H&K AG

Oberndorf am Neckar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 49.083,97 56
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993
356.042.238,02 356.049
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 104.891.104,02 59.037
2. Sonstige Vermögensgegenstände 826.430,68 1.836
105.717.534,70 60.873
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 99.024,95 132
105.816.559,65 61.005
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.420,85 12
D. Aktive latente Steuern 16.709.600,00 19.020
478.574.818,52 436.086

Passiva

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31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 35.482.784,00 27.641
II. Kapitalrücklage 150.543.291,09 53.304
III. Bilanzgewinn 163.457.077,62 183.615
349.483.152,71 264.561
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 9.876.606,04 7.724
2. Sonstige Rückstellungen 1.578.835,39 1.787
11.455.441,43 9.511
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.115.702,22 40.107
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 216.445,92 245
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40.196.091,12 142
4. Sonstige Verbindlichkeiten 30.932.285,12 115.099
davon aus Steuern:
EUR 52.855,71 (Vorjahr: TEUR 41)
111.460.524,38 155.593
D. Passive latente Steuern 6.175.700,00 6.421
478.574.818,52 436.086

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

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2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 3.179.672,00 3.138
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.381.468,73 1.297
4.561.140,73 4.435
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
-954,94 -1
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2.001.297,55 -1.931
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
-136.129,71 -115
-2.137.427,26 -2.047
5. Abschreibungen auf Sachanlagen -6.891,82 -8
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.646.697,28 -4.804
7. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
erhaltene Gewinne
43.557.758,26 50.437
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.821.403,33 4.098
9. Aufwendungen aus Verlustübernahmen -40.065.575,28 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.600.574,58 -7.700
-5.286.988,27 46.835
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -10.221.280,04 3.510
12. Ergebnis nach Steuern -18.739.098,88 47.919
13. Jahresfehlbetrag (i.Vj. Jahresüberschuss) -18.739.098,88 47.919
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 182.196.176,50 135.696
15. Bilanzgewinn 163.457.077,62 183.615

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar, registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte abweichen.

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungswahlrechte für kleine Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris am "Euronext Access" multilaterales Handelssystem (MTF) notiert. Da es sich hierbei nicht um einen organisierten Markt handelt, ist § 264d HGB nicht einschlägig. Der im Jahr 2023 an der Euronext im Durchschnitt ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen Handelsvolumens deutlich über dem von uns ermittelten Wert einer Aktie.

Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler &Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler &Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.

Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler &Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler &Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20. März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen worden ist.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von 2 bis 14 Jahren zugrunde.

Sachanlagevermögen (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wird linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 netto, werden ab dem 1. Januar 2023 aus Vereinfachungsgründen, nicht mehr wie in den Vorjahren im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, sondern direkt auf einem gesonderten Konto im Aufwand erfasst.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen zurückgegriffen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig werden für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00 abgewertet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst, sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf Basis der veröffentlichten Zinssätze der Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

In Fremdwährung valutierende Vermögensgegenstände werden mit dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für Steueransprüche aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen ermittelt. Letztere werden als werthaltig angesehen, soweit sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva ausgewiesen.

Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden dazu folgende Erläuterungen gegeben.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten nicht nur Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sondern auch die Forderungen aus Ergebnisabführung sowie Darlehens- und Zinsforderungen.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 (Vj. TEUR 4.692) und die Beteiligung an der HKM in Höhe von TEUR 351.301 (Vj. TEUR 351.301).

