Continental Aktiengesellschaft

Hannover

Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung nach § 37q Absatz 2 Satz 1 WpHG

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Continental AG, Hannover, zum Abschlussstichtag 31.12.2008 fehlerhaft ist:

Die Werthaltigkeit des im Konzernabschluss der Continental AG zum 31. Dezember 2008 ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwertes, der nach Erfassung einer Wertminderung von € 1,2 Mrd. mit € 6,4 Mrd. bilanziert wurde, ist methodisch und aufgrund der gesetzten Annahmen anhand des durchgeführten Wertminderungstests nicht in voller Höhe nachgewiesen. Der folgende Wertminderungstest führte zu weiteren Abschreibungen von € 876 Mio. im Konzernabschluss 2009.

Der Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwertes zum 31. Dezember 2008 verstößt gegen IAS 36.33.

 

Hannover, 1. Oktober 2010

Continental Aktiengesellschaft