Covestro AG

Leverkusen

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3 zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Gesellschafterbeschluss

Als alleinige Gesellschafterin der

Covestro GmbH

beschließen wir, unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften, Folgendes:

Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2017 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Covestro AG zum 31.12.2017 einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht ein mittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB.

 

Leverkusen, den 15. Mai 2017

Covestro Deutschland AG