![]() OSRAM Licht AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023JAHRESABSCHLUSS DER
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| Geschäftsjahr | |||
| Tsd. € | Anhang | 2023 | 2022 |
| 1. Umsatzerlöse | 1 | - | - |
| 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen |
1 | - | - |
| 3. Bruttoergebnis vom Umsatz | - | - | |
| 4. Vertriebskosten | 2 | -1.329 | -1.215 |
| 5. Allgemeine Verwaltungskosten | 3 | -8.815 | -10.396 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 4 | 22 | - |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4 | - | -181 |
| 8. Betriebliches Ergebnis | -10.122 | -11.792 | |
| 9. Beteiligungsergebnis | 5 | 97.369 | -297 |
| 10. Zinsertrag | 6 | 554 | 382 |
| 11. Zinsaufwand | 6 | -21.890 | -7.794 |
| 12. Übriges Finanzergebnis | 7 | -660 | -571 |
| 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag | 8 | -5.671 | -5.835 |
| 14. Ertrag aus Verlustübernahme | - | 25.907 | |
| 15. Jahresüberschuss | 59.579 | - | |
| 16. Verlustvortrag | -387.399 | -387.399 | |
| 17. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | - | - | |
| 18. Bilanzverlust | -327.820 | -387.399 | |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
| Geschäftsjahr | |||
| Tsd. € | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Anlagevermögen | 11 | ||
| I. Sachanlagen | 58 | 82 | |
| II. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | 3.044.734 | |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 | |
| Summe Anlagevermögen | 3.044.792 | 3.044.816 | |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 12 | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 109.928 | 53.466 | |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 173 | 376 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 110.101 | 53.842 | |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 0 | 0 | |
| Summe Umlaufvermögen | 110.101 | 53.842 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 733 | 972 | |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 13 | - | 189 |
| Summe Aktiva | 3.155.626 | 3.099.819 | |
| Geschäftsjahr | |||
| Tsd. € | Anhang | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Eigenkapital | 14 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 96.848 | 96.848 | |
| (bedingtes Kapital 10.469 Tsd. € [im Vorjahr 10.469 Tsd. €]) | |||
| II. Eigene Anteile | -2.664 | -2.664 | |
| Ausgegebenes Kapital | 94.184 | 94.184 | |
| III. Kapitalrücklagen | 2.136.414 | 2.136.414 | |
| IV. Gewinnrücklagen | 163.568 | 163.568 | |
| 1. Rücklage für eigene Anteile | 2.664 | 2.664 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 160.904 | 160.904 | |
| V. Bilanzverlust | -327.820 | -387.399 | |
| Eigenkapital | 2.066.346 | 2.006.767 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 15 | 25.361 | 24.063 |
| 2. Steuerrückstellungen | 16 | 4.011 | 3.699 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 17 | 544 | 525 |
| Rückstellungen | 29.916 | 28.287 | |
| C. Verbindlichkeiten | 18 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.380 | 1.273 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.055.088 | 1.060.767 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.896 | 2.726 | |
| Verbindlichkeiten | 1.059.364 | 1.064.765 | |
| Summe Passiva | 3.155.626 | 3.099.819 | |
Durch Rundungen können geringe Differenzen auftreten.
Die OSRAM Licht AG, München (Deutschland) (nachfolgend "OSRAM Licht AG" oder die "Gesellschaft")
ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterung gem.
§ 264 Abs. 1 Satz 4 wird in Anspruch genommen und ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Die OSRAM Licht AG mit Sitz in München ist beim Registergericht München unter der
Handelsregisternummer HRB 199675 registriert. Die Gesellschaft ist eine Holding Gesellschaft.
Der Ausweis von Beträgen erfolgt in Tausend Euro (Tsd. €).
Die OSRAM Licht AG ist eine mittelbare Tochtergesellschaft der ams-OSRAM AG (Premstätten/Öster-reich)
und wird mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften in den den
Voraussetzungen des § 291 Abs. 2 HGB entsprechenden Konzernabschluss der ams-OSRAM
AG (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen.
Der Konzernabschluss der ams-OSRAM AG zum 31. Dezember 2023 wird nach den International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden
Anforderungen des § 245a österreichisches Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellt.
Er wird unter dem registrierten Firmensitz: Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten
(Österreich) hinterlegt und beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (Österreich)
offengelegt.
Am 22. September 2020 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen
der ams Offer GmbH, München (eine 100% unmittelbare Tochtergesellschaft der ams-OSRAM
AG) als herrschendem Unternehmen und der OSRAM Licht AG als beherrschtem Unternehmen
unterzeichnet, der per 2. November 2020 von den Parteien geringfügig angepasst wurde.
Der Vertrag sieht vor, dass den außenstehenden Aktionären der OSRAM Licht AG für die
Dauer des Unternehmensvertrags eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 2,57 €
brutto je OSRAM-Aktie (abzüglich des Betrags etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag,
nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz)
von der ams Offer GmbH, gewährt wird. Überdies wurde den außenstehenden Aktionären
der OSRAM Licht AG ein Angebot zum Erwerb ihrer OSRAM-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen
Barabfindung in Höhe von 45,54 € unterbreitet (Abfindungsangebot). Die Höhe der jährlichen
Ausgleichszahlung und des Abfindungsangebots wurde in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung nach IDW S 1 festgelegt.
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von sechs
Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs der OSRAM Licht AG ordentlich gekündigt
werden, frühestens jedoch mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf
Zeitjahren seit Beginn des Geschäftsjahrs der OSRAM Licht AG, in dem der Vertrag erstmals
wirksam geworden ist. Das Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
Die Gesellschafterversammlung der ams Offer GmbH hat dem Abschluss des Vertrags am
2. November 2020 zugestimmt. Die Hauptversammlung der OSRAM Licht AG hat diesem Vertrag
am 3. November 2020 zugestimmt. Dazu wurde eine außerordentliche Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Eintragung im
Handelsregister am 3. März 2021 mit wirtschaftlicher Rückwirkung per 1. Oktober 2020
wirksam.
Des Weiteren gab die ams Offer GmbH am 3. Mai 2021 ihre Absicht bekannt, die OSRAM
Licht AG zu einem Antrag auf Widerruf ihrer Börsennotierung (Delisting) zu veranlassen
und den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft
zum Preis von EUR 52,30 je Aktie zu unterbreiten (Delisting-Angebot). Dieses Angebot
wurde am 21. Mai 2021 veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 18. Juni
2021 wurden ca. 7,2% der Aktien im Rahmen des DelistingAngebots angedient. Auf Antrag
der Gesellschaft wurde die Börsennotierung der OSRAM Licht AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
zum 30. Juni 2021 und an der Münchner Wertpapierbörse zum 29. September 2021 beendet.
