverlässig abzuschätzen. Der genaue Zeitpunkt oder auch das Ausmaß jeglicher Änderung in den Märkten bleiben unsicher. Die CO.DON analysiert deshalb kontinuierlich die volkswirtschaftliche und gesundheitspolitische Entwicklung und das Marktumfeld, um Markteintrittsentscheidungen abzuschätzen, frühzeitig bereits implementierte Maßnahmen zu intensivieren, beziehungsweise zusätzliche Schritte einzuleiten. Nach Ansicht der CO.DON wirkt sich eventuell ebenfalls absatzhemmend aus, dass die Arzneimittel individuell für den einzelnen Patienten hergestellt werden müssen und die Notwendigkeit von zwei operativen Eingriffen besteht, die einmal zur Gewebeentnahme und einmal zur Transplantation des Arzneimittels notwendig sind. Diese Umstände könnten dazu führen, dass sich die Umsatzerwartungen der CO.DON mit ihren Arzneimitteln nur teilweise oder zeitlich verzögert erfüllen. Hinzu kommen möglicherweise die Entwicklung hemmende Faktoren wie die weitere Verschärfung der Gesetzeslage in Deutschland und in der Europäischen Union, die für Ärzte, welche die zellbasierten Arzneimittel der CO.DON einsetzen wollen, bereits jetzt schon ein umfangreiches Registrierungs- und Beurteilungsverfahren bei den jeweiligen regionalen Behörden vorschreibt. Die bisherigen Erfahrungen mit den zellbasierten biologischen Arzneimitteln der CO.DON zeigen, dass sich solche Arzneimittel bisher global nur langsam am Markt durchsetzen konnten, ein gegenläufiger Prozess aber durchaus bereits erkennbar ist. 3.2.2.1. KostenerstattungSpheroxDie Sicherstellung der Kostenerstattung bildet eine Grundvoraussetzung für den Auf- und Ausbau von in- und ausländischen Vertriebsaktivitäten und birgt damit ein potenzielles Risiko. In Deutschland konnten im Geschäftsjahr 2018 ein Großteil der Kliniken auf das durch die EMA 2017 zentral zugelassene Spherox qualifiziert und umgestellt werden. Aus Sicht der Kostenträger sind Wirksamkeit und Sicherheit damit belegt und eine Kostenübernahme bei richtlinienkonformer Dokumentation gemäß den Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Regelfall. Seitens der Leistungserbringer können die Produktkosten über ein bundeweit einheitliches Zusatzentgelt stationär abgerechnet werden. Die Entwicklungs- und Herstellungskosten werden durch die Höhe des Zusatzentgeltes derzeit aber nur unzureichend abgedeckt. Im Gegensatz zur EU-Zulassung, die die Vermarktung des Arzneimittels in allen EU-Mitgliedsstaaten und den drei EFTA-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island erlaubt, sind die Erstattungsverfahren in der EU derzeit noch dezentralisiert und in jedem Land einzeln, entsprechend den jeweiligen nationalen Bestimmungen, zu regeln. Im Geschäftsjahr 2018 konnten jedoch erste Erfolge verzeichnet werden. In England, Österreich und den Niederlanden konnte die Kostenerstattung auf Basis eines fairen internationalen Preisniveaus erzielt werden. co.don chondrosphere(r)Die nationale Genehmigung (§4b AMG) von co.don chondrosphere(r) durch das PEI erlaubt CO.DON die Behandlung aller Gelenke. Für die Versorgung in weiteren Anwendungsgebieten (z.B. Hüftgelenk und Altersgruppen unter 18 Jahren), die noch nicht über eine EU-Zulassung verfügen, kommt der nationalen Genehmigung daher große Bedeutung zu. Auch im Hinblick auf die gesetzlichen Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen, die durch den G-BA in bestimmten Indikationen nicht ausgeschlossen wurde, ist die nationale Genehmigung ein bedeutender Faktor. Eine weiteres wichtiges Regulativ beim Thema Kostenerstattung sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK). Im gesetzlichen Auftrag unterstützen die MDK die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Gutachten medizinischer Dienste der Krankenversicherungen stellten im Jahr 2018 die Erstattungsfähigkeit §4b AMG genehmigter Produkte wiederkehrend in Frage mit der Konsequenz, dass einzelne Krankenkassen die Kosten nicht übernommen bzw. Rückforderungen an die Kliniken gestellt haben, was zu großer Verunsicherung seitens der behandelnden Ärzte und Fachgesellschaften geführt hat und zu einem deutlich merkbaren Absatzrückgang führte. Verschiedene gesundheitspolitische Initiativen und Diskussionen sind mittlerweile ins Leben gerufen worden, um auf die unzureichende Versorgungssituation aufmerksam zu machen. Weiterhin befindet sich das auch die CO.DON-Technologie betreffende Verfahren der M-ACT in der bis voraussichtlich Dezember 2019 ausgesetzten Methodenbewertung des G-BA. Fachgesellschaften und Meinungsbildner gehen allerdings davon aus, dass aufgrund der guten Evidenzlage für die M-ACT die Methodenbewertung positiv abgeschlossen wird. 3.2.2.2. WettbewerbGenerell besteht das Risiko, dass potenzielle Wettbewerber im europäischen oder außereuropäischen Raum vergleichbare Therapien entwickeln, sich damit der Wettbewerbsdruck erhöht und negative Auswirkungen auf die Ertragslage der CO.DON Group ergeben. Weiterhin besteht die Gefahr des Preisdrucks und des Verlusts von Marktanteilen durch den Eintritt von zellfreien Methoden für den gleichen Anwendungsbereich. Im Heimatmarkt Deutschland bedient das Unternehmen den Abnehmermarkt derzeit zusammen mit einem Mitbewerber. Hier ergeben sich aus der EU-weiten Zulassung des Arzneimittels Spherox und der damit regelhaften Erstattungssicherheit deutliche Vorteile für die CO.DON Group. Im europäischen Raum ist das Produkt Spherox das gegenwärtig einzige erhältliche EU-weit zugelassene zellbasierte Arzneimittel für die regenerative Behandlung von Knorpeldefekten im Kniegelenk und somit im gegenwärtig bearbeiteten europäischen Marktsegment außerhalb Deutschlands konkurrenzlos. Im heutigen Wettbewerbsumfeld spielen Allianzen, Kooperationen und Akquisitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsposition im Hinblick auf Ressourcen, Marktzugang und Produktangebot eine zunehmende Rolle. Hierbei evaluiert die CO.DON Group fortwährend die Möglichkeiten zum Ausbau und zur Stärkung der Marktposition, wie im Berichtsjahr beispielsweise durch die Gründung einer weiteren Tochtergesellschaft in den Niederlanden oder die Vertriebsvereinbarung für Österreich. 3.2.2.3. BrexitAm 29. März 2017 leitete Großbritannien den Austrittsprozess aus der EU ein. Damit war nach einer vertraglich vorgesehenen zweijährigen Verhandlungsperiode mit dem Austritt für März 2019 zu rechnen. Für den extremsten Fall, dass es zu keiner vertraglichen Einigung kommt, die das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien nach dem Austritt regelt, hat die britische Regierung bekanntgegeben, dass zentrale Zulassungen automatisch in nationale britische Zulassungen übergehen werden. Die angestrebte vertragliche Einigung kam nicht zustande, das neue offizielle Austrittsdatum für den Brexit ist zum Zeitpunkt der Berichterstellung aufgrund des von der EU gewährten Aufschubes der 31. Oktober 2019. Verabschiedet das britische Parlament das Austrittsabkommen früher, tritt Großbritannien zum Ersten des Folgemonats aus. In Hinblick auf die aus den Austrittsbemühungen Großbritanniens aus der EU resultierenden Implikationen für die CO.DON Group, die im betroffenen Wirtschaftraum mit ihrer Tochtergesellschaft CO.DON UK ltd. tätig ist, sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine validen und nachhaltigen Aussagen möglich. 3.2.3. BeschaffungsmarktAuf der Beschaffungsseite stellen mangelnde Verfügbarkeit und steigende Einkaufspreise von Rohstoffen, Energie sowie Vor- und Zwischenprodukten bzw. Verbrauchsmaterialien grundsätzlich potenzielle Risiken dar. Produktionsunterbrechungen oder negative Auswirkungen auf die Ertragslage können mögliche Folgen sein. Den genannten Risiken begegnen wir durch den intensiven Einsatz von Mitarbeitern der Logistik und Aufbau eines umfänglichen Beschaffungsmanagements, welches die Prozesse beim Lieferanten vor Ort optimiert, die gesamte Lieferkette überwacht und präventiv Alternativlieferanten und -dienstleister bereithält. 3.2.4. ITDie CO.DON AG und ihre Tochtergesellschaften benötigen eine verlässliche IT-Systemlandschaft, um Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation abzuwickeln und zu steuern. Diese muss jederzeit erweiterbar sein und flexibel an die Bedürfnisse des Marktes angepasst werden können. Risiken bestehen in Bezug auf die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität elektronischer Unternehmensdaten bedingt durch unbefugte Zugriffe, Manipulationen, Löschen sensibler Unternehmensdaten oder auch technisches Versagen. Ein unkontrollierter Abfluss von Daten und Know-how sowie Beeinträchtigungen von Produktion und anderen Geschäftsprozessen durch Nicht Verfügbarkeit von IT-Systemen können mögliche Folgen sein und negativen Einfluss auf die Reputation und Geschäftslage der CO.DON Group haben. Die Daten des Unternehmens werden durch verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch, Nicht-Verfügbarkeit und Verlust geschützt. Zu den technischen Schutzmaßnahmen zählen beispielsweise Virenscanner, Firewalls, redundante Systeme, regelmäßige Datensicherungen sowie Zugangs- und Zugriffskontrollen. Gegenwärtig entwickelt CO.DON in Zusammenarbeit mit IT-Partnern die Softwarelösung MECDOX. Das Projekt befindet sich derzeit im projektierten Zeit- und Kostenrahmen. Trotzdem bestehen die Risiken, dass aufgrund unvorhergesehener Ereignisse die Software nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder sich die Kosten außerplanmäßig erhöhen. Durch fortlaufendes Projektcontrolling und enge Abstimmung aller beteiligten Partner wird das Eintreten dieser Risiken minimiert. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung liegen die Kosten innerhalb des Budgets und wir gehen von einem planmäßigen Abschluss des Projektes aus. 3.2.5. ProduktionDer eng verzahnte Produktionsprozess der CO.DON Group und die Besonderheit der limitierten Lebensdauer der Ausgangsstoffe und Produkte birgt im Falle von Betriebsstörungen oder längeren Produktionsausfällen ein erhöhtes Risikopotential hinsichtlich der Lieferfähigkeit. Um dieses Risiko zu mindern, setzt CO.DON auf umfassendes Anlagen-Monitoring, vorbeugende Instandhaltung und Mitarbeiterschulungen. Die bestehende Produktionsanlage am Standort Teltow stellt aufgrund ihrer zunehmenden Wartungsintensität, der aufgrund ihres Alters zunehmend begrenzen Verfügbarkeit von Ersatzteilen und ihrer mittelfristig erreichten Kapazitätsgrenze ein weiteres Risiko dar. Hinzu kommt das mögliche Risiko, bei behördlichen Inspektionen durch das für Teltow zuständige LAVG, den behördlichen Anforderungen und Auflagen nicht gerecht zu werden. In diesem Fall drohen Investitionskosten, die nur kurzfristig einen gesicherten Betrieb der Anlage gewährleisten können. Um den genannten standortbezogenen Risiken entgegenzuwirken und die Versorgung der Märkte beim Markteintritt in die unterschiedlichen Länder sicherzustellen, wurde, neben der Optimierung der Stillstandzeiten und Auslastung der bestehenden Anlage, im vierten Quartal 2017 eine Kapazitätserweiterung in Form eines neuen Produktionsstandortes in Leipzig initiiert. Die in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Behörden entworfene Planung, Realisierung und Lieferung der Anlage konnte innerhalb eines Jahres bis Dezember 2018 realisiert werden. Nun schließt sich ein ebenfalls mit den Behörden abgestimmter intensiver Validierungs- und Qualifizierungsprozess an. Versicherungen in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang schützen das Unternehmen vor Schadensfällen. 3.2.6. Forschung und EntwicklungDie CO.DON Group nutzt einen Teil der Unternehmensressourcen dafür, verschiedenen Zielen dienende Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu verwirklichen. Potenzielle Risiken ergeben sich aus dem Überschreiten von geplanten Projektentwicklungszeiten und /oder des erforderlichen finanziellen und/oder personellen Aufwandes. Fehlentwicklungen mit entsprechenden Verlusten von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stellen ebenfalls ein Risiko dar. Des Weiteren können Unsicherheiten hinsichtlich des angestrebten Forschungsverlaufs und der Arzneimittelentwicklung der CO.DON Group und/oder bezüglich der Ergebnisdatenlage im Rahmen der Entwicklungsprojekte auftreten. Im Fall der Forschungsprojekte könnte dies Abweichungen des Arbeitsplanes zur Folge haben, im Fall der Entwicklungsprojekte könnten die Resultate den aktuellen bzw. steigenden behördlichen Anforderungen nicht genügen. Da die CO.DON Group verhältnismäßig neue Technologien und Verfahrensweisen anwendet, für die teilweise nur wenige oder keine Erfahrungswerte bestehen, besteht zuletzt genanntes Risiko in besonderem Maße. 3.3. Sicherheits- und QualitätsrisikenAls Arzneimittelhersteller unterliegen wir bei der Herstellung, Weiterentwicklung, Kontrolle sowie der Vermarktung umfassenden nationalen sowie internationalen Regulierungen, Standards, Auflagen und Kontrollen. Potenzielle Risiken bestehen bei Verstößen gegen diese allgemein anerkannten Regularien sowie im Hinblick auf sich verändernde regulatorische Anforderungen. Diesbezügliche Änderungen können zu höheren Produktentwicklungs- und Produktionskosten sowie zu einer Anpassung der Produkteigenschaften führen. Verstöße können beispielsweise straf- und zivilrechtliche Sanktionen, Reputationsschäden oder negative finanzielle Auswirkungen zur Folge haben. Ein Verstoß kann darüber hinaus zu einem Entzug bzw. dem Erlöschen der EU-Zulassung für das Arzneimittel Spherox oder der nationalen Genehmigung für das Produkt co.don chondrosphere(r) führen und damit die Unternehmensentwicklung einschränken. Trotz Einhaltung höchster Qualitätsstandards zur Sicherstellung der Patienten- und Produktsicherheit und umfassender Studien zum Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit des Produktes, kann das Auftreten unerwünschter Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden und stellt damit ein grundsätzliches Risiko dar. Die CO.DON Group begegnet den Risiken durch die ständige Überwachung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie durch verbindlich festgeschriebene Grundsätze, Qualitätsstandards und Kontrollmechanismen. Durch ein unternehmensweites Qualitätsmanagementsystem, welches einem fortlaufenden Anpassungs- und Verbesserungsprozess unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Gesetze und Regularien unterliegt, werden die qualitätsbezogenen Anforderungen definiert und umgesetzt. 