Covestro AGLeverkusenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Folgende Gesellschaften machen im Geschäftsjahr 2021 von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch. scrollen
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2021 der Covestro Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Leverkusen, den 04.10.2021 Covestro AG |
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