CompuGroup Medical Deutschland AGKoblenz§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 HGBUnter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 HGB verzichtet das Unternehmen CompuGroup Medical Deutschland AG, Koblenz auf die Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen. Mutterunternehmen ist die CompuGroup Medical SE & Co, KGaA, Koblenz, deren Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt wird. Das Unternehmen hat sich gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet. Die Hauptversammlung der CompuGroup Medical Deutschland AG am 21.11.2024 hat beschlossen, wie folgt von den Befreiungsregelungen des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch zu machen: a. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA als Tochterunternehmen einbezogen und es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, demzufolge diese gegenüber der CompuGroup Medical Deutschland AG entsprechend § 302 AktG zum Verlustausgleich verpflichtet ist. Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ist einziger Gesellschafter der CompuGroup Medical Deutschland AG. b. Die Gesellschaft ist gem. § 264 Abs. 3 HGB von der Aufstellung des Lageberichts und des Anhangs und der Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und weiterer Unterlagen nach den für Kapitalgesellschaften gültigen Vorschriften (Drittes Buch, Zweiter Abschnitt des HGB) befreit. c. Für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 wendet die Gesellschaft die zu b. genannten Befreiungen an. d. Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat im Anhang des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 diese Befreiung für die CompuGroup Medical Deutschland AG gem. § 264 Abs. 3 HGB anzugeben und im Bundesanzeiger im Rahmen der Einreichung des Konzernabschlusses offenzulegen.
Koblenz, den 15. Dezember 2024 gez. Frank Brecher Dr. Ulrich Thomé |