| H&K AGOberndorf am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivascrollen 
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 Gewinn-
        und Verlustrechnung
         | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2023 | Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 3.179.672,00 | 3.138 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.381.468,73 | 1.297 | |
| 4.561.140,73 | 4.435 | |||
| 3. | Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für
              Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -954,94 | -1 | ||
| 4. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -2.001.297,55 | -1.931 | ||
| b) Soziale Abgaben und
              Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -136.129,71 | -115 | ||
| -2.137.427,26 | -2.047 | |||
| 5. | Abschreibungen auf Sachanlagen | -6.891,82 | -8 | |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.646.697,28 | -4.804 | |
| 7. | Aufgrund von
              Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne | 43.557.758,26 | 50.437 | |
| 8. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.821.403,33 | 4.098 | |
| 9. | Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -40.065.575,28 | 0 | |
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -13.600.574,58 | -7.700 | |
| -5.286.988,27 | 46.835 | |||
| 11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -10.221.280,04 | 3.510 | |
| 12. | Ergebnis nach Steuern | -18.739.098,88 | 47.919 | |
| 13. | Jahresfehlbetrag (i.Vj. Jahresüberschuss) | -18.739.098,88 | 47.919 | |
| 14. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 182.196.176,50 | 135.696 | |
| 15. | Bilanzgewinn | 163.457.077,62 | 183.615 | |
Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar,
        registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522,
        für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
        Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften
        geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.
        
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften
        der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn-
        und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
        gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
        
Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt
        ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei
        arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass
        manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen
        arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte
        abweichen.
        
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine
        Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
        Erleichterungswahlrechte für kleine
        Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses
        werden teilweise in Anspruch genommen.
        
Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG
        unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris
        am "Euronext Access" multilaterales Handelssystem (MTF)
        notiert. Da es sich hierbei nicht um einen organisierten
        Markt handelt, ist § 264d HGB nicht einschlägig.
        Der im Jahr 2023 an der Euronext im Durchschnitt
        ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen
        Handelsvolumens deutlich über dem von uns ermittelten
        Wert einer Aktie.
        
Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG
        (damals: Heckler &Koch Beteiligungs GmbH) und der
        Heckler &Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein
        Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im
        Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.
        
Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG
        (damals: Heckler &Koch Beteiligungs GmbH) und der
        Heckler &Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar,
        (HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20.
        März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen
        worden ist.
        
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
        vermindert um planmäßige und, sofern
        erforderlich, außerplanmäßige
        Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode
        errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen,
        Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von
        2 bis 14 Jahren zugrunde.
        
Sachanlagevermögen (andere Anlagen, Betriebs- und
        Geschäftsausstattung) wird linear abgeschrieben.
        Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände
        mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00
        netto, werden ab dem 1. Januar 2023 aus
        Vereinfachungsgründen, nicht mehr wie in den Vorjahren
        im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, sondern direkt auf
        einem gesonderten Konto im Aufwand erfasst.
        
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem
        niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen
        werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung
        dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine
        Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine
        Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für
        die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen
        zurückgegriffen.
        
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
        werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig werden
        für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene
        Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht
        mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00
        abgewertet.
        
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden
        ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.
        
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
        Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
        Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
        Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
        kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
        zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
        Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
        berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
        für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
        Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
        Jahr werden nicht abgezinst, sonstige Rückstellungen
        mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf
        Basis der veröffentlichten Zinssätze der
        Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit
        entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
        vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
        
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
        Erfüllungsbeträgen angesetzt.
        
In Fremdwährung valutierende
        Vermögensgegenstände werden mit dem
        maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des
        Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt
        die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der
        Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
        Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
        soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr betreffen.
        
Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten
        in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am
        Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die
        Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der
        Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
        Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
        soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
        einem Jahr betreffen.
        
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede
        zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
        Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
        Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für
        Steueransprüche aus steuerlich vortragsfähigen
        Zinsaufwendungen ermittelt. Letztere werden als werthaltig
        angesehen, soweit sie laut unserer aktuellen Planung im
        Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können.
        Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der
        Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in
        den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva
        ausgewiesen.
        
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
        Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
        Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
        werden dazu folgende Erläuterungen gegeben.
        
