COMMERZBANK AktiengesellschaftFrankfurt am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Geschäftsbericht 2024Die Bank an Ihrer SeiteKennzahlenscroll
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Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite unter www.commerzbank.de/konzern/.
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Kontrahenten- und Einlagenrating/ Emittentenrating/ kurzfristige Verbindlichkeiten.
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Kontrahentenrating/Einlagenrating und Emittentenrating/kurzfristige Verbindlichkeiten. Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Brief der Vorstandsvorsitzenden
Frankfurt am Main, im März 2025 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,wir leben in bewegten Zeiten mit tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen. Der Blick zurück auf das Geschäftsjahr 2024, das von vielfältigen Krisen und Konflikten geprägt gewesen ist, macht das in besonderem Maße deutlich. Die daraus resultierende Unsicherheit ist mit Händen zu greifen - gerade auch in Deutschland, wo strukturelle Defizite immer klarer zutage treten und die anhaltende konjunkturelle Schwäche die allgemeine Stimmung sehr belastet. Die deutsche Wirtschaft steht in dieser Situation vor immensen Herausforderungen, der Veränderungsdruck ist so hoch wie nie. Für die Commerzbank mit ihrer tiefen Verwurzelung und starken Marktposition in Deutschland bedeutet das, bei der eigenen Transformation nicht nachzulassen, um den Veränderungen im Markt- und Wettbewerbsumfeld Rechnung zu tragen. Es bedeutet gleichzeitig, die Chance zu nutzen, sich in dieser kritischen Phase für den Wirtschaftsstandort Deutschland noch stärker als unverzichtbarer und zuverlässiger Begleiter unserer Kundinnen und Kunden zu positionieren. Beides ist uns im zurückliegenden Jahr wieder sehr gut gelungen. Ungeachtet aller äußeren Widrigkeiten war 2024 strategisch, operativ und finanziell einmal mehr ein erfolgreiches Jahr für die Commerzbank. Wir haben all unsere - im Jahresverlauf zum Teil angehobenen - Ziele übertroffen. Sowohl das Operative Ergebnis von 3,8 Mrd. Euro als auch das Konzernergebnis von rund 2,7 Mrd. Euro sind neue Rekordwerte. Der Nettogewinn lag um ein Fünftel über dem Vorjahreswert und fiel damit deutlich besser aus als zuletzt im Herbst prognostiziert. Mit einer Steigerung der Eigenkapitalrendite (RoTE) auf 9,2 % haben wir unser Jahresziel von mindestens 8 % deutlich übertroffen und sind auf dem Weg zu einer wettbewerbsfähigen Profitabilität erneut ein gutes Stück vorangekommen. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Risikovorsorge trotz der schwachen Konjunktur in Deutschland auf moderatem Niveau geblieben ist. Das ist ein weiterer Beleg für die Resilienz unseres Kundengeschäfts. Zu dem insgesamt sehr positiven Bild gehört auch, dass wir unsere Kapitalbasis mit einer auf 15,1 % gestiegenen harten Kernkapitalquote weiter gestärkt haben. Auf dieser Grundlage können wir unsere dynamische Ausschüttungspolitik wie geplant umsetzen und unsere Aktionärinnen und Aktionäre in zunehmendem Maße an der guten Entwicklung der Commerzbank teilhaben lassen. Für das Geschäftsjahr 2024 geben wir, wie angekündigt, insgesamt 71 % des Konzerngewinns an Sie zurück. Zum einen werden wir der Hauptversammlung am 15. Mai 2025, wie bereits kommuniziert, eine auf 65 Cent je Aktie erhöhte Dividende vorschlagen. Zum anderen haben wir von dem angestrebten dritten Aktienrückkaufprogramm in Höhe von insgesamt rund 1 Mrd. Euro die erste Tranche von 600 Mio. Euro bereits abgeschlossen. Mit dem Rückkauf der zweiten Tranche von bis zu 400 Mio. Euro haben wir nach der Veröffentlichung unserer Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2024, die wir am 13. Februar dieses Jahres vorgestellt haben, begonnen. Der Markt honoriert diese aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik, wie der deutliche Anstieg des Aktienkurses zeigt. Die Kursentwicklung ist aus unserer Sicht aber auch Ausdruck eines zunehmenden Vertrauens der Investoren in die Nachhaltigkeit unserer stark verbesserten operativen Performance. Sie beruhte wie in den Vorjahren auf anhaltender Kostendisziplin und einer dynamischen Ertragsentwicklung. Wir haben die Cost-Income-Ratio mit 59 % sogar unter die für 2024 kommunizierte Zielmarke von 60 % verbessert. Die Erträge haben wir dabei dank eines über alle Bereiche hinweg starken Kundengeschäfts noch deutlicher gesteigert als anfangs erwartet. Den Zinsüberschuss als nach wie vor wichtigste Ertragsquelle haben wir in einem Umfeld sinkender Zinsen mit rund 8,3 Mrd. Euro auf hohem Niveau gehalten. Das Wachstum des Provisionsüberschusses hat sich im Jahresverlauf weiter beschleunigt. Dies alles zeigt: Die Commerzbank ist nach der erfolgreichen Transformation der vergangenen Jahre auch ohne Rückenwind von der Zinsseite in der Lage, profitabel zu wachsen und nachhaltig gute Ergebnisse zu liefern. Unsere strategischen Initiativen, die wir im zurückliegenden Jahr weiter konsequent vorangetrieben haben, tragen in beiden Kundensegmenten zunehmend Früchte. So haben wir im Privatkundengeschäft unsere Aktivitäten im Asset-Management gezielt ausgebaut und das Angebot für hochvermögende Kundinnen und Kunden sowie Family Offices erweitert. Unser neues Joint Venture Commerz Globalpay bietet seit Mitte 2024 moderne digitale Bezahllösungen für Unternehmerkunden an. Im Firmenkundenbereich haben wir unsere Position im Geschäft mit dem Mittelstand durch eine bedarfsgerechte Fokussierung und Ausweitung unseres Angebots weiter gestärkt und wachstumsträchtige Geschäftsfelder wie die Finanzierung von grünen Infrastrukturprojekten für erneuerbare Energien weiter ausgebaut. Die beachtlichen Erfolge im Kundengeschäft sind das Ergebnis des hohen Engagements unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind der Garant für die große Wertschätzung, die unsere Kundinnen und Kunden gerade in diesen bewegten Zeiten für unser Haus entgegenbringen. Sie ziehen bei der Umsetzung unserer Strategie voll mit. Und sie machen den Anspruch der Commerzbank, die Bank an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden zu sein, jeden Tag erlebbar. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen im Namen des gesamten Vorstands sehr herzlich! Der Spirit, der uns als "Team Yellow" zurück in die Erfolgsspur gebracht hat, wird uns auch in den kommenden Jahren tragen. Wir haben durch die harte und erfolgreiche Arbeit der zurückliegenden Jahre die Voraussetzungen geschaffen, als prägende Kraft am Bankenmarkt in der nächsten Phase unserer Entwicklung noch einen Gang hochzuschalten, um für all unsere Stakeholder noch mehr Wert zu generieren. Dieses spiegelt sich in den ambitionierten Zielen unserer weiterentwickelten Strategie "Momentum" wider, die wir beim Kapitalmarkttag am 13. Februar dieses Jahres vorgestellt haben. Bis 2028 wollen wir unsere Eigenkapitalrendite auf 15 % steigern. Die Kostenquote wollen wir auf rund 50 % verbessern, als Resultat eines nur moderaten Kostenanstiegs und deutlich steigender Erträge. Beides sind für ein Institut unserer Struktur sehr beachtliche Werte und lassen uns zu einer festen Größe unter den erfolgreichen europäischen Banken werden. Unsere strategische Vision für die Commerzbank in den kommenden Jahren lautet: Wachstum und Transformation. Wir sehen in beiden Kundensegmenten erhebliches Potenzial für beschleunigtes profitables Wachstum durch eine weitere Skalierung unserer Aktivitäten auf Feldern wie dem Asset- und Wealth-Management oder dem klassischen Mittelstandsgeschäft, wo wir bereits heute sehr stark sind. Dabei bleibt Kundenorientierung der Kern und die weitere Digitalisierung im Vertrieb der Schlüssel zum Erfolg. Die geplante Steigerung unserer Erträge im Konzern auf insgesamt 14,2 Mrd. Euro bis 2028 ist solide geplant. Sie basiert auf einem breit gefächerten Maßnahmenbündel sowohl im Privat- und Unternehmerkunden- als auch im Firmenkundengeschäft und nicht zuletzt auf den sehr guten Wachstumsperspektiven unserer polnischen Tochter mBank. Strategische Partnerschaften mit Technologie- oder innovativen Produktanbietern sowie wertschaffende M&A-Aktivitäten zur Arrondierung unserer Aktivitäten etwa im Asset-Management werden unser Wachstum zusätzlich unterstützen. Gleichzeitig wissen wir, dass wir noch großes Potenzial haben, unsere Strukturen und Prozesse weiter zu verbessern. Deshalb werden wir unsere Transformation hin zu einer schlanken, digitalen und effizienten Organisation jetzt weiter beschleunigen. Neben der Erhöhung unserer Kapitalproduktivität und -effizienz durch Portfoliooptimierung und Verbriefungen geht es dabei vor allem um eine weitere Steigerung unserer operativen Produktivität durch die Modernisierung und die effiziente Nutzung von Technologie, allen voran künstliche Intelligenz. Wachstum und Transformation: So werden wir in den kommenden Jahren Mehrwert für all unsere Stakeholder schaffen. Für unsere Kundinnen und Kunden wollen wir der bevorzugte Partner in herausfordernden Zeiten sein, mit einem maßgeschneiderten Angebot und einem bedarfsgerechten Mix aus persönlicher Beratung und digitalem Auftritt. Für unsere Investoren erschließen wir mit der angestrebten deutlichen Erhöhung der Eigenkapitalrendite erhebliches zusätzliches Kurspotenzial. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer attraktiven Ausschüttungspolitik mit kontinuierlich wachsenden Ausschüttungssummen und Kapitalrückgaben. Für das Jahr 2025 planen wir mit einer Ausschüttungsquote von 100 % des Nettoergebnisses nach Abzug von AT-1-Kuponzahlungen und vor Restrukturierungskosten für die Transformation der Bank. In den Folgejahren 2026 bis 2028 ist eine Ausschüttungsquote von 100 % des Nettoergebnisses nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen geplant - abhängig von der erfolgreichen Umsetzung unserer Strategie und dem makroökonomischen Umfeld. Dadurch wird sich die harte Kernkapitalquote bis zum Jahr 2028 schrittweise der angestrebten Zielmarke von 13,5 % annähern. Wir sind und bleiben die Bank für Deutschland. Unsere Mitarbeitenden schließlich wollen wir mit der Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf Aktien stärker als bisher am Unternehmenserfolg beteiligen. Die Motivation und Performance sollen durch ein modernes und flexibles Arbeitsplatzkonzept gesteigert werden. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir wissen: Die Basis unseres Erfolgs ist das Vertrauen unserer Stakeholder in die Commerzbank. Dieses Vertrauen wollen wir weiter stärken. Wir haben in den vergangenen Jahren bewiesen: Wir halten, was wir versprechen. Das soll auch so bleiben. Schon im laufenden Jahr wollen wir auf dem Weg zur Erreichung unserer Ziele den nächsten Schritt nach vorne machen. Wir streben erneut einen höheren Gewinn als im Vorjahr an: Das Nettoergebnis soll auf 2,8 Mrd. Euro vor Restrukturierungskosten für die Transformation der Bank steigen. Dabei planen wir mit einem anhaltend hohen Wachstum des Provisionsüberschusses um rund 7 %. Bei den Kosten bleiben wir weiter diszipliniert und erwarten eine auf 57 % verbesserte Cost-Income-Ratio. Die harte Kernkapitalquote wird nach der geplanten Kapitalrückgabe an unsere Aktionärinnen und Aktionäre bei mindestens 14 % liegen. Die Commerzbank hat nach unserer festen Überzeugung ihre besten Jahre noch vor sich. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer weiterentwickelten Strategie als prägende Kraft am deutschen Bankenmarkt unsere Ziele erreichen und noch mehr Wert für all unsere Stakeholder schaffen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auf unserem Weg in eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft weiterhin begleiten und Ihr Vertrauen schenken.
Dr. Bettina Orlopp, Vorstandsvorsitzende Das Vorstandsteamscroll
Bericht des Aufsichtsrats
Frankfurt am Main, im März 2025 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2024 ihre Strategie konsequent umgesetzt und ein sehr gutes Ergebnis geliefert. Sie konnte ihre Profitabilität weiter steigern, was sich positiv auf den Aktienkurs ausgewirkt hat. Attraktive Kapitalrückgaben haben die Erfolge unterstrichen. Dies ist eine gute Ausgangslage für die Commerzbank, noch ambitioniertere Ziele anzustreben, einen noch stärkeren Fokus auf Wachstum zu setzen und ihre Ziele noch schneller zu erreichen. Mit ihrer Anfang 2025 weiterentwickelten Strategie "Momentum", die auf Wachstum und Profitabilität ausgerichtet ist, zeigt die Commerzbank, wie sie auch zukünftig als eigenständige breit aufgestellte Universalbank mit starker Verankerung in Deutschland, Österreich, Schweiz und Polen für ihre Kunden, ihre Mitarbeitenden und ihre Investoren einen attraktiven Mehrwert bieten wird. Vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheiten, der geopolitischen Verwerfungen und der wirtschaftlichen Schwäche in Deutschland ist es in besonderem Maße anerkennenswert, dass sich die Commerzbank noch ambitioniertere Ziele setzt und sich deren Erreichung zutraut. Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen beraten und unterstützt sowie dessen Geschäftsführung überwacht und kontrolliert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Entwicklungen in der Bank, auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt über die Geschäftslage der Bank, ihre wirtschaftliche Situation und Risikolage, die Überlegungen zur strategischen Ausrichtung der Bank, die Unternehmensplanung, die Nachhaltigkeitsstrategie, Compliance- und Cyberrisk-Themen sowie die Risikovorsorge und Risikostrategie der Bank informieren lassen und mit dem Vorstand hierüber diskutiert. Insgesamt fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 49 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse statt. Zwischen den Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem Kontakt mit dem beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern und hat sich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung, strategische Überlegungen, die Risikolage, das Risikomanagement, Compliance-Themen und wesentliche Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung erteilt. Sitzungen des AufsichtsratsIm abgelaufenen Geschäftsjahr fanden insgesamt acht Aufsichtsratssitzungen statt, davon fünf ordentliche und drei außerordentliche Sitzungen. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen haben die Anteilseigner- sowie die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat regelmäßig getrennte Vorbesprechungen abgehalten. Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 eingehend mit der Vorstandszusammensetzung und der Nachfolgeplanung im Vorstand beschäftigt. So wurden Dr. Bettina Orlopp zur neuen Vorstandsvorsitzenden, Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden sowie Christiane Vorspel-Rüter und Carsten Schmitt zu Vorstandsmitgliedern bestellt. Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit lag darin, die Umsetzung der Strategie 2027 "Zeit, was zu bewegen" zu überwachen. So wurde dem Aufsichtsrat fortlaufend über den Stand der Umsetzung der Strategie berichtet. Zudem hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Entwicklung von Anpassungen der Strategie 2027 begleitet. Dabei wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend informiert und beratend einbezogen. So hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2024 Anpassungen der Strategie 2027 mit dem Aufsichtsrat sowie zusätzlich jeweils gesondert mit den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern an insgesamt drei Strategietagen intensiv diskutiert. Auch wurde der Aufsichtsrat beratend bei der weiterentwickelten Strategie "Momentum" einbezogen und hat dieses eingehend mit dem Vorstand diskutiert. Daneben wurden strategische Themen auch regelmäßig in den Sitzungen behandelt. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihre Risikolage wurden eng vom Aufsichtsrat überwacht. Auch die Auswirkungen des andauernden Krieges in der Ukraine auf die Bank, der Rückzug aus dem russischen Markt sowie andere geopolitische Entwicklungen wurden fortlaufend betrachtet. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Um dieses Thema eng und effizient begleiten zu können, hat der Aufsichtsrat einen Sonderausschuss gebildet, der sich eingehend damit auseinandergesetzt hat und im regelmäßigen Austausch mit der Vorstandsvorsitzenden, den relevanten internen Bereichen sowie externen Beraterinnen und Beratern stand. Zudem hat der Aufsichtsrat weiterhin die Entwicklung der mBank, insbesondere die sich aus dem Fremdwährungskreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank, betrachtet. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Vorstandsnachfolgeplanungsprozess sowie das Vorstandsvergütungssystem weiterentwickelt, das er der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorlegen wird. Auch hat er sich mit der Zusammensetzung und Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats aufseiten der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter beschäftigt und wird der Hauptversammlung 2025 Wahlvorschläge für zwei neue Mitglieder unterbreiten. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Bank, die jeweils intensiv mit dem Vorstand erörtert wurde. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihrer Geschäftsfelder, die Risikolage, die Strategie und deren Umsetzungsstand einschließlich der Nachhaltigkeitsaspekte, die Planung, Compliance- sowie Steuerthemen, regulatorische Prüfungen, das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem und Cyberrisiken wurden stets vertieft behandelt. Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat regelmäßig zu verschiedenen Themen ohne Anwesenheit des Vorstands. Die Vorstandsberichte wurden vom Aufsichtsrat hinterfragt und zum Teil wurden ergänzende Informationen angefordert und vom Vorstand vorgelegt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat auch über interne und behördliche Prüfungen und Untersuchungen der Bank unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und sich ein Urteil gebildet. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wurden als Präsenzsitzungen einberufen, wobei eine virtuelle Teilnahme im Wege einer Videokonferenz grundsätzlich ermöglicht wurde. Kurzfristig anberaumte außerordentliche Sitzungen wurden in Ausnahmefällen rein virtuell abgehalten. Sofern zwischen den Sitzungen Beschlüsse erforderlich waren oder es zur Gewährleistung einer effizienten Arbeitsorganisation des Aufsichtsrats beitrug, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Umlaufverfahren. Soweit der Aufsichtsrat dies für erforderlich hielt, zog er bei seiner Tätigkeit unterstützend Beraterinnen und Berater hinzu. Im Einzelnen wurden folgende Themen in den Aufsichtsratssitzungen behandelt: In der Sitzung am 14. Februar 2024 berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage sowie die Entwicklung bei der mBank. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den Teilrisikostrategien 2024 für Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelle Risiken sowie mit der Cyber- und Informationssicherheitsstrategie. Der Aufsichtsrat beschloss die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023. Es wurden ferner die Ergebnisse der extern durchgeführten Evaluierung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 präsentiert, diskutiert und abgeleitete Maßnahmen beschlossen. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Zusammensetzung des Vorstands und kam mit Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz überein, dessen Ende September 2024 auslaufende Bestellung sowie dessen Vertrag nicht zu verlängern. Des Weiteren behandelte er den Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zur Unternehmensführung. In der Bilanzsitzung am 13. März 2024 billigte der Aufsichtsrat, nach Berichterstattung durch den Vorstand und auf Empfehlung des Prüfungsausschusses sowie nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer, den Konzern- und Jahresabschluss 2023. In diesem Zusammenhang präsentierte der Wirtschaftsprüfer dem Aufsichtsrat die Ergebnisse seiner Prüfungen und diskutierte diese mit dem Aufsichtsrat. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit dem Rechnungslegungsprozess, dem internen Kontrollsystem sowie Risikomanagementsystem und erörterte die Einschätzungen von Vorstand und Abschlussprüfer zu deren Angemessenheit und Wirksamkeit. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses stellte der Aufsichtsrat im Hinblick auf den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Handelsgesetzbuch und zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 289b Handelsgesetzbuch fest, dass auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben waren. Ferner stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat die Umsetzungssteuerung für die Strategie 2027 sowie die Kunden/-Produktprofitabilitätsrechnung für das Geschäftsjahr 2023 vor und diskutierte dazu mit dem Aufsichtsrat. Des Weiteren bestellte der Aufsichtsrat Christiane Vorspel-Rüter - vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung - als Nachfolgerin von Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz zum Vorstandsmitglied. Mit Vertreterinnen und Vertretern des Joint-Supervisory-Teams (JST), bestehend aus EZB, BaFin und Bundesbank, diskutierte der Aufsichtsrat über die Herausforderungen für die Commerzbank und tauschte sich mit diesen zu verschiedenen Themen in Bezug auf die Commerzbank aus. Der Aufsichtsrat stimmte der Einberufung und der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2024 sowie den darin enthaltenen Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung zu. Schließlich wurde der Abschluss eines Schiedsverfahrens der Commerzbank AG behandelt. Die ordentliche Sitzung am 26. Juni 2024 fand in den Räumlichkeiten der mBank in Polen statt. Dies gab dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, sich eingehend mit der mBank zu beschäftigen und unter anderem Einblicke in Innovationen, Projekte und das Geschäftsumfeld der mBank zu erhalten. In der Sitzung berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat zu aktuellen Themen der Bank und der Geschäftslage. Ferner berichtete der Vorstand über die Entwicklung auf dem russischen Markt und die Bestrebungen der Bank, sich aus diesem kontrolliert zurückzuziehen. Auch wurde mit dem Aufsichtsrat der Umsetzungsstand der Strategie 2027 besprochen. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem neu erarbeiteten Vorstandsnachfolgeplanungsprozess einschließlich der Anpassung der Suitability-Richtlinie, beschäftigt. Weiter beschloss der Aufsichtsrat die vorzeitige Aufhebung der Bestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz, nachdem seine Nachfolgerin, Christiane Vorspel-Rüter, signalisiert hatte, kurzfristig ihre Tätigkeit aufnehmen zu können. Auch die Vorstandsziele 2024 für Christiane Vorspel-Rüter legte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung fest. Nachdem die UniCredit in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte, dass sie ein Aktienpaket in Höhe von 4,49 % an der Commerzbank erworben hatte, diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat darüber in der außerordentlichen Sitzung am 11. September 2024. In der außerordentlichen Sitzung am 24. September 2024 beriet sich der Aufsichtsrat zur Nachfolge von Dr. Manfred Knof, der erklärt hatte, keine zweite Amtszeit anzustreben, und beschloss auf Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses, Dr. Bettina Orlopp zur Vorsitzenden des Vorstands und Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands jeweils mit Wirkung vom Zeitpunkt des Ausscheidens von Dr. Manfred Knof zu bestellen. Am 23. September 2024 erörterten die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter des Aufsichtsrats und am 24. September 2024 die Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner sowie anschließend der gesamte Aufsichtsrat eingehend das vom Vorstand vorgelegte Update zur Strategie "Zeit, was zu bewegen". Insbesondere diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand strategische Fragen der Segmente und Unternehmensbereiche der IT sowie die Finanzziele intensiv und gab hierzu Anregungen. In seiner Sitzung am 25. September 2024 fasste der Aufsichtsrat die Ergebnisse des Austausches am 23. und 24. September 2024 sodann zusammen, befasste sich zusammen mit dem Vorstand nochmals mit einzelnen strategischen Punkten und gab abschließende Anregungen sowie Empfehlungen. Ferner wurde dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 25. September 2024 vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage berichtet, insbesondere über die Geschäftslage in den beiden Kundensegmenten und über die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2024. Das Russlandgeschäft der Bank wurde behandelt und dem Rückerwerb eigener Aktien unter dem Vorbehalt der erforderlichen aufsichtlichen Genehmigungen zugestimmt. Zudem wurde dem Aufsichtsrat die Outsourcingstrategie vorgestellt und er stimmte einer Änderung der Geschäftsordnung des Risikoausschusses sowie der Geschäftsordnung des Vorstands zu. Der Aufsichtsrat stimmte der vorzeitigen einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung von Dr. Manfred Knof zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden zu. Im Interesse der Bank konnte damit der Wechsel im Vorstandsvorsitz angesichts der im September 2024 entstandenen besonderen Situation für die Commerzbank zeitnah vollzogen werden. Weiter beschloss der Aufsichtsrat die angepassten Ziele für die Vorstandsmitglieder Dr. Bettina Orlopp und Michael Kotzbauer. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, einen temporären Sonderausschuss für die Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank zu bilden, und bestellte die Mitglieder des Sonderausschusses. Auch stimmt er der Geschäftsordnung des Sonderausschusses zu und beschloss, Berater zur Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Begleitung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit zu beauftragen. In der außerordentlichen Sitzung am 1. Oktober 2024 berichtete die Vorstandsvorsitzende zu aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat mit den von diesem mandatierten Beraterinnen und Beratern über die aktuelle Situation. In der letzten Sitzung des Jahres am 21. November 2024 bestellte der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung - Carsten Schmitt zum Mitglied des Vorstands in der Position des Chief Financial Officer. Ferner informierte der Vorstand im Rahmen seines Berichts zur Geschäftslage unter anderem zum Status der Strategieumsetzung, zur Geschäftslage in den beiden Kundensegmenten, zur Umsetzung der Projekte in der Delivery Organisation und in Group Operations sowie zu aktuellen Risiko-Hotspots und Compliance-Themen. Auch wurde das Thema Beteiligung der UniCredit behandelt. Zudem erläuterte der Vorstand den Arbeitsstatus des Strategieupgrades für die Jahre 2025 bis 2030. Der Mehrjahresplan für die Geschäftsjahre 2025 bis 2028 wurde vorgestellt und der für Anfang 2025 geplante Aktienrückkauf besprochen. Dem Aufsichtsrat wurde auch über die Geschäftstätigkeit der Bank in Russland berichtet. Ferner wurden ihm die Geschäfts-, die Gesamtrisiko- und die IT-Strategie vorgestellt, die er nach eingehender Erörterung zur Kenntnis nahm. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat die Änderung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses. Ein weiteres Thema dieser Sitzung war zudem die Corporate Governance der Bank. Insbesondere verabschiedete der Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz, befasste sich mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder, setzte sich Ziele in Bezug auf seine Zusammensetzung und beschloss Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Nähere Einzelheiten zur Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 27 bis 38. Zudem setzte sich der Aufsichtsrat mit der Fortentwicklung des Vorstandsvergütungssystems auseinander und beschloss die Anpassung der Vorstands-Muster-Vergütungsvereinbarung sowie der Organisationsrichtlinie zum Vorstandsvergütungssystem. Der Aufsichtsrat legte für die Mitglieder des Vorstands die Ziel-Gesamtvergütung und die zu erreichenden Ziele für das Geschäftsjahr 2025 fest. Abschließend beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Durchführung, den Prozessen und den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In diesem Zusammenhang diskutiert der Aufsichtsrat auch, wie mit der Situation der nicht zu erwartenden gesetzgeberischen Umsetzung der EU-rechtlichen CSRD in nationales deutsches Recht umgegangen werden sollte. AusschüsseZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt sieben permanente Ausschüsse und einen temporären Ausschuss gebildet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren Arbeit. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 19 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen permanenten Ausschüsse sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt, die im Internet veröffentlicht sind und unter https://www.commerzbank.de eingesehen werden können. Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2024 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Er erörterte mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern den Konzern- und Jahresabschluss sowie die Zwischenabschlüsse. Weiter erörterte er Finanzinformationen, die Entwicklung der Finanzkennzahlen, die Grundlagen der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses. Auch setzte er sich mit wesentlichen Geschäftsvorfällen, Rückstellungen für das Fremdwährungskreditportfolio der mBank sowie dem Ausblick über die weitere Geschäftsentwicklung auseinander. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss die Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzernabschlusses. Der Ausschuss ließ sich vom Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie die Ergebnisse der Vorprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses der Commerzbank und die hierzu erstellten Prüfungsberichte erläutern. Zudem ließ er sich fortlaufend vom Abschlussprüfer über den aktuellen Stand und einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung informieren. Gleiches galt für die Ergebnisse der prüferischen Durchsichten der Zwischenberichte und der gesonderten Finanzinformationen. Besondere Schwerpunkte der Erörterungen im Ausschuss waren die Prüfungsschwerpunkte und die vom Abschlussprüfer benannten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Zur Wahrung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers holte der Ausschuss dessen Unabhängigkeitserklärung gemäß Art. 6 EU-APrVO ein und erörterte diese. Dabei befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit den Aufträgen für Nichtprüfungsleistungen an den Abschlussprüfer und ließ sich hierzu von dem mit der Überwachung beauftragten Bereich Group Finance berichten. Ferner setzte sich der Ausschuss mit der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinander und diskutierte diese zusammen mit der Ausschussvorsitzenden des ESG-Ausschusses. Weiter setzte sich der Prüfungsausschuss intensiv insbesondere mit Stand und Prozess der Umsetzung der erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auseinander. Der Ausschuss diskutierte zudem intern und gemeinsam mit dem Abschlussprüfer über die Qualität der Abschlussprüfung. Die Qualität der Abschlussprüfung beurteilte der Ausschuss unter anderem anhand eines Audit Quality Indicator Dashboards sowie auf Basis einer Befragung der Ausschussmitglieder, des Managements und der Fachbereichsleiterinnen und -leiter, die mit dem Abschlussprüfer zusammenarbeiten. Der Prüfungsausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat auf dieser Grundlage Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers, für die Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der Abschlussprüfung sowie für die Beauftragung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ferner passte er die Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses hinsichtlich der Bestellung und Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts an. Zudem ließ er sich über den Prozess zur Beurteilung der Zusammenarbeit mit dem Abschluss-/Nachhaltigkeitsprüfer und der Qualität der jeweiligen Prüfung unterrichten. Die Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen des Ausschusses. Beide Bereiche berichteten in jeder Sitzung über die Ergebnisse ihrer Arbeit, über Maßnahmen zur deren Optimierung, über den Stand der Arbeiten der Fachbereiche zur Beseitigung festgestellter Mängel und über die Planung ihrer weiteren Aktivitäten. Zudem legten sie dem Ausschuss ihre Jahresberichte vor. Der Prüfungsausschuss ließ sich zudem regelmäßig über die Ergebnisse diverser interner und externer Prüfungen zur Einhaltung lokaler Vorschriften berichten, die weltweit von den jeweiligen Niederlassungen und Tochtergesellschaften der Commerzbank einzuhalten sind. Der Ausschuss erörterte auch den Stand und die Weiterentwicklung der Know-your-Customer-Prozesse gemeinsam mit dem Vorstand. Zudem behandelte der Ausschuss in mehreren Sitzungen eingehend die Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Krieges auf die Commerzbank, insbesondere mit Bezug auf die Einhaltung von internen und externen Anforderungen und Sanktionen. Der Ausschuss überprüfte die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere des internen Kontrollsystems (IKS). Er stützte sich dabei unter anderem auf Berichte des Abschlussprüfers, von Group Risk Management, Group Compliance und Group Audit. Der Ausschuss ließ sich auch zu den Grundlagen des IKS, der Schlüsselkontrollen, der Einwertung zur Beurteilung von Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie der geplanten Angleichung der mBank unterrichten. Er nahm ferner den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln zur Kenntnis. Der Ausschussvorsitzende traf sich regelmäßig, teilweise unabhängig vom Vorstand, mit den für das Rechnungswesen, die Compliance sowie die Interne Revision zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Risikoausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank, insbesondere vor dem Hintergrund des andauernden Russland-Ukraine-Krieges und der Lage im Nahen Osten. Zudem setzte sich der Risikoausschuss ausführlich mit Cyberrisiken und präventiven Sicherheitsmaßnahmen auseinander. Weitere wichtige Themen waren die Entwicklungen der Immobilienmärkte und das diesbezügliche Risikomanagement, die sich aus dem Fremdwährungskreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank sowie die Auseinandersetzung mit Länderrisiken und deren Steuerung. Der Risikoausschuss beschäftigte sich darüber hinaus mit der Gesamtrisikostrategie 2024, den Teilrisikostrategien 2024 und den Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Counterparty- und operationellen Risiken. Auch befasste er sich mit den Reputations-, Rechts-, Compliance- und ESG-Risiken sowie den regulatorischen Risiken. Das Kreditportfolio der Commerzbank, ihre Risikovorsorge und ihr Risikoergebnis sowie ihre Kapitalquoten wurden erörtert. Für die Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss beschäftigte sich zudem mit wichtigen Unternehmenstransaktionen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Außerdem wurde er über die Aktualisierung des Recovery Plans und die Anpassung der Recovery-Plan-Indikatoren informiert. Ferner überprüfte der Risikoausschuss, ob die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ebenso erörterte er verschiedene Stresstests und ihre Ergebnisse. Gegenstand der Sitzungen waren auch das Mitarbeitervergütungssystem, Personalrisiken sowie die Prüfungen und die risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch die Aufsicht. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen Großkrediten und den Unternehmensorgankrediten sowie risikoreichen Einzelengagements. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss trat zu fünf ordentlichen und fünf außerordentlichen Sitzungen zusammen. Gegenstand seiner Beratungen waren vor allem die Vorbereitung von Themen für die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, insbesondere hinsichtlich Vorstandsbestellungen und -angelegenheiten sowie der Gremienzusammensetzung. Er beschäftigte sich intensiv mit Personalthemen, im Einzelnen mit der Nachfolgesuche für den Ende September 2024 ausgeschiedenen Dr. Manfred Knof, die in der Bestellung von Dr. Bettina Orlopp als neue Vorsitzende des Vorstands ab dem 1. Oktober 2024 mündete. Ferner empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsrat, Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden zu ernennen. Auch setzte sich der Ausschuss intensiv mit der Besetzung der Position des Chief Operating Officer (COO) und mit der Nachfolge von Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz auseinander. Nach umfassender Suche hat der Ausschuss sich für die Bestellung von Christiane Vorspel-Rüter ausgesprochen und dem Aufsichtsrat eine entsprechende Beschlussempfehlung unterbreitet. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit der neu zu besetzenden Position des Chief Financial Officer (CFO) und sprach sich für Carsten Schmitt aus. Im Rahmen der Suchprozesse prüfte und bejahte der Ausschuss jeweils die individuelle Geeignetheit der einzelnen Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie die kollektive Geeignetheit des Vorstands unter deren Einbeziehung. Für die Nachfolgesuchen konnte der Ausschuss auf die Ergebnisse des neuen, von ihm und dem Aufsichtsrat im Jahr 2024 mit Unterstützung einer externen Beratung erarbeiteten, strukturierten und langfristigen Vorstandsnachfolgeplanungsprozesses aufsetzen. Zudem stimmte der Ausschuss der Übernahme von Mandaten der Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen zu und nahm Veränderungen im Zentralen Beirat der Commerzbank zur Kenntnis. Ferner besprach der Ausschuss im Geschäftsjahr 2024 die Ergebnisse der extern mittels Fragebögen und ausführlichen Interviews durchgeführten Evaluierungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Auch beschäftigte er sich mit dem Prozess und der Durchführung der Evaluierung und Selbstbeurteilung für das Geschäftsjahr 2024. Weiter ließ sich der Ausschuss zu möglichen Handlungsoptionen für das Additional-Tier-1-(AT-1-)Kapital der Commerzbank vortragen und stimmte der Festlegung verschiedener Bedingungen für die Emission nachrangiger Schuldverschreibungen unter dem AT-1-Emissionsprogramm der Bank unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu. Neben der Weiterentwicklung des Prozesses der Vorstandsnachfolgeplanung befasste sich der Ausschuss auch mit der Anpassung der Suitability-Richtlinie (samt Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats und Vorstands) und sprach hierzu Empfehlungen an den Aufsichtsrat aus. Des Weiteren behandelten die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter des Ausschusses die Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Hinblick auf die Hauptversammlung 2025. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Eignungsmatrix des Aufsichtsrats und des Vorstands. Auch diskutierte der Ausschuss über die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Schließlich wurden Themen des Personalwesens mit dem Ausschuss besprochen. Insbesondere wurden dem Ausschuss die Grundsätze für die Auswahl und Bestellung der ersten und zweiten Führungsebene sowie der strukturierte Talente- und Nachfolgeplanungsprozess für das Topmanagement der Commerzbank präsentiert, mit denen er sich auseinandersetzte. Des Weiteren traten der Präsidial- und Nominierungsausschuss und der Vergütungskontrollausschuss gemeinsam zu zwei Sitzungen zusammen. Sie beschäftigten sich mit dem Musteranstellungsvertrag für Mitglieder des Vorstands sowie mit den bestehenden Anstellungsverträgen. Ferner befassten sie sich mit Vorstandsangelegenheiten, wie der Aufhebung der Bestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz und der Anpassung der Ziele 2024 von Dr. Bettina Orlopp aufgrund der interimistischen teilweisen Übernahme des COO-Ressorts. Der Vergütungskontrollausschuss trat zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen. Er unterstützte den Aufsichtsrat bei der Festlegung der Ziele für das Geschäftsjahr 2025 für die Vorstandsmitglieder und gab entsprechende Beschlussempfehlungen ab. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 und überprüfte die Festsetzung des Gesamtbetrages der variablen Vergütung der Mitarbeitenden für das Geschäftsjahr 2023. Der Ausschuss befasste sich eingehend mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems und empfahl dem Aufsichtsrat in dem neuen System unter anderem, wie von den Investoren gefordert, separate Ziele für die kurz- und langfristige Vergütungskomponente vorzusehen sowie die langfristige Vergütungskomponente künftig anhand von Zielen zu messen, die der Aufsichtsrat für drei Jahre im Voraus festlegt. Zudem erarbeitete der Vergütungskontrollausschuss auf der Grundlage der Ergebnisse eines Angemessenheitsgutachtens einer externen Vergütungsberatung eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Anpassung der Zielvergütung für die Vorstandsmitglieder. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit einem Schiedsverfahren der Commerzbank sowie mit den Ergebnissen der Evaluierung für den Vergütungskontrollausschuss. Vor dem Hintergrund der neuen Bestellung von Christiane Vorspel-Rüter zum Vorstandsmitglied legte der Ausschuss ihre Ziele für das verbleibende Geschäftsjahr 2024 fest. Ferner wurde der Ausschuss zur Bestellung einer neuen Vergütungsbeauftragten angehört und der Vergütungskontrollbericht behandelt. Auch setzte sich der Ausschuss mit der Ausgestaltung und Angemessenheit der Mitarbeitervergütungssysteme für die Commerzbank Aktiengesellschaft auseinander. Der Ausschuss beschäftigte sich mit der Prüfung des Vergütungsberichts und empfahl dem Aufsichtsrat, den Abschlussprüfer KPMG über die gesetzlichen Anforderungen des § 162 Absatz 3 Aktiengesetz hinaus auch mit der Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des aktienrechtlichen Vergütungsberichts für das Berichtsjahr 2024 zu beauftragen. Zudem bewertete der Ausschuss die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation der Bank und überwachte, dass die Vergütungssysteme an der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank ausgerichtet sind. Er überprüfte die Angemessenheit des Vorstandsvergütungssystems sowie die Grundsätze des Mitarbeitervergütungssystems zur Bemessung von Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen sowie Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen. Auch überwachte er den Prozess der Identifizierung der Institutsrisikoträger sowie der Gruppenrisikoträger. Zudem überprüfte der Ausschuss das Vergütungssystem der Kontrolleinheiten und überwachte die Einbeziehung der Kontrolleinheiten und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung des Mitarbeitervergütungssystems. Schließlich empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsrat Anpassungen in Bezug auf die Muster-Vergütungsvereinbarung sowie auf die Organisationsrichtlinie zur Vorstandsvergütung. Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG-Ausschuss) kam im Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen. Er befasste sich mit dem ESG-Rahmenwerk und mit der Erweiterung des Taxonomiereportings. Der Ausschuss setzte sich unter anderem mit dem ESG-Rating, der Nachhaltigkeitsstrategie der mBank, der Greenwashing-Risikoanalyse, dem Kommunikationsfahrplan Nachhaltigkeit der Commerzbank sowie mit der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD auseinander. Zudem diskutierte der Ausschuss über Zwischenziele der Science-based Targets Initiative und ließ sich über den aktuellen Stand der Schulungsmaßnahmen der Mitarbeitenden hinsichtlich der Vermittlung von ESG-Grundwissen in der Commerzbank berichten. Er beschäftigte sich eingehend mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der externen Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken. Ferner befasste er sich mit der strategischen Personalplanung, der Arbeitgeberkampagne, der Nachwuchsstrategie und den personalwirtschaftlichen Kennzahlen. Der Ausschuss diskutierte die Ergebnisse von durchgeführten Personalumfragen. Zudem befasste sich der Ausschuss mit neuen Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, Frauen in Führungspositionen sowie mit Mitarbeitenden-Netzwerken. Der Ausschuss für digitale Transformation unterstützte den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben hinsichtlich der digitalen Transformation der Bank sowie der IT. Im Jahr 2024 trat der Ausschuss zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei ließ sich der Ausschuss regelmäßig über den aktuellen IT-Status, die technische Leistungsfähigkeit und Stabilität der IT-Systeme sowie über Updates zu den wichtigsten strategischen Initiativen informieren. Dies umfasste auch die Evaluierung von Projekten und Prozessen im Rahmen der digitalen Transformation, die Budgetsteuerung sowie die Transformationssteuerung und den Status einzelner Projekte. Zu den zentralen Themen gehörten die Harmonisierung der IT-Systeme der comdirect Bank und der Commerzbank, die IT-Strategie für den Zeitraum 2025 bis 2028 sowie das geplante IT-Zielbild für die Wertpapierabwicklung für die Jahre 2024 bis 2027. Der Ausschuss setzte sich zudem mit der Einführung eines virtuellen Banking-Assistenten auseinander und diskutierte Themen wie Kryptoverwahrgeschäfte, digitale Assets und Cybersecurity. Weiterhin beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Ausbau der Standardisierung und Digitalisierung der Baufinanzierung sowie der Sicherstellung der IT-Betriebsstabilität. Weitere Schwerpunkte waren die Anpassung des Zahlungsverkehrsangebots der Commerzbank, das Vendor-Management sowie die digitale Architektur. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA-Verordnung) und dem Third-Party-Risk-Management. In einer zukunftsorientierten Perspektive wurden unter anderem Themen wie Fintechs und der digitale Bankenmarkt sowie die KI-Strategie behandelt. Der Sonderausschuss, der vom Aufsichtsrat im September 2024 gegründet wurde, unterstützte den Aufsichtsrat bei seinen Überwachungs- und Beratungsaufgaben in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Er trat im Jahr 2024 zu fünf Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich intensiv mit der Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank sowie deren Auswirkungen auf die Bank und ließ sich hierzu vom Vorstand und seinen internen und externen Beraterinnen und Beratern berichten. Ferner beschäftigte er sich mit der Kommunikationsstrategie, der Marktentwicklung sowie dem Strategieupgrade "Momentum" der Commerzbank. Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren nicht erforderlich. InteressenkonflikteNach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen, der wiederum den Aufsichtsrat informiert. Um einem potenziellen Interessenkonflikt mit ihrer Funktion als CFO der Uniper SE vorzubeugen, beteiligte sich Dr. Jutta A. Dönges nicht an Diskussionen und Beschlussfassungen zu Krediten der Commerzbank an Uniper SE. Aus- und FortbildungsmaßnahmenDie Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt. Es fanden regelmäßig Weiterbildungen statt. Einem neuen Aufsichtsratsmitglied wurden zudem individuell zugeschnittene interne Qualifizierungs- und Einführungsmaßnahmen angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde für alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein umfassender Workshop zum Thema "Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)" abgehalten. Des Weiteren fand eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Technische Schulden" statt. Ferner nahmen Mitglieder des Aufsichtsrats an Fortbildungen zu den Themen "Künstliche Intelligenz", "Basel 4/ICT Risk" sowie "Kunden- und Produkt-Profitabilitätsrechnung (KPR) und Kostenschlüssel" teil. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats fand im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung weiter eine Fortbildung zum Thema "Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD" statt. Zuletzt nahmen einige Aufsichtsratsmitglieder externe Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie "Unternehmensführung, strategische Planung und Marktumfeld", "Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A Transaktionen?" sowie "CSRD-/ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung" wahr. Evaluierung und SelbstbeurteilungAm Ende des Geschäftsjahres 2023 ließ der Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit in Entsprechung mit der Empfehlung D.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat durch ein externes Beratungsunternehmen durchführen. Mit den Ergebnissen dieser Überprüfung beschäftigten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die einzelnen Ausschüsse erarbeiteten anhand der Ergebnisse jeweils einen Maßnahmenkatalog und setzten diese Maßnahmen um. So wurde unter anderem der Prozess der strategischen Nachfolgeplanung für den Vorstand weiterentwickelt und das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats gemäß den Ergebnissen der Evaluierung nuanciert angepasst. Auch prüfte der Vorstand die Ressortzuschnitte und kalibrierte diese teilweise neu. Am Ende des Geschäftsjahres 2024 überprüfte der Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit und die Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG in Bezug auf das Jahr 2024. Dabei wurde die Evaluierung intern durchgeführt. Alle Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder beantworteten zunächst Fragebögen. Basierend auf der anonymen Auswertung dieser Fragebögen führte ich als Aufsichtsratsvorsitzender Einzelgespräche mit Aufsichtsratsmitgliedern. Die Ergebnisse wurden dem Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie dem Aufsichtsratsplenum zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 vorgestellt und diskutiert. Resultat dieser Diskussionen war unter anderem, dass strategische Optionen für die zukünftige Ausrichtung der Commerzbank weiter intensiv erörtert werden. Zudem soll die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit durch die Bereitstellung noch prägnanterer Unterlagen samt schlüssiger Zusammenfassungen weiter gefördert werden. Auch der verstärkte Einsatz technischer Unterstützung durch fortschrittliche Tools soll geprüft und möglichst intensiviert werden. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung digitaler Kompetenzen und der vermehrten Anwendung von künstlicher Intelligenz, sowohl mit Blick auf Fortbildungsmaßnahmen als auch in der Gremienarbeit, sofern dies möglich und sinnvoll ist. Die Aufsichtsratsmitglieder sind insgesamt der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und ein hoher Standard erreicht wurde. SitzungsteilnahmeIn der nachfolgenden Tabelle wird individualisiert angegeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder im Geschäftsjahr 2024 jeweils teilgenommen haben. Sofern Aufsichtsratsmitglieder an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, haben sie vorab ihre Abwesenheit angekündigt, die Gründe dargelegt und in der Regel eine Stimmbotschaft abgegeben: scroll
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Jahres- und KonzernabschlussDer von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Berlin, hat den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der Aktiengesellschaft und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten zudem die Möglichkeit, im Vorfeld der Bilanzsitzung an einer separaten Besprechung der Prüfungsergebnisse mit dem Wirtschaftsprüfer teilzunehmen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 18. März 2025 eingehend mit den Abschlussunterlagen. Im Aufsichtsratsplenum wurden der Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns in der Bilanzsitzung am 19. März 2025 ebenfalls ausführlich behandelt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für Fragen - auch in Abwesenheit des Vorstands - zur Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend diskutiert. Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahres- und/oder den Konzernabschluss und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse von Aktiengesellschaft und Konzern gebilligt, der Jahresabschluss der Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließt sich der Aufsichtsrat an. NachhaltigkeitsberichtFür das Berichtsjahr 2024 haben die Commerzbank Aktiengesellschaft und der Commerzbank-Konzern einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht nach § 315 HGB unter vollständiger freiwilliger Anwendung des ersten Satzes der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Der ESG-Ausschuss hat sich eingehend mit diesem Bericht befasst. Zudem haben sich auch der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat mit dem Bericht sowie mit der von KPMG durchgeführten Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts beschäftigt. KPMG hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Vertreterinnen und Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 18. März 2025 sowie an der Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2025 teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen. AktionärskommunikationDie Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und Aktionären erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Hauptversammlung sowie über den Bereich Investor Relations. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank stehe ich darüber hinaus regelmäßig mit nationalen und internationalen Schlüsselaktionären und Investoren im Dialog zu Themen wie zum Beispiel Corporate Governance, Qualifikation und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat, Rolle des Aufsichtsrats im Strategieentwicklungs- und -umsetzungsprozess, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die für diese Gespräche verwendeten Präsentationen mit den wesentlichen Kernbotschaften werden auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht und damit allen Aktionärinnen und Aktionären sowie interessierten Außenstehenden zugänglich gemacht. Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandIm Geschäftsjahr 2024 gab es die folgenden Veränderungen im Aufsichtsrat: Mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2024 ist Kerstin Jerchel und mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 sind Uwe Tschäge und Stefan Wittmann aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank ausgeschieden. Seit dem Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2024 ist Frederik Werning und seit dem 1. Januar 2025 sind Kevin Voß sowie Thomas Kühnl neue Mitglieder im Aufsichtsrat der Commerzbank. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats bedanke ich mich bei allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre engagierte Mitarbeit und ihre hervorragende Leistung. Unser besonderer Dank gebührt Uwe Tschäge für sein großes Engagement und seinen außerordentlichen jahrzehntelangen Einsatz sowie für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. In mehr als 40 Jahren bei der Commerzbank hat er die Bank durch Höhen und Tiefen begleitet und sich seit mehr als 20 Jahren als Betriebsratsvorsitzender und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender für die Interessen der Belegschaft und der Commerzbank engagiert eingesetzt. Als Nachfolger von Uwe Tschäge wurde Sascha Uebel zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt; für sein neues Amt wünschen wir ihm viel Erfolg. Allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern wünschen wir alles Gute für ihre weitere Zukunft. Im Vorstand ist Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz am 30. Juni 2024 ausgeschieden. Er hat insbesondere zahlreiche IT-Großprojekte unserer "Strategie 2024" erfolgreich geleitet, wofür wir ihm herzlich danken. Als seine Nachfolgerin ist Christiane Vorspel-Rüter seit dem 1. September 2024 Mitglied des Vorstands. Ferner wurde die Anstellung von Dr. Manfred Knof zum 30. September 2024 einvernehmlich aufgehoben. Dr. Manfred Knof war im Januar 2021 als Vorstandsvorsitzender zur Commerzbank gekommen. Durch sein konsequentes und entschlossenes Handeln hat er gemeinsam mit seinem Vorstandsteam die Commerzbank auf die Erfolgsspur zurückgeführt. Dafür gebührt ihm großer Dank. Sowohl Dr. Manfred Knof als auch Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz wünschen wir für ihre Zukunft viel Erfolg und alles Gute. Zum 1. Oktober 2024 wurde Dr. Bettina Orlopp zur Vorstandsvorsitzenden und Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt. Beide haben ihre neuen Aufgaben in einer sehr herausfordernden Phase für die Commerzbank übernommen und bereits gezeigt, dass sie die Commerzbank auch in unruhigen Zeiten mit Weitsicht und Geschick führen können. Seit dem 19. Februar 2025 ist Carsten Schmitt Finanzvorstand der Commerzbank. Wir wünschen ihm für die bevorstehenden, vielfältigen Aufgaben viel Erfolg und alles Gute. Das vergangene Geschäftsjahr war besonders herausfordernd für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank. Zugleich war es überaus erfolgreich. Ohne das hohe persönliche Engagement und die bemerkenswerten Leistungen der Belegschaft wäre dies so sicher nicht möglich gewesen. Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich auch dem Vorstand herzlich. Schließlich danke ich allen Aufsichtsratsmitgliedern für die jederzeit sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie ihren unermüdlichen Einsatz im Gremium und für die Commerzbank.
Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Jens Weidmann, Vorsitzender Ausschüsse des Aufsichtsrats![]()
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Seit 09/2024 (kein permanenter Ausschuss) Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaftscroll
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Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählt. Detaillierte Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats finden Sie auf unserer Konzernseite im Internet unter der Rubrik "Management". Unsere AktieEntwicklung der Aktienmärkte und KursindizesFür die Anlegerinnen und Anleger war 2024 insgesamt ein gutes Jahr. Trotz der anhaltend schwierigen geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeigten sich die Märkte resilient. Auf internationaler Ebene wirkten sich insbesondere die anhaltende Invasion Russlands in der Ukraine sowie die weitere Eskalation im Nahen Osten negativ auf die internationalen Handelsbeziehungen aus. Darüber hinaus führten die zunehmenden Spannungen zwischen China und seinen Anrainerstaaten, insbesondere Taiwan, zu wachsender Unsicherheit in Bezug auf die Stabilität der Region. Zusätzlich führte der Ausgang der Wahlen in den USA zu massiven Kursbewegungen in ausgewählten Assetklassen. Auf nationaler Ebene führten zunehmende Verwerfungen innerhalb der Regierungskoalition zu politischer Unsicherheit, die sich auch auf das Wirtschaftsgeschehen auswirkte und letztlich in der Auflösung der Ampelkoalition resultierte. Der Rückgang der Teuerungsrate in der Eurozone blieb über den Verlauf der Berichtsperiode insbesondere in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahres hinter den Erwartungen zurück. Grund dafür waren in erster Linie starke Lohnzuwächse. Trotz des Rückgangs der Inflationsrate lag diese im Jahresdurchschnitt mit 2,3 % über dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Märkte profitierten davon, dass Anleger ihr Geld durch Investitionen in Aktien, Immobilien und Sachwerte vor der relativ hohen Inflation schützen wollen. Vor dem Hintergrund verbesserter Inflationsdaten sowie schwächerer Konjunktursignale zur Mitte der Berichtsperiode reagierte die EZB in Ausübung ihres geldpolitischen Auftrags im Jahresverlauf 2024 mit insgesamt vier Zinssenkungen. Die langfristigen Anleiherenditen signalisierten die Erwartung sinkender Inflationsraten. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe stieg von 2,03 % Ende 2023 auf 2,36 % Ende 2024. Die Zinssenkungen in Kombination mit steigendem Risikoappetit aufseiten der Anlegerinnen und Anleger führten im Berichtszeitraum zur weltweiten Stützung der Aktienkurse. Vor diesem Hintergrund erreichte der DAX am 13. Dezember 2024 mit 20.523 Punkten sein Jahreshoch im Geschäftsjahr 2024, das darüber hinaus ein Allzeithoch für den DAX darstellt. Der deutsche Leitindex DAX verzeichnete 2024 einen Anstieg von 18,8 %, der europäische Leitindex EuroStoxx 50 verbuchte einen Anstieg von 8,3 %. Commerzbank-AktieDer europäische Bankensektor wurde im Berichtsjahr 2024 von einer Vielzahl von Entwicklungen beeinflusst. Im Vordergrund standen dabei die Zinsentscheide der EZB sowie die anhaltende Schwächephase der europäischen Konjunktur. Zu Beginn des Berichtszeitraums notierten europäische Bankenwerte tendenziell niedriger, was unter anderem auf die verzögerten Zinsentscheide der Notenbanken zurückzuführen ist. Mit Ende des ersten Quartals 2024 erholten sich die Bankenwerte im Allgemeinen, was insbesondere im Falle der Commerzbank auf eine positive Ergebnisentwicklung für das erste Quartal 2024 und die damit verbundene Verbesserung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2024 zurückgeführt werden kann. Mit der Ankündigung der ersten Leitzinssenkung seit Mitte 2022 durch den EZB-Rat am 7. Juni 2024 gerieten sowohl die Commerzbank-Aktie als auch der Branchenindex SX7E unter Druck. Während sich der europäische Bankenindex rasch erholte, blieb die Commerzbank-Aktie im Zuge der Quartalsergebnisse für die erste Jahreshälfte unter Druck, was insbesondere auf ein kurzfristig allgemein negatives Umfeld im Aktienmarkt zurückzuführen war. Am 10. September 2024 kündigte die Bundesfinanzagentur an, dass sie mit dem Verkauf von Commerzbank-Anteilen im Umfang von 4,5 % beginnt. Den Zuschlag für den Kauf der Anteile erhielt die italienische UniCredit Group, die sich durch Marktaktivitäten bereits im Vorfeld 4,49 % der Anteile gesichert hatte. Somit wurde die UniCredit Group zum zweitgrößten Anteilseigner der Commerzbank. Zum Ende der Berichtsperiode hielt die UniCredit Group insgesamt rund 9,5 % der Anteile in Aktien und weitere rund 18,6 % Anteile in Finanzinstrumenten. Am 26. September 2024 veröffentlichte die Commerzbank ein Update zur Strategie 2027, in dem die strategischen Ziele der Bank weiter angehoben wurden. In der Folge erreichte die Commerzbank-Aktie am 7. Oktober 2024 mit 16,96 Euro ihren Jahreshöchststand. In Reaktion auf den Rückgang der Inflation und schwächerer Konjunktursignale senkte die EZB die Leitzinsen im Berichtszeitraum in insgesamt vier Schritten. Seit dem 30. Januar 2025, der letzten Senkung, liegt der Leitzins für die Einlagenfazilität bei 2,75 %. Verglichen mit 4,00 % zum Ende des Jahres 2023 ist dies ein deutlicher Rückgang und unterstreicht die Wichtigkeit der Diversifikation europäischer Banken von der starken Abhängigkeit vom Zinsüberschuss. Der europäische Branchenindex EuroStoxx Banken schloss im Berichtsjahr mit einem deutlichen Gewinn von 23,4 %. Wertpapierkürzelscroll
Die Commerzbank führte von Januar bis März 2024 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von insgesamt rund 600 Mio. Euro durch. Insgesamt wurden 55.554.320 eigene Aktien zurückgekauft und im Mai 2024 eingezogen. Im November 2024 startete das zweite Aktienrückkaufprogramm, dieses umfasste in einer ersten Tranche ein Volumen von bis zu 600 Mio. Euro und wurde am 20. Januar 2025 abgeschlossen. Ihre Zustimmung für eine zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro haben die Europäische Zentralbank und die Finanzagentur Ende Januar 2025 erteilt. Der Aktienrückkauf startete Mitte Februar 2025 und soll bis zur Hauptversammlung Mitte Mai 2025 abgeschlossen sein Mit einem Anstieg von insgesamt 46,1 % entwickelte sich der Kurs der Commerzbank-Aktie im Jahr 2024 deutlich positiv. Eine harte Kernkapitalquote von 15,1 % unterstreicht die weiterhin hohe Solvabilität und Stabilität. Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 wird die Bank die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,65 Euro vorschlagen. Die Commerzbank-Aktie notierte am Jahresende bei 15,73 Euro. Die Marktkapitalisierung der Commerzbank betrug somit knapp 19 Mrd. Euro, verglichen mit 13 Mrd. Euro im Vorjahr. Das Preis-Buch-Verhältnis bewegte sich im Berichtsjahr zwischen 0,5 und 0,7. Der europäische Bankenindex bewegte sich im Vergleich dazu zwischen 0,8 und 1,0. Die täglichen Umsätze von Commerzbank-Aktien lagen durchschnittlich - gemessen an der Stückzahl - mit 6,3 Millionen Aktien leicht unter dem Vorjahreswert von 7,5 Millionen Aktien. Ausgewählte Indizes, die die Commerzbank-Aktie enthaltenBlue-Chip-Indizes DAX EuroStoxx Banken Nachhaltigkeitsindizes DAX 50 ESG FTSE4GOOD EUROPE INDEX FTSE4GOOD DEVELOPED INDEX ECPI EMU Ethical Equity ECPI Euro ESG Equity ECPI World ESG Equity AktienkennzahlenBei einer aufgrund des erfolgreichen Aktienrückkaufs 2024 geringeren Aktienanzahl lag das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr 2024 bei 2,08 Euro. Maßgeblich war hierfür im Wesentlichen ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessertes Jahresergebnis, das insbesondere von einem deutlichen Ertragsanstieg profitierte. scroll
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Ohne Nicht beherrschende Anteile.
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Ohne Nicht beherrschende Anteile und Rücklage aus Cashflow-Hedges. Neben dem europäischen Branchenindex EuroStoxx Banken ist die Commerzbank im deutschen Leitindex DAX notiert. Darüber hinaus ist die Bank weiterhin in mehreren Nachhaltigkeitsindizes vertreten, die neben ökonomischen und sozialen Faktoren insbesondere auch ökologische und ethische Kriterien berücksichtigen. Aktionärsstruktur und AnalystenempfehlungenZum 31. Dezember 2024 befanden sich rund 12,1 % der Commerzbank-Anteile im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Auf die UniCredit Group entfielen zum Stichtag rund 9,5 % der Anteile. Unsere überwiegend in Deutschland beheimateten Privataktionärinnen und -aktionäre hielten zum Jahresende rund 23 % der Anteile. Auf institutionelle Investoren entfielen rund 55 % aller Commerzbank-Aktien, darunter insbesondere BlackRock mit mehr als 5 %. Der Streubesitz, der sogenannte Free Float, lag Ende Dezember 2024 bei rund 78 %. Aktionärsstruktur
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Wir bekennen uns zu den Grundsätzen verantwortungsvoller und transparenter Unternehmensführung, die im Deutschen Corporate Governance Kodex zusammengefasst sind, und erfüllen alle Anregungen sowie mit nur einer Ausnahme alle Empfehlungen. Über diesen Teil unserer unternehmerischen Verantwortung geben die Seiten 27 bis 38 Auskunft. |
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Unternehmerische Verantwortung oder Corporate Social Responsibility beschreibt den Grad, in dem ein Unternehmen sich seiner Verantwortung bewusst ist, wann immer seine geschäftlichen Tätigkeiten Auswirkungen auf Gesellschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Umwelt oder das wirtschaftliche Umfeld haben. Für das Berichtsjahr 2024 veröffentlichen die Commerzbank Aktiengesellschaft und der Commerzbank-Konzern im zusammengefassten Lagebericht auf den Seiten 47 ff. einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht unter vollständiger freiwilliger Anwendung des ersten Satzes der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Die Angaben gemäß Taxonomie-Verordnung sind Teil dieses Berichts. |
Neben den gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 289f, 315d HGB haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft zu berichten. Dies ergibt sich aus Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 -, auf dem diese Erklärung basiert.
Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtet ist, hat sowohl in der Commerzbank Aktiengesellschaft als auch im Commerzbank-Konzern einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft und ihre gesetzlich dazu verpflichteten Tochtergesellschaften erklären jährlich, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird, oder erläutern, weshalb einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese jährlichen Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat werden auf den Internetseiten der jeweiligen Gesellschaft veröffentlicht, die der Commerzbank Aktiengesellschaft auf der Seite https://investor-relations.commerzbank.com/de/entsprechenserklaerung. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die zum 31. Dezember 2024 gültige Erklärung wurde im November 2024 abgegeben.
Wie sich aus dem folgenden Wortlaut der Erklärung ergibt, erfüllt die Commerzbank Aktiengesellschaft die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in einem Punkt ab:
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2023 wurde und wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 - mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlung entsprochen:
Gemäß der Empfehlung G.10 Satz 2 des Kodex soll das Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können. Das seit dem 1. Januar 2023 geltende Vergütungssystem weicht von der Empfehlung ab, indem das Vorstandsmitglied über einen Anteil der langfristig variablen Gewährungsbeträge, kurz LTI genannt, bereits vor Ablauf von vier Jahren verfügen kann. Das Vergütungssystem sieht vor, dass erstmalig das LTI für das Geschäftsjahr 2023 innerhalb des regelmäßig fünfjährigen Zurückbehaltungszeitraums in fünf Tranchen zu gleichen Teilen in bar und aktienbasiert ausgezahlt wird. Der aktienbasierte Anteil unterliegt einer zusätzlichen Wartezeit von zwölf Monaten. Somit erhält das Vorstandsmitglied 50 % des LTIs bereits vor Ablauf von vier Jahren. Die Einzelheiten sind im Vorstandsvergütungssystem, das auf der Homepage veröffentlicht ist, dargestellt. Die Auszahlung des LTIs in Tranchen steht im Einklang mit den bankspezifischen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung. Eine darüber hinaus gehende Verschärfung der bankenspezifischen Anforderungen ist weder erforderlich noch angemessen. Gleichzeitig wird durch diese Systematik erreicht, dass die Auszahlung des LTIs näher an den Erfolg des Geschäftsjahres gekoppelt wird, für das die LTI-Komponenten gezahlt werden. Die Mitglieder des Vorstands werden dadurch direkter incentiviert.
Das Vorstandsvergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2024 überarbeitet und weiterentwickelt. Das neue Vorstandsvergütungssystem wird der Hauptversammlung im Mai 2025 zur Billigung vorgelegt und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das überarbeitete System stimmt mit der Empfehlung G.10 Satz 2 des Kodex überein, sodass mit dem Inkrafttreten im Jahr 2026 diesbezüglich keine Abweichung mehr zu erklären sein wird. Weitere Details zum neuen Vorstandsvergütungssystem finden sich auf Seite 38, in der Veröffentlichung des Vergütungssystems auf der Internetseite der Commerzbank und im Ausblick auf das neue Vergütungssystem im aktienrechtlichen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft erfüllt alle Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex gelten seine Empfehlungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen nur insoweit als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Über etwaige entgegenstehende gesetzliche Regelungen und die Auswirkungen auf die Entsprechenserklärung soll gemäß der Empfehlung F.4 des Kodex in der Erklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsbericht berichtet werden.
Bei der Commerzbank Aktiengesellschaft ist die Empfehlung D.4 des Kodex, wonach der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, betroffen. Ein genereller Ausschluss der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat von der Mitgliedschaft in einem Ausschuss ist nach überwiegender Ansicht nur zulässig, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Ein solcher sachlicher Grund könnte dann vorliegen, wenn sich ein Ausschuss ausschließlich mit Angelegenheiten beschäftigt, die nur die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat betreffen, also zum Beispiel, wenn einzige Aufgabe des Nominierungsausschusses die Vorbereitung von Vorschlägen zur Wahl von Anteilseignervertreterinnen und -vertretern an die Hauptversammlung wäre. Gemäß § 25d Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) sind dem Nominierungsausschuss eines Kreditinstituts jedoch weitere Aufgaben zugewiesen, unter anderem solche, bei denen eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreter notwendig und üblich ist. So soll der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat zum Beispiel bei der Ermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung von Stellen in der Geschäftsleitung sowie bei der regelmäßigen Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen. Eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bei diesen Aufgaben ist in der Commerzbank Aktiengesellschaft etablierte Praxis. Um der Empfehlung D.4 des Kodex dennoch so weit wie möglich Rechnung zu tragen, sieht die Geschäftsordnung des Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, dass die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung nur durch die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Präsidial- und Nominierungsausschuss vorbereitet werden.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft und ihre Tochtergesellschaften bekennen sich zu ihrer unternehmerischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Um eine nachhaltige Unternehmensführung sicherzustellen, wurden umfangreiche Standards in unterschiedlichen Handlungsfeldern festgelegt, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht sind.
So schaffen die Unternehmenswerte Integrität, Leistung und Verantwortung die Basis der Unternehmenskultur. Sie prägen sowohl den Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander als auch das Verhalten gegenüber Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie anderen Stakeholdern. Die Werte nehmen bei der Commerzbank einen hohen Stellenwert ein und zeigen, dass sich die Commerzbank ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst ist.
Aufbauend auf ihren Unternehmenswerten hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Verhaltensgrundsätze für integres Verhalten festgelegt, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Commerzbank-Konzerns einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ethisches und gesetzestreues Verhalten in der täglichen Arbeit geben. Die Verhaltensgrundsätze werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft, zuletzt im Geschäftsjahr 2024.
Mit ihrem Environment-Social-Governance-(ESG-)Rahmenwerk legt die Commerzbank Aktiengesellschaft alle wesentlichen Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie offen und macht Nachhaltigkeit zu einer zentralen Steuerungsgröße. Damit gibt sie ihren Stakeholdern größtmögliche Transparenz über ihr Verständnis von Nachhaltigkeit. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat damit einen bankweiten Standard geschaffen, der eine stringente Steuerung aller relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und die nachhaltige Transformation der Commerzbank sicherstellt.
Im ESG-Rahmenwerk sind auch Positionen und Richtlinien zu Umwelt- und Sozialthemen festgelegt. Diese werden bei der Bewertung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen herangezogen und fungieren somit als wichtige Orientierungspunkte. Basis für ihre Erstellung und regelmäßige Überprüfung sind das kontinuierliche Monitoring von Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu ökologisch oder sozial kontroversen Themen und der regelmäßige Austausch mit NGOs. Daneben wurden spezielle Umweltleitlinien formuliert, die für das Management der betriebsökologischen Auswirkungen maßgebend sind.
Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei den Belangen von Aktionärinnen und Aktionären, Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand leitet zugleich als Konzernvorstand den Commerzbank-Konzern nach einheitlichen Richtlinien und übt die allgemeine Kontrolle über alle Konzerngesellschaften aus. Der Vorstand führt die Geschäfte nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und Vorgaben der jeweiligen Anstellungsverträge. Er arbeitet mit den anderen Organen der Commerzbank Aktiengesellschaft und den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern sowie mit den Organen der Konzerngesellschaften vertrauensvoll zusammen.
Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht auf der Seite 5 dargestellt. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist, detailliert erläutert.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Er arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses entscheidet der Aufsichtsrat über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei Bedarf werden externe Berater hinzugezogen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die namentliche Besetzung seiner Ausschüsse ist - entsprechend der Empfehlung D.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex - auf den Seiten 19 bis 21 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, zu seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 6 bis 18. Weitere Angaben zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen finden sich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft eingesehen werden kann. Die Aufgaben der einzelnen permanenten Ausschüsse ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsordnungen, die ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft eingesehen werden können.
Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll er auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise hinsichtlich der für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen ausweisen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Zudem soll für Aufsichtsratsmitglieder nach der Empfehlung C.2 des Kodex eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Auch die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll gemäß der Empfehlung C.3 des Kodex offengelegt werden.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft hat im Einzelnen folgende konkrete Ziele beschlossen:
Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Sachkunde verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats ordnungsgemäß wahrzunehmen. Insbesondere sollen im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten des Commerzbank-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Zudem müssen die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf besonderen Sachverstand und Berufserfahrung einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat auf speziellen Gebieten erfüllt sein (zum Beispiel Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung sowie im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling) und es soll zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats über besondere Expertise beim Thema Environment, Social, Governance (ESG) verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Entscheidungen des Vorstands zu hinterfragen und zu überwachen. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Die Mitglieder sollen zuverlässig sein und es soll auf ihre Leistungsbereitschaft, Persönlichkeit, Professionalität, Integrität und Unabhängigkeit geachtet werden. Ziel ist es, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 des Kodex und nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft angehören. Die Zugehörigkeitsdauer der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder soll in der Regel einen Zeitraum von zwölf Jahren nicht überschreiten. Die Amtsperiode eines Aufsichtsratsmitglieds soll in der Regel mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds folgt, enden.
Der Aufsichtsrat hat ein ausführliches Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, auf das hier ergänzend verwiesen wird und das auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist.
Wie sich aus der nachfolgenden Qualifikationsmatrix auf Basis einer Selbsteinschätzung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt, waren zum 31. Dezember 2024 alle vom Aufsichtsrat im Hinblick auf seine Zusammensetzung gesetzten Ziele sowie das Kompetenzprofil umgesetzt:
I = Grundkenntnisse1 | Einstufung = gegeben | Prof. Dr. Jens Weidmann | Sabine U. Dietrich | Burkhard Keese | Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell | Frank Westhoff |
II = Gute Kenntnisse2 | AN = Arbeitnehmervertretung | |||||
III = Expertenkenntnisse3 | AE = Anteilseigner | |||||
Vorsitz AE | AE | AE | AE | AE | ||
Zugehörigkeitsdauer | ||||||
Mitglied seit | 2023 | 2015 | 2021 | 2012 | 2021 | |
Persönliche Eignung | ||||||
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | ||||||
Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | ||||||
Unabhängigkeit | ||||||
Kein Overboarding | ||||||
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate4 | 1 | 2 | 1 | 2 | 0 | |
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | ||||||
Diversität | ||||||
Geschlecht | m | w | m | w | m | |
Staatsangehörigkeit | D | D | D | A | D | |
Regionale internationale Expertise | ||||||
DACH | ||||||
International (restliches Europa, Amerika, Asien) | ||||||
Geburtsjahr | 1968 | 1960 | 1966 | 1952 | 1961 | |
Kompetenzen, Erfahrungen und fachliche Eignung | ||||||
Bankgeschäft | III | II | III | III | III | |
Finanz- und Kapitalmärkte | III | II | III | III | III | |
Geschäftsstrategie, -planung und Transformation im Finanzumfeld | III | III | III | III | III | |
Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | III | II | II | III | III | |
Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | II | III | III | III | III | |
Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | III | III | III | II | III | |
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | II | III | II | III | |
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | II | III | II | II | |
Digitalisierung, Informationstechnologie, Cyber- und Datensicherheit sowie zugehörige Risiken | ||||||
Allgemein | II | III | II | I | II | |
Bankspezifisch | II | III | II | I | III | |
ESG, insbesondere i. R. | III | II | III | III | I | |
a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking | ||||||
b) Corporate Social Responsibility (CSR) und | ||||||
c) ESG-Risiken | ||||||
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | III | II | III | III | III | |
Personalführung | III | III | III | III | III | |
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | ||||||
Vorsitz | AR, PNA, VKA | Digi-Tra | PrüfA | ESG | RisikoA | |
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | ||||||
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
I = Grundkenntnisse1 II = Gute Kenntnisse2 III = Expertenkenntnisse3 | Einstufung = gegeben AN = Arbeitnehmervertretung AE = Anteilseigner | Harald Christ | Dr. Frank Czichowski | Dr. Jutta A. Dönges | Daniela Mattheus | Caroline Seifert |
AE | AE | AE | AE | AE | ||
Zugehörigkeitsdauer | ||||||
Mitglied seit | 2023 | 2020 | 2020 | 2021 | 2021 | |
Persönliche Eignung | ||||||
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | ||||||
Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | ||||||
Unabhängigkeit | ||||||
Kein Overboarding | ||||||
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate4 | 1 | 3 | 1 | 3 | 0 | |
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | ||||||
Diversität | ||||||
Geschlecht | m | m | w | w | w | |
Staatsangehörigkeit | D | D | D | D | D | |
Regionale internationale Expertise | ||||||
DACH | ||||||
International (restliches Europa, Amerika, Asien) | ||||||
Geburtsjahr | 1972 | 1960 | 1973 | 1972 | 1966 | |
Kompetenzen, Erfahrungen und fachliche Eignung | ||||||
Bankgeschäft | III | III | III | I | II | |
Finanz- und Kapitalmärkte | II | III | III | III | II | |
Geschäftsstrategie, -planung und Transformation im Finanzumfeld | III | II | III | II | III | |
Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | II | II | II | III | I | |
Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | II | III | III | III | I | |
Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | II | II | III | II | II | |
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | III | III | III | II | |
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | II | III | III | II | |
Digitalisierung, Informationstechnologie, Cyber- und Datensicherheit sowie zugehörige Risiken | ||||||
Allgemein | II | II | III | II | III | |
Bankspezifisch | I | II | II | II | III | |
ESG, insbesondere i. R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) und c) ESG-Risiken | II | III | III | III | II | |
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | II | II | III | III | II | |
Personalführung | III | III | III | III | III | |
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | ||||||
Vorsitz | ||||||
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | ||||||
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
I = Grundkenntnisse1 | Einstufung = gegeben | Uwe Tschäge | Heike Anscheit | Gunnar de Buhr | Maxi Leuchters | Nina Olderdissen |
II = Gute Kenntnisse2 | AN = Arbeitnehmervertretung | |||||
III = Expertenkenntnisse3 | AE = Anteilseigner | |||||
Stellv. Vorsitz AN | AN | AN | AN | AN | ||
Zugehörigkeitsdauer | ||||||
Mitglied seit | 2003 | 2017 | 2013 | 2023 | 2023 | |
Persönliche Eignung | ||||||
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | ||||||
Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | ?? | |||||
Unabhängigkeit | n. a. | n. a. | n. a. | n. a. | n. a. | |
Kein Overboarding | ||||||
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate4 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | |
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | ||||||
Diversität | ||||||
Geschlecht | m | w | m | w | w | |
Staatsangehörigkeit | D | D | D | D | D | |
Regionale internationale Expertise | ||||||
DACH | ||||||
International (restliches Europa, Amerika, Asien) | ||||||
Geburtsjahr | 1967 | 1971 | 1967 | 1994 | 1976 | |
Kompetenzen, Erfahrungen und fachliche Eignung | ||||||
Bankgeschäft | II | II | II | II | II | |
Finanz- und Kapitalmärkte | I | II | II | II | II | |
Geschäftsstrategie, -planung und Transformation im Finanzumfeld | III | II | II | II | II | |
Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | I | II | II | II | II | |
Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | I | I | II | II | I | |
Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | II | II | III | I | I | |
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | II | I | I | |
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | II | II | I | |
Digitalisierung, Informationstechnologie, Cyber- und Datensicherheit sowie zugehörige Risiken | ||||||
Allgemein | II | III | III | I | II | |
Bankspezifisch | II | III | III | I | I | |
ESG, insbesondere i. R. | II | II | II | III | II | |
a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking | ||||||
b) Corporate Social Responsibility (CSR) und | ||||||
c) ESG-Risiken | ||||||
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | III | II | II | II | I | |
Personalführung | II | I | III | II | II | |
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | ||||||
Vorsitz | ||||||
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | ||||||
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
I = Grundkenntnisse1 | Einstufung = gegeben | Sandra Persiehl | Michael Schramm | Sascha Uebel | Frederik Werning | Stefan Wittmann |
II = Gute Kenntnisse2 | AN = Arbeitnehmervertretung | |||||
III = Expertenkenntnisse3 | AE = Anteilseigner | |||||
AN | AN | AN | AN | AN | ||
Zugehörigkeitsdauer | ||||||
Mitglied seit | 2023 | 2023 | 2023 | 2024 | 2018 | |
Persönliche Eignung | ||||||
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | ||||||
Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | ||||||
Unabhängigkeit | n. a. | n. a. | n. a. | n. a. | n. a. | |
Kein Overboarding | ||||||
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate4 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | |
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | ||||||
Diversität | ||||||
Geschlecht | w | m | m | m | m | |
Staatsangehörigkeit | D | D | D | D | D | |
Regionale internationale Expertise | ||||||
DACH | ||||||
International (restliches Europa, Amerika, Asien) | ||||||
Geburtsjahr | 1975 | 1974 | 1976 | 1990 | 1968 | |
Kompetenzen, Erfahrungen und fachliche Eignung | ||||||
Bankgeschäft | II | III | III | II | I | |
Finanz- und Kapitalmärkte | I | II | II | I | I | |
Geschäftsstrategie, -planung und Transformation im Finanzumfeld | II | II | II | I | II | |
Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | I | I | II | II | I | |
Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | I | II | II | I | I | |
Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | II | II | II | II | I | |
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | II | II | II | |
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | II | II | I | |
Digitalisierung, Informationstechnologie, Cyber- und Datensicherheit sowie zugehörige Risiken | ||||||
Allgemein | II | II | II | I | II | |
Bankspezifisch | III | II | III | I | I | |
ESG, insbesondere i. R. | I | II | I | III | II | |
a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking | ||||||
b) Corporate Social Responsibility (CSR) und | ||||||
c) ESG-Risiken | ||||||
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | III | I | II | III | II | |
Personalführung | I | III | III | I | I | |
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | ||||||
Vorsitz | ||||||
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | ||||||
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
Burkhard Keese, der Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, verfügt über besonderen Sachverstand auf den Gebieten sowohl der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung. Als Chief Financial Officer von Lloyd's of London sowie als ehemaliger Partner und Wirtschaftsprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat er umfassende Erfahrung im Bereich Finanzen und Audit und damit besonderen Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Als weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses besitzt zudem Frank Westhoff als ehemaliger Risikovorstand der DZ Bank AG besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und kann auch auf Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung zurückgreifen. Daneben verfügen auch weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses über besondere Expertise auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dazu gehört Dr. Frank Czichowski, der diese Kenntnisse insbesondere in seiner früheren Funktion als Treasurer der KfW-Bankengruppe erworben hat.
Gemäß § 25d Absatz 12 KWG muss mindestens ein Mitglied des Vergütungskontrollausschusses über ausreichend Sachverstand und Berufserfahrung im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling verfügen, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zur Ausrichtung der Vergütungssysteme an der Gesamtrisikobereitschaft und -strategie und an der Eigenmittelausstattung der Bank. Frank Westhoff als ehemaliger Risikovorstand der DZ Bank AG und heutiger Vorsitzender des Risikoausschusses des Aufsichtsrats der Commerzbank erfüllt diese Anforderungen.
Um den Entwicklungen in der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Thema Nachhaltigkeit zu entsprechen und auch den wachsenden Anforderungen und Aufgaben des Aufsichtsrats auf diesem Gebiet angemessen gerecht zu werden, hat der Aufsichtsrat einen "Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung" (ESG-Ausschuss) gebildet, der sich vertieft mit diesen Themen beschäftigt. Zudem haben Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell, Maxi Leuchters, Daniela Mattheus und Dr. Frank Czichowski sowie weitere Aufsichtsratsmitglieder besondere Expertise auf dem Gebiet ESG. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell hat in ihrer langjährigen Tätigkeit für Zentralbanken vertieften Sachverstand zu sozialen Fragestellungen und Themen der Governance von Finanzinstituten erworben. Maxi Leuchters befasst sich als Referatsleiterin bei der Hans-Böckler-Stiftung und als Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss intensiv mit aktuellen Themen in den Bereichen Sustainable Finance und Corporate Governance. Daniela Mattheus ist ausgewiesene Corporate-Governance- und ESG-Expertin, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, unter anderem aufgrund ihrer langjährigen Karriere bei großen, international agierenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften sowie als mehrfache Prüfungsausschussvorsitzende. Dr. Frank Czichowski verfügt über besondere Kenntnisse zu Fragen nachhaltigen Investments sowie Wirtschaftens von Finanzinstituten. Weiter befassen sich der Aufsichtsrat und vor allem der Risikoausschuss im Rahmen ihrer Kontroll- und Überwachungstätigkeit zunehmend mit Cyberrisiken. Durch die kontinuierliche intensive Auseinandersetzung mit der Thematik im Risikoausschuss verfügen insbesondere die Mitglieder des Risikoausschusses über besonderen Sachverstand auf diesem Gebiet.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wird auf ihre Lebensläufe verwiesen, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft abrufbar sind.
Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll die Erklärung zur Unternehmensführung zudem über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat angemessene Zahl unabhängiger Anteilseignervertreterinnen und -vertreter sowie die Namen dieser Mitglieder informieren. Nach der Empfehlung C.6 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied dann als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Nach der Empfehlung C.7 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied dann unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Anteilseignerseite soll bei der Beurteilung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder nach der Empfehlung C.7 des Kodex weiter insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war. Ferner ist zu berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Mit Blick auf einen etwaigen kontrollierenden Aktionär bestimmt die Empfehlung C.9 des Kodex, dass ein Aufsichtsratsmitglied von einem kontrollierenden Aktionär unabhängig ist, wenn es selbst oder ein naher Familienangehöriger weder kontrollierender Aktionär ist noch dem geschäftsführenden Organ des kontrollierenden Aktionärs angehört oder in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum kontrollierenden Aktionär steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Ein Aktionär ist dabei kontrollierend, wenn mit ihm entweder ein Beherrschungsvertrag besteht oder er die Mehrheit der Stimmrechte besitzt. Zuletzt sollen dem Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.11 des Kodex nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft angehören.
Unter Zugrundelegung der genannten Kriterien sind jedenfalls neun von zehn Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseignerseite als "unabhängig" im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex zu qualifizieren, namentlich Prof. Dr. Jens Weidmann, Dr. Frank Czichowski, Sabine U. Dietrich, Dr. Jutta A. Dönges, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert, Harald Christ und Frank Westhoff. Frau Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell gehört dem Aufsichtsrat seit der Hauptversammlung im Jahr 2012 an. Mit dem Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2024 hat sie ihr Mandat somit seit mehr als zwölf Jahren inne. Aufgrund der langen Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat ist eines der Indizien der Empfehlung C.7 des Kodex erfüllt. Frau Dr. Tumpel-Gugerell wird daher als formell abhängig aufgeführt, obgleich sie bei ihrer Mandatsausübung stets eine kritische Distanz zu Gesellschaft und Vorstand sowie ein unbeeinflusstes Urteilsvermögen bewiesen hat. Dr. Jutta A. Dönges und Harald Christ wurden auf Anregung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, zur Wahl in den Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist am Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft mit rund 12,1 % beteiligt und damit schon kein kontrollierender Aktionär im Sinne des Kodex. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft gibt es im Aufsichtsrat nicht.
Damit ist das Ziel, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören sollen, weiterhin erreicht. Insofern ist die Selbsteinschätzung gerechtfertigt, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört.
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse mit den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2023 gemäß der Empfehlung D.12 des Kodex durchgeführten Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Arbeit verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Evaluierung und Selbstbeurteilung in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 führte der Aufsichtsrat mit Unterstützung eines externen Beraters durch. Dieser wertete die von den Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern ausgefüllten Fragebogen aus und führte mit allen Mitgliedern ausführliche Einzelinterviews. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Ausschüsse erarbeiteten anhand der Ergebnisse aus Evaluierung und Selbstbeurteilung jeweils einen Maßnahmenkatalog. Für den Aufsichtsrat standen als Entwicklungsfelder die nuancierte Stärkung von Kompetenzen im Aufsichtsrat, die Weiterentwicklung des Kompetenzprofils sowie der Eignungs- und Qualifikationsmatrix und die Weiterentwicklung des Vorstandsnachfolgeplanungsprozesses im Mittelpunkt. In Umsetzung der Maßnahmenkataloge wurden Kompetenzprofil sowie Eignungs- und Qualifikationsmatrix von Aufsichtsrat und Vorstand geschärft. Auch wurden Kompetenzen im Bereich ICT-Risks (information and communication technology risks), Cybersicherheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit durch Schulungen weiterentwickelt. Weiter überarbeitete und verbesserte der Aufsichtsrat den Prozess der langfristigen Vorstands- und Aufsichtsratsnachfolgeplanung. Entwicklungsfelder für den Vorstand wurden in den Bereichen Geschäftsverteilung, Unternehmenskultur und langfristiges strategisches Zielbild identifiziert. Der hierzu aufgestellte Maßnahmenkatalog wurde umgesetzt, so wurde zum Beispiel die Geschäftsverteilung innerhalb des Vorstands überarbeitet und das langfristige strategische Zielbild weiterentwickelt. Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmenskultur werden fortlaufend umgesetzt, unter anderem wurde die "Proud2BeYellow"-Kampagne erfolgreich durchgeführt. Am Ende des Geschäftsjahres 2024 überprüfte der Aufsichtsrat intern die Wirksamkeit seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2024 und führte auch die Bewertung gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durch. Zu diesem Zweck haben alle Aufsichtsratsmitglieder Fragebogen ausgefüllt, die anschließend ausgewertet wurden. Zudem führte der Aufsichtsratsvorsitzende Interviews. Die sich aus Fragebogen und Interviews ergebenden Antworten wurden eingehend analysiert. Die Ergebnisse wurden dem Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 präsentiert und im Plenum diskutiert. Auf Basis dieser Diskussionen wurden sowohl im Aufsichtsrat als auch in den Ausschüssen wiederum Maßnahmenkataloge erstellt, die zeitnah abgearbeitet werden. Insgesamt sind die Aufsichtsratsmitglieder der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und auf hohem Niveau erfolgt.
Gemäß Empfehlung E.2 des Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte offenzulegen. Um einem potenziellen Interessenkonflikt mit ihrer Funktion als CFO der Uniper SE vorzubeugen, beteiligte sich Dr. Jutta A. Dönges nicht an Diskussionen und Beschlussfassungen zu Krediten der Commerzbank an Uniper SE.
Der Aufsichtsrat sorgt - der Empfehlung B.2 des Kodex folgend - gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Diese umfasst auch Maßnahmen, um auf eventuelle kurzfristige personelle Veränderungen, zum Beispiel durch Amtsniederlegung aus persönlichen Gründen, angemessen reagieren zu können. Im Geschäftsjahr 2024 überarbeitete der Aufsichtsrat die Struktur der langfristigen Nachfolgeplanung mithilfe externer Expertise. Die neue, verbesserte Struktur legt insbesondere einen größeren Fokus auf die Identifikation und langfristige Entwicklung interner Potenziale. Auch werden regelmäßige Market Mappings durchgeführt, sodass für jede Vorstandsposition sowohl mögliche kurz-, mittel und langfristige interne als auch externe Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten betrachtet werden. Im Rahmen einer konkreten Nachfolgesuche sind dabei stets sowohl interne als auch externe potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten Teil des Auswahlprozesses. Für die Nachfolgeplanung ist der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft zuständig. Er unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Hierbei berücksichtigt er die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands und entwirft eine Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil. Bei der Stellenbeschreibung berücksichtigt er das Kompetenzprofil und die Eignungsmatrix für den Vorstand sowie sonstige Ziele für dessen Zusammensetzung, zum Beispiel Diversität. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss überprüft zudem gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 5 KWG die Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden bespricht er regelmäßig potenziell geeignete interne Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten für die Besetzung des Vorstands.
Das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2022 beschlossene und seit dem 1. Januar 2022 geltende System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung der Commerzbank wiedergegeben und zusammen mit dem Beschluss auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zudem im Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht ist, detailliert erläutert. Der Hauptversammlung 2025 wird eine Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zur Billigung vorgelegt werden, die ebenfalls in der entsprechend überarbeiteten Satzung wiedergegeben sein wird. Im Einzelnen soll die jährliche Grundvergütung von 80.000 Euro auf 90.000 Euro und die Grundvergütung für die Mitgliedschaft in einem mehrmals im Jahr tagenden Ausschuss von 30.000 Euro auf 33.000 Euro erhöht werden.
Sowohl in der Commerzbank Aktiengesellschaft als auch in den Konzerngesellschaften wird bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen und auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern den Empfehlungen A.2, B.1 und C.1 des Kodex folgend auf Diversität geachtet. Damit soll der Gefahr von "Gruppendenken" und Voreingenommenheit entgegengewirkt werden. Zudem trägt Diversität zu einem breiteren Erfahrungsschatz sowie einer größeren Bandbreite in Bezug auf Kenntnisse, Sachkunde und Fähigkeiten bei.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft besteht aus zwanzig Mitgliedern. Wie bereits bei der Beschreibung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats auf Seite 29 dargelegt, sollen dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte, unabhängige Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreterinnen und -vertreter) im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7. und C.8 des Kodex angehören. Zudem hat der Aufsichtsrat, wie vom Kodex in C.2 empfohlen, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Er hat sich eine Regelaltersgrenze von 72 Jahren zum relevanten Stichtag des Ablaufs der ordentlichen Hauptverhandlung gegeben. Die Grenze ist also mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung erreicht, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds folgt. Dabei strebt der Aufsichtsrat eine breite Altersstruktur innerhalb des Gesamtgremiums an. Ferner strebt der Aufsichtsrat an, in angemessenem Rahmen unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe unter den Aufsichtsratsmitgliedern abzubilden. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen zudem in ihrer Gesamtheit über verschiedene regionale internationale Expertisen verfügen. Des Weiteren achtet der Aufsichtsrat bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den gesetzlich geforderten Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat von jeweils mindestens 30 % zu übertreffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat lediglich durch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann. Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter des Aufsichtsrats sind ebenfalls bestrebt, den Anteil von Frauen und Männern aufseiten der Arbeitnehmervertreter in Höhe von jeweils mindestens 30 % zu übertreffen.
Alle genannten Ziele hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 erreicht. Am 31. Dezember 2024 gehörten dem Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft insbesondere mit Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell und Burkhard Keese zwei Mitglieder mit besonderer internationaler Erfahrung oder Kompetenz an. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell ist Österreicherin, verfügt über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse der europäischen Wirtschaft sowie Finanzinstitute und war viele Jahre Mitglied im international besetzten Direktorium der Europäischen Zentralbank. Burkhard Keese ist langjährig in international aufgestellten Finanzdienstleistungsunternehmen tätig, insbesondere seit 2019 im Vereinigten Königreich bei Lloyd's of London. Insgesamt können dreizehn Mitglieder des Aufsichtsrats auf internationale Erfahrungen oder Kompetenzen zurückgreifen. Der Aufsichtsrat war im Geschäftsjahr 2024 mit neun Frauen und elf Männern besetzt, davon auf der Anteilseignerseite fünf und auf der Arbeitnehmerseite vier Frauen. Mit einem Frauenanteil von 45 % und einem Männeranteil von 55 % wird die gesetzlich geforderte Mindestquote von 30 % übertroffen.
Die Konzerngesellschaften haben, sofern gesetzlich vorgesehen, eigene Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft waren zum Ende des Berichtsjahres zwischen 30 und 72 Jahren alt; das durchschnittliche Alter betrug 53,6 Jahre. Die Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder variieren: Es gibt Aufsichtsratsmitglieder mit Bankausbildung, Juristen, Mitglieder mit wirtschaftlichen Studienabschlüssen und Ingenieure. Viele Aufsichtsratsmitglieder verfügen über eine langjährige Erfahrung im Banken- und Finanzsektor.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist der Aufsichtsrat bestrebt, dem Gesichtspunkt der Diversität insbesondere auch in Bezug auf Aspekte wie Alter sowie unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe in angemessenem Rahmen verstärkt Rechnung zu tragen und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. In der Regel sollen die Vorstandsmitglieder nicht älter als 65 Jahre sein.
Der Aufsichtsrat strebt dabei an, die in § 76 Abs. 3a AktG für die Commerzbank Aktiengesellschaft gesetzlich vorgegebene Beteiligungsquote zu übertreffen. Dies ist im Geschäftsjahr 2024 erneut gelungen. Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft bestand zum 31. Dezember 2024 aus sechs Mitgliedern, davon drei Frauen und drei Männer, womit der Anteil von Frauen und Männern jeweils 50 % betrug. Das Alter der Vorstandsmitglieder lag zum Stichtag zwischen 50 und 59 Jahren. Die Konzerngesellschaften haben, sofern gesetzlich vorgesehen, eigene Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festgelegt.
Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft ist nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine Frist zum Erreichen dieser Zielgröße festzulegen.
Er hat zuletzt im Dezember 2021 neue Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene der Commerzbank Aktiengesellschaft (bezogen auf das Inland) festgelegt. Für die erste Führungsebene liegt die Zielquote bei 25 %, für die zweite Führungsebene ebenfalls bei 25 %. Als Fristende wurde der 31. Dezember 2026 festgelegt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich damit ambitionierte Ziele gesetzt. Denn für die Bank und den Konzern insgesamt ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern.
In der Commerzbank Aktiengesellschaft gehörten am 31. Dezember 2024 zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 42 Personen, von denen 34 männliche und 8 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit 19,0 %.
Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 286 Personen, von denen 219 männliche und 67 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug mithin 23,4 %.
Von der Festlegung von Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene auf Konzernebene hat der Vorstand abgesehen. Die jeweiligen Konzerngesellschaften haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vielmehr eigene Zielquoten bestimmt.
Im Konzern gehörten zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 45 Personen, von denen 37 männliche und 8 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit zum Berichtsstichtag 17,8 %.
Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 331 Personen, von denen 258 männliche und 73 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug somit 22,1 %.
Die Rechnungslegung des Commerzbank-Konzerns sowie der Commerzbank Aktiengesellschaft vermittelt unter Beachtung der jeweiligen Rechnungslegungsstandards ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für den Konzern werden Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft werden nach den Vorschriften des HGB erstellt. Konzernabschluss sowie Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss wird damit festgestellt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer.
Zum Konzernlagebericht gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf den Seiten 334 bis 382 dieses Geschäftsberichts abgedruckt.
Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Zwischenbericht zum 30. Juni und zwei weitere Zwischenmitteilungen zum 31. März und 30. September des jeweiligen Jahres über den Geschäftsverlauf von Konzern und Commerzbank Aktiengesellschaft unterrichtet. Auch der Zwischenbericht zum 30. Juni wird nach den IFRS aufgestellt. In den Zwischenmitteilungen zum 31. März und 30. September werden die Bestandteile "Gesamtergebnisrechnung", "Bilanz" und "Eigenkapitalveränderungsrechnung" in Übereinstimmung mit den hierfür anwendbaren Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätzen der IFRS für die Zwischenberichterstattung erstellt.
Einmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über - soweit ausgewiesen - die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen.
Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme.
Das aktuelle von der Hauptversammlung 2022 mit einer Quote von 84,6 % gebilligte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands sowie der Billigungsbeschluss der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht. Das Vorstandsvergütungssystem wurde im Geschäftsjahr 2024 überarbeitet und weiterentwickelt. Insbesondere sieht das System nun separate Ziele für die kurz- und langfristige Vergütungskomponente vor. Zudem wird die langfristige Vergütungskomponente künftig anhand von Zielen gemessen, die der Aufsichtsrat nunmehr für drei Jahre im Voraus festlegt. Einzelheiten finden Sie in der Veröffentlichung des Vergütungssystems auf der Internetseite der Commerzbank sowie im Ausblick auf das neue Vergütungssystem im aktienrechtlichen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024. Das neue Vorstandsvergütungssystem wird der Hauptversammlung im Mai 2025 zur Billigung vorgelegt und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen oder persönlich vortragen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 gibt es zudem einen in der Engagement-Policy geregelten geordneten Prozess, um als Aktionärin oder Aktionär mit der Commerzbank Aktiengesellschaft in Kontakt zu treten. Bei der Hauptversammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionärinnen und Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Auf Antrag der Aktionärinnen und Aktionäre kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Die für die Hauptversammlung rechtlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft informiert die Öffentlichkeit - und damit auch die Aktionärinnen und Aktionäre - viermal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank. Kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionärinnen und Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen sowie Analysten- und Investorenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse sowie über die zukünftige Strategie der Bank.
Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank Aktiengesellschaft die Möglichkeiten des Internets; unter https://www.commerzbank.de werden umfangreiche Informationen über den Konzern veröffentlicht. So ist neben den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter anderem auch die Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft im Internet verfügbar. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanzkalender für das laufende und nächste Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine, insbesondere Termine von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen sowie den Termin der Hauptversammlung.
Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen.
Das Grundkapital der Commerzbank betrug zum Ende des Geschäftsjahres 1.184.669.009,00 Euro. Es ist eingeteilt in 1.184.669.009 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, mit denen die gleichen Rechte und Pflichten verbunden sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Generell ist das Stimmrecht in den Fällen des § 136 AktG aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch aus eigenen Aktien können nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aktien der Commerzbank halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionärinnen und Aktionäre nach Maßgabe von Gesetz und Satzung aus.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies uns und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt drei vom Hundert. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 11. September 2024 ist der Finanzmarktstabilisierungsfonds, Bundesrepublik Deutschland, an der Commerzbank Aktiengesellschaft mit rund 12,1 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Vor der Bestellung von Vorstandsmitgliedern muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) nachgewiesen werden, dass diese zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25c Abs. 1 KWG, Art. 93 EU-Verordnung Nr. 468/2014 (SSM-Rahmenverordnung)). Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.
Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt ergänzend zur einfachen Stimmenmehrheit die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.
Der Vorstand ist nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der am 31. Dezember 2024 geltenden Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2028 das Grundkapital einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 563.560.935,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen:
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um bis zu 438.325.172,00 Euro gegen Bareinlagen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um (i) Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen oder (ii) Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15.000.000,00 Euro auszugeben; |
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um bis zu 125.235.763,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um (i) Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; (ii) um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien einzuräumen; (iii) das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen; oder (iv) neue Aktien gegen Bareinlagen im Umfang von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung auszugeben, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Für die Bestimmung der Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln. Für die Einzelheiten des Genehmigten Kapitals, insbesondere zu den Ausübungsbedingungen, verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang Note 62.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2024 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 29. April 2029 eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots vorgenommen werden. Der zulässige Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) unterliegt für beide Erwerbsmöglichkeiten bestimmten in der Ermächtigung aufgeführten Grenzen. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien vorgenommen werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionärin und Aktionär kann vorgesehen werden (Mindestzuteilung). Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen und in Kombination der vorbezeichneten Erwerbsmöglichkeiten ausgenutzt werden.
Der Vorstand wurde ermächtigt, zurückerworbene Aktien nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses wie folgt zu verwenden:
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Veräußerung der eigenen Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre; |
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Veräußerung der eigenen Aktien gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie anderen Wirtschaftsgütern; |
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bei Veräußerung der eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre Einräumung eines Bezugsrechts für Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde; |
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Ausgabe der eigenen Aktien (i) als Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15.000.000,00 Euro oder (ii) als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG; |
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Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre, sofern der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Für die Bestimmung der Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln. |
Von den Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwendung eigener Aktien als Belegschaftsaktien, als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Ausgabe der eigenen Aktien gegen Sachleistung an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln.
Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien dürfen jeweils für einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf wiederveräußerte Commerzbank-Aktien wurde insoweit ausgeschlossen als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter den Aufzählungspunkten 2 bis 5 verwendet werden.
Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Ergänzend zu der vorstehend beschriebenen Ermächtigung wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 30. April 2024 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien außer über die Börse auch über ein oder mehrere multilaterale Handelssysteme im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz (MTF) zu erwerben. Die in Ausübung dieser Möglichkeit erworbenen Aktien sind auf die zuvor genannten Erwerbsgrenzen im Fall eines Aktienrückkaufs über die Börse anzurechnen. Auch im Falle des Erwerbs über ein MTF unterliegt der zulässige Gegenwert für den Kauf der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) bestimmten in der Ermächtigung aufgeführten Grenzen. Für die Verwendung von Aktien, die über MTF erworben werden, gelten die oben für über die Börse zurückerworbene Aktien beschriebenen Regeln.
Darüber hinaus wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 30. April 2024 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch ermächtigt, eigene Aktien unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen zu erwerben. Die Gesellschaft kann danach auf physische Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und Call-Optionen von Dritten kaufen sowie Terminkaufverträge abschließen, bei denen zwischen Abschluss des Kaufvertrags über die eigenen Aktien und der Erfüllung durch Lieferung der Aktien mehr als zwei Börsentage liegen (nachfolgend zusammen "Derivate"). Durch die Bedingungen dieser Derivate muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Unter dieser Voraussetzung kann auch eine Kombination der vorgenannten Derivate eingesetzt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens am 30. April 2029 erfolgt.
Der in einem Derivat vereinbarte Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Aktie bei Ausübung von Optionen oder Erfüllung von Terminkäufen unterliegt ebenso wie der von der Gesellschaft für Optionen zu zahlende Erwerbspreis, der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Optionen sowie der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs bestimmten in der Ermächtigung näher aufgeführten Grenzen.
Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionärinnen und Aktionäre, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Aktionärinnen und Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivategeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.
Für die Verwendung von Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die oben für direkt zurückerworbene Aktien beschriebenen Regeln.
Die Commerzbank hat im Rahmen von ISDA Master Agreements mit einem Teil der Vertragspartner für den Fall eines Kontrollwechsels aufgrund einer Verschmelzung oder Vermögensübertragung bei der Commerzbank ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten dieser Vertragspartner vereinbart. In der Regel setzt das Kündigungsrecht zusätzlich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Commerzbank voraus. Die unter diesen Master Agreements abgeschlossenen Einzelverträge wären im Falle einer solchen Kündigung zum Marktwert abzurechnen, der börsentäglich ermittelt werden kann. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Kunden mit besonders großem Geschäftsvolumen im Einzelfall aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtungen der Bank dennoch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank haben kann.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind weder mit Vorstandsmitgliedern noch mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Commerzbank getroffen worden.
Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-Konzerns gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In der Commerzbank sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Finanzberichterstattung - miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Details des Risikomanagementsystems können dem Risikobericht auf der Seite 337 f. entnommen werden.
Das Ziel einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist. Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Rechnungslegungsprozessen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist von der Bank sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von wesentlichen Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung minimiert werden. Das IKS der Commerzbank ist darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.
In §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres IKS beschreiben. In der Commerzbank sind die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems umgesetzt.
Grundlage für die Gestaltung des internen Kontrollsystems der Bank ist das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk. Die Commerzbank leitet hieraus folgende Ziele ab:
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Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse, |
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Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften und |
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Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung. |
Im Hinblick auf die vom COSO geforderte Risikobeurteilung des Rechnungslegungsprozesses (wie zum Beispiel Sicherstellung der Vollständigkeit der erfassten Transaktionen oder der korrekten bilanziellen Bewertung) bezüglich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung orientiert sich die Bank an den Empfehlungen des "International Standard on Auditing (ISA) 315".
Eine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Gesamtkonzerns ist die Schriftlich Fixierte Ordnung (SFO). Die SFO ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges eines Unternehmens definiert. Der verbindliche, regulatorisch geforderte Standard für die Ablauforganisation wird mit der SFO-Policy sowie dem Process Framework gesetzt. Diese bilden den Rahmen für Beschreibungen und Dokumentationen von Anweisungen, inklusive der Prozesse. Die Dokumentation und Aktualisierung der Aufbauorganisation wird als Teil der SFO verstanden und gibt als Governance Framework für alle Unternehmenseinheiten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen vor. Primäres Merkmal ist das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung, ausgehend vom Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand über den für Konzernfunktionen vorhandenen Global Functional Lead bis hin zur Sachkostenkompetenz auf den darunterliegenden Führungsebenen. Der Umfang und die Ausgestaltung des Governance Framework orientieren sich sowohl an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen als auch an der durch den Vorstand verabschiedeten "Unternehmensverfassung der Commerzbank". Daher übersetzt das Governance Framework wesentliche Leitgedanken der Unternehmensverfassung in praktische Regelungen und beinhaltet folgende Elemente:
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Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand, |
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Geschäftsaufträge, |
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Geschäftsordnungen, |
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Organigramme und |
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Regelungen für Sachkostenkompetenzen. |
Die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und effizienten Kontrollgefüges werden in der Commerzbank Aktiengesellschaft in drei hintereinandergeschalteten Ebenen eingeordnet. Das "Three Lines of Defence"-Modell ist als zentraler Bestandteil in der Unternehmensverfassung verankert. Zudem sind inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Aufgaben in der Bank nach dem Prinzip der Funktionstrennung in unterschiedlichen Bereichen organisiert. Zusätzlich werden zur Minimierung der Risiken in der Finanzberichterstattung wesentliche Kontrollen im Vieraugenprinzip durchgeführt.
In Anlehnung an die MaRisk liegt die Verantwortung für Implementierung, Umsetzung, Durchführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des bankweiten IKS beim Vorstand. Während der Vorstand die Ausgestaltung und den Nachweis der Angemessenheit des konzernweiten IKS verantwortet, trägt der Chief Financial Officer (CFO) die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Effektivität des IKS für die Finanzberichterstattung. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des IKS durch angemessene und wirksame Kontrollschritte und deren Einbettung in die jeweiligen Prozesse. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Einzel- und Konzernabschlusses.
In der Überwachung der Finanzberichterstattung wird der Aufsichtsrat vornehmlich durch den eigens hierfür geschaffenen Prüfungsausschuss unterstützt. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Weiterhin überwacht der Prüfungsausschuss die Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel im Rahmen der Mängelverfolgung und Berichterstattung durch die Interne Revision.
Die Interne Revision (Group Audit) unterrichtet den Aufsichtsrat beziehungsweise die von ihm eingesetzten Ausschüsse und Komitees entsprechend den regulatorischen Anforderungen sowie mittels zusammenfassender Berichte quartalsweise über die Revisionsarbeit und deren wesentliche Ergebnisse. Für die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen sowie internen und externen Richtlinien ist der direkt dem CFO unterstellte Bereich Group Finance (GM-F) zuständig. Innerhalb von GM-F ist der Bereich Financial Reporting mit der intranetbasierten Bereitstellung von Bilanzierungsrichtlinien betraut. Die Umsetzung dieser Bilanzierungsrichtlinien unterstützt eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung. Der Betrieb und die fortlaufende technische und fachliche Weiterentwicklung der Infrastruktur für die Finance-Kernprozesse werden in der Cluster-Lieferorganisation von GM-F verantwortet.
Kontrollen sind in der Bank technisch oder manuell (organisatorisch) direkt in die betrieblichen Abläufe integriert. Technische Kontrollen werden in den verwendeten IT-Systemen eingesetzt und bestehen beispielsweise aus Kontrollsummen und Prüfziffern. Ergänzt werden die technischen Kontrollen häufig um manuelle Kontrollbestandteile wie zum Beispiel Bildschirmfreigaben, die vom zuständigen Personal durchgeführt werden. Darüber hinaus existieren weitere Maßnahmen wie Kompetenzregelungen, Funktionstrennung und die Vergabe von IT-Berechtigungen, die ebenso zur Erhöhung der Datenqualität beitragen. In der weiteren Datenverarbeitung existieren zusätzliche Kontrollen, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten prüfen.
Group Audit (GM-A) erbringt als Interne Revision im Auftrag des Vorstands unabhängig, objektiv und risikoorientiert Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Audit-Funktion unterstützt die Bank bei der Erreichung der Unternehmensziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese zukunftsorientiert zu verbessern hilft. Der Umfang der Tätigkeiten umfasst alle Aktivitäten der Bank, unabhängig davon, ob sie ausgelagert wurden oder nicht.
Group Audit ist ein Instrument des gesamten Vorstands, ihm unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. GM-A besitzt zur Wahrnehmung des Geschäftsauftrags ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht und nimmt seine Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse ist GM-A keinen Weisungen unterworfen. GM-A ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zu Revisionsabteilungen in Tochtergesellschaften tätig und kann diese in die Prüfungstätigkeiten einbinden.
Zum Abschluss jeder Prüfung erstellt GM-A zeitnah einen schriftlichen Prüfungsbericht, der mindestens den fachlich zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeht. Auf der Grundlage der internen und externen Prüfungsberichte überwacht und dokumentiert GM-A die fristgerechte und vollständige Beseitigung der berichteten Mängel. Bei nicht fristgerecht abgestelltem Handlungsbedarf kommt ein Eskalationsverfahren zur Anwendung. Über die zusammenfassenden quartalsweisen Berichte hinaus erstellt GM-A einen Jahresbericht, unter anderem mit Aussagen zur Einhaltung des Prüfungsplans sowie über wesentliche, schwerwiegende und besonders schwerwiegende Mängel, die abgestimmten Maßnahmen zu ihrer Behebung und den Status zur Umsetzung dieser und legt diesen dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss als Gremium des Aufsichtsrats vor.
Die Prozesse im Rechnungswesen der Commerzbank werden von IT-Systemen unterstützt, die in die jeweiligen Prozessabläufe integriert sind. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft Inland erfolgt mit einer Finanzarchitektur - bestehend aus einem Financial Data Warehouse als konsistentem Grunddatenhaushalt und einer SAP-Standardsoftware für die Finanzfunktion. Damit existiert für die AG Inland sowohl für den IFRS- als auch für den HGB-Abschluss eine einheitliche Lösung auf Basis konsistenter Finanzdaten.
Im Rahmen der Meldeprozesse für die Finanzberichterstattung werden alle Informationen, die für die Abschlusserstellung des Commerzbank-Konzerns nach IFRS und der Commerzbank Aktiengesellschaft nach HGB relevant sind, durch die Meldestellen an GM-F übermittelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer Funktionalität zur Onlinedatenerfassung direkt in die Konsolidierungssoftware SAP EC-CS, die an die Bedürfnisse der Bank angepasst ist. Tochtergesellschaften melden IFRS-Daten; von den inländischen und ausländischen Niederlassungen werden zusätzlich HGB-Meldungen erstellt. Die Daten werden automatisch auf Konsistenz geprüft, bevor sie an GM-F übermittelt werden. Wenn die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen sind, können die einzelnen Zumeldungen finalisiert werden. Auf Basis dieser Daten werden in GM-F die Einzelabschlusserstellung der Commerzbank Aktiengesellschaft und sämtliche Konsolidierungsschritte für die Konzernabschlusserstellung sowie weitere Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Die Maßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses bestehen dabei aus einzelnen Konsolidierungsschritten (wie Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung), der Währungsumrechnung und der Zwischenergebniseliminierung.
Die IFRS-Berichterstattung nach unternehmensspezifischen Segmenten erfolgt durch ein separates IT-System. Dabei findet eine Abstimmung mit den Daten aus dem Rechnungswesen statt.
Das IKS bezüglich der Finanzberichterstattung ist an die Bedürfnisse des Commerzbank-Konzerns angepasst. Dabei wird es laufend weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurde das Control Environment Finance (CEF) fest in Group Finance implementiert. Basis für das CEF ist die sogenannte "Prozesslandkarte" von GM-F. In dieser Prozesslandkarte werden top-down alle wesentlichen Prozesse aufgeführt, mittels Ablaufbeschreibungen verfeinert und die Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk identifiziert. Hierbei lehnt sich die Bank zusätzlich an die Empfehlungen des International Standard on Auditing (ISA) 315 an.
Zur Minimierung der identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollen implementiert. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen durch angemessene Kontrollschritte und deren Einbettung in den jeweiligen Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die entscheidenden Faktoren zur Risikominimierung.
Das IKS wird mit Blick auf die Finanzberichterstattung dabei durch eine regelmäßige Bewertung von Effektivität und Effizienz der Schlüsselkontrollen sowie mittels einer regelmäßigen Überprüfung der Kontrolldurchführung gestärkt.
Durch diese Vorgehensweise werden Risiken erkannt, minimiert und eventuelle operative Fehlentwicklungen vermieden.
Nach dem Bilanzstichtag gab es keine wesentlichen Änderungen am IKS der Finanzberichterstattung.
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Im zusammengefassten Lagebericht erläutern wir ausführlich die Geschäftsentwicklung des Commerzbank-Konzerns und der Commerzbank AG als Konzernmuttergesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 sowie die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen und deren Einflüsse auf die Geschäftsaktivitäten der Commerzbank. Des Weiteren geben wir einen Ausblick auf die erwartete Entwicklung des Commerzbank-Konzerns im laufenden Jahr 2025 sowie die zu erwartenden Rahmenbedingungen. Für das Berichtsjahr 2024 veröffentlichen die Commerzbank Aktiengesellschaft und der Commerzbank-Konzern im zusammengefassten Lagebericht einen Konzern-Nachhaltigkeitsbericht unter vollständiger freiwilliger Anwendung des ersten Satzes der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). |
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Die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2024 ihre dynamische Entwicklung fortgesetzt und dabei ihre im Jahresverlauf angehobenen Ziele noch übertroffen. Das Konzernergebnis stieg trotz Belastungen aus Vorsorgen für Fremdwährungs-Hypothekendarlehen bei der mBank auf rund 2,7 Mrd. Euro und lag damit über den zuletzt prognostizierten 2,4 Mrd. Euro. Damit hat die Bank ihr Ergebnis aus dem Vorjahr um rund 20 % gesteigert und zugleich den höchsten Gewinn ihrer Geschichte erzielt. Die Erträge waren dafür der maßgebliche Treiber: Sie legten im Vergleich zum Vorjahr dank eines starken Kundengeschäfts um rund 6 % auf 11,1 Mrd. Euro zu. Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich zum Stichtag am 31. Dezember 2024 auf komfortable 15,1 %. |
Wir befinden uns in Zeiten vielfältiger Herausforderungen. Die angespannte Situation im Nahen Osten, der anhaltende russische Angriffskrieg in der Ukraine, eine schwache deutsche Wirtschaft sowie verheerende Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen haben das vergangene Jahr geprägt. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen Gesellschaft und Wirtschaft vor großen Aufgaben stehen, ist es unser Anspruch, als verlässlicher Partner an der Seite unserer Kundinnen und Kunden zu stehen.
Darüber hinaus ist für uns der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Mitarbeitenden ein wesentlicher Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses als verantwortungsvolles Unternehmen- auch und gerade in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen und großer Umbrüche.
Wir halten fest an unserem Net-Zero-Commitment - dem Versprechen, unseren CO2 -Fußabdruck auf netto null zu reduzieren, und treiben als Finanzintermediär die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft voran. Wir folgen verbindlichen Regeln für den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken, die wir fortlaufend hinterfragen und bedarfsweise anpassen.
Nachfolgend erläutern wir im Detail, wie wir unsere Verantwortung gegenüber Umwelt, Gesellschaft, Kundschaft und Beschäftigten konkret wahrnehmen. Wir zeigen auf, was uns beschäftigt und wofür wir stehen.
Die folgende Grafik fasst wesentliche Aktivitäten und Meilensteine des Berichtsjahres 2024 zusammen.
Dieser Nachhaltigkeitsbericht des Commerzbank-Konzerns für das Berichtsjahr 2024 wurde in Einklang mit dem ersten Satz der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS), Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) erstellt. Diese erweitern die Anforderungen an die Transparenz und Qualität der Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Themen erheblich und sind gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, für große Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU, einschließlich des Commerzbank-Konzerns, für Geschäftsjahre vom 1. Januar 2024 anzuwenden. Da die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahresende 2024 die CSRD nicht in nationales Recht überführt hat, ist die Commerzbank weiterhin verpflichtet die CSR-Richtlinie anzuwenden. Der Konzern-Nachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie § 340a Absatz 1a HGB in Verbindung mit den §§ 289b bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung aufgestellt. Die Commerzbank hat entschieden, diesen Bericht als zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2024 unter vollständiger freiwilliger Anwendung der ESRS als Rahmenwerk gemäß § 289d HGB als Teil des zusammengefassten Lageberichts zu veröffentlichen. Der vorliegende Bericht legt erforderliche nichtfinanzielle Informationen sowohl für den Commerzbank-Konzern, als auch für die Commerzbank AG für das Geschäftsjahr 2024 offen. Da alle beschriebenen Aspekte für die Commerzbank AG und den Konzern - sofern nicht anders beschrieben - gleichermaßen gelten, erfolgt keine gesonderte Anwendung eines Rahmenwerks im Sinne des § 289d HGB für das Mutterunternehmen.
Die Berichterstattung unter Anwendung der ESRS als Rahmenwerk stellt formal eine Durchbrechung der Stetigkeit dar. Wir begründen diese Durchbrechung mit der Bedeutung, die die ESRS als durch die Europäische Kommission angenommenen Berichtsstandard haben. Aus Sicht der Commerzbank ist eine freiwillige vollständige Anwendung der ESRS die Form der Berichterstattung, die dem Sinn und Zweck der CSRD am nächsten kommt.
Die CSRD sieht vor, dass umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten nach den ESRS bereitgestellt werden. Um die Verlässlichkeit dieser Angaben zu gewährleiten, schreibt die CSRD eine externe Prüfung dieser Informationen vor. Durch das Fehlen des deutschen Umsetzungsgesetzes entfällt diese Prüfpflicht. Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat entschieden, die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung als Teil des Lageberichts einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu unterziehen. Der Vermerk über die betriebswirtschaftliche Prüfung findet sich im Geschäftsbericht des Konzerns unter "Weitere Informationen".
Die ESRS umfassen insgesamt zwölf Berichtsstandards, bestehend aus zwei übergeordneten sowie zehn themenspezifischen Standards, zu denen je nach Wesentlichkeit berichtet wird. Die übergreifenden Standards enthalten dabei grundlegende Prinzipien und Regeln der Berichtserstellung und definieren allgemeine Offenlegungsanforderungen in Hinblick auf Strategien, Managementprozesse und Governance-Strukturen mit Bezug zur Nachhaltigkeit. Diese sind verpflichtend umzusetzen und finden sich zu Beginn unseres Konzern-Nachhaltigkeitsberichts im Abschnitt "Allgemeine Angaben". Basierend auf unserer Wesentlichkeitsanalyse legen wir darüber hinaus Informationen zu den Themen Klimawandel (E1), biologische Vielfalt und Ökosysteme (E4), zu unseren Arbeitskräften (S1) und Verbrauchern und Endnutzern (S4) sowie zu unserer Unternehmensführung (G1) offen. Darüber hinaus enthält der vorliegende Bericht die Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852.
Der Konzern-Nachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis der Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung der Commerzbank Aktiengesellschaft umfasst alle im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 enthaltenen Tochterunternehmen. Die Struktur des Commerzbank-Konzerns ist den Angaben unter Ziffer (69) im Anhang des Konzernabschlusses zu entnehmen.
Zusätzlich wird in diesem Bericht das Tochterunternehmen Soltrx Transactions Services GmbH inkludiert, das im handelsrechtlichen Jahresabschluss nicht konsolidiert ist. Die Soltrx Transaction Services GmbH fällt unter den Geltungsbereich einer internen Commerzbank-Richtlinie zu Mindeststandards im Rahmen der Etablierung gruppenweiter Vorgaben gemäß dem sogenannten Global-Functional-Lead-Konzept (GFL). Daher ist die Soltrx Transaction Services GmbH für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Commerzbank-Konzerns von Bedeutung und dementsprechend einzubeziehen.
Die mBank S.A. veröffentlicht für das Geschäftsjahr 2024 zusätzlich einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht nach den Vorgaben der CSRD. Um Doppelungen zu vermeiden, verweisen wir zu weiterführenden nachhaltigkeitsbezogenen Informationen der mBank auf diesen Bericht. Er ist auf der Internetseite der mBank veröffentlicht.
Die Wertschöpfungskette wurde gemäß den Anforderungen der ESRS analysiert und definiert sowie mit den relevanten Unternehmensbereichen und Segmenten abgestimmt. Diese deckt sowohl die vor- als auch nachgelagerte Wertschöpfungskette ab. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) betont, dass nicht jeder Akteur der Wertschöpfungskette dargestellt werden muss. Vielmehr ist es wichtig, sich auf die wesentlichen Akteure zu fokussieren und besonders diejenigen darzustellen, die für die Analyse der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) relevant sind.
Es wurden keine Informationen ausgelassen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen. Für die Erstellung des vorliegenden Konzern-Nachhaltigkeitsberichts trifft dies auch auf Informationen über künftige Entwicklungen oder Belange zu, über die Verhandlungen geführt werden.
Von den in den ESRS vorgegebenen Definitionen von "kurz-, mittel- und langfristig" wurde für die Zwecke der Berichterstattung nicht abgewichen. Kurzfristig beschreibt Zeiträume von bis zu einem Jahr, mittelfristig von ein bis fünf Jahren und langfristig von mehr als fünf Jahren.
Vereinzelte Hilfsdaten, die den zu berichtenden Kennzahlen zugrunde gelegt sind, basieren auf Schätzungen. Dies betrifft Offenlegungen im Standard E1 (Klimawandel), insbesondere im eigenen Geschäftsbetrieb, sowie vereinzelte Angaben des Standards E4 (Biologische Vielfalt und Ökosysteme). Eine detaillierte Darlegung der Nutzung von Schätzungen und Näherungswerten findet sich in den zugehörigen thematischen Offenlegungen, siehe dazu insbesondere den Standard E1-6 "Bankgeschäft: Nutzung des PCAF-Standards für die CO2 -Offenlegung von Finanzinstituten".
Kennzahlen der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Bezug auf Offenlegungen zu Klimaauswirkungen im Bankbetrieb werden in der Regel mit Primärdaten erfasst. Diese werden teilweise um statistische Daten ergänzt oder bei fehlenden Daten auf Basis von Referenzwerten hochgerechnet.
Die Grundlage für Hochrechnungen bilden in der Regel statistische Werte oder eigene Referenzwerte. Da es für die meisten eingekauften Waren und Dienstleistungen noch keine spezifischen Emissionsfaktoren gibt, ist eine Berechnung mit höherem Genauigkeitsgrad aktuell nicht möglich.
Maßnahmen zur Verbesserung umfassen die weitere Integration von Lieferantendaten, was bereits kontinuierlich erfolgt. Die Qualität und Quellen der Daten werden jeweils erfasst und darauf basierend Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet. Dies wird unter anderem im Rahmen der Verifizierung der Umweltkennzahlen der Commerzbank AG sichergestellt.
In Bezug auf Klimarisiken im Portfolio liegen keine Messunsicherheiten bei quantitativen Kennzahlen vor, da für verwendete Datenpunkte, die nicht auf Schätzungen oder Annahmen basieren (Proxydaten), keine Messungen stattgefunden haben. In diesem Fall wurden Daten aus der Kerndatenbank der Commerzbank, insbesondere die Inanspruchnahmen, auf Einzelgeschäftsebene genutzt, wofür keine Näherungswerte oder Schätzungen nötig waren. Die Verwendung von Näherungswerten oder Proxydaten aus externen Quellen wurde gekennzeichnet und entsprechend des Datenqualitätsscores unter Berücksichtigung der spezifischen Quelle ausgewiesen.
Für Offenlegungen im Bereich Biodiversität ergeben sich quantitative Kennzahlen und Geldbeträge mit einem hohen Maß an Messunsicherheit aus der Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen. Nähere Informationen zu Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit können den Standards E4-6 entnommen werden.
Aufgrund der erstmaligen Erstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts unter Anwendung der ESRS für das Berichtsjahr 2024 existieren bisher keine Änderungen bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber einem vorangegangenen Berichtszeitraum.
In Hinblick auf die erstmalige Berichterstattung unter Anwendung der ESRS, gibt es keine wesentlichen Fehler bei der Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen vorangegangener Berichte.
Im Rahmen dieser Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden keine weiteren Informationen auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften inkludiert.
ESRS Angabepflicht | Verweis auf |
SBM-1 Tz. 42 Detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells | Abschnitt "Grundlagen des Commerzbank-Konzerns" im Lagebericht |
Unternehmensspezifische Offenlegung, MDR-M, Angaben zum Steueraufkommen der Commerzbank | Länderspezifische Berichterstattung im Anhang zum Abschluss unter Note (67) |
Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft bestand zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 aus den folgenden sechs Mitgliedern. Alle Mitglieder des Vorstandes sind geschäftsführend.
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* 3. Juni 1970, seit 1. Oktober 2024 Vorstandsvorsitzende und Chief Financial Officer1 , Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017 |
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Branchenerfahrung: Bettina Orlopp begann ihre Karriere 1995 bei der Unternehmensberatung McKinsey & Company, wo sie im Jahr 2002 zur Partnerin ernannt wurde und sich auf die Beratung von Finanzinstituten spezialisierte. Diese Position ermöglichte ihr einen tiefgehenden Einblick in die strategischen und operativen Aspekte des Bankgeschäfts. Im Jahr 2014 übernahm sie bei der Commerzbank zunächst die Leitung der Konzernentwicklung und Strategie. Später übernahm sie verschiedene Vorstandsrollen, darunter die Verantwortung für Compliance, Personal und Recht, Investor Relations, Steuern, Treasury sowie für Finanzen. |
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Produkterfahrung: Bettina Orlopp weist eine umfassende und vielseitige Produkterfahrung in verschiedenen Bereichen der Finanzdienstleistungen, insbesondere im Bankwesen, mit einem Schwerpunkt auf Strategie, Compliance, Personalmanagement und Finanzen, auf. |
Mit Vorliegen der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörden hat er am 19. Februar die Funktion des Chief Financial Officer übernommen.
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* 12. Mai 1968, seit 1. Oktober 2024 stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Firmenkundenvorstand, Mitglied des Vorstands seit 14. Januar 2021 |
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Branchenerfahrung: Michael Kotzbauer weist eine umfangreiche Branchenerfahrung, insbesondere im Firmenkundengeschäft und im deutschen Mittelstand auf. Seine berufliche Laufbahn bei der Commerzbank begann 1990 und umfasste verschiedene Führungspositionen in Deutschland und Asien. Seit Januar 2021 ist Kotzbauer Mitglied des Vorstands der Commerzbank und verantwortlich für den Bereich Firmenkunden. Seine Expertise im Firmenkundengeschäft wurde während seiner Zeit als Bereichsvorstand der Mittelstandsbank weiter vertieft, wo er seit 2017 für die Region Mitte-Ost verantwortlich war. |
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Produkterfahrung: Michael Kotzbauer weist eine umfassende Produkterfahrung auf, die er durch verschiedene Positionen im Firmenkundenbereich in Deutschland und international erlangt hat. |
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* 23. September 1974, seit 1. Januar 2023 Chief Human Resources Officer, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2023 |
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Branchenerfahrung: Sabine Mlnarsky leitete von 2016 bis zu ihrem Wechsel zur Commerzbank bei der österreichischen Erste Group Bank AG den Bereich Human Resources. Dort hatte die Juristin 2001 ihre Karriere im HR-Management begonnen, bevor sie in den Jahren 2013 bis 2016 die Personalarbeit der Lufthansa-Tochtergesellschaft Austrian Airlines verantwortete. |
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Produkterfahrung: Sabine Mlnarsky weist jahrelange Produkterfahrung im Bereich Human Resources im Bankensektor auf. |
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* 18. Juli 1970, seit 1. Dezember 2021 Vorstand für Privat- und Unternehmerkunden, Mitglied des Vorstands seit 1. Dezember 2021 |
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Branchenerfahrung: Thomas Schaufler ist seit fast dreißig Jahren in der Bankenbranche tätig. Er verantwortete zuletzt unter anderem das Retailbanking der Erste Group Bank AG in sieben europäischen Märkten. Bis zu seinem Wechsel zur Commerzbank war Thomas Schaufler Vorstandsmitglied für das Retailbanking bei der Erste Group Bank AG und Vorstandsmitglied der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG mit Verantwortung für das Privatkundengeschäft. |
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Produkterfahrung: Thomas Schaufler weist langjährige Erfahrung im Bankensektor auf. Durch seine Tätigkeiten in verschiedenen Führungspositionen der Erste Group Bank AG hat er umfangreiche Produkterfahrung im Privatkundengeschäft gewonnen. |
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* 25. Juni 1968, seit 1. Januar 2024 Chief Risk Officer, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2024 |
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Branchenerfahrung: Bernhard Spalt verfügt als ehemaliges Vorstandsmitglied der Erste Group über langjährige Branchenerfahrung in diversen Bereichen des Risikomanagements. Von 2020 bis 2022 war er zudem Chief Executive Officer der Erste Group Bank AG. Von 2002 bis 2006 war Spalt als Bereichsleiter Group Risk Management mit der Implementierung von Basel 2, Group Risk Control, ICAAP und Group Risk Reporting verantwortlich. Von 2006 bis 2019 verantwortete er als Chief Risk Officer der Erste Group Bank AG, unter anderem in Deutschland, Ungarn, Tschechien, Slowenien und Rumänien das Risikomanagement in seiner gesamten Breite. |
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Produkterfahrung: Bernhard Spalt verfügt über langjährige Produkterfahrung im Bankensektor und bei der Gestaltung und Steuerung von Finanzprodukten. |
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* 24. April 1965, seit 1. September 2024 Chief Operating Officer, Mitglied des Vorstands seit 1. September 2024 |
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Branchenerfahrung: Christiane Vorspel-Rüter begann ihre Karriere 1990 bei Andersen Consulting als Consultant Financial Services Groups, wechselte danach zur Commerzbank AG und war in verschiedenen Positionen als Teamleiterin und Projektmanagerin in der Commerzbank IT tätig. Zuletzt war sie CIO in Investment Banking & International Group Services IT. Von 2018 bis 2024 verantwortete sie bei der Landesbank Baden-Württemberg als Bereichsvorständin die IT. |
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Produkterfahrung: Christiane Vorspel-Rüter verfügt über langjährige Produkterfahrung und verschiedene Führungsfunktionen, insbesondere im IT-Bereich. |
Der prozentuale Anteil weiblicher und männlicher Vorstandsmitglieder liegt bei jeweils 50 %.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft setzt sich aus zwanzig Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind nicht geschäftsführend.
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* 20. April 1968, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Prof. Dr. Jens Weidmann bekleidete unterschiedliche Ämter im nationalen und internationalen Finanzumfeld. Sein beruflicher Werdegang ist durch Stationen beim Internationalen Währungsfonds, im Bundeskanzleramt, als Präsident der Deutschen Bundesbank sowie als Verwaltungsratsvorsitzender der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich gekennzeichnet. Im Juni 2023 wurde er in die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex berufen. Ferner besitzt er Expertise in der verantwortungsvollen Überwachung und Regulierung von Banken sowie extensive Erfahrungen in der Finanz- und Wirtschaftspolitik. Auch auf dem Gebiet der Dimensionen Environment, Social und Governance (ESG) weist er unter anderem durch die Mitwirkung in Stiftungen fundierte Expertise auf. Er ist zudem Mitglied im Aufsichtsrat der Munich Re und lehrt im Finance Department der Frankfurt School of Finance and Management. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Prof. Dr. Jens Weidmann ist Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses, des Sonderausschusses2 sowie des Vergütungskontrollausschusses. Des Weiteren ist er Mitglied des Prüfungsausschusses und des Risikoausschusses. |
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Seit 09/2024 kein permanenter Ausschuss.
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* 28. April 1967, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Mai 2003 |
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Branchenerfahrung: Uwe Tschäge ist gelernter Bankkaufmann und hat unterschiedliche Stationen im Betriebsrat durchlaufen. Seit 2002 ist er Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Uwe Tschäge ist Mitglied des Präsidial- und Nominierungsausschusses, Vergütungskontrollausschuss, Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) sowie des Vermittlungsausschusses. Er ist zum 31. Dezember 2024 aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank AG ausgeschieden. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 19. Januar 1971, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Januar 2017 |
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Branchenerfahrung: Heike Anscheit ist gelernte Bankkauffrau und hat in unterschiedlichen Positionen in der Commerzbank AG gearbeitet. Seit 2002 ist sie freigestellte Betriebsrätin, davor hat sie als Sachbearbeiterin im Bereich Akkreditive Drittland gearbeitet. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Sie ist Mitglied im Ausschuss für digitale Transformation. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 29. Oktober 1967, Mitglied des Aufsichtsrats seit 19. April 2013 |
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Branchenerfahrung: Gunnar de Buhr ist gelernter Bankkaufmann und hat unterschiedliche Positionen im Betriebsrat durchlaufen. Seit Juni 2023 ist er Vorsitzender des Betriebsrats Hamburg. Er ist Mitglied im Gesamtbetriebsrat und im Gesamtbetriebsausschuss sowie Sprecher des Wirtschaftsausschusses. Darüber hinaus ist Gunnar de Buhr Mitglied im Aufsichtsrat des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., der BBV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., der BB Pension Management GmbH und des BBV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Er ist Mitglied im Prüfungsausschuss und im Ausschuss für digitale Transformation. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 3. Februar 1972, Mitglied des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Harald Christ weist langjährige Erfahrung in Aufsichtsräten und Vorständen verschiedener Branchen vor. Seit 2018 ist er Geschäftsführender Gesellschafter der Christ & Company Consulting GmbH in Berlin. Zudem besitzt er profunde Kenntnisse in der Unterstützung, Begleitung und Umsetzung von Business-, Restrukturierungs- und Konsolidierungsprogrammen; Erarbeitung von Positionierungs- und Zugangsstrategien für neue Geschäfts- und Kooperationsziele. Ferner verfügt er über Bank-, Bausparkassen- und Versicherungsexpertise in Führungs- und Steuerungsverantwortung. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Harald Christ ist Mitglied im Prüfungsausschuss, im Ausschuss für digitale Transformation und im Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). |
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* 17. Februar 1960, Mitglied des Aufsichtsrats seit 13. Mai 2020 |
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Branchenerfahrung: Dr. Frank Czichowski verfügt über langjährige Erfahrung im Management einer nationalen Förderbank sowie in der Mitarbeit in Aufsichtsgremien internationaler Finanzdienstleister und Interessenorganisationen. Ferner besitzt er profunde Kenntnisse der internationalen Finanzmärkte, internationaler Organisationen und besondere Expertise auf dem Gebiet ESG durch seine operative Tätigkeit sowie Fortbildungen. Er ist ehemaliger Senior Vice President/Treasurer der KfW Bankengruppe, seit Februar 2023 Mitglied des Verwaltungsrats der FMS Wertmanagement AöR in München, seit April 2023 Mitglied im Supervisory Board der Frontclear Clearing Corporation in Amsterdam sowie seit Juli 2024 Mitglied des Verwaltungsrates der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt/Main. Er besitzt tiefgreifende Kenntnisse über Treasury, Kapitalmärkte, Verbriefung sowie Management von Finanzanlagen. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Dr. Frank Czichowski ist Mitglied des Risikoausschusses, des Prüfungsausschusses, des Ausschusses für digitale Transformation, des Sonderausschusses und des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). |
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* 19. April 1960, Mitglied des Aufsichtsrats seit 30. April 2015 |
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Branchenerfahrung: Sabine U. Dietrich weist neben tiefgreifenden Ingenieurs- und Managementerfahrungen in globalen, börsennotierten Unternehmen ein umfangreiches Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Geschäftsmodelle auf. Sie ist ehemaliges Mitglied des Vorstands der BP Europa SE. Ferner besitzt sie umfassende Erfahrung in den Bereichen Transformation, Innovation sowie Risikomanagement, Compliance und Governance, unter anderem im Rahmen der Entwicklung und Implementierung eines Operating-Management-Systems in Europa. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Sabine U. Dietrich ist Vorsitzende des Ausschusses für digitale Transformation und Mitglied im Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). |
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* 9. Mai 1973, Mitglied des Aufsichtsrats seit 13. Mai 2020 |
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Branchenerfahrung: Dr. Jutta A. Dönges besitzt tiefgreifende und branchenübergreifende Erfahrungen im Investmentbanking, speziell in Corporate Finance, M&A- und Kapitalmarkttransaktionen, sowie Beteiligungsmanagement, Restrukturierung und Sustainable Finance. Ferner verfügt sie über ein umfangreiches Verständnis des Banken- und Finanzsystems sowie der Geschäftsmodelle, der Regulierung, der Aufsicht und der Abwicklung von Kreditinstituten und Infrastrukturanbietern auf nationaler und EU-Ebene. Zudem besitzt sie ein umfassendes Verständnis über das Finanzwesen und das Risikomanagement. Seit März 2023 ist sie Chief Financial Officer der Uniper SE. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Dr. Jutta A. Dönges ist Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss, im Vergütungskontrollausschuss, im Risikoausschuss, im Sonderausschuss und im Vermittlungsausschuss. |
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* 29. Januar 1966, Mitglied des Aufsichtsrats seit 18. Mai 2021 |
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Branchenerfahrung: Burkhard Keese hat eine extensive Erfahrung im Bereich Finanzen und Audit von großen international und kapitalmarktorientierten Finanzdienstleistungsunternehmen. Er weist eine langjährige Karriere im internationalen Finanzumfeld als Finanzvorstand und Berater bei weltweit operierenden Unternehmen vor. Zudem besitzt er ein umfangreiches Wissen über die Transformation und Implementierung digitaler und kundenorientierter Geschäftsmodelle. Seit April 2019 ist er Chief Financial Officer und Mitglied des Councils von Lloyd's of London. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Burkhard Keese ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses und ist Mitglied im Risikoausschuss und im Sonderausschuss. |
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* 25. Januar 1994, Mitglied des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Maxi Leuchters besitzt Expertise im Bereich der Mitbestimmung und Unternehmensführung sowie im Bereich Sustainable Finance und ESG. Sie ist seit 2019 Referatsleiterin für Unternehmensrecht und Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Maxi Leuchters ist Mitglied im Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) und im Sonderausschuss. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 9. Mai 1972, Mitglied des Aufsichtsrats seit 18. Mai 2021 |
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Branchenerfahrung: Daniela Mattheus ist Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin, ausgewiesene Governance-Expertin und Aufsichtsratsexpertin aufgrund einer langjährigen Karriere im Bereich Governance, Risk & Compliance bei großen, international agierenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften. Ferner besitzt sie umfangreiche Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen für international operierende Unternehmen (auch Banken) sowie extensive Erfahrung in der Analyse von Unternehmensstrukturen und Geschäftsmodellen. Auch durch ihre Tätigkeit als Vorsitzende verschiedener Prüfungsausschüsse verfügt Daniela Mattheus über aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ihre langjährige akademische Tätigkeit kennzeichnet sich durch die Lehre im Bereich Corporate & Internal Governance, ESG, Aufsichtsrecht und Abschlussprüfung. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Daniela Mattheus ist Mitglied im Ausschuss für digitale Transformation und im Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). |
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* 21. August 1976, Mitglied des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Nina Olderdissen ist gelernte Bankkauffrau, ausgebildete Individualkundenbetreuerin und hat unterschiedliche Funktionen im Betriebsrat durchlaufen. Seit 2018 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Essen. Sie ist darüber hinaus seit 2006 stellvertretende Vorsitzende im Ausschuss für Aus- und Fortbildung des Gesamtbetriebsrats. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Nina Olderdissen ist Mitglied im Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 11. April 1975, Mitglied des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Sandra Persiehl ist Bankangestellte. Sie ist seit 2011 freigestellte Betriebsrätin und seit 2020 Mitglied des Gesamtbetriebsrats sowie Mitglied des Ausschusses Mensch, Organisation und Technologie. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Sandra Persiehl ist Mitglied im Ausschuss für digitale Transformation und im Prüfungsausschuss. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 5. April 1974, Mitglied des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Michael Schramm ist gelernter Bankkaufmann, diplomierter Bankbetriebswirt und hat bei der Commerzbank AG verschiedenen Funktionen durchlaufen. Seit 2015 ist er Niederlassungsleiter Großkunden in Düsseldorf. Er ist Mitglied des Unternehmersprecherausschusses. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Michael Schramm ist Mitglied im Ausschuss für digitale Transformation, im Sonderausschuss und im Risikoausschuss. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 10. Juli 1966, Mitglied des Aufsichtsrats seit 18. Mai 2021 |
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Branchenerfahrung: Caroline Seifert ist Unternehmensberaterin für Transformation in Bonn und weist umfassende Erfahrung im Transformationsmanagement in sich dynamisch verändernden Märkten auf. Sie verfügt über eine langjährige internationale Karriere als Managerin in weltweit operierenden Techunternehmen mit Fokus auf Design, Entwicklung und Kundenerlebnis. Zudem ist sie Expertin im Bereich Plattformökonomien und Digitalisierung. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Caroline Seifert ist Mitglied im Ausschuss für digitale Transformation. |
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* 11. November 1952, Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2012 |
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Branchenerfahrung: Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell verfügt über langjährige Vorstandserfahrung sowie langjährige Aufsichtsratstätigkeit in börsennotierten Unternehmen. Sie ist ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank. Sie besitzt fundierte Erfahrung in Bezug auf Bankenregulierung und regulatorische Rahmenbedingungen. Ferner weist sie umfangreiche Erfahrungen in der Prüfung von Kreditinstituten und langfristiger strategischer Planung sowie besondere Expertise auf dem Gebiet ESG als Aufsichtsrätin und durch Fortbildungen auf. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell ist Vorsitzende des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) und im Präsidial- und Nominierungsausschuss. |
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* 17. August 1976, Mitglied des Aufsichtsrats seit 31. Mai 2023 |
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Branchenerfahrung: Sascha Uebel ist gelernter Bankkaufmann. Seit 2016 ist er freigestellter Betriebsrat und Mitglied des Gesamtbetriebsrats. Seit 2022 hat er das Amt des stellv. Vorsitzenden des Gesamt- und Konzernbetriebsrats inne und ist Mitglied im Wirtschaftsausschuss. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Sascha Uebel ist Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss, im Sonderausschuss sowie im Prüfungsausschuss. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 4. März 1990, Mitglied des Aufsichtsrats seit 30. April 2024 |
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Branchenerfahrung: Frederik Werning ist gelernter Bankkaufmann und ist zurzeit Gewerkschaftssekretär in der Fachgruppe Bankgewerbe bei ver.di im Bezirk Münsterland. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Frederik Werning besitzt Kenntnisse im Gebiet der Gewerkschaftsarbeit und ist Mitglied im Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG). |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
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* 12. Juni 1961, Mitglied des Aufsichtsrats seit 18. Mai 2021 |
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Branchenerfahrung: Frank Westhoff besitzt umfangreiche Kenntnisse über den europäischen Bankenmarkt, insbesondere dem firmenkundenbezogenen und immobilienorientierten Kundengeschäft. Ferner verfügt er über weitreichende Erfahrungen im Bereich der Finanz- und Risikosteuerung von großen Banken als langjähriger Risikovorstand einer der größten deutschen Banken. Er sammelte umfassende Aufsichtsratspraxis als Aufsichtsrat/-vorsitzender diverser Unternehmen des Finanzgewerbes. Er ist ehemaliges Mitglied des Vorstands der DZ BANK AG. Er weist eine langjährige Karriere im Bankgeschäft mit Erfahrungen in der Kundenbetreuung, der Risiko- und Bankensteuerung sowie der Begleitung von Strategie- und Konsolidierungsprogrammen auf. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Frank Westhoff ist Vorsitzender des Risikoausschuss und Mitglied im Prüfungsausschuss, im Sonderausschuss sowie im Vergütungskontrollausschuss. |
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* 4. November 1968, Mitglied des Aufsichtsrats seit 8. Mai 2018 |
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Branchenerfahrung: Stefan Wittmann verfügt über langjährig Erfahrung als Gewerkschaftssekretär. Zurzeit ist er Gewerkschaftssekretär in der ver.di-Bundesverwaltung. |
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Mitgliedschaft in Ausschüssen: Er ist Mitglied im Vergütungskontrollausschuss und im Vermittlungsausschuss. Stefan Wittmann ist zum 31. Dezember 2024 aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank AG ausgeschieden. |
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Mitglied der Arbeitnehmervertretung |
Der prozentuale Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 45 %, der Anteil männlicher Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 55 %.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG setzt sich, wie gemäß § 7 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz) vorgesehen, zu 50 % aus Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und zu 50 % aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen.
Neun der zehn Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseignerseite gelten alle als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex, wie der Tabelle im Abschnitt "Aufsichtsrat" der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §315d HGB in diesem Geschäftsbericht zu entnehmen ist. Der Anteil der von der Hauptversammlung gewählten unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder beträgt 90%.
Sowohl die Mitglieder des Vorstands als auch des Aufsichtsrats weisen durch ihre beruflichen Tätigkeiten im deutschen Raum sowie teilweise im internationalen Kontext Erfahrungen in Bezug auf den geografischen Standort des Unternehmens auf.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand auch bezüglich Nachhaltigkeitsthemen. Dazu zählt zum Beispiel die Prüfung dieses nichtfinanziellen Berichts. Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (kurz ESG-Ausschuss) tagt grundsätzlich viermal im Jahr. Gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss unterstützt er den Aufsichtsrat insbesondere bei der Prüfung, ob die Geschäftsleitung einer wirtschaftlich tragfähigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens nachkommt und dabei die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung beachtet, die soziale Verantwortung des Unternehmens wahrnimmt sowie gleichzeitig die natürlichen Ressourcen schont.
Der Vorstand entwickelt die Strategie für den Commerzbank-Konzern, erörtert sie mit dem Aufsichtsrat und sorgt für ihre Umsetzung. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam Verantwortung für die Geschäftsführung. Sie unterrichten sich gegenseitig über alle wichtigen Vorgänge und Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Nachhaltigkeitsthemen fließen in den jährlichen Strategieprozess für die Gesamtbankstrategie ein und werden unter anderem in Vorstandssitzungen besprochen. Jede Vorständin und jeder Vorstand ist für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im eigenen Ressort verantwortlich.
Ein bereichsübergreifendes Entscheidungs- und Eskalationsgremium ermöglicht es, die nachhaltige Ausrichtung des Geschäftsmodells der Bank ganzheitlich zu steuern: Das Group Sustainability Board verankert das Querschnittsthema Nachhaltigkeit fest in der Organisation der Bank. Es legt die strategischen Nachhaltigkeitsziele fest und überwacht die Maßnahmen zu deren Umsetzung und Steuerung. Zudem prüft das Gremium die Fortschritte der drei strategischen Nachhaltigkeitsziele. Angaben zu den Nachhaltigkeitszielen der Commerzbank finden sich in Standard SBM-1. Darüber hinaus berichten die Bereiche und Segmente der Bank regelmäßig über den Fortschritt ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten, auch im Kontext der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, und der Implementierung regulatorischer Nachhaltigkeitsvorgaben. Den Vorsitz des Group Sustainability Boards hat die Vorstandsvorsitzende. Außer ihr gehören dem Gremium weitere Mitglieder des Vorstands, Bereichsvorständinnen und -vorstände, der Chief Environmental Risk Officer sowie die Chief Sustainability Officer an.
Mit dem Group Sustainability Management als übergeordnetem Nachhaltigkeitsbereich innerhalb des Konzernbereichs Strategie, Transformation und Nachhaltigkeit unterstreicht die Commerzbank die strategische Priorität des Themas. Der Bereich ist der Vorstandsvorsitzenden unterstellt und unterrichtet sie regelmäßig über den Fortschritt der Nachhaltigkeitsthemen und -aktivitäten. Der Bereich trägt die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und einer umfassenden Governance. Gleichzeitig steuert das Group Sustainability Management ein internes Konzernprogramm und koordiniert damit übergreifend die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Commerzbank. Das Programm sichert eine enge Verknüpfung übergreifender Themen. Ein Lenkungsausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Topmanagements der relevanten Bereiche, überwacht in zweimonatlichem Turnus den Fortschritt.
Zudem wird die Umsetzung von strategischen Nachhaltigkeitsinitiativen wie den Principles for Responsible Banking der UNEP FI sichergestellt. In Zusammenarbeit mit den relevanten Unternehmensbereichen definiert das Group Sustainability Management die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zu bewertenden Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Seit 2022 stellt ein unter der Schirmherrschaft der Vorstandsvorsitzenden stehender externer Nachhaltigkeitsbeirat einen konstruktiv-kritischen Dialog mit unseren Stakeholdern sicher. Berufen für drei Jahre vertreten fünf bis sechs Expertinnen und Experten aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Gesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und dem Mittelstand ein breites inhaltliches Spektrum. In den bisherigen Sitzungen wurden unter anderem die Themen Biodiversität, soziale Nachhaltigkeit, Greenwashing Risiken und aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen diskutiert. Die Impulse des Nachhaltigkeitsbeirats unterstützen uns zum einen bei der Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und fordern auch die kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Projekten und Zielen. Die sachkundige Expertise der Beiratsmitglieder ist zudem in die Bewertung der Auswirkungswesentlichkeit im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse sowie in die Erstauflage unseres ESG-Rahmenwerkes eingeflossen.
Die Definition der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie deren Überwachung und damit verbundene Kontrollen und Verfahren erfolgen im Rahmen der Verantwortlichkeiten der beschriebenen Organisationsstruktur. Es gilt die fachliche Verantwortung der jeweiligen Konzernbereiche. Eine Beschreibung spezifischer Verfahren und Verantwortlichkeiten im Rahmen der wesentlichen Themenfelder folgt in der anschließenden Offenlegung dieses Berichts.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Bank verfügen qua ihrer Funktion über ein fundiertes Fachwissen, das beispielsweise auch über nachhaltigkeitsbezogene Schulungen stetig ausgebaut wird. Die Mitglieder des Vorstands werden anlassbezogen - jedoch mindestens jährlich - zu Themen aus dem Bereich Nachhaltigkeit geschult. Dies umfasst insbesondere auch Informationen zum Management von ESG-Risiken. Das Group Sustainability Board kann ebenfalls als Format für Schulungen und die gezielte Weitergabe von Fachwissen genutzt werden. Auch der Nachhaltigkeitsbeirat dient als Quelle für nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt einer Sitzung des Beirats, der unter der Leitung der Vorstandsvorsitzenden tagt, nehmen ein weiteres Vorstandsmitglied sowie Mitarbeitende aus dessen Ressort teil. So wird sichergestellt, dass sowohl Vorstandsmitglieder als auch die Themenverantwortlichen auf operativer Ebene von der Expertise und dem Fachwissen der Beiratsmitglieder profitieren.
Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt. Neuen Aufsichtsratsmitgliedern werden zudem individuell zugeschnittene interne Qualifizierungs- und Einführungsmaßnahmen angeboten. Darüber hinaus vermitteln Bereiche wie das Group Risk Management vertiefte Einblicke in deren Tätigkeit und Organisation. Im Geschäftsjahr 2023 wurde für alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein umfassender Workshop zum Thema "EU-Taxonomie und Umsetzungsstand in der Commerzbank" abgehalten. Im Sommer 2024 wurden sowohl der Aufsichtsrat als auch der Vorstand zu den Anforderungen und Umsetzungsvorgaben der CSRD geschult.
Die oben beschriebenen Gremien befassen sich regelmäßig mit Nachhaltigkeitsaspekten. Das Group Sustainability Board tagt grundsätzlich sechsmal im Jahr. Die Vorbereitung der Sitzungen wird durch das Group Sustainability Management übernommen. Es koordiniert als Zentraleinheit die Themenauswahl, Vorbereitung, Informationsbereitstellung, Durchführung und Dokumentation der Sitzungen des Group Sustainability Boards.
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte sich das Group Sustainability Board auf jeder seiner Sitzungen mit Umweltthemen. So wurde beispielsweise mehrfach die Zielerreichung bei der von der Bank angestrebten Reduktion der CO2 -Emissionen aus dem Bankbetrieb auf netto null bis 2040 und die dazu gestarteten und umgesetzten Maßnahmen beraten. Darüber hinaus war die von der Bank etablierte Steuerung zur Emissionsminderung des Kreditportfolios Gegenstand der Diskussionen des Group Sustainability Boards. Zum Themenbereich Biodiversität wurde über die Fortschritte im Umweltrisiko-Management der Bank bei der Integration von Umweltrisiken abseits der bereits aufgesetzten Steuerung zu Klimarisiken beraten.
Auch soziale Themen waren regelmäßig Gegenstand der Beratungen und Entscheidungen des Group Sustainability Boards. Der Themenbereich Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft wurde als wesentlicher Aspekt der Umsetzungssteuerung zur Mitarbeiterstrategie mehrfach vom Group Sustainability Board beraten. Auch das Thema Qualifizierung und Entwicklung von Mitarbeitenden wurde, insbesondere in Bezug auf die Maßnahmen zu ESG-Themen, in diesem Gremium besprochen.
Darüber hinaus beschäftigte sich das Group Sustainability Board mit Aspekten der Produktverantwortung. So waren sowohl nachhaltigkeitsbezogene und die nachhaltige Transformation unterstützende Produkte der Segmente Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden als auch eine Analyse zu möglichen Greenwashing-Risiken, im Zusammenhang mit getätigten Aussagen und Produkten der Bank Gegenstand der Beratungen des Group Sustainability Boards.
Im Aufsichtsrat werden Themen mit Nachhaltigkeitsbezug insbesondere durch den ESG-Ausschuss beraten. Dieser Ausschuss tagt grundsätzlich viermal im Jahr. Die Sitzungen des ESG-Ausschusses werden unter anderem zusammen mit weiteren Fachabteilungen durch das Group Sustainability Management sowie Group Human Resources inhaltlich vorbereitet.
Im Jahr 2024 befasste sich der ESG-Ausschuss in jeder Sitzung mit Klima- und Umweltthemen. So beriet er beispielsweise die neue Entwaldungsposition der Commerzbank, mit der diese Entwaldung im Zusammenhang mit ihrer Finanzierungstätigkeit entgegenwirken will. Weitere Informationen dazu finden sich in den Standards E4-3 und E4-4. Diese Richtlinie war zuvor, Ende 2023, vom Vorstand der Bank beraten und verabschiedet worden. Darüber hinaus wurde auch im ESG-Ausschuss über die Zielerreichung bei der von der Bank angestrebten Reduktion der CO2 -Emissionen aus dem Bankbetrieb auf netto null bis 2040 und die dazu gestarteten und umgesetzten Maßnahmen beraten.
Auch soziale Themen standen im Jahr 2024 im Fokus der Beratungen des ESG-Ausschusses. So befasste er sich unter anderem intensiv mit den Mitarbeiternetzwerken der Commerzbank und den Maßnahmen der Bank zur Förderung der Diversität ihrer Belegschaft als Schlüsselfaktor für nachhaltigen Unternehmenserfolg. Darüber hinaus war die Mitarbeiterzufriedenheit, die bei der Commerzbank mit dem Employee-Engagement-Index gemessen wird, sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden der Commerzbank, insbesondere im Zusammenhang mit ESG-Themen, Gegenstand der Beratungen des Ausschusses. Weiterführende Informationen zu diesen Themen finden sich in den Sozial-Standards.
Mit Blick auf das Produktangebot der Commerzbank, das eine nachhaltige Transformation unterstützen kann, wurde der ESG-Ausschuss regelmäßig informiert und die Beratung zur Überarbeitung unserer produktbezogenen Nachhaltigkeits-Steuerungsgröße einbezogen. Weiterführende Informationen dazu finden sich in der unternehmensspezifischen Offenlegung zum 300-Mrd.-Euro-Ziel, als letzte Offenlegung der Umweltstandards.
Grundsätzlich erhält der Vorstand sämtliche Unterlagen, die dem ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats zugehen vorab zur Beratung.
Im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat intensiv mit der Erstellung der ersten Wesentlichkeitsanalyse nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive befasst. Zum einen wurden beide Gremien von einer Universitätsprofessorin, die unter anderem Mitglied der EFRAG ist, zur CSRD geschult und zum anderen wurden sie regelmäßig über den Umsetzungsstand der Wesentlichkeitsanalyse sowie abschließend über die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse informiert. Der Vorstand nahm in seiner Sitzung im Oktober 2024 die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und damit die erstmals nach den Vorgaben der CSRD identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen der Commerzbank ab. Dem Aufsichtsrat wurden die Ergebnisse im November vorgestellt.
Im Jahr 2024 wurde der Tätigkeits- und Statusbericht des Datenschutzbeauftragten dem zuständigen Management Board, unter Leitung des verantwortlichen Vorstandsmitglieds, zweimal zur Kenntnis gebracht.
Eine vollständige Liste aller im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen findet sich unter Standard SBM-3.
Im Vergütungssystem für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank verbindlich mit der variablen Vorstandsvergütung verknüpft: Der Aufsichtsrat hat das Konzernziel, das mit 60 % den dominanten Anteil der variablen Vergütung der Vorständinnen und Vorstände ausmacht, bereits 2023 um ein ausdrückliches ESG-Teilziel erweitert, das mit 20 % die Konzernzielerreichung beeinflusst.
Das 20%ige ESG-Teilziel des Konzernziels setzt sich dabei für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:
Themenfeld | Gewichtung | konkretes Ziel |
Umwelt | 60 % | • Reduktion der CO2 -Intensitäten der acht SBTi-Sektorportfolios gemäß SBTi-Commitment (50 % Gewichtung) |
• Reduktion des CO2 -Ausstoßes des eigenen Bankbetriebs der Commerzbank AG um 5 % (Gewichtung 50 %) | ||
Soziales | 20 % | • Steigerung des Anteils der Frauen in Führungspositionen der Commerzbank AG Inland über alle Führungsebenen hinweg |
Governance | 20 % | • Aktives Vorleben und Fördern der Unternehmenswerte und der Kultur der Integrität sowie Stärkung der Zusammenarbeit des Vorstands |
Für die Bemessung der Zielerreichung des Vorstands hinsichtlich der Reduktion des Gesamt-CO2 -Ausstoßes des eigenen Bankbetriebs der Commerzbank AG werden derzeit nicht die in Standard E1-6 berichteten Emissionen herangezogen, da diese erstmals für den gesamten Konzern für das Geschäftsjahr 2024 erhoben wurden. Für das aktuelle Berichtsjahr 2024 wurden die Daten für die Bemessung der Zielerreichung unter Anwendung der in den Vorjahren verwendeten Methodik erhoben, um konsistent mit den bisherigen Bezugsgrößen zu sein.
Weitere Informationen finden sich im Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat, der als eigenständiger Bericht veröffentlicht wird und auf der Internetseite der Commerzbank zu finden ist.
Die Sorgfaltspflicht stellt einen zentralen Bestandteil des verantwortungsvollen Handelns der Commerzbank dar. Sie beschreibt den systematischen Prozess, mit dem ermittelt wird, wie wir mit den potenziellen und tatsächlichen, positiven und negativen Auswirkungen sowie Chancen und Risiken unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft umgehen und darüber Rechenschaft ablegen.
Die wichtigsten Aspekte dieses Verfahrens werden dabei in internationalen Instrumenten wie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen beschrieben. Untenstehend findet sich eine Übersicht, wie und wo die Anwendung der wichtigsten Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in unserem Konzern-Nachhaltigkeitsbericht Berücksichtigung finden.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Absätze im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht |
Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | i. GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen, |
ii. GOV-3: Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme und | |
iii. SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell. | |
Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | i. GOV-2, |
ii. SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessenträger, | |
iii. IRO-1 und | |
iv. themenbezogene ESRS: Berücksichtigung der verschiedenen Phasen und Zwecke der Einbeziehung der Interessenträger während des gesamten Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. | |
Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | i. IRO-1 (einschließlich Anwendungsanforderungen in Bezug auf spezifische Nachhaltigkeitsaspekte in den einschlägigen ESRS) und |
ii. SBM-3. | |
Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | i. themenbezogene ESRS: Berücksichtigung des Spektrums der Maßnahmen, einschließlich der Übergangspläne, mit denen die Auswirkungen angegangen werden sollen. |
Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | i. themenbezogene ESRS: in Bezug auf Kennzahlen und Ziele. |
Im Rahmen der Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD hat die Bank ein Risikomanagement- und internes Kontrollsystem implementiert, das darauf abzielt, die Integrität und Zuverlässigkeit unserer Berichterstattungsprozesse zu fördern. Unser Ansatz umfasst die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die sich auf unsere Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung auswirken können. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Einbindung relevanter Fachbereiche und verfolgen das Ziel, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu mitigieren. Mit einem festgeschriebenen Prozess zur "CSRD-Berichtserstellung" ergänzen wir die übergeordnete Policy zur Datenerhebung und strukturieren die einzelnen Prozessschritte zu einer standardisierten, logischen Abfolge mit klaren Verantwortlichkeiten und Kontrollfunktionen innerhalb eines jährlichen Aktualisierungsprozesses. Unsere etablierten Kontrollen beinhalten eine jährliche Überprüfung zur Einhaltung der Berichtsstandards und die Validität der erhobenen Daten.
Wir verwenden einen qualitativen Ansatz zur Risikobewertung. Risiken werden nach ihrer potenziellen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert, um gezielte Maßnahmen zur Risikominderung abzuleiten und zu entwickeln. Die internen Kontrollsysteme fokussieren die Genauigkeit und Vollständigkeit der berichteten Daten und unterstützen die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.
Die wichtigsten Risiken wurden identifiziert in Bezug auf Datenintegrität, regulatorische Compliance und Transparenz. Die Minderungsstrategien der Commerzbank umfassen die Implementierung robuster Kontrollen und regelmäßiger Informationsveranstaltungen für Mitarbeitende, um die Qualität der Berichterstattung zu sichern. Unsere durchgeführten Kontrollen beziehen sich insbesondere auf das Greenwashing-Risiko, das in direktem Zusammenhang mit der Datenvalidität steht. Zur Risikominderung wurden unterschiedliche Kontrollschritte entlang des gesamten Datenflusses implementiert.
Nach Abschluss des ersten Berichtsjahres werden sowohl die Risikobewertung wie auch die internen Kontrollen evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung werden in alle relevanten internen Funktionen und Prozesse berücksichtig und auf noch zu definierende Weise integriert. Die potenziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten der identifizierten Risiken werden regelmäßig bewertet und in die Risikoberichte für das Management integriert. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Risikoanalyse genutzt, um die Kontrollmaßnahmen auf ihre Effektivität zu prüfen und Kontrollhandlungen bei Bedarf zu erweitern oder zu fokussieren. Zudem wird sichergestellt, dass Risiken gemäß ihrer Relevanz priorisiert und entsprechende Ressourcen auf die wichtigsten Kontrollmaßnahmen eingesetzt werden.
Insbesondere der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wurde detailliert über das eingerichtete interne Kontrollsystem zur Sicherung einer hohen Datenqualität im Nachhaltigkeitsbericht informiert. Darüber hinaus erfolgt eine jährliche Information des Vorstands und des Aufsichtsrats über die Ergebnisse zur Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems.
Um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, braucht es neben geeigneten politischen Rahmenbedingungen und technischen Lösungen vor allem auch ausreichend finanzielle Mittel. Das bietet uns als Bank zahlreiche Chancen: Energiewende und CO2 -Reduktion erfordern neue Technologien und Produkte, die mit hohen Investitionen bei unseren Kunden verbunden sind. Gleichzeitig sieht sich unsere Kundschaft mit neuartigen nicht finanziellen Herausforderungen konfrontiert: von der Datenerfassung über die Steuerung des eigenen CO2 -Fußabdrucks bis hin zu technologischen Richtungsentscheidungen im Rahmen der Energiewende. Zudem wächst das Interesse an nachhaltigen Anlagemöglichkeiten. Daher entwickeln wir entlang unserer zentralen Kundengruppen - Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden - Produkte und Dienstleistungen, die diesen Veränderungen gerecht werden und dabei ökologischen oder sozialen Nutzen entfalten.
Die Commerzbank bedient grundsätzlich verschiedene Märkte - sie ist im Firmenkundengeschäft international in mehr als 40 Ländern vertreten und konzentriert sich insbesondere auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet die Bank Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden steht die Bank mit den Marken Commerzbank und comdirect an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden. Eine detaillierte Offenlegung des Geschäftsmodells findet sich im Abschnitt "Grundlagen des Commerzbank-Konzerns im Lagebericht".
Um unseren Geschäftsauftrag in den verschiedenen Märkten zu erfüllen, sind wir auch mit Blick auf unsere Mitarbeitenden weltweit vertreten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl der Mitarbeitenden entlang großer geografischer Regionen.
Region | Anzahl Mitarbeitende |
Amerika | 263 |
Asien | 1.108 |
Kontinentaleuropa (inklusive Vereinigtem Königreich) | 38.862 |
Gesamt | 40.233 |
Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden sowohl nachhaltige Finanzierungslösungen als auch Geldanlage und Kapitalmarkprodukte an. Auf der Finanzierungsseite zählen dazu zum Beispiel nachhaltige bilaterale Kreditprodukte, sogenannte Sustainable Loans, für unsere Firmenkunden, die der Finanzierung von nachhaltigkeitsbezogenen Projekten dienen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden umfasst das Angebot unter anderem Finanzierungen für energieeffiziente Gebäude - die sogenannte "Grüne Baufinanzierung" bei der die Commerzbank einen Nachlass auf die Finanzierungskondition gewährt, wenn der Kredit für Bau, Modernisierung oder Erwerb eigen- oder fremdgenutzter Gebäude genutzt wird, deren Endenergiebedarf 50 kWh pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreitet.
Auch im Anlagegeschäft wollen wir unseren Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung leisten und die damit verbundenen Geschäftschancen nutzen. Dazu gehören etwa das Angebot nachhaltiger Fonds, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Vermögensverwaltung und nachhaltige Kapitalmarktinstrumente. Zusätzlich werden die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundschaft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (MiFID) standardisiert in der Anlageberatung berücksichtigt.
In unserem ESG-Rahmenwerk legen wir eine detaillierte Übersicht unserer nachhaltigkeitsbezogenen Produkte sowie Kriterien zu deren Klassifizierung offen.
Neben der Entwicklung klassischer Bankprodukte ist es uns ebenso wichtig, die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden mithilfe von Dienstleistungen, die einen Mehrwert stiften, zu bedienen. In den vergangenen Jahren haben wir neue Produkte und Dienstleistungen mit besonderem Kundennutzen eingeführt. Dazu zählen unter anderem die Impact-Solutions-Plattform, ein Netzwerk mit mehr als 90 geprüften Anbietern für Lösungen rund um das Thema Nachhaltigkeit, und der Finanz-Kompass, der mit dem Ansatz "Nachhaltig handeln" Tipps für nachhaltiges Verhalten in finanziellen Angelegenheiten gibt.
Die Commerzbank weist keine Beteiligungen im Sinne direkter Umsätze an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, im Bereich der umstrittenen Waffen (gemäß ESRS: Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) sowie in Bezug auf die Herstellung von Chemikalien und den Anbau und die Produktion von Tabak auf.
Kern unserer vom Vorstand verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie bildet unsere Net-Zero-Verpflichtung. Sie stützt sich auf zwei Säulen: Wir unterstützen unsere Kundschaft bei ihrer nachhaltigen Transformation und gehen selbst mit gutem Beispiel voran. Das verfolgen wir entlang drei konkreter Ziele:
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Bis 2050 streben wir an, die CO2 -Emissionen unseres gesamten Kredit- und Investmentportfolios auf netto null zu reduzieren. |
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Die CO2 -Emissionen unseres eigenen Bankbetriebs wollen wir bereits 2040 auf netto null senken. Von unseren Lieferanten erwarten wir bis 2040 Klimaneutralität. |
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Bis 2025 werden wir 300 Mrd. Euro für nachhaltige Finanzprodukte mobilisieren (siehe dazu auch die unternehmensspezifische Offenlegung zum 300-Mrd.-Euro-Ziel). |
Bereits seit 2020 ist Nachhaltigkeit fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Mit der für das Berichtsjahr geltenden Strategie 2027 wurde das Thema Verantwortung im gesamten Konzern verankert und in dem im Februar 2025 erfolgten Strategie-Upgrade "Momentum" entsprechend weiterentwickelt. Die hohen Ambitionen in Bezug auf ESG-Themen bleiben mit der aktualisierten Strategie unverändert.
Im Mittelpunkt unserer Nachhaltigkeitsstrategie steht unsere Verpflichtung, Net-Zero-Bank zu werden. Das gilt sowohl für unseren eigenen Betrieb als auch für unser Kredit- und Anlageportfolio. Um dieses Ziel zu erreichen, stellen wir unseren Kunden innovative Produktlösungen zur Verfügung und begleiten sie aktiv bei ihrer Transformation hin zu Nachhaltigkeit. Zum anderen treiben wir die nachhaltige Transformation des Bankbetriebs weiter voran. Diese Verpflichtung gehen wir ganzheitlich und zusammen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Gemeinsam steuern wir Nachhaltigkeit über alle relevanten Bereiche der Bank hinweg. In unserem ESG-Rahmenwerk legen wir alle wesentlichen Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie offen. Damit machen wir Nachhaltigkeit zu einer zentralen Steuerungsgröße.
Neben unseren Aktivitäten zur Bekämpfung des Klimawandels beschäftigen wir uns mit Themen, die stärker in den Fokus der Nachhaltigkeitsdebatte rücken, wie dem Schutz der biologischen Vielfalt. Auf diese Herausforderungen müssen wir gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden strategische Antworten finden. Unser Bekenntnis zu einer nachhaltigen Transformation wird auch durch unsere freiwilligen Selbstverpflichtungen deutlich. Wir gehören unter anderem zu den Erstunterzeichnern der Net-Zero Banking Alliance der UNEP FI, der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen. Mit dem Beitritt zur "Task Force on Nature-related Financial Disclosures" (TNFD) und unserer Beteiligung am Pionierprojekt "Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt für den Finanzsektor" unterstreichen wir unsere Entschlossenheit, einen aktiven Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Eine Übersicht aller unserer Mitgliedschaften mit Nachhaltigkeitsbezug ist im Internet auf unserer Webseite veröffentlicht.
Die Commerzbank verwendet eine Vielzahl von Inputs, um ihre Geschäftsprozesse zu unterstützen. Zusätzlich zu den Akteuren der vorgelagerten Wertschöpfungskette, die uns Produkte und Dienstleistungen liefern, gehören auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Infrastruktur an Filialen und Kundencenter sowie unsere technologische Infrastruktur zu wichtigen Inputs für die Commerzbank.
Unsere vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst Produktgeber und Finanzdienstleister, Refinanzierung, Lieferanten und Dienstleister. Diese Partner sind entscheidend für die Bereitstellung unserer Produkte und Dienstleistungen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der zentrale Faktor für unseren Erfolg. Ihre Fähigkeiten und ihr Engagement tragen maßgeblich zur Erreichung unserer Unternehmensziele bei und sind somit unser wichtigster Inputfaktor. Durch kontinuierliche Weiterbildung und ein unterstützendes Arbeitsumfeld fördern wir ihre Entwicklung und Zufriedenheit, was sich direkt auf die Qualität unserer Dienstleistungen auswirkt. Detaillierte Berichterstattung der Themen zur eigenen Belegschaft findet sich in den Standards S1.
Unsere Filialen, Kundencenter und SB-Geräte sind darauf ausgerichtet, die Bedürfnisse unserer Kunden optimal zu erfüllen. Sie bieten nicht nur Zugang zu unseren Dienstleistungen, sondern auch persönliche Beratung und Unterstützung. Diese Einrichtungen sind strategisch platziert, um eine breite Erreichbarkeit zu gewährleisten und die Kundenzufriedenheit zu maximieren.
Ein robustes IT-Netzwerk und effiziente Prozesse sind essenziell, um die Anforderungen unserer Kunden zu erfüllen. Unsere IT-Infrastruktur ermöglicht eine reibungslose und sichere Abwicklung unserer Dienstleistungen, von der Transaktionsverarbeitung bis hin zur Datensicherheit. Durch kontinuierliche Investitionen in Technologie und Prozessoptimierung stellen wir sicher, dass wir stets auf dem neuesten Stand sind und den wachsenden Erwartungen unserer Kunden gerecht werden.
Die Outputs und Ergebnisse der Commerzbank sind in der nachgelagerte Wertschöpfungskette zu finden. Diese umfasst verschiedene Kanäle, Produkte und Dienstleistungen, die darauf abzielen, den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden.
Zu den Produktoutputs gehören unter anderem Girokonten, die einen einfachen und sicheren Zugang zu Bankdienstleistungen bieten. Diese Produkte sind darauf ausgelegt, den Alltag unserer Kunden zu erleichtern und ihre finanzielle Sicherheit zu erhöhen.
Zu den wichtigsten Outputs zählen Kredite, Investments und Anlageprodukte, die unseren Kundinnen und Kunden helfen, ihre finanziellen Ziele zu erreichen. Indem wir den Zugang zu Finanzdienstleistungen ermöglichen, tragen wir wesentlich zur finanziellen Inklusion bei und unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung. Dies steht im Einklang mit den positiven Auswirkungen des Standards S4, da wir durch unsere Angebote einen bedeutenden Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe unserer Kundinnen und Kunden leisten. Eine detaillierte Berichterstattung finden sich im Standard S4.
Die Wertschöpfungskette umfasst grundsätzlich direkte und indirekte Akteure. Im Rahmen der Konzern-Nachhaltigkeitsberichtserstattung wird sich auf die für diesen Zweck zentralen Stakeholder, die direkten Akteure konzentriert.
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst alle Produkte, einschließlich externer Ressourcen oder Dienstleistungen, die bei der Entwicklung der Produkte oder Dienstleistungen der Commerzbank verwendet werden. Dies schließt Lieferanten, Investoren und Dienstleister ein. Die Hauptakteure und Produkte der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind bei der Commerzbank Investoren, Produktgeber und Finanzdienstleister, die Refinanzierungsstruktur sowie Lieferanten und Dienstleister. Die Commerzbank verfügt über einen breit gestreuten Aktionärskreis. Dabei spielen besonders institutionelle Investoren eine große Rolle. Dazu kommen private Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Bundesrepublik Deutschland und die UniCredit Group als großer Anteilseigner. Produktgeber sind Kooperationspartner der Commerzbank, die sich außerhalb des CSRD-Konsolidierungskreises befinden. Darunter fallen unter anderem Produktgeber für Anlageprodukte, die nicht von der Commerzbank aufgelegt, aber durch sie vertrieben werden, oder Versicherungslösungen, die von kooperierenden Versicherern angeboten und durch die Commerzbank vertrieben werden. Zu dieser Gruppe gehören auch Finanzierungspartner, die als Konsortialpartner gemeinsam mit der Commerzbank Finanzierungen anbieten. Die Refinanzierungsstruktur der Commerzbank umfasst unter anderem Nachrangkapital, Preferred-Senior-Emissionen, Non-preferred-Senior-Emissionen sowie Covered Bonds. Darüber hinaus hat die Commerzbank die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Auch die Refinanzierung über Zentralbanken ist hierbei von großer Relevanz.
Die nachgelagerte Wertschöpfungskette umfasst alle Akteure und Tätigkeiten, die Produkte oder Dienstleistungen vom Unternehmen erhalten und diese weiterverarbeiten oder an die Endkunden weitergeben. Dazu gehören insbesondere Distributoren, Einzelhändler und Endkunden. Die Commerzbank unterteilt ihre nachgelagerte Wertschöpfungskette in die Kategorien Kanäle, Kunden und Produkte/Dienstleistungen. Die Kanäle beziehungsweise Vertriebskanäle stellen verschiedenen Wege dar, über die die Bank ihre Angebote an den Markt bringt. Die Kategorie Kunden fokussiert sich direkt auf die Zielgruppe der Commerzbank. Die Betrachtung der Kunden als eigenständige Kategorie ermöglicht es, deren Bedürfnisse, Verhaltensweisen und Präferenzen besser zu verstehen. Die Kategorie Produkte/Dienstleistungen umfasst das eigentliche Produktangebot der Commerzbank. Eine klare Abgrenzung dieser Kategorie erleichtert die Verwaltung und Weiterentwicklung der angebotenen Lösungen und sorgt dafür, dass die Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen des Marktes und der Zielkunden entsprechen.
Unternehmerische Verantwortung zu leben, bedeutet für uns, einen regelmäßigen Austausch mit externen und internen Stakeholdern zu suchen. Daher stellt auch unsere Strategie 2027 Kunden, Mitarbeitende und Investoren sowie deren Erwartungen in den Mittelpunkt. Dabei geht es der Bank darum, die Bedürfnisse und Interessen ihrer Stakeholder kennenzulernen sowie ihre eigene Sichtweise darzulegen. Die Ergebnisse dieser Austausche können als Entscheidungs- und Planungshilfe in die Unternehmensstrategie einfließen.
Die Commerzbank pflegt den Kontakt mit zahlreichen Organisationen und Gruppen, die in Beziehung zur Bank stehen. Dazu gehören neben den Mitarbeitenden vor allem Kundinnen und Kunden, der Kapitalmarkt, die Finanzbranche, Lieferanten und Dienstleister, Medien, Nichtregierungsorganisationen, Politik, Zivilgesellschaft oder auch die Wissenschaft. Überdies steht die Commerzbank in regelmäßigem Austausch mit nationalen wie internationalen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden. Dem Diskurs über wichtige gesellschafts-, wirtschafts- und finanzpolitische Fragen kommt für uns eine große Bedeutung zu.
Den Kontakt zu unseren Stakeholdern leben wir in Form von persönlichen Austauschen, Diskussionsveranstaltungen, strategischen Kooperationen und über zahlreiche öffentliche Kommunikationsformate.
Zudem ist die Commerzbank aktiv im Branchenaustausch, um Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu entwickeln. Im Oktober 2024 hat die Commerzbank eine von zwei Veranstaltungen des achten Sustainable Finance Gipfels des Green and Sustainable Finance Clusters Germany ausgerichtet. Im Rahmen des Programms wurden die Banken der Net-Zero Banking Alliance Germany begrüßt und unter anderem das Thema der Zusammenarbeit zwischen Real- und Finanzwirtschaft sowie deren Bedeutung für die nachhaltige Transformation der Wirtschaft behandelt.
Zur Sicherstellung eines wechselseitigen Dialogs mit unseren Stakeholdern dient ebenfalls der Austausch mit dem Nachhaltigkeitsbeirat der Bank, wie in Standard GOV-1 beschrieben.
Eine Einbindung wesentlicher Stakeholdergruppen findet auch im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse statt. Damit stellen wir einen differenzierten und unabhängigen Blick im Rahmen der Analyse potenziell wesentlicher Themen sicher. Die Stakeholder wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse sowohl zu den durch die ESRS vorgegebenen Offenlegungsanforderungen als auch zu unternehmensspezifischen Themen befragt. Grundlage für die Identifikation der unternehmensspezifischen Themen bildete unter anderem eine im Rahmen des CSRD-Projekts im Jahr 2023 durchgeführte Gap-Analyse. Hierbei wurden die themenspezifischen Anforderungen der ESRS mit bestehenden Nachhaltigkeitsveröffentlichungen der Commerzbank abgeglichen und mit den betroffenen Fachbereichen diskutiert, um mögliche Angaben sowie entsprechend des Geschäftsmodells relevante Nachhaltigkeitsthemen, die nicht oder nicht detailliert genug durch die ESRS abgedeckt sind, festzuhalten und als unternehmensspezifische Offenlegungen zu definieren. Die Ergebnisse der Analyse und damit auch die im Rahmen der Betrachtung unseres Geschäftsmodells konstruktiven Anregungen und Impulse unserer Stakeholder fließen in den bankweiten Strategieprozess ein und haben Einfluss auf unsere Berichterstattung. Weitere Details zur durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse finden sich in Standard IRO-1.
Die Commerzbank steht im aktiven Austausch mit ihren Interessenträgern und lässt die dadurch gewonnen Impulse und Bedürfnisse in die Planung und Weiterentwicklung der Strategie und des Geschäftsmodells einfließen.
Dazu werden auch Themen aus dem Marktumfeld beobachtet und entsprechend aufgenommen. Im Rahmen des Strategieprozesses der Bank wird ein Verständnis über das Geschäftsumfeld geschaffen. Dafür werden alle wesentlichen sowohl internen als auch externen Dimensionen analysiert, die für die strategische Ausrichtung der Bank entscheidend sein könnten. Dies beinhaltet unter anderem die Beurteilung des Geschäftsumfeldes der Bank sowie eine qualitative Analyse aktueller Faktoren des Geschäftsmodells. Rund um Nachhaltigkeitsthemen können zusätzlich nach Bedarf Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse genutzt werden.
Um den Interessen und Standpunkten unserer Interessenträger Rechnung zu tragen, nutzen wir beispielsweise in der Produktentwicklung neben agilen Methoden auch den direkten Dialog mit Kundinnen und Kunden. Welche Produkte bei der Entwicklung priorisiert werden, ergibt sich neben den Vorgaben der bankeigenen Strategie (auch Nachhaltigkeitsstrategie), wirtschaftlichen Abwägungen und regulatorischen Vorgaben auch aus Kundenbedürfnissen. Bei der Integration von ESG-Aspekten in unsere Produkte, Services und Beratungsprozesse fokussieren wir uns zukünftig neben dem Thema Klima auch auf weitere im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Themenfelder wie Biodiversität.
Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat werden über unterschiedliche Formate zu Standpunkten und Interessen betroffener Interessenträger in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen des Unternehmens informiert.
So steht beispielsweise der externe Nachhaltigkeitsbeirat unter der Schirmherrschaft der Vorstandsvorsitzenden. Eine Zusammenfassung der in diesem Gremium diskutierten Themen wird im Group Sustainability Board sowie im ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats vorgestellt. Durch die direkte Einbindung von Interessenträgern aus diversen Bereichen ermöglichen wir eine umfassende Sicht auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte sowie eine Schnittstelle zu unseren Management- und Aufsichtsfunktionen.
Zudem werden Standpunkte unserer Interessenträger im Kontext von nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen der Commerzbank, beispielsweise im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse, anlassbezogen sowohl auf Vorstands- und Executive-Ebene im Group Sustainability Board als auch im ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats behandelt.
Die Commerzbank ist sich bewusst, dass sie mit ihrem Geschäftsmodell und ihrer Strategie Auswirkungen auf ihre eigenen Mitarbeitenden hat. Im Konzern bestehen Gremien und Organe, welche die Interessen der Belegschaft und deren Sichtweisen vertreten. Details dazu finden sich in Standard S1 SBM-3.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung unmittelbar eingebunden.
Er besteht paritätisch aus den von der Hauptversammlung bestimmten Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner und aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden. Damit werden die Interessen der Beschäftigten auf höchster Ebene vertreten.
Der Konzernbetriebsrat ist ein wichtiges Organ der Arbeitnehmendenvertretung in der Commerzbank. Er sorgt dafür, dass die Interessen der Beschäftigten auf Konzernebene berücksichtigt werden, und stärkt die Mitbestimmung und den sozialen Dialog im Commerzbank-Konzern. Details dazu finden sich in den Standards S1-2, S1-3 und S1-8.
Unsere Interessenträger im Sinne von Verbrauchern und Endnutzern sind unsere privaten Kundinnen und Kunden, die für ihr privates Leben Finanzdienstleistungen bei der Commerzbank nachfragen. Unser Angebot reicht über die gesamte Produktpalette von Anlage- bis Kreditgeschäft, Vorsorge, Konten und Zahlungsverkehr. Dabei können unsere Kundinnen und Kunden den Kanal für den Kontakt, zum Beispiel Beratung, frei wählen. Unsere Kundinnen und Kunden erwarten von uns ein professionelles, wertschätzendes und integres Auftreten, das ihre Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt. Ausgewählte Kundinnen und Kunden beziehen wir in speziellen Customer-/User-Experience-Befragungen (CX/UX) frühzeitig in den Prozess der Produktentwicklung mit ein, da wir Wert auf ihr Feedback für ein kundenorientiertes Produkt- und Dienstleistungsangebot legen. Darüber hinaus fragen wir Kundinnen und Kunden gezielt nach ihrer Zufriedenheit mit unseren Leistungen und bieten ihnen die Möglichkeit, über verschiedene Kanäle Fragen oder Beschwerden zu äußern, die wir zum Anlass nehmen, unser Angebot und unsere Prozesse zu überprüfen und zu optimieren.
Unsere Konzepte, Maßnahmen und Ziele zur Berücksichtigung der Interessen und Standpunkte unserer Kundinnen und Kunden sind ab S4-1 in den Angabepflichten und unternehmensspezifischen Offenlegungen beschrieben.
Die Wesentlichkeitsanalyse der Commerzbank hat zentrale Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert, die in Zusammenhang mit unserem Geschäftsmodell sowie unseren Tätigkeiten von entscheidender Bedeutung sind. Diese betreffen nicht nur unseren eigenen Geschäftsbetrieb, sondern erstrecken sich insbesondere auf unser Bankgeschäft in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Eine detaillierte Übersicht aller wesentlichen identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen in den einzelnen Bereichen Umwelt, Soziales und Governance findet sich in der Tabelle am Ende dieses Standards.
Wesentliche Risiken und Chancen ergeben sich für den Commerzbank-Konzern dabei vorwiegend im Zusammenhang mit den Themen Klimawandel und Biodiversitätsverlust, regulatorischer Compliance sowie Kundenmanagement.
Unsere wesentlichen Umweltauswirkungen konzentrieren sich auf unsere Finanzierungstätigkeiten, die sowohl positive als auch negative Effekte auf den Klimawandel, den Klimaschutz und die biologische Vielfalt und den Zustand der Ökosysteme haben können.
Unsere wesentlichen Auswirkungen im sozialen Bereich zeigen sich zum einen im Zusammenhang mit unseren Mitarbeitenden und zum anderen in Bezug auf unsere Kundinnen und Kunden.
Unsere wesentlichen Auswirkungen auf unsere Belegschaft erstrecken sich hierbei auf mehrere zentralen Aspekte im eigenen Geschäftsbetrieb, die für die langfristige Zufriedenheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden entscheidend sind. Dazu gehören der soziale Dialog und eine angemessene Entlohnung, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Gesundheits- und Sicherheitsschutz mit Fokus auf die mentale Gesundheit, die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Inklusion von Menschen mit Behinderung, Schulungen und Kompetenzentwicklung, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung, Sicherstellung von Vielfalt und Diversität sowie der Datenschutz. Diese Themenfelder bestimmen maßgeblich die Qualität des Arbeitsumfeldes und die Attraktivität des Commerzbank-Konzerns als Arbeitgeber und können sich positiv oder negativ auf unsere Mitarbeitenden auswirken.
Die wesentlichen Auswirkungen der Commerzbank auf Verbraucher und Endnutzer konzentrieren sich auf die nachgelagerte Wertschöpfungskette und betreffen die Themen Kundenzufriedenheit, Kundenservice und -nähe, Schutz vor
Überschuldung, Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit Einschränkungen, Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Produktverantwortung und Datenschutz in Bezug auf Kundendaten. Diese Bereiche sind entscheidend für die Servicequalität, Zugänglichkeit und Sicherheit der Bankdienstleistungen und prägen maßgeblich die Beziehung zu unseren Kundinnen und Kunden.
Eine starke Governance ist für Banken von entscheidender Bedeutung, da sie die Basis für regulatorische Compliance, ethisches Verhalten und das Vertrauen von Kunden und Investoren schafft. Basierend auf unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir wesentliche Auswirkungen bei zentralen Governance-Themen wie der Unternehmenskultur und -führung, dem Schutz von Hinweisgebern, Korruptions- und Bestechungsprävention, Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung sowie Steuertransparenz identifiziert. Eine sorgfältige Governance-Praxis in diesen Feldern unterstützt die Integrität des Commerzbank-Konzerns und schafft eine verlässliche Basis für langfristige Stabilität und Glaubwürdigkeit. Die wesentlichen Auswirkungen konzentrieren sich einerseits auf die Commerzbank und ihre Mitarbeitenden, betreffen jedoch aufgrund ihrer Ausstrahlungswirkung auch das Umfeld des Commerzbank-Konzerns.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse erstmals für den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht des Berichtsjahres 2024 erarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die laufende Überwachung und Bewertung des Einflusses auf unser Geschäftsmodell und unsere Strategie sowie die Entscheidungsfindung innerhalb des Commerzbank-Konzerns. Sollten sich im Laufe der weiteren Beobachtung Anpassungsbedarfe an Strategie oder Geschäftsmodell ergeben, wird der Konzern gezielt strategische oder operative Änderungen umsetzen, um auf sich verändernde Einflüsse zu reagieren und den identifizierten Herausforderungen und Chancen angemessen zu begegnen.
Im Bewusstsein der Relevanz der Commerzbank und vor dem Hintergrund unternehmerischer Verantwortung haben wir bereits 2021 das Thema Nachhaltigkeit als eine der zentralen Säulen unserer Strategie definiert. Die neu gewonnenen Erkenntnisse im Zusammenhang mit den identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen stützen dabei unsere aktuellen Ambitionen im Bereich der Nachhaltigkeit und helfen uns, unsere Strategien und Maßnahmen noch gezielter auszurichten.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche positive und negative Auswirkungen im Zusammenhang mit allen Nachhaltigkeitsbereichen Umwelt, Soziales und Governance festgestellt. Ein Großteil dieser Auswirkungen konzentriert sich dabei auf den sozialen Bereich und steht in Verbindung mit der eigenen Belegschaft oder den Kunden der Commerzbank.
Unsere wesentlichen Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance gehen maßgeblich von der Strategie und dem Geschäftsmodell der Commerzbank aus oder stehen in enger Verbindung damit. Die Finanzierungsentscheidungen des Konzerns wirken sich dabei unmittelbar auf ökologische und soziale Faktoren aus. So kann der Commerzbank-Konzern durch die gezielte Finanzierung klimafreundlicher Projekte, nachhaltiger Investitionen und Unternehmen zur Eindämmung des Klimawandels und zum Schutz der Biodiversität beitragen, während die Finanzierung von CO2-intensiven oder biodiversitätsschädigenden Projekten und Unternehmen negative ökologische Auswirkungen haben kann. Darüber hinaus haben strategische Maßnahmen der Commerzbank im sozialen und gesellschaftlichen Bereich, wie die Förderung eines positiven Arbeitsumfeldes durch beispielsweise angemessene Entlohnung oder flexible Arbeitszeitmodelle und die Unterstützung des sozialen Dialogs, direkte Auswirkungen auf die Mitarbeitenden und das Betriebsklima.
Gemäß den regulatorischen Anforderungen wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte in Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen betrachtet. Die Einwertung durch Fachverantwortliche im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat dabei ergeben, dass ein Großteil der wesentlichen Auswirkungen mittel- oder langfristiger Natur ist. Dies entspricht dem Charakter der betrachteten Nachhaltigkeitsthemen, deren Einfluss sich nicht unmittelbar, sondern erst über längere Zeiträume hinweg zeigen kann. Aspekte wie die Anpassung an regulatorische Anforderungen oder der Aufbau einer nachhaltigen Unternehmenskultur entfalten ihre volle Wirkung oft erst nach Jahren. Auch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen oder der Förderung von Diversität und Inklusion benötigen in ihrer Umsetzung und Wirkung längere Zeit, um nachhaltig im Unternehmensmodell verankert zu werden.
Die Commerzbank trägt durch ihre eigenen Geschäftstätigkeiten, insbesondere durch ihre Finanzierungstätigkeiten, einen wesentlichen Anteil an den identifizierten ökologischen und sozialen Auswirkungen. Durch die Lenkung von Kapital beeinflusst sie positiv oder negativ die Förderung nachhaltiger Projekte und den Klimaschutz. Darüber hinaus beeinflusst die Commerzbank durch ihre Geschäftstätigkeiten auch die sozialen Bedingungen ihrer eigenen Mitarbeitenden. Aspekte wie angemessene Entlohnung, Arbeitssicherheit, Maßnahmen zur Förderung der mentalen Gesundheit, der soziale Dialog und die Einhaltung von Diversitäts- und Gleichstellungsprinzipien sind Teil der internen Auswirkungen, die aus dem täglichen Betrieb des Unternehmens resultieren.
Identifizierte Auswirkungen, Risiken und Chancen werden analysiert und laufend überwacht, um sicherzustellen, auf neue Entwicklungen flexibel reagieren zu können und langfristig widerstandsfähig zu bleiben. In den in diesem Bericht folgenden thematischen Offenlegungen beschreiben wir, wie die Commerzbank ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen definiert hat und legen offen, wie diese in Strategie und Geschäftsmodell integriert werden. Beispielsweise haben wir potenzielle Risiken durch den Klimawandel analysiert. Diese werden regelmäßig im Rahmen von Szenarioanalysen bewertet und in strategischen Planungen integriert. Da die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erstmals im Rahmen der aktuellen Wesentlichkeitsanalyse erfasst wurden, wird die Commerzbank die Bewertung ihrer Widerstandsfähigkeit im Umgang mit diesen Faktoren schrittweise ausbauen.
Die Erkenntnisse der Wesentlichkeitsanalyse und die in diesem Zusammenhang identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen werden schrittweise bereits in unseren Strategieprozessen berücksichtigt. Eine systematische Quantifizierung der aktuellen finanziellen Effekte wesentlicher Risiken und Chancen als eigenständige Angabe hat bislang nicht stattgefunden. Eine erste Abfrage zeigte für das Jahr 2024 keine erheblichen Effekte aus wesentlichen Risiken und Chancen auf die Finanzlage, Ertragslage oder Zahlungsströme der Commerzbank. Der derzeitige und erwartete künftige Einfluss von Klima- und Biodiversitätsrisiken auf die materiellen Risikoarten der Commerzbank, inklusive einer Einordnung gegen die Wesentlichkeitsschwelle als potenzielle Auswirkung von 0,75 % des gesamten wirtschaftlich benötigten Kapitals, wird in den Standards E1 SBM-3 und E4 SBM-3 ausführlicher dargelegt.
Aufgrund der erstmaligen Erhebung und Offenlegung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen existieren keine Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum.
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet alle ESRS-bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Commerzbank als wesentlich identifiziert wurden.
