| H&K AGOberndorf am NeckarJahresabschluss zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024A k t i v ascrollen 
 P a s s i v ascrollen 
 Gewinn-
        und Verlustrechnung
         | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2024 | Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 4.478.972,00 | 3.180 | |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.787.687,92 | 1.381 | |
| 6.266.659,92 | 4.561 | |||
| 3. | Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.429,68 | 1 | ||
| 4. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 2.274.164,07 | 2.001 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 140.518,75 | 136 | ||
| 2.414.682,82 | 2.137 | |||
| 5. | Abschreibungen auf Sachanlagen | 6.848,94 | 7 | |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.144.938,33 | 5.647 | |
| 7. | Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne | 61.115.547,91 | 43.558 | |
| 8. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9.069.148,31 | 4.821 | |
| 9. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 40.066 | |
| 10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 12.287.523,13 | 13.601 | |
| 11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 8.247.200,00 | 10.221 | |
| 12. | Ergebnis nach Steuern | 49.348.733,24 | -18.739 | |
| 13. | Sonstige Steuern | 20.876,27 | 0 | |
| 14. | Jahresüberschuss (i.Vj. Jahresfehlbetrag) | 49.327.856,97 | -18.739 | |
| 15. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 161.328.110,58 | 182.196 | |
| 16. | Bilanzgewinn | 210.655.967,55 | 163.457 | |
Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar,
        registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522,
        für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
        Dezember 2024 wurde nach den für Kapitalgesellschaften
        geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.
        
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften
        der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn-
        und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
        gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
        
Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt
        ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei
        arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass
        manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen
        arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte
        abweichen.
        
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine
        Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
        Erleichterungswahlrechte für kleine
        Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses
        werden teilweise in Anspruch genommen.
        
Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG
        unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris
        am "Euronext Access" multilaterales Handelssystem (MTF)
        notiert. Da es sich hierbei nicht um einen organisierten
        Markt handelt, ist § 264d HGB nicht einschlägig.
        Der im Jahr 2024 an der Euronext im Durchschnitt
        ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen
        Handelsvolumens deutlich über dem von uns ermittelten
        Wert einer Aktie.
        
Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG
        (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der
        Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein
        Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im
        Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.
        
Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG
        (damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der
        Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar,
        (HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20.
        März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen
        worden ist.
        
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
        vermindert um planmäßige und, sofern
        erforderlich, außerplanmäßige
        Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode
        errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen,
        Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von
        2 bis 14 Jahren zugrunde.
        
Sachanlagevermögen (andere Anlagen, Betriebs- und
        Geschäftsausstattung) wird linear abgeschrieben.
        Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände
        mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00
        netto, werden ab dem 1. Januar 2023 aus
        Vereinfachungsgründen, nicht mehr wie in den Vorjahren
        im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, sondern direkt auf
        einem gesonderten Konto im Aufwand erfasst.
        
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem
        niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen
        werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung
        dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine
        Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine
        Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für
        die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen
        zurückgegriffen.
        
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
        werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig, werden
        für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene
        Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht
        mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00
        abgewertet.
        
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden
        ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.
        
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
        Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
        Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
        Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
        kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
        zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
        Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
        berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
        für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
        Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
        Jahr werden nicht abgezinst, sonstige Rückstellungen
        mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf
        Basis der veröffentlichten Zinssätze der
        Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit
        entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
        vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
        
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
        Erfüllungsbeträgen angesetzt.
        
In Fremdwährung valutierende
        Vermögensgegenstände werden mit dem
        maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des
        Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt
        die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der
        Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
        Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
        soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr betreffen.
        
Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten
        in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am
        Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die
        Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der
        Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
        Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
        soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
        einem Jahr betreffen.
        
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede
        zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
        Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
        Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für
        Steueransprüche aus steuerlich vortragsfähigen
        Zinsaufwendungen ermittelt. Letztere werden als werthaltig
        angesehen, soweit sie laut unserer aktuellen Planung im
        Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können.
        Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der
        Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in
        den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva
        ausgewiesen.
        
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
        Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
        Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
        werden dazu folgende Erläuterungen gegeben.
        
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die
        Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
        enthalten nicht nur Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus
        Lieferungen und Leistungen, sondern auch die Forderungen
        aus Ergebnisabführung sowie Darlehens- und
        Zinsforderungen.
        
