H&K AGOberndorf am NeckarJahresabschluss zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktivascrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021scrollen
Anhang für das Geschäftsjahr 2021Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar,
registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2021 wurde nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften
der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt
ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei
arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass
manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen
arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte
abweichen.
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Erleichterungswahlrechte für kleine
Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses
werden teilweise in Anspruch genommen.
Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG
unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris
im Freiverkehr ("Euronext Access") notiert. Der im Jahr
2021 an der Euronext im Durchschnitt ausgewiesene
Aktienkurs lag wegen des sehr geringen Handels deutlich
über dem von uns ermittelten Wert einer Aktie.
Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG
(damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein
Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im
Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.
Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG
(damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der
Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar,
(HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20.
März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen
worden ist.
Die Corona-Pandemie hat aufgrund der durch Heckler &
Koch eingeleiteten präventiven Maßnahmen zum
Schutz der Mitarbeiter und unseres Unternehmens als auch
der vorausschauenden Kommunikation mit den Kunden und
Lieferanten bisher nicht dazu geführt, dass es zu
wesentlichen Einschränkungen der Lieferkette gekommen
ist und die geplanten Auftragseingänge und
Umsätze sogar übertroffen werden konnten.
Trotzdem kann Heckler & Koch nicht ausschließen,
dass die stark angestiegene Teuerungsrate, aufgrund der
Lieferprobleme im Rahmen der Corona-Pandemie sowie der
lockeren Geldpolitik der Notenbanken, sich insbesondere auf
die Beschaffung von Rohmaterial und Dienstleistungen
auswirken wird.
Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeSachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige und, sofern
erforderlich, außerplanmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode
errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von
2 bis 14 Jahren zu Grunde.
Zugänge im Sachanlagevermögen (andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden seit dem 1.
Januar 2010 ausschließlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände
mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00
netto, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
FinanzanlagenFinanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen
werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung
dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine
Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine
Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für
die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen
zurückgegriffen.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige MittelForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig werden
für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene
Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht
mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00
abgewertet.
RückstellungenRückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht
abgezinst, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden auf Basis der
veröffentlichten Zinssätze der Deutschen
Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
FremdwährungsumrechnungIn Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit
dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des
Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der
Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betreffen.
Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten
in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am
Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die
Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der
Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betreffen.
Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die
Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der
Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in
den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva
ausgewiesen.
Erläuterungen zum JahresabschlussBilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die
Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 und die
Beteiligung an der HKM in Höhe von TEUR 351.301.
Aufstellung des Anteilsbesitzes:scrollen
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis
beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht
erstellten Abschlüsse.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr,
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe
von TEUR 73.453 (Vj. TEUR 62.852) ergeben sich zu einem
Teilbetrag von TEUR 511 (Vj. TEUR 1.966) aus Lieferungen
und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen
Forderungen, darunter im Wesentlichen einer
Darlehensforderung gegen die HKO in Höhe von TEUR
44.825 (Vj. TEUR 42.054) sowie sonstigen Forderungen aus
der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 27.061
(Vj. TEUR 17.777).
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe von
TEUR 151 (Vj. TEUR 408) für Disagio gebildet, im
Übrigen enthalten sie vorausbezahlte Aufwendungen
für Folgejahre.
Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR
7.716 (Vj. TEUR 7.341) bilanziert. Die Ermittlung der
latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes
der H&K AG von aktuell 28,075 %. Der Ertragsteuersatz
umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der
HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und
HKO bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft
vollständig auf Ebene der H&K AG auszuweisen. Der
Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf Basis der
Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden
aktivisch und latente Steuerschulden passivisch bilanziert.
Die aktiven latenten Steuern entfallen im Wesentlichen auf
die Rückstellungen.
Das Grundkapital in Höhe von unverändert TEUR
27.641 ergibt sich aus 27.640.920 nennwertlosen
Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende
Lieferantenrechnungen, Rechtsstreitigkeiten sowie
Tantiemen.
Die H&K AG hat eine auf der luxemburgischen Euro MTF
im Freiverkehr gelistete Anleihe in Höhe von TEUR
60.000 begeben. Diese Anleihe ist fällig am 30. April
2023 und hat einen Festzinssatz von 6,5%, zahlbar am 30.
April und 31. Oktober eines jeden Jahres.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten Restverbindlichkeiten aus dem seit
2014 bestehendem Ergebnisabführungsvertrag
gegenüber der HKM in Höhe von TEUR 15.522 (Vj.
TEUR 46.311).
Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
134.201 (Vj. TEUR 134.346) enthalten vor allem
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in
Höhe von TEUR 134.172 (Vj. TEUR 134.311):
scrollen
Das SFA-Darlehen betrifft ein Senior Facilities
Agreement ("SFA-Darlehen") in Form einer privaten,
gemeinsam von der H&K AG und der HKO mit den
Darlehensgebern getroffenen Finanzierungsvereinbarung vom
24. Juli 2017 i.H.v. 150 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis
zum 21. August 2022 einschließlich dazugehöriger
Ergänzungen. Der Zinssatz beträgt 7,25% zzgl.