Thema | Perspektive1 | IRO-Typ | IRO-Text | Tatsächlich/ potenziell |
Umwelt | ||||
Anpassung an den Klimawandel | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch seine Finanzierungstätigkeit einen positiven Einfluss auf die Anpassung an den Klimawandel haben. | tatsächlich |
Risiko | Nicht ausreichende Anpassung an physische Klimarisiken (wie beispielweise Überschwemmungen, Hitzewellen oder steigende Wasserstände) können sich in den bekannten Risikoarten wie Kreditrisiko oder Marktrisiko materialisieren. | potenziell | ||
Klimaschutz | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch die Finanzierung von klimafreundlichen Lösungen und die Lenkung von Finanzströmen in nachhaltige Investitionen zu einer Eindämmung des Klimawandels beitragen. | potenziell |
negative Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch die Finanzierung von CO2 - oder energieintensiven Unternehmen einen negativen Einfluss auf den Klimawandel haben. | tatsächlich | ||
Risiko | Transitionsrisiken aus einer unzureichenden Eindämmung des Klimawandels können sich in den bestehenden Risikoarten materialisieren (hier Fokus auf Kreditrisiko und Marktrisiko). | potenziell | ||
Risiko | Aufgrund der P&L-Abhängigkeit zu Sektoren mit Transformationsbedarf können künftig auch Erträge ausfallen, falls diese Transformation nicht erfolgreich verläuft. | potenziell | ||
Chance | Durch den steigenden Investitionsbedarf für Klimaschutzmaßnahmen kann der Commerzbank-Konzern sein Finanzierungsvolumen erhöhen. | tatsächlich | ||
Betrieb | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch seine öffentlich kommunizierten Klimaschutzziele eine Benchmark setzen und einen positiven Einfluss auf andere Peers nehmen. | potenziell | |
Biologische Vielfalt und Zustand der Ökosysteme | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch die Finanzierung von naturnahen und umweltfreundlichen Unternehmen und Projekten zur Förderung und zum Erhalt wichtiger Ökosysteme beitragen. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch die Finanzierung von Unternehmen und Projekten zur Schädigung und zum Verlust wichtiger Ökosysteme beitragen. | tatsächlich | ||
Risiko | Für den Commerzbank-Konzern kann es zu einem erhöhten Kreditausfallrisiko durch die Abhängigkeit der finanzierten Wirtschaftsaktivitäten von abnehmenden Ökosystemleistungen kommen. Ebenso können Kredite von akuten Naturkatastrophen betroffen sein, die durch den Biodiversitätsverlust verstärkt oder ausgelöst werden. Unter anderem aus dem Kreditrisiko abgeleitet, können daraus auch zunehmend Geschäftsrisiken entstehen. | potenziell | ||
Risiko | Investitionen in Projekte beziehungsweise die Kreditvergabe an Unternehmen, die die Biodiversität schädigen, können zu Reputationsrisiken, Kreditausfallrisiken und Geschäftsrisiken führen, da biodiversitätsschädigende Wirtschaftsprozesse zunehmend von regulatorischen Anforderungen betroffen sind und auf gesellschaftliche Widerstände stoßen. | potenziell | ||
Soziales | ||||
Sozialer Dialog und Vereinigungsfreiheit | Betrieb | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch den partnerschaftlichen Umgang mit Sozialpartnern den sozialen Dialog fördern. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Wenn der Belegschaft des Commerzbank-Konzerns nur eingeschränkte Möglichkeiten für sozialen Dialog mit dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, kann dies negative Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben. | potenziell | ||
Tarifverhandlungen und angemessene Entlohnung | Betrieb | positive Auswirkung | Als Arbeitgeber hat der Commerzbank-Konzern einen Einfluss auf angemessene Entlohnung seiner Mitarbeitenden. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Durch Reallohnverlust aufgrund fehlender Gehaltsanpassungen in Zeiten von globalen Krisen und Inflation kann die Leistungsbereitschaft von Mitarbeitenden der Commerzbank sinken. | potenziell | ||
Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Arbeitszeit | Betrieb | positive Auswirkung | Durch flexible Arbeitszeitmodelle oder Elternzeit/Pflegezeit kann der Commerzbank-Konzern einen positiven Einfluss auf Berufs- und Privatleben der eigenen Belegschaft haben. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Durch fehlende Angebote zur Work-Life-Balance kann der Commerzbank-Konzern einen negativen Einfluss auf das Berufs- und Privatleben der eigenen Belegschaft haben und weniger attraktiv auf Bewerberinnen und Bewerber wirken. | potenziell | ||
Gesundheitsschutz und Sicherheit | Betrieb | positive Auswirkung | Durch Initiativen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements kann der Arbeitgeber positive Auswirkungen auf die mentale Gesundheit seiner Mitarbeitenden haben. Diese Initiativen sollten zielgruppengerecht und auf die jeweilige Arbeitssituation zugeschnitten sein. Individuelle Lösungen und Beratung können ein zielführender Ansatz sein. | tatsächlich |
Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit (Gender Pay Gap) | Betrieb | positive Auswirkung | Mit transparenten und einheitlichen Vergütungssystemen für alle Mitarbeitenden wird die Gleichstellung der Geschlechter gefördert und die Wahrscheinlichkeit für ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts minimiert. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Fehlende Transparenz zu Gehaltssystemen sowie die Abwesenheit von Tarifverträgen können sich negativ auf die Gleichstellung der Geschlechter bei der Bezahlung auswirken. Eine fehlende Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Anwendung von Gehaltssystemen kann den sogenannten Gender-Pay-Gap negativ beeinflussen. | potenziell | ||
Schulungen und Kompetenzentwicklung | Betrieb | positive Auswirkung | Durch Lern- und Fortbildungsprogramme fördert der Commerzbank-Konzern die (Weiter-) Qualifizierung der Beschäftigten. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Lernangebote müssen zeitgemäß sein und auf neue Trends eingehen können. Ansonsten kann die Wirkung ausbleiben und die Mitarbeitenden wären nicht ausreichend für ihre Aufgaben qualifiziert. | potenziell | ||
Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen | Betrieb | positive Auswirkung | Durch den diskriminierungsfreien Umgang von allen Menschen kann der Commerzbank-Konzern auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen beschäftigen. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Die Commerzbank kann durch einen diskriminierenden Umgang mit Menschen mit Behinderung zu deren Benachteiligung beitragen. | potenziell | ||
Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz | Betrieb | positive Auswirkung | Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz können zu einer sicheren Arbeitsumgebung im Commerzbank-Konzern beitragen. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Fehlende Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz können zu einer unsicheren Arbeitsumgebung im Commerzbank-Konzern beitragen. Es ist wichtig durch Transparenz und gute Kommunikation die Mitarbeitenden zu sensibilisieren. | potenziell | ||
Vielfalt und Diversität | Betrieb | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann die Vielfalt und Diversität in seiner Belegschaft durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Einführung eines globalen Diversity Standards fördern. | tatsächlich |
negative Auswirkung | Eine mangelnde Förderung der Vielfalt und Diversität in der Belegschaft kann sich negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden des Commerzbank-Konzerns auswirken. | potenziell | ||
Datenschutz2 | Betrieb | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch eine hohe Sensibilität und starke Schutzmaßnahmen die vertraulichen Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff sichern. | potenziell |
positive Auswirkung | Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich Datenschutz erhöhen das Bewusstsein für Sicherheitsbedrohungen und Schutzmaßnahmen und die Kompetenz der Mitarbeitenden des Commerzbank-Konzerns. | potenziell | ||
Bankgeschäft | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann ein hohes Maß an Datenschutz gewährleisten. | potenziell | |
Kundenzufriedenheit2 | Bankgeschäft | negative Auswirkung | Mangelhafter Kundenservice und Kundenberatung kann dazu führen, dass die Zufriedenheit der Kunden des Commerzbank-Konzerns sinkt. | potenziell |
Risiko | Eine nachlassende Kundenzufriedenheit kann zu geringeren Umsätzen und zum Verlust von Kunden im Bankgeschäft des Commerzbank-Konzerns führen. | potenziell | ||
Kundenservice und Kundennähe2 | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Die dauerhafte Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit der Bank über verschiedene Kanäle (Persönlich, Mail, Telefon, Chatbots) sowie die Nutzung von Bankprodukten und der Bankinfrastruktur kann einen erhöhten Nutzen für die Verbraucher und Endnutzer des Commerzbank-Konzerns haben. | tatsächlich |
Schutz vor Überschuldung2 | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Durch qualifizierte Beratung, Kontrollmechanismen und die Schulung seiner Mitarbeitenden im direkten Kundenkontakt kann der Commerzbank-Konzern Verbraucher und Endnutzer vor Überschuldung schützen. | tatsächlich |
Chance | Der Commerzbank-Konzern kann durch eine detaillierte Prüfung der finanziellen Verhältnisse und eine qualifizierte Beratung die Verbraucher und Endnutzer vor Überschuldung schützen und so Kreditausfälle verhindern. | tatsächlich | ||
Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit Einschränkungen2 | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Mit der digitalen Barrierefreiheit kann die Commerzbank AG auch Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Bankprodukten erleichtern. | tatsächlich |
Mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu Bankprodukten in Filialen kann der Commerzbank-Konzern auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen den Zugang zu Bankprodukten vereinfachen. | tatsächlich | |||
positive Auswirkung | Mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu digitalen Angeboten für Privatkunden kann die Commerzbank AG auch Menschen mit Einschränkungen den Zugang zu digitalen Bankprodukten anbieten. | tatsächlich | ||
Qualitäts- und Beschwerdemanagement | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch niedrigschwellige Angebote einen leichten Zugang zum Beschwerdemanagement zur Verfügung stellen und somit Kundeninteressen effektiv aufnehmen und bearbeiten. | tatsächlich |
Produktverantwortung2 | Bankgeschäft | positive Auswirkung | Durch die Übernahme von Verantwortung im Zusammenhang mit den eigenen Bankprodukten kann der Commerzbank-Konzern Verbraucher und Endnutzer vor negativen Auswirkungen, wie zum Beispiel finanziellen Schäden schützen. | tatsächlich |
Governance | ||||
Unternehmenskultur und Unternehmensführung | positive Auswirkung | Durch die Festlegung von Verhaltensgrundsätzen kann der Commerzbank-Konzern zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen. | potenziell | |
negative Auswirkung | Verhaltensgrundsätze müssen gelebt werden und mit Maßnahmen hinterlegt sein. Andernfalls ist ein positives Vorleben einer vertrauensvollen Kultur schwierig. | potenziell | ||
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) | positive Auswirkung | Ein umfassender Schutz von Whistleblowern signalisiert, dass der Commerzbank-Konzern ethisches Verhalten und Transparenz unterstützt und Mitarbeitende sich somit sicherer fühlen, potenzielle Probleme zu melden, ohne disziplinarische Folgen fürchten zu müssen. Dies führt zu einer verbesserten Unternehmenskultur und zu langfristiger Stabilität durch die Förderung der Aufdeckung von Missständen und Fehlverhalten. | tatsächlich | |
Korruption und Bestechung | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch umfassende Schulung der Mitarbeitenden und weitreichende Handlungsanweisungen Korruption und Bestechung entgegenwirken. | tatsächlich | |
negative Auswirkung | Unzureichende Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung können institutionelle Strukturen schwächen und das generelle Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber Banken und anderen Finanzinstituten fördern. | potenziell | ||
Risiko | Bei Nichteinhaltung rechtlicher und regulatorischer Vorgaben in Bezug auf Korruption und Bestechung oder bei Korruptions- und Bestechungsvorfällen und -skandalen können direkte finanzielle Schäden für den Commerzbank-Konzern durch Geldstrafen, Kosten für rechtliche Verteidigung und Schadensersatzansprüche entstehen. | potenziell | ||
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung2 | positive Auswirkung | Der Commerzbank-Konzern kann durch umfassende Schulung der Mitarbeitenden und weitreichende Handlungsanweisungen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen und nahezu verhindern. | tatsächlich | |
negative Auswirkung | Fehlende Schulungen und Handlungsanweisungen können sich negativ auf die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auswirken. | potenziell | ||
Risiko | Bei Nichteinhaltung der AML- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften drohen der Commerzbank finanzielle Strafen sowie regulatorische Sanktionen und Reputationsschäden. | potenziell | ||
Steuertransparenz2 | positive Auswirkung | Die Förderung von Steuertransparenz wird als ethisch und verantwortungsbewusst wahrgenommen, was das Vertrauen von Kundschaft, Investorinnen und Investoren sowie der Öffentlichkeit in den Commerzbank-Konzern stärkt. | tatsächlich | |
negative Auswirkung | Ein Mangel an Steuertransparenz kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Commerzbank-Konzern untergraben. | potenziell |
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Die Themen münden in unternehmensspezifischen Offenlegungen.
Klimarisiken werden regulär in die Geschäfts- und die Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen. Im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses analysiert die Commerzbank diverse Schlüssel- und Umfeldfaktoren, die für die Strategie und das Geschäftsmodell der Bank relevant sind. Die Analyse der Einflussfaktoren umfasst sowohl interne (unter anderem durch Mitarbeitende) als auch externe Perspektiven (unter anderem durch Kunden und Investoren). Die Ergebnisse und Ableitungen der ganzheitlichen Analyse werden im weiteren Verlauf des Strategieprozesses für die Entwicklung der Strategie und des Geschäftsmodells verwendet. Klimarisiken sind Teil dieser Analyse. Die strategischen Kennzahlen (Key Performance Indicators (KPI)) im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und ein zunehmender Fokus auf die Finanzierung der Kundentransformation stärken zudem unsere Widerstandsfähigkeit gegen Klimarisiken. Durch die regelmäßige Analyse und den Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken und -zielen in die strategische Planung ist die Commerzbank derzeit gut aufgestellt, um sich an die Effekte des Klimawandels anzupassen.
Die Commerzbank führt zudem eine jährliche Bewertung der Materialität von Klimarisiken einschließlich Einfluss auf Geschäftsrisiken durch. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen ein in die Erstellung der Geschäftsstrategie, die Gesamtrisikostrategie und die diversen Teilrisikostrategien. Darüber hinaus beeinflussen sie andere Kernelemente des sogenannten Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) zur Gewährleistung einer angemessenen Kapitallage, beispielsweise den internen Stresstestrahmen und die Risikotragfähigkeit. Insbesondere bei Risikoarten, die wesentlich von Klimarisiken betroffen sind, werden diese innerhalb der jeweiligen Risikoart gesteuert. Nähere Informationen hierzu sind dem Abschnitt "Steuerung durch die betroffenen Risikoarten" zu entnehmen. Im Rahmen jährlicher interner Klimastresstests prüft die Commerzbank darüber hinaus die Resilienz der Commerzbank gegen extremere Szenarien. Im Berichtsjahr 2024 wurde ein Klimarisiko-Stresstest mit Schwerpunkt auf kurz- und mittelfristigen Transitionsrisiken aufgrund disruptiver, regulatorisch getriebener Anpassungen zur Erreichung des Netto-null-Ziels bis 2050 durchgeführt. 2023 wurde ein Klimarisiko-Stresstest mit Schwerpunkt auf langfristigen physischen Risiken durchgeführt, aufgrund der Stabilität der Portfoliostruktur im Vergleich zum langen Zeithorizont der Analyse sind die entsprechenden Erkenntnisse auch in 2024 weiter gültig. Das zugrundeliegende Szenarionarrativ unterstellte dabei eine globale sozioökonomische Disruption in Folge starker physischer Klimaereignisse. Beide Stresstests zeigten steuerbare Auswirkungen auf das Risikoprofil der Commerzbank, da die Risikotragfähigkeit der Commerzbank auch im Stressszenario stets über den regulatorischen Mindestanforderungen (100% Risikotragfähigkeit und > 6,5% CET1 Quote). Als szenariobasierte Einschätzungen unterliegen auch die jährliche Materialitätsanalyse und der interne Klimarisikostresstest Limitationen. So gibt es keine konkrete Sicherheit, dass eins der gewählten Szenarien eintritt und es ist auch möglich ist, dass Szenarien eintreten, die nicht analysiert wurden. Dieser Limitation wird dadurch entgegengewirkt, dass die für die Commerzbank relevantesten Szenarien auf Basis einer Experteneinschätzung gewählt werden. Zudem ist Feld der Klimarisken weiterhin ein industrieweites Lernfeld, weswegen stetige Weiterentwicklungen, zum Beispiel mit Blick auf Daten oder Methodik) vorgenommen werden.
Im Rahmen der genannten Materialitätsanalyse betrachtet die Commerzbank Klimarisiken nicht als separate Risikoart, sondern als einen sogenannten horizontalen Risikotreiber. Dieser kann sich in den bekannten Risikoarten wie beispielsweise Kreditrisiko oder Marktrisiko materialisieren. 2024 wurde für die Commerzbank im Rahmen des jährlichen Risikoinventurprozesses erneut eine umfassende und risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse für Klimarisiken unter anderem unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Leitfaden der Europäischen Zentralbank zu Klima- und Umweltrisiken durchgeführt. Dabei wurden alle im Rahmen der Risikoinventur grundsätzlich als wesentlich eingeschätzten Risikoarten (Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko, Compliancerisiko, Cyberrisiko, Objektwertänderungsrisiko, Geschäftsrisiko, Reputationsrisiko, Liquiditätsrisiko, Modellrisiko) in den im Rahmen der Risikoinventur grundsätzlich als wesentlich erachteten Konzerngesellschaften hinsichtlich der Materialität ihrer Betroffenheit von Klimarisiken beurteilt.
Es wurden sowohl transitorische als auch physische Risiken betrachtet und jeweils eine Materialitätsbeurteilung vorgenommen. Diese Materialitätseinstufung in wesentlich betroffene und nicht wesentlich betroffene Risikoarten erfolgte anhand einer zeitlichen sowie einer risikoartenspezifischen Dimension. Die zeitliche Dimension ist dabei in einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont unterteilt. Der kurzfristige Zeithorizont entspricht bis zu einem Jahr, der mittelfristige ein bis fünf Jahren und der langfristige mehr als fünf Jahren (wobei mindestens zehn Jahre betrachtet wurden). Pro genanntem Zeithorizont erfolgt eine Einwertung der Materialität von Klimarisiken, die jeweils nochmals in physische und transitorische Risiken unterteilt werden können. Die Feststellung der Materialität pro Risikoart erfolgt szenariobasiert und sofern möglich auf quantitativer Basis. Die Schwelle für die Bewertung der Materialität von Klimarisiken ist eine potenzielle finanzielle Auswirkung von 0,75 % des gesamten wirtschaftlich benötigten Kapitals der Commerzbank (gemessen in ErC, Economically required capital). Wenn diese ErC-Auswirkung die Schwelle von 0.75% überschreitet, betrachten wir die Risikoart als wesentlich von Klimarisiken betroffen.
Darauf aufbauend ist eine ganzheitliche Berücksichtigung der Effekte der wesentlich durch Klimarisiken betroffenen Risikoarten im ICAAP der Commerzbank sichergestellt. Dies geschieht beispielsweise über einen mit Umweltrisiken verbundenen Kapitalpuffer, die Reflexion in bestehenden ökonomischen Kapitalmodellen oder den Managementpuffer. Wo materiell und methodisch darstellbar, berücksichtigen wir den Einfluss von Klimarisiken bereits in der Risiko- und Kapitalsteuerung, beispielsweise durch Risikovorsorgebuchungen. Unter anderem hat die Commerzbank 2024 ein "collective staging" für Klimarisiken in der Risikovorsorge gebucht, das laufend aktualisiert wird, und damit in der Bankbilanz abgebildet. Durch regelmäßige Szenarioanalysen wird die Materialität von Klimarisiken jährlich überprüft und auch die Integration in die Kapitalsteuerung entsprechend angepasst.Damit stellen wir die Resilienz der Commerzbank sicher, da potenzielle Kapitaleffekte im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt werden und die Risikotragfähigkeit der Commerzbank somit erhalten bleibt.
Prozessual erfolgt in der Materialitätsanalyse zunächst eine umfassende qualitative Analyse möglicher Transmissionskanäle und grundsätzlich auch eine szenariobasierte Quantifizierung. Die verwendeten Klimaszenarien basieren unter anderem auf Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS). Das NGFS-Szenario "Net-Zero 2050" beispielsweise geht davon aus, dass die Netto-CO2-Emissionen um 2050 einen Nullpunkt erreichen, was eine Chance von mindestens 50 % zur Folge hat, die globale Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf unter 1,5°C zu begrenzen. Die physischen Risiken sind dadurch relativ gering, die Transitionsrisiken sind jedoch durch die dafür notwendige Transformation erhöht. Das NGFS-Szenario "Current Policies" wiederum geht davon aus, dass keine neue Klimaregulatorik implementiert wird und somit die Emissionen bis 2080 steigen, was zu einer Erwärmung von etwa 3 °C und erheblichen physikalischen Risiken führt. Daneben verwenden wir das NGFS-Szenario "Fragmented World", in dem durch manche Länder weiterhin hohe Emissionen erzeugt werden, wohingegen in anderen Ländern eine Transition erfolgt, was eine kombinierte Betrachtung von hohen physischen und transitorischen Risiken erlaubt. Zur Berechnung der potenziellen Auswirkungen in den genannten Szenarien wird die intern etablierte Szenarioanalyse- und Stresstestinfrastruktur genutzt. Notwendige Parameter (beispielsweise Volatilitäten), die nicht direkt durch die entsprechenden Szenarioersteller (wie NGFS) bereitgestellt werden, werden von der Commerzbank selbst im Einklang mit dem Szenario hergeleitet.
Transitorische Klimarisken entstehen für Unternehmen durch den Wandel hin zu einem emissionsärmeren und nachhaltigeren Wirtschaftssystem, beispielsweise durch regulatorische oder gesetzliche Änderungen in der Energiepolitik, durch veränderte Marktstimmungen und -präferenzen, technologische Neuerungen oder auch Greenwashing-Risiken. Physische Klimarisiken hingegen entstehen aufgrund veränderter klimatischer Bedingungen und damit einhergehenden extremeren und häufiger auftretenden akuten Wetterereignissen, wie Überschwemmungen oder Hitzewellen, sowie chronischen Effekten wie zum Beispiel Flut.
Im Ergebnis der Analyse wurde der Einfluss von Klimarisiken für die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und Cyberrisiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko als materiell bestätigt. Für Objektwertänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Modellrisiken wurde keine Materialität festgestellt. Eine Risikoart gilt dabei als wesentlich durch Klimarisiken beeinflusst, sobald sie entweder durch transitorische oder durch physische Klimarisken in einem der drei vorher genannten Zeithorizonten wesentlich betroffen ist. Eine Übersicht der Ergebnisse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Steuerung erfolgt jeweils durch die betroffenen Risikoarten selbst. Mit Blick auf die wesentlichen Konzerngesellschaften gibt die Commerzbank diesen im Rahmen ihrer Global-Functional-Lead-Funktion Mindeststandards zur Steuerung vor.
Physische Risiken | Transitionsrisiken | |||||
Materielle Risikoarten | Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig | Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
Kreditrisiken (inkl. Kontrahentenrisiko) | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein | Ja |
Marktrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja |
Operationelle Risiken (inkl. Compliance- und Cyberrisiko) | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja |
Reputationsrisiken | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja |
Objektwertänderungsrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Geschäftsrisiken | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja | Ja |
Liquiditätsrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Modellrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Um die Effekte aus Klimarisiken im Kreditgeschäft der Commerzbank AG zu managen, entwickeln wir unsere Prozesse und Methoden konsequent weiter. Gerade im Zusammenhang mit unserer Strategie, die Transformation der Unternehmen zu einer umweltfreundlicheren und klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen, müssen wir die damit einhergehenden Risiken verstehen und aktiv steuern. Dabei kombinieren wir die Erkenntnisse aus den Szenarioanalysen mit der individuellen Risikoanalyse auf Kundenebene. Wir gehen dabei portfoliospezifisch vor und tragen so den Unterschieden hinsichtlich der Betroffenheit und den Risikotreibern angemessen Rechnung. In den hinsichtlich der Betroffenheit von Klimarisiken besonders relevanten Portfolios Firmenkunden, Spezialfinanzierungen, Banken und gewerbliche Immobilienfinanzierung werden die Ergebnisse der Szenario- und Kreditrisikoanalysen in einer strukturierten Bewertung ("Klimarisiko-Score") aggregiert. Diesen Score berücksichtigen wir in der Einzelkreditentscheidung. So werden in Abhängigkeit des Scores portfoliospezifisch erhöhte Anforderungen, zum Beispiel das Erfordernis weitergehender Analysen des Klimarisikos, oder Restriktionen, zum Beispiel die Begrenzung der Laufzeiten, ausgelöst. Außerdem nutzen wir diesen Score im Rahmen der Portfolioanalyse und -steuerung. Portfoliospezifische Leitplanken, die in der Kreditrisikostrategie verankert sind, begrenzen die Anteile mit erhöhten Klimarisiken. Diese Prozesse und Verfahren sind ganzheitlich in die Kreditrisikoanalyse integriert und verpflichtende Bestandteile, die in den entsprechenden Verfahrensanweisungen verankert sind. Im Zielbild wollen wir Klimarisiken - soweit möglich - in die quantitative Kreditrisikoanalyse integrieren und sie damit in der Prozesskette inklusive der Konditionsfestlegung und des Reportings vollständig reflektieren. Ein weiterer Kernaspekt ist der stetige Ausbau des Klimarisiko-Fachwissens unserer Spezialistinnen und Spezialisten, der es ermöglicht, mit unseren Kundinnen und Kunden auf Augenhöhe die Herausforderungen zu diskutieren und die Risiken einzuschätzen. Mit Unterstützung von externen Beraterinnen und Beratern, Wissenschaft und Initiativen vertiefen wir dieses Know-how, unter anderem durch sogenannte Sektorsteckbriefe, die für die besonders betroffenen Sektoren die spezifischen Wirkungsketten von Klimarisiken analysieren. Durch die Kombination dieser Maßnahmen stellen wir sicher, dass wir bei unseren Bemühungen zur Unterstützung der Transformation den damit einhergehenden Risiken angemessen Rechnung tragen.
Das Marktrisiko in Bezug auf Risiken des Klimawandels wurde auf Portfoliobasis und insbesondere unter einer ökonomischen Perspektive bewertet. Im Ergebnis hält die Commerzbank Marktrisiken in Sektoren, die potenziell von Klimarisiken betroffen sein können und die eine Sensitivität insbesondere gegenüber Bonitätsaufschlägen und Aktienpreisen in betroffenen Sektoren sowie gegenüber Zinssätzen aufweisen, die alle in Abhängigkeit von der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen, aber auch der globalen Volkswirtschaften steigen dürften. Auf der Grundlage der für das Klimaszenario spezifischen Szenario basierenden Volatilitäten kommen wir zu dem Schluss, dass das transitorische Klimarisiko ein materieller Treiber für das Marktrisiko in der langen Frist ist. Der dafür bereits etablierte gemäß internem Kapitaladäquanzverfahren ermittelte Kapitalpuffer (ICAAP-Kapitalpuffer) wird beibehalten. Für das physische Klimarisiko wurden keine wesentlichen Auswirkungen aus der Szenariorechnung abgeleitet. Die von Klimarisiken besonders betroffenen Positionen unterliegen einem regelmäßigen Monitoring. Für die Überwachung wurde ein Frühwarnindikator etabliert, durch den sichergestellt wird, dass die Materialität der Klimarisiken den etablierten ICAAP-Kapitalpuffer unterjährig nicht übersteigt, indem er vom Szenario abgeleitete Shifts (beispielsweise Credit Spread Shifts) auf das aktuelle, sich verändernde Portfolio bezieht. Die Berücksichtigung von Klimarisiken im Neuproduktprozess (New Product Process, NPP) wurde durch Einbeziehung ESG-relevanter Kriterien als potenzielle Parameter für eine Vorabgenehmigung von Neugeschäft weiter verbessert. Außerdem wurde im Jahr 2023 ein marktrisikospezifisches Reporting im zentralen Risikobericht der Bank aufgenommen.
Das operationelle Risiko wurde ebenfalls hinsichtlich Klimarisiken in den definierten Zeithorizonten klassifiziert. Anhand spezifischer Szenarioanalysen erfolgte eine Quantifizierung möglicher Effekte. Die angewandte Analysemethode beinhaltet unter anderem die Themenfelder Naturkatastrophen, Ausfall von Lieferanten und Dienstleistern, Vandalismus und Terrorismus sowie Greenwashing. Quantitative Effekte wurden anhand bank- und risikoartenspezifischer Szenarien unter Einbezug von Expertenschätzungen evaluiert. Als Folge dessen wurden transitorische Klimarisiken als wesentlich in allen drei Zeithorizonten klassifiziert. Besonders das hypothetische Greenwashing-Szenario ist ein zentraler Treiber dieser Materialitätseinstufung. Entsprechende Szenarien sind in der Modellierung für operationelle Risiken berücksichtigt und unterliegen einer jährlichen Beurteilung und Aktualisierung. Eine Risikokennzahl, die die klimabezogenen Verluste im operationellen Risiko widerspiegelt, wurde im Jahr 2023 etabliert.
Das ebenfalls als in Bezug auf Klimarisiken materiell bewertete Reputationsrisiko gehört gemäß Risikoinventur zu den wesentlichen nicht quantifizierbaren Risikoarten der Commerzbank und wird daher als Teil der Gesamtrisikostrategie gesteuert. Das Reputationsrisiko-Management der Commerzbank AG legt Voraussetzungen und Grenzen für die Geschäftstätigkeit fest und bewertet Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen nach sorgfältiger Analyse. Der Prüfprozess startet auf der Marktseite. Sobald ein von der Bank als sensibel definiertes Themenfeld tangiert wird, ist das Reputationsrisiko-Management einzubinden. Die Bewertung erfolgt anhand einer fünfstufigen Skala und kann bis zur Ablehnung des Produktes, des Geschäfts oder der Geschäftsbeziehung führen. Alle sensiblen Themenfelder sowie die entsprechenden Positionen und Richtlinien werden kontinuierlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Details zum Prüfprozess und den angelegten Kriterien sind im ESG-Rahmenwerk der Commerzbank AG transparent dargestellt. Im Rahmen der Umweltrisiko-Materialitätsanalyse wurden Reputationsrisiken aufgrund der Wesentlichkeit von transitorischen Klimarisiken insbesondere mit Blick auf das Greenwashing-Risiko in kurz-, mittel und langfristigen Zeithorizonten insgesamt als wesentlich klassifiziert. Quantitative Effekte wurden anhand bank- und risikoartenspezifischer Szenarien unter Einbezug von Expertenschätzungen evaluiert. Die Betrachtung des Reputationsrisikos im Umweltrisikokontext ist Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an das Senior-Management inklusive Vorstand.
Mit Blick auf die Relevanz von Greenwashing-Risiken sowohl für das operationelle als auch das Reputationsrisiko wurden diverse Kontrollmaßnahmen etabliert. Hierzu gehören beispielsweise die Etablierung von Greenwashing-Kontrollen und die Prüfung von neuen nachhaltigen Produkten inklusive Greenwashing-Prüfung im Rahmen des New Product Process. Darüber hinaus wurde eine interne Greenwashing-Risiko-Richtlinie als Rahmenwerk zur Steuerung von Greenwashing-Risiken entwickelt und das Thema somit im Rahmen der schriftlichen fixierten Ordnung verankert.
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten und damit inbegriffen auch Klimarisiken für die übergeordnete Geschäftsstrategie und potenziell höheren Ertragsabweichungen in Sektoren, die besonders von transitorischen Klimarisiken betroffen sind, werden Klimarisiken als wesentlicher Risikotreiber für das Geschäftsrisiko im kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont erachtet. Hierzu erfolgt eine Analyse der Abhängigkeit der Gesamterträge (Zinsen und Provisionen) von aus Klimarisikoperspektive kritischen Sektoren und eine szenariobasierte Ableitung möglicher Ertragsrückgänge aus diesen Sektoren.Zudem ist das Geschäftsrisiko potenziell durch Sekundäreffekte aus dem Reputationsrisiko betroffen. Mögliche Betroffenheiten durch Klimarisiken, einschließlich der potenziellen Effekte aus dem Reputationsrisiko, wurden durch einen Klimarisikopuffer im Managementpuffer für das Geschäftsrisiko einbezogen, der einer regelmäßigen Angemessenheitsprüfung unterliegt.
Die Commerzbank betrachtet die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemleistungen, sowohl für das finanzierte Kreditportfolio als auch für den eigenen Bankbetrieb. Im Folgenden werden die hierzu notwendigen Prozesse und Analysen und deren Auswirkungen auf die Strategie der Bank beschrieben.
Die Abhängigkeiten beziehungsweise physischen Risiken sowie Transitions- beziehungsweise Übergangsrisiken werden in der Umweltrisiko-Materialitätsanalyse im Rahmen der jährlichen Risikoinventur analysiert. Genauer wird dabei beurteilt, über welche Transmissionskanäle und Risikotreiber Biodiversitätsrisiken potenziell die wesentlichen Risikoarten der Bank betreffen.3
Die Commerzbank führt im Rahmen des jährlichen Risikoinventurprozesses eine umfassende und risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse für Biodiversitätsrisiken durch. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in die Erstellung der Geschäftsstrategie, die Gesamtrisikostrategie und die diversen Teilrisikostrategien ein. Darüber hinaus beeinflussen sie andere Kernelemente des ICAAP zur Gewährleistung einer angemessenen Kapitallage, wie zum Beispiel die Risikotragfähigkeit. Insbesondere bei Risikoarten, die wesentlich von Biodiversitätsrisiken betroffen sind, werden diese innerhalb der jeweiligen Risikoart gesteuert.
Im Rahmen der genannten Materialitätsanalyse betrachtet die Commerzbank Biodiversitätsrisiken als horizontale Risikotreiber. Diese können sich in den bekannten Risikoarten, wie etwa dem Kredit- oder Marktrisiko, materialisieren. Bei der Analyse im Berichtsjahr 2024 wurden alle im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingeschätzten Risikoarten in den im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich erachteten Konzerngesellschaften hinsichtlich der Materialität ihrer Betroffenheit von Biodiversitätsrisiken beurteilt.4 Es wurden sowohl transitorische als auch physische Risiken betrachtet und jeweils eine Materialitätsbeurteilung vorgenommen.
Physische Biodiversitätsrisiken können zum einen durch den Verlust oder die Verschlechterung von Ökosystemleistungen entstehen, von denen Wirtschaftsaktivitäten abhängen, wie durch die Verschlechterung der Wasserverfügbarkeit oder der Bodenqualität. Zum anderen können physische Risiken auch durch Naturkatastrophen entstehen, die durch den Biodiversitätsverlust ausgelöst oder verstärkt werden.5 Transitorische Risiken hingegen entstehen durch den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigeren und umweltschonenderen Wirtschaft. Zu den Risikoauslösern gehören dabei unter anderem regulatorische Veränderungen oder Greenwashing-Vorwürfe.6
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Alle fünfundzwanzig Ökosystemleistungen von ENCORE wurden in der Analyse bewertet.
Die Materialitätseinstufung in wesentlich betroffene und nichtwesentlich betroffene Risikoarten erfolgte anhand einer zeitlichen sowie einer risikoartenspezifischen Dimension. Die zeitliche Dimension ist dabei in einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont unterteilt. Der kurzfristige Zeithorizont entspricht bis zu einem Jahr, der mittelfristige ein bis fünf-Jahren und der langfristige mehr als fünf Jahren (wobei mindestens zehn Jahre betrachtet wurden). Pro genanntem Zeithorizont erfolgt eine Einwertung der Materialität von Biodiversitätsrisiken, die jeweils nochmals in physische und transitorische Risiken unterteilt werden können. Die Materialitätsschwelle, die dieser Einstufung zugrunde gelegt wird, ist konsistent zu den etablierten Materialitätsschwellen aus der Risikoinventur für alle Risikoarten. Die Feststellung der Materialität pro Risikoart erfolgt szenariobasiert. Darauf aufbauend ist eine ganzheitliche Berücksichtigung der Effekte der wesentlich durch Biodiversitätsrisken betroffenen Risikoarten im ICAAP der Commerzbank sichergestellt.
Nach initialem Aufsatz 2022 erfolgte im Berichtsjahr eine Erweiterung des Analyseumfangs sowie eine Weiterentwicklung der Methodik. Die expertenbasierte Materialitätseinschätzung der Betroffenheit durch Biodiversitätsrisiken beinhaltet eine Treiber- und Transmissionskanalanalyse. Für die Risikoarten Kredit-, Markt- und Geschäftsrisiko wurde darüber hinaus eine Portfolioanalyse durchgeführt, welche auf Daten von ENCORE (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks, and Exposure, Datenversion 2024) und des World Wide Fund For Nature Biodiversity Risk Filters (im Folgenden WWF BRF) basiert. Für die Analyse werden im Status quo nur Daten für die direkten Auswirkungen und Abhängigkeiten der Sektoren verwendet, in denen unsere Kunden beziehungsweise Kreditnehmer agieren, jedoch nicht ihrer jeweiligen Lieferketten. Neben der Portfolioanalyse im Status quo wurden weitere Analysen durchgeführt, um ein tieferes Verständnis darüber zu erhalten, inwiefern die Commerzbank von Biodiversitätsrisiken betroffen ist. Aufgrund fehlender Marktstandards, mangelnder Datenverfügbarkeit sowie einer hohen Komplexität und Vielzahl an Risikotreibern, wurden verschiedene sich ergänzende Analysen durchgeführt. Hierzu zählt eine qualitative Szenarioanalyse anhand der Szenarionarrative der Task Force on Nature-Related Financial Disclosures (TNFD), eine geospezifische Risikoanalyse relevanter Kunden sowie eine erstmalig quantitative Szenarioanalyse von Wasserrisiken im Energiesektor. Die Ergebnisse der verschiedenen Analysen bilden die Basis für eine übergreifende Bewertung der Wesentlichkeit von Biodiversitätsrisiken für die Risikoarten der Bank in den drei Zeithorizonten kurz-, mittel- und langfristig. Das Vorgehen der einzelnen Analysen wird im Folgenden noch einmal genauer beschrieben.
Im Berichtsjahr wurde festgestellt, dass das Kreditrisiko, das Reputationsrisiko und das Geschäftsrisiko wesentlich durch Biodiversitätsrisiken betroffen sind. Dabei sieht die Bank die Betroffenheit der Risikoarten insbesondere in der mittleren und langen Frist. Als nicht-materiell bewertet die Commerzbank das Marktrisiko, das Operationelle Risiko, das Objektwertänderungsrisiko, das Liquiditätsrisiko sowie das Modelrisiko (siehe Tabelle).
Physische Risiken | Transitionsrisiken | |||||
Materielle Risikoarten | Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig | Kurzfristig | Mittelfristig | Langfristig |
Kreditrisiken (inkl. Kontrahentenrisiko) | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein | Ja |
Marktrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Operationelle Risiken (inkl. Compliance- und Cyberrisiko) | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Reputationsrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja |
Objektwertänderungsrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Geschäftsrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja |
Liquiditätsrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Modellrisiken | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Für das Kreditrisiko sind Biodiversitätsrisiken analog zu Klimarisiken langfristig sowohl für physische als auch für transitorische Risken materiell. Die Einschätzung basiert auf der Annahme, dass physische und transitorische Risiken zukünftig steigen und sich die Risiken über verschiedene Transmissionskanäle auf die Commerzbank auswirken. Wasserrisiken wurden dabei als besonders relevant identifiziert.
Die Reputationsrisiken wurden aufgrund der Wesentlichkeit von transitorischen Biodiversitätsrisiken im mittel- und langfristigen Zeithorizont insgesamt als wesentlich klassifiziert. Dabei stellen sich Greenwashing-Vorwürfe als besonders relevant für die Risikoart heraus. Diese können auch durch Marktveränderungen ausgelöst werden, zum Beispiel durch einen gesellschaftlichen Wandel hin zu umweltbewussterem Verhalten. Das Reputationsrisiko-Management hat die entsprechenden quantitativen Auswirkungen anhand von risikotreiberspezifischen Szenarien unter Einbeziehung von Expertenschätzungen bewertet.
Für das Geschäftsrisiko wurden transitorische Biodiversitätsrisiken ebenfalls als wesentlich eingestuft. Ausschlaggebend hierfür ist die Einschätzung der Wesentlichkeit für den mittel- und langfristigen Zeithorizont. Übergreifend ergibt sich die Relevanz der transitorischen Risikotreiber und Transmissionskanäle aus Sekundäreffekten durch Reputations- und Kreditrisiken, aber insbesondere durch potenziell höhere GuV-Abweichungen in Transitionsrisikorelevanten Sektoren.
Wie bereits erläutert wurden im Berichtsjahr Portfolioanalysen für die Risikoarten Kredit-, Markt- und Geschäftsrisiko durchgeführt, die auf Daten von ENCORE und des WWF BRF basieren.
ENCORE betrachtet in erster Linie theoretische Wirkungsketten zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der Natur, insbesondere in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme. Es hilft Unternehmen und Finanzinstituten, die Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Naturkapital zu verstehen. ENCORE zeigt auf, wie Wirtschaftssektoren von Ökosystemleistungen abhängen und wie sie diese potenziell beeinflussen. Dabei bewertet das Tool die Abhängigkeiten und die Auswirkung der Sektoren anhand einer Skala (keine Daten, keine Korrelation, sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch). Zwar bewertet ENCORE dabei die ökonomischen Risiken, allerdings wird keine direkte quantitative ökonomische Bewertung für Finanzinstitute vorgenommen. Für die Portfolioanalyse werden die ENCORE-Daten zur Bewertung des Kreditportfolios auf Sektorenebene verwendet.
Der WWF BRF zeichnet sich durch die Bewertung geospezifischer Risiken aus und ist damit eine Ergänzung zu den Daten von ENCORE. Im Berichtsjahr wurde der WWF BRF insbesondere für die Bewertung des Geschäftsbankenportfolios verwendet, da er Länder-Scores definiert, die sowohl das Biodiversitätsrisikoprofil des Landes als auch die durchschnittliche Sektorzusammensetzung des Landes berücksichtigt. Der WWF BRF bewertet die Abhängigkeiten und die Auswirkung der Sektoren anhand einer Skala (sehr gering, gering, mittel, hoch und sehr hoch).
Die beiden Datenquellen bilden die Grundlage der Portfolioanalyse sowie der Biodiversitätsmetrik, die das Portfolio in "hohe", "mittlere" und "niedrige" Risikoeinstufungen für physische und transitorische Biodiversitätsrisiken einteilt.
Auf der Grundlage der Portfolioanalyse wurden die finanziellen Auswirkungen von Biodiversitätsrisiken in verschiedenen Zeithorizonten pro wesentlicher Risikoart der Bank bewertet. Als Basis hierfür dient die Auswahl relevanter Transmissionskanäle pro Risikoart. Darauf folgte eine qualitative Szenarioanalyse auf Basis von zwei Narrativen der Task Force on Nature-related Financial Disclosure (TNFD). Die beiden Narrativen "Ahead of the Game" und "Sand in the Gears" wurden aufgrund ihres jeweiligen Schwerpunkts auf physische und transitorische Risiken ausgewählt. Bei der Durchführung der Analyse wurde bewertet, wie sich die Transmissionskanäle der Risikoarten der Bank in den Narrativen entwickeln und ob dies potenziell zu einer Materialität für die Risikoart in verschiedenen Zeithorizonten führt.
Insbesondere physische Biodiversitätsrisiken sind stark standortabhängig. Daten zu finanziell relevanten Standorten von Kunden sind damit ein wichtiger Teil der Risikoanalyse. Da bisher nur wenige Standortdaten, etwa von Produktionsstandorten, von Kunden vorliegen, wurde im Berichtsjahr eine Analyse mit einer Auswahl finanziell relevanter Kunden durchgeführt, die in Sektoren mit erhöhtem Biodiversitätsrisiko vertreten sind. Mit den Daten konnte eine Analyse auf Koordinatenbasis unter Berücksichtigung standortspezifischer physischer und transitorischer Biodiversitätsrisiken durchgeführt werden.
Insgesamt hat die Analyse gezeigt, dass die Mehrheit der Unternehmen zunächst ein mittleres oder hohes Biodiversitätsrisiko aufweist. Doch insbesondere die großen multinationalen Unternehmen zeichnen sich durch eine hohe Standort- und Sektordiversifizierung aus, die zu einer Risikomitigierung führt. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Ergebnisse zum Großteil mit den Sektorbewertungen von ENCORE übereinstimmen.
Eine quantitative Szenarioanalyse für das gesamte Portfolio wird aufgrund fehlender Daten und Modelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt. Um sich dem Zielbild dennoch anzunähern, wurde der Risikotreiber (Wasser) sowie der Sektor (Energie) mit der höchsten Relevanz für das Portfolio der Commerzbank für eine quantitative Szenarioanalyse ausgewählt. Insgesamt wurde durch die Szenarioanalyse nur eine geringe Veränderung im Ergebnis vor Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und auf immaterielle Vermögenswerte (EBITDA) festgestellt. Durch die Analyse konnten jedoch die wichtigsten Energieerzeuger und Standorte identifiziert werden und Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Analysen abgeleitet werden.
Im Rahmen der jährlichen Materialitätsanalyse für Biodiversitätsrisiken und insbesondere zur Ermittlung der Transitionsrisiken werden auch die potenziellen Auswirkungen auf die Biodiversität und Ökosystemleistungen analysiert. Hierzu wird der Beitrag eines jeden Sektors zu den unmittelbaren Einflussfaktoren Verschmutzung (inklusive Wasser, Boden, Licht, Geräusche, Müll), Ressourcennutzung (inklusive Frischwasser, Meeresgrund, Fisch, Holz), Landnutzung und Einführung invasiver Arten dem aktuellen Kreditportfolio der Commerzbank AG gegenübergestellt. Die Ergebnisse zeigen, welche Sektoren im Portfolio der Commerzbank hohe Auswirkungen haben und welche Einflussfaktoren besonders betroffen sind. Die Commerzbank nutzt die Ergebnisse der Auswirkungsanalyse, um potenzielle Handlungsfelder und strategische Schwerpunkte zu identifizieren und Maßnahmen und Produkte zum Schutz der Biodiversität zu entwickeln.
Im Rahmen der Auswirkungsanalyse der Commerzbank AG wurden gemäß der internen Klassifizierung insgesamt 42 % des Portfolios mit höheren Auswirkungen, 24 % mit mittelgroßen und 34 % mit geringeren Auswirkungen bewertet (mehr Details hierzu sind dem Kapitel mit Fokus auf Standard E4-6 zu entnehmen). Dies zeigt, dass die Commerzbank AG als bedeutender Finanzierer der deutschen Wirtschaft auch in Sektoren aktiv ist, die sich negativ auf die biologische Vielfalt auswirken. In einigen der besonders betroffenen Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft und Bergbau hat die Commerzbank AG jedoch im Vergleich zum Gesamtportfolio nur ein geringes Exposure. Branchen mit erhöhten Auswirkungen auf die Biodiversität, die ein hinreichend großes Exposure aufweisen, sind zum Beispiel das Baugewerbe und das verarbeitende Gewerbe. Als wesentliche Treiber für biodiversitätsschädliche Auswirkungen in unserem gesamten Portfolio wurden die Verschmutzung von Böden und Gewässern und Lärm- oder Lichtverschmutzung identifiziert.
Die Commerzbank AG hat mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filters eine Analyse der Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Standorte auf die biologische Vielfalt und die Ökosysteme durchgeführt. Das Ergebnis der Analyse zeigt, dass die Commerzbank AG in ihrem direkten operativen Geschäft keine Aktivitäten mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf oder Abhängigkeiten von biologischer Vielfalt, Ökosystemen, Gebieten mit besonders schutzbedürftiger Biodiversität oder geschützten Arten hat. Das Thema Biodiversität ist gleichwohl ein integraler Bestandteil der Umweltleitlinien der Commerzbank AG für ihren Bankbetrieb. In diesen Umweltleitlinien verpflichten wir uns, wo es uns möglich ist, die Biodiversität mit Maßnahmen zu fördern und die direkten negative Auswirkungen zu vermeiden. Daher führen wir keine expliziten Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen durch.
Die in der IRO-Analyse identifizierten tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Commerzbank stehen im Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell der Bank. Gleichzeitig können neue Impulse in der Arbeitswelt und Veränderungen in der Gesellschaft die Strategie und das Geschäftsmodell beeinflussen.
Einerseits entstammen die Auswirkungen aus der Strategie und dem Geschäftsmodell, andererseits bedingen die Auswirkungen auch die Strategie und das Geschäftsmodell. Mithilfe dieser Dynamik können positive Auswirkungen gefördert und negative Auswirkungen vermieden werden. Unternehmerische Verantwortung zu leben, bedeutet auch, den regelmäßigen Austausch mit den Mitarbeitenden zu suchen. Im aktiven und transparenten Dialog versucht die Commerzbank, den Erwartungen und Bedürfnissen ihrer Mitarbeitenden und Stakeholder gerecht zu werden, sie in ihrer Unternehmensstrategie zu berücksichtigen und die eigenen Sichtweisen darzulegen. Siehe dazu auch die Offenlegung in den Standards S1-2, S1-3, S1-4 und S1-8.
Die Commerzbank beschäftigt Angestellte, die in einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen. Dies umfasst Mitarbeitende sowohl mit einem unbefristeten als auch befristeten Arbeitsvertrag, die in Teil- oder Vollzeit für die Commerzbank tätig sind.
Dieser Personenkreis von direkt bei der Commerzbank beschäftigenten Mitarbeitenden ist gesamthaft und gleichermaßen in der Auswirkungsanalyse berücksichtigt. Die folgende Berichterstattung bezieht sich ausschließlich auf diesen Personenkreis. Mögliche Ausnahmen werden explizit benannt. Sogenannte "gefährdete Personen" im Sinne der ESRS, die von negativen Auswirkungen stärker betroffen sein können, wurden nicht identifiziert. Nicht angestellte Beschäftigte sind aufgrund der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse von den Betrachtungen ausgeschlossen.
Zu den positiven Auswirkungen der Commerzbank auf ihre Angestellten tragen umfassende Gesetzgebungen auf nationaler und internationaler Ebene bei, zu deren Einhaltung die Commerzbank verpflichtet ist.
Durch Tarifbindung und sozialen Dialog werden eine angemessene Entlohnung sichergestellt sowie die Rechte von Arbeitnehmenden gewahrt.
Darüber hinaus hat die Bank Handlungsspielraum, die Arbeits- und Anstellungsbedingungen ihrer Mitarbeitenden positiv zu beeinflussen. Dem kommen wir mit umfassenden Strategien, Maßnahmen und Aktivitäten nach.
Die Commerzbank übernimmt Verantwortung für ihre Mitarbeitenden und kommt ihrer Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber aktiv nach. Dies umfasst ebenfalls Sorgfaltspflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Wir wollen mit unserer Personalstrategie einen positiven Einfluss auf die Mitarbeiterzufriedenheit ausüben sowie am internen und externen Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden.
Deshalb liegt unser Fokus auf der Stärkung der identifizierten positiven Auswirkungen. Dazu zählen:
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Die Tarifbindung und der soziale Dialog sowie eine angemessene Entlohnung, |
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die Förderung von Diversität und Inklusion am Arbeitsplatz, |
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ein diskriminierungsfreies und faires Arbeitsumfeld, |
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die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Förderung von Frauen in Führungspositionen, |
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ein umfassendes Qualifizierungs- und Entwicklungsangebot für berufliche Weiterbildung und interessenbasiertes Lernen, |
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die Förderung der mentalen Gesundheit und |
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eine gute Unternehmenskultur und -führung. |
Siehe hierzu auch die Offenlegung in den Standards S1-8 bis S1-16.
Bei den identifizierten negativen Auswirkungen der Commerzbank auf ihre Angestellten handelt es sich um potenzielle negative Auswirkungen. Diesen stehen aktuelle Strategien, Konzepte sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen in den oben aufgeführten Themenbereichen zur Stärkung der positiven Auswirkungen entgegen.
Die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten durch ihre Tätigkeit bei der Commerzbank sind in der Arbeitswelt und somit auch im Bankengewerbe verbreitet und bekannt. Die potenziellen negativen Auswirkungen sind nicht durch spezifische Gegebenheiten bei der Commerzbank entstanden, sondern sind im gesamten Finanzsektor und der Arbeitswelt verbreitet. Sie liegen im Rahmen der natürlichen Auswirkungen eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses.
Bei potenziellen negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden werden präventive Maßnahmen getroffen, um das Eintreten der negativen Auswirkung zu vermeiden.
Die Art der Maßnahme hängt von der Schwere der negativen Auswirkungen und ihren Folgen sowie dem Verursachungsbeitrag der Commerzbank ab. Es können Maßnahmen getroffen werden, die die negativen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden kompensieren, abmildern oder vollständig beseitigen. Insbesondere Maßnahmen zur Behebung negativer Auswirkungen im Sinne des LkSG zielen auf eine unmittelbare und vollständige Beseitigung ab.
Aus Übergangsplänen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten, einschließlich der Pläne und Maßnahmen der Commerzbank zur Reduktion der CO2 -Emissionen, ergeben sich für die Mitarbeitenden der Commerzbank keine wesentlichen Auswirkungen im Sinne der ESRS.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergeben sich aus unserem Geschäftsmodell, das Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt unserer strategischen und operativen Aktivitäten stellt. Im Kontext unserer Wertschöpfungskette mit unseren Marken und Tochtergesellschaften, unseren verschiedenen Kundenkanälen und dem umfangreichen Produkt- und Dienstleistungsangebot verstehen wir eine nachhaltige Kundenbeziehung als permanente Aufgabe, Risiken für die Bank und Kundinnen und Kunden zu mitigieren, bestmöglichen Service und eine auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden ausgerichtete Beratung mit entsprechenden Produktlösungen verständlich und barrierefrei zu bieten.
Zur Mitigierung eines potenziellen Risikos der Abnahme von Kundenzufriedenheit werden unsere Kundinnen und Kunden aktiv eingebunden, um Nutzungsanforderungen in der (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten zu berücksichtigen und negative beziehungsweise positive Auswirkungen in zukünftige Entscheidungen einbeziehen zu können. Ein eigener Bereich stellt sicher, dass die Customer- beziehungsweise User-Experience (CX/UX), also die Erfahrung der Kundinnen und Kunden mit unseren Produkten, Leistungen und Kanälen, unseren qualitativen Ansprüchen entspricht. Kundinnen und Kunden werden anlassbezogen in die verschiedenen Phasen wie Ideenentwicklung, Konzeption, Design und Entwicklung eines Produktes einbezogen.
Neben der Möglichkeit, aktiv Einfluss auf unser Angebot zu nehmen, können sich Kundinnen und Kunden und Interessenten auch über verschiedene Kanäle informieren oder Fragen und Beschwerden äußern. Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist für uns ein hohes Gut. Aus diesem Grund bitten wir aktiv um Feedback zu unserer Beratungs- und Produktqualität und zum Kundenerlebnis allgemein.
Die wesentlichen Auswirkungen unterteilen sich in positive und negative Auswirkungen und werden alle innerhalb der themenbezogenen Offenlegungen erläutert. Die tatsächlichen positiven Auswirkungen sind:
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Qualitäts- und Beschwerdemanagement, |
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Produktverantwortung, |
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Kundenservice und Kundennähe, |
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Schutz vor Überschuldung und |
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Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit Einschränkungen. |
Darüber hinaus gibt es noch eine potenzielle positive Auswirkung zum Thema Privatsphäre, das von der unternehmensspezifischen Offenlegung zum Thema Datenschutz mit abgedeckt wird. Das Thema Schutz vor Überschuldung ist zudem auch mit einer potenziellen Chance für die Bank verbunden.
Bei der identifizierten negativen Auswirkung der Commerzbank auf die Zufriedenheit ihrer privaten Kundinnen und Kunden handelt es sich um eine potenzielle negative Auswirkung. Diesen stehen aktuelle Strategien, Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der positiven Auswirkungen entgegen.
Potenzielle negative Auswirkungen auf die privaten Kundinnen und Kunden könnten durch das Geschäftsmodell der Commerzbank entstehen und die Kundenzufriedenheit beeinflussen. Der gesamte Finanzsektor und damit auch die Commerzbank arbeiten in einem stark regulierten Umfeld mit Gesetzen und Regelungen zum Schutz von Verbrauchern und Endnutzern. In dieser Hinsicht verhält sich die Commerzbank regelkonform und gesetzestreu. Eine negative Auswirkung auf die Kundenzufriedenheit liegt im Rahmen der natürlichen Auswirkungen einer individuellen Kundenbeziehung, wie es bei jeder wirtschaftlichen Aktivität vorkommen kann.
Für potenzielle negative Auswirkungen auf die Zufriedenheit der privaten Kundinnen und Kunden werden präventive Maßnahmen getroffen, um das Eintreten, die Kompensation, Abmilderung oder Beseitigung der negativen Auswirkung sicherzustellen.
Die genannten Auswirkungen, Risiken und Chancen können sich grundsätzlich auf alle privaten Kundinnen und Kunden der Bank beziehen - mit Ausnahme der tatsächlichen positiven Auswirkung "Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit Einschränkungen", die auf die Gruppe der Menschen mit Einschränkungen fokussiert ist. Es handelt sich damit um zwei Kundengruppen: Private Kundinnen und Kunden sowie private Kundinnen und Kunden mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Zum Schutz vulnerabler Kundengruppen verweisen wir auf die unternehmensspezifischen Offenlegungen zum Schutz vor Überschuldung und zum Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit Einschränkungen.
Dabei gibt es in der Wertschöpfungskette der Bank keine Aspekte, die die Gesundheit oder persönlichen Rechte der Kundinnen und Kunden systematisch negativ beeinträchtigen. Unter der unternehmensspezifischen Offenlegung zur Produktverantwortung wird zudem erläutert, welche Rolle produkt- und dienstleistungsbezogene Informationen spielen.
Unter den Offenlegungen zu den positiven Auswirkungen werden die Konzepte und Maßnahmen erläutert, die dazu führen sollen, dass die genannten positiven Auswirkungen und Chancen verstärkt beziehungsweise materialisiert werden.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Hierbei wurde in Vorbereitung auf die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse gemäß regulatorischen Vorgaben zunächst der Konsolidierungskreis sowie die Wertschöpfungskette und Kernaktivitäten der Commerzbank Aktiengesellschaft festgelegt und definiert.
Die sich daran anschließende Auswahl der Methodik stellt die Grundlage für eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse dar. Zur effizienten Einwertung der Auswirkungs- und finanziellen Wesentlichkeit wurde ein standardisierter Fragebogen ausgearbeitet, der als Basis für die strukturierte Durchführung der Stakeholder-Analyse im Rahmen von Interviews und Workshops diente. Für die Einwertung mit dem standardisierten Fragebogen wurden Themen festgelegt, die gemäß den regulatorischen Vorgaben die in ESRS 1 AR 16 vordefinierten Themen umfassen und um Commerzbank-spezifische Themen erweitert wurden.
Zur Ermittlung der Auswirkungswesentlichkeit wurden Interviews mit internen und externen Stakeholdern durchgeführt. Hierbei erfolgte eine Einwertung der Wesentlichkeit zwischen 0 und 10, wobei 0 irrelevant und 10 höchst relevant darstellt, für die vordefinierten Themen. Die finanzielle Wesentlichkeit wurde unter Einbezug der Risikoinventur intern eingewertet. Analog der Auswirkungswesentlichkeit erfolgte die Einwertung der vordefinierten Themen zwischen 0 und 10. Die Einschätzung eines Themas als wesentlich erfolgte bei einem Schwellenwert von 6,5.
Durch die Auswertung und Validierung der Ergebnisse der Auswirkungs- und finanziellen Wesentlichkeit ergab sich eine erste Indikation für die generelle Relevanz der verschiedenen Themen.
Im nächsten Schritt erfolgte die Definition und Einwertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken (IROs) gemäß den regulatorischen Vorgaben der ESRS sowie der Umsetzungshinweise der EFRAG.
Unabhängig von den Ergebnissen der Stakeholderbefragung wurden IROs zu sämtlichen Nachhaltigkeitsaspekten in Zusammenarbeit mit den Fachverantwortlichen erarbeitet, fachlich validiert und in einem nächsten Schritt von diesen eingewertet. Die Einwertungsmethodik ist bei positiven und negativen Auswirkungen sowie Chancen und Risiken unterschiedlich. Sie orientiert sich an den regulatorischen Vorgaben der ESRS und bewertet die Schwere (bestehend aus Ausmaß und Umfang für alle Auswirkungen sowie Unabänderlichkeit für negative Auswirkungen) sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit unter Berücksichtigung des Zeithorizonts.
Für die Detaileinwertung der positiven und negativen Auswirkungen sowie Chancen und Risiken wurden zunächst alle Fachverantwortlichen in die Einwertungsmethodik eingeführt und beispielhaft für ausgewählte IROs im Rahmen von Workshops bei der Einwertung begleitet. Für jeden der Einwertungsschritte (Ausmaß, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit) wurde eine Begründung durch die Fachverantwortlichen für die entsprechende Einwertung dokumentiert. Die Bewertung durch die jeweils Fachverantwortlichen wurde dabei grundsätzlich als sogenannte Bruttobewertung vorgenommen, also ohne die Berücksichtigung von Abhilfe- oder Unterstützungsmaßnahmen.
Abschließend erfolgte eine Qualitätssicherung der eingewerterten IROs mit der durch die Stakeholderinterviews erlangten Indikation sowie Validierung der Einwertung in Übereinstimmung mit den dargelegten Begründungen. Mögliche Abweichungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen wurden basierend darauf dokumentiert und mit den Fachverantwortlichen diskutiert sowie bei Bedarf eingearbeitet. Abschließend erfolgte ein Konsistenzcheck der IRO-Analyse mit dem Geschäftsbericht, um abweichende Aussagen in den beiden Berichten zu vermeiden.
Die Wesentlichkeit von positiven Auswirkungen setzt sich aus der Einwertung von Ausmaß, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit zusammen. Die Wesentlichkeit der negativen Auswirkungen basiert auf den gleichen Kriterien und wird zusätzlich durch die Unabänderlichkeit ergänzt.
Durch die Analyse des Konsolidierungskreises sowie der Wertschöpfungskette und der Kernaktivitäten der Commerzbank Aktiengesellschaft im Rahmen der Vorbereitung der Wesentlichkeitsanalyse wurden die Kernaktivitäten, Geschäftsbeziehungen sowie geografische Gegebenheiten definiert. Die identifizierten Kernaktivitäten der Commerzbank Aktiengesellschaft umfassen den eigenen Geschäftsbetrieb und das Bankgeschäft. Die Überprüfung der Sorgfaltspflicht obliegt den themenverantwortlichen Fachbereichen.
Durch die umfassende Analyse haben mögliche Risikotreiber durch entsprechende Anpassung der Detaileinwertung bei der IRO-Analyse Berücksichtigung gefunden.
Im Rahmen der Ermittlung der Auswirkungswesentlichkeit wurden insgesamt 23 Interviews mit 32 internen und externen Stakeholdern geführt. Dabei wurden alle Stakeholder zu allen identifizierten Themen befragt und haben diese entsprechend eingewertet. Die externen Stakeholder umfassen hierbei andere Banken, Wissenschaftler, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen sowie den Nachhaltigkeitsbeirat der Commerzbank, in dem auch die Kundenperspektive der Bank vertreten ist. Interne Stakeholder wurden aus den Abteilungen Group Sustainability Management, Group Strategy, Group Organisation, Legal, Human Resources, Firmenkunden sowie Privat und Unternehmerkunden befragt. Daneben wurden Stakeholder der beiden größten Tochterunternehmen Commerz Real und mBank involviert.
Die weitere Bearbeitung der negativen und positiven Auswirkungen erfolgt unabhängig vom ersten Einwertungsergebnis. Folglich werden alle IROs entsprechend ihrer Einwertung als gleichermaßen wesentlich behandelt. Die Priorisierung und Überwachung der themenspezifischen IROs obliegt den Fachverantwortlichen. Die übergreifende Überwachung der IROs wird in Standard GOV-2 erläutert. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitseinwertung werden hierbei zugrunde gelegt und entsprechend berücksichtigt.
Die Wesentlichkeit der Risiken und Chancen ergibt sich durch die Einwertung von Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit.
Im Rahmen der CSRD ist die Analyse der Zusammenhänge zwischen Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen für eine nachhaltige Unternehmensführung relevant. Diese Betrachtung ermöglicht ein umfassendes Verständnis der komplexen Wechselwirkungen, die die Geschäftsstrategie der Commerzbank beeinflusst. Um eine vollständige Darstellung der Zusammenhänge zwischen Auswirkungen und damit möglicherweise einhergehenden Risiken und Chancen zu gewährleisten, wurde die entsprechende Einwertung durch die jeweiligen Fachverantwortlichen durchgeführt. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass die Hintergründe für die Einwertung der Auswirkungen ebenfalls bei der Einwertung der Risiken und Chancen berücksichtigt werden.
Die systematische Bewertung von Risiken und Chancen ist zentraler Bestandteil im Rahmen der Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Bewertung erfolgte in mehreren Schritten, um sicherzustellen, dass wir die wesentlichen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft umfassend verstehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wurde dabei gemäß Implementation Guidance in fünf Schritten ermittelt: gering, mittel, hoch, sehr hoch und tatsächlich. Auch das Ausmaß wurde entlang von fünf Schritten eingewertet: minimal bis gar nicht, gering, mittel, hoch und sehr hoch. Die Art der Auswirkung wurde über die drei Themengebiete Umwelt, Soziales und Unternehmensführung hinweg ermittelt.
Die Nachhaltigkeitsrisiken werden in der Commerzbank AG als Querschnittsthema betrachtet, die sich in den klassischen Risikoarten materialisieren können. Um der besonderen Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken Ausdruck zu verleihen, wurde hierfür eine spezielle Einheit im Risikomanagement etabliert.
In einem ersten Schritt wurden hierbei die Ergebnisse aus der Stakeholder-Befragung zur Erlangung einer initialen Einschätzung zu den Ergebnissen der IRO-Einwertung zugeordnet, um einen Abgleich zu gewährleisten und Abweichungen zu identifizieren. Der zweite Schritt beinhaltete eine umfangreiche Qualitätssicherung durch unabhängige Dritte. Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden die eingewerteten IROs validiert und entsprechende Auffälligkeiten mit Qualitätssicherungsmaßnahmen dokumentiert. Eine weitere Qualitätssicherung sowie Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahmen wurde durch das Group Sustainability Management durchgeführt und dokumentiert. Bei durch GM-STS eingewerteten IROs aus, basierend auf der initialen Stakeholderbefragung als unwesentlich identifizierten Standards fand eine Qualitätssicherung durch die verantwortlichen Fachbereiche sowie erneut durch unabhängige Dritten statt.
Gemäß bankinternen Verantwortlichkeiten wurde die Risiko-Perspektive von Umweltthemen durch Group Risk Management Environmental Risk Control eingewertet. Umwelt-Themen wurden mit Blick auf die Chancenperspektive durch das Group Sustainability Management bewertet. Soziale und Governance-Themen wurden durch das Group Sustainability Management, sowohl mit dem Fokus auf der Chancenperspektive als auch der Risikoperspektive, zur Bestimmung der finanziellen Wesentlichkeit eingewertet. Die Einwertung der Themen erfolgte gemäß den Erkenntnissen der Risikoinventur durch den Einbezug des Risikomanagements. Detaillierte Beschreibungen hierzu finden sich in den Standards E1 SBM-3 für Klima beziehungsweise E4 SBM-3 für Biodiversität. Die Einwertung der Auswirkungen wurde durch die verantwortlichen Fachbereiche übernommen. Eine zusätzliche zentrale Koordination und Qualitätssicherung wurde durch das Group Sustainability Management vorgenommen.
Basierend auf den Erkenntnissen aus der Wesentlichkeitsanalyse 2024 wird im nächsten Berichtszyklus analysiert, inwieweit es notwendig ist, die bestehenden Risikomanagementverfahren zu erweitern.
Um eine weitgehend vollständige Übersicht aller möglichen, passenden IROs zu bekommen, wurden unterschiedliche Blickwinkel bei der Definition der IROs einbezogen. Als Input für die Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Vorschlagsliste für alle Standards durch das zentrale CSRD-Projekt erarbeitet. Die Aufnahme von neuen Themen durch die ESRS und die Berücksichtigung bereits bestehender Inhalte aus weiteren Berichten fördert die Konsistenz innerhalb der Berichterstattung. Ergänzt wurden diese Themen durch Vorschläge aus einem Marktvergleich zur Konzern-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Anschließend wurde die IRO-Liste durch die Fachbereiche validiert und weitere IROs durch diese ergänzt, um ein vollumfängliches Bild zu gewährleisten. Zur Abbildung der Risikosicht auf diverse Themen der ESRS hat der Bereich GRM-RC für jedes Thema IROs aus Risikoperspektive für das Portfolio validiert.
Aufgrund der Erstveröffentlichung dieses Konzern-Nachhaltigkeitsberichts unter Anwendung der ESRS entfällt die Angabe von Änderungen zu vorangegangen Berichtszeiträumen.
Die Ermittlung der IROs erfolgte analog zu den übergeordneten Verfahren. Die Auswirkungen, die die Bank aufgrund ihrer Finanzierungstätigkeit auf den Klimawandel haben kann, sowie die Chancen, die sich für die Bank mit Blick auf ihre Finanzierungstätigkeit zur klimafreundlichen Transformation der Wirtschaft ergeben könnten, wurden dabei in erster Linie von Expertinnen und Experten aus den Bereichen Group Sustainability Management unter Einbezug der Expertise insbesondere des Firmenkundengeschäfts der Bank bewertet. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde die Bewertung vorwiegend qualitativ vorgenommen.
Die Einwertung der materiellen Risiken wurde durch Expertinnen und Experten des Umweltrisikobereichs der Bank getroffen. Basis hierfür waren primär die Erkenntnisse der jährlichen Klimarisiko-Materialitätsanalyse. Die wichtigsten Geschäftsaktivitäten, die erhebliche Anstrengungen erfordern, um mit dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft vereinbar zu sein, wurden im Rahmen der sektorbezogenen SBTi-Steuerung der Commerzbank ermittelt. Die Sektoren, die unter den Sectoral Decarbonization Approach, SDA-Ansatz, fallen, sind sehr CO2 -intensiv und machen laut der Science Based Targets Initiative bis 2050 bis zu 87 % des weltweiten CO2 -Emissionshaushalts aus. Das Ziel der Commerzbank im Rahmen der SBTi-Steuerung wird in Standard E1-4 näher beschrieben. Eine genauere Beschreibung dieser Analyse findet sich in Standard E1 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.
Die Auswirkungen, Chancen und Risiken mit Blick auf das Thema Klimawandel im eigenen Geschäftsbetrieb wurden durch Expertinnen und Experten des Umweltmanagements der Commerzbank bewertet. Basis für ihre Bewertung bildete die jahrelange Erfahrung im Aufsatz und der Steuerung eines ISO-zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystems.
Im Rahmen der Risikoanalyse bewertet die Commerzbank Aktiengesellschaft die negativen Auswirkungen auf die Umwelt anhand der folgenden Treiber: nicht-treibhausgashaltige Emissionen, Auswirkung durch toxische Boden- und Wasserschadstoffe, Auswirkung durch Boden- und Wasserschadstoffe sowie Entstehung und Freisetzung von Abfällen. Bei der Übersetzung in die Risikoperspektive wird außerdem ein regulatorischer Filter ergänzt, der bewertet, ob sich die negativen Auswirkungen der Sektoren in ein transitorisches Risiko übersetzen könnten. Dabei betrachten wir Gesetzesvorgaben und regulatorische Anforderungen, wie zum Beispiel die Biodiversitätsstrategie der EU, den Zero Pollution Action Plan for Air, Water and Soil, den EU Circular Economy Action Plan und die deutsche Biodiversitätsstrategie. Das Ergebnis der Risikoanalyse für das Jahr 2024 ist, dass die Einzelbetrachtung von Umweltverschmutzung als Treiber nicht zu einem wesentlichen transitorischen Risiko für die Bank führt. In der Analyse wird bisher nur der jeweilige Sektor betrachtet, nicht die vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette. Konsultationen, unter anderem mit betroffenen Gemeinschaften, wurden hierbei nicht durchgeführt.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filters eine Analyse der Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Standorte auf das Thema Umweltverschmutzung durchgeführt. Im Rahmen dieser Analyse wurden keine Konsultationen mit potenziell betroffenen Gemeinschaften vorgenommen. Die Analyse zeigt, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft in ihrem direkten operativen Geschäft keine erhöhten negativen Auswirkungen auf oder Abhängigkeiten durch die Verschmutzung der Umwelt hat.
Analog zum beschriebenen Vorgehen im Standard E2 IRO-1 wurde die Risikoanalyse ebenfalls aus der Auswirkungs- und der Abhängigkeitsperspektive durchgeführt. Dabei wurden die Risikotreiber Süßwassernutzung, Wasserverbrauch, Wasserversorgung, Wasserreinigung sowie Wasserflussregelung bewertet. Auch für Wasser- und Meeresressourcen wurde weder aus Perspektive der physischen- noch der transitorischen Risiken ein wesentliches Risiko für die Bank identifiziert.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filters eine Analyse der Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Standorte auf das Thema Wasser- und Ressourcenmanagement durchgeführt. Im Rahmen der Analyse wurden keine Konsultationen mit potenziell betroffenen Gemeinschaften vorgenommen. Die Analyse zeigt, dass die Commerzbank Aktiengesellschaft in ihrem direkten operativen Geschäft keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf oder Abhängigkeiten von Wasser und andere Ressourcen hat.
Die Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Abhängigkeiten des eigenen Bankbetriebs der Commerzbank Aktiengesellschaft auf die biologische Vielfalt, die Ökosysteme und Gebiete mit besonders schutzbedürftiger Biodiversität erfolgt im Rahmen einer eigenen Analyse mit dem WWF Biodiversity Risk Filter. Weiterführende Informationen dazu finden sich in Standard E4 SBM-3.
Die Ermittlung der IROs für das Bankgeschäft erfolgte für das Thema biologische Vielfalt und Ökosysteme analog der übergeordneten Verfahren. Die Einwertung der materiellen transitorischen und physischen Risiken wurde durch Experten des Umweltrisikobereichs der Bank getroffen. Basis hierfür waren primär die Erkenntnisse der jährlichen Umweltrisiko-Materialitätsanalyse. Weiterführende Informationen dazu finden sich in Standard E4 SBM-3.
Die wesentlichen Auswirkungen, die die Commerzbank Aktiengesellschaft aufgrund ihrer Finanzierungstätigkeit auf die Biodiversität haben kann, bilden einen wesentlichen Einflussfaktor der Transitionsrisiken und wurden daher ebenfalls in Umweltrisiko-Materialitätsanalyse analysiert. Diese Auswirkungsanalyse erfolgt aufgrund der eingeschränkten Datenbasis bisher nur sektor- und nicht standortbezogen. Aus diesem Grund ist aktuell keine sinnvolle Konsultation betroffener Gemeinden möglich.
Die Ermittlung der wesentlichen Chancen, die sich für die Commerzbank Aktiengesellschaft durch die Finanzierung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme ergeben erfolgt analog den übergeordneten Verfahren für alle nachhaltigen Finanzierungen wie in Standard IRO-1 beschrieben.
Auch für die Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurde analog zu den Standards E2 IRO-1 und E3 IRO-1 eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der die Commerzbank Aktiengesellschaft die Ressourcennutzung aus der Auswirkungs- sowie der Abhängigkeitsperspektive betrachtet hat. Dabei wurden die Risikotreiber Süßwassernutzung, Meeresbodennutzung, Landnutzung, Wassernutzung, abiotische und biotische Ressourcen, tierische Energie, Biomasse, genetisches Material sowie Wasserversorgung bewertet. Auch für Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wurde weder für die Auswirkungs- noch die Abhängigkeitsperspektive ein wesentliches Risiko für die Bank identifiziert.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mithilfe des WWF Biodiversity Risk Filters eine Analyse der Abhängigkeiten und Auswirkungen ihrer Standorte durchgeführt. Im Rahmen der Analyse wurden keine Konsultationen mit potenziell betroffenen Gemeinschaften vorgenommen. Die Methodik des Tools berücksichtigt die Aspekte Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft jedoch nicht explizit, sodass auf der Basis keine konkreten Aussagen zu den Abhängigkeiten und Auswirkungen getroffen werden können.
Die Ermittlung der IROs erfolgte analog zu den übergeordneten Verfahren. Zum Umgang mit IROs im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik mit Blick auf das Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich Zahlungspraktiken, wurden unter anderem die Sorgfaltsplichten in Hinblick auf den Geschäftspartner zur Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte, Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit entsprechenden Richtlinien für Lieferanten und die festgelegten Verhaltensrichtlinien zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt.
Ausgehend von Standard ESRS 1 AR 16 wurde die dort aufgeführte Themenliste um unternehmensspezifische Themen ergänzt. Zu jedem dieser Themen wurde anschließend je Thema mindestens eine positive und negative Auswirkung sowie Chance und Risiko definiert. Basierend auf den als wesentlich identifizierten IROs wurden die IROs den Angabepflichten gemäß ESRS zugeordnet, um zu identifizieren, welche Angabepflichten je Standard offengelegt werden müssen. Basierend darauf wurden die qualitativen und quantitativen Datenpunkte auf Einzelebene definiert und diese gemeinsam mit den Fachverantwortlichen erarbeitet, einschließlich der Prozessbeschreibungen, der Angaben zu Schätzmethoden und Berechnungsformeln. Die nachfolgende Tabelle führt alle abgedeckten Angabepflichten und Datenpunkte aus den ESRS auf und verweist auf die entsprechenden Abschnitte in diesem Bericht.
Die darauffolgende Tabelle führt alle Datenpunkte auf, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben und verweist auf die entsprechenden Abschnitte in diesem Bericht.
Angabepflicht | Anmerkungen | Seitenzahl | |
Allgemeine Angaben | |||
BP-1 | Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts | 49 | |
BP-2 | Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen | 49 | |
GOV-1 | Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | 50 | |
GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen | 56 | |
GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | 58 | |
GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | 58 | |
GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | 59 | |
SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | Ausgenommen Angaben zu Tz 40 (b-d iv), die gemäß FAQ der EFRAG per 31.12.2024 nicht anwendbar sind. | 59 |
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | 62 | |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 63 | |
E1 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 69 | |
E4 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 72 | |
S1 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 75 | |
S4 SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | 77 | |
IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 78 | |
E1 IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | 80 | |
E2 IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung | 80 | |
E3 IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | 81 | |
E4 IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken, Abhängigkeiten und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 81 | |
E5 IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | 81 | |
G1 IRO-1 | Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung | 82 | |
IRO-2 | Abgedeckte Angabepflichten | 82 | |
Umweltangaben | |||
Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie) | 91 | ||
E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | 93 | |
E1-2 | Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 94 | |
E1-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten | 96 | |
E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | 97 | |
E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | 101 | |
E1-7 | Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2 -Zertifikate | 110 | |
E1-9 | Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen | Angaben werden gemäß den Erleichterungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten per 31.12.2024 nicht berichtet. | - |
E4-1 | Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell | 111 | |
E4-2 | Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 111 | |
E4-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 112 | |
E4-4 | Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | 113 | |
E4-6 | Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen | Ausgenommen Angaben zu Tz 45(a-c), die gemäß den Erleichterungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten per 31.12.2024 nicht berichtet werden. | 114 |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung 300-Mrd.-Euro-Ziel | 115 | |
Soziale Angaben | |||
S1-1 | Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens | 118 | |
S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | 119 | |
S1-3 | Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können | 120 | |
S1-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze | 123 | |
S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen sowie dem Management wesentlicher Risiken und Chancen | 124 | |
S1-6 | Merkmale der Arbeitnehmenden | 125 | |
S1-8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | 126 | |
S1-9 | Diversität | 128 | |
S1-10 | Angemessene Entlohnung | 130 | |
S1-12 | Menschen mit Behinderungen | 130 | |
S1-13 | Weiterbildung und Kompetenzentwicklung | 131 | |
S1-14 | Gesundheitsschutz und Sicherheit | Ausgenommen Angaben zu Tz 88 (a-e), die gemäß den Erleichterungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten (Phase-In) per 31.12.2024 nicht berichtet werden müssen. | 134 |
S1-15 | Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | 134 | |
S1-16 | Vergütung | 136 | |
S1-17 | Vorfälle von Diskriminierung und Beschwerden | 137 | |
S4-1 | Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | 139 | |
S4-2 | Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | 140 | |
S4-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | 140 | |
S4-4 | Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen | 141 | |
S4-5 | Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen sowie dem Management wesentlicher Risiken und Chancen | 142 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Produktverantwortung | 142 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Kundenzufriedenheit | 143 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Kundenservice und Kundennähe | 144 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Schutz vor Überschuldung | 145 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen | 146 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Datenschutz | 147 | |
Angaben zur Unternehmensführung (Governance) | |||
G1-1 | Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung | 149 | |
G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | 151 | |
G1-4 | Vorfälle und Maßnahmen in Bezug auf Korruption oder Bestechung | 153 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung | 154 | |
ESD | Unternehmensspezifische Offenlegung: Steuertransparenz | 156 |
Angabepflicht und dazugehöriger Datenpunkt | SFDR-Referenz | Säule-3-Referenz | Benchmark-Verordnungs-Referenz |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Tz. 21 (d) | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Tz. 21 (e) | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Tz. 30 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Tz. 40 (d) i | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Tz. 40 (d) ii | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Tz. 40 (d) iii | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Tz. 40 (d) iv | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Tz. 14 | |||
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Tz. 16 (g) | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | |
ESRS E1-4 THG-Emissions- Reduktionsziele, Tz. 34 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Tz. 38 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Tz. 37 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Tz. 40 bis 43 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Tz. 44 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 | Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Tz. 53 bis 55 | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 |
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO2 -Gutschriften, Tz. 56 | |||
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Tz. 66 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Tz. 66 (a) ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden, Tz. 66 (c) | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko. | ||
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Tz. 67 (c) | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten | ||
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Tz. 69 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Tz. 28 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1, Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2, Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Tz. 9 | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-1 Spezielle Strategie, Tz. 13 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Tz. 14 | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Tz.28 (c) | Indikator Nr. 6, 2 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Tz. 29 | Indikator Nr. 6, 1 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS 2 - IRO-1 - E4, Tz. 16 (a) i | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS 2 - IRO-1 - E4, Tz. 16 (b) | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS 2 - IRO-1 - E4, Tz. 16 (c) | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Tz. 24 (b) | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Tz. 24 (c) | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Tz. 24 (d) | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Tz. 37 (d) | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 | ||
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Tz. 39 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit, Tz. 14 (f) | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit, Tz. 14 (g) | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | ||
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Tz. 20 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 | ||
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Tz. 21 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Tz. 22 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Tz. 23 | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Tz. 32 (c) | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Tz. 88 (b) - (c) | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Tz. 88 (e) | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechterspezifisches Verdienstgefälle, Tz. 97 (a) | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Tz. 97 (b) | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Tz. 103 (a) | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Tz. 104 (a) | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS 2 SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Tz. 11 (b) | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 | ||
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Tz. 17 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Tz. 18 | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Tz. 19 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Tz. 19 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Tz. 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Tz. 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Tz. 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Tz. 36 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Tz. 16 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 | ||
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Tz. 17 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 | |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Tz. 35 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Tz. 10 (b) | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Tz. 10 (d) | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 | ||
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Tz. 24 (a) | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Tz. 24 (b) | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 |
Angabepflicht und dazugehöriger Datenpunkt | EU-Klimagesetz-Referenz | Seitenzahl |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, Tz. 21 (d) | 50 | |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Tz. 21 (e) | 50 | |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, Tz. 30 | 58 | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, Tz. 40 (d) i | nicht anwendbar gemäß EFRAG Q&A | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, Tz. 40 (d) ii | nicht anwendbar gemäß EFRAG Q&A | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, Tz. 40 (d) iii | nicht anwendbar gemäß EFRAG Q&A | |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, Tz. 40 (d) iv | nicht anwendbar gemäß EFRAG Q&A | |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Tz. 14 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | 93 |
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Parisabgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Tz. 16 (g) | 93 | |
ESRS E1-4 THG-Emissions- Reduktionsziele, Tz. 34 | 97 | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Tz. 38 | nicht wesentlich | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, Tz. 37 | nicht wesentlich | |
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, Tz. 40 bis 43 | nicht wesentlich | |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, Tz. 44 | 101 | |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, Tz. 53 bis 55 | 101 | |
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO2 -Gutschriften, Tz. 56 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | 110 |
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, Tz. 66 | nicht wesentlich | |
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko, Tz. 66 (a) ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden, Tz. 66 (c) | nicht wesentlich | |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen, Tz. 67 (c) | nicht wesentlich | |
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, Tz. 69 | nicht wesentlich | |
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Tz. 28 | nicht wesentlich | |
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, Tz. 9 | nicht wesentlich | |
ESRS E3-1 Spezielle Strategie, Tz. 13 | nicht wesentlich | |
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, Tz. 14 | nicht wesentlich | |
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, Tz.28 (c) | nicht wesentlich | |
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten, Tz. 29 | nicht wesentlich | |
ESRS 2 - IRO-1 - E4, Tz. 16 (a) i | 81 | |
ESRS 2 - IRO-1 - E4, Tz. 16 (b) | 81 | |
ESRS 2 - IRO-1 - E4, Tz. 16 (c) | 81 | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, Tz. 24 (b) | 111 | |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere, Tz. 24 (c) | 111 | |
ESRS E4-2 Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung, Tz. 24 (d) | 111 | |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, Tz. 37 (d) | nicht wesentlich | |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, Tz. 39 | nicht wesentlich | |
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Zwangsarbeit, Tz. 14 (f) | 75 | |
ESRS 2 SBM3 - S1 Risiko von Kinderarbeit, Tz. 14 (g) | 75 | |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Tz. 20 | 118 | |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Tz. 21 | 118 | |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, Tz. 22 | 118 | |
ESRS S1-1 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, Tz. 23 | nicht wesentlich | |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, Tz. 32 (c) | 120 | |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, Tz. 88 (b) - (c) | wesentlich, nicht anwendbar per 31.12.2024 | |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, Tz. 88 (e) | wesentlich, gemäß Erleichterungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten per 31.12.2024 nicht berichtet | |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechterspezifisches Verdienstgefälle, Tz. 97 (a) | 125 | |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane, Tz. 97 (b) | nicht wesentlich | |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, Tz. 103 (a) | 137 | |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Tz. 104 (a) | 137 | |
ESRS 2 SBM3 - S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, Tz. 11 (b) | nicht wesentlich | |
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, Tz. 17 | nicht wesentlich | |
ESRS S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Tz. 18 | nicht wesentlich | |
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Tz. 19 | nicht wesentlich | |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Tz. 19 | nicht wesentlich | |
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Tz. 36 | nicht wesentlich | |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, Tz. 16 | nicht wesentlich | |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Tz. 17 | nicht wesentlich | |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Tz. 36 | nicht wesentlich | |
ESRS S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, Tz. 16 | 139 | |
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, Tz. 17 | 139 | |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, Tz. 35 | 141 | |
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, Tz. 10 (b) | 149 | |
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers), Tz. 10 (d) | 149 | |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, Tz. 24 (a) | 153 | |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Tz. 24 (b) | 153 |
Mit dem europäischen Green Deal, der eine Treibhausgasneutralität bis 2050 vorsieht, hat sich die EU ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Das Finanzsystem kann einen entscheidenden Beitrag bei der Transformation der Wirtschaft leisten, indem es Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen lenkt. Die EU-Taxonomie-Verordnung als einheitliches Klassifizierungssystem soll Finanzmarktakteure dabei unterstützen, nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten anhand vergleich barer Kriterien zu erkennen. Sie stellt damit eine wichtige Leitlinie für die Entwicklung neuer grüner Produkte und Dienstleistungen dar und hilft uns bei der Nachhaltigkeitsbewertung von Geschäften und Geschäftspartnern beziehungsweise Kunden. Wie in diesem Bericht beschrieben, sind beispielsweise der Impact-Fonds "klimaVest" und der für professionelle und semiprofessionelle Anleger aufgelegte Commerz Real Renewable Energies Fund II der Commerz Real an den Kriterien der EU-Taxonomie ausgerichtet. Zudem kann unsere nachhaltige Transformation auf Basis der EU-Taxonomie-Kriterien künftig verstärkt durch differenzierte Preismodelle unterstützt werden.
Von der EU-Taxonomie-Verordnung berücksichtigt sind Aktivitäten, deren Auswirkungen auf Klima und Umwelt besonders relevant sein können - sowohl positiv als auch negativ.
Für das Berichtsjahr 2024 berichtet die Commerzbank AG zum zweiten Mal über ihre Taxonomie-konformen Geschäfte. Mit der Prüfung auf Konformität lässt sich eine Aussage darüber treffen, ob das jeweilige Geschäft als nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie bezeichnet werden kann, also einen positiven Beitrag zu einem der definierten Umweltziele leistet, keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigt und der soziale Mindestschutz eingehalten wird.
Geschäfte, die wirtschaftliche Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie finanzieren beziehungsweise in diese investieren, sogenannte Taxonomie-fähige Geschäfte, sind grundsätzlich einer Prüfung auf Taxonomie-Konformität zu unterziehen.
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als "Taxonomie-fähige Wirtschaftstätigkeit", wenn diese in den separat erlassenen Rechtsakten zu Artikel 3d der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 geführt ist, unabhängig davon, ob sie alle dort festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als "Taxonomie-konforme Wirtschaftstätigkeit", wenn diese allen Anforderungen in Art. 3 der Taxonomie-Verordnung entspricht, inkl. der technischen Bewertungskriterien nach Artikel 3d.
Für Kreditinstitute wird der Berichtsumfang in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 konkretisiert. Hier sind insbesondere die Meldetabellen sowie die Berechnungsverfahren für die einzelnen Leistungsindikatoren (KPI) beschrieben (Anhänge V und VI). Sofern dort in Bezug auf die Berechnungsmethodik keine eindeutigen Vorgaben formuliert sind, haben wir Annahmen getroffen.
Der wichtigste KPI für Kreditinstitute ist die Green Asset Ratio (GAR), die das Verhältnis der relevanten Taxonomie-konformen Vermögenswerte zu den gesamten erfassten Vermögenswerten der Kreditinstitute angibt. Die GAR wird einmal in Bezug auf das Bestandsgeschäft (Stock) und einmal in Bezug auf das Neugeschäft (Flow) veröffentlicht. Die GAR (Stock) bezieht sich auf die wesentlichen Bestandspositionen unserer Aktiva zum 31. Dezember 2024, das heißt das Kredit- und Anlagegeschäft, einschließlich Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten.
Zusätzlich zur GAR (Stock) veröffentlichen wir in diesem Bericht die folgenden Leistungsindikatoren (siehe dazu Anhang, Seite 161 ff.):
― |
GAR (Flow): gibt den Zufluss an neuen Taxonomie-konformen Vermögenswerten im Verhältnis zu den gesamten erfassten Vermögenswerten an. Die Identifikation des Zuflusses erfolgt eindeutig über das Startdatum eines Geschäfts, das abhängig von der Geschäftsart definiert ist. Als Flow gilt für Kredite der Bruttobuchwert der zum aktuellen Berichtsstichtag aktiven und in der Berichtsperiode zugegangenen Neugeschäfte. Für Wertpapiere entspricht der Flow allen in der Berichtsperiode zugegangenen Wertpapieren unabhängig davon, ob die Position zum aktuellen Berichtsstichtag noch vorhanden ist. |
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Financial Guarantees (FinGuar-KPI): gibt das Verhältnis der Taxonomie-konformen Finanzgarantien im Verhältnis zu den gesamten erfassten Finanzgarantien an. |
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Assets under Management (AuM-KPI): gibt das Verhältnis der Taxonomie-konformen Assets under Management im Verhältnis zu den gesamten erfassten Assets under Management an. |
Die KPIs werden jeweils doppelt ermittelt, da die Veröffentlichungen der Unternehmen (Kontrahenten) in die Berechnungen einfließen und jeweils umsatzbasierte und investitionsbasierte ("CapExbasierte") KPIs vorliegen.
Erstmals wird für das Berichtsjahr 2024 die Flow-Größe für die AuM und Finanzgarantien (AuM-KPI, FinGuar-KPI) offengelegt. Darüber hinaus werden erstmals auch die Vorjahreswerte veröffentlicht. Die entsprechenden Tabellenabschnitte sind mit T-1 gekennzeichnet. Die EU-Taxonomie deckt nur bestimmte Teile unseres Geschäfts ab. Teilweise sind Geschäfte ganz ausgeschlossen, beispielsweise das Handelsportfolio (noch bis zum Geschäftsjahr 2026) und Geschäfte mit Staaten beziehungsweise Zentralbanken. Darüber hinaus sind im Nenner der GAR Portfolios enthalten, die nicht als Taxonomie-konform berichtet werden dürfen, zum Beispiel Kredite gegenüber kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Die Grundgesamtheiten von Zähler und Nenner weichen somit erheblich voneinander ab.
Für den Zähler relevant sind grundsätzlich Geschäfte mit Unternehmen, die gemäß Bilanzrichtlinie zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung (NFE) verpflichtet sind. Um diese Unternehmen zu identifizieren, haben wir Angaben zu NFE-pflichtigen Unternehmen von externen Datenanbietern bezogen und diese mit unseren Kundeninformationen zusammengeführt. Darüber hinaus werden bestimmte Geschäfte gegenüber Haushalten sowie lokalen und regionalen Gebietskörperschaften berücksichtigt. Bei Spezialfinanzierungen gegenüber Zweckgesellschaften, die regelmäßig nicht zur Abgabe einer NFE verpflichtet sind, haben wir eine Durchschau auf das finanzierte Projekt vorgenommen. Hier erachten wir die Mittelverwendung als führend und beziehen diese ebenfalls in die Berichterstattung ein.
Bei der Prüfung unserer Risikopositionen auf Taxonomie-Fähigkeit beziehungsweise Taxonomie-Konformität kommen zwei Verfahren zur Anwendung. Es wird danach unterschieden, ob die Verwendung der Erlöse durch den Kreditnehmer/Emittenten unbekannt (allgemeine Kredite und Wertpapiere) oder bekannt ist (Kredite mit Verwendungszweck).
Allgemeine Kredite und Wertpapiere werden mit dem umsatzbasierten und dem CapEx-basierten KPI des Kreditnehmers/Emittenten gewichtet und so in die Berechnung der GAR in den zwei Berechnungsvarianten einbezogen.
In die Berechnung der GAR und AuM-KPI fließen Aktien mit dem umsatzbasierten beziehungsweise CapEx-basierten KPI des Emittenten und bestimmte Fonds (nach Artikel 8 und Artikel 9 der Offenlegungsverordnung) mit dem produktspezifischen KPI ein. Eine Durchschau für sonstige Fonds nehmen wir nicht vor. Für Schuldverschreibungen, bei denen die Emissionserlöse einem bestimmten nachhaltigen Zweck zugeführt wurden, wurden von den Emittenten bislang keine produktspezifischen KPIs bereitgestellt, deren Berechnungsmethodik den Taxonomie-Anforderungen entspricht. Bis der neu erlassene EU-Green-Bond-Standard Anwendung findet und produktspezifische Taxonomie-Quoten vorliegen, werden alle Schuldverschreibungen mit den Umsatz- und CapEx-basierten KPIs des Emittenten bewertet.
Die KPIs der Kontrahenten werden über einen externen Datenanbieter bezogen. Die bereitgestellten Informationen beziehen sich auf die Veröffentlichungen der Unternehmen für das Berichtsjahr 2023. Sofern keine Informationen verfügbar waren, haben wir diese Positionen als nicht Taxonomie-fähig beziehungsweise nicht Taxonomie-konform bewertet. Risikopositionen gegenüber den NFE-pflichtigen Tochtergesellschaften von NFE-pflichtigen Unternehmen werden auf Basis der veröffentlichten KPIs der Muttergesellschaft bewertet.
Für das Berichtsjahr 2024 wurden erstmals auch Tochtergesellschaften berücksichtigt, die nicht selbst berichtspflichtig sind. Sofern für die Tochterunternehmen keine separaten KPIs vorliegen, werden ebenfalls die KPIs der Muttergesellschaft verwendet. Im Vergleich zum Vorjahr steigt daher das Volumen der analysierten Geschäfte deutlich an. Die Erweiterung erfolgt auf Basis der FAQ 13 in der Bekanntmachung der EU-Kommission, die im November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Ein weiterer Anstieg der Grundgesamtheit lässt sich durch eine Erweiterung der Kundengruppe der Gebietskörperschaften auf Basis der FAQ 47 begründen. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Summe der erfassten Vermögenswerte daher an (vgl. Template 0; % Erfassung der Gesamtaktiva im Geschäftsjahr 2024 bei 41,31%, im Vorjahr 2023 noch bei 32,98%).
Die Prüfung der Kredite mit Verwendungszweck stützt sich auf die vom Kreditnehmer vorgelegten Informationen über die Tätigkeiten, für die die Erlöse verwendet werden. Ist die Mittelverwendung (finanzierte wirtschaftliche Tätigkeit) in der Taxonomie-Verordnung beschrieben, bewerten wir diese Kredite als Taxonomie-fähig.
Um zu bestimmen, ob ein Geschäft auch als Taxonomie-konform eingestuft werden kann, werden von uns zum einen die umfangreichen technischen Bewertungskriterien geprüft, die sich je nach wirtschaftlicher Aktivität unterscheiden. Zum anderen wird geprüft, dass keines der sonstigen Ziele wesentlich beeinträchtigt und die Kriterien zum sozialen Mindestschutz eingehalten werden.
Zur Beurteilung von Taxonomie-Fähigkeit und -Konformität haben wir geeignete Verfahren etabliert. Insbesondere für die effiziente prozessuale Umsetzung der Taxonomie-Konformitätsprüfung haben wir im Jahr 2024 weitere Softwarelösungen eingeführt, die es uns ermöglichen, die Prüfungen in (teil-)automatisierten Prozessen durchzuführen.
Die Taxonomie-Konformität beurteilen wir grundsätzlich für Taxonomie-fähige Geschäfte, die für unsere Geschäftstätigkeit wesentlich sind, und führen dafür, wo erforderlich, neue Prozesse zur Erhebung von relevanten Informationen über unsere Kunden ein.
Lagen uns die (für die Prüfung der technischen Bewertungskriterien) benötigten Informationen und Nachweise nicht vor und waren diese nicht mit angemessenem Aufwand erbringbar, haben wir diese Positionen als nicht Taxonomie-konform eingestuft.
Grundlage für die Ermittlung der KPIs war der zentrale Datenhaushalt der Bank, auf dem auch das finanzielle Reporting (FINREP) basiert. Die Daten der mBank wurden lokal erhoben und dann in die Konzernwerte integriert. Die Ermittlung erfolgte auf Basis der Bruttobuchwerte.
Die Green Asset Ratio stellt sich in der Berichtsperiode wie folgt dar:
% | Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte1 | KPI2 (Umsatz) | KPI2 (CapEx) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva)3 | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Abs. 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | |
Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 2,93 | 3,33 | 3,59 | 41,31 | 32,17 |
Zusätzliche KPIs | GAR (Zuflüsse) | 0,80 | 0,90 | 1,05 | 9,27 | 8,41 |
Handelsbuch4 | - | - | - | X | X | |
Finanzgarantien | 0,00 | 1,34 | 1,61 | X | X | |
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under Management) | 9,02 | 9,85 | 10,55 | X | X | |
Gebühren und Provisionserträge5 | - | - | - | X | X |
% | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Abs. 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | |
Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 26,52 |
Zusätzliche KPIs | GAR (Zuflüsse) | 18,51 |
Handelsbuch4 | X | |
Finanzgarantien | X | |
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under Management) | X | |
Gebühren und Provisionserträge5 | X |
2
Basierend auf dem Umsatz-KPI und dem CapEx-KPI der Gegenpartei.
3
Prozent der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken.
Unser Taxonomie-konformes Volumen, und damit die Green Asset Ratio (GAR Stock), wird durch private Baufinanzierungen und Spezialfinanzierungen gegenüber Zweckgesellschaften im Bereich Erneuerbare Energien geprägt. Für das Berichtsjahr 2024 wurde die Taxonomie-Konformitätsprüfung auf Finanzierungen außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ausgeweitet. Der Anteil der gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist, erhöht sich auf 2,93% (siehe Template 0; Vorjahr: 2,28%). Die gesamte GAR Stock steigt um 42% auf 3,33% (Umsatz-KPI; Vorjahr: 2,34%) bzw. um 48% auf 3,59% (CapEx-KPI; Vorjahr 2,43%). Zwar erhöht sich das Taxonomie-konforme Geschäft in Summe deutlich, der Effekt wird allerdings durch eine ebenfalls gestiegene Nenner-Größe (Total GAR Assets) abgeschwächt.
Die aktuelle Berichterstattung des Taxonomie-konformen Volumens bezieht sich analog zum Berichtsjahr 2023 auf die Umweltziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel). Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 vom 27. Juni 2023 hat die EU-Taxonomie um technische Bewertungskriterien für vier weitere Umweltziele ergänzt. Finanzunternehmen müssen die Angaben im Hinblick auf die vier weiteren Umweltziele für die Berichtsjahre 2023 und 2024 zunächst nur in Bezug auf die Taxonomie-Fähigkeit machen. Die vollumfänglichen Berichtspflichten zur TaxonomieKonformität gelten erst ab dem Berichtsjahr 2025. Entsprechend bleiben die Spalten in den Meldebögen für die Angaben zur Taxonomie-Konformität der Umweltziele drei bis sechs leer.
Taxonomie-fähige Geschäfte müssen einem - nämlich dem relevantesten Umweltziel - zugeordnet werden. Eine Doppelzählung ist nicht zulässig. Die Prüfung auf Taxonomie-Fähigkeit von Krediten mit Verwendungszweck erfolgt entsprechend auf alle sechs Umweltziele. Die Kredite werden dabei im Ergebnis dem ersten Umweltziel zugeordnet. Es verbleibt keine Restgröße, die den anderen Umweltzielen zugeordnet wird. Zu den allgemeinen Krediten und Wertpapieren liegen uns KPIs der Unternehmen vor. Für das Geschäftsjahr 2024 hat sich die Verfügbarkeit der KPIs deutlich verbessert, und es konnten erstmals KPIs zur Taxonomie-Konformität von Finanzunternehmen genutzt werden.
Die Erweiterung der EU-Taxonomie um Atom und Gas ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten, sodass die entsprechenden Angaben der Unternehmen und erstmals auch der Finanzunternehmen in diesem Bericht enthalten sind (für allgemeine Finanzierungen und Wertpapiere). Die finanzierten wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich Atom und Gas sind Teil der GAR (Stock). Darüber hinaus weisen wir verpflichtend die Anteile an der GAR (Stock) in gesonderten Templates im Anhang aus. Aufgrund von Unwesentlichkeit sowie Aspekten der Lesbarkeit weisen wir keine weiteren Templates für die zusätzlichen KPIs aus.7 Kredite mit Verwendungszweck haben wir im Bereich Atom und Gas nicht identifiziert.
Das Commerzbank-eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu diesen Aktivitäten wird im ESG-Rahmenwerk genauer beschrieben. So finanzieren wir grundsätzlich keine neuen Atomkraftwerke. Das Gleiche gilt für Uranminen. Für Geschäfte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen haben wir strenge Anforderungen und bewerten diese grundsätzlich kritisch. Gleichzeitig sehen wir den Bedarf an Gas als Übergangstechnologie für die nächsten Jahre, um weiterhin Versorgungsstabilität zu gewährleisten. Finanzierungen für den Bau von Gaskraftwerken prüfen wir daher kritisch auf Einzelfallbasis.
Die Commerzbank möchte die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft aktiv mitgestalten. Dazu haben wir uns eine Nachhaltigkeitsstrategie gesetzt, deren Kern es ist, Net-Zero-Bank zu werden. Weitere Informationen zu wesentlichen Bausteinen dieser Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie in den Standards E1-2 und E1-4.
Bislang hat die Commerzbank keinen expliziten Übergangsplan für den Klimaschutz, wie unter Standard E1-1 gefordert, veröffentlicht. Derzeit erarbeiten wir einen solchen sogenannten Klimatransitionsplan, mit dem wir weitere Informationen zu unserem Transformationsweg offenlegen werden. Eine Genehmigung durch den Vorstand der Bank sowie die Veröffentlichung des Klimatransitionsplans sind für das Jahr 2025 geplant.
Die Commerzbank AG hat sich das Ziel gesetzt die Emissionen im eigenen Betrieb bis 2040 auf netto null zu senken. Dies gilt für alle Standorte im In- und Ausland. Unvermeidbare CO2 e-Emissionen werden durch Zertifikate aus CO2 e-Minderungsprojekten kompensiert. Erneuerbare Energien spielen eine zentrale Rolle in unserer Energieversorgung. Darüber hinaus streben wir an, bis 2040 ein klimaneutrales Lieferantenportfolio zu erreichen.
In unseren Strategien finden die Bereiche Klimaschutz, Energieeffizienz und weitere ökologische Kriterien gemäß den Prinzipien des UN Global Compact Berücksichtigung.
Wir verpflichten uns im Rahmen der Umsetzung unserer Ziele zur Einhaltung relevanter Standards und Initiativen Dritter. Dazu gehören insbesondere das Pariser Klimaabkommen, die Science Based Targets Initiative (SBTi) sowie der UN Global Compact. Darüber hinaus sind wir Mitglied im Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU).
Mit den Strategien und Policies reagiert die Commerzbank gezielt auf wesentliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit. Durch die öffentliche Kommunikation unserer Klimaschutzziele können wir eine Benchmark setzen und einen positiven Einfluss auf Wettbewerber ausüben.
Diese übergreifenden Ziele, Strategien und Standards gelten für alle den Bankbetrieb betreffenden Policies zu Nachhaltigkeit. Diese sind auf unserer Webseite öffentlich zugänglich.
In unserem ESG-Rahmenwerk sind unsere ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele veröffentlicht und beschrieben. Die für den Bankbetrieb zentralen Bestandteile des Rahmenwerkes umfassen Sustainable Operations und Stakeholder-Management.
Die Verantwortung für das ESG-Rahmenwerk liegt bei Group Sustainability Management, wohingegen die Umsetzung für Sustainable Operations bei Group Organisation & Security liegt. Das ESG-Rahmenwerk gilt für die Commerzbank AG und ausgewählte Tochtergesellschaften.
Der Commerzbank ist der Austausch mit allen Stakeholdern wichtig. Zu den Stakeholdern gehören unter anderem unsere Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren, Ratingagenturen, Analystinnen und Analysten, Nichtregierungsorganisationen, politische Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit. Wir suchen den Kontakt zu unseren wichtigsten Ansprechpartnern in Form von persönlichem Austausch, Diskussionsveranstaltungen, strategischen Kooperationen und über zahlreiche öffentliche Kommunikationskanäle.
Die Überwachung der Fortschritte erfolgt durch einen jährlichen Prozess zur Erfassung, Analyse und Berichterstattung relevanter betriebsökologischer Nachhaltigkeitskennzahlen.
Unsere umfassenden Umweltleitlinien bilden das Fundament für eine umweltverträgliche Geschäftstätigkeit, die sich an internationalen Standards orientiert und alle relevanten Aspekte entlang unserer Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Umweltleitlinien umfassen die Kernelemente unternehmerische Verantwortung, Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, ressourcenschonenden Energieeinsatz, Vermeidung von Umweltschäden, Förderung von Biodiversität, Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, klimaneutrales Lieferantenportfolio, Mobilität unserer Mitarbeitenden sowie die fortlaufende Verbesserung unserer Umweltleistung. Die vom Vorstand verabschiedeten Umweltleitlinien dienen als Handlungsanweisungen für alle Mitarbeitenden des Commerzbank-Konzerns. Die Umsetzung wird vom Bereich Group Organisation & Security verantwortet. Unser Umwelt- und Energiemanagementsystem ist nach ISO 14001 und ISO 50001 für die Commerzbank AG sowie ausgewählte Tochtergesellschaften zertifiziert. Dies unterstreicht unser Engagement für eine fortlaufende Verbesserung unserer Umweltleistung sowie Energieeffizienz. Regelmäßige Berichte an den Vorstand gewährleisten die Wirksamkeit unserer Managementsysteme.
Mit dem Standard für eine nachhaltige Beschaffung gibt die Commerzbank verbindliche Leitlinien zur Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen vor. Die in ihm festgelegten ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien spiegeln den Anspruch der Commerzbank an die unternehmerische Verantwortung ihrer Dienstleister und Lieferanten wider. Somit nimmt die Commerzbank durch Kaufentscheidungen auch aktiv Einfluss auf die nachhaltige Ausrichtung von Lieferanten und Dienstleistern.
Die vom Bereich Corporate Procurement festgelegten Regelungen sind für alle Einheiten der Commerzbank AG im In- und Ausland verbindlich. Zielgruppe sind alle Prozessbeteiligten zur Durchführung von Beschaffungen. Tochtergesellschaften im In- und Ausland dient der Standard als Rahmen für hausinterne Festlegungen, die vor dem Hintergrund von Unternehmensspezifika getroffen werden.
Der Standard für eine nachhaltige Beschaffung fördert eine nachhaltige Entwicklung im Beschaffungsprozess. Die definierten Kriterien und Verhaltensregeln sollen die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten für alle Prozessbeteiligten praktikabel machen. Darüber hinaus dient der Standard der Sensibilisierung der Commerzbank-Mitarbeitenden zum Thema Nachhaltigkeit.
Im Rahmen des internen Kontrollsystems wurden Kontrollen für die Lieferantenbewertung im Vorfeld neuer Vertragsbeziehungen sowie von Bestandslieferanten definiert. Diese beinhalten auch ESG-Kriterien im Rahmen eines Scoringmodells. Bei der Lieferantenauswahl wird fallweise auch eine Analyse der Lieferanten durch das Reputationsrisiko-Management der Commerzbank einbezogen.
Sowohl die beauftragenden Organisationseinheiten als auch Corporate Procurement bewerten Dienstleister bezüglich der Einhaltung der in diesem Standard definierten Anforderungen. Gegebenenfalls notwendige Verbesserungen in der Nachhaltigkeitsleistung teilen wir den Lieferanten mit und dokumentieren die Bewertungsergebnisse.
Die Ziele der Commerzbank AG mit Bezug zu Klimaschutz im Kundengeschäft sowie die erforderlichen Schritte, die notwendig sind, um sie zu erreichen, sind im ESG-Rahmenwerk sowie der korrespondierenden internen Anweisung "Policy zum ESG-Rahmenwerk" klar geregelt. In dieser Policy und dem darunterliegendem Anweisungswesen legt die Commerzbank AG die Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie dar und beschreibt die Steuerung der drei Nachhaltigkeits-KPIs:
― |
Netto null CO2-Emissionen im Kredit- und Anlageportfolio bis zum Jahr 2050, |
― |
Mobilisierung von 300 Mrd. Euro in nachhaltige Produkte bis zum Jahr 2025, |
― |
Netto null CO2-Emissionen im Bankbetrieb bis zum Jahr 2040. |
Ein konkretes Ziel ist daher die Transparenz unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten inklusive einer klaren Definition, was ESG in unserem Kundengeschäft bedeutet. Im Rahmenwerk werden zudem unsere nachhaltigen Produktlösungen präsentiert und die Nachhaltigkeitsrichtlinien und Ausschlusskriterien konsolidiert. Im Februar 2025 hat die Commerzbank ein überarbeitetes Rahmenwerk veröffentlicht. Diese Überarbeitung beinhaltet ein erweitertes und optimiertes Set aus Nachhaltigkeitszielen und umfasst eine grundlegende Neukonzeption der Struktur.
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel werden im ESG-Rahmenwerk und der entsprechenden Policy primär über das Netto-null-Ziel, die SBTi-Steuerung, verbindliche Ausschlusskriterien und Mindeststandards, dem Umgang mit Klimaaspekten im Risikomanagement sowie die Finanzierung nachhaltiger Projekte und Bereitstellung nachhaltiger Produkte adressiert. Der Themenbereich Erneuerbare Energien wird über die Finanzierung solcher Projekte adressiert, zum Beispiel über das Centre of Competence Green Infrastructure Finance.
Hauptziel des Rahmenwerkes beziehungsweise der internen Policy ist die Schaffung eines bankweiten Standards, der ein stringentes Management der relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und so die nachhaltige Transformation der Commerzbank AG sicherstellt. Im ESG-Rahmenwerk werden daher sowohl die Auswirkungen der Commerzbank auf die Umwelt ("Save the World"-Perspektive) als auch die Auswirkungen der Umwelt auf die Commerzbank AG ("Save the Bank"-Perspektive) beschrieben. Dadurch werden sowohl die Risiko- als auch die Impact-Sicht der Geschäftstätigkeiten abgedeckt. Wesentliche Chancen im Nachhaltigkeitskontext ergeben sich über nachhaltige Produktlösungen (Finanzierungen und Anlagen), die über das 300-Mrd.-Euro-Ziel abgedeckt werden. Die Nachhaltigkeitsbemühungen der Commerzbank AG wie im Rahmenwerk beschrieben, werden durch die drei Nachhaltigkeits-KPIs operationalisiert und überwacht. Für das ESG-Rahmenwerk ist das Group Sustainability Board, ein bankweites Gremium mit Fokus auf Nachhaltigkeitsthemen und unter Beteiligung von Vorstandsmitgliedern, zuständig. Für die interne Policy sind der Bereichsvorstand des Unternehmensbereichs Group Strategy, Transformation & Sustainability und der Lenkungsausschuss der Strategischen Initiative "Sustainability 360°" verantwortlich.
Im Erstellungsprozess des ESG-Rahmenwerkes wurden die Interessen relevanter interner und externer Stakeholder wie beispielweise politische Akteure, Nichtregierungsorganisationen, Kunden und Investoren, berücksichtigt und interne Stakeholder direkt eingebunden. Mit Blick auf die interne Policy wurden ebenfalls alle betroffenen Abteilungen in den Erstellungsprozess involviert.
Das ESG-Rahmenwerk ist auf unserer Internetseite verfügbar. Die interne Policy als Teil der schriftlich fixierten Ordnung steht intern allen Mitarbeitenden der Commerzbank zur Verfügung. Der Policy sind bankintern verschiedene andere Richtlinien und Verfahrensanweisungen, auch anderer Fachbereiche, zu- beziehungsweise untergeordnet.
Zur Steuerung der SBTi-Verpflichtung hat die Commerzbank verschiedene interne Richtlinien und Verfahrensanweisungen implementiert. Diese Steuerungsrichtlinien klären auch die Rollen und Verantwortlichkeiten für die SBTi-Steuerung. Die Commerzbank legt in diesen Anweisungen Mindeststandards für die Steuerung auf der Ebene des Gesamtportfolios sowie für die Geschäftssegmente fest. Zu den wichtigsten Richtlinien gehören die folgenden:
― |
Die Net-Zero (SBTi) Steering Guideline definiert Rollen und Zuständigkeiten für die Net-Zero und SBTi-Steuerung und setzt Mindeststandards für die Steuerung von Portfolios und einzelnen Geschäftsfeldern. |
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Die Net-Zero (SBTi) Portfolio Calculation & Target Setting Procedure definiert die SBTi-Zielkurven für die Portfolios, die relevanten Sektoren und die zugrunde liegenden Parameter. |
― |
Verschiedene weitere Steuerungsrichtlinien beziehungsweise Verfahrensanweisungen konkretisieren die segmentspezifische Steuerung für den Firmenkundenbereich, den Privatkundenbereich sowie die Treasury. Diese enthalten unter anderem Steuerungsmaßnahmen, Reportingpflichten sowie Rollen- und Verantwortlichkeiten. |
Der Adressatenkreis der genannten Anweisungen sind die verantwortlichen Bereiche innerhalb der Commerzbank AG. Die Anweisungen wurden durch die jeweiligen Kompetenzträger abgenommen. Die übergeordnete Net-Zero (SBTi) Steering Guideline wurde zusätzlich initial durch das konzernweite Nachhaltigkeitsprojekt auf Vorstandsebene freigegeben. Vorab fand ein Alignment mit den relevanten Stakeholdern statt. Die internen Richtlinien stehen als Teil der schriftlich fixierten Ordnung intern allen Mitarbeitenden der Commerzbank AG zur Verfügung. Die Eckpunkte der Portfoliosteuerung nach SBTi sind auch extern im ESG-Rahmenwerk kommuniziert.
Die Überwachung der Entwicklung der SBTi-Zielpfade erfolgt regelmäßig, das Senior-Management inklusive Vorstand der Commerzbank wird quartalsweise mit einem internen Report über die Entwicklung der SBTi-Zielerreichung informiert. Um Abweichungen der Ist-Entwicklung von den Zielkurven einwerten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einleiten zu können, wurde im Jahr 2024 eine Ampellogik entwickelt, aufgrund der Gegensteuerungsmaßnahmen je nach Höhe der Abweichung vom Zielpfad entwickelt werden müssen. Außerdem wurde das SBTi-Net-Zero-Dashboard, das als Controllinginstrument konstruiert wurde, kontinuierlich erweitert und ermöglicht somit eine bessere Steuerung. Ergänzend wurde die Datenbasis weiter optimiert, neue Echtdaten integriert und die Umsetzung des neuen SBTi-Standards für Finanzinstitute vorbereitet.
Durch unsere Risikosteuerung wird den physischen als auch den transitorischen Risiken begegnet, die in der jährlichen Materialitätsanalyse zu Klimarisiken identifiziert wurden. Durch die SBTi-Steuerung wiederum wird den identifizierten Impacts begegnet. Mehr Details zu dieser Analyse sind in Standard E1 SBM-3 zu finden.
Wir sind uns unserer Verantwortung als Unternehmen bewusst und engagieren uns aktiv für die Transformation hin zu einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft. Durch innovative Technologien, Energieeffizienzmaßnahmen und den Umstieg auf erneuerbare Energien arbeiten wir konsequent daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
In Übereinstimmung mit unseren Umweltleitlinien haben wir ein integriertes Umwelt- und Energiemanagementsystem (iUEMS) etabliert. Seit dem Jahr 2009 verfügen die Commerzbank AG und ausgewählte Tochtergesellschaften über ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem und seit dem Jahr 2015 über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. Dadurch werden Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, Abläufe und Vorgaben zur Umsetzung der betrieblichen Umwelt- und Energiepolitik strukturiert festgelegt und dokumentiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Optimierung des Ressourcenverbrauchs, insbesondere in Bereichen, in denen wir direkten Einfluss auf die Umwelt haben, wie beispielsweise beim Gebäudemanagement und bei Dienstreisen.
Das iUEMS dient in erster Linie der fortlaufenden Verbesserung unserer Umwelt- und Energieleistung. Darüber hinaus trägt es zur Risikominimierung bei, indem der aktuelle Zustand regelmäßig überprüft wird. So können wir frühzeitig Handlungsbedarfe identifizieren und vorbeugende Maßnahmen ergreifen.
Im Berichtsjahr haben wir Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Bankbetrieb umgesetzt. An den internationalen Standorten der Commerzbank AG wurde die Stromversorgung auf Ökostrom umgestellt. Diese Initiative führte zu einer Reduktion der indirekten Emissionen in Scope 2 um circa 3.900 t CO2 e. Die Einführung grüner Fernwärme in unserer Unternehmenszentrale resultierte in einer Verringerung der indirekten Emissionen in Scope 2 um etwa 800 t CO2 e. Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet die Commerzbank AG eine weitere Reduktion der direkten Emissionen in Scope 1 um circa 700 t CO2 e. Dies wird durch die Umsetzung von Flächenoptimierungen an einem bedeutenden inländischen Standort erreicht. Diese Maßnahmen stellen wichtige Dekarbonisierungshebel dar. Die finanziellen Mittel für die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen sind vorhanden.
Neben den beschriebenen Maßnahmen sind weitere Initiativen zur Erreichung unserer Klimaziele in Abstimmung. Wir sind entschlossen, unseren Beitrag zum Klimaschutz weiter auszubauen und gemeinsam mit unseren Partnern eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.
Die CapEx- und OpEx-Indikatoren sind für den Bankensektor nicht geeignet und damit nicht anwendbar, weshalb wir die CapEx- und OpEx betreffenden KPIs nicht berichten. Dies wird auch durch die Taxonomie-Verordnung untermauert. In Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung wird auf Umsatzerlöse, CapEx (Investitionsausgaben) und OpEx (Betriebsausgaben) als Kennzahlen für Nichtfinanzunternehmen verwiesen.
Eine wesentliche Maßnahme für einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Klimas und Schlüsselelement der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank ist das strategische Ziel der Commerzbank, die CO2 -Emissionen des gesamten Kredit- und Investmentportfolios bis zum Jahr 2050 auf netto null zu reduzieren.
Um dieses Ziel zu erreichen hat die Commerzbank CO2 -intensive Branchen im Portfolio auf Grundlage der methodischen Vorgaben der Science Based Target Initiative (SBTi) identifiziert und analysiert und Zielpfade bis zum Jahr 2030 für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben festgelegt.
Mit der SBTi-Methode hat sich die Commerzbank konkrete sektorspezifische Ziele gesetzt, um die mit dem Kredit- und Investmentportfolio verbundene physikalische CO2 -Emissionssintensität, in die die sogenannten finanzierten Emissionen einfließen, zu reduzieren und dadurch die Netto-null Selbstverpflichtung bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Weitere Informationen hierzu sind im Standard E1-4 zu finden.
Als wesentlicher Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie haben wir uns das Ziel gesetzt, die CO2 -Emissionen für den Bankbetrieb der Commerzbank AG bis 2040 auf netto null zu reduzieren. Dies umfasst alle direkten und indirekten Emissionen, die unter unserer operativen Kontrolle stehen. Zudem streben wir ein klimaneutrales Lieferantenportfolio bis 2040 an. Bei der Zielsetzung haben wir die Interessen unserer Stakeholder sowie die zum damaligen Zeitpunkt wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt. Die Reduktionsziele unterstützen das Management dieser Faktoren im Bankbetrieb basierend auf der doppelten Materialitätsanalyse (siehe SBM-3).
Für die Commerzbank AG und ausgewählte Tochtergesellschaften wurde ein THG-Reduktionsziel für den Bankbetrieb in Übereinstimmung mit der Science Based Targets Initiative (SBTi) festgelegt. Es sieht eine Reduktion der Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 42 % gegenüber dem Basisjahr 20218 vor. Dieses Ziel wurde von der SBTi als wissenschaftlich fundiert und mit den Pariser Klimazielen übereinstimmend validiert.
Unsere Ziele beziehen sich auf CO2 e, die neben CO2 auch weitere relevante Treibhausgase einschließen. Dies gewährleistet Konsistenz zu unserem CO2 e-Accounting.
Im Zuge der Umsetzung der ersten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD wird das Jahr 2024 als neues Basisjahr definiert.
8
Basiswert 38.507 Tonnen CO2 e
Für das Geschäftsmodell der Commerzbank als Universalbank sind die finanzierten Emissionen als Teil der Scope-3-Emissionen der wesentliche Treiber der Treibhausgasemissionen. Diese zu reduzieren, ist ein wesentliches Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank. Daher verfolgt die Commerzbank AG bereits seit dem Jahr 2021 das strategische Ziel, die CO2 -Emissionen des gesamten Kredit- und Investmentportfolios bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Dieses Ziel und die geplanten Schritte zur Erreichung werden auch transparent im ESG-Rahmenwerk der Commerzbank offengelegt (siehe Standard E1-3). Eine Zwischenzielsetzung zur absoluten Reduktion von Treibhausgasemissionen ist aktuell nicht geplant. Eine Steuerung der emissionsintensiven Sektoren über relative Ziele trägt Portfoliowachstumsmöglichkeiten Rechnung und wird langfristig die finanzierten Emissionen auch absolut reduzieren.
Aus diesem Grund hat die Commerzbank AG CO2 -intensive Branchen im Portfolio auf Grundlage der methodischen Vorgaben der Science Based Target Initiative (SBTi) identifiziert und analysiert. Zur Festlegung der SBTi-Ziele hat die Commerzbank SBTi-konforme Methoden genutzt, die mithilfe des sektoralen Dekarbonisierungsansatzes das Ziel verfolgen, die globale Erwärmung auf 1,5 °C oder deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Die Ziele stehen im Einklang mit internationalen politischen Zielen wie dem Übereinkommen von Paris und den Klimazielen der EU. Für ihren wissenschaftsbasierten Ansatz nutzt die SBTi klimawissenschaftliche Modelle wie die Pfade des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und Szenarien etablierter Akteure wie der Internationalen Energieagentur. Diese ermitteln das globale CO2 -Budget, das erforderlich ist, um die Erwärmung auf 1,5 °C oder deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Basierend auf den oben genannten klimawissenschaftlichen Modellen entwickelt die SBTi sektorspezifische Kriterien und Methoden und ermöglicht es somit Unternehmen, eigene Emissionsreduktionsziele festzulegen, die mit diesen Pfaden vereinbar sind. Diese sektorspezifischen Dekarbonisierungspfade berücksichtigen auch den umfassenderen Kontext der nachhaltigen Entwicklung. Dies erfolgt, indem sie relevante ökologische, soziale und wirtschaftliche Faktoren einbeziehen sowie spezifische regionale Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Bank berücksichtigen. Darüber hinaus überprüft und genehmigt die SBTi im Rahmen eines Validierungsprozesses die Ziele der Unternehmen, um zu bestätigen, dass sie die Kriterien erfüllen. Somit wird sichergestellt, dass sie mit den neuesten Klimawissenschaften und bewährten Verfahren zur Emissionsreduzierung in Einklang stehen.
Mit einem Fokus auf die emissionsintensiven Sektoren werden alle gemäß SBTi-Methode vorgegebenen Portfolios gesteuert. Dies sind Energieerzeugung, Luftfahrt, Automobilherstellung, gewerbliche Immobilienfinanzierungen (wohnwirtschaftliche und kommerzielle Zwecke) sowie Produktion von Zement, Eisen und Stahl. Das nach SBTi optionale Portfolio der privaten Baufinanzierung wird ebenfalls berücksichtigt. Durch die Berücksichtigung dieser CO2 -intensivsten Teile der wirtschaftlichen Gesamtwertschöpfungskette ist davon auszugehen, dass bei einer Transformation dieser Sektoren auch weitere Teile des Portfolios transformiert werden. Im Jahr 2022 wurden erstmals für all diese Portfolios entsprechende Ziele zur Reduktion der Emissionsintensitäten bis zum Jahr 2030 formuliert und im Jahr 2023 durch die SBTi validiert. Wie im September 2023 verkündet, ist die Commerzbank der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) beigetreten. Im Jahr 2023 wurde entsprechend auch die Berechnungsmethode der Portfoliointensitäten auf den international anerkannten PCAF-Standard umgestellt. Im Zuge der Anwendung dieses Standards wurde auch die Ausgangsbasis im Startjahr 2021 neu errechnet und neue Zielwerte für das Jahr 2030 ermittelt. Das Ambitionsniveau der Ziele blieb dabei gleich beziehungsweise wurde minimal erhöht, da die Sektoren Zement und Stahl von einem bisherigen 1,8-°C-Pfad nun auf einen 1,5-°C-Pfad ausgerichtet wurden. Eine endgültige Bestätigung der angepassten Ziele durch die SBTi im Rahmen des Revalidierungsprozesses steht noch aus. Künftig erforderliche methodische Aktualisierungen durch SBTi oder PCAF werden geprüft und bei Bedarf nach Entscheidung im Einklang mit den vorgeschriebenen Übergangszeiträumen aufgenommen. Ferner wurde ein sogenanntes SBTi-Net-Zero-Dashboard entwickelt, das als Controllinginstrument für die SBTi-relevanten Sektoren dient. Das Dashboard ermöglicht eine Übersicht der Emissionsintensitäten in den einzelnen Portfolios und zeigt die Relation zum jeweiligen SBTi-Reduktionspfad.
Im Rahmen des SBTi-Regelwerkes werden zwei Methoden für diese Net-Zero-Zielsetzung angewendet: einerseits der Sectoral Decarbonization Approach (SDA), eine Methode zur Festlegung sektorspezifischer Intensitätsziele. Andererseits gibt es den Temperature-Score-Ansatz, mit dessen Hilfe Finanzinstitute den aktuellen "Temperaturwert" ihres Portfolios auf Grundlage der öffentlichen Emissionsreduktionsziele ihrer Kreditnehmer ermitteln.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die von uns definierten CO2 -Reduktionspfade bis 2030, aufgeteilt nach SDA-Sektoren sowie nach dem Temperature-Score-Ansatz.
Assetklasse1 | Sektoren | CO2 -Reduktionspfade bis 2030 und Zielerreichung bis 09/20242 | ||||
Reduktionsambition | Zielpfad | Stichtag | Metrik | |||
Verbraucherkredite | Private Baufinanzierung | 57 % | (1,5°) | 12/2021 (Ist) | 45,8 | kg CO2 e/m2 |
09/2024 (Ist) | 44,3 | kg CO2 e/m2 | ||||
12/2030 (Ziel) | 19,8 | kg CO2 e/m2 | ||||
Projektfinanzierungen/ Unternehmenskredite und Investitionen | Energie | 74 % | (1,5°) | 12/2021 (Ist) | 97,3 | g CO2 e/kWh |
09/2024 (Ist) | 62,2 | g CO2 e/kWh | ||||
12/2030 (Ziel) | 25,6 | g CO2 e/kWh | ||||
Unternehmenskredite | Gewerbliche Immobilien, gewerbliche Nutzung | 67 % | (1,5°) | 12/2021 (Ist) | 87,4 | kg CO2 e/m2 |
09/2024 (Ist) | 86,3 | kg CO2 e/m2 | ||||
12/2030 (Ziel) | 28,4 | kg CO2 e/m2 | ||||
Gewerbliche Immobilien, wohnwirtschaftliche Nutzung | 57 % | (1,5°) | 12/2021 (Ist) | 36,6 | kg CO2 e/m2 | |
09/2024 (Ist) | 35,6 | kg CO2 e/m2 | ||||
12/2030 (Ziel) | 15,8 | kg CO2 e/m2 | ||||
Unternehmenskredite und Investitionen | Eisen und Stahl | 25% | (1,5°) | 12/2021 (Ist) | 1,4 | t CO2 e/t Stahl |
09/2024 (Ist) | 1,3 | t CO2 e/t Stahl | ||||
12/2030 (Ziel) | 1,0 | t CO2 e/t Stahl | ||||
Zement | 23 % | (1,5°) | 12/2021 (Ist) | 0,7 | t CO2 e/t Zement | |
09/2024 (Ist) | 0,7 | t CO2 e/t Zement | ||||
12/2030 (Ziel) | 0,5 | t CO2 e/t Zement | ||||
Automobilherstellung | 31 % | (1,8°) | 12/2021 (Ist) | 171,5 | g CO2 e/pkm | |
09/2024 (Ist) | 148,5 | g CO2 e/pkm | ||||
12/2030 (Ziel) | 117,7 | g CO2 e/pkm | ||||
Luftfahrt3 | 22 % | (1,8°) | 12/2021 (Ist) | 795,9 | g CO2 e/tkm | |
09/2024 (Ist) | 809,6 | g CO2 e/tkm | ||||
12/2030 (Ziel) | 620,3 | g CO2 e/tkm |
Assetklasse1 | Sektoren | Inanspruchnahme in Mrd. €, per 09/2024 | Finanzierte Emissionen in Mt CO2 e, per 09/2024 | Scope |
Verbraucherkredite | Private Baufinanzierung | 96,8 | 1,8 | Scope 1 und 2 |
Projektfinanzierungen/ Unternehmenskredite und Investitionen | Energie | 8,7 | 1,5 | Scope 1 |
Unternehmenskredite | Gewerbliche Immobilien, gewerbliche Nutzung | 5,9 | 0,2 | Scope 1 und 2 |
Gewerbliche Immobilien, wohnwirtschaftliche Nutzung | 3,2 | 0,0 | Scope 1 und 2 | |
Unternehmenskredite und Investitionen | Eisen und Stahl | 0,2 | 0,4 | Scope 1 und 2 |
Zement | 0,1 | 0,3 | Scope 1 und 2 | |
Automobilherstellung | 0,7 | 0,1 | Scope 3 | |
Luftfahrt3 | 1,4 | 0,9 |
Assetklasse | Sektoren | Metrik | THG-Scope | Temperature Score1 | ||
Stichtag | Metrik | |||||
Unternehmenskredite | Alle anderen | Temperature Score | Scope 1+2 | 12/2021 (Ist) | 3,11 | ° C |
09/2024 (Ist) | 2,89 | ° C | ||||
12/2026 (Ziel) | 2,69 | ° C | ||||
Scope 1+2+3 | 12/2021 (Ist) | 3,15 | ° C | |||
09/2024 (Ist) | 2,95 | ° C | ||||
12/2026 (Ziel) | 2,71 | ° C | ||||
Investitionen2 | Alle anderen | Temperature Score | Scope 1+2 | 12/2021 (Ist) | 3,03 | ° C |
09/2024 (Ist) | 2,75 | ° C | ||||
12/2026 (Ziel) | 2,63 | ° C | ||||
Scope 1+2+3 | 12/2021 (Ist) | 3,07 | ° C | |||
09/2024 (Ist) | 2,91 | ° C | ||||
12/2026 (Ziel) | 2,66 | ° C |
Assetklasse | Sektoren | Metrik | THG-Scope | Inanspruchnahme in Mrd. €, per 09/2024 | Finanzierte Emissionen in Mt CO2 e, per 09/2024 |
Unternehmenskredite | Alle anderen | Temperature Score | Scope 1+2 | 68,0 | 11,1 |
Scope 1+2+3 | 28,0 | ||||
Investitionen2 | Alle anderen | Temperature Score | Scope 1+2 | 19,7 | 1,9 |
Scope 1+2+3 | 3,0 |
Die prozentuale Reduktion in den gezeigten Sektoren ergibt sich aus den jeweiligen Emissionsintensitäten des Basisjahres 2021 und den Zielwerten für das Jahr 2030. Basis für die Betrachtung der Emissionsintensitäten ist die Inanspruchnahme der bilanzrelevanten Kreditgeschäfte und Investitionen. Zudem fordert die SBTi Mindestabdeckungen des Portfolios, die durch die Commerzbank eingehalten werden.
Die Erreichung der SBTi-Reduktionspfade ist gleichermaßen eine notwendige Herausforderung und eine Chance, die die Commerzbank gemeinsam mit ihrer Kundschaft angehen möchte. Zur Reduktion der sektorspezifischen Emissionsintensitäten müssen die Kunden im Portfolio der Commerzbank selbst große Transformationsanstrengungen unternehmen. Doch letztlich ist die grüne Transformation eine gemeinschaftliche Aufgabe der gesamten Real- und Finanzwirtschaft, sowie von Politik und Gesellschaft.
Das SDA-relevante Kredit- und Investmentportfolio besteht aus Kunden, deren Haupttätigkeit den CO2 -intensivsten Industriesektoren zugerechnet werden kann. Die wesentlichen Treiber der sektorindividuellen Emissionsintensitäten sind die aus dem Ziehungsverhalten, also der Inanspruchnahmen, der kundenresultierenden Portfoliozusammensetzung sowie die CO2 -Emissionsintensitäten der jeweiligen Kunden selbst. Da die genannten Größen im Zeitablauf gewissen Schwankungen unterliegen, weisen auch die ausgewiesenen Sektorintensitäten eine zeitliche Volatilität auf.
Im Bereich der Energieerzeugung entwickelte sich das Commerzbank-Portfolio per Ende September 2024 deutlich besser als der Zielpfad. Hier macht sich insbesondere der strategische Fokus der Bank auf Projektfinanzierungen im Bereich erneuerbarer Energien bemerkbar. Die Commerzbank plant, diese Position in den nächsten Jahren weiter auszubauen. Auch in den Sektoren Automobilherstellung sowie Eisen und Stahl sind die Entwicklungen von Emissionsintensitäten im Kundenportfolio weitgehend zufriedenstellend.
Herausfordernd sind die Entwicklungen vor allem in den Sektoren Zement sowie private und gewerbliche Immobilienfinanzierung. Die Entwicklung im Sektor Zement ist primär durch Veränderungen im Kreditvolumen einzelner CO2 -intensiver Großkunden im Jahr 2022 bedingt, die bisher nicht wieder ausgeglichen werden konnten. Im Jahr 2022 hatte die Commerzbank noch keine SBTi-Steuerung etabliert. Bei Immobilienfinanzierungen kann - im Gegensatz zu den übrigen Sektoren - auch aus rechtlichen Gründen nur bedingt eine Transformation des teilweise sehr langfristigen Bestandsgeschäfts umgesetzt werden. Es ist zu erwarten, dass sich überzunehmende Modernisierung und Verwendung nachhaltiger Energiequellen auch das Bestandsgeschäft verbessert, allerdings mit langfristigem Zeithorizont und nicht aktiv durch die Bank steuerbar. Der Hebel zur Transformation dieser Portfolios liegt vielmehr stark im Neugeschäft. Der bundesweite Einbruch des Immobilienfinanzierungsneugeschäfts, unter anderem aufgrund der weitläufigen Baustopps infolge von Marktunsicherheiten und Preissteigerungen, hat sich daher negativ auf die Zielerreichung in diesem Teilportfolio ausgewirkt. Die künftige Entwicklung ist hier stark abhängig von einem möglichen Aufschwung des Neubaugeschäfts sowie von den transformationsunterstützenden politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Aktuell kann eine Zielverfehlung dieser Portfolios nicht ausgeschlossen werden.
Die Commerzbank berücksichtigt die SBTi-Ziele auch in der Portfoliosteuerung. Für die Steuerung wesentlicher Einzelgeschäfte in CO2 -intensiven Sektoren wurde deshalb ein Prozess etabliert, um relevante Engagements in Bezug auf die strategischen Nachhaltigkeitsziele einschließlich der Net-Zero-(SBTi-)Sektorzielpfade zu bewerten. Dieser Prozess besteht seit dem Jahr 2021 und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Werkzeuge zur SBTi-Portfoliosteuerung werden schrittweise ausgebaut. Im Berichtsjahr 2024 wurde die Steuerung weiter operationalisiert.
In Zusammenarbeit mit unseren bestehenden und neuen Kunden möchten wir die Ziele über folgende Maßnahmen erreichen:
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sektorspezifischer-Client-Engagement-Dialog insbesondere in den emissionsintensiven Sektoren und Bereitstellung dezidierter personeller Ressourcen hierfür, |
― |
kundenindividuelle Transformationsberatung inklusive der für die Transformation erforderlichen Finanzierungsinstrumente, |
― |
Klassifizierung der Kunden unter SBTi-Gesichtspunkten, Erarbeitung operativer Zielpfade und Übersetzung der Ziele in Maßnahmen und Finanzierungslösungen auf Kundenebene, |
― |
aktive Kredit- und Investmentportfoliosteuerung entlang der SBTi-Sektorpfade, |
― |
Erweiterung der nachhaltigen Produktpalette, |
― |
differenzierte Preismodelle, soweit portfoliospezifisch sinnvoll umsetzbar, sowie |
― |
konsequente Umsetzung der Richtlinie für fossile Brennstoffe. |
Die Reduktion der Treibhausgasemissionen erfolgt anhand interner Steuerungsziele. Diese werden nicht extern berichtet.
Die Commerzbank ermittelt die THG-Emissionen basierend auf dem Standard des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU). Dieser orientiert sich an internationalen anerkannten Richtlinien, wie dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol, dem Carbon Disclosure Project (CDP) sowie der Global Reporting Initiative (GRI). Die Emissionen werden als CO2 -Äquivalente (CO2 e) berechnet, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase vergleichbar zu machen. Das GHG-Protokoll berücksichtigt dabei die folgenden Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid (CO2 ), Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die Verwendung von CO2 -Äquivalenten ermöglicht es Unternehmen, ihre gesamten Treibhausgasemissionen in einer vergleichbaren Zahl auszudrücken.
Hierfür wird der Verbrauch in den jeweiligen Kategorien erfasst und anhand festgelegter Emissionsfaktoren in CO2 e umgerechnet. Die Mehrheit der Emissionsfaktoren stammt aus der EcoInvent-Datenbank, einer der weltweit größten Datenbanken im Bereich Umweltbilanzierung. Die aus der Datenbank entnommenen Emissionsfaktoren werden um offizielle länderspezifische Emissionsfaktoren ergänzt.
Wir unterscheiden Emissionen gemäß dem GHG Protocol in folgende weltweit gängige Kategorien:
― |
Scope 1 umfasst direkt verursachte Emissionen, beispielsweise durch den Verbrauch von Erdgas, Heizöl oder Kraftstoff. |
― |
Scope 2 entspricht den Emissionen durch zugekaufte Energie. Diese können sowohl nach dem statistischen Ländermix (standortbezogene Methode) als auch nach dem tatsächlich gekauften Energiemix (marktbezogene Methode) berechnet werden. Beide Methoden fließen in die Berechnung unserer Gesamtemissionen ein und werden getrennt ausgewiesen. |
― |
Scope 3 betrifft sonstige indirekte Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. |
Im Zuge der Umsetzung der CSRD erfolgte eine Neubewertung der Signifikanz der Emissionen. Als Finanzinstitut liegt unser größter Hebel zur Dekarbonisierung in den finanzierten Emissionen (Kategorie Scope 3.15). Aufgrund des vergleichsweisen geringen Anteils der übrigen Scope-3-Emissionen wurden diese Kategorien als nicht signifikant eingestuft. Um die Kontinuität zu unserer bisherigen Berichterstattung zu wahren, veröffentlichen wir Scope-3-Emissionen weiterhin im Rahmen des bisherigen Umfangs.
Diese umfassen sonstige indirekte Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette: Papier- und Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie, Geschäftsreisen und Logistikfahrten, pendelnde Mitarbeitende sowie Strom im Homeoffice.
Die Verbrauchsdaten, der Erhebungsmodus sowie die berechneten CO2 e-Emissionen der Commerzbank AG werden durch die DNV Business Assurance Zertifizierung GmbH extern verifiziert.
Mit der Berichterstattung nach der CSRD beziehungsweise den ESRS ändern sich die organisatorischen Grenzen unserer Berichterstattung sowie der Kontrollansatz von bisher genutzter operativer Kontrolle hin zu finanzieller und operativer Kontrolle.
Operative Kontrolle liegt vor, wenn die Commerzbank beispielsweise über die Einführung und Umsetzung betrieblicher Richtlinien Einfluss auf die zu bilanzierenden Anlagen oder Immobilien hat. Finanzielle Kontrolle liegt vor, wenn die Commerzbank eine Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens hat, dessen Vermögenswerte zu bilanzieren sind. Finanzielle Kontrolle kann unabhängig von operativer Kontrolle vorliegen.
t CO2 e | Basisjahr 2024 | Vorjahr | Berichtsjahr 2024 | Berichtsjahr/ Vorjahr % |
Zieljahr 2030 | Zieljahr 20505 |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||||
Scope-1-THG-Bruttoemissionen2 | 351.909 | - | 351.909 | - | - | - |
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | - | - | - | - | - | - |
Scope-2-Treibhausgasemissionen3 | ||||||
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | 76.019 | - | 76.019 | - | - | - |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen4 | 16.514 | - | 16.514 | - | - | - |
Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||||
Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen | 74.371.739 | - | 74.371.739 | - | - | - |
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen (Papier und Wasser) | 1.639 | - | 1.639 | - | - | - |
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | 53.233 | - | 53.233 | - | - | - |
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 6.358 | - | 6.358 | - | - | - |
5 Abfallaufkommen in Betrieben | 502 | - | 502 | - | - | - |
6 Geschäftsreisen und Logistikfahrten | 12.222 | - | 12.222 | - | - | - |
7 Pendelnde Mitarbeiter und Strom im Homeoffice | 32.448 | - | 32.448 | - | - | - |
15 Investitionen | 74.265.337 | - | 74.265.337 | - | - | - |
THG-Emissionen insgesamt | ||||||
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) | 74.799.667 | - | 74.799.667 | - | - | - |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) | 74.740.162 | - | 74.740.162 | - | - | - |
t CO2 e | Jährlich % des Ziels/Basisjahr |
Scope-1-Treibhausgasemissionen | |
Scope-1-THG-Bruttoemissionen2 | - |
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) | - |
Scope-2-Treibhausgasemissionen3 | |
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen | - |
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen4 | - |
Scope-3-Treibhausgasemissionen | |
Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen | - |
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen (Papier und Wasser) | - |
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | - |
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | - |
5 Abfallaufkommen in Betrieben | - |
6 Geschäftsreisen und Logistikfahrten | - |
7 Pendelnde Mitarbeiter und Strom im Homeoffice | - |
15 Investitionen | - |
THG-Emissionen insgesamt | |
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) | - |
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) | - |
t CO2 e | 20241 | Zieljahr 20302 | Zieljahr 20403 | Jährlich % des Ziels/ Basisjahr4 |
Scope-1-Treibhausgasemissionen unter operativer Kontrolle | 17.681 | 10.189 | - | 5 |
Scope-2-Treibhausgasemissionen unter operativer Kontrolle (marktbezogen) | 14.228 | 12.145 | - | 5 |
Die Treibhausgasintensität wurde anhand der Vorgaben der ESRS berechnet. Dafür wurden die nach der Bankbilanzrichtlinie aufzusummierenden Positionen im IFRS-Jahresabschluss identifiziert, aufsummiert und ins Verhältnis zu den Treibhausgasemissionen gesetzt. Die Nettoumsatzerlöse setzen sich aus den folgenden Positionen der Gewinn-und-Verlustrechnung des Commerzbank-Konzerns zusammen:
― |
Zinserträge |
― |
Dividendenerträge |
― |
Provisionserträge |
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Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten |
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Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten |
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Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen |
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Sonstige Erträge |
t CO2 e/€ | 2024 |
THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoumsatzerlöse | 0,002849 |
THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoumsatzerlöse | 0,002847 |
Wie durch die ESRS vorgegeben, nutzt die Commerzbank für die Berechnung der finanzierten Emissionen den Branchenstandard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) für die CO2 -Offenlegung von Finanzinstituten in Scope-3-Kategorie 15. PCAF-Standard A für finanzierte Emissionen enthält eine Methodik für Investments und Kredite (eigene beziehungsweise "owned" finanzierte Emissionen) sowie für die Vermögensverwaltung (verwaltete beziehungsweise "managed" finanzierte Emissionen). Hierbei werden sieben Anlageklassen abgedeckt. Finanzinstituten wird auf der Grundlage des Finanzierungsanteils ein bestimmter Anteil der Emissionen der Gegenparteien in der Realwirtschaft zugerechnet. Finanzinstitute sind nach dem PCAF-Reporting-Standard verpflichtet, den Anteil der gemeldeten sowie der über Schätzungen oder Annahmen bereitgestellten Daten (Proxy-Daten), die für die Berechnung der finanzierten Emission verwendet werden, anhand einer durchschnittlichen Datenqualitätsbewertung offenzulegen. Der standardisierte Ansatz von PCAF erleichtert somit eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung und verbessert die Transparenz im Finanzsektor hinsichtlich seiner Klimaauswirkungen.
Alle Vermögenswerte, die unter die vom PCAF-Standard erfassten Assetklassen fallen, werden in die Berechnung einbezogen. Vermögenswerte, die nicht unter den Standard fallen, sind aufgrund fehlender standardisierter Methoden von der Berechnung der finanzierten Emissionen ausgeschlossen. Zudem sind auch Vermögenswerte außerhalb des CSRD-Konsolidierungsbereichs ausgeschlossen. Hierzu zählen zum Beispiel Assetmanagementservices der Commerzbank für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Die Berechnungsmethodik für jede Assetklasse unterscheidet sich nach PCAF und hängt zudem von der Granularität der verfügbaren Finanz- und Emissionsdaten ab. Informationen hierzu werden über den sogenannten PCAF-Datenqualitätsscore offengelegt. Eigene und verwaltete finanzierte Emissionen werden getrennt gemeldet und nicht aggregiert, um den unterschiedlichen Charakter der Finanzierungstätigkeiten und den unterschiedlichen Grad des Einflusses der Bank Rechnung zu tragen.
Entsprechend der Offenlegungsanforderungen aus dem PCAF-Standard erfüllt die Commerzbank alle verpflichtenden Anforderungen ("shall disclose"). Des Weiteren werden zusätzliche freiwillige Anforderungen ("should disclose") erfüllt. Eine Übersicht über die je Assetklasse berichteten Informationen, insbesondere welche Scopes der finanzierten Emissionen berichtet werden, geht aus der nachfolgenden Auflistung in Kombination mit den jeweils verwendeten Datenpunkten zur Feststellung der Datenqualität hervor.
Wie im PCAF-Standard festgelegt, folgen die verwendeten Emissionsdaten einer Datenhierarchie, wobei verifizierte oder nicht verifizierte gemeldete Daten von Gegenparteien, sofern verfügbar, die granularste und präferierte Option sind (Datenqualität: Score 1 bis 2). Es folgen Daten auf der Grundlage physischer Aktivität (Score 3) und zuletzt Daten, die auf der Wirtschaftstätigkeit des finanzierten Unternehmens basieren (zum Beispiel Sektor-Länder-Durchschnittswerte, Score 4 bis 5). Gemäß PCAF-Standard wird der Datenqualitätsscore jeweils separat für Scope 1 und 2 sowie für Scope 3 (sofern berichtet) ausgewiesen.
Die von der Commerzbank verwendeten Daten für die Berechnung der eigenen und verwalteten finanzierten Emissionen variieren aufgrund unterschiedlicher Datenhaushalte und -verfügbarkeit, verschiedener Anwendungsfälle und Lizenzzwecke innerhalb der Bank. So werden über alle Vermögenswerte hinweg unterschiedliche Emissionsquellen mit den jeweils aktuellsten verfügbaren Datenpunkten genutzt (PCAF-Datenbank, Asset Impact, MSCI, Bloomberg sowie gemeldete Daten). Verwaltete finanzierte Emissionen des Assetmanagements werden den PCAF-Assetklassen "Listed Equity and Corporate Bonds" sowie "Sovereign Debt" zugeordnet, jeweils gewichtet nach Anteil der Fonds, der in die jeweilige Assetklasse investiert ist. Die Emissionsintensität des Fonds wird auf alle Risikopositionen angewendet, auch bei teilweiser Abdeckung des Fonds mit Emissionsdaten gemäß MSCI. Darüber hinaus wurde die durchschnittliche Intensität der Portfolios "Listed Equity and Corporate Bonds" sowie "Sovereign Debt" auf Fonds und Unternehmen ohne MSCI-Emissionsdaten angewendet.
Zur Transparenz folgt eine allgemeine Übersicht über den Ansatz und die Datenquellen der Commerzbank für jede Anlageklasse:
― |
Unternehmensanleihen und börsennotierte Aktien (Listed Equity and Corporate Bonds, eigene und verwaltete finanzierte Emissionen): Nutzung gemeldeter Emissionsdaten für Gegenparteien (sofern verfügbar) von MSCI und Bloomberg (Score 1 und 2), Verwendung physischer Aktivitätsfaktoren des Datenlieferanten Asset Impact für Gegenparteien in Sektoren, für die gemäß SBTi Dekarbonisierungspfade (Sectoral Decarbonization Approach, SDA) definiert sind (Score 3) und Verwendung von auf Wirtschaftstätigkeit basierenden Emissionsfaktoren aus der PCAF-Datenbank (Score 5) für die verbleibenden Gegenparteien. Im Kontext verwalteter finanzierter Emissionen werden zur Annäherung Durchschnittswerte der Assetklasse zugrunde gelegt, wenn MSCI-Datenpunkte nicht verfügbar sind. Finanzierte Emissionen werden für Scope 1 und 2 sowie separat für Scope 3 ausgewiesen. |
― |
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital (Business Loans and Unlisted Equity, nur eigene finanzierte Emissionen): Nutzung physisch aktivitätsbasierter Emissionsfaktoren des Datenanbieters Asset Impact für Gegenparteien in SBTi-SDA-Sektoren (Score 3) und Nutzung wirtschaftlich aktivitätsbasierten Emissionsfaktoren aus der PCAF-Datenbank (Score 5) für verbleibende Gegenparteien. Wir weisen gemäß des PCAF-Standards innerhalb der Assetklasse Business Loans and Unlisted Equity alle erforderlichen Kunden aus. Weitere sind ausgeschlossen wie beispielsweise Bundesländer und Bundesstaaten. Finanzierte Emissionen werden für Scope 1 und 2 sowie separat für Scope 3 ausgewiesen. Die Commerz Real berichtet die Scope 3 Emissionen ihres Mobilienleasingportfolios objektbasiert gemäß PCAF-Standard basierend auf wirtschaftlich aktivitätsbasierter Emissionsfaktoren aus externen Datenquellen (Score 5). |
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Projektfinanzierungen (Project Finance, eigene und verwaltete finanzierte Emissionen): In der Assetklasse Project Finance befinden sich bei der Commerzbank AG ausschließlich Finanzierungen erneuerbarer Energien, für die aufgrund der vernachlässigbaren Scope-1- und 2-Emissionen eine Emissionsintensität von 0 t CO2 -Emission/Euro angenommen wurde.9 Scope-3-Emissionen werden derzeit nicht gemeldet, da PCAF die Offenlegung für Projektfinanzierungen nicht vorschreibt und die Datenverfügbarkeit begrenzt ist. Die Commerz Real berichtet die Scope-2- und -3 -Emissionen ihrer Sachwertinvestitionen im Bereich der erneuerbaren Energien objektbasiert gemäß PCAF-Standard basierend auf produktionsbezogenen Daten (Score 2 und 3). Die Aquila nutzt die PCAF- Datenbank (Score 5). Finanzierte Emissionen werden für Scope 1 und 2 sowie wenn verfügbar separat für Scope 3 ausgewiesen (hierbei handelt es sich um eine freiwillige Angabe im Kontext der Datenverfügbarkeit). |
― |
Gewerbeimmobilien (Commercial-Real-Estate-Immobilienfinanzierung, eigene und verwaltete finanzierte Emissionen): Nutzung geschätzter Emissionsfaktoren des Climate Excellence Tools pro Nutzfläche basierend auf Standort (Land), Gebäudetyp und Baujahr (Score 4). Die Commerz Real folgt dem PCAF-Ansatz für Emissionen gewerblicher Immobilien und meldet in Betrieb befindliche Gesamtemissionen in Scope 1 und 2. Finanzierte Emissionen werden für Scope 1 und 2 ausgewiesen. Scope-3-Emissionen werden derzeit im Einklang mit dem PCAF-Standard nicht berechnet und gemeldet. Das Tochterunternehmen Aquila nutzt Daten der European Building Emission Factor Database (Score 3). |
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Hypotheken (Mortgages, nur eigene finanzierte Emissionen): Nutzung von Emissionsfaktoren je Geschossfläche des Datenanbieters Sprengnetter auf der Grundlage des geschätzten Gebäudeenergieverbrauchs (Score 4). Durch die mBank werden Daten der PCAF European Building Emission Factor Database genutzt (Score 4). Finanzierte Emissionen werden für Scope 1 und 2 ausgewiesen. Scope-3-Emissionen werden derzeit im Einklang mit dem PCAF- Standard nicht berechnet und gemeldet. |
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Kraftfahrzeug-Darlehen (Motor Vehicle Loans, nur eigene finanzierte Emissionen): Diese Assetklasse wurde aufgrund ihrer geringen Größe von der Berichterstattung der Commerzbank AG ausgenommen, da das Exposure im Vergleich zum Portfolio nicht materiell ist. Auch die Commerz Real berichtet hier nicht, da das Mobilienleasingportfolio ausschließlich unter die PCAF-Assetklasse Business Loans and Unlisted Equity fällt. Die mBank nutzt für das Reporting Daten der DEFRA- und KOBIZE-Datenbanken (Score 3 und 4) sowie PCAF-Daten (Score 5). |
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Staatsschulden (Sovereign Debt, eigene und verwaltete finanzierte Emissionen): Nutzung der PCAF-Datenbank (je nach Quelle der Proxydaten Score 1, Score 3 oder Score 5) für eigene Risikopositionen, MSCI-Daten für verwaltete Risikopositionen. Wenn MSCI-Datenpunkte nicht verfügbar sind, werden zur Annäherung Durchschnittswerte der Assetklasse zugrunde gelegt. Zur Berechnung wurde der Buchwert des Assets als Inanspruchnahme verwendet. Bei Verwendung der PCAF-Proxy-Emissionsfaktoren wurde der zuletzt verfügbare Datenpunkt genutzt, wobei eine Umrechnung von internationalen Dollar in Euro stattgefunden hat, bei der das Wechselkursjahr auf das Proxyjahr abgestimmt wurde. Finanzierte Emissionen werden für Scope 1 und 2 sowie separat für Scope 3 ausgewiesen. Die Offenlegung für Scope 1 und 2 erfolgt jeweils nochmal inklusive und exklusive LULUCF, also Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use-Change and Forestry). |
Die Verwendung von Näherungswerten und Proxydaten aus externen Quellen für CO2 -Daten wurde gekennzeichnet und entsprechend des Datenqualitätsscores unter Berücksichtigung der spezifischen Quelle ausgewiesen (siehe oben). Darüber hinaus liegen keine Messunsicherheiten bei quantitativen Kennzahlen vor. Geschäftsdaten (insbesondere Inanspruchnahmen) auf Einzelgeschäftsebene wurden aus der Kerndatenbank der Commerzbank entnommen und basieren daher nicht auf Näherungen oder Schätzungen.
In den nachfolgenden Tabellen werden die finanzierten Emissionen disaggregiert nach PCAF-Assetklassen sowie nach NACE-Sektoren für die Assetklasse Business Loans and Unlisted Equity offengelegt. Eigene ("owned") und verwaltete ("managed") finanzierte Emissionen werden wie beschrieben getrennt ausgewiesen.
Insgesamt fällt ein Gesamtvolumen von etwa 74 Mt CO2 finanzierter Emissionen an. Einen besonders hohen Anteil daran hat die Assetklasse Business Loans and Unlisted Equity, die etwa 68% der finanzierten Emissionen enthält. Die verbliebenen Emissionen verteilen sich insbesondere auf die Assetklasse Listed Equity and Corporate Bonds mit etwa 17%. Nachfolgend enthalten die Assetklassen Mortgages (Residential Mortgages), Sovereign Debt und Commercial Real Estate eher geringfügige Anteile am Gesamtvolumen. Es ist zu berücksichtigen, dass im Einklang mit dem PCAF-Standard ausschließlich in den Assetklassen Business Loans and Unlisted Equity, Listed Equity and Corporate Bonds sowie Sovereign Debt die Scope-3-Emissionen berichtet werden.
PCAF-Assetklasse | Sektor (falls zutreffend) | Inanspruchnahme Mio. € |
Scope-1- und -2-Emissionen t CO2 e | Gewichteter Datenqualitäts-Score (1 (hoch) - 5 (niedrig)), Scope 1 und 22 |
Unternehmensanleihen und börsennotierte Aktien | 34.230,0 | 2.791.475,6 | 3,9 | |
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital | 85.190,0 | 20.184.862,0 | 4,5 | |
Projektfinanzierung | Stromerzeugung | 6.464,4 | 0,0 | - |
Flugzeuge | - | 0,0 | - | |
Schiffe | - | 0,0 | - | |
Andere Projekte | - | 0,0 | - | |
Gesamt | 6.464,4 | 0,0 | 3,0 | |
Gewerbeimmobilien | Gewerbliche Immobilien, gewerbliche Nutzung | 6.969,0 | 243.466,1 | - |
Gewerbliche Immobilien, wohnwirtschaftliche Nutzung | 3.213,9 | 28.200,8 | - | |
Gesamt | 10.182,9 | 271.666,9 | 4,0 | |
Hypotheken | Private Baufinanzierung | 107.631,9 | 2.206.471,7 | 4,0 |
Staatsschulden | Staatsschulden (inklusive LULUCF1 ) | 21.874,7 | 5.895.929,8 | 2,0 |
Staatsschulden (exklusive LULUCF1 ) | 21.874,7 | 5.966.753,3 | 2,0 | |
Kraftfahrzeug-Darlehen | 81,4 | 32.512,9 | 3,8 | |
Gesamt | 265.655,5 | 31.382.918,9 | 4,0 |
PCAF-Assetklasse | Scope-3-Emissionen t CO2 e | Gewichteter Datenqualitäts-Score (1 (hoch) - 5 (niedrig)), Scope 32 |
Unternehmensanleihen und börsennotierte Aktien | 1.633.758,5 | 3,9 |
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital | 30.223.360,1 | 4,6 |
Projektfinanzierung | 0,0 | - |
0,0 | - | |
0,0 | - | |
0,0 | - | |
0,0 | 4,9 | |
Gewerbeimmobilien | 0 | - |
0 | - | |
0,0 | 4,0 | |
Hypotheken | 0,0 | - |
Staatsschulden | 1.269.025,5 | 4,0 |
Kraftfahrzeug-Darlehen | 0,0 | - |
Gesamt | 33.126.144,2 | 4,2 |
2
Datenqualitäts-Scores werden auf Assetklassenebene ausgewiesen.
PCAF-Assetklasse | Sektor (falls zutreffend) | Inanapruchnahme Mio. € |
Scope-1- und -2-Emissionen t CO2 e | Gewichteter Datenqualitäts-Score (1 (hoch) - 5 (niedrig)), Scope 1 und 22 |
Unternehmensanleihen und börsennotierte Aktien | 15.338,2 | 1.167.782,9 | 3,4 | |
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital | 0,0 | - | - | |
Projektfinanzierung | Stromerzeugung | 4.684,4 | 3.783,9 | - |
Flugzeuge | 70,7 | 137.509,4 | - | |
Schiffe | 3,2 | 3.509,7 | - | |
Andere Projekte | 1.259,1 | 376.075,9 | - | |
Gesamt | 6.017,5 | 520.878,8 | 4,1 | |
Gewerbeimmobilien | Gewerbliche Immobilien, gewerbliche Nutzung | 16.458,7 | 103.780,8 | - |
Gewerbliche Immobilien, wohnwirtschaftliche Nutzung | 1.617,8 | 5.001,9 | - | |
Gesamt | 18.076,5 | 108.782,7 | 2,3 | |
Hypotheken | Private Baufinanzierung | 0,0 | - | - |
Staatsschulden | Staatsschulden (inklusive LULUCF1 ) | 2.999,3 | 502.897,0 | 3,8 |
Staatsschulden (exklusive LULUCF1 ) | 2.999,3 | 526.431,0 | 3,8 | |
Kraftfahrzeug-Darlehen | 0,0 | - | - | |
Gesamt | 42.431,5 | 2.300.341,5 | 3,1 |
PCAF-Assetklasse | Scope-3-Emissionen t CO2 e | Gewichteter Datenqualitäts-Score (1 (hoch) - 5 (niedrig)), Scope 32 |
Unternehmensanleihen und börsennotierte Aktien | 6.869.947,9 | 3,5 |
Unternehmenskredite und nicht börsennotiertes Eigenkapital | - | - |
Projektfinanzierung | 83.017,2 | - |
35.026,6 | - | |
306,1 | - | |
262.716,8 | - | |
381.066,7 | 4,4 | |
Gewerbeimmobilien | 0,0 | - |
0,0 | - | |
0,0 | 0,0 | |
Hypotheken | - | - |
Staatsschulden | 204.918,5 | 4,6 |
Kraftfahrzeug-Darlehen | - | - |
Gesamt | 7.455.933,0 | 3,9 |
2
Datenqualitäts-Scores werden auf Assetklassenebene ausgewiesen.
NACE-Level 2 | Inanspruchnahme Mio. € |
Scope 1 und 2 Emissionen t CO2 e | ||
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | A.01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten | 594,7 | 1.446.857,3 |
A.02 | Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 2,4 | 5.818,1 | |
A.03 | Fischerei und Aquakultur | 2,2 | 5.030,4 | |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | B.05 | Kohlenbergbau | 72,0 | 117.645,0 |
B.06 | Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 530,4 | 355.261,5 | |
B.07 | Erzbergbau | 72,3 | 103.042,2 | |
B.08 | Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau | 187,5 | 170.252,8 | |
B.09 | Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden | 6,2 | 7.845,8 | |
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | C.10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln | 3.024,3 | 688.916,1 |
C.11 | Getränkeherstellung | 366,6 | 94.126,1 | |
C.12 | Tabakverarbeitung | 253,7 | 9.072,2 | |
C.13 | Herstellung von Textilien | 237,4 | 29.541,0 | |
C.14 | Herstellung von Bekleidung | 260,3 | 20.300,5 | |
C.15 | Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen | 112,8 | 13.468,9 | |
C.16 | Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) | 768,8 | 116.579,9 | |
C.17 | Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus | 880,4 | 132.735,5 | |
C.18 | Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern | 255,8 | 34.982,2 | |
C.19 | Kokerei und Mineralölverarbeitung | 465,5 | 381.825,5 | |
C.20 | Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 2.444,6 | 1.069.039,8 | |
C.21 | Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen | 1.200,6 | 259.011,5 | |
C.22 | Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren | 1.381,5 | 348.335,1 | |
C.23 | Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden | 917,4 | 598.270,6 | |
C.24 | Metallerzeugung und -bearbeitung | 1.030,7 | 836.233,8 | |
C.25 | Herstellung von Metallerzeugnissen | 2.118,4 | 461.433,9 | |
C.26 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | 2.535,0 | 112.181,6 | |
C.27 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | 1.273,7 | 92.757,7 | |
C.28 | Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen | 3.593,9 | 191.074,5 | |
C.29 | Maschinenbau | 4.751,0 | 149.663,0 | |
C.30 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | 1.169,7 | 25.740,6 | |
C.31 | Sonstiger Fahrzeugbau | 218,1 | 48.920,2 | |
C.32 | Herstellung von Möbeln | 1.057,8 | 45.892,0 | |
C.33 | Herstellung von sonstigen Waren | 45,4 | 26.109,4 | |
Energieversorgung | D.35 | Energieversorgung | 3.230,4 | 3.896.901,9 |
E.36 | Wasserversorgung | 145,6 | 163.688,6 | |
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | E.37 | Abwasserentsorgung | 224,2 | 253.713,9 |
E.38 | Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung | 743,2 | 768.814,3 | |
E.39 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 319,6 | 341.197,7 | |
Baugewerbe/Bau | F.41 | Tiefbau | 672,1 | 62.767,6 |
F.42 | Hochbau | 422,6 | 32.821,9 | |
F.43 | Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe | 580,9 | 37.370,3 | |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | G.45 | Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 1.194,8 | 154.546,7 |
G.46 | Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | 7.510,5 | 3.982.382,6 | |
G.47 | Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | 2.548,1 | 261.557,6 | |
Verkehr und Lagerei | H.49 | Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen | 1.007,7 | 184.864,0 |
H.50 | Schifffahrt | 268,8 | 37.227,0 | |
H.51 | Post-, Kurier- und Expressdienste | 1.570,6 | 791.063,4 | |
H.52 | Luftfahrt | 1.890,3 | 223.610,6 | |
H.53 | Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr | 229,2 | 33.723,4 | |
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie | I.55 | Gastronomie | 336,5 | 9.319,1 |
I.56 | Beherbergung | 108,7 | 8.237,1 | |
Information und Kommunikation | J.58 | Verlagswesen | 694,7 | 18.668,8 |
J.59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik | 294,8 | 13.317,7 | |
J.60 | Rundfunkveranstalter | 242,6 | 4.883,9 | |
J.61 | Telekommunikation | 1.788,0 | 79.856,2 | |
J.62 | Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | 1.016,5 | 55.902,3 | |
J.63 | Informationsdienstleistungen | 388,7 | 15.378,4 | |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | K.64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen | 13.888,3 | 48.585,6 |
K.65 | Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) | 42,0 | 28,3 | |
K.66 | Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 547,3 | 2.777,6 | |
Grundstücks- und Wohnungswesen | L.68 | Grundstücks- und Wohnungswesen | 3.169,8 | 127.162,3 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | M.69 | Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung | 126,5 | 7.991,9 |
M.70 | Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung | 2.586,6 | 146.127,4 | |
M.71 | Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung | 318,1 | 62.746,5 | |
M.72 | Forschung und Entwicklung | 22,8 | 2.456,9 | |
M.73 | Werbung und Marktforschung | 169,4 | 16.825,9 | |
M.74 | Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 502,0 | 23.827,7 | |
M.75 | Veterinärwesen | 79,6 | 2.770,8 | |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | N.77 | Vermietung von beweglichen Sachen | 1.352,2 | 61.378,2 |
N.78 | Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften | 347,7 | 46.708,8 | |
N.79 | Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen | 259,0 | 23.184,3 | |
N.80 | Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien | 100,1 | 28.606,6 | |
N.81 | Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau | 67,6 | 14.289,3 | |
N.82 | Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. | 386,0 | 30.543,8 | |
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | O.84 | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 31,4 | 1.581,7 |
Erziehung und Unterricht | P.85 | Erziehung und Unterricht | 81,1 | 4.959,1 |
Gesundheits- und Sozialwesen | Q.86 | Gesundheitswesen | 661,0 | 34.624,7 |
Q.87 | Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | 85,9 | 3.222,9 | |
Q.88 | Sozialwesen (ohne Heime) | 28,4 | 811,8 | |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | R.90 | Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten | 107,4 | 9.593,2 |
R.91 | Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten | 3,8 | 227,7 | |
R.92 | Spiel-, Wett- und Lotteriewesen | 201,7 | 7.851,3 | |
R.93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung | 167,0 | 8.994,9 | |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | S.94 | Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) | 150,3 | 10.157,2 |
S.95 | Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern | 0,2 | 56,2 | |
S.96 | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen | 446,6 | 26.766,7 | |
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | T.97 | Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 0,2 | 223,5 |
T.98 | Private Haushalte mit Hauspersonal | 0,0 | - | |
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | U.99 | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | 0,0 | - |
NACE-Level 2 | Scope 1 und 2 Emissionsintensität t CO2 e/ Mio. € |
Scope 3 Emissionen t CO2 e |
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | 2.432,8 | 332.722,6 |
2.439,5 | 1.351,2 | |
2.249,7 | 1.168,2 | |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 1.633,5 | 60.196,5 |
669,9 | 125.500,7 | |
1.426,1 | 119.772,2 | |
908,2 | 88.318,3 | |
1.258,6 | 2.256,7 | |
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | 227,8 | 3.006.510,1 |
256,7 | 325.491,5 | |
35,8 | 52.261,3 | |
124,4 | 87.953,2 | |
78,0 | 77.022,4 | |
119,4 | 41.997,1 | |
151,6 | 274.536,7 | |
150,8 | 300.628,5 | |
136,8 | 76.205,8 | |
820,2 | 485.281,5 | |
437,3 | 1.239.782,3 | |
215,7 | 371.788,0 | |
252,1 | 710.172,2 | |
652,1 | 631.981,2 | |
811,3 | 1.377.544,2 | |
217,8 | 1.145.224,2 | |
44,3 | 414.563,1 | |
72,8 | 1.476.764,1 | |
53,2 | 1.854.655,5 | |
31,5 | 1.729.299,3 | |
22,0 | 629.280,5 | |
224,3 | 86.752,2 | |
43,4 | 279.012,8 | |
574,7 | 39.923,9 | |
Energieversorgung | 1.206,3 | 1.353.602,0 |
1.124,3 | 16.598,5 | |
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | 1.131,6 | 25.179,4 |
1.034,4 | 139.494,3 | |
1.067,5 | 45.244,8 | |
Baugewerbe/Bau | 93,4 | 326.515,0 |
77,7 | 178.273,4 | |
64,3 | 216.551,4 | |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 129,3 | 295.063,3 |
530,2 | 5.849.105,4 | |
102,6 | 552.993,5 | |
Verkehr und Lagerei | 183,4 | 194.409,2 |
138,5 | 31.127,6 | |
503,7 | 799.372,7 | |
118,3 | 320.221,4 | |
147,2 | 33.867,2 | |
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie | 27,7 | 73.234,1 |
75,8 | 18.352,7 | |
Information und Kommunikation | 26,9 | 28.591,9 |
45,2 | 17.946,5 | |
20,1 | 4.972,2 | |
44,7 | 98.837,5 | |
55,0 | 139.908,7 | |
39,6 | 39.251,6 | |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 3,5 | 177.813,2 |
0,7 | 163,1 | |
5,1 | 6.659,5 | |
Grundstücks- und Wohnungswesen | 40,1 | 617.723,1 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 63,2 | 12.757,0 |
56,5 | 319.357,6 | |
197,3 | 96.459,6 | |
107,9 | 4.925,5 | |
99,3 | 25.823,9 | |
47,5 | 40.297,6 | |
34,8 | 12.674,2 | |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 45,4 | 201.248,6 |
134,3 | 77.248,5 | |
89,5 | 35.134,8 | |
285,8 | 55.051,0 | |
211,4 | 22.528,9 | |
79,1 | 47.449,5 | |
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 50,4 | 2.207,7 |
Erziehung und Unterricht | 61,1 | 8.915,8 |
Gesundheits- und Sozialwesen | 52,4 | 95.709,6 |
37,5 | 14.989,5 | |
28,6 | 5.100,9 | |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | 89,3 | 14.605,4 |
60,4 | 323,4 | |
38,9 | 11.620,1 | |
53,9 | 16.139,3 | |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 67,6 | 13.926,5 |
276,5 | 300,6 | |
59,9 | 41.472,1 | |
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 1.291,3 | 101,2 |
- | - | |
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | - | - |
NACE-Level 2 | Scope 3 Emissionsintensität t CO2 e/ Mio. € |
||
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei | A.01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten | 559,5 |
A.02 | Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 566,6 | |
A.03 | Fischerei und Aquakultur | 522,5 | |
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | B.05 | Kohlenbergbau | 835,8 |
B.06 | Gewinnung von Erdöl und Erdgas | 236,6 | |
B.07 | Erzbergbau | 1.657,6 | |
B.08 | Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau | 471,1 | |
B.09 | Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden | 362,0 | |
Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren | C.10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln | 994,1 |
C.11 | Getränkeherstellung | 887,8 | |
C.12 | Tabakverarbeitung | 206,0 | |
C.13 | Herstellung von Textilien | 370,5 | |
C.14 | Herstellung von Bekleidung | 295,9 | |
C.15 | Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen | 372,2 | |
C.16 | Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) | 357,1 | |
C.17 | Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus | 341,5 | |
C.18 | Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern | 298,0 | |
C.19 | Kokerei und Mineralölverarbeitung | 1.042,4 | |
C.20 | Herstellung von chemischen Erzeugnissen | 507,1 | |
C.21 | Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen | 309,7 | |
C.22 | Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren | 514,0 | |
C.23 | Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden | 688,9 | |
C.24 | Metallerzeugung und -bearbeitung | 1.336,5 | |
C.25 | Herstellung von Metallerzeugnissen | 540,6 | |
C.26 | Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen | 163,5 | |
C.27 | Herstellung von elektrischen Ausrüstungen | 1.159,5 | |
C.28 | Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen | 516,1 | |
C.29 | Maschinenbau | 364,0 | |
C.30 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | 538,0 | |
C.31 | Sonstiger Fahrzeugbau | 397,8 | |
C.32 | Herstellung von Möbeln | 263,8 | |
C.33 | Herstellung von sonstigen Waren | 878,8 | |
Energieversorgung | D.35 | Energieversorgung | 419,0 |
E.36 | Wasserversorgung | 114,0 | |
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen | E.37 | Abwasserentsorgung | 112,3 |
E.38 | Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung | 187,7 | |
E.39 | Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 141,6 | |
Baugewerbe/Bau | F.41 | Tiefbau | 485,8 |
F.42 | Hochbau | 421,9 | |
F.43 | Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe | 372,8 | |
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | G.45 | Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 247,0 |
G.46 | Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | 778,8 | |
G.47 | Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) | 217,0 | |
Verkehr und Lagerei | H.49 | Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen | 192,9 |
H.50 | Schifffahrt | 115,8 | |
H.51 | Post-, Kurier- und Expressdienste | 509,0 | |
H.52 | Luftfahrt | 169,4 | |
H.53 | Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr | 147,8 | |
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie | I.55 | Gastronomie | 217,6 |
I.56 | Beherbergung | 168,9 | |
Information und Kommunikation | J.58 | Verlagswesen | 41,2 |
J.59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik | 60,9 | |
J.60 | Rundfunkveranstalter | 20,5 | |
J.61 | Telekommunikation | 55,3 | |
J.62 | Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie | 137,6 | |
J.63 | Informationsdienstleistungen | 101,0 | |
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | K.64 | Erbringung von Finanzdienstleistungen | 12,8 |
K.65 | Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) | 3,9 | |
K.66 | Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 12,2 | |
Grundstücks- und Wohnungswesen | L.68 | Grundstücks- und Wohnungswesen | 194,9 |
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | M.69 | Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung | 100,9 |
M.70 | Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung | 123,5 | |
M.71 | Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung | 303,3 | |
M.72 | Forschung und Entwicklung | 216,2 | |
M.73 | Werbung und Marktforschung | 152,4 | |
M.74 | Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten | 80,3 | |
M.75 | Veterinärwesen | 159,1 | |
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | N.77 | Vermietung von beweglichen Sachen | 148,8 |
N.78 | Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften | 222,2 | |
N.79 | Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen | 135,7 | |
N.80 | Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien | 550,0 | |
N.81 | Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau | 333,3 | |
N.82 | Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. | 122,9 | |
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | O.84 | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 70,4 |
Erziehung und Unterricht | P.85 | Erziehung und Unterricht | 109,9 |
Gesundheits- und Sozialwesen | Q.86 | Gesundheitswesen | 144,8 |
Q.87 | Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | 174,5 | |
Q.88 | Sozialwesen (ohne Heime) | 179,5 | |
Kunst, Unterhaltung und Erholung | R.90 | Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten | 135,9 |
R.91 | Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten | 85,8 | |
R.92 | Spiel-, Wett- und Lotteriewesen | 57,6 | |
R.93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung | 96,7 | |
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | S.94 | Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) | 92,6 |
S.95 | Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern | 1.479,1 | |
S.96 | Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen | 92,9 | |
Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | T.97 | Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 584,6 |
T.98 | Private Haushalte mit Hauspersonal | - | |
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | U.99 | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | - |
Klimaschutz ist ein wichtiger Aspekt unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, unseren ökologischen Fußabdruck weiter zu reduzieren. Dabei folgen wir dem Grundsatz "Vermeiden und Reduzieren vor Kompensieren". Unvermeidbare Treibhausgasemissionen aus unserem Betrieb sowie ausgewählte Scope-3-Emissionen der Commerzbank AG kompensieren wir durch den Erwerb und die Stilllegung hochwertiger CO2 -Zertfikate.
Im aktuellen Berichtszeitraum haben wir insgesamt 96.934 Tonnen CO2 e durch den Erwerb und die Stilllegung von CO2 -Zertifikaten außerhalb der Wertschöpfungskette kompensiert. Davon entfallen 25 % auf das Projekt "Delta Blue Carbon - 1" in Pakistan, das durch Mangrovenaufforstung CO2 -Emissionen mittels naturbasierter Methoden abbaut. Die verbleibenden 75 % stammen aus Projekten zur Vermeidung von CO2 -Emissionen, darunter "Nouakchott 30 MW Wind Power Plant" (Windenergie in Mauretanien) sowie "CTL Landfill Gas Project" (Biogas in Brasilien). Alle genannten Projekte erfüllen die anerkannten Qualitätsstandards des Verra Verified Carbon Standards beziehungsweise des Gold Standards. Das Projekt "Delta Blue Carbon - 1" kann zudem sogenannte Corresponding Adjustments vorweisen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten finden Sie auf unserer Homepage zur CO2 -Kompensation im Bankbetrieb.
Die Kompensation basiert auf unseren jährlich erfassten und extern verifizierten Treibhausgasemissionen der Commerzbank AG. Im Berichtsjahr 2024 haben wir sowohl die aktuellen Emissionen als auch Teile der Emissionen aus 2023 kompensiert.
Alle Projekte erfüllen höchste Qualitätsstandards. Die Integrität der Emissionsminderungsprojekte und der daraus generierten CO2 -Zertifikate ist entscheidend, um einen wirkungsvollen CO2-Ausgleich zu erzielen. Aus diesem Grund handeln wir bei der Auswahl der Projekte nach unseren Grundsätzen zur Kompensation unvermeidbarer CO2 -Emissionen. Diese beziehen sich auf die Qualität der Zertifikate, die Technologien sowie die Länder, in denen die Projekte angesiedelt sind. Die Kompensation erfolgt ausschließlich über Projekte mit allgemein anerkannten Qualitätsstandards wie Verra Verified Carbon Standard, Gold Standard oder Plan Vivo. Darüber hinaus orientieren wir uns bei der Projektauswahl am Core Carbon Principles (CCP) Framework, das einen umfassenden Ansatz zur Sicherstellung der Qualität und Integrität im freiwilligen Kohlenstoffmarkt darstellt.
Der Fokus unserer ausgewählten Projekte liegt in Ländern des globalen Südens, da diese häufig am stärksten von den Folgen des Klimawandels betroffen sind.
Wir bauen und speichern in unserem eigenen Betrieb sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette keine Treibhausgase ab.
t CO2 e | 2024 |
Beseitigung und Speicherung von Treibhausgasemissionen in eigenen Betrieben sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | - |
Reduzierung oder Abbau von Treibhausgasemissionen aus Klimaschutzprojekten außerhalb der Wertschöpfungskette1 | 96.934 |
2024 | |
Gesamt in t CO2 e1 | 96.934 |
Anteil von Reduktionsprojekten (in %) | 75,3 |
Anteil von Entnahmeprojekten (in %) | 24,7 |
Anteil anerkannter Qualitätsstandard "Gold Standard" (in %) | 31,0 |
Anteil anerkannter Qualitätsstandard "Verra Verified Carbon Standard" (in %) | 69,1 |
Anteil der Projekte innerhalb der EU (in %) | 0,0 |
Anteil von CO2 -Zertifikaten, die als entsprechende CO2 -Zertifikate mit Corresponding Adjustments gelten (in %) | 24,7 |
t CO2 e | Betrag bis 2030 |
CO2 -Gutschriften, deren Stilllegungen für die Berichtsperiode geplant sind | 0 |
CO2 -Gutschriften, deren Stilllegungen in der Zukunft geplant sind | 1.066 |
Die Commerzbank möchte den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme aktiv mitgestalten. Aus diesem Grund haben wir verschiedene Aktivitäten, Maßnahmen und Ziele entwickelt, welche wir in den Standards E4-2 bis E4-6 ausführlich beschreiben. Zum aktuellen Zeitpunkt verfügt die Commerzbank jedoch über keinen umfänglichen Übergangsplan zu diesem Thema. Dieser wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse für uns als unwesentlich identifiziert. Daneben sind außerdem die methodischen Grundlagen und notwendigen Datenverfügbarkeiten aktuell noch nicht ausreichend, um einen solchen Übergangsplan erstellen zu können. Die Commerzbank arbeitet aktiv daran diese Herausforderungen zu lösen. Mehr dazu findet sich in den Standards E4-2 bis E4-6.
Biodiversitätsrisiken werden analog zu Klimarisiken regulär in die Geschäfts- und die Nachhaltigkeitsstrategie einbezogen. Im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses analysiert die Commerzbank diverse Schlüssel- und Umfeldfaktoren, die für die Strategie und das Geschäftsmodell der Bank relevant sind. Die Analyse der Einflussfaktoren umfasst sowohl interne (unter anderem durch Mitarbeitende) als auch externe Perspektiven (unter anderem durch Kunden und Investoren). Die Ergebnisse und Ableitungen der ganzheitlichen Analyse werden im weiteren Verlauf des Strategieprozesses für die Entwicklung der Strategie und des Geschäftsmodells verwendet.
Die Commerzbank führt zudem eine jährliche Bewertung der Materialität von Biodiversitätsrisiken einschließlich deren Einfluss auf Geschäftsrisiken durch. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in die Erstellung der Geschäftsstrategie, die Gesamtrisikostrategie und die diversen Teilrisikostrategien ein. Weitere Informationen zur Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell finden sich in Standard E4 SBM-3.
Der Großteil der weltweiten Wirtschaftsleistung ist von biologischer Vielfalt und funktionierenden Ökosystemleistungen abhängig. Der Blick auf den aktuellen Zustand von Ökosystemen und Artenbeständen macht die Handlungsnotwendigkeit deutlich. Die Abhängigkeit und die Auswirkungen von und auf die Biodiversität können sowohl zu physischen und transitorischen Risiken - als auch zu Chancen führen. Aus diesem Grund ist das Thema Biodiversität auch für die Commerzbank AG von strategischer Bedeutung.
Die Commerzbank AG verfügt bereits über konkrete Positionen und Ausschlusskriterien zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Wichtige Aspekte sind dabei Landnutzungsänderung, Umweltverschmutzung sowie die Nutzung von Wasser und Meeresressourcen.
Ein wesentliches Problem der Landnutzungsänderung ist die Entwaldung. Um Entwaldungsrisiken im Portfolio der Commerzbank AG zu minimieren, haben wir eine eigene Position zum Thema Entwaldung formuliert. Weitere Informationen zu dieser Strategie sind in den Standards E4-3 und E4-4 zu finden.
Zudem schließt die Commerzbank AG in ihrer Position zum Thema Bergbau die Finanzierung von Bergbauprojekten, die die umweltschädliche Mountain-Top-Removal (MTR)-Methode verwenden, aus sowie die Finanzierung von Unternehmen, die auf diese Weise Kohle fördern. Bei dieser Art des Bergbaus handelt es sich um eine sehr umweltinvasive Bergbautechnik, die erhebliche Landnutzungsänderungen nach sich zieht.
Auch ökologische Faktoren sowie Berichte über schädliche Auswirkungen auf besonders wertvolle Gebiete wie "High Conservation Value Areas" und "UNESCO-Welterbestätten" beispielsweise im Energie- und fossilen Brennstoffsektor werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. Die Berücksichtigung solcher Faktoren soll dabei helfen, wichtige ökologische und kulturelle Regionen zu erhalten und Veränderungen dieser Gebiete abzumildern.
In Bezug auf die Auswirkungen von Umweltverschmutzung auf den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme betrachtet die Commerzbank AG zudem Themen wie die Verunreinigung von Wasser und Grundwasser kritisch. Vor allem der petrochemische Sektor steht häufig im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, insbesondere Gewässer- und Grundwasserverseuchung. Deshalb unterzieht die Commerzbank AG Geschäftsbeziehungen zu petrochemischen Unternehmen sowie Petrochemie-Projekte einer differenzierten Einzelfallprüfung. Dies kann bis zur Beendigung oder Ablehnung einer Geschäftsbeziehung oder eines Projektes führen.
Das Thema Wasser wird von der Commerzbank AG auch im Rahmen der Vermögensverwaltung berücksichtigt. Dort werden Direktanlagen in Unternehmen ausgeschlossen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact identifiziert wurden. Diese beinhalten unter anderem ökologische Mindeststandards für den Einfluss auf die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser und Meeresressourcen. In Ausnahmefällen können Investitionen erfolgen, wenn in Bezug auf die unternehmensindividuelle Entwicklung eine positive Perspektive durch die Analysen der Commerzbank festgestellt werden konnte.
Die Finanzierungen der Commerzbank AG können auch positive Auswirkungen auf den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme haben. So klassifizieren wir die Finanzierung von naturbezogenen Aktivitäten als nachhaltige Finanzierung im Sinne unseres ESG-Rahmenwerkes. Unsere nachhaltigen Produktlösungen umfassen die Finanzierung nachhaltigen Pflanzenanbaus, nachhaltige Forstwirtschaft, die Konservierung von Naturflächen und Bodensanierungen. Diese Finanzierungen tragen direkt zu einer nachhaltigen Landnutzung bei.
In der Commerz Real werden die Ausschlusskriterien der Commerzbank AG im Fondsgeschäft, bei Eigenkapitalinvestitionen, bei Mandatsgeschäften und beim Mobilienleasing bereits über die Geschäftsmodelle beziehungsweise die Einschränkung der Assetklassen eingehalten.
Die Gesamtrisikostrategie (GRS) der Commerzbank gibt den strategischen Rahmen der Bank vor und bildet gemeinsam mit den Teilrisikostrategien der Bank die Grundlage für die Risikostrategien der Tochtergesellschaften. Die GRS definiert auf Grundlage der Risikoinventur Biodiversitätsrisiken übergreifend als horizontalen Risikotreiber. Das heißt, dass sich Biodiversitätsrisiken auf die bestehenden Risikoarten auswirken können.
Darüber hinaus gibt sie vor, wie Biodiversitätsrisiken in die Risikoinventur integriert werden sollen. In der zweiten Jahreshälfte jedes Jahres wird die GRS überarbeitet, im Strategic Risk Committee votiert und dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt.
Anschließend wird die Gesamtrisikostrategie vom Risikoausschuss des Aufsichtsrats erörtert und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht.
Das ESG Risk Assessment Concept definiert den Rahmen zur Bewertung von ESG-Risiken, inklusive Biodiversitätsrisiken, für die Commerzbank-Gruppe und ist Teil des Stresstest-Rahmenwerkes der Commerzbank-Gruppe. Das Dokument legt Prozesse, methodische Anforderungen, Definitionen und Ergebnisanforderungen für die Risikoanalyse fest und wird jährlich aktualisiert. Die Abnahme des Gesamtdokuments erfolgt durch den Vorstand.
Die mBank verfügt über eine Position zum Umgang mit reputationsrisikoempfindlichen Industrien, die den Schutz von "High Conservation Value Areas", "UNESCO Welterbestätten" und anderen Schutzgebieten umfasst. Durch die Position werden die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme begrenzt und mögliche Landnutzungsänderungen in diesen Bereichen minimiert. Umweltrisiken und -chancen werden von der mBank im Rahmen ihrer Kreditrichtlinie berücksichtigt. In der Richtlinie werden Anforderungen an Firmenkunden aus Bereichen oder mit wirtschaftlichen Aktivitäten mit einem hohen Umweltrisiko festgelegt, die im Rahmen des Risikobewertungsprozesses erfüllt werden müssen. Außerdem beinhaltet die Richtlinie Kriterien für nachhaltigkeitsbezogene Finanzierungen und definiert einen Rahmen für die Klassifizierung von nachhaltigen Krediten. Die mBank berücksichtigt bisher nicht die Rückverfolgbarkeit von Produkten und hat keine expliziten Positionen zur nachhaltigen Nutzung der Meere oder zur Bekämpfung von Entwaldung formuliert.
Die Commerzbank AG führt verschiedene Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme durch. So hat sie sich den Anforderungen der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) verpflichtet, orientiert sich seit 2023 an den Standards und Anforderungen der TNFD und arbeitet kontinuierlich daran, diese umfassender zu erfüllen.
Darüber hinaus ist die Commerzbank AG aktives Mitglied in der Biodiversity in Good Company Initiative (BiGCI). In dieser setzt sie sich gemeinsam mit anderen engagierten Unternehmen aus der Realwirtschaft für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ein und gewinnt im gegenseitigen Erfahrungsaustausch wertvolle Erkenntnisse.
Die Commerzbank AG hat zudem verschiedene Positionen und Ausschlusskriterien für das Kerngeschäft definiert, die zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme beitragen. Informationen dazu finden Sie in Kapitel E4-2. Insbesondere die Anfang des Jahres 2024 veröffentliche Position zum Thema Entwaldung und die damit verbundene Zielsetzung bis zum Jahr 2025 stellt eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Landnutzungsänderungen dar. Weitere Informationen dazu finden Sie in Standard E4-4. Die Position richtet sich an Firmenkunden in Regionen und Branchen mit hohem Entwaldungsrisiko, wie beispielsweise der Forstwirtschaft, dem Sojaanbau, der Palmölproduktion, der Rinderzucht. Sie fordert, dass diese Unternehmen bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 international anerkannte Mitgliedschaften, wie im Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) oder im Global Roundtable for Sustainable Beef (GRSB), oder Zertifizierungen wie dem Forest Stewardship Council (FSC), dem Programme for the Endorsement of Forest Certification (PEFC) oder dem Round Table on Responsible Soy (RTRS) nachweisen. Diese Mitgliedschaften und Zertifizierungen verpflichten die Unternehmen zur Einhaltung strenger Regeln zum Schutz der Biodiversität und Ökosysteme und umfassen regelmäßige Audits und Berichte, die den Status und Veränderungen der Biodiversität dokumentieren. Der geografische Geltungsbereich wurde für jeden Sektor individuell analysiert und definiert: Für den Forstsektor betrifft dies alle Hochrisikogebiete gemäß der Forest 500 High-Risk-Country-Liste, für den Palmölsektor gilt er weltweit und für die Sektoren Rindfleisch und Soja betrifft es das Amazonasbecken. Die relevanten Länder des Amazonasbeckens sind Brasilien, Französisch-Guayana, Suriname, Guyana, Venezuela, Kolumbien, Ecuador, Peru und Bolivien. Die Commerzbank AG analysiert neue Entwicklungen beim Thema Entwaldung regelmäßig und wird ihre Position bei Bedarf entsprechend anpassen.
Bei Geschäften und Geschäftsbeziehungen zum Thema Biodiversität berücksichtigt die Commerzbank AG auch Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen, unter anderem jene von lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern. Daneben fließen weitere Faktoren in die Bewertung des Reputationsrisikomanagements ein, insbesondere solche im Hinblick auf die Einhaltung von Umweltschutz- und nachhaltigen Landnutzungspraktiken und helfen so beim Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Weitere Informationen dazu finden sich in unserem ESG-Rahmenwerk, das auf der Website der Commerzbank verfügbar ist.
Um den Vertrieb über den Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme zu informieren und zu sensibilisieren hat die Commerzbank AG dezidierte Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. In diesen Veranstaltungen werden interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Grundlagen des Schutzes der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme nähergebracht und insbesondere auf Herausforderungen und Anforderungen unserer Firmenkunden und mögliche Finanzierungslösungen zu dem Thema eingegangen.
Außerdem plant die Commerzbank AG die Qualität und Quantität relevanter ESG-, Standort- sowie Lieferkettendaten zur Verbesserung der Risiko- und zur Auswirkungsanalyse auszubauen. Die größten Herausforderungen bei der Bestimmung und damit auch Steuerung biodiversitätsbezogener Auswirkungen und Risiken sind die Verfügbarkeit relevanter Daten und das Fehlen standardisierter Metriken. Fortschritte in diesem Bereich werden die Entwicklung standortbasierter Metriken und die Formulierung weiterer naturbezogener Positionen und Ziele ermöglichen.
Für den Vertrieb plant die Commerzbank AG eine noch stärkere Integration von Aspekten zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme in die Finanzprodukte und -dienstleistungen sowie weitere Informationsinitiativen für den Vertrieb.
Die Commerzbank AG konzentriert sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie darauf, negative Auswirkungen auf die Biodiversität im Kundenportfolio zu vermeiden, und führt daher keine Biodiversitäts-Kompensationsmaßnahmen durch.
Die Quantifizierung der Mittel, die die Commerzbank im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen aufwendet, ist derzeit nicht sinnvoll möglich, da dies im Wesentlichen Opportunitätskosten sind. Allerdings sind wir davon überzeugt, dass diesen Opportunitätskosten ein Nutzen sowohl für die Biodiversität als auch für die Commerzbank in mindestens gleicher Höhe gegenübersteht.
Die Risikoseite der Commerzbank fokussiert sich insbesondere auf die Durchführung und Weiterentwicklung von Risikoanalysen, sodass eine Steuerung von Biodiversitätsrisiken tiefer implementiert werden kann. Diese werden in Kapitel E4 SBM-3 detailliert beschrieben. Zudem engagiert sich die Commerzbank auch in verschiedenen Arbeitsgruppen und Verbänden, wie dem Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VfU) sowie in einem Public Private Partnership Project unter Anleitung der Wageningen University & Research, um die Quantifizierung von Biodiversitätsrisiken weiter zu verbessern, auch unter Einbezug von Szenarioanalysen und Stresstests.
Ein wichtiger Bestandteil der Position der Commerzbank AG zum Thema Entwaldung ist das konkrete Ziel, dass alle Firmenkunden in den Bereichen Forstwirtschaft, Soja, Palmöl und Rindfleisch in Regionen mit hohem Entwaldungsrisiko, bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 ihr Engagement gegen Entwaldung durch relevante Mitgliedschaften wie im RSPO oder GRSB oder Zertifizierungen wie FSC, PEFC, RTRS oder RSPO nachweisen. Um die Zielerreichung nachzuhalten, werden relevante Kundenbeziehungen regelmäßig im Einzelfall kritisch geprüft. Damit geht es bei dem Ziel im Wesentlichen um einen Nachweis, dass sich der Kunde für die Vermeidung und Minimierung von Landnutzungsänderung einsetzt und dazu verpflichtet. Auf diese Weise werden die Rückverfolgbarkeit von Produkten, die nachhaltige Bewirtschaftung von Rohstoffquellen und die Transparenz in der Berichterstattung gefördert. Zudem sollen die sozialen Auswirkungen des Verlusts der biologischen Vielfalt abgemildert, die Rechte lokaler Gemeinschaften unterstützt und faire Arbeitspraktiken gefördert werden. Das Ziel soll außerdem insbesondere Herausforderungen beim Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme angehen, die durch die EU-Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2030 und insbesondere die Entwaldungsverordnungen der Europäischen Union (EUDR) nicht abgedeckt werden. Die EUDR betrifft nur Rohstoffe und Produkte, die in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt werden. Die Position der Commerzbank AG richtet sich daher ausdrücklich an relevante Firmenkunden, unabhängig davon, ob die Rohstoffe schließlich in den Europäischen Wirtschaftsraum gelangen. Maßnahmen zur Biodiversitäts-Kompensation und ökologische Schwellenwerte werden bei der Zielerreichung beziehungsweise. -definition nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entwaldungsposition Anfang 2024 haben 15 % der relevanten Bestandskunden die Anforderungen nicht erfüllt. Bis Ende 2024 haben weitere Kunden entsprechende Mitgliedschaften und Zertifikate vorgelegt, sodass dieser Anteil bei nur noch 5% lag.
Die Commerzbank AG ist in einem kontinuierlichen Dialog mit den betroffenen Kunden, um dieses Ziel zu erreichen.
Neben der Vermeidung der negativen Auswirkungen möchte die Commerzbank AG auch ihre positiven Auswirkungen auf den Schutz der Biodiversität steigern. Die Finanzierung des Schutzes der Biodiversität, insbesondere naturnaher Klimaschutzmaßnahmen, spielt daher eine wichtige Rolle, um das Ziel der Commerzbank AG zu erreichen, 300 Mrd. Euro für nachhaltige Finanzprodukte zu mobilisieren. Zu diesem Volumen zählen auch Finanzierungen, die sich positiv auf die biologische Vielfalt auswirken. Generell sieht die Commerzbank AG, insbesondere durch die zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit und die regulatorischen Anforderungen, ein erhebliches und steigendes Potenzial zur Finanzierung von Aktivitäten mit positiven Auswirkungen auf den Schutz der Biodiversität.
Die mBank hat im Jahr 2024 zum ersten Mal eine Portfolioanalyse zum Thema Biodiversität durchgeführt und wird basierend darauf nun die Möglichkeiten zur Definition von konkreten Zielen in diesem Bereich analysieren.
Auf Grundlage der Kreditrisiko-Portfolioanalyse mit Daten des Tools ENCORE (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks, and Exposure) und dem WWF Biodiversity Risk Filter (BRF) wurde die Metrik über das Biodiversitätsrisikorelevante Kreditvolumen (34% des Gesamtportfolios10 ) für physische und transitorische Biodiversitätsrisiken erstellt. Für die Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass sich eine hohe theoretische Risikobewertung nicht direkt in ein hohes Kreditrisiko übersetzen lässt. Grund dafür ist, dass sowohl ENCORE als auch der WWF BRF keine direkten beziehungsweise kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeiten bewerten, sondern die Abhängigkeiten und Auswirkungen der Sektoren beziehungsweise Länder. Für eine genauere Quantifizierung fehlt im Status quo die Bewertung monetärer Effekte oder Kosten-Nutzen-Analysen, wie sie in klassischen ökonomischen Risikobewertungen üblich sind. Eine genauere Beschreibung der angewandten Methodik ist im Standard E4 SBM-3 zu finden.
Insgesamt wurden 36,5 % des Portfolios mit einem höheren physischen Risiko durch die Abhängigkeit von Ökosystemleistungen bewertet, 37,7 % mit einem mittleren und 25,8 % mit einem geringeren Risiko. Erhöhte Risiken weisen dabei zum Beispiel die Sektoren "Elektrizitätsversorgung", "Hochbau" und "Herstellung von chemischen Erzeugnissen" auf. Darüber hinaus sind die wasserbezogenen Ökosystemleistungen "Wasserversorgung" und "Wasserflussregulierung" besonders relevant, da das bewertete Portfolio eine erhöhte Abhängigkeit aufweist.
Insgesamt wurden 30,5 % des Portfolios mit einem höheren transitorischen Risiko bewertet, 38,5 % mit einem mittleren und 31 % mit einem geringen Risiko. Erhöhte Risiken weisen dabei z. B. die Sektoren "Elektrizitätsversorgung" und "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren" und "Großhandel" auf.
Mit der Verwendung der ENCORE-Daten und dem WWF BRF wird der aktuelle Marktstandard zur Bewertung von Biodiversitätsrisiken verwendet. Dennoch muss die Limitierung der Daten und dabei insbesondere die Limitierung bei der Übersetzung in finanzielle Risiken für die Bank berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt bei der Interpretation der Ergebnisse ist etwa, dass die ENCORE-Bewertung den Materialitätsvergleich zwischen den Risikotreibern nicht zulässt. Ebenso wichtig ist, dass ENCORE geografische Durchschnittsdaten verwendet und damit die geospezifischen Merkmale des Portfolios bei der Sektoranalyse nicht berücksichtigt werden. Durch die Analyse auf Sektorebene werden zum jetzigen Zeitpunkt außerdem keine kundenspezifischen Risikomerkmale in die Bewertung einbezogen.