Aufstellung des Anteilsbesitzes:

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Name/​Sitz Anteile in % Währung Eigenkapital 31.12.2023 Jahres-
ergebnis 2023
Stichtagskurs
zum EUR per
31.12.2023
Durchschnittskurs
zum EUR
für 2023
Unmittelbar gehaltene Anteile
Heckler &Koch GmbH,
Oberndorf am Neckar, Deutschland
5,1 TEUR 13.720 43.558*
Heckler &Koch Management GmbH,
Oberndorf am Neckar, Deutschland
100 TEUR 351.299 -40.066*
Mittelbar gehaltene Anteile
Heckler &Koch GmbH,
Oberndorf am Neckar, Deutschland
94,9 TEUR 13.720 43.558*
NSAF Limited, Nottingham, Großbritannien 100 TGBP 4.049 1.103 0,8691 0,8698
Small Arms Group Holding Inc.,
Columbus, Georgia, USA
100 TUSD 19.393 0 1,1050 1,0813
Heckler &Koch Defense Inc.,
Columbus, Georgia, USA
100 TUSD -3.662 63 1,1050 1,0813
Heckler &Koch, Inc.,
Columbus, Georgia, USA
100 TUSD 22.109 2.552 1,1050 1,0813
Heckler &Koch France SAS,
Saint Nom-la-Bretèche, Frankreich
100 TEUR 1.140 784
H&K ITZ IMMOBILIEN Verwaltung GmbH,
Oberndorf am Neckar, Deutschland
100 TEUR 21 -3
H&K ITZ IMMOBILIEN GmbH &Co. KG,
Oberndorf am Neckar, Deutschland
100 TEUR -165 -165
HK Greece Single-Member Société Anonyme,
Chalandri, Griechenland
100 TEUR -57 -82

* vor Ergebnisabführung

Seit dem 3. März 2023 werden mittelbar sämtliche Anteile der HK Greece Single-Member Société Anonyme (HKGR) gehalten.

Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht erstellten Abschlüsse.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 104.891 (Vj. TEUR 59.037) ergeben sich zu einem Teilbetrag von TEUR 459 (Vj. TEUR 475) aus Lieferungen und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen Forderungen, darunter im Wesentlichen einer Darlehensforderung gegen die HKO in Höhe von TEUR 26.057 (Vj. TEUR 24.953) sowie sonstigen Forderungen aus der Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 78.375 (Vj. TEUR 33.609).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 826 (Vj. TEUR 1.836) beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen einen Aktionär in Höhe von TEUR 706 (Vj. TEUR 706). Im Jahr 2022 waren zudem Steuerforderungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR 903 in den sonstigen Vermögensgegenständen enthalten.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte Aufwendungen für Folgejahre in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 12).

Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 16.710 (Vj. TEUR 19.020) bilanziert. Ende 2023 sind latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 8.600 (Vj. TEUR 9.700) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 24.380 (Vj. TEUR 22.995), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch wertberichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes der H&K AG von aktuell 28,075 %. Der Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und diesen zwei Unternehmen bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden aktivisch und latente Steuerschulden passivisch bilanziert. Die aktiven latenten Steuern entfallen im Wesentlichen auf die Rückstellungen und die steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen.

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde im Zuge einer Bezugsrechtskapitalerhöhung um EUR 7.841.864,00 auf EUR 35.482.784,00 durch Ausgabe von 7.841.864 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft erhöht. Die Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgte zum Preis von EUR 13,40 je Aktie, basierend auf einer durch einen unabhängigen Sachverständigen verplausibilisierten Unternehmensbewertung. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurden die Rückzahlungsforderungen von zwei Großaktionären aus den von ihnen gewährten Gesellschafterdarlehen als Sacheinlagen eingebracht und damit in (handelsrechtliches) Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt. Der Bruttoemissionserlös der Kapitalerhöhung (ohne Sacheinlagen) beläuft sich auf insgesamt 10,1 Mio. EUR. Die Kapitalrücklage erhöhte sich um TEUR 97.239. Die Kapitalerhöhung wurde am 17. Mai 2023 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien wurden am 19. Mai 2023 in die bestehende Preisfeststellung an der Euronext Access Paris einbezogen.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 9.877 (Vj. TEUR 7.724) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 5.293 (Vj. TEUR 3.833) und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 4.583 (Vj. TEUR 3.845).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von TEUR 651 (Vj. TEUR 800), Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 300 (Vj. TEUR 600), ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 211 (Vj. TEUR 225) sowie die Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 168 (Vj. TEUR 104).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten eine Konsortialkreditverbindlichkeit ("CFA-Darlehen") in Höhe von TEUR 40.000 (Vj. TEUR 40.000) und eine Zinsverbindlichkeit in Höhe von TEUR 116 (Vj. TEUR 107).