3.4. Externe Risiken3.4.1. PolitikObwohl die CO.DON AG und ihre Tochtergesellschaften aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit im zentraleuropäischen Wirtschaftraum und fast überwiegend in Ländern der Europäischen Union, in denen relative politische und rechtliche Sicherheiten bestehen, tätig ist, unterliegt die CO.DON Group den entsprechenden Gefahren durch staatliche Reglementierungen, eventuelle Kapitaltransferbeschränkungen oder auch Enteignungen. Im vergangenen Geschäftsjahr hat das Risikomanagement fortlaufend mögliche Auswirkungen aus der Finanzkrise und der Entwicklung der Realwirtschaft auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CO.DON Group analysiert. Gerade die volkswirtschaftlichen Probleme einzelner Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen auf EU-Ebene sowie die offenbar gewordene Unterkapitalisierung europäischer Banken zeigten, dass die Finanzkrise und insbesondere die in Südeuropa vorhandene Wirtschaftskrise noch nicht beendet sind, sich gegebenenfalls jederzeit wieder verstärken und auf weitere Regionen übergreifen können. Die staatlichen Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft und des Finanzsystems haben die Verschuldung der Länder weltweit ansteigen lassen. In einzelnen EU-Mitgliedsstaaten begrenzt die Rückführung der Schuldenstände sowie die Konsolidierung der Staatshaushalte den Handlungsspielraum und erhöht den Druck, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die hieraus entstehenden Implikationen für die jeweiligen nationalen Gesundheitsmärkte und damit auch für die CO.DON Group sind mittel- und langfristig nicht absehbar, haben aber unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Unternehmensstrategie und Markteintrittsentscheidungen. 3.4.2. RechtsstreitigkeitenEine ehemalige Arbeitnehmerin der Gesellschaft, die auch über mehrere Jahre dem Vorstand angehörte, hat im Wege der Stufenklage im Februar 2018 ein nicht rechtskräftiges Teilurteil gegen die Gesellschaft auf Erteilung von Auskünften zur Bezifferung von Ansprüchen auf Arbeitnehmererfindervergütung erwirkt. Die CO.DON AG hat nach Erlass des Urteils die Auskunftsansprüche und den sich nach ihrer Ansicht daraus ergebenden Anspruch der Klägerin auf Erfindervergütung für die Geschäftsjahre 2013 bis 2017 in Höhe von rd. TEUR 1 erfüllt. Nach Erteilung der Auskünfte hat die Klägerin den Rechtsstreit bezogen auf die Erteilung der Auskünfte für erledigt erklärt, jedoch die Verurteilung der Gesellschaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragt. Die Gesellschaft hat sich der Erledigungserklärung angeschlossen. Über den Antrag und über die Höhe der Arbeitnehmervergütung hat das Gericht noch nicht entschieden. Die Klägerin hat einen Betrag von TEUR 80 als Teil einer ihr vermeintlich zustehenden weit höheren Vergütung geltend gemacht. Sie begründet ihre Forderung mit dem angeblichen Umsatzpotential der Erfindung. Die Voraussetzungen für die Anwendung der von der Klägerin verwendeten Methode der Berechnung ihres geltend gemachten Vergütungsanspruchs sieht die Gesellschaft als nicht gegeben an. Unter anderem auf Grund eines arzneimittelrechtlichen Hindernisses kann die Gesellschaft die Erfindung seit 2017 nicht mehr nutzen. Die Gesellschaft hält es für unwahrscheinlich, dass das Gericht der Forderung der Klägerin in der geltend gemachten Höhe stattgeben wird. 3.4.3. Natürliche UmweltNeben den ausgeführten Risiken stellen Elementargefahren wie Naturkatastrophen durch z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung und Rückstau, Hochwasser, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen, kritische Vorfälle wie z. B. Epidemien bzw. Pandemien oder auch vorsätzliches Handeln ebenfalls eine potenzielle Gefahr für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CO.DON Group dar. 3.5. Zusammenfassung und bestandsgefährdende TatsachenDie erhaltene EU-weite Zulassung, die aktuelle Geschäftsentwicklung, die allgemein steigende Akzeptanz der Methode sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Kostenoptimierung und Marktausweitung zeigen einen positiven Ausblick. Jedoch bestehen ernst zu nehmende Risiken in den beschriebenen Bereichen Absatzmarktentwicklung, Kapitalbedarf, Kostenerstattung, klinischer Forschung, Produktherstellung und regulatorischem Umfeld. Der Vorstand geht, wie unter "Kapitalbedarf" näher beschrieben, fest davon aus, dass der sich im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 voraussichtlich ergebende Kapitalbedarf auf Grundlage der derzeit geführten und sehr weit fortgeschrittenen Gespräche mit Kapitalgebern gedeckt werden kann. Sollte es dem Vorstand nicht gelingen, geplante Kapitalmaßnahmen umzusetzen, wäre der Bestand des Unternehmens gefährdet. Eine Bestandsgefährdung bestünde auch, falls die unter "Kapitalbedarf" benannten Planziele zur Erreichung des Break-even nicht realisiert werden können, insbesondere die Absatzmengen im In- und Ausland zu steigern sowie höhere Erlöse pro Transplantat im europäischen Ausland zu erzielen. 4. PROGNOSEBERICHTPrognose für das Geschäftsjahr 2019Umsatz und GesamtergebnisIm Geschäftsjahr 2019 rechnet die CO.DON Group mit einem Umsatzwachstum von rund 50 % auf einen Konzernumsatz von insgesamt 8.8 Millionen EUR (Vorjahr: EUR 5.7 Mio.). Die Tochtergesellschaften im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden tragen erstmals mit einem prognostizierten Gesamtumsatz von rund EUR 1.5 Mio. wesentlich zur Erreichung dieses Umsatzzieles bei. Der Umsatz der CO.DON AG auf dem deutschen und österreichischen Markt wird voraussichtlich bei EUR 7.4 Mio. liegen. Unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr 2018 angefallenen Erträge aus der Bewertung der derivativen Finanzinstrumente wird das Konzernergebnis nach IFRS im Geschäftsjahr 2019 deutlich negativer erwartet. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der CO.DON AG im Geschäftsjahr 2019 wird moderat höher als im Geschäftsjahr 2018 erwartet. Für das laufende Geschäftsjahr sehen wir für den deutschen Markt eine positive Entwicklung hinsichtlich der Erstattung zugunsten der CO.DON AG. In Einklang mit der strategischen Geschäftsplanung sind zu Ende Oktober 2018 die anwendenden Kliniken in Deutschland zum größten Teil auf das von der CO.DON AG angebotene Arzneimittel Spherox umgestellt worden. Fast alle aktiven Klinikpartner, darunter alle Schwerpunktkliniken, sind nunmehr in der Lage, das einzige durch die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassene Produkt zur regenerativen Behandlung von Knorpelschäden anzuwenden. Das Verfahren der körpereigenen Knorpelzelltransplantation unter Anwendung von Spherox wird von den Kostenträgern regelhaft erstattet, während die Erstattung für §4b AMG national genehmigte Produkte zunehmend unsicher ist. Auf Basis der gesicherten Erstattung des EU-zugelassenen Produktes liegt ein weiterer strategischer Schwerpunkt darauf, diejenigen Kliniken zu akquirieren, die bislang das Konkurrenzprodukt mit ungesicherter Erstattung anwenden. Für den Auslandsmarkt konnten wir im Jahr 2018 eine stabile Geschäftsbasis für die kommenden Jahre bilden. Grundlage hierfür ist der Abschluss von internationalen Verträgen bzw. Term Sheets mit Lizenznehmern, Vertriebspartnern sowie Commitments von Krankenhäusern in den gegenwärtig von uns bearbeiteten Märkten, die uns schon im aktuellen Geschäftsjahr einen nicht unerheblichen Mittelzufluss erwarten lassen. Insgesamt gehen wir davon aus, für den Zeitraum von 2019 - 2022 durch diese Übereinkünfte einen voraussichtlichen Mittelzufluss von über 26 Mio. EUR zu generieren. Der Markt in Großbritannien erwies sich gegenüber unserem Produkt als zögerlich. Das Management hat sich demzufolge für zwei flankierende Maßnahmen entschieden. Zum einen wird sich die CO.DON AG Group über TV-Medien-Präsenz dem potenziellen Patienten vorstellen sowie künftig mit ansässigen Distributoren und somit größerer Marktdurchdringungskraft zusammenarbeiten. Eine Inspektion seitens der niederländischen Behörden zur Erlangung der notwendigen Lizenz, wurde im März 2019 erfolgreich abgeschlossen. Nach heutigem Stand werden die Umsätze in den Niederlanden 2019 planmäßig verlaufen. Ende März und somit vier Monate früher als erwartet, hat die schweizerische Zulassungsbehörde SWISSMEDIC der CO.DON Schweiz GmbH, respektive der CO.DON AG als Konzernmutter die Marktzulassung erteilt. Damit ergeben sich Perspektiven für außerplanmäßige Umsätze 2019, da diese nicht Bestandteil des Budgets sind. Die länderspezifischen wirtschaftlichen, regulatorischen und erstattungsrelevanten Rahmenbedingungen in den avisierten Auslandsmärkten für eine Nachfrage nach CO.DON-Arzneimitteln kann derzeit insgesamt positiv bewertet werden. In den adressierten europäischen Ländern wird für das Geschäftsjahr 2019 mit einem Betriebsergebnis zumindest in der Höhe des Vorjahres gerechnet. Prognose hinsichtlich nichtfinanzieller LeistungsindikatorenHinsichtlich der in II.2. beschriebenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren streben wir den weiteren Ausbau unserer stabilen und langfristigen Kundenbeziehungen sowie die Gewinnung von Neukunden an. Hier bildet die Verstärkung der Vorstandsebene um eine auf die Bereiche Marketing und Vertrieb fokussierte, international erfahrene Führungspersönlichkeit die Basis für die Weiterentwicklung und Vertiefung der bestehenden guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Der Auftragseingang soll - neben der Altkundenintensivierung und Neukundengewinnung - durch langfristig abgeschlossene Abnahmeverträge noch besser prognostizierbar sein. Unser internes Controlling und Reporting hilft uns dabei, Abweichungen schnell zu erkennen und mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Wir erwarten uns im Berichtsjahr durch die geplante beginnende Implementierung der Software MECDOX noch bessere und schnellere Reaktionsmöglichkeiten. Unseren Erfolg verdanken wir den Menschen, die für unser Unternehmen arbeiten. Die Mitarbeiterzufriedenheit zu verbessern und die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen zu stärken, gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben. Den diesbezüglichen Herausforderungen im Rahmen der unternehmensweiten Umstrukturierung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau des neuen Produktionsstandortes in Leipzig und dem damit verbundenen Personaltransfer begegnen wir durch offene und transparente Kommunikation. Unser seit 2017 etabliertes Change-Management führen wir weiter, um den tiefgreifenden firmenweiten Transformationsprozess zu begleiten. Die ergriffenen Maßnahmen, um die Kommunikation zu verbessern und den Informationsfluss zu beschleunigen, bauen wir aus. Fortbildungen für unsere Abteilungs- und Teamleiter sind verpflichtend und bleiben weiterhin unabdingbar, um ihnen die richtigen Werkzeuge an die Hand zu geben und sie damit zu befähigen, ihre Führungsaufgaben noch besser zu erfüllen. 6 KONZERNABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2017/2018scroll
Tabelle 10 KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 2017/2018scroll
Konzern-BILANZ 31. Dezember 2018AKTIVA scroll
Tabelle 10 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 2018scroll
Tabelle 14 Es bestanden zu den Bilanzstichtagen keine Verfügungsbeschränkungen bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG 2018scroll
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Tabelle 15 KonzernanhangDie co.don Aktiengesellschaft (nachfolgend auch "CO.DON AG" oder "Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Als Mutterunternehmen bildet sie gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen die CO.DON Group (nachfolgend auch "CO.DON" oder "Konzern"). Die CO.DON AG hat ihren Sitz in der Warthestraße 21, 14513 Teltow, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam (Deutschland) unter der Registernummer HRB 12948 eingetragen. CO.DON besitzt langjährige umfassende Erfahrungen in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Biopharmazeutika zur Behandlung von regenerativen Gelenkknorpeldefekten und zählt national wie international zu den Technologieführern in der Zellzüchtung. Zu den Kunden zählen Unfallchirurgen, operierende Orthopäden und Traumatologen. Mit ihren zellbasierten Methoden hat die CO.DON Group ihre Produkte im Behandlungsspektrum als gelenkerhaltende Therapieoption zwischen konservativer Therapie und funktionsersetzender Prothetik positioniert. Die Aktie der CO.DON AG wird an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main gehandelt und ist im General Standard notiert. 1. Aufstellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Abschlüsse der CO.DON AG und ihrer Tochterunternehmen wurden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden im Wege einer Vollkonsolidierung ab 1. Januar 2018 in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in EUR aufgestellt und in TEUR veröffentlicht. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend EUR gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. Das Geschäftsjahr der CO.DON AG und aller in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften endet jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. 2. Erstmalige Anwendung der IFRSDer Konzernabschluss der CO.DON AG für das Geschäftsjahr 2018 ist der erste Abschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind. Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2017 hat die CO.DON AG ihre Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Zeitpunkt des Übergangs von der HGB-Rechnungslegung auf die IFRS-Rechnungslegung ist der 1. Januar 2017. Der vorliegende Konzernabschluss 2018 berichtet über das Geschäftsjahr 2018 und über das Vorjahr 2017 nach IFRS, wobei die Berichterstattung über das Vorjahr 2017 auf Einzelabschlussebene der CO.DON AG erfolgt. Die Vorjahresberichterstattung 2017 nach IFRS erfolgt auf freiwilliger Basis zur besseren Vergleichbarkeit. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2017 wurde unter retrospektiver Anwendung der beschriebenen Rechnungslegungsmethoden erstellt. Die Schätzungen zum 1. Januar 2017 und zum 31. Dezember 2017 stimmen grundsätzlich mit denen überein, die zu denselben Zeitpunkten nach den handelsrechtlichen Grundsätzen erforderlich waren. Die Vorjahresberichtsperiode 2017 unter IFRS baut auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss 2017 der CO.DON AG auf. Das Eigenkapital der CO.DON AG nach IFRS zum 1. Januar 2017 weicht vom Eigenkapital nach HGB zum 31. Dezember 2016 um TEUR 9 ab und leitet sich wie folgt über: scroll