Eine weitere wichtige Annahme ist die Bewertungslogik, durch die jeder Sektor und jedes Land in die Klassifizierung "höher", "mittel" oder "geringer" eingestuft wird. Diese beruht auf einer internen Klassifizierung aufgrund eines fehlenden Marktstandards. Die Bewertungslogik definiert, ab welcher Anzahl an Risikotreibern, zum Beispiel mit der Bewertung "sehr hoch" und "hoch", der gesamte Sektor die Bewertung "höher" erhält. Diese interne Logik führt zu einer Erschwerung der Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Banken.11
Trotz Einschränkungen zeigt die Analyse mit ENCORE und dem WWF BRF, welche Sektoren und Risikotreiber besonders relevant für die Commerzbank sind. Sie zeigt auf, von welchen Ökosystemleistungen das Portfolio besonders abhängig ist und durch welche negativen Auswirkungen transitorische Risiken potenziell entstehen können. Die Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage zur Weiterentwicklung der Analyse.
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Die Metrik wurde nicht durch eine externe Stelle (exklusive Wirtschaftsprüfer) validiert.
Der Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft erfordert enorme Investitions- und Innovationsmaßnahmen. Es ist sowohl die Erwartungshaltung von Europäischer Union und Bundesregierung gegenüber der Finanzindustrie als auch der eigene Anspruch der Commerzbank, diese Transformation mitzufinanzieren. Dieser Aufgabe kommen wir entlang unserer Geschäftsbereiche als Universalbank nach.
Bis zum Jahr 2025 wollte die Commerzbank 300 Mrd. Euro für nachhaltige Finanzprodukte mobilisieren. Aus diesen Produkten setzt sich unser nachhaltiges Geschäftsvolumen zusammen, wovon 100 Mrd. Euro auf das Privat- und Unternehmerkundensegment und 200 Mrd. Euro auf das Firmenkundensegment entfallen. Das Ziel berücksichtigt neben der Bereitstellung von Kapital auch Mittel, die Kunden mithilfe der Commerzbank etwa über Sustainable Bonds und Sustainable Loans über den Kapitalmarkt aufnehmen können. Ebenfalls wurden zugesagte, aber noch nicht abgerufene Kreditlinien oder zur Verfügung gestellte KfW-Programme einbezogen. Das Ziel 300 Mrd. Euro für die nachhaltige Transformation zu mobilisieren ist Ausdruck der Verantwortung und der Rolle, die die Commerzbank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer nachhaltigen Transformation spielt. Das Ziel beruhte dabei nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Erwägungen. Bei seiner Ausarbeitung im Jahr 2021 wurden vergleichbare Ziele anderer Banken als wesentliche Stakeholder zu Rate gezogen. Ein unmittelbarer Einbezug von Stakeholdern in die Zielentwicklung erfolgte nicht.
In dem im Jahr 2024 gültigen ESG-Rahmenwerk der Commerzbank haben wir die Kriterien offengelegt, nach denen wir Finanzprodukte als nachhaltig klassifiziert haben. So machen wir die Zusammenstellung des nachhaltigen Geschäftsvolumens nach den für das Jahr 2024 geltenden Kriterien transparent. Das ESG-Rahmenwerk wurde vom Group Sustainability Management erstellt und aktualisiert. Es wurde vom Group Sustainability Board als höchstem Entscheidungsgremium für ESG-Themen verabschiedet und wird durch eine dazugehörige Policy präzisiert. Sie gilt für die Commerzbank AG Inland und Ausland. Entsprechend galt auch das Volumenziel von 300 Mrd. Euro für die Commerzbank AG Inland und Ausland.
Zum Jahresende 2024 hat die Commerzbank insgesamt 237,4 Mrd. Euro für nachhaltige Finanzprodukte mobilisiert. Hiervon entfielen 151 Mrd. Euro auf das Firmenkundengeschäft und 86,4 Mrd. Euro auf das Privat und Unternehmerkundensegment.
Zur Entwicklung im Firmenkundensegment trug ein erneut starkes Jahr in grünen Infrastrukturfinanzierungen mit einem Rekordwachstum im vierten Quartal maßgeblich bei. Das ebenfalls erneut über dem Vorjahr liegende Geschäft mit nachhaltigen, syndizierten Krediten konnte einen Rückgang bei Neuemissionen nachhaltiger Bonds nicht vollständig kompensieren.
Im Privat- und Unternehmerkundengeschäft war im Jahr 2024 eine positive Volumensentwicklung in Höhe von 9 Mrd. Euro zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf signifikante Volumenssteigerungen in ESG-Fonds sowohl bei der Commerzbank als auch bei der Comdirect zurückzuführen. Darüber hinaus ist das Volumen der Grünen Baufinanzierung im Jahresverlauf um 39 % gestiegen.
Anfang 2025 haben wir das 300-Mrd.-Euro-Ziel durch eine neue Zielsetzung, die Sustainable Loan Ratio, abgelöst. Diese misst den Anteil des nachhaltigen Kreditneugeschäfts am gesamten Kreditneugeschäft der Commerzbank AG. Zudem werden wir das Angebot an nachhaltigen Produkten in unseren Geschäftsbereichen weiter ausbauen.
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Aquila Capital nicht in den Zahlen enthalten
Nachhaltige Produkte | Zurechnung zum 300-Mrd.-Euro-Ziel |
Produkte im Segment Privat- und Unternehmerkunden | |
Grüne Baufinanzierung | Die Commerzbank rechnet den gesamten Bestand grüner Baufinanzierungen in das nachhaltige Geschäftsvolumen ein. |
KfW-Programme für Privat- und Unternehmerkunden | Die Commerzbank rechnet den gesamten Bestand an eingeräumten Kreditlinien in diesen Produkten in das nachhaltige Geschäftsvolumen ein. Darüber hinaus werden zukünftige Programme mit eindeutigem ökologischem Nutzen ab dem Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit in die Berechnung mit einbezogen. |
Klima-Darlehen (ehemals Green CBU) | Die Commerzbank rechnet den gesamten Bestand an gewerblichen Universalkrediten mit nachhaltigkeitsorientiertem Verwendungszweck in das nachhaltige Geschäftsvolumen ein. |
Nachhaltige Vermögensverwaltung | Die in der nachhaltigen Vermögensverwaltung der Commerzbank gemanagten Assets gelten vollumfänglich als nachhaltige Assets. |
Wertpapier-Advisory | Alle Assets under Management in den Kategorien "Artikel-8-Produkt" und "Artikel-9-Produkt" gemäß der EU-Offenlegungsverordnung gelten in der Commerzbank als nachhaltige Produkte. |
klimaVest | Die Commerzbank rechnet das gesamte Volumen des Fonds zum Volumen nachhaltiger Produkte, abzüglich des in Commerzbank-Depots gehaltenen Volumens, um Doppelzählungen mit der Kategorie Wertpapier-Advisory auszuschließen. |
hausInvest | Die Commerzbank rechnet das gesamte Volumen des Fonds zum Volumen nachhaltiger Produkte, abzüglich des in Commerzbank-Depots gehaltenen Volumens, um Doppelzählungen mit der Kategorie Wertpapier-Advisory auszuschließen. |
Commerz Real Renewable Energies Fund II SCA SICAV-RAIF | Die Commerzbank rechnet das gesamte Volumen des Fonds zum Volumen nachhaltiger Produkte. Da es sich hierbei um einen Spezial-Fonds für (semi-)professionelle Anleger in Form eines reservierten alternativen Investmentfonds (RAIF) im Sinne des Luxemburger Gesetzes vom 23. Juli 2016 über reservierte alternative Investmentfonds handelt, sind die ausgegebenen Anteile nicht elektronisch erfasst, wodurch eine Doppelzählung mit Commerzbank-Depots grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. |
Vorsorge | Hierbei handelt es sich um Vorsorgeprodukte gemäß nachhaltiger Kapitalanlagestrategie der Allianz. Die Commerzbank rechnet das Neugeschäftsvolumen, welches unsere Kundinnen und Kunden im jeweiligen Geschäftsjahr abgeschlossen haben, in das nachhaltige Geschäftsvolumen ein. |
Wertpapiergeschäft comdirect und onvista | Das Volumen der gemäß EU-Offenlegungsverordnung als ESG-Produkte definierten Produkte wird dem nachhaltigen Geschäftsvolumen zugerechnet (Assets under Management). |
Produkte im Segment Firmenkunden | |
Finanzierung erneuerbarer Energien | Die Commerzbank rechnet die gesamten Finanzierungszusagen aus dem CoC Green Infrastructure Finance (ehemals CoC Energy) in das nachhaltige Geschäftsvolumen ein. |
Nachhaltige Anleihen | Die Commerzbank rechnet das Gesamtvolumen der Sustainable Bonds, an deren Emission sie im jeweiligen Geschäftsjahr als Lead-Managerin beteiligt war, dem nachhaltigen Geschäftsvolumen dieses Geschäftsjahres zu. |
ESG-/Sustainability-linked Loans und Schuldscheindarlehen | Die Commerzbank rechnet das Gesamtvolumen der syndizierten und bilateralen Kredite sowie der Schuldscheindarlehen, an denen sie im jeweiligen Geschäftsjahr in Form einer Partizipation, Koordinierung, Strukturierung, Syndizierung beziehungsweise Platzierung mitgewirkt hat, dem nachhaltigen Geschäftsvolumen dieses Geschäftsjahres zu. Diese Produkte umfassen Unternehmenskredite, Asset-Finance-Geschäft, Exportfinanzierungen und Leveraged-Finance-Kreditgeschäft.1 |
Öffentliche Förderprogramme für Firmenkunden | Die Commerzbank rechnet das jeweilige Neugeschäftsvolumen in das nachhaltige Geschäftsvolumen ein. Darüber hinaus werden zukünftige Programme mit eindeutigem ökologischem Nutzen ab dem Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit in die Berechnung mit einbezogen. |
Anlagemanagement | Für das Wertpapiergeschäft hat die Commerzbank eine der EU-Offenlegungsverordnung entsprechende Klassifizierung vorgenommen, die im ESG-Rahmenwerk näher beschrieben ist. Auch im Segment Firmenkunden gelten alle Depotbestände in den Kategorien "ESG-Produkte" und "ESG-Impact-Produkte" als nachhaltige Produkte. Darüber hinaus werden dem nachhaltigen Geschäftsvolumen auch die Anlagen zugerechnet, die durch das Segment Firmenkunden im Rahmen einer Kooperation an externe Asset-Manager vermittelt wurden (zum Beispiel Spezialfonds) sowie Investments in Unternehmen, die eine anerkannte nachhaltige Strategie verfolgen. |
Außenhandelsfinanzierung/Trade Finance | Die Kriterien, nach denen Teile von Trade Finance dem nachhaltigen Geschäftsvolumen zugerechnet werden, orientieren sich an den nachhaltigen Verwendungszwecken von bilateralen Krediten (siehe ESG-/Sustainability-linked Loans und Schuldscheindarlehen).2 |
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Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Produkte um ergänzende Subprodukte erweitert
Basis für den unternehmerischen Erfolg des Commerzbank-Konzerns sind qualifizierte und zufriedene Mitarbeitende. Weltweit brachten 40.233 Kolleginnen und Kollegen 2024 ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Arbeitsabläufe ein. Das Grundverständnis für Fairness und respektvollen Umgang sowie gelebte Vielfalt ist in unseren Unternehmenswerten und in den Verhaltensgrundsätzen verankert. Die Umsetzung liegt in unserer Verantwortung als Arbeitgeber. Die Commerzbank möchte ihren Mitarbeitenden ein partnerschaftliches Arbeitsumfeld bieten. Unsere Personalpolitik ermöglicht es, die Entwicklung des einzelnen Mitarbeitenden ebenso wie die kollegiale Zusammenarbeit zu fördern.
Die global verbindlichen Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) fassen unser Selbstverständnis über ein ethisch-moralisch einwandfreies Verhalten zusammen. Dabei gehen sie über gesetzliche und regulatorische Anforderungen hinaus und setzen Standards für die Belegschaft und Dienstleister im Commerzbank-Konzern.
Die Strategie der Commerzbank stimmt mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte überein. Zudem ist die Commerzbank AG seit Januar 2023 verpflichtet, die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) zu erfüllen.
Die Commerzbank bekennt sich zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die überwiegende Mehrheit der Belegschaft im Commerzbank-Konzern arbeitet in Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Diese Länder haben die Standards der ILO gesetzlich verankert. Die nationalen gesetzlichen Vorgaben setzt die Commerzbank selbstverständlich um. Hierzu zählt nicht zuletzt die im Grundgesetz Artikel 9 verankerte Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland bindet sich die Commerzbank zudem an die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Außerdem bekennt sich die Commerzbank bereits seit 2006 zu den Prinzipien des UN Global Compact. Damit verpflichtet sie sich unter anderem, die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen zu wahren, für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit und die Abschaffung von Kinderarbeit einzutreten sowie sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einzusetzen.
Wir achten die Menschenrechte unserer Mitarbeitenden. Dies wird in der veröffentlichten Menschenrechtsposition sowie der Grundsatzerklärung nach LkSG der Commerzbank zum Ausdruck gebracht. Zudem legen wir für unsere Mitarbeitenden weltweit in unseren Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) das Verständnis der Commerzbank von Menschenrechten und das Bekenntnis, diese einzuhalten, dar.
Angaben zu Strategien im Zusammenhang mit verantwortungsvoller Beschaffung von Dienstleistungen finden sich in Standard E1-2, Abschnitt "Standard für eine nachhaltige Beschaffung".
Als Konzern achtet und fördert die Commerzbank die Vielfalt und Chancengerechtigkeit der Mitarbeitenden. Mit Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Jahr 2007 hat sie sich verpflichtet, ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem eine Atmosphäre voller Offenheit und Respekt mit Raum für Innovation, Kreativität und Mut entstehen kann. In der Charta der Vielfalt wird der Anspruch formuliert, dass alle Beschäftigten Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung erfahren - unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Verschiedene Bildungshintergründe und Erfahrungen sehen wir als Bereicherung an. Im Mittelpunkt stehen die Menschen mit ihren unterschiedlichen Perspektiven und Talenten. Als eine der führenden Banken in Deutschland im Bereich Inklusion haben wir einen Aktionsplan zur Integration von Menschen mit Behinderungen etabliert, der sich nun in seiner zweiten Version befindet.
Ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld, geprägt von gegenseitigem Respekt und Akzeptanz, ist eine Grundvoraussetzung für ein leistungsfähiges Klima in einem Konzern, in dem mehr als 120 Nationen weltweit beschäftigt sind. Wir dulden in der Commerzbank keine Diskriminierung. Jede Form von benachteiligender Behandlung von Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität stellt einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar und verletzt Persönlichkeitsrechte. Entsprechendes haben wir unter anderem im Rahmen unseres Code of Conduct, der Diversity-&-Inclusion-Standards und entsprechenden Betriebsvereinbarungen verankert. Insbesondere greift hier die Null-Toleranz-Politik der Commerzbank, nach der jeder Hinweis auf eine derartige Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten ernst genommen wird und in nachweisbaren Fällen arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem stehen für eventuelle Fälle der Nichtbeachtung den Mitarbeitenden diverse Meldewege (beispielsweise Whistleblowing-Tool) zur Verfügung.
Seit 2018 ist die Commerzbank in der Initiative UN Women's Empowerment Principles vertreten. Mit der Unterzeichnung hat sich die Commerzbank verpflichtet, innerhalb der Bank und innerhalb der Gesellschaft für die Gleichstellung der Geschlechter einzutreten.
Die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite der Commerzbank ist von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt. Die gemeinsam getroffenen Betriebsvereinbarungen tragen den Zielen der Bank ebenso Rechnung wie den sozialen Interessen der Mitarbeitenden. Das gilt auch für die Zukunft.
Der Konzernbetriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden auf Konzernebene. Er ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Unternehmen, die keinen Gesamtbetriebsrat gebildet haben, sowie auf Betriebe der Konzernunternehmen ohne Betriebsrat.
Die Interessenvertretung der Belegschaft der AG Inland nehmen der Gesamtbetriebsrat, die Gesamt-, Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV), die Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV), örtliche Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) und Schwerbehindertenvertretungen (SBV) sowie für die leitenden Angestellten der Unternehmenssprecherausschuss wahr. Von den Interessenvertretungen sind alle Mitarbeitenden der Commerzbank AG Inland erfasst.
Betriebsvereinbarungen regeln die Struktur des Betriebsrats und das Zusammenwirken der Betriebsratsmitglieder mit dem Arbeitgeber. Die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber und seinen Vertreterinnen und Vertretern erfolgt stets unter Einbeziehung der Mitarbeiterinteressen. Die Mitglieder des Betriebsrates sind selbst dazu verpflichtet, die Sichtweisen der Mitarbeitenden und die Interessen der Belegschaft in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu vertreten und zu repräsentieren.
Die Sitzungen in den unterschiedlichen Ausschüssen des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats sowie auf örtlicher Ebene finden in vereinbarten und individuellen Zyklen statt. Die Planung hierzu wird mit den jeweiligen Gremien abgestimmt und bezieht sich auf ein Kalenderjahr. Darüber hinaus finden Monats- und Quartalsgespräche mit dem Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitgeber statt. Diese Vertreterin oder dieser Vertreter kann der Personalleiter oder die Arbeitsdirektorin sein. Die ranghöchste Verantwortungsinstanz ist die Arbeitsdirektorin in ihrer Funktion als zuständige Personalvorständin.
Im Zuge dieser Zusammenarbeit findet auch ein regelmäßiger Austausch über die Umsetzung von menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten der Commerzbank statt. Dieser Austausch ermöglicht es den Betriebsratsmitgliedern, die Interessen der "vulnerablen Gruppen" gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) darzulegen.
Die Zufriedenheit und Motivation der Belegschaft sind wichtige Gradmesser für die Beurteilung der Frage, ob die Ziele unserer Strategie bei den Mitarbeitenden ankommen und von ihnen mitgetragen und umgesetzt werden.
Daher wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Diese wird als Instrument genutzt, um Mitarbeitenden die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung frei zu äußern und unterschiedliche Sachverhalte zu bewerten. Weitere Informationen dazu finden sich in Standard S1-5.
Die Ergebnisse liefern ein verlässliches Bild der aktuellen Stimmungslage der Mitarbeitenden und werden zur Ausgestaltung von Handlungsfeldern und Fokusthemen herangezogen. Als Unterstützung im Folgeprozess bietet die Personalabteilung den Segmenten eine Begleitung bei der Ergebnisinterpretation und bei Bedarf der Ableitung von Maßnahmen an.
So haben wir aus den Ergebnissen einer Befragung den Culture Award entwickelt. Dieser wird im Standard G1-1 näher beschrieben.
Im Rahmen der Reduktion von CO2-Emissionen und des Übergangs zu umweltfreundlicheren sowie klimaneutralen Tätigkeiten gehen wir aktuell davon aus, dass sich das Geschäftsmodell der Commerzbank nicht grundlegend verändern wird. Aus diesem Grund sind weitreichende Veränderungen für die Mitarbeitenden der Commerzbank derzeit nicht zu erwarten. Die Mitarbeitenden der Commerzbank werden über die Vertretung der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens eingebunden. Dies umfasst auch die Anpassungen, die sich aus Nachhaltigkeitsaspekten wie dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft ergeben. Diese Einbindung gewährleistet eine transparente und partizipative Gestaltung des Transformationsprozesses unter Berücksichtigung der Interessen der Belegschaft.
Die Commerzbank unterstützt mit ihren Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion die Gründung und Tätigkeit von Beschäftigtennetzwerken. Die Unterstützung der Arbeit der Netzwerke bildet einen strategischen Fokus und trägt wesentlich zu einer lebendigen und vielfältigen Unternehmenskultur bei. Sie befähigen unsere Mitarbeitenden, sich durch Vernetzung und Austausch über Segment- und Bereichsgrenzen hinweg beruflich weiterzuentwickeln, und stellen gleichzeitig Ansprechpersonen für marginalisierte und gefährdete Gruppen bereit. Dem Austausch mit diesen Netzwerken kommt eine herausragende Rolle bei der Berücksichtigung der Interessen der vulnerablen Betroffenengruppen zu, die die Commerzbank im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse nach dem LkSG identifiziert.
Die sieben Beschäftigtennetzwerke der Commerzbank widmen sich unterschiedlichen Fokusthemen und sind gleichzeitig intersektionell vernetzt, um eine bestmögliche Ansprechbarkeit für die Mitarbeitenden der Bank sicherzustellen.
Der Fokus der Beschäftigtennetzwerke liegt auf den Themen sexuelle Orientierung und Identität (ARCO - Das Pride-Netzwerk der Commerzbank), Elternschaft und Beruf (Fokus Väter), Pflege (Netzwerk "Pflege"), Menschen mit und ohne Behinderungen (IDEAL), Religion und Weltanschauung (Ichthys - christliche Netzwerk), Frauenförderung (COURAGE) und Interkulturelles sowie soziale Herkunft (CrossCulture). Weitere Details hierzu finden sich im Internet auf der Webseite der Commerzbank.
Die nachfolgenden Ausführungen zu Whistleblowing und Konsequenzen-Management umfassen die Gesellschaften des Konsolidierungskreises gemäß CSRD, die entsprechende Compliance-Relevanz aufweisen und die gemäß der Betroffenheitsanalyse für die Ermittlung von Leistungsindikatoren, ergänzenden Ausführungen und Angabepflichten zu berücksichtigen sind.
Im Berichtszeitraum neu in den Konsolidierungskreis aufgenommene Gesellschaften befinden sich teilweise noch im Prozess der Aufnahme in die Gruppensteuerung, der sogenannten Global Legal Entity Governance (LEG).
Mit der LEG wird durch die bankinterne Einheit Group Compliance die Verpflichtung zur gruppenweiten Umsetzung von Compliance-Standards in nachgeordneten Unternehmen - in Tochter- und Enkelgesellschaften der Commerzbank - gesteuert.
Die getroffenen Aussagen umfassen implizit die neu in den finanziellen Konsolidierungskreis aufgenommenen Gesellschaften, wie Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH und Yellow Automation GmbH.
Die Commerzbank strebt eine Kultur der offenen Kommunikation an. Diese Herangehensweise dient dem Zweck, Fehler offen zu diskutieren und zukünftig zu vermeiden. Unabsichtliches Fehlverhalten wird dabei von bewussten Verstößen unterschieden.
Die Commerzbank verpflichtet sich, Verstöße gegen gesetzliche und regulatorische Vorschriften, Richtlinien und Regeln zu ahnden. Ein sogenanntes Konsequenzen-Management wurde bereits 2018 im Rahmen einer Initiative zur "Kultur der Integrität" eingeführt. Dabei wurden ein einheitlicher Meldeprozesses, ein Entscheidungsgremium sowie eine Evidenzstelle geschaffen. Ziel ist es, Transparenz über Konsequenzen zu Fehlverhaltensfällen zu schaffen und damit die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die anonyme Abbildung von Fehlverhalten durch eine Evidenzstelle ermöglicht die Auswertung dieser Fehlverhalten in Relation zur beschlossenen Maßnahme und das Erkennen von Optimierungsbedarfen bei Regeln und Anweisungen. Bewusste Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und Verhaltensgrundsätze werden nicht toleriert. Dies betrifft unter anderem:
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Straftaten (zum Beispiel Betrug, Korruption, Steuerhinterziehung, Insiderdelikte oder Geldwäsche), |
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Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel bestimmte Verstöße gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten, regulatorische Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten oder Anordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), |
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sexuelle Belästigung und Diskriminierung, |
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Verstöße gegen sonstige gesetzliche Anforderungen (zum Beispiel gemäß EU-Verordnungen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), |
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Verstöße gegen interne Richtlinien, Anweisungen und andere Vorgaben sowie |
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Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. |
Deshalb unterstützt und schützt die Commerzbank alle Mitarbeitenden, die regelwidriges Verhalten erkennen und melden. Wer in gutem Glauben einen Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen, Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen regulatorische und interne Anforderungen meldet, unterliegt einem besonderen Schutz. Mitarbeitende müssen auch nicht mit nachteiligen beruflichen Konsequenzen rechnen - unabhängig davon, ob sich dieser Verdacht schließlich bewahrheitet oder nicht. Das gilt für Mitarbeitende, die Kundschaft und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner gleichermaßen. Die Vorgänge und Sachverhalte werden unabhängig von Person und Position der Betroffenen untersucht. Im Falle, dass die Verletzung von Menschen- und Umweltrechten (mit-)verursacht worden ist, wird unverzüglich darauf hingewirkt, die verursachenden Handlungen zu unterbinden, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren.
Die internen Vorgaben zum Whistleblowing beschreiben verschiedene Optionen für die Meldung von Hinweisen. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, Mittlerinnen und Mittlern und Dritten, wie zum Beispiel Identitätsschutz, Vertraulichkeit sowie der Grundsatz des Benachteiligungsverbots, festgeschrieben. Die internen Vorgaben enthalten ebenfalls Grundsätze für die Erstellung von Meldungen und beschreiben die allgemeinen Prozesse und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Whistleblowing. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Meldungen in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in einer öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung geregelt.
Bei einem Verdacht auf Straftaten oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis erfolgt eine Untersuchung durch einen dezidierten Bereich innerhalb der internen Compliance-Abteilung, der unabhängig arbeitet und den Grundsätzen der Integrität und Objektivität verpflichtet ist.
Grundlage für diese Untersuchungen ist eine mit der Arbeitnehmervertretung abgeschlossene Konzernbetriebsvereinbarung. Auf Basis des Untersuchungsergebnisses können die zuständigen Führungskräfte informierte Entscheidungen treffen. Dies kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, aber auch zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Die Bank nutzt als Hauptmeldekanal für Whistleblowing ein webbasiertes Hinweisgebersystem. Im Rahmen dessen besteht die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten, das zur Kommunikation mit der bearbeitenden Einheit genutzt werden kann. Ein Link zum Hinweisgebersystem befindet sich direkt auf der Startseite des Commerzbank-Intranets sowie auf der Commerzbank-Homepage. Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, Hinweise einfach, zeiteffizient und, sofern gewünscht, anonym an die internen Meldestellen der Commerzbank zu adressieren. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, Meldungen in Bezug auf potenzielle Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzugeben.
Eine jeweils aktuelle Übersicht der an das Hinweisgebersystem angeschlossenen in- und ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften sowie der externen Meldemöglichkeiten ist ebenfalls auf der Homepage der Commerzbank veröffentlicht.
Das Hinweisgebersystem ist nach ISO 27001 zertifiziert und wird in einem Hochsicherheitsrechenzentrum betrieben. Die Daten werden nach dem aktuell höchstmöglichen Standard verschlüsselt und können nur durch bestimmte Commerzbank-Mitarbeitende im Rahmen eines mehrstufigen Anmeldeverfahrens abgerufen werden.
Die Commerzbank hat Maßnahmen ergriffen und dokumentiert, um eine nachhaltige Whistleblower-Kultur als Teil der Kultur der Integrität im Unternehmen zu etablieren und Vertrauen in die Strukturen und Verfahren zu schaffen. Im Rahmen der von der Bank gelebten Risikokultur wird regelmäßig über das Intranet der Bank sowie in Schulungsmaßnahmen auf das Hinweisgebersystem hingewiesen.
Für Beschwerden im Allgemeinen und im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen gibt es die folgenden etablierten internen Meldewege, um mögliche Konflikte am Arbeitsplatz beziehungsweise zu den Arbeitsbedingungen zu lösen:
Der erste Schritt für die Lösung einer Beschwerde ist das direkte Gespräch mit der vorgesetzten Person oder der Führungskraft mit Personalverantwortung. Ziel ist dabei, dass die Führungskraft Kenntnis über den Beschwerdegegenstand erhält und gegebenenfalls direkt Abhilfe leisten kann.
Mitarbeitende können sich aber auch direkt an die Personalabteilung wenden. Als übergeordnete Arbeitgeberfunktion obliegt es dieser, personalwirtschaftliche Fragen und Beratungsanliegen von Mitarbeitenden aufzugreifen.
Letztlich aber kann jeder Mitarbeitende sich auch mit seinem Anliegen an den Betriebsrat oder Arbeitnehmervertreter wenden. Im Rahmen der gesetzlichen Mitbestimmung stehen dem Betriebsrat Informations-, Beratungs- und Beteiligungsrechte zur Wahrung der Belange der Mitarbeitenden zur Verfügung. Dabei sind die Grundsätze für die Behandlung von Mitarbeitenden gesetzlich vorgegeben.
Bank und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbstständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmenden und Arbeitsgruppen weiterzuentwickeln.
Im Zusammenwirken dieser drei Funktionen (Vorgesetzte, Personalabteilung und Betriebsrat) werden die Belange und Interessen der Mitarbeitenden - auch im Einzelfall - wahrgenommen.
Darüber hinaus können Meldungen von Mitarbeitenden über die interne Revision, Compliance oder die OpRisk-Managerinnen und -Manager eingebracht werden.
Hinweise mit Verdacht auf strafbare Handlungen oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis werden durch einen durch den Vorstand separat mandatierten Bereich untersucht. Signifikante Vorgänge werden in einem cross-divisionalen Gremium behandelt. In Bezug auf die Wirksamkeit der Kanäle werden Compliance-Kontrollen durchgeführt sowie Prüfungen durch die interne und externe Revision.
Die Globale Whistleblowing Policy soll dazu beitragen, die Bereitschaft, Meldungen mit Verdacht auf Wirtschaftskriminalität und Verstöße gegen andere Meldekategorien vorzunehmen, zu erhöhen, um die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorschriften innerhalb der Commerzbank zu fördern. Sie beschreibt die verschiedenen Optionen für die Meldung von Hinweisen, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und weiterer in den Meldungen genannten Personen. Identitätsschutz, Vertraulichkeit und der Grundsatz des Benachteiligungsverbots werden hierin geregelt. Ferner enthält sie Grundsätze für die Erstellung von Meldungen und beschreibt die allgemeinen Prozesse und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Whistleblowing.
Die in dieser Policy dargelegten Verpflichtungen gelten für alle Mitarbeitenden der Commerzbank-Gruppe, einschließlich des Managements und der Mitarbeitenden von Konzerneinheiten. Sie gelten grundsätzlich auch für Konzerneinheiten, an denen die Commerzbank eine Mehrheitsbeteiligung hält, auch in Ländern, in denen die rechtlichen Anforderungen weniger streng sind. Die Commerzbank-Gruppe ist in verschiedenen Ländern tätig, in denen lokale regulatorische Anforderungen, Standards und Erwartungen von den hier beschriebenen abweichen können. Abweichende lokale Anforderungen sowie gesetzliche Einschränkungen, die zur Nichteinhaltung von bankinternen Anforderungen führen oder eine Ausnahme verursachen, müssen in einem Addendum mit lokalen Besonderheiten der jeweiligen ausländischen Einheit dokumentiert werden. Zusätzliche oder abweichende Anforderungen müssen ebenfalls in Addenda und allen zugehörigen Verfahren oder Dokumenten widergespiegelt werden. Solche Addenda müssen vor ihrer Implementierung von der zentral verantwortlichen Compliance-Einheit überprüft werden.
Wenn besondere Berichtskanäle für bestimmte Themen vorhanden sind, wie zum Beispiel Verdacht auf Geldwäsche oder Kundenbeschwerden, ändert diese Policy nicht die spezifischen Richtlinien für diese Kanäle.
Die Policy wird regelmäßig, spätestens nach zwölf Monaten, überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Im Falle eines besonderen Ereignisses wird kurzfristig eine außerplanmäßige Überprüfung, eine sogenannte Ad-hoc-Anpassung, durchgeführt.
Darüber hinaus hat die Commerzbank eine Whistleblowing-Procedure für die Entgegennahme von Whistleblowing-Fällen in Bezug auf die Commerzbank und ihre Mitarbeitenden etabliert. Diese gilt konzernweit. Im Bedarfsfall sind lokale oder Tochterspezifische Addenda vorhanden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in einem Land die Übermittlung anonymer Meldungen eingeschränkt ist oder strengere gesetzliche Regelungen bestehen, welche Einheit Kenntnis von einer Meldung haben darf.
Alle Whistleblowing-Fälle werden geprüft und bei Verdacht auf strafbare Handlungen oder schwerwiegende Pflichtverletzungen untersucht, und gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Abwehr ergriffen. Whistleblowing-Fälle werden regelmäßig an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Diese Berichte werden unter Berücksichtigung der Vertraulichkeit und des Identitätsschutzes erstellt und umfassen grundsätzlich statistische Zahlen und eine aggregierte Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse. Meldungen, die absichtlich falsch oder in diffamierender Weise abgegeben werden, werden seitens der Commerzbank nicht toleriert. Personelle und auch rechtliche Konsequenzen werden in diesem Fall geprüft.
Die Gesamtverantwortung in Bezug auf die Gewährleistung der Umsetzung der Policy in der Commerzbank und insbesondere der Vollständigkeit und Aktualität liegt bei Group Compliance. Dies umfasst sowohl die Policy selbst als auch alle nachrangigen Dokumente wie Addenda und Procedures. Vor diesem Hintergrund ist Group Compliance innerhalb der Commerzbank für das Whistleblowing-System der Commerzbank AG sowie als zentraler Meldekanal für die Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Die lokal zuständigen Personen, die für andere lokal festgelegte Meldekanäle verantwortlich sind, sind in den entsprechenden Addenda aufgeführt.
Die lokale Umsetzung der Bestimmungen aus der Whistleblowing Policy erfolgt dezentral und liegt in der Verantwortung des zuständigen lokalen Compliance-Officers gemäß den lokalen Addenda.
Die Global Whistleblowing Policy inklusive der lokalen Addenda sowie die Whistleblowing-Procedures sind im Globalen Compliance-Policy-Portal der Commerzbank für alle Mitarbeitenden als übergreifende Anweisung ersichtlich.
Das Whistleblowing-System bietet die Möglichkeit, Hinweise einfach, zeiteffizient und, sofern gewünscht, anonym an die interne Meldestelle der Commerzbank AG oder der lokalen Compliance-Einheiten zu adressieren.
Im Jahr 2024 erfolgte zuletzt die Überarbeitung der Global Whistleblowing Policy und des Meldesystem, unter anderem auch mit Blick auf die EU-Directive zum Hinweisgeberschutz und den lokalen EU-Gesetzen, wobei der rechtskonforme Ansatz vorhanden war, und somit lediglich kleine Präzisierungen vorgenommen wurden.
Aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Policy als auch das Meldesystem den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind aktuell keine weiteren Anpassungen vorgesehen.
Grundsätzlich erfolgt die Implementierung in Abhängigkeit von individuellen Maßnahmen auf Basis der gesetzlichen Anforderungen, wobei die Commerzbank gruppenweit teilweise auch strengere Regelungen umsetzt. Diese Umsetzung erfolgt in den in- und ausländischen Tochtergesellschaften und Filialen der Bank, die in einem unabhängigen Prozess als wesentlich eingestuft wurden.
Die Commerzbank hat die relevanten Sicherungsmaßnahmen gemäß einem risikobasierten Ansatz implementiert. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht erforderlich.
Da die Kennzahlen zu Whistleblowing zusammen mit den Kennzahlen aus dem Konsequenzen-Management behandelt werden, befinden sich diese in Standard S1-17 im Abschnitt Kennzahlen.
Das übergreifende Ziel der Commerzbank ist es, Verstöße gegen gesetzliche und regulatorische Vorschriften, Richtlinien und Regeln aufzudecken und zu ahnden. Aus diesem Grund wird jede Hinweisgebermeldung ernst genommen und den darin enthaltenen Vorwürfen nachgegangen. Regelmäßige Vollständigkeitskontrollen der eingegangenen Meldung ermöglichen einen gesamtheitlichen Blick auf die ordnungsgemäße Funktionsweise der etablierten Prozesse und Systeme.
Es gibt aufgrund der Nulltoleranzpolitik zu Verstößen gegen gesetzliche und regulatorische Vorschriften, Richtlinien und Regeln keine konkret messbaren Ziele.
Die einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Mitarbeitenden sind in den individuellen Standards S1-8 bis S1-17 beschrieben.
Im jährlichen Konzernstrategieprozess werden auch die Belange der Belegschaft analysiert und Themen adressiert, die besonders relevant für die Personalarbeit in der kommenden Planungsperiode sind.
Bei diesen Themen kann es sich um Einflüsse aus dem Umfeld des Arbeitsmarktes, wie den demografischen Wandel, bis hin zu Trends, wie neue Formen der Qualifizierung und Mitarbeiterentwicklung, handeln.
Im Laufe des Strategieprozesses werden die relevanten Themen besprochen und Maßnahmen vereinbart. Dabei legen wir den Fokus auf die Stärkung von positiven Auswirkungen auf die eigene Belegschaft. Mit diesem präventiven Ansatz möchte die Bank positive Auswirkungen auf die Mitarbeitenden stärken und negative Auswirkungen vermeiden. Diese Maßnahmen werden mit dem Vorstand und Aufsichtsrat besprochen und somit auch die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in den Prozess eingebunden. Wenn darüber hinaus Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats berührt sind, wird dieser eingebunden. Weitere Informationen dazu finden sich auch in den Standards S1-2 und S1-8.
In der Strategie 2027 steht die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit als ein wesentliches Element im Fokus. Gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, in denen Mitarbeitende motiviert und engagiert arbeiten können, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalstrategie.
Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die eigene Belegschaft existieren unter anderem Meldekanäle wie zum Beispiel das Whistleblowing-Tool. Weitere Informationen zu Meldewegen oder Möglichkeiten der Mitwirkung sind unter den Standards S1-2, S1-3, S1-8 und S1-17 angegeben.
In der Grundsatzerklärung nach LkSG werden ebenfalls Ziele und Maßnahmen erläutert. Diese sollen (potenziell) Betroffene effektiv schützen und nachteilige menschen- und umweltrechtliche Auswirkungen auf sie erkennen, verhindern oder minimieren.
Sicherstellung der Vermeidung von negativen Auswirkungen
Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen schützt die Arbeitnehmerrechte und regelt das Verhältnis der Commerzbank als Arbeitgeber zu ihren Angestellten.
Die Bank hat sich dazu verpflichtet Rechte und Gesetze einzuhalten und reflektiert dies in einer Vielzahl von Konzepten und Maßnahmen (siehe dazu auch die Offenlegungen in den Standards S1-8 bis S1-17).
Die Vermeidung negativer Auswirkungen wird im Besonderen durch fünf Aspekte sichergestellt:
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einen ausgeprägten sozialen Dialog mit den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern eine starke Tarifbindung (siehe dazu auch die Offenlegung in S1-2 und S1-8), |
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den Fokus auf die Förderung von Diversity & Inclusion sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe dazu auch die Offenlegung in S1-9, S1-12 und S1-15), |
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unsere rahmengebenden Leitsätze im Code of Conduct, die für alle in der Commerzbank gleichermaßen gelten (siehe dazu auch die Offenlegung in S1-1 und G1-1), |
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Konsequenzen, die befürchtet werden müssen, wenn die Verhaltensrichtlinien nicht eingehalten werden (siehe dazu auch S1-17), |
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Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des LkSG werden hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse und Kontrollen geprüft (siehe dazu auch S1-SMB3). |
Die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und als Arbeitgeber attraktiv am internen und externen Arbeitsmarkt zu sein, ist ein wesentliches Ziel der Strategie 2027. Um dieses Ziel zu erreichen, werden genügend Mittel im Rahmen der jährlichen Finanzplanung zur Gestaltung guter Arbeitsbedingungen zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird einmal im Quartal überprüft, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele erreicht werden. Dazu findet eine Vorstellung der Themen im Gesamtvorstand und mit Vorstandsbeteiligung in den dafür vorgesehenen Gremien und Committees statt.
Neben der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Kontext der Strategie 2027 hat die Commerzbank AG einen Menschenrechtsbeauftragten gemäß LkSG ernannt. Dieser ist für die Überwachung des Risikomanagements in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Risiken verantwortlich und berichtet direkt an den Risikovorstand.
Neben der Bereitstellung von finanziellen Mitteln existieren organisatorische Strukturen in Form von Abteilungen und Gruppen, die sich mit dem Management der in den Sozialen Standards beschriebenen Auswirkungen beschäftigen. Eine konkreter Wert zu den finanziellen Mitteln zum Management der Auswirkungen ist aktuell nicht verfügbar. Diese finanziellen Mittel würden neben Budget für Maßnahmen oder Produkte auch Kosten für Strukturen, Personal und Technik beinhalten. Um einen vergleichbaren und aussagefähigen Wert ausweisen zu können fehlt aktuell eine entsprechende Methodik.
Die Mitarbeiterzufriedenheit ist eines der drei strategischen Steuerungselemente der Commerzbank AG. Neben Kundenzufriedenheit und dem finanziellen Ergebnis ist die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit ein strategisches Ziel.
Um die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu messen, wird seit 2024 jährlich der Employee-Engagement-Index erhoben. Dieser wird durch die Bewertung der vier Merkmale (Items) "Spaß", "Stolz", "Motivation" und "Weiterempfehlungsbereitschaft als Arbeitgeber" gebildet. Das Ergebnis liefert ein zuverlässiges Bild über die Stimmung in der Belegschaft.
Aufsichtsrat und Vorstand haben sich für das Jahr 2024 eine Steigerung des Indexwertes von 70 (Ausgangswert Februar 2024) um 4 % vorgenommen. Ein hohes Niveau zu erreichen und zu halten, ist unser Ziel. Die Steigerung des Index hat deshalb auch Einfluss auf die jährliche Zielerreichung des Vorstands sowie der Führungskräfte der Führungsebenen eins und zwei und wirkt sich damit auch auf die variable Vergütung aus.
Die Folgemessung im November 2024 hat einen Employee-Engagement-Index von 75 ergeben. Der Employee-Engagement-Index ist damit im Vergleich zum Ausgangswert um 5 %-Punkte gestiegen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass wir bei der Zufriedenheit und dem Engagement unserer Mitarbeitenden deutliche Fortschritte gemacht haben.
Ein weiteres Ziel im Kontext von Diversität und Inklusion besteht im Standard S1-9.
Die folgenden Daten - in den Standards S1-6, S1-8, S1-9, S1-12, S1-13, S1-15 und S1-16 - beziehen sich auf die Personenzahlen und beinhalten das sogenannte "Stammpersonal" des Commerzbank-Konzerns. Das Stammpersonal umfasst alle aktiven Mitarbeitenden. Nicht berücksichtigt sind Nachwuchskräfte, dauerhaft abwesende Mitarbeitende sowie Mitarbeitende mit einem passiven Arbeitsverhältnis. Die erhobenen Daten werden nicht durch Dritte, also außerhalb des Unternehmens ansässige Stellen, validiert.
Die Mitarbeitenden werden anhand von Informationen aus den Personalsystemen nach Geschlecht, Altersgruppe und Land zusammengefasst. Die Daten beziehen sich auf das Berichtsjahr 2024. Grundlage für alle Datenerhebungen ist der Konsolidierungskreis des CSRD-Berichts, wie in Standard BP-1 beschrieben. Daten werden für alle Einheiten mit aktiver Beschäftigung von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben und ausgewiesen.
Zum Jahresende 2024 waren 40.233 Mitarbeitende für den Commerzbank Konzern tätig. Der wesentliche Teil ist in der AG Inland beschäftigt. Zum Jahresende 2024 arbeiteten hier 21.108 Mitarbeitende.
Im Berichtsjahr 2024 haben 2.568 Mitarbeitende den Commerzbank-Konzern verlassen. Dies korrespondiert mit einer Fluktuationsquote von 6,4 %.
Mit etwa 52 % besteht die Belegschaft knapp mehrheitlich aus Frauen, während 48 % der Mitarbeiter Männer sind. Für alle Mitarbeitenden besteht die Möglichkeit im System "divers" und "keine Angabe" als Geschlecht zu hinterlegen. Bisher haben keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter diese Möglichkeit wahrgenommen.
Der wesentliche Anteil der Mitarbeitenden ist in Deutschland und Polen beschäftigt. In Deutschland sind ungefähr 63 % und in Polen fast 27 % der Mitarbeitenden des Konzerns beschäftigt.
Im Commerzbank Konzern hat die Mehrheit von fast 93,8 % der Mitarbeitenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag; nur 6,2 % sind in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig. Ein Arbeitsvertragsmodell mit nicht garantierten Arbeitsstunden existiert im Commerzbank Konzern nicht. Die Geschlechterverteilung zwischen den einzelnen Arbeitsvertragsmodellen ist ausgeglichen.
Geschlecht | 2024 |
Weiblich | 21.088 |
Männlich | 19.145 |
Divers | 0 |
Keine Angabe | 0 |
Gesamt | 40.233 |
Land | 2024 |
Deutschland | 25.399 |
Polen | 10.708 |
2024 | |||||
Personenzahl | Weiblich | Männlich | Divers | Keine Angabe | Gesamt |
Anzahl der Arbeitnehmenden | 21.088 | 19.145 | 0 | 0 | 40.233 |
Anzahl der Arbeitnehmenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen | 19.449 | 18.279 | 0 | 0 | 37.728 |
Anzahl der Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverträgen | 1.639 | 866 | 0 | 0 | 2.505 |
Anzahl der Abrufkräfte | - | - | - | - | - |
Die Mitarbeiterfluktuation setzt sich zusammen aus arbeitgeber- und arbeitnehmerinitiierten Kündigungen, Aufhebungsverträgen sowie Eintritten in den Ruhestand oder dem Ausscheiden durch den Tod der Mitarbeitenden. Diese Zahl wird in das Verhältnis zu der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl des Berichtszeitraums gesetzt.
Fluktuationsquote in %: = Summer aller Mitarbeiterabgänge im Berichtszeitraum / Ø Mitarbeiterbestand im Berichtszeitraum x 100
Querverweis auf die repräsentativste Zahl in den Abschlüssen Im Nachhaltigkeitsbericht wird die Gesamtzahl der Arbeitnehmenden anhand der Beschäftigtenzahl am Ende des Berichtszeitraums ausgewiesen. Diese Zahl unterscheidet sich von der im Jahresabschluss angegebenen Arbeitnehmerzahl, da letztere als Durchschnitt über den gesamten Berichtszeitraum berechnet wird. Die Berechnung im Jahresabschluss erfolgt auf Basis der Periodenendwerte innerhalb des Berichtszeitraums. Der Durchschnitt per Berichtsstichtag wird gebildet, indem die Summe der Periodenendwerte durch die Anzahl der Monate im Berichtszeitraum geteilt wird.
Unser Unternehmen ist fest davon überzeugt, dass faire und gerechte Arbeitsbedingungen zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung sind der Abschluss und die Einhaltung der geltenden Tarifverträge. Unsere Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten als Arbeitgeber und unserer Arbeitnehmenden.
Unsere Tarifverträge erfüllen nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern gehen darüber hinaus, indem sie zusätzliche Leistungen für unsere Beschäftigten regeln. Durch unseren kontinuierlichen Dialog mit den Gewerkschaften stellen wir sicher, dass die Inhalte der Tarifverträge stets den Anforderungen und den Interessen der Beschäftigten entsprechen. Dies fördert eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft, die für das nachhaltige Wachstum und den Erfolg unseres Unternehmens essenziell ist.
In der Commerzbank AG Inland gelten aktuell die Tarifverträge für das private Bankgewerbe, die Haustarifverträge für die Durchführung der Samstagsarbeit und Standortgarantie der Standorte des Beratungscenters sowie der Haustarifvertrag zur Betriebsratsstruktur.
Kerninhalt der Tarifverträge für das private Bankgewerbe sind die Regelungen von allgemeinen Arbeitsbedingungen im privaten Bankgewerbe, insbesondere von Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaub.
Die Commerzbank AG hält sich als Mitglied im Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. (AGV) an dessen Tarifverträge und sonstige Sozialpartnervereinbarungen. Der AGV vertritt die sozialpolitischen Interessen der in privatrechtlicher Form geführten Banken im gesamten Bundesgebiet. Die Commerzbank unterliegt insofern einer Lohnvereinbarung, die die Gehälter der Tarifmitarbeitenden über den Gehaltstarifvertrag für das private Bankgewerbe regelt.
Die Haustarifverträge in der Commerzbank regeln die Arbeitszeit für die Samstagsarbeit in den Beratungscentern und Wahlbetriebe beziehungsweise die Betriebsratsstruktur.
Zudem gelten weitere Haustarifverträge für die ComTS-Gesellschaften. Diese regeln die Arbeitsbedingungen in den ComTS-Gesellschaften, insbesondere Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub.
Der soziale Dialog zwischen der Commerzbank AG und den Mitarbeitenden spielt in Deutschland eine zentrale Rolle für das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbeziehungen. Dieser Dialog ist geprägt von der Mitbestimmung und den Rechten der Mitarbeitenden, die durch gesetzliche Regelungen sowie durch die Institution des Betriebsrats gewährleistet werden.
In allen Betrieben der Commerzbank AG Inland sowie in allen deutschen Tochtergesellschaften (mit entsprechender Betriebsgröße12 ) bestehen Betriebsräte, die einen wesentlichen Bestandteil des sozialen Dialogs bilden. Der Betriebsrat ist ein gewähltes Gremium, das die Interessen der Mitarbeitenden in einem Unternehmen vertritt.
Der soziale Dialog und die Mitbestimmung in Deutschland zielen darauf ab, eine Balance zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Mitarbeitenden zu finden. Durch die Einbindung des Betriebsrats in Entscheidungsprozesse werden Konflikte frühzeitig erkannt und können in vielen Fällen durch Verhandlungen und Kompromisse gelöst werden.
Neben den Betriebsräten bestehen in der Commerzbank AG Inland ein Gesamtbetriebsrat und im Commerzbank-Konzern ein Konzernbetriebsrat.
Der Konzernbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die den Konzern oder mehrere Konzernunternehmen betreffen und nicht durch die einzelnen Gesamtbetriebsräte innerhalb ihrer Unternehmen geregelt werden können; seine Zuständigkeit erstreckt sich insoweit auch auf Unternehmen des Konzerns, die keinen Gesamtbetriebsrat gebildet haben, sowie auf Betriebe der Konzernunternehmen ohne Betriebsrat.
Aufgabe des Konzernbetriebsrat ist es, die Interessen der Arbeitnehmenden auf Konzernebene zu vertreten. Er dient als Plattform für den Austausch von Informationen und Erfahrungen und kann einheitliche Positionen und Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmenden auf Konzernebene wirksam zu vertreten.
Wir arbeiten stets in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e. V. (AGV) und den Gewerkschaften an der Weiterentwicklung der Tarifverträge für das private Bankgewerbe. Im Jahr 2024 haben die Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe mit den Gewerkschaften stattgefunden. In der Folge wurde eine Anpassung des Gehaltstarifvertrages vorgenommen.
Der Haustarifvertrag in der Commerzbank AG zur Neustrukturierung der Betriebsbereiche wurde im Jahr 2024 neu verhandelt. Hiermit werden die örtlichen Betriebsratsbereiche nach Abschluss der Betriebsratswahlen im Jahr 2025 angepasst.
Der Betriebsrat hat verschiedene Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt sind. Diese Rechte reichen von Informationsrechten über Anhörungsrechte bis hin zu Mitbestimmungsrechten in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Betriebsrat wirkt bei Entscheidungen des Arbeitgebers mit, die die Belegschaft betreffen, wie zum Beispiel Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Gehaltsstrukturen und Arbeitsplatzsicherheit.
Die regelmäßige Konsultation zwischen der Commerzbank und dem Betriebsrat in Form von gemeinsamen Beratungen, wie zum Beispiel zu sozialen Belangen, stellen einen wichtigen Bestandteil des sozialen Dialogs dar.
Im Rahmen dieser Konsultationen findet in der Regel ein Austausch über geplante betriebliche Maßnahmen statt. Die Commerzbank ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über alle geplanten Maßnahmen zu informieren, die Auswirkungen auf die Mitarbeitenden haben könnten. Dazu gehören beispielsweise geplante Umstrukturierungen, Änderungen der Arbeitsorganisation oder der Einsatz neuer Technologien. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen, bevor er eine Maßnahme umsetzen kann. Dies dient dem Schutz der Mitarbeitenden und sorgt dafür, dass ihre Interessen bei betrieblichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund der EG-Richtlinie13 besteht eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmenden in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen sowie deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland. Demnach ist vereinbart, dass konzernangehörige Gesellschaften mit mindestens 150 Mitarbeitenden in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, jeweils einen Vertreter in den Konzernbetriebsrat entsenden. Sofern die Commerzbank AG in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union insgesamt mindestens 150 Arbeitnehmende beschäftigt, können diese ebenfalls analog der vorhergehenden Regelung eine Vertreterin oder einen Vertreter entsenden. Dadurch soll eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmenden im Sinne der Richtlinie gewährleistet werden.
Betriebsvereinbarungen spielen in der Commerzbank eine zentrale Rolle im sozialen Dialog zwischen Bank und Mitarbeitenden. Sie sind ein wichtiges Instrument der Mitbestimmung und stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Commerzbank und dem Betriebsrat dar.
In der Commerzbank besteht eine Vielzahl von Betriebsvereinbarungen, die unterschiedliche soziale Belange und Themen mit Bezug zu den Arbeitsverhältnissen betreffen.
Betriebsvereinbarungen sind ein essenzieller Bestandteil des sozialen Dialogs in der Commerzbank. Sie ermöglichen eine detaillierte und angepasste Regelung der Arbeitsbedingungen im Betrieb und stärken die Mitbestimmung der Mitarbeitenden. Durch Betriebsvereinbarungen wird nicht nur die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorgaben sichergestellt, sondern auch ein konstruktives und kooperatives Miteinander zwischen Arbeitgeber und Belegschaft gefördert.
13
EG = Europäische Gemeinschaft; es handelt sich um Richtlinien der Europäischen Union.
Im Commerzbank-Konzern sind 25,3 % aller Beschäftigungsverträge von einem Tarifvertrag abgedeckt.
In Deutschland arbeiten 38,3 % der Mitarbeitenden unter einem Tarifvertrag. Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der außertariflich vergüteten Mitarbeitenden, auf die die Tarifverträge nicht anwendbar sind, entsprechen in ihrer Gesamtheit mindestens den tarifvertraglichen Bedingungen.
An den polnischen Standorten14 hat sich bisher kein Tarifausschuss gebildet, sodass keine Regelung über einen Tarifvertrag besteht.
In Polen haben 91,4 % der Beschäftigten eine Arbeitnehmervertretung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind es 96,4 %.
Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | ||
Abdeckungsquote | Arbeitnehmende - EWR | Arbeitnehmende - Nicht-EWR-Länder | Vetretung am Arbeitsplatz (nur EWR) |
0-19 % | Polen | ||
20-39 % | Deutschland | ||
40-59 % | |||
60-79 % | |||
80-100 % | Polen | ||
Deutschland |
Im Bereich "Tarifpolitik und sozialer Dialog" bestehen aktuell keine Ziele im Sinne der ESRS.
Unser Bestreben ist es, unseren Beschäftigten auch in Zukunft durch vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern faire und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten und so einen Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit zu leisten. Daher ist es gelebte Praxis, dass laufende Veränderungen in der Arbeitswelt regelmäßig besprochen werden. Dies geschieht auf tarifvertraglicher oder auf betrieblicher Ebene. Gemeinsame Entscheidungen werden durch Modifikationen bestehender oder Vereinbarung neuer Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern getroffen und umgesetzt.
Ein diverses Arbeitsumfeld trägt maßgeblich dazu bei, den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens zu sichern und die Innovationskraft sowie Produktivität zu steigern. Dies ist einer der Gründe der Verankerung von Diversität und Inklusion in der Konzern- und Nachhaltigkeitsstrategie.
Diese Positionierung tragen wir mit Überzeugung nach außen und nach innen. Dies zeigt sich auch durch die vielfältigen Engagements und Mitgliedschaften der Commerzbank außerhalb der eigenen Konzernstruktur. So sind wir Mitglied der Charta der Vielfalt, des Unternehmens-Forum e. V. sowie Unterzeichnerin der UN Womens' Empowerment Principles und Mitbegründerin und Beirat der Stiftung Prout@Work.
Die Selbstverpflichtung zu Diversität und Inklusion wird insbesondere auch nach innen getragen und strukturell seit Jahren verankert unter anderem durch eine Lenkungsstruktur mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Commerzbank. Das zentrale Gremium zur strategischen Ausrichtung ist das Global Diversity Council (GDC) unter dem Vorsitz der Personalvorständin. Die Beteiligung aller Geschäftsbereiche und des Menschenrechtsbeauftragten sowie die Unterstützung durch die Regional Diversity Councils (RDC) ermöglichen es, länderspezifische Unterschiede und Bedürfnisse sowie Diversitäts- und Inklusionsziele und -maßnahmen konzernweit zu berücksichtigen und umzusetzen. Damit stellen wir sicher, dass Diversität in allen Überlegungen und Konzernbereichen ein Selbstverständnis ist.
Vielfältige Teams zeigen nachweislich bessere Leistungen und sind insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Internationalisierung, den demografischen Wandel und Fachkräftemangel für den Unternehmenserfolg unverzichtbar. Außerdem erreichen wir durch eine Kultur der Zugehörigkeit und damit einhergehender Erhöhung der Diversität in den Teams einen Anstieg von innovativen Ideen und schaffen eine Anregung zum Austausch von unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen sowie psychologische Sicherheit.
Hierzu dienen der Bank die festgelegten und regelmäßig überprüften Diversity-&-Inclusion-Standards, die im Rahmen des sogenannten "Global Functional Lead" der Personalfunktion die Grundlage für das Diversitätsverständnis des Unternehmens setzen.
Zentraler Bestandteil der Standards ist es, die Individualität der Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und Stakeholder durch positive Beachtung, Wertschätzung und partnerschaftliches Verhalten in die Geschäftsabläufe aufzunehmen und ihrem spezifischen Bedarf gerecht zu werden.
Zusätzlich strebt die Commerzbank mit ihrem langjährigen Diversity-Management eine Balance zwischen konzernweiten und bereichs- beziehungsweise regionsspezifischen Strategien, Zielen und Maßnahmen an. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den segmentspezifischen Initiativen und den Regional Diversity Councils (RDC) essenziell in der strategischen Ausrichtung, Platzierung und tiefen Verankerung der Diversity-Themen.
Durch die Förderung von "Joint-Leadership"-Konzepten, unter anderem in Verbindung mit unserem Female-Recruiting-Leitfaden und weiteren Förderangeboten, wie spezifischen Trainings und Coachings, arbeitet die Commerzbank weltweit stetig an der Geschlechtergerechtigkeit auf den Führungsebenen und in den Teams.
Außerdem stellt ein breites Angebot an bewusstseinsbildenden Formaten und Trainings sowie entsprechenden Lernpfaden zu Diversitätsthemen sicher, dass sich unsere Mitarbeitenden über alle Diversitätsdimensionen hinweg informieren und befähigen können.
Der Erfolg dieser Strategien zeigt sich unter anderem in Auszeichnungen wie der wiederholten Auszeichnung mit dem zweiten Platz der Top 100 börsennotierten Unternehmen im Gender-Diversity-Index der Boston Consulting Group im Jahr 2024. Hier fließt neben dem Anteil weiblicher Führungskräfte in Vorständen und Aufsichtsräten auch das Verhältnis der Durchschnittsvergütung beider Geschlechter ein. Mit 86,3 von 100 Punkten im Jahr 2024 (bei einem Indexdurchschnitt von 58,9) und der stetigen Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren beweist die Commerzbank, dass wir unsere Verantwortung für Chancengleichheit ernst nehmen und Maßnahmen erfolgreich umsetzen.
Außerdem erhielt die Commerzbank im November 2024 zum zehnten Mal das TOTAL-E-QUALITY-Prädikat für Chancengleichheit. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung für Unternehmen die freiwillig, langfristig und systematisch daran arbeiten, Chancengleichheit zu etablieren. Zusätzlich wurde das beispielhafte Diversity-Management mit dem "Add-ON Diversity" ausgezeichnet, das an Unternehmen verliehen wird, die sich neben der Gleichstellung der Geschlechter auch für die Vielfalt von Mitarbeitenden einsetzen.
Der Anteil der Mitarbeitenden, zwischen 30 und 50 Jahren, liegt bei mehr als 50 %. Die anderen Altersgruppen verteilen sich auf fast 35 % bei den über 50-Jährigen und knapp 13 % bei den unter 30Jährigen.
Die obersten Führungsebenen des Commerzbank-Konzerns setzen sich aus den ersten und zweiten Ebenen mit disziplinarischer Führung unter dem Vorstand zusammen. In den obersten Führungsebenen der Commerzbank sind 87 Frauen und 308 Männer beschäftigt. Dies entspricht einer prozentualen Verteilung von 22 % Frauen und 78 % Männern.
2024 | |
< 30 Jahre | 5.199 |
Anteil der Arbeitnehmenden < 30 Jahre | 12,9% |
30 bis 50 Jahre | 21.740 |
Anteil der Arbeitnehmenden 30 bis 50 Jahre | 54,0% |
> 50 Jahre | 13.294 |
Anteil der Arbeitnehmenden > 50 Jahre | 33,0% |
2024 | |
Weiblich | 87 |
Anteil der Gesamtsumme auf den obersten Führungsebenen | 22,0% |
Männlich | 308 |
Anteil der Gesamtsumme auf den obersten Führungsebenen | 78,0% |
Divers | 0 |
Anteil der Gesamtsumme auf den obersten Führungsebenen | 0,0% |
Keine Angabe | 0 |
Anteil der Gesamtsumme auf den obersten Führungsebenen | 0,0% |
Gesamt | 395 |
Der Anteil der weiblichen Führungskräfte über alle Führungsebenen hinweg liegt aktuell bei rund 37 %, während circa 52 % der Gesamtbelegschaft weiblich sind. Seit dem Jahr 2021 verfolgt die Commerzbank das Ziel, bis Ende des Jahres 2030 nachhaltig 40% der Führungspositionen weiblich zu besetzen. Die Zielerreichung und -entwicklung wird dabei kontinuierlich über das Global Diversity Council (GDC) überwacht und bewertet.
Neben der Beibehaltung der paritätischen Besetzung des Aufsichtsrats und der Vorstandsebene verfolgt die Commerzbank kontinuierlich das Ziel von mindestens 25 % weiblicher Besetzung auf der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand bis zum Ende des Jahres 2026.
Die Commerzbank bekennt sich zu fairen und existenzsichernden Löhnen für alle Mitarbeitenden. Damit folgen wir dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit. Dies umfasst insbesondere eine angemessene und fristgerechte Entlohnung, die den Mitarbeitenden die Sicherung ihres Lebensunterhalts beziehungsweise die Existenzerhaltung ermöglicht. Umfassende Vergütungsregelungen im Rahmen von Vergütungsleitlinien oder Tarifverträgen werden eingehalten und gewährleisten auch eine angemessene Entlohnung.
Mittels einer umfassenden quantitativen Analyse wurde sichergestellt, dass die Entlohnung aller Mitarbeitenden den Kriterien für einen angemessenen Lebensstandard entspricht. Dabei wurde die Methodik verwendet, den niedrigsten gezahlten Lohn für jedes Land mit den geltenden Referenzwerten sowie relevanten nationalen und internationalen Standards zu vergleichen.
Dadurch können wir sicherstellen, dass die Entlohnung mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn des jeweiligen Landes oder den jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelten beziehungsweise Mindestnormen der jeweiligen Wirtschaftsbereiche entspricht.
Die Commerzbank AG Inland unterliegt einer Lohnvereinbarung, da die Gehälter der Tarifmitarbeitenden über den Gehaltstarifvertrag für das private Bankgewerbe geregelt sind. Auch die Gehälter der am niedrigsten eingruppierten Mitarbeitenden liegen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der außertariflich vergüteten Mitarbeitenden, auf die die Tarifverträge nicht anwendbar sind, entsprechen in ihrer Gesamtheit mindestens den tarifvertraglichen Bedingungen.
Gelebte Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist die soziale Verantwortung - ein essenzieller Bestandteil der Diversitätsstrategie und Ausdruck der Haltung der Commerzbank. Die Commerzbank orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und erfüllt in der Commerzbank AG Inland seit vielen Jahren die gesetzliche Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nach SGB IX. Damit wirkt die Commerzbank aktiv einem potenziell diskriminierenden Umgang mit Menschen mit Behinderung entgegen.
Als erste Bank in Deutschland ist die Commerzbank mit dem "Aktionsplan Inklusion 1.0", "Gemeinsam verschieden", der auf Basis der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) veröffentlicht wurde, den Schritt in eine öffentliche Selbstverpflichtung gegangen.
Im Jahr 2023 ist die Commerzbank den nächsten Schritt gegangen und hat das ursprüngliche Konzept überarbeitet und aktualisiert. Das Ergebnis war die Veröffentlichung des "Aktionsplans Inklusion 2.0", "Nachhaltig inklusiv". Damit erweitert die Commerzbank den Fokus des Grundkonzeptes und verbindet Inklusion noch stärker mit ihrem Engagement für Diversität und Nachhaltigkeit. Unter der Überschrift "Nachhaltig inklusiv" baut die Bank weitere Barrieren ab, damit die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen in der Wirtschaft verändert, der Zugang zum Arbeitsmarkt verbessert und Produkte für unsere Kundinnen und Kunden barrierefrei gestaltet werden.
Die Vereinbarungen zur Inklusion gelten für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Sinne des § 2 SGB IX in der Commerzbank AG Inland. Für die Umsetzung ist die Commerzbank, in enger Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen, wie der Schwerbehindertenvertretung, verantwortlich.
Mit der Erweiterung des Aktionsplans Inklusion werden zum einen die bereits bestehenden Maßnahmen berücksichtigt und zum anderen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. Die Entwicklung des ersten Inklusionsplans 2018 bis heute zeigt deutlich, dass nicht nur strukturell, sondern auch im Bewusstsein der Mitarbeitenden ein Schritt zu mehr Inklusion am Arbeitsplatz in der Commerzbank vollzogen wurde. Durch verschiedene bewusstseinsbildende Formate werden das Verständnis und die Sensibilität der Mitarbeitenden gefördert, um die wichtige Rolle von Menschen mit Behinderungen oder auch gesundheitlichen Einschränkungen am Erfolg unseres Unternehmens transparent zu machen.
Die Schwerpunkte finden sich dabei in sieben Handlungsfeldern wieder und beinhalten neben der fortlaufenden Integration von Inklusion in unsere Unternehmenskultur, die Förderung der Gesundheitsprävention und die Wahrnehmung von Bedürfnissen und Gestaltung von Produkten aus Perspektive der Kundinnen und Kunden.
Im "Aktionsplan Inklusion 2.0" "Nachhaltig inklusiv" wurden sieben Handlungsfelder definiert, die stetig verfolgt und überprüft werden. Hierzu zählen neben der Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Themen zu Aus- und Weiterbildung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention und baulichen Rahmenbedingungen sowie das soziale Engagement der Commerzbank.
Hinsichtlich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das 2021 in Kraft getreten ist, wird die Commerzbank bis zum Jahr 2025 die barrierefreie Nutzung der mobilen Apps, des Onlinebankings und der Selbstbedienungsgeräte wie Geldautomaten und Banking-Terminals ermöglichen. Zudem sind zwei von drei Filialen barrierefrei erreichbar, dieses Ergebnis soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Weitere Informationen im Kontext des BFSG finden sich in der unternehmensspezifischen Offenlegung ESD 10 und 11 "Zugang zu Bankprodukten für Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen".
Die Arbeit der Commerzbank bezüglich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurde im Jahr 2024 mit dem Inklusionspreis für die Wirtschaft 2024 in der Kategorie "Konzern" prämiert. Der Preis zeichnet die wegweisenden Inklusionsprojekte in der Arbeitswelt aus und ist damit ein deutliches Zeichen für die Wirksamkeit der Inklusionsmaßnahmen der Commerzbank.
Der Anteil der Menschen mit Behinderung im Commerzbank-Konzern beläuft sich auf 3,8 %. Die in Deutschland gesetzliche Zielquote von 5 % übertrifft die Commerzbank AG Inland seit vielen Jahren. Im Jahr 2024 lag der Anteil der Menschen mit Behinderung in der AG Inland bei 5,5 %.
Zu den Menschen mit Behinderung zählen sowohl Mitarbeitende mit Schwerbehinderung als auch Mitarbeitende mit Gleichstellung.
Es ist eine konzernweite Betrachtung der Anzahl der Menschen mit Behinderung möglich - mit Ausnahme der USA aufgrund rechtlicher Restriktionen.
Im Bereich Inklusion bestehen aktuell keine Ziele im Sinne der ESRS.
Um die Wirksamkeit und Effektivität der Maßnahmen und Konzepte im Bereich Inklusion sicherzustellen, haben wir Prozesse und Evaluationsmechanismen etabliert. Die Maßnahmen werden auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst und partizipativ adjustiert beziehungsweise entwickelt. Durch den Vergleich mit branchenüblichen Standards und Trends stellen wir sicher, dass unsere Angebote den aktuellen Anforderungen entsprechen und ein hohes Qualitätsniveau bieten.
Die Commerzbank verfügt über ein umfangreiches Weiterbildungs- und Entwicklungsangebot für Beschäftigte. Die Lernangebote und Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung sind stets an aktuelle Trends und Anforderungen angepasst. Dies ist entscheidend, um ihre positive Wirkung zu gewährleisten und potenziell negative Effekte zu vermeiden. Um ihre Wirksamkeit zu erhalten und negative Auswirkungen zu mitigieren, werden die Maßnahmen kontinuierlich optimiert. Durch etablierte Konzepte und gezielte Maßnahmen wird sichergestellt, dass mögliche Risiken minimiert und die Lern- und Entwicklungsziele nachhaltig unterstützt werden. Aus- und Fortbildungen genießen bei der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Hieraus ergeben sich neben der Chance auf eine positive Wahrnehmung bei möglichen Bewerberinnen und Bewerbern am Arbeitsmarkt auch positive Implikationen für den Geschäftserfolg der Bank, da Weiterbildungs- und Entwicklungsangebote direkt auf die Fähigkeiten der eigenen Belegschaft einzahlen.
Lernen und Weiterbildung sind elementare, essenzielle Bestandteile für eine erfolgreiche Commerzbank AG und sichern gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft und die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben. Mitarbeitende werden darin bestärkt, ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung noch aktiver mitzugestalten und gemeinsam mit ihrer Führungskraft die eigene Entwicklung in die Hand zu nehmen.
Die Ausgestaltung und Anwendung der Formate sind in individuellen Betriebsvereinbarungen geregelt. Diese Betriebsvereinbarungen wurden gemeinsam mit den Arbeitsnehmervertreterinnen und -vertretern abgeschlossen. Für die Umsetzung ist die Personalabteilung verantwortlich.
Die Veränderung der analogen und digitalen Arbeitswelt hat Einfluss auf Lerninhalte und die Vermittlung von Wissen. Wissensmanagement und schneller, barrierefreier Zugriff auf interessengesteuerte Inhalte spielen dabei eine immer größere Rolle. Um die Fähigkeiten der Kolleginnen und Kollegen kontinuierlich weiterzuentwickeln und für den Wandel durch die Digitalisierung zu qualifizieren, bietet die Commerzbank fakultative und obligatorische Qualifizierungsbausteine wie Seminare, Workshops oder E-Learnings an. Des Weiteren ist die Pflicht- und Regelqualifizierung um eine dritte Säule erweitert: Die des selbstbestimmten, interessenbasierten, digitalen Lernens. Hierbei hat sich die Learning-Experience-Plattform cliX als das zentrale Eingangsportal für das Lernen etabliert.
Auf einer Lernplattform bündeln wir alle Angebote unter einem Dach und ermöglichen lebenslanges berufsbezogenes Lernen.
Die Personalentwicklung der Commerzbank unterstützt Mitarbeitende und Führungskräfte bei der erfolgreichen Bewältigung von Aufgaben und dem Erreichen der Unternehmensziele durch geeignete Maßnahmen. Neben Beschäftigungsfähigkeit und der langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs soll die Entwicklung aber auch zur Motivation und Bindung der Mitarbeitenden beitragen. Denn nur wenn Mitarbeitende stetig die Möglichkeit erhalten, sich individuell weiterzuentwickeln und damit neue berufliche Perspektiven zu entdecken, bleiben sie der Bank auch langfristig erhalten.
Eine wesentliche Rolle in der Personalentwicklung kommt dabei den Führungskräften zu, die als Personalentwickler ihrer Mitarbeitenden für den Auf- und Ausbau von erforderlichen Kompetenzen und Skills verantwortlich sind, damit Mitarbeitende aktuelle und zukünftige Aufgaben erfolgreich erledigen können. Sie müssen die Bedarfe und den Stand von vorhandenen Kompetenzen und Skills analysieren, Entwicklungsgespräche mit den Mitarbeitenden führen, Feedback geben sowie Entwicklung und Lernen in die Arbeitsprozesse integrieren.
Die Personalabteilung der Commerzbank unterstützt ihre Führungskräfte bei der Personalentwicklung ihrer Mitarbeitenden und stellt hierfür onlinegestützte Prozesse und Formate zur Verfügung, damit Entwicklung einheitlich, strukturiert und effizient möglich ist.
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei dem Personalentwicklungsprozess der Bank - dem Entwicklungsdialog und den darin enthaltenen Schlüsselkompetenzen - zu. Die sechs Schlüsselkompetenzen definieren die Anforderungen an Mitarbeitende und Führungskräfte; sie sind die sogenannten Entwicklungsleitplanken und daher wichtiger Bestandteil auch in weiteren Personalinstrumenten.
Die Schlüsselkompetenzen in der Commerzbank sind:
― |
Client first: Lebe Kundenorientierung! |
― |
Take responsibility: Übernimm Verantwortung! |
― |
Simplify: Mache es einfacher! |
― |
Work together: Arbeite kollegial zusammen! |
― |
Take care: Achte auf dich und andere! |
― |
Change it: Sei Teil der Veränderung! |
Der Entwicklungsdialog ist ein Prozess, der die gezielte und regelmäßige Entwicklung aller Mitarbeitenden in den Schlüsselkompetenzen sowie im Auf- und Ausbau erforderlicher Skills unterstützt. Im Mittelpunkt stehen strukturierte Gespräche, die die Führungskräfte mit ihren Mitarbeitenden führen, sowie die systematische Planung von Entwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur gezielten Entwicklung. Ziel, Inhalt und Prozess des Entwicklungsdialogs wurden 2019 in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt.
Mit "Lernzeit+" stellt die Commerzbank allen Mitarbeitenden in der AG Inland ein optionales, frei verfügbares Arbeitszeitkontingent für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zur Verfügung. Lernzeit+ bietet die Möglichkeit, selbstgesteuertes, interessenbasiertes und digitales Lernen zu nutzen. Diese Erweiterung des Lernangebots leistet einen wertvollen Beitrag zur Etablierung einer modernen Lernkultur und geht zugleich auf die Interessen der Mitarbeitenden ein. Mit diesem Angebot trägt die Commerzbank darüber hinaus zur Wettbewerbsfähigkeit im Sinne der Arbeitgeberattraktivität bei.
Wir sind davon überzeugt, dass die Verstetigung des Wandels gelingen kann, wenn wir die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer Mitarbeitenden fördern. Wir investieren deshalb in zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, um unsere Mitarbeitenden speziell mit Fähigkeiten und Kompetenzen des digitalen Umfeldes zu stärken. So sichern wir die Beschäftigungsfähigkeit unserer Belegschaft im digitalen Wandel und damit auch die Zukunft unserer Bank. Die Bank unterstützt in Form von Qualifizierung in eine neue funktionale Tätigkeit ("Reskilling") sowie mit der Förderung digitaler Fähigkeiten in einer bestehenden Tätigkeit ("On the Job"/"Upskilling"). Diese Lernreisen beschäftigen sich mit überfachlichen "Futureskills" und unterstützen damit die Qualifizierung für eine sich im Wandel befindliche digitale Arbeitswelt. Die Reskilling-Lernreise erstreckt sich insgesamt auf eine Laufzeit von zwölf Monaten und endet mit der Qualifizierung zum Business Expert. Im Upskilling beträgt die Lernzeit pro Teilnehmerin und Teilnehmer je 120 Unterrichtseinheiten. Die Programme sind zertifiziert und werden von externen Partnern angeboten.
Neben der freiwilligen Basisqualifizierung zum Thema Nachhaltigkeit wurde eine Aufbauqualifizierung für alle Mitarbeitenden der Commerzbank AG Inland etabliert. Die Aufbauqualifizierung ist speziell für Mitarbeitende im Kundenkontakt konzipiert. Damit stärken wir die Kompetenz im Außenauftritt und verstetigen das Nachhaltigkeitsverständnis in der Belegschaft.
Zum Aufbau und zur Vertiefung des Sprachwissens im Unternehmen und Kundenkontakt bieten wir allen Mitarbeitenden "Speexx Smart4All" auf Basis der bestehenden Betriebsvereinbarung "Berufliche Fort- und Weiterbildung" an. Das Onlinesprachentraining ermöglicht es auf interaktive und moderne Weise, Sprachkenntnisse aufzubauen und zu erweitern. Zurzeit sind fünf Lernsprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch.
Zur Personalentwicklung gehören die Analyse von vorhandenen und erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten, regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Mitarbeitenden, die Identifikation von Talenten und die Auswahl geeigneter Entwicklungsangebote. Diese Erfordernisse unterstützen wir mit Bereitstellung geeigneter Angebote. Hervorzuheben sind dabei:
― |
Entwicklungsdialog: strukturierter und regelmäßiger Dialog zur individuellen Entwicklung mit der Möglichkeit, die Vereinbarungen in einem onlinegestützten Formular zu dokumentieren. |
― |
Potenzialgespräch: Führungskräfte führen mit ihren Talenten Potenzialgespräche, um die Entwicklung in neue Aufgaben und Rollen zu unterstützen. |
― |
Leistungsbeurteilung: Auf Wunsch der Mitarbeitenden erstellt die direkte Führungskraft einmal jährlich eine Leistungseinschätzung. Dabei bewertet sie in einem onlinegestützten Formular sechs Leistungskriterien und bespricht die Einschätzungen mit den Mitarbeitenden. |
93,0 % der Mitarbeitenden haben im Jahr 2024 an regelmäßigen Entwicklungsprogrammen teilgenommen. Regelmäßig bedeutet mindestens einmal im Jahr. Die Entwicklungsprogramme können Leistungsbeurteilungen oder Programme für die Karrierelaufbahn sein. Diese finden unter beidseitigem Einverständnis von Mitarbeitenden und Führungskraft statt.
Im Jahr 2024 hat jeder Mitarbeitende durchschnittlich 21,3 Schulungsstunden absolviert. Die Schulungsstunden beinhalten Pflichtschulungen und Regelqualifizierungen sowie selbstbestimmtes und interessenbasiertes Lernen.
Im Bereich Weiterbildung und Kompetenzentwicklung bestehen aktuell keine Ziele im Sinne der ESRS.
Um die Wirksamkeit und Effektivität der Maßnahmen und Konzepte im Bereich Weiterbildung und Kompetenzentwicklung sicherzustellen, haben wir Prozesse und Evaluationsmechanismen etabliert. Dazu zählen die Zahl der teilnehmenden Mitarbeitenden an den Angeboten sowie die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit den Programmen. Durch den Vergleich mit branchenüblichen Standards und Trends stellen wir sicher, dass unsere Angebote den aktuellen Anforderungen entsprechen und ein hohes Qualitätsniveau bieten.
2024 | |||||
Weiblich | Männlich | Divers | Keine Angabe | Gesamt | |
% der Arbeitnehmenden, die an regelmäßigen Kompetenzentwicklungen teilgenommen haben1 | 92,7% | 93,3% | 0,0% | 0,0% | 93,0% |
Ø Zahl der Schulungsstunden pro Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | 21,1 | 21,6 | 0,0 | 0,0 | 21,3 |
Gesundheit ist die Basis für die Leistungsfähigkeit einer Organisation und ihrer Belegschaft gleichermaßen. Gesundheitsmanagement ist daher ein Baustein der Personalarbeit der Commerzbank AG. Wir wollen Mitarbeitende und Führungskräfte befähigen, eigenverantwortlich und gesundheitsförderlich mit stetigen Veränderungen in der Arbeitswelt umzugehen.
Mit umfassenden Maßnahmen engagiert sich die Commerzbank dabei für die physische und mentale Gesundheit sowie das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden und trägt so zu einem gesunden und sicheren Arbeitsumfeld bei. Deshalb fördern und unterstützen wir insbesondere Themen rund um die mentale Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Obwohl keine dezidierten Strategien oder Konzepte zur Förderung der mentalen Gesundheit existieren, ist dieses Thema dennoch ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsmanagements der Commerzbank AG. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der präventive Maßnahmen, situative Hilfe und Nachsorge umfasst. Die Zeithorizonte der Maßnahmen richten sich dabei nach dem jeweiligen individuellen Bedarf. Maßnahmen sind in dafür vorgesehenen Betriebsvereinbarungen beschrieben. Diese sind mit gemeinsam mit dem Betriebsrat abgeschlossen worden. Für die Umsetzung der Betriebsvereinbarungen sind Mitarbeitende und Führungskräfte verantwortlich.
Durch ein Employee Assistance Program (EAP) erhalten Mitarbeitende Zugang zu professionellen Beratungsdiensten und psychologischer Unterstützung. Unsere externen Expertinnen und Experten des Fürstenberg-Instituts unterstützen vertraulich über verschiedene digitale Angebote, geben Auskünfte und suchen gemeinsam nach Lösungen. Diese kostenlose Sofortberatung steht allen Mitarbeitenden der Commerzbank AG rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Dieses Angebot soll das allgemeine Wohlbefinden verbessern und fördert die langfristige Arbeitsfähigkeit.
Weitere Gesundheitsangebote für unsere Mitarbeitenden umfassen neben klassischen Präsenzformaten auch Webinare, Audioformate und Videoberatung mit Betriebsärztinnen und Betriebsärzten beziehungsweise Beraterinnen und Beratern des Employee Assistance Programs. Im Jahr 2024 haben wir unseren Mitarbeitenden im Rahmen der "Woche der seelischen Gesundheit" unterschiedliche virtuelle Formate rund um die mentale Gesundheit in deutscher und englischer Sprache angeboten. Vor dem Hintergrund des Inklusionsgedanken wurde ein Format ausschließlich in Gebärdensprache durchgeführt.
Unsere Mitarbeitenden haben außerdem Zugang zu einem umfassenden Netzwerk von Unterstützungsdiensten, einschließlich Beratungsangeboten und Peer-Support-Gruppen. Das Netzwerk "Horizont" für Mitarbeitende der Commerzbank AG Inland hat sich im Jahr 2024 neu ausgerichtet und fungiert seitdem nicht nur als Netzwerk für Burnout-Betroffene, sondern für alle Themen rund um die mentale Gesundheit. Darüber hinaus versteht sich das Netzwerk "Horizont" als Anlaufstelle für jeden und bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Es unterstützt beispielsweise Mitarbeitende bei der Kontaktaufnahme zu professioneller Hilfe und bietet einen geschützten Raum für vertrauensvollen Austausch.
Das Suchtkrankenhelfernetzwerk ist in der Commerzbank AG Inland etabliert und bietet Unterstützung von Mitarbeitenden für Mitarbeitende bei Suchterkrankungen. Auch hier unterstützen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Netzwerks Mitarbeitende bei der Kontaktaufnahme zu professioneller Hilfe und bietet einen geschützten Raum für vertrauensvollen Austausch.
Im Rahmen der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten der Commerzbank gemäß LkSG werden ebenfalls Maßnahmen zu den Themen Gesundheitsschutz und Sicherheit benannt.
Im Bereich "Mentale Gesundheit" bestehen aktuell keine Ziele im Sinne der ESRS. Aufgrund der Sensibilität und Vertraulichkeit von gesundheitsbezogenen Daten werden diese weder gemessen noch als Ziele hinterlegt.
Um die Wirksamkeit und Effektivität der Maßnahmen und Konzepte im Bereich der mentalen Gesundheit sicherzustellen, haben wir Prozesse und Evaluationsmechanismen etabliert. Dazu zählen die Zahl der teilnehmenden Mitarbeitenden an den Angeboten sowie die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit den Programmen. Durch den Vergleich mit branchenüblichen Standards und Trends stellen wir sicher, dass unsere Angebote den aktuellen Anforderungen entsprechen und ein hohes Qualitätsniveau bieten.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Commerzbank ein wichtiger Aspekt ihrer Nachhaltigkeits- und Diversitätsstrategie. Wir unterstützen unsere Mitarbeitenden aktiv darin, sowohl den privaten, familiären Verpflichtungen nachkommen zu können als auch denen im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der Bank.
Die Commerzbank AG Inland hat unter anderem in ihren Betriebsvereinbarungen verschiedene Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben verankert. Hierzu zählt zum einen das "Keep in Touch"-Konzept; dieses ermöglicht den Wiedereinstieg nach der Elternzeit in verschiedenen Teilzeitvarianten. Damit bietet sich den Eltern die Möglichkeit, während ihrer Elternzeit Kontakt zum Unternehmen und ihren Kolleginnen und Kollegen zu halten, und gewährleistet außerdem entsprechenden Informationsaustausch und Anschluss an relevante Weiterbildungsmöglichkeiten. Hiermit stellt die Commerzbank sicher, dass ein Bruch zwischen Familie und Karriere bestmöglich vermieden wird. Zusätzlich wird durch die Betriebsvereinbarung "Rückkehrgarantie" Planungssicherheit für die Personen sichergestellt, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat die Commerzbank entsprechend die Betriebsvereinbarung "Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" und "Neue Pflegebausteine" etabliert. Durch sie wird eine bestmögliche Unterstützung der pflegenden Personen ermöglicht.
Die verschiedenen Konzepte, Angebote und Maßnahmen bezüglich der Möglichkeit auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen, überprüfen wir regelmäßig insbesondere mit Hinblick auf regionale Spezifikationen und Gegebenheiten.
Die Commerzbank verfolgt verschiedene Maßnahmen, um Menschen mit Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen bestmöglich in ihrer Work-Life Balance zu unterstützen.
Wir bauen unsere Aktivitäten seit mehr als 30 Jahren kontinuierlich aus und bieten gezielte Angebote für unsere Mitarbeitenden. Viele davon sind in Betriebsvereinbarungen der Commerzbank AG Inland festgeschrieben. Ein wichtiger Aspekt ist für uns die Unterstützung von Eltern, sei es durch verschiedene Angebote unseres pme Familienservices, wie zum Beispiel Kinderbetreuung, Notfallbetreuung oder Ferienangebote, oder durch unser Angebot "Keep in Touch".
Ein hohes Maß an zeitlicher und örtlicher Flexibilität ist ein zentraler Faktor, um den Wandel der Arbeitswelt im Unternehmen umzusetzen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, bietet die Commerzbank ihren Mitarbeitenden unterschiedliche Teilzeitmodelle und Gestaltungsmöglichkeiten an: zum Beispiel eine befristete "Schnupper-Teilzeit" oder das Jobsharing, bei dem sich zwei Mitarbeitende in Teilzeit eine Stelle teilen.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Maßnahmen für unsere Belegschaft. Ein elementarer Bestandteil hiervon ist die regelmäßige Überprüfung und Überarbeitung der verschiedenen Aktivitäten zur Vereinbarung von Berufs- und Privatleben. Die regelmäßige Überprüfung unterstützt uns dabei die verschiedenen Angebote wie beispielsweise den pme Familienservice, Ferienbetreuung und "Keep in Touch" auf die sich verändernden Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden abzustimmen. Dafür wird unter anderem die Anzahl der Inanspruchnahmen und die Beteiligung in Betracht gezogen. Auch findet eine Betrachtung der sich wandelnden Rahmenbedingungen und entsprechende Adjustierungen im Angebot statt. Die Commerzbank hat sich im Jahr 2024 erneut im Rahmen des "Audit Beruf und Familie" zertifizieren lassen.
Grundlegend hat der Großteil der Mitarbeitenden der Commerzbank Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen (98,7 %). Erfasst werden alle Mitarbeitenden, die gemäß den gesetzlichen oder unternehmensinternen Regelungen Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen haben. Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen umfassen gesetzlich oder unternehmensintern geregelte Freistellungen für familiäre Verpflichtungen.
Anspruch auf Arbeitsfreistellungen aus familiären Gründen bedeutet, dass weibliche Mitarbeitende gemäß nationalem Recht oder unternehmensinternen Regelungen Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit haben, während männliche Mitarbeitende Anspruch auf Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Pflegezeit haben. Insbesondere die Lokationen mit dem Hauptanteil an Beschäftigten weisen ein breites Angebot an Möglichkeiten für die Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen auf. Diese Möglichkeit auf Freistellung aus familiären Gründen wurde im Jahr 2024 von 16,1 % der Anspruchsberechtigten genutzt.
Das übergeordnete Ziel des Themenbereichs "Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben" ist die Stärkung der Arbeitgeberattraktivität in Verbindung mit der Festigung des positiven Betriebsklimas und der Sicherstellung von Chancengleichheit. Darüber hinaus bestehen aktuell keine Ziele im Sinne der ESRS. Bisher war die Relevanz von Zielen im Sinne der ESRS nicht gegeben.
Um die Wirksamkeit und Effektivität der Maßnahmen und Konzepte im Bereich der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sicherzustellen, haben wir Prozesse und Evaluationsmechanismen etabliert. Dazu zählen die Zahl der teilnehmenden Mitarbeitenden an den Angeboten sowie die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit den Programmen. Durch den Vergleich mit branchenüblichen Standards und Trends stellen wir sicher, dass unsere Angebote den aktuellen Anforderungen entsprechen und ein hohes Qualitätsniveau bieten.
Geschlecht in % |
2024 |
Weiblich | 10,3% |
Männlich | 5,8% |
Divers | 0,0% |
Keine Angabe | 0,0% |
Gesamt | 16,1% |
Eine geschlechtsneutrale Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist uns ein zentrales Anliegen. Daher sind alle Vergütungskomponenten und sonstigen Leistungen der Bank geschlechtsunabhängig und transparent ausgestaltet.
Eine adäquate und gleichwertige Vergütung für gleichwertige Tätigkeiten ungeachtet des Geschlechts ist eines der Grundprinzipien unserer Vergütungsstrategie. Diese wird jährlich sowie anlassbezogen überprüft und nach Verabschiedung durch den Vorstand der Commerzbank AG sowie der Geschäftsführer der Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns implementiert. Die Vergütungsstrategie gilt grundsätzlich gruppenweit.
Alle Entgeltstrukturen sind im Sinne der Prinzipien unserer Vergütungsstrategie konsequent geschlechtsneutral ausgestaltet. Dazu zählen etwa Gehaltsbänder, kollektivrechtliche Regelungen zur variablen Vergütung für tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende oder das Funktionsbewertungssystem.
Darüber hinaus unterzieht die Bank all ihre Entgeltstrukturen jährlich einer Überprüfung, um die Geschlechtsneutralität ihrer Entgeltpolitik dauerhaft sicherzustellen.
Das Funktionsbewertungssystem stellt zudem sicher, dass alle außertariflichen Tätigkeiten für Frauen und Männer auf identischen geschlechtsneutralen Anforderungskriterien beruhen und unabhängig bewertet werden. Dabei bieten wir ein Vergütungspaket aus marktgerechten Grundgehältern, erfolgsorientierten variablen Zahlungen und zahlreichen weiteren Zusatzleistungen.
Die Beschreibung der Vergütungssysteme sowie die aggregierte Offenlegung der Vergütungsdaten der Belegschaft unterhalb der Vorstandsebene erfolgen aufgrund der erhöhten Bedeutung, die sich aus erweiterten regulatorischen Anforderungen ergibt, in Form eines eigenständigen Berichts. Dieser Vergütungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung wird jährlich auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht.
Im tariflichen Bereich findet der Manteltarifvertrag des privaten Bankgewerbes Anwendung. Eine unterschiedliche Vergütung wird auf Basis des Tarifvertrags damit nur zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen (Tarifgruppen) und aufgrund unterschiedlicher Berufserfahrung (Berufsjahreseinstufung) und nicht aufgrund des Geschlechts gewährt.
Die Informationen zu allen Entgeltsystemen sowie die Vergütungsstrategie sind unterschiedslos allen Mitarbeitenden der Commerzbank AG elektronisch zugänglich.
Wie und in welchem Umfang die Commerzbank die gleichberechtigte Stellung von Frauen in qualifizierten Positionen sowie die gleiche Vergütung von Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Tätigkeit fördert, ist im Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit dargelegt. Dieser ist auf der Internetseite der Bank veröffentlicht.
Exemplarisch seien an dieser Stelle die Maßnahmen zur Steigerung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf genannt, mit denen es insbesondere Frauen erleichtert werden soll, neue Karriereoptionen wahrzunehmen, sowie weitere Initiativen, die gezielt die Karriereentwicklung von Frauen unterstützen (vergleiche S1-9 und S1-15). Außerdem unterstützt die Bank zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf alle Mitarbeitenden durch flexible Arbeitszeitregelungen. Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, die strukturellen gesellschaftlichen Ursachen des Gender-Pay-Gap sukzessive zu minimieren. Darüber hinaus prüft die Commerzbank regelmäßig weitere Maßnahmen, um die Beschäftigten in Bezug auf das Entgelt vor Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu schützen und Frauen zu fördern.
In diesem Zusammenhang hat die Bank die Anforderungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes umgesetzt und einen niedrigschwelligen Prozess zum Auskunftsersuchen nach § 10 Entgelttransparenzgesetz implementiert. Dieser stellt sicher, dass Anfragen auf Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes unbürokratisch und mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit gestellt werden können. Alle dazu notwendigen Informationen und Hintergründe sind den Beschäftigten der Commerzbank in Deutschland über interne elektronische Informationskanäle auf einfache Weise zugänglich. Die Mitarbeitenden machen von diesem Auskunftsrecht rege Gebrauch.
Um die Transparenz der Entgeltstrukturen weiter zu erhöhen, bereitet sich die Bank im Vorfeld der Umsetzung der EU-Lohntransparenz-Richtlinie auf die Analyse der Gehaltsstrukturen von Mitarbeitergruppen mit gleichen beziehungsweise gleichwertigen Tätigkeiten, und damit der Analyse des Pay Gap für diese Gruppen, vor. Die Ergebnisse werden anschließend intern veröffentlicht.
Im Commerzbank Konzern beträgt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn von männlichen zu weiblichen Mitarbeitenden 30,5 %.
Der ermittelte unbereinigte Gender-Pay-Gap stellt die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Beschäftigten, ausgedrückt als Prozentsatz des Durchschnittseinkommens der männlichen Beschäftigten, dar. Dabei sind die Vergütungsdaten der Mitarbeitenden auf Vollzeitbasis in die Betrachtung eingeflossen. Das verglichene Durchschnittseinkommen setzt sich aus dem Grundgehalt, der variablen Vergütung und Sachleistungen zusammen.
Der unbereinigte Gender-Pay-Gap berücksichtigt keine Unterschiede, die durch Funktion, Management Level oder den Arbeitsort (strukturelle Ursachen) induziert sind.
Bei der Interpretation des Gender-Pay-Gap ist zu berücksichtigen, dass dieser Wert häufig auf eine Vielzahl von Faktoren, einschließlich regionaler oder länderspezifischer Unterschiede, zurückzuführen ist. Unterschiedliche regionale wirtschaftliche Strukturen beeinflussen den Gender-Pay-Gap über Ländergrenzen hinweg ebenso wie geschlechtsspezifischen Entgeltbenachteiligungen. Dies gilt auch für die Commerzbank. Der strukturelle Unterschied in der Berufswahl zwischen weiblichen und männlichen Angestellten beeinflusst den Gender-Pay-Gap auch in der Commerzbank in nicht unerheblichem Maße.
In der Commerzbank AG in Deutschland beträgt der unbereinigte Gehaltsunterschied 21,1 %. Damit liegt der Wert unter dem der Finanzbranche in Deutschland. Dieser Vergleichswert lag 2023 bei 26 % (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Eine direkte Ableitung von Maßnahmen zur Reduktion des Gender-Pay-Gap aus den rein statistischen Daten ist daher nicht ohne weiteres möglich. Dies liegt daran, dass der unbereinigte Gender-Pay-Gap eine begrenzte Aussagekraft besitzt, da dieser keine Unterschiede hinsichtlich Qualifikation, Tätigkeitsfeld, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Lohnniveaus der Wirtschaftsräume, in denen die Bank Mitarbeitende beschäftigt, berücksichtigt. Somit kann der unbereinigte Gender-Pay-Gap lediglich als Indikator dienen, der auf mögliche Ungleichheiten hinweist, ohne konkrete Ursachen oder Lösungsansätze darzulegen.
Im Jahr 2024 war der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Manfred Knof die am höchsten vergütete Person im Unternehmen. In seine Gesamtvergütung fließen die drei wesentlichen Vergütungskomponenten Grundgehalt, variable Vergütung und weitere Nebenleistungen ein. Die jährliche Gesamtvergütung der am höchsten bezahlte Person ist 50,8-mal so hoch wie der Median der Mitarbeitervergütung.
Die Berechnung des Gender-Pay-Gap basiert auf dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn. Da die Commerzbank AG jedoch ein festes Jahresgehalt statt eines Bruttostundenlohnes vertraglich vereinbart, muss dieser errechnet werden. Dafür wird die Summe aus Jahresgehalt und relevanten Zulagen durch die Solljahresarbeitszeit geteilt. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn setzt sich aus den drei wesentlichen Vergütungskomponenten Grundgehalt, variable Vergütung und weitere Nebenleistungen zusammen. Die Berechnung des Gender-Pay-Gap erfolgt auf Grundlage der errechneten Bruttodurchschnittsgehälter für alle männlichen und weiblichen Mitarbeitenden im Unternehmen. Gehälter von Teilzeitbeschäftigten werden auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet. Wenn Mitarbeitende im Berichtseitraum ein- oder ausgetreten sind, werden diese Gehälter auf den gesamten Berichtszeitraum hochgerechnet. Die einheitliche Umrechnung der Gehälter in die Währung Euro erfolgt gemäß den Wechselkursen der Finanzabteilung zum vereinbarten Stichtag.
Im Themenbereich Vergütung bestehen aktuell keine Ziele im Sinne der ESRS.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich die Bank noch kein quantitatives Ziel im Hinblick auf den Gender-Pay-Gap gesetzt. Da der unbereinigte Gender-Pay-Gap zu einem großen Teil strukturelle Ursachen hat, ist er nicht das geeignete Steuerungsinstrument, um geschlechtsspezifische Entgeltbenachteiligungen im Hinblick auf gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten zu erheben und zu reduzieren.
Die Bank plant daher, im Rahmen der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie beziehungsweise einer kommenden Novelle des Entgelttransparenzgesetzes eine Standortbestimmung im Hinblick auf Gruppen von Mitarbeitenden mit gleichen beziehungsweise gleichwertigen Tätigkeiten vorzunehmen. Dieser bereinigte Gender-Pay-Gap ist eher geeignet, Verdienstunterschiede zu erheben, die trotz gleicher oder gleichwertiger Tätigkeiten primär auf das Geschlecht zurückgeführt werden können. In Abhängigkeit der Ergebnisse dieser Standortbestimmung wird sich die Bank mit aussagekräftigen Zielgrößen für den bereinigten Gender-Pay-Gap auseinandersetzen.
Kernmaßnahmen im Zusammenhang mit Diskriminierung einschließlich Belästigung und Beschwerden sind das Konsequenzen-Management und das Whistleblowing. Im Folgenden ist das Konsequenzen-Management beschrieben. Weitere Inhalte zum Whistleblowing-System der Commerzbank finden sich im Standard S1-3 im Teil "Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können".
Das Ziel der Konsequenzen-Management-Policy ist es, allen Führungskräften Handlungssicherheit beim Umgang mit festgestelltem Fehlverhalten hinsichtlich Handlungserfordernissen zu disziplinarischen Maßnahmen sowie Meldepflichten zu geben. Die Policy macht den prozessualen Ablauf des Umgangs mit Fehlverhalten sowie die Aufgaben der involvierten Einheiten in der Commerzbank transparent. Ziel der Bank ist es, im Rahmen einer offenen und konstruktiven Fehlerkultur die Mitarbeitenden zu motivieren, Fehler offen anzusprechen, um bewusst und gemeinsam aus diesen Fehlern lernen zu können und wiederholtes Auftreten zu vermeiden. Für die Mitarbeitenden der Commerzbank gibt der mit dem Konsequenzen-Management geschaffene Rahmen Sicherheit für ein einheitliches Vorgehen bei gleichgelagerten Fällen, wobei stets der Einzelfall arbeitsrechtlich zu betrachten ist. Im Rahmen dieser "Kultur der Integrität" muss die selbstständige Meldung des eigenen Fehlverhaltens, also die "Selbstanzeige", bei disziplinarischen Maßnahmen durch die Führungskraft gewürdigt werden.
Durch die Etablierung eines einheitlichen Meldeprozesses, eines Decision Boards für homogene Entscheidungen sowie einer Evidenzstelle als "zentrales Gedächtnis" wird die "Kultur der Integrität" der Commerzbank gestärkt und es wird Transparenz über und damit Vergleichbarkeit von Konsequenzen zu Fehlverhaltensfällen geschaffen.
Die anonyme, um Personendaten bereinigte Abbildung dieser in der Evidenzstelle ermöglicht die Auswertung von Fehlverhalten in Relation zur beschlossenen Maßnahme und das Erkennen von Optimierungsbedarfen bei Regeln und Anweisungen.
Die Gesamtverantwortung in Bezug auf die Gewährleistung der Umsetzung der Konsequenzen-Management-Policy und insbesondere der Vollständigkeit und Aktualität liegt bei der Personalabteilung. Die Policy richtet sich an alle Führungskräfte und Mitarbeitende der Commerzbank.
Die Erstversion der Policy wurde 2018 vom Gesamtvorstand der Commerzbank verabschiedet. Weitere Anpassungen im Zeitverlauf aufgrund zum Beispiel prozessualer Veränderungen wurden auf den Vorsitzenden des Decision Boards delegiert und können von diesem genehmigt werden.
Die globale Konsequenzen-Management-Policy, inklusive der lokalen Addenda ist im globalen Compliance-Policy-Portal der Commerzbank für alle Mitarbeitenden als übergreifende Anweisung zugänglich.
Bewusste Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und Verhaltensgrundsätze werden nicht toleriert. Hierzu wurde im Jahr 2009 ein Hinweisgebersystem in der Bank eingeführt. Über dieses System können Mitarbeitende anonyme oder namentliche Meldungen abgeben. Daneben wurde im Jahr 2018 ein Konsequenzen-Management etabliert, das entsprechende Fehlverhaltensvorgänge bündelt und analysiert. Ein regelmäßiges Reporting versetzt die verantwortlichen Einheiten in die Lage, informierte Entscheidungen zu treffen.
Im Jahr 2016 wurde die Initiative "Culture of Integrity" gestartet, in deren Rahmen das Konsequenzen-Management in den Jahren 2018 und 2019 kommuniziert und in der Organisation mittels verschiedener Medien transparent gemacht wurde und seitdem fester Bestandteil der Unternehmens- und Führungskultur ist. Das Reporting zum Konsequenzen-Management wurde im Jahr 2024 überprüft und um verschiedene Auswahlfelder ergänzt.
Für Führungskräfte steht auf der Commerzbank Lernplattform ein Onlinetraining zum Konsequenzen-Management zur Verfügung. Dieses Training können sich optional auch Mitarbeitende selbst zuweisen. Parallel werden insbesondere neue Führungskräfte mithilfe der Management-Toolbox in einer Infosession durch die HR-Beratungseinheiten zum Konsequenzen-Management geschult. Die Management-Toolbox steht auch allen Führungskräften in Funktion zur Verfügung und wird in verschiedenen Qualifizierungsformaten kommuniziert.
Über Vorfälle von Diskriminierung und Beschwerden im Zusammenhang mit Diskriminierung erfährt die Commerzbank zum einen anhand von Meldungen aus dem Hinweisgebersystem. Zum anderen können im Rahmen des Konsequenzen-Managements Vorfälle berichtet werden, die zu disziplinarischen Maßnahmen geführt haben. Diese Vorfälle werden in der untenstehenden Tabelle als "Fälle von Diskriminierung" ausgewiesen.
Weitere bestätigte Whistleblowing Fälle, die nicht unter den Themenbereich Diskriminierung fallen, bei denen die Hinweisgebenden Mitarbeitende sind oder im Fall von anonymen Meldungen sein können und die sich gegen die Commerzbank oder einen Mitarbeitenden wenden, werden in der untenstehenden Tabelle als "Zahl der Beschwerden" ausgewiesen.
Darüber hinaus wird in der untenstehenden Tabelle die Anzahl der Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden, als "Anzahl der bei den nationalen Kontaktstellen eingereichten OECD-Beschwerden" aufgeführt. Die OECD-Datenbank ermöglicht einen Überblick über alle bearbeiteten Beschwerden, die gegen betroffene Gesellschaften bei allen weltweiten nationalen Kontaktstellen eingegangen sind. Im Rahmen der Offenlegung wird die OECD-Datenbank auf mögliche veröffentlichte Meldungen zur Commerzbank überprüft, unter der Annahme, dass eingegangene Beschwerden in die OECD-Datenbank vollständig aufgenommen und veröffentlicht wurden.
Die Datenerhebung zu wesentlichen Geldbußen und Schadensersatzzahlungen, die im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen einschließlich Belästigung stehen, erfolgt über die sogenannte OpRisk-Schadensdatenbank der Commerzbank. In dieser Datenbank werden unter anderem Verluste, die auf Diskriminierungsfälle einschließlich Belästigung zurückzuführen sind, ab einem Schadenswert von 10 000 Euro erfasst. Die in der Tabelle berichtete Kennzahl "Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen" stellt eine Aggregation konzernweit erfasster Verluste in diesem Zusammenhang dar.
Im Berichtszeitraum sind in der Commerzbank insgesamt neun Fälle von Diskriminierung gemeldet worden. Davon betrafen sieben Fälle die Commerzbank AG und zwei weitere Fälle Tochtergesellschaften.
Über das Thema Diskriminierung hinausgehende bestätigte Whistleblowing-Fälle, bei denen die hinweisgebende Person eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist oder, im Fall von anonymen Meldungen, sein könnte und die sich gegen die Bank oder einen Mitarbeitenden wenden, beliefen sich im Berichtszeitraum auf insgesamt zwei. Davon betrafen keine Fälle die Commerzbank AG und zwei Fälle Tochtergesellschaften.
Zudem wurden im Berichtszeitraum über die nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD keine Beschwerden eingereicht.
Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Geldbußen und Schadensersatzzahlungen, die im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen einschließlich Belästigung stehen, gezahlt.
Die wesentlichen Geldbußen und Schadensersatzzahlungen werden im Jahresabschluss unter der Position "Sonstige Rückstellungen" ausgewiesen, falls vorhanden.
Die Erhebung der oben beschriebenen Kennzahlen wurde von der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.
Die Ausführungen im Standard S1-3 gelten hier entsprechend.
2024 | |
Gesamtzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung | 9 |
Gesamtzahl der weiteren Beschwerden bezüglich des Arbeitsumfeldes, die über Kanäle eingereicht wurden, über die Personen innerhalb der eigenen Belegschaft des Unternehmens Bedenken äußern können | 2 |
Gesamtzahl der Beschwerden, die bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereicht wurden | 0 |
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen und Beschwerden | 0 |
Basis für den unternehmerischen Erfolg der Commerzbank sind zufriedene und aktive Kundinnen und Kunden, die mit uns ihre privaten Bankgeschäfte über verschiedene Kanäle erledigen. Für die Rolle der Commerzbank bieten dabei unsere Unternehmenswerte Orientierung:
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Integrität ist die Basis unseres Geschäftsmodells: Wir sind achtsam, zuverlässig und vertrauenswürdig. |
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Leistung ist unser Motor: Wir sind mutig, ehrgeizig und begeistert. |
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Verantwortung ist unser Auftrag: Wir handeln nachhaltig, bewusst und unternehmerisch und stehen füreinander ein. |
Die Unternehmenswerte sind auch ein wesentlicher Bestandteil unserer Risikokultur, anhand derer wir Entscheidungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Risiken treffen. Das betrifft sowohl, mit wem wir Geschäfte machen, als auch, welche Geschäfte wir machen.
Unsere Menschenrechtsposition von 2024 ist ein wesentliches Element unserer sozialen Verantwortung im Kundengeschäft. Wir bekennen uns darin zur Achtung der Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) und bereits seit 2006 zu dem UN Global Compact und verpflichten uns im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten, einen Beitrag zu ihrer Förderung und ihrem Schutz im Umgang mit unseren privaten Kundinnen und Kunden zu leisten.
Sie gelten für alle Kundengruppen, für Kundinnen und Kunden mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen gelten zudem die Strategien, Konzepte und Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit.
Unsere Aktivitäten unterstützen wesentliche positive Auswirkungen und Chancen und mitigieren negative Auswirkungen und Risiken für Verbraucher, indem wir durchgehend bei unserer Leistungserbringung in direktem Kontakt mit unseren Kundinnen und Kunden stehen beziehungsweise ihnen die Möglichkeit geben, mit uns in Kontakt zu treten. Für die Umsetzung aller im Folgenden beschriebenen Strategien und der dazugehörigen Maßnahmen ist der Fachvorstand Privat- und Unternehmerkunden verantwortlich, der dabei von seinen Bereichsvorständinnen und -vorständen unterstützt wird.
Detaillierte Angaben zu Konzepten werden im Folgenden näher erläutert.
Gegenüber unseren privaten Kundinnen und Kunden ist und bleibt es unser Anspruch, die Aktivitäten, Produkte und Prozesse auf sie auszurichten und ihren Anliegen bedarfsgerecht und mit hoher Qualität zu begegnen. Deshalb binden wir unsere Kundschaft aktiv ein, um Nutzungsanforderungen in der (Weiter-)Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten berücksichtigen und negative beziehungsweise positive Auswirkungen in zukünftige Entscheidungen einbeziehen zu können.
So wird durch einen eigenen Bereich im Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) sichergestellt, dass die Customer beziehungsweise User Experience (CX/UX), also die Erfahrung der Kundinnen und Kunden mit unseren Produkten, Leistungen und Kanälen, unseren qualitativen Ansprüchen genügt. Kundinnen und Kunden werden anlassbezogen in die verschiedenen Phasen wie Ideenentwicklung, Konzeption, Design und Entwicklung eines Produktes einbezogen. So entsteht ein kontinuierlicher Dialog, unter anderem in einem eigens dafür eingerichteten UX-Studio.
Die Marke comdirect nutzt für die Einbindung darüber hinaus die "comdirect-Community", bei der sich Kundschaft sowie Finanzmarktinteressierte über Produkte und andere Finanzthemen untereinander und mit der Bank austauschen können.
Das Beschwerde-und-Qualitätsmanagement-(BQM-)Committee agiert als die regulatorisch geforderte Beschwerdemanagement-Funktion und ist Global Functional Lead für das Beschwerde- und Qualitätsmanagement. Es verantwortet die Beschwerdemanagement-Policy der Gesamtbank und stellt in diesem Zusammenhang die Erfüllung der bereichs- und segmentübergreifenden Aufgaben sicher. Hierzu zählt vor allem das grundsätzlich einheitliche Verständnis im Umgang mit Beschwerden. Zudem stellt das Komitee sicher, dass die bereichs- und segmentspezifischen Richtlinien der Bank konform mit den internen Vorgaben sind. Zu den weiteren Aufgaben gehören neben den Quartalsberichten auch eine jährliche Berichterstattung an den Gesamtvorstand über die Beschwerdesituation sowie die Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ergänzend dient das BQM-Committee auch als Plattform zum Austausch über alle wesentlichen Informationen in Bezug auf seinen Geschäftszweck.
Die Beschwerdemanagement-Policy der Commerzbank AG legt auf Basis diverser nationaler und EU-weiter Gesetze und Verordnungen verbindliche Mindeststandards für den Umgang mit und die Bearbeitung von Beschwerden fest. Diese Policy ist die gemeinsame Grundlage für alle Einheiten der Bank und wird für jedes relevante Geschäftsfeld durch separate Verfahrensanweisungen umgesetzt.
Ziel der Bank ist es, die Kundenzufriedenheit mit den angebotenen Dienstleistungen und Produkten zu steigern. Beschwerden werden als wertvolle Quelle für die Verbesserung von Prozessen und Produkten betrachtet. Daher analysiert die Bank diese systematisch, identifiziert Verbesserungspotenziale und verfolgt deren Umsetzung.
Die Verfahrensanweisung für die Beschwerdebearbeitung im Zentralen Beschwerdemanagement legt die spezifischen Bearbeitungsprozesse für Beschwerden von Privatkundinnen und Privatkunden der Marke Commerzbank fest. Diese Anweisung basiert auf der übergeordneten Beschwerdemanagement-Policy und ist speziell für das Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) konzipiert. Sie gewährleistet, dass die Bearbeitung von Beschwerden den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen entspricht und gleichzeitig ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit sicherstellt.
Aufgrund der getrennten Systemlandschaften nutzen die Marken Commerzbank, comdirect und onvista bank unterschiedliche Beschwerdemanagementsysteme. Jedes dieser Systeme stellt für die jeweilige Marke das regulatorisch geforderte zentrale Beschwerderegister dar.
Alle Beschwerden von Privatkundinnen und -kunden werden unabhängig vom gewählten Eingangskanal, zum Beispiel E-Mail, Beschwerdeformular, Briefpost, Filiale oder Hinweisgebersystem, in das zentrale Beschwerderegister überführt. Mit dieser Vielzahl an Eingangskanälen soll sichergestellt werden, dass alle Kundinnen und Kunden sich der Beschwerdemöglichkeiten bewusst sind und nach ihrer persönlichen Präferenz auswählen können. Zum Schutz und der Sicherheit von anonymen Beschwerden des Hinweisgebersystems hinsichtlich möglicher Vergeltungsmaßnahmen siehe Standard S1-3.
Für Beschwerden von Privatkundinnen und -kunden der Marke Commerzbank ist dieses die Anwendung QMT (Qualitätsmanagement-Tool). Alle Beschwerden werden nach dem Prinzip "First in, first out" nach den Vorgaben der Verfahrensanweisung für die Beschwerdebearbeitung prozessiert, mit dem Ziel, unseren Kundinnen und Kunden eine einvernehmliche Lösung anzubieten. Die Commerzbank hat hierzu die Commerz Direktservice GmbH (CDS) mit der Aufnahme, Erfassung und Bearbeitung von Kundenbeschwerden beauftragt.
Im Rahmen der etablierten Qualitätssicherungsmaßnahmen im Segmentmanagement (PUK-SM) im Risiko- und Qualitätsmanagement wird neben der regulatorischen Korrektheit, der Bearbeitungseffizienz und der Prozesseinhaltung auch die Verständlichkeit der Antwortschreiben überprüft, um sicherzustellen, dass diese klar und nachvollziehbar sind.
Über einen definierten Key Performance Indicator (KPI) wird der Anteil der Kundenbeschwerden gemessen, die innerhalb von sieben Arbeitstagen abschließend bearbeitet werden konnten. Ziel ist es, dass in dieser Zeitspanne mindestens 80 % der Beschwerdekundinnen und -kunden eine Antwort auf ihre Beschwerde erhalten. Diese Zielvorgabe unterstreicht den in der Beschwerdemanagement-Policy verankerten Anspruch auf eine schnelle und effiziente Lösung von Kundenbeschwerden. Der KPI wird auf Basis der im Berichtsquartal eingegangenen Beschwerden ermittelt und ausgewertet. Die Ergebnisse werden in den Quartalsberichten dokumentiert.
Der KPI "Folgebeschwerdequote" ist ein entscheidender Indikator zur Messung des in der Beschwerdemanagement-Policy verankerten Anspruchs einer lösungsorientierten Beschwerdebearbeitung. Ziel dieser Vorgabe ist es, sicherzustellen, dass höchstens 10 % der Kundinnen und Kunden, die eine Beschwerde eingereicht haben, nach der abschließenden Beantwortung ihrer Erstbeschwerde erneut mit demselben Anliegen auf uns zukommen. Als Bezugswert dient die Anzahl der im Berichtsquartal eingegangenen Beschwerden. Die Auswertung dieser Quote wird in den Quartalsberichten dargestellt.
Neben diesen beiden KPIs sind für PUK noch weitere Qualitätsstandards vereinbart:
Über die indikative Zufriedenheitsquote wird dargestellt, wie hoch der Anteil der Beschwerden ist, bei denen dem Kundenwunsch entsprochen beziehungsweise eine tragfähige alternative Lösung angeboten werden konnte. Ziel ist es, dass dies in mehr als 75 % der im Kontrollzeitraum geschlossenen Beschwerden der Fall ist. Die Ergebnisse dieser Messung werden ausgewertet und in den Quartalsberichten ausgewiesen.
Eine niedrige Folgebeschwerdequote und eine hohe indikative Zufriedenheitsquote sind für uns Ausdruck, dass unsere Kundinnen und Kunden unseren Beschwerdeprozess als vertrauensvoll und professionell wahrnehmen.
Ein weiterer wichtiger Qualitätsstandard ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, gemessen in Arbeitstagen. Diese Zielvorgabe spiegelt den in der Beschwerdemanagement-Policy verankerten Anspruch wider, den Beschwerdekundinnen und -kunden schnell eine Lösung anzubieten. Der Bezugswert hierfür ist die Anzahl der im Berichtsquartal eingegangenen Beschwerden. Die Ergebnisse dieser Messung werden ausgewertet und in den Quartalsberichten ausgewiesen.
Empfänger der im Risiko- und Qualitätsmanagement erstellten Berichte sind Segmentvorstand und Bereichsvorständinnen und -vorstände PUK, der Gesamtvorstand, das Vertriebsmanagement, das BQM-Committee sowie der Safeguarding Officer, Compliance, Audit und die Delivery-Organisation, in der die Fach- und IT-Seite in einem Team mit agilen Arbeitsmethoden zusammenarbeiten mit dem Ziel, unser digitales Angebot schneller und flexibler auf den Markt zu bringen.
Die einzelnen Maßnahmen im Zusammenhang mit Auswirkungen auf unsere Kundinnen und Kunden sind in den Standards S4-2 und S4-3 sowie in den folgenden unternehmensspezifischen Offenlegungen erläutert. Alle Maßnahmen werden im kontinuierlichen Bankbetrieb umgesetzt, wenn es in den unternehmensspezifischen Offenlegungen nicht anders beschrieben ist.
Im jährlich stattfinden Strategieprozess werden neben Marktentwicklungen auch die Interessen der privaten Kundinnen und Kunden analysiert und Themen adressiert, die in der kommenden Planungsperiode besonders relevant für unser Privatkundengeschäft sind.
Im Laufe des Strategieprozesses werden die relevanten Themen besprochen und mit Maßnahmen hinterlegt.
Die Bank hat sich dazu verpflichtet, Rechte und Gesetze einzuhalten, und reflektiert dies in einer Vielzahl von Konzepten und Maßnahmen. Negative Auswirkungen vermeiden wir durch einen laufenden Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden und unsere Unternehmenswerte. Zudem überwacht die interne Revision die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Um negative Auswirkungen für unsere privaten Kundinnen und Kunden zu vermeiden, bieten wir im Rahmen unseres Qualitäts- und Beschwerdemanagements verschiedene Meldekanäle an. Dazu gehören E-Mail, Beschwerdeformulare, Briefpost, unsere Filialen oder das Hinweisgebersystem. Das Beschwerdemanagement leitet die Beschwerden an die zuständigen Fachabteilungen weiter und bittet um eine Stellungnahme für den Kunden bzw. die Kundin. Damit soll eine mögliche, notwendige Abhilfemaßnahme sichergestellt werden.
Weitere Informationen dazu finden sich in Standard S4-3.
Die Kundenzufriedenheit zu steigern und als Finanzdienstleister attraktiv im Privatkundenmarkt zu sein, ist immer auch ein wichtiges Ziel unserer strategischen Planungen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Mittel und Ressourcen den verantwortlichen, internen Projekt- bzw. Fachteams für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um Prozesse und Produkte im Geschäft mit unseren privaten Kundinnen und Kunden noch besser zu machen und damit positive Auswirkungen und Chancen zu verstärken bzw. negative Auswirkungen und damit verbundene Risiken zu vermeiden. Die eingesetzten Mittel sind Mitarbeitendenkapazitäten und finanzielle Mittel. Diese können aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Projekten und Linienaufgaben nicht konkret benannt werden.
Die Umsetzung und Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen wird im Rahmen der täglichen Linien- beziehungsweise Projektarbeit kontrolliert und überwacht, um sicherzustellen, dass die gesteckten Ziele auch erreicht werden. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Vorstellung der Maßnahmen sowohl im Gesamt- beziehungsweise Segmentvorstand Privat- und Unternehmerkunden (PUK) als auch in den dafür vorgesehenen Gremien.
Die Kundenzufriedenheit ist eines der drei strategischen Steuerungselemente der Commerzbank AG. Neben Mitarbeiterzufriedenheit und dem finanziellen Ergebnis ist die Steigerung der Kundenzufriedenheit ein strategisches Ziel.
Um die Zufriedenheit der privaten Kundinnen und Kunden zu messen, wird ein Zufriedenheitsindex ermittelt und dem Gesamtvorstand berichtet. Zudem ist die Kundenzufriedenheit Bestandteil der Zielvereinbarungen unserer leitenden Angestellten. Details dazu sind in der unternehmensspezifischen Offenlegung im Folgenden erläutert.
Weitere ergebnisorientierte Ziele im Sinne der ESRS sind nicht vereinbart. Der Grund dafür ist, dass für alle folgenden unternehmensspezifischen Offenlegungen gesetzliche Vorgaben beziehungsweise strategische Managemententscheidungen zugrunde liegen, die, mit dem Ziel einer fristgerechten Umsetzung im Rahmen vorgegebener Budgets, entweder projekthaft oder von Fachabteilungen bearbeitet werden. Eine Zielkontrolle erfolgt im Rahmen der Projektgovernance durch einen Lenkungsausschuss beziehungsweise durch Gremien wie den Gesamtbeziehungsweise Segmentvorstand Privat- & Unternehmerkunden (PUK) oder dafür vorgesehene Gremien.
Die regulatorischen Rahmenbedingungen im Finanzsektor werden maßgeblich durch die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie MiFID, also die EU-Richtlinie 2014/65, sowie die dazugehörige Verordnung (EU Del. VO 2017/565) bestimmt. Diese Gesetze zielen darauf ab, den Anlegerschutz zu stärken, die Transparenz im Finanzmarkt zu erhöhen und die Integrität der Märkte sicherzustellen. Sie legen unter anderem strenge Vorgaben für die Anlageberatung und den Vertrieb von Finanzinstrumenten fest, um sicherzustellen, dass die Interessen unserer Kundinnen und Kunden stets gewahrt bleiben. Diese Regelungen sind in der gesamten Europäischen Union verbindlich und bilden das Fundament für die Regulierung des Finanzdienstleistungsmarktes. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wurde in die "Beraterrichtlinie - Grundlagen zur WpHG- und Anlageberatung/ Orderprozess" implementiert.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft beachtet alle geltenden Gesetze und Regularien, wie zum Beispiel die Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Strategie im Sinne der ESRS nicht erforderlich.
Im Bereich der Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen spielt die Regulatorik, insbesondere die Product-Governance (Ordnungsrahmen zur Steuerung des Produktangebots), eine zentrale Rolle. Als Vertriebsstelle, Konzepteur und Finanzportfolioverwalter trägt die Commerzbank Aktiengesellschaft erhebliche Haftungsverantwortung. Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf die Konzeption und den Vertrieb von Finanzinstrumenten als auch auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen wie zum Beispiel Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Finanzkommissionsgeschäft oder Abschlussvermittlung. Der Zielmarkt wird im Rahmen der Product-Governance-Pflichten durch unser Produktmanagement definiert. Dies geschieht unter anderem im Rahmen des Neu-Produkt-Prozesses (NPP), der sicherstellt, dass neue Produkte den regulatorischen Anforderungen entsprechen. Diese Prozesse werden kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt, um die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu gewährleisten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Commerzbank Aktiengesellschaft enthalten unter anderem wichtige Regelungen zu Beschwerdemöglichkeiten und dem Ombudsmannverfahren. In den AGB werden die Verfahren zur Beschwerde und zur alternativen Streitbeilegung detailliert beschrieben. Sie gelten für alle Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus besteht eine Veröffentlichungspflicht, sodass die relevanten Informationen sowohl in unseren Filialen als auch online zugänglich gemacht werden müssen.
Die Produktentwicklung im Finanzsektor erfolgt bei der Commerzbank unter strikter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben, insbesondere der Product-Governance. Dabei wird sichergestellt, dass der NPP sowie die geltenden Grundsätze des Marktes eingehalten werden. Dieser Ansatz gewährleistet, dass neue Produkte nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch den Bedürfnissen und Interessen des definierten Zielmarktes, für den die Produkte konzipiert sind, gerecht werden. Dieser Prozess wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt, um höchste Standards in der Produktentwicklung zu gewährleisten.
Ein ergebnisorientiertes Ziel im Sinne der ESRS wurde nicht vereinbart. Weitere Information dazu sind im Standard S4-5 enthalten.
Wir wollen das Privat- und Unternehmerkundengeschäft grundlegend umbauen. Ziel ist eine Kombination aus leistungsstarker Direktbank und einem flächendeckenden Beratungsangebot. Als qualitatives Zielkriterium ist die Kundenzufriedenheit Teil dieser Strategie 2027 sowie des Zielekatalogs für die Risk Taker und geht auch in die Ziele des Vorstands ein. Ende 2022 hat der Vorstand der Commerzbank AG deshalb über die Etablierung eines Kundenbindungsindex "KUBIX" als strategisches Instrument zur einheitlichen Messung der Kundenbindung in der Gesamtbank entschieden und erstmals einen konkreten Zielwert für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt.
Diese Konzepte und die dazu gehörenden Maßnahmen stellen sicher, dass das mögliche, wesentliche Risiko einer abnehmenden Kundenzufriedenheit zeitnah erkannt und negative Auswirkungen mitigiert werden.
Der KUBIX wird dabei im Rahmen der Kundenbefragung "Kundenbarometer" als zentraler Key Performance Indicator (KPI) für die Kundenbindung erhoben. Die Ergebnisse fließen in unseren Performancedialog für leitende Angestellte zur Zielvereinbarung und Feedback ein. Darüber hinaus dient eine Stärken- und Schwächenanalyse zur Ableitung konkreter Handlungsfelder. Um einen ganzheitlichen Blick auf die Kundinnen und Kunden zu gewährleisten, wird eine repräsentative Zufallsstichprobe verwendet.
Der Kundenbindungsindex "KUBIX" wird durch die Bewertung der 3 Kernfragen Gesamtzufriedenheit (C-Sat), Weiterempfehlungsbereitschaft (NPS) und Wettbewerbsvorteil gebildet. Die besonders relevanten Bewertungen der Gesamtzufriedenheit und der Weiterempfehlung gehen mit jeweils 40 % in den Gesamtwert ein, der Wettbewerbsvorteil als nachrangiges Bewertungskriterium mit 20 %. Die Spanne des KUBIX reicht hier von 0 (keine Kundenbindung vorhanden) bis 100 (maximal mögliche Kundenbindung).
Der KUBIX wird für das Privatkunden- und Unternehmerkundengeschäft der Commerzbank inklusive der Marke comdirect erhoben. Eine eigene Erhebung der Kundenbindung bei Wettbewerbsbanken stellt sicher, dass der KUBIX auch im Wettbewerbsvergleich betrachtet werden kann. Bei der Tochtergesellschaft mBank wird im Rahmen der Kundenbindung lediglich eine NPS-Messung durchgeführt.
Kundinnen und Kunden des Privatkunden- und Unternehmerkundengeschäfts der Commerzbank, inklusive comdirect, werden jährlich in zwei Wellen befragt, sowohl online als auch telefonisch. Nach der ersten Welle werden für das erste Halbjahr im Privatkunden- und Unternehmerkundengeschäft Zwischenergebnisse kommuniziert, während ein Gesamtjahresbericht zum Jahresende mit Treiberanalysen und Handlungsempfehlungen erstellt wird. Der Bereich Group Management Communications ist für die Datenerhebung und die Ergebnis-Berichterstattung verantwortlich, während die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen den jeweiligen Fachbereichen obliegt. Die Fortschritte und deren Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit sind ein zentraler Bestandteil der jährlichen Ergebnisreports.
Die Erhebung des Kundenbarometers, wie auch des KUBIX, wird durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut durchgeführt.
Für das Privatkunden- und Unternehmerkundengeschäft (PUK) lagen die im Jahr 2024 gemessenen Kundenbindungswerte (KU-BIX) über den Zielvorgaben, die Aufsichtsrat und Vorstand definiert hatten (PUK inklusive comdirect + 5 Indexpunkte) und zeigen, dass wir bei der Bindung unserer Kunden an die Bank deutliche Fortschritte gemacht haben. Die Werte dienen der Steuerung und der Messung der Zielerreichung. Sie werden den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen gegenüber regelmäßig offengelegt.
Die Commerzbank veröffentlicht ihre Kundenbindungswerte nicht, weil der KUBIX ein eigener, im Markt sonst nicht angewandter Kundenbindungsindex ist. Durch diese Nicht-Vergleichbarkeit mit sonst am Markt üblichen Bindungsindizes wie beispielsweise einer reinen C-Sat- oder NPS-Erhebung, kann es zu Interpretationsfehlern und mangelhafter Einordnung durch Dritte kommen. Die Commerzbank vermeidet damit das daraus resultierende hohe Risiko einer fehlerhaften Interpretation und möglicherweise schädlichen Kommunikation.
Die Strategie bis 2027 legt besonderen Wert auf ein nahtloses Kundenerlebnis durch die Verzahnung verschiedener Kommunikationskanäle, um die Kundenzufriedenheit zu maximieren mit dem Ziel, die Commerzbank als führende digitale Beratungsbank zu etablieren. Im internen Handbuch zum "Vertriebsmanagement im Privat- und Unternehmerkundensegment" werden im weiteren Sinne Inhalte zur nachhaltigen Kundenbeziehung aufgegriffen, die aus übergeordneten strategischen Aussagen stammen. Im Vordergrund steht dabei, unseren Kundinnen und Kunden die Beratung so anzubieten, wie sie es wünschen - ob digital, remote, telefonisch oder vor Ort - und sie digital zu befähigen, um ihnen durch überzeugende digitale Angebote schnellere und bessere Unterstützung zu bieten.
Mit einem Beratungscenter, das auch am Wochenende als zentraler Ansprechpartner für rund zwei Drittel unserer privaten Kundinnen und Kunden dient, wird ein umfassender Service geboten.
Zusätzlich können Serviceanliegen rund um die Uhr online, mobil oder telefonisch autonom bearbeitet werden. Im Geschäft mit vermögenden Privatkundinnen und -kunden (Wealth-Management und Private Banking) ist uns der Dialog mit diesen als wesentlicher Bestandteil der Beratung wichtig. Dabei liegt der Fokus auf einem umfassenden Verständnis der aktuellen und zukünftigen Bedarfssituation der Kundinnen und Kunden, der Entwicklung einer Vermögensstrategie und der Festlegung der nächsten Schritte, die jährlich mindestens einmal besprochen werden. Dabei werden die Vermögens-, Einkommens- und steuerliche Situation sowie die Ziele, Bedarfe und das Risikoprofil der Kundinnen und Kunden berücksichtigt.
Ein ergebnisorientiertes Ziel im Sinne der ESRS wurde nicht vereinbart. Weitere Informationen dazu sind im Standard S4-5 enthalten.
Bei der Kreditvergabe ist es wesentlich, dass die Kreditentscheidung auf der Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers basiert und nicht allein durch die Besicherung des Kredits gestützt wird.
Vor Kreditgenehmigung wird gemäß den Vorgaben der internen Richtlinie "Bonitätsprüfung Privat- und Unternehmerkunden" die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers umfangreich geprüft.
Hierbei werden zum Beispiel neben den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) auch die Leitlinien der European Banking Authority (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung (European Banking Authority Guidelines on Loan Origination and Monitoring (EBA GL LOaM)) berücksichtigt; diese verlangen zudem die perspektivische Betrachtung von negativen Einflüssen auf die angesetzten Einkommen und Ausgaben bezüglich Faktoren wie zum Beispiel Inflation, Renteneintritt und potenziell sinkende Mieteinnahmen.
Im Privatkundengeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft sind die Regelungen zur Policy Governance für Bankprodukte darauf ausgerichtet, bei der Konzeption und Markteinführung von Produkten die Interessen, Ziele und Eigenschaften der Verbraucherinnen und Verbraucher zu beachten. Diese Governance-Strukturen sollen sicherstellen, dass potenzielle Schäden für den Zielmarkt vermieden und Interessenkonflikte so gering wie möglich gehalten werden. Die Produkte, die unter diese Regelungen fallen, umfassen Darlehens-, Einlagen-, Konten- und Zahlungsverkehrsangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 13 BGB sowie für Existenzgründerinnen und -gründer unter den Voraussetzungen des § 513 BGB. Die Verantwortung für diese Governance liegt im Bereich Privat- und Unternehmerkunden beim Bereichsvorstand für Strategisches Produkt- und Kanalmanagement (SPK). Somit handelt die Bank im Einklang mit den Vorgaben der BaFin, die im Rundschreiben 08/2023 (unter anderem Zielmarktkonzept und Product Governance) in Übereinstimmung mit der EBA-Richtlinie festgelegt wurden.
Die genannten Konzepte zum Schutz vor Überschuldung bieten die potenzielle Chance, Kreditausfälle für die Commerzbank Aktiengesellschaft zu verhindern.
Vor der Genehmigung eines Kredits prüft die Commerzbank die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers umfangreich. Dabei werden beispielsweise Mindestbeträge (Pauschalen) für Lebenshaltungskosten angesetzt. In der Regel wird ausschließlich reguläres Einkommen berücksichtigt.
Zudem erfolgt eine Prognose, ob die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer auch unter veränderten Rahmenbedingungen wie zum Beispiel einem geringeren Einkommen durch Renteneintritt, Inflation oder Zinsanstieg über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg zahlungsfähig bleibt.
Sollte sich die Bonität der Kundin oder des Kunden deutlich verschlechtern, werden frühzeitig Gespräche mit ihnen geführt, um einen möglichen Zahlungsausfall zu vermeiden.
Die Commerz Service-Center Intensive GmbH (CSCI) übernimmt für und im Auftrag der Commerzbank die Anpassungen und Durchführungen bei automatisierten Rückstandsbereinigungen sowie Forderungseinziehungen.
Im Jahr 2024 wurde die EBA-Richtlinie des BaFin-Rundschreibens 08/2023 umgesetzt, die auf den Bereich der Darlehens-, Einlagen-, Konten- und Zahlungsverkehrsangebote wirkt. Die in der Richtlinie beziehungsweise im BaFin-Rundschreiben formulierten Regelungen definieren Anforderungen an interne Prozesse, Funktionen und Strategien für die Konzeption, Markteinführung und die Überprüfung dieser Produkte während ihres gesamten Produktlebenszyklus.
Kernpunkte sind die Bestimmung des jeweiligen Zielmarktes und die Festlegung von Zielmarktkriterien sowie die Betrachtung der Produkte aus Verbrauchersicht. Ebenso wichtig ist, dass relevante Informationen an die Produktvertreiber weitergegeben werden. Dies soll sicherstellen, dass die Produkte nicht nur rechtlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch tatsächlich auf Interessen, Zielen und Eigenschaften des Zielmarktes abgestimmt sind.
Ein ergebnisorientiertes Ziel im Sinne der ESRS wurde nicht vereinbart. Weitere Informationen dazu sind im Standard S4-5 enthalten.
Die Strategie für den Zugang zum Angebot der Bank für Menschen mit Einschränkungen wird maßgeblich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beeinflusst. Der Fokus des BFSG liegt auf der digitalen Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus Banksicht relevant sind Bankdienstleistungen und Selbstbedienungsgeräte, wie Geldausgabeautomaten oder Bankterminals.
Das BFSG wurde 2021 verabschiedet und 2022 um eine Verordnung zu den konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit (BFSGV) ergänzt. Beide treten am 28. Juni 2025 in Kraft.
Weder das Gesetz noch die Verordnung selbst definieren Anforderungen an die technische Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit. Verwiesen wird vielmehr auf den Stand der Technik und für die Barrierefreiheit relevanten Standards. Das sind im Wesentlichen der DIN-Standard EN 301549 sowie die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Für das Privatkundengeschäft wurde bereits am 1. Juli 2023 eine Policy zur digitalen Barrierefreiheit gemäß BFSG veröffentlicht. Sie gilt seitdem für alle Anpassungen und Neuentwicklungen, die zum Anwendungsbereich des BFSG gehören. Die Policy zielt darauf ab, die insbesondere digitale Barrierefreiheit gemäß BFSG/BFSGV zu stärken. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist, dass relevante Informationen zu im BFSG definierten Bankdienstleistungen in verständlicher Sprache erklärt werden müssen, die höchstens dem Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.
Für Filialen und Geschäftsräume wird in den sogenannten Filial-Manuals, wie dem Manual für Beratungs- und Premiumfilialen, ebenfalls auf bauliche Barrierefreiheit verwiesen, wobei die Umsetzung nach der DIN 18040 sowie den jeweiligen Landesbauordnungen erfolgt.
Für die Selbstbedienungsgeräte wird zudem bei der Auswahl neuerer Geräte künftig darauf geachtet, die Normen des Americans with Disabilities Act (ADA) zu erfüllen. Die strategische Umsetzung für Selbstbedienungs-(SB-)Cash-Geräte erfolgt dabei nach den Anforderungen des BFSG und den Empfehlungen aus einem Audit durch einen unabhängigen Dienstleister mit langjährigen Erfahrungen und Expertise in digitaler Barrierefreiheit.
Alle Maßnahmen zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zielen darauf ab, Menschen mit Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Bis 28. Juni 2025 müssen daher Barrieren in digitalen Kanälen wie Web und App sowie bei der Bedienung von SB-Geräten beseitigt werden. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Anpassung von Kontrasten, die Skalierbarkeit von Bildschirminhalten, Videos mit Untertiteln, Alternativtexte bei Bildinhalten und die Sprachausgabe an Cash-Geräten. Für SB-Geräte sieht das BFSG eine Übergangsfrist von 15 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme vor, längstens jedoch bis 2040.
Die Implementierung eines barrierefreien, digitalen Funktions- und Designbaukastens (Living Styleguide (LSG)) dient als Grundlage für alle IT-Entwickler und soll sicherstellen, dass digitale Barrierefreiheit bei allen technischen Entwicklungen berücksichtigt wird.
Rund zwei Drittel unserer Filialen sind ebenerdig zugänglich. Bei Um- und Neubauten wird zudem der Einsatz von Blindenleitsystemen in der Lobby geprüft und wenn möglich umgesetzt.
Zudem wurde am 6. Dezember 2023 unser "Aktionsplan Inklusion 2.0" veröffentlicht, die ambitionierten Ziele zur Schaffung einer inklusiven Arbeitswelt setzt, auch im Hinblick auf ein digital barrierefreies Produkt- und Dienstleistungsangebot für private Kundinnen und Kunden. Dieser Plan wird seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats unterstützt. Weitere Informationen zum Aktionsplan sind im Standard S1-12 offengelegt.
Ein ergebnisorientiertes Ziel im Sinne der ESRS wurde nicht vereinbart. Weitere Informationen dazu sind im Standard S4-5 enthalten.
Das Thema Datenschutz ist für die Commerzbank sowohl mit Blick auf ihre eigenen Mitarbeitenden als auch mit Blick auf ihre Kundinnen und Kunden ein wesentliches Thema. Vor diesem Hintergrund hat die Commerzbank entschieden, das Thema Datenschutz und Schutz der Privatsphäre aus den themenspezifischen Standards S1 und S4 herauszunehmen und in einer unternehmensspezifischen Offenlegung gesondert zu behandeln.
Durch die Sensibilisierung und Schulung der eigenen Mitarbeitenden sowie durch starke Schutzmaßnahmen kann der Commerzbank-Konzern das Bewusstsein für Datenschutz und das Datenschutzniveau selbst erhöhen und so einen Beitrag zum Thema Datenschutz leisten.
Das Vertrauen in eine langfristige Geschäftsbeziehung ist der Commerzbank wichtig. Die Commerzbank nimmt den Schutz persönlicher Daten ihrer Kundinnen und Kunden und der eigenen Mitarbeitenden sehr ernst und hält sich an die Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere an die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Umgang mit personenbezogenen Daten und mit Kundendaten ist in der Konzern-Datenschutz-Policy geregelt.
Diese Policy hat den Zweck, im Konzern ein gleichmäßig hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten sowie die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen nachhaltig zu achten. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen stärken das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Datenschutzrisiken und erhöhen ihre Kompetenz im Umgang mit sensiblen Informationen. Gemeinsam mit den Vorgaben zur Informationssicherheit legt diese Policy Schutzmaßnahmen fest und schafft ein Bewusstsein für Sicherheitsbedrohungen, wodurch sie maßgeblich zur Datensicherheit und zum Vertrauen der Mitarbeitenden sowie Kundinnen und Kunden in den verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten beiträgt.
Ziel dieser Policy ist es, ein gleichbleibend hohes Datenschutzniveau innerhalb des Konzerns zu gewährleisten und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen langfristig zu achten. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn die betroffene Person eingewilligt hat, wenn dies für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist und die DSGVO oder ein anderes Gesetz die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Der sparsame, verhältnismäßige, notwendige und gesetzlich zulässige Umgang mit personenbezogenen Daten und deren zweckgebundene Verarbeitung sowie die Gewährleistung von Transparenz und Information der betroffenen Person sind Verpflichtungen aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, denen die Commerzbank nachkommt. Darüber hinaus übermittelt die Commerzbank personenbezogene Daten nur dann an Dritte, wenn dies rechtmäßig und ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person nicht ersichtlich ist. Die Commerzbank löscht personenbezogene Daten, sobald sie für die Geschäftsabwicklung nicht mehr benötigt werden und keine weiteren berechtigten Gründe für die Aufbewahrung bestehen, wie zum Beispiel gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, weisen wir nach, dass wir die Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einhalten. Die Commerzbank hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um diese Ziele langfristig zu gewährleisten. Bei Anfragen, Beschwerden, Auskunftsersuchen und Verstößen gegen den Schutz personenbezogener Daten können sich betroffene Personen jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Commerzbank wenden. Dessen E-Mail-Adresse ist auf der Webseite der Commerzbank veröffentlicht. Eine Information an die Betroffenen, insbesondere bei möglichen Risiken für deren Rechte und Freiheiten, erfolgt ebenfalls unverzüglich.
Im Zuge regelmäßiger Datenschutz-Folgenabschätzungen bei der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten, werden die Risiken bewertet und Gegenmaßnahmen ergriffen, um negative Folgen für die Betroffenen abzuwenden. Die Mitarbeitenden der Commerzbank werden regelmäßig zum Thema Datenschutz geschult und bei der Erreichung der Datenschutzziele unterstützt. Personenbezogene Daten werden nur dann an Behörden weitergegeben, wenn die Commerzbank dazu gesetzlich verpflichtet ist. Hierüber und über andere datenschutzrelevante Themen wird auch auf der Internetseite berichtet.
Die Nichteinhaltung der Datenschutzgrundverordnung kann zu einer unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten führen und mit Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes führen. Zudem könnten die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen beeinträchtigt werden. Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung dieser Verordnung und anderer Gesetze, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen. Die Verfahren sind in der Konzern-Datenschutz-Policy, im Datenschutz-Handbuch und in internen Verfahren festgelegt. Die Überwachung erstreckt sich von Dokumentenprüfungen über die Kontrolle der technischen Umsetzung, bis hin zu Vor-Ort-Prüfungen bei Einheiten und Auftragsverarbeitern.
Die Konzern-Datenschutz-Policy gilt weltweit für alle Mitarbeitenden des Commerzbank-Konzerns sowie alle anderen Parteien, die Zugang zu Informationen der Commerzbank-Gruppe erhalten. Die Richtlinie enthält auch die grundlegenden Anforderungen an Dritte, die mit personenbezogenen Daten umgehen, die von einer operativen Einheit innerhalb des Konzerns kontrolliert werden. Dementsprechend müssen diese Regeln in die Verträge mit Dritten, zum Beispiel mit Auftragsverarbeitern, aufgenommen werden.
Auf oberster Ebene ist ein Vorstandsmitglied sowie der für das Thema Datenschutz zuständige Bereichsvorstand für die Umsetzung der strategischen Vorgaben der Konzern-Datenschutz-Policy verantwortlich. Im Berichtsjahr 2024 wechselte diese Zuständigkeit zum 1. Dezember vom Konzernbereich "Group Organisation & Security" in den Konzernbereich "Group Legal" und damit in den Verantwortungsbereich der Vorstandsvorsitzenden.
Dem Datenschutz unterliegen die Daten aller natürlichen Personen, deren personenbezogene Daten von der Gruppe verarbeitet werden und die den geltenden Gesetzen unterliegen. Diese Vorschriften wurden bei der Erstellung der Konzern-Datenschutz-Policy berücksichtigt. Durch den laufenden Überwachungsprozess der Gesetzeslage durch den Datenschutzbeauftragten, der Rechtsabteilungen und den Mitgliedern der konzernweiten Datenschutzorganisation der Commerzbank-Gruppe, wird die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet.
Die Konzern-Datenschutz-Policy ist im Commerzbank-Intranet einsehbar. Darüber hinaus werden Einzelheiten über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet als Datenschutzerklärung, Datenschutzhinweis und entsprechend den Transparenzverpflichtungen der Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht.
Zu den wichtigsten Maßnahmen im Bereich des Datenschutzes zählt die ständige Beratung und Unterstützung von Projekten der Geschäftsbereiche sowie die Durchführung von Schulungen inklusive eines Tests für alle Mitarbeitenden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Konzern-Datenschutz-Policy. Diese sind wichtige Maßnahmen zur Vorbeugung von Fehlverhalten beim Umgang mit personenbezogenen Daten und tragen dazu bei, dass die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes dauerhaft eingehalten werden.
Ein zeitlicher Rahmen wurde für die Durchführung dieser Maßnahmen nicht explizit gesetzt, da diese dauerhaft angeboten und umgesetzt werden.
Die Datenschutzbeschwerden und -vorfälle werden in absoluten Zahlen angegeben. Eine externe Validierung der Parameter wird nicht vorgenommen.
Im Kontext der Datenschutzbeschwerden konnten die Fälle generell geklärt werden, ohne dass der Bank ein Schaden entstanden ist. Teilweise ergeben sich durch die Beschwerden Hinweise auf Prozessschwächen. In diesen Fällen werden mit der Fachabteilung Anpassungen von Lösch- und Prüfprozessen aufgenommen.
Im Fall von Datenschutzverletzungen sind die verantwortlichen Einheiten angehalten, Verbesserungspotenzial zu identifizieren und umzusetzen. Ergänzend kann die Teilnahme an Schulungen, die Prüfung des Einsatzes des Vier-Augen-Prinzips sowie von künstlicher Intelligenz dazu beitragen, dass manuellen Fehlern entgegengewirkt wird.
Die geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich des Datenschutzes bestimmen den Rahmen und die entsprechenden Ziele. Darüber hinaus werden keine weiteren messbaren ergebnisorientierten Ziele festgelegt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird durch stichprobenhafte Prüfungen und Kontrollen überwacht. Durch die häufig unmittelbaren Auswirkungen auf betroffene Personen erhält die Bank zudem Hinweise auf Verbesserungen in Form von Datenschutzbeschwerden und -verletzungen. Denen wird nachgegangen und gegebenenfalls aufgedeckte Mängel werden behoben.
2024 | |
Datenschutzbeschwerden | 1.011 |
Datenschutzvorfälle | 1.737 |
Die Unternehmenswerte bilden die Basis unserer Unternehmenskultur. Sie prägen unseren Umgang sowohl für das Miteinander als auch im Verhalten gegenüber internen und externen Kunden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft. Die Werte zeigen, dass wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung bewusst sind und uns von gemeinsamen Werten leiten lassen.
Unsere Werte bieten Orientierung für den Alltag:
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Integrität ist die Basis unseres Geschäftsmodells Wir sind achtsam, zuverlässig und vertrauenswürdig. |
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Leistung ist unser Motor Wir sind mutig, ehrgeizig und begeistert. |
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Verantwortung ist unser Auftrag Wir handeln nachhaltig, bewusst und unternehmerisch und stehen füreinander ein. |
Der Unternehmenswert "Integrität" hat eine bedeutende Rolle - Integrität ist die Basis unseres Geschäftsmodells. Wir wollen als Bank nachhaltig und integer handeln. Das fördert das Vertrauen in uns als Bank an der Seite unserer Kundinnen und Kunden, als Arbeitgeber, Geschäftspartner, Unternehmen und wichtiger Teil der Gesellschaft. Integres und verantwortungsvolles Verhalten ist einer der stärksten Treiber für eine positive Reputation und damit für unseren Erfolg am Markt.
Deshalb geben wir zum Beispiel in Deutschland jährlich die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex ab. Und wo solche Empfehlungen bestehen, berücksichtigen wir sie in unserem Verhalten.
Aufbauend auf den Unternehmenswerten haben wir Verhaltensgrundsätze für integres Verhalten festgelegt, die allen Mitarbeitenden des Commerzbank-Konzerns einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ethisches und gesetzestreues Verhalten in der täglichen Arbeit geben. Die Verhaltensgrundsätze werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft.
Darauf aufbauend haben wir konkrete Formate entwickelt und umgesetzt. Mit dem Culture Award setzt die Bank ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Den Award verleihen wir an diejenigen, die alles geben in Bezug auf unsere strategischen Ziele Wachstum, Verantwortung und Integrität sowie Exzellenz, Diversität und Inklusion. Der Commerzbank-Culture-Award ist bewusst partizipativ angelegt: Alle Mitarbeitenden können ihre Kolleginnen und Kollegen nominieren. Auf dieser Basis trifft eine Jury eine Vorauswahl, bevor alle Mitarbeitenden gebeten sind, im Intranet für ihren Favoriten zu stimmen. Jährlich im ersten Quartal findet eine Präsenzveranstaltung statt, bei der die Gewinnerinnen und Gewinner ihre Auszeichnung erhalten. Die jährlichen Nominierungen zeigen, dass dieses Format sehr gut angenommen wird.
Mit "Hello Yellow" haben wir ein Onboarding-Format etabliert, mit dem wir neue Kolleginnen und Kollegen in Präsenz in der Commerzbank begrüßen und willkommen heißen. Dabei wird über unsere Kultur, Werte, Strategie, Marke und vieles mehr gesprochen. Ähnlich ist auch eine Veranstaltungsreihe für alle Mitarbeitenden aufgesetzt. "Hello Yellow - Meet you!" steht unter dem Motto "Informieren und vernetzen". Mitarbeitende erhalten in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich zur strategischen Ausrichtung der Bank zu informieren, auszutauschen und miteinander zu vernetzen. Beide Formate werden sehr gut angenommen. Auch das Feedback zu den Veranstaltungen zeigt, dass sie inhaltlich und kulturell einen Mehrwert bieten.
Um unsere Feedbackkultur zu stärken und gleichzeitig unseren Führungskräften Impulse für ihre Entwicklung zu geben, bieten wir ein freiwilliges und anonymes Führungskräfte-Feedback an. Im Jahr 2024 konnten all unsere Führungskräfte diese Entwicklungschance nutzen und die hohe Teilnahmequote bestätigt, dass dies gern wahrgenommen wird.
Die nachfolgenden Ausführungen zu Whistleblowing, Konsequenzen-Management und zur Prävention von Bestechung und Korruption umfassen die Gesellschaften des Konsolidierungskreises gemäß CSRD, die entsprechende Compliance-Relevanz aufweisen und die gemäß der Betroffenheitsanalyse für die Ermittlung von Leistungsindikatoren, ergänzenden Ausführungen und Angabepflichten zu berücksichtigen waren.
Im Berichtszeitraum neu in den Konsolidierungskreis aufgenommene Gesellschaften befinden sich teilweise noch im Prozess der Aufnahme in die Gruppensteuerung, der sogenannten Global Legal Entity Governance (LEG).
Mit der LEG wird durch die bankinterne Einheit Group Compliance die Verpflichtung zur gruppenweiten Umsetzung von Compliance-Standards in nachgeordneten Unternehmen - in Tochter- und Enkelgesellschaften der Commerzbank - gesteuert.
Die getroffenen Aussagen umfassen implizit die neu in den finanziellen Konsolidierungskreis aufgenommenen Gesellschaften, wie Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH und Yellow Automation GmbH.
Verstöße gegen Gesetze, regulatorische oder interne Vorgaben werden durch die Bank nicht toleriert.
Grundsätzlich wird der Umgang mit Fehlverhalten in der internen Policy "Kultur der Integrität/Konsequenzen-Management" beschrieben. Ist ein Fehlverhalten sicher festgestellt worden, liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Führungskraft, in Abstimmung mit der Personalabteilung Maßnahmen einzuleiten.
Liegt ein Vorwurf gegen einen Mitarbeitenden vor, bei dem ein Anfangsverdacht auf eine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis besteht, dieser Vorwurf jedoch weiterer Untersuchung bedarf, werden diese Untersuchungshandlungen durch die darauf spezialisierte Einheit innerhalb von Compliance im Rahmen der entsprechenden Konzernbetriebsvereinbarung zur Durchführung interner Sonderuntersuchungen vorgenommen. Die dabei angewendeten Mechanismen für die Commerzbank AG werden als Mindeststandards durch die, für die Durchführung von Sonderuntersuchungen bestimmte Einheit innerhalb Compliance, festgelegt.
Whistleblowing-Fälle, die über das Hinweisgebersystem oder andere festgelegte Meldekanäle eingehen, werden gemäß den zum Zeitpunkt der Meldung bereitgestellten Datenschutzinformationen verarbeitet. Der Austausch von Daten und Dokumenten unterliegt stets dem Need-to-know-Prinzip.
Der elektronische Datenaustausch über das Hinweisgebersystem erfolgt verschlüsselt und unterliegt der Konzern-Daten schutz-Policy und dem Datenschutzhandbuch. Personenbezogene Daten werden in Einklang mit dem anwendbaren Recht und internen Vorgaben übermittelt, wenn und soweit dies für die Bearbeitung des Whistleblowing-Falls nach geltendem Recht oder zur Verfolgung anderer berechtigter Interessen der Commerzbank erforderlich ist, wie zum Beispiel die Bewertung finanzieller und rechtlicher Risiken sowie Reputationsrisiken.
Die Commerzbank wahrt streng den Schutz der Interessen aller beteiligten Parteien wie zum Beispiel:
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Schutz der Hinweisgebenden, insbesondere der Schutz ihrer gegebenenfalls gewünschten Anonymität - soweit dies gesetzlich zulässig ist - sowie ihr Schutz vor Benachteiligungen, |
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Schutz der Angeschuldigten, insbesondere ihr Schutz vor Denunziation, |
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Schutz der Commerzbank, insbesondere zu deren Risiko- und Schadensminimierung. |
Jeder und jede, die in gutem Glauben und nach bestem Wissen berichten, werden so weit wie möglich durch das anwendbare Recht gegen ungerechte Behandlung, Entlassung oder sonstige Nachteile infolge seiner Offenlegung geschützt, auch dann, wenn sich im Laufe der Ermittlung herausstellt, dass der gemeldete Verdacht unbegründet ist.
Die Bank nutzt das Intranet sowie die Homepage als Kommunikationskanäle für das Thema Hinweisgeberschutz und verweist auf die implementierten Meldekanäle. Zudem haben wir eine Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht. Ferner wird im Rahmen verschiedener Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden der Bank auf das Thema Whistleblowing hingewiesen.
Über ein Segment-übergreifendes Gremium operationalisiert der Vorstand der Commerzbank grundsätzlich seine Pflicht zur Durchführung von internen Sonderuntersuchungen bei einem dokumentierten Verdacht auf Fehlverhalten.
Sonderuntersuchungen mit Bezug zu Mitarbeitenden werden unabhängig, integer und objektiv durchgeführt. Die Regelzuständigkeit für diese Sonderuntersuchungen liegt gemäß separatem Vorstandsmandat in einem Bereich innerhalb der internen Compliance-Abteilung.
Die Compliance-Funktion legt die Mindeststandards für die Durchführung von Sonderuntersuchungen mit Bezug zu Mitarbeitenden für die Commerzbank fest. Damit wird eine einheitliche und transparente Handhabung von internen Sonderuntersuchungen im Konzern sichergestellt.
Zur Wahrung der Unabhängigkeit der zuständigen Compliance-Funktion werden interne Sonderuntersuchungen nur im Auftrag berechtigter Auftraggeber gemäß separatem Vorstandsmandat durchgeführt.
Durch den Bereich durchgeführte interne Sonderuntersuchungen versetzen den Vorstand sowie die im Rahmen der Geschäftsorganisation beauftragten weiteren Entscheidungsträger beziehungsweise die Geschäftsführungen in den jeweiligen Konzerngesellschaften in die Lage, informierte Entscheidungen zu treffen und mögliche Verstöße zu beenden sowie festgestelltes Fehlverhalten zu sanktionieren und für die Zukunft zu vermeiden.
Die Verhaltensgrundsätze der Commerzbank bilden neben den Werten der Bank auch weitere Themen ab, die regelmäßig im Rahmen von Pflichtschulungen (meist jährlich) allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt und deren Bearbeitung nachgehalten wird.
Um die Kultur der Integrität darüber hinaus zu fördern, erhalten Führungskräfte in einer obligatorischen jährlichen Onlineschulung Informationen zum Konsequenzen-Management. Auch bei Neuaufnahme einer Führungsfunktion erfolgt eine entsprechende Schulung. Für Mitarbeitende steht die Onlineschulung als optionale Schulungsmaßnahme zur Verfügung.
Grundsätzlich können in allen Funktionen und Verantwortlichkeiten inhärente Korruptions- und Bestechungsrisiken bestehen. Risikobegünstigende Faktoren wie zum Beispiel die Annahme und Vergabe von Geschenken und Einladungen sowie der Umgang mit Geschäftspartnern können im täglichen Geschäftsgebaren in allen Funktionen auftreten. Gemäß des in der Bank implementierten "Three Lines of Defense"-Konzepts stellt daher jeder Mitarbeitende in seiner Funktion die erste Verteidigungslinie für die Prävention von Bestechungs- und Korruptionsrisiken dar. Mitarbeitende sind dafür verantwortlich, die geltenden Antikorruptionsgesetze und Anforderungen interner Richtlinien zur Bekämpfung von Bestechung sowie weitere anwendbare Richtlinien der Commerzbank einzuhalten. Für weitere Informationen siehe Standard G1-3 "Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung".
Es ist oberste Maxime, Bestechung und Korruption mit Nulltoleranz zu begegnen. Bestechung, Korruption und sonstige strafbare Handlungen durch Beschäftigte werden von der Commerzbank nach dieser Maxime verfolgt. Alle Mitarbeitenden, die nachweislich gegen diesen Grundsatz verstoßen, müssen die arbeits-, zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen tragen.
Der Bereichsvorstand Group Compliance und die Bereichsleitung der spezialisierten Einheit für Sonderuntersuchungen informieren den Vorstand regelmäßig und anlassbezogen über aktuelle Themen, Projekte und wesentliche laufende Sonderuntersuchungen. Zudem erhält der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats anlassbezogene Reports.
Für weitere Ausführungen zu den Verfahren zum Umgang mit Vorfällen von Korruption und Bestechung siehe Standard S1-3 "Ansatz zur Durchführung von Abhilfemaßnahmen", Standard S1-17 unter anderem "Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen", sowie Standard G1-1 im Teil "Verfahren zur Untersuchung von Verstößen gegen die Unternehmenspolitik".
Die Commerzbank hat die ethische und regulatorische Verantwortung sicherzustellen, dass robuste interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen zur Prävention von Bestechungs- und Korruptionsrisiken implementiert sind. Hierzu werden die Verantwortlichkeiten zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie der Umgang mit korruptionssensitiven Themen und Prozessen in einem schriftlichen Rahmenwerk, der Global Anti-Bribery and Corruption Policy (ABC-Policy), definiert.
Mit der ABC-Policy positioniert sich die Commerzbank aktiv gegen Bestechung, Vorteilsnahme und andere Formen der Korruption. Sie umfasst bankweit gültige Einzelmaßnahmen wie dezidierte Vorgaben im Bereich Geschenke und Einladungen und definiert den Umgang mit korruptionssensitiven Themen. Hierzu zählt unter anderem die "Geschäftspartner-Prüfung", bei der die Commerzbank risikobasiert im Rahmen der Geschäftsanbahnung und im Laufe der Geschäftsbeziehung kontinuierlich kommerzielle Datenbanken auf korruptionsrelevante Einträge überprüft. Zudem enthalten neu verhandelte Verträge der Commerzbank mit ihren Dienstleistern seit einigen Jahren eine Integritätsklausel. Darüber hinaus stellt die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu Bestechungs- und Korruptionsrisiken ein zentrales Element der Präventionsstrategie dar. Hierzu zählen regelmäßige interne und externe Kommunikation, verschiedene Schulungsformate sowie die Kommunikation zu global verbindlichen Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) und weitere konkretisierende Anweisungen und Prozessbeschreibungen für spezifische Bereiche.
Das Konzept ergänzend begleitet und berät Group Compliance die Geschäftseinheiten bei Prozessentwicklung und Transaktionen, wie zum Beispiel bei M&A-Transaktionen. Zusätzlich zur Beratungsfunktion durch Group Compliance sind in allen deutschen Einheiten und an den Auslandsstandorten Mitarbeitende benannt, die vor Ort als Kontaktpersonen für Fragen zur Korruptionsprävention zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der globalen Compliance-Risikoanalyse werden zudem in einem dezidierten Teil Bestechungs- und Korruptionsrisiken behandelt, in dem die aktuelle Risikosituation erhoben und die damit verbundenen Kontrollaktivitäten bewertet werden. Die im Rahmen der Analyse betrachteten potenziellen Bestechungs- und Korruptionsrisiken umfassen im Wesentlichen die Risikofaktoren Zuwendungen, Geschäftspartner-Compliance, Lobbying, Spenden- und Sponsoringtätigkeiten sowie Einstellungs- und Personalprozesse. Die aus der Analyse abgeleiteten Maßnahmen zur Prävention begleitet Group Compliance in der Implementierung, überprüft diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit und ergänzt sie bei Bedarf.
Um den Zugang zu Compliance-relevanten Informationen sicherzustellen, werden Richtlinien, Anweisungen und Verfahren hinsichtlich der Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung in einem bankinternen Compliance-Policy-Portal veröffentlicht. Dieses ist weltweit zweisprachig, in deutscher und englischer Sprache, verfügbar. Ebenfalls werden hier lokale Spezifika in Form von Addenda veröffentlicht. Bei Änderungen an den Regelwerken werden relevante Nutzerinnen und Nutzer systemseitig über eine Mitteilungsfunktion informiert. Zusätzlich wird das Intranet der Bank genutzt, um gezielt zu Inhalten von Policies zu informieren. Auf das Intranet der Bank sowie das bankinterne Portal haben Mitarbeitende sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Zugriff.
Alle Mitarbeitenden der Commerzbank werden jährlich durch Zuweisung eines webbasierten Trainings zu den Vorgaben der ABC-Policy geschult und in ihrer Funktion als erste Verteidigungslinie zu Bestechungs- und Korruptionsrisiken sensibilisiert. Das Training schafft ein allgemeines Bewusstsein für Bestechungs- und Korruptionsrisiken und vermittelt Grundlagenwissen zur Prävention sowie zum Umgang mit potenziell risikobegünstigenden Faktoren wie zum Beispiel Geschenken und Einladungen oder zum Umgang mit Geschäftspartnern. Darüber hinaus wird auf die entsprechenden Meldewege bei Verdachtsfällen sowie die Kontaktpersonen bei Fragen zur Korruptionsprävention hingewiesen.
Das Training richtet sich an alle Mitarbeitenden der Commerzbank AG und ihrer Tochtergesellschaften, die als relevant für dieses Training definiert wurden, und ist verpflichtend zu absolvieren. Die Trainingszuweisung erfolgt automatisiert über ein Learning-Management-System. Die Absolvierung des Pflichttrainings wird systemseitig über einen Eskalationsprozess sichergestellt. Es wird eine Absolvierungsquote von 100 % angestrebt.
Im Falle dauerhafter Abwesenheiten einzelner Mitarbeitenden ist diese nicht stets realisierbar.
Daneben erhalten Geschäfts- und Funktionseinheiten sowie Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit vermehrt risikobegünstigenden Faktoren begegnen, zusätzliche gezielte Trainings. In diesem Rahmen werden auch der Aufsichtsrat und der Vorstand durch den Chief Compliance Officer zu bestechungs- und korruptionsrelevanten Themen sensibilisiert und geschult. Besonderer Fokus liegt hierbei auf den risikobegünstigenden Faktoren wie zum Beispiel Geschenken und Einladungen sowie den diesbezüglich einzuhaltenden Anforderungen.
Die Konzepte zur Prävention von Bestechungen und Korruption sind in einem globalen Rahmenwerk definiert. Weitere Informationen sind in Standard G1-3, Abschnitt "Verhinderung von Korruption und Bestechung" dargestellt.
Die ABC-Policy definiert Mindestanforderungen, Rollen und Verantwortlichkeiten bezüglich der Verhinderung von Bestechung und Korruption sowie Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufdeckung und zum angemessenen Umgang mit Korruptionstatbeständen.
Insgesamt werden folgende Risikobereiche adressiert: Governance, Strukturen und Schulungen, Personalprozesse, Zuwendungen, Geschäftspartner-Compliance, Lobbying und politische Kommunikation, Spenden und Sponsorings, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.
Um potenzielle Bestechungs- und Korruptionsrisiken regelmäßig zu überprüfen und zu überwachen, hat Group Compliance risikobasierte Sicherungsmaßnahmen implementiert. Diese umfassen neben einer dezidierten Compliance-Risikoanalyse zu Bestechungs- und Korruptionsrisiken die Durchführung von Kontrollen und lokalen Reviews. Die Sicherungsmaßnahmen adressieren und minimieren hierbei die relevanten ABC-Risikobereiche.
Die ABC-Policy findet Anwendung auf den Vorstand, die Führungskräfte und Mitarbeitende der Commerzbank AG, inklusive ihrer Tochtergesellschaften, die auf Basis der LEG-Policy als relevant definiert wurden. Der Inhalt der ABC-Policy findet auch in Ländern Anwendung, in denen weniger strenge regulatorische Vorschriften gelten.
Für die Freigabe der ABC-Policy ist die zuständige Bereichsleitung in Group Compliance verantwortlich.
Im Kampf gegen Korruption und Bestechung berücksichtigt die Commerzbank nicht nur gesetzliche Verpflichtungen wie das deutsche Strafgesetzbuch, den UK Bribery Act oder den US Foreign Corrupt Practices Act, sondern ebenso die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen und die OECD-Konventionen gegen die Bestechung ausländischer Amtsträgerinnen und Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr.
Sie berücksichtigt daneben auch die international anerkannten Standards wie die Empfehlungen der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) oder die "Wolfsberg Anti-Money Laundering Principles" beziehungsweise die "Wolfsberg Anti-Bribery and Corruption (ABC) Compliance Programme Guidance".
Zudem richtet sich die Commerzbank mit ihrer ABC-Policy auch nach den anwendbaren Standards und Grundsätzen der "United Nations Convention against Corruption" (UNCAC). Die UNCAC ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die ratifizierenden Staaten zur Bekämpfung und Bestrafung von Korruption verpflichtet. Deutschland hat die UNCAC im Jahr 2014 ratifiziert.
Durch die Implementierung eines umfangreichen Anti-Korruptions- und Bestechungs-Rahmenwerks sowie die Einhaltung der verankerten Mindeststandards und Sicherungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt, Korruptionsfälle im Konzern vollständig zu verhindern. Darüber hinaus stehen die Stärkung der Compliance-Kultur und die stetige Verbesserung von Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Fokus.
Um die gesetzten Ziele zu erreichen, werden die implementierten Policies, Richtlinien und Prozesse regelmäßig aktualisiert sowie bestehende Sicherungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Durch eine regelmäßige interne und externe Kommunikation, verschiedene Schulungsformate sowie die global verbindlichen Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) wird eine integritätsfördernde Unternehmenskultur gewahrt.
Die Commerzbank hat die relevanten Sicherungsmaßnahmen gemäß einem risikobasierten Ansatz implementiert. Weitere Maßnahmen sind aktuell nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur gruppenweiten Umsetzung von Maßnahmen wird durch Group Compliance gesteuert. In diesem Zusammenhang wird der Umfang der zu implementierenden Maßnahmen definiert. Weitere Angaben zu den Maßnahmen finden sich in Standard G1-4 "Vorfälle und Maßnahmen in Bezug auf Korruption oder Bestechung".
Als Parameter wird der prozentuale Anteil von Mitarbeitenden in risikobehafteten Funktionen in der Commerzbank dargestellt, die Schulungsmaßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung absolvieren.
Der Parameter bezieht sich auf Mitarbeitende der Commerzbank AG inklusive ihrer Tochtergesellschaften, die entsprechende Compliance-Relevanz aufweisen, und betrug im Berichtszeitraum 100 %.
Für weitere Informationen hierzu siehe Standard G1-1 "Risikobehaftete Funktionen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung" sowie Standard G1-3 "Schulungen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung".
Die Erhebung des Parameters wurde von der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.
Das übergreifende Ziel der Commerzbank ist es, aktiv gegen Bestechung, Vorteilsnahme und andere Formen der Korruption vorzugehen und Korruptionsfälle im Konzern vollständig zu verhindern. Aus diesem Grund sind daneben keine konkreten Zielvorgaben definiert.
Im Rahmen von regelmäßigen Überwachungshandlungen wird die Einhaltung der implementierten Regeln und Vorgaben zur Prävention von Bestechung und Korruption sichergestellt. Die hierbei durchgeführten Kontrollen werden jährlich auf Effektivität geprüft. Zudem prüft die Interne Revision (Group Audit) als dritte Verteidigungslinie regelmäßig das Bestechungs- und Korruptionspräventions-Rahmenwerk. Im Bedarfsfall werden Ad-hoc-Maßnahmen umgesetzt.
Ausführungen hierzu finden sich in Standard G1-3.
Durch das Konsequenzen-Management werden Verstöße gegen Regelwerke sowie gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen in der Commerzbank einheitlich geahndet. Verstöße gegen die Richtlinien zur Prävention von Korruption und Bestechung sind von der jeweils verantwortlichen Führungskraft in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung zu prüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren. Bestechung und Korruption durch Beschäftigte werden von der Commerzbank ausdrücklich nach dem Nulltoleranzprinzip verfolgt. Alle Mitarbeitenden, die nachweislich gegen diesen Grundsatz verstoßen, muss die arbeits-, zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Weitere Informationen zum Konsequenzen-Management finden sich auch in Standard S1-3 und S1-17.
Weitere Ausführungen zu den Maßnahmen finden sich in Standard G1-3.
Die Anzahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften sowie die Höhe der Geldstrafen, die in diesem Zusammenhang gezahlt wurden, sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt. Die Kennzahlen beinhalten hierbei rechtskräftige beziehungsweise abgeschlossene Gerichtsverfahren gegen die Bank und Mitarbeitende der Bank im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund von Bestechung und Korruption. Die Erfassung der Anzahl der Verurteilungen und der Höhe der Geldstrafen erfolgt unter Berücksichtigung möglicher Einschränkungen durch geltendes Arbeitsrecht, des Datenschutzes und der rechtlichen Zulässigkeit einer Abfrage der strafrechtlichen Verurteilung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Im Berichtszeitraum sind wie in den Vorjahren keine Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften der Commerzbank bekannt. In diesem Zusammenhang wurden auch keine Geldstrafen gezahlt.
Die Erhebung der oben beschriebenen Kennzahlen wurde von der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.
2024 | |
Anzahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | 0 |
Höhe der Geldstrafen, die wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften gezahlt wurde | 0 |
Ausführungen zu Zielen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung finden sich in Standard G1-3 im Abschnitt "Ziele".
Die Anti-Money Laundering/Counter-Terrorist Financing Policy (Global AML/CTF Policy) ist eine interne, globale Policy und legt die Mindeststandards fest, die von der Bank zu erfüllen sind, damit die Vorgaben des AML-/CTF-Programms eingehalten werden. Die Richtlinie beschreibt die grundlegenden Prinzipien:
― |
Bestimmung der AML-Governance-Struktur und der drei Verteidigungslinien, |
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Kundensorgfaltspflichten sowie "Know your Customer" (im Folgenden "KYC") im Rahmen des Kundenannahmeprozesses und des gesamten Lebenszyklus der Kundenbeziehung eingeschlossen das Transaktionsmonitoring (im Folgenden "Customer Lifecycle"), |
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AML-Risikobewertung der Kundeninnen und Kunden und der Produkte sowie die Methodologie der Risikobewertung, |
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Maßnahmen, die im Verlauf der Kunden-/Geschäftsbeziehung zu ergreifen sind, |
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Abgabe von Meldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung durch Kundinnen oder Kunden, |
― |
verbotene und eingeschränkte Geschäftsbeziehungen und Produkte, |
― |
Bereitstellung von Informationen an das Management, |
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Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Kundendaten, |
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Schulungen von Mitarbeitenden. |
Für die Freigabe der Policies ist die zuständige Bereichsleitung in Group Compliance verantwortlich.
Die Global AML/CTF Policy wird um weitere interne Richtlinien ergänzt, etwa die Global KYC (Customer Lifecycle) Policy zur Umsetzung der KYC-Vorgaben. Diese beinhaltet die Durchführung der Kundensorgfaltspflichten im Rahmen des Kundenannahmeprozesses und des Lebenszyklus der Kundenbeziehung und dient der Vereinheitlichung der Kundenannahmeprozesse innerhalb des Unternehmens.
Beide Policies sind die Eckpfeiler des Programms der Commerzbank zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel des Programms und der Policies ist es, die Commerzbank AG sowie die in- und ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen vor Risiken zu schützen, die in Verbindung mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stehen. Hierfür werden in den Policies die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben unter anderem aus dem deutschen Geldwäschegesetz, der EU-Geldwäscherichtlinien, relevante Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, Marktstandards wie die Empfehlungen der FATF und der "Wolfsberg Anti-Money Laundering Principles" umgesetzt.
Die Policies gelten für alle Mitarbeitenden in der Commerzbank AG. Diese umfassen auch die Vorstandsmitglieder sowie die in inländischen und ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften sowie Enkelgesellschaften und sonstigen Mehrheitsbeteiligungen tätigen Mitarbeitenden und von der Bank beauftragte Unternehmen oder Beraterinnern und Berater. Damit gelten sie in Europa, Afrika, Nah- und Mittelost, Asien, Australien, Nordamerika und Lateinamerika.
Die beschriebenen Policies werden ergänzt durch weitere zugehörige interne Vorgaben (weitere relevante Policies, Richtlinien, Verfahrensanweisungen, Prozessbeschreibungen und nationale Addenda), die die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten detaillierter beschreiben. Eine davon ist die "Global AML/CTF Policy for Special Business Relationships", die Strategien für die Geldwäschebekämpfung und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung in Geschäftsbeziehungen mit komplexeren Spezifika, vor allem mit anderen Kreditinstituten (Korrespondenzbanken), Handelsgesellschaften und Investmentfonds. Außerdem enthält sie die Addenda für Deutschland und jene Länder, in denen Niederlassungen und Tochtergesellschaften ansässig sind, um die jeweiligen landesspezifischen Regularien zu implementieren.
Ziel aller Richtlinien im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist zudem die Etablierung einer nachhaltigen, wirksamen und risikobasierten Compliance-Kultur innerhalb der Commerzbank.
Gemäß dem Prinzip der "Three Lines of Defense" ist die Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsrisiken nicht nur auf die Bearbeitung durch die Compliance-Funktion beschränkt. Vielmehr sind die organisatorischen Kontrollen und Überwachungselemente in drei hintereinandergeschalteten Ebenen angeordnet.
Die Einheiten der ersten Verteidigungslinie übernehmen im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit die Verantwortung für die Identifikation und das Management von Risiken sowie für die Einhaltung von Regelungen des eigenen Geschäftsbetriebs und verantworten die Einrichtung prozessorientierter Kontrollmechanismen. Group Compliance als zweite Verteidigungslinie setzt Standards für ein angemessenes Risikomanagement, indem sie die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollen überwacht. Zudem werden festgestellte Mängel kommuniziert und bewertet.
Darüber hinaus nimmt die Compliance-Funktion Analysen sowie Bewertungen der Compliance-Risiken vor und stellt eine Umsetzung des Risikomanagement-Rahmenwerks sicher. Die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie überprüft die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance-Funktionen sowohl in der ersten als auch zweiten Verteidigungslinie auf Basis regelmäßiger und unabhängiger Prüfungen.
Die Risikoanalyse bewertet das inhärente Risiko, das sich aus den Geschäftsaktivitäten mit unterschiedlichen Kunden, Kundengruppen und Produkten ergibt, und stellt diesem eine Bewertung des korrespondierenden Kontrollumfeldes zur Mitigation des inhärenten Risikos gegenüber. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikosteuerung, beispielsweise die Einführung zusätzlicher Kontrollen, werden bei Bedarf definiert und deren Umsetzung nachverfolgt.
Die Policies definieren die Anforderungen für die Begründung und Fortführung von Geschäftsbeziehungen, die Methodologie der Geldwäsche-Risikobewertung der Kundinnen und Kunden sowie die Voraussetzungen für die Abgabe von Verdachtsmeldungen. Im Rahmen des LEG Prozesses werden die einzelnen Einheiten je nach Geschäftsmodell und sonstigen internen Kriterien eingestuft und müssen so entweder die globalen Vorschriften adaptieren, zur Kenntnis nehmen oder im Rahmen lokaler Addenda umsetzen.
Folgende Maßnahmen werden getroffen, um zur Erfüllung der oben genannten Vorgaben und Ziele beizutragen:
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Implementierung von Policies, Richtlinien und Prozessen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen und interner Regelungen. |
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Jährliches webbasiertes Training zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, das allen Mitarbeitenden zugewiesen wird, um sich bezüglich der Vorgaben der Policy zu schulen und Mitarbeitende in ihrer Funktion als erste Verteidigungslinie zu sensibilisieren. Zweck des Trainings ist es, Mitarbeitende mit den geltenden Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vertraut zu machen und sie in die Lage zu versetzen, (potenzielle) Risiken zu erkennen und angemessen mit diesen umzugehen. Hierdurch kann die Aufgabe der ersten Verteidigungslinie gemäß des "Three Lines of Defense"-Modells gegen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken effektiv umgesetzt werden. Die Trainingszuweisung erfolgt automatisiert durch die Personalabteilung. Die Absolvierung des Pflichttrainings wird systemseitig über einen Eskalationsprozess sichergestellt. Das Training richtet sich an alle Mitarbeitenden der Commerzbank und ihrer Tochterunternehmen, die als relevant für dieses Training definiert wurden und ist verpflichtend zu absolvieren. |
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Regelmäßige interne und externe Kommunikation sowie globale verbindliche Verhaltensgrundsätze für alle Mitarbeitenden im Konzern als Unterstützung einer integritätsfördernden Unternehmenskultur. |
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Begleitung und Beratung der Geschäftseinheiten durch Compliance bei Prozessentwicklung und Transaktionen. |
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Durchführung einer Compliance-Risikoanalyse im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken, in der die Risikosituation erhoben und die damit verbundenen Kontrollaktivitäten der Einheiten bewertet werden |
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Berichterstattung an die Leitungsebene durch den Geldwäschebeauftragten. |
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Durchführung von Kontrollmaßnahmen mit Bezug zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung. |
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Überprüfung der Geschäftspartner, das heißt Ermittlung der Risiken von Beteiligungen durch Geschäftspartner an Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die durch eine IT-basierte Anwendung, der "Business Partner Due Diligence" nachverfolgt werden. Ergänzend hierzu enthalten Verträge mit Geschäftspartnern dezidierte Integritätsklauseln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. |
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Implementierung eines Hinweisgebersystems, siehe hierzu auch Standard S1-3 "Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können". |
Die Maßnahmen dienen dem übergeordneten Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Daher lassen sich konkretisierbare Ergebnisse nicht zuordnen.
Der Umfang der Implementierung erfolgt in Abhängigkeit der individuellen Maßnahmen. Grundsätzlich ist von einer gruppenweiten Implementierung gemäß dem LEG-Prozess auszugehen, siehe dazu auch Standard S1-3.
Die Implementierung der Maßnahmen erfolgt nach Priorisierung und risikobasiertem Ansatz. Die Maßnahmen haben teilweise kurzfristige und anlassbezogene Wirkung wie die Geschäftspartnerprüfung oder das Transaktionsmonitoring. Teilweise sind die Maßnahmen mittelfristig angelegt wie etwa die Mitarbeiterschulungen und die Risikoanalyse, die jährlich wiederholt und nach Bedarf aktualisiert werden. Eine langfristige Auswirkung erzielt die KYC-Überprüfung der Bestandskundinnen und -kunden, die ebenfalls in regelmäßigen Abständen, je nach Kundenkategorie derzeit von einem Jahr bis zu zehn Jahren, erneut durchgeführt wird.
Parameter im Sinne der ESRS gibt es im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht.
Übergreifendes Ziel der Commerzbank ist es, aktiv gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Der Rahmen der Ziele und Grundsätze wird durch geltende Gesetze und Verordnungen festgelegt. Die Sicherstellung erfolgt durch zuvor genannte Rahmenwerke und implementierte Maßnahmen. Es gibt in der Geldwäscheprävention daher keine konkreten messbaren Ziele. Eine Zielvorgabe entfällt aufgrund der Nulltoleranzpolitik, daher können keine Fallzahlen für konkrete Ziele benannt werden.
Richtlinien zur Steuertransparenz und Steuer-Compliance stärken das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit in die Bank, da sie verantwortungsbewusstes und ethisches Handeln sicherstellen und fördern. Ein Mangel an Steuertransparenz hingegen kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Commerzbank untergraben.
Um diese übergeordneten Ziele zu erreichen sowie dem Nulltoleranzansatz bezüglich Steuerstraftaten Rechnung zu tragen, hat der Konzernbereich Group Tax (GM-TAX) verschiedene Elemente etabliert. Hierzu zählen insbesondere ein steuerliches Risikomanagement zur Erkennung, Bewertung und - im Bedarfsfall - Mitigation von Risiken durch geeignete Maßnahmen sowie zahlreiche weitere interne Management- und Kontrollsysteme. Darüber hinaus wurden verschiedene Richtlinien beziehungsweise Policies implementiert, die im Folgenden erläutert werden. Der Überwachungsprozess in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinien ist einheitlich gestaltet und findet übergreifend Anwendung. Bei der Tax-Compliance-Überwachung handelt es sich um regelmäßige beziehungsweise wiederkehrende Analysen und Maßnahmen, mit dem Ziel, festzustellen, ob Bestandteile des Tax-Compliance-Management-System-Programms (TCMS) sowie der prozessintegrierten Kontrollen, unter Beachtung der angewendeten Grundsätze, angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ausübung und Entwicklung etwaiger Überwachungsmaßnahmen werden anhand eines Überwachungsplans festgehalten.
Die Verantwortung für den Überwachungsprozess im Zusammenhang mit Tax-Compliance-Themen liegt grundsätzlich bei Group Tax als 2nd Line of Defense und bei Group Tax TCM im Speziellen als Standardsetzer des Themenbereichs.
Darüber hinaus hat Group Tax unter anderem im Zuge der bankweiten projekthaften sogenannten Global-Functional-Lead-(GFL-)Initiative zusätzliche Überwachungsmaßnahmen betreffend lokaler Steuerfunktionen im internationalen Kontext beziehungsweise außerhalb der Commerzbank Aktiengesellschaft implementiert. Hierzu gehören unter anderem regelmäßige Austauschtermine und Vor-Ort-Überprüfungen (SpotChecks).
Ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) gemäß IDW PS 980 soll die Einhaltung einer Vielzahl von externen und internen Vorschriften sowie die Erfüllung steuerlicher Pflichten sicherstellen. Die Policy bildet hierbei die Grundlage für den Aufbau des Tax-Compliance-Management-Systems der Commerzbank. Sie bildet zusammen mit der untergeordneten TCM-Umsetzungsrichtlinie, die die Vorgaben der Policy operationalisiert und die operativ relevanten Themenkomplexe unter Berücksichtigung der angewandten Methoden beschreibt, das schriftlich fixierte Rahmenwerk des TCMS der Commerzbank (TCMS-SFO). Die TCMS-SFO, wie auch die Ausgestaltung des TCMS der Commerzbank im Allgemeinen orientiert sich hierbei an den sieben Grundelementen des IDW-Praxishinweises 1/2016 zur "Ausgestaltung und Prüfung eines Tax-Compliance-Management-Systems gemäß IDW PS 980". Dies sind:
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Tax-Compliance-Kultur, |
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Tax-Compliance-Ziele, |
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Tax-Compliance-Organisation, |
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Tax-Compliance-Risiken, |
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Tax-Compliance-Programm, |
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Tax-Compliance-Kommunikation sowie |
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Tax-Compliance-Überwachung und -Verbesserung. |
Die Grundsätze und Regeln aller Bestandteile der Policy sind inhaltlich im Sinne eines Mindeststandards zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für sämtliche Unternehmenseinheiten der Commerzbank Aktiengesellschaft, einschließlich der Inlands- und Auslandsfilialen sowie alle Konzerngesellschaften der Commerzbank bindend. Die konkrete Ausgestaltung und der Umfang des lokal umzusetzenden TCMS hängen von der Relevanz und Wesentlichkeit der Konzerngesellschaft ab, die auf Basis risikoorientierter Kriterien in einer mehrstufigen Analyse von Group Tax TCM definiert wird. Sollten darüber hinaus strengere lokale regulatorische Anforderungen hinsichtlich der Tax-Compliance oder der Ausgestaltung eines lokalen TCMS vorliegen, sind diese für den jeweiligen Standort verbindlich. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser lokalen spezifischen Anforderungen liegt bei den jeweiligen Konzerngesellschaften. Die sich daraus ergebenden spezifischen Anforderungen müssen von den verantwortlichen Mitarbeitenden vor Ort definiert und mit GM-TAX Tax-Compliance-Management gemäß dem sogenannten GFL-Konzept abgestimmt werden.
Die oberste Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Strategie zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und zur Förderung von Transparenz liegt beim Vorstand. Die Gesamtverantwortung für die globale TCM-Policy liegt beim Head of GM-TAX (Führungsebene 1) beziehungsweise der Führungsebene 2 GM-TAX Tax-Compliance-Management.
Steuerhinterziehung sowie die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist in den meisten Ländern eine Straftat. Mit dem "Corporate Criminal Offences of Failure to Prevent the Facilitation of Tax Evasion" (UK CCO) wurde erstmals im Vereinigten Königreich (UK) ein extraterritorialer Unternehmensstraftatbestand eingeführt, der Unternehmen selbst - und nicht nur die handelnden beziehungsweise verantwortlichen Personen - für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ihrer Kundinnen und Kunden durch assoziierte Personen zur Verantwortung zieht.
Die der Global TCM-Policy untergeordnete Anti-Tax-Evasion-Facilitation-Richtlinie beschreibt das ATEF-Compliance-Programm der Commerzbank und definiert die Grundsätze, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten - sogenannte "preventive measures" - zur Bekämpfung der Beihilfe der Steuerhinterziehung durch mit der Commerzbank assoziierte Personen, wie sie von der britischen Steuerbehörde HM Revenues & Customs (HMRC) in Bezug auf den britischen Straftatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (UK CCO - UK Corporate Criminal Offences of Failure to Prevent the Facilitation of Tax Evasion) gefordert werden.
Die Grundsätze und Regelungen der Richtlinie sind für den Geltungsbereich der Commerzbank Aktiengesellschaft im In- und Ausland bindend. Für andere Konzerneinheiten hat die Richtlinie grundsätzlich empfehlenden Charakter. Die Einhaltung lokaler spezifischer Anforderungen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Tochtergesellschaften.
Die Gesamtverantwortung für die ATEF-Richtlinie liegt analog der übergeordneten globalen TCM-Policy beim Head of GM-TAX (Führungsebene 1) beziehungsweise der Führungsebene 2 GM-TAX Tax-Compliance-Management.
Am 25. Juni 2018 trat die EU-Richtlinie 2018/822/EU (6. Änderung der Richtlinie 2011/16/EU, kurz "DAC 6") in Kraft, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einführung von gesetzlichen Regelungen über eine Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen bis spätestens 31. Dezember 2019 verpflichtet. Für Deutschland wurde sie in den §§ 138d-k der Abgabenordnung (AO) umgesetzt. Angewendet werden die neuen Regelungen in Deutschland seit dem 1. Juli 2020.
Ziel der DAC 6 Compliance Policy ist es, sowohl die regulatorischen Anforderungen zu den Anzeigepflichten und zum steuerlichen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen als auch die Einhaltung dieser Anforderungen als Teil des Tax-Compliance-Programms ("DAC-6-Compliance-Programm") sicherzustellen.
Die DAC 6 Compliance Policy bildet das übergeordnete Rahmenwerk für die schriftlich fixierte Ordnung zu den Anzeigepflichten bei Steuergestaltungen im Rahmen der Umsetzung der sechsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie. Sie beschreibt damit das DAC-6-Compliance-Programm und definiert entsprechende Strukturen und Standards zur Umsetzung.
Das Kontroll- und Überwachungssystem zu DAC 6 wird in der Commerzbank im Rahmen des sogenannten Three-Lines-of-Defense-Modells umgesetzt: Die 1st Line kontrolliert die Einhaltung der jeweiligen operativen Prozesse auf lokaler Ebene und dokumentiert diese. Die 2nd Line, GM-TAX Counsel Team Products & Transactions, führt als fachlicher Standardsetzer regelmäßige Überwachungshandlungen auf die Umsetzung durch.
Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst die Commerzbank-Gruppe global. Die Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß der Richtlinie besteht für Tochtergesellschaften, die aufgrund der Ergebnisse der (ersten) Auswirkungsanalyse und der laufenden Überwachung im Rahmen des Neuproduktprozesses und/oder des Special-Purpose-Entities-Genehmigungsprozesses als "potenziell DAC-6-relevante Transaktionen" identifiziert wurden. Die lokale Umsetzung muss den Bestimmungen dieser Policy gemäß dem GFL-Modell der Commerzbank entsprechen. Dies kann auch über separate Umsetzungsmodelle erfolgen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen dieser Policy stehen. In einem solchen Fall muss die lokale Umsetzung mit GM-TAX abgestimmt werden.
Die Gesamtverantwortung für die Policy liegt beim Head of GM-TAX (Führungsebene 1) beziehungsweise in geteilter Verantwortung zwischen Führungsebene 2 GM-TAX Tax Counsel (fachlicher Standardsetzer) und Führungsebene 2 GM-TAX Tax-Compliance-Management (methodischer Standardsetzer).
Die Commerzbank AG ist im Rahmen des Base-Erosion-and-Profit-Shifting-(BAPS)Projekts der OECD und der G20 zur Einhaltung der EU-Richtlinie DAC 6 verpflichtet und meldet seit dem 1. Juli 2020 relevante Steuerabsprachen an das Bundeszentralamt für Steuern, einschließlich rückwirkender Meldungen ab dem 25. Juni 2018.
Zur Sicherstellung eines effektiven Tax-Compliance-Managements werden diverse Maßnahmen und Kontrollen innerhalb des Commerzbank-Konzerns eingesetzt. Die wesentlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Steuertransparenz im Sinne der CSRD werden im Folgenden dargestellt.
Zur strukturierten Identifikation, Bewertung und angemessenen Mitigation prozessinhärenter potenzieller Risiken steuert Group Tax diese Risiken in Form von Risiko-Kontroll-Matrizen (RKM). Diese wurden erstmals im Jahr 2023 im Rahmen von Risikoanalyse-Workshops für alle für die Commerzbank relevanten Steuerarten erhoben und werden fortan regelmäßig auf Basis aktueller Erkenntnisse und rechtlicher Entwicklungen aktualisiert. Im Zentrum der Risikoanalysen steht die systematische Kategorisierung einschlägiger inhärenter Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenpotenzial (inhärentes Risiko).
Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung der vorhandenen risikomitigierenden Elemente (Grundsätze, Maßnahmen und Kontrollen) eine Überleitung auf das Residualrisiko und eine Beurteilung von dessen Angemessenheit gewährleistet. Schwächen im Sinne einer dem identifizierten inhärenten Risiko unangemessenen Mitigation wurden hierbei im Rahmen der erstmaligen Erhebung identifiziert und deren Behebung zielgerichtet angestoßen. Die Überprüfung und Sicherstellung der Angemessenheit der Risikomitigation ist fortan ein zentrales Element der regelmäßigen Aktualisierung der RKM.
Die Risiko-Kontroll-Matrizen dienen als wesentliches Instrument zur Risikosteuerung im Bereich GM-TAX sowie als notwendiger Baustein um gegebenenfalls perspektivisch eine Angemessenheits- sowie Wirksamkeitsprüfung gemäß IDW PS 980 durchzuführen.
Um zu gewährleisten, dass das Kontrollumfeld der Fachbereiche innerhalb von Group Tax wirksam ist, begleitet GM-TAX TCM aktiv den jährlichen Zyklus der TCM-Sicherungsmaßnahmen. GM-TAX TCM fungiert dabei als methodischer Standardsetzer, organisiert die Jahresplanung, prüft die Vollständigkeit und Plausibilität der von den GM-TAX-Fachbereichen geplanten TCM-Sicherungsmaßnahmen und überwacht eventuelle Folgemaßnahmen. Um eine einheitliche Dokumentation zu gewährleisten, stellt GM-TAX TCM den Fachbereichen ein standardisiertes Template zur Verfügung.
Die Auswahl geeigneter TCM-Sicherungsmaßnahmen folgt einem risikobasierten Ansatz. Ziel ist, die Wirksamkeit der in den Risiko-Kontroll-Matrizen festgehaltenen risikomitigierenden Elemente abzusichern und bei Bedarf gezielte individuelle Nachbesserungen oder Optimierungen anzustoßen. Die Überprüfung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt jährlich und wird laufend überwacht.
Darüber hinaus führen ausgewählte nationale und internationale Tochtergesellschaften und Niederlassungen jährlich steuerspezifische Sicherheitsmaßnahmen durch. GM-TAX TCM überprüft als methodischer Standardsetzer die Vollständigkeit und Plausibilität der durchgeführten Maßnahmen, um ein weitgehend einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Die Auswahl und Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Einheit. Analog zu den durchgeführten TCM-Sicherungsmaßnahmen der Commerzbank AG Inland soll auch bei den Sicherungsmaßnahmen der externen Einheiten eine verbesserte und verlässlichere Wirksamkeit der risikomindernden Maßnahmen sichergestellt werden.
Im Scope sind aktuell die Filialen Singapur, Prag, New York und London sowie die Commerzbank (Eurasija) AO, Commerz Real AG und die mBank S.A. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt ebenso jährlich.
Die Berichterstattung zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerstraftaten, das sogenannte ATOM Reporting (Anti-Tax Offences Measurements) beinhaltet eine quartärliche toolbasierte Abfrage bezüglich des Status der lokalen Ausgestaltung und Entwicklung des Tax-Compliance-Management-Systems der Einheiten des IFRS-Konsolidierungskreises des Commerzbank-Konzerns sowie eine Beobachtung der Entwicklung der inhärenten sowie residualen Risikosituation.
Das ATOM Reporting fragt zusätzlich ab, ob im Betrachtungszeitraum Erkenntnisse über neue Betrugsmuster oder Trends mit Bezug zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten erlangt wurden. Der Austausch über Betrugsmuster soll dabei unterstützen, regionale oder nationale Sachverhalte auf größere Relevanz untersuchen zu können, und gleichzeitig als Überblick dienen.
Während der Austausch über Betrugsmuster unabhängig davon ist, ob die meldende Einheit von diesem Betrug einen Schaden erlitten hat, werden ebenfalls Informationen sowohl bezüglich aufgedeckter Kontroll- und Prozessschwächen als auch betreffend Verdachtsfällen zu Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eingefordert. Sofern Kontroll- und Prozessschwächen oder Verdachtsfälle von den Einheiten gemeldet werden, werden diese im Rahmen des Reviews des ATOM Reportings ebenfalls konsolidiert im Rahmen des Bank-wide Anti-Fraud & Corruption Committees (BAFCC) an Group Compliance gemeldet.
Das Reporting ist einer der zentralen Bausteine des Tax-RiskManagements der Commerzbank sowie zur Wahrnehmung der Funktion des Global Functional Leads.
Das quartärliche Tax-Risk-Management-(TRM-)Reporting als Teil des steuerlichen Risikomanagements des Commerzbank-Konzerns hat das Ziel, steuerliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und systematisch zu steuern. Dazu gehört auch eine entsprechende Dokumentation. Neben den Risiken beinhaltet dies auch mitigierende Maßnahmen. Kernelement ist die vierteljährliche Abfrage der zu bilanziellen Zwecken konsolidierten Einheiten Konzerns zu steuerlichen Themen und den daraus resultierenden Risiken. Darüber hinaus gibt der TRM-Fragebogen einen Überblick über den Stand der Veranlagung und den Abschluss der letzten steuerlichen Betriebsprüfungen.
Ergebnis dieser Maßnahme ist es, eine Übersicht über aktuell vorliegende steuerliche Risikosachverhalte zu schaffen und eine frühzeitige Ableitung von erforderlichen Handlungen zu ermöglichen.
Die Maßnahme umfasst die zu bilanziellen Zwecken nach IFRS konsolidierten Einheiten des Commerzbank-Konzerns und wird vierteljährlich durchgeführt. Die quartärlichen TRM-Reporting-Intervalle sind hierbei der Standardprozess. Sollten unterjährig wesentliche Steuerrisiken in Erscheinung treten, ist jede Einheit verpflichtet diese unverzüglich zu melden.
Das von Group Compliance gesteuerte jährliche Compliance-Risk-Assessment (CRA) beinhaltet unter anderem auch den Risikotyp Anti-Tax Evasion Facilitation (ATEF), die im CRA-Prozess von GM-TAX TCM methodisch und fachlich verantwortet wird. Die jährliche Risikoanalyse wird toolgestützt grundsätzlich konzernweit für alle inländischen Segmente, Auslandsfilialen und relevanten Tochtergesellschaften der Commerzbank durchgeführt. Für ATEF-Zwecke erfolgt auf Basis definierter Kriterien eine Voranalyse im Rahmen derer jährlich der Scope analysiert und festgelegt wird.