Zum 31.12.2023 beträgt die Beteiligungsquote der ams-OSRAM Gruppe an der OSRAM Licht
AG 85,76%.
Die OSRAM Licht AG und die OSRAM Beteiligungen GmbH, München (Deutschland), (nachfolgend
"OSRAM Beteiligungen GmbH") haben am 16. Dezember 2014 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
(nachfolgend "BGAV") geschlossen, der am 9. Juni 2015 mit Eintragung im Handelsregister
rückwirkend ab dem 1. Oktober 2014 wirksam wurde. Mit diesem Vertrag wurde die Leitung
der OSRAM Beteiligungen GmbH der OSRAM Licht AG unterstellt; die OSRAM Licht AG ist
zur Übernahme der Verluste der OSRAM Beteiligungen GmbH nach Maßgabe der Vorschriften
des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Der BGAV ist auf
unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
jeden Geschäftsjahrs der OSRAM Licht AG ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch
mit Wirkung zum Ablauf eines Zeitraums von mindestens fünf Zeitjahren seit Beginn
des Geschäftsjahrs der OSRAM Licht AG, in dem der Vertrag erstmals wirksam geworden
ist. Das Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes bleibt unberührt.
Der Jahresabschluss der OSRAM Licht AG für das Geschäftsjahr 2023 umfasst die Gewinn-
und Verlustrechnung, die Bilanz und den Anhang. Die Gesellschaft macht keinen Gebrauch
von den Erleichterungen im Zusammenhang mit § 266 Absatz 1 Satz 3, § 276 oder § 288
HGB.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht
nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht
exakt die entsprechenden absoluten Werte widerspiegeln.
Die OSRAM Licht AG erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen
aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten,
wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden bei voraussichtlich
dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen werden aufgrund des Wertaufholungsgebots
bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise
zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls
gebildet.
Flüssige Mittel haben im Geschäftsjahr 2023 und 2022 einen Wert von Null.
Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von bestimmten Verpflichtungen
aus Pensionszusagen ("Deferred Compensation") dienen und dem Zugriff aller übrigen
Gläubiger entzogen sind, sind Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 HGB und werden
bei der OSRAM Licht AG zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erträge und Aufwendungen
aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden
Verpflichtungen saldiert und im Übrigen Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden
diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet.
Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst.
Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis
als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Ein Überhang passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
unter Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen ist anzusetzen, wenn insgesamt
von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist.
Mit der wirtschaftlichen Wirksamkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zum 1. Oktober 2020 wurde die OSRAM Licht AG von einer Organträgerin innerhalb der
OSRAM Licht Konzern zu einer Organgesellschaft der ams Offer GmbH. Latente Steuern
werden im Folgenden bei der Organträgerin bilanziert.
Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen,
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. In den Rückstellungen sind in angemessenem
und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Diese sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem restlaufzeitadäquaten durchschnittlichen
Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird,
abgezinst.
Pensionsverpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren
(projected unit credit method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen
auf der Grundlage, der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet
und auf ihren Barwert abgezinst. Bei der Bewertung werden Annahmen über die zukünftige
Entwicklung weiterer Parameter wie Gehalts-/ Rententrend und Sterblichkeit, die sich
auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bewertet.
Die OSRAM Licht AG fasst einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz
zusammen, sofern der einzelne Posten für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes nicht erheblich ist und durch eine Zusammenfassung die Klarheit
der Darstellung vergrößert wird. Diese Posten erläutert die OSRAM Licht AG im Anhang
unter C.3 und C.4 gesondert.
Im Berichtsjahr 2023 und im vergangenen Geschäftsjahr sind weder Umsatzerlöse noch
Herstellungskosten angefallen.
Die Vertriebskosten stellen Aufwendungen im Bereich Marketing und Kommunikation in
der OSRAM Licht AG dar und belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.329 Tsd. € (Vj.
1.215 Tsd. €).
In den Allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 8.815 Tsd. € (Vj. 10.396 Tsd. €)
wirken im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen die Personalaufwendungen (vgl. hierzu
Ziffer 19, »Personalaufwand«), Aufwendungen für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat,
Aufwendungen für Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für den Abschlussprüfer für
die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Rückgang der Allgemeinen Verwaltungskosten
resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Beratungsleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr belaufen sich auf 22 Tsd. € (Vj.
0 Tsd. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 181 Tsd. €)
angefallen.
Im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die Beteiligungsgewinne der OSRAM Licht AG auf
insgesamt 97.369 Tsd. € (Vj. Beteiligungsverluste 297 Tsd. €). Diese resultieren aus
dem Ergebnisabführungsvertrag mit der OSRAM Beteiligungen GmbH. Der Gewinn im aktuellen
Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf das Ergebnis vor Ergebnisabführung bei der OSRAM
GmbH zurückzuführen.
Die Zinserträge in Höhe von 554 Tsd. € (Vj. 382 Tsd. €) resultieren aus einer Forderung
gegenüber der ams Offer GmbH. Die Zinsaufwendungen in Höhe von 21.890 Tsd. € (Vj.
7.794 Tsd. €) resultieren aus der Verzinsung der Forderungen und Verbindlichkeiten
im Rahmen des ams-OSRAM Cash Managements (vgl. hierzu auch Ziffer 11, »Forderungen
und Sonstige Vermögensgegenstände« und Ziffer 18 »Verbindlichkeiten«) und betreffen
die OSRAM GmbH.
Der Zinsanteil in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen wird im Übrigen Finanzergebnis
ausgewiesen.
Das Übrige Finanzergebnis umfasst im Wesentlichen den Zinsaufwand aus der Veränderung
der Pensionsrückstellungen in Höhe von 660 Tsd. € (Vj. 571 Tsd. €). Der Wert ist im
Wesentlichen durch die aktuellen Parameter im versicherungsmathematischen Gutachten
für die Aufzinsung der Defined Benefit Obligation (DBO) begründet (siehe hierzu Ziffer
15, »Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen«).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 5.671 Tsd. € (Vj. 5.835 Tsd.
€) betreffen eine Gewerbesteuererstattung in Höhe von 142 Tsd. € (Vj. 1.081 Tsd. €)
sowie Aufwand für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.813 Tsd.
€ (Vj. 6.916 Tsd. €), die im Zusammenhang mit der Garantiedividende an die Minderheitsgesellschafter
der Gesellschaft stehen.
