Bayer MaterialScience Aktiengesellschaft
Leverkusen
Veröffentlichung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Die Hauptversammlung hat der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264
Abs. 3 HGB hinsichtlich der Aufstellung von Anhang und Lagebericht und der Offenlegung
für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 zugestimmt.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen,
welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung wird gemäß
§ 264 Abs. 3 Nr. 4 b) HGB i. V. m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2012 mitgeteilt.
Leverkusen, im August 2012
Der Vorstand
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