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
        Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage
        beigefügt.
        
Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die
        Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 (Vj.
        TEUR 4.692) und die Beteiligung an der HKM in Höhe von
        TEUR 351.301 (Vj. TEUR 351.301).
        
| Name/Sitz | Anteile in % | Währung | Eigenkapital 31.12.2024 | Jahresergebnis 2024 | Stichtagskurs zum EUR per 31.12.2024 | Durchschnittskurs zum EUR für 2024 | 
| Unmittelbar gehaltene Anteile | ||||||
| Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 5,1 | TEUR | 13.720 | 0 1 | ||
| Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 351.299 | 0 1 | ||
| Mittelbar gehaltene Anteile | ||||||
| Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 94,9 | TEUR | 13.720 | 0 1 | ||
| Heckler & Koch (UK) Limited (vormals: NSAF Limited), Nottingham, Großbritannien | 100 | TGBP | 6.980 | 2.931 | 0,8292 | 0,8465 | 
| Small Arms Group Holding Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | 19.393 | 0 | 1,0389 | 1,0823 | 
| Heckler & Koch Defense Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | -3.952 | -292 | 1,0389 | 1,0823 | 
| Heckler & Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | 17.393 | -5.159 | 1,0389 | 1,0823 | 
| Heckler & Koch France SAS, Saint Nom-la-Bretèche, Frankreich | 100 | TEUR | 2.016 | 1.576 | ||
| H&K ITZ IMMOBILIEN Verwaltung GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 12 | -9 | ||
| H&K ITZ IMMOBILIEN GmbH & Co. KG, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -387 | -222 | ||
| HK Greece Single-Member Société Anonyme, Chalandri, Griechenland | 100 | TEUR | 92 | -26 | ||
| H&K Sustainable Technologies GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -21 | -46 | ||
| H&K Technologies Immobilien GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -24 | -49 | ||
| Chrom-Müller Metallveredelung GmbH 2, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 1.232 | 1.181 | ||
| Heckler & Koch Romania S.r.l. 3, Bukarest, Rumänien | 100 | TRON | 
        
        1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
        mit der H&K AG.
        
Zum 29. Juli 2024 wurde die Kronen 2989 GmbH durch die
        HKO erworben und danach in die H&K Sustainable
        Technologies GmbH (HKST) umbenannt. Zum 16. Oktober 2024
        wurde die Kronen 2988 GmbH durch die HKO und die HKST
        erworben und danach in die H&K Technologies Immobilien
        GmbH (HKTI) umbenannt. Zum 28. November 2024 wurde die
        Chrom-Müller Metallveredelung GmbH (CMM) durch die
        HKST erworben und die Grundstücke und Gebäude
        hierfür durch die HKTI erworben.
        
Der Gesellschaftsvertrag der Heckler & Koch Romania
        S.r.l. wurde im Jahr 2024 unterzeichnet. Die Gesellschaft
        wurde am 18. November 2024 in das Handelsregister
        eingetragen und damit gegründet, es wurde jedoch
        bislang kein Eigenkapital einbezahlt. Laut
        Gesellschaftsvertrag wird das Eigenkapital 100 TRON
        betragen. Dieser Betrag wird nach Eröffnung eines
        Bankkontos einbezahlt.
        
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis
        beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht
        erstellten Abschlüsse.
        
Die Forderungen und sonstigen
        Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr,
        Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
        
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe
        von TEUR 137.124 (Vj. TEUR 104.891) ergeben sich zu einem
        Teilbetrag von TEUR 1.453 (Vj. TEUR 459) aus Lieferungen
        und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen
        Vermögensgegenständen, bestehend aus einer
        Darlehensforderung gegenüber der HKO in Höhe von
        TEUR 27.064 (Vj. TEUR 26.057) sowie einer
        Darlehensforderung gegenüber der HKO in Höhe von
        TEUR 108.608 (Vj. TEUR 78.375) aus der
        Ergebnisabführung.
        
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
        Höhe von TEUR 872 (Vj. TEUR 826) beinhalten im
        Wesentlichen Forderungen gegen einen Aktionär in
        Höhe von TEUR 706 (Vj. TEUR 706).
        
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte
        Aufwendungen für Folgejahre in Höhe von TEUR 25
        (Vj. TEUR 6).
        
Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR
        18.431 (Vj. TEUR 16.710) bilanziert. Ende 2024 sind latente
        Steueransprüche in Höhe von TEUR 10.300 (Vj. TEUR
        8.600) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen
        als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut
        unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren
        verwendet werden können. Mögliche latente
        Steueransprüche in Höhe von TEUR 21.432 (Vj. TEUR
        24.380), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen
        Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem
        Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch
        wertberichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt
        auf Basis des Ertragsteuersatzes der H&K AG von aktuell
        28,075 %. Der Ertragsteuersatz umfasst
        Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
        Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der
        HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und
        diesen zwei Unternehmen bestehenden ertragsteuerlichen
        Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG
        ausgewiesen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf
        Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche
        werden aktivisch und latente Steuerschulden passivisch
        bilanziert. Die aktiven latenten Steuern entfallen im
        Wesentlichen auf die Rückstellungen und die steuerlich
        vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Der Saldo aus
        aktiven und passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR
        11.197 (Vj. TEUR 10.534) unterliegt der
        Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8
        HGB.
        
Das Gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 35.483
        ergibt sich aus 35.482.784 auf den Inhaber lautenden
        nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft und hat
        sich im Berichtsjahr nicht geändert. Bei der
        Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 150.543 gab es
        im Berichtsjahr ebenfalls keine Änderungen.
        
Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR
        13.899 (Vj. TEUR 9.877) betreffen im Wesentlichen
        Rückstellungen für Körperschaftssteuer in
        Höhe von TEUR 7.045 (Vj. TEUR 5.293) und Gewerbesteuer
        in Höhe von TEUR 5.604 (Vj. TEUR 4.583).
        
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR
        1.661 (Vj. TEUR 1.579) beinhalten im Wesentlichen
        Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von
        TEUR 775 (Vj. TEUR 651), für Rechtsstreitigkeiten in
        Höhe von TEUR 389 (Vj. TEUR 300), für ausstehende
        Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 294 (Vj. TEUR
        211) sowie für die Jahresabschlussprüfung in
        Höhe von TEUR 121 (Vj. TEUR 168).
        
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
        enthalten eine Konsortialkreditverbindlichkeit
        ("CFA-Darlehen") in Höhe von TEUR 40.000 (Vj. TEUR
        40.000) und eine Zinsverbindlichkeit in Höhe von TEUR
        72 (Vj. TEUR 116).
        
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag 31.12.2024 | bis zu 1 Jahr | über 1 Jahr | über 5 Jahre | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| CFA-Darlehen | 40.000 | 0 | 40.000 | 0 | 
| (Vj.) | (40.000) | (0) | (40.000) | (0) | 
| Zinsverbindlichkeit | 72 | 72 | 0 | 0 | 
| (Vj.) | (116) | (116) | (0) | (0) | 
| 40.072 | 72 | 40.000 | 0 | |
| (Vj.) | (40.116) | (116) | (40.000) | (0) | 
Diese Konsortialkreditverbindlichkeit betrifft eine
        140,0 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (CFA-Darlehen) vom
        17. August 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von
        drei Jahren, sowie der Möglichkeit von
        Verlängerungen um bis zu zwei weiteren Jahren. Die
        erste Verlängerung um ein Jahr ist im Jahr 2023
        beantragt und vereinbart worden. Der Zinssatz setzt sich
        aus einer Marge zzgl. EURIBOR (wenn positiv) zusammen,
        wobei die Zinsen nach Ablauf der festgelegten
        Zinsziehungsperiode (vertraglich wählbar: entweder 3
        oder 6 Monate) zu zahlen sind. Die Marge beträgt
        anfangs 3,5 % und kann ab 2024, in Abhängigkeit von
        bestimmten Kennzahlen, zwischen 1,6 % und 3,5 % variieren.
        Für nicht in Anspruch genommene Fazilitäten
        werden Bereitstellungszinsen (35 % von der jeweils
        gültigen Marge) berechnet.
        