GM-TAX TCM führt die Qualitätssicherung auf die gegebenen Antworten des ATEF-Fragebogens der Einheiten in Scope durch und steht diesen als Ansprechpartner während des gesamten Prozesses zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt GM-TAX TCM die Einheiten im Bedarfsfall bei der Umsetzung der in der Risikoanalyse identifizierten Maßnahmen zum Abstellen von Schwächen in der Risikokontrollumgebung. In sogenannten Risikoprofilen werden Risikosituation und Kontrollumfeld der jeweiligen Einheit detailliert beschrieben und die finalen Ergebnisse der Risikoanalyse dokumentiert. Erstellt werden die Risikoprofile durch die lokalen Compliance-Funktionen, den zuständigen Relationship Manager je Risikotyp - für ATEF: GM-TAX TCM - und durch die entsprechenden Ansprechpartnerinnen und -partner der 1st Line of Defense.
Die Ergebnisse der ATEF-Compliance-Risiko-Analyse sind darüber hinaus Teil des TCM-Jahresberichts.
Steuerrechtsänderungen können dazu führen, dass praktische Abläufe angepasst werden müssen, um die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin erfüllen zu können. Zu diesem Zweck wurde seitens GM-TAX TCM für die Commerzbank AG Inland inklusive den von GM-TAX steuerlich betreuten inländischen Organgesellschaften der Commerzbank AG eine Vorgehensweise zur systematischen und fortlaufenden Rechtsbeobachtung neuer beziehungsweise geänderter steuerrechtlicher Regelungen und Vorgaben - das sogenannte TCM-Gesetzgebungsscreening - implementiert. Dabei wird eine Bewertung im Hinblick auf Relevanz und Wesentlichkeit für die Commerzbank AG (Deutschland) durchgeführt, aus der potenzielle Anpassungsmaßnahmen abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Analyse sowie die notwendigen Anpassungsmaßnahmen werden dokumentiert. In Ergänzung zum laufenden Gesetzgebungsscreening und regelmäßigen GM-TAX-TCM-internen Austausch erfolgt quartalsweise - bei Bedarf auch ad hoc - ein Group-Tax-übergreifender Austausch im Rahmen des sogenannten "GM-TAX Responsibility Boards".
Eine Verbindung zum konzernweiten Regulatory Screening der MaRisk-Compliance-Funktion besteht darin, dass die Analyse auf Relevanz und Wesentlichkeit in der TCM-eigenen Datenbank erfolgt und bei umsetzungsrelevanten Änderungen eine weitere Umsetzungsverfolgung toolgestützt unter Anleitung der Einheit Group Compliance (GRM-CO) MaRisk Compliance erfolgt.
Das von GM-TAX TCM durchgeführte Gesetzgebungsscreening bezieht sich auf die Commerzbank AG Deutschland. Im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Screenings, das in der Verantwortung von Group Compliance (MaRisk Compliance) liegt, wird der Geltungsbereich auf die internationalen Filialen ausgeweitet. Die Zuordnung von Group Tax als Screening-Funktion für das Rechtsthema "Steuerrecht" erfolgte in Abstimmung mit Group Compliance MaRisk Compliance und ist in der Procedure "MaRisk-Compliance-Funktion gemäß MaRisk AT 4.4.2 umsetzen" festgehalten. Hieraus ergibt sich ebenfalls die inhaltliche Zuständigkeit (Steuerarten) sowie die lokale Verantwortung in Bezug auf internationale Steuerthemen. Die konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das Screening der Commerzbank AG Inland und Tier-1-Lokationen wurden ebenfalls in Abstimmung mit GRM-CO MaRisk Compliance bestimmt und sind auf der Intranetseite "MaRisk-Compliance Funktion" hinterlegt.
Angaben zum Steueraufkommen der Commerzbank finden sich in diesem Geschäftsbericht im Anhang zum Abschluss unter Note (67) Länderspezifische Berichterstattung.
Die Tax-Compliance-Ziele leiten sich aus der Strategie der Commerzbank, dem Code of Conduct, der GM-TAX-Steuerstrategie und den Ergebnissen der Analyse des regulatorischen Umfeldes ab und geben den Rahmen und die Aufgaben für die Steuerbeziehungsweise Tax-Compliance-Funktion vor. Weiter stellen die Tax-Compliance-Ziele die Grundlage für die Bewertung der Tax-Compliance-Risiken dar, auch wenn sie nicht im klassischem Sinne messbar sind. Oberstes Ziel im Kontext des Tax-Compliance-Managements ist es, eine vollständige, korrekte und fristgerechte Erfüllung aller steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Die angemessene und effektive Implementierung eines TCMS unterstützt die Erfüllung der Compliance-Ziele der Bank dabei maßgeblich.
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Mio. € | Gesamtbruttobuchwert | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 237.623 | 151.051 |
2 | Finanzunternehmen | 53.078 | 14.793 |
3 | Kreditinstitute | 46.134 | 13.328 |
4 | Darlehen und Kredite | 29.792 | 8.203 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 16.342 | 5.124 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 6.944 | 1.465 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 43 | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 43 | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 2.810 | 0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 2.810 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 24 | 5 |
17 | Darlehen und Kredite | 24 | 5 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 35.743 | 20.352 |
21 | Darlehen und Kredite | 34.126 | 19.964 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1.617 | 388 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 131.541 | 115.892 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 109.425 | 106.293 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.628 | 3.628 |
27 | davon Kfz-Kredite | 337 | 294 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17.262 | 14 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17.262 | 14 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Andere Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 185.061 | - |
33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | 172.191 | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | 81.222 | X |
35 | Darlehen und Kredite | 50.059 | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 9.025 | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | 291 | X |
38 | Schuldverschreibungen | 30.589 | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | 574 | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | 90.969 | X |
41 | Darlehen und Kredite | 70.642 | X |
42 | Schuldverschreibungen | 20.165 | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | 162 | X |
44 | Derivate | 1.280 | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 117 | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 1.078 | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 10.395 | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 422.685 | 151.051 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 152.544 | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 35.334 | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 82.653 | X |
52 | Handelsbuch | 34.557 | X |
53 | Gesamtaktiva | 575.229 | 151.051 |
Außerbilanzielle Risikopositionen Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 1.223 | 144 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 53.057 | 27.841 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 43.244 | 26.570 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 6.829 | 1.271 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 14.066 | 12.389 | 251 |
2 | 1.226 | 133 | 99 |
3 | 1.032 | - | 98 |
4 | 630 | - | 61 |
5 | 402 | - | 38 |
6 | - | X | - |
7 | 194 | 133 | 1 |
8 | 0 | - | 0 |
9 | 0 | - | 0 |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | 0 | - | 0 |
13 | 0 | - | 0 |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | 0 | - | 0 |
17 | 0 | - | 0 |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 4.221 | 3.637 | 152 |
21 | 3.971 | 3.637 | 26 |
22 | 250 | - | 125 |
23 | - | X | - |
24 | 8.619 | 8.619 | - |
25 | 7.760 | 7.760 | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 14.066 | 12.389 | 251 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 14.066 | 12.389 | 251 |
Außerbilanzielle Risikopositionen Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | 16 | - | 0 |
55 | 5.043 | 4.620 | 11 |
56 | 4.362 | 4.110 | 9 |
57 | 682 | 510 | 2 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 520 | 600 |
2 | Finanzunternehmen | 130 | 217 |
3 | Kreditinstitute | 85 | 206 |
4 | Darlehen und Kredite | 41 | 74 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 44 | 132 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 45 | 11 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 389 | 382 |
21 | Darlehen und Kredite | 220 | 173 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 169 | 210 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | - | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Andere Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 520 | 600 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 520 | 600 |
Außerbilanzielle Risikopositionen Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 13 | 2 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 283 | 69 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 163 | 49 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 121 | 20 |
h | i | j | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 15 | - | 8 |
2 | 2 | - | 1 |
3 | 2 | - | 1 |
4 | 1 | - | 0 |
5 | 1 | - | 0 |
6 | - | X | - |
7 | 0 | - | 0 |
8 | 0 | - | - |
9 | 0 | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | 0 | - | 0 |
17 | 0 | - | 0 |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 13 | - | 7 |
21 | 7 | - | 3 |
22 | 5 | - | 5 |
23 | - | X | - |
24 | - | - | - |
25 | - | - | - |
26 | - | - | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | |||
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 15 | - | 8 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 15 | - | 8 |
Außerbilanzielle Risikopositionen Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | 0 | - | - |
55 | 2 | - | 1 |
56 | 1 | - | 0 |
57 | 1 | - | 0 |
k | l | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14 | - |
2 | Finanzunternehmen | 0 | - |
3 | Kreditinstitute | 0 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 14 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 8 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 6 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 14 | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 14 | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 1 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 3 | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | 0 | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 3 | - |
m | n | o | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 273 |
2 | - | - | 76 |
3 | - | - | 0 |
4 | - | - | 0 |
5 | - | - | 0 |
6 | X | - | - |
7 | - | - | 76 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 197 |
21 | - | - | 143 |
22 | - | - | 55 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | 273 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | 273 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | 11 |
55 | - | - | 101 |
56 | - | - | 13 |
57 | - | - | 87 |
p | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | Davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
q | r | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 34 | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 34 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 13 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 21 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 34 | 0 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 34 | 0 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 1 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 92 | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | 30 | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 61 | - |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 16 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 16 |
21 | - | - | 12 |
22 | - | - | 3 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | 16 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | 16 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | 0 |
55 | - | - | 0 |
56 | - | - | 0 |
57 | - | - | 0 |
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | Davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
ab | ac | ad | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
Mio. € | Davon Verwendung der Erlöse | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | - | - | - | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 151.987 | 14.081 | 12.389 |
2 | Finanzunternehmen | 15.086 | 1.228 | 133 |
3 | Kreditinstitute | 13.534 | 1.034 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 8.278 | 631 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 5.256 | 403 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1.552 | 194 | 133 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | - |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 5 | 0 | - |
17 | Darlehen und Kredite | 5 | 0 | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 20.995 | 4.234 | 3.637 |
21 | Darlehen und Kredite | 20.311 | 3.978 | 3.637 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 683 | 256 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
24 | Private Haushalte | 115.892 | 8.619 | 8.619 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 106.293 | 7.760 | 7.760 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.628 | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 294 | - | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 14 | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 14 | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
33 | Finanz- und Nicht- Finanzunternehmen | X | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X | X |
44 | Derivate | X | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 151.987 | 14.081 | 12.389 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 151.987 | 14.081 | 12.389 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||||
54 | Finanzgarantien | 159 | 16 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte(Assets under management) | 28.106 | 5.045 | 4.620 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 26.664 | 4.362 | 4.110 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 1.443 | 683 | 510 |
ae | af | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
- | - | |
1 | 251 | 528 |
2 | 99 | 131 |
3 | 98 | 86 |
4 | 61 | 42 |
5 | 38 | 44 |
6 | - | - |
7 | 1 | 45 |
8 | 0 | 0 |
9 | 0 | 0 |
10 | - | - |
11 | - | - |
12 | 0 | 0 |
13 | 0 | 0 |
14 | - | - |
15 | - | - |
16 | 0 | 0 |
17 | 0 | 0 |
18 | - | - |
19 | - | - |
20 | 152 | 397 |
21 | 26 | 223 |
22 | 125 | 174 |
23 | - | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | - | - |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | 251 | 528 |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | 251 | 528 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | 0 | 13 |
55 | 11 | 284 |
56 | 9 | 163 |
57 | 2 | 121 |
ag | ah | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Mio. € | Gesamtbruttobuchwert | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 177.422 | 130.733 |
2 | Finanzunternehmen | 19.245 | 3.963 |
3 | Kreditinstitute | 17.293 | 2.883 |
4 | Darlehen und Kredite | 10.453 | 1.608 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 6.840 | 1.274 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1.952 | 1.081 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 115 | - |
9 | Darlehen und Kredite | 115 | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 621 | 155 |
13 | Darlehen und Kredite | 610 | 155 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 10 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 33 | 4 |
17 | Darlehen und Kredite | 33 | 4 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 19.621 | 12.870 |
21 | Darlehen und Kredite | 18.648 | 12.576 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 974 | 294 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 129.771 | 113.883 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 106.920 | 103.857 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.758 | 3.758 |
27 | davon Kfz-Kredite | 394 | 98 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8.785 | 17 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8.785 | 17 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 195.014 | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 182.021 | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | 112.870 | X |
35 | Darlehen und Kredite | 77.823 | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 9.181 | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | 340 | X |
38 | Schuldverschreibungen | 34.448 | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | 599 | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | 69.150 | X |
41 | Darlehen und Kredite | 50.970 | X |
42 | Schuldverschreibungen | 18.061 | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | 120 | X |
44 | Derivate | 1.497 | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 131 | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 1.108 | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 10.257 | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 372.436 | 130.733 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 165.522 | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 37.568 | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 101.396 | X |
52 | Handelsbuch | 26.559 | X |
53 | Gesamtaktiva | 537.959 | 130.733 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 3.093 | 36 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 46.194 | 23.5093 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 38.613 | 22.991 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 4.910 | 518 |
ai | aj | ak | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übegangstätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 8.713 | 8.488 | 29 |
2 | 58 | 58 | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | - | X | - |
7 | 58 | 58 | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 3.217 | 2.991 | 29 |
21 | 3.176 | 2.991 | 22 |
22 | 41 | - | 7 |
23 | - | X | - |
24 | 5.438 | 5.438 | - |
25 | 4.673 | 4.673 | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 8.713 | 8.488 | 29 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 8.713 | 8.488 | 29 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | 1 | - | 0 |
55 | 2.700 | 2.5054 | 2 |
56 | 2.573 | 2.505 | 1 |
57 | 127 | - | 1 |
al | am | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 159 | 11 |
2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 159 | 11 |
21 | Darlehen und Kredite | 145 | 10 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 14 | 1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | - | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 159 | 11 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 159 | 11 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 1 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 117 | 63 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 38 | 5 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 79 | 1 |
an | ao | ap | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 8 | - | 0 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | - | X | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | |
20 | 8 | - | 0 |
21 | 7 | - | 0 |
22 | 1 | - | 0 |
23 | - | X | - |
24 | - | - | - |
25 | - | - | - |
26 | - | - | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 8 | - | 0 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 8 | - | 0 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | - |
55 | 1 | - | 0 |
56 | 1 | - | 0 |
57 | 0 | - | 0 |
3
Die Vorjahres 'davon'-Angabe zu taxonomiefähigen AuM ist berichtigt worden.
4
Die Vorjahres 'davon'-Angabe zur Erlösverwendung ist berichtigt worden.
aq | ar | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | - | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
as | at | au | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | - |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | - |
55 | - | - | - |
56 | - | - | - |
57 | - | - | - |
av | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
aw | ax | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
ay | az | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | - | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
ba | bb | bc | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | - |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | - |
55 | - | - | - |
56 | - | - | - |
57 | - | - | - |
bd | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
be | bf | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
bg | bh | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 130.744 | 8.721 |
2 | Finanzunternehmen | 3.963 | 58 |
3 | Kreditinstitute | 2.883 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 1.608 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1.274 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1.081 | 58 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 155 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 155 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 4 | - |
17 | Darlehen und Kredite | 4 | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 12.881 | 3.225 |
21 | Darlehen und Kredite | 12.586 | 3.183 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 295 | 42 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 113.883 | 5.438 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 103.857 | 4.673 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.758 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 98 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 130.744 | 8.721 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 130.744 | 8.721 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 36 | 1 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 23.5103 | 2.701 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 22.991 | 2.574 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 518 | 127 |
bi | bj | bk | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 8.488 | 29 | 159 |
2 | 58 | - | 0 |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | 58 | - | 0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 2.991 | 29 | 159 |
21 | 2.991 | 22 | 145 |
22 | - | 7 | 14 |
23 | X | - | - |
24 | 5.438 | - | - |
25 | 4.673 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 8.488 | 29 | 159 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 8.488 | 29 | 159 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | 0 | 1 |
55 | 2.5054 | 2 | 117 |
56 | 2.505 | 2 | 38 |
57 | - | 1 | 79 |
a | b | c | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
Mio. € | Gesamtbruttobuchwert | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 237.623 | 150.897 | 15.086 |
2 | Finanzunternehmen | 53.078 | 13.666 | 1.416 |
3 | Kreditinstitute | 46.134 | 12.200 | 1.085 |
4 | Darlehen und Kredite | 29.792 | 7.811 | 677 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 16.342 | 4.389 | 408 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 6.944 | 1.466 | 331 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 43 | 0 | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 43 | 0 | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 2.810 | 0 | 0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 2.810 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 24 | 5 | 0 |
17 | Darlehen und Kredite | 24 | 5 | 0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 35.743 | 21.324 | 5.051 |
21 | Darlehen und Kredite | 34.126 | 20.731 | 4.572 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1.617 | 594 | 479 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
24 | Private Haushalte | 131.541 | 115.892 | 8.619 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 109.425 | 106.293 | 7.760 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.628 | 3.628 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 337 | 294 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17.262 | 14 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17.262 | 14 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 185.061 | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 172.191 | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | 81.222 | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | 50.059 | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 9.025 | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | 291 | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | 30.589 | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | 574 | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | 90.969 | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | 70.642 | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | 20.165 | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | 162 | X | X |
44 | Derivate | 1.280 | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 117 | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 1.078 | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | 10.395 | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 422.685 | 150.897 | 15.086 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 152.544 | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 35.334 | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 82.653 | X | X |
52 | Handelsbuch | 34.557 | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 575.229 | 150.897 | 15.086 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||||
54 | Finanzgarantien | 1.223 | 168 | 20 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 53.057 | 28.227 | 5.400 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 43.244 | 26.687 | 4.525 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 6.829 | 1.541 | 875 |
d | e | |
Klimaschutz (CCM) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
X | X | |
1 | 12.389 | 255 |
2 | 133 | 124 |
3 | - | 99 |
4 | - | 75 |
5 | - | 24 |
6 | X | - |
7 | 133 | 25 |
8 | - | 0 |
9 | - | 0 |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | 0 |
13 | - | 0 |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | 0 |
17 | - | 0 |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | 3.637 | 130 |
21 | 3.637 | 76 |
22 | - | 54 |
23 | X | - |
24 | 8.619 | - |
25 | 7.760 | - |
26 | - | - |
27 | - | - |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | 12.389 | 255 |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | 12.389 | 255 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | 1 |
55 | 4.620 | 24 |
56 | 4.110 | 19 |
57 | 510 | 5 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 1.052 | 808 |
2 | Finanzunternehmen | 281 | 226 |
3 | Kreditinstitute | 157 | 160 |
4 | Darlehen und Kredite | 82 | 87 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 76 | 73 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 124 | 65 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 770 | 582 |
21 | Darlehen und Kredite | 485 | 315 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 285 | 267 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | - | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 1.052 | 808 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 1.052 | 808 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 14 | 5 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 472 | 128 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 280 | 92 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 191 | 37 |
h | i | j | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 75 | - | 32 |
2 | 7 | - | 0 |
3 | 6 | - | 0 |
4 | 2 | - | 0 |
5 | 4 | - | 0 |
6 | - | X | - |
7 | 1 | - | 0 |
8 | 0 | - | - |
9 | 0 | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | 0 | - | - |
13 | 0 | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | 0 | - | 0 |
17 | 0 | - | 0 |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 68 | - | 31 |
21 | 51 | - | 16 |
22 | 17 | - | 15 |
23 | - | X | - |
24 | - | - | - |
25 | - | - | - |
26 | - | - | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | |||
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 75 | - | 32 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 75 | - | 32 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | 0 | - | 0 |
55 | 4 | - | 1 |
56 | 1 | - | 0 |
57 | 3 | - | 1 |
k | l | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnunganrechenbar sind | 15 | - |
2 | Finanzunternehmen | 0 | - |
3 | Kreditinstitute | 0 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 15 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 6 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 8 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15 | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 15 | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 1 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 4 | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | 1 | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 3 | - |
m | n | o | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 463 |
2 | - | - | 149 |
3 | - | - | 0 |
4 | - | - | - |
5 | - | - | 0 |
6 | X | - | - |
7 | - | - | 148 |
8 | - | - | 0 |
9 | - | - | 0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 315 |
21 | - | - | 277 |
22 | - | - | 38 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | 463 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | 463 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | 6 |
55 | - | - | 56 |
56 | - | - | 11 |
57 | - | - | 45 |
p | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnunganrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
q | r | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
s | t | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 25 | - |
2 | Finanzunternehmen | 0 | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 25 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 15 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 11 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | ||
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 25 | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 25 | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 0 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 54 | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | 12 | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 42 | - |
u | v | w | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 9 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 9 |
21 | - | - | 7 |
22 | - | - | 2 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | |||
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | 9 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | 9 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | 0 |
55 | - | - | 0 |
56 | - | - | 0 |
57 | - | - | 0 |
x | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern,die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B.Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
z | aa | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | ||
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
ab | ac | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Mio. € | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 152.218 | 15.161 |
2 | Finanzunternehmen | 14.040 | 1.422 |
3 | Kreditinstitute | 12.360 | 1.091 |
4 | Darlehen und Kredite | 7.898 | 680 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 4.463 | 412 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1.680 | 331 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 5 | 0 |
17 | Darlehen und Kredite | 5 | 0 |
18 | Schuldverschreibungen , inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 22.272 | 5.119 |
21 | Darlehen und Kredite | 21.352 | 4.623 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 919 | 496 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 115.892 | 8.619 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 106.293 | 7.760 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.628 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 294 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 14 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 14 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht- Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 152.218 | 15.161 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 152.218 | 15.161 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 180 | 20 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 28.471 | 5.404 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 26.802 | 4.527 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 1.668 | 878 |
ad | ae | af | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 12.389 | 255 | 1.083 |
2 | 133 | 124 | 282 |
3 | - | 99 | 157 |
4 | - | 75 | 82 |
5 | - | 24 | 76 |
6 | X | - | - |
7 | 133 | 25 | 124 |
8 | - | 0 | 0 |
9 | - | 0 | 0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0 | 0 |
13 | - | 0 | 0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0 | 0 |
17 | - | 0 | 0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 3.637 | 130 | 802 |
21 | 3.637 | 76 | 502 |
22 | - | 54 | 300 |
23 | X | - | - |
24 | 8.619 | - | - |
25 | 7.760 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 12.389 | 255 | 1.083 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 12.389 | 255 | 1.083 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | 1 | 14 |
55 | 4.620 | 24 | 473 |
56 | 4.110 | 19 | 281 |
57 | 510 | 5 | 192 |
ag | ah | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Mio. € | Gesamtbruttobuchwert | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 177.422 | 131.405 |
2 | Finanzunternehmen | 19.245 | 3.936 |
3 | Kreditinstitute | 17.293 | 2.856 |
4 | Darlehen und Kredite | 10.453 | 1.616 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 6.840 | 1.240 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1.952 | 1.080 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 115 | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 115 | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 621 | 155 |
13 | Darlehen und Kredite | 610 | 155 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 10 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 33 | 4 |
17 | Darlehen und Kredite | 33 | 4 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 19.621 | 13.569 |
21 | Darlehen und Kredite | 18.648 | 13.220 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 974 | 349 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 129.771 | 113.883 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 106.920 | 103.857 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.758 | 3.758 |
27 | davon Kfz-Kredite | 394 | 98 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8.785 | 17 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8.785 | 17 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 195.014 | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 182.021 | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | 112.870 | X |
35 | Darlehen und Kredite | 77.823 | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 9.181 | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | 340 | X |
38 | Schuldverschreibungen | 34.448 | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | 599 | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | 69.150 | X |
41 | Darlehen und Kredite | 50.970 | X |
42 | Schuldverschreibungen | 18.061 | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | 120 | X |
44 | Derivate | 1.497 | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 131 | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 1.108 | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 10.257 | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 372.436 | 131.405 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 165.522 | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 37.568 | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 101.396 | X |
52 | Handelsbuch | 26.559 | X |
53 | Gesamtaktiva | 537.959 | 131.405 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 3.093 | 42 |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 46.194 | 23.9603 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 38.613 | 23.164 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 4.910 | 796 |
ai | aj | ak | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 9.034 | 8.488 | 45 |
2 | 58 | 58 | 0 |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | - | X | - |
7 | 58 | 58 | 0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 3.538 | 2.991 | 45 |
21 | 3.454 | 2.991 | 29 |
22 | 83 | - | 16 |
23 | - | X | - |
24 | 5.438 | 5.438 | - |
25 | 4.673 | 4.673 | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 9.034 | 8.488 | 45 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 9.034 | 8.488 | 45 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | 3 | - | 1 |
55 | 3.067 | 2.5054 | 11 |
56 | 2.729 | 2.505 | 8 |
57 | 339 | - | 2 |
al | am | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 322 | 11 |
2 | Finanzunternehmen | 0 | 1 |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 1 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 322 | 10 |
21 | Darlehen und Kredite | 296 | 9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 27 | 1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | - | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 322 | 11 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 322 | 11 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | 2 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 300 | 63 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 123 | 5 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 177 | 1 |
an | ao | ap | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 6 | - | 0 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | - | X | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 6 | - | 0 |
21 | 6 | - | 0 |
22 | 0 | - | 0 |
23 | - | X | - |
24 | - | - | - |
25 | - | - | - |
26 | - | - | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | 6 | - | 0 |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | 6 | - | 0 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | - |
55 | 1 | - | 0 |
56 | 0 | - | 0 |
57 | 0 | - | 0 |
3
Die Vorjahres 'davon'-Angabe zu taxonomiefähigen AuM ist berichtigt worden.
4
Die Vorjahres 'davon'-Angabe zur Erlösverwendung ist berichtigt worden.
aq | ar | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | - | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
as | at | au | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | - |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | - |
55 | - | - | - |
56 | - | - | - |
57 | - | - | - |
av | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
aw | ax | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
ay | az | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Mio. € | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X |
44 | Derivate | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X |
53 | Gesamtaktiva | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | Finanzgarantien | - | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
ba | bb | bc | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
33 | X | X | X |
34 | X | X | X |
35 | X | X | X |
36 | X | X | X |
37 | X | X | X |
38 | X | X | X |
39 | X | X | X |
40 | X | X | X |
41 | X | X | X |
42 | X | X | X |
43 | X | X | X |
44 | X | X | X |
45 | X | X | X |
46 | X | X | X |
47 | X | X | X |
48 | - | - | - |
49 | X | X | X |
50 | X | X | X |
51 | X | X | X |
52 | X | X | X |
53 | - | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | |||
54 | - | - | - |
55 | - | - | - |
56 | - | - | - |
57 | - | - | - |
bd | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Mio. € | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X |
35 | Darlehen und Kredite | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
38 | Schuldverschreibungen | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X |
41 | Darlehen und Kredite | X |
42 | Schuldverschreibungen | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X |
44 | Derivate | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X |
52 | Handelsbuch | X |
53 | Gesamtaktiva | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | Finanzgarantien | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
56 | davon Schuldverschreibungen | - |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | - |
be | bf | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | - | - |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | - | - |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | - | - |
55 | - | - |
56 | - | - |
57 | - | - |
bg | bh | bi | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
Mio. € | Davon Verwendung der Erlöse | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 131.416 | 9.040 | 8.488 |
2 | Finanzunternehmen | 3.937 | 58 | 58 |
3 | Kreditinstitute | 2.856 | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | 1.616 | - | - |
5 | Schuldverschreibungen , inkl. UoP1 | 1.240 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1.081 | 58 | 58 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | - | - |
10 | Schuldverschreibungen , inkl. UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 155 | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | 155 | - | - |
14 | Schuldverschreibungen , inkl. UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 4 | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | 4 | - | - |
18 | Schuldverschreibungen , inkl. UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 13.579 | 3.544 | 2.991 |
21 | Darlehen und Kredite | 13.230 | 3.460 | 2.991 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 349 | 83 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | X |
24 | Private Haushalte | 113.883 | 5.438 | 5.438 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 103.857 | 4.673 | 4.673 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 3.758 | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 98 | - | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17 | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 17 | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | X | X | X |
34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der NFE-Richtlinie unterliegen | X | X | X |
35 | Darlehen und Kredite | X | X | X |
36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | X | X | X |
37 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X | X |
38 | Schuldverschreibungen | X | X | X |
39 | Eigenkapitalinstrumente | X | X | X |
40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die nicht der NFE-Richtline unterliegen | X | X | X |
41 | Darlehen und Kredite | X | X | X |
42 | Schuldverschreibungen | X | X | X |
43 | Eigenkapitalinstrumente | X | X | X |
44 | Derivate | X | X | X |
45 | Kurzfristige Interbankenkredite | X | X | X |
46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | X | X | X |
47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | X | X | X |
48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 131.416 | 9.040 | 8.488 |
49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | X | X | X |
50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | X | X | X |
51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | X | X | X |
52 | Handelsbuch | X | X | X |
53 | Gesamtaktiva | 131.416 | 9.040 | 8.488 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||||
54 | Finanzgarantien | 42 | 3 | - |
55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 23.9613 | 3.068 | 2.5054 |
56 | davon Schuldverschreibungen | 23.165 | 2.729 | 2.505 |
57 | davon Eigenkapitalinstrumente | 796 | 339 | - |
bj | bk | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||
Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | 45 | 323 |
2 | 0 | 0 |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | - | - |
7 | 0 | 0 |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | - | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | - | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | - | - |
20 | 45 | 323 |
21 | 29 | 296 |
22 | 16 | 27 |
23 | - | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | - | - |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | 45 | 323 |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | 45 | 323 |
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der NFE-Richtlinie unterliegen | ||
54 | 1 | 2 |
55 | 11 | 300 |
56 | 8 | 123 |
57 | 3 | 177 |
3
Die Vorjahres 'davon'-Angabe zu taxonomiefähigen AuM ist berichtigt worden.
4
Die Vorjahres 'davon'-Angabe zur Erlösverwendung ist berichtigt worden.
a | b | ||
Klimaschutz (CCM) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | 0,4 | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | 16,2 | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | 0,5 | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | 3,3 | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 0,1 | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | 3,2 | 0,6 |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | 0,4 | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | 1,0 | 0,4 |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | 0,5 | - |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | 3,2 | - |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 20,0 | - |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | 18,7 | - |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | 1,8 | - |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | 0,3 | - |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 0,2 | - |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | 0,6 | - |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | 0,1 | - |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | 0,9 | - |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | 31,9 | - |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | 0,2 | - |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | 47,1 | - |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | 30,3 | - |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | 0,9 | 0,0 |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | 10,6 | - |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | 0,2 | 0,0 |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | 0,6 | 0,3 |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | 2,9 | 0,5 |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | 1,4 | - |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | 18,0 | - |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | 0,6 | - |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | 28,4 | 0,3 |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | 0,4 | 0,1 |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | 0,2 | 0,0 |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 6,9 | - |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | 13,0 | - |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | 0,9 | - |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | 1,3 | 0,1 |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 63,8 | 0,5 |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | 64,8 | 0,0 |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 4,3 | 0,0 |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 86,8 | 0,0 |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | 0,5 | 0,2 |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 9,7 | 1,1 |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | 5,4 | - |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | 2,4 | 0,0 |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | 1,0 | 1,0 |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | 2,1 | - |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | 0,1 | - |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | 0,1 | - |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | 10,1 | 7,1 |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | 0,3 | - |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | 40,7 | 1,9 |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | 0,1 | 0,0 |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | 65,2 | 4,6 |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | 2,1 | - |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | 9,6 | 9,6 |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | 0,7 | - |
58 | 24.51 Eisengießereien | 0,3 | - |
59 | 24.52 Stahlgießereien | 0,1 | 0,1 |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | 0,1 | 0,0 |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | 35,1 | 4,2 |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | 1,5 | 0,6 |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | 31,2 | - |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 2,2 | 0,0 |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | 1,7 | 0,0 |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | 0,8 | - |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | 1,8 | 0,4 |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | 0,1 | - |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | 0,1 | - |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 8,8 | 1,5 |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 4,1 | 0,6 |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | 11,5 | 0,0 |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 89,1 | 0,0 |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 28,3 | 0,6 |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | 6,7 | 3,1 |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 65,1 | 52,4 |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | 3,3 | - |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,1 | 0,1 |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | 125,8 | 1,6 |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | 0,2 | - |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | 31,5 | 1,5 |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | 18,5 | 10,2 |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | 0,3 | - |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | 0,4 | 0,0 |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0,7 | 0,4 |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | 1,3 | 0,0 |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | 19,1 | 0,0 |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | 0,8 | 0,0 |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | 2,8 | 0,1 |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | 6,8 | 0,5 |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | 2,3 | - |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | 12,6 | 1,4 |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | 0,1 | 0,1 |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | 31,3 | 1,9 |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 5,9 | 2,7 |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | 381,3 | 39,7 |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | 52,5 | - |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | 20,4 | 0,0 |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | 5,3 | 5,3 |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | 65,3 | 21,8 |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 32,2 | 0,0 |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | 15,8 | - |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | 0,5 | - |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | 0,1 | - |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 92,1 | - |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | 6,3 | 0,0 |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | 0,1 | 0,1 |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | 1,1 | - |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 6.686,0 | 3.648,6 |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | 1,3 | 1,3 |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 3,2 | 1,5 |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | 0,9 | 0,8 |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | 2,9 | 2,9 |
114 | 36.00 Wasserversorgung | 15,4 | 14,3 |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,1 | 0,1 |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | 0,1 | - |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 6,0 | 0,0 |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,7 | 0,0 |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | 59,5 | 0,0 |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | 29,1 | 3,7 |
121 | 42.11 Bau von Straßen | 20,4 | 10,2 |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | 5,8 | 0,0 |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | 2,7 | - |
124 | 42.91 Wasserbau | 8,1 | - |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 43,0 | 4,0 |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | 2,5 | 0,5 |
127 | 43.21 Elektroinstallation | 19,8 | 13,1 |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | 0,6 | 0,0 |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | 44,1 | 28,6 |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | 0,1 | - |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | 13,1 | 3,2 |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 0,5 | 0,0 |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 0,4 | 0,0 |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | 3,1 | - |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | 0,1 | 0,0 |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | 2,7 | - |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | 9,0 | 8,8 |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 0,1 | - |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 10,2 | 0,0 |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0,2 | 0,0 |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 2,5 | - |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | 0,7 | 0,0 |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | 0,5 | - |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 7,3 | 0,0 |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | 4,0 | 0,4 |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | 34,0 | 5,3 |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | 5,0 | 0,0 |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | 0,9 | - |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | 16,5 | 0,3 |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | 0,6 | 0,0 |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 18,7 | 2,2 |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | 9,4 | 0,0 |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | 0,2 | - |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | 0,1 | 0,0 |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 1,5 | - |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | 9,3 | - |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | 1,0 | - |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | 0,0 | - |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,5 | - |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | 2,5 | - |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | 0,1 | - |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | 0,2 | - |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | 0,4 | 0,0 |
164 | 47.73 Apotheken | 1,1 | - |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | 31,1 | - |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | 4,5 | - |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | 135,7 | 111,2 |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | 43,4 | 0,0 |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | 13,6 | 0,0 |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | 3,3 | 0,5 |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | 4,9 | 0,0 |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 959,8 | - |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | 26,0 | - |
174 | 52.10 Lagerei | 0,4 | - |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | 8,5 | 3,1 |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | 3,5 | - |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 204,2 | 13,0 |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | 37,7 | 0,0 |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 82,6 | 29,4 |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | 71,1 | 0,0 |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | 1,0 | - |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | 0,6 | - |
183 | 56.21 Event-Caterer | 0,4 | - |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | 0,7 | - |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 0,7 | - |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | 0,3 | 0,2 |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,4 | 0,0 |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,1 | 0,0 |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | 21,3 | 0,6 |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,1 | 0,0 |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 321,3 | 4,2 |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 1,9 | 0,0 |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 10,5 | 8,9 |
194 | 63.12 Webportale | 0,1 | 0,1 |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 10,1 | 4,8 |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 3,8 | 0,8 |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 820,2 | 1,0 |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 6.121,0 | 2,6 |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 108,8 | 0,0 |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 1.397,2 | 0,0 |
201 | 69.10 Rechtsberatung | 0,9 | - |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 473,4 | 96,6 |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | 9,5 | 0,0 |
204 | 71.11 Architekturbüros | 0,9 | - |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | 11,5 | 10,7 |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 23,2 | 0,0 |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 3,4 | - |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | 0,2 | - |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | 1,8 | - |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 74,4 | 0,0 |
211 | 75.00 Veterinärwesen | 7,3 | - |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 11,4 | 1,4 |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 4,3 | - |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | 0,1 | - |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | 63,3 | - |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | 9,3 | - |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | 6,7 | - |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | 8,0 | 0,0 |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | 0,2 | - |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | 0,6 | - |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 46,5 | 2,6 |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | 0,8 | - |
223 | 86.10 Krankenhäuser | 0,4 | - |
224 | 86.22 Facharztpraxen | 4,7 | - |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | 0,5 | - |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | 1,4 | - |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | 0,1 | - |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | 11,1 | - |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | 14,7 | - |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | 6,5 | - |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | 9,6 | - |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | 0,3 | - |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | 121,9 | 0,0 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. € | |
1 | X | X | - |
2 | X | X | - |
3 | X | X | - |
4 | X | X | - |
5 | X | X | - |
6 | X | X | - |
7 | X | X | - |
8 | X | X | - |
9 | X | X | 0,5 |
10 | X | X | - |
11 | X | X | - |
12 | X | X | - |
13 | X | X | - |
14 | X | X | - |
15 | X | X | - |
16 | X | X | - |
17 | X | X | 0,0 |
18 | X | X | - |
19 | X | X | - |
20 | X | X | - |
21 | X | X | - |
22 | X | X | - |
23 | X | X | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | - |
28 | X | X | - |
29 | X | X | - |
30 | X | X | - |
31 | X | X | - |
32 | X | X | - |
33 | X | X | - |
34 | X | X | 0,2 |
35 | X | X | - |
36 | X | X | - |
37 | X | X | - |
38 | X | X | 0,0 |
39 | X | X | - |
40 | X | X | - |
41 | X | X | - |
42 | X | X | - |
43 | X | X | 0,9 |
44 | X | X | - |
45 | X | X | 0,0 |
46 | X | X | - |
47 | X | X | - |
48 | X | X | - |
49 | X | X | - |
50 | X | X | - |
51 | X | X | - |
52 | X | X | - |
53 | X | X | - |
54 | X | X | 21,5 |
55 | X | X | - |
56 | X | X | - |
57 | X | X | - |
58 | X | X | - |
59 | X | X | - |
60 | X | X | - |
61 | X | X | 15,3 |
62 | X | X | - |
63 | X | X | - |
64 | X | X | 0,0 |
65 | X | X | 0,0 |
66 | X | X | - |
67 | X | X | - |
68 | X | X | - |
69 | X | X | - |
70 | X | X | - |
71 | X | X | 0,0 |
72 | X | X | 0,0 |
73 | X | X | 0,0 |
74 | X | X | - |
75 | X | X | - |
76 | X | X | 0,0 |
77 | X | X | - |
78 | X | X | 0,0 |
79 | X | X | - |
80 | X | X | - |
81 | X | X | - |
82 | X | X | - |
83 | X | X | - |
84 | X | X | - |
85 | X | X | 0,6 |
86 | X | X | 0,0 |
87 | X | X | - |
88 | X | X | 0,1 |
89 | X | X | 0,0 |
90 | X | X | 0,6 |
91 | X | X | - |
92 | X | X | - |
93 | X | X | - |
94 | X | X | 1,1 |
95 | X | X | 0,6 |
96 | X | X | 20,2 |
97 | X | X | 42,8 |
98 | X | X | - |
99 | X | X | 0,0 |
100 | X | X | - |
101 | X | X | 0,0 |
102 | X | X | - |
103 | X | X | - |
104 | X | X | - |
105 | X | X | - |
106 | X | X | - |
107 | X | X | - |
108 | X | X | - |
109 | X | X | 14,0 |
110 | X | X | - |
111 | X | X | 0,0 |
112 | X | X | - |
113 | X | X | - |
114 | X | X | 0,1 |
115 | X | X | 0,0 |
116 | X | X | - |
117 | X | X | 0,0 |
118 | X | X | 0,0 |
119 | X | X | 0,8 |
120 | X | X | 1,9 |
121 | X | X | 0,0 |
122 | X | X | - |
123 | X | X | - |
124 | X | X | - |
125 | X | X | 5,5 |
126 | X | X | 0,0 |
127 | X | X | 0,1 |
128 | X | X | - |
129 | X | X | - |
130 | X | X | - |
131 | X | X | 4,8 |
132 | X | X | - |
133 | X | X | 0,0 |
134 | X | X | - |
135 | X | X | 0,0 |
136 | X | X | 2,7 |
137 | X | X | - |
138 | X | X | - |
139 | X | X | - |
140 | X | X | - |
141 | X | X | 0,0 |
142 | X | X | - |
143 | X | X | - |
144 | X | X | 0,0 |
145 | X | X | 0,0 |
146 | X | X | - |
147 | X | X | - |
148 | X | X | - |
149 | X | X | 0,0 |
150 | X | X | 0,0 |
151 | X | X | - |
152 | X | X | 0,0 |
153 | X | X | - |
154 | X | X | - |
155 | X | X | - |
156 | X | X | - |
157 | X | X | - |
158 | X | X | 0,0 |
159 | X | X | - |
160 | X | X | - |
161 | X | X | - |
162 | X | X | - |
163 | X | X | - |
164 | X | X | - |
165 | X | X | - |
166 | X | X | - |
167 | X | X | 159,3 |
168 | X | X | - |
169 | X | X | - |
170 | X | X | - |
171 | X | X | 0,0 |
172 | X | X | - |
173 | X | X | - |
174 | X | X | - |
175 | X | X | - |
176 | X | X | - |
177 | X | X | - |
178 | X | X | - |
179 | X | X | 49,6 |
180 | X | X | 0,1 |
181 | X | X | - |
182 | X | X | 0,0 |
183 | X | X | - |
184 | X | X | - |
185 | X | X | 28,1 |
186 | X | X | 0,8 |
187 | X | X | 0,2 |
188 | X | X | 0,2 |
189 | X | X | 1,4 |
190 | X | X | - |
191 | X | X | 4,8 |
192 | X | X | - |
193 | X | X | 0,0 |
194 | X | X | 1,0 |
195 | X | X | 1,3 |
196 | X | X | - |
197 | X | X | 0,0 |
198 | X | X | 0,0 |
199 | X | X | 0,0 |
200 | X | X | 0,0 |
201 | X | X | - |
202 | X | X | 0,0 |
203 | X | X | 0,1 |
204 | X | X | - |
205 | X | X | 0,0 |
206 | X | X | - |
207 | X | X | - |
208 | X | X | 0,9 |
209 | X | X | - |
210 | X | X | 0,0 |
211 | X | X | - |
212 | X | X | 0,0 |
213 | X | X | - |
214 | X | X | - |
215 | X | X | - |
216 | X | X | - |
217 | X | X | - |
218 | X | X | - |
219 | X | X | - |
220 | X | X | - |
221 | X | X | 0,1 |
222 | X | X | - |
223 | X | X | - |
224 | X | X | - |
225 | X | X | - |
226 | X | X | - |
227 | X | X | - |
228 | X | X | - |
229 | X | X | - |
230 | X | X | - |
231 | X | X | - |
232 | X | X | - |
233 | X | X | 0,0 |
f | g | h | ||
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | X | X |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | X | X |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | X | X |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | X | X |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | X | X |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | X | X |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | X | X |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - | X | X |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | X | X |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | X | X |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - | X | X |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | X | X |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | X | X |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | X | X |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | X | X |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | X | X |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | X | X |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | X | X |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | - | X | X |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | X | X |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | X | X |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | X | X |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | X | X |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | X | X |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | X | X |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | X | X |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | X | X |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - | X | X |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - | X | X |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - | X | X |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | X | X |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | X | X |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | X | X |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - | X | X |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - | X | X |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | X | X |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - | X | X |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - | X | X |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | X | X |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - | X | X |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | X | X |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | X | X |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | X | X |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | X | X |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | X | X |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | X | X |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | X | X |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | X | X |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | - | X | X |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | X | X |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - | X | X |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | X | X |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | X | X |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | X | X |
58 | 24.51 Eisengießereien | - | X | X |
59 | 24.52 Stahlgießereien | - | X | X |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - | X | X |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - | X | X |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - | X | X |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | X | X |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | - | X | X |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | X | X |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | X | X |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | X | X |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | X | X |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | X | X |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - | X | X |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | X | X |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | X | X |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | - | X | X |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | X | X |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | X | X |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | - | X | X |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | X | X |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | - | X | X |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - | X | X |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | X | X |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - | X | X |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | X | X |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | X | X |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | X | X |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | X | X |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | X | X |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | X | X |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - | X | X |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - | X | X |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - | X | X |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | X | X |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | X | X |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | X | X |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | X | X |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | - | X | X |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | 3,6 | X | X |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - | X | X |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | X | X |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | 0,0 | X | X |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | X | X |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | - | X | X |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | X | X |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | X | X |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | X | X |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | X | X |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | X | X |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | X | X |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | X | X |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 1,1 | X | X |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - | X | X |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 0,0 | X | X |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | X | X |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | X | X |
114 | 36.00 Wasserversorgung | 0,0 | X | X |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,0 | X | X |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | X | X |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 0,0 | X | X |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,0 | X | X |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - | X | X |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | 0,0 | X | X |
121 | 42.11 Bau von Straßen | - | X | X |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | X | X |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | X | X |
124 | 42.91 Wasserbau | - | X | X |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 0,2 | X | X |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | 0,0 | X | X |
127 | 43.21 Elektroinstallation | 0,0 | X | X |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - | X | X |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - | X | X |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | X | X |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | X | X |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | X | X |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | X | X |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | X | X |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | X | X |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | X | X |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | X | X |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | X | X |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | X | X |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - | X | X |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,0 | X | X |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - | X | X |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | X | X |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 0,0 | X | X |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | X | X |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | X | X |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | X | X |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - | X | X |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - | X | X |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | X | X |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | X | X |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | 0,0 | X | X |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | X | X |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | X | X |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | X | X |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | X | X |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | X | X |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | - | X | X |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | X | X |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | X | X |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | X | X |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | X | X |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - | X | X |
164 | 47.73 Apotheken | - | X | X |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | X | X |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - | X | X |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - | X | X |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - | X | X |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - | X | X |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | X | X |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - | X | X |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | X | X |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | X | X |
174 | 52.10 Lagerei | - | X | X |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | X | X |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | X | X |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | X | X |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - | X | X |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - | X | X |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - | X | X |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | X | X |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - | X | X |
183 | 56.21 Event-Caterer | - | X | X |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | X | X |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 0,6 | X | X |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | 0,8 | X | X |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,1 | X | X |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,1 | X | X |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | 0,0 | X | X |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - | X | X |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 4,8 | X | X |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - | X | X |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 0,0 | X | X |
194 | 63.12 Webportale | 1,0 | X | X |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 0,3 | X | X |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | X | X |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | X | X |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | X | X |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | X | X |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | X | X |
201 | 69.10 Rechtsberatung | - | X | X |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | - | X | X |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | 0,1 | X | X |
204 | 71.11 Architekturbüros | - | X | X |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | 0,0 | X | X |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | X | X |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | X | X |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - | X | X |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | X | X |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | - | X | X |
211 | 75.00 Veterinärwesen | - | X | X |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | X | X |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | X | X |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | X | X |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | X | X |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | X | X |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | - | X | X |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | X | X |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | X | X |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | X | X |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 0,0 | X | X |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | X | X |
223 | 86.10 Krankenhäuser | - | X | X |
224 | 86.22 Facharztpraxen | - | X | X |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | X | X |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | X | X |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | X | X |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | X | X |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | X | X |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | X | X |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | X | X |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | X | X |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | X | X |
i | j | ||
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | 0,0 | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | - |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | - |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - | - |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | - |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | - |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | - |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | - |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | - |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | - | - |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | - |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | - |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | - |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | - |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | - |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | - |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | - |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | - |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | - |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - | - |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - | - |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - | - |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | - |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | - |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | - |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - | - |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 0,0 | - |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | - |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - | - |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - | - |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | - |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0,9 | - |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | - |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | - |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | - |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | - |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | - |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | - |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | - |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | - |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | - | - |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | - |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - | - |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | - |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | - |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | - |
58 | 24.51 Eisengießereien | - | - |
59 | 24.52 Stahlgießereien | - | - |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - | - |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | 0,0 | - |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - | - |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | - |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 0,0 | - |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | - |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | - |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | - |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | - |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | - |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 3,3 | - |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | - |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | - |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 0,0 | - |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | - |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | - |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 0,0 | - |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | - |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,0 | - |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | 0,0 | - |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | - |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | 0,1 | - |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | - |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | - |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | - |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | - |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | - |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | - |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | 0,2 | - |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | 0,0 | - |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | 0,9 | - |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | - |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | - |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | - |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | - |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 0,0 | - |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - | - |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - | - |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | - |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - | - |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | - |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0,0 | - |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | - |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | - |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | - |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | - |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | - |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | - |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | - |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 0,1 | - |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - | - |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 0,7 | - |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | - |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | - |
114 | 36.00 Wasserversorgung | 6,3 | - |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,0 | - |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | - |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 0,0 | - |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,0 | - |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | 0,0 | - |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | 0,0 | - |
121 | 42.11 Bau von Straßen | 0,5 | - |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | - |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | - |
124 | 42.91 Wasserbau | - | - |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 0,0 | - |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - | - |
127 | 43.21 Elektroinstallation | 0,0 | - |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | 0,0 | - |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | 0,0 | - |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | - |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | - |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | - |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | - |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | - |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | - |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - | - |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,0 | - |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - | - |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | - |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 0,0 | - |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | - |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | - |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | - |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | 0,0 | - |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - | - |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | - |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - | - |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | - |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | - |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | - |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | - |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | - | - |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | - |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | - |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | - |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | - |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - | - |
164 | 47.73 Apotheken | - | - |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | - |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - | - |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - | - |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - | - |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - | - |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | - |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - | - |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
174 | 52.10 Lagerei | - | - |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | - |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | - |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | - |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - | - |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - | - |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | 0,2 | - |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | - |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - | - |
183 | 56.21 Event-Caterer | - | - |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | - |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - | - |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | - | - |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,0 | - |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,0 | - |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - | - |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - | - |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0,0 | - |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - | - |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 0,0 | - |
194 | 63.12 Webportale | - | - |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | - | - |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | - |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
201 | 69.10 Rechtsberatung | - | - |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0,6 | - |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | - | - |
204 | 71.11 Architekturbüros | - | - |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | - | - |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | - |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | - |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - | - |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | - |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 0,0 | - |
211 | 75.00 Veterinärwesen | - | - |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | - |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | - |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | - |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | - | - |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | - |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | - |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | - |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 0,0 | - |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | - |
223 | 86.10 Krankenhäuser | - | - |
224 | 86.22 Facharztpraxen | - | - |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | - |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | - |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | - |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | - |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | - |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | - |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | - |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | - |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | - |
k | l | m | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. € | |
1 | X | X | - |
2 | X | X | - |
3 | X | X | - |
4 | X | X | - |
5 | X | X | - |
6 | X | X | 0,0 |
7 | X | X | - |
8 | X | X | 0,2 |
9 | X | X | 0,7 |
10 | X | X | - |
11 | X | X | 0,0 |
12 | X | X | - |
13 | X | X | - |
14 | X | X | - |
15 | X | X | - |
16 | X | X | - |
17 | X | X | 0,0 |
18 | X | X | - |
19 | X | X | - |
20 | X | X | - |
21 | X | X | - |
22 | X | X | - |
23 | X | X | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | 0,8 |
28 | X | X | - |
29 | X | X | - |
30 | X | X | - |
31 | X | X | - |
32 | X | X | - |
33 | X | X | - |
34 | X | X | - |
35 | X | X | - |
36 | X | X | - |
37 | X | X | 0,0 |
38 | X | X | 0,3 |
39 | X | X | - |
40 | X | X | 0,0 |
41 | X | X | - |
42 | X | X | - |
43 | X | X | 11,8 |
44 | X | X | - |
45 | X | X | - |
46 | X | X | - |
47 | X | X | - |
48 | X | X | - |
49 | X | X | - |
50 | X | X | - |
51 | X | X | - |
52 | X | X | - |
53 | X | X | - |
54 | X | X | 0,3 |
55 | X | X | - |
56 | X | X | - |
57 | X | X | 0,0 |
58 | X | X | - |
59 | X | X | - |
60 | X | X | - |
61 | X | X | 0,0 |
62 | X | X | 0,1 |
63 | X | X | - |
64 | X | X | 0,0 |
65 | X | X | 0,1 |
66 | X | X | - |
67 | X | X | - |
68 | X | X | - |
69 | X | X | - |
70 | X | X | 0,0 |
71 | X | X | 0,0 |
72 | X | X | - |
73 | X | X | 0,3 |
74 | X | X | 0,0 |
75 | X | X | - |
76 | X | X | 0,5 |
77 | X | X | - |
78 | X | X | 0,0 |
79 | X | X | 6,0 |
80 | X | X | - |
81 | X | X | 0,3 |
82 | X | X | 0,0 |
83 | X | X | - |
84 | X | X | 0,0 |
85 | X | X | 1,9 |
86 | X | X | 0,0 |
87 | X | X | 0,0 |
88 | X | X | 0,2 |
89 | X | X | 0,0 |
90 | X | X | 3,3 |
91 | X | X | - |
92 | X | X | 0,0 |
93 | X | X | - |
94 | X | X | 0,5 |
95 | X | X | 0,3 |
96 | X | X | 6,2 |
97 | X | X | - |
98 | X | X | - |
99 | X | X | - |
100 | X | X | 0,0 |
101 | X | X | 0,0 |
102 | X | X | 0,0 |
103 | X | X | - |
104 | X | X | - |
105 | X | X | 95,9 |
106 | X | X | 0,0 |
107 | X | X | - |
108 | X | X | - |
109 | X | X | 0,5 |
110 | X | X | 0,0 |
111 | X | X | 0,2 |
112 | X | X | - |
113 | X | X | - |
114 | X | X | 1,6 |
115 | X | X | 0,0 |
116 | X | X | - |
117 | X | X | 0,0 |
118 | X | X | 0,0 |
119 | X | X | 0,0 |
120 | X | X | 0,0 |
121 | X | X | 3,3 |
122 | X | X | - |
123 | X | X | - |
124 | X | X | - |
125 | X | X | 0,0 |
126 | X | X | - |
127 | X | X | 0,0 |
128 | X | X | 0,0 |
129 | X | X | 0,0 |
130 | X | X | - |
131 | X | X | 15,6 |
132 | X | X | - |
133 | X | X | - |
134 | X | X | 0,0 |
135 | X | X | 0,0 |
136 | X | X | - |
137 | X | X | 1,9 |
138 | X | X | - |
139 | X | X | 0,0 |
140 | X | X | - |
141 | X | X | 0,0 |
142 | X | X | - |
143 | X | X | - |
144 | X | X | 3,1 |
145 | X | X | 0,0 |
146 | X | X | 0,3 |
147 | X | X | - |
148 | X | X | 0,0 |
149 | X | X | 0,0 |
150 | X | X | 0,0 |
151 | X | X | 0,0 |
152 | X | X | - |
153 | X | X | - |
154 | X | X | - |
155 | X | X | - |
156 | X | X | - |
157 | X | X | - |
158 | X | X | 1,1 |
159 | X | X | - |
160 | X | X | - |
161 | X | X | - |
162 | X | X | - |
163 | X | X | - |
164 | X | X | - |
165 | X | X | - |
166 | X | X | - |
167 | X | X | 0,0 |
168 | X | X | 0,0 |
169 | X | X | 0,0 |
170 | X | X | - |
171 | X | X | - |
172 | X | X | - |
173 | X | X | - |
174 | X | X | - |
175 | X | X | - |
176 | X | X | - |
177 | X | X | - |
178 | X | X | 0,0 |
179 | X | X | 0,5 |
180 | X | X | - |
181 | X | X | - |
182 | X | X | - |
183 | X | X | - |
184 | X | X | - |
185 | X | X | 0,8 |
186 | X | X | - |
187 | X | X | - |
188 | X | X | 0,0 |
189 | X | X | 4,9 |
190 | X | X | 0,0 |
191 | X | X | 9,3 |
192 | X | X | - |
193 | X | X | 0,0 |
194 | X | X | - |
195 | X | X | - |
196 | X | X | - |
197 | X | X | 15,1 |
198 | X | X | 0,0 |
199 | X | X | - |
200 | X | X | - |
201 | X | X | - |
202 | X | X | 8,8 |
203 | X | X | 0,0 |
204 | X | X | - |
205 | X | X | 0,0 |
206 | X | X | - |
207 | X | X | - |
208 | X | X | - |
209 | X | X | - |
210 | X | X | 0,0 |
211 | X | X | 0,0 |
212 | X | X | - |
213 | X | X | - |
214 | X | X | - |
215 | X | X | - |
216 | X | X | - |
217 | X | X | - |
218 | X | X | 0,1 |
219 | X | X | - |
220 | X | X | - |
221 | X | X | 0,0 |
222 | X | X | - |
223 | X | X | 0,1 |
224 | X | X | - |
225 | X | X | - |
226 | X | X | - |
227 | X | X | - |
228 | X | X | - |
229 | X | X | - |
230 | X | X | - |
231 | X | X | - |
232 | X | X | - |
233 | X | X | 0,0 |
n | o | p | ||
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | X | X |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | X | X |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | X | X |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | X | X |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | X | X |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | X | X |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | X | X |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - | X | X |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | X | X |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | X | X |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - | X | X |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | X | X |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | X | X |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | X | X |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | X | X |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | X | X |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | X | X |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | X | X |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | - | X | X |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | X | X |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | X | X |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | X | X |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | X | X |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | X | X |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | X | X |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | X | X |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | X | X |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - | X | X |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - | X | X |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - | X | X |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | X | X |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | X | X |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | X | X |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - | X | X |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - | X | X |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | X | X |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - | X | X |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - | X | X |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | X | X |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - | X | X |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | X | X |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | X | X |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | X | X |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | X | X |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | X | X |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | X | X |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | X | X |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | X | X |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | - | X | X |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | X | X |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - | X | X |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | X | X |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | X | X |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | X | X |
58 | 24.51 Eisengießereien | - | X | X |
59 | 24.52 Stahlgießereien | - | X | X |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - | X | X |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - | X | X |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - | X | X |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | X | X |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | - | X | X |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | X | X |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | X | X |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | X | X |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | X | X |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | X | X |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - | X | X |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | X | X |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | X | X |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | - | X | X |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | X | X |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | X | X |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | - | X | X |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | X | X |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | - | X | X |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - | X | X |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | X | X |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - | X | X |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | X | X |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | X | X |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | X | X |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | X | X |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | X | X |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | X | X |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - | X | X |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - | X | X |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - | X | X |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | X | X |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | X | X |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | X | X |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | X | X |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | - | X | X |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - | X | X |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - | X | X |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | X | X |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - | X | X |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | X | X |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | - | X | X |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | X | X |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | X | X |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | X | X |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | X | X |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | X | X |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | X | X |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | X | X |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | - | X | X |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - | X | X |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | - | X | X |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | X | X |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | X | X |
114 | 36.00 Wasserversorgung | - | X | X |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | - | X | X |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | X | X |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | - | X | X |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | - | X | X |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - | X | X |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | - | X | X |
121 | 42.11 Bau von Straßen | - | X | X |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | X | X |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | X | X |
124 | 42.91 Wasserbau | - | X | X |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | - | X | X |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - | X | X |
127 | 43.21 Elektroinstallation | - | X | X |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - | X | X |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - | X | X |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | X | X |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | X | X |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | X | X |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | X | X |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | X | X |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | X | X |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | X | X |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | X | X |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | X | X |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | X | X |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - | X | X |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - | X | X |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - | X | X |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | X | X |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | - | X | X |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | X | X |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | X | X |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | X | X |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - | X | X |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - | X | X |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | X | X |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | X | X |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - | X | X |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | X | X |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | X | X |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | X | X |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | X | X |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | X | X |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | - | X | X |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | X | X |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | X | X |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | X | X |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | X | X |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - | X | X |
164 | 47.73 Apotheken | - | X | X |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | X | X |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - | X | X |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - | X | X |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - | X | X |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - | X | X |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | X | X |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - | X | X |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | X | X |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | X | X |
174 | 52.10 Lagerei | - | X | X |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | X | X |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | X | X |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | X | X |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - | X | X |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - | X | X |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - | X | X |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | X | X |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - | X | X |
183 | 56.21 Event-Caterer | - | X | X |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | X | X |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - | X | X |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | - | X | X |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | - | X | X |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | - | X | X |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - | X | X |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - | X | X |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | - | X | X |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - | X | X |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - | X | X |
194 | 63.12 Webportale | - | X | X |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | - | X | X |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | X | X |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | X | X |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | X | X |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | X | X |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | X | X |
201 | 69.10 Rechtsberatung | - | X | X |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | - | X | X |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | - | X | X |
204 | 71.11 Architekturbüros | - | X | X |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | - | X | X |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | X | X |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | X | X |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - | X | X |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | X | X |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | - | X | X |
211 | 75.00 Veterinärwesen | - | X | X |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | X | X |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | X | X |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | X | X |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | X | X |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | X | X |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | - | X | X |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | X | X |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | X | X |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | X | X |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | - | X | X |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | X | X |
223 | 86.10 Krankenhäuser | - | X | X |
224 | 86.22 Facharztpraxen | - | X | X |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | X | X |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | X | X |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | X | X |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | X | X |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | X | X |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | X | X |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | X | X |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | X | X |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | X | X |
q | r | ||
Umweltverschmutzung (PPC) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | - |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | - |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - | - |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | - |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | - |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | - |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | - |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | - |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | - | - |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | - |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | - |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | - |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | - |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | - |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | - |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | - |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | - |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | - |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - | - |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - | - |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - | - |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | - |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | - |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | - |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | 0,0 | - |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 0,9 | - |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | - |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 4,9 | - |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 8,2 | - |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | - |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 0,9 | - |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | - |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | - |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | - |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | - |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | - |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | - |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | - |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | - |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | - | - |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | - |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - | - |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | - |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | - |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | - |
58 | 24.51 Eisengießereien | - | - |
59 | 24.52 Stahlgießereien | - | - |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - | - |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - | - |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | 0,3 | - |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | - |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 0,0 | - |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | - |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | - |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | - |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | - |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | - |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - | - |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | - |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | - |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 0,0 | - |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | - |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | - |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 0,0 | - |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | - |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,0 | - |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - | - |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | - |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - | - |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | - |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | - |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | - |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | - |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | - |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | - |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | 0,1 | - |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | 0,0 | - |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | 0,7 | - |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | - |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | - |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | - |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | - |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 0,0 | - |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - | - |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - | - |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | - |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - | - |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | - |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0,0 | - |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | - |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | - |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | - |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | - |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | - |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | - |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | - |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 0,3 | - |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - | - |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 0,2 | - |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | - |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | - |
114 | 36.00 Wasserversorgung | 1,4 | - |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,0 | - |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | - |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 0,0 | - |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,0 | - |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | 0,0 | - |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | - | - |
121 | 42.11 Bau von Straßen | 0,0 | - |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | - |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | - |
124 | 42.91 Wasserbau | - | - |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 0,0 | - |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - | - |
127 | 43.21 Elektroinstallation | 0,0 | - |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - | - |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - | - |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | - |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | - |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | - |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | - |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | - |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | - |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0,0 | - |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,0 | - |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | 2,8 | - |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | - |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | - | - |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | - |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | - |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | - |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - | - |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - | - |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | - |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - | - |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | - |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | - |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | - |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | - |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | - | - |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | - |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | - |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | - |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | - |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | 0,0 | - |
164 | 47.73 Apotheken | - | - |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | - |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - | - |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - | - |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - | - |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - | - |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | - |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - | - |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
174 | 52.10 Lagerei | - | - |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | - |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | - |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | - |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - | - |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - | - |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - | - |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | - |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - | - |
183 | 56.21 Event-Caterer | - | - |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | - |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - | - |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | - | - |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | - | - |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | - | - |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - | - |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,0 | - |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0,1 | - |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 0,6 | - |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - | - |
194 | 63.12 Webportale | - | - |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 11,7 | - |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | - |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 0,0 | - |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 0,0 | - |
201 | 69.10 Rechtsberatung | - | - |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0,0 | - |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | - | - |
204 | 71.11 Architekturbüros | - | - |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | - | - |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | - |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | - |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - | - |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | - |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 0,0 | - |
211 | 75.00 Veterinärwesen | 0,0 | - |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | - |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | - |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | - |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | - | - |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | - |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | - |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | - |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 0,0 | - |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | - |
223 | 86.10 Krankenhäuser | 0,6 | - |
224 | 86.22 Facharztpraxen | - | - |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | - |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | - |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | - |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | - |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | - |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | - |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | - |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | - |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | - |
s | t | u | |
Umweltverschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. € | |
1 | X | X | - |
2 | X | X | - |
3 | X | X | - |
4 | X | X | - |
5 | X | X | - |
6 | X | X | - |
7 | X | X | - |
8 | X | X | - |
9 | X | X | - |
10 | X | X | - |
11 | X | X | - |
12 | X | X | - |
13 | X | X | - |
14 | X | X | - |
15 | X | X | - |
16 | X | X | - |
17 | X | X | - |
18 | X | X | - |
19 | X | X | - |
20 | X | X | - |
21 | X | X | - |
22 | X | X | - |
23 | X | X | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | - |
28 | X | X | - |
29 | X | X | - |
30 | X | X | - |
31 | X | X | - |
32 | X | X | - |
33 | X | X | - |
34 | X | X | - |
35 | X | X | - |
36 | X | X | - |
37 | X | X | - |
38 | X | X | - |
39 | X | X | - |
40 | X | X | - |
41 | X | X | - |
42 | X | X | - |
43 | X | X | - |
44 | X | X | - |
45 | X | X | - |
46 | X | X | - |
47 | X | X | - |
48 | X | X | - |
49 | X | X | - |
50 | X | X | - |
51 | X | X | - |
52 | X | X | - |
53 | X | X | - |
54 | X | X | - |
55 | X | X | - |
56 | X | X | - |
57 | X | X | - |
58 | X | X | - |
59 | X | X | - |
60 | X | X | - |
61 | X | X | - |
62 | X | X | - |
63 | X | X | - |
64 | X | X | 0,0 |
65 | X | X | - |
66 | X | X | - |
67 | X | X | - |
68 | X | X | - |
69 | X | X | - |
70 | X | X | - |
71 | X | X | - |
72 | X | X | - |
73 | X | X | 0,0 |
74 | X | X | - |
75 | X | X | - |
76 | X | X | 0,0 |
77 | X | X | - |
78 | X | X | 0,0 |
79 | X | X | 0,0 |
80 | X | X | - |
81 | X | X | 0,1 |
82 | X | X | - |
83 | X | X | - |
84 | X | X | - |
85 | X | X | - |
86 | X | X | - |
87 | X | X | - |
88 | X | X | - |
89 | X | X | - |
90 | X | X | - |
91 | X | X | - |
92 | X | X | - |
93 | X | X | - |
94 | X | X | - |
95 | X | X | 0,0 |
96 | X | X | - |
97 | X | X | - |
98 | X | X | - |
99 | X | X | - |
100 | X | X | - |
101 | X | X | 0,0 |
102 | X | X | - |
103 | X | X | - |
104 | X | X | - |
105 | X | X | - |
106 | X | X | - |
107 | X | X | - |
108 | X | X | - |
109 | X | X | - |
110 | X | X | - |
111 | X | X | - |
112 | X | X | - |
113 | X | X | - |
114 | X | X | - |
115 | X | X | - |
116 | X | X | - |
117 | X | X | - |
118 | X | X | - |
119 | X | X | - |
120 | X | X | - |
121 | X | X | 0,0 |
122 | X | X | - |
123 | X | X | - |
124 | X | X | - |
125 | X | X | 0,0 |
126 | X | X | - |
127 | X | X | 0,0 |
128 | X | X | - |
129 | X | X | - |
130 | X | X | - |
131 | X | X | - |
132 | X | X | - |
133 | X | X | - |
134 | X | X | - |
135 | X | X | - |
136 | X | X | - |
137 | X | X | - |
138 | X | X | - |
139 | X | X | - |
140 | X | X | - |
141 | X | X | 0,0 |
142 | X | X | - |
143 | X | X | - |
144 | X | X | - |
145 | X | X | - |
146 | X | X | - |
147 | X | X | - |
148 | X | X | - |
149 | X | X | - |
150 | X | X | - |
151 | X | X | - |
152 | X | X | - |
153 | X | X | - |
154 | X | X | - |
155 | X | X | - |
156 | X | X | - |
157 | X | X | - |
158 | X | X | - |
159 | X | X | - |
160 | X | X | - |
161 | X | X | - |
162 | X | X | - |
163 | X | X | - |
164 | X | X | - |
165 | X | X | - |
166 | X | X | - |
167 | X | X | - |
168 | X | X | - |
169 | X | X | - |
170 | X | X | - |
171 | X | X | - |
172 | X | X | - |
173 | X | X | - |
174 | X | X | - |
175 | X | X | - |
176 | X | X | - |
177 | X | X | - |
178 | X | X | - |
179 | X | X | - |
180 | X | X | 15,4 |
181 | X | X | - |
182 | X | X | - |
183 | X | X | - |
184 | X | X | - |
185 | X | X | - |
186 | X | X | 0,0 |
187 | X | X | - |
188 | X | X | - |
189 | X | X | - |
190 | X | X | - |
191 | X | X | - |
192 | X | X | - |
193 | X | X | - |
194 | X | X | - |
195 | X | X | - |
196 | X | X | - |
197 | X | X | 0,0 |
198 | X | X | - |
199 | X | X | 0,0 |
200 | X | X | 0,0 |
201 | X | X | - |
202 | X | X | 0,0 |
203 | X | X | - |
204 | X | X | - |
205 | X | X | - |
206 | X | X | - |
207 | X | X | - |
208 | X | X | - |
209 | X | X | - |
210 | X | X | - |
211 | X | X | - |
212 | X | X | - |
213 | X | X | - |
214 | X | X | - |
215 | X | X | - |
216 | X | X | - |
217 | X | X | - |
218 | X | X | - |
219 | X | X | - |
220 | X | X | - |
221 | X | X | - |
222 | X | X | - |
223 | X | X | - |
224 | X | X | - |
225 | X | X | - |
226 | X | X | - |
227 | X | X | - |
228 | X | X | - |
229 | X | X | - |
230 | X | X | - |
231 | X | X | - |
232 | X | X | - |
233 | X | X | - |
v | ||
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | |
Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | - |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | - |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | - |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - |
58 | 24.51 Eisengießereien | - |
59 | 24.52 Stahlgießereien | - |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | - |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | - |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | - |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | - |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | - |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | - |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | - |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | - |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - |
114 | 36.00 Wasserversorgung | - |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | - |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | - |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | - |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | - |
121 | 42.11 Bau von Straßen | - |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - |
124 | 42.91 Wasserbau | - |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | - |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - |
127 | 43.21 Elektroinstallation | - |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | - |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | - |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - |
164 | 47.73 Apotheken | - |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - |
174 | 52.10 Lagerei | - |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - |
183 | 56.21 Event-Caterer | - |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | - |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | - |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | - |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | - |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - |
194 | 63.12 Webportale | - |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | - |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - |
201 | 69.10 Rechtsberatung | - |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | - |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | - |
204 | 71.11 Architekturbüros | - |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | - |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | - |
211 | 75.00 Veterinärwesen | - |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | - |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | - |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - |
223 | 86.10 Krankenhäuser | - |
224 | 86.22 Facharztpraxen | - |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - |
w | x | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
1 | X | X |
2 | X | X |
3 | X | X |
4 | X | X |
5 | X | X |
6 | X | X |
7 | X | X |
8 | X | X |
9 | X | X |
10 | X | X |
11 | X | X |
12 | X | X |
13 | X | X |
14 | X | X |
15 | X | X |
16 | X | X |
17 | X | X |
18 | X | X |
19 | X | X |
20 | X | X |
21 | X | X |
22 | X | X |
23 | X | X |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | X | X |
29 | X | X |
30 | X | X |
31 | X | X |
32 | X | X |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | X | X |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | X | X |
54 | X | X |
55 | X | X |
56 | X | X |
57 | X | X |
58 | X | X |
59 | X | X |
60 | X | X |
61 | X | X |
62 | X | X |
63 | X | X |
64 | X | X |
65 | X | X |
66 | X | X |
67 | X | X |
68 | X | X |
69 | X | X |
70 | X | X |
71 | X | X |
72 | X | X |
73 | X | X |
74 | X | X |
75 | X | X |
76 | X | X |
77 | X | X |
78 | X | X |
79 | X | X |
80 | X | X |
81 | X | X |
82 | X | X |
83 | X | X |
84 | X | X |
85 | X | X |
86 | X | X |
87 | X | X |
88 | X | X |
89 | X | X |
90 | X | X |
91 | X | X |
92 | X | X |
93 | X | X |
94 | X | X |
95 | X | X |
96 | X | X |
97 | X | X |
98 | X | X |
99 | X | X |
100 | X | X |
101 | X | X |
102 | X | X |
103 | X | X |
104 | X | X |
105 | X | X |
106 | X | X |
107 | X | X |
108 | X | X |
109 | X | X |
110 | X | X |
111 | X | X |
112 | X | X |
113 | X | X |
114 | X | X |
115 | X | X |
116 | X | X |
117 | X | X |
118 | X | X |
119 | X | X |
120 | X | X |
121 | X | X |
122 | X | X |
123 | X | X |
124 | X | X |
125 | X | X |
126 | X | X |
127 | X | X |
128 | X | X |
129 | X | X |
130 | X | X |
131 | X | X |
132 | X | X |
133 | X | X |
134 | X | X |
135 | X | X |
136 | X | X |
137 | X | X |
138 | X | X |
139 | X | X |
140 | X | X |
141 | X | X |
142 | X | X |
143 | X | X |
144 | X | X |
145 | X | X |
146 | X | X |
147 | X | X |
148 | X | X |
149 | X | X |
150 | X | X |
151 | X | X |
152 | X | X |
153 | X | X |
154 | X | X |
155 | X | X |
156 | X | X |
157 | X | X |
158 | X | X |
159 | X | X |
160 | X | X |
161 | X | X |
162 | X | X |
163 | X | X |
164 | X | X |
165 | X | X |
166 | X | X |
167 | X | X |
168 | X | X |
169 | X | X |
170 | X | X |
171 | X | X |
172 | X | X |
173 | X | X |
174 | X | X |
175 | X | X |
176 | X | X |
177 | X | X |
178 | X | X |
179 | X | X |
180 | X | X |
181 | X | X |
182 | X | X |
183 | X | X |
184 | X | X |
185 | X | X |
186 | X | X |
187 | X | X |
188 | X | X |
189 | X | X |
190 | X | X |
191 | X | X |
192 | X | X |
193 | X | X |
194 | X | X |
195 | X | X |
196 | X | X |
197 | X | X |
198 | X | X |
199 | X | X |
200 | X | X |
201 | X | X |
202 | X | X |
203 | X | X |
204 | X | X |
205 | X | X |
206 | X | X |
207 | X | X |
208 | X | X |
209 | X | X |
210 | X | X |
211 | X | X |
212 | X | X |
213 | X | X |
214 | X | X |
215 | X | X |
216 | X | X |
217 | X | X |
218 | X | X |
219 | X | X |
220 | X | X |
221 | X | X |
222 | X | X |
223 | X | X |
224 | X | X |
225 | X | X |
226 | X | X |
227 | X | X |
228 | X | X |
229 | X | X |
230 | X | X |
231 | X | X |
232 | X | X |
233 | X | X |
y | z | ||
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | |||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | 0,4 | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | 16,2 | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | 0,5 | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | 3,3 | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 0,1 | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | 3,2 | 0,6 |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | 0,4 | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | 1,2 | 0,4 |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | 1,7 | - |
10 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | 3,2 | - |
11 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 20,0 | - |
12 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | 18,7 | - |
13 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | 1,8 | - |
14 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | 0,3 | - |
15 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 0,2 | - |
16 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | 0,6 | - |
17 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | 0,1 | - |
18 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | 0,9 | - |
19 | 11.05 Herstellung von Bier | 31,9 | - |
20 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | 0,2 | - |
21 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | 47,1 | - |
22 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | 30,3 | - |
23 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | 0,9 | 0,0 |
24 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | 10,6 | - |
25 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | 0,2 | 0,0 |
26 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | 0,6 | 0,3 |
27 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | 3,8 | 0,5 |
28 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | 1,4 | - |
29 | 18.12 Drucken a.n.g. | 18,0 | - |
30 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | 0,6 | - |
31 | 19.20 Mineralölverarbeitung | 28,4 | 0,3 |
32 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | 0,4 | 0,1 |
33 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | 0,2 | 0,0 |
34 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 7,1 | - |
35 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | 13,0 | - |
36 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | 0,9 | - |
37 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | 1,4 | 0,1 |
38 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 65,0 | 0,5 |
39 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | 64,8 | 0,0 |
40 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 9,2 | 0,0 |
41 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 95,0 | 0,0 |
42 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | 0,5 | 0,2 |
43 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 24,3 | 1,1 |
44 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | 5,4 | - |
45 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | 2,4 | 0,0 |
46 | 23.11 Herstellung von Flachglas | 1,0 | 1,0 |
47 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | 2,1 | - |
48 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | 0,1 | - |
49 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | 0,1 | - |
50 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | 10,1 | 7,1 |
51 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | 0,3 | - |
52 | 23.51 Herstellung von Zement | 40,7 | 1,9 |
53 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | 0,1 | 0,0 |
54 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | 86,9 | 4,6 |
55 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | 2,1 | - |
56 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | 9,6 | 9,6 |
57 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | 0,7 | - |
58 | 24.51 Eisengießereien | 0,3 | - |
59 | 24.52 Stahlgießereien | 0,1 | 0,1 |
60 | 24.53 Leichtmetallgießereien | 0,1 | 0,0 |
61 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | 50,5 | 4,2 |
62 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | 1,9 | 0,6 |
63 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | 31,2 | - |
64 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 2,2 | 0,0 |
65 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | 1,8 | 0,0 |
66 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | 0,8 | - |
67 | 25.62 Mechanik a.n.g. | 1,8 | 0,4 |
68 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | 0,1 | - |
69 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | 0,1 | - |
70 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 12,1 | 1,5 |
71 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 4,1 | 0,6 |
72 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | 11,5 | 0,0 |
73 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 89,4 | 0,0 |
74 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 28,3 | 0,6 |
75 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | 6,7 | 3,1 |
76 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 65,6 | 52,4 |
77 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | 3,3 | - |
78 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,1 | 0,1 |
79 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | 131,8 | 1,6 |
80 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | 0,2 | - |
81 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | 32,0 | 1,5 |
82 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | 18,5 | 10,2 |
83 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | 0,3 | - |
84 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | 0,4 | 0,0 |
85 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 3,2 | 0,4 |
86 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | 1,3 | 0,0 |
87 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | 19,1 | 0,0 |
88 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | 1,5 | 0,0 |
89 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | 2,8 | 0,1 |
90 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | 12,4 | 0,5 |
91 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | 2,3 | - |
92 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | 12,6 | 1,4 |
93 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | 0,1 | 0,1 |
94 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | 32,9 | 1,9 |
95 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 6,8 | 2,7 |
96 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | 407,6 | 43,2 |
97 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | 95,2 | - |
98 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | 20,4 | 0,0 |
99 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | 5,4 | 5,3 |
100 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | 65,3 | 21,8 |
101 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 32,2 | 0,0 |
102 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | 15,8 | - |
103 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | 0,5 | - |
104 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | 0,1 | - |
105 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 188,0 | - |
106 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | 6,3 | 0,0 |
107 | 33.12 Reparatur von Maschinen | 0,1 | 0,1 |
108 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | 1,1 | - |
109 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 6.700,9 | 3.649,7 |
110 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | 1,3 | 1,3 |
111 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 4,2 | 1,5 |
112 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | 0,9 | 0,8 |
113 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | 2,9 | 2,9 |
114 | 36.00 Wasserversorgung | 24,8 | 14,3 |
115 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,1 | 0,1 |
116 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | 0,1 | - |
117 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 6,0 | 0,0 |
118 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,7 | 0,0 |
119 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | 60,4 | 0,0 |
120 | 41.20 Bau von Gebäuden | 31,0 | 3,7 |
121 | 42.11 Bau von Straßen | 24,3 | 10,2 |
122 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | 5,8 | 0,0 |
123 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | 2,7 | - |
124 | 42.91 Wasserbau | 8,1 | - |
125 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 48,6 | 4,2 |
126 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | 2,5 | 0,5 |
127 | 43.21 Elektroinstallation | 19,9 | 13,1 |
128 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | 0,6 | 0,0 |
129 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | 44,1 | 28,6 |
130 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | 0,1 | - |
131 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | 33,5 | 3,2 |
132 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 0,5 | 0,0 |
133 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 0,4 | 0,0 |
134 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | 3,1 | - |
135 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | 0,1 | 0,0 |
136 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | 5,5 | - |
137 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | 10,9 | 8,8 |
138 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 0,1 | - |
139 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 10,2 | 0,0 |
140 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0,2 | 0,0 |
141 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 2,5 | 0,0 |
142 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | 3,5 | 0,0 |
143 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | 0,5 | - |
144 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 10,4 | 0,0 |
145 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | 4,1 | 0,4 |
146 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | 34,4 | 5,3 |
147 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | 5,0 | 0,0 |
148 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | 0,9 | - |
149 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | 16,6 | 0,3 |
150 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | 0,6 | 0,0 |
151 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 18,8 | 2,2 |
152 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | 9,4 | 0,0 |
153 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | 0,2 | - |
154 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | 0,1 | 0,0 |
155 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 1,5 | - |
156 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | 9,3 | - |
157 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | 1,0 | - |
158 | 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | 1,2 | - |
159 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,5 | - |
160 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | 2,5 | - |
161 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | 0,1 | - |
162 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | 0,2 | - |
163 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | 0,4 | 0,0 |
164 | 47.73 Apotheken | 1,1 | - |
165 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | 31,1 | - |
166 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | 4,5 | - |
167 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | 295,0 | 111,2 |
168 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | 43,4 | 0,0 |
169 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | 13,6 | 0,0 |
170 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | 3,3 | 0,5 |
171 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | 4,9 | 0,0 |
172 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 959,8 | - |
173 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | 26,0 | - |
174 | 52.10 Lagerei | 0,4 | - |
175 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | 8,5 | 3,1 |
176 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | 3,5 | - |
177 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 204,2 | 13,0 |
178 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | 37,7 | 0,0 |
179 | 53.20 Sonstige Post-, Kurierund Expressdienste | 132,7 | 29,4 |
180 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | 86,8 | 0,0 |
181 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | 1,0 | - |
182 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | 0,6 | - |
183 | 56.21 Event-Caterer | 0,4 | - |
184 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | 0,7 | - |
185 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 29,6 | 0,6 |
186 | 60.20 Fernsehveranstalter | 1,1 | 1,0 |
187 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,6 | 0,1 |
188 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,3 | 0,1 |
189 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | 27,6 | 0,6 |
190 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,1 | 0,0 |
191 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 335,5 | 8,9 |
192 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 2,5 | 0,0 |
193 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 10,6 | 8,9 |
194 | 63.12 Webportale | 1,0 | 1,0 |
195 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 23,1 | 5,2 |
196 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 3,8 | 0,8 |
197 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 835,3 | 1,0 |
198 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 6.121,1 | 2,6 |
199 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 108,8 | 0,0 |
200 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 1.397,2 | 0,0 |
201 | 69.10 Rechtsberatung | 0,9 | - |
202 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 482,8 | 96,6 |
203 | 70.22 Unternehmensberatung | 9,7 | 0,1 |
204 | 71.11 Architekturbüros | 0,9 | - |
205 | 71.12 Ingenieurbüros | 11,5 | 10,7 |
206 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 23,2 | 0,0 |
207 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 3,4 | - |
208 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | 1,1 | - |
209 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | 1,8 | - |
210 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 74,4 | 0,0 |
211 | 75.00 Veterinärwesen | 7,3 | - |
212 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 11,4 | 1,4 |
213 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 4,3 | - |
214 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | 0,1 | - |
215 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | 63,3 | - |
216 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | 9,3 | - |
217 | 79.12 Reiseveranstalter | 6,7 | - |
218 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | 8,1 | 0,0 |
219 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | 0,2 | - |
220 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | 0,6 | - |
221 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 46,6 | 2,6 |
222 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | 0,8 | - |
223 | 86.10 Krankenhäuser | 1,0 | - |
224 | 86.22 Facharztpraxen | 4,7 | - |
225 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | 0,5 | - |
226 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | 1,4 | - |
227 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | 0,1 | - |
228 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | 11,1 | - |
229 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | 14,7 | - |
230 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | 6,5 | - |
231 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | 9,6 | - |
232 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | 0,3 | - |
233 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | 121,9 | 0,0 |
aa | ab | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
1 | X | X |
2 | X | X |
3 | X | X |
4 | X | X |
5 | X | X |
6 | X | X |
7 | X | X |
8 | X | X |
9 | X | X |
10 | X | X |
11 | X | X |
12 | X | X |
13 | X | X |
14 | X | X |
15 | X | X |
16 | X | X |
17 | X | X |
18 | X | X |
19 | X | X |
20 | X | X |
21 | X | X |
22 | X | X |
23 | X | X |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | X | X |
29 | X | X |
30 | X | X |
31 | X | X |
32 | X | X |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | X | X |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | X | X |
54 | X | X |
55 | X | X |
56 | X | X |
57 | X | X |
58 | X | X |
59 | X | X |
60 | X | X |
61 | X | X |
62 | X | X |
63 | X | X |
64 | X | X |
65 | X | X |
66 | X | X |
67 | X | X |
68 | X | X |
69 | X | X |
70 | X | X |
71 | X | X |
72 | X | X |
73 | X | X |
74 | X | X |
75 | X | X |
76 | X | X |
77 | X | X |
78 | X | X |
79 | X | X |
80 | X | X |
81 | X | X |
82 | X | X |
83 | X | X |
84 | X | X |
85 | X | X |
86 | X | X |
87 | X | X |
88 | X | X |
89 | X | X |
90 | X | X |
91 | X | X |
92 | X | X |
93 | X | X |
94 | X | X |
95 | X | X |
96 | X | X |
97 | X | X |
98 | X | X |
99 | X | X |
100 | X | X |
101 | X | X |
102 | X | X |
103 | X | X |
104 | X | X |
105 | X | X |
106 | X | X |
107 | X | X |
108 | X | X |
109 | X | X |
110 | X | X |
111 | X | X |
112 | X | X |
113 | X | X |
114 | X | X |
115 | X | X |
116 | X | X |
117 | X | X |
118 | X | X |
119 | X | X |
120 | X | X |
121 | X | X |
122 | X | X |
123 | X | X |
124 | X | X |
125 | X | X |
126 | X | X |
127 | X | X |
128 | X | X |
129 | X | X |
130 | X | X |
131 | X | X |
132 | X | X |
133 | X | X |
134 | X | X |
135 | X | X |
136 | X | X |
137 | X | X |
138 | X | X |
139 | X | X |
140 | X | X |
141 | X | X |
142 | X | X |
143 | X | X |
144 | X | X |
145 | X | X |
146 | X | X |
147 | X | X |
148 | X | X |
149 | X | X |
150 | X | X |
151 | X | X |
152 | X | X |
153 | X | X |
154 | X | X |
155 | X | X |
156 | X | X |
157 | X | X |
158 | X | X |
159 | X | X |
160 | X | X |
161 | X | X |
162 | X | X |
163 | X | X |
164 | X | X |
165 | X | X |
166 | X | X |
167 | X | X |
168 | X | X |
169 | X | X |
170 | X | X |
171 | X | X |
172 | X | X |
173 | X | X |
174 | X | X |
175 | X | X |
176 | X | X |
177 | X | X |
178 | X | X |
179 | X | X |
180 | X | X |
181 | X | X |
182 | X | X |
183 | X | X |
184 | X | X |
185 | X | X |
186 | X | X |
187 | X | X |
188 | X | X |
189 | X | X |
190 | X | X |
191 | X | X |
192 | X | X |
193 | X | X |
194 | X | X |
195 | X | X |
196 | X | X |
197 | X | X |
198 | X | X |
199 | X | X |
200 | X | X |
201 | X | X |
202 | X | X |
203 | X | X |
204 | X | X |
205 | X | X |
206 | X | X |
207 | X | X |
208 | X | X |
209 | X | X |
210 | X | X |
211 | X | X |
212 | X | X |
213 | X | X |
214 | X | X |
215 | X | X |
216 | X | X |
217 | X | X |
218 | X | X |
219 | X | X |
220 | X | X |
221 | X | X |
222 | X | X |
223 | X | X |
224 | X | X |
225 | X | X |
226 | X | X |
227 | X | X |
228 | X | X |
229 | X | X |
230 | X | X |
231 | X | X |
232 | X | X |
233 | X | X |
a | b | ||
Klimaschutz (CCM) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | |||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | 0,4 | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | 20,0 | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | 0,5 | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | 3,3 | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 0,1 | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | 12,2 | 7,4 |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | 3,6 | 0,1 |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | 0,6 | 0,2 |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | 0,1 | - |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | 0,2 | - |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | 5,4 | 0,0 |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 20,0 | 0,0 |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | 18,7 | - |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | 1,8 | - |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | 0,5 | 0,2 |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 0,2 | - |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | 0,6 | - |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | 0,1 | - |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | 0,9 | - |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | 0,3 | - |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | 8,8 | - |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | 0,2 | - |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | 47,1 | - |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | 29,5 | 4,8 |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | 31,4 | 0,0 |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | 0,9 | 0,0 |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | 10,6 | - |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | 0,3 | 0,1 |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | 0,6 | 0,3 |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | 6,0 | 1,3 |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | 0,2 | - |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | 1,4 | - |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | 12,7 | 0,1 |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | 18,0 | - |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | 0,6 | - |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | 28,5 | 0,3 |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | 0,7 | 0,0 |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | 0,9 | - |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | 0,2 | 0,0 |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 7,0 | 0,0 |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | 13,0 | - |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | 0,9 | - |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | 1,7 | 0,0 |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 52,1 | 1,4 |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | 64,8 | 0,0 |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 103,8 | 13,7 |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 28,5 | 0,0 |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | 0,8 | 0,4 |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 10,3 | 1,7 |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | 5,4 | - |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | 5,5 | 0,0 |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | 1,4 | 1,3 |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | 2,5 | 2,5 |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | 2,1 | - |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | 0,1 | - |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | 0,1 | - |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | 11,1 | 7,7 |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | 0,3 | - |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | 49,4 | 7,9 |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | 0,1 | 0,0 |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | 0,1 | 0,1 |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | 74,6 | 13,9 |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | 2,1 | - |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | 80,0 | 80,0 |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | 0,7 | - |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 1,8 | 1,3 |
67 | 24.51 Eisengießereien | 0,3 | - |
68 | 24.52 Stahlgießereien | 0,1 | 0,1 |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | 0,1 | 0,0 |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | 32,7 | 3,9 |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | 3,3 | 0,1 |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | 31,2 | - |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 2,2 | 0,0 |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | 2,0 | 0,1 |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | 0,8 | - |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | 1,8 | 0,3 |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | 0,1 | - |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | 0,1 | - |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 11,6 | 1,4 |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 27,5 | 0,1 |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | 21,8 | 0,3 |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | 1,3 | 0,0 |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 124,5 | 0,5 |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 28,4 | 0,4 |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | 9,2 | 6,3 |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 72,2 | 53,1 |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | 3,3 | - |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,1 | 0,1 |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | 130,3 | 2,1 |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | 0,2 | 0,0 |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | 49,5 | 16,7 |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | 27,3 | 19,7 |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | 0,3 | - |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | 0,4 | 0,0 |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 0,5 | 0,1 |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | 1,6 | 0,0 |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | 19,1 | 0,0 |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | 3,5 | 0,0 |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | 2,8 | 0,1 |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | 9,0 | 1,1 |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | 2,3 | - |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | 19,0 | 5,5 |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | 0,1 | 0,1 |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | 32,3 | 0,5 |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 6,5 | 1,9 |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | 420,8 | 97,7 |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | 30,8 | 11,5 |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | 20,4 | 0,0 |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | 5,5 | 5,5 |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | 63,3 | 19,6 |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 32,3 | 0,0 |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | 4,0 | - |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | 0,5 | - |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | 0,1 | - |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 75,6 | 0,9 |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | 6,5 | 0,0 |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | 0,1 | 0,1 |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | 1,1 | - |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 6.984,5 | 3.968,3 |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | 5,0 | 4,9 |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 3,5 | 1,6 |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | 4,4 | 4,4 |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | 11,1 | 10,8 |
124 | 36.00 Wasserversorgung | 18,7 | 14,8 |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | 0,1 | 0,1 |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,1 | 0,1 |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | 0,1 | - |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 6,0 | 0,0 |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,7 | 0,0 |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | 59,5 | 0,0 |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | 18,9 | 3,1 |
132 | 42.11 Bau von Straßen | 15,2 | 5,9 |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | 5,8 | 0,0 |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | 2,7 | - |
135 | 42.91 Wasserbau | 8,1 | - |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 22,6 | 6,1 |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | 1,2 | 0,4 |
138 | 43.21 Elektroinstallation | 20,2 | 13,3 |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | 0,6 | 0,0 |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | 40,7 | 12,6 |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | 0,1 | - |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | 11,8 | 0,7 |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 0,5 | 0,0 |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 0,4 | 0,0 |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | 3,2 | - |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | 0,1 | - |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | 2,2 | - |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | 102,8 | 96,0 |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 0,1 | - |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 14,9 | 0,0 |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0,2 | 0,0 |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 2,5 | 0,0 |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | 3,3 | 0,0 |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | 2,3 | - |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 6,6 | 0,0 |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | 7,4 | 1,6 |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | 66,0 | 29,9 |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | 5,0 | 0,0 |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | 0,9 | - |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | 22,6 | 0,3 |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | 0,6 | 0,0 |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 28,5 | 8,3 |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | 10,6 | 0,0 |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | 0,2 | 0,0 |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | 23,0 | 2,3 |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 1,5 | - |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | 9,3 | - |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | 1,0 | - |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,5 | - |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | 6,4 | 1,1 |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | 5,9 | - |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | 0,2 | 0,0 |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | 0,1 | 0,0 |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | 0,4 | 0,0 |
175 | 47.73 Apotheken | 1,1 | - |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | 31,1 | - |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | 5,9 | 0,0 |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | 140,2 | 136,6 |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | 43,4 | 0,0 |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | 13,6 | 0,0 |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | 2,4 | 0,3 |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | 4,9 | 0,0 |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 960,7 | 0,0 |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | 26,0 | - |
185 | 52.10 Lagerei | 0,4 | - |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | 16,0 | 9,2 |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | 3,5 | - |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 147,8 | 46,5 |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | 36,5 | 0,0 |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 134,4 | 60,3 |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | 129,9 | 0,0 |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | 1,0 | - |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | 0,6 | 0,0 |
194 | 56.21 Event-Caterer | 0,4 | - |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | 0,7 | - |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 42,9 | 1,1 |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | 7,6 | 0,2 |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,6 | 0,0 |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,3 | 0,0 |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | 18,1 | 0,5 |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,1 | 0,0 |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 204,4 | 24,6 |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 15,2 | 1,0 |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 11,2 | 8,7 |
205 | 63.12 Webportale | 0,1 | 0,1 |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 35,4 | 32,5 |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 16,2 | 14,8 |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 851,0 | 3,5 |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 6.108,4 | 1,5 |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 108,8 | 0,0 |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 1.397,2 | 0,0 |
212 | 69.10 Rechtsberatung | 0,9 | - |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 505,7 | 94,2 |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | 16,6 | 0,1 |
215 | 71.11 Architekturbüros | 0,9 | - |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | 11,5 | 10,7 |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 23,2 | 0,0 |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 3,4 | - |
219 | 73.11 Werbeagenturen | 0,5 | 0,0 |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | 32,2 | 14,8 |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | 1,8 | - |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 74,6 | 0,0 |
223 | 75.00 Veterinärwesen | 7,3 | - |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 12,3 | 3,9 |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 4,3 | - |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | 0,1 | - |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | 63,3 | - |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | 9,3 | - |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | 99,9 | 0,4 |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | 4,6 | 0,0 |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | 0,2 | - |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | 0,6 | - |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 46,6 | 2,5 |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | 0,8 | - |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | 0,0 | 0,0 |
236 | 86.10 Krankenhäuser | 1,0 | - |
237 | 86.22 Facharztpraxen | 4,7 | - |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | 0,5 | - |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | 1,4 | - |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | 0,1 | - |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | 4,2 | - |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | 14,7 | - |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | 7,5 | - |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | 9,6 | - |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | 0,3 | - |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | 121,9 | 0,0 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. € | |
1 | X | X | - |
2 | X | X | - |
3 | X | X | - |
4 | X | X | - |
5 | X | X | - |
6 | X | X | - |
7 | X | X | 0,1 |
8 | X | X | - |
9 | X | X | 0,0 |
10 | X | X | - |
11 | X | X | - |
12 | X | X | - |
13 | X | X | - |
14 | X | X | - |
15 | X | X | - |
16 | X | X | - |
17 | X | X | - |
18 | X | X | 0,0 |
19 | X | X | - |
20 | X | X | - |
21 | X | X | - |
22 | X | X | - |
23 | X | X | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | - |
28 | X | X | - |
29 | X | X | - |
30 | X | X | - |
31 | X | X | - |
32 | X | X | - |
33 | X | X | - |
34 | X | X | - |
35 | X | X | - |
36 | X | X | 0,2 |
37 | X | X | 0,1 |
38 | X | X | 0,9 |
39 | X | X | 0,0 |
40 | X | X | 0,3 |
41 | X | X | - |
42 | X | X | - |
43 | X | X | - |
44 | X | X | - |
45 | X | X | - |
46 | X | X | - |
47 | X | X | 0,1 |
48 | X | X | - |
49 | X | X | 1,5 |
50 | X | X | - |
51 | X | X | 0,0 |
52 | X | X | - |
53 | X | X | 1,8 |
54 | X | X | - |
55 | X | X | - |
56 | X | X | - |
57 | X | X | - |
58 | X | X | - |
59 | X | X | - |
60 | X | X | - |
61 | X | X | - |
62 | X | X | 19,1 |
63 | X | X | - |
64 | X | X | - |
65 | X | X | - |
66 | X | X | - |
67 | X | X | - |
68 | X | X | - |
69 | X | X | 0,0 |
70 | X | X | 12,4 |
71 | X | X | - |
72 | X | X | - |
73 | X | X | 0,0 |
74 | X | X | - |
75 | X | X | - |
76 | X | X | - |
77 | X | X | - |
78 | X | X | - |
79 | X | X | - |
80 | X | X | 0,0 |
81 | X | X | 0,0 |
82 | X | X | - |
83 | X | X | 0,0 |
84 | X | X | 0,0 |
85 | X | X | - |
86 | X | X | 0,0 |
87 | X | X | - |
88 | X | X | 0,1 |
89 | X | X | - |
90 | X | X | - |
91 | X | X | - |
92 | X | X | - |
93 | X | X | - |
94 | X | X | - |
95 | X | X | 0,4 |
96 | X | X | 0,0 |
97 | X | X | - |
98 | X | X | 0,0 |
99 | X | X | 0,0 |
100 | X | X | - |
101 | X | X | - |
102 | X | X | - |
103 | X | X | - |
104 | X | X | 0,3 |
105 | X | X | 0,2 |
106 | X | X | 20,3 |
107 | X | X | 28,7 |
108 | X | X | - |
109 | X | X | 0,0 |
110 | X | X | - |
111 | X | X | 0,0 |
112 | X | X | - |
113 | X | X | - |
114 | X | X | - |
115 | X | X | 1,9 |
116 | X | X | - |
117 | X | X | - |
118 | X | X | - |
119 | X | X | 77,7 |
120 | X | X | - |
121 | X | X | 0,0 |
122 | X | X | - |
123 | X | X | - |
124 | X | X | - |
125 | X | X | - |
126 | X | X | - |
127 | X | X | - |
128 | X | X | 0,0 |
129 | X | X | 0,0 |
130 | X | X | 0,7 |
131 | X | X | 1,8 |
132 | X | X | 0,0 |
133 | X | X | 0,0 |
134 | X | X | - |
135 | X | X | - |
136 | X | X | 8,8 |
137 | X | X | - |
138 | X | X | 0,0 |
139 | X | X | - |
140 | X | X | - |
141 | X | X | - |
142 | X | X | 3,5 |
143 | X | X | - |
144 | X | X | 0,0 |
145 | X | X | - |
146 | X | X | - |
147 | X | X | 2,2 |
148 | X | X | - |
149 | X | X | - |
150 | X | X | - |
151 | X | X | 1,1 |
152 | X | X | 0,0 |
153 | X | X | - |
154 | X | X | - |
155 | X | X | 0,0 |
156 | X | X | 0,0 |
157 | X | X | - |
158 | X | X | - |
159 | X | X | - |
160 | X | X | 0,0 |
161 | X | X | 0,0 |
162 | X | X | - |
163 | X | X | 1,2 |
164 | X | X | - |
165 | X | X | 1,6 |
166 | X | X | - |
167 | X | X | - |
168 | X | X | - |
169 | X | X | - |
170 | X | X | - |
171 | X | X | - |
172 | X | X | - |
173 | X | X | - |
174 | X | X | 0,5 |
175 | X | X | - |
176 | X | X | - |
177 | X | X | 0,0 |
178 | X | X | 153,0 |
179 | X | X | 0,0 |
180 | X | X | 0,0 |
181 | X | X | 0,1 |
182 | X | X | 0,0 |
183 | X | X | - |
184 | X | X | - |
185 | X | X | - |
186 | X | X | - |
187 | X | X | - |
188 | X | X | 142,0 |
189 | X | X | 0,0 |
190 | X | X | 50,7 |
191 | X | X | 0,0 |
192 | X | X | - |
193 | X | X | - |
194 | X | X | - |
195 | X | X | - |
196 | X | X | 0,4 |
197 | X | X | 0,1 |
198 | X | X | 0,0 |
199 | X | X | 0,0 |
200 | X | X | 0,7 |
201 | X | X | 0,0 |
202 | X | X | 9,4 |
203 | X | X | 6,8 |
204 | X | X | 0,0 |
205 | X | X | 27,0 |
206 | X | X | 0,4 |
207 | X | X | - |
208 | X | X | 0,0 |
209 | X | X | 0,0 |
210 | X | X | 0,0 |
211 | X | X | 0,0 |
212 | X | X | - |
213 | X | X | 0,0 |
214 | X | X | 3,9 |
215 | X | X | - |
216 | X | X | 0,0 |
217 | X | X | - |
218 | X | X | - |
219 | X | X | 0,0 |
220 | X | X | - |
221 | X | X | - |
222 | X | X | 0,0 |
223 | X | X | - |
224 | X | X | 0,0 |
225 | X | X | - |
226 | X | X | - |
227 | X | X | - |
228 | X | X | - |
229 | X | X | - |
230 | X | X | - |
231 | X | X | - |
232 | X | X | - |
233 | X | X | 0,1 |
234 | X | X | - |
235 | X | X | 0,0 |
236 | X | X | - |
237 | X | X | - |
238 | X | X | - |
239 | X | X | - |
240 | X | X | - |
241 | X | X | - |
242 | X | X | - |
243 | X | X | 0,1 |
244 | X | X | - |
245 | X | X | - |
246 | X | X | 0,0 |
f | g | h | ||
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | |||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | X | X |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | X | X |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | X | X |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | X | X |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | X | X |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | X | X |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | X | X |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - | X | X |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | X | X |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | - | X | X |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | X | X |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - | X | X |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | X | X |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | X | X |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | X | X |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | X | X |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | X | X |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | X | X |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | X | X |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | - | X | X |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | - | X | X |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | X | X |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | X | X |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | - | X | X |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | X | X |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | X | X |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | X | X |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | X | X |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | - | X | X |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | X | X |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | - | X | X |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | X | X |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | X | X |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | 0,1 | X | X |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - | X | X |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | - | X | X |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | 0,0 | X | X |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | X | X |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | X | X |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | X | X |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - | X | X |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - | X | X |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | X | X |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - | X | X |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - | X | X |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | X | X |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - | X | X |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | X | X |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | X | X |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | X | X |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | - | X | X |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | X | X |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | X | X |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | X | X |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | X | X |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | X | X |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | - | X | X |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | X | X |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | - | X | X |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | 0,0 | X | X |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | X | X |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | X | X |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | X | X |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | - | X | X |
67 | 24.51 Eisengießereien | - | X | X |
68 | 24.52 Stahlgießereien | - | X | X |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | 0,0 | X | X |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - | X | X |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - | X | X |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | X | X |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | - | X | X |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | X | X |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | X | X |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | X | X |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | X | X |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | X | X |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - | X | X |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | X | X |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | X | X |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | - | X | X |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | - | X | X |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | X | X |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | X | X |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | - | X | X |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | X | X |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | - | X | X |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - | X | X |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | X | X |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - | X | X |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | X | X |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | X | X |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | X | X |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | X | X |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | X | X |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | X | X |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - | X | X |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - | X | X |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - | X | X |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | X | X |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | X | X |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | X | X |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | X | X |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | - | X | X |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | 14,2 | X | X |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | 11,5 | X | X |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | X | X |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | 0,0 | X | X |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | X | X |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | - | X | X |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | X | X |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | X | X |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | X | X |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | X | X |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | X | X |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | X | X |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | X | X |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 2,6 | X | X |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - | X | X |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | - | X | X |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | X | X |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | X | X |
124 | 36.00 Wasserversorgung | - | X | X |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | - | X | X |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | - | X | X |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | X | X |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | - | X | X |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | - | X | X |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - | X | X |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | 0,0 | X | X |
132 | 42.11 Bau von Straßen | - | X | X |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | X | X |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | X | X |
135 | 42.91 Wasserbau | - | X | X |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 0,3 | X | X |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - | X | X |
138 | 43.21 Elektroinstallation | 0,0 | X | X |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - | X | X |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - | X | X |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | X | X |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | X | X |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | X | X |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | X | X |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | X | X |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | X | X |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | X | X |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | X | X |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | X | X |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | X | X |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 0,1 | X | X |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - | X | X |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - | X | X |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | X | X |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 0,0 | X | X |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | X | X |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | X | X |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | X | X |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - | X | X |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - | X | X |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | X | X |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | X | X |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | 0,0 | X | X |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | X | X |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | X | X |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | X | X |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | X | X |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | X | X |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | X | X |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | X | X |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | X | X |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | X | X |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | - | X | X |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | 0,0 | X | X |
175 | 47.73 Apotheken | - | X | X |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | X | X |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | 0,0 | X | X |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | 0,0 | X | X |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | 0,0 | X | X |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | 0,0 | X | X |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | X | X |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | 0,0 | X | X |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | X | X |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | X | X |
185 | 52.10 Lagerei | - | X | X |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | X | X |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | X | X |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | X | X |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | 0,0 | X | X |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | 0,0 | X | X |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - | X | X |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | X | X |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - | X | X |
194 | 56.21 Event-Caterer | - | X | X |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | X | X |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 0,0 | X | X |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | 0,1 | X | X |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,0 | X | X |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,0 | X | X |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - | X | X |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,0 | X | X |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 9,4 | X | X |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 0,9 | X | X |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 0,0 | X | X |
205 | 63.12 Webportale | 24,7 | X | X |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 0,3 | X | X |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | X | X |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | X | X |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | X | X |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | X | X |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | X | X |
212 | 69.10 Rechtsberatung | - | X | X |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | - | X | X |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | 3,6 | X | X |
215 | 71.11 Architekturbüros | - | X | X |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | - | X | X |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | X | X |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | X | X |
219 | 73.11 Werbeagenturen | 0,0 | X | X |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - | X | X |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | X | X |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 0,0 | X | X |
223 | 75.00 Veterinärwesen | - | X | X |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | X | X |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | X | X |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | X | X |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | X | X |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | X | X |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | - | X | X |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | X | X |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | X | X |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | X | X |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | - | X | X |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | X | X |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | 0,0 | X | X |
236 | 86.10 Krankenhäuser | - | X | X |
237 | 86.22 Facharztpraxen | - | X | X |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | X | X |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | X | X |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | X | X |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | X | X |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | X | X |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | X | X |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | X | X |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | X | X |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | X | X |
i | j | ||
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | 0,0 | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | - |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | - | - |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | - |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 0,0 | - |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | - |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | - |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | - |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | - |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | - |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | - | - |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | - | - |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | - |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | - |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | - | - |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | - |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | - |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | - |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | - |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | - |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | - | - |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | - | - |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | - |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | - |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - | - |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - | - |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | - | - |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - | - |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | - |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | - |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | - |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - | - |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - | - |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | - |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - | - |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 0,0 | - |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | - |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - | - |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | - |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | - |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | - |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | - | - |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | - |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | - |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | - |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | - |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | - |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | - | - |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | - |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | - | - |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - | - |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | - |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | - |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | - |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | - | - |
67 | 24.51 Eisengießereien | - | - |
68 | 24.52 Stahlgießereien | - | - |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - | - |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | 0,0 | - |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - | - |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | - |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 0,0 | - |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | - |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | - |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | - |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | - |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | - |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 4,7 | - |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | - |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | - |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | - | - |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 0,0 | - |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | - |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | - |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 0,0 | - |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | - |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,0 | - |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - | - |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | - |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - | - |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | - |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | - |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | - |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | - |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | - |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | - |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - | - |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - | - |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - | - |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | - |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | - |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | - |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | - |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 0,0 | - |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - | - |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - | - |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | - |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - | - |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | - |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0,0 | - |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | - |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | - |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | - |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | - |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | - |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | - |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | - |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 0,6 | - |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | 0,0 | - |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 0,9 | - |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | - |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | - |
124 | 36.00 Wasserversorgung | 8,5 | - |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | - | - |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,0 | - |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | - |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 0,0 | - |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,0 | - |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - | - |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | 0,0 | - |
132 | 42.11 Bau von Straßen | 0,2 | - |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | - |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | - |
135 | 42.91 Wasserbau | - | - |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 0,0 | - |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - | - |
138 | 43.21 Elektroinstallation | 0,0 | - |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | 0,0 | - |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | 0,0 | - |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | - |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | - |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | - |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | - |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | - |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | - |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - | - |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - | - |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - | - |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | - |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 0,0 | - |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | - |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | - |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | - |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - | - |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | 0,0 | - |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | - |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - | - |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | - |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | - |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | - |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | - |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | - |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | - |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | - |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | - |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | - | - |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - | - |
175 | 47.73 Apotheken | - | - |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | - |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - | - |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - | - |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - | - |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - | - |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | - |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - | - |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
185 | 52.10 Lagerei | - | - |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | - |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | - |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | - |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - | - |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - | - |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - | - |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | - |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - | - |
194 | 56.21 Event-Caterer | - | - |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | - |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - | - |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | - | - |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,0 | - |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,0 | - |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - | - |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - | - |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | - | - |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - | - |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - | - |
205 | 63.12 Webportale | - | - |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | - | - |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | - |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
212 | 69.10 Rechtsberatung | - | - |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0,0 | - |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | - | - |
215 | 71.11 Architekturbüros | - | - |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | - | - |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | - |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | - |
219 | 73.11 Werbeagenturen | - | - |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - | - |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | - |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 0,0 | - |
223 | 75.00 Veterinärwesen | - | - |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | - |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | - |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | - |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | - | - |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | - |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | - |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | - |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 0,0 | - |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | - |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | - | - |
236 | 86.10 Krankenhäuser | - | - |
237 | 86.22 Facharztpraxen | - | - |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | - |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | - |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | - |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | - |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | - |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | - |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | - |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | - |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | - |
k | l | m | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) | Mio. € | |
1 | X | X | - |
2 | X | X | - |
3 | X | X | - |
4 | X | X | - |
5 | X | X | - |
6 | X | X | - |
7 | X | X | 0,2 |
8 | X | X | 0,2 |
9 | X | X | 0,9 |
10 | X | X | - |
11 | X | X | - |
12 | X | X | 0,0 |
13 | X | X | - |
14 | X | X | - |
15 | X | X | - |
16 | X | X | - |
17 | X | X | - |
18 | X | X | 0,0 |
19 | X | X | - |
20 | X | X | - |
21 | X | X | 1,0 |
22 | X | X | - |
23 | X | X | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | - |
28 | X | X | - |
29 | X | X | - |
30 | X | X | 1,5 |
31 | X | X | 0,0 |
32 | X | X | - |
33 | X | X | - |
34 | X | X | - |
35 | X | X | - |
36 | X | X | 0,0 |
37 | X | X | 0,1 |
38 | X | X | - |
39 | X | X | 0,0 |
40 | X | X | - |
41 | X | X | - |
42 | X | X | - |
43 | X | X | 0,0 |
44 | X | X | 0,0 |
45 | X | X | - |
46 | X | X | 0,0 |
47 | X | X | 0,1 |
48 | X | X | 0,1 |
49 | X | X | 13,4 |
50 | X | X | - |
51 | X | X | - |
52 | X | X | - |
53 | X | X | 1,3 |
54 | X | X | - |
55 | X | X | - |
56 | X | X | - |
57 | X | X | - |
58 | X | X | - |
59 | X | X | - |
60 | X | X | - |
61 | X | X | - |
62 | X | X | 1,6 |
63 | X | X | - |
64 | X | X | - |
65 | X | X | 0,0 |
66 | X | X | - |
67 | X | X | - |
68 | X | X | - |
69 | X | X | - |
70 | X | X | 0,0 |
71 | X | X | - |
72 | X | X | - |
73 | X | X | 0,0 |
74 | X | X | 0,0 |
75 | X | X | - |
76 | X | X | - |
77 | X | X | - |
78 | X | X | - |
79 | X | X | 0,0 |
80 | X | X | 0,0 |
81 | X | X | - |
82 | X | X | 0,4 |
83 | X | X | 0,2 |
84 | X | X | 0,0 |
85 | X | X | 0,0 |
86 | X | X | 0,3 |
87 | X | X | - |
88 | X | X | 0,0 |
89 | X | X | 0,2 |
90 | X | X | - |
91 | X | X | 0,1 |
92 | X | X | 0,0 |
93 | X | X | - |
94 | X | X | - |
95 | X | X | 0,1 |
96 | X | X | 0,0 |
97 | X | X | 0,0 |
98 | X | X | 2,2 |
99 | X | X | 0,0 |
100 | X | X | 2,8 |
101 | X | X | - |
102 | X | X | 0,0 |
103 | X | X | - |
104 | X | X | 0,0 |
105 | X | X | 0,1 |
106 | X | X | 0,4 |
107 | X | X | 25,5 |
108 | X | X | - |
109 | X | X | - |
110 | X | X | 0,0 |
111 | X | X | 0,0 |
112 | X | X | 0,1 |
113 | X | X | - |
114 | X | X | - |
115 | X | X | 33,0 |
116 | X | X | - |
117 | X | X | - |
118 | X | X | - |
119 | X | X | 0,7 |
120 | X | X | 0,0 |
121 | X | X | 0,3 |
122 | X | X | - |
123 | X | X | - |
124 | X | X | 2,5 |
125 | X | X | - |
126 | X | X | 0,0 |
127 | X | X | - |
128 | X | X | 0,0 |
129 | X | X | 0,0 |
130 | X | X | - |
131 | X | X | 0,0 |
132 | X | X | 2,7 |
133 | X | X | - |
134 | X | X | - |
135 | X | X | - |
136 | X | X | 0,0 |
137 | X | X | - |
138 | X | X | 0,0 |
139 | X | X | 0,0 |
140 | X | X | 0,0 |
141 | X | X | - |
142 | X | X | 0,8 |
143 | X | X | - |
144 | X | X | - |
145 | X | X | - |
146 | X | X | - |
147 | X | X | - |
148 | X | X | 0,4 |
149 | X | X | - |
150 | X | X | 0,0 |
151 | X | X | - |
152 | X | X | 0,0 |
153 | X | X | - |
154 | X | X | - |
155 | X | X | 6,5 |
156 | X | X | 0,0 |
157 | X | X | 0,1 |
158 | X | X | - |
159 | X | X | 0,0 |
160 | X | X | 0,0 |
161 | X | X | 0,0 |
162 | X | X | 0,0 |
163 | X | X | 1,0 |
164 | X | X | - |
165 | X | X | 0,2 |
166 | X | X | - |
167 | X | X | - |
168 | X | X | - |
169 | X | X | - |
170 | X | X | 0,2 |
171 | X | X | - |
172 | X | X | - |
173 | X | X | - |
174 | X | X | - |
175 | X | X | - |
176 | X | X | - |
177 | X | X | - |
178 | X | X | - |
179 | X | X | - |
180 | X | X | - |
181 | X | X | 0,1 |
182 | X | X | - |
183 | X | X | - |
184 | X | X | - |
185 | X | X | - |
186 | X | X | - |
187 | X | X | - |
188 | X | X | 127,3 |
189 | X | X | - |
190 | X | X | 0,4 |
191 | X | X | - |
192 | X | X | - |
193 | X | X | - |
194 | X | X | - |
195 | X | X | - |
196 | X | X | 2,2 |
197 | X | X | 4,7 |
198 | X | X | - |
199 | X | X | 0,0 |
200 | X | X | 10,4 |
201 | X | X | 0,0 |
202 | X | X | 30,8 |
203 | X | X | - |
204 | X | X | 0,0 |
205 | X | X | - |
206 | X | X | - |
207 | X | X | - |
208 | X | X | 34,7 |
209 | X | X | 0,0 |
210 | X | X | - |
211 | X | X | - |
212 | X | X | - |
213 | X | X | 2,6 |
214 | X | X | - |
215 | X | X | - |
216 | X | X | 0,0 |
217 | X | X | - |
218 | X | X | - |
219 | X | X | 0,0 |
220 | X | X | - |
221 | X | X | - |
222 | X | X | 0,0 |
223 | X | X | 0,0 |
224 | X | X | - |
225 | X | X | - |
226 | X | X | - |
227 | X | X | - |
228 | X | X | - |
229 | X | X | 0,0 |
230 | X | X | - |
231 | X | X | - |
232 | X | X | - |
233 | X | X | 0,0 |
234 | X | X | - |
235 | X | X | 0,4 |
236 | X | X | 0,3 |
237 | X | X | - |
238 | X | X | - |
239 | X | X | - |
240 | X | X | - |
241 | X | X | - |
242 | X | X | - |
243 | X | X | 0,0 |
244 | X | X | - |
245 | X | X | - |
246 | X | X | 0,0 |
n | ||
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Bruttobuchwert | |
Davon ökologisch nachhaltig (CE) | ||
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | - |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | - |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | - |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | - |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | - |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | - |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | - |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | - |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | - |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | - |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | - |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | - |
67 | 24.51 Eisengießereien | - |
68 | 24.52 Stahlgießereien | - |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | - |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | - |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | - |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | - |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | - |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | - |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | - |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | - |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | - |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - |
124 | 36.00 Wasserversorgung | - |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | - |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | - |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | - |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | - |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | - |
132 | 42.11 Bau von Straßen | - |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - |
135 | 42.91 Wasserbau | - |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | - |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - |
138 | 43.21 Elektroinstallation | - |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | - |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | - |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - |
175 | 47.73 Apotheken | - |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - |
185 | 52.10 Lagerei | - |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - |
194 | 56.21 Event-Caterer | - |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | - |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | - |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | - |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | - |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - |
205 | 63.12 Webportale | - |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | - |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - |
212 | 69.10 Rechtsberatung | - |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | - |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | - |
215 | 71.11 Architekturbüros | - |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | - |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - |
219 | 73.11 Werbeagenturen | - |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | - |
223 | 75.00 Veterinärwesen | - |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | - |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | - |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | - |
236 | 86.10 Krankenhäuser | - |
237 | 86.22 Facharztpraxen | - |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - |
o | p | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | |
1 | X | X |
2 | X | X |
3 | X | X |
4 | X | X |
5 | X | X |
6 | X | X |
7 | X | X |
8 | X | X |
9 | X | X |
10 | X | X |
11 | X | X |
12 | X | X |
13 | X | X |
14 | X | X |
15 | X | X |
16 | X | X |
17 | X | X |
18 | X | X |
19 | X | X |
20 | X | X |
21 | X | X |
22 | X | X |
23 | X | X |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | X | X |
29 | X | X |
30 | X | X |
31 | X | X |
32 | X | X |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | X | X |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | X | X |
54 | X | X |
55 | X | X |
56 | X | X |
57 | X | X |
58 | X | X |
59 | X | X |
60 | X | X |
61 | X | X |
62 | X | X |
63 | X | X |
64 | X | X |
65 | X | X |
66 | X | X |
67 | X | X |
68 | X | X |
69 | X | X |
70 | X | X |
71 | X | X |
72 | X | X |
73 | X | X |
74 | X | X |
75 | X | X |
76 | X | X |
77 | X | X |
78 | X | X |
79 | X | X |
80 | X | X |
81 | X | X |
82 | X | X |
83 | X | X |
84 | X | X |
85 | X | X |
86 | X | X |
87 | X | X |
88 | X | X |
89 | X | X |
90 | X | X |
91 | X | X |
92 | X | X |
93 | X | X |
94 | X | X |
95 | X | X |
96 | X | X |
97 | X | X |
98 | X | X |
99 | X | X |
100 | X | X |
101 | X | X |
102 | X | X |
103 | X | X |
104 | X | X |
105 | X | X |
106 | X | X |
107 | X | X |
108 | X | X |
109 | X | X |
110 | X | X |
111 | X | X |
112 | X | X |
113 | X | X |
114 | X | X |
115 | X | X |
116 | X | X |
117 | X | X |
118 | X | X |
119 | X | X |
120 | X | X |
121 | X | X |
122 | X | X |
123 | X | X |
124 | X | X |
125 | X | X |
126 | X | X |
127 | X | X |
128 | X | X |
129 | X | X |
130 | X | X |
131 | X | X |
132 | X | X |
133 | X | X |
134 | X | X |
135 | X | X |
136 | X | X |
137 | X | X |
138 | X | X |
139 | X | X |
140 | X | X |
141 | X | X |
142 | X | X |
143 | X | X |
144 | X | X |
145 | X | X |
146 | X | X |
147 | X | X |
148 | X | X |
149 | X | X |
150 | X | X |
151 | X | X |
152 | X | X |
153 | X | X |
154 | X | X |
155 | X | X |
156 | X | X |
157 | X | X |
158 | X | X |
159 | X | X |
160 | X | X |
161 | X | X |
162 | X | X |
163 | X | X |
164 | X | X |
165 | X | X |
166 | X | X |
167 | X | X |
168 | X | X |
169 | X | X |
170 | X | X |
171 | X | X |
172 | X | X |
173 | X | X |
174 | X | X |
175 | X | X |
176 | X | X |
177 | X | X |
178 | X | X |
179 | X | X |
180 | X | X |
181 | X | X |
182 | X | X |
183 | X | X |
184 | X | X |
185 | X | X |
186 | X | X |
187 | X | X |
188 | X | X |
189 | X | X |
190 | X | X |
191 | X | X |
192 | X | X |
193 | X | X |
194 | X | X |
195 | X | X |
196 | X | X |
197 | X | X |
198 | X | X |
199 | X | X |
200 | X | X |
201 | X | X |
202 | X | X |
203 | X | X |
204 | X | X |
205 | X | X |
206 | X | X |
207 | X | X |
208 | X | X |
209 | X | X |
210 | X | X |
211 | X | X |
212 | X | X |
213 | X | X |
214 | X | X |
215 | X | X |
216 | X | X |
217 | X | X |
218 | X | X |
219 | X | X |
220 | X | X |
221 | X | X |
222 | X | X |
223 | X | X |
224 | X | X |
225 | X | X |
226 | X | X |
227 | X | X |
228 | X | X |
229 | X | X |
230 | X | X |
231 | X | X |
232 | X | X |
233 | X | X |
234 | X | X |
235 | X | X |
236 | X | X |
237 | X | X |
238 | X | X |
239 | X | X |
240 | X | X |
241 | X | X |
242 | X | X |
243 | X | X |
244 | X | X |
245 | X | X |
246 | X | X |
q | r | ||
Umweltverschmutzung (PPC) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | |||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | |
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - | - |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | - | - |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - | - |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - | - |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - | - |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - | - |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - | - |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - | - |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - | - |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - | - |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | - | - |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | - | - |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - | - |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - | - |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | - | - |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - | - |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - | - |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - | - |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - | - |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - | - |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | - | - |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - | - |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | - | - |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | - | - |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - | - |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | 0,0 | - |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | 0,0 | - |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | - | - |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - | - |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - | - |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - | - |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - | - |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - | - |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 8,0 | - |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - | - |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 1,8 | - |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 2,5 | - |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - | - |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - | - |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - | - |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - | - |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - | - |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | - | - |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - | - |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - | - |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - | - |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - | - |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - | - |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | - | - |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - | - |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | - | - |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - | - |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - | - |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - | - |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - | - |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | - | - |
67 | 24.51 Eisengießereien | - | - |
68 | 24.52 Stahlgießereien | - | - |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - | - |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - | - |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - | - |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - | - |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 0,0 | - |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - | - |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - | - |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - | - |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - | - |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - | - |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 0,1 | - |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - | - |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - | - |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | - | - |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 0,0 | - |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - | - |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - | - |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 0,0 | - |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - | - |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,0 | - |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - | - |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - | - |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - | - |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - | - |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - | - |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - | - |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - | - |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - | - |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - | - |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - | - |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - | - |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - | - |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - | - |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - | - |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - | - |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - | - |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 0,0 | - |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - | - |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - | - |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - | - |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - | - |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - | - |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 0,0 | - |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - | - |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - | - |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - | - |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - | - |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - | - |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - | - |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - | - |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 0,7 | - |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | 0,0 | - |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 0,3 | - |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - | - |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - | - |
124 | 36.00 Wasserversorgung | 2,9 | - |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | - | - |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,0 | - |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - | - |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 0,0 | - |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,0 | - |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - | - |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | - | - |
132 | 42.11 Bau von Straßen | 0,0 | - |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - | - |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - | - |
135 | 42.91 Wasserbau | - | - |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 0,0 | - |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - | - |
138 | 43.21 Elektroinstallation | 0,0 | - |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - | - |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - | - |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - | - |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - | - |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - | - |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - | - |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - | - |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - | - |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - | - |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - | - |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | 1,2 | - |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - | - |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 0,0 | - |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - | - |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - | - |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - | - |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - | - |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | 0,0 | - |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - | - |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - | - |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - | - |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - | - |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - | - |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - | - |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - | - |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - | - |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - | - |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - | - |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - | - |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - | - |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | 0,0 | - |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - | - |
175 | 47.73 Apotheken | - | - |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - | - |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - | - |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - | - |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - | - |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - | - |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - | - |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - | - |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - | - |
185 | 52.10 Lagerei | - | - |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - | - |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - | - |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - | - |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - | - |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - | - |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - | - |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - | - |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | 0,0 | - |
194 | 56.21 Event-Caterer | - | - |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - | - |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - | - |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | - | - |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | - | - |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | - | - |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - | - |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,0 | - |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 0,1 | - |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 3,1 | - |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - | - |
205 | 63.12 Webportale | - | - |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 4,3 | - |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - | - |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - | - |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - | - |
212 | 69.10 Rechtsberatung | - | - |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 0,0 | - |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | - | - |
215 | 71.11 Architekturbüros | - | - |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | - | - |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - | - |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - | - |
219 | 73.11 Werbeagenturen | - | - |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | 0,0 | - |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - | - |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 0,0 | - |
223 | 75.00 Veterinärwesen | 0,0 | - |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - | - |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - | - |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - | - |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - | - |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - | - |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | - | - |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - | - |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - | - |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - | - |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 0,0 | - |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - | - |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | - | - |
236 | 86.10 Krankenhäuser | 0,2 | - |
237 | 86.22 Facharztpraxen | - | - |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - | - |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - | - |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - | - |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - | - |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - | - |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - | - |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - | - |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - | - |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - | - |
s | t | u | |
Umweltverschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) | Mio. € | |
1 | X | X | - |
2 | X | X | - |
3 | X | X | - |
4 | X | X | - |
5 | X | X | - |
6 | X | X | - |
7 | X | X | - |
8 | X | X | 0,0 |
9 | X | X | - |
10 | X | X | - |
11 | X | X | - |
12 | X | X | - |
13 | X | X | - |
14 | X | X | - |
15 | X | X | - |
16 | X | X | - |
17 | X | X | - |
18 | X | X | - |
19 | X | X | - |
20 | X | X | - |
21 | X | X | - |
22 | X | X | - |
23 | X | X | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | - |
28 | X | X | - |
29 | X | X | - |
30 | X | X | - |
31 | X | X | - |
32 | X | X | - |
33 | X | X | - |
34 | X | X | - |
35 | X | X | - |
36 | X | X | - |
37 | X | X | - |
38 | X | X | - |
39 | X | X | - |
40 | X | X | - |
41 | X | X | - |
42 | X | X | - |
43 | X | X | - |
44 | X | X | - |
45 | X | X | - |
46 | X | X | - |
47 | X | X | - |
48 | X | X | - |
49 | X | X | - |
50 | X | X | - |
51 | X | X | - |
52 | X | X | - |
53 | X | X | - |
54 | X | X | - |
55 | X | X | - |
56 | X | X | - |
57 | X | X | - |
58 | X | X | - |
59 | X | X | - |
60 | X | X | - |
61 | X | X | - |
62 | X | X | - |
63 | X | X | - |
64 | X | X | - |
65 | X | X | - |
66 | X | X | - |
67 | X | X | - |
68 | X | X | - |
69 | X | X | - |
70 | X | X | - |
71 | X | X | - |
72 | X | X | - |
73 | X | X | 0,0 |
74 | X | X | - |
75 | X | X | - |
76 | X | X | - |
77 | X | X | - |
78 | X | X | - |
79 | X | X | - |
80 | X | X | - |
81 | X | X | - |
82 | X | X | - |
83 | X | X | 0,0 |
84 | X | X | - |
85 | X | X | - |
86 | X | X | 0,0 |
87 | X | X | - |
88 | X | X | 0,0 |
89 | X | X | - |
90 | X | X | - |
91 | X | X | - |
92 | X | X | - |
93 | X | X | - |
94 | X | X | - |
95 | X | X | - |
96 | X | X | - |
97 | X | X | - |
98 | X | X | - |
99 | X | X | - |
100 | X | X | - |
101 | X | X | - |
102 | X | X | - |
103 | X | X | - |
104 | X | X | - |
105 | X | X | 0,0 |
106 | X | X | - |
107 | X | X | - |
108 | X | X | - |
109 | X | X | - |
110 | X | X | - |
111 | X | X | 0,0 |
112 | X | X | - |
113 | X | X | - |
114 | X | X | - |
115 | X | X | - |
116 | X | X | - |
117 | X | X | - |
118 | X | X | - |
119 | X | X | - |
120 | X | X | - |
121 | X | X | - |
122 | X | X | - |
123 | X | X | - |
124 | X | X | - |
125 | X | X | - |
126 | X | X | - |
127 | X | X | - |
128 | X | X | - |
129 | X | X | - |
130 | X | X | - |
131 | X | X | 0,0 |
132 | X | X | 0,2 |
133 | X | X | - |
134 | X | X | - |
135 | X | X | - |
136 | X | X | 0,0 |
137 | X | X | - |
138 | X | X | 0,0 |
139 | X | X | 0,0 |
140 | X | X | 0,0 |
141 | X | X | - |
142 | X | X | - |
143 | X | X | - |
144 | X | X | - |
145 | X | X | - |
146 | X | X | - |
147 | X | X | - |
148 | X | X | - |
149 | X | X | - |
150 | X | X | - |
151 | X | X | - |
152 | X | X | 0,0 |
153 | X | X | - |
154 | X | X | - |
155 | X | X | 0,0 |
156 | X | X | - |
157 | X | X | - |
158 | X | X | - |
159 | X | X | - |
160 | X | X | - |
161 | X | X | - |
162 | X | X | - |
163 | X | X | - |
164 | X | X | - |
165 | X | X | - |
166 | X | X | - |
167 | X | X | - |
168 | X | X | - |
169 | X | X | - |
170 | X | X | - |
171 | X | X | - |
172 | X | X | - |
173 | X | X | - |
174 | X | X | - |
175 | X | X | - |
176 | X | X | - |
177 | X | X | - |
178 | X | X | - |
179 | X | X | - |
180 | X | X | - |
181 | X | X | - |
182 | X | X | - |
183 | X | X | - |
184 | X | X | - |
185 | X | X | - |
186 | X | X | - |
187 | X | X | - |
188 | X | X | - |
189 | X | X | - |
190 | X | X | - |
191 | X | X | 9,1 |
192 | X | X | - |
193 | X | X | - |
194 | X | X | - |
195 | X | X | - |
196 | X | X | - |
197 | X | X | 0,0 |
198 | X | X | - |
199 | X | X | - |
200 | X | X | - |
201 | X | X | - |
202 | X | X | - |
203 | X | X | - |
204 | X | X | - |
205 | X | X | - |
206 | X | X | - |
207 | X | X | - |
208 | X | X | - |
209 | X | X | - |
210 | X | X | - |
211 | X | X | - |
212 | X | X | - |
213 | X | X | 0,0 |
214 | X | X | - |
215 | X | X | - |
216 | X | X | - |
217 | X | X | - |
218 | X | X | - |
219 | X | X | - |
220 | X | X | - |
221 | X | X | - |
222 | X | X | - |
223 | X | X | - |
224 | X | X | - |
225 | X | X | - |
226 | X | X | - |
227 | X | X | - |
228 | X | X | - |
229 | X | X | - |
230 | X | X | - |
231 | X | X | - |
232 | X | X | - |
233 | X | X | - |
234 | X | X | - |
235 | X | X | - |
236 | X | X | - |
237 | X | X | - |
238 | X | X | - |
239 | X | X | - |
240 | X | X | - |
241 | X | X | - |
242 | X | X | - |
243 | X | X | - |
244 | X | X | - |
245 | X | X | - |
246 | X | X | - |
v | ||
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |
Bruttobuchwert | ||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | - |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | - |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | - |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | - |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | - |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | - |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | - |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | - |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | - |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | - |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | - |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | - |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | - |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | - |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | - |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | - |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | - |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | - |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | - |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | - |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | - |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | - |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | - |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | - |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | - |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | - |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | - |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | - |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | - |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | - |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | - |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | - |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | - |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | - |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | - |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | - |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | - |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | - |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | - |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | - |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | - |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | - |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | - |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | - |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | - |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | - |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | - |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | - |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | - |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | - |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | - |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | - |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | - |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | - |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | - |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | - |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | - |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | - |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | - |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | - |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | - |
67 | 24.51 Eisengießereien | - |
68 | 24.52 Stahlgießereien | - |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | - |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | - |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | - |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | - |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | - |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | - |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | - |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | - |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | - |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | - |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | - |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | - |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | - |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | - |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | - |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | - |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | - |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | - |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | - |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | - |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | - |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | - |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | - |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | - |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | - |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | - |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | - |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | - |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | - |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | - |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | - |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | - |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | - |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | - |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | - |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | - |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | - |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | - |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | - |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | - |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | - |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | - |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | - |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | - |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | - |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | - |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | - |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | - |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | - |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | - |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | - |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | - |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | - |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | - |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | - |
124 | 36.00 Wasserversorgung | - |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | - |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | - |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | - |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | - |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | - |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | - |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | - |
132 | 42.11 Bau von Straßen | - |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | - |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | - |
135 | 42.91 Wasserbau | - |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | - |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | - |
138 | 43.21 Elektroinstallation | - |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | - |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | - |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | - |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | - |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | - |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | - |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | - |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | - |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | - |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | - |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | - |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | - |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | - |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | - |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | - |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | - |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | - |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | - |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | - |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | - |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | - |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | - |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | - |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | - |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | - |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | - |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | - |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | - |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | - |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | - |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | - |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | - |
175 | 47.73 Apotheken | - |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | - |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | - |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | - |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | - |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | - |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | - |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | - |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | - |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | - |
185 | 52.10 Lagerei | - |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | - |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | - |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | - |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | - |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste | - |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | - |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | - |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | - |
194 | 56.21 Event-Caterer | - |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | - |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | - |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | - |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | - |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | - |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | - |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | - |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | - |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | - |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | - |
205 | 63.12 Webportale | - |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | - |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | - |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | - |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | - |
212 | 69.10 Rechtsberatung | - |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | - |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | - |
215 | 71.11 Architekturbüros | - |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | - |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | - |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | - |
219 | 73.11 Werbeagenturen | - |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | - |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | - |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | - |
223 | 75.00 Veterinärwesen | - |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | - |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | - |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | - |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | - |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | - |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | - |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | - |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | - |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | - |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | - |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | - |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | - |
236 | 86.10 Krankenhäuser | - |
237 | 86.22 Facharztpraxen | - |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | - |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | - |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | - |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | - |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | - |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | - |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | - |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | - |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | - |
w | x | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | |
1 | X | X |
2 | X | X |
3 | X | X |
4 | X | X |
5 | X | X |
6 | X | X |
7 | X | X |
8 | X | X |
9 | X | X |
10 | X | X |
11 | X | X |
12 | X | X |
13 | X | X |
14 | X | X |
15 | X | X |
16 | X | X |
17 | X | X |
18 | X | X |
19 | X | X |
20 | X | X |
21 | X | X |
22 | X | X |
23 | X | X |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | X | X |
29 | X | X |
30 | X | X |
31 | X | X |
32 | X | X |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | X | X |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | X | X |
54 | X | X |
55 | X | X |
56 | X | X |
57 | X | X |
58 | X | X |
59 | X | X |
60 | X | X |
61 | X | X |
62 | X | X |
63 | X | X |
64 | X | X |
65 | X | X |
66 | X | X |
67 | X | X |
68 | X | X |
69 | X | X |
70 | X | X |
71 | X | X |
72 | X | X |
73 | X | X |
74 | X | X |
75 | X | X |
76 | X | X |
77 | X | X |
78 | X | X |
79 | X | X |
80 | X | X |
81 | X | X |
82 | X | X |
83 | X | X |
84 | X | X |
85 | X | X |
86 | X | X |
87 | X | X |
88 | X | X |
89 | X | X |
90 | X | X |
91 | X | X |
92 | X | X |
93 | X | X |
94 | X | X |
95 | X | X |
96 | X | X |
97 | X | X |
98 | X | X |
99 | X | X |
100 | X | X |
101 | X | X |
102 | X | X |
103 | X | X |
104 | X | X |
105 | X | X |
106 | X | X |
107 | X | X |
108 | X | X |
109 | X | X |
110 | X | X |
111 | X | X |
112 | X | X |
113 | X | X |
114 | X | X |
115 | X | X |
116 | X | X |
117 | X | X |
118 | X | X |
119 | X | X |
120 | X | X |
121 | X | X |
122 | X | X |
123 | X | X |
124 | X | X |
125 | X | X |
126 | X | X |
127 | X | X |
128 | X | X |
129 | X | X |
130 | X | X |
131 | X | X |
132 | X | X |
133 | X | X |
134 | X | X |
135 | X | X |
136 | X | X |
137 | X | X |
138 | X | X |
139 | X | X |
140 | X | X |
141 | X | X |
142 | X | X |
143 | X | X |
144 | X | X |
145 | X | X |
146 | X | X |
147 | X | X |
148 | X | X |
149 | X | X |
150 | X | X |
151 | X | X |
152 | X | X |
153 | X | X |
154 | X | X |
155 | X | X |
156 | X | X |
157 | X | X |
158 | X | X |
159 | X | X |
160 | X | X |
161 | X | X |
162 | X | X |
163 | X | X |
164 | X | X |
165 | X | X |
166 | X | X |
167 | X | X |
168 | X | X |
169 | X | X |
170 | X | X |
171 | X | X |
172 | X | X |
173 | X | X |
174 | X | X |
175 | X | X |
176 | X | X |
177 | X | X |
178 | X | X |
179 | X | X |
180 | X | X |
181 | X | X |
182 | X | X |
183 | X | X |
184 | X | X |
185 | X | X |
186 | X | X |
187 | X | X |
188 | X | X |
189 | X | X |
190 | X | X |
191 | X | X |
192 | X | X |
193 | X | X |
194 | X | X |
195 | X | X |
196 | X | X |
197 | X | X |
198 | X | X |
199 | X | X |
200 | X | X |
201 | X | X |
202 | X | X |
203 | X | X |
204 | X | X |
205 | X | X |
206 | X | X |
207 | X | X |
208 | X | X |
209 | X | X |
210 | X | X |
211 | X | X |
212 | X | X |
213 | X | X |
214 | X | X |
215 | X | X |
216 | X | X |
217 | X | X |
218 | X | X |
219 | X | X |
220 | X | X |
221 | X | X |
222 | X | X |
223 | X | X |
224 | X | X |
225 | X | X |
226 | X | X |
227 | X | X |
228 | X | X |
229 | X | X |
230 | X | X |
231 | X | X |
232 | X | X |
233 | X | X |
234 | X | X |
235 | X | X |
236 | X | X |
237 | X | X |
238 | X | X |
239 | X | X |
240 | X | X |
241 | X | X |
242 | X | X |
243 | X | X |
244 | X | X |
245 | X | X |
246 | X | X |
y | z | ||
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
Bruttobuchwert | |||
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung)1 | Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
1 | 01.30 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken | 0,4 | - |
2 | 01.50 Gemischte Landwirtschaft | 20,0 | - |
3 | 01.61 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau | 0,5 | - |
4 | 01.63 Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung | 3,3 | - |
5 | 02.40 Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag | 0,1 | - |
6 | 06.10 Gewinnung von Erdöl | 12,2 | 7,4 |
7 | 07.29 Sonstiger NE-Metallerzbergbau | 3,9 | 0,1 |
8 | 08.12 Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin | 0,8 | 0,2 |
9 | 10.13 Fleischverarbeitung | 1,0 | - |
10 | 10.32 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften | 0,2 | - |
11 | 10.39 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse | 5,4 | 0,0 |
12 | 10.51 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) | 20,0 | 0,0 |
13 | 10.61 Mahl- und Schälmühlen | 18,7 | - |
14 | 10.71 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) | 1,8 | - |
15 | 10.73 Herstellung von Teigwaren | 0,5 | 0,2 |
16 | 10.82 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) | 0,2 | - |
17 | 10.86 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln | 0,6 | - |
18 | 10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g. | 0,1 | - |
19 | 11.01 Herstellung von Spirituosen | 0,9 | - |
20 | 11.02 Herstellung von Traubenwein | 0,3 | - |
21 | 11.05 Herstellung von Bier | 9,7 | - |
22 | 13.99 Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | 0,2 | - |
23 | 14.19 Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a.n.g. | 47,1 | - |
24 | 16.10 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke | 29,5 | 4,8 |
25 | 16.21 Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten | 31,4 | 0,0 |
26 | 16.23 Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz | 0,9 | 0,0 |
27 | 16.24 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz | 10,6 | - |
28 | 16.29 Herstellung von Holzwaren a.n.g., Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel) | 0,3 | 0,1 |
29 | 17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe | 0,6 | 0,3 |
30 | 17.21 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe | 7,5 | 1,3 |
31 | 17.22 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe | 0,2 | - |
32 | 17.23 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe | 1,4 | - |
33 | 17.24 Herstellung von Tapeten | 12,7 | 0,1 |
34 | 18.12 Drucken a.n.g. | 18,0 | - |
35 | 18.13 Druck- und Medienvorstufe | 0,6 | - |
36 | 19.20 Mineralölverarbeitung | 28,8 | 0,4 |
37 | 20.13 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien | 0,9 | 0,0 |
38 | 20.14 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien | 1,7 | - |
39 | 20.15 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen | 0,2 | 0,0 |
40 | 20.16 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 7,2 | 0,0 |
41 | 20.17 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen | 13,0 | - |
42 | 20.20 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln | 0,9 | - |
43 | 20.30 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten | 1,7 | 0,0 |
44 | 20.59 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a.n.g. | 60,1 | 1,4 |
45 | 20.60 Herstellung von Chemiefasern | 64,8 | 0,0 |
46 | 21.10 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen | 105,6 | 13,7 |
47 | 21.20 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen | 31,2 | 0,0 |
48 | 22.21 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen | 0,8 | 0,4 |
49 | 22.22 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen | 25,2 | 1,7 |
50 | 22.23 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen | 5,4 | - |
51 | 22.29 Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren | 5,5 | 0,0 |
52 | 23.11 Herstellung von Flachglas | 1,4 | 1,3 |
53 | 23.13 Herstellung von Hohlglas | 5,6 | 2,5 |
54 | 23.14 Herstellung von Glasfasern und Waren daraus | 2,1 | - |
55 | 23.19 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren | 0,1 | - |
56 | 23.20 Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren | 0,1 | - |
57 | 23.32 Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik | 11,1 | 7,7 |
58 | 23.44 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke | 0,3 | - |
59 | 23.51 Herstellung von Zement | 49,4 | 7,9 |
60 | 23.61 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau | 0,1 | 0,0 |
61 | 23.91 Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage | 0,1 | 0,1 |
62 | 24.10 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen | 95,2 | 14,0 |
63 | 24.34 Herstellung von kaltgezogenem Draht | 2,1 | - |
64 | 24.41 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen | 80,0 | 80,0 |
65 | 24.42 Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium | 0,7 | - |
66 | 24.44 Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer | 1,8 | 1,3 |
67 | 24.51 Eisengießereien | 0,3 | - |
68 | 24.52 Stahlgießereien | 0,1 | 0,1 |
69 | 24.53 Leichtmetallgießereien | 0,1 | 0,0 |
70 | 25.11 Herstellung von Metallkonstruktionen | 45,1 | 3,9 |
71 | 25.12 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall | 3,3 | 0,1 |
72 | 25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen | 31,2 | - |
73 | 25.40 Herstellung von Waffen und Munition | 2,2 | 0,0 |
74 | 25.50 Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen | 2,0 | 0,1 |
75 | 25.61 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung | 0,8 | - |
76 | 25.62 Mechanik a.n.g. | 1,8 | 0,3 |
77 | 25.71 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen | 0,1 | - |
78 | 25.73 Herstellung von Werkzeugen | 0,1 | - |
79 | 25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a.n.g. | 16,4 | 1,4 |
80 | 26.11 Herstellung von elektronischen Bauelementen | 27,5 | 0,1 |
81 | 26.20 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten | 21,8 | 0,3 |
82 | 26.30 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik | 1,7 | 0,0 |
83 | 26.51 Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und -vorrichtungen | 124,7 | 0,5 |
84 | 26.70 Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten | 28,4 | 0,4 |
85 | 27.11 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren | 9,2 | 6,3 |
86 | 27.12 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen | 72,5 | 53,1 |
87 | 27.20 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren | 3,3 | - |
88 | 27.32 Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln | 0,2 | 0,1 |
89 | 27.40 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten | 130,6 | 2,1 |
90 | 27.52 Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten | 0,2 | 0,0 |
91 | 27.90 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a.n.g. | 49,6 | 16,7 |
92 | 28.11 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge) | 27,3 | 19,7 |
93 | 28.15 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen | 0,3 | - |
94 | 28.21 Herstellung von Öfen und Brennern | 0,4 | 0,0 |
95 | 28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln | 1,0 | 0,1 |
96 | 28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g. | 1,6 | 0,0 |
97 | 28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen | 19,1 | 0,0 |
98 | 28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | 5,6 | 0,0 |
99 | 28.49 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen | 2,8 | 0,1 |
100 | 28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen | 11,8 | 1,1 |
101 | 28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen | 2,3 | - |
102 | 28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung | 19,0 | 5,5 |
103 | 28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung | 0,1 | 0,1 |
104 | 28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung | 32,6 | 0,5 |
105 | 28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g. | 6,8 | 1,9 |
106 | 29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | 441,4 | 111,9 |
107 | 29.20 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern | 85,0 | 23,0 |
108 | 29.31 Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen | 20,4 | 0,0 |
109 | 29.32 Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen | 5,5 | 5,5 |
110 | 30.20 Schienenfahrzeugbau | 63,3 | 19,6 |
111 | 30.30 Luft- und Raumfahrzeugbau | 32,3 | 0,0 |
112 | 30.99 Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a.n.g. | 4,1 | - |
113 | 31.09 Herstellung von sonstigen Möbeln | 0,5 | - |
114 | 32.40 Herstellung von Spielwaren | 0,1 | - |
115 | 32.50 Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien | 110,5 | 0,9 |
116 | 32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g. | 6,5 | 0,0 |
117 | 33.12 Reparatur von Maschinen | 0,1 | 0,1 |
118 | 33.13 Reparatur von elektronischen und optischen Geräten | 1,1 | - |
119 | 35.11 Elektrizitätserzeugung | 7.064,3 | 3.970,9 |
120 | 35.12 Elektrizitätsübertragung | 5,0 | 4,9 |
121 | 35.13 Elektrizitätsverteilung | 5,0 | 1,6 |
122 | 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen | 4,4 | 4,4 |
123 | 35.30 Wärme- und Kälteversorgung | 11,1 | 10,8 |
124 | 36.00 Wasserversorgung | 32,5 | 14,8 |
125 | 37.00 Abwasserentsorgung | 0,1 | 0,1 |
126 | 38.11 Sammlung nicht gefährlicher Abfälle | 0,2 | 0,1 |
127 | 38.22 Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle | 0,1 | - |
128 | 38.32 Rückgewinnung sortierter Werkstoffe | 6,0 | 0,0 |
129 | 39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung | 0,7 | 0,0 |
130 | 41.10 Erschließung von Grundstücken; Bauträger | 60,2 | 0,0 |
131 | 41.20 Bau von Gebäuden | 20,7 | 3,1 |
132 | 42.11 Bau von Straßen | 18,2 | 5,9 |
133 | 42.12 Bau von Bahnverkehrsstrecken | 5,8 | 0,0 |
134 | 42.21 Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau | 2,7 | - |
135 | 42.91 Wasserbau | 8,1 | - |
136 | 42.99 Sonstiger Tiefbau a.n.g. | 31,5 | 6,4 |
137 | 43.12 Vorbereitende Baustellenarbeiten | 1,2 | 0,4 |
138 | 43.21 Elektroinstallation | 20,4 | 13,3 |
139 | 43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungs- und Klimaanlageninstallation | 0,6 | 0,0 |
140 | 43.29 Sonstige Bauinstallation | 40,7 | 12,6 |
141 | 43.91 Dachdeckerei und Zimmerei | 0,1 | - |
142 | 43.99 Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a.n.g. | 16,0 | 0,7 |
143 | 45.11 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 0,5 | 0,0 |
144 | 45.19 Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 0,4 | 0,0 |
145 | 45.20 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | 3,2 | - |
146 | 45.31 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör | 0,1 | - |
147 | 46.12 Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien | 4,4 | - |
148 | 46.21 Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln | 103,1 | 96,0 |
149 | 46.32 Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 0,1 | - |
150 | 46.39 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 14,9 | 0,0 |
151 | 46.42 Großhandel mit Bekleidung und Schuhen | 1,4 | 0,1 |
152 | 46.43 Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik | 2,5 | 0,0 |
153 | 46.45 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln | 4,4 | 0,0 |
154 | 46.49 Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern | 2,3 | - |
155 | 46.69 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen | 13,1 | 0,0 |
156 | 46.71 Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen | 7,4 | 1,6 |
157 | 46.72 Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug | 66,1 | 29,9 |
158 | 46.73 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik | 5,0 | 0,0 |
159 | 46.74 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung | 0,9 | - |
160 | 46.75 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen | 22,6 | 0,3 |
161 | 46.76 Großhandel mit sonstigen Halbwaren | 0,6 | 0,0 |
162 | 46.90 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt | 28,5 | 8,3 |
163 | 47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren | 12,8 | 0,0 |
164 | 47.19 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art | 0,2 | 0,0 |
165 | 47.21 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln | 24,7 | 2,3 |
166 | 47.22 Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren | 1,5 | - |
167 | 47.29 Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln | 9,3 | - |
168 | 47.30 Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) | 1,0 | - |
169 | 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik | 0,5 | - |
170 | 47.51 Einzelhandel mit Textilien | 6,5 | 1,1 |
171 | 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf | 5,9 | - |
172 | 47.59 Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat | 0,2 | 0,0 |
173 | 47.61 Einzelhandel mit Büchern | 0,1 | 0,0 |
174 | 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren | 0,9 | 0,0 |
175 | 47.73 Apotheken | 1,1 | - |
176 | 47.78 Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren) | 31,1 | - |
177 | 47.91 Versand- und InternetEinzelhandel | 5,9 | 0,0 |
178 | 49.10 Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr | 293,3 | 136,6 |
179 | 49.20 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | 43,4 | 0,0 |
180 | 49.31 Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxi) | 13,6 | 0,0 |
181 | 49.39 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | 2,6 | 0,3 |
182 | 49.41 Güterbeförderung im Straßenverkehr | 4,9 | 0,0 |
183 | 51.10 Personenbeförderung in der Luftfahrt | 960,7 | 0,0 |
184 | 51.21 Güterbeförderung in der Luftfahrt | 26,0 | - |
185 | 52.10 Lagerei | 0,4 | - |
186 | 52.21 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr | 16,0 | 9,2 |
187 | 52.22 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt | 3,5 | - |
188 | 52.23 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt | 417,1 | 46,5 |
189 | 52.29 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a.n.g. | 36,5 | 0,0 |
190 | 53.20 Sonstige Post-, Kurierund Expressdienste | 185,5 | 60,3 |
191 | 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen | 139,0 | 0,0 |
192 | 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten | 1,0 | - |
193 | 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.Ä. | 0,6 | 0,0 |
194 | 56.21 Event-Caterer | 0,4 | - |
195 | 56.29 Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen | 0,7 | - |
196 | 59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen | 45,5 | 1,1 |
197 | 60.20 Fernsehveranstalter | 12,4 | 0,3 |
198 | 61.10 Leitungsgebundene Telekommunikation | 0,7 | 0,0 |
199 | 61.20 Drahtlose Telekommunikation | 0,4 | 0,0 |
200 | 61.90 Sonstige Telekommunikation | 29,2 | 0,5 |
201 | 62.01 Programmierungstätigkeiten | 0,1 | 0,0 |
202 | 62.02 Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | 244,7 | 33,9 |
203 | 62.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | 25,2 | 1,9 |
204 | 63.11 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten | 11,3 | 8,7 |
205 | 63.12 Webportale | 27,1 | 24,7 |
206 | 64.99 Erbringung von sonstigen Finanzdienstleistungen a.n.g. | 40,1 | 32,9 |
207 | 66.19 Sonstige mit den Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten | 16,2 | 14,8 |
208 | 68.10 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 885,7 | 3,5 |
209 | 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen | 6.108,4 | 1,5 |
210 | 68.31 Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 108,8 | 0,0 |
211 | 68.32 Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte | 1.397,2 | 0,0 |
212 | 69.10 Rechtsberatung | 0,9 | - |
213 | 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben | 508,3 | 94,2 |
214 | 70.22 Unternehmensberatung | 20,5 | 3,7 |
215 | 71.11 Architekturbüros | 0,9 | - |
216 | 71.12 Ingenieurbüros | 11,5 | 10,7 |
217 | 71.20 Technische, physikalische und chemische Untersuchung | 23,2 | 0,0 |
218 | 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin | 3,4 | - |
219 | 73.11 Werbeagenturen | 0,5 | 0,0 |
220 | 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen | 32,2 | 14,8 |
221 | 74.20 Fotografie und Fotolabors | 1,8 | - |
222 | 74.90 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a.n.g. | 74,6 | 0,0 |
223 | 75.00 Veterinärwesen | 7,3 | - |
224 | 77.11 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger | 12,3 | 3,9 |
225 | 77.12 Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t | 4,3 | - |
226 | 77.29 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern | 0,1 | - |
227 | 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten | 63,3 | - |
228 | 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a.n.g. | 9,3 | - |
229 | 79.12 Reiseveranstalter | 99,9 | 0,4 |
230 | 80.10 Private Wach- und Sicherheitsdienste | 4,6 | 0,0 |
231 | 81.22 Spezielle Reinigung von Gebäuden und Reinigung von Maschinen | 0,2 | - |
232 | 81.30 Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen | 0,6 | - |
233 | 82.99 Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. | 46,7 | 2,5 |
234 | 85.10 Kindergärten und Vorschulen | 0,8 | - |
235 | 85.59 Sonstiger Unterricht a.n.g. | 0,4 | 0,0 |
236 | 86.10 Krankenhäuser | 1,5 | - |
237 | 86.22 Facharztpraxen | 4,7 | - |
238 | 86.90 Gesundheitswesen a.n.g. | 0,5 | - |
239 | 87.90 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) | 1,4 | - |
240 | 90.02 Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst | 0,1 | - |
241 | 93.11 Betrieb von Sportanlagen | 4,2 | - |
242 | 93.21 Vergnügungs- und Themenparks | 14,7 | - |
243 | 93.29 Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a.n.g. | 7,7 | - |
244 | 94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g. | 9,6 | - |
245 | 96.01 Wäscherei und chemische Reinigung | 0,3 | - |
246 | 96.09 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a.n.g. | 121,9 | 0,0 |
aa | ab | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
Bruttobuchwert | ||
Mio. € | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
1 | X | X |
2 | X | X |
3 | X | X |
4 | X | X |
5 | X | X |
6 | X | X |
7 | X | X |
8 | X | X |
9 | X | X |
10 | X | X |
11 | X | X |
12 | X | X |
13 | X | X |
14 | X | X |
15 | X | X |
16 | X | X |
17 | X | X |
18 | X | X |
19 | X | X |
20 | X | X |
21 | X | X |
22 | X | X |
23 | X | X |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | X | X |
29 | X | X |
30 | X | X |
31 | X | X |
32 | X | X |
33 | X | X |
34 | X | X |
35 | X | X |
36 | X | X |
37 | X | X |
38 | X | X |
39 | X | X |
40 | X | X |
41 | X | X |
42 | X | X |
43 | X | X |
44 | X | X |
45 | X | X |
46 | X | X |
47 | X | X |
48 | X | X |
49 | X | X |
50 | X | X |
51 | X | X |
52 | X | X |
53 | X | X |
54 | X | X |
55 | X | X |
56 | X | X |
57 | X | X |
58 | X | X |
59 | X | X |
60 | X | X |
61 | X | X |
62 | X | X |
63 | X | X |
64 | X | X |
65 | X | X |
66 | X | X |
67 | X | X |
68 | X | X |
69 | X | X |
70 | X | X |
71 | X | X |
72 | X | X |
73 | X | X |
74 | X | X |
75 | X | X |
76 | X | X |
77 | X | X |
78 | X | X |
79 | X | X |
80 | X | X |
81 | X | X |
82 | X | X |
83 | X | X |
84 | X | X |
85 | X | X |
86 | X | X |
87 | X | X |
88 | X | X |
89 | X | X |
90 | X | X |
91 | X | X |
92 | X | X |
93 | X | X |
94 | X | X |
95 | X | X |
96 | X | X |
97 | X | X |
98 | X | X |
99 | X | X |
100 | X | X |
101 | X | X |
102 | X | X |
103 | X | X |
104 | X | X |
105 | X | X |
106 | X | X |
107 | X | X |
108 | X | X |
109 | X | X |
110 | X | X |
111 | X | X |
112 | X | X |
113 | X | X |
114 | X | X |
115 | X | X |
116 | X | X |
117 | X | X |
118 | X | X |
119 | X | X |
120 | X | X |
121 | X | X |
122 | X | X |
123 | X | X |
124 | X | X |
125 | X | X |
126 | X | X |
127 | X | X |
128 | X | X |
129 | X | X |
130 | X | X |
131 | X | X |
132 | X | X |
133 | X | X |
134 | X | X |
135 | X | X |
136 | X | X |
137 | X | X |
138 | X | X |
139 | X | X |
140 | X | X |
141 | X | X |
142 | X | X |
143 | X | X |
144 | X | X |
145 | X | X |
146 | X | X |
147 | X | X |
148 | X | X |
149 | X | X |
150 | X | X |
151 | X | X |
152 | X | X |
153 | X | X |
154 | X | X |
155 | X | X |
156 | X | X |
157 | X | X |
158 | X | X |
159 | X | X |
160 | X | X |
161 | X | X |
162 | X | X |
163 | X | X |
164 | X | X |
165 | X | X |
166 | X | X |
167 | X | X |
168 | X | X |
169 | X | X |
170 | X | X |
171 | X | X |
172 | X | X |
173 | X | X |
174 | X | X |
175 | X | X |
176 | X | X |
177 | X | X |
178 | X | X |
179 | X | X |
180 | X | X |
181 | X | X |
182 | X | X |
183 | X | X |
184 | X | X |
185 | X | X |
186 | X | X |
187 | X | X |
188 | X | X |
189 | X | X |
190 | X | X |
191 | X | X |
192 | X | X |
193 | X | X |
194 | X | X |
195 | X | X |
196 | X | X |
197 | X | X |
198 | X | X |
199 | X | X |
200 | X | X |
201 | X | X |
202 | X | X |
203 | X | X |
204 | X | X |
205 | X | X |
206 | X | X |
207 | X | X |
208 | X | X |
209 | X | X |
210 | X | X |
211 | X | X |
212 | X | X |
213 | X | X |
214 | X | X |
215 | X | X |
216 | X | X |
217 | X | X |
218 | X | X |
219 | X | X |
220 | X | X |
221 | X | X |
222 | X | X |
223 | X | X |
224 | X | X |
225 | X | X |
226 | X | X |
227 | X | X |
228 | X | X |
229 | X | X |
230 | X | X |
231 | X | X |
232 | X | X |
233 | X | X |
234 | X | X |
235 | X | X |
236 | X | X |
237 | X | X |
238 | X | X |
239 | X | X |
240 | X | X |
241 | X | X |
242 | X | X |
243 | X | X |
244 | X | X |
245 | X | X |
246 | X | X |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,7 | 3,3 |
2 | Finanzunternehmen | 3,5 | 0,3 |
3 | Kreditinstitute | 3,2 | 0,2 |
4 | Darlehen und Kredite | 1,9 | 0,1 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1,2 | 0,1 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,3 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 4,8 | 1,0 |
21 | Darlehen und Kredite | 4,7 | 0,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,1 | 0,1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 27,4 | 2,0 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 25,1 | 1,8 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,9 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,7 | 3,3 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,9 | 0,1 | 0,1 |
2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
8 | - | 0,0 | 0,0 |
9 | - | 0,0 | 0,0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,9 | 0,0 | 0,1 |
21 | 0,9 | 0,0 | 0,1 |
22 | - | 0,0 | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | 2,0 | - | - |
25 | 1,8 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,9 | 0,1 | 0,1 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,1 | 0,0 |
2 | Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 |
3 | Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1 | 0,0 |
h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | 0,0 |
2 | - | 0,0 |
3 | - | 0,0 |
4 | - | 0,0 |
5 | - | 0,0 |
6 | X | - |
7 | - | 0,0 |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | 0,0 |
17 | - | 0,0 |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | 0,0 |
21 | - | 0,0 |
22 | - | 0,0 |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | 0,0 | - |
3 | Kreditinstitute | 0,0 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | 0,0 |
3 | - | - | 0,0 |
4 | - | - | 0,0 |
5 | - | - | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | - | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,0 |
21 | - | - | 0,0 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,0 |
o | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
p | q | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
t | u | v | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,0 |
21 | - | - | 0,0 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,0 |
w | x | z | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
24 | Private Haushalte | X | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimobilien | - | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
aa | ab | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 36,0 | 3,3 |
2 | Finanzunternehmen | 3,6 | 0,3 |
3 | Kreditinstitute | 3,2 | 0,2 |
4 | Darlehen und Kredite | 2,0 | 0,1 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1,2 | 0,1 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,4 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5,0 | 1,0 |
21 | Darlehen und Kredite | 4,8 | 0,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,2 | 0,1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 27,4 | 2,0 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 25,1 | 1,8 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,9 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 36,0 | 3,3 |
ac | ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,9 | 0,1 | 0,1 |
2 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
8 | - | 0,0 | 0,0 |
9 | - | 0,0 | 0,0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | 0,0 |
13 | - | - | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,9 | 0,0 | 0,1 |
21 | 0,9 | 0,0 | 0,1 |
22 | - | 0,0 | 0,0 |
23 | - | - | - |
24 | 2,0 | - | - |
25 | 1,8 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,9 | 0,1 | 0,1 |
af | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 41,3 |
2 | Finanzunternehmen | 9,2 |
3 | Kreditinstitute | 8,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 5,2 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 2,8 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,2 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,5 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,5 |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 6,2 |
21 | Darlehen und Kredite | 5,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | 22,9 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 19,0 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,6 |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,0 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,0 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 73,5 |
ag | ah | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,1 | 2,3 |
2 | Finanzunternehmen | 1,1 | 0 |
3 | Kreditinstitute | 0,8 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0,4 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,3 | 0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | - |
17 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,5 | 0,9 |
21 | Darlehen und Kredite | 3,4 | 0,9 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,1 | 0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 30,6 | 1,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 27,9 | 1,3 |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,1 | 2,3 |
ai | aj | ak | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,3 | 0 | 0 |
2 | 0 | - | 0 |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | 0 | - | 0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,8 | 0 | 0 |
21 | 0,8 | 0 | 0 |
22 | - | 0 | 0 |
23 | X | - | - |
24 | 1,5 | - | - |
25 | 1,3 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,3 | 0 | 0 |
al | am | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 |
2 | Finanzunternehmen | 0 | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0 | 0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 |
an | ao | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | 0 |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | 0 |
21 | - | 0 |
22 | - | 0 |
23 | - | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | 0 |
ap | aq | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
ar | as | at | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
au | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
av | aw | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
ax | ay | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
az | ba | bb | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
bc | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
bd | be | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
bf | bg | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 35,1 | 2,3 |
2 | Finanzunternehmen | 1,1 | 0 |
3 | Kreditinstitute | 0,8 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0,4 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,3 | 0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | - |
17 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,5 | 0,9 |
21 | Darlehen und Kredite | 3,4 | 0,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,1 | 0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 30,6 | 1,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 27,9 | 1,3 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,1 | 2,3 |
bh | bi | bj | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,3 | 0 | 0 |
2 | 0 | - | 0 |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | 0 | - | 0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,8 | 0 | 0 |
21 | 0,8 | 0 | 0 |
22 | - | 0 | 0 |
23 | X | - | - |
24 | 1,5 | - | - |
25 | 1,3 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,3 | 0 | 0 |
bk | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR- Berechnung anrechenbar sind | 33 |
2 | Finanzunternehmen | 3,6 |
3 | Kreditinstitute | 3,2 |
4 | Darlehen und Kredite | 1,9 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1,3 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,4 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,1 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,1 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0 |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,6 |
21 | Darlehen und Kredite | 3,5 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,2 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | 24,1 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 19,9 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,7 |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,6 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,6 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 69,2 |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,7 | 3,6 |
2 | Finanzunternehmen | 3,2 | 0,3 |
3 | Kreditinstitute | 2,9 | 0,3 |
4 | Darlehen und Kredite | 1,8 | 0,2 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1,0 | 0,1 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,3 | 0,1 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5,0 | 1,2 |
21 | Darlehen und Kredite | 4,9 | 1,1 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,1 | 0,1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 27,4 | 2,0 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 25,1 | 1,8 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,9 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,7 | 3,6 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,9 | 0,1 | 0,2 |
2 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
8 | - | 0,0 | 0,0 |
9 | - | 0,0 | 0,0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,9 | 0,0 | 0,2 |
21 | 0,9 | 0,0 | 0,1 |
22 | - | 0,0 | 0,1 |
23 | X | - | - |
24 | 2,0 | - | - |
25 | 1,8 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,9 | 0,1 | 0,2 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,2 | 0,0 |
2 | Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 |
3 | Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,1 | 0,0 |
21 | Darlehen und Kredite | 0,1 | 0,0 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,1 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,2 | 0,0 |
h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | 0,0 |
2 | - | 0,0 |
3 | - | 0,0 |
4 | - | 0,0 |
5 | - | 0,0 |
6 | X | - |
7 | - | 0,0 |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | 0,0 |
17 | - | 0,0 |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | 0,0 |
21 | - | 0,0 |
22 | - | 0,0 |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | 0,0 | - |
3 | Kreditinstitute | 0,0 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,1 |
2 | - | - | 0,0 |
3 | - | - | 0,0 |
4 | - | - | - |
5 | - | - | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | - | 0,0 |
8 | - | - | 0,0 |
9 | - | - | 0,0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,1 |
21 | - | - | 0,1 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,1 |
o | p | q | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
24 | Private Haushalte | - | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - | - |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | 0,0 | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,0 | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
t | u | v | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,0 |
21 | - | - | 0,0 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,0 |
w | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
x | z | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
aa | ab | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 36,0 | 3,6 |
2 | Finanzunternehmen | 3,3 | 0,3 |
3 | Kreditinstitute | 2,9 | 0,3 |
4 | Darlehen und Kredite | 1,9 | 0,2 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1,1 | 0,1 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,4 | 0,1 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 5,3 | 1,2 |
21 | Darlehen und Kredite | 5,1 | 1,1 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,2 | 0,1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 27,4 | 2,0 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 25,1 | 1,8 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,9 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 36,0 | 3,6 |
ac | ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,9 | 0,1 | 0,3 |
2 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
8 | - | 0,0 | 0,0 |
9 | - | 0,0 | 0,0 |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,9 | 0,0 | 0,2 |
21 | 0,9 | 0,0 | 0,1 |
22 | - | 0,0 | 0,1 |
23 | X | - | - |
24 | 2,0 | - | - |
25 | 1,8 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,9 | 0,1 | 0,3 |
af | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 41,3 |
2 | Finanzunternehmen | 9,2 |
3 | Kreditinstitute | 8,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 5,2 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 2,8 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 1,2 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0,0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,5 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,5 |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 6,2 |
21 | Darlehen und Kredite | 5,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | 22,9 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 19,0 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,6 |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,0 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,0 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 73,5 |
ag | ah | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,3 | 2,4 |
2 | Finanzunternehmen | 1,1 | 0 |
3 | Kreditinstitute | 0,8 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0,4 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,3 | 0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | - |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | - |
17 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,6 | 0,9 |
21 | Darlehen und Kredite | 3,5 | 0,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,1 | 0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 30,6 | 1,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 27,9 | 1,3 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1,0 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,3 | 2,4 |
ai | aj | ak | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,3 | 0 | 0,1 |
2 | 0 | 0 | 0 |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | 0 | 0 | 0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,8 | 0 | 0,1 |
21 | 0,8 | 0 | 0,1 |
22 | 0 | 0 | |
23 | X | - | - |
24 | 1,5 | - | - |
25 | 1,3 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,3 | 0 | 0,1 |
al | am | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 |
2 | Finanzunternehmen | 0 | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0 | 0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 |
an | ao | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | 0 |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | 0 |
21 | - | 0 |
22 | - | 0 |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | 0 |
ap | aq | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
ar | as | at | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
au | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
av | aw | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
ax | ay | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Verschmutzung (PPC) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
az | ba | bb | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | - |
21 | - | - | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | - |
bc | bd | be | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
24 | Private Haushalte | X | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X | X |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | X | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
bf | bg | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 35,3 | 2,4 |
2 | Finanzunternehmen | 1,1 | 0 |
3 | Kreditinstitute | 0,8 | - |
4 | Darlehen und Kredite | 0,4 | - |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,3 | 0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | - |
9 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | - |
13 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | - |
17 | Darlehen und Kredite | 0 | - |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,6 | 1 |
21 | Darlehen und Kredite | 3,6 | 0,9 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,1 | 0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 30,6 | 1,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 27,9 | 1,3 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 1 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 35,3 | 2,4 |
bh | bi | bj | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 2,3 | 0 | 0,1 |
2 | 0 | 0 | 0 |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | 0 | 0 | 0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,8 | 0 | 0,1 |
21 | 0,8 | 0 | 0,1 |
22 | - | 0 | 0 |
23 | X | - | - |
24 | 1,5 | - | - |
25 | 1,3 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 2,3 | 0 | 0,1 |
bk | ||
Offenlegungsstichtag T-1 | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 33 |
2 | Finanzunternehmen | 3,6 |
3 | Kreditinstitute | 3,2 |
4 | Darlehen und Kredite | 1,9 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 1,3 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,4 |
8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
9 | Darlehen und Kredite | 0 |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,1 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,1 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0 |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 3,6 |
21 | Darlehen und Kredite | 3,5 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,2 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | 24,1 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 19,9 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,7 |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,1 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,6 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,6 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 69,2 |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 6,2 | 0,9 |
2 | Finanzunternehmen | 0,5 | 0,0 |
3 | Kreditinstitute | 0,4 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,3 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1,8 | 0,3 |
21 | Darlehen und Kredite | 1,8 | 0,3 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 3,9 | 0,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 3,2 | 0,4 |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | 0,1 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,2 | 0,9 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 0,8 | 0,0 | 0,0 |
2 | - | 0,0 | 0,0 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | 0,0 | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,3 | 0,0 | 0,0 |
21 | 0,3 | 0,0 | 0,0 |
22 | - | 0,0 | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | 0,5 | - | - |
25 | 0,4 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 0,8 | 0,0 | 0,0 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | 0,0 |
2 | Finanzunternehmen | 0,0 | 0,0 |
3 | Kreditinstitute | 0,0 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | 0,0 |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
22 | Schuldverschreibungen, inkl. UoP1 | 0,0 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - |
26 | Davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | 0,0 |
h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | 0,0 |
2 | - | 0,0 |
3 | - | 0,0 |
4 | - | 0,0 |
5 | - | 0,0 |
6 | X | - |
7 | - | 0,0 |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | 0,0 |
17 | - | 0,0 |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | 0,0 |
21 | - | 0,0 |
22 | - | 0,0 |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | 0,0 |
3 | - | - | 0,0 |
4 | - | - | - |
5 | - | - | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | - | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,0 |
21 | - | - | 0,0 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,0 |
o | p | q | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
24 | Private Haushalte | - | - | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - | - | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Umweltverschmutzung (PPC) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
t | u | v | |
Umweltverschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,0 |
21 | - | - | 0,0 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,0 |
w | x | z | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | X | - |
24 | Private Haushalte | X | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
aa | ab | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, | |||
1 | Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 6,3 | 0,9 |
2 | Finanzunternehmen | 0,5 | 0,0 |
3 | Kreditinstitute | 0,4 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,3 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 1,9 | 0,3 |
21 | Darlehen und Kredite | 1,8 | 0,3 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 3,9 | 0,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 3,2 | 0,4 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,1 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: | |||
31 | Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,3 | 0,9 |
ac | ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 0,8 | 0,0 | 0,0 |
2 | - | 0,0 | 0,0 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | 0,0 | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,3 | 0,0 | 0,0 |
21 | 0,3 | 0,0 | 0,0 |
22 | - | 0,0 | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | 0,5 | - | - |
25 | 0,4 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 0,8 | 0,0 | 0,0 |
af | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 9,3 |
2 | Finanzunternehmen | 1,4 |
3 | Kreditinstitute | 1,1 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,1 |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | 1,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,2 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 2,8 |
21 | Darlehen und Kredite | 2,7 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | 3,9 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 2,4 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,1 |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,0 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,3 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,3 |
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: | ||
31 | Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9,3 |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 6,3 | 1,0 |
2 | Finanzunternehmen | 0,4 | 0,1 |
3 | Kreditinstitute | 0,3 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,3 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 2,0 | 0,4 |
21 | Darlehen und Kredite | 1,9 | 0,4 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 3,9 | 0,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 3,2 | 0,4 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,1 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,3 | 1,0 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 0,8 | 0,0 | 0,1 |
2 | - | 0,0 | 0,0 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | 0,0 | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,3 | 0,0 | 0,1 |
21 | 0,3 | 0,0 | 0,1 |
22 | - | 0,0 | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | 0,5 | - | - |
25 | 0,4 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 0,8 | 0,0 | 0,1 |
f | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,1 |
2 | Finanzunternehmen | 0,0 |
3 | Kreditinstitute | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,1 |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1 |
g | h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | 0,0 | - | 0,0 |
2 | 0,0 | - | 0,0 |
3 | 0,0 | - | 0,0 |
4 | 0,0 | - | 0,0 |
5 | 0,0 | - | 0,0 |
6 | - | X | - |
7 | 0,0 | - | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | - | X | - |
12 | 0,0 | - | - |
13 | 0,0 | - | - |
14 | - | - | - |
15 | - | X | - |
16 | 0,0 | - | 0,0 |
17 | 0,0 | - | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | - | X | - |
20 | 0,0 | - | 0,0 |
21 | 0,0 | - | 0,0 |
22 | 0,0 | - | 0,0 |
23 | - | X | - |
24 | - | - | - |
25 | - | - | - |
26 | - | - | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 0,0 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | 0,0 |
3 | - | - | 0,0 |
4 | - | - | - |
5 | - | - | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | - | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | - | 0,0 |
21 | - | - | 0,0 |
22 | - | - | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | X | X | - |
25 | X | X | - |
26 | X | X | - |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | - | 0,0 |
o | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Kreislaufwirtschaft (CE) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | - |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | - |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
p | q | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | - | - |
25 | - | - |
26 | - | - |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Umweltverschmutzung (PPC) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0 | - |
2 | Finanzunternehmen | - | - |
3 | Kreditinstitute | - | - |
4 | Darlehen und Kredite | - | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
13 | Darlehen und Kredite | - | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
17 | Darlehen und Kredite | - | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0 | - |
21 | Darlehen und Kredite | 0,0 | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | X | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0 | - |
t | u | v | |
Umweltverschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
X | X | X | |
1 | - | 0,0 | - |
2 | - | - | - |
3 | - | - | - |
4 | - | - | - |
5 | - | - | - |
6 | X | - | - |
7 | - | - | - |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | - | - |
13 | - | - | - |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | - | - |
17 | - | - | - |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | - | 0,0 | - |
21 | - | 0,0 | - |
22 | - | - | - |
23 | X | - | - |
24 | X | X | X |
25 | X | X | X |
26 | X | X | X |
27 | X | X | X |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | - | 0,0 | - |
w | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2) | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
2 | Finanzunternehmen | - |
3 | Kreditinstitute | - |
4 | Darlehen und Kredite | - |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
13 | Darlehen und Kredite | - |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
17 | Darlehen und Kredite | - |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
21 | Darlehen und Kredite | - |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | X |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | X |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | X |
27 | davon Kfz-Kredite | X |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
x | z | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | |
1 | - | - |
2 | - | - |
3 | - | - |
4 | - | - |
5 | - | - |
6 | X | - |
7 | - | - |
8 | - | - |
9 | - | - |
10 | - | - |
11 | X | - |
12 | - | - |
13 | - | - |
14 | - | - |
15 | X | - |
16 | - | - |
17 | - | - |
18 | - | - |
19 | X | - |
20 | - | - |
21 | - | - |
22 | - | - |
23 | X | - |
24 | X | X |
25 | X | X |
26 | X | X |
27 | X | X |
28 | - | - |
29 | - | - |
30 | - | - |
31 | - | - |
32 | - | - |
aa | ab | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Basierend auf dem CapEx-KPI | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | |||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 6,4 | 1,1 |
2 | Finanzunternehmen | 0,4 | 0,1 |
3 | Kreditinstitute | 0,4 | 0,0 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,3 | 0,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1 | 0,0 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
9 | Darlehen und Kredite | - | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 2,0 | 0,4 |
21 | Darlehen und Kredite | 2,0 | 0,4 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 | 0,0 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
24 | Private Haushalte | 3,9 | 0,5 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 3,2 | 0,4 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,1 | - |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,0 | - |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,4 | 1,1 |
ac | ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
X | X | X | |
1 | 0,8 | 0,0 | 0,1 |
2 | - | 0,0 | 0,0 |
3 | - | 0,0 | 0,0 |
4 | - | 0,0 | 0,0 |
5 | - | 0,0 | 0,0 |
6 | X | - | - |
7 | - | 0,0 | 0,0 |
8 | - | - | - |
9 | - | - | - |
10 | - | - | - |
11 | X | - | - |
12 | - | 0,0 | 0,0 |
13 | - | 0,0 | 0,0 |
14 | - | - | - |
15 | X | - | - |
16 | - | 0,0 | 0,0 |
17 | - | 0,0 | 0,0 |
18 | - | - | - |
19 | X | - | - |
20 | 0,3 | 0,0 | 0,1 |
21 | 0,3 | 0,0 | 0,1 |
22 | - | 0,0 | 0,0 |
23 | X | - | - |
24 | 0,5 | - | - |
25 | 0,4 | - | - |
26 | - | - | - |
27 | - | - | - |
28 | - | - | - |
29 | - | - | - |
30 | - | - | - |
31 | - | - | - |
32 | 0,8 | 0,0 | 0,1 |
af | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Basierend auf dem CapEx-KPI | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner)2 | ||
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | X | |
1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 9,3 |
2 | Finanzunternehmen | 1,4 |
3 | Kreditinstitute | 1,1 |
4 | Darlehen und Kredite | 0,1 |
5 | Schuldverschreibungen UoP1 | 1,0 |
6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,2 |
8 | davon Wertpapierfirmen | - |
9 | Darlehen und Kredite | - |
10 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0,0 |
13 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
14 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,0 |
15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0 |
17 | Darlehen und Kredite | 0,0 |
18 | Schuldverschreibungen UoP1 | - |
19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
20 | Nicht-Finanzunternehmen | 2,8 |
21 | Darlehen und Kredite | 2,7 |
22 | Schuldverschreibungen UoP1 | 0,1 |
23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
24 | Private Haushalte | 3,9 |
25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite2 | 2,4 |
26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,1 |
27 | davon Kfz-Kredite | 0,0 |
28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,3 |
29 | Wohnraumfinanzierung | - |
30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,3 |
31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 9,3 |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Klimaschutz (CCM) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 11,8 | 1,3 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 54,4 | 9,8 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,0 | 1,1 |
2 | 9,0 | 0,0 | 0,6 |
f | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,1 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,1 |
g | h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | 0,0 | - | - |
2 | 0,0 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,1 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | 0,9 |
2 | - | - | 0,2 |
o | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - |
p | q | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | - |
2 | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Verschmutzung (PPC) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,1 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,2 | - |
t | u | v | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | 0,0 |
w | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - |
x | z | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | - |
2 | - | - |
aa | ab | ac | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 13,0 | 1,3 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 54,9 | 9,9 | 9,0 |
ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | 0,0 | 1,1 |
2 | 0,0 | 0,6 |
a | b | c | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Klimaschutz (CCM) | ||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 6,0 | 0,1 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 8,5 | 4,6 | 4,1 |
d | e | |
Klimaschutz (CCM) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | 0,0 | 0,1 |
2 | 0,0 | 0,3 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,0 | 0,0 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,1 | 0,0 |
h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | - |
2 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | - |
2 | - | - | 0,2 |
o | p | q | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Verschmutzung (PPC) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,2 | - |
t | u | v | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | - |
2 | - | - | 0,0 |
w | x | z | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - | - |
aa | ab | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Basierend auf dem Umsatz-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 6,0 | 0,1 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 9,0 | 4,6 |
ac | ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,0 | 0,1 |
2 | 4,1 | 0,0 | 0,3 |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Klimaschutz (CCM) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 13,7 | 1,6 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 55,1 | 10,5 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,1 | 1,2 |
2 | 9,0 | 0,0 | 0,9 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,4 | 0,0 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,3 | 0,0 |
h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,0 |
2 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,0 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | 0,5 |
2 | - | - | 0,1 |
o | p | q | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Verschmutzung (PPC) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,0 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,1 | - |
t | u | v | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | 0,0 |
w | x | z | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - | - |
aa | ab | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 14,7 | 1,6 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 55,6 | 10,6 |
ac | ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,1 | 1,2 |
2 | 9,0 | 0,0 | 0,9 |
a | b | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Klimaschutz (CCM) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 6,0 | 0,1 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 8,3 | 4,6 |
c | d | e | |
Klimaschutz (CCM) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,0 | 0,1 |
2 | 4,1 | 0,0 | 0,3 |
f | g | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 0,0 | 0,0 |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,2 | 0,0 |
h | i | |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | 0,0 |
2 | - | 0,0 |
j | k | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,0 | - |
l | m | n | |
Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | 0,0 |
2 | - | - | 0,1 |
Offenlegungsstichtag T |
|
Basierend auf dem CapEx-KPI | |
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
o | p | q | |
Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | - |
2 | - | - | - |
r | s | ||
Offenlegungsstichtag T |
|||
Verschmutzung (PPC) | |||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0,1 | - |
t | u | v | |
Verschmutzung (PPC) | Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
1 | - | - | - |
2 | - | - | 0,0 |
w | ||
Offenlegungsstichtag T |
||
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - |
x | z | |
Biodiversität und Ökosysteme (BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | - | - |
2 | - | - |
aa | ab | ac | ||
Offenlegungsstichtag T |
||||
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
Basierend auf dem CapEx-KPI | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | |||
1 | Finanzgarantien (FinGuar-KPI) | 6,0 | 0,1 | - |
2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 8,8 | 4,6 | 4,1 |
ad | ae | |
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
1 | 0,0 | 0,1 |
2 | 0,0 | 0,3 |
Zeile | Tätigkeiten | Ja/Nein |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | ||
1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|
CCM + CCA | |||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 30 | 0,0 |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 14.049 | 3,3 |
8. | Anwendbarer KPI insgesamt | 14.081 | 3,3 |
Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
Betrag (Mio. €) |
|
1. | 0 | 0,0 | - |
2. | 0 | 0,0 | - |
3. | 30 | 0,0 | - |
4. | 0 | 0,0 | - |
5. | 1 | 0,0 | - |
6. | 0 | 0,0 | - |
7. | 14.034 | 3,3 | 15 |
8. | 14.066 | 3,3 | 15 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,0 |
8. | Anwendbarer KPI insgesamt | 0,0 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|
CCM + CCA | |||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 24 | 0,0 |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 10 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 7 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 15.116 | 3,6 |
8. | Anwendbarer KPI insgesamt | 15.161 | 3,6 |
Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
Betrag (Mio. €) |
|
1. | 0 | 0,0 | - |
2. | 3 | 0,0 | - |
3. | 24 | 0,0 | - |
4. | 10 | 0,0 | - |
5. | 7 | 0,0 | - |
6. | 1 | 0,0 | - |
7. | 15.041 | 3,6 | 75 |
8. | 15.086 | 3,6 | 75 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,0 |
8. | Anwendbarer KPI insgesamt | 0,0 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|
CCM + CCA | |||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 30 | 0,2 |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139im Zähler des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 14.049 | 99,8 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 14.081 | 100,0 |
Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
Betrag (Mio. €) |
|
1. | 0 | 0,0 | - |
2. | 0 | 0,0 | - |
3. | 30 | 0,2 | - |
4. | 0 | 0,0 | - |
5. | 1 | 0,0 | - |
6. | 0 | 0,0 | - |
7. | 14.034 | 99,8 | 15 |
8. | 14.066 | 100,0 | 15 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139im Zähler des anwendbaren KPI | - |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100,0 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100,0 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|
CCM + CCA | |||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 3 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 24 | 0,2 |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 10 | 0,1 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139im Zähler des anwendbaren KPI | 7 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 15.116 | 99,7 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 15.161 | 100,0 |
Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
Betrag (Mio. €) |
|
1. | 0 | 0,0 | - |
2. | 3 | 0,0 | - |
3. | 24 | 0,2 | - |
4. | 10 | 0,1 | - |
5. | 7 | 0,0 | - |
6. | 1 | 0,0 | - |
7. | 15.041 | 99,7 | 75 |
8. | 15.086 | 100,0 | 75 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139im Zähler des anwendbaren KPI | - |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100,0 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | 100,0 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|
CCM + CCA | |||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 45 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 20 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 137.502 | 32,5 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 137.570 | 32,5 |
Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
Betrag (Mio. €) |
|
1. | 0 | 0,0 | - |
2. | 1 | 0,0 | - |
3. | 1 | 0,0 | - |
4. | 45 | 0,0 | - |
5. | 20 | 0,0 | - |
6. | 0 | 0,0 | - |
7. | 136.917 | 32,4 | 585 |
8. | 136.986 | 32,4 | 585 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,1 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,1 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
|
CCM + CCA | |||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 1 | 0,0 |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 18 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 10 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 136.514 | 32,3 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 136.545 | 32,3 |
Zeile | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
||
Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
Betrag (Mio. €) |
|
1. | - | - | - |
2. | 0 | 0,0 | - |
3. | 1 | 0,0 | - |
4. | 17 | 0,0 | 1 |
5. | 10 | 0,0 | 0 |
6. | 0 | 0,0 | - |
7. | 135.782 | 32,1 | 732 |
8. | 135.811 | 32,1 | 734 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent) |
Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
Anteil in % |
||
1. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
2. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
3. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
4. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,2 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0,2 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
1. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 6 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 13 | 0,0 |
4. | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 7 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 6 | 0,0 |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 270.996 | 64,1 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 271.034 | 64,1 |
Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag (Mio. €) |
Anteil in % |
1. | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | 0,0 |
2. | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 14 | 0,0 |
3. | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 7 | 0,0 |
4. | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 6 | 0,0 |
5. | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
6. | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
7. | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 270.949 | 64,1 |
8. | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 270.979 | 64,1 |
In den Tabellen zur EU-Taxonomie in diesem Anhang bedeuten mit dem Zeichen "-" befüllt Zellen, dass kein Exposure existiert. Diese Zellen sind als eine Leermeldung zu interpretieren. Durch Rundungen kommt es teilweise zu einem Ausweis von 0 Mio. Euro oder 0,0 %.
Die Commerzbank ist die führende Bank für den deutschen Mittelstand und starke Partnerin von rund 24.000 Firmenkundenverbünden. Jährliche Verbundbereinigungen zum Jahreswechsel, die Optimierung des Kundenportfolios unter Rentabilitäts- und Profitabilitätsaspekten und eine systembedingt abweichende Erfassung von institutionellen Kunden im Vergleich zum Vorjahr führten zu einem Rückgang gegenüber 2023. Zudem betreut die Commerzbank knapp 11 Millionen Privat- und Unternehmerkundinnen und -kunden in Deutschland.
Mit ihren beiden Geschäftssegmenten - Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden - bietet die Commerzbank als Universalbank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Mit einer Präsenz in mehr als 40 Ländern ist die Commerzbank überall dort vertreten, wo ihre Mittelstandskunden, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden sie benötigen. Zudem begleitet die Commerzbank internationale Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro ist die Commerzbank zugleich eine der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. Unter der Marke Commerzbank bietet sie mit ihrem Omnikanalansatz ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot: online und mobil, telefonisch und per Video im Beratungscenter sowie persönlich in ihren rund 400 Filialen. Unter der Marke comdirect bietet sie als digitale Hauptbank rund um die Uhr alle Kernleistungen und als Leistungsbroker Lösungen für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 5,8 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.
Im Inland steuert die Commerzbank Aktiengesellschaft aus der Zentrale in Frankfurt am Main heraus ihr Filialnetz sowie ihr Beratungscenter. Wichtigste inländische Tochtergesellschaft ist die Commerz Real AG. Im Ausland ist die Commerzbank zum Berichtsstichtag - inklusive der mBank in Polen - mit 3 wesentlichen Tochtergesellschaften, 14 operativen Auslandsniederlassungen und 27 Repräsentanzen vertreten. Mit unseren internationalen Standorten decken wir alle wesentlichen Handelskorridore ab. An diesen Standorten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für lokale Firmenkunden sowie institutionelle Kunden und unterstützen lokale exportorientierte Unternehmen weltweit. Der Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten liegt aber auf Europa.
Die zwei Segmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden werden jeweils von einem Mitglied des Vorstands geführt. Die Stabs-, Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen sind in der externen Berichterstattung im Bereich Sonstige und Konsolidierung zusammengefasst.
Die Commerzbank erstellt einen Konzernabschluss, in den neben der Commerzbank Aktiengesellschaft - als operative Führungsgesellschaft - alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen werden, auf die die Bank einen beherrschenden Einfluss ausübt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mit dem erneuten Rekordergebnis hat die Commerzbank gezeigt, dass sie für ihre Aktionärinnen und Aktionäre, Kundinnen und Kunden und Mitarbeitenden erheblichen Mehrwert schafft. Mit diesem Momentum beschleunigt sie ihr profitables Wachstum und treibt die Transformation der Bank konsequent voran. Dazu hat die Commerzbank Mitte Februar des laufenden Jahres ihre neue Strategie vorgestellt:
Mit ihrer weiterentwickelten Strategie "Momentum" hat sich die Commerzbank deutlich ambitioniertere Finanzziele als bisher gesetzt. Die Eigenkapitalrendite (RoTE) soll bis zum Jahr 2028 auf 15 % steigen. Damit wird die Bank deutlich mehr als ihre Kapitalkosten verdienen und eine feste Größe unter den erfolgreichen europäischen Banken sein. Für das Nettoergebnis wird bis 2028 ein Anstieg auf 4,2 Mrd. Euro angestrebt. Bei nur moderat steigenden Kosten sollen die Erträge deutlich zunehmen: Erwartet wird eine jährliche Wachstumsrate von 4 % der - um die Vorsorge für Rechtsrisiken aus Fremdwährungskrediten bei der mBank bereinigten - Erträge auf 14,2 Mrd. Euro im Jahr 2028. Maßgeblicher Treiber wird das Wachstum des Provisionsüberschusses sein, während für den Zinsüberschuss trotz weiter sinkender Zinsen ein moderater Anstieg erwartet wird. Ihre Cost-Income-Ratio will die Bank weiter deutlich auf ein auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau von rund 50 % verbessern.
Die geschärften Finanzziele, die die Commerzbank im September 2024 veröffentlicht hatte, reichten bisher bis zum Jahr 2027. Diese sollen nun - auf dem Weg zur Erreichung der ambitionierteren Ziele bis Ende 2028 - bereits 2027 zum Teil klar übertroffen werden. Für das Nettoergebnis im Jahr 2027 hatte die Bank bisher 3,6 Mrd. Euro angestrebt. Auf Basis der im Februar 2025 kommunizierten "Momentum"-Strategie rechnet sie für 2027 nun mit einem Ergebnis von 3,8 Mrd. Euro. Die Erträge sollen auf 13,6 Mrd. Euro steigen - statt auf vormals 13,3 Mrd. Euro - und für die Eigenkapitalrendite strebt die Bank 13,6 % an, statt bisher 12,3 %. Bei der Cost-Income-Ratio rechnete sie im September 2024 noch mit 54 %. Der neue Zielwert der Bank liegt bei 53 % im Jahr 2027.
Um die Ziele der weiterentwickelten Strategie bis 2028 zu erreichen und ihr profitables Wachstum zu beschleunigen, wird die Commerzbank in den kommenden Jahren weiteres Potenzial ihres Geschäftsmodells heben. Dabei setzt die Bank auf ihre anerkannten Stärken im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden, unter anderem mit dem Asset- und Wealth-Management, das nach den jüngsten Zukäufen weiter ausgebaut werden soll, den weiteren Ausbau der Marktführerschaft im Mittelstand und das Wachstum der mBank. In allen Geschäftsbereichen wird die Bank zudem das Angebot an digitalen Prozessen, Lösungen und Produkten konsequent vorantreiben, auch durch den Ausbau von Vertriebspartnerschaften.
Im Privat- und Unternehmerkundensegment wird die Bank ihre Zweimarkenstrategie mit einer stärkeren Preis- und Angebotsdifferenzierung schärfen. Die Marke Commerzbank steht auch in Zukunft neben umfangreichen digitalen Angeboten für den Zugang zu einer Filialbank mit umfassendem Leistungsangebot und persönlicher Beratung. Unter der Marke comdirect bietet sie rund um die Uhr alle Kernleistungen als digitale Hauptbank an und als Leistungsbroker Lösungen für das Sparen, Anlegen und Handeln mit Wertpapieren.
Darüber hinaus strebt die Bank an, ihr Kredit-Neugeschäftsvolumen mit Privat- und Unternehmerkunden auszubauen. Zudem wird sie ihr Zahlungsverkehrsgeschäft modernisieren und ihren Omnikanalansatz weiter stärken. Bereits heute sind mehr als 90 % der Kundenkontakte digital. Unter der Marke Commerzbank erfolgen mehr als 50 % der Produktabschlüsse digital. Neben den vielfältigen Online- und Mobileangeboten sowie dem etablierten Beratungscenter bleiben die Filialen ein wichtiger Vertriebskanal, der durch ein angepasstes Betreuungsmodell strukturell gestärkt wird. Die Kundenbereiche und Vertriebsstrukturen werden so angepasst, dass mehr Zeit für qualifizierte Kundenberatung in den Standorten frei werden wird. Umgesetzt wird das Modell im vierten Quartal 2025. In diesem Zuge stärkt die Bank auch die persönliche Beratung im Private Banking und Wealth-Management.
Im Firmenkundenbereich setzt die Commerzbank auf eine noch stärkere Durchdringung der Kundenbasis im Mittelstand und bei Großkunden. Dafür wird das Team der Mittelstandsbank Direkt personell verstärkt, um eine aktivere Kundenbetreuung sicherzustellen. Darüber hinaus stärkt die Commerzbank ihr Angebot an Finanzierungslösungen insbesondere für Großkunden und begleitet den Mittelstand aktiv im Bereich der Nachfolgefinanzierung. Ebenso spielt die Beratung und Finanzierung bei strategischen Nachhaltigkeitsthemen wie der Dekarbonisierung oder dem Aufbau einer Berichterstattung rund um die Dimensionen Environment, Social und Governance (ESG) eine wichtige Rolle.
Zudem wird sich das Segment Firmenkunden auf internationales Wachstum konzentrieren und das Geschäft mit deutschen Kunden in den USA und Asien ausbauen. Auch sollen Geschäftsbeziehungen mit nordamerikanischen und asiatischen Unternehmen aus ausgewählten Sektoren intensiviert werden. Weitere Ertragspotenziale werden durch die Akquisition neuer Firmenkunden mit hoher RWA-Effizienz (Relation der Erträge zu den risikogewichteten Aktiva) gehoben. Auf der Produktseite wird das Leistungsspektrum für Unternehmen im Bereich der Devisen-, Zins- und Rohstoffprodukte sowie im Transaction Banking, insbesondere beim Zahlungsverkehr und Außenhandelsgeschäft, gezielt gestärkt. Schließlich wird die Commerzbank ihre Kapitaleffizienz deutlich erhöhen und noch stärker als bisher Verbriefungen zur Kapitalfreisetzung nutzen.
Die Maßnahmen zur Beschleunigung des organischen Wachstums sollen durch gezielte Akquisitionen flankiert werden. Daneben strebt die Commerzbank weitere strategische Partnerschaften an, vor allem mit Blick auf die Entwicklung innovativer Produkte, Vertriebswege und IT-Dienstleistungen. So wird Visa strategischer Partner der Commerzbank im Kartengeschäft. Die beiden Unternehmen vereinbarten eine langfristige Partnerschaft. Diese unterstützt die strategische Ausrichtung der Bank im Zahlungsverkehr und sichert der Bank Zugang zu künftigen Innovationen beim Bezahlen. Kundinnen und Kunden der Commerzbank erhalten künftig bevorzugt Debit- und Kreditkarten von Visa.
Neben der Beschleunigung des profitablen Wachstums steht die konsequente Fortsetzung der eigenen Transformation im Mittelpunkt der weiterentwickelten Strategie. Die entsprechenden Maßnahmen zielen darauf ab, die Komplexität von Prozessen weiter zu reduzieren und die Commerzbank insgesamt noch schlanker und effizienter aufzustellen.
Die Bank wird ihre Produktivität insbesondere durch die Modernisierung und den effizienten Einsatz von Technologien weiter steigern. Dazu beschleunigt sie die Digitalisierung, etwa durch den Einsatz moderner Technologien wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz (KI). Ein weiteres Investitionsfeld ist die konsequente Modernisierung und Verschlankung der IT-Infrastruktur.
Im Zuge dessen hat die Bank bereits mit Google Cloud und Microsoft strategische Partnerschaftsvereinbarungen unterzeichnet. Ziel ist es, durch eine enge Zusammenarbeit in den Themenfeldern KI und Cloud sowie die Bündelung von Skills und Ressourcen die Transformation der digitalen Landschaft entscheidend zu beschleunigen.
Zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Kostenbasis setzt die Bank zudem auf die Skalierung von Shoring- und Sourcing-Ansätzen innerhalb des Konzerns und reduziert die Abhängigkeiten von externen Dienstleistern. Internationale Standorte sowie Nearshore- und Offshore-Tochtergesellschaften wird die Bank künftig stärker nutzen als bisher - auch wegen des Zugangs zu qualifizierten Fachkräften.
Die Effizienzgewinne durch die Digitalisierung, aber auch die verstärkte Nutzung von internationalen Standorten werden mit einem weiteren Stellenabbau einhergehen. Insgesamt sollen bis zum Jahr 2028 brutto rund 3.900 Vollzeitstellen wegfallen. Mit rund 3.300 Vollzeitstellen betrifft dies größtenteils Zentral- und Stabsfunktionen sowie Operations in Deutschland. Gleichzeitig wird es in ausgewählten Bereichen - etwa an internationalen Standorten und bei der mBank - zu einem Personalaufbau kommen. Unter dem Strich bleibt der Personalstand des Commerzbank-Konzerns weitgehend konstant bei 36.700 Vollzeitkräften weltweit.
Um diesen Transformationsprozess sozialverträglich zu gestalten, setzt die Commerzbank vor allem auf den demografischen Wandel und die natürliche Fluktuation. So wird die Bank bereits 2025 ein vorgezogenes Altersteilzeit-Programm anbieten. Auf diese Eckpunkte hat sie sich im Februar 2025 mit den Arbeitnehmervertretungen in einer gemeinsamen Transformationsvereinbarung verständigt. Für den Stellenabbau werden im Jahr 2025 Restrukturierungskosten in Höhe von rund 700 Mio. Euro vor Steuereffekten veranschlagt. Die konkrete Ausgestaltung der personellen Maßnahmen wird Gegenstand der in Kürze startenden Verhandlungen mit den Arbeitnehmergremien sein.
Mit umfangreichen Maßnahmen wird die Commerzbank auch künftig ihre Arbeitgeberattraktivität sichern und die Motivation und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden weiter steigern. Dabei setzt die Bank unter anderem auf ein modernes, flexibles Arbeitsplatzkonzept für ihre Mitarbeitenden. Daneben ist die Einführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf Aktien geplant, um Mitarbeitende verstärkt am Erfolg zu beteiligen.
Ausgehend von der zum Jahresende 2024 auf 15,1 % gestiegenen harten Kernkapitalquote und in Erwartung deutlich steigender Ergebnisse ergibt sich für die kommenden Jahre ein noch höheres Kapitalrückgabepotenzial als bisher prognostiziert. Für das Jahr 2025 plant die Bank mit einer Ausschüttungsquote von mehr als 100 % des Nettoergebnisses nach Restrukturierungskosten für die Transformation und Abzug von AT-1-Kuponzahlungen. Vor Restrukturierungskosten beläuft sich die Ausschüttungsquote auf 100 % des Nettoergebnisses abzüglich der AT-1-Kuponzahlungen. In den Folgejahren 2026 bis 2028 plant die Bank eine Ausschüttungsquote von 100 % nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen - abhängig von der erfolgreichen Umsetzung der Strategie und dem makroökonomischen Umfeld. Infolgedessen wird sich die CET-1-Quote bis zum Jahr 2028 der angestrebten Zielmarke von 13,5 % annähern.
Die Unternehmenssteuerung im Commerzbank-Konzern basiert auf einem wertorientierten Steuerungskonzept. Die Ausgestaltung dieses Konzepts beruht zum einen darauf, dass die durch die Geschäftseinheiten eingegangenen Risiken mit externen und internen Risikotragfähigkeitsrichtlinien vereinbar sein müssen, und zum anderen, dass langfristig eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital erwirtschaftet werden soll. In diesem Zusammenhang überprüft die Bank regelmäßig die Allokation knapper Ressourcen auf die Geschäftseinheiten und passt ihre Geschäftsstrategie aktiv den sich ändernden Marktverhältnissen mit dem Ziel an, langfristig den Unternehmenswert zu steigern.
Wesentliches Instrument der Unternehmenssteuerung ist der jährliche Planungsprozess. Auf Basis der Geschäftsstrategie werden dort durch den Vorstand Ergebniszielgrößen für die Geschäftseinheiten festgelegt. Die vorhandenen Ressourcen wie Kapital und Risikolimits werden den Segmenten unter Einbezug der Ergebnisansprüche und der Risikoprofile zugeordnet. Auf Grundlage der Geschäftsstrategie und der Ergebnisse des Planungsprozesses operationalisieren die Segmente die Planvorgaben. Die Einhaltung der Geschäftsplanung wird regelmäßig durch den Vorstand überwacht. Abweichungen werden durch ein monatliches Managementreporting frühzeitig erkannt und es werden Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Zur Steuerung des Konzerns und der Segmente verwendet die Bank die nachfolgend beschriebenen branchentypischen Controllingkennzahlen. Diese decken alle wesentlichen Dimensionen der Konzernsteuerung ab. Ihre Entwicklung wird im Rahmen des regelmäßigen Managementreportings überwacht.
Die Bank berücksichtigt in ihrer Unternehmenssteuerung die beiden Säulen der Kapitalanforderung. Um die interne Risikotragfähigkeit jederzeit gewährleisten zu können, werden im Rahmen der Planung die ökonomischen Kapitalbeträge nach Risikoarten unterteilt an die Segmente alloziert. Die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals der Segmente erfolgt auf Basis der durchschnittlichen segmentierten Risikoaktiva. Auf Konzernebene wird das Common-Equity-Tier-1-(CET-1-)Kapital gezeigt. Die Anpassung zwischen dem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital der Segmente und dem CET-1-Kapital des Konzerns erfolgt im Bereich Sonstige und Konsolidierung. Die CommonEquity-Tier-1-Ratio ist für die Bank eine wesentliche Kennzahl in der Kapitalsteuerung.
Als Kriterien zur Beurteilung des Erfolges dienen im Prozess der Unternehmenssteuerung die Ergebnisgrößen Operatives Ergebnis und Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten sowie die Kennzahlen Cost-Income-Ratio und Eigenkapitalrendite. Die Cost-Income-Ratio dient zur Beurteilung der Kosteneffizienz und ist als Verhältnis von Verwaltungsaufwand zu Erträgen vor Risikoergebnis definiert. Die Cost-Income-Ratio wird in zwei Varianten ermittelt: mit und ohne Einbezug der Pflichtbeiträge in die Messgröße "Kosten". Die Eigenkapitalrendite der Segmente errechnet sich aus dem Verhältnis des Operativen beziehungsweise des Vorsteuerergebnisses zum durchschnittlich regulatorisch gebundenen Eigenkapital. Sie zeigt, wie sich das im jeweiligen Segment eingesetzte Kapital verzinst hat. Die angestrebte Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals wird - wie für wertorientierte Steuerungskonzepte üblich - aus der Renditeerwartung am Kapitalmarkt abgeleitet. Dabei steht auf Konzernebene die Nettoeigenkapitalrendite (Return on Tangible Equity, NetRoTE) im Fokus.
Die Ermittlung des Kapitalkostensatzes basiert auf dem strategischen Renditeziel für die Nettoeigenkapitalrendite (NetRoTE) der Bank sowie dem kapitalmarktorientierten Capital Asset Pricing Model (CAPM). Im Rahmen einer jährlichen Überprüfung wird der Kapitalkostensatz neu festgelegt. Aktuell kalkuliert die Commerzbank mit einem Kapitalkostensatz in Höhe von 10,9 % nach Steuern.
Die genannten Controllinggrößen sind als Konzernkennzahlen eingebettet in ein System weiterer segmentspezifischer Kennzahlen, die je nach Geschäftsstrategie der einzelnen Segmente unterschiedlich sind.
Der Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat wird als eigenständiger Bericht veröffentlicht und ist auf der Internetseite der Commerzbank zu finden.
Die Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" des Geschäftsberichts enthalten. Sie sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Die Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB und erläuternder Bericht sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" des Geschäftsberichts enthalten. Sie sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
Die Angaben gemäß §§ 289f, 315d HGB "Erklärung zur Unternehmensführung" sind im Kapitel "Unternehmerische Verantwortung" des Geschäftsberichts enthalten. Sie sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auch auf der Internetseite der Commerzbank zu finden.
Nachfolgend berichten wir sowohl über wichtige personelle Veränderungen auf der Managementebene als auch über besondere geschäftspolitische Ereignisse im abgelaufenen Geschäftsjahr beziehungsweise in den ersten Wochen des laufenden Jahres.
Im Verlauf des Berichtsjahres gab es Veränderungen bei der Zusammensetzung des Vorstands sowie eine bereits kommunizierte und im laufenden Jahr geplante Veränderung im Aufsichtsrat. Massive Bewegung gab es in den letzten Monaten des Berichtsjahres bei der Aktionärsstruktur der Commerzbank, ausgelöst durch die Veräußerung eines Aktienpakets durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH. Ende September 2024 hat die Commerzbank ihre strategischen Ziele bis 2027 präzisiert und Mitte Februar des laufenden Jahres den Zeitraum des kommunizierten Erwartungshorizonts um ein Jahr erweitert. Um unsere Aktionärinnen und Aktionäre angemessen am Erfolg der Bank zu beteiligen, haben wir Anfang März 2024 ein zweites Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen und Anfang November 2024 ein weiteres Aktienrückkaufprogramm gestartet. Die von der EZB im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für 2025 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen bestätigen noch einmal deutlich, dass die Commerzbank bezüglich ihrer Kapitalausstattung gut aufgestellt ist. Mitte des Jahres 2024 hat die Commerzbank die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung am Asset-Manager Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH (Aquila Capital) abgeschlossen, mit dem die Commerzbank Aktiengesellschaft ihr Wachstum im Nachhaltigkeitsgeschäft forciert. Darüber hinaus hat die Bank ihre Compliance-Funktion auch im Geschäftsjahr 2024 an das regulatorische Umfeld angepasst.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 Christiane Vorspel-Rüter als Chief Operating Officer (COO) in den Vorstand berufen. Sie folgt auf Jörg Oliveri del Castillo-Schulz, der als COO seit Anfang 2022 unter anderem für die Bank-IT und die digitale Transformation zuständig war. Er war im Februar 2024 mit dem Aufsichtsrat übereingekommen, seinen Ende September 2024 auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Christiane Vorspel-Rüter kommt von der Landesbank Baden-Württemberg. Dort verantwortete sie seit 2018 als Bereichsvorständin die IT. Davor hatte sie mehr als 20 Jahre in der Commerzbank in verschiedenen Führungsfunktionen im IT-Bereich im In- und Ausland gearbeitet, unter anderem als Chief Information Officer für das Investmentbanking und das Commercial Banking. Am 1. September 2024 hat Christiane Vorspel-Rüter im Vorstand der Commerzbank als COO ihre Arbeit aufgenommen.
Am 10. September 2024 hat der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank Aktiengesellschaft, Dr. Manfred Knof, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Jens Weidmann mitgeteilt, dass er seinen bis Ende Dezember 2025 laufenden Vertrag erfüllen werde, aber darüber hinaus der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht mehr zur Verfügung stehe. In seiner Sitzung am 24. September 2024 hat der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft die Verantwortlichkeiten an der Konzernspitze neu geregelt und Dr. Bettina Orlopp zur Vorstandsvorsitzenden und damit zur Nachfolgerin von Dr. Manfred Knof bestellt, der sich mit dem Aufsichtsrat darauf verständigt hat, dass er die Bank vorzeitig zum 30. September 2024 verlässt. Zudem wurde Firmenkundenvorstand Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt.
In seiner Sitzung am 21. November 2024 hat der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft Carsten Schmitt zum Chief Financial Officer (CFO) in den Vorstand berufen. Er folgt in dieser Funktion auf Bettina Orlopp, die seit März 2020 Finanzvorständin der Commerzbank war und diese Position mit Übernahme des Vorstandsvorsitzes als Chief Executive Officer (CEO) am 1. Oktober zusätzlich in Personalunion innehatte.
Carsten Schmitt kommt von der Danske Bank, wo er als Executive Vice President in direkter Berichtslinie zum CFO seit 2021 den Bereich Konzernstrategie und M&A verantwortete. Zuvor war er in verschiedenen Positionen mehr als 20 Jahre für die Commerzbank tätig. Zuletzt hatte er von 2019 bis 2021 als Bereichsvorstand den Bereich Group Finance geleitet. Carsten Schmitt startete am 1. Februar 2025 als Generalbevollmächtigter und hat nach Vorliegen der Zustimmung der Aufsichtsbehörden am 19. Februar 2025 seine Tätigkeit als CFO aufgenommen.
Anfang Dezember 2024 hat Dr. Jutta A. Dönges den Aufsichtsratsvorsitzenden der Commerzbank Aktiengesellschaft, Prof. Dr. Jens Weidmann, und das Bundesministerium der Finanzen informiert, dass sie beabsichtigt, ihr Mandat im Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft zur kommenden Hauptversammlung am 15. Mai 2025 niederzulegen. Grund dafür ist, dass Dr. Jutta A. Dönges als Vorstandsmitglied eines börsennotierten Unternehmens die Anzahl ihrer zusätzlichen Mandate reduzieren möchte. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, wird dem Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft einen Vorschlag für die Nachfolge von Frau Dönges unterbreiten. Über den Wahlvorschlag wird die Hauptversammlung am 15. Mai 2025 abstimmen.
Anfang September 2024 hat die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH mitgeteilt, dass sie sich von ihrer Beteiligung an der Commerzbank Aktiengesellschaft schrittweise trennen möchte. Am 11. September 2024 hat der Bund ein erstes Aktienpaket an der Commerzbank Aktiengesellschaft veräußert. Von der über den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) gehaltenen Beteiligung von zuletzt 16,49 % wurden über ein marktübliches sogenanntes beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren 4,49 % verkauft. Infolge einer deutlichen Überbietung aller übrigen Angebote innerhalb des Bookbuilding-Verfahrens wurde das gesamte Paket der UniCredit Group zugeteilt. Zusammen mit parallel erfolgten Zukäufen am Kapitalmarkt betrug der Anteil der UniCredit Group an der Commerzbank Aktiengesellschaft damit rund 9,2 %. Am 25. September 2024 hat die UniCredit Group mitgeteilt, dass sich ihr Anteil durch weitere Zukäufe auf rund 9,5 % erhöht hat und dass sie sich über Finanzinstrumente die Option gesichert habe, ihren Anteil auf rund 28 % aufzustocken.
Ende September 2024 hat der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft beim jährlichen Strategiedialog mit dem Vorstand einhellig seine Unterstützung für dessen Strategie bekräftigt, die auf eine verlässliche und nachhaltige Wertsteigerung zielt. Die strategische Priorität liegt dabei unverändert auf profitablem Wachstum, unter Beibehaltung strikter Kostendisziplin und Kundenorientierung.
Eine Konkretisierung der strategischen Ziele bis 2028 erfolgte Mitte Februar des laufenden Jahres im Rahmen eines Kapitalmarkttags. Ausführliche Informationen hierzu finden sich im Abschnitt "Ziele und Strategie" dieses zusammengefassten Lageberichts auf Seite 302 ff. sowie auf der Internetseite der Commerzbank.
Anfang März 2024 hat die Commerzbank Aktiengesellschaft ihr zweites Aktienrückkaufprogramm erfolgreich beendet, das die Bank am 10. Januar 2024 gestartet hatte. In diesem Zusammenhang kaufte die Bank insgesamt 55.554.320 eigene Aktien im Volumen von rund 600 Mio. Euro zu einem Durchschnittspreis von rund 10,80 Euro je Aktie zurück. Das entspricht einem Anteil von 4,48 % am Grundkapital der Bank. Die zurückgekauften Aktien wurden eingezogen. Das zweite abgeschlossene Aktienrückkaufprogramm ergänzt die von der Hauptversammlung am 30. April 2024 beschlossene Dividendenzahlung von 0,35 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2023. Damit hat die Bank insgesamt rund 1 Mrd. Euro an ihre Aktionärinnen und Aktionäre zurückgegeben. Das entspricht 50 % des Konzerngewinns 2023 nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen.
Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft hat am 4. November 2024 den Start des dritten Rückkaufprogramms für eigene Aktien beschlossen. Zuvor hatten die Finanzagentur und die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Genehmigung erteilt. Es ist bereits das dritte Rückkaufprogramm seit dem Jahr 2023. Der Rückkauf der ersten Tranche, die ein Volumen von bis zu 600 Millionen Euro hat, startete nach der Veröffentlichung der Geschäftsergebnisse für das dritte Quartal 2024. Der Rückkauf wurde am 20. Januar 2025 erfolgreich abgeschlossen. Die Commerzbank wird die gekauften Aktien ebenfalls einziehen. Ihre Zustimmung für eine zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro haben die Europäische Zentralbank und die Finanzagentur Ende Januar 2025 erteilt. Der Aktienrückkauf startete Mitte Februar 2025 und soll bis zur Hauptversammlung Mitte Mai 2025 abgeschlossen sein.
Mitte Dezember 2024 hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) die bankspezifischen Kapitalanforderungen an den Commerzbank-Konzern für 2025 festgelegt.
Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) beträgt unverändert 2,25 % des Gesamtkapitals, von der mindestens 1,27 % mit hartem Kernkapital abzudecken sind. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 den bisherigen SREP-Beschluss.
Die Anforderungen sind in der Strategieplanung und Kapitalrückgaberichtlinie der Commerzbank vollständig reflektiert. Mit einer CET-1-Quote von 15,1 % per Dezember 2024 liegt die Bank weit oberhalb der aufsichtlichen Mindestanforderung.
Anfang Juni 2024 hat die Commerzbank Aktiengesellschaft 74,9 % an der Aquila Capital übernommen. Beide Unternehmen hatten diesen Schritt im Januar 2024 angekündigt. Die Kooperation zielt auf Wachstum sowohl für die Commerzbank als auch die Aquila Capital ab. Mit der Transaktion forciert die Commerzbank ihr Wachstum im Nachhaltigkeitsgeschäft. Denn der Hamburger Asset-Manager Aquila Capital verwaltet nachhaltige Sachwerteportfolios mit dem Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien für mehr als 300 hauptsächlich institutionelle Kunden. Über die starke Marke und das globale Vertriebsnetz der Commerzbank kann die Aquila Capital ihren Zugang zu Privat- und Unternehmerkunden sowie zu einer großen Zahl institutioneller Kunden erweitern. Durch die Kooperation soll sich die Aquila Capital zu einem führenden Asset-Manager für nachhaltige Anlagestrategien in Europa entwickeln.
Auch im Geschäftsjahr 2024 hat die Compliance-Funktion umfassende Maßnahmen ergriffen, um das angemessene und wirksame Management der Compliance-Risiken im In- und Ausland sicherzustellen. Die besondere Herausforderung lag erneut in der steigenden Frequenz und zunehmenden Komplexität neuer rechtlicher Regelungen und Vorgaben, insbesondere der sanktionsrelevanten Bestimmungen und der anstehenden umfassenden Neuaufstellung des rechtlichen Rahmens zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung der Europäischen Union. Die Rechtstexte des Anti-Money-Laundering-(AML-)Pakets, die in den EU-Trilog-Verhandlungen beschlossen wurden, wurden im Juni 2024 final veröffentlicht und werden weitgehend zum 10. Juli 2027 Geltung erlangen. Detaillierte Vorgaben (Regulatory Technical Standards) werden sukzessive für einzelne Themenfelder veröffentlicht. Parallel analysiert die Bank mögliche Auswirkungen und Maßnahmen im Umgang mit diesen zukünftigen regulatorischen Anforderungen.
Das Angriffsvolumen aus externen betrügerischen Handlungen ist im Geschäftsjahr 2024 weiter angestiegen. Die Compliance-Funktion legte daher für das abgelaufene Geschäftsjahr den Fokus auf die Weiterentwicklung der systemunterstützten Betrugsprävention und Betrugsdetektion.
Zur Mitigation der Compliance-Risiken greift die Compliance-Funktion auf die in den vergangenen Jahren in der Gesamtbank implementierten und bewährten Governance-Strukturen, die globalen Compliance-Prozesse und -Kontrollen sowie die vorhandene Systemlandschaft zurück.
Die getroffenen Vorkehrungen werden über alle Geschäftsbereiche der Bank hinweg regelmäßig überprüft und kontinuierlich an die neuen regulatorischen Anforderungen, aber auch die sich verändernden Marktstandards angepasst. Weitere Informationen zu Compliance-Risiken sowie zu Integrität und Compliance in der Commerzbank finden sich im Konzernrisikobericht auf Seite 374 f. beziehungsweise im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 47 ff.
Im Jahr 2024 ist die Weltwirtschaft erneut nur moderat gewachsen. Mit gut 3 % war das Plus beim Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich ähnlich hoch wie im Jahr 2023. Regional verlief die Entwicklung allerdings recht unterschiedlich.
So kämpft China weiter mit den Problemen am Immobilienmarkt und den Folgen des Vertrauensverlusts in die staatliche Wirtschaftspolitik aufgrund der Corona-Politik und vor allem dem Technologiesektor auferlegten Beschränkungen. Mit rund 5 % lag das Wirtschaftswachstum zwar weiterhin über dem weltweiten Durchschnitt, war aber deutlich niedriger als in früheren Jahren. Die Regierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Immobilienmarkt zu stabilisieren und die Binnennachfrage zu beleben, was aber bisher noch keinen spürbaren Effekt erzielte.
Positiv überrascht hat im vergangenen Jahr einmal mehr die US-Wirtschaft, die trotz massiver Zinserhöhungen der Federal Reserve in den Jahren 2022 und 2023 bis zuletzt kräftig gewachsen ist. Gleichzeitig ist die Inflationsrate über weite Strecken des vergangenen Jahres deutlich gefallen. Zuletzt ist dieser Rückgang allerdings ins Stocken geraten und die Inflationsrate liegt immer noch über dem von der US-Notenbank angepeilten Ziel von 2 %.
Im Euroraum hat sich das Wirtschaftswachstum im vergangenen Jahr zunächst etwas belebt, wobei die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern sehr unterschiedlich war. Zuletzt hat sich die Konjunktur aber wieder abgekühlt, weshalb für das Gesamtjahr 2024 mit etwa 0,7 % ein nur etwas stärkeres Wachstum zu Buche steht als für 2023. Ein nachhaltiger Aufschwung der Wirtschaft ist vermutlich unter anderem wegen der Nachwirkungen der Zinserhöhungen der EZB und der schwächeren Nachfrage aus China weiter nicht in Sicht.
Einer der konjunkturellen Schwachpunkte im Euroraum war erneut die deutsche Wirtschaft, die im vergangenen Jahr sogar das zweite Jahr in Folge leicht geschrumpft ist. Teilweise ist dies sicherlich dadurch zu erklären, dass die deutsche Wirtschaft mit ihrem hohen Industrieanteil besonders unter den Zinserhöhungen der EZB gelitten hat. Zudem ist China als Exportmarkt für die deutsche Wirtschaft wesentlich wichtiger als für die meisten anderen Euroländer, sodass jene stärker unter der dortigen Nachfrage schwäche leidet. Die schwache Konjunktur spiegelt sich auch zunehmend am Arbeitsmarkt wider. So steigt die Beschäftigung nur noch im staatsnahen Bereich, während sie insbesondere in der Industrie sogar abnimmt. In der Folge ist die Zahl der Arbeitslosen im Verlauf des vergangenen Jahres moderat gestiegen.
Die Entwicklung an den Finanzmärkten war 2024 von der Wende in der Geldpolitik geprägt. Angesichts der zumeist deutlich rückläufigen Inflationsrate haben viele Notenbanken begonnen, ihre Leitzinsen wieder zu senken. Die US-Notenbank hat den Zielkorridor für den Leitzins bis zum Jahresende um 100 Basispunkte auf 4,25 % bis 4,50 % gesenkt. Die EZB verringerte ihren Einlagensatz ebenfalls um 100 Basispunkte auf 3,0 % und Ende Januar 2025 weiter auf 2,75 %. Seit dem Beginn der Zinssenkungen sind die Renditen zehnjähriger deutscher Bundesanleihen im Trend wieder gefallen. Da sie aber zuvor in der ersten Jahreshälfte zugelegt hatten, lagen sie am Jahresende etwa auf dem gleichen Niveau wie zu Jahresbeginn.
Der Aktienmarkt hat unter anderem von der Wende der Geldpolitik profitiert, sodass zum Jahresende viele Aktienindizes wieder nahe an ihren historischen Höchstständen lagen. Der EuroUS-Dollar-Wechselkurs bewegte sich bis zum Herbst unter Schwankungen weitgehend seitwärts. Zuletzt hat der US-Dollar allerdings davon profitiert, dass am Markt weniger Zinssenkungen der Fed erwartet wurden, was US-Dollar-Anlagen attraktiver macht.
Das Jahr 2024 war für deutsche und europäische Banken ein außergewöhnlich ertragsstarkes Jahr, das von einem im Vergleich zum Vorjahr stabileren finanziellen Umfeld profitierte. Gleichzeitig unterstreichen die hohen Kapitalquoten die Robustheit des Sektors. Dies versetzt die Banken in eine starke Position, die sich in Deutschland andeutenden Ertragsrisiken abzufedern. Der Abschwung an den gewerblichen Immobilienmärkten, der Ende 2023 noch die Risikovorsorge der Banken dominierte, rückte im Jahresverlauf zunehmend aus dem Fokus. Dennoch sind die Kreditrisiken infolge der ausgedehnten Wirtschaftsflaute und zunehmender Insolvenzzahlen gestiegen. Zudem bleibt das geopolitische Umfeld mit Unsicherheiten belastet.
Das Geschäftsklima trübte sich laut Ifo-Index im Jahresverlauf im Industrie- und Handelssektor weiter ein. Einen Hoffnungsschimmer stellte indes die leichte Verbesserung in der Baubranche dar. Die zum Jahresende schwächeren Einkaufsmanagerindizes lassen für Deutschland auch weiterhin eine nach wie vor schwache konjunkturelle Entwicklung erwarten. Eine Trendwende im Euroraum ist derzeit noch nicht zu erkennen. Die Inflation bewegt sich trotz spürbarer Rückgänge weiter über dem von den Notenbanken angestrebten Ziel. Die deutsche Wirtschaft bleibt von einer Wettbewerbsschwäche und hohen Energiepreisen belastet. Diese herausfordernden Rahmenbedingungen sorgten für Unsicherheit bei Unternehmen mit entsprechenden Auswirkungen auf deren Investitionsbereitschaft. Obwohl die Schwäche der Realwirtschaft zu erhöhten Risikokosten im Unternehmenssegment beitrug, blieb die Risikovorsorge im Jahr 2024 jedoch allgemein unter dem Niveau vom Ende des Vorjahres.
Trotz des langsam wieder rückläufigen Zinsniveaus erzielten die deutschen Banken im Jahr 2024 erneut eine leichte Verbesserung ihrer Rentabilität im Vergleich zum bereits sehr ertragsstarken Vorjahr. Zurückzuführen war dies auf die anhaltend hohen Zinsmargen, eine steigende Kreditvergabe und eine gestiegene Nachfrage im provisionsgetriebenen Geschäft sowie im Handelsgeschäft. Als Resultat ist die Profitabilität der Banken auf ein historisch hohes Niveau gestiegen. Dennoch stellte sich im Verlauf des Jahres 2024 eine Trendwende der Nettozinsmargen sowohl in Deutschland als auch in der EU insgesamt ein.
In puncto Liquidität und Refinanzierung zeigten sich die europäischen Banken weiterhin robust. Die durchschnittlichen Liquiditätsdeckungsquoten liegen nach wie vor deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen.
Die Risiken im deutschen Kreditgeschäft nahmen 2024 zu. Das Volumen der ausfallsgefährdeten Kredite im deutschen Bankensektor blieb jedoch beherrschbar. Laut der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) lag das Gesamtvolumen mit rund 40 Mrd. Euro Ende 2024 etwa ein Viertel über dem Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf die schwache konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen. 2024 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich an und lag laut Creditreform zum Jahresende auf dem höchsten Niveau seit 2015. Dies ist nicht zuletzt ein Resultat der Wirtschaftsschwäche der vergangenen Jahre, die in Anbetracht geopolitischer Risiken, hoher Energiekosten und geminderter Wettbewerbsfähigkeit weiterhin anhält. Einen überdurchschnittlich starken Insolvenzanstieg verzeichneten 2024 mittelgroße und große Unternehmen. Die Rückstellungen für Gewerbeimmobilienkredite bewegten sich 2024 weiterhin auf erhöhtem Niveau, erreichten aber nicht wieder ihren Höhepunkt aus dem vierten Quartal 2023. Dies ist in Teilen auf die Stabilisierung der hiesigen Gewerbeimmobilienmärkte zurückzuführen. Während die Verschuldungsquoten im Allgemeinen zurückgehen und das Volumen ausfallgefährdeter Kredite an Privatpersonen im Vergleich zum Unternehmenssegment gering bleibt, ließ sich hier 2024 dennoch ein Anstieg unter den deutschen Banken feststellen, ebenso wie ein deutlicher Zuwachs bei den Verbraucherinsolvenzen. Ein möglicherweise höherer Wertberichtigungsbedarf dürfte jedoch für die Branche in ihrer derzeitigen Verfassung ohne strukturelle Probleme zu verkraften sein.
Nachdem der Zinsanstieg den Markt für Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren deutlich belastet hat, stellte sich auch in diesem Bereich im Berichtsjahr eine Preisstabilisierung ein. Der vdp-Wohnimmobilienindex zog im dritten Quartal 2024 erstmals seit 2022 wieder deutlich an. Obwohl bei den ausfallgefährdeten Immobilienkrediten ein Anstieg zu verzeichnen war, bewegten sie sich 2024 nach wie vor auf einem äußerst geringen Niveau. Lohnwachstum und sinkende Schuldenquoten stützen die Schuldentragfähigkeit privater Haushalte. Risikomindernd wirken zudem die langen Zinsfestschreibungen im Kreditbestand sowie die bevorzugte Vergabe von Annuitätendarlehen. Das anhaltend rückläufige Zinsniveau dürfte die Finanzierungskosten weiter reduzieren und die wieder gestiegene Nachfrage die weitere Preisentwicklung am Immobilienmarkt stützen. So lag das Neugeschäftsvolumen bei Hypothekenkrediten 2024 wieder spürbar über dem sehr schwachen Vorjahresniveau. Umfangreichere Zahlungsausfälle im Hypothekenbestand scheinen deshalb auch weiterhin nicht zu drohen.
Polen ist als Nachbar der Ukraine vom dortigen Krieg mittelbar betroffen. Dennoch verzeichnete das Land 2024 ein deutliches Wirtschafts- und Lohnwachstum bei insgesamt niedriger Inflation. Die konjunkturellen Perspektiven bleiben vorerst positiv. Die Kreditrisiken sind rückläufig, was wesentlich zu einer Ertragssteigerung der polnischen Banken beitrug, gestützt durch deutliches Lohnwachstum bei weitgehend stabilen Nettozinsmargen und gesunder Kreditnachfrage im Privatkundensegment. Dies ist angesichts des vergleichsweisen geringen Anteils inländischer Bankkredite am Finanzierungsmix polnischer Unternehmen für polnische Banken besonders relevant.
In Bezug auf die Gewährung von FremdwährungsImmobilienkrediten mit Indexierungsklauseln bestehen weiterhin Risiken. Nach Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) durch die nationalen Gerichte werden unter Umständen zusätzliche Vorsorgen für Fremdwährungs-Kreditportfolios notwendig werden. Es bleiben weitere Verfahren anhängig und regulatorische Risiken zu beachten, die die Erträge der polnischen Banken mindern können. Dennoch ist von einer allmählichen Abnahme der Belastung auszugehen. Die Stabilität der polnischen Banken dürfte durch die Kosten nicht gefährdet sein.
2024 war für die Commerzbank erneut ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr. Die Erträge sind 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mrd. Euro auf 11,1 Mrd. Euro gestiegen, trotz massiver Belastungen bei unserer polnischen Tochtergesellschaft mBank. Hinter dieser außergewöhnlich starken Ertragsdynamik steht sowohl ein starkes Kundengeschäft als auch das anhaltende Einlagenwachstum, das die Leitzinssenkungen durch die EZB ausgleichen konnte.
Das Operative Ergebnis des Commerzbank-Konzerns belief sich für das Berichtsjahr auf 3.837 Mio. Euro, nach 3.421 Mio. Euro im Vorjahr. Darin enthalten sind insbesondere Belastungen aus Vorsorgen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank sowie Rückstellungen für einen russischen Rechtsfall bei der Commerzbank Eurasija. Das den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbare Konzernergebnis betrug für den Berichtszeitraum 2.677 Mio. Euro, nach 2.224 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Bilanzsumme des Commerzbank-Konzerns lag zum 31. Dezember 2024 bei 554,6 Mrd. Euro, nach 517,2 Mrd. Euro zum Jahresultimo 2023. Der Zuwachs um 7,2 % resultierte insbesondere aus einem deutlichen Anstieg der finanziellen Vermögenswerte.
Der Rückgang der Risikoaktiva (RWA) um 1,7 Mrd. Euro auf 173,4 Mrd. Euro ist auf im Vergleich zum Vorjahresultimo niedrigere Risikoaktiva aus Kredit- und Marktrisiken zurückzuführen. Das Common-Equity-Tier-1-Kapital (hartes Kernkapital) stieg um 0,5 Mrd. Euro auf 26,2 Mrd. Euro. Die harte Kernkapitalquote lag bei 15,1 %, nach 14,7 % im Vorjahr.
Erläuterungen zu den Änderungen beziehungsweise Anpassungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden siehe Konzernabschluss Note 2 beziehungsweise Note 4.
Die einzelnen Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung haben sich im Berichtsjahr 2024 wie folgt entwickelt:
Der Zinsüberschuss lag im Berichtszeitraum mit 8.331 Mio. Euro auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Das anhaltende Einlagenwachstum und die Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Zinsüberschusses konnten die Leitzinssenkungen durch die Europäische Zentralbank ausgleichen. Der deutliche Anstieg des Zinsüberschusses im Segment Privat- und Unternehmerkunden resultierte maßgeblich aus einem kräftigen Zuwachs des Zinsüberschusses bei der mBank aufgrund der unverändert sehr positiven Bedingungen im Einlagengeschäft. Aber auch im Inland lag der Zinsüberschuss im Berichtszeitraum deutlich über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Trotz des seit Mitte des Jahres leicht zurückgehenden Zinsniveaus konnten im Vergleich zum Vorjahr aus dem Einlagengeschäft weitere Zuwächse erzielt werden. Darüber hinaus waren positive Effekte aus den im vierten Quartal 2023 vorgenommenen Zinsmodellanpassungen im Rahmen der Fristentransformation von Einlagen zu verzeichnen, die gegenläufig dazu zu einem Rückgang des Zinsüberschusses im Bereich Sonstige und Konsolidierung führten. Im Zinsüberschuss des Konzerns haben sich diese beiden gegenläufigen Effekte ausgeglichen. Im Segment Firmenkunden lag der Zinsüberschuss aufgrund der Zinsentwicklung bei den Einlagen leicht unter dem Niveau des sehr guten Vorjahres. Der Rückgang des Zinsüberschusses im Bereich Sonstige und Konsolidierung beruhte in erster Linie auf einem niedrigeren Ergebnis von Group Treasury, insbesondere aufgrund eines gesunkenen Zinsüberschusses nach Zinsmodellanpassungen im Rahmen der Fristentransformation von Einlagen des Segments Privat- und Unternehmerkunden, die gegenläufig dazu zu einem Anstieg des Zinsüberschusses im Segment Privat- und Unternehmerkunden führten.
Der Provisionsüberschuss stieg im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 % auf 3.638 Mio. Euro. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden hat im Inland aufgrund der positiven Börsenentwicklung sowohl das bestands- als auch das umsatzabhängige Wertpapiergeschäft, unter anderem durch gestiegene Transaktionsvolumen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erfreulich zugelegt. Darüber hinaus waren positive Effekte aus dem Asset-Management zu verzeichnen, die insbesondere aus der im zweiten Quartal 2024 erfolgten Konsolidierung der Aquila Capital resultierten. Für die mBank war ein im Vergleich zum Vorjahr höherer Provisionsüberschuss zu verzeichnen, dessen Anstieg neben Verbesserungen im Kundengeschäft maßgeblich auf Währungseffekten beruhte. Im Geschäft mit Firmenkunden stiegen insbesondere die Erträge aus dem Geschäft mit Kreditsyndizierungen und Anleiheemissionen.
Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten lag im Berichtszeitraum bei - 46 Mio. Euro, nach - 359 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Die signifikante Ergebnisverbesserung resultierte sowohl aus der Bewertung der Bankbuchderivate sowie aus dem Fremdwährungsergebnis bei der mBank als auch aus Zinsabsicherungsgeschäften im Firmenkundengeschäft.
Ergebnisrechnung I Mio. € |
2024 | 2023 | Veränderung |
Zinsüberschuss | 8.331 | 8.368 | - 37 |
Dividendenerträge | 44 | 26 | 17 |
Risikoergebnis | - 743 | - 618 | - 125 |
Provisionsüberschuss | 3.638 | 3.386 | 252 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | - 20 | - 320 | 300 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten, at-Equity- und Sonstiges Ergebnis | - 886 | - 999 | 113 |
Verwaltungsaufwendungen | 6.244 | 6.006 | 237 |
Pflichtbeiträge | 283 | 415 | - 133 |
Operatives Ergebnis | 3.837 | 3.421 | 415 |
Restrukturierungsaufwendungen | 3 | 18 | - 15 |
Ergebnis vor Steuern | 3.833 | 3.403 | 431 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 989 | 1.188 | - 199 |
Konzernergebnis | 2.845 | 2.214 | 630 |
den Commerzbank-Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Konzernergebnis | 2.677 | 2.224 | 453 |
Das übrige Ergebnis aus Finanzinstrumenten lag im Berichtszeitraum aufgrund von Bewertungseffekten bei 125 Mio. Euro, nach 52 Mio. Euro im Vorjahr. Im Ergebnis des Berichtsjahres sind Ertragsminderungen aus Zins- und Tilgungsstundungen für private Immobilienfinanzierungen (Verlängerung der "Credit holidays") bei der mBank in Höhe von - 35 Mio. Euro enthalten.
Im Sonstigen Ergebnis in Höhe von - 1.011 Mio. Euro sind insbesondere Vorsorgen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank in Höhe von - 1.002 Mio. Euro sowie Rückstellungen für einen russischen Rechtsfall in Höhe von - 95 Mio. Euro bei der Commerzbank Eurasija enthalten, die durch die Auflösung von Rückstellungen nur zu einem geringen Teil kompensiert wurden.
Das Risikoergebnis lag mit - 743 Mio. Euro deutlich über dem Wert des Vorjahreszeitraums in Höhe von - 618 Mio. Euro. Während im Segment Privat- und Unternehmerkunden die für den Berichtszeitraum erforderliche Risikovorsorge einen deutlichen Rückgang - sowohl im Inland als auch bei der mBank - gegenüber dem Vorjahreszeitraum zeigte, war das Risikoergebnis im Segment Firmenkunden überwiegend durch Ausfälle von Einzeladressen und Risikovorsorgenachbildungen getrieben, während es gleichzeitig von Risikovorsorgeauflösungen infolge von Abgängen profitierte. Daneben enthält das Risikoergebnis für das Jahr 2024 Modell- und Methodeneffekte, die unter anderem aus der erstmaligen Einführung einer kollektiven Stufenzuordnung für einzelne Teilportfolios, der Vorwegnahme von Effekten einer erwarteten Modellanpassung (Future of IRB) sowie aus der Abbildung der Makroökonomie resultierten. Der Bestand des Sekundäreffekte-TLA auf Konzernebene belief sich per 31. Dezember 2024 auf 228 Mio. Euro, nach 453 Mio. Euro im Vorjahr. Weitere Informationen zum TLA finden sich im Konzernrisikobericht auf Seite 352.
Die Verwaltungsaufwendungen betrugen im Berichtszeitraum 6.244 Mio. Euro, nach 6.006 Mio. Euro im Vorjahr. Der Kostenanstieg um 4,0 % war insbesondere auf höhere Kosten bei der mBank aufgrund von Investitionen in künftiges Geschäftswachstum, einen inflationsbedingten Kostenanstieg sowie auf Währungseffekte zurückzuführen. Bei den Personalkosten, die mit 3.611 Mio. Euro um 4,2 % über dem Vorjahresniveau lagen, wirkten sich neben Gehaltserhöhungen auch die Konsolidierung der Aquila Capital seit Mitte des Berichtsjahres aus. Dies konnte teilweise durch aktives Kostenmanagement und Kosteneinsparungen im Zuge der "Strategie 2024" ausgeglichen werden. Demgegenüber lagen die Sachaufwendungen einschließlich der Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte mit 2.633 Mio. Euro um 3,6 % über dem Niveau des Vorjahres, insbesondere aufgrund höherer IT-Aufwendungen und Beratungskosten.
Die Belastungen aus den separat ausgewiesenen Pflichtbeiträgen reduzierten sich um 133 Mio. Euro auf 283 Mio. Euro. Der Rückgang um knapp 32 % resultierte aus einer geringeren europäischen Bankenabgabe, da das Zielvolumen des europäischen Fonds zur Abwicklung in Notlage geratener Banken bereits erreicht wurde.
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der strategischen Maßnahmen auf 3 Mio. Euro, nach 18 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum.
Das Ergebnis vor Steuern betrug 3.833 Mio. Euro, nach 3.403 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Für das Geschäftsjahr 2024 war ein Steueraufwand in Höhe von 989 Mio. Euro auszuweisen. Dieser resultierte im Wesentlichen aus der Besteuerung des positiven Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre. Nach Steuern belief sich das Konzernergebnis auf 2.845 Mio. Euro, gegenüber 2.214 Mio. Euro im Vorjahr.
Nach Berücksichtigung der nicht beherrschenden Anteile war den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile für das Geschäftsjahr 2024 ein Konzernergebnis von 2.677 Mio. Euro zuzurechnen, nach 2.224 Mio. Euro im Vorjahr.
Vorstand und Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft haben auf Basis des Konzernergebnisses beschlossen, 71 % des Ergebnisses von 2,4 Mrd. Euro nach regulatorischem Abzug der AT-1-Kuponzahlungen für das Geschäftsjahr 2024 an die Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben. Die Zustimmung für die zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro des vom Vorstand beschlossenen Aktienrückkaufprogramms haben die Europäische Zentralbank und die Finanzagentur Ende Januar 2024 erteilt. Der Aktienrückkauf startete Mitte Februar 2024 und soll bis zur Hauptversammlung Mitte Mai 2025 abgeschlossen sein.
Vor dem Hintergrund des positiven Ergebnisausweises der Commerzbank Aktiengesellschaft gemäß HGB für das Geschäftsjahr 2024 ist vorgesehen, sämtliche Kapitalinstrumente der Commerzbank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu bedienen.
Darüber hinaus plant die Commerzbank Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung eine Dividende von 0,65 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.
Das zusammengefasste Gesamtergebnis, das neben dem Konzernergebnis auch das Sonstige Periodenergebnis berücksichtigt, belief sich für das Jahr 2024 auf 3.086 Mio. Euro, nach 2.644 Mio. Euro im Vorjahr. Das Sonstige Periodenergebnis in Höhe von 241 Mio. Euro setzte sich im Wesentlichen aus den addierten Veränderungen der Neubewertungsrücklage von Schuldinstrumenten in Höhe von 18 Mio. Euro, der Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges in Höhe von 44 Mio. Euro, der erfolgsneutralen Wertänderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung in Höhe von 194 Mio. Euro, der erfolgsneutralen Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 82 Mio. Euro, der erfolgsneutralen Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten Fair Value Option in Höhe von - 98 Mio. Euro sowie der Veränderung von Bewertungseffekten aus Net Investment Hedges in Höhe von 3 Mio. Euro zusammen. Weitere Informationen zum Sonstigen Periodenergebnis finden sich im Konzernabschluss auf Seite 388 f.
Das Operative Ergebnis je Aktie betrug 3,23 Euro, das Ergebnis je Aktie 2,08 Euro. Für den Vorjahreszeitraum beliefen sich die entsprechenden Kennzahlen auf 2,75 Euro beziehungsweise 1,63 Euro. Die Cost-Income-Ratio ohne Pflichtbeiträge lag bei 56,2 %, inklusive Pflichtbeiträge betrug die Cost-Income-Ratio 58,8 %. Die entsprechenden Vorjahreswerte lagen bei 57,4 % beziehungsweise bei 61,4 %.
Die Bilanzsumme des Commerzbank-Konzerns lag zum 31. Dezember 2024 bei 554,6 Mrd. Euro und damit um 7,2 % über dem Niveau des Jahresultimos 2023.
Das Volumen des Kassenbestands und der Sichtguthaben ist um 20,1 Mrd. Euro auf 73,0 Mrd. Euro zurückgegangen. Der kräftige Rückgang gegenüber dem Jahresultimo 2023 beruhte auf einem Rückgang der Zentralbankguthaben trotz weiterer Liquiditätszuflüsse aus Einlagen aufgrund der konditionsbedingten Anlage der Liquidität in Reverse Repos und Wertpapieren.
Die Finanziellen Vermögenswerte "Amortised Cost" stiegen gegenüber dem Jahresende 2023 um 12,2 Mrd. Euro auf 310,9 Mrd. Euro. Rund 80 % des Anstiegs entfielen auf Darlehen und Forderungen - im Wesentlichen aufgrund von Zuwächsen von Krediten mit Firmenkunden, vor allem aus einer höheren Kreditvergabe von Investitionskrediten - sowie auf ein gestiegenes Kreditgeschäft der mBank. Die verbrieften Schuldinstrumente legten um 2,2 Mrd. Euro zu, insbesondere bei der mBank.
Die Finanziellen Vermögenswerte "Fair Value OCI" lagen bei 56,7 Mrd. Euro und damit um 16,6 Mrd. Euro höher als zum Jahresultimo 2023. Der Anstieg um 41,3 % resultierte insbesondere aus einem kräftigen Anstieg der Schuldinstrumente im Rahmen des Aufbaus des Bondportfolios im Zusammenhang mit der Stabilisierung des Zinsüberschusses.
Mit 67,8 Mrd. Euro lagen die Finanziellen Vermögenswerte "Mandatorily Fair Value P&L" um 19,6 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Der Anstieg resultierte insbesondere aus einer Ausweitung der besicherten Wertpapierpensionsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Anstieg des Neugeschäfts.
Die Finanziellen Vermögenswerte "Held for Trading" lagen zum Berichtsstichtag mit 36,8 Mrd. Euro um 8,3 Mrd. Euro höher als zum Jahresende 2023. Während die positiven Marktwerte - sowohl aus währungsbezogenen Produkten als auch aus Aktienderivaten - deutlich um insgesamt 4,5 Mrd. Euro gestiegen sind, lagen die verbrieften Schuld- und Eigenkapitalinstrumente mit einem Volumen in Höhe von 8,2 Mrd. Euro im Vergleich zum Jahresultimo 2023 um 3,5 Mrd. Euro höher. Die Darlehen und Forderungen an Kreditinstitute, Firmenkunden und öffentliche Haushalte erhöhten sich um insgesamt 1,1 Mrd. Euro, während bei den Darlehen und Forderungen an Finanzdienstleister ein Rückgang um 0,5 Mrd. Euro zu verzeichnen war.
Der Anstieg der immateriellen Vermögenswerte um 0,4 Mrd. Euro auf 1,8 Mrd. Euro resultierte insbesondere aus der Erstkonsolidierung der Aquila Capital sowie aus der Aktivierung selbst erstellter Software.
Aktiva I Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.20231 | Veränderung in % |
Kassenbestand und Sichtguthaben | 73.001 | 93.126 | - 21,6 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 310.925 | 298.689 | 4,1 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 56.725 | 40.143 | 41,3 |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 67.849 | 48.236 | 40,7 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | 36.831 | 28.504 | 29,2 |
Übrige Aktiva | 9.315 | 8.468 | 10,0 |
Gesamt | 554.646 | 517.166 | 7,2 |
I Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung in % |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 440.519 | 419.809 | 4,9 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | 46.513 | 36.941 | 25,9 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | 23.227 | 18.927 | 22,7 |
Übrige Passiva | 8.671 | 8.480 | 2,3 |
Eigenkapital | 35.716 | 33.009 | 8,2 |
Gesamt | 554.646 | 517.166 | 7,2 |
1
Anpassung aufgrund von Restatements (siehe Konzernabschluss Note 4).
Auf der Passivseite lagen die Finanziellen Verbindlichkeiten "Amortised Cost" mit 440,5 Mrd. Euro um 20,7 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Ursächlich für den Zuwachs im Vergleich zum Jahresende 2023 war ein deutlicher Anstieg der Einlagen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 16,3 Mrd. Euro, insbesondere im inländischen Privatkundengeschäft, aber auch im Segment Firmenkunden. Die begebenen Schuldverschreibungen stiegen im Zusammenhang mit der Neuemission von verbrieften Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahresultimo um 4,4 Mrd. Euro.
Die Finanziellen Verbindlichkeiten "Fair Value Option" beliefen sich zum Berichtsultimo auf 46,5 Mrd. Euro und lagen damit um 9,6 Mrd. Euro über dem Bestand zum Jahresultimo 2023. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einer Ausweitung des Repogeschäfts sowie Neuemissionen von Schuldverschreibungen.
Die Finanziellen Verbindlichkeiten "Held for Trading" lagen mit 23,2 Mrd. Euro um 4,3 Mrd. Euro höher als zum Jahresende 2023. Der Anstieg resultierte aus den negativen Marktwerten aus derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere aus währungsbezogenen derivativen Geschäften, die um 5,2 Mrd. Euro angestiegen sind. Demgegenüber sind Zertifikate und andere Emissionen um 0,8 Mrd. Euro zurückgegangen.
Die Rückstellungen stiegen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 0,2 Mrd. Euro auf 3,7 Mrd. Euro. Der Anstieg beruhte vornehmlich auf höheren Rückstellungen für Rechtsrisiken. Demgegenüber lagen die Restrukturierungsrückstellungen deutlich niedriger als zum Vorjahresultimo.
Die Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen lagen insgesamt mit 136,3 Mrd. Euro um 8,3 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Erläuternde Informationen zu den Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen finden sich im Konzernabschluss Note 59.
Das in der Bilanz zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 ausgewiesene den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbare Eigenkapital lag mit 30,0 Mrd. Euro um 4,0 % über dem Niveau zum Jahresende 2023. Weitere Informationen zur Eigenkapitalveränderung finden sich im Konzernabschluss auf Seite 391 ff.
Die Risikoaktiva per 31. Dezember 2024 lagen bei 173,4 Mrd. Euro und damit um 1,7 Mrd. Euro niedriger als zum Jahresende 2023. Diese Entwicklung ist auf einen Rückgang der Risikoaktiva aus Kredit- und Marktrisiken zurückzuführen. Für das geringere Kreditrisiko sind im Wesentlichen Rückgänge im Gegenparteiausfallrisiko verantwortlich - primär aus Exposure-Reduktionen aufgrund EZB-genehmigter Modelländerung und Reduktion des Alpha-Faktors. Weitere Rückgänge resultierten aus neuen Verbriefungstransaktionen im vierten Quartal 2024 (CoCo II-6 bei der Commerzbank Aktiengesellschaft und K2-II bei der mBank) sowie unter anderem aus aktiven latenten Steuern. Teilweise gegenläufig wirkten vor allem Anstiege aus Fremdwährungseffekten sowie aus mBank-Positionen aufgrund von Volumeneffekten und regulatorischen Modelländerungen. Geringere Risikoaktiva aus Marktrisiken resultierten hauptsächlich aus reduzierten Eigenmittelanforderungen für das Credit-Valuation-Adjustment-Risiko aufgrund der Modelländerung für Gegenparteiausfallrisiko-Exposure-Berechnungen. Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken lagen aufgrund der Berücksichtigung der gestiegenen Erträge des Jahres 2024 im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Drei-Jahres-Zeitreihe (Standardansatz) über dem Niveau zum Jahresende 2023.
Das aufsichtsrechtlich anrechenbare harte Kernkapital (Common Equity Tier 1) betrug zum Berichtsstichtag 26,2 Mrd. Euro gegenüber 25,7 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2023. Der Anstieg des harten Kernkapitals resultierte maßgeblich aus der Anrechnung unseres Jahresergebnisses 2024 unter Berücksichtigung der Abgrenzungen für Dividende, ausstehende Aktienrückkäufe und AT-1-Zinsen und aus der Verbesserung des Sonstigen Periodenergebnisses (Other Comprehensive Income). Reduzierend auf das harte Kernkapital wirkten höhere regulatorische Kapitalabzüge, die im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der Aquila Capital im zweiten Quartal 2024 und dem gestiegenen IRB Expected Loss-Shortfall entstanden sind. Durch ein höheres hartes Kernkapital und gesunkene Risikoaktiva erreichten wir eine harte Kernkapitalquote (Common-Equity-Tier-1-Quote) von 15,1 % gegenüber 14,7 % im Vorjahr. Unter Berücksichtigung von zwei direkt anrechenbaren AT-1-Neuemissionen in Höhe von insgesamt 1,4 Mrd. Euro und dem teilweisen Rückkauf einer bestehenden AT-1-Anleihe in Höhe von 0,5 Mrd. Euro betrug die Kernkapitalquote 17,6 % gegenüber 16,5 % zum Jahresende 2023.
Das Ergänzungskapital erhöhte sich, im Vergleich zum 31. Dezember 2023, um 0,8 Mrd. Euro auf 5,7 Mrd. Euro. Neuemissionen bewirkten eine Zunahme um 1,2 Mrd. Euro, während Amortisationseffekte das Ergänzungskapital um 0,4 Mrd. Euro reduzierten. Die anrechenbaren Eigenmittel stiegen im Jahresvergleich um 2,4 Mrd. Euro auf 36,3 Mrd. Euro. Die Gesamtkapitalquote (unter Anwendung der Übergangsbestimmungen) betrug zum Berichtsstichtag 20,9 % gegenüber 19,3 % zum Jahresende 2023.
Die Leverage Ratio, die das Verhältnis von Tier-1-Kapital zum Leverage Ratio Exposure zeigt, lag bei 4,8 %.
Das Liquiditätsmanagement des Commerzbank-Konzerns liegt in der Verantwortung des Bereichs Group Treasury, der an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten ist und über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften verfügt.
Das Liquiditätsmanagement gliedert sich in operative und strategische Komponenten. Im Rahmen des operativen Liquiditätsmanagements erfolgen die Steuerung der täglichen Zahlungszu-/ -abflüsse, die Planung der kurzfristig erwarteten Zahlungsströme und die Steuerung des Zugangs zu Zentralbanken. Darüber hinaus verantwortet der Bereich den Zugang zu unbesicherten und besicherten Refinanzierungsquellen im Geld- und Kapitalmarkt sowie das Management des Liquiditätsreserveportfolios. Das strategische Liquiditätsmanagement beinhaltet die Steuerung von Fälligkeitsprofilen liquiditätsrelevanter Aktiva und Passiva im Rahmen gesetzter Limite und Korridore. Ergänzende Informationen hierzu finden sich im Konzernrisikobericht im Kapitel "Liquiditätsrisiken".
Auf Basis der Geschäftsstrategie und unter Berücksichtigung der Risikotoleranz werden Richtlinien für das Refinanzierungsprofil und die Refinanzierungsmittel abgeleitet. Der Konzern stützt sich bei der Refinanzierung auf eine angemessene Diversifikation hinsichtlich Anlegergruppen, Regionen, Produkten und Währungen. Übergeordnete Entscheidungen in Bezug auf das Liquiditätsmanagement werden vom Group Asset Liability Committee (ALCO) getroffen, das in der Regel monatlich zusammentritt.
Die Quantifizierung und Limitierung des Liquiditätsrisikos erfolgen anhand eines internen Modells, in dem die voraussichtlichen Zahlungsmittelzuflüsse den voraussichtlichen Zahlungsmittelabflüssen gegenübergestellt werden. Die Überwachung der gesetzten Limits erfolgt durch die unabhängige Risikofunktion. Über die Liquiditätsrisikosituation wird dem ALCO und dem Vorstand regelmäßig berichtet.
Die Geld- und Kapitalmärkte waren im Berichtszeitraum in einer stabilen und aufnahmefähigen Verfassung. Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank waren jederzeit gegeben. Darüber hinaus ist das Liquiditätsmanagement der Bank stets in der Lage, zeitnah auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren.
Der Commerzbank-Konzern hat im Berichtsjahr langfristige Refinanzierungsmittel in Höhe von 13,0 Mrd. Euro am Kapitalmarkt mittels Benchmark und Privatplatzierungen aufgenommen. Die Commerzbank hat eine AT-1-Anleihe über 750 Mio. Euro mit einem festen Kupon von 7,875 % pro Jahr sowie eine AT-1-Anleihe über 750 Mio. US-Dollar mit einem festen Kupon von 7,5 % pro Jahr begeben. Mit der Ausgabe der Anleihen stärkt und optimiert die Commerzbank ihre Kapitalstruktur weiter. Außerdem wurden zwei Tier-2-Anleihen mit einem Volumen von zusammen 1,25 Mrd. Euro emittiert.
Non-preferred-Senior-Anleihen wurden über insgesamt 2,3 Mrd. Euro und Preferred-Senior-Anleihen über 1,9 Mrd. Euro begeben. Im besicherten Bereich wurden über mehrere Emissionen 5,1 Mrd. Euro Pfandbriefe emittiert.
Die mBank hat am Kapitalmarkt Refinanzierungsmittel von rund 1 Mrd. Euro aufgenommen, darunter eine grüne Preferred-Senior-Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. Euro sowie eine AT-1-Anleihe mit einem Volumen von 1,5 Mrd. polnischen Zloty mit einem Kupon von 10,63 % pro Jahr.
Die durchschnittlichen Einlagenvolumen im vierten Quartal 2024 zeigten gegenüber dem dritten Quartal 2024 einen nahezu stabilen beziehungsweise positiven Verlauf. Bei Privat- und Unternehmerkunden belief sich das durchschnittliche Einlagenvolumen auf 218 Mrd. Euro (drittes Quartal 2024: 219 Mrd. Euro), wobei die Einlagen im Inland zu mehr als 95 % gesichert waren. Im Bereich Firmenkunden lag das durchschnittliche Einlagenvolumen im vierten Quartal 2024 bei 100 Mrd. Euro (drittes Quartal 2024: 96 Mrd. Euro) und die Besicherung bei mehr als 60 %.
Die Bank wies zum Berichtsstichtag eine Liquiditätsreserve in Form von hochliquiden Aktiva in Höhe von 133,9 Mrd. Euro aus. Das Liquiditätsreserveportfolio gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Dieses Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen. Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.
Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio. Der Gesamtwert dieses Portfolios betrug zum Berichtsstichtag 6,1 Mrd. Euro. Die Commerzbank hat im Durchschnitt der letzten drei Monatsendwerte mit 134,7 % die geforderte Mindestquote bei der Liquiditätskennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR) in Höhe von 100 % deutlich überschritten. Auch der Durchschnitt der jeweils letzten zwölf Monatsendwerte lag mit 142,1 % deutlich über der Mindestquote. Damit war die Liquiditätssituation der Commerzbank zum Berichtsultimo aufgrund ihrer konservativen und vorausschauenden Refinanzierungsstrategie komfortabel und erfüllte die internen und externen Limits sowie die gültigen regulatorischen Anforderungen.
Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von tiefgreifenden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbrüchen. Ungeachtet aller äußeren Widrigkeiten war 2024 strategisch, operativ und finanziell einmal mehr ein erfolgreiches Jahr für die Commerzbank.
Durch konsequentes Kostenmanagement und den Fokus auf Wachstumsinitiativen konnten wir das Konzernergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres deutlich steigern und all unsere - im Jahresverlauf zum Teil angehobenen - Ziele erreichen.
Vor dem Hintergrund der im Jahresverlauf 2024 deutlich besser als geplant verlaufenen Ertragsentwicklung konnten wir unsere im Geschäftsbericht 2023 getroffenen Erwartungen hinsichtlich der Ergebnisentwicklung 2023 - trotz der schwierigen Rahmenbedingungen sowie massiver Belastungen bei unserer polnischen Tochtergesellschaft mBank - dem sich im Berichtsjahr 2024 verstetigenden erfolgreichen Geschäftsverlauf anpassen.
Im Geschäftsjahr 2024 sind unsere Erträge um rund 6 % auf 11,1 Mrd. Euro gewachsen und lagen damit nochmals um 0,2 Mrd. Euro höher als prognostiziert. Treiber war vor allem ein starkes Kundengeschäft, insbesondere das stärker als erwartet ausgefallene Wachstum des Provisionsüberschusses. Aber auch den Zinsüberschuss, als nach wie vor wichtigste Ertragsquelle, haben wir in einem Umfeld sinkender Zinsen auf hohem Niveau gehalten.
Erfreulich ist, dass das Risikoergebnis trotz der schwachen Konjunktur in Deutschland auf moderatem Niveau geblieben ist. Damit erwies sich das Kreditbuch in einem herausfordernden makroökonomischen Umfeld weiterhin insgesamt als resilient. Zu Jahresbeginn 2024 hatten wir für das Risikoergebnis Belastungen von weniger als - 800 Mio. Euro für das Gesamtjahr erwartet - vor möglicher Verwendung des TLA. Mit - 743 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024 lagen die Risikovorsorgenotwendigkeiten zwar 20,2 % höher als im Vorjahr, aber dennoch im Rahmen unserer Erwartungen. Wir haben den TLA-Bestand im Laufe des Jahres regelmäßig überprüft. Im Ergebnis stand uns per 31. Dezember 2024 ein TLA-Bestand in Höhe von 228 Mio. Euro für erwartete Sekundäreffekte infolge geopolitischer Krisen und Unsicherheiten aufgrund der Inflation zur Verfügung.
Für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Steuerung des Verwaltungsaufwands inklusive Pflichtbeiträge entlang der Cost-Income-Ratio. Als Ergebnis anhaltender Kostendisziplin und aufgrund einer dynamischen Ertragsentwicklung konnten wir die Cost-Income-Ratio mit 59 % sogar unter die für 2024 kommunizierte Zielmarke von 60 % senken.
Insgesamt konnten wir aufgrund der stark gestiegenen Erträge und des sehr disziplinierten Kostenmanagements - trotz Sonderbelastungen bei unserer polnischen Tochtergesellschaft mBank - ein Operatives Ergebnis von 3,8 Mrd. Euro erwirtschaften, was signifikant über den zu Jahresbeginn 2024 getroffenen Prognosen liegt. Unsere Erwartungen, für das Gesamtjahr 2024 mit 2,4 Mrd. Euro ein deutlich über 2023 liegendes den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Konzernergebnis zu erzielen, haben wir mit den für das Berichtsjahr 2024 ausgewiesenen 2,7 Mrd. Euro, ein Anstieg um 20,3 %, mehr als übertroffen.
Im Segment Privat- und Unternehmerkunden lag der Fokus im Geschäftsjahr 2024 auf der Umsetzung der zentralen strategischen Initiativen - insbesondere auf dem Ausbau der Onlinebanking- und Mobilebanking-Kanäle, der Digitalisierung von Prozessen und Abläufen sowie der Weiterentwicklung des Vertriebskanals "Beratungscenter". So wurde das Onlineangebot um zahlreiche Funktionalitäten erweitert, wie zum Beispiel die Bereitstellung neuer Service- und Abschlussmöglichkeiten in der Banking-App. Darüber hinaus haben wir unsere Aktivitäten im Asset-Management gezielt ausgebaut und das Angebot für hochvermögende Kundinnen und Kunden sowie Family Offices erweitert. Unser neues Joint Venture Commerz Globalpay bietet seit Mitte 2024 moderne digitale Bezahllösungen für Unternehmerkunden an. Auf der Ertragsseite konnten wir im Segment Privat- und Unternehmerkunden - trotz erneut massiver Belastungen bei unserer polnischen Tochtergesellschaft mBank - gegenüber dem Vorjahr deutlich zulegen. Dank eines höheren Beitrags aus dem Einlagengeschäft stieg, entgegen unseren Erwartungen, der Zinsüberschuss trotz der Leitzinssenkungen der EZB um rund 9 %. Wie erwartet, legte der Provisionsüberschuss im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu, wobei vor allem das starke Wertpapiergeschäft, unterstützt durch die positive Börsenentwicklung sowie die strategischen Initiativen im Asset-Management, zum Wachstum beitrugen. Insgesamt hat das Segment Privat- und Unternehmerkunden die Operativen Erträge im Rahmen unserer Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich übertroffen und die mBank auch die hohen Belastungen aus der Vorsorge für Fremdwährungs-Hypothekendarlehen mehr als ausgleichen können. Das Risikoergebnis lag mit einem deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr sogar über unseren Erwartungen einer leicht rückläufigen Belastung aus Risikovorsorge. Die Kosten im Inland stiegen entgegen unseren Erwartungen leicht an, was zusammen mit einer kräftigen Kostensteigerung bei der mBank für das Segment insgesamt zu einem Anstieg des Verwaltungsaufwands geführt hat. Trotz deutlich rückläufiger Pflichtbeiträge konnten die Kosten nicht auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden, was in Verbindung mit erzielten deutlich höheren Operativen Erträge dennoch zu einer erwarteten Verbesserung der Cost-Income-Ratio geführt hat. Insgesamt stieg das Operative Ergebnis im Segment wie prognostiziert und auch die Operative Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr wie erwartet verbessert.
Auch das Segment Firmenkunden konzentrierte sich im Berichtsjahr 2024 auf die Umsetzung der strategischen Maßnahmen. Als führende deutsche Mittelstandsbank hat das Segment weiter in Produkte und digitale Lösungen investiert. Hierbei wurden die organisatorischen und technischen Grundlagen geschaffen, um weiteres Wachstum zu generieren - die Fortführung der Transformation dabei immer im Fokus. Im Geschäftsjahr 2024 zeigten alle operativen Kundenbereiche eine erfreuliche Entwicklung. Der Bereich Mittelstand zeigte gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine deutlich positive Ertragsentwicklung. Im Kreditgeschäft konnten die Erträge gegenüber dem Vorjahreszeitraum zulegen. In Capital Markets profitierte der Bereich vom Geschäft mit Kreditsyndizierungen sowie vom Zinsabsicherungsgeschäft. Der Bereich International Corporates zeigte eine positive Entwicklung im Kreditgeschäft, Konsortialgeschäft und bei Anleiheemissionen, mit schwächerem Ergebnis im Devisenhandelsgeschäft. Im Bereich Institutionals war der deutliche Ertragszuwachs getrieben durch ein gutes Anleiheemissionsgeschäft und Zinsabsicherungsgeschäft sowie das Kreditgeschäft. Die im Bereich Others ausgewiesenen Erträge, die insbesondere Hedging- und Bewertungseffekte sowie Abbauportfolios betreffen, lagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf höherem Niveau.
Insgesamt konnte das Segment die Erträge gegenüber dem Vorjahr erfreulich steigern, wovon wir bei unserer zu Jahresbeginn 2024 getroffenen Prognose nicht ausgehen konnten. Erwartungsgemäß lag das Risikoergebnis deutlich über dem Vorjahreswert. Aufgrund des erfolgreichen Kostenmanagements sind die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr entgegen unseren Erwartungen zurückgegangen. Per saldo führte insbesondere der Ertragsanstieg zu einer Verbesserung des Operativen Ergebnisses. Entsprechend hat sich die Cost-Income-Ratio wie erwartet spürbar verbessert. Die Operative Eigenkapitalrendite zeigte eine stabile Entwicklung; mit rund 20 % wurde das gute Vorjahresniveau trotz schwieriger Rahmenbedingungen erreicht.
Insgesamt kann die Commerzbank auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2024 zurückblicken. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und der hohen Sonderbelastungen in Polen haben wir unser den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Konzernergebnis deutlich stärker gesteigert als erwartet. Basis dafür war ein starkes Kundengeschäft. Zudem zeigte die Bank eine strikte Kostendisziplin. Das Kreditportfolio erwies sich auch mit Blick auf die konjunkturellen Unsicherheiten und die geopolitischen Krisen als robust. Mit einer Nettoeigenkapitalrendite (NetRoTE) von 9,2 %, nach 7,7 % im Vorjahr, haben wir unsere Prognose, 2024 einen leichten Anstieg der Eigenkapitalrendite zu erreichen, deutlich übertroffen. Für die Cost-Income-Ratio, die entscheidende Steuerungsgröße mit Blick auf die Kosten- und Ertragsentwicklung, haben wir mit 59 % die für das Jahr 2024 erwartete Größenordnung von rund 60 % unterschritten. Die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 auf sehr komfortable 15,1 %, nach 14,7 % zum Vorjahresultimo.
Insgesamt können wir festhalten: Die Commerzbank hat beste Voraussetzungen, um die Rendite für ihre Aktionärinnen und Aktionäre in den kommenden Jahren weiter zu steigern. Stetig wachsende Erträge, strikte Kostendisziplin und eine dynamische Kapitalrückgabe sind die Grundlagen für eine verlässlich steigende Profitabilität der Bank.
Die Kommentierung der Ergebnisentwicklung der Segmente basiert auf der im Anhang des Konzernabschlusses auf den Seiten 491 ff. beschriebenen Segmentstruktur. Hier finden sich auch weitere Informationen zu einzelnen Ergebniskomponenten.
Das Segment Privat- und Unternehmerkunden umfasst das inländische Geschäft der Commerzbank - online und mobil, im Beratungscenter und persönlich vor Ort -, die Marke comdirect, die Commerz Real sowie die mBank-Gruppe. Mit knapp 11 Millionen Kunden in Deutschland und rund 5,8 Millionen Privat- und Firmenkunden in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei gehört die Commerzbank zu einer der führenden Banken für Privat- und Unternehmerkunden in diesen Märkten.
Mio. € | 2024 | 20231 | Veränderung in %/%-Punkten |
Erträge vor Risikoergebnis | 6.142 | 5.369 | 14,4 |
Risikoergebnis | - 166 | - 472 | - 64,8 |
Verwaltungsaufwendungen | 3.735 | 3.575 | 4,5 |
Pflichtbeiträge | 281 | 303 | - 7,4 |
Operatives Ergebnis | 1.960 | 1.019 | 92,3 |
Durchschnittlich gebundenes Eigenkapital | 7.004 | 6.769 | 3,5 |
Operative Eigenkapitalrendite (%) | 28,0 | 15,1 | 12,9 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (%) - ohne Pflichtbeiträge | 60,8 | 66,6 | - 5,8 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (%) - inkl. Pflichtbeiträgen | 65,4 | 72,2 | - 6,8 |
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Anpassung aufgrund von IFRS 8.29 (siehe Konzernabschluss Note 4).
Das Segment Privat- und Unternehmerkunden hat im Geschäftsjahr 2024 sowohl das Operative Ergebnis als auch das Ergebnis vor Steuern - trotz auch im Berichtsjahr sehr hoher Vorsorgen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank - gegenüber dem Vorjahr um 941 Mio. Euro auf 1.960 Mio. Euro gesteigert und damit die Rentabilität im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert.
Die Erträge vor Risikoergebnis lagen im Berichtszeitraum mit 6.142 Mio. Euro signifikant über dem Niveau des Vorjahres. Der Zinsüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahr um 382 Mio. Euro auf 4.765 Mio. Euro. Der Anstieg um 8,7 % resultierte maßgeblich aus einem kräftigen Zuwachs des Zinsüberschusses bei der mBank aufgrund der unverändert sehr positiven Bedingungen im Einlagengeschäft. Aber auch im Inland lag der Zinsüberschuss im Berichtszeitraum deutlich über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Trotz des seit Mitte des Jahres leicht zurückgehenden Zinsniveaus konnten im Vergleich zum Vorjahr aus dem Einlagengeschäft weitere Zuwächse erzielt werden. Darüber hinaus waren positive Effekte aus den im vierten Quartal 2023 vorgenommenen Zinsmodellanpassungen im Rahmen der Fristentransformation von Einlagen zu verzeichnen, die gegenläufig dazu zu einem Rückgang des Zinsüberschusses im Bereich Sonstige und Konsolidierung führten.
Der Provisionsüberschuss lag im Berichtszeitraum mit 2.313 Mio. Euro rund 8 % über dem Niveau des Vorjahres. Im Inland haben aufgrund der positiven Börsenentwicklung sowohl das bestands- als auch das umsatzabhängige Wertpapiergeschäft, unter anderem durch gestiegene Transaktionsvolumen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erfreulich zugelegt. Darüber hinaus waren positive Effekte aus dem Asset-Management zu verzeichnen, die insbesondere aus der im zweiten Quartal 2024 erfolgten Konsolidierung der Aquila Capital resultierten. Für die mBank war ein im Vergleich zum Vorjahr höherer Provisionsüberschuss zu verzeichnen, dessen Anstieg neben Verbesserungen im Kundengeschäft maßgeblich auf Währungseffekten beruhte.
Die übrigen Ertragskomponenten beliefen sich insgesamt auf - 936 Mio. Euro, nach - 1.161 Mio. Euro im Vorjahr. Die Ergebnisbelastung sowohl im Berichts- als auch im Vorjahreszeitraum resultierte im Wesentlichen aus Vorsorgen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank. Die Belastungen aus dem Fair-Value-Ergebnis haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert.
Das Risikoergebnis des Segments Privat- und Unternehmerkunden belief sich für den Berichtszeitraum 2024 auf - 166 Mio. Euro, nach - 472 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Sowohl im Inland als auch bei der mBank waren deutlich geringere Ergebnisbelastungen zu verzeichnen. Das niedrige Risikoergebnis der mBank im Berichtsjahr resultiert unter anderem aus einer effizienten Verwaltung von Inkasso- und Umstrukturierungsprozessen, begleitet von Verkaufstransaktionen im Default-Portfolio mit unerwarteten und überdurchschnittlichen Preisen für das Privatkundenportfolio. Weitere Treiber sind Modell- und Methodeneffekte resultierend aus der Abbildung der Makroökonomie. Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 87 Mio. Euro, nach 175 Mio. Euro im Vorjahr. Weitere Informationen zum TLA finden sich im Konzernrisikobericht auf Seite 354.
Der Verwaltungsaufwand ist im Berichtszeitraum insgesamt um 160 Mio. Euro auf 3.735 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg resultierte insbesondere aus der mBank, bei der der Verwaltungsaufwand aufgrund von Investitionen in künftiges Geschäftswachstum, inflationsbedingtem Kostenanstieg sowie Währungseffekten signifikant über dem Wert des Vorjahres lag. Im Inland war ein leichter Kostenzuwachs zu verzeichnen, der unter anderem aus gestiegenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Neukundengewinnung sowie aus der Konsolidierung der Aquila Capital resultierte. Dieser konnte nur teilweise durch aktives Kostenmanagement und Kosteneinsparungen im Zuge der "Strategie 2024" ausgeglichen werden.
Der Aufwand für Pflichtbeiträge ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23 Mio. Euro auf 281 Mio. Euro zurückgegangen, was insbesondere aus einer geringeren europäischen Bankenabgabe resultierte.
Im Segment Firmenkunden werden die Bereiche Mittelstand, International Corporates und Institutionals für das Geschäft mit unseren jeweiligen Kernkunden sowie der Bereich Others abgebildet: Im Bereich Mittelstand werden die mittelständischen Kunden und die inländischen Großkunden mit entsprechendem Produktbedarf gebündelt. Der Bereich International Corporates betreut die Firmenkunden mit Sitz im Ausland und große deutsche multinationale Unternehmen. Der Bereich Institutionals verantwortet die Betreuung von in- und ausländischen Kreditinstituten sowie Zentralbanken und von ausgewählten Nicht-Bankfinanzinstituten (NBFI) wie Versicherungen und Pensionskassen. Im Bereich Others sind Geschäfte zusammengefasst, die entweder segmentübergreifende Risikomanagementfunktionen haben oder nicht im strategischen Fokus des Segments Firmenkunden stehen. Im Wesentlichen handelt es sich um Bestände, die aus den ehemaligen Abbausegmenten übertragen wurden, sowie um Effekte aus Absicherungspositionen.
Das Segment bietet den Kunden das vollständige Produktspektrum einer international aufgestellten Universalbank - angefangen bei klassischen Kreditprodukten und individuell angepassten Finanzierungslösungen sowie Produkten aus den Bereichen Cash-Management und Trade Finance, Anlage- und Absicherungsprodukte bis hin zu maßgeschneiderten Kapitalmarktlösungen.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränderung in %/%-Punkten |
Erträge vor Risikoergebnis | 4.724 | 4.486 | 5,3 |
Risikoergebnis | - 564 | - 155 | . |
Verwaltungsaufwendungen | 2.097 | 2.112 | - 0,7 |
Pflichtbeiträge | 2 | 73 | - 96,9 |
Operatives Ergebnis | 2.060 | 2.147 | - 4,0 |
Durchschnittlich gebundenes Eigenkapital | 10.175 | 10.481 | - 2,9 |
Operative Eigenkapitalrendite (%) | 20,2 | 20,5 | - 0,2 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (%) - ohne Pflichtbeiträge | 44,4 | 47,1 | - 2,7 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (%) - inkl. Pflichtbeiträgen | 44,5 | 48,7 | - 4,2 |
Die Geschäftsentwicklung des Segments Firmenkunden hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2024 vor dem Hintergrund eines anhaltend volatilen und wettbewerbsintensiven Marktumfeldes sowie schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen eine sehr erfreuliche Entwicklung gezeigt. Für den Berichtszeitraum belief sich sowohl das Operative Ergebnis als auch das Ergebnis vor Steuern im Segment Firmenkunden auf 2.060 Mio. Euro, nach 2.147 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum.
Der Bereich Mittelstand zeigte gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine deutlich positive Ertragsentwicklung. Im Kreditgeschäft konnten die Erträge gegenüber dem Vorjahreszeitraum zulegen. In Capital Markets profitierte der Bereich vom Geschäft mit Kreditsyndizierungen sowie vom Zinsabsicherungsgeschäft. Der Bereich International Corporates zeigte eine positive Entwicklung im Kreditgeschäft, Konsortialgeschäft und Anleiheemissionen mit schwächerem Ergebnis im Devisenhandelsgeschäft. Im Bereich Institutionals war der deutliche Ertragszuwachs getrieben durch ein gutes Anleiheemissionsgeschäft und Zinsabsicherungsgeschäft sowie das Kreditgeschäft. Die im Bereich Others ausgewiesenen Erträge, die insbesondere Hedging- und Bewertungseffekte sowie Abbauportfolios betreffen, lagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf höherem Niveau.
Die Erträge vor Risikoergebnis lagen im Berichtszeitraum mit 4.724 Mio. Euro um 238 Mio. Euro über dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Zu dem Ertragsanstieg um 5,3 % haben alle operativen Kundenbereiche des Segments beigetragen. Mit 2.670 Mio. Euro lag der Zinsüberschuss leicht unter dem Niveau des Jahres 2023.
Der Provisionsüberschuss konnte gegenüber dem entsprechenden Vorjahresergebnis um 96 Mio. Euro auf 1.379 Mio. Euro erfreulich zulegen. Gestiegene Erträge aus dem Geschäft mit Kreditsyndizierungen und Anleiheemissionen konnten hier die im Vergleich zum sehr guten Vorjahr rückläufigen Erträge aus dem Fremdwährungsgeschäft mehr als ausgleichen.
Verbessert zeigte sich zudem das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, das mit 637 Mio. Euro um 37,5 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums lag.
Das Risikoergebnis war im Berichtszeitraum mit - 564 Mio. Euro auszuweisen, nach - 155 Mio. Euro im Vorjahreszeitraum. Der deutliche Anstieg der Kreditvorsorgen des Segments wurde im Wesentlichen durch Ausfälle von Einzeladressen und Nachbildungen bei ausgefallenen Einzeladressen getrieben. Gleichzeitig profitierte das Segment von Risikovorsorgeauflösungen infolge von Abgängen. Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 139 Mio. Euro, nach 274 Mio. Euro im Vorjahr. Weitere Informationen zum TLA finden sich im Konzernrisikobericht auf Seite 355.
Der Verwaltungsaufwand lag mit 2.097 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Während die Personalkosten im Vorjahresvergleich leicht gestiegen sind, gingen die Sachaufwendungen zurück. Der Rückgang der ausgewiesenen Pflichtbeiträge gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 70 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro stand insbesondere in Verbindung mit dem Wegfall der europäischen Bankenabgabe.
Im Bereich Sonstige und Konsolidierung werden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, die nicht in die Verantwortungsbereiche der beiden Geschäftssegmente fallen. Unter Sonstige werden Group Treasury, den Geschäftssegmenten nicht zugeordnete Beteiligungen sowie übergeordnete Sachverhalte, wie zum Beispiel Aufwendungen für Aufsichtsgebühren, eingestellt.
Group Treasury ist verantwortlich für das Liquiditätsmanagement des Commerzbank-Konzerns und garantiert die jederzeitige Liquidität der Commerzbank durch die Nutzung besicherter und unbesicherter Geldmarktgeschäfte sowie das Management der Liquiditätsreserve-Portfolios. Darüber hinaus stellt Group Treasury sicher, dass sich die aus den Nichthandelsaktivitäten der Bank ergebenden Zins-, Währungs-, Options- und Basisrisiken innerhalb definierter Limite bewegen und das Kreditgeschäft langfristig refinanziert ist. Zudem werden von Group Treasury verschiedene Wertpapierportfolios aber auch Legacy-Portfolios gemanagt. Das Risikomanagement des Pension Funds der Commerzbank liegt ebenfalls in der Verantwortung von Group Treasury.
Unter Konsolidierung wird von den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Ergebnisgrößen auf den Konzernabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) übergeleitet. Der Bereich Sonstige und Konsolidierung enthält des Weiteren die Kosten der Unterstützungs-, Stabs- und Steuerungseinheiten, die anschließend auf die Segmente verrechnet werden. Außerdem werden die Restrukturierungsaufwendungen für den Konzern zentral in diesem Bereich ausgewiesen.
Das Operative Ergebnis des Bereichs Sonstige und Konsolidierung belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf - 184 Mio. Euro, gegenüber 255 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang beruhte in erster Linie auf einem niedrigeren Ergebnis von Group Treasury, insbesondere aufgrund eines gesunkenen Zinsüberschusses nach Zinsmodellanpassungen im Rahmen der Fristentransformation von Einlagen des Segments Privat- und Unternehmerkunden, die gegenläufig dazu zu einem Anstieg des Zinsüberschusses im Segment Privat- und Unternehmerkunden führten. Darüber hinaus ergab sich eine Ergebnisreduktion aus der Nichtverzinsung der EZB-Mindestreserve sowie aus residualen Bewertungseffekten im Bankbuch nach Anwendung von Hedge Accounting in Group Treasury. Hinzu kam eine höhere Nettobelastung aus der Bildung und Auflösung von Rückstellungen im restlichen Bereich Sonstige und Konsolidierung, unter anderem aufgrund von Rückstellungen für einen russischen Rechtsfall bei der Commerzbank Eurasija. Dagegen profitierte der restliche Bereich Sonstige und Konsolidierung von der per saldo entlastenden Wirkung von Konsolidierungssachverhalten und Bewertungseffekten. Im gesamten Bereich Sonstige und Konsolidierung war außerdem eine Ergebnisentlastung aus dem Wegfall der europäischen Bankenabgabe zu verzeichnen.
Das Ergebnis vor Steuern des Bereichs Sonstige und Konsolidierung belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf - 187 Mio. Euro. Darin enthalten sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Strategie 2024" standen.
Ergänzend zur Berichterstattung über den Commerzbank-Konzern wird im Folgenden die Entwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft im Jahr 2024 erläutert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt ist das Mutterunternehmen des Commerzbank-Konzerns. Die Steuerung des Commerzbank-Konzerns erfolgt auf Basis des IFRS-Ergebnisses der Geschäftsbereiche. Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist vollständig in die strategischen Maßnahmen und Zielvorgaben des Commerzbank-Konzerns integriert. Darüber hinaus stellt sie als Konzernobergesellschaft konzernweit die Ordnungs-, Rechts- und Compliance-Funktionen sicher.
Seit dem Jahr 2007 nimmt die Bank die Befreiungsvorschriften des § 2a KWG - die sogenannte Waiver-Regelung - in Anspruch, das heißt, sie meldet der Bankenaufsicht risikogewichtete Aktiva und Kapitalquoten nur noch für die Institutsgruppe. Daher entspricht die wirtschaftliche Lage der Commerzbank Aktiengesellschaft im Wesentlichen der Entwicklung des Commerzbank-Konzerns, die im Kapitel "Wirtschaftsbericht" sowie im Kapitel "Entwicklung der Segmente" erläutert ist. Zusätzliche Informationen, die zum Verständnis der Entwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft von Bedeutung sind, sind in der nachfolgenden Kommentierung erläutert.
Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft wird nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie ergänzend nach den Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Weitere Informationen zu den Finanzergebnissen nach HGB finden sich im Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft, der als separater Bericht veröffentlicht wird.
Die Ergebnisentwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024 war zum einen geprägt von einem starken Kundengeschäft sowie einem deutlich verbesserten Bewertungsergebnis. Insgesamt war für das Geschäftsjahr 2024 der Commerzbank Aktiengesellschaft ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.294 Mio. Euro auszuweisen, nach 1.200 Mio. Euro im Vorjahr.
Die einzelnen Ergebniskomponenten haben sich wie folgt entwickelt:
Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen lag bei 4.565 Mio. Euro und damit nur leicht unter dem hohen Niveau des Vorjahres. Das anhaltende Einlagenwachstum und die Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Zinsüberschusses konnten die Leitzinssenkungen durch die Europäischen Zentralbank ausgleichen. Im zinstragenden Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden konnten trotz des seit Mitte des Jahres leicht zurückgehenden Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr aus dem Einlagengeschäft weitere Zuwächse erzielt werden. Im Firmenkundengeschäft lag der Zinsüberschuss aufgrund der Zinsentwicklung bei den Einlagen leicht unter dem Niveau des sehr guten Vorjahres.
Der Provisionsüberschuss lag mit 3.123 Mio. Euro um 5,5 % über dem Vorjahresniveau. Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden hat aufgrund der positiven Börsenentwicklung sowohl das bestands- als auch das umsatzabhängige Wertpapiergeschäft, unter anderem durch gestiegene Transaktionsvolumen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erfreulich zugelegt. Darüber hinaus waren positive Effekte aus dem Asset-Management zu verzeichnen. Im Firmenkundengeschäft stiegen insbesondere die Erträge aus dem Geschäft mit Kreditsyndizierungen und Anleiheemissionen.
Der Nettoertrag des Handelsbestands belief sich im Berichtsjahr auf 685 Mio. Euro, nachdem er im Vorjahr bei 530 Mio. Euro gelegen hatte. Einem deutlichen Anstieg des Mark-to-Market-Ergebnisses stand dabei ein im Nettoertrag des Handelsbestands ausgewiesener deutlicher Ergebnisrückgang des Zinsergebnisses aus Handelsbeständen gegenüber.
Der Saldo der Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei 76 Mio. Euro, nach 677 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutliche Ergebnisrückgang resultierte insbesondere aus der Bewertung des Planvermögens der Pensionsaktiva.
Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen beliefen sich im Berichtsjahr auf - 2 Mio. Euro, nach - 26 Mio. Euro im Vorjahr. Demgegenüber lagen die Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen bei 124 Mio. Euro, nach 175 Mio. Euro im Vorjahr. Insgesamt ergab sich für das Geschäftsjahr 2024 ein Nettoertrag aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 122 Mio. Euro, nach 149 Mio. Euro im Vorjahr.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen im Berichtsjahr bei 4.899 Mio. Euro und damit deutlich unter dem Vorjahreswert in Höhe von 5.369 Mio. Euro. Bei dem um 15,3 % auf 2.768 Mio. Euro signifikant geringeren Personalaufwand konnten aufwandssteigernde Effekte, darunter insbesondere Gehaltserhöhungen, durch aktives Kostenmanagement und Kosteneinsparungen im Zuge der "Strategie 2024" sowie Entlastungen im Zusammenhang mit aufwandswirksamen Altersvorsorgeanpassungen im Vorjahr mehr als ausgleichen. Die Anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 2.131 Mio. Euro um 1,4 % unter dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang resultierte insbesondere aus niedrigeren Pflichtbeiträgen aufgrund einer geringeren europäischen Bankenabgabe, da das Zielvolumen des europäischen Fonds zur Abwicklung in Notlage geratener Banken bereits erreicht wurde.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen reduzierten sich im Berichtsjahr leicht um 14 Mio. Euro auf 397 Mio. Euro. Der Rückgang beruhte insbesondere auf geringeren außerplanmäßigen Abschreibungen Für das Berichtsjahr 2024 waren Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 1.648 Mio. Euro auszuweisen, nach 1.800 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren belief sich für das Berichtsjahr auf 867 Mio. Euro, nach 22 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutliche Anstieg resultierte insbesondere aus Beteiligungsbewertungen.
Insgesamt hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.510 Mio. Euro ausgewiesen, nach 1.625 Mio. Euro im Vorjahr.
Im Berichtszeitraum fiel ein außerordentliches Ergebnis von - 2 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich um in den außerordentlichen Aufwendungen enthaltene Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der "Strategie 2024". Im Vorjahr waren hierfür - 15 Mio. Euro auszuweisen.
Der Steueraufwand belief sich für das Berichtsjahr auf 213 Mio. Euro, nach 410 Mio. Euro im Vorjahr.
Für das Geschäftsjahr 2024 ergab sich somit ein Jahresüberschuss von 2.294 Mio. Euro, nach 1.200 Mio. Euro im Vorjahr. Von dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres wurde - nach sich ausgleichenden Buchungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Aktien sowie einem Ertrag aus der Kapitalherabsetzung, dem eine entsprechende Zuführung zur Kapitalrücklage gegenübersteht - ein Betrag von 1.147 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn soll - vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 - zur Ausschüttung einer Dividende von 0,65 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie zur weiteren Stärkung der anderen Gewinnrücklagen verwendet werden.
Die Bilanzsumme der Commerzbank Aktiengesellschaft lag zum 31. Dezember 2024 bei 505,6 Mrd. Euro und damit um 5,2 % oder 25,0 Mrd. Euro höher als zum Jahresultimo 2023.
Auf der Aktivseite ging die Barreserve um 2,5 Mrd. Euro auf 24,2 Mrd. Euro zurück. Der Rückgang gegenüber dem Jahresultimo 2023 beruhte auf geringeren Guthaben bei Zentralnotenbanken.
Die Forderungen an Kreditinstitute ermäßigten sich gegenüber dem Vorjahresultimo deutlich um 13,2 Mrd. Euro auf 85,9 Mrd. Euro. Während die besicherten Geldmarktgeschäfte um 3,3 Mrd. Euro und die Kreditforderungen um 3,0 Mrd. Euro zugelegt haben, gingen die übrigen Forderungen - insbesondere aus dem Geldhandel - um insgesamt 19,5 Mrd. Euro auf 42,4 Mrd. Euro zurück.
Die Forderungen an Kunden legten um 21,9 Mrd. Euro auf 275,1 Mrd. Euro zu. Ursächlich hierfür waren insbesondere ein deutlicher Anstieg der besicherten Geldmarktgeschäfte um 15,0 Mrd. Euro auf 35,2 Mrd. Euro sowie ein Zuwachs bei privaten Grund- und Hypothekendarlehen um 3,1 Mrd. Euro auf 82,6 Mrd. Euro. Die Kommunaldarlehen stiegen um 3,5 Mrd. Euro auf 20,7 Mrd. Euro.
Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere stiegen um 14,5 Mrd. Euro auf 77,5 Mrd. Euro. Der Anstieg resultierte aus gestiegenen Beständen an Anleihen und Schuldverschreibungen des Liquiditätsbestands, die um 15,6 Mrd. Euro auf 40,6 Mrd. Euro zugelegt haben. Demgegenüber ermäßigten sich die eigenen Schuldverschreibungen um 1,2 Mrd. Euro.
Der Handelsbestand der Aktiva wies ein Volumen von 22,3 Mrd. Euro aus, nach 18,2 Mrd. Euro im Vorjahr. Während der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten mit 12,1 Mrd. Euro nur leicht um 0,1 Mrd. Euro angestiegen ist, stiegen die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere deutlich um 2,2 Mrd. Euro auf 4,9 Mrd. Euro sowie die Schuldverschreibungen um 1,1 Mrd. Euro auf 3,6 Mrd. Euro.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen lagen mit 5,7 Mrd. Euro um 1,1 Mrd. Euro höher als zum Jahresultimo 2023. Der Anstieg entfiel vollständig auf konsolidierte verbundene Unternehmen.
Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 6,7 % auf 61,1 Mrd. Euro. Während die Sichteinlagen um 0,6 Mrd. Euro und die besicherten Geldmarktgeschäfte um 5,1 Mrd. Euro zugelegt haben, gingen die anderen Bankenverbindlichkeiten um 1,8 Mrd. Euro auf 30,5 Mrd. Euro zurück.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lagen mit 323,4 Mrd. Euro um 14,8 Mrd. Euro über dem Vorjahresniveau. Ursächlich für den Zuwachs waren insbesondere sowohl gestiegene Sichteinlagen, die um 15,5 Mrd. Euro deutlich zugelegt haben, als auch um 1,0 Mrd. Euro gestiegene besicherte Geldmarktgeschäfte. Demgegenüber sind die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus dem Geldhandel um 1,1 Mrd. Euro zurückgegangen.
Mit 51,3 Mrd. Euro lagen die Verbrieften Verbindlichkeiten um 2,9 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Während die begebenen Schuldverschreibungen um 3,3 Mrd. Euro zugelegt haben, gingen die anderen verbrieften Verbindlichkeiten um 0,4 Mrd. Euro zurück.
Der Handelsbestand der Passiva lag mit 10,4 Mrd. Euro um 0,4 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahresstichtags. Während die Verbriefungen des Handelsbestands um 0,8 Mrd. Euro zurückgegangen sind, stiegen die Shortselling-Aktivitäten um 0,3 Mrd. Euro.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben gegenüber dem Jahresende 2023 um 1,5 Mrd. Euro auf 22,4 Mrd. Euro zugelegt.
Die Rückstellungen gingen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 0,3 Mrd. Euro auf 4,7 Mrd. Euro zurück. Der Rückgang beruht vornehmlich auf geringeren Pensions- und Steuerrückstellungen.
Die Nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 8,1 Mrd. Euro und lagen damit um 1,4 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos.
Die außerbilanziellen Verpflichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nachfolgende Veränderung: Während die Eventualverbindlichkeiten mit 50,3 Mrd. Euro um 6,5 Mrd. Euro deutlich über dem Niveau des Vorjahres lagen, stiegen die unwiderruflichen Kreditzusagen um 1,9 Mrd. Euro auf 78,4 Mrd. Euro. Weitere Informationen zu den Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen finden sich im Anhang Nummer 35.
Das in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesene Eigenkapital lag mit 17,1 Mrd. Euro um 0,8 Mrd. Euro über dem Niveau zum Jahresende 2023. Der Anstieg resultierte insbesondere aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn sowie aus den Gewinnrücklagen. Sowohl die Kapitalrücklage als auch das Gezeichnete Kapital zeigten sich gegenüber dem Niveau zum Jahresultimo 2023 nahezu unverändert.
Die Bank nimmt seit dem Jahr 2007 die Befreiungsvorschriften des § 2a KWG - die sogenannte Waiver-Regelung - in Anspruch, das heißt, sie meldet der Bankenaufsicht risikogewichtete Aktiva und Kapitalquoten nur noch für die Institutsgruppe.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen entscheidenden Beitrag zu unserem unternehmerischen Erfolg. Durch ihr Engagement und ihre Qualifikation sind wir gut gerüstet, um uns im zunehmenden Wettbewerb zu behaupten und unsere wirtschaftlichen Ziele nachhaltig zu erreichen.
Grundlage der Personalpolitik der Commerzbank ist die Wahrung einer vertrauensvollen Unternehmenskultur. Ein partnerschaftlicher und fairer Umgang ist eine entscheidende Voraussetzung für langfristigen Erfolg. Kontinuität und Zukunftsorientierung spielen dabei eine wichtige Rolle - genauso wie ein breites Qualifizierungs- und Entwicklungsangebot, mit dem wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig steigern wollen. Wir möchten als Arbeitgeber attraktiv sein und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld bieten, in dem sie gern und erfolgreich arbeiten und so unseren Unternehmenserfolg langfristig sichern. Wir befragen deshalb regelmäßig unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um deren Bedürfnisse zu erkennen und die Erkenntnisse in die Unternehmensentwicklung einfließen zu lassen. Neben der beruflichen individuellen Entwicklung zählen zu den wichtigsten Zielen die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Förderung der Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Unternehmen. Damit bekennen wir uns zu einer Kultur, die auf der Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert. Mehrere Auszeichnungen belegen den Erfolg unseres Engagements. Ein weiteres wesentliches Anliegen ist der Gesundheitsschutz. Wir bieten eine Vielzahl von Maßnahmen an, mit denen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierbei gezielt unterstützen.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft ist im Zusammenhang mit dem Personalabbau im Rahmen unserer Strategie im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Zum Berichtsstichtag lag die ausgewiesene Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 27.051, nach 27.645 zum Jahresultimo 2023.
Entscheidend für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank Aktiengesellschaft sind die wirtschaftlichen Entwicklungen und die Erfolge ihrer operativen Tochterunternehmen, an deren Entwicklung sie über Ergebnisabführungsverträge beziehungsweise Ausschüttungen partizipiert.
Aufgrund der Verflechtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft mit den Konzerngesellschaften spiegeln daher die in diesem zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Prognose- und Chancenbericht" getätigten Aussagen auch die Erwartungen der Muttergesellschaft wider.
Nach unseren derzeitigen Erwartungen gehen wir im Einzelabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft davon aus, für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss ausweisen zu können, der trotz Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rund 700 Mio. Euro vor Steuereffekten signifikant über dem des Vorjahres liegt.
Die Weltwirtschaft dürfte 2025 mit einem ähnlich moderaten Tempo expandieren wie im Jahr 2024. Ein Faktor hierbei dürfte die - gemessen an der Vergangenheit - verhaltene Entwicklung der chinesischen Wirtschaft sein. Hier bremsen weiter die Nachwirkungen einer geplatzten Immobilienblase, die Unsicherheit über die Wirtschaftspolitik bei privaten Investoren und die hohe Verschuldung insbesondere der Gebietskörperschaften. Zusätzlich droht eine signifikante Verschärfung des Handelskonflikts mit den USA unter der neuen US-Administration. Die Regierung und die Notenbank versuchen zwar zunehmend, die Inlandsnachfrage zu stimulieren. Allerdings ist es angesichts der Vielzahl von Belastungen fraglich, ob diese Maßnahmen eine durchschlagende Wirkung zeigen werden, sodass die Wirtschaft mit voraussichtlich 4,3 % schwächer als in den meisten Vorjahren zulegen dürfte.
Die schwache Nachfrage aus China ist auch einer der Gründe dafür, dass die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2025 allenfalls geringfügig stärker expandieren wird als im vergangenen Jahr. Hinzu kommen eine etwas restriktivere Finanzpolitik und zahlreiche strukturelle Probleme wie eine überbordende Bürokratie. Das wichtigste Argument für ein etwas stärkeres Wachstum als im vergangenen Jahr ist ein besseres geldpolitisches Umfeld. Denn die bremsende Wirkung der massiven Zinserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 dürfte mehr und mehr abnehmen und im späteren Verlauf des Jahres könnten sich allmählich die jüngsten Zinssenkungen der EZB positiv bemerkbar machen. Mit 0,8 % dürfte der Zuwachs des realen Bruttoinlandsproduktes aber kaum stärker ausfallen als 2024.
Deutschland dürfte auch im Jahr 2025 schlechter abschneiden als der Durchschnitt der Währungsunion. Angesichts des großen Anteils Chinas an den deutschen Exporten leidet die hiesige Wirtschaft weiterhin stark unter der dortigen schwachen Nachfrage. Hinzu kommen die allgemein schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wegen des sich allmählich aufhellenden geldpolitischen Umfeldes dürfte sich die Konjunktur auch in Deutschland moderat beleben und die Wirtschaft ihre seit einigen Jahren anhaltende Stagnation beenden. Im Jahresdurchschnitt wird aber am Ende wohl nur ein minimales Wachstum von 0,2 % zu Buche stehen.
Deutlich besser abschneiden wird wohl erneut die US-Wirtschaft, auch wenn das Wachstum mit 2,3 % etwas niedriger ausfallen dürfte als im vergangenen Jahr. Hieran dürften auch die geplanten Maßnahmen der neuen US-Regierung nichts ändern. Höhere Zölle und Steuersenkungen werden zwar die inländische Nachfrage auf in den USA hergestellte Güter umleiten, allerdings war die Finanzpolitik auch in den vergangenen Jahren bereits recht expansiv ausgerichtet. Zudem ist die Wirtschaft inzwischen so stark ausgelastet, dass die US-Unternehmen als Reaktion auf die zusätzliche Nachfrage in erster Linie nicht ihre Produktion hochfahren, sondern vielmehr ihre Preise anheben und so ihre Gewinnmargen ausweiten werden. Darum dürfte die US-Inflation auch im laufenden Jahr über dem Ziel der US-Notenbank von 2 % liegen.
Im Euroraum wird hingegen voraussichtlich die schwache Konjunktur den Preisauftrieb bremsen, da die Löhne nicht mehr so stark wie 2023 und 2024 zulegen dürften und es den Unternehmen schwerer fallen wird, Kostensteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben. Darum dürfte die Teuerungsrate im Euroraum spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 wieder nahe des Inflationsziels von 2 % liegen. Vor diesem Hintergrund wird die EZB voraussichtlich ihren Leitzins in den kommenden Monaten weiter senken. Mitte des Jahres dürfte er bei 2 % liegen und dort erst einmal bleiben. Angesichts einer voraussichtlich hartnäckig über dem Inflationsziel liegenden US-Inflation wird die US-Notenbank wohl wesentlich vorsichtiger vorgehen und ihren Leitzins nur bis auf 4,0 % verringern.
Der US-Dollar sollte auch gegenüber dem Euro zunächst noch etwas davon profitieren, dass die von der neuen US-Regierung geplanten Steuersenkungen und Deregulierungen die Rentabilität von Investitionen in den USA anheben könnten. Im weiteren Jahresverlauf dürfte dies aber dadurch aufgewogen werden, dass die US-Notenbank wohl zunächst auf die unter anderem wegen höherer US-Zölle steigenden Inflationsrisiken nur moderat reagieren dürfte, sodass der US-Dollar gegenüber dem Euro in der zweiten Jahreshälfte voraussichtlich etwas nachgeben wird. Im Zuge der fortschreitenden Zinssenkungen der EZB dürfte die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen zunächst noch etwas fallen. Im späteren Jahresverlauf dürften aber die zunehmenden Inflationsgefahren in den USA die Rentenmärkte weltweit belasten und die Bund-Rendite wieder auf 2,6 % steigen lassen. Der DAX sollte nach den kräftigen Kursgewinnen 2024 auch in diesem Jahr von der lockereren Geldpolitik und der Aussicht auf eine Belebung der Konjunktur profitieren.
Wechselkurse | 31.12.2024 | 31.12.20251 |
Euro/US-Dollar | 1,04 | 1,07 |
Euro/Pfund | 0,83 | 0,83 |
Euro/Zloty | 4,28 | 4,45 |
1
Werte für das Jahr 2025 Prognosen der Commerzbank.
Unsere Einschätzung hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen sowie strukturellen Entwicklungstendenzen in der Bankbranche hat sich gegenüber den von uns im Halbjahresbericht 2024 getroffenen Aussagen nicht grundlegend geändert.
Die Finanzdienstleistungsbranche befindet sich in einem rapiden Wandel, der durch technologische Innovationen, regulatorische Änderungen und veränderte Kundenbedürfnisse getrieben wird. Im Jahr 2025 wird die Bankbranche voraussichtlich noch stärker von diesen Kräften geprägt sein, was umfangreiche Veränderungen bei traditionellen Geschäftsmodellen, operative Effizienz und Kundeninteraktionen zur Folge haben wird.
Eine der bedeutendsten Veränderungen in der Bankbranche - sowohl im laufenden Jahr 2025 als auch darüber hinaus - wird die fortschreitende Digitalisierung sein. Banken werden weiterhin massiv in Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) und Cloud Computing investieren. Diese Technologien werden eine tiefgreifende Transformation ermöglichen. KI wird beispielsweise in der Lage sein, datengestützte Entscheidungen zu verbessern, maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen anzubieten und Risiken besser zu managen. Anwendungen der Blockchain-Technologie könnten sicherere und transparentere Transaktionen sowie eine effizientere Verwaltung von Vermögenswerten ermöglichen.
Darüber hinaus wird die Cloud-Computing-Technologie die Flexibilität und Skalierbarkeit von Bankdienstleistungen erhöhen. Banken werden verstärkt auf hybride Cloud-Modelle setzen, um ihre IT-Infrastrukturen zu optimieren und gleichzeitig Kosten zu reduzieren. Dies wird ihnen ermöglichen, schneller auf Marktveränderungen zu reagieren und verbesserte digitale Erlebnisse zu bieten.
Kundinnen und Kunden erwarten zunehmend maßgeschneiderte Finanzlösungen und nahtlose digitale Erlebnisse. Zukünftig wird die Personalisierung in der Finanzdienstleistungsbranche nicht mehr optional, sondern essenziell sein. Banken werden tiefere Einblicke in das Kundenverhalten und die Bedürfnisse gewinnen müssen, um maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die von den Kundinnen und Kunden als Mehrwert wahrgenommen werden. Datenanalytik und KI werden eine Schlüsselrolle dabei spielen, personalisierte Finanzdienstleistungen anzubieten. Von produktspezifischen Empfehlungen bis hin zu personalisierten Finanzberatungen - die Fähigkeit, individuelle Kundenbedürfnisse zu erkennen und gezielt darauf einzugehen, wird maßgeblich für den Erfolg von Banken sein. Banken werden auch digitale Kanäle optimieren, um eine intuitivere und benutzerfreundlichere Kundenerfahrung zu gewährleisten.
Zusätzlich wird Cybersecurity eine immer größere Rolle spielen. Mit dem Anstieg digitaler Interaktionen und der vermehrten Nutzung von digitalen Plattformen wächst auch die Bedrohung durch Cyberangriffe. Banken werden erhebliche Investitionen in Cybersecurity-Technologien und -Protokolle tätigen müssen, um ihre Systeme und Daten zu schützen und das Vertrauen ihrer Kunden aufrechtzuerhalten.
Auch die gesellschaftliche Verantwortung und Nachhaltigkeit gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zukünftig wird erwartet, dass Banken eine stärkere Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und für soziale Gerechtigkeit einnehmen. Regulierungen und gesellschaftlicher Druck werden Banken noch stärker herausfordern, ihre Geschäftsstrategien an Nachhaltigkeitszielen auszurichten. Dabei kommen positive Impulse für das Bankgeschäft aus den Chancen, die sich aus der Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei der Transformation zu einer CO2 -armen Wirtschaft ergeben. Initiativen in Bezug auf umweltfreundliche Investitionen, nachhaltige Finanzierung und soziale Verantwortung werden auch als Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb dienen. Green Finance wird eine wichtige Rolle spielen und Banken werden verstärkt nachhaltige Produkte und Dienstleistungen entwickeln, die ihren Kunden helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen.
Darüber hinaus wird die sich verlangsamende und divergierende Weltwirtschaft den Bankensektor im Jahr 2025 vor Herausforderungen stellen. Die Kreditvergabe an Firmen im Euroraum erweist sich derzeit als verhalten. In Deutschland fällt das Kreditneugeschäft uneinheitlich aus. Während sich die Wohnbaukredite laut Bundesbank nach vorübergehender Talfahrt auf spürbarem Erholungskurs befinden und auch die Konsumentenkredite in den ersten Wochen des laufenden Jahres zulegen konnten, sind die Kredite an nicht finanzielle Kapitalgesellschaften nur leicht gewachsen, was mittelfristig die Ertragsaussichten schmälert. Dieses wird sich auf die Ertragslage des Bankensektors dämpfend auswirken.
Infolge höherer Schuldzinsen und gestiegener Lebenshaltungskosten sind in den kommenden Monaten weiter steigende Firmen- und Privatinsolvenzen nicht auszuschließen. In den vergangenen Jahren haben viele Kreditnehmer ihre Nettoverschuldung angesichts sehr günstiger Finanzierungsbedingungen stark erhöht. Dadurch ist seit Mitte 2024 eine Zunahme der beantragten Regelinsolvenzen von Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland zu beobachten. Auch die Verbraucherinsolvenzen legten im bisherigen Jahresverlauf zu. Der daraus resultierende Wertberichtigungsbedarf wird das Firmen- wie auch das Privatkundengeschäft betreffen. Dagegen sind umfangreichere Zahlungsausfälle bei Wohnhypotheken privater Haushalte aufgrund der langen Zinsbindungsfristen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Weitaus anfälliger sind aufgrund der schwachen Konjunktur die Gewerbeimmobilienmärkte. Angesichts der schwachen Realwirtschaft wird der Wettbewerb um bonitätsstarke Mieter intensiver werden, auch in wirtschaftlich starken Regionen. Investoren werden zunehmend auf die nachhaltige Vermietbarkeit von Flächen achten.
Im Zusammenhang mit den Zinssenkungen sowohl der US-Notenbank als auch der Europäischen Zentralbank sowie aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs um Kundeneinlagen dürften sich die Margen der Banken weiter verengen. Um Mindereinnahmen im Zinsgeschäft zu kompensieren, werden die Banken deshalb ihre zinsunabhängigen Erträge in den kommenden Monaten stärker priorisieren.
In Polen erweisen sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin günstig. Für die nächsten Monate kann von einem weiter robusten Privatkonsum und einer wachsenden Investitionstätigkeit ausgegangen werden. Daraus resultiert ein im europäischen Vergleich überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum, das dem Ertragspotenzial des polnischen Bankensektors zugutekommt. Eine geldpolitische Lockerung scheint in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Das dürfte die Zinsmargen für den polnischen Bankensektor stützen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob mögliche Einbußen bei der Qualität der Kreditportfolios angesichts der wieder gestiegenen Inflation zu signifikant höheren Risikokosten und auch verstärkten Kreditausfällen führen.
Auch regulatorische Veränderungen oder erstmalige Umsetzungen von EU-Regulatorien, wie Finanzstabilität (CRR III), Nachhaltigkeit (CSRD), Digitalisierung (FiDA, AI Act), betriebliche Widerstandsfähigkeit (DORA) und Geldwäscheprävention (AMLA), bleiben zentrale Themen für Banken. Regulierungsbehörden weltweit werden weiterhin strenge Vorschriften erlassen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird für Banken von entscheidender Bedeutung sein, und die Fähigkeit, flexibel auf regulatorische Veränderungen zu reagieren, wird ein kritischer Erfolgsfaktor sein.
Insgesamt wird die Bankbranche auch im Jahr 2025 durch eine tiefgreifende Transformation geprägt sein, die durch technologische Innovationen, sich verändernde Kundenbedürfnisse, regulatorische Entwicklungen und eine erhöhte Fokussierung auf Nachhaltigkeit und Cybersecurity vorangetrieben wird. Banken, die diese Herausforderungen annehmen und gleichzeitig flexibel und kundenorientiert bleiben, werden in der Lage sein, in diesem dynamischen Umfeld erfolgreich zu agieren und ihren Wettbewerbsvorteil zu sichern.
Der Fundingplan 2025 sieht ein Volumen von um die 10 Mrd. Euro vor. Die Mittelaufnahme der Commerzbank am Kapitalmarkt ist von der Geschäftsentwicklung beziehungsweise -planung und der Entwicklung der risikogewichteten Aktiva beeinflusst. Die Commerzbank hat mit einer breiten Produktpalette Zugang zum Kapitalmarkt. Neben den unbesicherten Refinanzierungsmitteln (Preferred- und Non-preferred-Senior-Anleihen, Tier-2-Nachrangkapital sowie Additional-Tier-1-Kapital) verfügt die Commerzbank bei der Refinanzierung auch über die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Pfandbriefe bilden einen festen Bestandteil im Refinanzierungsmix der Commerzbank. Dadurch hat die Commerzbank einen stabilen Zugang zu langfristiger Refinanzierung mit Kostenvorteilen gegenüber unbesicherten Refinanzierungsquellen. Die Emissionsformate reichen von großvolumigen Benchmarkanleihen bis hin zu Privatplatzierungen.
Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der für das Liquiditätsmanagement und den langfristigen Refinanzierungsbedarf getroffenen Annahmen wird die Commerzbank den Veränderungen des Marktumfeldes und der Geschäftsentwicklung Rechnung tragen und eine komfortable Liquiditätsausstattung sowie eine angemessene Refinanzierungsstruktur gewährleisten.
Für das Geschäftsjahr 2025 planen wir mit 0,5 Mrd. Euro Direktkosten für IT-Investitionen. Dabei fließt ein großer Teil dieser Investitionen in den Umbau des Geschäftsmodells beziehungsweise die Digitalisierung im Privat- und Firmenkundengeschäft. Die verbleibenden Mittel werden wir in IT-Infrastruktur und Operations sowie Regulatorik investieren, wobei die Investitionen in KI (generative künstliche Intelligenz) 2025 erstmals gebündelt und zentral umgesetzt werden.
Die Investitionen des Segments Privat- und Unternehmerkunden im Jahr 2025 stehen im Zusammenhang mit den strategischen Zielen des Segments.
Im Bereich Digital Banking wird im Jahr 2025 der Fokus auf die Weiterentwicklung des virtuellen Banking-Avatars gelegt, um das Kundenerlebnis durch personalisierte Interaktionen weiter zu verbessern. Die Investitionen 2025 zielen zudem darauf ab, das Onlineangebot zu skalieren und zu optimieren. Know-your-Customer-Prozesse werden durch verbesserte Selfservices online weiter gestärkt und die Barrierefreiheit von Oberflächen und Dokumenten wird ausgebaut. Die Banking-App wird zusätzliche moderne Service- und Produktabschlussmöglichkeiten bieten, um den Kundinnen und Kunden umfassendere Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Für unsere Wealth-Management-Kunden wird in Zusammenarbeit mit einem Partner das aktuelle Produktangebot durch ein neues Beratungstool kontinuierlich erweitert. Das Tool bietet einen umfassenden Überblick über die gesamte Vermögenssituation des Kunden und unterstützt moderne, personalisierte Beratung. Im Asset-Management werden wir im Jahr 2025 unser Produktangebot weiter ausbauen und dabei schließen wir weitere Akquisitionen nicht aus. Darüber hinaus werden wir weiter in die Stärkung unseres Geschäftsmodells sowie den Aufbau von Know-how und Expertise investieren. Der Investitionsschwerpunkt in der Vermögensverwaltung liegt auf der Digitalisierung der Vermögensverwaltungsprozesse und dem Aufbau eines modularen Vermögensverwaltungsangebots. Im Baufinanzierungs- und Investitionskreditgeschäft werden die Investitionen 2025 auf die Bereitstellung erweiterter Onlinefunktionalitäten und die Einführung neuer, kundenorientierter Produkte ausgerichtet sein. Zudem werden die Digitalisierung und Automatisierung der Antrags- und Kreditentscheidungsprozesse abgeschlossen, um eine effiziente End-to-End-Bearbeitung zu gewährleisten. Hinsichtlich der Kontoprodukte wird 2025 ein besonderer Schwerpunkt auf die Bereitstellung neuer digitaler Kontomodelle und die kontinuierliche Verbesserung der digitalen Abschlussprozesse für Neukundengruppen gelegt. Im Geschäftsjahr 2025 wird außerdem weiter in eine effiziente und gleichzeitig moderne Aufstellung unserer Premium- und Beratungsfilialen investiert. Ein eigenes Cash-Center zur Optimierung der Versorgung unserer Kundinnen und Kunden mit Sorten und Edelmetallen wird aufgebaut. Im Beratungscenter werden die Prozessdigitalisierung sowie Optimierung ablauforganisatorischer Arbeitsvorgänge und Kundenstrecken vorangetrieben. Die Investitionsschwerpunkte für Regulatorik werden weiterhin im Anlagegeschäft liegen. Zum einen steht die technische Umsetzung der ab 2025 geltenden Besteuerung von Fremdwährungsgewinnen an. Darüber hinaus wird die Erfassungsmöglichkeit der steuerregulatorisch neu eingeführten Wirtschafts-ID für juristische Personen in der Systemwelt der Bank etabliert. Im Wertpapiergeschäft wird mit einem neuen Wiedervorlageprozess hinsichtlich der Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden zu den einzelnen Produktgruppen die Angemessenheit seiner Anlagen sichergestellt. Zudem wird in die im Zahlungsverkehr zu erwartenden Herausforderungen investiert.
Auch im Segment Firmenkunden liegt der Fokus der Investitionen im Geschäftsjahr 2025 auf der Umsetzung der strategischen Ziele.
Für die Erfüllung von Kundenbedürfnissen und ein ganzheitliches Nutzererlebnis sind der Ausbau digitaler Produkte und Services notwendig. Hierfür sind Investitionen in digitale Kanäle, Skalierung von Plattformen sowie Nutzung von Datenanalysen erforderlich. Bei den Investitionen im Transaction Banking liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung des Zahlungsverkehrs als Kernprodukt und der Erfüllung von Marktstandards durch innovative Produkte sowie neue modernisierte IT-Systeme und Technologien. Im Bereich Capital Markets setzen wir das Wachstum in strategischen Produkten durch einen Ausbau der Beratungsexzellenz und Digitalisierung der Handelsaktivitäten weiter fort. Im Kreditgeschäft unterstützen wir die geplanten Maßnahmen zur Kapitalsteuerung durch entsprechende Anwendungen und Erneuerung von Altsystemen. IT-Investitionen für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen sind in der Planung für 2025 berücksichtigt. Auf Basis einer weiter verbesserten Anbindung der IT-Systeme werden wir die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und Partnern stärken und weiter ausbauen.
Im Jahr 2025 wird die Commerzbank die Optimierung der IT-Infrastruktur fortführen. Wesentliche Investitionen werden in die Data-Center-Strategie, Network- und Cybersecurity fließen. Darüber hinaus wird die Modernisierung der IT-Architektur/-Plattformen weiter vorangetrieben, unter anderem durch weiteren Ausbau der Application-Programming-Interface-(API-) und Cloud-Services.
Die Investitionen in die Weiterentwicklung der Basistechnologien und -infrastruktur, wie die Künstliche Intelligenz (KI), stehen im Zusammenhang mit der Optimierung des Kundenerlebnisses im digitalen Beratungsumfeld sowie mit der weiteren Automatisierung regulatorischer Überprüfungen und der Prozess- und Kostenoptimierung der Gesamtbank.
Darüber hinaus werden technische Innovationen für die Gesamtbank implementiert, die unter anderem auf die Marktfähigkeit und Digitalisierung zukunftsgerichteter Produkte sowie auf die Steigerung der IT-Produktivität und IT- sowie Betriebsstabilität einzahlen. Darin enthalten ist auch die Aktualisierung der Finanz- und HR-Systeme.
Zusätzlich sind für das Geschäftsjahr 2025 weiterhin steigende Investitionen für die Umsetzung diverser regulatorischer Anforderungen (unter anderem für die "Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung" (BCBS 239) sowie ESG-Anforderungen) geplant.
Die Liquiditätsausstattung der Bank ist unverändert hoch, sodass keine Notwendigkeit besteht, eigene Portfolios zu refinanzieren. Somit ist die Commerzbank als Cash-Provider beziehungsweise opportunistisch auch als Collateral-Provider im Repomarkt aktiv. Die seit Mitte des Jahres 2023 bestehende erhöhte Nachfrage nach Refinanzierungen im Repomarkt hält weiter an. Die Liquiditätssituation der Commerzbank lässt die Bedienung dieser erhöhten Nachfrage zu und hat zu einer Geschäftsausweitung in diesem Bereich geführt.
Die Commerzbank weist eine hohe Position als Kassenbestand und Sichtguthaben - im Wesentlichen bei Zentralbanken - aus. Diese betrug zum Berichtsultimo 73,0 Mrd. Euro. Dieser Bestand ist einerseits das Resultat der immer noch hohen Überschussliquidität im Eurosystem, andererseits der breit diversifizierten Kundenbasis und der bestehenden Geschäftsbeziehungen im Cash-Management sowie dem professionellen Einlagengeschäft geschuldet. Trotz des langsamen Abschmelzens der Bestände unter dem Asset Purchase Programme durch ausbleibende Reinvestitionen sowie der seit Mitte des Jahres 2024 gestarteten Reduktion des Pandemic Emergency Purchase Programme erwarten wir eine weiterhin ausreichende Überschussliquidität und damit eine unterstützende Wirkung hinsichtlich der Liquiditätssituation der Commerzbank. Mitte September 2024 startete die EZB mit dem neuen "Operational Framework". Mit den Instrumenten unter diesem Rahmenwerk sichert die EZB bereits heute potenzielle künftige Volatilität in der Liquiditätsversorgung des Bankensystems vorausschauend ab.
Wie bereits im Branchenausblick beschrieben, wird im Jahr 2025 für Banken die Kombination aus umfassender Resilienz und dem agilen Ergreifen von Wachstumschancen zum zentralen Erfolgsfaktor. Unsere Welt wird zunehmend unruhig und disruptiv bleiben. Diese wirtschaftlichen, politischen, ökologischen und sozialen Veränderungen erfordern von Banken mehr Flexibilität im Umgang mit der daraus resultierenden Unsicherheit.
Aber wo Risiken sind, gibt es auch Chancen, Herausforderungen besser als die Wettbewerber zu lösen oder neue Geschäftsfelder zu erschließen. Mit unseren bereits im Verlauf des Jahres 2024 umgesetzten beziehungsweise eingeleiteten geschäftspolitischen Maßnahmen sowie den Mitte Februar 2025 kommunizierten strategischen Zielen für die nächsten Jahre, haben wir die aus unserer Sicht richtigen Weichenstellungen vorgenommen, um den kommenden Herausforderungen als stabile und zukunftsfähige Commerzbank begegnen zu können.
Im Privatkundengeschäft hat die Commerzbank im dritten Quartal 2024 ihr Angebot für hochvermögende Mandantinnen und Mandanten (Ultra-High-Net-Worth Individuals, UHNWI) und Family Offices (FO) ausgeweitet und unterstreicht damit ihre Wachstumsambitionen in diesem dynamischen Marktsegment. Dazu bündelt die Bank relevante Kompetenzen und hoch spezialisierte Abteilungen in einem eigenen Bereich und eröffnet zudem zwei weitere Standorte für die ganzheitliche Beratung dieser Kundengruppe. Neben Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München werden Spezialistenteams künftig auch in Hamburg und Stuttgart komplexe Individualmandate, von denen ein Großteil einen unternehmerischen Hintergrund hat, persönlich begleiten. Der Unternehmensbereich konzentriert sich dabei vorrangig auf hochvermögende Familien, Privatpersonen sowie mittelständische Unternehmer und schafft Zugänge zum globalen Leistungsspektrum der Bank von der Vermögensverwaltung über die Mittelstandsbank und Kapitalmarktexperten bis hin zu spezialisierten Tochtergesellschaften sowie dem Investment-Manager-Ansatz der Bank. Gerade bei vielschichtigen Vermögensstrukturen gibt es aufgrund der ökonomischen Veränderungsprozesse eine wachsende Nachfrage nach ganzheitlicher Beratung. Mit unseren Spezialistenteams bieten wir diesen Kunden schnellen und persönlichen Zugang zum gesamten Leistungsspektrum der Bank.
Darüber hinaus baut die Commerzbank ihr nachhaltiges Asset-Management und ihre Marktposition bei Sachwertanlagen weiter aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Aquila Capital akquiriert, die als Wachstumsbeschleuniger für das Nachhaltigkeitsgeschäft dienen soll, wobei sie operativ weitgehend eigenständig bleibt. Ziel ist es, die Aquila Capital zu einem führenden Asset-Manager für nachhaltige Anlagestrategien in Europa aufzubauen. Das Wealth Management, die UHNWI- und-FO-Einheiten sowie die Betreuung internationaler Kunden haben wir im neuen Bereich "Wealth-Management und Vermögensverwaltung" zusammengefasst. Dies stärkt unsere Exzellenz in der Beratung durch höhere Einstiegsgrenzen und den Fokus auf unsere vermögendsten Kundinnen und Kunden.
Unsere Tochtergesellschaften CommerzVentures (Risikokapitalfonds für Beteiligungen an Fintechs, Insurtechs und Climate Fintechs) und neosfer unterstützen uns dabei, neue Geschäftsfelder zu entwickeln. So ermöglicht neosfer als Forschungs- und Entwicklungseinheit für Zukunftstechnologien Innovationen und Frühphasen-Investitionen durch Investitionen in Early-Stage-Startups (neosfer.invest), die Eigenentwicklung von Geschäftsmodellen (neosfer.build) und den Aufbau von Ökosystemen rund um die nachhaltige und digitale Zukunft unserer Gesellschaft.
Im Geschäft mit unseren Firmenkunden passen wir unser Auslandsnetz an die Entwicklungen des internationalen Handels an. Nach der Eröffnung einer Repräsentanz in Jordanien hat die Commerzbank Ende des Berichtsjahres ihre neue Repräsentanz in Litauen mit Sitz in Vilnius eröffnet. Der Standort stärkt die Präsenz der Bank in der baltischen Region und kommt somit der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung des Baltikums nach. Durch die intensiven Netzwerke mit lokalen Banken, Verbänden und der öffentlichen Hand wird die Commerzbank die wachsenden geschäftlichen Verbindungen zwischen ihren Firmenkunden und dem Baltikum fördern. Dabei dient die Repräsentanz in Vilnius als Hub für die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen. Der Fokus der Repräsentanz liegt auf der Netzwerkpflege in der Region sowie auf der Anbahnung von Handels- und Projektfinanzierungen und markiert einen weiteren Schritt im Rahmen der internationalen Wachstumsstrategie der Commerzbank.
Insgesamt setzt die Commerzbank im Firmenkundenbereich auf eine noch stärkere Durchdringung der Kundenbasis im Mittelstand und bei Großkunden. Dafür wird das Team der Mittelstandsbank Direkt personell verstärkt, um eine noch aktivere Kundenbetreuung sicherzustellen. Darüber hinaus stärkt die Commerzbank ihr Angebot an Finanzierungslösungen insbesondere für Großkunden und begleitet den Mittelstand aktiv im Bereich der Nachfolgefinanzierung. Ebenso spielen die Beratung und die Finanzierung bei strategischen Nachhaltigkeitsthemen wie der Dekarbonisierung oder beim Aufbau einer Berichterstattung rund um die Dimensionen Environment, Social und Governance (ESG) eine wichtige Rolle.
Zudem wird sich das Segment Firmenkunden auf internationales Wachstum konzentrieren und das Geschäft mit deutschen Kunden in den USA und Asien ausbauen. Auch sollen Geschäftsbeziehungen mit nordamerikanischen und asiatischen Unternehmen aus ausgewählten Sektoren intensiviert werden. Weitere Ertragspotenziale werden durch die Akquisition neuer Firmenkunden mit hoher RWA-Effizienz (Relation der Erträge zu den risikogewichteten Aktiva) gehoben. Auf der Produktseite wird das Leistungsspektrum für Unternehmen im Bereich der Devisen-, Zins- und Rohstoffprodukte sowie im Transaction Banking, insbesondere beim Zahlungsverkehr und Außenhandelsgeschäft, gezielt gestärkt.
Neben der Beschleunigung des profitablen Wachstums steht die konsequente Fortsetzung der eigenen Transformation im Mittelpunkt der weiterentwickelten Strategie. Die entsprechenden Maßnahmen zielen darauf ab, die Komplexität von Prozessen weiter zu reduzieren und die Commerzbank insgesamt noch schlanker und effizienter aufzustellen.
Die Bank wird ihre Produktivität insbesondere durch die Modernisierung und den effizienten Einsatz von Technologien weiter steigern. Dazu beschleunigt sie die Digitalisierung, etwa durch den Einsatz moderner Technologien wie zum Beispiel künstlicher Intelligenz (KI). Ein weiteres Investitionsfeld ist die konsequente Modernisierung sowie Verschlankung der IT-Infrastruktur.
Mit dem für das Geschäftsjahr 2024 erzielten Ergebnis haben wir uns eine starke Ausgangsposition erarbeitet und können jetzt Marktchancen und den technologischen Fortschritt noch besser nutzen. Mit diesem Momentum beschleunigen wir unser profitables Wachstum und treiben unsere Transformation konsequent voran.
Die Commerzbank hat auf Basis ihrer sehr guten Finanzzahlen für das Jahr 2024 ihre Strategie weiterentwickelt und am 13. Februar des laufenden Jahres dem Kapitalmarkt vorgestellt. Daraus leiten sich wesentliche Elemente des Ausblicks auf das Jahr 2025 ab.
Die Strategie "Momentum" stellt Wachstum und Transformation in den Vordergrund. Einerseits strebt die Bank profitables Wachstum in ihren Kundensegmenten an und andererseits plant sie, den Kostenauftrieb aufgrund von Inflation durch Effizienzmaßnahmen einzudämmen.
Bis zum Jahr 2028 soll eine Rendite auf das materielle eingesetzte Eigenkapital von 15,0 % sowie eine Cost-Income-Ratio von 50 % erreicht werden. Für das Jahr 2025 wird eine Cost-Income-Ratio von 57 % angestrebt, nachdem diese im Jahr 2024 bereits eine gute Quote von 59 % erreicht hatte. Es wird erwartet, dass die Einlagenzinsen der EZB von 3,0 % zum Jahresende 2024 auf 2,0 % zur Jahresmitte 2025 gesenkt werden. Ferner wird nur von einem schwachen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von deutlich unter 1 % ausgegangen. Die Inflation wird im Durchschnitt des Jahres 2025 bei 2,1 % erwartet.
Auf Basis eines weiter steigenden Operativen Ergebnisses der Bank ist geplant, die Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025 zu erhöhen. Während die Ausschüttungsquote für das abgelaufene Geschäftsjahr rund 71 % betragen wird, soll sie sich für das Geschäftsjahr 2025 auf 100 % des Nettogewinns nach Abzug von AT-1-Kupons, aber vor Restrukturierungskosten belaufen. Diese Kapitalrückgabe an Aktionärinnen und Aktionäre soll neben einer Dividende über Aktienrückkäufe erreicht werden, für die jeweils die Zustimmung der EZB und der Finanzagentur erforderlich ist. Für die Jahre 2025 und folgende hat die Bank eine neue Kapitalrückgaberichtlinie verabschiedet, die auf der Website der Commerzbank einsehbar ist.
Im Zinsüberschuss stützt sich die Prognose der Commerzbank auf den erhobenen Konsens vieler Volkswirte für die Entwicklung der EZB-Einlagenzinsen sowie für die entsprechenden Einlagenzinsen der polnischen Zentralbank. Während die Euroterminzinsen per Ende Januar für das Jahr 2025 nur leicht über der für die Prognose angesetzten durchschnittlichen Rate von 2,15 % lagen, belief sich der Unterschied in Polen auf um 75 Basispunkte höhere Terminzinsen als die in der Planung verwendeten 4,89 % für den Zinssatz auf den polnischen Interbankenmarkt (WIBOR). Aus diesen höheren Terminzinsen in beiden Währungsräumen resultiert zusätzliches Ertragspotenzial im Zinsüberschuss.
Die Commerzbank rechnet für das Jahr 2025 mit einem Zinsüberschuss von 7,7 Mrd. Euro, nachdem im Jahr 2024 noch 8,3 Mrd. Euro bei einem durchschnittlichen EZB-Einlagenzins von 3,7 % zu verzeichnen waren. Der erwartete Rückgang im EZB-Einlagenzins ist der Hauptgrund für die ermäßigte Erwartung für den Zinsüberschuss in diesem Jahr. Sollten sich jedoch die Terminzinsen von Ende Januar realisieren, rechnet die Bank mit einem um 200 Mio. Euro höheren Zinsüberschuss in Höhe von 7,9 Mrd. Euro.
Der Provisionsüberschuss wird für das laufende Jahr um 7 % höher als im Vorjahr erwartet. Somit soll der erfolgreiche Wachstumspfad, der bereits im abgelaufenen Jahr zu einem Ertragswachstum von 7 % geführt hat, fortgeschrieben werden.
Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterliegt generell einer eingeschränkt beeinflussbaren erhöhten Volatilität. Zum einen aufgrund der grundsätzlich ungewissen Entwicklung an den globalen Kapitalmärkten. Zum anderen kann das Fair Value Ergebnis durch Veränderungen in Marktzinsen beeinflusst werden. Dabei kann es zu Verschiebungen zwischen dem Zinsergebnis und dem Fair-Value-Ergebnis kommen. Die Höhe der Verschiebung ist abhängig von der Positionierung im Laufe des Jahres. In der Planung hat die Bank angenommen, dass im erwarteten sinkenden Zinsumfeld das Fair-Value-Ergebnis um 0,3 Mrd. Euro bis 0,4 Mrd. Euro höher ausfällt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass dieser Effekt durch andere Sachverhalte im Fair-Value-Ergebnis deutlich überlagert wird oder die Verschiebung geringer oder höher ausfällt.
Die übrigen Ertragspositionen, darunter das Realisierungsergebnis aus Finanzinstrumenten sowie das Sonstige Ergebnis, werden erfahrungsgemäß in hohem Maß durch zumeist nicht planbare Einmalerträge und Bewertungseffekte beeinflusst. Dabei kommt der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Vorsorge für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank eine wesentliche Bedeutung zu. Nach hohen Vorsorgen von - 1 002 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 sind weitere Belastungen möglich, sodass auch für das Geschäftsjahr 2025 ein negatives Sonstiges Ergebnis nicht auszuschließen ist.
Nach - 743 Mio. Euro im vergangenen Jahr erwartet die Commerzbank für das Jahr 2025 in einem eingetrübten konjunkturellen Umfeld eine Belastung aus dem Risikoergebnis von rund - 850 Mio. Euro. Diese Erwartung berücksichtigt eine zumindest teilweise Nutzung des Top-Level-Adjustments (TLA), das sich zum Jahresende 2024 auf 228 Mio. Euro belief. Dieses TLA reflektiert erwartete Sekundäreffekte im Kreditbuch unter anderem aufgrund geopolitischer Krisen und Inflationsunsicherheiten.
Der Verwaltungsaufwand inklusive Pflichtbeiträge soll auch im laufenden Jahr strikt entlang der Cost-Income-Ratio gesteuert werden. Das Ziel für die Cost-Income-Ratio beträgt rund 57 %. Das bedeutet, dass die Verwaltungsaufwände etwaige Planabweichungen im Ertrag reflektieren und beispielsweise Investitionsmittel freigegeben oder zurückgehalten werden. Auch die Aufwände für variable Vergütung werden durch Planabweichungen im Ertrag beeinflusst.
Im Zusammenhang mit dem Mitte Februar 2025 verkündeten Stellenabbau - größtenteils in Zentral- und Stabsfunktionen sowie Operations in Deutschland - werden für das laufende Jahr Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von rund 700 Mio. Euro vor Steuereffekten erwartet.
Im Privat- und Unternehmerkundensegment steht das Angebot von optimierten und digitalen Banking-Lösungen für die knapp 11 Millionen Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland im Vordergrund. Die beiden Marken Commerzbank und comdirect sind mit ihrem Angebot auf skalierbares Wachstum ausgerichtet. Die Commerzbank möchte jeder Kundin und jedem Kunden das passende Modell für die alltäglichen Banking-Bedürfnisse anbieten. Dazu wird sie unter anderem ihre Zahlungsverkehrslösungen modernisieren. Fortgeführtes Wachstum im Asset- und Wealth-Management ist eines der wichtigsten Elemente der Strategie. Die Commerzbank hat den Anspruch, als Premiumanbieterin die erste Anlaufstelle für anspruchsvolle Kundschaft zu sein. Auch die Ausweitung des Kreditgeschäfts und Wachstum im Bereich Unternehmerkunden sollen zum geplanten Wachstum des Segments beitragen.
Der Zinsüberschuss wird im Geschäftsjahr 2025 leicht unter dem Ergebnis für das Jahr 2024 erwartet. Ursächlich hierfür sind die im Durchschnitt niedriger erwarteten Zentralbankzinsen.
Im Provisionsüberschuss rechnet die Commerzbank für das Segment PUK demgegenüber mit einem deutlichen Anstieg. Dazu sollen im Wesentlichen eine Steigerung der Erträge aus dem Wertpapiergeschäft beitragen sowie ein Ausbau der Aktivitäten im Asset- und Wealth-Management.
Der im Zins- und Provisionsüberschuss im Segment PUK enthaltene Beitrag der mBank wird im Zinsüberschuss deutlich niedriger und im Provisionsüberschuss deutlich höher als im Vorjahr erwartet.
Insgesamt erwarten wir die Erträge im Segment PUK deutlich über dem Vorjahr, unter der Annahme, dass sich die hohen Einmalbelastungen bei der mBank in Polen aus Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung im laufenden Jahr nicht in vergleichbarem Maße wiederholen.
Der Verwaltungsaufwand im Segment PUK inklusive Pflichtbeiträge unterliegt der Steuerung der Cost-Income-Ratio des Konzerns, die für das Geschäftsjahr 2025 eine Quote von 57 % erreichen soll. Entlang der erwarteten Ertragsentwicklung inklusive Investitionen in Geschäftswachstum wird der Verwaltungsaufwand inklusive Pflichtbeiträge leicht höher als 2024 erwartet.
Bei einer für das Risikoergebnis im Segment PUK erwarteten deutlich höheren Belastung als im Vorjahr gehen wir aufgrund steigender Erträge von einem signifikant über dem Vorjahr liegenden Operativen Ergebnis aus. Dementsprechend erwarten wir die operative Eigenkapitalrendite auf Vorjahresniveau und die Cost-Income-Ratio deutlich verbessert. Voraussetzung für diese Prognose ist, dass sich die hohen Einmalbelastungen bei der mBank aus Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung im laufenden Jahr nicht in vergleichbarem Maße wiederholen.
Die Commerzbank wird als führende deutsche Mittelstandsbank ihre Firmenkunden bei der laufenden Transformation weiter eng begleiten. Das erfolgreich etablierte Betreuungsmodell soll weiter gestärkt werden und weiteres Wachstum ermöglichen. Wesentlicher Treiber dieses Wachstums ist im Bereich Mittelstand neben der Begleitung der Transformation der deutschen Wirtschaft der Ausbau des Direktbankmodells. Für internationale Firmenkunden steht das Wachstum an ausgewählten internationalen Standorten im Vordergrund. Dabei sind die Schweiz, die USA und der asiatische Raum hervorzuheben, wobei für Letztere die Konnektivität zu DACH klares Geschäftskriterium bleibt. Im Geschäft mit institutionellen Kunden sollen die Beziehungen zu Vermögensverwaltungsgesellschaften und auch Leasing-Unternehmen gestärkt werden.
Im Zinsüberschuss erwartet die Commerzbank im Segment FK leicht niedrigere Erträge als im Vorjahr. Wie auch im Segment PUK sind die im Durchschnitt niedriger erwarteten Zentralbankzinsen maßgeblich für den erwarteten Rückgang.
Im Provisionsüberschuss wird mit leicht höheren Erträgen als im Vorjahr gerechnet. Das erwartete Wachstum resultiert dabei unter anderem aus dem wachsenden Plattformgeschäft und dem Transaction Banking.
Da alle weiteren Ertragspositionen im Firmenkundensegment in ihrer Prognosegüte mit hoher Unsicherheit verbunden sind, ist vor dem Hintergrund eines niedriger erwarteten Zinsüberschusses nicht auszuschließen, dass die Gesamterträge im Segment leicht unterhalb des Vorjahres liegen werden.
Im Rahmen der Steuerung der Cost-Income-Ratio rechnet die Commerzbank im Segment Firmenkunden entlang der erwarteten Erträge mit leicht höheren Gesamtkosten als im Jahr 2024.
Für das Risikoergebnis im Segment Firmenkunden erwarten wir trotz anhaltender Konjunkturschwäche deutlich niedrigere Belastungen als im Vorjahr, das durch Vorsorge für einige Einzelfälle geprägt war.
Zusammengefasst rechnen wir für das Segment Firmenkunden mit einem im Vergleich zum Vorjahr leicht niedrigeren Operativen Ergebnis. Dementsprechend auch mit einer niedrigeren operativen Eigenkapitalrendite und einer leicht steigenden Cost-Income-Ratio.
Für das Geschäftsjahr 2025 geht die Commerzbank davon aus, das Operative Ergebnis des Vorjahres erneut deutlich zu übertreffen. Hauptverantwortlich für den erwarteten Anstieg sind ein steigender Provisionsüberschuss um geplante 7 % und geringere Einmalbelastungen bei der mBank, die jedoch mit hoher Prognoseunsicherheit versehen ist. Demgegenüber dürfte das den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbare Konzernergebnis aufgrund erwarteter Restrukturierungsrückstellungen mit rund 2,4 Mrd. Euro niedriger als im Vorjahr ausfallen. Dementsprechend wird von einem leichten Rückgang der Eigenkapitalrendite im Jahr 2025 ausgegangen.
Der Anspruch an die harte Kernkapitalquote der Commerzbank orientiert sich an den Kapitalanforderungen aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Diese Mindestanforderung mündet in der MDA-Schwelle, die sich zum Ende des Jahres 2024 auf 10,27 % belief. Dem stand eine CET-1-Quote von 15,1 % gegenüber. Somit verfügt die Commerzbank über einen signifikanten Kapitalpuffer oberhalb der regulatorischen Mindestanforderungen. Für das Jahr 2025 rechnet die Commerzbank weiterhin mit einer CET-1-Quote von mindestens 14 %. Diese Zielgröße berücksichtigt bereits eine geplante Ausschüttung von 100 % des Nettoergebnisses nach Abzug von vollständig diskretionären AT-1-Kupons, aber vor Restrukturierungsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2025.
Dennoch können zahlreiche Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf das prognostizierte Jahresergebnis 2025 in einem erheblichen nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Dazu zählen nach wie vor hohe globale konjunkturelle Risiken. Aber auch geopolitische Risiken, wie der Russland-Ukraine-Krieg, die über die massive Verteuerung von Rohstoffen vorhandene inflationäre Tendenzen erheblich beschleunigen können, haben das Potenzial, die Konjunktur negativ zu beeinflussen und sich damit auf unsere Geschäftsentwicklung auszuwirken. Darüber hinaus bleiben durch politische Spannungen ausgelöste Handelskonflikte zwischen den Wirtschaftsblöcken Europa, Nordamerika und Asien weiterhin möglich.
Zu den weiteren Risikofaktoren zählt auch eine nochmalige Verschärfung der Wettbewerbssituation im Inland. Sinkende Margen auf aus Risiko-Ertrags-Sicht unattraktive Niveaus könnten in den kommenden Jahren ebenso wie inflationär bedingte Kostenschübe die Wirksamkeit der erwarteten positiven Effekte aus den Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung der Commerzbank verzögern und/oder in ihrem Ausmaß beeinträchtigen. Weitere Informationen zu sonstigen Risiken siehe Konzernrisikobericht auf Seite 367 ff.
In Polen liegt weiterhin keine finale höchstrichterliche Klärung der Rechtslage in Bezug auf Klagen privater Kundinnen und Kunden zu Fremdwährungs-Immobilienkrediten vor, sodass weitere Belastungen nicht auszuschließen sind.
Der Konzernrisikobericht ist ein eigenständiger Berichtsteil im Geschäftsbericht. Er ist Bestandteil des Konzernlageberichts.
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Im Konzernrisikobericht stellen wir umfassend die Risiken dar, denen wir ausgesetzt sind. Wir geben einen detaillierten Einblick in die Organisation und maßgeblichen Prozesse unseres Risikomanagements. Unser vorrangiges Ziel ist es, jederzeit sicherzustellen, dass alle Risiken in der Commerzbank vollständig und auf Basis adäquater Verfahren identifiziert, überwacht und gesteuert werden. |
Die geopolitischen Spannungen führen weiterhin zu, wenn auch reduzierten, ökonomischen krisenbedingten Unsicherheiten. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA (Top-Level-Adjustment) bildet nach Einschätzung der Commerzbank weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab.
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Die RTF-Quote liegt weiterhin auf hohem Niveau. |
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Der Anstieg des ökonomischen Risikodeckungspotenzials gegenüber dem 31. Dezember 2023 resultiert maßgeblich aus der Anrechnung unseres Jahresergebnisses 2024 unter Berücksichtigung der Abgrenzung für Dividende, Aktienrückkäufe und AT-1-Zinsen. |
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Das Exposure at Default im Konzern ist im Jahr 2024 von 536 Mrd. Euro auf 549 Mrd. Euro gestiegen. |
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Die Risikodichte ist im gleichen Zeitraum von 21 Basispunkten auf 19 Basispunkte gesunken. |
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Das Ergebnis 2024 wurde überwiegend durch Ausfälle von Einzeladressen und Risikovorsorgenachbildungen getrieben. Daneben enthält das Risikoergebnis Modell- und Methodeneffekte, die unter anderem aus der erstmaligen Einführung einer kollektiven Stufenzuordnung resultieren. |
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Der Bestand des Sekundäreffekte-TLA auf Konzernebene belief sich per 31. Dezember 2024 auf 228 Mio. Euro (Vorjahr 453 Mio. Euro). |
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Der Value at Risk ging im Jahr 2024 von 14 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro zurück. |
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Das Marktrisikoprofil des Value at Risk verteilt sich über die Anlageklassen, Zins- inklusive Inflationrisiken, Währungskurs- sowie Credit-Spread- und Rohwarenrisiken. |
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Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2024 24,1 Mrd. Euro. Haupttreiber des Anstiegs gegenüber dem Vorjahr waren die gestiegenen vorläufigen Erträge im Jahr 2024. |
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Die Gesamtbelastung aus OpRisk-Ereignissen ist im Vergleich zum Vorjahr von 1 176 Mio. Euro auf 1 130 Mio. Euro gesunken. |
Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risikoarten. Quantifizierbare Risiken sind üblicherweise in der Rechnungslegung oder in der Kapitalbindung bewertbare Risiken, nicht quantifizierbare Risiken sind zum Beispiel Compliance- und Reputationsrisiken.
Die Commerzbank sieht das Risikomanagement als eine Aufgabe für die gesamte Bank an. Der Chief Risk Officer (CRO) verantwortet konzernweit die Entwicklung und Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Vorstand festgelegt werden, sowie die Messung dieser Risiken. Der CRO berichtet dem Vorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns.
Die Risikomanagement-Organisation bestand zum 31. Dezember 2024 aus den Bereichen Group Credit Risk - Corporate Clients, Group Credit Risk - PUK, Group Risk Control, Group Cyber Risk & Information Security, Group Big Data & Advanced Analytics (BDAA) sowie Group Model Risk Management & Validation. BDAA wechselte zum 1. Februar 2025 von Group Risk Management zu Group Services.
Darüber hinaus ist der CRO für den Bereich Group Compliance zuständig. Die Etablierung angemessener Governance, Verfahren und Systeme, die es der Bank ermöglichen, unerwünschte Gefährdungen durch Compliance-Risiken zu vermeiden, ist Aufgabe von Group Compliance. Group Compliance wird durch den Chief Compliance Officer gesteuert.
Alle Bereiche haben eine direkte Berichtslinie an den CRO.
Grundlegende strategische Entscheidungen trifft ausschließlich der Vorstand. Der Vorstand hat das operative Risikomanagement an Komitees delegiert. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnungen sind dies: das Group Credit Committee, das Group Market Risk Committee, das Group OpRisk Committee, das Group Cyber Risk & Information Security Committee sowie das Group Strategic Risk Committee als risikoartenübergreifendes Entscheidungsgremium. In allen vorgenannten Komitees hat der CRO den Vorsitz und ein Vetorecht. Zusätzlich ist der CRO Mitglied des Group Asset Liability Committees. Hier besteht bei bestimmten Themen (zum Beispiel Liquiditätsrisikothemen) ebenso ein Vetorecht des CRO.
Im Folgenden sind die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Komitees beschrieben:
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist das höchste Risikokomitee der Bank. Er besteht aus mindestens 5 Aufsichtsratsmitgliedern. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören unter anderem die Überwachung des Risikomanagementsystems und die Behandlung von Risiken wie Markt-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken, Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Risiken) und Environment-Social-Governance-(ESG-)bezogene Risiken. Der Risikoausschuss bestimmt Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Informationen, die der Vorstand zum Thema Strategie und Risiko vorlegen muss.
Das Group Credit Committee ist das Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Das Group Credit Committee trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist unterhalb des Vorstands für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Es agiert dabei auf Basis der gültigen Konzernkreditrisikostrategie.
Das Group Market Risk Committee ist das Gremium, das die Marktrisiken im Gesamtbankinteresse überwacht und durch die Vorgabe von Limite unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit steuert. Hierbei werden alle wesentlichen Marktrisiken aus Handels- und Anlagebuch mit dem Ziel der Risikofrüherkennung sowie der aktiven Risikosteuerung betrachtet. Der Fokus liegt auf der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils.
Das Group OpRisk Committee (OpRiskCo) befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern und fungiert diesbezüglich als höchstes Eskalations- und Entscheidungsgremium unterhalb des Vorstands. Das OpRiskCo befasst sich ferner mit allen wesentlichen regulatorischen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern ergeben, sowie mit den Standards zur Governance und Erhebung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Commerzbank-Gruppe.
Das Cyber Risk & Information Security Committee (CRISCo) überwacht und steuert die Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesamtbankinteresse. Es fungiert diesbezüglich als höchstes Entscheidungs- und Eskalationsgremium unterhalb des Vorstands. Das CRISCo behandelt alle in den Themen der Cyber- und Informationssicherheit relevanten regulatorischen Aspekte und hat das Ziel, diesbezüglich ein angemessenes Risikomanagement gemäß international anerkannten Standards zu gewährleisten.
Das Group Strategic Risk Committee dient als risikoartenübergreifendes Diskussions- und Entscheidungsgremium mit dem Hauptziel, Risiken auf Portfolioebene zu überwachen und zu steuern. Dies betrifft Themen der Risikomessung, der Risikotransparenz sowie der Risikosteuerung.
Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) verantwortet als Gremium des Commerzbank-Konzerns die konzernübergreifende und integrierte Steuerung der finanziellen Ressourcen Kapital, Liquidität und Bilanzstruktur unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Hierunter fallen auch die Zins- und Liquiditätsrisikomodelle sowie die Regeln des Funds Transfer Pricings. Das Group ALCO überwacht insbesondere die Risikotragfähigkeit im Konzern und spielt damit eine wichtige Rolle im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP). Beschlüsse des Group ALCO werden dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt. Bei Verletzung eines Recovery-Plan-Indikators spielt das Group ALCO eine koordinierende Rolle hinsichtlich der Einschätzung der Situation sowie der Einleitung von Maßnahmen.
Darüber hinaus werden in weiteren nachfolgend aufgeführten Komitees Risikothemen behandelt:
Compliance-Risiken werden insbesondere auch im Global Compliance Board (GCB) behandelt. Das GCB wurde als Forum für den Austausch von Informationen zu wichtigen Compliance-Themen und Aufsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Compliance in der Bank eingerichtet. Darüber hinaus dient das GCB als Informationsplattform für Segmente und Funktionen über Compliance-Kultur, Änderungen von Compliance-Vorschriften, Aktualisierungen von Compliance-bezogenen Richtlinien und deren Auswirkungen.
Das Group Risk Management Executive Committee dient als Diskussions- und Entscheidungsgremium innerhalb von Group Risk Management und ist insbesondere für die Organisation und strategische Entwicklung des Risikomanagements sowie die Schaffung und Einhaltung einer einheitlichen Risikokultur verantwortlich. Ebenfalls stellt es die Umsetzung der Konzernrisikostrategie und der Beschlüsse des Vorstands in der Risikofunktion sicher.
Eine vollständige, zeitnahe, transparente und methodisch adäquate Risikomessung ist die Grundvoraussetzung für die permanente Sicherstellung der Liquiditäts- und Kapitalausstattung im Commerzbank-Konzern. Unsere Geschäfts- und Risikostrategie wird durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Unsere eingesetzten Methoden und Modelle zur Risikomessung entsprechen aktuellen gängigen Standards der Bankenbranche und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling, die interne Revision, unsere externen Wirtschaftsprüfer und die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Die Verfahren sind nach unserer Einschätzung geeignet, die Risikotragfähigkeit und jederzeitige Zahlungsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Wir erachten unsere Risikomanagementmethoden und -verfahren sowie unser Risikomanagementsystem insgesamt als angemessen und wirksam.
Ebenso erachten wir unser IKS insgesamt als angemessen und wirksam. Details zum IKS in der Commerzbank sind im Abschnitt zu den operationellen Risiken zu finden.
Die Gesamtrisikostrategie regelt, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategische Ausrichtung des Commerzbank-Konzerns. Sie legt den Risikoappetit als maximales Risiko fest, das die Bank beim Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen, die über die inhärenten Risiken hinausgehen, zuzulassen. Leitgedanke ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns. Dies umfasst auch die Sicherung der Umsetzungsfähigkeit der Geschäftsstrategie durch ein Risikoprofil im Einklang mit den regulatorisch und kapitalmarktseitig determinierten Spielräumen. Entsprechend werden aus diesen Anforderungen adäquate Limite für die dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquidität abgeleitet. Die übergreifenden Limite der Gesamtrisikostrategie sind dabei konsistent zu den Indikatorschwellen des Recovery-Plans.
Die kontinuierlichen Herausforderungen an das fokussierte Geschäftsmodell durch die Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten, Kundenerwartungen und Regulierungen sowie der dazu notwendigen laufenden schnellen IT-Umsetzungen stellen unverändert eines der größten idiosynkratischen Geschäftsrisiken dar. Die Geschäftsstrategie "Zeit, was zu bewegen" stellt die wesentlichen Stakeholder Kunden, Mitarbeitende und Investoren und ihre Erwartungen in einem weiterhin sehr volatilen und herausfordernden Umfeld konsequent in den Mittelpunkt. Der eingeschlagene Wachstumskurs wird unter Erhöhung der Profitabilität und der Arbeitgeberattraktivität fortgesetzt. Im Rahmen der aktuellen Strategie definiert die Commerzbank dabei die drei Säulen Exzellenz, Verantwortung und Wachstum. Hinsichtlich der Risikokosten besteht der Anspruch, sie jederzeit aus dem operativen Geschäft zu erwirtschaften.
Aus der Kernfunktion einer Bank als Liquiditäts- und Risikotransformator resultieren unvermeidliche Bedrohungen, die im Extremfall den Fortbestand des Instituts gefährden können. Diese hängen vom jeweiligen Geschäftsmodell der Bank ab und werden bei der Verfolgung der Geschäftsziele in Kauf genommen. Grundlage der strategischen Ausrichtung der Commerzbank bildet die Geschäftsstrategie. Bei einer nachhaltigen Änderung der Bewertung der inhärenten und existenziellen Bedrohungen für die Commerzbank sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig durch den Vorstand anzupassen. Eine Unterscheidung der Art der in Kauf genommenen Risiken kann anhand zweier grundsätzlicher Bedrohungsszenarios erfolgen. Der Eintritt einer inhärenten existenziellen Bedrohung gefährdet den Fortbestand der Commerzbank. Eine Rettung der Commerzbank wäre in diesem Fall ohne staatliche Maßnahmen oder erhebliche regulatorische Stützungsmaßnahmen (im Sinne zum Beispiel von Garantieschirmen, Duldung erheblichen Abweichens von regulatorischen Kapitalanforderungen und Rettungsfusion) beziehungsweise Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) kaum darstellbar.
Gegen diese inhärenten existenziellen Bedrohungen werden gleichwohl Mitigierungsstrategien entwickelt, um möglichst die Wahrscheinlichkeit eines Schadens oder das Ausmaß zu reduzieren. Dagegen besteht im Falle der Realisierung einer dem Geschäftsmodell inhärenten, aber nicht existenziellen Bedrohung grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitigierung, unter anderem durch am Markt verfügbare Kapitalmaßnahmen oder Nutzung entsprechender Kapitalpuffer. Eine Aktivierung des SRM ist mithin in diesem Bedrohungsszenario nicht notwendig. Zu den geschäftsmodell-inhärenten existenziellen Bedrohungen zählen für die Commerzbank aufgrund ihres Geschäftsmodells beispielsweise der Ausfall von Deutschland, der Zerfall der Eurozone sowie ein Ausfall eines/mehrerer der anderen großen europäischen Länder oder ein Ausfall der USA, ein Zusammenbruch der Finanzmärkte in Verbindung mit einem Entfall der Grundfunktionalitäten der Europäischen Zentralbank (EZB) oder ein Bank-Run, dessen Bedrohungen über den aus 2023 bekannten Ereignissen liegt, ein Zusammenbruch oder eine massive Funktionsstörung von globalen Clearinghäusern sowie auch extreme Cyberattacken auf Staaten und Institutionen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und geopolitischer Spannungen.
Geschäftsmodell-inhärente (nicht existenzielle) Bedrohungen werden beim Verfolgen des Geschäftsziels in Kauf genommen. Zu diesen zählen unter anderem ein Ausfall eines oder weniger bedeutender (peripherer) Länder der Eurozone ohne signifikante systematische Weiterungen und eine tiefe, mehrere Jahre anhaltende Rezession mit schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und daraus folgende Konsequenzen wie massive Kreditausfälle, exzessive Ziehung von Linien durch Kunden oder starker Abfluss von Kundeneinlagen mit Auswirkungen auf die Liquiditätslage. Folgen geopolitischer Krisen wie gegenwärtig ausgelöst durch den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine oder auch Handelskriege, beispielweise zwischen den USA und China, können massive Auswirkungen auf die weltweiten Märkte haben und bedrohen die Commerzbank als international aufgestelltes Institut in ihrem Geschäftsmodell. Die Maßnahmen für das Management von Markt-, Liquiditäts-, Kredit- und operationellen Risiken aufgrund der speziellen Erfordernisse der geopolitischen Krise, mit denen sich die Commerzbank auf das neue Szenario nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine eingestellt hat, bestehen fort. Die zu beobachtenden Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten und Rohstoffpreise zeigen aber auch, dass die Auswirkungen noch anhalten und durch die zusätzliche Unsicherheit über die weitere Entwicklung, zum Beispiel im Rahmen der erneuten Präsidentschaft von Donald Trump oder der Entwicklung im Nahen Osten weiterhin schwer abzuschätzen sind. Generell erfordert das geopolitische Risikoprofil eine Berücksichtigung bei der Definition des Risikoappetits im Sinne einer vorausschauenden Bestimmung der (Länder-)Risikobereitschaft für mögliche geopolitische Krisen. Auch aus dem IKT-Risiko, das auch das Cyberrisiko enthält, können schwere Bedrohungen entstehen und je nach Schwere und Betroffenheit einer Cyberattacke ist das IKT-Risiko auch als existenzielle Bedrohung zu betrachten, weshalb die Commerzbank kontinuierlich an der Verbesserung der Cyberresilienz arbeitet. Die weitere Entwicklung und mögliche Konsequenzen der Situation der mBank im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken indexierten Darlehen und der zusätzlich national regulatorisch eingeräumten sogenannten "Credit Holidays" in Kombination mit einem Ausfall von Polen stellen politische Risiken dar. Diese stellen für die Commerzbank eine signifikante Bedrohung dar und erfordern möglicherweise besondere mitigierende kapitalmarktbezogene Maßnahmen.
Eine weitere inhärente Bedrohung stellen Umweltrisiken dar. Hierunter verstehen wir sowohl Klima- als auch Biodiversitätsrisiken, die jeweils nochmals in physische und transitorische Risiken unterteilt werden können. Diese horizontalen Risikotreiber können sich jeweils in physischen oder transitorischen Risiken über weitere Risikoarten für die Commerzbank materialisieren. Insbesondere transitorische Risiken bergen über den kurzfristigen Zeitraum noch schwer einschätzbare Risiken (aber auch Chancen). Diese Bedrohung für die Commerzbank zu erfassen und zu mitigieren, ist eines der risikostrategischen Ziele.
Insbesondere wurde die grundlegende Erfassung und Steuerung der Umweltrisiken bereits in der Beurteilung der Risikotragfähigkeit etabliert. Weiterhin wurden im Environmental-Social-Governance-(ESG-)Rahmenwerk der Commerzbank die CO2 -Emissionsintensitäten des Kundenportfolios auf Basis expliziter und extern kommunizierter Sektorziele (SBTi) berichtet und eine initiale Steuerung aufgebaut. Auf dieser Basis wird die Steuerung von Klimarisiken im Zusammenhang mit der verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie weiter ausgebaut und operationalisiert inklusive kontinuierlicher Verbesserung von Daten und Methoden.
Nachhaltigkeit umfasst für die Commerzbank neben dem zentralen Thema Umweltschutz auch soziale Aspekte und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Dies spiegelt sich in vielseitigen Aktivitäten, Mitgliedschaften und internen und externen Regelwerken in diesem Kontext wider. Die steigenden regulatorischen Erwartungen an das Management und die Offenlegung von Sozial- oder Governance-Risiken (zum Beispiel 7. MaRisk-Novelle, EBA ITS zur Offenlegung von ESG-Risiken sowie EBA Draft Guidelines on the management of ESG risks) fordern jedoch zunehmend die systematische Integration der Sozial- oder Governance-Risiken in die Risikomanagementprozesse. Entsprechend werden Materialitätsanalysen für Umweltrisiken und Sozial- oder Governance-Risiken als Risikotreiber für die wesentlichen Risikoarten durchgeführt.
Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten stellt sich die Commerzbank antizipativ auf absehbare anstehende Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards ein. Allerdings können derartige Änderungen beziehungsweise deren (rückwirkende) Auslegung nachhaltige bis zu existenzbedrohenden Auswirkungen für das Geschäftsmodell der Commerzbank haben. Diese regulatorischen Risiken werden von der Commerzbank in Kauf genommen, da in vielen Fällen keine Möglichkeit besteht, diese Risiken zu mitigieren oder zu steuern.
Die Gesamtrisikostrategie deckt gemäß Risikoinventur alle wesentlichen Risiken ab, denen die Commerzbank aktuell ausgesetzt ist. Sie wird jährlich beziehungsweise bei Bedarf ad hoc aktualisiert, in Form von Teilrisikostrategien für die wesentlichen Risikoarten weiter detailliert und über Policies, Regularien und Arbeitsanweisungen/Richtlinien konkretisiert und umgesetzt. Im vorgelagert durchzuführenden Prozess der Risikoinventur zielt die Commerzbank darauf ab, dass alle für den Konzern relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns haben könnte.
Im Rahmen des Planungsprozesses entscheidet der Vorstand, in welchem Umfang das Risikodeckungspotenzial des Konzerns ausgeschöpft werden soll. Auf dieser Basis werden in einem zweiten Schritt die einzelnen quantifizierbaren Risikoarten, die zum Kapitalbedarf beitragen, limitiert. Als Ergebnis der Planung wird den steuerungsrelevanten Einheiten ein Kapitalrahmen zugewiesen. Im Rahmen des unterjährigen Monitorings wird die Einhaltung der Limite und Leitplanken überprüft. Bei Bedarf werden Steuerungsimpulse gesetzt. Darüber hinaus werden in der Gesamtrisikostrategie weitere Frühwarnschwellen festgelegt, mit deren Hilfe potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig identifiziert werden können.
Eine der originären Aufgaben des Risikomanagements ist das Vermeiden von Risikokonzentrationen. Diese können durch den Gleichlauf von Risikopositionen sowohl innerhalb einer Risikoart (Intra-Risikokonzentrationen) als auch über verschiedene Risikoarten hinweg (Inter-Risikokonzentrationen) entstehen. Letztere resultieren aus gemeinsamen Risikotreibern oder aus Interaktionen verschiedener Risikotreiber unterschiedlicher Risikoarten.
Durch die Einrichtung von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen zielt die Commerzbank auf die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen ab. Mithilfe von Szenarioanalysen wird regelmäßig Transparenz über Risikokonzentrationen geschaffen. Die Ausgestaltung der Szenarios und das ganzheitliche Vorgehen zielen darauf ab, die Wirkung adverser Szenarios auf die Portfolioschwerpunkte und Risikokonzentrationen systematisch zu untersuchen. Das Management wird regelmäßig über die Ergebnisse der Analysen informiert, sodass potenzielle Verlustgefahren rechtzeitig vermieden werden können.
Der Group Risk & Capital Monitor ist der monatliche steuerungsorientierte Risikobericht zu Kapitalthemen sowie finanziellen und nicht-finanziellen Risiken des Commerzbank-Risikomanagements. Er stellt gesamthaft alle relevanten Risikoarten gemäß Risikoinventur inklusive der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit für den Commerzbank-Konzern dar. Ziel des Berichts ist es, unter anderem den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über diese Risiken transparent und umfassend zu informieren, aus Risikosicht wichtige Entwicklungen aufzuzeigen sowie Steuerungsimpulse zu setzen. Insbesondere werden mit dem Bericht Limite und Leitplanken der Gesamtrisikostrategie überwacht. Die Genehmigung von Gesamtrisikostrategie und Group Risk & Capital Monitor erfolgt durch den Vorstand.
Die Commerzbank hat Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) verabschiedet, die verbindliche Mindeststandards für die unternehmerische Verantwortung der Commerzbank, für den Umgang mit Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnern, für den Umgang miteinander sowie für den Geschäftsalltag definieren. Das Einhalten relevanter Gesetze, regulatorischer Vorgaben, Industriestandards und interner Regelungen ist dabei für die Bank wesentlicher Bestandteil der Risikokultur. Regelkonformes, angemessenes, couragiertes und integres Verhalten wird aktiv gefordert und nicht regelkonformes Verhalten sanktioniert. Prozessuale Erweiterungen gewährleisten eine einheitliche und faire Beurteilung von Fehlverhalten und stärken damit das Konsequenzen-Management nachhaltig.
Wesentlicher Eckpfeiler der übergreifenden Risikosteuerung und -kultur in der Bank ist das Konzept der Three Lines of Defence (3LoD), das als zentraler Bestandteil in der Konzernverfassung verankert ist. Gemäß dem Prinzip der 3LoD ist die Abwehr unerwünschter Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Risikofunktion beschränkt. Jede Einheit (Segmente und Funktionen) stellt entsprechend ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie dar und ist direkt verantwortlich für Identifikation und Management der Risiken im eigenen Verantwortungsbereich unter Einhaltung der vorgegebenen Risikostandards und Policies. So bildet insbesondere die Marktseite die erste Verteidigungslinie bei allen Geschäftsentscheidungen und hat dabei Risikoaspekte zu berücksichtigen. Die zweite Verteidigungslinie für jede Risikoart legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt ein Monitoring und die Umsetzung dieser Standards sicher und nimmt Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Die zweite Verteidigungslinie für einzelne Risikoarten liegt grundsätzlich in der Risikofunktion, kann aber auch von Einheiten außerhalb dieser (zum Beispiel Group Communications) wahrgenommen werden. Dies umfasst insbesondere für das Kreditrisiko die Einbindung in den Kreditentscheidungsprozess durch ein zweites Votum. Die zweite Verteidigungslinie wird für einzelne Risikoarten auch von Einheiten außerhalb der Risikofunktion (zum Beispiel Group Communications) wahrgenommen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision.
Die Commerzbank verwendet zur Messung, Steuerung und Limitierung der verschiedenen Risikoarten ein umfassendes System von Kennziffern und Verfahren. Die wichtigsten hiervon sind im Folgenden aufgeführt:
Das ökonomisch erforderliche Kapital ist der Betrag, der zur Abdeckung unerwarteter Verluste aus risikobehafteten Positionen mit einem hohen Maß an Sicherheit (in der Commerzbank zurzeit 99,90 %) ausreicht.
Die Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote) zeigt die Überdeckung des ökonomisch erforderlichen Kapitals durch das Risikodeckungspotenzial.
Das Exposure at Default (EaD) ist der erwartete Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil-)Ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird. Der EaD wird im Folgenden auch als Exposure bezeichnet.
Expected Loss (EL) oder Erwarteter Verlust ist die Messgröße für den potenziellen Verlust eines Kreditportfolios, der innerhalb eines Jahres aufgrund von historischen Verlustdaten zu erwarten ist.
Die Risikodichte errechnet sich als Quotient aus Expected Loss zu Exposure at Default und stellt damit den relativen Risikogehalt eines Engagements oder Portfolios dar.
Value at Risk (VaR) bezeichnet eine Methodik zur Quantifizierung von Risiken. Hierzu werden eine Haltedauer (zum Beispiel 1 Tag) und ein Konfidenzniveau (zum Beispiel 97,5 %) festgelegt. Der VaR-Wert bezeichnet dann diejenige Verlustobergrenze, die innerhalb der Haltedauer mit einer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem Konfidenzniveau nicht überschritten wird.
Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,90 %. Der Begriff resultiert aus der Anwendung des Value-at-Risk-Konzepts auf die Kreditrisikomessung. Inhaltlich stellt der Credit VaR (Unerwarteter Verlust - Unexpected Loss) eine Abschätzung dar, um welchen Betrag die Verluste aus Kreditrisiken den Erwarteten Verlust (Expected Loss) innerhalb eines Jahres potenziell übersteigen könnten. Diesem Ansatz liegt die Idee zugrunde, dass der Erwartete Verlust lediglich den langfristigen Mittelwert der Kreditverluste darstellt, dieser jedoch von den tatsächlichen Kreditausfällen des laufenden Geschäftsjahres (positiv oder negativ) abweichen kann.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des ICAAP der Commerzbank mit dem Ziel, eine angemessene Kapitalausstattung jederzeit sicherzustellen. Das Risikotragfähigkeitskonzept wird jährlich überprüft und weiterentwickelt. Das Risikotragfähigkeitskonzept umfasst die normative (regulatorische) und die ökonomische Perspektive. Zu den Kennzahlen der normativen Perspektive siehe Note 63 (Ausgewählte regulatorische Kennzahlen) des Konzernabschlusses.
Bei der Ermittlung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden mögliche unerwartete Wertschwankungen betrachtet. Derartige über den Erwartungen liegende Wertschwankungen müssen durch das verfügbare ökonomische Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste (Risikodeckungspotenzial) aufgefangen werden. Zur Bestimmung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials werden nur Eigenkapitalbestandteile mit ihrem ökonomischen Wert berücksichtigt, die in der Fortführungsperspektive Verluste absorbieren.
Die Quantifizierung des aus den eingegangenen Risiken resultierenden Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis des internen ökonomischen Kapitalmodells. Bei der Festlegung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden alle im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als wesentlich und quantifizierbar eingestuften Risikoarten des Commerzbank-Konzerns berücksichtigt. Die ökonomische Risikobetrachtung beinhaltet daher auch Risikoarten, die in den regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken nicht enthalten sind. Darüber hinaus reflektiert das Modell risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte. Das Konfidenzniveau der ökonomischen Kapitalbedarfsermittlung beträgt 99,90 % und harmoniert mit dem Fortführungsansatz. Die quantifizierbaren wesentlichen Risiken im ökonomischen Kapitalmodell gliedern sich in Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und (in nachfolgender Tabelle nicht separat ausgewiesenes) Geschäftsrisiko sowie Objektwertänderungsrisiko. Weiterhin wird das Reserverisiko in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mittels eines entsprechenden Risikopuffers berücksichtigt. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes, der aus Abweichungen der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen von den jeweiligen Planzahlen resultiert. Das Geschäftsrisiko wird zur Substanziierung eines die Reagibilität der Kapitalsteuerung gewährleistenden, übergeordneten Managementpuffers verwendet. Im Objektwertänderungsrisiko wird das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von entweder bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns oder von Objekten, die mittels vertraglich zugesicherter Verpflichtungen mit Optionscharakter in den nächsten 12 Monaten aktiviert werden können (insbesondere Immobilien), abgebildet. Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken werden innerhalb der Commerzbank als horizontale Risikotreiber definiert, die sich in bestehenden Risikoarten manifestieren, wobei sowohl Transitions- als auch physische Risiken betrachtet werden. Die jährliche Wesentlichkeitsbeurteilung von ESG-Risiken bietet einen ganzheitlichen Überblick über die Auswirkungen auf bestehende wesentliche Risikoarten, die in der Risikoinventur identifiziert werden. Umweltrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsanalyse der Commerzbank über einen Risikopuffer für die als wesentlich von Umweltrisiken beeinflussten Adressenausfall- und Marktrisiken reflektiert. Zudem wird über einen Aufschlag auf das Geschäftsrisiko im oben erwähnten Managementpuffer berücksichtigt, dass Geschäfts- und Reputationsrisiken als materiell von ESG betroffen eingestuft wurden. Nähere Ausführungen zu den ESG-Risiken sind dem Abschnitt Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken auf Seite 376 ff. zu entnehmen.
Der Ergebnisausweis der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote), die die Überdeckung des ökonomischen Kapitalbedarfs durch das Risikodeckungspotenzial anzeigt. Die Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit erfolgen monatlich auf Ebene des Commerzbank-Konzerns. Per 31. Dezember 2024 betrug die RTF-Quote 211 %. Der Anstieg des ökonomischen Risikodeckungspotenzials gegenüber dem 31. Dezember 2023 resultiert maßgeblich aus der Anrechnung unseres Jahresergebnisses 2024 unter Berücksichtigung der Abgrenzung für Dividende, Aktienrückkäufe und AT-1-Zinsen, aus der positiven Entwicklung der Währungsumrechnungsrücklage sowie aus dem Rückgang der Kapitalabzüge (im Wesentlichen die Abzüge für latente Steuern und stille Lasten). Der Rückgang des ökonomisch erforderlichen Kapitals für Adressenausfallrisiken ist im Wesentlichen auf Rating- und Volumenänderungen im Kundenportfolio sowie die reguläre Fortschreibung der Parameter im Kreditrisikomodell zurückzuführen. Haupttreiber für den Anstieg des operationellen Risikos ist eine konservativere Berücksichtigung der Restrisiken aus dem Portfolio der auf Schweizer Franken und anderen Fremdwährungen indexierten Darlehen der mBank.
Die RTF-Quote liegt weiterhin auf hohem Niveau.
Risikotragfähigkeit Konzern | Mrd. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Ökonomisches Risikodeckungspotenzial | 26 | 24 |
Ökonomisch erforderliches Kapital1 | 12 | 13 |
davon für Adressenausfallrisiko2 | 8 | 9 |
davon für Marktrisiko3 | 3 | 3 |
davon für operationelles Risiko4 | 3 | 2 |
davon Diversifikationseffekte | - 2 | - 2 |
RTF-Quote (%)5 | 211 | 191 |
2
Einschließlich Puffer (zum Beispiel für geplante Methodenänderungen).
3
Einschließlich Einlagenmodellrisiko.
Die Commerzbank nutzt makroökonomische Stresstests zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit bei unterstellten adversen Veränderungen des volkswirtschaftlichen Umfeldes. Die zugrunde liegenden Szenarios berücksichtigen die Interdependenz der Entwicklung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Sie werden quartalsweise aktualisiert und vom Group ALCO verabschiedet. Die Szenarios beschreiben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Entwicklung der Volkswirtschaft, insbesondere mit Blick auf die für die Commerzbank relevanten Portfolioschwerpunkte (zum Beispiel exportorientierte Branchen in Deutschland) und Geschäftsstrategien. Auch aktuelle adverse Entwicklungen (zum Beispiel hohe Energiekosten) werden bei der Erstellung der Szenarios berücksichtigt. Die Stresstests umfassen in der ökonomischen Perspektive einen Zeithorizont von 12 Monaten. Die Szenario-Simulation erfolgt quartalsweise auf Konzernebene unter Bezug auf die Inputparameter der ökonomischen Kapitalbedarfsberechnung für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten. Zusätzlich zum Kapitalbedarf wird auf Basis der makroökonomischen Szenarios auch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung gestresst. Darauf aufbauend wird die Entwicklung des Risikodeckungspotenzials simuliert. Während die RTF-Quote im Limitsystem der Commerzbank verankert ist, sind für die Risikotragfähigkeit im gestressten Umfeld Frühwarnschwellen festgelegt. Die laufende Überwachung der Limite und Frühwarnschwellen ist fester Bestandteil des internen Berichtswesens. Bei Verletzung der Limite werden definierte Eskalationen ausgelöst.
Das Risikotragfähigkeits- und Stresstestkonzept unterliegt einer jährlichen internen Überprüfung und wird fortlaufend weiterentwickelt. Dabei wird auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes berücksichtigt. Ergänzend zu den regulären Stresstests werden jährlich auch sogenannte "Reverse Stresstests" auf Konzernebene durchgeführt. Im Gegensatz zu regulären Stresstests ist hierbei das Ergebnis der Simulationen vorbestimmt: die nachhaltige Gefährdung der Bank. Ziel des Analyseprozesses im reversen Stresstest ist es, durch Identifikation und Bewertung von Extremszenarios und -ereignissen eine Erhöhung der Transparenz über bankspezifische Gefährdungspotenziale und Risikozusammenhänge zu bewirken. Auf dieser Basis können zum Beispiel Handlungsfelder im Risikomanagement einschließlich der regulären Stresstests identifiziert und in die Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung einbezogen werden. Die Commerzbank führt jährlich verschiedene Umweltrisiko-bezogene Szenarioanalysen und Stresstests durch. Dabei werden sowohl sämtliche wesentlichen Risikoarten hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch Umweltrisiken analysiert als auch materiell von Umweltrisiko betroffene Risikoarten einem Stresstest unterzogen. Darüber hinaus nimmt die Commerzbank auch an aufsichtlichen Stresstests teil, im Jahr 2024 insbesondere der EBA-"One-off Fit-for-55 climate risk scenario analysis".
Im Jahr 2024 sind die aus den Geschäftsaktivitäten der Commerzbank resultierenden Risikoaktiva von 175 Mrd. Euro auf 173 Mrd. Euro gesunken.
Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Risikoaktiva, aufgeteilt nach Segmenten und Risikoarten:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Risikoaktiva Mrd. € |
Adressenausfallrisiko | Marktrisiko | Operationelles Risiko | Gesamt | Adressenausfallrisiko | Marktrisiko |
Privat- und Unternehmerkunden | 43 | 1 | 13 | 57 | 40 | 1 |
Firmenkunden | 70 | 3 | 7 | 80 | 73 | 5 |
Sonstige und Konsolidierung | 29 | 3 | 4 | 36 | 32 | 2 |
Konzern | 142 | 8 | 24 | 173 | 144 | 8 |
31.12.2023 | ||
Risikoaktiva Mrd. € |
Operationelles Risiko | Gesamt |
Privat- und Unternehmerkunden | 13 | 54 |
Firmenkunden | 5 | 83 |
Sonstige und Konsolidierung | 4 | 38 |
Konzern | 23 | 175 |
Die Commerzbank agiert in national und supranational regulierten Märkten. Außerdem ist sie den übergreifenden Anforderungen der Rechnungslegungsstandards unterworfen. Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards, deren Häufigkeit und Materialität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, können nachhaltige Auswirkungen für die Finanzindustrie im Allgemeinen und das Geschäftsmodell der Commerzbank im Speziellen haben. Ergänzend zu dieser anhaltend hohen Regulierungsintensität weitet sich das Regulierungsspektrum für Banken auf Bereiche wie Artificial Intelligence, Digitalisierung und Krypto-Regulierung aus. Zudem rücken geopolitische Risiken immer stärker in den Fokus. Die Commerzbank nimmt unverändert frühzeitig und aktiv an den Konsultationsprozessen zur Vorbereitung der anhaltenden Veränderungen des Umfeldes teil. Dabei beobachtet und bewertet sie die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich zukünftiger Regulierungsvorhaben. Auf globaler Ebene sind dies insbesondere die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Standards zu Marktrisiken, operationellen sowie Kreditrisiken ("Basel-3-Finalisierung"). Auf europäischer Ebene verfolgt die Commerzbank nach Inkrafttreten der CRR III auf europäischer Ebene die weitere Umsetzung der Basel-3-Finalisierung (zum Beispiel EBA-Mandate, nationale Umsetzung CRD VI, Anwendung der Neuregelungen zur Ermittlung von Marktpreisrisiken (FRTB)) sowie Initiativen der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung, zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und zur Umsetzung des "European Green Deal", die EU-Überarbeitung des makroprudentiellen Rahmens, die Weiterentwicklung des Verbriefungsrahmenwerks ebenso wie zahlreiche Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung und Krypto-Regulierung.
Mit Basel 3 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter anderem umfassende Regelungen zu Eigenkapitalbestandteilen und -quoten sowie zum Liquiditätsrisikomanagement veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2014 sind die entsprechenden Capital Requirements Regulation & Directive (CRR & CRD) als europäische Umsetzung von Basel 3 in Kraft, wobei die Einführung zum Teil stufenweise bis 2019 erfolgte. Ergänzend wurde eine Vielzahl von Regulierungen insbesondere durch die European Banking Authority (EBA) veröffentlicht, die sukzessive in Kraft treten; dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Im Juni 2024 wurden im Rahmen der Basel-3-Finalisierung die europäischen Gesetze zum EU-Bankenpaket, bestehend aus CRR III und CRD VI, veröffentlicht. Zusätzlich sind circa 140 EBA-Mandate im Rahmen des Bankenpakets zur detaillierten Ausarbeitung und Konkretisierung der EU-Vorgaben vorgesehen. Die CRR-III-Vorgaben sind seit dem 1. Januar 2025 anzuwenden, die erstmalige Meldung der Eigenmittelquoten auf neuer Basis erfolgt per Stichtag 31. März 2025. Die FRTB wurde aktuell auf den 1. Januar 2026 verschoben. Die EU-Umsetzung berücksichtigt im Gegensatz zu den internationalen Baseler Vorgaben in mehreren Bereichen die Besonderheiten des europäischen Finanzmarktes. So wurden als Ergebnis des langjährigen Austausches zwischen Standardsetzern, Banken und Ver bänden beispielsweise Übergangsregelungen in den für europäische Banken wichtigen Bereichen Wohnimmobilienfinanzierung, der Finanzierung von Unternehmen ohne externes Rating oder für Verbriefungen aufgenommen, die den starken Anstieg der Kapitalanforderungen zumindest temporär bis einschließlich 2032 reduzieren. Auch haben die bereits aktuell bestehenden EU-Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen weiter Bestand. Die Commerzbank hat die auf dieser Grundlage erwarteten Effekte analysiert und in der internen Kapitalplanung reflektiert.
Die Bankenaufsicht der EZB hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraums den jährlichen Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt. Am 11. Dezember 2024 hat die EZB die Commerzbank mit dem finalen SREP-Beschluss 2024 über die Ergebnisse des SREP und die damit einhergehenden aufsichtlichen Anforderungen informiert. Die für das Jahr 2025 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für den Commerzbank-Konzern "P2R" (Pillar-2-Requirement) sind unverändert geblieben. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 den bisherigen SREP-Beschluss.
Im Jahr 2024 wurde durch die EZB die Etablierung der Steuerung von Umweltrisiken nach der thematischen Überprüfung (Thematic Review) im Jahr 2022 weiter eng überwacht. In diesem Zuge fanden erneut mehrere Workshops statt, in denen auch der Umsetzungsstand der Anforderungen aus ihrem "Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken" bis Ende 2024 thematisiert wurde. Alle Thematic-Review-Feststellungen der Commerzbank wurden in diesem Rahmen offiziell geschlossen. Neue Anforderungen wurden seitens der Commerzbank entweder bis Jahresende 2024 umgesetzt oder in die Planung 2025 integriert. Der jeweilige Umsetzungsstand wird in bereits geplanten Workshops im ersten Quartal 2025 mit der EZB diskutiert. Die Datenlieferung im Rahmen der Datenerhebung der EBA und EZB, der sogenannten "One-off Fit-for-55 climate risk scenario analysis", wurde im März 2024 abgeschlossen.
Die im Herbst 2022 auf europäischer Ebene verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet für das Geschäftsjahr 2024 erstmals, einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Vorgaben im Lagebericht zu veröffentlichen.
Zentraler Baustein der CSRD sind einheitliche Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte anwenden. Die Berichterstattung wird inhaltlich detaillierter zu einer großen Bandbreite an ESG-Themen und wird sich auf mindestens den gesamten finanziellen Konsolidierungskreis erstrecken.
Die notwendige Umsetzung in nationales Recht ist bis Ende 2024 ausgeblieben. Grundsätzlich gilt damit die bestehende Rechtslage weiter. Damit ist die Commerzbank nach der bisherigen Non-financial Reporting Directive (NFRD), beziehungsweise dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz von 2018 berichtspflichtig. Wir veröffentlichen für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht unter freiwilliger und vollständiger Anwendung der ESRS als Teil des Lageberichts. Damit erfüllen wir gleichzeitig die Berichtspflicht nach dem vorgenannten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.
Für Kreditinstitute mit Sitz in der Eurozone sowie Emittenten, die im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) beaufsichtigt werden, sieht die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 eine kohärente Anwendung der Abwicklungsregeln im gesamten Euro-Währungsgebiet unter der Verantwortung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vor. Dabei müssen die betroffenen Banken auch eine Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) erfüllen, die von der zuständigen Abwicklungsbehörde für jedes Institut und die Gruppe, der es angehört, festgelegt werden. Ihren aktuellen Bescheid über die Festlegung der MREL hat die Commerzbank im Mai 2024 erhalten.
Der konzernweite Recovery-Plan wurde im vierten Quartal 2024 aktualisiert, um den regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Darin wird unter anderem ausführlich beschrieben, über welche Handlungsoptionen und Sanierungspotenziale die Bank im Krisenfall verfügt und welche spezifischen Sanierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Belastungsszenarios die Bank wieder aus dem Sanierungszustand hinausführen.
Im Hinblick auf Compliance-Risiken bleibt das regulatorische Umfeld weiterhin anspruchsvoll. Unverändert relevant sind die Vorgaben im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Damit einher geht die Umsetzung der im November 2024 veröffentlichten "Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil)", als neue Verwaltungspraxis der BaFin, sowie die Umsetzung der Vorgaben aus dem EU-AML-(Anti-Money-Laundering-)Paket der Europäischen Kommission.
Aufgrund der geopolitischen Lage sind zudem die von Regierungen oder supranationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen (UN) oder der Europäischen Union (EU) erlassenen Sanktionen von besonderer Bedeutung für die Commerzbank. Weiterhin im Fokus stehen die als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassenen Sanktionen, die Group Compliance aktiv überwacht und sofern für die Bank relevant umsetzt. Zuletzt zielten die EU-Sanktionspakete insbesondere auf die russische Schattenflotte sowie Unternehmen ab, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands beim Krieg gegen die Ukraine unterstützen. Zusätzlich wurden die Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologiegüter verschärft. Zudem haben die Vereinigten Staaten ihre Sanktionen ausgeweitet, einschließlich umfassender Sekundärsanktionen im Energiesektor. Daneben beobachtet Group Compliance die aktuellen Entwicklungen des Nahostkonflikts in Israel und Gaza sowie die jüngsten Entwicklungen in Syrien und deren mögliche regulatorische Auswirkungen.
Mit Blick auf die geplante Verwahrung von Kryptowerten für Firmenkunden, wofür der Bank Ende 2023 die Kryptoverwahrlizenz gemäß § 32 KWG erteilt wurde, ergeben sich neue Anforderungen an die Commerzbank. Diese umfassen unter anderem die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung (GTVO) sowie die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), die insbesondere durch delegierte Rechtsakte und Veröffentlichungen der EBA und ESMA (European Securities and Markets Authority) konkretisiert werden. Die genannten Rechtsakte wurden beziehungsweise werden unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften implementiert.
Darüber hinaus stehen mit Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsprävention (hier unter anderem KWG § 25h, United Kingdom Bribery Act und United States Foreign Corrupt Practices Act) und Markets Compliance (unter anderem neue EU-Vorgaben zu Sustainable Finance sowie US-Vorgaben und CFTC Regulations) weitere Risikotypen im regulatorischen Fokus.
Die am 13. Januar 2018 in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie PSD2, betreffend die im EU/EWR-Raum ansässigen Zahlungsdienstleister, erhöht die Rechte der Kundinnen und Kunden durch die Reduzierung der Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und der Einführung eines bedingungslosen Rückerstattungsrechts für Lastschriften. Mit Umsetzung der PSD3/PSR-Verordnung wird eine Verlagerung der Haftungsrisiken aus Social Engineering Attacken von Kundinnen und Kunden auf die Bank erwartet.
Zusätzlich wird der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der Commerzbank sowie in Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern entlang der Lieferkette gemäß dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch Group Compliance überwacht.
Das Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr eines Verlustes oder entgangenen Gewinnes durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Es zählt zu den quantifizierbaren wesentlichen Risiken mit den Unterrisikoarten Kreditausfallrisiko, Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko, Länder- und Transferrisiko, Veritätsrisiko sowie Reserverisiko.
Die Kreditrisikostrategie ist die Teilrisikostrategie für Adressenausfallrisiken und aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet. Sie ist in den ICAAP des Commerzbank-Konzerns fest eingebettet und bildet das Bindeglied zwischen der risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikosteuerung und der Operationalisierung der Steuerung von Adressenausfallrisiken. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen Portfolioqualität des Kreditportfolios. Hierzu definiert die Kreditrisikostrategie den Kreditrisikoappetit, legt die risikostrategischen Schwerpunkte fest, gibt einen Überblick über die wesentlichen Steuerungskonzepte im Kreditrisikomanagement und leistet damit einen integralen Beitrag zur Wahrung der Risikotragfähigkeit im Konzern. Dabei bedient sich die Kreditrisikostrategie quantitativer und qualitativer Steuerungsinstrumente, die den Entscheidungsträgern klare Orientierung für die Portfoliosteuerung wie auch die Einzelfallentscheidung geben sollen.
Das herausfordernde Umfeld bestand weiterhin im Jahr 2024 und manifestierte sich insbesondere in einer anhaltenden Rezession, fortdauernden geopolitischen Spannungen und sich verändernden Handelskorridore. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Kreditportfolio der Commerzbank zeigten sich vornehmlich in besonders stark betroffenen Branchen. Weiterhin folgt das Kreditrisikomanagement der Commerzbank unverändert dem Leitgedanken: "Steuerung auf ein ,Low-Risk-Profil' unter Begrenzung von Klumpenrisiken und portfoliospezifischer Risikosteuerung". Die Finanzierung der Transformation der deutschen Wirtschaft zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens ist hierbei ein weiterer Schwerpunkt.
Das Kreditrisikomanagement ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Marktseite und der Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur und dem 3LoD-Prinzip. Gesetzestreues und regelkonformes sowie moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten sind fester Bestandteil einer Kultur der Integrität und gehören zum Selbstverständnis der Kreditrisikokultur. Dabei werden Adressenausfallrisiken unabhängig von Segmentgrenzen nach einheitlichen Standards beurteilt. Gemäß dem Prinzip der 3LoD stellt die Marktseite die erste Verteidigungslinie dar und hat bei Geschäftsentscheidungen Risikoaspekte zu berücksichtigen. Zweite Verteidigungslinie ist die Risikofunktion (Marktfolge und Risikocontrolling), deren Aufgabe in der Steuerung, Begrenzung und Überwachung von Risiken liegt. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. Deren Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der ersten und zweiten Verteidigungslinie.
Das Group Credit Committee ist unterhalb des Vorstands das oberste Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Das Group Credit Committee agiert dabei auf Basis der gültigen Kreditrisikostrategie. Unterhalb des Group Credit Committee sind Subkreditkomitees angesiedelt, die jeweils auf Basis ihrer Geschäftsordnung und innerhalb der vom Vorstand verabschiedeten Kompetenzen agieren. In allen Kreditentscheidungsgremien kann die Risikofunktion nicht überstimmt werden.
Für das operative Kreditrisikomanagement auf Portfolio- und Einzelfallebene sind eigenständige Marktfolgeeinheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind nach Weißbereich und intensiv-betreutem Geschäft getrennt. Alle Kreditentscheidungen im Weißbereich sind Risk-Return-Entscheidungen. Markt und Marktfolge nehmen eine gemeinsame Verantwortung für Risiko und Ertrag eines Engagements wahr, wobei die Primärverantwortung der Marktseite für den Ertrag, die der Marktfolgeseite für das Risiko besteht. Entsprechend kann im Kreditentscheidungsprozess keine Seite in ihrer Primärverantwortung überstimmt werden. Dadurch dass das Risikomanagement im Rahmen des Kreditentscheidungsprozesses nicht überstimmt werden kann, ist das 3LoD-Konzept eingehalten.
Risikoauffällige Kunden werden durch spezialisierte Intensive-Care-Bereiche bearbeitet. Die Einschaltung dieser Bereiche erfolgt umgehend, wenn definierte Vorstellungskriterien oder zwingende Übergabekriterien erfüllt sind. Die wichtigsten Gründe für die Vorstellung im Aufgabensektor Intensive Care sind Kriterien in Abhängigkeit von Überziehungstagen neben anlassbezogenen Kriterien wie Rating, Zwangsmaßnahmen Dritter oder Kreditbetrug. Die Funktion Intensive Care entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls über die weitere Vorgehensweise. Zwingend sind die Kunden in den Aufgabensektor Intensive Care zu übernehmen, wenn der Kunde im Ausfall ist (zum Beispiel wegen Insolvenz). Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass risikoauffällige Kunden risikoadäquat und zeitnah von Spezialisten in fest definierten einheitlichen Prozessen betreut werden.
Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken bedient sich die Commerzbank eines umfassenden Risikomanagementsystems. Das Steuerungsrahmenwerk beinhaltet Aufbauorganisation, Methoden und Modelle, quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente sowie Regularien und Prozesse. Das Risikomanagementsystem gewährleistet hierdurch top-down eine konsistente und durchgängige Steuerung des Gesamtkreditportfolios und der Teilportfolios bis hinunter auf die Einzelengagementebene.
Die für die operative Risikosteuerung notwendigen Kennzahlen leiten sich aus den übergeordneten Konzernzielen ab. Hierbei ist der Grundsatz der Steuerung auf ein Low-Risk-Profil in allen Geschäftsentscheidungen eng verknüpft mit dem Anspruch der Risikofunktion, risikoseitig vertretbares Geschäft zu begleiten. Vorzug erhalten Geschäfte und Produkte mit einem niedrigen Komplexitätsgrad. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Reagibilität einer Kreditlinie beziehungsweise eines Engagements.
Quantitative Leitplanken der Kreditrisikostrategie gewährleisten hierbei eine Risikobegrenzung bei schwächeren Bonitäten und Engagements mit hohen Loss-at-Default-Beiträgen (Konzentrationsmanagement), ferner für ausgewählte Teilportfolios mit hohem Risikogewicht oder regulatorischer Relevanz und gegebenenfalls auch für einzelne Produkte mit hohem Portfolioanteil. Details zur Operationalisierung der Leitplanken für ausgewählte Teilportfolios sind in separaten Portfolio-Policies geregelt. Ergänzend definieren qualitative Steuerungsleitplanken in Form von Credit Policies das Zielgeschäft der Bank. Sie regeln für die Einzeltransaktion, mit welcher Art von Geschäften die zur Verfügung gestellten Risikoressourcen ausgenutzt werden sollen. Die Credit Policies sind fest im Kreditprozess verankert. Geschäfte, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden über eine festgelegte Kompetenzordnung eskaliert.
Konzernleitplanken basieren auf risikoorientierten Trendanalysen (zum Beispiel zur Entwicklung schwächerer Bonitäten im Zeitverlauf) unter Einwertung externer Rahmenbedingungen und interner Vorgaben. Portfolioleitplanken werden insbesondere aus risikoorientierten Stichtagsanalysen (zum Beispiel aus dem Ratingprofil einzelner Assetklassen) abgeleitet. Wesentliche Bestimmungsfaktoren von Produktleitplanken sind Trendanalysen produktspezifischer Risikotreiber (zum Beispiel zum Beleihungsauslauf von Baufinanzierungen). Die Erstellung der Credit- und Portfolio-Policies dagegen beruht primär auf einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen den Produkt- und Portfolioverantwortlichen aus Markt und Marktfolge unter Einwertung interner und externer Informationsquellen.