Tabelle 16 Die CO.DON AG hat IFRS 16 "Leases" entsprechend IFRS 1.7 ff. zum 1. Januar 2017 und damit vor der ab dem 1. Januar 2019 verpflichtenden Anwendung in der EU umgesetzt. IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber sowie Leasingnehmer. Danach liegt ein Leasingverhältnis vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Das Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in der Bilanz zu erfassen sind. Bei CO.DON waren hiervon per 31. Dezember 2016 / 1. Januar 2017 Verträge über die Überlassung von Geschäftsräumen und Dienstwagen betroffen. Im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 waren TEUR -12 im Eigenkapital zu verrechnen; entsprechende Steuerlatenzen (TEUR 3) wirkten dem entgegen. Das Eigenkapital nach IFRS zum 31. Dezember 2017 ist um TEUR 193 höher als das Eigenkapital nach HGB zum 31. Dezember 2017. Die Erhöhung des Eigenkapitals resultiert im Wesentlichen aus der zeitraumbezogenen Erfassung des Umsatzes und der damit verbundenen Umqualifizierung unfertiger Aufträge (TEUR 187). So sind nach IFRS 15 unter bestimmten Bedingungen Umsatzerlöse zeitraumbezogen zu realisieren. Die eine Bedingung ist, dass der Kundenvertrag ein Produkt betrifft, das keinen anderen Verwendungsnutzen hat als den bei Abschluss des Kundenvertrags verfolgten Verwendungsnutzen. Die zweite Bedingung ist, dass der Bilanzierende einen Ersatzanspruch gegen den Kunden hat, sollte der Kunde seinen verbindlichen Auftrag aus Gründen, die nicht der Bilanzierende zu vertreten hat, vor Fertigstellung des Produktes kündigen. Der Ersatzanspruch gegen den Kunden muss dabei die jeweils angefallenen Herstellungskosten betragsmäßig decken und eine Gewinnmarge beinhalten. Beide Bedingungen sind bei den Verkäufen von CO.DON erfüllt. Die Folge hiervon ist, dass Umsatzerlöse aus Kundenverträgen bzw. verbindlichen Aufträgen nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads der Produkte zu realisieren sind. Die Messung des Fertigstellungsgrads erfolgt bei CO.DON nach Maßgabe der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den gesamten Kosten des jeweiligen Auftrags. Aus den zum 31. Dezember 2017 bestehenden unfertigen Erzeugnissen waren TEUR 187 Umsatzerlöse zu realisieren, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals führte. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 leitet sich wie folgt über: scroll
Tabelle17 Zum 1. Januar 2017 wurden folgende inhaltliche bilanzielle Umgliederungen im Rahmen des Übergangs auf IFRS vorgenommen: scroll
Tabelle 18 Die Umgliederungen von den Rückstellungen unter HGB auf Verbindlichkeiten unter IFRS betreffen Sachverhalte, die unter IFRS keinen Ansatz von Rückstellungen begründen. Der Bilanzverlust nach HGB für das Geschäftsjahr 2017 leitet sich wie folgt auf das Gesamtergebnis nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 über: scroll
Tabelle 19 Für die Überleitung auf das Gesamtergebnis nach IFRS für das Geschäftsjahr 2017 waren die im Folgenden erläuterten Sachverhalte wesentlich. EmissionskostenDie Emissionskosten betreffen die im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhungen. Die betreffenden Kosten waren laufender Aufwand im Geschäftsjahr 2017. Nach IFRS sind solche Kosten direkt und damit ergebnisneutral von dem emittierten Finanzinstrument unter Berücksichtigung latenter Steuern in Abzug zu bringen. Daher wirken sich diese Kosten erhöhend auf das Gesamtergebnis 2017 nach IFRS aus. Die Verrechnung erfolgte direkt mit den betreffenden Posten im Eigenkapital. Umsatzrealisierung nach IFRS15Es wird auf die bereits gemachten Erläuterungen zur Überleitung des Eigenkapitals nach HGB per 31. Dezember 2017 auf das Eigenkapital nach IFRS per 31. Dezember 2017 verwiesen. Die Kapitalflussrechnung 2017 unter IFRS leiten wir wie nachstehend von der Kapitalflussrechnung 2017 unter HGB her. scroll
Tabelle 20 3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden3.1. Gliederungen im KonzernabschlussDie Konzernbilanz ist nach Fristigkeiten gegliedert. Unterschieden wird dabei zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie lang- und kurzfristigen Schulden. Ein Vermögenswert oder eine Schuld wird als kurzfristig eingestuft, wenn seine Realisierung, sein Verbrauch oder Verkauf innerhalb des üblichen Geschäftszyklus erwartet wird, der Vermögenswert oder die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird oder die Realisierung innerhalb von 12 Monaten erwartet wird. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die angefallenen Aufwendungen werden in Aufwandsarten unterteilt und die in den immateriellen Vermögenswerten aktivierten Aufwendungen werden gesondert als aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen. 3.2. KonsolidierungDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:
Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Die Vollkonsolidierung einer Tochtergesellschaft unterbleibt, wenn die Tochtergesellschaft unwesentlich ist für die Darstellung der wirtschaftlichen Lage. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Rechnungslegungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Da alle Tochterunternehmen Eigengründungen waren, ergaben sich keine Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung. Die Gesellschaft stellt zum 31. Dezember 2018 erstmalig einen Konzernabschluss und bezieht alle Tochtergesellschaften im Wege einer Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss ein. 3.3. FremdwährungBei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nichtmonetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nichtmonetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe in Euro umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die CO.DON aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die KonzernGewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs angesehen:
Werden Teile eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, veräußert, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Bei einer teilweisen Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen ohne Statuswechsel wird der entsprechende Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen hingegen erfolgswirksam umgegliedert. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst. Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der Währungen in der CO.DON Group ergeben sich aus folgender Tabelle: scroll
Tabelle 21 3.4. Bewertungsansätze in der KonzernbilanzVermögens- und Schuldenposten werden nach folgenden Grundsätzen bewertet. scroll
Tabelle 22 3.5. Beizulegende ZeitwerteDer beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
3.6. UmsatzrealisationIFRS 15 regelt die Umsatzrealisation von CO.DON im Berichtsjahr 2018 sowie entsprechend IFRS 1.7 ff. im Vorjahr 2017. IFRS 15 ist ab dem 1. Januar 2018 in der EU pflichtgemäß anzuwenden und löste insbesondere IAS 18 "Revenue" und IAS 11 "Construction Contracts" als Vorgängerregelungen ab; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. IFRS 15 sieht ein einheitliches prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell für die Umsatzrealisation vor, wobei dieses auf alle Arten von Verträgen mit Kunden anzuwenden ist. CO.DON realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über die verkauften Produkte auf den Kunden übergeht, wenn der Kunde also die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Produkte zu bestimmen und daraus einen Nutzen zieht. Voraussetzung ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten sowie Pflichten besteht und der Erhalt der Gegenleistung unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden wahrscheinlich ist. Auf dieser Basis werden Umsatzerlöse bei CO.DON fast ausschließlich zeitraumbezogen realisiert und zwar nach Maßgabe bereits angefallener Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten. Diese betreffen den Verkauf der Kernprodukte und spiegeln hinsichtlich der Realisation des Umsatzes am besten den sukzessiven Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden wider. Hintergrund für die zeitraumbezogene Umsatzrealisation ist, dass die Kernprodukte aufgrund ihrer Kundenspezifität keinen alternativen Verwendungsnutzen haben und CO.DON ein durchsetzbares Recht auf Kompensation bereits angefallener Kosten plus Gewinnmarge hat, sollte der Kunde vor Auslieferung der Produkte von seiner Bestellung bei CO.DON zurücktreten. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisation erfolgt über einen Zeitraum von etwa 50 Tagen. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Eingang des Biopsat und endet mit der Auslieferung des Transplantates. Wesentliche Schätzungen bei der Umsatzrealisation betreffen insbesondere die geschätzten Gesamtkosten und die Auftragsrisiken. Schätzungsänderungen können die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Ein erwarteter Verlust aus einem Kundenvertrag wird sofort als Aufwand erfasst. Ein Vertragsvermögenswert wird angesetzt, sofern CO.DON aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Umsatzerlöse erfasst hat bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor die Voraussetzungen für den Ansatz einer Forderung aus dem Kundenvertrag vorliegen. Rechnungen an den Kunden werden unabhängig von der Umsatzrealisation nach IFRS 15 gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt. Die Zahlungsbedingungen sehen dabei üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung vor. 3.7. LeasingDie CO.DON AG hat IFRS 16 "Leases" entsprechend IFRS 1.7 ff. zum 1. Januar 2017 und damit vor der ab dem 1. Januar 2019 verpflichtenden Anwendung in der EU umgesetzt. IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer. IFRS 16 ist grundsätzlich auf alle Leasingverhältnisse anzuwenden. Ein Leasingverhältnis i.S.d. Standards liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Für Leasingnehmer fällt die bisherige Unterscheidung in Mietleasing und Finanzierungsleasing weg. Den neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach sind Zahlungsverpflichtungen aus früheren Operate Leases abzuzinsen und als Leasingverbindlichkeit auszuweisen. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als der Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Änderungen in den Leasingzahlungen führen zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Indes hat CO.DON als Leasingnehmer entsprechende Nutzungsrechte bilanziell zu aktivieren. Entsprechend sind bislang in Zusammenhang mit Operate Leases erfasste Aufwendungen in den Abschreibungen für aktivierte Nutzungsrechte sowie in den Zinsaufwendungen für Verpflichtungen aus Operate Leases erfasst. Die Abzinsungen zur Ermittlung der Leasingverbindlichkeiten richten sich nach dem impliziten Zins des Leasingverhältnisses. Ist dieser nicht bekannt, kommt der Grenzfremdkapitalzins von CO.DON zur Anwendung. Es handelt sich dabei um den Zins, den CO.DON aufwenden müsste, um den betreffenden Leasinggegenstand vollständig fremdfinanziert zu erwerben. Dieser wird aus Kapitalmarktdaten gewonnen. Die Nutzungsrechte an Leasingobjekten sowie die Leasingverbindlichkeiten werden separat in der Konzernbilanz ausgewiesen. Auf die Nutzungsrechte werden die Regelungen von IAS 36 zu Wertminderungen angewendet. In der Kapitalflussrechnung wird der Tilgungsanteil von Leasingzahlungen aus bisherigen Operate Leases in dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Die Zinszahlungen werden im Cashflow aus Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Kurzfristige Leasingverhältnisse (< 12 Monate) sowie Leasingverhältnisse, bei denen der von CO.DON angemietete Vermögenswert von geringem Wert ist (< 5.000 EUR), sind von einer Aktivierung der Nutzungsrechte und Passivierung einer Leasingverbindlichkeit ausgenommen. CO.DON macht von den betreffenden Erleichterungsvorschriften Gebrauch. Die betreffenden Aufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst; sie weisen hinsichtlich ihres Anfalls regelmäßig einen linearen Verlauf auf. 3.8. FinanzinstrumenteFür am oder ab dem 1. Januar 2018 beginnende Berichtsperioden sind unter IFRS in der EU neue Vorschriften für die Rechnungslegung von Finanzinstrumenten anzuwenden; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die bisherigen Regelungen von IAS 39 werden von den Vorschriften des IFRS 9 abgelöst. Diese führen neue Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Finanzinstrumente ein. Die für CO.DON bedeutsamsten Auswirkungen betreffen die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sowie die Erfassung von Wertminderungen. CO.DON hat IFRS 9 entsprechend IFRS 1.7 ff. ab dem 1. Januar 2017, und damit vorzeitig, angewendet. Als Finanzinstrument gilt jeder Vertrag, der einen finanziellen Vermögenswert bei einer Einheit und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Einheit begründet. Als Finanzinstrumente gelten somit alle auf rechtsgeschäftlicher Grundlage stehenden vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen, die unmittelbar oder mittelbar auf den Austausch von Zahlungsströmen gerichtet sind. Finanzielle Vermögenswerte umfassen bei CO.DON Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen; sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten direkt zurechenbaren Transaktionskosten gehen in den Buchwert ein, soweit der Vermögenswert nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wird. In der Folgebewertung werden alle Forderungen nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesenen Wertpapiere werden im Rahmen der Folgebewertung ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich allgemein nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit von den vertraglichen Zahlungsströmen des Instruments als auch dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. In Abhängigkeit von der Ausprägung dieser Bedingungen ergibt sich eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode (AC-Kategorie), zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen im sonstigen Ergebnis erfasst werden (FVTOCI-Kategorie), oder zum beizulegenden Zeitwert, wobei Änderungen erfolgswirksam erfasst werden (FVTPL-Kategorie). Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Soweit diese nicht verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Transaktionskosten werden nicht berücksichtigt. Das neue Wertminderungsmodell von IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Bei CO.DON kommt ausschließlich das vereinfachte Wertminderungsmodell zur Anwendung, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit des Instruments erfasst werden. Historische Ausfallwahrscheinlichkeiten werden berücksichtigt. CO.DON schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Kreditmanagements. Für Schuldinstrumente, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird zur Bestimmung künftig erwarteter Kreditverluste auf öffentlich zugängliche Marktdaten zurückgegriffen. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfällen Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Finanzinstrumente. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem Erstansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bei der Buchwertermittlung berücksichtigt. Mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente werden finanzielle Verbindlichkeiten ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Dies betrifft insbesondere die finanziellen Verbindlichkeiten aus der Wandelanleihe sowie der Optionsanleihe und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, werden eingebettete Derivate abgespalten, wenn diese vom Basisvertrag abweichende wirtschaftliche Merkmale und Risiken aufweisen. Die betreffenden Derivate sind separat und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Transaktionskosten werden nicht berücksichtigt. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten folgen der Effektivzinsmethode. Der Effektivzins ist der Zins, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungen (einschließlich Transaktionskosten sowie Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert bei der Erstbewertung abgezinst werden. Erträge und Aufwendungen werden auf der Basis der Effektivverzinsung erfasst. Derivative Finanzinstrumente bilanziert CO.DON erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Sie werden nicht als Sicherungsinstrumente in die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung einbezogen (kein Hedge Accounting). Soweit geboten, werden eingebettete Derivate separat von ihrem Basisvertrag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus der Investition ausgelaufen sind oder übertragen werden und CO.DON alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbunden sind, übertragen hat. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn diese getilgt werden, das bedeutet, wenn die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen dem Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt und aller kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 3.9. Zusammengesetzte FinanzinstrumenteDie Bestandteile eines von CO.DON emittierten zusammengesetzten Finanzinstruments werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und den Definitionen getrennt als finanzielle Verbindlichkeit und als Eigenkapitalinstrument erfasst. Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit dem Instrument stehen, werden auf die Fremd- und Eigenkapitalkomponente in Relation zur Verteilung der Nettoerlöse aufgeteilt. Die der Eigenkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten werden direkt im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Die der Fremdkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten sind im Buchwert der Verbindlichkeit enthalten und werden über die Laufzeit des Instruments unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. 3.10. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. 3.11. VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Bewertung der Vorräte folgt der Durchschnittkostenmethode. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. 3.12. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt derart, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten (mit Ausnahme von grundstücksgleichen Rechten und Bauten auf fremden Grundstücken sowie geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau) abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Sämtliche notwendigen Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt. Die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern (in Jahren) wurden für die Ermittlung der Abschreibungen der Sachanlagen zugrunde gelegt: scroll
Tabelle 23 Eine Sachanlage wird bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang erwartet wird ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 3.13. Immaterielle VermögenswerteSeparat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses, erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Schätzungsänderungen werden stets prospektiv berücksichtigt. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus einer Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Punkte erfüllt und nachgewiesen sind:
Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Aktivierte Entwicklungskosten werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern für die Berechnung der Abschreibungen liegen im Übrigen zwischen 3 und 15 Jahren. Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang auszubuchen, oder dann, wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 3.14. Wertminderungen3.14.1. FinanzinstrumenteBei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsfaktoren ergänzt werden. Für Schuldinstrumente, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird zur Bestimmung der künftig erwarteten Kreditverluste auf öffentlich zugängliche Marktdaten zurückgegriffen. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken angemessen Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam wertberichtigt. Es wird im Übrigen auf 3.8. verwiesen. 3.14.2. Sachanlagen und immaterieller VermögenswerteZu jedem Abschlussstichtag überprüft CO.DON, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung bei Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden, erfolgt die Berechnung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, soweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorperioden kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. 3.15. RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn CO.DON eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher und/oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. 3.16. Anteilsbasierte VergütungenAnteilsbasierte Vergütungen kommen bei CO.DON ausschließlich in Zusammenhang mit der Vergütung von Vorstandsmitgliedern vor. Als solche Vergütungen qualifizieren sich die an Vorstandsmitglieder gewährten virtuellen Aktien. Die virtuellen Aktien verkörpern und gewähren keine Rechte an der Gesellschaft, sondern dienen allein dazu, das Vorstandsmitglied als Vergütungsbestandteil am längerfristigen Wertzuwachs der Gesellschaft zu beteiligen. Das Vorstandsmitglied leistet daher keine Einzahlungen. Das betreffende Vorstandsmitglied ist berechtigt, die gewährten virtuellen Aktien nach Wahl ganz oder teilweise fiktiv an die Gesellschaft zu verkaufen, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehört beispielsweise, dass der Kurs der Aktie der CO.DON AG eine bestimmte Performance gezeigt hat. Die gewährten virtuellen Aktien sind unter IFRS 2 als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich einzustufen. Für die aus Sicht der Gesellschaft erhaltenen Dienstleistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds wird eine Rückstellung bilanziert. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bestimmt; alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam. Die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der gewährten Optionen erfolgt mittels eines Optionspreismodells. 3.17. EigenkapitalEin Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Von CO.DON emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 3.18. ErtragsteuernDer Ertragsteueraufwand stellt die Summe des Aufwands aus laufenden und latenten Steuern dar. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufende SteuernDer laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente SteuernLatente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass die CO.DON AG die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie CO.DON zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. 3.19. Ermessensentscheidungen und SchätzungsunsicherheitenBei der Anwendung der beschriebenen Rechnungslegungsmethoden muss das Management von CO.DON Ermessensentscheidungen treffen und Schätzungen vornehmen. Aufgrund dessen besteht ein Risiko, dass in der Zukunft Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen anzupassen sind. Betroffen sind insbesondere folgende Bereiche:
Annahme der UnternehmensfortführungGemäß der Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2019 geht der Vorstand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung davon aus, dass ein zusätzlicher Kapitalbedarf von mindestens rd. EUR 5 Mio. besteht, um die gesteckten Ziele nachhaltig zu erreichen. Neben den budgetierten Kosten für den weiteren Aufbau und die Inbetriebnahme des neuen Produktionsstandortes Leipzig, welche zu einem signifikanten Liquiditätsabfluss führen wird, wird diese Annahme unter anderem mit den anfallenden Kosten für die noch ausstehenden Investitionen im Rahmen der zielgerichteten Markterschließung in den Europäischen Kernmärkten sowie den damit einhergehenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Zielländer begründet, ferner fließen die zu erwartenden Kosten für die vorgesehene Implementierung der neuen Produktstrategie der CO.DON Group für die nachfolgenden Geschäftsjahre mit ein. Die tatsächliche Höhe des zusätzlichen Kapitalbedarfs hängt allerdings vom Momentum der konkreten Umsetzung einzelner Punkte der strategischen Planung unter Berücksichtigung sich bietender Opportunitäten, unter anderem einen möglichen schnelleren Markteintritt in den Vereinigten Staaten von Amerika, ab. Zur Deckung des zusätzlichen Kapitalbedarfs hat der Vorstand mit Investoren und Kreditgebern verschiedene Finanzierungszenarien entwickelt. Zum derzeitigen Stand, Mitte April 2019, sind Gespräche mit verschiedenen Kapitalgebern sehr weit fortgeschritten, so dass der Vorstand fest davon ausgeht, Finanzmittel im Rahmen weiterer möglicher Kapitalmaßnahmen beschaffen zu können. Über den Inhalt der Verhandlungen haben die Parteien bis zum Erreichen des Pflichtveröffentlichungsstatus Stillschweigen vereinbart. Der vorliegende Konzernabschluss beruht auf der Annahme der Unternehmensfortführung. Dies gilt vor allem für die Bilanzierung von Vermögen und Schulden. Den Wertansätzen liegt die Annahme zugrunde, dass CO.DON für mindestens 12 Monate fortgeführt wird. Es kamen insbesondere keine liquidationsspezifischen Wertansätze zur Anwendung. Wandelanleihe und Optionsanleihe sowie eingebettete DerivateDie Bilanzierung der Wandelanleihe und der Optionsanleihe sowie der eingebetteten Derivate sind von Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten geprägt. Betroffen hiervon sind insbesondere die Bewertungsprämissen für die separat bilanzierten Derivate (Wandlungsrecht der Anleihegläubiger sowie Option der Anleihegläubiger). Wir verweisen auf unsere Anhangangaben "Finanzerträge", "Finanzaufwendungen", "Derivative finanzielle Verbindlichkeiten" und "Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten". 3.20. Veröffentlichte, aber noch nicht anzuwendende IFRSscroll
Tabelle 24 4. Angaben zu Tochterunternehmen und zum AnteilsbesitzAngaben zu den Tochterunternehmen sind nachstehend aufgeführt. Alle nachgenannten Gesellschaften sind zum 31. Dezember 2018 vollkonsolidiert. scroll