Resultierend aus dieser Vereinbarung erfasst der H&K
        Konzern zwei Finanzverbindlichkeiten an Banken:
        
| ― | Facility A, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die HKO (31. Dezember 2024: 35,0 Mio. EUR, davon 10,0 Mio. EUR kurzfristig; 31. Dezember 2023: 45,0 Mio. EUR, davon 10,0 Mio. EUR kurzfristig); | 
| ― | Facility B, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die H&K AG (31. Dezember 2024: 40,0 Mio. EUR; 31. Dezember 2023: 40,0 Mio. EUR). | 
Ein weiterer Teil der CFA-Finanzierungsvereinbarung ist
        
| ― | Facility C, eine 50,0 Mio. EUR Aval- und Kontokorrentlinie, welche zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 nur als Avallinie durch die HKO in Anspruch genommen und somit als Eventualverbindlichkeit nicht bilanziert wurde. Neben den Avalgebühren fallen Zinsen für die Inanspruchnahme der Kreditlinien an, die abhängig sind von verschiedenen Bedingungen, welche Bestandteil weiterer Zusatzvereinbarungen mit den Konsortialbanken sind. | 
Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften
        unterliegen durch die CFA-Finanzierungsvereinbarung im
        Hinblick auf bestimmte Transaktionen (insbesondere
        Dividendenausschüttungen, Erwerb oder Verkauf von
        Unternehmen, Aufnahme von Schulden) strengen
        Einschränkungen; der Konzern muss darüber hinaus
        bestimmte Konzern-Eigenkapitalwerte (nach IFRS) sowie
        Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den
        vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants")
        einhalten. Der Konzern ist berechtigt, Teilzahlungen oder
        auch eine komplette Rückzahlung des CFA-Darlehens zu
        leisten.
        
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
        Höhe von TEUR 616 (Vj. TEUR 216) weisen Restlaufzeiten
        bis zu einem Jahr auf.
        
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
        Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr in voller Höhe
        sonstige Verbindlichkeiten und bestehen aus
        Darlehensverbindlichkeiten inklusive aufgelaufener Zinsen
        aus dem seit 2014 bestehendem
        Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der HKM in
        Höhe von TEUR 16.152 (Vj. TEUR 40.196).
        
Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
        36.321 (Vj. TEUR 30.932) enthalten vor allem
        Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in
        Höhe von TEUR 36.269 (Vj. TEUR 30.879). Davon sind
        TEUR 11.781 (Vj. TEUR 8.000) Verbindlichkeiten
        gegenüber nahestehenden Unternehmen.
        
| Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
| Gesamtbetrag 31.12.2024 | bis zu 1 Jahr | über 1 Jahr | über 5 Jahre | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Hybriddarlehen I | 4.418 | 0 | 0 | 4.418 | 
| (Vj.) | (3.000) | (0) | (0) | (3.000) | 
| Hybriddarlehen II | 7.363 | 0 | 0 | 7.363 | 
| (Vj.) | (5.000) | (0) | (0) | (5.000) | 
| Hybriddarlehen III | 2.209 | 0 | 0 | 2.209 | 
| (Vj.) | (1.500) | (0) | (0) | (1.500) | 
| Vendor Loan | 21.322 | 0 | 21.322 | 0 | 
| (Vj.) | (21.322) | (0) | (21.322) | (0) | 
| Zinsverbindlichkeiten (bzgl. Vendor Loan) | 58 | 58 | 0 | 0 | 
| (Vj.) | (58) | (0) | (58) | (0) | 
| Verbindlichkeit aus Dividenden | 900 | 900 | 0 | 0 | 
| (Vj.) | (0) | (0) | (0) | (0) | 
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 51 | 51 | 0 | 0 | 
| (Vj.) | (53) | (53) | (0) | (0) | 
| 36.321 | 1.009 | 21.322 | 13.990 | |
| (Vj.) | (30.932) | (53) | (21.379) | (9.500) | 
Hybriddarlehen I: Am 28. März 2018 wurde der
        H&K AG durch die Aktionärin COMPAGNIE DE
        DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A. (CDE) ein
        Überbrückungskredit
        ("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30,0
        Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt
        worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und
        hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli
        2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli
        2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von
        2 %, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung,
        und einer vierteljährlichen Umbuchung der
        Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls
        vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung
        wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30.
        Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und
        Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der
        vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf
        6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom
        18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit
        Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der
        ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein
        "Hybrid-Darlehen" in Höhe von 30,0 Mio. EUR auf
        unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021
        aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. EUR wurden
        am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das
        Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen,
        wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu
        gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem
        Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG
        gemäß Vorschlag des Vorstands eine
        Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien
        für dasselbe Geschäftsjahr beschließt.
        Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt
        dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im
        Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung
        im Oktober 2024 (Vorjahr: Juni 2023) hat die
        Ausschüttung einer entsprechenden Dividende
        beschlossen, somit sind in 2024 1,4 Mio. EUR (2023 3,0 Mio.
        EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den Hybriddarlehen
        zugeschrieben worden. Die entsprechende
        Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt
        0,4 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des
        gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der
        ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im
        Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der
        Kapitalerhöhung eingebracht worden.
        
