H&K AGOberndorf am NeckarKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024An die ordentliche Hauptversammlung 2025 der H&K AG, Oberndorf a.N. Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2024Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das Jahr 2024 hat uns gezeigt, dass wirtschaftliche und politische Stabilität keine Selbstverständlichkeit sind. Freiheit und Demokratie stehen an vielen Orten der Welt unter Druck. Ein Leben in Freiheit und Sicherheit wurde von den Bürgerinnen und Bürgern oft als selbstverständlich angesehen. Nun müssen wir fast täglich zur Kenntnis nehmen, wie die Bedrohungen der inneren und äußeren Sicherheit in Deutschland zunehmen. Das Sicherheitsempfinden erodiert und es setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass die Möglichkeit das Leben in Frieden, Freiheit und Sicherheit nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können, unser höchstes Gut ist. Heckler & Koch hat zur Erhaltung dieses hohen Gutes im Jahr 2024 wieder einen wertvollen Beitrag geleistet und deutsche Polizeibehörden sowie Ordnungskräfte der demokratischen Welt mit Heckler & Koch-Produkten ausgestattet. Dieser Beitrag spiegelt sich auch in außerordentlich guten Unternehmenskennzahlen wider. Die Heckler & Koch Gruppe konnte im Jahr 2024 einen Auftragseingang in Höhe von 426,2 Mio. EUR und einen Umsatz in Höhe von 343,4 Mio. EUR erzielen. Das ist eine Steigerung um 49,4% beim Auftragseingang und um 13,9% beim Umsatz. Das im Jahr 2024 erzielte EBITDA beläuft sich auf Gruppenebene auf 63,1 Mio. EUR. Doch nicht nur bei den Unternehmenskennzahlen hat die Heckler & Koch Gruppe bemerkenswerte Fortschritte erzielt, auch die Diversifikation und die Entwicklung der Unternehmensgruppe wurden vorangetrieben. Unter dem Dach der H&K AG wird die Unternehmensgruppe künftig in drei Bereichen tätig sein: das Behördengeschäft, das Privatkundengeschäft und der Bereich Sustainable Technologies. In diesem neu geschaffenen Bereich hat die H&K AG bereits einen wichtigen strategischen Zukauf im November 2024 durch Übernahme der Anteile an der Chrom-Müller Metallveredelung GmbH, Oberndorf am Neckar und den zugehörigen Grundstücken vollzogen. Damit hat sich die Heckler & Koch Unternehmensgruppe langfristig die Möglichkeit zur Verchromung von Waffenrohren zur Sicherstellung deren langfristiger Haltbarkeit und auch die Möglichkeit zur Verchromung von anderen Produkten in weiteren Branchen gesichert. Das Unternehmen hat damit die Möglichkeit, auch für Unternehmen der Automobilindustrie, des Maschinen- und Anlagenbaus und der Luftfahrtindustrie tätig zu sein. Des Weiteren hat die H&K AG im Juli 2024 die Orston Shooting Range in Großbritannien erworben und ist nun in der Lage, direkt vor Ort Kundenerprobungen und Produktvorführungen anzubieten. Das Unternehmen stärkt damit nachhaltig sein Engagement auf dem britischen Markt. Des Weiteren hat Heckler & Koch in Rumänien eine Vertriebs- und Servicegesellschaft gegründet, um vor Ort beim Kunden präsent zu sein. Weitere Vertriebs- und Servicegesellschaften im Ausland sind in Planung. Die Vorstandsmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben erneut einen hervorragenden Einsatz im Jahr 2024 gezeigt, der unseren höchsten Respekt und Dank verdient. Nachfolgend berichten wir über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024. Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Jahr 2024 fortlaufend beraten, überwacht und bei bedeutenden Themen wie den Beschlussmängelklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlungen 2020, 2022, 2023 und 2024, den Vergaberechtsstreitigkeiten, der Übernahme der Chrom-Müller Metallveredelung GmbH und der strategischen Ausrichtung und künftigen Entwicklung des Unternehmens aktiv begleitet. Im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat überdies zahlreiche Geschäftsvorfälle aufgrund bestehender Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung des Vorstands geprüft und nach umfassender Beratung jeweils über die Erteilung der Zustimmung beschlossen. Alle notwendigen Informationen zur Geschäftsentwicklung, strategischen Maßnahmen, Planung und zustimmungsbedürftigen Geschäften hat der Vorstand unverzüglich und vollständig bereitgestellt und erläutert. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig und fortlaufend mündlich und durch schriftliche Berichte über alle maßgeblichen wirtschaftlichen Entwicklungen der Unternehmensgruppe stets zeitnah und umfassend informiert. Die Information umfasste auch alle grundsätzlichen Fragen der Strategie und der Unternehmensplanung, einschließlich der Finanz-, Investitions-, Absatz- und Personalplanung. Des Weiteren umfasste die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft und die Geschäftsentwicklung, die Umsatzentwicklung, das ökonomische und politische Umfeld, nachhaltigkeitsbezogene Themen, das Compliance Management System, das Risikomanagement, die Risikolage des Unternehmens sowie die Interne Revision. Über besondere Vorgänge setzte der Vorstand den Aufsichtsrat auch außerhalb der regulären Sitzungen in Kenntnis. Dafür wurden unter anderem bilaterale Termine von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands genutzt. Weiterhin hatten Mitglieder der oberen Führungsebene in Abstimmung mit dem Vorstand Kontakt zum Aufsichtsrat und präsentierten in regulären Sitzungen zu aktuellen fachspezifischen Themen. Außerhalb der Sitzungen hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstand stetig Kontakt gehalten und insbesondere Fragen der Rechtsstreitigkeiten, des Risikomanagements, der Risikolage, der Strategie, der Geschäftsentwicklung und der Compliance mit ihm erörtert. Des Weiteren hat der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei wichtigen Anlässen und Ereignissen stets unverzüglich informiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende ließ seinerseits den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats die Informationen zu den Vorgängen kurzfristig zukommen. Während des gesamten Berichtszeitraums stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in engem Kontakt mit den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats. In gesetzlich zulässigem Umfang stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in enger Abstimmung mit dem Vorstand auch für die Kommunikation mit Investoren zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat die Wirksamkeit des Compliance Management Systems, des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und der internen Revision überwacht. Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand regelmäßig und umfassend über Chancen und Risiken informiert. Seine Beschlüsse hat der Aufsichtsrat auf Basis der überlassenen Unterlagen und Berichte, insbesondere den schriftlichen Entscheidungsvorlagen und den in Gesprächen und Sitzungen gewonnenen Erkenntnissen gefasst. Sie wurden davor im Gremium eingehend geprüft, umfassend erörtert, mit dem Vorstand beraten und diskutiert. Soweit Maßnahmen gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, hat das Gremium nach sorgfältiger Prüfung, Erörterung und Beratung über die Erteilung der Zustimmung entschieden und verschiedene Maßnahmen gebilligt. Dazu gehörten unter anderem die Akquisition der Chrom-Müller Metallveredelung GmbH, der Orston Shooting Range, neue Entwicklungsprojekte, die Gründung von Gesellschaften in Rumänien und in der Schweiz sowie Investitionen und Vertragsschlüsse mit besonderer Bedeutung für das Unternehmen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 4. Dezember 2024 dem vom Vorstand aufgestellten Budget für das Jahr 2025 sowie der unternehmerischen und finanziellen Mittelfristplanung zugestimmt. Soweit möglich und sinnvoll, hat der Aufsichtsrat bei seiner Entscheidungsfindung Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) berücksichtigt. Die Aufsichtsratsarbeit war von einem sehr konstruktiven, offenen und intensiven Austausch geprägt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats konnten sich anhand vorab verteilter ausführlicher Unterlagen auf die in den Sitzungen behandelten Themen angemessen vorbereiten. Sowohl mündlich als auch schriftlich berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat zu Regelberichtsthemen nach § 90 Abs. 1 AktG und weiteren wichtigen Themen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats erörterten seine Mitglieder die zur Entscheidung anstehenden Geschäftsvorfälle und Maßnahmen jeweils intensiv mit dem Vorstand. Für Rückfragen des Aufsichtsrats standen die Mitglieder des Vorstands stets und auch außerhalb von Sitzungen zur Verfügung. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiteten stets vertrauensvoll, sehr konstruktiv und zum Wohle des Unternehmens zusammen. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr fanden 4 turnusmäßige Sitzungen statt. Des Weiteren trat der Aufsichtsrat zu einer außerordentlichen Sitzung und einer Strategiesitzung zusammen. Die turnusmäßigen Sitzungen fanden als Präsenzsitzungen, die außerordentliche Sitzung als Videokonferenz statt. Darüber hinaus wurden eilbedürftige Beschlüsse nach vorheriger eingehender Erörterung und einvernehmlicher Entscheidung auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat kam regelmäßig auch ohne den Vorstand in weiteren Besprechungen zusammen. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen. Diese Sitzungen fanden teilweise als Präsenzkonferenzen, teilweise als Videokonferenzen sowie in Form von Telefonkonferenzen statt. An jeder Sitzung nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Themen der Aufsichtsratssitzungen Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Plenum waren die strategischen Fortschritte sowie die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der H&K AG und der Heckler & Koch-Gruppe, die Finanz- und Ertragslage, Personalthemen, der Umsetzungsstand des Projekts zur Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und Themen der Nachhaltigkeit. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat anlassbezogen mit Akquisitionsprojekten sowie regelmäßig mit Risiken des Unternehmens. Über Maßnahmen und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat im vorgegebenen rechtlichen Rahmen durch den Vorstand informiert. Der Aufsichtsrat informierte sich in allen Sitzungen des Jahres 2024 über die Geschäftsentwicklung. Schwerpunkte bildeten die Entwicklung des Auftragseingangs, des Umsatzes und der EBITDA-Marge der Heckler & Koch-Gruppe, der Operating Cashflow, der Nettofinanzstatus, die Liquidität der Heckler & Koch-Gruppe, die Entwicklung der Produktivität und die Automatisierung der Produktion, laufende Entwicklungsprojekte und das regelmäßige Reporting zu den Themen Risikomanagement, HR, Nachhaltigkeit, Außenwirtschaft, Recht & Compliance und Interne Revision. Weitere Themenkomplexe waren die Akquisition der Chrom-Müller Metallveredelung GmbH und der zugehörigen Grundstücke, Fragen der Corporate Governance und die Vorstandsvergütung. Am 21. März 2024 fand die erste ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats im Jahr 2024 statt. Gegenstand der Sitzung waren die laufenden größeren Ausschreibungsverfahren, die Entwicklung des Zivilmarkts in den USA und der amerikanischen Tochtergesellschaften, das Finanzergebnis des Jahres 2023 sowie der Erwerb eines angrenzenden Grundstücks zur Erweiterung des Betriebsgeländes. Intensiv beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Status und der Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems der Heckler & Koch-Gruppe und dem Jahresbericht Compliance 2023. Zu den größeren Projekten gehörte auch die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Bilanzsitzung fand am 24. April 2024 statt. Gegenstand waren vor allem die Prüfung und anschließende Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 und des Konzernlageberichts sowie die Diskussion über den Entwurf des Berichts des Aufsichtsrats des Jahres 2023. Der Aufsichtsrat schloss sich in der Sitzung dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2023 nach eigener eingehender Prüfung an. Des Weiteren standen die allgemeine Lage des Unternehmens und die Neuausrichtung der gesellschaftsrechtlichen Struktur durch den neu gegründeten Bereich Sustainable Technologies, Fragen des Versicherungswesens der Unternehmensgruppe, die Gründung weiterer Tochtergesellschaften im Ausland und die Weiterentwicklung der IT-Sicherheit im Fokus. Ein weiterer wesentlicher Punkt der Bilanzsitzung war der Stand der Vorbereitungen der Hauptversammlung vom 2. Juli 2024. Der Bericht des Aufsichtsrats 2023 wurde durch Beschlussfassung im Umlaufverfahren im Zeitraum vom 29. April 2024 bis 2. Mai 2024 verabschiedet. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 14. Mai 2024 hat der Aufsichtsrat die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen der Hauptversammlung vom 2. Juli 2024 beschlossen. Nachdem die 1. ordentliche Hauptversammlung infolge fehlender Beschlussfähigkeit abgebrochen werden musste, verabschiedete der Aufsichtsrat am 13. August 2024 nach Erörterung seine Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen der 2. ordentlichen Hauptversammlung der H&K AG am 1. Oktober 2024. Der Kauf der Orston Shooting Range wurde vom 20. Juni 2024 bis 25. Juni 2024 nach vorheriger intensiver Erörterung im Umlaufverfahren beschlossen. Die Einführung weiterer Schutzmaßnahmen zur Weiterentwicklung der IT-Sicherheit wurde vom Aufsichtsrat im Zeitraum vom 07. August 2024 bis 28. August 2024 nach umfassender Information des Vorstands ebenfalls im Umlaufverfahren beschlossen. In der Aufsichtsratssitzung vom 25. September 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Akquisition der Chrom-Müller Metallveredelung GmbH, dem Stand der Due Diligence und der Vertragsverhandlungen. Er beschäftigte sich sorgfältig mit der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises und des vom Vorstand vorgestellten Finanzierungskonzepts. Weitere wesentliche Punkte stellten der Stand der Investitionen des Jahres 2024, Fragen im Zusammenhang mit der Gründung von Tochtergesellschaften im Ausland und Vertrags- und Vergütungsthemen des Vorstands dar. Die letzte Aufsichtsratssitzung des Jahres 2024 fand am 4. Dezember 2024 statt. In dieser Sitzung genehmigte der Aufsichtsrat das Budget für das Jahr 2025 und nahm die Mittelfristplanung zustimmend zur Kenntnis. Der Vorstand berichtete umfassend über die anstehenden Entwicklungsprojekte für neue Waffentypen und die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten. Weiterhin ließ sich der Aufsichtsrat den Status des strategischen Projekts des Internationalen Trainingszentrums und die weiteren geplanten Schritte erläutern und diskutierte diese mit dem Vorstand. Auch im Jahr 2024 bildeten die Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlungen 2020, 2022, 2023 und schlussendlich auch 2024 einen Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit. Gegen mehrere in den ordentlichen Hauptversammlungen vom 27. August 2020, 3. August 2022, 20. Juni 2023 und 1. Oktober 2024 gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse, die unter anderem auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats betrafen, sind Anfechtungsklagen erhoben worden. Die Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 27. August 2020 wurde in allen drei Instanzen, zuletzt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2025 rechtskräftig abgewiesen. Die Anfechtungsklage gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse vom 3. August 2022, die vom Landgericht Stuttgart und auch vom Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen wurde, ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig. Das Landgericht Stuttgart hat die Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 20. Juni 2023 abgewiesen. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, das Verfahren ist noch anhängig. Des Weiteren haben 4 Aktionäre Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 1. Oktober 2024 beim Landgericht Stuttgart erhoben. Die vier Klagen wurden prozessrechtlich zu einem Verfahren verbunden und sind beim Landgericht Stuttgart anhängig. Neben den Beschlussmängelklageverfahren hat Heckler & Koch Vergaberechtsstreitigkeiten in drei europäischen Ländern eingeleitet, die nach Ansicht von Heckler & Koch unzulässige Direktvergaben der Länder zum Gegenstand haben. Mit diesen Vergaberechtsstreitigkeiten hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls auseinandergesetzt. Eine relevante Rolle spielten im Jahr 2024 auch noch die anhängigen Patentstreitigkeiten mit der Firma Haenel und das Mexiko-Verfahren beim Bundesgerichtshof. Weiterbildungen Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen im Jahr 2024 wieder an unterschiedlichen aufsichtsratsspezifischen Weiterbildungen teil. Diese Weiterbildungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahrgenommen. Schwerpunkte der Weiterbildungen bildeten dabei die digitale Transformation, die Nachhaltigkeit sowie die künstliche Intelligenz (KI). Unveränderte Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands blieb im Jahr 2024 unverändert. Prüfung und Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Vorstand hat die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden von den Aufsichtsratsmitgliedern intensiv geprüft und mit dem Vorstand in der Aufsichtsratssitzung am 29. April 2025 (Bilanzsitzung) ausführlich diskutiert. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung teil, stellte die wesentlichen Prüfungsergebnisse vor und hat ergänzende Auskünfte erteilt sowie Fragen der Teilnehmer beantwortet. Auf Basis der ihm vorgelegten Unterlagen sowie der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht geprüft und gebilligt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 in der Sitzung vom 29. April 2025. Der Jahresabschluss ist mit der Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands, den im Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 210.655.967,55 EUR wie folgt zu verwenden:
nach eigener Prüfung angeschlossen. Das Berichtsjahr war für das Unternehmen erneut erfolgreich. Die H&K AG und ihre Tochterunternehmen erzielten ein hervorragendes Wachstum beim Auftragseingang und Umsatz. Das Unternehmen hat die Ziele für das Geschäftsjahr 2024 beim Umsatz deutlich übertroffen. Prüfung des Abhängigkeitsberichts Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2024 gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“) aufgestellt. Der Vorstand hat in dem Bericht folgende Schlusserklärung abgegeben:
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Abhängigkeitsbericht rechtzeitig zur Prüfung vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat gelangten übereinstimmend zu der Einschätzung, dass der Abhängigkeitsbericht weder von Gesetzes wegen noch aus sonstigen Gründen einer Prüfung durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft bedarf. Im Hinblick auf eine von einem Aktionär vertretene gegenteilige Auffassung haben sich Vorstand und Aufsichtsrat jedoch entschlossen, den Abhängigkeitsbericht 2024 freiwillig und rein vorsorglich vom Abschlussprüfer der Gesellschaft prüfen zu lassen. Dementsprechend hat der Vorstand den Abhängigkeitsbericht auch dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorgelegt. Der Abschlussprüfer und der Aufsichtsrat haben den Abhängigkeitsbericht intensiv geprüft und ausführlich mit dem Vorstand diskutiert und besprochen. Der Abschlussprüfer hat nach eingehender Prüfung folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht auch eingehend mit dem Abschlussprüfer besprochen, der an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vom 29. April 2025 teilnahm und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete. Der Aufsichtsrat gelangte nach eingehender Beratung und Diskussion zu der Bewertung, dass in dem Bericht alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen vollständig erfasst wurden. Sowohl aus dem Abhängigkeitsbericht als auch aus den Gesprächen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer ergaben sich seitens des Aufsichtsrats keine Bedenken. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen. Persönlicher Dank Der Aufsichtsrat spricht sowohl dem Vorstand als auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens seinen besonderen Dank und seine hohe Anerkennung für die tatkräftige und sehr erfolgreiche Tätigkeit im Jahr 2024 aus. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das in das Unternehmen gesetzte Vertrauen.
Oberndorf a.N., den 29. April 2025 H&K AG Für den Aufsichtsrat Dr. Rainer Runte, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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