![]() Continental AktiengesellschaftHannoverJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018An unsere AktionäreBrief des VorstandsvorsitzendenLiebe Aktionärinnen und Aktionäre,das Geschäftsjahr 2018 war für uns alles andere als einfach. Zur Jahresmitte verschlechterten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf allen großen Märkten erheblich: in China, den USA und in Europa. Dazu beigetragen haben die sich hinziehende Umstellung auf das neue Abgastestverfahren WLTP bei unseren Kunden sowie die Handelskonflikte der USA mit China und Europa. Die Folge: Die Autoindustrie hatte für 2018 weltweit einen Produktionszuwachs von zwei Millionen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erwartet. Daraus wurde stattdessen ein Produktionsrückgang um etwa eine Million Fahrzeuge. Hinzu kamen Herausforderungen, die wir selbst zu verantworten hatten. Dazu zählten zum Beispiel höhere Entwicklungskosten als erwartet in unserer Automotive Group. Sie waren die Folge des hohen Auftragseingangs der vorherigen zwei bis drei Jahre. Er hat 2018 erneut das Rekordniveau von rund 40 Milliarden Euro erreicht. Zusätzliche Belastungen resultierten zum einen aus Gewährleistungsfällen, zum anderen aus Anlaufkosten für neue Produkte und Werke. Erhöhte Kosten verzeichneten wir im Antriebsbereich aufgrund der Umstellung auf Produkte und Systeme für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Im August 2018 verringerten wir deshalb erneut unsere Umsatz- und Ergebniserwartungen. Als Reaktion auf die schwächere Marktentwicklung haben wir 2018 unsere Produktions- und Prozesskosten durch zusätzliche Maßnahmen weiter optimiert. Wir haben unsere geplanten Investitionen überprüft und unsere Ausgaben der geringeren Umsatzentwicklung angepasst. Betroffene Geschäftsbereiche richteten wir strategisch neu aus und nahmen personelle Veränderungen auf Leitungsebene vor. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen erzielten wir 2018 ein solides Ergebnis. Daran haben alle Mitglieder des weltweiten Continental-Teams mitgewirkt. Meine Vorstandskollegen und ich sagen dafür allen Beschäftigten herzlichen Dank! Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle meinem Kollegen José A. Avila, der zum 30. September 2018 aus dem Vorstand ausschied. Er hatte 2010 die Leitung der Division Powertrain in einer sehr schwierigen Geschäftsphase übernommen und sie seitdem unter den weltweit führenden Anbietern erfolgreich etabliert. Wir bleiben langfristig auf Wachstum programmiert. Unser Ziel, in der Automotive Group drei bis fünf Prozent schneller zu wachsen als die zugrunde liegenden Märkte, wollen wir auch in Zukunft erreichen. Die erfreulichen Auftragseingänge auch des Jahres 2018 bestätigen diese Erwartung. Das erste Halbjahr 2019 hat stürmisch begonnen, da das Marktumfeld unverändert schwierig geblieben ist. Mit Blick auf das zweite Halbjahr sind wir vorsichtig optimistisch. Wir erkennen dort das Potenzial für Stabilisierung und leichte Aufwärtstendenzen. Für den Wettlauf um die Zukunft der Mobilität sind wir technologisch gut aufgestellt. Umweltschutz, Elektroantrieb, autonomes Fahren, Konnektivität und neue Dienstleistungen für Mobilität und Transport sind für uns grundlegende Wachstumsfelder. Unsere Kunden werden 2019 dort die entscheidenden Weichen für die Technologien der Zukunft stellen. Dafür brauchen sie starke und verlässliche Partner wie uns. Den tiefgreifenden Umbau der für uns relevanten Industrien gestalten wir aus einer starken Position heraus mit. Unsere Auftragsbücher sind gut gefüllt. Das ist ein ermutigendes Zeichen. Daher werden wir trotz der bestehenden Unsicherheiten weiter auf hohem Niveau in profitables Wachstum und die Zukunft Ihres Unternehmens investieren. Auf die Transformation der für uns relevanten Industrien haben wir uns frühzeitig vorbereitet und deswegen schon vor Jahren unsere eigene eingeleitet. Bis Anfang 2020 stellen wir uns dafür organisatorisch neu auf. Unsere Strukturen werden dadurch noch übersichtlicher, einfacher und flexibler, unsere Entscheidungswege kürzer und unsere Abläufe schneller. Die rechtliche Verselbstständigung unseres Antriebsgeschäfts erfolgte zum 1. Januar 2019. Die Vorbereitungen für einen möglichen Teilbörsengang im zweiten Halbjahr 2019 verlaufen planmäßig. Damit erweitern wir unseren unternehmerischen Spielraum. Im künftigen Bereich Automotive bündeln wir einen bedeutsamen Teil unserer Forschung und Entwicklung. Ziel ist es, schneller, flexibler und gezielter auf Kundenwünsche eingehen zu können. Dies geschieht, indem wir Software-Bausteine für vergleichbare Systeme zentral entwickeln und mehrfach verwenden. Zusätzliche Vorteile erwarten wir aus vereinheitlichten Entwicklungsprozessen sowie der Verwendung gleichartiger Methoden und Werkzeuge. Alles in allem schaffen wir so ein für heutige und künftige Talente attraktives Zentrum der Technologieentwicklung. Wir verfolgen damit einen einheitlichen Fahrplan und stellen allen Geschäftsbereichen eine weltweit wettbewerbsfähige Kompetenz für die Architektur von Systemen und Funktionen zur Verfügung. So unterstreicht Ihre Continental den Anspruch, in den Bereichen Qualität, Innovation und finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft führend zu sein und als wegweisendes Technologieunternehmen sowie als attraktiver, fortschrittlicher Arbeitgeber zu gelten. Wir haben uns viel vorgenommen. Ihr weltweites Continental-Team ist hochmotiviert. Mit vollem Engagement und voller Zuversicht stellen wir 2019 und 2020 entscheidende Weichen für den dauerhaften Erfolg und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Dr. Elmar Degenhart, Vorsitzender des Vorstands Mitglieder des VorstandsHans-Jürgen Duensinggeb. 1958 in Hannover, Niedersachsen Division ContiTech bestellt bis April 2023 Dr. Ariane Reinhartgeb. 1969 in Hamburg Personal und Nachhaltigkeit Arbeitsdirektorin bestellt bis September 2022 Frank Jourdangeb. 1960 in Groß-Gerau, Hessen Division Chassis & Safety bestellt bis September 2021 Dr. Elmar Degenhartgeb. 1959 in Dossenheim, Baden-Württemberg Vorsitzender des Vorstands Unternehmenskommunikation Qualität und Umwelt Konzern Continental Business System Zentralfunktionen Automotive bestellt bis August 2024 Helmut Matschigeb. 1963 in Viechtach, Bayern Division Interior bestellt bis August 2022 Nikolai Setzergeb. 1971 in Groß-Gerau, Hessen Division Reifen Einkauf Konzern bestellt bis August 2022 Wolfgang Schäfergeb. 1959 in Hagen, Nordrhein-Westfalen Finanzen, Controlling, Compliance, Recht und IT bestellt bis Dezember 2019 Continental-Aktie und -AnleihenContinental-Aktie mit 46,3 % Kursrückgang.Heftige Turbulenzen an den KapitalmärktenNach dem Jahreswechsel 2017/18 setzten die US-Leitindizes ihren mehrjährigen Aufwärtstrend dank guter US-Wirtschaftsdaten fort. Die Rallye an den US-Börsen ließ auch in Europa und Asien die Aktienkurse steigen. Ende Januar 2018 führte die Andeutung der US-amerikanischen Notenbank Fed, im laufenden Jahr sowie 2019 jeweils drei Zinsschritte umsetzen zu wollen, allerdings zu Sorgen über steigende Zinsen und bewirkte rückläufige Kurse an den US-Anleihemärkten. Auch die Kurse an den Aktienmärkten in den USA, in Europa und Asien verzeichneten infolgedessen kräftige Verluste von bis zu einem Zehntel. Nach einer zeitweiligen Stabilisierung in der zweiten Februarhälfte bewirkten im März die Ankündigungen der USA, Importzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte sowie auf verschiedene chinesische Produkte zu verhängen, erneut sinkende Kurse an den Aktienmärkten. Anfang April 2018 leiteten Berichte über die Bereitschaft der US-Regierung und der chinesischen Regierung zu Verhandlungen im Handelskonflikt eine Erholungsphase an den Aktienmärkten ein. Ende Mai überraschte die Ankündigung der US-Regierung, Importzölle auf Autos zu prüfen, die Aktienmärkte weltweit und belastete insbesondere die Aktienkurse der Automobilhersteller. Zudem weckte das Scheitern der Regierungsbildung in Italien Ängste vor einer neuen Eurokrise. Anfang Juni bewirkte eine erneute Hausse US-amerikanischer Technologietitel auch eine Aufhellung der allgemeinen Stimmung an den Märkten. Europäische Aktien profitierten außerdem von der Aussage der Europäischen Zentralbank (EZB), ihren Leitzins bis weit ins Jahr 2019 hinein unverändert bei 0,0 % zu halten und lediglich das Ankaufvolumen von Anleihen deutlich einzuschränken. In der zweiten Junihälfte verunsicherte jedoch die Ankündigung der US-Regierung, im dritten Quartal umfangreiche Importzölle auf chinesische Waren in Kraft zu setzen, erneut die Aktienmärkte. Im Juli 2018 stabilisierten sich die Aktienmärkte in den USA und in Europa dank guter Konjunkturdaten. Positiv wirkte Ende Juli auch die vorläufige Verständigung zwischen den USA und der EU, auf neue Importzölle zu verzichten und bestehende künftig abbauen zu wollen. Ende August kam das neue - noch vom Gesetzgeber in den USA zu bestätigende - Handelsabkommen zwischen den USA und Mexiko hinzu, das später auch die Zustimmung Kanadas fand. Im Verlauf des Quartals erreichten die US-Börsen wieder neue Rekordwerte, gestützt von der anhaltenden Hausse US-amerikanischer Technologietitel. Die europäischen Börsen wurden dagegen in den Monaten August und September durch schwächere Konjunkturdaten, neue Sorgen über die Haushaltspolitik Italiens, die zunehmende Abwertung der Währungen mehrerer Schwellenländer, insbesondere der Türkei, sowie die weitere Eskalation des Handelsstreits zwischen den USA und China belastet. Im vierten Quartal 2018 führten steigende Zinsen in den USA, die weitere Eskalation des Handelskonflikts der USA mit China sowie schwächere Konjunkturdaten und -erwartungen für die Weltwirtschaft zu deutlichen Kursrückgängen an den Aktienmärkten weltweit. In Europa sorgten zudem Ende Oktober die Ablehnung des Haushaltsentwurfs der italienischen Regierung durch die EU-Kommission und im November die Verschiebung der parlamentarischen Abstimmung über den ausgehandelten EU-Ausstiegsvertrag des Vereinigten Königreichs für eine anhaltende Verunsicherung der Anleger. Hinzu kamen zahlreiche Gewinnwarnungen europäischer und US-amerikanischer Unternehmen. Insbesondere US-amerikanische Technologiewerte brachen im Dezember stark ein. Der Dow-Jones-Index verlor im Dezember bis Weihnachten rund 15 % an Wert. Am Jahresende folgte eine leichte Erholung, wodurch er das Jahr mit einem Minus von 5,6 % bei 23.327,46 Punkten beendete. Der DAX verlor im vierten Quartal rund 2.000 Punkte und schloss das Jahr bei 10.558,96 Punkten. Gegenüber dem Jahresanfang 2018 verlor er 18,3 %. Der EURO STOXX 50 notierte am Jahresende mit 3.001,42 Punkten 14,3 % unter seinem Vorjahreswert. Kursentwicklung der Continental-Aktie im Jahr 2018 im Vergleich zu ausgewählten Indizesindexiert auf den 1. Januar 2018![]() Kursentwicklung nach Quartalen im Jahr 2018%![]() Automobilwerte mit Kursrückgängen im BerichtsjahrEuropäische Automobil- und Zuliefererwerte profitierten im Januar 2018 von der allgemein positiven Marktstimmung, von mehreren Kaufempfehlungen verschiedener Analysten und ersten Geschäftszahlen der Unternehmen zum vierten Quartal 2017. Im Verlauf des ersten Quartals 2018 wurden sie dagegen neben den allgemeinen Marktturbulenzen durch rückläufige Absatz- und Produktionszahlen für den US-amerikanischen und den europäischen Pkw-Markt sowie drohende Fahrverbote für Diesel-Pkw belastet. Im zweiten Quartal 2018 profitierte der europäische Autosektor zunächst von der allgemeinen Kurserholung und der Mitteilung der chinesischen Regierung, ihre Importzölle für ausländische Autohersteller ab Juli von 25 % auf 15 % zu senken. Die Ankündigung der US-Regierung, Importzölle auf Autos zu prüfen, beendete die Erholungsphase und sorgte Ende Mai weltweit für fallende Aktienkurse von Automobilherstellern und -zulieferern. In der zweiten Junihälfte sorgten - neben der Eskalation im Handelskonflikt zwischen den USA und China - Meldungen deutscher Automobilhersteller über Einschränkungen ihrer Produktion aufgrund der Umstellung auf das neue Abgastestverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sowie mehrere Gewinnwarnungen deutscher Automobilhersteller und -zulieferer für einen deutlichen Einbruch des Sektors. Im Juli 2018 erholten sich zunächst die Werte des europäischen Autosektors infolge der allgemeinen Marktstabilisierung und dank der Abwendung von US-Importzöllen auf europäische Autos. Im weiteren Verlauf des dritten Quartals 2018 sorgten jedoch abermals Gewinnwarnungen im Automobilsektor für rückläufige Kurse. Als wesentliche Ursachen wurden zumeist niedrigere Produktionsvolumina in Europa infolge der WLTP-Umstellung sowie rückläufige Absatz- und Produktionsvolumina in China genannt. Diese beiden Effekte sowie weitere Gewinnwarnungen von Herstellern und Zulieferern belasteten auch im vierten Quartal 2018 die Werte des europäischen Autosektors. Hinzu kamen Ende November niedrigere Erwartungen für die Entwicklung der Produktion im ersten Halbjahr 2019 und im Dezember die deutliche Verschärfung der Grenzwerte für CO2-Emissionen ab 2025 und ab 2030 durch die EU-Kommission. Verschiedene Hersteller kündigten infolgedessen bereits eine Überarbeitung ihrer Investitionspläne für das kommende Jahrzehnt an. Der EURO STOXX Automobiles & Parts verzeichnete im vierten Quartal einen Rückgang um 17,4 %. Im Gesamtjahr 2018 belief sich sein Kursverlust auf 28,8 %. Continental-Aktie mit stark rückläufigem KursverlaufIn den ersten Handelstagen des Jahres 2018 zog die Continental-Aktie infolge mehrerer Kaufempfehlungen von Analysten von 225,05 € zum Jahresende 2017 auf über 230 € an. Medienberichte über einen größeren Umbau des Continental-Konzerns sorgten im Tagesverlauf des 9. Januar 2018 für einen sprunghaften Anstieg der Continental-Aktie bis auf 257,40 €, womit zugleich ein neues Allzeithoch erreicht wurde. Im Februar und März 2018 bewegte sich die Continental-Aktie weitgehend analog zum Automobilsektor und beendete das erste Quartal 2018 bei 224,30 €. Auch im zweiten Quartal 2018 folgte die Continental-Aktie zumeist dem Trend des europäischen Automobilsektors. Die Anpassung der Jahresprognose 2018 für den Continental-Konzern am 18. April 2018 belastete den Kurs der Continental-Aktie nur vorübergehend. Sie schloss Ende Juni 2018 bei 195,55 €. Zu Beginn des dritten Quartals 2018 profitierte die Continental-Aktie von der leichten Erholung der Automobilwerte in Europa. Die erneute Anpassung der Jahresprognose 2018 für den Continental-Konzern bewirkte am 22. August 2018 jedoch einen Kurseinbruch der Continental-Aktie um 13,2 %. Infolge sich verschlechternder Marktdaten, insbesondere aus China, und weiterer Gewinnwarnungen aus dem Sektor sank der Kurs in den folgenden Wochen weiter ab. Ende September notierte er bei 149,95 €. Dies entsprach einem Minus von 23,3 % im dritten Quartal 2018. Ausstehende Anleihen zum 31. Dezember 2018scroll
Im vierten Quartal 2018 wurde die Continental-Aktie durch schwache Marktdaten, erneute Gewinnwarnungen aus dem Sektor und Sorgen über die erwarteten Produktionsvolumina für 2019 belastet. Das Berichtsjahr beendete sie bei 120,75 € mit einem Kursverlust von 46,3 %. Gemessen an der Kursperformance belegte die Continental-Aktie im Jahr 2018 mit Platz 28 (Vj. Platz 10) einen der hinteren Plätze im Jahresranking der 30 DAX-Werte. Unter Berücksichtigung einer sofortigen Reinvestition der Dividendenausschüttung von 4,50 € erzielte die Continental-Aktie 2018 eine Gesamtrendite von -45,2 %. Der DAX erreichte 2018 eine Rendite von -18,3 %. Der EURO STOXX 50 lag bei -11,4 % und der EURO STOXX Automobiles & Parts erzielte -26,5 % (jeweils inklusive reinvestierter Dividenden). Continental-Anleihen weiterhin auf niedrigem RenditeniveauWie im Vorjahr verharrten die Continental-Anleihen auch während des Jahres 2018 auf niedrigem Renditeniveau. Die Schwankungen an den Anleihemärkten und das im Jahresverlauf leicht gestiegene Zinsniveau für Unternehmensanleihen in Europa beeinflussten die Kurse der Continental-Anleihen nur marginal. Der Rückgang um 328,7 Basispunkte der am 9. September 2020 fälligen 3,125 %-Euro-Anleihe war durch die Reduzierung ihrer Restlaufzeit bedingt. Rückzahlung der 3,0 %-Euro-Anleihe am 16. Juli 2018Der Kurs der am 16. Juli 2018 fälligen 3,0 %-Euro-Anleihe der Continental AG sank während ihrer Restlaufzeit weiter in Richtung der 100 %-Marke. Am Tag der Fälligkeit erfolgte die Rückzahlung zum Nominalwert in Höhe von 750,0 Mio €. Konzernergebnis je Aktie erreicht zweithöchsten WertIm Berichtsjahr sank das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis um 2,9 % auf 2,90 Mrd € (Vj. 2,98 Mrd €). Ursächlich hierfür war die schwächere operative Entwicklung des Continental-Konzerns. Infolge einer niedrigeren Steuerquote fiel jedoch der Rückgang geringer als der des operativen Ergebnisses aus. Das Ergebnis je Aktie sank analog um 2,9 % auf 14,49 € (Vj. 14,92 €) und war damit nach dem Rekordergebnis des Vorjahres das bislang zweithöchste Ergebnis je Aktie der Continental AG. Dividendenvorschlag von 4,75 € je AktieVorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der am 26. April 2019 in Hannover stattfindenden Hauptversammlung - trotz der schwächeren operativen Geschäftsentwicklung - eine Dividendenausschüttung für das abgelaufene Geschäftsjahr von 4,75 € je Aktie vorzuschlagen. Der Ausschüttungsvorschlag entspricht 950,0 Mio € bzw. einer Ausschüttungsquote von 32,8 % des den Anteilseignern zuzurechnenden Konzernergebnisses. Für das Jahr 2018 errechnet sich auf Basis des Dividendenvorschlags und des Jahresdurchschnittskurses der Continental-Aktie eine Dividendenrendite von 2,5 %. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde eine Dividende in Höhe von 4,50 € je Aktie gezahlt. Insgesamt belief sich die Ausschüttung auf 900,0 Mio €. Die Ausschüttungsquote lag bei 30,2 %, die Dividendenrendite bei 2,2 %. Streubesitz unverändert bei 54,0 %Der Streubesitz (Free Float) nach der Definition der Deutsche Börse AG lag zum Jahresende 2018 wie im Vorjahr bei 54,0 %. Die letzte Änderung erfolgte am 17. September 2013, als unser Großaktionär, die IHO-Gruppe, Herzogenaurach, Deutschland, den Verkauf von 7,8 Mio Continental-Aktien bekannt gab und damit den Anteil an der Continental AG von 49,9 % auf 46,0 % reduzierte. Die Marktkapitalisierung der Continental AG belief sich Ende 2018 auf 24,2 Mrd € (Vj. 45,0 Mrd €). Auf Basis des Streubesitzes ergab sich gemäß Deutsche Börse AG für die letzten 20 Handelstage des Jahres 2018 eine Marktkapitalisierung von durchschnittlich 13,6 Mrd € (Vj. 24,3 Mrd €). Das für die Indexauswahl ebenfalls relevante Handelsvolumen summierte sich von Januar bis Dezember 2018 auf 28,9 Mrd € (Vj. 19,9 Mrd €). Ende 2018 belegte die Continental-Aktie im Index-Ranking der Deutsche Börse AG bei der Free-Float-Marktkapitalisierung Platz 24 (Vj. Platz 17) bzw. beim Börsenumsatz Platz 16 (Vj. Platz 20) unter den 30 DAX-Werten. Höherer Streubesitzanteil in den USAZum Jahresende ermittelten wir durch eine sogenannte Shareholder Identification (SID) die Verteilung des Streubesitzes der Continental-Aktien. Von den 108,0 Mio Aktien im Streubesitz konnten 93,4 Mio Anteilsscheine, die in Form von Aktien oder in den USA auch als American Depositary Receipts (ADRs) gehalten werden, institutionellen und privaten Investoren zugeordnet werden. Die Identifizierungsquote lag bei 86,5 % (Vj. 84,7 %). 85,6 Mio Anteilsscheine entfielen auf über 600 institutionelle Investoren in 43 Ländern. Privataktionäre in Deutschland, anderen europäischen Ländern und in den USA hielten zum Jahresende geschätzt 7,8 Mio Anteilsscheine. Der identifizierte Anteilsbesitz von Continental-Aktien innerhalb Europas blieb gemäß der SID mit 56,8 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (Vj. 57,7 %). Der dabei identifizierte Anteilsbesitz institutioneller Anleger aus dem Vereinigten Königreich und Irland erhöhte sich auf 25,3 % (Vj. 24,3 %). Der identifizierte Anteilsbesitz deutscher institutioneller Investoren sank im Berichtsjahr auf 10,0 % (Vj. 13,1 %). Der Aktienbesitz deutscher Privataktionäre lag mit 5,7 % leicht unter dem Vorjahreswert von 6,3 %. Der Anteilsbesitz französischer institutioneller Investoren reduzierte sich geringfügig auf 5,9 % (Vj. 6,0 %). Skandinavische Investoren verfügten Ende 2018 über 3,2 % der Continental-Aktien (Vj. 3,0 %). Der Anteil in den übrigen europäischen Ländern stieg auf 6,7 % (Vj. 5,0 %). Daten der Continental-Aktiescroll
In den USA und in Kanada hielten Ende Dezember 2018 institutionelle und private Investoren insgesamt 26,3 % (Vj. 23,9 %) des Streubesitzes in Form von Aktien oder ADRs. Der identifizierte Anteilsbesitz institutioneller Investoren in Asien, Australien und Afrika lag Ende 2018 bei 3,5 % (Vj. 3,1 %). Grundkapital unverändertDas Grundkapital der Continental AG belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 unverändert auf 512.015.316,48 €. Es ist in 200.005.983 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 € pro Aktie eingeteilt. Alle Aktien sind gleichermaßen dividendenberechtigt. Gemäß § 20 der Satzung der Continental AG gewährt jede Aktie eine Stimme in der Hauptversammlung. Die aktuelle Satzung ist im Internet unter www.continental-corporation.com in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance verfügbar. Daten des Continental-American Depositary Receipt (ADR)scroll
Notierung der Continental-AktieDie Continental-Aktie ist unverändert an den deutschen Börsen in Frankfurt, Hamburg, Hannover und Stuttgart im regulierten Markt notiert. Zudem wird sie an weiteren Börsenplätzen in Deutschland und der Welt im Freiverkehr gehandelt. Notierung des Continental-ADRNeben der Notierung an europäischen Börsenplätzen wird die Continental-Aktie in den USA in Form eines Sponsored-ADR-Programms am OTC-Markt (Over The Counter, OTC) gehandelt. Eine Zulassung an einer US-amerikanischen Börse besteht nicht. Nach zuvor fünf ADRs entsprechen seit dem Split der ausstehenden ADRs Ende Oktober 2018 zehn ADRs einer Continental-Aktie. Continental Investor Relations onlineWeitere Informationen zur Continental-Aktie, zu den Continental-Anleihen und zum Kreditrating sind unter www.continental-ir.de im Internet abrufbar. Zudem sind aktuelle Informationen auch auf Twitter unter @Continental_IR verfügbar. Kennzahlen der Continental-Aktie1scroll
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Alle Börsenkurse sind Notierungen der Continental-Aktie im Xetra-System der Deutsche
Börse AG. Corporate GovernanceBericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre,2018 musste sich Continental mit vielfältigen Herausforderungen auseinandersetzen. Sie haben auch die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im vergangenen Geschäftsjahr geprägt, über die wir im Folgenden berichten. Zwei Themen hatten dabei herausragende Bedeutung: die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens mit den Gewinnwarnungen, die Continental im April und August 2018 veröffentlichen musste, sowie die Überlegungen zu Anpassungen der Konzernstruktur, die im Juli 2018 insbesondere zur Entscheidung geführt haben, die Division Powertrain zu verselbstständigen und sie auf einen möglichen Teilbörsengang vorzubereiten. Gerade wegen dieser Themen ist der Aufsichtsrat 2018 häufiger als üblich zusammengekommen, um sie intensiv zu erörtern und sich dazu mit dem Vorstand auszutauschen. Die dem Aufsichtsrat nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben haben wir auch darüber hinaus umfassend wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens eng begleitet, sorgfältig überwacht und ihm beratend zur Seite gestanden. Wir haben uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren wir rechtzeitig und unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen sowie in schriftlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Angelegenheiten informiert. Dazu gehören maßgeblich die geschäftliche Entwicklung, die Planung, die Unternehmensstrategie, wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns und die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie Compliance-Themen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats standen dem Vorstand auch außerhalb der Sitzungen beratend zur Verfügung. Insbesondere hatte ich als Aufsichtsratsvorsitzender regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand sowie dem Vorstandsvorsitzenden und habe mich mit ihnen über aktuelle Fragen und Entwicklungen des Unternehmens ausgetauscht. Sitzungen des Aufsichtsrats und der AusschüsseDer Aufsichtsrat kam 2018 zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen, der Strategiesitzung sowie zwei Telefonkonferenzen zusammen. Einen Beschluss hat er im schriftlichen Verfahren gefasst. Bei zwei Sitzungen beriet der Aufsichtsrat zeitweise in Abwesenheit des Vorstands. Das Präsidium hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen und eine Telefonkonferenz abgehalten. Der Prüfungsausschuss tagte 2018 viermal. Sitzungen des Nominierungsausschusses oder des Vermittlungsausschusses nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz waren 2018 nicht erforderlich. Weitere Ausschüsse bestehen nicht. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig an das Plenum. Der Corporate-Governance-Bericht (Seite 16 ff.) beschreibt ihre Aufgaben ausführlicher und nennt ihre Mitglieder. Die meisten Mitglieder des Aufsichtsrats waren bei allen Sitzungen persönlich anwesend. Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann konnte an zwei Sitzungen, der Strategiesitzung sowie zwei Telefonkonferenzen des Plenums nicht teilnehmen. Francesco Grioli, der zum 1. November 2018 als Nachfolger von Peter Hausmann zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt und zum Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt worden war, stand für die Sitzung des Ausschusses am 5. November 2018 noch nicht zur Verfügung. Alle anderen Mitglieder des Aufsichtsrats haben im vergangenen Geschäftsjahr jeweils an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Eine detaillierte Aufstellung der Sitzungsteilnahme jedes Aufsichtsratsmitglieds wird am 20. März 2019 mit der Einladung zur Hauptversammlung im Internet in der Rubrik Investoren veröffentlicht. Wesentliche Themen in Aufsichtsrat und PräsidiumIn jeder Sitzung des Plenums hat der Vorstand den Aufsichtsrat detailliert über die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der einzelnen Divisionen sowie über die Finanzlage des Unternehmens unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen hat der Vorstand ausführlich erläutert. Die Gründe für die Abweichungen sowie die eingeleiteten Maßnahmen hat er eingehend mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Außerdem hat uns der Vorstand regelmäßig über die Situation auf den wesentlichen Rohstoff- und Absatzmärkten des Konzerns sowie über die Entwicklung des Aktienkurses der Continental AG informiert. In einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 6. Februar 2018 hat der Vorstand erste Überlegungen zu Anpassungen der Organisationsstruktur des Unternehmens vorgestellt. Wir haben insbesondere die Einleitung der Prüfung einer Verselbstständigung der Division Powertrain eingehend diskutiert. In der Bilanzsitzung am 13. März 2018 haben wir das Thema erneut aufgenommen. Weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung waren der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss 2017, die wir in Anwesenheit des Abschlussprüfers erörtert und gebilligt haben. Daneben haben wir die Gewährung der Long-Term-Incentive-Tranche 2018/2021 an die Mitglieder des Vorstands beschlossen und der Gründung eines gemeinsamen Unternehmens mit der Osram Licht AG, München, Deutschland, zugestimmt, das die Expertise der beiden Unternehmen im Bereich Licht bzw. Lichtsteuerung und Elektronik vereint. Die Beratungen in der Sitzung des Aufsichtsrats vor der Hauptversammlung am 27. April 2018 beschränkten sich auf den aktuellen Geschäftsverlauf. Am 26. Juli 2018 fand eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt, deren Gegenstand die vom Vorstand am 18. Juli 2018 in einer Ad-hoc-Meldung bekanntgegebenen Vorschläge zu Änderungen der Unternehmens- und Konzernstruktur waren. Vorausgegangen waren ausgiebige Vorgespräche der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite, bei denen auch die Ergebnisse der Prüfung eines eigens vom Aufsichtsrat beauftragten, unabhängigen Finanzberaters erörtert wurden. Der Aufsichtsrat hat den Vorschlägen einschließlich der Verselbstständigung der Division Powertrain zum 1. Januar 2019 zugestimmt. In einer Telefonkonferenz am 9. August 2018 haben wir uns mit dem Erwerb der Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, mit dem Ziel des Ausbaus des Reifenvertriebs in Australien befasst und ihn ebenfalls genehmigt. In der ganztägigen Strategiesitzung am 26. September 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die strategischen Ziele und die strategische Planung des Konzerns und der Divisionen sowie die Strategie im Personalbereich erneut ausgiebig diskutiert. Themen waren insbesondere automatisiertes Fahren und Konnektivität, Mobility Services, saubere Verbrennungsmotoren und Elektrifizierung, das Industriegeschäft, die Wachstumsstrategie Reifen sowie die Entwicklung zur Industrie 4.0. In der Strategiesitzung hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch noch einmal umfassend über die Gründe für die am 22. August 2018 veröffentlichte Gewinnwarnung informiert und die daraus abgeleiteten Maßnahmen erläutert. Die ordentliche Sitzung am folgenden Tag war zu einem großen Teil Beratungen ohne den Vorstand gewidmet. Neben anderen aktuellen Themen haben wir die Nachfolgeplanung für den Vorstand erörtert sowie die einvernehmliche Aufhebung des Mandats von José A. Avila zum Mitglied des Vorstands und die Wiederbestellung von Dr. Elmar Degenhart beschlossen (siehe "Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand"). Außerdem hat die Leiterin der Compliance-Abteilung ihren jährlichen Bericht an das Plenum über ihre Arbeit und bedeutende Compliance-Vorfälle gegeben. Am 26. Oktober 2018 fand eine weitere Telefonkonferenz statt, in der wir den Erwerb des Anti-Vibration-Systems-Geschäfts von Cooper Standard durch die Division ContiTech und die Übernahme von Kathrein Automotive durch die Division Interior beraten und den Transaktionen zugestimmt haben. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Jahresplanung 2019 sowie der Langfristplanung und genehmigte die Planung sowie die Investitionspläne für das Geschäftsjahr 2019. Darüber hinaus hat uns Continentals oberster Repräsentant in China ausführlich über die wirtschaftliche Situation und die Aktivitäten des Unternehmens dort informiert. Der Präsidialausschuss hat sich in einer Telefonkonferenz am 31. Januar 2018 mit der Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von 48-Volt-Batteriesystemen mit dem chinesischen Automobilzulieferer und Batteriezellenhersteller CITC (Sichuan Chengfei Integration Technology Co., Ltd., Chengdu, China) befasst und ihr zugestimmt. Die Aktualisierung des sogenannten "Debt Issuance Program" hat das Präsidium in seiner Sitzung am 13. März 2018 genehmigt. Daneben hat es in dieser und der Sitzung am 26. September 2018 insbesondere Entscheidungen des Plenums zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und zu Personalangelegenheiten des Vorstands vorbereitend beraten. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, mit einer erneuten Überprüfung der Vergütung des Vorstands und des Vergütungssystems zu warten, bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 das Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) und eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Kraft treten, die darauf erhebliche Auswirkungen haben werden. Wesentliche Themen im PrüfungsausschussDem Prüfungsausschuss hat der Vorstand ebenfalls fortlaufend und detailliert über die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der einzelnen Divisionen sowie über die Finanzlage des Unternehmens berichtet. Der Vorstand wird vom Leiter Accounting und von der Leiterin Corporate Controlling unterstützt, die dem Prüfungsausschuss in seinen Sitzungen so auch unmittelbar Informationen geben können. Darüber hinaus steht der Vorsitzende des Prüfungsausschusses außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Als Schwerpunkt jeder seiner vierteljährlichen Sitzungen erörtert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Rechnungslegung zum Ende des jeweils vorangegangenen Quartals und den Ausblick auf das Gesamtjahr sowie die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung. In seiner Sitzung am 28. Februar 2018 hat der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss 2017 mit Vorstand und Abschlussprüfer beraten und dem Plenum des Aufsichtsrats ihre Billigung empfohlen. Den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (KPMG), im Auftrag des Prüfungsausschusses einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Regelmäßige Themen jeder Sitzung sind darüber hinaus die Arbeit der Compliance-Abteilung und der Konzernrevision sowie die Berichterstattung über bedeutende Vorfälle. Dazu gehören insbesondere die im Risiko- und Chancenbericht und im Anhang zum Konzernabschluss näher erläuterten Angelegenheiten. Die Leiterin der Compliance-Abteilung und die Leiterin der Konzernrevision stehen dem Prüfungsausschuss und seinem Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Vorstand auch unmittelbar für Auskünfte zur Verfügung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt die wesentlichen Informationen im Rahmen seiner regelmäßigen Berichterstattung an das Plenum weiter. Der Vorstand berichtet im Prüfungsausschuss zudem über die wesentlichen Risiken, die im Risikomanagementsystem erfasst sind, und die dazu beschlossenen Maßnahmen. Der Prüfungsausschuss hat sich von der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überzeugt. Neben diesen wiederkehrenden Themen hat sich der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 2. Mai 2018 mit der sogenannten "Product Compliance" bei Continental und den Investor-Relations-Aktivitäten befasst. Am 31. Juli 2018 ließ sich der Prüfungsausschuss, wie regelmäßig in jedem Jahr, über die Entwicklung wesentlicher Akquisitions- und Investitionsprojekte informieren. 2018 betraf das die Erwerbe der Hornschuch Gruppe durch ContiTech, von Hoosier Tires sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Division Chassis & Safety mit der HASCO in China. Außerdem hat sich der Prüfungsausschuss mit dem Auswahlprozess für den 2021 notwendigen Wechsel des Abschlussprüfers und mit dem Governance, Risk & Compliance (GRC) System befasst. In der Sitzung am 5. November 2018 hat der Prüfungsausschuss nach Einholung der erforderlichen Unabhängigkeitserklärung dem von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer, KPMG, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2018 sowie des Abhängigkeitsberichts erteilt und besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) mit dem Abschlussprüfer abgestimmt. KPMG wurde ebenfalls beauftragt, die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung zu prüfen, die anders als im Vorjahr nicht als gesonderter Bericht, sondern als Abschnitt im Rahmen des Lageberichts abgegeben wird. Der Prüfungsausschuss hat darüber hinaus einen Genehmigungsrahmen für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit zulässigen Nichtprüfungsleistungen nach der EU-Abschlussprüferverordnung festgelegt, über dessen Ausnutzung der Vorstand den Prüfungsausschuss regelmäßig informiert. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Tax Compliance und die potenziellen Auswirkungen des Brexits. Corporate GovernanceIn seiner Dezembersitzung 2018 hat der Aufsichtsrat eine aktualisierte Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat hat nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum auch jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex angehört. Weitere Informationen zur Corporate Governance enthält der Corporate-Governance-Bericht (Seite 16 ff.). Jahres- und Konzernabschluss, zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung 2018Den vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der Buchführung, des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems, den Konzernabschluss 2018 sowie den zusammengefassten Bericht zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns hat KPMG geprüft. Der Konzernabschluss 2018 der Continental AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Abschlussprüfer erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Zum Risikofrüherkennungssystem hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG erforderlichen Maßnahmen getroffen hat und dass das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Außerdem hat KPMG den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Dazu hat KPMG folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Prüfungsausschuss hat die Jahresabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts und die Prüfungsberichte am 27. Februar 2019 und am 1. März 2019 mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert. Außerdem hat das Plenum des Aufsichtsrats diese in seiner Bilanzsitzung am 14. März 2019 ausführlich behandelt. Gegenstand der Beratungen war darüber hinaus die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung für den Continental-Konzern und die Continental AG nach § 289b bzw. § 315b HGB. Die erforderlichen Unterlagen waren rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats verteilt worden, sodass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Bei den Beratungen war der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Auf der Basis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Continental AG und des Konzerns sowie des Abhängigkeitsberichts einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands sowie auf der Basis des Berichts und der Empfehlung des Prüfungsausschusses hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zur zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung hat KPMG einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung, des Berichts des Prüfungsausschusses über seine vorbereitende Prüfung und seine Empfehlung sowie der Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung und des uneingeschränkten Prüfungsvermerks der KPMG dazu, stellt der Aufsichtsrat fest, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung ordnungsgemäß und zweckmäßig ist sowie im Einklang mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt wurde. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung am 26. April 2019 gemeinsam mit dem Vorstand vorschlagen, für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 4,75 € pro Aktie auszuschütten. Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und VorstandIm Aufsichtsrat gab es 2018 zwei personelle Veränderungen: Zum 28. Februar 2018 hat Hartmut Meine, bis dahin stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, sein Amt niedergelegt, nachdem er in den Ruhestand getreten ist. Der Aufsichtsrat dankt Hartmut Meine noch einmal für den konstruktiven Beitrag, den er zur Arbeit des Aufsichtsrats geleistet hat. Zu seiner Nachfolgerin ab 1. März 2018 hat das Amtsgericht Hannover am 8. Februar 2018 Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, bestellt. Peter Hausmann hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats zum 31. Oktober 2018 niedergelegt, da er ebenfalls in den Ruhestand getreten ist. Der Aufsichtsrat dankt auch Peter Hausmann für seine langjährige Tätigkeit im Aufsichtsrat und die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Das Amtsgericht Hannover hat am 15. Oktober 2018 Francesco Grioli, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, ab 1. November 2018 zu seinem Nachfolger bestellt. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die im Berichtsjahr amtiert haben, finden Sie auf den Seiten 17 ff. und 211 f. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2018 Dr. Elmar Degenhart für weitere fünf Jahre ab 12. August 2019 als Mitglied des Vorstands wiederbestellt und seine Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands bestätigt. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat das Mandat von José A. Avila als Mitglied des Vorstands einvernehmlich zum 30. September 2018 aufgehoben. Er wird bis zum regulären Ende seines Dienstvertrags am 31. Dezember 2019 beratende Aufgaben übernehmen. Zu diesen zählt vor allem die Weiterentwicklung und Umsetzung der Continental-Strategie auf den Gebieten Batterietechnik und Elektrifizierungstechnologien. Der Aufsichtsrat dankt José A. Avila für seine wertvollen Beiträge zum erfolgreichen Umschwung der Division Powertrain, die unter seiner Leitung seit 2010 auf den Erfolgsweg zurückgefunden hat. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihre insgesamt guten Leistungen im vergangenen Jahr. Sie haben die vielfältigen Herausforderungen in einem von großer Unsicherheit geprägten Umfeld angenommen, und wir sind zuversichtlich, dass wir sie gemeinsam meistern werden. Mit freundlichen Grüßen
Hannover, 14. März 2019 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, Vorsitzender Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGBVerantwortungsvolle, auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung ist Maßstab des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat.Eine gute, verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung (Corporate Governance) im Interesse aller Anspruchsgruppen ist Maßstab des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG und Grundlage des Erfolgs der Gesellschaft. Im Folgenden berichten Aufsichtsrat und Vorstand über die Corporate Governance bei Continental. Diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist gleichzeitig der Corporate-Governance-Bericht im Sinne der Empfehlung nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie wird durch den Vergütungsbericht der Continental AG ergänzt. Letzterer ist Teil des Lageberichts der Gesellschaft. Erklärung nach § 161 AktG und Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance KodexIm Dezember 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die nachstehende jährliche Erklärung nach § 161 AktG abgegeben: "Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Fassung vom 7. Februar 2017; vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht am 24. April 2017) mit den nachstehenden Einschränkungen entsprochen wurde und wird. Auf die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat vom Dezember 2017 sowie auf vorangegangene Erklärungen nach § 161 AktG und die darin erläuterten Abweichungen von Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Bezug genommen.
Hannover, im Dezember 2018 Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Elmar Degenhart, Vorsitzender des Vorstands" Die Erklärung ist den Aktionären auf unserer Internetseite in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. Dort sind auch frühere Erklärungen nach § 161 AktG einsehbar. Die Continental AG erfüllt darüber hinaus alle Anregungen des Kodex mit folgender Ausnahme:
Wesentliche Praktiken der UnternehmensführungWesentliche Grundlage der Unternehmensführung bei Continental sind die Corporate-Governance-Grundsätze der Continental AG. Sie lehnen sich eng an den Deutschen Corporate Governance Kodex an und sind in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance im Internet veröffentlicht. Neben den Corporate-Governance-Grundsätzen sind die folgenden Prinzipien wesentliche Grundlagen unserer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung:
Organe der GesellschaftVorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Continental AG bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Continental AG ein duales Führungssystem, das durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Das Zusammenwirken von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist in der Übersicht dargestellt. Der Vorstand und seine ArbeitsweiseDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Alle Mitglieder des Vorstands tragen die Verantwortung für die Geschäftsführung gemeinsam. Unbeschadet dieses Grundsatzes der Gesamtverantwortung führt jedes Mitglied des Vorstands das ihm übertragene Ressort in eigener Zuständigkeit. Der Vorstandsvorsitzende hat die Federführung in der Gesamtleitung und in der Geschäftspolitik des Unternehmens. Er sorgt für die Koordination und Einheitlichkeit der Geschäftsführung im Vorstand und vertritt die Gesellschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Der Vorstand besteht zurzeit aus sieben Mitgliedern. Wird ein Mitglied des Vorstands erstmals bestellt, geschieht dies in der Regel nur für drei Jahre. Über das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze hinaus wird ein Mitglied des Vorstands in der Regel nicht bestellt. Organe der Gesellschaft![]() Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Geschäftsverteilung unter den Vorstandsmitgliedern, die wesentlichen Angelegenheiten des Unternehmens und der Konzerngesellschaften, die einer Entscheidung des Gesamtvorstands bedürfen, die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden sowie das Verfahren der Beschlussfassung durch den Vorstand regelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands ist im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance veröffentlicht. Für bedeutende Maßnahmen der Geschäftsleitung legen die Satzung und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Der Aufsichtsrat und seine ArbeitsweiseDer Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft. In Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Bestimmte Angelegenheiten der Geschäftsleitung bedürfen nach Maßgabe von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Aufsichtsrats seiner Zustimmung. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt seine Belange nach außen wahr. Er ist in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, steht er zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt und berät mit ihm insbesondere Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat setzt sich nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes und der Satzung der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern zusammen. Grundsätzlich wird die eine Hälfte von den Aktionären in der Hauptversammlung einzeln gewählt (Anteilseignervertreter), die andere von den Arbeitnehmern der Continental AG und der von ihr abhängigen deutschen Konzernunternehmen (Arbeitnehmervertreter). Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Vertreter der Anteilseigner. Er hat bei Stimmengleichheit ein entscheidendes Zweitstimmrecht. Die Gesellschaft hat ein Informationsprogramm eingerichtet, das nach der Neuwahl und Konstituierung des Aufsichtsrats den neu gewählten Mitgliedern einen konzentrierten Einblick in Produkte und Technologien gibt, aber auch über Finanzen, Controlling und Corporate Governance bei Continental informiert. Die aktuelle Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2019. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Im Rahmen von Gesetz und Satzung enthält sie u. a. nähere Bestimmungen zu den Aufsichtsratssitzungen, zur Verschwiegenheitspflicht, zum Umgang mit Interessenkonflikten, zu den Berichtspflichten des Vorstands und einen Katalog der Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist im Internet ES in der Rubrik Unternehmen/ Corporate Governance veröffentlicht. Regelmäßig finden Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Vor jeder turnusmäßigen Sitzung des Aufsichtsrats kommen die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter jeweils zu getrennten Vorgesprächen mit Mitgliedern des Vorstands zusammen. Alle zwei bis drei Jahre überprüft der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2016 mit Unterstützung eines externen Beraters einer solchen Prüfung unterzogen. Sie hat die positive Entwicklung der Arbeit des Aufsichtsrats in den vergangenen Jahren erneut bestätigt. Die Empfehlungen aus der Effizienzprüfung 2016 hat der Aufsichtsrat aufgenommen. Die nächste Effizienzprüfung soll nach Konstituierung des 2019 zu wählenden Aufsichtsrats durchgeführt werden. Kompetenzprofil für den AufsichtsratEntsprechend Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeitet und Ziele für seine Zusammensetzung benannt. Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit nachstehende Kompetenzfelder abdecken. Es wird nicht erwartet, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder über alle Kompetenzen verfügen. Vielmehr soll jedes Kompetenzfeld durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied abgedeckt werden. Das Kompetenzprofil geht davon aus, dass alle Aufsichtsratsmitglieder über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über die für eine erfolgreiche Aufsichtsratstätigkeit notwendigen Eigenschaften verfügen. Hierzu zählen insbesondere Integrität, Leistungsbereitschaft, Diskussions- und Teamfähigkeit, ausreichende zeitliche Verfügbarkeit sowie Verschwiegenheit.
Der Aufsichtsrat hat folgende Ziele für seine Zusammensetzung benannt:
Nach § 96 Abs. 2 AktG gilt im Übrigen für den Aufsichtsrat der Continental AG die Verpflichtung, dass er grundsätzlich zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammengesetzt sein muss. Dazu berichtet die Gesellschaft auf Seite 20 gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGB. Über den Stand der Umsetzung der Ziele wird der Aufsichtsrat auch zukünftig regelmäßig im Corporate-Governance-Bericht informieren. Die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung am 26. April 2019 berücksichtigen die Anforderungen des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und die benannten Ziele. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat zurzeit vier Ausschüsse: den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den nach § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Ausschuss (Vermittlungsausschuss). Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses bilden auch den Präsidialausschuss. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz), seine Stellvertreterin, Christiane Benner (seit 1. März 2018; bis 28. Februar 2018: Hartmut Meine), sowie Georg F. W. Schaeffler und Jörg Schönfelder an. Wesentliche Aufgaben des Präsidialausschusses sind die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie Abschluss, Beendigung und Änderung von Anstellungsverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit ihnen. Für die Festsetzung der Gesamtvergütung des Vorstands ist jedoch ausschließlich das Plenum des Aufsichtsrats zuständig. Eine weitere wichtige Aufgabe des Präsidialausschusses ist die Entscheidung über die Zustimmung zu bestimmten, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegten Geschäften und Maßnahmen des Unternehmens. Diese Mitwirkungsrechte hat der Aufsichtsrat zum Teil dem Präsidialausschuss übertragen. Jedes seiner Mitglieder kann jedoch im Einzelfall verlangen, eine Angelegenheit wieder dem Plenum zur Entscheidung vorzulegen. Der Prüfungsausschuss kümmert sich im Wesentlichen um Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement und Compliance. Er befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance sowie der vorbereitenden Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Dazu gibt er seine Empfehlung an das Plenum des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung nach § 171 AktG. Er berät außerdem über die Entwürfe der Zwischenberichte der Gesellschaft. Ferner ist er dafür zuständig, die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen, und er befasst sich mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Ausschuss erteilt den Prüfungsauftrag, bestimmt gegebenenfalls Berichtsschwerpunkte und vereinbart das Honorar. Zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung gibt er eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats ab. Seit 2017 ist er darüber hinaus für die vorbereitende Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung zuständig und beauftragt deren etwaige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher. Er ist unabhängig und verfügt als Wirtschaftsprüfer über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Mit Klaus Rosenfeld gehört ein weiterer Finanzexperte dem Ausschuss an. Die anderen Mitglieder sind Francesco Grioli (seit 1. November 2018; bis 31. Oktober 2018: Peter Hausmann), Dirk Nordmann, Georg F. W. Schaeffler und Michael Iglhaut. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied und der Aufsichtsratsvorsitzende können nicht Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein. Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu empfehlen. Darüber hinaus obliegt es dem Ausschuss, dem Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung sowie ein Kompetenzprofil vorzuschlagen und beides regelmäßig zu überprüfen. Dem Nominierungsausschuss gehören ausschließlich Anteilseignervertreter an, und zwar die beiden Anteilseignervertreter im Präsidialausschuss, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz) und Georg F. W. Schaeffler, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, und als weiteres Mitglied Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann. Der Vermittlungsausschuss wird nach § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG nur tätig, wenn ein Vorschlag zur Bestellung eines Mitglieds des Vorstands oder zur einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung beim ersten Abstimmungsvorgang nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit findet. Einer erneuten Abstimmung ist dann zwingend ein Vermittlungsversuch durch diesen Ausschuss vorgeschaltet. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie auf den Seiten 211 f. Jährlich aktualisierte Lebensläufe sind im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance verfügbar. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Gesellschaft üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung aus. Die ordentliche Hauptversammlung, die jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden muss, entscheidet über sämtliche ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wie die Verwendung des Bilanzgewinns, die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, die Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, die Wahl des Abschlussprüfers und Änderungen der Satzung der Gesellschaft. Jede Aktie der Continental AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten oder ein Höchststimmrecht existieren nicht. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur Erleichterung der Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung werden die Aktionäre bereits im Vorfeld der Hauptversammlung durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die anstehenden Tagesordnungspunkte unterrichtet. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung, einschließlich des Geschäftsberichts, sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Über die Internetseite der Gesellschaft kann überdies die Hauptversammlung in voller Länge verfolgt werden. Um die Wahrnehmung der Aktionärsrechte zu erleichtern, bietet die Gesellschaft allen Aktionären, die ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben können oder wollen, an, über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter können Weisungen zur Stimmabgabe, auch durch Nutzung eines Internetservices am Tag der Hauptversammlung, bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Im Übrigen ist der Dienstleister, der die Gesellschaft bei der Durchführung der Hauptversammlung unterstützt, angewiesen, individuelle Stimmrechtsweisungen erst am letzten Tag vor der Hauptversammlung an Continental weiterzuleiten. Rechnungslegung und AbschlussprüfungFür die Rechnungslegung des Continental-Konzerns sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) maßgeblich, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Grundlage des Jahresabschlusses der Continental AG sind die Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft hat die Hauptversammlung am 27. April 2018 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (KPMG), bestellt. KPMG prüft seit mehr als 30 Jahren den Konzern- und Einzelabschluss. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei KPMG ist seit dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 Dirk Papenberg. Internes Kontrollsystem und RisikomanagementZu einer sorgfältigen Unternehmensleitung und guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Continental verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, insbesondere im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, mit dessen Hilfe die Risikosituation des Unternehmens analysiert und gesteuert wird. Das Risikomanagementsystem dient der Identifizierung und Beurteilung von Entwicklungen, die erhebliche Nachteile auslösen können, und der Vermeidung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden. Im Einzelnen berichten wir darüber im Risiko- und Chancenbericht, der Teil des Lageberichts zum Konzernabschluss ist. Transparente und zeitnahe KommunikationIm Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit und unserer Unternehmenskommunikation unterrichten wir Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen über die wesentlichen Entwicklungen und die Lage des Unternehmens. Insbesondere stehen allen Aktionären unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung, die auch Finanzanalysten und vergleichbare Adressaten erhalten. Als zeitnahe Informationsquelle dient vor allem die Internetseite der Continental AG, wo u. a. Finanzberichte, Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar sind. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (Geschäftsbericht und Zwischenberichte) und Veranstaltungen sowie die Termine der Hauptversammlung und der Jahrespressekonferenz werden in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Continental AG publiziert. Die bisher bekannten Termine für 2019 und 2020 sind in der Rubrik Investoren/Veranstaltungen und Präsentationen aufgelistet. Berichterstattung nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGBNach § 96 Abs. 2 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Continental AG als börsennotierter Aktiengesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Diese Mindestanteile sind seit dem 1. Januar 2016 zu beachten. Bestehende Mandate können jedoch nach § 25 Abs. 2 Satz 3 EGAktG bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Continental AG lag zum 31. Dezember 2018 bei 30 %. Nach § 111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand und eine Frist zu ihrer Erreichung festzulegen. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung unter 30 %, darf die Zielgröße den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung des Vorstands erwartet der Aufsichtsrat in den kommenden Jahren keine wesentlichen personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat daher im Dezember 2016 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 für den Frauenanteil im Vorstand der Continental AG eine Zielgröße von mindestens 11 % festgelegt. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat beschlossen, die festgelegte Zielgröße zum 31. Dezember 2019 dahingehend zu überprüfen, ob angesichts des beschlossenen Maßnahmenplans eine höhere Zielgröße als 11 % festgelegt werden kann. Der Frauenanteil im Vorstand der Continental AG lag zum 31. Dezember 2018 und zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung bei 14,3 %. Nach § 76 Abs. 4 AktG ist der Vorstand der Continental AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und eine Frist zu ihrer Erreichung festzulegen. Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 021 hat der Vorstand im November 2016 folgende Zielgrößen für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen der Continental AG unterhalb des Vorstands festgelegt: 26 % für die erste Führungsebene und 33 % für die zweite Führungsebene. Zum 31. Dezember 2018 lag der Frauenanteil für die erste Führungsebene bei 29 % und für die zweite Führungsebene bei 35 %. Über die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland hinaus bleibt für Continental als international tätiges Unternehmen das Ziel von vorrangiger Bedeutung, konzernweit den Frauenanteil in Führungspositionen kontinuierlich zu erhöhen. DiversitätskonzeptContinental setzt auf die Vielfalt der Mitarbeiter. Dabei stehen derzeit Internationalität und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Zentrum des Engagements zur Förderung von Vielfalt. Der Aufsichtsrat achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt. Gleiches gilt für den Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen. Grundsätzlich zielt der Vorstand überall darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis von heimischen zu internationalen Führungskräften zu erreichen. Der Anteil an lokalen und internationalen Führungskräften schwankt je nach Region. 2018 lag der Anteil ausländischer Führungskräfte im Konzern bei insgesamt rund 46 %. Daneben arbeitet die Continental AG daran, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu steigern. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil konzernweit auf mindestens 16 % sowie auf 25 % bis 2025 erhöht werden. Die Maßnahmen und Programme zur Förderung von Internationalität und Frauen in Führungspositionen dienen auch der Nachfolgeplanung für den Vorstand, für die der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand sorgt. Sie ermöglichen es, potenzielle internationale und weibliche Kandidaten für die Besetzung von Vorstandspositionen zu identifizieren und zu entwickeln. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen die Vielfalt im Vorstand mittelfristig weiter zu erhöhen. Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung ebenfalls auf Vielfalt. Darunter versteht der Aufsichtsrat Vielfalt u. a. im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft und berufliche Erfahrungen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass er Vielfalt in seiner Zusammensetzung insbesondere über die Abdeckung der im Kompetenzprofil beschriebenen Kompetenzfelder und über die Ziele für seine Zusammensetzung erreicht. ComplianceEiner unserer vier Werte ist Vertrauen. Vertrauen setzt Integrität, Ehrlichkeit und Unbestechlichkeit voraus. Die Einhaltung aller auf die Continental AG und ihre Tochtergesellschaften anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln durch Management und Mitarbeiter (Compliance) ist daher seit Langem Ziel des Unternehmens und fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Neben unseren Unternehmensleitsätzen, den BASICS, und den Corporate-Governance-Grundsätzen kommt dies insbesondere in den Grundsätzen unserer gesellschaftlichen Verantwortung und im für alle Mitarbeiter geltenden Verhaltenskodex zum Ausdruck. Der Vorstand bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und zum "Null-Toleranz"-Prinzip, insbesondere gegenüber Korruption und Verstößen gegen das Kartellrecht. Grundlage unseres Compliance-Management-Systems (CMS) ist eine umfassende Analyse der Compliance-Risiken des Unternehmens. Das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten werden im Hinblick auf potenzielle Compliance-Risiken untersucht, die sich z. B. aus Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation, aber auch aus der Tätigkeit in bestimmten geografischen Regionen ergeben können. Berücksichtigt werden u. a. die Ergebnisse der regelmäßigen konzernweiten Berichterstattung zu den Compliance-Risiken im Governance, Risk & Compliance (GRC) System, Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Konzernrevision wie auch externe Quellen wie der "Corruption Perception Index" von Transparency International. Konkretisiert und vertieft wird die Analyse vor allem durch eine Vielzahl von Gesprächen mit Management und Mitarbeitern aller Ebenen sowie in unseren Trainingsveranstaltungen. Die Risikoanalyse ist kein einmaliger Vorgang, sondern bedarf der ständigen Überprüfung und Aktualisierung. Die Leiterin der Compliance-Abteilung führt die Compliance-Organisation operativ. Sie untersteht dem Corporate-Compliance-Officer, der direkt an den Einanzvorstand berichtet. Schwerpunkt der Arbeit der Compliance-Abteilung ist die Verhinderung von Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, von Korruption, von Betrug und anderen Vermögensdelikten sowie der Verletzung von Vorschriften gegen die Geldwäsche. Für andere Bereiche, in denen das Risiko von Compliance-Verstößen besteht, liegt die Verantwortung für das Compliance-Management bei den dafür zuständigen Fachbereichen, die diese Aufgabe schon seit Langem kompetent wahrnehmen und dabei von der Compliance-Abteilung unterstützt werden. Das CMS besteht aus den drei Säulen Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion:
Konzeption, Implementierung und Wirksamkeit des CMS der Continental für die Bereiche Antikorruption, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Betrug und sonstige Vermögensdelikte sind durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nach Prüfungsstandard PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) geprüft. EY hat im Jahr 2016 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben. Wesentliche Compliance-relevante Sachverhalte und Risiken sind im Risiko- und Chancenbericht (Seite 93 ff.) und im Anhang zum Konzernabschluss (Kapitel 34) näher erläutert. VergütungsberichtDieser Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts. Grundzüge des Vergütungssystems des VorstandsNach dem Aktiengesetz (AktG) ist dem Plenum des Aufsichtsrats die Festsetzung der Vorstandsvergütung vorbehalten. Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung des Vorstands regelmäßig. Er hat zuletzt 2016 einen unabhängigen Berater beauftragt, um das seit dem 1. Januar 2014 geltende Vergütungssystem sowie Struktur und Höhe der Vergütung des Vorstands überprüfen zu lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung hat der Aufsichtsrat nach eingehender eigener Prüfung und Erörterung die nachfolgend näher erläuterten Anpassungen beschlossen, die zum 1. Januar 2017 wirksam wurden. Bei der Festsetzung der Vergütung des Vorstands hat der Aufsichtsrat u. a. die sonst im Unternehmen geltende Vergütungsstruktur und das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft in Deutschland insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigt. Die Hauptversammlung am 28. April 2017 hat das Vergütungssystem nach § 120 Abs. 4 AktG gebilligt. Es wurde 2018 für alle Vorstandsmitglieder angewendet, die in diesem Geschäftsjahr im Amt waren. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, mit einer erneuten Überprüfung der Vergütung des Vorstands und des Vergütungssystems zu warten, bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 das Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) und eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Kraft treten, die darauf erhebliche Auswirkungen haben werden. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands umfasst folgende Bestandteile:
Die Zusammensetzung der Vorstandsvergütung, basierend auf einer Zielerreichung von 100 %, ist in der Übersicht exemplarisch für ein Vorstandsmitglied mit Verantwortung für eine Division dargestellt. Vergütung eines Vorstandsmitglieds mit Divisionsverantwortung (Beispiel)![]()
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Jeweiliger Durchschnittswert. 1. FestvergütungJedes Vorstandsmitglied erhält Jahresfestbezüge, die in zwölf Monatsraten gezahlt werden. Die Festvergütung des Vorstandsvorsitzenden wurde zum 1. Januar 2017 angehoben, um sie der Marktentwicklung anzupassen. Die Festvergütung der anderen Vorstandsmitglieder ist seit 2013 unverändert. Die Festvergütung umfasst, bei einer Zielerreichung von 100 %, rund ein Drittel der Direktvergütung. 2. Variable VergütungselementeAls variable Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder einen Performance-Bonus und ein aktienorientiertes Long Term Incentive (LTI). Wesentliches Kriterium für die Bemessung der variablen Vergütung ist dabei die Continental Value Contribution (CVC), die ein zentrales Instrument der Unternehmenssteuerung ist (siehe auch Kapitel Unternehmenssteuerung im Lagebericht, Seite 43). Die variablen Vergütungselemente umfassen, bei einer Zielerreichung von 100 %, zusammen rund zwei Drittel der Direktvergütung. Die Struktur der variablen Vergütung ist mit überwiegend mehrjährigen, zukunftsbezogenen Bemessungsgrundlagen auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung im Sinne des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex ausgerichtet. Der Anteil langfristiger Komponenten an der variablen Vergütung beträgt auf Basis der Zielwerte 60 % und mehr. a) Performance-BonusDer Performance-Bonus geht von einem Zielbetrag aus, den der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied für eine Zielerreichung von 100 % festlegt. Zielkriterien sind die Veränderung des CVC gegenüber dem Vorjahr und die Kapitalrendite (ROCE). Diese Kriterien beziehen sich bei den Vorstandsmitgliedern, die für eine Division verantwortlich sind, auf diese, bei den anderen auf den Konzern. Das CVC-Ziel wird zu 100 % erreicht, wenn der CVC gegenüber dem Vorjahr unverändert ist. Ist der CVC um einen festgelegten Prozentsatz gesunken oder gestiegen, reduziert sich dieser Bestandteil auf null bzw. erreicht den Maximalwert von 150 %. Im Fall eines negativen CVC im Vorjahr richtet sich die Zielerreichung nach dem Ausmaß der Verbesserung. Die Kriterien für das ROCE-Ziel orientieren sich an den Planzielen. Auch diese Komponente kann entfallen, wenn ein bestimmter Mindestwert nicht erreicht wird. Aufgrund der Verknüpfung mit der Planung sind konkretere Angaben zu den Zielwerten nicht im Interesse des Unternehmens. Bei der Berechnung des Performance-Bonus wird das CVC-Ziel mit 60 % gewichtet, das ROCE-Ziel mit 40 %. Ergänzend zu den CVC- und ROCE-Zielen kann der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres ein strategisches Ziel festlegen, das mit 20 % gewichtet wird - bei entsprechender Reduzierung der Gewichtung der beiden anderen Ziele. Für 2018 hat der Aufsichtsrat kein zusätzliches Ziel beschlossen. Um außergewöhnlichen Entwicklungen, die den Grad der Zielerreichung beeinflusst haben, Rechnung tragen zu können, hat der Aufsichtsrat das Recht, die festgestellte Zielerreichung, auf deren Grundlage der Performance-Bonus errechnet wird, nach billigem Ermessen rückwirkend um bis zu 20 % nach unten oder oben zu korrigieren. Der Aufsichtsrat hält diese Korrekturmöglichkeit für erforderlich, um besondere positive und negative Effekte auf die Zielerreichung, auf die ein Mitglied des Vorstands keinerlei Einfluss hat, berücksichtigen zu können. Er hat bisher von diesem Ermessen noch nie Gebrauch gemacht. In jedem Fall ist der Performance-Bonus auf 150 % des Zielbonus begrenzt. Dies gilt unabhängig davon, ob ein ergänzendes strategisches Ziel beschlossen wird. Der in einem Geschäftsjahr erzielte Performance-Bonus wird in eine Einmalzahlung, die als Jahresbonus ausgezahlt wird (Sofortbetrag), und eine aufgeschobene Zahlung (Deferral) aufgeteilt. Nach den bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Vereinbarungen lagen der Sofortbetrag bei 40 % und das Deferral bei 60 % des Performance-Bonus. Seit 2014 beläuft sich der Sofortbetrag auf 60 % und das Deferral auf 40 %. Das Deferral wird in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelt. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren nach Ende des Geschäftsjahres, für das der jeweilige Performance-Bonus festgestellt ist, wird der Wert dieser virtuellen Aktien einschließlich des Werts der Dividenden ausgezahlt, die für die von der Haltefrist umfassten Geschäftsjahre ausgeschüttet wurden. Die Umwandlung des Deferral in virtuelle Aktien und die Auszahlung des Werts nach Ablauf der Haltefrist erfolgen auf Basis des Durchschnitts der Aktienkurse des Dreimonatszeitraums, welcher der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr der Umwandlung bzw. im Jahr der Auszahlung unmittelbar vorausgeht. Der nach Ablauf der Haltefrist ausgezahlte Betrag eines Deferral, das sich auf ein Geschäftsjahr bis einschließlich 2013 bezieht, darf jedoch 50 % des Werts bei Umwandlung nicht unter- und dessen Dreifaches nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat kann darüber hinaus den Auszahlungsbetrag eines solchen Deferral zum Ausgleich außergewöhnlicher Entwicklungen rückwirkend um bis zu 20 % nach oben oder unten anpassen. Für ab 2014 erworbene Deferrals ist weder garantiert, dass nach Ablauf der Haltefrist mindestens 50 % des Ausgangswerts des Deferral ausgezahlt werden, noch besteht die Möglichkeit des Aufsichtsrats, den Auszahlungsbetrag rückwirkend noch einmal zu ändern. Außerdem ist die mögliche Wertsteigerung des Deferral auf 250 % des Ausgangsbetrags begrenzt. Neben dem Performance-Bonus kann im Einzelfall ein spezieller Bonus für besondere Projekte vereinbart oder ein Anerkennungsbonus gewährt werden. Ein solcher Anerkennungs- oder Sonderbonus darf jedoch mit dem Performance-Bonus insgesamt 150 % des Zielbonus nicht übersteigen und wird ebenfalls in die Aufteilung in Sofortzahlung und Deferral einbezogen. Seit 2013 ist kein Sonder- oder Anerkennungsbonus gewährt worden. Der Betrag des Performance-Bonus, der für das Geschäftsjahr 2018 bei 100 % Zielerreichung ausgezahlt wird, ist in den Vergütungstabellen für die Vorstandsmitglieder in der Spalte "Gewährte Zuwendungen 2018" - aufgeteilt in Sofortbetrag und Deferral - ausgewiesen. b) Long Term Incentive (LTI)Den LTI-Plan beschließt der Aufsichtsrat jährlich mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren. Er legt darin unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Konzerns und der individuellen Leistung für jedes Vorstandsmitglied den Zielbonus fest, der bei 100 % Zielerreichung ausgezahlt wird. Erstes Kriterium der Zielerreichung ist der durchschnittliche CVC, den der Konzern in den vier Geschäftsjahren während der Laufzeit, beginnend mit dem Geschäftsjahr der Ausgabe der Tranche, tatsächlich erwirtschaftet. Dieser Wert wird mit dem durchschnittlichen CVC verglichen, der in der strategischen Planung für den entsprechenden Zeitraum festgelegt ist. Der Grad der Erreichung dieses Ziels kann zwischen 0 % und maximal 200 % variieren. Das andere Zielkriterium ist der Total Shareholder Return (TSR) der Continental-Aktie während der Laufzeit der Tranche. Zur Ermittlung des TSR wird der Durchschnittskurs der Continental-Aktie der Monate Oktober bis Dezember jeweils zum Beginn und zum Ende der jeweiligen LTI-Tranche in Relation gesetzt. Zusätzlich werden für den TSR sämtliche Dividenden, die während der Laufzeit der LTI-Tranche gezahlt werden, berücksichtigt (siehe auch Konzernanhang Kapitel 30, Seite 180 ff.). Der Grad der Erreichung dieses Ziels wird mit dem Grad der Erreichung des CVC-Ziels multipliziert, um den Grad der Zielerreichung zu ermitteln, der für das nach Ende der Laufzeit tatsächlich auszuzahlende LTI maßgeblich ist. Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des Zielbonus begrenzt. Im Vorgriff auf den ab 2014 vorgesehenen Plan hatte der Aufsichtsrat bereits 2013 den in diesem Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitgliedern, mit Ausnahme von Frank Jourdan, ein LTI gewährt, dessen Konditionen denen entsprechen, die für den LTI-Plan 2013 des oberen Führungskreises galten. Dieser Plan hatte neben einem CVC-Ziel kein auf die Aktie, sondern ein auf den Free Cashflow im letzten Jahr der Laufzeit bezogenes Ziel. Der LTI-Plan 2013 ist im Einzelnen im Anhang zum Konzernabschluss bei den Erläuterungen zu Leistungen an Arbeitnehmer beschrieben (Kapitel 26). Frank Jourdan und Hans-Jürgen Duensing haben die Ansprüche auf LTI, die ihnen 2010 bis 2013 bzw. 2011 bis 2014 als oberen Führungskräften eingeräumt wurden, behalten. Ab 1. Januar 2017 wurden die Zielwerte des Performance-Bonus und des LTI erhöht, um die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder jeweils auf die Mitte einer Vergütungsbandbreite vergleichbarer Unternehmen anzuheben. Der Betrag des LTI, der am Ende der Laufzeit des Plans bei 100 % Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2018 ausgezahlt wird, ist in den Vergütungstabellen für die Vorstandsmitglieder in der Spalte "Gewährte Zuwendungen 2018" ausgewiesen. 3. NebenleistungenDie Mitglieder des Vorstands erhalten außerdem bestimmte Nebenleistungen. Dazu gehören die Erstattung von Auslagen einschließlich etwaiger Umzugskosten und in der Regel befristete Zahlungen bei einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung, die Stellung eines Dienstwagens und Versicherungsprämien für eine Gruppenunfall- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Die D&O-Versicherung sieht einen angemessenen Selbstbehalt vor, der den Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht. Die Nebenleistungen sind von den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich selbst zu versteuern. Für den Fall einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit ist zusätzlich vereinbart, die Bezüge befristet fortzuzahlen. 4. AltersversorgungAllen Vorstandsmitgliedern Ist ein Ruhegehalt zugesagt, das nach Vollendung des 63. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, oder bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Die betriebliche Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands wurde ab dem 1. Januar 2014 von einer reinen Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds wird jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dazu wird ein Betrag von 20 % der Summe aus Festvergütung und dem Zielwert des Performance-Bonus mit einem Altersfaktor multipliziert, der eine angemessene Verzinsung abbildet. Die bis zum 31. Dezember 2013 geltende Versorgungszusage wurde durch einen Startbaustein auf dem Kapitalkonto abgelöst. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Versorgungsguthaben als Einmalleistung, in Raten oder, im Regelfall, aufgrund der zu erwartenden Höhe des Versorgungsguthabens als Rente ausgezahlt. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgt nach § 16 BetrAVG. In den Dienstverträgen ist vereinbart, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags überschreiten sollen. Abfindungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebots oder eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft bestehen nicht. Dr. Ralf Cramer, der mit Ablauf des 11. August 2017 aus dem Vorstand ausschied, erhielt 2018 eine Karenzentschädigung in Höhe von 1.396 Tsd € für ein noch in diesem Geschäftsjahr geltendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Heinz-Gerhard Wente, der am 30. April 2015 in den Ruhestand trat, erhielt 2018 noch Nachzahlungen einer Karenzentschädigung für ein in den Jahren 2015 bis 2017 bestehendes Wettbewerbsverbot in Höhe von 551 Tsd €. José A. Avila, der mit Ablauf des 30. September 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, erhält weiterhin eine Vergütung auf Basis seines ordentlich am 31. Dezember 2019 endenden Dienstvertrags. Daraus hat er vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2018 Zahlungen in Höhe von 205 Tsd € erhalten, weitere 88 Tsd € werden als Sofortkomponente des Performance-Bonus im Jahr 2019 ausgezahlt. Daneben werden 2019 59 Tsd € als Langfristkomponente des Performance-Bonus in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt. Individuelle VergütungIn den nachstehenden Tabellen sind die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex individuell dargestellt: scroll
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Heinz-Gerhard Wente, der am 30. April 2015 in den Ruhestand trat, wurden im Jahr 2018 Zusagen in Höhe von 256 Tsd € aus dem Long-Term-Incentive-Plan 2014 und 476 Tsd € aus der Langfristkomponente des Performance-Bonus 2014 ausgezahlt. Dr. Ralf Cramer, der mit Ablauf des 11. August 2017 aus dem Vorstand ausschied, erhielt 2018 noch nachlaufende Nebenleistungen in Höhe von 26 Tsd € sowie Zahlungen aus dem Long-Term-Incentive-Plan 2014 in Höhe von 697 Tsd € und aus der Langfristkomponente des Performance-Bonus 2014 in Höhe von 638 Tsd €. Die Angaben zu Gewährung und Zufluss werden unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile und um Angaben zum Versorgungsaufwand ergänzt. Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten die erfolgsunabhängigen Festvergütungen und Nebenleistungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten unterteilen sich in den Sofortbetrag aus dem Performance-Bonus als kurzfristige Vergütungskomponente sowie die beiden langfristigen Komponenten Deferral des Performance-Bonus und das LTI. Als "Gewährte Zuwendungen" werden der Sofortbetrag, das Deferral (unter Berücksichtigung der nach Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlenen Mustertabellen) sowie das LTI jeweils mit dem Zusagewert im Zeitpunkt der Gewährung (entspricht einer Zielerreichung von 100 %) angegeben. Die Vergütungselemente werden um Angaben individuell erreichbarer Maximal- und Minimalvergütungen ergänzt. Der im Berichtsjahr angegebene "Zufluss" umfasst die tatsächlich zugeflossenen fixen Vergütungsbestandteile zuzüglich der im Zeitpunkt der Aufstellung des Vergütungsberichts feststehenden Beträge des Sofortbetrags, die im Folgejahr zufließen werden. Angaben zu den beiden langfristigen Bestandteilen Deferral und LTI-Tranche 2013/17 betreffen tatsächliche Auszahlungen im Vorjahr. Zuflüsse aus mehrjährigen variablen Vergütungen, deren Planlaufzeit im Berichtsjahr endete, die aber erst im Folgejahr zur Auszahlung kommen, betreffen die LTI-Tranchen ab 2014/2017. Den Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 Deutscher Corporate Governance Kodex folgend, entspricht der Versorgungsaufwand bei den Angaben zum Zufluss den gewährten Beträgen, obwohl er keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt. Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2018 von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder Leistungen erhalten, noch sind sie ihnen zugesagt worden. Vorstandsvergütungen 2018scroll
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Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten neben Bezügen in Geld auch unbare Elemente
(u. a. entsendungsbedingte Leistungen und hier insbesondere übernommene Steuern, Kraftfahrzeugüberlassungen,
Versicherungen). Vorstandsvergütungen 2017scroll
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Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten neben Bezügen in Geld auch unbare Elemente
(u. a. entsendungsbedingte Leistungen und hier insbesondere übernommene Steuern, Kraftfahrzeugüberlassungen,
Versicherungen). Aktienbasierte Vergütung - Performance-Bonus (Deferral)Die in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelten Beträge der variablen Vergütung für Vorstandsmitglieder haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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Heinz-Gerhard Wente, der am 30. April 2015 in den Ruhestand trat, wurden 2018 Zusagen in Höhe von 476 Tsd € ausgezahlt (entspricht 2.002 Stück). Zum 31. Dezember 2018 bestehen Zusagen mit einem Fair Value von 29 Tsd € (entspricht 228 Stück). Dr. Ralf Cramer, der bis zum 11. August 2017 Mitglied des Vorstands war, wurden im Jahr 2018 Zusagen in Höhe von 638 Tsd € ausgezahlt (entspricht 2.688 Stück). Zum 31. Dezember 2018 bestehen Zusagen mit einem Fair Value von 1.037 Tsd € (entspricht 7.772 Stück). Aufgrund der unternehmensindividuellen Ausgestaltung weisen die virtuellen Aktien im Vergleich zu Standardoptionen einige Besonderheiten auf, die in der Bewertung der virtuellen Aktien zu berücksichtigen sind. Für die Bewertung der Bezugsrechte kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie durchgeführt. Das Bewertungsmodell berücksichtigt zudem die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse im jeweiligen Referenzzeitraum, die gezahlten Dividenden und die Unter- und Obergrenze des Auszahlungsbetrags. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2018 wurde mit folgenden Parametern für den Performance-Bonus gerechnet:
Aktienbasierte Vergütung - langfristige Bonuszusagen (LTI-Pläne ab 2016)Die LTI-Pläne ab 2016 haben sich wie folgt entwickelt: scroll
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Zum Abschlussstichtag liegt der Grad der Erdienung der Tranche 2018 bei 25 %, der
Tranche 2017 bei 50 %, der Tranche 2016 bei 75 %. Die Tranche 2015 ist zu 100 % erdient. Für die Bewertung des Zielkriteriums TSR kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie durchgeführt. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse im jeweiligen Referenzzeitraum, die gezahlten Dividenden im Rahmen des TSR und die Begrenzung des Auszahlungsbetrags berücksichtigt. Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2018 wurde mit folgenden Parametern für den TSR gerechnet:
AltersvorsorgeaufwendungenDer Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen der im Jahr 2018 aktiven Mitglieder des Vorstands stellt sich wie folgt dar: scroll
Wir verweisen auf Kapitel 39 des Konzernanhangs hinsichtlich der Angaben zu Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands. Vergütung des AufsichtsratsDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 16 der Satzung geregelt. Sie hat ebenfalls einen fixen und - da der Aufsichtsrat in Entscheidungen von grundlegender und langfristiger Bedeutung für den Konzern unmittelbar eingebunden ist - einen variablen Bestandteil. Der variable Bestandteil ist mit der Bindung an das Konzernergebnis pro Aktie auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Dem Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Vorsitzenden und Mitgliedern der Ausschüsse steht eine höhere Vergütung zu. Neben der Vergütung werden Sitzungsgelder gezahlt und die Auslagen erstattet. Die D&O-Versicherung deckt auch die Mitglieder des Aufsichtsrats ab. Der Selbstbehalt entspricht, wie vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, ebenfalls den gesetzlich nur für den Vorstand geltenden Anforderungen des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, auch die Vergütung des Aufsichtsrats zu überprüfen, sobald voraussichtlich Mitte des Jahres 2019 das Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) und die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Kraft getreten sind, und der Hauptversammlung 2020 ggf. Änderungen vorzuschlagen. Die Übersicht verdeutlicht die Zusammensetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, ohne Berücksichtigung der erhöhten Vergütung für den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und für Ausschussmitglieder. Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds (Beispiel)![]() Beratungs- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehenden Personen bestanden im Berichtsjahr nicht. Die nach diesen Vorschriften für 2018 gewährten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben: Aufsichtsratsvergütungenscroll
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Einschließlich Sitzungsgeld. LageberichtDer nachfolgende Lagebericht ist ein zusammengefasster Lagebericht i. S. d. § 315 Abs. 3 HGB, da die künftigen Chancen und Risiken des Continental-Konzerns und der Muttergesellschaft, der Continental AG, untrennbar miteinander verbunden sind. Ausgewählte finanzwirtschaftliche BegriffeDie nachfolgenden ausgewählten finanzwirtschaftlichen Begriffe gelten für den Lagebericht und den Konzernabschluss.American Depositary Receipts (ADRs).ADRs sind Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Sie können sich auf eine, mehrere Aktien oder auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen und werden an US-amerikanischen Börsen stellvertretend für die ausländischen bzw. nicht an US-amerikanischen Börsen zugelassenen Aktien gehandelt. Ausschüttungsquote.Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie. Bruttoinlandsprodukt (BIP).Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft und gibt den Wert aller Güter und Dienstleistungen an, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet werden. Capital Employed.Das betrieblich gebundene Kapital bezeichnet die Mittel, die zur Erzielung des Umsatzes im Unternehmen eingesetzt werden. Continental Value Contribution (CVC).Der CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Anhand des Delta CVC verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten wertschaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einsetzen. Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) von der Kapitalrendite (ROCE) subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres multipliziert. Der für den Continental-Konzern errechnete WACC entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt. Derivative Finanzinstrumente.Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden. EBIT.EBIT ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBIT wird als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verstanden und zur Beurteilung der operativen Ertragskraft herangezogen. EBIT bereinigt.EBIT bereinigt ist definiert als EBIT, bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte (z. B. Wertminderungen, Restrukturierungen, Veräußerungsgewinne und -verluste aus Abgängen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen), um die operative Ertragskraft durch die Eliminierung von Sondereinflüssen auch zwischen den Perioden vergleichen zu können. EBITDA.EBITDA ist definiert als die Summe aus EBIT und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen) sowie Wertminderungen. Die Kennzahl wird zur Beurteilung der operativen Ertragskraft herangezogen. Finanzergebnis.Das Finanzergebnis ist definiert als Summe aus Zinserträgen, Zinsaufwendungen, Effekten aus Währungsumrechnung (resultierend aus Finanzgeschäften) sowie Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten. Das Finanzergebnis wird als Ergebnis aus Finanzierungsaktivitäten verstanden. Finanzierungsleasing.Beim Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer. Der Leasinggeber trägt somit nur das Kreditrisiko und eventuell vereinbarte Dienstleistungen. Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögenswerts. Kennzeichen solcher Verträge ist eine feste Grundmietzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist. Forschungs- und Entwicklungskosten (netto).Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) sind definiert als Aufwand für Forschung und Entwicklung abzüglich Erstattungen und Zuschüssen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten. Free Cashflow.Der Free Cashflow bzw. der Cashflow vor Finanzierungstätigkeit ist definiert als die Summe aus Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit sowie Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit. Der Free Cashflow wird zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen. Gearing Ratio.Die Gearing Ratio, auch Verschuldungsgrad genannt, ist definiert als Netto-Finanzschulden, dividiert durch das Eigenkapital. Diese Kennzahl wird zur Beurteilung der Finanzierungsstruktur herangezogen. Hedging.Absichern einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts. IAS.International Accounting Standards. Internationale Rechnungslegungsstandards, entwickelt und verabschiedet vom IASB. IASB.International Accounting Standards Board. Unabhängiges Standardisierungsgremium. IFRIC.International Financial Reporting Interpretations Committee (Vorgänger des IFRS IC). IFRS.International Financial Reporting Standards. Der Begriff IFRS bezeichnet die internationalen Rechnungslegungsstandards, die vom IASB entwickelt und verabschiedet werden. In einem weiten Sinne umfasst die Bezeichnung auch die IAS, die Interpretationen des IFRS IC bzw. des Vorgängers IFRIC sowie die des ehemaligen SIC. IFRS IC.International Financial Reporting Standards Interpretations Committee. Kapitalrendite (ROCE).Die Kapitalrendite (Return On Capital Employed, ROCE) ist definiert als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres. Die Kapitalrendite (ROCE) entspricht der Verzinsung des betrieblich gebundenen Kapitals und wird zur Beurteilung der Profitabilität und Effizienz des Unternehmens herangezogen. Konsolidierungskreisveränderungen.Die Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode bereinigt. Netto-Finanzschulden.Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten, der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente, der flüssigen Mittel sowie der sonstigen verzinslichen Anlagen. Die Kennzahl ist Basis für die Berechnung von Kennzahlen der Kapitalstruktur. Operating Lease.Eine Form des Leasings, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Die bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasingobjekts erfolgt beim Leasinggeber. Operative Aktiva.Als operative Aktiva gelten die Aktiva abzüglich Passiva der Bilanz ohne Berücksichtigung der Netto-Finanzschulden sowie Verkäufe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, latenter Steuern und Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie anderer finanzieller Vermögenswerte und Schulden. Durchschnittliche operative Aktiva werden aus den Quartalsstichtagen berechnet und entsprechen in unserer Definition dem Capital Employed. PPA.Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen - resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt - werden auch als PPA berücksichtigt. Rating.Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen. ROCE.Siehe Kapitalrendite (ROCE). SIC.Standing Interpretations Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC). Steuerquote.Diese Kennzahl gibt das Verhältnis von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Ergebnis vor Ertragsteuern an und erlaubt damit eine Abschätzung der steuerlichen Belastung des Unternehmens. Umsatz bereinigt.Als Umsatz bereinigt wird der Umsatz korrigiert um Konsolidierungskreisveränderungen bezeichnet. Währungsswap.Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Diese werden z. B. bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der funktionalen Währung des Emittenten entspricht. Weighted Average Cost of Capital (WACC).Der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremd- sowie des Eigenkapitals. Working Capital.Das Working Capital ist definiert als Vorräte zuzüglich operativer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich operativer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sowie Forderungsverkäufe sind darin nicht enthalten. Zinsswap.Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinssätze in feste getauscht werden oder umgekehrt. UnternehmensprofilKonzernstrukturKonzernstruktur mit Fokus auf Flexibilität und nachhaltige Wertschaffung.Markt- und kundenorientierte KonzernstrukturIm Jahr 1871 wurde die Continental Aktiengesellschaft (AG) als Continental-Caoutchouc- und Gutta-Percha Compagnie in Hannover gegründet. Heute ist die Continental AG, nach wie vor mit Sitz in Hannover, Deutschland, die Muttergesellschaft des Continental-Konzerns. Neben der Continental AG umfasst der Continental-Konzern 572 Gesellschaften einschließlich nicht beherrschter Unternehmen. Das Continental-Team besteht aus 243.226 Mitarbeitern an insgesamt 544 Standorten in 60 Ländern und Märkten. Als Standort werden alle postalischen Adressen der von uns kontrollierten Gesellschaften definiert. Die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung trägt der Vorstand der Continental AG. Im Berichtsjahr waren die Divisionen bis zum 30. September 2018 mit jeweils einem Vorstandsmitglied vertreten. Seit 1. Oktober 2018 ist die Division Powertrain, aufgrund ihrer Verselbstständigung ab 2019, unter neuer Leitung. Die Zentralbereiche der Continental AG werden - bis auf den Einkauf Konzern - durch den Vorstandsvorsitzenden, den Finanzvorstand und den Personalvorstand vertreten. Sie übernehmen die Funktionen, die divisionsübergreifend für die Steuerung des Konzerns notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Finanzen, Controlling, Compliance, Recht und IT, Nachhaltigkeit sowie Qualität und Umwelt. Die effektive und effiziente Zusammenarbeit von Divisionen, Geschäftsbereichen und Zentralbereichen ist in unserer "Balance of Cooperation" geregelt. Sie definiert den Rahmen unseres Handelns über organisatorische, hierarchische und geografische Grenzen hinweg und fördert unsere Unternehmenskultur auf Grundlage unserer Unternehmenswerte Vertrauen, Verbundenheit, Freiheit und Gewinnermentalität. Die Automobilindustrie (Erstausrüstung) stellt mit einem Anteil von 72 % am Konzernumsatz unseren größten Kundenkreis. Entsprechend hoch ist die Bedeutung dieser Industrie für das Wachstum der Automotive Group. In der Rubber Group dominiert das Reifengeschäft mit Endkunden. Bei ContiTech spielen neben der Automobilindustrie auch andere Schlüsselindustrien eine wichtige Rolle, etwa der Schienenverkehr, der Maschinen-, Apparate- und Bergbau sowie das Ersatzgeschäft. Wir liefern hochwertige, innovative sowie etablierte Produkte, Systeme und Services. Markt- und Kundennähe sind für uns wesentliche Erfolgsfaktoren. Die globale Konzernstruktur basiert deshalb auf einer Balance aus dezentralen Strukturen und zentralen Funktionen. Im Berichtsjahr gliederte sich der Konzern in die Automotive Group und die Rubber Group. Diese umfassten fünf Divisionen mit 26 Geschäftsbereichen. Produkte, Produktgruppen und Services bzw. bestimmte Regionen bilden die Grundlage für die Zuordnung zu einer Division und zu einem Geschäftsbereich. Unterschiede ergeben sich vorwiegend aus technologischen Produktanforderungen, Innovations- und Produktzyklen sowie der Rohstoffbasis und Produktionstechnologie. Divisionen und Geschäftsbereiche haben eine durchgängige Geschäftsverantwortung einschließlich der Ergebnisverantwortung. Automotive Group:Die Division Chassis & Safety entwickelt, produziert und vertreibt intelligente Systeme zur Verbesserung der Fahrsicherheit und Fahrdynamik. Integrale aktive und passive Sicherheitstechnologien und Produkte zur Unterstützung der Fahrzeugdynamik sorgen für mehr Sicherheit und Komfort. Das Ziel dabei: die "Vision Zero", die Vision vom unfallfreien Fahren, umzusetzen. Die Division Chassis & Safety gliedert sich in vier Geschäftsbereiche:
544 Standorte in 60 Ländern und Märkten![]() Konzernstruktur im Überblickscroll
Die Division Powertrain steht für einen effizienten und sauberen Fahrzeugantrieb. Dafür treibt die Division die Leistungssteigerung von Einspritzung, Turbolader, Getriebesteuerung, Sensorik, Aktuatorik und Abgasnachbehandlung voran. Gleichzeitig ist sie Wegbereiter bei der Elektrifizierung von Fahrzeugen mit effizienter Systemtechnik und wirtschaftlicher Fahrzeugintegration. Die Division umfasste im Berichtsjahr fünf Geschäftsbereiche:
Anfang 2019 wurde die Division Powertrain verselbstständigt. Seitdem umfasst sie drei Geschäftsbereiche:
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Kapiteln Konzernstrategie sowie Forschung und Entwicklung. Die Division Interior ist auf das Informationsmanagement spezialisiert. Sie entwickelt und produziert Vernetzungs-, Informations- und Kommunikationslösungen sowie Services für Pkw und Nutzfahrzeuge. Damit wird die Steuerung des komplexen Informationsflusses zwischen Fahrer, Fahrzeuginsassen und Fahrzeug sowie mobilen Endgeräten, anderen Fahrzeugen und der Außenwelt ermöglicht und optimiert. Der Fokus liegt auf der Systemintegration. Zudem arbeitet die Division Interior branchenübergreifend mit führenden Unternehmen zusammen. Seit 1. Dezember 2018 ist der Geschäftsbereich Intelligent Transportation Systems als Segment in den Geschäftsbereich Commercial Vehicles & Aftermarket integriert. Die Division gliedert sich nunmehr in vier Geschäftsbereiche:
Rubber Group:Die Division Reifen steht für kurze Bremswege und hohen Grip, um maximale Sicherheit zu gewährleisten und durch minimierten Rollwiderstand den Kraftstoffverbrauch zu senken. Reifen sind die einzige Verbindung des Fahrzeugs mit der Fahrbahn. Sie bringen alle auftretenden Kräfte auf die Straße. Die Reifentechnologie entscheidet darüber, ob ein Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen kommt und bei Kurvenfahrten in der Spur bleibt. Der Umsatz der Division Reifen entfällt zu 28 % auf das Geschäft mit den Fahrzeugherstellern und zu 72 % auf das Ersatzgeschäft. Die Division gliedert sich in sechs Geschäftsbereiche:
Die Division ContiTech entwickelt, produziert und vermarktet Produkte, Systeme sowie intelligente Komponenten aus Kautschuk, Kunststoff, Metall und Gewebe. Sie kommen im Maschinen- und Anlagenbau, im Bergbau, in der Agrarindustrie, der Automobilindustrie sowie weiteren zukunftsträchtigen Industrien zum Einsatz. Der Umsatz der Division ContiTech entfällt zu 51 % auf das Geschäft mit den Fahrzeugherstellern und zu 49 % auf das Geschäft mit anderen Industrien sowie auf das Ersatzgeschäft. Die Division umfasst sieben Geschäftsbereiche:
Vernetzte WertschöpfungForschung und Entwicklung (F&E) erfolgt an 82 Standorten, vorwiegend in Kundennähe, um flexibel auf unterschiedliche Kundenanforderungen und regionale Marktbedingungen reagieren zu können. Dies gilt vor allem für Projekte der Automotive Group und der Division ContiTech. Für Reifen sind die Produktanforderungen weltweit überwiegend ähnlich. Sie werden entsprechend den jeweiligen Marktanforderungen angepasst. Vor diesem Hintergrund ist F&E in der Division Reifen weitgehend zentral strukturiert. Continental investiert jährlich rund 7 % vom Umsatz in F&E. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Forschung und Entwicklung. Continental verarbeitet eine Vielfalt an Rohstoffen und Vorprodukten. Das Einkaufsvolumen im Berichtsjahr lag bei insgesamt 29,9 Mrd €, wovon etwa 20,3 Mrd € auf Produktionsmaterialien entfielen. Die Automotive Group setzt hauptsächlich Stahl, Aluminium, Edelmetalle, Kupfer und Kunststoffe ein. Schwerpunkte im Einkauf von Material und Vorprodukten sind Elektronik und elektromechanische Komponenten, die im Konzern zusammen ca. 44 % des Einkaufsvolumens für Produktionsmaterial ausmachen. Knapp ein Viertel entfällt auf mechanische Komponenten. Für die Rubber Group sind Naturkautschuke und ölbasierte Chemikalien, wie synthetische Kautschuke und Ruße, wichtige Rohstoffe. Deren Einkaufsvolumen beläuft sich zusammen auf rund ein Sechstel des Gesamtvolumens für Produktionsmaterial. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Wirtschaftsbericht im Abschnitt Entwicklung der Rohstoffmärkte. Produktion und Vertrieb in den Divisionen der Automotive Group und in der Division ContiTech sind regional flächendeckend organisiert. Unsere Reifenproduktion, bei der Skaleneffekte bedeutend sind, ist mit großen Standorten in den drei hinsichtlich Produktion und Fahrzeugbestand dominierenden Automobilmärkten Europa, USA und China vertreten. Niedrige Produktionskosten, gekoppelt mit großen Volumina oder mit regional hoher Wachstumsdynamik, sind wesentliche Erfolgsfaktoren. Der Vertrieb in der Division Reifen erfolgt weltweit über unser Händlernetz mit Reifenfach- und Franchisebetrieben sowie über den Reifenhandel allgemein. Global vernetzte Wertschöpfungscroll
KonzernstrategieNeue Organisationsstruktur für strategische Flexibilität und langfristigen Erfolg.Um die Mobilität der Zukunft aktiv zu gestalten, wird sich Continental bis zum Jahr 2020 neu aufstellen. So werden wir künftig noch flexibler auf die Anforderungen unterschiedlicher Kunden, Märkte, Regulierungsbehörden und Gesellschaften reagieren und unsere Chancen schneller und effizienter nutzen können. Unter einer neuen Dachmarke wird eine Holdingstruktur aufgebaut. Sie wird sich neben der Division Powertrain in zwei Unternehmensbereiche gliedern. Die Berichtsstruktur soll ab 2020 angewendet werden:
Im Rahmen der Neuausrichtung erfolgte Anfang 2019 die Verselbstständigung der Division Powertrain. Zu den Aktivitäten zählen wie bisher neben dem Geschäft mit Verbrennungsantrieben auch das komplette Zukunftsgeschäft mit Hybrid- und Elektroantrieben sowie alle laufenden Batterieaktivitäten. Gleichzeitig bereiten wir für Powertrain einen Teilbörsengang vor, der im zweiten Halbjahr 2019 möglich ist. Die Kontrolle über die neue Gesellschaft soll jedoch mittel- bis langfristig nicht abgegeben werden. Grund für die Verselbstständigung ist die Veränderung des Antriebsgeschäfts, dessen Entwicklung hauptsächlich durch regulatorische Vorgaben für Emissionsgrenzwerte bestimmt wird. Diese fallen in den für uns wichtigen Märkten unterschiedlich aus. Somit ist eine schnelle Anpassungsfähigkeit Voraussetzung, um in diesem Geschäft erfolgreich zu sein. Ein weiterer Grund ist die verstärkte Ausrichtung auf die Elektromobilität. Hierfür sind bereits erhebliche Investitionen getätigt worden und werden auch in Zukunft notwendig sein. Darüber hinaus ist ein verselbstständigtes Geschäft noch besser in der Lage, den erwarteten langfristigen Konsolidierungsprozess in diesen Märkten aktiv zu begleiten. Sieben strategische Handlungsfelder zur nachhaltigen Steigerung des UnternehmenswertsUnsere sieben strategischen Handlungsfelder bleiben von der Umorganisation unberührt. Sie ergänzen sich gegenseitig und sind darauf ausgerichtet, nachhaltig Wert für alle Stakeholder zu schaffen und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. 1. Wertsteigerung - dauerhafte Steigerung des UnternehmenswertsEine dauerhafte Steigerung des Unternehmenswerts bedeutet für uns nachhaltigen Erfolg unter Berücksichtigung der Kapitalkosten. Unsere Zielmarke liegt langfristig bei mindestens 20 % Rendite auf das betrieblich gebundene Kapital. Dieses Ziel konnten wir im Berichtsjahr nicht erreichen. Nach 20,6 % im Jahr 2017 erzielten wir 17,0 % im Jahr 2018. 2. Regionale Umsatzbalance - weltweit ausgewogene UmsatzverteilungEin weiteres Ziel ist eine weltweit ausgewogene regionale Umsatzverteilung. Dadurch werden wir unabhängiger von einzelnen regionalen Absatzmärkten sowie von Markt- und Konjunkturschwankungen. Wir können einerseits die Chancen, die sich auf den vielversprechenden Märkten in Asien und Nordamerika bieten, nutzen, andererseits festigen wir unsere starke Marktposition in Europa. Den Anteil am Konzernumsatz in den asiatischen Märkten wollen wir sukzessive auf 30 % steigern. In China wollen wir in den nächsten Jahren überproportional wachsen. In Nord- und Südamerika soll der Umsatzanteil von insgesamt mindestens 25 % gehalten werden. 2018 erzielten wir einen Umsatzanteil in Asien von 22 %. In Nord- und Südamerika lag der Umsatzanteil bei insgesamt 28 %. Unser Händlernetz in Australien haben wir 2018 durch die Übernahme eines der größten australischen Reifen- und Autoteileanbieter Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, deutlich verstärkt. Das Unternehmen ist mit derzeit 258 Niederlassungen vor allem an den bevölkerungsreichen Küsten des Kontinents vertreten. Der Hauptsitz des mehr als 1.200 Mitarbeiter zählenden Unternehmens ist Melbourne. Das Kerngeschäft umfasst den Vertrieb von Reifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sowie Reifenservice, Inspektionen und Wartungen. 3. Top-Marktposition - unter den drei führenden Anbietern in allen relevanten MärktenWir wollen unsere Zukunft aus einer führenden Position heraus gestalten und so die technologische Entwicklung in einzelnen Branchen maßgeblich vorantreiben. Hinsichtlich Kundenorientierung, Qualität und Marktanteil wollen wir deshalb dauerhaft zu den drei weltweit führenden Anbietern gehören. Gemessen am Umsatz in den jeweiligen Märkten zählen sowohl die Divisionen der Automotive Group als auch ContiTech mit dem überwiegenden Anteil ihrer Produkte zu den führenden Anbietern. Wir sind weltweit die Nummer vier im Reifengeschäft. In einzelnen Segmenten und Märkten belegen wir auch hier Spitzenpositionen. Unter den Zulieferern mit mehr als 3 Mrd € Umsatz nehmen wir eine führende Rolle im Bereich Digitalisierung ein. Zu den digitalen Produkten gehören beispielsweise Sensoren, Elektronik- und Software-Produkte. 4. Im Markt für den Markt - hoher LokalisierungsgradUnser globales Geschäftsmodell fußt auf einem hohen Lokalisierungsgrad. Zahlreiche Produktanwendungen werden lokal entwickelt und produziert. Den jeweiligen Marktbedingungen und Anforderungen unserer Kunden können wir auf diese Weise am besten gerecht werden. Mindestens acht von zehn Applikationsentwicklungen sollen vor Ort entstehen, ebenso hoch soll der lokale Produktionsanteil sein. Durch unsere weltweit arbeitende Entwicklung und Fertigung bieten wir Lösungen und Produkte für hochwertige Fahrzeuge sowie für erschwingliche Autos und maßgeschneiderte Industrieanwendungen. Gleichzeitig kaufen wir, soweit dies möglich und wirtschaftlich ist, lokal ein und vermarkten lokal. In 38 von 60 Ländern und Märkten, In denen wir vertreten sind, verfügen wir über Produktionsstätten. 2018 haben wir unsere Fertigung In verschiedenen Ländern ausgebaut: In Ungarn wurde die Produktion für Schläuche und Luftfederbälge ausgebaut und ein neues Werk für Automobilelektronik geplant. In Litauen legten wir den Grundstein für die Produktion von Elektronikkomponenten. In den USA erweiterten wir die Fertigungskapazität für hochwertige Kunstledermaterialien, die im Transportwesen, im Freizeitsektor und im Gastgewerbe eingesetzt werden. Wir arbeiten weiterhin daran, einen der asiatischen Hersteller zu unseren fünf größten Automobilkunden zählen zu können. Das wollen wir durch einen hohen Lokalisierungsgrad erreichen. Zwei asiatische Hersteller zählen zu unseren zehn größten Kunden. 5. Ausgewogenes Kundenportfolio - Balance zwischen Automobilbranche und anderen IndustrienUm die Abhängigkeit von der Automobilkonjunktur zu verringern, soll das Geschäft, bei gleichzeitig weiterem Wachstum im Geschäft mit den Automobilherstellern außerhalb der Automobilerstausrüstung, gesteigert werden. Mittel- bis langfristig wollen wir den Umsatzanteil mit Endverbrauchern und Industriekunden außerhalb der Automobilerstausrüstung in Richtung 40 % erhöhen. Unsere Divisionen Reifen und ContiTech bilden dafür die Basis. Unsere Aktivitäten im Bereich der Software-Produkte für den Endverbrauchermarkt werden sich zunehmend auf unser Kundenportfolio auswirken. Beispiele dafür sind das erweiterte Verkehrsmanagement, intelligente Bezahlsysteme, das Wartungsmanagement und neue Technologien, die über das Fahrzeug hinaus Anwendung finden. Der Umsatzanteil mit Endverbrauchern und Industriekunden hat sich 2018 mit 30 % stabil entwickelt. 6. Technologische Balance - Mix aus etablierten und VorreitertechnologienUnser Produktportfolio soll aus einem profitablen und zukunftsfähigen Mix aus etablierten Technologien und Vorreitertechnologien bestehen. In wachstumsstarken Märkten oder Marktsegmenten setzen und begleiten wir neue Trends und Standards. In unseren etablierten Kernmärkten stellen wir sicher, dass wir unsere Position als einer der führenden Automobilzulieferer und Industriepartner stetig weiterentwickeln. So können wir in allen Phasen der jeweiligen Produktlebenszyklen präsent und wettbewerbsfähig sein. Wir arbeiten heute an der Serienreife des hochautomatisierten Fahrens und parallel an den Systemen für vollautomatisiertes Fahren auf der Autobahn im Jahr 2025. Bereits das hochautomatisierte Autobahnfahren soll die zeitweise Beschäftigung der Autofahrer mit fahrfremden Tätigkeiten ermöglichen. Bei vollautomatisierter Fahrt soll dies für Teilstrecken auch ohne den Fahrer als sogenannte Rückfallebene möglich sein. Zusätzlich setzen wir auf das autonome Fahren. Einerseits testen wir Komponenten und Systeme für fahrerlose Robotaxis in der Stadt mit unserer Versuchsplattform Continental Urban Mobility Experience (CUbE). Als Konzeptidee verfolgen wir andererseits bereits die Entwicklung von Fahrzeugsystemen für autonome Fahrzeugflotten der ferneren Zukunft. Softwarebasierte Zusatz- und Mobilitätsdienste erweitern unser Portfolio bzw. ergänzen bestehende Produkte um Software-Services als Zusatzleistung und -nutzen für unsere Kunden. 7. Menschen, die begeistern - in einer Kultur, die inspiriertEine inspirierende Führungskultur, in der es Spaß macht, vollen Einsatz zu zeigen und Spitzenleistungen zu erbringen, ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Wir fördern eine Kultur des Vertrauens und der Eigenverantwortung. Eine offene Fehlerkultur soll als lernendes System gelebt werden. Unsere Arbeitsbedingungen sollen es unseren Mitarbeitern leicht machen, sich auf Wesentliches zu konzentrieren sowie Arbeit und Privatleben in ein sinnvolles Gleichgewicht zu bringen. Mit unseren Mitarbeitern stehen wir in regelmäßigem Austausch, beispielsweise durch unsere weltweite Befragung OUR BASICS Live. Sie erfolgt jährlich mit einem repräsentativen Anteil der Belegschaft. Dabei geben unsere Mitarbeiter Auskunft zu ihrer allgemeinen Zufriedenheit, der Führungsqualität im Unternehmen und ihrer Einstellung zu Continental. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Mehr als 50.000 Mitarbeiter haben sich im Berichtsjahr an der Befragung beteiligt. Insbesondere die Zustimmung zu unseren vier Unternehmenswerten mit 86 % ist nach wie vor hoch. Der hohe Wert ist insbesondere vor dem Hintergrund sehr erfreulich, da wir in den für uns relevanten Industrien gerade fundamentale Änderungen erleben. Digitalisierung, Automatisierung, Vernetzung und Elektrifizierung bedeuten allein für die Automobilindustrie die größte Umwälzung in ihrer über 130-jährigen Geschichte. Weitere Informationen zur Mitarbeiterbefragung finden Sie auf Seite 50. UnternehmenssteuerungZiel ist die dauerhafte Steigerung des Unternehmenswerts.WertmanagementWesentliche finanzielle Leistungsindikatoren für Continental sind die Entwicklung des Umsatzes, das betrieblich gebundene Kapital und die bereinigte EBIT-Marge sowie die Höhe der Investitionen und der Free Cashflow. Um die finanziellen Leistungsindikatoren auch für Steuerungszwecke einsetzen zu können und die Interdependenzen zwischen diesen Indikatoren abzubilden, verdichten wir diese im Rahmen eines Werttreibersystems zu Kennzahlen. Im Mittelpunkt unserer Unternehmensziele steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts jedes einzelnen Geschäftsbereichs. Dieses Ziel wird erreicht, wenn eine positive Rendite auf das im jeweiligen Geschäftsbereich betrieblich gebundene Kapital erzielt wird. Gleichzeitig muss diese Rendite dauerhaft über den Finanzierungskosten von Eigen- und Fremdkapital, die zur Anschaffung des betrieblichen Kapitals aufgewendet werden, liegen. Entscheidend ist dabei auch, dass Jahr für Jahr der absolute Wertbeitrag (Continental Value Contribution, CVC) erhöht wird. Dies kann über eine Steigerung der Rendite auf das eingesetzte Kapital (bei konstanten Kapitalkosten), eine Senkung der Kapitalkosten (bei konstanter Verzinsung des betrieblichen Kapitals) oder eine Absenkung des betrieblich gebundenen Kapitals im Zeitablauf erreicht werden. Als Messgrößen für die Zielerreichung dienen das operative Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT), das betrieblich gebundene Kapital (Capital Employed) und die durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Kapitalkosten werden aus dem gewichteten Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapitalkosten ermittelt. Continental ValueContribution (CVC) Mio €Kapitalrendite (ROCE) %![]() Das EBIT wird aus dem laufenden Umsatzprozess ermittelt. Es ergibt sich als Saldo von Umsatz, sonstigen Erträgen und Aufwendungen zuzüglich Beteiligungsergebnis, aber vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Im Jahr 2018 lag das EBIT des Konzerns bei 4,0 Mrd €. Das betrieblich gebundene Kapital sind die Mittel, die zur Erzielung des Umsatzes im Unternehmen gebunden sind. Sie werden bei Continental als Durchschnitt der Bestände der operativen Aktiva zu den jeweiligen Quartalsstichtagen ermittelt. Im Jahr 2018 lagen die durchschnittlichen operativen Aktiva bei 23,6 Mrd €. Setzt man die beiden ermittelten Größen in Bezug zueinander, ergibt sich die Kapitalrendite (ROCE). Durch das In-Bezug-Setzen einer Ergebnisgröße der Gewinn- und Verlustrechnung (EBIT) mit einer Bilanzgröße (betrieblich gebundenes Kapital) ergibt sich eine gesamtheitliche Betrachtung. Der Problematik der unterschiedlichen Zeitraumbetrachtungen tragen wir über die Ermittlung des betrieblich gebundenen Kapitals als Durchschnittswert über die Quartalsstichtage Rechnung. Der ROCE lag im Jahr 2018 bei 17,0 % und damit erstmals seit 2013 unter 20 %, jedoch deutlich über den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten. Um zu überprüfen, wie hoch die Finanzierungskosten liegen, die zur Anschaffung des betrieblich gebundenen Kapitals aufgewendet werden, wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Die Eigenkapitalkosten orientieren sich am Ertrag aus einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich Marktrisikoprämie, wobei das spezifische Risiko von Continental berücksichtigt wird. Die Grundlage zur Bestimmung der Fremdkapitalkosten bildet der gewichtete Fremdkapitalkostensatz, zu dem sich Continental verschuldet. Im langjährigen Durchschnitt betragen die Kapitalkosten für unser Unternehmen rund 10 %. Nur wenn die Kapitalrendite (ROCE) über den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) liegt, wird ein Mehrwert erwirtschaftet. Diesen Mehrwert, der sich aus der Subtraktion des WACC vom ROCE multipliziert mit den durchschnittlichen operativen Aktiva ergibt, bezeichnen wir als Continental Value Contribution (CVC). 2018 lag der CVC bei 1.654,8 Mio €. Der Unternehmenswert wird nach unserer Definition dann gesteigert, wenn der CVC einen positiven Wertzuwachs aufweist. scroll
FinanzierungsstrategieUnsere Finanzierungsstrategie zielt auf die Unterstützung eines wertschaffenden Wachstums des Continental-Konzerns bei gleichzeitiger Beachtung einer für die Chancen und Risiken unseres Geschäfts adäquaten Struktur von Eigen- und Fremdkapital. Die Konzernfunktion Finance & Treasury stellt den notwendigen Finanzierungsrahmen zur Verfügung, um das Wachstum des Konzerns und den Bestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Der jährliche Investitionsbedarf des Unternehmens wird in den kommenden Jahren bei 7 % bis 8 % des Umsatzes liegen. Ausschlaggebend hierfür sind der kontinuierliche Anstieg des Auftragseingangs in der Automotive Group und die erfolgreiche Umsetzung der Vision 2025 im Reifenbereich, die einen Ausbau der Kapazitäten der Reifenproduktion, insbesondere in Nordamerika und Asien, vorsieht. Zusammensetzung der Brutto-Finanzschulden (4.607 Mio €)![]() Unser Ziel ist es, den laufenden Investitionsbedarf aus dem operativen Cashflow zu finanzieren. Andere Investitionsvorhaben, wie z. B. Akquisitionen, sollen je nach Verschuldungsgrad und Liquiditätssituation mit einer ausgewogenen Mischung aus Eigen- und Fremdmitteln finanziert werden, um kontinuierlich eine Verbesserung im jeweiligen Kapitalmarktumfeld zu erreichen. Grundsätzlich soll sich das Verhältnis von Netto-Finanzschulden zu Eigenkapital (Gearing Ratio) in den kommenden Jahren weiter unter 20 % bewegen und 60 % nicht nachhaltig überschreiten. Sofern durch außergewöhnliche Finanzierungsanlässe oder besondere Marktgegebenheiten gerechtfertigt, kann diese Obergrenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Die Eigenkapitalquote soll 35 % übersteigen. Im Berichtsjahr lag sie bei 45,3 % und die Gearing Ratio bei 9,1 %. Die Brutto-Finanzschulden sollen sich in einem ausgewogenen Mix aus Bankverbindlichkeiten und anderen Finanzierungsquellen des Kapitalmarkts bewegen, wobei wir gerade im kurzfristigen Bereich eine breite Palette von Finanzierungsinstrumenten nutzen. Zum Jahresende 2018 bestand der Mix aus Anleihen (41 %), syndiziertem Kredit (3 %), anderen Bankverbindlichkeiten (24 %) und sonstigen Finanzschulden (32 %), bezogen auf die Brutto-Finanzschulden in Höhe von 4.606,9 Mio €. Das zugesagte Volumen des syndizierten Kredits, der aus einer revolvierenden Tranche besteht, beläuft sich unverändert auf 3,0 Mrd €. Die Tranche läuft bis April 2021. Der Finanzierungsmix wird sich nicht wesentlich verändern. Allerdings werden ab 2019 alle Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, aufgrund der Anwendung des IFRS 16, Leasingverhältnisse, ab dem 1. Januar 2019 in den Brutto-Finanzschulden ausgewiesen. Dies wird dementsprechend zu einem Anstieg der Brutto-Finanzschulden führen. Der Konzern strebt grundsätzlich an, eine unbeschränkt verfügbare Liquidität von rund 1,5 Mrd € vorzuhalten. Diese wird durch zugesagte ungenutzte Kreditlinien von Banken ergänzt, um jederzeit den Liquiditätsbedarf abdecken zu können. Er schwankt während des Kalenderjahres, insbesondere aufgrund der Saisonalität einzelner Geschäftsfelder. Zudem wird die Höhe des Liquiditätsbedarfs durch das Konzernwachstum beeinflusst. Die unbeschränkt verfügbaren flüssigen Mittel zum 31. Dezember 2018 lagen bei 2.587,7 Mio €. Es bestanden darüber hinaus zugesagte und ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 3.504,1 Mio €. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Brutto-Finanzschulden auf 4.606,9 Mio €. Wesentliche Finanzierungsinstrumente sind der syndizierte Kredit mit einer revolvierenden Kreditlinie im Volumen von 3,0 Mrd € und einer Laufzeit bis April 2021 sowie am Kapitalmarkt emittierte Anleihen. Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Buchwert der Ziehung unter der revolvierenden Kreditlinie auf 154,3 Mio €. Rund 40 % der Brutto-Finanzschulden werden zwischen Februar 2019 und September 2020 fällig und sind über den Kapitalmarkt in Form von Anleihen finanziert. Die Zinskupons variieren zwischen 0,0 % und 3,125 %. Die Rückzahlungsbeträge liegen bei 500,0 Mio € im Jahr 2019 und bei 600,0 Mio € und 750,0 Mio € im Jahr 2020. Zum 31. Dezember 2018 bestanden neben den erwähnten Finanzierungsformen zusätzlich bilaterale Kreditlinien mit verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von 1.799,5 Mio €. Derzeit gehören auch Forderungsverkäufe und Commercial-Paper-Programme zu den Finanzierungsinstrumenten des Konzerns. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden die bestehenden Commercial-Paper-Programme durch ein zusätzliches Commercial-Paper-Programm in Höhe von 500,0 Mio US-Dollar in den USA ergänzt. LaufzeitenprofilContinental strebt grundsätzlich ein ausgewogenes Laufzeitenprofil ihrer Fälligkeiten an, um die im jeweiligen Jahr fällig werdenden Beträge möglichst aus dem Free Cashflow tilgen zu können. In den Jahren 2019 und 2020 stehen neben den kurzfristigen Fälligkeiten, die in aller Regel in das nächste Jahr weitergerollt werden, die Rückzahlungen der im Februar 2019 fälligen Anleihe über 500,0 Mio € sowie der im Februar und im September 2020 fälligen Anleihen über 600,0 Mio € und 750,0 Mio € an. Fälligkeiten der Brutto-Finanzschulden (4.607 Mio €)![]() Continental-Kreditrating unverändertDie Continental AG wurde im Berichtszeitraum von den drei Ratingagenturen Standard & Poor's, Fitch und Moody's eingestuft, die ihr jeweiliges Kreditrating für die Continental AG im Verlauf des Jahres 2018 unverändert beibehielten. Kreditrating der Continental AGscroll
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Vertragsverhältnis seit 19. Mai 2000. Forschung und EntwicklungAutomatisiertes Fahren, Elektromobilität, Vernetzung und Digitalisierung sind unsere zentralen Themen.Unsere Forschung und Entwicklung (F&E) ist darauf ausgerichtet, innovative und nachhaltige Produkte, Systeme und Services für unsere Kunden in den verschiedensten Industrien zu entwickeln. Im Rahmen der Vorbereitungen für die neue Organisationsstruktur, die ab 2020 umgesetzt wird, befassen wir uns seit Anfang 2019 mit der Ausgestaltung der neuen zentralen F&E Automotive. In diesem neuen Bereich werden Entwicklungsfunktionen der heutigen Divisionen Interior und Chassis & Safety sowie derzeitiger Zentralfunktionen zusammengefasst. Bis Ende des Jahres werden bei F&E Automotive die Technologien für das autonome Fahren und die vernetzte Mobilität vereint. Unsere Ingenieure für Software und Hardware bilden dann ein weltweites Zentrum für die Vor- und Anwendungsentwicklung. Durch den neuen Bereich stärken wir unsere organisationsübergreifende Kooperation, verkürzen Innovationszyklen und erhöhen die Flexibilität unserer Innovationsprozesse, insbesondere in Bezug auf Software-Entwicklung. Die Vorteile für unsere Kunden und Endnutzer sind modernste, erschwingliche Lösungen, die helfen, Unfälle zu vermeiden, Staus zu umfahren und den Fahrkomfort zu erhöhen. Die Forschungs- und Entwicklungsstandorte der Division Powertrain sind nahezu unverändert bestehen geblieben. Verbrennungs-, Hybrid- sowie rein elektrische Antriebe inklusive Batterieaktivitäten bilden dort die Schwerpunkte. Die F&E-Organisationen der Divisionen Reifen und ContiTech verändern sich durch die zukünftige Organisationsstruktur nicht. In der Division ContiTech sind die F&E-Aktivitäten aufgrund der unterschiedlichen Produktbereiche vorwiegend dezentral organisiert. Die im Berichtsjahr in der Division ContiTech geschaffenen zentralen Einheiten Innovation & Digitalisierung sowie Business Development haben sich zum Ziel gesetzt, Innovationen zu fördern und das bestehende Portfolio um Dienstleistungen sowie Mobilitätsdienste zu erweitern. Für Reifen sind die Produktanforderungen weltweit sehr ähnlich, daher ist die F&E weitgehend zentral organisiert. An unserem F&E-Standort in Hannover-Stöcken beispielsweise arbeiten rund 1.400 Mitarbeiter und entwickeln bis zu 9.000 unterschiedliche Reifen für verschiedene Anforderungen in Bezug auf Geschwindigkeitsfreigaben, Rollwiderstandsoptimierung, Zollgrößen und Einsatzzweck. Über unser internationales Scouting-System stellen wir sicher, dass der Bedarf in den lokalen Märkten ausreichend Berücksichtigung findet. Maschinell lernendes FahrerassistenzsystemEin äußerst komplexes Projekt haben wir im Berichtsjahr abgeschlossen. Es handelt sich um PRORETA 4, ein dreieinhalbjähriges Forschungsprojekt, das in Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Darmstadt durchgeführt wurde. Ziel des Projekts war es, ein maschinell lernendes Fahrzeugsystem (City Assist System) zu entwickeln, das Autofahrer im innerstädtischen Verkehr unterstützt. Das System kommt bereits als Prototyp zum Einsatz. Daten von Radarsensoren helfen dem System bei der Einschätzung der Verkehrslage beim Linksabbiegen, Einfahren in einen Kreisverkehr und bei Rechts-vor-links-Kreuzungen. Eine Schlüsselrolle spielte das Thema maschinelles Lernen. Damit ein Assistenzsystem in einer komplexen Verkehrssituation eine Empfehlung an den Fahrer geben kann, die von diesem akzeptiert wird - den Fahrer quasi wie ein guter Beifahrer kennt -, muss das System dessen Fahrstil und subjektives Sicherheits- und Risikoempfinden analysieren. Ein solches Fahrprofil entsteht sicher und schnell auf Basis eines maschinellen Lernverfahrens. Dafür wertet das System Daten aus, die während der Fahrt erfasst werden. Dem Algorithmus geben u. a. Beschleunigung, Bewegungsrichtung, Bremsvorgänge und Querbeschleunigung Aufschluss, um welchen Fahrertyp es sich handelt. scroll
Umfangreiche Testfahrten mit Probanden ergaben, dass bei den im City Assist System eingesetzten Algorithmen innerhalb von drei bis fünf Fahrmanövern Rückschlüsse auf den aktuellen Fahrstil des Fahrers möglich sind. Damit ist die Zuordnung des Fahrers zu einem oder auch mehreren Clustern von Fahrprofilen möglich, wodurch sich die Fahrempfehlungen des Stadtassistenten personalisieren lassen. Das globale Continental-Forschungsnetzwerk für Künstliche Intelligenz (KI) ist im Berichtsjahr weiter gewachsen. Nach der Universität Oxford, dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und anderen Einrichtungen hat Continental einen Vertrag mit der KI-Forschungsgruppe Berkeley DeepDrive (BDD) an der University of California geschlossen. Die gemeinsame Arbeit zielt u. a. auf die Optimierung der Geschwindigkeit von neuronalen Netzen im Auto sowie die Absicherung von KI-Systemen in sicherheitskritischen Anwendungen. Die KI-Forschungsergebnisse sollen so schnell wie möglich ihren Weg in die Serie nehmen. Forschungs- und Versuchslabor für Löwenzahnkautschuk eröffnetIm Berichtsjahr eröffneten wir das "Taraxagum Lab Anklam" genannte Forschungs- und Versuchslabor in Anklam, Deutschland. Dort sollen der Anbau und die Verarbeitung von Russischem Löwenzahn als alternative Rohstoffquelle zum Kautschukbaum weiter erforscht werden. Geplant ist, Kautschuk aus Löwenzahn binnen zehn Jahren in der Serienproduktion einzusetzen bzw. einen wachsenden Teil des Naturkautschukbedarfs aus der Löwenzahnpflanze zu gewinnen. Wir sehen den Russischen Löwenzahn als wichtige Alternative und Ergänzung zu konventionellem Naturkautschuk, um einerseits den global steigenden Bedarf auf verlässliche Weise zu decken und andererseits die Reifenherstellung nachhaltiger und umweltschonender zu gestalten. Erstes automatisiert fahrendes ReifentestfahrzeugAuf unserem Testgelände in Uvalde, USA, haben wir ein erstes automatisiert fahrendes Testfahrzeug für Reifen auf unterschiedlichsten Untergründen in Betrieb genommen. Ziel ist es, die Aussagekraft der Testergebnisse von Continental-Pkw-Reifen weiter zu verbessern und Einflüsse des Testverfahrens auf die Ergebnisse zu minimieren. Es wird mithilfe eines satellitengestützten Ortungssystems gesteuert. Das neue Testfahrzeug basiert auf dem für die Autobahn entwickelten, automatisiert fahrenden Cruising Chauffeur von Continental. Automatisierte Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, Abläufe genau zu reproduzieren, sodass jeder Reifen im Test exakt die gleichen Bedingungen erfährt. So wissen wir sicher, dass Unterschiede im Testergebnis tatsächlich von den Reifen und nicht durch die Testprozedur erzeugt werden. Intelligente Lösungen für FördergurteZur Demonstration der Möglichkeiten von Services bei Fördergurten für Schütt- und Stückgut haben wir ein Modell entwickelt, das die aktuellen Markttrends der Gurtüberwachung sowie Full-Service-Anwendungen veranschaulicht. Dabei überwachen Sensoren jede Bewegung von Fördergurt und Fördergut. Sie inspizieren die Oberflächen, melden Füllstände oder schief laufende Gurte in Echtzeit. Datenbanken speichern die Informationen, Algorithmen werten sie aus und wissen, wann der Gurt einen Service benötigt. Durch die Überwachungssysteme werden zudem die sicherheitsrelevanten Gurteigenschaften kontrolliert. Die Technologie bietet darüber hinaus die Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle wie "Pay-per-Ton" (bezahlen pro Tonne) oder das vorausschauende Warten von Komponenten oder Systemen. Schon heute können Kunden nicht nur einen Gurt kaufen, sondern sich ein Komplettpaket aus Fördergurt und Service zusammenstellen. F&E-Kosten (netto) Mio €F&E-Quote %![]() Zusammengefasste nichtfinanzielle KonzernerklärungNachhaltiges Wirtschaften bedeutet für Continental, einen wesentlichen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen.Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für Continental, einen wesentlichen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Dadurch wollen wir unseren langfristigen Erfolg im Interesse aller Anspruchsgruppen (Stakeholder) sichern und wichtige Beiträge zur Zukunftsfähigkeit unserer Branchen leisten. Insbesondere in der derzeitigen dynamischen Transformation der Automobilbranche kommt es auf eine systematische Abwägung verschiedener Perspektiven auf unsere Wertschöpfung an. Der Austausch mit Investoren, Kunden, der Politik und anderen Stakeholdern z. B. über saubere und sichere Mobilität, vernetzte Fahrzeuge oder automatisiertes Fahren ist ein zentraler Baustein dieses Ansatzes. Nachhaltigkeit ist bei Continental eine strategische Aufgabe der Unternehmensentwicklung und daher Vorstandsaufgabe. Dr. Ariane Reinhart leitet das Ressort Personal und Nachhaltigkeit. Sie ist damit auch für die im Berichtsjahr neu geschaffene Abteilung Nachhaltigkeit verantwortlich, die die Nachhaltigkeitsstrategie, deren Weiterentwicklung sowie ein bereichsübergreifendes Nachhaltigkeitskomitee koordiniert. In diesem Steuerungsgremium sind neben ihr und einem weiteren Vorstandsmitglied die wesentlichen Geschäftseinheiten und Zentralfunktionen vertreten. Continental bekennt sich zum Global Compact der Vereinten Nationen und ist Mitglied in den Nachhaltigkeitsverbänden econsense, World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) sowie weiteren Initiativen. Nachhaltiges Produktportfolio und QualitätDie Automobilindustrie durchläuft weltweit den größten und tiefgreifendsten Wandel ihrer über 130 Jahre währenden Geschichte. Vernetzung, automatisiertes Fahren, neue Sicherheitslösungen und Konzepte für saubere Mobilität verändern die Branche in rasanter Geschwindigkeit. Gleichzeitig erhöhen Hersteller und Zulieferer die Komplexität sowie Modellvielfalt und verkürzen die Entwicklungszyklen. Dadurch steigt der Qualitätsanspruch kontinuierlich. ManagementansatzFür Continental bildet die Verbindung von wegbereitenden Innovationen mit hoher Produktqualität die Grundlage für nachhaltige Produkte und Lösungen. Im Rahmen unserer Qualitätspolitik haben wir uns das Ziel gesetzt, von unseren Kunden als Qualitätsführer anerkannt zu werden. Dies bedeutet für uns, innovative Produkte mit dem hohen Qualitätsstandard zu entwickeln, den unsere Kunden von uns erwarten. Gemeinsam mit unseren Kunden können wir so einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität leisten. Gemäß unserer Konzernstrategie setzen wir dabei auf eine marktnahe Umsetzung der Qualitätspolitik durch unsere weltweiten Entwicklungszentren und Qualitätslabore sowie Qualitätsbeauftragte und zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme an unseren Standorten. Diese dezentrale Umsetzung wird durch den Globalen Führungskreis Qualität koordiniert und unterstützt, der sich aus Vertretern der Zentralfunktionen, Divisionen und Länder zusammensetzt. Standardisierte Produktlebenszyklusprozesse, angepasst an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Geschäftsbereiche, sorgen für eine systematische und qualitativ hochwertige Produktentstehung über alle Phasen hinweg - von der Innovation bis zum Ende der Ersatzteilversorgung. Sie werden kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Ergebnisse und LeistungsindikatorenWir bieten unseren Kunden bereits eine breite Palette an Produkten, die zu sicherer und sauberer Mobilität beitragen. Beispielhaft hierfür stehen die folgenden Lösungen:
Im Berichtsjahr steuerten Produkte, die energieeffizient sind oder zur Reduktion von Schadstoff- oder Kohlendioxidemissionen beitragen, nach eigenen Abschätzungen einen Anteil von fast 40 % zum Konzernumsatz bei. Grundlage für die industrielle Umsetzung dieser Lösungen ist die Verankerung von Qualität in den Entwicklungs- und Produktionsprozessen. Ende 2018 hatten mehr als 250 Entwicklungs- und Produktionsstandorte von Continental zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme gemäß IATF 16949 bzw. ISO 9001 oder vergleichbar. Das entspricht den wesentlichen Entwicklungs- und Produktionsstandorten sowie einer Abdeckung von fast 90 % an der Gesamtbelegschaft. Die Norm IATF 16949 ist der spezifisch an die Anforderungen der Automobilindustrie angepasste Standard für Qualitätsmanagement. Weitere Informationen zu Produktinnovationen und Qualitätsaspekten finden Sie im Kapitel Forschung und Entwicklung, im Risiko- und Chancenbericht, im Konzernanhang unter "Sonstige Erläuterungen" sowie im Internet in der Rubrik Produkte & Innovationen. Arbeitnehmerbelange und MitarbeiterUnsere Mitarbeiter, unsere Kultur, unsere Zukunft - Mitarbeiter und Unternehmenskultur sehen wir als Garanten unseres Unternehmenserfolgs. Wegweisende Lösungen und Vorreitertechnologien entstehen nur in einem inspirierenden Umfeld, das Spielräume eröffnet und die vertrauensvolle Zusammenarbeit über Länder-, Geschäfts- und Abteilungsgrenzen hinaus fördert. Continental beschäftigte zum 31. Dezember 2018 insgesamt 243.226 Mitarbeiter mit mehr als 150 Nationalitäten in 60 Ländern und Märkten, deren Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit zentrale Bausteine unseres Geschäftserfolgs sind. ManagementansatzUnser Anspruch an die Beziehung zu unseren Mitarbeitern ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise, bei der sie respektiert, ihre Leistungen wertgeschätzt und ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung gebracht werden sollen. Oberste Leitlinie für die Personalarbeit und den Umgang mit Mitarbeitern bilden die vier Unternehmenswerte von Continental:
Die Unternehmenswerte werden durch einen Verhaltenskodex ergänzt, der u. a. faire Arbeitsbedingungen umfasst und global verbindliche Richtlinie für alle Mitarbeiter ist. Die strategischen Aktivitäten der Personalarbeit bündeln wir in zwei strategischen Feldern:
An der Erreichung dieser Ziele arbeiten lokale HR-Abteilungen (Human Relations, HR) an den einzelnen Standorten, Experten in unseren globalen Centers of Expertise sowie HR-Spezialisten in den Divisionen und Geschäftsbereichen in einem weltweiten HR-Netzwerk. Koordiniert werden sie über globale Komitees, die die HR-Zentralfunktionen, die HR-Verantwortlichen der Divisionen, die HR-Verantwortlichen der Länder sowie den Personalvorstand umfassen. Wir sind stolz auf die Vielfalt, die unsere Mitarbeiter weltweit in unser Unternehmen einbringen. Gemeinsam wollen wir Vielfalt, z. B. in Bezug auf Geschlecht, Kultur und Religion, als unterschiedliche Perspektiven für Innovation und Leistungsfähigkeit nutzen. Hierfür müssen Talente gefunden, gewonnen, inspiriert und weiterentwickelt werden. Zu den wesentlichen Bausteinen gehört das Ziel der Erhöhung des Anteils von weiblichen Führungskräften auf 16 % bis 2020 sowie auf 25 % bis 2025. Ein weiterer Baustein sowohl für Transformation als auch Arbeitgeberattraktivität ist die Flexibilisierung von Arbeit. Wir haben seit 2016 die Voraussetzungen für flexible Arbeitsbedingungen geschaffen, die lokal ausgestaltet werden. Dazu gehören mobiles Arbeiten, Teil- und Gleitzeit sowie Sabbaticals. Dadurch können die Potenziale passender genutzt, Beruf und Privatleben individueller vereint und letztlich Mitarbeiter besser motiviert und gewonnen werden. Zufriedenere Mitarbeiter sind zudem meist gesünder und leistungsfähiger. Hierzu tragen auch die vielfältigen Arbeits- und Gesundheitsschutzaktivitäten bei, die insbesondere im Rahmen lokaler Managementsysteme umgesetzt werden. Wesentliche Projekte und Prozesse, die wir im Berichtsjahr vorangebracht haben, sind
Für die anstehenden Veränderungen der Continental haben Vorstand, Konzernbetriebsrat, Konzernsprecherausschuss der leitenden Angestellten sowie die Gewerkschaften IG BCE und IG Metall für Deutschland darüber hinaus ein Eckpunktepapier und Zukunftsbündnis "Continental in Motion" verabschiedet, das die gemeinsame Grundlage für die organisatorische Neuausrichtung ist. Ein vergleichbares Papier wurde zudem auf europäischer Ebene vereinbart. Weitere Informationen zur Umorganisation finden Sie in den Kapiteln Konzernstruktur sowie Konzernstrategie. Ergebnisse und LeistungsindikatorenIm Berichtsjahr erhöhte sich die weltweite Mitarbeiterzahl um 3 % auf 243.226. Die größten absoluten Zuwächse wurden in Deutschland und Indien verzeichnet. Die Beschäftigtenzahl von Continental wird trotz schwierigem Marktumfeld in den kommenden Jahren durch Zukäufe und organisches Wachstum weiter steigen. Grundlage für die langfristige Personalplanung ist die konzernweite strategische Personalplanung auf Basis der im Personaldatensystem erfassten Mitarbeiter, das 97 % der Gesamtbelegschaft abdeckt. Die strategische Personalplanung analysiert mit einem Horizont von fünf Jahren, wie sich die Mitarbeiterzahl entwickeln wird und wo welche Fachrichtungen in welchem Umfang gebraucht werden. Beispielsweise wird Continental demnach in Software- und IT-Funk-tionen signifikant wachsen. Bereits heute beschäftigen wir rund 9.000 Mitarbeiter in diesem Bereich. Vorrang haben bei uns Weiterbildung, Weiterentwicklung und Vermittlung eigener Mitarbeiter über den internen Arbeitsmarkt. Um eigene Talente zu halten und weiterzuentwickeln, wurden Talent-Management-Konferenzen für mehr als 80.000 angestellte Mitarbeiter durchgeführt, in denen individuelle Potenziale und Entwicklungsfelder beurteilt und Maßnahmen definiert wurden. Um dort, wo sie gebraucht werden, auch die passenden externen Kandidaten zu finden und zu rekrutieren, ist eine zielgruppenspezifische Ansprache unerlässlich. Ende 2018 wurden von Continental über 40 karrierebezogene Social Media Accounts in 14 Netzwerken und 15 Ländern hierfür genutzt. Zudem werden in den Auswahlprozessen eine Reihe von Diagnostikmethoden wie Interviews, Assessment Center, Personality Scales sowie kognitive Tests und Simulationen eingesetzt, um die Kandidatenauswahl zu unterstützen. Weltweit wurden dabei rund 40.000 Online Assessment Center durchgeführt. Die Flexibilisierung der Arbeit wird kontinuierlich weiter ausgebaut. In den 21 größten Ländern, mit über 95 % der Belegschaft, können Mitarbeiter ihre Arbeitsformen flexibler gestalten. Der Umfang der Angebote richtet sich dabei nach den konkreten betrieblichen Möglichkeiten des jeweiligen Arbeitsplatzes. Im Berichtsjahr wurde an 22 Produktionsstandorten begonnen, auch mit Blick auf Gleitzeitregelungen und mobiles Arbeiten verschiedene Modelle zu erarbeiten, um diese Angebote gezielter im Produktionsumfeld auszubauen. Einen übergreifenden Blick auf die erreichten Ergebnisse aus Sicht der Mitarbeiter liefert zudem die jährliche Mitarbeiterbefragung OUR BASICS Live, durch die unsere Mitarbeiter auf Basis einer repräsentativen Stichprobe zu verschiedenen Themen befragt werden. Die Teilnahmequote lag im Berichtsjahr mit 74 % auf dem Niveau des Vorjahres. 82 % (Vj. 84 %) der Befragten sind stolz darauf, bei Continental zu arbeiten. 86 % und damit der gleiche Anteil wie im Vorjahr identifizieren sich mit unseren Unternehmenswerten. Dass unsere Werte im Alltag gelebt werden, bejahen 64 % (Vj. 63 %) und 85 % geben an, genug Energie für die tägliche Arbeit zu haben (Vj. 86 %). Wie im Vorjahr geben 71 % an, bei Continental Beruf und Privatleben z. B. durch flexible Arbeitsmodelle gut vereinbaren zu können. In den Rückmeldungen finden sich aber auch kritisch bewertete Aspekte, die vom Vorstand sehr ernst genommen werden. Das Vertrauen in die Entscheidungen des Top-Managements ist leicht gegenüber dem Vorjahr gesunken und liegt jetzt bei 67 % (Vj. 70 %). Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung werden auf verschiedenen Ebenen analysiert und daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet. Der Abdeckungsgrad der Zertifizierungen für Arbeitsschutzmanagementsysteme (ISO 45001 oder vergleichbar) erreichte zum 31. Dezember 2018 einen Anteil von bereits rund zwei Dritteln an der Gesamtbelegschaft. scroll
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Gemäß Vorjahresberichterstattung (nur teilweise geprüft). Weitere Informationen zu Mitarbeitern finden Sie im Wirtschaftsbericht, im Risiko- und Chancenbericht sowie im Konzernanhang im Kapitel "Leistungen für Arbeitnehmer". Menschenrechte und faire ArbeitsbedingungenAls Unternehmen tragen wir im Sinne der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen eine Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. ManagementansatzWir kommen dieser Verantwortung nach und möchten einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Menschenrechte und fairer Arbeitsbedingungen leisten, indem wir unsere Mitarbeiter, zukünftige Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und alle anderen Personen, mit denen wir Geschäfte tätigen, mit Fairness und Respekt behandeln. Über unsere Teilnahme am Global Compact der Vereinten Nationen sowie die Unterzeichnung der Women's Empowerment Principles haben wir uns hierzu öffentlich bekannt. Dieses Bekenntnis ist in wichtigen Leitlinien und Prozessen verankert. Der für alle Mitarbeiter bindende Verhaltenskodex wurde Anfang 2019 um einen Abschnitt zu Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen erweitert. Mit unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner und unserer Einkaufspolitik für Naturkautschuk verpflichten wir auch unsere Lieferanten auf diese Prinzipien. Ausführungen zum Managementansatz und zu Ergebnissen im Umgang mit Geschäftspartnern finden Sie im Abschnitt Einkauf und Verantwortung in der Lieferkette. Die Schulung der Mitarbeiter zum Verhaltenskodex wird durch die Bereiche Compliance und Human Relations verantwortet. Die Schulung zu den Inhalten des Verhaltenskodex ist ein verbindliches Element bei Einarbeitung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Für die Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder bei Verdachtsfällen besteht eine Compliance & Antikorruptions-Hotline, an die sich jede Einzelperson direkt und anonym wenden kann. Die Überprüfung und Bearbeitung von Hinweisen wird durch die Abteilungen Compliance und Konzernrevision gesteuert und in den Ländern durch interne Experten für Arbeitsbeziehungen aus dem Bereich Human Relations unterstützt. Ergebnisse und LeistungsindikatorenIm Berichtszeitraum wurde das interne Netzwerk, bestehend aus Labor-Relations-Experten für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen, weiter ausgebaut. In elf Ländern stehen durch das Netzwerk nun feste Ansprechpartner zur Verfügung, welche die Arbeit an den jeweiligen Standorten koordinieren. Damit werden mehr als 70 % der Mitarbeiter abgedeckt. Zum fachlichen Austausch über konkrete Fälle und zur Schulung des Expertennetzwerks wurde bereits zum zweiten Mal ein Fachworkshop mit Vertreten aus zehn Ländern durchgeführt. Die Bearbeitung des Themas Menschenrechte, sowohl an unseren eigenen Standorten als auch in unserer Lieferkette, wird zudem durch eine neu geschaffene zentrale Koordination im Nachhaltigkeitsbereich unterstützt. UmweltFür Continental und ihre Märkte nimmt die Geschäftsrelevanz von Umweltschutz z. B. in Form von gesellschaftlichen Erwartungen, Vorgaben von Kunden sowie regulatorischen Anforderungen kontinuierlich zu. ManagementansatzGrundlage für den Umweltschutz bei Continental ist die globale Politik zu Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Unternehmensschutz (ESH-Policy). Sie definiert u. a., dass wir mit unseren Prozessen und Produkten einen wesentlichen Beitrag zum nachhaltigen Umweltschutz - insbesondere zum Klimaschutz - über den gesamten Produktlebenszyklus leisten wollen. Die Gesamtverantwortung für das Umweltmanagement liegt im Bereich Qualität und Umwelt Konzern, der direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt ist. Der Bereich erarbeitet strategische Vorgaben für den Umweltschutz des gesamten Konzerns. Diese werden auf die Divisionen heruntergebrochen und die daraus resultierenden strategischen Anforderungen, Ziele und Programme schließlich auf Standortebene von ESH-Managern verantwortet. Durch die systematische Anwendung von Managementsystemen verbessern wir unsere Umweltleistung kontinuierlich. Für den Konzern haben wir klare Ziele definiert: Bis zum Jahr 2020 wollen wir unsere spezifischen CO2-Emissionen, den Energie- und Wasserverbrauch sowie das Abfallaufkommen - gemessen am bereinigten Umsatz und bezogen auf das Basisjahr 2013 - um 20 % verringern. Unsere Abfallverwertungsquote soll sich jährlich um zwei Prozentpunkte verbessern. Neue Standorte werden in diese Prozesse und Programme schrittweise integriert. scroll
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Gemäß Umweltdatensystem, das alle wesentlichen Produktions- und Entwicklungsstandorte
umfasst, ohne Flottenverbräuche. Die Definitionen der Daten orientieren sich an der
Global Reporting Initiative (GRD. scroll
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Bezogen auf den bereinigten Umsatz im jeweiligen Jahr, gemäß Umweltdatensystem. Ergebnisse und LeistungsindikatorenIn den Produktionsbereichen arbeiten wir daran, Prozesse effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Durch das Wachstum von Continental in den vergangenen Jahren sind die absoluten Werte für Energieeinsatz, CO2-Emissionen, Abfallaufkommen und Wasserbedarf kontinuierlich angestiegen. Gegenüber 2013 verbesserten sich die spezifischen Leistungsindikatoren bei Energie um 3 %, bei CO2um 2 %, bei Wasser um 5 %. Bei Abfall lagen die spezifischen Werte hingegen um 13 % höher als im Jahr 2013. Den Effizienzsteigerungen und Verbesserungsmaßnahmen in den Werken standen dabei Portfolioveränderungen, Umsatzeffekte, steigende Wertschöpfungstiefe, energieintensivere Fertigungstechnologien sowie höhere Qualitätsanforderungen gegenüber. Ende 2018 waren die mehr als 200 wesentlichen Produktions- und Entwicklungsstandorte gemäß ISO 14001 (Umweltmanagement) und bereits mehr als 90 Standorte gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert. Das entspricht mehr als 80 % bzw. rund der Hälfte der Gesamtbelegschaft. Der Fokus des Umweltmanagements liegt auf Effizienz und damit auf der Verbesserung der jeweiligen spezifischen Verbräuche. Weitere Informationen zu umweltschutzrelevanten Aspekten finden Sie im Risiko- und Chancenbericht. ComplianceDie Einhaltung aller auf die Continental AG und ihre Tochtergesellschaften anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln durch Management und Mitarbeiter ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Bestechung und wettbewerbswidriges Verhalten sind strikt verboten. Der Vorstand der Continental bekennt sich ausdrücklich zum Null-Toleranz-Prinzip bezüglich Korruption sowie Verstößen gegen das Kartellrecht. ManagementansatzDiese Haltung ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und spiegelt sich in unseren Unternehmensleitsätzen, Corporate-Governance-Grundsätzen sowie in unseren Grundsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung wider. Wichtige Dokumente auf Konzernebene sind der für Mitarbeiter geltende Verhaltenskodex, die Antikorruptions-Policy, das Antitrust-Manual und die Global ESH-Policy. Anforderungen an unsere Lieferanten in Bezug auf verantwortungsbewusstes Wirtschaften regelt der Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Der Vorstand hat zur Erfüllung seiner Pflichten die weltweite Compliance-Organisation mit regional aufgestellten Abteilungen eingerichtet, um insbesondere Korruption und Verstöße gegen das Kartellrecht zu verhindern. Die Compliance-Organisation berichtet direkt an das Vorstandsmitglied für Finanzen, Controlling, Compliance, Recht und IT. Continental verfügt über ein Compliance-Managementsystem, das auf einer umfassenden Analyse potenzieller Compliance-Risiken für die Kernbereiche Kartellrecht und Korruptionsprävention basiert. Seine Wirksamkeit wurde im Jahr 2016 gemäß IDW PS 980 bestätigt. Unserer Sorgfaltspflicht bei Unternehmenserwerben und -zusammenschlüssen kommen wir mit umfassenden Risikoprüfungen nach, die auch eine Compliance Due Diligence beinhalten. Die Einhaltung von Compliance-bezogenen Vorgaben ist Teil der Prüfungen durch die Konzernrevision. Sowohl Mitarbeiter als auch externe Dritte können jegliche Art von Compliance-relevanten Vorfälle über die Compliance & Antikorruptions-Hotline melden. Dies ist sowohl telefonisch als auch per Mail sowie anonym und in der jeweiligen Landessprache rund um die Uhr möglich. Die Compliance-Abteilung analysiert die Eingaben zusammen mit der Konzernrevision, entscheidet anschließend über erforderliche Maßnahmen und bindet dabei über einen strukturierten Prozess weitere Abteilungen ein. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter an ihre jeweiligen Vorgesetzten oder direkt an die Compliance-Abteilung sowie die Compliance-Koordinatoren in den Ländern und an den Standorten wenden. Ergebnisse und LeistungsindikatorenCompliance-Trainings erfolgen über einen risikobasierten und zielgruppenorientierten Präsenzschulungsplan. Ergänzend dazu werden die Mitarbeiter, die über eine Continental-E-Mail-Adresse verfügen, regelmäßig mittels E-Learning-Programmen geschult. 2018 wurden Mitarbeiter im Rahmen von Online- sowie rund 360 Präsenzschulungen zu Compliance, Kartellrecht und Korruptionsprävention geschult. Für die Online-Trainings streben wir eine Erfüllungsquote von mindestens 95 % an, die wir 2018 mit rund 85.000 Teilnehmern erneut erreicht haben. Compliance-Trainings 2018scroll
Weitere Informationen finden Sie im Risiko- und Chancenbericht sowie im Konzernanhang im Kapitel "Sonstige Erläuterungen". Einkauf und Verantwortung in der LieferketteContinental verarbeitet eine Vielfalt von Rohstoffen und Vorprodukten. Die Herstellung dieser Güter ist mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen entlang der globalen Lieferketten verbunden. ManagementansatzBei Continental ist der Einkauf nach Produktgruppen und Geschäftsbereichen mit Teams in den verschiedenen Ländern organisiert. Ziel der Einkaufsorganisation ist, durch Marktexpertise und nachhaltige Beschaffungslösungen einen Mehrwert für die operativen Einheiten zu erzeugen. Daher gibt es eine enge Abstimmung zwischen den Einkaufs-, Entwicklungs- und Produktionseinheiten. Grundlage der Lieferantenbeziehungen sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die u. a. Qualitäts- und Abwicklungsanforderungen definieren. Seit 2011 verpflichten wir Lieferanten und Dienstleister darüber hinaus zur Anerkennung eines Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der ethische, soziale und ökologische Aspekte umfasst. Außerdem erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich in ihrer Lieferkette für die Umsetzung des Verhaltenskodex oder vergleichbarer Werte einsetzen. Die Bewertung zur Einhaltung des Verhaltenskodex erfolgt im Wesentlichen durch Selbstauskünfte über die anerkannten Nachhaltigkeitsplattformen Ecovadis und NQC. Darüber hinaus werden bei einigen Lieferanten themenbezogene Audits, z. B. Umweltschutz, durchgeführt. Verstöße können zudem über die Compliance & Antikorruptions-Hotline gemeldet werden. Bei einer Nichtbeachtung des Verhaltenskodex behält sich Continental das Recht vor, entsprechende Verbesserungsmaßnahmen zu verlangen oder letztendlich die Geschäftsbeziehung zu beenden. Ergebnisse und LeistungsindikatorenDas Einkaufsvolumen im Berichtsjahr lag bei insgesamt 29,9 Mrd €, wovon etwa 20,3 Mrd € auf Produktionsmaterialien entfielen. Die Automotive Group setzt hauptsächlich Stahl, Aluminium, Edelmetalle, Kupfer und Kunststoffe ein. Schwerpunkte im Einkauf von Material und Vorprodukten sind Elektronik und elektromechanische Komponenten, die im Konzern zusammen ca. 44 % des Einkaufsvolumens für Produktionsmaterial ausmachen. Knapp ein Viertel entfällt auf mechanische Komponenten. Für die Rubber Group sind Naturkautschuke und ölbasierte Chemikalien, wie synthetische Kautschuke und Ruße, wichtige Rohstoffe. Deren Einkaufsvolumen beläuft sich zusammen auf rund ein Sechstel des Gesamtvolumens für Produktionsmaterial. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Wirtschaftsbericht im Abschnitt Entwicklung der Rohstoffmärkte. Die Integration von Nachhaltigkeit in unsere Beschaffungsprozesse ist im Berichtsjahr weiterentwickelt worden. Zum 31. Dezember 2018 lagen für mehr als 750 Lieferanten über die beiden Nachhaltigkeitsplattformen Ecovadis und NQC gültige Selbstauskünfte vor. Dies entspricht einer Erfüllungsquote von mehr als 60 % der für diesen Prozess in einem rollierenden Verfahren ausgewählten Lieferanten. Für das strategische Einkaufsthema Naturkautschuk wurde im Berichtsjahr unter Einbindung verschiedener Anspruchsgruppen eine "Continental-Einkaufspolitik für nachhaltigen Naturkautschuk" veröffentlicht, die spezielle Anforderungen an Continental selbst sowie an Geschäftspartner in dieser Lieferkette formuliert. Erste Schritte zur Umsetzung auf dem Weg zu nachhaltigerem Naturkautschuk werden in einer Entwicklungspartnerschaft von Continental und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Indonesien erarbeitet. Ziel ist es, einen Kriterienkatalog für die nachhaltige Produktion von Naturkautschuk zu erarbeiten, Landwirte entsprechend diesen Kriterien in nachhaltigen Anbaumethoden zu schulen und die Rückverfolgbarkeit des Kautschuks von den Kleinbauern bis hin zum Einsatz in der Fertigung bei Continental zu ermöglichen. Darüber hinaus hat sich Continental an Branchenaktivitäten für nachhaltigen Naturkautschuk beteiligt, die u. a. vom World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) gemeinsam mit der Industrie und verschiedenen Anspruchsgruppen initiiert wurden. Soziale Verantwortung und EngagementWir verstehen uns als Teil der lokalen Gemeinschaften an unseren Standorten. Wichtige Beiträge vor Ort sind die direkten Arbeitsplätze in unseren Werken und die indirekten Arbeitsplätze bei unseren Zulieferern. Daneben fördert und unterstützt Continental auch gezielt soziale Initiativen, Aktivitäten und Projekte. ManagementansatzGrundlage für unsere sozialen Aktivitäten sind unsere vier Unternehmenswerte, interne Richtlinien sowie lokale Gesetze. Spendenaktivitäten werden beispielsweise über eine Konzernrichtlinie geregelt, die Schwerpunkte und Prozesse definiert. Weltweit engagieren wir uns über Geld- und Sachspenden hinaus mit von uns unterstützten Freiwilligentätigkeiten unserer Mitarbeiter sowie Kooperationen. Unser Engagement wird vorwiegend dezentral organisiert, um lokalen Anforderungen gerecht zu werden. Zentral gesteuerte Aktivitäten ergänzen unser soziales Engagement. Eine globale Koordination befindet sich im Aufbau. Ergebnisse und LeistungsindikatorenWeltweit fand eine Vielzahl von Projekten, Aktionen und Spendenaktivitäten statt, die unsere Verbundenheit mit den lokalen Gemeinschaften an unseren Standorten belegen. Beispielhaft hierfür stehen die folgenden Aktivitäten:
Hinweise zu nichtfinanziellen AngabenDas vorangegangene Kapitel stellt die relevanten Pflichtangaben nach §§ 289 Abs. 3 und §§ 315 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs sowie die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2018 dar. Die Informationen gelten für den Continental-Konzern sowie die Continental AG und sind identisch, sofern nicht anders gekennzeichnet. In der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung werden im Sinne von §§ 315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB die wesentlichen Angaben dargestellt, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte erforderlich sind. Es bestehen neben den im Risiko- und Chancenbericht dargestellten Risiken keine zusätzlich zu berichtenden Risiken im Sinne des HGB. Eine Erklärung des Geschäftsmodells findet sich im Kapitel Unternehmensprofil. Als Rahmenwerk für die Darstellungen in der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung wurden neben HGB bzw. IFRS für einzelnen Kennzahlen auch die Vorgaben der GRI (Global Reporting Initiative) und das Greenhouse Gas Protocol genutzt. Weitere Informationen zu Nachhaltigkeit und wesentlichen Dokumenten finden Sie im Internet in der Rubrik Nachhaltigkeit. Verweise auf Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind als weiterführende Informationen zu verstehen und keine Pflichtbestandteile nach HGB. WirtschaftsberichtRahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche EntwicklungIn Deutschland verlangsamte sich Im Verlauf des Berichtsjahres das Wirtschaftswachstum. Nach jeweils 2,2 % In den beiden Vorjahren wuchs 2018 das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts preisbereinigt um 1,5 % gegenüber 2017. Die im Januar 2018 aufgestellte Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) von 2,3 % wurde damit deutlich unterschritten. Ursächlich für den Rückgang des Wachstums waren geringere Zuwächse der Konsumausgaben der privaten und der öffentlichen Haushalte als erwartet sowie ein leicht niedrigerer positiver Beitrag des Außenhandels im Vergleich zum Vorjahr. Die Wirtschaft des Euroraums erreichte 2018 nach aktuellen Zahlen der Statistikbehörde Eurostat ein BIP-Wachstum von 1,8 % und verfehlte damit ebenfalls die IWF-Prognose aus Januar 2018 von 2,2 %. Neben dem geringeren Wachstum in Deutschland verlangsamte sich auch das Expansionstempo der großen Volkswirtschaften Frankreich, Italien und Spanien. Insgesamt betrachtet blieben die Konsumausgaben der privaten und der öffentlichen Haushalte unter den Erwartungen. Konjunkturunterstützend wirkte weiterhin die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die an ihren expansiven Maßnahmen im Berichtsjahr festhielt. Ihr Anleiheankaufprogramm stellte sie zum Jahresende 2018 wie angekündigt ein. Die US-Wirtschaft gewann im Verlauf des Jahres 2018 an Dynamik und hat voraussichtlich einen BIP-Zuwachs von 2,9 % erreicht. Damit wurde die Prognose des IWF von 2,7 % aus Januar 2018 leicht übertroffen. Ursächlich hierfür waren vor allem ein Anstieg der privaten Investitionen sowie höhere Staatsausgaben. Die US-amerikanische Notenbank Fed erhöhte 2018 in den Monaten März, Juni September und Dezember ihren Leitzins um jeweils 25 Basispunkte. Nach 1,9 % im Vorjahr sank 2018 das Wachstum der japanischen Wirtschaft laut IWF auf 0,9 %, trotz der anhaltend expansiven Geldpolitik der japanischen Notenbank. Zu Jahresbeginn hatte der IWF noch einen Anstieg um 1,2 % prognostiziert. Der Zuwachs des privaten Konsums verlangsamte sich deutlich und auch der Überschuss des Außenhandels erhöhte sich nur geringfügig. Die Ausweitung der öffentlichen Ausgaben und die höheren privaten Investitionen konnten diese Effekte nur zum Teil kompensieren. Die Schwellen- und Entwicklungsländer erreichten 2018 gemäß WEO-Update (World Economic Outlook, WEO) des IWF von Januar 2019 in Summe ein Wachstum von 4,6 % (Vj. 4,7 %). Anfang des Berichtsjahres hatte der IWF noch einen Anstieg auf 4,9 % prognostiziert. Die wesentlichen Wachstumstreiber waren abermals China und Indien. Allerdings verringerte sich das Wachstum der chinesischen Wirtschaft, wie vom IWF Anfang 2018 erwartet, leicht auf 6,6 % (Vj. 6,9 %). Indien entwickelte sich mit einem BIP-Wachstum von 7,3 % nahezu in dem Umfang, wie es der IWF mit seiner Prognose von 7,4 % geschätzt hatte. Russland wuchs, wie vom IWF erwartet, um 1,7 %. Brasilien blieb mit einem BIP-Zuwachs von 1,3 % unterhalb des prognostizierten Wachstums von 1,9 %. Daneben fiel infolge geringerer Erlöse aus Rohstoffexporten das Wachstum in einigen afrikanischen Staaten und in den Ländern des Nahen Ostens niedriger aus als zu Jahresbeginn angenommen. Laut WEO-Update des IWF von Januar 2019 wuchs die Weltwirtschaft 2018 um 3,7 %, nach 3,8 % im Vorjahr. Die IWF-Prognose eines Wachstums von 3,9 % von Januar 2018 wurde infolge des im Jahresverlauf verlangsamten Wachstums vieler Länder unterschritten. Wirtschaftswachstum 2018 im Vergleich zu 2017![]() Quellen: IWF - World Economic Outlook Update Januar 2019, Eurostat, statistische Ämter der genannten Länder, Bloomberg. Entwicklung wesentlicher AbnehmerbranchenFür Continental ist das weltweite Zuliefergeschäft mit den Herstellern von Pkw und Nutzfahrzeugen das wichtigste Marktsegment. Der entsprechende Umsatzanteil belief sich im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr auf 72 %. Das zweitgrößte Marktsegment für Continental ist das weltweite Ersatzreifengeschäft für Pkw und Nutzfahrzeuge. Wegen des deutlich höheren Anteils von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen < 6 t an der Fahrzeugproduktion und dem Ersatzreifengeschäft ist deren Entwicklung von besonderer Bedeutung für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Die größte Absatzregion von Continental ist weiterhin Europa mit einem Umsatzanteil von 49 % im Berichtsjahr, gefolgt von Nordamerika mit 25 % und Asien mit 22 %, jeweils unverändert zum Vorjahr. Entwicklung der Pkw-NeuzulassungenDie Pkw-Neuzulassungen in Europa (EU-28 und EFTA) blieben 2018 auf Basis vorläufiger Daten des Verbands der Automobilindustrie (VDA) gegenüber dem Vorjahreszeitraum stabil. Ein hoher Ersatzbedarf zeigte sich in Griechenland, den Niederlanden, in Spanien und mehreren Ländern Osteuropas. In Frankreich erhöhten sich die Pkw-Neuzulassungen um 3 %. Dagegen wiesen das Vereinigte Königreich, Norwegen und Schweden jeweils einen Rückgang um 7 % auf. Auch in Italien, Irland, Österreich und der Schweiz lag der Absatz leicht unter dem Niveau des Vorjahres. In Deutschland kam es in den Monaten Juli und August zu einem deutlichen Anstieg der Neuzulassungen von Fahrzeugen, die noch nach dem bis zum 31. August 2018 gültigen Abgastestverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) produziert und zugelassen werden durften. Die Einführung des neuen Testverfahrens WLTP bewirkte v. a. in Deutschland in den Monaten September bis Dezember 2018 eine deutlich niedrigere Produktion und rückläufige Neuzulassungen. In Summe stagnierten 2018 in Deutschland die Pkw-Neuzulassungen. In den USA hielt 2018 die Präferenz der Konsumenten für leichte Nutzfahrzeuge und Pick-ups an. Deren Absatz nahm trotz höherer Kraftstoffpreise und gestiegener Kreditzinsen um 8 % oder rund 855.000 Einheiten zu. Dagegen sank die Nachfrage nach Limousinen um 13 % bzw. rund 775.000 Einheiten. In Summe erhöhten sich im Berichtsjahr die Neuzulassungen in den USA geringfügig um rund 80.000 Einheiten gegenüber dem Vorjahr. In Japan belebte sich die Pkw-Nachfrage im zweiten Halbjahr 2018 und glich den leicht rückläufigen Absatz des ersten Halbjahres aus. In Summe lag der Pkw-Absatz 2018 mit 4,4 Mio Einheiten marginal über dem Vorjahreswert. Dies entspricht dem durchschnittlichen Niveau der vergangenen fünf Jahre. Der Pkw-Bedarf in China stieg nach Angaben des VDA im ersten Halbjahr 2018 aufgrund der guten konjunkturellen Lage um knapp 6 % an. Der eskalierende Handelskonflikt mit den USA und die damit einhergehende Verunsicherung der Konsumenten sorgten jedoch für einen Rückgang der Pkw-Nachfrage um 7 % im dritten und 15 % im vierten Quartal. In Summe verzeichnete China im Berichtsjahr einen Rückgang des Pkw-Absatzes um 4 %. Die übrigen BRIC-Länder wiesen 2018 sehr kräftige Nachfragezuwächse aus. In Brasilien und Russland setzte sich die Erholung der Nachfrage im Vergleich zum schwachen Vorjahreszeitraum mit einem Anstieg um 14 % bzw. 13 % weiter fort. In Indien erhöhten sich die Neuzulassungen um 5 %. Weltweit sanken 2018 nach vorläufigen Daten die Pkw-Neuzulassungen um rund 300.000 Einheiten auf 92,9 Mio Einheiten. Die Absatzzuwächse in Brasilien, Russland, Indien und den USA kompensierten den Nachfragerückgang in China nur teilweise. Entwicklung der Produktion von Pkw und leichten NutzfahrzeugenIn Europa verringerte sich 2018 die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen < 6 t auf Basis vorläufiger Zahlen um 2 %. Ab September wurden die Produktionsvolumina durch die Einführung des neuen Abgastestverfahrens WLTP spürbar belastet. Insbesondere deutsche Hersteller mussten ihre Produktion erheblich einschränken, da nicht alle Modelle mit ihren Motorenvarianten im Vorfeld nach WLTP getestet werden konnten. Im Gesamtjahr sank die Fertigung insbesondere in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und der Türkei. Ohne die höhere Produktion in Portugal, Russland und mehreren osteuropäischen Ländern wäre der Rückgang in Europa deutlich größer gewesen. In Nordamerika reduzierte sich im Berichtsjahr die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Basis vorläufiger Zahlen um 1 % auf 17,0 Mio Einheiten. Die Fertigung war in Kanada rückläufig, wohingegen die USA einen kleinen Produktionszuwachs verzeichneten. In Mexiko verharrten die Volumina auf dem Vorjahresniveau. Neuzulassungen/Verkäufe von Pkwscroll
Quellen: VDA (Länder/Regionen) und Renault (weltweit). Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugenscroll
Quelle: IHS Inc., vorläufige Zahlen und eigene Schätzungen.
