H&K AG

Oberndorf am Neckar

Jahresabschluss zum 31.12.2024

Bilanz zum 31. Dezember 2024

A k t i v a

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31.12.2024 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 42.235,03 49
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993
356.035.389,08 356.042
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 137.123.977,84 104.891
2. Sonstige Vermögensgegenstände 871.706,70 826
137.995.684,54 105.718
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 150.340,21 99
138.146.024,75 105.817
C. Rechnungsabgrenzungsposten 24.754,63 6
D. Aktive latente Steuern 18.431.100,00 16.710
512.637.268,46 478.575

P a s s i v a

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31.12.2024 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 35.482.784,00 35.483
II. Kapitalrücklage 150.543.291,09 150.543
III. Bilanzgewinn 210.655.967,55 163.457
396.682.042,64 349.483
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 13.899.327,80 9.877
2. Sonstige Rückstellungen 1.660.979,15 1.579
15.560.306,95 11.455
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.071.757,78 40.116
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 616.118,42 216
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.152.126,09 40.196
4. Sonstige Verbindlichkeiten 36.320.516,58 30.932
davon aus Steuern:
EUR 50.818,68 (Vorjahr: TEUR 53)
93.160.518,87 111.461
D. Passive latente Steuern 7.234.400,00 6.176
512.637.268,46 478.575

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024

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2024 Vorjahr
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 4.478.972,00 3.180
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.787.687,92 1.381
6.266.659,92 4.561
3. Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.429,68 1
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.274.164,07 2.001
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 140.518,75 136
2.414.682,82 2.137
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6.848,94 7
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.144.938,33 5.647
7. Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne 61.115.547,91 43.558
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.069.148,31 4.821
9. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 40.066
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12.287.523,13 13.601
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.247.200,00 10.221
12. Ergebnis nach Steuern 49.348.733,24 -18.739
13. Sonstige Steuern 20.876,27 0
14. Jahresüberschuss (i.Vj. Jahresfehlbetrag) 49.327.856,97 -18.739
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 161.328.110,58 182.196
16. Bilanzgewinn 210.655.967,55 163.457

Anhang für das Geschäftsjahr 2024

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar, registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte abweichen.

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Erleichterungswahlrechte für kleine Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris am "Euronext Access" multilaterales Handelssystem (MTF) notiert. Da es sich hierbei nicht um einen organisierten Markt handelt, ist § 264d HGB nicht einschlägig. Der im Jahr 2024 an der Euronext im Durchschnitt ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen Handelsvolumens deutlich über dem von uns ermittelten Wert einer Aktie.

Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.

Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20. März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen worden ist.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von 2 bis 14 Jahren zugrunde.

Sachanlagevermögen (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) wird linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 netto, werden ab dem 1. Januar 2023 aus Vereinfachungsgründen, nicht mehr wie in den Vorjahren im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, sondern direkt auf einem gesonderten Konto im Aufwand erfasst.

Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen zurückgegriffen.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig, werden für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00 abgewertet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst, sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf Basis der veröffentlichten Zinssätze der Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

In Fremdwährung valutierende Vermögensgegenstände werden mit dem maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags. Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für Steueransprüche aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen ermittelt. Letztere werden als werthaltig angesehen, soweit sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva ausgewiesen.

Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden dazu folgende Erläuterungen gegeben.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten nicht nur Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sondern auch die Forderungen aus Ergebnisabführung sowie Darlehens- und Zinsforderungen.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 (Vj. TEUR 4.692) und die Beteiligung an der HKM in Höhe von TEUR 351.301 (Vj. TEUR 351.301).

Aufstellung des Anteilsbesitzes:

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Name/​Sitz Anteile in % Währung Eigenkapital 31.12.2024 Jahresergebnis 2024 Stichtagskurs zum EUR per 31.12.2024 Durchschnittskurs zum EUR für 2024
Unmittelbar gehaltene Anteile
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 5,1 TEUR 13.720 0 1
Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR 351.299 0 1
Mittelbar gehaltene Anteile
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 94,9 TEUR 13.720 0 1
Heckler & Koch (UK) Limited (vormals: NSAF Limited), Nottingham, Großbritannien 100 TGBP 6.980 2.931 0,8292 0,8465
Small Arms Group Holding Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD 19.393 0 1,0389 1,0823
Heckler & Koch Defense Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD -3.952 -292 1,0389 1,0823
Heckler & Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA 100 TUSD 17.393 -5.159 1,0389 1,0823
Heckler & Koch France SAS, Saint Nom-la-Bretèche, Frankreich 100 TEUR 2.016 1.576
H&K ITZ IMMOBILIEN Verwaltung GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR 12 -9
H&K ITZ IMMOBILIEN GmbH & Co. KG, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR -387 -222
HK Greece Single-Member Société Anonyme, Chalandri, Griechenland 100 TEUR 92 -26
H&K Sustainable Technologies GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR -21 -46
H&K Technologies Immobilien GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR -24 -49
Chrom-Müller Metallveredelung GmbH 2, Oberndorf am Neckar, Deutschland 100 TEUR 1.232 1.181
Heckler & Koch Romania S.r.l. 3, Bukarest, Rumänien 100 TRON

1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der H&K AG.

2 Jahresergebnis CMM nicht nur seit Erwerb Ende November 2024, sondern für das Gesamtjahr 2024 angegeben.

3 Das Unternehmen befindet sich noch in Gründung, weshalb noch kein Jahresabschluss aufgestellt worden ist.

Zum 29. Juli 2024 wurde die Kronen 2989 GmbH durch die HKO erworben und danach in die H&K Sustainable Technologies GmbH (HKST) umbenannt. Zum 16. Oktober 2024 wurde die Kronen 2988 GmbH durch die HKO und die HKST erworben und danach in die H&K Technologies Immobilien GmbH (HKTI) umbenannt. Zum 28. November 2024 wurde die Chrom-Müller Metallveredelung GmbH (CMM) durch die HKST erworben und die Grundstücke und Gebäude hierfür durch die HKTI erworben.

Der Gesellschaftsvertrag der Heckler & Koch Romania S.r.l. wurde im Jahr 2024 unterzeichnet. Die Gesellschaft wurde am 18. November 2024 in das Handelsregister eingetragen und damit gegründet, es wurde jedoch bislang kein Eigenkapital einbezahlt. Laut Gesellschaftsvertrag wird das Eigenkapital 100 TRON betragen. Dieser Betrag wird nach Eröffnung eines Bankkontos einbezahlt.

Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht erstellten Abschlüsse.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 137.124 (Vj. TEUR 104.891) ergeben sich zu einem Teilbetrag von TEUR 1.453 (Vj. TEUR 459) aus Lieferungen und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen Vermögensgegenständen, bestehend aus einer Darlehensforderung gegenüber der HKO in Höhe von TEUR 27.064 (Vj. TEUR 26.057) sowie einer Darlehensforderung gegenüber der HKO in Höhe von TEUR 108.608 (Vj. TEUR 78.375) aus der Ergebnisabführung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 872 (Vj. TEUR 826) beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen einen Aktionär in Höhe von TEUR 706 (Vj. TEUR 706).

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte Aufwendungen für Folgejahre in Höhe von TEUR 25 (Vj. TEUR 6).

Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 18.431 (Vj. TEUR 16.710) bilanziert. Ende 2024 sind latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 10.300 (Vj. TEUR 8.600) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 21.432 (Vj. TEUR 24.380), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch wertberichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes der H&K AG von aktuell 28,075 %. Der Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und diesen zwei Unternehmen bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden aktivisch und latente Steuerschulden passivisch bilanziert. Die aktiven latenten Steuern entfallen im Wesentlichen auf die Rückstellungen und die steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Der Saldo aus aktiven und passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 11.197 (Vj. TEUR 10.534) unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

Das Gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 35.483 ergibt sich aus 35.482.784 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft und hat sich im Berichtsjahr nicht geändert. Bei der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 150.543 gab es im Berichtsjahr ebenfalls keine Änderungen.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 13.899 (Vj. TEUR 9.877) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 7.045 (Vj. TEUR 5.293) und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 5.604 (Vj. TEUR 4.583).

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.661 (Vj. TEUR 1.579) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von TEUR 775 (Vj. TEUR 651), für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 389 (Vj. TEUR 300), für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 294 (Vj. TEUR 211) sowie für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von TEUR 121 (Vj. TEUR 168).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten eine Konsortialkreditverbindlichkeit ("CFA-Darlehen") in Höhe von TEUR 40.000 (Vj. TEUR 40.000) und eine Zinsverbindlichkeit in Höhe von TEUR 72 (Vj. TEUR 116).

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2024 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
CFA-Darlehen 40.000 0 40.000 0
(Vj.) (40.000) (0) (40.000) (0)
Zinsverbindlichkeit 72 72 0 0
(Vj.) (116) (116) (0) (0)
40.072 72 40.000 0
(Vj.) (40.116) (116) (40.000) (0)

Diese Konsortialkreditverbindlichkeit betrifft eine 140,0 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (CFA-Darlehen) vom 17. August 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von drei Jahren, sowie der Möglichkeit von Verlängerungen um bis zu zwei weiteren Jahren. Die erste Verlängerung um ein Jahr ist im Jahr 2023 beantragt und vereinbart worden. Der Zinssatz setzt sich aus einer Marge zzgl. EURIBOR (wenn positiv) zusammen, wobei die Zinsen nach Ablauf der festgelegten Zinsziehungsperiode (vertraglich wählbar: entweder 3 oder 6 Monate) zu zahlen sind. Die Marge beträgt anfangs 3,5 % und kann ab 2024, in Abhängigkeit von bestimmten Kennzahlen, zwischen 1,6 % und 3,5 % variieren. Für nicht in Anspruch genommene Fazilitäten werden Bereitstellungszinsen (35 % von der jeweils gültigen Marge) berechnet.

Resultierend aus dieser Vereinbarung erfasst der H&K Konzern zwei Finanzverbindlichkeiten an Banken:

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Facility A, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die HKO (31. Dezember 2024: 35,0 Mio. EUR, davon 10,0 Mio. EUR kurzfristig; 31. Dezember 2023: 45,0 Mio. EUR, davon 10,0 Mio. EUR kurzfristig);

Facility B, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die H&K AG (31. Dezember 2024: 40,0 Mio. EUR; 31. Dezember 2023: 40,0 Mio. EUR).

Ein weiterer Teil der CFA-Finanzierungsvereinbarung ist

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Facility C, eine 50,0 Mio. EUR Aval- und Kontokorrentlinie, welche zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 nur als Avallinie durch die HKO in Anspruch genommen und somit als Eventualverbindlichkeit nicht bilanziert wurde. Neben den Avalgebühren fallen Zinsen für die Inanspruchnahme der Kreditlinien an, die abhängig sind von verschiedenen Bedingungen, welche Bestandteil weiterer Zusatzvereinbarungen mit den Konsortialbanken sind.

Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen durch die CFA-Finanzierungsvereinbarung im Hinblick auf bestimmte Transaktionen (insbesondere Dividendenausschüttungen, Erwerb oder Verkauf von Unternehmen, Aufnahme von Schulden) strengen Einschränkungen; der Konzern muss darüber hinaus bestimmte Konzern-Eigenkapitalwerte (nach IFRS) sowie Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants") einhalten. Der Konzern ist berechtigt, Teilzahlungen oder auch eine komplette Rückzahlung des CFA-Darlehens zu leisten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 616 (Vj. TEUR 216) weisen Restlaufzeiten bis zu einem Jahr auf.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr in voller Höhe sonstige Verbindlichkeiten und bestehen aus Darlehensverbindlichkeiten inklusive aufgelaufener Zinsen aus dem seit 2014 bestehendem Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der HKM in Höhe von TEUR 16.152 (Vj. TEUR 40.196).

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 36.321 (Vj. TEUR 30.932) enthalten vor allem Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in Höhe von TEUR 36.269 (Vj. TEUR 30.879). Davon sind TEUR 11.781 (Vj. TEUR 8.000) Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen.

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Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 31.12.2024 bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Hybriddarlehen I 4.418 0 0 4.418
(Vj.) (3.000) (0) (0) (3.000)
Hybriddarlehen II 7.363 0 0 7.363
(Vj.) (5.000) (0) (0) (5.000)
Hybriddarlehen III 2.209 0 0 2.209
(Vj.) (1.500) (0) (0) (1.500)
Vendor Loan 21.322 0 21.322 0
(Vj.) (21.322) (0) (21.322) (0)
Zinsverbindlichkeiten (bzgl. Vendor Loan) 58 58 0 0
(Vj.) (58) (0) (58) (0)
Verbindlichkeit aus Dividenden 900 900 0 0
(Vj.) (0) (0) (0) (0)
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 51 51 0 0
(Vj.) (53) (53) (0) (0)
36.321 1.009 21.322 13.990
(Vj.) (30.932) (53) (21.379) (9.500)

Hybriddarlehen I: Am 28. März 2018 wurde der H&K AG durch die Aktionärin COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A. (CDE) ein Überbrückungskredit ("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30,0 Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli 2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von 2 %, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung, und einer vierteljährlichen Umbuchung der Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf 6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 30,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr: Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden Dividende beschlossen, somit sind in 2024 1,4 Mio. EUR (2023 3,0 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt 0,4 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung eingebracht worden.