Hybriddarlehen II: Ende November 2018 erfolgte eine
        zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von
        der auch der Überbrückungskredit I
        eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe
        von 50,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023
        und einem Zinssatz von 2 %; die aufgelaufenen Zinsen werden
        vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben
        ("Überbrückungskredit II"). In einer
        Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des
        Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der
        deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage der Zinssatz
        im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1.
        Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5 % angepasst. Durch eine
        Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die
        Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1.
        Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche
        Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in
        Höhe von 50,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit
        umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen
        in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden am 30. November 2022
        bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen
        grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der
        Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren
        ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die
        Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag
        des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die
        Inhaber von Stammaktien für dasselbe
        Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese
        Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen
        nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls
        bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr:
        Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden
        Dividende beschlossen, somit sind in 2024 2,4 Mio. EUR
        (2023 5,0 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den
        Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende
        Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt
        0,7 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des
        gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der
        ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im
        Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der
        Kapitalerhöhung eingebracht worden.
        
Hybriddarlehen III: Ende Februar 2020, um uns die
        Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu
        erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der
        H&K AG einen unbesicherten
        Überbrückungskredit in Höhe von 15,0 Mio.
        EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt
        und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz war 6,5 %, die
        aufgelaufenen Zinsen wurden vierteljährlich dem
        Darlehen zugeschrieben. Die dafür in der
        SFA-Darlehensvereinbarung vorgesehene Teiltilgung des
        SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio. EUR (70 % der
        aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020. Durch eine
        Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die
        Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1.
        Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche
        Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in
        Höhe von 15,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit
        umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen
        in Höhe von 1,9 Mio. EUR wurden am 30. November 2022
        bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen
        grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der
        Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren
        ist.
        
Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die
        Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag
        des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die
        Inhaber von Stammaktien für dasselbe
        Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese
        Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen
        nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls
        bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr:
        Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden
        Dividende beschlossen, somit sind in 2024 0,7 Mio. EUR
        (2023 1,5 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den
        Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende
        Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt
        0,2 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des
        gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der
        ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im
        Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der
        Kapitalerhöhung eingebracht worden.
        
Am 18. August 2022 hat einer der Hauptaktionäre der
        H&K AG, der unsere Anleihe hielt, ein unbesichertes
        Darlehen ("Vendor Loan") in Höhe von 20,0 Mio. EUR mit
        einer Laufzeit von sechs Jahren gewährt. Der
        vereinbarte Zinssatz ist 6,5 %; die aufgelaufenen Zinsen
        werden jährlich dem Darlehen zugeschrieben. Zusammen
        mit der Inanspruchnahme von Facility B des CFA-Darlehens in
        Höhe von 40,0 Mio. EUR konnte die Anleihe am 16.
        Dezember 2022 vollständig zurückgekauft werden.
        Durch die Zuschreibung der aufgelaufenen Zinsen im Dezember
        2023 erhöhte sich das Darlehen auf 21,3 Mio. EUR. Die
        ab diesem Zeitpunkt bis Mitte Dezember 2024 aufgelaufenen
        Zinsen wurden Mitte Dezember 2024 ausbezahlt und die danach
        aufgelaufenen Zinsen passiviert. Somit betragen Ende 2024
        das Darlehen 21,3 Mio. EUR (Vj. 21,3 Mio. EUR) und die
        Zinsverbindlichkeiten TEUR 58 (Vj. TEUR 58).
        
Gemäß der aktuellen 5-Jahresplanung des
        Konzerns wird für 2025 und die Folgejahre von einer
        positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen
        Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zusammen mit
        dem hohen Bestand an Zahlungsmitteln aus 2024 zur Deckung
        von Investitions- und vertraglichen Zinszahlungen als
        ausreichend erwartet wird.
        
Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur
        Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich
        passive latente Steuern in Höhe von TEUR 7.234 (Vj.
        TEUR 6.176). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM
        sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der
        H&K AG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft
        vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Die
        passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die
        Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.
        
Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus
        Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 4.479 (Vj.
        TEUR 3.180).
        
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
        von TEUR 1.788 (Vj. TEUR 1.381) enthalten im Wesentlichen
        Erträge aus der Weiterbelastung von
        Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.733 (Vj.
        TEUR 1.366).
        
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.415 (Vj.
        TEUR 2.137) umfasst im Wesentlichen Gehälter in
        Höhe von TEUR 1.379 (Vj. TEUR 1.341), Gratifikationen
        in Höhe von TEUR 878 (Vj. TEUR 660) und soziale
        Abgaben in Höhe von TEUR 116 (Vj. TEUR 106).
        
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur
        planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR
        7 (Vj. TEUR 7) enthalten.
        
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
        von TEUR 4.145 (Vj. TEUR 5.647) beinhalten unter anderem
        Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen
        (TEUR 1.757; Vj. TEUR 1.366), Rechts- und Beratungskosten
        (TEUR 1.531; Vj. TEUR 1.182) und Nebenkosten des
        Geldverkehrs (TEUR 102; Vj. TEUR 2.496 inkl.
        Eigenkapitalbeschaffungskosten). Darüber hinaus sind
        Reisekosten, Kosten der Personalbeschaffung, Miet- sowie
        weitere sonstige Aufwendungen in den sonstigen
        betrieblichen Aufwendungen enthalten.
        
Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
        erhaltenen Gewinne betragen TEUR 61.116 (Vj. TEUR 43.558).
        Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR
        33.277 (Vj. TEUR 43.558) und auf die HKM in Höhe von
        TEUR 27.838 (Vj. TEUR 0).
        
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
        betragen TEUR 9.069 (Vj. TEUR 4.821), davon TEUR 9.068 (Vj.
        TEUR 4.785) aus verbundenen Unternehmen.
        
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betragen
        TEUR 0 (Vj. TEUR 40.066) und enthalten im Vorjahr den
        auszugleichenden Verlust der HKM.
        
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben
        insgesamt TEUR 12.288 (Vj. TEUR 13.601) und enthalten im
        Wesentlichen Zinsen für die Hybriddarlehen in
        Höhe von TEUR 4.490 (Vj. TEUR 9.500), Zinsen für
        Facility B in Höhe von TEUR 2.552 (Vj. TEUR 2.720),
        Zinsen für das Vendor Loan in Höhe von TEUR 1.409
        (Vj. TEUR 1.322) sowie Zinsen aus der
        Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 3.829
        (Vj. TEUR 12).
        
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie
        folgt zusammen:
        
| 2024 | 2023 | |
| TEUR | TEUR | |
| Ertrag (Vorjahr: Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern | 663 | (2.064) | 
| Gewerbeertragsteuer | (3.620) | (3.610) | 
| Körperschaftsteuer | (4.040) | (4.060) | 
| Periodenfremde Steueraufwendungen/-erträge | (1.250) | (487) | 
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (8.247) | (10.221) | 
Ende 2024 sind latente Steueransprüche der H&K
        AG in Höhe von TEUR 10.300 (Vj. TEUR 8.600) aus
        steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als
        werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer
        aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren
        verwendet werden können. Mögliche latente
        Steueransprüche in Höhe von TEUR 21.432 (Vj. TEUR
        24.380), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen
        Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem
        Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch
        wertberichtigt.
        
Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 2024
        außer dem Vorstand fünf (Vj. vier) Mitarbeiter
        beschäftigt.
        
Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem CFA-Darlehen
        für den H&K Konzern (Nominal einschließlich
        aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2024: 75,8 Mio. EUR;
        Vj. 86,4 Mio. EUR; Inanspruchnahme Avallinie zum 31.
        Dezember 2024: 4,0 Mio. EUR; Vj. 13,9 Mio. EUR), davon
        H&K AG 40,1 Mio. EUR (Vj. 40,1 Mio. EUR), sind
        bestimmte direkte und indirekte Tochtergesellschaften der
        H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten.
        Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an
        bestimmten direkten und indirekten Töchtern, sowie
        durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen
        bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen
        und Bankkonten an den Treuhänder der Konsortialbanken
        verpfändet. Die H&K AG haftet aus der
        CFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch
        die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten
        verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2024 für
        Darlehensinanspruchnahmen der HKO (Nominal
        einschließlich aufgelaufener Zinsen: 35,7 Mio. EUR;
        Vj. 46,3 Mio. EUR) sowie für
        Avallinie-Inanspruchnahmen der HKO in Höhe von 4,0
        Mio. EUR (Vj. 13,9 Mio. EUR).
        
