COMMERZBANK AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden
Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von
Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben
Zusammengefasster LageberichtGemäß § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch
(HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB wurde der
Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft mit dem
Konzernlagebericht des Commerzbank-Konzerns
zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht ist im
Geschäftsbericht 2024 des Commerzbank-Konzerns
enthalten.
Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Commerzbank Aktiengesellschaft für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scrollen
Jahresbilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024Aktivseitescrollen
Passivseitescrollen
1 Ausschließlich "andere
Gewinnrücklagen".
AnhangAllgemeine Angaben(1) Grundlagen der RechnungslegungDie Commerzbank Aktiengesellschaft ("Bank") hat ihren
Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister mit
der Nummer HRB 32000 beim Amtsgericht Frankfurt am Main
eingetragen. Der Jahresabschluss der Commerzbank
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ist in
Übereinstimmung mit den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie unter
Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen (AktG) und des
Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden. Um das
Universalbankengeschäft der Commerzbank
Aktiengesellschaft angemessen abzubilden, wurde den
Gliederungsvorgaben für Pfandbriefbanken durch die
Angabe von "Darunter"-Vermerken bei den jeweiligen Posten
Rechnung getragen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des
Abschlusses hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Angaben
zu Schiffshypotheken und -pfandbriefen ergänzt.
Neben dem Jahresabschluss - bestehend aus
Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Anhang - wurde
gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit
§ 298 Abs. 2 HGB ein zusammengefasster Lagerbericht
erstellt, der im aktuellen Geschäftsbericht des
Commerzbank-Konzerns enthalten ist.
Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf
hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. In der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung und in der Bilanz werden
Beträge unter 500 000,00 Euro als 0 Mio. Euro
dargestellt; sofern ein Posten 0,00 Euro beträgt, wird
dieser mit einem Strich gekennzeichnet. Aufgrund von
Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass
sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe
addieren.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht
quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu
Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und
Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.
In den Angaben zu Pfandbriefen sind die Beträge in
Mio. Euro mit einer Nachkommastelle angegeben. Es kann in
den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu
geringfügigen Abweichungen kommen.
(2) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBarreserve und ForderungenDie "Barreserve" ist zu Nennbeträgen bilanziert.
"Schuldtitel öffentlicher Stellen" werden mit dem
Barwert angesetzt. "Forderungen an Kreditinstitute" und
"Forderungen an Kunden" sind mit ihren fortgeführten
Anschaffungskosten ausgewiesen; gebildete
Wertberichtigungen setzt die Commerzbank Aktiengesellschaft
davon ab. Die Anschaffungskosten von Forderungen
erhöhen sich um Anschaffungsnebenkosten. Sie
verringern sich im Wesentlichen um erhaltene Gebühren.
Die Unterschiedsbeträge zwischen den
Anschaffungskosten und den Nennbeträgen werden
effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis
vereinnahmt.
RisikovorsorgeDie Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird für
alle signifikanten bilanziellen Forderungsbestände
sowie alle signifikanten außerbilanziellen
Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene
beziehungsweise für alle nicht signifikanten
Kreditgeschäfte auf Portfoliobasis unter Heranziehen
interner Parameter und Modelle berechnet.
Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen
abgedeckt.
Die Bank macht von der Möglichkeit nach BFA 7
Gebrauch, auch unter HGB die Risikovorsorge nach der im
IFRS 9 Stufenmodell vorgegebenen Methodik zu ermitteln. Der
Ergebnisausweis bleibt hiervon unberührt. Die
Ergebnisse der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 1 und
Stufe 2 sind hierbei maßgeblich für die
Höhe der Pauschalwertberichtigung, das Ergebnis der
Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 3 ist maßgeblich
für die Höhe der (pauschalierten)
Einzelwertberichtigung.
In Stufe 1 werden grundsätzlich alle
Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines
Kreditausfalls (im Folgenden Ausfallrisiko) sich seit ihrem
erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat.
Darüber hinaus macht die Commerzbank
Aktiengesellschaft von der sogenannten Low Credit Risk
Exemption (LCRE) Gebrauch und klassifiziert Geschäfte,
die am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko
(Finanzinstrumente mit Staaten, lokalen oder regionalen
Gebietskörperschaften der OECD, deren internes
Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des
Investment Grade liegt) aufweisen, in Stufe 1. Für
Finanzinstrumente in Stufe 1 ist eine Wertminderung in
Höhe der erwarteten Kreditverluste aus möglichen
Ausfallereignissen über die Laufzeit des
Geschäftes, längstens für 12 Monate
("12-month ECL") zu erfassen.
Stufe 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren
Ausfallrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen
Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum
Berichtsstichtag nicht der LCRE unterliegen. Neben der
kundenspezifischen Probability of Default (PD)-Entwicklung
definiert die Commerzbank Aktiengesellschaft weitere
Kriterien, bei deren Vorliegen eine signifikante
Erhöhung des Ausfallrisikos angenommen wird. Die
Zuordnung zu Stufe 2 erfolgt dann unabhängig von der
individuellen PD-Entwicklung. Die Erfassung von
Wertminderungen erfolgt in Stufe 2 mit den erwarteten
Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des
Finanzinstruments ("Lifetime Expected Credit Loss"
beziehungsweise "LECL"). Für unbefristet zugesagte
Finanzinstrumente ("b.a.w.-Geschäfte") erfolgt ein
Topdown-Approach, mit dem auf Basis von realisierten
historischen Verlusten der LECL als Prozentsatz des
aktuellen Loss at Default (LaD) ermittelt wird.
Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am
Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als
Kriterium hierfür zieht die Commerzbank
Aktiengesellschaft ihre Definition für einen
Kreditausfall (Default) gemäß des Artikels 178
CRR sowie der ergänzenden EBA-Leitlinie zur Anwendung
der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 heran.
Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stufe 3 ist
ebenfalls der LECL als Wertminderung zu erfassen. Bei der
Ermittlung des LECL wird hier grundsätzlich nach
signifikanten und nicht signifikanten Fällen
unterschieden. Für nicht signifikante Geschäfte
(Volumen bis 10 Mio. Euro) erfolgt die Ermittlung auf Basis
statistischer Risikoparameter. Für signifikante
Geschäfte (Volumen größer 10 Mio. Euro)
wird der LECL als Erwartungswert der Verluste aus
individuellen Expertenschätzungen der zukünftigen
Cashflows unter Berücksichtigung mehrerer
möglicher Szenarien und deren
Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt.
Liegt kein Ausfallkriterium mehr vor, gesundet das
Finanzinstrument und wird nach Einhaltung der
maßgeblichen Wohlverhaltensphase nicht mehr Stufe 3
zugeordnet. Nach Gesundung erfolgt auf Basis aktualisierter
Ratinginformationen erneut die Beurteilung, ob sich das
Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Bilanzansatz signifikant
erhöht hat und, darauf basierend, die entsprechende
Zuordnung zu Stufe 1 oder Stufe 2.
Forderungen werden bilanzwirksam abgeschrieben, sobald
nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen
ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder
teilweise realisierbar ist und diese somit uneinbringlich
sind. Die Uneinbringlichkeit kann sich zum einen im
Abwicklungsprozess aufgrund verschiedener objektiver
Kriterien herausstellen. Zum anderen werden Kredite
spätestens 720 Tage nach Fälligstellung
grundsätzlich als (teilweise) uneinbringlich
betrachtet und im Rahmen bestehender Risikovorsorge auf den
noch erwarteten erzielbaren Rückzahlungsbetrag
(teil-)abgeschrieben.
Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des AusfallrisikosDie Commerzbank Aktiengesellschaft verwendet
grundsätzlich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) als
Messgröße für die Beurteilung, ob sich das
Ausfallrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem
Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat.
Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine
signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos
gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden
Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag
grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten
Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des
Finanzinstruments ("Lifetime-PD") mit der im
Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben
Zeitraum. Dieser Vergleich erfolgt zwischen
ursprünglicher und aktueller PD auf Basis der
Ausfallwahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 12
Monaten nach dem Berichtsstichtag ("12-month PD"). In
diesen Fällen erbringt die Bank mithilfe von
Äquivalenzanalysen den Nachweis, dass keine
materiellen Abweichungen gegenüber einer Beurteilung
anhand der Lifetime-PD auftreten.
Zur Bestimmung, ob eine PD-Erhöhung gegenüber
dem Zugangszeitpunkt als "signifikant" einzustufen ist,
werden mit einem statistischen Verfahren differenziert nach
Ratingmodellen zunächst ein Quantil und danach
Schwellenwerte in Form von Ratingstufen festgelegt, die
einen kritischen Abweichungsgrad von der zum Zeitpunkt des
erstmaligen Bilanzansatzes bestehenden Erwartung über
die mittlere PD-Entwicklung repräsentieren.
Darüber hinaus wendet die Commerzbank für die
Zuordnung zu Stufe 2 (im Wesentlichen) zusätzliche
Kriterien an. Diese sind:
scrollen
Ein Rücktransfer von Finanzinstrumenten aus Stufe 2
nach Stufe 1 wird vorgenommen, wenn am Berichtsstichtag das
Ausfallrisiko gegenüber dem Zugangszeitpunkt nicht
mehr signifikant erhöht ist.
Ermittlung Expected Credit Loss (ECL)Die Commerzbank Aktiengesellschaft ermittelt den ECL als
wahrscheinlichkeitsgewichteten, unverzerrten und
diskontierten Erwartungswert zukünftiger
Kreditausfälle grundsätzlich über die
gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments. Als
"12-month ECL" für die Erfassung von Wertminderungen
in Stufe 1 wird dabei derjenige Teil des LECL definiert,
welcher aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb
von 12 Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden.
Wesentliche Hauptparameter sind dabei die
kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die
Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) und die
Forderungshöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at
Default, EaD).
Grundsätzlich werden bei der Schätzung der
Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen
insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld
(Point-in-Time Ausrichtung) sowie zukunftsbezogene
Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden
dabei makroökonomische Prognosen der Bank
regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf
die Höhe des ECL geprüft und in die
ECL-Ermittlung einbezogen.
Potenzielle Effekte aus nicht linearen
Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen
makroökonomischen Szenarien und dem LECL werden
mithilfe eines separat ermittelten Anpassungsfaktors
korrigiert. Dieser Faktor wurde unterjährig
anlassbezogen überprüft und im vierten Quartal
2024 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig angehoben.
Der Expected Credit Loss enthält die Einbeziehung
zukunftsgerichteter Informationen. Das in der Commerzbank
Aktiengesellschaft implementierte ECL-Modellergebnis
berücksichtigt jedoch keine zukunftsgerichteten
Effekte, die aus unvorhersehbaren, singulären
Ereignissen resultieren wie zum Beispiel Naturkatastrophen,
materielle politische Entscheidungen oder militärische
Konflikte. Derartige Risiken können über ein
Top-Level-Adjustment (TLA) bevorsorgt werden. Die
Prüfung der Notwendigkeit solcher TLA unter Einbindung
des Senior Managements und die etwaige Umsetzung sind in
einer Policy geregelt.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine solche Anpassung
des ECL-Modellergebnisses weiter als notwendig erachtet, da
die erwarteten negativen Auswirkungen durch die in den
entsprechenden Modellen verwendeten Parameter nicht in
vollem Umfang abgedeckt werden.
Darüber hinaus wurde ein kollektiver Transfer nach
Stufe 2 für Kunden mit gelber (beherrschbare Risiken)
oder roter Branchenampel (deutliche Risiken) sowie für
Kunden, welche im Rahmen eines klimabezogenen
Kreditrisikobewertungsverfahren (Skala von A+ bis H) den
Kategorien F-H zugeordnet werden, als notwendig erachtet.
Dabei wurden für Wohnimmobilien der Beleihungsauslauf
zusätzlich zur Energieeffizienzklasse einbezogen.
WertpapiereWertpapiere der Liquiditätsreserve werden - soweit
sie nicht als Bewertungseinheit abgebildet sind - nach den
Vorschriften für das Umlaufvermögen unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem
niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem
Zeitwert bilanziert. Wertpapiere des Anlagevermögens
werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip behandelt.
Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung saldiert mit Wertaufholungen
ausgewiesen. Bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve
erfolgt der Ausweis je nach Art entweder in dem Posten
"Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und
bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft" oder in dem
Posten "Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft". Bei
Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt der Ausweis
in dem Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelte Wertpapiere" oder in dem
Posten "Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelte Wertpapiere".
PensionsgeschäftePensionsgeschäfte werden nach den geltenden
Grundsätzen des § 340 b HGB ausgewiesen.
Verliehene Wertpapiere sind aufgrund des wirtschaftlichen
Eigentums weiterhin bei der Commerzbank Aktiengesellschaft
bilanziert, während entliehene Wertpapiere nicht in
der Bilanz ausgewiesen sind. Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Reverse Repos und Repos mit zentralen
und bilateralen Kontrahenten und gleicher Fälligkeit
werden verrechnet und saldiert ausgewiesen.
FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente setzt die Commerzbank
Aktiengesellschaft sowohl zur Sicherung des beizulegenden
Zeitwertes von Beständen als auch für
Handelszwecke ein und bewertet sie am Bilanzstichtag
einzeln. Bewertungseinheiten werden unter Einbezug
derivativer Sicherungsgeschäfte entsprechend den
Vorschriften des § 254 HGB gebildet. Zur bilanziellen
Abbildung von Mikrobewertungseinheiten für die
Bestände der Liquiditätsreserve wird
überwiegend die Durchbuchungsmethode sowie für
wenige ausgewählte Portfolios die Einfrierungsmethode
angewendet. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte in
Mikrobewertungseinheiten der Passivseite sowie die
bilanzielle Abbildung von Portfoliobewertungseinheiten
werden nach der Einfrierungsmethode sowie für ein
ausgewähltes Portfolio nach der Durchbuchungsmethode
bilanziert. Die Berücksichtigung interner
Geschäfte erfolgt im Rahmen des sogenannten
Stellvertreterprinzips.
a) HandelsbestandDie Commerzbank Aktiengesellschaft bewertet den
Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich
eines Risikoabschlags gemäß § 340 e Abs. 3
HGB. Zeitwertänderungen des Handelsbestands werden
saldiert im Nettoergebnis des Handelsbestands ausgewiesen.
Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende
Zeitwert dem Marktpreis. Die Ermittlung des beizulegenden
Zeitwertes erläutern wir unter "c) Ermittlung
beizulegender Zeitwert".
Der Risikoabschlag ist auf Basis des aufsichtsrechtlich
ermittelten Value-at-Risk-Ansatzes berechnet und dabei so
bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus
diesen Handelsbüchern mit einem
Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % bei einer Haltedauer von
10 Tagen nicht überschritten wird. Es ist ein
historischer Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde
gelegt. Der Value-at-Risk wird für den Gesamtbestand
des Portfolios zentral ermittelt und in der Bilanz
innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt. Sofern eine
Zuführung gemäß § 340 e Abs. 4 HGB im
Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese zulasten des
"Nettoertrags des Handelsbestands" und erhöht den
Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Sofern
nötig, löst die Bank diesen Bilanzposten zum
Ausgleich eines "Nettoaufwands des Handelsbestands"
vollständig oder teilweise gemäß §
340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HGB auf. Forderungen und
Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen für
börslich gehandelte Derivate werden innerhalb der
"Sonstigen Vermögensgegenstände" und "Sonstigen
Verbindlichkeiten" saldiert ausgewiesen. Im Voraus zu
erbringende Sicherheitsleistungen bei
börsengehandelten unbedingten Termingeschäften
zeigen wir unsaldiert in den "Sonstigen
Vermögensgegenständen" und "Sonstigen
Verbindlichkeiten".
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verrechnet positive
und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf
entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in
bar) von außerbörslich mit zentralen
Kontrahenten und nicht zentralen Kontrahenten gehandelten
Derivaten (OTC-Derivaten) des Handelsbestands. Die
Voraussetzung für die Verrechnung mit nicht zentralen
Kontrahenten ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem
Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von
Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit-
oder Liquiditätsrisiko verbleibt. Verrechnet werden in
einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus
derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden
Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die auf die
beizulegenden Zeitwerte entfallenden Ausgleichszahlungen -
in den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten"
enthalten - mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus
derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Ferner sind die
gezahlten Sicherheitsleistungen - in den "Forderungen an
Kreditinstitute" enthalten - mit den negativen
beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten
verrechnet. Die so verrechneten Beträge aus den
Ausgleichszahlungen und beizulegenden Zeitwerten werden in
den Handelsaktiva beziehungsweise -passiva saldiert
ausgewiesen.
Zurückgekaufte eigene Emissionen des
Handelsbestands sowie eigene Schuldverschreibungen sind
saldiert ausgewiesen, soweit keine Schuld mehr besteht.
b) NichthandelsbestandDie Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der
Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente des
Nichthandelsbestands wird erläutert unter "c)
Ermittlung beizulegender Zeitwert".
Zinsbezogene Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand,
die der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches unterliegen,
werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen
Verpflichtungsüberschuss untersucht. Die Commerzbank
Aktiengesellschaft hat hierzu ein vereinfachtes
Stufenverfahren, auf Basis eines zur Zinsrisikosteuerung
ermittelten Barwerts, genutzt. Die Bewertung ergab
unverändert keine Notwendigkeit zum Bilden einer
Drohverlustrückstellung.