Zur Überwachung der Einhaltung kreditrisikostrategischer Vorgaben ist ferner ein laufendes Monitoring und Reporting auf der Ebene des Gesamtkonzerns und der Segmente beziehungsweise der Teilportfolios etabliert. Asset Quality Reviews als Teil der 2nd LoD leisten hierbei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung. Schwerpunkt der Kontrollhandlungen sind regelmäßige Stichprobenprüfungen ausgewählter 2-Augen-Kreditprozesse. Ad-hoc-Berichtsprozesse sind etabliert. Ferner können Krisenereignisse die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Bank gefährden. Im Krisenfall sorgt die Task Force Risk Mitigation für die flexible Steuerung konzernweit abgestimmter Entscheidungen. So wurde anlässlich des Russland-Ukraine-Krieges zu Beginn des Jahres 2022 die Task Force aktiviert und auch im Jahr 2024 fortgeführt, um möglichst zeitnah Auswirkungen auf das Konzernportfolio zu identifizieren und gegensteuern zu können. Etablierte Notfallpläne sollen eine schnelle und effiziente Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen gewährleisten.
Die Vermeidung von Risikokonzentrationen ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Um das erhöhte Verlustpotenzial aus gleichlaufenden Risikopositionen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, werden Risikokonzentrationen aktiv gesteuert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos werden neben engagementbezogenen Kreditrisikokonzentrationen (Klumpenrisiken) unter anderem auch Länder- und Branchenkonzentrationen betrachtet. Dabei werden segmentspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Das Management und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats werden turnusgemäß über die Ergebnisse der Analysen informiert.
Die Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung hat eine angemessene Kapitalausstattung des Commerzbank-Konzerns zum Ziel. Hierfür werden alle für das ökonomische Risikokapital relevanten Risikoarten in der Gesamtrisikostrategie konzernweit mit Limite versehen, insbesondere wird ein CVaR-Limit festgelegt. Aufgrund der systematisch eingeschränkten Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduktion des Ausfallrisikos ist es zur Steuerung des Kreditrisikos wichtig, die erwartete Entwicklung (mittel- und langfristig) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund spielen Forecast-Werte der Kreditrisikokennzahlen in der laufenden Steuerung eine wichtige Rolle. Auf Ebene der Segmente und Geschäftsfelder werden Änderungen beim Forecast überwacht und bei Bedarf Steuerungsimpulse abgeleitet. Auf ein kaskadiertes Kapitallimitkonzept für das Kreditrisiko unterhalb der Konzernebene wird verzichtet.
Die Ratingverfahren der Commerzbank umfassen 25 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kunden (1,0 bis 5,8) und fünf Default-Klassen (6,1 bis 6,5). Die Commerzbank-Masterskala weist jeder Ausfallwahrscheinlichkeit genau eine zeitstabile Ratingklasse zu. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert und bei Bedarf rekalibriert, sodass sie vor dem Hintergrund aller tatsächlich beobachteten Ausfälle die jeweils aktuelle Einschätzung widerspiegeln.
Die den Ratings zugeordneten Spannweiten der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind für alle Portfolios gleich. Dadurch ist entsprechend dem Ansatz der Masterskala eine interne Vergleichbarkeit gewährleistet. Zur Orientierung sind in der Commerzbank-Masterskala externe Ratings sowie die Bonitätsstufen nach Artikel 136 CRR indikativ gegenübergestellt. Da bei externen Ratings für verschiedene Portfolios auch unterschiedliche, von Jahr zu Jahr schwankende Ausfallraten beobachtet werden, ist eine direkte Überleitung jedoch nicht möglich.
In der unter anderem auf dem Ratingergebnis beruhenden Kreditentscheidung sind die Kreditkompetenzen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Kompetenzen der Komitees (Vorstand, Kreditkomitee, Subkreditkomitees) unter anderem nach Engagementgrößen sowie Ratingklassen gestaffelt.
1
CRR = Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/2013.
Die im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Sicherheiten für die Positionen im Performing-Portfolio veränderten sich im Berichtszeitraum auf Basis des Most Realistic Values (MRV) von 123,9 Mrd. auf 131,3 Mrd. Euro und im Default-Portfolio von 1,4 Mrd. Euro auf 2,6 Mrd. Euro.
In der Commerzbank findet Kreditrisikominderung unter anderem in Form von Sicherheiten und Aufrechnungsverfahren (Netting) Anwendung.
Bei den Sicherheiten handelt es sich überwiegend um Grundschulden, finanzielle Sicherheiten, Garantien, Ausfallbürgschaften, Kreditderivate, Lebensversicherungen, sonstige Registerpfandrechte und sonstige Sachsicherheiten.
Kreditrisikominderungseffekte aus der Hereinnahme anerkennungsfähiger Gewährleistungen (Garantien/Bürgschaften, vergleichbare Ansprüche gegenüber Dritten) berücksichtigt die Bank durch Verwendung der Risikoparameter (PD und LGD) des Gewährleistungsgebers beziehungsweise durch die Verwendung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichte.
Zum Berichtszeitpunkt wurde für Geschäfte im Performing-Portfolio mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 4,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 5,3 Mrd. Euro) aufgrund der vollständigen Besicherung keine Risikovorsorge gebildet.
Garantiegeber unterliegen im Rahmen der Bewertung ihrer Haftungserklärung einer Bonitätsprüfung und Ratingfeststellung gemäß ihrer Branchen- und Geschäftszugehörigkeit. Ziel der Bonitätsprüfung ist dabei neben der Bonität auch die Feststellung der maximalen Zahlungsfähigkeit des Garanten.
Die Qualität der Besicherung wird streng überprüft und laufend überwacht. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Sicherheitenart in angemessenen Abständen, mindestens jährlich, ansonsten anlassbezogen. Positive Korrelationen zwischen der Bonität des Schuldners und dem Wert der Sicherheit oder Garantie werden im Kredit- und Sicherheitenbearbeitungsprozess festgestellt, betroffene Sicherungsinstrumente finden keine Anrechnung. Die Sicherheitenbearbeitung und -bewertung erfolgt im Wesentlichen außerhalb der Marktseite.
Die Bank nimmt für Kreditsicherheiten (Sach- und Personalsicherheiten) wo notwendig Analysen in Bezug auf Sicherheitenkonzentrationen vor. Hierbei werden verschiedene Dimensionen wie beispielsweise Sicherheitenkategorien, Ratingklassen des Kreditnehmers oder regionale Zuordnungen der Sicherheiten überprüft.
Der Vorstand wird regelmäßig in den oben beschriebenen Dimensionen über die Entwicklung des Sicherheitenbestands und mögliche Auffälligkeiten/Konzentrationen informiert.
Die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheiten wird durch allgemeingültige Standards sowie sicherheitenartenspezifische Anweisungen (Richtlinien, Prozessbeschreibungen, EDV-Anweisungen) geregelt. Sicherheitenverträge sind rechtlich geprüft; wo möglich werden Standardverträge und Muster genutzt. Die zur Absicherung oder Risikominderung von Krediten aufgestellten Standards beinhalten unter anderem:
― |
Rechtliche und operationelle Standards für Dokumentation und Datenerfassung sowie Bewertungsstandards. |
― |
Einheitlichkeit und Aktualität der Sicherheitenbewertung durch die Festlegung von Bewertungsprozessen, die Vorgabe einheitlicher Bewertungsmethoden, Parameter und definierter Sicherheitsabschläge, die klare Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortung für den Bearbeitungs- und Bewertungsprozess sowie die Vorgabe regelmäßiger Neubewertungsfrequenzen. |
― |
Sonstige Standards zur Berücksichtigung bestimmter Risiken, zum Beispiel operationelle Risiken, Korrelations- und Konzentrationsrisiken, Marktpreisänderungsrisiken (zum Beispiel bei Währungsschwankungen), Länderrisiken, Rechts- und Rechtsänderungsrisiken sowie Risiken eines unzureichenden Versicherungsschutzes. |
Die Commerzbank fokussiert ihr Geschäft in den zwei Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden.
Die geopolitischen Spannungen führen weiterhin zu, wenn auch reduzierten, ökonomischen krisenbedingten Unsicherheiten. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA bildet nach Einschätzung der Commerzbank weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab.
Die Kreditrisikokennzahlen der Ratingklassen 1,0 bis 5,8 verteilen sich im Commerzbank-Konzern wie folgt auf die Segmente:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | CVaR Mio. € |
Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | 217 | 537 | 25 | 2.026 | 211 | 468 |
Firmenkunden | 187 | 371 | 20 | 3.691 | 176 | 406 |
Sonstige und Konsolidierung1 | 145 | 157 | 11 | 1.774 | 149 | 236 |
Konzern | 549 | 1.065 | 19 | 7.491 | 536 | 1.110 |
31.12.2023 | ||
Kreditrisikokennzahlen | Risikodichte Bp. | CVaR Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | 22 | 2.095 |
Firmenkunden | 23 | 4.470 |
Sonstige und Konsolidierung1 | 16 | 1.716 |
Konzern | 21 | 8.281 |
1
Im Wesentlichen handelt es sich um Liquiditätsportfolios von Group Treasury.
Der Rückgang des ökonomisch erforderlichen Kapitals für Adressenausfallrisiken resultiert im Wesentlichen aus Portfolioveränderungen (Geschäftsvolumen, Rating, Sicherheiten) sowie der regulären Fortschreibung der Parameter im Kreditrisikomodell.
Das Konzernportfolio zeigt bei der Verteilung auf Basis von PD-Ratings einen Anteil von 89 % in den internen Ratingklassen 1 und 2, die den Investmentbereich abdecken.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Ratingverteilung EaD | % |
1,0-1,8 | 2,0-2,8 | 3,0-3,8 | 4,0-4,8 | 5,0-5,8 | 1,0-1,8 |
Privat- und Unternehmerkunden | 30 | 56 | 11 | 2 | 1 | 31 |
Firmenkunden | 29 | 56 | 11 | 2 | 2 | 20 |
Sonstige und Konsolidierung | 75 | 24 | 1 | 0 | 0 | 77 |
Konzern | 42 | 47 | 8 | 2 | 1 | 40 |
31.12.2023 | ||||
Ratingverteilung EaD | % |
2,0-2,8 | 3,0-3,8 | 4,0-4,8 | 5,0-5,8 |
Privat- und Unternehmerkunden | 55 | 11 | 3 | 1 |
Firmenkunden | 60 | 14 | 4 | 1 |
Sonstige und Konsolidierung | 21 | 1 | 0 | 0 |
Konzern | 47 | 9 | 2 | 1 |
Im Rahmen der Länderrisikoermittlung werden Transferrisiken erfasst, die sich aus der wirtschaftlichen und politischen Situation eines Landes ergeben und denen alle Wirtschaftsobjekte des Landes unterliegen. Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt auf Basis von auf Länderebene definierten Transferrisikorahmen. Länderexposures, die aufgrund ihrer Größe für die Commerzbank bedeutend sind, werden gesondert im Kreditkomitee behandelt.
Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte unserer globalen Geschäftstätigkeit wider.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Konzernportfolio nach Regionen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
Deutschland | 305 | 434 | 14 | 314 | 401 | 13 |
Westeuropa | 93 | 165 | 18 | 86 | 180 | 21 |
Mittel- und Osteuropa | 67 | 382 | 57 | 61 | 416 | 68 |
Nordamerika | 48 | 28 | 6 | 46 | 45 | 10 |
Asien | 21 | 25 | 12 | 18 | 25 | 14 |
Sonstige | 15 | 32 | 21 | 11 | 43 | 38 |
Konzern | 549 | 1.065 | 19 | 536 | 1.110 | 21 |
Mehr als die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein knappes Drittel auf andere Länder in Europa, 9 % auf Nordamerika und 4 % auf Asien. Der Rest ist breit diversifiziert und verteilt sich auf eine große Anzahl Länder, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden oder die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Der Expected Loss des Konzernportfolios verteilt sich mehrheitlich auf Deutschland und die restlichen europäischen Länder.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Risikoergebnisses nach Stages gemäß IFRS 9. In Note 32 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste) werden Details zu den Stages erläutert. In Note 11 (Risikoergebnis) findet sich die Definition des Risikoergebnisses.
Etwaige Marktwertschwankungen aus Fair-Value-Krediten sind nicht im Risikoergebnis enthalten. Sie werden ertragswirksam in der Position "Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Risikoergebnis | Mio. € |
Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI1 | Gesamt | Stage 1 |
Privat- und Unternehmerkunden | - 23 | 189 | - 323 | - 9 | - 166 | 7 |
Firmenkunden | 42 | - 20 | - 631 | 45 | - 564 | 20 |
Sonstige und Konsolidierung | 1 | 12 | - 27 | 1 | - 14 | 14 |
Konzern | 19 | 181 | - 981 | 37 | - 743 | 42 |
31.12.2023 | ||||
Risikoergebnis | Mio. € |
Stage 2 | Stage 3 | POCI1 | Gesamt |
Privat- und Unternehmerkunden | - 162 | - 322 | 6 | - 472 |
Firmenkunden | - 62 | - 104 | - 9 | - 155 |
Sonstige und Konsolidierung | - 14 | 8 | 0 | 8 |
Konzern | - 238 | - 419 | - 3 | - 618 |
1
POCI - Purchased or Originated Credit-impaired.
Das Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2024 auf - 743 Mio. Euro. (Vorjahreszeitraum: - 618 Mio. Euro).
Das Ergebnis 2024 wurde überwiegend durch Ausfälle von Einzeladressen und Risikovorsorgenachbildungen, insbesondere im Segment Firmenkunden getrieben, das gleichzeitig von Risikovorsorgeauflösungen infolge von Abgängen profitiert. Das Risikoergebnis des Privat und Unternehmerkundensegments ist im Wesentlichen durch die mBank geprägt. Daneben enthält das Risikoergebnis für das Jahr 2024 Modell- und Methodeneffekte, die unter anderem aus der erstmaligen Einführung einer kollektiven Stufenzuordnung für einzelne Teilportfolios, der Vorwegnahme von Effekten einer erwarteten Modellanpassung (Future of IRB) sowie der Abbildung der Makroökonomie resultieren (für weitere Details siehe auch Note 32 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste)).
Der Bestand des Sekundäreffekte-TLA auf Konzernebene belief sich per 31. Dezember 2024 auf 228 Mio. Euro (Vorjahr 453 Mio. Euro).
Die geopolitischen Spannungen führen weiterhin zu, wenn auch reduzierten, ökonomischen krisenbedingten Unsicherheiten. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA wurde unterjährig jeweils zu den Quartalsstichtagen überprüft und bildet nach Einschätzung der Commerzbank weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab. Das dem TLA zugrunde liegende Baseline-Szenario beinhaltet unter anderem folgende Annahmen:
― |
Die Wirtschaft der Eurozone wächst weiterhin in bescheidenem Tempo, aber aufgrund struktureller Probleme wie langfristig hoher Energiekosten und erhöhter politischer Risiken ist ein starker Aufschwung noch immer nicht in Sicht. |
― |
Insbesondere die deutschen Exporte leiden unter der Schwäche der ausländischen Absatzmärkte und den möglichen negativen Auswirkungen einer immer restriktiveren US-Handelspolitik. |
― |
Die US-Wirtschaft verliert 2025 kaum an Schwung, da Donald Trumps Zölle steigen und seine expansive Fiskalpolitik die Nachfrage nach inländischen Produkten zumindest vorerst vorantreibt. |
― |
In Europa steigt der Inflationsdruck, jedoch nicht in dem Ausmaß wie in den USA. Die US-Inflation im Jahr 2026 erhält durch den wachsenden Protektionismus in den USA einen weiteren Aufschwung. |
Die Angemessenheit des TLA wird fortlaufend überprüft. (Details zu den Hintergründen und der Anpassung des TLA siehe auch Note 32 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste).)
Weitere Treiber des Risikoergebnisses im Berichtszeitraum finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen zu den Segmenten.
Das Default-Portfolio des Konzerns ist im Jahr 2024 um 1.565 Mio. Euro gestiegen und lag zum Jahresende bei 6.321Mio. Euro. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Ausfall eines Einzelkunden aus dem Wertpapierportfolio. Daneben ergaben sich Veränderungen durch weitere Ausfälle, die zum Teil durch Gesundungen und Abgänge kompensiert wurden.
Die nachstehende Darstellung des Default-Portfolios zeigt die ausgefallenen Forderungen der Kategorien Amortised Cost und Fair Value OCI (OCI - Other Comprehensive Income). Die Kredite sind hierbei ausschließlich der Kategorie Amortised Cost zuzuordnen. Der weitaus überwiegende Anteil von 5,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 4,5 Mrd. Euro) entfällt dabei auf die Klasse Darlehen und Forderungen, 355 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 218 Mio. Euro) entfallen auf Off-balance-Geschäfte. Zum 31. Dezember 2024 belief sich das Volumen für ausgefallene Wertpapiere, die der Klasse Verbriefte Schuldinstrumente zugeordnet werden können, auf 917 Mio. Euro in der Kategorie Amortised Cost (31. Dezember 2023: 0 Mio. Euro).
Ausgefallene Wertpapiere, die der Klasse Verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie Fair Value OCI zugeordnet werden, waren zum 31. Dezember 2024 nicht vorhanden (31. Dezember 2023: 27 Mio. Euro).
Die gezeigten Sicherheiten haften zum überwiegenden Teil für Kredite der Kategorie Amortised Cost, dabei entfallen 1,7 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 1,3 Mrd. Euro) auf Darlehen und Forderungen und 23 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 26 Mio. Euro) auf Off-balance-Geschäfte. Sicherheiten in Höhe von 883 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 0 Mio. Euro) haften für Wertpapiere der Kategorie Amortised Cost.
Per 31. Dezember 2024 sind 0 Mio. Euro Default-Volumen für Kreditgeschäfte der Kategorie Fair Value OCI zu berichten (31. Dezember 2023: 0 Mio. Euro). Die Coverage Ratio exklusive Sicherheiten sank per 31. Dezember 2024 auf 37 % (31. Dezember 2023: 47 %). Dies ist vorrangig auf den Neuausfall eines hoch besicherten Einzelkunden zurückzuführen.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Default-Portfolio Konzern | Mio. € |
Kredite | Wertpapiere | Gesamt | Kredite | Wertpapiere | Gesamt |
Default-Portfolio | 5.404 | 917 | 6.321 | 4.730 | 27 | 4.756 |
LLP1 | 2.336 | 34 | 2.370 | 2.250 | 5 | 2.255 |
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%)2 | 43 | 4 | 37 | 48 | 19 | 47 |
Sicherheiten | 1.702 | 883 | 2.585 | 1.373 | 0 | 1.373 |
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%)2 | 75 | 100 | 78 | 77 | 19 | 76 |
NPE-Ratio (%)3 | 1,1 | 0,8 |
2
Coverage Ratio: LLP (mit/ohne Sicherheiten) im Verhältnis zum Default-Portfolio.
Als Kriterium für den Kreditausfall (Default) zieht die Commerzbank die Definition gemäß Artikel 178 CRR heran. Die EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden dabei berücksichtigt. Das Default-Portfolio wird abhängig von der Art des Default-Kriteriums in folgende 5 Klassen unterteilt:
― |
Ratingklasse 6,1: Überziehung größer 90 Tage |
― |
Ratingklasse 6,2: Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Verbindlichkeiten (Unlikely-to-pay) |
― |
Ratingklasse 6,3: Die Bank begleitet die Sanierung/krisenbedingte Restrukturierung des Kunden mit Zugeständnissen |
― |
Ratingklasse 6,4: Die Bank kündigt die Forderungen |
― |
Ratingklasse 6,5: Der Kunde ist in Insolvenz |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Default-Portfolios auf die 5 Ratingklassen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Ratingklassen Konzern | Mio. € |
6,1 | 6,2/6,3 | 6,4/6,5 | Gesamt | 6,1 | 6,2/6,3 |
Default-Portfolio | 847 | 3.592 | 1.882 | 6.321 | 887 | 2.022 |
LLP | 314 | 937 | 1.119 | 2.370 | 337 | 710 |
Sicherheiten | 310 | 1.765 | 510 | 2.585 | 285 | 649 |
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 74 | 75 | 87 | 78 | 70 | 67 |
31.12.2023 | ||
Ratingklassen Konzern | Mio. € |
6,4/6,5 | Gesamt |
Default-Portfolio | 1.847 | 4.756 |
LLP | 1.208 | 2.255 |
Sicherheiten | 439 | 1.373 |
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 89 | 76 |
Um einen Anstieg des Default-Portfolios zu vermeiden, werden Überziehungen in der Commerzbank eng überwacht. Neben dem Trigger-Event "Überziehung größer 90 Tage" gibt es schon im Vorfeld ab dem ersten Überziehungstag ein EDV-unterstütztes Überziehungsmanagement. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Überziehungsvolumen außerhalb des Default-Portfolios basierend auf dem Exposure at Default per Ende Dezember 2024. Die Veränderungen können auch auf kurzfristige Überziehungen zurückzuführen sein:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
EaD Mio. € |
> 0 ≤ 30 Tage | > 30 ≤ 60 Tage | > 60 ≤ 90 Tage | > 90 Tage | Gesamt | > 0 ≤ 30 Tage |
Privat- und Unternehmerkunden | 861 | 65 | 56 | 5 | 986 | 574 |
Firmenkunden | 3.264 | 102 | 1 | 0 | 3.366 | 2.824 |
Konzern1 | 4.125 | 167 | 57 | 5 | 4.352 | 3.398 |
31.12.2023 | ||||
EaD Mio. € |
> 30 ≤ 60 Tage | > 60 ≤ 90 Tage | > 90 Tage | Gesamt |
Privat- und Unternehmerkunden | 95 | 52 | 0 | 720 |
Firmenkunden | 29 | 0 | 0 | 2.853 |
Konzern1 | 124 | 52 | 0 | 3.573 |
1
Inklusive Sonstige und Konsolidierung.
Das Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) umfasst die Aktivitäten mit Privat- und Unternehmerkunden sowie mit Kundinnen und Kunden der Marke comdirect und der Commerz Real. Die mBank wird ebenfalls im Segment Privat- und Unternehmerkunden abgebildet.
Der Schwerpunkt des Portfolios liegt auf der klassischen Eigenheimfinanzierung und der Finanzierung von Immobilienkapital anlagen (private Baufinanzierung und Renditeobjekte mit einem EaD von insgesamt 100 Mrd. Euro). Die Kreditversorgung unserer Unternehmerkunden stellen wir im Wesentlichen über Individualkredite mit einem Volumen von 28 Mrd. Euro sicher. Daneben decken wir den alltäglichen Kreditbedarf unserer Kundinnen und Kunden durch Konsumentenkredite ab (Verfügungskredite, Ratenkredite und Kreditkarten über insgesamt 13 Mrd. Euro).
Die Risikodichte des Portfolios ist mit 25 Basispunkten gegenüber dem Jahresende 2023 gestiegen.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
Private Kunden | 127 | 176 | 14 | 127 | 178 | 14 |
Unternehmerkunden | 29 | 68 | 24 | 30 | 55 | 19 |
Commerz Real | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 10 |
mBank | 61 | 292 | 48 | 55 | 234 | 43 |
PUK | 217 | 537 | 25 | 211 | 468 | 22 |
Im Segment Privat- und Unternehmerkunden belief sich das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2024 auf - 166 Mio. Euro (Vorjahr - 472 Mio. Euro). Als wesentlicher Treiber ist das Risikoergebnis der mBank zu nennen. Daneben enthält das Risikoergebnis des Segments Modell- und Methodeneffekte, die unter anderem aus der erstmaligen Einführung einer kollektiven Stufenzuordnung für einzelne Teilportfolios, der Vorwegnahme von Effekten einer erwarteten Modellanpassung (Future of IRB) sowie der Abbildung der Makroökonomie resultieren.
Die Notwendigkeit des Sekundäreffekte-TLA ist weiterhin aufgrund der, wenn auch anteilig reduzierten, krisenbedingten Unsicherheit in der konjunkturellen Entwicklung gegeben und bestand auch für das Jahr 2024 fort. Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 87 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 175 Mio. Euro).
Das Risikoergebnis der mBank lag zum 31. Dezember 2024 bei - 136 Mio. Euro (31. Dezember 2023: - 241 Mio. Euro). Das niedrige Risikoergebnis der mBank im Berichtsjahr resultiert unter anderem aus einer effizienten Verwaltung von Inkasso- und Umstrukturierungsprozessen, begleitet von Verkaufstransaktionen im Default-Portfolio mit unerwarteten und überdurchschnittlichen Preisen für das Privatkundenportfolio. Weitere Treiber sind Modell- und Methodeneffekte resultierend aus der Abbildung der Makroökonomie.
Das Default-Portfolio des Segments lag zum Berichtszeitpunkt mit 2.241 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 2.053 Mio. Euro) geringfügig über dem Niveau des Vorjahres.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Default-Portfolio Segment PUK | Mio. € |
Kredite | Wertpapiere | Gesamt | Kredite | Wertpapiere | Gesamt |
Default-Portfolio | 2.241 | 0 | 2.241 | 2.053 | 0 | 2.053 |
LLP | 1.024 | 0 | 1.024 | 971 | 0 | 971 |
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) | 46 | - | 46 | 47 | - | 47 |
Sicherheiten | 837 | 0 | 837 | 698 | 0 | 698 |
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 83 | - | 83 | 81 | - | 81 |
Im Segment Firmenkunden (FK) bündelt der Konzern das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden, dem öffentlichen Sektor, institutionellen Kunden (Finanzinstitute und ausgewählte Nicht-Bank-Finanzinstitute) und internationale Unternehmen (inklusive Multinational Corporates). Der regionale Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Deutschland, Österreich und der Schweiz, vor allem in Deutschland. Weiterhin werden in diesem Segment die kundenorientierten Kapitalmarktaktivitäten des Konzerns gebündelt.
Der EaD des Segments Firmenkunden ist im Vergleich zum 31. Dezember des Vorjahres von 176 Mrd. Euro auf 187 Mrd. Euro gestiegen. Die Risikodichte ist von 23 Basispunkten auf 20 Basispunkte gesunken.
Für Details zur Entwicklung des Financial-Institutions-Portfolios verweisen wir auf Seite 357.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
Mittelstand | 85 | 199 | 23 | 80 | 187 | 23 |
International Corporates | 63 | 116 | 19 | 62 | 140 | 23 |
Financial Institutions | 27 | 41 | 15 | 22 | 64 | 29 |
Sonstige | 11 | 14 | 13 | 12 | 16 | 13 |
FK | 187 | 371 | 20 | 176 | 406 | 23 |
Das Risikoergebnis des Segments Firmenkunden lag im Geschäftsjahr 2024 bei - 564 Mio. Euro (Vorjahr: - 155 Mio. Euro).
Die Wertberichtigungen des Segments wurden im Wesentlichen durch Ausfälle von Einzeladressen und Nachbildungen bei ausgefallenen Einzeladressen getrieben. Die Belastungen wurden anteilig durch Risikovorsorgeauflösungen infolge von Abgängen kompensiert.
Daneben enthält das Risikoergebnis des Segments Modell- und Methodeneffekte, die unter anderem aus der erstmaligen Einführung einer kollektiven Stufenzuordnung für einzelne Teilportfolios, der Vorwegnahme von Effekten einer erwarteten Modellanpassung (Future of IRB) sowie der Abbildung der Makroökonomie resultieren.
Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 139 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 274 Mio. Euro). Die Notwendigkeit des Sekundäreffekte-TLA ist weiterhin aufgrund der, wenn auch anteilig reduzierten, krisenbedingten Unsicherheit der konjunkturellen Entwicklung gegeben und bestand auch für das Jahr 2024 fort.
Das Default-Portfolio des Segments lag zum Jahresende 2024 bei 3.160 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 2.459 Mio. Euro). Der Anstieg im Jahr 2024 resultiert insbesondere aus dem Ausfall von Einzeladressen.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Default-Portfolio Segment FK | Mio. € |
Kredite | Wertpapiere | Gesamt | Kredite | Wertpapiere | Gesamt |
Default-Portfolio | 3.160 | 0 | 3.160 | 2.459 | 0 | 2.459 |
LLP | 1.303 | 0 | 1.303 | 1.054 | 0 | 1.054 |
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) | 41 | - | 41 | 43 | - | 43 |
Sicherheiten | 865 | 0 | 865 | 675 | 0 | 675 |
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 69 | - | 69 | 70 | - | 70 |
Im Bereich Sonstige und Konsolidierung (SuK) werden Erträge, Aufwendungen und Risiken ausgewiesen, die nicht in die Verantwortungsbereiche der beiden Geschäftssegmente fallen. Unter Sonstige werden Group Treasury, den Geschäftssegmenten nicht zugeordnete Beteiligungen sowie übergeordnete Sachverhalte, wie zum Beispiel Aufwendungen für Aufsichtsgebühren, eingestellt.
Group Treasury ist verantwortlich für das Liquiditätsmanagement des Commerzbank-Konzerns und garantiert die jederzeitige Liquidität der Commerzbank durch die Nutzung besicherter und unbesicherter Geldmarktgeschäfte sowie das Management der Liquiditätsreserve-Portfolios, was insgesamt den überwiegenden Anteil am EaD des Bereichs SuK darstellt.
Zudem werden von Group Treasury verschiedene Wertpapierportfolios sowie Legacy-Portfolios gemanagt, welche rund ein Viertel des EaDs im Bereich SuK abbilden. Bei den Positionen in den Legacy-Portfolios handelt es sich hauptsächlich um langfristige Staatsanleihen und andere Engagements aus dem öffentlichen Sektor sowie Versorgungsunternehmen und Infrastruktur in Großbritannien, die wertschonend abgebaut werden. In den Wertpapierportfolios befinden sich überwiegend hochwertige Vermögenswerte.
Darüber hinaus stellt Group Treasury sicher, dass sich die aus den Nichthandelsaktivitäten der Bank ergebenden Zins-, Währungs-, Options- und Basisrisiken innerhalb definierter Limite bewegen und das Kreditgeschäft langfristig refinanziert ist (weitere Details hierzu siehe Kapitel Liquiditätsrisiken). Hierauf entfällt ein geringer EaD-Anteil des Bereichs SuK. Das Risikomanagement der Pension Funds der Commerzbank liegt ebenfalls in der Verantwortung von Group Treasury.
Das Risikoergebnis im Bereich Sonstige und Konsolidierung lag im Geschäftsjahr 2024 bei - 14 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) und resultierte überwiegend aus dem Ausfall von Einzeladressen.
Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 2 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro).
Das Default-Portfolio des Segments lag zum Jahresende 2024 bei 920 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 244 Mio. Euro). Der Anstieg resultierte insbesondere aus dem Ausfall einer Einzeladresse.
Die folgenden Analysen sind unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit zu verstehen. Die dargestellten Positionen sind bereits vollständig in den vorherigen Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten.
Zahlreiche Branchen profitierten im Jahr 2024 von einem hohen Auftragsbestand und einer guten Ergebnislage, insbesondere im ersten Halbjahr 2024. Allerdings zeichnet sich im Auftragseingang ein branchenübergreifender Rückgang ab.
Das derzeitige konjunkturelle Umfeld in Deutschland, die unverändert hohen Energiekosten, das erhöhte Zinsniveau sowie die fragile geopolitische Lage beeinflussen die Investitionstätigkeit und die Nachfrage negativ. Des Weiteren wirken sich Fachkräftemangel, höhere Material- und Personalkosten und schwerfällige Bürokratie negativ aus.
Für Investitionen in den Umweltschutz und CO2 -neutrale Produktion werden unverändert erhebliche Finanzierungen benötigt. Auch die Reduzierung von Abhängigkeiten und die Sicherstellung einer stabilen Lieferkette führen zu Kostenbelastungen. Wir sehen unsere Kunden aber hier in der Breite gut aufgestellt.
Das Corporates-Exposure verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Branchen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Corporates-Portfolio nach Branchen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
Konsum | 22 | 75 | 35 | 22 | 60 | 28 |
Technologie/Medien/Telekommunikation | 18 | 38 | 21 | 17 | 36 | 21 |
Chemie/Verpackung | 16 | 33 | 21 | 14 | 40 | 27 |
Bau/Metall | 14 | 41 | 29 | 14 | 41 | 30 |
Automobil | 14 | 42 | 30 | 14 | 32 | 23 |
Maschinenbau | 12 | 25 | 22 | 12 | 26 | 22 |
Energieversorgung/Umwelt | 11 | 21 | 19 | 11 | 33 | 30 |
Transport/Tourismus/Dienstleistungen | 11 | 41 | 39 | 10 | 31 | 30 |
Sonstige | 24 | 69 | 29 | 22 | 64 | 29 |
Gesamt | 141 | 387 | 28 | 137 | 362 | 27 |
Mit unserem Korrespondenzbankennetz standen weiterhin Trade-Finance-Aktivitäten im Interesse unserer Firmenkunden sowie Kapitalmarktaktivitäten im Vordergrund. Im Derivatebereich werden Transaktionen mit nach internen Richtlinien ausgewählten Gegenparteien nach den Standards der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) abgeschlossen.
Die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf Banken beobachten wir weiterhin eng. In diesem Zusammenhang verfolgen wir unverändert die Strategie, möglichst wenige Exposures zu halten, die im Falle eines Bail-in des betroffenen Instituts Verluste erleiden könnten.
Die Entwicklung diverser Länder bei individuellen Themen wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit auf grund (geo-)politischer Ereignisse (weiterhin insbesondere die Lage in Nahost, Handelsstreitigkeiten mit China, Regierungswechsel in wichtigen Märkten) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation des Landes abgestimmten Portfoliosteuerung. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf die Kreditportfolios der Banken aufgrund Inflation und Zinsanstiegen in den vergangenen Jahren sowie die Entwicklung von Energiepreisen und des Commercial-Real-Estate-Marktes. All dies wirkt sich auf unsere Korrespondenzbanken sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern aus.
Insgesamt richten wir unseren Risikoappetit danach aus, das Portfolio möglichst reagibel zu halten.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
FI-Portfolio nach Regionen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
Deutschland | 7 | 3 | 5 | 5 | 3 | 6 |
Westeuropa | 21 | 6 | 3 | 17 | 8 | 4 |
Mittel- und Osteuropa | 2 | 25 | 114 | 2 | 9 | 50 |
Nordamerika | 5 | 0 | 1 | 3 | 1 | 2 |
Asien | 6 | 10 | 17 | 4 | 11 | 27 |
Sonstige | 7 | 14 | 20 | 6 | 25 | 44 |
Gesamt | 47 | 59 | 12 | 37 | 57 | 15 |
Das Non-Bank-Financial-Institutions-(NBFI-)Portfolio umfasst nach Einschätzung der Commerzbank hauptsächlich Versicherungsgesellschaften, Asset-Manager, regulierte Fonds sowie zentrale Gegenparteien. Die regionalen Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten liegen in Deutschland, Westeuropa sowie den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.
Neugeschäfte mit NBFIs erfolgen einerseits vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen (Clearing über zentrale Gegenparteien) und andererseits im Interesse unserer institutionellen Kunden, wobei aus Sicht der Bank eine Fokussierung auf attraktive Opportunitäten mit Adressen guter Bonität beziehungsweise werthaltiger Besicherung erfolgt.
Unter Portfoliomanagement-Gesichtspunkten verfolgen wir dabei als Ziel die Gewährleistung einer hohen Portfolioqualität und -reagibilität. Risiken aufgrund globaler Ereignisse wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund (geo-)politischer Ereignisse (weiterhin insbesondere die Lage in Nahost, Handelsstreitigkeiten mit China, Regierungswechsel in wichtigen Märkten) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation abgestimmten Steuerung. Dies gilt auch für die seit einigen Quartalen aktuellen Themen des im Vergleich zu den Vorjahren höheren Zinsniveaus sowie Auswirkungen der anhaltenden Inflation.
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
NBFI-Portfolio nach Regionen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
Deutschland | 22 | 18 | 8 | 21 | 22 | 10 |
Westeuropa | 17 | 26 | 15 | 16 | 28 | 18 |
Mittel- und Osteuropa | 3 | 15 | 56 | 2 | 15 | 61 |
Nordamerika | 8 | 7 | 9 | 7 | 9 | 12 |
Asien | 2 | 4 | 27 | 1 | 3 | 27 |
Sonstige | 2 | 2 | 10 | 1 | 3 | 34 |
Gesamt | 54 | 72 | 13 | 48 | 80 | 16 |
Die Commerzbank hat im Laufe der vergangenen Jahre aus Gründen des Kapitalmanagements Verbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden mit einem aktuellen Volumen von 12,4 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 14,7 Mrd. Euro) vorgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden Risikopositionen in Höhe von 11,4 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 13,1 Mrd. Euro) zurückbehalten. Der weitaus größte Teil aller Positionen entfiel mit 11,4 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 12,9 Mrd. Euro) auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig gut bis sehr gut intern geratet sind.
Die Commerzbank hat im Berichtsjahr eine synthetische STS-Verbriefung (STS - simple, transparent, standardised) mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro begeben, der Unternehmensforderungen hauptsächlich aus Deutschland und dem europäischen Ausland zugrunde liegen. Zudem hat die polnische Tochtergesellschaft der Commerzbank mBank eine synthetische STS-Verbriefung mit einem Volumen von circa 2,3 Mrd. Euro begeben, der Unternehmensforderungen aus Polen zugrunde liegen.
Volumen Commerzbank1 | |||||
Verbriefungspool | Mrd. € |
Fälligkeit | Senior | Mezzanine | First Loss Piece | Gesamtvolumen |
Corporates | 2031 - 2040 | 9,3 | < 0,1 | < 0,1 | 10,3 |
Privatkunden | 2036 | 2,1 | - | - | 2,1 |
Gesamt 31.12.2024 | 11,4 | < 0,1 | < 0,1 | 12,4 | |
Gesamt 31.12.2023 | 12,9 | < 0,1 | 0,1 | 14,7 |
1
Tranchen/Rückbehalte (nominal) im Anlagebuch.
Die Commerzbank stellt Finanzierungen zur Verbriefung von Forderungen - insbesondere Handels- und Leasingforderungen - von Kunden des Segments Firmenkunden bereit. Hierbei fungiert die Commerzbank im Wesentlichen als Arrangeur von Asset-backed-Securities-Transaktionen, unter anderem über das von der Commerzbank gesponserte Multi-Seller Conduit Silver Tower. Das Volumen sowie die Risikowerte für die Verbriefung von Forderungen aus dem Firmenkundensegment sind im Jahr 2024 durch Neugeschäft und interne Umgruppierung bestehenden Geschäfts um 2,2 Mrd. Euro auf 7,4 Mrd. Euro gestiegen.
Dabei wird ein langjährig bestehendes, hochklassiges Teilportfolio zur Verbriefung von Autokredit- und Leasing-Forderungen mit Risikowerten in Höhe von 1,2 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 1,1 Mrd. Euro) seit dem 1. Januar 2024 zur Vereinheitlichung und Zusammenfassung ähnlicher Risikoprofile aufgrund eines starken Relationship-Bezugs im Firmenkundensegment mit im "Conduit Exposure" berichtet.
Das Liquiditätsrisiko subsumiert das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Liquiditätsrisiken aus Verbriefungen werden im Rahmen des internen Liquiditätsrisikomodells risikoadäquat modelliert. Bei variabel ausnutzbaren Geschäften wird unterstellt, dass die den Zweckgesellschaften gestellten Ankaufsfazilitäten für die Dauer ihrer Laufzeit nahezu vollständig und bis zur Fälligkeit der letzten finanzierten Forderung durch die Commerzbank refinanziert werden müssen. Verbriefungen werden nur dann als liquide Aktiva berücksichtigt, wenn es sich um zentralbankfähige Positionen handelt. Diese Positionen werden nur unter Anwendung von risikoadäquaten Abschlägen in der Liquiditätsrisikorechnung berücksichtigt.
Die sonstigen Asset-backed Exposures umfassen im Wesentlichen staatsgarantierte ABS-Papiere gehalten in der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. sowie der Commerzbank AG Inland. Das Volumen betrug zum 31. Dezember 2024 3,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 3,0 Mrd. Euro), die Risikowerte1 betrugen 3,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 3,0 Mrd. Euro).
Weiterhin bestehen Investitionen im Bereich Structured Credit. Von diesen wurden 7,4 Mrd. Euro seit 2014 als Neuinvestitionen getätigt (Dezember 2023: 7,3 Mrd. Euro). Wir haben in Anleihen von Senior-Tranchen aus Verbriefungstransaktionen der Assetklassen Consumer-(Auto-)ABS, UK-RMBS und CLO investiert, die nach Meinung der Bank eine robuste Struktur und ein moderates Risikoprofil aufweisen. Zum 31. Dezember 2024 befanden sich (wie zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023) ausschließlich CLO-Positionen mit AAA-Ratings in diesem Portfolio. Verbleibende Positionen im Volumen von 0,1 Mrd. Euro waren bereits vor 2014 im Bestand (Dezember 2023: 0,2 Mrd. Euro), die Risikowerte dieser Positionen lagen bei < 0,1 Mrd. Euro (Dezember 2023: 0,1 Mrd. Euro).
Die Definition der EBA von Forbearance setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Der Kunde hat Schwierigkeiten oder er wird wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, und die Bank muss Maßnahmen in Form von Zugeständnissen gegenüber dem Kunden genehmigen, die sie unter anderen Umständen nicht zu genehmigen bereit gewesen wäre. Als Zugeständnisse gelten beispielsweise Stundungen, Limit- beziehungsweise Krediterhöhungen und Verzichte im Rahmen von Restrukturierungen. Die Forbearance-Definition gilt unabhängig davon, ob sich der Kunde im Performing- oder im Non-Performing-Portfolio befindet.
Die nachfolgenden Übersichten zeigen das bilanzielle ForbearancePortfolio der Commerzbank anhand des Bruttobuchwertes auf Basis der EBA-Definition sowie die Risikovorsorge für diese Positionen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Forbearance-Portfolio nach Segmenten | Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
Privat- und Unternehmerkunden | 1.077 | 185 | 17 | 1.061 | 171 | 16 |
Firmenkunden | 3.262 | 709 | 22 | 2.373 | 560 | 24 |
Sonstige und Konsolidierung | 683 | 25 | 4 | 215 | 215 | 100 |
Konzern | 5.022 | 919 | 18 | 3.648 | 946 | 26 |
Nach Regionen stellte sich das Portfolio wie folgt dar:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
Forbearance-Portfolio nach Regionen | Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
Deutschland | 2.751 | 641 | 23 | 2.183 | 458 | 21 |
Westeuropa | 1.348 | 71 | 5 | 412 | 260 | 63 |
Mittel- und Osteuropa | 653 | 147 | 22 | 767 | 174 | 23 |
Nordamerika | 11 | 10 | 92 | 12 | 9 | 78 |
Asien | 88 | 9 | 10 | 95 | 8 | 8 |
Sonstige | 171 | 41 | 24 | 180 | 37 | 21 |
Konzern | 5.022 | 919 | 18 | 3.648 | 946 | 26 |
Der Anstieg des Forbearance Exposures im Jahr 2024 ist im Wesentlichen auf das Firmenkundensegment zurückzuführen. Der hohe Anstieg im Bereich Sonstige und Konsolidierung und die damit verbundene Reduktion der LLP Coverage Ratio ist vorrangig auf den Neuausfall eines hoch besicherten Einzelkunden zurückzuführen. Die LLP Coverage Ratio hat sich dabei auf Konzernebene auf 18 % verringert.
Zusätzlich zur LLP in Höhe von 919 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 946 Mio. Euro) sind die Risiken im Forbearance-Portfolio durch Sicherheiten in Höhe von insgesamt 2.008 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 1.127 Mio. Euro) abgedeckt. Die Coverage Ratio inklusive Sicherheiten ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert bei 58 % (31. Dezember 2023: 57 %).
Marktrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Credit Spreads, Währungs- und Aktienkursen) oder sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar erfolgswirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen. Im Fall von Anlagebuchpositionen werden sie hingegen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den Stillen Lasten/ Reserven berücksichtigt.
Die Marktrisikostrategie der Commerzbank leitet sich aus der Gesamtrisikostrategie und den Geschäftsstrategien der einzelnen Segmente ab. Sie legt die Ziele des Marktrisikomanagements im Hinblick auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Commerzbank fest. Die Kernaufgaben des Marktrisikomanagements sind die Identifikation aller wesentlichen Marktrisiken und Marktrisikotreiber sowie deren unabhängige Messung und Bewertung. Auf diesen Ergebnissen und Einschätzungen baut die risikoorientierte Steuerung als Bestandteil einer integrierten Risiko- und Ertragssteuerung auf.
Der Vorstand der Commerzbank ist für ein effektives Management von Marktrisiken in der gesamten Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Marktrisikosteuerung wurden an das zuständige Group Market Risk Committee übertragen.
Im Group Market Risk Committee erörtern Vertreterinnen und Vertreter der Geschäftsfelder, der Risikofunktion und des Finanzbereichs aktuelle Fragen der Risikopositionierung und beschließen entsprechende Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen. Das monatlich einberufene Group Market Risk Committee beschäftigt sich unter Vorsitz der Risikofunktion mit der Marktrisikoposition der Commerzbank-Gruppe. Basis der Diskussion ist der monatliche Marktrisikobericht, der auch im Vorstand vorgestellt und diskutiert wird. Der Bericht fasst die für die Bank relevanten aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten, die Positionierung der Bank sowie die daraus abgeleiteten Risikokennzahlen zusammen.
Der Risikomanagementprozess des Marktrisikos besteht aus Risikoidentifikation, Risikomessung, Steuerung, Monitoring und Reporting. Er liegt funktional in der Verantwortung des handelsunabhängigen Marktrisikomanagements. Das zentrale Marktrisikomanagement wird ergänzt durch dezentrale Marktrisikomanagement-Einheiten auf Segmentebene sowie für regionale Einheiten beziehungsweise Tochtergesellschaften. Durch die enge Verbindung von zentralem und lokalem Risikomanagement mit den Geschäftseinheiten beginnt der Risikomanagementprozess bereits in den Handelsbereichen. Die Handelseinheiten sind insbesondere für das aktive Management der Marktrisikopositionen, zum Beispiel Abbaumaßnahmen oder Hedging, verantwortlich.
Der Risikoappetit der Commerzbank wird aus dem jährlichen ICAAP hergeleitet. Ein bestimmter Betrag an ökonomisch benötigtem Kapital (Economically required Capital - ErC) wird den Marktrisiken zugeordnet und fungiert als Marktrisikolimit. Dieses Limit reflektiert den Risikoappetit für Marktrisiken und wird zur operativen Steuerung auf die verschiedenen Portfolioebenen heruntergebrochen.
Marktrisiken aus Credit-Spread-Volumen ist ein signifikantes Risiko für die Bank. Weitere Marktrisiken entstehen aus Positionen, die auf Zinsänderungen reagieren, bei der Commerzbank hauptsächlich in den Währungen Euro, Britische Pfund und US-Dollar. Darüber hinaus ist die Commerzbank einem nennenswerten Inflationsrisiko ausgesetzt, das hauptsächlich aus dem Pensionsfonds resultiert. Währungskurs- sowie Rohwarenrisiken sind wichtige Marktrisiken für das Segment Firmenkunden. Das Rohwarenrisiko ist insbesondere von Geschäften mit CO2 -Zertifikaten sowie Edelmetallen geprägt. Das Aktienkursrisiko resultiert hauptsächlich aus Beteiligungen und dem Pensionsfonds.
Im ökonomisch benötigten Kapital wird zusätzlich das Credit-Spread-Risiko aus Positionen berücksichtigt, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie Modellrisiken aus Bodensatzmodellen und dem Kundenverhalten in Bezug auf vorzeitige Rückzahlungen im Kreditgeschäft.
Die Commerzbank nutzt ein vielfältiges quantitatives und qualitatives Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der Marktrisiken. Marktrisikolimite sind definiert für verschiedene Kennzahlen wie Sensitivitäten, Value-at-Risk (VaR), Stresstest-Ergebnisse sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital. Unser Regelwerk in Form von Marktrisiko-Policies und -Guidelines sowie Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings bilden den qualitativen Rahmen für das Management des Marktrisikos. In der Marktrisikostrategie sind die Kennzahlen je Segment hinsichtlich ihrer Relevanz festgelegt, um der unterschiedlichen Bedeutung für die Steuerung der Segmente im Einklang mit der Geschäftsstrategie Rechnung zu tragen.
Die interne Steuerung der Marktrisiken erfolgt auf Konzernebene, Segmentebene und den darunterliegenden Einheiten. Ein internes Limitsystem bis auf Portfolioebene ist implementiert und bildet einen Kernpunkt der internen Marktrisikosteuerung.
Das Marktrisiko begrenzende quantitative und qualitative Faktoren werden aus der konzernweiten ökonomischen Kapitalsteuerung abgeleitet und vom Group Market Risk Committee beziehungsweise vom Vorstand festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten Ergebniszahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Leiter der Konzernbereiche berichtet. Aufbauend auf qualitativen Analysen und quantitativen Kennzahlen identifiziert die Marktrisikofunktion mögliche zukünftige Risiken, antizipiert in Zusammenarbeit mit der Finanzfunktion mögliche ökonomische Wertverluste und erarbeitet Maßnahmenvorschläge, die mit den Markteinheiten besprochen werden. Die Votierung der vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise Risikopositionen erfolgt in dem oben genannten Group Market Risk Committee und wird anschließend dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.
Risikokonzentrationen werden durch spezifische Limite direkt begrenzt beziehungsweise auf indirekte Weise (zum Beispiel durch Stresstestlimite) vermieden. Darüber hinaus stellt die Kombination verschiedener klassischer Risikomaße (zum Beispiel VaR, Sensitivitäten) ein angemessenes Risikomanagement von Konzentrationen sicher. Zusätzlich werden regelmäßig Risikotreiber analysiert, um Konzentrationen zu identifizieren. Das Risikomanagement bestehender Konzentrationen wird dabei auch durch situationsgetriebene Analysen überprüft und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Limite, ergänzt.
Sollte es in Einzelfällen zu Limitüberschreitungen kommen, werden diese in einem separaten Eskalationsprozess behandelt. Nach Identifikation der Limitüberschreitung werden von Frontoffice und Risikoeinheiten adäquate Gegenmaßnahmen erarbeitet. Sollte die Limitüberschreitung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes behoben werden können, wird sie von der Marktrisikofunktion unter Einbindung der nächsten Hierarchieebene eskaliert.
Regulatorische Risikomaße, die in der ökonomischen Risikotragfähigkeit nicht enthalten sind, werden separat limitiert und gesteuert. Darunter fallen beispielweise Stressed VaR und Incremental Risk Charge.
In der internen Steuerung werden marktrisikorelevante Positionen des Handelsbuches sowie des Anlagebuches gemeinsam gesteuert. Für regulatorische Zwecke erfolgt zusätzlich eine separate Steuerung des Handelsbuches (gemäß regulatorischen Anforderungen inklusive Währungs- und Rohwarenrisiken des Anlagebuches) sowie eine Steuerung der Zins- und Credit-Spread-Risiken im Anlagebuch auf Stand-alone-Basis. Um eine konsistente Darstellung in diesem Bericht zu gewährleisten, beziehen sich alle Angaben zum VaR auf ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von einem Tag bei gleichgewichteten Marktdaten und einer Historie von 254 Tagen. Das interne VaR-Modell basiert dabei auf einer historischen Simulation.
Im Folgenden wird die Entwicklung der regulatorischen Marktrisikokennziffern des Handelsbuchportfolios dargestellt. Die Handelsbuchpositionen der Commerzbank liegen im Wesentlichen im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Group Treasury. Die VaR-Zahlen beinhalten alle Risiken im internen VaR-Modell. Für Tochterunternehmen innerhalb der Commerzbank Gruppe ohne eigenes internes Modell wird im Rahmen eines Partial Use das Standardverfahren für die regulatorische Kapitalberechnung verwendet. Diese Tochterunternehmen sind nicht in den dargestellten regulatorischen VaR-Kennziffern enthalten.
Der VaR ging zum 31. Dezember 2024 auf 6 Mio. Euro zurück (31. Dezember 2023: 14 Mio. Euro). Ursache sind Krisenszenarios (Marktturbulenzen um die Silicon Valley Bank und Credit Suisse), die nicht mehr in der Berechnungszeitreihe enthalten sind.
VaR der Portfolios im Handelsbuch | Mio. € |
2024 | 2023 |
Minimum | 4 | 8 |
Mittelwert | 7 | 11 |
Maximum | 19 | 21 |
VaR-Endziffer Berichtsperiode | 6 | 14 |
Das Marktrisikoprofil des Value at Risk verteilt sich über die Anlageklassen, Zins- inklusive Inflationsrisiken, Währungskurs- sowie Credit-Spread- und Rohwarenrisiken.
VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Credit Spreads | 1 | 4 |
Zinsen | 2 | 8 |
Aktien | 0 | 0 |
Währung | 2 | 2 |
Rohwaren | 1 | 1 |
Gesamt | 16 | 14 |
Für die regulatorische Kapitalunterlegung werden weitere Risikokennziffern berechnet. Hierzu zählt die Ermittlung des Stressed VaR. Die Berechnung des Stressed VaR basiert auf dem internen Modell und entspricht der oben beschriebenen VaR-Methodik. Der wesentliche Unterschied liegt in den zur Bewertung der Vermögenswerte genutzten Marktdaten. Im Stressed VaR wird das Risiko der aktuellen Positionierung im Handelsbuch mit Marktbewegungen einer festgelegten Krisenperiode aus der Vergangenheit bewertet. Der angesetzte Krisenbeobachtungszeitraum wird im Rahmen der Modellvalidierungsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahresverlauf blieb der Krisenbeobachtungszeitraum unverändert.
Das Marktrisikoprofil im Stressed VaR verteilt sich ebenfalls über die verschiedenen Anlageklassen. Die dominierenden Anlageklassen sind dabei Zinsen, Rohwaren und Credit Spreads. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert insbesondere aus der Ausweitung eines Anleiheportfolios im Handelsbuch von Group Treasury. Ein weiterer Beitrag zur Erhöhung des Stressed VaR kommt aus dem Segment Firmenkunden.
Stressed-VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Credit Spreads | 6 | 4 |
Zinsen | 10 | 9 |
Aktien | 1 | 0 |
Währung | 4 | 4 |
Rohwaren | 7 | 5 |
Gesamt | 28 | 21 |
Darüber hinaus wird mit den Kennziffern Incremental Risk Charge und Equity Event VaR (Komponente der VaR-Berechnung) das Risiko von Bonitätsverschlechterungen sowie Event-Risiken bei Handelsbuchpositionen quantifiziert. Die Incremental Risk Charge stieg im Vergleich zum Jahresende 2023 von 76 Mio. Euro auf 145 Mio. Euro an. Ursache für den Anstieg ist eine Ausweitung des Anleiheportfolios in Group Treasury.
Die Verlässlichkeit des internen Modells (historische Simulation) wird unter anderem durch die Anwendung von Rückvergleichsverfahren auf täglicher Basis überprüft. Dem ermittelten VaR werden dabei die tatsächlich eingetretenen Änderungen des Portfoliowertes (Gewinne und Verluste) gegenübergestellt. Im Prozess wird zwischen den Varianten Rückvergleich der hypothetischen Änderung des Portfoliowertes (Clean P&L) und Rückvergleich der tatsächlichen Änderung des Portfoliowertes (Dirty P&L) unterschieden. Beim Clean-P&L-Rückvergleich werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung genau die Positionen berücksichtigt, die der VaR-Berechnung zugrunde lagen. Die Gewinne und Verluste resultieren also ausschließlich aus den am Markt eingetretenen Preisänderungen (hypothetische Änderungen des Portfoliowertes). Demgegenüber werden beim Dirty-P&L-Rückvergleich zusätzlich die Gewinne und Verluste von neu abgeschlossenen sowie ausgelaufenen Geschäften des betrachteten Geschäftstages herangezogen (tatsächliche durch Änderung der Portfoliowerte induzierte Gewinne und Verluste). Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen und Modellreserven werden gemäß den regulatorischen Vorgaben in der Dirty und Clean P&L berücksichtigt.
Überschreitet der sich ergebende Verlust den VaR, so spricht man von einem negativen Rückvergleichsausreißer. Die Analyse der Rückvergleichsergebnisse liefert Anhaltspunkte zur Überprüfung von Parametern und zur potenziellen Verbesserung des Marktrisikomodells. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 2 negative Clean-P&L- und 2 negative Dirty-P&L-Ausreißer auf Gruppenebene gemessen. Ursachen waren Marktbewegungen in Währungskursen und Zinsen sowie im Dezember 2024 Marktverwerfungen im Edelmetallmarkt aufgrund drohender Einfuhrzölle in den USA.
Auf Basis der Rückvergleiche bewerten auch die Aufsichtsbehörden die internen Risikomodelle. Negative Ausreißer werden mittels eines von der Aufsicht vorgegebenen Ampelansatzes klassifiziert. Die oben erwähnten negativen Rückvergleichssaureißer für die Commerzbank-Gruppe werden nach diesem Ansatz mit der Ampelfarbe grün bewertet. Alle negativen Rückvergleichsausreißer (Clean P&L und Dirty P&L) auf Gruppenebene müssen unter Angabe von Ausmaß und Ursache den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Da das VaR-Konzept eine Vorhersage möglicher Verluste unter der Annahme normaler Marktverhältnisse liefert, wird es durch sogenannte Stresstests ergänzt. Mithilfe von Stresstests für das Gesamtportfolio (Bank- und Handelsbuch) wird das Risiko gemessen, dem die Commerzbank aufgrund unwahrscheinlicher, aber potenziell möglicher Ereignisse ausgesetzt ist. Solche Ereignisse können mittels extremer Bewegungen auf den verschiedenen Finanzmärkten simuliert werden. Die wichtigsten Szenarios beziehen sich auf wesentliche Veränderungen von Credit Spreads, Zinssätzen und Zinskurven, Devisenkursen sowie Aktienkursen und Rohwarenpreisen. Beispiele für Stresstests sind Kursverluste aller Aktien um 15 %, eine Parallelverschiebung der Zinskurve oder Änderungen der Steigung dieser Kurve.
Im Rahmen der Risikoüberwachung werden umfangreiche gruppenweite Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt.
Die einzelnen Komponenten des internen Modells werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Angemessenheit für die Risikomessung validiert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Identifikation und Behebung von Modellschwächen.
Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Anlagebuch sind die Portfolios des Bereichs Group Treasury mit ihren Credit-Spread-, Zins- und Basisrisiken.
In der Marktrisikosteuerung werden die Credit-Spread-Sensitivitäten der Anlage- und Handelsbücher zusammen betrachtet. Die Credit-Spread-Sensitivitäten (1 Basispunkt Downshift) aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite und Pensionsfonds) lagen zum Ende des Geschäftsjahres 2024 bei 37 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 30 Mio. Euro). Der Anstieg ist auf ein ausgeweitetes NII Hedging Portfolio sowie ein höheres Anleiheportfolio in der Treasury zurückzuführen.
Ein großer Teil der Credit-Spread-Sensitivitäten entfiel auf Wertpapierpositionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Marktpreisänderungen haben für diese Positionen keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Für die Anlagebücher der Gruppe werden zudem nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben monatlich die Auswirkungen von Zinsänderungsschocks auf den ökonomischen Wert simuliert. Entsprechend der Bankenrichtlinie haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Europäische Zentralbank bis Juni 2024 für alle Institute zwei Szenarios für einheitliche, plötzliche und unerwartete Zinsänderungen vorgegeben (+/- 200 Basispunkte). Im Szenario - 200 Basispunkte wird ein Flooring der Zinskurve bei 0 angewendet (bereits negative Abschnitte der Zinskurve werden unverändert belassen).
Als Ergebnis des Szenarios + 200 Basispunkte wurde zum 31. Dezember 2024 ein potenzieller ökonomischer Verlust von 2.683 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 2.061 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Verlust) und im Szenario - 200 Basispunkte ein potenzieller ökonomischer Gewinn von 1.280 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 1.169 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Gewinn) ermittelt. Seit Juli 2024 gelten veränderte aufsichtsrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Szenarien für die Zinsänderungsschocks. Zur Einschätzung, ob ein Institut ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko aufweist, werden nun die sechs von der Baselkommission definierten währungsspezifischen Zinsszenarios verwendet.
Als Ergebnis des Szenarios "Parallel Up" wurde zum 31. Dezember 2024 ein potenzieller Verlust von 2.840 Mio. Euro gegenüber einem potenziellen Verlust von 2.132 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Als Ergebnis des Szenarios "Parallel down" wurde zum 31. Dezember 2024 ein potenzieller Gewinn von 1.524 Mio. Euro gegenüber einem potenziellen Gewinn von 1.306 Mio. Euro der Vorperiode ermittelt. Hauptursache für den Anstieg im +200 Basispunkte sowie im "Parallel Up" Stress ist ein ausgeweitetes NII-Hedging-Portfolio sowie ein höheres Anleihe-Portfolio in der Treasury. Die Höhe der negativen Barwertänderung gemessen am regulatorischen Kernkapital beträgt zum 31. Dezember 2024 9,6 %. Daher ist die Commerzbank nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu klassifizieren, da weder die negativen Barwertänderungen noch der maximale Verlust aus den 12-Monats-Nettozinserträgen im Verhältnis zum Kernkapital die aufsichtsrechtlichen Schranken überschreiten.
Die Zinssensitivitäten des gesamten Anlagebuches (ohne Pensionsfonds) stiegen zum 31. Dezember 2024 auf 5,0 Mio. Euro (31. Dezember 2023: 2,0 Mio. Euro) pro Basispunkt rückläufiger Zinsen. Ursache ist ein ausgeweitetes Anleiheportfolio in Group Treasury.
Weiterhin ist das Risiko aus Pensionsfonds Teil des Marktrisikos im Anlagebuch. Das Pensionsfonds-Portfolio besteht aus Sicht der Commerzbank aus einem gut diversifizierten Anlageteil und den versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Die Duration der Verbindlichkeiten ist extrem lang (Modellierung der Cash-Outflows über fast 90 Jahre) und der Hauptteil der Barwertrisiken des Gesamtportfolios befindet sich in Laufzeiten von 15 und mehr Jahren. Hauptrisikotreiber stellen langfristige Euro-Zinsen, Credit Spreads sowie aufgrund antizipierter Rentendynamik auch die erwartete Euro-Inflation dar. Daneben sind Aktien-, Volatilitäts- und Währungsrisiken zu berücksichtigen. Diversifikationseffekte zwischen den Einzelrisiken führen zu einem verminderten Gesamtrisiko. Die extrem langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen die größte Herausforderung speziell bei der Absicherung der Credit-Spread-Risiken dar. Dies liegt in der nicht ausreichenden Marktliquidität entsprechender Absicherungsprodukte begründet.
Das Marktliquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass es aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht, im gewünschten Umfang und zu vertretbaren Konditionen zu liquidieren oder abzusichern.
Im Risikotragfähigkeitskonzept der Commerzbank werden Marktliquiditätsrisiken einerseits durch die Skalierung des Value at Risk auf den Kapitalhorizont von einem Jahr und der dadurch implizit berücksichtigten Liquidationsperiode berücksichtigt. Andererseits erfolgt die Berücksichtigung von zusätzlichen Bewertungsanpassungen (Prudent Valutation) für Marktliquiditätsrisiken in der Berechnung der Risikodeckungsmasse. Im Rahmen der Prudent-Valuation-Berechnung definiert unter anderem der Liquiditätshorizont die Höhe der Kapitalabzugsposten.
Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir im engeren Sinne das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im weiteren Sinne beschreibt das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass zukünftige Zahlungen nicht termingerecht, nicht in vollem Umfang, nicht in der richtigen Währung oder nicht zu marktüblichen Konditionen finanziert werden können.
Der Vorstand verabschiedet die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikotoleranz der Bank. Die Geschäftsstrategie und die daraus resultierenden möglichen Risiken sind im Abschnitt Gesamtbanksteuerung - Risikostrategie und Risikosteuerung beschrieben.
Die Operationalisierung der Liquiditätsrisikotoleranz erfolgt dann durch die Definition der Liquiditätsreserveperiode und das Limitrahmenwerk. Um einen angemessenen Prozess des Liquiditätsrisiko-Managements zu erreichen, delegiert der Vorstand bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätsrisikostrategie an die Risiko- und die Treasury-Funktion.
Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) ist für das integrierte Management der Finanzressourcen zuständig, insbesondere für strategische und strukturelle Liquiditätsentscheidungen. Hierbei wird das Group ALCO von verschiedenen Sub-Komitees unterstützt.
Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Bindende regulatorische Anforderungen sind integraler Bestandteil des Steuerungsmechanismus.
Der Bereich Group Treasury ist für das operative Liquiditätsmanagement verantwortlich. Group Treasury ist an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten und verfügt über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften. Die Commerzbank setzt zur zentralen Steuerung der globalen Liquidität den Cash-Pooling-Ansatz ein. Dieser Ansatz verfolgt das Ziel, eine effiziente Verwendung der Ressource Liquidität sicherzustellen, und zwar über alle Zeitzonen, da sich in Frankfurt, London, New York und Singapur Einheiten des Bereichs Group Treasury befinden. Ergänzende Informationen hierzu finden sich im Lagebericht im Kapitel "Refinanzierung und Liquidität des Commerzbank-Konzerns".
Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des bankinternen Liquiditätsrisikomodells durch die unabhängige Risikofunktion. Liquiditätslimite mit einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr werden im Rahmen eines täglichen Monitorings durch die Risikofunktion überwacht. Im Zeithorizont über einem Jahr erfolgt das Monitoring im Rahmen der Überwachung der Mehrjahresplanung durch die Finanzfunktion.
Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Diese gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um die finanzielle Solidität nachhaltig sicherzustellen.
Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Sie können zum Beispiel hinsichtlich Laufzeiten, großer Einzelgläubiger oder Währungen auftreten. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen mitigiert.
Fremdwährungsrisiken beziehungsweise Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen werden durch die etablierte Limitierung von Liquiditätsrisiko überwacht. Zusätzlich wirkt die kontinuierliche Nutzung des breit diversifizierten Zugangs der Bank zu Funding-Quellen, insbesondere in Form verschiedener Kundeneinlagen und Kapitalmarktinstrumente, einer Konzentration entgegen.
Im Falle einer marktgetriebenen und/oder idiosynkratischen Liquiditätskrise sieht der Liquidity Contingency Plan bestimmte Maßnahmen vor, die entsprechend der Art der Krise entweder durch die erweiterte Handlungskompetenz von Group Treasury oder durch den Recovery-Prozess des Recovery-Plans eingeleitet werden können. Der Liquidity-Contingency-Plan ist eigenständiger Bestandteil der Notfallplanung und dem Recovery-Plan vorgeschaltet. Sowohl der Liquidity-Contingency-Plan als auch der Recovery-Plan der Commerzbank werden mindestens jährlich aktualisiert, wohingegen die einzelnen Maßnahmen des Recovery-Plans regelmäßig unterjährig plausibilisiert werden. Darüber hinaus definiert der Liquidity-Contingency-Plan eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung für den Prozessablauf im Notfall und konkretisiert die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen.
Zentraler Bestandteil der Liquiditätsrisikosteuerung ist die tägliche Berechnung der Liquiditätsablaufbilanz. Gegenstand der Liquiditätsablaufbilanz ist die stichtagsbezogene portfolioübergreifende Darstellung von zukünftig erwarteten deterministischen oder stochastischen Mittelzu- und -abflüssen, auf deren Grundlage der Liquiditätsbedarf oder Liquiditätsüberschuss je Laufzeitband ermittelt wird. Dies beinhaltet auch die Modellierung von dauerhaft verfügbaren Anteilen der Kundeneinlagen, den sogenannten Bodensätzen.
Die Liquiditätsablaufbilanz wird auch genutzt, um die Emissionsstrategie der Commerzbank-Gruppe abzuleiten, die durch den Bereich Group Treasury operationalisiert wird. Der Bereich Group Finance ist für die Ermittlung und Allokation der Liquiditätskosten auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz verantwortlich, die dann in die Steuerung der Geschäftsaktivitäten der Segmente mit einfließen.
Basierend auf der Methodik der Liquiditätsablaufbilanz sind Steuerungsmechanismen wie Recovery- und Frühwarnindikatoren entsprechend limitiert und überwacht. Für die Liquiditätsablaufbilanz bestehen Limite in den Laufzeitbereichen bis 1 Jahr. Die Konzernlimite sind auf einzelne Konzerneinheiten und Währungen heruntergebrochen. Das interne Liquiditätsrisikomodell wird durch die regelmäßige Analyse zusätzlicher adverser, reverser und historischer Stressszenarios vervollständigt.
Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Die Liquiditätsrisikomodellierung bezieht neben internen ökonomischen Erwägungen auch die bindenden regulatorischen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ein. Die Commerzbank berücksichtigt dies in ihrem Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk und gestaltet damit den vom Vorstand artikulierten Liquiditätsrisikoappetit der Bank quantitativ aus.
Die der Modellierung zugrunde liegenden steuerungsrelevanten bankinternen Stressszenarios berücksichtigen sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Das Commerzbank-spezifische idiosynkratische Szenario simuliert dabei eine Stresssituation, die aus einem Rating-Downgrade um zwei Notches und einer in Folge geschwächten Refinanzierungssituation resultiert. Das marktweite Szenario hingegen berücksichtigt die Auswirkungen eines makroökonomischen Schocks auf das Funktionieren der Märkte, Bewertungen von Finanzinstrumenten und Kundenverhalten, welche alle Marktteilnehmer gleichermaßen treffen. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber der beiden Szenarios sind ein stark erhöhter Abfluss kurzfristiger Kundeneinlagen, eine überdurchschnittliche Ziehung von Kreditlinien, Prolongationen von aus geschäftspolitischen Zwecken als notwendig erachtetem Aktivgeschäft, Nachschusspflichten bei besicherten Geschäften sowie die Anwendung von höheren Risikoabschlägen bei der Refinanzierung von Vermögensanlagen.
Als Ergänzung zu den Einzelszenarios werden die Auswirkungen eines kombinierten Szenarios aus idiosynkratischen und markt spezifischen Effekten auf die Liquiditätsablaufbilanz (Nettoliquiditätsposition) simuliert. Die Liquiditätsablaufbilanz wird für den gesamten Modellierungshorizont durchgehend über das volle Laufzeitspektrum dargestellt und folgt dabei einem mehrstufigen Konzept. Dies gestattet die differenzierte Darstellung deterministischer und modellierter Cashflows des Bestandsgeschäfts auf der einen Seite sowie die Einbeziehung von Prolongationen auf der anderen Seite.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte der Liquiditätsablaufbilanz bei Anwendung der jeweiligen Stressszenarios für einen Zeitraum von einem beziehungsweise drei Monaten zum Jahresultimo. Dabei wird deutlich, dass im Vergleich zu den Einzelszenarios in einem kombinierten Stressszenario signifikant mehr Liquidität abfließt. Im 1-Monats- beziehungsweise 3-Monats-Zeitraum verbleibt für das kombinierte Stressszenario per Jahresultimo 2024 eine Nettoliquidität von 25,3 Mrd. Euro beziehungsweise 26,1 Mrd. Euro.
Nettoliquidität im Stressszenario | Mrd. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Idiosynkratisches Szenario | 1 Monat | 36,0 | 34,7 |
3 Monate | 38,6 | 32,2 | |
Marktweites Szenario | 1 Monat | 40,8 | 35,7 |
3 Monate | 41,7 | 30,9 | |
Kombiniertes Szenario | 1 Monat | 25,3 | 27,0 |
3 Monate | 26,1 | 22,2 |
Wesentliche Elemente des Liquiditätsrisikoappetits sind die Reserveperiode, die Höhe des Liquiditätsreserveportfolios, das zur Kompensation unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse gehalten wird, sowie die Limite in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Liquiditätsreserveportfolio, bestehend aus hochliquiden Vermögensgegenständen, gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Das Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen, die über die regulatorisch notwendige Reserveperiode hinausgeht.
Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Höhe des Stress-Liquiditätsreserve-Portfolios wird im Rahmen der täglichen Liquiditätsrisiko-Berechnung überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio. Der Gesamtwert dieses Portfolios betrug zum Berichtsstichtag 2024 6,1 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 6,1 Mrd. Euro).
Die Bank wies zum Jahresende 2024 hochliquide Aktiva in Höhe von 133,9 Mrd. Euro aus. Diese Liquiditätsreserve wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen, die über die regulatorisch notwendige Reserveperiode hinausgeht.
Die Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva setzten sich aus den folgenden drei Bestandteilen zusammen:
Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva | Mrd. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Bestand an hochliquiden Aktiva | 133,9 | 134,3 |
davon Level 1 | 117,5 | 124,4 |
davon Level 2A | 14,8 | 9,2 |
davon Level 2B | 1,6 | 0,8 |
Im gesamten Geschäftsjahr 2024 befanden sich die internen Liquiditätskennzahlen der Commerzbank inklusive der regulatorischen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) stets oberhalb der mindestens jährlich vom Vorstand festgelegten Limite.
Die LCR-Kennziffer berechnet sich als Quotient aus dem Bestand an liquiden Aktiva und den Netto-Liquiditätsabflüssen unter Stressbedingungen. Mithilfe dieser Kennziffer wird gemessen, ob ein Institut über ausreichend Liquiditätspuffer verfügt, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über die Dauer von 30 Kalendertagen eigenständig zu überstehen.
Die Commerzbank hat im Durchschnitt der letzten drei Monatsendwerte mit 134,7 % (zum Jahresultimo 2023: 143,5 %) die geforderte Mindestquote bei der LCR in Höhe von 100 % deutlich überschritten. Auch der Durchschnitt der jeweils letzten zwölf Monatsendwerte lag mit 142,1 % (zum Jahresultimo 2023: 136,2 %) deutlich über der Mindestquote.
Die Bank hat entsprechende Limite und Frühwarnindikatoren etabliert, um die Einhaltung der LCR-Mindestanforderungen sicherzustellen.
Die NSFR beschreibt die regulatorische Forderung nach einer stabilen Refinanzierung in einem Verhältnis zwischen dem Betrag der verfügbaren stabilen Refinanzierung und dem Betrag der erforderlichen stabilen Refinanzierung über einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Quote selbst ist definiert als Quotient der gewichteten verfügbaren stabilen Refinanzierung und der gewichteten erforderlichen stabilen Refinanzierung. Sie hat eine Mindesthöhe von 100 %.
Zum 31. Dezember 2024 betrug die NSFR 126,1 % (31. Dezember 2023: 130,2 %) und lag damit deutlich über der Mindestquote.
Das operationelle Risiko (OpRisk) ist definiert als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Diese Definition beinhaltet unter anderem rechtliche Risiken, Personalrisiken, Steuerrisiken sowie Ablauf- und Organisationsrisiken. Strategische Risiken und Reputationsrisiken stehen in dieser Definition nicht im Fokus. Das Compliance-Risiko, Third-Party-Risiko sowie das IKT-Risiko werden in der Commerzbank aufgrund ihrer gestiegenen ökonomischen Bedeutung als separate Risikoarten gesteuert. Die Verluste aus Compliance-, Third-Party-Risiko sowie IKT-Risiken fließen in das Modell zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken ein.
In der Commerzbank sind die Themenstellungen OpRisk und Governance des Internen Kontrollsystems (IKS) methodisch eng miteinander verbunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hintergrund dieser Verzahnung ist, dass in zahlreichen OpRisk-Fällen die Ursachen im Zusammenhang mit dem Versagen der Kontrollmechanismen stehen. Damit trägt ein funktionsfähiges IKS dazu bei, Verluste aus operationellen Risiken zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden und so mittel- bis langfristig auch die ökonomische Kapitalbelastung für die Hinterlegung operationeller Risiken zu mindern.
Das IKS der Commerzbank ist angelehnt an das vom "Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk "COSO I"1.
Die Implementierung in der Commerzbank erfolgte im Jahr 2010 als jährlicher IKS-Regelkreis auf Basis von Mindeststandards und wird kontinuierlich und risikoorientiert weiterentwickelt und auf die aktuellen Gegebenheiten und Konzernstrukturen angepasst.
Umgekehrt bieten die Systematiken für operationelle Risiken die Möglichkeit, das IKS konsistent zum Management operationeller Risiken auszurichten. Die Weiterentwicklung des IKS-Kontrollgefüges ist eine wesentliche Säule zur proaktiven Reduzierung beziehungsweise Verhinderung operationeller Risiken.
Das IKS der Commerzbank ist auch im Geschäftsjahr 2024 als insgesamt "angemessen" und "wirksam" einzustufen.
Das Group OpRisk Committee der Commerzbank tagt mindestens vier Mal jährlich unter Vorsitz des Chief Risk Officers (CRO) und befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern. Zudem fungiert es als Eskalations- und Entscheidungsgremium für bedeutende bereichsübergreifende OpRisk-Themen. Das Group OpRisk Committee beziehungsweise die Segment-Gremien mit Zuständigkeit für operationelle Risiken befassen sich mit der Steuerung der operationellen Risiken in den jeweiligen Einheiten. Sie analysieren OpRisk-Themen, die die Einheit betreffen, zum Beispiel Verlustereignisse, und definieren abzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Handlungsempfehlungen.
Die OpRisk-Strategie der Commerzbank wird jährlich vom Vorstand, nach Diskussion und Votierung im Group OpRisk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt das Risikoprofil, die Eckpunkte der angestrebten Risikokultur sowie das Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Steuerung operationeller Risiken in der Commerzbank. Organisatorisch basiert die OpRisk-Steuerung auf drei hintereinandergeschalteten Ebenen (Three Lines of Defence), deren zielgerichtetes Zusammenspiel zur Erreichung der vorgegebenen strategischen Ziele maßgeblich ist. Die Segmente sowie Management-/Serviceeinheiten stellen die "First Line of Defence" dar. Sie sind direkt verantwortlich für die Identifikation und das Management der Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Dabei sind die vorgegebenen Risikostandards sowie Policies einzuhalten. Die "Second Line of Defence" legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt die Umsetzung dieser Standards sicher und führt ein geeignetes Monitoring durch. Dabei nimmt sie Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Die "Third Line of Defence" bildet die interne Revision. Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und umfasst somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der "First/Second Line of Defence".
Die OpRisk-Strategie definiert zum einen übergeordnete Fokusthemen, zum anderen werden pro Unterrisikoart weitere individuelle strategische Ziele gesetzt (siehe Kapitel Unterrisikoarten des Operationellen Riskos). Eines der Fokusthemen für 2025 ist die Umsetzung der neuen Anforderungen aus der Kapitaladäquanzverordnung (CRR III), die ab 1. Januar 2025 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang wird ein neuer Standardansatz zur Berechnung der OpRisk-RWA und neue Anforderungen an das Reporting eingeführt. Zudem steht auch die Analyse und Implementation der Anforderungen aus DORA (Digital Operational Resilience Act) im Fokus, insbesondere die Definition und Etablierung eines IKT-Risikomanagements in der Organisation. Darüber hinaus wird für alle Arten von Drittparteien ein holistischer Ansatz zur Steuerung der daraus resultierenden Risiken etabliert.
Die Commerzbank steuert das operationelle Risiko aktiv mit dem Ziel, OpRisk-Profil und Risikokonzentrationen systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigation zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen.
Operationelle Risiken zeichnen sich durch eine asymmetrische Schadensverteilung aus, das heißt, der überwiegende Anteil der Schäden kommt in geringer Schadenshöhe zum Tragen, während vereinzelte Schäden mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenspotenzial schlagend werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit, das hohe Schadenspotenzial zu limitieren und die regelmäßige Schadenserwartung proaktiv zu steuern.
Die Commerzbank hat dazu ein mehrstufiges System etabliert, das definierte Kenngrößen für die Limitierung des ökonomischen Kapitals (Risikokapazität) mit solchen zur operativen, unterjährigen Steuerung (Risikoappetit/Risikotoleranz) integriert und durch Regelungen für das transparente und bewusste Eingehen und Freigeben von Einzelrisiken (Risikoakzeptanz) komplettiert wird.
Im Rahmen der OpRisk-Steuerung finden eine jährliche Bewertung der IKS-Schlüsselkontrollen der Bank und ein Risk Scenario Assessment statt. Daneben werden OpRisk-Schadensfälle kontinuierlich analysiert und anlassbezogen einem IKS-Backtesting unterzogen. Bei materiellen Schadensfällen werden Lessons-Learned-Aktivitäten aufgenommen.
Die Commerzbank misst seit dem vierten Quartal 2021 das regulatorische Kapital mittels des Standardansatzes (SA) und das ökonomische Kapital für operationelle Risiken weiterhin mittels eines dedizierten internen Modells (OpRisk-ErC-Modell, in Anlehnung an das vorherige Advanced-Measurement-Approach-(AMA-)Modell). Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2024 auf dieser Basis 24,1 Mrd. Euro (31. Dezember 2023: 22,8 Mrd. Euro). Haupttreiber des Anstiegs gegenüber dem Vorjahr waren die gestiegenen vorläufigen Erträge im Jahr 2024. Das ökonomisch erforderliche Kapital belief sich auf 2,5 Mrd. Euro. Ein Vergleich zum Vorjahreswert (31. Dezember 2023: 2,2 Mrd. Euro) zeigt einen Anstieg um 0,3 Mrd. Euro hauptsächlich verursacht durch eine konservativere Berücksichtigung der Restrisiken aus dem Portfolio der auf Schweizer Franken und anderen Fremdwährungen indexierten Darlehen der mBank.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoaktiva und das ökonomisch erforderliche Kapital nach Segmenten:
31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
Mrd. € | Risikoaktiva | Ökonom. erforderl. Kapital | Risikoaktiva | Ökonom. erforderl. Kapital |
Privat- und Unternehmerkunden | 12,7 | 1,7 | 13,3 | 1,4 |
Firmenkunden | 7,2 | 0,4 | 5,1 | 0,3 |
Sonstige und Konsolidierung | 4,2 | 0,4 | 4,3 | 0,6 |
Konzern | 24,1 | 2,5 | 22,8 | 2,2 |
Aus OpRisk-Ereignissen ergab sich zum Ende des vierten Quartals 2024 eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 1.130 Mio. Euro (Gesamtjahr 2023: 1.176 Mio. Euro). Die Ereignisse waren im Wesentlichen durch Schäden in der Kategorie "Produkte und Geschäftspraktiken" geprägt. In erster Linie sind hier die Verluste und Rückstellungen der mBank für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken und anderen Fremdwährungen indexierten Darlehen zu nennen.
OpRisk-Ereignisse1 | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Interner Betrug | - 1 | 2 |
Externer Betrug | - 31 | 45 |
Sachschäden und Systemausfälle | 1 | 2 |
Produkte und Geschäftspraktiken | 1.153 | 1.158 |
Prozessbezug | 5 | - 33 |
Arbeitsverhältnis | 3 | 3 |
Konzern | 1.130 | 1.176 |
1
Eingetretene Verluste und Rückstellungen, abzüglich OpRisk-basierter Erträge und Rückzahlungen.
Ein strukturiertes zentrales und dezentrales Berichtswesen stellt sicher, dass die Mitglieder des Group OpRisk Committees, die Segmente sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelle Risiken unterrichtet werden. Detailreiche und ausführliche OpRisk-Berichte werden quartalsbezogen erstellt. Sie beinhalten eine Darstellung der Entwicklung der OpRisk-Verluste, der wesentlichen Verlustereignisse der Segmente, aktuelle Risikoanalysen, die Entwicklung des Kapitalbedarfs, die Entwicklung des Greenwashingsrisikos, die Entwicklung der nicht-finanziellen Risiken sowie den Status eingeleiteter Maßnahmen.
Zudem sind operationelle Risiken Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats.
Die nachfolgend aufgeführten Risiken sind die Unterrisikoarten des operationellen Risikos gemäß Risikoinventur der Commerzbank.
Rechtsrisiken entstehen für den Commerzbank-Konzern in erster Linie dann, wenn sich Ansprüche der Bank aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen lassen oder aber Ansprüche gegen die Bank verfolgt werden, weil das zugrunde liegende Recht nicht beachtet wurde oder sich nach Abschluss eines Geschäfts geändert hat.
Auch das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, bei deren Aufnahme oder Durchführung aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, kann zu Rechtsrisiken führen. Dieses Risiko kann sich auch in Anordnungen oder Sanktionen verwirklichen, die von einer oder mehreren Behörden, deren Aufsicht die Commerzbank weltweit unterliegt, erlassen oder verhängt werden. Das Rechtsrisiko zeigt sich weiterhin in realisierten Verlusten beziehungsweise Rückstellungen, die sich aufgrund von oder im Zusammenhang mit gegen die Commerzbank gerichteten Klagen ergeben (Passivprozesse). Von der Commerzbank erhobene Klagen (Aktivprozesse) verkörpern in der Regel kein operationelles, sondern ein Kreditrisiko, sodass dem Verlustrisiko bereits durch Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) bei einem Aktivprozess werden jedoch als Rechtsrisiko eingeordnet.
Group Legal obliegt als "Second Line of Defence" in der Commerzbank funktional die Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos. Alle juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten von Group Legal inklusive der ausländischen Niederlassungen sowie die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen der in- und ausländischen Tochtergesellschaften sind als Rechtsrisiko-Manager operativ für die Identifizierung und Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos der Commerzbank zuständig.
Die Rechtsrisiko-Manager im Konzern haben die Aufgabe, rechtliche Risiken und alle dadurch möglichen Verluste in einem frühen Stadium zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Verluste aufzuzeigen und an rechtliche Risiken betreffenden Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Sie sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ständig über alle rechtlichen Änderungen oder neuen Erkenntnisse auf dem Laufenden bleiben und die betroffenen Geschäftseinheiten über die Auswirkungen auf das Rechtsrisiko sowie über sich ergebenden Handlungsbedarf informieren.
Die Rechtsrisiko-Manager verantworten die Veranlassung beziehungsweise Anpassung von Prozessrückstellungen und betreuen und überwachen die neuen und laufenden Gerichtsverfahren.
Bei Passivprozessen wird die Rückstellung auf Grundlage der Risikoeinschätzung des zuständigen Rechtsrisiko-Managers gebildet. Zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung für die Forderung nimmt der Rechtsrisiko-Manager die bestmögliche Schätzung des wahrscheinlichen Verlustes (in Geldmitteln/Mittelabfluss) aus dem Rechtsstreit vor. Die Rückstellung für die Forderung ist in Höhe dieses erwarteten Verlustes zu bilden, wenn der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Der Rechtsrisiko-Manager muss bei neuen Erkenntnissen, insbesondere nach jedem bedeutenden Verfahrensabschnitt, die Eintrittswahrscheinlichkeit und Verlusterwartung prüfen und die Rückstellung für die Forderung entsprechend anpassen. Bei Aktivprozessen werden in der Regel nur die erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten zurückgestellt.
Quartalsweise informiert Group Legal im Litigation Report über alle wesentlichen Gerichtsverfahren und Rechtsrisikoentwicklungen. Adressaten sind das Management der Bank, die Bankenaufsicht sowie der Wirtschaftsprüfer der Bank. Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats erhält einen jährlichen Litigation Report.
Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen betreffen. Diese umfassen zum Beispiel angeblich fehlerhafte Anlageberatungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, Kreditfinanzierungen oder dem Zahlungsverkehrsgeschäft, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, die Geltendmachung von Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, angeblich fehlerhafte Prospekte im Zusammenhang mit Emissionsgeschäften, angebliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche/kartellrechtliche Vorschriften sowie Klagen von Aktionären und Fremdkapitalinvestoren sowie Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden. Geltende Sanktionsregimes können dazu führen, dass die Commerzbank oder ihre Tochtergesellschaften daran gehindert ist, Verpflichtungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern zu erfüllen; infolgedessen kann die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften gerichtlichen Klagen ausgesetzt sein. Daneben können Änderungen oder Verschärfungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen beispielsweise im Privatkundenbereich zur weiteren Inanspruchnahme der Commerzbank oder ihrer Tochtergesellschaften führen. In den gerichtlichen Verfahren werden vor allem Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche oder auch die Rückabwicklung geschlossener Verträge geltend gemacht. Sofern einzelnen oder mehreren dieser Klagen stattgegeben würde, könnten daraus zum Teil erhebliche Schadensersatz- oder Bußgeldzahlungen, Rückabwicklungsaufwendungen oder sonstige kostenintensive Maßnahmen folgen.
Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Commerzbank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.
Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu "Cum-Cum-Geschäften" hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu "Cum-Cum-Geschäften" mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben.
Im Hinblick auf Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank (auch gerichtlichen) Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Im Rahmen dieser Wertpapierleihegeschäfte waren die Vertragspartner verpflichtet, der Commerzbank Dividenden und einbehaltene Kapitalertragsteuern zu erstatten. Die spätere Anrechnung auf die Körperschaftsteuer haben die Finanzämter verschiedener Vertragspartner jedoch teilweise abgelehnt oder nachträglich aberkannt.
Gegen die mBank wurde in 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken zugelassen. Der Sammelklage haben sich insgesamt 1.731 Kläger angeschlossen. In erster Instanz obsiegten die Kläger; die mBank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Unabhängig davon klagen zahlreiche Darlehensnehmer von auf Fremdwährungen indexierten Darlehen aus den gleichen Gründen im Wege von Einzelklagen. Neben der Sammelklage sind zum 31. Dezember 2024 19.451 weitere Einzelverfahren anhängig (31. Dezember 2023: 22.602). Die mBank tritt den Klagen entgegen.
Zum 31. Dezember 2024 lagen zu 9.018 auf Fremdwährungen indexierten Darlehensverträgen rechtskräftige Urteile in Einzelverfahren gegen die mBank vor, von denen 123 zugunsten der mBank und 8.895 zuungunsten der mBank entschieden wurden.
Der polnische Oberste Gerichtshof hat am 25. April 2024 unter anderem entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch der Bank auf Rückzahlung in der Regel beginnt, wenn der Kreditnehmer die Unwirksamkeit geltend macht. Dies kann in einigen Fällen dazu führen, dass die Forderung der Bank auf Rückzahlung des Kapitals verjährt sein könnte.
Die mBank wird die Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere des polnischen Obersten Gerichtshofs, und des EuGH sowie eine mögliche Gesetzgebungsinitiative beobachten und mögliche Auswirkungen auf die Vorsorge fortlaufend prüfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftige Ereignisse wie Entscheidungen des polnischen Obersten Gerichtshofs und des EuGH in Zukunft erhebliche negative Auswirkungen auf die Schätzung des rechtlichen Risikos im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen in Schweizer Franken und anderen Fremdwährungen haben können.
Die mBank hat ab dem vierten Quartal 2022 ein Vergleichsprogramm aufgelegt, in welchem den Kunden angeboten wird, ihre auf Schweizer Franken indexierten Darlehen in Zloty-Darlehen mit einem festen oder variablen Zinssatz umzuwandeln, sowie einen individuell zu verhandelnden Teil der noch ausstehenden Darlehensvaluta zu erlassen. Zum Stichtag hat die mBank die Risiken im Zusammenhang mit künftigen Vergleichszahlungen mit 440 Mio. Euro berücksichtigt.
Die mBank prüft die Auswirkungen der Rechtsprechung fortlaufend und passt die Parameter des Modells, wie die erwartete Anzahl von Kreditnehmern, die noch klagen werden, die Art der erwarteten Gerichtsurteile, die Höhe des Verlustes der Bank im Falle eines Urteils sowie die Annahmequote für Vergleiche soweit erforderlich an. Die Methodik zur Ermittlung der Vorsorge basiert auf Parametern, welche vielfältig, ermessensbehaftet und zum Teil mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Schwankungen der Parameter sowie deren Interdependenzen und Entscheidungen der polnischen Gerichte und des EuGH können dazu führen, dass die Vorsorge zukünftig der Höhe nach wesentlich angepasst werden muss.
Das zum 31. Dezember 2024 bestehende Portfolio von nicht vollständig zurückgeführten, auf Fremdwährungen indexierten Darlehen hatte einen Buchwert in Höhe von 1,8 Mrd. polnischen Zloty. Das Portfolio von vollständig zurückgezahlten Darlehen und Darlehen, für die ein Vergleich oder rechtskräftiges Urteil vorliegt, betrug bei Ausreichung 14,7 Mrd. polnische Zloty. Insgesamt wurde im Konzern für die aus dem Komplex entstehenden Risiken, einschließlich potenzieller Vergleichszahlungen und der Sammelklage, eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 1,6 Mrd. Euro gebildet (31. Dezember 2023: 1,9 Mrd. Euro), die fast ausschließlich auf Schweizer Franken indexierte Darlehen entfällt. Bei noch nicht vollständig zurückgeführten Darlehen werden die rechtlichen Risiken unmittelbar bei der Schätzung der Zahlungsströme im Bruttobuchwert der Forderungen berücksichtigt.
Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen eine andere Bank über den sogenannten AGB-Änderungsmechanismus entschieden und die entsprechenden Ziffern der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Dieser Mechanismus sah vor, dass die Zustimmung des Kunden zu bestimmten Vertragsänderungen nach einer bestimmten Frist angenommen wurde, wenn der Kunde nicht widersprochen hatte. Die Bank hat die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf ihre Geschäftsbereiche und Produkte geprüft, da aufgrund des AGB-Änderungsmechanismus eingeführte oder erhöhte Entgelte für Verbraucher möglicherweise unwirksam sein können.
Im Juni 2023 wurde die Bank vor einem russischen Gericht vom Begünstigten einer Garantie verklagt, die die Bankauftrags eines Kunden in Deutschland ausgestellt hatte. Im Jahr 2021 hatte die Bank eine Vertragserfüllungsgarantie zugunsten eines russischen Unternehmens ausgestellt, um die Verbindlichkeiten des Kunden der Bank im Rahmen eines Bauvertrags zu sichern. Aufgrund der geltenden Sanktionsregelung konnte der Kunde der Bank seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. Das russische Unternehmen verlangte daraufhin von der Bank Zahlung aus der Garantie. Die geltenden Sanktionsregelungen hindern die Bank an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Garantie.
Im Juni 2024 hat das russische Gericht die Bank sowie zwei Tochtergesellschaften der Bank in Russland zur Zahlung der Garantiesumme nebst Zinsen gesamtschuldnerisch verurteilt. In der Berufung ist die Bank und ihre Tochtergesellschaften im Januar 2025 unterlegen. Die Bank rechnet damit, dass der Kläger die Vollstreckung betreiben wird.
Das russische Gericht hatte bereits im Mai 2024 einen Arrest von Vermögenswerten der Bank und einer der beiden Tochtergesellschaften, der Commerzbank (Eurasija), angeordnet. Die Parteien haben weitere Gerichtsverfahren betrieben, darunter auch Verfahren zum Erlass von "Anti-Suit Injunctions"(Unterlassungsverfügungen).
Die Commerzbank und ihre russische Tochtergesellschaft Commerzbank (Eurasija) sind in Russland von Kunden eines russischen Zentralverwahrers verklagt worden. Dieser unterhält ein Konto bei der Commerzbank in Deutschland, auf dem angeblich unter anderem Gelder der Kläger liegen. Der Zentralverwahrer und seine Vermögenswerte (einschließlich des Guthabens auf dem Konto) unterliegen geltenden Sanktionen. Daher können die Kläger nicht auf ihre Gelder bei dem Zentralverwahrer zugreifen, und verlangen stattdessen in Russland von der Commerzbank Schadensersatz.
Teilweise haben die Gerichte die Commerzbank und die Commerzbank (Eurasija) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Commerzbank und die Commerzbank (Eurasija) haben in den jeweiligen Verfahren entweder Berufung eingelegt oder werden Berufung einlegen. In einem Teil der Verfahren hat das Gericht einen Arrest gegen die Commerzbank (Eurasija) verfügt. Die Commerzbank und die Commerzbank (Eurasija) verteidigen sich gegen sämtliche Ansprüche.
Die Verfahren in Russland sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Vermögenswerte der Bank und der Commerzbank (Eurasija) beschlagnahmt werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Grundlage weiterer Ansprüche zusätzliche Verfahren eingeleitet werden und/oder in diesem Zusammenhang weitere Kosten entstehen, die zu erheblich höheren Verlusten führen.
Einzelne der oben genannten Verfahren können auch Auswirkungen auf die Reputation der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben. Der Konzern bildet Rückstellungen für diese Verfahren, soweit die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar ist. Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns keine Rückstellungen zu bilden waren. Der endgültige Ausgang einzelner rechtlicher Verfahren kann das Ergebnis und den Cashflow der Commerzbank in einer bestimmten Berichtsperiode beeinflussen, schlimmstenfalls ist nicht völlig auszuschließen, dass die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen auch wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Weitere Informationen über rechtliche Verfahren können der Note 57 zu den Rückstellungen und der Note 59 zu den Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen des Konzernabschlusses entnommen werden.
Die Commerzbank hat mit der schriftlich fixierten Ordnung (SFO) ein definiertes Rahmenwerk für die Aufbau- und Ablauforganisation. Grundlage dafür bilden gesetzliche Anforderungen, unter anderem die MaRisk-AT5-Organisationsrichtlinien sowie die Strategie und Verfassung der Commerzbank.
Die Regelungen für die Aufbauorganisation beinhalten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen an die Struktur der Bank und weisen damit Verantwortungen eindeutig zu. Kernelemente sind der Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand, die Geschäftsaufträge mit den Beschreibungen der Aufgaben der Unternehmenseinheiten und die Sachkostenkompetenzen für die jeweiligen Führungsebenen.
Für die Ablauforganisation sind Standards zur Erstellung, regelmäßigen Aktualisierung, Genehmigung und Dokumentation von Anweisungen und Prozessen sowie zu nutzende Systeme gesetzt.
In beiden Bestandteilen finden regelmäßige Aktualitätsprüfungen statt. Die risikoverantwortlichen Führungskräfte sind über Freigabeprozesse eingebunden und werden so über sich eventuell verändernde Risiken unterrichtet.
Damit wird insgesamt Handlungssicherheit für alle standardsetzenden Funktionen und Mitarbeitende hergestellt.
Im Sinne einer internen, steuerungsorientierten Ausgestaltung dieser Definition subsumiert die Commerzbank AG unter Personalrisiken folgende Elemente:
Anpassungsrisiko: Ein Anpassungsrisiko entsteht, wenn sich aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (zum Beispiel Umstrukturierungen, Veränderungen der Führungskultur, Qualifizierungsbedarfe) verändern, sich diese auf die Wirkungsbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken und damit eine erhöhte Veränderungsbereitschaft der Belegschaft erfordern.
Motivationsrisiko: Motivationsrisiken entstehen daraus, dass demotivierende Faktoren nicht abgestellt und motivierende Faktoren in nicht ausreichendem Maße bei der Belegschaft wahrgenommen werden (zum Beispiel Führung, Vergütung). Die Auswirkungen (zum Beispiel zurückgehaltene Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) können sich direkt auf die Arbeitsatmosphäre und Produktivität der Organisation auswirken.
Austrittsrisiko: Austrittsrisiken berücksichtigen die Folgen ungewollter Austritte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Beispiel Arbeitnehmerkündigungen), insbesondere bei Leistungsträgern.
Engpassrisiko: Im Engpassrisiko werden die Folgen einer nicht ausreichenden Personalausstattung (zum Beispiel unbesetzte Planstellen, fehlende Nachwuchsplanung) sowie daraus folgender Konsequenzen (operative Engpässe, erhöhte Arbeitslast, geringere Produktivität, Krankheit) berücksichtigt.
Personal stellt für die Commerzbank eine zentrale Ressource dar. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die Aufgabe aller Führungskräfte, die Personalrisiken im eigenen Verantwortungsbereich im Blick zu behalten und etwaigen Fehlentwicklungen gegebenenfalls unter Einbeziehung von Group Human Resources (GM-HR) zu begegnen. Mit dem zusätzlich durch GM-HR gesteuerten systematischen Personalrisikomanagement wird das Ziel verfolgt, etwaige Veränderungen in der Risikosituation zu identifizieren, zu beurteilen und unter anderem durch den Einsatz ausgewählter personalwirtschaftlicher Instrumente zu steuern.
Der Konzernbereich GM-HR wird vom Bereichsvorstand Group Human Resources verantwortet, der direkt an das für Personal zuständige Vorstandsmitglied (CHRO) berichtet.
Für Personalrisiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Konzernrisikostrategie. Die Teilrisikostrategie "Operational Risk" setzt dazu als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank den risikostrategischen Rahmen und enthält neben strategischen und organisatorischen Elementen eine detaillierte Beschreibung des Risikomanagements der Personalrisiken. In diesem Kontext erstellt GM-HR halbjährlich für den Vorstand einen Personalrisikoreport für die Commerzbank AG und ihre größten Tochtergesellschaften, um anhand festgelegter Kriterien das Anpassungsrisiko, Motivationsrisiko, Austrittsrisiko und Engpassrisiko zu bewerten und um aktuelle risikorelevante Handlungsfelder aufzudecken.
Dem Anpassungsrisiko wird durch ausgewählte interne sowie externe Aus-, Weiterbildungs- und Change-Maßnahmen begegnet. Es wird gewährleistet, dass das Qualifikationsniveau unserer Mitarbeitenden den aktuellen Anforderungen entspricht, strukturelle Veränderungen begleitet und die Mitarbeitenden ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht werden. Etwaigem Know-how-Verlust wird mit Schulungsformaten wie Umschulung und Weiterqualifizierung ("Re- and Upskilling") sowie Entwicklung eines nachhaltigen Personalentwicklungsplans begegnet.
Das Motivationsrisiko wird seitens GM-HR mit regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen erfasst. Dort können mögliche Veränderungen in der Unternehmensverbundenheit der Mitarbeitenden frühzeitig erkannt und adäquate Steuerungsmaßnahmen initiiert werden. Hierzu zählen unter anderem die Entwicklung von Anreizsystemen zur Anerkennung individueller Leistungen, aber auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Mitarbeitenden oder eine Übertragung von Aufgaben höheren Anspruchs an Leistungsträger.
Mit Blick auf das Austrittsrisiko wird mittels großer Sorgfalt versucht, nachhaltige Störungen der Betriebsabläufe, aufgrund von Abwesenheit oder dem Ausscheiden von Mitarbeitenden, zu vermeiden. Hierfür beobachtet GM-HR regelmäßig die Fluktuation sowohl quantitativ als auch qualitativ. Eine weitere risikomitigierende Maßnahme ist unter anderem auch die Vereinbarung einer doppelten Freiwilligkeit bei Sozialplan-Instrumenten zur Vermeidung von ungewünschten Austritten im Kontext von Abbaumaßnahmen.
Dem Engpassrisiko wird durch eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung begegnet. Diese soll sicherstellen, dass die betriebsinternen Erfordernisse, die Geschäftsaktivitäten und die jeweils gültige Strategie der Commerzbank AG umgesetzt werden können. Hierzu zählt, neben der Stärkung der Arbeitgebermarke, auch die Modernisierung des Personalbeschaffungsprozesses in Deutschland sowie an internationalen Standorten. Sie können so dazu beitragen, dass eine angemessene Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen zur Verfügung steht.
Um die erforderliche Personalstabilität zu gewährleisten und die transformationsbedingten HR-Risiken angemessen zu steuern, wurde zur Unterstützung der "Strategie 2024" eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen. Insgesamt ist die Personalrisikosituation weiter zu beobachten, da sie sich durch strukturelle Veränderungen (zum Beispiel aufgrund einer überarbeiteten Konzernstrategie) wandeln kann. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und der äußerst wettbewerbsfähigen Arbeitnehmerprofile, ist mit wachsenden Anforderungen, sowohl in Bezug auf die Bindung als auch auf die Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu rechnen. Diesen Personalrisiken wird sowohl mit bereits eingeleiteten Change- und organisatorischen Maßnahmen als auch im Besonderen mit der neuen Arbeitgeberkampagne der Commerzbank AG begegnet.
Das Steuerrisiko setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: das Risiko der Abgabe von fehlerhaften1 , unvollständigen oder verspäteten Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Pflichtmeldungen von steuerlich relevanten Merkmalen/Informationen oder der Verletzung von Anzeige-, Berichts-, Melde- oder Mitwirkungspflichten.
Daraus können folgende Kosten entstehen: Strafzahlung für verspätete Ausführung und Säumniszuschläge wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen, Zinsaufwände bei Steuernachzahlungen und Strafen in Form von Zwangsgeldern oder Säumniszuschlägen für die Verletzung von Mitwirkungs-, Dokumentations-, Archivierungs-, und Aufbewahrungsfristen (GoBD).
Des Weiteren gehören zu Steuerrisiken: Geldbußen oder Strafzinsen aus Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten, Mehrbelastung aus vermeidbarer Doppelbesteuerung (zum Beispiel Berücksichtigung desselben Sachverhalts für verschiedene Steuerthemen), vermeidbare Steuer-/Zinsaufwendungen oder Nichterstattung von Steuern aufgrund von nicht oder nicht ordnungsgemäßer Stellung von Anträgen oder Prüfung von Steuerbescheiden und zusätzlicher Aufwände durch Steuerschätzungen.
Angesichts der genannten Steuerrisiken und des Null-Toleranz-Ansatzes bezüglich Steuerstraftaten, der Beihilfe zu Steuerstraftaten und bei Steuerordnungswidrigkeiten, hat die Commerzbank ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS) aufgebaut, das durch den eigens hierauf spezialisierten GM-TAX-Tax-Compliance-Management-Bereich in Zusammenarbeit mit diversen Bereichen inner- und außerhalb von GM-TAX laufend analysiert und weiterentwickelt wird.
Die Commerzbank berichtet bekannte Steuerrisken aus Steuerstraftaten vierteljährlich an das Bank-wide Anti-Fraud & Corruption Committee (BAFCC) für die Commerzbank AG mit wesentlichen ausländischen Niederlassungen und relevanten Töchtern.
Die nachfolgend aufgeführten Risiken sind - bis auf die ESG-Risiken - die sonstigen wesentlichen Risiken gemäß Risikoinventur der Commerzbank. ESG-Risiken werden als horizontaler Risikotreiber betrachtet.
Compliance-Risiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken. Die Commerzbank versteht und erkennt die Existenz von inhärenten Compliance-Risiken in ihren Geschäftsfeldern, die von der Finanzkriminalität missbraucht werden können. Das Compliance-Risiko umfasst hierbei die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/Embargos, Markets Compliance, sowie sonstige strafbare Handlungen, wie Betrug, Bestechung und Korruption, sowie die Beachtung menschen- und umweltrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Zur aktiven Förderung der Compliance-Kultur im Unternehmen hat der Vorstand der Commerzbank AG entsprechende Werte in den Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) festgeschrieben und kommuniziert.
Group Compliance wird durch den Bereichsvorstand Group Compliance gesteuert; dieser berichtet direkt an den Vorstand. Der Bereichsvorstand Group Compliance ist gemäß § 87 (5) WpHG, BT 1.1 MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion) sowohl der "Compliance-Beauftragte" als auch gemäß § 25 h (7) KWG (Kreditwesengesetz), §§ 7 und 9 GwG (Geldwäschegesetz) der "Geldwäschebeauftragte" beziehungsweise "Gruppen-Geldwäschebeauftragte" des Konzerns. Der Bereichsvorstand von Group Compliance übernimmt außerdem die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten (MRB) im Sinne des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG).
Group Compliance ist verantwortlich für:
A. die fünf Compliance-Risikotypen/-felder:
1) Anti-Geldwäsche/Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,
2) Sanktionen und Embargos,
3) strafbare Handlungen, wie Betrug, Bestechung und Korruption,
4) Markets Compliance,
5) Beachtung menschen- und umweltrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie
B. weitere Aufgaben:
1) Koordination der Anforderungen aus MaRisk Abschnitt 4.4.2 ("MaRisk-Compliance-Funktion") und
2) unabhängige Durchführung interner Sonderuntersuchungen mit Compliance-Relevanz.
Zur Verhinderung von Compliance-Risiken hat die Commerzbank geschäfts-, kunden-, produkt- und prozessbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen implementiert. Die Gesamtheit dieser Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben wird als Compliance-Management-System (CMS) bezeichnet. Die Commerzbank orientiert sich bei der Ausgestaltung dieses CMS an internationalen Marktstandards sowie den regulatorischen Vorgaben in den für die Geschäftstätigkeit der Commerzbank relevanten Ländern. Die Commerzbank entwickelt ihr CMS kontinuierlich weiter, um ihrer Verantwortung sowie der steigenden Komplexität und zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Insgesamt besteht weiterhin ein verstärkter Fokus auf der Sicherstellung der Umsetzung von Sanktionsvorgaben sowie der Verfolgung möglicher Sanktionsverstöße.
Die politische und regulatorische Aufmerksamkeit hinsichtlich der auf Russland bezogenen Sanktionen ist weiterhin ungebrochen. Die jüngsten Verschärfungen im Rahmen des nunmehr 15. Sanktionspaketes der EU sowie weitere Ausweitungen der US-Sanktionen, einschließlich umfassender Sekundärsanktionen im Energiesektor, zeigen dies deutlich. Aktuelle geopolitische Entwicklungen, aber auch die sich ändernden Erwartungshaltungen der Regulatoren im Hinblick auf die Umsetzung von Sanktionsvorgaben werden fortlaufend beobachtet, um zeitnah auf Änderungen reagieren zu können.
Bei den jüngsten Verschärfungen der Sanktionen standen insbesondere die russische Schattenflotte sowie Unternehmen im Fokus, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands beim Krieg gegen die Ukraine unterstützen. Zudem wurden die Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für fortgeschrittene Technologiegüter verschärft. Die Commerzbank hat bereits verstärkte Prüfroutinen insbesondere im Bereich der Handelsfinanzierung etabliert, um den Anforderungen der Exportkontrolle und auch der Verhinderung von Sanktionsumgehungsgeschäften gerecht zu werden.
Die Rechtstexte des AML-Pakets, die in den EU-Trilogverhandlungen beschlossen wurden, wurden im Juni 2024 final veröffentlicht und werden weitgehend zum 10. Juli 2027 Geltung erlangen. Detaillierte Vorgaben (Regulatory Technical Standards) werden sukzessive für einzelne Themenfelder veröffentlicht. Parallel analysiert die Bank mögliche Auswirkungen und Maßnahmen im Umgang mit diesen zukünftigen regulatorischen Anforderungen.
Im Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) in Kraft getreten. Die CS3D wird spätestens im Juli 2027 auf die Commerzbank AG anwendbar werden. Detaillierte Vorgaben (Regulatory Technical Standards) sind noch ausstehend. Die Bank analysiert bereits die Auswirkungen und erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen und kann dabei auf die zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes etablierten Prozesse und Strukturen aufbauen.
Das Angriffsvolumen aus externen betrügerischen Handlungen ist im Geschäftsjahr 2024 weiter angestiegen. Die Compliance-Funktion legte daher für das abgelaufene Geschäftsjahr den Fokus auf die Weiterentwicklung der systemunterstützten Betrugsprävention und Betrugsdetektion.
Unter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr eines Vertrauens- oder Ansehensverlusts der Commerzbank bei ihren Anspruchsgruppen aufgrund negativer Ereignisse im Rahmen der Geschäftstätigkeit verstanden. Zu den Anspruchsgruppen der Commerzbank zählen insbesondere Öffentlichkeit und Medien, Nichtregierungsorganisationen und Kunden. Der Reputation eines Unternehmens kommt im heutigen Wettbewerbsumfeld eine immer größere Bedeutung zu; sie wird vor allem durch den Umgang mit ökologischen oder sozialen Risiken im Kerngeschäft bestimmt (originäre Reputationsrisiken). Menschen beurteilen Unternehmen nicht nur aufgrund persönlicher Erfahrungen, sondern auch auf Basis öffentlicher Berichterstattung, insbesondere der Medienberichterstattung. Daher gehen Reputationsrisiken unmittelbar mit Kommunikationsrisiken einher.
Es ist grundsätzlich die Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte, den guten Ruf der Commerzbank als bedeutenden Teil ihres Unternehmenswertes zu schützen und zu stärken. Die Segmente und wesentlichen Konzerngesellschaften tragen unmittelbare Verantwortung für Reputationsrisiken, die aus ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit resultieren. Das Management originärer Reputationsrisiken bedeutet, insbesondere im Kundengeschäft der Marktsegmente mögliche ökologische und soziale Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren - und damit mögliche Kommunikationsrisiken zu reduzieren oder erst gar nicht entstehen zu lassen.
Im Fokus der Abteilung Reputationsrisiko-Management im zentralen Konzernbereich Group Communications stehen die originären Reputationsrisiken, die direkt zu Reputationsschäden bei den Anspruchsgruppen führen können. Die Abteilung steht im engen Kontakt mit den relevanten Markteinheiten. Das Management der originären Reputationsrisiken liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Es ist Bestandteil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank. Dem Reputationsrisiko-Management kommt die Aufgabe zu, originäre Reputationsrisiken in systematischen Prozessen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu adressieren und geeignete Maßnahmen anzuregen beziehungsweise zu ergreifen (Frühwarnfunktion).
Nachgelagerte (= sekundäre) Reputationsrisiken - zum Beispiel der Ausfall von Krediten oder IT-Störungen - betreffen nicht den Tätigkeitsbereich des Group Communications Reputationsrisiko-Managements und werden durch das reguläre Management der jeweils primären Risikoart indirekt und automatisch berücksichtigt (Verursacherprinzip). Werden nachgelagerte Risiken schlagend, können diese indirekt zu Reputationsschäden führen.
Das Reputationsrisiko gehört gemäß Risikoinventur zu den wesentlichen nicht-quantifizierbaren Risikoarten des Commerzbank-Konzerns. Diese sind gemäß der Gesamtrisikostrategie in einer Teilrisikostrategie durch geeignete qualitative Leitplanken zu beschränken und zu überwachen. Die Teilrisikostrategie Reputationsrisiko-Management (TRS RRM) detailliert so die Gesamtrisikostrategie durch eine strategische Steuerung, die auf drei wesentlichen Eckpfeilern beruht:
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Erstens zielt die strategische Steuerung des originären Reputationsrisikos auf die Vermeidung von Reputationsschäden aus sozial oder ökologisch kontroversen Geschäften, Produkten und Kundenbeziehungen ab. Dazu hat die Commerzbank klare, in dieser TRS beschriebene Governance-Strukturen geschaffen. |
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Zweitens werden erwartete ökonomische Implikationen von Reputationsschäden (geringere Geschäftsvolumen) direkt in der Geschäfts- und Mehrjahresplanung berücksichtigt. |
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Drittens werden in der Risikotragfähigkeitsanalyse mögliche Auswirkungen sich unerwartet materialisierender Reputationsrisiken im Geschäftsrisiko oder Operationellen Risiko implizit berücksichtigt. |
Der Global Functional Lead für das Management originärer Reputationsrisiken im Commerzbank-Konzern liegt bei Group Communications/Public Affairs/Reputationsrisiko-Management.
Ziele der Strategie sind die
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gesamthafte Steuerung von originären Reputationsrisiken, ergänzend:
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explizite Integration von Nachhaltigkeitskriterien ins Bankgeschäft, |
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interne Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für originäre Reputationsrisiken und die damit einhergehende unternehmerische Verantwortung, |
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Information des Managements durch Reputationsrisiko-Reporting. |
Originäre Reputationsrisiken werden wesentlich über einen qualitativen Ansatz durch die Abteilung Reputationsrisiko-Management gesteuert. In einem strukturierten Prozess werden Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen aus sensiblen Themenfeldern innerhalb einer 5-stufigen Skala in Bezug auf ökologische oder soziale Risiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung kann Auflagen oder auch eine negative Beurteilung enthalten, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung führt. Neben der qualitativen Bewertung von originären Reputationsrisiken werden mithilfe einer jährlichen szenariobasierten ICAAP-Materialitätsanalyse die Auswirkungen von ESG-Risiken auf Reputationsrisiken quantitativ eingeschätzt und eine entsprechende ICAAP-Berücksichtigung über das Geschäftsrisiko sichergestellt.
Zu den im Reputationsrisiko-Management regelmäßig und umfassend analysierten sensiblen Themenfeldern zählen beispielsweise Exporte von Rüstungsgütern sowie Geschäfte und Kundenbeziehungen mit Bezug zur Energie- und Rohstoffgewinnung. Die Haltung der Commerzbank zu diesen Themen findet sich in für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlichen Positionen, Richtlinien und im ESG-Rahmenwerk wieder. Neu aufkommende ökologische und soziale Themen werden vom Reputationsrisiko-Management der Commerzbank regelmäßig beobachtet, analysiert und die entsprechenden Stellen innerhalb der Bank bei Bedarf darüber unterrichtet. Die von der Abteilung identifizierten und bearbeiteten Reputationsrisiken fließen in den vierteljährlichen Reputationsrisiko-Report (Teil 1: Rück- und Ausblick zu kritischen Themen; Teil 2: Hohe und erhebliche originäre Reputationsrisiken (Nachhaltigkeitsthemen)) ein, der an den Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrats adressiert ist.
Die Berücksichtigung von ESG-Aspekten, bestehend aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken im Risikomanagement der Bank erfolgt im Rahmen des 3LoD-Konzepts. Hierbei werden ESG-Risiken als horizontaler Risikotreiber betrachtet und primär durch die relevanten Risikoartenkontrolleinheiten, beispielsweise das Kreditrisikomanagement, gesteuert. Die zentrale Überwachungsfunktion der Second Line of Defense ist im Risikocontrolling in der Einheit Environmental Risk Control angesiedelt, welche dem Chief Environmental Risk Officer (CERO) zugeordnet ist.
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur führen wir eine umfassende und risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse für ESG-Risiken durch. Dabei werden alle im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten der Bank hinsichtlich der Wesentlichkeit ihrer Betroffenheit von ESG-Risiken nach regulatorischen Vorgaben und bankeigens entwickelter Methoden bewertet. Eine Risikoart gilt dabei als wesentlich durch ESG-Risiken beeinflusst, sobald sie entweder durch Umwelt-, Sozial- oder Governance-Risiken unter einer kurz-, mittel- oder langfristigen Perspektive wesentlich betroffen ist. Umweltrisiken, unterteilt in Klima- und Biodiversitätsrisiken, werden mit Blick auf transitorische und physische Risiken analysiert. Erstere entstehen durch den Wandel hin zu einer treibhausgasreduzierten, ressourceneffizienteren und insgesamt nachhaltigeren Wirtschaft, zum Beispiel durch regulatorische Änderungen oder technologische Innovationen. Physische Umweltrisiken entstehen unter anderem durch veränderte klimatische Bedingungen, zum Beispiel extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen sowie durch die Abhängigkeit von Biodiversität und Ökosystemleistungen. Sozialrisiken können unter anderem im Kontext des angestrebten sozialen Wandels hin zu einer inklusiveren Gesellschaft entstehen. Im Mittelpunkt unserer Risikoanalyse stehen dabei negative Konsequenzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Behandlung der eigenen Belegschaft über durch Geschäftsaktivitäten der Kundinnen und Kunden betroffene Gemeinschaften bis hin zu Unruhen aufgrund von durch Klimawandel oder Biodiversitätsverlust verstärkten gesellschaftlichen Ungleichheiten. Unter Governance-Risiken versteht die Commerzbank insbesondere negative Konsequenzen aus der Nichteinhaltung von internen Richtlinien, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften sowie Risiken, die aus einer unzureichenden Steuerung von Umwelt- und Sozialrisiken entstehen.
Die Analyse im Jahr 2024 zeigte folgende Ergebnisse:
Klimarisiken: Der Einfluss von Klimarisiken für die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und IKT-Risiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko wurde für die langfristige Perspektive als materiell bestätigt. Die Materialität in der kurz- und mittelfristigen Perspektive wurde darüber hinaus für die Risikoarten Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und IKT-Risiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko bestätigt. Für Objektwertänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Modellrisiken wurde keine Materialität festgestellt.
Biodiversitätsrisiken: Zusammenfassend sind das Kreditrisiko, das Reputationsrisiko und das Geschäftsrisiko wesentlich durch Biodiversitätsrisiken betroffen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den mittel- und langfristigen transitorischen Risiken. Für das Kreditrisiko sind neben transitorischen Risiken insbesondere physische Risiken wesentlich, aufgrund der Abhängigkeit unserer Kundinnen und Kunden von Ökosystemleistungen.
Sozialrisiken: Die 2024 erstmalig durchgeführte Analyse zu Sozialrisiken hat sowohl das Operationelle Risiko (einschließlich Compliance- und IKT-Risiko) als auch das Reputationsrisiko über alle drei Zeithorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) als wesentlich betroffene Risikoarten identifiziert.
Governance-Risiken: Auch Governance-Risiken wurden im Jahr 2024 erstmalig analysiert. Hierbei sind das Operationelle Risiko (einschließlich Compliance- und IKT-Risiko) sowie das Reputationsrisiko als wesentlich betroffen eingestuft worden. Diese Einschätzung ist zeitraumübergreifend und nicht in verschiedene Zeithorizonte unterteilt erfolgt.
Die Erkenntnisse der ESG-Risikomaterialitätsanalyse fließen sowohl in die Geschäftsstrategie, die Gesamtrisikostrategie und die Teilrisikostrategien ein als auch in weitere Kernelemente des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung, wie das interne Stresstestrahmenwerk, sowie in das Risikotragfähigkeitskonzept. Insbesondere bei materiell von ESG-Risiken betroffenen Risikoarten erfolgt die Steuerung innerhalb der für die jeweilige Risikoart zuständigen Risikofunktion. Die Materialitätsanalyse für ESG-Risiken ist ein integraler Bestandteil der Risiko-Governance des Commerzbank-Konzerns. Neben der jährlichen Materialitätsanalyse führen wir weiterhin auch interne Klimastresstests durch.
Für das Kreditrisiko sind wir in der Materialitätsanalyse hinsichtlich Klimarisiken portfoliospezifisch vorgegangen und haben dabei, soweit möglich, quantitative Analysen durchgeführt. Für das potenziell besonders betroffene Firmenkundenportfolio erfolgten diese Analysen unter Nutzung einer Szenariosimulation, welche die relevanten Parameter eines Szenarios in ökonomische Effekte (Änderung von Bilanzkennzahlen) übersetzt. Hinsichtlich transitorischer Risiken wurden dabei unter anderem geänderte Regulierung, Preisveränderungen, Angebots-/Nachfrageänderungen und Effekte aus technologischen Veränderungen betrachtet. Bei physischen Risiken werden Effekte aus allen relevanten Ereignissen (Sturm/Wirbelsturm, Dürre, Hitze, Flut, Anstieg des Meeresspiegels) berücksichtigt. Als bedeutender Finanzierer der deutschen Wirtschaft sind wir auch in Sektoren aktiv, die physischen oder transitorischen Klimarisiken in besonderer Weise ausgesetzt sind. In einigen der besonders betroffenen Sektoren haben wir jedoch nur ein geringes Exposure (zum Beispiel Landwirtschaft). Branchen, die potenziell durch Klimarisiken stärker betroffen sein können und größere Exposure aufweisen, sind unter anderem der Energie-, Automobil- und der Maschinenbausektor sowie die (gewerbliche) Immobilienfinanzierung. Im Ergebnis werden sowohl transitorische als auch physische Klimarisiken als wesentlich für das Kreditrisiko in einem langfristigen Zeithorizont erachtet.
Um die Effekte aus Klimarisiken im Kreditgeschäft der Commerzbank zu managen, kombinieren wir die spezifischen Erkenntnisse aus den Szenarioanalysen (unter anderem über sektor- oder länderspezifische Wirkung von Klimarisiken) mit der individuellen Risikoanalyse auf Kundenebene. Die Ergebnisse berücksichtigen wir in der Einzelkreditentscheidung, sodass portfoliospezifisch erhöhte Anforderungen oder Restriktionen ausgelöst werden. Außerdem nutzen wir diesen Score im Rahmen der Portfolioanalyse und -steuerung. Portfoliospezifische Leitplanken, die in der Kreditrisikostrategie verankert sind, begrenzen die Anteile mit erhöhten Klimarisiken. In den besonders relevanten Portfolios wie Firmenkunden, Spezialfinanzierungen, Banken und gewerbliche Immobilienfinanzierung haben wir die qualitative Risikoanalyse in der Einzelkreditentscheidung schrittweise um diese spezifischen Aspekte zur Analyse von Klimarisiken ergänzt. Für das granulare Portfolio der privaten Baufinanzierung werden wir ebenfalls eine derartige Portfoliosteuerung implementieren. Im Zielbild wollen wir Klimarisiken - soweit möglich - in die quantitative Kreditrisikoanalyse integrieren und sie damit in der Prozesskette inklusive Pricing und Reporting vollständig reflektieren. Ein weiterer Kernaspekt ist der permanente Ausbau des Klimarisiko-Fachwissens unserer Spezialisten, das es ermöglicht, mit unseren Kundinnen und Kunden auf Augenhöhe die Herausforderungen zu diskutieren und die Risiken einzuschätzen.
Die Commerzbank führt im Rahmen des jährlichen Risikoinventurprozesses eine umfassende und risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse auch für Biodiversitätsrisiken durch. Auf Grundlage der Kreditrisiko-Portfolioanalyse mit Daten des Tools ENCORE (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks, and Exposure) und dem WWF-Biodiversity-Risk-Filter (BRF) wurde die Metrik über das biodiversitätsrisikorelevante Kreditvolumen für physische und transitorische Biodiversitätsrisiken erstellt. Für eine genauere Quantifizierung fehlt im Status quo die Bewertung monetärer Effekte oder Kosten-Nutzen-Analysen, wie sie in klassischen ökonomischen Risikobewertungen üblich sind. Erhöhte Risiken weisen in der Bewertung der physischen Risiken zum Beispiel die Sektoren "Elektrizitätsversorgung", "Hochbau" und "Herstellung von chemischen Erzeugnissen" auf. Darüber hinaus sind die wasserbezogenen Risikotreiber "Wasserversorgung" und "Wasserflussregulierung" besonders relevant. In der Bewertung der transitorischen Risiken weisen zum Beispiel die Sektoren "Elektrizitätsversorgung" und "Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren" und "Großhandel" erhöhte Risiken auf. Für das Kreditrisiko sind Biodiversitätsrisiken analog der Klimarisiken langfristig sowohl für physische als auch für transitorische Risiken materiell. Die Einschätzung basiert auf der Annahme, dass physische und transitorische Risiken zukünftig steigen und sich die Risiken über verschiedene Transmissionskanäle auf die Commerzbank auswirken. Wasserrisiken wurden dabei als besonders relevant identifiziert.
Das Marktrisiko in Bezug auf Risiken des Klimawandels wurde auf Portfoliobasis und insbesondere unter einer ökonomischen Perspektive bewertet. Im Ergebnis hält die Commerzbank Marktrisiken in Sektoren, die potenziell von Klimarisiken betroffen sein können und die eine Sensitivität insbesondere gegenüber Credit Spreads in betroffenen Sektoren sowie gegenüber Zinssätzen aufweisen, die alle in Abhängigkeit von der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen, aber auch der globalen Volkswirtschaften steigen dürften. Basierend auf den für das Klimaszenario spezifischen Volatilitätsannahmen wurden transitorische Klimarisiken als materieller Treiber für das Marktrisiko in der langen Frist identifiziert. Für das physische Klimarisiko wurden keine wesentlichen Auswirkungen aus der Szenariorechnung abgeleitet. Die von Klimarisiken besonders betroffenen Positionen unterliegen einem regelmäßigen Monitoring. In Bezug auf Biodiversitäts-, Sozial- und Governance-Risiken wurden qualitative Analysen der Risikotreiber und Transmissions-Kanäle durchgeführt, welche keine materiellen Auswirkungen auf das Marktrisiko zeigten.
Das operationelle Risiko wurde ebenfalls hinsichtlich Umweltrisiken in den definierten Zeithorizonten klassifiziert. Anhand spezifischer Szenarioanalysen erfolgte eine Quantifizierung möglicher Effekte. Als Folge dessen wurden transitorische Klimarisiken als wesentlich in allen drei Zeithorizonten klassifiziert. Die angewandte Analysemethode beinhaltet unter anderem die Themenfelder Naturkatastrophen, Ausfall von Lieferanten oder Anbietern, Vandalismus/Terrorismus (von Aktivisten) und Greenwashing. Besonders letztgenanntes Szenario ist ein zentraler Treiber der Materialitätseinstufung. Entsprechende Szenarios sind in der OpRisk-eigenen Modellierung berücksichtigt und unterliegen einer jährlichen Beurteilung und Aktualisierung. Eine Risikokennzahl, die die klimabezogenen Verluste im operationellen Risiko abbildet, wurde 2023 etabliert. Weitere entsprechende Kontrollmaßnahmen, wie beispielsweise die Etablierung von Greenwashing-Kontrollen und die Prüfung von neuen nachhaltigen Produkten inklusive Greenwashing-Prüfung, wurden implementiert.
Hinsichtlich der Sozial- und Governance-Risiken im operationellen Risiko wurde erstmalig für 2024 eine umfassende Materialitätsanalyse analog zur Vorgehensweise bei den Umweltrisiken ausgearbeitet. Im Rahmen des jährlichen Risk-Scenario-Assessment-(RSA-)Review-Zyklus wurden relevante Themenfelder abgefragt und einer Analyse unterzogen. Dabei wurde im erstmaligen Aufsatz der Fokus auf den kurzfristigen Zeithorizont gelegt. Dieser wird im Jahr 2025 auf mittel- und langfristige Risiken erweitert. Betrachtete Risiken reichen von Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen sowie innerhalb der Wertschöpfungskette über Datensicherheit bis hin zur Bewertung von Governance-Risiken, wie beispielsweise Geldwäsche, Sanktionen oder Market Compliance. Sowohl Sozial-als auch Governance-Risiken wurden als materiell eingestuft - wobei Konsumenten- und End-User-Sicherheit (Sozialrisiken) sowie Business Conduct (Governance-Risiken) zentrale Treiber sind. Soziale Risiken wurden für den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont als materiell eingestuft, wobei Konsumenten- und End-User-Sicherheit zentrale Treiber sind. Auch Governance-Risiken weisen zeitraumübergreifend eine Wesentlichkeit auf, hier ist Business Conduct der zentrale Treiber.
Auch für die gemäß Risikoinventur wesentliche nicht-quantifizierbare Risikoart Reputationsrisiko wurde durch Szenarioanalysen die Materialität von ESG-Risiken klassifiziert. Im Zuge dessen wurden transitorische Klimarisiken über alle Zeithorizonte und transitorische Biodiversitätsrisiken über die mittel- und langfristige Perspektive als wesentlich eingestuft, wobei insbesondere das Thema Greenwashing einen wesentlichen Risikotreiber darstellt. Sozialrisiken wurden ebenfalls über alle definierten Zeithorizonte als wesentlich klassifiziert. Zentrale Risikotreiber sind hier Arbeitende in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbaucherinnen und Verbraucher sowie End-Kundinnen und -Kunden. Auch Governance-Risiken, die nicht über separate Zeithorizonte betrachtet wurden, wurden als wesentlich eingestuft. Die Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten im Kerngeschäft erfolgt im Reputationsrisiko-Management der Commerzbank. Dabei beschränken wir uns nicht auf das rechtlich Notwendige, sondern stellen auch bei legalen Geschäften die Frage nach der Legitimität. Hierzu haben wir branchenspezifische Anforderungen formuliert, beispielsweise für Abholzung, Bergbau, Energie und fossile Brennstoffe, inklusive Öl und Gas. Für besonders kritische Produkte, Geschäfte oder Geschäftsbeziehungen wurden Ausschlusskriterien formuliert. Aufgrund der besonderen Risiken, die mit den Themen fossile Brennstoffe und Rüstung verbunden sind, hat der Vorstand der Commerzbank dazu jeweils eine eigene verbindliche Richtlinie verabschiedet, die viele entsprechende Geschäfte und Geschäftsbeziehungen als prüfpflichtig definiert und Ausschlusskriterien umfasst.
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten und damit inbegriffen auch Umweltrisiken für die übergeordnete Geschäftsstrategie, werden Umweltrisiken als wesentlicher Risikotreiber für das Geschäftsrisiko, getrieben durch mittel- und langfristige transitorische Risiken, erachtet. Potenziell betroffen ist das Geschäftsrisiko insbesondere durch Ertragsabhängigkeiten von Firmenkunden in Sektoren mit besonderer Anfälligkeit für transitorische Klima- sowie Biodiversitätsrisiken. Mögliche Betroffenheit durch Umweltrisiken wird durch einen Add-on auf den bereits etablierten Puffer für das Geschäftsrisiko berücksichtigt. In diesen Add-on fließen auch Sekundäreffekte aus dem Reputationsrisiko mit Bezug zu transitorischen Klima- und Biodiversitätsrisiken ein. Der Puffer unterliegt einer regelmäßigen Angemessenheitsprüfung.
Auch Greenwashing-Risiken werden durch die Commerzbank dauerhaft betrachtet und durch verschiedene Maßnahmen weitgehend mitigiert. Hierzu gehören beispielsweise eine Greenwashing-Risiko-Governance wie ein internes Kontrollsystem und die Berücksichtigung von Greenwashing im New Product Process für nachhaltige Produkte. Mitarbeitende werden regelmäßig bezüglich potenzieller Greenwashing-Risiken sensibilisiert und die Greenwashing-Definition wird mit Blick auf neue Regulierungen und Vorgaben für nachhaltige Aktivitäten und Produkte stetig geprüft und potenziell weiterentwickelt.
Wir verfolgen das strategische Ziel, die CO2 -Emission unseres gesamten Kredit- und Investmentportfolios bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Dafür haben wir 2022 die CO2 -Intensitäten des gesamten Portfolios der Commerzbank über branchenspezifische Zielwerte gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen analysiert. Wir halten uns dabei methodisch an die Science-based Targets Initiative (SBTi), die sich für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben einsetzt. Mit der SBTi-Methode "Sectoral Decarbonization Approach (SDA)" haben wir uns konkrete sektorspezifische Ziele gesetzt, um die mit unserem Kredit- und Investmentportfolio verbundenen CO2 -Emissionen (die sogenannten "Financed Emissions") zu reduzieren. Dabei wollen wir alle gemäß SBTi-Methode vorgegebenen Portfolios steuern, mit besonderem Fokus auf die emissionsintensiven Sektoren. Für alle anderen Unternehmenskredite und -investitionen in den nicht vom SDA-Ansatz abgedeckten Wirtschaftssektoren verwendet die Commerzbank den Temperature-Rating-Ansatz für die gesamte Wertschöpfungskette. 2022 wurden für alle diese Portfolios entsprechende Ziele zur Reduktion der Emissionsintensitäten formuliert und Anfang 2023 durch die SBTi validiert. Im selben Jahr ist die Commerzbank der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) beigetreten und hat entsprechend die Berechnungsmethode der Portfoliointensitäten auf den PCAF-Standard umgestellt. In dieser Hinsicht wurden neue Zielwerte mit dem gleichen oder einem etwas höheren Ambitionsniveau ermittelt. Eine endgültige Validierung der angepassten Ziele durch die SBTi steht noch aus. Die Portfolioziele nach SBTi sind im ESG-Rahmenwerk veröffentlicht. Der Stand der Zielerreichung wird dort regelmäßig aktualisiert.
Mit unserem ESG-Rahmenwerk machen wir unser Nachhaltigkeitsverständnis und -engagement für alle Stakeholder transparent. Wir schaffen damit einen bankweiten Standard, der eine stringente Steuerung aller relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und die nachhaltige Transformation der Commerzbank sicherstellt. Um festzulegen, welche Engagements unserem Nachhaltigkeitsanspruch entsprechen und damit dem Bereich Sustainable Finance zuzurechnen sind, haben wir ein transparentes Prüfschema und eigene Kriterien entwickelt, die im ESG-Rahmenwerk offengelegt sind. Das ESG-Rahmenwerk gibt auch eine Übersicht über unsere Nachhaltigkeitsrichtlinien und Ausschlusskriterien. Über unsere Aktivitäten und Risiken im Bereich ESG berichten wir zudem ausführlich im nichtfinanziellen Bericht, in unserer GRI-Bilanz (Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Standards der Global Reporting Initiative) und im Offenlegungsbericht gemäß CRR.
Das IKT-Risiko umfasst Cyberrisiken (zum Beispiel Cyberangriff), IT-Risiken (zum Beispiel Ausfall eines Rechenzentrums), IT-abhängige Informationssicherheitsrisiken (zum Beispiel Data Leakage) und bestimmte Teile des Third Party Risikos (zum Beispiel Ausfall der Datenauftragsverarbeitung). Das Risikomanagement priorisiert Maßnahmen zur Risikominderung basierend auf dem Ausmaß der potenziellen negativen Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse. Besonderes Augenmerk wird hier auf die digitale Resilienz gelegt.
Die Steuerung der IKT-Risiken erfolgt durch den Konzernbereich GRM-CRIS (Group Risk Management - Cyber Risk & Information Security). Den Bereich verantwortet der Group CISO (Chief Information Security Officer). Das IKT-Risikomanagement wurde nach der ISO 27001 zertifiziert. Der Aufsichtsrat und der Vorstand werden im Rahmen des Sicherheitsberichts regelmäßig über die aktuelle Risikolage unterrichtet.
Um Interessenkonflikte zwischen dem Standardsetzer und den implementierenden Einheiten zu vermeiden, wird der Ansatz der drei Verteidigungslinien (3 LoD) verfolgt. Für IKT-Risiken fungiert GRM-CRIS als Standardsetzer (2nd LoD), das heißt:
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definiert und verwaltet die internen Standards der Commerzbank in Form von Richtlinien und Leitlinien, die aus Kontrollen und Anforderungen bestehen, |
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überwacht die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Kontrollen und |
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managt die IKT-Risiken. |
Im Hinblick auf IT-Risiken wird derzeit die Überprüfung der Verantwortlichkeiten für die 1st und 2nd LoD durchgeführt und im zweiten Quartal 2025 abgeschlossen werden.
Die aktuelle Risikolage der Informationssicherheit ist durch folgende Themen geprägt:
Die geopolitischen Spannungen rund um den Krieg in der Ukraine sind unverändert hoch. Nach wie vor präsent im Rahmen des Russland-Ukraine-Krieges ist die Gefahr von Angriffen durch staatliche Akteure auf kritische Infrastrukturen und daraus resultierender Kollateraleffekte auf die Bank.
Ransomware ist ein etablierter Angriffsvektor im Bereich der organisierten Cyberkriminalität geworden, der vor allem mittelständische Unternehmen bedroht. Im Bereich der Verfügbarkeitsangriffe (DDoS - Distributed Denial of Service - DDoS) beobachten wir eine zunehmende Verlagerung von der Netzwerk- auf die Anwendungsebene. Ein verbesserter Schutz gegen diese Bedrohungen wurde im Rahmen der verabschiedeten Investitions- und Maßnahmenpakete bereits auf den Weg gebracht.
Die Bank verfügt über Schutzmaßnahmen, um sich basierend auf IKT-Bedrohungsanalysen angemessen vor Angriffen zu schützen und entsprechend zu reagieren.
Das Geschäftsrisiko besteht in der Gefahr negativer Einflüsse auf das Erreichen der Planergebnisse mit Einjahres-Risikohorizont und der mittel- bis langfristigen strategischen Ziele der Commerzbank, zum Beispiel resultierend aus Veränderungen von Marktumfeld, Wettbewerbsumfeld, Kapitalmarktanforderungen, Regulatorik/Politik oder unzureichender Umsetzung der Konzernstrategie (primäre Risikotreiber).
Unter Einbezug externer und interner Faktoren legt der Vorstand eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der die Ziele der Bank für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerreichung dargestellt werden.
Ziel der Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäftsrisikos ist es, eine Vorhersage zur möglichen adversen Abweichung der Entwicklung des Betriebsergebnisses von den jeweiligen Planzahlen über einen 12-monatigen Zeithorizont zu treffen, und so bei der Planung der Geschäftsaktivitäten die Volatilität der zugrunde liegenden Erträge und Aufwendungen zu berücksichtigen. Ziel der mittel- bis langfristig ausgerichteten geschäftsstrategischen Risikosteuerung ist dagegen die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der avisierten Geschäftsziele sowie bei Bedarf die frühzeitige Adjustierung der Geschäftsstrategie bei sich abzeichnenden Veränderungen der Umfeldbedingungen.
Um die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der Geschäftsziele sicherzustellen, erfolgt das strategische Controlling durch regelmäßiges Monitoring von quantitativen und qualitativen Zielen im Konzern und in den Segmenten. Die Bank verfügt über verschiedene Instrumente, um Abweichungen der Ist-Ergebnisse von den Planergebnissen frühzeitig transparent zu machen und gegensteuernde Maßnahmen zur Begrenzung des Geschäftsrisikos einzuleiten - unter anderem regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnissituation des Konzerns und der Segmente, inklusive Monitoring von KPIs und Frühwarnindikatoren. Auf Basis laufender Beobachtungen des deutschen und internationalen Markt- und Wettbewerbsumfeldes sowie der Anforderungen des Regulators und der Kapitalmärkte werden kontinuierlich die wesentlichen sich mittel- bis langfristig anbahnenden Veränderungen und Entwicklungen analysiert und hieraus die erforderlichen Handlungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs abgeleitet. Es erfolgt eine laufende Kontrolle und Nachverfolgung der Strategieumsetzung, insbesondere ein regelmäßiges Fortschrittsmonitoring des zur Implementierung der Strategie "Zeit, was zu bewegen" definierten Lieferportfolios.
Die Steuerung des Geschäftsrisikos ist in der ökonomischen Perspektive eng mit intern definierten Anforderungen an die Kapitalquote verbunden. Die Erfüllung dieser Anforderungen und die Art der Berücksichtigung des Geschäftsrisikos in der Limitierung der Risikotragfähigkeitsquote gewährleisten eine jederzeitige Unterlegung mit Kapital (Risikodeckungspotenzial). Eine potenziell erforderliche Anpassung der Risikobereitschaft der Commerzbank und/oder die Einleitung von Kapitalmaßnahmen folgen der allgemeinen Risk Governance der Gesamtrisikostrategie. In der normativen Perspektive wird das Geschäftsrisiko implizit durch die SREP-P2G- und P2R-Anforderungen sowie diverse Szenarioformate mit Zeithorizont bis zu 3 Jahren berücksichtigt.
Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung sowie für die Steuerung des Geschäftsrisikos im Rahmen der Einhaltung der geplanten Ergebnisse liegt beim Vorstand. Bestimmte geschäftspolitische Entscheidungen bedürfen zudem der Zustimmung des Risikoausschusses des Aufsichtsrats. Zudem werden alle größeren Initiativen und Projekte durch den Vorstand entschieden.
Unter dem Objektwertänderungsrisiko (OWÄR) wird das Risiko verstanden, das sich ergibt aus:
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der negativen Änderung von Marktwerten aus bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns in den nächsten 12 Monaten mit entsprechender Belastung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. |
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Objekten, welche via vertraglich zugesicherten Verpflichtungen mit Optionscharakter zu bestimmten Terminen und fixierten Rücknahmepreisen von Investoren zur Konzern-Bilanzierung und entsprechendem negativem Impact auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung führen können. |
Das OWÄR resultiert aus betrieblich genutzten Immobilien und aus der Geschäftstätigkeit der Commerz Real.
Das OWÄR ist als wesentliche Risikoart der Commerzbank eingestuft und geht als quantifizierbares Risiko in die Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfs und somit direkt in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. In der normativen Perspektive des ICAAP wird das OWÄR im Rahmen der Szenarioanalysen berücksichtigt.
Die Risikosteuerung des OWÄR aus betrieblich genutzten Immobilien umfasst unter anderem die Risikokategorien: Risiken aus dem Marktumfeld, Risiken für die Geschäftstätigkeit und Risiken aus Prozessen. Die Eckpunkte der angestrebten Risikostruktur beinhalten die kostengünstige Bereitstellung adäquater Flächen für die Bank. Die jeweils verabschiedete Mehrjahresplanung der Raumkosten bildet Leitplanken für die Abbildung der finanziellen Chancen und Risiken innerhalb des Immobilienportfolios. Das OWÄR der Commerz Real resultiert aus direkt gehaltenen Assets, Assets aus Mehrheitsbeteiligungen, Assets aus Minderheitsbeteiligungen und offenen Restwerten sowie Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen. Zentrale Assetklassen stellen Schiffe, Immobilien und Infrastruktur dar. Nachhaltig erzielbare Cashflows sind dabei der zentrale Risikotreiber.
Bei dem Management und der Steuerung von OWÄR werden zwei verschiedene Klassen unterschieden:
1. betrieblich genutzte Immobilien und
2. Objektwertänderungsrisiken in der Commerz Real.
Unter 1. werden der Vollständigkeit halber auch immobilienbezogene Risiken betrachtet, die sich aus der Sicht eines Immobilienbetreibers ergeben und die über den Rahmen des OWÄR hinausgehen.
Der Konzernwert des OWÄR wird quartalsweise ermittelt und regelmäßig im Group Risk & Capital Monitor berichtet.
Auf Konzernebene wird das OWÄR durch ein ökonomisches Limit gesamthaft limitiert, welches im Rahmen der ökonomischen Limitierung in der Gesamtrisikostrategie festgelegt und regelmäßig überwacht wird. Bei einer Überschreitung des Limits gelten festgelegte Eskalationsmechanismen aus der Gesamtrisikostrategie.
Die Commerzbank setzt externe Anbieter, Dienstleistungen und Lieferanten von Waren ein, um den Geschäftsbetrieb zu unterstützen und strategische Ziele zu erreichen. Solche Beziehungen zu Dritten können der Commerzbank von Nutzen sein, da sie Kosten senken, die Leistung verbessern, die Personalausstattung optimieren, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens steigern, Zugang zu speziellem Fachwissen bieten und Vertriebskanäle bereitstellen. Die Abhängigkeit der Commerzbank von Beziehungen zu Dritten birgt jedoch Risiken, die identifiziert, bewertet und gesteuert werden müssen. Wenn diese Risiken nicht gesteuert werden, kann die Commerzbank finanziellen Verlusten, Rechtsstreitigkeiten oder anderen Schäden ausgesetzt sein oder die Fähigkeit der Commerzbank, bestehende Kundenbeziehungen zu pflegen oder neue aufzubauen, sogar beeinträchtigen.
Die neue wesentliche Risikoart TPR besteht aus den folgenden drei Unterrisikoarten:
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Lieferantenrisiko, das sich aus Beziehungen zu einem konkreten Lieferanten oder Kooperationspartner ergibt, unabhängig vom erbrachten Servicetyp, |
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Outsourcing-Risiko im Zusammenhang mit Outsourcing-Aktivitäten in kritischen Geschäftsprozessen oder IT-Dienstleistungen, die in den Kernbetrieb einer Bank integriert sind, was zu einer erheblichen Störung der Dienstleistungen der Bank führen kann, |
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sonstige Third-Party-Risiken, die aus Dienstleistungen resultieren, die nicht unmittelbar an Kerngeschäften oder Lieferketten beteiligt sind und deren Ausfall die Kerngeschäfte der Bank nicht beeinträchtigen. |
Im Jahr 2024 wurde der bislang bestehende Ansatz zur Risikobewertung im Outsourcing zu einem ganzheitlichen Ansatz für das Risikomanagement für alle Third-Party-Risiken weiterentwickelt, dessen Umsetzung 2025 beginnt.
Unter Modellrisiko wird das Risiko von fehlerhaften Steuerungsentscheidungen aufgrund einer nicht sachgerechten Abbildung der Wirklichkeit durch die verwendeten Modelle verstanden. Als Ursachen für Modellrisiken unterscheiden wir zwischen Modellrisiko aus Überschreitungen der Modellgrenzen und Modellrisiko aus Modellfehlern (handwerkliche Fehler bei der Modellentwicklung/-implementierung). Analog dem Fokus der Gesamtrisikostrategie, eine ausreichende Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank sicherzustellen, stehen für die Risikosteuerung die Modelle zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit (Kapitalbedarf nach den Regularien des Baseler Rahmenwerks beziehungsweise ökonomisch gemessener Kapitalbedarf) sowie der Liquiditätsausstattung im Mittelpunkt.
Das Modellrisiko stellt eine materielle, aber nicht quantifizierbare Risikoart dar. Deshalb wird ein qualitativer Steuerungsansatz eingesetzt: Die Grundprinzipien der Modellrisikosteuerung sind die Identifizierung und Vermeidung von Modellrisiken sowie die angemessene Berücksichtigung bekannter Modellrisiken (zum Beispiel durch konservative Kalibrierung oder Berücksichtigung von Sicherheitsmargen beziehungsweise Modellreserven). Nicht bekannte und daher nicht mitigierbare Modellrisiken werden in Kauf genommen als inhärentes Risiko der Komplexität des Geschäftsmodells der Commerzbank. Hinsichtlich der Governance im Rahmen der Modellrisikosteuerung werden Anforderungen zu Modellvalidierung, -entwicklung und -änderungen festgelegt.
Der Krieg in der Ukraine mit seinen geopolitischen Auswirkungen sowie die wirtschaftlichen Sekundäreffekte aus der Corona-Pandemie stellen die eingesetzten Risikomodelle vor Herausforderungen. Diese Einflüsse werden im fortlaufenden Management der Modellrisiken und insbesondere in den regelmäßigen Validierungstätigkeiten berücksichtigt.
Aktuell werden die strategisch relevanten Kreditrisikomodelle (PD, LGD, CCF für Privat- und Firmenkunden, PD für Banken sowie für Projektfinanzierungen im Bereich erneuerbare Energien) grundsätzlich überarbeitet. In diesem Zusammenhang spielen aus Sicht der Commerzbank hohe Standards bei der Modellentwicklung und der initialen Validierung eine große Rolle.
Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur internen Risikomessung, die die Grundlage für die Berechnung der im Bericht dargestellten Zahlen bilden, entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling und durch die interne Revision sowie durch die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann; eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben.
― |
Wir stellen unseren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das IFRS Interpretations Committee auf. Dabei berücksichtigen wir alle Standards und Interpretationen, die für das Geschäftsjahr 2024 in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. |
Mio. € | Notes | 1.1.-31.12.2024 | 1.1.-31.12.2023 | Veränd. in % |
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode berechnet | (9) | 17.222 | 15.482 | 11,2 |
Zinserträge nicht nach der Effektivzinsmethode berechnet | (9) | 3.994 | 2.781 | 43,6 |
Zinserträge | (9) | 21.215 | 18.263 | 16,2 |
Zinsaufwendungen | (9) | 12.884 | 9.895 | 30,2 |
Zinsüberschuss | (9) | 8.331 | 8.368 | - 0,4 |
Dividendenerträge | (10) | 44 | 26 | 65,8 |
Risikoergebnis | (11) | - 743 | - 618 | 20,2 |
Provisionserträge | (12) | 4.459 | 4.116 | 8,3 |
Provisionsaufwendungen | (12) | 821 | 730 | 12,5 |
Provisionsüberschuss | (12) | 3.638 | 3.386 | 7,4 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | (13) | - 46 | - 359 | - 87,3 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | (14) | 25 | 39 | - 36,0 |
Ergebnis aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | 145 | 167 | - 13,5 | |
Sonstiges übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | - 20 | - 115 | - 82,5 | |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | (15) | 125 | 52 | . |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | (16) | 1 | 4 | - 84,7 |
Sonstiges Ergebnis | (17) | - 1.011 | - 1.055 | - 4,1 |
Verwaltungsaufwendungen | (18) | 6.244 | 6.006 | 4,0 |
Pflichtbeiträge | (19) | 283 | 415 | - 31,9 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | (20) | - | - | . |
Restrukturierungsaufwendungen | (21) | 3 | 18 | - 82,6 |
Ergebnis vor Steuern | 3.833 | 3.403 | 12,7 | |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (22) | 989 | 1.188 | - 16,8 |
Konzernergebnis | 2.845 | 2.214 | 28,5 | |
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | 168 | - 10 | . | |
Den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investorinnen und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Konzernergebnis | 2.677 | 2.224 | 20,3 |
€ | 1.1.-31.12.2024 | 1.1.-31.12.2023 | Veränd. in % |
|
Ergebnis je Aktie1 | (24) | 2,08 | 1,63 | 27,4 |
Das nach IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf dem den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis. Im Geschäftsjahr 2024 sowie im Vorjahr waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie war daher mit dem unverwässerten identisch.
Mio. € | 1.1.-31.12.2024 | 1.1.-31.12.2023 | Veränd. in % |
Konzernergebnis | 2.845 | 2.214 | 28,5 |
Erfolgsneutrale Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 82 | 7 | . |
Erfolgsneutrale Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | - 98 | - 131 | - 25,3 |
Nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umbuchbare Posten | - 16 | - 124 | - 87,3 |
Veränderung der Neubewertungsrücklage von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | |||
Umbuchung in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 8 | 133 | - 94,4 |
Erfolgsneutrale Wertänderung | 10 | 205 | - 95,2 |
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | |||
Umbuchung in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 1 | 1 | - 41,8 |
Erfolgsneutrale Wertänderung | 43 | 93 | - 54,2 |
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | |||
Umbuchung in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung | - | 21 | . |
Erfolgsneutrale Wertänderung | 194 | 101 | 91,1 |
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | |||
Umbuchung in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung | - | - | . |
Erfolgsneutrale Wertänderung | 3 | - 2 | . |
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | 0 | 1 | - 67,8 |
In die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umbuchbare Posten | 257 | 554 | - 53,6 |
Sonstiges Periodenergebnis | 241 | 429 | - 43,8 |
Gesamtergebnis | 3.086 | 2.644 | 16,7 |
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Gesamtergebnis | 203 | 128 | 59,2 |
Den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investorinnen und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Gesamtergebnis | 2.883 | 2.516 | 14,6 |
Sonstiges Periodenergebnis | Mio. € |
1.1.-31.12.2024 | 1.1.-31.12.20231 | ||||
Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern | |
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | - 130 | 32 | - 98 | - 181 | 49 | - 131 |
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 120 | - 38 | 82 | 12 | - 5 | 7 |
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | 15 | 2 | 17 | 375 | - 36 | 339 |
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | 53 | - 10 | 43 | 114 | - 20 | 94 |
Veränderung aus Net Investment Hedge | 4 | - 1 | 3 | - 3 | 1 | - 2 |
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | 194 | - | 194 | 122 | - | 122 |
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | 0 | - | 0 | 1 | - | 1 |
Sonstiges Periodenergebnis | 256 | - 15 | 241 | 440 | - 10 | 429 |
|
Mio. € | Notes | 31.12.2024 | 31.12.20231 | Veränd. in % |
Kassenbestand und Sichtguthaben | (61) | 73.001 | 93.126 | - 21,6 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | (25) | 310.925 | 298.689 | 4,1 |
darunter: als Sicherheit übertragen | 2.893 | 3.791 | - 23,7 | |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | (27) | 56.725 | 40.143 | 41,3 |
darunter: als Sicherheit übertragen | 13.674 | 9.651 | 41,7 | |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | (29) | 67.849 | 48.236 | 40,7 |
darunter: als Sicherheit übertragen | - | - | . | |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | (30) | 36.831 | 28.504 | 29,2 |
darunter: als Sicherheit übertragen | 1.137 | 1.618 | - 29,7 | |
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges | - 1.546 | - 2.305 | - 32,9 | |
Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | (43) | 1.280 | 1.497 | - 14,5 |
Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen | (44) | 166 | 142 | 16,9 |
Immaterielle Vermögenswerte | (45, 46) | 1.785 | 1.394 | 28,0 |
Sachanlagen | (47) | 2.244 | 2.352 | - 4,6 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (48) | 322 | 53 | . |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | (49) | 83 | 62 | 34,1 |
Tatsächliche Ertragsteueransprüche | (51) | 216 | 138 | 56,7 |
Latente Ertragsteueransprüche | (51) | 1.929 | 2.505 | - 23,0 |
Sonstige Aktiva | (53) | 2.837 | 2.630 | 7,9 |
Gesamt | 554.646 | 517.166 | 7,2 | |
Passiva |
||||
Mio. € | Notes | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | (26) | 440.519 | 419.809 | 4,9 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | (28) | 46.513 | 36.941 | 25,9 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | (31) | 23.227 | 18.927 | 22,7 |
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges | - 2.262 | - 3.311 | - 31,7 | |
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | (43) | 2.306 | 3.100 | - 25,6 |
Rückstellungen | (57, 58) | 3.748 | 3.553 | 5,5 |
Tatsächliche Ertragsteuerschulden | (52) | 467 | 535 | - 12,7 |
Latente Ertragsteuerschulden | (52) | 46 | 3 | . |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Verbindlichkeiten | (50) | 7 | - | . |
Sonstige Passiva | (54) | 4.357 | 4.599 | - 5,3 |
Eigenkapital | (62) | 35.716 | 33.009 | 8,2 |
Gezeichnetes Kapital | 1.154 | 1.240 | - 7,0 | |
Kapitalrücklage | 10.143 | 10.087 | 0,6 | |
Gewinnrücklagen | 19.000 | 18.026 | 5,4 | |
Andere Rücklagen (mit Recycling) | - 254 | - 475 | - 46,5 | |
Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbares Eigenkapital | 30.043 | 28.878 | 4,0 | |
Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile | 4.425 | 3.114 | 42,1 | |
Nicht beherrschende Anteile | 1.249 | 1.016 | 22,9 | |
Gesamt | 554.646 | 517.166 | 7,2 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Mio. € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Andere Rücklagen |
Neubewertungsrücklage | ||||
Eigenkapital zum 1.1.2024 | 1.240 | 10.087 | 18.026 | - 145 |
Gesamtergebnis | - | - | 2.662 | 10 |
Konzernergebnis | 2.677 | |||
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | - 98 | |||
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 83 | |||
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | 10 | |||
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | ||||
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | ||||
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | ||||
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | ||||
Aktienrückkauf | - 87 | 56 | - 1.041 | |
Dividendenausschüttung | - 415 | |||
Umbuchung zwischen Eigenkapitalbestandteilen | ||||
Ausschüttung an Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | - 212 | |||
Veränderungen im Anteilsbesitz | - 2 | |||
Sonstige Veränderungen2 | - 18 | |||
Eigenkapital zum 31.12.2024 | 1.154 | 10.143 | 19.000 | - 135 |
Mio. € | Andere Rücklagen | |
Rücklage aus Cashflow Hedges | Rücklage aus der Währungsumrechnung | |
Eigenkapital zum 1.1.2024 | - 52 | - 278 |
Gesamtergebnis | 30 | 181 |
Konzernergebnis | ||
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | ||
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | ||
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | ||
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | 30 | |
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | 178 | |
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | 3 | |
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | 0 | |
Aktienrückkauf | ||
Dividendenausschüttung | ||
Umbuchung zwischen Eigenkapitalbestandteilen | ||
Ausschüttung an Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | ||
Veränderungen im Anteilsbesitz | ||
Sonstige Veränderungen2 | ||
Eigenkapital zum 31.12.2024 | - 21 | - 98 |
Mio. € | Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbares Eigenkapital | Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile1 | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital |
Eigenkapital zum 1.1.2024 | 28.878 | 3.114 | 1.016 | 33.009 |
Gesamtergebnis | 2.883 | - | 203 | 3.086 |
Konzernergebnis | 2.677 | 168 | 2.845 | |
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | - 98 | - | - 98 | |
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 83 | - 1 | 82 | |
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | 10 | 7 | 17 | |
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | 30 | 13 | 43 | |
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | 178 | 16 | 194 | |
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | 3 | - | 3 | |
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | 0 | - | 0 | |
Aktienrückkauf | - 1.072 | - | - 1.072 | |
Dividendenausschüttung | - 415 | - 3 | - 418 | |
Umbuchung zwischen Eigenkapitalbestandteilen | - | - | - | |
Ausschüttung an Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | - 212 | - | - 212 | |
Veränderungen im Anteilsbesitz | - 2 | 28 | 26 | |
Sonstige Veränderungen2 | - 18 | 1.310 | 4 | 1.296 |
Eigenkapital zum 31.12.2024 | 30.043 | 4.425 | 1.249 | 35.716 |
Mio. € | Andere Rücklagen | |||
Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Neubewertungsrücklage | |
Eigenkapital zum 1.1.2023 | 1.252 | 10.075 | 16.495 | - 447 |
Gesamtergebnis | - | - | 2.100 | 302 |
Konzernergebnis | 2.224 | |||
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | - 131 | |||
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 7 | |||
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | 302 | |||
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | ||||
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | ||||
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | ||||
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | ||||
Aktienrückkauf | - 12 | 12 | - 122 | |
Dividendenausschüttung | - 250 | |||
Umbuchung zwischen Eigenkapitalbestandteilen | ||||
Ausschüttungen an Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | - 194 | |||
Veränderungen im Anteilsbesitz | - 2 | |||
Sonstige Veränderungen | - 0 | |||
Eigenkapital zum 31.12.2023 | 1.240 | 10.087 | 18.026 | - 145 |
Mio. € | Andere Rücklagen | |
Rücklage aus Cashflow Hedges | Rücklage aus der Währungsumrechnung | |
Eigenkapital zum 1.1.2023 | - 117 | - 327 |
Gesamtergebnis | 65 | 48 |
Konzernergebnis | ||
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | ||
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | ||
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | ||
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | 65 | |
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | 49 | |
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | - 2 | |
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | 1 | |
Aktienrückkauf | ||
Dividendenausschüttung | ||
Umbuchung zwischen Eigenkapitalbestandteilen | ||
Ausschüttungen an Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | ||
Veränderungen im Anteilsbesitz | ||
Sonstige Veränderungen | ||
Eigenkapital zum 31.12.2023 | - 52 | - 278 |
Mio. € | Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbares Eigenkapital | Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile1 | Nicht beherrschende Anteile | Eigenkapital |
Eigenkapital zum 1.1.2023 | 26.931 | 3.114 | 888 | 30.934 |
Gesamtergebnis | 2.516 | - | 128 | 2.644 |
Konzernergebnis | 2.224 | - 10 | 2.214 | |
Veränderung aus Own Credit Spread bei Verbindlichkeiten FVO | - 131 | - | - 131 | |
Veränderung aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 7 | - 0 | 7 | |
Veränderung aus der Neubewertung von Schuldinstrumenten (FVOCImR) | 302 | 37 | 339 | |
Veränderung der Rücklage aus Cashflow-Hedges | 65 | 29 | 94 | |
Veränderung der Rücklage aus der Währungsumrechnung | 49 | 73 | 122 | |
Bewertungseffekt aus Net Investment Hedge | - 2 | - | - 2 | |
Veränderung bei at-Equity-bewerteten Unternehmen | 1 | - | 1 | |
Aktienrückkauf | - 122 | - | - 122 | |
Dividendenausschüttung | - 250 | - 3 | - 253 | |
Umbuchung zwischen Eigenkapitalbestandteilen | - | - | - | |
Ausschüttungen an Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | - 194 | - | - 194 | |
Veränderungen im Anteilsbesitz | - 2 | 2 | - | |
Sonstige Veränderungen | - 0 | 2 | 1 | |
Eigenkapital zum 31.12.2023 | 28.878 | 3.114 | 1.016 | 33.009 |
Im dritten Quartal 2024 hat die Commerzbank die vierte AT-1-Anleihe aus dem Emissionsprogramm begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 750 Mio. Euro und einen festen diskretionären Kupon von 7,875 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin durch die Commerzbank im Oktober 2031.
Im vierten Quartal 2024 wurde die fünfte AT-1-Anleihe aus dem Emissionsprogramm begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 750 Mio. US-Dollar und einen festen diskretionären Kupon von 7,5 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin durch die Commerzbank im Oktober 2030.
Für die im Geschäftsjahr 2019 emittierte erste AT-1-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. US-Dollar wurden im vierten Quartal 2024 Rückkäufe in Höhe von 524 Mio. US-Dollar mit einem Kurs von 100,65 % vorgenommen.
Im vierten Quartal 2024 hat die mBank ihre erste AT-1-Anleihe begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 1,5 Mrd. Polnischen Zloty und einen festen diskretionären Kupon von 10,63 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin durch die mBank im Dezember 2029.
Im Vorjahr wurden keine AT-1-Anleihen begeben, zurückgekauft oder gekündigt.
Zum 31. Dezember 2024 betrug das satzungsmäßige Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft 1.185 Mio. Euro (Vorjahr: 1.240 Mio. Euro) und war in 1.184.669.009 Stückaktien (Vorjahr: 1.240.223.329 Stückaktien) eingeteilt (rechnerischer Wert pro Aktie 1,00 Euro). 55.554.320 Stückaktien mit einem Anteil von 4,48 % am Grundkapital wurden durch ein Aktienrückkaufprogramm im ersten Quartal 2024 zurückgekauft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 10,80 Euro. Die zurückgekauften Aktien wurden im zweiten Quartal 2024 eingezogen.
Darüber hinaus fand im vierten Quartal 2024 und im ersten Quartal 2025 ein weiteres Aktienrückkaufprogramm statt. Dabei wurden bis zum 31. Dezember 2024 31.078.067 Stückaktien mit einem Anteil von 2,62 % am Grundkapital zurückgekauft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 15,19 Euro. Die gesamten zurückgekauften Aktien aus diesem Aktienrückkaufprogramm werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eingezogen, die bis zum 31. Dezember 2024 zurückgekauften Aktien vermindern aber bereits das gemäß IFRS auszuweisende Gezeichnete Kapital zum 31. Dezember 2024.
Aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms im Juni 2023 wurden 12.134.305 Stückaktien mit einem Anteil von 0,97 % am Grundkapital zurückgekauft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 10,05 Euro. Die zurückgekauften Aktien wurden im dritten Quartal 2023 eingezogen. Das satzungsmäßige Grundkapital betrug danach zum 31. Dezember 2023 1.240.223.329 Aktien.
Zweck aller Aktienrückkäufe ist beziehungsweise war die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss der Commerzbank Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 0,65 Euro je Aktie (Vorjahr: gezahlte Dividende von 0,35 Euro je Aktie) zu zahlen. Bei den zum 31. Dezember 2024 im Umlauf befindlichen 1.153.590.942 (Vorjahr: 1.240.223.329) Aktien würde sich ohne Berücksichtigung des im ersten Quartal 2025 gestarteten Aktienrückkaufprogrammes eine Ausschüttungssumme von 750 Mio. Euro (Vorjahr: 415 Mio. Euro) ergeben.
Auf die Anderen Rücklagen entfielen zum 31. Dezember 2024, wie auch im Vorjahr, keine wesentlichen Effekte aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten.
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Anteil inaktiver Sicherungsbeziehungen in der Cashflow-Hedge-Rücklage - 1 Mio. Euro (Vorjahr: - 2 Mio. Euro), auf den Anteil aktiver Sicherungsbeziehungen entfielen - 20 Mio. Euro (Vorjahr: - 50 Mio. Euro).
Die wesentlichen Veränderungen der Rücklage aus der Währungsumrechnung resultierten im Geschäftsjahr 2024 aus den Währungen US-Dollar, Polnischer Zloty, Britisches Pfund und Russischer Rubel.
Die Sonstigen Veränderungen beinhalten im Wesentlichen Effekte aus Neuemissionen und Rückkäufen von AT-1-Anleihen, die zu einer Erhöhung der Zusätzlichen Eigenkapitalbestandteile führen. Daraus resultierende Währungseffekte spiegeln sich zudem in den Gewinnrücklagen wider. Des Weiteren sind hier Veränderungen des Konsolidierungskreises sowie Veränderungen aus erfolgsneutralen Steuern enthalten.
Die Veränderungen im Anteilsbesitz der Gewinnrücklage von - 2 Mio. Euro (Vorjahr: - 2 Mio. Euro) ergaben sich aus Kapitalerhöhungen von bereits konsolidierten Gesellschaften.
Mio. €1 | Notes | 2024 | 20232 |
Konzernergebnis | 2.845 | 2.214 | |
Im Konzernergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit: | |||
Abschreibungen, Wertberichtigungen, Zuschreibungen auf Sachanlagen und Vermögenswerte, Veränderungen der Rückstellungen sowie Bewertungsveränderungen aus Hedge Accounting | 2.197 | 814 | |
Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten | 952 | 859 | |
Ergebnis aus der Veräußerung von Sachanlagen | (17) | 12 | 11 |
Sonstige Anpassungen | - 6.728 | - 6.970 | |
Zwischensumme | - 722 | - 3.071 | |
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile: | |||
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | (25) | - 12.109 | - 2.759 |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | (29) | - 19.578 | - 18.421 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | (27) | - 16.582 | - 5.256 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | (30) | - 5.516 | 90 |
Andere Aktiva aus operativer Geschäftstätigkeit | - 560 | 15 | |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | (26) | 20.603 | 29.980 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | (28) | 8.347 | 11.849 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | (31) | - 24 | 39 |
Mittelveränderung aus Zahlungen in das Planvermögen | (57) | 283 | 272 |
Andere Passiva aus operativer Geschäftstätigkeit | - 1.989 | - 672 | |
Erhaltene Zinsen | (9) | 20.864 | 17.665 |
Erhaltene Dividenden | (10) | 44 | 26 |
Gezahlte Zinsen | (9) | - 12.832 | - 8.802 |
Ertragsteuerzahlungen | (22) | - 544 | - 673 |
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | - 20.315 | 20.282 | |
Einzahlungen aus der Veräußerung von: | |||
Anteilen an Tochterunternehmen und an at-Equity-bewerteten Unternehmen | (44) | 59 | 23 |
Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | (45, 46, 47) | 35 | 57 |
Auszahlungen für den Erwerb von: | |||
Anteilen an Tochterunternehmen und an at-Equity-bewerteten Unternehmen | (44) | - 62 | - 2 |
Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte | (45, 46, 47) | - 1.146 | - 998 |
Effekte aus Veränderungen des Konsolidierungskreises | |||
Cashflow aus dem Erwerb abzüglich erworbener Zahlungsmittel | - 200 | - | |
Cashflow aus der Veräußerung abzüglich veräußerter Zahlungsmittel | - | - 1 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 1.313 | - 920 | |
Dividendenausschüttung | - 415 | - 250 | |
Aufnahme/Tilgung nachrangiger Verbindlichkeiten | 1.245 | - 439 | |
Aktienrückkauf | - 1.072 | - 122 | |
Zusätzliche Eigenkapitalbestandteile | 1.310 | - | |
Ausschüttungen aus Zusätzlichen Eigenkapitalbestandteilen | - 212 | - 194 | |
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | - 292 | - 283 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 565 | - 1.289 | |
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Vorperiode | 93.126 | 75.233 | |
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | - 20.315 | 20.282 | |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 1.313 | - 920 | |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 565 | - 1.289 | |
Effekte aus Wechselkursänderungen | 939 | - 180 | |
Zahlungsmittelbestand zum Ende der Periode | 73.001 | 93.126 |
2
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Erläuterungen zu Kapitalflussrechnung, Zahlungsmittelbestand und Nettoschulden sind in Note 61 enthalten.
Der Commerzbank-Konzern hat seinen Sitz am Kaiserplatz in 60311 Frankfurt am Main. Das Mutterunternehmen ist die Commerzbank Aktiengesellschaft, die beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 eingetragen ist. Die Commerzbank ist eine der führenden Privat- und Firmenkundenbanken in Deutschland und eine international agierende Geschäftsbank. Unser Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde nach § 315e HGB und der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-Verordnung) des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 aufgestellt. Ebenso kamen weitere Verordnungen zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards auf der Grundlage der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegungen durch das IFRS Interpretations Committee zur Anwendung.
Alle für das Geschäftsjahr 2024 in der EU verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen wurden berücksichtigt. Von der vorzeitigen Anwendung von Standards und Interpretationen, die erst ab dem Geschäftsjahr 2025 oder später umzusetzen sind, haben wir abgesehen.
Die Angaben gemäß IFRS 7.31 bis 7.42 (Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) werden grundsätzlich im zusammengefassten Lagebericht (Kapitel Konzernrisikobericht) ausgewiesen. Einzelne Informationen finden sich im Anhang (siehe Notes 34 und 35).
Der zusammengefasste Lagebericht einschließlich des separaten Konzernrisikoberichts ist auf den Seiten 45 bis 382 unseres Geschäftsberichts veröffentlicht.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erstellt. Alle Beträge sind, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. Alle Beträge unter 500.000,00 Euro werden als Null beziehungsweise Nullsalden mit einem Strich dargestellt. Sowohl positive als auch negative prozentuale Veränderungen zur Vorperiode über 100 % werden als Punkt gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren.
Für Informationen zu Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht dieses Geschäftsberichts (Seite 376 ff.).
Zum 1. Januar 2024 sind die überarbeiteten Standards IAS 1 und IFRS 16 in Kraft getreten. Bei beiden Anpassungen handelt es sich um Klarstellungen zur Klassifizierung von Schulden mit Kreditbedingungen beziehungsweise zu Sale-and-Lease-Back-Geschäften. Aus diesen Änderungen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Ebenfalls zum 1. Januar 2024 gelten die Änderungen von IAS 7 und IFRS 7, die unter dem Titel Supplier Finance Arrangement veröffentlicht wurden. Die Anpassungen betreffen Vorschriften zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen. Auch hieraus ergeben sich für die Commerzbank keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsmethodik.
Die Änderung den IAS 21 betreffend wurde bereits im Geschäftsbericht 2023, Seite 276 f. erwähnt. Das Endorsement spezifiziert die Bestimmung des Wechselkurses bei langfristig fehlender Umtauschbarkeit, die bisher nicht geregelt war. Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 13. November 2024 die Verordnung (EU) Nr. 2024/2862 vom 12. November 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf IAS 21 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen übernommen. Der überarbeitete Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.
Der zukünftig den IAS 1 ersetzende IFRS 18 wird zu Änderungen der Struktur der Gewinn-und-Verlust-Rechnung führen. Insbesondere wird es zukünftig eine Zwischensumme für ein Operatives Ergebnis geben, das bestimmte Erträge und Aufwendungen nicht umfasst. Das Endorsement ist noch ausstehend. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Künftige Änderungen des IFRS 9 und des IFRS 7 betreffen insbesondere die Klassifizierung, Bewertung und eventuelle Angaben zu ESG und sonstigen besonderen Bedingungen in finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten, die über ein elektronisches Zahlungssystem getilgt werden. Das Endorsement ist noch ausstehend. Die Änderung des Standards ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Der Commerzbank-Konzern plant in keinem der genannten Fälle eine vorzeitige Anwendung. Derzeit prüft der Commerzbank-Konzern die Auswirkungen durch die Klarstellungen im IFRS 9. Die weiteren genannten neuen und geänderten Standards (insbesondere begriffliche Anpassungen im IFRS 1, IFRS 7 und IAS 7 und Klarstellungen im IFRS 10 im Rahmen des Annual Improvement Prozesses) sowie alle von uns nicht explizit erläuterten Standards (wie IFRS 19) haben nach jetzigem Stand keinen wesentlichen Einfluss auf unseren Konzernabschluss.
Mit Ausnahme der in Note 1 beschriebenen Änderungen wenden wir in diesem Konzernabschluss die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Konsolidierungsmethoden wie in unserem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 an (vergleiche Geschäftsbericht 2023, Seite 277 ff.).
Die Rechnungslegung im Commerzbank-Konzern erfolgt nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die in den folgenden Notes erläutert werden.
Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern). Die Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, es sei denn, die IFRS-Standards verlangen eine andere Bewertung. Davon betroffen sind insbesondere bestimmte Finanzinstrumente nach IFRS 9.
Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zinsen weisen wir unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit den finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten periodengerecht im Zinsüberschuss aus. Negative Zinsen weisen wir separat im Zinsüberschuss aus (siehe Note 9). Dividendenerträge werden erst vereinnahmt, wenn ein entsprechender Rechtsanspruch vorliegt. Provisionserträge und -aufwendungen erfassen wir zum einen nach der Bilanzierungsmethode für zugehörige Finanzinstrumente, zum anderen nach der Zweckbestimmung. Provisionen für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, werden über die Periode der Leistungserbringung erfasst. Gebühren, die mit dem vollständigen Erbringen einer bestimmten Dienstleistung verbunden sind, werden zum Zeitpunkt der vollständig erbrachten Dienstleistung vereinnahmt. Die Berücksichtigung leistungsabhängiger Provisionen erfolgt, wenn die Leistungskriterien erfüllt werden. Provisionen aus Handelsgeschäften im Kundenauftrag weisen wir im Provisionsüberschuss aus.
Fremdkapitalkosten, die direkt im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines wesentlichen, materiellen oder immateriellen Vermögenswertes stehen, werden grundsätzlich aktiviert. Voraussetzung ist, dass der Zeitraum für die Herstellung der Nutzbarkeit des Vermögenswertes mindestens zwölf Monate beträgt.
Grundsätzlich sind Vermögenswerte und Schulden brutto (unsaldiert) in der Bilanz auszuweisen. In Übereinstimmung mit IAS 32.42 werden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gegenüber demselben Geschäftspartner aber gegeneinander saldiert und entsprechend in der Bilanz ausgewiesen, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der Beträge besteht und die Erfüllung der Geschäfte auf Nettobasis oder die Realisierung des Vermögenswertes gleichzeitig mit dem Begleichen der Verbindlichkeit erfolgt.
Neben dem Aufrechnen positiver und negativer Marktwerte aus Derivaten mit Clearingvereinbarungen und darauf entfallender Ausgleichszahlungen betrifft dies auch die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Reverse Repos und Repos (Wertpapierpensionsgeschäfte) mit zentralen Kontrahenten und bilateralen Kontrahenten, sofern sie die gleiche Laufzeit haben.
Für die Vollkonsolidierung sowie für die at-Equity-Bewertung im Konzernabschluss verwenden wir im Wesentlichen zum 31. Dezember 2024 erstellte Abschlüsse. Für at-Equity-bewertete Unternehmen greifen wir in einzelnen Fällen auch auf den letzten verfügbaren und geprüften Jahresabschluss nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften zurück, falls der aktuelle Jahresabschluss des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht vorliegt.
Vermögenswerte und Schulden von Tochtergesellschaften und at-Equity-bewerteten Unternehmen, für die eine Verkaufsabsicht besteht und die mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres veräußert werden, werden bis zur endgültigen Übertragung der Anteile in Übereinstimmung mit IFRS 5 in den entsprechenden Bilanzposten und Notes (siehe Note 49 und 50) sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung separat ausgewiesen.
Eine Einschätzung zur Kurz- und Langfristigkeit aller Bilanzposten nehmen wir in Note 38 vor. Ebenfalls in dieser Note erfolgt die Angabe der Fristigkeiten für alle passivischen Finanzinstrumente, Finanzgarantien sowie unwiderrufliche Kreditzusagen, für die vertragliche Fälligkeiten vorliegen.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die auf Fremdwährung lauten, und schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden zum Kassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Realisierte Aufwendungen und Erträge rechnen wir grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Realisierung gültigen Kassakurs um.
Zur Umrechnung von Aufwendungen und Erträgen können auch Durchschnittskurse verwendet werden, sofern die Stichtagskurse keine bedeutenden Schwankungen aufweisen. Kursgesicherte Aufwendungen und Erträge rechnen wir zum Sicherungskurs um. Die aus der Umrechnung von Bilanzposten resultierenden Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich erfolgswirksam im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst.
Nicht monetäre Posten werden grundsätzlich zum Stichtagskurs umgerechnet. Ergebnisse aus der Umrechnung von Gewinnen oder Verlusten aus nicht monetären Posten weisen wir entsprechend der Erfassung der Gewinne oder Verluste entweder ergebnisneutral im Eigenkapital oder ergebniswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus.
Die Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen und at-Equity-bewerteter Unternehmen erfolgt für monetäre und nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden mit dem Stichtagskurs des jeweiligen Bilanzstichtags. Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vereinfachend kann bei der Umrechnung auch ein Kurs verwendet werden, der einen Näherungswert für den Umrechnungskurs am Tag des Geschäftsvorfalls darstellt, beispielsweise der Durchschnittskurs einer Periode. Alle sich aus der Umrechnung ergebenden Differenzen sind als separater Bestandteil des Eigenkapitals in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfolgsneutral anzusetzen. Effekte, die aus der zu historischen Kursen erfolgenden Umrechnung von in die Kapitalkonsolidierung einfließenden Kapitalbestandteilen von Tochtergesellschaften resultieren, weisen wir erfolgsneutral in der Rücklage aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital aus. Zum Zeitpunkt der Veräußerung oder Teilveräußerung der in Fremdwährung aufgestellten Gesellschaften werden die Umrechnungsdifferenzen grundsätzlich erfolgswirksam im Sonstigen Ergebnis erfasst. Auch bei Teilrückführungen von Kapital in Fremdwährung, die nicht zu einer Entkonsolidierung der Gesellschaften führen, wird der anteilige Effekt auf die Rücklage aus der Währungsumrechnung ergebniswirksam erfasst.
Der Konzernabschluss enthält Werte, die wir zulässigerweise unter Verwendung von Schätzungen und Annahmen ermittelt haben. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und - nach heutigem Ermessen - Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die Schätzungen und Beurteilungen selbst sowie die zugrunde liegenden Beurteilungsfaktoren und Schätzungsverfahren werden regelmäßig überprüft und mit den tatsächlich eingetretenen Ereignissen abgeglichen. Dennoch können die tatsächlichen Ergebnisse für die nachstehend aufgeführten Sachverhalte von den Einschätzungen abweichen.
Schätzungsunsicherheiten ergeben sich unter anderem bei der Ermittlung der Fair Values beziehungsweise den erwarteten Zahlungsströmen von Finanzinstrumenten und im Rahmen der Bildung von Risikovorsorge, die insbesondere auch bei der Bestimmung des Sekundäreffekte-Top-Level-Adjustments (TLA) entstehen können. Bezüglich der Ermittlung der Risikovorsorge verweisen wir zudem auf die Ausführungen zum Risikoergebnis im Konzernrisikobericht des zusammengefassten Lageberichts (Kapitel Adressausfallrisiken). Umweltrisiken können als sogenannter horizontaler Risikotreiber Einfluss auf unterschiedliche Risikoarten nehmen. Eine nähere Betrachtung kann dem Kapitel ESG-Risiken des Konzernrisikoberichts im zusammengefassten Lagebericht entnommen werden. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten bezüglich der Ermittlung von Fair Values für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen sowie bei Rückstellungen für steuerliche Betriebsrisiken.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beruht auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Bei der Bewertung dieser Verpflichtungen sind insbesondere Annahmen über den Rechnungszins, den langfristigen Rentenentwicklungstrend sowie die durchschnittliche Lebenserwartung zu treffen. Veränderungen der Schätzungsannahmen von Jahr zu Jahr sowie Abweichungen von den tatsächlichen Jahreseffekten werden als Neubewertung erfolgsneutral in der Gewinnrücklage abgebildet (bezüglich der Auswirkungen von Parameteränderungen siehe Note 57).
Die Bilanzierung von Rückstellungen für steuerliche Betriebsprüfungsrisiken erfolgt unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse aus der laufenden Betriebsprüfung und Rechtsprechung (siehe Note 52).
Weiterhin bestehen Schätzungsunsicherheiten bei der Bildung aktiver latenter Steuern.
Die den vorzunehmenden Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen und Parameter basieren auf einer sachgerechten Ausübung von Ermessensspielräumen durch das Management. Dies betrifft insbesondere die angemessene Auswahl und Anwendung von Parametern, Annahmen und Modellierungstechniken bei der Bewertung solcher Finanzinstrumente, für die keine Marktpreise oder am Markt beobachtbaren Vergleichsparameter vorliegen. Soweit unterschiedliche Bewertungsmodelle zu einer Bandbreite verschiedener potenzieller Wertansätze führen, liegt die Auswahl des anzuwendenden Modells im Ermessen des Managements.
Des Weiteren lassen sich nachfolgende wesentliche Sachverhalte zusammenfassen, die der Beurteilung durch das Management unterliegen:
― |
Die Wertminderung von Krediten und Wertpapieren sowie die Bildung von Rückstellungen für außerbilanzielle Verpflichtungen im Kreditgeschäft (hier insbesondere die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Ermittlung der erwarteten Cashflows einschließlich Ansatz, Höhe und Verwertungszeitpunkt von Sicherheiten) (siehe Note 32). |
― |
Die Werthaltigkeitsprüfung sonstiger finanzieller Vermögenswerte, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie zur Veräußerung gehaltener Finanzinstrumente (hier insbesondere die Auswahl der Kriterien, nach denen eine Wertminderung festgestellt wird) (siehe Note 49). |
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Der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte, der mindestens jährlich vorzunehmen ist. Dieser basiert auf der Berechnung des Nutzungswertes (Value in Use). Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Überschüsse aus der jüngsten Managementplanung zugrunde gelegt. Eine Analyse der Schätzungsunsicherheiten bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwertes beziehungsweise des Fair Values von Finanzinstrumenten findet sich in den Notes 45 und 36. |
― |
Die Werthaltigkeitsprüfung der latenten Ertragsteueransprüche (hier insbesondere das Festlegen einer Methodik), nach der die Steuerplanung abgeleitet und die Eintrittswahrscheinlichkeit der voraussichtlichen zukünftigen steuerlichen Ergebnisse beurteilt werden kann (siehe Notes 51 und 52) sowie der Abbildung steuerlicher Risikopositionen. Die Einschätzung der Nutzbarkeit von Steueransprüchen erfolgt vor allem auf Basis des zukünftigen steuerlichen Ertragspotenzials basierend auf unserer Mehrjahresplanung. |
― |
Die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (siehe Note 57). |
― |
Die Bewertung von Rechtsrisiken (siehe Note 59). |
Die wesentlichen Schätzungsunsicherheiten betreffen die Risikovorsorge auf Darlehen und Forderungen sowie verbriefte Schuldinstrumente und betragen im Geschäftsjahr 2024 3,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 3,3 Mrd. Euro) aus dem Bilanzposten Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost mit 311 Mrd. Euro (Vorjahr: 299 Mrd. Euro).
Im Vorjahr wurden durch die fehlerhafte Meldung einer Tochtergesellschaft sowie einer fehlerhaften Konsolidierungsbuchung der gleichen Tochtergesellschaft bestimmte Vermögenswerte falschen Kategorien zugeordnet. Diese Zuordnungen wurden im Geschäftsjahr 2024 für die Vorjahreszahlen retrospektiv im Sinne des IAS 8.41 korrigiert. Durch die Anpassungen haben sich die Vermögenswerte zum 31. Dezember 2023 wie folgt verändert: Finanzielle Vermögenswerte Mandatorily Fair Value P&L (Note 29) haben sich um 123 Mio. Euro (1. Januar 2023: 137 Mio. Euro) verringert, die Finanzielle Vermögenswerte Held for Trading (Note 30) um 170 Mio. Euro (1. Januar 2023: 137 Mio. Euro) erhöht und die Sonstigen Aktiva (Note 53) sich um 47 Mio. Euro (1. Januar 2023: keine Umgliederung) verringert. Des Weiteren ergab sich durch diese Korrektur eine Verschiebung innerhalb des Ergebnisses aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (siehe Note 13 und 23). Die Anpassungen hatten auch Auswirkungen innerhalb des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit in der Kapitalflussrechnung, auf das Maximale Kreditrisiko (siehe Note 34), die IFRS 13 Bewertungshierarchien und den Angabepflichten (siehe Note 36), den Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumenten (siehe Note 37) und die Fristigkeiten der Vermögenswerte und Schulden (siehe Note 38). Auswirkungen auf die Bilanzsumme, das Konzernergebnis, die Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung und das Ergebnis je Aktie haben sich nicht ergeben.
Sämtliche konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Transaktionen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen resultieren, eliminieren wir im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Im Konzern angefallene Gewinne oder Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung ebenfalls konsolidiert. Die Fähigkeit des Commerzbank-Konzerns zum Zugang zu oder der Nutzung von Vermögenswerten sowie zur Begleichung von Verbindlichkeiten von Tochterunternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen sowie assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen kann gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Beschränkungen unterliegen.
Tochterunternehmen sind Beteiligungsunternehmen, die von der Commerzbank Aktiengesellschaft direkt oder indirekt beherrscht werden, weil die Commerzbank die Entscheidungsmacht hat, die relevanten Tätigkeiten zu steuern, ein Anrecht auf die signifikanten variablen Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen besitzt und ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen kann, die Höhe der signifikanten variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Im Rahmen der Konsolidierungsentscheidung prüfen wir verschiedene Faktoren wie Stimmrechte, Zweck und Ausgestaltung des Unternehmens und unsere Einflussmöglichkeiten. Sind die Stimmrechte unmittelbar und ausschließlich der dominante Faktor zur Steuerung der relevanten Aktivitäten, kann in diesen Fällen die Beherrschung abgeleitet und ermittelt werden. Dennoch ist zu prüfen, ob es Faktoren wie zum Beispiel gesetzliche Bestimmungen oder vertragliche Vereinbarungen gibt, die trotz Stimmrechtsmehrheit nicht zur Beherrschung führen. Außerdem können weitere Faktoren zur Beherrschung führen, beispielsweise das Vorliegen einer Prinzipal-Agenten-Beziehung. In einem solchen Fall handelt eine andere Partei mit Entscheidungsrechten als Agent für die Commerzbank, beherrscht aber das Beteiligungsunternehmen nicht, da sie lediglich Entscheidungsrechte ausübt, die durch die Commerzbank (Prinzipal) delegiert wurden. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt.
Im Rahmen der erstmaligen Kapitalkonsolidierung bewerten wir Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen unabhängig von der Anteilsquote zum Zeitpunkt des Erwerbs vollständig neu. Die neu zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden werden unter Berücksichtigung latenter Steuern in die Konzernbilanz übernommen, die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten in den Folgeperioden werden entsprechend den anzuwendenden Standards behandelt. Verbleibt nach der Neubewertung ein aktivischer Unterschiedsbetrag, wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Anteile an Tochterunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert werden, und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht nach der Equity-Methode bewertet werden, werden zum Fair Value in der Kategorie Mandatorily Fair Value P&L ausgewiesen. Die Konsolidierung von Tochterunternehmen endet zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bank die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert.
Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt, diese aber nicht beherrscht. Ein maßgeblicher Einfluss wird bei Stimmrechtsanteilen zwischen 20 % und 50 % vermutet. Weitere Faktoren für einen maßgeblichen Einfluss können beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Leitungs- oder Aufsichtsgremium oder wesentliche Geschäftsvorfälle mit der Gesellschaft sein.
Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien vertraglich die gemeinschaftliche Beherrschung über diese Vereinbarung ausüben. Eine gemeinsame Vereinbarung kann ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit sein. Im Commerzbank-Konzern existieren ausschließlich Gemeinschaftsunternehmen.
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen bewerten wir grundsätzlich nach der Equity-Methode und weisen sie als Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen aus.
Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei wenden wir soweit zulässig die gleichen Regeln wie bei Tochtergesellschaften an. Sofern assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wesentlich sind, nehmen wir eine Fortschreibung des Equity-Buchwertes entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vor. Zurechenbare Verluste der at-Equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwertes berücksichtigt (siehe Note 44). Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Zukünftige Gewinne werden zunächst mit nicht erfassten Verlusten verrechnet.
Die Bewertung von Anteilen an assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss auf das assoziierte Unternehmen entfallen ist. Die Equity-Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen endet mit der Aufgabe der gemeinschaftlichen Beherrschung.
Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind, so zum Beispiel, wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Beispiele für strukturierte Unternehmen sind Verbriefungsgesellschaften, Leasingobjektgesellschaften und einige Investmentfonds.
Die Commerzbank tritt dabei auch als Sponsor strukturierter Unternehmen auf, an denen sie keine Beteiligung hält. Ein Unternehmen gilt als gesponsert, wenn es durch den Commerzbank-Konzern initiiert und/oder strukturiert wurde, Vermögenswerte des Commerzbank-Konzerns erhalten oder angekauft hat, vom Commerzbank-Konzern Garantien gewährt bekommt oder durch den Commerzbank-Konzern intensiv vermarktet wurde. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung strukturierter Unternehmen erforderlich, wenn die Commerzbank das Unternehmen beherrscht. Im Commerzbank-Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung strukturierter Unternehmen im Rahmen eines Prozesses geprüft, der Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen durch die Commerzbank mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, sowie Transaktionen, bei denen die Commerzbank mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen tritt. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen, mindestens jedoch jährlich überprüft. Die Auflistung aller konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie der aufgrund untergeordneter Bedeutung nicht einbezogenen strukturierten Unternehmen ist Bestandteil der Note 72.
In unseren Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der Commerzbank Aktiengesellschaft direkt oder indirekt beherrscht werden. Hierzu zählen auch wesentliche strukturierte Unternehmen. Wesentliche assoziierte Unternehmen und wesentliche Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.
Für die Struktur des Konzerns einschließlich der vollständigen Aufzählung des Anteilsbesitzes des Commerzbank-Konzerns verweisen wir auf Note 72.
Ein Tochterunternehmen der Commerzbank Aktiengesellschaft hat am 3. Juni 2024 74,9 % der Anteile und Stimmrechte an der auf essenzielle Sachwertanlagen wie erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastrukturprojekte spezialisierten, in Hamburg ansässigen Aquila Capital gegen bar erworben. Die Mehrheit der Stimmrechte sowie besondere gesellschaftsvertragliche Regelungen für den Fall eines Dissenses gewähren der Commerzbank Aktiengesellschaft beziehungsweise dem erwerbenden Tochterunternehmen der Commerzbank Aktiengesellschaft die Beherrschung über die Aquila Capital.
Mit der Transaktion wird die Angebotspalette für unsere Kundinnen und Kunden im nachhaltigen Assetmanagement deutlich erweitert. Die Aquila Capital wird einen wichtigen Beitrag zum geplanten Wachstum der Provisionserträge des Konzerns liefern. Das Vertriebsnetzwerk der Aquila Capital und der Zugang zur Projektentwicklung der Aquila-Gruppe bieten internationale Wachstumschancen und gleichzeitig die wesentliche Grundlage des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes. Mit dem Anteilserwerb wurden gleichzeitig diverse Dienstleistungsverträge zwischen der Commerzbank Aktiengesellschaft und der Aquila Capital sowie mit der Aquila-Gruppe abgeschlossen, die zukünftig zu Provisionserträgen und -aufwendungen führen werden.
Die folgende Tabelle zeigt jeweils die Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden:
Mio. € | 3.6.2024 |
Kassenbestand und Sichtguthaben | 14 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 4 |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 30 |
Immaterielle Anlagewerte | 128 |
Übrige Aktiva | 31 |
Summe der identifizierten Vermögenswerte | 208 |
Rückstellungen | 24 |
Latente Ertragsteuerschulden | 41 |
Übrige Passiva | 25 |
Summe der identifizierten Schulden | 90 |
Nettovermögen zum Zeitwert | 118 |
Nicht beherrschende Anteile | 30 |
Summe ohne nicht beherrschende Anteile | 88 |
Kaufpreis/ Gegenleistung | 200 |
Positiver Unterschiedsbetrag (Goodwill) | 112 |
Der angesetzte Betrag der Nicht beherrschenden Anteile betrug im Erwerbszeitpunkt 30 Mio. Euro, was dem anteiligen erworbenen Nettovermögen der Aquila Capital entspricht.
Die im Konzernergebnis enthaltenen Provisionserträge beziehungsweise der enthaltene Gewinn der Aquila Capital seit Anfang Juni 2024 betrug 58 Mio. Euro beziehungsweise 12 Mio. Euro. Die nicht im Konzernergebnis enthaltenen Provisionserträge beziehungsweise der nicht enthaltene Gewinn der Aquila Capital für den Zeitraum vor dem 3. Juni 2024 betrug 27 Mio. Euro beziehungsweise 2 Mio. Euro.
Im zweiten Quartal 2023 wurde die Tochtergesellschaft Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo, Brasilien aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Die Banklizenz wurde im April 2023 zurückgegeben. Aus der Entkonsolidierung resultiert ein Effekt von - 24 Mio. Euro, der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen wird.
In diesem Posten werden die gesamten Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie zinsähnliche Erträge und Aufwendungen ausgewiesen, sofern diese nicht aus dem Held for Trading Bestand resultieren.
Zinserträge sind alle aus dem originären Bankgeschäft oder bankähnlichen Geschäften resultierende Erträge, die primär aus Kapitalüberlassungen resultieren.
Zu den Zinsaufwendungen gehören, analog den Zinserträgen, alle Zinsaufwendungen einschließlich effektivzinsgerechter Auflösungen von (Dis-)Agien oder sonstiger Beträge sowie zinsähnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Bankgeschäft.
In den Sonstigen Zinsaufwendungen ist der Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen aus Derivaten in Sicherungsbeziehungen enthalten.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Zinserträge nach der Effektivzinsmethode berechnet | 17.222 | 15.482 | 11,2 |
Zinserträge - Amortised Cost | 15.813 | 14.472 | 9,3 |
Zinserträge aus dem Kredit- und Geldmarktgeschäft | 14.646 | 13.399 | 9,3 |
Zinserträge aus dem Wertpapiergeschäft | 1.167 | 1.073 | 8,8 |
Zinserträge - Fair Value OCI | 1.403 | 991 | 41,5 |
Zinserträge aus dem Kredit- und Geldmarktgeschäft | 4 | 5 | - 25,8 |
Zinserträge aus dem Wertpapiergeschäft | 1.399 | 986 | 41,9 |
Vorfälligkeitsentschädigung | 6 | 19 | - 69,4 |
Zinserträge nicht nach der Effektivzinsmethode berechnet | 3.994 | 2.781 | 43,6 |
Zinserträge - Mandatorily Fair Value P&L | 3.992 | 2.748 | 45,3 |
Zinserträge aus dem Kredit- und Geldmarktgeschäft | 3.837 | 2.630 | 45,9 |
Zinserträge aus dem Wertpapiergeschäft | 156 | 117 | 32,6 |
Positive Zinsen aus passivischen Finanzinstrumenten | 1 | 33 | - 96,4 |
Zinsaufwendungen | 12.884 | 9.895 | 30,2 |
Zinsaufwendungen - Amortised Cost | 8.833 | 6.855 | 28,9 |
Einlagen | 7.613 | 5.860 | 29,9 |
Begebene Schuldverschreibungen | 1.220 | 995 | 22,6 |
Zinsaufwendungen - Fair Value Option | 3.892 | 2.844 | 36,9 |
Einlagen | 3.567 | 2.635 | 35,4 |
Begebene Schuldverschreibungen | 325 | 209 | 55,2 |
Negative Zinsen aus aktivischen Finanzinstrumenten | 30 | 30 | - 0,1 |
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | 28 | 25 | 12,6 |
Sonstige Zinsaufwendungen | 101 | 141 | - 28,4 |
Gesamt | 8.331 | 8.368 | - 0,4 |
In diesem Posten werden alle Dividenden aus Aktien und ähnlichen Eigenkapitalinstrumenten - mit Ausnahme der Dividenden aus Held for Trading Beständen - ausgewiesen.