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die
        Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
        enthalten nicht nur Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus
        Lieferungen und Leistungen, sondern auch die Forderungen
        aus Ergebnisabführung sowie Darlehens- und
        Zinsforderungen.
        
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
        Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage
        beigefügt.
        
Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die
        Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 (Vj.
        TEUR 4.692) und die Beteiligung an der HKM in Höhe von
        TEUR 351.301 (Vj. TEUR 351.301).
        
| Name/Sitz | Anteile in % | Währung | Eigenkapital 31.12.2023 | Jahres- ergebnis 2023 | Stichtagskurs zum EUR per 31.12.2023 | Durchschnittskurs zum EUR für 2023 | 
| Unmittelbar gehaltene Anteile | ||||||
| Heckler &Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 5,1 | TEUR | 13.720 | 43.558* | ||
| Heckler &Koch
              Management GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 351.299 | -40.066* | ||
| Mittelbar gehaltene Anteile | ||||||
| Heckler &Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 94,9 | TEUR | 13.720 | 43.558* | ||
| NSAF Limited, Nottingham, Großbritannien | 100 | TGBP | 4.049 | 1.103 | 0,8691 | 0,8698 | 
| Small Arms Group Holding
              Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | 19.393 | 0 | 1,1050 | 1,0813 | 
| Heckler &Koch
              Defense Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | -3.662 | 63 | 1,1050 | 1,0813 | 
| Heckler &Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | 22.109 | 2.552 | 1,1050 | 1,0813 | 
| Heckler &Koch France
              SAS, Saint Nom-la-Bretèche, Frankreich | 100 | TEUR | 1.140 | 784 | ||
| H&K ITZ IMMOBILIEN
              Verwaltung GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 21 | -3 | ||
| H&K ITZ IMMOBILIEN
              GmbH &Co. KG, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -165 | -165 | ||
| HK Greece Single-Member
              Société Anonyme, Chalandri, Griechenland | 100 | TEUR | -57 | -82 | 
Seit dem 3. März 2023 werden mittelbar
        sämtliche Anteile der HK Greece Single-Member
        Société Anonyme (HKGR) gehalten.
        
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis
        beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht
        erstellten Abschlüsse.
        
Die Forderungen und sonstigen
        Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr,
        Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
        
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe
        von TEUR 104.891 (Vj. TEUR 59.037) ergeben sich zu einem
        Teilbetrag von TEUR 459 (Vj. TEUR 475) aus Lieferungen und
        Leistungen und im Übrigen aus sonstigen Forderungen,
        darunter im Wesentlichen einer Darlehensforderung gegen die
        HKO in Höhe von TEUR 26.057 (Vj. TEUR 24.953) sowie
        sonstigen Forderungen aus der Ergebnisabführung in
        Höhe von TEUR 78.375 (Vj. TEUR 33.609).
        
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
        Höhe von TEUR 826 (Vj. TEUR 1.836) beinhalten im
        Wesentlichen Forderungen gegen einen Aktionär in
        Höhe von TEUR 706 (Vj. TEUR 706). Im Jahr 2022 waren
        zudem Steuerforderungen aus Vorjahren in Höhe von TEUR
        903 in den sonstigen Vermögensgegenständen
        enthalten.
        
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte
        Aufwendungen für Folgejahre in Höhe von TEUR 6
        (Vj. TEUR 12).
        
Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR
        16.710 (Vj. TEUR 19.020) bilanziert. Ende 2023 sind latente
        Steueransprüche in Höhe von TEUR 8.600 (Vj. TEUR
        9.700) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen
        als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut
        unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren
        verwendet werden können. Mögliche latente
        Steueransprüche in Höhe von TEUR 24.380 (Vj. TEUR
        22.995), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen
        Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem
        Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch
        wertberichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt
        auf Basis des Ertragsteuersatzes der H&K AG von aktuell
        28,075 %. Der Ertragsteuersatz umfasst
        Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
        Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der
        HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und
        diesen zwei Unternehmen bestehenden ertragsteuerlichen
        Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG
        ausgewiesen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf
        Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche
        werden aktivisch und latente Steuerschulden passivisch
        bilanziert. Die aktiven latenten Steuern entfallen im
        Wesentlichen auf die Rückstellungen und die steuerlich
        vortragsfähigen Zinsaufwendungen.
        
