H&K AGOberndorf am NeckarKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018KonzernbilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezemberscroll
Gesamtergebnisrechnung des Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezemberscroll
Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018scroll
scroll
Kapitalflussrechnung des Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezemberscroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018Inhalt scroll
Allgemeine Angaben (1) Darstellung des Konzernabschlusses Die H & K AG als Mutterunternehmen des Konzerns ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nr. HRB 748522 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Oberndorf/Neckar in Deutschland. Die Anschrift lautet H & K AG, Heckler & Koch-Str. 1, 78727 Oberndorf/Neckar. Die Satzung besteht in der Fassung vom 18. März 2014 mit Nachtrag vom 21. März 2014, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21. September 2018; der registrierte Name der Gesellschaft lautet H & K AG. Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H & K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris im Freiverkehr („Marché Libre“) notiert, wobei ca. 0,03% handelbar sind, die restlichen 99,97% halten unsere Hauptaktionäre. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Unternehmensgegenstand der H & K AG ist die Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen im In- und Ausland, der Erwerb anderer Unternehmen im In- und Ausland, im besonderen Beteiligung und Erwerb an der Heckler & Koch GmbH (HKO) mit dem Sitz in Oberndorf/Neckar, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von eigenen Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, die Ausrichtung der Strategie des Unternehmens und des Konzerns, die Verwaltung und der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und von sonstigen Vermögensgegenständen zu den vorgenannten Zwecken. Der H & K AG Konzern ist einerseits geprägt durch den militärischen Tätigkeitsbereich und andererseits durch den zivilen Absatzbereich der HKO und hat Tochtergesellschaften in den USA, England und Frankreich. Die HKO entwickelt, produziert und vertreibt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften Infanterie- und Handfeuerwaffen primär für staatliche Sicherheitskräfte und gilt als eines der führenden Unternehmen in diesem Marktsegment der NATO-Staaten und der EU. Die Gesellschaften bieten darüber hinaus mit der Technologie ihrer Erzeugnisse in Beziehung stehende Dienstleistungen an. Für den Zivilmarkt setzen wir einen starken Fokus auf die Entwicklung und Einführung neuer Produkte. In Angleichung an die „Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von kleinen und leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer“ vom 18. März 2015 („Kleinwaffengrundsätze“), hat der Vorstand die Vertriebsstrategie des Konzerns auf sogenannte „Grüne Länder“ fokussiert. Unsere Grüne-Länder-Strategie, die wir uns freiwillig selbst auferlegt haben, ist ein klares Bekenntnis zu unseren Werten. Wir sind ein bedeutender Baustein der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland, sehr vieler Staaten Europas, NATO-Staaten und NATO assoziierter Staaten, wie auch einiger Staaten, die das europäische Wertesystem teilen. Grundsätzlich beliefern wir nur solche Staaten. Der Auftragsbestand weiterer Staaten wird – eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorausgesetzt – noch abgewickelt, für künftige Ausschreibungen streben wir ausschließlich die Zusammenarbeit mit „Grünen Ländern“ an. Geschäfte werden nur nach offener, transparenter und enger Abstimmung verbunden mit der Genehmigung der zuständigen deutschen Behörden abgeschlossen. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR’000) angegeben und dabei arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte abweichen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren angewendet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. (2) Genehmigung des Vorstands Der Vorstand der H & K AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und am 10. April 2019 freigegeben. (3) Übereinstimmung mit den IFRS Rechnungslegungsgrundsätzen Der Konzernabschluss der H & K AG (H & K AG Konzern) zum 31. Dezember 2018 wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Es wurden alle für das Geschäftsjahr 2018 zwingend anzuwendenden Vorgaben gemäß IFRS und IFRIC berücksichtigt. Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen hat der Konzern die in Punkt 5 dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. Bestimmte geänderte Standards und Interpretationen sind erstmals für das Geschäftsjahr 2018 in der EU verpflichtend anzuwenden und wurden, sofern relevant, bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendet; Art und Auswirkungen der wesentlichen Änderungen werden nachstehend erläutert: IFRS 9 Finanzinstrumente Zum 1. Januar 2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 9 angewendet. IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Verträgen fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. Aufgrund der vom Konzern gewählten Übergangsmethoden bei der Anwendung dieses Standards wurden die Vergleichsinformationen im vorliegenden Abschluss, mit Ausnahme separat dargestelltem Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, nicht an die Anforderungen des neuen Standards angepasst. Deswegen ergab sich keine Auswirkung des Übergangs auf IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanzwerte der sonstigen Rücklagen oder der Gewinnrücklagen des Vorjahres-Vergleichswerte 2017. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards sind im Wesentlichen auf den Anstieg der Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte zurückzuführen. Infolge der Einführung von IFRS 9 hat der Konzern Folgeänderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses umgesetzt, wonach eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns auszuweisen ist. Zuvor hatte der Konzern die Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den sonstigen Aufwendungen berücksichtigt. Demzufolge hat der Konzern nach IAS 39 erfasste Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von TEUR 196 aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie Wertaufholungen in Höhe von TEUR 99 aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die „Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Wertaufholungen“ umgegliedert. Darüber hinaus hat der Konzern Folgeänderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben auf die Anhangsangaben für das Geschäftsjahr 2018 angewendet. Diese wurden jedoch im Allgemeinen nicht auch auf die Vergleichsinformationen angewendet. i. Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung für finanzielle Vermögenswerte: ● zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, ● erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie ● erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 erfolgt auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. IFRS 9 eliminiert die bisherigen Kategorien des IAS 39: ● bis zur Endfälligkeit zu halten, ● Kredite und Forderungen sowie ● zur Veräußerung verfügbar. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt. IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten weitgehend bei. Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. Für eine Erläuterung, wie der Konzern Finanzinstrumente und zugehörige Gewinne und Verluste nach IFRS 9 klassifiziert und bewertet, siehe Ziffer 5. Die nachfolgenden Angaben erläutern die ursprüngliche Bewertungskategorie gem. IAS 39 und die neue Bewertungskategorie gem. IFRS 9 zum 1. Januar 2018 für jede vom Konzern gebildete Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen und Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die nach IAS 39 als Kredite und Forderungen klassifiziert wurden, werden nun als „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ klassifiziert und bewertet. Die Beurteilung der Wertberichtigungen der Forderungen zum 1. Januar 2018 mit Übergang auf IFRS 9 ergab keinen Bedarf für einen veränderten Wertberichtigungsbetrag. Zum 1. Januar 2018 waren im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 15 keine zusätzlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen. ii. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte IFRS 9 ersetzt das Modell der „eingetretenen Verluste“ des IAS 39 durch ein Modell der „erwarteten Kreditverluste“ („ECL“). Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und, falls vorhanden, auf zum FVOCI bewerte Schuldinstrumente anzuwenden, nicht jedoch auf als Finanzanlagen gehaltene Eigenkapitalinvestments. Nach IFRS 9 werden Kreditverluste früher als nach IAS 39 erfasst; zusätzliche Informationen über die Ermittlung der Wertberichtigungen des Konzerns sind in Ziffer 5, 20 gegeben. Für Vermögenswerte im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells des IFRS 9 war grundsätzlich zu erwarten, dass die Wertminderungen etwas steigen und volatiler werden. Der H & K AG Konzern hat ermittelt, dass auf Basis der tatsächlich vorliegenden Risikostruktur keine wesentlichen zusätzlichen Wertminderungsaufwendungen aus der Anwendung der neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 vorliegen. Im Jahr 2018 ergab sich jedoch, aufgrund unterjähriger Forderungsausfälle durch die Insolvenz eines Kunden im Zivilgeschäft, eine zu aktualisierende Erwartungswertbildung. iii. Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Der Konzern hat in der Vergangenheit und wird in der Zukunft Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Schwankungen in Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Änderungen der Wechselkurse bei Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwährung verwenden. In Ermangelung von Devisentermingeschäften in den Jahren 2017 und 2018 unterbleiben weitere Angaben. iv. Übergang Die Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 wurden mit Blick auf eine mögliche rückwirkende Anwendung wie folgt umgesetzt: - Der Konzern hat von der Befreiung Gebrauch gemacht, Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderungen der Klassifizierung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) nicht anzupassen. Daher wurden für die Vergleichsperioden keine Anpassungen vorgenommen. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich in den Gewinnrücklagen und sonstigen Rücklagen zum 1. Januar 2018 erfasst, sind jedoch für den Konzern unwesentlich gewesen. Insofern entsprechen die für 2017 dargestellten Informationen im Allgemeinen nicht den Anforderungen des IFRS 9, sondern denen des IAS 39. – Die Bestimmung des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen ein finanzieller Vermögenswert gehalten wird, ist auf Grundlage der Tatsachen und Umstände vorgenommen worden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestanden. IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden; Änderungen zu IFRS 15 – Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn ein Kunde Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Zum 1. Januar 2018 hat der Konzern erstmalig IFRS 15 angewendet. Aufgrund der vom Konzern gewählten Übergangsmethoden bei der Anwendung dieser Standards wurden die Vergleichsinformationen im vorliegenden Abschluss nicht an die Anforderungen der neuen Standards angepasst. Der Konzern hat beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode angewendet (mit den Vereinfachungsregelungen für alle vor der erstmaligen Anwendung vorgenommenen Vertragsänderungen), nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 erfasst werden können. Infolgedessen wurden die Vergleichsinformationen für 2017 nicht angepasst, das heißt, sie wurden wie bisher gemäß IAS 18, IAS 11 und den entsprechenden Interpretationen dargestellt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 im Allgemeinen nicht auf Vergleichsinformationen angewendet. Es ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 (lediglich die Umbenennung von „erhaltene Anzahlungen“ in „Vertragsverbindlichkeiten“) und die Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018; in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 war die wesentlichste Auswirkung die Anpassung der Darstellung von Konventionalstrafen als Erlösschmälerungen; daraus ergibt sich für 2018 eine Umsatzreduzierung in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Im Vorjahr waren vergleichbare Aufwendungen in Höhe von ca. 3 Mio. EUR als sonstige betriebliche Aufwendungen klassifiziert. Siehe Ziffer 5 für weiterführende Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns im Zusammenhang mit der Umsatzrealisierung. Änderungen infolge anderer IFRS, die ab 2018 in der EU anzuwenden sind, sind für den Konzern unwesentlich und werden deswegen hier nicht erläutert. Eine Reihe von neuen oder geänderten Standards und Interpretationen sind erstmals in späteren Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden und wurden bei der Erstellung diese Konzernabschlusses nicht angewendet. Diejenigen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben könnten, werden nachstehend dargelegt; soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen derzeit geprüft. Der Konzern beabsichtigt keine frühzeitige Anwendung dieser Standards. a) EU Endorsement ist bereits erfolgt IFRS 16 - Leasingverhältnisse IFRS 16 ist erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden. Der Konzern hat die geschätzten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss, wie unten dargestellt, beurteilt. Die tatsächlichen Auswirkungen aus der Anwendung dieses Standards zum 1. Januar 2019 können hiervon abweichen, da die neuen Rechnungslegungsmethoden bis zur Veröffentlichung des ersten Konzernabschlusses nach dem Erstanwendungszeitpunkt Änderungen unterliegen können. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard – das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen. IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse-Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen i. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist Der Konzern wird neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine wesentliche Operating- Leasingverhältnisse ansetzen. Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen wird sich ändern, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ansetzt. Bislang hat der Konzern Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen linear über die Leasinglaufzeit erfasst und Vermögenswerte und Schulden nur in der Höhe erfasst, in der es eine wesentliche zeitliche Differenz zwischen den tatsächlichen Leasingzahlungen und den erfassten Aufwendungen gab. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierungs-Leasingverhältnisse des Konzerns erwartet. Basierend auf den derzeit verfügbaren Informationen schätzt der Konzern, dass er zusätzliche Nutzungsrechte in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von ca. 1,7 Mio. EUR zum 1. Januar 2019 ansetzen wird. Der Konzern erwartet, dass die Anwendung des IFRS 16 keine negativen Auswirkungen auf seine Fähigkeit haben wird, die in Ziffer 25 beschriebenen „Financial Covenants“ Faktoren zu erfüllen. ii. Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist In Ermangelung von solchen Leasingverhältnissen in den Jahren 2017 und 2018 unterbleiben weitere Angaben. iii. Übergang Der Konzern beabsichtigt, IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anzuwenden. Aus diesem Grund wird der kumulative Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 als eine Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte der Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 erfasst; Vergleichsinformationen werden nicht angepasst. Der Konzern beabsichtigt, die Vereinfachungsregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung zu nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. b) EU Endorsement ist noch ausstehend Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aus den zurzeit erwarteten Änderungen infolge der aktuellen neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, für die eine EU Endorsement noch ausstehend ist, ergeben werden; diese IFRS-Änderungen werden deswegen hier nicht erläutert. (4) Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss der H & K AG zum 31. Dezember 2018 sind neben der H & K AG die Jahresabschlüsse von sieben (2017: sieben) in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind solche Gesellschaften, bei denen das Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, es an positiven und negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Tochterunternehmen, welche in die Konsolidierung einbezogen werden (bzw. wurden), zusammen mit ihrem Eigenkapital und ihren Jahresergebnissen, berechnet nach IFRS für die Konsolidierung des Konzerns, in ihrer jeweiligen funktionalen Währung: scroll
scroll
scroll
Für die HKO und HKM, beide mit Geschäftssitz in Oberndorf a.N., wurde die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Offenlegung in Anspruch genommen. Für die HKO wurde diese Befreiungsvorschrift auch bezüglich die Erstellung eines Lageberichts in Anspruch genommen. Eine vollständig wertberichtigte 26%-Beteiligung mit Buchwert in Höhe von TEUR 0 (2017: TEUR 0) an einem ausländischen Unternehmen wird auf Grund deren Unwesentlichkeit nicht nach der Equity-Methode im Konzernabschluss ausgewiesen und bewertet, sondern in den sonstigen langfristigen Investitionen erfasst (Ziffer 18). (5) Zusammenfassung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Konzernabschluss wurde nach dem Prinzip historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Zwingend anzuwendende Vorgaben der IFRS zur Fair Value-Bilanzierung wurden berücksichtigt. Im Folgenden werden die grundlegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Aufstellung des Konzernabschlusses angewendet wurden, dargestellt: Konsolidierungsmethoden Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach dem für den H & K AG Konzern geltenden einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt und bewertet. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden der erworbenen Tochterunternehmen mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Soweit der Kaufpreis der Anteile die identifizierten, zum Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Im Falle eines negativen Unterschiedsbetrags erfolgen eine erneute Bewertung der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden sowie eine erneute Bemessung der Anschaffungskosten. Ein danach verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einer Wertminderungsprüfung unterzogen. Das Geschäftsjahr sämtlicher einbezogener Unternehmen entspricht dem Geschäftsjahr des Mutterunternehmens. Sämtliche Forderungen, Verbindlichkeiten, Umsatzerlöse, sonstige Erträge und Aufwendungen, einschließlich Zinsen und Dividenden, innerhalb des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Aufgelaufene Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen sind bei den Vorräten bzw. im Anlagevermögen eliminiert. Währungsumrechnung Die Berichtswährung des H & K AG Konzerns ist der Euro (€). Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der H & K AG und der einbezogenen Unternehmen mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung mit dem Stichtagskurs bewertet. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Abschlüsse der ausländischen Unternehmen werden von deren funktionalen Währungen in Euro umgerechnet. Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte selbstständig betreiben, ist die jeweilige funktionale Währung identisch mit der Landeswährung der Gesellschaft. Im Konzernabschluss werden die Erträge und Aufwendungen aus Abschlüssen von einbezogenen Gesellschaften, die in Fremdwährung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, der aus Tageskursen ermittelt wird, umgerechnet. Diese Methode wird vereinfachend angewendet, weil die Erträge und Aufwendungen in Fremdwährungen in der Regel ziemlich gleichmäßig anfallen und mögliche Unterschiede deswegen unwesentlich sind. Vermögenswerte und Schulden werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Die aus der Umrechnung entstehenden Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und als gesonderte Position im Eigenkapital ausgewiesen. Beim Abgang eines einbezogenen Unternehmens werden kumulierte Währungsdifferenzen als Teil des Veräußerungsgewinns bzw. -verlusts erfasst. Die folgende Tabelle stellt die bei der Umrechnung verwendeten Kurse dar: scroll
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist ein Vermögenswert, der künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Nettovermögenswerten darstellt, die nicht einzeln identifiziert und separat angesetzt werden können. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Segmenten) wie folgt zugeordnet: scroll