Tabelle 25 Alle Tochterunternehmen sind zum 31. Dezember 2018 im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. 5. SegmentinformationenGemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Konzerns im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und der Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. Hauptentscheidungsträger nach IFRS 8 ist der Vorstand der CO.DON AG. CO.DON ist ein 1-Geschäftssegment-Unternehmen. Entsprechend gibt es nur 1 Berichtssegment. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des berichtspflichtigen Segments entsprechen den beschriebenen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. Kein einzelner Kunde hat im Jahr 2018 oder 2017 10 % oder mehr zum Konzernumsatz bzw. Umsatz der CO.DON AG beigetragen. 6. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen insgesamt TEUR 1.633 (Vorjahr: TEUR 1.455). Darin enthalten sind aktivierte Entwicklungskosten für die Softwarelösung MECDOX in Höhe TEUR 353 (Vorjahr: TEUR 0). 7. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Tabelle 26 Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden betreffen ausschließlich solche aus dem Verkauf von Produkten. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen sind nicht zu verzeichnen. Die Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr 2018 nahezu ausschließlich in Deutschland erzielt; im Vorjahr wurden die Umsatzerlöse ausschließlich in Deutschland erzielt. 8. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Vorjahr betrafen die sonstigen betrieblichen Erträge vornehmlich Investitionszulagen. 9. Personalaufwandscroll
Tabelle 27 10. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt auf: scroll
Tabelle 28 11. FinanzerträgeDie Finanzerträge des Geschäftsjahres 2018 betreffen die Wandelanleihe mit TEUR 5.190 (Vorjahr: TEUR 0) und die Optionsanleihe mit TEUR 1.138 (Vorjahr: TEUR 0). Der Finanzertrag bei der Wandelanleihe resultiert aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes des Wandlungsrechts der Anleihegläubiger im Geschäftsjahr 2018. Dieses Wandlungsrecht wurde als eingebettetes Derivat identifiziert und vom Basisvertrag (= die Anleihe selbst) getrennt bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der Derivateschuld betrug zum Zeitpunkt der Emission der Wandelanleihe TEUR 5.699 und zum Bilanzstichtag TEUR 508. Die beizulegenden Zeitwerte wurden von einem unternehmensexternen Sachverständigen gutachtlich ermittelt. Der Finanzertrag aus der Optionsanleihe resultiert aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Optionen im Geschäftsjahr 2018. Diese Optionen wurden als eingebettetes Derivat identifiziert und vom Basisvertrag (= die Anleihe selbst) getrennt bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der Derivateschuld betrug zum Zeitpunkt der Emission der Optionsanleihe TEUR 1.577 und zum Bilanzstichtag TEUR 439. 12. FinanzaufwendungenDie Finanzaufwendungen des Geschäftsjahres 2018 betreffen den Effektivzinsaufwand für die Wandelanleihe mit TEUR 2.386 (Vorjahr: TEUR 0) und die Optionsanleihe mit TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 0), Zinsaufwand für Leasing mit TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 28) und Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der geldmarktnahen Wertpapiere mit TEUR 114 (Vorjahr: TEUR 0). 13. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie für das Geschäftsjahr 2018 und das Vorjahr 2017 ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich in der jeweiligen Periode erfasste latente Steuern. Sie entfallen fast ausschließlich auf Deutschland. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Tabelle 29 Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2018 und 2017 betreffen jeweils keine Steuern aus Vorperioden. Der latente Steuerertrag (Vorjahr: der latente Steueraufwand) resultierte wie im Vorjahr ausschließlich aus temporären Differenzen und in keinem Fall aus Verlustvorträgen oder Steuergutschriften. Steuerliche ÜberleitungsrechnungAusgehend vom erwarteten Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag leiten sich die gebuchten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wie folgt her: scroll
Tabelle 30 Im sonstigen Ergebnis erfasste ErtragsteuernDie im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen TEUR -6 (Vorjahr: TEUR 0). Aktive und passive latente Steuernscroll
Tabelle 31 Die latenten Steuern für temporäre Differenzen entfallen fast ausschließlich auf das Inland. Es gab zu allen Stichtagen keine temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden. Entwicklung der latenten SteuernAlle Veränderungen der latenten Steuern im Geschäftsjahr 2018 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet. Im Vorjahr wurden TEUR 110 gebildete aktive Steuerlatenzen direkt im Eigenkapital verrechnet; alle sonstigen Veränderungen bei den latenten Steuern wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zum 1. Januar 2017 gab es keine Steuerlatenzen. Latente Steuern in Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 15 ab 1. Januar 2017Im Geschäftsjahr 2017 resultierten latente Steuern in Zusammenhang mit der vorgezogenen Erstanwendung von IFRS 15 aus folgenden temporären Differenzen: scroll
Tabelle 32 Steuerliche VerlustvorträgeFür die ertragsteuerlichen Verlustvorträge der CO.DON AG wurden keine aktiven Steuerlatenzen angesetzt. Die Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. scroll
Tabelle 33 Die Verlustvorträge per 31. Dezember 2018 sind vorläufig und bisher nicht festgestellt. 14. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Altersstruktur der überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich nach Wertminderung wie folgt dar: scroll
Tabelle 34 Die Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Tabelle 35 Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Erträge aus dem Eingang von ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen: scroll
Tabelle 36 Die Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte in Verbindung mit abgeschlossenen Insolvenzverfahren. 15. VertragsvermögenswerteDie Entwicklung der Vertragsvermögenswerte zeigt folgendes Bild: scroll
Tabelle 37 Zum 31. Dezember 2018 wurden 167 Kundenverträge abgegrenzt (Vorjahr: 186). Wertminderungen waren in den Jahren 2018 und 2017 nicht zu erfassen. 16. Vorrätescroll
Tabelle 38 Die in der Berichtsperiode aufwandswirksam erfassten Vorräte belaufen sich auf TEUR 204 (2017: TEUR 117). Für die Vorräte wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 4 (31.12.2017: TEUR 4; 1.1.2017: TEUR 2) erfasst. 17. Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Tabelle 39 18. SachanlagenDie Buchwertentwicklung der Sachanlagen stellt sich wie folgt dar: scroll
scroll
Tabelle 40 Die Sachanlagen im Bau entfallen mit TEUR 10.375 auf eine neue Großanlage am Standort Leipzig. Die geleisteten Anzahlungen im Vorjahr 2017 betrafen in voller Höhe diese Großanlage. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 war diese Anlage noch nicht in Betrieb genommen. Die Investitionsverpflichtungen für den Standortaufbau Leipzig insgesamt betragen zum Bilanzstichtag TEUR 3.297, wovon vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen in Höhe von TEUR 2.644 bestehen. 19. Immaterielle VermögenswerteDie Buchwertentwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist wie folgt: scroll
Tabelle 41 Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um ein webbasiertes Workflow- und Informations-Management-System namens MECDOX zur Unterstützung (von regulatorisch geforderten) Prozessen bei der Anwendung von CO.DON-Arzneimitteln und zur Vereinfachung der Verwaltung sowie des Austauschs aller Dokumente und Informationen, die für die Anwendung von CO.DON-Produkten erforderlich sind. Das betreffende Projekt wird mit einem unternehmensexternen Dienstleister durchgeführt. Die Projektarbeiten waren am 31. Dezember 2018 noch nicht abgeschlossen. Zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 wurde jeweils ein Wertminderungstest für das in Erstellung befindliche Workflow- und Informations-ManagementSystem vorgenommen. Der erzielbare Betrag betrug 1.478 TEUR (Vorjahr: 332 TEUR); wie im Vorjahr handelt es sich dabei um den Nutzungswert. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten waren nicht abzugrenzen. Der Diskontierungssatz (vor und nach Steuern zugleich) betrug 8,88 % (Vorjahr: 8,62 %); Abschläge oder Zuschläge im Diskontierungssatz waren nicht anzusetzen. Die zugrunde gelegten Cash-Flow-Prognosen reichen bis zum Ende des Jahres 2024 und resultieren aus den erwarteten Kostenersparnissen durch den Einsatz von MECDOX. Es waren keine Wertminderungen für MECDOX zu erfassen. 20. Nutzungsrechte an LeasingobjektenDie Nutzungsrechte an Immobilien betreffen den Mietvertrag für den im Aufbau befindlichen Standort Leipzig (Laufzeit des Mietvertrags bis Ende des Jahres 2027 mit 10 Jahre Festmietzeit) sowie für den Bürostandort in Berlin (Laufzeit des Mietvertrags bis Ende Mai 2021 mit 5 Jahre Festmietzeit). Für die Ermittlung der Nutzungsrechte kam ein Zinssatz von 4,5 % zur Anwendung. scroll
Tabelle 42 Es erfolgten im Berichtsjahr 2018 (wie im Vorjahr 2017) keine Anpassungen der Nutzungsrechte an Leasingobjekten. 21. Derivative finanzielle VerbindlichkeitenDie derivativen finanziellen Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 508 auf die Wandelanleihe und mit TEUR 439 auf die Optionsanleihe. Die Verbindlichkeiten betreffen die bei dem jeweiligen Basisvertrag (Wandelanleihe bzw. Optionsanleihe) eingebetteten, bilanziell jedoch separierten Schulden. Sie sind nicht mit periodischen Zinszahlungen verbunden und hinsichtlich ihrer Laufzeit an die Basisverträge gebunden. Jeder Optionsschein berechtigt zum Erwerb einer Aktie. Bei den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Verbindlichkeiten handelt es sich um die beizulegenden Zeitwerte zum Bilanzstichtag. Diese wurden unternehmensextern von einem Sachverständigen gutachtlich ermittelt. Die Bewertung des Derivats bei der Wandelanleihe beruht auf einem Binomialmodell. Die Bewertung des Derivats bei der Optionsanleihe beruht auf dem Modell von Black/Scholes. Den Bewertungen zum 31. Dezember 2018 wurden folgende Inputdaten zugrunde gelegt: scroll
Tabelle 43 Beide Derivate waren am 7. Juni 2018 bilanziell zugegangen. Der Erstbewertung des Derivats bei der Wandelanleihe lagen - von der Anzahl zu wandelnder Aktien und der Volatilität abgesehen - dieselben vorgenannten Inputdaten zugrunde. Für die Bewertung zum 7. Juni 2018 wurden 2.398.119 Aktien als zu wandelnd unterstellt; zudem wurde eine annualisierte Volatilität in Höhe von 69,97 % verwendet. Der Zugangswert des Derivats bei der Optionsanleihe betrug TEUR 1.577 und ermittelte sich als Residualwert von dem Nominalbetrag der Anleihe (2 Mio. EUR) und dem Zugangswert der Anleiheverbindlichkeit. Zur Ermittlung des Barwerts der Anleiheverbindlichkeit zum 7. Juni 2018 wurde der Effektivzins aus der zum gleichen Zeitpunkt ausgegebene Wandelanleihe in Höhe von 67,9 % zu Grunde gelegt. Auf die Anhangangaben zu den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten und den Finanzerträgen sowie Finanzaufwendungen wird verwiesen. 22. Sonstige kurzfristige finanzielle VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 132 (31.12.2017: TEUR 113; 1.1.2017: TEUR 116) auf Vergütungen des Aufsichtsrates. 23. RückstellungenDie Rückstellungen zeigen folgende Entwicklung: scroll
Tabelle 44 Die Rückstellungen zum 1. Januar 2017 sind in voller Höhe kurzfristig. Die personalbezogenen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Bonusvereinbarungen. Die Rückstellungen entsprechen jeweils der Erwartung hinsichtlich des Zahlungsmittelabflusses innerhalb des jeweiligen Folgejahres. 24. Anteilsbasierte VergütungenAnteilsbasierte Vergütungen kommen bei CO.DON ausschließlich in Zusammenhang mit der Vergütung von Vorstandsmitgliedern vor. Als solche Vergütungen qualifizieren sich die an Vorstandsmitglieder gewährten virtuellen Aktien. Das betreffende Vorstandsmitglied ist berechtigt, die gewährten virtuellen Aktien nach Wahl ganz oder teilweise fiktiv an die Gesellschaft zu verkaufen, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehört beispielsweise, dass der Kurs der Aktie der CO.DON AG eine bestimmte Performance gezeigt hat. Alle gewährten virtuellen Aktien sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich einzustufen. Für die anteilsbasierten Vergütungen sind Rückstellungen in Höhe von TEUR 16 gebildet (31.12.2017: 56 TEUR; 1.1.2017: TEUR 40). Daneben wird eine Verpflichtung aus anteilsbasierter Vergütung in Höhe von TEUR 166 unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 ausgewiesen. Die gewährten virtuellen Aktien haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Tabelle 45 Zu Beginn und zum Ende der Geschäftsjahre 2018 und 2017 waren keine virtuellen Aktien ausstehend. Die frühestmögliche Ausübbarkeit gewährter virtueller Aktien stellt sich wie folgt dar: scroll
Tabelle 46 Der gewichtete Durchschnitt des beizulegenden Zeitwertes der im Geschäftsjahr 2017 gewährten virtuellen Aktien betrug EUR 0,28. Die virtuellen Aktien wurden mittels eines Black-Scholes-Modells bewertet. Es wurden folgende Parameter für die Bewertungen am Jahresende berücksichtigt: scroll
