H&K AGOberndorf am NeckarJahresabschluss zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024A k t i v ascrollen
P a s s i v ascrollen
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
2024 | Vorjahr | |||
EUR | EUR | TEUR | ||
1. | Umsatzerlöse | 4.478.972,00 | 3.180 | |
2. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.787.687,92 | 1.381 | |
6.266.659,92 | 4.561 | |||
3. | Materialaufwand | |||
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.429,68 | 1 | ||
4. | Personalaufwand | |||
a) Löhne und Gehälter | 2.274.164,07 | 2.001 | ||
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 140.518,75 | 136 | ||
2.414.682,82 | 2.137 | |||
5. | Abschreibungen auf Sachanlagen | 6.848,94 | 7 | |
6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.144.938,33 | 5.647 | |
7. | Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen erhaltene Gewinne | 61.115.547,91 | 43.558 | |
8. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9.069.148,31 | 4.821 | |
9. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 40.066 | |
10. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 12.287.523,13 | 13.601 | |
11. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 8.247.200,00 | 10.221 | |
12. | Ergebnis nach Steuern | 49.348.733,24 | -18.739 | |
13. | Sonstige Steuern | 20.876,27 | 0 | |
14. | Jahresüberschuss (i.Vj. Jahresfehlbetrag) | 49.327.856,97 | -18.739 | |
15. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 161.328.110,58 | 182.196 | |
16. | Bilanzgewinn | 210.655.967,55 | 163.457 |
Der Jahresabschluss der H&K AG, Oberndorf am Neckar,
registriert am Amtsgericht Stuttgart unter HRB 748522,
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2024 wurde nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des HGB und des AktG erstellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften
der §§ 266 ff. HGB, die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Alle Beträge werden, soweit nichts anderes vermerkt
ist, in Tausend Euro (TEUR, EUR'000) angegeben und dabei
arithmetisch gerundet. Damit ist es möglich, dass
manche Summen in diesem Abschluss leicht von der genauen
arithmetischen Summierung der vorhergehenden Werte
abweichen.
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Erleichterungswahlrechte für kleine
Kapitalgesellschaften zur Erstellung des Jahresabschlusses
werden teilweise in Anspruch genommen.
Seit dem 28. Juli 2015 sind die Aktien der H&K AG
unter ISIN DE000A11Q133 an der Euronext Börse in Paris
am "Euronext Access" multilaterales Handelssystem (MTF)
notiert. Da es sich hierbei nicht um einen organisierten
Markt handelt, ist § 264d HGB nicht einschlägig.
Der im Jahr 2024 an der Euronext im Durchschnitt
ausgewiesene Aktienkurs lag wegen des sehr geringen
Handelsvolumens deutlich über dem von uns ermittelten
Wert einer Aktie.
Seit dem 25. April 2013 besteht zwischen der H&K AG
(damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, (HKO), ein
Ergebnisabführungsvertrag, der am 2. Mai 2013 im
Handelsregister der HKO eingetragen worden ist.
Seit dem 28. Januar 2014 besteht zwischen der H&K AG
(damals: Heckler & Koch Beteiligungs GmbH) und der
Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar,
(HKM), ein Ergebnisabführungsvertrag, der am 20.
März 2014 im Handelsregister der HKM eingetragen
worden ist.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige und, sofern
erforderlich, außerplanmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Den nach der linearen Methode
errechneten Abschreibungen liegen bei anderen Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsdauern von
2 bis 14 Jahren zugrunde.
Sachanlagevermögen (andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung) wird linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände
mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00
netto, werden ab dem 1. Januar 2023 aus
Vereinfachungsgründen, nicht mehr wie in den Vorjahren
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, sondern direkt auf
einem gesonderten Konto im Aufwand erfasst.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, ggf. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert, bewertet. Abschreibungen
werden nur durchgeführt, wenn die Wertminderung
dauerhaft ist. Sofern die Gründe für eine
Wertminderung nicht mehr bestehen, erfolgt eine
Zuschreibung, maximal auf die Anschaffungskosten. Für
die Ermittlung des Wertes wird auf Ertragswertberechnungen
zurückgegriffen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert angesetzt. Falls notwendig, werden
für alle erkennbaren Einzelrisiken angemessene
Wertberichtigungen gebildet. Forderungen, die als nicht
mehr einbringlich angesehen werden, sind auf EUR 0,00
abgewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden
ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr werden nicht abgezinst, sonstige Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf
Basis der veröffentlichten Zinssätze der
Deutschen Bundesbank mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
In Fremdwährung valutierende
Vermögensgegenstände werden mit dem
maßgeblichen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des
Geschäftsvorfalls erfasst. Am Bilanzstichtag erfolgt
die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs der
Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
soweit sie Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betreffen.
Die Währungsumrechnung für Verbindlichkeiten
in fremder Währung erfolgt zu den jeweiligen Kursen am
Entstehungstag. Am Bilanzstichtag erfolgt die
Währungsumrechnung zum Devisenkassamittelkurs der
Europäischen Zentralbank des betreffenden Stichtags.