Sonstige Steuern in Höhe von 23 Tsd. € (Vj. 30 Tsd. €) sind in den entsprechenden
Funktionskosten enthalten und resultieren aus der Besteuerung von geldwerten Vorteilen.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
| 01. Januar | 31. Dezember | 01. Januar | 31. Dezember | |||
| Tsd. € | 2023 | Zugänge | 2023 | 2023 | Zugänge | 2023 |
| I. Sachanlagen | 233 | 6 | 239 | -151 | -30 | -181 |
| II. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | - | 3.044.734 | - | - | - |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | - | 3.044.734 | - | - | - |
| Anlagevermögen | 3.044.967 | 6 | 3.044.973 | -151 | -30 | -181 |
| Anlagevermögen Nettowert | ||
| 31. Dezember | 31. Dezember | |
| Tsd. € | 2023 | 2022 |
| I. Sachanlagen | 58 | 82 |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Finanzanlagen | 3.044.734 | 3.044.734 |
| Anlagevermögen | 3.044.792 | 3.044.816 |
Die Sachanlagen betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Finanzanlagen umfassen Anteile an verbundenen Unternehmen, die sich im Geschäftsjahr
2023 nicht verändert haben. Die Beteiligungen und sonstigen Anteile der OSRAM Licht
AG sind in Ziffer 26, »Aufstellung des Anteilsbesitzes« aufgeführt.
Die OSRAM Licht AG nimmt am konzernweiten "ams-OSRAM Cash Management" der OSRAM GmbH
teil. Innerhalb desselben investiert die OSRAM Licht AG kurzfristige Zahlungsmittelüberschüsse
und empfängt Kontokorrentkredite zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit. Darüber
hinaus stellt die OSRAM GmbH kurzfristige Darlehen zur Verfügung. Zinserträge und
Zinsaufwendungen resultieren aus Finanzierungsaktivitäten und werden im Posten Zinserträge
bzw. Zinsaufwendungen ausgewiesen (vgl. hierzu auch Ziffer 6, »Zinsertrag, Zinsaufwand«).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31. Dezember
2023 auf 110.101 Tsd. € (Vj. 53.842 Tsd. €). Davon entfallen 109.928 Tsd. € (Vj. 53.466
Tsd. €) auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen, welche im Wesentlichen aus Forderungen
gegenüber der ams Offer GmbH in Höhe von 12.549 Tsd. € und Forderungen gegenüber der
OSRAM Beteiligungen GmbH in Höhe von 97.369 Tsd. € aus Gewinnabführung bestehen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 173 Tsd. € (Vj. 376 Tsd. €) betreffen
eine Ertragssteuerforderung.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Geschäftsjahr beträgt 733 Tsd. € (Vj. 972
Tsd. €). Der Betrag resultiert aus der periodengerechte Aufwandserfassung für Versicherungsaufwendungen.
Der aktive Unterschiedsbetrag im Geschäftsjahr beträgt 0 Tsd. € (Vj. 189 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2022 ergab sich aus der Vermögensverrechnung im Zusammenhang mit
Altersteilzeitrückstellungen ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 189 Tsd. €.
Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital der OSRAM Licht AG 96.848 Tsd. €. Das
Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 96.848.074 auf den Namen lautende
nennwertlose Stückaktien. Die nennwertlosen Stückaktien entsprechen damit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 €.
Zum 31. Dezember 2023 verfügte die OSRAM Licht AG über ein Genehmigtes Kapital in
Höhe von insgesamt 24.079 Tsd. € (Vj. 24.079 Tsd. €).
Zum 31. Dezember 2023 betrug das Bedingte Kapital der OSRAM Licht AG insgesamt nominal
10.469 Tsd. € (Vj. 10.469 Tsd. €).
Die Entwicklung des Bestands eigener Anteile ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
| Stück | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Bestand zu Beginn des Geschäftsjahrs (01.Januar) | 2.664.388 | 2.664.388 |
| Einzug eigener Anteile | - | - |
| Erwerb eigener Anteile | - | - |
| Ausgabe im Rahmen anteilsorientierter Vergütung und Mitarbeiterprogrammen | - | - |
| Bestand zum Ende des Geschäftsjahrs (31.Dezember) | 2.664.388 | 2.664.388 |
Der auf die erworbenen eigenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe
von 2.664.388 € entspricht 2,75% des Grundkapitals. Der Erwerb erfolgte aufgrund einer
Ermächtigung der Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Für die erworbenen und zum 31. Dezember 2023 im Bestand befindlichen eigenen Anteile
wurde eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags gebildet.
Im Geschäftsjahr ergaben sich in den Kapitalrücklagen in Höhe von 2.136.414 Tsd. €
keine Änderungen (Vj. keine Veränderung).
Im Geschäftsjahr ergaben sich in den Gewinnrücklagen in Höhe von 163.568 Tsd. € keine
Änderungen (Vj. keine Veränderung).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 lagen der Gesellschaft folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen
Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG vor:
ams-OSRAM AG, Premstätten (Österreich) hat uns am 1. Juli 2021 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der OSRAM Licht AG, München, am 30. Juni
2021 die Schwelle von 75% überschritten hat und an diesem Tage 77,63% (75.179.810
Stimmrechte) betragen hat. Davon werden 77,63% der Stimmrechte (75.179.810 Stimmrechte)
der ams-OSRAM AG gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden
von der ams Offer GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der ams-OSRAM AG, gehalten.
Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der Jahresüberschuss 59.579 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Nach
Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 387.399 Tsd. € beträgt
der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 327.820 Tsd. € (Vj. 387.399 Tsd. €).
Der Bilanzverlust des Geschäftsjahrs 2023 in Höhe von 327.820 Tsd. € wurde auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die ausschüttungsgesperrten Beträge belaufen sich auf 223 Tsd. € (Vj. 683 Tsd. €).
Diese ergeben sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
in Höhe von 135 Tsd. € (Vj. 660 Tsd. €; vgl. Ziffer 15, »Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen«). Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare
Gewinnrücklagen in Höhe von 160.904 Tsd. € (Vj. 160.904 Tsd. €) gegenüber.
Die OSRAM Licht AG gewährt dem Vorstand verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung.
Die Mitglieder des Vorstands nehmen je nach individueller Zusage an dem im Geschäftsjahr
2004 eingeführten Pensionsplan (Beitragsorientierte OSRAM Altersversorgung - BOA)
sowie an den im Geschäftsjahr 2004 geschlossenen alten Pensionszusagen-Programmen
für ehemalige Mitglieder des Vorstands des ehemaligen OSRAM Licht-Konzerns teil. In
Zusammenhang mit der BOA wurde für alle teilnehmenden Vorstandsmitglieder ab Eintritt
ein persönliches, virtuelles Versorgungskonto eingerichtet, auf dem die zugesagten
Unternehmensbeiträge und die Garantieverzinsung gutgeschrieben werden.
Über die Höhe dieser Beiträge wird jährlich vom Aufsichtsrat entschieden; sie wird
individuell festgelegt. Die Zusagen an die Vorstandsmitglieder sind unverfallbar.