Hybriddarlehen II: Ende November 2018 erfolgte eine zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von der auch der Überbrückungskredit I eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe von 50,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 und einem Zinssatz von 2 %; die aufgelaufenen Zinsen werden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben ("Überbrückungskredit II"). In einer Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage der Zinssatz im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 50,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr: Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden Dividende beschlossen, somit sind in 2024 2,4 Mio. EUR (2023 5,0 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt 0,7 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung eingebracht worden.

Hybriddarlehen III: Ende Februar 2020, um uns die Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der H&K AG einen unbesicherten Überbrückungskredit in Höhe von 15,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz war 6,5 %, die aufgelaufenen Zinsen wurden vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben. Die dafür in der SFA-Darlehensvereinbarung vorgesehene Teiltilgung des SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio. EUR (70 % der aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020. Durch eine Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 15,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 1,9 Mio. EUR wurden am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren ist.

Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien für dasselbe Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr: Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden Dividende beschlossen, somit sind in 2024 0,7 Mio. EUR (2023 1,5 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt 0,2 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der Kapitalerhöhung eingebracht worden.

Am 18. August 2022 hat einer der Hauptaktionäre der H&K AG, der unsere Anleihe hielt, ein unbesichertes Darlehen ("Vendor Loan") in Höhe von 20,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit von sechs Jahren gewährt. Der vereinbarte Zinssatz ist 6,5 %; die aufgelaufenen Zinsen werden jährlich dem Darlehen zugeschrieben. Zusammen mit der Inanspruchnahme von Facility B des CFA-Darlehens in Höhe von 40,0 Mio. EUR konnte die Anleihe am 16. Dezember 2022 vollständig zurückgekauft werden. Durch die Zuschreibung der aufgelaufenen Zinsen im Dezember 2023 erhöhte sich das Darlehen auf 21,3 Mio. EUR. Die ab diesem Zeitpunkt bis Mitte Dezember 2024 aufgelaufenen Zinsen wurden Mitte Dezember 2024 ausbezahlt und die danach aufgelaufenen Zinsen passiviert. Somit betragen Ende 2024 das Darlehen 21,3 Mio. EUR (Vj. 21,3 Mio. EUR) und die Zinsverbindlichkeiten TEUR 58 (Vj. TEUR 58).

Gemäß der aktuellen 5-Jahresplanung des Konzerns wird für 2025 und die Folgejahre von einer positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zusammen mit dem hohen Bestand an Zahlungsmitteln aus 2024 zur Deckung von Investitions- und vertraglichen Zinszahlungen als ausreichend erwartet wird.

Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich passive latente Steuern in Höhe von TEUR 7.234 (Vj. TEUR 6.176). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der H&K AG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 4.479 (Vj. TEUR 3.180).

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.788 (Vj. TEUR 1.381) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.733 (Vj. TEUR 1.366).

Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.415 (Vj. TEUR 2.137) umfasst im Wesentlichen Gehälter in Höhe von TEUR 1.379 (Vj. TEUR 1.341), Gratifikationen in Höhe von TEUR 878 (Vj. TEUR 660) und soziale Abgaben in Höhe von TEUR 116 (Vj. TEUR 106).

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 7) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.145 (Vj. TEUR 5.647) beinhalten unter anderem Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen (TEUR 1.757; Vj. TEUR 1.366), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 1.531; Vj. TEUR 1.182) und Nebenkosten des Geldverkehrs (TEUR 102; Vj. TEUR 2.496 inkl. Eigenkapitalbeschaffungskosten). Darüber hinaus sind Reisekosten, Kosten der Personalbeschaffung, Miet- sowie weitere sonstige Aufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betragen TEUR 61.116 (Vj. TEUR 43.558). Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR 33.277 (Vj. TEUR 43.558) und auf die HKM in Höhe von TEUR 27.838 (Vj. TEUR 0).