Nicht realisierte Gewinne werden nur berücksichtigt,
soweit sie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betreffen.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie für
Steueransprüche aus steuerlich vortragsfähigen
Zinsaufwendungen ermittelt. Letztere werden als werthaltig
angesehen, soweit sie laut unserer aktuellen Planung im
Planungszeitraum von 5 Jahren verwendet werden können.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der
Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche werden in
den Aktiva, latente Steuerschulden in den Passiva
ausgewiesen.
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
werden dazu folgende Erläuterungen gegeben.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
enthalten nicht nur Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, sondern auch die Forderungen
aus Ergebnisabführung sowie Darlehens- und
Zinsforderungen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen beinhalten die
Beteiligung an der HKO in Höhe von TEUR 4.692 (Vj.
TEUR 4.692) und die Beteiligung an der HKM in Höhe von
TEUR 351.301 (Vj. TEUR 351.301).
Name/Sitz | Anteile in % | Währung | Eigenkapital 31.12.2024 | Jahresergebnis 2024 | Stichtagskurs zum EUR per 31.12.2024 | Durchschnittskurs zum EUR für 2024 |
Unmittelbar gehaltene Anteile | ||||||
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 5,1 | TEUR | 13.720 | 0 1 | ||
Heckler & Koch Management GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 351.299 | 0 1 | ||
Mittelbar gehaltene Anteile | ||||||
Heckler & Koch GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 94,9 | TEUR | 13.720 | 0 1 | ||
Heckler & Koch (UK) Limited (vormals: NSAF Limited), Nottingham, Großbritannien | 100 | TGBP | 6.980 | 2.931 | 0,8292 | 0,8465 |
Small Arms Group Holding Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | 19.393 | 0 | 1,0389 | 1,0823 |
Heckler & Koch Defense Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | -3.952 | -292 | 1,0389 | 1,0823 |
Heckler & Koch, Inc., Columbus, Georgia, USA | 100 | TUSD | 17.393 | -5.159 | 1,0389 | 1,0823 |
Heckler & Koch France SAS, Saint Nom-la-Bretèche, Frankreich | 100 | TEUR | 2.016 | 1.576 | ||
H&K ITZ IMMOBILIEN Verwaltung GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 12 | -9 | ||
H&K ITZ IMMOBILIEN GmbH & Co. KG, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -387 | -222 | ||
HK Greece Single-Member Société Anonyme, Chalandri, Griechenland | 100 | TEUR | 92 | -26 | ||
H&K Sustainable Technologies GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -21 | -46 | ||
H&K Technologies Immobilien GmbH, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | -24 | -49 | ||
Chrom-Müller Metallveredelung GmbH 2, Oberndorf am Neckar, Deutschland | 100 | TEUR | 1.232 | 1.181 | ||
Heckler & Koch Romania S.r.l. 3, Bukarest, Rumänien | 100 | TRON |
1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
mit der H&K AG.
Zum 29. Juli 2024 wurde die Kronen 2989 GmbH durch die
HKO erworben und danach in die H&K Sustainable
Technologies GmbH (HKST) umbenannt. Zum 16. Oktober 2024
wurde die Kronen 2988 GmbH durch die HKO und die HKST
erworben und danach in die H&K Technologies Immobilien
GmbH (HKTI) umbenannt. Zum 28. November 2024 wurde die
Chrom-Müller Metallveredelung GmbH (CMM) durch die
HKST erworben und die Grundstücke und Gebäude
hierfür durch die HKTI erworben.
Der Gesellschaftsvertrag der Heckler & Koch Romania
S.r.l. wurde im Jahr 2024 unterzeichnet. Die Gesellschaft
wurde am 18. November 2024 in das Handelsregister
eingetragen und damit gegründet, es wurde jedoch
bislang kein Eigenkapital einbezahlt. Laut
Gesellschaftsvertrag wird das Eigenkapital 100 TRON
betragen. Dieser Betrag wird nach Eröffnung eines
Bankkontos einbezahlt.
Die Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis
beziehen sich auf die nach jeweiligem Landesrecht
erstellten Abschlüsse.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr,
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe
von TEUR 137.124 (Vj. TEUR 104.891) ergeben sich zu einem
Teilbetrag von TEUR 1.453 (Vj. TEUR 459) aus Lieferungen
und Leistungen und im Übrigen aus sonstigen
Vermögensgegenständen, bestehend aus einer
Darlehensforderung gegenüber der HKO in Höhe von
TEUR 27.064 (Vj. TEUR 26.057) sowie einer
Darlehensforderung gegenüber der HKO in Höhe von
TEUR 108.608 (Vj. TEUR 78.375) aus der
Ergebnisabführung.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von TEUR 872 (Vj. TEUR 826) beinhalten im
Wesentlichen Forderungen gegen einen Aktionär in
Höhe von TEUR 706 (Vj. TEUR 706).
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten vorausbezahlte
Aufwendungen für Folgejahre in Höhe von TEUR 25
(Vj. TEUR 6).
Aktive latente Steuern wurden in Höhe von TEUR
18.431 (Vj. TEUR 16.710) bilanziert. Ende 2024 sind latente
Steueransprüche in Höhe von TEUR 10.300 (Vj. TEUR
8.600) aus steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen
als werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut
unserer aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren
verwendet werden können. Mögliche latente
Steueransprüche in Höhe von TEUR 21.432 (Vj. TEUR
24.380), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen
Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem
Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch
wertberichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt
auf Basis des Ertragsteuersatzes der H&K AG von aktuell
28,075 %. Der Ertragsteuersatz umfasst
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und
Solidaritätszuschlag. Die Bewertungsunterschiede der
HKO und der HKM sind infolge der zwischen H&K AG und
diesen zwei Unternehmen bestehenden ertragsteuerlichen
Organschaft vollständig auf Ebene der H&K AG
ausgewiesen. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt auf
Basis der Bruttobetrachtung. Latente Steueransprüche
werden aktivisch und latente Steuerschulden passivisch
bilanziert. Die aktiven latenten Steuern entfallen im
Wesentlichen auf die Rückstellungen und die steuerlich
vortragsfähigen Zinsaufwendungen. Der Saldo aus
aktiven und passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR
11.197 (Vj. TEUR 10.534) unterliegt der
Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8
HGB.
Das Gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 35.483
ergibt sich aus 35.482.784 auf den Inhaber lautenden
nennwertlosen Stückaktien der Gesellschaft und hat
sich im Berichtsjahr nicht geändert. Bei der
Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 150.543 gab es
im Berichtsjahr ebenfalls keine Änderungen.
Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR
13.899 (Vj. TEUR 9.877) betreffen im Wesentlichen
Rückstellungen für Körperschaftssteuer in
Höhe von TEUR 7.045 (Vj. TEUR 5.293) und Gewerbesteuer
in Höhe von TEUR 5.604 (Vj. TEUR 4.583).
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR
1.661 (Vj. TEUR 1.579) beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen für Tantiemen in Höhe von
TEUR 775 (Vj. TEUR 651), für Rechtsstreitigkeiten in
Höhe von TEUR 389 (Vj. TEUR 300), für ausstehende
Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 294 (Vj. TEUR
211) sowie für die Jahresabschlussprüfung in
Höhe von TEUR 121 (Vj. TEUR 168).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
enthalten eine Konsortialkreditverbindlichkeit
("CFA-Darlehen") in Höhe von TEUR 40.000 (Vj. TEUR
40.000) und eine Zinsverbindlichkeit in Höhe von TEUR
72 (Vj. TEUR 116).
Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
Gesamtbetrag 31.12.2024 | bis zu 1 Jahr | über 1 Jahr | über 5 Jahre | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
CFA-Darlehen | 40.000 | 0 | 40.000 | 0 |
(Vj.) | (40.000) | (0) | (40.000) | (0) |
Zinsverbindlichkeit | 72 | 72 | 0 | 0 |
(Vj.) | (116) | (116) | (0) | (0) |
40.072 | 72 | 40.000 | 0 | |
(Vj.) | (40.116) | (116) | (40.000) | (0) |
Diese Konsortialkreditverbindlichkeit betrifft eine
140,0 Mio. EUR Finanzierungsvereinbarung (CFA-Darlehen) vom
17. August 2022 mit einer anfänglichen Laufzeit von
drei Jahren, sowie der Möglichkeit von
Verlängerungen um bis zu zwei weiteren Jahren. Die
erste Verlängerung um ein Jahr ist im Jahr 2023
beantragt und vereinbart worden. Der Zinssatz setzt sich
aus einer Marge zzgl. EURIBOR (wenn positiv) zusammen,
wobei die Zinsen nach Ablauf der festgelegten
Zinsziehungsperiode (vertraglich wählbar: entweder 3
oder 6 Monate) zu zahlen sind. Die Marge beträgt
anfangs 3,5 % und kann ab 2024, in Abhängigkeit von
bestimmten Kennzahlen, zwischen 1,6 % und 3,5 % variieren.
Für nicht in Anspruch genommene Fazilitäten
werden Bereitstellungszinsen (35 % von der jeweils
gültigen Marge) berechnet.