Die saldierten Zinsen aus Derivaten im
Nichthandelsbestand (inklusive negativer Zinsen) werden je
nach Saldo in den Zinserträgen oder Zinsaufwendungen
erfasst.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft weist negative Zinsen
für aktivische Finanzinstrumente in den
Zinserträgen und positive Zinsen für passivische
Finanzinstrumente in den Zinsaufwendungen jeweils als
Abzugsposten aus.
c) Ermittlung beizulegender ZeitwertDer beizulegende Zeitwert ist bei börsennotierten
Produkten der Börsenpreis, für nicht
börsennotierte Produkte werden Vergleichspreise und
indikative Preise von Preisagenturen oder anderen
Kreditinstituten sowie Bewertungsmodelle herangezogen.
Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische
Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, kommen
unterschiedliche Bewertungsmethoden einschließlich
Bewertungsmodelle zum Tragen. Dabei verwenden wir, soweit
möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum
Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie
weitere Ab- beziehungsweise Aufschläge zur
Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-,
Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten.
Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die
verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt
abhängig und entsprechen dem Marktstandard.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen
Finanzinstrumente werden wesentlich von der Wertentwicklung
der zugrunde liegenden Basiswerte bestimmt. Basiswerte der
Derivate sind insbesondere Aktien, Anleihen, Devisen,
Edelmetalle und Rohstoffe sowie Indizes und Zinssätze.
Darüber hinaus beeinflussen die zukünftig
erwarteten Wertschwankungen des Basiswertes sowie die
Restlaufzeit des Derivats selbst den beizulegenden
Zeitwert.
Sofern die beizulegenden Zeitwerte mittels Modellen
bewertet werden, kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden
einschließlich Bewertungsmodelle zum Tragen. Sowohl
die gewählten Bewertungsmethoden als auch die
verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt
abhängig und entsprechen dem Marktstandard.
Bei nicht börsengehandelten Derivaten des
Handelsbestands wird das Kontrahentenausfallrisiko durch
das Bilden von Credit Valuation Adjustments (CVA) und das
eigene Ausfallrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft
durch das Bilden von Debit Valuation Adjustments (DVA)
berücksichtigt. Für die refinanzierungsbezogenen
Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments, FVA)
werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge
von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei
denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die
Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden
können, zum beizulegenden Zeitwert
berücksichtigt. Für die Berechnung des FVA
berücksichtigt die Bank die Refinanzierungs-kosten der
Commerzbank Aktiengesellschaft. Die
Residualkosten/-erträge, die aus der Stellung/dem
Erhalt von Sicherheiten unter einem Besicherungsanhang
entstehen, werden in dem ColVA (Collateral Valuation
Adjustment) abgebildet. Um die Höhe des beizulegenden
Zeitwertes zu bestimmen, werden für CVA, DVA, FVA und
ColVA, sofern verfügbar, beobachtbare Marktdaten (zum
Beispiel Credit-Default-Swap-Spreads, Zins-Swap-Rates)
verwendet.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenBeteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
sind gemäß den für das Anlagevermögen
geltenden Regelungen zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich
dauerhaften Wertminderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer
Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen,
erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der
Anschaffungskosten.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen"Immaterielle Anlagewerte" und "Sachanlagen" sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit
abnutzbar, gemindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen. Die zugrunde liegenden
Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlich
dauerhaften Wertminderung erfolgt eine
außerplanmäßige Abschreibung.
Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden in
Höhe der für die Entwicklung angefallenen
Aufwendungen aktiviert. Gering wertige
Wirtschaftsgüter sind nach den jeweiligen lokalen
steuerrechtlichen Vereinfachungsregelungen bilanziert.
VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Ausgabeauf-
beziehungsweise -abschläge bilanziert die Commerzbank
Aktiengesellschaft als passive beziehungsweise aktive
Rechnungsabgrenzungsposten und vereinnahmt sie
effektivzinskonstant über die Laufzeit im
Zinsergebnis. Langfristige, abgezinste Verbindlichkeiten
(Zerobonds) werden mit dem Barwert angesetzt.
RückstellungenPensionsrückstellungen werden jährlich durch
unabhängige Aktuare nach der
Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Die Parameter
für die Berechnung sind in der Angabe zu den
Rückstellungen beschrieben. Das Deckungsvermögen
zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten
Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Die Saldierung
mit dem Deckungsvermögen erfolgt für
Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe des
Erfüllungsrückstands gemäß IDW RS HFA
3. Ergibt sich aus der Verrechnung von
Deckungsvermögen mit den hierfür gebildeten
Rückstellungen für Pensionen oder Altersteilzeit
ein Aktivüberhang, wird dieser in dem Posten Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
ausgewiesen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu
Rückstellungen für Pensionen gemäß
Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde bereits vollständig
zugeführt.
"Rückstellungen für Steuern" und "andere
Rückstellungen" werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages, Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem
Barwert angesetzt.
Latente SteuernLatente Steuern werden für temporäre
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen der angesetzten
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen
Wertansätzen sowie für steuerliche
Verlustvorträge ermittelt. Passive latente Steuern
resultieren im Wesentlichen aus dem steuerlich abweichenden
Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände,
der "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden", den
"Verbrieften Verbindlichkeiten" sowie den Handelspassiva
und werden mit aktiven latenten Steuern im Wesentlichen auf
steuerliche Abweichungen bei den Handelsaktiva, den
Forderungen an Kunden, den Pensionsrückstellungen und
den steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Die nach
der Verrechnung verbleibende aktive latente Steuer ist
gemäß dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2
HGB nicht ausgewiesen.
Zur Bewertung der latenten Steuern zieht die Commerzbank
Aktiengesellschaft die unternehmensindividuellen
Steuersätze heran. Dabei beträgt der
Ertragsteuersatz des inländischen Organkreises 31,5 %
(Vorjahr: 31,5 %). Dieser setzt sich aus dem in Deutschland
geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 %
zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und
einem durchschnittlichen Steuersatz für die
Gewerbesteuer von 15,7 % zusammen. Die Bewertung der
latenten Steuern der ausländischen
Betriebsstätten erfolgt mit den dort geltenden
Steuersätzen, deren Bandbreite sich zwischen 10,0 %
und 33,1 % bewegt.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft unterliegt der
globalen Mindestbesteuerung, da sie Tochtergesellschaften
und Betriebsstätten in Ländern unterhält,
die einen nominalen Steuersatz von unter 15 % haben.
Aktuell wird allerdings davon ausgegangen, dass in keiner
Jurisdiktion eine wesentliche Steuerbelastung durch die
globale Mindeststeuer zu erwarten ist.
(3) WährungsumrechnungVermögensgegenstände und Schulden sowie
Aufwendungen und Erträge, die auf fremde Währung
lauten, ebenso wie schwebende Kassageschäfte sind zum
Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt
auch für die Umrechnung der Kapitaltauschbeträge
von Cross-Currency-Swaps des Nichthandelsbestands. Eine
Ausnahme bilden Gewinne und Verluste in Fremdwährung,
die sofort bei Realisierung in Euro umgerechnet werden,
womit ihre Höhe festgeschrieben ist.
Devisenkursschwankungen aus Handelsbeständen werden im
Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen.
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte des
Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Sofern eine besondere Deckung in derselben Währung
vorliegt, werden Gewinne und Verluste aus der
Währungsumrechnung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung
berücksichtigt.
(4) Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenWir wenden im Geschäftsjahr 2024 die gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im vorhergehenden
Geschäftsjahr an.
(5) NachtragsberichtDas dritte Aktienrückkaufprogramm über ein
Gesamtvolumen von bis zu 600 Mio. Euro, wurde am 7.
November 2024 begonnen und planmäßig am 20.
Januar 2025 abgeschlossen. Zudem hat der Vorstand der
Commerzbank die Durchführung eines weiteren
Aktienrückkaufs im Volumen von bis zu 400 Mio. Euro
beschlossen. Dieses vierte Aktienrückkaufprogramm ist
neben der Dividende Teil der Kapitalrückgabe für
das Jahr 2024. Die für das vierte
Aktienrückkaufprogramm erforderlichen Genehmigungen
der Finanzagentur und der Europäischen Zentralbank
liegen mittlerweile vor. Der Aktienrückkauf startete
nach der Berichterstattung für das Geschäftsjahr
2024 am 14. Februar 2025 und wird planmäßig am
27. März 2025 abgeschlossen sein. Die
zurückgekauften Aktien der genannte
Aktienrückkaufprogramme werden voraussichtlich im
Laufe des Geschäftsjahres 2025 entsprechend
eingezogen. Zweck des Aktienrückkaufs ist die
Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank
Aktiengesellschaft.
Die Umsetzung der am 13. Februar 2025 kommunizierten
Strategie "Momentum" sieht im Commerzbank-Konzern einen
Stellenabbau bis zum Geschäftsjahr 2028 vor. Der
Stellenabbau wird größtenteils in Deutschland
erfolgen. Für den Stellenabbau werden im
Geschäftsjahr 2025 im Commerzbank-Konzern
Restrukturierungskosten in Höhe von rund 700 Mio. Euro
vor Steuereffekten veranschlagt.
Abgesehen davon, sind keine Geschäftsvorfälle
von besonderer Bedeutung nach dem Ende des
Geschäftsjahres eingetreten.
Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung(6) Erträge nach geografischen Märktenscrollen
Der Gesamtbetrag enthält die Posten
Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren,
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen,
Provisionserträge und Sonstige betriebliche
Erträge der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Im
Handelsbestand ergab sich, wie im Vorjahr, ein ebenfalls
berücksichtigter Nettoertrag.
(7) AbschlussprüferhonorarDie Höhe des Abschlussprüferhonorars weisen
wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB im
Konzernabschluss aus.
(8) Sonstige betriebliche Erträge und AufwendungenIn den Sonstigen betrieblichen Erträgen von 308
Mio. Euro (Vorjahr: 844 Mio. Euro) sind im Wesentlichen der
Nettoertrag aus der Saldierung der Aufwendungen aus der
Abzinsung und der Erträge aus dem zu verrechnenden
Deckungsvermögen für
Altersvorsorgeverpflichtungen von 155 Mio. Euro (Vorjahr:
Nettoertrag von 643 Mio. Euro), Erträge aus
Rückstellungsauflösungen von 70 Mio. Euro
(Vorjahr: 95 Mio. Euro), Mieterträge von 17 Mio. Euro
(Vorjahr: 16 Mio. Euro), Zinsertrag aus Steuererstattungen
von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 14 Mio. Euro) sowie
Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen und
Immateriellen Anlagen von 10 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio.
Euro) enthalten. Im aktuellen Berichtsjahr sind
außerdem 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro)
Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten.
In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 232 Mio.
Euro (Vorjahr: 167 Mio. Euro) sind im Wesentlichen
Zuführungen zu Rückstellungen für Prozesse
und Regresse von 137 Mio. Euro (Vorjahr: 12 Mio. Euro)
enthalten. Außerdem fielen Zinsaufwendungen für
Rückstellungen von 18 Mio. Euro (Vorjahr: 20 Mio.
Euro) sowie Aufwendungen für Mietkauf und
Zwischenmieten von 7 Mio. Euro (Vorjahr: 13 Mio. Euro) an.
Zusätzlich fielen 8 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro)
an Aufwendungen aus Währungsumrechnungen an.
(9) Ergebnis aus FinanzanlagebestandIn den Erträgen aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelten Wertpapieren von 867 Mio.
Euro (Vorjahr: 22 Mio. Euro) sind im aktuellen Berichtsjahr
im Wesentlichen mehrere Zuschreibungen von
Beteiligungsbuchwerten in Höhe von 882 Mio. Euro
enthalten.
(10) Außerordentliches ErgebnisIm Geschäftsjahr lag, wie auch im Vorjahr, kein
außerordentlicher Ertrag vor.
Die außerordentlichen Aufwendungen enthalten
Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2 Mio. Euro
(Vorjahr: 15 Mio. Euro). Dabei handelte es sich
hauptsächlich um die Bildung von
Restrukturierungsrückstellungen insbesondere für
die Konsolidierung und Schließung von Standorten und
Filialen sowie den Personalabbau im Ausland im Rahmen der
"Strategie 2024".
(11) Periodenfremde Erträge und AufwendungenIn den periodenfremden Erträgen sind 48 Mio. Euro
(Vorjahr: 69 Mio. Euro) aus der Auflösung von diversen
Rückstellungen enthalten. Außerdem werden im
Geschäftsjahr periodenfremde steuerliche Erträge
von 42 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwendungen von 38 Mio. Euro)
gezeigt, die aus Betriebsprüfungen und der Abgabe der
Steuererklärung 2022 resultieren.
(12) Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungFür Dritte wurden nachstehende wesentliche
Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung
erbracht:
scrollen
Die Erträge aus diesen Dienstleistungen
fließen in den Posten Provisionserträge ein.
Erläuterungen zur Bilanz(13) Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeitenscrollen
scrollen
Von den Begebenen Schuldverschreibungen in den
Verbrieften Verbindlichkeiten von insgesamt 50 661 Mio.
Euro (Vorjahr: 47 315 Mio. Euro) werden 7 282 Mio. Euro im
Geschäftsjahr 2025 fällig.
(14) Zur Deckung von Begebenen Schuldverschreibungen bestimmte Aktivascrollen
(15) WertpapiereZum 31. Dezember 2024 teilten sich die
börsenfähigen Wertpapiere folgendermaßen
auf:
scrollen
Von den Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren von 77 499 Mio. Euro
(Vorjahr: 63 008 Mio. Euro) werden 5 115 Mio. Euro im
Geschäftsjahr 2025 fällig.
Für Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche börsenfähige Wertpapiere des
Anlagebestands mit einem Buchwert von 5 739 Mio. Euro
(Vorjahr: 5 468 Mio. Euro) wurden Abschreibungen in
Höhe von 500 Mio. Euro (Vorjahr: 703 Mio. Euro)
aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips,
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, nicht
vorgenommen, da die Wertminderungen nur vorübergehend
sind. Vorübergehende Wertminderungen liegen
beispielsweise vor, wenn der Marktwert nicht permanent um
mehr als 20 % unter dem Buchwert lag und ein individueller
Impairmenttest beziehungsweise eine individuelle
Unternehmensbewertung keinen Wertminderungsbedarf ergeben
hat.
(16) HandelsbestandDie institutsintern festgelegten Kriterien für die
Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand
haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die
Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr 2024 einen
Betrag von 76 Mio. Euro (Vorjahr: 59 Mio. Euro) aus dem
Nettoertrag des Handelsbestands zugeführt.
scrollen
scrollen
(17) BewertungseinheitenZum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus
Sicherungsbeziehungen werden Mikro- und
Portfoliobewertungseinheiten gebildet, wobei die
Durchbuchungsmethode und die Einfrierungsmethode zum
Einsatz kommen. Im Rahmen der Durchbuchungsmethode wird der
effektive Teil der gegenläufigen Wertänderungen
von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam
erfasst, wohingegen er bei der Einfrierungsmethode nicht
erfolgswirksam dargestellt wird. Negative
Ineffektivitäten werden grundsätzlich
gemäß dem Imparitätsprinzip aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die Durchbuchungsmethode kommt für den
überwiegenden Teil der Wertpapiere der
Liquiditätsreserve zum Einsatz, für die das
allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert wird.
Zinsinduzierte Wertänderungen von Wertpapieren werden
durch die Wertänderungen der zugehörigen
Sicherungsgeschäfte nahezu vollständig
ausgeglichen. Die Effektivität der Bewertungseinheiten
wird mit der Methode der Regressionsanalyse nachgewiesen.
Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine
Restlaufzeit von 4 Jahren (Vorjahr: 4 Jahre) auf.
Für wenige ausgewählte Portfolios der
Liquiditätsreserve werden Bewertungseinheiten auf
Basis der Einfrierungsmethode gebildet. Hierbei werden
zinsinduzierte Wertänderungen der Wertpapiere
vollständig abgesichert, nicht zinsinduzierte
Wertänderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Die
Effektivitätsmessung der Absicherung von Zinsrisiken
erfolgt grundsätzlich auf Basis einer
portfoliobasierten Value-at-Risk-Betrachtung. Die
Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt
durchschnittlich 5 Jahre (Vorjahr: 6 Jahre).
Bestimmte Wertpapiere und Forderungen des
Anlagevermögens sind mit Derivaten zur Sicherung gegen
Zinsrisiken in einer Portfoliobewertungseinheit designiert
worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird.
Die Effektivität wird auf Basis der
Dollar-Offset-Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser
Bewertungseinheit beträgt durchschnittlich 38 Jahre
(Vorjahr: 40 Jahre).
Weiterhin sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit
Derivaten zur Sicherung gegen Zins- und Inflationsrisiken
in eine Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die
nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die
Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode
ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheit
beträgt im Schnitt 19 Jahre (Vorjahr: 20 Jahre).
Zudem existieren Mikro-Einfrierungs-Bewertungseinheiten
für Anlagebücher, in welchen sich Anleihen
befinden, deren volle Marktwertänderung mit Derivaten
abgesichert ist. Die Effektivität wird auf Basis der
Dollar-Offset-Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser
Bewertungseinheiten beträgt im Schnitt 6 Jahre
(Vorjahr: 7 Jahre).
Bei den Einfrierungsmethode-Bewertungseinheiten für
eigene Emissionen des Nichthandelsbestands wird die
Effektivitätsmessung über einen vereinfachten
Test auf Basis einer portfoliobasierten
Sensitivitätsanalyse beziehungsweise eines
qualitativen Vergleichs der Ausgestaltungsmerkmale von
Grund- und Sicherungsgeschäften durchgeführt.
Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine
Restlaufzeit von 5 Jahren (Vorjahr: 4 Jahre) auf.
