H&K AG

Oberndorf am Neckar

Jahresabschluss zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Aktiva

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31.12.2022 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.975,79 64
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993
356.049.129,84 356.057
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 59.036.848,73 73.453
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.836.031,04 808
60.872.879,77 74.261
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 132.428,00 175
61.005.307,77 74.436
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.879,89 152
D. Aktive latente Steuern 19.019.500,00 7.716
436.085.817,50 438.361

Passiva

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31.12.2022 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 27.640.920,00 27.641
II. Kapitalrücklage 53.304.177,49 53.304
III. Bilanzgewinn 183.615.487,86 135.696
264.560.585,35 216.642
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 7.724.379,76 3.582
2. Sonstige Rückstellungen 1.786.525,72 2.327
9.510.905,48 5.910
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 0,00 60.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.106.542,22 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 245.454,54 215
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 142.251,25 15.522
5. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern: EUR 40.741,88 (Vorjahr: TEUR 29) 115.098.778,66 134.201
155.593.026,67 209.939
D. Passive latente Steuern 6.421.300,00 5.871
436.085.817,50 438.361

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

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2022 Vorjahr
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 3.138.365,00 2.928
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.296.547,57 1.235
4.434.912,57 4.163
3. Materialaufwand 1.435,61 1
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.931.351,92 1.914
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 115.296,18 124
2.046.648,10 2.038
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 8.269,69 8
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.803.912,23 3.227
7. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne 50.437.084,71 56.190
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.097.548,48 3.807
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.699.786,49 14.745
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.509.531,67 4.684
11. Ergebnis nach Steuern 47.919.025,31 39.457
12. Jahresüberschuss 47.919.025,31 39.457
13. Gewinnvortrag 135.696.462,55 96.240
14. Bilanzgewinn 183.615.487,86 135.696

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar, registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte abweichen.

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungswahlrechte für kleine Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris am "Euronext Access" multilaterales Handelssystem (MTF) notiert. Der im Jahr 2022 an der Euronext im Durchschnitt ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen Handels deutlich über dem von uns ermittelten Wert einer Aktie.

Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.

Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20. März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen worden ist.

Heckler & Koch kann nicht komplett ausschließen, dass sich die stark angestiegene Teuerungsrate, aufgrund der Lieferprobleme im Rahmen des Konfliktes in der Ukraine, insbesondere auf die Beschaffung von Rohmaterial und Dienstleistungen auswirken wird und gegebenenfalls nicht an den Markt weitergegeben werden kann.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von 2 bis 14 Jahren zugrunde.

Sachanlagevermögen (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wird linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 netto, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen zurückgegriffen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig werden für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00 abgewertet.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst, sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf Basis der veröffentlichten Zinssätze der Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

In Fremdwährung valutierende Forderungen werden mit dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für Steueransprüche aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen ermittelt. Letztere werden als werthaltig angesehen, soweit sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva ausgewiesen.

Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden dazu folgende Erläuterungen gegeben.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten nicht nur Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sondern auch die Forderungen aus Ergebnisabführung sowie Darlehens- und Zinsforderungen.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 (Vj. TEUR 4.692) und die Beteiligung an der HKM in Höhe von TEUR 351.301 (Vj. TEUR 351.301).

Aufstellung des Anteilsbesitzes:

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Name/​Sitz Anteile in % Währung Eigenkapital 31.12.2022 Jahresergebnis 2022 Stichtagskurs zum EUR per 31.12.2022 Durchschnittskurs zum EUR für 2022
Unmittelbar gehaltene Anteile
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 5,1 TEUR 13.720 33.609*
Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR 351.299 16.828*
Mittelbar gehaltene Anteile
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 94,9 TEUR 13.720 33.609*
NSAF Ltd., Nottingham, Großbritannien 100 TGBP 3.982 1.320 0,8869 0,8528
Small Arms Group Holding Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD 19.393 3.900 1,0666 1,0530
Heckler & Koch Defense Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD -3.726 1.538 1,0666 1,0530
Heckler & Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD 19.557 7.882 1,0666 1,0530
Heckler & Koch France SAS, Saint Nom-la-Bretèche, Frankreich 100 TEUR 1.356 1.136

* vor Ergebnisabführung

Seit dem 26. Oktober 2022 werden zudem mittelbar sämtliche Anteile der H&K ITZ IMMOBILIEN Verwaltung GmbH (ITZG) sowie der H&K ITZ IMMOBILIEN GmbH & Co. KG (ITZK) gehalten. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2022 beträgt TEUR 24 (ITZG) bzw. TEUR 0,2 (ITZK), das Jahresergebnis 2022 beträgt TEUR 0,6 (ITZG) bzw. TEUR 0,3 (ITZK).

Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht erstellten Abschlüsse.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 59.037 (Vj. TEUR 73.453) ergeben sich zu einem Teilbetrag von TEUR 475 (Vj. TEUR 511) aus Lieferungen und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen Forderungen, darunter im Wesentlichen einer Darlehensforderung gegen die HKO in Höhe von TEUR 24.953 (Vj. TEUR 44.825) sowie sonstigen Forderungen aus der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 33.609 (Vj. TEUR 27.061).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.836 (Vj. TEUR 808) beinhalten Steuerforderungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 903 sowie Forderungen gegen einen Aktionär in Höhe von TEUR 706.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte Aufwendungen für Folgejahre in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 1). Für Disagio wurden im Berichtsjahr keine Rechnungsabgrenzungsposten (Vj. TEUR 151) gebildet.

Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 19.020 (Vj. TEUR 7.716) bilanziert. Ende 2022 sind latente Steueransprüche der H&K AG in Höhe von TEUR 9.700 (Vj. TEUR 0) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Hintergrund zu dieser geänderten Einschätzung ist neben der aktuellen Planung die durchgeführte Refinanzierung mit ihren geltenden Konditionen. Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 22.995 (Vj. TEUR 33.631), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch wertberichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes der H&K AG von aktuell 28,075 %. Der Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und diesen zwei Unternehmen bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG auszuweisen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden aktivisch und latente Steuerschulden passivisch bilanziert. Die aktiven latenten Steuern entfallen im Wesentlichen auf die Rückstellungen.

Das Grundkapital in Höhe von unverändert TEUR 27.641 ergibt sich aus 27.640.920 nennwertlosen Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 7.724 (Vj. TEUR 3.582) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 3.833 (Vj. TEUR 2.255) und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 3.845 (Vj. TEUR 978).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 225 (Vj. TEUR 499), Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 600 (Vj. TEUR 175) sowie Tantiemen in Höhe von TEUR 800 (Vj. TEUR 761).

Die H&K AG hat am 15. Dezember 2017 eine auf der luxemburgischen Euro MTF im Freiverkehr gelistete Anleihe in Höhe von TEUR 60.000 begeben. Diese Anleihe hatte eine Laufzeit bis zum 30. April 2023 und einen Festzinssatz von 6,5 %. Die Anleihe wurde im Dezember 2022 vollständig zurückgekauft und somit vorzeitig zurückgeführt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten eine Konsortialkreditverbindlichkeit ("CFA-Darlehen") in Höhe von TEUR 40.000 (Vj. TEUR 0) und eine Zinsverbindlichkeit in Höhe von TEUR 107 (Vj. TEUR 0).

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2022 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
CFA-Darlehen 40.000 0 40.000 0
(Vj.) (0) (0) (0) (0)
Zinsverbindlichkeit 107 107 0 0
(Vj.) (0) (0) (0) (0)
40.107 107 40.000 0
(Vj.) (0) (0) (0) (0)

Diese Konsortialkreditverbindlichkeit betrifft eine 140 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (CFA-Darlehen) vom 17. August 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von drei Jahren, sowie der Möglichkeit von Verlängerungen um bis zu zwei weiteren Jahren. Der Zinssatz setzt sich aus einer Marge zzgl. EURIBOR (wenn positiv) zusammen, wobei die Zinsen nach Ablauf der festgelegten Zinsziehungsperiode (entweder 3 oder 6 Monate) zu zahlen sind. Die Marge beträgt anfangs 3,5 % und kann ab 2024, in Abhängigkeit von bestimmten Kennzahlen, zwischen 1,6 % und 3,5 % variieren. Für nicht in Anspruch genommene Fazilitäten werden Bereitstellungszinsen berechnet.

Resultierend aus dieser Vereinbarung erfasst der H&K AG Konzern zwei Finanzverbindlichkeiten an Banken:

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Facility A, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die HKO (31. Dezember 2022: 50 Mio. EUR, davon 5 Mio. EUR kurzfristig; 31. Dezember 2021: 0 Mio. EUR);

Facility B, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die H&K AG (31. Dezember 2022: 40 Mio. EUR; 31. Dezember 2021: 0 Mio. EUR).