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen TEUR 9.069 (Vj. TEUR 4.821), davon TEUR 9.068 (Vj. TEUR 4.785) aus verbundenen Unternehmen.

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 40.066) und enthalten im Vorjahr den auszugleichenden Verlust der HKM.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben insgesamt TEUR 12.288 (Vj. TEUR 13.601) und enthalten im Wesentlichen Zinsen für die Hybriddarlehen in Höhe von TEUR 4.490 (Vj. TEUR 9.500), Zinsen für Facility B in Höhe von TEUR 2.552 (Vj. TEUR 2.720), Zinsen für das Vendor Loan in Höhe von TEUR 1.409 (Vj. TEUR 1.322) sowie Zinsen aus der Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 3.829 (Vj. TEUR 12).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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2024 2023
TEUR TEUR
Ertrag (Vorjahr: Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 663 (2.064)
Gewerbeertragsteuer (3.620) (3.610)
Körperschaftsteuer (4.040) (4.060)
Periodenfremde Steueraufwendungen/​-erträge (1.250) (487)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (8.247) (10.221)

Ende 2024 sind latente Steueransprüche der H&K AG in Höhe von TEUR 10.300 (Vj. TEUR 8.600) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können. Mögliche latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 21.432 (Vj. TEUR 24.380), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch wertberichtigt.

Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 2024 außer dem Vorstand fünf (Vj. vier) Mitarbeiter beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem CFA-Darlehen für den H&K Konzern (Nominal einschließlich aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2024: 75,8 Mio. EUR; Vj. 86,4 Mio. EUR; Inanspruchnahme Avallinie zum 31. Dezember 2024: 4,0 Mio. EUR; Vj. 13,9 Mio. EUR), davon H&K AG 40,1 Mio. EUR (Vj. 40,1 Mio. EUR), sind bestimmte direkte und indirekte Tochtergesellschaften der H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten. Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an bestimmten direkten und indirekten Töchtern, sowie durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen und Bankkonten an den Treuhänder der Konsortialbanken verpfändet. Die H&K AG haftet aus der CFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2024 für Darlehensinanspruchnahmen der HKO (Nominal einschließlich aufgelaufener Zinsen: 35,7 Mio. EUR; Vj. 46,3 Mio. EUR) sowie für Avallinie-Inanspruchnahmen der HKO in Höhe von 4,0 Mio. EUR (Vj. 13,9 Mio. EUR).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt TEUR 176 (Vj. TEUR 236). Diese resultieren aus langfristigen Mietverträgen. Ein Bestellobligo besteht, wie im Vorjahr, nicht.

Vorstand

Dr. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Andreas Schnautz, Finanzvorstand (CFO)

Marco Geißinger, Vertriebsvorstand (CSO).

Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des Vorstandes der H&K AG TEUR 1.800 (Vj. TEUR 1.197).

Aufsichtsrat

Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender

Nicolaus P. Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender

Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin, Mitglied

Konzernverhältnisse

Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, befindet sich im Eigentum privater Investoren. Sie ist ein Mutterunternehmen und erstellt deshalb einen Konzernabschluss unter Einbeziehung aller unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt.

Seit Juli 2020 ist das Unternehmen davon ausgegangen, dass die Aktienmehrheit an der H&K AG bei der COMPAGNIE DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg, Luxemburg ("CDE") (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd., Christ Church, Barbados (mittelbar) liegt ("Sofi Kapital"). Dieses Verständnis leitete sich aus der Tatsache ab, dass die CDE der H&K AG im August 2020 die nachstehend unter Ziff. 1 und 2 aufgeführten Mitteilungen nach § 20 AktG zukommen ließ und dies schon im Juli 2020 ankündigte. Des Weiteren war die CDE in der Lage, bei der Anmeldung zu allen nachfolgenden Hauptversammlungen der H&K AG entsprechende Aktienbesitznachweise zum Nachweis der Mehrheitsbeteiligung vorzulegen. Aufgrund des (mittelbaren) Besitzes der CDE an den Sammelaktienurkunden, in denen die sich im Disput befindlichen 15.000.787 H&K AG-Aktien verbrieft sind, stritt jedenfalls bis zum 15. Dezember 2023 (siehe nachfolgender Absatz) die unwiderlegliche Vermutung des § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG im Verhältnis zur H&K AG dafür, dass die CDE mit den 15.000.787 H&K-Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung berechtigt ist.

Zwischen der CDE und Herrn Andreas Heeschen, Köln, war umstritten, wem das Eigentum aus den 15.000.787 H&K AG-Aktien zusteht und ob die CDE eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG hält. Die CDE und Herr Heeschen stritten über vorstehende Rechtsfrage vor Gericht. Während das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 25. Februar 2022 im Wesentlichen der CDE recht gegeben hatte, hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufungsinstanz mit Urteil vom 15. Dezember 2023 festgestellt, dass die 15.000.787 H&K AG-Aktien noch im Eigentum des Herrn Heeschen standen, gleichzeitig aber Herrn Heeschen verurteilt, 13.925.498 dieser 15.000.787 H&K AG-Aktien an die CDE zu übereignen. Das Urteil des OLG Frankfurt vom 15. Dezember 2023 war zunächst nicht rechtskräftig, da Herr Heeschen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben hatte. Mit Beschluss vom 11. Februar 2025 hat nun aber der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Herrn Heeschen zurückgewiesen, wodurch das Urteil des OLG Frankfurt vom 15. Dezember 2023 rechtskräftig geworden ist. Dementsprechend ging das Eigentum an den 13.925.498 streitbefangenen Aktien am 11. Februar 2025 auf die CDE über.

Die im Kalenderjahr 2023 vorgenommene Eigenkapitalerhöhung ist mit Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister am 17. Mai 2023 wirksam geworden. Der vorstehend erwähnte Gesellschafterstreit, insbesondere das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2023 und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2025 hatten und haben auf die Eigenkapitalerhöhung keinen Einfluss.

Meldungen nach § 20 AktG:

1. Die CDE hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.

2. Die Sofi Kapital hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass ihr mittelbar, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die CDE, mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.

3. Herr Nicolas René Walewski, London, Vereinigtes Königreich, hat uns am 23. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital und die CDE gilt, dass er als Treugeber (i) mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig (ii) mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

4. Herr Gérard Philippe Emile Claude Lussan, Christ Church, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass er gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital und die CDE kraft Zurechnung mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

5. Die Concorde Bank Ltd., Bridgetown, Barbados (nachfolgend "Concorde Bank"), hat uns am 24. Juni 2022 eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi Kapital und die CDE gilt, dass die Concorde Bank als Treunehmerin mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

6. Mit Schreiben vom 19. September 2024 hat uns die Concorde Bank gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG des Weiteren mitgeteilt, dass die Concorde Bank aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die Sofi Kapital und (ii) die CDE mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

7. Die Concorde Holding Ltd., Bridgetown, Barbados (nachfolgend "Concorde Holding") hat uns mit Schreiben vom 19. September 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass die Concorde Holding aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die Concorde Bank, (ii) die Sofi Kapital und (iii) die CDE mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

8. Die KEPRON Limited, Tortola, British Virgin Islands (nachfolgend "KEPRON") hat uns mit Schreiben vom 19. September 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass der KEPRON aufgrund einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die Concorde Holding, (ii) die Concorde Bank, (iii) die Sofi Kapital und (iv) die CDE mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand (nach entsprechender Vorlage an den Aufsichtsrat) der H&K AG schlägt der Hauptversammlung vor, aus dem zum 31. Dezember 2024 im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 210.656 (davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 161.328), eine Dividende in Höhe von EUR 0,06 pro Aktie auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden im Geschäftsjahr 2024 weder getroffen noch unterlassen.

Oberndorf am Neckar, 8. April 2025

H&K AG

Der Vorstand

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Dr. Jens Bodo Koch Andreas Schnautz Marco Geißinger

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024

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Anschaffungskosten
1.1.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 99.699,08 0,00 0,00 99.699,08
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 0,00 0,00 355.993.154,05
356.092.853,13 0,00 0,00 356.092.853,13
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Kumulierte Abschreibungen
1.1.2024 Abschreibungen des
Geschäftsjahres
Abgänge 31.12.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.615,11 6.848,94 0,00 57.464,05
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
50.615,11 6.848,94 0,00 57.464,05
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Buchwerte
31.12.2024 31.12.2023
EUR EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 42.235,03 49.083,97
II. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 355.993.154,05 355.993.154,05
356.035.389,08 356.042.238,02