Darüber hinaus sind Zinsrisiken aus Derivaten mit
entsprechenden gegenläufigen Sicherungsderivaten in
Mikrobewertungseinheiten designiert, die ebenfalls nach der
Einfrierungsmethode bilanziert werden. Die
Effektivitätsmessung erfolgt auf Basis der
Dollar-Offset-Methode und teilweise auf Basis einer
portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse. Aus diesen
Bewertungseinheiten wurden per 31. Dezember 2024 positive
und negative Wertänderungen in Höhe von 76 Mio.
Euro miteinander verrechnet. Die durchschnittliche
Restlaufzeit der Derivate beträgt 23 Jahre (Vorjahr:
25 Jahre).
Außerdem sind CO2-Zertifikate mit den
zugehörigen Sicherungsderivaten in
Portfoliobewertungseinheiten zusammengefasst, die nach der
Durchbuchungsmethode bilanziert werden. Die
Effektivitätsmessung basiert auf der
Dollar-Offset-Methode.
Nachfolgende Tabelle stellt die in Bewertungseinheiten
einbezogenen Vermögenswerte und Schulden dar. Die
Höhe des abgesicherten Risikos repräsentiert die
Wertänderungen der Grundgeschäfte, die innerhalb
von effektiven Bewertungseinheiten durch gegenläufige
Entwicklungen der Sicherungsgeschäfte ausgeglichen
werden. Positive Beträge sind hierbei als
Werterhöhung auf Aktiva und Passiva zu verstehen.
scrollen
(18) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungenscrollen
(19) Treuhandgeschäftescrollen
(20) Entwicklung des Anlagevermögensscrollen
Von den Grundstücken und Gebäuden mit einem
Gesamtbuchwert von 112 Mio. Euro (Vorjahr: 117 Mio. Euro)
entfielen 104 Mio. Euro (Vorjahr: 109 Mio. Euro) auf
eigengenutzte Grundstücke und Gebäude. Die in den
Sachanlagen enthaltene Betriebs- und
Geschäftsausstattung betrug 216 Mio. Euro (Vorjahr:
223 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2024 wurden
Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle
Anlagewerte von 894 Mio. Euro (Vorjahr: 841 Mio. Euro)
aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft betreibt
keine Forschung im Rahmen von selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen, weshalb
keine Kosten in diesem Zusammenhang angefallen sind.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind erhöhte
Abschreibungen aus Restrukturierungsmaßnahmen
aufgrund der verkürzten Restnutzungsdauer der
Betriebs- und Geschäftsausstattung von
Schließungsstandorten in Höhe von 0 Mio. Euro
(Vorjahr: 1 Mio. Euro) enthalten, die im
"Außerordentlichen Ergebnis" ausgewiesen werden.
(21) Sonstige VermögensgegenständeDie Sonstigen Vermögensgegenstände beliefen
sich auf 7 766 Mio. Euro (Vorjahr: 7 313 Mio. Euro). Sie
enthielten im Wesentlichen Emissionsrechte von 2 346 Mio.
Euro (Vorjahr: 2 001 Mio. Euro), Forderungen aus im Voraus
zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei
Termingeschäften von 1 875 Mio. Euro (Vorjahr: 2 067
Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von
1 297 Mio. Euro (Vorjahr: 919 Mio. Euro), Forderungen an
Finanzämter von 258 Mio. Euro (Vorjahr: 195 Mio.
Euro), Forderungen aus Ausgleichszahlungen für
Börsentermingeschäfte von 251 Mio. Euro (Vorjahr:
115 Mio. Euro), Edelmetalle des Nichthandelsbestands von
234 Mio. Euro (Vorjahr 138 Mio. Euro), sowie Forderungen
aus Ergebnisabführungsverträgen von 123 Mio. Euro
(Vorjahr: 175 Mio. Euro).
In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind
außerdem Sicherheiten für unwiderrufliche
Zahlungsverpflichtungen für EU-Bankenabgabe und
Einlagensicherung von 322 Mio. Euro (Vorjahr: 287 Mio.
Euro) enthalten (siehe Note 35d) "Sonstige finanzielle
Verpflichtungen").
(22) Nachrangige Vermögensgegenständescrollen
(23) PensionsgeschäfteZum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert der in der
Bilanz ausgewiesenen in Pension gegebenen
Vermögensgegenstände 17 748 Mio. Euro (Vorjahr:
14 761 Mio. Euro).
(24) FremdwährungsvoluminaZum 31. Dezember 2024 lagen 116 043 Mio. Euro (Vorjahr:
94 068 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände, sowie 73 840 Mio. Euro
(Vorjahr: 57 764 Mio. Euro) auf fremde Währung
lautende Verbindlichkeiten vor.
(25) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeitenscrollen
Es wurden analog zum Vorjahr keine begebenen
Schuldverschreibungen durch Forderungen besichert, die zwar
rechtlich veräußert wurden, aber weiterhin im
wirtschaftlichen Eigentum der Commerzbank
Aktiengesellschaft stehen.
(26) Sonstige VerbindlichkeitenDie Sonstigen Verbindlichkeiten von 22 426 Mio. Euro
(Vorjahr: 20 972 Mio. Euro) enthielten im Wesentlichen 17
023 Mio. Euro (Vorjahr: 17 021 Mio. Euro) aus einer
Verbriefungstransaktion, Verbindlichkeiten aus im Voraus zu
erbringenden Sicherheitsleistungen bei
Termingeschäften von 1 654 Mio. Euro (Vorjahr: 1 806
Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von
522 Mio. Euro (Vorjahr: 330 Mio. Euro), Verbindlichkeiten
gegenüber Steuerbehörden von 482 Mio. Euro
(Vorjahr: 321 Mio. Euro), Derivate aus CO2-Zertifikaten in
Höhe von 188 Mio. Euro (Vorjahr: 133 Mio. Euro),
Verbindlichkeiten aus Filmfonds von 50 Mio. Euro (Vorjahr:
81 Mio. Euro), sowie Verbindlichkeiten aus
Ergebnisabführungsverträgen von 2 Mio. Euro
(Vorjahr: 24 Mio. Euro).
(27) Rückstellungena) AltersversorgungsverpflichtungenPensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten
durchschnittlichen Rechnungszinses von zehn Jahren nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der
Heubeck-Richttafeln 2018 G gebildet.
Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen
aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank
zum 31. Dezember 2024. Gemäß § 253 Abs. 6
Satz 1 HGB werden Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen
Jahreszins von zehn Jahren von 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %)
statt von sieben Jahren von 1,96 % (Vorjahr: 1,74 %)
abgezinst. Zum 31. Dezember 2024 betrug der
Unterschiedsbetrag hieraus - 69 Mio. Euro (Vorjahr: 103
Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2024 wird der
Unterschiedsbetrag bei den ausschüttungsgesperrten
Beträgen mit Null angesetzt, da dieser negative Betrag
nicht mit den ausschüttungsgesperrten Beträgen
gemäß § 268 Abs. 8 HGB verrechnet werden
darf. Im Vorjahr erhöhte der Unterschiedsbetrag von
103 Mio. Euro die ausschüttungsgesperrten
Beträge.
Wir gehen von einer erwarteten allgemeinen Lohn- und
Gehaltssteigerung einschließlich eines angenommenen
Karrieretrends von 2,50 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per
annum) aus, für die Rentendynamik legen wir einen
Zinssatz von 2,30 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per annum)
zugrunde. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze wird mit
2,00 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) angenommen.
Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter
Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2
EGHGB belief sich zum Stichtag auf 65 Mio. Euro (Vorjahr:
67 Mio. Euro).
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das
Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus
Pensionen mit den hierfür gebildeten
Rückstellungen verrechnet. Zum 31. Dezember 2024
ergaben sich vor Verrechnung folgende Werte:
scrollen
Gemäß §246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird
ebenfalls die Wertänderung des Deckungsvermögens
mit den Zinseffekten aus der Neubewertung der
Pensionsverpflichtung verrechnet. Vor Verrechnung betrug
der Aufzinsungsaufwand für gebildete
Rückstellungen aus Pensionen 50 Mio. Euro (Vorjahr: 87
Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen zur Sicherung
gegenübersteht. Die Erträge aus dem
Deckungsvermögen beliefen sich vor Verrechnung auf 204
Mio. Euro (Vorjahr: 730 Mio. Euro).
Die historischen Anschaffungskosten des
Deckungsvermögens der Altersversorgungsverpflichtungen
betrugen 6 034 Mio. Euro (Vorjahr: 6 299 Mio. Euro). Das
Deckungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds
angelegt, die insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere,
Aktien sowie Derivate investieren.
b) Andere RückstellungenIn den Anderen Rückstellungen sind zum großen
Teil Rückstellungen für Restrukturierung,
für drohende Verluste, für den Personalbereich,
für das Kreditgeschäft sowie für Prozess-
und Regressrisiken enthalten.
Die Restrukturierungsrückstellungen von 347 Mio.
Euro (Vorjahr: 559 Mio. Euro) entfielen vorwiegend auf den
Personal- sowie in geringerem Umfang auch auf den
Immobilienbereich.
Das Deckungsvermögen zur Sicherung der
Verpflichtungen aus Altersteilzeit
(Erfüllungsrückstand) von 236 Mio. Euro (Vorjahr:
227 Mio. Euro) wurde mit dem hierfür gebildeten
Erfüllungsbetrag der gesamtem Verpflichtungen aus
Altersteilzeit von 178 Mio. Euro (Vorjahr: 208 Mio. Euro)
verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand
für gebildete Rückstellungen aus Altersteilzeit 4
Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro), denen ein
Deckungsvermögen gegenübersteht. Im aktuellen
Berichtsjahr ergaben sich vor Verrechnung Erträge von
9 Mio. Euro aus dem Deckungsvermögen (Vorjahr: 12 Mio.
Euro). Die historischen Anschaffungskosten des
Deckungsvermögens für Altersteilzeit betrugen 219
Mio. Euro (Vorjahr: 224 Mio. Euro).
(28) Nachrangige VerbindlichkeitenDie Nachrangigen Verbindlichkeiten von 8 063 Mio. Euro
(Vorjahr: 6 681 Mio. Euro) dürfen im Fall einer
Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung
aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt
werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung oder
Ansprüche auf Zinszahlungen bestehen solange nicht.
Die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen
sind nachrangige Verpflichtungen der Commerzbank
Aktiengesellschaft, die gleichrangig mit allen anderen
Nachrangigen Verbindlichkeiten der Commerzbank
Aktiengesellschaft befriedigt werden. Die Kündigung
der Teilschuldverschreibungen durch den Inhaber ist
ausgeschlossen. Es gelten die Bedingungen für
nachrangige Verpflichtungen. Eine Umwandlung in Kapital
oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht
festgeschrieben.
Im Geschäftsjahr betrug der Zinsaufwand für
Nachrangige Verbindlichkeiten 417 Mio. Euro (Vorjahr: 393
Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2024 überstiegen folgende
Mittelaufnahmen 10 % der Nachrangigen Verbindlichkeiten:
scrollen
Weitere nachrangige Verbindlichkeiten gemäß
§ 46f Abs. 6 Satz 1 KWG in Höhe von 13,3 Mrd.
Euro (Vorjahr: 12,4 Mrd. Euro) weisen insbesondere unter
den "Verbrieften Verbindlichkeiten" aus.
(29) Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen KernkapitalsIm dritten Quartal 2024 hat die Commerzbank
Aktiengesellschaft die vierte AT-1-Anleihe aus dem
Emissionsprogramm begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von
750 Mio. Euro und einen festen diskretionären Kupon
von 7,875 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte
Laufzeit und einen frühestmöglichen
Kündigungstermin durch die Commerzbank
Aktiengesellschaft im Oktober 2031.
Im vierten Quartal 2024 hat die Commerzbank
Aktiengesellschaft auch die fünfte AT-1-Anleihe aus
dem Emissionsprogramm begeben. Die Anleihe hat ein Volumen
von 750 Mio. US-Dollar und einen festen diskretionären
Kupon von 7,5 % pro Jahr. Das Instrument hat eine
unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen
Kündigungstermin durch die Commerzbank
Aktiengesellschaft im Oktober 2030.
Für die im Geschäftsjahr 2019 emittierte erste
AT-1-Anleihe der Commerzbank Aktiengesellschaft mit einem
Gesamtvolumen von 1 000 Mio. US-Dollar wurden im vierten
Quartal 2024 Rückkäufe in Höhe von 524 Mio.
US-Dollar vorgenommen.
Insgesamt wurden somit zum 31. Dezember 2024
AT-1-Anleihen mit einem Nennwert von 3 000 Mio. Euro
(Vorjahr: 2 250 Mio. Euro) und 1 226 Mio. US-Dollar
(Vorjahr: 1 000 Mio. US-Dollar) begeben.
Per 31. Dezember 2024 belief sich der Bilanzwert der
Anleihen auf 4 341 Mio. Euro (Vorjahr: 3 295 Mio. Euro).
Die Änderung des Bilanzwertes ist neben den zuvor
genannten Änderungen auch auf entsprechend
geänderte abzugrenzende Zinsen sowie auf
Wechselkurseffekte zurückzuführen. Der auf die
Anleihen entfallende Zinsaufwand betrug im
Geschäftsjahr 234 Mio. Euro (Vorjahr: 198 Mio. Euro).
Die Anleihen sowie abgegrenzte Zinsen werden nach HGB im
Gegensatz zur IFRS Betrachtung nicht als Eigenkapital
eingestuft.
(30) Eigenkapitalscrollen
a) Gezeichnetes KapitalDas satzungsmäßige Grundkapital der
Commerzbank Aktiengesellschaft von 1 184 669 009 Euro war
zum 31. Dezember 2024 eingeteilt in 1 184 669 009
nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien
(rechnerischer Wert je Aktie 1,00 Euro).
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurden im
Geschäftsjahr 2024 insgesamt 86 632 387 eigene Aktien
erworben. Davon wurden 55 554 320 Aktien im gleichen
Geschäftsjahr eingezogen.
Der rechnerische Wert erworbener und nicht eingezogener
eigener Anteile ist offen vom Gezeichneten Kapital
abzusetzen.
Zu Einzelheiten der Aktienrückkäufe im
Geschäftsjahr 2024 verweisen wir auf die Angabe zu
"Eigene Aktien" (siehe Note 34).
b) KapitalrücklageIn der Kapitalrücklage werden Agien aus der Ausgabe
von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen.
Zusätzlich sind, falls vorhanden, Zuzahlungen aus der
Emission von Wandlungs- und Optionsrechten zum Erwerb von
Anteilen der Commerzbank Aktiengesellschaft zu
berücksichtigen. Aktuell haben wir keine Wandlungs-
und Optionsrechte im Umlauf. Die Kapitalrücklage zum
31. Dezember 2024 betrug 10 142 817 722 Euro (Vorjahr: 10
087 263 402 Euro).
In Höhe der Herabsetzung des "Grundkapitals" von 55
554 320 Euro wurde eine Einstellung in die
Kapitalrücklage erfasst.
c) Gewinnrücklagenscrollen
Die Gewinnrücklagen der Commerzbank
Aktiengesellschaft bestehen ausschließlich aus
"Anderen Gewinnrücklagen".
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden eigene Aktien mit
Anschaffungskosten in Höhe von 600 Mio. Euro erworben
und eingezogen sowie eigene Aktien mit Anschaffungskosten
in Höhe von 472 Mio. Euro erworben und noch nicht
eingezogen. Dadurch haben sich die Gewinnrücklagen
insgesamt um 1 041 Mio. Euro reduziert.
In die Gewinnrücklagen wurden 185 Mio. Euro aus dem
Bilanzgewinn 2023 und 1 147 Mio. Euro aus dem
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2024
eingestellt.
Den Aktionärinnen und Aktionären wird bei der
ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2025 der Vorschlag
zum Beschluss vorgelegt, den Bilanzgewinn aus 2024 zur
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,65
Euro je Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in
die "Anderen Gewinnrücklagen" einzustellen.
(31) Genehmigtes Kapitalscrollen
Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus
Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2024 aus
der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 19.
Juni 2024.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen
Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt
höchstens um 438 325 172,00 Euro zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2023/I). Dabei ist den
Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden,
dass die neuen Aktien von einem oder mehreren
Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1
AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionärinnen und
Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in
folgenden Fällen auszuschließen:
scrollen
Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionärinnen und Aktionären an Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer
Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen
Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende
anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 3 % des zum
Zeitpunktes der Beschlussfassung der Hauptversammlung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht
übersteigen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige
Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die
während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer
anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionärinnen und Aktionäre an
Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen
i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen
ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand
ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzulegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch
insgesamt höchstens um 125 235 763,00 Euro zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Dabei ist den
Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden,
dass die neuen Aktien von einem oder mehreren
Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1
AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionärinnen und
Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in
folgenden Fällen auszuschließen:
scrollen
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien
entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionärinnen und Aktionäre gegen Bar- oder
Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht
übersteigen. Hierauf sind - vorbehaltlich einer von
einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu
beschließenden erneuten Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss - die Aktien anzurechnen, die
während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter
einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich
Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder
-pflichten beziehen, die während der Laufzeit der
Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen
und Aktionären ausgegeben werden. Sofern Aktien unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und
Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer
Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen
Sacheinlage durch die Einbringung von Ansprüchen auf
variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder
ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre
Konzernunternehmen ausgegeben werden, darf der Vorstand nur
bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des im
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung
Gebrauch machen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige
Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die
während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer
anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionärinnen und Aktionäre an
Vorstandsmitglieder, Mitglieder der
Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen
i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen
ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand
ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzulegen.
scrollen
(32) Ausschüttungsgesperrte Beträgescrollen
(33) Bedeutende StimmrechtsanteileDer Commerzbank Aktiengesellschaft sind zum 31. Dezember
2024 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen:
scrollen
1 Direkt und indirekt gehaltene
Stimmrechtsanteile.