Die Mitglieder des Vorstands haben ab dem 62. Lebensjahr einen Anspruch auf Leistungen
aus der BOA, die nach Wahl des Berechtigten in Form einer Rente, eines Einmalbetrags
oder in bis zu zwölf Jahresraten erbracht werden. Die Leistungen des BOA-Versorgungsplans
sind überwiegend abhängig von den zugesagten Unternehmensbeiträgen und den darauf
entfallenden Investmenterträgen, wobei durch die Gesellschaft eine Mindestverzinsung
(Garantiezins) garantiert wird.
Ehemalige Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 1. Mai 2003 bei der Gesellschaft
bzw. im OSRAM Licht- und Siemens-Konzern in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
gestanden haben, besitzen noch alte, rechtsverbindliche, leistungsorientierte Pensionszusagen.
Danach zahlt die OSRAM Licht AG die Pension aus, die von der Gehaltsstufe und dem
Lebensalter bzw. den Dienstjahren des Vorstandsmitglieds abhängig ist.
Mit Wirkung zum 1. April 2015 wurden die Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern,
die bis zu diesem Zeitpunkt bei der OSRAM GmbH ausgewiesen wurden, von der OSRAM Licht
AG übernommen. Die anspruchsberechtigten Mitarbeiter, die seit dem 1. Mai 2003 in
ein festes Arbeitsverhältnis eingetreten sind, nehmen an dem BOA-Pensionsplan teil.
Für jeden anspruchsberechtigten Mitarbeiter wird dabei ab Eintritt ein persönliches,
virtuelles Versorgungskonto eingerichtet, auf dem die zugesagten Unternehmensbeiträge
gutgeschrieben werden. Einen Leistungsanspruch aus der BOA erdient sich ein Mitarbeiter
erst, sofern er mindestens drei Jahre bei der OSRAM Licht AG oder ihren Tochterunternehmen
beschäftigt ist und das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistungen des BOA-Versorgungsplans
sind überwiegend abhängig von den zugesagten Unternehmensbeiträgen und den darauf
entfallenden Investmenterträgen, wobei durch das Unternehmen eine Mindestverzinsung
(Garantiezins) garantiert wird.
Die anspruchsberechtigten Mitarbeiter, die bereits vor dem 1. Mai 2003 bei dem Unternehmen
in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gestanden haben, besitzen noch alte, rechtsverbindliche,
leistungsorientierte Pensionszusagen. Danach zahlt die OSRAM Licht AG eine Pension,
die von der Gehaltsstufe und dem Lebensalter bzw. den Dienstjahren des Mitarbeiters
abhängig ist. Zudem zahlt das Unternehmen an Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 1983
in das Unternehmen eingetreten sind, bei Eintritt in den Ruhestand für einen bestimmten
Zeitraum sogenannte Übergangszuschüsse, die jeweils abhängig sind von den letzten
Bezügen des Mitarbeiters.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2023 25.361
Tsd. € (Vj. 24.063 Tsd. €). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags
basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 1,83 % (Vj. 1,78 %) und einem Rententrend
von 2,20 % (Vj. 2,20 %) für die früheren leistungsorientierten Zusagen. Im Zuge der
Einführung der BOA wurde für die leistungsorientierten Altersversorgungsleistungen
der Effekt aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert.
Aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes von einem siebenjährigen auf einen zehnjährigen
Durchschnittszins ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Unterschiedsbetrag in Höhe
von 135 Tsd. € (Vj. 660 Tsd. €).
Die Mitarbeiter der OSRAM Licht AG haben die Möglichkeit, an einem freiwilligen Entgeltumwandlungsplan
(Deferred Compensation) teilzunehmen. Dabei können die Mitarbeiter künftige variable
Bezüge gegen eine ergänzende betriebliche Altersversorgung eintauschen, wobei der
einzelne Mitarbeiter für den einbehaltenen Teil der Bezüge eine wertgleiche Versorgungszusage
erhält. Die im Rahmen dieses Plans umgewandelten Gehaltsbestandteile werden in Fondsanteile
angelegt, die nur der Deckung der hieraus entstehenden Altersversorgungsverpflichtungen
dienen und dem Zugriff anderer Gläubiger entzogen sind. Aufgrund der Separierung und
Zweckbindung dieses Fondsvermögens sind die Voraussetzungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB
erfüllt. Deshalb wird dieses Fondsvermögen, das einen beizulegenden Zeitwert zum 31.
Dezember 2023 von 694 Tsd. € (im Vj. 594 Tsd. €) (Anschaffungskosten 606 Tsd. € bzw.
im Vj. 570 Tsd. €) hat, mit den Verpflichtungen aus Deferred Compensation verrechnet.
Nach Verrechnung wird eine Rückstellung in Höhe von 4 Tsd. € (im Vj. 2 Tsd. €) ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von 4.011 Tsd. € (Vj. 3.699 Tsd. €) beinhalten Rückstellungen
für Ertragsteuern, Umsatzsteuern und sonstigen Steuern.
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 544 Tsd. € (Vj. 525 Tsd. €) umfassen im Wesentlichen
übrige Rückstellungen für Löhne und Gehälter.
Für Verbindlichkeiten wurden keine Sicherheiten gewährt.
Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der gewährten Darlehen der
OSRAM GmbH, haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 1.055.088 Tsd. € (Vj. 1.060.767 Tsd. €) bestehen
aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zum Teil aus dem Cash-Management
in Höhe von 518.227 Tsd. € (Vj. 443.082 Tsd. €), Verbindlichkeiten gegenüber weiteren
Konzerngesellschaften in Höhe von 11.861 Tsd. € (Vj. 27.685 Tsd. €) und zum Teil aus
Darlehen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden bestehende Verbindlichkeiten der OSRAM Licht
AG gegenüber der OSRAM GmbH in Höhe von 525.000 Tsd. € in ein zinsloses Darlehen mit
einer Laufzeit von zehn Jahren umgewandelt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 2.896 Tsd. € (Vj. 2.726 Tsd. €) sind
im Wesentlichen personalbezogene Verpflichtungen in Höhe von 2.292 Tsd. € (Vj. 2.175
Tsd. €) erfasst. Davon entfallen 12 Tsd. € (Vj. 16 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit. Zum Bilanzstichtag bestehen Steuerverbindlichkeiten
in Höhe von 604 Tsd. € (Vj. 551 Tsd. €).
| Geschäftsjahr | ||
| Tsd. € | 2023 | 2022 |
| Löhne und Gehälter | -7.879 | -6.415 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | -374 | -520 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | -314 | -676 |
| -8.567 | -7.611 | |
Der Personalaufwand umfasst im Geschäftsjahr 2023 neben laufenden Aufwendungen für
Löhne und Gehälter auch die Aufwendungen für soziale Abgaben, Unterstützung und Altersversorgung.
Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wird wie im Vorjahr im Übrigen
Finanzergebnis ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 24 (Vj. 37) Mitarbeiter beschäftigt.
Hiervon waren im Berichtsjahr 4 (Vj. 7) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und 20 (Vj.
30) Mitarbeiter im Bereich Verwaltung und allgemeine Dienste beschäftigt.
In der OSRAM Licht AG wird seit dem Geschäftsjahr 2019 keine eigenständige langfristige
aktienbasierte Vergütung für Vorstände oder Mitarbeiter angeboten. Allerdings legt
die ams-OSRAM AG ein anteilsbasiertes Programm auf, an dem die Führungskräfte sowie
Vorstände des ams-OSRAM Gesamtkonzerns teilnehmen. Die Vorstände der OSRAM Licht AG
nehmen in ihrer Funktion als Vorstand bzw. Mitglied des Management Teams der ams-OSRAM
AG an diesem Programm teil.
Das Garantiemanagement der OSRAM Licht AG und ihrer Tochterunternehmen wird von der
OSRAM GmbH zentral ausgeführt bzw. ausgesteuert. Im Rahmen dieses Garantiemanagements
werden Konzern- und Bankgarantien für die OSRAM GmbH und ihre Tochtergesellschaften
sowie für die OSRAM Licht AG und die OSRAM Beteiligungen GmbH überwiegend durch die
OSRAM GmbH direkt bzw. auf Banklinien der OSRAM GmbH ausgestellt.
Die OSRAM Licht AG sowie weitere wesentliche Tochtergesellschaften der OSRAM Licht
AG sind folgenden, zum 31. Dezember 2023 ausstehenden externen Finanzierungsverträgen
der ams-OSRAM AG als zusätzliche Garantinnen beigetreten:
| ― |
Die auf den 30. November 2023 datierten Indentures für Anleihen (High Yield Bonds) von insgesamt EUR 625.000.000 und USD 400.000.000 zwischen der ams-OSRAM AG (Emittentin), Tochtergesellschaften der ams-OSRAM AG als ursprüngliche Garantinnen und der Deutsche Trustee Company Limited (Trustee), der Deutsche Bank AG, London Branch (Euro Transfer Agent und Euro Paying Agent) und der Deutsche Bank Trust Company Americas (U.S. Dollar Transfer Agent, U.S. Dollar Paying Agent, und Euro und U.S. Dollar Register); |
| ― |
Die im Oktober 2020 emittierten Wandelanleihen in Höhe von EUR 760.000.000 zwischen der ams-OSRAM AG als Emittentin und der Deutsche Bank AG als Hauptzahlstelle; |
| ― |
Das am 29. September 2021 abgeschlossene Revolving Facility Agreement für eine Kreditlinie von bis zu EUR 800.000.000 zwischen (1) der ams-OSRAM AG (ursprüngliche Darlehensnehmerin und Garantin), (2) weiteren Tochtergesellschaften der ams-OSRAM AG als ursprüngliche Garantinnen, (3) den Arrangeuren, (4) den Finanzinstitutionen als Darlehensgeberinnen und (5) der HSBC CONTINENTAL EUROPE S.A. als Agentin für die anderen Finanzparteien. |
Aufgrund der am 3. März 2021 eingetretenen Wirksamkeit des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags
zwischen der ams Offer GmbH und der OSRAM Licht AG sind die von der OSRAM Licht AG
und jeder weiteren Garantin übernommene Garantie für die aus den Darlehensbedingungen
resultierenden Verpflichtungen gesamtschuldnerisch, wenn andernfalls ein Verstoß gegen
anwendbare Kapitalerhaltungsvorschriften vorläge.
Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen
Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt
gewonnenen Erkenntnisse geht die OSRAM Licht AG derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen
zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden
können. Die OSRAM Licht AG schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen
das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.
Der Aufwand aus Leasing- und Mietverträgen gegenüber fremden Dritten, bei denen das
wirtschaftliche Eigentum am Leasing-beziehungsweise Mietgegenstand nicht der OSRAM
Licht AG zuzurechnen ist und bei denen die OSRAM Licht AG diese Vermögensgegenstände
daher nicht aktiviert, betrug im Berichtsjahr 156 Tsd. € (Vj. 154 Tsd. €), die ausschließlich
auf Operating-Leasing-Verträge entfallen. Gegenstand dieser Verträge sind im Wesentlichen
sonstige bewegliche Anlagegegenstände.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen aus solchen Leasing- und Mietverträgen künftige Zahlungsverpflichtungen
in Höhe von 199 Tsd. € (Vj. 113 Tsd. €).
Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen bei der OSRAM Licht AG Einkaufsverpflichtungen ausschließlich
gegenüber fremden Dritten in Höhe von 174 Tsd. € (Vj. 328 Tsd. €).
Das vom Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, für das
Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar betrug 134 Tsd. € (davon für das Vorjahr
25 Tsd. €) (Vj. 88 Tsd. €). Der Betrag entfiel ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Für das Geschäftsjahr 2023 erhielten die amtierenden Mitglieder des Vorstands der
OSRAM Licht AG eine Gesamtvergütung von insgesamt 771 Tsd. € (Vj. 884 Tsd. €), worin
im Wesentlichen die Barvergütung und sonstige Leistungen enthalten sind.
Für Altersversorgungsleistungen gegenüber den amtierenden und ehemaligen Mitgliedern
des Vorstands hat die OSRAM Licht AG Pensionsrückstellungen in Höhe von 13.416 Tsd.
€ (Vj. 13.109 Tsd. €) ausgewiesen. Davon entfallen 554 Tsd. € (Vj. 1.646 Tsd. €) auf
Pensionsrückstellungen für aktive Vorstände und 12.862 Tsd. € (Vj. 11.463 Tsd. €)
für ehemalige Vorstände, die in der Anhangsangabe Ziffer 15, »Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen« enthalten sind.
Für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter der ams-OSRAM AG und ihrer Tochtergesellschaften
besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung (D&O-Versicherung),
in die auch die OSRAM Licht AG einbezogen ist. Diese für jeweils ein Jahr abgeschlossene
Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis
bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Bei
Mitgliedern des Vorstands der OSRAM Licht AG, die zugleich die Geschäftsführung der
OSRAM GmbH innehaben, sind Haftungsrisiken aus dieser Tätigkeit ebenfalls abgedeckt.
In der Police der ams-OSRAM-D&O-Versicherung ist für die Vorstände der OSRAM Licht
AG ein Selbstbehalt vereinbart, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.