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
        insgesamt TEUR 176 (Vj. TEUR 236). Diese resultieren aus
        langfristigen Mietverträgen. Ein Bestellobligo
        besteht, wie im Vorjahr, nicht.
        
Dr. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender (CEO)
        
Andreas Schnautz, Finanzvorstand (CFO)
        
Marco Geißinger, Vertriebsvorstand (CSO).
        
Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des
        Vorstandes der H&K AG TEUR 1.800 (Vj. TEUR 1.197).
        
Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender
        
Nicolaus P. Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender
        
Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin,
        Mitglied
        
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, befindet sich im
        Eigentum privater Investoren. Sie ist ein Mutterunternehmen
        und erstellt deshalb einen Konzernabschluss unter
        Einbeziehung aller unmittelbaren und mittelbaren
        Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss wird im
        Unternehmensregister offengelegt.
        
Seit Juli 2020 ist das Unternehmen davon ausgegangen,
        dass die Aktienmehrheit an der H&K AG bei der COMPAGNIE
        DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg, Luxemburg
        ("CDE") (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd., Christ
        Church, Barbados (mittelbar) liegt ("Sofi Kapital"). Dieses
        Verständnis leitete sich aus der Tatsache ab, dass die
        CDE der H&K AG im August 2020 die nachstehend unter
        Ziff. 1 und 2 aufgeführten Mitteilungen nach § 20
        AktG zukommen ließ und dies schon im Juli 2020
        ankündigte. Des Weiteren war die CDE in der Lage, bei
        der Anmeldung zu allen nachfolgenden Hauptversammlungen der
        H&K AG entsprechende Aktienbesitznachweise zum Nachweis
        der Mehrheitsbeteiligung vorzulegen. Aufgrund des
        (mittelbaren) Besitzes der CDE an den Sammelaktienurkunden,
        in denen die sich im Disput befindlichen 15.000.787 H&K
        AG-Aktien verbrieft sind, stritt jedenfalls bis zum 15.
        Dezember 2023 (siehe nachfolgender Absatz) die
        unwiderlegliche Vermutung des § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG
        im Verhältnis zur H&K AG dafür, dass die CDE
        mit den 15.000.787 H&K-Aktien zur Teilnahme an der
        Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
        berechtigt ist.
        
Zwischen der CDE und Herrn Andreas Heeschen, Köln,
        war umstritten, wem das Eigentum aus den 15.000.787 H&K
        AG-Aktien zusteht und ob die CDE eine Mehrheitsbeteiligung
        an der H&K AG hält. Die CDE und Herr Heeschen
        stritten über vorstehende Rechtsfrage vor Gericht.
        Während das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 25.
        Februar 2022 im Wesentlichen der CDE recht gegeben hatte,
        hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufungsinstanz
        mit Urteil vom 15. Dezember 2023 festgestellt, dass die
        15.000.787 H&K AG-Aktien noch im Eigentum des Herrn
        Heeschen standen, gleichzeitig aber Herrn Heeschen
        verurteilt, 13.925.498 dieser 15.000.787 H&K AG-Aktien
        an die CDE zu übereignen. Das Urteil des OLG Frankfurt
        vom 15. Dezember 2023 war zunächst nicht
        rechtskräftig, da Herr Heeschen
        Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben
        hatte. Mit Beschluss vom 11. Februar 2025 hat nun aber der
        Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Herrn
        Heeschen zurückgewiesen, wodurch das Urteil des OLG
        Frankfurt vom 15. Dezember 2023 rechtskräftig geworden
        ist. Dementsprechend ging das Eigentum an den 13.925.498
        streitbefangenen Aktien am 11. Februar 2025 auf die CDE
        über.
        