(34) Eigene AktienDer Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai
2020 ermächtigt, nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis
zum 12. Mai 2025 für Zwecke außerhalb des
Handels eigene Aktien zu erwerben und zu
veräußern. Eine weitgehend gleichlautende
Ermächtigung wurde von der Hauptversammlung am 30.
April 2024 für den Zeitraum bis zum 29. April 2029
beschlossen. Die möglichen Verwendungen für die
eigenen Aktien wurden in den Beschlüssen am 13. Mai
2020 und am 30. April 2024 gleichermaßen festgelegt.
Die eigenen Aktien, die sich im Besitz der Bank befinden
oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind,
dürfen zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen
Grundkapitals der Commerzbank übersteigen. Der
Aktienerwerb darf auch unter Einsatz von Derivaten (Put-
oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen) sowie
gemäß der Ermächtigung vom 30. April 2024
über multilaterale Handelssysteme im Sinne von §
2 Abs. 6 Börsengesetz durchgeführt werden. Alle
Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien
im Umfang von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
der Hauptversammlung über diese Ermächtigung
vorhandenen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer
ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf
jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so
bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der
Derivate spätestens mit Ablauf der Ermächtigungen
(am 12. Mai 2025 beziehungsweise am 29. April 2029)
erfolgt.
Im Berichtsjahr wurden auf Grundlage der vorgenannten
Ermächtigungen folgende Aktienrückkaufprogramme
zum Zwecke der Einziehung durchgeführt.
scrollen
scrollen
Die Bank hat sich gegenüber dem Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung, vertreten durch die
Bundesrepublik Deutschland -Finanzagentur GmbH (Deutsche
Finanzagentur), verpflichtet, keine Aktien oder sonstigen
Bestandteile der haftenden Eigenmittel der Bank
(außer im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4
(Einkaufskommission) oder Nr. 7 AktG) selbst oder durch
verbundene Unternehmen zurückzukaufen.
Für den Rückkauf der 86 632 387 eigenen Aktien
im Berichtsjahr im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
hat die Commerzbank daher vor der Durchführung die
Zustimmung der Deutschen Finanzagentur eingeholt.
Von der Kundschaft wurden 861 410 Stück
verpfändet (Vorjahr: 1 107 128 Stück).
Sonstige Erläuterungen(35) Außerbilanzielle Transaktionena) Eventualverbindlichkeitenscrollen
Bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen handelt es sich im
Wesentlichen um originäres Bankgeschäft mit
Kunden, aus dem Provisionserträge erzielt werden. Das
Risiko für die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht
in einer Inanspruchnahme aus den vertraglichen
Verpflichtungen aufgrund einer
Bonitätsverschlechterung des Schuldners. Den
Bonitätsrisiken wird bilanziell durch die Bildung von
Rückstellungen Rechnung getragen. Die
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus
Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Parameter
der Kreditrisikosteuerung. Diese entsprechen der
EU-Verordnung Nr. 575/2013 zur Umsetzung bankaufsichtlicher
Regelungen des Basel-3-Regelwerks auf europäischer
Ebene.
b) Andere Verpflichtungenscrollen
Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Teil des
Kreditgeschäfts der Commerzbank Aktiengesellschaft und
werden unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Risiken
können sich aus der Verschlechterung der Bonität
des Kunden ergeben, für die eine entsprechende
Rückstellung in der Bilanz gebildet wird.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verbrieft über
Zweckgesellschaften sowohl bankeigene Forderungen als auch
Forderungsportfolios von und für Kunden. Die
Transaktionen dienen unter anderem der
Liquiditätsbeschaffung oder der Erweiterung der
Refinanzierungsmöglichkeiten für den Kunden oder
die Commerzbank Aktiengesellschaft.
Die für solche Verbriefungsgesellschaften
gestellten Liquiditäts-fazilitäten/Back-up-Linien
sind ebenfalls unter den Unwiderruflichen Kreditzusagen
ausgewiesen. Zu einer Inanspruchnahme der
Liquiditäts-/Back-up-Linien kann es kommen, wenn die
Risiken aus den zugrunde liegenden Finanzinstrumenten
steigen oder die Verbriefungswertpapiere nicht
planmäßig am Markt platziert werden können.
c) WertpapierleihgeschäfteDie Commerzbank Aktiengesellschaft tätigt
Wertpapierleihgeschäfte mit dem Ziel, die
Lieferfähigkeit des Wertpapierhandels sicherzustellen
sowie bestehende Handelspositionen gegen Gebühr zu
verleihen. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der
Bilanz nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum
aufgrund der Ausgestaltung der Geschäfte beim
Verleiher verbleibt. Verliehene Wertpapiere werden
entsprechend weiterhin bilanziert. Vorteile ergeben sich
für die Commerzbank Aktiengesellschaft aus den
Zusatzerträgen der verliehenen Wertpapiere. Zum
Bilanzstichtag waren Wertpapiere mit einem beizulegenden
Zeitwert von 3 838 Mio. Euro (Vorjahr: 4 234 Mio. Euro)
verliehen, der beizulegende Zeitwert entliehener
Wertpapiere betrug 14 991 Mio. Euro (Vorjahr: 12 690 Mio.
Euro).
Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte bestanden
Sicherheiten für verliehene Wertpapiere von 3 836 Mio.
Euro (Vorjahr: 4 234 Mio. Euro) und für entliehene
Wertpapiere von 8 748 Mio. Euro (Vorjahr: 8 040 Mio. Euro).
d) Sonstige finanzielle VerpflichtungenIm Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen, bei
denen die Commerzbank Aktiengesellschaft als Leasingnehmer
auftritt, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim
Leasinggeber, sodass das Leasingobjekt nicht in der Bilanz
der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen wird. Die
Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft aus
Operating Leasing betreffen im Wesentlichen Gebäude
und Geschäftsausstattung. Die bestehenden
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen
betrugen am 31. Dezember 2024 insgesamt 1 345 Mio. Euro
(Vorjahr: 1 442 Mio. Euro); hieraus resultierten
gegenüber verbundenen Unternehmen 18 Mio. Euro
(Vorjahr: 20 Mio. Euro).
Einzahlungsverpflichtungen für Aktien, GmbH-Anteile
und sonstige Anteile beliefen sich am Stichtag auf 0 Mio.
Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro).
Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für
den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den
Bundesverband deutscher Banken e. V. von etwaigen Verlusten
freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in
unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten
anfallen.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der zu
entrichtenden Pflichtbeiträge für die
EU-Bankenabgabe und die Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken (EdB) in Form von Sicherheiten zu
hinterlegen und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen
(Irrevocable Payment Commitments, IPCs) einzugehen. Im
Geschäftsjahr 2024 wurden Sicherheiten in Höhe
von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) für die
EU-Bankenabgabe und 35 Mio. Euro (Vorjahr: 30 Mio. Euro)
für die Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken hinterlegt. Seit 2015 wurden kumuliert Sicherheiten
für die EU-Bankenabgabe 181 Mio. Euro (Vorjahr: 181
Mio. Euro) und 141 Mio. Euro (Vorjahr: 106 Mio. Euro)
für die Entschädigungseinrichtung deutscher
Banken hinterlegt. Der Ausweis der Sicherheiten erfolgt
unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen".
Korrespondierend wurden im Geschäftsjahr 2024
unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 0
Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) für die
EU-Bankenabgabe und 35 Mio. Euro (Vorjahr: 30 Mio. Euro)
für die Entschädigungs-einrichtung deutscher
Banken eingegangen. Seit 2015 wurden kumuliert
Zahlungsverpflichtungen 181 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio.
Euro) für die EU-Bankenabgabe und 141 Mio. Euro
(Vorjahr: 106 Mio. Euro) für die
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
eingegangen. Die IPCs werden als "Sonstige finanzielle
Verpflichtungen" ausgewiesen.
Infolge eines Urteils des Gerichts der Europäischen
Union (EuG) gegen eine andere Bank vom 25. Oktober 2023
(T-688/21), welches die finale Belastung der Beiträge
in Höhe der bisherigen IPCs für den Fall der
Rückgabe der Banklizenz bestätigt hat, hat sich
die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr
2024 erneut mit der bilanziellen Behandlung der
Sicherheiten und der IPCs auseinandergesetzt. Der
Kläger hat Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt,
sodass erst in weiterer Zukunft ein abschließendes
Urteil des EuGHs zu erwarten ist. Im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2024 sind die geleisteten Bar- und
Wertpapiersicherheiten weiterhin als "Sonstige
Vermögensgegenstände" aktiviert. Die Commerzbank
Aktiengesellschaft sieht die Bewertung der Barsicherheiten
zum Nominalwert aufgrund der Möglichkeit zur
täglichen Fälligstellung beziehungsweise der
grundsätzlichen Austauschbarkeit in
Wertpapiersicherheiten als sachgerecht an. Die
unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen werden weiterhin
als "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" behandelt. Dies
basiert auf den Annahmen, dass die Rückgabe der
Banklizenz der Commerzbank Aktiengesellschaft
unwahrscheinlich ist und zudem in absehbarer Zukunft kein
von den entsprechenden Sicherungseinrichtungen zu tragender
wesentlicher Abwicklungsfall beziehungsweise
Entschädigungsfall erwartet wird. Sollten sich die der
aktuellen Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen
ändern, könnten sich hinsichtlich der IPCs
zukünftige Ergebnisbelastungen in Höhe von bis zu
322 Mio. Euro (Vorjahr: 287 Mio. Euro) ergeben.
Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei
Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 9
830 Mio. Euro (Vorjahr: 12 268 Mio. Euro) als Sicherheit
hinterlegt.
Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten
Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF)
zu "Cum-Cum-Geschäften" hat die Betriebsprüfung
zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von
Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung
der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes
entsprechend gekürzt. Die Commerzbank
Aktiengesellschaft hat daraufhin Wertberichtigungen
hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen
vorgenommen beziehungsweise zusätzliche
Rückstellungen im Hinblick auf mögliche
Rückzahlungsansprüche gebildet, um die
geänderte Risikosituation vollumfänglich
angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben
zu Cum-Cum-Geschäften mit Datum vom 9. Juli 2021 neu
gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen
Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal
2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen
Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem
Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht
vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über
die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere
Belastungen ergeben.
Im Hinblick auf Wertpapierleihegeschäfte sieht sich
die Commerzbank Aktiengesellschaft Ersatzansprüchen
Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche
ausgesetzt. Von der Nennung der
Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den
Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen.
Seit September 2019 finden bei der Commerzbank
Aktiengesellschaft Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Köln in einem separaten Verfahren zu
Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft
Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank
(einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen
Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter
anderem dadurch, dass sie Dritte, die als
Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien
beliefert hat.
Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem
Verständnis nicht um eigene
Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank
Aktiengesellschaft im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag auf Dividenden. Im Zusammenhang
mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Bank
vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.
Im Juni 2023 wurde die Bank vor einem russischen Gericht
vom Begünstigten einer Garantie verklagt, die die
Bankauftrags eines Kunden in Deutschland ausgestellt hatte.
Im Jahr 2021 hatte die Bank eine
Vertragserfüllungsgarantie zugunsten eines russischen
Unternehmens ausgestellt, um die Verbindlichkeiten des
Kunden der Bank im Rahmen eines Bauvertrags zu sichern.
Aufgrund der geltenden Sanktionsregelung konnte der Kunde
der Bank seine vertraglichen Verpflichtungen nicht
erfüllen. Das russische Unternehmen verlangte
daraufhin von der Bank Zahlung aus der Garantie. Die
geltenden Sanktionsregelungen hindern die Bank an der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Garantie. Im
Juni 2024 hat das russische Gericht die Bank sowie zwei
Tochtergesellschaften der Bank in Russland zur Zahlung der
Garantiesumme nebst Zinsen gesamtschuldnerisch verurteilt.
In der Berufung ist die Bank und ihre Tochtergesellschaften
im Januar 2025 unterlegen. Die Bank rechnet damit, dass der
Kläger die Vollstreckung betreiben wird. Das russische
Gericht hatte bereits im Mai 2024 einen Arrest von
Vermögenswerten der Bank und einer der beiden
Tochtergesellschaften, der Commerzbank (Eurasija),
angeordnet. Die Parteien haben weitere Gerichtsverfahren
betrieben, darunter auch Verfahren zum Erlass von
"Anti-Suit Injunctions" (Unterlassungsverfügungen).
Von einer Nennung der Rückstellungsbeträge wird
abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu
beeinflussen.
Zum 31. Dezember 2024 betrugen die
Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken in Höhe
von 376 Mio. Euro (Vorjahr: 254 Mio. Euro) und betrafen die
folgenden wesentlichen Sachverhalte:
scrollen
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich
gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial
Supervision Authority) verpflichtet, zu gewährleisten,
dass die Kapital- und Liquiditätsverhältnisse
ihrer verbundenen Unternehmen mBank S. A., Warschau, und
mBank Hipoteczny S. A., Warschau, sich so darstellen, dass
diese jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen
erfüllen können.
Für die nachfolgend aufgeführten, in den
Konzernabschluss unserer Bank einbezogenen
Tochterunternehmen tragen wir, abgesehen von politischen
Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen
Verbindlichkeiten erfüllen (Patronatserklärung):
scrollen
Das Patronat zugunsten der Commerzbank (Eurasija) AO
endete zum 30. Juni 2024.
(36) TermingeschäfteIn der Commerzbank Aktiengesellschaft teilten sich zum
31. Dezember 2024 die Termingeschäfte
folgendermaßen auf:
scrollen
Insgesamt wurden zum 31. Dezember 2024 für
aktivisch und passivisch ausgewiesene Termingeschäfte
127 204 Mio. Euro (Vorjahr: 125 130 Mio. Euro) saldiert.
Auf der Aktivseite wurden bei den positiven Marktwerten ein
Betrag von 121 024 Mio. Euro (Vorjahr: 116 593 Mio. Euro),
in den Forderungen an Kreditinstitute 1 703 Mio. Euro
(Vorjahr: 1 596 Mio. Euro) und bei den Sonstigen
Vermögensgegenständen 4 477 Mio. Euro (Vorjahr: 6
942 Mio. Euro) saldiert.
Auf der Passivseite wurden bei den negativen Marktwerten
ein Betrag von 119 476 Mio. Euro (Vorjahr: 115 366 Mio.
Euro), in den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten von 1 689 Mio. Euro (Vorjahr: 1 612 Mio.
Euro) und bei den Sonstigen Verbindlichkeiten von 6 039
Mio. Euro (Vorjahr: 8 152 Mio. Euro) saldiert.
Für derivative Finanzinstrumente des
Nichthandelsbestands wurde eine
Drohverlustrückstellung gemäß § 249
Abs. 1 HGB von 380 Mio. Euro (Vorjahr: 351 Mio. Euro)
gebildet.
(37) Mitarbeiterinnen und MitarbeiterIn den Zahlen der im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Commerzbank Aktiengesellschaft sind Vollzeit- und
Teilzeitkräfte enthalten, jedoch keine Auszubildenden.
scrollen
(38) Bezüge und Kredite der OrganeDie Verzinsung sowie die Besicherung der Kredite an
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgen zu
marktüblichen Bedingungen. Soweit erforderlich, werden
die Kredite mit Grundschulden oder Pfandrechten besichert.
Im Berichtsjahr wurden an Mitglieder von Vorstand und
Aufsichtsrat keine Vorschüsse gewährt.
Außerdem standen diese Personen in keinem materiellen
Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften des
Commerzbank-Konzerns.
Am 31. Dezember 2024 betrugen die Forderungen
gegenüber den Mitgliedern des Vorstands 367 Tsd. Euro
(Vorjahr: 2 384 Tsd. Euro) sowie gegenüber den
Mitgliedern des Aufsichtsrats 5 370 Tsd. Euro (Vorjahr: 5
489 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr sind Tilgungen von
den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von 16 Tsd. Euro
und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Höhe von
126 Tsd. Euro erfolgt.
Ohne Berücksichtigung der in der Berechnung der
Pensionsverpflichtungen enthaltenen zinsbereinigten
Veränderung des Barwertes der Pensionsanwartschaften
der Mitglieder des Vorstands beliefen sich die
Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB
für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
auf:
scrollen
Die Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1
Nr. 6a Satz 1 HGB beziehungsweise § 285 Nr. 9a HGB
für die Mitglieder des Vorstands enthalten keine
Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung
für das Geschäftsjahr 2024, da diese erst nach
einem Zurückbehaltungszeitraum von 5 bis 7 Jahren und
der Durchführung einer nachträglichen
Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat rechtsverbindlich
gewährt werden. Im Geschäftjahr 2024 wurde keine
nachträgliche Leistungsbewertung und keine
Gewährung von Langfrist-Komponenten durchgefüht.
Die nachträgliche Leistungsbewertung und
Gewährung von Langfrist-Komponenten für das
Geschäftsjahr 2019 ist im Februar 2025 erfolgt. Die
Gesamtbezüge enthalten im Vorjahr auch die Bezüge
aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das
Geschäftsjahr 2018, da diese im Vorjahr
rechtsverbindlich gewährt wurden. Die
Gesamtbezüge im Vorjahr enthalten auch 157 429
virtuelle Aktien mit einem Gesamtwert in Höhe von 1
674 Tsd. Euro, die erst im Januar 2025 mit dem vor der
Auszahlung gültigen Aktienkurs vergütet wurden.
In die Gesamtbezüge wurden diese virtuellen Aktien
gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr.
17 (DRS 17) mit dem Aktienkurs am Tag ihrer Gewährung
durch den Aufsichtsrat zuzüglich eines
Dividendenausgleichs für die nach dem
Geschäftsjahr 2018 gezahlten Dividenden einbezogen.
Für Mitglieder des Vorstands und ehemalige
Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht
die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung
dienende Vermögenswerte insgesamt im Wege eines
Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank
Pensions-Trust e. V. übertragen wurden.
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Barwert der
Pensionsanwartschaften für im Geschäftsjahr
aktive Mitglieder des Vorstands 11 764 Tsd. Euro (Vorjahr:
11 181 Tsd. Euro).
Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands
der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer
Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 8 545 Tsd.
Euro (Vorjahr: 8 427 Tsd. Euro).
Die Pensionsverpflichtungen für diese
Personengruppe beliefen sich auf 125 030 Tsd. Euro
(Vorjahr: 131 685 Tsd. Euro). Die Bezüge der
ehemaligen Mitglieder des Vorstands aus verschmolzenen
Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen lagen bei 13 129
Tsd. Euro (Vorjahr: 13 925 Tsd. Euro). Darüber hinaus
bestanden Pensionsverpflichtungen für denselben
Personenkreis in Höhe von 133 215 Tsd. Euro (Vorjahr:
144 266 Tsd. Euro). Für alle genannten
Pensionsverpflichtungen hat die Commerzbank
Aktiengesellschaft Rückstellungen gebildet.
(39) Corporate Governance KodexUnsere Entsprechenserklärung zum Deutschen
Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung
zur Unternehmensführung und im Internet
veröffentlicht
(https://investor-relations.commerzbank.com/de/entsprechenserklaerung/).
(40) InvestmentfondsDie angabepflichtigen Fondsanteile werden in der
Liquiditätsreserve und im Handelsbestand geführt
und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Angaben zum
beizulegenden Zeitwert entsprechen daher dem Buchwert. In
Einzelfällen können Beschränkungen in der
Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen.
Im Berichtsjahr gab es wie im Vorjahr keine
Ausschüttungen aus angabepflichtigen Mischfonds.
Die folgende Tabelle zeigt die Werte der Investmentfonds
in und außerhalb Deutschlands je Kategorie zum 31.
Dezember 2024, an denen die Commerzbank Aktiengesellschaft
zu mehr als 10 % beteiligt ist:
scrollen
(41) Angaben nach dem PfandbriefgesetzDie Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht
quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu
Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und
Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.
Hypothekenpfandbriefescrollen
1 Risikobarwert inklusive
Währungsstresstest.
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
Öffentliche Pfandbriefescrollen
1 Risikobarwert inklusive
Währungsstresstest.
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
SchiffspfandbriefeDie Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Wirkung zum
31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des
Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat
eine Ausnahme von der nach dem § 26 Abs. 1 Nr. 4
Pfandbriefgesetz vorgeschriebenen Begrenzung für
weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 gestattet. Die
begebenen Schiffspfandbriefe sind vollständig durch
weitere Deckungswerte besichert, die die Voraussetzungen
zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen und - soweit
sie die Begrenzung des Pfandbriefgesetzes für weitere
Deckungswerte übersteigen - zusätzliche von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
festgelegte Bonitätskriterien erfüllen.
scrollen
1 Risikobarwert inklusive
Währungsstresstest.
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
ZwangsversteigerungenIm aktuellen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr
keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind
keine Verfahren anhängig.
Übernahmen von Schiffen oder SchiffsbauwerkenDie Commerzbank Aktiengesellschaft hat wie im Vorjahr
kein Schiff zur Verhütung von Verlusten
übernommen.
Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe (Hypotheken-, Öffentliche und Schiffspfandbriefe)Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der PfandbriefeDas Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich,
um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit
beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden
(Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die
Pfandbriefbank mit beschränkter
Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet
(keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund
zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit
beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls
nach Ablauf des größtmöglichen
Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer
Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen
Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive
Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch §
30 Abs. 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der PfandbriefeDer Sachwalter kann die Fälligkeiten der
Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen
Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür
erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen
Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf,
bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs-
und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner
Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses
Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der
Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das
Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b
PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung
ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12
Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für
sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich
Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten
vollständig oder anteilig verschoben werden. Der
Sachwalter hat die Fälligkeit für eine
Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die
ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der
Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt
werden könnten, nicht geändert wird
(Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch
die Fälligkeiten später fällig werdender
Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot
zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und
2b PfandBG.
(42) AnteilsbesitzDie nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß
§ 271 Abs. 1 und § 285 Nr. 11, 11 a und 11 b HGB
vor. Fußnoten und Anmerkungen zu nachfolgenden
Tabellen sind am Ende dieser Angabe zusammengefasst.
a) Beteiligungenscrollen
b) Beteiligungen an Gesellschaften mit dauerhafter Verbindung, bei denen die Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitetscrollen
c) Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denendie Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitetscrollen
Fußnoten
1) Umfirmiert: von Elfte Umbra
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Yellow
Automation GmbH
2) Umfirmiert: von Niedersächsische
Bürgschaftsbank (NBB) GmbH in Bürgschaftsbank
Niedersachsen GmbH
Anmerkungen und Erläuterungen
a) Beherrschungs- und/oder
Ergebnisabführungsvertrag.
* Kennzahlen aus dem letzten
veröffentlichten Abschluss.
scrollen
(45) Organe der Commerzbank AktiengesellschaftAufsichtsratProf. Dr. Jens Weidmann
Vorsitzender
Ehemaliger Präsident der Deutschen Bundesbank und
Professor of Practice in Central Banking der Frankfurt
School of Finance &Management
Sascha Uebel¹
stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Uwe Tschäge¹
(bis 31.12.2024)
stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Heike Anscheit¹
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Gunnar de Buhr¹
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Harald Christ
Geschäftsführender Gesellschafter der Christ
&Company Consulting GmbH
Dr. Frank Czichowski
Ehemaliger Senior Vice President / Treasurer KfW
Bankengruppe
Sabine U. Dietrich
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
BP Europa SE
Dr. Jutta A. Dönges
Chief Financial Officer
Uniper SE
Kerstin Jerchel¹(bis 30.4.2024)
Arbeitsdirektorin und Geschäftsführerin der
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH
Burkhard Keese
Chief Financial Officer
Lloyd's of London
Thomas Kühnl¹(seit 1.1.2025)
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Maxi Leuchters¹
Referatsleiterin für Unternehmensrecht und
Corporate Governance
Hans-Böckler-Stiftung
Daniela Mattheus
Rechtsanwältin und Managementberaterin
Nina Olderdissen¹
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Sandra Persiehl¹
Bankangestellte
Commerzbank Aktiengesellschaft
Michael Schramm¹
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Caroline Seifert
Unternehmensberaterin für Transformation
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Ehemaliges Mitglied des Direktoriums
Europäische Zentralbank
Kevin Voß¹
(seit 1.1.2025)
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Frederik Werning¹
(seit 30.4.2024)
Gewerkschaftssekretär
Fachgruppe Bankgewerbe ver.di Bezirk Münsterland
Frank Westhoff
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Stefan Wittmann¹
(bis 31.12.2024)
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Klaus-Peter Müller
Ehrenvorsitzender
1 Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
gewählt.
Vorstandscrollen
(46) Mandate in Aufsichtsräten und anderen KontrollgremienMitglieder des Vorstands der Commerzbank AktiengesellschaftAngaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Dr. Bettina Orlopp
b) Kreditanstalt für Wiederaufbau AöR mBank
S.A.
1
(bis 27.2.2025)
Dr. Manfred Knof
(bis 30.9.2024)
a) Commerz Real AG
1
Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH
1
Vorsitzender
Michael Kotzbauer
--
Sabine Mlnarsky
a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
(seit 28.6.2024)
b) BVV Pension Management GmbH
(seit 28.6.2024)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(seit 28.6.2024)
Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz
(bis 30.6.2024)
a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
(bis 27.6.2024)
b) BVV Pension Management GmbH
(bis 27.6.2024)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(bis 27.6.2024)
neosfer GmbH
1
Vorsitzender
Thomas Schaufler
a) SCHUFA Holding AG
Commerz Real AG
1
Vorsitzender
(seit 5.10.2024)
b) Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH
1
Vorsitzender
(seit 18.2.2025)
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH
1
Vorsitzender
(seit 5.10.2024)
mBank S.A.
1
Carsten Schmitt
(seit 19.2.2025)
b) mBank S.A.
1
(seit 28.2.2025)
Bernhard Spalt
(seit 1.1.2024)
a) Commerz Real AG
1
stellv. Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH
1
stellv. Vorsitzender
mBank S.A.
1
stellv. Vorsitzender
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Christiane Vorspel-Rüter
(seit 1.9.2024)
--
Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank AktiengesellschaftAngaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
Prof. Dr. Jens Weidmann
a) Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft, München (seit 25.4.2024)
Sascha Uebel
--
Uwe Tschäge
(bis 31.12.2024)
--
Heike Anscheit
--
Gunnar de Buhr
a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin
stellv. Vorsitzender
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin
stellv. Vorsitzender
b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin
BVV Pension Management GmbH, Berlin
stellv. Vorsitzender
Harald Christ
a) Ernst Russ AG, Hamburg Vorsitzender
Dr. Frank Czichowski
b) FMS Wertmanagement AöR, München Frontier
Clearing Corporation B.V. (FCC), Amsterdam (Niederlande)
Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
(seit 4.7.2024)
Sabine U. Dietrich
a) H&R GmbH und Co. KGaA, Salzbergen MVV Energie AG,
Mannheim
Dr. Jutta A. Dönges
a) TUI AG, Hannover
Kerstin Jerchel
(bis 30.4.2024)
--
Burkhard Keese
b) Konzernmandate Lloyd's of London: Ins-sure Holdings
Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
Ins-sure Services Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LCO Marine Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LCO Non-Marine And Aviation Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LLOYD'S CORPORATION HOLDING COMPANY LIMITED, London
(Großbritannien),
(seit 27.2.2024)
London Processing Centre Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LPSO Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
PPL TECHNOLOGIES GROUP LTD, London
(Großbritannien),
(seit 14.11.2024)
Xchanging Claims Services Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
Thomas Kühnl
(seit 1.1.2025)
--
Maxi Leuchters
a) Stadtwerke Krefeld AG, Krefeld
(bis 30.06.2024)
PSD Bank Rhein-Ruhr eG, Düsseldorf
Daniela Mattheus
a) Deutsche Bahn AG, Berlin
JENOPTIK AG, Jena
Cewe Stiftung &Co. KGaA, Oldenburg
Nina Olderdissen
--
Sandra Persiehl
--
Michael Schramm
--
Caroline Seifert
--
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
b) OMV Aktiengesellschaft, Wien (Österreich)
(bis 28.5.2024)
Vienna Insurance Group AG, Wien (Österreich)
AT &S AG, Leoben (Österreich)
Kevin Voß
(seit 1.1.2025)
--
Frederik Werning
(seit 30.4.2024)
a) Atruvia Aktiengesellschaft, Münster
Frank Westhoff
--
Stefan Wittmann
(bis 31.12.2024)
--
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank AktiengesellschaftAngaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB
Stichtag: 31.Dezember 2024
Andreas Böger
Commerz Real AG¹
Andrea Bracht
(bis 31.12.2024)
Commerz Real AG
¹
Gerold Fahr
Stadtwerke Ratingen GmbH
Vorsitzender
Steffen Graf
ComTS GmbH
¹
Oliver Haibt
Commerz Direktservice GmbH¹stellv. Vorsitzender
Michael Kollmann
tokentus investment AG
Vorsitzender
Jana Kubach
Commerz Direktservice GmbH¹Vorsitzende
Stefan Nodewald
KONVEKTA AKTIENGESELLSCHAFT SCHWÄLBCHEN MOLKEREI
Jakob Berz
Aktiengesellschaft
Vorsitzender
Mario Peric
Commerz Real AG¹
Raoul Richter
ComTS GmbH¹
Martin Sander
ComTS GmbH¹Vorsitzender
Andreas Schimmele
Commerz Direktservice GmbH¹
Dominik Stöttner
Commerz Direktservice GmbH¹
Conny Wolfgang Winckelmann
ComTS GmbH¹stellv. Vorsitzender
Benedikt Winzen
SWK Stadtwerke Krefeld Aktiengesellschaft
Vorsitzender
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im
zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft
beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 3. März 2025
scrollen
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers"An die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024 und der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster
Lagebericht") der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2024 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres
Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des
zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit
den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB und der
EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht
zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen
Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des
Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres
Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben
kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen
Sachverhalten ab.
Ermittlung der PauschalwertberichtigungDie wesentlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2
"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss
beschrieben.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK
Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand
an Forderungen an Kreditinstitute i. H. v. EUR 85,9 Mrd (i.
Vj. EUR 99,1 Mrd), Forderungen an Kunden i. H. v. EUR 275,1
Mrd (i. Vj. EUR 253,2 Mrd), unwiderrufliche Kreditzusagen
i. H. v. EUR 78,4 Mrd (i. Vj. EUR 76,5 Mrd) sowie
Akkreditive EUR 4,6 Mrd (i. Vj. EUR 4,2 Mrd) und
Kreditbürgschaften EUR 1,5 Mrd (i. Vj. EUR 2,7 Mrd)
aus. Diese Bestände bilden die Basis zur Bildung von
Pauschalwertberichtigungen nach der IDW Stellungnahme zur
Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare,
noch nicht individuell konkretisierte
Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von
Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA
7).
Hierbei macht die Bank von der gemäß IDW RS
BFA 7 "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht
individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im
Kreditgeschäft von Kreditinstituten
("Pauschalwertberichtigungen")" gegebenen Möglichkeit
Gebrauch, die Methodik zur Ermittlung der
Pauschalwertberichtigung nach den Stufen 1 und 2
gemäß IFRS 9 auch unter HGB anzuwenden.
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft wendet einen
dreistufigen Ansatz zur Bemessung der Risikovorsorge an,
wobei zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL)
ein ECL-Modell verwendet wird. Die Risikovorsorge in Stufe
1 entspricht den innerhalb der nächsten zwölf
Monate erwarteten Kreditverlusten. Die Risikovorsorge in
Stufe 2 bezieht sich auf Finanzinstrumente, deren
Ausfallrisiko sich seit der erstmaligen Erfassung
signifikant erhöht hat, während die
Risikovorsorge in Stufe 3 auf
bonitätsbeeinträchtigte finanzielle
Vermögenswerte entfällt. Die Risikovorsorge der
Stufen 2 und 3 berücksichtigen die erwarteten
Kreditverluste für die gesamte Restlaufzeit.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete
Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 ist ermessensbehaftet
und erfordert die Verwendung komplexer Modelle,
Inputfaktoren und Annahmen. Die Risikovorsorge wird anhand
folgender Parameter bestimmt: Ausfallwahrscheinlichkeit
("Probability of Default" - PD), Ausfallquote ("Loss Given
Default" - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall
("Exposure at Default" - EAD).
Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen der
geopolitischen Spannungen trüben den
makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die
für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten
modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen
noch nicht vollständig. Für diesen Sachverhalt
hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft ein
Sekundäreffekte-Top-Level-Adjustment (TLA) gebildet.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass
bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen keine
sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter
verwendet werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der
Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser
Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte
Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene
Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die
Wirksamkeit der zur Bestimmung der Risikovorsorge
relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich
aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem
Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
scrollen
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir
bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren
aussagebezogenen Prüfungshandlungen
berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
scrollen
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen
verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind
sachgerecht.
Bewertung von Finanzinstrumenten, für die keine beobachtbaren Marktpreise vorliegenDie wesentlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2
"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss
beschrieben.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK
Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand
an Handelsaktiva i. H. v. EUR 22,3 Mrd (i. Vj. EUR 18,2
Mrd) und an Handelspassiva i. H. v. EUR 10,4 Mrd (i. Vj.
EUR 10,8 Mrd) aus. In diesen sind auch Finanzinstrumente
enthalten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren
Marktpreisen basiert.
Die beizulegenden Zeitwerte dieser Finanzinstrumente
sind auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren zu
ermitteln. Die verwendeten Bewertungsverfahren können
auf komplexen Modellen beruhen und ermessensbehaftete
Annahmen, insbesondere für nicht beobachtbare
Bewertungsparameter, beinhalten.
Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere
darin, dass bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf
beobachtbaren Marktpreisen basiert, keine sachgerechten
Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet
werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der
Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser
Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte
Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene
Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die
Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich
aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten
einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem
Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
scrollen
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir
bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren
aussagebezogenen Prüfungshandlungen
berücksichtigt. Ferner haben wir hierzu KPM-Ginterne
Bewertungsspezialisten einbezogen. Diese umfassten
insbesondere:
scrollen
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von
Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren
Marktpreisen basiert, verwendeten Bewertungsmodelle und
Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Bewertung von Anteilen an verbundenen UnternehmenDie wesentlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2
"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss
beschrieben.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK
Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss Anteile an
verbundenen Unternehmen i. H. v. EUR 5,7 Mrd (i. Vj. EUR
4,5 Mrd) aus.
Den beizulegenden Wert ermittelt die COMMERZBANK
Aktiengesellschaft für Anteile an verbundenen
Unternehmen grundsätzlich mithilfe von anerkannten
Bewertungsverfahren, insbesondere dem
Discounted-Cashflow-Verfahren.