Tabelle 47 Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Ausübungen zu verzeichnen. Im Vorjahr erfolgte eine Ausübung über 100.000 virtuelle Aktien zu einem Kurs von EUR 7,655, wobei eine Begrenzung des Wertzuwachses auf EUR 6,00 zur Anwendung kam. 25. Langfristige finanzielle VerbindlichkeitenDie langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Tabelle 48 Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 15,3 Mio. und eine Optionsanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 2 Mio. ausgegeben. Die Anleihen haben jeweils eine Laufzeit von 3 Jahren und sind laufzeitidentisch. Laufzeitbeginn ist 7. Juni 2018. Beide Anleihen haben keine periodischen Zinszahlungen. WandelanleiheDie Wandelanleihe ist in 153 Inhaberteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils TEUR 100 zu einem Ausgabepreis von je TEUR 80 eingeteilt. Tilgungen erfolgen in 12 Raten verteilt auf die Laufzeit, wobei 2 Tilgungen im Geschäftsjahr 2018 erfolgt sind. Die Gesellschaft hat die Wahl jede Rate durch Wandlung in Aktien oder durch Geldzahlung tilgen zu können. Die Wandlung wird in den Fällen der Ratentilgung durch Aktien entweder zu (i) 105 % des Referenzpreises erfolgen, wobei "Referenzpreis" der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel während der drei letzten Handelstage vor dem spätmöglichsten Zeitpunkt, zu dem der Wandlungspreis für das Bezugsangebot festgelegt werden muss ist, jedoch nicht höher als 110 % des XETRA-Schlusskurses am 23. Mai 2018, wobei der Referenzpreis 80 % des volumengewichteten Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel während der Bezugsfrist bis zum sechsten Tag vor ihrem Ablauf nicht unterschreiten darf (vorbehaltlich etwaiger nachfolgender Anpassung zum Zwecke des Verwässerungsschutzes) oder (ii) dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der Aktie über den Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen endend am und einschließlich des Handelstages der dem Ratentermin vorangeht erfolgen, je nachdem welcher Preis niedriger ist. Darüber hinaus kann die Gesellschaft unter und zu bestimmten Bedingungen eine Pflichtwandlung verlangen. Jedoch hat sich die Gesellschaft gegenüber einem Investor verpflichtet, ihr Recht auf Pflichtwandlung nur auf Aufforderung des Investors auszuüben und es mit Ausnahme der Ausübung zu den Zeitpunkten, zu denen die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden, ohne eine solche Aufforderung nicht auszuüben. Der Wandlungspreis für die Wandelanleihe entspricht 105 % des aus dem volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem während des Zeitraums 25. Mai 2018 bis 29. Mai 2018 (jeweils einschließlich) errechneten Referenzpreises in Höhe von EUR 6,08. Somit beträgt der Wandlungspreis EUR 6,38, wobei dieser Betrag nach Maßgabe der Emissionsbedingungen von Zeit zu Zeit angepasst werden kann. Der unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesene Betrag bildet den Basisvertrag der Wandelanleihe ab, d.h. die eigentliche Schuldverschreibung. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode; mit der Emission der Wandelanleihe verbundene Kosten wurden bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Bilanziell separiert wurde das in dem Basisvertrag eingebettete Wandlungsrecht der Anleihegläubiger, welches unter den (kurzfristigen) derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bilanziert ist. OptionsanleiheDie Optionsanleihe ist in 20 Teilschuldverschreibungen von jeweils TEUR 100 Nennbetrag eingeteilt; die Ausgabe erfolgte zum Nennwert. Während der Laufzeit der Optionsanleihe haben die Anleihegläubiger das Recht, je Teilschuldverschreibung 75.000 Aktien der Gesellschaft zu einem Betrag in Höhe von 140 % des Referenzpreises je Aktie zu erwerben. Der Optionspreis für die Optionsanleihe entspricht 140 % des aus dem volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem während des Zeitraums von 25.Mai 2018 bis 29. Mai 2018 (jeweils einschließlich) errechneten Referenzpreises in Höhe von EUR 6,08. Somit beträgt der Optionspreis EUR 8,51, wobei dieser Betrag nach Maßgabe der Emissionsbedingungen von Zeit zu Zeit angepasst werden kann. Der unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesene Betrag bildet den Basisvertrag der Optionsanleihe ab, d.h. die eigentliche Schuldverschreibung. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode; mit der Emission der Optionsanleihe verbundene Kosten wurden bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes berücksichtigt. Bilanziell separiert wurde die in dem Basisvertrag eingebettete Option der Anleihegläubiger, welches unter den (kurzfristigen) derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bilanziert ist. 26. LeasingverbindlichkeitenDie Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten in Bezug auf den Tilgungsanteil stellen sich wie folgt dar: scroll
Tabelle 49 Die CO.DON Group sieht sich keinen wesentlichen Liquiditätsrisiken hinsichtlich der Tilgung der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten ausgesetzt. Die den Leasingverbindlichkeiten zugrundeliegenden Mietverpflichtungen werden von dem Finanzbereich der CO.DON AG überwacht. Weiterhin werden folgende Angaben gemacht: scroll
Tabelle 50 Es erfolgten im Berichtsjahr 2018 (wie im Vorjahr 2017) keine Anpassungen der Leasingverbindlichkeiten. 27. EigenkapitalGrundkapitalDas gesellschaftsrechtliche Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 20.024 (31.12.2017: TEUR 19.461; 1.1.2017: 16.217). Es ist zum 31. Dezember 2018 in 20.024.158 stimmberechtigte, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Betrag je Aktie von EUR 1,00 eingeteilt (31.12.2017: 19.460.812; 1.1.2017: 16.217.344). Weitere Aktiengattungen gab es nicht. Das Grundkapital hat sich im Geschäftsjahr 2018 im Zuge zweier Wandlungen der im selben Geschäftsjahr ausgegebenen Wandelschuldanleihe um 563 TEUR (1. Wandlung: TEUR 237; 2. Wandlung: TEUR 326) erhöht. Das Grundkapital ist zum 31. Dezember 2018 voll eingezahlt (31.12.2017: ebenso; 1.1.2017: ebenso). Das zum 31. Dezember 2017 bilanzierte und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung 2017 zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Grundkapital leitet sich von dem gesellschaftsrechtlichen Grundkapital zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung der im Vorjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhungen ab, bei denen unter IFRS die Emissionskosten bilanziell direkt, mit gegenläufiger Verrechnung latenter Steuern, vom Grundkapital abgezogen werden. Genehmigtes KapitalDas Genehmigte Kapital betrug zum 31. Dezember 2018 TEUR 7.077 (31.12.2017: TEUR 7.077; 1.1.2017: TEUR 4.366). Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Aktien aus dem genehmigten Kapital gezeichnet. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 7. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu TEUR 7.077 zu erhöhen. Bedingtes KapitalDas Bedingte Kapital betrug TEUR 9.167 zum 31. Dezember 2018 (31.12.2017: TEUR 4.250; 1.1.2017: TEUR 0). Die Hauptversammlung beschloss am 7. Juni 2018 in Abänderung ihres Beschlusses vom 8. Juni 2017 den Betrag des Bedingten Kapitals 2017/I auf bis zu EUR 9.730.406,00 zu erhöhen, um Options- und Wandlungsrechte aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen erfüllen zu können, die die Gesellschaft auf Grund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Juni 2017, geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juni 2018, ausgibt. Die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2017/I wurde am 6. August 2018 in das Handelsregister eingetragen. Durch Ausgabe von 563.346 neuen Aktien zur Erfüllung von Wandlungsrechten von Inhabern der im Geschäftsjahr 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen hat sich das Bedingte Kapital 2017/I im Geschäftsjahr 2018 um EUR 563.346,00 auf EUR 9.167.060,00 vermindert. Die Anpassung der Satzungsfassung hat der Vorstand im Januar 2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Das bedingte Kapital hat sich somit im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Stand zum 31. Dezember 2017 um TEUR 4.917 erhöht. KapitalrücklageIn der Kapitalrücklage werden Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen ausgewiesen. Die Kapitalrücklage hat sich aufgrund der beiden Wandlungen der Anleihe im Geschäftsjahr 2018 um TEUR 1.986 erhöht. Auf die Anhangangaben zu den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten und den dort gemachten Erläuterungen zu der Wandelanleihe wird verwiesen. Die zum 31. Dezember 2017 bilanzierte und in der Eigenkapitalveränderungsrechnung 2017 zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Kapitalrücklage leitet sich von der gesellschaftsrechtlichen Kapitalrücklage zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung der im Vorjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhungen ab, bei denen unter IFRS die Emissionskosten bilanziell direkt, mit gegenläufiger Verrechnung latenter Steuern, von der Kapitalrücklage abgezogen werden. Es wird im Übrigen auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018 bzw. Eigenkapitalveränderungsrechnung 2017 verwiesen. 28. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten28.1. Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS 9AKTIVA scroll
Tabelle 52 28.2. Nettogewinne und Nettoverlustescroll
Tabelle 53 Ausschließlich die Nettoverluste 2018 aus finanziellen Schulden enthalten Zinsen. Sie betreffen den Zinsaufwand in Höhe von TEUR -2.531. 28.3. Bewertungen zum beizulegenden ZeitwertZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 stellen sich die Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wie folgt dar: scroll
Tabelle 54 Zum 31. Dezember 2017 waren die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesenen geldmarktnahen Wertpapiere die einzigen Finanzinstrumente zu diesem Stichtag, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Der Wert beträgt TEUR 9.976 und entspricht dem Level 1 der Fair-Value-Hierarchie. Zum 1. Januar 2017 gab es keine Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet waren. 28.4. Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegende Zeitwertescroll
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Tabelle 55 Soweit bei den kurzfristigen Vermögenswerten und kurzfristigen Schulden keine Wertansätze zum beizulegenden Zeitwert erfolgten, sind die entsprechend angegebenen beizulegenden Zeitwerte aus den jeweiligen Buchwerten abgeleitet. Der Buchwert ist in den betreffenden Fällen jeweils der beste Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert. 29. KapitalrisikomanagementDas Kapitalrisikomanagement von CO.DON verfolgt das Ziel, dass das Eigenkapital positiv bleibt und zugleich die Liquidität gegeben ist. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr 2018 erreicht. Die Kapitalrisikomanagementstrategie ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. CO.DON unterliegt keinen Covenants aus Verträgen mit Banken und auch keinen anderen unternehmensextern auferlegten Kapitalanforderungen. 29.1. Ziele des FinanzrisikomanagementsDie CO.DON Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Dabei sind das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko zu unterscheiden. Der Finanzbereich des Konzerns überwacht und steuert diese Risiken. 29.2. MarktrisikomanagementMarktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Dem Marktrisiko ausgesetzte Vermögenswerte sind die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesenen Wertpapiere und die jeweils von ihrem Basisvertrag separat bilanzierten Derivate (das Wandlungsrecht der Gläubiger der im Jahr 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibung sowie die Optionsscheine aus der im Jahr 2018 ausgegebenen Optionsanleihe). 29.3. AusfallrisikomanagementAls Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner von CO.DON, im Wesentlichen die Krankenhäuser und die Patienten, ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen und dies für CO.DON zu einem Verlust führt. Die betreffenden Risiken beziehen sich wie im Vorjahr im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferung und Leistungen. Aufgrund der breiten Kundenbasis bestehen keine wesentlichen Bonitätsrisiken gegenüber einzelnen Kunden. Das Ausfallrisiko wird von CO.DON überwacht und wie im Vorjahr aktiv über die weitere Verbesserung des Mahnwesens gesteuert. Das höchstmögliche Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 29.4. LiquiditätsrisikomanagementDas Liquiditätsmanagement von CO.DON sichert durch eine angemessene Budgetplanung die Verfügbarkeit liquider Mittel für die operative Tätigkeit und weitere Investitionen. Zudem wird zur Finanzierung der operativen Tätigkeiten immer ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln vorgehalten, der zentral gesteuert wird. CO.DON ist für die weitere Expansion auf externe Finanzierung angewiesen. Fehlende externe Finanzierungen können ein Risiko für die Unternehmensfortführung darstellen. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement bei dem Vorstand, der die kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen überwacht und dabei prognostizierte wie auch tatsächliche Zahlungsströme nebst den Fälligkeitsprofilen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Restlaufzeiten der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten von CO.DON. Die Angaben beruhen auf undiskontierten Zahlungsströmen finanzieller Verbindlichkeiten basierend auf dem frühesten Tag, an dem CO.DON zur Zahlung verpflichtet werden kann. scroll
Tabelle 56 scroll
Tabelle 57 scroll
Tabelle 58 Die derivativen finanziellen Verbindlichkeiten von CO.DON zum 31. Dezember 2018 sind als kurzfristige Schulden eingestuft. Die vertraglichen Restlaufzeiten belaufen sich auf bis 1 Jahr in voller Höhe des ausgewiesenen Buchwerts. CO.DON sind zu den Stichtagen 31. Dezember 2018, 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2017 keine Kreditlinien eingeräumt. 30. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Guthaben auf Bankkonten sowie kurzfristige hochliquide Wertpapiere. 31. Eventualschulden und EventualforderungenZum Bilanzstichtag bestehen keine Eventualschulden und keine Eventualforderungen. Dies gilt auch für die Stichtage 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2017. 32. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie folgende Tabelle gibt einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen von CO.DON (2018) bzw. der CO.DON AG (2017). scroll
