H&K AG

Oberndorf am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

An die Hauptversammlung der H&K AG, Oberndorf a.N.

Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand und dessen Arbeit auf Grundlage schriftlicher und mündlicher Berichte und Informationen regelmäßig überwacht und beratend begleitet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über die für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung, der wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie über die Unternehmenssituation, die Risikolage und das Risikomanagement unterrichtet. Der Vorstand hat auch über den Status sowie Weiterentwicklungen einer integrierten Betrachtung aller Governance-Systeme informiert. Weitere Themen waren die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen sowie die beabsichtigte Geschäftspolitik und Unternehmensplanung.

Der Aufsichtsrat hat diese Berichte jeweils erörtert, mit dem Vorstand beraten und auf dieser Basis die erforderlichen Entscheidungen getroffen sowie die Wirksamkeit der Governance Systeme überwacht. Maßnahmen, die nach der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind vor der Beschlussfassung erörtert worden. Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurden bei der Entscheidungsfindung soweit möglich berücksichtigt.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Beratungsgegenstände

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2022 zu einer konstituierenden und vier ordentlichen Sitzungen sowie einer Strategiesitzung zusammen. Hinzu kamen drei außerordentliche Sitzungen, in denen eilbedürftige und zeitaufwendige Angelegenheiten beraten und entschieden wurden. In Einzelfällen wurden Beschlüsse nach vorheriger Erörterung und einvernehmlicher Entscheidung auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Darüber hinaus kam der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand in diversen weiteren Besprechungen zusammen. Die Sitzungen fanden teilweise als Präsenzkonferenzen, teilweise als Videokonferenzen sowie in Form von Telefonkonferenzen statt. An jeder Sitzung nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiteten stets zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat hatte regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand und wurde von diesem jederzeit zeitnah und umfassend informiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich zu den Regelberichtsthemen nach 8 90 Abs. 1 AktG und zu ausgewählten Themen. Ergänzend hatte der Aufsichtsrat auch im vergangenen Jahr in Abstimmung mit dem Vorstand Kontakt zu Mitgliedern der oberen Führungsebene. Die Mitglieder des Vorstands standen dem Aufsichtsrat ferner für Rückfragen zur Verfügung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat außerhalb der Sitzungen steten Kontakt mit dem Vorstand gehalten und Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance mit ihm erörtert. Bei wichtigen Anlässen und Ereignissen hat der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich informiert. In diesen Fällen setzte der Vorsitzende des Aufsichtsrats die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats kurzfristig, spätestens aber in der nächsten Sitzung hierüber in Kenntnis. Während des gesamten Geschäftsjahres stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in engem Kontakt mit den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand in dem gesetzlich zulässigen Umfang und in enger Abstimmung mit dem Vorstand auch für die Kommunikation mit Investoren zur Verfügung.

Im Mittelpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats standen die maßgeblichen Fragen der Geschäftspolitik, der Investitionen, der Finanzierung und Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation, der Nachhaltigkeit, der Grünen Länder Strategie, der Corporate Governance und der Auftragseingangs-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Unternehmens und ihrer Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2022. Des Weiteren wurden die Wettbewerbssituation und die Planungen des Vorstands in den einzelnen Regionen und Funktionen besprochen. In gemeinsamen Beratungen mit dem Vorstand wurden die Entwicklung der Produktionsmengen und deren Ausbau erörtert. Auch im vergangenen Jahr hat sich der Aufsichtsrat über die Systeme der Qualitätssicherung und über die Ergebnisse aus der Überprüfung der Produktqualität in den Fertigungsstätten sowie über die Personalplanung und -entwicklung der Führungskräfte informiert.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2022 ferner mit dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder befasst.

Gegen mehrere in den ordentlichen Hauptversammlungen vom 27. August 2020, 31. August 2021 und 3. August 2022 gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse, die auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation betreffen, sind Anfechtungsklagen erhoben worden. Die Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 27. August 2020 wurde zwischenzeitlich auch in der Berufungsinstanz abgewiesen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Hinsichtlich der Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 31. August 2021 hat der Kläger obsiegt, das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Rechtsstreit gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. August 2022 befindet sich noch in der ersten Instanz. Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass alle noch anhängigen Anfechtungsklageverfahren gewonnen werden können. Um die Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation trotz Anfechtungsklage durchsetzen zu können, hat die Gesellschaft mit Schriftsatz vom 5. Dezember 2022 einen Freigabeantrag gemäß 8 246a AktG beim zuständigen Oberlandesgerichteingereicht. Das Freigabeverfahren konnte durch einen am 8. Februar 2023 geschlossenen Vergleich beendet werden, in dessen Rahmen sich der Anfechtungskläger verpflichtete, die Anfechtungsklage gegen den Beschluss über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2022 zurückzunehmen.