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde im Zuge
        einer Bezugsrechtskapitalerhöhung um EUR 7.841.864,00
        auf EUR 35.482.784,00 durch Ausgabe von 7.841.864 neuen,
        auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien
        der Gesellschaft erhöht. Die
        Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgte zum Preis von EUR
        13,40 je Aktie, basierend auf einer durch einen
        unabhängigen Sachverständigen
        verplausibilisierten Unternehmensbewertung. Im Rahmen
        dieser Kapitalerhöhung wurden die
        Rückzahlungsforderungen von zwei
        Großaktionären aus den von ihnen gewährten
        Gesellschafterdarlehen als Sacheinlagen eingebracht und
        damit in (handelsrechtliches) Eigenkapital der Gesellschaft
        umgewandelt. Der Bruttoemissionserlös der
        Kapitalerhöhung (ohne Sacheinlagen) beläuft sich
        auf insgesamt 10,1 Mio. EUR. Die Kapitalrücklage
        erhöhte sich um TEUR 97.239. Die Kapitalerhöhung
        wurde am 17. Mai 2023 in das Handelsregister eingetragen.
        Die neuen Aktien wurden am 19. Mai 2023 in die bestehende
        Preisfeststellung an der Euronext Access Paris einbezogen.
        
Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR
        9.877 (Vj. TEUR 7.724) betreffen im Wesentlichen
        Rückstellungen für Körperschaftssteuer in
        Höhe von TEUR 5.293 (Vj. TEUR 3.833) und Gewerbesteuer
        in Höhe von TEUR 4.583 (Vj. TEUR 3.845).
        
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
        Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen in
        Höhe von TEUR 651 (Vj. TEUR 800), Rechtsstreitigkeiten
        in Höhe von TEUR 300 (Vj. TEUR 600), ausstehende
        Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 211 (Vj. TEUR
        225) sowie die Jahresabschlussprüfung in Höhe von
        TEUR 168 (Vj. TEUR 104).
        
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
        enthalten eine Konsortialkreditverbindlichkeit
        ("CFA-Darlehen") in Höhe von TEUR 40.000 (Vj. TEUR
        40.000) und eine Zinsverbindlichkeit in Höhe von TEUR
        116 (Vj. TEUR 107).
        
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag 31.12.2023 | bis zu 1 Jahr | über 1 Jahr | über 5 Jahre | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| CFA-Darlehen | 40.000 | 0 | 40.000 | 0 | 
| (Vj.) | (40.000) | (0) | (40.000) | (0) | 
| Zinsverbindlichkeit | 116 | 116 | 0 | 0 | 
| (Vj.) | (107) | (107) | (0) | (0) | 
| 40.116 | 116 | 40.000 | 0 | |
| (Vj.) | (40.107) | (107) | (40.000) | (0) | 
Diese Konsortialkreditverbindlichkeit betrifft eine 140
        Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (CFA-Darlehen) vom 17.
        August 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von drei
        Jahren, sowie der Möglichkeit von Verlängerungen
        um bis zu zwei weiteren Jahren. Die erste Verlängerung
        um ein Jahr ist im Jahr 2023 beantragt und vereinbart
        worden. Der Zinssatz setzt sich aus einer Marge zzgl.
        EURIBOR (wenn positiv) zusammen, wobei die Zinsen nach
        Ablauf der festgelegten Zinsziehungsperiode (vertraglich
        wählbar: entweder 3 oder 6 Monate) zu zahlen sind. Die
        Marge beträgt anfangs 3,5 % und kann ab 2024, in
        Abhängigkeit von bestimmten Kennzahlen, zwischen 1,6 %
        und 3,5 % variieren. Für nicht in Anspruch genommene
        Fazilitäten werden Bereitstellungszinsen (35 % von der
        jeweils gültigen Marge) berechnet.
        