Geschäfts- oder Firmenwerte werden aktiviert und – jeweils zum Bilanzstichtag - einem jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstest unterzogen. Ist die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben, wird eine Wertminderung vorgenommen. Anderenfalls wird der Wertansatz gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden nicht rückgängig gemacht, auch wenn eine Wertminderung nicht mehr vorliegt. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenskäufen werden aktiviert; der negative Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenskäufen vor dem IFRS-Umstellungstermin, 1. Januar 2006, wurde mit den Rücklagen verrechnet. Beim Abgang eines einbezogenen Unternehmens wird ein diesbezüglich aktivierter Geschäfts- oder Firmenwert in die Ermittlung des Entkonsolidierungsergebnisses einbezogen. Dagegen bleibt der mit Rücklagen verrechnete negative Geschäfts- oder Firmenwert bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts außer Betracht. Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Markennamen, Patente, Lizenzen und Software, werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, werden aktiviert, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung des Vermögenswertes ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden sein wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie anteiliger direkt zurechenbarer Gemeinkosten ermittelt. Fremdkapitalkosten werden nur aktiviert, wenn sie direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können. Sämtliche immateriellen Vermögenswerte im Konzern haben – mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte und des Markennamens – bestimmbare Nutzungsdauern und werden entsprechend dieser Nutzungsdauern planmäßig linear abgeschrieben. Der mit TEUR 8.393 (2017: TEUR 8.393) bilanzierte Markenname ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Segment) Standort Deutschland zugeordnet und wird jährlich einem Werthaltigkeitstest, wie für den Geschäfts- oder Firmenwert beschrieben, unterzogen. Lizenzen und Software haben in der Regel Nutzungsdauern von 1 bis 10 Jahren. Die aktivierten Entwicklungskosten haben in der Regel Nutzungsdauern von 8 Jahren mit Beginn des Verkaufs des entwickelten Produkts. Sofern im Einzelfall die erwartete Nutzungsdauer wesentlich länger oder kürzer ist als diese Standard-Nutzungsdauer, wird die erwartete Nutzungsdauer angesetzt. Sachanlagen Materielle Vermögenswerte, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, werden als Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte, lineare Abschreibungen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden auf Basis direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie anteiliger Gemeinkosten ermittelt. Finanzierungskosten für den Zeitraum der Herstellung werden grundsätzlich nicht berücksichtigt (Fremdkapitalkosten werden nur aktiviert, wenn sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können). Die alternativ zulässige Neubewertungsmethode wird nicht angewendet. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Die Nutzungsdauern sowie die Abschreibungsmethoden werden periodisch und im Einzelfall überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit den erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauern im Einklang stehen. Wertminderung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten An jedem Bilanzstichtag werden, beim Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hinweisen, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes über seinem erzielbaren Betrag liegt, wird eine Wertminderung gebucht, wobei der erzielbare Betrag als der höhere der beiden nachfolgend dargestellten Werte definiert ist: (i) der beizulegende Zeitwert abzüglich der voraussichtlichen Veräußerungskosten oder (ii) der Nutzungswert. Wenn der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags auf Ebene der nächst höheren zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Falls in Folgeperioden der erzielbare Ertrag den wertgeminderten Buchwert übersteigt, werden Wertminderungen rückgängig gemacht, jedoch höchstens bis zu (i) dem erzielbaren Ertrag oder (ii) den niedrigeren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wertminderungen und Wertaufholungen werden erfolgswirksam erfasst. Finanzinstrumente i. Ansatz und erstmalige Bewertung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldverschreibungen u.ä. werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Ein finanzieller Vermögenswert (außer eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert („FVTPL“) bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. ii. Klassifizierung und Folgebewertung Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert eingestuft als bewertet: zu fortgeführten Anschaffungskosten; erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) – Schuldinstrument; erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) – Eigenkapitalinstrument; oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde: ● Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und ● die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Im Geschäftsjahr 2018 umfassen die finanzielle Vermögenswerte im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige gewährte Kredite und Forderungen und Festgelder. Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern, Anleihehaltern und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus der Erbringung bzw. Erhalt von Waren und / oder Dienstleistungen an bzw. von Dritten im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Deswegen werden sämtliche beim Konzern im Geschäftsjahr 2018 gehaltenen Finanzinstrumente nach IFRS 9 als „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ klassifiziert und bewertet. Diese wurden in der Vergangenheit nach IAS 39 die Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet. Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Darlehensgebern, Anleihehaltern oder Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten des Konzerns im Berichtszeitraum werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst. iii. Wertminderungen Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und Vertragsvermögenswerte. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. 12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist. Der Bruttobuchwert eines einzelnen finanziellen Vermögenswertes wird wertberichtigt, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Bei Kunden vom Zivilmarkt schreibt der Konzern den Bruttobuchwert ab, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, basierend auf vergangenen Erfahrungen bei der Realisierung solcher Vermögenswerte. Bei behördlichen Kunden führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Wertberichtigung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Wertberichtigte finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen. iv. Ausbuchung Finanzielle Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Finanzielle Verbindlichkeit Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. v. Verrechnung Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls niedriger, zum Nettoveräußerungswert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind mit ihren fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse werden auf Basis direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie anteiliger produktionsbezogener Gemeinkosten ermittelt. In die Herstellungskosten sind Vertriebskosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Finanzierungskosten nicht einbezogen. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten dar. Für erkennbare Wertminderungen wegen mangelnder Gängigkeit sowie zur Berücksichtigung gesunkener Veräußerungspreise, werden Wertabschläge vorgenommen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Ein langfristiger Vermögenswert (oder Veräußerungsgruppen bestehend aus Vermögenswerten und Schulden) wird als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn der dazugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden entweder mit dem Buchwert oder aber mit dem aus dem jeweiligen Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten resultierenden Wert angesetzt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Diese Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche leistungsorientierte Verpflichtungen Die Rückstellungen für leistungsorientierte Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) gemäß IAS 19 ermittelt. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern und mögliche demographische Entwicklungen berücksichtigt. Der Wert wird versicherungsmathematisch von einem Gutachter ermittelt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19 in der Periode, in der sie anfallen, erfolgsneutral behandelt. Ausgewiesen werden sie in der Gesamtergebnisrechnung. Bei der Bestimmung der Diskontierungszinssätze gemäß IAS 19 orientiert sich der versicherungsmathematische Gutachter an der Rendite von erstrangigen festverzinslichen Industrieanleihen zum Bewertungsstichtag. Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen Rückstellungen werden insoweit angesetzt, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig geschätzt werden kann. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt zur gegenwärtig besten Schätzung der Aufwendungen, die zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlich sind. Bei einer wesentlichen Wirkung des Zinseffektes, entspricht der Rückstellungsbetrag dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtungen voraussichtlich notwendigen Ausgaben. Erstattungsansprüche werden ggf. gesondert aktiviert, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung erhält. Leasingverhältnisse Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt (Finanzierungsleasing). Zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden Finanzierungsleasingverhältnisse als Vermögenswert und Schulden in gleicher Höhe, mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen, angesetzt. Anfängliche direkte Kosten werden als Teil des Vermögenswertes aufgenommen. Die Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern entsprechen denen vergleichbarer erworbener Vermögensgegenstände; ist zu Ende eines Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, dass das Eigentum auf dem Leasingnehmer übergeht, so wird der Vermögenswert über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, vollständig abgeschrieben. Soweit bei Leasingverträgen das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber liegt, erfolgt die Bilanzierung der Leasinggegenstände beim Leasinggeber (Operating-Leasing). Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Der Aufwand wird linear über die Laufzeit erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für dem Leasingnehmer oder der Unterschied zwischen diesen Methoden und den tatsächlichen Leasing-Zahlungen unwesentlich ist. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Verkauf von Gütern und Erbringung von Dienstleistungen Der Konzern hat IFRS 15 erstmalig zum 1. Januar 2018 angewendet. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 sind in Ziffer 3 beschrieben. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Grundsätzlich erlangen Kunden Verfügungsgewalt über unsere Produkte, wenn die Waren vom Kunden oder dessen Beauftragten abgeholt oder zum Firmengelände des Kunden geliefert wurden. Zu diesem Zeitpunkt werden die Rechnungen erstellt. Die Erfassung der Erlöse erfolgt, wenn die Waren vom Kunden abgeholt oder zum Firmengelände des Kunden geliefert wurden. Gelegentlich bitten uns Kunden die Waren vorerst gesondert bei uns aufzubewahren; in solchen Fällen („Bill-and-Hold“) erfolgt die Erfassung der Erlöse, wenn die Waren bereit zur Versendung und gesondert bei uns eingelagert werden sollen. Es handelt sich hierbei immer um speziell für den jeweiligen Kunden gefertigte, von ihm abgenommene und auf ihn registrierte Produkte. Zinsen und sonstige Erträge Zinserträge werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist im Darlehensvertrag festgelegt und zinst die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert ab. Sonstige Erträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zu Grunde liegenden Vertrags erfasst. Betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen werden auf der Grundlage eines direkten Zusammenhangs zwischen den angefallenen Kosten und den entsprechenden Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung dann erfasst, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird bzw. zum Zeitpunkt der Verursachung. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten werden ebenfalls zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst, sofern sie die Kriterien zur Aktivierung als selbsterstellter immaterieller Vermögenswert gemäß IAS 38 nicht erfüllen. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten nach IAS 23 werden nur aktiviert, wenn sie direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können; sonstige Fremdkapitalkosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam berücksichtigt. Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Ertragsteuern und latente Steuern Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus laufendem und latentem Steueraufwand dar. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das jeweilige Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Vorsteuerergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in anderen Jahren oder niemals zu versteuern bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wird basierend auf Steuersätzen und Steuervorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, berechnet. Latente Steuern sind die erwarteten Steuerbelastungen und -entlastungen aus den Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften verglichen mit den Wertansätzen im Konzernabschluss nach IFRS. Dabei kommt die Verbindlichkeitsmethode zur Anwendung. Normalerweise werden latente Steuerschulden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, wogegen latente Steueransprüche für zu versteuernde temporäre Differenzen nur insoweit erfasst werden, wie es wahrscheinlich ist, dass zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen, die beim Ausgleich der abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche Vermögenswerte und Schulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporäre Differenz (i) aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder (ii) aus der erstmaligen Erfassung von anderen Vermögenswerten und Schulden ergibt, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, sofern damit zu rechnen ist, dass diese künftig genutzt werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Bilanzstichtag geprüft und herabgesetzt, wenn es unwahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruches, insgesamt oder teilweise, zu verwenden. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Die Veränderungen der latenten Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasst wurden; in diesen Fällen werden die latenten Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgsneutral im entsprechenden Eigenkapitalposten erfasst. Eventualschulden und Eventualforderungen Eventualschulden werden nicht angesetzt. Wenn Eventualschulden identifiziert werden, werden diese im Anhang angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist sehr unwahrscheinlich. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. Gebrauch von Schätzungen und Annahmen Für die Erstellung von Abschlüssen unter Beachtung der Veröffentlichungen des IASB sind Schätzungen erforderlich, die sowohl die Wertansätze in der Bilanz, die Art und den Umfang von Eventualschulden und Eventualforderungen am Bilanzstichtag als auch die Höhe der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum beeinflussen. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich beim H & K AG Konzern im Wesentlichen auf die jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert sowie Markennamen, die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Einbringlichkeit von Forderungen, die Bewertung von Vorräten, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis ergebniswirksam berücksichtigt. Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen können durch Gesetzes- oder Vertragsanforderungen begründet werden. Rückstellungen werden für die erwartete Inanspruchnahme aus Garantie- oder Gewährleistungsverpflichtungen gebildet. Eine Inanspruchnahme ist insbesondere dann zu erwarten, wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, wenn in der Vergangenheit Gewährleistungsaufwendungen angefallen sind oder wenn sich Gewährleistungsfälle konkret abzeichnen. Das Gewährleistungsrisiko ist aus Erfahrungswerten der Vergangenheit abgeleitet und entsprechend zurückgestellt. (Ziffer 24). Wenn ein Unternehmen des Konzerns Beklagte in einem Rechtsstreit ist und mehr für als gegen einen negativen Verfahrensausgang spricht, wird der Betrag als Prozessrisiko zurückgestellt, mit dem das Unternehmen bei negativem Verfahrensausgang wahrscheinlich belastet wird. Dieser Betrag umfasst die durch das Unternehmen wahrscheinlich zu leistenden Zahlungen wie insbesondere Schadensersatz und Abfindungen, sowie die erwarteten Verfahrenskosten. Wenn ein Unternehmen des Konzerns Beklagte in einem Rechtsstreit ist und mehr für als gegen einen positiven Verfahrensausgang spricht oder bei Prozessen, bei denen das Unternehmen Klägerin ist, sind lediglich die Verfahrenskosten zurückgestellt. (Ziffer 24). Der Gebrauch von Schätzungen bei anderen Positionen der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung wird in den Angaben für die jeweiligen Positionen dargestellt. Davon sind insbesondere die folgenden Sachverhalte betroffen: Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen, Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Wertminderungen auf Forderungen und Vorräte sowie der Wertansatz der latenten Steueransprüche und der Rückstellungen für Pensionen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse Der Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 auf die Erlöse aus Verträgen mit Kunden des Konzerns ist in Ziffer 3 beschrieben. Aufgrund der für IFRS 15 angewendeten Übergangsmethode wurden die Vergleichsinformationen nicht an die neuen Vorschriften angepasst. Die Umsatzerlöse stiegen um TEUR 38.908 auf TEUR 220.946 im Vergleich zu TEUR 182.038 im Jahr 2017. Wegen IFRS 15 werden ab 2018 auch die dazugehörigen Konventionalstrafen in den Erlösschmälerungen berücksichtigt. Die Umsatzerlöse des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Alle Umsatzerlöse ergeben sich aus zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung im Sinne des IFRS 15.38. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden: scroll
Etwaige Vertragsvermögenswerte würden die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen betreffen. Solche Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 5.146 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018 als Umsatzerlöse erfasst. Der im Geschäftsjahr 2018 erfasste Umsatzerlös aus den in früheren Perioden erfüllten (oder teilweise erfüllten) Leistungsverpflichtungen beträgt 0 TEUR. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. (7) Umsatzkosten In den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Materialkosten, Fertigungslöhne und Gemeinkosten enthalten. Die Umsatzkosten sind um TEUR 54.778 auf TEUR 167.193 gestiegen im Vergleich zu TEUR 112.415 im Jahr 2017; hierzu trugen die höheren Umsätze, der geänderte Produktmix, sowie die höheren Kosten für Zukäufe von Engpassmaterialien von unseren Lieferanten bei. (8) Forschungs- und Entwicklungskosten Die im Aufwand erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die diesen Aktivitäten zurechenbaren Personalkosten, Abschreibungen sowie die Kosten der Versuchsmaterialien und -werkzeuge, soweit es sich nicht um Entwicklungskosten handelt, die entsprechend IAS 38 zu aktivieren waren. Zudem sind Abschreibungen und Ausbuchungen von aktivierten Entwicklungskosten enthalten. Sie stiegen um TEUR 1.647 auf TEUR 7.370 im Vergleich zu TEUR 5.724 im Jahr 2017, im Wesentlichen durch die Ausbuchung von bereits aktivierten Entwicklungsleistungen für Projekte, die aufgrund veränderter Marktbedingungen nicht weitergeführt werden. (9) Vertriebskosten Die Vertriebskosten umfassen im Wesentlichen Personal-, Sach- und Marketingkosten sowie die auf den Vertriebsbereich entfallenden Abschreibungen und auftragsbezogenen Projektkosten. Sie fielen um TEUR 2.102 auf TEUR 22.751 im Vergleich zu TEUR 24.853 im Jahr 2017; der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Personalkosten zurückzuführen. (10) Allgemeine Verwaltungskosten In den allgemeinen Verwaltungskosten sind Personal- und Gemeinkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen enthalten. Sie sanken um TEUR 4.640 auf TEUR 16.661 im Vergleich zu TEUR 21.301 im Jahr 2017, im Wesentlichen wegen geringeren Vorsorgekosten für Rechtsstreitigkeiten sowie Beratungskosten für verschiedene Projekte. (11) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Infolge der Einführung von IFRS 9 hat der Konzern Folgeänderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses umgesetzt, wonach eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und deren Wertaufholungen in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Demzufolge hat der Konzern bestimmte nach IAS 39 erfasste Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von TEUR 99 aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die „Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Wertaufholungen“ umgegliedert. (Ziffer 3, 12). In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 534 (2017: TEUR 1.327) enthalten. Diese betrafen hauptsächlich Erträgen aus Rückerstattungen, Ausbuchungen und Versicherungsleistungen in Höhe von TEUR 419 (2017: TEUR 1.272). (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen sowie Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten die folgenden wesentlichen Posten: scroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Nettoerträge in Höhe von TEUR 517 (2017: TEUR 3.342 Nettoerträge) enthalten. In 2018 betreffen diese im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen für mögliche Konventionalstrafen. In 2017 betrafen sie im Wesentlichen die Teilauflösung bzw. Neubewertung der Rückstellung für mögliche Inanspruchnahme von Bankgarantien, die die Nettoaufwendungen für Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten, die Gutschriften für Vorjahre sowie andere periodenfremde sonstige betriebliche Aufwendungen mehr als ausgeglichen hatte. Infolge der Einführung von IFRS 9 hat der Konzern Folgeänderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ umgesetzt, wonach eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen ist. Zuvor hatte der Konzern die Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den sonstigen Aufwendungen berücksichtigt. Demzufolge hat der Konzern nach IAS 39 erfasste Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von TEUR 196 aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie Wertaufholungen in Höhe von TEUR 99 aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die „Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Wertaufholungen“ umgegliedert. (Ziffer 3, 11). Im Geschäftsjahr 2018 umfasst der neue Posten „Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Wertaufholungen“ im Wesentlichen die Auflösung einer Wertberichtigung nach Erhalt einer Zahlung, sowie die nach IFRS 9 ermittelten Wertminderungen (Ziffer 20). (13) Analyse nach Art der Aufwendungen und EBITDA Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt die betrieblichen Aufwendungen aufgeteilt nach Funktionsbereichen. Die folgende Tabelle stellt das Betriebsergebnis mit den Aufwendungen analysiert nach deren Art („Gesamtkostenverfahren“) und das EBITDA dar. Infolge der Einführung von IFRS 9 wurden bestimmte Posten aus den sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen in „Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Wertaufholungen“ umgegliedert (Ziffer 3, 11, 12). scroll
EBITDA ist ein nicht nach IFRS definierter Begriff und kann deswegen unterschiedlich ermittelt werden. (14) Finanzergebnis scroll
Die Zinserträge enthalten Zinsen aus Guthaben bei Kreditinstituten sowie aus Steuerrückerstattungen. Die Erträge und Aufwendungen aus Kursdifferenzen enthalten Kursdifferenzen aus Transaktionen, die nicht gesichert waren sowie aus der Bewertung von Bilanzpositionen, die bei den einzelnen Konzernunternehmen in anderen Währungen als ihrer jeweiligen Funktionswährung gehalten werden. Das Ergebnis aus der Bewertung von Anleihetilgungsklauseln in 2017 ergab sich aus Wertänderungen der eingebetteten Derivate aus einem in 2017 beendeten Anleihevertrag in Folge dessen vorzeitiger Tilgung (Ziffer 18, 25). Die Zinsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsen auf Anleihe- und sonstige langfristige Darlehensverbindlichkeiten sowie auf Steuernachzahlungen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der langfristigen Verbindlichkeiten beziehen sich auf die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen, sonstige langfristige Rückstellungen, die Anleihen sowie das SFA-Darlehen (Ziffer 25). Die sonstigen finanziellen Aufwendungen beinhalten Avalkosten, überwiegend im Zusammenhang mit der Gestellung von Garantien an Kunden. (15) Ertragsteuern Als Ertragsteuern werden die Körperschaft- und Gewerbesteuer inklusive Solidaritätszuschlag der inländischen Konzerngesellschaften sowie die vergleichbaren Ertragsteuern der ausländischen Konzerngesellschaften ausgewiesen. Durch die bestehende ertragsteuerliche Organschaft der inländischen Konzerngesellschaften fällt ab dem Geschäftsjahr 2013 Ertragsteuer beim obersten Beherrschungsorgan, der H & K AG, an. Für die Gesellschaften in Deutschland ermittelt sich ein Ertragsteuersatz von 28,075% (2017: 28,075%). Die Besteuerung im Ausland wird zu den in diesen Ländern geltenden Steuersätzen berechnet und liegt zwischen 19,0% und 33,3% (2017: zwischen 19,0% und 35,0%). Die latenten Steuern werden durch Anwendung der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. in Kürze gelten werden. Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der ausgewiesene laufende Steueraufwand hat sich trotz des im Geschäftsjahr leicht verbesserten Ergebnisses vor Ertragsteuern in Höhe von TEUR 6.916 Verlust (2017: TEUR 7.523 Verlust) auf TEUR 1.361 (2017: TEUR 3.134) reduziert. Die latenten Steueraufwendungen haben sich deutlich reduziert; in 2017 enthielten sie im Wesentlichen die Auswirkungen der Neubewertung von latenten Steueransprüchen in Folge der Steuersatzreduzierung in den USA und auch die steuerliche Auswirkung der Eigenkapitaltransaktionskosten (2017: TEUR 109 Aufwand; 2018: TEUR 0). Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom erwarteten Ertragsteueraufwand, der sich theoretisch bei Anwendung des aktuellen inländischen Ertragsteuersatzes von 28,075% (2017: 28,075%) im Konzern ergeben würde, zum tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand: scroll
