Covestro AGLeverkusen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Folgende Gesellschaften machen im Geschäftsjahr 2020 von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch. scrollen
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2020 der Covestro Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Leverkusen, den 24.09.2020 Covestro AG |
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