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West-, Zentral- und Osteuropa inkl. Russland und Türkei. In Asien verlief die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen im Berichtsjahr sehr unterschiedlich. Kräftige Ausweitungen der Fertigung gab es in Indien, Indonesien und Thailand. Dagegen kam es in China in der zweiten Jahreshälfte zu einem deutlichen Produktionsrückgang, u. a. infolge des Handelskonflikts mit den USA. Japan verzeichnete einen marginalen Produktionszuwachs, während im Iran und in Südkorea die Volumina rückläufig waren. Hauptsächlich aufgrund des Rückgangs in China ergab sich 2018 für Asien auf Basis vorläufiger Zahlen insgesamt ein Fertigungsrückgang um 2 % gegenüber dem Vorjahr. In Südamerika hielt 2018 die Erholung der Nachfrage an und die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erhöhte sich weiter. Insbesondere durch den Produktionszuwachs in Brasilien um rund 100.000 Einheiten wuchs die Produktion in Südamerika auf Basis vorläufiger Zahlen im Berichtsjahr um 4 %. Weltweit sank 2018 die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen aufgrund der rückläufigen Fertigung in den großen Märkten auf Basis vorläufiger Zahlen um 1 % auf 94,0 Mio Einheiten. Entwicklung der Produktion von mittelschweren und schweren NutzfahrzeugenIn Europa bewirkte eine Zunahme des Straßengüterverkehrs in Zentral- und Osteuropa einen erhöhten Lkw-Bedarf im Jahr 2018. Auf Basis vorläufiger Zahlen kam es im Berichtsjahr insgesamt zu einem Anstieg der Produktion von Nutzfahrzeugen > 6 t um 3 % gegenüber dem Vorjahr. In Nordamerika belebte sich im Berichtsjahr die Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen infolge des hohen Auftragsbestands und der guten konjunkturellen Lage spürbar. Auf Basis vorläufiger Zahlen stieg die Fertigung von Nutzfahrzeugen > 6 t um 18 % im Vergleich zum schwachen Vorjahr. In Asien bewegte sich die Produktion mittelschwerer und schwerer Nutzfahrzeuge im Berichtsjahr nach derzeit verfügbaren Daten etwa 3 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Insbesondere in China kam es zu einem deutlichen Rückgang der Produktion von mittelschweren Nutzfahrzeugen. In Südamerika führte die konjunkturelle Erholung im Berichtsjahr nach vorläufigen Daten zu einer steigenden Lkw-Nachfrage und zu einem Anstieg der Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen von mehr als 40 % gegenüber der sehr schwachen Vorjahresbasis. Insgesamt stieg die globale Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen nach vorläufigen Zahlen um 2 %. Entwicklung der Ersatzreifenmärkte für Pkw und leichte NutzfahrzeugeIn Europa, dem für Continental wichtigsten Markt für Ersatzreifen, stieg im Berichtsjahr der Absatz von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge < 6 t nach vorläufigen Daten um 2 % gegenüber dem Vorjahr. Im vierten Quartal 2018 ließ dabei die Dynamik aufgrund einer schwächeren Nachfrage in der Türkei nach. Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugenscroll
Quelle: INS Inc., vorläufige Zahlen und eigene Schätzungen.
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West-, Zentral- und Osteuropa inkl. Russland und Türkei. Absatz im Ersatzreifengeschäft für Pkw und leichte Nutzfahrzeugescroll
Quelle: LMC International Ltd., vorläufige Zahlen und eigene Schätzungen In Nordamerika zog 2018 der Absatz von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nach einem relativ schwachen ersten Halbjahr im zweiten Halbjahr deutlich an. Grund hierfür waren unter anderem vorgezogene Käufe aufgrund angekündigter Preiserhöhungen einiger Hersteller zum Jahreswechsel 2018/19. Insgesamt stieg die Nachfrage nach Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Berichtsjahr nach vorläufigen Zahlen um 3 %. In China führte im zweiten Halbjahr 2018 ein Lagerabverkauf der Reifenhändler zu einem deutlichen Absatzeinbruch gegenüber den hohen Vergleichszahlen aus dem Vorjahr. Dagegen verzeichneten insbesondere Indien und Indonesien einen steigenden Bedarf. In Asien insgesamt wuchs 2018 nach vorläufigen Zahlen die Nachfrage nach Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge um 1 %. In Südamerika kam es im zweiten Halbjahr 2018 durch die vorübergehend unsichere politische Lage in Brasilien zu einer spürbar verhaltenen Nachfrage nach Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Gegenüber der starken Vorjahresbasis lag der Rückgang im gesamten Berichtsjahr nach vorläufigen Zahlen bei rund 6 %. Weltweit nahm 2018 der Absatz von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nach vorläufigen Zahlen um 1 % zu. Entwicklung der Ersatzreifenmärkte für mittelschwere und schwere NutzfahrzeugeIn Europa sank 2018 nach vorläufigen Zahlen die Nachfrage nach Ersatzreifen für Nutzfahrzeuge > 6 t um 1 %. Der Rückgang der Nachfrage im Vereinigten Königreich und in der Türkei wurde dabei durch die Volumenzuwächse in Russland und anderen Ländern Osteuropas nur teilweise kompensiert. In Nordamerika, unserem anderen Kernmarkt für Nutzfahrzeugersatzreifen neben Europa, stieg im Berichtsjahr die Nachfrage nach Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge durch ein starkes viertes Quartal nach vorläufigen Zahlen um 7 % gegenüber dem Vorjahr. In Asien verringerte sich 2018 nach vorläufigen Zahlen der Absatz von Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge um 1 %. Hauptgrund für die schwächere Entwicklung war ein Nachfragerückgang in China, der primär aus dem Abbau von Lagerbeständen der Reifenhändler im zweiten Halbjahr resultierte. In Südamerika stieg der Absatz von Ersatzreifen für Nutzfahrzeuge im Berichtsjahr, trotz der hohen Vorjahresbasis, nach vorläufigen Zahlen um 2 %. Wesentliche Ursache hierfür war die positive Nachfrageentwicklung nach Lkw-Ersatzreifen in Brasilien. Insgesamt verharrte im Berichtsjahr die globale Nachfrage nach Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge nach vorläufigen Zahlen auf dem Niveau des Vorjahres. Absatz im Ersatzreifengeschäft für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeugescroll
Quelle: LMC International Ltd., vorläufige Zahlen und eigene Schätzungen. Entwicklung der RohstoffmärkteRohstoffe wie Stahl, Aluminium, Kupfer, Edelmetalle und Kunststoffe sind wichtige Vormaterialien für eine Vielzahl verschiedener Elektronik-, Elektromechanik- und Mechanikkomponenten. Diese Komponenten benötigen wir zur Herstellung unserer Produkte und Systeme für die Automobilindustrie. Infolgedessen beeinflusst die Preisentwicklung von Rohstoffen die Herstellkosten von Continental in der Regel zumeist indirekt über Kostenveränderungen bei unseren Zulieferern. Je nach Vertragsgestaltung werden diese Kostenveränderungen zeitversetzt an uns weitergegeben oder bei anstehenden Vertragsverhandlungen neu festgesetzt. Im Berichtsjahr führte die im Jahresverlauf abnehmende wirtschaftliche Dynamik zu einer nachlassenden Nachfrage nach Rohstoffen. Ab der Jahresmitte zeigten die meisten Notierungen an den Rohstoffmärkten daher zunächst eine leichte Konsolidierung, bevor sie im vierten Quartal 2018 überwiegend weiter nachgaben. Kohlenstoffstahl und Edelstahl sind Vormaterialien vieler von Continental verbauter mechanischer Komponenten wie Stanz-, Dreh-, Zieh- und Druckgussteile. Die Preise für Kohlenstoffstahl stiegen in Europa aufgrund der saisonal zunehmenden Nachfrage im ersten Quartal 2018 um rund 7 % an. Von Ende September bis zum Jahresende reduzierten sie sich saisonal bedingt - aber auch infolge der geringeren Nachfrage aus der Automobilindustrie - wieder um 10 %. Preisstabilisierend wirkte zum Jahresende das anziehende Preisniveau für die Vorprodukte Eisenerz und Kokskohle. Im Jahresdurchschnitt lagen die Preise für Kohlenstoffstahl in Europa rund 4 % über dem Vorjahr. Stahlindexiert auf den 1. Januar 2014![]() Quellen: Kohlenstoffstahl: Warmbreitband Nordeuropa von Platts (€/metrlsche Tonne, mt). Edelstahl: 2-mm-Edelstahlband 3042B Cold Rolled Shanghai Market Price von Shanghai Steel Home E-Commerce Co., Ltd (€/mt). Die Basispreise für Edelstahl blieben im ersten Halbjahr 2018 relativ unverändert, bevor sie im zweiten Halbjahr fast 10 % verloren. Die Legierungszuschläge erhöhten sich dagegen bis zur Jahresmitte 2018 um bis zu 30 %. In der zweiten Jahreshälfte zeigten sie jedoch eine deutlich rückläufige Preisentwicklung. Im Jahresdurchschnitt verteuerten sie sich je nach Edelstahlgüte um 10 % bis teilweise über 20 % gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Treiber hierfür war der Preisanstieg für Nickel von rund 25 % im Jahresdurchschnitt gegenüber dem relativ niedrigen Durchschnittswert des Vorjahres. Der Preisrückgang der Basispreise kompensierte 2018 den Preisanstieg der Legierungszuschläge, wodurch die Preise für Edelstahl in Europa im Jahresdurchschnitt in etwa auf Vorjahresniveau blieben. Aluminium wird von Continental vor allem für Druckguss-, Stanz- und Biegeteile verwendet, während Kupfer vor allem in Elektromotoren und mechatronischen Bauteilen zum Einsatz kommt. Der Preis für Aluminium sank im ersten Quartal 2018 um 13 % auf rund 2.000 US-Dollar pro Tonne. Im April stieg er im Zuge der verhängten Sanktionen der US-Regierung gegen Russland um 25 % an. Im weiteren Jahresverlauf fiel er dann infolge nachlassender Nachfrage und lag am Jahresende mit 1.846 US-Dollar je Tonne 19 % unter seinem Vorjahreswert. Im Jahresdurchschnittsvergleich verteuerte er sich 2018 um 7 % auf US-Dollar-Basis bzw. 2 % auf Eurobasis. Die Notierung für Kupfer blieb im ersten Halbjahr 2018 noch sehr stabil bei rund 7.000 US-Dollar je Tonne, bevor sie im zweiten Halbjahr bis auf Werte um 6.000 US-Dollar nachgab. Im Jahresdurchschnitt erhöhte sie sich auf US-Dollar-Basis um 6 % bzw. auf Eurobasis um 1 %. Kupfer und Aluminiumindexiert auf den 1. Januar 2014![]() Quelle: rollierende Dreimonatskontrakte der London Metal Exchange (US-Dollar/mt). Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium werden sowohl von Continental als auch von unseren Zulieferern für die Beschichtung unterschiedlicher Bauteile verwendet. Die Notierung von Gold bewegte sich 2018 auf US-Dollar-Basis zumeist auf dem Durchschnittsniveau des Vorjahres, während Silber und Platin sich im Vergleich der Jahresdurchschnittspreise um 8 % bzw. 7 % verbilligten. Auf Eurobasis sanken die Preise für Gold um 4 %, für Silber und Platin jeweils um 12 %. Nach dem Preisanstieg um rund 40 % im Vorjahr verteuerte sich Palladium im Jahresdurchschnitt 2018 nochmals um 18 % auf US-Dollar-Basis bzw. 14 % auf Eurobasis. Die Ursache hierfür war der anhaltend hohe Bedarf an Katalysatoren für Autos mit Benzinmotor insbesondere für den chinesischen Markt. Verschiedene Kunststoffgranulate, sogenannte Resins, werden als technische Thermoplaste von Continental und unseren Zulieferern vor allem für die Herstellung von Gehäuseteilen benötigt. Die 2016 begonnene Erholung der Preise für Kunststoffgranulate setzte sich im Berichtsjahr aufgrund des zunächst steigenden Rohölpreises und der wachsenden Nachfrage weiter fort. Der Preiseinbruch von Rohöl im vierten Quartal dämpfte die Preisentwicklung einiger, aber nicht aller Resins. Im Jahresdurchschnitt stiegen die Preise auf US-Dollar-Basis um 10 % bis 20 %, teilweise um 30 %. Auf Eurobasis fiel der Preisanstieg rund fünf Prozentpunkte schwächer aus. Für die Herstellung von Reifen und technischen Gummiprodukten in der Rubber Group verwendet Continental verschiedene Natur- und Synthesekautschuke. Außerdem werden in größerem Umfang Ruß als Füllstoff sowie Stahlcord und Nyloncord als Festigkeitsträger eingesetzt. Aufgrund der großen Mengen und des direkten Bezugs der Rohstoffe hat deren Preisentwicklung einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung der Rubber Group, insbesondere der Division Reifen. Der Preis für Rohöl - der wichtigste Ausgangsgrundstoff für Synthesekautschukvormaterialien wie Butadien und Styrol, aber auch für Ruß und diverse andere Chemikalien - zeigte sich im Berichtsjahr sehr volatil. Die geringere Förderung der OPEC-Länder verknappte das Angebot bei zugleich stabiler Nachfrage. Hinzu kamen im Jahresverlauf Sorgen um eine weitere Angebotsverknappung durch die angekündigten Sanktionen der US-Regierung gegen den Iran. Infolgedessen stieg der Preis für die Rohölsorte Brent von 67 US-Dollar pro Barrel zu Jahresbeginn bis auf 86 US-Dollar pro Barrel Anfang Oktober. Die kräftige Ausweitung der US-Schieferölproduktion, höhere iranische Rohölexporte als erwartet infolge von Ausnahmegenehmigungen der US-Regierung und steigende Lagerbestände infolge sinkender Nachfrage beendeten im vierten Quartal 2018 die Spekulation auf weiter steigende Ölpreise. Es folgte ein jäher Absturz um 40 % bis auf 50 US-Dollar pro Barrel zum Jahresende. Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich der Preis für Rohöl dennoch um rund 30 % auf US-Dollar-Basis und 25 % auf Eurobasis gegenüber dem jeweiligen Vorjahresdurchschnitt. Rohöl, Butadien und Styrolindexiert auf den 1. Januar 2014![]() Quellen: Rohöl: Europa Brent Forties Oseberg Ekofisk-Preis von Bloomberg (US-Dollar/Barrel). Butadien, Styrol: Südkorea-Exportpreis (FOB) von PolymerUpdate.com (US-Dollar/mt). Butadien, das wichtigste Vormaterial für Synthesekautschuk, verteuerte sich im Verlauf des ersten Halbjahres 2018 infolge des steigenden Rohölpreises und hoher Nachfrage auf US-Dollar-Basis wie auf Eurobasis um über 60 %. Ab September bewirkte die nachlassende Reifennachfrage in China auch einen rückläufigen Bedarf an Synthesekautschuken und fallende Preise für Butadien. Im Jahresdurchschnitt lag der Preis für Butadien auf US-Dollar-Basis 6 % und auf Eurobasis 11 % unter dem jeweils relativ hohen Vorjahreswert. Die Preisentwicklung anderer Vormaterialien für Synthesekautschuk war 2018 überwiegend von der Entwicklung des Rohölpreises beeinflusst. Der Preis für Styrol beispielsweise erhöhte sich bis September 2018 auf US-Dollar-Basis um rund 15 % gegenüber dem Jahresanfang, bevor er im vierten Quartal rund 30 % nachgab. Im Jahresdurchschnittsvergleich verteuerte sich Styrol um 7 % auf US-Dollar-Basis bzw. 2 % auf Eurobasis. Die Preise für Naturkautschuke konnten im Berichtsjahr das Niveau des vierten Quartals 2017, in dem sie sich bei rund 1,50 US-Dollar pro Kilogramm stabilisiert hatten, nicht halten. Die abnehmende Reifennachfrage aus China, insbesondere für Lkw-Reifen, verursachte ein Überangebot, das Naturkautschuk im Jahresverlauf wieder auf das Preisniveau des Jahres 2016 sinken ließ. Im Jahresdurchschnitt sank der Preis für Naturkautschuk TSR 20 um 17 % auf US-Dollar-Basis bzw. um 21 % auf Eurobasis. Der Preis für Naturkautschukfelle (Ribbed Smoked Sheets, RSS) verbilligte sich im Jahresdurchschnitt um 22 % auf US-Dollar-Basis bzw. um 27 % auf Eurobasis. Naturkautschukeindexiert auf den 1. Januar 2014![]() Quelle: rollierende Einmonatskontrakte der Börse Singapur (US-Dollar-Cent/kg). Alles in allem führten die aufgezeigten Preisentwicklungen der Rohstoffe zu Kostenbelastungen für Continental im Jahr 2018, die nur teilweise und zeitversetzt über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden konnten. Hiervon war im Berichtsjahr insbesondere die Rubber Group betroffen. Die rückläufige Preisentwicklung der Rohstoffe im vierten Quartal 2018 entlastete die Herstellkosten des Berichtsjahres nur sehr begrenzt, da zwischen dem Einkauf der Rohstoffe, deren Lieferung und deren Einsatz in der Herstellung je nach Produkt üblicherweise mehrere Monate liegen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Umsatz; EBITMio €![]() Free CashflowMio €![]() Umsatz nach Divisionen%![]() Netto-Finanzschulden Mio €Gearing Ratio %![]() Ertragslage
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. Umsatzanstieg um 0,9 %; Anstieg des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 3,1 %Der Konzernumsatz erhöhte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 394,9 Mio € bzw. 0,9 % auf 44.404,4 Mio € (Vj. 44.009,5 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 3,1 %. Die erneute Umsatzsteigerung resultierte aus der Geschäftsentwicklung sowohl in der Automotive Group als auch der Rubber Group. Damit lag das Umsatzwachstum deutlich über dem Wachstum der Fahrzeugproduktion von Pkw, Kombifahrzeugen und leichten Nutzfahrzeugen. Der Konzernumsatz wuchs am stärksten in Asien, im Wesentlichen in Japan. Konsolidierungskreisveränderungen haben zum Umsatzwachstum beigetragen, wurden jedoch deutlich durch negative Wechselkurseffekte überkompensiert. Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 13,3 %Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Konzerns verringerte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 630,4 Mio € bzw. 13,3 % auf 4.118,1 Mio € (Vj. 4.748,5 Mio €) und entspricht 9,3 % (Vj. 10,8 %) des bereinigten Umsatzes. Die Umsatzanteile nach Regionen im Jahr 2018 stellen sich wie folgt dar: scroll
Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Konzerns für das vierte Quartal 2018 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 187,3 Mio € bzw. 14,3 % auf 1.126,1 Mio € (Vj. 1.313,4 Mio €) und entspricht 10,1 % (Vj. 11,7 %) des bereinigten Umsatzes. Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 11,7 %Das operative Konzernergebnis (EBIT) verringerte sich 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 533,8 Mio € bzw. 11,7 % auf 4.027,7 Mio € (Vj. 4.561,5 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf 9,1 % (Vj. 10,4 %). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) im Berichtsjahr um 173,0 Mio € (Vj. 170,7 Mio €). Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 17,0 % (Vj. 20,6 %). Sondereffekte 2018Aus Wertminderungen auf Sachanlagen entstand insgesamt ein Aufwand in Höhe von 20,0 Mio € (Chassis & Safety 1,5 Mio €; Powertrain 16,0 Mio €; Interior 1,2 Mio €; Reifen 1,2 Mio €; ContiTech 0,1 Mio €). Daneben resultierte aus Restrukturierungsaufwendungen sowie der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen insgesamt ein negativer Sondereffekt in Höhe von 20,0 Mio € (Powertrain 22,8 Mio €; Interior Ertrag in Höhe von 3,0 Mio €; ContiTech 0,2 Mio €). Darin enthalten sind Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 3,5 Mio € (Powertrain 3,3 Mio €, ContiTech 0,2 Mio €) und eine Wertaufholung in der Division Interior in Höhe von 2,8 Mio €. Nach erfolgreichem Abschluss aller Verhandlungen und Erteilung der notwendigen Fusionskontrollfreigaben nahm die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, am 2. Juli 2018 weltweit den Betrieb auf. Aus der Einbringung von Netto-Vermögen inklusive immaterieller Vermögenswerte ergab sich in der Division Interior ein Ertrag in Höhe von 183,7 Mio €. Darüber hinaus ergab sich ein Aufwand aus dem Abgang von Gesellschaften und Geschäftsbereichen in Höhe von insgesamt 25,5 Mio € (Chassis & Safety Ertrag in Höhe von 3,0 Mio €; Interior 28,9 Mio €; ContiTech Ertrag in Höhe von 0,4 Mio €). Im Rahmen der Verselbstständigung der Division Powertrain ergab sich ein Aufwand in Höhe von insgesamt 40,9 Mio € (Chassis & Safety 4,3 Mio €; Powertrain 32,3 Mio €; Interior 4,3 Mio €). Darüber hinaus führte ein Asset Deal in der Division Interior zu einem Ertrag in Höhe von 2,9 Mio €. Für den Konzern beträgt die Entlastung durch Sondereffekte im Jahr 2018 insgesamt 80,2 Mio €. Sondereffekte 2017Aus Wertminderungen und einer Wertaufholung auf Sachanlagen entstand insgesamt ein Aufwand in Höhe von 22,2 Mio € (Chassis & Safety 0,5 Mio €; Powertrain 18,8 Mio €; Reifen 0,5 Mio €; ContiTech 2,4 Mio €). Daneben resultierte aus Restrukturierungsaufwendungen sowie der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen insgesamt ein positiver Sondereffekt in Höhe von 16,4 Mio € (Chassis & Safety 0,1 Mio €; Powertrain 0,7 Mio €; Interior 5,4 Mio €; Reifen 10,0 Mio €; ContiTech 0,2 Mio €). Darin enthalten sind Wertaufholungen auf Sachanlagen in Höhe von insgesamt 5,0 Mio € (Powertrain 0,2 Mio €; Interior 4,8 Mio €). Unabhängig vom jährlichen Impairment-Test wurden in der Division Interior Wertminderungen in Höhe von insgesamt 23,0 Mio € auf Goodwill erfasst, der im Zusammenhang mit dem Ausbau unserer Mobility-Services-Aktivitäten entstanden war. Des Weiteren ergab sich in der Division Interior infolge des Restanteilserwerbs an einem Joint Venture ein Ertrag in Höhe von 1,9 Mio € aus der Marktwertanpassung der zuvor gehaltenen Anteile. In der Division Reifen entstand aus dem Verkauf von als Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungen insgesamt ein Ertrag in Höhe von 14,0 Mio €. Darüber hinaus ergab sich aus einer Erstkonsolidierung ein Ertrag in Höhe von 0,5 Mio € in der Division Reifen. In der Division ContiTech ergab sich ein Aufwand aus dem Abgang von Gesellschaften und Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 1,6 Mio €. Für den Konzern ergab sich eine Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 14,0 Mio €. BeschaffungIm Jahr 2018 stieg das Einkaufsvolumen im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 % auf 29,9 Mrd €, wovon etwa 20,3 Mrd € auf Produktionsmaterialien entfielen. Die Preise für Produktionsmaterialien für die Automotive Group erreichten ein niedrigeres Niveau als im Vorjahr. Die Preise wichtiger Vormaterialien und zahlreicher Rohstoffe für die Rubber Group erreichten zur Mitte des Jahres 2018 einen Höhepunkt. Dagegen verringerte sich der Naturkautschukpreis im Laufe des Jahres kontinuierlich. Im Jahresdurchschnitt lagen die Rohstoffpreise der Division Reifen etwa auf Vorjahresniveau, allerdings ergab sich durch Wechselkurseffekte und den zeitlichen Versatz zwischen Beschaffung, Lieferung und Einsatz eine leichte Kostenbelastung für die Division Reifen im Vorjahresvergleich. Für die Division ContiTech ergab sich eine Erhöhung der Rohstoffpreise im Vorjahresvergleich. Überleitung EBIT zum Konzernergebnisscroll
Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2018scroll
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Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2017scroll
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Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und
Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode
bereinigt. Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 105,3 Mio € bzw. 3,4 % auf 3.209,0 Mio € (Vj. 3.103,7 Mio €) und betragen 7,2 % vom Umsatz (Vj. 7,1 %). In den Divisionen Powertrain und Interior werden Kosten im Zusammenhang mit der erstmaligen Beauftragung für Entwicklungen im Erstausrüstungsgeschäft aktiviert. Dabei erfolgt die Aktivierung ab dem Zeitpunkt der Nominierung als Lieferant und des Erreichens einer bestimmten Freigabestufe. Die Aktivierung endet mit der Freigabe für die unbegrenzte Serienproduktion. Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Vorserienprototypen und Testkosten für bereits vermarktete Produkte gelten als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren und wird in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst. Die angenommene Nutzungsdauer reflektiert nach Einschätzung von Continental den Zeitraum, in dem ein wirtschaftlicher Nutzen aus den entsprechenden Entwicklungsprojekten wahrscheinlich erzielbar ist. Von den im Jahr 2018 bei den zwei Divisionen angefallenen Entwicklungskosten erfüllten 158,0 Mio € (Vj. 92,1 Mio €) die Aktivierungsvoraussetzungen. Die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungsaktivitäten wurden in den Divisionen Chassis & Safety, Reifen und ContiTech im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht erfüllt. Damit ergibt sich für den Konzern eine Kapitalisierungsquote in Höhe von 4,7 % (Vj. 2,9 %). AbschreibungenDie Abschreibungen erhöhten sich um 90,6 Mio € auf 2.208,0 Mio € (Vj. 2.117,4 Mio €) und entsprechen 5,0 % vom Umsatz. Darin sind Wertminderungen in Höhe von insgesamt 20,7 Mio € (Vj. 40,2 Mio €) enthalten. FinanzergebnisDas negative Finanzergebnis verbesserte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 107,9 Mio € auf 177,8 Mio € (Vj. 285,7 Mio €). Dies ist im Wesentlichen auf Zinsen und ähnliche Erträge sowie auf die Summe der Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und aus Währungsumrechnung zurückzuführen. Die Zinserträge im Jahr 2018 erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 28,5 Mio € auf 122,9 Mio € (Vj. 94,4 Mio €). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ab dem Berichtsjahr auch Zinserträge im Zusammenhang mit Ertragsteuerverbindlichkeiten im Finanzergebnis berichtet werden, die zuvor in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen wurden. Auf erwartete Erträge aus langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sowie aus den Pensionsfonds entfielen 2018 insgesamt 64,6 Mio € (Vj. 67,8 Mio €). Hierin sind die Zinserträge auf das Fondsvermögen der Pensionskassen nicht enthalten. Die Zinsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 276,2 Mio € und lagen damit um 5,3 Mio € unter dem Vorjahresvergleichswert von 281,5 Mio €. Der Zinsaufwand, der aus Kreditaufnahmen bei Banken, Kapitalmarkttransaktionen und sonstigen Finanzierungsinstrumenten resultierte, lag mit 130,3 Mio € um 0,3 Mio € über dem Vorjahreswert von 130,0 Mio €. Der wesentliche Anteil entfiel mit 54,6 Mio € (Vj. 70,7 Mio €) auf den Aufwand aus den von der Continental AG sowie der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, begebenen Anleihen. Der Rückgang des Aufwands gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die am 16. Juli 2018 erfolgte Rückzahlung der Euro-Anleihe der Continental AG über 750,0 Mio € zurückzuführen. Die fünfjährige Anleihe wurde mit 3,0 % p. a. verzinst. Aus der Aufzinsung der langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer resultierte 2018 ein Zinsaufwand in Höhe von insgesamt 145,9 Mio € (Vj. 151,5 Mio €). Hierin ist die Aufzinsung der Anwartschaftsverpflichtungen der Pensionskassen nicht enthalten. Darüber hinaus werden ab dem Berichtsjahr auch Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Ertragsteuerverbindlichkeiten im Finanzergebnis berichtet, die zuvor in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen wurden. Die Effekte aus Währungsumrechnung führten im Jahr 2018 zu einem negativen Ergebnisbeitrag in Höhe von 30,4 Mio € (Vj. 138,8 Mio €). Gegenläufig entwickelten sich die Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstige Bewertungseffekte im Jahr 2018 mit einem Ertrag in Höhe von insgesamt 5,9 Mio € (Vj. 40,2 Mio €). Hiervon entfiel auf die sonstigen Bewertungseffekte ein Ertrag in Höhe von 0,0 Mio € (Vj. 1,8 Mio €). Wird die Summe der Effekte aus Währungsumrechnung und aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten betrachtet, ergab sich im Jahr 2018 eine Ergebnisbelastung in Höhe von 24,5 Mio € (Vj. 100,4 Mio €). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung des brasilianischen Real gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Im Vorjahr hingegen waren die Effekte im Wesentlichen auf die Entwicklung des mexikanischen Peso gegenüber dem US-Dollar und des brasilianischen Real gegenüber dem Euro zurückzuführen. SteueraufwandDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich für das Geschäftsjahr 2018 auf 891,6 Mio € (Vj. 1.227,5 Mio €). Die Steuerquote beträgt 23,2 %, nach 28,7 % im Vorjahr. Im Berichtsjahr wirkten sich wie im Vorjahr Besteuerungsunterschiede im Ausland sowie Förderungen und Befreiungen positiv aus. Die Steuerquote wurde durch nicht zahlungswirksame Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 79,6 Mio € (Vj. 91,0 Mio €) belastet, davon 16,4 Mio € (Vj. 40,2 Mio €) für Vorjahre. Zusätzlich wurde die Steuerquote wie im Vorjahr durch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern belastet. Die Steuerquote wurde darüber hinaus im Geschäftsjahr 2018 positiv durch die Auswirkungen der Steuerreform in den USA sowie durch Steuererstattungen für Vorjahre aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung in Deutschland beeinflusst. Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnenDas den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis verringerte sich im Jahr 2018 um 87,3 Mio € auf 2.897,3 Mio € (Vj. 2.984,6 Mio €). Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie lag bei 14,49 € (Vj. 14,92 €) und entspricht dem verwässerten Ergebnis pro Aktie. MitarbeiterGegenüber 2017 stieg die Anzahl der Mitarbeiter des Continental-Konzerns um 7.753 auf 243.226 Beschäftigte (Vj. 235.473). Insbesondere aufgrund gestiegener Produktionsvolumina und durch den kontinuierlichen Ausbau des Forschungs- und Entwicklungsbereichs erhöhte sich die Mitarbeiterzahl in der Automotive Group um 5.730 Personen. In der Rubber Group ist der Anstieg der Beschäftigtenzahl um 2.014 im Wesentlichen auf die Akquisition der Handelsgesellschaft Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, sowie der Anpassung an bedarfsgerechte Produktion in der Division Tires zurückzuführen. scroll
Finanzlage
Cashflow-ÜberleitungDas EBIT verringerte sich gegenüber 2017 um 533,8 Mio € auf 4.027,7 Mio € (Vj. 4.561,5 Mio €). Die insbesondere aus den Anleihen resultierenden Zinszahlungen reduzierten sich um 16,0 Mio € auf 115,5 Mio € (Vj. 131,5 Mio €). Die Auszahlungen für Ertragsteuern sanken um 261,3 Mio € auf 860,8 Mio € (Vj. 1.122,1 Mio €). Der zahlungsmittelwirksame Abbau des Working Capital führte zu einem Mittelzufluss in Höhe von 136,6 Mio € (Vj. Mittelabfluss 483,8 Mio €). Dies resultierte aus der Erhöhung der Vorräte um 358,4 Mio € (Vj. 484,3 Mio €). Dem Abbau der operativen Forderungen in Höhe von 38,3 Mio € (Vj. Aufbau 737,1 Mio €) stand der Aufbau der operativen Verbindlichkeiten in Höhe von 456,7 Mio € (Vj. 737,6 Mio €) gegenüber. Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich 2018 im Vorjahresvergleich um 243,3 Mio € auf 4.977,2 Mio € (Vj. 5.220,5 Mio €) und erreichte 11,2 % vom Umsatz (Vj. 11,9 %). Aus Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss in Höhe von 3.626,2 Mio € (Vj. 3.467,7 Mio €). Die Investitionen in Sachanlagen und Software, ohne Berücksichtigung von Finanzierungsleasing und aktivierten Fremdkapitalkosten, erhöhten sich von 2.849,7 Mio € um 274,7 Mio € auf 3.124,4 Mio €. Der Saldo aus dem Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsbereichen führte im Jahr 2018 zu einem Mittelabfluss in Höhe von 404,8 Mio € (Vj. 575,9 Mio €). Dieser Mittelabfluss ist hauptsächlich auf den Erwerb der Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, zurückzuführen. Unter Berücksichtigung von verringerten Steuerzahlungen durch die US-Steuerreform ergab sich aus der zusätzlichen Dotierung von US-Pensionsplänen ein negativer Cashflow-Effekt in Höhe von insgesamt 167,4 Mio €. Für das Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Free Cashflow in Höhe von 1.351,0 Mio € (Vj. 1.752,8 Mio €). Dies entspricht einem Rückgang um 401,8 Mio € gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum. Investitionen (Bilanzzugang)Der Bilanzzugang für Sachanlagen und Software belief sich 2018 auf 3.124,4 Mio €. Insgesamt ergab sich gegenüber dem Vorjahreswert (2.854,4 Mio €) eine Erhöhung um 270,0 Mio €, zu der die Divisionen Interior, Chassis & Safety, Powertrain und ContiTech beigetragen haben. Die Investitionsquote beträgt 7,0 % (Vj. 6,5 %). Finanzierung und FinanzschuldenDie Brutto-Finanzschulden lagen zum Jahresende 2018 mit 4.606,9 Mio € (Vj. 4.090,0 Mio €) um 516,9 Mio € über dem Vorjahresniveau. Basierend auf den Quartalsendwerten waren im Jahresdurchschnitt 54,7 % (Vj. 59,6 %) der Brutto-Finanzschulden nach Sicherungsmaßnahmen mit festen Zinssätzen ausgestattet. Der Buchwert der Anleihen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr von 2.639,4 Mio € um 744,2 Mio € auf 1.895,2 Mio € zum Ende des Geschäftsjahres 2018. Dieser Abbau ist auf die Rückzahlung der am 16. Juli 2018 fälligen Euro-Anleihe der Continental AG zurückzuführen, die zum Nominalwert in Höhe von 750,0 Mio € zurückgezahlt wurde. Die fünfjährige Anleihe wurde zu 3,0 % p. a. verzinst. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen am 31. Dezember 2018 bei 1.239,0 Mio € (Vj. 859,7 Mio €) und damit 379,3 Mio € über dem Vorjahresniveau. Der syndizierte Kredit besteht aus einer revolvierenden Tranche über 3.000,0 Mio €. Diese Kreditlinie steht Continental bis April 2021 zur Verfügung und wurde zum 31. Dezember 2018 mit 157,2 Mio € (Vj. -) durch die Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, in Anspruch genommen. Die sonstigen Finanzschulden erhöhten sich zum Jahresende 2018 um 881,8 Mio € auf 1.472,7 Mio € (Vj. 590,9 Mio €). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Begebungen von Commercial Paper mit einem Buchwert von 814,5 Mio € (Vj. 12,6 Mio €) zurückzuführen. Die Ausnutzung von Forderungsverkaufsprogrammen lag Ende 2018 mit 469,2 Mio € (Vj. 513,7 Mio €) unter dem Niveau des Vorjahres. Im Continental-Konzern wurden zum Jahresende 2018 vier (Vj. fünf) Forderungsverkaufsprogramme mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von insgesamt 665,0 Mio € (Vj. 894,5 Mio €) genutzt. Die flüssigen Mittel, derivativen Finanzinstrumente und verzinslichen Anlagen erhöhten sich um 903,2 Mio € auf 2.945,6 Mio € (Vj. 2.042,4 Mio €). Die Netto-Finanzschulden reduzierten sich deutlich gegenüber dem Jahresende 2017 um 386,3 Mio € auf 1.661,3 Mio € (Vj. 2.047,6 Mio €). Auch die Gearing Ratio hat sich mit 9,1 % (Vj. 12,6 %) gegenüber dem Vorjahreswert weiter verbessert. Zum 31. Dezember 2018 verfügt Continental über ein Liquiditätspolster in Höhe von insgesamt 6.265,5 Mio € (Vj. 5.568,3 Mio €), davon 2.761,4 Mio € (Vj. 1.881,5 Mio €) an flüssigen Mitteln sowie zugesagte, ungenutzte Kreditlinien im Volumen von 3.504,1 Mio € (Vj. 3.686,8 Mio €). Unter den Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen können, sind auch sämtliche bestehenden Beschränkungen der flüssigen Mittel zu verstehen. Im Continental-Konzern sind die vorab genannten flüssigen Mittel beschränkt hinsichtlich verpfändeter Beträge sowie Guthaben in Ländern mit devisenrechtlichen Beschränkungen oder anderweitig erschwertem Zugang zu Liquidität. Steuern, die auf den Transfer von Geldvermögen von einem Land in ein anderes zu entrichten sind, werden im Regelfall nicht als eine Beschränkung der flüssigen Mittel verstanden. Zum 31. Dezember 2018 betragen die unbeschränkt verfügbaren flüssigen Mittel insgesamt 2.587,7 Mio € (Vj. 1.726,7 Mio €). Herleitung der Netto-Finanzschuldenscroll
Herleitung der Veränderung der Netto-Finanzschuldenscroll
Vermögenslage
BilanzsummeDie Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 3.004,9 Mio € auf 40.445,4 Mio € (Vj. 37.440,5 Mio €). Der Goodwill in Höhe von 7.233,4 Mio € ist im Vergleich zum Vorjahreswert von 7.010,1 Mio € um 223,3 Mio € gestiegen. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich um 41,0 Mio € auf 1.566,3 Mio € (Vj. 1.607,3 Mio €). Die Sachanlagen stiegen um 1.173,4 Mio € auf 12.375,5 Mio € (Vj. 11.202,1 Mio €). Die aktiven latenten Steuern reduzierten sich um 52,8 Mio € auf 1.464,4 Mio € (Vj. 1.517,2 Mio €). Das Vorratsvermögen stieg um 392,9 Mio € auf 4.521,1 Mio € (Vj. 4.128,2 Mio €), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 37,4 Mio € auf 7.631,9 Mio € (Vj. 7.669,3 Mio €). Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte verringerten sich um 62,6 Mio € auf 1.124,2 Mio € (Vj. 1.186,8 Mio €). Die flüssigen Mittel sind mit 2.761,4 Mio € (Vj. 1.881,5 Mio €) um 879,9 Mio € höher als am Vorjahresstichtag. Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreswert um 1.620,3 Mio € auf 23.658,7 Mio € (Vj. 22.038,4 Mio €). Bezogen auf die einzelnen Bilanzposten ist dies im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg des Goodwill um 223,3 Mio € auf 7.233,4 Mio € (Vj. 7.010,1 Mio €), der Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen um 230,1 Mio € auf 644,9 Mio € (Vj. 414,8 Mio €), die Erhöhung der Sachanlagen um 1.173,4 Mio € auf 12.375,5 Mio € (Vj. 11.202,1 Mio €) sowie die Reduzierung der langfristigen derivativen Finanzinstrumente und verzinslichen Anlagen um 80,9 Mio € auf 32,4 Mio € (Vj. 113,3 Mio €). Kurzfristige VermögenswerteDie kurzfristigen Vermögenswerte in Höhe von 16.786,7 Mio € sind um 1.384,6 Mio € höher als der Vorjahreswert in Höhe von 15.402,1 Mio €. Die Vorräte stiegen im Berichtsjahr um 392,9 Mio € auf 4.521,1 Mio € (Vj. 4.128,2 Mio €), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 37,4 Mio € auf 7.631,9 Mio € (Vj. 7.669,3 Mio €). Die flüssigen Mittel erhöhten sich um 879,9 Mio € auf 2.761,4 Mio € (Vj. 1.881,5 Mio €). EigenkapitalDas Eigenkapital ist mit 18.333,3 Mio € (Vj. 16.290,3 Mio €) um 2.043,0 Mio € höher als im Vorjahr. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg der kumulierten einbehaltenen Gewinne in Höhe von 2.027,9 Mio €. Die Gearing Ratio verbesserte sich von 12,6 % auf 9,1 %. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Berichtszeitraum von 43,5 % auf 45,3 %. Langfristige Rückstellungen und VerbindlichkeitenDie langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind mit 6.398,2 Mio € um 563,3 Mio € niedriger als im Vorjahr (Vj. 6.961,5 Mio €). Dies ist hauptsächlich auf die Reduzierung der langfristigen Finanzschulden um 568,8 Mio € auf 1.449,0 Mio € (Vj. 2.017,8 Mio €) zurückzuführen. Dabei wirkt sich die Rückzahlung einer Euro-Anleihe der Continental AG über nominal 750,0 Mio € aus. Kurzfristige Rückstellungen und VerbindlichkeitenDie kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erhöhten sich um 1.525,2 Mio € auf 15.713,9 Mio € (Vj. 14.188,7 Mio €). Dabei stiegen die kurzfristigen Finanzschulden um 1.085,7 Mio € auf 3.157,9 Mio € (Vj. 2.072,2 Mio €) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 494,5 Mio € auf 7.293,0 Mio € (Vj. 6.798,5 Mio €). Demgegenüber verringerten sich die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten um 151,3 Mio € auf 566,6 Mio € (Vj. 717,9 Mio €) sowie die Ertragsteuerverbindlichkeiten um 139,0 Mio € auf 750,7 Mio € (Vj. 889,7 Mio €). Operative AktivaDie operativen Aktiva erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 1.540,1 Mio € auf 23.753,7 Mio € (Vj. 22.213,6 Mio €). Der Gesamtbestand des Working Capital verringerte sich um 122,1 Mio € auf 5.083,9 Mio € (Vj. 5.206,0 Mio €). Diese Entwicklung ist auf die Erhöhung der operativen Verbindlichkeiten um 494,5 Mio € auf 7.293,0 Mio € (Vj. 6.798,5 Mio €) sowie den Rückgang der operativen Forderungen um 20,5 Mio € auf 7.855,8 Mio € (Vj. 7.876,3 Mio €) zurückzuführen. Gegenläufig wirkte der Bestandsaufbau von Vorräten um 392,9 Mio € auf 4.521,1 Mio € (Vj. 4.128,2 Mio €). Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 22.132,0 Mio € (Vj. 20.387,2 Mio €) auf und lagen damit um 1.744,8 Mio € über dem Vorjahreswert. Der Goodwill erhöhte sich um 223,3 Mio € auf 7.233,4 Mio € (Vj. 7.010,1 Mio €). Diese Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Zugängen in Höhe von 189,8 Mio €. Gegenläufig wirkten Wechselkurseffekte in Höhe von 33,5 Mio €. Das Sachanlagevermögen stieg aufgrund von Investitionstätigkeit um 1.173,4 Mio € auf 12.375,5 Mio € (Vj. 11.202,1 Mio €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 41,0 Mio € auf 1.566,3 Mio € (Vj. 1.607,3 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 173,0 Mio € (Vj. 170,7 Mio €) wirkten sich wertmindernd auf die immateriellen Vermögenswerte aus. Der Erwerb der Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, trug mit 226,6 Mio € zu einem Anstieg der operativen Aktiva der Division Reifen bei. Aus dem Verkauf einer Gesellschaft resultierte in den Divisionen Interior und Powertrain eine Verringerung der operativen Aktiva um insgesamt 17,8 Mio €. KonzernbilanzAktiva scroll
Weitere Konsolidierungskreisveränderungen hatten auf Konzernebene keine nennenswerten Zu- oder Abgänge operativer Aktiva zur Folge. Während im Vorjahr Wechselkurseffekte den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Konzerns um 900,7 Mio € verminderten, wirkten sie sich im Berichtsjahr mit 61,7 Mio € erhöhend aus. Die durchschnittlichen operativen Aktiva erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1.468,1 Mio € auf 23.640,5 Mio € (Vj. 22.172,4 Mio €). Überleitung zu operativen Aktiva 2018scroll
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Überleitung zu operativen Aktiva 2017scroll
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Automotive Groupscroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die Automotive Group umfasst drei Divisionen:
Die insgesamt 13 Geschäftsbereiche erzielten im Berichtsjahr 60 % des Konzernumsatzes. Wichtige Rohstoffe für die Automotive Group sind Stahl, Aluminium, Edelmetalle, Kupfer und Kunststoffe. Einen Schwerpunkt im Einkauf von Material und Vorprodukten bilden Elektronik und elektromechanische Komponenten, die im Konzern zusammen ca. 44 % des Einkaufsvolumens für Produktionsmaterial ausmachen. Entwicklung der Division Chassis & Safety
AbsatzIm Geschäftsbereich Vehicle Dynamics verringerte sich das Absatzvolumen von elektronischen Bremssystemen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 %. Die Verkaufszahlen von Bremskraftverstärkern im Geschäftsbereich Hydraulic Brake Systems verringerten sich um 2,2 % gegenüber dem Vorjahresniveau. Der Absatz der Bremssättel mit integrierter elektrischer Parkbremse erhöhte sich um 17 % gegenüber dem Vorjahr und überkompensierte damit den Rückgang der Verkaufszahlen von konventionellen Bremssätteln, die um 13 % unter dem Vorjahresniveau lagen. Im Geschäftsbereich Passive Safety & Sensorics sank der Absatz bei Airbagsteuergeräten um 4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Verkaufszahlen von Fahrerassistenzsystemen erhöhten sich um 31 %. Umsatzrückgang um 1,8 %;Anstieg des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 0,5 %2018 reduzierte sich der Umsatz der Division Chassis & Safety im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,8 % auf 9.588,0 Mio € (Vj. 9.767,8 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 0,5 %. UmsatzMio €![]() Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 12,6 %Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) der Division Chassis & Safety verringerte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 113,2 Mio € bzw. 12,6 % auf 784,9 Mio € (Vj. 898,1 Mio €) und entspricht 8,2 % (Vj. 9,2 %) des bereinigten Umsatzes. Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 12,8 %Die Division Chassis & Safety verzeichnete 2018 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 115,2 Mio € bzw. 12,8 % auf 782,5 Mio € (Vj. 897,7 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf 8,2 % (Vj. 9,2 %). Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 16,0 % (Vj. 19,9 %). Sondereffekte 2018Aus Wertminderungen auf Sachanlagen in der Division Chassis & Safety entstand ein Aufwand in Höhe von 1,5 Mio €. Außerdem ergab sich ein Ertrag aus Anteilsverkäufen von zwei Gesellschaften in Höhe von 3,0 Mio €. Im Rahmen der Verselbstständigung der Division Powertrain ergab sich ein Aufwand in Höhe von 4,3 Mio €. Für die Division Chassis & Safety beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2018 insgesamt 2,8 Mio €. Sondereffekte 2017Aus einer Wertminderung und einer Wertaufholung auf Sachanlagen resultierte insgesamt ein Aufwand in Höhe von 0,5 Mio € in der Division Chassis & Safety. Daneben führte die Auflösung einer Restrukturierungsrückstellung zu einem Ertrag in Höhe von 0,1 Mio €. Für die Division Chassis & Safety ergab sich eine Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 0,4 Mio €. BeschaffungDer Beschaffungsmarkt für Chassis & Safety entwickelte sich im Jahr 2018 stabil. Die Versorgung war zu jeder Zeit sichergestellt. Marktbedingte Versorgungsengpässe bei diskreten und passiven Elektronikkomponenten führten jedoch zu einem erheblichen Mehraufwand zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit. Im Rohstoffsektor kam es im ersten Halbjahr bedingt durch eine weltweit starke Nachfrage sowie Zollbeschränkungen für Aluminium- und Stahlimporte zu Preiserhöhungen. Der Trend wurde durch drohende US-Sanktionen gegenüber Russland verschärft. Im vierten Quartal 2018 resultierte eine Abkühlung der Nachfrage in China in einer Trendwende der Preisentwicklung für die meisten Rohstoffe. Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 109,4 Mio € bzw. 12,0 % auf 1.023,2 Mio € (Vj. 913,8 Mio €) und lagen damit bei 10,7 % vom Umsatz (Vj. 9,4 %). AbschreibungenDie Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um 26,9 Mio € auf 430,8 Mio € (Vj. 403,9 Mio €) und betragen 4,5 % vom Umsatz (Vj. 4,1 %). Darin enthalten sind 2018 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 1,5 Mio € (Vj. 0,5 Mio €). scroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. Operative AktivaDie operativen Aktiva der Division Chassis & Safety erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 444,9 Mio € auf 4.990,5 Mio € (Vj. 4.545,6 Mio €). Das Working Capital verringerte sich um 24,8 Mio € auf 581,7 Mio € (Vj. 606,5 Mio €). Diese Veränderung resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der operativen Forderungen um 132,5 Mio € auf 1.576,6 Mio € (Vj. 1.709,1 Mio €) sowie aus der Erhöhung der operativen Verbindlichkeiten um 0,7 Mio € auf 1.609,1 Mio € (Vj. 1.608,4 Mio €). Gegenläufig wirkte im Vorratsbereich ein Bestandsaufbau von 108,4 Mio € auf 614,2 Mio € (Vj. 505,8 Mio €). Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 5.267,6 Mio € (Vj. 4.911,5 Mio €) auf und lagen damit um 356,1 Mio € über dem Vorjahreswert. Der Goodwill erhöhte sich um 13,3 Mio € auf 2.644,0 Mio € (Vj. 2.630,7 Mio €). Die Erhöhung resultierte mit einem Anteil von 3,2 Mio € aus einem Share Deal. Gegenläufig wirkten Wechselkurseffekte in Höhe von 10,1 Mio €. Das Sachanlagevermögen stieg im Rahmen der Investitionstätigkeiten um 333,5 Mio € auf 2.413,3 Mio € (Vj. 2.079,8 Mio €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 5,0 Mio € auf 77,2 Mio € (Vj. 82,2 Mio €). Die operativen Aktiva in der Division Chassis & Safety stiegen im Rahmen eines Share Deal um 5,2 Mio € und durch die Auflösung einer Kaufpreisverbindlichkeit um 6,3 Mio €. Während im Vorjahr Wechselkurseffekte den Gesamtbestand der operativen Aktiva der Division Chassis & Safety um 122,2 Mio € verminderten, wirkten sie sich 2018 mit 30,3 Mio € erhöhend aus. Die durchschnittlichen operativen Aktiva der Division Chassis & Safety erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um 367,5 Mio € auf 4.887,1 Mio € (Vj. 4.519,6 Mio €). Investitionen (Bilanzzugang)Der Bilanzzugang der Division Chassis & Safety erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 67,2 Mio € auf 749,7 Mio € (Vj. 682,5 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 7,8 % (Vj. 7,0 %). Neben dem Ausbau von Fertigungskapazitäten in Europa wurden die Produktionsanlagen in Asien sowie in Nordamerika erweitert. Hierbei wurden die Produktionskapazitäten aller Geschäftsbereiche ausgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Errichtung neuer Produktionsanlagen für elektronische Bremssysteme. MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter der Division Chassis & Safety erhöhte sich um 1.721 Beschäftigte auf 49.509 (Vj. 47.788). Dies resultiert aus der Anpassung an gestiegene Absatzvolumina im Geschäftsbereich Advanced Driver Assistance Systems sowie aus dem kontinuierlichen Ausbau des Forschungs- und Entwicklungsbereichs. Entwicklung der Division Powertrain
AbsatzIm Geschäftsbereich Engine Systems stieg im Geschäftsjahr 2018 das Absatzvolumen von Motorsteuergeräten, Injektoren, Pumpen und Turboladern. Der Geschäftsbereich Sensors & Actuators befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Begünstigt durch die Abgasgesetzgebung erhöhten sich insbesondere die Verkaufszahlen von Abgassensoren. Im Geschäftsbereich Hybrid Electric Vehicle lief der Absatz von 48-Volt-Antriebssystemen an. Das Absatzvolumen von Leistungselektronik lag über dem Vorjahr, während das der Batterie- und Bordnetzsysteme unter dem Vorjahr lag. Die Verkaufszahlen des Geschäftsbereichs Transmission lagen leicht unter dem Vorjahresniveau. Im Geschäftsbereich Fuel & Exhaust Management erhöhte sich das Absatzvolumen von elektronischen Steuerungen für Kraftstofffördereinheiten, Katalysatoren und SCR-Systemen gegenüber dem Vorjahr, während der Absatz von Kraftstofffördereinheiten leicht unter dem Vorjahr lag. Umsatzanstieg um 1,0 %;Anstieg des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 2,9 %2018 erhöhte sich der Umsatz der Division Powertrain im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,0 % auf 7.741,0 Mio € (Vj. 7.660,9 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 2,9 %. UmsatzMio €![]() Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 56,9 %Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) der Division Powertrain verringerte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 267,6 Mio € bzw. 56,9 % auf 202,3 Mio € (Vj. 469,9 Mio €) und entspricht 2,6 % (Vj. 6,1 %) des bereinigten Umsatzes. Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 72,8 %Die Division Powertrain verzeichnete 2018 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 320,1 Mio € bzw. 72,8 % auf 119,8 Mio € (Vj. 439,9 Mio €). Die Umsatzrendite reduzierte sich auf 1,5 % (Vj. 5,7 %). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 11,4 Mio € (Vj. 11,9 Mio €). Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 3,3 % (Vj. 13,2 %). Sondereffekte 2018In der Division Powertrain ergab sich ein Restrukturierungsaufwand für den Standort Roding, Deutschland, in Höhe von 14,2 Mio €. Darin enthalten sind Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 3,3 Mio €. Des Weiteren ergab sich für den Standort Gifhorn, Deutschland, ein Restrukturierungsaufwand in Höhe von 8,6 Mio €. Aus Wertminderungen und einer Wertaufholung auf Sachanlagen entstand ein Aufwand in Höhe von insgesamt 16,0 Mio €. Im Rahmen der Verselbstständigung ergab sich ein Aufwand in Höhe von 32,3 Mio €. Für die Division Powertrain beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2018 insgesamt 71,1 Mio €. Sondereffekte 2017Aus Wertminderungen auf Sachanlagen resultierte in der Division Powertrain ein Aufwand in Höhe von insgesamt 18,8 Mio €. Daneben ergab sich ein Ertrag aus der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 0,7 Mio €. Darin enthalten ist eine Wertaufholung auf Sachanlagen in Höhe von 0,2 Mio €. Für die Division Powertrain ergab sich eine Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 18,1 Mio €. BeschaffungDer Beschaffungsmarkt war im Jahr 2018 durch eine angespannte Versorgungslage gekennzeichnet. Aufgrund der hohen marktbedingten Nachfrage nach Komponenten, insbesondere für Benzinmotoren, und des damit verbundenen Mehrbedarfs an Stahl-Langprodukten kam es zu längeren Lieferzeiten in der Stahlindustrie. Die durchschnittlichen Preise der in US-Dollar gehandelten Edel- und Industriemetalle lagen etwas über dem Vorjahr. Trotz gegebener Engpässe im Halbleitermarkt war die Versorgung abgesichert. Am Ende des Jahres konnte eine erste Entspannung der Rohstoffpreise beobachtet werden. Die Einkaufskooperation mit der Schaeffler Gruppe wurde weiter erfolgreich fortgesetzt. Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) sanken gegenüber dem Vorjahr um 26,4 Mio € bzw. 3,8 % auf 672,6 Mio € (Vj. 699,0 Mio €) und lagen damit bei 8,7 % vom Umsatz (Vj. 9,1 %). scroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. AbschreibungenDie Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um 39,9 Mio € auf 454,8 Mio € (Vj. 414,9 Mio €) und betragen 5,9 % vom Umsatz (Vj. 5,4 %). Darin enthalten sind im Jahr 2018 Wertminderungen in Höhe von insgesamt 19,3 Mio € (Vj. 18,6 Mio €). Operative AktivaDie operativen Aktiva der Division Powertrain erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 156,9 Mio € auf 3.557,7 Mio € (Vj. 3.400,8 Mio €). Das Working Capital reduzierte sich um 4,1 Mio € auf 368,5 Mio € (Vj. 372,6 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsaufbau von 105,0 Mio € auf 575,4 Mio € (Vj. 470,4 Mio €). Die operativen Forderungen erhöhten sich zum Stichtag um 18,5 Mio € auf 1.373,8 Mio € (Vj. 1.355,3 Mio €). Der Gesamtbestand der operativen Verbindlichkeiten stieg um 127,6 Mio € auf 1.580,7 Mio € (Vj. 1.453,1 Mio €). Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 3.736,9 Mio € (Vj. 3.454,6 Mio €) auf und lagen damit um 282,3 Mio € über dem Vorjahreswert. Der Goodwill erhöhte sich aufgrund von Wechselkurseffekten um 7,5 Mio € auf 993,8 Mio € (Vj. 986,3 Mio €). Das Sachanlagevermögen lag mit 2.456,1 Mio € um 267,3 Mio € über dem Vorjahresniveau von 2.188,8 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 13,7 Mio € auf 191,7 Mio € (Vj. 178,0 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 11,4 Mio € (Vj. 11,9 Mio €) wirkten sich wertmindernd auf die immateriellen Vermögenswerte aus. Während im Vorjahr Wechselkurseffekte den Gesamtbestand der operativen Aktiva der Division Powertrain um 97,6 Mio € verminderten, wirkten sie sich 2018 mit 19,0 Mio € erhöhend aus. Die durchschnittlichen operativen Aktiva der Division Powertrain erhöhten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um 256,6 Mio € auf 3.582,2 Mio € (Vj. 3.325,6 Mio €). Investitionen (Bilanzzugang)Der Bilanzzugang der Division Powertrain erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 37,3 Mio € auf 691,0 Mio € (Vj. 653,7 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 8,9 % (Vj. 8,5 %). In der Division Powertrain wurden die Fertigungskapazitäten an den deutschen Standorten, in China, Tschechien, in den USA sowie in Rumänien ausgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Geschäftsbereiche Engine Systems und Sensors & Actuators. Im Geschäftsbereich Engine Systems wurden die Fertigungskapazitäten für Motoreinspritzsysteme ausgebaut. MitarbeiterIm Vergleich zum Vorjahr stieg die Mitarbeiterzahl in der Division Powertrain um 2.109 auf 42.601 Personen (Vj. 40.492). Dies resultierte aus der Anpassung an gestiegene Absatzvolumina sowie aus dem Ausbau im Bereich Forschung und Entwicklung. Entwicklung der Division Interior
AbsatzDas Absatzvolumen im Geschäftsbereich Body & Security lag im Geschäftsjahr 2018 leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. In Europa wurde ein leichtes Wachstum verzeichnet. Die rückläufige Entwicklung in den Regionen Nordamerika und Asien konnte dadurch nicht vollständig ausgeglichen werden. Die Verkaufszahlen des Geschäftsbereichs Infotainment & Connectivity überstiegen deutlich den Vorjahresvergleichswert. Die Bereiche Multimedia und Connectivity verzeichneten einen deutlichen Anstieg, während sich der Bereich Audio etwas schwächer als 2017 zeigte. Der Absatz des Geschäftsbereichs Commercial Vehicles & Aftermarket lag insgesamt über dem Vorjahresniveau. Dies ist maßgeblich auf die steigende Nachfrage im Ersatzteil- und Aftermarket-Geschäft zurückzuführen. Der Absatz im Bereich Nutzfahrzeuge war dagegen leicht rückläufig. Im Geschäftsbereich Instrumentation & Driver HMI lag der Absatz im Jahr 2018 über dem des Vorjahreszeitraums. Steigerungen wurden vor allem mit europäischen und chinesischen Automobilherstellern, insbesondere bei Instrument Cluster und Display-Lösungen erzielt. Umsatzanstieg um 4,3 %;Anstieg des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 6,3 %2018 erhöhte sich der Umsatz der Division Interior im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,3 % auf 9.707,2 Mio € (Vj. 9.305,2 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 6,3 %. UmsatzMio €![]() Anstieg des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 10,6 %Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) der Division Interior erhöhte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 86,4 Mio € bzw. 10,6 % auf 899,1 Mio € (Vj. 812,7 Mio €) und entspricht 9,3 % (Vj. 8,8 %) des bereinigten Umsatzes. Operativer Ergebnisanstieg (EBIT) um 31,9 %Die Division Interior verzeichnete 2018 einen Anstieg des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 238,9 Mio € bzw. 31,9 % auf 988,1 Mio € (Vj. 749,2 Mio €). Die Umsatzrendite erhöhte sich auf 10,2 % (Vj. 8,1 %). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 51,1 Mio € (Vj. 46,1 Mio €). Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 17,6 % (Vj. 14,9 %). Sondereffekte 2018Nach erfolgreichem Abschluss aller Verhandlungen und Erteilung der notwendigen Fusionskontrollfreigaben nahm die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, am 2. Juli 2018 weltweit den Betrieb auf. Aus der Einbringung von Netto-Vermögen inklusive immaterieller Vermögenswerte ergab sich in der Division Interior ein Ertrag in Höhe von 183,7 Mio €. Des Weiteren entstand ein Aufwand aus dem Verkauf einer Gesellschaft in Höhe von 28,9 Mio €. Aus Wertminderungen auf Sachanlagen resultierte ein Aufwand in Höhe von 1,2 Mio €. Die Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen führte zu einem Ertrag in Höhe von insgesamt 3,0 Mio €. Darin enthalten ist eine Wertaufholung auf Sachanlagen in Höhe von 2,8 Mio €. Darüber hinaus führte ein Asset Deal zu einem Ertrag in Höhe von 2,9 Mio €. Im Rahmen der Verselbstständigung der Division Powertrain ergab sich ein Aufwand in Höhe von 4,3 Mio €. Für die Division Interior beträgt die Entlastung durch Sondereffekte im Jahr 2018 insgesamt 155,2 Mio €. Sondereffekte 2017Unabhängig vom jährlichen Impairment-Test wurden in der Division Interior Wertminderungen in Höhe von insgesamt 23,0 Mio € auf Goodwill erfasst, der im Zusammenhang mit dem Ausbau unserer Mobility-Services-Aktivitäten entstanden war. Die Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen führte zu einem Ertrag in Höhe von insgesamt 5,4 Mio €. Darin enthalten ist eine Wertaufholung auf Sachanlagen in Höhe von 4,8 Mio €. Des Weiteren entstand infolge des Restanteilserwerbs an einem Joint Venture ein Ertrag in Höhe von 1,9 Mio € aus der Marktwertanpassung der zuvor gehaltenen Anteile. Für die Division Interior ergab sich eine Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 15,7 Mio €. scroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. BeschaffungDas Jahr 2018 war für die Division Interior durch Versorgungsprobleme aufgrund der Allokation auf dem Halbleitermarkt geprägt. Der Bedarf an Passiven und Diskreten Bausteinen konnte nur mit großem Aufwand und hohen Kosten in der Lieferkette gedeckt werden. Bandstillstände aufgrund von Komponentenengpässen konnten erfolgreich vermieden werden. Im Sinne eines aktiven Risikomanagements wurde die Nominierung alternativer Liefermöglichkeiten von Schlüsselkomponenten weiter vorangetrieben. Der Anteil der Displays am gesamten Beschaffungsvolumen für die Division Interior und die Displaygröße sind weiter gestiegen. Das Qualitätsniveau für Kaufteile konnte in Summe weiter verbessert werden. Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mio € bzw. 0,2 % auf 1.064,7 Mio € (Vj. 1.062,7 Mio €) und lagen damit bei 11,0 % vom Umsatz (Vj. 11,4 %). AbschreibungenDie Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um 10,3 Mio € auf 401,1 Mio € (Vj. 390,8 Mio €) und betragen 4,1 % vom Umsatz (Vj. 4,2 %). Darin enthalten sind im Jahr 2018 Wertaufholungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio € (Vj. Wertminderungen 18,2 Mio €). Operative AktivaDie operativen Aktiva der Division Interior erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 547,3 Mio € auf 5.788,1 Mio € (Vj. 5.240,8 Mio €). Das Working Capital reduzierte sich um 85,9 Mio € auf 693,0 Mio € (Vj. 778,9 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsaufbau von 58,6 Mio € auf 882,3 Mio € (Vj. 823,7 Mio €). Die operativen Forderungen verringerten sich zum Stichtag um 8,2 Mio € auf 1.587,7 Mio € (Vj. 1.595,9 Mio €). Die operativen Verbindlichkeiten stiegen um 136,3 Mio € auf 1.777,0 Mio € (Vj. 1.640,7 Mio €). Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 5.705,0 Mio € (Vj. 5.076,4 Mio €) auf und lagen damit um 628,6 Mio € über dem Vorjahreswert. Der Goodwill erhöhte sich aufgrund von Wechselkurseffekten um 8,3 Mio € auf 2.709,7 Mio € (Vj. 2.701,4 Mio €). Das Sachanlagevermögen lag mit 1.782,1 Mio € um 263,1 Mio € über dem Vorjahresniveau von 1.519,0 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 11,4 Mio € auf 696,2 Mio € (Vj. 684,8 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 51,1 Mio € (Vj. 46,1 Mio €) wirkten sich wertmindernd auf die immateriellen Vermögenswerte aus. Insgesamt führte ein Asset Deal mit 3,9 Mio € zu einem Anstieg der operativen Aktiva in der Division Interior. Aus dem Verkauf einer Gesellschaft resultierte in der Division Interior eine Verringerung der operativen Aktiva um insgesamt 17,6 Mio €. Während im Vorjahr Wechselkurseffekte den Gesamtbestand der operativen Aktiva der Division Interior um 131,8 Mio € verminderten, wirkten sie sich im Berichtsjahr mit 13,0 Mio € erhöhend aus. Die durchschnittlichen operativen Aktiva der Division Interior stiegen gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um 597,4 Mio € auf 5.626,3 Mio € (Vj. 5.028,9 Mio €). Investitionen (Bilanzzugang)Der Bilanzzugang der Division Interior erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 125,1 Mio € auf 578,4 Mio € (Vj. 453,3 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 6,0 % (Vj. 4,9 %). Neben dem Ausbau der Produktionskapazitäten an den deutschen Standorten wurde in China, Rumänien, Tschechien, Mexiko und den USA investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf der Erweiterung von Fertigungskapazitäten für die Geschäftsbereiche Instrumentation & Driver HMI sowie Body & Security. Im Geschäftsbereich Instrumentation & Driver HMI wurden die Fertigungskapazitäten für Bedien- und Displaylösungen ausgebaut. MitarbeiterDie Mitarbeiterzahl der Division Interior erhöhte sich um 1.900 auf 47.906 Personen (Vj. 46.006). Der Personalaufbau ist auf den kontinuierlichen Ausbau im Bereich Forschung und Entwicklung sowie auf die Anpassung an gestiegene Volumina zurückzuführen. Rubber Groupscroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die Rubber Group umfasst zwei Divisionen:
Im Berichtsjahr erzielten die insgesamt 13 Geschäftsbereiche 40 % des Konzernumsatzes. Die Rubber Group war zur Jahresmitte 2018 mit deutlich erhöhten Preisen für Rohöl und für Butadien, ein Vormaterial für synthetische Kautschuke, konfrontiert. Engpässe im Bereich Chemikalien und hohe Einfuhrzölle auf Stahl in den USA führten zu zusätzlichen Preisanstiegen. Der Markt für Naturkautschuk entspannte sich hingegen im Vergleich zum Vorjahr. Entwicklung der Division Reifen
AbsatzDie Verkaufszahlen lagen im Jahr 2018 im Pkw-Erstausrüstungsgeschäft leicht unter und im Pkw-Reifenersatzgeschäft mit 1 % leicht über dem Vorjahresvergleichswert. Die Absatzzahlen im Nutzfahrzeugreifengeschäft lagen 5 % über dem Vorjahresniveau. Damit wurden 2018 erneut 155 Mio Reifen verkauft. Umsatzanstieg um 0,2 %;Anstieg des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 3,1 %2018 erhöhte sich der Umsatz der Division Reifen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 0,2 % auf 11.352,2 Mio € (Vj. 11.325,8 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 3,1 %. UmsatzMio €![]() Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 11,5 %Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) der Division Reifen verringerte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 246,8 Mio € bzw. 11,5 % auf 1.900,0 Mio € (Vj. 2.146,8 Mio €) und entspricht 16,8 % (Vj. 19,0 %) des bereinigten Umsatzes. Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 12,5 %Die Division Reifen verzeichnete 2018 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 269,2 Mio € bzw. 12,5 % auf 1.882,1 Mio € (Vj. 2.151,3 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf 16,6 % (Vj. 19,0 %). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 19,3 Mio € (Vj. 19,5 Mio €). Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 29,1 % (Vj. 35,0 %). Sondereffekte 2018Für die Division Reifen beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2018 insgesamt 1,2 Mio €, welche aus einer Wertminderung auf Sachanlagen resultierte. Sondereffekte 2017In der Division Reifen entstand aus dem Verkauf von als Finanzanlagen gehaltenen Beteiligungen ein Ertrag in Höhe von insgesamt 14,0 Mio €. Darüber hinaus ergab sich aus einer Erstkonsolidierung ein Ertrag in Höhe von 0,5 Mio €. Daneben führte die Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen zu einem Ertrag in Höhe von 10,0 Mio €. Aus Wertminderungen auf Sachanlagen entstand ein Aufwand in Höhe von insgesamt 0,5 Mio €. Für die Division Reifen ergab sich eine Entlastung durch Sondereffekte im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 24,0 Mio €. BeschaffungDie Preise für wichtige Rohmaterialien stiegen ab Ende des ersten Quartals kontinuierlich an. Insbesondere die Preise von Vormaterialien wie Butadien und Rohöl waren aufgrund gestiegener Nachfrage, aber auch infolge von Spekulationen sehr volatil. Der Ölpreis erreichte zum Ende des dritten Quartals den höchsten Wert der letzten Jahre. Der Anstieg des Ölpreises führte folglich auch zu einem Preisanstieg bei weiteren ölabhängigen Vormaterialien, etwa bei Rußen. Im vierten Quartal 2018 notierten die Preise für Öl und Butadien wieder deutlich niedriger. Die Preise für Stahl und einige Textilien stiegen infolge der erhöhten Einfuhrzölle in den USA zum Jahresende deutlich an. Der Naturkautschukpreis hingegen zeigte im gesamten Jahresverlauf eine sinkende Tendenz. Im Durchschnitt lag das Gesamtjahr 2018 etwa auf dem Preisniveau des Vorjahres, allerdings ergab sich durch Währungseffekte und den zeitlichen Versatz zwischen Beschaffung, Lieferung und Einsatz eine leichte Kostenbelastung für die Division Reifen im Vorjahresvergleich. Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 9,6 Mio € bzw. 3,3 % auf 299,4 Mio € (Vj. 289,8 Mio €) und lagen damit wie im Vorjahr bei 2,6 % vom Umsatz. AbschreibungenDie Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um 15,7 Mio € auf 613,1 Mio € (Vj. 597,4 Mio €) und betragen 5,4 % vom Umsatz (Vj. 5,3 %). Darin enthalten ist im Jahr 2018 eine Wertminderung in Höhe von insgesamt 1,2 Mio € (Vj. 0,5 Mio €). scroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. Operative AktivaDie operativen Aktiva der Division Reifen erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 439,6 Mio € auf 6.435,3 Mio € (Vj. 5.995,7 Mio €). Das Working Capital reduzierte sich um 33,6 Mio € auf 2.440,6 Mio € (Vj. 2.474,2 Mio €). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der operativen Verbindlichkeiten um 190,1 Mio € auf 1.487,3 Mio € (Vj. 1.297,2 Mio €) zurückzuführen. Gegenläufig wirkten der Bestandsaufbau im Vorratsbereich von 36,8 Mio € auf 1.645,0 Mio € (Vj. 1.608,2 Mio €) sowie die Erhöhung der operativen Forderungen um 119,7 Mio € auf 2.282,9 Mio € (Vj. 2.163,2 Mio €). Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 4.998,5 Mio € (Vj. 4.492,8 Mio €) auf und lagen damit um 505,7 Mio € über dem Vorjahreswert. Der Goodwill erhöhte sich um 187,0 Mio € auf 392,2 Mio € (Vj. 205,2 Mio €). Diese Erhöhung resultierte aus dem Erwerb von Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, in Höhe von 180,5 Mio €, einem Share Deal mit 6,2 Mio € sowie aus Wechselkurseffekten in Höhe von 0,3 Mio €. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 263,7 Mio € auf 4.287,1 Mio € (Vj. 4.023,4 Mio €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 16,6 Mio € auf 145,9 Mio € (Vj. 129,3 Mio €). Diese Erhöhung ist auf den Erwerb von Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, mit einem Anteil von 45,0 Mio € sowie zwei Asset Deals mit einem Anteil von insgesamt 2,1 Mio € zurückzuführen. Gegenläufig wirkten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 19,3 Mio € (Vj. 19,5 Mio €). Insgesamt führten der Erwerb von Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, mit 226,6 Mio €, ein Share Deal mit 8,3 Mio €, zwei Asset Deals mit insgesamt 3,2 Mio € sowie die Auflösung einer Kaufpreisverbindlichkeit mit 0,4 Mio € zu einem Anstieg der operativen Aktiva in der Division Reifen. Wechselkurseffekte wirkten sich im Geschäftsjahr mit 14,8 Mio € (Vj. 353,7 Mio €) vermindernd auf den Gesamtbestand der operativen Aktiva der Division Reifen aus. Die durchschnittlichen operativen Aktiva der Division Reifen stiegen gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um 328,2 Mio € auf 6.471,2 Mio € (Vj. 6.143,0 Mio €). Investitionen (Bilanzzugang)Der Bilanzzugang der Division Reifen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Mio € auf 837,1 Mio € (Vj. 847,0 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 7,4 % (Vj. 7,5 %). In der Division Reifen wurden die Fertigungskapazitäten in Europa, Nordamerika sowie in Asien ausgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Werkneubauten in Rayong, Thailand, und Clinton, USA. Darüber hinaus wurden die Fertigungskapazitäten der bestehenden Werke in Hefei, China; Sumter, USA; und Lousado, Portugal; ausgebaut. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kostensenkung durchgeführt. MitarbeiterDie Mitarbeiterzahl der Division Reifen erhöhte sich um 2.029 auf 55.840 Personen (Vj. 53.811). In den Produktionsgesellschaften führte die Anpassung an eine bedarfsgerechte Produktion in den Werken Lousado, Portugal; Otrokovice, Tschechien; Püchov, Slowakei; Rayong, Thailand; sowie Sumter und Mount Vernon, USA; zu einem Anstieg der Beschäftigtenzahl. Des Weiteren ist die Erhöhung der Mitarbeiteranzahl im Bereich der Vertriebs- und Handelsgesellschaften insbesondere durch den Erwerb der Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, und den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten weltweit zurückzuführen. Entwicklung der Division ContiTech
Umsatzanstieg um 1,6 %;Anstieg des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 3,2 %2018 erhöhte sich der Umsatz der Division ContiTech im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,6 % auf 6.344,7 Mio € (Vj. 6.246,4 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Anstieg um 3,2 %. Starke Umsatzzuwächse wurden im Industriesektor, insbesondere in den Geschäftsbereichen Conveyor Belt Group und Industrial Fluid Solutions, verzeichnet. Darüber hinaus wurde der Vorjahresumsatz im Automobilersatzgeschäft übertroffen. In der Automobilerstausrüstung wurde das Umsatzniveau des Vorjahres erreicht. UmsatzMio €![]() Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 12,4 %Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) der Division ContiTech verringerte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 67,0 Mio € bzw. 12,4 % auf 472,8 Mio € (Vj. 539,8 Mio €) und entspricht 7,6 % (Vj. 8,7 %) des bereinigten Umsatzes. Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 10,4 %Die Division ContiTech verzeichnete 2018 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 46,0 Mio € bzw. 10,4 % auf 396,2 Mio € (Vj. 442,2 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf 6,2 % (Vj. 7,1 %). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 91,2 Mio € (Vj. 93,2 Mio €). Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 12,6 % (Vj. 13,9 %). Sondereffekte 2018In der Division ContiTech ergab sich im Rahmen einer Restrukturierung aus einer Wertminderung auf Sachanlagen ein Aufwand in Höhe von 0,2 Mio €. Es ergab sich ein Ertrag aus dem Verkauf einer Gesellschaft in Höhe von 0,4 Mio €. Aus einer Wertminderung auf Sachanlagen resultierte ein Aufwand in Höhe von 0,1 Mio €. Für die Division ContiTech beträgt die Entlastung durch Sondereffekte im Jahr 2018 insgesamt 0,1 Mio €. Sondereffekte 2017Aus Wertminderungen auf Sachanlagen entstand in der Division ContiTech ein Aufwand in Höhe von insgesamt 2,4 Mio €. Daneben resultierte aus Restrukturierungsaufwendungen sowie der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen insgesamt ein Ertrag in Höhe von 0,2 Mio €. Es entstand ein Aufwand aus dem Abgang von Gesellschaften und Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 1,6 Mio €. Für die Division ContiTech ergab sich eine Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 3,8 Mio €. BeschaffungIm Zuge der anziehenden Nachfrage auf den Rohstoffmärkten verzeichnete die Division ContiTech in einem sehr volatilen Umfeld steigende Preise für zahlreiche Rohmaterialien. Insbesondere die Preise für Ruße, ölabhängige Materialien und wichtige Chemikalien wiesen deutliche Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr auf. Die Preise für Rohöl erreichten zum Ende des dritten Quartals 2018 den höchsten Wert seit Jahren. Insgesamt stiegen die Materialpreise im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr. Forschung und EntwicklungDie Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 10,7 Mio € bzw. 7,7 % auf 149,1 Mio € (Vj. 138,4 Mio €) und lagen damit bei 2,3 % (Vj. 2,2 %) vom Umsatz. AbschreibungenDie Abschreibungen verringerten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um 3,5 Mio € auf 305,2 Mio € (Vj. 308,7 Mio €) und betragen 4,8 % vom Umsatz (Vj. 4,9 %). Darin enthalten sind im Jahr 2018 Wertminderungen in Höhe von insgesamt 0,3 Mio € (Vj. 2,4 Mio €). scroll
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Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen. Operative AktivaDie operativen Aktiva der Division ContiTech erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 43,0 Mio € auf 3.120,9 Mio € (Vj. 3.077,9 Mio €). Das Working Capital erhöhte sich um 37,0 Mio € auf 1.058,8 Mio € (Vj. 1.021,8 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsaufbau um 84,1 Mio € auf 804,2 Mio € (Vj. 720,1 Mio €). Die operativen Forderungen verringerten sich zum Stichtag um 26,5 Mio € auf 1.034,6 Mio € (Vj. 1.061,1 Mio €). Die operativen Verbindlichkeiten stiegen um 20,6 Mio € auf 780,0 Mio € (Vj. 759,4 Mio €). Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 2.393,3 Mio € (Vj. 2.439,3 Mio €) auf und verringerten sich damit um 46,0 Mio €. Der Goodwill erhöhte sich aufgrund von Wechselkurseffekten um 7,2 Mio € auf 493,7 Mio € (Vj. 486,5 Mio €). Das Sachanlagevermögen lag mit 1.419,1 Mio € um 30,5 Mio € über dem Vorjahresniveau von 1.388,6 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 79,6 Mio € auf 453,2 Mio € (Vj. 532,8 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 91,2 Mio € (Vj. 93,2 Mio €) reduzierten den Wert der immateriellen Vermögenswerte. Während im Vorjahr Wechselkurseffekte den Gesamtbestand der operativen Aktiva der Division ContiTech um 196,4 Mio € verminderten, wirkten sie sich im Berichtsjahr mit 15,1 Mio € erhöhend aus. Die durchschnittlichen operativen Aktiva der Division ContiTech verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 um 35,2 Mio € auf 3.146,9 Mio € (Vj. 3.182,1 Mio €). Investitionen (Bilanzzugang)Der Bilanzzugang der Division ContiTech erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 37,0 Mio € auf 250,2 Mio € (Vj. 213,2 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 3,9 % (Vj. 3,4 %). In der Division ContiTech wurden die Produktionsanlagen an deutschen Standorten sowie in China, den USA, Ungarn, Mexiko und Rumänien aus- und aufgebaut. Es wurden insbesondere die Fertigungskapazitäten für die Geschäftsbereiche Mobile Fluid Systems, Benecke-Hornschuch Surface Group und Power Transmission Group erweitert. In allen Geschäftsbereichen wurde zudem in die Rationalisierung bestehender Produktionsabläufe investiert. MitarbeiterDie Mitarbeiterzahl der Division ContiTech blieb mit 46.923 Personen (Vj. 46.938) nahezu konstant. Die Continental AG - Kurzfassung nach HGBErgänzend zur Konzernberichterstattung erläutern wir im Folgenden separat die Entwicklung der Muttergesellschaft.Der Jahresabschluss der Continental AG wird - anders als der Konzernabschluss - nach deutschem Handelsrecht (HGB, AktG) aufgestellt. Der Lagebericht der Continental AG wird gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Continental-Konzerns zusammengefasst, weil die künftigen Risiken und Chancen der Muttergesellschaft und ihre voraussichtliche Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Ergänzend dient die nachfolgende Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie der Vermögens- und Finanzlage der Muttergesellschaft dem Verständnis für den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung. Die Continental AG übt eine reine Leitungs- und Holdingfunktion für den Continental-Konzern aus. Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2.231,6 Mio € auf 21.033,1 Mio € (Vj. 18.801,5 Mio €). Die Veränderung auf der Aktivseite ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Finanzanlagen um 2.459,0 Mio € und der flüssigen Mittel um 195,1 Mio € zurückzuführen. Gegenläufig hierzu verminderten sich die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 454,8 Mio € auf 6.987,7 Mio € (Vj. 7.442,5 Mio €). Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich, hauptsächlich aufgrund der Gründung von Tochterunternehmen, im Rahmen der rechtlichen Verselbstständigung der Division Powertrain gegenüber der Vergleichsperiode um 2.459,0 Mio € auf 13.454,4 Mio € (Vj. 10.995,4 Mio €) und bildet nunmehr einen Anteil von 64,0 % an der Bilanzsumme (Vj. 58,5 %). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 14,2 Mio € auf 42,8 Mio € (Vj. 28,6 Mio €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus den sonstigen Kostenabgrenzungen. Gegenläufig hierzu verminderten sich die für den syndizierten Kredit abgegrenzten Kosten infolge der linearen Auflösung über die Restlaufzeit des syndizierten Kredits um 1,2 Mio €. Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr um 1.814,3 Mio € auf 11.022,4 Mio € (Vj. 9.208,1 Mio €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen um 81,8 Mio € auf 295,8 Mio € (Vj. 214,0 Mio €) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 35,4 Mio € auf 60,9 Mio € (Vj. 25,5 Mio €). scroll
Die Anleihen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 39,7 Mio € auf 2.207,9 Mio € (Vj. 2.168,2 Mio €). Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Begebungen von kurzfristig laufenden Commercial Paper mit einem Nominalwert von insgesamt 800,0 Mio € zurückzuführen. Gegenläufig hierzu führte die Rückzahlung der am 16. Juli 2018 fälligen 3,0 %-Euro-Anleihe im Nominalwert von 750,0 Mio € zu einer Reduzierung des Buchwerts der Anleihen. Die Rückstellungen verringerten sich um 26,7 Mio € auf 936,4 Mio € (Vj. 963,1 €), bedingt durch den Rückgang der Steuerrückstellungen um 72,6 Mio € auf 624,4 Mio € (Vj. 697,0 Mio €). Gegenläufig hierzu erhöhten sich die Pensionsrückstellungen um 35,3 Mio € auf 210,6 Mio € (Vj. 175,3 Mio €). Ebenso stiegen die sonstigen Rückstellungen um 10,6 Mio € auf 101,4 Mio € im Berichtsjahr. Das Eigenkapital erhöhte sich von 6.216,2 Mio € im Vorjahr auf 6.504,3 Mio €. Die Minderung aufgrund der Dividendenzahlung für 2017 in Höhe von 900,0 Mio € wurde durch den im Geschäftsjahr 2018 erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 1.188,1 Mio € ausgeglichen. Die Eigenkapitalquote hat sich durch die gestiegene Bilanzsumme von 33,1 % auf 30,9 % verringert. Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 22,7 Mio € auf 260,4 Mio € (Vj. 237,7 Mio €), im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Umsatzerlöse aus Konzerndienstleistungen. Das Beteiligungsergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 274,4 Mio € auf 1.462,7 Mio € (Vj. 1.737,1 Mio €). Wie im Vorjahr setzt sich das Beteiligungsergebnis überwiegend aus den Ergebnisabführungen der Tochterunternehmen zusammen. Die Erträge aus Gewinnabführung resultierten vor allem aus der Continental Caoutchouc-Export-GmbH, Hannover, in Höhe von 644,9 Mio €, der Continental Automotive GmbH, Hannover, in Höhe von 471,3 Mio € und der UMG Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover in Höhe von 188,9 Mio € sowie der Formpolster GmbH, Hannover, in Höhe von 131,0 Mio €. Das negative Zinsergebnis des Geschäftsjahres 2018 verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um 20,1 Mio € auf 65,5 Mio € (Vj. 85,6 Mio €). Die Zinsaufwendungen reduzierten sich dabei um 10,2 Mio € auf 108,1 Mio € (Vj. 118,3 Mio €), vor allem durch die am 16. Juli 2018 erfolgte Rückzahlung der mit 3,0 % p. a. verzinsten Euro-Anleihe mit einem Nominalwert von 750,0 Mio €. Die Zinserträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 Mio € auf 42,6 Mio € (Vj. 32,7 Mio €). Dabei resultierte der Anstieg aus Zinsen und ähnlichen Erträgen von übrigen Unternehmen in Höhe von 20,4 Mio €. Gegenläufig hierzu verringerten sich die Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen um 10,5 Mio €. Der Steuerertrag in Höhe von 0,2 Mio € (Vj. Steueraufwand in Höhe von 265,6 Mio €) resultiert im Wesentlichen aus Steuererstattungen und Auflösung von Rückstellungen für Vorjahre, insbesondere aufgrund eines im Geschäftsjahr beendeten Rechtsstreits. Der Ertrag wird in nahezu gleicher Höhe durch laufenden Aufwand in Deutschland und durch nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer kompensiert. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag weist die Continental AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.188,1 Mio € (Vj. 1.217,3 Mio €) aus. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beträgt 18,3 % (Vj. 19,6 %). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 570,4 Mio € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.758,5 Mio €. Aufsichtsrat und Vorstand werden der Hauptversammlung vorschlagen, die Auszahlung einer Dividende von 4,75 € je Stückaktie zu beschließen. Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 200.005.983 dividendenberechtigten Aktien 950.028.419,25 €. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir stabile Erträge aus Ergebnisabführungen und Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften. scroll
Sonstige AngabenAbhängigkeitsberichtSchlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktGDie Continental AG war im Geschäftsjahr 2018 ein von der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der Continental AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres 2018 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden." Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289a und § 315a HGB1. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 512.015.316,48 €. Es ist eingeteilt in 200.005.983 Stückaktien. Bei den Aktien handelt es sich ausnahmslos um Stammaktien, verschiedene Aktiengattungen sind nicht ausgegeben und in der Satzung nicht vorgesehen. Jede der Aktien ist ab dem Zeitpunkt der Entstehung stimm- und dividendenberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung). Aktien, die Sonderrechte gewähren, bestehen nicht. 2. Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreitenZu den Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (gemeldete Beteiligungshöhe), wird auf die Angaben im Anhang (Kapitel 37), Mitteilungen nach dem WpHG, verwiesen. 3. Inhaber von Aktien mit SonderrechtenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 4. Art der Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungenArbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Stimmrechtskontrolle nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt. 5. Vorschriften zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzunga) Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen gemäß § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Danach ist für die Bestellung und Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Aufsichtsrat zuständig. Er entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Kommt im Fall einer Bestellung diese Mehrheit nicht zustande, so hat der sogenannte Vermittlungsausschuss innerhalb eines Monats nach der Abstimmung dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Bestellung zu unterbreiten. Neben dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses können dem Aufsichtsrat auch andere Vorschläge unterbreitet werden. Bei Abstimmung über die dem Aufsichtsrat unterbreiteten Vorschläge ist die einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Für den Fall, dass die Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, hat der Aufsichtsratsvorsitzende gemäß § 31 Abs. 4 MitbestG bei einer erneuten Abstimmung zwei Stimmen. b) Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen. Die Hauptversammlung hat in § 20 Abs. 3 der Satzung von der in § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen. Beschlüsse der Hauptversammlung zu einer Satzungsänderung werden gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, sofern nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes oder besondere Regelungen der Satzung jeweils etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz schreibt zwingende Kapitalmehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals z. B. für Satzungsänderungen vor, die mit wesentlichen Kapitalmaßnahmen einhergehen, wie etwa Beschlüsse über die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital. 6. Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufena) Der Vorstand kann neue Aktien nur auf der Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung ausgeben. Am Bilanzstichtag besteht für den Vorstand weder eine Ermächtigung, neue Aktien im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital), noch eine Ermächtigung, Wandel-, Optionsschuldverschreibungen oder andere Finanzinstrumente auszugeben, die zum Bezug neuer Aktien berechtigen könnten. b) Der Vorstand darf Aktien nur unter den in § 71 AktG normierten Voraussetzungen zurückkaufen. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist dem Vorstand nicht erteilt. 7. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden WirkungenEs bestehen folgende wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels bei der Continental AG stehen: a) Der am 24. April 2014 abgeschlossene Vertrag über einen syndizierten Kredit in Höhe von ursprünglich 4,5 Mrd € besteht zum Bilanzstichtag nur noch aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 3,0 Mrd €. Er gibt jedem Kreditgeber das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und Rückzahlung der von ihm gewährten Darlehen zu verlangen, falls eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Continental AG erwerben und anschließende Verhandlungen über eine Fortsetzung des Kredits zu keiner Einigung geführt haben. Der Begriff "Kontrolle" ist als das Halten von mehr als 50 % der Stimmrechte sowie als Abschluss eines Beherrschungsvertrags im Sinne von § 291 AktG durch die Continental AG als beherrschte Gesellschaft definiert. b) Sowohl die von der Continental AG im Jahr 2013 ausgegebene Anleihe mit einem Nominalbetrag von 750 Mio € als auch die von einem Tochterunternehmen der Continental AG, der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, im November 2015 zu einem Nominalbetrag von insgesamt 500 Mio € begebene Anleihe und die im November 2016 von der Continental AG begebene Anleihe über 600 Mio € berechtigen jeden Anleihegläubiger, im Falle eines Kontrollwechsels bei der Continental AG ("Change of Control") von der jeweiligen Emittentin zu verlangen, die vom Anleihegläubiger gehaltenen Anleihen zu einem in den Anleihebedingungen festgelegten Kurs einzulösen bzw. zu erwerben. Die Anleihebedingungen definieren Kontrollwechsel als die Veräußerung aller oder aller wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft an nicht mit der Gesellschaft verbundene Dritte sowie das Halten von mehr als 50 % der Stimmrechte an der Continental AG durch eine Person oder durch mehrere im Sinne des § 2 Abs. 5 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpUG) gemeinsam handelnde Personen infolge Erwerbs oder als Ergebnis einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses unter Beteiligung der Continental AG. Das Halten von Stimmrechten durch die Schaeffler GmbH (nach konzerninternen rechtlichen Umstrukturierungen im Jahr 2015 firmierend unter IHO Verwaltungs GmbH), ihre Rechtsnachfolger oder mit ihr verbundene Unternehmen ist kein Kontrollwechsel im Sinne der Anleihebedingungen. Sollte ein Kontrollwechsel im Sinne der vorstehend beschriebenen Vereinbarungen eintreten und ein Vertragspartner oder Anleihegläubiger seine entsprechenden Rechte ausüben, könnten dann erforderlich werdende Anschlussfinanzierungen möglicherweise nicht zu den jetzt bestehenden Konditionen abgeschlossen werden und zu höheren Finanzierungskosten führen. c) Im Jahr 1996 haben die Compagnie Financière Michelin SCmA, Granges-Paccot, Schweiz, und die Continental AG die MC Projects B.V, Maastricht, Niederlande, gegründet, an der beide mit je 50 % beteiligt sind. Michelin hat die Rechte für Europa an der Marke Uniroyal in das Unternehmen eingebracht. Die MC Projects B.V. lizenziert diese Rechte an Continental. Nach den Vereinbarungen kann u. a. diese Lizenz außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wesentlicher Reifenwettbewerber mehr als 50 % der Stimmrechte an Continental erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an der MC Projects B.V. zu erwerben und die MC Projects B.V. zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb der Continental Barum s.r.o. in Otrokovice, Tschechien, auf 51 % zu erhöhen. Im Falle eines solchen Kontrollwechsels und der Ausübung dieser Rechte könnten sich Einbußen in den Umsatzerlösen der Division Reifen und Einschränkungen bei den ihr zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten ergeben. 8. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines ÜbernahmeangebotsEntschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht. Vergütung des VorstandsDie Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Im Einzelnen handelt es sich um eine Festvergütung, variable Vergütungselemente einschließlich Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Nebenleistungen und eine betriebliche Altersversorgung. Nähere Einzelheiten einschließlich der individualisierten Bezüge enthält der Vergütungsbericht, der im Corporate-Governance-Bericht auf den Seiten 22 ff. zu finden ist. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist den Aktionären auch im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance zugänglich. Risiko- und ChancenberichtIm Rahmen des Risiko- und Chancenmanagements wird die Gesamtsituation von Continental konzernweit analysiert und gesteuert.Die Unternehmenssteuerung des Continental-Konzerns ist darauf ausgerichtet, Mehrwert zu schaffen. Dies bedeutet für uns, den Unternehmenswert jedes einzelnen Geschäftsbereichs und des Gesamtkonzerns nachhaltig zu steigern. Um unser Ziel der Wertschaffung zu erreichen, wägen wir sich uns bietende Chancen und sich ergebende Risiken laufend und verantwortungsbewusst ab. Unter Risiko verstehen wir die Möglichkeit des Eintretens interner oder externer Ereignisse, die das Erreichen unserer strategischen und operativen Ziele negativ beeinflussen können. Als weltweit tätiger Konzern ist Continental vielfältigen Risiken ausgesetzt, die das Geschäft beeinträchtigen und im Extremfall den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Risiken, die sich überschauen und handhaben lassen, akzeptieren wir, wenn die ihnen gegenüberstehenden Chancen eine nachhaltige Wertsteigerung erwarten lassen. Unter Wertsteigerung verstehen wir die im Kapitel Unternehmenssteuerung beschriebene Systematik der Continental Value Contribution (CVC). Risiko- und Chancenmanagement und internes KontrollsystemUm in einem komplexen Geschäftsumfeld als Unternehmen erfolgreich agieren zu können und dabei die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften zu sichern, hat Continental ein Governance-System geschaffen, das in seiner Gesamtheit alle relevanten Geschäftsprozesse umfasst. Das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem sowie das Compliance-Management-System, das ausführlich in der Erklärung zur Unternehmensführung (Seite 21) beschrieben ist, sind Bestandteile des Governance-Systems. Dabei umfasst das Risikomanagementsystem auch das Risikofrüherkennungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG. Verantwortlich für das Governance-System, das sämtliche Tochtergesellschaften umfasst, ist der Vorstand. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss überwachen seine Wirksamkeit. Gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB müssen die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beschrieben werden. In die Berichterstattung sind alle Teile des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems einzubeziehen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahres- und Konzernabschluss haben können. Die konzernweiten Steuerungssysteme haben als wesentliche Elemente eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und systemimmanente Kontrollen bei der Abschlusserstellung. Das Vieraugenprinzip und die Funktionstrennung sind grundlegende Prinzipien der Organisation. Darüber hinaus stellt die Geschäftsleitung von Continental durch Richtlinien zur Abschlusserstellung und Bilanzierung, Zugriffsberechtigungen in den IT-Systemen sowie Regelungen zur Einbeziehung von internen und externen Spezialisten eine gesetzeskonforme Rechnungslegung sicher. Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (Financial Reporting Internal Control System, Financial Reporting ICS) wird in wesentlichen Bereichen durch quartalsweise durchgeführte Effektivitätstests der berichtenden Einheiten beurteilt. Bei etwaigen Schwächen leitet das Konzernmanagement die erforderlichen Maßnahmen ein. Im Rahmen unseres Chancenmanagements werten wir Markt- und Konjunkturanalysen sowie die Veränderung rechtlicher Vorschriften (z. B. hinsichtlich Verbrauchs-, Abgasnormen und Sicherheitsvorschriften) aus. Darüber hinaus befassen wir uns mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Automobilbranche und andere für uns relevante Märkte, unsere Produktionsfaktoren und die Gestaltung und Weiterentwicklung unseres Produktportfolios. Governance, Risk & Compliance (GRC)In der vom Vorstand verabschiedeten GRC Policy hat Continental die Rahmenbedingungen für ein integriertes GRC als wesentlichen Bestandteil des Risikomanagementsystems definiert, das die Identifikation, die Bewertung sowie die Berichterstattung und Dokumentation von Risiken regelt. Dadurch wird zusätzlich das konzernweite Risikobewusstsein weiter erhöht und der Rahmen für eine einheitliche Risikokultur geschaffen. Die Einhaltung und Umsetzung wird durch das GRC Committee sichergestellt. Im Rahmen des GRC-Systems sind alle Komponenten der Risikoberichterstattung sowie der Wirksamkeitsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems integriert. Die Identifizierung, Bewertung und Berichterstattung von Risiken erfolgt dabei auf der organisatorischen Ebene, die auch für die Steuerung der identifizierten Risiken verantwortlich ist. Über einen mehrstufigen Bewertungsprozess werden die übergeordneten organisatorischen Einheiten ebenfalls mit eingebunden. Somit umfasst das GRC-System alle Berichtsebenen, von der Gesellschafts- bis hin zur obersten Konzernebene. Risikoberichterstattung![]() Auf Konzernebene ist das GRC Committee unter Vorsitz des für Finanzen, Controlling, Compliance, Recht und IT zuständigen Vorstandsmitglieds u. a. dafür verantwortlich, die für den Konzern wesentlichen Risiken zu identifizieren. Der Vorstand sowie der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden durch das GRC Committee regelmäßig über die wesentlichen Risiken, etwaige Kontrollschwächen und ergriffene Maßnahmen informiert. Darüber hinaus ist der Abschlussprüfer verpflichtet, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über wesentliche Schwächen im rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem zu berichten, die der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit festgestellt hat. Risikobewertung und -berichterstattungGrundsätzlich gilt für die Einschätzung der Chancen und Risiken ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr. Die Beurteilung der Risiken und ihrer Auswirkungen erfolgt vornehmlich nach quantitativen Kriterien in verschiedenen Kategorien nach dem Netto-Prinzip, d. h. nach risikominimierenden Maßnahmen. Ist eine quantitative Bewertung eines Risikos nicht möglich, so erfolgt die Bewertung qualitativ auf Basis der potenziellen negativen Auswirkungen des Risikoeintritts auf die Erreichung der strategischen Konzernziele sowie anhand weiterer qualitativer Kriterien, wie z. B. der Auswirkung auf die Reputation von Continental. Auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenhöhe im Betrachtungszeitraum werden aus der Gesamtheit aller berichteten Risiken die für den Konzern wesentlichen Einzelrisiken identifiziert. Diese von Continental als wesentlich eingestuften Einzelrisiken und die zu Risikokategorien aggregierten Risiken werden im Risiko- und Chancenbericht beschrieben, sofern der potenzielle negative EBIT-Effekt des Einzelrisikos oder der summierte potenzielle negative EBIT-Effekt der in der Kategorie enthaltenen Einzelrisiken 100 Mio € im Betrachtungszeitraum überschreitet oder eine wesentliche negative Auswirkung auf das Erreichen der strategischen Konzernziele besteht. Bei der Risikobewertung kann das lokale Management auf verschiedene Instrumente zurückgreifen. Dazu zählen vordefinierte Risikokategorien (z. B. Wechselkursrisiken, Produkthaftungsrisiken, rechtliche Risiken) und Bewertungskriterien, zentral entwickelte funktionsspezifische Fragebogen sowie die Prozess- und Kontrollbeschreibungen des Financial Reporting ICS. Damit werden die wesentlichen Kontrollen in den Geschäftsprozessen (Purchase to Pay, Order to Cash, Asset Management, HR, IT-Berechtigungen und Abschlusserstellungsprozess) im Hinblick auf ihre Effektivität getestet. In der IT-gestützten Risikomanagementanwendung des GRC-Systems erfolgen durch alle wesentlichen Konzerngesellschaften eine halbjährliche Bewertung von geschäftsbezogenen Risiken sowie eine jährliche Bewertung von Compliance-Risiken. Bei der Bewertung dieser Risiken werden ergänzend auch tatsächlich eingetretene Qualitäts-, Rechts- und Compliance-Fälle berücksichtigt. Das quartalsweise durchgeführte Financial Reporting ICS komplettiert die regelmäßige GRC-Berichterstattung. Darüber hinaus werden strategische Risiken u. a. im Rahmen einer SWOT-Analyse durch das GRC Committee identifiziert und bewertet. Kommt es spontan zu neuen wesentlichen Risiken außerhalb der Regelberichterstattung, sind diese umgehend zu melden und vom GRC Committee zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch die Risiken, die im Rahmen der Audits durch Konzernfunktionen identifiziert worden sind. Ergänzend zu den von den Berichtseinheiten, im Rahmen des integrierten GRC, durchgeführten Risikoanalysen erfolgen Prüfungen durch die Konzernrevision. Um Auswirkungen möglicher Risiken zu beurteilen, analysiert das zentrale Controlling die im Rahmen des Reporting berichteten Kennzahlen zusätzlich auf Konzern- und Divisionsebene. Um Mitarbeitern und Dritten außerhalb des Konzerns die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Grundwerte und ethische Normen zu melden, hat Continental eine Compliance & Antikorruptions-Hotline eingerichtet. Über die Hotline können, soweit gesetzlich zulässig auch anonym, Informationen zu potenziellen Rechtsverletzungen wie Bestechung oder kartellrechtswidrigem Verhalten, aber auch zu Manipulationen im Rahmen der Rechnungslegung mitgeteilt werden. Hinweise an diese Hotline werden von der Konzernrevision und der Compliance-Abteilung geprüft, weiterverfolgt und, soweit erforderlich, mit Unterstützung anderer Funktionen abschließend bearbeitet. RisikosteuerungFür jedes identifizierte und als erheblich eingeschätzte Einzelrisiko leitet das verantwortliche Management geeignete Gegenmaßnahmen ein, die auch im GRC-System dokumentiert werden. Die identifizierten Risiken und die entsprechenden Gegenmaßnahmen werden durch das GRC Committee auf Konzernebene überwacht und konsolidiert. Es berichtet dem Vorstand regelmäßig und empfiehlt ggf. weitere Maßnahmen. Der Vorstand erörtert und beschließt die Maßnahmen und berichtet dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die zuständigen Gremien überwachen laufend die Entwicklung aller identifizierten Risiken und den Stand der eingeleiteten Maßnahmen. Die Konzernrevision überprüft regelmäßig den Risikomanagementprozess, wodurch dessen Effektivität und Weiterentwicklung fortlaufend überwacht werden. Wesentliche RisikenDie Reihenfolge der dargestellten Risikokategorien bzw. Einzelrisiken innerhalb der vier Risikogruppen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes für Continental wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Risiken. Sind keine quantitativen Angaben zur Schadenhöhe gemacht, so erfolgt die Bewertung auf Basis qualitativer Kriterien. Sofern keine Division explizit hervorgehoben wird, betreffen die Risiken alle Divisionen. FinanzrisikenContinental ist Risiken im Zusammenhang mit ihren Finanzierungsvereinbarungen und dem syndizierten Kredit ausgesetzt.Continental ist Risiken in Verbindung mit ihren Finanzierungsvereinbarungen ausgesetzt. Risiken ergeben sich aus den Anleihen, die die Continental AG oder ihre Tochtergesellschaften unter ihrem Rahmen-Emissionsprogramm begeben haben. Diese Finanzierungsvereinbarungen enthalten Bedingungen, die Continental in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken könnten, sowie Bestimmungen für den Fall eines Kontrollwechsels. Zur Finanzierung des laufenden Geschäfts, ihrer Investitionen und Zahlungsverpflichtungen hat Continental im April 2014, zuletzt angepasst im April 2016, einen syndizierten Kreditvertrag geschlossen, aus dem sich Risiken ergeben können. Die Kreditgeber haben nach dem syndizierten Kreditvertrag im Falle eines Kontrollwechsels bei der Continental AG das Recht, die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Die Voraussetzungen und Folgen eines Kontrollwechsels nach den Bedingungen der Anleihen bzw. des syndizierten Kreditvertrags sind im Einzelnen im Kapitel Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289a und § 315a HGB (Seite 90 f.) beschrieben. Die hier genannten Kredite und Anleihen könnten außerdem unverzüglich fällig gestellt werden, wenn andere Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von mehr als 75,0 Mio € nicht fristgerecht bedient oder vorzeitig zur Rückzahlung fällig gestellt werden. Des Weiteren muss Continental nach diesem syndizierten Kreditvertrag neben anderen Pflichten auch eine finanzielle Kennzahl (Financial Covenant) einhalten. Diese sieht eine Verschuldungsobergrenze von 3,00 vor und errechnet sich aus dem Verhältnis von konsolidierten Netto-Finanzschulden zu konsolidiertem bereinigten EBITDA. Aufgrund der nachstehend dargelegten Markt- und operativen Risiken ist nicht auszuschließen, dass es Continental unter sehr widrigen Umständen nicht möglich ist, die zuvor beschriebene Kennzahl einzuhalten. Sollte Continental gegen diese Verpflichtung verstoßen, sind die Gläubiger berechtigt, den Kredit und die Anleihen vorzeitig fällig zu stellen. Das zugesagte Volumen des syndizierten Kredits besteht aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 3,0 Mrd € (Fälligkeit April 2021). Sie wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2018 von der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, in Höhe von 157,2 Mio € in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2018 lag die Kennzahl für die Verschuldung bei 0,19. Der Financial Covenant wurde jederzeit eingehalten. Continental ist Risiken in Verbindung mit Wechselkursveränderungen und Kurssicherungsmaßnahmen ausgesetzt.Continental ist weltweit tätig und damit finanziellen Risiken aufgrund von Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Daraus können Verluste entstehen, wenn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, an Wert verlieren und/ oder Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs teurer werden. Wechselkursschwankungen können zudem Schwankungen der Rohstoffpreise in Euro verstärken oder reduzieren, da Continental einen großen Teil ihres Rohstoffbedarfs in fremden Währungen einkauft. Aufgrund dieser Faktoren können Kursschwankungen die Ertragslage von Continental beeinflussen. Externe und interne Transaktionen, bei denen Produkte und Leistungen an Dritte und an Unternehmen des Continental-Konzerns geliefert werden, können mit Barmittelzu- und -abflüssen verbunden sein, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft geführt werden (Transaktionsrisiko). Soweit Barmittelabflüsse der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft in einer Fremdwährung nicht durch Barmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft in derselben Währung ausgeglichen werden, wird das verbleibende Netto-Wechselkursrisiko im Einzelfall durch entsprechende derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Währungsoptionen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten, abgesichert. Darüber hinaus ist Continental Wechselkursrisiken in Verbindung mit externen und internen Kreditvereinbarungen ausgesetzt, aus denen Barmittelzu- und -abflüsse entstehen, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft geführt werden. Diese Wechselkursrisiken werden in der Regel durch geeignete derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und kombinierte Zins- und Währungsswaps, abgesichert. Grundsätzlich können alle in Form von derivativen Finanzinstrumenten durchgeführten Sicherungstransaktionen zu Verlusten führen. Das im Ausland gebundene Netto-Vermögen von Continental wird in der Regel nicht gegen Wechselkursveränderungen abgesichert. Zudem berichten einige Konzerngesellschaften ihre Ergebnisse in anderen Währungen als dem Euro, sodass Continental die betreffenden Posten bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Euro umrechnen muss (Umrechnungsrisiko). Umrechnungsrisiken werden grundsätzlich nicht abgesichert. Für die Quantifizierung der möglichen Auswirkungen des transaktionsbezogenen Wechselkursrisikos aus Finanzinstrumenten auf die Ertragslage des Continental-Konzerns wurden mithilfe eines mathematischen Modells auf Basis der historischen Volatilitäten die Transaktionswährungen mit einem signifikanten Wechselkursrisiko innerhalb der kommenden zwölf Monate bestimmt. Sofern sich die Wechselkurse dieser Währungen alle gleichzeitig für Continental nachteilig entwickeln, beläuft sich der aus einer Veränderung um 10 % des aktuellen Stichtagskurses ermittelte hypothetische negative Effekt auf die Ertragslage des Konzerns auf 100 Mio € bis 200 Mio €. MarktrisikenContinental könnte erheblichen Risiken in Verbindung mit einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ausgesetzt sein.Continental generiert einen großen Teil (72 %) ihres Umsatzes mit Automobilherstellern (Original Equipment Manufacturers, OEMs). Der übrige Continental-Umsatz wird in den Ersatz- oder Industriemärkten erzielt, vor allem über das Ersatzgeschäft für Pkw- sowie Lkw-Reifen und, in geringerem Umfang, in den nicht zum Kfz-Bereich gehörenden Endmärkten der anderen Divisionen. Aktuell entwickeln sich die Automobilmärkte in Europa und Nordamerika, aber auch in China deutlich schwächer als in der Vergangenheit, bei gleichzeitig steigender Volatilität und Ungewissheit. Sollte es sich hierbei um eine dauerhafte Marktschwäche handeln oder diese noch durch einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung verstärkt werden, müsste Continental mit Umsatz- und Ertragseinbußen rechnen. Darüber hinaus wurden 2018 ca. 40 % des Konzernumsatzes von Continental durch die fünf größten OEM-Kunden (Daimler, Fiat Chrysler, Ford, Renault-Nissan-Mitsubishi und VW) generiert. Sollte Continental einen oder mehrere ihrer OEM-Kunden verlieren oder sollten Zulieferverträge vorzeitig gekündigt werden, könnten die von Continental zur Lieferung dieser Produkte getätigten Anfangsinvestitionen oder gegen den betreffenden Kunden noch ausstehende Forderungen ganz oder teilweise verloren gehen. Auf Basis einer Szenarioanalyse, die einen Volumenrückgang von 20 % im Geschäftsjahr 2019 unterstellt, rechnen wir unter Berücksichtigung von dadurch notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen mit einer Verschlechterung der EBIT-Marge um etwa acht Prozentpunkte und der bereinigten EBIT-Marge um fünf bis sechs Prozentpunkte. Continental ist in einer zyklischen Branche tätig.Die weltweite Fahrzeugproduktion und damit auch der Verkauf an OEMs (über den Continental derzeit 72 % ihres Umsatzes generiert) sind zum Teil deutlichen Schwankungen unterworfen. Sie sind u. a. abhängig von den allgemeinen Konjunkturbedingungen, dem verfügbaren Einkommen sowie von den Konsumausgaben und -präferenzen der Haushalte, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise den Kraftstoffkosten, der Verfügbarkeit und den Kosten von Verbraucherkrediten beeinflusst werden können. Infolge der schwankenden Produktionsvolumina in der Automobilindustrie ist auch die Nachfrage nach Produkten von Continental unregelmäßig, da sich OEMs in der Regel gegenüber ihren Zulieferern nicht zu Mindestabnahmemengen oder Fixpreisen verpflichten. Die weitere Entwicklung in den von Continental bedienten Märkten ist schwer vorherzusagen, was auch die Planung der benötigten Produktionskapazitäten erschwert. Das Geschäft von Continental ist von hohen Fixkosten geprägt. Daher besteht für Continental bei stark zurückgehender Nachfrage und einer damit einhergehenden ungenügenden Auslastung ihrer Werke (insbesondere in der Automotive Group) das Risiko einer Fixkostenunterdeckung. Sollten hingegen die Märkte, in denen Continental tätig ist, schneller als erwartet wachsen, könnte es zu Kapazitätsengpässen kommen. Zur Reduzierung der Auswirkungen des aus dieser Abhängigkeit von der Automobilindustrie resultierenden möglichen Risikos stärkt Continental ihr Ersatz- und Industriegeschäft u. a. durch Akquisitionen. Continental ist abhängig von bestimmten Märkten.2018 erwirtschaftete Continental 49 % des Gesamtumsatzes in Europa, 20 % allein in Deutschland. Im Vergleich dazu wurden 25 % des Gesamtumsatzes 2018 in Nordamerika, 22 % in Asien und 4 % in anderen Ländern generiert. So könnte z. B. eine Rezession in Europa und insbesondere in Deutschland die Geschäfts- und Ertragslage von Continental stärker beeinträchtigen als die ihrer Wettbewerber. Zudem sind der Automobil- und der Reifenmarkt in Europa und in Nordamerika zu einem großen Teil gesättigt. Zur Minimierung dieser Risiken strebt Continental deshalb eine Verbesserung der regionalen Umsatzverteilung, insbesondere durch den Ausbau des Umsatzes in Schwellenländern, vorrangig in Asien, an, wie sie im Rahmen der Konzernstrategie beschrieben ist. Aktuell zeigen jedoch sowohl die etablierten Märkte in Europa und Nordamerika als auch die Wachstumsmärkte, insbesondere in China, eine deutlich schwächere Entwicklung als in der Vergangenheit bei gleichzeitig steigender Volatilität und Ungewissheit, was die Planung und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Reduktion der regionalen Marktabhängigkeiten erschwert. Continental ist Risiken in Verbindung mit Markttrends und -entwicklungen ausgesetzt, die den Mix der von OEMs verkauften Fahrzeuge beeinflussen könnten.Continental generiert 72 % des Umsatzes mit OEMs, vor allem innerhalb der Automotive Group. In der weltweiten Fahrzeugproduktion und infolgedessen dem Geschäft mit OEM-Kunden gibt es derzeit eine Reihe von Markttrends und technischen Entwicklungen, die sich auf den Mix der von OEMs verkauften Fahrzeuge auswirken könnten:
Infolge der zuvor aufgeführten Markttrends und technischen Entwicklungen hat sich der von den Kunden von Continental verkaufte Fahrzeugmix in den vergangenen Jahren stark verändert und kann sich auch künftig weiter verändern. Als Technologieführer reagiert Continental mit einem ausgewogenen und innovativen Produktportfolio auf diese Entwicklung. Continental ist dem Risiko von zusätzlichen bzw. steigenden Zöllen ausgesetzt.Aufgrund der aktuell weltweit verstärkten protektionistischen Tendenzen sowie der politischen Entwicklungen, wie dem Brexit, ist Continental dem Risiko von zusätzlichen bzw. steigenden Zöllen auf Automobile sowie Produkte, Komponenten und Rohmaterialien, die Continental liefert oder einkauft, ausgesetzt. Diese könnten zu einem Rückgang der Nachfrage nach Produkten von Continental bzw. zu Kostensteigerungen führen und damit eine negative Auswirkung auf die Geschäfts- und Ertragslage von Continental haben. Continental ist Preisschwankungen bei Rohstoffen und Elektronikbauteilen ausgesetzt.Für die Divisionen der Automotive Group können sich insbesondere aus höheren Preisen für Rohstoffe und Elektronikbauteile Kostensteigerungen ergeben. Die Divisionen der Rubber Group sind im Wesentlichen von der Entwicklung der Ol-, Naturkautschuk- und Synthesekautschukpreise abhängig. Die Preise für diese Rohmaterialien und Komponenten sind weltweit zum Teil erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Continental sichert derzeit das Risiko steigender Preise für Elektronikbauteile oder Rohstoffe nicht mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten ab. Sollte es dem Unternehmen nicht möglich sein, die steigenden Kosten auszugleichen oder an die Kunden weiterzugeben, könnten diese Preissteigerungen die Erträge von Continental mit 100 Mio € bis 200 Mio € belasten. Operative RisikenContinental ist Risiken in Verbindung mit ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt.Continental bietet in Deutschland, in den USA, im Vereinigten Königreich und in bestimmten anderen Ländern eine betriebliche Altersvorsorge mit Leistungszusage. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Pensionsverpflichtungen auf 6.595,3 Mio €. Diese Verpflichtungen werden vor allem über extern investierte Pensionsplanvermögen finanziert. 2006 richtete Continental zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen bestimmter deutscher Tochtergesellschaften im Rahmen von Treuhandvereinbarungen rechtlich unabhängige Treuhandfonds (Contractual Trust Arrangements, CTAs) ein. 2007 übernahm Continental in Verbindung mit der Übernahme der Siemens VDO zusätzliche CTAs. Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Netto-Pensionsverpflichtungen von Continental (Anwartschaftsbarwerte abzüglich des Fondsvermögens zum Zeitwert) auf 3.866,8 Mio €. Das extern investierte Fondsvermögen wird von extern gemanagten Fonds und Versicherungsgesellschaften verwaltet. Continental legt zwar die grundsätzlichen Vorgaben für die Anlagestrategien dieser Fonds fest und berücksichtigt diese bei der Auswahl der externen Fondsmanager, hat jedoch keinen Einfluss auf deren Investmententscheidungen im Einzelnen. Die Mittel werden in verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und anderen Anlageinstrumenten investiert. Die Werte des extern investierten Fondsvermögens unterliegen Schwankungen an den Kapitalmärkten, auf die Continental keinen Einfluss hat. Ungünstige Kapitalmarktentwicklungen könnten bei diesen Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Deckungsausfällen führen und die Netto-Pensionsverpflichtungen von Continental deutlich steigern. Eine solche Steigerung der Netto-Pensionsverpflichtungen könnte die Finanzlage der Gesellschaft wegen des vermehrten zusätzlichen Mittelabflusses zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen beeinträchtigen. Zudem ist Continental Risiken im Zusammenhang mit der Lebenserwartung und den Zinsänderungen bei ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt, da sich eine Zinssenkung negativ auf die im Rahmen dieser Pensionspläne bestehenden Verbindlichkeiten von Continental auswirken könnte. Ferner haben sich einige Tochtergesellschaften von Continental in den USA dazu verpflichtet, Beiträge zu den Gesundheitsvorsorgekosten ihrer ehemaligen Mitarbeiter bzw. Pensionäre zu leisten. Insofern besteht für Continental das potenzielle Risiko, dass sich diese Kosten künftig erhöhen. Sollten sich ceteris paribus die für die Ermittlung der Netto-Pensionsverpflichtungen zu verwendenden Diskontierungssätze am Jahresende um 0,5 Prozentpunkte verringern, hätte dies einen Anstieg der Netto-Pensionsverpflichtungen in einer Bandbreite von 600 Mio € bis 700 Mio € zur Folge, der sich nicht durch risikominimierende Maßnahmen reduzieren ließe. Eine Auswirkung auf das EBIT hätte dies jedoch nicht. Continental ist dem Risiko von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt.Continental sieht sich ständig Produkthaftungsansprüchen und Verfahren ausgesetzt, in denen dem Unternehmen die angebliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, Verstöße gegen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel vorgehalten werden, sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen aufgrund von Rückrufen oder staatlichen Verfahren. Alle diese Prozesse, Verfahren und sonstigen Ansprüche könnten für Continental zusätzliche Kosten bedeuten. Zudem könnten fehlerhafte Produkte Einbußen bei Umsatz, Kunden- und Marktakzeptanz bewirken. Continental hat für solche Risiken Versicherungen abgeschlossen, deren Deckungsumfang aus kaufmännischer Sicht als angemessen erachtet wird, doch könnte sich dieser Versicherungsschutz im Einzelfall als unzureichend erweisen. Zudem könnte jeder Mangel an einem Produkt von Continental (insbesondere an Reifen und anderen sicherheitsrelevanten Produkten) ebenfalls erhebliche negative Folgen für den Ruf der Gesellschaft und die Art und Weise haben, wie diese am Markt wahrgenommen wird. Das könnte wiederum nachteilig für Umsatz und Ertrag von Continental sein. Darüber hinaus verlangen Fahrzeughersteller inzwischen von ihren Lieferanten immer häufiger einen Beitrag zu potenziellen Produkthaftungs-, Gewährleistungs- und Rückrufansprüchen. Ferner ist Continental seit Langem Bemühungen ihrer Kunden ausgesetzt, die Vertragsbedingungen für die Beteiligung an Gewährleistungsfällen und Rückrufmaßnahmen zu ändern. Darüber hinaus stellt Continental viele Produkte nach den Spezifikationen und Qualitätsvorgaben von OEM-Kunden her. Wenn die von Continental produzierten und gelieferten Produkte die von den OEM-Kunden gestellten Vorgaben zum vereinbarten Liefertermin nicht erfüllen, wird die Fertigung der betroffenen Produkte in der Regel so lange gestoppt, bis der Fehler ermittelt und beseitigt ist. Dies könnte unter Umständen zu Umsatz- und Ergebnisausfällen führen. Außerdem könnten OEM-Kunden Schadenersatzforderungen stellen, auch wenn die Fehlerursache später behoben wird. Abgesehen davon könnte die Nichterfüllung von Qualitätsvorgaben die Marktakzeptanz der anderen Produkte von Continental und den Ruf der Gesellschaft in verschiedenen Marktsegmenten beeinträchtigen. Die möglichen, quantifizierbaren Risiken aus Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen belaufen sich zum 31. Dezember 2018 unter Berücksichtigung bereits zurückgestellter Beträge auf 200 Mio € bis 300 Mio €. Continental ist bei bestimmten Produkten abhängig von einer begrenzten Anzahl wichtiger Lieferanten.Für Continental besteht das potenzielle Risiko, dass gewisse Roh- und Produktionsmaterialien nicht verfügbar sind. Wenngleich Continental grundsätzlich die Strategie verfolgt, Produktkomponenten von mehreren Anbietern zu beziehen, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass ein Produkt nur bei einer Bezugsquelle eingekauft wird. Folglich ist Continental in der Rubber Group und auch im Hinblick auf bestimmte von der Automotive Group hergestellte Produkte abhängig von einigen Lieferanten. Da Continental ihre Beschaffungslogistik größtenteils auf Just-in-time- oder Just-in-sequence-Basis organisiert hat, können Lieferverzögerungen, -stornierungen, Streiks, Fehlmengen und Qualitätsmängel zu Produktionsunterbrechungen führen und sich damit negativ auf den Geschäftsbetrieb von Continental in diesen Bereichen auswirken. Continental ist darum bemüht, diese Risiken durch sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überwachung der Lieferanten zu verringern. Sollte jedoch ein Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht nachkommen können (beispielsweise wegen Insolvenz, Beschädigung von Produktionsanlagen durch Naturkatastrophen oder infolge einer Leistungsverweigerung nach einem Kontrollwechsel), kann Continental unter Umständen die für die Herstellung ihrer eigenen Erzeugnisse benötigten Produkte kurzfristig nicht in den benötigten Mengen von anderen Lieferanten beziehen. Dementsprechend können solche Entwicklungen und Ereignisse Verzögerungen bei der Auslieferung oder Fertigstellung von Continental-Produkten oder -Projekten mit sich bringen und dazu führen, dass Continental Produkte oder Dienstleistungen zu höheren Kosten von Dritten beziehen oder sogar ihre eigenen Zulieferer finanziell unterstützen muss. Darüber hinaus haben OEM-Kunden in vielen Fällen ein Einspruchsrecht bezüglich der von Continental eingesetzten Zulieferer, wodurch es unmöglich werden könnte, die zu verbauenden Produkte kurzfristig von anderen Lieferanten zu beziehen, wenn der betreffende OEM-Kunde nicht bereits früher eine Freigabe für andere Lieferanten erteilt hat. All dies könnte zu Auftragsstornierungen oder sogar zu Schadenersatzforderungen führen. Zudem könnte die Reputation von Continental gegenüber OEM-Kunden leiden, mit der möglichen Folge, dass diese entscheiden, andere Zulieferer auszuwählen. Continental könnte durch den Verlust von Sachanlagevermögen und durch Betriebsunterbrechungen Schaden nehmen.Brände, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Stromausfälle oder andere Störungen in den Produktionseinrichtungen oder innerhalb der Lieferkette von Continental - bei Kunden oder Zulieferern - können erhebliche Schäden und Verluste verursachen. Solche weitreichenden nachteiligen Folgen können auch aufgrund politischer Unruhen oder Instabilität entstehen. Continental hat für Risiken, die aus Geschäftsunterbrechungen, Produktionsverlusten oder Anlagenfinanzierungen hervorgehen, Versicherungen in aus kaufmännischer Sicht angemessener Höhe abgeschlossen, doch könnte sich dieser Versicherungsschutz im Einzelfall als unzureichend erweisen. Zudem könnten durch solche Ereignisse Menschen, das Eigentum Dritter oder die Umwelt zu Schaden kommen, wodurch Continental u. a. Kosten in erheblicher Höhe entstehen könnten. Continental ist informationstechnischen Risiken ausgesetzt.Continental ist im Hinblick auf ihre Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie ihre interne und externe Kommunikation in hohem Maße von zentralisierten und standardisierten Informationstechnologiesystemen und -netzwerken abhängig. Diese Systeme und Netzwerke sind potenziell dem Risiko verschiedenster Formen von Cyber-Kriminalität sowie Schäden und Störungen, die eine Vielzahl anderer Ursachen haben können, ausgesetzt. Im Rahmen von Hacker-Angriffen könnten Dritte versuchen, unberechtigt Zugriff auf vertrauliche Informationen zu erhalten, die in den Systemen und Netzwerken gespeichert, verarbeitet bzw. kommuniziert werden. Darüber hinaus könnten Daten und Systeme durch eine Infizierung mit Viren oder Malware gesperrt, beschädigt oder zerstört werden. Wenngleich Continental entsprechende Vorkehrungen für das Management der mit System- und Netzwerkstörungen und entsprechenden Angriffen verbundenen Risiken getroffen hat, könnten ein längerer Ausfall in einem Rechenzentrum, Telekommunikationsnetzwerk oder ein vergleichbares Ereignis dazu führen, dass Systeme oder Netzwerke unvorhergesehen und über längere Zeit hinweg nicht einsatzbereit sind. Die getroffenen Maßnahmen zur Minimierung solcher Risiken umfassen dabei technische und organisatorische Vorkehrungen wie doppelte Datenhaltung und Notfallpläne, aber auch entsprechende Schulungsmaßnahmen, die insbesondere zur Steigerung des Bewusstseins für die zunehmende Bedrohung durch Cyber-Kriminalität kontinuierlich erweitert werden. Sollten die Vorkehrungen zum angemessenen Schutz der Systeme, Netzwerke und Informationen nicht ausreichen, könnten Continental durch Ausfälle oder die Kenntnis und Nutzung ihrer Informationen durch Dritte erhebliche Schäden und Nachteile entstehen. Continental ist Risiken im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der MC Projects B.V. ausgesetzt.Continental und Compagnie Financière Michelin SCmA, Granges-Paccot, Schweiz (Michelin), sind zu je 50 % an MC Projects B.V., Maastricht, Niederlande, beteiligt, einem Unternehmen, in das Michelin die Rechte an der Marke Uniroyal für Europa sowie für gewisse außereuropäische Länder eingebracht hat. MC Projects B.V. ihrerseits hat Continental bestimmte Lizenzrechte für die Verwendung der Marke Uniroyal auf oder in Verbindung mit Reifen in Europa und anderswo erteilt. Nach dem in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vertrag kann sowohl der Vertrag als auch die Uniroyal-Lizenz gekündigt werden, wenn ein bedeutender Konkurrent im Reifengeschäft mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an der Continental AG bzw. an deren Reifenaktivitäten erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an MC Projects B.V. zu erwerben und MC Projects B.V zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb von Continental Barum s.r.o., Otrokovice, Tschechien, (einem der größten Continental-Reifenwerke in Europa) auf 51 % zu erhöhen. Diese Ereignisse könnten negative Auswirkungen auf die Geschäfts- und Ertragslage der Division Reifen von Continental haben. Rechtliche und umweltbezogene RisikenFür Continental könnten zusätzliche, belastende Umweltoder Sicherheitsvorschriften zum Tragen kommen und neu eingeführte Vorgaben könnten die Nachfrage nach Produkten und Leistungen der Gesellschaft beeinträchtigen.Als weltweit operierender Konzern ist Continental in zahlreichen Ländern einer großen Zahl unterschiedlicher gesetzlicher und untergesetzlicher Vorschriften unterworfen, die in kurzen Abständen geändert sowie konstant weiterentwickelt und ggf. verschärft werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Umwelt, Chemikalien und Gefahrstoffe, aber auch für Gesundheitsschutzbestimmungen. Des Weiteren fallen hierunter Vorschriften bezüglich der Verunreinigung von Luft, Gewässern und Boden sowie der Abfallentsorgung, die allesamt in jüngster Zeit durch neue Gesetzgebung verschärft wurden, insbesondere in der EU und den USA. Darüber hinaus sind für die Standorte und Betriebe von Continental Genehmigungen unterschiedlichster Art erforderlich, deren Auflagen erfüllt werden müssen. Zur Anpassung an neue Vorschriften waren in der Vergangenheit Investitionen in erheblichem Umfang notwendig, und Continental geht davon aus, dass dies auch künftig so bleiben wird. Die Bemühungen von Continental um den adäquaten Schutz ihres geistigen Eigentums und technischen Wissens könnten ohne Erfolg bleiben.Die Produkte und Leistungen von Continental sind in hohem Maße abhängig vom technologischen Know-how des Unternehmens sowie von Umfang und Grenzen der Schutzrechte daran. Continental ist Eigentümerin einer Vielzahl von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten (bzw. hat solche beantragt), die für das Geschäft der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind. Das Verfahren zur Erlangung eines Patents kann langwierig und teuer sein. Zudem könnte laufenden oder künftigen Patentanmeldungen u. U. letztlich nicht stattgegeben werden, oder es könnte sein, dass der Patentschutz nicht ausreichend weit gefasst oder nicht stark genug ist, um Continental einen wirksamen Schutz oder einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Darüber hinaus besteht zwar die Vermutung der Gültigkeit von Patenten; das bedeutet aber nicht unbedingt, dass das betreffende Patent wirksam ist oder dass eventuelle Patentansprüche im erforderlichen oder angestrebten Umfang durchgesetzt werden können. Ein Großteil des Wissens und der Geschäftsgeheimnisse von Continental ist entweder nicht patentiert oder kann nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Folglich besteht die Gefahr, dass bestimmte Teile des Wissens und der Geschäftsgeheimnisse von Continental an Kooperationspartner, Kunden und Zulieferer (u. a. auch an die Maschinen- und Anlagenlieferanten von Continental) weitergegeben werden. Wettbewerber könnten dieses Know-how infolgedessen kopieren, ohne dass ihnen dadurch eigene Ausgaben entstehen. Zudem hat Continental eine Reihe von Lizenz-, Lizenzaustausch-, Kooperations- und Entwicklungsvereinbarungen mit Kunden, Wettbewerbern und anderen Dritten abgeschlossen, in deren Rahmen Continental Rechte an gewerblichen Schutzrechten und/oder Know-how solcher Drittparteien eingeräumt werden. Solche Lizenzvereinbarungen könnten u. U. bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Lizenzpartners und/oder Kontrollwechsel bei einer Partei gekündigt werden, wodurch der Zugang von Continental zu Rechten an geistigem Eigentum für die Kommerzialisierung ihrer eigenen Technologien eingeschränkt wäre. Es besteht das Risiko einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter durch Continental.Es besteht das Risiko, dass Continental gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, da auch ihre Wettbewerber, Zulieferer und Kunden eine große Zahl von Erfindungen als gewerbliches Schutzrecht anmelden. Es lässt sich nicht immer mit Bestimmtheit sagen, ob gewisse Prozesse, Methoden oder Anwendungen unter dem Schutz wirksamer und durchsetzbarer gewerblicher Schutzrechte Dritter stehen. Deshalb könnten Dritte gegen Continental (auch nicht gerechtfertigte) Ansprüche wegen der angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend machen. Infolgedessen könnte Continental in bestimmten Ländern zur Einstellung der Produktion, Nutzung oder Vermarktung der relevanten Technologien oder Produkte oder zur Abänderung der Herstellungsprozesse und/oder Produkte gezwungen werden. Darüber hinaus könnte Continental wegen einer Rechtsverletzung zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden oder sich zum Erwerb der Lizenzen gezwungen sehen, um Technologien Dritter weiterhin nutzen zu können. Ferner ist Continental Bemühungen ihrer Kunden ausgesetzt, die Vertragsbedingungen für die Beteiligung an Streitigkeiten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen zu ändern. Continental könnten Geldbußen und Schadenersatzforderungen wegen angeblich oder tatsächlich kartellrechtswidrigen Verhaltens drohen.Im Mai 2005 leiteten die brasilianischen Kartellbehörden nach einer Anzeige wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens im Bereich der Kommerzialisierung von Tachografen Ermittlungen gegen die brasilianische Tochtergesellschaft von Continental, Continental Brasil Indústria Automotiva Ltda., Guarulhos, Brasilien (CBIA), ein. Am 18. August 2010 hat die brasilianische Kartellbehörde eine "Einladung zum Kartell" festgestellt und der CBIA eine Geldbuße in Höhe von 12 Mio BRL (rund 2,7 Mio €) auferlegt, die dann auf 10,8 Mio BRL (rund 2,4 Mio €) reduziert wurde. CBIA weist den Vorwurf zurück, dass gegen brasilianisches Wettbewerbsrecht verstoßen wurde. Das von der CBIA angerufene Gericht erster Instanz hat die Entscheidung zwar bestätigt, auf Rechtsmittel der CBIA hat das nächsthöhere Gericht diese Entscheidung jedoch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. CBIA drohen im Falle der Verletzung brasilianischen Kartellrechts u. U. auch Schadenersatzforderungen Dritter. Am 2. Oktober 2006 ging bei der südafrikanischen Kartellbehörde die Anzeige eines Dritten wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen mehrere südafrikanische Reifenhersteller ein, darunter die Continental Tyre South Africa (Pty.) Ltd., Port Elizabeth (CTSA), ein Tochterunternehmen von Continental. Am 31. August 2010 ist die südafrikanische Kartellbehörde zu dem Ergebnis gekommen, CTSA habe gegen südafrikanisches Kartellrecht verstoßen, und hat die Sache dem zuständigen Kartellgericht zur Entscheidung vorgelegt. CTSA weist den Vorwurf von Verstößen gegen südafrikanisches Kartellrecht zurück. Das Kartellgericht könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes der CTSA verhängen. Darüber hinaus drohen CTSA im Falle der Verletzung südafrikanischen Kartellrechts u. U. auch Schadenersatzforderungen Dritter. Im Oktober 2012 erhielten die Continental Automotive Systems US, Inc., Auburn Hills, USA, und zwei südkoreanische Tochtergesellschaften von Continental Kenntnis von Untersuchungen des amerikanischen Department of Justice (DOJ) und der südkoreanischen Kartellbehörde (Korean Fair Trade Commission, KFTC) im Zusammenhang mit dem Verdacht der Beteiligung an Verstößen gegen US-Kartellrecht bzw. südkoreanisches Kartellrecht im Geschäft mit Kombi-Instrumenten. Am 23. Dezember 2013 gab die KFTC bekannt, dass sie der Continental Automotive Electronics LLC, Bugan-myeon, Südkorea (CAE), ein Bußgeld in Höhe von 45.992 Mio KRW (rund 36 Mio €) auferlegt hat. Am 25. Juni 2015 hat der Seoul High Court, Seoul, Südkorea, die von der KFTC verhängte Bußgeldentscheidung auf das gegen die Höhe des Bußgelds gerichtete Rechtsmittel der CAE aufgehoben. Die dagegen von der KFTC eingelegte Berufung hat der koreanische Supreme Court am 31. Mai 2017 abgewiesen. Am 21. Mai 2018 hat die KFTC das Bußgeld neu in Höhe von 32.101 Mio KRW (rund 25 Mio €) festgesetzt. Diese Entscheidung ist bestandskräftig. Am 24. November 2014 sind die CAE und die Continental Automotive Korea Ltd., Seongnamsi, Südkorea, eine am 1. April 2015 vom zuständigen US-Gericht bestätigte Vereinbarung mit dem DOJ eingegangen, in der sich die beiden Gesellschaften des Verstoßes gegen US-Kartellrecht schuldig bekennen und zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 4,0 Mio US-Dollar (rund 3,5 Mio €) verpflichten. In Verfahren über in den USA erhobene Sammelklagen wegen angeblicher Schädigung durch die Kartellverstöße wurden 2018 Vergleiche in Höhe von insgesamt 5,0 Mio US-Dollar (rund 4,4 Mio €) abgeschlossen. Das Risiko von Ermittlungen anderer Kartellbehörden wegen dieses Sachverhalts und die weitere Geltendmachung von Schadenersatz durch weitere angeblich Geschädigte bleiben durch die Festsetzung der Bußgelder unberührt. Zur Überprüfung der Einhaltung des Kartellrechts hat Continental interne Untersuchungen bestimmter Geschäftsbereiche durchgeführt. Diese Untersuchungen haben wettbewerbswidriges Verhalten im Hinblick auf Produktgruppen offengelegt. Continental hat Maßnahmen ergriffen, um dieses Verhalten abzustellen. Es besteht das Risiko, dass Kartellbehörden wegen dieses Verhaltens Untersuchungen vornehmen und Bußgelder verhängen und dass Dritte, insbesondere Kunden, Schadenersatzforderungen geltend machen. Die Höhe solcher Bußgelder und etwaiger Folgeansprüche ist aus heutiger Sicht ungewiss, könnte jedoch erheblich sein. Darüber hinaus lässt es sich nicht ausschließen, dass zukünftige interne Prüfungen weitere tatsächliche oder potenzielle Verstöße gegen das Kartellrecht aufdecken, die wiederum zu Bußgeldern und Schadenersatzforderungen führen könnten. Außerdem könnte angeblich oder tatsächlich kartellrechtswidriges Verhalten die Beziehungen zu Geschäftspartnern ernsthaft stören. Im September 2014 führte die Europäische Kommission eine Durchsuchung bei einer Tochtergesellschaft von Continental durch. Am 21. Februar 2018 hat die Kommission gegen die Continental AG, die Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt, Deutschland, und die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, ein Bußgeld in Höhe von 44,0 Mio € wegen eines rechtswidrigen Informationsaustauschs verhängt. Betroffen davon waren bestimmte Bremskomponenten. Die von Continental gebildete Vorsorge deckt das Bußgeld ab. Continental kann nicht ausschließen, dass Kunden unter Verweis auf die Entscheidung der Kommission Schadenersatzansprüche geltend machen werden. Ob und ggf. in welchem Umfang solche Ansprüche geltend gemacht werden, lässt sich derzeit nicht einschätzen - unbeschadet der Frage, ob sie begründet wären. Daher ist nicht auszuschließen, dass die entstehenden Aufwendungen insgesamt die dafür gebildete Vorsorge überschreiten. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit verbundenen Maßnahmen unterbleiben nach IAS 37.92 bzw. DRS 20.154, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Continental ist Risiken durch Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt.Continental-Konzerngesellschaften sind in eine Reihe von Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren eingebunden und könnten künftig in weitere solche Verfahren involviert werden. Diese Verfahren könnten insbesondere in den USA mit Schadenersatzforderungen und Zahlungen in erheblicher Höhe verbunden sein. Weitere Informationen über Rechtsstreitigkeiten finden Sie im Anhang unter Kapitel 34. Wesentliche ChancenSofern keine Division explizit hervorgehoben wird, betreffen die Chancen alle Divisionen. Continental hat Chancen bei einer besseren volkswirtschaftlichen Entwicklung als erwartet.Sollten sich die allgemeinen Konjunkturbedingungen besser als von uns erwartet entwickeln, gehen wir davon aus, dass sich die weltweite Nachfrage nach Fahrzeugen, Ersatzreifen und Industrieprodukten ebenfalls besser entwickeln wird als von uns angenommen. Aufgrund der dadurch erwarteten verstärkten Nachfrage nach Produkten von Continental durch die Fahrzeughersteller, Industriekunden sowie im Ersatzgeschäft könnten die Umsätze stärker als erwartet steigen und positive Effekte bei der Fixkostendeckung entstehen. Continental hat Chancen bei sich besser als erwartet entwickelnden Absatzmärkten.Sollte sich die Nachfrage nach Automobilen und Ersatzreifen insbesondere auf dem europäischen Markt besser als von uns erwartet entwickeln, hätte dies wegen des hohen Umsatzanteils in dieser Region (49 %) positive Auswirkungen auf den Umsatz und die Ertragslage von Continental. Continental hat Chancen bei einem stabilen Preisniveau auf den für uns relevanten Rohstoffmärkten.Die Ertragslage von Continental wird maßgeblich von den Kosten für Rohstoffe, Elektronikbauteile und Energie beeinflusst. Für die Divisionen der Automotive Group sind dies insbesondere die Kosten für Stahl und Elektronikbauteile. Sollte es uns noch besser als bisher gelingen, mögliche Kostensteigerungen auszugleichen oder durch höhere Preise für unsere Produkte zu kompensieren, dann hätte dies positive Effekte auf die Ertragslage von Continental. Die Ertragslage der Divisionen der Rubber Group ist wesentlich von den Kosten für Öl, Natur- und Synthesekautschuke beeinflusst. Sollte sich insbesondere das Niveau der Preise für Natur- und Synthesekautschuke auf dem Niveau der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2018 einpendeln, könnte sich dies positiv auf die Ertragslage von Continental auswirken. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Preise, insbesondere für Kautschuke, aufgrund der unterstellten Nachfragesteigerung auf den weltweiten Reifenersatz- und Industriemärkten im Verlauf des Jahres 2019 wieder ansteigen. Continental hat Chancen aus Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.Die weitere Verschärfung der regulatorischen Vorschriften zu den Verbrauchs- und Abgasnormen für Kraftfahrzeuge, auch in den sich entwickelnden Märkten, könnte eine höhere Nachfrage nach Produkten von Continental auslösen. Mit unserem umfangreichen Portfolio von Benzin- und Dieselsystemen einschließlich Sensoren, Aktuatoren, Abgasnachbehandlung und maßgeschneiderter Elektronik über Kraftstofffördersysteme, Motor- und Getriebesteuerungen bis hin zu Systemen und Komponenten für Hybrid- und Elektroantriebe, aber auch durch rollwiderstandsoptimierte Reifen und Reifen für Hybridfahrzeuge, stellen wir bereits heute Lösungen bereit, die die Einhaltung solcher Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen, und können damit schnell auf sich abzeichnende Änderungen der regulatorischen Vorschriften reagieren. Eine Erhöhung der Einbauraten dieser Produkte aufgrund erhöhter regulatorischer Vorschriften hätte einen positiven Einfluss auf unseren Umsatz und unsere Ertragslage. Zusätzliche gesetzliche Vorschriften mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, böten ebenfalls die Chance auf eine Steigerung der Nachfrage nach Produkten von Continental. Bereits heute zählen wir zu den führenden Anbietern von elektronischen Bremssystemen sowie von Steuerungselektronik für Airbags und Sitzgurte. Aufgrund unseres breiten Produktportfolios für aktive Fahrzeugsicherheit haben wir in den vergangenen Jahren weiterführende Sicherheitssysteme entwickelt. Hierzu zählen u. a. Notbremsassistenz-, Spurhalteassistenz- und Totwinkelerkennungssysteme ebenso wie das Head-up-Display. Diese Systeme werden aktuell im Wesentlichen optional in den Fahrzeugen der Oberklasse verbaut. Continental bieten sich Chancen aus einem verstärkten Trend zur Elektrifizierung von Fahrzeugen.Sollte sich der Trend zur Elektrifizierung von Fahrzeugen verstärken und sich damit der Elektroantrieb oder der Hybridantrieb aufgrund von Größendegressionseffekten früher als bisher erwartet als kostengünstige Alternative darstellen, hätte dies positive Auswirkungen für Continental. Continental ist auf diesen Zukunftsmärkten bereits heute gut mit ihren Produkten positioniert. Continental bieten sich Chancen aus der Digitalisierung, insbesondere aus einer intelligenten Vernetzung von Fahrzeugen untereinander und mit dem Internet.Durch die intelligente Vernetzung von Fahrerassistenzsystemen und Fahrerinformationssystemen untereinander und mit dem Internet schaffen wir die Voraussetzung, in den kommenden Jahren schrittweise das automatisierte Fahren zu ermöglichen. Über Kooperationen mit führenden Anbietern aus der Technologie- und Internetbranche planen wir darüber hinaus, das vollautomatisierte Fahren für das kommende Jahrzehnt zu realisieren. Hierfür entwickeln wir neue, divisionsübergreifende System-, Service- und Software-Lösungen, die für Continental ein erhebliches Wachstumspotenzial mit positiven Auswirkungen auf den zukünftigen Umsatz und die erzielbaren Margen bieten können. Drittstudien beziffern das Marktpotenzial aus der Vernetzung von Fahrzeugen untereinander und mit dem Internet auf 70 bis 110 Mrd US-Dollar im Jahr 2025. Dazu zählt auch die intelligente Nutzung automobiler Daten. Durch diese Digitalisierung eröffnet sich ein neuer Markt für Mobilitätsdienste (Mobility Services), der Continental mit ihrer Continental.cloud und dem eHorizon als Wegbereiter für solche Dienste neue Geschäftsfelder erschließen lässt. Zusätzlich bietet uns die zunehmende Digitalisierung unserer Produkte die Möglichkeit, unseren Kunden neben dem reinen Produkt softwarebasierte Zusatzdienste (Servitization) anzubieten. Mit zusätzlichem Umsatz auf diesen Gebieten würde Continental zudem dem strategischen Ziel, eine größere Unabhängigkeit von der Automobilproduktion zu erreichen, näherkommen. Continental bieten sich Chancen aus dem Trend zum automatisierten Fahren.In den vergangenen Jahren hat sich der Trend vom assistierten Fahren hin zum vollautomatisierten Fahren deutlich verstärkt. Einige OEMs gehen davon aus, diese Funktion bereits in wenigen Jahren bereitstellen zu können. Wesentliche Voraussetzung für das vollautomatisierte Fahren ist die Ausstattung der Fahrzeuge mit Sensoren. Heute wird im Schnitt pro Fahrzeug ein Sensor für das assistierte Fahren verbaut. Bereits für das teilautomatisierte Fahren werden im Schnitt 16 Sensoren benötigt. Hierzu zählen Radar-, Laser- und Kamerasensoren. OEMs beziffern den Bedarf an Sensoren auf bis zu 44 Stück, um das vollautomatisierte Fahren zu realisieren. Continental zählt bereits heute zu den führenden Anbietern bei Fahrerassistenzsystemen. Nach eigener Einschätzung beziffern wir das Marktvolumen für Sensoren für das assistierte/automatisierte Fahren im Jahr 2025 auf über 20 Mrd €. Diese Einschätzung unterstellt dabei weit weniger Sensoren pro Fahrzeug als aktuell von unseren Kunden angenommen. Sollte sich der Trend zum automatisierten Fahren in den kommenden Jahren weiter beschleunigen und sich die von uns unterstellten Daten zur Sensorausstattung pro Fahrzeug als zu konservativ erweisen, würden sich hieraus erhebliche Umsatz- und Ertragschancen für Continental ergeben. Continental bieten sich Chancen aus der Urbanisierung.Prognosen zufolge werden im Jahr 2050 mehr als zwei Drittel der Weltbevölkerung in Großstädten leben. Die Fahrzeugflotte wird dann auf über 2 Mrd Fahrzeuge angewachsen sein. Der Großteil dieser Fahrzeuge wird in den Großstädten unterwegs sein. Dies bedeutet enorme Herausforderungen für die Infrastruktur, die Sicherheit und die Emissionseigenschaften von Fahrzeugen. Mit unserem breiten Portfolio von Sicherheitstechnologien, Produkten zur emissionsfreien bzw. emissionsreduzierten Mobilität und Konzepten zur intelligenten Vernetzung von Fahrzeugen untereinander oder mit der Infrastruktur bietet dieser Trend Chancen für künftig erzielbaren Umsatz. Gleichzeitig unterstützt er die Chancen, die sich aus der Digitalisierung, Elektrifizierung und dem automatisierten Fahren ergeben. Aussage zur Gesamtrisiko- und GesamtchancensituationDie Risikolage des Continental-Konzerns hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Einschätzung des Vorstands nicht wesentlich verändert. Für das laufende Jahr muss sich noch zeigen, wie sich die weitere politische Entwicklung in Nordamerika, Europa (z. B. Brexit) und China auf die Konjunktur und unsere Geschäftsentwicklung auswirken wird. Es bleibt abzuwarten, wie die volatilen Umfeldfaktoren unser Geschäft beeinflussen. Mit den Veränderungen der Einzelrisiken haben sich in der Analyse im konzernweiten Risikomanagementsystem für das Berichtsjahr jedoch keine Risiken gezeigt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Gesellschaft oder des Konzerns gefährden. Bestandsgefährdende Risiken sind auch in absehbarer Zeit nach Einschätzung des Vorstands nicht erkennbar. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen zeigt die Gesamtrisikolage des Continental-Konzerns eine angemessene Risiko- und Chancensituation, auf die unsere strategischen Ziele entsprechend ausgerichtet sind. PrognoseberichtKünftige RahmenbedingungenPrognose der gesamtwirtschaftlichen EntwicklungFür Deutschland und die Eurozone erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem World Economic Outlook Update von Januar 2019 für das aktuelle Geschäftsjahr nochmals eine leichte Verlangsamung des Wachstums aufgrund eines gedämpften privaten Konsums, eines nachlassenden Zuwachses privater Investitionen sowie einer schwächeren Auslandsnachfrage. Für 2019 prognostiziert der IWF einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von Deutschland um 1,3 % und der Eurozone um 1,6 %. Für die USA rechnet der IWF für das laufende Jahr mit einer Reduzierung des BIP-Wachstums auf 2,5 %. Bremsend auf die wirtschaftliche Aktivität könnten sich vor allem weitere Zinserhöhungen der US-amerikanischen Notenbank Fed auswirken. Daneben rechnet der IWF mit nachlassenden Effekten aus der US-amerikanischen Fiskalpolitik. Infolge des gegenüber vielen Währungen gestiegenen Wechselkurses des US-Dollars dürfte sich zudem das Außenhandelsdefizit durch steigende Importe ausweiten. Für Japan prognostiziert der IWF für 2019 ein Wachstum von 1,1 %. Der IWF erwartet hierbei eine Ausweitung fiskalpolitischer Maßnahmen, um die Effekte der Konsumsteuererhöhung, die für Oktober 2019 geplant ist, abzumildern. Positiv wirkt weiterhin das niedrige Zinsumfeld, das private Investitionen begünstigt. Da der Wechselkurs des japanischen Yen zuletzt gegenüber vielen anderen Währungen gestiegen war, könnte allerdings 2019 der Beitrag des japanischen Außenhandels niedriger als 2018 ausfallen. Die Schwellen- und Entwicklungsländer sollen 2019 gemäß IWF einen BIP-Anstieg von 4,5 % erreichen. Die wesentliche Ursache für das im Vergleich zu 2018 niedrigere Wachstum ist durch China begründet, für das der IWF aufgrund des anhaltenden Handelskonflikts mit den USA einen Rückgang des Wachstums auf 6,2 % erwartet. Auch für Russland rechnet der IWF mit einem etwas niedrigeren Wachstum von 1,6 %. Dagegen prognostiziert der IWF für Indien erneut ein starkes Wachstum von 7,5 %. Für Brasilien erwartet der IWF eine leichte Wachstumssteigerung auf 2,5 %. Auf Basis seiner Einschätzungen für die einzelnen Länder und Regionen prognostiziert der IWF für die Weltwirtschaft für das Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang des Wachstums um 0,2 Prozentpunkte auf 3,5 %. Als eine wesentliche Risikoquelle für seine Prognose nennt der IWF eine Eskalation verschiedener Handelskonflikte. Angesichts der hohen öffentlichen und privaten Verschuldung könnten sich auch die allgemeine Risikostimmung und die finanziellen Rahmenbedingungen nochmals verschlechtern. Zu den potenziellen Auslösern zählt der IWF einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne jegliches Abkommen und eine stärkere Verlangsamung des Wachstums in China. Wirtschaftswachstum 2019 im Vergleich zu 2018![]() Quellen: IWF - World Economic Outlook Update Januar 2019, Eurostat, statistische Ämter der genannten Länder, Bloomberg. Prognose der Entwicklung wesentlicher AbnehmerbranchenPrognose der Produktion von Pkw und leichten NutzfahrzeugenFür die globale Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen < 6 t erwarten wir für 2019 derzeit, dass sich die Fertigungsvolumina auf dem Niveau des Vorjahres von 94 Mio Einheiten bewegen werden. Im ersten Halbjahr 2019 wird es voraussichtlich zu einer rückläufigen Entwicklung der globalen Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen kommen, die durch Produktionszuwächse in der zweiten Jahreshälfte bei zugleich niedrigeren Vorjahreswerten kompensiert werden sollte. Steigende Produktionsvolumina dürften nach unserer Einschätzung insbesondere Brasilien, Indien, Indonesien und Russland aufweisen. Für Europa erwarten wir ein Produktionsvolumen auf Höhe des Vorjahres, da aus unserer Sicht die Effekte der Einführung der Abgasprüfmethode WLTP auch das erste Halbjahr 2019 belasten werden. Für Nordamerika rechnen wir mit einer Fertigung auf Vorjahresniveau. Während es in Mexiko zu einem Produktionszuwachs kommen sollte, erwarten wir sinkende Volumina in Kanada und den USA. Auch für Asien gehen wir von einer Produktion auf Vorjahresniveau aus. Hierbei sind insbesondere die Entwicklungen der Nachfrage in China sowie die Auswirkungen des Kaufanreizprogrammes der chinesischen Regierung maßgeblich. Für Südamerika rechnen wir infolge der erwarteten wirtschaftlichen Belebung mit einem Produktionsanstieg um 4 %. Prognose der Produktion von mittelschweren und schweren NutzfahrzeugenDie weltweite Produktion von Nutzfahrzeugen > 6 t dürfte 2019 nach unserer Einschätzung um 1 % gegenüber dem Vorjahr sinken. Für China und Indien erwarten wir dabei eine rückläufige Fertigung. Infolgedessen rechnen wir für Asien mit einem Produktionsrückgang um 3 %. Für Westeuropa erwarten wir eine eher verhaltende Nachfrage und leicht rückläufige Produktionsvolumina, die jedoch durch einen stärkeren Bedarf in Russland und weiteren Ländern Osteuropas kompensiert werden sollten. Für Nordamerika rechnen wir, nach dem starken Zuwachs im Vorjahr und den zuletzt rückläufigen Auftragseingängen, mit stagnierenden Produktionsvolumina. In Südamerika sollte dagegen die Fortsetzung der konjunkturellen Erholung zu einem Produktionszuwachs von 10 % führen. Prognose der Ersatzreifenmärkte für Pkw und leichte NutzfahrzeugeDer positive Nachfragetrend von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge < 6 t wird sich voraussichtlich auch 2019 in allen Regionen fortsetzen. Weltweit erwarten wir einen Anstieg um 2 %. Rund die Hälfte dürfte hierzu der asiatische Markt mit einem Wachstum von voraussichtlich 3 % beitragen. Wesentlicher Treiber sollte eine steigende Nachfrage in China infolge des weiter wachsenden Fahrzeugbestands und der Wiederauffüllung der Läger sein. Dazu dürfte der Bedarf in Indien, Indonesien und Südkorea wachsen. Für Europa rechnen wir 2019 mit einem Anstieg der Ersatzreifennachfrage für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge um 2 %. Insbesondere für Russland erwarten wir weiterhin starke Wachstumszahlen. In Nordamerika sollte sich aus unserer Sicht die Nachfrage 2019 um 2 % erhöhen. Auch für Südamerika erwarten wir derzeit einen Absatzanstieg von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge um 2 %. Prognose der Ersatzreifenmärkte für mittelschwere und schwere NutzfahrzeugeDie weltweite Nachfrage nach Ersatzreifen für Nutzfahrzeuge > 6 t dürfte 2019 aufgrund der wachsenden Weltwirtschaft weiter zunehmen und insgesamt um 2 % steigen. Der Großteil des erwarteten Nachfrageanstiegs dürfte in Asien anfallen. Hier rechnen wir infolge steigender Transportvolumina und der Wiederauffüllung der Läger in China mit einer Zunahme des Bedarfs an Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge um 2 %. Für Europa erwarten wir einen um 2 % steigenden Ersatzreifenabsatz. Für Nordamerika halten wir eine Abschwächung des positiven Trends auf 2 % für realistisch. Für Südamerika gehen wir ebenfalls von einem um 2 % steigenden Bedarf an Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge aus. Prognose von Fahrzeugproduktion und Absatz im Reifenersatzgeschäftscroll
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Quellen: Fahrzeugproduktion: IHS Inc. (Europa mit West-, Zentral- und Osteuropa inkl. Russland und Türkei; Asien inkl. Kasachstan, Usbekistan, Naher Osten und Ozeanien mit Australien). Reifenersatzgeschäft: LMC International Ltd. Vorläufige Zahlen und eigene Schätzungen. Ausblick des Continental-KonzernsPrognoseverfahrenBereits im Januar gibt Continental eine erste Einschätzung zur Entwicklung der wichtigsten Produktions- und Absatzmärkte für das gerade begonnene Geschäftsjahr bekannt. Hierauf basiert unsere Prognose für wichtige Steuerungsgrößen des Konzerns, die wir zeitgleich veröffentlichen. Dazu zählen der Umsatz und die bereinigte EBIT-Marge für den Konzern. Zusätzlich informieren wir über die Einschätzung zu wichtigen Einflussgrößen auf das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT). Hierzu gehören die erwartete Be- oder Entlastung aus dem geschätzten Verlauf der Rohstoffpreise für das laufende Jahr sowie die erwartete Entwicklung von Sondereffekten und die Höhe der Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen. Damit ermöglichen wir Investoren, Analysten und anderen Interessierten die Überleitung auf das zu erwartende EBIT des Konzerns. Darüber hinaus geben wir eine Einschätzung zur Entwicklung der Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie der Steuerquote für den Konzern bekannt. Dies erlaubt wiederum die Überleitung auf das zu erwartende Konzernergebnis. Außerdem veröffentlichen wir eine Prognose zu den für das laufende Jahr geplanten Sachinvestitionen und dem Free Cashflow vor Akquisitionen und gegebenenfalls besonderen Effekten. Im Rahmen der Geschäftsberichtserstellung ergänzen wir diese Prognose für den Konzern um die Prognose für den Umsatz und die bereinigte EBIT-Marge der beiden Kerngeschäftsfelder Automotive Group und Rubber Group. Wir veröffentlichen sie im März im Rahmen der Jahrespressekonferenz und der Veröffentlichung unseres Geschäftsberichts für das vergangene Jahr. Diese Prognose für das laufende Jahr wird kontinuierlich überprüft. Mögliche Änderungen der Prognose werden spätestens in den Finanzberichten zum jeweiligen Quartal beschrieben. Zu Beginn des Folgejahres, d. h. mit der Erstellung des Geschäftsberichts für das abgelaufene Geschäftsjahr, erfolgt ein Abgleich mit der im Geschäftsbericht des Vorjahres veröffentlichten Prognose. Neben den Zielen für das laufende Jahr hat Continental 2015 eine Mittelfristprognose aufgestellt. Diese setzt sich aus der Konzernstrategie, dem Auftragseingang in der Automotive Group und den Mittelfristzielen der Rubber Group zusammen. Demgemäß wollen wir mittelfristig einen Umsatz von mehr als 50 Mrd € erwirtschaften. Je nach Entwicklung der Abnehmermärkte könnte dies bereits 2020 erreichbar sein, gegebenenfalls aufgrund der aktuell schwierigen Marktbedingungen und der volatilen Wechselkursparitäten aber auch erst nach 2020. Als Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) streben wir langfristig eine Rendite von mindestens 20 % an. Diese Ziele wurden auch nach der im Jahr 2018 erfolgten Überprüfung bestätigt. Prognosevergleich für das vergangene GeschäftsjahrUnsere Prognose für das Geschäftsjahr 2018, die wir vollständig im März 2018 veröffentlicht hatten, verfehlten wir leider sowohl beim Umsatz als auch bei der bereinigten EBIT-Marge. Anstatt des geplanten Umsatzes von rund 47 Mrd €, unter Annahme konstanter Wechselkurse im Jahresvergleich, erwirtschaftete der Continental-Konzern einen Umsatz von 44,4 Mrd €. Als Zielwert für die bereinigte EBIT-Marge waren rund 10,5 % angestrebt. erreicht wurden 9,3 %. Am 18. April 2018 senkten wir aufgrund von Wechselkurs- und Bestandsbewertungseffekten, die das Ergebnis der Rubber Group im ersten Halbjahr 2018 belasteten, die Ergebnisprognose der Rubber Group von rund 15 % auf mehr als 14 % für das Jahr 2018. Auf Konzernebene bedingte dies ebenfalls eine Absenkung der Prognose für die bereinigte EBIT-Marge von rund 10,5 % auf mehr als 10 %. Alle anderen Prognosebestandteile blieben unverändert. Die geänderte Prognose behielten wir im Rahmen der Berichterstattung zum ersten Quartal im Mai 2018 und im Rahmen der Berichterstattung zum ersten Halbjahr im August 2018 bei. Am 22. August 2018 mussten wir aufgrund reduzierter Umsatzerwartungen, Kostensteigerungen und Gewährleistungsfällen eine erneute Anpassung unserer Prognose bekanntgeben. Wesentliche Gründe hierfür waren der Einbruch des Erstausrüstungsgeschäfts im zweiten Halbjahr 2018 in den großen Absatzmärkten Europa und China sowie ein nachfrageschwächeres Marktumfeld im Reifenbereich in diesen Regionen. Hinzu kamen höhere Entwicklungskosten in der Automotive Group als erwartet infolge des hohen Auftragseingangs sowie Anlaufkosten für neue Produkte und Werke. Prognosevergleich für das Geschäftsjahr 2018scroll
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Unter Annahme konstanter Wechselkurse Im Jahresvergleich. Die Prognose für den Konzernumsatz im Jahr 2018 wurde - inkl. der Belastung durch Wechselkurseinflüsse - auf rund 45 Mrd € zurückgenommen und die bereinigte Konzern-EBIT-Marge auf mehr als 9 % abgesenkt. Die Erwartung für den Umsatz der Automotive Group wurde inkl. der Belastung durch Wechselkurseinflüsse auf rund 27,5 Mrd € reduziert, die bereinigte EBIT-Marge auf rund 7 %. Die Prognose für den Umsatz der Rubber Group wurde inkl. der Belastung durch Wechselkurseinflüsse auf rund 17,5 Mrd € zurückgenommen, die bereinigte EBIT-Marge auf mehr als 13 % angepasst. Die Erwartung für den Free Cashflow vor Akquisitionen und vor dem Netto-Abfluss für die US-Pensionsplandotierung wurde für das laufende Jahr auf rund 1,6 Mrd € verringert. Die geänderte Prognose wurde im Rahmen der Berichterstattung zu den ersten neun Monaten im November 2018 in fast allen Teilen bestätigt. Nur die Umsatzerwartung für den Konzern wurde wegen der schwächeren Entwicklung in China auf rund 44,5 Mrd € leicht gesenkt. Continental erreichte im Geschäftsjahr 2018 einen Konzernumsatz von 44,4 Mrd € und eine bereinigte Konzern-EBIT-Marge von 9,3 %. Die Automotive Group erzielte einen Umsatz von 26,9 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von 7,0 %. Die Rubber Group erwirtschaftete einen Umsatz von 17,6 Mrd € mit einer bereinigten EBIT-Marge von 13,6 %. Das negative Finanzergebnis sank im Jahr 2018 auf 177,8 Mio € und lag damit im Rahmen unserer Erwartungen. Im Januar 2018 hatten wir vor Effekten aus Währungsumrechnung sowie vor Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten ein negatives Finanzergebnis von unter 190 Mio € prognostiziert. Im März 2018 reduzierten wir diese Prognose auf unter 180 Mio €. Die Steuerquote für das Geschäftsjahr 2018 verringerte sich auf 23,2 %. Im Januar 2018 hatten wir hier wie zu Beginn des Vorjahres einen Wert von unter 30 % angenommen. Im Rahmen der Berichterstattung zum Halbjahr senkten wir diesen Wert im August auf rund 25 %. Diese Absenkung resultierte im Wesentlichen aus den Auswirkungen der Steuerreform in den USA sowie aus Steuererstattungen für Vorjahre aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung in Deutschland. Im November passten wir unsere Erwartung für die Steuerquote geringfügig auf rund 24 % an. Die Investitionsquote erhöhte sich 2018, wie im Januar 2018 prognostiziert, auf 7,0 %. Der Free Cashflow vor Akquisitionen und vor dem Netto-Abfluss für die US-Pensionsplandotierung belief sich 2018 auf 1,9 Mrd €. Er lag damit zwischen der Erwartung vom 9. Januar 2018 und der reduzierten Prognose vom 22. August 2018. AuftragslageDie Auftragslage in der Automotive Group war im abgelaufenen Geschäftsjahr wie im Vorjahr sehr positiv. Der Auftragseingang der drei Automotive Divisionen bewegte sich dementsprechend wieder auf dem Rekordniveau des Vorjahres. In Summe akquirierten die Divisionen Chassis & Safety, Powertrain und Interior erneut Aufträge, die sich über die Gesamtdauer der Belieferung auf rund 40 Mrd € summieren. Diese sogenannten Lifetime Sales basieren im Wesentlichen auf Annahmen über die Produktionsvolumina der jeweiligen Fahrzeug- oder Motorenplattformen, die vereinbarten Kostenreduzierungen und die Preisentwicklung wichtiger Rohmaterialien. Der hierdurch ermittelte Auftragsbestand stellt eine Richtgröße für den auf mittlere Sicht erzielbaren Umsatz dar, der bei einer Änderung der genannten Einflussgrößen Abweichungen aufweisen kann. Sollten sich die Annahmen als zutreffend erweisen, stellen die Lifetime Sales eine gute Richtgröße für das in vier bis fünf Jahren erreichbare Umsatzvolumen der Automotive Group dar. Aufgrund des hohen Anteils des Ersatzreifengeschäfts am Umsatz der Division Reifen ist eine Ermittlung eines aussagekräftigen Auftragsbestands nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Division ContiTech zu. Sie besteht seit Januar 2018 aus sieben Geschäftsbereichen, die in unterschiedlichen Märkten und Industriezweigen, die wiederum eigenen Einflussfaktoren unterliegen, tätig sind. Eine Konsolidierung der Auftragsbestände der verschiedenen Geschäftsbereiche der Division ContiTech hätte daher nur begrenzte Aussagekraft. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019Für das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir derzeit, dass sich die globale Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen wird. Aller Voraussicht nach wird sich die rückläufige Marktentwicklung der zweiten Hälfte des Vorjahres im ersten Halbjahr 2019 unverändert fortsetzen. Für das zweite Halbjahr erwarten wir leichte Produktionszuwächse im Vergleich zur niedrigen Vorjahresbasis. Der positive Nachfragetrend von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wird sich voraussichtlich auch 2019 in allen Regionen fortsetzen. Weltweit erwarten wir hier einen Anstieg um 2 %. Auf Basis dieser Marktannahmen und vor dem Hintergrund des weiterhin sehr volatilen Marktumfelds erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019 bei konstanten Wechselkursen insgesamt einen Umsatz in einer Bandbreite von rund 45 Mrd € bis 47 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von rund 8 % bis 9 %. Für die Automotive Group rechnen wir, bei konstanten Wechselkursen, mit einem Umsatz von rund 27 Mrd € bis 28 Mrd € und einer bereinigten EBIT-Marge von rund 6 % bis 7 %. Für die Rubber Group erwarten wir, bei konstanten Wechselkursen, einen Umsatz von rund 18 Mrd € bis 19 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von rund 12 % bis 13 %. Für die Rubber Group rechnen wir 2019 mit erhöhten Fixkosten in der Division Reifen. Diese Fixkostenerhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Kapazitätsausbau über die vergangenen Jahre. Die Nutzung der neuen Kapazitäten und die Generierung entsprechender Umsatzerlöse werden erst ab 2020 zu einer Entlastung der Kostensituation führen. Sofern die Reifennachfrage im Jahresverlauf wie erwartet weltweit anzieht, dürfte sich dies entsprechend schnell auf die Kautschukpreise auswirken. Für Naturkautschuk (TSR 20) rechnen wir mit einem Durchschnittskurs von 1,46 US-Dollar/kg (2018: 1,36 US-Dollar/kg) und für den Synthesekautschukgrundstoff Butadien mit einem Durchschnittskurs von 1,43 US-Dollar/kg (2018: 1,41 US-Dollar/kg). Ferner gehen wir von Kostensteigerungen für Stahlcord infolge der von verschiedenen Staaten eingeführten Importzölle aus. Für Ruße und andere Chemikalien erwarten wir durch den aktuell wieder steigenden Preis für Rohöl keine Entlastung gegenüber dem Vorjahr. Generell errechnet sich für Rohöl je 10 US-Dollar Steigerung des Durchschnittspreises ein negativer Bruttoeffekt von rund 50 Mio US-Dollar auf das operative Jahresergebnis der Rubber Group. Insgesamt erwarten wir für die Rubber Group im Jahr 2019 eine Belastung aus steigenden Rohmaterialpreisen von rund 50 Mio €. Das negative Finanzergebnis vor Effekten aus Währungsumrechnung sowie vor Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten erwarten wir für 2019 bei rund 220 Mio €. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf den ab dem Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden Standard IFRS 16, Leasingverhältnisse, zurückzuführen. Demzufolge sind im Finanzergebnis Zinsaufwendungen aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zu berücksichtigen. Die Steuerquote sollte im Jahr 2019 inklusive der steuerlichen Effekte aus der rechtlichen Verselbstständigung der Division Powertrain bei rund 27 % liegen. Für 2019 rechnen wir unter Berücksichtigung von Aufwendungen aus der rechtlichen Verselbstständigung der Division Powertrain mit negativen Sondereffekten in Höhe von rund 200 Mio €. Die Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen, die im Wesentlichen aus den Erwerben von Veyance Technologies (Erwerb 2015), Elektrobit Automotive (Erwerb 2015) und der Hornschuch Gruppe (Erwerb 2017) resultieren, werden voraussichtlich bei rund 200 Mio € liegen und hauptsächlich die Divisionen ContiTech und Interior betreffen. Die Investitionen vor Finanzinvestitionen werden im Geschäftsjahr 2019 steigen und bei rund 8 % vom Umsatz liegen. Der Anstieg ist insbesondere durch die Berücksichtigung der Leasingverhältnisse aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 bedingt. Die Verteilung zwischen der Automotive Group und der Rubber Group wird etwa 60 % zu 40 % betragen. Die größten Projekte innerhalb der Division Chassis & Safety sind im Jahr 2019 weiterhin der weltweite Ausbau der Fertigungskapazitäten im Geschäftsbereich Vehicle Dynamics für die neuen Generationen der elektronischen Bremssysteme. Im Geschäftsbereich Advanced Driver Assistance Systems sind weitere umfangreiche Investitionen in den weltweiten Ausbau der Produktionskapazitäten für Sensoren geplant. Die Division Powertrain wird die Investitionen in ein neues Werk in China fortsetzen. Daneben bilden Investitionen im Geschäftsbereich Hybrid Electric Vehicle einen weiteren Investitionsschwerpunkt. Die Division Interior investiert 2019 weiterhin in den Aufbau neuer Werke in Osteuropa, Nordamerika und China sowie in die Industrialisierung neuer Displaytechnologien. Die Investitionsschwerpunkte in der Division Reifen sind wie im Vorjahr der Ausbau der Pkw-Reifenproduktion in Asien, Nordamerika sowie in Süd- und Osteuropa. Im Bereich Nutzfahrzeugreifen liegt der Fokus im Ausbau der Fertigungskapazitäten in Nordamerika und Osteuropa. Die Division ContiTech investiert 2019 insbesondere in die Produktionserweiterung im Geschäftsbereich Benecke-Hornschuch Surface Group in Asien, vor allem in China und Indien. Continental wies zum Jahresende 2018 Netto-Finanzschulden in Höhe von 1,7 Mrd € aus. Die erstmalige Anwendung des IFRS 16, Leasingverhältnisse, wird zum 1. Januar 2019 die Netto-Finanzschulden in etwa verdoppeln. Auch in Zukunft wollen wir, im Einklang mit unserem Ziel, die Abhängigkeit von der Automobilerstausrüstung zu verringern, insbesondere das Industriegeschäft weiter stärken. Hierfür sind Unternehmenszukäufe nicht ausgeschlossen. Ein weiterer Fokus liegt auf der gezielten Verstärkung unserer Technologiekompetenz in Zukunftsfeldern innerhalb der Automotive Group. Wir planen, im Jahr 2019 einen Free Cashflow vor Akquisitionen und vor Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung der Division Powertrain von rund 1,4 Mrd € bis 1,6 Mrd € zu erreichen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen operativ durch das Marktumfeld begründet. Zudem rechnen wir damit, dass ein Teil der 2018 gebildeten Gewährleistungsrückstellungen abfließen wird. Der Start in das Jahr 2019 bestätigt bislang unsere Prognose für das Gesamtjahr. Wie erwartet sind die Marktbedingungen, insbesondere in China, aber auch in Europa, sehr herausfordernd. KonzernabschlussErklärung des VorstandsDer Vorstand der Continental AG ist verantwortlich für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die sonstigen im Geschäftsbericht gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet, wie sie in der EU anzuwenden sind, und, soweit erforderlich, sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthält eine Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns sowie weitere Erläuterungen, die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs zu geben sind. Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung sicherzustellen, existiert ein wirksames internes Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein integriertes Controllingkonzept als Teil des wertorientierten Managements und Prüfungen durch die Konzernrevision. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland, ist von der Hauptversammlung der Continental AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt worden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Prüfungsauftrag erteilt. KPMG hat den nach den IFRS erstellten Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geprüft. Der Abschlussprüfer wird den Bestätigungsvermerk erteilen. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats den Konzernabschluss, den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Prüfungsbericht und das Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG eingehend erörtern. Anschließend werden diese Jahresabschlussunterlagen und diese Berichte ebenfalls in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem gesamten Aufsichtsrat in dessen Bilanzsitzung erörtert.
Hannover, 1. März 2019 Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Continental Aktiengesellschaft, Hannover Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Continental Aktiengesellschaft ("Konzernlagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung, die im gleichnamigen Abschnitt im Konzernlagebericht enthalten ist, haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der gesetzlichen Konzernabschlussprüfung nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit des GoodwillZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang unter Kapitel 2. Angaben zur Höhe des Goodwill finden sich im Konzernanhang unter Kapitel 13. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDer Goodwill beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 7.233 Mio und stellt mit 18 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar. Die Werthaltigkeit des Goodwill wird jährlich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. November 2018. Die Werthaltigkeitsprüfung des Goodwill ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die nächsten fünf Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Als Ergebnis der durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat die Gesellschaft keinen Wertminderungsbedarf festgestellt. Die Sensitivitätsberechnungen der Gesellschaft ergaben, dass eine für möglich gehaltene Änderung des Abzinsungssatzes, der nachhaltigen Wachstumsrate oder des Umsatzes in der ewigen Rente keine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag erfordern würde. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wird. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGUnter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Plausibilisierungen der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresplanung bzw. vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Langfristplanung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich bereits geringfügige Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit und dem vorgezogenen Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen der Umsatzerlöse, des Abzinsungssatzes bzw. der EBIT-Marge auf den erzielbaren Betrag untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben. Der risikoorientierte Schwerpunkt unserer Analysen lag dabei auf vier zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die wir detaillierte Analysen durchgeführt haben. Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit des Goodwill sachgerecht sind. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie der Werthaltigkeitsprüfung des Goodwill zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht. Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse nach IFRS 15Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang unter Kapitel 2 und 6. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDie Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf EUR 44.404 Mio. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den erwartungsgemäß ein Anspruch besteht. Auf Basis des Vorliegens der folgenden Kriterien wurde bestimmt, dass für Teile der Umsatzerlöse die Leistungsverpflichtung nunmehr über einen Zeitraum - anstatt nach IAS 18 zu einem Zeitpunkt - erfüllt wird und die Umsatzrealisation daher zeitraumbezogen erfolgt:
Der aus der geänderten Umsatzrealisierung resultierende Umstellungseffekt zum 1. Januar 2018 in Höhe von EUR 22 Mio wurde unter Berücksichtigung von latenten Steuern in den Gewinnrücklagen erfasst. Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen komplexen vertraglichen Vereinbarungen der weltweit tätigen Konzerngesellschaften und den bestehenden Ermessensspielräumen bei der Würdigung der Kriterien zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt im Rahmen der Einführung des IFRS 15 besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse zum Stichtag falsch abgegrenzt werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGAufgrund der Einführung des IFRS 15 haben wir einen Schwerpunkt unserer Prüfung auf die Würdigung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Auslegung der Kriterien zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 gelegt. Wir haben hierfür die entsprechende Ausgestaltung der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie auf der Basis unseres Geschäftsverständnisses gewürdigt. Die bedeutsamen Ermessensentscheidungen, wie die Identifikation unterscheidbarer Leistungsverpflichtungen, das Vorliegen der alternativen Nutzungsmöglichkeit des Vermögenswerts für den Konzern, das Vorhandensein eines rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruchs inklusive einer angemessenen Marge für bereits erbrachte Leistungen sowie die Auswahl des Fortschrittsmaßes und die Schätzung des Grads des erreichten Leistungsfortschritts, haben wir anhand von risikoorientiert ausgewählten Verträgen auf Angemessenheit beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise zur Abgrenzung der Umsatzerlöse nach IFRS 15 ist sachgerecht. Die der Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen sind angemessen. Die Bewertung der Beteiligung an der OSRAM CONTINENTAL GmbHZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 2. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSZur Begründung einer neuen geschäftlichen Kooperation mit OSRAM wurden am 2. Juli 2018 in das assoziierte Unternehmen OSRAM CONTINENTAL GmbH in die Kapitalrücklage Teile eines Geschäftsbereichs eingelegt und eine Bareinzahlung geleistet sowie weitere Teile dieses Geschäftsbereichs an die Gesellschaft bzw. Tochtergesellschaften der OSRAM CONTINENTAL GmbH veräußert. Insgesamt wurde zum Erwerbsstichtag nach quotaler Zwischenergebniseliminierung ein Beteiligungswert von EUR 189 Mio und ein positiver Ergebniseffekt von EUR 184 Mio ausgewiesen. Die Anschaffungskosten der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen ergeben sich aus der Bareinzahlung sowie dem beizulegenden Zeitwert der eingelegten Teile des Geschäftsbereichs. Die Höhe der Verkaufspreise der übrigen Geschäftsbereichsteile bemisst sich ebenfalls nach dem Zeitwert dieser verkauften Geschäftsbereichsteile. Zur Bewertung der eingelegten und veräußerten Geschäftsbereichsteile sowie zur Bestimmung und Bewertung der anteilig erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte zur Fortführung des Beteiligungsansatzes nach der Equity-Methode und der Bewertung der OSRAM CONTINENTAL GmbH insgesamt hat Continental einen externen Sachverständigen hinzugezogen. Die Bewertung der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen ist komplex und beruht auf ermessensbehafteten Annahmen des Vorstands. Die wesentlichen Annahmen betreffen die Umsatzplanung und Margenentwicklung des Geschäftsbetriebs sowie die Kapitalkosten. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Bewertung des assoziierten Unternehmens fehlerhaft ist. Außerdem besteht das Risiko, dass die Angaben im Konzernanhang nicht sachgerecht sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGUnter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bestimmungs- und Bewertungsverfahren beurteilt. Dafür haben wir uns zunächst durch Befragungen von Mitarbeitern sowie durch Würdigung der relevanten Verträge ein Verständnis von der Transaktion verschafft. Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des von der Continental AG beauftragten unabhängigen Sachverständigen beurteilt. Außerdem haben wir den Prozess der Bestimmung der anteilig erworbenen Vermögenswerte vor dem Hintergrund unserer Kenntnisse des Geschäftsmodells der OSRAM CONTINENTAL GmbH gewürdigt. Die verwendeten Bewertungsverfahren haben wir auf Übereinstimmung mit den Bewertungsgrundsätzen untersucht. Die erwartete Umsatz- und Margenentwicklung haben wir mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Zur Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit haben wir unter risikoorientierten Gesichtspunkten ausgewählte Berechnungen nachvollzogen. Zudem haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben sachgerecht sind. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Bewertung des assoziierten Unternehmens zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Die Darstellung im Konzernanhang ist sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren uneingeschränkten Prüfungsvermerk vom 20. Februar 2019 hin. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Dezember 2018 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als dreißig Jahren als Konzernabschlussprüfer der Continental Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht: Neben der Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht des Halbjahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft haben wir verschiedene Jahresabschlussprüfungen sowie prüferische Durchsichten von Halbjahresabschlüssen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Es erfolgten projektbegleitende IT-Prüfungen, Prüfungen diverser IT-Systeme und IT-Prozesse sowie Migrationsprüfungen. Ferner haben wir andere Bestätigungsleistungen erbracht, wie die Erteilung eines Comfort Letters, gesetzliche oder vertragliche Prüfungen wie z. B. die Prüfungen nach dem EEG, EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG, die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung, die Prüfung von Transferpreisen, die Prüfung des Treasury Management Prozesses sowie Mittelverwendungsprüfungen. Wir haben Bestätigungen über die Einhaltung vertraglicher Bedingungen erteilt. Wir haben in Verbindung mit der Ersteinführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze, wie IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 qualitätssichernd die Umsetzung regulatorischer Anforderungen unterstützt. Des Weiteren wurden Workshops zu rechnungslegungsrelevanten Fragestellungen sowie steuerlichen Sachverhalten durchgeführt. Von uns erbrachte Steuerberatungsleistungen umfassen zudem Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen und bei Betriebsprüfungen sowie die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung zu Einzelsachverhalten. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Papenberg.
Hannover, 5. März 2019 KPMG AG Ufer, Wirtschaftsprüfer Papenberg, Wirtschaftsprüfer Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungAufgrund der Anwendung der modifizierten retrospektiven Übergangsmethode bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9, Finanzinstrumente, und des IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, zum 1. Januar 2018 sind alle nachfolgenden Werte der Vergleichsperioden nicht angepasst dargestellt. scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
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Inklusive Fremdanteile. KonzernbilanzAktiva scroll
Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Siehe begleitende Erläuterungen im Konzernanhang in den Kapiteln 2, 5 und 25.
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Eingeteilt in 200.005.983 im Umlauf befindliche Stückaktien. Konzernanhang1. SegmentberichterstattungErläuterungen zur SegmentberichterstattungEntsprechend den Regeln des IFRS 8, Geschäftssegmente, stellt die Segmentberichterstattung der Continental AG auf den management approach in Bezug auf die Segmentidentifikation ab. Demnach sind die Informationen, die dem Chief Operating Decision Maker regelmäßig für Entscheidungszwecke zur Verfügung gestellt werden, als maßgeblich zu betrachten. Aufgrund der Wesensverwandtschaft einzelner Produkte werden diese in Segmente zusammengefasst. Diese zeigt sich im Wesentlichen bei Produktanforderungen, Markttrends, Kundengruppen und Distributionskanälen. Die Aktivitäten des Continental-Konzerns sind in folgende Segmente aufgeteilt: Chassis & Safety entwickelt, produziert und vertreibt intelligente Systeme zur Verbesserung der Fahrsicherheit und Fahrdynamik. Powertrain bündelt innovative und effiziente Systemlösungen rund um den Antriebsstrang von heute und morgen. Interior ist auf das Informationsmanagement spezialisiert. Sie entwickelt und produziert Informations-, Kommunikations- und Vernetzungslösungen sowie Services für Pkw und Nutzfahrzeuge. Reifen steht für kurze Bremswege und hohen Grip, um maximale Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig durch minimierten Rollwiderstand den Kraftstoffverbrauch zu senken. ContiTech entwickelt, produziert und vermarktet Funktionsteile, intelligente Komponenten und Systeme aus Kautschuk, Kunststoff, Metall und Gewebe für den Maschinen- und Anlagenbau, den Bergbau, die Agrarindustrie, die Automobilindustrie sowie weitere zukunftsträchtige Industrien. Sonstiges/KonsolidierungHier sind die direkt geführten Beteiligungen wie Holding-, Finanz- und Versicherungsgesellschaften sowie die Holdingfunktion der Continental AG und die Auswirkungen aus Konsolidierungen enthalten. Dieser Bereich beinhaltet auch die Ergebnisauswirkungen aus ungewissen Risiken, insbesondere aus vertraglichen und ähnlichen Ansprüchen oder Verpflichtungen, die u. a. Beteiligungsrisiken darstellen, die zurzeit operativen Bereichen nicht zugeordnet werden können. Die interne Steuerung und Berichterstattung im Continental-Konzern basieren auf den in Kapitel 2 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung (IFRS). Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente einerseits als bereinigte Umsatzrendite anhand des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt), bezogen auf den bereinigten Umsatz, andererseits als Kapitalrendite (ROCE), ermittelt als EBIT in Prozent der durchschnittlichen operativen Aktiva. Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden zu Preisen berechnet, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden. Bei Verwaltungsleistungen von Gesellschaften mit übernommener Zentralfunktion oder von der Konzernführung werden die Kosten entsprechend der Inanspruchnahme wie Dienstleistungen für fremde Dritte berechnet. Sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, werden leistungsgerechte Verteilungen vorgenommen. Das Segmentvermögen umfasst die operativen Aktiva der Aktivseite der Bilanz zum Stichtag. Die Segmentschulden weisen die Bestandteile der operativen Aktiva auf der Passivseite der Bilanz aus. Bei den Investitionen handelt es sich um Zugänge von Sachanlagen und Software sowie Zugänge aktivierter Sachverhalte aus Finanzierungsleasing und aktivierter Fremdkapitalkosten nach IAS 23, Fremdkapitalkosten. Die Abschreibungen zeigen den planmäßigen Werteverzehr und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie Wertminderungen auf Goodwill. Abschreibungen auf Finanzanlagen sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Unter den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträgen werden im Wesentlichen Veränderungen der Pensionsrückstellungen, außer Einzahlungen in die bzw. Entnahmen aus den zugehörigen Fonds, sowie die Ergebnisse aus Wertminderungen und Wertaufholungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen zusammengefasst. Für die Angaben der Segmentberichterstattung nach Ländern und Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die Investitionen und das Segmentvermögen dagegen nach dem Sitz der Gesellschaften bestimmt. Continental erwirtschaftete im Berichtsjahr, über alle Segmente betrachtet, mit einer Gruppe von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung Umsatzerlöse in Höhe von 6.295,8 Mio € (Vj. 6.179,9 Mio €). Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 20 % (Vj. 20 %) der Umsatzerlöse erwirtschaftet. Des Weiteren gibt es im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr außer den USA und China kein Land, in dem mehr als 10 % der Umsätze realisiert wurden. Hinsichtlich der Angaben zu den Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements verweisen wir auf das Kapitel Unternehmenssteuerung im Lagebericht. Segmentberichterstattung 2018scroll
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Investitionen in Sachanlagen und Software. Segmentberichterstattung 2017scroll
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Investitionen in Sachanlagen und Software. Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2018scroll
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Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2017scroll
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Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und
Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode
bereinigt. Überleitung EBIT zum Konzernergebnisscroll
Segmentberichterstattung nach Regionenscroll
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Investitionen in Sachanlagen und Software. Überleitung zu operativen Aktiva 2018scroll
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Überleitung zu operativen Aktiva 2017scroll
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2. Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der RechnungslegungDie Continental Aktiengesellschaft (Continental AG) mit Sitz in Hannover, Vahrenwalder Straße 9, Deutschland, ist die Muttergesellschaft des Continental-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen (HR B 3527). Die Continental AG ist ein weltweit operierender Zulieferer der Automobilindustrie. Die Art der Geschäftstätigkeit und die Hauptaktivitäten der Continental AG sind im Kapitel Segmentberichterstattung näher erläutert. Der Konzernabschluss der Continental AG für das Geschäftsjahr 2018 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 1. März 2019 aufgestellt und wird beim Bundesanzeiger eingereicht und dort bekannt gemacht. Die Continental AG wird in den Konzernabschluss der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, einbezogen, der im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Der Konzernabschluss der Continental AG zum 31. Dezember 2018 ist gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee bzw. des Vorgängers International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Alle für das Geschäftsjahr 2018 verbindlichen IFRS-Standards wurden vorbehaltlich der Anerkennung durch die Europäische Union angewendet. Der Konzernabschluss wurde auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Ausnahmen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Instrumente), deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfolgt, sowie leistungsorientierte Pensionspläne, bei denen das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften werden entsprechend IFRS 10, Konzernabschlüsse, nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht grundsätzlich dem Stichtag des Konzernabschlusses. Auswirkungen ergaben sich in der Berichtsperiode durch die erstmalige Anwendung des IFRS 9, Finanzinstrumente, und des IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. KonsolidierungskreisAlle wesentlichen Tochterunternehmen, die die Continental AG nach den Bestimmungen des IFRS 10 beherrscht, sind in den Konzernabschluss einbezogen und werden vollkonsolidiert. Dazu muss die Continental AG die Entscheidungsmacht zur Steuerung der relevanten Tätigkeiten und ein Recht auf variable Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen haben. Des Weiteren muss sie ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen können, die Höhe dieser Rückflüsse zu bestimmen. Daher kann der Konsolidierungskreis auch Gesellschaften umfassen, die unabhängig von den Stimmrechtsverhältnissen durch andere substanzielle Rechte, wie vertragliche Vereinbarungen, von der Continental AG beherrscht werden, wie es bei in den Konzernabschluss einbezogenen strukturierten Einheiten der Fall ist. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Netto-Reinvermögen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden auch immaterielle Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt, die bisher im Einzelabschluss des erworbenen Unternehmens nicht erfasst wurden. Bei einem Unternehmenserwerb identifizierte immaterielle Vermögenswerte, darunter z. B. Markennamen, Patente, Technologien, Kundenbeziehungen und Auftragsbestände, werden zum Erwerbszeitpunkt nur dann separat angesetzt, wenn die Voraussetzungen nach IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, für die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts vorliegen. Die Bewertung zum Erwerbszeitpunkt kann in der Regel nur vorläufig erfolgen. Sind Anpassungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb zugunsten bzw. zulasten der Vermögenswerte und Schulden notwendig, so werden diese entsprechend retrospektiv zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Wesentliche Anpassungen werden im Anhang dargestellt. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Goodwill aktiviert. Der Anteil der Minderheitsgesellschafter wird mit dem anteiligen (neubewerteten) Netto-Vermögen des Tochterunternehmens bewertet. Um die Werthaltigkeit des Goodwill aus einer noch nicht vollständig abgeschlossenen Bewertung und demnach vorläufigen Kaufpreisaufteilung sicherzustellen, wird zum Bilanzstichtag eine vorläufige Aufteilung des vorläufigen Goodwill auf die betroffenen Geschäftsbereiche vorgenommen. Diese vorläufige Aufteilung kann deutlich von der endgültigen Verteilung abweichen. Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden innerhalb der sonstigen Erträge realisiert. Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital werden unter "Anteile in Fremdbesitz" im Eigenkapital ausgewiesen. Im Falle sukzessiver Erwerbe bei bereits bestehender Beherrschung werden sich ergebende Unterschiedsbeträge zwischen Kaufpreis und Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile in den erfolgsneutralen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet. Im Falle eines sukzessiven Erwerbs und einer damit verbundenen Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert für die bereits im Besitz befindlichen Anteile zum Zeitpunkt der erstmaligen Vollkonsolidierung erfolgswirksam innerhalb der sonstigen Erträge und Aufwendungen realisiert. Wesentliche Beteiligungen werden, wenn die Continental AG einen maßgeblichen Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ausüben kann (assoziierte Unternehmen), grundsätzlich nach der Equity-Methode bilanziert. Die Beteiligungsbuchwerte der nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem anteiligen Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens fortgeführt. Sofern die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen nicht rechtzeitig vorliegen, erfolgt die Berücksichtigung der anteiligen Gewinne oder Verluste auf Basis einer zuverlässigen Schätzung. Ein im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandener Goodwill wird im Equity-Ansatz ausgewiesen und nicht planmäßig abgeschrieben. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren wird der Beteiligungsbuchwert von nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden Gesellschaften, die wegen ihrer ruhenden oder nur geringen Geschäftstätigkeit von untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns sind. Diese werden als sonstige Finanzanlagen zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen und innerhalb des Konzerns ausgeschüttete Dividenden werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt, die aus der Höhe der durchschnittlichen Ertragsteuerbelastung des Konzerns abgeleitet sind. WährungsumrechnungDie Bilanzen ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Mittelkursen zum Bilanzstichtag (Stichtagskurs), die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital ohne Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. In den Einzelabschlüssen der Continental AG und der Tochterunternehmen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bei Zugang mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Transaktionskurs bewertet und zum Bilanzstichtag an den dann gültigen Wechselkurs angepasst. Eingetretene Währungsgewinne und -verluste werden - mit Ausnahme bestimmter Finanzierungsvorgänge - erfolgswirksam erfasst. Wechselkursdifferenzen aufgrund der Stichtagsumrechnung konzerninterner Finanzierungen, die in der jeweiligen funktionalen Währung einer der Vertragsparteien auftreten, werden im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst, sofern die Rückzahlung dieser konzerninternen Kredite in absehbarer Zeit nicht erwartet wird. Ein Goodwill aus Unternehmenserwerben wird als Vermögenswert ausgewiesen und ggf. mit dem Mittelkurs in Euro zum Bilanzstichtag (Stichtagskurs) umgerechnet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Differenzen werden im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss haben sich wie folgt entwickelt: scroll
UmsatzrealisierungAls Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe und Dienstleistungen ausgewiesen. Continental erfasst nach IFRS 15 den Betrag als Erlös aus Kundenverträgen, der für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden als Gegenleistung erhalten wird. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums wird auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden abgestellt (control approach). Für die Bestimmung, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind, wird das Fünf-Stufen-Modell angewendet. Bei der Anwendung des Fünf-Stufen-Modells im Continental-Konzern auf die Verträge mit Kunden werden die vorhandenen unterscheidbaren (distinct) Leistungsverpflichtungen identifiziert. Der Transaktionspreis wird gemäß den Regeln des IFRS 15 ermittelt und ggf. auf die vorhandenen Leistungsverpflichtungen allokiert. Es werden insbesondere variable Preisbestandteile aus den Kundenverträgen, wie z. B. Rabatte, Kundenboni und sonstige Preisnachlässe, analysiert, ermittelt und für die Erlöserfassung berücksichtigt. Bei der Allokation des Transaktionspreises auf - falls vorhanden - mehrere Leistungsverpflichtungen würden, soweit möglich, beobachtbare Einzelveräußerungspreise verwendet werden; ansonsten wäre auf adjustierte Marktpreise (adjusted market assessment approach) oder Kosten zuzüglich einer erwarteten Marge (cost plus a margin approach) abzustellen. Für jede Leistungsverpflichtung, die gemäß IFRS 15 abstrakt und im Vertragskontext unterscheidbar (distinct) ist, wird die Art der Erlösrealisierung in zeitraum- bzw. zeitpunktbezogene Erfassung festgelegt. Mehrkomponentenverträge, die unterscheidbare (distinct) Leistungsverpflichtungen enthalten, deren Erlöse zu verschiedenen Zeitpunkten realisiert werden, sind gegenwärtig unwesentlich. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten auch die Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Prototypen und Versuche. Sofern Erstattungen von Kunden für Forschungs- und Entwicklungskosten vorgesehen sind, werden diese Kosten bis zum Kontrollübergang in den Vorräten erfasst. Bei Kontrollübergang werden diese unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Ferner werden die Aufwendungen um den Anteil, der auf die Anwendung von Forschungsergebnissen für die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte entfällt, reduziert, soweit dieser Anteil nach den Voraussetzungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren ist. Dieser Anteil wird als Vermögenswert aktiviert und ab dem Zeitpunkt der Veräußerbarkeit der entwickelten Produkte über einen Zeitraum von drei bis sieben Jahren abgeschrieben. Jedoch gelten grundsätzlich Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Vorserienprototypen oder Testkosten für bereits vermarktete Produkte - das sogenannte Application Engineering - als nicht aktivierungsfähige Entwicklungsleistungen. Ebenfalls werden Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Ingangsetzung neuer Produktionsanläufe oder Werke entstehen, nicht aktiviert, sondern sofort ergebniswirksam erfasst. Neue Entwicklungen für das Erstausrüstungsgeschäft werden erst vermarktbar, nachdem die Continental AG für Fahrzeugplattformen bzw. Modelle als Lieferant nominiert und anhand von Freigabestufen zugelassen ist. Diese Freigaben setzen ferner aufgrund der besonderen Anforderungen an Sicherheits- und Komforttechnologien die technische Realisierbarkeit voraus. Demnach erfolgt eine Aktivierung von Entwicklungskosten ausschließlich erst ab dem Zeitpunkt der Nominierung und mit Erreichen einer bestimmten Freigabestufe. Mit dem Erreichen der endgültigen Freigabe für die unbegrenzte Serienfertigung gilt die Entwicklung als abgeschlossen. Nur bei wenigen Entwicklungsprojekten sind die Kriterien für eine Aktivierung erfüllt. Nominierungen von Erstausrüstern führen in aller Regel zu einer Belieferungspflicht über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Modelle oder Plattformen. Dabei entsprechen diese Liefervereinbarungen weder langfristigen Fertigungsaufträgen noch festen Verpflichtungen, insbesondere wegen der fehlenden Zusage der Erstausrüster für Abnahmemengen. Deshalb werden sämtliche Aufwendungen für Vorserienleistungen - mit Ausnahme der zuvor beschriebenen aktivierten Entwicklungsaufwendungen - sofort ergebniswirksam erfasst. Produktbezogene AufwendungenAufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ergebniswirksam. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzliche Rückstellungen angesetzt. Finanz- und BeteiligungsergebnisZinsaufwendungen und Zinserträge werden zeitanteilig erfasst. Ausschüttungen werden zum Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt des Entstehens des rechtlichen Anspruchs erfasst. Ergebnis pro AktieDas Ergebnis pro Aktie wird auf der Basis des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen Aktien ermittelt. Aktien werden für den Zeitraum, in dem sie sich im eigenen Bestand befinden, hiervon abgesetzt. Das verwässerte Ergebnis pro Aktie berücksichtigt zusätzlich die aufgrund von Options- oder Umtauschrechten potenziell auszugebenden Aktien. Darüber hinaus werden Aufwendungen, die aufgrund einer Wandlung oder eines Umtauschs entfallen würden, eliminiert. Gliederung der BilanzVermögenswerte und Schulden werden als langfristige Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz ausgewiesen, wenn sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben; entsprechend kürzere Restlaufzeiten führen zum Ausweis als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Schulden gelten generell als kurzfristig, wenn kein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung der Verpflichtung innerhalb des nächsten Jahres zu vermeiden. Die Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für andere Versorgungsleistungen und andere Leistungen an Arbeitnehmer sowie Ansprüche oder Verpflichtungen aus latenten Steuern werden grundsätzlich als langfristige Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. Soweit Vermögenswerte und Schulden sowohl einen kurzfristigen als auch einen langfristigen Anteil aufweisen, werden diese in ihre Fristigkeitskomponenten aufgeteilt und entsprechend dem Bilanzgliederungsschema als kurzfristige und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen. GoodwillEin Goodwill entspricht dem aktivischen Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen des Unternehmenserwerbs. Der Goodwill unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, vielmehr erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zur Bestimmung eines möglichen Wertminderungsbedarfs. Immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn die Voraussetzungen für eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 vorliegen. Sofern sie einer begrenzten Nutzungsdauer unterliegen, werden immaterielle Vermögenswerte linear über ihre Nutzungsdauer, in der Regel drei bis acht Jahre, abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit (Impairment-Test) überprüft. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei Vorliegen von Wertminderungen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen. Teile der Fremdkapitalkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Dies betrifft auch Finanzierungsleasingsachverhalte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Sobald ein Anlagegut betriebsbereit ist, können weitere Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur aktiviert werden, wenn diese zu einer Veränderung des Nutzungszwecks des Anlageguts führen oder durch die Änderung ein zusätzlicher Mehrwert des Anlageguts entsteht und die Kosten eindeutig identifizierbar sind. Alle sonstigen nachträglichen Aufwendungen werden als laufender Instandhaltungsaufwand gebucht. Sachanlagen werden auf der niedrigsten Ebene in Komponenten aufgeteilt, sofern diese Komponenten wesentlich voneinander abweichende Nutzungsdauern haben und ein Ersatz bzw. eine Überholung dieser Komponenten während der Gesamtlebensdauer der Anlage wahrscheinlich ist. Wartungs- und Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Im Konzern sind keine Anlagen vorhanden, die aufgrund ihrer Nutzungsart nur in mehrjährigen Abständen gewartet werden können. Folgende Nutzungsdauern kommen zur Anwendung: bis zu 25 Jahre bei Grundstückseinrichtungen und Gebäuden, bis zu 20 Jahre bei technischen Anlagen und Maschinen und bis zu zwölf Jahre bei Betriebs- und Geschäftsausstattung. Zuwendungen der öffentlichen HandEine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt, sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die im Zusammenhang mit den Zuwendungen bestehenden Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Monetäre Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem abschreibungsfähigen Anlagevermögen direkt zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der betroffenen Vermögenswerte abgezogen. Alle übrigen monetären Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag erfasst und den korrespondierenden Aufwendungen gegenübergestellt. Nicht monetäre Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienGrundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht zur Leistungserbringung oder zu Verwaltungszwecken genutzt werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die zugrunde gelegten Nutzungsdauern, die denen von eigengenutzten Immobilien entsprechen. LeasingContinental ist Leasingnehmer von Sachanlagen, insbesondere von Gebäuden. Sofern die Risiken und Chancen aus der Nutzung des Leasingobjekts Continental zuzurechnen sind, liegt ein Finanzierungsleasing (finance lease) vor und der Leasinggegenstand sowie die dazugehörige Verbindlichkeit werden bilanziert. Beim Mietleasing (operating lease) liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, die Leasingraten sind laufender Aufwand. Als Leasinggeschäfte gelten auch Ansprüche bzw. Verpflichtungen, insbesondere aus Dienstleistungsverträgen, zu deren Erfüllung die Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts erforderlich ist und die ein Recht auf Nutzung dieses Vermögenswerts auf den Anspruchsberechtigten übertragen. Außerplanmäßige AbschreibungenDer Konzern überprüft die Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie Goodwill, sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden (triggering event). Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Barwert des zurechenbaren künftigen Cashflow durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswerts (Nutzungswert). Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der sich ergebenden Differenz vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden bei den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Der aktivierte Goodwill wird grundsätzlich jährlich zum 30. November auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit, CGU) hinsichtlich seiner Werthaltigkeit geprüft. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind grundsätzlich Einheiten, die unterhalb der Segmente liegen und die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten darstellen, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Dies ist die niedrigste Ebene, auf der für interne Managementzwecke gesteuert wird. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts des Geschäftsbereichs einschließlich des zuzurechnenden Goodwill und des erzielbaren Betrags des Geschäftsbereichs bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist grundsätzlich der auf der Basis der diskontierten Cashflows vor Zinsen und Steuern ermittelte Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag eines Geschäftsbereichs, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor. Entfallen die hierfür verantwortlichen Gründe in der Zukunft, wird ein außerplanmäßig abgeschriebener Goodwill nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt. Der erwartete Cashflow der Geschäftsbereiche wird aus deren Langfristplanung abgeleitet, die einen Zeithorizont von fünf Jahren umfasst und vom Management verabschiedet wird. Der Planung liegen dabei insbesondere Annahmen hinsichtlich makroökonomischer Entwicklungen sowie der Entwicklung von Verkaufspreisen, Rohstoffpreisen und Wechselkursen zugrunde. Neben diesen aktuellen Marktprognosen werden auch Entwicklungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit einbezogen. Für die über den Zeithorizont von fünf Jahren hinausgehende ewige Rente wird der Cashflow unter Berücksichtigung der jeweils erwarteten nachhaltigen Wachstumsrate des einzelnen Geschäftsbereichs extrapoliert. Für die beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten High Voltage Power Applications und Low Voltage & Control Unit Applications des Geschäftsbereichs Hybrid Electric Vehicle (HEV) wurde aufgrund der individuellen Situation eines Start-ups ein detaillierteres Modell mit längerfristiger Detailplanung zugrunde gelegt. Die wesentlichen Annahmen im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit sind die Free Cashflows, der Diskontierungszinssatz und dessen Parameter sowie die nachhaltige Wachstumsrate. Der jährliche Impairment-Test wurde grundsätzlich basierend auf dem in der Berichtsperiode vom Management verabschiedeten Bottom-up-Business-Plan für die kommenden fünf Jahre durchgeführt. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Automotive Group wurden im Berichtsjahr die Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern in Höhe von 10,7 % (Vj. 11,3 %) diskontiert, und für die Rubber Group wurde ein Zinssatz von 9,8 % (Vj. 9,6 %) verwendet. Diesen beiden Vorsteuer-WACC liegt die Kapitalstruktur der jeweils relevanten Peer Group im Durchschnitt der letzten fünf Jahre zugrunde. Der risikofreie Zinssatz beträgt einheitlich 1,1 % (Vj. 1,2 %) und die Marktrisikoprämie einheitlich 6,75 % (Vj. 6,50 %). Die Fremdkapitalkosten wurden als Summe des risikolosen Zinssatzes zuzüglich der "Credit Spreads" der von Standard & Poor's, Moody's oder Fitch eingestuften Peer-Group-Unternehmen ermittelt. Quellen dieser Informationen waren Daten von Bloomberg. Die nachhaltige Wachstumsrate für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Interior, Chassis & Safety und Powertrain lag im Berichtsjahr bei 1,5 % (Vj. 1,5 %). Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Reifen und ContiTech lag die nachhaltige Wachstumsrate bei 0,5 % (Vj. 0,5 %). Diese Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten der Geschäftsfelder, in denen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwill im Rahmen des jährlichen Impairment-Tests für das Jahr 2018 ergab keinen Impairment-Bedarf. Die Unterstellung eines um 0,5 Prozentpunkte angestiegenen Diskontierungszinssatzes von 11,2 % vor Steuern für die Automotive Group und 10,3 % vor Steuern für die Rubber Group würde zu keinem Goodwill Impairment führen. Ein Asset Impairment würde sich nicht ergeben. Die Reduzierung der nachhaltigen Wachstumsraten um jeweils 0,5 Prozentpunkte hätte zu keinem Goodwill Impairment geführt. Ein Asset Impairment würde sich nicht ergeben. Würde sich der Umsatz in der ewigen Rente um 5,0 % verringern und sich in der Folge der Free Cashflow als wesentlicher Planungsparameter reduziert, würde dies zu keinem Goodwill Impairment führen. Ein Asset Impairment würde sich nicht ergeben. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und VerbindlichkeitenEinzelne langfristige Vermögenswerte oder eine Gruppe langfristiger Vermögenswerte und dazugehöriger Schulden werden als "zur Veräußerung bestimmt" klassifiziert und gesondert in der Bilanz ausgewiesen, wenn die Veräußerung beschlossen und deren Durchführung wahrscheinlich ist. Die so klassifizierten Vermögenswerte werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die planmäßige Abschreibung von Vermögenswerten endet mit der Einstufung als zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument gemäß IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Ein Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte oder finanzieller Verbindlichkeiten wird im Continental-Konzern grundsätzlich zum Erfüllungstag angesetzt oder ausgebucht. Finanzielle VermögenswerteFinanzielle Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt, in dem Continental Vertragspartei des Finanzinstruments wird, in der Bilanz angesetzt. Im Zugangszeitpunkt ist eine Klassifizierung in Bewertungskategorien vorzunehmen, die die Folgebilanzierung festlegen. Forderungen aus den im Konzern vorgenommenen Forderungsverkaufsprogrammen werden in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt, wenn die mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen, insbesondere das Bonitäts- und Ausfallrisiko, im Wesentlichen nicht übertragen werden. Die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesen sind in der Regel kurzfristige Finanzschulden. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten basiert auf dem Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, und den Eigenschaften ihrer Cashflows. Es handelt sich bei diesen Bedingungen um kumulative Kriterien, deren Prüfreihenfolge irrelevant ist. Es ist demnach eine Analyse des Geschäftsmodells notwendig, im Rahmen dessen der einzustufende Vermögenswert gehalten wird. Dies bezieht sich auf die Untersuchung der Art und Weise, wie finanzielle Vermögenswerte für Zwecke der Vereinnahmung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Der Konzern gliedert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das entsprechende Geschäftsmodell ändert. IFRS 9, Finanzinstrumente, unterscheidet drei Geschäftsmodelle.
Neben der Prüfung des Geschäftsmodells sind die bei Zugang des Finanzinstruments geltenden vertraglichen Zahlungsmerkmale zu beurteilen (sogenanntes SPPI-Kriterium solely payments of principal and interest). Das SPPI-Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Vertragliche Zahlungen, die ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital repräsentieren, sind gleichzusetzen mit einem Standardkreditvertrag (basic lending arrangement). Basierend auf diesen beiden Bedingungen werden die folgenden Bewertungskategorien unterschieden:
Beteiligungen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9, Finanzinstrumente, fallen und die Definition von Eigenkapital erfüllen, sind generell zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für Eigenkapitalinstrumente, die weder zu Handelszwecken gehalten noch eine vom Erwerber bilanzierte bedingte Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, darstellen, übt der Continental-Konzern im Zugangszeitpunkt regelmäßig das Wahlrecht aus, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis ohne spätere Reklassifizierung zu erfassen. Eine Ausnahme bilden Dividenden, die weiterhin mit Entstehen des Rechtsanspruchs grundsätzlich ergebniswirksam erfasst werden, insoweit es sich nicht um eine teilweise Rückgewähr von Anschaffungskosten handelt. Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden ausnahmslos zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt dem Erwerb zuzurechnenden Transaktionskosten. Ausnahmen bilden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanziellen Vermögenswerte. Für diese werden zugehörige Transaktionskosten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen werden unter Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste (expected loss model) berücksichtigt. Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI) bewertet werden (mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten), auf vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergeben, auf Leasingforderungen, auf unwiderrufliche Kreditzusagen und auf Garantievereinbarungen. Die Wertberichtigungen werden entweder auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste oder auf der Grundlage der erwarteten Kreditverluste über die Gesamtlaufzeit des Vermögenswerts bewertet (im Folgenden lebenslange Kreditverluste). Unter Zwölf-Monats-Kreditverlusten werden die erwarteten Kreditverluste innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag verstanden. Bei lebenslangen Kreditverlusten handelt es sich um die erwarteten Kreditverluste während der Gesamtlaufzeit eines Finanzinstruments. Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditverluste ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditverluste anzuwenden. Das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts ist bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten mit bzw. ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie Leasingforderungen und kurzfristigen Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen wird ausschließlich das Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditverluste angewendet. Die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind ab der erstmaligen Erfassung der Forderung in diesem Ansatz abzubilden. Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts oder ein finanzieller Vermögenswert mit beeinträchtigter Bonität liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Bei nachgewiesener Uneinbringlichkeit wird eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts vorgenommen. Bei Bonitätsverbesserung erfolgt eine Wertaufholung. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt, in dem Continental Vertragspartei des Finanzinstruments wird, in der Bilanz angesetzt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet (At cost). Eine Einstufung als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (at fair value through profit and loss) erfolgt für jene Instrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden. Für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann die Fair-Value-Option ausgeübt werden. Bei Ausübung der Fair-Value-Option werden Veränderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit zurückzuführen sind, im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Fair-Value-Option wird im Konzern gegenwärtig nicht ausgeübt. Im Konzernabschluss der Continental AG sind sämtliche originären finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei werden in der Regel neben den Anschaffungskosten Rückzahlungen, Emissionskosten und die Amortisation eines Agios oder Disagios berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Leasingraten auf der Grundlage des bei Abschluss des Leasingvertrags angewendeten Zinssatzes ausgewiesen. Die finanziellen Verpflichtungen mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die keinen Finanzschulden oder derivativen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen und nicht an einem Markt notiert sind, werden in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Fristigkeit ausgewiesen. Bezüglich der Angaben nach IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, erfolgt eine Klassenbildung entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Posten bzw. der nach IFRS 9 genutzten Bewertungskategorie. Derivative Finanzinstrumente und Hedge AccountingDerivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Existiert kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden bestimmt. Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften werden ermittelt, indem mittels Terminkursen zukünftige Zahlungsflüsse in eine der beiden Währungen umgerechnet, saldiert, mit risikolosen Zinssätzen diskontiert und anschließend ggf. mit aktuellen Kassakursen in die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft umgerechnet werden (Par-Methode). Zur Bewertung von Optionen werden anerkannte Optionspreismodelle verwendet. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswaps und Zins-Währungsswaps werden die zukünftigen Zahlungsströme mit den Zinssätzen für die entsprechenden Fälligkeiten diskontiert. Dabei werden als kurzfristige Zinssätze vorwiegend Depositsätze bzw. Ibor-Sätze verwendet, während für die langfristigen Zinssätze auf die Swapsätze in der jeweiligen Währung zurückgegriffen wird. Bei der Prognose zukünftiger Zahlungsströme werden grundsätzlich Zinskurven mit entsprechendem Zahlungstenor verwendet. Bei der Diskontierung werden grundsätzlich Währungsbasis- sowie gg f. Tenorbasisspreads berücksichtigt. Bei der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden die Bonitätsspreads grundsätzlich berücksichtigt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt, an dem die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen wurde, angesetzt. Eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) erfolgt gegenwärtig ausschließlich zur Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsgeschäfte, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dabei designiert Continental die Sicherungsgeschäfte ausschließlich in ihrer Gesamtheit. Zur Designation der Sicherungsbeziehungen und zur Dokumentation der Erfüllung der Voraussetzungen zur Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen erstellt Continental eine Dokumentation. Zeitwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert sind (Cashflow Hedges), werden in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen im Unterschiedsbetrag aus Finanzinstrumenten im Eigenkapital bilanziert. Übersteigen diese seit Beginn der Sicherungsbeziehung kumulierten Zeitwertänderungen die kumulierten Barwertänderungen der gesicherten Grundgeschäfte betraglich, werden die übersteigenden Beträge unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine erfolgswirksame Umgliederung der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen erfolgt grundsätzlich in derselben oder denselben Perioden, in denen die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden. Wenn im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen der Eintritt gesicherte Zahlungsströme nicht mehr erwartet wird, werden die hierfür angesammelten Rücklagen sofort erfolgswirksam umgegliedert. Die Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen unter diesen gesonderten Regelungen wird beendet, wenn die Voraussetzungen hierzu nicht mehr erfüllt sind oder das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird. In diesem Falle wird die zum Zeitpunkt der Beendigung bestehende Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen in derselben oder denselben Perioden, in denen die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, erfolgswirksam umgegliedert, solange weiterhin erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten. Besteht diese Erwartung nicht, erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Umgliederung. Der aus Absicherungen von Fremdwährungsrisiken aus Netto-Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (Hedge einer Netto-Investition) verbleibende Betrag aus dem effektiven Teil der Wertänderung der Sicherungsgeschäfte wird unverändert gemeinsam mit dem Effekt aus der Währungsumrechnung der Netto-Investition ergebnisneutral im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital gezeigt. Erst bei einer Veräußerung oder Liquidation des ausländischen Geschäftsbetriebs wird der kumulierte Währungseffekt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Eingebettete derivative FinanzinstrumenteEin eingebettetes Derivat gilt neben einem nicht-derivativen Basisvertrag als Bestandteil eines hybriden Vertrags. Ein Teil der Zahlungsströme des hybriden Vertrags unterliegt folglich ähnlichen Schwankungen wie ein eigenständiges Derivat. Nicht-derivative Basisverträge, mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten, werden im Konzern regelmäßig auf eingebettete derivative Finanzinstrumente untersucht. Fällt der Basisvertrag nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 oder ist der Basisvertrag eine finanzielle Verbindlichkeit, so sind eingebettete derivative Finanzinstrumente vom Basisvertrag zu trennen, wenn die Beurteilung ergibt, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten derivativen Finanzinstruments nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und wenn Continental nicht die Möglichkeit ausübt, das strukturierte Finanzinstrument insgesamt ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Sofern eine Trennung sachgerecht ist, wird der Basisvertrag entsprechend den einschlägigen IFRS-Vorschriften bilanziert. Das eingebettete Derivat wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (FVPL). VorräteVorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Netto-Veräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden grundsätzlich nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Kosten und produktionsbezogene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen. Bestandsrisiken aufgrund von eingeschränkter Verwertbarkeit oder erheblicher Lagerdauer werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Sonstige VermögenswerteDie Bilanzierung der sonstigen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Erforderliche Wertberichtigungen, die sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen, werden berücksichtigt. Bilanzierung von ErtragsteuernErtragsteuern werden gemäß IAS 12 nach dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode bilanziert. Als Ertragsteuern werden die steuerlichen Aufwendungen und Erstattungen erfasst, die vom Einkommen und Ertrag abhängig sind. Säumniszuschläge und Zinsen aus nachträglich veranlagten Steuern werden grundsätzlich nicht als Steueraufwand, sondern als Finanzaufwand erfasst. Laufende Steuern werden für die geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Die latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuerzahlungen oder -erstattungen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen sowie aus der Nutzung von Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens (substantially enacted) der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten werden als kurzfristige Posten ausgewiesen, da sie sofort fällig sind und diese Fälligkeit regelmäßig nicht aufgeschoben werden kann. Leistungen an ArbeitnehmerDie betriebliche Altersversorgung im Konzern ist auf der Basis sowohl von leistungs- als auch von beitragsorientierten Zusagen geregelt. Die Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierten Zusagen werden gemäß IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, (überarbeitet 2011) auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung von Gehalts- und Rententrends sowie der Fluktuation berechnet. Der hierbei verwendete Diskontierungssatz richtet sich nach den Verhältnissen für langfristige Anleihen am jeweiligen Kapitalmarkt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Eigenkapital in den erfolgsneutralen Rücklagen erfasst. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie Erträge aus den Pensionsfonds werden gesondert im Finanzergebnis ausgewiesen. Analog werden die Zinseffekte anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer im Finanzergebnis ausgewiesen. Mehrere Konzerngesellschaften führen Pensionsfonds zur Deckung der Verpflichtungen. Als Planvermögen gelten zudem sämtliche Vermögenswerte und Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die ausschließlich für Zahlungen an Pensionsberechtigte und nicht zur Deckung von Ansprüchen anderer Gläubiger verwendet werden können. Pensionsverpflichtungen und Planvermögen werden in der Bilanz saldiert dargestellt. Die insbesondere in den USA und Kanada bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Krankheitskosten an Mitarbeiter nach deren Pensionierung werden wegen ihres Versorgungscharakters den Leistungen an Arbeitnehmer zugeordnet. Für beitragsorientierte Zusagen zahlt das Unternehmen vertraglich festgelegte Beträge, die bis zum Renteneintritt des betroffenen Mitarbeiters bei unabhängigen externen Vermögensverwaltern hinterlegt werden. Die Beiträge sind zum Teil davon abhängig, inwieweit der Mitarbeiter eigene Beiträge leistet. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für die Entwicklung des Vermögenswerts bis zum Renteneintritt oder darüber hinaus. Folglich sind alle Ansprüche durch die im Jahr geleisteten Beiträge abgegolten. Rückstellungen für sonstige RisikenRückstellungen werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem künftigen Mittelabfluss führt und deren Höhe sich zuverlässig ermitteln oder einschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Wert, zu dem die Verpflichtungen wahrscheinlich erfüllt bzw. auf Dritte übertragen werden könnten. Langfristige Rückstellungen, z. B. für Prozess- oder Umweltrisiken, werden auf ihren Barwert diskontiert. Der entsprechend entstehende Zinsaufwand bei Aufzinsung der Rückstellungen wird inklusive eines Zinsänderungseffekts im Finanzergebnis ausgewiesen. Nichtfinanzielle VerbindlichkeitenKurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Langfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Anteilsbasierte VergütungenDie Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer Monte-Carlo-Simulation. Die Verbindlichkeiten werden bis zum Ablauf der Haltefrist in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten passiviert. SchätzungenZur ordnungsgemäßen und vollständigen Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen. Die wichtigsten Schätzungen betreffen die Bestimmung von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die Werthaltigkeit des Goodwill und des Anlagevermögens, besonders die dafür verwendeten Cashflow-Prognosen und Diskontierungszinssätze, die Einschätzung der Einbringlichkeit von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, die Realisierbarkeit von Steuerforderungen, die finanzmathematischen Einflussgrößen auf Aktienoptionspläne sowie die Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen, insbesondere die versicherungsmathematischen Parameter für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Höhe von Gewährleistungs-, Prozess- und Umweltrisiken. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Die Prämissen werden regelmäßig überwacht und, falls erforderlich, den tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Konzern-KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung von Geldströmen. Dabei umfassen die Zahlungsmittelbestände sämtliche Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Unter den Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen können, sind auch sämtliche bestehenden Beschränkungen der flüssigen Mittel zu verstehen. Im Continental-Konzern sind flüssige Mittel beschränkt hinsichtlich verpfändeter Beträge sowie Guthaben in Ländern mit devisenrechtlichen Beschränkungen oder anderweitig erschwertem Zugang zu Liquidität. Steuern, die auf den Transfer von Geldvermögen von einem Land in ein anderes zu entrichten sind, werden im Regelfall nicht als eine Beschränkung der flüssigen Mittel verstanden. Finanzinvestitionen gehören nur dann zu den Zahlungsmitteläquivalenten, wenn sie eine Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten besitzen. Bis 31. Dezember 2017 angewandte RechnungslegungsmethodenDer Konzern hat IFRS 9, Finanzinstrumente, und IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, rückwirkend angewendet und dabei die Erleichterungsvorschrift genutzt, Vergleichsangaben nicht rückwirkend anzupassen. Die Vergleichsangaben sind daher weiterhin entsprechend den bisher angewandten Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bilanziert. Grundlagen sind folglich der durch IFRS 9 ersetzte IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, und dessen zugehörige Interpretationen sowie die durch IFRS 15 ersetzten Standards IAS 18, Umsatzerlöse, IAS 11, Fertigungsaufträge, und deren zugehörige Interpretationen. Den Ausführungen des Geschäftsberichts 2017 folgend, werden nachfolgend die für die Vergleichsperiode relevanten bisherigen Rechnungslegungsmethoden erläutert. KonsolidierungsgrundsätzeNicht in den Konzernabschluss einbezogen werden Gesellschaften, die wegen ihrer ruhenden oder nur geringen Geschäftstätigkeit von untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns sind. Die Bilanzierung erfolgt im Konzernabschluss zu Anschaffungskosten, wenn keine Notierungen an Kapitalmärkten gegeben sind und aus der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts keine signifikante Verbesserung der Darstellung des Abschlusses zu erwarten ist. UmsatzrealisierungAls Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe und Dienstleistungen ausgewiesen. Continental realisiert die Umsätze für Produktverkäufe bei Nachweis bzw. Vorliegen einer Vereinbarung, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind. Außerdem muss die Höhe des Umsatzes verlässlich ermittelbar sein und von der Einbringlichkeit der Forderung ausgegangen werden können. Bei Auftragsfertigungen werden Umsätze grundsätzlich nach dem effektiven Projektfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) realisiert. Als Berechnungsgrundlage dient dabei das Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zum geschätzten gesamten Kostenvolumen des Vertrags. Erwartete Verluste aus diesen Aufträgen werden in dem Berichtszeitraum berücksichtigt, in dem die aktuell geschätzten Gesamtkosten die aus dem jeweiligen Vertrag zu erwartenden Umsatzerlöse übersteigen. Die Percentage-of-Completion-Methode ist für den Continental-Konzern von unwesentlicher Bedeutung. Forschungs- und EntwicklungskostenZuschüsse oder Kostenerstattungen von Kunden werden mit den Aufwendungen zum Zeitpunkt der Rechnungstellung saldiert. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument gemäß IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente umfassen einerseits originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere oder auch Finanzforderungen, Finanzschulden und sonstige Finanzverbindlichkeiten; andererseits gehören hierzu auch die derivativen Finanzinstrumente, die zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen eingesetzt werden. Originäre FinanzinstrumenteDer Ansatz von originären Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfüllungszeitpunkt, d. h. zum Zeitpunkt, in dem der Vermögenswert an oder durch die Continental AG geliefert wird. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden ihrer jeweiligen Zwecksetzung entsprechend einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet. Die Einordnung wird zum Bilanzstichtag überprüft und beeinflusst den Ausweis als lang- oder kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und entscheidet über eine Bewertung zu Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert.
Die Verbindlichkeiten aus originären Finanzinstrumenten können entweder zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (at fair value through profit and loss) angesetzt werden. Im Konzernabschluss der Continental AG werden grundsätzlich sämtliche originären finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei werden in der Regel neben den Anschaffungskosten Rückzahlungen, Emissionskosten und die Amortisation eines Agios oder Disagios berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Leasingraten auf der Grundlage des bei Abschluss des Leasingvertrags angewendeten Zinssatzes ausgewiesen. Die finanziellen Verpflichtungen mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die keinen Finanzschulden oder derivativen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen und nicht an einem Markt notiert sind, werden in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Fristigkeit ausgewiesen. Bezüglich der Angaben nach IFRS 7 erfolgt eine Klassenbildung entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Posten bzw. der nach IAS 39 genutzten Bewertungskategorie. Hybride FinanzinstrumenteFinanzinstrumente, die sowohl eine Fremd- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthalten, werden ihrem Charakter entsprechend in unterschiedlichen Bilanzposten angesetzt. Zu den hier relevanten Eigenkapitalinstrumenten gehören im Wesentlichen Options- und Wandelanleihen. Der beizulegende Zeitwert von Wandlungsrechten wird bereits bei der Emission einer Wandelanleihe in die Kapitalrücklage eingestellt und gleichzeitig von der Anleiheverbindlichkeit abgesetzt. Beizulegende Zeitwerte von Wandlungsrechten aus unterverzinslichen Anleihen werden anhand des kapitalisierten Unterschiedsbetrags aus dem Zinsvorteil ermittelt. Für die Laufzeit der Anleihe wird der Zinsaufwand der Fremdkapitalkomponente aus dem Marktzins zum Zeitpunkt der Emission für eine vergleichbare Anleihe ohne Wandlungsrecht errechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem berechneten und dem gezahlten Zins erhöht den Buchwert der Anleiheverbindlichkeit. Bei Fälligkeit oder Wandlung der Wandelanleihe wird gemäß dem Wahlrecht in IAS 32 die in der Kapitalrücklage bei der Emission eingestellte Eigenkapitalkomponente mit den kumulierten einbehaltenen Gewinnen aufgerechnet. Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Bilanzposten und zukünftigen Zahlungsströmen eingesetzt; die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value). Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Existiert kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzinssatz oder durch die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt, an dem die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen wurde, angesetzt. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte derivativer Finanzinstrumente, die zur Steuerung von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zum Einsatz kommen (Fair Value Hedges), werden zusammen mit den Wertänderungen des korrespondierenden Grundgeschäfts im Konzernergebnis erfasst. Zeitwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die zur Absicherung künftiger Zahlungsströme dienen (Cashflow Hedges) und deren Absicherung sich als effektiv erwiesen hat, werden im Unterschiedsbetrag aus Finanzinstrumenten im Eigenkapital angesetzt, bis das zugehörige Grundgeschäft eintritt. Bei Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Netto-Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (Hedge einer Netto-Investition) wird der effektive Teil der Wertänderung der Sicherungsgeschäfte gemeinsam mit dem Effekt aus der Währungsumrechnung der Netto-Investition ergebnisneutral im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital gezeigt. Erst bei einer Veräußerung oder Liquidation des ausländischen Geschäftsbetriebs wird der kumulierte Währungseffekt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Werden die für das Hedge Accounting notwendigen Kriterien bei derivativen Finanzinstrumenten nicht erfüllt oder erweist sich die Absicherung als nicht effektiv, erfolgt die Buchung der jeweiligen Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts im Konzernergebnis unabhängig vom Grundgeschäft. Zur prospektiven Effektivitätsmessung wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Der retrospektive Effektivitätsnachweis wurde anhand der Dollar-Offset-Methode durch einen Vergleich der Wertänderungen der Sicherungsinstrumente mit den Wertänderungen der gesicherten Grundgeschäfte erbracht. Sofern die Ergebnisse der retrospektiven Effektivitätsmessung dabei in einer Bandbreite von 80 % bis 125 % lagen, wurde von hocheffektiven Sicherungsbeziehungen ausgegangen. Eingebettete derivative FinanzinstrumenteNicht derivative Basisverträge werden im Konzern regelmäßig auf eingebettete derivative Finanzinstrumente untersucht, wie z. B. verragliche Zahlungsvereinbarungen, die weder in der funktionalen Währung einer der Vertragsparteien noch in einer handelsüblichen Währung bestehen. Eingebettete derivative Finanzinstrumente sind vom Basisvertrag zu trennen, wenn die Beurteilung ergibt, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten derivativen Finanzinstruments nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Trennungspflichtige eingebettete derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Wertänderungen im Konzernergebnis erfasst. ForderungenForderungen werden zum Nennwert bilanziert. Die auf gesonderten Posten erfassten Wertberichtigungen werden entsprechend den in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. aufgrund von Erfahrungswerten vorgenommen. Ausfallrisiken, die zu einem geringeren Zahlungsmittelzufluss führen, äußern sich im Regelfall durch Zahlungsschwierigkeiten, Nichterfüllung, wahrscheinliche Insolvenz oder Vertragsbruch der Kunden. Continental verkauft teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Forderungsverkaufsprogrammen mit Banken. Diese Forderungen werden in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt, wenn die mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen, insbesondere das Bonitäts- und Ausfallrisiko, im Wesentlichen nicht übertragen werden. Die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesen Verkäufen sind in der Regel kurzfristige Finanzschulden. 3. Neue RechnungslegungsvorschriftenDie Rechnungslegung im Konzernabschluss der Continental AG nach IFRS erfolgt entsprechend der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315e Abs. 1 HGB auf der Grundlage der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für die Europäische Union übernommenen IFRS. Eine verpflichtende Anwendung der IFRS ergibt sich dementsprechend nur nach einer Anerkennung der neuen Standards durch die EU-Kommission. Folgende verabschiedete Standards, Interpretationen zu veröffentlichten Standards und Änderungen, die für den Konzernabschluss der Continental AG anwendbar waren, wurden im Geschäftsjahr 2018 erstmals verpflichtend wirksam und entsprechend angewendet:Die Änderungen an IAS 40, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien), stellen klar, dass eine Übertragung in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nur dann vorzunehmen ist, wenn eine Nutzungsänderung der Immobilie vorliegt. Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt und diese Nutzungsänderung belegbar ist. Die Änderungen stellen klar, dass die Aufzählung der Nachweise einer Nutzungsänderung im Standard eine nicht abschließende Aufzählung von Beispielen ist. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. Die Änderungen an IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung (Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen), adressieren die Bewertung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich und die Bilanzierung von Modifikationen, die eine Zusage mit anteilsbasierter Vergütungstransaktion mit Barausgleich in eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente umwandeln. Ferner führen die Änderungen eine Ausnahmevorschrift für Vergütungstransaktionen ein, bei denen Eigenkapitalinstrumente gewährt werden, von denen ein Teil zwecks Begleichung einer Steuerschuld des Begünstigten einbehalten wird. Die aufgrund der anteilsbasierten Vergütung beim Begünstigten anfallende Steuer ist vom Unternehmen an die zuständige Steuerbehörde zu zahlen. Die Änderungen sehen vor, dass derartige Zusagen in ihrer Gesamtheit als anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu behandeln sind, sofern eine derartige Klassifizierung ohne den Steuereinbehalt einschlägig gewesen wäre. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. Die Änderungen an IFRS 4, Versicherungsverträge (Anwendung von IFRS 9, Finanzinstrumente, gemeinsam mit IFRS 4, Versicherungsverträge), adressieren die Thematik der unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkte des IFRS 9 und des neuen Standards für Versicherungsverträge. Die Änderungen führen zwei mögliche optionale Lösungen ein: die zeitweise Aussetzung der Anwendung des IFRS 9 für Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, und das Übergangsverfahren (overlay approach). Letzteres erlaubt Unternehmen, die IFRS 4 auf bestehende Versicherungsverträge anwenden, Gewinne und Verluste bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die nach IFRS 9 erfolgswirksam zu erfassen sind, insoweit in die erfolgsneutralen Rücklagen umzubuchen, als sie nach IAS 39 nicht erfolgswirksam zu erfassen gewesen wären. Mit Blick auf das Verfahren der zeitweisen Aussetzung der Anwendung des IFRS 9 sind die Änderungen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Beide Lösungsansätze sind spätestens zum Zeitpunkt der Erstanwendung des neuen Standards für Versicherungsverträge anzuwenden. Die Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. IFRS 9, Finanzinstrumente, ersetzt die Vorschriften des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. IFRS 9 enthält neue Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, insbesondere von finanziellen Vermögenswerten, basierend auf dem Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, und den Eigenschaften ihrer Cashflows. IFRS 9 ersetzt die bisherigen Kategorien des IAS 39 für finanzielle Vermögenswerte ("bis zur Endfälligkeit zu halten", "Kredite und Forderungen", "zur Veräußerung verfügbar" sowie "zu Handelszwecken gehalten") durch die Bewertungskategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten", "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust" (FVTPL) sowie "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis" (FVOCI). In der letztgenannten Bewertungskategorie gibt es je nach Finanzinstrument noch Unterschiede hinsichtlich der Reklassifizierbarkeit des sonstigen Ergebnisses. Derivative Finanzinstrumente, die in finanzielle Vermögenswerte eingebettet sind, werden nach IFRS 9 nicht mehr getrennt bilanziert, sondern insgesamt im Hinblick auf die Einstufung in eine Bewertungskategorie beurteilt. Die Regelungen des IAS 39 für die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten werden vom IFRS 9 weitestgehend unverändert übernommen. Im Unterschied zu IAS 39 werden nach IFRS 9 bei Ausübung der Fair-Value-Option Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit zurückzuführen sind, im sonstigen Ergebnis dargestellt. Für die Ermittlung von Wertminderungen ersetzt der Standard das Modell der Berücksichtigung eingetretener Verluste (incurred loss model) durch das Modell der Berücksichtigung erwarteter Verluste (expected loss model). Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI) bewertet werden (mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten), auf vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergeben werden, auf Leasingforderungen, auf unwiderrufliche Kreditzusagen und auf Garantievereinbarungen. Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen entweder auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Kreditausfälle oder auf der Grundlage der erwarteten Kreditausfälle über die Gesamtlaufzeit des Vermögenswerts bewertet (im Folgenden "lebenslange Kreditausfälle"). Unter Zwölf-Monats-Kreditausfällen werden die erwarteten Kreditausfälle innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag verstanden. Bei lebenslangen Kreditausfällen handelt es sich um die erwarteten Kreditausfälle während der Gesamtlaufzeit eines Finanzinstruments. Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15 ergeben werden, sowie für Leasingforderungen. Für diese Posten müssen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 ohne wesentliche Finanzierungskomponente) bzw. dürfen (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten nach IFRS 15 mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen) bereits mit Zugang sämtliche erwarteten Verluste Berücksichtigung finden. Durch die Regelungen des IFRS 9 wird ein neues (allgemeines) Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen eingeführt mit dem Ziel, das Risikomanagement und die bilanzielle Abbildung enger zu verknüpfen. IFRS 9 enthält neue Anforderungen bezüglich der Effektivitätsbeurteilung und untersagt die freiwillige Beendigung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Ferner ist es zukünftig möglich, dass zusätzliche Risikomanagementstrategien, die eine Teilrisikoabsicherung (mit Ausnahme des Fremdwährungsrisikos) eines nichtfinanziellen Postens beinhalten, die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen. Zudem kann bei Anwendung des IFRS 9 künftig fallweise zu Beginn einer Sicherungsbeziehung entschieden werden, die Forward Points sowie Fremdwährungsbasis-Spreads von Sicherungsinstrumenten separat als Kosten der Absicherung zu bilanzieren. IFRS 9 führt neue Ausweisvorschriften und Anhangangaben ein, insbesondere zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, zum Kreditrisiko und zu erwarteten Kreditausfällen. IFRS 9 sowie die daraus resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards und Interpretationen (insbesondere IFRS 7, Angaben) sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Standard und die Folgeänderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns sowie auf das Hedge Accounting. Auswirkungen ergaben sich jedoch durch die Anwendung der neuen Wertminderungsvorschriften. IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ersetzt die bisherigen Regelungen zur Erlösrealisierung und löst die Verlautbarungen IAS 11, Fertigungsaufträge, IAS 18, Umsatzerlöse, IFRIC 13, Kundenbindungsprogramme, IFRIC 15, Verträge über die Errichtung von Immobilien, IFRIC 18, Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden, und SIC 31, Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen, ab. Nach IFRS 15 ist der Betrag als Erlös aus Kundenverträgen zu erfassen, der für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden als Gegenleistung erhalten wird. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums wird auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden abgestellt (control approach). Für die Bestimmung, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind, wird ein Fünf-Stufen-Modell angewendet. Der Standard sowie die daraus resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards und Interpretationen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Standard und die Folgeänderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. Mit den Klarstellungen zum IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, formuliert das IASB gezielte Änderungen an IFRS 15 in den Bereichen Identifikation von Leistungsverpflichtungen, Klassifizierung als Prinzipal oder Agent und Erlöse aus Lizenzen. Die Klarstellungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Klarstellungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. IFRIC 22, Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen, beschäftigt sich mit der Frage, welcher Wechselkurs bei der erstmaligen Erfassung einer Fremdwährungstransaktion in der funktionalen Währung eines Unternehmens zu verwenden ist, wenn das Unternehmen Vorauszahlungen auf die der Transaktion zugrunde liegenden empfangenen Vermögenswerte, Aufwendungen oder Erträge (oder Teile hiervon) leistet oder erhält. Die Interpretation stellt klar, dass für Zwecke der Bestimmung des Wechselkurses als Transaktionszeitpunkt auf jenen Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem der nicht monetäre Vermögenswert aus der Vorauszahlung oder die nicht monetäre Schuld aus aufgeschobenem Ertrag erstmals erfasst wird. Wenn es im Voraus mehrere Zahlungen oder Erhalte gibt, wird ein Transaktionszeitpunkt für jede Zahlung und jeden Erhalt bestimmt. Die Interpretation ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Interpretation hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. Im Rahmen des Projekts zu jährlichen Verbesserungen der International Financial Reporting Standards des IASB (Improvements to IFRS, Dezember 2016, Zyklus 2014-2016) werden folgende Änderungen anwendbar:
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG. Folgende Standards, Interpretationen zu veröffentlichten Standards und Änderungen wurden bereits von der EU übernommen, werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam:Die Änderungen an IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen), stellen klar, dass IFRS 9, Finanzinstrumente, auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt, die aber dem wirtschaftlichem Gehalt nach einen Teil der Netto-Investitionen in das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen darstellen. Die Änderungen stellen klar, dass IFRS 9 vor Erfassung von Verlustanteilen und vor der Anwendung der Wertminderungsvorschriften für die Netto-Investition nach IAS 28 anzuwenden ist. Darüber hinaus sind bei der Anwendung des IFRS 9 keine Anpassungen des Buchwerts zu berücksichtigen, die sich aus der Anwendung von IAS 28 auf die langfristigen Anteile ergeben. Als vorgeschlagene Änderungen im Rahmen des Projekts zu jährlichen Verbesserungen der International Financial Reporting Standards des IASB (Improvements to IFRS, Dezember 2017, Zyklus 2015-2017) geplant, wurde letztlich entschieden, diese Änderungen an IAS 28 separat zu verabschieden. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Die Änderungen an IFRS 9, Finanzinstrumente (Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichszahlung), legen fest, dass für bestimmte finanzielle Vermögenswerte mit vorzeitiger Rückzahlungsoption, bei denen eine Partei bei vorzeitiger Kündigung eine angemessene Entschädigung erhält oder zahlt (angemessenes negatives Entgelt), die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfolgen kann. Hinsichtlich der Bilanzierung einer Modifikation oder eines Austauschs einer zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeit, die nicht zur Ausbuchung führt, stellen die Änderungen in den Grundlagen für Schlussfolgerungen (basis for conclusion) klar, dass Anpassungen der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgswirksam zum Zeitpunkt der Modifikation oder des Austauschs zu erfassen sind. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. IFRS 16, Leasingverhältnisse, ersetzt die bestehenden Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und löst die Verlautbarungen IAS 17, Leasingverhältnisse, IFRIC 4, Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15, Operating-Leasingverhältnisse - Anreize, sowie SIC-27, Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen, ab. IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung und die Darstellung von Leasingverhältnissen aus Sicht von Leasingnehmer und Leasinggeber sowie diesbezügliche Anhangangaben. IFRS 16 verändert die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer wesentlich durch Aufhebung der Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnis sowie der grundsätzlichen Abbildung aller Leasingverhältnisse in der Bilanz. Nach IFRS 16 bilanziert der Leasingnehmer das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (right of use asset) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. IFRS 16 gewährt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich unwesentlicher Vermögenswerte. Continental wird die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Bezogen auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasinggeber übernimmt der Standard grundsätzlich die Regelungen des IAS 17, sodass der Leasinggeber unverändert Leasingverhältnisse als Finance- oder Operating-Leasingverhältnisse einzustufen hat. Der Standard und die Folgeänderungen an anderen Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Beim Übergang auf die neue Rechnungslegungsvorschrift kann zwischen dem retrospektiven Ansatz und dem modifizierten retrospektiven Ansatz mit optionalen praktischen Vereinfachungsregeln gewählt werden. Continental wird IFRS 16 erstmalig zum 1. Januar 2019 anwenden und dabei den modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Es ist zu erwarten, dass der Standard und die Folgeänderungen an anderen Standards wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Bei der Analyse der Effekte auf den Konzernabschluss wurde als wesentlichste Auswirkung identifiziert, dass Continental als Leasingnehmer Vermögenswerte und Schulden für ihre Operating-Leasingverhältnisse über Verwaltungs-, Produktions- und Lagergebäude erfassen wird. In geringem Umfang wird Continental als Leasingnehmer Vermögenswerte und Schulden für Operating-Leasingverhältnisse über andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung erfassen. Darüber hinaus werden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung entstehen, da die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten ersetzt werden. Infolgedessen ist eine positive Auswirkung auf das EBIT zulasten des Finanzergebnisses zu erwarten. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 ergibt sich voraussichtlich ein wesentlicher Effekt. Es werden sich quantitative Auswirkungen auf die Vermögenslage von rund 1,8 Mrd € durch die erstmalige Erfassung der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen und der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten ergeben. IFRIC 23, Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung, stellt die Anwendung der Ansatz- und Bewertungsregeln des IAS 12, Ertragsteuern, bei Vorliegen von Steuerrisikopositionen klar. Nach IFRIC 23 können risikobehaftete Steuersachverhalte einzeln oder zusammengefasst angesetzt werden, abhängig davon, welcher dieser Ansätze die erwartete Klärung der Unsicherheit zutreffender abbildet. Bei der Einschätzung ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörde alle Sachverhalte untersucht, auf deren Prüfung sie ein Recht hat, und dass sie vollständige Kenntnis aller zugehörigen Informationen besitzt. In Abhängigkeit davon, welcher Wert die Erwartung des Unternehmens auf Klärung des Sachverhalts am besten widerspiegelt, kann der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert für die Bewertung der Steuerrisikoposition genutzt werden. Die Interpretation stellt klar, dass sich risikobehaftete Steuersachverhalte sowohl auf die Ermittlung der tatsächlichen als auch die Ermittlung der latenten Steuern auswirken können, sodass einheitliche Annahmen und Schätzungen zu verwenden sind. Außerdem enthält die Interpretation Anwendungsleitlinien zur Berücksichtigung von Änderungen im Hinblick auf Tatsachen und Umstände und nimmt Bezug auf existierende Anhangangabenerfordernisse für Steuerrisikopositionen. Die Interpretation und die Folgeänderung an IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards, sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Interpretation und die Folgeänderung wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Folgende Standards, Interpretationen zu veröffentlichten Standards und Änderungen sind noch nicht von der EU übernommen und werden erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt anwendbar:Die Änderung an IAS 1, Darstellung des Abschlusses, und IAS 8, Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von Wesentlichkeit), stellen die Definition von Wesentlichkeit klar und vereinheitlichen diese in allen IFRS sowie im Rahmenkonzept der IFRS. Die Änderungen und die Folgeänderungen an anderen Standards und Publikationen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Die Änderungen an IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer (Planänderungen, Kürzungen und Abgeltungen), stellen die Bilanzierung von Planänderungen, Kürzungen und Abgeltungen klar. In Fällen einer Planänderung, Kürzung oder Abgeltung ist die Nettoschuld (der Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen unter Berücksichtigung des aktuellen Zeitwerts des Planvermögens und aktueller versicherungsmathematischer Annahmen neu zu bewerten, um den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand oder Gewinne oder Verluste aus der Abgeltung zu bestimmen. Für solche Fälle legen die Änderungen fest, dass der laufende Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand für den Zeitraum nach einer Planänderung, Kürzung und Abgeltung ebenfalls auf Basis der aktualisierten versicherungsmathematischen Annahmen zu ermitteln sind. Der Netto-Zinsaufwand für den Zeitraum nach einer Planänderung, Kürzung oder Abgeltung ist auf Grundlage der neubewerteten Nettoschuld (Vermögenswert) zu bestimmen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Die Änderungen an IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse (Definition eines Geschäftsbetriebs), stellen die Definition eines Geschäftsbetriebs klar, mit der Absicht, eindeutiger identifizieren zu können, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist. Erworbene Tätigkeiten und Vermögenswerte müssen Ressourcen (Inputs) und einen substanziellen Prozess umfassen, die zusammen wesentlich zu der Fähigkeit beitragen, Ergebnisse (Outputs) hervorzubringen, um einen Geschäftsbetrieb darzustellen. Die Änderungen ergänzen Leitlinien und erläuternde Beispiele zur Einschätzung, ob ein substanzieller Prozess erworben wurde und beschränken die Definition von Geschäftsbereich und Ergebnissen durch Aufhebung des Verweises auf die Fähigkeit zur Kostenreduktion. Eine Beurteilung, ob Marktteilnehmer fähig sind, nicht übernommene Ressourcen und Prozesse zu ersetzen oder die erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerte zu integrieren, ist nicht mehr notwendig. Darüber hinaus wurde ein optionaler Konzentrationstest ergänzt. Dieser ermöglicht eine vereinfachte Einschätzung zur Frage, ob die erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerte keinen Geschäftsbetrieb darstellen. Insoweit sich im Wesentlichen der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert, wird angenommen, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde. Die Änderungen sind verpflichtend auf Erwerbstransaktionen anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Die Änderungen an IFRS 10, Konzernabschlüsse, und IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Veräußerung oder Einlage von Vermögenswerten in assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen), beseitigen eine bestehende Inkonsistenz zwischen beiden Standards. Die Änderungen stellen klar, dass die bilanzielle Behandlung von Veräußerungen oder von Einlagen von Vermögenswerten in assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen abhängig davon ist, ob die von der Transaktion betroffenen Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, darstellen. Liegt ein solcher Geschäftsbetrieb vor, wären Gewinne und Verluste in voller Höhe beim Investor zu erfassen. Sofern jedoch die von der Transaktion betroffenen Vermögenswerte keinen Geschäftsbetrieb darstellen, ist der anteilige Erfolg in Höhe des Fremdanteils der anderen Investoren zu erfassen. Durch die Änderungen an IFRS 10 und IAS 28, Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen an IFRS 10 und IAS 28, wird der Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. IFRS 17, Versicherungsverträge, ersetzt IFRS 4, Versicherungsverträge, und schafft Grundsätze für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben. IFRS 17 sowie die daraus resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass IFRS 17 sowie die daraus resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Im Rahmen des Projekts zu jährlichen Verbesserungen der International Financial Reporting Standards des IASB (Improvements to IFRS, Dezember 2017, Zyklus 2015-2017) werden folgende Änderungen zu einem zukünftigen Zeitpunkt anwendbar:
Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. Die Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept der IFRS enthalten Änderungen der IFRS Standards, der Begleitdokumente und IFRS Praxisberichte, um dem überarbeiten Rahmenkonzept (2018) Rechnung zu tragen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden. 4. Konsolidierungskreis und Informationen zu Tochterunternehmen und BeteiligungenKonsolidierungskreisDer Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft 572 (Vj. 527) inländische und ausländische Unternehmen, die die Continental Aktiengesellschaft nach den Regelungen des IFRS 10 einbezieht oder die als Joint Arrangements oder assoziierte Unternehmen klassifiziert werden. Davon werden 442 (Vj. 412) vollkonsolidiert und 130 (Vj. 115) nach der Equity-Methode bilanziert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis um insgesamt 45 Gesellschaften erhöht. 38 Gesellschaften wurden neu gegründet, 18 Gesellschaften wurden erworben und drei bislang nicht konsolidierte Einheiten wurden erstmals konsolidiert. Zudem wurden sechs strukturierte Unternehmen gemäß IFRS 10 vollkonsolidiert. Neun Gesellschaften wurden liquidiert und vier Gesellschaften wurden verkauft. Zusätzlich reduzierte sich der Konsolidierungskreis um sieben Gesellschaften aufgrund von Verschmelzungen. Die Zugänge 2018 zum Konsolidierungskreis resultierten im Wesentlichen aus Neugründungen für die gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung. 35 (Vj. 45) Unternehmen, deren Vermögenswerte und Schulden, Aufwendungen und Erträge jeweils und insgesamt für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Hiervon sind 34 (Vj. 44) Gesellschaften verbundene Unternehmen, von denen zurzeit drei (Vj. drei) inaktiv sind. Wie im Vorjahr ist eine weitere nicht konsolidierte Gesellschaft ein assoziiertes Unternehmen. Diese Einheit ist aktiv. Informationen zu Tochterunternehmen und BeteiligungenZum 31. Dezember 2018 waren Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von unwesentlicher Bedeutung für den Konzern. Erhebliche Beschränkungen bezüglich des Zugangs zu oder der Nutzung von Vermögenswerten des Konzerns durch gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen oder Schutzrechte nicht beherrschender Gesellschafter bestehen nicht. Die Noisetier SAS, Paris, Frankreich, die Continental Teves Taiwan Co., Ltd., Tainan, Taiwan, und die e.solutions GmbH, Ingolstadt, Deutschland, mit einem Stimmrechtsanteil von je 51 %, sowie die Carrel Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz, Deutschland, mit einem Stimmrechtsanteil von 94 % werden nicht vollkonsolidiert, da aufgrund der Statuten der Gesellschaften diese Anteile nicht ausreichen, um die wesentlichen Tätigkeiten dieser Beteiligungsunternehmen zu bestimmen. Die EasyMile SAS, Toulouse, Frankreich, mit einem Stimmrechtsanteil von 13 % ist als assoziiertes Unternehmen klassifiziert, da aufgrund der Satzung der Gesellschaft maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Die Continental AG konsolidiert 18 (Vj. 12) strukturierte Unternehmen. Diese strukturierten Unternehmen sind u. a. durch limitierte Aktivitäten und einen eng begrenzten Geschäftszweck gekennzeichnet. An den vollkonsolidierten strukturierten Unternehmen hält die Continental keine Stimmrechte oder Beteiligungen. Die Continental bestimmt jedoch auf Basis vertraglicher Rechte die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen. Die Anteilseigner können dadurch keinen Einfluss nehmen. Darüber hinaus ist die Continental auch variablen Rückflüssen aus diesen Unternehmen ausgesetzt und kann diese durch die Bestimmung der Geschäftstätigkeit beeinflussen. Wesentliche Anteile und Rechte an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen bestehen nicht. Weitere Informationen über die Beteiligungen sowie eine Übersicht über die inländischen Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften, die die Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen haben, sind in Kapitel 40 enthalten. 5. Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und GeschäftsbereichenErwerbe von Gesellschaften und GeschäftsbereichenAm 1. November 2018 hat die Conti Trade Australia Pty Ltd, Bundoora, Australien, 100 % der Anteile an der Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien, erworben. Die Tyre and Auto Pty Ltd ist ein führender Reifenhändler und Anbieter von Automobil- und Reparaturdienstleistungen in Australien. Sie erzielte im Geschäftsjahr 2017 mit mehr als 1.200 Mitarbeitern an 258 Standorten in Australien einen Umsatz von 323,9 Mio AUD (219,8 Mio €). Der Kaufpreis für die Tyre and Auto Pty Ltd beträgt 357,5 Mio AUD (223,7 Mio €) und wurde in Höhe von 350 Mio AUD (219,0 Mio €) aus Barmitteln beglichen. Zudem besteht noch eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 7,5 Mio AUD (4,7 Mio €). Die insgesamt angefallenen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 2,6 Mio AUD (1,6 Mio €) wurden im Geschäftsjahr 2018 als sonstige Aufwendungen berücksichtigt. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation ergaben sich im Segment Reifen ein Goodwill in Höhe von 180,5 Mio € sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 45,0 Mio €. Durch den Erwerb beabsichtigt das Segment Reifen neue Absatzmärkte in Australien zu erschließen. Wäre die Transaktion am 1. Januar 2018 vollzogen worden, hätte sich das Konzernergebnis nach Steuern um 4,8 Mio € verringert und der Umsatz um 178,6 Mio € erhöht. Seit Vollzug der Transaktion am 1. November 2018 hat die Tyre and Auto Pty Ltd einen Umsatz von 37,1 Mio € erwirtschaftet und unter Berücksichtigung von Effekten aus der Kaufpreisallokation mit einem Ergebnis nach Steuern von 5,2 Mio € zum Konzernergebnis beigetragen. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns zum 31. Dezember 2018. Im Segment Reifen erfolgten zwei Asset Deals. Die Kaufpreise in Höhe von insgesamt 2,9 Mio € wurden in Höhe von 2,7 Mio € aus Barmitteln beglichen. Zudem besteht noch eine Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 0,2 Mio €. Aus den Kaufpreisallokationen resultierten immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2,1 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns zum 31. Dezember 2018. Im Segment Reifen erfolgte ein weiterer Share Deal. Der Kaufpreis in Höhe von 10,7 Mio € wurde aus Barmitteln beglichen. Aus der Kaufpreisallokation resultierte ein Goodwill in Höhe von 6,2 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns zum 31. Dezember 2018. Im Segment Interior erfolgte ein Asset Deal. Der Kaufpreis von 0,0 Mio € wurde aus Barmitteln beglichen. Aus der Kaufpreisallokation resultierte ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,9 Mio €, der ergebniswirksam innerhalb der sonstigen Erträge erfasst wurde. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns zum 31. Dezember 2018. Im Segment ContiTech erfolgte ein Restanteilserwerb für einen Kaufpreis von 2,6 Mio €. Der daraus resultierende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert der erworbenen Anteile in Höhe von 2,5 Mio € wurde in den erfolgsneutralen Rücklagen ausgewiesen. Im Segment Chassis & Safety erfolgte ein Share Deal. Der Kaufpreis in Höhe von 3,5 Mio € wurde vollständig aus Barmitteln beglichen. Aus der vorläufigen Kaufpreisallokation resultierten ein Goodwill in Höhe von 3,1 Mio € und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns zum 31. Dezember 2018. Die im Rahmen der zuvor genannten Übernahmen erstmals in der Konzernbilanz berücksichtigten Vermögenswerte und Schulden wurden mit folgenden Werten angesetzt: scroll
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Hierin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 0,4 Mio € für erworbene Software. Im Segment Interior nahm, nach erfolgreichem Abschluss aller Verhandlungen und Erteilung der notwendigen Fusionskontrollfreigaben, die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, am 2. Juli 2018 weltweit den Betrieb auf. Die OSRAM CONTINENTAL GmbH ist ein assoziiertes Unternehmen von Continental, an dem die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, und die OSRAM GmbH, München, Deutschland, zu jeweils 50 % beteiligt sind. Continental bilanziert die Beteiligung nach der Equity-Methode. Continental hat ein Netto-Vermögen, inklusive immaterieller Vermögenswerte, mit einem Wert von 394,7 Mio € in die OSRAM CONTINENTAL GmbH eingebracht. Aus der Einbringung erzielt Continental einen Einmalertrag von 183,7 Mio €. Darüber hinaus erhielt Continental in diesem Zusammenhang Ausgleichszahlungen von der OSRAM GmbH in Höhe von 37,5 Mio €. Veräußerungen von Gesellschaften und GeschäftsbereichenIm Segment Interior wurde eine Teilaktivität des Geschäftsbereichs Commercial Vehicles & Aftermarket veräußert. Aus dieser Transaktion resultierte ein Aufwand von 28,9 Mio €. Im Segment ContiTech entstand ein Ertrag aus dem Verkauf einer Gesellschaft in Höhe von 0,4 Mio €. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung6. Erlöse aus Verträgen mit KundenErgänzend zu den Ausführungen in Kapitel 2 (Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung) und Kapitel 3 (Neue Rechnungslegungsvorschriften) finden sich die Angabevorschriften, die sich bezüglich IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergeben, gesammelt in diesem Kapitel. Erläuterungen zum Übergang auf IFRS 15 und zur erstmaligen AnwendungDie Anwendung des IFRS 15 im Continental-Konzern erfolgte ab dem 1. Januar 2018. Als Übergangsmethode wurden die Effekte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ab dem 1. Januar 2018 auf Verträge, deren gegenseitige Leistungsverpflichtungen noch nicht vollständig erbracht sind, als kumulierter Effekt in der Eröffnungsbilanz zum selbigen Datum dargestellt. Als praktische Erleichterung für den Übergang zu IFRS 15 wurde IFRS 15.C5 (c) in Anspruch genommen, wonach der Transaktionspreis aus dem Geschäftsjahr 2017, der auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt, nicht angegeben werden muss. Mit den Klarstellungen zum IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, formulierte das IASB gezielte Änderungen an IFRS 15 in den Bereichen Identifikation von Leistungsverpflichtungen, Klassifizierung als Prinzipal oder Agent und Erlöse aus Lizenzen. Die Klarstellungen waren ebenfalls verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Aus der Erstanwendung des IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergaben sich folgende Effekte auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage:
Ohne Anwendung des IFRS 15 hätten sich auf Basis der Anwendung dieser bisherigen Vorschriften folgende Effekte in der aktuellen Berichtsperiode ergeben:
Das Konzerneigenkapital hätte 18.224,9 Mio € ohne Anwendung des IFRS 15 (mit IFRS 15-Anwendung 18.333,3 Mio €) betragen. Erlöse Continental-KonzernDie Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie Erlöse aus anderen Erlösquellen werden in den beiden nachfolgenden Tabellen dargestellt. scroll
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
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Die Erlöse aus Forschung und Entwicklung werden im Kapitel Forschungs- und Entwicklungskosten im Konzernanhang dargestellt. Wesentliche Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund von IFRS 15Wesentliche Änderungen in der Bilanzierung aufgrund von IFRS 15 ergaben sich für Erlöse aus Forschung und Entwicklung, die im Geschäftsjahr 2018 nicht mehr gemeinsam mit den entsprechenden Kosten, sondern in den sonstigen Erträgen ausgewiesen werden. Außerdem werden hierbei für vorweg vereinbarte Kundenerstattungen die zugehörigen Kosten als Vermögenswerte in den Vorräten abgegrenzt. Des Weiteren werden ab dem Geschäftsjahr 2018 wesentliche Beträge aus dem Posten "sonstige Verbindlichkeiten" als Vertragsverbindlichkeiten (contract liabilities) ausgewiesen. Wir verweisen bezüglich der zugehörigen Beträge auf den vorstehenden Abschnitt "Erläuterungen zum Übergang auf IFRS 15" sowie den nachfolgenden Abschnitt "Erläuterungen der Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten" in diesem Kapitel. In kleineren Geschäftsfeldern wird zudem eine zeitraumbezogene Erlöserfassung angewendet, die zu einer vorgezogenen Erfassung von Erlösen und zu Vertragsvermögenswerten führt. Diese Änderung ist für den Continental-Konzern jedoch unwesentlich. Eine Beschreibung findet sich im Abschnitt "Beschreibung der Erlöse in kleineren Geschäftsfeldern". Keine wesentlichen Veränderungen zur bisherigen Bilanzierung ergeben sich im Seriengeschäft mit Automobilherstellern der Automotive Group und des Segments ContiTech. Gleiches gilt für das Geschäft des Segments Reifen, das Industriegeschäft des Segments ContiTech sowie weiteres Handels- und Ersatzteilgeschäft, da die Leistungen dieser Bereiche überwiegend zeitpunktbezogen abgebildet werden. Wir verweisen auf die direkt nachfolgenden Beschreibungen der entsprechenden Umsatzerlöse. Bis zum Ende Geschäftsjahres 2017 wurden im Rahmen der Umsatzrealisierung die IFRS Standards IAS 18, IAS 11 sowie die weiteren geltenden Verlautbarungen angewendet. Nach diesen Vorschriften hatte Continental Umsätze für Produktverkäufe und Dienstleistungen bei Nachweis bzw. Vorliegen einer Vereinbarung, dass die Lieferung erfolgt, bzw. die Leistungen erbracht ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind, realisiert. Bei Auftragsfertigungen wurden die Umsätze grundsätzlich nach dem effektiven Projektfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) realisiert. Als Berechnungsgrundlage diente dabei das Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zum geschätzten gesamten Kostenvolumen des Vertrags. Die Percentage-of-Completion-Methode war für den Continental-Konzern von unwesentlicher Bedeutung. Mehrkomponentenverträge, die unterscheidbare (distinct) Leistungsverpflichtungen enthalten, deren Erlöse zu verschiedenen Zeitpunkten realisiert werden, sind gegenwärtig im Continental-Konzern ebenfalls unwesentlich. Beschreibung der Umsatzerlöse im AutomobilerstausrüstungsgeschäftDie Art der Leistungsverpflichtungen gegenüber Kunden im Automobilerstausrüstungsgeschäft betrifft die vielfältigen und weit überwiegend kundenspezifischen Produkte der Automotive Group, des Segments ContiTech sowie das Erstausrüstungsgeschäft des Segments Reifen; wir verweisen auch auf die Beschreibungen zu den Divisionen im Konzernlagebericht. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und die Zahlungsziele betragen durchschnittlich 60 Tage, wobei sie sich im Wesentlichen nur regional unterscheiden. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen und es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt; Kundenboni und sonstige Preisnachlässe fließen jedoch gemäß den Erwartungen als variable Preisbestandteile in den Transaktionspreis mit ein. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden. Es wird fast ausschließlich eine zeitraumbezogene Erlöserfassung mit einer outputbasierten Bewertungsmethode angewendet und die Bemessung der Umsatzerlöse erfolgt anhand der Produkte, welche das Produktionswerk verlassen, da die Produktion und Lieferung der Produkte "just in time" erfolgt. Es bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zur Rücknahme von Produkten, aus Kundenerstattungen oder aus ähnlichen Verpflichtungen sowie aus Gewährleistungszusagen, die eine Servicekomponente enthalten. Beschreibung der Umsatzerlöse im Industrie- und ErsatzgeschäftDie Art der Leistungsverpflichtungen gegenüber Kunden im Industrie- und Ersatzgeschäft betrifft das Ersatzreifen- bzw. Handelsgeschäft des Segments Reifen, das Industrie- und Handelsgeschäft des Segments ContiTech sowie das Ersatzteil- und Handelsgeschäft der Automotive Group; wir verweisen auch auf die Beschreibungen zu den Divisionen im Konzernlagebericht. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und die Zahlungsziele betragen durchschnittlich 60 Tage, wobei sie sich im Wesentlichen regional bzw. nach Produktgruppen unterscheiden. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen, mit der Ausnahme des Geschäfts mit Endkunden bzw. Verbrauchern, die oftmals bar bezahlen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt; Kundenboni und sonstige Preisnachlässe fließen jedoch gemäß den Erwartungen als variable Preisbestandteile in den Transaktionspreis mit ein. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden. Es wird die zeitpunktbezogene Erlöserfassung angewendet, wenn die Verfügungsmacht an den Kunden übergeht, auch unter Berücksichtigung der vereinbarten Incoterms. Es bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zur Rücknahme von Produkten, aus Kundenerstattungen oder aus ähnlichen Verpflichtungen sowie aus Gewährleistungszusagen, die eine Servicekomponente enthalten. Beschreibung der Erlöse in kleineren GeschäftsfeldernErlöse in kleineren Geschäftsfeldern sind in den Umsatzerlösen im Automobilerstausrüstungsgeschäft, in den Umsatzerlösen im Industrie- und Ersatzgeschäft sowie in den sonstigen Erlösen enthalten. Es werden zum einen Dienstleistungen bzw. Services erbracht und zum anderen Projektgeschäfte durchgeführt, bei denen Entwicklungen für Kunden sowie Güter oder Dienstleistungen über einen mittleren oder längeren Zeitraum durchgeführt, erstellt bzw. erbracht werden. Bis auf den Bereich der Erlöse aus Forschung und Entwicklung, wie auch zuvor im Abschnitt wesentliche Bilanzierungsänderungen dargestellt, sind diese kleineren Geschäftsfelder für Continental von untergeordneter Bedeutung. Für alle diese Erlöse bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zur Rücknahme von Produkten, aus Kundenerstattungen oder aus ähnlichen Verpflichtungen sowie aus Gewährleistungszusagen, die eine Servicekomponente enthalten. Größter Bestandteil dieser Erlöse sind Erlöse aus Forschung und Entwicklung, bei denen eine zeitpunktbasierte Erlöserfassung angewendet wird, entweder zum Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Entwicklung oder zum Zeitpunkt identifizierbarer Meilensteine innerhalb einer Entwicklung. Rechnungen werden in der Regel nach Fertigstellung - der gesamten Entwicklung bzw. eines Meilensteins - und Abnahme durch den Kunden erstellt. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden. Des Weiteren und betraglich kleiner führen Dienstleistungen bzw. Services, die neben dem Hauptgeschäft durchgeführt werden, zu einer zeitraumbezogenen Erlöserfassung. Es werden sowohl input- als auch outputbasierte Bewertungsmethoden angewendet und die Bemessung der Umsatzerlöse erfolgt einerseits anhand von geleisteten Stunden, Tagen oder Kosten (Input) bzw. andererseits anhand der erbrachten Dienstleistungen bzw. Services (Output). Rechnungen werden in der Regel mindestens monatlich erstellt und die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden. Zudem wird Projektgeschäft durchgeführt, bei dem in der Regel kundenspezifische Güter oder Dienstleistungen für Kunden über einen mittleren oder längeren Zeitraum erstellt bzw. erbracht werden. Hierbei wird ebenfalls eine zeitraumbezogene Erlöserfassung angewendet und die Bemessung der Umsatzerlöse erfolgt im Wesentlichen anhand inputbasierter Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der angefallenen Kosten. Rechnungen werden in der Regel wie vertraglich vereinbart erstellt. Es erfolgen in der Regel Vorauszahlungen von durchschnittlich 30 % durch die Kunden vor Projektbeginn. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt. Erläuterungen der Vertragsvermögenswerte und VertragsverbindlichkeitenVertragsvermögenswerte ergeben sich im Wesentlichen im zuvor beschrieben Projektgeschäft von kundenspezifischen Gütern oder Dienstleistungen für Kunden, sind aber im Continental-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Leistungserbringung über einen mittleren oder längeren Zeitraum in diesen Fällen, in welchem zwar bereits eine Leistungserbringung durch Continental erfolgt ist, aber noch kein unbedingter Anspruch gegen den Kunden - also eine Forderung - besteht, sind Vertragsvermögenswerte zu bilanzieren. Oftmals ist der Anspruch - oder ein Teil des Anspruchs - auf Gegenleistung gegen den Kunden erst nach Abschluss der Leistungserbringung unbedingt und kann dann als Forderung bilanziert und vollständig in Rechnung gestellt werden. Die zugehörigen Zahlungen erfolgen in der Regel aufgrund der tatsächlichen Rechnungstellung. Die Bilanzierung von Forderungen und der Erhalt von Zahlungen reduzieren den Bestand der zugehörigen Vertragsvermögenswerte. Die folgende Tabelle stellt die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden dar: scroll
Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für Warenlieferungen sowie für noch zu erbringende Leistungen. Bei diesen Vorauszahlungen von Kunden für Warenlieferungen sowie für noch zu erbringende Leistungen, für die Vertragsverbindlichkeiten bilanziert werden, hat der Kunde die Gegenleistung - oder einen Teil der Gegenleistung - bereits gezahlt, während Continental in der Regel noch nicht - oder nur in geringerem Maße - ihre Leistungsverpflichtung erfüllt hat. Die entsprechende Leistungserbringung von Continental an den Kunden in diesen Fällen reduziert den Bestand der zugehörigen Vertragsverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle stellt die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dar: scroll
Von den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 113,5 Mio €, die zu Jahresbeginn bilanziert waren, sind 109,2 Mio € im Berichtsjahr als Erlöse erfasst worden. Aufgrund von in Vorjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen wurden keine wesentlichen Erlöse im Berichtsjahr - etwa aufgrund der Änderung des Transaktionspreises - erfasst. Transaktionspreis für noch nicht erfüllte LeistungsverpflichtungenIn der nachfolgenden Tabelle finden sich die aggregierten erwarteten Beträge von Transaktionspreisen für nicht oder teilweise nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen aus Verträgen im Sinne des IFRS 15 mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. scroll
Die Beträge entfallen im Wesentlichen auf zukünftige Erlöse aus Forschung und Entwicklung und die Erlöserfassung wird innerhalb der dargestellten Zeiträume erwartet. Für Verträge im Sinne des IFRS 15 mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden unter Anwendung der praktischen Erleichterung des IFRS 15.121 (a) keine Beträge dargestellt. Anwendung weiterer praktischer ErleichterungenFür Verträge, bei denen zu Vertragsbeginn der Zeitabstand zwischen der Leistung durch Continental und der erwarteten Zahlung durch den Kunden mehr als ein Jahr beträgt, wird - in Anwendung der praktischen Erleichterung aus IFRS 15.63 - der Transaktionspreis nicht um eventuell enthaltene wesentliche Finanzierungskomponente adjustiert. 7. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Erlöse aus Forschung und Entwicklung werden in den beiden nachfolgenden Tabellen dargestellt: scroll
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8. Sonstige Erträge und Aufwendungenscroll
Sonstige Erträgescroll
Die sonstigen Erträge erhöhten sich in der Berichtsperiode um 1.218,9 Mio € auf 1.803,4 Mio € (Vj. 584,5 Mio €). Erträge aus Forschung und Entwicklung in Höhe von 1.071,2 Mio € (Vj. -) sind auf die erstmalige Anwendung von IFRS 15 zurückzuführen. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel 6. Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen führten im Jahr 2018 zu Erträgen in Höhe von 187,1 Mio € (Vj. 14,4 Mio €). Aus der Kompensation von Ansprüchen gegenüber Kunden und Lieferanten resultierten Erträge in der Berichtsperiode von 90,2 Mio € (Vj. 31,9 Mio €). Aus der Auflösung von Rückstellungen für spezifizierte Gewährleistungen sowie Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen ergaben sich in der Berichtsperiode Erträge in Höhe von 83,5 Mio € (Vj. 194,6 Mio €). Aus Erstattungen für Kundenwerkzeuge resultierten im Jahr 2018 Erträge in Höhe von 63,0 Mio € (Vj. 81,2 Mio €). Die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen lagen bei 29,8 Mio € (Vj. 25,0 Mio €). Der Verkauf von Anlagen führte im Berichtszeitraum zu Erträgen in Höhe von 29,1 Mio € (Vj. 28,1 Mio €). Aus der Auflösung von Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken sind Erträge in Höhe von 26,6 Mio € (Vj. 29,7 Mio €) entstanden. Im Jahr 2018 entstanden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 8,5 Mio € (Vj. 2,5 Mio €). Aus einem Erwerb in der Berichtperiode wurde ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,9 Mio € (Vj. -) erfasst. Aus der Wertaufholung von Sachanlagen resultierte insgesamt ein Ertrag in Höhe von 2,8 Mio € (Vj. 5,9 Mio €). Die übrigen Erträge beinhalten u. a. Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen sowie Erträge aus Versicherungsentschädigungen aufgrund von Beschädigungen von Sachanlagen durch höhere Gewalt. Zudem wurden staatliche Zuschüsse, die nicht für Investitionen in das Anlagevermögen bestimmt waren, in Höhe von insgesamt 8,7 Mio € (Vj. 12,9 Mio €) ergebniswirksam in dem Posten Übrige vereinnahmt. Sonstige Aufwendungenscroll
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Der Vorjahreswert stellt die Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen gemäß
IAS 39 dar Die sonstigen Aufwendungen erhöhten sich in der Berichtsperiode um 230,9 Mio € auf 1.027,5 Mio € (Vj. 796,6 Mio €). Zuführungen zu spezifizierten Gewährleistungsrückstellungen und Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen führten zu Aufwendungen von insgesamt 348,4 Mio € (Vj. 326,0 Mio €). Im Zusammenhang mit Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken entstanden Aufwendungen in Höhe von 91,6 Mio € (Vj. 101,8 Mio €). Aus operativen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, die nicht Finanzschulden sind, ergaben sich im Berichtszeitraum Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 86,7 Mio € (Vj. 29,7 Mio €). Kompensationen von Kunden- und Lieferantenansprüchen, die nicht Gewährleistung sind, führten in der Berichtsperiode zu Aufwendungen in Höhe von 71,8 Mio € (Vj. 4,3 Mio €). Personalanpassungsmaßnahmen, die nicht restrukturierungsbedingt sind, führten zu Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 63,9 Mio € (Vj. 51,2 Mio €). Die Aufwendungen aus bonitätsbedingten Wertberichtigungen auf Forderungen lagen bei 41,6 Mio € (Vj. 38,5 Mio €). Im Jahr 2018 entstanden Aufwendungen für Kundenwerkzeuge in Höhe von 38,8 Mio € (Vj. 59,2 Mio €). Aus der Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsbereichen entstanden Verluste in Höhe von 28,9 Mio € (Vj. 2,0 Mio €). Aus Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entstand in der Berichtsperiode ein Aufwand in Höhe von 23,5 Mio € (Vj. 23,1 Mio €). Im Jahr 2018 entstanden Verluste aus Anlageverkäufen und Verschrottungen in Höhe von 22,2 Mio € (Vj. 14,1 Mio €). Für den Erwerb von Gesellschaften und Geschäftsbereichen sind Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 2,0 Mio € (Vj. 3,3 Mio €) angefallen. Unabhängig vom jährlichen Impairment-Test wurden im Segment Interior Wertminderungen in Höhe von 23,0 Mio € im Vorjahr auf Goodwill erfasst, der im Zusammenhang mit dem Ausbau unserer Mobility-Services-Aktivitäten im Geschäftsbereich Intelligent Transportation Systems entstanden war. Der Posten Übrige beinhaltet u. a. Aufwendungen für sonstige Steuern sowie für Schäden aufgrund höherer Gewalt. 9. PersonalaufwendungenInnerhalb der Funktionskosten der Gewinn- und Verlustrechnung sind insgesamt folgende Personalaufwendungen enthalten: scroll
Gegenüber dem Berichtsjahr 2017 stiegen die Personalaufwendungen um 438,0 Mio € auf 11.125,3 Mio € (Vj. 10.687,3 Mio €). Diese Erhöhung ist insbesondere auf den weltweiten Personalaufbau zurückzuführen. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Jahr 2018 lag bei 242.797 (Vj. 230.656). Zum Jahresende waren 243.226 (Vj. 235.473) Mitarbeiter im Continental-Konzern beschäftigt. Wir verweisen zudem auf die Ausführungen im Lagebericht. 10. Beteiligungsergebnisscroll
Das Beteiligungsergebnis beinhaltet insbesondere die anteiligen Ergebnisse der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen in Höhe von 69,6 Mio € (Vj. 76,8 Mio €). 11. Finanzergebnisscroll
Das negative Finanzergebnis verbesserte sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 107,9 Mio € auf 177,8 Mio € (Vj. 285,7 Mio €). Dies ist im Wesentlichen auf Zinsen und ähnliche Erträge sowie auf die Summe der Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und aus Währungsumrechnung zurückzuführen. Die Zinserträge im Jahr 2018 erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 28,5 Mio € auf 122,9 Mio € (Vj. 94,4 Mio €). Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ab dem Berichtsjahr auch Zinserträge im Zusammenhang mit Ertragsteuerverbindlichkeiten im Finanzergebnis berichtet werden, die zuvor in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen wurden. Auf erwartete Erträge aus langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sowie aus den Pensionsfonds entfielen 2018 insgesamt 64,6 Mio € (Vj. 67,8 Mio €). Hierin sind die Zinserträge auf das Fondsvermögen der Pensionskassen nicht enthalten. Die Zinsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 276,2 Mio € und lagen damit um 5,3 Mio € unter dem Vorjahresvergleichswert von 281,5 Mio €. Der Zinsaufwand, der aus Kreditaufnahmen bei Banken, Kapitalmarkttransaktionen und sonstigen Finanzierungsinstrumenten resultierte, lag mit 130,3 Mio € um 0,3 Mio € über dem Vorjahreswert von 130,0 Mio €. Der wesentliche Anteil entfiel mit 54,6 Mio € (Vj. 70,7 Mio €) auf den Aufwand aus den von der Continental AG sowie der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, begebenen Anleihen. Der Rückgang des Aufwands gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die am 16. Juli 2018 erfolgte Rückzahlung der Euro-Anleihe der Continental AG über 750,0 Mio € zurückzuführen. Die fünfjährige Anleihe wurde mit 3,0 % p. a. verzinst. Aus der Aufzinsung der langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer resultierte 2018 ein Zinsaufwand in Höhe von insgesamt 145,9 Mio € (Vj. 151,5 Mio €). Hierin ist die Aufzinsung der Anwartschaftsverpflichtungen der Pensionskassen nicht enthalten. Darüber hinaus werden ab dem Berichtsjahr auch Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Ertragsteuerverbindlichkeiten im Finanzergebnis berichtet, die zuvor in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen wurden. Die Effekte aus Währungsumrechnung führten im Jahr 2018 zu einem negativen Ergebnisbeitrag in Höhe von 30,4 Mio € (Vj. 138,8 Mio €). Gegenläufig entwickelten sich die Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstige Bewertungseffekte im Jahr 2018 mit einem Ertrag in Höhe von insgesamt 5,9 Mio € (Vj. 40,2 Mio €). Hiervon entfiel auf sonstige Bewertungseffekte ein Ertrag in Höhe von 0,0 (Vj. 1,8 Mio €). Wird die Summe der Effekte aus Währungsumrechnung und aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten betrachtet, ergab sich im Jahr 2018 eine Ergebnisbelastung in Höhe von 24,5 Mio € (Vj. 100,4 Mio €). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung des brasilianischen Real gegenüber dem Euro und dem US-Dollar. Im Vorjahr hingegen waren die Effekte im Wesentlichen auf die Entwicklung des mexikanischen Peso gegenüber dem US-Dollar und des brasilianischen Real gegenüber dem Euro zurückzuführen. 12. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Ertragsteuern des Konzerns teilen sich auf das In- und Ausland wie folgt auf: scroll
Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand ergibt sich wie folgt: scroll
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Die Vorjahresvergleichswerte wurden entsprechend der Struktur 2018 angepasst dargestellt. Der durchschnittliche Steuersatz im Jahr 2018 lag im Inland bei 30,6 % (Vj. 30,6 %). Dieser wurde unter Berücksichtigung eines Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % (Vj. 15,0 %) sowie eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % (Vj. 5,5 %) und eines Gewerbesteuersatzes von 14,8 % (Vj. 14,8 %) ermittelt. Die durch den ausländischen Besteuerungsunterschied hervorgerufene Minderung des Steueraufwands ist im Wesentlichen auf den Geschäftsumfang in Osteuropa und Asien zurückzuführen. Im Berichtsjahr wirkten sich wie im Vorjahr Besteuerungsunterschiede im Ausland sowie Förderungen und Befreiungen positiv aus. Die Steuerquote wurde durch nicht zahlungswirksame Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 79,6 Mio € (Vj. 91,0 Mio €) belastet, davon 16,4 Mio € (Vj. 40,2 Mio €) für Vorjahre. Zusätzlich wurde die Steuerquote wie im Vorjahr durch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern belastet. Die Steuerquote wurde darüber hinaus im Geschäftsjahr 2018 positiv durch die Auswirkungen der Steuerreform in den USA sowie durch Steuererstattungen für Vorjahre aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung in Deutschland beeinflusst. Des Weiteren verweisen wir auf Kapitel 18. Die Steuerminderungen durch staatliche Förderprogramme und befristete Steuerbefreiungen sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Neben der wie im Vorjahr laufenden Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen in Europa und Asien führte im Berichtsjahr darüber hinaus die Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme in den USA zu einer weiteren Entlastung. Im Berichtsjahr sind lokale Ertragsteuern mit abweichender Bemessungsgrundlage in Höhe von 12,3 Mio € (Vj. 19,5 Mio €) hauptsächlich in Ungarn und den USA angefallen. Das im Konzernergebnis enthaltene Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen führte im Berichtsjahr zu einer Steuerentlastung von 16,0 Mio € (Vj. 22,5 Mio €). Die Effekte aus der Änderung des Steuersatzes betreffen die erforderlich gewordene Umbewertung von aktiven und passiven latenten Steuern im Rahmen von effektiv bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderungen bezüglich des zukünftig anzuwendenden Steuersatzes. Die Summe der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhaltet auch die Posten, die im Eigenkapital in den erfolgsneutralen Rücklagen berücksichtigt wurden, und gliedert sich wie folgt: scroll
Erläuterungen zur Konzernbilanz13. Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
Aus den Erwerben von Gesellschaften im Jahr 2018 resultierte ein Zugang des Goodwill in Höhe von insgesamt 189,8 Mio € (Vj. 299,2 Mio €). Der ausgewiesene Buchwert des Goodwill entstand im Wesentlichen aus den Erwerben der Siemens VDO (2007), der Continental Teves (1998), des Automobilelektronik-Geschäfts von Motorola (2006), dem Erwerb von Elektrobit Automotive (2015), von Veyance Technologies (2015) und der Continental Temic (2001). Die nachfolgende Tabelle weist den Goodwill je zahlungsmittelgenerierende Einheit, entsprechend der im jeweiligen Geschäftsjahr aktuellen Organisationsstruktur, aus: scroll
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Seit Januar 2018: Special Technologies and Solutions. Die Zugänge zu den erworbenen immateriellen Vermögenswerten aus Konsolidierungskreisveränderungen entfallen im Wesentlichen auf Kundenstamm sowie Know-how. Die restlichen Zugänge betreffen vor allem Software in Höhe von 51,4 Mio € (Vj. 42,3 Mio €). Von den im Jahr 2018 insgesamt angefallenen Entwicklungskosten erfüllten 158,0 Mio € (Vj. 92,1 Mio €) die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38. Die für die sonstigen immateriellen Vermögenswerte angefallenen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 339,0 Mio € (Vj. 322,3 Mio €) sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung mit 271,2 Mio € (Vj. 257,9 Mio €) in den Herstellungskosten und mit 67,8 Mio € (Vj. 64,4 Mio €) in den Verwaltungskosten enthalten. In den übrigen immateriellen Vermögenswerten sind um Wechselkurseffekte bereinigte Buchwerte in Höhe von 112,2 Mio € (Vj. 112,2 Mio €) enthalten, die keinen planmäßigen Abschreibungen unterliegen. Diese betreffen insbesondere den Markennamen VDO in Höhe von 71,2 Mio €, den Markennamen Elektrobit mit 30,4 Mio €, den Markennamen Phoenix in Höhe von 4,2 Mio € und den Markennamen Matador in Höhe von 3,2 Mio €. Des Weiteren enthalten die erworbenen immateriellen Vermögenswerte Buchwerte für Software in Höhe von 102,7 Mio € (Vj. 114,4 Mio €), die planmäßig abgeschrieben werden. 14. SachanlagenDie Zugänge zum Sachanlagevermögen aus Konsolidierungskreisveränderungen in Höhe von 23,1 Mio € resultierten im Wesentlichen aus der Übernahme der Tyre and Auto Pty Ltd, Melbourne, Australien. Hierzu verweisen wir auf Kapitel 5. Der Schwerpunkt der Investitionen im Segment Chassis & Safety lag sowohl auf dem Ausbau von Fertigungskapazitäten in Europa als auch auf der Erweiterung der Standorte in Asien und Nordamerika. Hierbei wurden die Produktionskapazitäten für alle Geschäftsbereiche erweitert. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Errichtung neuer Produktionsanlagen für elektronische Bremssysteme. Im Segment Powertrain wurden die Fertigungskapazitäten an den deutschen Standorten, in China, Tschechien, den USA sowie Rumänien ausgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Geschäftsbereiche Engine Systems und Sensors & Actuators. Im Geschäftsbereich Engine Systems wurden die Fertigungskapazitäten für Motoreinspritzsysteme ausgebaut. Wesentliche Investitionen im Segment Interior entfielen auf den Ausbau der Produktionskapazitäten an den deutschen Standorten sowie in China, Rumänien, Tschechien, Mexiko und den USA. Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf der Erweiterung von Fertigungskapazitäten für die Geschäftsbereiche Instrumentation & Driver HMI sowie Body & Security. Im Geschäftsbereich Instrumentation & Driver HMI wurden die Fertigungskapazitäten für Bedien- und Displaylösungen ausgebaut. Im Segment Reifen wurden die Fertigungskapazitäten in Europa, Nordamerika sowie in Asien ausgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Werkneubauten in Rayong, Thailand, und Clinton, USA. Darüber hinaus wurden die Fertigungskapazitäten bestehender Werke in Hefei, China; Sumter, USA; und Lousado, Portugal; ausgebaut. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kostensenkung durchgeführt. Der Investitionsschwerpunkt im Segment ContiTech lag auf der Ausweitung der Produktionsanlagen an den deutschen Standorten sowie in China, den USA, Ungarn, Mexiko und Rumänien. Es wurden insbesondere die Fertigungskapazitäten für die Geschäftsbereiche Mobile Fluid Systems, Benecke-Hornschuch Surface Group und Power Transmission Group erweitert. In allen Geschäftsbereichen wurde zudem in die Rationalisierung bestehender Produktionsabläufe investiert. Hinsichtlich der außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertaufholungen verweisen wir auf Kapitel 8. Direkt von den Anschaffungskosten wurden insgesamt 84,6 Mio € (Vj. 37,5 Mio €) an staatlichen Investitionszuschüssen abgesetzt, im Wesentlichen für das Werk in Clinton, USA. Im Rahmen der Anwendung des IAS 23 wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Zu den Umbuchungen der Periode in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte verweisen wir auf Kapitel 24. Die Sachanlagen enthalten Gebäude, technische Anlagen und andere Anlagen, die wegen der Gestaltung der ihnen zugrunde liegenden Leasingverträge dem Konzern als wirtschaftlichem Eigentümer zugerechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Verwaltungs- und Fertigungsgebäude. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von bis zu 19 Jahren für Gebäude und von fünf bis zehn Jahren für technische Anlagen. Der effektive Zinssatz der wesentlichen Leasingverträge liegt zwischen 2,0 % und 5,4 % (Vj. 2,7 % und 9,8 %). In einigen wesentlichen Leasingverträgen sind Verlängerungs- oder Kaufoptionen enthalten. Es bestehen Beschränkungen von Verfügungsrechten sowie als Sicherheiten für Schulden verpfändete Sachanlagen in Höhe von 13,5 Mio € (Vj. 14,1 Mio €). scroll
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Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in Kapitel 15 gesondert dargestellt. 15. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilienscroll
Die Marktwerte - nach dem Ertragswertverfahren bzw. auf der Grundlage von Bodenrichtwerten - der als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude zum 31. Dezember 2018 lagen bei 16,3 Mio € (Vj. 16,0 Mio €). Die Mieterträge im Jahr 2018 beliefen sich auf 3,3 Mio € (Vj. 2,7 Mio €), während zuzurechnende Instandhaltungskosten in Höhe von 1,4 Mio € (Vj. 1,2 Mio €) angefallen sind. 16. Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmenscroll
In den Anteilen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind Beteiligungsbuchwerte an Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 273,5 Mio € (Vj. 260,4 Mio €) sowie an assoziierten Unternehmen in Höhe von 371,4 Mio € (Vj. 154,4 Mio €) enthalten. Als wesentliches Gemeinschaftsunternehmen im Segment Reifen innerhalb des Geschäftsbereichs Pkw-Reifen-Erstausrüstung ist die MC Projects B.V., Maastricht, Niederlande, nebst den jeweiligen Tochtergesellschaften zu nennen. Das gemeinschaftlich von der Continental Global Holding Netherlands B.V., Maastricht, Niederlande, und der Compagnie Financière Michelin SCmA, Granges-Paccot, Schweiz, mit je 50 % der Stimmrechte geführte Unternehmen ist im Wesentlichen auf dem Gebiet der Montage und Lieferung von Radreifen für die Automobilhersteller tätig. Michelin hat die Rechte für Europa an der Marke Uniroyal in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht. Die MC Projects B.V lizenziert diese Rechte an Continental. Folgende Anteile an wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen werden innerhalb der Automotive Group gehalten:
Für die zuvor genannten wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus den beiden letzten zur Verfügung stehenden und nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen (2017 und 2016) die folgenden Kennzahlen ableiten. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt zu 100 %. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Netto-Vermögens auf den jeweiligen Beteiligungsbuchwert. Sämtliche Anteile sind nach der Equity-Methode bilanziert. scroll
Als wesentliches assoziiertes Unternehmen Ist die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Berlin, Deutschland, zu nennen. Die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, hält 20 % der Anteile und Stimmrechte. Die Gesellschaft nebst ihren Tochterunternehmen erbringt im Wesentlichen Entwicklungsdienstleistungen für die Automobilindustrie und ist dem Geschäftsbereich Engine Systems zuzuordnen. Die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, mit ihren Tochterunternehmen wurde im Berichtsjahr neu gegründet und ist ein wesentliches assoziiertes Unternehmen von Continental im Segment Interior. An dem Unternehmen sind die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, und die OSRAM GmbH, München, Deutschland, zu jeweils 50 % beteiligt. Das Unternehmen ist in den Bereichen Licht sowie Lichtsteuerung und Elektronik tätig. Für die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Berlin, Deutschland, bzw. die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, lassen sich aus den beiden letzten zur Verfügung stehenden und nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen (2017 und 2016, bzw. 2018) die folgenden Kennzahlen ableiten. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt zu 100 %. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Netto-Vermögens auf den Beteiligungsbuchwert, der nach der Equity-Methode bilanziert wird. scroll
Die Finanzinformationen resultieren aus einer Schattenrechnung für das assoziierte Unternehmen, in der alle stillen Reserven des eingebrachten und veräußerten Netto-Vermögens von OSRAM AG, München, Deutschland, und Continental AG, Hannover, Deutschland, aufgedeckt wurden. Die Finanzinformationen beziehen sich auf den Zeitraum vom Tag der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen, dem 2. Juli 2018, bis zum 31. Dezember 2018. Für die aus Konzernsicht unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen lassen sich aus den beiden letzten zur Verfügung stehenden Jahresabschlüssen (2017 und 2016) die folgenden zusammengefassten Kennzahlen ableiten. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt entsprechend der Beteiligungsquote. scroll
17. Sonstige Finanzanlagenscroll
Die sonstigen Finanzanlagen sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Veränderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts belief sich im Berichtsjahr auf -3,9 Mio € (Vj. -). Die Veränderung des Buchwerts gegenüber dem Vorjahr resultiert mit 149,7 Mio € (Vj. 9,3 Mio €) aus Zugängen, mit 4,5 Mio € (Vj. 0,7 Mio €) aus Abgängen, mit -3,9 Mio € (Vj. -) aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts und mit 0,6 Mio € (Vj. -0,7 Mio €) aus Währungskurseffekten. Die erhaltenen Dividenden von sonstigen Finanzanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,8 Mio € (Vj. 0,5 Mio €). Veräußerungsabsichten bestehen derzeit nicht. 18. Latente SteuernDie aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 zu dem Steuersatz, der für die Periode der erwarteten Realisierung der latenten Steuern anzuwenden sein wird. Seit 2008 gilt in Deutschland eine Zinsabzugsbeschränkung mit Vortragsfähigkeit; der steuerlich zulässige Zinsabzug ist auf 30 % des steuerlichen Gewinns vor Abschreibungen und Zinsen begrenzt. Die Entwicklung der latenten Steuern ist im Berichtsjahr insbesondere durch diverse Erwerbe sowie die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen beeinflusst. Wir verweisen auf Kapitel 5 und 26. Die aktiven latenten Steuern sind um 52,8 Mio € auf 1.464,4 Mio € (Vj. 1.517,2 Mio €) gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Saldierung der latenten Steuern in Höhe von 127,7 Mio € zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich der Anstieg der steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge um 17,2 Mio € sowie der Anstieg der latenten Steuern aus Sachanlagen um 16,1 Mio € aus. Die passiven latenten Steuern verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 32,8 Mio € auf 315,7 Mio € (Vj. um 23,0 Mio €). Diese Veränderung resultierte insbesondere aus der Saldierung der latenten Steuern mit einem gegenläufigen Effekt aus den latenten Steuern auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Goodwill. Die zum 31. Dezember 2018 im Konzern bestehenden in- und ausländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge betragen 2.647,2 Mio € (Vj. 2.294,1 Mio €). Der überwiegende Teil der im Konzern vorhandenen Verlustvorträge entfällt auf Tochtergesellschaften im Ausland und ist zum größten Teil in der Vortragsfähigkeit begrenzt. Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgende Posten nicht erfasst, da ihre Nutzung zum heutigen Zeitpunkt als unzureichend wahrscheinlich angesehen wird: scroll
Zum 31. Dezember 2018 sind in einzelnen Konzerngesellschaften bzw. Organkreisen, die einen Verlust ausgewiesen haben, aktive latente Steuern in Summe von 48,2 Mio € (Vj. 69,0 Mio €) angesetzt, die sich aus laufenden Verlusten, Verlustvorträgen und aus einem aktiven Überhang latenter Steuern ergaben. Die Realisierbarkeit dieser aktiven latenten Steuern wird in Erwartung künftiger steuerpflichtiger Gewinne als ausreichend wahrscheinlich beurteilt. Die temporären Differenzen aus nicht ausgeschütteten ausländischen Ergebnissen beliefen sich insgesamt auf 639,1 Mio € (Vj. 587,2 Mio €). Da nicht davon auszugehen ist, dass der Muttergesellschaft kurz- oder mittelfristig Beträge zufließen werden, wurden passive latente Steuern hierfür nicht berücksichtigt. Die Bewertungsunterschiede aus zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten sind in den Posten sonstige Vermögenswerte bzw. sonstige Unterschiede berücksichtigt. 19. Sonstige finanzielle Vermögenswertescroll
Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen betrafen insbesondere Forderungen aus dem operativen Leistungsgeschäft mit nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen und Gesellschaftern sowie Darlehen an assoziierte Unternehmen. Die Ausleihungen an Dritte betrafen im Wesentlichen Mieterdarlehen für einzelne Liegenschaften und Ausleihungen an Kunden mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Forderungen gegenüber Mitarbeitern betrafen vor allem Abschlagszahlungen für noch nicht endgültig erfolgte Lohnabrechnungen sowie für geleistete Vorschüsse. Die übrigen finanziellen Forderungen beinhalten insbesondere noch nicht in Anspruch genommene Investitionsförderungen für Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Forderungen gegen über Lieferanten. Die Buchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen im Wesentlichen ihren beizulegenden Zeitwerten. Für die Ausfallrisiken der sonstigen finanziellen Vermögenswerte verweisen wir auf Kapitel 30. 20. Sonstige Vermögenswertescroll
Die Steuererstattungsansprüche resultierten im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen aus dem Einkauf von Produktionsmaterialien. Die Forderungen aus dem Verkauf von Kundenwerkzeugen betrafen noch nicht abgerechnete Kosten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 9,1 Mio € resultierte im Wesentlichen aus der Rubber Group. Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen insbesondere vorausgezahlte Mieten und Wartungsleistungen sowie Lizenzgebühren. Der Posten Übrige beinhaltet u. a. sonstige abgegrenzte bzw. verauslagte Kosten. Ausfallrisiken der sonstigen Vermögenswerte wurden durch Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 12,5 Mio € (Vj. 15,5 Mio €) berücksichtigt. Im Berichtszeitraum sind Erträge in Höhe von 3,0 Mio € (Vj. Aufwand in Höhe von 8,3 Mio €) angefallen. 21. Vorrätescroll
Die Wertberichtigungen auf Vorräte erhöhten sich um 15,3 Mio € auf 450,5 Mio € (Vj. 435,2 Mio €). 22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigungen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten. Für die Ausfallrisiken der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf Kapitel 30. Im Continental-Konzern werden mehrere Forderungsverkaufsprogramme genutzt. Wenn die mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen, insbesondere das Bonitäts- und Ausfallrisiko, im Wesentlichen nicht übertragen wurden, werden die Forderungen weiterhin in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt. Im Rahmen bestehender Forderungsverkaufsprogramme wurden vertragliche Rechte auf den Erhalt der Zahlungsmittelzuflüsse an die entsprechenden Vertragspartner abgetreten. Die übertragenen Forderungen haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Abschlussstichtag in Höhe von 745,5 Mio € (Vj. 1.799,2 Mio €) in der Regel näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die dazugehörigen Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 469,2 Mio € (Vj. 513,7 Mio €) stellen den aus dem Forderungsverkauf erhaltenen Liquiditätserlös dar. Dieser entspricht wie im Vorjahr näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Das zugesagte Finanzierungsvolumen im Rahmen dieser Forderungsverkaufsprogramme beträgt 665,0 Mio € (Vj. 894,5 Mio €). 23. Flüssige MittelDie als flüssige Mittel ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen sämtliche Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Zum Bilanzstichtag bestanden flüssige Mittel in Höhe von 2.761,4 Mio € (Vj. 1.881,5 Mio €). Davon waren 2.587,7 Mio € (Vj. 1.726,7 Mio €) unbeschränkt verfügbar. Bezüglich des Zinsrisikos und der Sensitivitätsanalyse für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verweisen wir auf Kapitel 30. 24. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswertescroll
Zum Bilanzstichtag liegen keine zur Veräußerung bestimme Vermögenswerte vor. Im Vorjahr waren in den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten insbesondere Vermögenswerte aus der Werkschließung in Melbourne, Australien, in Höhe von 11,4 Mio € enthalten. 25. Eigenkapitalscroll
Das gezeichnete Kapital der Continental AG blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es beträgt zum Bilanzstichtag 512.015.316,48 € und ist eingeteilt in 200.005.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,56 € pro Aktie. Nach dem Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden ausschließlich nach dem im Jahresabschluss der Continental AG gemäß deutschem Handelsrecht ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 1.758,5 Mio € (Vj. 1.470,4 Mio €). Aufsichtsrat und Vorstand werden der Hauptversammlung vorschlagen, die Auszahlung einer Dividende von 4,75 € je Stückaktie zu beschließen. Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 200.005.983 dividendenberechtigten Stückaktien 950.028.419,25 €. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 26. Leistungen an ArbeitnehmerLeistungen an Arbeitnehmer gliedern sich wie folgt: scroll
Langfristige Leistungen an ArbeitnehmerPensionspläneZusätzlich zur gesetzlichen Altersversorgung stehen der Mehrzahl der Mitarbeiter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen zu. Im Mittelpunkt unserer Pensionsstrategie steht die Umstellung von leistungsorientierten auf beitragsorientierte Versorgungspläne, um sowohl den Arbeitnehmern als auch dem Unternehmen ein zukunftsfähiges und transparentes Versorgungssystem zu bieten. Viele leistungsorientierte Zusagen wurden für Neueintritte oder zukünftige Dienstzeiten geschlossen und durch beitragsorientierte Pläne abgelöst. In Ländern, in denen beitragsorientierte Zusagen aus rechtlichen oder ökonomischen Gründen nicht möglich sind, wurden leistungsorientierte Pläne optimiert bzw. umgestellt, um die hiermit verbundenen Risiken aus Langlebigkeit, Inflation und Gehaltssteigerungen zu minimieren. Leistungsorientierte PläneLeistungsorientierte Pläne umfassen Pensionspläne, Abfindungszahlungen unabhängig vom Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch den signifikanten Anstieg der Mitarbeiterzahl in den letzten Jahren und die starke Akquisitionstätigkeit beziehen sich die Pensionsverpflichtungen im Wesentlichen auf aktive Mitarbeiter. Die leistungsorientierten Pensionspläne umfassen 164.490 Anspruchsberechtigte, einschließlich 121.392 aktiver Mitarbeiter, 16.822 ehemaliger Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen und 26.276 Pensionäre und Hinterbliebene. Die Pensionsverpflichtungen sind auf vier Länder konzentriert: Deutschland, USA, Vereinigtes Königreich und Kanada, die mehr als 90 % der gesamten Pensionsverpflichtungen ausmachen. Die auf Basis der Barwerte der Verpflichtungen gewichtete durchschnittliche Laufzeit der wesentlichen leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt rund 19 Jahre. DeutschlandIn Deutschland gewährt Continental Pensionsleistungen durch den Kapitalkontenplan (Cash Balance Plan), Altzusagen und Entgeltumwandlungen. Die für die aktiven Mitarbeiter gültige Versorgungsregelung beruht im Wesentlichen auf dem Kapitalkontenplan und damit auf Leistungsbausteinen. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Versorgungsguthaben in Abhängigkeit von der Höhe des Versorgungsguthabens als Einmalleistung, in Raten oder als Rente ausgezahlt. Wesentliche Mindestgarantien, bezogen auf eine bestimmte Versorgungshöhe, bestehen nicht. Pensionspläne, die im Rahmen von Akquisitionen zu Continental transferiert bzw. übernommen wurden (Siemens VDO, Temic, Teves, Phoenix), wurden in den Kapitalkontenplan aufgenommen. Für die wesentlichen deutschen Gesellschaften ist der Kapitalkontenplan teilweise mit Sondervermögen im Rahmen von Treuhandstrukturen (Contractual Trust Arrangements, CTAs) gedeckt. In Deutschland bestehen keine rechtlichen oder regulatorischen Mindestdotierungsverpflichtungen. Die CTAs sind rechtlich unabhängig vom Unternehmen und verwalten die Planvermögen als Treuhänder im Einklang mit den jeweiligen Treuhandverträgen. Einige Altzusagen werden durch zwei rechtlich selbstständige Pensionskassen gewährt. Die Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG und die Pensionskasse von 1925 der Phoenix AG VVaG sind seit dem 1. März 1984 bzw. 1. Juli 1983 geschlossen. Die Pensionskassen sind kleinere Vereine im Sinne des § 53 des VAG und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anlagevorschriften sind im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen und der Risikostruktur der Verpflichtungen. Die Pensionskassen haben Tarife mit einem Rechnungszins von 2,6 %. Gemäß Betriebsrentengesetz haftet letztendlich Continental für den Durchführungsweg der Pensionskasse. Gemäß IAS 19 handelt es sich daher bei den durch die Pensionskasse gedeckten Pensionsverpflichtungen um leistungsorientierte Pensionspläne. Zum 31. Dezember 2018 verfügen die Pensionskassen über die erforderliche Deckungsrücklage. Da das Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Beträge ausschließlich den Planmitgliedern zusteht, wird die Anwartschaftsverpflichtung in gleicher Höhe wie das vorhandene Vermögen zum Zeitwert angesetzt. Darüber hinaus unterstützt Continental die private Vorsorge durch Entgeltumwandlung. Entgeltumwandlung wird im Wesentlichen durch eine überbetriebliche Pensionskasse (Höchster Pensionskasse VVaG) für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung angeboten. Die Pensionskasse sagt eine garantierte Mindestverzinsung zu, für die letztendlich Continental gemäß Betriebsrentengesetz haftet. Das Unternehmen haftet nicht für Garantien gegenüber Mitarbeitern anderer Unternehmen. Da es sich bei der Höchster Pensionskasse VVaG um einen gemeinschaftlichen leistungsorientierten Plan mehrerer Unternehmen handelt und Continental kein Recht hat, die für die Bilanzierung als leistungsorientierter Plan notwendigen Informationen zu erhalten, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan bilanziert. Für Entgeltumwandlungsbeiträge oberhalb von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze können anspruchsberechtigte Mitarbeiter den Kapitalkontenplan nutzen. Für diesen Anteil erfolgt die Finanzierung über Rückdeckungsversicherungen. USAAufgrund der Akquisitionshistorie unterhält Continental verschiedene leistungsorientierte Pläne in den USA, die für Neueintritte ebenso wie für die Erdienung weiterer Ansprüche in einem Zeitraum vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2011 geschlossen wurden. Im Vorjahr wurde im Rahmen von Akquisitionen ein offener leistungsorientierter Plan für gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter erworben. Die geschlossenen leistungsorientierten Pläne sind Zusagen auf Basis des durchschnittlichen Endgehalts für Automotive- und Reifen-Angestellte sowie Kapitalkontenzusagen für ehemalige Siemens VDO-Mitarbeiter. Die leistungsorientierten Pläne, sowohl für die gewerkschaftlich als auch für die nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter, basieren auf einem Pensionsmultiplikator pro Dienstjahr. Geschlossene leistungsorientierte Pläne wurden durch beitragsorientierte Pläne abgelöst. Beitragsorientierte Pläne gelten für die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter in den USA. Die Planvermögen der leistungsorientierten Pläne werden in einem sogenannten Master Trust verwaltet. Die Aufsicht über die Kapitalanlage wurde an das Pension Committee, ein konzernintern besetztes Gremium, delegiert. Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Basierend auf diesem Gesetz ist eine Bewertung des Finanzierungsniveaus erforderlich. Der verwendete Rechnungszins für diese Bewertung ist der durchschnittliche Zins über eine Periode von 25 Jahren und daher aktuell höher als der Rechnungszins zur Diskontierung der Verpflichtungen unter IAS 19. Die gesetzliche Bewertung führt daher zu einer niedrigeren Verpflichtung als die entsprechende Bewertung gemäß IAS 19. Es gibt eine regulatorische Anforderung, in den leistungsorientierten Plänen ein Mindestfinanzierungsniveau von 80 % sicherzustellen, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden. Im Jahr 2018 wurde eine außerordentliche Dotierung der US-Pensionspläne in Höhe von 245,5 Mio US-Dollar vorgenommen und die Anlagestrategie angepasst. Der Aktienanteil wurde reduziert und der Anteil an festverzinslichen Wertpapieren aufgestockt. Vereinigtes KönigreichResultierend aus der Akquisitionshistorie unterhält Continental vier leistungsorientierte Pläne im Vereinigten Königreich. Alle Pläne sind Zusagen auf Basis des durchschnittlichen oder letzten Endgehalts. Die vier Pläne wurden im Zeitraum zwischen 1. April 2002 und 30. November 2004 für Neueintritte geschlossen. Für alle seitdem eingetretenen Mitarbeiter bietet Continental beitragsorientierte Pläne an. Zum 5. April 2016 wurde der Continental Group Pension and Life Assurance Scheme für die Erdienung weiterer Ansprüche geschlossen. Der Plan wurde zum 6. April 2016 durch einen beitragsorientierten Plan abgelöst. Zum 31. Juli 2017 wurde der Mannesmann UK Pension Scheme für die Erdienung weiterer Ansprüche geschlossen. Der Plan wurde zum 1. August 2017 durch einen beitragsorientierten Plan abgelöst. Der Fokus unserer Pensionsstrategie im Vereinigten Königreich liegt auf der Reduktion der Risiken und inkludiert die Option einer teilweisen oder vollständigen Ausfinanzierung durch den Erwerb von Annuitäten. Die Finanzierungsbedingungen werden von der Regulierungsbehörde für Pensionen und den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von Treuhandgesellschaften verwaltet, deren geschäftsführende Organe (Board of Trustees) durch die Treuhandvereinbarung und das Gesetz allein dem Wohl der Begünstigten verpflichtet sind. Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt. Dabei werden die Verpflichtungen mit einem Diskontierungssatz basierend auf Staatsanleihen sowie mit weiteren konservativ gewählten versicherungsmathematischen Annahmen bewertet. Im Vergleich zur IAS 19-Bewertung, die den Diskontierungszinssatz von erstrangigen Unternehmensanleihen ableitet, führt dies in der Regel zu einer höheren Verpflichtung. Drei von vier leistungsorientierten Plänen zeigen auf Basis der letzten technischen Bewertung ein Finanzierungsdefizit. Treuhänder (Trustees) und Unternehmen haben sich jeweils auf einen "Recovery Plan" geeinigt, der zusätzliche zeitlich begrenzte jährliche Zahlungen vorsieht. Der Bewertungsprozess muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossen werden. Die technischen Bewertungen wurden für zwei Pläne im Jahr 2016 und für die beiden anderen Pläne im Jahr 2017 abgeschlossen. Die jüngsten technischen Bewertungen der vier leistungsorientierten Pensionspläne haben mit Bewertungsstichtag zwischen Dezember 2014 und März 2016 stattgefunden und führten zum folgenden Ergebnis:
KanadaAufgrund der Akquisitionshistorie unterhält Continental verschiedene leistungsorientierte Pensionspläne. Die Pensionspläne sind hauptsächlich Pläne auf Basis eines Pensionsmultiplikators pro Dienstjahr. Im Jahr 2017 wurden drei Pläne (Bowmanville, Collingwood und Owen Sound) vollständig durch den Erwerb von Annuitäten ausfinanziert, sodass keine Pensionsverpflichtungen aus diesen Plänen mehr für die Continental-Gesellschaften bestehen. Die Schwankungen in der Höhe der Pensionsverpflichtung, die aus den Wechselkurseffekten resultierten, unterliegen den gleichen Risiken wie die Gesamtgeschäftsentwicklung. Diese Schwankungen beziehen sich hauptsächlich auf die Währungen der USA, Kanadas und des Vereinigten Königreichs und sind für Continental unwesentlich. Zu Auswirkungen der Zinsrisiken sowie des Langlebigkeitsrisikos auf die Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die nachfolgend im Kapitel aufgeführten Sensitivitäten. Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Aufteilung der Pensionsverpflichtungen für Deutschland, die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich sowie die übrigen Länder und die Gesamtwerte für den Continental-Konzern. Die Überleitung der Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts am Beginn und am Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar: scroll
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Die Überleitung der Veränderungen des Fondsvermögens am Beginn und am Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar: scroll
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Der Bilanzansatz der Pensionsrückstellungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 36,4 Mio € verringert. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg des Planvermögens aufgrund einer Einmaldotierung in den USA sowie aus den Währungsumrechnungseffekten. Der aktive Saldo aus Pensionsbewertung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Mio €. Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg des Planvermögens im Vereinigten Königreich aufgrund der Währungsumrechnungseffekte. Der Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember 2018 bezog sich mit 6.488,8 Mio € (Vj. 6.262,5 Mio €) auf Pläne, die ganz oder teilweise aus Fonds finanziert sind, und mit 106,5 Mio € (Vj. 117,2 Mio €) auf Pläne, die nicht durch Fonds finanziert sind. Der Anstieg des Anwartschaftsbarwerts um 215,6 Mio € gegenüber dem 31. Dezember 2017 resultierte insbesondere aus Währungsumrechnungseffekten in den USA sowie aus bereits im Vorjahr abgeschlossenen Planabgeltungen und daraus resultierenden geringeren Pensionszahlungen in den USA. Das Fondsvermögen in Deutschland beinhaltet Aktiva der CTAs in Höhe von 838,1 Mio € (Vj. 815,2 Mio €), der Pensionskassen in Höhe von 242,7 Mio € (Vj. 264,0 Mio €), der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 114,0 Mio € (Vj. 109,5 Mio €) sowie Planvermögen in Höhe von 0,4 Mio € (Vj. 0,3 Mio €). Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 179,4 Mio € auf 2.728,5 Mio €. Aufgrund der Änderung der US-Steuergesetzgebung ergab sich für den Konzern die Möglichkeit, die meisten Planvermögen für Pensionen in den USA steuerlich begünstigt zu dotieren. Am 11. Juli 2018 wurden die entsprechenden Planvermögen mit 209,2 Mio € dotiert. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste des Fondsvermögens in Deutschland resultieren aus den versicherungsmathematischen Verlusten der CTAs mit 32,5 Mio € (Vj. Erträge in Höhe von 15,9 Mio €). Innerhalb des Continental-Konzerns gibt es in Deutschland Pensionskassen, die seit dem 1. Juli 1983 bzw. 1. März 1984 für Neueintritte geschlossen sind. Zum 31. Dezember 2018 verfügen die Pensionskassen über die erforderliche Deckungsrücklage; eine Nachschusspflicht besteht nicht. Das gebundene Fondsvermögen weist zum 31. Dezember 2018 einen beizulegenden Zeitwert von 242,7 Mio € (Vj. 264,0 Mio €) aus. Die Pensionskassen haben Tarife mit einem Rechnungszins von 2,6 %. Gemäß Betriebsrentengesetz haftet letztendlich die Continental AG für den Durchführungsweg der Pensionskasse, weshalb es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan, der im Rahmen der Entwicklung der Pensionsrückstellungen auszuweisen ist, handelt. Da das Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Erträge ausschließlich den Planmitgliedern zusteht, wird die Anwartschaftsverpflichtung in gleicher Höhe wie das vorhandene Vermögen zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. In der folgenden Tabelle ist die Überleitung des Finanzierungsstatus zu den in der Bilanz enthaltenen Beträgen dargestellt: scroll
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Differenz zwischen Fondsvermögen und Anwartschaftsbarwert. Der Bilanzansatz ist in folgenden Bilanzposten enthalten: scroll
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Die zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen notwendigen Prämissen - insbesondere die Abzinsungsfaktoren zur Bestimmung der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen und der erwarteten Verzinsung des Fondsvermögens sowie die langfristigen Entgeltsteigerungsraten und der langfristige Rententrend - werden länderspezifisch festgelegt. In den wesentlichen Pensionsplänen werden die folgenden gewichteten durchschnittlichen Bewertungsfaktoren zum 31. Dezember des Jahres verwendet: scroll
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Ohne Berücksichtigung der Pensionskassen Ein weiterer Parameter für die Bewertung der Pensionsverpflichtung ist der langfristige Rententrend. Folgender gewichteter durchschnittlicher langfristiger Rententrend wurde zum 31. Dezember 2018 für die wesentlichen Länder verwendet: Deutschland 1,75 % (Vj. 1,75 %), Kanada 1,6 % (Vj. 1,6 %), Vereinigtes Königreich 3,8 % (Vj. 3,4 %). Für die USA stellt der langfristige Rententrend keinen wesentlichen Bewertungsparameter dar. Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
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Im Berichtsjahr gab es keine besonderen Effekte in der Entwicklung der Netto-Pensionsaufwendungen. Die Plankürzungen und -abgeltungen des Vorjahres ergaben sich insbesondere aus Abgeltungen in den USA und der daraus resultierenden Reduzierung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung. In der folgenden Tabelle ist die Überleitung der Veränderungen in versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten am Beginn und am Ende des Berichtsjahres dargestellt: scroll
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Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund von Änderungen in den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen. Zum einen führte der Anstieg des Abzinsungsfaktors in den USA, in Kanada und im Vereinigten Königreich gegenüber dem Jahr 2017 in der Berichtsperiode 2018 zu versicherungsmathematischen Gewinnen in diesen Ländern. Zum anderen wurden diese Gewinne durch die Änderung der Richttafeln von Heubeck von 2005 G auf 2018 G aufgrund von Änderungen in demografischen Annahmen in Deutschland und daraus resultierenden versicherungsmathematischen Verlusten kompensiert. Die in der Berichtsperiode 2017 aufgelaufenen versicherungsmathematischen Gewinne aufgrund von Änderungen in finanziellen Annahmen waren hingegen auf einen Anstieg des Abzinsungsfaktors gegenüber dem Jahr 2016 zurückzuführen. Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. Eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen um einen halben Prozentpunkt nach oben bzw. unten hätte unter Beibehaltung der übrigen Annahmen zum Bilanzstichtag folgende Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen gehabt: scroll
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Ohne Berücksichtigung der Pensionskassen. Eine Veränderung der langfristigen Entgeltsteigerungsrate um einen halben Prozentpunkt nach oben bzw. unten hätte zum Bilanzstichtag unter Beibehaltung der übrigen Annahmen folgende Auswirkungen auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen gehabt: scroll
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Eine Veränderung des langfristigen Rententrends um einen halben Prozentpunkt nach oben bzw. unten hätte zum Bilanzstichtag unter Beibehaltung der übrigen Annahmen folgende Auswirkungen auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen gehabt: scroll
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Veränderungen des Abzinsungsfaktors sowie des Gehalts- und Rententrends wirken sich aufgrund der finanzmathematischen Berechnungssystematik (insbesondere aufgrund des Zinseszinseffekts) nicht linear auf die Höhe des Anwartschaftsbarwerts aus. Deshalb ist die Wirkung auf die aus der Pensionsverpflichtung abgeleiteten Netto-Pensionsverpflichtungen infolge eines Anstiegs bzw. Rückgangs der finanzmathematischen Annahmen nicht betragsgleich. Zusätzlich zu den oben genannten Sensitivitäten wurde der Einfluss einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung auf den Anwartschaftsbarwert der wesentlichen Länder ermittelt. Eine um ein Jahr steigende Lebenserwartung würde zu einem um 215,4 Mio € (Vj. 206,1 Mio €) höheren Anwartschaftsbarwert führen, der sich wie folgt verteilt: Deutschland 173,3 Mio € (Vj. 160,9 Mio €), USA 27,2 Mio € (Vj. 28,8 Mio €), Vereinigtes Königreich 12,3 Mio € (Vj. 13,8 Mio €) und Kanada 2,6 Mio € (Vj. 2,6 Mio €). Dabei wurde in Deutschland im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung von vermehrten Auszahlungen in Renten- anstatt in Kapitalform ausgegangen, was sich erhöhend auf den Anwartschaftsbarwert auswirkt. Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen beruht die Lebenserwartung bei den inländischen Plänen auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die ausländischen Pensionspläne werden vergleichbare landesübliche Bewertungsgrundlagen herangezogen. PensionsfondsDie Struktur des Konzern-Planvermögens wird laufend durch die Anlageausschüsse unter Berücksichtigung der prognostizierten Pensionsverpflichtungen überprüft. Dabei überprüfen die Anlageausschüsse regelmäßig die Investitionsentscheidungen, die zugrunde liegenden Renditeerwartungen der einzelnen Anlageklassen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten sowie die Auswahl der externen Fondsmanager. Die Portfoliostrukturen der Fondsvermögen der Pensionspläne zum Bewertungsstichtag für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 sind nachfolgender Darstellung zu entnehmen: scroll
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Die Portfoliostruktur des Fondsvermögens in Deutschland ist ohne die Pensionskassen
aufgestellt, deren Vermögensanlage hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren
und Aktien erfolgt. Die folgende Tabelle zeigt die aus Barmitteln geleisteten Einzahlungen des Unternehmens in die Pensionsfonds für 2018 und 2017 sowie die erwarteten Einzahlungen für 2019: scroll
Die nachfolgende Übersicht enthält die im Berichtsjahr und die im Vorjahr geleisteten Pensionszahlungen sowie die für die kommenden zehn Geschäftsjahre erwarteten Zahlungen (nicht abgezinst): scroll
Die Pensionszahlungen ab 2017 betreffen sowohl Einmalzahlungen im Rahmen von Kapitalkontenplänen als auch kontinuierliche Rentenzahlungen. Zudem wurde bei der Ermittlung der zukünftigen Rentenzahlungen der frühestmögliche Renteneintritt der entsprechenden Mitarbeiter unterstellt. Der tatsächliche Renteneintritt könnte später sein und damit könnten die Rentenzahlungen in den jeweiligen Jahren geringer ausfallen. Die Beträge für die laufende und die vier vorangegangenen Berichtsperioden des Anwartschaftsbarwerts, des Fondsvermögens und des Finanzierungsstatus sowie der erfahrungsbedingten Anpassungen der Planschulden und des Planvermögens lauten wie folgt: scroll
Andere VersorgungsleistungenEinige Tochtergesellschaften, vorwiegend in den USA und Kanada, gewähren ihren Mitarbeitern unter bestimmten Alters- bzw. Betriebszugehörigkeitsvoraussetzungen Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen für die Zeit nach der Pensionierung. Die Leistungen und die Ansprüche darauf können modifiziert werden. Den gewerblichen Mitarbeitern der gewerkschaftlich organisierten Reifenwerke in den USA wird diese Art von Altersvorsorgezusagen im Rahmen von Tarifverträgen angeboten. Für diese Zusatzleistungen besteht kein gesondertes Fondsvermögen. Die auf Basis der Barwerte der Verpflichtung gewichtete durchschnittliche Laufzeit der wesentlichen leistungsorientierten Pensionsverpflichtung beträgt rund zehn Jahre. Die Überleitung der Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts und des Finanzierungsstatus am Beginn und am Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar: scroll
Die zur Berechnung der Verpflichtungen für die Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen gesetzten Prämissen für die Abzinsung sowie für die Steigerungsrate variieren entsprechend den Gegebenheiten in den USA und Kanada. Hierzu wurden die folgenden gewichteten durchschnittlichen Bewertungsfaktoren zum 31. Dezember des Jahres verwendet: scroll
Die Netto-Aufwendungen der Verpflichtungen für die Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen aus einer 0,5-prozentigen Veränderung des Kostentrends auf die Gesundheitsfürsorge- und die Lebensversicherungsverpflichtungen: scroll
Eine Veränderung des oben angegebenen, bereits feststehenden Abzinsungsfaktors für die Ermittlung der Netto-Aufwendungen der Verpflichtungen zu Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen von jeweils einem halben Prozentpunkt hätte sich folgendermaßen auf die Netto-Aufwendungen ausgewirkt: scroll
Die nachfolgende Übersicht enthält die im Berichtsjahr und die im Vorjahr für andere Versorgungsleistungen geleisteten Zahlungen sowie die für die kommenden zehn Geschäftsjahre erwarteten Zahlungen (nicht abgezinst): scroll
Die Beträge für die laufende und die vier vorangegangenen Berichtsperioden des Anwartschaftsbarwerts, des Finanzierungsstatus sowie der erfahrungsbedingten Anpassungen der Planschulden lauten wie folgt: scroll
Pensionsähnliche VerpflichtungenEinige Konzerngesellschaften haben Zusagen erteilt, bei denen die Aufwendungen der Gesellschaft auf einem fixierten Prozentsatz der Vergütung basieren. Diese Ansprüche werden bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Im Geschäftsjahr haben die Aufwendungen für diese Verpflichtungen 3,7 Mio € (Vj. 1,3 Mio €) betragen. Beitragsorientierte PensionspläneDer Continental-Konzern gewährt seinen Mitarbeitern betriebliche Altersversorgung in Form von beitragsorientierten Plänen, insbesondere in den USA, im Vereinigten Königreich, in Japan und China. Der Aufwand für die beitragsorientierten Versorgungspläne, ohne Berücksichtigung der Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungssysteme, lag im Geschäftsjahr bei 80,1 Mio € (Vj. 86,6 Mio €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung des US-amerikanischen Aktienmarkts. Andere Leistungen an ArbeitnehmerAndere Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten Rückstellungen für Altersteilzeitprogramme sowie Jubiläumsboni. Dabei sind die Altersteilzeitrückstellungen mit einem Diskontierungszinssatz von 1,05 % (Vj. 0,98 %) berechnet. Die Jubiläumsrückstellungen sind mit einem Diskontierungszinssatz von 1,9 % (Vj. 1,9 %) berechnet. Die Zinskomponente wird nach dem Wahlrecht unter IAS 19 im Finanzergebnis ausgewiesen. Long-Term-Incentive-Pläne (LTI-Pläne)Die Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen beinhalten auch die langfristigen Bonuszusagen (Long-Term-Incentive-Pläne, LTI-Pläne) sowie die in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelten Beträge der variablen Vergütung für Vorstandsmitglieder (Performance Bonus, Deferral). Sämtliche LTI-Pläne bis 2013 werden nach IAS 19 als "andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer" klassifiziert und bewertet. Die LTI-Pläne ab 2014 sowie das Deferral sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich zu klassifizieren, sodass die Bilanzierung nach IFRS 2 jeweils zum Fair Value erfolgt. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus LTI-Plänen von 21,9 Mio € (Vj. Aufwendungen aus LTI-Plänen von 45,5 Mio €) wurden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.
Für am Abschlussstichtag aktive Vorstandsmitglieder bestehen zum 31. Dezember 2018 Zusagen mit einem Fair Value von 8,5 Mio €; dieses entspricht 63.266 Stück virtueller Aktien (Vj. 14,8 Mio €; 63.617 Stück). Kurzfristige Leistungen an ArbeitnehmerVerbindlichkeiten für PersonalaufwendungenDer Continental Value Sharing Bonus ist eine Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter der Continental am Konzernergebnis. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung wird anhand von konzerninternen Kennzahlen berechnet. Für den Berichtszeitraum wurde innerhalb der Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen eine Rückstellung in Höhe von 153,1 Mio € (Vj. 184,2 Mio €) berücksichtigt. 27. Rückstellungen für sonstige Risiken und Verpflichtungenscroll
Die Rückstellungen für sonstige Risiken haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Inanspruchnahmen der Strukturrückstellungen betreffen im Wesentlichen die Abwicklung der in vorherigen Jahren verabschiedeten Restrukturierungsmaßnahmen an den deutschen Standorten Limbach und Dortmund. Die Zuführung zu den Strukturrückstellungen ergab sich durch die Restrukturierungsmaßnahmen an den deutschen Standorten Gifhorn und Roding. Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken betreffen wie im Vorjahr im Besonderen Produkthaftungsrisiken aus dem Reifenbereich in den USA. Wir verweisen auf Kapitel 34. Die Inanspruchnahmen beinhalten hauptsächlich die zuvor genannten Produkthaftungsrisiken im Reifenbereich sowie Bußgeldzahlungen an die Europäische Kommission und an die südkoreanische Kartellbehörde (Korean Fair Trade Commission, KFTC). Wir verweisen auf Kapitel 34. Die Entwicklung der Rückstellungen für Gewährleistungen beinhaltet Inanspruchnahmen in Höhe von 329,5 Mio € (Vj. 518,6 Mio €) sowie Auflösungen in Höhe von 132,9 Mio € (Vj. 235,2 Mio €), denen Zuführungen in Höhe von 554,2 Mio € (Vj. 546,5 Mio €), insbesondere für spezifizierte Einzelfälle innerhalb der Automotive Group, gegenüberstehen. Die übrigen Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit, u. a. Kompensationen aus Kunden- und Lieferantenansprüchen, die nicht Gewährleistung sind. Ebenfalls enthalten sind Rückstellungen für Reifenrecycling-Verpflichtungen und ab dem Berichtsjahr auch Rückstellungen für mögliche Zinszahlungen auf Ertragsteuerverbindlichkeiten. 28. ErtragsteuerverbindlichkeitenDie Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Für die Überleitung zu den in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten gezahlten Ertragsteuern sind zusätzlich zu den hier ausgewiesenen Inanspruchnahmen sowie laufenden Vorauszahlungen die zahlungswirksamen Veränderungen der Ertragsteuerforderungen einzubeziehen. Verbindlichkeiten aus Zinszahlungen auf Ertragsteuern werden ab dem Berichtsjahr unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. 29. Finanzschulden und ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnungscroll
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Davon durch Grundschulden, Hypotheken und vergleichbare Sicherheiten gedeckte Beträge
in Höhe von 13,5 Mio € (Vj. 13,9 Mio €). Zusammensetzung der wesentlichen Continental-Anleihenscroll
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Erläuterungen der Abkürzungen
Der Buchwert der Anleihen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 744,2 Mio € von 2.639,4 Mio € auf 1.895,2 Mio € zum Ende des Geschäftsjahres 2018. Dieser Abbau ist auf die Rückzahlung der Euro-Anleihe der Continental AG über 750,0 Mio € zurückzuführen. Die fünfjährige Anleihe wurde mit 3,0 % p. a. verzinst und bei ihrer Fälligkeit am 16. Juli 2018 zu einem Kurs von 100,00 % zurückgezahlt. Für die im November 2015 von der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, emittierte Euro-Anleihe mit einem Nominalvolumen von 500,0 Mio € wurden Zins-Währungsswaps abgeschlossen. Durch diese erfolgt zum einen die Sicherung der Währungsrisiken aus der Denominierung der Anleihe in Euro und zum anderen ein Tausch des Euro-Festzinses von 0,5 % p. a. in einen US-Dollar-basierten Festzinssatz von durchschnittlich 2,365 % p. a. (bezüglich der Bilanzierung der Zins-Währungsswaps verweisen wir auf Kapitel 30). Der Buchwert der Anleihen beinhaltet ferner eine Ende August 2013 von der Continental AG zu 100,0 % begebene Privatplatzierung mit einem Volumen von 50,0 Mio €, einem Zinssatz von 3,9 % p. a. und einer Laufzeit von zwölf Jahren. Finanzierungszusagen von KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen am 31. Dezember 2018 bei 1.239,0 Mio € (Vj. 859,7 Mio €) und damit 379,3 Mio € über dem Vorjahresniveau. Am 31. Dezember 2018 bestanden Finanzierungszusagen von Kreditinstituten in Höhe von 4.799,5 Mio € (Vj. 4.556,5 Mio €). Zum Stichtag waren davon nominal 3.504,1 Mio € (Vj. 3.686,8 Mio €) ungenutzt. Davon entfallen wie im Vorjahr 3.000,0 Mio € auf die revolvierende Tranche des syndizierten Kredits, die am 31. Dezember 2018 in Höhe von 157,2 Mio € (Vj. -) in Anspruch genommen wurde. Zur Deckung des kurzfristigen Kreditbedarfs hat der Continental-Konzern im Berichtsjahr Commercial-Paper-Programme, die Forderungsverkaufsprogramme und die diversen Banklinien genutzt. Im zweiten Halbjahr 2018 wurden die bestehenden Commercial-Paper-Programme durch ein zusätzliches Commercial-Paper-Programm in Höhe von 500,0 Mio US-Dollar in den USA ergänzt. Der syndizierte Kredit besteht aus einer revolvierenden Tranche über 3.000,0 Mio €. Diese Kreditlinie steht Continental bis April 2021 zur Verfügung. Ausnutzungen dieser Tranche können sowohl in Euro als auch in anderen Währungen auf Basis variabler Zinssätze vorgenommen werden. In Abhängigkeit von der Währung erfolgt die Verzinsung entweder mit dem Euribor- oder dem entsprechenden Libor-Satz, jeweils zuzüglich einer Marge. Neben dem syndizierten Kredit entfiel der wesentliche Anteil der Finanzierungszusagen von Kreditinstituten wie im Vorjahr auf überwiegend variabel verzinsliche kurzfristige Kreditaufnahmen. Wie im Vorjahr wurden auch im Jahr 2018 die vereinbarten Financial Covenants zum jeweiligen Quartalsstichtag eingehalten. Zur Struktur der Fälligkeiten der Finanzschulden verweisen wir auf Kapitel 30. Verbindlichkeiten aus FinanzierungsleasingDie aus den Leasingverträgen künftig resultierenden Zahlungsverpflichtungen zeigt die folgende Tabelle: scroll
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Der beizulegende Zeitwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt 12,3 Mio € (Vj. 16,6 Mio €). Der effektive Zinssatz der wesentlichen Leasingverträge liegt zwischen 2,0 % und 5,4 % (Vj. zwischen 2,7 % und 9,8 %). Ergänzende Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie nachfolgende Tabelle zeigt die (Netto-)Veränderung kurzfristiger und langfristiger Finanzschulden zur Erläuterung der Konzern-Kapitalflussrechnung: scroll
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30. FinanzinstrumenteAngaben zur Erstanwendung von IFRS 9Aus der Erstanwendung des IFRS 9, Finanzinstrumente, ergaben sich folgende Effekte auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage:
Die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9, die grundsätzlich prospektiv anzuwenden sind, wurden auf die zum 31. Dezember 2017 nach IAS 39 bestehenden Cashflow Hedge angewendet. Eine bilanzielle Auswirkung zum Übergangszeitpunkt am 1. Januar 2018 hat sich nicht ergeben. Für weitere Erläuterungen hierzu verweisen wir auf die detaillierten Angaben zum Hedge Accounting unter finanzieller Fremdwährungsrisiken (Cashflow Hedge) in diesem Kapitel. Zum 1. Januar 2018 hat der Continental-Konzern die sonstigen Finanzanlagen als zum FVOCIwoR (Fair Value through other comprehensive income without reclassification, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, ohne Reklassifizierung) bewertet und entsprechend eingestuft, da diese Finanzanlagen langfristig zu strategischen Zwecken gehalten werden. 2017 waren die sonstigen Finanzanlagen als AfS (available for sale, zur Veräußerung verfügbar) klassifiziert. Die Werte der Vergleichsperioden basieren auf den Rechnungslegungsgrundsätzen des IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, und sind nicht angepasst dargestellt. Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 9Die nachfolgende Tabelle zeigt die originären Bewertungskategorien nach IAS 39 und die neuen Bewertungskategorien nach IFRS 9 für jede angepasste Klasse von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2018 in Mio €. scroll
Erläuterungen der Abkürzungen
Angaben zum JahresabschlussDie nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte für die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei lang- und kurzfristige Bilanzposten zusammengefasst werden. Zudem werden die relevanten Bewertungskategorien nach IFRS 9 sowie die jeweils für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts relevanten Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, dargestellt. Die Struktur der Vorjahrestabelle wurde an das neue Format angepasst. scroll
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Darunter positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 0,0 Mio € sowie negative beizulegende
Zeitwerte in Höhe von 0,1 Mio € für langfristig laufende eingebettete derivative Finanzinstrumente. scroll
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Darunter positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 0,1 Mio € sowie negative beizulegende
Zeitwerte in Höhe von 0,0 Mio € für langfristig laufende eingebettete derivative Finanzinstrumente. Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13:
Für sonstige Finanzanlagen, für die keine notierten Preise am aktiven Markt für identische Instrumente (Stufe 1) oder für ein ähnliches Instrument vorliegen oder keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Input-Faktoren auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 2), anwendbar ist, wird der Zeitwert mit einer Bewertungsmethode, bei der die wesentlichen Input-Faktoren auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3), ermittelt. Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsverfahren, das im jeweiligen Fall als sachgerecht erachtet wird. Für den Großteil der Stufe-3-Instrumente sind die Kosten der beste Schätzwert. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Finanzanlagen werden zentral überwacht und durch einen der wesentlichen Input-Faktoren, der nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruht, auf Bewertungsanpassungen überprüft. Es gibt keine Hinweise auf wesentliche Einflüsse durch nicht beobachtbare Marktdaten auf den beizulegenden Zeitwert der sonstigen Finanzanlagen. Die derivativen Finanzinstrumente, die den Anforderungen des Hedge Accounting entsprechen, sowie die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden keiner IFRS 9- (Vorjahr: IAS 39-) Bewertungskategorie zugeordnet, da sie aus den einzelnen Bewertungskategorien ausgeschlossen sind. 2017 waren die derivativen Finanzinstrumente, für die kein effektives Hedge Accounting angewendet wird, als zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten kategorisiert. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden keiner Bewertungskategorie zugeordnet, da die Bilanzierung anhand IAS 17 erfolgt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang unter Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung (Kapitel 2) erläutert. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen mit Finanzierungscharakter, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Abschlussstichtag in der Regel näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert und werden nicht in der Fair-Value-Hierarchie der Tabelle dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Finanzschulden, der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing wurden durch Diskontierung aller künftigen Zahlungsströme mit den jeweils geltenden Zinssätzen für die entsprechenden Restlaufzeiten unter Berücksichtigung eines unternehmensspezifischen Bonitätsspreads ermittelt, sofern deren bilanzierte Werte zum Abschlussstichtag nicht näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen. Der Konzern erfasst mögliche Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der eine Änderung eingetreten ist. Im Jahr 2018 wurden wie im Vorjahr keine Transfers zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen. Folgende Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Finanzergebnis (Kapitel 11) ausgewiesen. Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, werden unter Beteiligungsergebnis (Kapitel 10) erläutert. Die im Vorjahr gemäß IAS 39 erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Wertänderungen der als zur Veräußerung verfügbar kategorisierten finanziellen Vermögenswerte beliefen sich auf 3,7 Mio €; des Weiteren wurde ein Betrag in Höhe von 1,8 Mio € ergebniswirksam erfasst. SicherheitenInsgesamt wurden zum 31. Dezember 2018 finanzielle Vermögenswerte als Sicherheiten in Höhe von 762,5 Mio € (Vj. 1.896,6 Mio €) gestellt. Im Berichtsjahr umfassten die Sicherheiten wie im Vorjahr im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; der Rest betrifft verpfändete Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte. Risikomanagement von FinanzinstrumentenDer Continental-Konzern ist aufgrund der internationalen Geschäftsaktivitäten und der damit verbundenen Finanzierungen Ausfallrisiken, Risiken aus Wechselkursänderungen, Veränderungen variabler Zinssätze sowie einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Das Management dieser Risiken wird in den folgenden Abschnitten beschrieben. Zudem kommen im Konzern Sicherungsinstrumente zum Einsatz. Für deren Einsatz bestehen konzernweite Regelwerke, deren Einhaltung regelmäßig von der Konzernrevision überprüft wird. Interne Abwicklungsrisiken werden durch eine strikte funktionale Trennung der Aufgabenbereiche minimiert. Weitere Erläuterungen zu den im Folgenden dargestellten Risiken und zum Risikomanagement finden sich im Abschnitt Risiko- und Chancenbericht im Konzernlagebericht. 1. AusfallrisikenDie Ausfallrisiken von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Vertragsvermögenswerten oder von anderen finanziellen Vermögenswerten umfassen das Risiko, dass offene Forderungen verspätet beglichen werden bzw. ausfallen, falls ein Kunde oder eine andere Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Summe der positiven Buchwerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko des Continental-Konzerns aus finanziellen Vermögenswerten. Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch Merkmale der Kunden und der Branche beeinflusst und daher von zentralen und lokalen Kreditmanagern analysiert und überwacht. Zu den Aufgaben des Kreditmanagements gehört die gebündelte Risikosteuerung des Forderungsvermögens. Regelmäßig werden Bonität und Zahlungsverhalten der Vertragspartner analysiert. Das Ausfallrisiko bei originären finanziellen Forderungen wird zusätzlich dadurch begrenzt, dass nur Vertragspartner mit erwiesener Bonität angenommen werden, Sicherheiten hinterlegt oder im Einzelfall Warenkreditversicherungen abgeschlossen werden. Zum 31. Dezember 201B wurden wie im Vorjahr im Konzern keine Sicherheiten gehalten. Dementsprechend gibt es keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte, für die aufgrund gehaltener Sicherheiten eine Wertminderung unterlassen wurde. Trotzdem lassen sich Ausfallrisiken nicht völlig ausschließen. Bestehenden Restrisiken wird durch die Bildung von erwarteten Kreditverlusten für identifizierte Einzelrisiken sowie anhand von Erfahrungswerten unter Berücksichtigung von gegebenenfalls relevanten Zukunftskomponenten Rechnung getragen. Finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, weisen dementsprechend eine erstklassige Kreditqualität auf. Die Ermittlung der Ausfallrisiken erfolgt nach konzerneinheitlichen Maßstäben. Die Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigungen sind im Konzernanhang unter Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung (Kapitel 2) erläutert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie VertragsvermögenswerteSofern Forderungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind, werden entsprechende Aufwendungen auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Die Ermittlung der erwarteten lebenslangen Kreditverluste basiert im wesentlichen Maße auf Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Bonität der jeweiligen Kunden, aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungsausfälle beruhen. Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird anhand des Zahlungsverhaltens und seiner Zahlungsfähigkeit beurteilt. Eine Berücksichtigung von Risiken verschiedener Kundengruppen, Branchen oder Länderrisiken - sofern vorhanden - wird regelmäßig geprüft. 2018 war keine entsprechende Aufteilung des Ausfallrisikos erforderlich. Continental ermittelt die Ausfallraten für die erwarteten lebenslangen Kreditverluste basierend auf einem Drei-Jahres-Durchschnitt unter Berücksichtigung der historischen Ausfälle, die auf die verschiedenen Überfälligkeiten aufgeteilt werden, sowie grundsätzlich auch unter Berücksichtigung einer zukunftsgerichteten Komponente. Diese umfasst die makroökonomischen Informationen wie z. B. Länderrisiken sowie wirtschaftliche Entwicklungen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, die bereits in ihrer Bonität beeinträchtigt sind, werden bei der Ermittlung der erwarteten lebenslangen Kreditverluste nicht berücksichtigt. Es gab keine wesentlichen Effekte auf erwartete Kreditverluste aus der Modifizierung von Zahlungsströmen. Die folgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte für nicht in ihrer Bonität beeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 20181: scroll
Im Berichtsjahr entwickelten sich die erwarteten lebenslangen Kreditverluste sowie die Wertberichtigungen für in ihrer Bonität beeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte folgendermaßen: scroll
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Die Vorjahreswerte umfassen die Wertberichtigung gemäß IAS S9. Zum 31. Dezember 2018 betragen die Wertberichtigungen für in ihrer Bonität beeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 90,9 Mio €. Wertberichtigte Forderungen, die im Berichtszeitraum abgeschrieben wurden, unterliegen mit 0,8 Mio € weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen. Sonstige finanzielle VermögenswerteFür sonstige finanzielle Vermögenswerte, deren Bonität beeinträchtigt ist, wurden Wertberichtigungen in Höhe des Brutto-Buchwerts von insgesamt 7,4 Mio € berücksichtigt. Am 1. Januar 2018 belief sich die Wertberichtigung auf 12,5 Mio €. Die Abweichung zum 31. Dezember 2017 resultiert daraus, dass zur Erhöhung der Transparenz die abgegrenzten Kosten aus dem Verkauf von Kundenwerkzeugen nicht mehr in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthalten sind. Darüber hinaus erwartete Zwölf-Monats- sowie lebenslange Kreditverluste der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind von unwesentlicher Bedeutung. Wertberichtigte sonstige finanzielle Vermögenswerte, die im Berichtszeitraum abgeschrieben wurden, unterliegen mit 1,0 Mio € weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen. Flüssige Mittel sowie derivative Finanzinstrumente und verzinsliche AnlagenUm das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln sowie derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen zu minimieren, werden grundsätzlich Banken genutzt, die von Continental aufgrund von festgelegten Kriterien als Kernbanken klassifiziert wurden. Diese verfügen mindestens über eine Kreditratingeinstufung einer der global tätigen Ratingagenturen im Investment-Grade-Bereich. Daher kann das Ausfallrisiko als sehr gering eingeschätzt werden. Die Bonität der Kernbanken sowie weiterer Banken und anderer Geschäftspartner, mit denen aus operativen oder regulatorischen Gründen abweichend vom Kernbankenprinzip Anlagen bzw. Ausleihungen getätigt werden oder Handel mit derivativen Finanzinstrumenten betrieben wird, wird laufend überwacht, wobei neben den Kreditratingeinstufungen, insbesondere auch die Prämien für die Versicherung von Kreditausfallrisiken (Credit Default Swap, CDS), beobachtet werden. Darüber hinaus definiert Continental für jede Bank Anlagelimite sowie für derivative Finanzinstrumente Handelslimite. Deren Höhe richtet sich im Wesentlichen an der Bonitätseinschätzung der jeweiligen Bank aus. Die Einhaltung dieser Limite wird kontinuierlich überwacht. Die erwarteten Kreditverluste der flüssigen Mittel und anderen verzinslichen Anlagen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, sind von unwesentlicher Bedeutung. 2. WährungsmanagementDie internationale Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten führt zu Liefer- und Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen. Daraus leitet sich ein Verlustrisiko ab, denn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, verlieren an Wert. Parallel dazu verteuern sich Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs. Zur Absicherung dürfen ausschließlich zuvor in den konzernweiten Regelwerken definierte derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, die sich im Risikomanagementsystem abbilden und bewerten lassen. Der Einsatz von Finanzinstrumenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Operative FremdwährungsrisikenIm Rahmen des operativen Währungsmanagements werden bekannte und erwartete Fremdwährungszahlungsströme zu operativen Währungs-Exposures in Form von saldierten Netto-Cashflows je Transaktionswährung auf rollierender Zwölf-Monats-Basis zusammengefasst. Diese Zahlungsströme ergeben sich im Wesentlichen aus Zahlungseingängen und -ausgängen konzernexterner und -interner Lieferungen und Leistungen der Konzerngesellschaften weltweit. Seit mehreren Jahren wird ein Natural-Hedge-Ansatz zur Reduzierung des Währungskursrisikos verfolgt, sodass der Saldo zwischen Ein- und Auszahlungen in den jeweiligen Fremdwährungen möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus wird die Entwicklung der Wechselkurse beobachtet, analysiert und prognostiziert. Der wöchentlich tagende Zins- und Währungsausschuss beschließt auf der Basis des operativen Währungs-Exposure sowie aufgrund fortlaufend angepasster Wechselkurserwartungen im Einzelfall vorzunehmende Sicherungsmaßnahmen durch Abschluss derivativer Finanzinstrumente, insbesondere von Devisentermingeschäften, Devisenswaps und Währungsoptionen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Deren Umfang darf ohne gesonderte Vorstandsgenehmigung 30 % des Zwölf-Monats-Exposure je Währung nicht überschreiten. Darüber hinaus werden weitere Risikogrenzen für offene derivate Positionen gesetzt. Sie schränken das Risiko aus dem Abschluss von Sicherungsgeschäften stark ein. Eine Anwendung von Hedge Accounting für entsprechend abgeschlossene Sicherungsgeschäfte erfolgte im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht. Zum 31. Dezember 2018 bestehen wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung operativer Fremdwährungsrisiken. Netto-Exposures aus Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung denominiert und die nicht den Netto-Finanzschulden zuzuordnen sind, bestehen zum 31. Dezember 2018 in den wesentlichen Währungen Euro in Höhe von -211,6 Mio € (Vj. -198,2 Mio €) und US-Dollar in Höhe von -525,4 Mio € (Vj. -476,0 Mio €). Finanzielle FremdwährungsrisikenNeben den operativen Fremdwährungsrisiken entstehen Währungsrisiken aus konzernexternen und -internen Netto-Finanzschulden, die in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung denominiert sind. Der Bestand dieser Instrumente wird regelmäßig in Form eines finanziellen Währungs-Exposure je Transaktionswährung zusammengefasst. Zum 31. Dezember 2018 bestand das Netto-Exposure in den wesentlichen Währungen Euro in Höhe von -1.297,8 Mio € (Vj. -987,8 Mio €) sowie US-Dollar in Höhe von 423,7 Mio € (Vj. 620,0 Mio €). Diese Währungsrisiken werden in der Regel durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere durch Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Zins-Währungsswaps, abgesichert. Das im Ausland gebundene Netto-Vermögen des Konzerns wird in der Regel nicht gegen Wechselkursveränderungen abgesichert. Bei eindeutigen, längerfristigen und wesentlichen Sicherungszusammenhängen wird in der Regel von der Möglichkeit des Hedge Accounting Gebrauch gemacht. Eine Aufteilung der abgesicherten Transaktionen in Risikokomponenten findet dabei nicht statt. Sicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken ohne Anwendung von Hedge AccountingZum 31. Dezember 2018 bestehen derivative Finanzinstrumente zur Absicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten. Für diese erfolgt keine Anwendung von Hedge Accounting. Sie werden zum 31. Dezember 2018 unter dem Bilanzposten kurzfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen mit einem Betrag von 15,1 Mio € (Vj. 18,4 Mio €) sowie unter kurzfristige Finanzschulden mit 8,1 Mio € (Vj. 16,9 Mio €) ausgewiesen und sind der Bewertungskategorie FVPL zugeordnet. Das Nominalvolumen beträgt zum 31. Dezember 2018 940,4 Mio € (Vj. 1.452,8 Mio €). Sicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken (Net Investment Hedge)Der Continental-Konzern hat im Vorjahr Devisenswaps als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Absicherungen von Netto-Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe nach IAS 39 designiert und diese Sicherungsbeziehung zum 25. August 2017 beendet. Aufgrund der Entscheidung, die in der Rücklage für Währungsumrechnung im Eigenkapital kumulierten Währungseffekte aus der Netto-Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sowie aus den designierten Sicherungsgeschäften erst bei einer Veräußerung oder Liquidation des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern, verblieben aus den Grundgeschäften 20,2 Mio € (Vj. 20,2 Mio €) in der Rücklage für Währungsumrechnung im Eigenkapital. Sicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken (Cashflow Hedge)Der Continental-Konzern hat im Jahr 2015 Zins-Währungsswaps als Sicherungsgeschäfte für ein Cashflow Hedge Accounting nach IAS 39 vollständig designiert. Die Cashflow Hedges beziehen sich auf die Absicherung der am 19. November 2015 durch die Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, emittierte Anleihe im Volumen von 500 Mio €. Dabei werden zum einen die Währungsrisiken der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, aus der Denominierung in Euro gesichert und zum anderen wird der Euro-Festzins in einen US-Dollar-basierten Festzins getauscht. Die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9, wurden zum 1. Januar 2018 auf diese Cashflow Hedges prospektiv angewendet. Eine bilanzielle Auswirkung zum Übergangszeitpunkt am 1. Januar 2018 hat sich nicht ergeben. Die nach IFRS 9 erforderliche Erfüllung von Bedingungen zur Wirksamkeit der Absicherung wurde hierfür prospektiv fortwährend qualitativ mit der Übereinstimmung von wesentlichen Parametern von Grund- und Sicherungsgeschäft (critical terms match) nachgewiesen: Die fest vereinbarten Zins- und Kapital-Cash-Outflows der Euro-Anleihe als Grundgeschäft und die gegenläufigen Zins- und Kapital-Cash-Inflows aus den fest vereinbarten Sicherungsgeschäften (Euro-Swap leg) entsprechen und kompensieren sich im Hinblick auf ihre entscheidenden Bedingungen (critical terms) Nominalbeträge, Fälligkeiten sowie der Bemessungsmethoden für die Festsetzung von Zinsen. Es wird daher weiterhin ein ökonomisch wirksamer, effizienter Sicherungszusammenhang angenommen und die Sicherungsquote beträgt unverändert 1:1. Die Ermittlung der Ineffektivität erfolgt durch Gegenüberstellung der Entwicklungen der Barwerte der Grundgeschäfte und der Entwicklungen der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsgeschäfte. Ineffektivitäten ergeben sich hierbei grundsätzlich aus der Berücksichtigung von Kreditrisiken und von Währungsbasisspreads bei der Bewertung der Zins-Währungsswaps zum beizulegenden Zeitwert. Diese Effekte werden nicht bei der Bewertung der Anleihe, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird, herangezogen. Für die Grundsätze der Bilanzierung der Cashflow Hedges verweisen wir auf Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung (Kapitel 2). Die nach IFRS 7 geforderten quantitativen Angaben zu den Cashflow Hedges können der folgenden Tabelle entnommen werden: scroll
In der folgenden Tabelle wird die Veränderung der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen dargestellt, die im Eigenkapital unter dem Posten Unterschiedsbetrag aus Finanzinstrumenten ausgewiesen wird: scroll
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Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung erfolgt unter dem Posten Cashflow Hedges. Im Berichtsjahr sind aus den Cashflow Hedges wie auch im Vorjahr keine in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassenden Ineffektivitäten entstanden. Translationsbezogene FremdwährungsrisikenViele Konzerngesellschaften befinden sich außerhalb des Euro-Währungsraums. Da die Berichtswährung im Konzernabschluss der Continental AG der Euro ist, werden die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro umgerechnet. Im Hinblick auf das Risikomanagement von translationsbezogenen Fremdwährungseffekten wird unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften grundsätzlich auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse reinvestiert werden. Translationsbezogene Auswirkungen, die entstehen, wenn sich der Wert der Netto-Vermögenspositionen umgerechnet in Euro aufgrund von Wechselkursschwankungen ändert, werden im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst und grundsätzlich nicht gesichert. SensitivitätsanalyseIFRS 7 verlangt mittels Sensitivitätsanalyse eine Darstellung der Auswirkungen hypothetischer Änderungen von Währungskursen auf Ergebnis und Eigenkapital. Die Änderungen der Währungskurse werden im Continental-Konzern auf den Bestand aller Finanzinstrumente einschließlich der Effekte von Sicherungsgeschäften am Abschlussstichtag bezogen. Erwartete Transaktionen und translationsbezogene Fremdwährungsrisiken werden nicht in die Sensitivitätsanalyse einbezogen. Zur Ermittlung des transaktionsbezogenen Netto-Fremdwährungsrisikos werden die Finanzinstrumente identifiziert, die von funktionalen Währungen abweichende Transaktionswährungen aufweisen, und es wird hierfür eine zehnprozentige Auf- bzw. Abwertung der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften gegenüber den identifizierten abweichenden Transaktionswährungen unterstellt. Die nachfolgende Übersicht zeigt den nach dieser Systematik berechneten Gesamteffekt sowie die Einzeleffekte aus den wesentlichen Transaktionswährungen Euro und US-Dollar vor Ertragsteuern auf den Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung und aus Finanzinstrumenten im Eigenkapital und auf das Konzernergebnis. scroll
3. ZinsmanagementAus variablen Zinsvereinbarungen resultiert das Risiko steigender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Verbindlichkeiten bzw. fallender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Anlagen. Diese Zinsrisiken werden im Rahmen des Zinsmanagements u. a. auf Basis einer kontinuierlichen Überwachung der langfristigen und kurzfristigen aktuellen und erwarteten Zinsentwicklungen bewertet, eingeschätzt und bei Bedarf durch den Einsatz von derivativen Zinssicherungsinstrumenten gesteuert. Gegenstand dieser Steuerung sind die zinstragenden Netto-Finanzschulden des Konzerns. Zinssicherungsgeschäfte dienen ausschließlich der Steuerung der identifizierten Zinsänderungsrisiken. Einmal im Jahr wird eine Bandbreite für den angestrebten Anteil der festverzinsten im Verhältnis zu den gesamten Brutto-Finanzschulden bestimmt. Zum 31. Dezember 201B bestehen wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken. Ein Risiko aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts längerfristiger finanzieller Verbindlichkeiten durch Veränderungen von Festzinsen am Kapitalmarkt besteht für den Konzern nicht, da die Kapitalgeber daraus kein Recht auf vorzeitige Rückzahlung geltend machen können und die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt. ZinsrisikenDas Profil der den Netto-Finanzschulden zugeordneten verzinslichen Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Wirkung von derivativen Finanzinstrumenten des Continental-Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
Gemäß IFRS 7 sind mittels Sensitivitätsanalyse Effekte aus Finanzinstrumenten durch die Änderung von Zinssätzen auf Ergebnis und Eigenkapital darzustellen. Fair-Value-SensitivitätsanalyseDie wesentlichen Effekte resultierten aus der Änderung der US-Dollar- und Euro-Zinssätze. Es ergeben sich im Jahr 2018 sowie im Vorjahr keine Veränderungen im Finanzergebnis. Die Effekte auf das Eigenkapital werden im Folgenden dargestellt; Steuereffekte wurden bei der Analyse nicht berücksichtigt:
Cashflow-SensitivitätsanalyseDie nachfolgende Tabelle zeigt, welche Auswirkungen ein Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. ein Rückgang der Zinssätze um 100 Basispunkte auf das Finanzergebnis hervorgerufen hätte. Die Effekte ergäben sich im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Die Auswirkungen bei dem Szenario des Rückgangs der relevanten Zinssätze wurden für einzelne Gruppen von Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von deren vertraglicher Gestaltung (insbesondere vereinbarte Zinsuntergrenzen) sowie auf Basis von Annahmen über die Veränderung von anwendbaren Zinssätzen dieser Finanzinstrumente in Abhängigkeit von Marktzinsveränderungen ermittelt. Hinsichtlich dieser Annahmen halten wir es analog zum Vorjahr für realistisch, dass lediglich vertraglich vereinbarte Zinsuntergrenzen einen Rückgang der relevanten Zinssätze beschränken. Die Analyse unterstellt wie im Vorjahr, dass alle weiteren Variablen, insbesondere die Wechselkurse, unverändert bleiben. scroll
4. LiquiditätsrisikenFür das operative Geschäft der Konzerngesellschaften ist eine kostengünstige und ausreichende Deckung des Finanzbedarfs erforderlich. Das zentrale Cash Management nimmt daher eine regelmäßige Liquiditätsvorschau vor. Verschiedene am Markt verfügbare Finanzierungsinstrumente werden zur Deckung des Finanzbedarfs eingesetzt. Diese setzen sich im Einzelnen aus Tages- und Termingeldaufnahmen, der Emission von Commercial Paper, der Nutzung von Forderungsverkaufsprogrammen sowie dem syndizierten Kredit mit einem zugesagten Volumen von nominal 3,0 Mrd € (Vj. 3,0 Mrd €) und weiteren bilateralen Krediten zusammen. Darüber hinaus sind rund 41 % (Vj. 65 %) der Brutto-Finanzschulden über den Kapitalmarkt in Form von langfristigen Anleihen finanziert. Investitionen der Konzerngesellschaften werden überwiegend durch Eigenkapital und Darlehen von Banken oder Konzernunternehmen finanziert. Gleichzeitig bestehen Cash-Pooling-Vereinbarungen mit Konzerngesellschaften, soweit dies im Rahmen der jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten möglich und sinnvoll ist. Sollten bestimmte Ereignisse zu einem unerwarteten Finanzbedarf führen, kann der Continental-Konzern auf vorhandene Liquidität und auf feste Kreditzusagen von Banken zurückgreifen. Zur detaillierten Erläuterung der bestehenden genutzten und ungenutzten Kreditzusagen wird auf Kapitel 29 verwiesen. Aus den finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 13.213,5 Mio € (Vj. 12.201,4 Mio €) entstehen in den nächsten fünf Jahren und danach die folgenden undiskontierten Zahlungsmittelabflüsse: scroll
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Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge mit den zum Stichtag aktuellen Kassakursen in Euro umgerechnet. Für variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente wurden die zukünftigen Zinszahlungsströme unter Anwendung der zuletzt vertraglich fixierten Zinssätze prognostiziert. Bei derivativen Finanzinstrumenten wurden zur Ermittlung von variablen Zinszahlungen Terminzinssätze zugrunde gelegt. Die Analyse enthält ausschließlich Zahlungsmittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten. Für derivative Finanzinstrumente, die zum Stichtag einen negativen beizulegenden Zeitwert aufweisen, werden die Netto-Zahlungen ausgewiesen. Zahlungsmittelzuflüsse aus finanziellen Vermögenswerten wurden nicht berücksichtigt. Es wird nicht erwartet, dass die Zahlungsmittelabflüsse in der Fälligkeitsanalyse zu wesentlich abweichenden Stichtagen oder mit wesentlich abweichenden Beträgen auftreten werden. Global-Netting-Vereinbarungen und ähnliche VereinbarungenDie Continental AG schließt Geschäfte in Form von derivativen Finanzinstrumenten auf Basis des Deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an demselben Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammenzufassen, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist. Der Deutsche Rahmenvertrag erfüllt nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Dies liegt daran, dass die Continental AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf eine Saldierung ist ausweislich der Regelungen des Deutschen Rahmenvertrags nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie z. B. bei Insolvenz oder bei einem Zahlungsverzug einer Vertragspartei, durchsetzbar. In diesen Fällen werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, wird der beizulegende Zeitwert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen. Es bestehen bei einigen brasilianischen bzw. südkoreanischen Konzerngesellschaften lokale Rahmenvereinbarungen, auf deren Basis diese Gesellschaften derivative Finanzinstrumente abgeschlossen haben. Diese Vereinbarungen erfüllen ebenfalls nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte der erfassten freistehenden derivativen Finanzinstrumente, deren Saldierung in der Bilanz sowie das etwaige Potenzial, das sich aus den genannten Vereinbarungen unter der Bedingung des Eintritts bestimmter zukünftiger Ereignisse ergibt: scroll
31. Sonstige finanzielle Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betreffen insbesondere Verpflichtungen aus dem operativen Leistungsgeschäft gegenüber assoziierten Unternehmen und Gesellschaftern. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus einer im Jahr 2010 gegründeten Konzerngesellschaft, die wesentliche Anteile ihrer Ware von einem nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen bezieht. Die Zinsverbindlichkeiten zum Jahresende 2018 bestehen im Wesentlichen aus Zinsabgrenzungen für die ausgegebenen Anleihen. Der Rückgang im Vergleich zum Jahresende 2017 resultiert insbesondere aus der Rückzahlung der von der Continental AG emittierten Euro-Anleihe über 750,0 Mio € am 16. Juli 2018. Die Verbindlichkeiten für Vertriebsaufwendungen betreffen insbesondere Verpflichtungen aus Bonusvereinbarungen mit Kunden sowie gewährte, abgegrenzte Preisnachlässe. Die Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben setzen sich im Wesentlichen aus im aktuellen Jahr und in Vorjahren getätigten Übernahmen in Deutschland, Tschechien, Australien und den USA zusammen. Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen die Put-Option für den Erwerb der Restanteile an der Zonar Systems, Inc., Seattle, USA. 32. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 7.293,0 Mio € (Vj. 6.798,5 Mio €). Die Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Gesamtbetrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten enthalten keine Beträge aus der Percentage-of-Completion-Methode. Bezüglich des Liquiditätsrisikos, des Währungsrisikos und der Sensitivitätsanalyse für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf Kapitel 30. 33. Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungen für Zuschüsse der öffentlichen Hand. Sonstige Erläuterungen34. Rechtsstreitigkeiten und SchadenersatzansprücheDie Continental AG und ihre Konzerngesellschaften sind weltweit an Prozessen, behördlichen Untersuchungen und Verfahren beteiligt. Solche Prozesse, Untersuchungen und Verfahren könnten auch in der Zukunft eingeleitet oder Ansprüche in anderer Weise geltend gemacht werden. ProdukthaftungInsbesondere sieht sich Continental ständig Produkthaftungs- und anderen Ansprüchen ausgesetzt, in denen dem Unternehmen die angebliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, Verstöße gegen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel vorgeworfen werden. Darüber hinaus werden Ansprüche aus angeblichen Vertragsverstößen aufgrund von Rückrufaktionen oder staatlichen Verfahren geltend gemacht. Unter anderem erheben Anspruchsteller in den USA Klagen aufgrund von Sach- und Körperschäden und Todesfällen, die durch angebliche Mängel unserer Produkte verursacht worden sind. Geltend gemacht werden materielle und immaterielle Schäden, teilweise auch Strafschadenersatz. Der Ausgang einzelner dieser Verfahren, die in der Regel in erster Instanz von einer Laienjury entschieden werden, kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund abschließender Urteile oder Vergleiche in einigen dieser Fälle erhebliche Aufwendungen entstehen können, welche die dafür gebildeten Vorsorgen überschreiten. In geringem Umfang sind einzelne Konzerngesellschaften in den USA eingereichten Schadenersatzklagen wegen angeblicher Gesundheitsschäden ausgesetzt, die durch asbesthaltige Produkte verursacht sein sollen. Seit 2006 beliefen sich die Gesamtkosten für die Erledigung aller solcher Verfahren und Ansprüche auf weniger als 50 Mio € jährlich. Verfahren betreffend die ContiTech AGDie Verfahren wegen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Aktionären der ContiTech AG, Hannover, Deutschland, gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. August 2007 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen dieser Gesellschaft als beherrschtem Unternehmen mit der ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH, Hannover, Deutschland, als herrschendem Unternehmen und über den sogenannten Squeeze-out der außenstehenden Aktionäre wurden 2009 durch rechtskräftige Abweisung der Klagen abgeschlossen. In den Spruchverfahren über die Angemessenheit von Abfindung und Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und der Abfindung aufgrund des Squeeze-out waren 2012 Teil-Verfahrensvergleiche vor dem Landgericht Hannover protokolliert worden. In diesen Vergleichen wurden eine Zuzahlung von je 3,50 € nebst Zinsen pro Aktie auf die Abfindungen nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und aufgrund des Squeeze-out sowie - nur deklaratorisch - eine erhöhte Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinbart. Die Abfindungen erhöhten sich dadurch auf 28,33 € je Aktie. Das Landgericht Hannover hatte im Oktober 2012 in diesen Verfahren Zuzahlungen in gleicher Höhe durch Beschluss zugesprochen. Auf die Beschwerde einzelner Antragsteller hatte das Oberlandesgericht Celle die Beschlüsse am 17. Juli 2013 aufgehoben und zur Neuverhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Am 19. September 2018 hat das Landgericht Hannover nun durch Beschluss die Abfindungen nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und aufgrund des Squeeze-out neu auf 26,70 € je Aktie sowie die Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ebenfalls - nur deklaratorisch - neu festgesetzt. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig. Behördliche VerfahrenIm Mai 2005 leiteten die brasilianischen Kartellbehörden nach einer Anzeige wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens im Bereich der Kommerzialisierung von Tachografen Ermittlungen gegen die brasilianische Tochtergesellschaft von Continental, Continental Brasil Indústria Automotiva Ltda., Guarulhos, Brasilien (CBIA), ein. Am 18. August 2010 hat die brasilianische Kartellbehörde eine "Einladung zum Kartell" festgestellt und der CBIA eine Geldbuße in Höhe von 12 Mio BRL (rund 2,7 Mio €) auferlegt, die dann auf 10,8 Mio BRL (rund 2,4 Mio €) reduziert wurde. CBIA weist den Vorwurf zurück, dass gegen brasilianisches Wettbewerbsrecht verstoßen wurde. Das von der CBIA angerufene Gericht erster Instanz hat die Entscheidung zwar bestätigt. Auf Rechtsmittel der CBIA hat das nächsthöhere Gericht diese Entscheidung jedoch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. CBIA drohen im Falle der Verletzung brasilianischen Kartellrechts u. U. auch Schadenersatzforderungen Dritter. Am 2. Oktober 2006 ging bei der südafrikanischen Kartellbehörde die Anzeige eines Dritten wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen mehrere südafrikanische Reifenhersteller ein, darunter die Continental Tyre South Africa (Pty.) Ltd., Port Elizabeth (CTSA), ein Tochterunternehmen von Continental. Am 31. August 2010 ist die südafrikanische Kartellbehörde zu dem Ergebnis gekommen, CTSA habe gegen südafrikanisches Kartellrecht verstoßen, und hat die Sache dem zuständigen Kartellgericht zur Entscheidung vorgelegt. CTSA weist den Vorwurf von Verstößen gegen südafrikanisches Kartellrecht zurück. Das Kartellgericht könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes der CTSA verhängen. Darüber hinaus drohen CTSA im Falle der Verletzung südafrikanischen Kartellrechts u. U. auch Schadenersatzforderungen Dritter. In einem Verfahren, das Anfang 2010 aufgrund von Durchsuchungen bei mehreren Unternehmen bekannt geworden war, hat die Europäische Kommission am 10. Juli 2013 entschieden, mehrere Kfz-Zulieferer mit Geldbußen wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens auf dem Gebiet der Lieferung von Kabelbäumen für automobile Anwendungen zu belegen. Darunter sind die S-Y Systems Technologies Europe GmbH, Regensburg, Deutschland (S-Y), und ihre französische Tochtergesellschaft, die wegen Kartellabsprachen gegenüber einem Automobilhersteller eine Geldbuße in Höhe von 11,1 Mio € zahlen mussten. Continental war bis zum 29. Januar 2013 mit 50 % an S-Y beteiligt. Gegen S-Y und andere Unternehmen sind Sammelklagen angeblich Geschädigter in Kanada anhängig. Ein gegen S-Y außergerichtlich geltend gemachter Schadenersatzanspruch wurde durch eine vergleichsweise Zahlung erledigt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist nicht auszuschließen. Im Oktober 2012 erhielten die Continental Automotive Systems US, Inc., Auburn Hills, USA, und zwei südkoreanische Tochtergesellschaften von Continental Kenntnis von Untersuchungen des amerikanischen Department of Justice (DOJ) und der südkoreanischen Kartellbehörde (Korean Fair Trade Commission, KFTC) im Zusammenhang mit dem Verdacht der Beteiligung an Verstößen gegen US-Kartellrecht bzw. südkoreanisches Kartellrecht im Geschäft mit Kombi-Instrumenten. Am 23. Dezember 2013 gab die KFTC bekannt, dass sie der Continental Automotive Electronics LLC, Bugan-myeon, Südkorea (CAE), ein Bußgeld in Höhe von 45.992 Mio KRW (rund 36 Mio €) auferlegt hat. Am 25. Juni 2015 hat der Seoul High Court, Seoul, Südkorea, die von der KFTC verhängte Bußgeldentscheidung auf das gegen die Höhe des Bußgelds gerichtete Rechtsmittel der CAE aufgehoben. Die dagegen von der KFTC eingelegte Berufung hat der koreanische Supreme Court am 31. Mai 2017 abgewiesen. Am 21. Mai 2018 hat die KFTC das Bußgeld neu in Höhe von 32.101 Mio KRW (rund 25 Mio €) festgesetzt. Diese Entscheidung ist bestandskräftig. Am 24. November 2014 sind die CAE und die Continental Automotive Korea Ltd., Seongnam-si, Südkorea, eine am 1. April 2015 vom zuständigen US-Gericht bestätigte Vereinbarung mit dem DOJ eingegangen, in der sich die beiden Gesellschaften des Verstoßes gegen US-Kartellrecht schuldig bekennen und zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 4,0 Mio US-Dollar (rund 3,3 Mio €) verpflichten. In Verfahren über in den USA erhobene Sammelklagen wegen angeblicher Schädigung durch die Kartellverstöße wurden 2018 Vergleiche in Höhe von insgesamt 5,0 Mio US-Dollar (rund 4,4 Mio €) abgeschlossen. Das Risiko von Ermittlungen anderer Kartellbehörden wegen dieses Sachverhalts und die Geltendmachung von Schadenersatz durch weitere angeblich Geschädigte bleibt durch die Festsetzung der Bußgelder unberührt. Im September 2014 führte die Europäische Kommission eine Durchsuchung bei einer Tochtergesellschaft von Continental durch. Am 21. Februar 2018 hat die Kommission gegen die Continental AG, die Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt, Deutschland, und die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, ein Bußgeld in Höhe von 44,0 Mio € wegen eines rechtswidrigen Informationsaustauschs verhängt. Betroffen davon waren bestimmte Bremskomponenten. Die von Continental gebildete Vorsorge deckt das Bußgeld ab. Continental kann nicht ausschließen, dass Kunden unter Verweis auf die Entscheidung der Kommission Schadenersatzansprüche geltend machen werden. Ob und ggf. in welchem Umfang solche Ansprüche geltend gemacht werden, lässt sich derzeit nicht einschätzen - unbeschadet der Frage, ob sie begründet wären. Daher ist nicht auszuschließen, dass die entstehenden Aufwendungen insgesamt die dafür gebildete Vorsorge überschreiten. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit verbundenen Maßnahmen unterbleiben nach IAS 37.92, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. 35. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Wie in den Vorjahren resultieren die Haftungsverhältnisse auch aus Bürgschaften und Garantien für die Verbindlichkeiten nicht konsolidierter verbundener Unternehmen und Dritter sowie aus vertraglich vereinbarten Gewährleistungen. Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Die Risiken aus Steuer- und Zollangelegenheiten beziehen sich u. a. auf angekündigte Zölle und Einfuhrbeschränkungen in den USA, resultierend aus dem Handelskonflikt zwischen den USA und China für den Schutz der amerikanischen Wirtschaft. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beziehen sich u. a. auf den Erwerb von heute zum Konzern gehörenden Gesellschaften. In Umweltfragen unterliegt der Continental-Konzern möglichen Verpflichtungen aus staatlichen Auflagen und Gesetzen und verschiedenen Ansprüchen und Verfahren, die gegen den Continental-Konzern anhängig sind oder geltend gemacht bzw. eingeleitet werden könnten. Schätzungen bezüglich zukünftiger Aufwendungen in diesem Bereich sind zwangsläufig zahlreichen Unsicherheiten unterworfen, so z. B. durch das Inkrafttreten neuer Gesetze und Auflagen, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien, die Erkennung von Sanierungsfällen für Grundstücke oder Gebäude, für die der Continental-Konzern rechtlich verantwortlich ist. Das Bestellobligo für Sachanlageinvestitionen beträgt 743,6 Mio € (Vj. 740,0 Mio €). Die Aufwendungen für Miet-, Pacht- und Leasingverträge beliefen sich im Jahr 2018 auf 277,3 Mio € (Vj. 255,9 Mio €). Die zukünftigen Verpflichtungen aus Aufwendungen für Miet-, Pacht- und Leasingverträge, die zum 31. Dezember 2018 eine anfängliche oder verbleibende Laufzeit von mehr als einem Jahr haben, betragen für 2019 sowie kumulativ für die Jahre 2020 bis 2023 und ebenfalls kumulativ ab 2024 die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte. scroll
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36. Ergebnis pro AktieDas unverwässerte Ergebnis pro Aktie sank im Jahr 2018 auf 14,49 € (Vj. 14,92 €) und entspricht dem verwässerten Ergebnis pro Aktie. Verwässerungseffekte wie Zinsersparnis aus konvertierbaren Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (nach Steuern) existieren für das Berichtsjahr wie auch für das Vorjahr nicht. Verwässerungseffekte aus Aktienoptionsplänen oder der unterstellten Ausübung von Wandelanleihen liegen ebenfalls nicht vor. scroll
37. Ereignisse nach dem BilanzstichtagMit Beginn des Jahres 2019 wurden die zum Segment Powertrain gehörenden Geschäftseinheiten, Vermögenswerte und Schulden in eine eigene rechtliche Struktur überführt. Da Continental nach wie vor Kontrolle i. S. d. IFRS 10, Konzernabschlüsse, behält, ergeben sich, bis auf die Ermittlung latenter Steuern im Geschäftsjahr 2019, keine wesentlichen Auswirkungen auf die im Konzernabschluss der Continental AG derzeit angesetzten Vermögenswerte und Schulden. 38. Honorare des AbschlussprüfersFür das Geschäftsjahr 2018 wurde ein weltweites Honorar für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften in Höhe von 11,8 Mio € (Vj. 11,0 Mio €) vereinbart. Für den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer der Continental AG wurden die folgenden Honorare im Konzernaufwand erfasst. Nachfolgende Honorare betreffen nur Leistungen im direkten Zusammenhang mit der Continental AG und ihren deutschen Tochtergesellschaften: scroll
Die nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB anzugebenden Werte sind gemäß IDW RS HFA 36 in seiner neuen Fassung vom 8. September 2016 ermittelt. Als Abschlussprüfer gelten die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ihre eingetragenen Niederlassungen. 39. Angaben über die Transaktionen mit nahestehenden PersonenVergütung des Vorstands und AufsichtsratsDie gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats. Die in den jeweiligen Berichtsjahren aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet: scroll
Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die im Geschäftsjahr gewährten Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht erläutert, der den Corporate-Governance-Bericht ergänzt und Teil des mit dem Continental-Konzern zusammengefassten Lageberichts ist. Die im Jahr 2018 gewährten Gesamtbezüge betragen für den Vorstand der Continental AG 20,5 Mio € (Vj. 35,8 Mio €). Die genannten Gesamtbezüge enthalten, neben kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 11,0 Mio € (Vj. 17,3 Mio €), einen neu gewährten Long-Term-Incentive-Plan in Höhe von insgesamt 7,1 Mio € (Vj. 7,3 Mio €) sowie die Langfristkomponente der variablen Vergütung in Höhe von insgesamt 2,4 Mio € (Vj. 6,1 Mio €), die in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgerechnet wird. Im Jahr 2018 wurde hieraus resultierend die Langfristkomponente 2017 in 27.026 Stück virtuelle Aktien umgewandelt. Darüber hinaus wurden früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von 8,3 Mio € (Vj. 6,8 Mio €) gewährt. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 131,6 Mio € (Vj. 121,5 Mio €) zurückgestellt. Die Vergütungen für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Continental AG einschließlich Sitzungsgeldern belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 5,3 Mio € (Vj. 5,2 Mio €). 2018 wie 2017 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind: scroll
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Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, sind ausnahmslos den gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten der jeweils beteiligten Gesellschaft zuzurechnen und wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Darüber hinaus sind in den kurzfristigen derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen Forderungen von 33,9 Mio € (Vj. -) und in den kurzfristigen Finanzschulden Verbindlichkeiten von 119,6 Mio € (Vj. -) aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen enthalten, die auf Transfers im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen zurückzuführen sind. Mitteilungen nach dem WertpapierhandelsgesetzVon Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 40 Abs. 1 WpHG über Beteiligungen an der Continental AG erhalten. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren über das Bestehen eines mindestens dreiprozentigen Stimmrechtsanteils zum Bilanzstichtag werden weiterhin angegeben, die Vorschriften beziehen sich dann auf die bis zum 2. Januar 2018 geltende Fassung des WpHG. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, United States, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 22. November 2018 an der Continental AG 3,09 % beträgt.
Die Harris Associates L.P., Wilmington, DE, United States, hat uns mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Harris Associates Investment Trust am 2. November 2018 an der Continental AG 5,02 % beträgt.
Mit Schreiben vom 4. Januar 2016 wurde uns mitgeteilt, dass
Infolge des Austritts der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, aus der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 ist die Beteiligung der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG auf die IHO Verwaltungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltung Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, angewachsen. Dementsprechend ist die Beteiligung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, sowie die Beteiligung ihrer Gesellschafter, der Schaeffler Familienholding Eins GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, und der Schaeffler Familienholding Zwei GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG entfallen. Aufgrund einer nachfolgenden weiteren Anwachsung bzw. liquidationslosen Beendigung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, ist am 1. Januar 2016 deren Mitteilungspflicht nach WpHG entfallen. Die Mitglieder des Vorstands besaßen im Jahr 2018 und bis einschließlich 1. März 2019 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann und Herrn Georg F. W. Schaeffler waren Aktien mit einem Anteil von 46,0 % am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft zuzurechnen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats besaßen im Jahr 2018 und bis einschließlich 1. März 2019 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. 40. Aufstellung über den Anteilsbesitz des KonzernsWeitere Informationen über die Beteiligungen sind in der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns gemäß § 313 HGB enthalten, die als Teil des Konzernabschlusses im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Gleichfalls wird der Konzernabschluss mit der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausliegen und ab diesem Zeitpunkt gemeinsam mit den sonstigen Unterlagen und Informationen nach § 124a AktG im Internet unter www.continental-ir.de zugänglich sein. Befreiungsvorschriften für inländische GesellschaftenBei folgenden inländischen Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften wurden Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen: scroll
41. Deutscher Corporate Governance Kodex/Erklärung nach § 161 AktGDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2018 abgegeben und ist den Aktionären im Internet unter www.continental-corporation.com in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance zugänglich. 42. NachtragsberichtBis zum 1. März 2019 ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2018 geführt hätten. Versicherung der gesetzlichen VertreterNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hannover, 1. März 2019 Continental AG Der Vorstand Der Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft ist mit dem Lagebericht des Continental-Konzerns nach § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2018 der Continental veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Jahresbericht der Continental AktiengesellschaftGewinn- und Verlustrechnungscroll
BilanzAktiva scroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
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AnhangContinental AktiengesellschaftDie Continental Aktiengesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 3527 eingetragen. Der Jahresabschluss der Continental Aktiengesellschaft ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist - wie international üblich - nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden degressiv - soweit sie vor dem Geschäftsjahr 2008 zugegangen sind -, alle übrigen Anlagegüter linear abgeschrieben. Soweit degressiv abgeschrieben wird, erfolgt ein Übergang auf die lineare Abschreibung, wenn diese zu höheren Abschreibungen führt. Die degressive Abschreibung erfolgt in Höhe der steuerrechtlich maximal zulässigen Prozentsätze. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von jeweils weniger als 1.500€ werden im Jahr des Zugangs vollständig im Aufwand erfasst. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, die Wertpapiere des Anlagevermögens sowie das auf den Continental Pension Trust e.V., Hannover, übertragene Treuhandvermögen, sofern es nicht Deckungsvermögen ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich der bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erforderlichen Abschreibungen bilanziert. Wertaufholungen erfolgen bis zur Höhe der historischen Anschaffungskosten, soweit die Gründe für die dauerhafte Wertminderung nicht mehr vorliegen. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert angesetzt, zinslose und niedrig verzinsliche auf den Barwert abgezinst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Die Bestandsrisiken, die sich durch eingeschränkte Verwertbarkeit oder aus der Lagerdauer ergeben, werden durch entsprechende Wertabschläge berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko bestehen pauschale Abschläge. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag abgezinst. Forderungen in fremder Währung werden, soweit diese kursgesichert sind, mit dem Sicherungskurs bewertet. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Börsenkurs am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Latente Steuern umfassen zu erwartende Steuerzahlungen oder Steuererstattungen aus zeitlich begrenzten Unterschieden zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie aus der Nutzung von Verlustvorträgen. Aktive latente Steuern werden in der Bilanz nicht angesetzt. PassivaDie Höhe der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wird auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Heubeck ermittelt. Zukünftige Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung beücksichtigt. Als Diskontierungszinssatz wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtungen aus der Altersvorsorge verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Die übrigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen und drohende Verluste in Höhe ihres jeweiligen Erfüllungsbetrags gebildet worden. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern Hinweise für deren Eintreten vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden. Die Verbindlichkeiten werden, soweit nicht kursgesichert, zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Kursgesicherte Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Sicherungskurs bewertet. Gewinn- und VerlustrechnungDie allgemeinen Verwaltungskosten betreffen Funktionskosten für Finanzen, Administration, Personalwesen und Holdingaufgaben. Im Beteiligungsergebnis werden Erträge aus Gewinnabführungen, Erträge aus Beteiligungen, Aufwendungen aus Verlustübernahmen, das Ergebnis aus dem Abgang von Beteiligungen sowie Abschreibungen und Wertaufholungen auf Beteiligungen ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Anschaffung oder, im Falle der Kurssicherung, mit den Sicherungskursen bewertet. Soweit sich aus den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Verluste ergeben, werden ergebnismindernde Vorsorgen gebildet. Nicht realisierte Kursgewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Erläuterungen zur Bilanz, Aktiva1. Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagevermögenDie Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind im Anlagenspiegel dargestellt. 2. FinanzanlagenIm Zusammenhang mit der Verselbstständigung des Powertrain-Geschäfts wurden im Geschäftsjahr 2018 neue Tochtergesellschaften gegründet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhten sich entsprechend um 2.450,1 Mio €. Das unter den Finanzanlagen ausgewiesene und auf den Continental Pension Trust e.V. übertragene Treuhandvermögen ist zum 31. Dezember 2018 in Anteile an der ContiTech AG, Hannover, Deutschland, einer mittelbaren Tochtergesellschaft der Continental AG, angelegt. 3. Vorrätescroll
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Finanzforderungen aus der Bereitstellung von Krediten oder Tagesgeldern sowie um Forderungen aus der Ergebnisabführung von Tochtergesellschaften. 5. Flüssige Mittelscroll
6. Rechnungsabgrenzungspostenscroll
Im Geschäftsjahr 2014 wurden für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des syndizierten Kreditvertrags Ausgaben für die revolvierende Kreditlinie in Höhe von ursprünglich 9,6 Mio € als aktive Rechnungsabgrenzung bilanziert. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird entsprechend der Laufzeit der revolvierenden Kreditlinie des syndizierten Kredits bis April 2021 linear aufgelöst. Im Geschäftsjahr betrug die Auflösung 1,2 Mio €. Die sonstigen Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen vorausgezahlte Gebühren, Versicherungsprämien sowie Kostenabgrenzungen. 7. Aktive latente SteuernDie ermittelten temporären Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben insgesamt eine zukünftige Steuerentlastung. Sie bestehen hauptsächlich im Bereich von immateriellen Vermögensgegenständen, Anlagevermögen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Ein Aktivposten wurde für diese zukünftige Steuerentlastung aufgrund der Ausübung des Wahlrechts gemäß §274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Der für die Bewertung der latenten Steuern relevante durchschnittliche Steuersatz betrug 30,6 %. Dieser wurde unter Berücksichtigung eines Körperschaftsteuersatzes von 15,0%, eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,8% ermittelt. Erläuterungen zur Bilanz, Passiva8. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der Continental AG blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es beträgt zum Bilanzstichtag 512.015.316,48 € und ist eingeteilt in 200.005.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,56 € pro Aktie. 9. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2018 unverändert 4.179,1 Mio €. 10. GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen betragen zum 31. Dezember 2018 unverändert 54,7 Mio €. Angaben zur AusschüttungssperreDie Pensionsverpflichtungen in Höhe von 390,1 Mio €, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, liegen um 54,5 Mio € unter dem Ansatz der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 444,6 Mio €, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen sind Mittel zweckgebunden und insolvenzgesichert in den Continental Pension Trust e.V. eingebracht worden. Dieses Deckungsvermögen wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beträgt zum Bilanzstichtag 123,1 Mio € und liegt damit 0,5 Mio € über den Anschaffungskosten von 122,6 Mio €. Dem Unterschiedsbetrag aus der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, verglichen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre sowie dem Unterschiedsbetrag aus beizulegendem Zeitwert und Anschaffungskosten des Continental Pension Trust e.V. Vermögens in Höhe von insgesamt 55,0 Mio € stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen in Höhe von 78,4 Mio € gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 1.758,5 Mio € besteht daher nicht. 11. Rückstellungenscroll
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Diskontierungszinssatz von 3,21 % (Vj. 3,68%) ermittelt. Dabei wurden wie im Vorjahr eine jährliche Entgeltsteigerung von 3,00% sowie eine jährliche Rentensteigerung von 1,75% unterstellt. Der Unterschiedsbetrag aus der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (390,1 Mio €), verglichen mit der Pensionsverpflichtung abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (444,6 Mio €), beträgt 54,5 Mio €. Die Verpflichtungen aus Pensionen von 390,1 Mio € (Vj. 348,5 Mio €) wurden mit dem beizulegenden Zeitwert der entsprechenden Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen von 56,4 Mio € (Vj. 57,4 Mio €) verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten. Das auf den Continental Pension Trust e.V. übertragene Treuhandvermögen, mit Ausnahme der Anteile an der ContiTech AG, Hannover, Deutschland, dient ausschließlich der Sicherung der betrieblichen Altersversorgung und ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gegen Insolvenz gesichert und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Das Deckungsvermögen besteht aus Wertpapieren und flüssigen Mitteln. Es wurde zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von 123,1 Mio € (Vj. 115,8 Mio €) bewertet und wird mit den zugrunde liegenden Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen 122,6 Mio € (Vj. 111,5 Mio €). Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Börsenkurs. Die sonstigen Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken und sonstige ungewisse Verpflichtungen. Sie enthalten insbesondere Rückstellungen für Personal- und Sozialaufwendungen (42,9 Mio €) sowie für ausstehende Rechnungen (22,5 Mio €). Zum Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus Langzeitarbeitskonten in Höhe von 1,7 Mio €. Die Absicherung der Ansprüche erfolgt über einen Treuhandvertrag. Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche beträgt 1,7 Mio € und wird mit den entsprechenden Verpflichtungen verrechnet, da das Treuhandvermögen zweckgebunden und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist. Die Anschaffungskosten des Treuhandvermögens belaufen sich auf 1,7 Mio €. 12. Verbindlichkeitenscroll
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Aus einem Forderungsverkauf sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 119,2 Mio € durch dingliche Sicherheiten, bestehend aus der Abtretung von Forderungen, gesichert worden. Der syndizierte Kredit besteht zum Bilanzstichtag aus einer revolvierenden Kreditlinie über 3,0 Mrd €. Diese revolvierende Kreditlinie steht der Continental AG bis April 2021 zur Verfügung und wurde zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Finanzverbindlichkeiten aus der Bereitstellung von Krediten oder Tagesgeldern, die der Continental AG von Tochterunternehmen zur Verfügung gestellt werden. HaftungsverhältnisseBürgschaften, Garantien und Gewährleistungen wurden bis auf 3,7 Mio € ausschließlich zugunsten von Tochtergesellschaften abgegeben. Auf Verpflichtungen, die die Altersvorsorge betreffen, entfallen 169,0 Mio €. Weitere Gewährleistungen in Höhe von 1.043,4 Mio € entfallen auf Finanzierungen der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, und der Continental Tire the Americas, LLC, Columbus, USA. Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen von den betreffenden Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. scroll
Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt 17,0 Mio €. Im Wesentlichen betreffen die auf 2019 und später entfallenden Verpflichtungen ausgegliederte DV-Hard- und -Software (3,6 Mio €; davon 3,6 Mio € für 2019) sowie Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (1,8 Mio €; davon 1,1 Mio € für 2019). Weiterhin bestehen Verpflichtungen für das Geschäftsjahr 2019 aus dem Kauf eines Grundstücks in Höhe von 10,5 Mio €. Das Bestellobligo für Sachanlageinvestitionen und Großreparaturen beträgt 1,1 Mio €. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung13. Umsatzerlösescroll
14. Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen Erträge des Geschäftsjahres enthalten insbesondere allgemeine Kostenumlagen an andere Konzerngesellschaften in Höhe von 3,6 Mio € (Vj. 8,9 Mio €). 15. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Die übrigen Aufwendungen des Geschäftsjahres beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Kostenumlagen in Höhe von 3,5 Mio € (Vj. 4,6 Mio €) sowie Aufwendungen und Bereitstellungsgebühren für den syndizierten Kredit in Höhe von 4,3 Mio € (Vj. 4,2 Mio €). Weiterhin sind Aufwendungen, die mit Konzerngesellschaften in Verbindung stehen, in Höhe von 30,6 Mio € enthalten. 16. Beteiligungsergebnisscroll
17. Zinsergebnisscroll
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen und langfristigen Rückstellungen von insgesamt 12,6 Mio € sind mit den Zinserträgen aus den Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 2,2 Mio €, den Zinserträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 1,4 Mio € und den Aufwendungen aus der Bewertung des Deckungsvermögens aus dem Continental Pension Trust e.V. zu Marktwerten in Höhe von 3,7 Mio € verrechnet worden. 18. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDer Steuerertrag in Höhe von 0,2 Mio € resultiert im Wesentlichen aus Steuererstattungen und Auflösung von Rückstellungen für Vorjahre, insbesondere aufgrund eines im Geschäftsjahr beendeten Rechtsstreits. Der Ertrag wird in nahezu gleicher Höhe durch laufenden Aufwand in Deutschland und durch nicht anrechenbare ausländische Quellensteuer kompensiert. Sonstige AngabenMaterialaufwandscroll
Personalaufwandscroll
Mitarbeiter im Quartalsdurchschnittscroll
Derivative FinanzinstrumenteDie Continental AG und die Gesellschaften des Continental-Konzerns sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt, die fallweise durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert werden. Die Ermittlung der angegebenen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente erfolgt in der Regel durch Diskontierung der erwarteten Zahlungsströme unter Zugrundelegung von Zinsstrukturkurven. So werden die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften als Differenz aus den mit den risikolosen Zinssätzen der entsprechenden Währungen diskontierten und zu aktuellen Kassakursen umgerechneten Nominalbeträgen ermittelt. Devisenoptionen werden mittels anerkannter Optionspreismodelle bewertet. Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswaps und Zins-Währungsswaps werden die zukünftigen Zahlungsströme mit den Zinssätzen für die entsprechenden Fälligkeiten diskontiert. Dabei werden als kurzfristige Zinssätze Depositsätze verwendet, während für die langfristigen Zinssätze auf die Swapsätze in der jeweiligen Währung zurückgegriffen wird. Zum 31. Dezember 2018 belief sich das Nominalvolumen der abgeschlossenen Derivate auf 1.814,5 Mio €. Hierin enthalten sind ausschließlich Geschäfte, die in Bewertungseinheiten (Micro Hedges und Portfolio Hedges) einbezogen sind. Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
Für Zwecke des Währungsmanagements fasst die Continental AG bekannte und zukünftig erwartete Fremdwährungszahlungsströme der Konzerngesellschaften aus operativen Geschäften weltweit zusammen. Der Netto-Cashflow je Währung auf rollierender Zwölf-Monats-Basis definiert das gesamte Transaktionsrisiko des Konzerns. Der wöchentlich tagende Zins- und Währungsausschuss beschließt die Sicherungsmaßnahmen, die ohne gesonderte Vorstandsgenehmigung 30% des Zwölf-Monats-Exposure nicht überschreiten dürfen. Zur Risikosteuerung kommen im Rahmen des Währungsmanagements insbesondere Devisentermin-, Devisenswap- und Devisenoptionsgeschäfte zum Einsatz. Die Auswahl und Anwendung der Instrumente ist abhängig vom jeweiligen Sicherungszweck. Basis für den Einsatz von Sicherungsinstrumenten ist die Foreign Exchange Management Policy, deren Einhaltung regelmäßig von der Konzernrevision überprüft wird. Der wöchentlich tagende Zins- und Währungsausschuss beschließt die Sicherungsmaßnahmen. Zur Absicherung der Währungsrisiken aus von der Continental AG in Fremdwährung aufgenommenen und ausgereichten Krediten an Konzernunternehmen sowie der bei Fälligkeit zu zahlenden Zinsen hat die Continental AG Devisenswaps mit externen Vertragspartnern mit einem Nominalvolumen von 382,5 Mio € abgeschlossen. Der beizulegende Netto-Zeitwert beträgt 7,9 Mio €. Die von der Continental AG begebenen und aufgenommenen Fremdwährungsdarlehen mit gleichem Nominalvolumen und die sich gegenläufig verhaltenden Devisenswaps bilden bis zu ihrer jeweiligen Endfälligkeit im Jahr 2019 eine Bewertungseinheit. Die Sicherungsbeziehungen werden aufgrund der Übereinstimmung der wertbestimmenden Parameter als hochwirksam eingestuft. Der Nachweis erfolgt unter Anwendung der Critical-Term-Match-Methode. Die Geschäfte werden in der Bilanz nicht erfasst. Zur Absicherung der Währungsrisiken aus Fremdwährungskrediten bei Konzerngesellschaften, deren Währungsrisiken über interne Devisenswaps auf die Continental AG übertragen werden, erfolgt eine Zusammenfassung zu Bewertungseinheiten mit den sich gegenläufig verhaltenden Geschäften, die zur Absicherung mit externen Kreditinstituten durch die Continental AG abgeschlossen wurden. Die Nominalwerte der konzerninternen Devisenswaps und der gegenläufigen konzernexternen Sicherungsgeschäfte betragen jeweils 216,0 Mio €. Die beizulegenden Netto-Zeitwerte zum Bilanzstichtag betragen für konzerninterne Devisenswaps -3,5 Mio € und für konzernexterne Devisenswaps 3,5 Mio €. Die Sicherungsbeziehungen werden aufgrund der Übereinstimmung der wertbestimmenden Parameter als hochwirksam eingestuft. Der Nachweis erfolgt unter Anwendung der Critical-Term-Match-Methode. Die Geschäfte sind im Jahr 2019 fällig und werden in der Bilanz nicht erfasst. Im Zinsmanagement kommen insbesondere Zinsswaps, Zinsoptionen und kombinierte Zins-Währungsswaps zum Einsatz. Sie dienen vor allem der Steuerung von Zinsänderungsrisiken, insbesondere aus variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten, und der Optimierung der Finanzierungskosten. Die Interest Rate Management Policy bildet die Grundlage für das Zinsmanagement. Zum Bilanzstichtag befanden sich Zins-Währungsswaps im Bestand der Continental AG. Diese dienen zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken. Ein Zinsänderungsrisiko wurde mit ihnen nicht abgesichert. Die Zins-Währungsswaps beziehen sich auf die Absicherung der am 19. November 2015 durch die Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, emittierten Anleihe. Dabei werden die Währungsrisiken der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, aus der Denominierung in Euro gesichert und der Euro-Festzins in einen US-Dollar-basierten Festzins getauscht. Zur Absicherung dieser von der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, über interne Zins-Währungsswaps auf die Continental AG übertragenen Währungsrisiken erfolgt eine Zusammenfassung zu Bewertungseinheiten mit den sich gegenläufig verhaltenden Geschäften, die zur Absicherung mit externen Kreditinstituten durch die Continental AG abgeschlossen wurden. Die Nominalwerte der konzerninternen Zins-Währungsswaps und der gegenläufigen konzernexternen Sicherungsgeschäfte betragen jeweils 500,0 Mio €. Die beizulegenden Netto-Zeitwerte zum Bilanzstichtag betragen für konzerninterne Zins-Währungsswaps -28,2 Mio € und für konzernexterne Zins-Währungsswaps 28,2 Mio €. Die Sicherungsbeziehungen werden aufgrund der Übereinstimmung der wertbestimmenden Parameter als hochwirksam eingestuft. Der Nachweis erfolgt unter Anwendung der Critical-Term-Match-Methode. Die Geschäfte haben eine Laufzeit bis 2019 und werden in der Bilanz nicht erfasst. Über diese Zins-Währungsswaps hinaus befanden sich zum Bilanzstichtag keine Zinsswaps und Zinsoptionen im Bestand der Continental AG. Honorare des AbschlussprüfersDie Hauptversammlung am 27. April 2018 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2018 zum Abschlussprüfer gewählt. Für die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2018 verweisen wir auf Kapitel 38 im Anhang zum Konzernabschluss der Continental AG. Kontenführung nach §6b EnWGMit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung von energiewirtschaftlichen Vorschriften am 4. August 2011 unterliegen ehemalige Objektnetze grundsätzlich den ergänzenden Vorschriften zur Rechnungslegung des EnWG. Die Regulierungsvorschriften des EnWG finden keine Anwendung, wenn das bisherige Objektnetz als "Kundenanlage" zu klassifizieren ist. Es sprechen wesentliche Argumente dafür, dass die von der Continental AG in Deutschland betriebenen Energieanlagen solche "Kundenanlagen" darstellen. Mitteilungen nach dem WertpapierhandelsgesetzVon Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach §40 Abs. 1 WpHG über Beteiligungen an der Continental AG erhalten. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren über das Bestehen eines mindestens dreiprozentigen Stimmrechtsanteils zum Bilanzstichtag werden weiterhin angegeben, die Vorschriften beziehen sich dann auf die bis zum 2. Januar 2018 geltende Fassung des WpHG. Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, United States, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 22. November 2018 an der Continental AG 3,09% beträgt.
Die Harris Associates L.P., Wilmington, DE, United States, hat uns mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Harris Associates Investment Trust am 2. November 2018 an der Continental AG 5,02 % beträgt.
Mit Schreiben vom 4. Januar 2016 wurde uns mitgeteilt, dass
Infolge des Austritts der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, aus der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 ist die Beteiligung der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG auf die IHO Verwaltungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltung Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, angewachsen. Dementsprechend ist die Beteiligung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, sowie die Beteiligung ihrer Gesellschafter, der Schaeffler Familienholding Eins GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, und der Schaeffler Familienholding Zwei GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG entfallen. Aufgrund einer nachfolgenden weiteren Anwachsung bzw. liquidationslosen Beendigung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, ist am 1. Januar 2016 deren Mitteilungspflicht nach WpHG entfallen. Die Mitglieder des Vorstands besaßen im Jahr 2018 und bis einschließlich 1. März 2019 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann und Herrn Georg F. W. Schaeffler waren Aktien mit einem Anteil von 46,0% am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft zuzurechnen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats besaßen im Jahr 2018 und bis einschließlich 1. März 2019 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. KonzernabschlussDie Continental AG ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Darüber hinaus wird die Continental AG in den Konzernabschluss der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, einbezogen, welche den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Deutscher Corporate Governance Kodex/Erklärung nach §161 AktGDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2018 abgegeben und ist den Aktionären auf unserer Internetseite www.continental-corporation.com in der Rubrik Unternehmen unter Corporate Governance zugänglich. Bezüge des Vorstands und des AufsichtsratsDie Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die im Geschäftsjahr gewährten Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht erläutert, der den Corporate-Governance-Bericht ergänzt und Teil des mit dem Continental-Konzern zusammengefassten Lageberichts ist. Die im Jahr 2018 gewährten Gesamtbezüge betragen für den Vorstand der Continental AG 20,5 Mio € (Vj. 35,8 Mio €). Die genannten Gesamtbezüge enthalten, neben kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 11,0 Mio € (Vj. 17,3 Mio €), einen neu gewährten Long-Term-Incentive-Plan in Höhe von insgesamt 7,1 Mio € (Vj. 7,3 Mio €) sowie die Langfristkomponente der variablen Vergütung in Höhe von insgesamt 2,4 Mio € (Vj. 6,1 Mio €), die in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgerechnet wird. Im Jahr 2018 wurde hieraus resultierend die Langfristkomponente 2017 in 27.026 Stück virtuelle Aktien umgewandelt. Darüber hinaus wurden früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von 8,3 Mio € (Vj. 6,8 Mio €) gewährt. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 131,6 Mio € (Vj. 121,5 Mio €) zurückgestellt. Die Vergütungen für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Continental AG einschließlich Sitzungsgelder belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 5,3 Mio € (Vj. 5,2 Mio €). 2018 wie 2017 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG. Aufstellung über den Anteilsbesitz der Continental AGI. Verbundene UnternehmenDas Verzeichnis der Continental AG entspricht in Bezug auf den Einzelabschluss § 285 Nr. 11 in Verbindung mit § 286 Abs. 3 HGB. Die Anteile am Kapital stellen den Anteil der Continental AG bzw. eines oder mehrerer von ihr abhängiger Unternehmen dar. Die Berechnung des Anteils am Kapital berücksichtigt die von Tochterunternehmen gehaltenen Anteile somit vollständig, auch wenn der Konzernanteil an diesen Tochterunternehmen unter 100% liegt. scroll
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II. Assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmenscroll
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III. Sonstige Anteile an großen KapitalgesellschaftenAn folgenden großen Kapitalgesellschaften, die in der vorstehenden Aufstellung nicht enthalten sind, hält die Continental AG zusätzlich mittelbar oder unmittelbar einen Stimmrechtsanteil von mehr als 5 % (Angabe nach §285 Nr. 11 b in Verbindung mit §286 Abs. 3 HGB): scroll
1)
Angabe gemäß §313 Abs. 2 Nr. 6 HGB: Continental AG oder ein in den Konzernabschluss
einbezogenes Unternehmen sind unbeschränkt haftender Gesellschafter. NachtragsberichtBis zum 1. März 2019 ergaben sich keine Ereignisse und Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögensgegenstände und Schuldposten zum 31. Dezember 2018 geführt hätten. ErgebnisverwendungIm Jahr 2018 wurde für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 900,0 Mio € ausgeschüttet. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 570,4 Mio € ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.758.445.119,03 €. Aufsichtsrat und Vorstand werden der Hauptversammlung vorschlagen, die Auszahlung einer Dividende von 4,75 € je Stückaktie zu beschließen. Die Ausschüttungssumme beträgt somit bei 200.005.983 dividendenberechtigten Stückaktien 950.028.419,25 €. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hannover, 1. März 2019 Continental Aktiengesellschaft Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Continental Aktiengesellschaft, Hannover Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Continental Aktiengesellschaft, Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Continental Aktiengesellschaft ("Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Konzernerklärung, die im gleichnamigen Abschnitt im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen UnternehmenZu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Continental Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 13.239 Mio ausgewiesen. Der Anteil an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 63 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Ertragswertverfahrens. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen von bis zu fünf Jahren. Der Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 1 vorgenommen. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZunächst haben wir uns durch Erläuterungen der Gesellschaft sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Anteile an verbundenen Unternehmen verschafft. Dabei haben wir uns intensiv mit der Vorgehensweise der Gesellschaft zur Bestimmung von Abschreibungsbedarf auseinander gesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit des Kapitalkostensatzes der Gesellschaft beurteilt. Wir haben die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Plausibilisierungen der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresplanung bzw. vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Langfristplanung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir für eine risikoorientierte Auswahl der Tochtergesellschaften Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus für diese Gesellschaften mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes sowie der erwarteten Zahlungsströme auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren uneingeschränkten Prüfungsvermerk vom 20. Februar 2019 hin. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 27. April 2018 als Jahresabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Dezember 2018 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als dreißig Jahren als Jahresabschlussprüfer der Continental Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Neben der Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht des Halbjahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft haben wir verschiedene Jahresabschlussprüfungen sowie prüferische Durchsichten von Halbjahresabschlüssen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Es erfolgten projektbegleitende IT-Prüfungen, Prüfungen diverser IT-Systeme und IT-Prozesse sowie Migrationsprüfungen. Ferner haben wir andere Bestätigungsleistungen erbracht, wie die Erteilung eines Comfort Letters, gesetzliche oder vertragliche Prüfungen wie z.B. die Prüfungen nach dem EEG, EMIR-Prüfungen nach §20 WpHG, die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernerklärung, die Prüfung von Transferpreisen, die Prüfung des Treasury Management Prozesses sowie Mittelverwendungsprüfungen. Wir haben Bestätigungen über die Einhaltung vertraglicher Bedingungen erteilt. Wir haben in Verbindung mit der Ersteinführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze, wie IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 qualitätssichernd die Umsetzung regulatorischer Anforderungen unterstützt. Des Weiteren wurden Workshops zu rechnungslegungsrelevanten Fragestellungen sowie steuerlichen Sachverhalten durchgeführt. Von uns erbrachte Steuerberatungsleistungen umfassen zudem Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen und bei Betriebsprüfungen sowie die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung zu Einzelsachverhalten. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Papenberg.
Hannover, 5. März 2019 KPMG AG Ufer, Wirtschaftsprüfer Papenberg, Wirtschaftsprüfer Erklärung des Vorstands gemäß §§264 Abs. 2 und 289 Abs. 1 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
Hannover, 1. März 2019 Continental Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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