Resultierend aus dieser Vereinbarung erfasst der H&K
Konzern zwei Finanzverbindlichkeiten an Banken:
― |
Facility A, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die HKO (31. Dezember 2024: 35,0 Mio. EUR, davon 10,0 Mio. EUR kurzfristig; 31. Dezember 2023: 45,0 Mio. EUR, davon 10,0 Mio. EUR kurzfristig); |
― |
Facility B, ein besichertes Finanzierungsdarlehen an die H&K AG (31. Dezember 2024: 40,0 Mio. EUR; 31. Dezember 2023: 40,0 Mio. EUR). |
Ein weiterer Teil der CFA-Finanzierungsvereinbarung ist
― |
Facility C, eine 50,0 Mio. EUR Aval- und Kontokorrentlinie, welche zum Stichtag 31. Dezember 2024 sowie zum 31. Dezember 2023 nur als Avallinie durch die HKO in Anspruch genommen und somit als Eventualverbindlichkeit nicht bilanziert wurde. Neben den Avalgebühren fallen Zinsen für die Inanspruchnahme der Kreditlinien an, die abhängig sind von verschiedenen Bedingungen, welche Bestandteil weiterer Zusatzvereinbarungen mit den Konsortialbanken sind. |
Die H&K AG und ihre Tochtergesellschaften
unterliegen durch die CFA-Finanzierungsvereinbarung im
Hinblick auf bestimmte Transaktionen (insbesondere
Dividendenausschüttungen, Erwerb oder Verkauf von
Unternehmen, Aufnahme von Schulden) strengen
Einschränkungen; der Konzern muss darüber hinaus
bestimmte Konzern-Eigenkapitalwerte (nach IFRS) sowie
Verhältnisse zwischen den Nettoschulden und den
vertraglich definierten EBITDA ("Financial Covenants")
einhalten. Der Konzern ist berechtigt, Teilzahlungen oder
auch eine komplette Rückzahlung des CFA-Darlehens zu
leisten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von TEUR 616 (Vj. TEUR 216) weisen Restlaufzeiten
bis zu einem Jahr auf.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr in voller Höhe
sonstige Verbindlichkeiten und bestehen aus
Darlehensverbindlichkeiten inklusive aufgelaufener Zinsen
aus dem seit 2014 bestehendem
Ergebnisabführungsvertrag gegenüber der HKM in
Höhe von TEUR 16.152 (Vj. TEUR 40.196).
Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR
36.321 (Vj. TEUR 30.932) enthalten vor allem
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften in
Höhe von TEUR 36.269 (Vj. TEUR 30.879). Davon sind
TEUR 11.781 (Vj. TEUR 8.000) Verbindlichkeiten
gegenüber nahestehenden Unternehmen.
Davon mit einer Restlaufzeit | ||||
Gesamtbetrag 31.12.2024 | bis zu 1 Jahr | über 1 Jahr | über 5 Jahre | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Hybriddarlehen I | 4.418 | 0 | 0 | 4.418 |
(Vj.) | (3.000) | (0) | (0) | (3.000) |
Hybriddarlehen II | 7.363 | 0 | 0 | 7.363 |
(Vj.) | (5.000) | (0) | (0) | (5.000) |
Hybriddarlehen III | 2.209 | 0 | 0 | 2.209 |
(Vj.) | (1.500) | (0) | (0) | (1.500) |
Vendor Loan | 21.322 | 0 | 21.322 | 0 |
(Vj.) | (21.322) | (0) | (21.322) | (0) |
Zinsverbindlichkeiten (bzgl. Vendor Loan) | 58 | 58 | 0 | 0 |
(Vj.) | (58) | (0) | (58) | (0) |
Verbindlichkeit aus Dividenden | 900 | 900 | 0 | 0 |
(Vj.) | (0) | (0) | (0) | (0) |
Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 51 | 51 | 0 | 0 |
(Vj.) | (53) | (53) | (0) | (0) |
36.321 | 1.009 | 21.322 | 13.990 | |
(Vj.) | (30.932) | (53) | (21.379) | (9.500) |
Hybriddarlehen I: Am 28. März 2018 wurde der
H&K AG durch die Aktionärin COMPAGNIE DE
DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A. (CDE) ein
Überbrückungskredit
("Überbrückungskredit I") in Höhe von 30,0
Mio. EUR gewährt, der Ende April 2018 ausbezahlt
worden ist. Dieser Kredit war unbesichert und zinsfrei und
hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 15. Juli
2019. Im November 2018 ist die Laufzeit bis zum 15. Juli
2023 verlängert worden; ein Zinssatz in Höhe von
2 %, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Auszahlung,
und einer vierteljährlichen Umbuchung der
Zinsverbindlichkeiten auf das Darlehen, wurden ebenfalls
vereinbart. In einer weiteren Änderungsvereinbarung
wurde nach Beendigung des Sanierungstarifvertrages zum 30.
Juni 2021 aufgrund der deutlich verbesserten Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens der Zinssatz im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1. Oktober 2021 auf
6,5 % angepasst. Durch eine Änderungsvereinbarung vom
18. August 2022 wurden die Bedingungen des Darlehens mit
Rückwirkung auf 1. Januar 2022 angepasst und der
ursprüngliche Nominalwert des Darlehens in ein
"Hybrid-Darlehen" in Höhe von 30,0 Mio. EUR auf
unbestimmte Zeit umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021
aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 2,7 Mio. EUR wurden
am 30. November 2022 bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das
Darlehen grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen,
wobei der Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu
gewähren ist. Der Zinsanspruch steht unter dem
Vorbehalt, dass die Hauptversammlung der H&K AG
gemäß Vorschlag des Vorstands eine
Dividendenausschüttung an die Inhaber von Stammaktien
für dasselbe Geschäftsjahr beschließt.
Deswegen werden diese Ansprüche erst mit Eintritt
dieser Voraussetzungen nach der Hauptversammlung im
Folgejahr gegebenenfalls bilanziert. Die Hauptversammlung
im Oktober 2024 (Vorjahr: Juni 2023) hat die
Ausschüttung einer entsprechenden Dividende
beschlossen, somit sind in 2024 1,4 Mio. EUR (2023 3,0 Mio.
EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den Hybriddarlehen
zugeschrieben worden. Die entsprechende
Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt
0,4 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des
gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der
ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im
Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der
Kapitalerhöhung eingebracht worden.
Hybriddarlehen II: Ende November 2018 erfolgte eine
zusätzliche Darlehensgewährung durch die CDE, von
der auch der Überbrückungskredit I
eingeräumt worden war, an die H&K AG in Höhe
von 50,0 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023
und einem Zinssatz von 2 %; die aufgelaufenen Zinsen werden
vierteljährlich dem Darlehen zugeschrieben
("Überbrückungskredit II"). In einer
Änderungsvereinbarung wurde nach Beendigung des
Sanierungstarifvertrages zum 30. Juni 2021 aufgrund der
deutlich verbesserten Finanz- und Ertragslage der Zinssatz
im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bandbreite ab 1.
Oktober 2021 ebenfalls auf 6,5 % angepasst. Durch eine
Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die
Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1.
Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche
Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in
Höhe von 50,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit
umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen
in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden am 30. November 2022
bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen
grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der
Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren
ist. Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die
Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag
des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die
Inhaber von Stammaktien für dasselbe
Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese
Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen
nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls
bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr:
Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden
Dividende beschlossen, somit sind in 2024 2,4 Mio. EUR
(2023 5,0 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den
Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende
Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt
0,7 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des
gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der
ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im
Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der
Kapitalerhöhung eingebracht worden.
Hybriddarlehen III: Ende Februar 2020, um uns die
Einhaltung bestimmter SFA-Vertragsbedingungen zu
erleichtern, hat ein weiterer Hauptaktionär der
H&K AG einen unbesicherten
Überbrückungskredit in Höhe von 15,0 Mio.
EUR mit einer Laufzeit bis zum 15. Juli 2023 gewährt
und ausbezahlt. Der vereinbarte Zinssatz war 6,5 %, die
aufgelaufenen Zinsen wurden vierteljährlich dem
Darlehen zugeschrieben. Die dafür in der
SFA-Darlehensvereinbarung vorgesehene Teiltilgung des
SFA-Darlehens in Höhe von 10,5 Mio. EUR (70 % der
aufgenommenen Summe) erfolgte im Oktober 2020. Durch eine
Änderungsvereinbarung vom 18. August 2022 wurden die
Bedingungen des Darlehens mit Rückwirkung auf 1.
Januar 2022 angepasst und der ursprüngliche
Nominalwert des Darlehens in ein "Hybrid-Darlehen" in
Höhe von 15,0 Mio. EUR auf unbestimmte Zeit
umgewandelt. Die bis 31. Dezember 2021 aufgelaufenen Zinsen
in Höhe von 1,9 Mio. EUR wurden am 30. November 2022
bezahlt. Ab 1. Januar 2022 ist das Darlehen
grundsätzlich mit 10 % p.a. zu verzinsen, wobei der
Zins nur unter bestimmten Voraussetzungen zu gewähren
ist.
Der Zinsanspruch steht unter dem Vorbehalt, dass die
Hauptversammlung der H&K AG gemäß Vorschlag
des Vorstands eine Dividendenausschüttung an die
Inhaber von Stammaktien für dasselbe
Geschäftsjahr beschließt. Deswegen werden diese
Ansprüche erst mit Eintritt dieser Voraussetzungen
nach der Hauptversammlung im Folgejahr gegebenenfalls
bilanziert. Die Hauptversammlung im Oktober 2024 (Vorjahr:
Juni 2023) hat die Ausschüttung einer entsprechenden
Dividende beschlossen, somit sind in 2024 0,7 Mio. EUR
(2023 1,5 Mio. EUR) Ansprüche auf Hybridzinsen den
Hybriddarlehen zugeschrieben worden. Die entsprechende
Eventualverbindlichkeit zum 31. Dezember 2024 beträgt
0,2 Mio. EUR. Wie oben bei der Erläuterung des
gezeichneten Kapitals beschrieben, ist im Mai 2023 der
ursprüngliche Nominalwert dieses Hybriddarlehens im
Wesentlichen als Sacheinlage im Rahmen der
Kapitalerhöhung eingebracht worden.
Am 18. August 2022 hat einer der Hauptaktionäre der
H&K AG, der unsere Anleihe hielt, ein unbesichertes
Darlehen ("Vendor Loan") in Höhe von 20,0 Mio. EUR mit
einer Laufzeit von sechs Jahren gewährt. Der
vereinbarte Zinssatz ist 6,5 %; die aufgelaufenen Zinsen
werden jährlich dem Darlehen zugeschrieben. Zusammen
mit der Inanspruchnahme von Facility B des CFA-Darlehens in
Höhe von 40,0 Mio. EUR konnte die Anleihe am 16.
Dezember 2022 vollständig zurückgekauft werden.
Durch die Zuschreibung der aufgelaufenen Zinsen im Dezember
2023 erhöhte sich das Darlehen auf 21,3 Mio. EUR. Die
ab diesem Zeitpunkt bis Mitte Dezember 2024 aufgelaufenen
Zinsen wurden Mitte Dezember 2024 ausbezahlt und die danach
aufgelaufenen Zinsen passiviert. Somit betragen Ende 2024
das Darlehen 21,3 Mio. EUR (Vj. 21,3 Mio. EUR) und die
Zinsverbindlichkeiten TEUR 58 (Vj. TEUR 58).