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2023 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
CFA-Darlehen 40.000 0 40.000 0
(Vj.) (40.000) (0) (40.000) (0)
Zinsverbindlichkeit 116 116 0 0
(Vj.) (107) (107) (0) (0)
40.116 116 40.000 0
(Vj.) (40.107) (107) (40.000) (0)

Diese Konsortialkreditverbindlichkeit betrifft eine 140 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (CFA-Darlehen) vom 17. August 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von drei Jahren, sowie der Möglichkeit von Verlängerungen um bis zu zwei weiteren Jahren. Die erste Verlängerung um ein Jahr ist im Jahr 2023 beantragt und vereinbart worden. Der Zinssatz setzt sich aus einer Marge zzgl. EURIBOR (wenn positiv) zusammen, wobei die Zinsen nach Ablauf der festgelegten Zinsziehungsperiode (vertraglich wählbar: entweder 3 oder 6 Monate) zu zahlen sind. Die Marge beträgt anfangs 3,5 % und kann ab 2024, in Abhängigkeit von bestimmten Kennzahlen, zwischen 1,6 % und 3,5 % variieren. Für nicht in Anspruch genommene Fazilitäten werden Bereitstellungszinsen (35 % von der jeweils gültigen Marge) berechnet.

Resultierend aus dieser Vereinbarung erfasst der H&K AG Konzern zwei Finanzverbindlichkeiten an Banken:

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Facility A, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die HKO (31. Dezember 2023: 45 Mio. EUR, davon 10 Mio. EUR kurzfristig; 31. Dezember 2022: 50 Mio. EUR, davon 5 Mio. EUR kurzfristig);

Facility B, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die H&K AG (31. Dezember 2023: 40 Mio. EUR; 31. Dezember 2022: 40 Mio. EUR).

Ein weiterer Teil der CFA-Finanzierungsvereinbarung ist

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Facility C, eine 50 Mio. EUR Aval- und Kontokorrentlinie, welche zum Stichtag 31. Dezember 2023 sowie zum 31. Dezember 2022 nur als Avallinie in Anspruch genommen und somit als Eventualverbindlichkeit nicht bilanziert wurde. Die Zinsen und anderen Bedingungen dieser Linien unterliegen weiteren Zusatzvereinbarungen mit den Konsortialbanken.

Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die CFA-Finanzierungsvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen Einschränkungen; der Konzern muss zudem bestimmte Konzern-Eigenkapitalwerte (nach IFRS) sowie Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants") einhalten. Der Konzern ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung des CFA-Darlehens zu leisten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten - neben den Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung aus dem laufenden Jahr (TEUR 40.066) - Restverbindlichkeiten inklusive aufgelaufener Zinsen aus dem seit 2014 bestehendem Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der HKM in Höhe von TEUR 130 (Vj. TEUR 142).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 30.932 (Vj. TEUR 115.099) enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in Höhe von TEUR 30.879 (Vj. TEUR 115.058). Davon sind TEUR 8.000 (Vj. TEUR 80.000) Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen.

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2023 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Hybriddarlehen I 3.000 0 0 3.000
(Vj.) (30.000) (0) (0) (30.000)
Hybriddarlehen II 5.000 0 0 5.000
(Vj.) (50.000) (0) (0) (50.000)
Hybriddarlehen III 1.500 0 0 1.500
(Vj.) (15.000) (0) (0) (15.000)
Vendor Loan 21.322 0 21.322 0
(Vj.) (20.000) (0) (0) (20.000)
Zinsverbindlichkeiten (bzgl. Vendor Loan) 58 0 58 0
(Vj.) (58) (0) (0) (58)
30.879 0 21.379 9.500
(Vj.) (115.058) (0) (0) (115.058)