Die Steuerabgrenzungen sind den folgenden Sachverhalten zuzuordnen: scroll
Im Jahr 2018 wurde eine Nettoerhöhung der latenten Steueransprüche um TEUR 406 (2017: TEUR 369 Nettoverminderung) erfolgsneutral durch das sonstige Ergebnis im Eigenkapital erfasst, da dieser Unterschied aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten von leistungsorientierten Plänen resultiert. Die Unterschiede aus Kursdifferenzen für die Umrechnung der in den Bilanzen der ausländischen Tochterunternehmen ausgewiesenen latenten Steuern sind ebenfalls erfolgsneutral in den „Umrechnungsunterschiede für ausländische Geschäftsbetriebe“ im sonstigen Ergebnis erfasst (2018: TEUR 213 Nettoerhöhung; 2017: TEUR 439 Nettoverminderung). Alle anderen Veränderungen der latenten Steueransprüche und -verpflichtungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst: scroll
Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 245 (2017: TEUR 234), resultierend aus steuerlichen Verlustvorträgen der US-Tochtergesellschaften, sind hier nicht enthalten. Mögliche latente Steueransprüche des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 27.796 (2017: TEUR 24.877), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, sind ebenfalls nicht aktiviert worden. Im Jahr 2018 wurden Ertragsteuern in Höhe von 7,2 Mio. EUR (2017: 3,9 Mio. EUR) bezahlt. Davon betrafen 1,3 Mio. EUR (2017: 1,3 Mio. EUR) Vorauszahlungen für deutsche Ertragsteuern für das laufende Jahr, 4,8 Mio. EUR netto Nachzahlungen (2017: 1,8 Mio. EUR netto Nachzahlungen) für deutsche Ertragsteuern für Vorjahre und 1,1 Mio. EUR netto ausländische Ertragsteuerzahlungen (2017: 0,8 Mio. EUR netto ausländische Ertragsteuerzahlungen). Angaben zur Bilanz (16) Immaterielle Vermögenswerte scroll
Wie in Ziffer 5 beschrieben, unterliegen der Geschäfts- oder Firmenwert und die sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einer jährlichen Prüfung auf Wertminderung. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf die einzelnen Unternehmen verteilt, bei denen es sich um die Segmente des H & K AG Konzerns und gleichzeitig die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, handelt. Wie in oben stehender Tabelle ausgewiesen, wird ein Geschäfts- oder Firmenwert unverändert zum Vorjahr in Höhe von TEUR 5.149 bilanziert. Dies entspricht dem von unabhängigen Dritten erworbenen Teil des Nettobuchwerts des Firmenwerts in dem nach dem deutschen Handelsrecht zum Umstellungszeitpunkt auf IFRS (1. Januar 2006) erstellten wehrtechnischen Teilkonzernabschluss (ohne Markenrechte). Ursprünglich hieß die Muttergesellschaft dieses Teilkonzerns Heckler & Koch Wehrtechnik Holding GmbH. Diese Gesellschaft erwarb Ende 2003 die Entwicklungs-, Herstellungs- und Vertriebsgesellschaft Heckler & Koch Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 2004 wurden die zwei Gesellschaften verschmolzen und in die Heckler & Koch GmbH umbenannt. Deswegen wird ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 4.016 der verschmolzenen Heckler & Koch GmbH zugeordnet. Ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.133 resultierte aus dem Erwerb der Heckler & Koch France SAS im Jahr 2004 und wird deshalb diesem Unternehmen zugeordnet. Der Markenname aus dem Erwerb der Heckler & Koch Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ende 2003 wurde als ein immaterieller Vermögenswert angesetzt (2018: TEUR 8.393; 2017: TEUR 8.393) und ist auch der verschmolzenen Heckler & Koch GmbH zugeordnet. Da mit diesem Markennamen das Ansehen des Konzerns verbunden ist, wird diesem, wie auch dem Geschäfts- oder Firmenwert, eine unbestimmte Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Diese einzelnen immateriellen Vermögenswerte sind für den Konzern gemäß IAS 38.122 (b) von wesentlicher Bedeutung. Der Konzern führt mindestens jährlich eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie des Markennamens durch. Da nur ein geringer Anteil der Aktien der H & K AG an der Börse gehandelt wird und vergleichbare Gesellschaften nicht regelmäßig während des letzten Jahres auf einem aktiven Markt gehandelt wurden, war es nicht möglich, die Prüfung auf Wertminderung auf der Basis eines Marktwertes durchzuführen. Bei der Prüfung wird stattdessen der erzielbare Betrag, der Nutzungswert, der zahlungsmittelgenerierenden Einheit deren Buchwert gegenübergestellt. Die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden durch Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme bestimmt. Der Ermittlung liegen die folgenden wesentlichen Annahmen zugrunde: Über einen Prognosezeitraum von fünf Jahren erfolgt eine detaillierte Planung der Mittelflüsse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Nachfolgende Perioden werden durch den Ansatz einer ewigen Rente berücksichtigt, die auf Basis der Mittelflüsse des letzten Jahres des Detailprognosezeitraums, bereinigt um wesentliche einmalige Ereignisse und Effekte aus dem aktuellen Auftragsbestand, mit einem Wachstumsabschlag von 1% bestimmt wird. Die wesentlichsten Annahmen für die Ermittlung des Nutzungswertes sind die geplanten Umsatzerlöse und deren Zusammensetzung. Die Planung basiert auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und vorhandenen Informationen über zukünftige Bedarfe. Deren Realisierung setzt voraus, dass die aktuellen regulativen Marktzugangsbedingungen fortbestehen und der Konzern seine starke Wettbewerbsposition behaupten kann. Ein Fall des IAS 36.134(f) liegt nicht vor. Als Abzinsungsfaktoren wurden zum 31. Dezember 2018 die Kapitalkostensätze (vor Steuern), die jährlichen Eigenkapitalkosten der bedeutensten zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Konzerns, verwendet. Diese sind entsprechend des CAPMs basierend auf der Zielfinanzierungsstruktur, die eine Entschuldung beinhaltet, ermittelt (2018: im Durchschnitt 8,93%; 2017: 9,5%). Schwankungen innerhalb der bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag für möglich gehaltenen Zinssatzbandbreite würden weder für Geschäfts- oder Firmenwerte noch für Markenname zu einem Wertminderungsaufwand führen. Durch eine Sicherungsabtretung sind bestimmte Patente, Markennamen und Domainen als Sicherheit für ein langfristiges Finanzierungsdarlehen (Senior Facilities Agreement, „SFA-Darlehen“) verpfändet worden (Nettobuchwert 2018: TEUR 8.393; 2017: TEUR 8.393) (Ziffer 25). Die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in den folgenden GuV-Positionen enthalten; die Wertminderungen beziehen sich auf die Ausbuchung von den aktivierten Entwicklungskosten für Projekte, die aufgrund veränderter Marktbedingungen nicht weitergeführt werden (2018: TEUR 1.986; 2017: TEUR 39): scroll
Zum 31. Dezember 2018 betrugen die vertraglichen Verpflichtungen des Konzerns für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten TEUR 73 (2017: TEUR 35). (17) Sachanlagen scroll
Durch verschiedene Globalzessionen sowie weitere Sicherungsvereinbarungen ist fast das gesamte Anlagevermögen des Konzerns als Sicherheit für ein langfristiges Finanzierungsdarlehen (SFA-Darlehen) verpfändet worden (Ziffer 25). Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten Vermögenswerte, die mittels Finanzierungsleasing erworben worden sind, insbesondere Gabelstapler, in Höhe von TEUR 37 (2017: TEUR 0). Einzelheiten bezüglich Leasingverpflichtungen und die Abstimmung zwischen der Summe der zukünftigen Mindestleasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag und ihrem Zeitwert sind in Ziffer 25 aufgeführt. Zum 31. Dezember 2018 betrugen die vertraglichen Verpflichtungen des H & K AG Konzerns für den Erwerb von Sachanlagen TEUR 3.196 (2017: TEUR 3.509). (18) Langfristige Finanzanlagen und Derivate sowie kurzfristige Darlehen, Investitionen und Derivate Die in der Bilanz ausgewiesenen „Sonstige langfristigen Finanzanlagen und Derivate“ sowie die kurzfristigen „Sonstige Darlehen, Investitionen u. Derivate“ beinhalten angelegte Bankguthaben in Höhe von TEUR 4.061 (2017: TEUR 2.295), die als langfristig ausgewiesen sind, sowie Bankguthaben in Höhe von TEUR 13.841 (2017: TEUR 2.731), die als kurzfristig ausgewiesen sind, weil sie für mehr als drei, jedoch weniger als zwölf Monate angelegt sind. Diese Guthaben dienen als Sicherheit für bestimmte Bankgarantien und ähnliches. Eine langfristige Investition in Höhe von TEUR 0 (2017: TEUR 0) bezieht sich auf eine 26% Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, welche unwesentlich ist und deshalb nicht mit der Equity-Methode in den Konsolidierungskreis miteinbezogen wird (Ziffer 4). In 2017 bezog sich eine weitere langfristige Investition in Höhe von TEUR 0 auf eine 50% Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, welche unwesentlich war und deshalb nicht mit der Equity-Methode in den Konsolidierungskreis miteinbezogen wurde; diese Beteiligung wurde 2018 ausgebucht, weil das Unternehmen im Jahr 2018 vollständig liquidiert und vom Handelsregister gelöscht wurde. In 2017 enthielt die Bilanzposition „Sonstige Darlehen, Investitionen u. Derivate“ auch ein kurzfristiges Darlehen an dieses Unternehmen in Höhe von TEUR 2, das in 2018 getilgt wurde (Ziffer 36). Der H & K AG Konzern hat Darlehensforderungen an weitere nahestehende Unternehmen, die als nicht werthaltig betrachtet und deshalb wie bereits in vorherigen Berichtsperioden in voller Höhe abgeschrieben sind. (19) Vorräte scroll
Bei den Vorräten sind Wertminderungen aufgrund von Markt- und Gängigkeitsrisiken in Höhe von TEUR 14.932 (2017: TEUR 13.832) vorgenommen worden. Diese Wertminderungen reduzieren bestimmte Vorräte auf deren Nettoveräußerungswerte. Die wertgeminderten Vorräte weisen am 31. Dezember 2018 einen Buchwert von insgesamt TEUR 8.550 (2017: TEUR 7.627) aus. Wertminderungen der Vorräte in Höhe von TEUR 1.119 (2017: TEUR 308) wurden als Aufwand erfasst. 2018 sind Wertminderungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 110 (2017: TEUR 11.751) aufgrund des Verkaufs der dazugehörigen Vorräte (Sonderaktionen usw.) bzw. durch Neubewertung infolge verbesserter Gängigkeit als Verminderung der Umsatzkosten erfasst. Durch verschiedene Globalzessionen sowie weitere Sicherungsvereinbarungen sind fast alle Vorräte des Konzerns als Sicherheiten für das SFA-Darlehen verpfändet worden (Ziffer 25). (20) Forderungen, geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögenswerte scroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 bis 60 Tagen. Durch verschiedene Globalzessionen sowie weitere Sicherungsvereinbarungen sind bestimmte verpfändbare Forderungen des Konzerns als Sicherheiten für das SFA-Darlehen verpfändet worden (Ziffer 25). Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuer- und sonstige Steueransprüche aus der normalen Geschäftstätigkeit, sowie Forderungen an Mitarbeiter und Geschäftsführer (Reise- und Gehaltsvorschüsse). Falls es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass bei einer Forderung eine Wertminderung eingetreten sein könnte, spätestens wenn sie über 90 Tage überfällig ist, wird eine mögliche Wertminderung von der Finanz-, Vertriebs- und Rechtsabteilung geprüft. Als Folge der Umsetzung von IFRS 9 werden ab 2018 zusätzlich allgemeine Wertminderungen gebildet; diese betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an US Zivilmarktkunden, weil unsere anderen Forderungen im Wesentlichen gegen Behörden mit sehr guter Bonität bestehen. Somit sind für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für erkennbare Risiken Wertberichtigungen gebildet; das Wertberichtigungskonto hierfür enthält ausschließlich Wertberichtigungen, die in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen werden. Es hat sich wie folgt entwickelt (Vergleichswerte für 2017 zeigen das Wertberichtigungskonto nach IAS 39): scroll
Aufwendungen aus Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. Erträge aus Auflösung von Wertberichtigungen werden gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen (Ziffer 12). Die Wertminderungsaufwendungen bzw. Erträge aus Wertaufholungen im Jahr 2018 betreffen im Wesentlichen die Auflösung einer Wertberichtigung nach Erhalt einer Zahlung, die Wertberichtigung eine spezifische Forderung, sowie die Zuführung der nach IFRS 9 ermittelten allgemeinen Wertminderungen für Forderungen an US Zivilmarktkunden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die es Ende 2018 spezifische Wertberichtigungen gibt unterliegen noch Vollstreckungsmaßnahmen. Die Fälligkeitsanalyse der Finanzinstrumente, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, stellt sich wie folgt dar: scroll
Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen wurden zum Abschlussstichtag keine Anzeichen dafür identifiziert, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. (21) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Diese Position umfasst den Kassenbestand, Schecks, sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Als Voraussetzung für die Bereitstellung bestimmter Garantielinien u.ä. müssen wir als Sicherheit unter anderem unterschiedliche Beträge als Festgelder hinterlegen (Ziffer 25). Zum 31. Dezember 2018 hatten wir 0,6 Mio. EUR solcher Festgelder hinterlegt (2017: 0,1 Mio. EUR), die in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten sind. Als Sicherheit für das SFA-Darlehen sind die verbleibenden Bankkonten des Konzerns (2018: 21,7 Mio. EUR; 2017: 18,7 Mio. EUR) verpfändet (Ziffer 25). (22) Eigenkapital und Ergebnis je Aktie Die folgende Aufstellung stellt die Veränderungen der einzelnen Posten des Eigenkapitals im Konzern dar: scroll
scroll
Nach der im Jahr 2017 vollzogenen Kapitalerhöhung hat die H & K AG ein Grundkapital in Höhe von 27,6 Mio. EUR (2017: 27,6 Mio. EUR), eingeteilt in 27,6 Mio. (2017: 27,6 Mio.) nennwertlose Stückaktien. Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H & K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris im Freiverkehr notiert wobei ca. 0,03% handelbar sind, die restlichen 99,97% halten unsere Hauptaktionäre. Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie in Höhe von EUR 0,29 Verlust (2017: EUR 0,59 Verlust) basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Ergebnis und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt. scroll
Die Berechnung eines verwässerten Ergebnisses je Aktie würde auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf gewesenen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien basieren. Für den Berichtszeitraum gab es keine Verwässerungseffekte. Die Kapitalrücklage ist durch zusätzliche Kapitaleinlagen der Gesellschafter bzw. Aktionäre entstanden. Die Rücklage für Umrechnungsdifferenzen beinhaltet alle Fremdwährungsunterschiede, die sich aus der Umrechnung der in Fremdwährung aufgestellten Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften ergeben. Die Rücklage für leistungsorientierte Verpflichtungen beinhaltet die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste abzüglich Steuern, die aus den leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen angefallen sind. Die Nettoerhöhung ist durch versicherungsmathematische Verluste in Höhe von TEUR 1.445 (2017: TEUR 1.314 Gewinne) abzüglich TEUR 406 (2017: TEUR 369) latenter Steuern entstanden. Der konsolidierte Ergebnisvortrag beinhaltet eine Reduzierung in Höhe von TEUR 62.333, die aus der Umstellung auf IFRS am 1. Januar 2008 entstanden ist, hauptsächlich wegen des Unterschiedsbetrags aus dem Kauf eigener Anteile im November 2007. Eine zusätzliche Reduzierung in Höhe von TEUR 2.857 stammt aus dem jeweiligen Unterschied zwischen Kaufpreis und Nettovermögen für den Erwerb der unter gemeinsamer Beherrschung („common control“) stehenden Suhler USA, Inc. im April 2009 und der Suhler Jagd- und Sportwaffen Holding GmbH im Mai 2009. Der Erwerb wurde jeweils so dargestellt, als ob er bereits vor dem Jahr 2008 stattgefunden hätte. Der H & K AG Konzern weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital von 118,7 Mio. EUR (2017: 109,3 Mio. EUR) aus. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Einzelgesellschaften und damit des Konzerns wird trotz des negativen Eigenkapitals nicht in Frage gestellt. Der aktuelle Geschäftsplan des H & K AG Konzerns beinhaltet eine Verbesserung der Eigenkapitalposition und unterstellt eine Reduzierung der Verschuldung. Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende nach dem Bilanz-gewinn, der im Jahresabschluss der Muttergesellschaft, H & K AG, ausgewiesen wird. Dieser wird gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat der H & K AG schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2018 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 35,8 Mio. EUR auf neue Rechnung vorzutragen. (23) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern bei den Auslandsgesellschaften auf Basis beitragsorientierter Zusagen, während die HKO leistungsorientierte und beitragsorientierte Versorgungspläne hat. Die leistungsorientierten Versorgungspläne für die Mitarbeiter wurden final 2002 für Neuzugänge geschlossen. Hinzu kommen Beiträge zu den jeweiligen gesetzlichen Altersversorgungen. Bei den beitragsorientierten Zusagen (Defined Contribution Plans) zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Personalaufwand des jeweiligen Jahres ausgewiesen; sie beliefen sich im Konzern auf insgesamt TEUR 4.354 (2017: TEUR 3.819). Die leistungsorientierten Pläne (Defined Benefit Plans) werden im Konzern durch die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Sterbegelder berücksichtigt, die nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) gemäß IAS 19 ermittelt sind. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck). Der Firmenrentenanspruch darf zusammen mit der gesetzlichen Rente 75% des anrechnungsfähigen Einkommens (durchschnittlicher mtl. Bruttoverdienst des letzten Jahres) nicht überschreiten. Bei den leistungsorientierten Plänen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Unter den leistungsorientierten Plänen, die vor 1995 galten, erhalten die anspruchsberechtigten Mitarbeiter für die Dienstzeit von 10 Jahren einen Rentenanspruch in Höhe von 8% des durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienstes des letzten Jahres plus 0,25% für jedes weitere Dienstjahr. Steigerungen sind nicht mehr möglich, da diese Versorgungsordnungen geschlossen und unverfallbare Anwartschaften ausgestellt wurden. Beim leistungsorientierten Plan vom 1. Januar 1995 erhalten die anspruchsberechtigten Mitarbeiter pro Dienstjahr einen festgelegten Betrag gemäß Pensionsstufe. Maßgebend ist bei aktiven Mitarbeitern die Pensionsstufe bei Eintritt des Versorgungsfalles. Die Versorgungsordnung wurde für neu eintretende Mitarbeiter zum 30. November 2002 geschlossen. Die Veränderungen des Barwerts der fondsgedeckten und nicht fondsgedeckten leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Der Dienstzeitaufwand wird in den Funktionsbereichen und der jährliche Nettozinsaufwand im Zinsergebnis ausgewiesen. Die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste werden erfolgsneutral durch die Gesamtergebnisrechnung in den Rücklagen erfasst. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens bezieht sich zu 100% auf Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen und dazugehörige Guthaben. Die erwartete langfristige Rendite aus diesem Planvermögen wird mit 1,86% (2017: 1,79%) berechnet. Diese orientiert sich am Diskontierungszinssatz für die dazugehörigen Pensionsverpflichtungen. Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen betrugen TEUR 22 (2017: TEUR 20). Es wird erwartet, dass im Jahr 2019 Beiträge in Höhe von ca. TEUR 39 bezahlt werden. Die ermittelte durchschnittliche Duration der Pläne beträgt 12,1 Jahre (2017: 12,6 Jahre). Im Folgenden sind die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen aufgeführt: scroll
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst: scroll
Obwohl diese Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. (24) Sonstige lang- und kurzfristige Rückstellungen Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Rückstellungen entfallen auf: scroll
Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen sind in den Personalverpflichtungen enthalten (TEUR 319; 2017: TEUR 178). Sie umfassen die Freistellungsguthaben der Mitarbeiter aus Lohn- und Gehaltszahlungen sowie die erarbeiteten Aufstockungsleistungen und Abfindungen für die Restlaufzeit des Altersteilzeitverhältnisses. Die Rückstellungen sind mit dem Barwert der vertraglichen Verpflichtungen angesetzt und in versicherungsmathematischen Berichten, bei deren Ermittlung die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Kapitalisierungszinsfuß von 1,86% (2017: 2,80%) zu Grunde gelegt worden sind, berechnet. Materielle Unsicherheiten bei der Bestimmung der Höhe bestehen nicht. Diese Verpflichtungen werden durch die Verpfändung bestimmter Wertpapiere gesichert; diese Vermögenswerte werden mit der Rückstellung verrechnet. Die aktuellen Altersteilzeitvereinbarungen haben Laufzeiten von zwei bis sechs Jahren; in der Arbeitsphase (erste Hälfte der Altersteilzeit) wird die Rückstellung zugeführt und in der Freistellungsphase (zweite Hälfte) erfolgen die Abflüsse des wirtschaftlichen Nutzens. Dementsprechend liegt die erwartete Fälligkeit der Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen für Altersteilzeitvereinbarungen bei bis zu sechs Jahren, aktuell jedoch größtenteils bei bis zu fünf Jahren. Weitere Rückstellungen im Personalbereich werden unter anderem für Jubiläumszuwendungen, ähnliche Verpflichtungen und Tantiemen gebildet. Diese Personalrückstellungen werden auf Basis entsprechender vertraglicher Verpflichtungen geschätzt. In der Regel wird die Fälligkeit der Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen innerhalb zwölf Monaten erwartet. Ausnahmen hiervon sind Jubiläumszuwendungen (TEUR 596; 2017: TEUR 558), bei denen der Mittelabfluss in einem Zeitraum von bis zu vierzig Jahren erfolgen kann. Materielle Unsicherheiten bei der Bestimmung der Höhe bestehen nicht. Die Rückstellungen für Gewährleistungen wurden auf der Grundlage von Vergangenheitserfahrungen hinsichtlich der Haftung des Konzerns für eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren geschätzt. Dementsprechend liegt die erwartete Fälligkeit der Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen innerhalb zwei Jahren. Materielle Unsicherheiten bei der Bestimmung der Höhe bestehen nicht. Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen betreffend den Absatzbereich beinhalten Rückstellungen für Kompensationsverpflichtungen, Drohverluste, Konventional- und sonstige Vertragskosten, nachlaufende Kosten und Preisprüfungen bei bestimmten Aufträgen. Diese Rückstellungen werden auf Basis der Wahrscheinlichkeit, der entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen und des aktuellen Status angesetzt; die erwartete Fälligkeit der Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen liegt in der Regel innerhalb zwölf Monaten. Materielle Unsicherheiten bei der Bestimmung der Höhe bestehen nicht. Die „Übrigen Rückstellungen“ betreffen hauptsächlich Prozessrisiken, die in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts angesetzt werden. Im Vorjahr waren die meisten Prozessrisiken gerichtsanhängig, dementsprechend war die gebildete Rückstellung mit besonderen Unsicherheiten verbunden. Zum 31. Dezember 2018 basiert die Rückstellung überwiegend auf Vergleichsvereinbarungen oder erstinstanzlichen Urteilen, so dass der Grad der Unsicherheit geringer ist. Die erwartete Fälligkeit der Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen liegt in der Regel innerhalb von zwölf Monaten. Die Rückstellung für Prozessrisiken deckt auch die folgenden Fälle ab: Am 26. Januar 2017 wurde durch das U.S.-Unternehmen Orbital ATK Inc. Klage vor dem US District Court in Minnesota gegenüber der HKO erhoben. Mit dieser Klage verlangt Orbital ATK Inc. Schadenersatz i.H. von mindestens 27 Mio. USD sowie Herausgabe von Technologie. Das Unternehmen Orbital ATK Inc. ist Hauptvertragsnehmer der US Army, so dass unser Vertragspartner allein die Firma Orbital ATK Inc. ist. Das Verfahren wurde durch Vergleichsabschluss beendet. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vergleichsvereinbarung sind im Konzernabschluss berücksichtigt. Im Oktober 2012 haben wir ein Verfahren gegen die australische Faxtech Pty Ltd (Handelsname "Point Trading") eingeleitet, in der die Rückgabe eines von uns leihweise zur Verfügung gestellten Produkts gefordert wird. Point Trading hat im Dezember 2012 eine Widerklage gegen HKO und das australische Commonwealth erhoben, in dem die Feststellung eines Schadens aus entgangenem Gewinn ("loss of opportunity") und den Vertrauensschaden ("reliance loss") begehrt wurde. Das Verfahren wurde durch Vergleichsabschluss beendet. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vergleichsvereinbarung sind im Konzernabschluss berücksichtigt. Aufgrund eines 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ehemalige Mitarbeiter der HKO wegen des Verdachts der unbefugten Ausfuhr von Gewehren nach Mexiko zwischen 2006 und 2009 wurde gegen fünf ehemalige Mitarbeiter sowie den ehemaligen Vertreter des Unternehmens in Mexiko Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben. Die HKO hat sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren vollumfänglich mit den Behörden kooperiert. Das erstinstanzliche Urteil lautete auf Freispruch von drei ehemaligen Mitarbeitern, während zwei ehemalige Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 5 Monaten bzw. von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurden. Unter den angeklagten Personen waren auch zwei ehemalige Geschäftsführer, die beide freigesprochen wurden. Beide Freisprüche sind inzwischen rechtskräftig. Gegen HKO wurde die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von über 3,7 Mio. EUR angeordnet, was im Konzernabschluss 2018 berücksichtigt ist. HKO hat Revision gegen das Urteil eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft sowie die beiden verurteilten Angeklagten. Mit einem Abschluss des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof wird nicht vor 2021 gerechnet. Weiterhin wurde von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen der Bestechung von inländischen Amtsträgern und ausländischen Entscheidungsträgern in Mexiko eingeleitet. Das erstgenannte Verfahren, in dem ausschließlich gegen einen ehemaligen Geschäftsführer ermittelt wurde, ist mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 20. Januar 2017 eingestellt worden. Dagegen dauern die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bestechung ausländischer Amtsträger noch an. Das aus diesem Ermittlungsverfahren für die HKO resultierende Risiko wird als gering eingeschätzt. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart war ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen – nicht namentlich benannte – Mitarbeiter und Verantwortliche von Heckler & Koch anhängig. In diesem Ermittlungsverfahren ging es um den Vorwurf eines unerlaubten Technologietransfers nach Mexiko. Das Unternehmen hat den Sachverhalt durch externe Rechtsanwälte umfassend aufklären lassen und die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Verfügung gestellt. Die Untersuchung hat zu dem Ergebnis geführt, dass zwischenzeitlich das Verfahren eingestellt wurde. Die Auswirkungen aus der Aufzinsung und Änderung des Abzinsungssatzes waren für die Bewertung einiger langfristiger Rückstellungen wesentlich. Das Finanzergebnis enthält TEUR 25 Nettoaufwand (2017: TEUR 72 Nettoaufwand) aus Ab- bzw. Aufzinsung von sonstigen langfristigen Rückstellungen, was zu einer entsprechenden Erhöhung der gebildeten Rückstellungen geführt hat. (25) Finanzverbindlichkeiten und Kreditlinien Seit der Refinanzierung im Jahr 2017 besitzt der H & K AG Konzern zwei wesentliche langfristige Finanzverbindlichkeiten, die auch am 31. Dezember 2018 fortbestehen: ein besichertes Finanzierungsdarlehen in Höhe von 95 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 130 Mio. EUR) und eine auf der luxemburgischen Euro MTF gelistete unbesicherte Anleihe in Höhe von 60 Mio. EUR. Das 95 Mio. EUR Finanzierungsdarlehen betrifft eine private 150 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (SFA-Darlehen) vom 24. Juli 2017 mit einer Laufzeit bis zum 21. August 2022, von welcher zum 21. August 2017 insgesamt 130 Mio. EUR (80 Mio. EUR von der H & K AG und 50 Mio. EUR von der HKO) gezogen und im November 2018 35 Mio. EUR von der H & K AG getilgt wurden. Der Zinssatz beträgt 7,25% zzgl. EURIBOR (falls dieser positiv ist) wobei die Zinsen halbjährlich zu zahlen sind. Die 60 Mio. EUR Finanzierung betrifft ein privates „Anleihekäufer-Darlehen“, das am 15. Dezember 2017 in eine gelistete Anleihe umgewandelt wurde. Diese Anleihe, fällig am 30. April 2023, hat einen Festzinssatz von 6,5%, zahlbar am 30. April und am 31. Oktober. Zusammen mit einem kurzfristigen Aktionärsdarlehen in Höhe von 50 Mio. EUR, das im Oktober 2017 als Sacheinlage in Eigenkapital umgewandelt wurde, wurden die Gelder aus der Refinanzierung im Wesentlichen zur vorzeitigen Tilgung am 24. August 2017 der im Mai 2018 fälligen 2011-Anleihe der HKO zuzüglich aufgelaufener Zinsen (226 Mio. EUR) verwendet. Die H & K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die SFA-Darlehensvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen; der Konzern muss zudem bestimmte Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten Ergebnissen („Financial Covenants“) einhalten und Teiltilgungen leisten, die z.B. abhängig vom vertraglich definierten Überschuss aus dem jährlichen Kapitalfluss („Excess Cashflow“) sind. Die H & K AG ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Nachdem der von der H & K AG aufgenommene SFA-Darlehensbetrag vollständig getilgt ist, wird die HKO berechtigt sein, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Allerdings unterliegen die freiwilligen Tilgungen vertraglichen Bestimmungen, u.a. ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen. Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen (Nominal 98,2 Mio. EUR einschließlich aufgelaufenen Zinsen) sind die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H & K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an deren direkten und indirekten Töchtern sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet (Ziffer 16, 17, 19, 20, 21). Im März 2018 bzw. im Dezember 2018 wurde die SFA-Darlehensvereinbarung dahingehend geändert, dass der H & K AG u.a. die Möglichkeit zur Aufnahme von unbesicherten Überbrückungskrediten von einem Hauptaktionär zugelassen und ein Mindestbankstand für den Konzern von 10 Mio. EUR festgelegt wurden, sowie die einzuhaltenden Verhältnisse der Nettoschulden zu den vertraglich definierten EBITDA („Financial Covenants“) für die Quartalsenden Dezember 2017 bis Juni 2018 geändert worden sind. Darlehen von nahestehenden Unternehmen Am 28. März 2018 hat ein Hauptaktionär der H & K AG einen zinsfreien, unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 30 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 15. Juli 2019 gewährt und Ende April ausbezahlt. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 verlängert worden; in einer weiteren Änderungsvereinbarung wurden ein Zinssatz in Höhe von 2%, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung, und eine vierteljährliche Umbuchung der Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, festgelegt. Ende November 2018 hat dieser Hauptaktionär der H & K AG einen weiteren unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 15. Juli 2023 gewährt und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz ist 2%; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben. Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsverbindlichkeiten Die Anleihe und das SFA-Darlehen werden in der Bilanz mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 150.163 (2017: TEUR 182.235) angesetzt. Die dazugehörigen Zinsabgrenzungen in Höhe von TEUR 3.898 (2017: TEUR 3.640) werden innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Überbrückungskredite gab es keine wesentlichen Transaktionskosten und somit sind die fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 80.524 (2017: TEUR 0) gleich wie die Nominalwerte (einschließlich die vierteljährlich umgebuchten Zinsverbindlichkeiten, siehe unten). scroll
scroll
Sonstige Kreditlinien des Konzerns Die weiteren Kreditlinien sind für die Stellung von Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsgarantien einschließlich Bietungsgarantien und ähnlichem verwendbar. Der Wert der gegenwärtig offenen Garantien ist nicht in der Bilanz angesetzt. Zum 31. Dezember 2018 summierten sich offene Garantien an Kunden auf 18,6 Mio. EUR (2017: 6,9 Mio. EUR). Als Voraussetzung für die Bereitstellung dieser und anderer Garantien müssen Festgelder als Sicherheit hinterlegt werden. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die Summe solcher verpfändeten Festgelder, die in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten sind, 0,6 Mio. EUR (2017: 0,1 Mio. EUR). Weitere Sicherheiten für diese Linien werden durch für über drei Monate angelegte Festgelder in den sonstigen kurzfristigen Finanzanlagen (2018: 13,8 Mio. EUR; 2017: 2,7 Mio. EUR) (Ziffer 18) sowie in den sonstigen langfristigen Finanzanlagen (2018: 4,1 Mio. EUR; 2017: 2,3 Mio. EUR) (Ziffer 18) geleistet. Finanzierungsleasingverpflichtungen des Konzerns Wie in Ziffer 17 beschrieben, hat die Gruppe bestimmte Vermögenswerte, insbesondere Gabelstapler, durch Finanzierungsleasing erworben. Die Finanzierungsleasingverpflichtungen sind wie folgt fällig: scroll
scroll
(26) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten umfassen offene Verpflichtungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr, laufende Kosten sowie Zinsabgrenzungen für das SFA-Darlehen und die Anleihe. scroll
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind, mit Ausnahme handelsüblicher Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Sicherungsvereinbarungen für das SFA-Darlehen, nicht gesichert. (27) Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 17.495 (2017: TEUR 6.910) umfassen Vorauszahlungen von Kunden für die spätere Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen. Sonstige Angaben (28) Finanzielles Risikomanagement Marktrisiko Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Das Marktrisiko beinhaltet drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Preisrisiken. Diese Risiken werden nachfolgend für den Konzern im Einzelnen näher erläutert. Währungsrisiko Der H & K AG Konzern ist Währungsrisiken auf Umsätze und Einkäufe ausgesetzt, die in anderen Währungen als den jeweiligen Funktionswährungen der Konzernunternehmen abgewickelt werden, hauptsächlich Euro (EUR), aber auch US Dollar (USD) und britisches Pfund (GBP). Der Großteil der Kosten und Umsätze fällt in Euro an, weshalb Wechselkursrisiken lediglich in den Fällen entstehen, in denen die Umsätze auf eine andere Währung lauten als die dazugehörigen Kosten. Der H & K AG Konzern verfolgt die Politik, abhängig von den angebotenen Devisenkursen sowie den Konditionen der möglichen Devisentermingeschäfte, mit Berücksichtigung der erwarteten USD-Entwicklungen einen Teil der erwarteten USD-Einnahmen und die damit verbundenen Fremdwährungsrisiken über Sicherungsgeschäfte abzusichern. Während den Berichtsperioden sowie zum 31. Dezember 2018 bestanden keine Devisentermingeschäfte. Die Konzernpolitik sieht vor, keine Darlehen oder Finanzmittel in Fremdwährung zu Spekulationszwecken aufzunehmen oder zu gewähren. Konzerninterne Finanzierungen oder Investitionen werden vorwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung getätigt, und jegliche Finanzinstrumente sind ausschließlich für operative Zwecke einzusetzen. Vier Tochterunternehmen der H & K AG haben ihren Sitz außerhalb des Euroraumes. Da die Berichtswährung des H & K AG Konzerns der Euro ist, werden Erträge und Aufwendungen dieser Beteiligungsgesellschaften im Rahmen der Konsolidierung in Euro umgerechnet. Durch diese Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone besitzt der Konzern zudem Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf deren lokale Währungen lauten und für Konzernabschlusszwecke ebenfalls in Euro umgerechnet werden. Bei der Umrechnung dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Euro können Wechselkursschwankungen zu Wertänderungen führen. Die Änderungen dieser Netto-Vermögenswerte spiegeln sich in den Gewinnrücklagen im Eigenkapital des Konzerns wider. Die folgende Tabelle stellt die bei der Umrechnung verwendeten Kurse dar: scroll
Um die möglichen Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf das Konzern-EBITDA, die Konzernumsatzerlöse und das Konzerneigenkapital quantifizieren zu können, wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt: Hätte sich der Euro gegenüber dem US Dollar um 5% zu den in der Konsolidierung 2018 verwendeten Kursen abgewertet (auf einen Durchschnittskurs von EUR 1 = USD 1,1220 und einen Stichtagskurs von EUR 1 = USD 1,0878), wären die Umsatzerlöse 2018 um ungefähr 2,5 Mio. EUR höher, das EBITDA um etwa 0,7 Mio. EUR niedriger und das Eigenkapital und die Rücklagen um ungefähr 2,7 Mio. EUR niedriger gewesen. Hätte der Euro gegenüber dem britischen Pfund um 5% zu dem in der Konsolidierung 2018 verwendeten Kursen abgewertet (auf einen Durchschnittskurs von EUR 1 = GBP 0,8405 und einem Stichtagskurs von EUR 1 = GBP 0,8498), wären die Umsatzerlöse 2018 um ungefähr 0,2 Mio. EUR höher, das EBITDA fast unverändert und das Eigenkapital und die Rücklagen um ungefähr 0,1 Mio. EUR niedriger gewesen. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern. Zum 31. Dezember 2018 stellte sich das Zinssatzprofil der verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns zusammen aus festverzinslichen Instrumenten mit einem Gesamtnominalwert in Höhe von 140,5 Mio. EUR (2017: 60,0 Mio. EUR) sowie variabel verzinslichen Instrumenten mit einem Gesamtnominalwert in Höhe von 95 Mio. EUR (2017: 130 Mio. EUR). Der Konzern hat mit dem SFA-Darlehen über 95 Mio. EUR eine variabel verzinsliche Verbindlichkeit, welche einem Zinssatz von 7,25% zzgl. EURIBOR (falls positiv) unterliegt; der zu verwendenden Zinssatz wird am Anfang jeder Zinsperiode (zurzeit 6 Monate) festgelegt. Eine Verminderung der EURIBOR von 100 Basispunkten (Bp) zum jeweiligen Feststellungstag (21. August 2017; 21. Februar 2018; 21. August 2018) hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust weder erhöht noch vermindert. Eine Erhöhung der EURIBOR von 100 Basispunkten (Bp) zum jeweiligen Feststellungstag hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust um ca. 1,0 Mio. EUR vermindert. Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem steuerliche Abzugsfähigkeit, konstant bleiben. Der Konzern hat mit der Anleihe über 60 Mio. EUR eine verzinsliche Verbindlichkeit, welche einem festen Zinssatz von 6,5% unterliegt sowie mit den Überbrückungskrediten in Höhe von insgesamt 80 Mio. EUR verzinsliche Verbindlichkeiten, welche festen Zinssätze von 2,0% unterliegen. Die beizulegende Zeitwerte der Anleihe sowie der Überbrückungskrediten ändern sich aufgrund von Schwankungen der Markzinssätze, allerdings werden diese Verbindlichkeiten nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und eine Änderung der Markzinssätze zum Abschlussstichtag würde daher weder den Gewinn oder Verlust noch das Eigenkapital beeinflussen. Bei dieser Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben. Die Anzahlungs- und Vertragserfüllungsgarantien, welche wir von unseren Banken zu Gunsten unserer Kunden ausstellen lassen, sind nicht verzinslich. Rohstoffpreisrisiko Der Rohstoffanteil an den Materialaufwendungen ist relativ gering; deshalb ist der H & K AG Konzern nur geringen Risiken aus Schwankungen in den Einkaufspreisen der Rohstoffe ausgesetzt: bei einer Stahlpreissteigerung um 1% zum Beispiel wäre das EBITDA um ungefähr 0,2 Mio. EUR niedriger und das Eigenkapital und die Rücklagen 0,1 Mio. EUR niedriger gewesen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko finanzieller Verluste für den H & K AG Konzern, wenn ein Kunde oder Geschäftspartner eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko des Konzerns entsteht hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Risikokonzentrationen entstehen bei Finanzinstrumenten mit ähnlichen Merkmalen, die ähnlich auf wirtschaftliche und sonstige Änderungen reagieren. Risikokonzentrationen werden nach Vertragspartner ermittelt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Großteil der zum Stichtag offenen Forderungen sind aus Umsätzen mit Kunden, die bundesstaatliche, staatliche oder lokale Verwaltungsbehörden von NATO- und NATO-gleichgestellten Ländern sind, so dass der Konzern Kreditrisiken nur begrenzt ausgesetzt ist. Die Waren werden mit Eigentumsvorbehaltsklauseln verkauft, so dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Kunden der H & K AG Konzern grundsätzlich abgesichert ist. In Fällen, in denen der Vorstand der Ansicht ist, dass das Ausfallrisiko durch den Eigentumsvorbehalt nicht ausreichend abgesichert wäre, werden Akkreditive oder Anzahlungen gefordert. Der H & K AG Konzern hat interne Kreditregelungsprozesse, um überfällige Positionen zu prüfen und zu steuern und wenn notwendig, weitere Lieferungen zu stoppen oder rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Bilanziell wird dem Ausfallrisiko durch Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken Rechnung getragen. Die maximale Risikoexposition der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht deren Buchwert zum Bilanzstichtag. Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit gesonderter Darstellung der überfälligen und wertberichtigten Forderungen, können der Ziffer 20 entnommen werden. Zur Beurteilung der Risikokonzentrationen werden alle Behörden eines Staates zusammen als ein Vertragspartner betrachtet. Die größte Risikokonzentration für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018 war 3,3 Mio. EUR gegenüber einem Vertragspartner, wobei diese Forderung überwiegend nicht fällig war und bis Anfang März 2019 fast vollständig beglichen wurde. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Schecks, sofort verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige Einlagen. Im Zusammenhang mit der Anlage von liquiden Mitteln ist der H & K AG Konzern Verlusten aus Kreditrisiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, werden Finanzinstitute sorgfältig ausgewählt und Einlagen bei mehreren Banken im In- und Ausland gehalten. Die größte Risikokonzentration für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 2018 ist eine deutsche Bank, bei der die Gruppe Einlagen in Höhe von 12,1 Mio. EUR hat. Diese Bank ist dem Sicherungssystem der deutschen Banken zum Einlagenschutz angeschlossen. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der H & K AG Konzern nicht mehr in der Lage sein würde, seinen fälligen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Das Ziel der Liquiditätssteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, zu jeder Zeit über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um die anfallenden Verbindlichkeiten zu ihrem Fälligkeitstermin begleichen zu können, sowohl unter gewöhnlichen als auch unter angespannten Bedingungen, ohne inakzeptable Verluste herbeizuführen oder das Ansehen des Konzerns zu schädigen. Normalerweise generiert der Konzern liquide Mittel vorwiegend durch das operative Geschäft und dieser operative Liquiditätsüberschuss findet hauptsächlich Verwendung für die Finanzierung der Schwankungen im Working Capital und der Investitionen in das Anlagevermögen sowie für die Bedienung der Zinszahlungsverpflichtungen aus dem SFA-Darlehen und der Anleihe. Im Jahr 2018 jedoch war der Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit nach Steuerzahlungen und der Finanzierung von Schwankungen im Working Capital leicht negativ, sodass die Investitionen in das Anlagevermögen, die Bedienung der Zinszahlungsverpflichtungen aus dem SFA-Darlehen und der Anleihe über zwei Überbrückungskredite von einem Hauptaktionär finanziert wurden (Ziffer 25). Für das Jahr 2019 wird ein positiver Netto-Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit erwartet. Hinsichtlich des Fortbestandsrisikos, das sich aus Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Erreichung der Planung für das Jahr 2019 und die Folgejahre ergibt, verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernlagebericht in Abschitt 2.4.5.2. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeit der vertraglichen Zahlungen für Finanzinstrumente, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Zinsverbindlichkeiten oder Tilgungen umfassen. scroll
Abweichungen zwischen dem Buchwert und den damit verbundenen Zahlungen entstehen für bestimmte langfristige Verbindlichkeiten, insbesondere für das SFA-Darlehen und die Anleihe, da diese zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden und weitere Zinszahlungen verursachen. Weitere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten finden sich im Anhang unter der Ziffer 25. Kapitalmanagement Das Ziel des Kapitalmanagements ist es, unter Berücksichtigung der aus den Bedingungen des SFA-Darlehens sowie der Anleihe bestehenden Verpflichtungen und regelmäßigen Zinszahlungen die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs sicherzustellen, sowie mittelfristig den Verschuldungsgrad deutlich zu senken. Die interne Konzernpolitik schreibt die Überprüfung der Kapitalrentabilität aller Investitionen und der Rentabilität grundsätzlich aller Angebotsabgaben vor. Der Konzern strebt eine Unternehmens- und Kapitalstruktur ohne nennenswerte außerbilanzielle Finanzierungen an. Im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb werden Vertragserfüllungs- und Anzahlungsgarantien auf unsere Rechnung durch Banken und Versicherungsunternehmen an unsere Kunden ausgegeben (Ziffer 25). Im Jahr 2017 wurde eine Refinanzierung vorgenommen, durch eine Eigenkapitalerhöhung um 50 Mio. EUR sowie die Inanspruchnahme des SFA-Darlehens in Höhe von 130 Mio. EUR und die Begebung einer festverzinslichen Anleihe im Betrag von 60 Mio. EUR. Diese liquiden Mittel wurden hauptsächlich für die vorzeitige Tilgung von der im Mai 2018 fälligen 2011-Anleihe mit aufgelaufenen Zinsen (226 Mio. EUR) verwendet (Ziffer 22, 25). Im Jahr 2018 hat ein Hauptaktionär uns langfristige unbesicherte Überbrückungskredite in Summe von 80 Mio. EUR gewährt; 35 Mio. EUR davon wurde für eine Teiltilgung des SFA-Darlehens verwendet. Sämtliche gesetzliche Mindestkapitalanforderungen sind in der Berichtsperiode erfüllt worden. Die Kapitalstruktur des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen: scroll