Die im Kalenderjahr 2023 vorgenommene
        Eigenkapitalerhöhung ist mit Eintragung der
        Kapitalerhöhung im Handelsregister am 17. Mai 2023
        wirksam geworden. Der vorstehend erwähnte
        Gesellschafterstreit, insbesondere das Urteil des
        Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2023
        und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar
        2025 hatten und haben auf die Eigenkapitalerhöhung
        keinen Einfluss.
        
1. Die CDE hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass ihr mehr als der vierte Teil der
        Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine
        Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.
        
2. Die Sofi Kapital hat uns am 20. August 2020 eine
        Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass ihr mittelbar, kraft Zurechnung
        gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die CDE,
        mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie
        gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
        gehört.
        
3. Herr Nicolas René Walewski, London,
        Vereinigtes Königreich, hat uns am 23. Juni 2022 eine
        Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung
        gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi
        Kapital und die CDE gilt, dass er als Treugeber (i)
        mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der
        H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß
        § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig (ii) mittelbar
        eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (mit Blick auf
        eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)
        hält.
        
4. Herr Gérard Philippe Emile Claude Lussan,
        Christ Church, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 eine
        Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        übermittelt, dass er gemäß § 16 Abs. 4
        AktG über die Sofi Kapital und die CDE kraft
        Zurechnung mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien
        an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20
        Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
        Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
        
5. Die Concorde Bank Ltd., Bridgetown, Barbados
        (nachfolgend "Concorde Bank"), hat uns am 24. Juni 2022
        eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4
        AktG übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung
        gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi
        Kapital und die CDE gilt, dass die Concorde Bank als
        Treunehmerin mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien
        an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20
        Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
        Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
        
6. Mit Schreiben vom 19. September 2024 hat uns die
        Concorde Bank gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        des Weiteren mitgeteilt, dass die Concorde Bank aufgrund
        einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG
        über (i) die Sofi Kapital und (ii) die CDE mittelbar
        mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG
        (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie
        gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der
        H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4
        AktG) hält.
        
7. Die Concorde Holding Ltd., Bridgetown, Barbados
        (nachfolgend "Concorde Holding") hat uns mit Schreiben vom
        19. September 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und 4
        AktG mitgeteilt, dass die Concorde Holding aufgrund einer
        Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über
        (i) die Concorde Bank, (ii) die Sofi Kapital und (iii) die
        CDE mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der
        H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1
        AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
        Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
        
8. Die KEPRON Limited, Tortola, British Virgin Islands
        (nachfolgend "KEPRON") hat uns mit Schreiben vom 19.
        September 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
        mitgeteilt, dass der KEPRON aufgrund einer Zurechnung
        gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die
        Concorde Holding, (ii) die Concorde Bank, (iii) die Sofi
        Kapital und (iv) die CDE mittelbar mehr als den vierten
        Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung
        gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig
        mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
        (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)
        hält.
        
Der Vorstand (nach entsprechender Vorlage an den
        Aufsichtsrat) der H&K AG schlägt der
        Hauptversammlung vor, aus dem zum 31. Dezember 2024 im
        Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
        TEUR 210.656 (davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in
        Höhe von TEUR 161.328), eine Dividende in Höhe
        von EUR 0,06 pro Aktie auszuschütten und den
        restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
        
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über
        Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten
        Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im
        Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen
        wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine
        angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige
        Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden
        im Geschäftsjahr 2024 weder getroffen noch
        unterlassen.
        
Oberndorf am Neckar, 8. April 2025
        
H&K AG
        
Der Vorstand
        
| Dr. Jens Bodo Koch | Andreas Schnautz | Marco Geißinger | 
| Anschaffungskosten | ||||
| 1.1.2024 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2024 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 99.699,08 | 0,00 | 0,00 | 99.699,08 | 
| II. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 355.993.154,05 | 0,00 | 0,00 | 355.993.154,05 | 
| 356.092.853,13 | 0,00 | 0,00 | 356.092.853,13 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 1.1.2024 | Abschreibungen des Geschäftsjahres | Abgänge | 31.12.2024 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 50.615,11 | 6.848,94 | 0,00 | 57.464,05 | 
| II. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 
| 50.615,11 | 6.848,94 | 0,00 | 57.464,05 | |
| Buchwerte | ||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | |
| I. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42.235,03 | 49.083,97 | 
| II. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 355.993.154,05 | 355.993.154,05 | 
| 356.035.389,08 | 356.042.238,02 | |