Die Bewertungsverfahren sind insbesondere in Bezug auf
die verwendeten Bewertungsparameter (Planannahmen und
Diskontierungssätze) ermessensbehaftet. Die Annahmen
umfassen zudem auch politische und ökonomische
Entwicklungen und Rahmenbedingungen.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass
bei der Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an
verbundenen Unternehmen keine sachgerechten
Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet
werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der
Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser
Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte
Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene
Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die
Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Werte
relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich
aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten
einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem
Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
scrollen
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir
bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren
aussagebezogenen Prüfungshandlungen
berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
scrollen
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen
zugrunde liegenden Bewertungsmodelle und
Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die
sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich
geprüften Bestandteile des zusammengefassten
Lageberichts:
scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die
sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir
weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form
von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die
Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen
Informationen
scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten
Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche
falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache
zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung
des Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der
Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet
hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die
Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern
einschlägig, die zur Beseitigung von
Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den
für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der
Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen
Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine
Prüfung mit hinreichender Sicherheit
durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei
"Commerzbank_AG_JA+LB_ESEF-2024-12-31.zip"
(SHA256-Hashwert:
f525ed9e496b2f60bac28900b2a332afdacf1918c3dea41c9ca4f64d328
ca4af) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung
erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als
"ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328
Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat
("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen.
In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften
erstreckt sich diese Prüfung nur auf die
Überführung der Informationen des
Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in
das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen
Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben
genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben
genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für
Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des
Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in
allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328
Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über
dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden
"Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen
Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss
und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei
Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben
enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben
genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten
bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des
Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der
für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen
Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach
§ 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022))
durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist
nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere
Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022))
angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich
für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den
elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des
§ 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich
für die internen Kontrollen, die er als notwendig
erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu
ermöglichen, die frei von wesentlichen -
beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen
gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das
elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Prozesses der Erstellung der
ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von
wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Anforderungen des § 328
Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben
wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024
als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9.
Juli 2024 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt.
Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022
als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft
tätig.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang
mit dem geprüften Jahresabschluss und dem
geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den
geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das
ESEF-Format überführte Jahresabschluss und
zusammengefasste Lagebericht - auch die in das
Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind
lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften
Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten
Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere
ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes
Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in
elektronischer Form bereitgestellten geprüften
ESEF-Unterlagen verwendbar.
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Burkhard Böth.
Frankfurt am Main, den 4. März 2025 KPMG
AG
Wiechens
Böth
Wesentliche Konzerngesellschaftenscrollen
Operative AuslandsniederlassungenAmsterdam, Brünn (Office), London, Madrid, Mailand,
New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio,
Wien, Zürich
Repräsentanzen und Financial Institutions DesksAbidjan, Addis Abeba, Almaty, Amman, Aschgabat, Bangkok,
Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen
Union), Buenos Aires, Casablanca, Dhaka, Dubai,
Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Kiew,
Lagos, Luanda, Melbourne, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New
York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), Sao Paulo,
Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh,
Taschkent, Tokio (FI-Desk), Vilnius, Zagreb
DisclaimerVorbehalt bei ZukunftsaussagenDieser Jahresabschluss enthält zukunftsgerichtete
Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der
Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen,
Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die
Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es
gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser
Geschäft einwirken und zu großen Teilen
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu
gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die
Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche
Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und
Entwicklungen können also erheblich von unseren heute
getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die
zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen
oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.
Die deutsche Fassung dieses Jahresabschlusses ist
maßgebend und nur die deutsche Version des
Jahresabschlusses wurden vom Abschlussprüfer
geprüft.
Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit
wird nur die grammatisch männliche Form verwendet.
Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher
Identität.
scrollen
Commerzbank AG
Postanschrift
Investor Relations
Der Konzerngeschäftsbericht
Bericht des AufsichtsratsFrankfurt am Main, im März 2025
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2024 ihre
Strategie konsequent umgesetzt und ein sehr gutes Ergebnis
geliefert. Sie konnte ihre Profitabilität weiter
steigern, was sich positiv auf den Aktienkurs ausgewirkt
hat. Attraktive Kapitalrückgaben haben die Erfolge
unterstrichen. Dies ist eine gute Ausgangslage für die
Commerzbank, noch ambitioniertere Ziele anzustreben, einen
noch stärkeren Fokus auf Wachstum zu setzen und ihre
Ziele noch schneller zu erreichen. Mit ihrer Anfang 2025
weiterentwickelten Strategie "Momentum", die auf Wachstum
und Profitabilität ausgerichtet ist, zeigt die
Commerzbank, wie sie auch zukünftig als
eigenständige breit aufgestellte Universalbank mit
starker Verankerung in Deutschland, Österreich,
Schweiz und Polen für ihre Kunden, ihre Mitarbeitenden
und ihre Investoren einen attraktiven Mehrwert bieten wird.
Vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheiten, der
geopolitischen Verwerfungen und der wirtschaftlichen
Schwäche in Deutschland ist es in besonderem
Maße anerkennenswert, dass sich die Commerzbank noch
ambitioniertere Ziele setzt und sich deren Erreichung
zutraut.
Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024 hat der
Aufsichtsrat den Vorstand bei der Bewältigung
vielfältiger Herausforderungen beraten und
unterstützt sowie dessen Geschäftsführung
überwacht und kontrolliert. Der Vorstand unterrichtete
den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und
umfassend über wesentliche Entwicklungen in der Bank,
auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich
wiederholt über die Geschäftslage der Bank, ihre
wirtschaftliche Situation und Risikolage, die
Überlegungen zur strategischen Ausrichtung der Bank,
die Unternehmensplanung, die Nachhaltigkeitsstrategie,
Compliance- und Cyberrisk-Themen sowie die Risikovorsorge
und Risikostrategie der Bank informieren lassen und mit dem
Vorstand hierüber diskutiert. Insgesamt fanden im
abgelaufenen Geschäftsjahr 49 Sitzungen des
Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse statt. Zwischen
den Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch
im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem
Kontakt mit dem beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden
und weiteren Vorstandsmitgliedern und hat sich fortlaufend
über die aktuelle Geschäftsentwicklung,
strategische Überlegungen, die Risikolage, das
Risikomanagement, Compliance-Themen und wesentliche
Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern
unterrichten lassen.
Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen von wesentlicher
Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit
erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung
seine Zustimmung erteilt.
Sitzungen des AufsichtsratsIm abgelaufenen Geschäftsjahr fanden insgesamt acht
Aufsichtsratssitzungen statt, davon fünf ordentliche
und drei außerordentliche Sitzungen. Zur Vorbereitung
dieser Sitzungen haben die Anteilseigner- sowie die
Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter im Aufsichtsrat
regelmäßig getrennte Vorbesprechungen
abgehalten.
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 eingehend mit der
Vorstandszusammensetzung und der Nachfolgeplanung im
Vorstand beschäftigt. So wurden Dr. Bettina Orlopp zur
neuen Vorstandsvorsitzenden, Michael Kotzbauer zum
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden sowie Christiane
Vorspel-Rüter und Carsten Schmitt zu
Vorstandsmitgliedern bestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit lag
darin, die Umsetzung der Strategie 2027 "Zeit, was zu
bewegen" zu überwachen. So wurde dem Aufsichtsrat
fortlaufend über den Stand der Umsetzung der Strategie
berichtet. Zudem hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der
Entwicklung von Anpassungen der Strategie 2027 begleitet.
Dabei wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend
informiert und beratend einbezogen. So hat der Vorstand im
Geschäftsjahr 2024 Anpassungen der Strategie 2027 mit
dem Aufsichtsrat sowie zusätzlich jeweils gesondert
mit den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertreterinnen
und -vertretern an insgesamt drei Strategietagen intensiv
diskutiert. Auch wurde der Aufsichtsrat beratend bei der
weiterentwickelten Strategie "Momentum" einbezogen und hat
dieses eingehend mit dem Vorstand diskutiert. Daneben
wurden strategische Themen auch regelmäßig in
den Sitzungen behandelt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank
sowie ihre Risikolage wurden eng vom Aufsichtsrat
überwacht. Auch die Auswirkungen des andauernden
Krieges in der Ukraine auf die Bank, der Rückzug aus
dem russischen Markt sowie andere geopolitische
Entwicklungen wurden fortlaufend betrachtet.
Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der
Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Um dieses
Thema eng und effizient begleiten zu können, hat der
Aufsichtsrat einen Sonderausschuss gebildet, der sich
eingehend damit auseinandergesetzt hat und im
regelmäßigen Austausch mit der
Vorstandsvorsitzenden, den relevanten internen Bereichen
sowie externen Beraterinnen und Beratern stand.
Zudem hat der Aufsichtsrat weiterhin die Entwicklung der
mBank, insbesondere die sich aus dem
Fremdwährungskreditportfolio der mBank ergebenden
Risiken für die Commerzbank, betrachtet.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den
Vorstandsnachfolgeplanungsprozess sowie das
Vorstandsvergütungssystem weiterentwickelt, das er der
Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorlegen wird. Auch hat
er sich mit der Zusammensetzung und Nachfolgeplanung des
Aufsichtsrats aufseiten der Anteilseignervertreterinnen und
-vertreter beschäftigt und wird der Hauptversammlung
2025 Wahlvorschläge für zwei neue Mitglieder
unterbreiten.
Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle
Geschäftslage der Bank, die jeweils intensiv mit dem
Vorstand erörtert wurde. Die wirtschaftliche und
finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihrer
Geschäftsfelder, die Risikolage, die Strategie und
deren Umsetzungsstand einschließlich der
Nachhaltigkeitsaspekte, die Planung, Compliance- sowie
Steuerthemen, regulatorische Prüfungen, das
Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem und
Cyberrisiken wurden stets vertieft behandelt.
Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat
regelmäßig zu verschiedenen Themen ohne
Anwesenheit des Vorstands.
Die Vorstandsberichte wurden vom Aufsichtsrat
hinterfragt und zum Teil wurden ergänzende
Informationen angefordert und vom Vorstand vorgelegt. Zudem
hat sich der Aufsichtsrat auch über interne und
behördliche Prüfungen und Untersuchungen der Bank
unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und sich ein
Urteil gebildet.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner
Ausschüsse wurden als Präsenzsitzungen
einberufen, wobei eine virtuelle Teilnahme im Wege einer
Videokonferenz grundsätzlich ermöglicht wurde.
Kurzfristig anberaumte außerordentliche Sitzungen
wurden in Ausnahmefällen rein virtuell abgehalten.
Sofern zwischen den Sitzungen Beschlüsse
erforderlich waren oder es zur Gewährleistung einer
effizienten Arbeitsorganisation des Aufsichtsrats beitrug,
fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Umlaufverfahren.
Soweit der Aufsichtsrat dies für erforderlich
hielt, zog er bei seiner Tätigkeit unterstützend
Beraterinnen und Berater hinzu.
Im Einzelnen wurden folgende Themen in den
Aufsichtsratssitzungen behandelt:
In der Sitzung am 14. Februar 2024 berichtete der
Vorstand ausführlich über die aktuelle
Geschäftslage sowie die Entwicklung bei der mBank.
Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den
Teilrisikostrategien 2024 für Kredit-, Markt-,
Liquiditäts- und operationelle Risiken sowie mit der
Cyber- und Informationssicherheitsstrategie. Der
Aufsichtsrat beschloss die variable Vergütung der
Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023.
Es wurden ferner die Ergebnisse der extern
durchgeführten Evaluierung von Vorstand und
Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023 präsentiert,
diskutiert und abgeleitete Maßnahmen beschlossen. Der
Aufsichtsrat befasste sich mit der Zusammensetzung des
Vorstands und kam mit Dr. Jörg Oliveri del
Castillo-Schulz überein, dessen Ende September 2024
auslaufende Bestellung sowie dessen Vertrag nicht zu
verlängern. Des Weiteren behandelte er den Bericht des
Aufsichtsrats und die Erklärung zur
Unternehmensführung.
In der Bilanzsitzung am 13. März 2024 billigte der
Aufsichtsrat, nach Berichterstattung durch den Vorstand und
auf Empfehlung des Prüfungsausschusses sowie nach
Erörterung mit dem Abschlussprüfer, den Konzern-
und Jahresabschluss 2023. In diesem Zusammenhang
präsentierte der Wirtschaftsprüfer dem
Aufsichtsrat die Ergebnisse seiner Prüfungen und
diskutierte diese mit dem Aufsichtsrat. Dem
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schloss sich der
Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich
mit dem Rechnungslegungsprozess, dem internen
Kontrollsystem sowie Risikomanagementsystem und
erörterte die Einschätzungen von Vorstand und
Abschlussprüfer zu deren Angemessenheit und
Wirksamkeit. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses
stellte der Aufsichtsrat im Hinblick auf den gesonderten
nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß §
315b Handelsgesetzbuch und zur nichtfinanziellen
Erklärung gemäß § 289b
Handelsgesetzbuch fest, dass auch nach dem
abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfungen
keine Einwendungen zu erheben waren. Ferner stellte der
Vorstand dem Aufsichtsrat die Umsetzungssteuerung für
die Strategie 2027 sowie die
Kunden/-Produktprofitabilitätsrechnung für das
Geschäftsjahr 2023 vor und diskutierte dazu mit dem
Aufsichtsrat. Des Weiteren bestellte der Aufsichtsrat
Christiane Vorspel-Rüter - vorbehaltlich der
aufsichtsrechtlichen Genehmigung - als Nachfolgerin von Dr.
Jörg Oliveri del Castillo-Schulz zum
Vorstandsmitglied. Mit Vertreterinnen und Vertretern des
Joint-Supervisory-Teams (JST), bestehend aus EZB, BaFin und
Bundesbank, diskutierte der Aufsichtsrat über die
Herausforderungen für die Commerzbank und tauschte
sich mit diesen zu verschiedenen Themen in Bezug auf die
Commerzbank aus. Der Aufsichtsrat stimmte der Einberufung
und der Tagesordnung für die ordentliche
Hauptversammlung 2024 sowie den darin enthaltenen
Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung zu.
Schließlich wurde der Abschluss eines
Schiedsverfahrens der Commerzbank AG behandelt.
Die ordentliche Sitzung am 26. Juni 2024 fand in den
Räumlichkeiten der mBank in Polen statt. Dies gab dem
Aufsichtsrat die Möglichkeit, sich eingehend mit der
mBank zu beschäftigen und unter anderem Einblicke in
Innovationen, Projekte und das Geschäftsumfeld der
mBank zu erhalten. In der Sitzung berichtete der Vorstand
dem Aufsichtsrat zu aktuellen Themen der Bank und der
Geschäftslage. Ferner berichtete der Vorstand
über die Entwicklung auf dem russischen Markt und die
Bestrebungen der Bank, sich aus diesem kontrolliert
zurückzuziehen. Auch wurde mit dem Aufsichtsrat der
Umsetzungsstand der Strategie 2027 besprochen. Der
Aufsichtsrat hat sich mit dem neu erarbeiteten
Vorstandsnachfolgeplanungsprozess einschließlich der
Anpassung der Suitability-Richtlinie, beschäftigt.
Weiter beschloss der Aufsichtsrat die vorzeitige Aufhebung
der Bestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Jörg Oliveri
del Castillo-Schulz, nachdem seine Nachfolgerin, Christiane
Vorspel-Rüter, signalisiert hatte, kurzfristig ihre
Tätigkeit aufnehmen zu können. Auch die
Vorstandsziele 2024 für Christiane Vorspel-Rüter
legte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung fest.
Nachdem die UniCredit in einer Pressemitteilung
veröffentlicht hatte, dass sie ein Aktienpaket in
Höhe von 4,49 % an der Commerzbank erworben hatte,
diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat darüber in der
außerordentlichen Sitzung am 11. September 2024.
In der außerordentlichen Sitzung am 24. September
2024 beriet sich der Aufsichtsrat zur Nachfolge von Dr.
Manfred Knof, der erklärt hatte, keine zweite Amtszeit
anzustreben, und beschloss auf Empfehlung des
Präsidial- und Nominierungsausschusses, Dr. Bettina
Orlopp zur Vorsitzenden des Vorstands und Michael Kotzbauer
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands jeweils
mit Wirkung vom Zeitpunkt des Ausscheidens von Dr. Manfred
Knof zu bestellen.
Am 23. September 2024 erörterten die
Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter des Aufsichtsrats
und am 24. September 2024 die Vertreterinnen und Vertreter
der Anteilseigner sowie anschließend der gesamte
Aufsichtsrat eingehend das vom Vorstand vorgelegte Update
zur Strategie "Zeit, was zu bewegen". Insbesondere
diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand strategische
Fragen der Segmente und Unternehmensbereiche der IT sowie
die Finanzziele intensiv und gab hierzu Anregungen. In
seiner Sitzung am 25. September 2024 fasste der
Aufsichtsrat die Ergebnisse des Austausches am 23. und 24.
September 2024 sodann zusammen, befasste sich zusammen mit
dem Vorstand nochmals mit einzelnen strategischen Punkten
und gab abschließende Anregungen sowie Empfehlungen.
Ferner wurde dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 25.
September 2024 vom Vorstand über die aktuelle
Geschäftslage berichtet, insbesondere über die
Geschäftslage in den beiden Kundensegmenten und
über die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2024. Das
Russlandgeschäft der Bank wurde behandelt und dem
Rückerwerb eigener Aktien unter dem Vorbehalt der
erforderlichen aufsichtlichen Genehmigungen zugestimmt.