Ein weiterer Teil der CFA-Finanzierungsvereinbarung ist

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Facility C, eine 50 Mio. EUR Aval- und Kontokorrentlinie, welche zum 31. Dezember 2022 nur als Avallinie von der HKO in Anspruch genommen wurde und somit als Eventualverbindlichkeit nicht bilanziert. Die Zinsen und anderen Bedingungen dieser Linien unterliegen weiteren Zusatzvereinbarungen mit den Konsortialbanken.

Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die CFA-Finanzierungsvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen; der Konzern muss zudem bestimmte Konzern-Eigenkapitalwerte (nach IFRS) sowie Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants") einhalten. Der Konzern ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung des CFA-Darlehens zu leisten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Restverbindlichkeiten inklusiv aufgelaufene Zinsen aus dem seit 2014 bestehendem Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der HKM in Höhe von TEUR 142 (Vj. TEUR 15.522).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 115.099 (Vj. TEUR 134.201) enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in Höhe von TEUR 115.058 (Vj. TEUR 134.172). TEUR 80.000 (Vj. TEUR 86.545) davon sind Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen.

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2022 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
SFA-Darlehen 0 0 0 0
(Vj.) (29.980) (29.980) (0) (0)
Hybriddarlehen I 30.000 0 0 30.000
(Vj. Überbrückungskredit I) (32.705) (0) (32.705) (0)
Hybriddarlehen II 50.000 0 0 50.000
(Vj. Überbrückungskredit II) (53.840) (0) (53.840) (0)
Hybriddarlehen III 15.000 0 0 15.000
(Vj. Überbrückungskredit III) (16.925) (0) (16.925) (0)
Vendor Loan 20.000 0 0 20.000
(Vj.) (0) (0) (0) (0)
Zinsverbindlichkeiten (bzgl. Vendor Loan) 58 0 0 58
(Vj. Zinsverbindlichkeiten bzgl. SFA-Darlehen und Anleihe) (721) (721) (0) (0)
115.058 0 0 115.058
(Vj.) (134.172) (30.701) (103.470) (0)

Das SFA-Darlehen betraf ein Senior Facilities Agreement ("SFA-Darlehen") in Form einer privaten, gemeinsam von der H&K AG und der HKO mit den Darlehensgebern getroffenen Finanzierungsvereinbarung vom 24. Juli 2017 in Höhe von 150 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 21. August 2022 einschließlich dazugehöriger Ergänzungen. Der Zinssatz betrug 7,25 % zzgl. EURIBOR (wenn positiv). Im Jahr 2022 wurde das SFA-Darlehen vollständig getilgt und die SFA-Darlehensverbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2022 somit auf insgesamt 0 Mio. EUR (Vj. 80 Mio. EUR), davon 0 Mio. EUR (Vj. 30 Mio. EUR) bei der H&K AG und 0 Mio. EUR (Vj. 50 Mio. EUR) bei der HKO.

Hybriddarlehen I: Am 28. März 2018 wurde der H&K AG durch die Aktionärin COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A. (CDE) ein Überbrückungskredit ("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30 Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli 2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von 2 %, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung, und einer vierteljährlichen Umbuchung der Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf 6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 30 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2022 beträgt rund 3,0 Mio. EUR.

Hybriddarlehen II: Ende November 2018 erfolgte eine zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von der auch der Überbrückungskredit I eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe von 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 und einem Zinssatz von 2 %; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben ("Überbrückungskredit II"). In einer Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 50 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2022 beträgt rund 5,1 Mio. EUR.

Hybriddarlehen III: Ende Februar 2020, um uns die Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der H&KAG einen unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 15 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz war 6,5 %, die aufgelaufenen Zinsen wurden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben. Die dafür in der SFA-Darlehensvereinbarung vorgesehene Teiltilgung des SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio. EUR (70 % der aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 15 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 1,9 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2022 beträgt rund 1,5 Mio. EUR.

Am 18. August 2022 hat einer der Hauptaktionäre der H&K AG, der unsere Anleihe hielt, ein unbesichertes Darlehen ("Vendor Loan") in Höhe von 20 Mio. EUR mit einer Laufzeit von sechs Jahren gewährt. Der vereinbarte Zinssatz ist 6,5 %; die aufgelaufenen Zinsen werden jährlich dem Darlehen zugeschrieben. Zusammen mit der Inanspruchnahme von Facility B des CFA-Darlehens in Höhe von 40 Mio. EUR konnte die Anleihe am 16. Dezember 2022 vollständig zurückgekauft werden.

