Covestro Darmstadt GmbH

Darmstadt

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Gesellschafterbeschluss

Als alleinige Gesellschafterin der Covestro Darmstadt GmbH beschließen wir, unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften, folgendes:

Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2016 die Befreiungsvorschriften des §264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

 

Leverkusen, den 10. Mai 2016

Covestro Deutschland AG