Besonderes Augenmerk richtete der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum auf wesentliche - auch international laufende - Aufträge des Unternehmens, insbesondere auf die Sturmgewehrausschreibung der Bundeswehr. Hinzu kamen intensive Erörterungen der Wirtschaftlichkeit bestimmter Projektgeschäfte vor dem Hintergrund bestehender Exportbeschränkungen. Des Weiteren wurde mit dem Vorstand umfänglich die im Geschäftsjahr 2022 bestehende rechtliche Situation des Unternehmens analysiert. Dazu gehörten relevante Rechtsfälle wie das sog. Mexiko-Verfahren, Patentstreitigkeiten, besondere arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie die bereits erwähnten Anfechtungsklagen. Im 4. Quartal des Jahres 2022 hat der Aufsichtsrat dem vom Vorstand aufgestellten Budget des Jahres 2023 sowie der unternehmerischen und finanziellen Mittelfristplanung zugestimmt. Sonderthemen waren ferner der Umgang mit den sich aus den Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ergebenden schwierigen Bedingungen und daraus folgenden unternehmerischen Risiken, insbesondere solche, die sich aus Materialpreis- und Energiekostensteigerungen ergeben sowie Fragen der Finanzierung durch Abschluss eines neuen Konsortialkreditvertrags für die HK-Gruppe. Letztlich wurden auch diverse Governance-, Compliance- und Vergütungsthemen besprochen, insbesondere analysierte der Aufsichtsrat den ihm vorgestellten Compliance-Bericht; dies sowohl allein auf Aufsichtsratsebene als auch gemeinsam mit dem Vorstand.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2022 auch an Weiterbildungen und Fachkonferenzen teilgenommen, um sich mit zukunftsweisenden Governance-Anforderungen an Unternehmen und an die Aufsichtsratstätigkeit zu befassen.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2022, sind von dem durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Abschlussprüfer, der Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte standen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat die Dokumente geprüft und in der Aufsichtsratssitzung am 21. April 2023 beraten. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung teil, stellte die wesentlichen Prüfungsergebnisse vor und hat ergänzende Auskünfte erteilt sowie Fragen beantwortet. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat waren Einwendungen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts durch den Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in der Sitzung vom 21. April 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands, den im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 183.615.487,86 EUR wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht einem Gesamtbetrag von EUR 1.105.636,80

Vortrag des Restbetrags in Höhe von EUR 182.509.851,06 auf neue Rechnung

hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen.

In wirtschaftlicher Hinsicht war das Berichtsjahr für das Unternehmen außerordentlich erfolgreich. Die H&K AG und ihre Tochterunternehmen erzielten ein gutes Umsatzwachstum und ein sehr starkes Ergebniswachstum. Die Ziele für das Geschäftsjahr 2022 wurden trotz der sich aus den Folgen der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ergebenden schwierigen Bedingungen nicht nur erreicht, sondern insbesondere ergebnisseitig deutlich übertroffen.

Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat hat ferner den für das Geschäftsjahr 2022 aufgestellten Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") geprüft. In diesem Bericht hat der Vorstand folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der H&K AG, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 bei den im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten und aufzuführenden vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft vorgenommen oder die jeweilige Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

Dem Aufsichtsrat lag der Abhängigkeitsbericht des Vorstands rechtzeitig zur Prüfung vor. Zudem hat er den Abhängigkeitsbericht mit dem Vorstand ausführlich besprochen. Dabei konnte er sich davon überzeugen, dass insbesondere alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen vollständig erfasst wurden. Aus dem Abhängigkeitsbericht und den Gesprächen mit dem Vorstand ergeben sich keine Bedenken. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen.

Persönlicher Dank

Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens für ihren herausfordernden und unermüdlichen Einsatz in einem durch die Folgen der kriegerischen Handlungen in der Ukraine schwierigen Umfeld. Ihnen allen gilt unsere große Wertschätzung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr unter schwierigen Bedingungen geleistete und sehr erfolgreiche Arbeit.

 

Oberndorf a.N., den 26. April 2023

H&K AG

Für den Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Dr. Rainer Runte