Gemäß der aktuellen 5-Jahres-Planung des Konzerns wird für 2023 und die Folgejahre von einer positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zur Deckung von Investitions- und vertraglichen Zinszahlungen als ausreichend erwartet wird.

Zudem planen die gesetzlichen Vertreter der H&K AG ebenfalls laut der aktuellen 5-Jahres-Planung, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen, die Umwandlung von Hybrid-Darlehen in Grundkapital und Kapitalrücklagen, was die Schulden- und Zinslast deutlich reduzieren würde.

Die Zinsverbindlichkeiten Ende 2022 betreffen das Vendor Loan und betragen TEUR 58 (Vj. TEUR 721 resultierend aus dem SFA-Darlehen und der Anleihe).

Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.421 (Vj. TEUR 5.871). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der H&KAG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG auszuweisen. Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 3.138 (Vj. TEUR 2.928).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.297 (Vj. TEUR 1.235) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.137 (Vj. TEUR 1.232).

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.047 (Vj. TEUR 2.038) umfasst im Wesentlichen Gehälter in Höhe von TEUR 1.098 (Vj. TEUR 1.038) und Gratifikationen in Höhe von TEUR 834 (Vj. TEUR 876). Zudem sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 32 (Vj. TEUR 32) im Personalaufwand enthalten.

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 8 (Vj. TEUR 8) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.804 (Vj. TEUR 3.227) enthalten insbesondere Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen (TEUR 1.137; Vj. TEUR 1.232), Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 1.860; Vj. TEUR 248) und Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten (TEUR 1.516; Vj. TEUR 1.418). Darüber hinaus sind Miet- sowie weitere sonstige Aufwendungen enthalten.

Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betragen TEUR 50.437 (Vj. TEUR 56.190). Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR 33.609 (Vj. TEUR 21.023) und auf die HKM in Höhe von TEUR 16.828 (Vj. TEUR 35.167). In den TEUR 16.828 (Vj. TEUR 35.167) ist nach der Überprüfung des Wertansatzes der HKO-Beteiligung eine Wertaufholung in Höhe von TEUR 15.379 (Vj. TEUR 30.798) enthalten.

Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr gab es keine Aufwendungen aus Verlustübernahme.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen TEUR 4.098 (Vj. TEUR 3.807), davon TEUR 3.958 (Vj. TEUR 3.807) aus verbundenen Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben insgesamt TEUR 7.700 (Vj. TEUR 14.745) und enthalten im Wesentlichen Zinsen für die Anleihe in Höhe von TEUR 3.792 (Vj. TEUR 3.954), Zinsen für das SFA-Darlehen in Höhe von TEUR 1.247 (Vj. TEUR 2.339) sowie Zinsen aus der Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 1.473 (Vj. TEUR 4.398). Im Vorjahr enthielt diese Position auch Zinsen in Höhe von TEUR 3.763 aus Überbrückungskrediten; wegen der Umwandlung in Hybrid-Darlehen sind keine Zinsen für das Jahr 2022 im Aufwand erfasst. Die Gründe hierfür wurden bereits zuvor in den Abschnitten zu den Finanzierungsdarlehen erläutert.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2022 2021
TEUR TEUR
Ertrag (Vorjahr: Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 10.754 (291)
Gewerbeertragsteuer (3.620) (2.080)
Körperschaftsteuer (4.090) (2.300)
Periodenfremde Steueraufwendungen 466 (13)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.510 (4.684)

Ende 2022 sind latente Steueransprüche der H&K AG in Höhe von TEUR 9.700 (Vj. TEUR 0) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Hintergrund zu dieser geänderten Einschätzung ist neben der aktuellen Planung die durchgeführte Refinanzierung mit ihren geltenden Konditionen. Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 22.995 (Vj. TEUR 33.631), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch wertberichtigt.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende 2022 außer dem Vorstand fünf (Vj. vier) Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem CFA-Darlehen (Nominal einschließlich aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2022: 90,9 Mio. EUR; Vj. 0 Mio. EUR; Inanspruchnahme Avallinie zum 31. Dezember 2022: 14,7 Mio. EUR; Vj. 0 Mio. EUR) für den H&K AG Konzern, davon H&K AG 40,1 Mio. EUR (Vj. 0 Mio. EUR), sind bestimmte direkte und indirekte Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an bestimmten direkten und indirekten Töchtern, sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten an den Treuhänder der Konsortialbanken verpfändet. Die H&K AG haftet aus der CFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2022 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO in Höhe von 50 Mio. EUR sowie für Avallinie-Inanspruchnahmen der HKO in Höhe von 14,7 Mio. EUR.

Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem SFA-Darlehen (31. Dezember 2022: 0 Mio. EUR; Vj. 80 Mio. EUR) für den H&K AG Konzern, davon H&K AG 0 Mio. EUR (Vj. 30 Mio. EUR) und HKO 0 Mio. EUR (Vj. 50 Mio. EUR) waren die direkten und indirekten Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden sämtliche Anteile an der HKM und an deren direkten und indirekten Töchtern sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagegegenstände, Vorräte, Forderungen und Bankkonten (alle weiteren Bankkonten dienen als Sicherheiten für Bankgarantien und Ähnliches) an den Treuhänder der Darlehensgeber verpfändet. Die H&K AG haftete aus der SFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2021 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO in Höhe von 50 Mio. EUR (2022: 0 Mio. EUR).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt TEUR 241 (Vj. TEUR 38). Diese resultieren aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen. Ein Bestellobligo besteht nicht.

Vorstand

Dr. Jens Bodo Koch, Dipl.-Ingenieur, Vorstandsvorsitzender

Dr. Björn Krönert, Dipl.-Kaufmann, Finanzvorstand

Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes der H&K AG TEUR 1.242 (Vj. TEUR 1.199).

Aufsichtsrat

Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender

Nicolaus Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender

Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin, Mitglied

Konzernverhältnisse

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist ein Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen Konzernabschluss unter Einbeziehung aller unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Meldungen nach § 20 AktG:

1. Die COMPAGNIE DE DÉVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg/​Luxemburg, hat uns unter dem 16. Juli 2020 gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.

2. Die Sofi Kapital Ltd., Christ Church/​Barbados, hat uns unter dem 8. Juni 2020 gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die COMPAGNIE DE DÉVELOP-PEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg/​Luxemburg, mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.

3. Herr Nicolas René Walewski, London, Vereinigtes Königreich, hat uns am 23. Juni 2022 mitgeteilt, dass aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados, und die COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg/​Luxemburg, gilt, dass Herr Walewski als Treugeber (i) mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig (ii) mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

4. Herr Gérard Philippe Emile Claude Lussan, Christ Church, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 mitgeteilt, dass er gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados, und die COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg/​Luxemburg, kraft Zurechnung mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

5. Die Concorde Bank Limited, Bridgetown, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 mitgeteilt, dass aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados, und die COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg/​Luxemburg, gilt, dass die Concorde Bank Limited als Treunehmerin mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem zum 31. Dezember 2022 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 183.615 (davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 135.696), eine Dividende in Höhe von EUR 0,04 pro Aktie auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der H&K AG, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 bei den im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

Nachtragsbericht

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 die Mittel für den Nachfolger des Gewehrs G36 freigeben. Das "System Sturmgewehr Bundeswehr", ein auf dem HK416 A8 basierendes neues Sturmgewehr der Heckler & Koch GmbH, wird das G36 als Standardgewehr der Bundeswehr ablösen. Die ersten Testwaffen werden im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt, die Serienproduktion ist für das Jahr 2025 geplant. Die Auswahlentscheidung war bereits im Frühjahr 2021 gefallen, allerdings hatte ein Nachprüfungsverfahren gegen die Entscheidung durch einen unterlegenen Bieter den Vertragsschluss verzögert. Der Vertrag wurde im Januar 2023 unterschrieben.

Oberndorf am Neckar, 6. April 2023

H&K AG

Der Vorstand

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Dr. Jens Bodo Koch Dr. Björn Krönert

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.447,88 0,00 0,00 101.447,88
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 0,00 0,00 355.993.154,05
356.094.601,93 0,00 0,00 356.094.601,93
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Kumulierte Abschreibungen
1.1.2022 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 37.202,40 8.269,69 0,00 45.472,09
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
37.202,40 8.269,69 0,00 45.472,09
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Buchwerte
31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.975,79 64.245,48
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993.154,05
356.049.129,84 356.057.399,53

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die H&K AG, Oberndorf am Neckar

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Stuttgart, den 6. April 2023

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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(Franz Klinger) (Anastasia Rothau)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin