CompuGroup Medical Deutschland AGKoblenz§§ 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 HGB verzichtet das Unternehmen CompuGroup Medical Deutschland AG, Koblenz auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen. Mutterunternehmen ist die CompuGroup Medical SE & Co, KGaA, Koblenz, deren Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt wird. Das Unternehmen hat sich gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet. Die Hauptversammlung der CompuGroup Medical Deutschland AG am 21.11.2024 hat beschlossen, wie folgt von den Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch zu machen:
Koblenz, den 17. Dezember 2024 gez. Frank Brecher, Dr. Ulrich Thomé |
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