Hybriddarlehen I: Am 28. März 2018 wurde der H&K AG durch die Aktionärin COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A. (CDE) ein Überbrückungskredit ("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30 Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli 2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von 2 %, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung, und einer vierteljährlichen Umbuchung der Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf 6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 30 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung im Juni 2023 hat die Ausschüttung einer Dividende beschlossen, somit sind im Jahr 2023 3,0 Mio. EUR Ansprüche auf Hybridzinsen im Zinsaufwand erfasst und dem Darlehensbetrag hinzugeschrieben worden. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2023 beträgt rund 1,4 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung eingebracht worden.

Hybriddarlehen II: Ende November 2018 erfolgte eine zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von der auch der Überbrückungskredit I eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe von 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 und einem Zinssatz von 2 %; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben ("Überbrückungskredit II"). In einer Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 50 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung im Juni 2023 hat die Ausschüttung einer Dividende beschlossen, somit sind im Jahr 2023 5,0 Mio. EUR Ansprüche auf Hybridzinsen im Zinsaufwand erfasst und dem Darlehensbetrag hinzugeschrieben worden. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2023 beträgt rund 2,4 Mio. EUR. Wie oben beim Gezeichneten Kapital beschrieben ist im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung eingebracht worden.

Hybriddarlehen III: Ende Februar 2020, um uns die Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der H&K AG einen unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 15 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz war 6,5 %, die aufgelaufenen Zinsen wurden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben. Die dafür in der SFA-Darlehens-vereinbarung vorgesehene Teiltilgung des SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio. EUR (70 % der aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 15 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 1,9 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung im Juni 2023 hat die Ausschüttung einer Dividende beschlossen, somit sind im Jahr 2023 1,5 Mio. EUR Ansprüche auf Hybridzinsen im Zinsaufwand erfasst und dem Darlehensbetrag hinzugeschrieben worden. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2023 beträgt rund 0,7 Mio. EUR. Wie oben beim Gezeichneten Kapital beschrieben ist im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung eingebracht worden.

Am 18. August 2022 hat einer der Hauptaktionäre der H&K AG, der unsere Anleihe hielt, ein unbesichertes Darlehen ("Vendor Loan") in Höhe von 20 Mio. EUR mit einer Laufzeit von sechs Jahren gewährt. Der vereinbarte Zinssatz ist 6,5 %; die aufgelaufenen Zinsen werden jährlich dem Darlehen zugeschrieben. Zusammen mit der Inanspruchnahme von Facility B des CFA-Darlehens in Höhe von 40 Mio. EUR konnte die Anleihe am 16. Dezember 2022 vollständig zurückgekauft werden. Durch die Zuschreibung der aufgelaufenen Zinsen im Dezember 2023 erhöhte sich das Darlehen auf 21,3 Mio. EUR (2022: 20,0 Mio. EUR).

Die Zinsverbindlichkeiten Ende 2023 betreffen das Vendor Loan und betragen TEUR 58 (Vj. TEUR 58).

Gemäß der aktuellen 5-Jahres-Planung des Konzerns wird für 2024 und die Folgejahre von einer positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zur Deckung von Investitions- und vertraglichen Zinszahlungen als ausreichend erwartet wird.

Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.176 (Vj. TEUR 6.421). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der H&K AG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 3.180 (Vj. TEUR 3.138).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.381 (Vj. TEUR 1.297) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.366 (Vj. TEUR 1.137).

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.137 (Vj. TEUR 2.047) umfasst im Wesentlichen Gehälter in Höhe von TEUR 1.341 (Vj. TEUR 1.098) und Gratifikationen in Höhe von TEUR 660 (Vj. TEUR 834). Zudem sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 30 (Vj. TEUR 32) im Personalaufwand enthalten.