(29) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente Dieser Abschnitt gibt einen umfassenden Überblick über die Bedeutung von Finanzinstrumenten und liefert zusätzliche Informationen über Bilanzpositionen, die Finanzinstrumente enthalten. In den Aktiva enthalten folgende Bilanzpositionen Finanzinstrumente: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte (BW) und Zeitwerte (ZW) der finanziellen Vermögenswerte: scroll
scroll
Die Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen dem Buchwert. Der Grund hierfür ist vor allem die kurze Laufzeit solcher Instrumente. Die Rubrik Darlehen enthält im Wesentlichen Darlehensforderungen, deren Buchwerte den Zeitwerten entsprechen. Die Rubrik „Andere Finanzinstrumente“ enthält im Wesentlichen kurz- und langfristig angelegte Festgelder, die als Sicherheit für Kreditlinien u.ä. verpfändet sind (2018: TEUR 17.903; 2017: TEUR 5.025). Die folgende Tabelle zeigt die Fälligkeiten der finanziellen Vermögenswerte außer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Ziffer 20): scroll
Für den Bestand der weder überfälligen noch wertgeminderten Finanzinstrumente wurden zum Abschlussstichtag keine Anzeichen dafür identifiziert, dass die Werthaltigkeit fraglich ist. Es erfolgte im Berichtszeitraum keine Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten zwischen den IFRS 9 Bewertungskategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ und „erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“. In den Passiva enthalten folgende Bilanzpositionen Finanzinstrumente: scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte (BW) und Zeitwerte (ZW) der finanziellen Verbindlichkeiten: scroll
Die Zeitwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen dem Buchwert. Der Grund hierfür ist vor allem die kurze Laufzeit solcher Instrumente. Die Anleihe wird in der Bilanz mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt; ihr Zeitwert zum Stichtag wird zum Marktpreis berechnet. Das SFA-Darlehen wird in der Bilanz mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt; ihr Zeitwert zum Stichtag wird zum Nominalwert dargestellt. Die Überbrückungskredite werden in der Bilanz mit den fortgeführten Anschaffungskosten (gleich Nominalwerte) angesetzt; ihre Zeitwerte zum Stichtag werden zum Nominalwert dargestellt. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen die Zinsverbindlichkeiten für das SFA-Darlehen und für die Anleihe (2018: TEUR 3.898; 2017: TEUR 3.640). Nettogewinne / (-verluste) von Finanzinstrumenten: scroll
Die Nettogewinne (-verluste) aus Krediten und Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten gehalten werden, enthalten Währungskursgewinne und -verluste, Wertminderungen sowie Zuschreibungen früherer Wertminderungen. Die Nettogewinne / (Nettoverluste) von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (derivative Finanzinstrumente), resultieren aus der Erfassung von Bewertungsunterschieden bei der Bewertung von eingebetteten Derivaten im Anleihevertrag. Die gesamten Zinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, einschließlich Avalgebühren, stellen sich wie folgt dar: scroll
(30) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des H & K AG Konzerns durch Mittelzu- und -abflüsse im Laufe des Geschäftsjahres verändert haben. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestand, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Letztere enthalten auch Beträge, die als Sicherheit für bestimmte Devisensicherungs- und Garantielinien sowie für das SFA-Darlehen dienen (Ziffer 21, 25). Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Cashflows aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt, während der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgehend vom Jahresergebnis indirekt abgeleitet wird. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung sowie aus Änderungen des Konsolidierungskreises bereinigt. Die Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen können daher nicht mit den entsprechenden Werten auf Grundlage der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden. Erhaltene Zinsen werden als Cashflow aus Investitionstätigkeit klassifiziert. Gezahlte Zinsen werden als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Die Zinszahlungen an unsere Anleihenhalter werden Netto dargestellt. In den bisherigen Konzernabschlüssen wurden die Veränderungen der Festgeldhinterlegungen mit Fristen über drei Monaten im Netto Cashflow aus Investitionstätigkeiten dargestellt. Weil diese Festgeldhinterlegungen nicht Investitionszwecke, sondern als Sicherheiten für die Erstellung von Bankgarantien u.ä. dienen (Ziffer 25), stellen wir diese nun gesondert am Ende der Kapitalflussrechnung dar. Der Netto Cashflow aus Investitionstätigkeiten erhöht sich daraus im Jahr 2017 um TEUR 4.214 von TEUR 14.972 Nettoabfluss in der bisherigen Darstellung auf TEUR 19.186, mit entsprechender Auswirkung auf die zahlungswirksamen Veränderungen; der Einfluss von Wechselkurs- und sonstigen Wertänderungen auf die Zahlungsmittel hat sich um TEUR 54 von negativ TEUR 283 (auf Basis der Nettowerte) auf negativ TEUR 337 (auf Basis der Bruttowerte) erhöht. Der Eröffnungswert zum 31. Dezember 2016 beträgt, nach der erfolgten Umgliederung, TEUR 33.942 (vorher TEUR 24.648) und der Endwert zum 31. Dezember 2017 TEUR 23.837; nach Abzug von Festgeldhinterlegungen mit Fristen über 3 Monate ergibt sich der bilanzierte Wert in Höhe von Netto TEUR 18.812. (31) Segmentberichterstattung Die Organisations- und Berichtsstruktur des H & K AG Konzerns ist geprägt durch die operativ ausschließlich auf das Geschäftsfeld „Wehrtechnik“ ausgerichtete Geschäftstätigkeit. Die Investitionen in das Geschäftsfeld „Übrige Investitionen“ (Segment „Sonstige Holdingaktivitäten“) wurden infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise notleidend und bereits in vorherigen Berichtsperioden vollständig wertberichtigt. Die Organisations- und Berichtsstruktur des Geschäftsfelds „Wehrtechnik“ ist durch die Ausrichtung auf fünf (2017: fünf) operative Unternehmen gekennzeichnet, drei davon bedienen Kunden im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, das vierte (HKI) beliefert den US Zivilmarkt und das fünfte (HKO) bedient neben Kunden im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich die anderen Konzernunternehmen sowie den Zivilmarkt in bestimmten Ländern. Dementsprechend erfolgt die Segmentierung in die Standorte Deutschland, Großbritannien, Frankreich und die USA, unterteilt in Wehrtechnik und Zivil. Da diese Segmente im Wesentlichen jeweils juristische Personen repräsentieren, entsprechen die für jedes Segment gezeigten Zahlen den Werten, die für die Gesellschaften in die konsolidierten Zahlen des H & K AG Konzerns einbezogen wurden. Die Aktivitäten im Berichtssegment „Deutschland“ betreffen die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Produkten der Wehr- und Sicherheitstechnik zusammen mit der damit verbundenen Bereitstellung von Dienstleistungen. Das Berichtssegment „Deutschland“ beliefert hauptsächlich NATO-Mitgliedsstaaten und NATO-gleichgestellte Nationen, in denen sich keine Tochtergesellschaften des Konzerns befinden, sowie Konzernunternehmen und fertigt und vertreibt Zivil- und Sicherheitsprodukte an Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten. Das Berichtssegment „USA – Zivil“ fertigt und vertreibt Zivil- und Sicherheitsprodukte und bietet damit zusammenhängende Dienstleistungen in den USA an. Die anderen Berichtssegmente vertreiben Produkte für die Verteidigung und Sicherheit und bieten damit zusammenhängende Dienstleistungen an. Die Standorte in den USA und Frankreich liefern in ihr jeweiliges Land. Von Großbritannien aus wird hauptsächlich das Vereinigte Königreich beliefert; in der Vergangenheit wurden auch die Länder des Britischen Commonwealth und vereinzelt auch NATO-befreundete Drittländer von diesem Standort beliefert, durch die neue strategische Ausrichtung des Konzerns ausschließlich auf sogenannte „grüne Länder“ (Ziffer 1) werden lediglich die noch offene Auftragsbestände dieser Kunden über Standort Großbritannien abgewickelt. Das Berichtssegment „Sonstige Holdingaktivitäten“ betrifft die H & K AG und die HKM. Da dieses Berichtssegment zwei Gesellschaften enthält, entsprechen die gezeigten Zahlen den Werten für die einzelnen Gesellschaften, wie sie in die konsolidierten Zahlen des Konzerns einbezogen wurden, zuzüglich bestimmter Konsolidierungsmaßnahmen innerhalb des Segments. Geschäftssegmente scroll
scroll
scroll
scroll
In der oben dargestellten Übersicht sind Umsatzerlöse, Ergebnisse sowie Vermögen und Schulden der einzelnen Segmente des Konzerns dargestellt. Mit Ausnahme von Umsätzen des Segments Deutschland an die anderen Segmente, ist der interne Leistungsaustausch zwischen den Segmenten nur gering. Die Handelsbeziehungen zwischen den einzelnen Segmenten sind konsolidiert worden. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten wird zu Preisen angesetzt, wie sie auch mit vertragswilligen und informierten Konzernfremden vereinbart würden. Aufgrund der steuerlichen Organschaft fallen die deutschen Ertragssteuern nur bei der Muttergesellschaft, H & K AG an. Aufteilung nach Produkten und Dienstleistungen sowie nach geographischen Regionen In den folgenden Tabellen werden der Umsatzanteil (nach Erlösschmälerungen) von Kunden in verschiedenen Regionen der Welt und der Umsatzanteil der einzelnen Produktgruppen gezeigt: scroll
scroll
Hauptkunden IFRS 8 verlangt, dass Kunden, bei denen bekannt ist, dass sie unter gemeinsamer Kontrolle stehen, als ein einzelner Kunde anzusehen sind. Da der H & K AG Konzern Verkäufe an Regierungsbehörden, die Polizei und Streitkräfte umfassen, in verschiedenen Ländern tätigt, führt dieses Erfordernis dazu, dass alle Regierungsbehörden in einem Land als ein einziger Kunde betrachtet werden. Auf dieser Grundlage sind die Hauptkunden des H & K AG Konzerns, mit denen mehr als 10% der Umsätze im Jahr 2018 erwirtschaftet wurden, die Regierungsbehörden von Deutschland (2018: 67 Mio. EUR; 2017: 33 Mio. EUR), die innerhalb des Segments „Deutschland“ gezeigt werden, sowie die Regierungsbehörden von Frankreich (2018: 35 Mio. EUR; 2017: 28 Mio. EUR), die innerhalb des Segments „Frankreich“ gezeigt werden. (32) Eventualverbindlichkeiten und verpfändete Vermögenswerte Weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 bestanden wesentliche Eventualverbindlichkeiten; auf Basis der vorliegenden Unternehmensplanung (Detaillierungszeitraum 5 Jahre) ist mit einer Inanspruchnahme in dem genannten Zeitraum nicht zu rechnen. Für Informationen bezüglich Bankgarantien für Kunden und die diesbezügliche Verpfändung von Festgeldern siehe Ziffer 25. Fast alle anderen Vermögenswerte des Konzerns sind für das SFA-Darlehen vom 24 Juli 2017 durch Globalzessionen und spezifische Sicherheitenvereinbarungen verpfändet. Für Einzelheiten bezüglich verpfändeter Vermögenswerte siehe Ziffern 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 25. (33) Operating-Leasing Der Konzern hat Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 562 (2017: TEUR 531) und TEUR 265 (2017: TEUR 276) Aufwendungen für sonstige Operating-Leasingverhältnisse. Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen, die wie folgt fällig sind: scroll
(34) Anzahl der Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt war im H & K AG Konzern die folgende Anzahl von Arbeitnehmern, die in Vollzeitäquivalentarbeitskräfte umgerechnet sind, beschäftigt: scroll
(35) Personalaufwand Die Personalaufwendungen belaufen sich im Jahr 2018 auf TEUR 67.144 (2017: TEUR 58.962). Darin enthalten sind TEUR 4.354 (2017: TEUR 3.819) Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung und ähnliche beitragsorientierte Versorgungsverpflichtungen. (36) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Muttergesellschaft und oberstes Beherrschungsorgan Die H & K AG ist die Muttergesellschaft des H & K AG Konzerns und befindet sich im Eigentum privater Investoren. Sie hält 94,9% der Anteile an der HKO mittelbar und die restlichen 5,1% unmittelbar. Sonstige Transaktionen mit Nahestehenden Geschäftsvorfälle zwischen der Muttergesellschaft und nahestehende Unternehmen, die ihre Tochtergesellschaften sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in diesen Anhangsangaben nicht erläutert. Transaktionen mit Mitgliedern der Führungsorgane werden in Ziffer 38 aufgeführt. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen des H & K AG Konzerns und nahestehenden Personen, wie in IAS 24 definiert, wie folgt: ● Am 11. Oktober 2016 wurde von der NSAF im Rahmen der Gemeinschaftsunternehmens-vereinbarung ein unbefristetes und unbesichertes Darlehen in Höhe von TGBP 50 an deren damaligen Gemeinschaftsunternehmen gewährt. Im Jahr 2017 wurde die Beendigung des Gemeinschaftsunternehmens beschlossen und das Darlehen teilweise getilgt (TGBP 9) sowie auf den in Januar 2018 erhaltenen Restwert (TGBP 2) abgewertet. Die Investition in dieses Gemeinschaftsunternehmen wurde 2017 vollständig wertberichtigt und 2018 in Folge der Löschung ausgebucht (Nettobuchwert 2018: TGBP 0; 2017: TGBP 0) (Ziffer 18). ● Im Jahr 2018 gewährte ein Hauptaktionär der H & K AG einen unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 30 Mio. EUR sowie einen weiteren unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 50 Mio. EUR. Beide Darlehen haben Laufzeiten bis 15. Juli 2023 und vereinbarte Zinssätze in Höhe von 2%; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben (Ziffer 25). Grundsätzlich wird bei Geschäften mit Nahestehenden auf Bedingungen wie unter vertragswilligen und informierten fremden Dritten geachtet. (37) Organe der Gesellschaft Vorstand der H & K AG scroll
(38) Transaktionen mit Mitgliedern der Führungsorgane 2018 betrug die Vergütung für die Tätigkeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats inklusive Spesen TEUR 145 (2017: TEUR 108). Die Verbindlichkeit aus diesem Leistungsverhältnis valutiert zum Jahresende mit Netto TEUR 34 (2017: TEUR 108). Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes der H & K AG TEUR 1.016 (2017: TEUR 652). (39) Honorare des Abschlussprüfers scroll
Die „Sonstige Leistungen“ betreffen hauptsächlich Gebühren für die Unterstützung bei den Refinanzierungprojekten und deren Folgekosten (2018: TEUR 32; 2017: TEUR 1.431) sowie im Rahmen eines nationalen Rechtsstreites (2018: TEUR 40 Rückerstattung; 2017: TEUR 598) und eines internationalen Rechtsstreites (2018: TEUR 3; 2017: TEUR 179). (40) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Aufgrund eines 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ehemalige Mitarbeiter der HKO wegen des Verdachts der unbefugten Ausfuhr von Gewehren nach Mexiko zwischen 2006 und 2009 wurde gegen fünf ehemalige Mitarbeiter sowie den ehemaligen Vertreter des Unternehmens in Mexiko Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben. Die HKO hat sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren vollumfänglich mit den Behörden kooperiert. Das erstinstanzliche Urteil lautete auf Freispruch von drei ehemaligen Mitarbeitern, während zwei ehemalige Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 5 Monaten bzw. von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurden. Unter den angeklagten Personen waren auch zwei ehemalige Geschäftsführer, die beide freigesprochen wurden. Gegen HKO wurde die Einziehung des Geldbetrages in Höhe von über 3,7 Mio. EUR angeordnet; eine entsprechende Rückstellung wurde gebildet. HKO hat Revision gegen das Urteil eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft sowie die beiden verurteilten Angeklagten. Mit einem Abschluss des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof wird nicht vor 2021 gerechnet. Nach dem 31. Dezember 2018 bis zur Freigabe dieses Abschlusses gab es im Übrigen bei dem H & K AG Konzern keine weitere nennenswerten operativen oder strukturellen Veränderungen oder Geschäftsvorfälle.
Oberndorf/Neckar, 10. April 2019
Der Vorstand Dr. Jens Bodo Koch Dr. Björn Krönert Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018der H & K AG, Oberndorf/Neckar1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur Der H & K AG Konzern mit dem Mutterunternehmen H & K AG ist einerseits geprägt durch den militärischen und polizeilichen und andererseits durch den zivilen Absatzbereich ihrer Tochtergesellschaft Heckler & Koch GmbH (HKO) in Oberndorf/Neckar, Deutschland, sowie deren Tochtergesellschaften in den USA, England und Frankreich. Für den Polizei- und militärischen Markt in den USA ist die Heckler & Koch Defense Inc. mit Sitz in Ashburn/Virginia, USA, zuständig, während die Heckler & Koch, Inc. mit Sitz in Columbus/Georgia, USA, den amerikanischen Zivilmarkt betreut. Die HKO entwickelt, produziert und vertreibt zusammen mit ihren Tochtergesellschaften Infanterie- und Handfeuerwaffen primär für staatliche Sicherheitskräfte, insbesondere der NATO-Staaten und der EU und gilt als eines der führenden Unternehmen in diesem Marktsegment. Die operativen Gesellschaften bieten darüber hinaus mit der Technologie ihrer Erzeugnisse in Beziehung stehende Dienstleistungen an. In beiden Tätigkeitsbereichen setzen wir verstärkt Fokus auf die Entwicklung und Einführung neuer Produkte. Die H & K AG entstand im März 2014 durch formwechselnde Umwandlung der vormaligen Heckler & Koch Beteiligungs GmbH. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 7. April 2014. Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H & K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris im Freiverkehr notiert. Von diesen sind ca. 0,03% handelbar, die restlichen 99,97% halten unsere Hauptaktionäre. Das Produktportfolio umfasst tragbare Infanteriewaffen wie Pistolen, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und Maschinengewehre sowie Granatmaschinenwaffen und Sondergeräte, sowie zahlreiche Trainingssysteme in verschiedenen konstruktiven Varianten für nahezu alle Waffenkategorien, welche eine realitätsnahe Ausbildung ermöglichen. Damit wird den militärischen und polizeilichen Anwendern eine in sich schlüssige und variable Modellpalette angeboten, welche auf die verschiedensten Einsatzbedürfnisse zugeschnitten ist und die auf diesem hohen Qualitätsniveau über alle militärischen und polizeilichen Kleinkaliber-Handwaffenkategorien weltweit einzigartig ist. Der H & K AG Konzern steht für technisch führende Produkte und höchste Qualität. Um dies sicherzustellen, arbeiten 11% (2017: 11%) unserer Mitarbeiter in der Qualitätssicherung und 11% (2017: 13%) im Bereich Forschung und Entwicklung. HKO und sein Qualitätsmanagementsystem sind nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert und berücksichtigen die Anforderungen des NATO-Qualitätsstandards AQAP Normenreihe. Als Unternehmen der Rüstungsindustrie mit Sitz in Deutschland unterliegen die H & K AG sowie ihre deutschen Tochtergesellschaften aufgrund der Herstellung von und des Handels mit Schusswaffen und Teilen von Schusswaffen den bestehenden waffen- und ausfuhrrechtlichen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gelten für alle Lieferungen von genehmigungspflichtigen Gütern einschließlich Fertigungs- und Technologieunterlagen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Handelt es sich bei der Lieferung um Kriegswaffen, ist zusätzlich zur Genehmigung nach AWG / AWV die Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) einzuholen. Die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Nähere Erläuterungen zur organisatorischen Absicherung finden sich in Abschnitt 3.3.5 „Rechtliche Risiken“. 1.2 Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss der H & K AG enthält folgende Gesellschaften: ● H & K AG, Oberndorf/Neckar, Deutschland (H & K AG) ● Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf/Neckar, Deutschland (HKM) ● Heckler & Koch GmbH, Oberndorf/Neckar, Deutschland (HKO) ● NSAF Ltd., Nottingham, Großbritannien (NSAF) ● Heckler & Koch France S.A.S., Paris, Frankreich (HKF) ● Small Arms Group Holding Inc., Ashburn, Virginia, USA (SAGH) ● Heckler & Koch Defense Inc., Ashburn, Virginia, USA (HKD) ● Heckler & Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA (HKI) 1.3 Internes Steuerungssystem Die Steuerung des H & K AG Konzerns erfolgt auf Basis eines umfassenden Berichtswesens und beinhaltet alle Abteilungen und Tätigkeiten. Kernelement ist dabei eine detaillierte 5-Jahresplanung, die jährlich aktualisiert wird. Für das laufende Geschäftsjahr wird diese Planung auf Monatsebene detailliert und berichtet. Den aktuellen Entwicklungen werden die Planzahlen gegenübergestellt. Abweichungen und deren Ursachen werden analysiert, sodass notwendige Maßnahmen zum Gegensteuern definiert und ergriffen werden können. Neben den finanziellen Elementen umfassen diese Berichte operative Kennzahlen, die zur Feinsteuerung der einzelnen Abteilungen und Prozesse für wesentlich kürzere Zeitabschnitte wie z.B. Tage oder Schichten verwendet werden. 1.3.1 Finanzielle Steuerungsgrößen Priorität liegt auf dem Erreichen der geplanten Umsatz- und Ergebnisziele, sowie der Steuerung des Cashflows sowie der Investitionen. Hierzu werden Statusberichte und -meldungen für den Vorstand und die einzelnen Bereiche erstellt. Diese Informationen dienen u.a. als Grundlage für die monatlichen Management-Besprechungen, in denen die aktuelle Geschäftsentwicklung und mögliche Abweichungen vom Budget und deren Ursachen analysiert werden und über notwendige Maßnahmen entschieden wird. Außerdem werden diese Kennzahlen von den einzelnen Abteilungen herangezogen um deren tagesgenaue Feinplanung durchzuführen. Zur internen Steuerung des H & K AG Konzerns wird als Top-Kennzahl neben dem Umsatz und der Betriebsleistung (definiert als Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen zzgl. aktivierte Eigenleistungen) vor allem das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern (EBITDA) herangezogen. Zusätzlich nutzt der H & K AG Konzern die Kennzahlen Auftragseingang und Auftragsbestand. Diese werden regelmäßig aktualisiert und stellen Indikatoren für die erwartete Produktionsauslastung und Umsatzentwicklung dar. Im Rahmen der Liquiditätssteuerung wird neben den monatlichen Cashflow Daten regelmäßig eine detaillierte 13-Wochen Liquiditätsvorschau erstellt, sodass daraus frühzeitig Maßnahmen abgeleitet werden können. Analyse und Steuerung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit sind zentrale Elemente der Liquiditätssteuerung. Die hierzu verwendeten Steuerungsgrößen sind der operative Cash Flow (definiert als Netto Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit laut Kapitalflussrechnung), das Net Working Capital (definiert als Vorräte und geleistete Anzahlungen auf Vorräte zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und geleistete Anzahlungen auf sonstige Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten) sowie als resultierende Größe die Höhe der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente laut Kapitalflussrechnung. 1.3.2 Nicht-finanzielle Steuerungsgrößen Die wesentlichste nicht-finanzielle Steuerungsgröße im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften ist die Mitarbeiterzahl. Ergänzend dienen als Entscheidungshilfe: scroll
