Bayer MaterialScience Aktiengesellschaft

Leverkusen

Veröffentlichung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2012

Die Hauptversammlung hat der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Aufstellung von Anhang und Lagebericht und der Offenlegung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung wird gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 b) HGB i. V. m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2012 mitgeteilt.

 

Leverkusen, im August 2012

Der Vorstand