Seit dem 1. Oktober 2014 sind die Mitglieder des Vorstands zudem in eine Strafrechtsschutzversicherung
einbezogen, die im Geschäftsjahr 2023 über die ams-OSRAM AG auch für Organmitglieder
und bestimmte Mitarbeiter der OSRAM Licht AG abgeschlossen wurde. Diese Versicherung
deckt etwaige Anwalts- und Gerichtskosten ab, die bei der Verteidigung in einem Straf-
oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen können.
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats (aktiv
bis heute und während des Geschäftsjahres ausgeschiedene) insgesamt 738 Tsd. € (Vj.
679 Tsd. €), wovon 718 Tsd. € (Vj. 663 Tsd. €) auf die Festvergütung (Grundvergütung)
entfallen; für die Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats wurde keine besondere
Vergütung gewährt.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines
vollen Geschäftsjahrs angehören oder jeweils den Vorsitz innegehabt haben, erhalten
die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate.
| Mitglied seit | Aufsichtsmandate1 | |
| Amtierende Mitglieder am 31. Dezember 2023 | ||
| Dr. Thomas Stockmeier Vorsitzender geb. 14. Juli 1958 Selbständiger Unternehmensberater, bis 30. September 2023 Vorstand und Chief Technology Offcer ams-OSRAM AG |
3. August 2020 Vorsitzender seit 16. Dezember 2020 |
Konzernintern: Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Klaus Abel Stellvertretender Vorsitzender geb. 11. Februar 1958 Politischer Sekretär, IG Metall Vorstand |
7. Mai 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Daimler Financial Services AG, Stuttgart (bis März 2023) Mitglied des Aufsichtsrats der Otis GmbH & Co. OHG, Berlin Konzernintern: stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Christin Eisenschmid geb. 21. November 1965 Mitglied der Geschäftsführung der Intel Deutschland GmbH |
23. Februar 2021 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Christian Eitner geb. 9. April 1957 Betriebsrat der ams-OSRAM AG, Premstätten bis 30. Juni 2023, ab 1. Juli 2023 Pensionär |
3. August 2020 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Jens Milnikel geb. 24.07.1966 Executive Vice President (EVP) & General Manager Business Unit CSA (CMOS Sensors & Asics) |
16. Juni 2023 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Christine Katharina Hufnagel geb. 8. Juli 1971 Leiterin der Abteilung Prozesse, Tools und Dashboards |
10. Mai 2022 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Johann Peter Metzler Stellvertretender Vorsitzender geb. 31. März 1959 Selbständiger Unternehmensberater |
3. August 2020 | Mitglied des Aufsichtsrats der Aquin & Cie AG, München Mitglied des Aufsichtsrats der ecoRobotix AG, Schweiz Mitglied des Aufsichtsrats der Dornbirner Sparkasse Bank AG, Österreich Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Alexander Müller geb. 26. November 1969 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der OSRAM GmbH seit 01. Oktober 2023, Vorsitzender des Betriebsrates Werk Herbrechtingen |
31. März 2017 | |
| Olga Redda geb. 11. Mai 1981 2. Bevollmächtigte und Geschäftsführerin IG Metall | 1. Oktober 2019 | Mitglied des Aufsichtsrats der Maschinenfabrik Reinhausen GmbH, Regensburg Mitglied
des Aufsichtsrates Krones AG, Neutraubling Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats
der OSRAM GmbH, München Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der ams-OSRAM International GmbH, Regensburg |
| Dr. Verena Vescoli geb. 28. Oktober 1970 Chief Technology Officer LEM HOLDING SA, Meyrin (Schweiz) | 7. September 2021 | Aufsichtsrat und Mitglied des R&D Komitees bei Sonion A/S, Dänemark Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Irene Weininger geb. 15. November 1974 Vorsitzende des Betriebsrates ams-OSRAM International GmbH, Regensburg | 1. April 2017 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der ams-OSRAM International GmbH, Regensburg |
| Thomas Wetzel geb. 18. Mai 1964 Vorsitzender des Betriebsrates, Werk Berlin | 3. September 2013 | Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2023 | Mitglied von/bis | Aufsichtsmandate2) |
| Robert Feurle geb. 24. August 1970 Executive Vice President (EVP) & General Manager Business Unit Opto Semiconductors | 10. Mai 2022 - 28. Februar 2023 |
Konzernintern: Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH, München |
1)
Stand: 31. Dezember 2023
2)
Stand zum jeweiligen Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der OSRAM Licht
AG.
| Sitzungen im Geschäftsjahr 2023 | Aufgaben | Mitglieder zum 31. Dezember 2023 |
|
| Präsidium | 16. März 2023, 23. März 2023, 6. November 2023 und 23. November 2023 | Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungs-Komitees. Bereitet insbesondere Bestellung von Vorstandsmitgliedern, Festsetzung der Vorstandsvergütung und Überprüfung des Vergütungssystems für Vorstand durch Aufsichtsratsplenum vor und behandelt Vorstandsverträge. Entscheidet über Zustimmung zu Geschäften mit Vorstandsmitgliedern und ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmen und koordiniert Arbeit im Aufsichtsrat. | Dr. Thomas Stockmeier (Vorsitzender) Klaus Abel Johann Peter Metzler Thomas Wetzel |
| Vermittlungsausschuss | keine | Unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung oder den Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wird. | Dr. Thomas Stockmeier (Vorsitzender ) Klaus Abel Johann Christian Eitner Thomas Wetzel |
| Amtierende Mitglieder am 31. Dezember 2023 | ||||
| Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich | Aufsichtsmandate1) | |
| Aldo Kamper Vorsitzender des Vorstands geb. 4. Juni 1970 | 1. April 2023 | 31. März 2027 | Business Unit Opto Semiconductors (OS) Business Unit Automotive & Specialty Lamps (AMSP) Sales & Operations (inkl. Procurement & Real Estate) Corporate Strategy (inkl. Mergers & Acquisitions) Communications & Branding Accounting & Controlling (inkl. Global Business Servces) Corporate Treasury & Insurance Legal & IP Information Technology | |