Gemäß der aktuellen 5-Jahresplanung des
Konzerns wird für 2025 und die Folgejahre von einer
positiven Liquiditätsentwicklung aus der operativen
Geschäftstätigkeit ausgegangen, die zusammen mit
dem hohen Bestand an Zahlungsmitteln aus 2024 zur Deckung
von Investitions- und vertraglichen Zinszahlungen als
ausreichend erwartet wird.
Aus Bewertungsunterschieden der Handelsbilanz zur
Steuerbilanz bei den Organgesellschaften ergeben sich
passive latente Steuern in Höhe von TEUR 7.234 (Vj.
TEUR 6.176). Die Bewertungsunterschiede der HKO und der HKM
sind infolge der zwischen diesen zwei Unternehmen und der
H&K AG bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft
vollständig auf Ebene der H&K AG ausgewiesen. Die
passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die
Beteiligung an der HKM sowie das Anlagevermögen.
Die Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus
Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 4.479 (Vj.
TEUR 3.180).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von TEUR 1.788 (Vj. TEUR 1.381) enthalten im Wesentlichen
Erträge aus der Weiterbelastung von
Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 1.733 (Vj.
TEUR 1.366).
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.415 (Vj.
TEUR 2.137) umfasst im Wesentlichen Gehälter in
Höhe von TEUR 1.379 (Vj. TEUR 1.341), Gratifikationen
in Höhe von TEUR 878 (Vj. TEUR 660) und soziale
Abgaben in Höhe von TEUR 116 (Vj. TEUR 106).
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind nur
planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR
7 (Vj. TEUR 7) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 4.145 (Vj. TEUR 5.647) beinhalten unter anderem
Aufwendungen für bezogene Konzerndienstleistungen
(TEUR 1.757; Vj. TEUR 1.366), Rechts- und Beratungskosten
(TEUR 1.531; Vj. TEUR 1.182) und Nebenkosten des
Geldverkehrs (TEUR 102; Vj. TEUR 2.496 inkl.
Eigenkapitalbeschaffungskosten). Darüber hinaus sind
Reisekosten, Kosten der Personalbeschaffung, Miet- sowie
weitere sonstige Aufwendungen in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
erhaltenen Gewinne betragen TEUR 61.116 (Vj. TEUR 43.558).
Auf die HKO entfallen Gewinne aus EAV in Höhe von TEUR
33.277 (Vj. TEUR 43.558) und auf die HKM in Höhe von
TEUR 27.838 (Vj. TEUR 0).
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge
betragen TEUR 9.069 (Vj. TEUR 4.821), davon TEUR 9.068 (Vj.
TEUR 4.785) aus verbundenen Unternehmen.
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betragen
TEUR 0 (Vj. TEUR 40.066) und enthalten im Vorjahr den
auszugleichenden Verlust der HKM.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ergeben
insgesamt TEUR 12.288 (Vj. TEUR 13.601) und enthalten im
Wesentlichen Zinsen für die Hybriddarlehen in
Höhe von TEUR 4.490 (Vj. TEUR 9.500), Zinsen für
Facility B in Höhe von TEUR 2.552 (Vj. TEUR 2.720),
Zinsen für das Vendor Loan in Höhe von TEUR 1.409
(Vj. TEUR 1.322) sowie Zinsen aus der
Ergebnisabführung von HKM in Höhe von TEUR 3.829
(Vj. TEUR 12).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie
folgt zusammen:
2024 | 2023 | |
TEUR | TEUR | |
Ertrag (Vorjahr: Aufwand) aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern | 663 | (2.064) |
Gewerbeertragsteuer | (3.620) | (3.610) |
Körperschaftsteuer | (4.040) | (4.060) |
Periodenfremde Steueraufwendungen/-erträge | (1.250) | (487) |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (8.247) | (10.221) |
Ende 2024 sind latente Steueransprüche der H&K
AG in Höhe von TEUR 10.300 (Vj. TEUR 8.600) aus
steuerlich vortragsfähigen Zinsaufwendungen als
werthaltig eingeschätzt worden, da sie laut unserer
aktuellen Planung im Planungszeitraum von 5 Jahren
verwendet werden können. Mögliche latente
Steueransprüche in Höhe von TEUR 21.432 (Vj. TEUR
24.380), resultierend aus steuerlich vortragsfähigen
Zinsaufwendungen, die wahrscheinlich erst nach unserem
Planungszeitraum verwendet werden könnten, sind noch
wertberichtigt.
Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 2024
außer dem Vorstand fünf (Vj. vier) Mitarbeiter
beschäftigt.
Zur Besicherung der Verpflichtungen aus dem CFA-Darlehen
für den H&K Konzern (Nominal einschließlich
aufgelaufener Zinsen zum 31. Dezember 2024: 75,8 Mio. EUR;
Vj. 86,4 Mio. EUR; Inanspruchnahme Avallinie zum 31.