Weitere zusätzliche Informationen zu den nicht-finanziellen Steuerungsgrößen finden sich in den Kapiteln „Forschung und Entwicklung“, „Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren“ sowie „Chancen- und Risikobericht“. 1.4 Forschung und Entwicklung Durch die kontinuierliche Neu- und Weiterentwicklung seiner Produkte im Handfeuerwaffenbereich zählt der H & K AG Konzern zu den weltweit innovativsten Unternehmen der Branche. Dies trägt maßgeblich zur starken Marktstellung des Konzerns bei. Der Bereich Forschung & Entwicklung stellt deshalb einen wesentlichen Bestandteil der Zukunftssicherung des Konzerns dar und ist von entsprechend zentraler Bedeutung für die Unternehmensstrategie. Heckler & Koch ist technologisch führend in der Entwicklung von Infanterie-Waffensystemen mit dem Entwicklungsschwerpunkt im Bereich Langwaffen, Granatmaschinenwaffen und Granatwerfermodulen, Maschinengewehre sowie Faustfeuerwaffen. Die Wettbewerbssituation generell, aber auch konkrete Bedarfsanforderungen bei Militär und Polizei/Behörden, insbesondere der Spezial- und Sondereinsatzkräfte sowohl in der EU als auch in den USA, zeigen die Notwendigkeit weiterer Entwicklungsanstrengungen. Weiterhin gilt es dem Bedarf auf dem Zivilmarkt gerecht zu werden, was wiederum kontinuierliche Entwicklungen von speziellen Zivilprodukten erfordert. Insgesamt ist es unser Ziel, unseren Kunden Produkte mit einem Höchstmaß an Zuverlässigkeit, Sicherheit und Nutzen anzubieten. Aus diesem Grund investiert der H & K AG Konzern zunehmend in den Bereich Forschung & Entwicklung. Wesentliche Faktoren für den Markterfolg sind die Fachkenntnisse und die kontinuierliche Schulung bzw. Ausbildung, sowie die Motivation und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zum Jahresende arbeiteten rund 11% (2017: 13%) der Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung. Als innovativer Konzern schützt Heckler & Koch wesentliche Entwicklungen gegen Nachahmung mit Hilfe von Patentanmeldungen und Anmeldung gewerblicher Schutzrechte und den konsequenten Knowhow-Schutz durch konzerninterne Regelungen, um dadurch zur Sicherung des Technologievorsprungs beizutragen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Situation und Konjunkturverlauf Die deutsche Wirtschaft ist in 2018 weiter gewachsen, auch wenn die konjunkturelle Lage in Deutschland durch ein schwieriges außenwirtschaftliches Umfeld und temporäre Sondereffekte in der Automobilindustrie gedämpft wurde. Auch die Weltkonjunktur hat in 2018, aufgrund zunehmender handelspolitischer Konflikte und der daraus resultierenden Verunsicherung sowie der Straffung der Geldpolitik in den USA, an Fahrt verloren. Der deutsche Verteidigungshaushalt für 2019 beläuft sich auf rund 43 Mrd. EUR (Vorjahr: rund 39 Mrd. EUR), die erwarteten Ausgaben für die Bundespolizei in 2019 belaufen sich auf rund 3,6 Mrd. EUR (Vorjahr: rund 3,4 Mrd. EUR). Veränderungen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld wirken sich generell zeitlich verzögert auf unsere Geschäftsaktivitäten aus. Darüber hinaus wird der militärische und behördliche Teil unseres Geschäfts durch öffentliche Ausgabensteuerung bestimmt. Kunden im öffentlichen Sektor haben in der Regel Planungs- und Implementierungshorizonte, die über viele Jahre reichen. Ihre Auftragsausschreibungen sind daher weitgehend unbeeinflusst von kurzfristigen wirtschaftlichen Trends. Das Marktumfeld ist definiert durch die Sicherheitspolitik der westlichen Staatengemeinschaft und durch den daraus resultierenden Bedarf an zeitgemäßen Waffensystemen einerseits und die gegebenen Budgetrestriktionen andererseits. Darüber hinaus ist der Marktzugang für uns durch Rüstungsexportregulierung begrenzt. Um einen wirksamen militärischen Beitrag zu humanitären Hilfeleistungen, Stabilisierungsoperationen, Beobachtermissionen, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis hin zu Kampf-einsätzen erbringen zu können, müssen Streitkräfte hoch mobil und bestmöglich ausgerüstet sein. Die zunehmende Destabilisierung des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas, der Konflikt in der Ukraine, die Terroranschläge in Europa erfordern eine Neuausrichtung der Sicherheitskräfte im Bereich Ausrüstung und Ausbildung. Ein möglichst effektiver Schutz der eigenen Soldaten bei Auslandseinsätzen und Friedensmissionen ist nur durch fortlaufende Investitionen in deren Ausrüstung zu gewährleisten. Durch die veränderte sicherheitspolitische Lage, insbesondere in Europa, erwarten wir, dass die relevanten Budgets weiterhin steigen, zumindest stabil bleiben. Der Zugang zum U.S.-Markt generell und der Vertrieb von Waffen in den USA unterliegen neben einer restriktiver werdenden Exportgenehmigungspolitik auf deutscher Seite sich verändernder Gesetzgebung in den USA und in einzelnen Bundesstaaten der USA. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Regularien hin zu einer restriktiveren Regulierung dieses Marktes auch in Zukunft verändern und dadurch der Absatz unserer Produkte in diesem mit Abstand wichtigsten Zivilmarkt der Welt aus Deutschland heraus erschwert wird. 2.2 Geschäftsverlauf Das Jahr 2018 war für den H & K AG Konzern geprägt durch einen deutlich gestiegenen Umsatz (21,4%) gegenüber dem Vorjahr, der durch die zahlreichen akquirierten Neuprojekte im Bereich Behördenwaffen, und durch das zunehmende Militärgeschäft - unter anderem mit dem französischen Militär - erklärt werden kann. Dieser Mehrumsatz ging einher mit einem deutlich gestiegenen Stückzahlanstieg und damit Produktionsvolumen und einem damit verbundenen Personalaufbau in fast allen Abteilungen und einer deutlich gestiegenen Beschaffungsmenge bei den Rohstoff- und Zukaufteilen. Diese zunehmende organisatorische Komplexität bei Mitarbeitern und Mengen hat leider dazu geführt, dass die auslieferbaren Mengen am Hauptstandort Oberndorf auch im Jahr 2018 hinter den Erwartungen zurückblieben. Die im Jahr 2017 implementierten neuen Fertigungsabläufe haben unter diesen Voraussetzungen noch nicht ihre volle Wirkung entfachen können. Die positiven Effekte dieser Umstrukturierung werden jedoch mittelfristig zu einer nachhaltigen Steigerung der Effizienz und damit zu einer verbesserten Liefersituation führen. Der Geschäftsverlauf im U.S.-Zivilmarkt war dadurch ebenso durch verzögerte Zulieferungen von Zivilprodukten aus Oberndorf beeinflusst und wirkte sich negativ auf Umsatz und Gewinn aus. Zudem wurde das Ergebnis durch den weiteren Aufbau einer Produktionsstätte in den USA für die Herstellung von Zivilprodukten, ausschließlich für den U.S.-Zivilmarkt, zusätzlich belastet. Im Rahmen des Aufbaus wurde auch dort die Mitarbeiterzahl deutlich erhöht. Die Markteinführung der ersten in den USA entwickelten Pistole hat sich allerdings deutlich verzögert, was zur Folge hatte, dass mit diesem Produkt noch keine Umsätze generiert werden konnten. Die 2018 erzielten Umsatzerlöse in Höhe von 220,9 Mio. EUR liegen entsprechend der Prognose des Vorjahres deutlich über den Umsätzen des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 182,0 Mio. EUR. Entgegen dem leicht geringeren prognostizierten Auftragseingang und Auftragsbestand stiegen diese im Vergleich zum Vorjahr wesentlich. Die Konzentration auf „Grüne Länder“ hat sich weiterhin positiv auf die Auftragseingänge und daraus resultierend auf den planbaren und ohne Ausfuhrrisiko behafteten Auftragsbestand zum Ende von 2018 entwickelt. Für die Betriebsleistung hat sich als Folge der höheren Umsatzerlöse ebenfalls ein Anstieg ergeben. Durch reduzierte Erträge aus Bestandsveränderungen und aus der Aktivierung von Entwicklungskosten sowie wegen Entwicklungskostenausbuchungen hat sich der Umsatzanstieg aber nicht vollständig in der Steuerungsgröße „Betriebsleistung“ ausgewirkt. Die Betriebsleistung 2018 beträgt 225,6 Mio. EUR und liegt somit um 28,8 Mio. EUR über dem Vorjahr (196,8 Mio. EUR). Der EBITDA in Höhe von 18,6 Mio. EUR (2017: 29,9 Mio. EUR) verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr, im Wesentlichen beeinflusst durch einige margenschwachen Produkte, hohe Anlaufkosten zusammen mit einem sehr schwachen Ergebnis der zivilen U.S.-Tochter und lag somit unter der genannten Prognose aus dem Vorjahr. Das Betriebsergebnis (EBIT) reduzierte sich ebenfalls um 11,3 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR (2017: 21,0 Mio. EUR). Daraus ergibt sich beim Ergebnis vor Ertragsteuern ein Verlust von 6,9 Mio. EUR (2017: 7,5 Mio. EUR). Das betriebsnotwendige Kapital (Working Capital) vor Wertberichtigungen von 85,8 Mio. EUR im Vorjahr erhöhte sich, entgegen der prognostizierten leichten Reduzierung, um 11,7 Mio. EUR auf 97,5 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2018. Die darin enthaltenen Bruttovorräte stiegen auf 102,6 Mio. EUR (2017: 88,9 Mio. EUR). Der frei verfügbare Bankstand, nach Abzug von Festgeldhinterlegungen für Garantien, erhöhte sich entgegen der Prognose aufgrund von zwei durch einen Hauptaktionär gewährte Darlehen mit Netto-Effekt 45 Mio. EUR lediglich leicht von 18,7 Mio. EUR auf 21,7 Mio. EUR zum Jahresende 2018. Die Beschäftigtenzahl zum Stichtag (Vollzeitarbeitskräfte) inkl. der Auszubildenden erhöhte sich gemäß der Prognose um 96 Mitarbeiter von 861 im Vorjahr auf 957 im laufenden Jahr. Aus dem Aufbau der U.S.-Produktionsstätte und dem Vertrieb in den USA hat sich die Beschäftigtenzahl in den USA um 9 Mitarbeiter auf 111 (2017: 102 Mitarbeiter) erhöht. Am Standort Oberndorf stieg die Beschäftigtenzahl der HKO von 738 Mitarbeitern um 87 auf 825 Mitarbeiter zum Jahresende 2018, davon entfallen 78 auf die Bereiche Produktion, Logistik und Qualitätssicherung. In 2017 wurde zur Schaffung weiterer Kapazitäten ein erweitertes Schichtmodell eingeführt. Dies ist auch im Wesentlichen der Grund für die Erhöhung des Personals in den produktiven sowie produktionsnahen Bereichen in 2018, wie z.B. Qualitätssicherung, Lager und Logistik. Die Anzahl der Leiharbeiter im Konzern reduzierte sich im laufenden Jahr um 17 auf 81 Leiharbeiter (2017: 99 Leiharbeiter). 2.3 Ertragslage 2.3.1 Überblick Insgesamt entspricht die Geschäftsentwicklung des H & K AG Konzerns 2018 beim Umsatz den Erwartungen jedoch blieb die Ertragsentwicklung (EBITDA), im Wesentlichen aufgrund von margenschwachen Umsätzen, hinter den Erwartungen zurück und lag unter dem Wert des Vorjahres. 2.3.2 Umsatz- und Auftragseingangsentwicklung Der H & K AG Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz, nach Erlösschmälerungen, in Höhe von 220,9 Mio. EUR (2017: 182,0 Mio. EUR). Dieser Konzernumsatz (nach Erlösschmälerungen) teilt sich wie folgt auf: scroll
Der Inlandsumsatz erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 95% und beläuft sich im Geschäftsjahr auf 35% (2017: 22%) des Konzernumsatzes. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Umsätze im Militär- und Behördengeschäft zurückzuführen. Auf den U.S.-amerikanischen Markt, der im Wesentlichen über die Tochtergesellschaften HKD und HKI bedient wird, entfallen 21% (2017: 29%) der Umsatzerlöse, dieser Rückgang ist größtenteils hervorgerufen durch Verzögerungen von Zulieferungen der HKO aufgrund von erforderlichen Auslieferungen im Polizei- und Behördenmarkt im Inland, die Nachfrage blieb weitgehend konstant. Der Umsatzanteil in den „Grünen Ländern“ ist gegenüber 2017 gefallen und beläuft sich auf 93% der Konzernumsätze (2017: 98%), der Rückgang ist hier im Wesentlichen auf die Abarbeitung eines Altvertrags sowie der Auslieferung nicht genehmigungspflichtiger Güter in den Rest der Welt zurückzuführen. Der Konzernumsatz von 221 Mio. EUR (2017: 182 Mio. EUR) entfällt zu 61% (2017: 53%) auf den Militärmarkt, zu 16% (2017: 14%) auf den Polizei- und Behördenmarkt sowie zu 23% (2017: 33%) auf den Zivilmarkt. Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2018 beläuft sich für den H & K AG Konzern auf 290 Mio. EUR (2017: 215 Mio. EUR) und liegt damit deutlich über dem 5-Jahres Durchschnitt. Der sich daraus ergebende Auftragsbestand, ohne exportkritische Aufträge, zum Jahresende 2018 beträgt 222 Mio. EUR (2017: 156 Mio. EUR). Vom Auftragsbestand sind 201 Mio. EUR zur Auslieferung 2019 terminiert (2017: 132 Mio. EUR zur Auslieferung 2018 terminiert). 2.3.3 Ergebnisentwicklung, Abweichungen und wesentliche Veränderungen Bei gegenüber dem Vorjahr von 182,0 Mio. EUR um 21,4% auf 220,9 Mio. EUR gestiegenen Netto-Umsatzerlösen konnte ein EBITDA von 18,6 Mio. EUR (2017: 29,9 Mio. EUR) erzielt werden. Im Einzelnen ergibt sich zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung folgendes Bild: Die Umsatzerlöse (nach Abzug von Erlösschmälerungen) stiegen im Geschäftsjahr um 38,9 Mio. EUR (+21,4%) auf 220,9 Mio. EUR im Vergleich zu 182,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2017. In den Umsatzkosten sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Materialkosten, Fertigungslöhne und Gemeinkosten enthalten. Die Umsatzkosten sind von 112,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 167,2 Mio. EUR im laufenden Jahr (+48,7%) gestiegen. Hierzu trugen die höheren Umsätze, der geänderte Produktmix sowie die höheren Kosten für Zukäufe von Engpassmaterialien von unseren Lieferanten bei. Der Anteil der Umsatzkosten an den Umsatzerlösen stieg auf 75,7% (2017: 61,8%). Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die diesem Bereich zurechenbaren Personalkosten, Abschreibungen sowie die Kosten der Versuchsmaterialien und -werkzeuge, soweit es sich nicht um Entwicklungskosten handelt, die entsprechend IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte zu aktivieren waren, sowie die Abschreibungen oder Ausbuchungen auf aktivierte Entwicklungskosten. Gegenüber dem Vorjahr (5,7 Mio. EUR) erhöhten sich die Forschungs- und Entwicklungskosten um 1,6 Mio. EUR auf 7,4 Mio. EUR. Die Entwicklungskosten brutto vor Aktivierung beliefen sich insgesamt auf 13,6 Mio. EUR (2017: 12,2 Mio. EUR) und enthalten die Ausbuchung von bereits aktivierten Entwicklungsleistungen für Projekte, die aufgrund veränderter Marktbedingungen nicht weitergeführt werden (2,0 Mio. EUR, 2017: 0 Mio. EUR). Abzüglich der aktivierten Entwicklungskosten von 6,3 Mio. EUR (2017: 6,5 Mio. EUR) ergeben sich Forschungs- und Entwicklungskosten Netto in Höhe von 7,4 Mio. EUR (2017: 5,7 Mio. EUR). Die Vertriebskosten fielen im Geschäftsjahr um 2,1 Mio. EUR auf 22,8 Mio. EUR (2017: 24,9 Mio. EUR), der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Personalkosten zurückzuführen. Die allgemeinen Verwaltungskosten fielen im Geschäftsjahr um 4,6 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR (2017: 21,3 Mio. EUR). Sie enthalten Personal- und Sachkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen. Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus geringeren Vorsorgekosten für Rechtsstreitigkeiten sowie Beratungskosten für verschiedene Projekte. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 1,7 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR (2017: 4,6 Mio. EUR). Grund hierfür sind unter anderem die geringeren Versicherungsleistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 0,3 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR gestiegen (2017: 1,2 Mio. EUR). Infolge der Einführung von IFRS 9 hat der Konzern Folgeänderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ umgesetzt, wonach eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen ist. Zuvor hatte der Konzern die Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den sonstigen Aufwendungen berücksichtigt. Demzufolge hat der Konzern nach IAS 39 erfasste Wertminderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 0,2 Mio. EUR aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie Werterholungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die „Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Werterholungen“ umgegliedert. In 2018 betrifft der neue Posten „Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten und entsprechende Werterholungen“ im Wesentlichen die Auflösung einer Wertberichtigung nach Erhalt einer Zahlung, sowie die nach IFRS 9 ermittelten Wertminderungen und beträgt 1,4 Mio. EUR (Nettoertrag) (2017: 0,1 Mio. EUR Nettoaufwand). Der EBITDA in Höhe von 18,6 Mio. EUR verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr (2017: 29,9 Mio. EUR). Das Betriebsergebnis (EBIT) reduzierte sich im Berichtsjahr 2018 entsprechend um 11,3 Mio. EUR auf 9,7 Mio. EUR im Vergleich zu 21,0 Mio. EUR im Vorjahr. Das negative Finanzergebnis beläuft sich im Geschäftsjahr auf 16,6 Mio. EUR (2017: 28,5 Mio. EUR). Das Jahr 2018 enthält Zinsaufwendungen in Höhe von 14,4 Mio. EUR (2017: 19,6 Mio. EUR) im Wesentlichen aus verzinslichen Darlehen von nominal 235,5 Mio. EUR, 2017: 190 Mio. EUR. Diese Finanzierungen beinhalten das langfristige Finanzierungsdarlehen (Senior Facilities Agreement, „SFA-Darlehen“, Stichtag 31.12. nominal 95 Mio. EUR, 2017: 130 Mio. EUR), die 60 Mio. EUR Anleihe (2017: 60 Mio. EUR, sowie unterjährig 2011-Anleihe von nominal 220 Mio. EUR), sowie zwei Darlehen eines Hauptaktionärs (ursprünglich 80 Mio. EUR zzgl. zwischenzeitlich kapitalisierter Zinsen von 0,5 Mio. EUR, 2017: 0 Mio. EUR). 2018 betragen die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Anleihe und des SFA-Darlehens sowie der Pensions- und sonstigen Verpflichtungen 4,0 Mio. EUR (2017: 2,5 Mio. EUR). Der Saldo aus Währungskursgewinnen und -verlusten ergab einen Gewinn von 1,9 Mio. EUR (2017: Verlust von 5,0 Mio. EUR). Das Ergebnis vor Ertragsteuern lag im Geschäftsjahr bei einem Verlust in Höhe von 6,9 Mio. EUR (2017: Verlust von 7,5 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus Ertragsteuern (einschließlich latenter Steuern) betragen im Geschäftsjahr 2018 1,1 Mio. EUR (2017: 5,9 Mio. EUR). Die latenten Steuern werden durch Anwendung der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. in Kürze gelten werden. Als Periodenergebnis ergab sich aufgrund der zuvor beschriebenen Entwicklungen ein Konzern-Verlust in Höhe von 8,1 Mio. EUR (2017: 13,4 Mio. EUR Verlust). Die Entwicklung der einzelnen Segmente ist in der folgenden Tabelle dargestellt (vor Konsolidierung): scroll
scroll
scroll
2.4 Finanzlage 2.4.1 Grundsätze und Ziele des Kapitalmanagements Das Ziel des Kapitalmanagements ist es, unter Berücksichtigung der aus den Bedingungen des SFA-Darlehens sowie der Anleihe bestehenden Verpflichtungen und regelmäßigen Zinszahlungen die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs sicherzustellen, sowie mittelfristig den Verschuldungsgrad deutlich zu senken. Die interne Konzernpolitik schreibt die Überprüfung der Kapitalrentabilität aller Investitionen und der Rentabilität grundsätzlich aller Angebotsabgaben vor. Der Konzern strebt eine Unternehmens- und Kapitalstruktur ohne nennenswerte außerbilanzielle Finanzierungen an. Im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb werden Vertragserfüllungs- und Anzahlungsgarantien auf unsere Rechnung durch Banken und Versicherungsunternehmen an unsere Kunden ausgegeben. 2.4.2 Finanzierungsquellen und Finanzierungsaufwendungen Seit der Refinanzierung im Jahr 2017 besitzt der H & K AG Konzern zwei wesentliche langfristige Finanzverbindlichkeiten, die auch am 31. Dezember 2018 fortbestehen: ein besichertes Finanzierungsdarlehen in Höhe von nominal 95 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 130 Mio. EUR) und eine auf der luxemburgischen Euro MTF im Freiverkehr gelistete, unbesicherte Anleihe in Höhe von 60 Mio. EUR. Das 95 Mio. EUR Finanzierungsdarlehen betrifft eine private 150 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (SFA-Darlehen) vom 24. Juli 2017 mit einer Laufzeit bis zum 21. August 2022, von welcher zum 21. August 2017 insgesamt 130 Mio. EUR (80 Mio. EUR von der H & K AG und 50 Mio. EUR von der HKO) gezogen und im November 2018 35 Mio. EUR von der H & K AG getilgt wurden. Der Zinssatz beträgt 7,25% zzgl. EURIBOR (falls dieser positiv ist), wobei die Zinsen halbjährlich zu zahlen sind. Die 60 Mio. EUR Finanzierung betrifft ein privates „Anleihekäufer-Darlehen“, das am 15. Dezember 2017 in eine gelistete Anleihe umgewandelt wurde. Diese Anleihe, fällig am 30. April 2023, hat einen Festzinssatz von 6,5%, zahlbar am 30. April und am 31. Oktober. Zusammen mit einem kurzfristigen Aktionärsdarlehen in Höhe von 50 Mio. EUR, das im Oktober 2017 als Sacheinlage in Eigenkapital umgewandelt wurde, wurden die Gelder aus der Refinanzierung im Wesentlichen zur vorzeitigen Tilgung am 24. August 2017 der im Mai 2018 fälligen 2011-Anleihe der HKO zuzüglich aufgelaufener Zinsen (226 Mio. EUR) verwendet. Die H & K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die SFA-Darlehensvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen; der Konzern muss zudem bestimmte Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten Ergebnissen („Financial Covenants“) einhalten und Teiltilgungen leisten, die z.B. abhängig vom vertraglich definierten Überschuss aus dem jährlichen Kapitalfluss („Excess Cashflow“) sind. Die H & K AG ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Nachdem der von der H & K AG aufgenommene SFA-Darlehensbetrag vollständig getilgt ist, wird die HKO berechtigt sein, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Allerdings unterliegen die freiwilligen Tilgungen vertraglichen Bestimmungen, u.a. ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen. Im März 2018 bzw. im Dezember 2018 wurde die SFA-Darlehensvereinbarung dahingehend geändert, dass der H & K AG unter anderem die Möglichkeit zur Aufnahme von unbesicherten Überbrückungskrediten von einem Hauptaktionär zugelassen und ein Mindestbankstand für den Konzern von 10 Mio. EUR festgelegt wurden, sowie die einzuhaltenden Verhältnisse der Nettoschulden zu den vertraglich definierten EBITDA („Financial Covenants“) für die Quartalsenden Dezember 2017 bis Juni 2018 geändert worden sind. Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen sind die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H & K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an deren direkten und indirekten Töchtern sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet. Am 28. März 2018 hat ein Hauptaktionär der H & K AG einen zinsfreien, unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 30 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 15. Juli 2019 gewährt und Ende April ausbezahlt. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 verlängert worden; in einer weiteren Änderungsvereinbarung wurden ein Zinssatz in Höhe von 2% mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung, und eine vierteljährliche Umbuchung der Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, festgelegt. Ende November 2018 hat dieser Hauptaktionär der H & K AG einen weiteren unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 15. Juli 2023 gewährt und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz ist 2%; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben. Diese zusätzliche Darlehensgewährung erfolgte in Zusammenhang mit einer Heilungsvereinbarung für eine finanzielle Nebenbedingung in der SFA-Darlehensvereinbarung zum 30. September 2018. Von dem erhaltenen 50 Mio. EUR -Darlehen wurden seitens der H & K AG 35 Mio. EUR zur Tilgung eines Teilbetrags des von ihr aufgenommen SFA-Darlehens verwendet. Die Finanzaufwendungen des H & K AG Konzerns in Höhe von 18,2 Mio. EUR (2017: 28,6 Mio. EUR) enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt 13,8 Mio. EUR (2017: 18,5 Mio. EUR) aus der Anleihe, dem SFA-Darlehen und den Darlehen eines Hauptaktionärs, die Aufzinsung der Anleihe, des SFA-Darlehens und der Pensions- und sonstigen Verpflichtungen in Höhe von 4,0 Mio. EUR (2017: 2,5 Mio. EUR) sowie Netto-Währungskursgewinne in Höhe von 1,9 Mio. EUR (2017: Netto-Währungskursverluste 5,0 Mio. EUR). Die Mittel aus Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen des H & K AG Konzerns in Höhe von 61,6 Mio. EUR (2017: 62,1 Mio. EUR) stehen dem Unternehmen langfristig zur Verfügung. 