H&K AGOberndorf am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf/Neckar, registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR’000) angegeben und dabei arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte abweichen. Die H&K AG, Oberndorf/Neckar, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungswahlrechte für kleine Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris im Freiverkehr notiert. Von diesen sind ca. 0,03% handelbar, die restlichen 99,97% halten unsere Hauptaktionäre. Am 25. April 2013 wurde zwischen der Heckler & Koch Beteiligungs GmbH (jetzt: H&K AG) und der Heckler & Koch GmbH (HKO) ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen und am Amtsgericht Stuttgart am 2. Mai 2013 im Handelsregister eingetragen. Damit bilden die beiden Gesellschaften seit dem 1. Januar 2013 eine ertragsteuerliche Organschaft. Eine zwischen der Heckler & Koch Beteiligungs GmbH (jetzt: H&K AG) und der HKO abgeschlossene Tilgungs-, Verrechnungs- und Kontokorrentvereinbarung wurde im Rahmen der Refinanzierung und vollständiger Tilgung des PIK-Darlehens zum 23. August 2017 gekündigt. Am 28. Januar 2014 wurde zwischen der Heckler & Koch Beteiligungs GmbH (jetzt: H&K AG) und der Heckler & Koch Management GmbH (HKM) ein Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 abgeschlossen, nachdem die HKM erwirtschaftete Gewinne an die H&K AG abzuführen und diese im Gegenzug Verluste der HKM auszugleichen hat. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode errechneten Abschreibungen liegen bei Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von 2 bis 14 Jahren zu Grunde. Zugänge im Sachanlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden ab dem 1. Januar 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 410,00 netto, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum vereinbarten Wert der Sacheinlage mit dem Zeitwert, ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig werden für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen gebildet. In Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf Basis der veröffentlichten Zinssätze der Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die Währungsumrechnung zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva ausgewiesen. Erläuterungen zum JahresabschlussBilanz Die einzelnen Posten des Anlagevermögens haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt: scroll
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Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Beteiligung an der HKO in Höhe von EUR 4.692.000,05 und die Beteiligung an der Heckler & Koch Management GmbH in Höhe von EUR 351.301.154,00. Die Anteile an sonstigen Unternehmen betreffen Gesellschaftsanteile an einer deutschen GmbH, die zu 100 % wertberichtigt sind. Aufstellung des Anteilsbesitzes: scroll
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vor Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht erstellten Abschlüsse. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 19.707 (i. Vj. TEUR 2.205) beinhalten eine Darlehensforderung an die HKO, resultierend aus der Neufinanzierung in Höhe von TEUR 18.065 (i. Vj. TEUR 0), Transaktionskosten aus der Refinanzierung in Höhe von TEUR 1.056 (i. Vj. TEUR 0) und Forderungen aus den Managementdienstleistungsverträgen in Höhe von TEUR 587 (i. Vj. TEUR 741). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 5). Es bestehen Darlehensforderungen, die als nicht werthaltig betrachtet werden und deshalb in voller Höhe abgeschrieben wurden. Dies sind Darlehensforderungen an Unternehmen der Wolf-Gruppe Deutschland in Höhe von TEUR 27.253 (einschließlich Zinsen bis 31. Dezember 2008), an Vezla Ltd. in Höhe von TEUR 16.372 (einschließlich Zinsen bis 31. Dezember 2008) sowie an die Aquamax S.A. in Höhe von TEUR 12.379 (einschließlich Zinsen bis 28. Februar 2011), die bereits 2008 vollständig wertberichtigt wurden. Außerdem besteht eine Darlehensforderung an die Aviamax GmbH in Höhe von TEUR 1.719 (einschließlich Zinsen bis 13. Oktober 2010), die 2009 wertberichtigt wurde. Die Darlehensschuldner sind alle ohne Vermögen. Wolf, Aquamax und Aviamax befinden sich in laufenden Insolvenzverfahren. Das Gleiche gilt bei Vezla; soweit die Vezla Ltd. gegenüber der Gesellschaft ein Zahlungsversprechen für etwaige Erlöse aus der Veräußerung von Aktien, Optionen und strukturierten Wertpapieren abgegeben hat, sind hierauf mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls keine Zahlungen zu erwarten. Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 5.110 (i. Vj. TEUR 2.700) bilanziert. Die Aktivierung latenter Steuern erfolgte infolge der durch den Ergebnisabführungsvertrag zwischen H&K AG und HKO seit 2013 bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft, nach der Ertragsteuern für beide Gesellschaften ausschließlich auf Ebene des Organträgers H&K AG entstehen. Die Hauptversammlung der H&K AG hat am 15. August 2017 einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gefasst; im Oktober 2017 erfolgten die dazugehörigen Sach- und Bareinlagen zum Preis von €7,53 je Aktie, basierend auf einer durch einen unabhängigen Sachverständigen verplausibilisierten Unternehmensbewertung. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital um 6,6 Mio. EUR und die Kapitalrücklage um 43,4 Mio. EUR. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen, Rechtsstreitigkeiten sowie Tantiemen (erwartete Zahlungsabflüsse innerhalb 6 Monaten). In Folge der Refinanzierung in 2017 hat die H&K AG eine auf der luxemburgischen Euro MTF gelistete Anleihe in Höhe von 60 Mio. EUR begeben. Diese betrifft ein privates „Anleihekäufer-Darlehen“, das am 15. Dezember 2017 in eine gelistete Anleihe umgewandelt wurde. Diese Anleihe, fällig am 30. April 2023, hat einen Festzinssatz von 6,5 %, zahlbar am 30. April und 31. Oktober. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalteten im Vorjahr die Darlehensverbindlichkeit gegenüber der HKO in Höhe von TEUR 155.202. Im Rahmen der Refinanzierung wurde dieses PIK-Darlehen in 2017 vollständig getilgt und abgelöst. 2017 betragen die Verbindlichkeiten gegenüber der HKO aufgrund der Verlustübernahme aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 25. April 2013 TEUR 341 (i. Vj. TEUR 1.464 Forderungen gegen verbundene Unternehmen). Die Verbindlichkeiten gegenüber der HKM betragen TEUR 21.849 (i. Vj. TEUR 21.833). Sie resultieren aus der kumulierten verzinslichen Verlustübernahme aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 28. Januar 2014 und haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 82.273 (i. Vj. TEUR 68) enthalten hauptsächlich TEUR 79.950 (i. Vj. TEUR 0) Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, welches eine private 150 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (Senior Facilities Agreement, „SFA-Darlehen“) vom 24. Juli 2017 mit einer Laufzeit bis zum 21. August 2022 betrifft. Zum 21. August 2017 waren insgesamt 80 Mio. EUR von der H&K AG gezogen. Der Zinssatz beträgt 7,25 % zzgl. EURIBOR (falls positiv), wobei die Zinsen halbjährlich zu zahlen sind, erstmalig am 21. Februar 2018. Die Zinsperioden werden vor jeder Zinszahlung von der H&K AG neu festgelegt. Darüber hinaus entfallen auf die sonstigen Verbindlichkeiten Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 2.310 (i. Vj. TEUR 0), resultierend aus dem SFA-Darlehen und der Anleihe und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 11 (i. Vj. TEUR 67), die jeweils eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben. Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die SFA-Darlehensvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen. Der H&K AG Konzern muss bestimmte Nettoschulden/vertraglich definierte Ergebnisverhältnisse („Financial Covenant“) einhalten und Teiltilgungen abhängig von dem z. B. vertraglich definierten Überschuss aus dem jährlichen Kapitalfluss („Excess Cashflow“) leisten. Die H&K AG ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Nachdem das SFA-Darlehen an die H&K AG vollständig getilgt wird, ist die HKO berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten; allerdings unterliegen die freiwilligen Tilgungen vertraglichen Bestimmungen u.a. ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen. Aus Unterschieden der Handelsbilanz zur Steuerbilanz reduzierten sich passive latente Steuern um TEUR 225 auf TEUR 6.234 (i. Vj. TEUR 6.458), die infolge der zwischen H&K AG und HKO bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen werden. Sonstige AngabenDie Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende 2017 außer dem Vorstand einen Mitarbeiter beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt TEUR 223 (i. Vj. TEUR 0). Diese resultieren aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen. Das Bestellobligo beträgt TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0). Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen (insgesamt 130 Mio. EUR für den H&K AG Konzern, davon H&K AG 80 Mio. EUR und HKO 50 Mio. EUR) sind die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden sämtliche Anteile an der HKM und an deren direkten und indirekten Töchtern sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet. Im Übrigen bestehen finanzielle Verpflichtungen im geschäftsüblichen Umfang. Bestandsgefährdung Der Fortbestand der Gesellschaft ist davon abhängig, dass die der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Prämissen eintreten; dies wiederum ist davon abhängig, dass der Produktionsprozess der operativen Tochtergesellschaft kurzfristig und nachhaltig so verbessert wird, dass die geplanten Absatzmengen erreicht werden. Vorstand Wolfgang Hesse, Dipl. Kaufmann Norbert Scheuch, Dipl. Kaufmann, Vorsitzender (bis zum 29. August 2017) Aufsichtsrat Dieter John, Dipl. Betriebswirt, Vorsitzender Nicolaus Bocklandt, Kaufmann Keith Halsey, Kaufmann (bis zum 12. Oktober 2017) Jean-Christoph Arntz, Dipl. Volkswirt (seit dem 2. Oktober 2017) Konzernverhältnisse Die H&K AG, Oberndorf/Neckar, ist oberstes Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen Konzernabschluss aller unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Dieser Konzernabschluss umfasst zugleich den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, für die ein Konzernabschluss aufgestellt wird. Ergebnisverwendungsvorschlag Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2017 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 124.707 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Am 29. Januar 2018 wurde bekannt gegeben, dass Dr.-Ing. Jens Bodo Koch, derzeit Sprecher der Geschäftsführung der ATLAS ELEKTRONIK GmbH mit Sitz in Bremen, künftig die Geschäfte des weltmarktführenden Kleinwaffenherstellers Heckler & Koch leiten soll. Dr. Koch, der über umfangreiche industrielle und branchenspezifische Erfahrungen verfügt, soll ab 1. Mai 2018 als Vorsitzender des Vorstands die Führung der Heckler & Koch Gruppe übernehmen. Herr Hesse wird in seinen vorherigen Funktionen weiter tätig bleiben. Am 2. März 2018 wurde eine Vertragsänderung zur SFA-Vereinbarung vereinbart, in der die Termine für bestimmte Berichtspflichten einmalig verlängert wurden. Am 29. März 2018 wurde eine weitere Vertragsänderung vereinbart, in der u.a. ein Mindestbankstand von 10 Mio. EUR festgelegt, die Möglichkeit einer Aufnahme eines unbesicherten Überbrückungskredites von einem Hauptaktionär zugelassen wurde sowie die einzuhaltenden Verhältnisse der Nettoschulden zu den vertraglich definierten EBITDA („Financial Covenant“) für die Quartalsenden Dezember 2017 bis Juni 2018 geändert wurden. Am 28. März 2018 hat ein Hauptaktionär der H&K AG einen zinsfreien Überbrückungskredit in Höhe von 30 Mio. EUR von mit einer Laufzeit bis 15. Juli 2019 gewährt und Ende April 2018 ausbezahlt. Der Arbeitsrechtsstreit mit dem ehemaligen Vorstand Norbert Scheuch wurde am 3. April 2018 im Rahmen eines Vergleiches beendet. Bis zur Erstellung dieses Anhangs gab es nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 im Übrigen bei der H&K AG keine weiteren nennenswerten operativen oder strukturellen Veränderungen oder Geschäftsvorfälle.
Oberndorf/Neckar, 20. April 2018 H&K AG Der Vorstand Wolfgang Hesse |
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