EURIBOR (falls dieser positiv ist), wobei die Zinsen nach
Ablauf der festgelegten Zinsziehungsperiode, die zwischen 1
und 6 Monaten liegen kann, zu zahlen sind. Zum 31. Dezember
2021 beliefen sich die verbliebenen Darlehen auf insgesamt
80 Mio. EUR (Vj. 83 Mio. EUR), davon 30 Mio. EUR (Vj. 33
Mio. EUR) bei der H&K AG und 50 Mio. EUR (Vj. 50 Mio.
EUR) bei der HKO. Die Reduzierung der Höhe des
SFA-Darlehens bei der H&K AG ist auf zwei
Teiltilgungen, im Mai 2021 i.H.v. 1,0 Mio. EUR und im
September 2021 i.H.v. 2,0 Mio. EUR,
zurückzuführen.
Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften
unterliegen durch die SFA-Darlehensvereinbarung im Hinblick
auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen.
Der H&K AG Konzern muss zudem bestimmte
Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den
vertraglich definierten Ergebnissen ("Financial Covenants")
einhalten und Teiltilgungen leisten, die z.B. abhängig
von dem vertraglich definierten Überschuss aus dem
jährlichen Kapitalfluss ("Excess Cashflow") sind. Die
H&K AG ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine
komplette Rückzahlung ihrer
SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten. Nachdem der von
der H&K AG aufgenommene SFA-Darlehensbetrag
vollständig getilgt ist, ist die HKO berechtigt,
Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung
ihrer SFA-Darlehensverbindlichkeit zu leisten; allerdings
unterliegen die freiwilligen Tilgungen vertraglichen
Bestimmungen, u.a. ggf.
Vorfälligkeitsentschädigungen.
Im März 2018 bzw. im Dezember 2018 wurde die
SFA-Darlehensvereinbarung dahingehend geändert, dass
der H&K AG u.a. die Möglichkeit zur Aufnahme von
unbesicherten Überbrückungskrediten von der
Compagnie de Développement de I'Eau S.A. (CDE)
zugelassen und ein Mindestbankbestand für den H&K
AG Konzern von 10 Mio. EUR festgelegt wurden.
Zudem sind die einzuhaltenden Verhältnisse der
Nettoschulden zu den vertraglich definierten EBITDA
("Financial Covenants") für die Quartalsenden Dezember
2017 bis Juni 2018 geändert worden. Im Februar 2020
wurde die SFA-Darlehensvereinbarung zusätzlich
dahingehend geändert, dass der H&K AG die
Möglichkeit zur Aufnahme eines unbesicherten
Überbrückungskredites von einem weiteren
Hauptaktionär in Höhe von 15 Mio. EUR in dem
Monat zugelassen worden ist.
Am 28. März 2018 wurde der H&K AG durch die CDE
ein Überbrückungskredit
("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30
Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt
worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und
hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli
2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli
2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von
2%, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung,
und einer vierteljährlichen Umbuchung der
Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls
vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung
wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30.
Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf
6,5% angepasst.
Ende November 2018 erfolgte eine zusätzliche
Darlehensgewährung durch die CDE, von der auch der
Überbrückungskredit I eingeräumt worden war,
an die H&K AG in Höhe von 50 Mio. EUR mit einer
Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 und einem Zinssatz von 2%;
die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem
Darlehen zugeschrieben ("Überbrückungskredit
II"). In einer Änderungsvereinbarung wurde nach
Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021
aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage
der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten
Bandbreite ab 1. Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5% angepasst.
Ende Februar 2020, um uns die Einhaltung bestimmter
SFA-Vertragsbedingungen zu erleichtern, hat ein weiterer
Hauptaktionär der H&K AG einen unbesicherten
Überbrückungskredit in Höhe von 15 Mio. EUR
mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt und
ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz ist 6,5%, die
aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem
Darlehen zugeschrieben. Somit erhöhte sich der
Nominalwert dieses Darlehens am 31. Dezember 2021 auf 16,9
Mio. EUR (am 31. Dezember 2020: 15,9 Mio. EUR). Die
dafür in der SFA-Darlehens-vereinbarung vorgesehene
Teiltilgung des SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio.
EUR (70% der aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020.
Die Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 721 (Vj.
TEUR 1.624) resultieren aus dem SFA-Darlehen und der
Anleihe.
Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur
Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich
passive latente Steuern in Höhe von TEUR 5.871 (Vj.
TEUR 5.205). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM
sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der
H&K AG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft
vollständig auf Ebene der H&K AG auszuweisen. Die
passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die
Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.
Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus
Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 2.928 (Vj.
TEUR 2.291).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von TEUR 1.235 (Vj. TEUR 832) enthalten im Wesentlichen
Erträge aus der Weiterbelastung von
Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.232 (Vj.
TEUR 812).
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von TEUR 32 (Vj. TEUR 15)
enthalten.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur
planmäßige Abschreibungen enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 3.227 (Vj. TEUR 1.926) enthalten insbesondere
Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen
(TEUR 1.232; Vj. TEUR 812), Nebenkosten des Geldverkehrs
(TEUR 248; Vj. TEUR 233) und Aufwendungen aus Rechts- und
Beratungskosten (TEUR 1.418; Vj. TEUR 724). Darüber
hinaus sind Miet- sowie weitere sonstige Aufwendungen
enthalten.
Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
erhaltenen Gewinne betragen TEUR 56.190 (Vj. TEUR 82.046).
Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR
21.023 (Vj. TEUR 15.668) und auf die HKM in Höhe von
TEUR 35.167 (Vj. TEUR 66.378). In den TEUR 35.167 ist nach
der Überprüfung des Wertansatzes der
HKO-Beteiligung eine Wertaufholung in Höhe von TEUR
30.798 enthalten.
Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr gab es keine
Aufwendungen aus Verlustübernahme.
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
betragen TEUR 3.807 (Vj. TEUR 3.229), davon TEUR 3.807 (Vj.
TEUR 3.229) aus verbundenen Unternehmen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben
insgesamt TEUR 14.745 (Vj. TEUR 19.838) und enthalten im
Wesentlichen Zinsen aus der Anleihe in Höhe von TEUR
3.954 (Vj. TEUR 3.965), Zinsen für das SFA-Darlehen in
Höhe von TEUR 2.339 (Vj. TEUR 3.054), Zinsen aus
Überbrückungskrediten in Höhe von TEUR 3.763
(Vj. TEUR 2.537) sowie Zinsen aus der
Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 4.398
(Vj. TEUR 9.802).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie
folgt zusammen:
scrollen
Sonstige AngabenMitarbeiterDie Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende 2021
außer dem Vorstand vier (Vj. fünf) Mitarbeiter
beschäftigt.
HaftungsverhältnisseZur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen
(insgesamt 80 Mio. EUR; Vj. 83 Mio. EUR) für den
H&K AG Konzern, davon H&K AG 30 Mio. EUR (Vj. 33
Mio. EUR) und HKO 50 Mio. EUR (Vj. 50 Mio. EUR) sind die
direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H&K
AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten.
Außerdem wurden sämtliche Anteile an der HKM und
an deren direkten und indirekten Töchtern sowie durch
Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen
bestimmte Anlagegegenstände, Vorräte, Forderungen
und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als
Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an
den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet. Die
H&K AG haftet aus der SFA-Darlehensvereinbarung als
Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten
für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31.
Dezember 2021 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO in
Höhe von 50 Mio. EUR (Vj. 50 Mio. EUR).
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
insgesamt TEUR 38 (Vj. TEUR 84). Diese resultieren aus
langfristigen Miet- und Leasingverträgen. Ein
Bestellobligo besteht nicht.
RefinanzierungDer Fortbestand der H&K AG ist davon abhängig,
dass die aufgenommenen Darlehen und die emittierte Anleihe
zeitnah verlängert oder durch andere externe
Finanzierungen oder eine Eigenkapitalerhöhung ersetzt
werden. Die Gesellschaft befindet sich derzeit in
fortlaufenden Finanzierungsgesprächen mit
verschiedenen Geschäftsbanken und Kreditanbietern.
Gleichzeitig hat sie am 24. März 2022 jeweils eine
Vereinbarung mit zwei Hauptaktionären geschlossen, die
eine ausreichende Finanzausstattung für den Fall
garantieren, dass die Finanzierungsgespräche nicht zu
einem befriedigenden Ergebnis führen, damit ist die
Fortführung der Gesellschaft gewährleistet.
Gemäß der aktuellen 5-Jahresplanung planen
die gesetzlichen Vertreter der H&K AG zudem, im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen,
die Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital,
was die Schuldenlast des H&K AG Konzerns deutlich
reduzieren würde.
VorstandDr. Jens Bodo Koch, Dipl.-Ingenieur,
Vorstandsvorsitzender
Dr. Björn Krönert, Dipl.-Kaufmann,
Finanzvorstand
Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des
Vorstandes der H&K AG TEUR 1.199 (Vj. TEUR 1.122).
AufsichtsratDr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender
Nicolaus Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender
Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin,
Mitglied
KonzernverhältnisseDie H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist ein
Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen
Konzernabschluss unter Einbeziehung aller unmittelbaren und
mittelbaren Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss
wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Seit Juli 2020 liegt die Aktienmehrheit bei der
Compagnie de Développement de l'Eau S.A.,
Luxemburg/Luxemburg (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd.,
Christ Church/Barbados (mittelbar).
ErgebnisverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat der H&K AG schlagen der
Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2021 im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
TEUR 135.696 auf neue Rechnung vorzutragen.
Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtGemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären
wir als Vorstand der H&K AG, dass die Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2021 bei den im vorstehenden Bericht
über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und
getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den
Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem
das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme
getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem
Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt
und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder
unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.
NachtragsberichtDas aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine hat sich
bislang nicht direkt auf das operative Geschäft des
H&K AG Konzerns ausgewirkt. Wir können jedoch
nicht ausschließen, dass es in Zukunft zu
Auswirkungen (z. B. Lieferengpässe,
Rohstoffpreissteigerungen, Absatzsteigerungen) kommen
könnte.
Oberndorf am Neckar, 8. April 2022
H&K AG
Der Vorstand
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Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021scrollen
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