Wir weisen hier außerdem das Laufende Ergebnis aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen aus, das über Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt wird. Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind der Kategorie Mandatorily Fair Value P&L zugeordnet.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Dividenden aus Eigenkapitalinstrumenten - Fair Value OCI | - | - | . |
Dividenden aus Eigenkapitalinstrumenten - Mandatorily Fair Value P&L | 34 | 15 | . |
Laufendes Ergebnis aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 10 | 11 | - 15,3 |
Gesamt | 44 | 26 | 65,8 |
Das Risikoergebnis beinhaltet erfolgswirksame Risikovorsorgeveränderungen für bilanzielle und außerbilanzielle Finanzinstrumente, auf die das Impairmentmodell des IFRS 9 anzuwenden ist. Dies umfasst Risikovorsorgezuführungen und -auflösungen, unter anderem aus Neugeschäften, Stufenwechseln, bilanziellen Abgängen aus Rückzahlungen, Zuschreibungen und Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen sowie Direktabschreibungen.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | - 696 | - 673 | 3,5 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | - 0 | 3 | . |
Finanzgarantien | - 9 | 2 | . |
Kreditzusagen und sonstige Gewährleistungen | - 37 | 50 | . |
Gesamt | - 743 | - 618 | 20,2 |
Informationen zur Organisation des Risikomanagements und zu relevanten Kennzahlen sowie weitere Analysen und Erläuterungen des erwarteten Kreditverlusts können dem zusammengefassten Lagebericht dieses Geschäftsberichts (siehe Seite 334 ff.) entnommen werden.
Für detaillierte Informationen zum Risikoergebnis verweisen wir auf Note 32 und den Risikobericht auf Seite 334 ff.
Im Provisionsüberschuss weisen wir die anfallenden Erträge und Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus. Diese Beträge werden dadurch erzielt, dass Kunden betriebstechnische Einrichtungen, besondere Geschäftsverbindungen oder die Kreditwürdigkeit zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sich der aktivierte Bestand der bankgeschäftlichen Forderungen verändert. Ebenso werden Provisionen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Devisen, Sorten und Edelmetallen in dieser Position ausgewiesen, wenn es sich dabei um Dienstleistungs- und nicht um Eigenhandelsgeschäfte handelt. Gleiches gilt umgekehrt bei der Inanspruchnahme fremder Dienstleistungen durch die Bank. Bei einmaligen Gebühren und Provisionen, zum Beispiel des Zahlungsverkehrs-, des Vermittlungs- sowie des Kreditgeschäftes, die nicht im Effektivzins enthalten sind, erfolgt die Vereinnahmung der Provisionserträge zum Erfüllungszeitpunkt. Für Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, wie beispielsweise im Bereich des Zahlungsverkehrs (Jahresgebühren im Kreditkartengeschäft und Girogeschäft), erfolgt die Vereinnahmung der Erträge am Bilanzstichtag entsprechend dem Grad der Erfüllung.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Provisionserträge | 4.459 | 4.116 | 8,3 |
Wertpapiergeschäft | 1.191 | 1.108 | 7,5 |
Vermögensverwaltung | 409 | 369 | 10,7 |
Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft | 1.719 | 1.641 | 4,7 |
Bürgschaften | 276 | 265 | 4,3 |
Syndizierungen | 280 | 230 | 22,0 |
Vermittlungsgeschäft | 153 | 139 | 10,1 |
Treuhandgeschäfte | 49 | 58 | - 16,4 |
Übrige Erträge | 382 | 306 | 24,8 |
Provisionsaufwendungen | 821 | 730 | 12,5 |
Wertpapiergeschäft | 168 | 148 | 13,7 |
Vermögensverwaltung | 51 | 58 | - 12,3 |
Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft | 283 | 225 | 25,8 |
Bürgschaften | 18 | 20 | - 11,1 |
Syndizierungen | 7 | 10 | - 25,1 |
Vermittlungsgeschäft | 130 | 109 | 19,2 |
Treuhandgeschäfte | 37 | 46 | - 20,2 |
Übrige Aufwendungen | 127 | 114 | 11,6 |
Provisionsüberschuss | 3.638 | 3.386 | 7,4 |
Wertpapiergeschäft | 1.023 | 960 | 6,6 |
Vermögensverwaltung | 358 | 311 | 15,1 |
Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft | 1.436 | 1.416 | 1,4 |
Bürgschaften | 259 | 245 | 5,5 |
Syndizierungen | 273 | 220 | 24,1 |
Vermittlungsgeschäft | 23 | 30 | - 22,7 |
Treuhandgeschäfte | 12 | 12 | - 1,8 |
Übrige Erträge | 255 | 192 | 32,6 |
Gesamt | 3.638 | 3.386 | 7,4 |
Die Aufteilung der Provisionserträge nach Art der Dienstleistung und Segmenten, auf Grundlage des IFRS 15, stellt sich wie folgt dar:
2024 | Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung1 | Konzern |
Wertpapiergeschäft | 1.175 | 39 | - 23 | 1.191 |
Vermögensverwaltung | 399 | 10 | 0 | 409 |
Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft | 859 | 862 | - 1 | 1.719 |
Bürgschaften | 32 | 256 | - 12 | 276 |
Syndizierungen | 1 | 280 | - 0 | 280 |
Vermittlungsgeschäft | 149 | 4 | - 0 | 153 |
Treuhandgeschäfte | 44 | 5 | - | 49 |
Übrige Erträge | 335 | 75 | - 28 | 382 |
Gesamt | 2.992 | 1.530 | - 64 | 4.459 |
2023 | Mio. €1 | Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung2 | Konzern |
Wertpapiergeschäft | 1.097 | 32 | - 22 | 1.108 |
Vermögensverwaltung | 364 | 5 | - | 369 |
Zahlungsverkehr und Auslandsgeschäft | 799 | 858 | - 15 | 1.641 |
Bürgschaften | 31 | 257 | - 23 | 265 |
Syndizierungen | 1 | 229 | 0 | 230 |
Vermittlungsgeschäft | 134 | 10 | - 5 | 139 |
Treuhandgeschäfte | 52 | 7 | - | 58 |
Übrige Erträge | 267 | 52 | - 13 | 306 |
Gesamt | 2.745 | 1.449 | - 78 | 4.116 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von IFRS 8.29 (siehe Note 60).
In diesem Posten weisen wir die Ergebnisse aus allen erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus. Dies beinhaltet das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Held for Trading, das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Mandatorily Fair Value P&L sowie das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Fair Value Option.
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Held for Trading bildet den Handelserfolg der Bank ab und wird als Saldo aus Aufwendungen und Erträgen gezeigt. Dementsprechend fließen in diese Position ein:
― |
Zinserträge inklusive erhaltener Dividenden sowie Zinsaufwendungen aus zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten, |
― |
realisierte Kursgewinne und -verluste aus dem Verkauf von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren, Forderungen, Devisen- und Edelmetallbeständen, |
― |
Bewertungsergebnis aus der Fair-Value-Bewertung, |
― |
Ergebnis aus derivativen Finanzinstrumenten, |
― |
Ergebnis aus Fair Value Adjustments (Credit Valuation Adjustment/CVA, Debit Valuation Adjustment/DVA, Funding Valuation Adjustment/FVA) sowie |
― |
Provisionsaufwendungen und -erträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumenten anfallen. |
Das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Mandatorily Fair Value P&L und das Ergebnis aus Finanzinstrumenten der Kategorie Fair Value Option beinhalten ausschließlich Bewertungs- und Realisierungsergebnisse. Die Aufwendungen und Erträge werden jeweils als Saldo dargestellt.
Mio. € | 2024 | 20231 | Veränd. in % |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten - Held for Trading | 66 | - 199 | . |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten - Fair Value Option | - 101 | - 271 | - 62,5 |
Ergebnis aus Finanzinstrumenten - Mandatorily Fair Value P&L | - 10 | 110 | . |
Gesamt | - 46 | - 359 | - 87,3 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Das Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen beinhaltet zum einen die Bewertungsergebnisse aus effektiven Sicherungszusammenhängen im Rahmen des Hedge Accountings (Fair Value Hedge).
Zum anderen enthält das Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen den ineffektiven Teil aus Cashflow-Hedges und Net Investment Hedges.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Fair Value Hedges | |||
Fair-Value-Änderungen aus Sicherungsinstrumenten | 953 | - 233 | . |
Micro Fair Value Hedges | 861 | 141 | . |
Portfolio Fair Value Hedges | 92 | - 374 | . |
Fair-Value-Änderungen aus Grundgeschäften | - 928 | 272 | . |
Micro Fair Value Hedges | - 845 | - 100 | . |
Portfolio Fair Value Hedges | - 83 | 372 | . |
Cashflow-Hedges | |||
Ergebnis aus effektiv gesicherten Cashflow-Hedges (nur ineffektiver Teil) | 0 | 1 | - 66,3 |
Net Investment Hedges | |||
Ergebnis aus effektiv gesicherten Net Investment Hedges (nur ineffektiver Teil) | - | - | . |
Gesamt | 25 | 39 | - 36,0 |
darunter: Hedge-Ineffektivität aus Micro Fair Value Hedges | 16 | 41 | - 60,9 |
darunter: Hedge-Ineffektivität aus Portfolio Fair Value Hedges | 9 | - 2 | . |
In der Berichtsperiode wurde Cashflow-Hedge Accounting für die Absicherung von Zinsrisiken aus Hypothekendarlehen mit einem Nominal von 299 Mio. Euro (Vorjahr: 295 Mio. Euro) und der Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Hypothekenanleihen mit einem Nominal von 300 Mio. Euro (Vorjahr: 300 Mio. Euro) durch einen Cross Currency Swap angewendet. Im Rahmen dessen wurde der Rücklage für Cashflow-Hedges ein Betrag von 3 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) zugeführt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde Net Investment Hedge Accounting für die Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Investitionen aus Schiffsgesellschaften mit einem Nominal von 160 Mio. US-Dollar angewendet. Zum 31. Dezember 2023 wurde das Net Investment Hedge Accounting beendet. Im Rahmen dessen wurde der Rücklage aus Währungsumrechnung im Geschäftsjahr 2024 ein Betrag von - 3 Mio. Euro zugeführt (Vorjahr: - 5 Mio. Euro), diese wird bis zum Geschäftsjahr 2026 amortisiert.
In dieser Position weisen wir das Veräußerungsergebnis finanzieller Vermögenswerte der Kategorie Fair Value OCI sowie das Ergebnis aus dem Rückkauf finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie Amortised Cost aus.
Das Ergebnis aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie Amortised Cost beinhaltet Effekte aus Verkäufen von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten. Außerdem sind die Ergebnisse aus Vertragsanpassungen enthalten, die im Rahmen der Restrukturierung der Kreditverhältnisse mit Kunden aufgrund der Verschlechterung der Bonität vereinbart werden (substanzielle Modifikationen).
Die Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten und dem Marktwert eines Finanziellen Vermögenswertes der Kategorie Fair Value OCI (mit Recycling) wird bis zur Veräußerung mit Ausnahme von Wertminderungen (Impairments) erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage und folglich nicht in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Mit Abgang des Vermögenswertes wird die aus verbrieften Schuldinstrumenten resultierende Neubewertungsrücklage ergebniswirksam aufgelöst.
Beim Abgang finanzieller Verbindlichkeiten der Kategorie Amortised Cost ergibt sich das Realisierungsergebnis direkt aus der Differenz aus Kaufpreis und fortgeführten Anschaffungskosten.
Zudem werden in diesem Posten Ergebnisse aus Schätzungsänderungen infolge geänderter Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Cashflows sowie Ergebnisse aus nicht substanziellen Modifikationen von Finanzinstrumenten der Kategorie Amortised Cost ausgewiesen.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Ergebnis aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten (AC-Portfolios) | 145 | 167 | - 13,5 |
Gewinne aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten (AC-Portfolios) | 338 | 457 | - 26,1 |
Verluste aus Abgängen von finanziellen Vermögenswerten (AC-Portfolios) | 193 | 289 | - 33,3 |
Sonstiges übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | - 20 | - 115 | - 82,5 |
Realisierungsergebnis finanzieller Vermögenswerte - Fair Value OCI (mit Recycling) | - 8 | - 133 | - 94,4 |
Realisierungsergebnis finanzieller Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 12 | - 5 | . |
Ergebnis aus nicht substanziellen Modifikationen - Amortised Cost | - 21 | - 4 | . |
Ergebnis aus nicht substanziellen Modifikationen - Fair Value OCI (mit Recycling) | - | - | . |
Ergebnis aus Schätzungsänderungen - Amortised Cost | - 3 | 27 | . |
Ergebnis aus Schätzungsänderungen - Fair Value OCI (mit Recycling) | - | - | . |
Gesamt | 125 | 52 | . |
Im Commerzbank-Konzern werden Portfolios von insgesamt 314 Mrd. Euro (Vorjahr: 302 Mrd. Euro) mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Voraussetzung hierfür ist, dass die enthaltenen Finanzinstrumente dem Business Model "Halten" zugeordnet werden und dass keine SPPI-schädlichen Nebenabreden vorliegen. Neben Rückzahlungen kann es aus diesen Portfolios heraus auch zu Verkäufen von Vermögenswerten kommen, ohne dass grundsätzlich gegen dieses Business Model verstoßen wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Bonität des Schuldners erheblich verschlechtert hat beziehungsweise der Vermögenswert nicht mehr den in den internen Richtlinien geforderten Kriterien entspricht oder aber im Rahmen von Portfolioumschichtungen der Verkauf kurz vor Fälligkeit dieser Vermögenswerte erfolgt.
Das Abgangsergebnis aus dem Verkauf von Finanzinstrumenten (AC-Portfolios) resultierte aus dem Verkauf von Schuldinstrumenten, Schuldscheindarlehen und Krediten im Rahmen zulässiger Verkäufe aus AC-Portfolios.
Die Commerzbank modifiziert teilweise Vertragsbedingungen ausgereichter Darlehen im Rahmen nicht substanzieller Modifikationen, die nicht zu einer Ausbuchung des bisherigen Finanzinstruments führen. Das Ausfallrisiko dieser Vermögenswerte nach der Änderung wird zum jeweiligen Bilanzstichtag bewertet und mit dem Risiko beim ursprünglichen Ansatz verglichen. Die fortgeführten Anschaffungskosten vor Modifikation betrugen 338 Mio. Euro (Vorjahr: 263 Mio. Euro).
Mio. € | 2024 | 20231 | Veränd. in % |
Modifizierte Vermögenswerte während des Geschäftsjahres, die nach der Modifikation mit LECL bevorsorgt sind | |||
Bruttobuchwert vor Modifikation | 338 | 263 | 28,5 |
Korrespondierender ECL | 16 | 19 | - 13,1 |
Bruttobuchwert nach Modifikation | 334 | 260 | 28,2 |
Korrespondierender ECL | 15 | 16 | - 5,1 |
Ergebnis aus Modifikation | - 4 | - 2 | 61,9 |
Modifizierte Vermögenswerte, die (seit der erstmaligen Erfassung) zum LECL bewertet und im Geschäftsjahr wieder in Stufe 1 (12mECL) transferiert wurden. | |||
Bruttobuchwert zum Ende des Geschäftsjahres | 114 | 90 | 26,8 |
Korrespondierender ECL | 2 | 2 | - 24,2 |
Das Laufende Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen betrug 1 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro).
Einschließlich des im Sonstigen Ergebnis enthaltenen Veräußerungs- und Bewertungsergebnisses aus at-Equity-bewerteten Unternehmen von 6 Mio. Euro (Vorjahr: - 16 Mio. Euro) belief sich das Gesamtergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen auf 6 Mio. Euro (Vorjahr: - 12 Mio. Euro).
Im Sonstigen Ergebnis sind im Wesentlichen Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge aus Operating-Leasing-Verträgen enthalten.
Des Weiteren wird hier das Realisierungs- und Bewertungsergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ausgewiesen.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Wesentliche Sonstige Erträge | 433 | 633 | - 31,6 |
Auflösungen von Rückstellungen | 90 | 128 | - 30,3 |
Erträge aus Operating-Leasing-Verträgen | 94 | 208 | - 54,7 |
Mietkauferträge und Zwischenmieterträge | 15 | 16 | - 3,1 |
Erträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 10 | 1 | . |
Erträge aus der Veräußerung von Sachanlagen | 13 | 12 | 5,0 |
Erträge aus Wechselkursveränderungen | 67 | 167 | - 59,8 |
Übrige sonstige Erträge | 144 | 100 | 44,2 |
Wesentliche Sonstige Aufwendungen | 1.433 | 1.663 | - 13,8 |
Zuführungen zu Rückstellungen | 610 | 358 | 70,4 |
Aufwendungen aus Operating-Leasing-Verträgen | 74 | 81 | - 8,0 |
Mietkaufaufwendungen und Zwischenmietaufwendungen | 8 | 12 | - 34,8 |
Aufwendungen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 16 | 22 | - 28,0 |
Aufwendungen aus der Veräußerung von Sachanlagen | 1 | 1 | - 6,7 |
Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen | 61 | 161 | - 62,2 |
Übrige sonstige Aufwendungen | 663 | 1.028 | - 35,5 |
Sonstige Steuern (saldiert) | - 17 | - 8 | . |
Realisierungs- und Bewertungsergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (saldiert) | 6 | - 16 | . |
Sonstiges Ergebnis | - 1.011 | - 1.055 | - 4,1 |
Im Sonstigen Ergebnis ist im Wesentlichen der Aufwand im Zusammenhang mit Darlehensverträgen in Fremdwährung mit Indexklauseln enthalten. Diese betrugen im Geschäftsjahr 2024 1.002 Mio. Euro (Vorjahr: 1.094 Mio. Euro).
Die Verwaltungsaufwendungen von 6.244 Mio. Euro (Vorjahr: 6.006 Mio. Euro) im Konzern setzen sich zusammen aus Personalaufwendungen, Sachaufwendungen und Abschreibungen. Die Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Personalaufwendungen | Mio. € |
2024 | 20231 | Veränd. in % |
Löhne und Gehälter | 3.443 | 3.277 | 5,1 |
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 168 | 187 | - 10,2 |
Gesamt | 3.611 | 3.464 | 4,2 |
In den Löhnen und Gehältern sind 484 Mio. Euro (Vorjahr: 463 Mio. Euro) Aufwendungen für soziale Abgaben enthalten. Diese beinhalten auch die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von 223 Mio. Euro (Vorjahr: 212 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung setzen sich aus Aufwendungen für leistungs- und beitragsorientierte Pensionspläne (siehe Note 57), Altersteilzeit und Vorruhestand sowie aus sonstigen pensionsnahen Aufwendungen zusammen.
Sachaufwendungen | Mio. € |
2024 | 20231 | Veränd. in % |
Raumaufwendungen | 257 | 251 | 2,5 |
IT-Aufwendungen | 666 | 648 | 2,7 |
Arbeitsplatz- und Informationsaufwendungen | 201 | 190 | 5,7 |
Beratungs-, Prüfungs- und gesellschaftsrechtliche Aufwendungen | 260 | 223 | 16,5 |
Reise-, Repräsentations- und Werbungskosten | 214 | 197 | 8,7 |
Personalinduzierte Sachaufwendungen | 86 | 93 | - 7,7 |
Übrige Sachaufwendungen | 144 | 147 | - 1,8 |
Gesamt | 1.827 | 1.748 | 4,5 |
Konzernabschlussprüfer der Commerzbank ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland.
Die für den Konzernabschlussprüfer als Sachaufwendungen erfassten Honorare und Auslagen (exklusive Umsatzsteuer) betragen 16.715 Tsd. Euro für das Geschäftsjahr 2024.
Honorare des Abschlussprüfers | Tsd. € |
2024 | 2023 | Veränd. in % |
Abschlussprüfungsleistungen | 11.987 | 11.768 | 1,9 |
Andere Bestätigungsleistungen | 2.837 | 1.454 | 95,1 |
Steuerberatungsleistungen | - | - | . |
Sonstige Leistungen | 1.891 | 2.130 | - 11,2 |
Gesamt | 16.715 | 15.352 | 8,9 |
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet gemäß IDW RS HFA 36 die Jahresabschlussprüfungen der Commerzbank Aktiengesellschaft und der Tochterunternehmen, die Konzernabschlussprüfungen und die prüferischen Durchsichten des Halbjahresfinanzberichtes und der Konzernfinanzinformationen. In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen enthalten. Der Anstieg der Honorare für andere Bestätigungsleistungen beruht im Wesentlichen auf der Prüfung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts sowie auf der höheren Anzahl von Comfort Lettern für Kapitalmarktemissionen. Des Weiteren werden hier unter anderem die Honorare für die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß § 89 WpHG und die Prüfung des Vergütungsberichtes nach § 162 AktG ausgewiesen. Die Honorare für Sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Honorare für qualitätssichernde Beratungsleistungen im Zusammenhang mit externen Inspektionen.
Abschreibungen | Mio. € |
2024 | 2023 | Veränd. in % |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 100 | 90 | 10,7 |
Grundstücke, Gebäude und übrige Sachanlagen | 8 | 8 | - 2,2 |
Immaterielle Vermögenswerte | 409 | 412 | - 0,8 |
Nutzungsrechte | 289 | 283 | 2,1 |
Gesamt | 806 | 794 | 1,5 |
Die Abschreibungen beinhalten neben planmäßigen Abschreibungen auch Wertminderungen und Zuschreibungen. In den Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte sind 0 Mio. Euro Wertminderungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen (Vorjahr: 24 Mio. Euro) enthalten; für Grundstücke, Gebäude und übrige Sachanlagen wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) erfasst. Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte entfallen im Wesentlichen auf gemietete Gebäude.
Pflichtbeiträge | Mio. € |
2024 | 2023 | Veränd. in % |
Einlagensicherung | 74 | 64 | 15,9 |
Polnische Bankensteuer | 175 | 164 | 6,9 |
Europäische Bankenabgabe | 34 | 188 | - 82,0 |
Gesamt | 283 | 415 | - 31,9 |
Die Commerzbank hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der zu entrichtenden Pflichtbeiträge für die EU-Bankenabgabe und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Form von Sicherheiten zu hinterlegen und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable Payment Commitments, IPCs) einzugehen.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden Sicherheiten in Höhe von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) für die EU-Bankenabgabe und 35 Mio. Euro (Vorjahr: 30 Mio. Euro) für die EdB hinterlegt (siehe Note 59).
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | . |
Gesamt | - | - | . |
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Aufwendungen für eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen | 3 | 18 | - 82,6 |
Gesamt | 3 | 18 | - 82,6 |
Die im Geschäftsjahr 2024 angefallenen Restrukturierungsaufwendungen stehen, ebenso wie im Vorjahr, im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Strategie 2024" und resultieren im Wesentlichen aus Anpassung der Restrukturierungsrückstellungen (siehe Note 57, sonstige Rückstellungen, b) übrige Rückstellungen) sowie aus erhöhten Abschreibungen von Leasingvermögen und Betriebs- und Geschäftsausstattung aufgrund einer Verkürzung der Restnutzungsdauer im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen (siehe Note 47).
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Tatsächliche Ertragsteuern | 453 | 630 | - 28,1 |
Steueraufwand/-ertrag für das laufende Jahr | 504 | 593 | - 14,9 |
Steueraufwand/-ertrag Vorjahre | - 51 | 37 | . |
Latente Ertragsteuern | 535 | 558 | - 4,0 |
Steueraufwand/-ertrag aufgrund der Veränderung von temporären Differenzen und Verlustvorträgen | 553 | 687 | - 19,5 |
Steuersatzdifferenzen | - 18 | - 78 | - 77,0 |
Steueraufwand aufgrund von Abschreibungen auf bisher gebildete latente Steuern | - | - | . |
Steuerertrag aus bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträgen und temporären Differenzen | - | - 51 | . |
Gesamt | 989 | 1.188 | - 16,8 |
Der für die Commerzbank Aktiengesellschaft und den inländischen Organkreis geltende tarifliche kombinierte Ertragsteuersatz beträgt 31,5 %.
Die nachfolgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen dem Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS sowie den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Geschäftsjahr 2024.
Der als Basis für die Überleitungsrechnung gewählte anzuwendende Konzernertragsteuersatz setzt sich zusammen aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7 %. Es ergibt sich ein inländischer Ertragsteuersatz von 31,5 % (Vorjahr: 31,5 %).
Ertragsteuereffekte ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Steuersätze bei ausländischen Einheiten. Die Steuersätze im Ausland betrugen zwischen 10,0 % (Bulgarien) (Vorjahr: 10,0 % Bulgarien) und 33,1 % (Italien) (Vorjahr: 45,0 % Brasilien).
Zum 31. Dezember 2024 betrug die Konzernsteuerquote 25,8 % (Vorjahr: 34,9 %).
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Jahresergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS | 3.833 | 3.403 | 12,7 |
Konzernertragsteuersatz (%) | 31,5 | 31,5 | - |
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr | 1.208 | 1.072 | 12,7 |
Auswirkungen wegen abweichender Steuersätze und Steuersatzänderungen bei erfolgswirksamen Steuerabgrenzungen | - 135 | - 78 | 72,4 |
Auswirkungen aus der Bewertung von latenten Steuern | - | - 51 | . |
Auswirkungen von nicht abziehbaren Betriebsausgaben und steuerfreien Erträgen | 37 | 235 | - 84,3 |
Nicht angesetzte latente Steuern | 15 | 7 | . |
Verbrauch von steuerlichen Verlustvorträgen, auf die bislang keine latenten Steueransprüche gebildet wurden | - 36 | - 50 | - 28,0 |
Nicht anrechenbare Quellensteuern | 3 | 2 | 50,0 |
Periodenfremde Steuern | - 83 | 26 | . |
Sonstige Auswirkungen | - 20 | 26 | . |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 989 | 1.188 | - 16,8 |
Die Commerzbank Aktiengesellschaft unterliegt der globalen Mindestbesteuerung, da sie Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Ländern unterhält, die einen nominalen Steuersatz von unter 15 % haben. Aktuell wird allerdings davon ausgegangen, dass in keiner Jurisdiktion eine wesentliche Steuerbelastung durch die globale Mindeststeuer zu erwarten ist.
Nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand der tatsächlichen und latenten Steuern, die aus Posten resultieren, die im Sonstigen Periodenergebnis (außerhalb der Gewinn-und-Verlust-Rechnung) mit dem Eigenkapital verrechnet wurden:
Erfolgsneutral bilanzierte Ertragsteuern | Mio. € |
2024 | 2023 | Veränd. in % |
Tatsächliche Ertragsteuern | - | - | . |
Latente Ertragsteuern | 404 | 460 | - 12,1 |
Bewertungsunterschiede aus Cashflow-Hedges | 8 | 20 | - 59,6 |
Neubewertungsrücklage | 102 | 98 | 4,4 |
Verlustvorträge | 50 | 92 | - 45,7 |
Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen | 160 | 198 | - 19,4 |
Sonstiges | 84 | 52 | 62,4 |
Gesamt | 404 | 460 | - 12,1 |
Die Änderung der Differenz zwischen latenten Steuerforderungen und latenten Steuerverbindlichkeiten kann vom latenten Steueraufwand/-ertrag abweichen. Im Allgemeinen sind die Ursachen hierfür: • latente Steuern, die direkt dem Eigenkapital belastet beziehungsweise gutgeschrieben werden,
― |
Effekte durch Wechselkursänderungen auf Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die in anderen Währungen als Euro notieren, |
― |
Erwerb und Verkauf von Gesellschaften im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und |
― |
Umwidmungen von latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die in der Bilanz als Bestandteile der Posten "Sonstige Aktiva" und "Sonstige Passiva" dargestellt werden. |
Das Nettoergebnis setzt sich aus Fair-Value-Bewertungen, Zinsergebnis, Dividendenerträgen, Fremdwährungseffekten, Wertminderungen, Zuschreibungen, Realisierungsergebnissen und nachträglichen Eingängen aus abgeschriebenen Finanzinstrumenten sowie erfolgsneutralen Wertänderungen der Neubewertungsrücklage zusammen.
Mio. € | 2024 | 20231 | Veränd. in % |
Erfolgswirksam erfasstes Nettoergebnis aus | |||
Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held for Trading | 91 | - 159 | . |
Finanziellen Vermögenswerten - Fair Value Option | - | - | . |
Finanziellen Verbindlichkeiten - Fair Value Option | - 3.994 | - 3.114 | 28,2 |
Finanziellen Vermögenswerten - Mandatorily Fair Value P&L | 4.016 | 2.872 | 39,8 |
Finanziellen Vermögenswerten - Amortised Cost | 15.224 | 13.990 | 8,8 |
Finanziellen Verbindlichkeiten - Amortised Cost | - 8.811 | - 6.819 | 29,2 |
Finanziellen Vermögenswerten - Fair Value OCI | 1.376 | 841 | 63,7 |
Erfolgsneutral erfasstes Nettoergebnis aus | |||
Finanziellen Vermögenswerten - Fair Value OCI - Fremdkapitalinstrumente | 10 | 205 | - 95,2 |
Finanziellen Vermögenswerten - Fair Value OCI - Eigenkapitalinstrumente | - | - | . |
Finanziellen Verbindlichkeiten - Fair Value Option (Own Credit Spread) | - 98 | - 131 | - 25,3 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
2024 | 2023 | Veränd. in % |
|
Operatives Ergebnis (Mio. €) | 3.837 | 3.421 | 12,1 |
Den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investorinnen und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Konzernergebnis (Mio. €) | 2.677 | 2.224 | 20,3 |
Ausschüttungen zusätzliche Eigenkapitalbestandteile (Mio.€) | 212 | 194 | 8,9 |
Den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbares Konzernergebnis (Mio. €) | 2.465 | 2.030 | 21,4 |
Durchschnittliche Anzahl ausgegebener Stammaktien (Stück) | 1.187.511.643 | 1.245.699.309 | - 4,7 |
Operatives Ergebnis je Aktie (€) | 3,23 | 2,75 | 17,6 |
Ergebnis je Aktie (€) | 2,08 | 1,63 | 27,4 |
Das nach IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf dem den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investorinnen und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbaren Konzernergebnis abzüglich tatsächlich gezahlter AT-1-Kupons und wird als Quotient aus diesem den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären zurechenbaren Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktienzahl ermittelt. Im Geschäftsjahr 2024 sowie im Vorjahr waren keine Wandel- und Optionsrechte im Umlauf. Das verwässerte Ergebnis je Aktie war daher mit dem unverwässerten identisch. Die Zusammensetzung des Operativen Ergebnisses ist in der Segmentberichterstattung (siehe Note 60) definiert.
Gemäß IFRS 9 sind alle finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, zu denen auch derivative Finanzinstrumente zählen, in der Bilanz anzusetzen. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem Fair Value zu bewerten. Für Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sind in den Fair Values als Anschaffungsnebenkosten auch einzeln zuordenbare Transaktionskosten einzubeziehen, die bei finanziellen Vermögenswerten den Fair Value erhöhen oder bei Begründung einer finanziellen Verpflichtung diese vermindern. Gemäß IFRS 13 ist der Fair Value als Veräußerungspreis definiert. Hierbei handelt es sich um den Preis, den Marktteilnehmer im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten beziehungsweise bei der Übertragung einer Schuld zahlen. Der Fair Value ist entweder ein an einem aktiven Markt festgestellter Preis (mark-to-market) oder wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt (mark-to-model). Die für das jeweilige Bewertungsmodell relevanten Inputparameter können entweder direkt am Markt beobachtet oder, falls nicht am Markt beobachtbar, mittels Expertenschätzung festgelegt werden.
In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit der jeweiligen Kategorie entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum Fair Value in der Bilanz angesetzt.
Der Bilanzansatz eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt grundsätzlich dann, wenn der Commerzbank-Konzern Vertragspartei bezüglich der vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei regulären Kassakäufen oder -verkäufen finanzieller Vermögenswerte fallen Handels- und Erfüllungstag im Allgemeinen auseinander. Für diese regulären Kassakäufe oder -verkäufe besteht ein Wahlrecht der Bilanzierung zum Handelstag (Trade Date Accounting) oder zum Erfüllungstag (Settlement Date Accounting). Im Commerzbank-Konzern erfolgt die Bilanzierung regulärer Kassakäufe und -verkäufe finanzieller Vermögenswerte bei Ansatz und Abgang zum Handelstag.
Die Abgangsvorschriften des IFRS 9 richten sich sowohl nach dem Konzept der Chancen und Risiken als auch nach der Verfügungsmacht bei der Prüfung von Ausbuchungsvorgängen. Die Bewertung der Chancen und Risiken aus dem Eigentum hat dabei Vorrang vor der Beurteilung der Übertragung der Verfügungsmacht. Bei einer nur teilweisen Übertragung der Chancen und Risiken und der Zurückbehaltung von Verfügungsmacht kommt der Ansatz für anhaltende Engagements (Continuing Involvement) zur Anwendung. Der finanzielle Vermögenswert wird dabei unter Berücksichtigung bestimmter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in dem Umfang erfasst, der seinem anhaltenden Engagement entspricht. Die Höhe des anhaltenden Engagements bestimmt sich aus dem Umfang, in dem der Konzern weiterhin das Risiko von Wertänderungen des übertragenen Vermögenswertes trägt. Eine finanzielle Verbindlichkeit (oder ein Teil einer finanziellen Verbindlichkeit) wird ausgebucht, wenn sie erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verbindlichkeiten beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verbindlichkeit (einschließlich Agien und Disagien) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam erfasst; bei Wiederveräußerung zu einem späteren Zeitpunkt entsteht eine neue bilanzielle Verbindlichkeit, deren Anschaffungskosten dem Veräußerungserlös entsprechen. Unterschiedsbeträge zwischen diesen neuen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden nach der Effektivzinsmethode über die Restlaufzeit des Schuldtitels verteilt.
Bestimmte Änderungen der Vertragsbedingungen, zum Beispiel infolge von Forbearance-Maßnahmen oder Restrukturierungen, zwischen Kreditnehmern und Bank können eine Ausbuchung zur Folge haben. Eine substanzielle Änderung der Vertragsbedingungen eines Finanzinstruments zwischen einem bestehenden Kreditnehmer und der Bank führt zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zum Ansatz eines neuen Finanzinstruments.
In gleicher Weise ist eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen eines vorhandenen Schuldinstruments wie eine Tilgung der ursprünglichen finanziellen Verbindlichkeit zu behandeln. Ein quantitatives Kriterium, das zu einer substanziellen Änderung der Vertragsbedingungen führt, liegt vor, wenn der abgezinste Barwert der Cashflows gemäß den neuen Vertragsbedingungen um mindestens 10 % vom abgezinsten Barwert der restlichen Cashflows des ursprünglichen Schuldinstruments abweicht.
Der Commerzbank-Konzern untergliedert finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in die jeweiligen IFRS 9-Kategorien:
― |
Amortised Cost (AC) |
― |
Fair Value OCI (FVOCI) |
― |
Mandatorily Fair Value P&L (mFVPL) |
― |
Held for Trading (HFT) |
― |
Amortised Cost (AC) |
― |
Fair Value Option (FVO) |
― |
Held for Trading (HFT) |
― |
Finanzielle Vermögenswerte |
― |
Darlehen und Forderungen |
― |
Verbriefte Schuldinstrumente |
― |
Eigenkapitalinstrumente |
― |
Derivate, die nicht für Hedge Accounting qualifizieren (freie Derivate) |
― |
Derivate, die für Hedge Accounting qualifizieren |
― |
Einlagen |
― |
Begebene Schuldverschreibungen |
― |
Derivate, die nicht für Hedge Accounting qualifizieren (freie Derivate) |
― |
Derivate, die für Hedge Accounting qualifizieren |
― |
Finanzgarantien |
Zusätzlich geben wir Kreditzusagen (Unwiderrufliche und Widerrufliche) an.
Das Nettoergebnis umfasst erfolgswirksame Fair-Value-Bewertungen, Fremdwährungseffekte, Wertminderungen, Zuschreibungen, realisierte Abgangserfolge, nachträgliche Eingänge aus abgeschriebenen Finanzinstrumenten sowie erfolgsneutrale Änderungen der Neubewertungsrücklage der jeweiligen Kategorie gemäß IFRS 9. Die Bestandteile werden in der Zusammengefassten Gesamtergebnisrechnung sowie in den Notes Zinsüberschuss, Risikoergebnis, Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie im Übrigen Ergebnis aus Finanzinstrumenten dargestellt.
Eine Finanzgarantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der ihm entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Darunter können zum Beispiel Bankgarantien und -bürgschaften fallen. Ist der Commerzbank-Konzern Garantienehmer, wird die Finanzgarantie bilanziell nicht erfasst und nur bei der Ermittlung der Wertminderung eines besicherten Vermögenswertes berücksichtigt. Als Garantiegeber erfasst der Commerzbank-Konzern die Verpflichtung aus einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss. Die Erstbewertung erfolgt zum Fair Value des Erfassungszeitpunkts. Insgesamt betrachtet ist der Fair Value einer Finanzgarantie bei Vertragsabschluss null, denn der Wert der vereinbarten Prämie wird bei marktgerechten Verträgen regelmäßig dem Wert der Garantieverpflichtung entsprechen (sogenannte Nettomethode). Die Folgebewertung erfolgt zum höheren Betrag aus fortgeführten Anschaffungskosten oder dem Rückstellungsbetrag, der im Falle einer drohenden Inanspruchnahme zu bilden ist.
Eingebettete Derivate (Embedded Derivatives) sind Derivate, die in originäre Finanzinstrumente eingebunden sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Aktienanleihen (Anleihen mit Rückzahlungsrecht in Aktien) oder Anleihen mit indexbezogener Verzinsung.
Im Einklang mit IFRS 9 trennen wir nur solche Derivate, die in finanzielle Verbindlichkeiten eingebettet sind. Finanzielle Vermögenswerte werden im Ganzen beurteilt, womit keine getrennte Bilanzierung zwischen Trägerinstrument und eingebettetem Derivat stattfindet. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte basierend auf dem Business Model und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert.
Eine bilanzielle Trennungspflicht bei finanziellen Verbindlichkeiten ist nur dann gegeben, wenn die drei folgenden Bedingungen erfüllt sind:
― |
die Charakteristika und Risiken des eingebetteten Derivats sind nicht eng mit denen des originären Trägerinstruments verbunden, |
― |
ein eigenständiges Derivat mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat erfüllt die Definition eines Derivats nach IFRS 9 und |
― |
die originäre finanzielle Verbindlichkeit wird nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. |
In diesem Fall ist das zu trennende eingebettete Derivat als Teil der Kategorie Held for Trading anzusehen und zum Fair Value zu bilanzieren. Bewertungsänderungen sind im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu erfassen. Die Bilanzierung und Bewertung des Basisvertrages folgen hingegen den Vorschriften der zugewiesenen Kategorie des Finanzinstruments.
Wenn die vorstehend genannten drei Bedingungen nicht kumulativ erfüllt sind, wird das eingebettete Derivat nicht getrennt bilanziert und das gesamte Finanzinstrument (strukturiertes Produkt) insgesamt nach den allgemeinen Vorschriften der Kategorie bewertet, der die finanzielle Verbindlichkeit zugeordnet wurde.
Wenn die vertraglich vereinbarten Cashflows eines finanziellen Vermögenswertes lediglich Zins- und Tilgungsleistungen darstellen (also SPPI-konform sind) und dieser dem Business Model "Halten" zugeordnet wurde, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Der Buchwert dieser Finanzinstrumente wird um die Risikovorsorge gekürzt (siehe Note 32).
Sofern ESG-Klauseln Bestandteile bestehender Verträge zu Finanzinstrumenten sind, haben diese in den meisten Fällen einen nur unwesentlichen Einfluss auf die vertraglichen Zahlungsströme und damit die Bewertung dieser Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise zu beizulegenden Zeitwerten. Die möglichen Auswirkungen von ESG-Klauseln auf die Klassifikation und Bilanzierung von Finanzinstrumenten wurden im Rahmen etablierter Prozesse (zum Beispiel Neue-Produkte-Prozess) geprüft.
Zinserträge für diese Finanzinstrumente werden effektivzinsgerecht im Zinsüberschuss vereinnahmt.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Darlehen und Forderungen | 278.990 | 268.935 | 3,7 |
Zentralnotenbanken | 2.253 | 1.779 | 26,6 |
Kreditinstitute | 18.942 | 15.818 | 19,7 |
Firmenkunden | 93.629 | 92.508 | 1,2 |
Privatkunden | 130.608 | 129.736 | 0,7 |
Finanzdienstleister | 14.097 | 12.974 | 8,6 |
Öffentliche Haushalte | 19.461 | 16.119 | 20,7 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 31.935 | 29.754 | 7,3 |
Kreditinstitute | 4.601 | 3.076 | 49,6 |
Firmenkunden | 3.328 | 3.667 | - 9,2 |
Finanzdienstleister | 6.093 | 6.983 | - 12,7 |
Öffentliche Haushalte | 17.913 | 16.027 | 11,8 |
Gesamt | 310.925 | 298.689 | 4,1 |
Für ein Portfolio von emittierten Schuldscheindarlehen britischer Körperschaften mit einem Buchwert von 2,8 Mrd. Euro wurde zum 1. Januar 2019 eine Änderung des Business Models vorgenommen. Im Rahmen der Schließung des Segments Asset & Capital Recovery (Abbauportfolio) wurde dieses Portfolio innerhalb des Bereichs Treasury gebündelt und seit dem 1. Januar 2019 durch das Investment Office gesteuert (siehe Note 60). Die Vertriebs- und Verkaufsaktivitäten für dieses Portfolio wurden eingestellt. Künftige Verkäufe für dieses Portfolio sind seit dem 1. Januar 2019 nur noch bei signifikanter Bonitätsverschlechterung zulässig. Die Steuerung des Portfolios und Vergütung des Managements erfolgt somit auch nicht mehr auf Fair Value Basis. Für dieses Portfolio besteht das Ziel darin, vertraglich vereinbarte Cashflows zu erzielen. Die vertraglich vereinbarten Cashflows stellen ausschließlich Zins- und Tilgungsleistungen im Sinne des IFRS 9 dar. Die Änderung des Business Models führte zu einer Reklassifizierung aus der Bewertungskategorie mFVPL in die Bewertungskategorie Amortised Cost.
Der effektive Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Reklassifizierung ermittelt wurde, lag bei 2,8 %. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen die Zinserträge für das reklassifizierte Portfolio 27 Mio. Euro (Vorjahr: 59 Mio. Euro). Desweiteren sind 0 Mio. Euro Zinsaufwendungen (Vorjahr: 0 Mio. Euro) angefallen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lag der Fair Value dieses Portfolios bei 0,4 Mrd. Euro (Vorjahr: 0,9 Mrd. Euro). Der Rückgang des Fair Values ist insbesondere auf die Nutzung der Kündigungsoption seitens unserer Kontrahenten zurückzuführen. Wäre das Portfolio in der Bewertungskategorie mFVPL geblieben, wäre die Fair Value Änderung seit Jahresbeginn und gegenläufig die Wertänderungen der zur Absicherung des Portfolios vorhandenen Derivate ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlust-Rechnung im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst worden. Daraus hätte sich ein Ergebnis von saldiert 10 Mio. Euro (Vorjahr: 157 Mio. Euro) ergeben, das aus Credit-Spread- und zinsinduzierten Effekten resultiert hätte. Seit dem Zeitpunkt der Reklassifizierung sind die Cashflows der Grundgeschäfte dieses Portfolios im Portfolio Fair Value Hedge Accounting der Commerzbank designiert.
Finanzielle Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Folgebewertung grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.
In den Einlagen sind im Wesentlichen täglich fällige Gelder, Termineinlagen und Spareinlagen enthalten.
In den sonstigen emittierten Schuldtiteln weisen wir auch nachrangige verbriefte und unverbriefte Emissionen aus, die im Falle einer Insolvenz oder Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Einlagen | 395.598 | 379.311 | 4,3 |
Zentralnotenbanken | 2.996 | 6.447 | - 53,5 |
Kreditinstitute | 46.209 | 43.686 | 5,8 |
Firmenkunden | 124.553 | 119.115 | 4,6 |
Privatkunden | 185.053 | 173.034 | 6,9 |
Finanzdienstleister | 29.939 | 27.200 | 10,1 |
Öffentliche Haushalte | 6.847 | 9.830 | - 30,3 |
Begebene Schuldverschreibungen | 44.922 | 40.498 | 10,9 |
Geldmarktpapiere | 1.183 | 1.089 | 8,7 |
Pfandbriefe | 25.046 | 22.119 | 13,2 |
Sonstige emittierte Schuldtitel | 18.692 | 17.290 | 8,1 |
Gesamt | 440.519 | 419.809 | 4,9 |
Die Commerzbank nahm seit 2020 an der dritten Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte der EZB (TLTRO III) teil. Von den insgesamt 35,9 Mrd. Euro wurden 26,9 Mrd. Euro im vierten Quartal 2022, 5,4 Mrd. Euro im zweiten Quartal 2023 und schließlich die restlichen 3,6 Mrd. Euro im ersten Quartal 2024 zurückgeführt.
Die Verzinsung hing von der Entwicklung des Kreditvolumens in einem Benchmark Portfolio ab, das bei Erreichen eines Schwellenwertes zu einer Zinsvergünstigung führt. Die Commerzbank hatte im Jahr 2021 den Schwellenwert erreicht und Zinsvergünstigungen in Anspruch genommen. Die Vereinnahmung der Zinsen erfolgte grundsätzlich ratierlich im Zinsergebnis bei korrespondierender Kürzung der Refinanzierungsverbindlichkeit. Durch mehrfache Leitzinsanhebungen seit der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2022 entfiel die Erfassung einer Zinsvergünstigung nach IAS 20 für die Restlaufzeit. Im Geschäftsjahr 2024 entstanden dadurch insgesamt Zinsaufwendungen von 29 Mio. Euro (Vorjahr: 197 Mio. Euro).
Die Bewertung zum Fair Value mit Erfassung der Wertschwankung im Eigenkapital mit Recycling (FVOCI mit Recycling) ist vorzunehmen, wenn das Finanzinstrument einem Portfolio mit dem Business Model "Halten & Verkaufen" zugeordnet wird und zusätzlich die vertraglich vereinbarten Cashflows lediglich Zins- und Tilgungsleistungen darstellen und damit SPPI-konform sind.
Die Änderungen des Fair Values werden erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage erfasst, mit Ausnahme von Impairments, die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst werden. Die Bildung der Risikovorsorge wird in Note 32 "Kreditrisiken und Kreditverluste" dargestellt. Bei Abgang des Finanzinstruments werden die bislang erfolgsneutral erfassten kumulierten Gewinne oder Verluste von der Neubewertungsrücklage in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert (sogenanntes Recycling) und im Übrigen Ergebnis aus Finanzinstrumenten ausgewiesen. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden effektivzinsgerecht im Zinsüberschuss vereinnahmt.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Darlehen und Forderungen (mit Recycling) | 191 | 232 | - 17,7 |
Kreditinstitute | 69 | 64 | 7,1 |
Firmenkunden | 18 | 54 | - 66,3 |
Finanzdienstleister | 36 | 34 | 5,7 |
Öffentliche Haushalte | 68 | 79 | - 15,0 |
Verbriefte Schuldinstrumente (mit Recycling) | 56.534 | 39.911 | 41,6 |
Zentralnotenbanken | 3.469 | - | . |
Kreditinstitute | 27.986 | 17.573 | 59,3 |
Firmenkunden | 2.963 | 2.578 | 15,0 |
Finanzdienstleister | 6.709 | 6.244 | 7,4 |
Öffentliche Haushalte | 15.407 | 13.517 | 14,0 |
Gesamt | 56.725 | 40.143 | 41,3 |
Im Commerzbank-Konzern wurden weder im Geschäftsjahr 2024 noch im Vorjahr Realisierungsergebnisse durch Verkäufe erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst.
Entsprechend den Regelungen des IFRS 9 können auf der Passivseite neben dem Vorliegen eines Accounting Mismatches auch die Steuerung finanzieller Verbindlichkeiten auf Fair-Value-Basis sowie das Vorliegen trennungspflichtiger eingebetteter Derivate Voraussetzung für die Anwendung der Fair Value Option sein.
Wird die Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten oder für hybride Verträge angewendet, werden die Fair-Value-Änderungen, die sich aus den Schwankungen des eigenen Bonitätsrisikos (Own Credit Spread) ergeben, nicht erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern erfolgsneutral (ohne Recycling) im Eigenkapital erfasst.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Einlagen | 38.109 | 30.859 | 23,5 |
Zentralnotenbanken | 3.484 | 522 | . |
Kreditinstitute | 14.041 | 10.320 | 36,1 |
Firmenkunden | 382 | 296 | 29,1 |
Privatkunden | 48 | 53 | - 9,9 |
Finanzdienstleister | 20.034 | 19.354 | 3,5 |
Öffentliche Haushalte | 121 | 313 | - 61,3 |
Begebene Schuldverschreibungen | 8.404 | 6.082 | 38,2 |
Sonstige emittierte Schuldtitel | 8.404 | 6.082 | 38,2 |
Gesamt | 46.513 | 36.941 | 25,9 |
Für Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option angewendet wurde, betrug die im Geschäftsjahr 2024 eingetretene kreditrisikobedingte Änderung der Fair Values 130 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro). Kumuliert belief sich die Veränderung auf 251 Mio. Euro (Vorjahr: 121 Mio. Euro). Der Rückzahlungsbetrag für die zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten betrug 9.698 Mio. Euro (Vorjahr: 7.249 Mio. Euro).
Durch Abgänge finanzieller Verbindlichkeiten, für die die Fair Value Option angewendet wurde, wurde ein Betrag von 98 Mio. Euro (Vorjahr: 131 Mio. Euro) erfolgsneutral in der Gewinnrücklage erfasst. Die kreditrisikobedingten Änderungen der Fair Values der Verbindlichkeiten wurden im Wesentlichen als Änderungen der Fair Values abzüglich der aus Marktkonditionen resultierenden Wertänderungen ermittelt.
Aus der Anwendung der Fair Value Option zur Vermeidung von Ansatz- und Bewertungsinkongruenzen sowie für Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten ergaben sich in den Finanziellen Verbindlichkeiten - Fair Value Option folgende Wertansätze:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Einlagen | 1.231 | 990 | 24,3 |
Begebene Schuldverschreibungen | 8.404 | 6.082 | 38,2 |
Gesamt | 9.635 | 7.073 | 36,2 |
Darüber hinaus wurde die Fair Value Option für Finanzinstrumente genutzt, deren Steuerung im Einklang mit unserem Risiko- und Liquiditätsmanagement steht und deren Performancemessung auf Fair Value Basis erfolgt. Das betraf im Wesentlichen echte Pensionsgeschäfte, Geldmarktgeschäfte sowie erhaltene Barsicherheiten aus Wertpapierleihegeschäften.
Folgende Bilanzposten sind betroffen:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Einlagen | 36.878 | 29.869 | 23,5 |
Begebene Schuldverschreibungen | - | - | . |
Gesamt | 36.878 | 29.869 | 23,5 |
In diesem Posten weisen wir Finanzinstrumente aus, die als Schuldinstrumente dem residualen Business Model als Abgrenzung zu den unten aufgeführten Eigenkapitalinstrumenten zugeordnet sind und nicht im Posten Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading ausgewiesen werden. Außerdem sind hier Geschäfte enthalten, die den Business Models "Halten" und "Halten & Verkaufen" zugeordnet und nicht SPPI-konform sind. Beispiele dafür sind Fondsanteile, Genussrechte, stille Einlagen sowie Vermögenswerte, die auf Fair-Value-Basis gesteuert werden.
Unter Eigenkapitalinstrumenten sind ausschließlich Verträge zu verstehen, die einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründen, wie zum Beispiel Aktien oder Anteile an anderen Kapitalgesellschaften.
Eigenkapitalinstrumente sind nicht SPPI-konform, da aus Sicht der Investorin oder des Investors kein Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen besteht, und werden daher in der Regel erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Eine Ausnahme davon besteht für Eigenkapitalinstrumente, für die wir die Option der erfolgsneutralen Fair-Value-Bewertung ohne Recycling gewählt haben (siehe Note 27).
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.20231 | Veränd. in % |
Darlehen und Forderungen | 63.077 | 43.867 | 43,8 |
Zentralnotenbanken | 3.868 | 7.788 | - 50,3 |
Kreditinstitute | 25.912 | 18.061 | 43,5 |
Firmenkunden | 831 | 839 | - 0,9 |
Privatkunden | 45 | 53 | - 15,0 |
Finanzdienstleister | 32.419 | 17.126 | 89,3 |
Öffentliche Haushalte | 0 | 0 | 16,3 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 3.834 | 3.498 | 9,6 |
Zentralnotenbanken | 1.334 | - | |
Kreditinstitute | 314 | 326 | - 3,7 |
Firmenkunden | 391 | 283 | 37,9 |
Finanzdienstleister | 900 | 937 | - 4,0 |
Öffentliche Haushalte | 895 | 1.951 | - 54,1 |
Eigenkapitalinstrumente | 939 | 871 | 7,7 |
Kreditinstitute | 9 | 9 | 0,1 |
Firmenkunden | 752 | 752 | - 0,0 |
Finanzdienstleister | 177 | 110 | 61,2 |
Gesamt | 67.849 | 48.236 | 40,7 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
In den finanziellen Vermögenswerten - Held for Trading weisen wir zins- und eigenkapitalbezogene Wertpapiere, Schuldscheindarlehen und sonstige Forderungen sowie sonstige Handelsbestände aus, die dem residualen Business Model zuzuordnen sind und zu Handelszwecken gehalten werden. Diese Finanzinstrumente dienen der Gewinnerzielung aus kurzfristigen Schwankungen der Preise oder Händlermargen. Darüber hinaus weisen wir hier derivative Finanzinstrumente aus, die sich nicht für Hedge Accounting qualifizieren.
Die Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte wird unabhängig von der Produktart erfolgswirksam zum Fair Value vorgenommen. Die Fair-Value-Änderungen des jeweiligen Geschäfts werden damit erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen. Kann der Fair Value keinem aktiven Markt entnommen werden, bewerten wir die Bestände grundsätzlich anhand von Vergleichspreisen, indikativen Preisen von Preisagenturen beziehungsweise anderen Kreditinstituten (Lead-Managern) oder internen Bewertungsverfahren (Barwert- oder Optionspreismodelle).
Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie die Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse aus diesen Finanzinstrumenten werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.20231 | Veränd. in % |
Darlehen und Forderungen | 1.790 | 1.172 | 52,7 |
Kreditinstitute | 1.196 | 476 | . |
Firmenkunden | 250 | 34 | . |
Privatkunden | - | - | . |
Finanzdienstleister | 75 | 599 | - 87,4 |
Öffentliche Haushalte | 268 | 64 | . |
Verbriefte Schuldinstrumente | 3.532 | 2.247 | 57,2 |
Kreditinstitute | 200 | 241 | - 17,2 |
Firmenkunden | 1.214 | 778 | 56,0 |
Finanzdienstleister | 410 | 356 | 15,2 |
Öffentliche Haushalte | 1.708 | 872 | 95,9 |
Eigenkapitalinstrumente | 4.715 | 2.505 | 88,2 |
Kreditinstitute | 184 | 0 | . |
Firmenkunden | 3.940 | 2.177 | 81,0 |
Finanzdienstleister | 590 | 328 | 80,2 |
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 24.449 | 20.579 | 18,8 |
Zinsbezogene derivative Geschäfte | 8.331 | 9.096 | - 8,4 |
Währungsbezogene derivative Geschäfte | 13.596 | 9.236 | 47,2 |
Aktienderivate | 1.006 | 821 | 22,6 |
Kreditderivate | 236 | 166 | 41,8 |
Übrige derivative Geschäfte | 1.281 | 1.261 | 1,6 |
Sonstige Handelsbestände | 2.346 | 2.001 | 17,2 |
Gesamt | 36.831 | 28.504 | 29,2 |
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Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
In diesem Posten werden derivative Finanzinstrumente (Derivate, die nicht für Hedge Accounting qualifizieren), eigene Emissionen des Handelsbuches sowie Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen ausgewiesen.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Zertifikate und andere Emissionen | 219 | 1.021 | - 78,6 |
Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen | 1.305 | 1.016 | 28,4 |
Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | 21.703 | 16.890 | 28,5 |
Zinsbezogene derivative Geschäfte | 7.106 | 7.568 | - 6,1 |
Währungsbezogene derivative Geschäfte | 13.729 | 8.578 | 60,1 |
Aktienderivate | 193 | 143 | 35,1 |
Kreditderivate | 170 | 162 | 5,2 |
Übrige derivative Geschäfte | 505 | 440 | 14,8 |
Gesamt | 23.227 | 18.927 | 22,7 |
Unter IFRS 9 werden Wertminderungen für Kreditrisiken bei Kreditgeschäften und Wertpapieren, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, anhand eines dreistufigen Modells auf Basis erwarteter Kreditverluste erfasst.
In den Anwendungsbereich dieses Wertminderungsmodells fallen im Commerzbank-Konzern folgende Finanzinstrumente:
― |
finanzielle Vermögenswerte in Form von Darlehen und Forderungen sowie verbrieften Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost), |
― |
finanzielle Vermögenswerte in Form von Darlehen und Forderungen sowie verbrieften Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden (FVOCI), |
― |
Forderungen aus Leasingverhältnissen, |
― |
Kreditzusagen (Unwiderrufliche und Widerrufliche), die gemäß IFRS 9 nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, |
― |
Finanzgarantien im Anwendungsbereich des IFRS 9, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. |
Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt anhand eines dreistufigen Modells nach folgenden Vorgaben:
In Stufe 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls (im Folgenden Ausfallrisiko) sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus macht die Commerzbank vom Wahlrecht nach IFRS 9 B 5.5.23 Gebrauch (sogenannte "Low Credit Risk Exemption" oder "LCRE") und klassifiziert Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko aufweisen, in Stufe 1. Dies sind Wertpapiere sowie Finanzinstrumente mit Staaten, lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften der OECD, deren internes Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade (entspricht Commerzbank-Rating 2,8 oder besser) liegt. Für Finanzinstrumente in Stufe 1 ist eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste aus möglichen Ausfallereignissen über die Laufzeit des Geschäfts, längstens für 12 Monate (12-month ECL) zu erfassen.
Stufe 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht der LCRE unterliegen. Neben der kundenspezifischen "Probability of Default" ("PD")-Entwicklung definiert die Commerzbank weitere Kriterien, bei deren Vorliegen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos angenommen wird. Die Zuordnung zu Stufe 2 erfolgt dann unabhängig von der individuellen PD-Entwicklung. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stufe 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime Expected Credit Loss" beziehungsweise "LECL"). Für unbefristet zugesagte Finanzinstrumente ("b.a.w.-Geschäfte") erfolgt ein Topdown-Approach, mit dem auf Basis von realisierten historischen Verlusten der LECL als Prozentsatz des aktuellen "Loss at Default" ("LaD") ermittelt wird.
Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die Commerzbank ihre Definition für einen Kreditausfall ("Default") gemäß des Artikels 178 CRR sowie der ergänzenden EBA-Leitlinie zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 heran. Diese Vorgehensweise ist konsistent, da im Rahmen der ECL-Ermittlung ebenfalls aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitete, statistische Risikoparameter verwendet werden, die an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst werden.
Für den Default eines Kunden können folgende Ereignisse ausschlaggebend sein:
― |
Überziehung größer 90 Tage, |
― |
Unwahrscheinlichkeit des Begleichens der Verbindlichkeiten ("Unlikely-to-pay"), |
― |
Sanierung/krisenbedingte Restrukturierung mit Zugeständnissen, • die Bank kündigt die Forderungen, |
― |
der Kunde ist in Insolvenz. |
Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stufe 3 ist ebenfalls der LECL als Wertminderung zu erfassen. Bei der Ermittlung des LECL wird hier grundsätzlich nach signifikanten und nicht signifikanten Fällen unterschieden. Für nicht signifikante Geschäfte (Volumen bis 10 Mio. Euro) erfolgt die Ermittlung auf Basis statistischer Risikoparameter. Für signifikante Geschäfte (Volumen größer 10 Mio. Euro) wird der LECL als Erwartungswert der Verluste aus individuellen Expertenschätzungen der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung mehrerer möglicher Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt. Die Szenarien und Wahrscheinlichkeiten basieren auf Einschätzungen von Sanierungs- und Abwicklungsspezialisten. Für jedes Szenario - unabhängig davon, ob es sich um ein Fortführungs- oder Verwertungsszenario handelt - werden Zeitpunkte und Höhe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme geschätzt. Hierbei werden zukunftsgerichtet sowohl die kundenspezifische als auch die makroökonomische Situation (zum Beispiel Rohstoffpreisentwicklungen) und das Branchenumfeld berücksichtigt. Basis der Schätzung sind auch externe Informationen. Als Quellen sind hier unter anderem Indizes (zum Beispiel World Corruption Index), Prognosen (zum Beispiel des IWF), Informationen globaler Vereinigungen von Finanzdienstleistern (zum Beispiel Institute of International Finance) und Veröffentlichungen von Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu nennen.
Liegt kein Ausfallkriterium mehr vor, gesundet das Finanzinstrument und wird nach Einhaltung der maßgeblichen Wohlverhaltensphase nicht mehr Stufe 3 zugeordnet. Nach Gesundung erfolgt auf Basis aktualisierter Ratinginformationen erneut die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Bilanzansatz signifikant erhöht hat und, darauf basierend, die entsprechende Zuordnung zu Stufe 1 oder Stufe 2.
Finanzinstrumente, die bereits im Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes als wertgemindert im Sinne der oben beschriebenen Definition einzustufen sind ("Purchased or Originated Credit-Impaired" beziehungsweise "POCI") werden außerhalb des dreistufigen Wertminderungsmodells behandelt und somit keiner der drei Stufen zugeordnet. Der Erstansatz erfolgt zum Fair Value ohne Erfassung einer Wertminderung, jedoch unter Anwendung eines bonitätsadjustierten Effektivzinssatzes. In den Folgeperioden entspricht die erfolgswirksam erfasste Wertminderung der kumulierten Veränderung des LECL nach dem Bilanzzugang. Auch im Falle einer Gesundung bleibt der LECL Maßstab für die Bewertung.
Forderungen werden bilanzwirksam abgeschrieben, sobald nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist und diese somit uneinbringlich sind. Die Uneinbringlichkeit kann sich zum einen im Abwicklungsprozess aufgrund verschiedener objektiver Kriterien herausstellen. Diese können beispielsweise der Tod des Kreditnehmers ohne verwertbares Nachlassvermögen oder ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren ohne weitere Aussicht auf Zahlungen sein. Zum anderen werden Kredite spätestens 720 Tage nach Fälligstellung grundsätzlich als (teilweise) uneinbringlich betrachtet und im Rahmen bestehender Risikovorsorge auf den noch erwarteten erzielbaren Rückzahlungsbetrag (teil-)abgeschrieben. Die (Teil-)Abschreibung hat dabei keine unmittelbaren Auswirkungen auf laufende Beitreibungsmaßnahmen.
In den Ratingsystemen der Commerzbank werden sämtliche verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Ausfallrisikos zur kundenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) verdichtet. Dieser Größe liegt insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Weiterhin fließen in die gemäß den IFRS 9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsbezogene Informationen wie zum Beispiel die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen ein.
Die Commerzbank verwendet grundsätzlich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagement-Frameworks der Bank (insbesondere Kreditrisikofrüherkennung, Überziehungscontrolling und Re-Rating-Prozess) wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erkannt wird.
Darüber hinaus wendet die Commerzbank für die Zuordnung zu Stufe 2 zusätzliche Kriterien an. Diese sind:
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Kunden bei denen ein Finanzinstrument länger als 20 Tage wesentlich überzogen ist, |
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Kunden, die im Rahmen der Risikofrüherkennungsprozesse auf die "Credit Watchlist" überführt wurden, |
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Kunden in der Betreuung von Intensive Care, |
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Kunden, deren Commerzbank Kredit-Rating am Berichtsstichtag bei 4,6 oder schlechter liegt, |
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Kunden deren Commerzbank Kredit-Rating am Berichtsstichtag bei 4,0 oder schlechter und deren Bonitäts-Rating bei 5,0 oder schlechter liegt, |
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Kunden, denen eine Forbearance-Maßnahme nach Artikel 47b CRR zugestanden wird, die aber nicht zum Ausfall (Stufe 3) führt, |
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Finanzinstrumente deren PD sich am Berichtsstichtag gegenüber der PD bei Bilanzzugang mindestens verdreifacht hat und am Berichtsstichtag ein Bonitätsrating größer als 2,4 ausweisen ("Threefold-PD"), |
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Kollektive Stufenzuordnung für einzelne Teilportfolios Zum aktuellen Berichtsstichtag umfasst dies:
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Für weiterführende Informationen zu Verfahren und Prozessen sowie zur Governance im Kreditrisikomanagement der Commerzbank verweisen wir auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht (siehe Seite 334 ff.).
Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime-PD) mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben Zeitraum. Im Einklang mit den IFRS-Anforderungen erfolgt der Vergleich zwischen ursprünglicher und aktueller PD auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Berichtsstichtag (12-month PD). In diesen Fällen erbringt die Bank mithilfe von Äquivalenzanalysen den Nachweis, dass keine materiellen Abweichungen gegenüber einer Beurteilung anhand der Lifetime-PD auftreten.
Zur Bestimmung, ob eine PD-Erhöhung gegenüber dem Zugangszeitpunkt als "signifikant" einzustufen ist, werden mit einem statistischen Verfahren differenziert nach Ratingmodellen zunächst ein Quantil und danach Schwellenwerte in Form von Ratingstufen festgelegt, die einen kritischen Abweichungsgrad von der Erwartung über die mittlere PD-Entwicklung repräsentieren. Übersteigt die aktuelle PD diesen Schwellenwert, liegt eine kritische Abweichung vor und führt zu einer Zuordnung in Stufe 2. Um eine ökonomisch fundierte Stufenzuordnung sicherzustellen, werden dabei transaktionsspezifische Einflussgrößen wie die Höhe der PD im Zugangszeitpunkt, die (bisherige) Laufzeit sowie die Restlaufzeit des Geschäfts berücksichtigt.
Auf die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, verzichtet die Commerzbank grundsätzlich für diejenigen Geschäfte, bei denen am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko vorliegt (Wahlrecht des IFRS 9 B 5.5.23). Dies sind Wertpapiere sowie Finanzinstrumente mit Staaten, lokalen- oder regionalen Gebietskörperschaften der OECD, deren internes Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade (entspricht Commerzbank-Rating 2,8 oder besser) liegt.
Ein Rücktransfer von Finanzinstrumenten aus Stufe 2 nach Stufe 1 wird vorgenommen, wenn am Berichtsstichtag das Ausfallrisiko gegenüber dem Zugangszeitpunkt nicht mehr signifikant erhöht ist.
Die Commerzbank ermittelt den ECL als wahrscheinlichkeitsgewichteten, unverzerrten und diskontierten Erwartungswert zukünftiger Kreditausfälle grundsätzlich über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments.
Als 12-month ECL für die Erfassung von Wertminderungen in Stufe 1 wird dabei derjenige Teil des LECL definiert, welcher aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden.
Die Ermittlung des ECL erfolgt nach dem für IFRS 9 vorgegebenen Stufenmodell. Für Stufe 1 und Stufe 2 sowie für die nicht signifikanten Finanzinstrumente in Stufe 3 erfolgt die Ermittlung des ECL einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden.
Wesentliche Hauptparameter sind dabei:
― |
die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), |
― |
die Verlustquote bei Ausfall ("Loss Given Default", "LGD") und |
― |
die Forderungshöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls ("Exposure at Default", "EaD"). |
Zur Ermittlung der gesamten Risikovorsorge im Konzern ist es erforderlich Annahmen zu treffen, die insbesondere in einem dynamischen Umfeld hohen Schätzunsicherheiten unterliegen.
Alle verwendeten Risikoparameter aus den internen Modellen der Bank werden zur Erfüllung der spezifischen IFRS 9-Anforderungen entsprechend angepasst und der Prognosehorizont wird zur Abdeckung der Gesamtlaufzeit der Finanzinstrumente entsprechend erweitert. So werden beispielsweise bei der Prognose des Exposureverlaufs über die Gesamtlaufzeit der Finanzinstrumente insbesondere auch vertragliche und gesetzliche Kündigungsrechte berücksichtigt.
Bei Kreditprodukten, die aus einem in Anspruch genommenen Kreditbetrag und aus einer offenen Kreditlinie bestehen und bei denen bei üblicher Geschäftspraxis das Kreditrisiko nicht auf die vertragliche Kündigungsfrist beschränkt wird, (in der Commerzbank betrifft dies insbesondere revolvierende Produkte ohne vertraglich vereinbarte Tilgungsstruktur, wie zum Beispiel Kontokorrentkredite und Kreditkartenfazilitäten), ist der LECL über eine verhaltensbezogene Laufzeit zu ermitteln, die typischerweise die maximale Vertragslaufzeit übersteigt. Um eine empirisch fundierte Abbildung des LECL im Einklang mit den IFRS 9-Anforderungen sicherzustellen, nimmt die Commerzbank bei diesen Produkten eine direkte Ermittlung des LECL auf Basis von realisierten historischen Verlusten vor.
Zur frühzeitigen Abbildung erwarteter Effekte enthielt der Risikovorsorgebestand per 31. Dezember 2024 eine Zuführung in Höhe von insgesamt 58 Mio. Euro aus der erwarteten Anpassung der LGD-Modelle auf den neuen regulatorischen Standard ("Future of IRB"). Diese wurde anteilig bereits in vorherigen Berichtsperioden Gewinn-und-Verlust wirksam zugeführt.
Des Weiteren wurden in 2024 zusätzliche Backstopindikatoren (Stufe 2) eingeführt (Kunden, die im Rahmen der Risikofrüherkennungsprozesse auf die Credit Watchlist überführt wurden, Kunden in der Betreuung von Intensive Care).
Grundsätzlich werden bei der IFRS 9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld ("point-intime" Ausrichtung) sowie zukunftsbezogene Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen.
Hierfür wird eine aus dem makroökonomischen Szenario abgeleitete Expertenschätzung zugrunde gelegt, welche Einflussgrößen, wie zum Beispiel BIP-Wachstum, Inflation, langfristige Zinsentwicklung und Arbeitslosenquote berücksichtigt. Das Baseline-Szenario gibt dabei Bandbreiten vor.
Für die polnische Wirtschaft wurden im Baseline-Szenario der Commerzbank wesentliche Annahmen aus dem Baseline-Szenario der mBank übernommen.
Das Baseline-Szenario spiegelt die konjunkturellen Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen wider und beinhaltet folgende wesentliche Annahmen:
― |
Die Wirtschaft der Eurozone wächst weiterhin in bescheidenem Tempo, aber aufgrund struktureller Probleme wie langfristig hoher Energiekosten und erhöhter politischer Risiken ist ein starker Aufschwung noch immer nicht in Sicht. |
― |
Insbesondere die deutschen Exporte leiden unter der Schwäche der ausländischen Absatzmärkte und den möglichen negativen Auswirkungen einer immer restriktiveren US-Handelspolitik. |
― |
Die US-Wirtschaft entwickelt sich in 2025 positiv, da die expansive Fiskalpolitik mit Hilfe protektionistischer Handelszölle die Nachfrage nach inländischen Produkten zumindest vorerst vorantreibt. |
― |
In Europa steigt der Inflationsdruck jedoch nicht in dem Ausmaß wie in den USA. Die US-Inflation im Jahr 2026 erhält durch den wachsenden Protektionismus in den USA einen weiteren Aufschwung. |
Das Baseline-Szenario berücksichtigt folgende Annahmen zu Wachstum, Inflation, langfristiger Zinsentwicklung und Arbeitslosenquote:
Baseline Szenario | 2025 | 2026 |
BIP-Wachstum | ||
Deutschland | - 0,3% bis 0,7% | 0,5% bis 1,5% |
Eurozone | 0,5% bis 1,5% | 0,5% bis 1,5% |
Inflation | ||
Deutschland | 1,8% bis 2,4% | 1,8% bis 2,4% |
Eurozone | 1,8% bis 2,4% | 2,0% bis 2,8% |
Arbeitslosenquote | ||
Deutschland | 6,2% bis 6,6% | 6,2% bis 6,6% |
Eurozone | 6,3% bis 6,7% | 6,3% bis 6,7% |
Zinssätze (10 Jahre) | ||
Deutschland | 2,2% bis 2,6% | 2,4% bis 2,8% |
USA | 4,2% bis 4,6% | 4,2% bis 4,6% |
Die Commerzbank erwartet damit leicht schlechtere wirtschaftliche Entwicklungen als von EZB und Deutsche Bundesbank im Dezember 2024 prognostiziert.
Zum Berichtsstichtag belief sich der auf Grundlage des zuvor beschriebenen Baseline-Szenarios ermittelte Expected Credit Loss für Stufe 1 und 2 (inklusive der darin enthaltenen "Sekundäreffekte-TLA" (228 Mio. Euro)) auf 1,4 Mrd. Euro. Im Geschäftsjahr 2024 wurde das Sekundäreffekte-TLA retrospektiv auf Angemessenheit überprüft. Die Überprüfung bestätigte die Notwendigkeit sowohl retrospektiv als auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Für die Ermittlung dieser Effekte wurde eine ausreichende Einbindung der relevanten Experten im Rahmen der existierenden Policies sichergestellt.
Potenzielle Effekte aus nicht linearen Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen makroökonomischen Szenarien und dem LECL werden mithilfe eines separat ermittelten Anpassungsfaktors korrigiert. Dieser Faktor wurde unterjährig anlassbezogen überprüft und im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig angehoben. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Expected Credit Loss. In die Ermittlung des Faktors sind das Baseline-Szenario sowie ein pessimistisches und ein optimistisches Szenario eingeflossen. Die Festlegung der Gewichtungen für die einzelnen Szenarien erfolgt grundsätzlich ebenfalls durch relevante Experten und ist im Rahmen einer Policy geregelt.
Das pessimistische Szenario beinhaltet als wesentliche Annahmen, dass der Druck auf die europäischen Energiemärkte in 2025 zurückkehrt, der durch die Öl- und Gasversorgung in Folge einer weiteren Eskalation es Nahostkonfliktes verursacht wird. Wassermangel durch eine schwere Dürre in Europa beeinträchtigen den Betrieb von Kraftwerken sowie die Landwirtschaft. Steigende Energie- und Lebensmittelpreise belasten energieintensive Industriezweige, den Verkehrssektor und private Haushalte erheblich.
Pessimistisches Szenario | 2025 | 2026 |
BIP-Wachstum | ||
Deutschland | - 2,0% | 0,0% |
Eurozone | - 1,5% | 0,0% |
Inflation | ||
Deutschland | 4,5% | 2,7% |
Eurozone | 4,3% | 2,8% |
Arbeitslosenquote | ||
Deutschland | 7,1% | 7,4% |
Eurozone | 7,2% | 7,5% |
Zinssätze (10 Jahre) | ||
Deutschland | 2,0% | 2,2% |
USA | 4,0% | 4,2% |
In diesem pessimistischen Szenario würde sich der geschätzte Expected Credit Loss für Stufe 1 und 2 um 0,7 Mrd. Euro erhöhen. Die Methodik zur Ermittlung des ECL-Modellergebnisses entspricht der Methodik zur Ermittlung des Sekundäreffekte-TLA im Baseline-Szenario.
Dem optimistischen Szenario liegen als wesentliche Annahmen zugrunde, dass sich das globale Wirtschaftswachstum stark beschleunigt, da die negativen Auswirkungen in Folge geopolitischer Unsicherheiten, hohem Inflationsdruck und des restriktiven geldpolitischen Umfeldes allmählich abnehmen. Die militärischen Aktionen in der Ukraine sind zu Ende und Friedensverhandlungen beginnen. Das Risiko einer europäischen Energiekrise sinkt weiter und der Inflationsdruck nimmt erheblich ab.
Optimistisches Szenario | 2025 | 2026 |
BIP-Wachstum | ||
Deutschland | 1,2% | 1,7% |
Eurozone | 1,8% | 1,7% |
Inflation | ||
Deutschland | 2,1% | 2,0% |
Eurozone | 2,2% | 2,1% |
Arbeitslosenquote | ||
Deutschland | 6,1% | 5,8% |
Eurozone | 6,2% | 6,0% |
Zinssätze (10 Jahre) | ||
Deutschland | 2,5% | 2,7% |
USA | 4,4% | 4,3% |
In diesem optimistischen Szenario würde sich der geschätzte Expected Credit Loss für Stufe 1 und 2 um 0,3 Mrd. Euro reduzieren.
IFRS 9 gibt für die Ermittlung des Expected Credit Loss die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen vor. Das in der Commerzbank implementierte IFRS 9-ECL-Modellergebnis berücksichtigt jedoch keine zukunftsgerichteten Effekte, die aus unvorhersehbaren, singulären Ereignissen resultieren wie zum Beispiel Naturkatastrophen, materielle politische Entscheidungen oder militärische Konflikte. Derartige Risiken können über ein "Top-Level-Adjustment" ("TLA") bevorsorgt werden. Die Prüfung der Notwendigkeit solcher TLA unter Einbindung des Senior Managements und die etwaige Umsetzung sind in einer Policy geregelt.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine solche Anpassung des IFRS 9-ECL-Modellergebnisses weiter als notwendig erachtet, da die im Baseline Szenario erwarteten negativen Auswirkungen durch die in den entsprechenden Modellen verwendeten Parameter nicht in vollem Umfang abgedeckt werden.
Die Methodik zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs des ECL-Modellergebnisses entspricht der Methodik zur Ermittlung des Sekundäreffekte-TLA in 2023.
Die Auswirkungen der Anpassungen auf die Stufenzuordnung wurden bei der Ermittlung des TLA berücksichtigt. Die Buchung erfolgte portfoliobasiert. Sie wird in der Darstellung der Risikovorsorgeentwicklung in der Zeile "Parameterveränderungen / Modellveränderungen" ausgewiesen.
Seit dem zweiten Quartal 2024 wird darüber hinaus ein kollektiver Transfer gemäß IFRS 9 B 5.1.1. nach Stufe 2 für Kunden mit gelber (beherrschbare Risiken) oder roter Branchen-Ampel (deutliche Risiken) als notwendig erachtet. Die Farbsetzung der Ampel zum Berichtsstichtag erfolgt auf Sub-Portfolio-Ebene im Rahmen der strategischen Portfolioplanung.
Seit dem dritten Quartal 2024 werden Kunden, welche im Rahmen eines klimabezogenen Kreditrisikobewertungsverfahren (Skala von A+ bis H) den Kategorien F - H zugeordnet werden, kollektiv nach Stufe 2 überführt. Für Wohnimmobilien wurde hierbei der Beleihungsauslauf zusätzlich zur Energieeffizienzklasse einbezogen.
Im Rahmen der kollektiven Stufenzuordnung wurden zum Berichtsstichtag 31 Mrd. Euro Exposure-at-Default mit einem hieraus resultierenden zusätzlichen Risikovorsorgebestand von 133 Mio. Euro von Stufe 1 nach Stufe 2 überführt.
Weitere Informationen zum Thema ECL und TLA enthält der Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht (siehe Seite 334 ff.).
Insgesamt entwickelten sich die Wertberichtigungen für Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte wie folgt:
Mio. € | Stand 1.1.2024 | Netto-Zuführung / Auflösung | Verbrauch | Veränderung im Konsolidierungskreis | Wechselkursänderungen/ Umbuchungen | Stand 31.12.2024 |
Wertberichtigungen für Risiken aus finanziellen Vermögenswerten | 3.349 | 697 | 891 | - | 68 | 3.223 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 3.331 | 696 | 891 | - | 68 | 3.204 |
Darlehen und Forderungen | 3.295 | 663 | 891 | - | 66 | 3.134 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 36 | 33 | - | - | 1 | 70 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 19 | 0 | - | - | 0 | 19 |
Darlehen und Forderungen | 0 | 0 | - | - | 0 | 0 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 19 | 0 | - | - | 0 | 19 |
Rückstellungen für Finanzgarantien | 10 | 9 | - | - | - 1 | 18 |
Rückstellungen für Kreditzusagen | 375 | 25 | - | - | 1 | 401 |
Rückstellungen für sonstige Gewährleistungen | 138 | 13 | - | - | 3 | 153 |
Gesamt | 3.872 | 743 | 891 | - | 71 | 3.795 |
Mio. € | Stand 1.1.2023 | Netto-Zuführung / Auflösung | Verbrauch | Veränderung im Konsolidierungskreis | Wechselkursänderungen/ Umbuchungen | Stand 31.12.2023 |
Wertberichtigungen für Risiken aus finanziellen Vermögenswerten | 3.092 | 670 | 493 | - | 81 | 3.349 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 3.068 | 673 | 493 | - | 82 | 3.331 |
Darlehen und Forderungen | 3.019 | 687 | 493 | - | 82 | 3.295 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 49 | - 14 | - | - | 0 | 36 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 23 | - 3 | - | - | - 1 | 19 |
Darlehen und Forderungen | 0 | - 0 | - | - | - 0 | 0 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 23 | - 3 | - | - | - 1 | 19 |
Rückstellungen für Finanzgarantien | 11 | - 2 | - | - | 0 | 10 |
Rückstellungen für Kreditzusagen | 360 | 14 | - | - | 1 | 375 |
Rückstellungen für sonstige Gewährleistungen | 203 | - 64 | - | - | - 1 | 138 |
Gesamt | 3.666 | 618 | 493 | - | 80 | 3.872 |
In der Netto-Position aus Zuführungen und Auflösungen sind Zuschreibungen aus Eingängen für abgeschriebene Forderungen enthalten.
Die Veränderung der Wertberichtigungen nach Stufen stellte sich wie folgt dar:
Wertberichtigung für Risiken aus Darlehen, Forderungen und Rückstellungen | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigungen zum 1.1.2024 | 268 | 985 | 1.959 | 83 | 3.295 |
Neugeschäft | 108 | 88 | 323 | 2 | 522 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
aus Stufe 1 | - 111 | 625 | 60 | - | 575 |
aus Stufe 2 | 104 | - 567 | 549 | - | 86 |
aus Stufe 3 | 2 | 23 | - 30 | - | - 4 |
Abgänge | 91 | 270 | 709 | 33 | 1.103 |
Parameteränderungen / Modellveränderungen | - 20 | - 115 | 802 | 18 | 685 |
Verbrauch | - | - | 931 | 58 | 988 |
Wechselkursänderungen / Umbuchungen | 2 | 4 | 13 | 47 | 66 |
Wertberichtigungen zum 31.12.2024 | 263 | 775 | 2.037 | 59 | 3.134 |
Rückstellungen für Finanzgarantien | 0 | 2 | 15 | 0 | 18 |
Rückstellungen für Kreditzusagen | 78 | 213 | 97 | 13 | 401 |
Rückstellungen für sonstige Gewährleistungen | 10 | 29 | 86 | 28 | 153 |
Rückstellungen zum 31.12.2024 | 88 | 245 | 198 | 42 | 572 |
Wertberichtigung für Risiken aus verbrieften Schuldinstrumenten | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigungen zum 1.1.2024 | 30 | 19 | 5 | - | 54 |
Neugeschäft | 9 | 1 | 3 | - | 13 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
aus Stufe 1 | - 1 | 21 | - | - | 20 |
aus Stufe 2 | - 0 | - 15 | 28 | - | 13 |
aus Stufe 3 | - | - 10 | - | - | - 10 |
Abgänge | 7 | 0 | 3 | - | 11 |
Parameteränderungen / Modellveränderungen | 1 | 6 | 1 | - | 8 |
Verbrauch | - | - | - | - | - |
Wechselkursänderungen / Umbuchungen | 0 | 1 | 0 | - | 2 |
Wertberichtigungen zum 31.12.2024 | 32 | 23 | 34 | - | 89 |
Wertberichtigung für Risiken aus Darlehen, Forderungen und Rückstellungen | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigungen zum 1.1.2023 | 293 | 735 | 1.928 | 63 | 3.019 |
Neugeschäft | 98 | 43 | 144 | 9 | 295 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
aus Stufe 1 | - 94 | 495 | 58 | - | 458 |
aus Stufe 2 | 83 | - 453 | 423 | - | 54 |
aus Stufe 3 | 2 | 34 | - 51 | - | - 14 |
Abgänge | 90 | 123 | 636 | 52 | 902 |
Parameteränderungen / Modellveränderungen | - 30 | 248 | 514 | 62 | 794 |
Verbrauch | - | - | 483 | 7 | 490 |
Wechselkursänderungen / Umbuchungen | 5 | 6 | 63 | 8 | 82 |
Wertberichtigungen zum 31.12.2023 | 268 | 985 | 1.959 | 83 | 3.295 |
Rückstellungen für Finanzgarantien | 1 | 4 | 3 | 1 | 10 |
Rückstellungen für Kreditzusagen | 91 | 189 | 64 | 31 | 375 |
Rückstellungen für sonstige Gewährleistungen | 9 | 21 | 82 | 26 | 138 |
Rückstellungen zum 31.12.2023 | 101 | 214 | 149 | 58 | 523 |
Wertberichtigung für Risiken aus verbrieften Schuldinstrumenten | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Wertberichtigungen zum 1.1.2023 | 37 | 27 | 9 | - | 72 |
Neugeschäft | 14 | 0 | - | - | 14 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
aus Stufe 1 | - 0 | 3 | - | - | 3 |
aus Stufe 2 | 0 | - 5 | - | - | - 5 |
aus Stufe 3 | - | - | - | - | - |
Abgänge | 18 | 0 | 5 | - | 23 |
Parameteränderungen / Modellveränderungen | - 3 | - 5 | 3 | - | - 6 |
Verbrauch | - | - | - | - | - |
Wechselkursänderungen / Umbuchungen | 0 | - 0 | - 2 | - | - 1 |
Wertberichtigungen zum 31.12.2023 | 30 | 19 | 5 | - | 54 |
Ein Finanzinstrument wird in dieser Darstellung als Neugeschäft definiert, sofern das für die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos maßgebliche Datum in der Berichtsperiode liegt. Diese Grundgesamtheit kann daher von sonstigen Neugeschäftserhebungen, beispielsweise zur Vertriebssteuerung, abweichend sein.
Die Bestandsveränderungen aus Stufentransfers zeigen die Zuführungen und Auflösungen, die sich in der Berichtsperiode durch eine veränderte Stufenzuordnung ergeben haben. Beim Transfer wird dabei der Bestand in der bisherigen Stufe vollständig aufgelöst und der Zielbestand wird in der neuen Stufe vollständig zugeführt. Als Abgänge werden Risikovorsorgeauflösungen für Geschäfte dargestellt, die in der Berichtsperiode bilanziell abgegangen sind. In der Zeile Parameteränderungen/Modellveränderungen sind Bestandsveränderungen enthalten, die auf veränderte Risikovorsorgeparameter zurückzuführen sind. Dies umfasst sowohl die Veränderungen der Inanspruchnahme (beispielsweise aus Tilgungen) als auch der haftenden Sicherheiten sowie Veränderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit, die nicht zu einem Stufenwechsel geführt haben. Des Weiteren zeigen sich hier Anpassungseffekte aus turnusmäßigen Parameterüberprüfungen und aus veränderten makroökonomischen Erwartungen und das im Berichtszeitraum gebuchte TLA. Der Verbrauch spiegelt wider, in welcher Höhe der Risikovorsorgebestand durch erfolgsneutrale Abschreibungen reduziert wurde. In der Zeile Wechselkursänderungen / Umbuchungen werden Währungseffekte und, sofern zutreffend, Bestandsübertragungen aus Reklassifizierungen gezeigt.
Der Darstellung liegen Buchungen am Einzelgeschäft zugrunde. Auf Kundenebene kann es daher dazu kommen, dass mehrere Positionen des Spiegels angesprochen werden. Beispielsweise können sowohl Neugeschäfte als auch Abgänge enthalten sein. Eine Verrechnung erfolgt nicht.
In der Berichtsperiode wurden Forderungen von 340 Mio. Euro (teil)abgeschrieben, für die weiterhin Beitreibungsaktivitäten durchgeführt werden.
Die Bruttobuchwerte der finanziellen Vermögenswerte, für die Wertberichtigungen gebildet wurden, haben sich im Berichtszeitraum wie folgt verändert:
Darlehen und Forderungen | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Stand 1.1.2024 | 248.170 | 20.041 | 3.803 | 448 | 272.462 |
Zugang (Neugeschäft und Erhöhung der Inanspruchnahme) | 128.232 | 14.131 | 1.040 | 242 | 143.645 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
Transfer aus Stufe 1 | - 31.097 | 30.506 | 591 | - | - |
Transfer aus Stufe 2 | 6.345 | - 8.308 | 1.963 | - | - |
Transfer aus Stufe 3 | 23 | 275 | - 298 | - | - |
Abgang (Tilgung und Verringerung der Inanspruchnahme) | - 118.325 | - 13.056 | - 2.639 | - 294 | - 134.315 |
Sonstige Änderungen | 438 | 67 | 17 | - | 523 |
Stand 31.12.2024 | 233.787 | 43.657 | 4.476 | 396 | 282.315 |
Verbriefte Schuldinstrumente | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Stand 1.1.2024 | 69.099 | 580 | 21 | - | 69.701 |
Zugang (Neugeschäft und Erhöhung der Inanspruchnahme) | 62.091 | 290 | 158 | - | 62.539 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
Transfer aus Stufe 1 | - 2.301 | 2.301 | - | - | - |
Transfer aus Stufe 2 | 966 | - 1.700 | 734 | - | - |
Transfer aus Stufe 3 | - | - | - | - | - |
Abgang (Tilgung und Verringerung der Inanspruchnahme) | - 43.333 | - 349 | - 19 | - | - 43.701 |
Stand 31.12.2024 | 86.522 | 1.123 | 894 | - | 88.539 |
Finanzgarantien, Kreditzusagen und sonstige Gewährleistungen | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Stand 1.1.2024 | 176.068 | 9.991 | 581 | 221 | 186.860 |
Zugang (Neugeschäft und Erhöhung der Inanspruchnahme) | 92.135 | 19.022 | 545 | 168 | 111.870 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
Transfer aus Stufe 1 | - 27.263 | 27.164 | 99 | - | - |
Transfer aus Stufe 2 | 2.452 | - 2.798 | 346 | - | - |
Transfer aus Stufe 3 | 3 | 20 | - 23 | - | - |
Abgang (Tilgung und Verringerung der Inanspruchnahme) | - 90.131 | - 10.211 | - 707 | - 206 | - 101.255 |
Stand 31.12.2024 | 153.264 | 43.187 | 841 | 183 | 197.475 |
Darlehen und Forderungen | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Stand 1.1.2023 | 251.164 | 15.152 | 4.053 | 356 | 270.724 |
Zugang (Neugeschäft und Erhöhung der Inanspruchnahme) | 158.401 | 5.290 | 1.068 | 274 | 165.034 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
Transfer aus Stufe 1 | - 13.077 | 12.695 | 382 | - | - |
Transfer aus Stufe 2 | 4.818 | - 5.765 | 947 | - | - |
Transfer aus Stufe 3 | 50 | 165 | - 215 | - | - |
Abgang (Tilgung und Verringerung der Inanspruchnahme) | - 153.024 | - 7.412 | - 2.421 | - 183 | - 163.040 |
Sonstige Änderungen | - 161 | - 83 | - 12 | - | - 257 |
Stand 31.12.2023 | 248.170 | 20.041 | 3.803 | 448 | 272.462 |
Verbriefte Schuldinstrumente | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Stand 1.1.2023 | 62.754 | 620 | 49 | - | 63.423 |
Zugang (Neugeschäft und Erhöhung der Inanspruchnahme) | 65.388 | 59 | - | - | 65.447 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
Transfer aus Stufe 1 | - 788 | 788 | - | - | - |
Transfer aus Stufe 2 | 842 | - 842 | - | - | - |
Transfer aus Stufe 3 | - | - | - | - | - |
Abgang (Tilgung und Verringerung der Inanspruchnahme) | - 59.097 | - 46 | - 28 | - | - 59.170 |
Stand 31.12.2023 | 69.099 | 580 | 21 | - | 69.701 |
Finanzgarantien, Kreditzusagen und sonstige Gewährleistungen | Mio. € |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | POCI | Gesamt |
Stand 1.1.2023 | 141.285 | 43.248 | 659 | 309 | 185.500 |
Zugang (Neugeschäft und Erhöhung der Inanspruchnahme) | 120.263 | 22.163 | 147 | 179 | 142.753 |
Bestandsveränderungen aus Stufentransfers | |||||
Transfer aus Stufe 1 | - 5.500 | 5.455 | 45 | - | - |
Transfer aus Stufe 2 | 1.067 | - 1.320 | 253 | - | - |
Transfer aus Stufe 3 | 3 | 34 | - 36 | - | - |
Abgang (Tilgung und Verringerung der Inanspruchnahme) | - 81.049 | - 59.590 | - 487 | - 267 | - 141.393 |
Stand 31.12.2023 | 176.068 | 9.991 | 581 | 221 | 186.860 |
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, für die Wertberichtigungen gebildet wurden, verteilen sich wie folgt auf die Ratingklassen:
31.12.2024 | Darlehen und Forderungen | Verbriefte Schuldinstrumente | ||||
Ratingklasse | Mio. €1 | 12m ECL (Stufe 1) | ECL Lifetime (Stufe 2) | ECL Lifetime (Stufe 3) | POCI | Gesamt | 12m ECL (Stufe 1) |
1,0 - 1,8 | 85.277 | - | - | 12 | 85.289 | 43.550 |
2,0 - 2,8 | 121.227 | 22.226 | - | 29 | 143.482 | 41.372 |
3,0 - 3,8 | 22.936 | 13.052 | - | 25 | 36.013 | 958 |
4,0 - 4,8 | 3.398 | 4.511 | - | 10 | 7.919 | 443 |
5,0 - 5,8 | 948 | 3.868 | - | 13 | 4.829 | 200 |
6,1 - 6,5 | - | - | 4.476 | 307 | 4.783 | - |
Gesamt | 233.787 | 43.657 | 4.476 | 396 | 282.315 | 86.522 |
31.12.2024 | Verbriefte Schuldinstrumente | |||
Ratingklasse | Mio. €1 | ECL Lifetime (Stufe 2) | ECL Lifetime (Stufe 3) | POCI | Gesamt |
1,0 - 1,8 | - | - | - | 43.550 |
2,0 - 2,8 | 201 | - | - | 41.573 |
3,0 - 3,8 | 899 | - | - | 1.856 |
4,0 - 4,8 | 22 | - | - | 466 |
5,0 - 5,8 | 0 | - | - | 200 |
6,1 - 6,5 | - | 894 | - | 894 |
Gesamt | 1.123 | 894 | - | 88.539 |
31.12.2024 | Finanzgarantien, Kreditzusagen und sonstige Gewährleistungen | ||||
Ratingklasse | Mio. € |
12m ECL (Stufe 1) | ECL Lifetime (Stufe 2) | ECL Lifetime (Stufe 3) | POCI | Gesamt |
1,0 - 1,8 | 44.259 | 6.391 | - | 5 | 50.654 |
2,0 - 2,8 | 93.638 | 26.561 | - | 15 | 120.214 |
3,0 - 3,8 | 12.708 | 6.395 | - | 18 | 19.121 |
4,0 - 4,8 | 2.044 | 1.943 | - | 0 | 3.987 |
5,0 - 5,8 | 615 | 1.897 | - | 0 | 2.513 |
6,1 - 6,5 | - | - | 841 | 145 | 986 |
Gesamt | 153.264 | 43.187 | 841 | 183 | 197.475 |
31.12.2023 | Darlehen und Forderungen | Verbriefte Schuldinstrumente | ||||
Ratingklasse | Mio. €1 | 12m ECL (Stufe 1) | ECL Lifetime (Stufe 2) | ECL Lifetime (Stufe 3) | POCI | Gesamt | 12m ECL (Stufe 1) |
1,0 - 1,8 | 81.145 | - | - | 4 | 81.149 | 33.790 |
2,0 - 2,8 | 129.323 | 4.330 | - | 33 | 133.687 | 34.203 |
3,0 - 3,8 | 29.778 | 7.477 | - | 41 | 37.296 | 998 |
4,0 - 4,8 | 6.936 | 5.422 | - | 17 | 12.375 | 107 |
5,0 - 5,8 | 988 | 2.812 | - | 6 | 3.805 | - |
6,1 - 6,5 | - | - | 3.803 | 347 | 4.150 | - |
Gesamt | 248.170 | 20.041 | 3.803 | 448 | 272.462 | 69.099 |
31.12.2023 | Verbriefte Schuldinstrumente | |||
Ratingklasse | Mio. €1 | ECL Lifetime (Stufe 2) | ECL Lifetime (Stufe 3) | POCI | Gesamt |
1,0 - 1,8 | - | - | - | 33.790 |
2,0 - 2,8 | 41 | - | - | 34.244 |
3,0 - 3,8 | 524 | - | - | 1.522 |
4,0 - 4,8 | 14 | - | - | 121 |
5,0 - 5,8 | 1 | - | - | 1 |
6,1 - 6,5 | - | 21 | - | 21 |
Gesamt | 580 | 21 | - | 69.701 |
31.12.2023 | Finanzgarantien, Kreditzusagen und sonstige Gewährleistungen | ||||
Ratingklasse | Mio. € |
12m ECL (Stufe 1) | ECL Lifetime (Stufe 2) | ECL Lifetime (Stufe 3) | POCI | Gesamt |
1,0 - 1,8 | 38.365 | 71 | - | 2 | 38.438 |
2,0 - 2,8 | 115.214 | 1.480 | - | 15 | 116.710 |
3,0 - 3,8 | 19.126 | 4.890 | - | 17 | 24.032 |
4,0 - 4,8 | 2.761 | 2.406 | - | 0 | 5.167 |
5,0 - 5,8 | 602 | 1.144 | - | 0 | 1.746 |
6,1 - 6,5 | - | - | 581 | 186 | 767 |
Gesamt | 176.068 | 9.991 | 581 | 221 | 186.860 |
Konzentrationen von Ausfallrisiken (Kreditrisikokonzentrationen) können durch Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern oder Schuldnergruppen entstehen, die eine Reihe gemeinsamer Merkmale aufweisen und deren Fähigkeit zur Schuldentilgung gleichermaßen von der Veränderung bestimmter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen abhängt. Neben dem Einholen von Sicherheiten und dem Anwenden einer einheitlichen Kreditvergabepolitik ist die Bank zur Minimierung von Kreditrisiken eine Reihe von Master Netting Agreements eingegangen. Diese stellen das Recht zur Verrechnung von Ansprüchen und Verpflichtungen gegenüber einem Kunden im Falle des Ausfalls oder der Insolvenz des Kunden sicher. Die Kreditrisiken im Bereich der Darlehen und Forderungen sowie der Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Gewährleistungen stellten sich nach Bruttobuchwerten wie folgt dar:
Darlehen und Forderungen | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kreditinstitute und Kunden in Deutschland | 194.962 | 190.936 |
Kreditinstitute | 4.582 | 5.831 |
Firmenkunden | 55.431 | 53.874 |
Verarbeitendes Gewerbe | 17.275 | 18.490 |
Baugewerbe | 1.005 | 1.047 |
Handel | 7.554 | 7.535 |
Dienstleistungen und Übrige | 29.597 | 26.802 |
Privatkunden | 115.313 | 115.837 |
Finanzdienstleister | 3.505 | 3.060 |
Öffentliche Haushalte | 16.132 | 12.334 |
Kreditinstitute und Kunden außerhalb Deutschlands | 152.219 | 126.566 |
Kreditinstitute | 47.709 | 38.217 |
Firmenkunden | 41.458 | 41.730 |
Privatkunden | 16.222 | 14.989 |
Finanzdienstleister | 43.148 | 27.692 |
Öffentliche Haushalte | 3.681 | 3.938 |
Zwischensumme | 347.181 | 317.501 |
abzüglich Wertberichtigungen auf Darlehen und Forderungen | - 3.134 | - 3.295 |
Gesamt | 344.047 | 314.206 |
Unwiderrufliche Kreditzusagen, Finanzgarantien und Sonstige Gewährleistungen | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Kreditinstitute und Kunden in Deutschland | 59.259 | 58.697 |
Kreditinstitute und Kunden außerhalb Deutschlands | 77.526 | 69.757 |
Zwischensumme | 136.785 | 128.454 |
abzüglich Wertberichtigungen | - 467 | - 426 |
Gesamt | 136.317 | 128.028 |
Die in den vorstehenden Tabellen aufgeführten Buchwerte zur Kreditrisikokonzentration im Bereich der Darlehen und Forderungen sowie im Bereich der Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Gewährleistungen sind nicht Gegenstand der internen Risikosteuerung, da das Management von Kreditrisiken auch Sicherheiten, Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie andere ökonomische Faktoren berücksichtigt. Insofern sind die Beträge nicht repräsentativ für die tatsächliche Einschätzung der Kreditrisikokonzentration in der Bank.
Das maximale Kreditrisiko Exposure - ohne Berücksichtigung von Sicherheiten oder sonstigen Kreditverbesserungen - entspricht den Buchwerten der betreffenden bilanziellen Vermögenswerte je Klasse, bei unwiderruflichen Kreditzusagen und Finanzgarantien den Nominalwerten. In nachfolgender Tabelle sind die Buch- beziehungsweise Nominalwerte der mit einem potenziellen Ausfallrisiko behafteten Finanzinstrumente zusammengefasst:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.20231 | Veränd. in % |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 310.925 | 298.689 | 4,1 |
Darlehen und Forderungen | 278.990 | 268.935 | 3,7 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 31.935 | 29.754 | 7,3 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 56.725 | 40.143 | 41,3 |
Darlehen und Forderungen | 191 | 232 | - 17,7 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 56.534 | 39.911 | 41,6 |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 66.911 | 47.365 | 41,3 |
Darlehen und Forderungen | 63.077 | 43.867 | 43,8 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 3.834 | 3.498 | 9,6 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | 32.116 | 25.999 | 23,5 |
Darlehen und Forderungen | 1.790 | 1.172 | 52,7 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 3.532 | 2.247 | 57,2 |
Derivate | 24.449 | 20.579 | 18,8 |
Sonstige Handelsbestände | 2.346 | 2.001 | 17,2 |
Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | 1.280 | 1.497 | - 14,5 |
Unwiderrufliche Kreditzusagen | 82.666 | 80.483 | 2,7 |
Finanzgarantien | 1.223 | 2.121 | - 42,3 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Die in vorstehender Tabelle aufgeführten Beträge zum maximalen Kreditrisikovolumen sind nicht Gegenstand der internen Risikosteuerung, da das Management von Kreditrisiken auch Sicherheiten, Ausfallwahrscheinlichkeiten sowie andere ökonomische Faktoren berücksichtigt (siehe Kapitel Adressenausfallrisiken im zusammengefassten Lagebericht). Insofern sind die Beträge nicht repräsentativ für die tatsächliche Risikoeinschätzung durch die Bank.
Durch den Einsatz von Kreditderivaten (zum Beispiel Credit Default Swaps, Total Return Swaps, Credit-linked Notes) kann die Risikoanrechnung eines Kreditportfolios verringert werden. Dabei kann sich die Sicherungswirkung eines Kreditderivats sowohl auf einzelne Kredite oder Wertpapiere als auch auf Kredit- oder Wertpapierportfolios beziehen. Die Sicherheitenstellung erfolgt in der Regel im Rahmen einer synthetischen Verbriefung durch Credit Default Swaps (CDS) und/oder durch Credit-linked Notes (CLN). Hiermit können drei wesentliche Ziele erreicht werden:
― |
Risikodiversifikation (Reduzierung von Kreditrisiken im Portfolio, insbesondere Klumpenrisiken), |
― |
Eigenkapitalentlastung (durch Übertragung der Kreditrisiken auf Investorinnen und Investoren wird eine Reduzierung der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen erreicht) und |
― |
Refinanzierung (Nutzung von Verbriefungen als alternatives Kapitalbeschaffungsinstrument zu ungedeckten Inhaberschuldverschreibungen). |
Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 hatte der Commerzbank-Konzern acht Verbriefungstransaktionen als Sicherungsnehmer aufgelegt.
Insgesamt waren Ende Dezember 2024 Kundenkredite mit einem Volumen von 12,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 13,2 Mrd. Euro) abgesichert. Die Entlastung der gewichteten Risikoaktiva betrug 5,4 Mrd. Euro (Vorjahr: 5,1 Mrd. Euro).
Name der Transaktion | Sicherungsnehmer | Jahr des Abschlusses | Laufzeit der Transaktion in Jahren |
Forderungsart | Kreditvolumen | Entlastung der gewichteten Risikoaktiva Mio. € |
CoCo Finance III-4 | Commerzbank Aktiengesellschaft | 2020 | 10 | Firmenkunden | 551 | - |
CoCo Finance II-4 | Commerzbank Aktiengesellschaft | 2023 | 10 | Firmenkunden | 3.200 | 1.378 |
CoCo Finance II-5 | Commerzbank Aktiengesellschaft | 2023 | 10 | Firmenkunden | 1.750 | 731 |
CoCo Finance II-6 | Commerzbank Aktiengesellschaft | 2024 | 12 | Firmenkunden | 2.000 | 1.164 |
K2 | mBank S.A. | 2022 | 17 | Firmenkunden | 481 | 189 |
Everest | mBank S.A. | 2022 | 18 | Firmenkunden | 606 | 296 |
Makalu | mBank S.A. | 2023 | 13 | Privatkunden | 2.339 | 982 |
K2 II | mBank S.A. | 2024 | 14 | Firmenkunden | 1.226 | 622 |
Gesamt | 12.152 | 5.361 |
Die Commerzbank stuft Finanzinstrumente in die dreistufige Bewertungshierarchie zum Fair Value wie folgt ein:
― |
Level 1: Finanzinstrumente, deren Fair Value als notierter Preis für identische Finanzinstrumente an aktiven Märkten ermittelt wird. |
― |
Level 2: Finanzinstrumente, für die keine notierten Preise für identische Instrumente an einem aktiven Markt verfügbar sind und deren Fair Value unter Einsatz von Bewertungsmethoden ermittelt wird, die auf beobachtbare Marktparameter zurückgreifen. |
― |
Level 3: Finanzinstrumente, die unter Anwendung von Bewertungsmethoden bewertet werden, für die bei mindestens einem Eingangswert nicht ausreichend beobachtbare Marktdaten vorhanden sind und bei denen mindestens dieser Eingangswert den Fair Value nicht nur unwesentlich beeinflusst. |
Es findet eine laufende Bewertung des Marktes statt, um festzustellen, ob der Markt aktiv oder nicht aktiv ist. Der Markt wird aufgrund der Anzahl der verfügbaren Preise als aktiv angesehen, das heißt wenn genügend Preisquellen vorhanden sind, damit der Parameter als beobachtbar angesehen werden kann. Wenn der Markt aktiv ist, werden die Preise verwendet (Level 1). Im Falle eines inaktiven Marktes kann ein Modell-Ansatz gewählt werden.
Bezüglich der für Kreditinstitute relevanten Methoden der Modellbewertung (Level 2 und 3) unterscheidet IFRS 13 den marktbasierten Ansatz (Market Approach) und den einkommensbasierten Ansatz (Income Approach). Der Market Approach umfasst Bewertungsmethoden, die auf Informationen über identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden zurückgreifen.
Der Income Approach spiegelt die heutigen Erwartungen über zukünftige Cashflows, Aufwendungen oder Erträge wider. Zum Income Approach zählen auch Optionspreismodelle. Diese Bewertungen unterliegen in höherem Maße den Einschätzungen des Managements. Dabei werden in größtmöglichem Umfang Marktdaten oder Daten Dritter und in geringem Maße unternehmensspezifische Eingangswerte herangezogen.
Alle Fair Values unterliegen den internen Kontrollen und Verfahren des Commerzbank-Konzerns, in denen die Standards für deren unabhängige Prüfung oder Validierung festgelegt sind. Diese Kontrollen und Verfahren werden von der Independent Price Verification Group (IPV) innerhalb der Risikofunktion durchgeführt beziehungsweise koordiniert. Die Modelle, die einfließenden Daten und die daraus resultierenden Fair Values werden regelmäßig vom Senior-Management und der Risikofunktion überprüft.
Im Folgenden wird unterschieden in:
a) Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente (Fair Value OCI, Fair Value Option, Mandatorily Fair Value P&L und Held for Trading) und
b) zu Amortised Cost bilanzierte Finanzinstrumente.
Die jeweiligen Angabepflichten dieser Finanzinstrumente leiten sich aus IFRS 7 und IFRS 13 ab.
Der Fair Value eines Vermögenswertes ist nach IFRS 13 der Betrag, zu dem dieser zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern verkauft werden könnte. Der Fair Value entspricht somit einem Veräußerungspreis. Für Verbindlichkeiten ist der Fair Value definiert als der Preis, zu dem die Schuld im Rahmen einer geordneten Transaktion an einen Dritten übertragen werden könnte.
Für die Bewertung von Verbindlichkeiten ist zudem das eigene Bonitätsrisiko (Own Credit Spread) zu berücksichtigen. Sofern Sicherheiten von Dritten für unsere Verbindlichkeiten gestellt werden (zum Beispiel Garantien), sind diese bei der Bewertung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da die Rückzahlungsverpflichtung seitens der Bank weiterhin bestehen bleibt.
Im Rahmen der Bewertung derivativer Geschäfte wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Nettorisikopositionen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu bilden. Bei der Bewertung wird neben dem Ausfallrisiko des Kontrahenten auch das eigene Ausfallrisiko berücksichtigt. Die Ermittlung von Credit Valuation Adjustments (CVA) und Debit Valuation Adjustments (DVA) erfolgt durch eine Simulation der zukünftigen Marktwerte der Derivateportfolios mit den jeweiligen Kontrahenten auf Basis beobachtbarer Marktdaten (zum Beispiel CDS-Spreads). Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments; FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, im Fair Value berücksichtigt. Darüber hinaus werden die Residualkosten/-erträge, die aus der Stellung beziehungsweise dem Erhalt von Sicherheiten unter Besicherungsanhängen entstehen, in der ColVA (Collateral Valuation Adjustments) abgebildet. Wie für CVA/DVA werden auch FVA über die Erwartungswerte der zukünftigen positiven beziehungsweise negativen Portfoliomarktwerte unter Verwendung beobachtbarer Marktdaten (zum Beispiel CDS-Spreads) bestimmt. Die zur FVA-Berechnung verwendete Fundingkurve wird durch die Commerzbank-Fundingkurve approximiert.
Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach den IFRS 9 Bewertungskategorien sowie nach Klassen gegliedert dargestellt.
Finanzielle Vermögenswerte | Mrd. € |
31.12.2024 | 31.12.20231 | ||||
Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt | Level 1 | Level 2 | |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | ||||||
Darlehen und Forderungen | - | 0,2 | - | 0,2 | - | 0,2 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 33,4 | 22,2 | 0,9 | 56,5 | 22,1 | 17,5 |
Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | - | - | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | ||||||
Darlehen und Forderungen | - | 62,0 | 1,0 | 63,1 | - | 43,1 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 0,2 | 3,0 | 0,6 | 3,8 | 0,2 | 2,8 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 0,1 | 0,8 | 0,9 | - | 0,0 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | ||||||
Darlehen und Forderungen | - | 1,8 | 0,0 | 1,8 | - | 1,1 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 0,7 | 2,7 | 0,1 | 3,5 | 0,7 | 1,5 |
Eigenkapitalinstrumente | 4,7 | 0,0 | 0,0 | 4,7 | 2,5 | 0,0 |
Derivate | 0,0 | 23,8 | 0,7 | 24,4 | 0,0 | 19,5 |
Sonstige | 2,3 | 0,0 | - | 2,3 | - | 2,0 |
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | ||||||
Hedge Accounting | - | 1,3 | - | 1,3 | - | 1,5 |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | ||||||
Darlehen und Forderungen | - | - | - | - | - | - |
Verbriefte Schuldinstrumente | - | - | - | - | - | - |
Eigenkapitalinstrumente | - | - | 0,1 | 0,1 | - | - |
Derivate | - | - | - | - | - | - |
Gesamt | 41,4 | 117,2 | 4,1 | 162,7 | 25,5 | 89,2 |
Finanzielle Vermögenswerte | Mrd. € |
31.12.20231 | |
Level 3 | Gesamt | |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | ||
Darlehen und Forderungen | - | 0,2 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 0,3 | 39,9 |
Eigenkapitalinstrumente | - | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | ||
Darlehen und Forderungen | 0,8 | 43,9 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 0,5 | 3,5 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,9 | 0,9 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | ||
Darlehen und Forderungen | 0,1 | 1,2 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 0,1 | 2,2 |
Eigenkapitalinstrumente | 0,0 | 2,5 |
Derivate | 1,1 | 20,6 |
Sonstige | - | 2,0 |
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | ||
Hedge Accounting | - | 1,5 |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | ||
Darlehen und Forderungen | - | - |
Verbriefte Schuldinstrumente | - | - |
Eigenkapitalinstrumente | 0,1 | 0,1 |
Derivate | - | - |
Gesamt | 3,8 | 118,4 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Finanzielle Verbindlichkeiten | Mrd. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt | Level 1 | Level 2 | |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | ||||||
Einlagen | - | 37,7 | 0,4 | 38,1 | - | 30,4 |
Begebene Schuldverschreibungen | 3,9 | 4,6 | - | 8,4 | 2,4 | 3,7 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | ||||||
Derivate | 0,0 | 21,5 | 0,2 | 21,7 | 0,0 | 16,7 |
Zertifikate und andere Emissionen | - | 0,2 | - | 0,2 | - | 1,0 |
Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen | 1,0 | 0,3 | 0,0 | 1,3 | 0,7 | 0,3 |
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | ||||||
Hedge Accounting | - | 2,3 | - | 2,3 | - | 3,1 |
Gesamt | 4,8 | 66,6 | 0,6 | 72,0 | 3,1 | 55,3 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | Mrd. € |
31.12.2023 | |
Level 3 | Gesamt | |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | ||
Einlagen | 0,4 | 30,9 |
Begebene Schuldverschreibungen | - | 6,1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | ||
Derivate | 0,2 | 16,9 |
Zertifikate und andere Emissionen | - | 1,0 |
Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen | - | 1,0 |
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | ||
Hedge Accounting | - | 3,1 |
Gesamt | 0,6 | 59,0 |
Die Commerzbank nimmt Umgliederungen zum Ende der Berichtsperiode vor.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden 7,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie FVOCI und 0,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie mFVPL von Level 1 nach Level 2 umgegliedert, da keine notierten Marktpreise verfügbar waren. Dagegen wurden 8,8 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie FVOCI, 2,3 Mrd. Euro Sonstige Instrumente der Kategorie HFT, 0,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie mFVPL und 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie HFT von Level 2 nach Level 1 zurückgegliedert, da wieder notierte Marktpreise verfügbar waren. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 7,9 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie FVOCI und 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie mFVPL von Level 1 nach Level 2 umgegliedert, da keine notierten Marktpreise verfügbar waren. Dagegen wurden 0,7 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente der Kategorie FVOCI von Level 2 nach Level 1 zurückgegliedert, da wieder notierte Marktpreise verfügbar waren. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Reklassifizierungen zwischen Level 1 und Level 2 vorgenommen.
Die Level 3 zugeordneten Finanzinstrumente entwickelten sich wie folgt:
Finanzielle Vermögenswerte | Mio. € |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | Gesamt |
Fair Value zum 1.1.2024 | 338 | 2.163 | 1.194 | 62 | 3.757 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste der Periode | - 2 | - 140 | - 150 | - 1 | - 293 |
darunter: aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten | - 2 | - 80 | - 343 | - 1 | - 426 |
In der Neubewertungsrücklage erfasste Gewinne/Verluste | - | - | - | - | - |
Käufe | 477 | 1.108 | 515 | - | 2.101 |
Verkäufe | - 89 | - 732 | - 958 | - | - 1.778 |
Emissionen | - | - | - | - | - |
Rückzahlungen | - | - | - 39 | - | - 39 |
Umbuchungen in Level 3 | 586 | 336 | 208 | - | 1.131 |
Umbuchungen aus Level 3 | - 437 | - 290 | - 16 | - | - 743 |
IFRS 9 Reklassifizierungen | - | - | - | - | - |
Umbuchungen aus/in Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | - | - | - | - | - |
Fair Value zum 31.12.2024 | 873 | 2.446 | 754 | 61 | 4.135 |
Finanzielle Vermögenswerte | Mio. € |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | Gesamt |
Fair Value zum 1.1.20231 | 321 | 2.335 | 1.207 | - | 3.862 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste der Periode | 17 | - 39 | - 86 | - | - 109 |
darunter: aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten | 17 | - 39 | - 86 | - | - 109 |
In der Neubewertungsrücklage erfasste Gewinne/Verluste | - | - | - | - | - |
Käufe | - | 367 | 130 | - | 497 |
Verkäufe | - | - 343 | - 44 | - | - 387 |
Emissionen | - | - | - | - | - |
Rückzahlungen | - | - | - 6 | - | - 6 |
Umbuchungen in Level 3 | - | 120 | 83 | 62 | 265 |
Umbuchungen aus Level 3 | - | - 277 | - 89 | - | - 365 |
IFRS 9 Reklassifizierungen | - | - | - | - | - |
Umbuchungen aus/in Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | - | - | - | - | - |
Fair Value zum 31.12.2023 | 338 | 2.163 | 1.194 | 62 | 3.757 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Im Geschäftsjahr 2024 wurden 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie mFVPL von Level 1 nach Level 3 umgegliedert, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Des Weiteren wurden 0,3 Mrd. Euro Eigenkapitalinstrumente in der Kategorie FVOCI, 0,3 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie mFVPL, 0,3 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie FVOCI, 0,1 Mrd. Euro Derivate in der Aktiva Kategorie HFT und 0,1 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie HFT von Level 2 nach Level 3 umgegliedert, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Dagegen wurden 0,4 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie FVOCI, 0,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie mFVPL und 0,1 Mrd. Euro Eigenkapitalinstrumente in der Kategorie mFVPL von Level 3 nach Level 2 umgegliedert, da wieder am Markt beobachtbare Parameter vorlagen. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Umgliederungen vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 0,1 Mrd. Euro zur Veräußerung gehaltene Eigenkapitalinstrumente und 0,1 Mrd. Euro Eigenkapitalinstrumente in der Aktiva Kategorie mFVPL von Level 1 nach Level 3 umgegliedert, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Des Weiteren wurden 0,1 Mrd. Euro Derivate in der Aktiva Kategorie HFT von Level 2 nach Level 3 umgegliedert, da keine am Markt beobachtbaren Parameter vorlagen. Dagegen wurden 0,2 Mrd. Euro verbriefte Schuldinstrumente in der Kategorie mFVPL und 0,1 Mrd. Euro Derivate in der Aktiva Kategorie HFT von Level 3 nach Level 2 umgegliedert, da wieder am Markt beobachtbare Parameter vorlagen. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Umgliederungen vorgenommen.
Die dem Level 3 zugeordneten finanziellen Verbindlichkeiten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Finanzielle Verbindlichkeiten | Mio. € |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | Gesamt |
Fair Value zum 1.1.2024 | 428 | 194 | 622 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | - | - | - |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste der Periode | - | - 53 | - 53 |
darunter: aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten | - | - 75 | - 75 |
Käufe | 10 | 378 | 388 |
Verkäufe | 420 | - 355 | 65 |
Emissionen | - | - 10 | - 10 |
Rückzahlungen | - | 1 | 1 |
Umbuchungen in Level 3 | - | 52 | 52 |
Umbuchungen aus Level 3 | - 438 | - 1 | - 439 |
Fair Value zum 31.12.2024 | 420 | 206 | 626 |
Finanzielle Verbindlichkeiten | Mio. € |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | Gesamt |
Fair Value zum 1.1.2023 | - | 147 | 147 |
Veränderungen im Konsolidierungskreis | - | - | - |
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste der Periode | - | - 41 | - 41 |
darunter: aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten | - | - 26 | - 26 |
Käufe | 428 | 186 | 614 |
Verkäufe | - | - 88 | - 88 |
Emissionen | - | - | - |
Rückzahlungen | - | - | - |
Umbuchungen in Level 3 | - | - | - |
Umbuchungen aus Level 3 | - | - 10 | - 10 |
Fair Value zum 31.12.2023 | 428 | 194 | 622 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden 0,4 Mrd. Euro Einlagen in der Passiva Kategorie FVO von Level 3 nach Level 2 umgegliedert, da wieder am Markt beobachtbare Parameter vorlagen. Darüber hinaus wurden keine nennenswerten Umgliederungen vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine nennenswerten Umgliederungen der Passivposten von oder in Level 3 vorgenommen.
Basiert der Wert von Finanzinstrumenten auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Level 3), kann der genaue Wert dieser Parameter zum Bilanzstichtag aus einer Bandbreite angemessener möglicher Alternativen abgeleitet werden, die im Ermessen des Managements liegen. Beim Erstellen des Konzernabschlusses werden für diese nicht beobachtbaren Eingangsparameter Werte ausgewählt, die den herrschenden Marktgegebenheiten und dem Bewertungskontrollansatz des Konzerns entsprechen.
Die vorliegenden Angaben sollen die möglichen Auswirkungen darstellen, die aus der relativen Unsicherheit in den Fair Values von Finanzinstrumenten resultieren, deren Bewertung auf nicht beobachtbaren Eingangsparametern basiert (Level 3). Zwischen den für die Ermittlung von Level-3-Fair-Values verwendeten Parametern bestehen häufig Abhängigkeiten. Beispielsweise kann eine erwartete Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage dazu führen, dass Aktienkurse steigen, wohingegen als weniger riskant eingeschätzte Wertpapiere wie zum Beispiel Bundesanleihen im Wert sinken. Derartige Zusammenhänge werden in Form von Korrelationsparametern berücksichtigt, sofern sie einen signifikanten Einfluss auf die betroffenen Fair Values haben. Verwendet ein Bewertungsverfahren mehrere Parameter, so kann die Wahl eines Parameters Einschränkungen hinsichtlich der Spanne möglicher Werte der anderen Parameter bewirken. Per Definition werden dieser Bewertungshierarchie eher illiquide Instrumente, Instrumente mit längerfristigen Laufzeiten oder Instrumente, bei denen unabhängig beobachtbare Marktdaten nicht in ausreichendem Maße oder nur schwer erhältlich sind, zugeordnet. Die vorliegenden Angaben dienen dazu, die wesentlichen, nicht beobachtbaren Eingangsparameter für Level 3-Finanzinstrumente zu erläutern und anschließend verschiedene Eingangswerte darzustellen, die für diese wesentlichen Eingangsparameter zugrunde gelegt wurden.
Die wesentlichen, nicht beobachtbaren Eingangsparameter für Level 3 und ihre Schlüsselfaktoren lassen sich wie folgt zusammenfassen:
― |
Interner Zinsfuß (Internal Rate of Return, IRR): Der IRR wird als der Diskontsatz definiert, der einen Barwert von null für alle zukünftigen Cashflows eines Instruments liefert. Bei Schuldtiteln hängt der IRR beispielsweise vom aktuellen Anleihekurs, dem Nennwert und der Duration ab. |
― |
Credit Spread: Der Credit Spread ist der Renditespread (Auf- oder Abschlag) zwischen Wertpapieren, die bis auf ihre jeweilige Bonität in jeder Hinsicht identisch sind. Dieser stellt die Überrendite gegenüber dem Benchmark-Referenzinstrument dar und bildet den Ausgleich für die unterschiedliche Kreditwürdigkeit des Instruments und der Benchmark. Credit Spreads werden an der Zahl der Basispunkte oberhalb (oder unterhalb) der notierten Benchmark gemessen. Je weiter (höher) der Credit Spread im Verhältnis zur Benchmark ist, desto niedriger ist die jeweilige Kreditwürdigkeit. Das Gleiche gilt umgekehrt für engere (niedrigere) Credit Spreads. |
― |
Verwertungsquoten, Überlebens- und Ausfallwahrscheinlichkeiten: Die dominanten Faktoren für die Bewertung von Credit Default Swaps (CDS) sind zumeist Angebot und Nachfrage sowie die Arbitragebeziehung bei Asset Swaps. Für die Bewertung von exotischen Strukturen und Off-Market-Ausfallswaps, bei denen Festzinszahlungen ober- oder unterhalb des Marktzinses vereinbart werden, werden häufiger Bewertungsmodelle für CDS herangezogen. Diese Modelle berechnen die implizite Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzaktivums und nehmen das Ergebnis als Grundlage für die Abzinsung der Cashflows, die für den CDS zu erwarten sind. Das Modell verwendet Eingangswerte wie Credit Spreads und Verwertungsquoten. Sie werden herangezogen, um eine Zeitreihe der Überlebenswahrscheinlichkeiten des Referenzaktivums zu interpolieren (sogenanntes Bootstrapping). Ein typischer Erwartungswert der Verwertungsquote am Default-Swap-Markt für vorrangige unbesicherte Kontrakte ist 40 %. Die Erwartungswerte zu den Verwertungsquoten sind ein Faktor, der die Form der Überlebenswahrscheinlichkeitskurve bestimmt. Unterschiedliche Erwartungswerte für die Verwertungsquote haben unterschiedliche Überlebenswahrscheinlichkeiten zur Folge. Bei einem gegebenen Credit Spread ist ein hoher Erwartungswert bei der Verwertungsquote gleichbedeutend mit einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit (im Vergleich zu einem niedrigen Erwartungswert bei der Verwertungsquote) und die Überlebenswahrscheinlichkeit ist somit geringer. Bei Emittenten von Unternehmensanleihen besteht eine Beziehung zwischen Ausfall- und Verwertungsquoten im Zeitverlauf. Insbesondere besteht eine umgekehrte Korrelation zwischen diesen beiden Faktoren: Ein Anstieg der Ausfallquote (definiert als prozentualer Anteil der ausfallenden Schuldner) geht im Allgemeinen mit einem Rückgang der durchschnittlichen Verwertungsquote einher. In der Praxis werden Marktspreads von Marktteilnehmern genutzt, um implizite Ausfallwahrscheinlichkeiten zu ermitteln. Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind zudem von den gemeinsamen Verlustverteilungen der Parteien, die an einem Kreditderivatgeschäft beteiligt sind, abhängig. Die Copula-Funktion wird herangezogen, um die Korrelationsstruktur zwischen zwei oder mehr Variablen zu messen. Sie ergibt eine gemeinsame Verteilung unter Wahrung der Parameter zweier voneinander unabhängiger Randverteilungen. |
― |
Repo-Spread: Repo-Sätze dienen der Bewertung von Wertpapier-Pensionsgeschäften (Repos), in der Regel mit Laufzeiten von nicht mehr als einem Jahr. Bei Repos mit längeren Laufzeiten beziehungsweise illiquideren zugrunde liegenden Wertpapieren (zum Beispiel aus Emerging Markets) können die entsprechenden Repo-Sätze näherungsweise bestimmt werden. Bei der Einstufung in die Fair Value Hierarchie wird die Beobachtbarkeit der zur näherungsweisen Bestimmung verwendeten Parameter beurteilt. Eine analoge Vorgehensweise gilt für Repos auf Investmentfonds (Mutual Funds). |
― |
Preis: Für bestimmte Zins- und Kreditinstrumente wird hingegen ein preisbasierter Ansatz zur Bewertung herangezogen. Folglich ist der Preis selbst der unbeobachtbare Parameter, dessen Sensitivität als eine Abweichung des Barwertes der Positionen geschätzt wird. |
― |
Inflations-Volatilität: Die Inflations-Volatilität stellt das Ausmaß der Schwankung von Finanzinstrumenten dar, die das Inflationsrisiko zwischen Parteien übertragen. Diese basiert auf einer historischen Zeitreihe von Zahlungsströmen, gekoppelt an die Inflationsentwicklung. |
― |
Aktien-Währungs-Korrelation: Die Korrelation ist ein Parameter, der die Bewegungen zwischen zwei Instrumenten misst. Sie wird anhand eines Korrelationskoeffizienten gemessen. Im konkreten Fall bezieht sich der Parameter auf die Korrelation zwischen Aktien und Währung. |
― |
Mean Reversion: Mean Reversion stellt die langfristige Tendenz der Kurse und Renditen zu einem Mittelkurs oder Durchschnitt dar. Dieser langfristige Mittelwert kann entweder ein historisches Mittel eines Kurses oder einer Rendite sein oder ein anderer maßgeblicher Mittelwert. |
― |
Abgabequote: Die Abgabequote bezieht sich auf den Prozentsatz der Versicherungsnehmer, die ihre Lebensversicherungspolicen vor ihrem regulären Ablauf kündigen und einen Teil der bezahlten Prämie erhalten. |
― |
Rücklaufquote: Die Rücklaufquote bezieht sich auf den Prozentsatz der Versicherungsnehmer, die ihre Deckung durch Nichtbezahlung von Prämien auslaufen lassen. Im Allgemeinen ist die Rücklaufquote bei Policen mit höheren Prämien, längeren Laufzeiten und einer geringeren Akkumulation des Barwertes höher. |
Für die Bewertung unserer Level 3-Finanzinstrumente wurden die folgenden Bandbreiten der wesentlichen nicht beobachtbaren Parameter herangezogen:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2024 | ||||
Bewertungstechniken | Aktiva | Passiva | Wesentliche nicht beobachtbare Parameter | Bandbreite | ||
Darlehen und Forderungen | 1.061 | 420 | ||||
Repo-Geschäfte | Discounted-Cashflow-Modell | 857 | 420 | Repo-Spread (Basispunkte) | 214 | 427 |
Sonstige Forderungen | Discounted-Cashflow-Modell | 204 | - | Credit Spread (Basispunkte) | 81 | 321 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 1.572 | - | ||||
Zinsbezogene Geschäfte | Spread basiertes Modell | 1.572 | - | Credit Spread (Basispunkte) | 174 | 303 |
Discounted-Cashflow-Modell | - | - | Preis (%) | 0% | 218% | |
davon: ABS | Discounted-Cashflow-Modell | 594 | Preis (%) | 0% | 218% | |
Eigenkapitalinstrumente | 849 | - | ||||
Aktienbezogene Geschäfte | Discounted-Cashflow-Modell | 849 | - | Preis (%) | 90% | 110% |
Derivate | 652 | 206 | ||||
Aktienbezogene Geschäfte | Discounted-Cashflow-Modell/ Optionspreismodell | 397 | 210 | IRR (%) | 10% | 20% |
- | - | Rücklaufquote (%) | 1,1% | 1,3% | ||
- | - | Abgabequote (%) | 0,0% | 4,1% | ||
Kreditderivate (inkl. PFI und IRS) | Discounted-Cashflow-Modell | 115 | - 22 | Credit Spread (Basispunkte) | 69 | 575 |
Zinsbezogene Geschäfte | Optionspreismodell | 140 | 18 | Mean Reversion (%) | 0,61% | 0,82% |
Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapierleerverkäufen | Spread basiertes Modell | - | 0 | Credit Spread (Basispunkte) | 170 | 293 |
Summe | 4.135 | 626 |
Mio. € | 31.12.20231 | 31.12.2023 | ||||
Bewertungstechniken | Aktiva | Passiva | Wesentliche nicht beobachtbare Parameter | Bandbreite | ||
Darlehen und Forderungen | 863 | 428 | ||||
Repo-Geschäfte | Discounted-Cashflow-Modell | 511 | 428 | Repo-Spread (Basispunkte) | 267 | 495 |
Sonstige Forderungen | Discounted-Cashflow-Modell | 353 | - | Credit Spread (Basispunkte) | 108 | 626 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 908 | - | ||||
Zinsbezogene Geschäfte | Spread basiertes Modell | 908 | - | Credit Spread (Basispunkte) | 178 | 287 |
Discounted-Cashflow-Modell | - | - | Preis (%) | 0% | 222% | |
davon: ABS | Discounted-Cashflow-Modell | 404 | - | Preis (%) | 0% | 222% |
Eigenkapitalinstrumente | 933 | - | ||||
Aktienbezogene Geschäfte | Discounted-Cashflow-Modell | 933 | - | Preis (%) | 90% | 110% |
Derivate | 1.052 | 194 | ||||
Aktienbezogene Geschäfte | Discounted-Cashflow-Modell/ Optionspreismodell | 825 | 163 | IRR (%) | 10% | 20% |
Rücklaufquote (%) | 0,9% | 1,1% | ||||
Abgabequote (%) | 0,0% | 4,5% | ||||
Kreditderivate (inkl. PFI und IRS) | Discounted-Cashflow-Modell | 21 | 5 | Credit Spread (Basispunkte) | 36 | 55.800 |
Zinsbezogene Geschäfte | Optionspreismodell | 206 | 26 | Mean Reversion (%) | - 1,83% | - 1,45% |
Inflationsvolatilität | - 25,66% | 20,28% | ||||
Summe | 3.757 | 622 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
In der folgenden Tabelle werden für Bestände der Bewertungshierarchie Level 3 die Auswirkungen auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung dargestellt, die sich aus der Anwendung ebenfalls vertretbarer Parameterschätzungen jeweils an den Rändern dieser Bandbreiten ergeben. Die Aufgliederung der Sensitivitätsanalyse für Finanzinstrumente der Fair-Value-Hierarchie Level 3 erfolgt nach Arten von Finanzinstrumenten:
Mio. € | 31.12.2024 | ||
Positive erfolgswirksame Effekte | Negative erfolgswirksame Effekte | Geänderte Parameter | |
Darlehen und Forderungen | 6 | - 6 | |
Repo-Geschäfte | 4 | - 4 | Repo-Spread |
Sonstige Forderungen | 1 | - 1 | Credit Spread |
Verbriefte Schuldinstrumente | 27 | - 27 | |
Zinsbezogene Geschäfte | 27 | - 27 | Preis |
davon: ABS | 11 | - 11 | Preis |
Eigenkapitalinstrumente | 8 | - 8 | |
Aktienbezogene Geschäfte | 8 | - 8 | Preis |
Derivate | 13 | - 14 | |
Aktienbezogene Geschäfte | 12 | - 13 | IRR, Preis, Rücklaufquote, Abgabequote |
Kreditderivate (inkl. PFI und IRS) | 0 | - 0 | Credit Spread, Preis |
Zinsbezogene Geschäfte | 1 | - 1 | Mean Reversion, Inflationsvolatilität |
Sonstige | - | - |
Mio. € | 31.12.2023 | ||
Positive erfolgswirksame Effekte | Negative erfolgswirksame Effekte | Geänderte Parameter | |
Darlehen und Forderungen | 4 | - 4 | |
Repo-Geschäfte | 1 | - 1 | Repo-Spread |
Sonstige Forderungen | 3 | - 3 | Credit Spread |
Verbriefte Schuldinstrumente | 24 | - 24 | |
Zinsbezogene Geschäfte | 24 | - 24 | Preis |
davon: ABS | 12 | - 12 | Preis |
Eigenkapitalinstrumente | 9 | - 9 | |
Aktienbezogene Geschäfte | 9 | - 9 | Preis |
Derivate | 22 | - 23 | |
Aktienbezogene Geschäfte | 21 | - 22 | IRR, Preis, Rücklaufquote, Abgabequote |
Kreditderivate (inkl. PFI und IRS) | 0 | - 0 | Credit Spread, Preis |
Zinsbezogene Geschäfte | 1 | - 1 | Mean Reversion, Inflationsvolatilität |
Sonstige | - | - |
Die für diese Angaben gewählten Parameter liegen an den äußeren Enden der Bandbreiten von angemessenen möglichen Alternativen. In der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass alle nicht beobachtbaren Parameter gleichzeitig am jeweils äußeren Ende ihrer Bandbreite von angemessenen möglichen Alternativen liegen. Aus diesem Grund dürften die angegebenen Schätzwerte die tatsächliche Unsicherheit in den Fair Values dieser Instrumente übertreffen. Die vorliegenden Angaben dienen nicht der Schätzung oder Vorhersage der künftigen Veränderungen des Fair Values. Die am Markt nicht beobachtbaren Parameter wurden hierfür entweder von unabhängigen Bewertungsexperten je nach betroffenem Produkt zwischen 1 % und 10 % angepasst oder es wurde ein Standardabweichungsmaß zugrunde gelegt.
Der Commerzbank-Konzern hat Transaktionen getätigt, bei denen der Fair Value zum Transaktionszeitpunkt anhand eines Bewertungsmodells ermittelt wurde, wobei nicht alle wesentlichen Inputparameter auf beobachtbaren Marktparametern basierten. Der Bilanzansatz solcher Transaktionen erfolgt zum Fair Value. Die Differenz zwischen dem Transaktionspreis und dem Fair Value des Bewertungsmodells wird als Day-One Profit or Loss bezeichnet. Der Day-One Profit or Loss wird grundsätzlich nicht sofort, sondern über die Laufzeit der Transaktion, in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Sobald sich für die Transaktion ein Referenzkurs auf einem aktiven Markt ermitteln lässt oder die wesentlichen Inputparameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird der abgegrenzte Day-One Profit or Loss unmittelbar erfolgswirksam im Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfasst. Eine aggregierte Differenz zwischen Transaktionspreis und mittels Bewertungsmodell berechnetem Fair Value wird für alle Finanzinstrumente ermittelt. Der abgegrenzte Day-One Profit or Loss entfällt überwiegend auf Derivate.
Die Beträge entwickelten sich wie folgt:
Day-One Profit or Loss | Mio. € |
2024 | 2023 |
Bestand am 1.1. | 13 | 3 |
Erfolgsneutrale Zuführungen | 7 | 14 |
Erfolgswirksame Auflösungen | - 2 | - 5 |
Bestand am 31.12. | 18 | 13 |
Für Finanzinstrumente, die in der Bilanz nicht zum Fair Value anzusetzen sind, sind gemäß IFRS 7 zusätzlich Fair Values anzugeben, deren Bewertungsmethodik nachfolgend dargestellt wird.
Der Nominalwert täglich fälliger Finanzinstrumente wird als deren Fair Value angesehen.
Für Kredite stehen keine unmittelbaren Marktpreise zur Verfügung. Bei Krediten kommt daher ein sogenanntes Discounted-Cashflow (DCF)-Modell zur Anwendung.
Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mit dem risikolosen Zins unter Berücksichtigung von Aufschlägen für Risikokosten, Refinanzierungskosten, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten. Der risikolose Zins bestimmt sich aus fristen- und währungskongruenten Swap-Sätzen (Swap-Kurve). Diese sind in der Regel aus externen Daten ableitbar.
Zusätzlich wird ein Aufschlag in Form einer Kalibrierungskonstante inklusive Gewinnmarge berücksichtigt. Die Gewinnmarge ist bei der Modellbewertung von Krediten so zu berücksichtigen, dass der Fair Value im Zugangszeitpunkt dem Auszahlungsbetrag entspricht.
Für wesentliche Banken und Firmenkunden sind Daten zu deren Kreditrisikokosten in Form von Credit Spreads verfügbar.
Für die in der IFRS-9-Kategorie Amortised Cost bilanzierten Wertpapiere wird der Fair Value, sofern ein aktiver Markt vorliegt, auf Basis verfügbarer Marktpreise ermittelt (Level 1). Andernfalls sind für die Ermittlung der Fair Values anerkannte Bewertungsmethoden heranzuziehen. Im Wesentlichen wird ein Asset-Swap-Pricing-Modell für die Bewertung genutzt. Die hierfür verwendeten Parameter umfassen Zinsstrukturkurven sowie Asset-Swap-Spreads vergleichbarer Benchmarkinstrumente.
Bei Einlagen wird für die Fair-Value-Ermittlung grundsätzlich ein DCF-Modell genutzt, da üblicherweise keine Marktdaten verfügbar sind. Neben der Zinskurve werden zusätzlich das eigene Kreditrisiko (Own Credit Spread) sowie ein Zuschlag für Verwaltungsaufwendungen berücksichtigt. Für die Bewertung von Verbindlichkeiten sind keine Credit Spreads zu den jeweiligen Kontrahenten heranzuziehen.
Den Fair Value für begebene Schuldverschreibungen ermitteln wir auf Basis verfügbarer Marktpreise. Sind keine Preise erhältlich, werden die Fair Values durch das Discounted-Cashflow-Modell ermittelt. Bei der Bewertung werden verschiedene Faktoren, unter anderem die aktuellen Marktzinsen und das eigene Kreditrating, berücksichtigt.
Für die vorangegangenen Erläuterungen gilt jeweils, dass bei Verwendung von verfügbaren Marktpreisen eine Einordnung in Level 1 vorzunehmen ist. Ansonsten wird in Abhängigkeit von den verwendeten Eingangsparametern (beobachtbar oder nicht beobachtbar) eine Einstufung in Level 2 oder Level 3 vorgenommen.
31.12.2024 | Mrd. € |
Fair Value | Buchwert | Differenz | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
Aktiva | 376,7 | 382,4 | - 5,6 | 13,7 | 107,3 | 255,8 |
Kassenbestand und Sichtguthaben | 73,0 | 73,0 | - | - | 73,0 | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 303,7 | 310,9 | - 7,2 | 13,7 | 34,3 | 255,8 |
Darlehen und Forderungen | 273,1 | 279,0 | - 5,9 | - | 20,3 | 252,8 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 30,6 | 31,9 | - 1,3 | 13,7 | 14,0 | 2,9 |
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges | - | - 1,5 | 1,5 | - | - | - |
Passiva | 440,6 | 438,3 | 2,3 | 32,1 | 406,9 | 1,6 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 440,6 | 440,5 | 0,0 | 32,1 | 406,9 | 1,6 |
Einlagen | 395,4 | 395,6 | - 0,2 | - | 395,3 | 0,2 |
Begebene Schuldverschreibungen | 45,1 | 44,9 | 0,2 | 32,1 | 11,6 | 1,4 |
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges | - | - 2,3 | 2,3 | - | - | - |
31.12.2023 | Mrd. € |
Fair Value | Buchwert | Differenz | Level 1 | Level 2 | Level 3 |
Aktiva | 381,7 | 389,5 | - 7,8 | 10,4 | 125,0 | 246,3 |
Kassenbestand und Sichtguthaben | 93,1 | 93,1 | - | - | 93,1 | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 288,6 | 298,7 | - 10,1 | 10,4 | 31,9 | 246,3 |
Darlehen und Forderungen | 260,6 | 268,9 | - 8,4 | - | 16,8 | 243,8 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 28,0 | 29,8 | - 1,8 | 10,4 | 15,1 | 2,5 |
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges | - | - 2,3 | 2,3 | - | - | - |
Passiva | 419,9 | 416,5 | 3,4 | 20,2 | 396,7 | 2,9 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 419,9 | 419,8 | 0,0 | 20,2 | 396,7 | 2,9 |
Einlagen | 379,1 | 379,3 | - 0,2 | - | 377,2 | 1,9 |
Begebene Schuldverschreibungen | 40,8 | 40,5 | 0,3 | 20,2 | 19,6 | 0,9 |
Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges | - | - 3,3 | 3,3 | - | - | - |
Nachfolgend stellen wir die Überleitung der Bruttobeträge vor Saldierung zu den Nettobeträgen nach Saldierung sowie die Beträge für bestehende Saldierungsrechte, die nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen, getrennt für alle bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dar, die
― |
gemäß IAS 32.42 bereits saldiert werden (Finanzinstrumente I), und |
― |
die einer durchsetzbaren zweiseitigen Aufrechnungsvereinbarung (Master Netting Agreement) oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen, jedoch nicht bilanziell verrechnet werden (Finanzinstrumente II). |
Für die Aufrechnungsvereinbarungen schließen wir Rahmen- verträge mit unseren Geschäftspartnern ab (wie beispielsweise 1992 ISDA Master Agreement Multicurrency Cross Border; deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Durch den Abschluss derartiger Aufrechnungsvereinbarungen können die positiven und negativen Marktwerte der unter einem Rahmenvertrag einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet werden. Im Rahmen dieses Netting-Prozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner (Close-out-Netting). Diese Aufrechnungsvereinbarungen ermöglichen jedoch kein bilanzielles Netting nach IAS 32.42, da eine laufende Erfüllung der Kontrakte auf Nettobasis, die unter das jeweilige Master Agreement fallen, nicht gegeben ist. Die Verwertung von Sicherheiten für Geschäfte, die unter einen Rahmenvertrag fallen, ist ebenfalls erst mit Ausfall der Gegenpartei im Rahmen des Close-out-Netting möglich.
Saldierungen nehmen wir für Forderungen und Verbindlichkeiten aus echten Pensionsgeschäften (Reverse Repos und Repos) der Kategorien Amortised Cost, Mandatorily Fair Value P&L und Fair Value Option mit zentralen und bilateralen Kontrahenten vor, sofern sie die gleiche Laufzeit haben. OTC Derivate mit Kunden und Eigenbestände, die gecleart werden, werden ebenso saldiert ausgewiesen.
Aktiva | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.20235 | ||
Reverse Repos | Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | Reverse Repos | Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | |
Bruttobetrag der Finanzinstrumente | 103.782 | 137.354 | 88.497 | 132.445 |
Nicht nettingfähige Buchwerte | 35.463 | 1.463 | 27.357 | 1.759 |
a) Bruttobetrag der Finanzinstrumente I und II | 68.319 | 135.891 | 61.140 | 130.686 |
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I1 | 41.164 | 111.625 | 43.863 | 110.369 |
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II = a) - b) | 27.155 | 24.266 | 17.276 | 20.317 |
d) Master Agreements, die nicht bereits in b) berücksichtigt sind | ||||
Betrag der Finanzinstrumente II, die die Kriterien nach IAS 32.42 nicht oder nur zum Teil erfüllen2 | 4.520 | 16.074 | 6.400 | 12.393 |
Fair Value der auf Finanzinstrumente I und II entfallenden finanziellen Sicherheiten, die nicht bereits in b) enthalten sind3 | ||||
Unbare Sicherheiten4 | 19.650 | 21 | 8.463 | 2 |
Barsicherheiten | 288 | 4.197 | 2.006 | 4.102 |
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II = c) - d) | 2.697 | 3.974 | 407 | 3.820 |
f) Fair Value der auf Finanzinstrumente I entfallenden Sicherheiten mit zentralen Kontrahenten | - | - | - | 14 |
g) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II = e) - f) | 2.697 | 3.974 | 407 | 3.805 |
2
Kleinerer Betrag aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
3
Ohne Rückgabeverpflichtungen oder -rechte aus der Übertragung von Sicherheiten.
5
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
Passiva | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
Repos | Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | Repos | Negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten | |
Bruttobetrag der Finanzinstrumente | 78.356 | 132.316 | 75.160 | 129.069 |
Nicht nettingfähige Buchwerte | 20.442 | 233 | 14.811 | 1.019 |
a) Bruttobetrag der Finanzinstrumente I und II | 57.913 | 132.083 | 60.349 | 128.050 |
b) Bilanziell genetteter Betrag für Finanzinstrumente I1 | 41.164 | 108.307 | 43.863 | 109.079 |
c) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II = a) - b) | 16.750 | 23.776 | 16.486 | 18.971 |
d) Master Agreements, die nicht bereits in b) berücksichtigt sind | ||||
Betrag der Finanzinstrumente II, die die Kriterien nach IAS 32.42 nicht oder nur zum Teil erfüllen2 | 4.520 | 16.074 | 6.400 | 12.393 |
Fair Value der auf Finanzinstrumente I und II entfallenden finanziellen Sicherheiten, die nicht bereits in b) enthalten sind3 | ||||
Unbare Sicherheiten4 | - | 1 | - | - |
Barsicherheiten | 171 | 4.727 | 144 | 4.325 |
e) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II = c) - d) | 12.059 | 2.973 | 9.942 | 2.253 |
f) Fair Value der auf Finanzinstrumente I entfallenden Sicherheiten mit zentralen Kontrahenten | 11.907 | - | 9.535 | 44 |
g) Nettobetrag der Finanzinstrumente I und II = e) - f) | 151 | 2.973 | 407 | 2.209 |
2
Kleinerer Betrag aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
3
Ohne Rückgabeverpflichtungen oder -rechte aus der Übertragung von Sicherheiten.
Nachfolgend nehmen wir die Einordnung aller Vermögenswerte und Schulden (mit Ausnahme positiver und negativer Marktwerte derivativer Sicherungsinstrumente) in kurzfristig und langfristig vor. Als kurzfristig definieren wir die Restlaufzeit beziehungsweise den Zeitpunkt der voraussichtlichen Realisierung oder Erfüllung, wenn zwischen dem Abschlussstichtag und dem Fälligkeitstermin weniger als ein Jahr liegt. Finanzinstrumente ohne vertragliche Fälligkeiten, der Posten Kassenbestand und Sichtguthaben, Vermögenswerte und Schulden, die zur Veräußerung gehalten werden, sowie tatsächliche Ertragsteuern stufen wir grundsätzlich als kurzfristig ein. Die Bilanzposten Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen, Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und latente Ertragsteuern ordnen wir dagegen grundsätzlich als langfristig ein. Für die Aufgliederung der Sonstigen Aktiva und Sonstigen Passiva nehmen wir eine Einschätzung für die wesentlichen Posten vor. Für die Einordnung der Fälligkeiten der wesentlichen Arten von Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Note 57.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.20231 | ||
Kurzfristig | Langfristig | Kurzfristig | Langfristig | |
Kassenbestand und Sichtguthaben | 73.001 | - | 93.126 | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 88.522 | 222.403 | 83.625 | 215.064 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 8.809 | 47.916 | 7.455 | 32.688 |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 52.191 | 15.658 | 36.746 | 11.490 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | 28.243 | 8.587 | 23.613 | 4.891 |
Anteile an at-Equity-bewerteten Unternehmen | - | 166 | - | 142 |
Immaterielle Vermögenswerte | - | 1.785 | - | 1.394 |
Sachanlagen | - | 2.244 | - | 2.352 |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | - | 322 | - | 53 |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 83 | - | 62 | - |
Tatsächliche Ertragsteueransprüche | 216 | - | 138 | - |
Latente Ertragsteueransprüche | - | 1.929 | - | 2.505 |
Sonstige Aktivposten | 1.057 | 234 | 187 | 138 |
Gesamt | 252.122 | 301.243 | 244.952 | 270.717 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 381.661 | 58.858 | 360.505 | 59.304 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | 36.047 | 10.466 | 29.452 | 7.489 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | 21.969 | 1.259 | 17.821 | 1.107 |
Rückstellungen | 3.131 | 617 | 2.895 | 657 |
Tatsächliche Ertragsteuerschulden | 467 | - | 535 | - |
Latente Ertragsteuerschulden | - | 46 | - | 3 |
Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen | 7 | - | - | - |
Sonstige Passivposten | 1.917 | 179 | 1.153 | 135 |
Gesamt | 445.200 | 71.424 | 412.361 | 68.696 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
In der Restlaufzeitengliederung stellen wir die Restlaufzeiten für nicht derivative finanzielle Verpflichtungen dar, für die vertragliche Laufzeiten vorliegen. Die Werte sind auf Basis undiskontierter Cashflows dargestellt, daher ist eine Abstimmung mit den Bilanzwerten grundsätzlich nicht möglich. Für derivative Verpflichtungen Held for Trading erfolgt die Darstellung im kürzesten Laufzeitband. Für die Negativen Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten erfolgt die Darstellung auf Basis der Fair Values im Laufzeitband der Fälligkeiten. Als Restlaufzeit wird der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und der vertraglichen Fälligkeit der Finanzinstrumente angesehen. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken stellen wir im Konzernrisikobericht des zusammengefassten Lageberichts im Kapitel Liquiditätsrisiken dar.
31.12.2024 | Mio. € |
Restlaufzeiten | |||
bis drei Monate | drei Monate bis ein Jahr | ein Jahr bis fünf Jahre | mehr als fünf Jahre | |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 363.960 | 20.841 | 41.500 | 32.910 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | 34.922 | 1.813 | 3.722 | 12.016 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | 1.306 | 219 | 0 | - |
Derivate - Held for Trading | 21.703 | - | - | - |
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | 15 | 29 | 341 | 1.920 |
Finanzgarantien | 1.223 | - | - | - |
Unwiderrufliche Kreditzusagen | 82.666 | - | - | - |
Leasingverbindlichkeiten | 87 | 227 | 902 | 404 |
Gesamt | 505.883 | 23.128 | 46.465 | 47.250 |
31.12.2023 | Mio. € |
Restlaufzeiten | |||
bis drei Monate | drei Monate bis ein Jahr | ein Jahr bis fünf Jahre | mehr als fünf Jahre | |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | 338.801 | 24.840 | 43.973 | 23.665 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | 28.750 | 1.189 | 2.459 | 9.377 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | 1.098 | 729 | 210 | - |
Derivate - Held for Trading | 16.890 | - | - | - |
Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | 4 | 26 | 210 | 2.860 |
Finanzgarantien1 | 2.121 | - | - | - |
Unwiderrufliche Kreditzusagen | 80.483 | - | - | - |
Leasingverbindlichkeiten | 105 | 233 | 880 | 543 |
Gesamt | 468.252 | 27.017 | 47.732 | 36.445 |
Repos sind Kombinationen aus Kassakäufen oder -verkäufen von Wertpapieren mit gleichzeitigem Verkauf oder Rückkauf auf Termin mit demselben Kontrahenten. Die bei Repo-Geschäften in Pension gegebenen Wertpapiere (Kassaverkauf) werden in der Konzernbilanz weiterhin als Wertpapierbestand jeweils entsprechend der zugrunde liegenden Kategorie bilanziert und bewertet. Eine Ausbuchung der Wertpapiere erfolgt nicht, da wir alle mit dem Eigentum am Pensionsgegenstand verbundenen Chancen und Risiken zurückbehalten. Für die übertragenen, aber nicht ausgebuchten finanziellen Vermögenswerte bestehen insofern die gleichen Risiken und Chancen wie für die nicht übertragenen finanziellen Vermögenswerte.
Wertpapierleihgeschäfte schließen wir mit Kreditinstituten und Kunden ab, um der Erfüllung von Lieferverpflichtungen nachzukommen oder Wertpapierpensionsgeschäfte tätigen zu können.
Diese Geschäfte bilanzieren wir analog dem Ausweis von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin in unserem Wertpapierbestand und werden nach den Regeln des IFRS 9 kategorisiert und bewertet. Entliehene Wertpapiere werden nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften kann das Bonitätsrisiko des Kontrahenten durch die Stellung von Sicherheiten unter anderem in Form von Liquidität vermieden werden. Die Stellung von Sicherheiten für ein Leihgeschäft wird als "Cash-Collateral Out" (gezahlte Sicherheitsleistung) und der Erhalt von Sicherheiten als "Cash-Collateral In" (erhaltene Sicherheitsleistungen) bezeichnet. Darüber hinaus werden Cash-Collaterals im Zusammenhang mit Derivaten als Sicherheiten hinterlegt oder hereingenommen.
Folgende Vermögenswerte wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten gestellt:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Eigene Vermögenswerte | 40.589 | 44.028 | - 7,8 |
Darlehen und Forderungen | 17.742 | 20.573 | - 13,8 |
darunter: Barsicherheiten aus OTC-Geschäften | 5.296 | 5.231 | 1,2 |
Verbriefte Schuldinstrumente | 22.712 | 23.280 | - 2,4 |
Eigenkapitalinstrumente | 134 | 175 | - 23,4 |
Weiterverpfändete Sicherheiten | 64.942 | 63.446 | 2,4 |
Wertpapierleihgeschäfte | 4.045 | 3.645 | 11,0 |
Sicherheiten für Repo-Geschäfte | 58.816 | 58.023 | 1,4 |
Zertifikategeschäfte | - | - | . |
Variation Margin | 1.466 | 1.779 | - 17,6 |
Zentralbankgeschäfte (ohne Repogeschäfte) - effektive Inanspruchnahmen | 615 | - | . |
Gesamt | 105.531 | 107.474 | - 1,8 |
Für Eigenkapitalinstrumente von 6 Mio. Euro (Vorjahr: 114 Mio. Euro) und für Verbriefte Schuldinstrumente von 20.211 Mio. Euro (Vorjahr: 18.297 Mio. Euro) bestehen keine Restriktionen.
Die vom Commerzbank-Konzern als Sicherheit gestellten Vermögenswerte entfallen auf folgende eigene Verbindlichkeiten:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Derivate/Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | 8.213 | 7.972 | 3,0 |
Einlagen | 49.407 | 49.515 | - 0,2 |
Begebene Schuldverschreibungen | 354 | . | |
Rückgabeverpflichtungen aus Wertpapierleihgeschäften | 8.748 | 8.040 | 8,8 |
Gesamt | 66.723 | 65.527 | 1,8 |
Die zum Fair Value bewerteten erhaltenen Sicherheiten, für die das Recht besteht, diese ohne Ausfall des Sicherungsgebers weiter zu veräußern oder zu verpfänden beinhalten im Wesentlichen Repo-Geschäfte und Wertpapierleihgeschäfte und stellten sich wie folgt dar:
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Gesamtbetrag der erhaltenen Sicherheiten | 116.164 | 101.025 | 15,0 |
darunter: weiterveräußert oder weiterverpfändet | 66.604 | 64.798 | 2,8 |
Die übertragenen, nicht ausgebuchten finanziellen Vermögenswerte des Eigenbestands setzen sich aus Reverse-Repo-Geschäften und Wertpapierleihgeschäften zusammen und stellten sich wie folgt dar:
31.12.2024 | Mio. € |
Held for Trading | Mandatorily Fair Value P&L | Fair Value OCI | Amortised Cost |
Buchwerte der übertragenen Wertpapiere | 1.008 | - | 13.476 | 2.005 |
Buchwerte der zugehörigen Verbindlichkeiten | 764 | - | 13.334 | 2.500 |
Fair Value der übertragenen Wertpapiere | 1.008 | - | 13.476 | 2.373 |
Fair Value der zugehörigen Verbindlichkeiten | 764 | - | 13.334 | 2.500 |
Nettoposition | 244 | - | 141 | - 495 |
31.12.2023 | Mio. € |
Held for Trading | Mandatorily Fair Value P&L | Fair Value OCI | Amortised Cost |
Buchwerte der übertragenen Wertpapiere | 1.551 | - | 9.283 | 3.435 |
Buchwerte der zugehörigen Verbindlichkeiten | 1.363 | - | 9.048 | 3.896 |
Fair Value der übertragenen Wertpapiere | 1.551 | - | 9.283 | 4.042 |
Fair Value der zugehörigen Verbindlichkeiten | 1.363 | - | 9.048 | 3.896 |
Nettoposition | 188 | - | 234 | - 462 |
Bei einem Derivat handelt es sich um ein Finanzinstrument, dessen Wert von einem sogenannten Basiswert abhängt. Dieser Basiswert kann beispielsweise ein Zinssatz, ein Warenpreis, ein Aktien-, Währungs- oder Anleihekurs sein. Dabei erfordert das Finanzinstrument keine oder, im Vergleich zu anderen Vertragsformen mit ähnlicher Reaktion auf Marktbedingungsänderungen, nur geringe Anschaffungskosten. Der Ausgleich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Bei dem größten Teil der Derivatetransaktionen handelt es sich um OTC-Derivate, bei denen Nominalbetrag, Laufzeit und Preis jeweils individuell zwischen der Bank und ihren Kontrahenten ausgehandelt werden. Die Bank schließt Derivate jedoch auch an regulierten Börsen ab. Es handelt sich hier um standardisierte Kontrakte mit standardisierten Nominalbeträgen und Erfüllungsterminen.
Dabei gibt der Nominalbetrag die Größe des gehandelten Kontrakts an und dient als Grundlage für die Berechnung der Zahlungsströme zwischen den Kontrahenten. Die positiven beziehungsweise negativen Marktwerte sind dagegen die Aufwendungen, die der Bank beziehungsweise den Kontrahenten für den Ersatz der ursprünglich geschlossenen Kontrakte durch wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte entstehen würden. Ein positiver Marktwert gibt damit aus Sicht der Bank das maximale potenzielle kontrahentenbezogene Adressenausfallrisiko an, das am Bilanzstichtag aus derivativen Geschäften bestanden hat.
Zur Minimierung (Reduzierung) sowohl des ökonomischen als auch des regulatorischen Kreditrisikos aus diesen Instrumenten schließen wir Rahmenverträge (zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen) mit unseren Geschäftspartnern ab (wie beispielsweise 1992 ISDA Master Agreement Multicurrency Cross Border deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte). Durch den Abschluss derartiger zweiseitiger Aufrechnungsvereinbarungen können die positiven und negativen Marktwerte der unter einem Rahmenvertrag einbezogenen derivativen Kontrakte miteinander verrechnet sowie die regulatorischen Zuschläge für zukünftige Risiken (Addons) dieser Produkte verringert werden. Im Rahmen dieses Nettingprozesses reduziert sich das Kreditrisiko auf eine einzige Nettoforderung gegenüber dem Vertragspartner (Close-out-Netting).
Sowohl für die regulatorischen Meldungen als auch für die interne Messung und Überwachung unserer Kreditengagements setzen wir derartige risikoreduzierende Techniken nur dann ein, wenn wir sie bei Insolvenz des Geschäftspartners in der jeweiligen Jurisdiktion auch für durchsetzbar halten. Zur Prüfung der Durchsetzbarkeit nutzen wir die von verschiedenen internationalen Kanzleien hierfür erstellten Rechtsgutachten.
Analog zu den Rahmenverträgen gehen wir mit unseren Geschäftspartnern auch Sicherheitenvereinbarungen ein (zum Beispiel Besicherungsanhang für Finanztermingeschäfte Credit Support Annex), um die sich nach Netting ergebende Nettoforderung/-verbindlichkeit abzusichern (Erhalt oder Stellung von Sicherheiten). Dieses Sicherheitenmanagement führt in der Regel zur Kreditrisikominderung durch zeitnahe (meist tägliche oder wöchentliche) Bewertung und Anpassung der Kundenengagements.
Die vorgenannten Aufrechnungsvereinbarungen erfüllen die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32.42 nicht, da Close-out-Netting den Ausfall der Gegenpartei bedingt. Eine laufende Nettoerfüllung ist somit für bilateral abgeschlossene Derivate vertraglich nicht intendiert.
Der Gesamteffekt der bilanziellen Saldierung von OTC Derivaten mit Kunden und Derivaten im Eigenbestand, die gecleart werden, betrug zum 31. Dezember 2024 insgesamt 116.167 Mio. Euro (Vorjahr: 117.505 Mio. Euro). Auf der Aktivseite entfielen davon auf positive Marktwerte 111.625 Mio. Euro (Vorjahr: 110.369 Mio. Euro) und auf Forderungen aus Ausgleichszahlungen 4.542 Mio. Euro (Vorjahr: 7.136 Mio. Euro). Das passivische Netting betraf negative Marktwerte mit 108.307 Mio. Euro (Vorjahr: 109.079 Mio. Euro) und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen mit 7.860 Mio. Euro (Vorjahr: 8.426 Mio. Euro).
Das Volumen, bei dem der Commerzbank-Konzern als Sicherungsnehmer (Käufer) beziehungsweise als Sicherungsgeber (Verkäufer) auftritt, belief sich zum Bilanzstichtag auf 12.687 Mio. Euro (Vorjahr: 10.037 Mio. Euro) beziehungsweise 6.158 Mio. Euro (Vorjahr: 6.003 Mio. Euro). Diese dem Transfer von Kreditrisiken dienenden Produkte werden von uns sowohl im Handelsbereich zur Arbitrage als auch im Anlagebereich zur Diversifikation unserer Kreditportfolios eingesetzt.
Die Commerzbank wendet zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) die Regeln des IFRS 9 an. Für das Portfolio Fair Value Hedge Accounting für Zinsrisiken gilt weiterhin der IAS 39, da es bisher noch keine verpflichtenden Vorgaben aus dem IASB-Projekt "Dynamic Risk Management" gibt. IAS 39 und IFRS 9 beinhalten umfassende Regelungen für die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen, sofern die Sicherungsinstrumente (insbesondere Derivate) nachweislich zur Absicherung von Risiken aus Nichthandelsgeschäften (Grundgeschäften) eingesetzt werden. Dabei werden drei Formen des Hedge Accountings angewendet:
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Fair Value Hedge Accounting: IAS 39 und IFRS 9 sehen die Anwendung des Hedge Accountings zur Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate vor, die der Absicherung von Finanzinstrumenten der Bewertungsklassen AC (Amortised Cost) und FVOCI (Fair Value through Other Comprehensive Income) gegen ein oder mehrere festgelegte Risiken dienen. Einem Marktzinsrisiko beziehungsweise Zinsänderungsrisiko unterliegen insbesondere die Emissions- und Kreditgeschäfte des Konzerns und die Wertpapierbestände der Liquiditätssteuerung sowie des Anlagebestands, sofern es sich um festverzinsliche Papiere handelt. Zur Absicherung dieser Risiken werden vor allem Zinsswaps verwendet. Darüber hinaus werden Swaptions, Inflations-Swaps, Forwards und im geringen Umfang andere strukturierte Derivate eingesetzt. Die zur Absicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum Fair Value als Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten bilanziert. Für den gesicherten Vermögenswert beziehungsweise die gesicherte Verbindlichkeit sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden gegenläufigen Fair-Value-Änderungen ebenfalls bilanziell zu erfassen. Die gegenläufigen Bewertungsänderungen aus den Sicherungsinstrumenten sowie aus den gesicherten Grundgeschäften werden erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen erfasst. Der Teil der Fair Value-Änderungen gesicherter Grundgeschäfte, der nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, wird entsprechend den Regeln der zugehörigen Bewertungskategorie behandelt. Fair Value Hedge Accounting kann entweder als Micro Fair Value Hedge oder als Portfolio Fair Value Hedge für Zinsrisiken ausgestaltet werden. |
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Beim Micro Fair Value Hedge wird ein Grundgeschäft mit einem oder mehreren Sicherungsgeschäften in einer Sicherungsbeziehung verknüpft. Die Buchwerte der AC-klassifizierten Grundgeschäfte werden im Falle von Fair-Value-Änderungen, die dem abgesicherten Risiko zuzuordnen sind, erfolgswirksam angepasst. Bei FVOCI-klassifizierten Grundgeschäften werden diese Fair-Value-Änderungen nicht im OCI (Other Comprehensive Income), sondern erfolgswirksam erfasst. Beim Portfolio Fair Value Hedge wird die Absicherung von Zinsrisiken auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden nicht einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, sondern ein Betrag von Grundgeschäften gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in einem Portfolio. Portfolios können nur Aktiva, nur Passiva oder beides enthalten. Bei dieser bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte als separater Aktiv- beziehungsweise Passivposten in der Bilanz erfasst. |
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Cashflow-Hedge Accounting: Auch die Anwendung von Cashflow-Hedge Accounting dient der Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate, die zur Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme aus Grundgeschäften eingesetzt werden. Zur Absicherung dieser Zahlungsströme werden im Wesentlichen Zinsswaps verwendet. Im Rahmen von Cashflow-Hedge Accounting eingesetzte Derivate werden zum Fair Value bilanziert. Das Bewertungsergebnis wird, sofern effektiv, erfolgsneutral nach Berücksichtigung latenter Steuern in der Rücklage aus Cashflow-Hedges im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen ausgewiesen. Für die den gesicherten Zahlungsströmen zugrunde liegenden Geschäfte ändern sich die oben beschriebenen allgemeinen Bilanzierungsregeln nicht. |
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Net Investment Hedge Accounting: Durch die Anwendung des Net Investment Hedge Accountings werden Ergebniseffekte aus Fremdwährungssicherungsgeschäften vermieden, soweit diese zur Absicherung einer Nettoinvestition in Fremdwährung dienen. |
Die Anwendung der Regeln des Hedge Accountings ist an eine Reihe von Bedingungen gebunden. Diese beziehen sich insbesondere auf die Dokumentation des Sicherungszusammenhangs sowie auf die Wirksamkeit der Absicherungsmaßnahme.
Die Sicherungsbeziehung muss ab dem Zeitpunkt ihrer Begründung nach IAS 39/ IFRS 9 dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Identifikation des Sicherungsinstruments und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Spezifikation des gesicherten Risikos und der Methodik zur Bestimmung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs. Neben der Dokumentation verlangen IAS 39 und IFRS 9 für die Anwendung der Regelungen des Hedge Accountings den Nachweis eines effektiven Sicherungszusammenhangs während des gesamten Zeitraums der Sicherungsbeziehung. Unter Effektivität wird in diesem Zusammenhang das Verhältnis der aus dem gesicherten Grundgeschäft resultierenden Änderungen des Fair Values/ Zahlungsstroms zur gegenläufigen Änderung des Fair Values/ Zahlungsstroms aus dem Sicherungsinstrument verstanden. Wenn sich diese Änderungen fast vollständig ausgleichen, liegt eine hohe Effektivität vor. Der Effektivitätsnachweis verlangt, dass für eine Sicherungsbeziehung künftig eine hohe Effektivität erwartet werden kann (prospektive Effektivität). Für das nach den Regeln des IAS 39 fortgeführte Portfolio Hedge Accounting ist zudem nachzuweisen, dass die Sicherungsbeziehung während der Berichtsperiode hoch effektiv war (retrospektive Effektivität). Die Effektivität der nach IAS 39 fortgeführten Portfolio Fair Value Hedges muss sowohl prospektiv als auch retrospektiv innerhalb einer Bandbreite von 0,8 bis 1,25 liegen.
Im Fair Value Hedge Accounting der Commerzbank sind Absicherungen gegen Zinsrisiken (Interest Rate Risk), Inflationsrisiken (Inflation Risk) und vollständige Marktwertrisiken (Full Fair Value Risk) abgebildet.
Zinsrisiken entstehen dadurch, dass aktivische und passivische Bestände aus variablen und fixen Zahlungsströmen bestehen, die bei Zinsänderungen zu einem schwankenden Zinsergebnis führen. In der Commerzbank betrifft dies sowohl das kommerzielle Geschäft als auch Liquiditäts-, Anlage- und Emissionsportfolios.
Das Zinsrisiko wird auf Basis einer aggregierten Netto-Zinsrisikoposition zentral in der Treasury Funktion der Commerzbank gesteuert. Dazu wird es täglich unter Nutzung eines internen Zinsverrechnungspreises (IZV) zur Treasury übertragen. Andere Marktwertbestandteile, wie Credit-Spread-/Margen- und Liquiditätskomponenten, sind nicht im IZV berücksichtigt. Die Zinsrisikoabsicherung der Treasury erfolgt vorwiegend über einen Risikotransfer an den Internen Risikotransfer Desk des Firmenkundensegmentes, wo die Risiken durch externe Geschäfte geschlossen beziehungsweise innerhalb von Limitvorgaben gehalten werden.
Für bestimmte Bestände des Anlageportfolios erfolgt zusätzlich eine Inflationsrisikoabsicherung oder eine vollständige Absicherung der Marktwertrisiken mit Full Fair Value Hedges.
Die Commerzbank wendet Micro Fair Value Hedge Accounting (MFVH) an, wenn die Treasury das Zins-, Inflations- oder Full Fair Value Risiko auch ökonomisch auf Mikroebene absichert. Grundsätzlich orientieren sich die Absicherungsverhältnisse innerhalb der Micro Fair Value Hedge Beziehungen an den ökonomischen Sicherungsbeziehungen. Für die verbleibende Zinsrisikoposition wird Portfolio Fair Value Hedge Accounting (PFVH) angewendet. Hierbei werden, basierend auf der Derivate Nettorisikoposition (NRP), externe Derivate ausgewählt, deren Marktwertänderungen mit den Marktwertänderungen - ebenfalls auf Basis der NRP - zugeordneter Grundgeschäftspositionen abgeglichen werden.
Im Hedge Accounting für Zinsrisikoabsicherungen ist der Maßstab für das abzusichernde Risiko von Euro-Beständen die 3-Monats-Euribor-Kurve. Für Bestände in den Währungen US-Dollar, Britisches Pfund (GBP), Schweizer Franken und Japanische Yen wurde im Rahmen der Reform der Interbank-Offered-Rates (IBOR) auf die jeweilige Overnight-Index-Swaps (OIS) Rate umgestellt. Für das Micro Fair Value Hedge Accounting wird ein zinsrisikobezogener Marktwert ermittelt, wobei die künftigen Zins- und Nominalzahlungen mit der definierten Zinskurve diskontiert werden. Beim Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die zukünftigen Zahlungsströme für das kommerzielle Geschäft vom internen Zinsverrechnungspreis (IZV) abgeleitet und ebenfalls mit der definierten Zinskurve diskontiert.
Das Portfolio Fair Value Hedge Accounting der Commerzbank ist eng an der ökonomischen Zinsrisikosteuerung orientiert. Die abzusichernden Grundgeschäfte sind vorwiegend aus dem kommerziellen Geschäft der Bank abgeleitet und formen ein dynamisches Portfolio, welches sich in den einzelnen Laufzeitbändern fortlaufend durch Neugeschäfte oder das Abschmelzen des Gesamtbestands in kürzere Laufzeitbänder ändert. Die Derivate-Nettorisikoposition generiert pro Laufzeitband entweder Zahler- oder Empfänger-Positionen, welchen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten der jeweiligen Laufzeitbänder zugeordnet werden. Die Portfolio-Hedge-Beziehungen sind im Regelfall für eine 2-Wochen Periode designiert. Danach erfolgt eine Schließung und Neudesignation auf Basis des geänderten Gesamtportfolios.
Die Commerzbank wendet für die Effektivitätsmessung für Micro Fair Value Hedge Accounting das statistische Verfahren der Regressionsanalyse an, wobei die Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument für den prospektiven Effektivitätstest durch historische Simulationen ermittelt werden. Auch für Portfolio Fair Value Hedge Accounting kommt für den prospektiven Effektivitätstest die Regressionsanalyse zur Anwendung, während für den retrospektiven Effektivitätstest die Dollar-Offset-Methode genutzt wird.
Innerhalb des Micro und Portfolio Fair Value Hedge Accountings der Commerzbank liegen die Ineffektivitätsursachen der Sicherungsbeziehungen vor allem in dem Risiko, welches in der Marktwertermittlung der Sicherungsinstrumente (überwiegend Zinsswaps) enthalten ist, in die Bestimmung der Grundgeschäftsmarktwerte aber nicht einfließen darf. Dies führt dazu, dass die Marktwertänderungen des jeweiligen Sicherungsgeschäfts nicht komplett durch die Marktwertänderungen des Grundgeschäfts ausgeglichen werden. Das in diesem Zusammenhang wesentlichste Risiko ist das Basisrisiko, insbesondere das Tenorbasisrisiko.
Die Commerzbank hält ein Portfolio von Inflationsanleihen, begeben von Versorgungsunternehmen im Rahmen der UK Private Finance Initiative (PFI), deren Risikomanagement auf Veränderungen des Fair Value zielt, die aus Schwankungen von GBP Zinssätzen und impliziten Inflationserwartungen des UK Retail Price Index (UK RPI) resultieren. Das Risikomanagement basiert auf der Nutzung eines Portfolios einfacher Fixed-for-Float GBP Zinsswaps und einfacher Zero-Coupon Inflations-Swaps, jeweils grundsätzlich abgewickelt über das London Clearing House. Die primäre Sensitivität von Zero-Coupon Inflations-Swaps bezieht sich auf Schwankungen von UK-RPI-Swap-Sätzen, und sie werden zur Absicherung von Wertänderungen der Inflationsanleihen genutzt, die von Schwankungen in den Inflationserwartungen stammen. Jeder Inflations-Swap hat nur einen Zahlungsstrom bei Endfälligkeit. So wie sich die Inflationserwartungen nach oben oder unten bewegen, werden die erwarteten Zahlungsströme bei Endfälligkeit steigen beziehungsweise fallen, um die Wertänderungen in den Inflationsanleihen auszugleichen. Die Zinsswaps werden verwendet, um die Sensitivität der Inflationsanleihen gegenüber dem Zinsrisiko abzusichern, wobei die Zahlungszeitpunkte grundsätzlich mit denen der Inflationsanleihen während der Laufzeit übereinstimmen.
Die Commerzbank wendet außerdem Cashflow-Hedge Accounting an. Einerseits umfasst dies Derivate, mit denen die variablen Zahlungsströme aus einer Gruppe von gleichartigen Hypothekendarlehen in fixe Zahlungsströme getauscht werden. Zum anderen wird Cashflow-Hedge Accounting für Cross Currency Swaps angewendet, welche zur Absicherung der Cashflows von variabel verzinslichen Hypothekendarlehen und Währungsrisiken aus festverzinslichen Hypothekenanleihen abgeschlossen wurden. Der prospektive Effektivitätstest erfolgt auf Basis der linearen Regression. Die Fair Value Änderungen der Grundgeschäfte werden mit Hilfe der Methode des "hypothetischen Derivats" ermittelt. Ineffektivität entsteht im Wesentlichen aus Fair Value Adjustments (Credit und Debit Valuation Adjustment), die nur im Sicherungsgeschäft berücksichtigt werden.
Die Commerzbank wendet zudem das Net Investment Hedge Accounting zur Vermeidung von Währungseffekten aus Investitionen in Schiffsgesellschaften an. Der effektive Teil des Bewertungsergebnisses wird nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in der Währungsrücklage im Eigenkapital erfasst.
In diesen Posten werden die Marktwerte von Derivaten ausgewiesen, die zur Absicherung von Grundgeschäften gegen Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.20231 | ||||
Positive Marktwerte | Negative Marktwerte | Nominalbetrag | Positive Marktwerte | Negative Marktwerte | Nominalbetrag | |
Micro Fair Value Hedge Accounting | 1.250 | 2.188 | 117.165 | 1.308 | 3.017 | 103.408 |
Zinsswaps | 3.838 | 2.856 | 108.676 | 3.771 | 3.307 | 92.740 |
Forward Geschäfte | 170 | 27 | 2.835 | 222 | 20 | 2.835 |
Übrige | 47 | 2.213 | 5.654 | 36 | 3.048 | 7.833 |
Netting | - 2.806 | - 2.908 | - | - 2.720 | - 3.358 | - |
Portfolio Fair Value Hedge Accounting | 30 | 94 | 95.764 | 188 | 22 | 83.779 |
Zinsswaps | 841 | 1.132 | 72.273 | 2.698 | 1.359 | 71.748 |
Übrige | 26 | 2 | 23.491 | 18 | 3 | 12.030 |
Netting | - 837 | - 1.040 | - | - 2.528 | - 1.340 | - |
Cashflow-Hedge Accounting | - | 24 | 917 | 1 | 61 | 1.598 |
Zinsswaps | - | 24 | 917 | 1 | 61 | 1.598 |
Übrige | - | - | - | - | - | - |
Net Investment Hedge | - | - | - | - | - | - |
Zinsswaps | - | - | - | - | - | - |
Übrige | - | - | - | - | - | - |
Gesamt | 1.280 | 2.306 | 213.845 | 1.497 | 3.100 | 188.784 |
Nominalbeträge der Sicherungsinstrumente | Mrd. € |
2024 | 2023 | Veränd. in % |
Cashflow-Hedge Accounting Derivate | 1 | 2 | - 42,6 |
Bis drei Monate | 0 | 0 | - 51,3 |
Zinsswaps | 0 | 0 | - 51,3 |
Übrige | - | - | . |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | 1 | 1 | 53,7 |
Zinsswaps | 1 | 1 | 53,7 |
Übrige | - | - | . |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | - | 1 | . |
Zinsswaps | - | 1 | . |
Übrige | - | - | . |
Mehr als fünf Jahre | - | - | . |
Zinsswaps | - | - | . |
Übrige | - | - | . |
Micro Fair Value Hedge Accounting Derivate | 117 | 103 | 13,3 |
Bis drei Monate | 3 | 2 | 28,3 |
Zinsswaps | 3 | 2 | 39,0 |
Forward Geschäfte | 0 | 0 | - |
Übrige | 0 | 0 | - 84,0 |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | 9 | 7 | 31,3 |
Zinsswaps | 8 | 6 | 32,0 |
Forward Geschäfte | 1 | 0 | . |
Übrige | 0 | 0 | - 57,9 |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 61 | 56 | 9,7 |
Zinsswaps | 59 | 52 | 12,9 |
Forward Geschäfte | 2 | 2 | - 21,3 |
Übrige | 1 | 1 | - 54,5 |
Mehr als fünf Jahre | 44 | 38 | 14,3 |
Zinsswaps | 39 | 32 | 20,0 |
Forward Geschäfte | - | - | . |
Übrige | 5 | 6 | - 17,2 |
Portfolio Fair Value Hedge Accounting Derivate | 96 | 84 | 14,3 |
Bis drei Monate | 2 | 15 | - 89,1 |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | 40 | 24 | 65,8 |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 27 | 21 | 28,7 |
Mehr als fünf Jahre | 27 | 24 | 15,2 |
Net Investment Hedge | - | - | . |
Bis drei Monate | - | - | . |
Mehr als drei Monate bis ein Jahr | - | - | . |
Mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | - | - | . |
Mehr als fünf Jahre | - | - | . |
Buchwerte der Grundgeschäfte | Mio. € |
2024 | 2023 | ||||
Micro Fair Value Hedge | Portfolio Fair Value Hedge | Wertänderungen als Grundlage zur Messung der Unwirksamkeit für die Periode1 | Micro Fair Value Hedge | Portfolio Fair Value Hedge | Wertänderungen als Grundlage zur Messung der Unwirksamkeit für die Periode1 | |
Aktiva - Buchwerte der Grundgeschäfte | 53.260 | 34.289 | 349 | 43.502 | 29.254 | 2.759 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 18.364 | 34.289 | 8 | 19.276 | 29.254 | 1.773 |
Darlehen und Forderungen | 3.590 | 34.289 | 372 | 3.848 | 29.254 | 1.084 |
Schuldinstrumente | 14.775 | - | - 364 | 15.429 | - | 689 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 34.896 | - | 341 | 24.226 | - | 986 |
Darlehen und Forderungen | 586 | - | 3 | 593 | - | 5 |
Schuldinstrumente | 34.309 | - | 338 | 23.633 | - | 981 |
Passiva - Buchwerte der Grundgeschäfte-Amortised Cost | 48.160 | 60.004 | 1.277 | 42.962 | 38.990 | 2.487 |
Einlagen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 10.352 | 60.004 | 366 | 8.934 | 38.990 | 497 |
Begebene Schuldverschreibungen | 37.808 | - | 911 | 34.028 | - | 1.990 |
kumulierte Buchwertanpassungen | Mio. € |
2024 | 2023 | ||
Micro Fair Value Hedge | Portfolio Fair Value Hedge | Micro Fair Value Hedge | Portfolio Fair Value Hedge | |
Aktiva - Kumulierter Betrag der Buchwertanpassungen | - 165 | - 1.546 | - 733 | - 2.305 |
aktiver Sicherungsbeziehungen | - 415 | - 1.546 | - 965 | - 2.305 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 196 | n/a | 87 | n/a |
Darlehen und Forderungen | 169 | n/a | 158 | n/a |
Verbriefte Schuldinstrumente | 27 | n/a | - 71 | n/a |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | - 611 | n/a | - 1.053 | n/a |
Darlehen und Forderungen | - 19 | n/a | - 11 | n/a |
Verbriefte Schuldinstrumente | - 592 | n/a | - 1.042 | n/a |
inaktiver Sicherungsbeziehungen | 250 | n/a | 232 | n/a |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 252 | n/a | 235 | n/a |
Darlehen und Forderungen | - 6 | n/a | - 13 | n/a |
Verbriefte Schuldinstrumente | 258 | n/a | 248 | n/a |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | - 2 | n/a | - 3 | n/a |
Darlehen und Forderungen | - 0 | n/a | - | n/a |
Verbriefte Schuldinstrumente | - 2 | n/a | - 3 | n/a |
Passiva - Kumulierter Betrag der Buchwertanpassungen | 178 | 2.262 | 982 | 3.311 |
aktiver Sicherungsbeziehungen | 228 | 2.262 | 1.041 | 3.311 |
Einlagen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - 427 | n/a | - 376 | n/a |
Begebene Schuldverschreibungen | 655 | n/a | 1.417 | n/a |
inaktiver Sicherungsbeziehungen | - 49 | n/a | - 60 | n/a |
Einlagen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - 38 | n/a | - 47 | n/a |
Begebene Schuldverschreibungen | - 11 | n/a | - 13 | n/a |
Die Wertänderung von gegen Zinsänderungsrisiken gesicherten Grundgeschäften durch Cashflow-Hedges betrug 12 Mio. Euro (Vorjahr: 61 Mio. Euro).
Die Wertänderung von Zins- beziehungsweise Zins-/ Fremdwährungsrisiken durch Cross Currency Swaps abgesicherte Grundgeschäfte betrug - 8 Mio. Euro für aktivische (Vorjahr: - 19 Mio. Euro) und 2 Mio. Euro für passivische Grundgeschäfte (Vorjahr: 29 Mio. Euro).
In diesen Posten erfassen wir die abgesicherten zinsinduzierten Wertänderungen auf aktivische beziehungsweise passivische Grundgeschäfte, für die Portfolio Fair Value Hedge Accounting angewendet wird. Ein ökonomisch gegenläufiger Betrag der Sicherungsinstrumente wird auf der Aktivseite beziehungsweise Passivseite in den Marktwerten aus derivativen Sicherungsinstrumenten ausgewiesen.
Assoziierte Unternehmen | Gemeinschaftsunternehmen | |||
Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Equity-Buchwert zum 1.1. | 131 | 172 | 11 | 10 |
Kumulierte Anschaffungskosten zum 1.1. | 90 | 109 | 11 | 10 |
Wechselkursveränderungen | 3 | - 2 | - | - |
Zugänge | 4 | - | 2 | 1 |
Abgänge | - 45 | - 12 | - | - |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - | - | - |
Sonstige Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - 6 | 37 | - |
Kumulierte Anschaffungskosten zum 31.12. | 51 | 90 | 51 | 11 |
Kumulierte Zuschreibungen zum 1.1. | 6 | 27 | - | - |
Zugänge | - | - | - | - |
Abgänge | - | - 20 | - | - |
Kumulierte Zuschreibungen zum 31.12. | 6 | 6 | - | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 22 | 29 | - | - |
Wechselkursveränderungen | - | - | - | - |
Zugänge | 5 | 16 | - | - |
Abgänge | - | - | - | - |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - | - | - |
Sonstige Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - 23 | 1 | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. | 28 | 22 | 1 | - |
Kumulierte Veränderungen aus der At-Equity-Bewertung | 89 | 57 | - 2 | - 1 |
Equity-Buchwert zum 31.12. | 119 | 131 | 47 | 11 |
darunter: Anteile an Kreditinstituten | 80 | 80 | - | - |
Bei den Anteilen an at-Equity-bewerteten Unternehmen handelt es sich um nicht strategische Beteiligungen des Commerzbank-Konzerns, die im Wesentlichen im Finanzdienstleistungssektor sowie im Leasing- und Immobiliengeschäft tätig sind.
Die Angaben in dieser Note erfolgen aggregiert, und zwar jeweils für die assoziierten Unternehmen und für die Gemeinschaftsunternehmen. Eine vollständige Aufzählung aller at-Equity-bewerteten Unternehmen ist der Note 72 zu entnehmen.
Im Geschäftsjahr 2024 sind 12 Mio. Euro (Vorjahr: 11 Mio. Euro) Dividenden von at-Equity-bewerteten assoziierten Unternehmen geflossen. Von at-Equity-bewerteten Gemeinschaftsunternehmen flossen, wie auch im Vorjahr, keine Dividenden direkt oder indirekt an die Commerzbank Aktiengesellschaft. Sofern Verpflichtungen aus Eventualverbindlichkeiten von at-Equity-bewerteten Unternehmen oder aufgegebene Geschäftsbereiche bei at-Equity-bewerteten Unternehmen bestehen, ist der Commerzbank-Konzern in Höhe des jeweiligen Anteilsbesitzes daran beteiligt.
Im Commerzbank-Konzern gibt es keine assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind.
Alle Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbszeitpunkt auf die Cash Generating Units (CGUs) alloziert. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Aquila Capital (zu Details des Erwerbs siehe Note 8) in Höhe von 112 Mio. Euro wurde den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) Asset Management und Privat- und Unternehmerkunden Banking (PUK Banking) zugeordnet, da beide CGUs Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses mit der Aquila Capital ziehen sollen. Synergien des Zusammenschlusses werden für die übrigen Bereiche der Commerzbank nicht erwartet. Eine Beschreibung der Segmente erfolgt in Note 60.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist in Übereinstimmung mit IAS 36 mindestens jährlich, oder bei Vorliegen eines Trigger-Events auch unterjährig, auf seine Werthaltigkeit auf Ebene derjenigen CGUs zu überprüfen, denen der anteilige oder gesamte Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde.
Der erzielbare Betrag wird als der höhere Betrag aus Nutzungswert (Value in Use) und Nettoveräußerungswert (Fair Value less Cost of Disposal) ermittelt. Der Nutzungswert basiert auf dem Barwert der beiden CGUs, ermittelt aus den erwarteten Ergebnissen der beiden CGUs sowie den Kapitaleffekten gemäß der vom Vorstand genehmigten Mehrjahresplanung.
Sollte der Nutzungswert den Buchwert unterschreiten, würde zusätzlich der Nettoveräußerungswert (Fair Value less Cost of Disposal) ermittelt und der höhere der beiden Werte als erzielbarer Betrag angesetzt. Sollte der erzielbare Betrag geringer sein als der bisherige Buchwert, nähme die Commerzbank eine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert der beiden CGUs Asset Management und PUK Banking vor. Der Ausweis erfolgt dann in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Zum 31. Dezember 2024 lag der Nutzungswert über dem Buchwert.
Für die Ertragswertberechnung zur Ermittlung des Nutzungswertes verwendet die Commerzbank das Capital Asset Pricing Model (CAPM). Die aus dem Modell abgeleiteten risikoadäquaten Zinssätze werden für die Abzinsung der erwarteten Ergebnisse der beiden CGUs Asset Management und PUK Banking herangezogen.
Die erwarteten Ergebnisse der CGUs beruhen generell auf der vom Vorstand genehmigten Mehrjahresplanung, die vier Planjahre beinhaltet. Darüberhinausgehende Geschäftsjahre werden, sofern erforderlich, auf ein nachhaltiges Ergebnisniveau angepasst und fließen mit einer konstanten Wachstumsrate auf Basis der erwarteten Entwicklungen von Bruttoinlandsprodukt und Inflationsrate für die Berechnung der ewigen Rente ein. In den CGUs Asset Management und PUK Banking liegt dieser Faktor bei 1,5 %.
Für die Berechnung risikoadäquater Zinssätze (vor Steuern) haben wir den risikofreien Zins, die Marktrisikoprämie und das systematische Risiko (Betafaktor) berücksichtigt. Es ergibt sich ein risikoadäquater Zinssatz von 10,9 %. Für den risikofreien Zins und die Marktrisikoprämie haben wir auf Daten externer Anbieter zurückgegriffen. Der Betafaktor wurde auf Basis spezifischer Vergleichsgruppen ermittelt, die dem spezifischen Investmentrisiko der beiden CGUs Asset Management und PUK Banking Rechnung tragen.
Wesentliche Werttreiber der erwarteten Ergebnisse sind Forderungsvolumina, Zinsüberschuss nach Risikovorsorge (durch die Zinsmarge) sowie Provisionsüberschuss (durch das Handelsvolumen der Kunden und das Volumen der "Assets under Management"). Die Planungen dieser Werttreiber basieren auf Prognosen des Economic Research der Commerzbank (gemäß allgemeinem Konsensus) hinsichtlich wesentlicher Annahmen wie zum Beispiel der Entwicklung der Zinsen und Aktien- und Rentenmärkte.
Auf Basis dessen prognostizieren wir für die vier Planjahre eine positive Entwicklung der für die CGUs Asset Management und PUK Banking relevanten Märkte verbunden mit einem intrinsischen Wachstum der fokussierten Geschäftszweige. Diese Annahmen ergeben sich auch aus den Ergebnissen aus externen und internen Benchmarkanalysen zur Entwicklung von Marktsegmenten für Produkte und Kundengruppen. Hinsichtlich der kundenorientierten Weiterentwicklung greifen wir auf die Messung der Entwicklung der Kundenzufriedenheit und institutionalisierten Kundenbefragungen zurück. Zudem basieren die Wachstumsannahmen auf Erfahrungen des Managements aus der Vergangenheit.
Aufgrund der den erwarteten Ergebnissen zugrunde liegenden Annahmen und den naturgemäß damit verbundenen Unsicherheiten können grundsätzlich - aber nicht darauf beschränkt - nachfolgende künftige Umstände einen negativen Einfluss auf die erwarteten Ergebnisse der CGUs haben:
― |
Schlechter als erwartete Entwicklung des makroökonomischen Umfeldes. |
― |
Entwicklungen der Zinsniveaus im Rahmen der volkswirtschaftlichen Prognosen bestätigen sich nicht. |
― |
Unsicherheiten in Bezug auf das regulatorische Umfeld, insbesondere die Umsetzung neuer Vorschriften auf europäischer Ebene, die das angestrebte Wachstum beeinflussen könnten. |
― |
Über das angenommene Maß hinausgehende nachteilige Entwicklung der Wettbewerbsintensität, die eine geringere Wachstumsrate zur Folge haben könnte. |
Der zum Jahresende 2024 planmäßig durchgeführte Werthaltigkeitstest führte zu keinem Abschreibungsbedarf. Die CGUs Asset Managment und PUK Banking weisen eine Überdeckung aus.
Daraus ergeben sich folgende Werte für die Geschäfts- oder Firmenwerte:
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | ||||
Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Buchwert zum 1.1. | - | - | - | - | - | - |
Kumulierte Anschaffungs-/ Herstellungskosten zum 1.1. | - | - | - | - | - | - |
Wechselkursveränderungen | - | - | - | - | - | - |
Zugänge | 112 | - | - | - | - | - |
Abgänge | - | - | - | - | - | - |
Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | - |
Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 31.12. | 112 | - | - | - | - | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | - | - | - | - | - | - |
Wechselkursveränderungen | - | - | - | - | - | - |
Zugänge | - | - | - | - | - | - |
darunter: außerplanmäßig | - | - | - | - | - | - |
Abgänge | - | - | - | - | - | - |
Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. | - | - | - | - | - | - |
Buchwert zum 31.12. | 112 | - | - | - | - | - |
Konzern | ||
Mio. € | 2024 | 2023 |
Buchwert zum 1.1. | - | - |
Kumulierte Anschaffungs-/ Herstellungskosten zum 1.1. | - | - |
Wechselkursveränderungen | - | - |
Zugänge | 112 | - |
Abgänge | - | - |
Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - |
Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 31.12. | 112 | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | - | - |
Wechselkursveränderungen | - | - |
Zugänge | - | - |
darunter: außerplanmäßig | - | - |
Abgänge | - | - |
Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. | - | - |
Buchwert zum 31.12. | 112 | - |
Zur weiteren Validierung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Für die CGUs Asset Management und PUK Banking wurde daraus kein potenzieller Wertminderungsbedarf identifiziert. Im Rahmen der Ermittlung der Sensitivitäten wurden etwaige nicht beherrschende Anteile berücksichtigt. Auf Basis der durchgeführten Sensitivitätsanalysen erwarten wir nicht, dass eine für möglich gehaltene Änderung der wesentlichen Annahmen dazu führt, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.
Die in der Note 45 beschriebene Vorgehensweise zur Bewertung zahlungsmittelgenerierender Einheiten gelten auch für die zu jedem Bilanzstichtag durchgeführten Werthaltigkeitstests hinsichtlich weiterer immaterieller Vermögenswerte.
Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten bilanzieren wir insbesondere erworbene und selbst erstellte Software sowie Kundenbeziehungen. Bei der Beurteilung, ob Entwicklungskosten selbst erstellter Software zu aktivieren sind, berücksichtigen wir neben der Wahrscheinlichkeit des künftigen Nutzenzuflusses vor allem die verlässliche Ermittlung der Herstellungskosten. Forschungskosten werden nicht aktiviert. Die Bilanzierung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Software und Kunden beziehungen schreiben wir aufgrund ihrer begrenzten Nutzungsdauer linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer ab.
Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre | |
Software | bis 10 |
Kundenbeziehungen | bis 15 |
Kundenbeziehungen | Selbst erstellte Software | Erworbene Software und übrige immaterielle Vermögenswerte | ||||
Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Buchwert zum 1.1. | 4 | 10 | 1.151 | 1.057 | 240 | 222 |
Kumulierte Anschaffungs-/ Herstellungskosten zum 1.1. | 942 | 957 | 4.225 | 3.833 | 1.329 | 1.287 |
Wechselkursveränderungen | - | - | 7 | 29 | 6 | 10 |
Zugänge | 128 | - | 444 | 408 | 125 | 99 |
darunter: aus Unternehmenszusammenschlüssen | 128 | - | - | - | - | - |
Abgänge | - | 15 | 566 | 49 | 181 | 65 |
Umbuchungen in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - | - | - | - | - |
Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - | - | 4 | 0 | - 3 |
Kumulierte Anschaffungs-/ Herstellungskosten zum 31.12. | 1.069 | 942 | 4.110 | 4.225 | 1.278 | 1.329 |
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 938 | 947 | 3.074 | 2.777 | 1.089 | 1.065 |
Wechselkursveränderungen | - | - | 3 | 11 | 6 | 7 |
Zugänge | 9 | 6 | 320 | 327 | 80 | 79 |
darunter: außerplanmäßig | - | 5 | 0 | 17 | 0 | 2 |
Abgänge | - | 15 | 554 | 42 | 178 | 59 |
Umbuchungen in die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - | - | - | - | - 0 |
Umbuchungen/Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - | - | 1 | - 1 | - 4 |
Zuschreibungen | - | - | - | - | - | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. | 947 | 938 | 2.843 | 3.074 | 996 | 1.089 |
Buchwert zum 31.12. | 123 | 4 | 1.267 | 1.151 | 283 | 240 |
Die unter Sachanlagen ausgewiesenen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Wertminderungen nehmen wir in der Höhe vor, in der der Buchwert den höheren Wert aus Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswertes übersteigt. Sofern der Grund für eine in früheren Geschäftsjahren vorgenommene Wertminderung entfallen ist, werden die Vermögenswerte bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten zugeschrieben. Die Bestimmung der Nutzungsdauer nehmen wir unter Beachtung der voraussichtlichen physischen Abnutzung, der technischen Veralterung sowie rechtlicher und vertraglicher Beschränkungen vor. Alle Sachanlagen werden linear im Wesentlichen über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:
Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre | |
Gebäude | 25 - 50 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 - 25 |
Leasinggegenstände (Operating Lease) | 1 - 19 |
Nutzungsrechte | 1 - 15 |
Anschaffungen geringwertiger Sachanlagen werden aus Wesentlichkeitsgründen direkt als Verwaltungsaufwendungen erfasst. Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen vereinnahmen wir in den Sonstigen Erträgen, Verluste weisen wir in den Sonstigen Aufwendungen aus.
