AGM Announcements | 5 May 2011 11:31
Quanmax AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
05.05.2011 11:31
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch die
DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
für die am Montag, dem 06.06.2011 um 10:00 Uhr, im Festsaal des Schlosses
Hagenberg, Hauptstraße 90, 4232 Hagenberg im Mühlkreis, stattfindenden
12. ordentlichen Hauptversammlung
der Firma
Quanmax AG
Wertpapier-Kenn-Nummer 565 773
I. Tagesordnung
1. Bericht des Vorstandes, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 sowie des
Lageberichtes und des Konzernlageberichtes.
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2010.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2010.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
6. Widerruf der bestehenden Ermächtigung des Vorstandes bis 02.05.2015 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates um insgesamt höchstens
EUR 10.000.000,00 auf höchstens EUR 30.000.001,00 zu erhöhen samt
neuerlicher Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes bis
einschließlich 05.06.2016 das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates um insgesamt bis zu höchstens EUR 12.063.649,00 durch
Ausgabe von bis zu 12.063.649 auf Inhaber lautende Stückaktien mit
Stimmrecht gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen einmal oder
mehrmals zu erhöhen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen,
dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut im Sinne des § 153 Abs 6
AktG mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären
zum Bezug anzubieten, hiebei mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls auszuschließen, wenn das
Grundkapital zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder Führungskräften
oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder
Führungskräfte jeweils der Gesellschaft und/oder von mit ihr
verbundenen Unternehmen oder gegen Sacheinlagen von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder von sonstigen
Vermögensgegenständen (zB Patenten) oder gegen Bareinlagen zur Aufnahme
von Aktionären deren Beteiligung dem strategischen Interesse der
Gesellschaft, insbesondere zur Absicherung der Beschaffung und/oder des
Absatzes, dient, sowie mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu
auszugebenden Aktien, den Ausgabebetrag sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen festzusetzen (genehmigtes Kapital).
7. Ermächtigung des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates innerhalb
von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung dieser Satzungsänderung in
das Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - eine bedingte
Kapitalerhöhung zur Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens und weitere Führungskräfte der Gesellschaft und verbundene
Unternehmen um bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu EUR
1.500.000,00 neuer auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht
gegen Bareinlage zu beschließen (genehmigtes bedingtes Kapital) und den
Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen.
8. Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung der Satzung in § 5
(Grundkapital und Aktien) in Folge der Beschlussfassung zu
Tagesordnungspunkt 6 und 7.
9. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
10. Ermächtigung des Vorstandes, eigene Aktien gemäß § 65 Abs (1) Z 8 und
Abs (1a) und (1b) Aktiengesetz zu erwerben, wobei die Gesellschaft -
zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt - höchstens 10 % der Stückaktien der
Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung bis zum Ablauf des
05.12.2013 gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem
Gegenwert erworben werden dürfen, der den Börsenkurs nicht um mehr als
5 % über- bzw. unterschreitet, und der Vorstandsbeschluss sowie das
jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm einschließlich von dessen
Dauer zu veröffentlichen ist. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der
durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im
XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten
fünf Handelstage vor dem Erwerb der Aktien.
11. Ermächtigung des Vorstandes, die gemäß § 65 Abs (1) Z 8 und Abs (1a)
und (1b) Aktiengesetz erworbenen eigenen Aktien auf andere Weise als
über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, nämlich
zum Zweck der Ausgabe dieser Aktien gegen Sacheinlagen von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder von sonstigen
Vermögensgegenständen (zB Patenten).
II. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Nachstehende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der 11. ordentlichen
Hauptversammlung, somit ab dem 13.05.2011 gemäß § 108 AktG auf der Homepage
der Gesellschaft (www.quanmax.ag) veröffentlicht sowie am Sitz der
Gesellschaft mit der Geschäftsanschrift Industriezeile 35, 4021 Linz,
Einsicht der Aktionäre während der gewöhnlichen Geschäftszeiten der
Gesellschaft von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr aufgelegt:
Allgemeine Unterlagen:
- Einberufung
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
- Jahresabschluss mit dem Lagebericht
- Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverteilung
- Corporate Governance-Bericht
III. Hinweis auf bestimmte Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert (5 %) des Grundkapitals
der Gesellschaft erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen Nachweis
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden,
dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die
Aktien durchgehend halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird
auf Punkt IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
Der Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag
vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift Industriezeile 35, 4021 Linz, Österreich, oder per Fax
unter die Fax-Nummer +43 / 732 / 7664-115 zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert (1 %) des Grundkapitals
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform (daher schriftlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der angeschlossenen Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrats auf der
Homepage der Gesellschaft (www.quanmax.ag) zugänglich gemacht werden.
Der Antragsteller hat seinen Aktienbesitz nachzuweisen. Für diesen Nachweis
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden,
dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die
Aktien durchgehend halten. Bezüglich des Inhaltes der Depotbestätigung wird
auf Punkt IV. (Teilnahmeberechtigung) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft an die in Punkt
III. 1. genannten Kontaktdaten samt spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung samt Nachweis zum Anteilsbesitz zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre, oder
- sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Anträge und Fragen
sind an die Gesellschaft per Post an ihre Geschäftsanschrift, Österreich,
Industriezeile 35, 4021 Linz, oder per Fax an die Fax-Nummer +43 / 732 /
7664-115 oder E-Mail (ir@quanmax.ag) zu übermitteln.
IV. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung, sohin
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27.05.2011 (Nachweisstichtag).
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber
der Gesellschaft nachweisen. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt für depotverwahrte Inhaberaktien eine
Depotbestätigung, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellt wurde (vgl § 10a AktG), die der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen
muss. Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die
schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss bis spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift Industriezeile 35, 4021 Linz, Österreich, oder per Fax
unter die Fax-Nummer +43 / 732 / 7664-115 zugehen. Zur Erleichterung der
organisatorischen Abwicklung wird im Fall einer postalischen Übermittlung
ersucht, den Nachweis des Anteilsbesitzes vorab an die angegebene
Fax-Nummer zu übermitteln.
Bei Namensaktien ist zur Teilnahme berechtigt, wer am Nachweisstichtag,
somit am 27.05.2011, im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Zur
ordentlichen Hauptversammlung nehmen diese Aktionäre bitte die
Depotbestätigung oder einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Es wird darauf hingewiesen, dass Depotbestätigungen nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute übermittelt werden können (§ 262 Abs 20 AktG).
VI. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der
Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform (schriftlich) erteilt werden und der Gesellschaft per Post an ihre
Geschäftsanschrift Industriezeile 35, 4021 Linz, Österreich, oder per Fax
unter die Fax-Nummer +43 / 732 / 7664-115 übermittelt werden.
Auch der Widerruf der Vollmacht ist an die vorgenannten Kontaktdaten
vorzunehmen.
Hinweis gemäß § 83 Absatz 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 24.127.298,00 und ist eingeteilt in 24.127.298 auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine
Stimme.
Linz, im Mai 2011
Der Vorstand
05.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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