Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 91 BörseG (Aktie) BRAIN FORCE HOLDING AG: Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------ BRAIN FORCE HOLDING AG (ISIN: AT0000820659) hat darüber Information erhalten, daß die ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG mit Wirksamkeit zum 15.12.2009 von der ERSTER PRIVATER INVESTMENTCLUB BÖRSEBIUS ZENTRAL (GbR) aufgrund eines abgeschlossenen Wertpapierdarlehensvertrages 2.611.015 Aktien der BRAIN FORCE HOLDING AG erworben hat - dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 16,97%. Hierdurch hat die ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG die Schwelle von 15% überschritten und die ERSTER PRIVATER INVESTMENTCLUB BÖRSEBIUS ZENTRAL (GbR) diese Schwelle unterschritten. Die nunmehr von der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG direkt an der BRAIN FORCE HOLDING AG gehaltenen Anteile sind der ERSTER PRIVATER INVESTMENTCLUB BÖRSEBIUS ZENTRAL (GbR) gem. § 92 Z 4 BörseG zuzurechnen, da die ERSTER PRIVATER INVESTMENTCLUB BÖRSEBIUS ZENTRAL (GbR) an der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG mit 97,29% beteiligt ist, sohin an dieser eine kontrollierende Beteiligung hält. (c)DGAP 30.12.2009 --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BRAIN FORCE HOLDING AG Karl-Farkas-Gasse 22 / 4. OG A-1030 Wien Österreich Internet: www.brainforce.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------