Zudem wurde dem Aufsichtsrat die Outsourcingstrategie
vorgestellt und er stimmte einer Änderung der
Geschäftsordnung des Risikoausschusses sowie der
Geschäftsordnung des Vorstands zu. Der Aufsichtsrat
stimmte der vorzeitigen einvernehmlichen Aufhebung der
Bestellung von Dr. Manfred Knof zum Mitglied des Vorstands
und Vorstandsvorsitzenden zu. Im Interesse der Bank konnte
damit der Wechsel im Vorstandsvorsitz angesichts der im
September 2024 entstandenen besonderen Situation für
die Commerzbank zeitnah vollzogen werden. Weiter beschloss
der Aufsichtsrat die angepassten Ziele für die
Vorstandsmitglieder Dr. Bettina Orlopp und Michael
Kotzbauer. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, einen
temporären Sonderausschuss für die Beratung und
Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Beteiligung
der UniCredit an der Commerzbank zu bilden, und bestellte
die Mitglieder des Sonderausschusses. Auch stimmt er der
Geschäftsordnung des Sonderausschusses zu und
beschloss, Berater zur Unterstützung des Aufsichtsrats
bei der Begleitung und Überwachung des Vorstands in
Bezug auf die Beteiligung der UniCredit zu beauftragen.
In der außerordentlichen Sitzung am 1. Oktober
2024 berichtete die Vorstandsvorsitzende zu aktuellen
Entwicklungen in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an
der Commerzbank. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat mit den
von diesem mandatierten Beraterinnen und Beratern über
die aktuelle Situation.
In der letzten Sitzung des Jahres am 21. November 2024
bestellte der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der
aufsichtsrechtlichen Genehmigung - Carsten Schmitt zum
Mitglied des Vorstands in der Position des Chief Financial
Officer. Ferner informierte der Vorstand im Rahmen seines
Berichts zur Geschäftslage unter anderem zum Status
der Strategieumsetzung, zur Geschäftslage in den
beiden Kundensegmenten, zur Umsetzung der Projekte in der
Delivery Organisation und in Group Operations sowie zu
aktuellen Risiko-Hotspots und Compliance-Themen. Auch wurde
das Thema Beteiligung der UniCredit behandelt. Zudem
erläuterte der Vorstand den Arbeitsstatus des
Strategieupgrades für die Jahre 2025 bis 2030. Der
Mehrjahresplan für die Geschäftsjahre 2025 bis
2028 wurde vorgestellt und der für Anfang 2025
geplante Aktienrückkauf besprochen. Dem Aufsichtsrat
wurde auch über die Geschäftstätigkeit der
Bank in Russland berichtet. Ferner wurden ihm die
Geschäfts-, die Gesamtrisiko- und die IT-Strategie
vorgestellt, die er nach eingehender Erörterung zur
Kenntnis nahm. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat die
Änderung der Geschäftsordnung des
Prüfungsausschusses. Ein weiteres Thema dieser Sitzung
war zudem die Corporate Governance der Bank. Insbesondere
verabschiedete der Aufsichtsrat die jährliche
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz, befasste
sich mit der Unabhängigkeit der
Aufsichtsratsmitglieder, setzte sich Ziele in Bezug auf
seine Zusammensetzung und beschloss
Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von
Vorstand und Aufsichtsrat. Nähere Einzelheiten zur
Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in
diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 27 bis 38.
Zudem setzte sich der Aufsichtsrat mit der Fortentwicklung
des Vorstandsvergütungssystems auseinander und
beschloss die Anpassung der
Vorstands-Muster-Vergütungsvereinbarung sowie der
Organisationsrichtlinie zum Vorstandsvergütungssystem.
Der Aufsichtsrat legte für die Mitglieder des
Vorstands die Ziel-Gesamtvergütung und die zu
erreichenden Ziele für das Geschäftsjahr 2025
fest. Abschließend beschäftigte sich der
Aufsichtsrat ausführlich mit der Durchführung,
den Prozessen und den Ergebnissen der
Wesentlichkeitsanalyse der Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) im Rahmen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung. In diesem Zusammenhang
diskutiert der Aufsichtsrat auch, wie mit der Situation der
nicht zu erwartenden gesetzgeberischen Umsetzung der
EU-rechtlichen CSRD in nationales deutsches Recht
umgegangen werden sollte.
AusschüsseZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der
Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt sieben permanente
Ausschüsse und einen temporären Ausschuss
gebildet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten
dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der
jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren
Arbeit.
Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf
Seite 19 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Die
Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen permanenten
Ausschüsse sind in den jeweiligen
Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt, die
im Internet veröffentlicht sind und unter
https://www.commerzbank.de eingesehen werden können.
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr
2024 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Er
erörterte mit den zuständigen
Vorstandsmitgliedern den Konzern- und Jahresabschluss sowie
die Zwischenabschlüsse. Weiter erörterte er
Finanzinformationen, die Entwicklung der Finanzkennzahlen,
die Grundlagen der Rechnungslegung und des
Rechnungslegungsprozesses. Auch setzte er sich mit
wesentlichen Geschäftsvorfällen,
Rückstellungen für das
Fremdwährungskreditportfolio der mBank sowie dem
Ausblick über die weitere Geschäftsentwicklung
auseinander. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss
die Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des
Konzernabschlusses.
Der Ausschuss ließ sich vom Abschlussprüfer
die Ergebnisse der Prüfung des Jahres- und des
Konzernabschlusses sowie die Ergebnisse der Vorprüfung
im Rahmen des Jahresabschlusses der Commerzbank und die
hierzu erstellten Prüfungsberichte erläutern.
Zudem ließ er sich fortlaufend vom
Abschlussprüfer über den aktuellen Stand und
einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung
informieren. Gleiches galt für die Ergebnisse der
prüferischen Durchsichten der Zwischenberichte und der
gesonderten Finanzinformationen.
Besondere Schwerpunkte der Erörterungen im
Ausschuss waren die Prüfungsschwerpunkte und die vom
Abschlussprüfer benannten besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Zur Wahrung
der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers holte der Ausschuss dessen
Unabhängigkeitserklärung gemäß Art. 6
EU-APrVO ein und erörterte diese. Dabei befasste sich
der Prüfungsausschuss auch mit den Aufträgen
für Nichtprüfungsleistungen an den
Abschlussprüfer und ließ sich hierzu von dem mit
der Überwachung beauftragten Bereich Group Finance
berichten. Ferner setzte sich der Ausschuss mit der
nichtfinanziellen Berichterstattung auseinander und
diskutierte diese zusammen mit der Ausschussvorsitzenden
des ESG-Ausschusses. Weiter setzte sich der
Prüfungsausschuss intensiv insbesondere mit Stand und
Prozess der Umsetzung der erweiterten
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auseinander.
Der Ausschuss diskutierte zudem intern und gemeinsam mit
dem Abschlussprüfer über die Qualität der
Abschlussprüfung. Die Qualität der
Abschlussprüfung beurteilte der Ausschuss unter
anderem anhand eines Audit Quality Indicator Dashboards
sowie auf Basis einer Befragung der Ausschussmitglieder,
des Managements und der Fachbereichsleiterinnen und
-leiter, die mit dem Abschlussprüfer Zusammenarbeiten.
Der Prüfungsausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat
auf dieser Grundlage Vorschläge für die
Bestellung des Abschlussprüfers, für die
Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der
Abschlussprüfung sowie für die Beauftragung des
Abschlussprüfers für die Prüfung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ferner passte er die
Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses
hinsichtlich der Bestellung und Überwachung der
Unabhängigkeit des Prüfers des
Nachhaltigkeitsberichts an. Zudem ließ er sich
über den Prozess zur Beurteilung der Zusammenarbeit
mit dem Abschluss-/Nachhaltigkeitsprüfer und der
Qualität der jeweiligen Prüfung unterrichten. Die
Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der
Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender
Erörterungen des Ausschusses. Beide Bereiche
berichteten in jeder Sitzung über die Ergebnisse ihrer
Arbeit, über Maßnahmen zur deren Optimierung,
über den Stand der Arbeiten der Fachbereiche zur
Beseitigung festgestellter Mängel und über die
Planung ihrer weiteren Aktivitäten. Zudem legten sie
dem Ausschuss ihre Jahresberichte vor. Der
Prüfungsausschuss ließ sich zudem
regelmäßig über die Ergebnisse diverser
interner und externer Prüfungen zur Einhaltung lokaler
Vorschriften berichten, die weltweit von den jeweiligen
Niederlassungen und Tochtergesellschaften der Commerzbank
einzuhalten sind. Der Ausschuss erörterte auch den
Stand und die Weiterentwicklung der
Know-your-Customer-Prozesse gemeinsam mit dem Vorstand.
Zudem behandelte der Ausschuss in mehreren Sitzungen
eingehend die Auswirkungen des anhaltenden
Russland-Ukraine-Krieges auf die Commerzbank, insbesondere
mit Bezug auf die Einhaltung von internen und externen
Anforderungen und Sanktionen.
Der Ausschuss überprüfte die Wirksamkeit des
Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere
des internen Kontrollsystems (IKS). Er stützte sich
dabei unter anderem auf Berichte des Abschlussprüfers,
von Group Risk Management, Group Compliance und Group
Audit. Der Ausschuss ließ sich auch zu den Grundlagen
des IKS, der Schlüsselkontrollen, der Einwertung zur
Beurteilung von Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS
sowie der geplanten Angleichung der mBank unterrichten. Er
nahm ferner den Bericht des Abschlussprüfers zur
Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen
Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln zur Kenntnis. Der
Ausschussvorsitzende traf sich regelmäßig,
teilweise unabhängig vom Vorstand, mit den für
das Rechnungswesen, die Compliance sowie die Interne
Revision zuständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern.
Der Risikoausschuss kam im abgelaufenen
Geschäftsjahr zu fünf ordentlichen Sitzungen
zusammen. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit
der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank,
insbesondere vor dem Hintergrund des andauernden
Russland-Ukraine-Krieges und der Lage im Nahen Osten. Zudem
setzte sich der Risikoausschuss ausführlich mit
Cyberrisiken und präventiven
Sicherheitsmaßnahmen auseinander. Weitere wichtige
Themen waren die Entwicklungen der Immobilienmärkte
und das diesbezügliche Risikomanagement, die sich aus
dem Fremdwährungskreditportfolio der mBank ergebenden
Risiken für die Commerzbank sowie die
Auseinandersetzung mit Länderrisiken und deren
Steuerung. Der Risikoausschuss beschäftigte sich
darüber hinaus mit der Gesamtrisikostrategie 2024, den
Teilrisikostrategien 2024 und den Kredit-, Markt-,
Liquiditäts-, Counterparty- und operationellen
Risiken. Auch befasste er sich mit den Reputations-,
Rechts-, Compliance- und ESG-Risiken sowie den
regulatorischen Risiken. Das Kreditportfolio der
Commerzbank, ihre Risikovorsorge und ihr Risikoergebnis
sowie ihre Kapitalquoten wurden erörtert. Für die
Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso
ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios
beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss
beschäftigte sich zudem mit wichtigen
Unternehmenstransaktionen und der Entwicklung des
Beteiligungsportfolios. Außerdem wurde er über
die Aktualisierung des Recovery Plans und die Anpassung der
Recovery-Plan-Indikatoren informiert. Ferner
überprüfte der Risikoausschuss, ob die
Konditionen im Kundengeschäft mit dem
Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im
Einklang stehen. Ebenso erörterte er verschiedene
Stresstests und ihre Ergebnisse. Gegenstand der Sitzungen
waren auch das Mitarbeitervergütungssystem,
Personalrisiken sowie die Prüfungen und die
risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch die
Aufsicht. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss
mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an
Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen
Großkrediten und den Unternehmensorgankrediten sowie
risikoreichen Einzelengagements.
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss trat zu
fünf ordentlichen und fünf
außerordentlichen Sitzungen zusammen. Gegenstand
seiner Beratungen waren vor allem die Vorbereitung von
Themen für die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums,
insbesondere hinsichtlich Vorstandsbestellungen und
-angelegenheiten sowie der Gremienzusammensetzung. Er
beschäftigte sich intensiv mit Personalthemen, im
Einzelnen mit der Nachfolgesuche für den Ende
September 2024 ausgeschiedenen Dr. Manfred Knof, die in der
Bestellung von Dr. Bettina Orlopp als neue Vorsitzende des
Vorstands ab dem 1. Oktober 2024 mündete. Ferner
empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsrat, Michael Kotzbauer
zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden zu ernennen.
Auch setzte sich der Ausschuss intensiv mit der Besetzung
der Position des Chief Operating Officer (COO) und mit der
Nachfolge von Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz
auseinander. Nach umfassender Suche hat der Ausschuss sich
für die Bestellung von Christiane Vorspel-Rüter
ausgesprochen und dem Aufsichtsrat eine entsprechende
Beschlussempfehlung unterbreitet. Darüber hinaus
beschäftigte sich der Ausschuss mit der neu zu
besetzenden Position des Chief Financial Officer (CFO) und
sprach sich für Carsten Schmitt aus. Im Rahmen der
Suchprozesse prüfte und bejahte der Ausschuss jeweils
die individuelle Geeignetheit der einzelnen Nachfolgerinnen
und Nachfolger sowie die kollektive Geeignetheit des
Vorstands unter deren Einbeziehung. Für die
Nachfolgesuchen konnte der Ausschuss auf die Ergebnisse des
neuen, von ihm und dem Aufsichtsrat im Jahr 2024 mit
Unterstützung einer externen Beratung erarbeiteten,
strukturierten und langfristigen
Vorstandsnachfolgeplanungsprozesses aufsetzen. Zudem
stimmte der Ausschuss der Übernahme von Mandaten der
Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen zu und nahm
Veränderungen im Zentralen Beirat der Commerzbank zur
Kenntnis. Ferner besprach der Ausschuss im
Geschäftsjahr 2024 die Ergebnisse der extern mittels
Fragebögen und ausführlichen Interviews
durchgeführten Evaluierungen von Vorstand und
Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023. Auch
beschäftigte er sich mit dem Prozess und der
Durchführung der Evaluierung und Selbstbeurteilung
für das Geschäftsjahr 2024. Weiter ließ
sich der Ausschuss zu möglichen Handlungsoptionen
für das Additional-Tier-1-(AT-1-)Kapital der
Commerzbank vortragen und stimmte der Festlegung
verschiedener Bedingungen für die Emission
nachrangiger Schuldverschreibungen unter dem
AT-1-Emissionsprogramm der Bank unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu. Neben der
Weiterentwicklung des Prozesses der
Vorstandsnachfolgeplanung befasste sich der Ausschuss auch
mit der Anpassung der Suitability-Richtlinie (samt
Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats
und Vorstands) und sprach hierzu Empfehlungen an den
Aufsichtsrat aus. Des Weiteren behandelten die
Anteilseignervertreterinnen und -vertreter des Ausschusses
die Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat auf Seiten
der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Hinblick
auf die Hauptversammlung 2025. Zudem befasste sich der
Ausschuss mit der Eignungsmatrix des Aufsichtsrats und des
Vorstands. Auch diskutierte der Ausschuss über die
Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank.
Schließlich wurden Themen des Personalwesens mit dem
Ausschuss besprochen. Insbesondere wurden dem Ausschuss die
Grundsätze für die Auswahl und Bestellung der
ersten und zweiten Führungsebene sowie der
strukturierte Talente- und Nachfolgeplanungsprozess
für das Topmanagement der Commerzbank
präsentiert, mit denen er sich auseinandersetzte.
Des Weiteren traten der Präsidial- und
Nominierungsausschuss und der
Vergütungskontrollausschuss gemeinsam zu zwei
Sitzungen zusammen. Sie beschäftigten sich mit dem
Musteranstellungsvertrag für Mitglieder des Vorstands
sowie mit den bestehenden Anstellungsverträgen. Ferner
befassten sie sich mit Vorstandsangelegenheiten, wie der
Aufhebung der Bestellung des Vorstandsmitglieds Dr.
Jörg Oliveri del Castillo-Schulz und der Anpassung der
Ziele 2024 von Dr. Bettina Orlopp aufgrund der
interimistischen teilweisen Übernahme des
COO-Ressorts.
Der Vergütungskontrollausschuss trat zu sechs
ordentlichen Sitzungen zusammen. Er unterstützte den
Aufsichtsrat bei der Festlegung der Ziele für das
Geschäftsjahr 2025 für die Vorstandsmitglieder
und gab entsprechende Beschlussempfehlungen ab. Zudem
befasste sich der Ausschuss mit der Zielerreichung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 und
überprüfte die Festsetzung des Gesamtbetrages der
variablen Vergütung der Mitarbeitenden für das
Geschäftsjahr 2023. Der Ausschuss befasste sich
eingehend mit der Weiterentwicklung des
Vorstandsvergütungssystems und empfahl dem
Aufsichtsrat in dem neuen System unter anderem, wie von den
Investoren gefordert, separate Ziele für die kurz- und
langfristige Vergütungskomponente vorzusehen sowie die
langfristige Vergütungskomponente künftig anhand
von Zielen zu messen, die der Aufsichtsrat für drei
Jahre im Voraus festlegt. Zudem erarbeitete der
Vergütungskontrollausschuss auf der Grundlage der
Ergebnisse eines Angemessenheitsgutachtens einer externen
Vergütungsberatung eine Empfehlung an den Aufsichtsrat
zur Anpassung der Zielvergütung für die
Vorstandsmitglieder. Des Weiteren befasste sich der
Ausschuss mit einem Schiedsverfahren der Commerzbank sowie
mit den Ergebnissen der Evaluierung für den
Vergütungskontrollausschuss. Vor dem Hintergrund der
neuen Bestellung von Christiane Vorspel-Rüter zum
Vorstandsmitglied legte der Ausschuss ihre Ziele für
das verbleibende Geschäftsjahr 2024 fest. Ferner wurde
der Ausschuss zur Bestellung einer neuen
Vergütungsbeauftragten angehört und der
Vergütungskontrollbericht behandelt. Auch setzte sich
der Ausschuss mit der Ausgestaltung und Angemessenheit der
Mitarbeitervergütungssysteme für die Commerzbank
Aktiengesellschaft auseinander.