Grundstücke und Gebäude | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Leasinggegenstände (Operating Lease) | ||||
Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Buchwert zum 1.1. | 181 | 197 | 357 | 348 | 388 | 460 |
Kumulierte Anschaffungs-/ Herstellungskosten zum 1.1. | 480 | 506 | 1.641 | 1.730 | 872 | 1.054 |
Wechselkursveränderungen | 0 | 3 | 18 | 20 | 39 | - 22 |
Zugänge | 3 | 1 | 103 | 106 | 44 | 68 |
Abgänge | 5 | 30 | 95 | 197 | 38 | 227 |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - | - | - 1 | - | - |
Sonstige Umbuchungen/ Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - 0 | 0 | - 16 | 4 | - |
Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 31.12. | 478 | 480 | 1.667 | 1.641 | 920 | 872 |
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 299 | 309 | 1.285 | 1.381 | 483 | 594 |
Wechselkursveränderungen | 0 | 1 | 15 | 13 | 28 | - 17 |
Zugänge | 8 | 8 | 100 | 90 | 53 | 56 |
darunter: außerplanmäßig | 0 | 0 | 0 | 1 | - | - |
Abgänge | 3 | 20 | 90 | 183 | 17 | 111 |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - | 0 | - 0 | - | - |
Sonstige Umbuchungen/ Veränderungen Konsolidierungskreis | - | - 0 | - 1 | - 16 | 0 | - |
Zuschreibungen | - | - | - | - | - | 39 |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. | 305 | 299 | 1.310 | 1.285 | 547 | 483 |
Buchwert zum 31.12. | 173 | 181 | 358 | 357 | 373 | 388 |
Nutzungsrechte | ||
Mio. € | 2024 | 2023 |
Buchwert zum 1.1. | 1.426 | 1.422 |
Kumulierte Anschaffungs-/ Herstellungskosten zum 1.1. | 2.859 | 2.667 |
Wechselkursveränderungen | 10 | 18 |
Zugänge | 231 | 309 |
Abgänge | 75 | 131 |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - |
Sonstige Umbuchungen/ Veränderungen Konsolidierungskreis | - 2 | - 4 |
Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 31.12. | 3.022 | 2.859 |
Kumulierte Abschreibungen zum 1.1. | 1.433 | 1.246 |
Wechselkursveränderungen | 6 | 7 |
Zugänge | 289 | 283 |
darunter: außerplanmäßig | - | - |
Abgänge | 50 | 101 |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - | - |
Sonstige Umbuchungen/ Veränderungen Konsolidierungskreis | 4 | - 2 |
Zuschreibungen | - | - |
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. | 1.682 | 1.433 |
Buchwert zum 31.12. | 1.340 | 1.426 |
Die Sachanlagen im Commerzbank-Konzern betrugen insgesamt 2.244 Mio. Euro (Vorjahr: 2.352 Mio. Euro). Davon wurden, wie auch im Geschäftsjahr 2023, keine Sachanlagen als Sicherheit verpfändet. Darüber hinaus gab es keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsrechte.
Die Umsetzung der "Strategie 2024" sah die Schließung von Filialen im Inland in den Jahren 2021 bis 2023 und von internationalen Standorten, sowie die Aufgabe von Immobilien (Nutzungsrechte), insbesondere am Standort Frankfurt am Main vor. Dies führte teilweise zu einer verkürzten Restnutzungsdauer der Nutzungsrechte sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung und somit zu erhöhten Abschreibungen, die sich im Wesentlichen auf die Geschäftsjahre 2021 und 2022 auswirkten. Dies stellte eine Schätzungsänderung hinsichtlich der Nutzungsdauer von abschreibungsfähigen Vermögenswerten dar und hatte einen Effekt von 1 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro). Die erhöhten Abschreibungen aus den Restrukturierungsmaßnahmen werden in den Restrukturierungsaufwendungen (siehe Note 21) ausgewiesen.
Unter als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Properties) sind solche Grundstücke und Gebäude zu verstehen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder aus Gründen eines erwarteten Wertzuwachses gehalten werden. Der Commerzbank-Konzern weist unter anderem die im Rahmen der Sicherheitenverwertung erworbenen Immobilien (Rettungserwerbe) sowie Gebäude im Besitz des Commerzbank-Konzerns, die im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen vermietet werden als Finanzinvestition aus. Es handelt sich hauptsächlich um Gewerbeimmobilien.
Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt gemäß IAS 40 mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten unter Einbeziehung der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Bei einer Übertragung aufgrund einer Nutzungsänderung einer Immobilie aus den Sachanlagen in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfolgt die Bewertung zum Zugangszeitpunkt zum Fair Value. In der Folgebewertung werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum Fair Value bewertet. Die Ermittlung der Fair Values basiert jeweils auf Bewertungen von unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen anhand aktueller Marktwerte. Die Bewertung gewerblich genutzter Objekte erfolgt in der Regel ertragswertorientiert; individuelle Wohnungsbauten werden üblicherweise sach- oder vergleichswertorientiert bewertet. Für die ertragswertorientierte Bewertung der Immobilien werden grundsätzlich ortsübliche Mieten mit Abschlägen für Bewirtschaftung, Akquisitionsmaßnahmen und Leerstand sowie Restnutzungsdauern und Bodenwerte herangezogen. Teilweise werden auch vertraglich vereinbarte Mieten zugrunde gelegt. Der ebenfalls in die Bewertung eingehende Liegenschaftszins berücksichtigt das Marktzinsniveau und das den Immobilien anhaftende Objekt- und Standortrisiko. Die wesentlichen am Markt beobachtbaren Parameter sind ortsübliche Mieten und Liegenschaftszinsen.
Laufende Erträge und Aufwendungen weisen wir im Sonstigen Ergebnis aus. Veränderungen aus der Neubewertung durch die Änderung des Fair Values werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien von 322 Mio. Euro (Vorjahr: 53 Mio. Euro) sind der Fair-Value-Bewertungshierarchie Level 3 zugeordnet und entwickelten sich wie folgt:
Mio. € | 2024 | 2023 |
Buchwert zum 1.1. | 53 | 57 |
Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 1.1. | 172 | 171 |
Wechselkursveränderungen | 0 | 2 |
Zugänge | 134 | - |
Abgänge | 0 | - |
Veränderungen Konsolidierungskreis | 150 | - |
Umbuchungen | 1 | - 2 |
Umbuchungen in die Zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte | - 30 | - |
Kumulierte Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 31.12. | 427 | 172 |
Kumulierte Veränderungen aus der Bewertung zum Fair Value | - 105 | - 119 |
Buchwert zum 31.12. | 322 | 53 |
Im Geschäftsjahr 2024 wurden, wie im Vorjahr, keine von den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien rettungshalber erworben.
Es liegen weder Beschränkungen hinsichtlich der Weiterveräußerung vor noch gibt es Ankaufsverpflichtungen für Immobilien, die hier auszuweisen wären.
Für die Sensitivitätsanalyse der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien greifen wir auf die länderspezifischen Mietindizes für Handel- und Büroimmobilien des vdp (Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V.) für mindestens 18 Jahre zurück. Für die Berechnung der möglichen Wertänderung unserer Immobilien nutzen wir die auf dieser Basis ermittelte mittlere Schwankungsbreite.
Langfristige Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist, sind als zur Veräußerung bestimmt zu klassifizieren. Die entsprechenden Vermögenswerte sind mit ihrem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Für verzinsliche und nicht verzinsliche Finanzinstrumente sowie für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfolgt jedoch nur eine Ausweisänderung nach IFRS 5 und somit eine Umgliederung in die entsprechenden Bilanzposten. Deren Bewertung erfolgt weiterhin nach IFRS 9 beziehungsweise IAS 40.
Sollten aus der Bewertung gemäß IFRS 5 Wertminderungen resultieren, sind diese abhängig von der zugrunde liegenden Transaktion im entsprechenden Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Eine spätere Wertaufholung ist auf die Summe der vorher erfassten Wertminderungen begrenzt.
Die laufenden Ergebnisse aus zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten erfassen wir grundsätzlich in den gleichen Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wie ohne entsprechende Klassifizierung.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung in % |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 61 | 62 | - 1,0 |
Darlehen und Forderungen | - | - | . |
Verbriefte Schuldinstrumente | - | - | . |
Eigenkapitalinstrumente | 61 | 62 | - 1,0 |
Sachanlagen | 22 | - | . |
Gesamt | 83 | 62 | 34,1 |
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränderung in % |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | - | - | . |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | - | - | . |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | - | - | . |
Sonstige Passivposten | 7 | - | . |
Gesamt | 7 | - | . |
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und -schulden werden anhand der steuerlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder mit den aktuell gültigen Steuersätzen in der Höhe ermittelt, in der die Erstattung von der beziehungsweise die Zahlung an die jeweilige Steuerbehörde erwartet wird.
Aktive und passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten der Vermögenswerte oder Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet, soweit hieraus voraussichtlich zukünftige Ertragsteuerentlastungs- oder belastungseffekte resultieren (temporäre Unterschiede) und kein Ansatzverbot besteht. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auch für steuerliche Verlustvorträge sowie für noch nicht genutzte Steuergutschriften gebildet. Für die Bewertung der latenten Steuern sind die zum 31. Dezember 2024 bereits beschlossenen, bei Realisierung der Unterschiede anwendbaren Ertragsteuersätze maßgebend.
Aktive latente Steuern auf steuerentlastende temporäre Differenzen, auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste sowie auf noch nicht genutzte Steuergutschriften werden nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft steuerliche Ergebnisse des gleichen Steuersubjektes und in Bezug auf die gleiche Steuerbehörde anfallen. Zur Begründung der Werthaltigkeit wird eine detaillierte steuerliche Ergebnisplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren auf Basis der vom Vorstand verabschiedeten Mehrjahresplanung durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Ansatz gerechtfertigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass auch nach den fünf Jahren ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht.
Die Bildung und Fortführung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt - in Abhängigkeit von der Behandlung des zugrunde liegenden Sachverhaltes - entweder erfolgswirksam in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag oder erfolgsneutral im Eigenkapital.
Die Ertragsteueraufwendungen beziehungsweise -erträge weisen wir in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Konzerns als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag aus.
Latente Ertragsteueransprüche und -schulden werden saldiert, soweit ein Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Ertragsteuern besteht und sich die aktiven und passiven latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für das gleiche Steuersubjekt erhoben werden.
Die zu versteuernden temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Commerzbank-Konzerngesellschaften, für die keine wesentlichen latenten Ertragsteuerschulden passiviert wurden, betrugen 554 Mio. Euro (Vorjahr: 501 Mio. Euro).
Eine Unterscheidung zwischen tatsächlichen und latenten Ertragsteueransprüchen sowie zwischen tatsächlichen und latenten Ertragsteuerschulden erfolgt in der Bilanz sowie in den Notes.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Tatsächliche Ertragsteueransprüche | 216 | 138 | 56,4 |
in Deutschland | 189 | 117 | 60,9 |
außerhalb Deutschlands | 27 | 21 | 30,8 |
Latente Ertragsteueransprüche | 1.929 | 2.505 | - 23,0 |
erfolgswirksame Ertragsteueransprüche | 1.874 | 2.413 | - 22,3 |
erfolgsneutrale Ertragsteueransprüche | 55 | 93 | - 40,6 |
Gesamt | 2.145 | 2.643 | - 18,9 |
Aktive latente Steuern bilden die potenziellen Ertragsteuerentlastungen aus temporären Unterschieden zwischen den Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz nach IFRS und den Steuerwerten nach lokalen steuerrechtlichen Vorschriften der Konzernunternehmen sowie zukünftige Ertragsteuerentlastungen aus steuerlichen Verlustvorträgen und noch nicht genutzten Steuergutschriften ab.
Für folgende steuerliche Verlustvorträge wurden zum 31. Dezember 2024 aufgrund des zeitlich beschränkten Planungshorizonts und der dadurch bedingten nicht ausreichenden Wahrscheinlichkeit der Nutzung keine latenten Ertragsteueransprüche aktiviert beziehungsweise bestehende latente Ertragsteueransprüche wertberichtigt:
Steuerliche Verlustvorträge | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Körperschaftsteuer/ Corporation Tax/ Federal Tax | 6.458 | 7.095 | - 9,0 |
Unbegrenzt vortragsfähig | 5.033 | 4.813 | 4,6 |
Begrenzt vortragsfähig1 | 1.425 | 2.281 | - 37,5 |
darunter: Verfall in der Folgeperiode | 715 | 67 | . |
Gewerbesteuer/ Lokale Steuer | 4.447 | 4.497 | - 1,1 |
Unbegrenzt vortragsfähig | 1.015 | 1.107 | - 8,3 |
Begrenzt vortragsfähig1 | 3.432 | 3.390 | 1,3 |
darunter: Verfall in der Folgeperiode | - | - | . |
1
Verfall zwanzig Jahre nach dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt.
Bei der Bilanzierung der tatsächlichen Ertragsteueransprüche wurde die Unsicherheit aufgrund von potenziellen steuerlichen Rechtsstreitigkeiten berücksichtigt.
Daneben wurden für unbegrenzt vortragsfähige abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 16 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro) keine latenten Steueransprüche gebildet.
Latente Ertragsteueransprüche werden im Wesentlichen für den inländischen Organkreis, die mBank und britische Tochtergesellschaften gebildet. Sie wurden im Zusammenhang mit folgenden Posten gebildet:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | 281 | 267 | 5,2 |
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Held for Trading | 4.482 | 3.768 | 18,9 |
Übrige Finanzielle Vermögenswerte | 3.416 | 3.563 | - 4,1 |
Rückstellungen (ohne Pensionsverpflichtungen) | 508 | 370 | 37,1 |
Übrige Finanzielle Verbindlichkeiten | 123 | 122 | 0,8 |
Pensionsverpflichtungen | 483 | 703 | - 31,3 |
Übrige Bilanzposten | 3.501 | 3.355 | 4,4 |
Steuerliche Verlustvorträge | 480 | 988 | - 51,4 |
Latente Ertragsteueransprüche brutto | 13.274 | 13.137 | 1,0 |
Saldierung mit Latenten Ertragsteuerschulden | - 11.345 | - 10.632 | 6,7 |
Gesamt | 1.929 | 2.505 | - 23,0 |
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Tatsächliche Ertragsteuerschulden | 467 | 535 | - 12,7 |
Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden aus Ertragsteuern | 56 | 47 | 19,8 |
Rückstellungen für Ertragsteuern | 411 | 488 | - 15,8 |
Latente Ertragsteuerschulden | 46 | 3 | . |
Erfolgswirksame Ertragsteuerschulden | 27 | 1 | . |
Erfolgsneutrale Ertragsteuerschulden | 19 | 3 | . |
Gesamt | 513 | 538 | - 4,7 |
Rückstellungen für Ertragsteuern sind potenzielle Steuerverpflichtungen, für die noch keine rechtskräftigen Steuerbescheide ergangen sind, beziehungsweise für Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern beinhalten Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern gegenüber inländischen und ausländischen Steuerbehörden.
Passive latente Steuern stellen die potenziellen Ertragsteuerbelastungen aus temporären Unterschieden zwischen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz nach IFRS und den Steuerwerten nach lokalen steuerrechtlichen Vorschriften der Konzernunternehmen dar. Sie wurden im Zusammenhang mit folgenden Posten gebildet:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Held for Trading | 5.618 | 4.482 | 25,3 |
Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten | 230 | 294 | - 21,8 |
Übrige Finanzielle Vermögenswerte | 104 | 92 | 13,0 |
Übrige Finanzielle Verbindlichkeiten | 3.465 | 3.639 | - 4,8 |
Übrige Bilanzposten | 1.974 | 2.128 | - 7,2 |
Latente Ertragsteuerschulden brutto | 11.391 | 10.635 | 7,1 |
Saldierung mit Latenten Ertragsteueransprüchen | - 11.345 | - 10.632 | 6,7 |
Gesamt | 46 | 3 | . |
In diesen Posten werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, die für sich allein betrachtet nicht von wesentlicher Bedeutung sind und nicht anderen Posten zugeordnet werden können.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.20231 | Veränd. in % |
Sicherheiten für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen | 322 | 287 | 12,2 |
Edelmetalle | 234 | 138 | 69,4 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 212 | 241 | - 12,1 |
Aktiviertes Planvermögen | 788 | 655 | 20,3 |
Übrige Aktiva | 1.281 | 1.309 | - 2,1 |
Gesamt | 2.837 | 2.630 | 7,9 |
1
Korrektur Vorjahr aufgrund von Restatements (siehe Note 4).
In den Sonstigen Aktiva sind Sicherheiten für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen für EU-Bankenabgabe und Einlagensicherung von 322 Mio. Euro (Vorjahr: 287 Mio. Euro) enthalten. Kumuliert wurden seit 2015.181 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro) für die EU-Bankenabgabe und 141 Mio. Euro (Vorjahr: 106 Mio. Euro) für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt (siehe Note 59).
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Verbindlichkeiten für Filmfonds | 50 | 81 | - 38,4 |
Fremdkapital aus nicht beherrschenden Anteilen | 129 | 55 | . |
Rechnungsabgrenzungsposten | 466 | 462 | 0,8 |
Leasingverbindlichkeiten | 1.560 | 1.674 | - 6,8 |
Übrige Passiva | 2.152 | 2.328 | - 7,6 |
Gesamt | 4.357 | 4.599 | - 5,3 |
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Voraus erhaltene Dienstleistungsentgelte in Höhe von 367 Mio. Euro (Vorjahr: 358 Mio. Euro) enthalten.
Einzahlungsverpflichtungen gegenüber konzernfremden und nicht konsolidierten Gesellschaften auf nicht voll eingezahlte Gesellschaftsanteile bestanden im Geschäftsjahr 2024 wie auch im Vorjahr in unwesentlicher Höhe.
Nach § 5 Abs. 10 der Statuten des Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin, von Verlusten freizustellen, die diesem durch eine Hilfeleistung zugunsten von im Mehrheitsbesitz der Commerzbank stehenden Kreditinstituten entstehen.
Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 9.970 Mio. Euro (Vorjahr: 12.350 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, zu gewährleisten, dass sich die Kapital- und Liquiditätsverhältnisse ihrer verbundenen Unternehmen mBank S.A., Warschau, und mBank Hipoteczny S.A., Warschau, so darstellen, dass diese ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.
Mit Anwendung des IFRS 16 wird für Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand (Right-of-Use-Asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Das Nutzungsrecht weisen wir als Teil des Anlagevermögens in den Sachanlagen (siehe Note 47) aus und schreiben es linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ab. Die Abschreibungen des Nutzungsrechts weisen wir in den Verwaltungsaufwendungen aus (siehe Note 18). Vorhandene Verlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen werden berücksichtigt, sobald deren Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wird. Über die Hälfte der Leasingverträge sind mit diesen Optionen belegt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verlängerungsoptionen. Der Commerzbank-Konzern erwartet künftig keine nennenswerten Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind.
Die Leasingverbindlichkeit passivieren wir in Höhe des Barwertes der künftig zu leistenden Leasingzahlungen in den Sonstigen Passiva (siehe Note 54). Im Zinsaufwand werden die Aufzinsungen der Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Wir machen von der Möglichkeit Gebrauch, Leasingverhältnisse von geringem Wert ("low value") von der Bilanzierung auszunehmen und direkt im Aufwand zu erfassen.
Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Aufwand für geringwertige Leasingverhältnisse 2 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro). In den Leasingverbindlichkeiten nicht enthaltene variable Leasingzahlungen beliefen sich wie auch im Vorjahr auf 0 Mio. Euro, zudem wurden in der Berichtsperiode Erträge von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 16 Mio. Euro) aus Unterleasingverträgen erfasst. Die gesamten Leasingzahlungen beliefen sich auf 285 Mio. Euro (Vorjahr: 315 Mio. Euro).
Ein Leasinggeschäft klassifizieren wir als Operating-Leasing-Verhältnis, wenn es nicht im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt. Demgegenüber klassifizieren wir als Finanzierungsleasing solche Vertragsverhältnisse, in denen der Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt. Maßgeblich für die Zuordnung der Chancen und Risiken ist grundsätzlich der Barwert der mit den Leasingverträgen verbundenen Cashflows.
Sofern der Barwert zumindest der Investitionssumme des Leasingobjektes entspricht, erfolgt eine Klassifizierung als Finanzierungsleasing.
Die Commerzbank ist Leasinggeber im Zusammenhang mit Operating-Leasing-Verhältnissen. Zu den Leasingobjekten gehören insbesondere technische Anlagen und Maschinen, Immobilien sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel Ausrüstungsgegenstände und Kraftfahrzeuge). In den Leasingverträgen sind keine bedingten Leasingraten vereinbart.
Aus den gewährten Operating-Leasing-Verhältnissen werden dem Commerzbank-Konzern in den folgenden Jahren folgende Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Verträgen zufließen:
Fälligkeit | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
in bis zu einem Jahr | 69 | 67 |
in einem bis fünf Jahren | 135 | 166 |
in mehr als fünf Jahren | 25 | 12 |
Gesamt | 230 | 245 |
Die Commerzbank ist Leasinggeber im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen. Diese Leasingverträge umfassen zum Stichtag insbesondere technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (zum Beispiel Kraftfahrzeuge und Büromaschinen) und in geringem Umfang vermietete Immobilien. Das Verhältnis zwischen Bruttoinvestitionen und Barwert der Mindestleasingzahlungen stellte sich wie folgt dar:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Ausstehende Leasingzahlungen | 6.333 | 6.048 |
+ Garantierte Restwerte | 564 | 538 |
= Mindestleasingzahlungen | 6.897 | 6.586 |
+ Nicht garantierte Restwerte | - | - |
= Bruttoinvestitionen | 6.897 | 6.586 |
darunter: aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen | - | - |
- Nicht realisierter Finanzertrag | 470 | 471 |
= Nettoinvestitionen | 6.427 | 6.115 |
- Barwert der nicht garantierten Restwerte | - | - |
= Barwert der Mindestleasingzahlungen | 6.427 | 6.115 |
darunter: aus Sale-and-Lease-back-Transaktionen | - | - |
Die Mindestleasingzahlungen umfassen die vom Leasingnehmer insgesamt aus dem Leasingvertrag zu zahlenden Leasingraten zuzüglich des garantierten Restwertes. Der nicht garantierte Restwert wird zu Beginn des Leasingverhältnisses geschätzt und regelmäßig zum Stichtag überprüft. Der unrealisierte Finanzertrag entspricht der impliziten Verzinsung des Leasingverhältnisses zwischen Stichtag und Vertragsende.
Die Fristigkeiten der Bruttoinvestitionen und der Barwerte der Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen gliederten sich folgendermaßen:
Restlaufzeiten der Bruttoinvestitionen | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
von bis zu einem Jahr | 2.328 | 2.027 |
von einem bis zu fünf Jahren | 4.313 | 4.258 |
von mehr als fünf Jahren | 256 | 300 |
Gesamt | 6.897 | 6.586 |
Finanzerträge auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis von 339 Mio. Euro (Vorjahr: 308 Mio. Euro) haben wir in den Zinserträgen vereinnahmt. In der Berichtsperiode wurden keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen vereinnahmt. Forderungen aus Leasingverträgen sind in der Risikosteuerung innerhalb des konzernweiten Risikomanagements enthalten.
Restlaufzeiten der Barwerte der Mindestleasingzahlungen | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
von bis zu einem Jahr | 2.117 | 1.829 |
von einem bis zu fünf Jahren | 4.058 | 4.027 |
von mehr als fünf Jahren | 251 | 259 |
Gesamt | 6.427 | 6.115 |
Eine Rückstellung ist anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstand, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen bilden wir daher für ungewisse Schulden gegenüber Dritten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahmen. Der für eine Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist. Risiken und Unsicherheiten (unter anderem bezüglich der tatsächlichen Höhe der Kosten zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sowie möglicher Kostensteigerungen bei längerfristigen Rückstellungen) sind bei der Schätzung berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem Barwert angesetzt.
Die Zuführung zu den unterschiedlichen Rückstellungsarten erfolgt über verschiedene Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Rückstellungen im Kreditgeschäft werden den Risikovorsorgeaufwendungen und Restrukturierungsrückstellungen den Restrukturierungsaufwendungen belastet. Die übrigen Rückstellungen werden grundsätzlich zulasten der Verwaltungsaufwendungen gebildet und zugunsten des Sonstigen Ergebnisses aufgelöst.
Die Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns sind sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern an Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren (Prozesse) sowie außergerichtlichen und aufsichtsbehördlichen Verfahren (Regresse) als Beklagte, Kläger oder in anderer Weise beteiligt. Ferner können auch Rechtsstreitigkeiten, an denen die Commerzbank oder ihre Tochtergesellschaften nicht unmittelbar beteiligt sind, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die Kreditwirtschaft Auswirkungen auf den Konzern haben. Der Konzern bildet angemessene Rückstellungen für Prozesse und Regresse zulasten des Sonstigen Ergebnisses, wenn ein Verlust wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung hinreichend genau bestimmbar ist. Regressrückstellungen betreffen unter anderem Rückerstattungen von unwirksamen Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten oder mögliche Ansprüche aus der Falschberatung von Kunden. Bei Prozessrückstellungen wird danach unterschieden, ob eine Gesellschaft des Konzerns Klägerin (Aktivprozess) oder Beklagte (Passivprozess) ist. Bei Aktivprozessen werden grundsätzlich die Anwalts-, Gerichts- und Nebenkosten zurückgestellt, wobei hier Landesspezifika berücksichtigt werden. Bei Passivprozessen werden darüber hinaus Rückstellungen gebildet, wenn der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Die endgültigen Verbindlichkeiten des Konzerns können jedoch von den gebildeten Rückstellungen abweichen, da für eine Beurteilung der Wahrscheinlichkeit und die Bezifferung von ungewissen Verbindlichkeiten aus solchen rechtlichen Verfahren in großem Umfang Wertungen und Einschätzungen erforderlich sind, die sich im weiteren Verlauf des jeweiligen Verfahrens als nicht zutreffend erweisen können. Rechtsrisiken, für die keine Rückstellungen gebildet wurden, werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen (siehe Note 59).
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden dann angesetzt, wenn der Commerzbank-Konzern einen detaillierten formellen Plan für die Restrukturierungsmaßnahmen besitzt und bereits begonnen hat, diesen zu verwirklichen, oder die wesentlichen Details der Restrukturierung bekannt gemacht hat. Der detaillierte Plan umfasst die betroffenen Geschäftsbereiche, die wichtigsten betroffenen Standorte, die ungefähre Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Stellen im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sind, die damit verbundenen Kosten und den Zeitraum, in dem die Restrukturierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Der detaillierte Plan muss in einer Art und Weise kommuniziert worden sein, dass die Betroffenen mit seiner Verwirklichung rechnen können. Der Posten Restrukturierungsaufwendungen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung kann weitere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen stehende Aufwendungen enthalten, die unmittelbar angefallen und nicht in der Restrukturierungsrückstellung enthalten sind.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gebildet. Diese setzt sich aus Versorgungszusagen zusammen, denen sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pensionspläne zugrunde liegen. Leistungsorientierte Pensionspläne bestehen für Verpflichtungen aus Versorgungsanwartschaften und laufenden Leistungen aufgrund einer unmittelbaren Versorgungszusage der Commerzbank, bei der überwiegend die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängig ist. Für diese Pläne werden Rückstellungen gebildet. Die Beiträge für beitragsorientierte Pensionspläne werden direkt in den Personalaufwendungen erfasst.
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 617 | 657 | - 6,2 |
Sonstige Rückstellungen | 3.131 | 2.895 | 8,1 |
Gesamt | 3.748 | 3.553 | 5,5 |
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzten sich aus Rückstellungen für Anwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Pensionsansprüche der Pensionärinnen und Pensionäre von 46 Mio. Euro (Vorjahr: 54 Mio. Euro), Rückstellungen für Altersteilzeit von 1 Mio. Euro (Vorjahr: 59 Mio. Euro) und Rückstellungen für Vorruhestand von 570 Mio. Euro (Vorjahr: 544 Mio. Euro) zusammen.
Die Zins- und Verwaltungsaufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung setzen sich insgesamt aus folgenden Komponenten zusammen:
Mio. € | 2024 | 2023 | Veränd. in % |
Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne | 23 | 18 | 27,5 |
Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne | 66 | 69 | - 4,3 |
Andere Altersversorgung (Altersteilzeit und Vorruhestand) | 48 | 70 | - 31,7 |
Sonstige pensionsnahe Aufwendungen | 22 | 15 | 44,3 |
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 159 | 172 | - 7,7 |
Die Pensionsverpflichtungen, pensionsähnlichen Verpflichtungen (Altersteilzeit, Vorruhestand) und Verpflichtungen für Jubiläen sowie die Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden jährlich von unabhängigen Aktuaren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Parameter richten sich dabei nach den Verhältnissen des Landes, in dem der Pensionsplan begründet wurde. Die Aktuare beziehen neben biometrischen Annahmen, den Heubeck-Richttafeln 2018 G im Inland und länderspezifischen Tafeln im Ausland insbesondere einen aktuellen Abzinsungssatz auf Basis der Renditen für langfristige und hochwertige Unternehmensanleihen sowie künftig zu erwartende Rentensteigerungsraten in die Berechnung mit ein.
Die im Inland erwarteten Rentenanpassungen, die sich in der Regel an der Entwicklung der deutschen Verbraucherpreise (Inflation) orientieren, wurden 2024 auf 2,3 % per annum (Vorjahr: 2,5 % per annum) abgesenkt. Durch die Absenkung der erwarteten Rentenanpassungen entstand ein einmaliger positiver Effekt von rund 111 Mio. Euro (Vorjahr: negativer Effekt von 52 Mio. Euro) vor Steuern, der erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurde.
Die künftige Gehaltsentwicklung hat aufgrund der Struktur der jeweiligen Pensionspläne sowohl im Inland als auch im Ausland keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtung, so dass auf eine Angabe des Parameters sowie der zugehörigen Sensitivitäten aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet wird.
Für die inländischen Pensionsverpflichtungen wird der Abzinsungsfaktor anhand eines Commerzbank eigenen Modells bestimmt, der auf der Grundlage einer Kurve aus AA-gerateten Staatsanleihen, adjustiert um den Spread zwischen AA-gerateten Staatsanleihen und AA-gerateten Unternehmensanleihen, abgeleitet wird.
Die Ermittlung der Parameter außerhalb Deutschlands erfolgt auf der Basis gewichteter Durchschnitte unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Pensionspläne.
% | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Parameter der Pensionspläne in Deutschland | ||
für die Ermittlung der Pensionsverpflichtung am Jahresende | ||
Diskontierungszinssatz | 3,8 | 3,7 |
Erwartete Rentenanpassung | 2,3 | 2,5 |
für die Ermittlung der Pensionsaufwendungen im Geschäftsjahr | ||
Diskontierungszinssatz | 3,7 | 4,0 |
Erwartete Rentenanpassung | 2,5 | 2,4 |
(Gewichtete) Parameter der Pensionspläne außerhalb Deutschlands | ||
für die Ermittlung der Pensionsverpflichtung am Jahresende | ||
Diskontierungszinssatz | 5,0 | 4,5 |
Erwartete Rentenanpassung | 2,8 | 2,8 |
für die Ermittlung der Pensionsaufwendungen im Geschäftsjahr | ||
Diskontierungszinssatz | 4,5 | 4,8 |
Erwartete Rentenanpassung | 2,8 | 2,8 |
Für versorgungsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2004 in die Dienste der Commerzbank Aktiengesellschaft oder einiger anderer konsolidierter Gesellschaften eingetreten sind, richten sich die unmittelbaren Versorgungsansprüche überwiegend nach den Regelungen des Commerzbank-Bausteinplans zur betrieblichen Altersvorsorge (CBA). Die Leistungen nach dem CBA setzen sich der Höhe nach aus einem Initialbaustein für die Zeit bis zum 31. Dezember 2004 und aus einem Versorgungsbaustein - gegebenenfalls zuzüglich eines Dynamikbausteins - für jedes beitragsfähige Kalenderjahr ab dem Jahr 2005 zusammen; sie sind als lebenslange Rente mit Kapitalwahlrecht ausgestaltet. Die Inanspruchnahme des Kapitalwahlrechtes wird bei der versicherungsmathematischen Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Seit dem 1. Januar 2005 eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine Zusage nach dem Commerzbank-Kapitalplan zur betrieblichen Altersvorsorge (CKA). Der CKA sieht eine garantierte Mindestleistung nach dem Bausteinprinzip vor, eröffnet aber zusätzliche Chancen auf höhere Versorgungsleistungen aus der Anlage von Vermögenswerten in Investmentfonds.
Die unmittelbare betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen Dresdner Bank Aktiengesellschaft wird seit dem 1. Januar 2010 ebenfalls nach den Regelungen des Commerzbank-Bausteinplans zur betrieblichen Altersvorsorge (CBA) durchgeführt.
Darüber hinaus bestehen leistungsorientierte Versorgungspläne bei ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen, vornehmlich in Großbritannien und den USA.
Neben der betrieblichen Altersversorgung gibt es in Großbritannien einen intern finanzierten Gesundheitsfürsorgeplan, nach dem den Berechtigten in der Rentenphase medizinische Aufwendungen erstattet werden. Die daraus resultierenden Verpflichtungen sind gemäß IAS 19 nach den Regeln für leistungsorientierte Pensionspläne zu bilanzieren.
Zur Erfüllung der unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen in Deutschland wurden im Rahmen eines Contractual Trust Arrangements (CTA) Deckungsmittel an einen rechtlich unabhängigen Treuhänder, den Commerzbank Pension-Trust e. V. (CPT), übertragen. Das vom CPT gehaltene Treuhandvermögen sowie entsprechende Deckungsmittel für Pensionsverpflichtungen bei Auslandseinheiten sind als Planvermögen im Sinne von IAS 19.8 qualifiziert. Die zwischen dem CPT und der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie weiteren inländischen Konzerngesellschaften abgeschlossenen Treuhandverträge begründen zugleich eine Insolvenzsicherung der mit Planvermögen unterlegten unmittelbaren betrieblichen Versorgungszusagen. Die Insolvenzsicherung umfasst alle unverfallbaren Versorgungsanwartschaften aktiver und ausgeschiedener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle laufenden Leistungen für Pensionärinnen und Pensionäre. Sie erstreckt sich auch auf diejenigen Teile der Versorgungsanwartschaften beziehungsweise -leistungen, die jenseits der Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) liegen. Die Treuhandverträge sehen keine Dotierungspflicht der Treugebergesellschaften vor. Das Planvermögen muss jedoch zu jeder Zeit die nicht vom PSV gesicherten Ansprüche decken. Die Gesellschaften können nur bis zu dieser Untergrenze Rückübertragungen aus dem Planvermögen zur Erstattung von erbrachten Versorgungsleistungen verlangen.
Die Anlagerichtlinien für das Planvermögen in Deutschland werden gemeinsam vom Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft und dem CPT festgelegt. Für deren Ausgestaltung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Anlagensteuerung erfolgt über das Executive Pension Committee (EPC), das im Rahmen des Asset-Liability-Managements einen Liability-Driven-Investment-(LDI)-Ansatz verfolgt und auch die Grundlagen für die Bestimmung der versicherungsmathematischen Annahmen entwickelt. Hauptziel der verfolgten Anlagestrategie ist eine Nachbildung der zukünftigen Cashflows (Pensionsverpflichtungen) mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten (Zins, Inflation und Credit Spread) zur Reduzierung der Risiken, die sich unmittelbar aus der zukünftigen Entwicklung der Pensionsverpflichtungen ergeben. Neben den gewöhnlichen Pensionsplanrisiken wie beispielsweise Inflationsrisiken und biometrischen Risiken liegen in der Commerzbank keine erkennbaren ungewöhnlichen Risiken vor. Das Portfolio des Planvermögens ist breit gestreut und setzt sich im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren und Aktien sowie alternativen Anlageinstrumenten zusammen.
Die Pensionspläne außerhalb Deutschlands haben eigene und vom CPT unabhängige Trust-Strukturen. In Summe stellen sie aktuell etwa 3 % der gesamten Pensionsverpflichtungen im Konzern dar. Das EPC ist als Steuerungsgremium auch für die Planvermögen der ausländischen Pensionspläne zuständig. Außerhalb Deutschlands gelten zudem noch jeweils nationale Regelungen. Grundsätzlich wird aber auch hier ein LDI-Ansatz verfolgt. Den größten Anteil der Pensionsverpflichtungen außerhalb Deutschlands stellten die Einheiten in London (rund 38 %), New York und Amsterdam, die zusammen rund 80 % ausmachten. Größtenteils handelt es sich um mit entsprechenden Planvermögen unterlegte leistungsorientierte Pensionspläne. Teilweise und in geringem Umfang bestehen außerhalb Deutschlands auch Pensionsverpflichtungen, denen kein Planvermögen gegenübersteht.
In der Bilanz ist die Nettoschuld (beziehungsweise der Nettovermögenswert) anzusetzen, die sich aus dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen abzüglich des Zeitwertes des Planvermögens, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regelungen zur Vermögensobergrenze, ergibt.
Die in den Personalaufwendungen und im Zinsüberschuss zu erfassenden Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne setzen sich aus dem Dienstzeitaufwand und den Nettozinsaufwendungen beziehungsweise -erträgen zusammen. Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, welcher die von den Anwärtern im Geschäftsjahr verdienten Ansprüche repräsentiert, sowie den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand beziehungsweise -ertrag. Nettozinsaufwendungen/-erträge berechnen sich aus der Zinsdifferenz zwischen dem Barwert der Verpflichtung und dem Fair Value des Planvermögens. Für die Berechnung des Verpflichtungsumfangs auf die leistungsorientierte Nettoverbindlichkeit beziehungsweise das Nettovermögen wird der Diskontierungszinssatz herangezogen.
Der Unterschied aufgrund der Neubewertung der Verpflichtung zum Bilanzstichtag im Vergleich zu dem am Jahresanfang prognostizierten Wert wird als versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust bezeichnet. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden ebenso wie der Ertrag aus dem Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die in den Nettozinsaufwendungen/-erträgen enthalten sind) unmittelbar im Eigenkapital in den Gewinnrücklagen erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Die Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtung hat sich folgendermaßen entwickelt:
Pensionsverpflichtungen | Planvermögen | Nettoschuld | ||||
Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Stand zum 1.1. | 6.786 | 6.308 | - 7.387 | - 6.880 | - 601 | - 573 |
Dienstzeitaufwand | 46 | 41 | - | 0 | 46 | 42 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | - 0 | 0 | - | - | - 0 | 0 |
Plankürzungen/Abgeltungen | - | - | - | - | - | - |
Sonstiger Einmalaufwand | - | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zinsaufwand/-ertrag | 247 | 248 | - 270 | - 272 | - 23 | - 24 |
Neubewertung | - 186 | 505 | 65 | - 517 | - 120 | - 12 |
Ertrag/Verlust aus Planvermögen ohne bereits in den Nettozinsaufwendungen/-erträgen erfasste Beträge | - | - | 65 | - 517 | 65 | - 517 |
Erfahrungsbedingte Anpassungen | 19 | 201 | - | - | 19 | 201 |
Anpassungen der finanziellen Annahmen | - 205 | 305 | - | - | - 205 | 305 |
Anpassungen der demografischen Annahmen | 0 | - 1 | - | - | 0 | - 1 |
Pensionsleistungen | - 320 | - 317 | 297 | 297 | - 23 | - 20 |
Gezahlte Beträge in Verbindung mit Abgeltungen | - 6 | - | - | - | - 6 | - |
Veränderung Konsolidierungskreis | - | - | - | - | - | - |
Wechselkursänderungen | 9 | - 1 | - 10 | - 0 | - 1 | - 1 |
Arbeitgeberbeiträge | - | - | - 14 | - 14 | - 14 | - 14 |
Arbeitnehmerbeiträge | 0 | 0 | - 0 | - 0 | 0 | 0 |
Unternehmenszusammenschlüsse und Veräußerungen | - | - | - | - | - | - |
Umbuchungen/Sonstige Veränderungen | - 0 | 3 | - | - 2 | - 0 | 1 |
Stand zum 31.12. | 6.576 | 6.786 | - 7.318 | - 7.387 | - 742 | - 601 |
davon: Pensionsrückstellung | 46 | 54 | ||||
davon: Aktiviertes Planvermögen | - 788 | - 655 |
Für das Jahr 2025 erwarten wir für leistungsorientierte Pensionspläne Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen von 10 Mio. Euro sowie Pensionsleistungen von 320 Mio. Euro. In der Commerzbank ergeben sich keine Effekte aufgrund der Begrenzung des Vermögenswertes (sogenanntes Asset Ceiling), sodass die Nettoschuld mit dem Finanzierungsstatus gleichzusetzen ist.
Die Pensionsverpflichtungen waren folgenden Regionen zuzuordnen:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Deutschland | 6.356 | 6.552 |
Großbritannien | 83 | 90 |
Amerika | 68 | 69 |
Sonstige | 70 | 74 |
Gesamt | 6.576 | 6.786 |
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderungen einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben, das heißt mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Auswirkungen der Annahmeänderungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen wurden die gleichen Methoden - insbesondere das Anwartschaftsbarwertverfahren (Project Unit Credit Method) - verwendet wie bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum Jahresende. Eine Änderung der entsprechenden Annahmen zum 31. Dezember 2024 würde sich wie folgt auf die Verpflichtung auswirken:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
Zinssensitivität | ||
Diskontierungszinssatz + 50 Basispunkte | - 386 | - 417 |
Diskontierungszinssatz - 50 Basispunkte | 430 | 467 |
Rentenanpassungssensitivität1 | ||
Rentenanpassung + 50 Basispunkte | 283 | 295 |
Rentenanpassung - 50 Basispunkte | - 260 | - 271 |
Sensitivität bei Anpassung der Sterbewahrscheinlichkeit (Lebenserwartung) | ||
Reduzierung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 %2 | 211 | 224 |
Die Zusammensetzung des Planvermögens stellte sich wie folgt dar:
31.12.2024 | Non OECD | OECD | davon: Deutschland | |||
% | Aktiver Markt | Inaktiver Markt | Aktiver Markt | Inaktiver Markt | Aktiver Markt | Inaktiver Markt |
Renten | 1,6 | 1,2 | 41,7 | 16,7 | 4,9 | 3,9 |
Investment Grade | 1,2 | 1,0 | 40,2 | 13,3 | 4,8 | 3,8 |
Andere | - | - | - 0,0 | - | - | - |
Staatsbezogen | 1,0 | 0,9 | 4,8 | 3,0 | 1,7 | 0,9 |
Staatsanleihen | 0,1 | 0,1 | 11,3 | 0,9 | 1,5 | 0,2 |
Unternehmensanleihe | 0,1 | 0,0 | 18,4 | 5,6 | 1,2 | 0,8 |
Verbrieft | - | - | 5,7 | 3,8 | 0,3 | 1,9 |
Non-Investment Grade | 0,4 | 0,3 | 1,5 | 3,3 | 0,1 | 0,0 |
Andere | - | - | 0,1 | 1,9 | - | - |
Staatsbezogen | 0,3 | 0,2 | 0,1 | 0,6 | - | - |
Staatsanleihen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - | - |
Unternehmensanleihe | 0,0 | 0,0 | 1,3 | 0,7 | 0,1 | 0,0 |
Verbrieft | - | - | - | 0,1 | - | - |
Derivate | - | - | 7,7 | 1,2 | 3,3 | 0,4 |
Inflationsbezogene derivative Geschäfte | - | - | 0,9 | 0,4 | 0,2 | 0,1 |
Kreditbezogene derivative Geschäfte | - | - | 0,1 | 0,0 | - 0,0 | - 0,0 |
Zinsbezogene derivative Geschäfte | - | - | 7,1 | 0,8 | 3,3 | 0,4 |
Sonstige derivative Geschäfte | - | - | - 0,4 | - 0,1 | - 0,2 | - 0,0 |
Aktien | 1,0 | 0,4 | 6,2 | 1,1 | 0,1 | 0,0 |
Investment Grade | 0,2 | 0,1 | 4,1 | 0,7 | 0,1 | 0,0 |
Non-Investment Grade | 0,8 | 0,3 | 2,1 | 0,4 | 0,1 | 0,0 |
Fonds | - | - | 7,2 | 1,5 | 0,7 | 0,2 |
Aktienfonds | - | - | 1,6 | 0,7 | - | - |
Rentenfonds | - | - | 5,5 | 0,8 | 0,7 | 0,2 |
Sonstige Fondsanteile | - | - | 0,1 | 0,0 | - | - |
ABS | - | - | 1,3 | 6,0 | 0,0 | - |
Investment Grade | - | - | 1,3 | 6,0 | 0,0 | - |
Non-Investment Grade | - | - | 0,0 | - | 0,0 | - |
Liquide Mittel | - | - | 3,3 | - | 0,3 | - |
Sonstige | - | - | - 0,2 | 2,1 | - | 0,8 |
Gesamtergebnis | 2,6 | 1,6 | 67,3 | 28,5 | 9,3 | 5,2 |
31.12.2024 | Gesamt | ||
% | Aktiver Markt | Inaktiver Markt | Gesamt |
Renten | 43,3 | 17,9 | 61,1 |
Investment Grade | 41,3 | 14,3 | 55,7 |
Andere | - 0,0 | - | - 0,0 |
Staatsbezogen | 5,8 | 3,9 | 9,7 |
Staatsanleihen | 11,5 | 1,0 | 12,4 |
Unternehmensanleihe | 18,5 | 5,6 | 24,1 |
Verbrieft | 5,7 | 3,8 | 9,5 |
Non-Investment Grade | 1,9 | 3,6 | 5,5 |
Andere | 0,1 | 1,9 | 2,0 |
Staatsbezogen | 0,4 | 0,8 | 1,2 |
Staatsanleihen | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Unternehmensanleihe | 1,3 | 0,8 | 2,1 |
Verbrieft | - | 0,1 | 0,1 |
Derivate | 7,7 | 1,2 | 8,8 |
Inflationsbezogene derivative Geschäfte | 0,9 | 0,4 | 1,3 |
Kreditbezogene derivative Geschäfte | 0,1 | 0,0 | 0,2 |
Zinsbezogene derivative Geschäfte | 7,1 | 0,8 | 7,9 |
Sonstige derivative Geschäfte | - 0,4 | - 0,1 | - 0,5 |
Aktien | 7,2 | 1,5 | 8,8 |
Investment Grade | 4,3 | 0,8 | 5,2 |
Non-Investment Grade | 2,9 | 0,7 | 3,6 |
Fonds | 7,2 | 1,5 | 8,8 |
Aktienfonds | 1,6 | 0,7 | 2,3 |
Rentenfonds | 5,5 | 0,8 | 6,3 |
Sonstige Fondsanteile | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
ABS | 1,3 | 6,0 | 7,3 |
Investment Grade | 1,3 | 6,0 | 7,3 |
Non-Investment Grade | 0,0 | - | 0,0 |
Liquide Mittel | 3,3 | - | 3,3 |
Sonstige | - 0,2 | 2,1 | 1,9 |
Gesamtergebnis | 69,9 | 30,1 | 100,0 |
31.12.20231 | Non OECD | OECD | davon: Deutschland | |||
% | Aktiver Markt | Inaktiver Markt | Aktiver Markt | Inaktiver Markt | Aktiver Markt | Inaktiver Markt |
Renten | 1,4 | 1,2 | 41,6 | 16,7 | - 0,2 | 4,6 |
Investment Grade | 1,1 | 1,0 | 39,9 | 14,3 | - 0,4 | 4,1 |
Andere | - | - | 0,8 | 0,4 | - | - |
Staatsbezogen | 0,8 | 0,9 | 5,8 | 2,7 | 2,0 | 0,7 |
Staatsanleihen | 0,2 | 0,1 | 4,6 | 1,2 | - 4,9 | 0,7 |
Unternehmensanleihe | 0,1 | 0,0 | 22,2 | 5,3 | 2,0 | 0,5 |
Verbrieft | 0,0 | 0,0 | 6,4 | 4,7 | 0,6 | 2,2 |
Non-Investment Grade | 0,3 | 0,2 | 1,7 | 2,4 | 0,2 | 0,5 |
Andere | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,0 | 0,2 |
Staatsbezogen | 0,2 | 0,1 | 0,2 | 0,8 | 0,0 | 0,3 |
Staatsanleihen | 0,0 | 0,0 | 0,5 | 0,0 | - | - |
Unternehmensanleihe | 0,0 | 0,0 | 1,0 | 0,8 | 0,1 | 0,0 |
Verbrieft | - | - | 0,0 | 0,1 | - | - |
Derivate | - | - | 8,8 | 1,8 | 3,8 | 0,5 |
Inflationsbezogene derivative | ||||||
Geschäfte | - | - | 1,6 | 0,9 | 0,3 | 0,1 |
Kreditbezogene derivative Geschäfte | - | - | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Zinsbezogene derivative Geschäfte | - | - | 7,0 | 0,8 | 3,4 | 0,4 |
Sonstige derivative Geschäfte | - | - | 0,1 | 0,0 | 0,1 | 0,0 |
Aktien | 0,8 | 0,3 | 5,2 | 1,0 | 0,2 | 0,0 |
Investment grade | 0,2 | 0,0 | 3,2 | 0,6 | 0,1 | 0,0 |
Non-Investment Grade | 0,6 | 0,2 | 2,0 | 0,4 | 0,1 | 0,0 |
Fonds | 0,7 | 0,0 | 6,4 | 0,9 | 1,6 | - |
Aktienfonds | - | 0,0 | 1,6 | 0,3 | 0,3 | - |
Rentenfonds | 0,7 | - | 4,6 | 0,5 | 1,2 | - |
Sonstige Fondsanteile | - | - | 0,2 | 0,0 | 0,0 | - |
ABS | - | - | 1,0 | 5,6 | - | - |
Investment grade | - | - | 1,0 | 5,5 | - | - |
Non-Investment Grade | - | - | 0,0 | 0,1 | - | - |
Liquide Mittel | - | 0,0 | 4,4 | - | - 0,5 | - |
Sonstige | 0,0 | - | 0,1 | 1,9 | - | 1,5 |
Gesamtergebnis | 3,0 | 1,5 | 67,6 | 28,0 | 4,8 | 6,6 |
31.12.20231 | Gesamt | ||
% | Aktiver Markt | Inaktiver Markt | Gesamt |
Renten | 43,0 | 17,9 | 60,9 |
Investment Grade | 41,0 | 15,3 | 56,3 |
Andere | 0,8 | 0,4 | 1,2 |
Staatsbezogen | 6,7 | 3,6 | 10,2 |
Staatsanleihen | 4,8 | 1,3 | 6,1 |
Unternehmensanleihe | 22,3 | 5,4 | 27,6 |
Verbrieft | 6,4 | 4,7 | 11,2 |
Non-Investment Grade | 2,0 | 2,6 | 4,6 |
Andere | 0,0 | 0,7 | 0,8 |
Staatsbezogen | 0,4 | 0,9 | 1,3 |
Staatsanleihen | 0,6 | 0,1 | 0,6 |
Unternehmensanleihe | 1,0 | 0,8 | 1,8 |
Verbrieft | 0,0 | 0,1 | 0,2 |
Derivate | 8,8 | 1,8 | 10,7 |
Inflationsbezogene derivative | |||
Geschäfte | 1,6 | 0,9 | 2,6 |
Kreditbezogene derivative Geschäfte | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
Zinsbezogene derivative Geschäfte | 7,0 | 0,8 | 7,8 |
Sonstige derivative Geschäfte | 0,1 | 0,0 | 0,2 |
Aktien | 6,1 | 1,2 | 7,3 |
Investment grade | 3,4 | 0,6 | 4,0 |
Non-Investment Grade | 2,7 | 0,6 | 3,3 |
Fonds | 7,2 | 1,0 | 8,1 |
Aktienfonds | 1,6 | 0,4 | 2,0 |
Rentenfonds | 5,3 | 0,5 | 5,9 |
Sonstige Fondsanteile | 0,2 | 0,0 | 0,2 |
ABS | 1,0 | 5,6 | 6,6 |
Investment grade | 1,0 | 5,5 | 6,6 |
Non-Investment Grade | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
Liquide Mittel | 4,4 | 0,0 | 4,4 |
Sonstige | 0,1 | 1,9 | 2,0 |
Gesamtergebnis | 70,6 | 29,4 | 100,0 |
1
Darstellung wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst.
Per 31. Dezember 2024 sind im Planvermögen weder materielle Beträge von vom Konzern emittierten Wertpapieren noch sonstige Forderungen gegen den Konzern enthalten. Ebenso sind keine vom Konzern genutzten Immobilienwerte enthalten. Die Renten und Rentenfonds bestehen zum überwiegenden Teil aus Wertpapieren mit einem Investment Grade-Rating.
Die gewichtete durchschnittliche Bindungsdauer der Pensionsverpflichtungen lagt bei 13,2 Jahre (Vorjahr: 13,5 Jahre). Die erwarteten Fälligkeiten der undiskontierten Pensionsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Mio. € | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030-2034 |
Zu erwartende Rentenzahlungen | 333 | 338 | 345 | 356 | 360 | 1.842 |
Die Commerzbank ist zusammen mit anderen Finanzinstituten in Deutschland Mitgliedsunternehmen des BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. (BVV), welcher Altersvorsorgeleistungen an berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland leistet. Die Beiträge an den BVV werden sowohl vom Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regelmäßig geleistet. Von der Commerzbank geleistete Beiträge werden in den Personalaufwendungen erfasst. Die Tarife des BVV sehen feste Rentenzahlungen mit Überschussbeteiligungen vor. Diese Pläne werden wie beitragsorientierte Pläne behandelt, da uns keine ausreichenden Informationen über unseren Anteil an der gesamten leistungsorientierten Verpflichtung des jeweiligen BVV-Plans sowie des auf uns entfallenden Anteils am jeweiligen Planvermögen zur Verfügung stehen. Für den BVV gilt die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch durch die zusätzliche Verpflichtung, Anpassungen zum Ausgleich der Inflation zugunsten der Leistungsberechtigten vorzunehmen, kann ein Anstieg der Pensionsleistungen entstehen. Darüber hinaus ist der BVV berechtigt, weitere Beiträge von den Mitgliedsunternehmen zu verlangen, sollte die wirtschaftliche Lage des BVV dies erforderlich machen.
Rückstellungen für die über den BVV erbrachten Leistungen waren weder im Geschäftsjahr 2024 noch in den Vorjahren zu bilden, da eine Inanspruchnahme aus dieser gesetzlichen Haftung als unwahrscheinlich angesehen wird.
Darüber hinaus bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne bei ausländischen Tochtergesellschaften und Niederlassungen, vornehmlich in Großbritannien und den USA. Von den Aufwendungen für beitragsorientierte Pläne entfielen 56 Mio. Euro (Vorjahr: 59 Mio. Euro) auf Zahlungen an den BVV. Für 2025 wird ein Betrag in gleicher Größenordnung erwartet.
Für die Grundsätze, nach denen wir die Rückstellungen für das außerbilanzielle Kreditgeschäft und Finanzgarantien bilden, verweisen wir auf die Notes 32 bis 35 Kreditrisiken.
Die Übrigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Mio. € | Stand 1.1.2024 | Zuführungen | Verbrauch | Auflösungen | Aufzinsung | Umbuchung/ Veränderung Konsolidierungskreis/ Sonstiges |
Personalbereich | 743 | 625 | 469 | 63 | - 0 | 12 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 548 | 9 | 141 | 21 | 3 | - 48 |
Prozesse und Regresse | 634 | 613 | 243 | 67 | 0 | - 3 |
Übrige | 448 | 161 | 156 | 37 | 3 | 7 |
Gesamt | 2.373 | 1.409 | 1.008 | 187 | 5 | - 32 |
Mio. € | Stand 31.12.2024 |
Personalbereich | 848 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 351 |
Prozesse und Regresse | 934 |
Übrige | 426 |
Gesamt | 2.559 |
Mio. € | Stand 1.1.2023 | Zuführungen | Verbrauch | Auflösungen | Aufzinsung | Umbuchung/ Veränderung Konsolidierungskreis/ Sonstiges |
Personalbereich | 653 | 538 | 392 | 61 | 0 | 5 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 834 | 12 | 161 | 12 | 35 | - 160 |
Prozesse und Regresse | 429 | 329 | 73 | 78 | 8 | 19 |
Übrige | 469 | 207 | 160 | 63 | 7 | - 13 |
Gesamt | 2.384 | 1.086 | 786 | 214 | 51 | - 149 |
Mio. € | Stand 31.12.2023 |
Personalbereich | 743 |
Restrukturierungsmaßnahmen | 548 |
Prozesse und Regresse | 634 |
Übrige | 448 |
Gesamt | 2.373 |
Die Rückstellungen für den Personalbereich sind überwiegend kurzfristiger Natur, umfassen unter anderem aber auch Jubiläumsrückstellungen, die aufgrund ihres Charakters langfristig sind und in nachfolgenden Perioden sukzessive verbraucht werden. Daneben sind auch Rückstellungen für die langfristige Barkomponente des Commerzbank-Incentive-Plans (CIP) enthalten, die nach Ablauf des dreijährigen Zurückbehaltungszeitraums verbraucht werden. Die unter Übrige ausgewiesenen Rückstellungen weisen im Wesentlichen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf.
Die Restrukturierungsrückstellungen entfallen vorwiegend auf den Personal- sowie in geringerem Umfang auch auf den Immobilienbereich.
Die Zuführungen im Berichtsjahr erfolgten im Zusammenhang mit der "Strategie 2024", insbesondere für die Konsolidierung und Schließung von Standorten und Filialen sowie den Personalabbau im Ausland.
Bei rechtlichen Verfahren oder möglichen Regressansprüchen Dritter, für die Rückstellungen zu bilden sind und die in den Sonstigen Rückstellungen unter Prozesse und Regresse ausgewiesen sind, kann zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung weder die Dauer des Verfahrens noch die Höhe der Inanspruchnahme abschließend vorhergesagt werden. Die jeweils gebildete Rückstellung deckt den nach unserer Einschätzung zum Bilanzstichtag zu erwartenden Aufwand ab.
― |
Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind in einer Vielzahl von Jurisdiktionen mit zum Teil unterschiedlichen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen tätig. In der Vergangenheit wurden in einzelnen Fällen Verstöße gegen rechtliche und regulatorische Bestimmungen festgestellt und von staatlichen Behörden und Institutionen verfolgt. Einige Konzerngesellschaften sind auch zurzeit in eine Reihe solcher Verfahren involviert. |
― |
Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind insbesondere im Segment Privat- und Unternehmerkunden im Bereich der Anlageberatung tätig. Die vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen an eine objekt- und anlegergerechte Anlageberatung haben sich insbesondere in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften waren und sind deshalb in eine Reihe von - auch gerichtlichen - Auseinandersetzungen involviert, in denen Anleger eine angeblich mangelhafte Anlageberatung geltend machen und Schadensersatz verlangen oder die Rückabwicklung der Anlagen im Zusammenhang mit fehlenden Angaben zu Vertriebsprovisionen (unter anderem für geschlossene Fonds) fordern. |
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Eine Tochtergesellschaft der Commerzbank war an einer mittlerweile abgewickelten südamerikanischen Bank beteiligt. Eine Reihe von Anlegern beziehungsweise Gläubigern dieser Bank hat in verschiedenen Verfahren in Uruguay und Argentinien die Tochtergesellschaft und in einem Teil der Fälle auch die Commerzbank wegen angeblicher Haftung als Gesellschafter sowie wegen angeblicher Pflichtverletzungen der von der Tochtergesellschaft für den Aufsichtsrat der Banken nominierten Personen verklagt. Zudem war die Tochtergesellschaft an zwei Fonds beteiligt, die Gelder einwarben und von Dritten verwalten ließen. Die Liquidatoren dieser Fonds verlangen in einem Gerichtsverfahren in den USA Zahlungen zurück, die die Tochtergesellschaft von den Fonds erhalten hat. Von einer Einzeldarstellung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen. |
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Gegen die mBank wurde in 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken zugelassen. Der Sammelklage haben sich insgesamt 1.731 Kläger angeschlossen. In erster Instanz obsiegten die Kläger; die mBank hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Unabhängig davon klagen zahlreiche Darlehensnehmer von auf Fremdwährungen indexierten Darlehen aus den gleichen Gründen im Wege von Einzelklagen. Zum 31. Dezember 2024 sind neben der Sammelklage 19.451 Einzelverfahren (Vorjahr: 22.602) anhängig. Die mBank tritt den Klagen entgegen. Zum 31. Dezember 2024 lagen zu 9.018 auf Fremdwährungen indexierten Darlehensverträgen rechtskräftige Urteile in Einzelverfahren gegen die mBank vor, von denen 123 zugunsten der mBank und 8.895 zuungunsten der mBank entschieden wurden. Der polnische Oberste Gerichtshof hat am 25. April 2024 unter anderem entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Anspruch der Bank auf Rückzahlung in der Regel beginnt, wenn der Kreditnehmer die Unwirksamkeit geltend macht. Dies kann in einigen Fällen dazu führen, dass die Forderung der Bank auf Rückzahlung des Kapitals verjährt sein könnte. Die mBank wird die Entwicklung der Rechtsprechung insbesondere des polnischen Obersten Gerichtshofs und des EuGH sowie eine mögliche Gesetzgebungsinitiative weiter beobachten, und mögliche Auswirkungen auf die Vorsorge fortlaufend prüfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftige Ereignisse wie Entscheidungen des polnischen Obersten Gerichtshofs und des EuGH in Zukunft erhebliche negative Auswirkungen auf die Schätzung des rechtlichen Risikos im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen in Schweizer Franken und anderen Fremdwährungen haben können. Die mBank hat ab dem vierten Quartal 2022 ein Vergleichsprogramm aufgelegt, in welchem den Kunden angeboten wird, ihre auf Schweizer Franken indexierten Darlehen in Zloty-Darlehen mit einem festen oder variablen Zinssatz umzuwandeln, sowie einen individuell zu verhandelnden Teil der noch ausstehenden Darlehensvaluta zu erlassen. Zum Stichtag hat die mBank die Risiken im Zusammenhang mit künftigen Vergleichszahlungen mit 440 Mio. Euro berücksichtigt. Die mBank prüft die Auswirkungen der Rechtsprechung fortlaufend und passt die Parameter des Modells, wie die erwartete Anzahl von Kreditnehmern, die noch klagen werden, die Art der erwarteten Gerichtsurteile, die Höhe des Verlustes der Bank im Falle eines Urteils sowie die Annahmequote für Vergleiche soweit erforderlich an. Die Methodik zur Ermittlung der Vorsorge basiert auf Parametern, welche vielfältig, ermessensbehaftet und zum Teil mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Schwankungen der Parameter sowie deren Interdependenzen und Entscheidungen der polnischen Gerichte und des EuGH können dazu führen, dass die Vorsorge zukünftig der Höhe nach wesentlich angepasst werden muss. Das zum 31. Dezember 2024 bestehende Portfolio von nicht vollständig zurückgeführten, auf Fremdwährungen indexierten Darlehen hatte einen Buchwert von 1,8 Mrd. polnischen Zloty. Das Portfolio von vollständig zurückgezahlten Darlehen und Darlehen, für die ein Vergleich oder rechtskräftiges Urteil vorliegt, betrug bei Ausreichung 14,7 Mrd. polnische Zloty. Insgesamt wurde im Konzern für die aus dem Komplex entstehenden Risiken, einschließlich potenzieller Vergleichszahlungen und der Sammelklage, eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 1,6 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,9 Mrd. Euro) gebildet, die fast ausschließlich auf Schweizer Franken indexierte Darlehen entfällt. Bei noch nicht vollständig zurückgeführten Darlehen werden die rechtlichen Risiken unmittelbar bei der Schätzung der Zahlungsströme im Bruttobuchwert der Forderungen berücksichtigt. |
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Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen eine andere Bank über den sogenannten AGB-Änderungsmechanismus entschieden und die entsprechenden Ziffern der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Dieser Mechanismus sah vor, dass die Zustimmung des Kunden zu bestimmten Vertragsänderungen nach einer bestimmten Frist angenommen wurde, wenn der Kunde nicht widersprochen hatte. Die Bank hat die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf ihre Geschäftsbereiche und Produkte geprüft, da aufgrund des AGB-Änderungsmechanismus eingeführte oder erhöhte Entgelte für Verbraucher möglicherweise unwirksam sein können. In einigen Fällen wird die Bank auf Rückzahlung in Anspruch genommen. Von der Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um die Verfahren nicht zu beeinträchtigen. |
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Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu "Cum-Cum Geschäften" hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu Cum-Cum Geschäften mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben. |
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Im Hinblick auf Wertpapierleihgeschäfte sieht sich die Commerzbank (auch gerichtlichen) Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte waren die Vertragspartner verpflichtet, der Commerzbank Dividenden und einbehaltene Kapitalertragsteuern zu erstatten. Die spätere Anrechnung auf die Körperschaftsteuer haben die Finanzämter verschiedener Vertragspartner jedoch teilweise abgelehnt oder nachträglich aberkannt. Von einer Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen. |
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Eine Tochtergesellschaft der Commerzbank wurde im Mai 2014 von einem Kunden auf Schadensersatz wegen angeblicher Falschberatung und Täuschung beim Abschluss von Derivategeschäften verklagt. Im Mai 2024 wurde die Beschwerde der Tochtergesellschaft zurückgewiesen. Die Tochtergesellschaft hat den beantragten Betrag bezahlt, das Verfahren wurde damit beendet. |
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Im Juni 2023 wurde die Bank vor einem russischen Gericht vom Begünstigten einer Garantie verklagt, die die Bankauftrags eines Kunden in Deutschland ausgestellt hatte. Im Jahr 2021 hatte die Bank eine Vertragserfüllungsgarantie zugunsten eines russischen Unternehmens ausgestellt, um die Verbindlichkeiten des Kunden der Bank im Rahmen eines Bauvertrags zu sichern. Aufgrund der geltenden Sanktionsregelung konnte der Kunde der Bank seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. Das russische Unternehmen verlangte daraufhin von der Bank Zahlung aus der Garantie. Die geltenden Sanktionsregelungen hindern die Bank an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Garantie. Im Juni 2024 hat das russische Gericht die Bank sowie zwei Tochtergesellschaften der Bank in Russland zur Zahlung der Garantiesumme nebst Zinsen gesamtschuldnerisch verurteilt. In der Berufung ist die Bank und ihre Tochtergesellschaften im Januar 2025 unterlegen. Die Bank rechnet damit, dass der Kläger die Vollstreckung betreiben wird. Das russische Gericht hatte bereits im Mai 2024 einen Arrest von Vermögenswerten der Bank und einer der beiden Tochtergesellschaften, der Commerzbank (Eurasija), angeordnet. Die Parteien haben weitere Gerichtsverfahren betrieben, darunter auch Verfahren zum Erlass von "Anti-Suit Injunctions" (Unterlassungsverfügungen). Von einer Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen. |
Der im Jahr 2011 erstmals aufgelegte Commerzbank-Incentive-Plan (CIP) regelt alle Details zur variablen Vergütung und gilt grundsätzlich für den gesamten Commerzbank-Konzern. Beim CIP handelt es sich um einen Vergütungsplan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Equity-Settled-Plan), mit einem Erfüllungswahlrecht in bar beim Arbeitgeber, der in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fällt. In einzelnen Lokationen gelten abweichende beziehungsweise ergänzende CIP-Regelungen unter Berücksichtigung lokaler (arbeits-) rechtlicher Anforderungen.
Der CIP regelt die Auszahlungsbedingungen der variablen Vergütung für sogenannte Risk Taker. Die variable Vergütung für diesen Personenkreis besteht grundsätzlich aus einer kurzfristigen Komponente (Short Term Incentive, STI) sowie bei Risk Takern, deren variable Vergütung die Risk-Taker-Freigrenze übersteigt, aus einer langfristigen Komponente (Long Term Incentive, LTI). Auf Basis des CIP erhalten Risk Taker im Falle der Gewährung einer variablen Vergütung Teile ihrer individuellen variablen Vergütung als Barkomponente sowie, sofern die Risk-Taker-Freigrenze überschritten wird, als aktienbezogene Komponente, die an die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie gekoppelt ist.
Ein Risk Taker ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, dessen Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Commerzbank nehmen. Die Kriterien auf deren Basis die Identifizierung der Risk Taker erfolgt, sind in die Kategorien Führungsverantwortung, Risikoverantwortung und Vergütungshöhe unterteilt. In Abhängigkeit der Hierarchieebene und der Risikorelevanz der Tätigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters unterscheidet die Bank zwischen Risk Takern I und Risk Takern II. Der Status Risk Taker I gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten eine höhere Risikorelevanz beinhalten.
Die Risk Taker-Freigrenze ist der Betrag, bis zu dem die Auszahlung der gesamten variablen Vergütung für ein Geschäftsjahr als STI in bar erfolgt. Bei Risk Takern, deren variable Vergütung die Risk-Taker-Freigrenze nicht übersteigt, und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Risk Taker-Status (Non-Risk Taker) wird die variable Vergütung in vollem Umfang als STI in bar vergütet. Nur bei einem Überschreiten der Risk Taker-Freigrenze unterliegt die gesamte variable Vergütung der Aufteilung in STI und LTI und den für diese Komponenten geltenden Regelungen des CIP.
Die Überschreitung der Risk Taker-Freigrenze führt zu folgender Unterscheidung:
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Bei Risk Takern I beträgt der STI-Anteil 40 % und der LTI-Anteil 60 % der möglichen variablen Vergütung. Sowohl STI als auch LTI werden zur Hälfte aktienbasiert vergütet. |
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Bei Risk Takern II beträgt der STI-Anteil grundsätzlich 60 % und der LTI-Anteil 40 % der möglichen variablen Vergütung. Ab dem Erreichen eines intern festgelegten Schwellenwerts für die variable Vergütung erfolgt die Aufteilung in STI und LTI analog der Systematik für Risk Taker I. Sowohl STI als auch LTI werden zur Hälfte aktienbasiert vergütet. |
Die individuelle variable Vergütung wird auf Grundlage des jährlichen Zielerreichungsgesprächs (Performancebewertung I) in den ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres festgelegt. Die Zahl der zu gewährenden Commerzbank-Aktien wird sowohl für STI als auch für LTI ebenfalls mit der Festsetzung der variablen Vergütung festgelegt. Sofern Risk Taker aktienbasierte Vergütungskomponenten erhalten, wird die jeweilige Anzahl der Commerzbank-Aktien so ermittelt, dass 50 % des auf STI und 50 % des auf LTI entfallenden und umzuwandelnden Eurobetrags durch den Bezugspreis geteilt werden. Ergibt sich ein Bruchteilsbetrag wird die Stückzahl aufgerundet. Der Bezugspreis ist für bis zum Geschäftsjahr 2018 festgesetzte variable Vergütung der einfache Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der Commerzbank-Aktie an allen Börsentagen im Referenzzeitraum (Dezember sowie die Monate Januar und Februar des Folgejahres). Für variable Vergütung, die ab dem Geschäftsjahr 2019 festgesetzt wird, umfasst der Referenzzeitraum für den Bezugspreis den Monat Januar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres.
Im Rahmen der rechtlichen Gestaltung der aktienbasierten Vergütungskomponenten hat die Commerzbank das Recht, statt in Aktien einen Barausgleich vorzunehmen. Diese Option wird in der Regel in Anspruch genommen. Die endgültige Verfügbarkeit der Aktien beziehungsweise der optionale Barausgleich unterliegen beim STI einer zwölfmonatigen Sperrfrist (Retention Period). Dies bedeutet, dass die STI-Aktienkomponente des Geschäftsjahres (n) grundsätzlich im April des übernächsten Geschäftsjahres (n+2) zur Auszahlung kommt.
Beim LTI kann der Erwerbsanspruch für variable Vergütung seit dem Inkrafttreten der Novelle der Institutsvergütungsverordnung vom 25. September 2021 grundsätzlich nach Ablauf eines Zurückbehaltungszeitraums (Deferral Period) für Risk Taker I von fünf Jahren und für Risk Taker II von vier Jahren entstehen, sofern sich im Rahmen der Performancebewertung II keine sonstigen Hinderungsgründe ergeben. Für Risk Taker I hat sich die Commerzbank für ein sogenanntes Pro-Rata-Vesting entschieden, bei dem die Ansprüche für die aufgeschobene variable Vergütung über den Zurückbehaltungszeitraum von fünf Jahren hinweg zeitanteilig entstehen.
Mit der Performancebewertung II erfolgt nach Ablauf der Deferral Period die Überprüfung der Performancebewertung I und des Verhaltens der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters während der Deferral Period. Sofern ein Anspruch entsteht, unterliegen die endgültige Verfügbarkeit der Aktien beziehungsweise der optionale Barausgleich beim LTI ebenfalls einer Sperrfrist (Retention Period) analog dem STI. Die Auszahlung der ab dem Geschäftsjahr 2019 aufgeschobenen variablen Vergütung erfolgt nach Abschluss der Performance-Bewertung II für Risk Taker I für das LTI Cash im November des 6 Jahres (n+6) beziehungsweise für das LTI Equity im Oktober des 7 Jahres (n+7). Für Risk Taker II erfolgte bis zum Geschäftsjahr 2021 die Auszahlung des LTI Cash im November des 4 Jahres (n+4) und des LTI Equity im Oktober des 5 Jahres (n+5). Ab dem Geschäftsjahr 2022 erfolgt die Auszahlung des LTI Cash im November des 5 Jahres (n+5) und des LTI Equity im Oktober des 6 Jahres (n+6). Für Risk Taker I, die unter das Executive-Modell fallen, das seit dem Geschäftsjahr 2023 gilt, werden die einzelnen Tranchen jeweils des LTI Cash sowie des LTI Equity über die Laufzeit des LTI hinweg pro rata temporis (Annual Vesting) zugeteilt.
Als Auszahlungszeitpunkt ist für das LTI Cash beginnend mit dem Jahr n + 2 bis zum Jahr n + 6 jeweils der November sowie für das LTI Equity beginnend mit dem Jahr n + 3 bis zum Jahr n + 7 der Oktober festgelegt.
Bei einem Barausgleich der Aktienkomponente ermittelt sich der Barzahlungsbetrag auf Basis des einfachen Durchschnitts der Xetra-Schlusskurse der Commerzbank-Aktie an allen Börsentagen im Referenzzeitraum. Der Referenzzeitraum für Ansprüche aus variabler Vergütung, ab dem Geschäftsjahr 2019 ist der letzte volle Kalendermonat, der dem Ende der Retention Period der jeweiligen aktienbasierten Vergütungskomponenten vorangeht.
Wurde während der Laufzeit des CIP durch die Commerzbank eine Dividende ausgeschüttet oder Kapitalmaßnahmen durchgeführt, entsteht seit dem Geschäftsjahr 2019 in der Deferral Period anders als in der Retention Period kein Anspruch auf Ausgleich für Dividenden oder Bezugsrechte, die an Aktionärinnen und -Aktionären gezahlt beziehungsweise eingeräumt wurden.
Auf Basis von Planrechnungen werden im zugrunde liegenden Geschäftsjahr die jeweiligen Vergütungsbestandteile geschätzt und über die Laufzeit ratierlich Rückstellungen gebildet. Außerdem erfolgen während der Laufzeit des CIP turnusmäßige Überprüfungen, Neubewertungen aufgrund von Aktienkursentwicklungen und/oder Adjustierungen der Bestände.
Im Jahr 2012 wurde ein aktienbasiertes Programm aufgelegt, an dem die Vorstandsmitglieder bis 2017 teilnehmen konnten. Bis 2013 beinhaltete dieses Programm zum einen eine kurzfristige Komponente (Barauszahlung), zum anderen eine langfristige Komponente, die zum ratierlichen Bezug von mBank-Aktien über drei Jahre berechtigte. Im Jahr 2014 ist eine Modifizierung des Programms vorgenommen worden, die für beide Komponenten sowohl Barauszahlungen als auch den Bezug von mBank-Aktien über drei Jahre vorsieht. Diese wurden jährlich in einem festgelegten Volumen emittiert und konnten von den Berechtigten zu einem festgelegten Preis erworben werden. Zudem wurde dieses Programm ab 2015 um eine bedeutende Anzahl an Risk Takern erweitert. Für alle Programme ist die Teilnahme mindestens an die Eigenkapitalrendite des mBank-Teilkonzerns geknüpft. Die langfristige Komponente des Programms aus dem Jahre 2012 (modifiziert in 2014) ist zusätzlich an die Performancebewertung der Teilnehmer gekoppelt.
Im Jahr 2018 wurde das Programm technisch angepasst und die langfristige Komponente für Vorstände von drei auf fünf Jahre (ratierlich) verlängert. Im Jahr 2021 wurde die langfristige Komponente für Risk Taker unterhalb des Vorstands für sogenannte Senior-Management-Positionen von drei auf fünf Jahre (ratierlich) verlängert, für alle weiteren Risk Taker unterhalb des Vorstands von drei auf vier Jahre (ratierlich).
Beide Programme, die zum Bezug von mBank-Aktien berechtigen (zum einen für Vorstände aus dem Jahr 2012, modifiziert im Jahr 2014 und die technische Anpassung 2018 sowie zum anderen für Risk Taker unterhalb des Vorstands mit technischer Anpassung 2021) sind als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente einzustufen.
Für die detaillierte Darstellung der Bezüge der Vorstandsmitglieder verweisen wir auf den gesondert dargestellten Vergütungsbericht.
Die Bilanzierung der Mitarbeitervergütungspläne erfolgt nach den Vorschriften des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Es wird zwischen anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich unterschieden. Für beide Vergütungstypen gilt jedoch, dass die Gewährung aktienbasierter Vergütungen zum Fair Value im Konzernabschluss zu erfassen ist.
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Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente: Der Fair Value aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ist in den Personalaufwendungen mit einer entsprechenden Berücksichtigung im Eigenkapital (Gewinnrücklagen) zu erfassen. Der Fair Value wird grundsätzlich zum Zeitpunkt der Gewährung der Rechte ermittelt. Sofern Rechte infolge des Nichterreichens bestimmter Ausübungsbedingungen (Marktbedingungen) nicht endgültig ausgeübt werden können, erfolgt keine Änderung der bisher im Eigenkapital erfassten Beträge. Sollten die Rechte jedoch aufgrund des Nichterreichens anderer Ausübungsbedingungen (Dienstbedingungen und Nichtmarktbedingungen) nicht endgültig ausgeübt werden können, erfolgt eine erfolgswirksame Anpassung der bisher im Eigenkapital erfassten Beträge. |
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Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich: Der Anteil des Fair Values aktienbasierter Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird in den Personalaufwendungen mit einem gleichzeitigen Ausweis als Rückstellung erfasst. Der Fair Value wird an jedem Bilanzstichtag und bis einschließlich zum Auszahlungstag neu ermittelt. Jede Änderung des Fair Values der Verpflichtung ist aufwandswirksam zu berücksichtigen. Somit muss die Rückstellung am Auszahlungstag möglichst dem Betrag entsprechen, der als Zahlung an die begünstigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet wird. Zu den folgenden Bilanzstichtagen schwanken die Rückstellungen parallel zur Entwicklung des Aktienkurses der Commerzbank Aktiengesellschaft. Das betrifft den Teil der aktienbasierten variablen Vergütung, der mithilfe eines Durchschnittskurses der Commerzbank-Aktie bestimmt wurde. Der Kurs selbst wird als durchschnittlicher Xetra-Schlusskurs der Monate Januar und Februar sowie Dezember des Vorjahres bestimmt. |
Für die Bewertung der Rückstellung des Commerzbank-Incentive-Plans wird die Anzahl der erdienten Aktien mit dem Schlusskurs der Commerzbank-Aktie zum 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres multipliziert. Der Aufwand für die Zuführungen zu den Rückstellungen wird - in Abhängigkeit vom Vergütungsplan - auch über den Erdienungszeitraum von vier oder sechs Jahren verteilt.
Die im Jahresverlauf 2024 ausgeübten Rechte wurden mit einem Kurs von 11,08 Euro ausgezahlt. Die verbleibenden Rechte wurden zum Jahresende mit einem Kurs von 15,73 Euro bewertet. Der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeit der ausstehenden Aktienoptionen liegt bei 2,7 Jahren.
Aufgrund bereits erbrachter Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (einschließlich Vorstand) fielen im Geschäftsjahr 2024 neben Aufwendungen für nicht aktienbasierte Vergütungen von 359 Mio. Euro (Vorjahr: 318 Mio. Euro) Aufwendungen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen an. Der aktienbasierte Vergütungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
Mio. € | 2024 | 2023 |
Pläne mit Barausgleich (Commerzbank-Incentive-Plan) | 59 | 40 |
Pläne mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten | 3 | 2 |
Gesamt | 62 | 43 |
Die Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungspläne sowie die Rücklagen im Eigenkapital für aktienbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich in Eigenkapitalinstrumenten stellten sich wie folgt dar:
Mio. € | 2024 | 2023 |
Rückstellungen Commerzbank-Incentive-Plan | 138 | 86 |
Rücklagen im Eigenkapital | 2 | 2 |
Die Aktienanzahl entwickelte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
Anzahl der Rechte Stück | Commerzbank-Incentive-Plan |
Bestand zum 1.1.2023 | 2.840.909 |
Im Jahresverlauf gewährt | 2.748.945 |
Im Jahresverlauf verwirkt | - |
Im Jahresverlauf ausgeübt | 1.059.830 |
Im Jahresverlauf verfallen | - |
Bestand zum 31.12.2023 | 4.530.024 |
Bestand zum 1.1.2024 | 4.530.024 |
Im Jahresverlauf gewährt1 | 3.506.976 |
Im Jahresverlauf verwirkt | - |
Im Jahresverlauf ausgeübt | 1.940.622 |
Im Jahresverlauf verfallen | - |
Bestand zum 31.12.2024 | 6.096.378 |
1
Der Zuteilungskurs im Geschäftsjahr beträgt 11,08 Euro.
Hier weisen wir im Wesentlichen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Unwiderrufliche Kreditzusagen zum Nominalwert aus.
Als Bürgschaften sind Sachverhalte auszuweisen, bei denen die meldende Gesellschaft als Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einsteht. Unter Gewährleistungen fallen vertragliche Verpflichtungen, die das Einstehen für einen bestimmten Erfolg oder eine Leistung beinhalten. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um im Kundenauftrag abgegebene Bürgschaften, die uns im Fall einer Inanspruchnahme ein Rückgriffsrecht auf den Kunden (Auftraggeber) gewähren. Als Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren (zum Beispiel dem Kunden eingeräumte Kreditlinien), Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Kreditzusagen, die dem Handelsbestand zuzuordnen sind, werden dagegen in den Finanziellen Vermögenswerten - Held for Trading beziehungsweise Finanziellen Verbindlichkeiten - Held for Trading bilanziert.
Die Risikovorsorge für Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem außerbilanziellen Kreditgeschäft gezeigt.
Die Erträge aus Bürgschaften werden im Provisionsüberschuss erfasst; deren Höhe wird durch Anwendung vereinbarter Sätze auf den Nominalbetrag der Bürgschaften bestimmt.
Ebenfalls in den Eventualverbindlichkeiten weisen wir rechtliche Risiken aus, für die ein Verlust nicht auszuschließen ist, für die aber aufgrund der überwiegenden Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme keine Rückstellungen gebildet wurden. Zur Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit berücksichtigen wir verschiedenste Faktoren, unter anderem die Art des Anspruchs und Entscheidungen zu vergleichbaren Sachverhalten.
Der Commerzbank-Konzern ermöglicht seinen Kunden durch Kreditfazilitäten schnellen Zugriff auf Gelder, die von den Kunden zur Erfüllung ihrer kurzfristigen Verpflichtungen sowie der langfristigen Finanzierungsbedürfnisse benötigt werden. Die Kreditfazilitäten können in unterschiedlicher Form vorliegen, die wir nachstehend beispielhaft aufführen:
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Bürgschaften, mit denen der Konzern die Rückzahlung eines von einem Kunden bei einem Dritten aufgenommenen Kredits garantiert, |
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Stand-by Letters of Credit, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erhöhen und seine Außenhandelsfinanzierung zu niedrigeren Kosten erleichtern, |
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Dokumentenakkreditive für Zahlungen im Außenhandel, die im Namen eines Kunden erfolgen und dem Konzern später erstattet werden, |
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Stand-by-Fazilitäten für kurzfristige Schuldtitel und auf revolvierender Basis begebene Schuldtitel, mit denen Kunden bei Bedarf Geldmarktpapiere oder mittelfristige Schuldtitel begeben können, ohne jedes Mal das übliche Emissionsprozedere zu durchlaufen. |
Vorhandene Sicherheiten dienen gegebenenfalls für das Gesamtobligo von Kunden aus Krediten und Avalen. Daneben gibt es Unterbeteiligungen Dritter zu unwiderruflichen Kreditzusagen und Avalen.
In den Eventualverbindlichkeiten ist zudem die unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung enthalten, die nach Stattgabe des Antrags der Bank auf Leistung einer Besicherung zur teilweisen Begleichung des Beitrags der Bankenabgabe vom Single Resolution Board (SRB) gewährt wurde.
Die in der folgenden Tabelle genannten Zahlen werden ohne Berücksichtigung von Sicherheiten dargestellt und wären nur im Falle der vollständigen Ausnutzung der Kreditfazilitäten durch sämtliche Kunden und den darauffolgenden Zahlungsverzug aller Kunden - unter der Voraussetzung, dass keine Sicherheiten vorhanden sind - abzuschreiben. Tatsächlich verfällt der weitaus größte Teil dieser Verpflichtungen, ohne in Anspruch genommen zu werden. Insofern sind die Beträge nicht repräsentativ für die Risikoeinschätzung, das tatsächliche künftige Kreditengagement oder daraus erwachsende Liquiditätserfordernisse. Weitere Informationen zum Kreditrisiko sowie zu Liquiditätsrisiken und deren Steuerung und Überwachung enthält der zusammengefasste Lagebericht. Die Risikovorsorge für außerbilanzielle Verpflichtungen wurde in diesen Aufstellungen von den entsprechenden Posten gekürzt.
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Eventualverbindlichkeiten | 53.948 | 47.824 | 12,8 |
Kreditinstitute | 7.432 | 6.335 | 17,3 |
Firmenkunden | 42.396 | 38.205 | 11,0 |
Privatkunden | 155 | 157 | - 1,5 |
Finanzdienstleister | 3.638 | 2.834 | 28,4 |
Öffentliche Haushalte | 327 | 292 | 11,9 |
Unwiderrufliche Kreditzusagen | 82.370 | 80.204 | 2,7 |
Kreditinstitute | 1.754 | 1.367 | 28,4 |
Firmenkunden | 66.677 | 65.717 | 1,5 |
Privatkunden | 5.945 | 7.142 | - 16,8 |
Finanzdienstleister | 7.096 | 4.805 | 47,7 |
Öffentliche Haushalte | 897 | 1.174 | - 23,6 |
Gesamt | 136.317 | 128.028 | 6,5 |
Über die vorstehend aufgeführten Kreditfazilitäten hinaus können im Commerzbank-Konzern Verluste aus Rechts- und Steuerrisiken entstehen, deren Eintritt nicht überwiegend wahrscheinlich ist, so dass keine Rückstellungen gebildet wurden. Da der Eintritt aber auch nicht gänzlich unwahrscheinlich ist, erfolgt eine Darstellung unter den Eventualverbindlichkeiten. Weder für den Eintrittszeitpunkt noch mögliche Erstattungen kann eine verlässliche Einschätzung vorgenommen werden. Je nach Ausgang der rechtlichen und steuerlichen Verfahren kann sich die Einschätzung unseres Verlustrisikos als zu niedrig oder zu hoch erweisen. Für den weitaus größten Teil der Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken erfolgt jedoch keine Inanspruchnahme und somit sind die Beträge nicht repräsentativ für tatsächliche künftige Verluste.
Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken 596 Mio. Euro (Vorjahr: 429 Mio. Euro) und betrafen die folgenden wesentlichen Sachverhalte:
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Im April 2016 wurde der Commerzbank die Zahlungsklage einer Kundin zugestellt. Die Klägerin verlangt unter anderem die Rückzahlung von nach Meinung der Klägerin zu Unrecht aus einer Vergleichsvereinbarung an die Commerzbank geleisteten Zinsen. Zudem begehrt sie die Freigabe von Sicherheiten, welche eine Forderung der Commerzbank gegen die Klägerin besichern, sowie die Rückerstattung von Gebühren. Der Klage liegt eine komplexe Steuerstruktur für Firmenkunden zugrunde. Nachdem die Finanzverwaltung die Anerkennung der Struktur abgelehnt hatte, hat die Klägerin mehrere erfolglose Steuerverfahren geführt. Gerichtlich hat die Bank in der ersten und zweiten Instanz gewonnen, die Klägerin hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Commerzbank setzt sich weiter gegen die Klage zur Wehr. |
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Im Februar 2020 wurde eine Tochtergesellschaft der Commerzbank zusammen mit einer weiteren Bank auf Zahlung von Schadensersatz wegen angeblich unlauterer Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Erhebung von Abwicklungsgebühren verklagt. Die Klägerin wirft den Beklagten vor, an unlauteren Absprachen im Zusammenhang mit Kreditkartenzahlungen beteiligt gewesen zu sein, und damit gegen nationales und europäisches Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht verstoßen zu haben. Die Tochtergesellschaft verteidigt sich gegen die Klage. |
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Im Mai 2018 wurde eine Tochtergesellschaft der Commerzbank zusammen mit einer weiteren Bank auf Zahlung von Schadensersatz wegen vermeintlich unlauteren Preisabsprachen im Zusammenhang mit der Erhebung von Abwicklungsgebühren verklagt. Die Klägerin wirft den Beklagten vor, an unlauteren Absprachen im Zusammenhang mit Kreditkartenzahlungen beteiligt gewesen zu sein, und damit gegen nationales und europäisches Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht verstoßen zu haben. Gegen das zweitinstanzliche Urteil zugunsten der Banken ist noch ein Rechtsmittel möglich. |
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In 2018 ist eine Tochtergesellschaft der Commerzbank von einem Kunden auf Schadensersatz wegen angeblich unrechtmäßiger Verwertung von Sicherheiten verklagt worden. Die Forderung beruht auf einer Sicherheitenverwertung im Jahr 2012, die zur Befriedigung fälliger Forderungen der Tochtergesellschaft aus Währungszinsgeschäften erfolgte. Der Kunde behauptet, dass die Verwertung seine weitere Geschäftstätigkeit unmöglich gemacht hat. Die Tochtergesellschaft tritt der Klage entgegen. |
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Im Mai 2023 ist eine Tochtergesellschaft der Bank auf Schadensersatz verklagt worden. Ein Kunde hatte der Tochtergesellschaft Forderungen zur Sicherung von Verbindlichkeiten abgetreten. Der Kläger ist Gesellschafter des Drittschuldners, dieser Drittschuldner ist insolvent. Der Kläger wirft der Beklagten vor, für die Insolvenz verantwortlich zu sein, und fordert Schadenersatz. Die Tochtergesellschaft setzt sich gegen die Klage zur Wehr. |
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Die Commerzbank und ihre russische Tochtergesellschaft Commerzbank (Eurasija) sind in Russland von Kunden eines russischen Zentralverwahrers verklagt worden. Dieser unterhält ein Konto bei der Commerzbank in Deutschland, auf dem angeblich unter anderem Gelder der Kläger liegen. Der Zentralverwahrer und seine Vermögenswerte (einschließlich des Guthabens auf dem Konto) unterliegen geltenden Sanktionen. Daher können die Kläger nicht auf ihre Gelder bei dem Zentralverwahrer zugreifen, und verlangen stattdessen in Russland von der Commerzbank Schadensersatz. Teilweise haben die Gerichte die Commerzbank und die Commerzbank (Eurasija) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Commerzbank und die Commerzbank (Eurasija) haben in den jeweiligen Verfahren entweder Berufung eingelegt oder werden Berufung einlegen. In einem Teil der Verfahren hat das Gericht einen Arrest gegen die Commerzbank (Eurasija) verfügt. Die Commerzbank und die Commerzbank (Eurasija) verteidigen sich gegen sämtliche Ansprüche. |
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Die Commerzbank war im Juni 2023 beziehungsweise im Juni 2024 aus Avalen in Anspruch genommen worden, die sie auftrags eines Kunden zugunsten dessen Geschäftspartner in Russland herausgelegt hatte. Die Bank hat unter anderem aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen die Zahlung aus den Avalen abgelehnt. Bisher ist kein Klageverfahren anhängig. |
Die Risiken aus Steuersachverhalten betreffen folgende Fälle:
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Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Bank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. |
Die Commerzbank hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der zu entrichtenden Pflichtbeiträge für die EU-Bankenabgabe und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Form von Sicherheiten zu hinterlegen und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable payment commitments, IPCs) einzugehen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Sicherheiten in Höhe von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) für die EU-Bankenabgabe und 35 Mio. Euro (Vorjahr: 30 Mio. Euro) für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt. Seit 2015 wurden kumuliert für die EU-Bankenabgabe 181 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro) und 141 Mio. Euro (Vorjahr: 106 Mio. Euro) für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt. Der Ausweis der Sicherheiten erfolgte unter den Sonstigen Aktiva.
Infolge eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) gegen eine andere Bank vom 25. Oktober 2023 (T-688/21), welches die finale Belastung der Beiträge in Höhe der bisherigen IPCs für den Fall der Rückgabe der Banklizenz bestätigt hat, hat sich die Commerzbank im Geschäftsjahr 2024 erneut mit der bilanziellen Behandlung der Sicherheiten und der IPCs auseinandergesetzt. Der Kläger hat Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt, so dass erst in weiterer Zukunft ein abschließendes Urteil des EuGHs zu erwarten ist. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 sind die geleisteten Bar- und Wertpapiersicherheiten weiterhin als Sonstige Aktiva bilanziert. Die Commerzbank sieht die Bewertung der Barsicherheiten zum Nominalwert aufgrund der Möglichkeit zur täglichen Fälligstellung beziehungsweise der grundsätzlichen Austauschbarkeit in Wertpapiersicherheiten als sachgerecht an.
Die unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen werden weiterhin als Eventualverbindlichkeiten behandelt. Dies basiert auf den Annahmen, dass die Rückgabe der Banklizenz der Commerzbank unwahrscheinlich ist und zudem in absehbarer Zukunft kein von den entsprechenden Sicherungseinrichtungen zu tragender wesentlicher Abwicklungsfall beziehungsweise Entschädigungsfall erwartet wird. Sollten sich die der aktuellen Bilanzierung zu Grunde liegenden Annahmen ändern, könnten sich hinsichtlich der IPCs zukünftige Ergebnisbelastungen in Höhe von bis zu 322 Mio. Euro (Vorjahr: 287 Mio. Euro) ergeben.
In der Segmentberichterstattung spiegeln sich die Ergebnisse der operativen Segmente des Commerzbank-Konzerns wider. Als Grundlage für die nachfolgenden Segmentinformationen dient IFRS 8 "Operating Segments", der dem sogenannten Managementansatz folgt. Die Segmentinformationen werden auf Basis der internen Managementberichterstattung bestimmt, die dem Chief Operating Decision Maker dazu dient, die Leistung der Segmente zu beurteilen und Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen auf die Segmente zu treffen. Im Commerzbank-Konzern übt die Funktion des Chief Operating Decision Makers der Vorstand aus.
In unserer Segmentberichterstattung stellen wir die beiden Geschäftssegmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden gesondert dar. Dieses Vorgehen folgt der Organisationsstruktur des Commerzbank-Konzerns und ist Grundlage der internen Managementberichterstattung. Die Aufteilung der Geschäftssegmente orientiert sich an der Unterschiedlichkeit der Produkte und Dienstleistungen beziehungsweise an den Kundenzielgruppen.
Änderungen an der Struktur der internen Organisation, die die Zusammensetzung der berichtspflichtigen Segmente verändern, sind im Jahr 2024 nicht erfolgt.
Weitere Angaben zu den Segmenten sind im zusammengefassten Lagebericht dieses Geschäftsberichts enthalten. Die für die operativen Segmente unterstellte Kapitalunterlegung der Risikoaktiva beträgt 12,7 % (Vorjahr 12,7 %).
Der Erfolg der einzelnen Segmente wird anhand des Operativen Ergebnisses und des Ergebnisses vor Steuern sowie der Kennziffern Operative Eigenkapitalrendite und Cost-Income-Ratio gemessen. Das Operative Ergebnis ist definiert als die Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, Risikoergebnis, Provisionsüberschuss, Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen, Übrigem Ergebnis aus Finanzinstrumenten, Laufendem Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen und Sonstigem Ergebnis abzüglich der Verwaltungsaufwendungen und der Pflichtbeiträge. Im Operativen Ergebnis sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Restrukturierungsaufwendungen enthalten. Durch den Ausweis von Vorsteuerergebnissen sind sowohl im Ergebnis als auch im durchschnittlich gebundenen Eigenkapital die Anteile Dritter enthalten. Alle Erträge, für die ein Segment verantwortlich ist, sind somit im Ergebnis vor Steuern berücksichtigt. Bei der Abbildung der Zwischenergebniseliminierung aus konzerninternen Transaktionen in der Segmentberichterstattung wird das abgebende Segment so gestellt, als wäre die Transaktion konzernextern erfolgt. Die Eliminierung der Zwischengewinne und -verluste erfolgt daher im Bereich Sonstige und Konsolidierung.
Die Operative Eigenkapitalrendite errechnet sich aus dem Verhältnis des Operativen Ergebnisses zum durchschnittlich gebundenen Eigenkapital. Sie gibt an, wie sich das im Segment eingesetzte Kapital verzinst. Die Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft spiegelt die Kosteneffizienz der Segmente wider, sie errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe von Verwaltungsaufwendungen und Pflichtbeiträgen zu Erträgen vor Risikoergebnis. Zusätzlich weisen wir eine Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft ohne Berücksichtigung der Pflichtbeiträge aus, um der fehlenden Beeinflussungsmöglichkeit auf die Höhe sowie dem periodischen Charakter dieses Postens Rechnung zu tragen.
Erträge und Aufwendungen werden verursachungsgerecht zu Marktpreisen und im Zinsbereich nach der Marktzinsmethode innerhalb der Segmente ausgewiesen. Im Zinsüberschuss werden die tatsächlichen Refinanzierungsaufwendungen für geschäftsspezifische Beteiligungen der Segmente gezeigt. Der im Konzern erwirtschaftete Anlagenutzen aus dem Eigenkapital wird im Verhältnis des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals dem Zinsüberschuss der jeweiligen Segmente zugeordnet. Der Zinssatz entspricht dem Zinssatz einer risikofreien Anlage auf dem langfristigen Kapitalmarkt. Im Zinsüberschuss enthalten sind ebenfalls die Liquiditätskosten. Diese umfassen sowohl die extern gezahlten Fundingkosten als auch die vollständige Allokation der Liquiditätskosten auf die Geschäfte und Segmente auf Basis unseres Liquiditätskosten-Transferpreis-Systems. Auf dieser Grundlage werden die aus dem externen Funding der Bank resultierenden Zinsaufwendungen auf Basis einer zentralen Liquiditätspreiskurve nach dem Verursachungsprinzip auf Einzelgeschäfts- oder Portfolioebene auf die Segmente alloziert. Die Ermittlung des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals der Segmente erfolgt auf Basis der durchschnittlichen segmentierten Risikoaktiva. Auf Konzernebene wird das Common-Equity-Tier-1-Kapital (CET-1-Kapital) gezeigt, das der Berechnung der Operativen Eigenkapitalrendite dient. Die Anpassung zwischen dem durchschnittlich gebundenen Eigenkapital der Segmente und dem CET-1-Kapital des Konzerns erfolgt im Bereich Sonstige und Konsolidierung. Darüber hinaus berichten wir die jeweiligen Aktiva und Passiva der Segmente sowie die Buchwerte der at-Equity-bewerteten Unternehmen. Geschäftsmodellbedingt ist die Segmentbilanz erst auf Konzernebene ausgeglichen.
Die im Operativen Ergebnis ausgewiesenen Verwaltungsaufwendungen beinhalten die Personalaufwendungen, die Sachaufwendungen (ohne Pflichtbeiträge) sowie die Abschreibungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden unterhalb des Operativen Ergebnisses im Ergebnis vor Steuern ausgewiesen. Die Zuordnung der Verwaltungsaufwendungen und der Pflichtbeiträge zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach dem Verursachungsprinzip. Die sich aus den internen Leistungen ergebenden indirekten Aufwendungen werden dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt beziehungsweise führen beim Leistungserbringer zu einer entsprechenden Entlastung. Die Bewertung dieser internen Leistungsbeziehungen erfolgt zu Vollkosten oder Marktpreisen.
2024 Ι Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | Konzern |
Zinsüberschuss | 4.765 | 2.670 | 896 | 8.331 |
Dividendenerträge | 37 | 4 | 3 | 44 |
Risikoergebnis | - 166 | - 564 | - 14 | - 743 |
Provisionsüberschuss | 2.313 | 1.379 | - 54 | 3.638 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 28 | 637 | - 654 | - 46 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 10 | 1 | 15 | 25 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | - 23 | 13 | 135 | 125 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - 3 | 3 | 0 | 1 |
Sonstiges Ergebnis | - 928 | 17 | - 100 | - 1.011 |
Erträge vor Risikoergebnis | 6.142 | 4.724 | 240 | 11.106 |
Erträge nach Risikoergebnis | 5.976 | 4.160 | 227 | 10.363 |
Verwaltungsaufwendungen | 3.735 | 2.097 | 411 | 6.244 |
Pflichtbeiträge | 281 | 2 | - 0 | 283 |
Operatives Ergebnis | 1.960 | 2.060 | - 184 | 3.837 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | - | - | 3 | 3 |
Ergebnis vor Steuern | 1.960 | 2.060 | - 187 | 3.833 |
Aktiva | 188.928 | 150.785 | 214.932 | 554.646 |
Passiva | 242.721 | 181.374 | 130.550 | 554.646 |
Buchwerte der at-Equity-bewerteten Unternehmen | 47 | 119 | - | 166 |
Durchschnittlich gebundenes Eigenkapital1 | 7.004 | 10.175 | 8.450 | 25.630 |
Operative Eigenkapitalrendite (%) | 28,0 | 20,2 | - | 15,0 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (exkl. Pflichtbeiträgen) (%) | 60,8 | 44,4 | - | 56,2 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (inkl. Pflichtbeiträgen) (%) | 65,4 | 44,5 | - | 58,8 |
2023 Ι Mio. €1 | Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | Konzern |
Zinsüberschuss | 4.384 | 2.782 | 1.202 | 8.368 |
Dividendenerträge | 18 | 4 | 4 | 26 |
Risikoergebnis | - 472 | - 155 | 8 | - 618 |
Provisionsüberschuss | 2.147 | 1.284 | - 45 | 3.386 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 173 | 463 | - 650 | - 359 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | - 3 | - 0 | 43 | 39 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 14 | - 2 | 41 | 52 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - 1 | 5 | - | 4 |
Sonstiges Ergebnis | - 1.016 | - 50 | 11 | - 1.055 |
Erträge vor Risikoergebnis | 5.369 | 4.486 | 606 | 10.461 |
Erträge nach Risikoergebnis | 4.898 | 4.331 | 614 | 9.843 |
Verwaltungsaufwendungen | 3.575 | 2.112 | 319 | 6.006 |
Pflichtbeiträge | 303 | 73 | 40 | 415 |
Operatives Ergebnis | 1.019 | 2.147 | 255 | 3.421 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | - | - | 18 | 18 |
Ergebnis vor Steuern | 1.019 | 2.147 | 237 | 3.403 |
Aktiva | 179.698 | 134.480 | 202.988 | 517.166 |
Passiva | 228.338 | 168.997 | 119.831 | 517.166 |
Buchwerte der at-Equity-bewerteten Unternehmen | 13 | 129 | - | 142 |
Durchschnittlich gebundenes Eigenkapital2 | 6.769 | 10.481 | 7.695 | 24.945 |
Operative Eigenkapitalrendite (%) | 15,1 | 20,5 | - | 13,7 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (exkl. Pflichtbeiträgen) (%) | 66,6 | 47,1 | - | 57,4 |
Cost-Income-Ratio im operativen Geschäft (inkl. Pflichtbeiträgen) (%) | 72,2 | 48,7 | - | 61,4 |
1
Korrektur aufgrund von IFRS 8.29.
2024 Ι Mio.€ | Sonstige | Konsolidierung | Sonstige und Konsolidierung |
Zinsüberschuss | 906 | - 10 | 896 |
Dividendenerträge | 3 | - | 3 |
Risikoergebnis | - 14 | - | - 14 |
Provisionsüberschuss | - 48 | - 6 | - 54 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 654 | 0 | - 654 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 15 | - | 15 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 135 | - | 135 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | 0 | - | 0 |
Sonstiges Ergebnis | - 111 | 11 | - 100 |
Erträge vor Risikoergebnis | 246 | - 5 | 240 |
Erträge nach Risikoergebnis | 232 | - 5 | 227 |
Verwaltungsaufwendungen | 410 | 1 | 411 |
Pflichtbeiträge | - 0 | - | - 0 |
Operatives Ergebnis | - 178 | - 6 | - 184 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | 3 | - | 3 |
Ergebnis vor Steuern | - 181 | - 6 | - 187 |
Aktiva | 213.881 | 1.052 | 214.932 |
Passiva | 129.352 | 1.198 | 130.550 |
2023 Ι Mio.€1 | Sonstige | Konsolidierung | Sonstige und Konsolidierung |
Zinsüberschuss | 1.213 | - 11 | 1.202 |
Dividendenerträge | 4 | - | 4 |
Risikoergebnis | 8 | - | 8 |
Provisionsüberschuss | - 39 | - 6 | - 45 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 703 | 54 | - 650 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 43 | - | 43 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 41 | 0 | 41 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - | - | - |
Sonstiges Ergebnis | 11 | 0 | 11 |
Erträge vor Risikoergebnis | 569 | 37 | 606 |
Erträge nach Risikoergebnis | 577 | 37 | 614 |
Verwaltungsaufwendungen | 332 | - 13 | 319 |
Pflichtbeiträge | 40 | - 0 | 40 |
Operatives Ergebnis | 205 | 50 | 255 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | 18 | - | 18 |
Ergebnis vor Steuern | 187 | 50 | 237 - |
Aktiva | 201.538 | 1.450 | 202.988 |
Passiva | 118.311 | 1.520 | 119.831 |
1
Korrektur aufgrund von IFRS 8.29.
Unter Konsolidierung weisen wir Konsolidierungs- und Überleitungssachverhalte vom Ergebnis der Segmente und des Bereichs Sonstige auf den Konzernabschluss aus. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte:
― |
Eliminierung der in den Segmenten angefallenen Bewertungsergebnisse für eigene Schuldverschreibungen. |
― |
Effekte aus der Konsolidierung konzerninterner Transaktionen zwischen Segmenten. |
― |
Effekte aus der Konsolidierung von Aufwendungen und Erträgen. |
― |
Erträge und Verwaltungsaufwendungen der Stabs- und Steuerungsfunktionen, wobei diese auf die Segmente und den Bereich Sonstige verrechnet sind. |
Die regionale Aufgliederung, die im Wesentlichen auf dem jeweiligen Sitz der Filiale oder des Konzernunternehmens basiert (geografische Märkte), ergab nachfolgende Verteilung:
2024 Ι Mio. € |
Deutschland | Europa ohne Deutschland | Amerika | Asien | Sonstige | Gesamt |
Erträge vor Risikoergebnis | 7.898 | 2.699 | 306 | 203 | - | 11.106 |
Risikoaktiva für Kreditrisiken | 97.510 | 35.258 | 5.247 | 3.693 | - | 141.708 |
2023 Ι Mio. € |
Deutschland | Europa ohne Deutschland | Amerika | Asien | Sonstige | Gesamt |
Erträge vor Risikoergebnis | 7.710 | 2.471 | 89 | 191 | - | 10.461 |
Risikoaktiva für Kreditrisiken | 103.042 | 31.744 | 5.707 | 3.551 | - | 144.044 |
Von den Erträgen vor Risikovorsorge in Europa (ohne Deutschland) entfielen rund 17 % auf unsere Einheiten in Großbritannien (Vorjahr: 19 %), 67 % auf unsere Einheiten in Polen (Vorjahr: 54 %) und 2 % auf unsere Einheiten in Luxemburg (Vorjahr: 3 %). Statt der langfristigen Vermögenswerte weisen wir die Risikoaktiva für Kreditrisiken aus. Von den Risikoaktiva für Kreditrisiken in Europa (ohne Deutschland) entfielen rund 58 % auf unsere Einheiten in Polen (Vorjahr: 53 %), 25 % auf unsere Einheiten in Großbritannien (Vorjahr: 28 %) und 5 % auf unsere Einheiten in Luxemburg (Vorjahr: 7 %).
In Übereinstimmung mit IFRS 8.32 hat die Commerzbank entschieden, auf eine Aufgliederung des Gesamtbetrages der Erträge des Commerzbank-Konzerns nach Produkten und Dienstleistungen zu verzichten. Aus Effizienzgründen wurde von einer Erhebung dieser Daten abgesehen, da sie weder für die interne Steuerung noch für das Managementreporting genutzt werden.
Der Zahlungsmittelbestand setzte sich wie folgt zusammen und ist damit identisch mit dem Bilanzposten Kassenbestand und Sichtguthaben:
Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
Kassenbestand | 1.078 | 1.108 | - 2,7 |
Guthaben bei Zentralnotenbanken | 27.112 | 27.305 | - 0,7 |
Täglich fällige Sichtguthaben bei Kreditinstituten | 44.811 | 64.712 | - 30,8 |
Schuldtitel öffentlicher Stellen | - | - | . |
Gesamt | 73.001 | 93.126 | - 21,6 |
Im Zahlungsmittelbestand des Geschäftsjahres 2024 sind Effekte aus der Erstkonsolidierung von Gesellschaften enthalten (siehe Note 8). Effekte aus Entkonsolidierung von Gesellschaften gab es weder im Geschäftsjahr 2024 noch im Vorjahr.
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zusammensetzung und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands des Geschäftsjahres. Sie ist in die Positionen operative Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Als Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit werden Zahlungsvorgänge (Zu- und Abflüsse) aus Forderungen und Krediten sowie aus Wertpapieren und anderen Aktiva ausgewiesen. Zu- und Abgänge aus Einlagen, aus begebenen Schuldverschreibungen und anderen Passiva gehören ebenfalls zur operativen Geschäftstätigkeit. Auch die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins- und Dividendenzahlungen finden sich im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit wieder.
Die Veränderungen des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit resultieren unter anderem auch aus der Veräußerung konsolidierter Gesellschaften. Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über die Vermögenswerte und Schulden zu den Abgangszeitpunkten:
Aktiva | Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | - | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | - | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | - | 11 |
Sachanlagen | - | - |
Sonstige Aktivposten | - | 2 |
Passiva |
||
| Mio. € |
31.12.2024 | 31.12.2023 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | - | - |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | - | - |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Held for Trading | - | - |
Sonstige Passivposten | - | 6 |
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet Zahlungsvorgänge für Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie at-Equity bewertete Unternehmen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit umfasst Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen sowie Ein- und Auszahlungen für Nachrangige Einlagen und Schuldinstrumente. Auch ausgeschüttete Dividenden weisen wir hier aus.
Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar in liquide Mittel umgewandelt werden können und nur einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. Wir fassen darunter den Posten Kassenbestand und Sichtguthaben, der sich aus dem Kassenbestand, den Guthaben bei Zentralnotenbanken, täglich fälligen Sichtguthaben bei Kreditinstituten sowie den Schuldtiteln öffentlicher Stellen zusammensetzt.
Die Fähigkeit des Commerzbank-Konzerns zum Zugang zu Zuoder Abflüssen von Zahlungsmitteln von Tochterunternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen sowie assoziierter Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen kann gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Beschränkungen unterliegen.
Für den Commerzbank-Konzern ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ersetzt für uns weder die Liquiditäts- beziehungsweise Finanzplanung noch wird sie als Steuerungsinstrument eingesetzt.
In der nachfolgenden Tabelle wird die Entwicklung der Nettoschulden dargestellt:
Mio. €1 | 2024 | 2023 |
Nettoschulden zum 1.1. | 9.793 | 10.004 |
Veränderungen Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 565 | - 1.289 |
Veränderung Konsolidierungskreis | - | - |
Wechselkursveränderungen | 223 | - 77 |
Andere nicht zahlungswirksame Veränderungen | 1.956 | 1.155 |
Nettoschulden zum 31.12. | 12.538 | 9.793 |
Das satzungsmäßige Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft besteht aus nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 Euro. Aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms im ersten Quartal 2024 reduzierte sich das satzungsmäßige Grundkapital (siehe Eigenkapitalveränderungsrechnung). Es belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 1.185 Mio. Euro (Vorjahr: 1.240 Mio. Euro). Die Aktien lauten auf den Inhaber. Zurückgekaufte eigene Aktien werden mit dem rechnerischen Wert von 1,00 Euro vom satzungsmäßigen Grundkapital abgezogen. Im November 2024 begann ein weiterer Aktienrückkauf. Zum 31. Dezember 2024 wurden infolge dessen 31.078.067 eigene Aktien im Bestand gehalten. Das Gezeichnete Kapital reduzierte sich dadurch auf 1.154 Mio. Euro. Vorzugsrechte oder Beschränkungen in Bezug auf die Ausschüttung von Dividenden liegen bei der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht vor. Alle ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt.
Bedingtes Kapital ist für die Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2024 sowie im Vorjahr lag kein bedingtes Kapital vor.
Datum der Beschlussfassung | Ursprünglicher Betrag Mio. € |
In Vorjahren für Kapitalerhöhungen verbraucht Mio. € |
für Kapitalerhöhungen verbraucht Mio. € |
Aufhebung gemäß Satzung Mio. € |
verbleibender Betrag Mio. € |
Befristung |
31.5.2023 | 564 | - | - | - | 564 | 30.5.2028 |
Gesamt | 564 | - | - | - | 564 |
Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2024 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 19. Juni 2024.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 438.325.172,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Dabei ist den Aktionärinnen und -Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und -Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
― |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
― |
um Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15.000.000,00 Euro auszugeben. |
Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diese 3 % Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 125.235.763,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Dabei ist den Aktionärinnen und -Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und -Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
― |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
― |
um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde, |
― |
um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, |
― |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023/II unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und -Aktionären gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023/II unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind - vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss - die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und -Aktionären ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG gegen Sacheinlage durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Das folgende Bild zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel und risikogewichteten Aktiva sowie die Eigenmittelquoten im Commerzbank-Konzern gemäß CRR einschließlich angewendeter Übergangsregelungen:
31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
|
Hartes Kernkapital (CET 1)1 (Mrd. €) | 26,2 | 25,7 | 1,9 |
Kernkapital (Tier 1) (Mrd. €) | 30,6 | 28,9 | 5,6 |
Eigenmittel1 (Mrd. €) | 36,3 | 33,9 | 7,1 |
Risikogewichtete Aktiva (Mrd. €) | 173,4 | 175,1 | - 1,0 |
davon: Kreditrisiko | 141,7 | 144,0 | - 1,6 |
davon: Marktrisiko2 | 7,6 | 8,3 | - 8,5 |
davon: Operationelles Risiko | 24,1 | 22,8 | 5,7 |
Harte Kernkapitalquote (CET- 1-Ratio, %) | 15,1 | 14,7 | 2,9 |
Kernkapitalquote (Tier- 1-Ratio, %) | 17,6 | 16,5 | 6,7 |
Gesamtkapitalquote (%) | 20,9 | 19,3 | 8,2 |
Die Leverage Ratio (Verschuldungsquote) setzt das Kernkapital Exposure, das aus den nicht risikogewichteten Aktiva und den (Tier-1-Kapital) gemäß CRR ins Verhältnis zum Leverage Ratio außerbilanziellen Positionen besteht.
31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
|
Leverage Ratio Exposure (Mrd. €) | 633 | 592 | 6,8 |
Leverage Ratio (%) | 4,8 | 4,9 | - 1,1 |
Die Non-Performing-Exposure-Ratio (NPE-Ratio) wird aus den notleidenden Forderungen im Verhältnis zu den Gesamtforderungen gemäß EBA Risk Dashboard ermittelt.
31.12.2024 | 31.12.2023 | Veränd. in % |
|
NPE-Ratio (%) | 1,1 | 0,8 | 27,3 |
Als Kreditinstitut ist die Commerzbank Aktiengesellschaft verpflichtet, einen Offenlegungsbericht gemäß CRR quartalsweise zu erstellen. Hinsichtlich des Kapitalmanagements sowie weiterer Informationen zum Eigenkapital verweisen wir auf den jeweils aktuellen veröffentlichten Offenlegungsbericht gemäß CRR.
Die Zahlen enthalten sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, die im Konzern durchschnittlich in Ausbildung gewesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht enthalten.
2024 | 2023 | |||||
Gesamt | männlich | weiblich | Gesamt | männlich | weiblich | |
Im Konzern | 40.960 | 19.456 | 21.504 | 40.603 | 19.286 | 21.317 |
In Deutschland | 26.646 | 12.790 | 13.856 | 26.985 | 12.899 | 14.086 |
Außerhalb Deutschlands | 14.314 | 6.666 | 7.648 | 13.618 | 6.388 | 7.231 |
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kommt es zwischen der Commerzbank Aktiengesellschaft und/oder deren konsolidierten Gesellschaften zu Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Hierzu gehören auch beherrschte, aber aus Gründen der Wesentlichkeit nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, unternehmensexterne Versorgungsträger zur betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft, Personen in Schlüsselpositionen und deren Angehörige sowie von diesem Personenkreis beherrschte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigten Bankgeschäfte werden zu marktüblichen Bedingungen und Konditionen abgeschlossen. Teilweise wurden Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnungen angepasst.
Zu den Personen in Schlüsselpositionen zählen ausschließlich die im Geschäftsjahr aktiven Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank Aktiengesellschaft.
Neben dem Anteilsbesitz der Bundesrepublik Deutschland sind weitere Faktoren zu berücksichtigen (unter anderem Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat), die einen maßgeblichen Einfluss auf die Commerzbank Aktiengesellschaft ermöglichen. Demnach zählen der Bund sowie der Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland unterliegende Unternehmen (Bundesunternehmen) zum Kreis der nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24.
Die Aktivposten gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen von 136 Mio. Euro (Vorjahr: 118 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Darlehen und Forderungen und Finanzanlagen. In den Passivposten waren von den 160 Mio. Euro (Vorjahr: 166 Mio. Euro) im Wesentlichen Einlagen enthalten. Die Erträge von 34 Mio. Euro (Vorjahr: 33 Mio. Euro) resultierten im Wesentlichen aus Zins- und Provisionserträgen sowie dem Handels- und Bewertungsergebnis und Aufwendungen von 66 Mio. Euro (Vorjahr: 64 Mio. Euro) resultierten vor allem aus Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen des gewöhnlichen Bankgeschäfts wurden Garantien und Sicherheiten von 91 Mio. Euro (Vorjahr: 86 Mio. Euro) gewährt.
Die Aktivposten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen von 51 Mio. Euro (Vorjahr: 24 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Darlehen und Forderungen. In den Passivposten von 3 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) waren im Wesentlichen Einlagen enthalten. Darüber hinaus lagen wie im Vorjahr keine wesentlichen Transaktionen mit Gemeinschaftsunternehmen vor.
Die Aktivposten gegenüber assoziierten Unternehmen von 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Darlehen und Forderungen. In den Passivposten waren in den 39 Mio. Euro (Vorjahr: 20 Mio. Euro) im Wesentlichen Einlagen enthalten. Die Erträge von 4 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro) resultierten vor allem aus Zinserträgen. Die Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2024 bei 9 Mio. Euro und resultierten im Wesentlichen aus Abschreibungen und Wertminderungen (Vorjahr: 16 Mio. Euro). Im Rahmen des gewöhnlichen Bankgeschäfts wurden Garantien und Sicherheiten von 2 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro) gewährt.
Die Aktivposten gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen/Personen betrugen 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro). In den Passivposten von 376 Mio. Euro (Vorjahr: 206 Mio. Euro) waren im Wesentlichen Einlagen enthalten. Die Einlagen entfielen vor allem auf unternehmensexterne Versorgungsträger. Die Erträge lagen bei 1 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro). Die Aufwendungen von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 16 Mio. Euro) resultierten im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen. Im Rahmen des gewöhnlichen Bankgeschäfts wurden wie im Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Garantien und Sicherheiten gewährt.
Die Commerzbank weist hier Transaktionen mit privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen des Bundes sowie der Deutschen Bundesbank aus. Die Aktivposten gegenüber Bundesunternehmen von 44.740 Mio. Euro (Vorjahr: 61.470 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2024 im Wesentlichen Guthaben bei der Deutschen Bundesbank von 42.703 Mio. Euro (Vorjahr: 60.175 Mio. Euro) sowie Finanzanlagen. In den Passivposten gegenüber Bundesunternehmen von 9.573 Mio. Euro (Vorjahr: 11.259 Mio. Euro) waren im Wesentlichen Einlagen in Höhe von 9.414 Mio. Euro (Vorjahr: 11.230 Mio. Euro) enthalten. Zum 31. Dezember 2024 wurden Garantien und Sicherheiten von 134 Mio. Euro (Vorjahr: 115 Mio. Euro) an Bundesunternehmen gewährt. Die Erträge von 2.756 Mio. Euro (Vorjahr: 2.579 Mio. Euro) resultierten im Wesentlichen aus Zinserträgen. Die Aufwendungen von 45 Mio. Euro (Vorjahr: 15 Mio. Euro) resultierten im Wesentlichen aus dem Handels- und Bewertungsergebnis sowie aus Zinsaufwendungen.
Die Aktivposten gegenüber Personen in Schlüsselpositionen von 6 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) enthielten zum 31. Dezember 2024 Darlehen und Forderungen. Im Wesentlichen handelte es sich hierbei um Hypothekendarlehen. Die Passivposten gegenüber Personen in Schlüsselposition von 8 Mio. Euro (Vorjahr: 7 Mio. Euro) enthielten Einlagen. Die Aufwendungen resultierten aus Personalaufwendungen von 29 Mio. Euro (Vorjahr: 23 Mio. Euro) und enthielten Vergütungen für Personen in Schlüsselpositionen und Gehälter der im Commerzbank-Konzern angestellten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Die Forderungen an Personen in Schlüsselpositionen teilten sich wie folgt auf:
Vorstand | Aufsichtsrat | |||
31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Forderungen (Tsd. €)1 | 367 | 2.384 | 5.370 | 5.489 |
Letzte Fälligkeit2 | 2032 | 2058 | 2060 | 2060 |
Bandbreite angewendeter Zinssätze (%)3 | 0,75 - 1,66 | 0,75 - 5,25 | 0,38 - 2,15 | 0,38 - 2,15 |
2
Neben endfälligen Krediten wurden auch Kredite mit der Laufzeit "bis auf Weiteres"
gewährt.
Die Besicherung der Kredite an Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgte soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten.
Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat standen im Berichtsjahr mit Ausnahme von Mietavalen nicht in einem Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns.
In der folgenden Tabelle wird die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands sowohl gemäß IAS 24.17 als auch nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 HGB dargestellt. Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften der zugrunde liegenden Standards (IAS 19 und IFRS 2) erfasst. Die kurzfristig fälligen Leistungen beinhalten unter anderem auch die im üblichen Rahmen gewährten Sachbezüge.
Tsd. € | 2024 | 2023 |
Kurzfristig fällige Leistungen | 9.349 | 9.986 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Dienstzeitaufwendungen) | 2.738 | 2.736 |
Andere langfristig fällige Leistungen | 1.426 | 1.505 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses1 | 6.082 | - |
Anteilsbasierte Vergütung | 3.565 | 3.762 |
Gesamtvergütung gemäß IAS 24.17 | 23.160 | 17.989 |
Abzüglich bzw. zuzüglich | ||
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - 2.738 | - 2.736 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - 6.082 | - |
Sonstige Unterschiede zwischen IFRS und § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 HGB | - 3.404 | - 3.432 |
Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 HGB | 10.936 | 11.821 |
Die Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 HGB beziehungsweise § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands enthalten keine Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2024, da diese erst nach einem Zurückbehaltungszeitraum von 5 bis 7 Jahren und der Durchführung einer nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat rechtsverbindlich gewährt werden. Im Geschäftjahr 2024 wurde keine nachträgliche Leistungsbewertung und keine Gewährung von Langfrist-Komponenten durchgeführt. Die nachträgliche Leistungsbewertung und Gewährung von Langfrist-Komponenten für das Geschäftsjahr 2019 ist im Februar 2025 erfolgt. Die Gesamtbezüge enthalten im Geschäftsjahr 2023 auch die Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2018, da diese im Geschäftsjahr 2023 rechtsverbindlich gewährt wurden. Die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2023 enthalten auch 157.429 virtuelle Aktien mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.674 Tsd. Euro, die erst im Januar 2025 mit dem vor der Auszahlung gültigen Aktienkurs vergütet wurden. In die Gesamtbezüge wurden diese virtuellen Aktien gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) mit dem Aktienkurs am Tag ihrer Gewährung durch den Aufsichtsrat zuzüglich eines Dividendenausgleichs für die nach dem Geschäftsjahr 2018 gezahlten Dividenden einbezogen.
Der Barwert der Pensionsanwartschaften für die im Geschäftsjahr aktiven Vorstandsmitglieder betrug 11.730 Tsd. Euro zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 11.031 Tsd. Euro). Nach Abzug der übertragenen Vermögenswerte (Planvermögen) waren zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für im Geschäftsjahr aktive Vorstandsmitglieder von 973 Tsd. Euro auszuweisen (Vorjahr: 990 Tsd. Euro).
Für Vorstandsmitglieder und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt über ein Contractual Trust Arrangement auf den Commerzbank Pension-Trust e. V. übertragen wurden. Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 8.545 Tsd. Euro(Vorjahr: 8.427 Tsd. Euro). Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 101.168 Tsd. Euro (Vorjahr: 104.820 Tsd. Euro).
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft geregelt. Aufsichtsratsmitglieder erhielten für das Geschäftsjahr 2024 eine gesamte Vergütung von netto 3.780 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.688 Tsd. Euro), die gemäß IAS 24.17 als kurzfristig fällige Leistung kategorisiert wird.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 3. März 2025 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorläufige Eckzahlen des Konzernabschlusses 2024 wurden vom Vorstand am 12. Februar 2025 zur Veröffentlichung freigegeben.
Unsere jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet veröffentlicht (https://investor-relations. commerzbank.com/de/entsprechenserklaerung).
Die nachstehenden Angaben gemäß § 26a KWG beziehen sich auf den IFRS-Konsolidierungskreis des Commerzbank-Konzerns. Die Kapitalrendite für den Konzern betrug 0,51 % zum 31. Dezember 2024 (Vorjahr: 0,43 %). Für die Angabe des Geschäftszwecks verweisen wir auf unseren Anteilsbesitz (Note 72) in der elektronischen Version des Geschäftsberichts im Internet "Commerzbank > Investor Relations" (www.commerzbank.de). Die Angabe des Umsatzes basiert auf dem jeweiligen Einzelabschluss der Gesellschaft nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und umfasst die Erträge vor Risikoergebnis. Das Ergebnis vor Steuern sowie die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind ebenfalls dem jeweiligen Einzelabschluss der Gesellschaft nach IFRS entnommen. Die Angabe der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen beinhaltet sowohl Vollzeitkräfte als auch in Vollzeitäquivalente umgerechnete Teilzeitkräfte.
In den folgenden Tabellen sind auch Angaben zur unternehmensspezifischen Offenlegung der Steuertransparenz des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts enthalten.
31.12.2024 | Umsatz Mio. € |
Ergebnis vor Steuern Mio. € |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag1 Mio. € |
Anzahl Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter |
Deutschland | 9.327 | 3.911 | 684 | 24.358 |
China einschließlich Hongkong und Shanghai | 61 | 18 | 3 | 136 |
Frankreich | 98 | - 21 | - 5 | 92 |
Großbritannien | 477 | 228 | 70 | 479 |
Luxemburg | 65 | 35 | 7 | 63 |
Niederlande | 64 | 52 | 10 | 48 |
Polen | 1.799 | 707 | 174 | 9.573 |
Russland | 47 | 45 | 13 | 112 |
Singapur | 103 | 23 | 3 | 314 |
USA | 363 | 225 | 12 | 263 |
Sonstige | 273 | 138 | 14 | 2.199 |
31.12.2023 | Umsatz Mio. € |
Ergebnis vor Steuern Mio. € |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag1 Mio. € |
Anzahl Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter |
Deutschland | 8.430 | 3.147 | 961 | 24.491 |
China einschließlich Hongkong und Shanghai | 16 | - 26 | 2 | 135 |
Frankreich | 93 | 47 | 12 | 87 |
Großbritannien | 702 | 482 | 6 | 526 |
Luxemburg | 94 | 103 | - 10 | 124 |
Niederlande | 57 | 78 | 13 | 46 |
Polen | 1.309 | 222 | 211 | 8.912 |
Russland | 74 | 51 | 8 | 126 |
Singapur | 138 | 65 | 9 | 316 |
USA | 127 | - 14 | - 5 | 272 |
Sonstige | 266 | 102 | 13 | 1.871 |
Die nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen des Commerzbank-Konzerns erstrecken sich auf die nachfolgend beschriebenen Transaktionsarten (Cluster):
― |
Asset-backed Securities (ABS) Bei Asset-backed Securities (ABS) handelt es sich um forderungsbesicherte Wertpapiere mit dem Ziel, bestimmte Vermögenswerte, in der Regel Kreditforderungen, in verzinsliche, handelbare Wertpapiere umzuwandeln beziehungsweise zu verbriefen. Als Basiswerte dienen beispielsweise Konsumentenkredite (Auto-, Kreditkartenforderungen), Hypothekendarlehen oder Unternehmenskredite mit hoher Bonität. Die Finanzierung der Gesellschaften erfolgt über die Emission verschiedener Tranchen von Asset-backed Securities. Investorinnen und Investoren dieser Wertpapiere unterliegen dem Ausfallrisiko des Basiswertes. Die Commerzbank investiert dabei in ABS-Tranchen mit Investment Grade. |
― |
Eigene Verbriefungen und Verbriefungsplattform Bei eigenen Verbriefungen der Commerzbank handelt es sich um True-Sale- und synthetische Verbriefungen, die im Rahmen der Steuerung der Liquidität, des Kapitals und der Risikoaktiva der Bank eingesetzt werden. Die Finanzierung der die Forderungen erwerbenden Gesellschaften erfolgt über die Ausgabe verschiedener Tranchen von Wertpapieren, die am Kapitalmarkt platziert werden. Darüber hinaus ist die Commerzbank Sponsor für eine Verbriefungsplattform (Silver Tower). Mit diesem Verbriefungsprogramm strukturiert, arrangiert und verbrieft die Commerzbank Forderungen Dritter, die zum Kreis des Segments Firmenkunden gehören. Die Refinanzierung erfolgt durch Kreditlinien beziehungsweise Namensschuldverschreibungen der in Luxemburg ansässigen Silver Tower S.A. Neben bestehenden Übersicherungen wird das Risiko von Forderungsausfällen teilweise über externe Kreditversicherungen abgedeckt. |
― |
Leasingobjektgesellschaften Mit diesen Gesellschaften werden bedarfsgerechte Leasing-/Finanzierungskonzepte für Großanlagen wie zum Beispiel Immobilien, Flugzeuge, Schiffe oder regenerative Energiesysteme strukturiert. Für jede Transaktion wird grundsätzlich eine eigenständige Zweckgesellschaft gegründet, an der sich die Commerz-Real-Gruppe als Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter beteiligt. Als Finanzdienstleistungsinstitut gewährt die Commerz-Real-Gruppe diesen Gesellschaften keine Darlehen. Vielmehr werden diese von konzernfremden und konzerneigenen Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Zum Kerngeschäft der Commerz-Real-Gruppe gehört allerdings die Verwaltung der strukturierten Unternehmen. |
― |
Sonstige Hierbei handelt es sich um strukturierte Unternehmen, die nicht in den oben aufgeführten Kategorien enthalten sind. Im Wesentlichen fallen hierunter Kapitalmarkttransaktionen von Asset Finance (AF) sowie strukturierte Transaktionen im Zusammenhang mit Kreditderivategeschäften. AF führt Transaktionen für Kunden mit begrenztem Zugang zu den Kapitalmärkten durch und bringt sie mit alternativen Kapitalgebern zusammen. Im Bereich Structured Asset Finance liegt der Fokus auf der Strukturierung und dem Vertrieb von Finanzierungs- und Investmentlösungen für Firmenkunden und Finanzinstitute. Der Bereich Structured Asset Finance konzentriert sich auf die Finanzierung von Sachanlagen und anderen Vermögensgegenständen mittels Leasing oder strukturierter Finanzierungen. Dies beinhaltet auch die Einbindung alternativer Kapitalgeber außerhalb des Bankensektors. Ergänzt werden diese Aktivitäten durch die Strukturierung von Investitionslösungen sowie das Underwriting und die Ausplatzierung hierfür geeigneter Finanzierungen. |
Die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden sowie die Erträge und Aufwendungen des Commerzbank-Konzerns gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Des Weiteren werden der Umfang der nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen sowie das maximale Verlustrisiko des Commerzbank-Konzerns aufgezeigt.
Das maximale Verlustrisiko des Commerzbank-Konzerns gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen resultiert aus bilanzierten Vermögenswerten sowie aus Kreditzusagen und gewährten Garantien gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen, die zu den jeweiligen Stichtagen nicht in Anspruch genommen wurden. Das maximale Verlustrisiko aus Vermögenswerten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen entspricht den aktuellen Buchwerten dieser Positionen nach Risikoergebnis. Für Kreditzusagen und Garantien verstehen wir unter dem maximalen Verlustrisiko den Nominalwert der Zusage.
Der Ausweis des maximalen Verlustrisikos erfolgt brutto, das heißt ohne Berücksichtigung von Sicherheiten oder Hedgingaktivitäten, die wirtschaftlich zur Risikominderung bestehen.
Mio. € | ABS | Eigene Verbriefungen und Verbriefungsplattform | Leasingobjektgesellschaften | Sonstige |
Vermögenswerte per 31.12.2024 | 11.157 | 4.358 | 142 | 1.207 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 5.742 | 4.345 | 140 | 1.091 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 4.863 | - | - | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 553 | - | 2 | 37 |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | 0 | 13 | - | 79 |
Übrige Vermögenswerte | - | - | - | - |
Schulden per 31.12.2024 | - | 1.050 | 20 | 11 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | - | 1.049 | 20 | 5 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | - | - | - | - |
Übrige Schulden | - | 1 | - | 6 |
Erträge und Aufwendungen vom 1.1.- 31.12.2024 | 223 | 122 | 15 | 15 |
Zinsüberschuss nach Risikoergebnis | 218 | 118 | 8 | 17 |
Provisionsüberschuss | 0 | 2 | 4 | 0 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 3 | 2 | 3 | - 2 |
Sonstiges Ergebnis | 0 | - | - | - |
Maximales Verlustrisiko per 31.12.2024 | 11.157 | 5.336 | 142 | 1.408 |
Vermögenswerte | 11.157 | 4.358 | 142 | 1.207 |
Kreditzusagen | - | 978 | - | 201 |
Garantien | - | - | - | - |
Umfang1 | 12.770 | 16.536 | 1.185 | 236.900 |
Mio. € | ABS | Eigene Verbriefungen und Verbriefungsplattform | Leasingobjektgesellschaften | Sonstige |
Vermögenswerte per 31.12.2023 | 11.010 | 3.773 | 181 | 633 |
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost | 5.728 | 3.769 | 180 | 527 |
Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value OCI | 4.638 | - | - | 33 |
Finanzielle Vermögenswerte - Mandatorily Fair Value P&L | 600 | - | 0 | - |
Finanzielle Vermögenswerte - Held for Trading | 44 | 4 | - | 73 |
Übrige Vermögenswerte | - | - | - | - |
Schulden per 31.12.2023 | - | 1.025 | 16 | 8 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortised Cost | - | 1.019 | 16 | 1 |
Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value Option | - | - | - | - |
Übrige Schulden | - | 6 | - | 6 |
Erträge und Aufwendungen vom 1.1.- 31.12.2023 | 389 | 75 | 14 | 14 |
Zinsüberschuss nach Risikoergebnis | 384 | 71 | 10 | 7 |
Provisionsüberschuss | 0 | 0 | 4 | 0 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 5 | 3 | - | 7 |
Sonstiges Ergebnis | - 0 | - | - 0 | - |
Maximales Verlustrisiko per 31.12.2023 | 11.010 | 4.579 | 181 | 819 |
Vermögenswerte | 11.010 | 3.773 | 181 | 633 |
Kreditzusagen | - | 806 | - | 186 |
Garantien | - | - | - | - |
Umfang1 | 12.738 | 9.758 | 1.336 | 267.197 |
Die Commerzbank tritt auch als Sponsor von strukturierten Unternehmen auf, an denen sie keine Beteiligung hält. Ein Unternehmen gilt als gesponsert, wenn
― |
es durch die Commerzbank initiiert und/oder strukturiert wurde; |
― |
es Vermögenswerte des Commerzbank-Konzerns erhalten oder angekauft hat; |
― |
es vom Commerzbank-Konzern Garantien gewährt bekommt oder es durch den Commerzbank-Konzern intensiv vermarktet wurde. |
Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Bruttoerträge des Commerzbank-Konzerns aus gesponserten, nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen 7 Mio. Euro (Vorjahr: 7 Mio. Euro). Die Buchwerte der Vermögensgegenstände des Commerzbank-Konzerns gegenüber gesponserten, nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen betrugen in Summe 1.455 Mio. Euro (Vorjahr: 1.463 Mio. Euro).
Die Angaben zu wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellten sich innerhalb des Segments Privat- und Unternehmerkunden wie folgt dar. Dabei berücksichtigen wir unser Tochterunternehmen mBank S.A..
mBank S.A., Warschau, Polen | ||
31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Den nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar: | ||
Kapital (%) | 31 | 31 |
Stimmrechte (%) | 31 | 31 |
Konzernergebnis (Mio. €) | 142 | - 11 |
Eigenkapital (Mio. €) | 1.034 | 859 |
Dividendenausschüttung (in Mio. €) | - | - |
Vermögenswerte (Mio. €)1 | 17.484 | 15.815 |
Schulden (Mio. €)1 | 16.264 | 14.880 |
Gewinn/Verlust (Mio. €)1 | 143 | - 11 |
Sonstiges Periodenergebnis (Mio. €)1 | 173 | 113 |
Gesamtergebnis (Mio. €)1 | 315 | 102 |
Cashflows (Mio. €)1 | 37 | 1.540 |
1
Vor Eliminierung konzerninterner Geschäfte.
Für die nachfolgend aufgeführten, in den Konzernabschluss unserer Bank einbezogenen Tochterunternehmen tragen wir, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen:
Name | Sitz |
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main |
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. | Luxemburg |
CommerzTrust GmbH | Frankfurt am Main |
Commerz Markets LLC | New York |
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | Eschborn |
Das Patronat zugunsten der Commerzbank (Eurasija) AO endete zum 30. Juni 2024.
Die nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 313 Abs. 2 HGB sowie gemäß IFRS 12.10 und IFRS 12.21 zum Konzernabschluss vor. Die Angaben zum Eigenkapital und dem Jahresergebnis der Gesellschaften sind den Abschlüssen der jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften entnommen.
Fußnoten, Erläuterungen zum Geschäftszweck und weitere Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Note zusammengefasst.
Name | Sitz | Geschäftszweck | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
Währung | Eigenkapital* Tsd. |
ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 96 |
Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | BETGE | 74,9 | - | EUR | 46.530 |
Asekum Sp. z o.o. | Warschau, Polen | SOUNT | 100,0 | - | PLN | 30.347 |
Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 140.909 |
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 10.676 |
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 8.542 |
CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH & Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 10.835 |
CENTRUM & WEGENER GmbH & Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 89,5 | - | EUR | 607 |
CENTRUM Düsseldorf, KÖ 40 Beteiligungs GmbH & Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 76,0 | - | EUR | 13 |
CENTRUM Düsseldorf, KÖ 40 Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 60,0 | - | EUR | 5.535 |
CERI International Sp. z o.o. | Lodz, Polen | SOUNT | 100,0 | - | PLN | 89.152 |
Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 26 |
Commerz (East Asia) Limited | Hong Kong, Hongkong | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 3.967 |
Commerz Business Consulting GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 239 |
Commerz Direktservice GmbH | Duisburg, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 1.856 |
Commerz Global Service Solutions Sdn. Bhd. | Kuala Lumpur, Malaysia | SOUNT | 100,0 | - | MYR | 26.495 |
Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 90,0 | - | EUR | 19.117 |
Commerz Markets LLC | Wilmington, Delaware, USA | SOFDL | 100,0 | - | USD | 238.899 |
Commerz Real AG | Wiesbaden, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 408.407 |
Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 151 |
Commerz Real Fund Management S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | BETGE | 100,0 | - | EUR | 20.771 |
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH | Wiesbaden, Deutschland | BETGE | 100,0 | - | EUR | 21.968 |
Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | BETGE | 100,0 | - | EUR | 6.000 |
Commerz Real Mobilienleasing GmbH | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 41.000 |
Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 26 |
Commerz Service-Center Intensive GmbH | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 1.664 |
Commerz Services Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 15.979 |
Commerzbank (Eurasija) AO | Moskau, Russland | KREDI | 100,0 | - | RUB | 23.468.689 |
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. | Luxemburg, Luxemburg | KREDI | 100,0 | - | EUR | 1.070.061 |
Commerzbank Finance BV | Amsterdam, Niederlande | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 791 |
Commerzbank Finance Limited | London, Großbritannien | SOFDL | 100,0 | - | GBP | 328.439 |
Commerzbank Holdings France | Paris, Frankreich | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 16.987 |
Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 462.597 |
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 109.465 |
Commerzbank Leasing December (3) Limited | London, Großbritannien | SOFDL | 100,0 | - | GBP | 319 |
Commerzbank Leasing Limited | London, Großbritannien | SOFDL | 100,0 | - | GBP | 25 |
Commerzbank U.S. Finance, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | SOFDL | 100,0 | - | USD | 365 |
CommerzFactoring GmbH | Mainz, Deutschland | SOFDL | 50,1 | - | EUR | 1.099 |
CommerzVentures Beteiligungs GmbH & Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 99,5 | - | EUR | 48.406 |
CommerzVentures GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 87.576 |
CommerzVentures II Beteiligungs GmbH & Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 33,3 | 99,2 | EUR | 72.833 |
CommerzVentures III Beteiligungs GmbH & Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 33,3 | 99,0 | EUR | 75.356 |
ComTS Finance GmbH | Halle (Saale), Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 1.550 |
ComTS GmbH | Erfurt, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 8.062 |
ComTS Logistics GmbH | Magdeburg, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 1.550 |
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Erfurt KG | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 0,1 | 0,3 | EUR | 284 |
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Halle Am Markt KG | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 6,0 | 7,0 | EUR | 39 |
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwabing KG | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 0 |
Dresdner Capital LLC I | Wilmington, Delaware, USA | SOFDL | 100,0 | - | USD | 2.117 |
Dresdner Kleinwort Luminary Inc. | Wilmington, Delaware, USA | SOFDL | 100,0 | - | USD | 32.018 |
Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft | Hamburg, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 34.190 |
DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 25 |
FABA Vermietungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 6.426 |
Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety | Warschau, Polen | SOFDL | 99,0 | 0,0 | PLN | 256.069 |
Gesellschaft für Kreditsicherung mbH | Berlin, Deutschland | SOFDL | 63,3 | - | EUR | 9.693 |
Greene Elm Trading VII LLC | Wilmington, Delaware, USA | SOFDL | 100,0 | - | USD | 1.776.806 |
KENSTONE GmbH | Eschborn, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 1.250 |
Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH & Co. | Hamburg, Deutschland | SOUNT | 90,0 | - | EUR | 39.667 |
Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH & Co. | Hamburg, Deutschland | SOUNT | 77,2 | - | EUR | 61.194 |
Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH & Co. | Hamburg, Deutschland | SOUNT | 90,0 | - | EUR | 39.252 |
Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH & Co. | Hamburg, Deutschland | SOUNT | 73,9 | - | EUR | 71.160 |
Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH & Co. | Hamburg, Deutschland | SOUNT | 90,0 | - | EUR | 39.551 |
LeaseLink Sp. z o.o. | Warschau, Polen | SOFDL | 100,0 | - | PLN | 36.183 |
LR Düsseldorf, Kö 40 Beteiligungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 25 |
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | Eschborn, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 48.190 |
Main Incubator GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 46.479 |
mBank Hipoteczny S.A. | Warschau, Polen | KREDI | 100,0 | - | PLN | 793.014 |
mBank S.A. | Warschau, Polen | KREDI | 69,1 | - | PLN | 13.662.938 |
mElements S.A. | Warschau, Polen | SOFDL | 100,0 | - | PLN | 21.570 |
mFaktoring S.A. | Warschau, Polen | SOFDL | 100,0 | - | PLN | 224.473 |
mFinanse CZ s.r.o. | Prag, Tschechien | SOUNT | 100,0 | - | CZK | 51.598 |
mFinanse S.A. | Warschau, Polen | SOUNT | 100,0 | - | PLN | 83.614 |
mFinanse SK s.r.o. | Bratislava, Slowakei | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 290 |
mLeasing Sp. z o.o. | Warschau, Polen | SOFDL | 100,0 | - | PLN | 904.895 |
MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 75,0 | - | EUR | 1.474 |
mTowarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. | Warschau, Polen | SOFDL | 100,0 | - | PLN | 11.004 |
NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 107.752 |
NOVELLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 11.176 |
Objekt Viehmarktgasse Smart Living GmbH & Co. KG | Wien, Österreich | SOUNT | - | EUR | 13.775 | |
REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 2.926 |
SECUNDO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 5.811 |
SMART LIVING PROPERTY PALLARS | Barcelona, Spanien | SOUNT | - | EUR | 38.638 | |
TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 100,0 | - | EUR | 4.779 |
Yellow Automation GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOUNT | 100,0 | - | EUR | 25 |
Yellowfin Asset Management GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | SOFDL | 75,1 | - | EUR | 2.877 |
Zelos Luxembourg S.C.S. | Luxemburg, Luxemburg | SOFDL | 100,0 | - | EUR | - 141.984 |
Name | Jahresergebnis* Tsd. |
|
ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH | - | a) |
Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH | 32.906 | |
Asekum Sp. z o.o. | 11.466 | |
Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | - | a) b) |
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH | - | a) b) |
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG | 587 | b) |
CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH & Co. KG | 2.411 | |
CENTRUM & WEGENER GmbH & Co. KG | 2.810 | |
CENTRUM Düsseldorf, KÖ 40 Beteiligungs GmbH & Co. KG | - 56 | |
CENTRUM Düsseldorf, KÖ 40 Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG | - 296 | |
CERI International Sp. z o.o. | 9.430 | |
Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | - | a) |
Commerz (East Asia) Limited | - 79 | |
Commerz Business Consulting GmbH | - | a) b) |
Commerz Direktservice GmbH | - | a) |
Commerz Global Service Solutions Sdn. Bhd. | 5.138 | |
Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG | 768 | |
Commerz Markets LLC | 14.713 | |
Commerz Real AG | - | a) |
Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH | - | a) |
Commerz Real Fund Management S.à r.l. | 5.147 | |
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH | - | a) |
Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH | - | a) c) |
Commerz Real Mobilienleasing GmbH | - | a) |
Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH | - | a) |
Commerz Service-Center Intensive GmbH | - | a) b) |
Commerz Services Holding GmbH | - | a) b) |
Commerzbank (Eurasija) AO | 4.435.029 | |
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. | 14.133 | |
Commerzbank Finance BV | - 42 | |
Commerzbank Finance Limited | 110.374 | |
Commerzbank Holdings France | - 291 | |
Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | - | a) b) |
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | - | a) b) |
Commerzbank Leasing December (3) Limited | 125 | |
Commerzbank Leasing Limited | 0 | |
Commerzbank U.S. Finance, Inc. | 1 | |
CommerzFactoring GmbH | - | a) |
CommerzVentures Beteiligungs GmbH & Co. KG | 2.796 | b) |
CommerzVentures GmbH | - | a) b) |
CommerzVentures II Beteiligungs GmbH & Co. KG | - 13.700 | b) |
CommerzVentures III Beteiligungs GmbH & Co. KG | - 7.241 | b) |
ComTS Finance GmbH | - | a) b) |
ComTS GmbH | - | a) b) |
ComTS Logistics GmbH | - | a) b) |
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Erfurt KG | 1.224 | c) |
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Halle Am Markt KG | 171 | c) |
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwabing KG | 1.255 | c) |
Dresdner Capital LLC I | 42 | |
Dresdner Kleinwort Luminary Inc. | 2.240 | |
Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft | - | a) b) |
DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | - | a) b) |
FABA Vermietungsgesellschaft mbH | - | a) b) |
Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety | 40.342 | c) |
Gesellschaft für Kreditsicherung mbH | 7.626 | |
Greene Elm Trading VII LLC | - 64.076 | |
KENSTONE GmbH | - | a) b) |
Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH & Co. | 2.740 | b) |
Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH & Co. | 8.154 | b) |
Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH & Co. | 2.958 | b) |
Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH & Co. | 6.950 | b) |
Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH & Co. | 3.145 | b) |
LeaseLink Sp. z o.o. | 9.909 | |
LR Düsseldorf, Kö 40 Beteiligungs GmbH | 0 | |
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | - | a) b) |
Main Incubator GmbH | - | a) b) |
mBank Hipoteczny S.A. | 23.717 | |
mBank S.A. | 1.154.695 | |
mElements S.A. | 608 | |
mFaktoring S.A. | 30.952 | |
mFinanse CZ s.r.o. | 20.031 | |
mFinanse S.A. | 14.501 | |
mFinanse SK s.r.o. | 19 | |
mLeasing Sp. z o.o. | 159.838 | |
MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH | 734 | c) |
mTowarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. | 5.187 | |
NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH | - | a) b) |
NOVELLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | - | a) |
Objekt Viehmarktgasse Smart Living GmbH & Co. KG | 451 | c) |
REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH | - | a) |
SECUNDO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | - | a) |
SMART LIVING PROPERTY PALLARS | 1.319 | c) |
TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | - | a) b) |
Yellow Automation GmbH | - | a) 1) |
Yellowfin Asset Management GmbH | 1.977 | |
Zelos Luxembourg S.C.S. | - 22.025 |
Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
|
11. CR Fonds-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
12. CR Fonds-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
13. CR Fonds-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
2. CR Fonds-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
2. CR Immobilien-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Balingen KG | Düsseldorf, Deutschland | 75,8 | 75,9 | |
2. CR Immobilien-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Heilbronn KG | Düsseldorf, Deutschland | 78,1 | 78,3 | |
7. CR Fonds-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
8. CR Fonds-Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ABELASSA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ACARINA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ACCESSA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
ACE Hydro S.à r.l. | Wecker, Luxemburg | 100,0 | - | |
ACILIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ACINA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ACONITA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ACRONA Photovoltaik-Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADAMANTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Elbphilharmonie KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADELIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADENARA Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADMEO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADMERA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADRUGA Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ADURAMA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AGASILA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AGUSTO Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AKERA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALACRITAS Verwaltungs- und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALBELLA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALBOLA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALCEDA Directors II S.à r.l. | Senningerberg, Luxemburg | 100,0 | - | |
ALCEDA Directors S.à r.l. | Senningerberg, Luxemburg | 100,0 | - | |
ALDINGA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALDULA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALEMONA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALICANTE NOVA Shipping Limited | Monrovia, Liberia | 100,0 | - | |
ALIVERA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALLORUM Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALLURA Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALSENNA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALUBRA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALVARA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ALVENTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AMALIA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AMATA Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | 2) |
AMENA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AMERA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ANCONA NOVA Shipping Limited | Monrovia, Liberia | 100,0 | - | |
ANDINO Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
ANDINO Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
ANDINO Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
ANET Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
APTEMUS Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AQ Investment AG | Zürich, Schweiz | 100,0 | - | |
Aquila Capital Concepts s.r.o. | Prag, Tschechien | 100,0 | - | |
Aquila Capital DC Directors S.à r.l. | Senningerberg, Luxemburg | 100,0 | - | |
Aquila Capital Energy Transition Fund S.A. SICAV-RAIF | Luxemburg, Luxemburg | - | - | c) |
Aquila Capital Invest UK Ltd. | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Aquila GP B.V. | Amsterdam, Niederlande | 100,0 | - | |
ARAUNA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ARBITRIA Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AREBA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ARINGO Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Arvilla Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Arvillux S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
ARVINA Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ASCETO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ASERTUNA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ASSANDRA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ASSENTO Photovoltaik-Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ASSERTA Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ASTUTIA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
ATUNO Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AVANCIA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Avantlux S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
AVENTIMOLA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Avestlux S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
AVIO Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AVOLO Flugzeugleasinggesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AVRILOS Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
AWINTO Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
BENE Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
BILBAO NOVA Shipping Limited | Monrovia, Liberia | 100,0 | - | |
BONITAS Mobilien-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Friedrichshafen KG | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Bot4Business Sp. z o.o. | Lodz, Polen | - | - | c) |
BRE Property Partner Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
CBG Commerz Beteiligungskapital Verwaltungs GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
CIMONUSA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
COLLEGIUM GLASHÜTTEN Zentrum für Kommunikation GmbH | Glashütten, Deutschland | 100,0 | - | a) |
Commerz Building and Management GmbH | Essen, Deutschland | 100,0 | - | a) |
Commerz Keyes Avenue Properties (Proprietary) Ltd. | Johannesburg, Südafrika | 100,0 | - | |
Commerz Nominees Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
COMMERZ REAL AMERICAS, LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | - | |
Commerz Real Baumanagement GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
Commerz Real Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Commerz Real France & South EURL | Paris, Frankreich | 100,0 | - | |
Commerz Real Goethe GmbH & Co.KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Commerz Real Institutional Renewable Energies Development Fund I SCA SICAV-RAIF | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
Commerz Real Investment S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
Commerz Real North Ltd. | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerz Real PtX Management GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Commerz Real West BV | Amsterdam, Niederlande | 100,0 | - | |
Commerzbank Auslandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
Commerzbank Brasil Holding Ltda. | Sao Paulo , Brasilien | 100,0 | - | |
Commerzbank Finance 3 S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
Commerzbank Holdings (UK) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerzbank Leasing December (12) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerzbank Leasing March (3) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerzbank Leasing September (5) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerzbank Pension Trustees Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerzbank Representative Office Nigeria Limited | Lagos, Nigeria | 100,0 | - | |
Commerzbank Representative Office Panama, S.A. | City of Panama, Panama | 100,0 | - | |
COMMERZBANK SÃO PAULO REPRESENTAÇÃO LTDA. | Sao Paulo, Brasilien | 100,0 | - | |
Commerzbank Securities Ltd | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Commerzbank Services (Guernsey) Limited | St. Peter Port, Guernsey | 100,0 | - | |
CommerzKommunalbau GmbH i.L. | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
CommerzLeasing Anlagen-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
CommerzLeasing GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | 3) |
CommerzStiftungsTreuhand GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
CommerzTrust GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
CommerzVentures Beteiligungsverwaltungs GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
CommerzVentures II Digital Assets Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
COMUNITHY Immobilien GmbH i.L. | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Copernicus Germany GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | a) |
CRC Kö 40 Komplementär GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 60,0 | - | |
CRI Renewable Energies Development Fund I Holding S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
CRI Renewable General Energies Development Fund I General Partner S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
CyberRescue Sp. z o.o. | Warschau, Polen | - | - | c) |
DAUNUS Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | - | - | a) c) |
Digital Operations S.A. | Lodz, Polen | - | - | c) |
Digital Teammates S.A. | Warschau, Polen | - | - | c) |
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Dortmund KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
DRABELA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
DREBOSTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
DREBOSTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwerin KG | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
DREDOLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
DREDOLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
DRELARA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
DRENITA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
DRESANA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Dresdner Kleinwort do Brasil Limitada | Rio de Janeiro, Brasilien | 100,0 | - | |
DRETERUM Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
EHY Real Estate Fund I, LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | - | |
Elov8 Real Estate Fund General Partner S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | - | |
Elov8 Real Estate Fund Holding S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | - | - | c) |
Elov8 Real Estate Fund SCA SICAV-RAIF | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | 30,0 | c) |
EuREAM GmbH | Wiesbaden, Deutschland | 100,0 | - | |
Fernwärmenetz Leipzig GmbH | Leipzig, Deutschland | 100,0 | - | |
FLOR Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | - | - | a) c) |
FORNAX Kraftwerk-Beteiligungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GIE Dresdner Kleinwort France | Paris, Frankreich | 100,0 | - | |
G-Invest Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
GRADARA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRADARA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Neu-Ulm KG | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRALANA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRALIDA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRAMINA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRAMOLDISCUS Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRASSANO Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRATNOMA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRAURESTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRENADO Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Gresham Leasing March (1) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Gresham Leasing March (2) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
Gresham Leasing March (3) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
GRETANA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRILISA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRONDOLA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GROTEGA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRUMENTO Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRUMOSA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
GRUNATA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOBANTA GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOBURGA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOLENA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOLUCA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOMA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOMINA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJORALDIA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOSINTA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOSOLA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
HAJOTARA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Haus am Kai 2 O.O.O. | Moskau, Russland | 100,0 | - | |
HDW Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Immobiliengesellschaft Ost Hägle, spol. s.r.o | Prag, Tschechien | 100,0 | - | |
IWP International West Pictures GmbH & Co. Erste Produktions KG | Düsseldorf, Deutschland | 94,9 | - | |
IWP International West Pictures Verwaltungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Kommanditgesellschaft MS "CPO MARSEILLE" Offen Reederei GmbH & Co. | Hamburg, Deutschland | 77,2 | 77,3 | b) |
LIVIDA MOLARIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MARBARDA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MARBINO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MARBREVA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MARBREVA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt AOK Bayern KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MARIUS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MARLINTA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MAROLA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Marseille Shipping Limited | Monrovia, Liberia | 100,0 | - | |
mBOX Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
Mercury Financial S.A. | Warschau, Polen | - | - | c) |
mInvestment Banking S.A. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
MOLANA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLANCONA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLANDA Vermietungsgesellschaft mbH | München, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLANKA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLAREZZO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARINA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARIS Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARIS Geschäftsführungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARIS Grundstücksverwaltung GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARIS Immobilienverwaltung GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARIS Managementgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARIS Objektverwaltung GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARISSA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLARISSA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Detmold KG | Düsseldorf, Deutschland | 1,0 | 87,0 | |
MOLARONA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLAROSA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLASSA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLATHINA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBAKKA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBARVA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBERA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBERNO Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBOLLA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBONA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLBURGA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLCENTO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLCOCO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf , Deutschland | 100,0 | - | |
MOLCORA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLDARA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLDICMA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLDORA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLETUM Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLFENNA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLFOKKA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLGABA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLGEDI Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLGEKA Vermietungsgesellschaft mbH | Meerbusch, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLGERO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLHABIS Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLIGELA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLISTA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLITA Vermietungsgesellschaft mbH | Hannover, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLKANDIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLKANDIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kaltenkichen KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLKIRA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLOTA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLPETTO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLPIKA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRATUS Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRATUS Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Loxstedt KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRAWIA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRESTIA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRESTIA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt TKA Varel KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRISTA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLROLA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLRONDA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLROSSI Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSCHORA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSIWA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSOLA Vermietungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSOLA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Geminus KG | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSOLA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Halle Markt 11 KG | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSTEFFA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSTINA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLSURA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLTANDO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLTERAMO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLTIVOLA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLTUNIS Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLUGA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLVERA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLWALLA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLWALLA Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schweinfurt KG | Düsseldorf, Deutschland | 1,0 | 87,0 | |
MOLWORUM Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MOLWORUM Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ottensen KG | Düsseldorf, Deutschland | 1,0 | 87,0 | |
MONEA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
MORANO Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
mServices Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
mZakupy Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
NACOLO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NACONA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NACONGA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAFARI Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAFIRINA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NASIRO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NASTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAUCULA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAULUMO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAURANTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAURATA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAUSOLA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAUTESSA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAUTLUS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAUTUGO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVALIS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVALIS Schiffsbetriebsgesellschaft mbH & Co. MS "NEDLLOYD JULIANA" KG i.L. | Hamburg, Deutschland | 93,6 | 93,7 | |
NAVIBOLA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVIBOTO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVIFIORI Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVIGATO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVIGOLO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVILO Vermietungsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVIRENA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVIROSSA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVITONI Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVITOSA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NAVO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Berlin KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
neosfer GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | a) |
NEPTANA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NEPTILA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NEPTORA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NEPTUGA Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NEPTUNO Schiffsbetriebsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | - | |
NERVUS Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
NEUGELB STUDIOS GmbH | Berlin, Deutschland | 100,0 | - | a) |
NOLICA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
NORA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
NORA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekte Plön und Preetz KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
NOTITIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
NOVITAS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Number X Real Estate GmbH i.L. | Eschborn, Deutschland | 100,0 | - | |
NURUS Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
onvista media GmbH | Köln, Deutschland | 100,0 | - | |
OPTIONA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
OSKAR Medienbeteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
PALERMO Shipping Limited | Monrovia, Liberia | 100,0 | - | |
PAREO Kraftwerk-Beteiligungsgesellschaft mbH | Leipzig, Deutschland | 100,0 | - | |
PATELLA Vermietungsgesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 100,0 | - | |
Property Partner Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
PRUNA Betreiber GmbH | Grünwald, Deutschland | 51,0 | - | |
quatron Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
RALTO Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
RAMONIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
RANA Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
RAPIDA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
RAVENNA Kraków Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 100,0 | - | |
RAYMO Vierte Portfolio GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
RECURSA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | - | |
RESIDO Flugzeug-Leasinggesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
RIPA Medien-Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Rood Nominees Limited | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
ROSARIA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ROSATA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ROSEA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
ROSEA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekte TANK & RAST KG | Düsseldorf, Deutschland | 0,0 | 85,0 | |
ROSOLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
SENATORSKA Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
SILVA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Smart Living Europe Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | - | - | c) |
Smart Living Immobiliengesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Smart Living Properties Ireland Designated Activity Company | Dublin, Irland | - | - | c) |
Smart Living Properties Ireland Limited Partnership | Dublin, Irland | - | - | c) |
SOLTRX Transaction Services GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | a) |
TALORA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
TIGNARIS Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
TIGNARIS Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Ostfildern KG i.L. | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
TIGNARIS Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
TOULON NOVA Shipping Limited | Monrovia, Liberia | - | - | c) |
VALENCIA NOVA Shipping Limited | Monrovia, Liberia | 100,0 | - | |
Watling Leasing March (1) | London, Großbritannien | 100,0 | - | |
WebTek Software Private Limited | Bangalore, Indien | 100,0 | - | |
Windpark Duben Süd Verwaltungs GmbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Fläming 1 Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Karche 2 Verwaltungs GmbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Klosterkumbd Verwaltungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Ottweiler-Bexbach Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Parchim Fünf Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Rayerschied Verwaltungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Schenkendöbern Eins Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Schöneseiffen Verwaltungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Sien Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Spechenwald Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windpark Wustermark Eins Verwaltungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | - | |
Windsor Asset Management GP Ltd. | Toronto, Kanada | 100,0 | - | |
Windsor Canada Verwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | - |
Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
Währung | Eigenkapital* Tsd. |
Jahresergebnis* Tsd. |
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 31,6 | - | EUR | 291.821 | 8.025 |
Coubag Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 40,0 | - | EUR | 101.265 | 2.944 |
CR Hotel Target Pty Ltd | Sydney, Australien | 50,0 | - | AUD | 9.662 | - 10.925 |
Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
360X AG | Frankfurt am Main, Deutschland | 24,3 | - |
AGASILA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Düsseldorf KG i.L. | Düsseldorf, Deutschland | 24,3 | 29,8 |
ALIVERA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Düsseldorf-Lichtenbroich KG i.L. | Düsseldorf, Deutschland | 5,2 | 25,0 |
ANET GmbH & Co. GESCHLOSSENE INVESTMENT KG | Düsseldorf, Deutschland | 28,4 | - |
ATISHA Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Paris KG | Düsseldorf, Deutschland | 50,0 | - |
EVA Société par Actions Simplifiée | Paris, Frankreich | 50,0 | - |
Film & Entertainment VIP MEDIENFONDS 3 GmbH & Co. KG i.L. | Grünwald, Deutschland | 45,4 | - |
GOPA - Gesellschaft für Organisation, Planung und Ausbildung mbH | Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland | 28,8 | - |
HAJOBANTA GmbH & Co. Asia Opportunity I KG | Düsseldorf, Deutschland | 20,8 | 20,9 |
ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft Düsseldorf mbH | Düsseldorf, Deutschland | 50,0 | - |
Immobilien-Vermietungsgesellschaft Reeder & Co. Objekt Plauen-Park KG | Düsseldorf, Deutschland | 21,4 | - |
Lissi GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 33,3 | - |
MS "Meta" Stefan Patjens GmbH & Co. KG i. L. | Drochtersen, Deutschland | 30,6 | - |
Pinova GmbH & Co. Erste Beteiligungs KG | München, Deutschland | 40,0 | - |
Projekt CH Lodz Sp. z o.o. | Warschau, Polen | 97,0 | - |
Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
Währung | Eigenkapital* Tsd. |
Jahresergebnis* Tsd. |
Project Gloria S.à r.l. | Luxemburg, Luxemburg | 50,0 | - | EUR | - 1.473 | - 3.322 |
Smart Living Objekt Campus Adickesallee GmbH & Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | 50,0 | - | EUR | 72.220 | - 2.180 |
Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
Commerz Globalpay GmbH | Köln, Deutschland | 49,0 | - |
FV Holding S.A. | Brüssel, Belgien | 60,0 | - |
i Live Commerz Real Campus zwei GmbH | Aalen, Deutschland | 50,0 | - |
Name | Sitz | Segment | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
Währung | Eigenkapital* Tsd. |
TS Eule UG | Frankfurt am Main, Deutschland | PUK | - | - | EUR | 5 |
Name | Sitz | Segment |
Bosphorus Capital DAC | Dublin, Irland | FK |
CB MezzCAP Limited Partnership | St. Helier, Jersey | FK |
Name | Sitz | Segment | Anteil am Fondsvolumen % |
Fondswährung | Fondsvolumen Tsd. |
Commerz Real Institutional Smart Living Europe Fund | Düsseldorf, Deutschland | PUK | 52,2 | EUR | 163.875 |
Olympic Investment Fund II | Grevenmacher, Luxemburg | FK | 87,8 | EUR | 2.750.973 |
Premium Management Immobilien-Anlagen | Frankfurt am Main, Deutschland | PUK | 98,2 | EUR | 7.044 |
VFM Mutual Fund AG & Co. KG | Gamprin-Bendern, Liechtenstein | FK | 81,3 | USD | 231.831 |
Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
Deutsche Börse Commodities GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 16,2 | 14,5 |
EURO Kartensysteme GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 15,4 | - |
SCHUFA Holding AG | Wiesbaden, Deutschland | 18,6 | - |
1)
Umfirmiert: von Elfte Umbra Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Yellow Automation
GmbH
2)
Umfirmiert: von AMATA Vermietungsgesellschaft mbH in AMATA Verwaltungsgesellschaft
mbH
3)
Umfirmiert: von NESTOR Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH in CommerzLeasing GmbH
4)
Umfirmiert: von GP Acquiring Germany GmbH in Commerz Globalpay GmbH
a)
Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag
b)
Von den § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB wurde Gebrauch gemacht.
*
Kennzahlen aus dem letzten veröffentlichten Abschluss
Kürzel | Erläuterung |
BETGE | Beteiligungsgesellschaften |
KREDI | Kreditinstitute |
SOFDL | Sonstige Finanzdienstleistungsunternehmen |
SOUNT | Sonstige Unternehmen |
FK | Firmenkunden |
PUK | Privat- und Unternehmerkunden |
Australien | AUD | 1,677200 |
Großbritannien | GBP | 0,829180 |
Malaysia | MYR | 4,645400 |
Polen | PLN | 4,275000 |
Russland1 | RUB | 118,056500 |
Tschechien | CZK | 25,185000 |
USA | USD | 1,038900 |
Das dritte Aktienrückkaufprogramm über ein Gesamtvolumen von bis zu 600 Mio. Euro, wurde am 7. November 2024 begonnen und planmäßig am 20. Januar 2025 abgeschlossen.
Zudem hat der Vorstand der Commerzbank die Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufs im Volumen von bis zu 400 Mio. Euro beschlossen. Dieses vierte Aktienrückkaufprogramm ist neben der Dividende Teil der Kapitalrückgabe für das Jahr 2024. Die für das vierte Aktienrückkaufprogramm erforderlichen Genehmigungen der Finanzagentur und der Europäischen Zentralbank liegen mittlerweile vor. Der Aktienrückkauf startet nach der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 und wird zwischen dem Zeitraum 14. Februar 2025 bis 27. März 2025 abgeschlossen sein. Die zurückgekauften Aktien des dritten und des vierten Aktienrückkaufprogrammes werden voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahres 2025 eingezogen. Zweck aller Aktienrückkäufe ist beziehungsweise war die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft.
Die Umsetzung der am 13. Februar 2025 kommunizierten Strategie "Momentum" sieht im Commerzbank Konzern einen Stellenabbau bis zum Geschäftsjahr 2028 vor. Der Stellenabbau wird größtenteils in Deutschland erfolgen. Gleichzeitig wird es in ausgewählten Bereichen - etwa an internationalen Standorten und bei der mBank - zu einem Personalaufbau kommen. Für den Stellenabbau werden im Geschäftsjahr 2025 im Commerzbank Konzern Restrukturierungskosten in Höhe von rund 700 Mio. Euro vor Steuereffekten veranschlagt.
Abgesehen davon, sind keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten.
Prof. Dr. Jens Weidmann
Vorsitzender
Ehemaliger Präsident der Deutschen Bundesbank und Professor of Practice in Central Banking der Frankfurt School of Finance & Management
Sascha Uebel1
Stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Uwe Tschäge1
(bis 31.12.2024)
Stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Heike Anscheit1
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Gunnar de Buhr1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Harald Christ
Geschäftsführender Gesellschafter der Christ & Company Consulting GmbH
Dr. Frank Czichowski
Ehemaliger Senior Vice President / Treasurer
KfW Bankengruppe
Sabine U. Dietrich
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
BP Europa SE
Dr. Jutta A. Dönges
Chief Financial Officer
Uniper SE
Kerstin Jerchel1
(bis 30.4.2024)
Arbeitsdirektorin und Geschäftsführerin der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main GmbH
Burkhard Keese
Chief Financial Officer
Lloyd's of London
Thomas Kühnl1
(seit 1.1.2025)
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Maxi Leuchters1
Referatsleiterin für Unternehmensrecht und Corporate Governance
Hans-Böckler-Stiftung
Daniela Mattheus
Rechtsanwältin und Managementberaterin
Nina Olderdissen1
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Sandra Persiehl1
Bankangestellte
Commerzbank Aktiengesellschaft
Michael Schramm1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Caroline Seifert
Unternehmensberaterin für Transformation
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Ehemaliges Mitglied des Direktoriums Europäische Zentralbank
Kevin Voß1
(seit 1.1.2025)
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Frederik Werning1
(seit 30.4.2024)
Gewerkschaftssekretär
Fachgruppe Bankgewerbe
ver.di Bezirk Münsterland
Frank Westhoff
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Stefan Wittmann1
(bis 31.12.2024)
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Klaus-Peter Müller
Ehrenvorsitzender
1
Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählt.
Dr. Bettina Orlopp
Vorsitzende
(seit 1.10.2024)
Sabine Mlnarsky
Carsten Schmitt
(seit 19.2.2025)
Dr. Manfred Knof
Vorsitzender
(bis 30.9.2024)
Jörg Oliveri del Castillo-Schulz
(bis 30.6.2024)
Bernhard Spalt
(seit 1.1.2024)
Michael Kotzbauer
Stellv. Vorsitzender
(seit 1.10.2024)
Thomas Schaufler
Christiane Vorspel-Rüter
(seit 1.9.2024)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 3. März 2025
Der Vorstand
Bettina Orlopp
Michael Kotzbauer
Sabine Mlnarsky
Thomas Schaufler
Carsten Schmitt
Bernhard Spalt
Christiane Vorspel-Rüter
Wir haben den Konzernabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der zusammengefassten Konzerngesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang (Notes), einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenenen IFRS Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 3 "Wesentliche Grundsätze und Schätzungsunsicherheiten" im Konzernabschluss beschrieben. Für Informationen zu Wertberichtigungen unter IFRS 9 verweisen wir auf Anhangangabe 32 "Kreditrisiken und Kreditverluste" im Konzernabschluss.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Konzernabschluss einen Risikovorsorgebestand für Risiken aus Darlehen und Forderungen der Stufe 1 i. H. v. EUR 383 Mio und der Stufe 2 i. H. v. EUR 1.043 Mio aus.
Entsprechend dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9 - Finanzinstrumente wendet die COMMERZBANK Aktiengesellschaft einen dreistufigen Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge an, wobei zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL) ein ECL-Modell verwendet wird. Die Risikovorsorge in Stufe 1 entspricht den innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverlusten. Die Risikovorsorge in Stufe 2 bezieht sich auf Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, während die Risikovorsorge in Stufe 3 auf bonitätsbeeinträchtigte finanzielle Vermögenswerte entfällt. Die Risikovorsorge der Stufen 2 und 3 berücksichtigen die erwarteten Kreditverluste für die gesamte Restlaufzeit.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 ist ermessensbehaftet und erfordert die Verwendung komplexer Modelle, Inputfaktoren und Annahmen. Die Risikovorsorge wird anhand folgender Parameter bestimmt: Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default" - PD), Ausfallquote ("Loss Given Default" - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall ("Exposure at Default" - EaD).
Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen der geopolitischen Spannungen trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Für diesen Sachverhalt hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft ein Sekundäreffekte- Top-Level-Adjustment (TLA) gebildet.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der Risikovorsorge relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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der Ermittlung der parameterbasierten Risikovorsorge, |
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der Herleitung der Top-Level-Adjustments für die parameterbasierte Risikovorsorge sowie |
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der Validierung der parameterbasierten Risikovorsorgemodelle. Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere: • die Würdigung der Methoden und Bilanzierungsgrundsätze zur Berechnung der Risikovorsorge gemäß IFRS 9, |
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die Würdigung der Validierungen der Bank für ausgewählte, wesentliche Modelle und Nachberechnung von Validierungstests, |
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die Beurteilung der Angemessenheit der wesentlichen Annahmen zur Stufenzuordnung, zu makroökonomischen Variablen, Szenarien und deren Gewichtung, |
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die risikoorientierte Nachberechnung der Risikovorsorge der Stufe 1 und Stufe 2, |
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die Überprüfung der Ratings und der Zahlungsfähigkeit für ausgewählte Kreditnehmer anhand der in den jeweiligen Kreditakten vorliegenden Informationen und Beurteilung der verwendeten Kriterien zur Identifizierung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos sowie |
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den Nachvollzug der parameterbasierten Risikovorsorgeberechnung, einschließlich der Ermittlungsmethodik für Top-Level-Adjustments. |
Die zur Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 3 "Wesentliche Grundsätze und Schätzunsicherheiten" im Konzernabschluss beschrieben. Für Informationen zu den Finanzinstrumenten verweisen wir auf Anhangangabe 36 "IFRS 13 Bewertungshierarchien und Angabepflichten" im Konzernabschluss.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Konzernabschluss finanzielle Vermögenswerte i. H. v. EUR 117,2 Mrd und finanzielle Verbindlichkeiten i H. v. EUR 66,6 Mrd als sogenannte Fair Value Level 2-Finanzinstrumente aus. Zudem weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft finanzielle Vermögenswerte i. H. v. EUR 4,1 Mrd und finanzielle Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 0,6 Mrd als sogenannte Fair Value Level 3-Finanzinstrumente aus.
Die Fair Values dieser Finanzinstrumente sind auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren zu ermitteln. Die verwendeten Bewertungsverfahren können auf komplexen Modellen beruhen und ermessensbehaftete Annahmen, insbesondere für nicht beobachtbare Bewertungsparameter, beinhalten.
Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass bei der Ermittlung der Fair Values von Level 2- und Level 3-Finanzinstrumenten keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der Fair Values relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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der durchgeführten Validierung der neu eingeführten bzw. modifizierten Bewertungsmodelle sowie der kontinuierlichen Überwachungsprozesse bestehender Bewertungsmodelle, |
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der durchgeführten unabhängigen Überprüfung der im Rahmen der Bewertung verwendeten Marktparameter bzw. -daten sowie |
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der Ermittlung und Erfassung der notwendigen Bewertungsanpassungen. Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere: • die Durchführung eigener, unabhängiger Preisverifizierungen unter Einbeziehung von KPMG-internen Bewertungsspezialisten für ausgewählte Finanzinstrumente, Bewertungsverfahren, -parameter und -modelle, |
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die Nachberechnung und der Nachvollzug der Ermittlung von vorgenommenen Bewertungsanpassungen (Fair Value Adjustments) einschließlich deren Erfassung. |
Die zur Fair Value Ermittlung von Level 2 und Level 3 Finanzinstrumenten verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 3 "Wesentliche Grundsätze und Schätzungsunsicherheiten" im Konzernabschluss beschrieben. Für Informationen zu Rechtsrisiken aus Krediten in Schweizer Franken verweisen wir auf Anhangangabe 57 "Rückstellungen" im Konzernabschluss.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Konzernabschluss eine Vorsorge für Rechtsrisiken aus in der Vergangenheit durch eine Tochtergesellschaft gewährte und auf Fremdwährungen indexierte Kredite i. H. v. EUR 1,6 Mrd aus. Der weit überwiegende Teil davon entfällt auf Schweizer Franken.
Die Konzerntochter mBank S.A. ist einer Sammelklage sowie zahlreichen Einzelklagen wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken ausgesetzt. In diesem Zusammenhang besteht erhebliche Unsicherheit auf die erwarteten Zahlungsströme der betroffenen Kredite.
Die Bank schätzt die Auswirkungen auf die erwarteten Zahlungsströme aus Krediten in Schweizer Franken auf Basis von Wahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Szenarien künftiger Ereignisse, wie den Ausgang der vor Gericht anhängigen Verfahren und künftige Vergleichsvereinbarungen mit Kunden. Dabei werden Annahmen getroffen über die erwartete Anzahl vor Gericht anhängiger Verfahren, die Unterliegenswahrscheinlichkeit sowie der Ergebnisse von Vergleichsvereinbarungen mit Kunden, die in hohem Maße ermessenbehaftet sind.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung der bilanziellen Vorsorge für erwartete Belastungen aus Krediten in Schweizer Franken keine sachgerechten Annahmen getroffen werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Diese umfassten insbesondere:
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die Beurteilung der Methode für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen der Kredite in Schweizer Franken sowie die zugehörige Bilanzierungsrichtlinie, |
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die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit von wesentlichen in die Schätzung der Vorsorge eingehenden Daten, |
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die Einholung von Anwaltsbestätigungen zu anhängigen Verfahren sowie |
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die Würdigung von wesentlichen Annahmen für die Schätzung der finanziellen Auswirkungen des Risikos, insbesondere die Wahrscheinlichkeiten künftiger Szenarien für künftige Vergleiche mit Kunden, die Entwicklung der Anzahl von Klagen sowie die Unterliegenswahrscheinlichkeit. |
Die bei der Ermittlung der bilanziellen Vorsorge für erwartete Belastungen aus Krediten in Schweizer Franken getroffenen Annahmen sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 3 "Wesentliche Grundsätze und Schätzunsicherheiten" im Konzernabschluss beschrieben. Für Informationen zu latenten Ertragsteueransprüchen verweisen wir auf Anhangangabe 51 "Ertragsteueransprüche" im Konzernabschluss.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Konzernabschluss latente Ertragsteueransprüche i. H. v. EUR 1,9 Mrd aus.
Ansatz und Bewertung der latenten Ertragsteueransprüche sind ermessensbehaftet und erfordern neben der Berücksichtigung objektiver Faktoren auch zahlreiche Schätzungen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation sowie die Nutzbarkeit steuerlicher Verluste und bisher ungenutzter Steuergutschriften.
Die Einschätzung der Nutzbarkeit der Ansprüche erfolgt insbesondere auf Basis des zukünftigen steuerlichen Ertragspotenzials auf Grundlage der Unternehmensplanung, die unter Berücksichtigung der darin enthaltenen voraussichtlichen Entwicklung wesentlicher wertbestimmender Annahmen und Parameter mit Schätzunsicherheiten behaftet ist. Hierzu zählen insbesondere die Annahmen über die Entwicklung der Vorsteuerergebnisse und der Einfluss etwaiger Sondersachverhalte sowie permanenter Effekte, die die zukünftig verfügbaren positiven steuerlichen Ergebnisse determinieren. Die Annahmen umfassen zudem auch politische und ökonomische Entwicklungen und Rahmenbedingungen sowie spezielle nationale Steuervorschriften sowie Steuerplanungsstrategien.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass keine sachgerechten Annahmen im Hinblick auf die zukünftige Nutzbarkeit der latenten Steueransprüche getroffen werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der latenten Ertragsteueransprüche relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Steuerspezialisten einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich der Entwicklung der Annahmen, die bei der Bestimmung des künftigen steuerpflichtigen Gewinns verwendet wurden.
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
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die Würdigung der von der COMMERZBANK Aktiengesellschaft angewandten Methodik für den Ansatz und die Bewertung von latenten Steueransprüchen entsprechend den Vorgaben des IAS 12, |
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die Würdigung der Sachgerechtigkeit der verwendeten Parameter bei der Unternehmensplanung über die Erwartungen der COMMERZBANK Aktiengesellschaft hinsichtlich des zukünftigen steuerpflichtigen Gewinns sowie |
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die Würdigung der Auslegung verschiedener Steuergesetze und -vorschriften und der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne sowie der Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Steuerplanungsstrategien. |
Die für die zukünftige Nutzbarkeit der latenten Steueransprüche getroffenen Annahmen sind sachgerecht.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
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den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, der im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, und |
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die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 4. März 2025 hin.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "Commerzbank_AG_KA+KLB_ESEF-2024-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: f7ce800196e27d768ba786a3484c5db2c1e520999254c26bef34e 97822b3f542) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 9. Juli 2024 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der COMMERZBANK Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Burkhard Böth.
Frankfurt am Main, 4. März 2025
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wiechens, Wirtschaftsprüfer
Böth, Wirtschaftsprüfer
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Wir informieren über die Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und die Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien für die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank. Des Weiteren informieren wir über das Ergebnis der Prüfung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts sowie über die Quartalsergebnisse nach Segmenten. |
Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
b) Kreditanstalt für Wiederaufbau AöR
mBank S.A.1
(bis 27.2.2025)
(bis 30.9.2024)
a) Commerz Real AG1
Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH1
Vorsitzender
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a) BVV Versicherungsverein
des Bankgewerbes a.G.
(seit 28.6.2024)
b) BVV Pension Management GmbH
(seit 28.6.2024)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(seit 28.6.2024)
(bis 30.6.2024)
a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
(bis 27.6.2024)
b) BVV Pension Management GmbH
(bis 27.6.2024)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(bis 27.6.2024)
neosfer GmbH1
Vorsitzender
a) SCHUFA Holding AG
Commerz Real AG1
Vorsitzender
(seit 5.10.2024)
b) Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH1
Vorsitzender
(seit 18.2.2025)
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH1
Vorsitzender
(seit 5.10.2024)
mBank S.A.1
(seit 19.2.2025)
b) mBank S.A.1
(seit 28.2.2025)
(seit 1.1.2024)
a) Commerz Real AG1
stellv. Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH1
stellv. Vorsitzender
mBank S.A.1
stellv. Vorsitzender
Österreichische Post Aktiengesellschaft
(seit 1.9.2024)
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Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
a) Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft,
München
(seit 25.4.2024)
- -
(bis 31.12.2024)
- -
- -
a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin
stellv. Vorsitzender
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin
stellv. Vorsitzender
b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin
BVV Pension Management GmbH, Berlin
stellv. Vorsitzender
a) Ernst Russ AG, Hamburg
Vorsitzender
b) FMS Wertmanagement AöR, München
Frontier Clearing Corporation B.V.
(FCC), Amsterdam (Niederlande)
Landwirtschaftliche Rentenbank,
Frankfurt am Main
(seit 4.7.2024)
a) H&R GmbH und Co. KGaA, Salzbergen
MVV Energie AG, Mannheim
a) TUI AG, Hannover
(bis 30.4.2024)
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b) Konzernmandate Lloyd's of London:
Inssure Holdings Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
Inssure Services Limited, Aldershot
(Großbritannien),
seit 9.9.2024)
LCO Marine Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LCO Non-Marine And Aviation Limited,
Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LLOYD'S CORPORATION HOLDING COMPANY LIMITED, London
(Großbritannien),
(seit 27.2.2024)
London Processing Centre Limited,
Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LPSO Limited, Aldershot
(Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
PPL TECHNOLOGIES GROUP LTD,
London (Großbritannien),
(seit 14.11.2024)
Xchanging Claims Services Limited,
Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
(seit 1.1.2025)
- -
a) Stadtwerke Krefeld AG, Krefeld
(bis 30.6.2024)
PSD Bank Rhein-Ruhr eG, Düsseldorf
a) Deutsche Bahn AG, Berlin
JENOPTIK AG, Jena
Cewe Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg
- -
- -
- -
- -
b) OMV Aktiengesellschaft,
Wien (Österreich)
(bis 28.5.2024)
Vienna Insurance Group AG,
Wien (Österreich)
AT & S AG, Leoben (Österreich)
(seit 1.1.2025)
- -
(seit 30.4.2024)
a) Atruvia Aktiengesellschaft, Münster
- -
Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB
Stichtag: 31. Dezember 2024
Commerz Real AG1
(bis 31.12.2024)
Commerz Real AG1
Stadtwerke Ratingen GmbH
Vorsitzender
ComTS GmbH1
Commerz Direktservice GmbH1
stellv. Vorsitzender
tokentus investment AG
Vorsitzender
Commerz Direktservice GmbH1
Vorsitzende
KONVEKTA AKTIENGESELLSCHAFT
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz
Aktiengesellschaft
Vorsitzender
Commerz Real AG1
ComTS GmbH1
ComTS GmbH1
Vorsitzender
Commerz Direktservice GmbH1
Commerz Direktservice GmbH1
ComTS GmbH1
stellv. Vorsitzender
SWK Stadtwerke Krefeld
Aktiengesellschaft
Vorsitzender
Wir haben den im eigenen Abschnitt des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzern-Nachhaltigkeitsbericht der Commerzbank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Der Konzern-Nachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB sowie des § 340i Abs. 5 HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung und der §§ 289b bis 289e HGB sowie § 340a Abs. 1a HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft aufgestellt.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beigefügte Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 315b und 315c HGB sowie des § 340i Abs. 5 HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung, der §§ 289b bis 289e HGB sowie des § 340a Abs. 1a HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen,
― |
dass der beigefügte Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht aufgeführten Beschreibung steht, bzw. |
― |
dass die Angaben im Abschnitt "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie)" im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen. |
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts" weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022) und des vom IAASB herausgegebenen International Standard on Quality Management (ISQM) 1 angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts) oder Irrtümern ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts.
Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit der Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe der Commerzbank AG. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts.
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzern-Nachhaltigkeitsbericht beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht. |
― |
identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen. |
― |
würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen. |
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:
― |
die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt. |
― |
die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen. |
― |
die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts beurteilt. |
― |
die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten. |
― |
analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht durchgeführt. |
― |
die Darstellung der Informationen im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht gewürdigt. |
― |
den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben im Konzern-Nachhaltigkeitsbericht gewürdigt. |
Dieser Prüfungsvermerk ist an die Commerzbank AG gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Commerzbank AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 zugrunde (www.kpmg.de/AAB_2024). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der im Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Frankfurt am Main, den 4. März 2025
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wiechens, Wirtschaftsprüfer
Protze, Wirtschaftsprüfer
1. Quartal 2024 Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | Konzern |
Zinsüberschuss | 1.244 | 711 | 171 | 2.126 |
Dividendenerträge | 10 | 0 | - 2 | 8 |
Risikoergebnis | - 26 | - 54 | 5 | - 76 |
Provisionsüberschuss | 574 | 360 | - 14 | 920 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 13 | 152 | - 192 | - 53 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 1 | - 0 | - 13 | - 12 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 2 | - 0 | 43 | 45 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - 1 | 0 | - | - 0 |
Sonstiges Ergebnis | - 309 | - 2 | 24 | - 287 |
Erträge vor Risikoergebnis | 1.508 | 1.221 | 18 | 2.747 |
Erträge nach Risikoergebnis | 1.482 | 1.167 | 23 | 2.671 |
Verwaltungsaufwendungen | 886 | 507 | 103 | 1.496 |
Pflichtbeiträge | 91 | 0 | 0 | 91 |
Operatives Ergebnis | 505 | 659 | - 81 | 1.084 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | - | - | 1 | 1 |
Ergebnis vor Steuern | 505 | 659 | - 81 | 1.083 |
2. Quartal 2024 Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | Konzern |
Zinsüberschuss | 1.177 | 678 | 223 | 2.078 |
Dividendenerträge | 2 | 2 | 0 | 5 |
Risikoergebnis | - 49 | - 121 | - 29 | - 199 |
Provisionsüberschuss | 561 | 331 | - 13 | 879 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 23 | 171 | - 151 | - 4 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 2 | - 0 | - 15 | - 13 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | - 54 | 2 | 46 | - 6 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - 1 | 3 | - | 2 |
Sonstiges Ergebnis | - 186 | 13 | - 99 | - 272 |
Erträge vor Risikoergebnis | 1.478 | 1.200 | - 10 | 2.668 |
Erträge nach Risikoergebnis | 1.429 | 1.079 | - 39 | 2.469 |
Verwaltungsaufwendungen | 898 | 526 | 101 | 1.524 |
Pflichtbeiträge | 74 | 1 | - 0 | 75 |
Operatives Ergebnis | 457 | 553 | - 139 | 870 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | - | - | 1 | 1 |
Ergebnis vor Steuern | 457 | 553 | - 140 | 869 |
3. Quartal 2024 Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | Konzern |
Zinsüberschuss | 1.145 | 630 | 273 | 2.048 |
Dividendenerträge | 16 | 0 | - 0 | 15 |
Risikoergebnis | - 76 | - 188 | 9 | - 255 |
Provisionsüberschuss | 562 | 345 | - 13 | 894 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | 9 | 148 | - 224 | - 67 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | - 3 | 0 | 45 | 43 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 25 | 2 | 22 | 49 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - 1 | - | - | - 1 |
Sonstiges Ergebnis | - 225 | - 4 | - 17 | - 246 |
Erträge vor Risikoergebnis | 1.528 | 1.121 | 86 | 2.735 |
Erträge nach Risikoergebnis | 1.452 | 933 | 95 | 2.480 |
Verwaltungsaufwendungen | 935 | 521 | 73 | 1.530 |
Pflichtbeiträge | 63 | 1 | 0 | 64 |
Operatives Ergebnis | 454 | 412 | 21 | 886 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | - | - | 2 | 2 |
Ergebnis vor Steuern | 454 | 412 | 19 | 885 |
4. Quartal 2024 Mio. € |
Privat- und Unternehmerkunden | Firmenkunden | Sonstige und Konsolidierung | Konzern |
Zinsüberschuss | 1.200 | 651 | 229 | 2.080 |
Dividendenerträge | 9 | 1 | 5 | 15 |
Risikoergebnis | - 14 | - 201 | 2 | - 214 |
Provisionsüberschuss | 616 | 343 | - 15 | 945 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 1 | 167 | - 87 | 79 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 9 | 0 | - 2 | 7 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 4 | 9 | 24 | 37 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | - 0 | - | - | - 0 |
Sonstiges Ergebnis | - 208 | 9 | - 7 | - 206 |
Erträge vor Risikoergebnis | 1.627 | 1.182 | 147 | 2.956 |
Erträge nach Risikoergebnis | 1.613 | 980 | 148 | 2.742 |
Verwaltungsaufwendungen | 1.017 | 543 | 134 | 1.693 |
Pflichtbeiträge | 52 | 0 | - 0 | 53 |
Operatives Ergebnis | 544 | 437 | 15 | 996 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - |
Restrukturierungsaufwendungen | - | - | - 0 | - 0 |
Ergebnis vor Steuern | 544 | 437 | 15 | 996 |
Gewinn-und-Verlust-Rechnung | Mio. € |
2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
Zinsüberschuss | 8.331 | 8.368 | 6.459 | 4.849 | 4.975 |
Dividendenerträge | 44 | 26 | 32 | 22 | 37 |
Risikoergebnis | - 743 | - 618 | - 876 | - 570 | - 1.748 |
Provisionsüberschuss | 3.638 | 3.386 | 3.519 | 3.607 | 3.317 |
Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten | - 46 | - 359 | 451 | 980 | 66 |
Ergebnis aus Sicherungszusammenhängen | 25 | 39 | - 113 | - 96 | 207 |
Übriges Ergebnis aus Finanzinstrumenten | 125 | 52 | - 292 | 27 | - 65 |
Laufendes Ergebnis aus at-Equity-bewerteten Unternehmen | 1 | 4 | 13 | 6 | 6 |
Sonstiges Ergebnis | - 1.011 | - 1.055 | - 606 | - 944 | - 357 |
Verwaltungsaufwendungen | 6.244 | 6.006 | 5.844 | 6.230 | 6.160 |
Pflichtbeiträge | 283 | 415 | 642 | 467 | 512 |
Operatives Ergebnis | 3.837 | 3.421 | 2.099 | 1.183 | - 233 |
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | - | - | - | - | 1.578 |
Restrukturierungsaufwendungen | 3 | 18 | 94 | 1.078 | 814 |
Ergebnis vor Steuern | 3.833 | 3.403 | 2.005 | 105 | - 2.626 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 989 | 1.188 | 612 | - 248 | 264 |
Ergebnis nach Steuern | 2.845 | 2.214 | 1.393 | 354 | - 2.890 |
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern | - | - | - | - | 30 |
Konzernergebnis | 2.845 | 2.214 | 1.393 | 354 | - 2.861 |
Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbares Konzernergebnis | 168 | - 10 | - 42 | - 77 | 9 |
den Commerzbank-Aktionärinnen und -Aktionären und den Investorinnen und Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbares Konzernergebnis | 2.677 | 2.224 | 1.435 | 430 | -2.870 |
Bilanz | Mrd. € |
2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
Bilanzsumme | 554,6 | 517,2 | 477,4 | 467,4 | 506,6 |
Eigenkapital | 35,7 | 33,0 | 30,9 | 29,8 | 28,6 |
Kapitalquoten | % |
2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
Kernkapitalquote | 17,6 | 16,5 | 16,0 | 15,5 | 15,0 |
Eigenkapitalquote | 20,9 | 19,3 | 18,9 | 18,4 | 17,7 |
Ratings1 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 |
Moody's Investors Service, New York | A1/A2/P-1 | A1/A2/P-1 | A1/A2/P-1 | A1/A1/P-1 | A1/ A1/ P-1 |
S&P Global, New York | A+/A/A-1 | A/A-/A-2 | A-/BBB+/A-2 | A-/BBB+/A-2 | A-/ BBB+/ A-2 |
Commerzbank AG
Zentrale
Kaiserplatz
Frankfurt am Main
www.commerzbank.de
Dieser Geschäftsbericht liegt auch in englischer Sprache vor.
Beide Sprachfassungen sind im Internet abrufbar.
Alex Kraus (S. 2)
Jörg Puchmüller (S. 6)
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(Ausnahme: Konzernabschluss und Konzern-Nachhaltigkeitsbericht)
Die deutsche Fassung dieses Geschäftsberichts ist maßgebend und nur die deutsche Version des Konzernlageberichts und des Konzernabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft.
Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in einzelnen Abschnitten die grammatisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.
Veröffentlichung des Geschäftsberichts: 26. März 2025
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.
Inland | Ausland |
Commerz Real AG, Wiesbaden | Commerzbank Finance & Covered Bond S.A., Luxemburg |
Commerz Markets LLC, New York | |
mBank S.A., Warschau |
Amsterdam, Brünn (Office), London, Madrid, Mailand, New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich
Abidjan, Addis Abeba, Almaty, Amman, Aschgabat, Bangkok, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Casablanca, Dhaka, Dubai, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Kiew, Lagos, Luanda, Melbourne, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), São Paulo, Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tokio (FI-Desk), Vilnius, Zagreb
Operative Auslandsniederlassungen | 14 |
Repräsentanzen | 27 |
Wesentliche Konzerngesellschaften im Ausland | 3 |
Inlandsfilialen im Privatkundengeschäft | ~ 400 |
Auslandsfilialen | 404 |
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen weltweit | 42.312 |
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Ausland | 14.853 |
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Inland | 27.459 |
9. Mai 2025 | Zwischenmitteilung zum 31. März 2025 |
15. Mai 2025 | Hauptversammlung |
6. August 2025 | Zwischenbericht zum 30. Juni 2025 |
6. November 2025 | Zwischenmitteilung zum 30. September 2025 |
Zentrale
Kaiserplatz
Frankfurt am Main
www.commerzbank.de/konzern/
Postanschrift
60261 Frankfurt am Main
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Investor Relations
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