Dezember 2024: 4,0 Mio. EUR; Vj. 13,9 Mio. EUR), davon
H&K AG 40,1 Mio. EUR (Vj. 40,1 Mio. EUR), sind
bestimmte direkte und indirekte Tochtergesellschaften der
H&K AG dieser Vereinbarung als Garanten beigetreten.
Außerdem wurden die Anteile an der HKM und an
bestimmten direkten und indirekten Töchtern, sowie
durch Globalzessionen und andere Sicherheitsvereinbarungen
bestimmte Anlagevermögen, Vorräte, Forderungen
und Bankkonten an den Treuhänder der Konsortialbanken
verpfändet. Die H&K AG haftet aus der
CFA-Darlehensvereinbarung als Darlehensnehmer sowie durch
die Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten
verbundener Unternehmen zum 31. Dezember 2024 für
Darlehensinanspruchnahmen der HKO (Nominal
einschließlich aufgelaufener Zinsen: 35,7 Mio. EUR;
Vj. 46,3 Mio. EUR) sowie für
Avallinie-Inanspruchnahmen der HKO in Höhe von 4,0
Mio. EUR (Vj. 13,9 Mio. EUR).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen
insgesamt TEUR 176 (Vj. TEUR 236). Diese resultieren aus
langfristigen Mietverträgen. Ein Bestellobligo
besteht, wie im Vorjahr, nicht.
Dr. Jens Bodo Koch, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Andreas Schnautz, Finanzvorstand (CFO)
Marco Geißinger, Vertriebsvorstand (CSO).
Im Berichtsjahr betrugen die Gesamtbezüge des
Vorstandes der H&K AG TEUR 1.800 (Vj. TEUR 1.197).
Dr. Rainer Runte, Rechtsanwalt, Vorsitzender
Nicolaus P. Bocklandt, Kaufmann, stellv. Vorsitzender
Dr. Regina Engelstädter, Rechtsanwältin,
Mitglied
Die H&K AG, Oberndorf am Neckar, befindet sich im
Eigentum privater Investoren. Sie ist ein Mutterunternehmen
und erstellt deshalb einen Konzernabschluss unter
Einbeziehung aller unmittelbaren und mittelbaren
Tochterunternehmen. Dieser Konzernabschluss wird im
Unternehmensregister offengelegt.
Seit Juli 2020 ist das Unternehmen davon ausgegangen,
dass die Aktienmehrheit an der H&K AG bei der COMPAGNIE
DE DEVELOPPEMENT DE L'EAU S.A., Luxemburg, Luxemburg
("CDE") (unmittelbar) bzw. Sofi Kapital Ltd., Christ
Church, Barbados (mittelbar) liegt ("Sofi Kapital"). Dieses
Verständnis leitete sich aus der Tatsache ab, dass die
CDE der H&K AG im August 2020 die nachstehend unter
Ziff. 1 und 2 aufgeführten Mitteilungen nach § 20
AktG zukommen ließ und dies schon im Juli 2020
ankündigte. Des Weiteren war die CDE in der Lage, bei
der Anmeldung zu allen nachfolgenden Hauptversammlungen der
H&K AG entsprechende Aktienbesitznachweise zum Nachweis
der Mehrheitsbeteiligung vorzulegen. Aufgrund des
(mittelbaren) Besitzes der CDE an den Sammelaktienurkunden,
in denen die sich im Disput befindlichen 15.000.787 H&K
AG-Aktien verbrieft sind, stritt jedenfalls bis zum 15.
Dezember 2023 (siehe nachfolgender Absatz) die
unwiderlegliche Vermutung des § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG
im Verhältnis zur H&K AG dafür, dass die CDE
mit den 15.000.787 H&K-Aktien zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung
berechtigt ist.
Zwischen der CDE und Herrn Andreas Heeschen, Köln,
war umstritten, wem das Eigentum aus den 15.000.787 H&K
AG-Aktien zusteht und ob die CDE eine Mehrheitsbeteiligung
an der H&K AG hält. Die CDE und Herr Heeschen
stritten über vorstehende Rechtsfrage vor Gericht.
Während das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 25.
Februar 2022 im Wesentlichen der CDE recht gegeben hatte,
hat das Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufungsinstanz
mit Urteil vom 15. Dezember 2023 festgestellt, dass die
15.000.787 H&K AG-Aktien noch im Eigentum des Herrn
Heeschen standen, gleichzeitig aber Herrn Heeschen
verurteilt, 13.925.498 dieser 15.000.787 H&K AG-Aktien
an die CDE zu übereignen. Das Urteil des OLG Frankfurt
vom 15. Dezember 2023 war zunächst nicht
rechtskräftig, da Herr Heeschen
Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben
hatte. Mit Beschluss vom 11. Februar 2025 hat nun aber der
Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Herrn
Heeschen zurückgewiesen, wodurch das Urteil des OLG
Frankfurt vom 15. Dezember 2023 rechtskräftig geworden
ist. Dementsprechend ging das Eigentum an den 13.925.498
streitbefangenen Aktien am 11. Februar 2025 auf die CDE
über.