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 8) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.647 (Vj. TEUR 4.804) enthalten insbesondere Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 2.496 inkl. Eigenkapitalbeschaffungskosten; Vj. TEUR 1.860 inkl. Refinanzierungskosten), Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen (TEUR 1.366; Vj. TEUR 1.137) und Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten (TEUR 1.182; Vj. TEUR 1.516). Darüber hinaus sind Kosten der Personalbeschaffung, Miet- sowie weitere sonstige Aufwendungen enthalten.

Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betragen TEUR 43.558 (Vj. TEUR 50.437). Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR 43.558 (Vj. TEUR 33.609) und auf die HKM in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 16.828).

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen TEUR 4.821 (Vj. TEUR 4.098), davon TEUR 4.785 (Vj. TEUR 3.958) aus verbundenen Unternehmen.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betragen TEUR 40.066 (Vj. TEUR 0) und enthalten den auszugleichenden Verlust der HKM.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben insgesamt TEUR 13.601 (Vj. TEUR 7.700) und enthalten im Wesentlichen Zinsen für die Hybriddarlehen in Höhe von TEUR 9.500 (Vj. TEUR 0), Zinsen für Facility B in Höhe von TEUR 2.720 (Vj. TEUR 271) sowie Zinsen für das Vendor Loan in Höhe von TEUR 1.322 (Vj. TEUR 58). Im Vorjahr enthielt diese Position im Wesentlichen Zinsen für die Anleihe in Höhe von TEUR 3.792, Zinsen für das SFA-Darlehen in Höhe von TEUR 1.247 sowie Zinsen aus der Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 1.473.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2023 2022
TEUR TEUR
Aufwand (Vorjahr: Ertrag) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (2.064) 10.754
Gewerbeertragsteuer (3.610) (3.620)
Körperschaftsteuer (4.060) (4.090)
Periodenfremde Steueraufwendungen/​-erträge (487) 466
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (10.221) 3.510

Ende 2023 sind latente Steueransprüche der H&K AG in Höhe von TEUR 8.600 (Vj. TEUR 9.700) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 24.380 (Vj. TEUR 22.995), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch wertberichtigt.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende 2023 außer dem Vorstand fünf (Vj. fünf) Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem CFA-Darlehen für den H&K AG Konzern (Nominal einschließlich aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2023: 86,4 Mio. EUR; Vj. 90,9 Mio. EUR; Inanspruchnahme Avallinie zum 31. Dezember 2023: 13,9 Mio. EUR; Vj. 14,7 Mio. EUR), davon H&K AG 40,1 Mio. EUR (Vj. 40,1 Mio. EUR), sind bestimmte direkte und indirekte Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an bestimmten direkten und indirekten Töchtern, sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten an den Treuhänder der Konsortialbanken verpfändet. Die H&K AG haftet aus der CFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2023 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO (Nominal einschließlich aufgelaufener Zinsen: 46,3 Mio. EUR; Vj. 50,8 Mio. EUR) sowie für Avallinie-Inanspruchnahmen der HKO in Höhe von 13,9 Mio. EUR (Vj. 14,7 Mio. EUR).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt TEUR 236 (Vj. TEUR 241). Diese resultieren aus langfristigen Mietverträgen. Ein Bestellobligo besteht, wie im Vorjahr, nicht.

Vorstand

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Dr. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender (CEO)
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Dr. Björn Krönert, Finanzvorstand (CFO) (bis 30. September 2023)
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Andreas Schnautz, Finanzvorstand (CFO) (seit 1. Oktober 2023)
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Marco Geißinger, Vertriebsvorstand (CSO) (seit 1. Oktober 2023).

Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes der H&K AG TEUR 1.197 (Vj. TEUR 1.242).