Resultierend aus dieser Vereinbarung erfasst der H&K
        AG Konzern zwei Finanzverbindlichkeiten an Banken:
        
| ― | Facility A, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die HKO (31. Dezember 2023: 45 Mio. EUR, davon 10 Mio. EUR kurzfristig; 31. Dezember 2022: 50 Mio. EUR, davon 5 Mio. EUR kurzfristig); | 
| ― | Facility B, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die H&K AG (31. Dezember 2023: 40 Mio. EUR; 31. Dezember 2022: 40 Mio. EUR). | 
Ein weiterer Teil der CFA-Finanzierungsvereinbarung ist
        
| ― | Facility C, eine 50 Mio. EUR Aval- und Kontokorrentlinie, welche zum Stichtag 31. Dezember 2023 sowie zum 31. Dezember 2022 nur als Avallinie in Anspruch genommen und somit als Eventualverbindlichkeit nicht bilanziert wurde. Die Zinsen und anderen Bedingungen dieser Linien unterliegen weiteren Zusatzvereinbarungen mit den Konsortialbanken. | 
Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften
        unterliegen durch die CFA-Finanzierungsvereinbarung im
        Hinblick auf bestimmte Transaktionen strengen
        Einschränkungen; der Konzern muss zudem bestimmte
        Konzern-Eigenkapitalwerte (nach IFRS) sowie
        Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den
        vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants")
        einhalten. Der Konzern ist berechtigt, Teilzahlungen oder
        auch eine komplette Rückzahlung des CFA-Darlehens zu
        leisten.
        
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
        Unternehmen beinhalten - neben den Verbindlichkeiten aus
        Ergebnisabführung aus dem laufenden Jahr (TEUR 40.066)
        - Restverbindlichkeiten inklusive aufgelaufener Zinsen aus
        dem seit 2014 bestehendem Ergebnisabführungsvertrag
        gegenüber der HKM in Höhe von TEUR 130 (Vj. TEUR
        142).
        
Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
        30.932 (Vj. TEUR 115.099) enthalten vor allem
        Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in
        Höhe von TEUR 30.879 (Vj. TEUR 115.058). Davon sind
        TEUR 8.000 (Vj. TEUR 80.000) Verbindlichkeiten
        gegenüber nahestehenden Unternehmen.
        
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag 31.12.2023 | bis zu 1 Jahr | über 1 Jahr | über 5 Jahre | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Hybriddarlehen I | 3.000 | 0 | 0 | 3.000 | 
| (Vj.) | (30.000) | (0) | (0) | (30.000) | 
| Hybriddarlehen II | 5.000 | 0 | 0 | 5.000 | 
| (Vj.) | (50.000) | (0) | (0) | (50.000) | 
| Hybriddarlehen III | 1.500 | 0 | 0 | 1.500 | 
| (Vj.) | (15.000) | (0) | (0) | (15.000) | 
| Vendor Loan | 21.322 | 0 | 21.322 | 0 | 
| (Vj.) | (20.000) | (0) | (0) | (20.000) | 
| Zinsverbindlichkeiten (bzgl. Vendor Loan) | 58 | 0 | 58 | 0 | 
| (Vj.) | (58) | (0) | (0) | (58) | 
| 30.879 | 0 | 21.379 | 9.500 | |
| (Vj.) | (115.058) | (0) | (0) | (115.058) | 
Hybriddarlehen I: Am 28. März 2018 wurde der
        H&K AG durch die Aktionärin COMPAGNIE DE
        DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A. (CDE) ein
        Überbrückungskredit
        ("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30
        Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt
        worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und
        hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli
        2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli
        2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von
        2 %, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung,
        und einer vierteljährlichen Umbuchung der
        Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls
        vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung
        wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30.
        Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und
        Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der
        vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf
        6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom
        18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit
        Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der
        ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein
        "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 30 Mio. EUR auf
        unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021
        aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. EUR wurden
        am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das
        Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen,
        wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu
        gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem
        Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG
        gemäß Vorschlag des Vorstands eine
        Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien
        für dasselbe Geschäftsjahr beschließt.
        Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt
        dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im
        Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung
        im Juni 2023 hat die Ausschüttung einer Dividende
        beschlossen, somit sind im Jahr 2023 3,0 Mio. EUR
        Ansprüche auf Hybridzinsen im Zinsaufwand erfasst und
        dem Darlehensbetrag hinzugeschrieben worden. Die
        entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2023
        beträgt rund 1,4 Mio. EUR. Wie oben bei der
        Erläuterung des gezeichneten Kapitals beschrieben, ist
        im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses
        Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen
        der Kapitalerhöhung eingebracht worden.
        
Hybriddarlehen II: Ende November 2018 erfolgte eine
        zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von
        der auch der Überbrückungskredit I
        eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe
        von 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023
        und einem Zinssatz von 2 %; die aufgelaufenen Zinsen werden
        vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben
        ("Überbrückungskredit II"). In einer
        Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des
        Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der
        deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage der Zinssatz
        im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1.
        Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5 % angepasst. Durch eine
        Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die
        Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1.
        Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche
        Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in
        Höhe von 50 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt.
        Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe
        von 3,8 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1.
        Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 %
        p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten
        Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch
        steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der
        H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine
        Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien
        für dasselbe Geschäftsjahr beschließt.
        Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt
        dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im
        Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung
        im Juni 2023 hat die Ausschüttung einer Dividende
        beschlossen, somit sind im Jahr 2023 5,0 Mio. EUR
        Ansprüche auf Hybridzinsen im Zinsaufwand erfasst und
        dem Darlehensbetrag hinzugeschrieben worden. Die
        entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2023
        beträgt rund 2,4 Mio. EUR. Wie oben beim Gezeichneten
        Kapital beschrieben ist im Mai 2023 der ursprüngliche
        Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als
        Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung eingebracht
        worden.
        
Hybriddarlehen III: Ende Februar 2020, um uns die
        Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu
        erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der
        H&K AG einen unbesicherten
        Überbrückungskredit in Höhe von 15 Mio. EUR
        mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt und
        ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz war 6,5 %, die
        aufgelaufenen Zinsen wurden vierteljährlich dem
        Darlehen zugeschrieben. Die dafür in der
        SFA-Darlehens-vereinbarung vorgesehene Teiltilgung des
        SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio. EUR (70 % der
        aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020. Durch eine
        Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die
        Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1.
        Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche
        Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in
        Höhe von 15 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt.
        Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe
        von 1,9 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1.
        Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 %
        p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten
        Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch
        steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der
        H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine
        Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien
        für dasselbe Geschäftsjahr beschließt.
        Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt
        dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im
        Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung
        im Juni 2023 hat die Ausschüttung einer Dividende
        beschlossen, somit sind im Jahr 2023 1,5 Mio. EUR
        Ansprüche auf Hybridzinsen im Zinsaufwand erfasst und
        dem Darlehensbetrag hinzugeschrieben worden. Die
        entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2023
        beträgt rund 0,7 Mio. EUR. Wie oben beim Gezeichneten
        Kapital beschrieben ist im Mai 2023 der ursprüngliche
        Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als
        Sacheinlage bei der Kapitalerhöhung eingebracht
        worden.
        
Am 18. August 2022 hat einer der Hauptaktionäre der
        H&K AG, der unsere Anleihe hielt, ein unbesichertes
        Darlehen ("Vendor Loan") in Höhe von 20 Mio. EUR mit
        einer Laufzeit von sechs Jahren gewährt. Der
        vereinbarte Zinssatz ist 6,5 %; die aufgelaufenen Zinsen
        werden jährlich dem Darlehen zugeschrieben. Zusammen
        mit der Inanspruchnahme von Facility B des CFA-Darlehens in
        Höhe von 40 Mio. EUR konnte die Anleihe am 16.
        Dezember 2022 vollständig zurückgekauft werden.
        Durch die Zuschreibung der aufgelaufenen Zinsen im Dezember
        2023 erhöhte sich das Darlehen auf 21,3 Mio. EUR
        (2022: 20,0 Mio. EUR).
        
Die Zinsverbindlichkeiten Ende 2023 betreffen das Vendor
        Loan und betragen TEUR 58 (Vj. TEUR 58).
        
Gemäß der aktuellen 5-Jahres-Planung des
        Konzerns wird für 2024 und die Folgejahre von einer
        positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen
        Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zur Deckung
        von Investitions- und vertraglichen Zinszahlungen als
        ausreichend erwartet wird.
        
Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur
        Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich
        passive latente Steuern in Höhe von TEUR 6.176 (Vj.
        TEUR 6.421). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM
        sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der
        H&K AG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft
        vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Die
        passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die
        Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.
        
Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus
        Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 3.180 (Vj.
        TEUR 3.138).
        
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
        von TEUR 1.381 (Vj. TEUR 1.297) enthalten im Wesentlichen
        Erträge aus der Weiterbelastung von
        Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.366 (Vj.
        TEUR 1.137).
        
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.137 (Vj.
        TEUR 2.047) umfasst im Wesentlichen Gehälter in
        Höhe von TEUR 1.341 (Vj. TEUR 1.098) und
        Gratifikationen in Höhe von TEUR 660 (Vj. TEUR 834).
        Zudem sind Aufwendungen für Altersversorgung in
        Höhe von TEUR 30 (Vj. TEUR 32) im Personalaufwand
        enthalten.
        
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur
        planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR
        7 (Vj. TEUR 8) enthalten.
        
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
        von TEUR 5.647 (Vj. TEUR 4.804) enthalten insbesondere
        Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 2.496 inkl.
        Eigenkapitalbeschaffungskosten; Vj. TEUR 1.860 inkl.
        Refinanzierungskosten), Aufwendungen für bezogene
        Konzerndienstleistungen (TEUR 1.366; Vj. TEUR 1.137) und
        Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten (TEUR 1.182;
        Vj. TEUR 1.516). Darüber hinaus sind Kosten der
        Personalbeschaffung, Miet- sowie weitere sonstige
        Aufwendungen enthalten.
        
Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
        erhaltenen Gewinne betragen TEUR 43.558 (Vj. TEUR 50.437).
        Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR
        43.558 (Vj. TEUR 33.609) und auf die HKM in Höhe von
        TEUR 0 (Vj. TEUR 16.828).
        
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
        betragen TEUR 4.821 (Vj. TEUR 4.098), davon TEUR 4.785 (Vj.
        TEUR 3.958) aus verbundenen Unternehmen.
        
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betragen
        TEUR 40.066 (Vj. TEUR 0) und enthalten den auszugleichenden
        Verlust der HKM.
        
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben
        insgesamt TEUR 13.601 (Vj. TEUR 7.700) und enthalten im
        Wesentlichen Zinsen für die Hybriddarlehen in
        Höhe von TEUR 9.500 (Vj. TEUR 0), Zinsen für
        Facility B in Höhe von TEUR 2.720 (Vj. TEUR 271) sowie
        Zinsen für das Vendor Loan in Höhe von TEUR 1.322
        (Vj. TEUR 58). Im Vorjahr enthielt diese Position im
        Wesentlichen Zinsen für die Anleihe in Höhe von
        TEUR 3.792, Zinsen für das SFA-Darlehen in Höhe
        von TEUR 1.247 sowie Zinsen aus der Ergebnisabführung
        von HKM in Höhe von TEUR 1.473.
        
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie
        folgt zusammen:
        
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Aufwand (Vorjahr: Ertrag) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern | (2.064) | 10.754 | 
| Gewerbeertragsteuer | (3.610) | (3.620) | 
| Körperschaftsteuer | (4.060) | (4.090) | 
| Periodenfremde Steueraufwendungen/-erträge | (487) | 466 | 
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (10.221) | 3.510 | 
Ende 2023 sind latente Steueransprüche der H&K
        AG in Höhe von TEUR 8.600 (Vj. TEUR 9.700) aus
        steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als
        werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer
        aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren
        verwendet werden können. Mögliche latente
        Steueransprüche in Höhe von TEUR 24.380 (Vj. TEUR
        22.995), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen
        Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem
        Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch
        wertberichtigt.
        
Die Gesellschaft hat zum Geschäftsjahresende 2023
        außer dem Vorstand fünf (Vj. fünf)
        Mitarbeiter beschäftigt.
        
Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem CFA-Darlehen
        für den H&K AG Konzern (Nominal
        einschließlich aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember
        2023: 86,4 Mio. EUR; Vj. 90,9 Mio. EUR; Inanspruchnahme
        Avallinie zum 31. Dezember 2023: 13,9 Mio. EUR; Vj. 14,7
        Mio. EUR), davon H&K AG 40,1 Mio. EUR (Vj. 40,1 Mio.
        EUR), sind bestimmte direkte und indirekte
        Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung
        als Garanten beigetreten. Außerdem wurden die Anteile
        an der HKM und an bestimmten direkten und indirekten
        Töchtern, sowie durch Globalzessionen und andere
        Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen,
        Vorräte, Forderungen und Bankkonten an den
        Treuhänder der Konsortialbanken verpfändet. Die
        H&K AG haftet aus der CFA-Darlehensvereinbarung als
        Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten
        für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31.
        Dezember 2023 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO
        (Nominal einschließlich aufgelaufener Zinsen: 46,3
        Mio. EUR; Vj. 50,8 Mio. EUR) sowie für
        Avallinie-Inanspruchnahmen der HKO in Höhe von 13,9
        Mio. EUR (Vj. 14,7 Mio. EUR).
        
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
        insgesamt TEUR 236 (Vj. TEUR 241). Diese resultieren aus
        langfristigen Mietverträgen. Ein Bestellobligo
        besteht, wie im Vorjahr, nicht.
        
| Dr. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender (CEO) | 
| Dr. Björn Krönert, Finanzvorstand (CFO) (bis 30. September 2023) | 
| Andreas Schnautz, Finanzvorstand (CFO) (seit 1. Oktober 2023) | 
| Marco Geißinger, Vertriebsvorstand (CSO) (seit 1. Oktober 2023). | 
Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des
        Vorstandes der H&K AG TEUR 1.197 (Vj. TEUR 1.242).
        
| Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender | 
| Nicolaus P. Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender | 
| Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin, Mitglied | 
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist ein
        Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen
        Konzernabschluss unter Einbeziehung aller unmittelbaren und
        mittelbaren Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss
        wird im Unternehmensregister offengelegt.
        
Seit Juli 2020 ist das Unternehmen davon ausgegangen,
        dass die Aktienmehrheit an der H&K AG bei der COMPAGNIE
        DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg, Luxemburg
        ("CDE") (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd., Christ
        Church, Barbados (mittelbar) liegt ("Sofi Kapital Ltd.").
        Dieses Verständnis leitete sich aus der Tatsache ab,
        dass die CDE der H&K AG im August 2020 die nachstehend
        unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten Mitteilungen nach
        § 20 AktG zukommen ließ und dies schon im Juli
        2020 ankündigte. Des Weiteren war die CDE in der Lage,
        bei der Anmeldung zu allen nachfolgenden Hauptversammlungen
        der H&K AG entsprechende Aktienbesitznachweise zum
        Nachweis der Mehrheitsbeteiligung vorzulegen. Aufgrund des
        (mittelbaren) Besitzes der CDE an den Sammelaktienurkunden,
        in denen die 15.000.787 H&K AG-Aktien verbrieft sind,
        streitet insbesondere die unwiderlegliche Vermutung des
        § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG im Verhältnis zur
        H&K AG dafür, dass die CDE mit den 15.000.787
        H&K-Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
        zur Stimmrechtsausübung berechtigt ist.
        
Zwischen der CDE und Herrn Andreas Heeschen, Köln,
        ist umstritten, wem das Eigentum aus den 15.000.787 H&K
        AG-Aktien zusteht und ob die CDE eine Mehrheitsbeteiligung
        an der H&K AG hält. Die CDE und Herr Heeschen
        streiten über vorstehende Rechtsfrage vor Gericht.
        Während das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 25.
        Februar 2022 im Wesentlichen der CDE recht gegeben hatte,
        hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufungsinstanz
        mit Urteil vom 15. Dezember 2023 festgestellt, dass die
        15.000.787 H&K AG-Aktien bislang noch im Eigentum des
        Herrn Heeschen stehen, gleichzeitig aber Herrn Heeschen
        verurteilt, 13.925.498 dieser 15.000.787 H&K AG-Aktien
        an die CDE zu übereignen. Das Urteil des OLG Frankfurt
        vom 15. Dezember 2023 ist nicht rechtskräftig, da Herr
        Heeschen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
        erhoben hat. Die Eigentumsfrage an den 15.000.787 H&K
        AG-Aktien ist damit noch nicht abschließend
        geklärt.
        
Die im Kalenderjahr 2023 vorgenommene
        Kapitalerhöhung ist mit Eintragung im Handelsregister
        am 17. Mai 2023 wirksam geworden. Der vorstehend
        erwähnte Gesellschafterstreit, insbesondere das Urteil
        des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember
        2023, hat auf die Kapitalerhöhung keinen Einfluss.
        
Meldungen nach § 20 AktG:
        
1. Die CDE hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung
        gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass ihr
        mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie
        gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
        gehört.
        
2. Die Sofi Kapital Ltd. hat uns am 20. August 2020 eine
        Mitteilung gem. § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass ihr mittelbar, kraft Zurechnung
        gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die CDE,
        mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie
        gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
        gehört.
        
3. Herr Nicolas René Walewski, London,
        Vereinigtes Königreich, hat uns am 23. Juni 2022 eine
        Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung
        gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi
        Kapital Ltd. und die CDE gilt, dass er als Treugeber (i)
        mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der
        H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß
        § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig (ii) mittelbar
        eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (mit Blick auf
        eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)
        hält.
        
4. Herr Gérard Philippe Emile Claude Lussan,
        Christ Church, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 eine
        Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass er gemäß § 16 Abs. 4
        AktG über die Sofi Kapital Ltd. und die CDE kraft
        Zurechnung mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien
        an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20
        Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
        Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
        
5. Die Concorde Bank Limited, Bridgetown, Barbados, hat
        uns am 24. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß
        § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass aufgrund
        einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG
        über die Sofi Kapital Ltd. und die CDE gilt, dass die
        Concorde Bank Limited als Treunehmerin mittelbar mehr als
        den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig
        mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
        (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)
        hält.
        
Vorstand und Aufsichtsrat der H&K AG schlagen der
        Hauptversammlung vor, aus dem zum 31. Dezember 2023 im
        Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
        TEUR 163.457 (davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in
        Höhe von TEUR 182.196), eine Dividende in Höhe
        von EUR 0,06 pro Aktie auszuschütten und den
        restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
        
Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären
        wir als Vorstand der H&K AG, dass die Gesellschaft im
        Geschäftsjahr 2023 bei den im vorstehenden Bericht
        über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
        aufgeführten und aufzuführenden vorgenommenen
        Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen
        Maßnahmen nach den Umständen, die uns im
        Zeitpunkt bekannt waren, in dem das jeweilige
        Rechtsgeschäft vorgenommen oder die jeweilige
        Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem
        Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt
        und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder
        unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.
        
Bis zur Erstellung dieses Anhangs gab es nach dem
        Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bei der H&K AG keine
        weiteren nennenswerten operativen oder strukturellen
        Veränderungen oder Geschäftsvorfälle.
        
Oberndorf am Neckar, 25. März 2024
H&K AG
        
| Der Vorstand | ||
| Dr. Jens Bodo Koch | Andreas Schnautz | Marco Geißinger | 
| Anschaffungskosten | ||||
| 1.1.2023 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 101.447,88 | 0,00 | 1.748,80 | 99.699,08 | 
| II. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 355.993.154,05 | 0,00 | 0,00 | 355.993.154,05 | 
| 356.094.601,93 | 0,00 | 1.748,80 | 356.092.853,13 | |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
| 1.1.2023 | Abschreibungen des Geschäftsjahres | Abgänge | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 45.472,09 | 6.891,82 | 1.748,80 | 50.615,11 | 49.083,97 | 55.975,79 | 
| II. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 355.993.154,05 | 355.993.154,05 | 
| 45.472,09 | 6.891,82 | 1.748,80 | 50.615,11 | 356.042.238,02 | 356.049.129,84 | |