Die im Kalenderjahr 2023 vorgenommene
Eigenkapitalerhöhung ist mit Eintragung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister am 17. Mai 2023
wirksam geworden. Der vorstehend erwähnte
Gesellschafterstreit, insbesondere das Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2023
und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar
2025 hatten und haben auf die Eigenkapitalerhöhung
keinen Einfluss.
1. Die CDE hat uns am 20. August 2020 eine Mitteilung
gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
übermittelt, dass ihr mehr als der vierte Teil der
Aktien an der H&K AG sowie gleichzeitig eine
Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG gehört.
2. Die Sofi Kapital hat uns am 20. August 2020 eine
Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
übermittelt, dass ihr mittelbar, kraft Zurechnung
gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die CDE,
mehr als der vierte Teil der Aktien an der H&K AG sowie
gleichzeitig eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
gehört.
3. Herr Nicolas René Walewski, London,
Vereinigtes Königreich, hat uns am 23. Juni 2022 eine
Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung
gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi
Kapital und die CDE gilt, dass er als Treugeber (i)
mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der
H&K AG (mit Blick auf eine Mitteilung gemäß
§ 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig (ii) mittelbar
eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (mit Blick auf
eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)
hält.
4. Herr Gérard Philippe Emile Claude Lussan,
Christ Church, Barbados, hat uns am 24. Juni 2022 eine
Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
übermittelt, dass er gemäß § 16 Abs. 4
AktG über die Sofi Kapital und die CDE kraft
Zurechnung mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien
an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20
Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
5. Die Concorde Bank Ltd., Bridgetown, Barbados
(nachfolgend "Concorde Bank"), hat uns am 24. Juni 2022
eine Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 4
AktG übermittelt, dass aufgrund einer Zurechnung
gemäß § 16 Abs. 4 AktG über die Sofi
Kapital und die CDE gilt, dass die Concorde Bank als
Treunehmerin mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien
an der H&K AG (Mitteilung gemäß § 20
Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
6. Mit Schreiben vom 19. September 2024 hat uns die
Concorde Bank gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
des Weiteren mitgeteilt, dass die Concorde Bank aufgrund
einer Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG
über (i) die Sofi Kapital und (ii) die CDE mittelbar
mehr als den vierten Teil der Aktien an der H&K AG
(Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie
gleichzeitig mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der
H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4
AktG) hält.
7. Die Concorde Holding Ltd., Bridgetown, Barbados
(nachfolgend "Concorde Holding") hat uns mit Schreiben vom
19. September 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und 4
AktG mitgeteilt, dass die Concorde Holding aufgrund einer
Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG über
(i) die Concorde Bank, (ii) die Sofi Kapital und (iii) die
CDE mittelbar mehr als den vierten Teil der Aktien an der
H&K AG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1
AktG) sowie gleichzeitig mittelbar eine
Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG (Mitteilung
gemäß § 20 Abs. 4 AktG) hält.
8. Die KEPRON Limited, Tortola, British Virgin Islands
(nachfolgend "KEPRON") hat uns mit Schreiben vom 19.
September 2024 gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG
mitgeteilt, dass der KEPRON aufgrund einer Zurechnung
gemäß § 16 Abs. 4 AktG über (i) die
Concorde Holding, (ii) die Concorde Bank, (iii) die Sofi
Kapital und (iv) die CDE mittelbar mehr als den vierten
Teil der Aktien an der H&K AG (Mitteilung
gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie gleichzeitig
mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der H&K AG
(Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG)
hält.
Der Vorstand (nach entsprechender Vorlage an den
Aufsichtsrat) der H&K AG schlägt der
Hauptversammlung vor, aus dem zum 31. Dezember 2024 im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von
TEUR 210.656 (davon Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in
Höhe von TEUR 161.328), eine Dividende in Höhe
von EUR 0,06 pro Aktie auszuschütten und den
restlichen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten
Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im
Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen
wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige
Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 AktG wurden
im Geschäftsjahr 2024 weder getroffen noch
unterlassen.
Oberndorf am Neckar, 8. April 2025
H&K AG
Der Vorstand
Dr. Jens Bodo Koch | Andreas Schnautz | Marco Geißinger |
Anschaffungskosten | ||||
1.1.2024 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2024 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Sachanlagen | ||||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 99.699,08 | 0,00 | 0,00 | 99.699,08 |
II. Finanzanlagen | ||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 355.993.154,05 | 0,00 | 0,00 | 355.993.154,05 |
356.092.853,13 | 0,00 | 0,00 | 356.092.853,13 |
Kumulierte Abschreibungen | ||||
1.1.2024 | Abschreibungen des
Geschäftsjahres |
Abgänge | 31.12.2024 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. Sachanlagen | ||||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 50.615,11 | 6.848,94 | 0,00 | 57.464,05 |
II. Finanzanlagen | ||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
50.615,11 | 6.848,94 | 0,00 | 57.464,05 |
Buchwerte | ||
31.12.2024 | 31.12.2023 | |
EUR | EUR | |
I. Sachanlagen | ||
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42.235,03 | 49.083,97 |
II. Finanzanlagen | ||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 355.993.154,05 | 355.993.154,05 |
356.035.389,08 | 356.042.238,02 |