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Tabelle 59 33. Nahestehende Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen sind Personen oder Unternehmen, die CO.DON (2018) bzw. der CO.DON AG (2017) nahestehen. In diesem Zusammenhang gilt eine Person oder ein naher Familienangehöriger dieser Person u.a. dann als nahestehend, wenn sie/er das berichtende Unternehmen beherrscht, maßgeblichen Einfluss auf das berichtende Unternehmen hat oder im Management des berichtenden Unternehmens oder eines Mutterunternehmens des berichtenden Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet. Indes steht ein Unternehmen dem berichtenden Unternehmen u.a. dann nahe, wenn das Unternehmen und das berichtende Unternehmen derselben Unternehmensgruppe angehören oder wenn das Unternehmen von einer nahestehenden Person beherrscht wird. scroll
Tabelle 60 Im Vorjahr 2017 wurden Wertminderungen von Forderungen gegen nicht-konsolidierte Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 9 erfasst. Von der Tätigkeit als Vorstand und der Tätigkeit als Aufsichtsrat abgesehen gab es in den Jahren 2018 und 2017 keine wesentlichen Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen. Ein Geschäftsvorfall mit einem nahestehenden Unternehmen oder einer nahestehenden Person ist in diesem Zusammenhang eine Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen CO.DON (2018) bzw. der CO.DON AG (2017) und einem nahestehenden Unternehmen/einer nahestehenden Person, unabhängig davon, ob dafür ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Wie im Vorjahr 2017 gab es auch im Berichtsjahr 2018 keine Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen. Dies gilt auch für die Ausreichung und den Erhalt von Darlehen. Die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sind Personen, die direkt oder indirekt für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens zuständig und verantwortlich sind. Dies sind bei CO.DON der Vorstand und der Aufsichtsrat. Deren Vergütungen sind nachfolgend angegeben: scroll
Tabelle 61 Für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen wurden TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6) in beitragsorientierte Pläne geleistet; es handelt sich dabei ausschließlich um den Vorstand. Es wird im Übrigen auf den Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts verwiesen. 34. Zahl der ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ohne Vorstand) stellt sich wie folgt dar: scroll
Tabelle 62 35. Honorare der (Konzern-)AbschlussprüfersFür die Dienstleistungen des (Konzern-)Abschlussprüfers Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, wurden folgende Honorare als Aufwand erfasst: scroll
Tabelle 63 36. Organe der GesellschaftDie Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2018 von Herrn Ralf Jakobs als Alleinvorstand geführt. Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2018: Herr Prof. Hans B. Bauerfeind, Zeulenroda-Triebes, Unternehmer Aufsichtsratsmitglied ab 16. August 2016; stellvertretender Vorsitzender ab 1. Januar 2017; Aufsichtsratsvorsitzender seit 1. Dezember 2017 Herr Thommy Stählin, Volketswil (Schweiz), Unternehmensberater Aufsichtsratsmitglied seit 29. November 2005, 13. August 2012 bis 23. Oktober 2012; stellvertretender Vorsitzender: 30. Mai 2006 bis 4. Mai 2007, 13. Juli 2007 bis 8. August 2012, 23. Oktober 2012 bis 31. Dezember 2016, seit 1. Dezember 2017 Herr Dr. Bernd Wegener, Mainz, Unternehmer Aufsichtsratsmitglied seit 7. Juli 2010; Aufsichtsratsvorsitzender vom 13. Juli 2010 bis 30. November 2017 Frau Professor Dr. Barbara Sickmüller, Offenbach a. M., wissenschaftliche Beraterin Aufsichtsratsmitglied seit 7. Juli 2010 Herr Thomas Krause, Potsdam, Geschäftsführer Aufsichtsratsmitglied seit 17. September 2012 Frau Beatrix Bauerfeind-Johnson, Lüneburg, Projektmanagerin Aufsichtsratsmitglied ab 16. August 2016 Mitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder in anderen Kontrollgremien bestanden wie folgt: Herr Professor Hans B. Bauerfeind
Herr Thommy Stählin
Herr Dr. Bernd Wegener
Herr Thomas Krause
Frau Beatrix Bauerfeind-Johnson
37. Vergütung des VorstandsDie Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einer Grundvergütung, einem Jahresbonus sowie Nebenleistungen. Ferner wird den Vorstandsmitgliedern eine langfristig orientierte variable Vergütung gewährt. Die Zusammensetzung von erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für den Unternehmenserfolg und eine erfolgsorientierte Unternehmensführung zu setzen. Der fixe Vergütungsanteil wird als Grundvergütung ausgezahlt, die variablen Vergütungsbestandteile sollen sowohl die gemeinsame als auch die individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands sowie den Unternehmenserfolg berücksichtigen. Die Grundvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf Monatsraten gezahlt wird. Der Jahresbonus ist eine variable Vergütung, die von der Erreichung der zwischen dem Vorstandsmitglied und dem Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbarten quantitativen Ziele abhängt. Der langfristig orientierte variable Vergütungsbestandteil besteht in der Vergabe von virtuellen Aktien an die Vorstandsmitglieder. Die virtuellen Aktien gewähren keine Rechte an der CO.DON AG, sondern dienen allein dazu, die Vorstandsmitglieder am Wertzuwachs der CO.DON AG zu beteiligen. Dirk HesselHerr Dirk Hessel hat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands der CO.DON AG mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2017 niedergelegt, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu widmen. Zum selben Zeitpunkt hat der Aufsichtsrat mit Herrn Hessel die vorzeitige Aufhebung seines Anstellungsvertrags vereinbart, der regulär mit Ablauf des 14. Juni 2018 geendet hätte. Ralf JakobsHerrn Ralf Jakobs, alleiniger Vorstand seit dem 1. Januar 2018, werden nach den Regelungen seines Anstellungsvertrages von der Gesellschaft 200.000 virtuelle Aktien übertragen, wenn es der Gesellschaft unter Mitwirkung des Vorstandsmitgliedes gelingt, ihren Unternehmenswert gemessen am Aktienkurs nachhaltig zu steigern. Er erhält 100.000 Stück vorausgesetzt, der durchschnittliche Kurs der CO.DON Aktie erreicht EUR 6,50 sowie eine weitere Tranche von 100.000 Stück bei Erreichen eines durchschnittlichen Kurses von EUR 7,00. Der Ausgangswert jeder virtuellen Aktie wird auf EUR 5,30 festgelegt. Das Vorstandmitglied ist berechtigt, seine virtuellen Aktien nach Ablauf von 2 Jahren nach Übertragung nach seiner Wahl ganz oder teilweise fiktiv an die Gesellschaft zu verkaufen, wenn der Durchschnittskurs den Ausgangswert übersteigt und sich eine Wertsteigerung ab Übertragung der virtuellen Aktien von mind. 15 % jährlich errechnet. Für den Fall, dass ein bis zum Abschluss der Anstellungsverträge mit nicht mehr als 10 % des Grundkapitals an der CO.DON AG beteiligter Investor unmittelbar oder mittelbar (durch Zurechnung gemäß §30 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - "WpÜG") mindestens 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft erwirbt, ein solcher Kontrollerwerb nach Ansicht des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft liegt und die vom Investor in einem Pflicht- oder Übernahmeangebot nach dem WpÜG gebotene Gegenleistung je Aktie der Gesellschaft mindestens EUR 6,50 beträgt, werden Herrn Jakobs weitere 200.000 Stück virtuelle Aktien nach gleichen Bedingungen gewährt wie die vorgenannten virtuellen Aktien, die als langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil vereinbart sind. Herr Jakobs kann diese virtuellen Aktien nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer Übertragung ganz oder teilweise an die Gesellschaft fiktiv verkaufen. Der mögliche Vergütungsanspruch aus der Wertsteigerung der 200.000 Stück virtuellen Aktien, die als langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil vereinbart sind, und der weiteren 200.000 Stück virtuellen Aktien, die im Falle des Kontrollwechsels erteilt werden, ist insgesamt auf EUR 400.000,00 begrenzt. Herrn Jakobs sind sämtliche 200.000 Stück virtuellen Aktien gewährt, die als langfristig orientierter variabler Vergütungsbestandteil vereinbart sind. Die beiden Tranchen von jeweils 100.000 Stück können erstmals am 7. Juni 2019 bzw. 13. Juni 2019 ausgeübt werden, wenn die weiteren vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten bestehen in Nebenleistungen wie Versicherungsentgelten sowie Leasingraten für auch privat genutzte Kraftfahrzeuge. Im Einzelnen stellt sich die Vergütung des Vorstands wie folgt dar: scroll
Tabelle 64 Für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Hessel wurden im Berichtsjahr TEUR 103 als Abfindung gezahlt. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Frau Dipl.-Ing. Vilma Methner wurde im Geschäftsjahr 2018 eine Abfindung in Höhe von TEUR 300 gezahlt. Gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex und §285 Nr. 9 HGB werden nachfolgend die gewährten Zuwendungen unabhängig vom tatsächlichen Zufluss ausgewiesen. scroll
Tabelle 65 38. Vergütung des AufsichtsratesGemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Juni 2017 beträgt die jährliche feste Vergütung seit dem 1. Januar 2017 für Aufsichtsratsmitglieder TEUR 12,5, für den Vorsitzenden TEUR 25 sowie für den Stellvertreter des Vorsitzenden TEUR 18,75. Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 stellen sich wie folgt dar: scroll
39. Ereignisse nach dem AbschlussstichtagIm Januar 2019 haben sich die CO.DON AG und die Bauerfeind France SARL haben sich auf eine Zusammenarbeit im Bereich der Markterschließung und des Vertriebs des EU-weit zugelassenen Produktes der CO.DON AG für den französischen Markt geeinigt. Die Zeitspanne bis zur Markteinführung wird in Abstimmung mit den französischen Behörden auf zwei Jahre kalkuliert. Es ist beabsichtigt, dass die hier entstehenden Kosten durch die Bauerfeind France Gesellschaft getragen und der entsprechende fachliche Support sowie die begleitenden Maßnahmen durch die CO.DON AG dargestellt werden. Ein weiterer wesentlicher Eckpunkt der geplanten Übereinkunft ist in Analogie zu der mit dem Österreichischen Vertriebspartner geschlossenen Vereinbarung ein Bekenntnis zu einer festen Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Bauerfeind France SARL. Diese erstreckt sich mit einem ebenfalls festgesetzten finanziellen Mindestgesamtvolumen über drei Jahre nach Markteinführung und Erstattung des EU-weit zugelassenen Produktes der CO.DON AG auf dem französischen Markt. Dies gibt der CO.DON AG weitere Planungssicherheit ab dem Geschäftsjahr 2021, in welchem mit den ersten Umsätzen in Frankreich gerechnet wird. Im Februar 2019 einigten sich die CO.DON AG und die GENERIUM JSC auf eine Auslizensierung des matrixassoziierten Produktes co.don chondrosphere(r) für den russischen Markt geeinigt und unterzeichneten ein entsprechendes Term Sheet. GENERIUM JSC ist ein führendes biopharmazeutisches Unternehmen in Russland mit Schwerpunkt auf hochmodernen Arzneimitteln für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) und verschiedenen rekombinanten Medikamenten. Inhalt des geplanten Lizenzvertrages sind neben der Auslizensierung auch Beratungsleistungen, Trainings und Wissenstransfer durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter der CO.DON AG. Der Abschluss der Lizenzvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und ist bis Ende Mai 2019 geplant. Im März 2019 erweiterte die CO.ON AG im Ergebnis der im letzten Geschäftsjahr begonnenen Kontaktanbahnungen und diesjährigen Gespräche die strategische Planung im Hinblick auf die weitere Internationalisierung des Geschäfts der CO.DON, unter anderem um einen möglichen schnelleren Markteintritt in den Vereinigten Staaten von Amerika und prüft in diesem Zusammenhang verschiedene Finanzierungsoptionen, welche auch die Möglichkeit einer Eigenkapitalmaßnahme nicht ausschließen. Ebenfalls im März 2019 wurde Herr Tilmann Bur (54) vom Aufsichtsrat der CO.DON AG mit Wirkung zum 01. Juni 2019 als weiteres Vorstandsmitglied bestellt worden. Er wird die Führungsriege der CO.DON AG verstärken und die Bereiche Marketing und Vertrieb verantworten. Herr Jakobs leitet alle weiteren Geschäftsbereiche und fungiert als Sprecher des Vorstands. Herr Bur ist ein international erfahrener Vertriebs- und Marketingmanager und seit 19 Jahren für Medizintechnik- und Biotechnologie-Unternehmen insbesondere im Klinikmarkt mit Schwerpunkt Deutschland und Europa tätig. Herr Bur besitzt umfassende Erfahrung im professionellen Beziehungsmanagement mit Entscheidern in insbesondere orthopädischen und chirurgischen Kliniken sowie im Aufbau und der Führung nationaler und internationaler Vertriebsorganisationen und von Händlernetzwerken. Er kennt die Einkaufsstrukturen im europäischen Klinikmarkt und ist versiert im KOL-Management und Klinischen Marketing. Ende März 2019 erhielt die CO.DON AG die Zulassung für ihr europaweit zugelassenes Produkt Spherox in der Schweiz. Bei gesicherter Kostenerstattung befindet sich der erstattungsfähige Preis in der Schweiz im Rahmen des europäischen Preisniveaus. Diese Zulassung ist neben der bestehenden EU-weiten Zulassung die erste Zulassung außerhalb des EU-Rahmens für unser Produkt und ein wichtiger Meilenstein im Gesamtkontext der internationalen Geschäftsstrategie der CO.DON Group. Die CO.DON AG hat im Geschäftsjahr 2018 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 15.300.000,00 ausgegeben (die "Wandelschuldverschreibungen"). Gemäß §6a der Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die "Emissionsbedingungen") kann die Gesellschaft während eines Zeitraums beginnend an einem Ratentermin und endend an dem nachfolgenden Ratentermin den ganzen oder einen Teil des Ausstehenden Nennbetrags jeder Schuldverschreibung zum Amortisierungspreis des Aktuellen Ratentermins pflichtwandeln (eine "Pflichtwandlung zum Amortisierungspreis"). Im April 2019 gab die CO.DON AG den Anleihegläubigern bekannt, dass die Gesellschaft je Schuldverschreibung einen Betrag in Höhe von EUR 8.333,33 des Ausstehenden Nennbetrags zum Amortisierungspreis des Aktuellen Ratentermins pflichtwandelt. 40. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Konzernergebnis (Vorjahr: Jahresergebnis), dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der während der Berichtsperiode in Umlauf befindlichen Aktien. Die Ermittlung des verwässerten Ergebnisses je Aktie beruht auf der Annahme einer Umwandlung aller potenziell verwässernden Instrumente in Stammaktien. Damit einher geht bei den Berechnungen des verwässerten Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2018 eine Erhöhung der Aktienanzahl sowie eine Verschlechterung des Konzernergebnisses in Höhe von TEUR -5.248 unter der Fiktion einer vollständigen Wandlung in Aktien zum Zeitpunkt der Ausgabe der Wandelanleihe am 7. Juni 2018. Mithin wurde für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie eine Anzahl von 20.767.523 in Umlauf befindlichen Aktien zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2017 waren keine Verwässerungseffekte zu verzeichnen. 41. Mitteilungen nach § 40 WpHG1. Mit Schreiben vom 12. Februar 2007 hat uns Herr Dr. Walter Landolt, Schweiz, mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CO.DON AG, WKN 517360, am 11. Januar 2007 die Schwelle von 5 % überschritten hat und am 12. Februar 2007 5,02 % betrug. 2. Mit Schreiben vom 18. November 2010 hat uns Herr Klaus Jakob, Schweiz, mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CO.DON AG, WKN 517360, am 17. November 2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und nunmehr 3,5 %, mithin 460.000 Stimmrechte, betrug. 3. Herr Klaus Stuffer, Italien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. September 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CO.DON AG, Warthestraße 21, 14513 Teltow, am 26. März 2014 die Meldeschwelle von 3 % überschritten hat und am Tag der Überschreitung der Meldeschwelle 4,5 % (500.000 Stimmrechte) betrug. 4. Herr Professor Hans B. Bauerfeind, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der CO.DON AG, WKN A1K022, am 8. Juli 2016 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % überschritten hat und zu diesem Tage 25,000006 % (entsprechend 4.054.337 Stimmrechte) beträgt. Herr Professor Hans B. Bauerfeind, Deutschland, hat uns weiter mitgeteilt, dass ihm die Stimmrechte gemäß § 22 WpHG zuzurechnen sind. Als vollständige Kette der Tochterunternehmen hat Herr Professor Bauerfeind angegeben (beginnend mit der obersten beherrschenden Person): Prof. Hans B. Bauerfeind, Prof. Hans Bauerfeind Familienstiftung, Bauerfeind AG, Blitz 16-311 GmbH (künftig: Bauerfeind Beteiligungsgesellschaft mbH). 5. Mit Schreiben vom 30. November 2017 haben uns Herr Dr. Bernd Wegener und Frau Marion Wegener, Deutschland, gemäß §21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CO.DON AG, WKN A1K022, am 24. November 2017 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tage 7,39 % (entsprechend 1.437.685 Stimmrechte) beträgt. 42. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der CO.DON AG haben die nach §161 AktG vorgeschriebene Erklärung im April 2019 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der CO.DON AG zugänglich gemacht. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung findet sich auf www.codon.de. 43. Aufstellung und Freigabe des KonzernabschlussesDer Vorstand der CO.DON AG hat den Konzernabschluss am 30. April 2019 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat sowie zur Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. April 2019 gebilligt. Berlin / Teltow, den 30. April 2019 Ralf Jakobs 7 WEITERE INFORMATIONENVERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der CO.DON AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 30. April 2019 Der Vorstand Ralf Jakobs Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die co.don Aktiengesellschaft, TeltowVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der co.don Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der co.don Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der UnternehmenstätigkeitWir verweisen auf die Angaben in Abschnitt V.3.5 "Zusammenfassung und bestandsgefährdende Tatsachen" des zusammengefassten Lageberichts. Dort ist ausgeführt, dass sollte es dem Vorstand nicht gelingen, geplante Kapitalmaßnahmen umzusetzen, der Bestand des Unternehmens gefährdet wäre. Eine Bestandsgefährdung bestünde auch, falls die unter Abschnitt V.3.1.2. "Kapitalbedarf" benannten Planziele zur Erreichung des Break-Even nicht realisiert werden können, insbesondere die Absatzmengen im In- und Ausland zu steigern sowie höhere Erlöse pro Transplantat im europäischen Ausland zu erzielen. Zur Deckung des geplanten Kapitalbedarfs bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 von mindestens rd. € 5 Mio. hat der Vorstand mit Investoren und Kreditgebern verschiedene Finanzierungszenarien entwickelt. Zum derzeitigen Stand, Mitte April 2019, sind Gespräche mit verschiedenen Kapitalgebern sehr weit fortgeschrittenen, so dass der Vorstand fest davon ausgeht, Finanzmittel im Rahmen weiterer möglicher Kapitalmaßnahmen beschaffen zu können Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Beurteilung der Liquiditätsplanung des KonzernsZugehörige Informationen im Abschluss und zusammengefassten Lagebericht Die Angaben der Gesellschaft zur Planung sind im Abschnitt V.3.1.2. "Kapitalbedarf" des zusammengefassten Lageberichts enthalten. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungWie bereits im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" ausgeführt, kalkuliert die Gesellschaft entsprechend ihrer Budgetplanung bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 mit einem zusätzlichen Kapitalbedarf von mindestens rd. € 5 Mio. Der Vorstand geht fest davon aus, die notwendigen Finanzmittel im Rahmen weiterer Kapitalmaßnahmen beschaffen zu können. Sollten die benötigten Mittel nicht eingeworben werden oder die Planziele signifikant unter den budgetierten Erwartungen liegen, könnte dies die Entwicklung der Gesellschaft beeinträchtigen oder den Bestand gefährden. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die von der Gesellschaft aufgestellte kurz- und mittelfristige Ergebnis- und Liquiditätsplanung für die co.don AG und die ausländischen Tochtergesellschaften inhaltlich nachvollzogen und die zugrunde gelegten Annahmen plausibilisiert. Wir kommen nach intensiver Diskussion der Planung und der zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand zu dem Schluss, dass die Planung rechnerisch richtig ist und die zugrundeliegenden Annahmen und Planziele plausibel sind. Entsprechend der Planung hat die Gesellschaft für 2019 einen weiteren Kapitalbedarf von mindestens rd. € 5 Mio. Unter Berücksichtigung der durch die Gesellschaft ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung des Umsatzes und der Profitabilität, kommen wir zu der Auffassung, dass die in die Ergebnis- und Liquiditätsplanung eingeflossenen Annahmen zur Umsatz und Ergebnis ambitioniert, aber vor dem Hintergrund der Ressourcendispositionen realisierbar sind. Den aktuellen Verhandlungsstand mit den potentiellen Investoren und Kreditgebern haben wir mit Vorstand und Aufsichtsrat besprochen, und kommen zu der Auffassung, dass ein positiver Abschluss der Verhandlungen wahrscheinlich ist um den Kapitalbedarf auch über das Geschäftsjahr 2019 hinaus zu decken. Umstellung der Bilanzierung auf IFRSZugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht Im zusammengefassten Lagebericht weist die Gesellschaft unter Punkt I "Über diesen Bericht" darauf hin, dass die co.don Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 erstmalig einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind aufgestellt hat. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen mit dem veröffentlichen Jahresabschluss 2017 ist daher nur eingeschränkt möglich. Die Auswirkungen der erstmaligen IFRS Umstellung auf das Eigenkapital und auf das Ergebnis des Vorjahres hat die Gesellschaft im Konzernanhang unter Abschnitt 2. "Erstmalige Anwendung der IFRS" dargestellt. Sachverhalt und Risiko für die Prüfung Der Konzernabschluss 2018 der co.don Aktiengesellschaft enthält wie im Abschnitt 2. "Erstmalige Anwendung der IFRS" dargestellt zur besseren Vergleichbarkeit freiwillig erstellte Vorjahresvergleichsangaben nach IFRS. Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2017 wurde unter retrospektiver Anwendung der beschriebenen Rechnungslegungsmethoden erstellt. Die Auswirkung der IFRS Umstellung haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns im Geschäftsjahr 2017. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die IFRS Umstellung unzutreffend erfolgt ist und die Vermögenswerte und Schulden fehlerhaft bewertet sind. Aufgrund der materiellen Bedeutung erachten wir die erstmalige IFRS - Umstellung des Jahresabschlusses der co.don Aktiengesellschaft als auch die Darstellung in Konzernanhang als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen bei der erstmaligen IFRS - Umstellung in Bezug auf den erstmaligen Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden auf die Vereinbarkeit mit IFRS 1 gewürdigt. Wir haben uns darüber hinaus die Wesentlichen IFRS Anpassung angesehen und deren Bilanzierung nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Abbildung der erstmaligen IFRS Überleitung keine Einwendungen ergeben. Bilanzierung der Wandel- und der OptionsanleiheZugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten LageberichtZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang unter die im Abschnitt 21. "Derivative finanzielle Verbindlichkeiten" und 25. "Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten" sowie im Abschnitt 11. "Finanzerträge" und 12. "Finanzaufwendungen" hin. Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt 3.19. "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten". Sachverhalt und Risiko für die PrüfungAus den Wandel- und Optionsanleihen sind der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 Liquide Mittel in Höhe von € 12,1 Mio. zugeflossen. Ermessen uns Schätzungsunsicherheiten besteht bei der Bilanzierung der Wandelanleihe und der Optionsanleihe sowie der eingebetteten Derivate. Insbesondere die Bewertungsprämissen für die separat bilanzierten Derivate für das Wandlungsrecht der Anleihegläubiger sowie die Option der Anleihegläubiger sind von Ermessens und Schätzunsicherheiten geprägt. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Wandel- und die Optionsanleihe unzutreffend bilanziert und bewertet sind. Aufgrund der materiellen Bedeutung und der ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter, erachten wir die Abbildung der Wandel- und der Optionsanleihe als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir auf Basis der vertraglichen Regelungen die Trennung der separat bilanzierten Derivate für das Wandlungsrecht der Anleihegläubiger sowie die Option der Anleihegläubiger nachvollzogen. Zudem haben wir das von der Gesellschaft eingeholte Bewertungsgutachten gewürdigt und mit eigenen Berechnungen dazu abgestimmt. Die korrekte Abbildung der aus der Stichtagsbewertung ermittelten Finanzerträge und Finanzaufwendungen haben wir mit den aus den Gutachten ermittelten Werten abgestimmt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Abbildung und Bewertung der Wandel- und der Optionsanleihe keine Einwendungen ergeben. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und des zusammengefassten LageberichtsDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. Februar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2011 als Abschlussprüfer der co.don Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Die von uns erbrachten sonstigen Leistungen in Höhe von T€ 12 betreffen bilanzielle Einzelfragen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralf Bierent." SCHLUSSBEMERKUNGBei Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lagebericht der co.don Aktiengesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen.
Berlin, 30. April 2019 Mazars GmbH & Co. KG David Reinhard, Wirtschaftsprüfer Ralf Bierent, Wirtschaftsprüfer ABKÜRZUNGSVERZEICHNISscroll
IMPRESSUMCO.DON AG Standort Teltow (Stammsitz) Warthestraße 21 14513 Teltow Tel. +49 (0)3328 43 46 0 Fax +49 (0)3328 43 46 43 www.codon.de Standort Berlin Ernst-Reuter-Platz 2 10587 Berlin Tel: +49 (30) 240 352 300 Fax: +49 (30) 240 352 309 Standort Leipzig Deutscher Platz 5d 04103 Leipzig Amtsgericht Potsdam HRB 12948 UST-Nr: 046 / 100 / 01489 UID-Nr: DE 1626 90425 Ansprechpartner Matthias Meißner, M.A. Corporate Communications ir@codon.de Zukunftsgerichtete Aussagen: Dieser Jahresabschluss kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der CO.DON Group beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die CO.DON in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der CO.DON-Webseite www.codon.de zur Verfügung. Die CO.DON Group übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. |
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