| Babette Fröhlich Mitglied des Vorstands geb. 16. Oktober 1965 | 1. März 2021 | 28. Februar 2027 | Human Resources Compliance Quality Management Environmental, Health & Safety Fluxunit | Konzernintern: Vorsitzende des Aufsichtsrats der ams-OSRAM International GmbH, Regensburg |
| Ehemalige Mitglieder im Geschäftsjahr 2023 | Datum der ersten Bestellung | Ablauf der Amtsperiode | Verantwortungsbereich |
| Ingo Bank Vorsitzender des Vorstands geb. 9. Juni 1968 | 1. März 2021 | 31. März 2023 | Business Unit ams-OSRAM International GmbH (OS) Business Unit Automotive (AM) Business Unit Digital (DI) Sales & Operations Corporate Strategy (inkl. Mergers & Acquisitions) Communications & Branding Accounting & Controlling (inkl. Real Estate/GSS) Corporate Treasury & Insurance Investor Relations General Counsel & IP Corporate Procurement Information Technology |
| Ergebnis nach Steuern A | Eigenkapital A | Kapitalanteil | |
| Stand 31. Dezember 2023 | in Tsd. € | in Tsd. € | in % |
| Beteiligungen der OSRAM Licht AG, München / Deutschland | |||
| OSRAM Beteiligungen GmbH, Munich | 97.369 B | 1.765.037 B | 100,00 1 |
| OSRAM GmbH, Munich | 85.587 B | 1.844.986 B | 100,00 1 |
| Tochterunternehmen der OSRAM GmbH, München / Deutschland | |||
| Deutschland (zum 31. Dezember 2023: 7 Gesellschaften) | |||
| Fluxunit GmbH, München | -11.199 B | 13.571 B | 100,00 1 |
| Light Distribution GmbH, Herbrechtingen | 3B | 36 B | 100,00 |
| OSRAM Beteiligungsverwaltung GmbH, Grünwald | 612 B | 77 B | 100,00 1 |
| OSRAM OLED GmbH, Regensburg | -693 B | 1.375 B | 100,00 1 |
| ams-OSRAM International GmbH, Regensburg | -29.331 B | 89.558 B | 100,00 1 |
| OSRAM SBT GmbH, Traunreut | 2.534 B | 43.911 B | 100,00 1 |
| OSRAM SL GmbH, Traunreut | 5.853 B | 70.051 B | 100,00 1 |
| EMEA (ohne Deutschland) (zum 31. Dezember 2023: 24 Gesellschaften) | |||
| OSRAM Sales EOOD, Sofia, Bulgarien | 318 | 1.008 | 100,00 |
| OSRAM d.o.o., Zagreb, Kroatien | 683 | 1.177 | 100,00 |
| OSRAM Ceska republika s.r.o., Bruntäl, Tschechien | 1.311 | 18.164 | 100,00 |
| OSRAM A/S, Taastrup, Dänemark | 314 | 2.746 | 100,00 |
| OSRAM Oy, Vantaa, Finnland | 446 | 394 | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.A.S.U., Molsheim, Frankreich | 599 | 605 | 100,00 |
| OSRAM Limited, Reading, Berkshire, Großbritannien | -540 | 16.268 | 100,00 |
| Ring Automotive Limited, Leeds, Großbritannien | -1.221 | 43.019 | 100,00 |
| Chorus Lighting S.p.A. (vormals: Clay Paky S.p.A.), Seriate, Italien | -4.210 | 74.565 | 100,00 |
| OSRAM S.p.A. - Societa Riunite OSRAM Edison Clerici, Mailand, Italien | -65.163 | 94.416 | 100,00 |
| OSRAM Benelux B.V., Rotterdam, Niederlande | 251 | 8.547 | 100,00 |
| OSRAM AS, Lysaker, Norwegen | 156 | 1.165 | 100,00 |
| OSRAM Sp. z o.o., Warschau, Polen | 3.858 | 10.731 | 100,00 |
| OSRAM, Lda, Carnaxide, Portugal | 105 | 766 | 100,00 |
| ams Sensors Portugal, Funchal, Portugal | 222 | 10.434 | 100,00 |
| OSRAM Romania S.R.L., Bukarest, Rumänien | 277 | 2.376 | 100,00 |
| OOO OSRAM, Moskau, Russland | 488 | 5.648 | 100,00 |
| OSRAM, a.s., Nove Zamky, Slowakei | 4.721 | 16.226 | 100,00 |
| OSRAM Lighting (Pty) Ltd., Midrand, Südafrika | 69 | 1.755 | 100,00 |
| OSRAM Lighting S.L., Madrid, Spanien | 720 | 1.374 | 100,00 |
| OSRAM AB, Stockholm, Schweden | 392 | 984 | 100,00 |
| OSRAM Lighting AG, Jona, Schweiz | 606 | 3.048 | 100,00 |
| OSRAM Teknolojileri Ticaret Anonim Sirketi, Istanbul, Türkei | 2.651 | 4.865 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Middle East FZE, Dubai, Vereinigtes Arab. Emirat | -731 | 7.298 | 100,00 |
| Americas (zum 31. Dezember 2023: 10 Gesellschaften) | |||
| OSRAM S.A., Buenos Aires, Argentinien | -289 | -1.114 | 100,00 |
| OSRAM Comercio de Solucoes de Iluminacao Ltda., Barueri, Brasilien | 3.072 | 5.720 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Vancouver, Kanada | 289 | 6.561 | 100,00 |
| OSRAM de Mexico S.A. de C.V., Naucalpan, Mexiko | 1.751 | 17.407 | 100,00 |
| OSRAM S.A. de C.V., Naucalpan, Mexiko | 4.890 | 70.054 | 100,00 |
| OSRAM Servicios Administrativos, S.A. de C.V., Naucalpan, Mexiko | 112 | 705 | 100,00 |
| ams-OSRAM USA Inc., Los Angeles, CA, USA | 3.195 | 70.426 | 100,00 |
| OSRAM SYLVANIA INC., Wilmington, Delaware, USA | 69.503 | 402.711 | 100,00 |
| Sylvania Lighting Services Corp., Wilmington, Delaware, USA | 0 | 11.518 | 100,00 |
| Vixar, Inc., Wilmington, Delaware, USA | -1.218 | 71.861 | 100,00 |
| APAC (zum 31. Dezember 2023: 20 Gesellschaften) | |||
| OSRAM Pty. Ltd., Sydney, Australien | -86 | 749 | 100,00 |
| OSRAM Asia Pacific Management Company Ltd., Foshan, China | 628 | 11.252 | 100,00 |
| OSRAM China Lighting Ltd., Foshan, China | 8.013 | 92.194 | 90,00 |
| OSRAM Kunshan Display Optic Co., Ltd., Kunshan, China | 158 | 8.059 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (China) Co., Ltd., Wuxi, China | 23.508 | 212.932 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Trading (Wuxi) Co., Ltd., Wuxi, China | 4.913 | 4.814 | 100,00 |
| OSRAM Asia Pacific Ltd., Hong Kong, Hong Kong | -577 | -55.603 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors Asia Ltd., Hong Kong, Hong Kong | 53.028 | 186.161 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Private Limited, Gurgaon, Indien | 4.383 | 16.552 | 100,00 |
| P.T. OSRAM Indonesia, Jakarta, Indonesien | 967 | 11.550 | 100,00 |
| OSRAM Ltd., Tokyo, Japan | 1.214 | 5.005 | 100,00 |
| ams-OSRAM Japan Ltd., Tokyo, Japan | 706 | 6.038 | 100,00 |
| OSRAM Co., Ltd., Seoul, Korea | 516 | 11.751 | 100,00 |