Der Ausschuss beschäftigte sich mit der
Prüfung des Vergütungsberichts und empfahl dem
Aufsichtsrat, den Abschlussprüfer KPMG über die
gesetzlichen Anforderungen des § 162 Absatz 3
Aktiengesetz hinaus auch mit der Prüfung der
inhaltlichen Richtigkeit des aktienrechtlichen
Vergütungsberichts für das Berichtsjahr 2024 zu
beauftragen. Zudem bewertete der Ausschuss die Auswirkungen
der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und
Liquiditätssituation der Bank und überwachte,
dass die Vergütungssysteme an der Geschäfts- und
Risikostrategie der Bank ausgerichtet sind. Er
überprüfte die Angemessenheit des
Vorstandsvergütungssystems sowie die Grundsätze
des Mitarbeitervergütungssystems zur Bemessung von
Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen sowie
Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen. Auch
überwachte er den Prozess der Identifizierung der
Institutsrisikoträger sowie der
Gruppenrisikoträger. Zudem überprüfte der
Ausschuss das Vergütungssystem der Kontrolleinheiten
und überwachte die Einbeziehung der Kontrolleinheiten
und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der
Ausgestaltung des Mitarbeitervergütungssystems.
Schließlich empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsrat
Anpassungen in Bezug auf die
Muster-Vergütungsvereinbarung sowie auf die
Organisationsrichtlinie zur Vorstandsvergütung.
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute
Unternehmensführung (ESG-Ausschuss) kam im
Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen. Er
befasste sich mit dem ESG-Rahmenwerk und mit der
Erweiterung des Taxonomiereportings. Der Ausschuss setzte
sich unter anderem mit dem ESG-Rating, der
Nachhaltigkeitsstrategie der mBank, der
Greenwashing-Risikoanalyse, dem Kommunikationsfahrplan
Nachhaltigkeit der Commerzbank sowie mit der
Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD auseinander. Zudem
diskutierte der Ausschuss über Zwischenziele der
Science-based Targets Initiative und ließ sich
über den aktuellen Stand der Schulungsmaßnahmen
der Mitarbeitenden hinsichtlich der Vermittlung von
ESG-Grundwissen in der Commerzbank berichten. Er
beschäftigte sich eingehend mit der
Nachhaltigkeitsberichterstattung und der externen
Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken. Ferner befasste
er sich mit der strategischen Personalplanung, der
Arbeitgeberkampagne, der Nachwuchsstrategie und den
personalwirtschaftlichen Kennzahlen. Der Ausschuss
diskutierte die Ergebnisse von durchgeführten
Personalumfragen. Zudem befasste sich der Ausschuss mit
neuen Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, Frauen in
Führungspositionen sowie mit
Mitarbeitenden-Netzwerken.
Der Ausschuss für digitale Transformation
unterstützte den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung
seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben
hinsichtlich der digitalen Transformation der Bank sowie
der IT.
Im Jahr 2024 trat der Ausschuss zu vier ordentlichen
Sitzungen zusammen. Dabei ließ sich der Ausschuss
regelmäßig über den aktuellen IT-Status,
die technische Leistungsfähigkeit und Stabilität
der IT-Systeme sowie über Updates zu den wichtigsten
strategischen Initiativen informieren. Dies umfasste auch
die Evaluierung von Projekten und Prozessen im Rahmen der
digitalen Transformation, die Budgetsteuerung sowie die
Transformationssteuerung und den Status einzelner Projekte.
Zu den zentralen Themen gehörten die Harmonisierung
der IT-Systeme der comdirect Bank und der Commerzbank, die
IT-Strategie für den Zeitraum 2025 bis 2028 sowie das
geplante IT-Zielbild für die Wertpapierabwicklung
für die Jahre 2024 bis 2027. Der Ausschuss setzte sich
zudem mit der Einführung eines virtuellen
Banking-Assistenten auseinander und diskutierte Themen wie
Kryptoverwahrgeschäfte, digitale Assets und
Cybersecurity. Weiterhin beschäftigte sich der
Ausschuss mit dem Ausbau der Standardisierung und
Digitalisierung der Baufinanzierung sowie der
Sicherstellung der IT-Betriebsstabilität. Weitere
Schwerpunkte waren die Anpassung des
Zahlungsverkehrsangebots der Commerzbank, das
Vendor-Management sowie die digitale Architektur. Zudem
befasste sich der Ausschuss mit der Umsetzung des Digital
Operational Resilience Act (DORA-Verordnung) und dem
Third-Party-Risk-Management. In einer zukunftsorientierten
Perspektive wurden unter anderem Themen wie Fintechs und
der digitale Bankenmarkt sowie die KI-Strategie behandelt.
Der Sonderausschuss, der vom Aufsichtsrat im September
2024 gegründet wurde, unterstützte den
Aufsichtsrat bei seinen Überwachungs- und
Beratungsaufgaben in Bezug auf die Beteiligung der
UniCredit an der Commerzbank. Er trat im Jahr 2024 zu
fünf Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich
intensiv mit der Beteiligung der UniCredit an der
Commerzbank sowie deren Auswirkungen auf die Bank und
ließ sich hierzu vom Vorstand und seinen internen und
externen Beraterinnen und Beratern berichten. Ferner
beschäftigte er sich mit der Kommunikationsstrategie,
der Marktentwicklung sowie dem Strategieupgrade "Momentum"
der Commerzbank.
Sitzungen des nach den Vorschriften des
Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses
waren nicht erforderlich.
InteressenkonflikteNach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie
§ 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank
Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen,
der wiederum den Aufsichtsrat informiert. Um einem
potenziellen Interessenkonflikt mit ihrer Funktion als CFO
der Uniper SE vorzubeugen, beteiligte sich Dr. Jutta A.
Dönges nicht an Diskussionen und Beschlussfassungen zu
Krediten der Commerzbank an Uniper SE.
Aus- und FortbildungsmaßnahmenDie Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für
ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie
wurden dabei von der Commerzbank angemessen
unterstützt. Es fanden regelmäßig
Weiterbildungen statt. Einem neuen Aufsichtsratsmitglied
wurden zudem individuell zugeschnittene interne
Qualifizierungs- und Einführungsmaßnahmen
angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde für alle
Mitglieder des Aufsichtsrats ein umfassender Workshop zum
Thema "Europäische Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)" abgehalten. Des
Weiteren fand eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema
"Technische Schulden" statt. Ferner nahmen Mitglieder des
Aufsichtsrats an Fortbildungen zu den Themen
"Künstliche Intelligenz", "Basel 4/ICT Risk" sowie
"Kunden- und Produkt-Profitabilitätsrechnung (KPR) und
Kostenschlüssel" teil. Für die Mitglieder des
Aufsichtsrats fand im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung
weiter eine Fortbildung zum Thema "Wesentlichkeitsanalyse
nach CSRD" statt. Zuletzt nahmen einige
Aufsichtsratsmitglieder externe Fortbildungsmaßnahmen
zu Themen wie "Unternehmensführung, strategische
Planung und Marktumfeld", "Fusionen und Übernahmen:
Wie managen Unternehmen M&A Transaktionen?" sowie
"CSRD-/ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung" wahr.
Evaluierung und SelbstbeurteilungAm Ende des Geschäftsjahres 2023 ließ der
Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit in Entsprechung
mit der Empfehlung D.12 des Deutschen Corporate Governance
Kodex sowie der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3
und 4 KWG durchzuführenden Bewertung von Vorstand und
Aufsichtsrat durch ein externes Beratungsunternehmen
durchführen. Mit den Ergebnissen dieser
Überprüfung beschäftigten sich der
Aufsichtsrat und seine Ausschüsse im
Geschäftsjahr 2024. Sowohl der Aufsichtsrat als auch
die einzelnen Ausschüsse erarbeiteten anhand der
Ergebnisse jeweils einen Maßnahmenkatalog und setzten
diese Maßnahmen um. So wurde unter anderem der
Prozess der strategischen Nachfolgeplanung für den
Vorstand weiterentwickelt und das Kompetenzprofil des
Aufsichtsrats gemäß den Ergebnissen der
Evaluierung nuanciert angepasst. Auch prüfte der
Vorstand die Ressortzuschnitte und kalibrierte diese
teilweise neu. Am Ende des Geschäftsjahres 2024
überprüfte der Aufsichtsrat die Wirksamkeit
seiner Arbeit und die Bewertung von Vorstand und
Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und
4 KWG in Bezug auf das Jahr 2024. Dabei wurde die
Evaluierung intern durchgeführt. Alle
Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder
beantworteten zunächst Fragebögen.
Basierend auf der anonymen Auswertung dieser
Fragebögen führte ich als
Aufsichtsratsvorsitzender Einzelgespräche mit
Aufsichtsratsmitgliedern. Die Ergebnisse wurden dem
Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie dem
Aufsichtsratsplenum zu Beginn des Geschäftsjahres 2025
vorgestellt und diskutiert. Resultat dieser Diskussionen
war unter anderem, dass strategische Optionen für die
zukünftige Ausrichtung der Commerzbank weiter intensiv
erörtert werden. Zudem soll die Effizienz der
Aufsichtsratsarbeit durch die Bereitstellung noch
prägnanterer Unterlagen samt schlüssiger
Zusammenfassungen weiter gefördert werden. Auch der
verstärkte Einsatz technischer Unterstützung
durch fortschrittliche Tools soll geprüft und
möglichst intensiviert werden. Dabei liegt der Fokus
auf der Stärkung digitaler Kompetenzen und der
vermehrten Anwendung von künstlicher Intelligenz,
sowohl mit Blick auf Fortbildungsmaßnahmen als auch
in der Gremienarbeit, sofern dies möglich und sinnvoll
ist.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind insgesamt der
Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und
seiner Ausschüsse effektiv ist und ein hoher Standard
erreicht wurde.
SitzungsteilnahmeIn der nachfolgenden Tabelle wird individualisiert
angegeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und
der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder im
Geschäftsjahr 2024 jeweils teilgenommen haben. Sofern
Aufsichtsratsmitglieder an einer Sitzung nicht teilnehmen
konnten, haben sie vorab ihre Abwesenheit angekündigt,
die Gründe dargelegt und in der Regel eine
Stimmbotschaft abgegeben:
scrollen
scrollen
Jahres- und KonzernabschlussDer von der Hauptversammlung gewählte
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG),
Berlin, hat den Jahres- und Konzernabschluss der
Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der
Aktiengesellschaft und des Konzerns geprüft und mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach
den International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die
Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern
zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des
Aufsichtsrats hatten zudem die Möglichkeit, im Vorfeld
der Bilanzsitzung an einer separaten Besprechung der
Prüfungsergebnisse mit dem Wirtschaftsprüfer
teilzunehmen.
Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner
Sitzung am 18. März 2025 eingehend mit den
Abschlussunterlagen. Im Aufsichtsratsplenum wurden der
Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank
Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des
Konzerns in der Bilanzsitzung am 19. März 2025
ebenfalls ausführlich behandelt. Die Vertreterinnen
und Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den
genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des
Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die
wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für
Fragen - auch in Abwesenheit des Vorstands - zur
Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die
Abschlussunterlagen eingehend diskutiert.
Nach der abschließenden Prüfung durch den
Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum erhob
der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahres-
und/oder den Konzernabschluss und stimmte dem Ergebnis der
Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom
Vorstand aufgestellten Abschlüsse von
Aktiengesellschaft und Konzern gebilligt, der
Jahresabschluss der Aktiengesellschaft ist damit
festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands
schließt sich der Aufsichtsrat an.
NachhaltigkeitsberichtFür das Berichtsjahr 2024 haben die Commerzbank
Aktiengesellschaft und der Commerzbank-Konzern einen
konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht nach § 315 HGB
unter vollständiger freiwilliger Anwendung des ersten
Satzes der neuen europäischen
Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability
Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Der
ESG-Ausschuss hat sich eingehend mit diesem Bericht
befasst. Zudem haben sich auch der Prüfungsausschuss
und der Aufsichtsrat mit dem Bericht sowie mit der von KPMG
durchgeführten Prüfung des
Nachhaltigkeitsberichts beschäftigt. KPMG hat eine
Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit
durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk
erteilt. Vertreterinnen und Vertreter des Prüfers
nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 18.
März 2025 sowie an der Sitzung des Aufsichtsrats am
19. März 2025 teil, berichteten über die
wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und
beantworteten ergänzende Fragen der
Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte keine
Einwendungen.
AktionärskommunikationDie Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und
Aktionären erfolgt im Rahmen der jährlich
stattfindenden Hauptversammlung sowie über den Bereich
Investor Relations. Als Aufsichtsratsvorsitzender der
Commerzbank stehe ich darüber hinaus
regelmäßig mit nationalen und internationalen
Schlüsselaktionären und Investoren im Dialog zu
Themen wie zum Beispiel Corporate Governance, Qualifikation
und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat,
Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat, Rolle
des Aufsichtsrats im Strategieentwicklungs- und
-umsetzungsprozess, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die
für diese Gespräche verwendeten
Präsentationen mit den wesentlichen Kernbotschaften
werden auf der Internetseite der Commerzbank
Aktiengesellschaft veröffentlicht und damit allen
Aktionärinnen und Aktionären sowie interessierten
Außenstehenden zugänglich gemacht.
Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandIm Geschäftsjahr 2024 gab es die folgenden
Veränderungen im Aufsichtsrat: Mit Ablauf der
Hauptversammlung am 30. April 2024 ist Kerstin Jerchel und
mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 sind Uwe
Tschäge und Stefan Wittmann aus dem Aufsichtsrat der
Commerzbank ausgeschieden. Seit dem Ablauf der
Hauptversammlung am 30. April 2024 ist Frederik Werning und
seit dem 1. Januar 2025 sind Kevin Voß sowie Thomas
Kühnl neue Mitglieder im Aufsichtsrat der Commerzbank.
Im Namen des gesamten Aufsichtsrats bedanke ich mich bei
allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für
ihre engagierte Mitarbeit und ihre hervorragende Leistung.
Unser besonderer Dank gebührt Uwe Tschäge
für sein großes Engagement und seinen
außerordentlichen jahrzehntelangen Einsatz sowie
für die konstruktive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. In mehr als 40 Jahren bei
der Commerzbank hat er die Bank durch Höhen und Tiefen
begleitet und sich seit mehr als 20 Jahren als
Betriebsratsvorsitzender und stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender für die Interessen der
Belegschaft und der Commerzbank engagiert eingesetzt. Als
Nachfolger von Uwe Tschäge wurde Sascha Uebel zum
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt;
für sein neues Amt wünschen wir ihm viel Erfolg.
Allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern
wünschen wir alles Gute für ihre weitere Zukunft.
Im Vorstand ist Dr. Jörg Oliveri del
Castillo-Schulz am 30. Juni 2024 ausgeschieden. Er hat
insbesondere zahlreiche IT-Großprojekte unserer
"Strategie 2024" erfolgreich geleitet, wofür wir ihm
herzlich danken. Als seine Nachfolgerin ist Christiane
Vorspel-Rüter seit dem 1. September 2024 Mitglied des
Vorstands. Ferner wurde die Anstellung von Dr. Manfred Knof
zum 30. September 2024 einvernehmlich aufgehoben. Dr.
Manfred Knof war im Januar 2021 als Vorstandsvorsitzender
zur Commerzbank gekommen. Durch sein konsequentes und
entschlossenes Handeln hat er gemeinsam mit seinem
Vorstandsteam die Commerzbank auf die Erfolgsspur
zurückgeführt. Dafür gebührt ihm
großer Dank. Sowohl Dr. Manfred Knof als auch Dr.
Jörg Oliveri del Castillo-Schulz wünschen wir
für ihre Zukunft viel Erfolg und alles Gute.
Zum 1. Oktober 2024 wurde Dr. Bettina Orlopp zur
Vorstandsvorsitzenden und Michael Kotzbauer zum
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt. Beide
haben ihre neuen Aufgaben in einer sehr herausfordernden
Phase für die Commerzbank übernommen und bereits
gezeigt, dass sie die Commerzbank auch in unruhigen Zeiten
mit Weitsicht und Geschick führen können.
Seit dem 19. Februar 2025 ist Carsten Schmitt
Finanzvorstand der Commerzbank. Wir wünschen ihm
für die bevorstehenden, vielfältigen Aufgaben
viel Erfolg und alles Gute.
Das vergangene Geschäftsjahr war besonders
herausfordernd für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bank. Zugleich war es überaus
erfolgreich. Ohne das hohe persönliche Engagement und
die bemerkenswerten Leistungen der Belegschaft wäre
dies so sicher nicht möglich gewesen. Dafür danke
ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
natürlich auch dem Vorstand herzlich.
Schließlich danke ich allen
Aufsichtsratsmitgliedern für die jederzeit sehr gute
und konstruktive Zusammenarbeit sowie ihren
unermüdlichen Einsatz im Gremium und für die
Commerzbank.
Für den Aufsichtsrat Prof.
Dr. Jens Weidmann
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||