Aufsichtsrat

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Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender
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Nicolaus P. Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender
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Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin, Mitglied

Konzernverhältnisse

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist ein Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen Konzernabschluss unter Einbeziehung aller unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Seit Juli 2020 ist das Unternehmen davon ausgegangen, dass die Aktienmehrheit an der H&K AG bei der COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg, Luxemburg ("CDE") (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados (mittelbar) liegt ("Sofi Kapital Ltd."). Dieses Verständnis leitete sich aus der Tatsache ab, dass die CDE der H&K AG im August 2020 die nachstehend unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten Mitteilungen nach § 20 AktG zukommen ließ und dies schon im Juli 2020 ankündigte. Des Weiteren war die CDE in der Lage, bei der Anmeldung zu allen nachfolgenden Hauptversammlungen der H&K AG entsprechende Aktienbesitznachweise zum Nachweis der Mehrheitsbeteiligung vorzulegen. Aufgrund des (mittelbaren) Besitzes der CDE an den Sammelaktienurkunden, in denen die 15.000.787 H&K AG-Aktien verbrieft sind, streitet insbesondere die unwiderlegliche Vermutung des § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG im Verhältnis zur H&K AG dafür, dass die CDE mit den 15.000.787 H&K-Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung berechtigt ist.

Zwischen der CDE und Herrn Andreas Heeschen, Köln, ist umstritten, wem das Eigentum aus den 15.000.787 H&K AG-Aktien zusteht und ob die CDE eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG hält. Die CDE und Herr Heeschen streiten über vorstehende Rechtsfrage vor Gericht. Während das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 25. Februar 2022 im Wesentlichen der CDE recht gegeben hatte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufungsinstanz mit Urteil vom 15. Dezember 2023 festgestellt, dass die 15.000.787 H&K AG-Aktien bislang noch im Eigentum des Herrn Heeschen stehen, gleichzeitig aber Herrn Heeschen verurteilt, 13.925.498 dieser 15.000.787 H&K AG-Aktien an die CDE zu übereignen. Das Urteil des OLG Frankfurt vom 15. Dezember 2023 ist nicht rechtskräftig, da Herr Heeschen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben hat. Die Eigentumsfrage an den 15.000.787 H&K AG-Aktien ist damit noch nicht abschließend geklärt.

Die im Kalenderjahr 2023 vorgenommene Kapitalerhöhung ist mit Eintragung im Handelsregister am 17. Mai 2023 wirksam geworden. Der vorstehend erwähnte Gesellschafterstreit, insbesondere das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2023, hat auf die Kapitalerhöhung keinen Einfluss.

Meldungen nach § 20 AktG:

1. Die CDE hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.

2. Die Sofi Kapital Ltd. hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass ihr mittelbar, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die CDE, mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.

3. Herr Nicolas René Walewski, London, Vereinigtes Königreich, hat uns am 23. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital Ltd. und die CDE gilt, dass er als Treugeber (i) mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig (ii) mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

4. Herr Gérard Philippe Emile Claude Lussan, Christ Church, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass er gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital Ltd. und die CDE kraft Zurechnung mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

5. Die Concorde Bank Limited, Bridgetown, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital Ltd. und die CDE gilt, dass die Concorde Bank Limited als Treunehmerin mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem zum 31. Dezember 2023 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 163.457 (davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 182.196), eine Dividende in Höhe von EUR 0,06 pro Aktie auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der H&K AG, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 bei den im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten und aufzuführenden vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige Rechtsgeschäft vorgenommen oder die jeweilige Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

Nachtragsbericht

Bis zur Erstellung dieses Anhangs gab es nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bei der H&K AG keine weiteren nennenswerten operativen oder strukturellen Veränderungen oder Geschäftsvorfälle.

 

Oberndorf am Neckar, 25. März 2024

H&K AG

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Der Vorstand
Dr. Jens Bodo Koch Andreas Schnautz Marco Geißinger

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

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Anschaffungskosten
1.1.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 101.447,88 0,00 1.748,80 99.699,08
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 0,00 0,00 355.993.154,05
356.094.601,93 0,00 1.748,80 356.092.853,13
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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
1.1.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.472,09 6.891,82 1.748,80 50.615,11 49.083,97 55.975,79
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 355.993.154,05 355.993.154,05
45.472,09 6.891,82 1.748,80 50.615,11 356.042.238,02 356.049.129,84