2.4.3 Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente Der H & K AG Konzern hat im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr keine signifikanten außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente eingesetzt. Einzelheiten bezüglich Bankgarantien für Kunden sowie Operating-Leasingverhältnisse sind im Anhang erläutert. 2.4.4 Investitionen Die Investitionen des H & K AG Konzerns in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (ohne aktivierte Entwicklungskosten) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 8,3 Mio. EUR (2017: 12,9 Mio. EUR). Die planmäßigen Abschreibungen (ohne Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten) betrugen im Geschäftsjahr 6,6 Mio. EUR (2017: 6,7 Mio. EUR). Detaillierte Informationen können aus den Angaben 16 und 17 im Konzernanhang entnommen werden. 2018 betragen die aktivierten Entwicklungskosten 6,3 Mio. EUR (2017: 6,5 Mio. EUR); die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten beliefen sich auf 2,3 Mio. EUR (2017: 2,2 Mio. EUR). Die Investitionen entfallen im Wesentlichen auf das Segment Deutschland und auch auf das Segment USA-Zivil. 2.4.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.4.5.1 Darstellung der Zu-/Abflüsse liquider Mittel sowie Darstellung besonderer Einflussfaktoren Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern belaufen sich am 31. Dezember 2018 auf 22,3 Mio. EUR (2017: 18,8 Mio. EUR). Für die detaillierte Zu- und Abflüsse wird auf die Kapitalflussrechnung des Konzerns im Anhang verwiesen. Die Steuerungsgröße „operativer Cashflow“ war im Geschäftsjahr 2018 negativ (-0,5 Mio. EUR) und lag damit um 17,6 Mio. EUR unterhalb des Vorjahres (17,1 Mio. EUR). Wesentliche Treiber für die Entwicklung des operativen Cashflows waren die im Vorjahrsvergleich gestiegenen Liquiditätsbedarfe zur Erhöhung des Net Working Capitals, für Zahlungen von Rechtsrisikorückstellungen sowie für Steuerzahlungen. Wegen des negativen Netto-Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit wurden die geplanten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nur teilweise durchgeführt. Um die laufende Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten hat ein Hauptaktionär zwei Darlehen zur Verfügung gestellt. 2.4.5.2 Darstellung der Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen / Bestandsgefährdung Auf Grund der vorhandenen liquiden Mittel und unter Berücksichtigung der im Abschnitt 2.4.2. dargestellten ergänzenden Finanzierungsmaßnahmen waren die Unternehmen des H & K AG Konzerns im Geschäftsjahr 2018 in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die am 31. Dezember 2018 frei verfügbare Liquidität (Liquide Mittel abzüglich Festgeldhinterlegungen) bietet ausreichend Spielraum zur Deckung anstehender Fälligkeiten. Per 31. Dezember 2018 belief sich die frei verfügbare Liquidität auf 21,7 Mio. EUR (2017: 18,7 Mio. EUR). Gemäß Geschäftsplan wird für 2019 von einer positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zur Deckung von Investitions- und Zinszahlungen als ausreichend erwartet wird. Der Fortbestand der H & K AG und damit des H & K AG Konzerns ist davon abhängig, dass ausweislich der in diesem Geschäftsplan enthaltenen Liquiditätsplanung die zugrundeliegenden Planungsprämissen eintreten, mit der Folge, dass die Liquiditätszuflüsse für das Jahr 2019 und die Folgejahre im Vergleich zu 2018 deutlich höher sind. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Produktionsprozesse nachhaltig so verbessert werden, dass die geplanten Ausbringungsmengen bei margenseitig günstigerem Produktmix erreicht werden können. Sollte dies nicht gelingen, bestehen anderweitige Finanzierungsnotwendigkeiten, für die es dann externer Quellen bedarf. Sofern externe Quellen nicht entsprechend in Anspruch genommen werden können, besteht ein bestandsgefährdendes Risiko. 2.5 Vermögenslage 2.5.1 Wesentliche Veränderungen der Vermögenslage Im Vergleich zum 31. Dezember 2017 hat sich die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 um 40,2 Mio. EUR auf 263,0 Mio. EUR erhöht. Die langfristigen Vermögenswerte stiegen zum Bilanzstichtag auf 105,1 Mio. EUR (2017: 98,1 Mio. EUR). Die kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 157,8 Mio. EUR stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 33,2 Mio. EUR. Die Vorräte inklusive geleisteter Anzahlungen auf Vorräte erhöhten sich um 12,7 Mio. EUR auf 87,8 Mio. EUR (2017: 75,1 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Mio. EUR auf 31,1 Mio. EUR (2017: 21,2 Mio. EUR). Diese Bilanzposition hängt ab vom Lieferzeitpunkt und den auftragsbezogenen unterschiedlichen Zahlungsbedingungen und ist deshalb starken Schwankungen unterworfen. Die Bilanzposition sonstige Darlehen, Investitionen und Derivate erhöhte sich um 11,1 Mio. EUR auf 13,8 Mio. EUR (2017: 2,7 Mio. EUR) als Folge eines Anstiegs der als Sicherheit für Bankgarantien und ähnliches hinterlegten Bankguthaben. Das Konzern-Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 beträgt -118,7 Mio. EUR (2017: -109,3 Mio. EUR). Die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Einzelgesellschaften und damit des Konzerns wird trotz des negativen Eigenkapitals nicht in Frage gestellt. Der aktuelle Geschäftsplan des H & K AG Konzerns der nächsten Jahre beinhaltet eine Verbesserung der Eigenkapitalposition und unterstellt eine Reduzierung der Verschuldung. Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 48,5 Mio. EUR auf 316,2 Mio. EUR (2017: 267,8 Mio. EUR). Die Anleihe, das SFA-Darlehen und die Darlehen eines Hauptaktionärs werden in der Bilanz mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 230,7 Mio. EUR (2017: 182,2 Mio. EUR) angesetzt. Die dazugehörigen Zinsabgrenzungen in Höhe von 3,9 Mio. EUR (2017: 3,6 Mio. EUR) werden innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 1,1 Mio. EUR auf 65,4 Mio. EUR (2017: 64,3 Mio. EUR). Hierbei haben sich Erhöhungen bei den Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) von 10,6 Mio. EUR und Rückgänge bei den Steuerrückstellungen von 5,8 Mio. EUR (i. W. als Folge von Steuerzahlungen) sowie Sonstigen Rückstellungen von 5,4 Mio. EUR (vor allem betreffend Prozessrisiken) weitgehend kompensierend ausgewirkt. Die Steuerungsgröße Net Working Capital ist von 68,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 80,9 Mio. EUR am 31. Dezember 2018 gestiegen. Hierbei haben sich im Wesentlichen der Anstieg der Vorräte inklusive geleisteter Anzahlungen auf Vorräte um 12,7 Mio. EUR sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 9,9 Mio. EUR ausgewirkt, welche durch einen Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) um 10,6 Mio. EUR nur teilweise kompensiert werden konnte. 2.5.2 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Für den H & K AG Konzern ist die Sicherstellung der Nachhaltigkeit seines Geschäftsmodells eine zentrale strategische Aufgabe. Dies umfasst neben dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg auch verantwortungsbewusstes Handeln als Arbeitgeber, als gesetzestreues Mitglied unserer Gesellschaft und als verlässlicher Partner unserer Kunden und Lieferanten. Nachhaltiges Wirtschaften stellt für unseren Konzern eine existenziell wichtige Funktion dar, um Geschäftspotential zu nutzen und Risiken zu minimieren. In den weiteren Unterpunkten werden wir über wesentliche Aktivitäten zur Nachhaltigkeit berichten. 2.5.2.1 Produktion und Innovation Wichtig für Heckler & Koch ist die aktive Einbindung unserer bestehenden Mitarbeiter, aber auch der Einsatz neuer Mitarbeiter, um Geschäftsprozesse zu verbessern und deren Komplexität zu reduzieren. Die Reduzierung der Fertigungsdurchlaufzeiten und die Steigerung der Lagerumschlagshäufigkeit sowie Innovationen und neue Technologien sind ein wesentlicher Baustein der strategischen Weiterentwicklung des Konzerns. Die Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, Vorschläge zur Optimierung von Prozessen oder innovative Ideen zu neuen Produkten einzureichen. Es stehen zur Steuerung der folgenden Bereiche Kennzahlen im SAP System und Subsystemen zur Verfügung wie z.B. der Lagerumschlag und die Reichweite der Bestände sowie die Durchlaufzeiten und Maschinenauslastung für den Produktionsbereich. 2.5.2.2 Mitarbeiter Für den H & K AG Konzern bedeutet Nachhaltigkeit auch Verantwortung für die Mitarbeiter. Qualifizierte, hoch motivierte und engagierte Mitarbeiter sind Grundvoraussetzung für Höchstleistungen und somit die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs. Werte wie Ehrlichkeit, Gesetzestreue, Fairness, Akzeptanz und Vertrauen, Hilfsbereitschaft und Achtung des Anderen, Pflichtbewusstsein und Zuverlässigkeit haben selbstverständlich in der Belegschaft des Konzerns eine zentrale Bedeutung. Im Bewusstsein der gesellschaftlichen Verpflichtungen unseres Unternehmens unter Wahrung der Standort- und Arbeitsplatzsicherung ist unser unternehmerisches Handeln an allen Unternehmensstandorten geprägt von der Verantwortung, welche das Unternehmen gegenüber der Gesellschaft im sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereich wahrnimmt. Neben Profitabilität und Effizienz bilden die Grundsätze unserer Corporate Governance die Basis für unser Handeln und Engagement. Zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen verweisen wir auf Abschnitt 2.2. 2.5.3 Zusammenfassende Aussage über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes Insgesamt stieg der Umsatz 2018 im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund von margenschwachen Umsätzen verschlechterte sich jedoch das EBITDA gegenüber dem Vorjahr. Die gestiegenen Vorratsbestände, sowie ungeplant schlechte Kostenstrukturen haben eine angespannte Liquiditätssituation zur Folge gehabt. Die Vermögens- und Finanzlage verschlechterte sich, was die Aufnahme von Darlehen eines Hauptaktionärs erforderlich machte. Die Verschuldung durch die Anleihe, das SFA-Darlehen und die Darlehen eines Hauptaktionärs stieg zum Jahresende auf nominal 236 Mio. EUR (2017: 190 Mio. EUR). Trotz dessen konnte die Zinslast um 5,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht 3.1.1 Vorbemerkung Dieser Bericht enthält Aussagen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung beruhen. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Heckler & Koch liegen, beeinflussen die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Geschäftsplänen, Zielen, Schätzungen und Prognosen und berücksichtigen Erkenntnisse nur bis einschließlich des Datums der Erstellung dieses Berichts. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den prognostizierten Aussagen abweichen. Zu den Unsicherheitsfaktoren gehören unter anderem: Veränderungen des politischen und wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften, Marktschwankungen, Wechselkurs- und Zinsschwankungen, Einflüsse von Wettbewerbsprodukten und Preisen, Auswirkungen von Veränderungen in Kundenstrukturen sowie Änderungen in der Geschäftsstrategie. 3.1.2 Konjunkturausblick Das Wachstum der Weltwirtschaft dürfte sich 2019 laut IWF-Prognosen verlangsamen. Auch für Deutschland und die Eurozone wird ein geringeres Wachstum prognostiziert. Für den H & K AG Konzern wird vor allem entscheidend sein, wie sich in unseren wesentlichen Kundenländern die lokale Sicherheitslage und das militärische Engagement der einzelnen Länder entwickelt und auf die Budgets für die Infanterie-Bewaffnung von Soldaten auswirkt. Die weltweit anhaltenden Konflikte sowie Terrorgefahren erfordern eine hohe Zahl an internationalen Militäreinsätzen und eine gesteigerte polizeiliche Einsatzfähigkeit. Daraus leitet sich die Notwendigkeit ab, die Ausrüstung der Streitkräfte und Polizei/Behörden zu modernisieren und für Kontinuität einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik zu sorgen. Heckler & Koch rüstet die litauischen Streitkräfte mit zusätzlichen Sturmgewehren G36 und dem neuen 40 mm Anbaugerät HK269 aus. Die Beauftragung der Nachbeschaffung erfolgte durch das litauische Verteidigungsministerium Ende August 2016, das Gesamtvolumen des Auftrags betrug rund 12,5 Mio. Euro und wurde in 2017 vollständig ausgeliefert. Ein weiterer Auftrag wurde im Oktober 2018 zur Auslieferung in 2019 erteilt, das Gesamtvolumen dieses Auftrags beträgt rund 11 Mio. EUR. Heckler & Koch hat am 22. September 2016 von der Beschaffungsbehörde "Direction Générale de l’Armement (DGA)" des französischen Verteidigungsministeriums einen Großauftrag zur Lieferung des neuen französischen Standard-Sturmgewehrs HK416F erhalten. Nach über 30-jähriger Nutzung des altgedienten FAMAS-Sturmgewehrs der französischen Armee, tritt Heckler & Koch mit dem modernen HK416F als "Arme Individuelle Future (AIF)" dessen Nachfolge an. Seit 2017 werden die Soldaten des Heeres, der Luftwaffe und der Marine mit der neuen Dienstwaffe ausgestattet. Der Vertrag sieht die Lieferung von 102.000 Sturmgewehren HK416 und Granatwerfern HK269 sowie Zubehör, Munition, Ersatzteile und Servicedienstleistungen mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren vor. Das Gesamtvolumen des Auftrags beläuft sich auf ca. 140 Mio. Euro. Im April 2016 hat Heckler & Koch das Compact Semi-Automatic Sniper System (CSASS) Programm der US Armee gewonnen. Damit wird das H & K Produkt G28-E110 bei der US Armee eingeführt und ersetzt somit das bisherige M110. Sobald die erforderlichen Tests erfolgreich abgeschlossen sind, kann die US Armee die Option zur Lieferung von rund 3.600 Seriengeräten mit einem Auftragswert von bis zu 44 Mio. USD ziehen. Heckler & Koch hat die Ausschreibung zur Ausstattung des Kommando Spezialkräfte und des Kommando Spezialkräfte der Marine mit dem Sturmgewehr HK416 A7 gewonnen. Das neue Sturmgewehr wird voraussichtlich Mitte 2019 unter der Bezeichnung G95k bei den Spezialkräften eingeführt werden. Das HK416 A7 löst damit das langgediente G36 K als Standardbewaffnung der Spezialkräfte der Bundeswehr ab. Bei dem HK416 A7 handelt es sich um einen Gasdrucklader im Kaliber 5,56 mm x 45 NATO mit einer Rohrlänge von 14,5" und einem Gewicht von rund 3,7 kg. Die neue Waffe überzeugt durch hohe Präzision, Funktionssicherheit und Zuverlässigkeit. Der Lieferauftrag umfasst insgesamt 1.745 HK416 A7 inklusive Zubehörteile. Zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigungsfähigkeit hat Lettland dem Unternehmen Heckler & Koch einen Großauftrag erteilt, welcher das gesamte angebotene Produktspektrum umfasst. Die lettischen Streitkräfte unterzeichneten einen Vertrag unter anderem zum Kauf von G36 Sturmgewehren, die bei den Streitkräften, bei der Nationalgarde und beim Grenzschutz des Landes eingesetzt werden sollen. In 2018 werden Produkte aus dem gesamten Angebotsspektrum von Heckler & Koch mit einem Auftragsvolumen von mehr als 13 Mio. Euro ausgeliefert. Bereits seit 2006 bewährt sich das G36 bei den lettischen Landstreitkräften. Künftig werden auch die Nationalgarde und der Grenzschutz auf die Qualität und die Zuverlässigkeit des G36 vertrauen können. Dies führt zu einer einheitlichen Ausstattung Lettlands auf NATO-Standard. In Bayern gewann Heckler & Koch die Ausschreibung des bayerischen Innenministeriums und konnte sich damit gegen die Modelle der drei Mitbewerber durchsetzen. Bis Ende 2019 werden rund 40.000 Pistolen inklusive Zubehör und Trainingswaffen ausgeliefert. Die SFP9 TR wird die P7 ersetzen, die ebenfalls aus dem Hause Heckler & Koch stammt und seit 1979 in Bayern eingesetzt wird. Somit bleibt Heckler & Koch wichtiger Ausstatter und Partner der bayerischen Polizei. Auch bei der Ausschreibung der Berliner Polizei als Neukunde hat Heckler & Koch mit der SFP9 TR punkten können. Heckler & Koch erhielt den Zuschlag für die Lieferung von insgesamt 24.000 neuen Dienstpistolen, die ab dem ersten Quartal 2018 sukzessive die alten Dienstpistolen, die nicht aus dem Hause Heckler & Koch stammen, ersetzen werden. Insgesamt ist Heckler & Koch gut aufgestellt, um in vorhersehbarer Zukunft weiterhin der Hauptlieferant für Handfeuerwaffenersatzteile und dazugehörige Dienstleistungen für die NATO und NATO-gleichgestellten Länder zu sein. Allerdings könnte der Bedarf in Abhängigkeit der tatsächlichen Auslandseinsätze auch niedriger sein. 3.1.3 Erwartete Ertragslage 2019 und Prognose nicht-finanzieller Leistungsindikatoren Auftragseingang und Auftragsbestand Für 2019 wird ein leicht rückläufiger Auftragseingang und Auftragsbestand zum Jahresende geplant, welcher sich aus einer Normalisierung des sehr hohen Auftragsbestandes Ende 2018 erklärt. Umsatz, Betriebsleistung und EBITDA Für 2019 wird mit einem leicht verbesserten Niveau bei Umsatz und Betriebsleistung mit einem deutlich verbesserten EBITDA gerechnet. Die Maßnahmen der Neuausrichtung der Fertigungsprozesse und Logistikprozesse sowie die Restrukturierungen im Werk USA werden zu einer verbesserten Effizienz und Betriebsleistung und damit zu einer Umsatz- und Ertragssteigerung führen. Operativer Cash Flow Für das Jahr 2019 wird gemäß unserer Unternehmensplanung ein im Vergleich zu 2018 (-0,5 Mio. EUR) ein positiver und deutlich höherer Operativer Cash Flow erwartet. Net Working Capital Die Höhe des Net Working Capitals wird gemäß Planung 2019 in Summe leicht niedriger als zum 31. Dezember 2018 (80,9 Mio. EUR) erwartet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zum Jahresende 2019 wird verglichen mit dem Jahresende 2018 (22,3 Mio. EUR) ein leicht höherer Bestand an liquiden Mitteln erwartet. Wir gehen davon aus, 2019 jederzeit unseren Verpflichtungen nachkommen zu können. Beschäftigtenzahl Das Stammpersonal wird 2019 auf vergleichbarem Niveau wie 2018 liegen. 3.1.4 Gesamtaussage Für 2019 erwartet der Vorstand, bei einem im Vergleich zu 2018 wieder leicht steigenden Umsatzniveau, ein wieder deutlich verbessertes EBITDA. 3.2 Chancen Das Marktpotenzial des H & K AG Konzerns ergibt sich einerseits aus den militärischen Beschaffungsvorhaben der Kundenländer. Chancen ergeben sich durch die Veränderung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte und Sicherheitsbehörden der „Grünen Länder“, ergänzt durch Notwendigkeiten, die teilweise seit Jahren nicht mehr erneuerten Ausstattungen durch modernes Equipment zu ersetzen. Die sich ändernden Bedrohungslagen und Einsatzszenarien erfordern zudem höhere Mobilität und höhere Leistungsfähigkeit des jeweiligen Equipments. Eine höchstwirksame waffentechnische Ausrüstung ist dabei von zentraler Bedeutung, um den Sicherheitsbehörden, den Soldatinnen und Soldaten ein Höchstmaß an persönlicher Sicherheit und die technische Voraussetzung zur Erfüllung der gestellten Aufgaben zu geben. Als Technologieführer im Marktsegment Handfeuerwaffen bietet diese Entwicklung dem H & K AG Konzern die Chance, die Position als industrieller Technologiepartner für hochentwickelte Armeen, Sicherheitsbehörden und Sondereinsatzkräfte weiter auszubauen und dadurch das Umsatzpotenzial zu steigern. Für das Produktsegment Sportwaffen sehen wir andererseits insbesondere im Zivilmarkt USA Wachstumspotenzial für Kurzwaffen. Mit optimierten Vertriebs- und Servicestrukturen und speziell für den U.S.-Zivilmarkt entwickelten Neuprodukten soll das Absatzvolumen kontinuierlich gesteigert werden. Dieses theoretische Marktpotential kann derzeit nicht vollends realisiert werden. Dies liegt in dem großen Auftragsbestand für Militär- und Behördenkunden begründet, die hier Priorität genießen. Gleichwohl laufen vorbereitende Aktivitäten, die es dem H & K AG Konzern ermöglichen werden, zum gegebenen Zeitpunkt darauf aufsetzen zu können. Die Geschäftsführung und die Bereichsleiter haben Ende 2018 mit der Implementierung eines Verbesserungsprogramms, mit einer Vielzahl an Initiativen, begonnen. Diese verschiedenen Verbesserungsprojekte werden ab 01.01.2019 in einer Programmorganisation mit Namen "HK2020" bei HK fest installiert. Der neue Bereich Programm /- Projektmanagement wird sicherstellen, dass die verabredeten Initiativen mit den versprochenen Verbesserungen und Einsparungen in der vorgesehenen Zeit von den verantwortlichen Projektleitern im Fachbereich nachhaltig umgesetzt und abgeschlossen werden. Der Aufsichtsrat begrüßt dieses Programm ausdrücklich. Die bereichsübergreifenden Initiativen des HK2020 dienen zur Optimierung verschiedener Prozesse und Abläufe und damit zu einer Ergebnis- und Liquiditätsverbesserung. Die sich für den H & K AG Konzern insgesamt ergebenden Chancen werden als hoch eingeschätzt. 3.3 Risiken 3.3.1 Externe Risiken Mit Deutschland, der EU sowie den NATO-Staaten und den NATO-gleichgestellten Ländern ist der Marktzugang für Heckler & Koch sowohl geographisch als auch mit Blick auf den behördlichen Kundenkreis begrenzt. Es ist für den H & K AG Konzern entscheidend, mit den technisch und wirtschaftlich richtigen Produktentwicklungen an den zukünftigen Beschaffungsprojekten der NATO-Staaten zu partizipieren. Daneben gilt es, auch im U.S.-Zivilmarkt weiter zu wachsen. Änderungen in der Genehmigungspolitik können Exporte von wehrtechnischen Produkten und damit verbunden die Realisierung von Umsatzpotenzialen erschweren oder ganz verhindern und somit sich negativ auf die Absatzsituation auswirken. Für den Absatzmarkt in den NATO-Staaten ist dieses Risiko jedoch als gering einzuschätzen. In Angleichung an die „Grundsätze der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von kleinen und leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer“ vom 18. März 2015 („Kleinwaffengrundsätze“), hat der Vorstand die Vertriebsstrategie des Konzerns auf sogenannte „Grüne Länder“ fokussiert. Unsere Grüne-Länder-Strategie, die wir uns freiwillig selbst auferlegt haben, ist ein klares Bekenntnis zu unseren Werten. Wir sind ein bedeutender Baustein der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland, sehr vieler Staaten Europas, NATO-Staaten und NATO assoziierter Staaten, wie auch einiger Staaten, die das europäische Wertesystem teilen. Grundsätzlich beliefern wir nur solche Staaten. Der Auftragsbestand weiterer Staaten wird – eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorausgesetzt – noch abgewickelt, für künftige Ausschreibungen streben wir ausschließlich die Zusammenarbeit mit „Grünen Ländern“ an. Geschäfte werden nur nach offener, transparenter und enger Abstimmung verbunden mit der Genehmigung der zuständigen deutschen Behörden abgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch in den USA die Regularien hin zu einer restriktiveren Handhabung dieses Marktes verändern und dadurch der Absatz unserer Produkte in diesem mit Abstand wichtigsten Zivilmarkt der Welt erschwert wird, dies gilt insbesondere für halbautomatische Langwaffen. Entsprechendes gilt für die zukünftige Entwicklung der deutschen Rüstungsexportkontrolle. Heckler & Koch ist dabei, geeignete Maßnahmen gegen dieses Negativszenario zu ergreifen. Als international operierender Konzern ist das Unternehmen Risiken aus Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Das Wechselkursrisiko im operativen Geschäft entsteht vor allem aus den in US-Dollar fakturierten Umsätzen für Lieferungen in die USA. Ein wieder stärker werdender Euro in Relation zum US-Dollar könnte sich belastend auf die Ertragssituation der in US-Dollar fakturierten Umsätze auswirken. Um die erwarteten Einzahlungen aus diesen geplanten, aber im Wesentlichen noch nicht kontrahierten Transaktionen aus auf US-Dollar lautenden Verträgen partiell gegen Wechselkursrisiken abzusichern, nutzt Heckler & Koch fallweise derivative Finanzinstrumente. Beim Management von Währungsrisiken beschränken sich die Sicherungsgeschäfte der Gruppe auf marktgängige Instrumente, die zur Sicherung von bestehenden Grundgeschäften und für geplante Umsätze, niemals jedoch zu Spekulationszwecken, genutzt werden. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos werden diese Geschäfte mit renommierten deutschen Kreditinstituten abgeschlossen. Zum Jahresende bestanden keine Devisentermingeschäfte. Beschaffungsrisiken bestehen darin, dass die zur Herstellung der Produkte benötigten Rohstoffe, Bauteile und Komponenten nicht oder nicht in ausreichendem Maß in der erforderlichen Qualität und Quantität zur Verfügung stehen oder nicht zeitgerecht beschafft werden können. Um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und auf Veränderungen kurzfristig reagieren zu können, stehen die Beschaffungsmärkte unter intensiver Beobachtung. Weiterhin werden Beschaffungsrisiken durch Ermittlung alternativer Lieferquellen, Qualitäts- und Zuverlässigkeitskontrollen bei Zulieferern sowie den Aufbau von angemessenen Sicherheitsbeständen für Rohmaterial ausgeglichen. Die externen Risiken für den H & K AG Konzern werden insgesamt als gegenüber dem Vorjahr gleich eingeschätzt. 3.3.2 Interne Risiken Die Erfüllung der Verpflichtungen der H & K AG ist abhängig von ausreichend hohen Gewinnabführungen der HKO an die H & K AG und damit von einer anhaltend hohen operativen Ertragskraft der Gesellschaften. Nach unserer Einschätzung sind die internen Risiken als unverändert gering zu betrachten. 3.3.3 Finanzwirtschaftliche Risiken Wie unter 2.4.2 erläutert hat der H & K AG Konzern zum 31. Dezember 2018 folgende wesentliche langfristige Finanzverbindlichkeiten: ein Finanzierungsdarlehen in Höhe von 95 Mio. EUR (2017: 130 Mio. EUR) (Laufzeit bis 21. August 2022), eine auf der luxemburgischen Euro MTF gelistete Anleihe in Höhe von 60 Mio. EUR (Laufzeit bis 30. April 2023) sowie zwei Überbrückungskredite eines Hauptaktionärs in Höhe von 30 Mio. EUR und 50 Mio. EUR (Laufzeit bis 15. Juli 2023). Die Anleihe, das SFA-Darlehen und die Darlehen eines Hauptaktionärs werden in der Bilanz mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 230,7 Mio. EUR (2017: 182,2 Mio. EUR) angesetzt. Die dazugehörigen Zinsabgrenzungen in Höhe von 3,9 Mio. EUR (2017: 3,6 Mio. EUR) werden innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die H & K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die SFA-Darlehensvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen; der Konzern muss zudem bestimmte Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten Ergebnissen („Financial Covenants“) einhalten und Teiltilgungen leisten, die z.B. abhängig vom vertraglich definierten Überschuss aus dem jährlichen Kapitalfluss („Excess Cashflow“) sind. Die H & K AG ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Nachdem der von der H & K AG aufgenommene SFA-Darlehensbetrag vollständig getilgt ist, wird die HKO berechtigt sein, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Allerdings unterliegen die freiwilligen Tilgungen vertraglichen Bestimmungen, u.a. ggf. Vorfälligkeitsentschädigungen. Im März 2018 bzw. im Dezember 2018 wurde die SFA-Darlehensvereinbarung dahingehend geändert, dass der H & K AG u.a. die Möglichkeit zur Aufnahme von unbesicherten Überbrückungskrediten von einem Hauptaktionär zugelassen und ein Mindestbankstand für den Konzern von 10 Mio. EUR festgelegt wurden, sowie die einzuhaltenden Verhältnisse der Nettoschulden zu den vertraglich definierten EBITDA („Financial Covenants“) für die Quartalsenden Dezember 2017 bis Juni 2018 geändert worden sind. Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen sind die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H & K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden sämtliche Anteile an der HKM und anderen direkten und indirekten Töchtern sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet. Im Falle eines „Event of Default“ (wie vertraglich definiert) könnte der Treuhänder u. a. die verpfändeten Beteiligungen und /oder Vermögenswerte veräußern, um ausstehende Tilgungen oder Zinszahlungen abzudecken. Wie in den Erläuterungen zur Vermögenslage unter 2.5.1 berichtet, weist der H & K AG Konzern ein negatives Eigenkapital von 118,7 Mio. EUR (2017: 109,3 Mio. EUR) aus. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Einzelgesellschaften und damit des Konzerns wird trotz dieser Eigenkapitalsituation jedoch nicht in Frage gestellt. Der aktuelle Geschäftsplan des H & K AG Konzerns beinhaltet eine weitere Verbesserung der Eigenkapitalposition und unterstellt eine Reduzierung der Verschuldung. Hinsichtlich des Fortbestandsrisikos, das sich aus Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Erreichung der Planung für das Jahr 2019 und die Folgejahre ergibt, verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 2.4.5.2. 3.3.4 Risiken aus Organisation und Struktur Das aktive Risikomanagement besitzt für den H & K AG Konzern einen hohen Stellenwert bei der Steuerung und Überwachung der Unternehmensprozesse. Zielsetzung der von uns eingerichteten Risikosteuerungs- und Risikoüberwachungsprozesse ist es, potenzielle Risiken, die zu einer Beeinträchtigung der Geschäftszielerreichung führen könnten, frühzeitig zu erkennen und geeignete Strategien und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Seit Oktober 2017 ist auch die Erfassung und Auswertung von Chancen ein Bestandteil des Risikomanagement zur Verbesserung der Geschäftszielerreichung. Der Vorstand der H & K AG regelt mit der neu definierten Risiko-Management-Richtlinie des Heckler & Koch-Konzerns sein Risiko Management-System mit Wirkung vom 30. September 2016 neu. Die Risiko-Management-Richtlinie wurde vom Vorstand der H & K AG verabschiedet und ihr wurde vom Aufsichtsrat der H & K AG im September 2016 zugestimmt. Ziel dieser Richtlinie und der darin verbindlich vorgegebenen Regelungen ist es, eine konzerneinheitliche Herangehensweise an das Risiko Management sowie der verwandten Themengebiete Compliance Management, Corporate Governance, Internes Kontroll- System sowie Interne Revision für alle Gesellschaften der Heckler & Koch Gruppe sicherzustellen. Diese Richtlinie ist gültig für alle in den Konzernabschluss der H & K AG einbezogenen Konzerngesellschaften. Gleichzeitig mit dieser neuen Richtlinie wird im Heckler & Koch-Konzern eine neue Risiko-Management Applikation (RMS-Applikation) eingesetzt, um das Management der vielfältigen Risiken, denen der H & K AG Konzern ausgesetzt ist, zu erleichtern. Im Oktober 2017 wurde das System neben der Kennzahl EBIT um die Größe Liquidität erweitert. Die Compliance Management Richtlinie ist nunmehr Bestandteil der Risiko Management Richtlinie. Das Compliance-Management-System (CMS) umfasst die Einhaltung von Recht, Gesetzen sowie Richtlinien und sonstigen Vorgaben des Unternehmens. Compliance ist eine wesentliche Führungs- und Überwachungsaufgabe von Vorstand und Aufsichtsrat. Als Unternehmen im Defense-Bereich unterliegt Heckler & Koch besonders strengen Anforderungen gerade auf dem Gebiet der Compliance. Das CMS gliedert sich in die Bereiche Compliance-Kultur, -Ziele, -Risiken, -Programm, -Organisation, -Kommunikation, -Überwachung und -Verbesserung. Corporate Governance sehen wir als „verantwortungsvolle Unternehmensführung“. Die neben dem Gesetzgeber und den Eigentümern auf die Corporate Governance Einfluss nehmenden Stakeholder sind u.a. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Finanzierer, NGOs und die Gesellschaft insgesamt über Politik und Medien. Die konkrete Ausgestaltung der Corporate Governance obliegt dem Vorstand in enger Abstimmung mit dessen Kontrollorgan, dem Aufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat obliegt die Aufgabe, Angemessenheit und Funktionsfähigkeit der Corporate Governance zu überwachen. Dies erfolgt auf Basis der Informationen durch den Vorstand. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Konzernrisiken. Die Risiken aus Organisation und Struktur des H & K AG Konzerns werden als gering eingeschätzt. 3.3.5 Rechtliche Risiken Zu diesen Risiken zählen im Wesentlichen Risiken aus Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Ausfuhrrecht, Waffenrecht, Antikorruptionsvorschriften, Patent-, Steuer- und Arbeitsrecht. Schadensfälle und Haftungsrisiken aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind bilanziell berücksichtigt. Heckler & Koch befasst sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Handfeuerwaffen, insbesondere für behördliche Abnehmer, wie die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, die Zollverwaltung sowie inländische und ausländische Streitkräfte. Der Vertrieb von Handfeuerwaffen ins Ausland erfolgt vorwiegend in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in die NATO-Staaten sowie NATO-gleichgestellte Länder. Heckler & Koch will künftig kein Neugeschäft mehr mit Staaten außerhalb der NATO-Einflusssphäre generieren, es sollen nur noch sogenannte „Grüne Länder“ beliefert werden. Waffenlieferungen an Behörden und Streitkräfte ausländischer Staaten, die vorstehend nicht benannt worden sind (sogenannte Drittländer), erfolgen – wie grundsätzlich bei allen Waffenverkäufen – ausschließlich mit Genehmigung der Bundesrepublik Deutschland, womit eine Belieferung in kritische Staaten definitiv ausgeschlossen ist. Insbesondere bei den Verkäufen von Handfeuerwaffen ins Ausland für militärische Verwendung werden die Empfangsstaaten vor der Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aufgefordert, der Bundesrepublik Deutschland behördlich unterzeichnete Endverbleibserklärungen vorzulegen, womit sich die Empfangsstaaten verpflichten, die zur Lieferung vorgesehenen Waffen nicht in andere Länder zu re-exportieren. Unser Unternehmen unterliegt in Bezug auf die Herstellung und den Vertrieb von Handfeuerwaffen der ständigen Kontrolle und regelmäßigen Überprüfung nachstehender Behörden: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Bundeskriminalamt Wiesbaden, Oberfinanzdirektion Karlsruhe und Landratsamt Rottweil, Ordnungsamt. Die grundlegende Voraussetzung für die Erteilung von waffen- und ausfuhrrechtlichen Genehmigungen beruht auf der Zuverlässigkeit unseres Unternehmens, weshalb die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften höchste Priorität genießt. Die uneingeschränkte Einhaltung der waffen- und ausfuhrrechtlichen Vorschriften ist die wirtschaftliche Basis für unser Unternehmen, weshalb in unserem Hause zur Überwachung der Arbeits-, Produktions-, Liefer- und Genehmigungsprozesse strenge Überwachungsregelungen und Kontrollsysteme eingerichtet worden sind. Hierzu zählen insbesondere sorgfältige Auswahl der Mitarbeiter, wiederkehrende Schulungen, ständige Kontrollen, präzise Arbeitsanweisungen sowie der Einsatz eines in die Arbeitsprozesse integrierten und EDV-gestützten Controlling-Systems. Die Ausfuhrrisiken werden in diesem Zusammenhang als gering eingestuft. Am 26. Januar 2017 wurde durch das U.S.-Unternehmen Orbital ATK Inc. Klage vor dem US District Court in Minnesota gegenüber der HKO erhoben. Mit dieser Klage verlangt Orbital ATK Inc. Schadenersatz i.H. von mindestens 27 Mio. USD sowie Herausgabe von Technologie. Das Unternehmen Orbital ATK Inc. ist Hauptvertragsnehmer der US Army, so dass unser Vertragspartner allein die Firma Orbital ATK Inc. ist. Das Verfahren wurde durch einen Vergleich mit ATK in 2018, auf Basis der Zahlung einer Kompensation in Höhe von 7,5 Mio. USD, beendet. Im Oktober 2012 haben wir ein Verfahren gegen die australische Faxtech Pty Ltd (Handelsname "Point Trading") eingeleitet, in der die Rückgabe eines von uns leihweise zur Verfügung gestellten Produkts gefordert wird. Point Trading hat im Dezember 2012 eine Widerklage gegen HKO und das australische Commonwealth erhoben, in dem die Feststellung eines Schadens aus entgangenem Gewinn ("loss of opportunity") und den Vertrauensschaden ("reliance loss") begehrt wurde. Das Verfahren wurde in 2018 durch Vergleichsabschluss beendet. Der Vergleich enthielt die Rückgabe des Produkts an HKO sowie eine Zahlung seitens HKO von umgerechnet 0,9 Mio. EUR. Aufgrund eines 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ehemalige Mitarbeiter der HKO wegen des Verdachts der unbefugten Ausfuhr von Gewehren nach Mexiko zwischen 2006 und 2009 wurde gegen fünf ehemalige Mitarbeiter sowie den ehemaligen Vertreter des Unternehmens in Mexiko Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben. Die HKO hat sowohl im Ermittlungs- als auch im Hauptverfahren vollumfänglich mit den Behörden kooperiert. Das erstinstanzliche Urteil lautete auf Freispruch von drei ehemaligen Mitarbeitern, während zwei ehemalige Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 5 Monaten bzw. von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurden. Unter den angeklagten Personen waren auch zwei ehemalige Geschäftsführer, die beide freigesprochen wurden. Beide Freisprüche sind inzwischen rechtskräftig. Gegen HKO wurde die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von über 3,7 Mio. EUR angeordnet. HKO hat Revision gegen das Urteil eingelegt, ebenso die Staatsanwaltschaft sowie die beiden verurteilten Angeklagten. Mit einem Abschluss des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof wird nicht vor 2021 gerechnet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit zudem gegen Verantwortliche von Heckler & Koch wegen der Bestechung von ausländischen Entscheidungsträgern in Mexiko. Das aus diesem Ermittlungsverfahren für die HKO resultierende Risiko wird als gering eingeschätzt. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart war ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen – nicht namentlich benannte – Mitarbeiter und Verantwortliche von Heckler & Koch anhängig. In diesem Ermittlungsverfahren ging es um den Vorwurf eines unerlaubten Technologietransfers nach Mexiko. Das Unternehmen hat den Sachverhalt durch externe Rechtsanwälte umfassend aufklären lassen und die Untersuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Verfügung gestellt. Die Untersuchung hat zu dem Ergebnis geführt, dass zwischenzeitlich das Verfahren eingestellt wurde. Gegen die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten wurde angemessen Vorsorge getroffen. Der H & K AG Konzern bildet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wenn die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen wahrscheinlich sind und sich die Höhe der Verpflichtungen ausreichend genau bestimmen lässt. Aufgrund von Unsicherheiten und der schwierigen Vorhersage gerichtlicher Entscheidungen ist es allerdings möglich, dass Aufwendungen entstehen, die die getroffenen Vorsorgen überschreiten und sich auf das Geschäft und seine Ergebnisse auswirken könnten. Die Resultate steuerlicher Betriebsprüfungen könnten zu Steuernachzahlungen führen. Zudem besteht das Risiko, dass sich Veränderungen von Steuergesetzen oder in der Rechtsprechung ungünstig auf die Entwicklung der Steuerbelastung von Heckler & Koch auswirken können. Diese Risiken werden insgesamt als gering eingeschätzt. 3.4 Rechnungslegungsrelevantes internes Kontrollsystem im H & K AG Konzern Genehmigungsprozesse und interne Revision Seit vielen Jahren bestehen unternehmensintern verbindliche Regelungen und Richtlinien für die Bereiche Einkauf, Anlageinvestitionen, Produktentwicklung, Angebote, Auftragsannahme, EDV-Sicherheit, Datenschutz, Rechnungswesen und Reisekosten. Mitarbeiter betreffende Richtlinien werden im Intranet veröffentlicht. Rechnungslegungsrelevante EDV-Systeme Management-Kontrollen in allen Geschäftsbereichen setzen die Bereitstellung von korrekten und zeitnahen Informationen voraus. Den Business-Informations- und Reporting-Systemen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Das SAP-Informationssystem (VIS) enthält sowohl für den Finanzbereich wie auch für alle operativen Bereiche eine Vielzahl von Berichten und Leistungsindikatoren, die täglich abgerufen werden können. Im Finanzbereich zählt das monatliche umfangreiche Reporting Package zu den wichtigsten Reportinginstrumenten. Im Rahmen des konzernweiten Berichtswesens liefern somit alle Heckler & Koch Gesellschaften detaillierte Informationen zu den wichtigsten Bilanz- und GuV-Positionen sowie Kennzahlen und Erklärungen. Diese werden durch den zentralen Finanzbereich abgefragt, analysiert, konsolidiert und in Form des Management Reportings an das Heckler & Koch-Management weitergeleitet. Organisation der Rechnungslegung und rechnungslegungsrelevante Richtlinien Alle Tochtergesellschaften haben sich an das Bilanzierungshandbuch in der jeweiligen gültigen Fassung zu halten. Diese stellt die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung aller Geschäftsvorfälle sicher. Neben dem Management, welches die operative Geschäftstätigkeit im jeweiligen Markt verantwortet, ist der Leiter Finanzen für die Einhaltung der oben beschriebenen gesetzlichen und intern verabschiedeten Rechnungslegungsnormen verantwortlich. Auch die kontinuierliche Überwachung der wichtigsten Steuerungsgrößen, das monatliche Reporting der Finanzkennzahlen an den zentralen Finanzbereich sowie die Erstellung der Fünfjahresplanung für den jeweiligen Markt liegen im Verantwortungsbereich des Leiters Finanzen. Innerhalb des Konzerns ist der zentrale Finanzbereich der HKO neben der Unterstützung aller Konzerngesellschaften auch für die Erarbeitung und Aktualisierung von einheitlichen Richtlinien und Arbeitsanweisungen für rechnungslegungsrelevante Prozesse verantwortlich. Dazu gehören im Wesentlichen das Bilanzierungshandbuch sowie klare Vorgaben zur Intercompany-Abstimmung. Fragestellungen zu spezifischen Bilanzierungs- oder Bewertungssachverhalten mit Relevanz für den H & K AG Konzern werden ebenfalls zentral bearbeitet, analysiert, dokumentiert und kommuniziert. Gesamtaussage Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und die Abschlusserstellung des H & K AG Konzerns, dessen wesentliche Ausprägungen zuvor beschrieben wurden, hat zum Ziel, sämtliche Geschäftsvorfälle bilanziell richtig zu erfassen, aufzubereiten und bilanziell zu würdigen. Die klare Definition von Verantwortungsbereichen im Finanzbereich des H & K AG Konzerns und die geeignete Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter bilden neben der Verwendung von adäquater Software sowie der Vorgabe von einheitlich anzuwendenden Richtlinien die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, effizienten und konsistenten Rechnungslegungsprozess. Insgesamt soll damit sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte und Schulden im Abschluss vollständig und zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen sind und somit eine verlässliche Aussage über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getroffen werden kann. 3.5 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancenlage Unverändert zu den Vorjahren liegen die Risiken des Konzerns, wie oben im Detail geschildert, wesentlich in der Volatilität der Umsatzpotenziale und in vollständig regulierten Marktzugangsmöglichkeiten sowie in den Zins- und Refinanzierungsverpflichtungen aus der hohen Verschuldung bei gleichzeitig begrenzter Liquiditätsreserve. Durch das implementierte Projekt „HK 2020“ werden die verschiedenen Wertschöpfungsbereiche Produktion, Logistik und Qualität dahingehend optimiert, dass es zu einer weiteren Reduzierung von Lieferengpässen kommen wird, und somit die hohen Auftragsbestände termingerecht ausgeliefert und die Umsatzpotentiale realisiert werden können. Der H & K AG Konzern ist mit einem hochinnovativen Produktportfolio bestens für die Zukunft aufgestellt. In der aktuellen Planung erwarten wir eine deutliche Erhöhung in der Gesamtleistung, eine Verbesserung der Eigenkapitalposition und eine Reduzierung der Verschuldung. Für das Geschäftsjahr 2019 wird mit weiteren Steigerungen bei Gesamtleistung und einem positiven Periodenergebnis gerechnet. Der Konzern sieht Chancen, als Technologieführer bei Handfeuerwaffen aus den sich ändernden Einsatzanforderungen an Militär, Polizei und Sondereinsatzkräfte mit seinen hochleistungsfähigen Produkten sowie im U.S.-Zivilmarkt seine Marktstellung mit neuen Produktentwicklungen auszubauen.
Oberndorf/Neckar, 10. April 2019 H & K A G - V o r s t a n d - Dr. Jens Bodo Koch Dr. Björn Krönert Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die H & K AG, Oberndorf/NeckarPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der H & K AG, Oberndorf/Neckar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sowie der Konzernsegmentberichterstattung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der H & K AG, Oberndorf/Neckar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse — entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und — vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (I DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen im Anhang im Abschnitt „Sonstige Angaben“ Gliederungspunkt (28) Finanzielles Risikomanagement, Unterpunkt „Liquiditätsrisiko“ und im Lagebe-richt im Abschnitt „2.4.5.2 Darstellung der Fähigkeit, den Zahlungsverpflichtungen nachzu-kommen/Bestandsgefährdung“, in denen die gesetzlichen Vertreter ausführen, dass der Fortbestand der Gesellschaft und damit des H&K AG Konzerns davon abhängig ist, dass ausweislich der Liquiditätsplanung die zugrundeliegenden Planungsprämissen eintreten mit der Folge, dass die Liquiditätszuflüsse für das Jahr 2019 und die Folgejahre im Vergleich zu 2018 deutlich höher sind. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Produktionsprozesse nachhaltig so verbessert werden, dass die geplanten Ausbringungsmengen bei margenseitig günstigerem Produktmix erreicht werden können. Sollte dies nicht gelingen, so bestehen anderweitige Finanzierungsnotwendigkeiten, für die es dann externer Quellen bedarf. Sofern externe Quellen nicht entsprechend in Anspruch genommen werden können, besteht ein bestandsgefährdendes Risiko. Wie in diesen Aussagen dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufweisen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB für die Heckler & Koch GmbH sowie die Konzernobergesellschaft darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (I DW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus — identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. — gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. — beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. — ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. — beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der I FRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. — holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. — beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. — führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 10. April 2019 KPMG AG Schwebler, Wirtschaftsprüfer Hagg, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||