| ams-OSRAM Korea Ltd., Seoul, Korea | 1.399 | 6.963 | 100,00 |
| OSRAM (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia | 813 | 5.770 | 100,00 |
| OSRAM Opto Semiconductors (Malaysia) Sdn Bhd, Penang, Malaysia | 28.871 | 409.332 | 100,00 |
| OSRAM Lighting Pte. Ltd., Singapur, Singapur | 154 | 3.516 | 100,00 |
| ams-OSRAM Taiwan Ltd., Taipei, Taiwan | 657 | 927 | 100,00 |
| OSRAM Taiwan Company Ltd., Taipei, Taiwan | 939 | 3.363 | 100,00 |
| OSRAM (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand | 757 | 4.444 | 100,00 |
| agrilution GmbH, Munich | 0 I | -1.038 E | 20,62 2 |
| Blickfeld GmbH, Munich | -12.622 E | 927 E | 9,39 2 |
| iThera Medical GmbH, Munich | -1.974 E | 1.163 E | 7,15 2 |
| LAMP NOOR (P.J.S.) Co., Teheran, Iran | 985 D | 1.855 D | 20,00 |
| VividQ Limited, London, Großbritannien | -5.262 E | 2.935 E | 5,89 2 |
| Bolb Inc., Wilmington, Delaware, USA | -5.471 E | 3.937 E | 20,38 2 |
| CarbonBook Inc., Montreal, Kanada | 0 I | -140 F | 12,94 2 |
| Caruso GmbH, Ismaning | -981 G | 10.296 G | 1,00 |
| GSB - Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Baar-Ebenhausen | 4.040 G | 88.269 G | 0,07 |
| iLoF - Intelligent Lab on Fiber Limited, London / Great Britain | -100 E | 4.233 E | 0,98 |
| Recogni, Inc., Cupertino, CA, USA | -11.546 C | 3.419 C | 3,84 |
| SiLC Technologies Inc., Monrovia, CA, USA | -11.021 | 10.035 | 3,48 |
| LeddarTech Inc., Quebec, Kanada | -36.135 H | -1.472 H | 4,49 |
| TetraVue, Inc., Wilmington, Delaware, USA | -8.837 C | 2.922 C | 6,36 |
1
Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 3 HGB
2
Maßgeblicher Einfluss aufgrund vertraglicher Gestaltungen bzw. rechtlicher Umstände.
A
Die Werte entsprechen den Jahresabschlüssen 31.12.2023 nach evtl. Gewinnabführung,
bei Tochterunternehmen gemäß konsolidiertem IFRS-Abschluss.
B
Die Werte ensprechen den Jahresabschlüssen 31.12.2023 vor evtl. Gewinnabführung, bei
Tochterunternehmen gemäß HGB
C
Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2020 - 31.12.2020
D
Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2011 - 30.09.2012
E
Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2022 - 31.12.2022
F
Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2021 - 31.12.2021
G
Werte aus dem Geschäftsjahr 01.01.2021 - 31.12.2021 HGB
H
Werte aus dem Geschäftsjahr 01.10.2022 - 30.09.2023
I
insolvent
Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im
wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.
Das ams OSRAM Konzern-Management wurde am 28. Februar 2024 über die unerwartete Absage
eines Schlüsselprojekts, welches seiner Micro-LED-Strategie zugrunde lag, informiert.
Der Vorstand der ams-OSRAM AG hat daher beschlossen, die microLED-Strategie des Konzerns
neu zu bewerten und wird die zukünftige Nutzung seiner Vermögenswerte im Zusammenhang
mit seiner microLED-Strategie überprüfen, insbesondere der neuen 8-Zoll-LED-Fabrik
in Kulim (Malaysia). Der Buchwert, der im Zusammenhang mit dem microLED Programm stehenden
Sachanlagen, bei den betroffenen indirekten Beteiligungen der OSRAM Licht AG beträgt
zum Berichtsstichtag 31.12.2023 rund EUR 780 Mio. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen
aus getätigten Bestellungen in Höhe von rund EUR 123 Mio. In
Abhängigkeit der strategischen Neubewertung könnten sich auch Auswirkungen auf die
erfassten Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen in Höhe von bis zu rund EUR
190 Mio. ergeben. Ebenso werden derzeit rechtliche Ansprüche und Kostenerstattungen
vom und an den Projektpartner geprüft. Hieraus können sich weitere finanzielle Auswirkungen
ergeben, die aktuell noch nicht verlässlich abgeschätzt werden können. Im Falle einer
Wertminderung von Vermögenswerten und dem Eintreten möglicher weiterer, sich im Zusammenhang
mit der Neubewertung der microLED Technologie ergebenden finanziellen Auswirkungen
bei den betroffenen indirekten Beteiligungen der OSRAM Licht AG und den damit dort
verbundenen möglichen Ergebnisverschlechterungen ergäbe sich ein entsprechender negativer
Einfluss auf das Beteiligungsergebnis des Geschäftsjahres 2024 bei der OSRAM Licht
AG. Auf Basis des gültigen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen
der OSRAM Beteiligungen GmbH und der OSRAM Licht AG (als Gesellschafterin) auf der
einen Seite und des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags der OSRAM Licht AG
und der ams Offer GmbH (als Gesellschafterin) auf der anderen Seite würde die OSRAM
Licht AG einen Verlust ihrer Tochtergesellschaft ausgleichen und gleichzeitig einen
Verlustausgleichsanspruch gegenüber ihrer Muttergesellschaft geltend machen, sodass
sich per Saldo kein wesentlicher Effekt auf das Jahresergebnis und die Finanzlage
der OSRAM Licht AG im Geschäftsjahr 2024 ergäbe.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Thomas Stockmeier, hat am 29. Februar
2024 erklärt, dass er sein Mandat als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats
aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 28. März 2024 niederlegt. Es ist
beabsichtigt, dass Herr Rainer Irle, Finanzvorstand der ams-OSRAM AG, Premstätten
/Österreich, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wird und auch das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden
übernimmt.
München, 19. März 2024
OSRAM Licht AG
Der Vorstand
| Aldo Kamper | Babette Fröhlich |
| (Vorstandsvorsitzender) | (Vorstandsmitglied) |
Wir haben den Jahresabschluss der OSRAM Licht AG, München, -bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die
er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als
notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.
h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
München, den 19. März 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |