Covestro AGLeverkusenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021PIONEERING THE FUTUREGESCHÄFTSBERICHT 2021BERICHTSPROFILZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG, Leverkusen, beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DES COVESTRO-KONZERNS UND DER COVESTRO AGDer zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Covestro-Konzern (Konzernlagebericht) als auch auf die Covestro AG. Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Die Darstellung der Geschäftsentwicklung sowie der Lage und der Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen betreffen, soweit nicht anders vermerkt, den Covestro-Konzern. Informationen, die lediglich die Covestro AG betreffen, sind als solche gekennzeichnet. Im Wirtschaftsbericht sind die Angaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) für die Covestro AG in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus ist in den Konzernlagebericht die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB integriert. Diese schließt die Angaben im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) ein. Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289c bis 289e HGB abgegeben werden. Legende für die Verweise im zusammengefassten Lagebericht→ Verweis auf Inhalte im Konzernlagebericht oder Konzernanhang → Verweis auf Inhalte in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen. Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernabschlussprüfung sind, wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung nach ISAE (International Standard on Assurance Engagements) 3000 mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") unterzogen und sind im Dokument wie folgt gekennzeichnet: → Verweis auf Inhalte außerhalb des Konzernlageberichts, der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen und des Konzernanhangs. Die Informationen, auf die verwiesen wird, wurden keiner inhaltlichen Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, unterzogen. NICHTFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNGCovestro informiert umfassend und transparent über Themen, die aus Unternehmenssicht und für unsere Stakeholder maßgeblich sind. Wir messen unsere Nachhaltigkeitsleistung sowohl über finanzielle Kennzahlen als auch über wesentliche nichtfinanzielle Indikatoren, die im Konzernlagebericht veröffentlicht sind. Hierdurch möchten wir verdeutlichen, wie eng ökologische und gesellschaftliche Faktoren sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung mit unserem langfristigen Geschäftserfolg verknüpft sind. Der Konzernlagebericht und die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen stellen gemeinsam unsere jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Zu den im Rahmen der NFE relevanten Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschen rechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich der angewendeten Due-Diligence-Prozesse, sowie die Ergebnisse dieser Konzepte in den entsprechenden Kapiteln dar. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind. Als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts wurde die NFE mit hinreichender Sicherheit ("reasonable assurance") durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die gesondert gekennzeichnet sind, stellen einen zusätzlichen Beitrag zu einer transparenten Berichterstattung dar, mit der wir die Anforderungen der sogenannten "Kern"-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI) erfüllen. Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung sind, wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung nach dem internationalen Prüfungsstandard ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") unterzogen. UMWELTKENNZAHLENDie umweltbezogenen Kennzahlen werden unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften berichtet. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Des Weiteren werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Diese Daten werden neben der in diesem Bericht enthaltenen Umweltberichterstattung zur Kommunikation an verschiedene Stakeholder, z. B. Verbände, Presse und Behörden, sowie zur stetigen Weiterentwicklung unserer Umweltperformance genutzt. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken, um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2021 für das Vorjahr 2020 nicht erforderlich. Die Ausweisung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen erfolgt gemäß den Anforderungen des Greenhouse Gas Protocol, wobei alle vollkonsolidierten Gesellschaften berücksichtigt werden. Emissionskompensationsmaßnahmen werden derzeit nicht von Covestro verfolgt und sind daher nicht Teil der Berichterstattung. Die Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechen denen des fünften Sachstandsberichts (Assessment Report) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC). ALTERNATIVE LEISTUNGSKENNZAHLENFür die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner gesamten Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) nicht definiert sind. Diese Non-IFRS-Größen sind als Ergänzung und nicht als Ersatz der gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen zu verstehen. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von jener anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Covestro sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. → Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel "Steuerung" zu finden. INKLUSIVE SPRACHEVielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben (bspw. durch Verwendung feststehender Begriffe wie "Arbeitnehmerbelange") greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter. RUNDUNGEN UND PROZENTUALE ABWEICHUNGENDie im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100% betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit > 100 %, > 200 % etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt. VERÖFFENTLICHUNGDie vorliegende Veröffentlichung des Geschäftsberichts entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen elektronischen Berichtsformat gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 HGB. Dieses wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist über die Website www.unternehmensregister.de zugänglich. Dieser Geschäftsbericht wurde am 1. März 2022 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich. KENNZAHLEN COVESTRO-KONZERNscrollen
1 Das Mengenwachstum im Kerngeschäft
bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten
Performance Materials und Solutions & Specialties und
wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften
Mengen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt
auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des
Kerngeschäftes, z. B. durch den Verkauf von
Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure,
Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht
Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.
VORWORTWie wir vorangehen mit...scrollen
Markus Steilemann, Sucheta Govil, Klaus Schäfer und Thomas Toepfer ordnen das vergangene Jahr ein und erklären, wie Covestro die Zukunft gestaltet. WIE WIR VORANGEHEN MIT UNSERER VISION»Unsere vollständige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft ist eine Vision am Puls der Zeit. Ziel: die Umwelt bewahren, die Gesellschaft voranbringen und nachhaltiges Wachstum erzeugen.« Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender Covestro richtet sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus und will helfen, die Zirkularität zum globalen Leitprinzip zu machen. Wir sehen darin einen Schlüssel zur Lösung globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenverknappung und Umweltverschmutzung, die unseren Planeten massiv beeinträchtigen. Bei der Verwirklichung unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, haben wir im Jahr 2021 weitere Fortschritte erzielt und Akzente gesetzt. Etwa mit einer Weltpremiere: dem ersten klimaneutralen 1 Polycarbonat-Kunststoff, produziert im Duett aus nachhaltigen Rohstoffen und erneuerbarer Energie. Innovativ sind wir auch beim Recycling unterwegs. Denn Abfall zählt neben Biomasse und CO 2 zu den Ressourcen der Zukunft. Damit lösen wir Öl und Gas ab und führen Kohlenstoff im Kreis, statt ihn zu emittieren. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist die 2021 eröffnete Pilotanlage in Leverkusen. Hier erproben wir ein neues Verfahren, um Schaumstoff chemisch zu recyceln. Ziel: ein zweites Leben für ausrangierte Matratzen, die bisher auf Deponien gelandet sind oder verbrannt wurden. Entsprechend ist die Kreislaufwirtschaft ein Kernelement der Covestro-Strategie. Wir wollen nach und nach alle unsere Produkte aus alternativen Rohstoffen erzeugen und die Produktion komplett auf erneuerbare Energie umstellen. Gleichzeitig richten wir die Produktpalette immer mehr auf den zunehmenden Bedarf an nachhaltigen Lösungen aus. So wollen wir, als weitere Strategiesäule, nachhaltiges Wachstum erzeugen. Die im letzten Jahr abgeschlossene Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von DSM wird uns dabei helfen. Für eine erfolgreiche Zukunft sorgt zudem die umfassende Neuaufstellung unserer Konzernstruktur im Jahr 2021. Dadurch können wir zum Beispiel Kompetenzen besser bündeln, etwa für die beschleunigte Digitalisierung. Ich bin sicher: Im neuen Set-up werden wir noch wettbewerbsfähiger, kundenorientierter und effizienter - gewappnet für alle Herausforderungen und offen für die vielen geschäftlichen Chancen. WIE WIR VORANGEHEN MIT UNSEREN LÖSUNGENDie Orientierung an unseren Kunden und ihren Bedürfnissen in einem sich schnell verändernden Geschäftsumfeld ist eines der Schlüsselelemente, um ein Vorreiter in unserer Branche zu werden. Wir sind überzeugt, dass wir nur dann in Zukunft erfolgreich sein können, wenn wir weiterhin der bestmögliche Partner für unsere Kunden sind. Im Jahr 2021 haben wir entscheidende Schritte zur Neuorganisation unserer Konzernstruktur unternommen, um der beste Partner für unsere Kunden zu werden. Mit unseren neuen Segmenten " Performance Materials" und "Solutions & Specialties" haben wir unsere Organisationsstruktur auf unsere geschäftlichen Erfolgsfaktoren und die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet. Der Bedarf an innovativen Hochleistungswerkstoffen wächst mit unseren Kunden, denn Kunststoffe sind der Wegbereiter für eine klimaneutrale Welt. Deshalb haben wir neue Anwendungen und Marken eingeführt, die auf alternativen Rohstoffen wie CO 2 basieren. Aber das war noch nicht alles. Wir haben auch eine neue Struktur für unsere Unternehmensfunktionen eingeführt, in der wir strategische "Build-Aktivitäten" bündeln, um die langfristige Entwicklung von Covestro zu unterstützen. Unsere Unternehmensfunktionen spielen auch eine entscheidende Rolle, wenn es um Logistik und Lieferkettenmanagement geht. Im vergangenen Jahr wurden die globalen Lieferketten und die Logistik stark belastet - nicht zuletzt durch die Coronavirus-Pandemie und die weltweite Rohstoffknappheit. Es ist schön zu sehen, dass wir die Situation meistern konnten, ohne die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu gefährden. Dank unserer tiefgreifenden Integration und unserer regionalen Produktionsstrategie haben wir schnell gehandelt und unsere Kunden jederzeit zuverlässig bedient, was einmal mehr die Widerstandsfähigkeit unseres Geschäftsmodells unter Beweis stellt. Durch die Neustrukturierung unserer Kompetenzen treiben wir die konzernweite Entwicklung von transformativen Lösungen voran. Damit tragen wir unserem Kernprinzip der Nachhaltigkeit und unserer Vision der Kreislaufwirtschaft Rechnung und sichern unseren langfristigen Erfolg. »Wir wollen weiterhin der bestmögliche Partner für unsere Kunden sein. Um dies zu erreichen, richten wir uns noch stärker an ihren Bedürfnissen aus und heben das volle Potenzial unserer Organisation.« Sucheta Govil, Vorständin für Vertrieb und Marketing WIE WIR VORANGEHEN MIT UNSEREN TECHNOLOGIENCovestro möchte den Übergang zu einer Wirtschaft ohne fossile Rohstoffe beschleunigen und langfristig vollständig zirkulär werden. Wir sind uns bewusst, dass wir unsere Ziele nur erreichen können, wenn wir unserem Anspruch gerecht werden und unsere Forschung im Hinblick auf Zukunftstechnologien und neue Wege zur Schließung des Kreislaufs fortsetzen. Um fossilen Energiequellen den Rücken zu kehren, treiben wir die Verwendung alternativer Rohstoffe zur Herstellung unserer Produkte kontinuierlich voran. Im Jahr 2021 konnten wir erneut wichtige Schritte in Bezug auf unser nachhaltiges Produktportfolio gehen: Wir haben bereits rund 45 Produkte auf Basis alternativer Rohstoffe erfolgreich kommerzialisiert und arbeiten derzeit an knapp 90 Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E), um weitere Möglichkeiten zu finden, CO 2 , Abfall oder Biomasse als Rohstoff für unsere Produkte zu nutzen. Wir treiben jedoch nicht nur die Nachhaltigkeit unseres Produktportfolios voran. Wir arbeiten auch an der CO 2 -Bilanz unseres gesamten Unternehmens. Zu diesem Zweck haben wir uns das langfristige Ziel gesetzt, unseren gesamten Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen zu decken, und wir werden unser grünes Energieportfolio in Zukunft weiter ausbauen. Gleichzeitig haben wir die ISCC-PLUS-Zertifizierung für eine Reihe von Produktionsstandorten in aller Welt erhalten. Diese "International Sustainability and Carbon Certification" bietet unseren Kunden Transparenz und hilft, den Einsatz alternativer Rohstoffe in der gesamten Wertschöpfungskette zu verfolgen. Und wir werden diesen Weg weiter beschreiten. Im Jahr 2021 haben wir die Wiederaufnahme des Investitionsprojekts für den Bau einer World-Scale-MDI-Anlage angekündigt, bei der unsere besonders energieeffiziente AdiP-Technologie zum Einsatz kommen wird, die wir am Standort Brunsbüttel erfolgreich erprobt haben. All diese Innovationen sind eine Investition in eine nachhaltige Zukunft. Wir halten an unserem Ziel fest und bauen auf den Erfolgen auf, die wir auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft bereits erzielt haben. »Neue Technologien werden der Schlüssel zu einer vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft sein. Wir engagieren uns in der Forschung und werden weiter in den Ausbau unseres nachhaltigen Produktportfolios investieren.«
Dr. Klaus Schäfer, Technologievorstand WIE WIR VORANGEHEN MIT UNSEREM GESCHÄFT»2021 war ein starkes Jahr. Wir bleiben zuversichtlich, dass die Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen steigen wird. Mit unserer starken Aufstellung sind wir ideal positioniert, um von dieser Entwicklung zu profitieren.«
Dr. Thomas Toepfer, Finanzvorstand Covestro hatte ein starkes Jahr. Trotz aller makroökonomischen Herausforderungen der vergangenen Monate haben wir unsere Ertragsziele, die wir uns zu Beginn des Jahres 2021 gesetzt hatten, nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen. Wir sind zuversichtlich, dass wir unseren erfolgreichen Weg auch im Jahr 2022 fortsetzen werden. Das vergangene Jahr war von einer anhaltenden wirtschaftlichen Erholung nach dem Ausbruch der weltweiten Coronavirus-Pandemie geprägt. Die Nachfrage nach unseren Produkten zog in vielen Schlüsselindustrien weiter stark an, und wir konnten die gute wirtschaftliche Dynamik über das gesamte Jahr hinweg mitnehmen. Infolgedessen erzielten wir für das Gesamtjahr 2021 eine starke Leistung. Unser Umsatz lag bei rund 15,9 Milliarden Euro, womit wir den höchsten Umsatzwert der Konzernhistorie erreicht haben. Unser EBITDA hat sich mit rund 3,1 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt, was zu einem Konzernergebnis von rund 1,6 Milliarden Euro führte. Der Wachstumskurs von Covestro ist nach wie vor ungebrochen: Das wäre ohne unsere Mitarbeitenden nicht möglich gewesen. Sie haben jeden Tag in der Produktion, in den Laboren und in der Verwaltung überdurchschnittlich viel Einsatz gezeigt. Dieses Engagement und diese Solidarität sind für mich der deutlichste Beweis dafür, dass unsere "Wir sind 1"-Kultur wirklich etwas Besonderes ist. Mit Blick auf das Jahr 2022 bleiben wir zuversichtlich. Die stetig wachsende Nachfrage nach unseren Produkten zeigt, dass wir sehr gut aufgestellt sind, um vom weltweiten Trend zu einer ressourceneffizienteren und nachhaltigeren Wirtschaft zu profitieren. Der Bedarf an energieeffizienterem Bauen und die weiterhin stark steigende Elektromobilität sind nur zwei Beispiele für Entwicklungen hin zu einer nachhaltigeren Zukunft. Mit unserer Vision haben wir uns ehrgeizige Ziele gesetzt und es liegt noch ein langer Weg vor uns. Aber wir haben im vergangenen Jahr Raum für Investitionen geschaffen und unsere Fähigkeit gestärkt, mit Innovation und Digitalisierung zu wachsen. Ich freue mich darauf, unsere Transformation als Team weiter voranzutreiben und unsere neue Konzernstruktur voranzutreiben. PIONEERING THE FUTUREscrollen
Eine bessere, zirkuläre Welt braucht Pioniere. Und Covestro - mit seiner Vision der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft - ist Vorreiter. Im vergangenen Jahr haben wir uns optimal positioniert, um unser Potenzial voll heben zu können. Und mit unseren zirkulären Lösungen, der Abkehr von fossilen Rohstoffen und Kooperationen über Grenzen hinweg gestalten wir eine nachhaltige Zukunft. SHOWING FORESIGHTIn einer zunehmend anspruchsvollen Welt spielt die chemische Industrie eine zentrale Rolle. Sie bietet nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Und Covestro ist ideal positioniert, um die Zukunft aktiv mitzugestalten: Mit seiner Vision der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft, einer neuen Strategie sowie einem starken Fundament aus Sicherheit und einer besonderen Unternehmenskultur. VOLLSTÄNDIG AUF DIE KREISLAUFWIRTSCHAFT AUSRICHTENDie weltweiten CO 2 -Emissionen steigen weiter 1 , begleitet von Überflutungen, Waldbränden und Dürren. Gleichzeitig wird die Erde ausgezehrt und vermüllt. Die Menschheit nutzt über 60 Prozent mehr Ressourcen, als der Planet in einem Jahr wiederherstellen kann. 2 Und ein Drittel der über zwei Milliarden Tonnen an Abfall, den Menschen im Jahr produzieren, wird nicht angemessen entsorgt. 3 Höchste Zeit für einen Wandel. Die gute Nachricht: Immer mehr Nationen wollen klimaneutral werden; viele Ideen und technologische Lösungen sind auf dem Tisch. KREISLAUFWIRTSCHAFT IST DER SCHLÜSSEL"Wir brauchen aber noch mehr: eine große Idee, die Politik, Gesellschaft und Wirtschaft eint", sagt der Vorstandsvorsitzende von Covestro, Dr. Markus Steilemann. "Das bietet die Kreislaufwirtschaft - als Schlüssel zu Klimaneutralität, Ressourcenschonung und Umweltschutz." Covestro will helfen, Zirkularität in der Chemieindustrie und darüber hinaus zum globalen Leitprinzip zu machen, und richtet sich langfristig komplett darauf aus. Mit zirkulären Produkten, für die wachsender Bedarf besteht. Und mit der Umstellung der Produktion auf erneuerbare Rohstoffe, grünen Strom und innovatives Recycling. Quellen:
1 Global Carbon Project;
Was glauben Sie?Wie zirkulär ist die Welt?scrollen
Antwort: 8,6 % Quelle: The Circularity Gap Report 2021 Von linearer Wirtschaft zur KreislaufwirtschaftHerstellen, verbrauchen, wegwerfen - die überkommene Linearwirtschaft führt in die Sackgasse. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel zur Kreislaufwirtschaft mit nachhaltigen Verhaltens- und Produktionsweisen. scrollen
OPTIMAL IN POSITION BRINGENWenn es darum geht, Antworten auf die drängendsten Probleme unserer Zeit zu finden, kommt Chemieunternehmen wie Covestro eine entscheidende Rolle zu. Der fortschreitende Klimawandel, eine wachsende Weltbevölkerung und neue Formen der Mobilität und Urbanisierung - all das sind Herausforderungen, denen wir mit unseren nachhaltigen Lösungen begegnen. Damit wir dafür unser volles Potenzial nutzen können, stellen wir uns optimal auf. "SUSTAINABLE FUTURE"Diese Reise hat für Covestro längst begonnen. Mit unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, haben wir ein klares Ziel vor Augen. Die wichtigen Weichen sind durch unsere neue Strategie "Sustainable Future" gestellt. Im Jahr 2021 haben wir bereits einen zentralen Meilenstein des ersten Strategiekapitels "Covestro optimal in Position bringen" erreicht. Wir haben unsere Konzernstruktur neu geordnet und sind dadurch noch näher an unsere Kunden gerückt, können ihre Bedürfnisse besser bedienen und gemeinsam nachhaltig wachsen. Insgesamt werden wir digitaler, effizienter und wettbewerbsfähiger. Mit dieser optimalen Aufstellung kommen wir unserer Vision der Kreislaufwirtschaft einen weiteren Schritt näher. Die vollständige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft gibt die Richtung unserer neuen Strategie "Sustainable Future" vorscrollen
AUF STARKEM FUNDAMENTUm uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten und nachhaltig zu wachsen, braucht es vor allem eins: Ein starkes Fundament. Mit Neugier und unterschiedlichen Perspektiven treiben wir Innovation und Fortschritt voran. Deshalb setzt Covestro auf eine vielfältige Belegschaft, in der Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung zusammenkommen. Sie alle teilen gleichwohl ein gemeinsames Fundament: Sicherheit. Dabei wird Sicherheit bei Covestro allumfassend gedacht. Neben Anlagen und Produktionsprozessen stehen vor allem die Mitarbeitenden im Fokus. Denn Sicherheit setzt eine Unternehmenskultur voraus, in der Menschen aufeinander zugehen, achtgeben, offen kommunizieren und wertschätzend miteinander umgehen. "WIR SIND 1"Eine wertvolle Hilfestellung hierbei sind Team-Ressource-Management(TRM)-Trainings, die Covestro weltweit an allen Produktionsstandorten umsetzt. Unter Anleitung von TRM-erfahrenen Ausbildern lernen unsere Teams in Simulationen, wie der menschliche Faktor die Sicherheit beeinflusst. Hinzu kommen praktische Tools, um das reibungslose Zusammenwirken sicherzustellen und die Kommunikation in den Teams zu verbessern. Auf diese Weise stärken wir unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur, in der Teamdenken und gegenseitige Wertschätzung an erster Stelle stehen. Und in der Sicherheit als Fundament unserer Geschäftstätigkeit verankert wird. »Effektive Kommunikation und eine nachhaltige Fehlerkultur stehen im Zentrum von TRM. Mir hat das Training nochmals deutlich vor Augen geführt, welche Faktoren die Kommunikation stören können. Allen Teilnehmenden ist bewusst geworden, dass wir - auch wenn es mühsam ist - regelmäßig, offen und mit gegenseitigem Respekt über all die kleinen Dinge reden müssen, die im Betriebsalltag mal nicht optimal laufen - aber im Alltagsstress oft unter den Tisch fallen.« Dr. Ralph Weber, Betriebsleiter bei Covestro TAKING ACTIONDie Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft wird Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sind wir kontinuierlich aktiv. Wir investieren in nachhaltiges Wachstum. Wir treiben Forschung und Entwicklung voran. Und vor allem: Wir arbeiten mit Partnern. Denn nur gemeinsam lässt sich eine klimaneutrale und zirkuläre Zukunft umsetzen. NACHHALTIGES WACHSTUM VORANTREIBENDer Wunsch nach einer besseren Welt wird immer drängender - klimaschonend soll sie sein, widerstandsfähiger, gesünder. Covestro hilft, diese lebenswerte Welt zu verwirklichen. Denn unsere hochwertigen Kunststoffe sind praktisch überall im Einsatz und ein Teil der Lösung für die Herausforderungen unserer Zeit. Dafür verbinden wir konsequent wirtschaftliche und nachhaltige Themen, um neue Wachstumsimpulse zu kreieren. WIRTSCHAFTLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT VERBINDENIm Zuge seiner Vision, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, baut Covestro sein Portfolio an zirkulären Produkten gezielt aus. Zudem investieren wir in den kommenden zehn Jahren rund 1 Milliarde Euro in Projekte zur Kreislaufwirtschaft. Neben unseren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten orientieren wir uns künftig auch bei Akquisitionen und Investitionen noch konsequenter an Nachhaltigkeit. So erweitern wir Produktionskapazitäten und investieren konkret in den Bau einer World-Scale-Anlage für die Produktion der Hartschaumkomponente MDI. Ein Material, das u. a. energieeffiziente Dämmungen von Gebäuden ermöglicht. So treiben wir nachhaltiges Wachstum in verschiedenen Bereichen voran und tragen mit unseren nachhaltigen Lösungen dazu bei, die Welt lebenswerter zu machen. »Der Einsatz nachhaltiger Technologien ist für uns von zentraler Bedeutung. So senkt unsere neue AdiP-Technologie den CO 2 -Äusstoß in einer MDI-Anlage um bis zu 35 Prozent.« Dr. Klaus Schäfer, Technologievorstand ERFOLGSGESCHICHTEN AUSBAUENDie Mobilität der Zukunft beschäftigt uns alle. Das Fahren mit fossilen Brennstoffen stößt zunehmend an seine Grenzen, was die Frage aufwirft: Wie werden wir uns in Zukunft fortbewegen? Um diese Frage bald beantworten zu können, arbeiten kreative Köpfe mit Hochdruck an neuen Mobilitätskonzepten. Einige dieser Talente sind Teil des Teams Sonnenwagen Aachen. Die Studierenden der RWTH Aachen und der FH Aachen verbringen einen Großteil ihrer Freizeit damit, Solarautos, die nur mithilfe von Sonnenenergie angetrieben werden, zu bauen. Ziel ist es, diese unter extremen Bedingungen in Solarrennen gegen Teams aus aller Welt zu testen. LEICHT UND ROBUSTDas Team Sonnenwagen Aachen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Effizienz seiner Solarautos so weit zu optimieren, dass sie mehrere hundert Kilometer fahren können, ohne anzuhalten oder zu laden. Das ist möglich, da das Team leichte und robuste Materialien verwendet. Hightech-Materialien sind der Schlüssel für zukünftige Mobilitätskonzepte und einer der Gründe, warum sich das Team Sonnenwagen Aachen zum dritten Mal in Folge für Covestro als Hauptsponsor entschieden hat. Mit dem "Covestro Photon", wie das Solarauto aus dem Jahr 2021 heißt, können wir gemeinsam Fortbewegungskonzepte neu denken und der Welt zeigen, wie wichtig Kunststoffe für eine nachhaltige Zukunft sind. Was glauben Sie?Wie schwer ist der "Covestro Photon"?scrollen
Antwort: 180 kg ZUSAMMENARBEIT FÖRDERNKlimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Das gilt im Großen wie im Kleinen. Denn nur wenn staatliche Akteure, Industrie und Verbraucher an einem Strang ziehen, kann die umfassende Transformation unserer Gesellschaft zur Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft zeitnah gelingen. Partnerschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind daher zentral in der Strategie von Covestro und ein wichtiger Teil unserer Maßnahmen, um vollständig zirkulär zu werden. Das verdeutlicht auch das Innovationsprojekt "CIRCULAR FOAM": Gemeinsam mit 21 Partnern aus 9 Ländern arbeitet Covestro daran, den Stoffkreislauf für Polyurethan-Hartschäume aus Kühlgeräten und Gebäuden zu schließen. Zwei Recyclingpfade stehen dabei im Fokus: die Chemolyse und smarte Pyrolyse. MIT SYSTEMISCHEM ANSATZDie Entwicklung innovativer Verfahren für das chemische Recycling ist gleichwohl nicht die einzige Voraussetzung für das Gelingen des Projekts. Denn um den Stoffkreislauf zu schließen und eine Blaupause für die zirkuläre Wirtschaft zu schaffen, bedarf es eines systemischen Ansatzes. Schließlich gilt es, komplett neue zirkuläre Wertschöpfungsketten zu schaffen und die Mitwirkung aller relevanten Stakeholder in der Politik, Gesellschaft und Industrie zu sichern. Doch die gemeinsamen Anstrengungen lohnen sich. Denn mit der europaweiten Implementierung des Systems ließen sich bereits ab 2040 jährlich 1 Million Tonnen Abfall, 2,9 Millionen Tonnen CO 2 -Emissionen und 150 Millionen Euro an Verbrennungskosten einsparen. Ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft. SETTING STANDARDSUm nachhaltig zu wachsen, sind Innovationen unerlässlich. Dafür geht Covestro weit über das übliche Maß hinaus, um Standards zu setzen. Wie das geht? Drei Beispiele: Alternative Rohstoffe. Neue Recyclingverfahren. Digitalisierung. ALTERNATIVE ROHSTOFFQUELLENAuf dem Weg hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft bieten sich bereits heute viele Möglichkeiten zu handeln. Ein Beispiel ist die Massenbilanzierung. Damit lässt sich der Anteil an alternativen Rohstoffen in der Produktion schrittweise erhöhen und ausgewählten Produkten zuordnen. Wird dieses Prinzip auf die ganze Wertschöpfungskette angewandt und diese nach dem global anerkannten ISCC-PLUS-Standard zertifiziert, steigt der Anteil an erneuerbaren Rohstoffen und die Produkte werden nachhaltiger. Nach diesem Ansatz will Covestro seine globale Produktion schrittweise auf zertifizierte massenbilanzierte Produkte umstellen und damit seine alternative Rohstoffbasis deutlich erweitern. Wir schaffen damit auch Transparenz für unsere Kunden und helfen ihnen gleichzeitig, nachhaltiger zu werden. Ein weiterer Vorteil: Die alternativen Rohstoffe können ohne große Umstellung in bestehenden Produktionsprozessen eingesetzt werden, ohne Kompromisse bei der Produktqualität einzugehen. DIE REISE GEHT WEITERKunden entlang der weiteren Wertschöpfungskette können von der Nutzung massenbilanzierter Rohstoffe profitieren und ihren eigenen CO 2 -Fußabdruck reduzieren. Ein Beispiel: H.B. Fuller, einer der weltgrößten Hersteller von Industrieklebstoffen mit Sitz in St. Paul, Minnesota (USA). Im Rahmen einer Liefervereinbarung mit Covestro erhält er ISCC-PLUS-zertifizierte, massenbilanzierte Klebstoffrohstoffe, die vor allem in der Automobil-, Holz-, Verbundwerkstoff- und Textilindustrie Anwendung finden. "Die Möglichkeit, zertifizierte erneuerbare Rohstoffe in großen Mengen zu beziehen, die auf den Massenbilanzansatz zurückzuführen sind, ermöglicht es uns, Moleküle zu verwenden, die eine erhebliche Verringerung des CO 2 -Fußabdrucks mit sich bringen, ohne die Leistung von PU-Klebstoffen zu beeinträchtigen", sagt Iñaki Sigler, Global Product Manager Woodworking and Composites bei H.B. Fuller. "Dies ist eine Investition in die Zukunft von uns allen." So setzt Covestro mit seinem Massenbilanzansatz bereits heute Standards und beschleunigt den Weg in Richtung Kreislaufwirtschaft. Was glauben Sie?Welcher Standort von Covestro in der Region Asien-Pazifik erhielt im Jahr 2021 die "ISCC-PLUS"-Zertifizierung?scrollen
Antwort: Shanghai INNOVATIVES RECYCLINGWeicher Schaumstoff aus Polyurethan: ein vielseitiges Material, das Komfort im Alltag bietet - etwa in Autositzen, Schuhsohlen und Matratzen. Covestro stellt zentrale Hauptbestandteile des Schaums her. Und die werden immer begehrter. Das Unternehmen erwartet allein bei der Komponente TDI bis 2025 eine jährlich um 6 Prozent steigende Nachfrage. Das sind eine Menge Matratzen! MATRATZEN WIEDERVERWERTENDoch Polyurethan hat einen Nachteil: Es lässt sich mit dem etablierten mechanischen Recycling nicht gut wiederverwerten. Doch Covestro arbeitet intensiv daran, hieran etwas zu verändern. Wir haben ein bahnbrechendes Verfahren entwickelt, um den Weichschaum aus gebrauchten Matratzen chemisch zu recyceln: Das Material wird in seine Moleküle zerlegt, die dann wieder zu neuen Schaum-Vorprodukten zusammengesetzt werden können. "Unser Verfahren zielt im Unterschied zu anderen Ansätzen auf beide Komponenten: die TDI-Vorstufe TDA und Polyol", sagt Projektleiterin Karin Clauberg. Seit Anfang 2021 betreibt Covestro am Standort Leverkusen eine Pilotanlage, um die positiven Laborergebnisse zu bestätigen. 3,1 Millionen Tonnen der Schaumstoffkomponente TDI werden im Jahr 2025 wohl weltweit nachgefragt - eine Steigerung um 800.000 Tonnen gegenüber 2020. Quelle: IR-Präsentation Covestro Fossile Rohstoffe mit innovativer Covestro-Technologie ersetzen
Schaumstoffmatratzen lassen sich bislang schwer wiederverwerten. Mit einem innovativen Verfahren von Covestro kann man das Material aber chemisch zerlegen und aus den Molekülen neue Schaumstoffkomponenten herstellen. DIGITALE CHEMIEDie Kreislaufwirtschaft erfordert eine Umstrukturierung der gesamten Wirtschaft. Diese Transformation kann nur gelingen, wenn wir auch die Chancen der Digitalisierung umfänglich nutzen. Darum setzen wir in der chemischen Forschung auf enorme Rechenleistung und den Zugang zu externen Hochleistungsrechnern sowie Quantencomputern. Damit wollen wir die Entwicklungsarbeit deutlich beschleunigen. Unsere Expertise der Chemie gepaart mit künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen und Rechenleistung wird die Grenzen deutlich verschieben. DIGITALISIERUNG UNSERES KERNGESCHÄFTESBesonderes Augenmerk legen wir darüber hinaus auf die Digitalisierung unseres Kerngeschäftes. Wir heben kontinuierlich Effizienzen in praktisch allen Bereichen des Unternehmens und investieren in die Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Dabei nutzen wir alle verfügbaren Mittel der Digitalisierung, um die Anwendung unserer Produkte bei unseren Kunden effizienter und effektiver, aber auch angenehmer zu machen. Möglich ist neuerdings zum Beispiel, die Lieferungen unserer Produkte auf dem Seeweg digital zu verfolgen. Das alles geht nicht im Alleingang. Darum setzen wir erfolgreich auf langfristige Partnerschaften. Denn für uns ist klar: Die Digitalisierung verändert, wie wir als Chemieunternehmen in Zukunft arbeiten. Indem wir unsere Chancen jetzt nutzen und unsere Kernbereiche digital weiterentwickeln, werden wir mit diesen Technologien Standards für eine nachhaltige und zirkuläre Zukunft setzen können. »Digitale Prozesse bringen uns deutliche Vorteile: zufriedene Kunden und Mitarbeitende, bessere Ressourcennutzung und passgenaue Bereitstellung von Technologien am Puls der Zeit.« Walter Grüner, Chief Information Officer bei Covestro AN UNSERE AKTIONÄREBericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,Covestro blickt auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr zurück. Das Geschäftsjahr 2021 war trotz der Unsicherheiten der noch andauernden weltweiten Coronavirus-Pandemie von einer dynamischen wirtschaftlichen Erholung geprägt. So stieg die Nachfrage in den für Covestro wichtigen Abnehmerindustrien wieder deutlich an und Covestro nutzte entschlossen die sich hieraus ergebenden Chancen. Infolgedessen ist der Konzern eindrucksvoll auf den Wachstumspfad zurückgekehrt und hat ein insgesamt sehr erfolgreiches Jahr 2021 abgeschlossen. Covestro hat zu Beginn des vergangenen Jahres seine neue Unternehmensstrategie "Sustainable Future" vorgestellt. Das Leitprinzip dieser Strategie und die langfristige Vision des Konzerns ist es, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Um sich hierfür optimal zu positionieren, hat Covestro seine Organisations- und Berichtsstruktur zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt. Der Konzern hat sich damit noch stärker auf die Anforderungen der Märkte und die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet. Darüber hinaus stand auch im vergangenen Geschäftsjahr der gezielte Ausbau nachhaltiger Wachstumssegmente und langfristig attraktiver Geschäftsbereiche für Covestro im Fokus. Hier konnte das Unternehmen im Frühjahr 2021 einen weiteren bedeutenden Meilenstein erreichen: Covestro schloss die im September 2020 angekündigte Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) des niederländischen Unternehmens Koninklijke DSM N.V. nach der Erteilung der Freigabe durch die Kartellbehörden erfolgreich ab. Die vollständige Übernahme und die seither reibungslos verlaufende Integration von RFM machen Covestro zu einem der global führenden Anbieter für nachhaltige Beschichtungsharze. Diese Weichenstellungen sind erste wichtige Schritte in der Transformation des Konzerns hin zu seiner vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft. Damit einhergehend stellt sich Covestro den beständig wachsenden und zunehmend komplexer werdenden inhaltlichen, gesellschaftlichen, politischen und regulatorischen Anforderungen für Unternehmen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit. Um dieses für Covestro zentrale Thema folgerichtig auch innerhalb des Aufsichtsrats angemessen abzubilden und zu begleiten, wurde ein Nachhaltigkeitsausschuss ins Leben gerufen. Er befasst sich insbesondere mit Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten des Konzerns in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). In diesem Zusammenhang sind wir sehr erfreut, mit der im Jahr 2021 in den Aufsichtsrat gewählten Lise Kingo eine ausgewiesene und anerkannte Expertin für diesen wichtigen Bereich in unserem Gremium zu haben, der wir als Aufsichtsrat die Leitung dieses Nachhaltigkeitsausschusses anvertraut haben. Höhere Anforderungen werden ebenfalls an den Prüfungsausschuss gestellt, nicht zuletzt im Rahmen des neuen Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Um diesen insgesamt erhöhten qualitativen und zeitlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und seine Mitglieder Rechnung zu tragen, haben wir uns entschlossen, der diesjährigen Hauptversammlung erstmals seit Gründung des Unternehmens eine angepasste Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats zur Genehmigung vorzustellen, die diese gestiegenen Anforderungen und Verantwortungen entsprechend widerspiegelt. Wir hoffen dabei auf Ihre Zustimmung. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das komplette Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Profitabilität der Gesellschaft und den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils gründlich - teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich auf die Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands geachtet. Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der MitgliederDer Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 zu insgesamt sieben Sitzungen zusammen, bei denen - mit Ausnahme der Sitzungen am 24. August und am 20. Dezember - immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren. Die Sitzungen fanden aufgrund der Coronavirus-Pandemie größtenteils ausschließlich virtuell oder als Hybridsitzungen statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Covestro AG und seiner Ausschüsse wie nachfolgend dargestellt teil. scrollen
1 Fünf Aufsichtsrats- und elf
Ausschusssitzungen haben in Form einer virtuellen Konferenz
stattgefunden.
Des Weiteren haben einige Aufsichtsratsmitglieder zudem an den für eine Gastteilnahme vorgesehenen Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses teilgenommen (die Aufsichtsratsmitglieder Petra Kronen und Irena Küstner jeweils zweimal sowie Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Regine Stachelhaus und Frank Werth jeweils einmal). Der Aufsichtsratsvorsitzende hat an beiden Nachhaltigkeitsausschusssitzungen sowie an allen fünf Prüfungsausschusssitzungen als Gast teilgenommen. Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2021 trotz der Herausforderungen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen bezüglich Präsenzveranstaltungen und Reisetätigkeiten im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung. Dies geschah insbesondere in Form eines ganztägigen Strategieworkshops, der im Zusammenhang mit der sogenannten Strategiesitzung des Aufsichtsrats im Oktober 2021 organisiert wurde. Ein weiterer extern moderierter, zweitägiger Workshop des Aufsichtsrats bereits im August befasste sich mit den konkreten Rollen, Aufgaben, Herausforderungen und Erfahrungen des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse (Effektivität und Effizienz). Der Workshop diente ebenso als Teambuilding-Maßnahme für den Aufsichtsrat und wurde im Vorfeld durch Einzelinterviews sowie einen strukturierten Feedbackprozess vorbereitet. Beide Workshops konnten als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratIm Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro. Die beiden sehr bedeutenden Themen des Geschäftsjahres 2021, die Transformation des Konzerns und die Übernahme und Eingliederung des RFM-Geschäftsbereichs, waren dabei Gegenstand aller Aufsichtsratssitzungen mit Vorstandsbeteiligung im vergangenen Jahr. Der Aufsichtsrat hat sich zu diesen Themen sehr detailliert berichten lassen, sich ausführlich mit den einhergehenden Fortschritten und bestehenden Herausforderungen befasst und die jeweiligen Annahmen überprüft. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig folgenden Themen: In seiner Sitzung am 22. Februar 2021 beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, dem zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung und dem Gewinnverwendungsvorschlag sowie der geänderten Dividendenpolitik, die sich seither verstärkt am Ertrag des Unternehmens orientiert. Der Aufsichtsrat befasste sich weiterhin intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. Ferner besprach das Gremium ausführlich die Ergebnisse seiner Effektivitäts- und Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, die Zusammensetzung und Arbeit seiner Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als angemessen und wirksam eingeschätzt. Untermauert wurde diese Einschätzung auch durch die Vorstellung erster Zwischenergebnisse aus Interviews mit den Aufsichtsratsmitgliedern, die ein externer Coach in Vorbereitung auf den im August 2021 durchgeführten Workshop des Aufsichtsrats bereits geführt hatte. In dieser Sitzung stimmte der Aufsichtsrat zudem der vom Vorstand aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemielage beschlossenen Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung am 16. April 2021 zu und beschäftigte sich mit deren Tagesordnung und den Beschlussvorlagen sowie der dort stattfindenden Wahl eines Anteilseignervertreters. Weiterhin wurden verschiedene Vergütungsthemen besprochen. In der Aufsichtsratssitzung vom 16. April 2021 stand insbesondere die am selben Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung im Mittelpunkt. In der Aufsichtsratssitzung vom 9. Juni 2021 befasste sich das Gremium intensiv mit der ab dem 1. Juli geltenden neuen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns sowie der nach dem Abschluss der Akquisition angelaufenen Integration des erworbenen RFM-Geschäfts. Ein weiteres wesentliches Thema dieser Sitzung war "Diversity@Covestro" und betraf die Bereiche Unternehmenskultur und Personalplanung. Am 23. und 24. August 2021 fand der Workshop des Aufsichtsrats statt. In diesem Zuge wurde am 24. August 2021 eine weitere Aufsichtsratssitzung abgehalten, deren Schwerpunkt die Gründung eines Nachhaltigkeitsausschusses war. Dieser wird den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand insbesondere in Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) beraten. Er wird diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette begleiten, überwachen und seine Empfehlungen abgeben. Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 7. Oktober intensiv mit der Konzernstrategie von Covestro und dabei speziell mit ihrer Umsetzung und den zugehörigen Maßnahmen. Am Tag zuvor fand ein vom Vorstand organisierter Strategieworkshop mit dem Aufsichtsrat statt, in dem für Covestro relevante Themen wie Klimaneutralität, Recycling und Kreislaufwirtschaft, Kundenzentriertheit und Digitalisierung intensiv diskutiert wurden. In der Aufsichtsratssitzung wurde zudem der Beschluss zur Verlängerung des Vertrags von Sucheta Govil als Vorständin für Vertrieb und Marketing gefasst. Des Weiteren wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats angepasst, um den neu gegründeten Nachhaltigkeitsausschuss abzubilden und die Anforderungen des FISG entsprechend zu berücksichtigen. In seiner Sitzung am 7. Dezember 2021 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Vergütungsthemen. Turnusgemäß überprüfte der Aufsichtsrat die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und beschloss das System für ihre kurzfristige variable Vergütung für den Zeitraum 2022 bis 2024. Daneben befasste er sich mit dem System und der Höhe der Aufsichtsratsvergütung. Das Gremium setzte sich des Weiteren detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2022 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick auseinander. Der Aufsichtsrat genehmigte sowohl die Unternehmensplanung als auch den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2022. In dieser Sitzung gab der Aufsichtsrat zudem eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab und verabschiedete eine gendersensiblere Fassung seiner Geschäftsordnung. In seiner letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 20. Dezember 2021 nominierte der Aufsichtsrat mit Dr. Sven Schneider einen neuen Aufsichtsratskandidaten als Nachfolger des ausscheidenden Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher für die Wahl in der kommenden Hauptversammlung 2022. Ausschüsse des AufsichtsratsIm abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über fünf dauerhafte Ausschüsse, um seine Aufgaben effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Als dauerhafte Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal-, ein Nominierungs- und seit August 2021 zusätzlich ein Nachhaltigkeitsausschuss. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der regulären Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" näher beschrieben. Die Sitzungen und Entscheidungen aller Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen. Das Präsidium ist in seiner Rolle als Vermittlungsausschuss im Jahr 2021 nicht zusammengetreten. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr am 19. Februar, 26. April, 9. Juni, 5. August und 2. November 2021 insgesamt fünfmal getagt, davon fünfmal in Gegenwart des Finanzvorstands und dreimal in Gegenwart des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasst auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu billigen sowie dem zusammengefassten Lagebericht und dem Gewinnverwendungsvorschlag zuzustimmen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2021 vor deren Veröffentlichung. Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überwacht und sich mit der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Dabei stützte er sich unter anderem auch auf die entsprechende Berichterstattung des Leiters der Unternehmensfunktion Corporate Audit und des Abschlussprüfers. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Aufsichtsratsvorschlags zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen. Der Prüfungsausschuss hat sich kontinuierlich mit dem Abschlussprüfer über wesentliche Prüfungsrisiken und die erforderliche Ausrichtung der Abschlussprüfung ausgetauscht und befasste sich mit den vom Abschlussprüfer vorgeschlagenen Prüfungsschwerpunkten. Besondere Themen, mit denen sich der Prüfungsausschuss in diesem Geschäftsjahr beschäftigte, waren Änderungen durch das FISG sowie die Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung. Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, über den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, über den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie über die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Unternehmensfunktion Corporate Audit. Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahmen auch die Leiter der zuständigen Fachabteilungen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstatteten Bericht und beantworteten Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr am 22. Februar, 9. Juni, 7. Oktober und 2. Dezember 2021 zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. In seiner ersten Sitzung befasste sich der Ausschuss vor allem mit dem neuen Vergütungssystem des Vorstands und der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder. In der Sitzung am 9. Juni stand für den Personalausschuss hauptsächlich das Thema "Diversity@Covestro" im Fokus. In der dritten Sitzung am 7. Oktober beschäftigte sich der Personalausschuss insbesondere mit der Wiederbestellung und Vertragsverlängerung von Sucheta Govil. Am 2. Dezember wurden u. a. die Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die neue Tranche der langfristigen Vergütung sowie die Änderung des Vergütungssystems des Vorstands hinsichtlich seiner kurzfristigen variablen Vergütung thematisiert. Daneben stimmte der Personalausschuss der Kandidatur von Dr. Markus Steilemann für das Mandat eines Aufsichtsratsmitglieds der Fuchs Petrolub SE, Mannheim, zu. In einem Umlaufverfahren hat der Personalausschuss zudem am 14. Juni 2021 der Wahrnehmung eines potenziellen Aufsichtsratsmandats durch Dr. Thomas Toepfer bei der CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel, zugestimmt. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses traten im Berichtsjahr am 1. Oktober 2021 zusammen, um die Wahl eines Anteilseignervertreters als Nachfolger für den ausscheidenden Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher vorzubereiten. In einem Umlaufverfahren hat der Nominierungsausschuss dann am 15. Dezember 2021 einen Wahlvorschlag für Dr. Sven Schneider als Kandidaten für den Aufsichtsrat beschlossen. Der Nachhaltigkeitsausschuss trat nach seiner Gründung am 24. August 2021 zu zwei Sitzungen zusammen. In seiner ersten Sitzung am 20. September ging es zunächst vornehmlich um die Festlegung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Nachhaltigkeitsausschusses. Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss mit neuen Entwicklungen und Trends zum Thema Nachhaltigkeit. In seiner zweiten Sitzung am 3. Dezember 2021 beschäftigte er sich mit den Möglichkeiten und Vorgehensweisen zur CO 2 -Reduzierung in der Industrie und diskutierte darauf aufbauend das Klimaprogramm von Covestro inkl. des Status Quo, der Ziele und der relevanten Kennzahlen. Jahres- und Konzernabschluss / AbschlussprüfungDer Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 haben Dr. Markus Zeimes und Franziska Schenk unterschrieben. Herr Zeimes unterzeichnete den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2018, Frau Schenk erstmalig zum 31. Dezember 2021. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht inkl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen. Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch über den zusammengefassten Lagebericht und insbesondere die Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens wurde Einverständnis erzielt. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidung zur Rücklagenbildung in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 3,40 € pro Aktie vorsieht, schloss sich der Aufsichtsrat an. Vorstand und Aufsichtsrat haben den jährlichen Vergütungsbericht gemeinsam erstellt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2021 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die danach den Aktionären auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Personelle Wechsel im AufsichtsratBei der Hauptversammlung am 16. April 2021 wurde Lise Kingo für den ausscheidenden Ferdinando Falco Beccalli neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Ferdinando Falco Beccalli für seinen engagierten Einsatz in den vergangenen sechs Jahren und die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dank des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2021. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie. Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend ebenfalls bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in das Unternehmen.
Leverkusen, 22. Februar 2022 Für den Aufsichtsrat Dr. Richard Pott, Vorsitzender Covestro am KapitalmarktKursentwicklung der Covestro-Aktie im Marktvergleich im Gesamtjahr 2021
Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Deutsche Börse Volatile Aktienmärkte im AufwärtstrendDas Börsenjahr 2021 war wie auch schon das Vorjahr von den Auswirkungen der globalen Coronavirus-Pandemie gekennzeichnet, allerdings in erheblich geringerem Umfang. Realwirtschaftliche Verbesserungen im Vorjahresvergleich bildeten trotz Einschränkungen globaler Lieferketten eine positive Bewertungsgrundlage für die Aktienmärkte. So setzten die europäischen Aktienmärkte ihren Mitte 2020 begonnenen Aufwärtstrend fort. Der europäische Leitindex EURO STOXX 50 * übertraf bereits zum Ende des 1. Quartals 2021 das Kursniveau vor Beginn der Coronavirus-Pandemie. Bis zum Jahresende 2021 entwickelten sich die Aktienmärkte mit einiger Volatilität positiv und schlossen mit deutlichen Kursgewinnen. Der EURO STOXX 50 notierte zum Jahresende 2021 mit 4.306 Punkten 20,6 % über dem Vorjahr, während der DAX das Jahr bei 15.885 Punkten und einem Kursplus von 15,8 % im Jahresvergleich beendete. Die europäischen Chemiewerte führten ihren im 2. Halbjahr 2020 begonnenen Aufwärtstrend noch dynamischer als der Gesamtmarkt fort. So lag der Index STOXX Europe 600 Chemicals ** am Jahresende 2021 24,8 % über dem Jahresbeginn. Mit einem Xetra-Schlusskurs von 54,20 € schloss auch die Covestro-Aktie das Börsenjahr 2021 positiv ab, allerdings nur mit einem leichten Kursplus von 7,4 % gegenüber dem Vorjahresende. Während das Unternehmen im Laufe des Geschäftsjahres seine Ergebnisprognose drei Mal erhöhte, verlief der Aktienkurs weitgehend in einem Seitwärtstrend. Den Tiefststand des Jahres markierte die Covestro-Aktie am 30. November 2021 mit einem Schlusskurs von 49,84 €, ihren Jahreshöchststand erreichte sie bereits am 2. März 2021 mit 62,48 €. Gegenüber dem Schlusskurs des Börsenjahres 2020 von 50,48 € und einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1,30 € pro Aktie, die am 21. April 2021 ausgezahlt wurde, entspricht das einer Aktienperformance (Dividenden-Reinvestition) im Börsenjahr 2021 von 9,9 %.
* EURO STOXX 50: europäischer Aktienindex,
der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und
umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen
Raums abbildet
Dividendenentwicklung
1 Rumpfgeschäftsjahr der Covestro AG
Zum Ende des Berichtsjahres betrug die Marktkapitalisierung von Covestro 10,5 Mrd. €, basierend auf dem Grundkapital von 193,2 Mio. Aktien. Das durchschnittliche tägliche Xetra-Handelsvolumen lag bei 0,9 Mio. Aktien. Covestro-Aktie im Überblickscrollen
Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Deutsche Börse Neue DividendenpolitikMit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 hat Covestro im Februar 2021 angekündigt, seine Dividendenpolitik auf eine neue Basis zu stellen, und so einen stärkeren Bezug zur wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns geschaffen. Die aktuelle Dividendenpolitik von Covestro sieht vor, zwischen 35 % und 55 % des erwirtschafteten Konzernergebnisses an seine Aktionäre auszuschütten. Es ist angestrebt, dass sich die Ausschüttungsquote in Jahren mit starken Konzernergebnissen eher am unteren Ende des Korridors bewegt, in herausfordernden Jahren eher am oberen Ende. Moody's bestätigt Covestro-Rating und hebt AusblickAm 31. März 2021 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro und hob den Ausblick von negativ auf stabil an. Covestro beabsichtigt auch in Zukunft, Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Hauptversammlung am 16. April 2021 virtuell abgehaltenDie ordentliche Hauptversammlung 2021 der Covestro AG fand am 16. April 2021 statt. Aufgrund der andauernden Coronavirus-Pandemie hatte sich die Gesellschaft frühzeitig zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung wie im Vorjahr entschlossen, um zusätzliche Gesundheitsrisiken für alle Beteiligten zu vermeiden. Die Hauptversammlung billigte die von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 vorgeschlagene Dividende in Höhe von 1,30 € pro Aktie. Mit einer Ausschüttungssumme in Höhe von 251 Mio. € an die Aktionäre der Covestro AG im April 2021 erreichte Covestro eine Ausschüttungsquote in Höhe von 55 %. Zudem wurde Lise Kingo von der Hauptversammlung als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Sie folgt auf Ferdinando Falco Beccalli, der sein Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung 2021 niederlegte. Lise Kingo ist u. a. als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied der Sanofi SA, Paris (Frankreich), tätig und war bis Juni 2020 Chief Executive Officer (CEO) und Executive Director des "UN Global Compact", der weltweit größten Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Euro-Anleihe zurückgezahltAm 7. Juli 2021 wurde die im Jahr 2016 platzierte Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Fälligkeit im Oktober 2021 vorzeitig und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt. ADR-Programm im fünften Jahr erfolgreichSeit dem 1. Dezember 2016 erleichtert ein American-Depositary-Receipt (ADR)-Programm globalen Investoren den Zugang zu Aktien des Unternehmens. Covestro-ADRs werden unter dem Kürzel "COVTY" am US-amerikanischen Over-the-Counter(OTC)-Markt gehandelt. Am Jahresende 2021 erreichte die Gesamtanzahl der ausstehenden ADRs 3,6 Mio. (Vorjahr: 2,2 Mio.). Covestro-Aktie von Analysten mehrheitlich zum Kauf empfohlenZum Jahresende 2021 wurde die Covestro-Aktie von 24 Wertpapierhäusern beurteilt: 17 Analysten empfahlen sie zum Kauf und sechs bewerteten sie neutral. Ein Analyst sprach eine Verkaufsempfehlung aus. Das angegebene Kursziel lag zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt bei rund 69 €. Stammdaten der Covestro-Aktiescrollen
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHTCOVESTRO-KONZERN IM ÜBERBLICKUnternehmensprofilOrganisation und GeschäftsmodellOrganisationCovestro ist einer der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen. Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns ist die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Diese ist in Deutschland börsennotiert und gehört dem deutschen Leitindex DAX an. Im Jahr 2021 hat Covestro seine neue Konzernstrategie "Sustainable Future" vorgestellt. Dabei stehen eine geschärfte Kundenorientierung sowie nachhaltiges Wachstum im Fokus. Leitprinzip der Strategie und die langfristige Vision des Konzerns ist es, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. In diesem Zuge hat Covestro seine Organisations- und Berichtsstruktur zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt. Statt wie bisher in die drei Berichtssegmente Polyurethanes (PUR), Polycarbonates (PCS) und Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) ist der Konzern nun in die zwei Berichtssegmente Performance Materials (PM) sowie Solutions & Specialties (S & S) gegliedert. Die Segmente gliedern sich weiter in sieben maßgeschneiderte Geschäftseinheiten. Diese sind entlang ihrer jeweiligen Erfolgsfaktoren aufgestellt und alle operativ erfolgskritischen Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette sind in diese neuen Einheiten eingebettet. Damit hat Covestro sein Geschäft noch konsequenter auf die Anforderungen der jeweiligen Märkte zugeschnitten und sich noch stärker an den Bedürfnissen seiner Kunden ausgerichtet. → Siehe "Konzernstrategie" und Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung" Das Segment Performance Materials bildet eine eigene Geschäftseinheit und umfasst das Geschäft mit Standard-Urethankomponenten, Standard-Polycarbonaten sowie Basischemikalien. Hier liegt der Fokus auf der zuverlässigen Lieferung von Standardprodukten zu wettbewerbsfähigen Kosten. → Siehe "Strategie des Segments Performance Materials" Das Segment Solutions & Specialties umfasst die sechs Geschäftseinheiten Engineering Plastics, Coatings & Adhesives, Tailored Urethanes, Thermoplastic Polyurethanes, Specialty Films sowie Elastomers und vereint das Angebot an differenzierten Produkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit, die Covestro mit anwendungstechnischen Dienstleistungen kombiniert. → Siehe "Strategie des Segments Solutions & Specialties" Zudem hat der Konzern unternehmensübergreifende Funktionen etabliert. Diese arbeiten an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro ("Build"-Charakter) wie z. B. der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit sowie der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung ("Run"-Charakter). Zum 31. Dezember 2021 umfasste der Covestro-Konzern neben der Covestro AG 66 konsolidierte Gesellschaften in 21 Ländern und beschäftigte 17.909 Mitarbeitende * . → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" Konzernstruktur
Der Vorstand der Covestro AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern; er definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Er legt das Portfolio des Konzerns fest, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer, CEO) ist Dr. Markus Steilemann. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören die Unternehmensfunktionen Strategy, Sustainability & Public Affairs, Group Innovation sowie Corporate Audit, Human Resources und Communications. Sucheta Govil ist Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer, CCO) von Covestro. Sie trägt die Verantwortung für die sieben Geschäftseinheiten inkl. aller geschäftsrelevanten Prozesse und Bereiche von Produktion, Einkauf und Anwendungstechnik bis hin zum Vertrieb. Außerdem verantwortet sie die drei regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die für die internen und externen Lieferketten weltweit zuständig sind. Dr. Klaus Schäfer ist der Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. In dieser Rolle ist er für die Unternehmensfunktionen Process Technology, Engineering, Group Health, Safety and Environment sowie Group Procurement verantwortlich. Zudem koordiniert er die Einführung und Einhaltung globaler Prozesse, Standards und Initiativen im Produktionsnetzwerk von Covestro. Dr. Thomas Toepfer ist Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO) von Covestro und hat zudem die Funktion des Arbeitsdirektors inne. Er verantwortet die Unternehmensfunktionen Accounting, Controlling, Finance & Insurance, Information Technology & Digitalization, Investor Relations sowie Law, Intellectual Property & Compliance, Portfolio Development und Taxes. Darüber hinaus ist Dr. Toepfer für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig. → Siehe "Zusammensetzung des Vorstands" Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Vertretenden der Personen mit Aktienbesitz und der Arbeitnehmerschaft zusammensetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Richard Pott, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Petra Kronen. → Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" GeschäftsmodellDas Portfolio von Covestro umfasst Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat, außerdem Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte, zu denen etwa Folien gehören. Darüber hinaus sind weitere Vorprodukte wie Chlor und Nebenprodukte wie Styrol Teil des Produktportfolios von Covestro. Die Materialien des Unternehmens finden sich in vielen Bereichen des modernen Lebens. Covestro bietet seinen Kunden innovative und nachhaltige Lösungen an, die einerseits Performanceverbesserungen ermöglichen und andererseits dabei helfen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Die Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erstrecken sich von der Isolierung von Kühlschränken und Gebäuden über Laptop- und Smartphone-Gehäuse sowie Medizintechnik bis zu kratzfesten und schnell trocknenden Autolacken oder Personalausweisfolien. Damit deckt Covestro unterschiedlichste Branchen ab: Hauptabnehmer sind die Automobil- und Transportindustrie, die Bauindustrie, die Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie sowie die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie. Auch in Bereichen wie Sport und Freizeit oder Gesundheit kommen die Produkte zum Einsatz, ebenso in der Chemieindustrie selbst. Materialien von Covestro werden zudem für die Herstellung von medizinischen Apparaturen, Schutzwänden oder Abtrennungen zum Infektionsschutz genutzt, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eingesetzt werden. Covestro beobachtet, wie sich Absatz- und Endmärkte entwickeln, und begleitet das Wachstum seiner Kunden. Produkte, Technologien und Anwendungslösungen entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kontinuierlich weiter. Hauptwettbewerber von Covestro sind BASF, Dow Chemical, Huntsman, Mitsubishi, Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) sowie Wanhua Chemical. → Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/de/marken Globale Megatrends spielen dabei eine wichtige Rolle: Der fortschreitende Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung, die zunehmende Urbanisierung sowie neue Formen der Mobilität verändern das Leben von Milliarden Menschen. Infolgedessen muss sich auch die Polymer-Industrie weiterentwickeln. Unternehmen wie Covestro stehen vor neuen Herausforderungen und tragen aus diesem Grund zu innovativen Lösungen bei. Daher will Covestro seine gesamte Produktion, sein komplettes Produktportfolio sowie letztlich das gesamte Unternehmen langfristig komplett auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft ausrichten. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Im Fokus stehen dabei die Themen "Alternative Rohstoffe", "Erneuerbare Energien", "Innovatives Recycling" und "Gemeinsame Lösungen". Mit seinen Werkstoffen will Covestro diese Entwicklungen ermöglichen und begleiten. Indem das Unternehmen traditionelle Werkstoffe durch langlebige, leichte, umweltverträglichere und kostengünstige Materialien ersetzt, fördert es etwa maßgeblich den Leichtbau in der Automobilindustrie, macht Wohnen durch effektive Dämmstoffe energieeffizienter, unterstützt die nachhaltige Energiewirtschaft durch spezialisierte Werkstoffe und erhöht die Haltbarkeit von Lebensmitteln durch eine verbesserte Isolierung entlang der Kühlkette. Im Gegensatz zu herkömmlichen Werkstoffen mit teils hohem Rohstoffbedarf aus nicht erneuerbaren Quellen, erhöht Covestro u. a. den Anteil alternativer Rohstoffe in seiner Produktion kontinuierlich. → Siehe "Kreislaufwirtschaft" → Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/de/branchen SegmentePerformance MaterialsIm Segment Perfomance Materials liegt der Fokus auf der Entwicklung, der Produktion und der zuverlässigen Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Standardprodukten sowie Basischemikalien. Dies umfasst u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel-, Holzverarbeitungs- und Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen und Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz. Solutions & SpecialtiesDas Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro. In diesem kombinieren wir chemische Produkte mit anwendungstechnischen Dienstleistungen. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und dem Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Rotorblätter von Windkraftanlagen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer oder hochwertige Spezialfolien. In diesem Segment ist auch der akquirierte Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), angesiedelt, dessen Übernahme Covestro im Berichtsjahr vollzogen hat. → Siehe "Wesentliche Ereignisse" EinkaufDie Beschaffung von Covestro wird durch die Unternehmensfunktion Group Procurement geführt. Dabei ist diese -zusammen mit den Geschäftseinheiten und den Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics in den Regionen - verantwortlich für die weltweite, termingerechte Versorgung aller Unternehmensbereiche mit Waren und Dienstleistungen zu den bestmöglichen Konditionen. In diesem Rahmen wird sichergestellt, dass der hohe Qualitätsanspruch des Konzerns erfüllt wird. Zudem ist Group Procurement dafür verantwortlich, dass die ethischen und ökologischen Prinzipien von Covestro im gesamten Beschaffungsprozess eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeitenden bindenden Konzernregelung definiert. → Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Strategische Leitmotive im EinkaufWertbeitragZuverlässigkeitDurch hohe Standards für Sicherheit, Qualität und Zeitmanagement gemeinsam mit unseren Lieferanten die Kontinuität der Produktion sicherstellen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern KostentransformationIn Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten durch Teilen von Know-how und Best Practices dauerhafte Kosteneinsparungen realisieren NachhaltigkeitHohe Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungskette verankern und gemeinsam mit unseren Lieferanten neue Lösungen für mehr Nachhaltigkeit entwickeln InnovationGegenseitige Bedürfnisse verstehen und mit unseren Lieferanten Innovationskräfte bündeln, um daraus Wert für das gemeinsame Geschäft zu generieren Zielsetzung ist, einen Wettbewerbsvorteil für Covestro zu generieren und einen entscheidenden Wertbeitrag zu leisten. Dabei orientiert sich Covestro an vier strategischen Leitmotiven: Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Kostentransformation und Innovation. Durch die Beschaffung erneuerbarer Energien oder alternativer Rohstoffe trägt Group Procurement dazu bei, die Vision von Covestro, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, zu erreichen. Darüber hinaus fördert die Unternehmensfunktion Group Procurement die Digitalisierung der Einkaufsprozesse und -systeme, um Effizienz und Effektivität des Beschaffungsvorgangs für Covestro und seine Lieferanten zu verbessern. → Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" Im Jahr 2021 haben wir in 66 Ländern (Vorjahr: 67) für 11,3 Mrd. € (Vorjahr: 7,9 Mrd. €) Waren und Dienstleistungen bei etwa 13.000 Lieferanten (Vorjahr: etwa 13.000) eingekauft. * Dabei gab es eine ausgewogene regionale Verteilung der Einkaufsmengen. Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Substanzen wie Phenol, Benzol, Propylen bzw. Propylenoxid, Toluol und Aceton, die einen Anteil von 35 % * (Vorjahr: 33 %) an unserem Einkaufswert haben. Zusätzlich benötigt der Betrieb unserer Produktionsanlagen in größerem Umfang Energie, die wir vorrangig aus externen Quellen und in Form von Elektrizität und Dampf beziehen. Wir sind bestrebt, für den Betrieb unerlässliche Rohstoffe, deren externer Bezug sich für Covestro herausfordernd gestaltet, intern bzw. über Gemeinschaftsunternehmen zu beschaffen. Dies ist bspw. der Fall bei Chlor, welches Covestro teilweise selbst produziert, und Propylenoxid, das Covestro über Gemeinschaftsunternehmen beschafft. Neben Rohstoffen und Energie werden auch technische Güter und Dienstleistungen für Betrieb, Logistik und Investitionsprojekte benötigt. Diese Aktivitäten werden durch die Unternehmensfunktionen Group Procurement und Supply Chain & Logistics zentral gebündelt, um einen Wertbeitrag im Sinne der Konzernstrategie zu generieren. Wir überprüfen zudem regelmäßig Nachhaltigkeit und Qualität unserer Lieferanten und stellen sicher, dass sie interne und externe Standards einhalten. Produktions- und F&E-StandorteFür die verschiedenen Produktgruppen betreibt Covestro weltweit Produktionsanlagen sowie Standorte für Forschung und Entwicklung (F&E). Die folgende Grafik zeigt die geografische Verteilung der 50 Produktionsstandorte und der 10 F&E-Standorte in den Regionen EMLA, NA und APAC von Covestro. Produktions- und F&E-Standorte von Covestro
1 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
Produktionsanlagen mit großer Kapazität dienen insbesondere dazu, Kunden in den jeweiligen Regionen zuverlässig und effizient mit Produkten des Segments Performance Materials zu versorgen. Zusätzlich betreiben wir in ausgewählten Ländern sowohl weitere Anlagen, um Polyurethan-Vorprodukte und Produkte des Segments Solutions & Specialties herzustellen, als auch Produktionsanlagen für die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten. Durch die Integration vorgelagerter Produktionsstufen (Rückwärtsintegration), z. B. bei der Eigenproduktion von Chlor, hat Covestro die Wertschöpfung kontinuierlich optimiert. Zudem hat Covestro umfangreiche Programme und Maßnahmen implementiert, um die Ergebnisse hinsichtlich der Sicherheit und Verfügbarkeit von Anlagen zu gewährleisten sowie ebenso die Kosteneffizienz stetig zu verbessern. Covestro investiert fortwährend in sein globales Produktionsnetz, um die Anlagen und deren Infrastruktur instand zu halten, Herstellungsprozesse zu verbessern sowie Kapazitäten entsprechend den Marktentwicklungen zu erweitern. Dabei setzt Covestro auf fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren und optimiert kontinuierlich seine Technologien. Zu den wichtigen Wachstumsprojekten im Jahr 2021 zählten z. B. die Erhöhung der Produktionskapazitäten für Spezialitäten in EMLA sowie die Erweiterung der Compoundierungskapazitäten in Krefeld-Uerdingen, Shanghai (China) und Guangzhou (China). → Siehe "Cashflows aus investiver Tätigkeit" Forschung und Entwicklung werden bei uns vor allem in drei großen Zentren in Deutschland, den USA und China betrieben. Durch die Akquisition von RFM sind weitere Zentren in China, in Taiwan, Großchina, in den USA und in den Niederlanden hinzugekommen. Kundennahe Anwendungen werden hauptsächlich in den entsprechenden Regionen entwickelt, während die globale, grundlegende Forschung und Technologieentwicklung vorwiegend aus Deutschland heraus betrieben werden. Zusätzlich unterhalten wir in Japan einen F&E-Standort, der sich auf den japanischen Markt fokussiert. Durch unsere globale Präsenz können wir regionalen Trends und Kundenwünschen bestmöglich entsprechen. → Siehe "Innovation" Marketing und VertriebDie industriespezifischen Marketing- und Vertriebsteams verantworten den Aufbau von Neugeschäften mit potenziellen und bestehenden Kunden sowie die kontinuierliche Markt- und Trendanalyse. Jede Geschäftseinheit vertreibt und vermarktet ihre Produkte über die eigene Vertriebsorganisation sowie über Handelshäuser und lokale Distributoren. Ausgenommen davon sind weltweit operierende Großkunden, die von unseren Key-Account-Verantwortlichen direkt betreut werden. Die Vermarktung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Marketing, Vertrieb und Anwendungsentwicklung. Die Marketingaktivitäten bei Covestro werden aus den Geschäftseinheiten heraus übergreifend gesteuert. Ausgewählte Geschäftseinheiten haben ihre Verkäufe in den vergangenen Geschäftsjahren bereits teilweise auf unseren digitalen Vertriebskanal "Covestro Direct Store" umgestellt. Über diese digitale Handelsplattform konnten im Geschäftsjahr 2021 mehr als 13.000 Transaktionen mit einem Gesamtwert im mittleren bis oberen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich abgewickelt werden. Die Anzahl der Transaktionen stieg dabei um rund 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, während sich der entsprechende Umsatz verdoppelte. Neben dem Angebot im eigenen "Covestro Direct Store" arbeiten wir auch an der Platzierung von ausgewählten Produkten auf externen digitalen Vertriebsplattformen, um unser Angebot noch konsequenter an den Bedürfnissen unserer Kunden ausrichten zu können und diesen eine vollständig digitale Kundenerfahrung zu bieten. Wir haben daher bereits im Geschäftsjahr 2020 ein unternehmensweites Konzept mit dem Namen "Customer Centricity" entwickelt, um Kundenzentrierung, Kundenverständnis und Kundenzufriedenheit für jeden Mitarbeitenden in den Fokus der täglichen Arbeit zu rücken. Auf der fortlaufenden Umsetzung unserer bereits eingeführten Digitalisierungsstrategie für unsere Marketingaktivitäten liegt - unabhängig von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie - nach wie vor der Fokus unserer Aktivitäten. Ziel ist es, unseren Kunden noch bessere und maßgeschneiderte Informationen zur Verfügung zu stellen sowie direkter und umfassender mit ihnen zu kommunizieren. Um dies zu erreichen, wurde z. B. das initiale Konzept digitaler Messestände (Digital Showrooms) auf digitale Event-Plattformen (Digital Event Platforms) ausgeweitet. Außerdem wird das Thema "Connecting the Dots" für alle Marketingaktivitäten vorangetrieben. Darunter verstehen wir die Zusammenführung aller relevanten Prozesse, Systeme und somit Datenflüsse. Daneben gewinnen auch das Thema "Big Data" im Hinblick auf Kunden-, Markt- und Geschäftskonsolidierung und die daran anschließende Bereitstellung, Analyse und Auswertung der Daten für uns immer mehr an Bedeutung. Für die Kundenbetreuung und die effiziente Auftragsabwicklung ist im Wesentlichen die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics in den Regionen EMLA, NA und APAC verantwortlich. Sie verantwortet den gesamten Prozess - von der Auftragsannahme über die Werkslogistik und Versanddisposition bis zur Rechnungsstellung und Beschwerdeannahme. Durch die kundennahe Betreuung in den einzelnen Regionen können Aufträge besonders schnell und reibungslos bearbeitet werden. Zur Auftragserfassung und -abwicklung setzt Covestro u. a. ECommerce-Plattformen ein. Über das Selfservice-Portal "Order@Covestro" können unsere Kunden Bestellungen platzieren und jederzeit den Status ihrer Aufträge einsehen. Über "Order@Covestro" findet keine Geschäftsanbahnung statt; es ergänzt vielmehr unser Serviceangebot für Bestandskunden und hilft bei der Erledigung von Routineanfragen unabhängig von den Ansprechzeiten unserer Mitarbeitenden im Kundenservice und Vertrieb. Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister, die wir anhand strenger Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätskriterien auswählen und bewerten. Neben dem Schutz von Mensch und Umwelt ist uns die Lieferzuverlässigkeit besonders wichtig. Transporte werden bevorzugt auf dem Schienenweg oder intermodal, also über eine Kombination verschiedener Verkehrsträger, abgewickelt. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir insbesondere auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Reduktion von Treibhausgasemissionen. Sofern Transportzeit und Lieferzuverlässigkeit dies zulassen, beliefern wir unsere Kunden aus produktionsnahen Lagern. Bei größeren Distanzen und in Abhängigkeit von der Zuverlässigkeit des Transportwegs werden unsere Produkte zur Verkürzung der Lieferzeit in regionalen Distributionszentren zwischengelagert und dann von dort ausgeliefert. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtung zur Reduktion unserer Treibhausgasemissionen beteiligen wir uns an der Industrieinitiative "RH2INE". Diese hat zum Ziel, ab dem Jahr 2024 mit Brennstoffzellen angetriebene Binnenschiffe auf dem Rhein einzusetzen. In Anlehnung an diese Initiative ist Covestro maßgeblich an der Initiierung eines weiteren Brennstoffzellen-Projekts beteiligt, welches die Entwicklung und den Einsatz von Brennstoffzellen für Lastkraftwagen im Gütertransport beschleunigen soll. → Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" Um die Rückmeldungen unserer Kunden verstärkt in unsere internen Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen, messen wir die Kundenzufriedenheit mithilfe der Kennzahl des Promotorenüberhangs (Net Promoter Score, NPS), der die Weiterempfehlungsbereitschaft der Kunden widerspiegelt. Hierzu führen wir systematische, jährlich stattfindende Zufriedenheitsbefragungen unter unseren Kunden durch. Darüber hinaus streben wir Fehlerfreiheit in allen Prozessen als oberstes Qualitätsziel an, um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Diese wird weltweit regelmäßig in einem globalen Managementsystem unter Berücksichtigung von Kundenzufriedenheitsanalysen und Lieferantenbewertungen, bei denen Covestro die Leistung der Spediteure bewertet, erhoben und ausgewertet. Daraus leiten wir Korrektur- und Präventionsmaßnahmen ab, um das Qualitätsniveau und die Kundenzufriedenheit kontinuierlich zu erhöhen und die Fehler- und Beschwerdequote weiter zu senken. Im Berichtsjahr verzeichneten wir 5,13 Beschwerden je 1.000 Lieferungen. StrategieDaseinszweck und VisionDer fortschreitende Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung, die zunehmende Urbanisierung und neue Formen der Mobilität sind enorme globale Herausforderungen. Covestro stellt sich diesen Herausforderungen und verbindet so wirtschaftlichen Erfolg mit Nachhaltigkeit. Ziel ist es, den Daseinszweck (Purpose) von Covestro zu verwirklichen: "To make the world a brighter place" - "Die Welt lebenswerter machen". Mit unseren Hochleistungs-Polymer-Werkstoffen wollen wir Lösungen für die globalen Herausforderungen anbieten. Wir setzen dabei auf Technologien, die den Energieeinsatz und die Emissionen in unseren Produktionsprozessen reduzieren. Die von uns entwickelten Produkte und Lösungen ersetzen herkömmliche Werkstoffe wie Glas oder Metall, die weniger nachhaltig hergestellt werden oder einen weniger nachhaltigen Lebenszyklus aufweisen, oder ermöglichen ganz neue, nachhaltige Anwendungen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere langfristige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft uns unserem Daseinszweck näher bringt. Aufbauend auf unserem Daseinszweck bildet die Umsetzung unserer Vision die Basis unserer Konzernstrategie: Wir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus. Diese Vision gibt uns eine klare Richtung vor, wohin wir uns als Unternehmen entwickeln wollen. Daseinszweck, Vision und StrategieDaseinszweckDie Welt lebenswerter machen VisionWir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus Strategie"Sustainable Future" Unsere Unternehmenswerte und unsere Unternehmenskultur, die von unseren Mitarbeitenden gelebt werden, tragen maßgeblich dazu bei, unseren Daseinszweck, unsere Vision und unsere Strategie zu verwirklichen. → Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur" KonzernstrategieStrategische Ziele und MaßnahmenUnsere übergeordneten Ziele, die sich aus unserem Daseinszweck und unserer Vision ergeben, geben die Richtung für unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" vor. Diese bezieht die sich ändernden externen und internen Entwicklungen, wie z. B. Dynamiken in der Klimapolitik, im Markt und in der Digitalisierung, mit ein und reflektiert die neuen Einflüsse unserer Vision. Unsere Konzernstrategie besteht aus drei strategischen Kapiteln: Wir wollen "Covestro optimal in Position bringen", "nachhaltiges Wachstum vorantreiben" und uns "vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten". Unsere Strategie steht auf einem soliden Fundament, denn ihre Umsetzung wird durch die Beschleunigung der Digitalisierung im Unternehmen und den Ausbau unserer "Wir sind 1"-Kultur ermöglicht. Konzernstrategie "Sustainable Future"scrollen
"Covestro optimal in Position bringen"Wir bringen uns optimal in Position - mit dem ersten strategischen Kapitel wollen wir das Unternehmen bestmöglich aufstellen, um unser volles Potenzial zu heben und somit die Basis für nachhaltiges und profitables Wachstum zu schaffen. Das erste strategische Kapitel ist angetrieben von einem klaren Verständnis unseres Geschäftes: Wir bieten ein breites Portfolio von Standard- und Spezialprodukten an und zeichnen uns zugleich durch eine hohe Innovations-, Forschungs- und Entwicklungskraft aus. Wir wollen uns noch stärker auf die Erfolgsfaktoren unseres Kerngeschäftes fokussieren. Unsere Kunden stehen dabei für uns an erster Stelle. Wir optimieren Prozesse, die unsere Kunden erfolgreich machen, verbessern Arbeitsabläufe innerhalb unserer Organisation und richten uns vollständig auf die Bedürfnisse unserer Kunden aus. Je nach Kundenfokus liefern wir Standardprodukte schnell und in hoher Qualität oder stehen unseren Kunden mit technischer Expertise bei der Verbesserung oder Entwicklung von (Spezial-)Produkten zur Seite. Um das erste strategische Kapitel umzusetzen, haben wir im Vorjahr das globale Transformationsprogramm "LEAP" gestartet. Damit gestalten wir Strukturen, Prozesse und Steuerungsmechanismen neu, um unser Unternehmen bestmöglich aufzustellen. Die Implementierung der Maßnahmen des Transformationsprogramms hat im Berichtsjahr begonnen und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Zum 1. Juli 2021 haben wir bereits eine Neustrukturierung unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Verantwortlichkeiten vorgenommen. Unter anderem strukturieren wir nun unser Geschäft nach Standardprodukten auf der einen und Spezialprodukten auf der anderen Seite. Ferner zielt das Programm auf die unternehmensübergreifende Bündelung bestimmter Kompetenzbereiche. Dabei geht es primär um die profitable Weiterentwicklung unseres Geschäftes, mit Blick auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Ein weiteres wesentliches Kernelement des ersten strategischen Kapitels ist das Konzept "Customer Centricity", mit dem wir kundenorientiertes Arbeiten künftig noch stärker forcieren wollen. "Customer Centricity" bei Covestro basiert konkret auf drei Säulen: scrollen
"Nachhaltiges Wachstum vorantreiben"Nachhaltiges Wachstum voranzutreiben und damit Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu vereinen, ist Bestandteil des zweiten strategischen Kapitels unserer Konzernstrategie. Um ein zukunftsfähiges Portfolio sicherzustellen, wollen wir in langfristig attraktive und nachhaltige Marktsegmente investieren. Alle Aktivitäten, die organisches und anorganisches Wachstum fördern, - d.h. Investitionen, Akquisitionen, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und auch unsere strategische Venture-Capital-Initiative (Covestro Venture Capital, COVeC) - richten wir zukünftig noch stärker auf Nachhaltigkeit aus. → Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen" Zu den wichtigsten Elementen, wenn es darum geht, diese Entwicklung voranzutreiben, gehören das Management und die Steuerung des Produktportfolios hin zu mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Anhand der Portfolio-Nachhaltigkeitsbewertung (Product Sustainability Assessment, PSA) - basierend auf der Methodik des globalen Nachhaltigkeitsforums "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) - baut Covestro ein zukunftssicheres, innovatives und nachhaltiges Produktportfolio auf. Dazu werden Entwicklungen im regulatorischen Umfeld und im Marktumfeld mithilfe von PSA frühzeitig identifiziert und in Entscheidungsprozesse und die Konzernstrategie einbezogen. Covestro hat dazu im Berichtsjahr bereits ein Pilotprojekt durchgeführt und überprüft derzeit die PSA-Methodik, um z. B. Aspekte der Kreislaufwirtschaft zu integrieren. Ein Großteil unserer neuen Produkte orientiert sich bereits an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs). Um die Entwicklung unseres zirkulären Produktportfolios voranzutreiben, haben wir im Berichtsjahr entschieden, künftig einen signifikanten Teil unseres Investitionsbudgets in diesem Bereich einzusetzen. Wir planen mit Investitionsausgaben in Höhe von bis zu 1 Mrd. €, die wir im Verlauf der nächsten zehn Jahre für Projekte ausgeben möchten, die die Kreislaufwirtschaft fördern. Um mit dem eingesetzten Kapital Wert zu generieren, analysieren und steuern wir unser Investitionsportfolio nach Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Wir forcieren Investitionsprojekte, die einen Return on Capital Employed (ROCE) erreichen, der oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, und die möglichst geringe Treibhausgasemissionen verursachen oder diese sogar reduzieren. → Siehe "Steuerung" und "Langfristige variable Vergütung" Zusätzlich werden wir in Zukunft einen schnelleren und kostengünstigeren Anlagenbau realisieren, um den effizienten Einsatz unseres Investitionskapitals zu erhöhen, ohne dabei die Zuverlässigkeit und Sicherheit unserer Anlagen zu beeinträchtigen. Daher werden wir unser globales Netzwerk an Anbietern für Anlagenbau, Ausrüstung und Dienstleistungen erweitern, interne Prozesse sowie den Ressourceneinsatz optimieren und verstärkt bereits erfolgreich realisierte Bauvorhaben als Vorlage für künftige Projekte (Blueprint-Ansatz) nutzen. Mit der im Berichtsjahr vollzogenen Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), baut Covestro zur Umsetzung der langfristigen Strategie gezielt nachhaltige Geschäftsbereiche aus. Die Übernahme und die Eingliederung von RFM machen Covestro zu einem der global führenden Anbieter für nachhaltige Beschichtungsharze. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen" "Vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten"Das dritte strategische Kapitel beinhaltet Maßnahmen, die dazu dienen, Covestro vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Diese Ausrichtung sehen wir als Chance für unser Unternehmen, mit unseren zirkulären Produkten entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs zu Lösungen für die globalen Herausforderungen beizutragen. Die Umsetzung des dritten strategischen Kapitels und damit unserer Vision wird durch unser globales Strategieprogramm "Circular Economy" vorangetrieben. Dieses Programm bündelt und treibt seit dem Jahr 2019 die Umsetzung des Themas "Kreislaufwirtschaft" bei Covestro in einer übergreifenden globalen Programmstruktur voran. Neben dem Programmmanagement zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft werden strategische Schwerpunktthemen wie bspw. alternative Rohstoffe, die Vermarktung von Produkten auf Basis dieser Rohstoffe oder die Erschließung von Rohstoffquellen durch Recycling bearbeitet. Darüber hinaus hat Covestro im Berichtsjahr ein globales Klimaprogramm gestartet, welches zum Ziel hat, eine Transformation der Produktionsstandorte hin zur Klimaneutralität zu koordinieren. Begrenzte natürliche Ressourcen und der fortschreitende Klimawandel sind zwei zentrale Gründe dafür, die Kreislaufwirtschaft weiter voranzutreiben. Unsere Aktivitäten zielen dabei darauf ab, Material- und Kohlenstoffkreisläufe zu schließen und somit im Unternehmen selbst sowie in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen Klimaneutralität zu erreichen und den Ressourcenverbrauch zu senken. Unser Ziel ist klar: Wir wollen zukünftig 100 % unserer Produkte aus alternativen Rohstoffen herstellen. Wir setzen auf eine Polymer-Produktion, die langfristig auf den Einsatz von fossilen Rohstoffen wie Erdöl verzichten kann. Durch die Neuausrichtung unserer Produktionsprozesse werden wir Rohstoffe einsetzen können, die bspw. aus nachhaltiger Biomasse, CO 2 , recycelten Altmaterialien oder mittels grünen Wasserstoffs per Elektrolyse hergestellt werden. Im Berichtsjahr haben wir bereits über 20.000 t zirkuläre Produktionsrohstoffe eingekauft und in die Produktion integriert. Für eine vollständig klimaneutrale Produktion bedarf es darüber hinaus einer konsequenten stufenweisen Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien zu wettbewerbsfähigen Preisen und unter Beibehaltung der Versorgungssicherheit. Unser Ziel ist es, zukünftig an allen Standorten 100 % unserer Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Dieses Ziel wird insbesondere durch den Abschluss von langfristigen Stromlieferverträgen aus erneuerbaren Energiequellen verfolgt, wie zuletzt am Standort Antwerpen (Belgien). Die Kreislaufwirtschaft wollen wir zudem durch die Entwicklung und Nutzung innovativer Recyclingtechnologien vorantreiben. Dabei sehen wir insbesondere das chemische Recycling als vielversprechend an. Dieses ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erhebliche Mengen des Ausgangsmaterials zurückgewonnen und wieder eingesetzt werden können. Es eignet sich vor allem für Materialien und Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften im Rahmen eines mechanischen Recyclings nicht verwertet werden können, oder für Fälle, in denen aus dem Recyclingprozess gleiche Qualitäten wie bei Neuware hervorgehen müssen. Uns ist bewusst, dass die Umstellung unserer Produktion und unseres Produktportfolios auf die Kreislaufwirtschaft eine große, langfristige Aufgabe darstellt, die wir nicht allein bewältigen können. Daher werden wir verstärkt an der Etablierung von kollaborativen Partnerschaften und Netzwerken mit unseren Kunden, Lieferanten, Forschungsinstituten und anderen Lösungsanbietern entlang des Wertschöpfungskreislaufs arbeiten. → Weitere Informationen zu unseren Aktivitäten unter "Kreislaufwirtschaft" Digitalisierung und UnternehmenskulturFür unsere Strategie "Sustainable Future" sind die Digitalisierung und unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur elementare Bestandteile, die ein solides Fundament bilden. Wir gehen die Digitalisierung und die damit verbundenen Chancen mit einem umfassenden Programm zielgerichtet an - entlang der kompletten Wertschöpfungskette, in den Unternehmensfunktionen sowie an allen Berührungspunkten mit unseren Kunden. Dafür forciert Covestro den Einsatz digitaler Technologien und nutzt das Potenzial von künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig fördert Covestro ein offenes Arbeitsklima, das Mitarbeitende dazu anregt, neue Ansätze für unser Geschäft zu erarbeiten und bestehende Konzepte auf den Prüfstand zu stellen. Durch die Digitalisierung des Geschäftes wollen wir Wettbewerbsvorteile generieren. Dazu zählen z. B. die Ausweitung unserer digitalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Kooperationen mit Unternehmen wie Google. Erkenntnisse aus der Datenwissenschaft unterstützen zudem zentral die Unternehmensbereiche, die Algorithmen und maschinelles Lernen gewinnbringend einsetzen können. Ein eigenes Fachteam treibt die Entwicklung und Umsetzung digitaler Produkte und Geschäftsmodelle voran. → Siehe "Einsatz digitaler Technologien" Um interne Potenziale vollständig auszuschöpfen und unsere unternehmerischen Ziele zu erreichen, verankern wir unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur fest im Unternehmen. Entscheidend dafür sind unsere Mitarbeitenden, die diese Kultur mit Leben füllen. Wir arbeiten konsequent daran, unsere Kultur weiterzuentwickeln, und erleichtern die Umsetzung, indem wir konkrete Verhaltensweisen aus insgesamt vier Kulturdimensionen ableiten. → Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur" Strategie der SegmenteStrategie des Segments Performance MaterialsDas Segment Performance Materials umfasst im Wesentlichen Produktgruppen der Polyurethane und Polycarbonate. Die standardisierten Produkte aus dem Segment werden sowohl extern vertrieben als auch an das Segment Solutions & Specialties weitergegeben. Da das Segment Performance Materials ausschließlich standardisierte Produkte herstellt, wollen wir vorrangig die Effizienz über Kostenmanagement sowie Prozessinnovationen steigern. In den nächsten Jahren wird die Nachfrage nach Polyurethanen voraussichtlich stark wachsen. Wir produzieren die hierfür benötigten Vorprodukte für Weich- und Hartschäume. Strategisch wichtige Industrien sind u. a. die Bau- und die Möbelindustrie, in denen wir bereits stark positioniert sind. In beiden Industrien wollen wir mit dem Markt wachsen. Die weltweiten Anstrengungen hinsichtlich der SDGs spiegeln sich auch in der kurz- und langfristigen Nachfrage nach unseren Produkten wider. So werden bspw. die steigenden Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz von Wohnraum voraussichtlich zu einer langfristig höheren Nachfrage nach besonders effektiven Dämmlösungen in der Bauindustrie führen. Der Markt für Standard-Polycarbonate wird in den kommenden Jahren voraussichtlich nur geringfügig wachsen, da die Nachfrage bspw. in der Bau- und Konsumgüterindustrie keine neuen Impulse erfährt. Zukünftig wird ein großer Teil des Polycarbonat-Volumens an das Segment Solutions & Specialties weitergegeben, welches dieses weiterverarbeitet und in stark wachsenden Märkten vertreibt. Das Segment Performance Materials umfasst den größten Teil unserer Produktionsanlagen. Bei der Umsetzung unserer Strategie hinsichtlich Zirkularität kommt dem Segment demgemäß eine zentrale Rolle zu. Im Fokus stehen daher bspw. die ständige Optimierung der Produktionsanlagen, die Beschaffung alternativer Rohstoffe und die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen wie z. B. für Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI). Durch den Einsatz alternativer Rohstoffe können diese Diisocyanate mit geringerem CO 2 -Fußabdruck produziert werden, was durch die Massenbilanzierung und die "ISCC PLUS"-Zertifizierung für Endprodukte nachgewiesen und zertifiziert wird. Viele der Vorprodukte des Segments Performance Materials werden im Segment Solutions & Specialties veredelt oder mit kundenfokussierten Zusatzleistungen verkauft. Geschäfte zwischen den Segmenten werden marktgerecht vergütet und in der Berichterstattung als Umsatzerlöse zwischen den Segmenten separat dargestellt. Strategie des Segments Solutions & SpecialtiesDas Segment Solutions & Specialties umfasst ein breites Spektrum an Spezialprodukten und kundenspezifischen Lösungen in den Geschäftsbereichen Spezial-Polycarbonate (Engineering Plastics), Vorprodukte für Lacke und Klebstoffe (Coatings & Adhesives), Polyurethan-Spezialitäten und -Lösungen (Tailored Urethanes), Thermoplastische Polyurethane (Thermoplastic Polyurethanes), hochwertige Folien (Specialty Films) und Spezialelastomere (Elastomers). Covestro plant hier ein überdurchschnittliches Wachstum, vor allem in den Geschäftseinheiten Engineering Plastics und Specialty Films. Um dieses Wachstum im Segment Solutions & Specialties zu generieren, entwickeln wir unser Produktportfolio fortlaufend weiter und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf anspruchsvolle Lösungen mit hoher Nachfrage in zukunftsträchtigen Anwendungsbereichen. Zu diesen Anwendungsbereichen gehören bspw. Smart Homes, Medizintechnik, Holografie, Materialien für Elektrofahrzeuge sowie Windturbinen. Die permanente Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen mit hohem Kundennutzen ist daher ein Kernelement der Strategie des Segments. Weitere wesentliche Erfolgsfaktoren für unsere Wachstumsstrategie in diesem Segment sind die Anerkennung und Wertschätzung unserer hohen technologischen Kompetenz durch unsere Kunden, die Differenzierung durch weltweit führende anwendungstechnische Beratung und Umsetzung von anspruchsvollen Kundenprojekten, unsere Expertise auf dem Gebiet der chemischen Formulierung und Compoundierung, der effiziente Ausbau unserer Kapazitäten und die kundennahe Produktentwicklung sowie die ständige Verbesserung unserer kundenorientierten Lieferkette ("Pull Supply Chain"). SteuerungSteuerungssystemDas Steuerungssystem von Covestro ist auf langfristiges profitables Wachstum und kontinuierliche Wertschöpfung ausgerichtet. Der Vorstand verantwortet als Hauptentscheidungsträger das weltweite Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Konzernstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungskennzahlen, die es ermöglichen, den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns umfassend und ganzheitlich zu bewerten. Darüber hinaus steuert der Vorstand anhand definierter Nachhaltigkeitsziele und ausgewählter nichtfinanzieller Leistungskennzahlen die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns. SteuerungskennzahlenDer Covestro-Konzern beurteilte im Geschäftsjahr seinen wirtschaftlichen Erfolg anhand der folgenden Kennzahlen aus den Bereichen Wachstum, Liquidität und Profitabilität. Steuerungskennzahlen
Zur Beurteilung der Profitabilität wird die Steuerungskennzahl Return on Capital Employed (ROCE) verwendet, welche die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Kapitals (Capital Employed) misst. Der ROCE berechnet sich aus dem Verhältnis des operativen Ergebnisses nach kalkulatorischen Ertragsteuern * (Net Operating Profit after Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Übersteigt der ROCE den gewichteten Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC), d. h. die Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, hat das Unternehmen Wert geschaffen. Der ROCE wird jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres ermittelt. Ermittlung des Return on Capital EmployedNOPAT / durchschnittliches Capital Employed = ROCE Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem Free Operating Cash Flow (FOCF) gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die Liquidität des Unternehmens. Er entspricht den Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF dient der Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie der Schuldentilgung. Das Wachstum wird an der Entwicklung der Absatzmengen im Kerngeschäft * gemessen. Die Steuerungskennzahl "Mengenwachstum im Kerngeschäft" ist, anders als der Umsatz, nur indirekt abhängig von Veränderungen der Rohstoffpreise oder von Währungseffekten. Die Steuerungskennzahlen fließen auch in das konzernweite Bonussystem ("Covestro Profit Sharing Plan") von Covestro ein. Dieses wird für alle Beschäftigten - vom Vorstands- bis in den Tarifbereich - einheitlich angewendet. Die drei Bereiche Profitabilität, Liquidität und Wachstum werden zu jeweils einem Drittel in die finale Bewertung und Berechnungsformel einbezogen. Auf diese Weise sind alle Mitarbeitenden, die mit ihrem persönlichen Einsatz zum Gesamterfolg von Covestro beitragen, am Unternehmenserfolg beteiligt. → Siehe "Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur Zielerreichung" und "Kurzfristige variable Vergütung" Ab dem Jahr 2022 werden die Treibhausgasemissionen umfassend im Steuerungssystem verankert. So wurde im Berichtsjahr eine Anpassung des Vergütungssystems beschlossen, die die Einbindung ausgewählter Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) in das kurzfristige Vergütungssystem ("Covestro Profit Sharing Plan", Covestro PSP) für den Vorstand und alle Mitarbeitenden vorsieht. Des Weiteren wird das Mengenwachstum im Kerngeschäft durch das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) als Steuerungskennzahl abgelöst. In Zukunft setzt sich das Steuerungssystem von Covestro also aus vier Komponenten zusammen: Wachstum, gemessen am EBITDA, Liquidität, gemessen am FOCF, Rentabilität, gemessen am ROCE über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten ESG-Kriterien. Im Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) maßgeblich. → Siehe "Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen" und "Langfristige variable Vergütung" Weitere relevante KennzahlenFür die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung neben den Steuerungskennzahlen weitere Kennzahlen, wie bspw. das EBITDA, das Capital Employed und den absoluten Wertbeitrag (Value Contribution). EBIT und EBITDAUm das Ergebnis ohne den Einfluss der ergebnisabhängigen Ertragsteuerbelastung und / oder unterschiedlicher Finanzierungsaktivitäten zu beurteilen, betrachten wir das EBIT, welches dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern und Finanzergebnis entspricht. Zur Beurteilung der unterjährigen operativen Profitabilität von Covestro und der berichtspflichtigen Segmente wird das EBITDA herangezogen. Das EBITDA entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Das EBITDA wird dadurch um die ggf. verzerrenden Effekte aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen neutralisiert und stellt damit das Ergebnis aus der operativen Geschäftstätigkeit dar. → Siehe "EBIT" und "EBITDA" Capital EmployedDas für die Ermittlung des ROCE relevante Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte zinstragende Kapital dar, welches für die operative Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Es errechnet sich aus dem operativen Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten. Nichtzinstragende Verbindlichkeiten beinhalten z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Das durchschnittliche Capital Employed ergibt sich aus dem Anfangs- und Endbestand des Capital Employed der jeweiligen Periode. → Siehe "Return on Capital Employed (ROCE) und Value Contribution" Weighted Average Cost of Capital (WACC)Der für die Ermittlung des absoluten Wertbeitrags (Value Contribution) relevante gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen wider. Die in den WACC einfließenden Eigenkapitalkosten ergeben sich aus der Addition von risikofreiem Zins und einem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Als risikofreien Zinssatz verwendet Covestro die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen. Den Risikoaufschlag leitet Covestro aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Die Fremdkapitalkosten errechnen sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem Risikoaufschlag für ein Fremdkapitalinvestment, den Covestro aus den Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen ermittelt, abzüglich des Steuervorteils für Fremdkapitalzinsen. Die Kapitalkostenbestimmung ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. → Siehe "Return on Capital Employed (ROCE) und Value Contribution" Value ContributionZiel von Covestro ist es, den Unternehmenswert kontinuierlich zu steigern. Ein Wertzuwachs wird erzielt, wenn das Unternehmensergebnis die Kosten für das eingesetzte Kapital übertrifft. Der absolute Wertbeitrag (Value Contribution) entspricht der Differenz zwischen dem NOPAT und den Kosten des eingesetzten Kapitals, welche sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Capital Employed mit dem WACC errechnen. Ist die Value Contribution positiv, wird Wert geschaffen. → Siehe "Return on Capital Employed (ROCE) und Value Contribution" Ermittlung der Value Contribution
NettofinanzverschuldungZur Beurteilung der Finanzlage und des Finanzierungsbedarfs wird die Nettofinanzverschuldung herangezogen. Diese errechnet sich aus der Summe aller Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Finanzderivaten. → Siehe "Cashflows aus Finanzierungstätigkeit" UnternehmensrichtlinienIn sechs konzernweit gültigen Richtlinien haben wir wichtige Grundsätze unseres Handelns festgehalten. Diese Richtlinien sind im Wortlaut auch öffentlich verfügbar. Sie liefern unseren Beschäftigten Orientierung u. a. für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Mitarbeitende", "Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" und "Compliance". Der darin festgelegte Handlungsrahmen ist für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich und wird in Direktiven weiter spezifiziert. Durch lokale Anweisungen werden die Vorgaben der Direktiven in den Landesgesellschaften umgesetzt. Die Einhaltung der Direktiven und lokalen Anweisungen wird z. B. durch interne Audits überprüft. Zudem werden die Inhalte und Maßnahmenprogramme sowie die Zielerreichung in einem Managementreview überwacht. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments UnternehmensrichtlinienWertschöpfungZiel von Covestro ist es, mit seinen Entwicklungen und Produkten Lösungen zu erarbeiten, die für Kunden, Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitende und Investoren Wert schaffen. Dies erreichen wir etwa durch Produkte mit überlegenen Materialeigenschaften, hoher Umweltverträglichkeit, Nutzungsfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei strebt Covestro danach, den Lebenszyklus der Produkte so ressourceneffizient wie möglich zu gestalten, um eine möglichst hohe Wertschöpfung aus den eingesetzten Ressourcen zu erhalten. NachhaltigkeitWir wollen wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischen und sozialen Zielen in Einklang bringen. Ein solches Handeln entspricht unserem Daseinszweck, die Welt lebenswerter zu machen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln berücksichtigen daher die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - People, Planet, Profit (Soziales, Ökologie, Ökonomie) - gleichermaßen und basieren auf dem Prinzip, in keiner dieser drei Dimensionen negative Einflüsse auszuüben. Unsere Konzernrichtlinie Nachhaltigkeit unterstreicht diese Absicht. Spezielle Gremien sind bei Covestro dafür verantwortlich, wichtige Nachhaltigkeitsthemen zu definieren und zu steuern. Dazu zählen auch die Entwicklung und Umsetzung von Zielen und Maßnahmenprogrammen. → Siehe "Nachhaltigkeit" InnovationInnovation ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die Herausforderungen in einer sich verändernden Welt zu bewältigen, wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristig Wert zu schaffen - im Einklang mit und inspiriert von Nachhaltigkeit. Entsprechend entwickeln wir kontinuierlich neue Produkte, Prozesse, Anwendungen und Technologien, die neue Perspektiven bieten. Innovation als persönliches Anliegen jedes einzelnen Covestro-Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig. → Siehe "Innovation" MitarbeitendeDer Erfolg von Covestro basiert auf den herausragenden Fähigkeiten und dem starken Engagement unserer Mitarbeitenden. Daher bieten wir ihnen ein gutes und sicheres Arbeitsumfeld und fördern ihre berufliche sowie persönliche Weiterentwicklung. Dabei prägen die Werte "Neugier", "Mut" und "Vielfalt" unsere Unternehmenskultur und ermöglichen es unseren Mitarbeitenden, sich erfolgreich einzubringen. Auch die Kern- und Führungskompetenzen, die die Richtschnur für die Weiterentwicklung der Beschäftigten darstellen, orientieren sich an diesen Werten. → Siehe "Mitarbeitende" Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ)Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität sind für das Erreichen unserer Ziele von zentraler Bedeutung. Dabei setzen wir hohe Maßstäbe und arbeiten stetig daran, uns zu verbessern. Dies ist das wesentliche Ziel unseres integrierten HSEQ-Managementsystems, das in Anlehnung an die bzw. in Übereinstimmung mit den international anerkannten Normen ISO 45001, ISO 9001, ISO 14001 und ISO 50001 für die Umsetzung der Vorgaben unserer HSEQ-Konzernregelung sorgt. → Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" ComplianceUnsere Unternehmensführung ist von hohem Verantwortungsbewusstsein und der Verpflichtung zu ethischen Grundsätzen geprägt. Dies beinhaltet ein striktes Einhalten aller gesetzlichen Anforderungen sowie der Selbstverpflichtungen von Covestro, die in internen Regelungen verankert sind und für alle Mitarbeitenden weltweit gelten. → Siehe "Compliance" SelbstverpflichtungenUm unser Selbstverständnis als nachhaltig operierendes Unternehmen zu unterstreichen, beziehen wir klar Stellung zu relevanten Themen. Diese Selbstverpflichtungen sind genauso wie unsere Richtlinien im Wortlaut öffentlich verfügbar. Die dafür geltenden Mindeststandards sind in unseren Selbstverpflichtungen festgelegt, ihre Einhaltung wird durch entsprechende konzernweit gültige Direktiven geregelt. Derzeit gibt es Selbstverpflichtungen zu den Themen "UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung", "Zehn Prinzipien des UN Global Compact", "Responsible Care TM ", "Menschenrechte", "Sklaverei und Menschenhandel (UK Modern Slavery Act Statement)", "Wasser", "Produktverantwortung", "Corporate Compliance", "Verantwortungsvolle Lobbyarbeit", "Verantwortungsvolles Marketing und verantwortungsvoller Vertrieb", "Steuertransparenz" und "Konfliktmineralien". Im Bereich Lobbyarbeit haben wir bspw. klare und verbindliche Regeln für das Engagement im politischen Raum geschaffen. Die Selbstverpflichtung in Verbindung mit einer umfassenderen Direktive ist konzernweit gültig und setzt auf Transparenz und Offenheit in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten politischer Institutionen. Zusätzlich zu der extern veröffentlichten Selbstverpflichtung hat sich Covestro auf freiwilliger Basis dem europäischen Transparenzregister angeschlossen. Covestro leistet als Unternehmen grundsätzlich keine Spenden an politische Parteien, politisch Agierende und für ein politisches Amt Kandidierende. Die Verbände, in denen Covestro Mitglied ist, spenden in eigener Verantwortung und nach den jeweiligen gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Beachtung von Parteiengesetzen. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und QualitätErklärte Ziele von Covestro sind, Mitarbeitende, Zulieferer und Dienstleister zu schützen, unterbrechungsfreie Abläufe sicherzustellen sowie die Qualität kontinuierlich zu verbessern. Hierzu ist die Leitung der Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment (HSE) direkt vom Vorstand beauftragt. Das konzernweit implementierte integrierte Managementsystem sorgt für die Umsetzung der Vorgaben der Unternehmensrichtlinien für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) und orientiert sich an international anerkannten Normen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISO 45001), Umwelt (ISO 14001), Energie (ISO 50001) und Qualität (ISO 9001). Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird sichergestellt, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer fortlaufenden Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst. Unser bestehendes HSEQ-Managementsystem entspricht den Anforderungen der aktuellen ISO-Normenrevisionen ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 sowie ISO 45001:2018 und wurde auch im Jahr 2021 auf der Grundlage dieser ISO-Normen erfolgreich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt. Im Einklang mit den genannten ISO-Normen sind spezifische Ziele definiert worden. Durch die Akquisition von Resins & Functional Materials (RFM) sind neue Standorte in den Covestro-Konzern aufgenommen worden. Da für diese neuen Standorte aus ihrer Historie heraus teilweise andere HSEQ-Richtlinien und -Vorgaben galten, werden die für Covestro geltenden Regularien sukzessive auf die neuen Standorte übertragen. Dieser Vorgang wird einige Zeit beanspruchen und bis in das Jahr 2022 und in spezifischen Einzelfällen darüber hinaus andauern. Die Berichterstattung der relevanten nichtfinanziellen Angaben des HSEQ-Bereichs konnte dagegen bereits angeglichen werden, sodass die RFM-Standorte ab dem 1. April 2021 gänzlich in die Berichterstattung integriert werden konnten. → Für weitere Erläuterungen zu diesen Zielen siehe "Gesundheit und Sicherheit" und "Umwelteinflüsse unserer Produktion" Die Unternehmensfunktion HSE verantwortet das integrierte HSEQ-Managementsystem, welches sich aus den folgenden drei Teilbereichen zusammensetzt: Gesundheit und SicherheitIm Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bestehen weltweit gültige Prozesse und Abläufe mit detaillierten Vorschriften, die sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellungsprozessen, mit der Untersuchung von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und dem Notfallmanagement bei Covestro befassen. Vorgaben nach internationalen Standards wie ISO 45001 stellen dabei die weltweit gültigen Mindestanforderungen dar und werden bei Bedarf durch zusätzliche Regelungen ergänzt. Dies soll arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Unfälle und Ereignisse, die Folgen für Mensch oder Umwelt haben können, im betrieblichen Alltag sowie auf den Transportwegen verhindern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden u. a. durch Schulungen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten innerhalb und außerhalb unserer Werke. Zur Ermittlung, Überprüfung und Aktualisierung der rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, die für die Organisation verbindlich sind, setzen wir verstärkt auf die Unterstützung durch externe Datenbanken. → Siehe "Gesundheit und Sicherheit" Umwelt und EnergieFür die Bereiche Umwelt und Energie wurden weltweit gültige Mindeststandards festgelegt, um unsere hohen Ansprüche bei der Ressourcenschonung und Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Diese Standards sind an international anerkannte Normen und Regelwerke wie ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) angelehnt. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Das im Jahr 2008 eingeführte Energieeffizienzsystem wurde im Berichtsjahr an den großen deutschen Produktionsstandorten nach ISO 50001 durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt. QualitätWir stellen sehr hohe Ansprüche an die Qualität der verwendeten Rohstoffe und setzen uns hohe Maßstäbe bei deren Weiterverarbeitung zu hochwertigen Kunststoffen und Polyurethan-Vorprodukten. Durch unser integriertes HSEQ-Managementsystem entspricht unser Qualitätsmanagement den Anforderungen der aktuellen Normrevision ISO 9001:2015. Mithilfe unseres Qualitätsmanagementsystems schaffen wir den Rahmen dafür, dass die Anforderungen unserer Kunden und ihre Zufriedenheit in unsere Produkte und Dienstleistungen einfließen können. Audits und ZertifizierungenUnsere verbindlichen Konzernregelungen, die dem Erreichen der HSEQ-Ziele dienen, sind allen Mitarbeitenden über konzerninterne Datenbanken zugänglich und werden jährlich durch interne Audits und externe Zertifizierungsgesellschaften überprüft. Hieraus können sich Anpassungen des Managementsystems ergeben. Der Abdeckungsgrad unserer geschäftlichen Aktivitäten mit zertifizierten HSEQ-Managementsystemen stellt sich wie folgt dar: Zertifizierungen von HSEQ-Managementsystemen nach externen Standards 1scrollen
1 In % der Geschäftstätigkeit,
gemessen am Energieeinsatz
NachhaltigkeitCovestro richtet sich als Unternehmen konsequent an Nachhaltigkeit aus. Dies wird bereits durch unseren Daseinszweck "Die Welt lebenswerter machen" deutlich. Unsere Vision unterstreicht dies ebenso wie unsere Konzernstrategie mit den strategischen Kapiteln "Nachhaltiges Wachstum vorantreiben" und "Vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten". Bereits im Jahr 2016 haben wir uns ambitionierte Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Nachhaltigkeitsaspekte sind seit dem Berichtsjahr ebenfalls Bestandteil unseres langfristigen variablen Vergütungssystems für den Vorstand und die Führungskräfte von Covestro. Ab dem Jahr 2022 werden diese und weitere Nachhaltigkeitsaspekte nicht nur für den Vorstand, sondern auch für alle Mitarbeitenden im Rahmen des kurzfristigen variablen Vergütungssystems relevant. → Siehe "Steuerungskennzahlen", "Langfristige variable Vergütung" und "Nachhaltigkeitsziele von Covestro" Wir integrieren Nachhaltigkeit in unsere Geschäftsaktivitäten und stellen sicher, dass wir uns der Themen mit der höchsten Relevanz für uns und unsere Stakeholder angemessen annehmen. Neben unserer Verantwortung für die Umwelt wollen wir gemäß unserem Daseinszweck auch unserer sozialen Verantwortung innerhalb der Gesellschaft gerecht werden. Daher streben wir an, auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene zur Wertsteigerung beizutragen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln berücksichtigen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Soziales, Ökologie, Ökonomie (People, Planet, Profit; PPP). Unsere Aktivitäten sollen positive Auswirkungen auf mindestens zwei der Aspekte haben, während gleichzeitig der dritte Aspekt nicht negativ beeinflusst werden soll. Jede Entscheidung, jedes Handeln und die damit verbundenen Folgen sollen ganzheitlich über den Wertschöpfungskreislauf hinweg betrachtet werden. Nachhaltigkeitsformel
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten NationenVor diesem Hintergrund sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) als Leitbild für die Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit von zentraler Bedeutung für uns. Sie dienen als Orientierung und vor allem als Inspiration für Innovationen sowie als Indikatoren für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Covestro leistet bereits heute positive Beiträge zu allen 17 SDGs und vielen Unterzielen. Der Großteil entfällt dabei auf Produkte unseres Kerngeschäftes, die bspw. in ihrer Nutzungsphase helfen, große Mengen Energie einzusparen, oder in weiteren nachhaltigen Anwendungen zu finden sind. Weitere Beiträge kommen aus unserer eigenen Produktion, aus Arbeitsabläufen und dem Geschäftsgebaren, aus unserem gesellschaftlichen Engagement sowie aus Lösungen für unterversorgte Märkte, unserem "Inclusive Business"-Bereich. Neben der Evaluation der positiven Beiträge zu den SDGs, die Covestro bereits jetzt leistet, muss eine Analyse zu den SDGs nach unserer Auffassung auch darauf abzielen, mögliche zusätzliche Anforderungen an Covestro zu identifizieren. Darunter verstehen wir Themen, die aus Sicht von Stakeholdern im Fall von Inaktivität oder Vernachlässigung das Potenzial haben, als negativer Einfluss auf einzelne SDGs angesehen zu werden. Um unsere Beiträge weiter zu erhöhen, richten wir unser Portfolio für Forschung und Entwicklung (F&E) an den SDGs aus. Covestros Beiträge zu den SDGsscrollen
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Interne Studie aus dem Jahr 2017; F&E-Projekte, Produktion, Arbeitsabläufe, Geschäftsgebaren und "Inclusive Business" im Berichtsjahr aktualisiert (verkürztes Verfahren)
1 Die Ausprägung der
Beitragsgrößen ist innerhalb der einzelnen
Handlungsfelder vergleichbar.
Wesentliche NachhaltigkeitsthemenIndem wir wesentliche Nachhaltigkeitsthemen identifizieren, schaffen wir eine Basis für die weltweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und die Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Sofern wir spezifische Ziele, Maßnahmen und Managementansätze für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen definiert haben, befinden sich die Detailangaben in den jeweiligen Kapiteln des Konzernlageberichts. Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen uns dabei, die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren. Dabei unterscheiden wir zwischen der vollumfänglichen drei- bis vierjährlichen Wesentlichkeitsanalyse und der jährlichen Überprüfung, einem in Umfang und Aufwand verkürzten Verfahren. Zuletzt wurde die vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2020 durchgeführt. In allen anderen Jahren, so auch im Berichtsjahr, werden alle wesentlichen Themen überprüft und bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen angepasst. In dem drei- bis vierjährlichen Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Themen wird eine umfangreiche Liste mit Nachhaltigkeitsthemen aus externen und internen Quellen erstellt. Diese werden bezüglich ihrer Relevanz für Covestro bewertet, wobei Rückmeldungen und Meinungen externer sowie interner Stakeholder berücksichtigt werden. Zur Identifizierung der für Covestro wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden die drei Wesentlichkeitsdimensionen "Geschäftsrelevanz", "Stakeholderrelevanz" und "Auswirkungen der Covestro-Tätigkeiten auf die jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte" herangezogen. Die Themen werden anschließend in Themengebiete zusammengefasst und in vier Kategorien (Vorantreiben, Managen, Beobachten, Anerkennen) eingeordnet. Die Kategorien zeigen auf, dass in Abhängigkeit von den jeweils vorhandenen Managementansätzen unterschiedlicher Handlungsbedarf besteht. Die wesentlichen Themen und ihre Einordnung werden jährlich von der Leitung der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs (Chief Sustainability Officer, CSO) und dem Vorstand geprüft und gebilligt. Im Berichtsjahr wurde die jährliche Überprüfung durch eine Gruppe von Beschäftigten aus Unternehmensfunktionen, wie bspw. Strategy, Portfolio Development, Investor Relations, Group Health, Safety and Environment, sowie Beschäftigten aus dem Bereich Risikomanagement und den Themenverantwortlichen durchgeführt. Diese Gruppe hat u. a. die Aufgabe, interne und externe Stakeholdersichtweisen einzubringen. Die im vorherigen Jahr in der vollumfänglichen Analyse identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurden für das Berichtsjahr in der jährlichen Analyse bestätigt. In Bezug auf die Akquisition von Resins & Functional Materials wurden keine zusätzlichen oder neuen Themen für Covestro identifiziert. Das Thema "Corporate Governance" wurde im Berichtsjahr in das Themengebiet "Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und -führung" eingefügt. Das Thema "Produktverantwortung" wurde dem Themengebiet "Nachhaltige Geschäftslösungen" zugeordnet. In dem Thema "Nachhaltiges Finanzwesen" wurden zwei Themen ("Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren" und "An Nachhaltigkeitsperformance gekoppelte Finanzierungsinstrumente") aus dem Vorjahr zusammengefasst. Darüber hinaus wurden einige Bezeichnungen angepasst. Diese Anpassungen hatten keine Auswirkungen auf die Definitionen der jeweiligen Themen. → Siehe "Nichtfinanzielle Konzernerklärung" Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse
Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der Kategorie "Vorantreiben"Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in der Kategorie "Vorantreiben" zeichnen sich durch hohe Geschäfts- und Stakeholderrelevanz sowie hohe Auswirkungen von Covestro-Geschäftstätigkeiten auf die jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte aus. Für diese Zukunftsthemen müssen neue Managementansätze definiert und etabliert werden. Die zunehmende Bedeutung des Themengebiets "Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität" in der gesellschaftlichen Diskussion und aus Geschäftssicht spiegelt sich auch in unserer Unternehmensvision und unserem strategischen Kapitel "Wir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus" wider. In unserem konzernweiten Strategieprogramm "Circular Economy" wurden konkrete Handlungsfelder für die Umsetzung identifiziert und vom Vorstand verabschiedet. Weiterhin untermauern unsere Tätigkeiten in den Bereichen "Recycelbarkeit und Lösungen für das Ende des Lebenszyklus", "Alternative Rohstoffquellen" und "Neue Geschäftsmodelle" unsere Ambitionen mit Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Mit unserem Know-how in Bezug auf chemische Verfahren unterstützen wir die Entwicklung von Recyclingverfahren für gebrauchte Materialien für die Kunststoffproduktion. Mit "alternativen Rohstoffquellen" möchten wir die fossile Rohstoffbasis unserer Produktion insgesamt erneuerbar ausrichten. In unseren Produktionsprozessen sowie vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen wollen wir unseren Beitrag zur Klimaneutralität leisten und den fossilen Rohstoffeinsatz senken. Ein wichtiger Beitrag ist dabei die Verringerung der Treibhausgasemissionen in unseren Produktionsprozessen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 unsere spezifischen Treibhausgasemissionen je Tonne hergestelltes Produkt im Vergleich zum Jahr 2005 um 50 % zu reduzieren. Unsere Bestrebung ist es außerdem, zukünftig an allen Standorten 100 % der Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. → Siehe "Nachhaltigkeitsziele von Covestro" und "Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität" Das Themengebiet "Nachhaltige Geschäftslösungen" war auch im Berichtsjahr von großer Bedeutung. Seit dem Jahr 2017 richten wir bspw. Innovationen stärker an den SDGs aus. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in der Forschung und Entwicklung 80 % unserer Projektkosten in Bereichen einzusetzen, die zum Erreichen der SDGs beitragen. Ein weiteres Thema mit großer Bedeutung ist "Nachhaltiges Produktportfolio". Wir sind dabei, eine Methodik zur Bewertung unseres Produktportfolios aus der Nachhaltigkeitsperspektive zu entwickeln. Hier sehen wir wichtige Anknüpfungspunkte zu unserer "Produktverantwortung". Unsere Aktivitäten zu "Inclusive Business" bündeln wir in einem Programm, in dessen Rahmen wir gezielt auf die Bedürfnisse in sogenannten unterversorgten Märkten eingehen. → Siehe "Innovation", "Konzernstrategie", "Produktverantwortung" und "Inclusive Business" Das Themengebiet "Mitarbeitende und Arbeitskultur" spielt eine wesentliche Rolle in der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens und ist ebenfalls eine Säule unserer Konzernstrategie. Covestro arbeitet gezielt an innovativen Lösungen, um Themen, die Mitarbeitende betreffen, auch in Zukunft weiter voranzutreiben. Dies beinhaltet zum einen unsere Bestrebungen zur Erhöhung der "Attraktivität als Arbeitgeber". Zum anderen setzen wir uns für "Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion" ein. → Siehe "Mitarbeitende" Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der Kategorie "Managen"Die Kategorie "Managen" umfasst die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die sich ebenfalls durch hohe Geschäfts- und Stakeholderrelevanz sowie hohe Auswirkungen von Covestro-Geschäftstätigkeiten auf die jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte auszeichnen. Anders als in der Kategorie "Vorantreiben" verfügt Covestro hier bereits über ausgereifte Managementansätze, welche laufend überprüft und bei Bedarf weiter verbessert werden. Das Themengebiet "Umwelteinflüsse unserer Produktion" ist fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). Die umweltbezogenen Themen "Luftqualität", "Abfall" und "Wasser und Abwasser" sind dabei fest in unsere Managementprozesse und operativen Abläufe integriert. Emissionen werden als Bestandteil unserer konzernweiten Umwelteinwirkungen erfasst und ausgewertet. Wir versuchen Abfallströme zu reduzieren, indem wir nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren anwenden. Wasser und Abwasser betrachten wir ganzheitlich in Bezug auf Wassereinsatz und -qualität sowie Abwassermengen und mögliche Kunststoffrückstände in Weltmeeren. → Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" und "Umwelteinflüsse unserer Produktion" Auch das Themengebiet "Gesundheit und Sicherheit" wird in unserem integrierten HSEQ-Managementsystem adressiert. Dabei sind "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" und "Verfahrens- und Anlagensicherheit" von gleichermaßen großer Bedeutung für uns. Als Unternehmen der chemischen Industrie tragen wir eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Stakeholder. Dafür streben wir an, Ereignisse und Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden und unsere Anlagen sicher zu betreiben - zum Schutz von Mensch und Umwelt. → Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" und "Gesundheit und Sicherheit" Als Ergebnis der im Berichtsjahr durchgeführten Überprüfung unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurde in dem Themengebiet "Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und -führung" das Thema "Corporate Governance" neu aufgenommen. Dies reflektiert den für uns gleichwertigen Dreiklang von Umwelt ("E" - Environmental), Sozialem ("S" - Social) und Unternehmensführung ("G" - Governance) in den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen. Weiterhin fasst Covestro die Themen "Compliance", "Transparenz und Vertrauen", "Menschenrechte", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette", "Nachhaltiges Finanzwesen", sowie "Gesellschaftliches Engagement" unter dem Themengebiet "Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken und -führung" zusammen. "Compliance" und "Transparenz und Vertrauen" sind die Grundlage unseres Geschäftsgebarens. Ebenso gehört unser Bekenntnis zur Achtung und Wahrung der "Menschenrechte" und zu den damit verbundenen Aktivitäten zu unserem Selbstverständnis. Unser Selbstverständnis zu Nachhaltigkeit beinhaltet auch unsere Lieferanten. Mit sozialen, ethischen und ökologischen Standards für neue und bestehende Lieferanten fördern wir "Nachhaltigkeit in der Lieferkette". Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 100 % unserer Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von mehr als 100.000 € unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. → Siehe "Compliance", "Menschenrechte", und "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" → Siehe "Stakeholderdialog" Unser Bekenntnis zu Nachhaltigkeit reicht für uns bis ins Finanzwesen. Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Nachhaltiges Finanzwesen" beinhaltet für uns sowohl nachhaltigkeitsorientierte Investoren als auch an Nachhaltigkeitsperformance gekoppelte Finanzierungsinstrumente von Covestro. Wir wollen einerseits unsere Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren steigern, andererseits bieten uns an Nachhaltigkeitsperformance gekoppelte Finanzierungsinstrumente attraktive Möglichkeiten. Die Entwicklung von Covestro in den relevanten strategischen Nachhaltigkeits-Rankings hat direkten Einfluss auf die Kosten von an die Nachhaltigkeitsperformance gekoppelten Finanzierungsinstrumenten und schafft somit einen Anreiz für nachhaltiges Handeln. → Siehe "Externe Anerkennung" und "Finanzlage" Zusätzlich zu den Aktivitäten im Kerngeschäft möchte Covestro auch durch "Gesellschaftliches Engagement" zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. → Siehe "Soziale Verantwortung" Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der Kategorie "Beobachten"Zusätzlich zu den Kategorien "Vorantreiben" und "Managen" führen wir die Kategorie "Beobachten", um Themen herauszustellen, die in Zukunft für Covestro an Bedeutung gewinnen können. Durch die im Berichtsjahr durchgeführte Überprüfung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurde das Thema "An Nachhaltigkeitsperformance gekoppelte Finanzierungsinstrumente" aus dem Vorjahr in das Thema "Nachhaltiges Finanzwesen" der "Managen"-Kategorie überführt. Wir führen derzeit kein wesentliches Nachhaltigkeitsthema in der Kategorie "Beobachten". Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der Kategorie "Anerkennen"Mit der Kategorie "Anerkennen" erkennen wir Themen mit hoher gesellschaftlicher Bedeutung an. "Biodiversität" ist für unsere Stakeholder ein wichtiges Thema, weshalb wir es in der dieser Kategorie führen. Durch unser Engagement im Rahmen der Kreislaufwirtschaft, den Umweltschutz und die damit verbundene zunehmende Verwendung biobasierter Rohstoffe wird das Thema "Biodiversität" für Covestro zukünftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. NachhaltigkeitssteuerungNachhaltigkeitsziele von CovestroMit unseren Nachhaltigkeitszielen verfolgen wir einen umfassenden Ansatz, der den gesamten Produktlebenszyklus unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte abdeckt. Unsere Nachhaltigkeitsziele tragen zu den SDGs bei und spiegeln die Zielsetzung einiger unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen aus den Kategorien "Vorantreiben" und "Managen" wider. Wir beobachten die externen Entwicklungen kontinuierlich und entwickeln unsere Nachhaltigkeitsziele gemäß unserer Vision und Unternehmensstrategie weiter. So haben wir im Berichtsjahr an der Aktualisierung unserer CO 2 -Roadmap sowie unseres Nachhaltigkeitsziels für die Treibhausgasemissionen gearbeitet und planen neue Zielwerte im Jahr 2022 zu definieren und zu veröffentlichen. Über Details und Fortschritte unserer Nachhaltigkeitsziele berichten wir in den jeweiligen Kapiteln des Konzernlageberichts: scrollen
→ Siehe "Innovation" scrollen
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" scrollen
→ Siehe "Klimaneutralität" scrollen
→ Siehe "Inclusive Business" scrollen
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität" ÜberwachungNachhaltigkeit ist ein zentraler Aspekt unserer Konzernstrategie mit zunehmenden Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeiten. Die Überwachung der Nachhaltigkeit beginnt bei Covestro in seinem höchsten Organ, dem Aufsichtsrat. Der im Berichtsjahr gegründete Aufsichtsratsausschuss "Nachhaltigkeit" beschäftigt sich dezidiert mit Fragen der Nachhaltigkeit bei Covestro. Im Vorstand zeichnet der Vorstandsvorsitzende für das Thema Nachhaltigkeit verantwortlich. An den Vorstandsvorsitzenden berichtet die CSO, die die Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs leitet. Zur Sicherstellung von kontinuierlichem Fortschritt und für die dauerhafte Integration in alle Unternehmensbereiche wurde ein zentrales Steuerungsgremium für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) aufgebaut. Das neue Gremium ESG Governance Body (ESG GoB) besteht aus oberen Führungskräften aus Geschäftseinheiten und relevanten Unternehmensfunktionen. Es befasst sich mit unternehmensübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen, überblickt die wichtigsten Projekte sowie Tätigkeiten und ist mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Darüber hinaus findet ein intensiver unternehmensweiter Austausch statt, um wichtige Fragestellungen und Trends zu identifizieren und die Implementierung der Nachhaltigkeitsagenda in die Unternehmensfunktionen und Geschäftseinheiten zu fördern. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsthemen konsistent und ganzheitlich zu managen und die Nachhaltigkeitsagenda von Covestro zu beschleunigen. Aufgrund der funktionsübergreifenden Natur dieses Gremiums sind diverse Unternehmensfunktionen und Geschäftseinheiten regelmäßig vertreten, themenabhängig können weitere interne sowie auch externe Gäste hinzugezogen werden. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung von Sustainability & Public Affairs ist für die Organisation und Durchführung verantwortlich. Zusammensetzung des ESG Governance Body (ESG GoB)ESG GoBVorsitz: CEOscrollen
Die Unternehmensfunktion S&PA erarbeitet die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. Daneben koordiniert S&PA die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung. Des Weiteren dient sie der Interessenvertretung von Covestro nach außen. Die Unternehmensfunktion wurde im Berichtsjahr neu aufgestellt: Zentrale Teams - zuständig für die Themen Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie, nachhaltiges Produktportfoliomanagement, Stakeholder Engagement und soziale Themen - bündeln die umfassende Expertise innerhalb der Funktion. Die Teams werden durch zusätzliche regionale Funktionen unterstützt, die eine integrierte Nachhaltigkeits- und Interessenagenda unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen fördern. Die zentralen Teams berichten an die CSO, welche ebenfalls die Unternehmensfunktion S&PA leitet und selbst an den Vorstandsvorsitzenden berichtet. StakeholderdialogEin offener und fortlaufender Austausch mit unseren regionalen, nationalen und globalen Stakeholdern bildet die Grundlage für gegenseitiges Verständnis sowie für die gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen. Gleichzeitig liefern uns die Gespräche neue Impulse und wichtige Anregungen. Wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit unseren Stakeholdern zusammen. Sie bewerten das Unternehmen nicht nur nach gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob wir nachhaltig und ethisch korrekt handeln. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir kontinuierlich die Interessen, Erwartungen und Anforderungen unserer maßgeblichen Stakeholder und lassen die Ergebnisse in unsere Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda sowie unser Chancen- und Risikomanagement einfließen. → Siehe "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen" Die folgende Grafik bietet einen Überblick über unsere wesentlichen Stakeholdergruppen und die jeweiligen Dialogformate. Covestro im transparenten Dialog mit wichtigen Stakeholdergruppenscrollen
Je nach Thema und Relevanz identifizieren und priorisieren unsere Fachabteilungen maßgebliche Stakeholder und wählen jeweils die geeigneten Dialogformate und die entsprechende Frequenz. Um auch während der Coronavirus-Pandemie mit seinen Stakeholdern im Austausch zu bleiben, hat Covestro diverse digitale Dialogformate genutzt (z. B. für die Hauptversammlung sowie Mitarbeitenden- und Kundenveranstaltungen). Externe AnerkennungUnsere Nachhaltigkeitsaktivitäten in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) werden regelmäßig von externen Organisationen, wie z. B. Ratingagenturen, bewertet. Nachhaltigkeitsratings stellen nicht nur für institutionelle Investoren und Kunden eine Entscheidungsgrundlage dar, sondern helfen auch uns selbst, unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten durchgehend zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Wir haben fünf strategische Ratings identifiziert, mit deren Agenturen wir aktiv interagieren. Weiterhin gültig ist die Anerkennung durch die Ratingagentur ISS ESG, die uns im vergangenen Jahr wiederholt den "Prime"-Status mit der Gesamtnote "B-" verlieh. Damit zählt Covestro zu den besten 10 % der bewerteten Unternehmen der chemischen Industrie. Auch bei der Ratingagentur Sustainalytics schnitt Covestro abermals überdurchschnittlich gut ab und belegte unter den ausgewerteten Spezialchemieunternehmen Platz 5 von 124. Von der internationalen Ratingagentur EcoVadis erhielten wir im Jahr 2019 die Bestnote "Gold" und auch bei MSCI ESG Research, einem der weltweit führenden Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen und ESG-Ratings, konnten wir unsere Vorjahresbewertung "A" halten. Zusätzlich zu den vorgenannten Ratings haben wir uns erneut für den Verbleib im wichtigen Nachhaltigkeitsindex FTSE4Good qualifiziert. Covestro nahm in diesem Berichtsjahr zudem erstmals am Carbon Disclosure Project (CDP) - "Climate Change" teil, wobei wir auf Anhieb die zweitbeste Bewertung "A-" erzielen konnten. Damit demonstriert Covestro zum einen die große Bereitschaft zur Offenlegung umfangreicher klimabezogener Informationen und berichtet zum anderen ausführlich über mit dem Klimawandel einhergehende Chancen und Risiken für das Unternehmen. Covestro hat bereits Finanzierungen abgeschlossen, die die Finanzierungskosten an die Entwicklung eines Nachhaltigkeitsratings knüpfen. Dazu zählten in der Vergangenheit unsere revolvierende Kreditfazilität und eine Brückenfinanzierung. Wir beobachten kontinuierlich, ob sich weitere Finanzierungsinstrumente sinnvoll mit Nachhaltigkeitsaspekten verbinden lassen. → Siehe "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen" und "Finanzlage" Bewertungen externer Organisationen
Die Ergebnisse in den Ratings und die Aufnahme in Nachhaltigkeitsindizes werten wir als Hinweise darauf, wie unsere Leistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung von Externen bewertet werden. Darüber hinaus zeigen uns die Details der Bewertungen, wie wir uns weiter verbessern können. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/rating-and-indices Kreislaufwirtschaft und KlimaneutralitätStrategie, Steuerung und ImplementierungEin wesentlicher Bestandteil der Konzernstrategie von Covestro ist die vollständige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft. Mithilfe dieser können wir vor allem umweltbezogene Nachhaltigkeitsaspekte unserer Aktivitäten ganzheitlich adressieren. Für uns als kohlenstoff- und energieintensives Unternehmen umfasst unsere Zirkularitätsstrategie insbesondere auch unser Engagement hinsichtlich Treibhausgasneutralität. Im Zuge der Implementierung einer Kreislaufwirtschaft möchte Covestro Lösungen anbieten, die im Vergleich zur konventionellen Produktion einen geringeren CO 2 -Fußabdruck haben. Ziel ist es, dass Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus - als Ganzes, in Gestalt von Polymeren oder in molekularer und anderer chemischer Form - wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. Die Nutzung weiterer erneuerbarer Kohlenstoffquellen und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion stellen für Covestro komplementäre Maßnahmen dar, die dazu dienen, Kreislaufwirtschaft im Unternehmen zu etablieren und Klimaneutralität zu erreichen. In Übereinstimmung mit dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verstehen und unterstützen wir Klimaneutralität als das gesellschaftliche Ziel, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen in dem Sinne zu erreichen, dass sie gleich oder niedriger im Vergleich zu den Emissionen sind, die durch die natürliche Absorption des Planeten entfernt werden. Für Covestro bedeutet dies, im eigenen Betrieb und bei der Energiebeschaffung Netto-Null-Emissionen zu erreichen und gleichzeitig an Lösungen zur Reduzierung von Emissionen in der Wertschöpfungskette zu arbeiten. Dazu gehören neben der Emissionsminderung Maßnahmen, wie der Wechsel auf nichtfossile biogene CO 2 -Quellen, die Nutzung von technischen und natürlichen Senken oder Kompensationsmaßnahmen, um residuale Emissionen auszugleichen. Im Berichtsjahr hat Covestr→ Weitere Schritte unternommen, um die "vollständige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft" gemäß unserer Unternehmensvision weiter voranzutreiben. Alle Aktivitäten zielen dabei darauf ab, Material- und Kohlenstoffkreisläufe zu schließen und damit im Unternehmen selbst sowie in den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen Klimaneutralität zu erreichen sowie den Ressourcenverbrauch und den Umweltfußabdruck zu reduzieren. Unter der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft versteht Covestro auch die nahtlose Verknüpfung mit dem Klimaschutz. Seit dem Jahr 2005 konnte Covestro den spezifischen Energieeinsatz kontinuierlich um 40,2 % verringern und die damit einhergehenden spezifischen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) reduzieren. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass der Energieeinsatz zur Realisierung einer Kreislaufwirtschaft nicht zu erhöhten Treibhausgasemissionen führen darf. Damit kommt dem Einsatz erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle zu. Für das Jahr 2021 ergänzen wir unsere Klimaberichterstattung erstmals um einen separaten, auf unserer Website veröffentlichten Bericht, welcher den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) folgt. UNSER ZIEL ZUR STEIGERUNG DER KOHLENSTOFFPRODUKTIVITÄTSTANDWir sehen in unseren Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft einen entscheidenden Hebel. Daher haben wir verschiedene Indikatoren und Messansätze von Zirkularität im Unternehmen untersucht sowie bewertet und planen nun, darauf aufbauend ein System für Covestro zu entwickeln. Mit einem stetig sinkenden Einsatz fossiler Ressourcen, durch regenerative Ansätze und Kreislaufführung soll die Wertschöpfung nachhaltig gestaltet und u. a. die Kohlenstoffproduktivität gesteigert werden. Ziel ist die Entkopplung unserer Wertschöpfung von nichtregenerativen und nichtzirkulären Rohstoffen wie fossilem Kohlenstoff. Durch das globale Strategieprogramm "Circular Economy" leisten wir einen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft. Im Zuge der Neuaufstellung der Konzernstruktur und stetigen Implementierung der Zirkularität im Unternehmen haben wir die Fokusbereiche im Strategieprogramm weiterentwickelt. Darüber hinaus hat Covestro im Berichtsjahr ein globales Klimaprogramm gestartet, welches von der Leitung der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs (Chief Sustainability Officer) geführt wird. Dieses hat als Ziel, aufbauend auf der bestehenden Erfassung von Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) eine Transformation der Produktionsstandorte hin zur Klimaneutralität einzuleiten. Hierzu planen wir im Jahr 2022 Klimaziele mit entsprechenden Zwischenzielen abzuleiten. In einem ersten Schritt liegt der Fokus auf quantitativen Zielen für die Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Die Treibhausgasauswirkungen zukünftiger Recyclingtechnologien und neuer Kreislaufpfade werden ebenfalls berücksichtigt. In einem zweiten Schritt sollen zusätzlich alle relevanten Scope-3-Emissionen berücksichtigt und mit quantitativen Zielen versehen werden. Die Segmente und Unternehmensfunktionen sind für die Umsetzung der Unternehmensvision zuständig. Aus diesen gebildete und global arbeitende Teams treiben innerhalb des Strategieprogramms "Circular Economy" die Umsetzung mit Fokus auf den Bereichen "Zirkuläre Geschäftsfeldentwicklung und Vermarktung zirkulärer Lösungen", "Transformation des Produktportfolios", "Einkauf erneuerbarer Energie und Rohstoffe", "Zirkuläre Forschung und Entwicklung" sowie "Standorttransformation" voran. Die Erkenntnisse und Empfehlungen werden für die weitere Entwicklung des Strategiefahrplans für die Kreislaufwirtschaft und deren entsprechende Zielsetzungen berücksichtigt. Unterstützt wird dies zudem durch weitere Fokusbereiche, die die Themen Interessenvertretung (Advocacy), Zusammenarbeit, Mitarbeitendenengagement und verantwortungsvolles Geschäftsgebaren abdecken. Wesentliche Richtungsweisungen und Fragestellungen zur Kreislaufwirtschaftsstrategie werden im zentralen Steuerungsgremium für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG), dem sogenannten ESG Governance Body, behandelt. Sponsor des Strategieprogramms ist der Vorstandsvorsitzende von Covestro. KreislaufwirtschaftDie Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Unternehmen lässt sich insbesondere daran messen, in welchem Maße es uns in der Produktion gelingt, Kohlenstoffquellen auf fossiler Basis durch erneuerbare Rohstoffe zu ersetzen sowie anorganische Verbindungen auf erneuerbarer Basis herzustellen und im Kreislauf zu führen. In Bezug auf Kohlenstoffquellen setzen wir auf Produkte und Verfahren, die es uns erlauben, Biomasse, CO 2 und aus Abfällen recycelte Rohstoffe einzusetzen. Daneben erlangen synthetische, auf erneuerbarer Strombasis hergestellte Rohstoffe, wie bspw. Wasserstoff, zunehmend Bedeutung. Große Hebelwirkungen für uns entfalten einerseits der Einkauf und andererseits die Weiterentwicklung eigener innovativer Verfahrenstechniken in den Bereichen CO 2-Nutzung, Biotechnologie sowie Recycling von Kunststoffen mit chemischen Verfahren. Insbesondere im Recycling setzen wir dabei auf neue strategische Partnerschaften und eine Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette, um die alternative Rohstoffnutzung entlang der Wertschöpfungskette transparent zu machen und um gebrauchte Kunststoffe am Ende ihres Lebenszyklus dem Recycling zuführen zu können. Monitoring von Zirkularität im UnternehmenUm Erfolge und Fortschritte bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Sinne unserer Unternehmensvision messen zu können, haben wir im Berichtsjahr verschiedene Indikatoren und Messansätze zur Zirkularität im Unternehmen untersucht und bewertet. Darauf aufbauend wollen wir ein angepasstes System für Covestro entwickeln. Hierzu ziehen wir auch bestehende Modelle, z. B. die der Ellen-MacArthur-Stiftung oder des globalen Nachhaltigkeitsforums "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD), heran und bauen auf unserer bisherigen Erfahrung im Rahmen der Ansätze zur Kohlenstoffproduktivität auf. Kriterien für ein nachhaltiges zirkuläres ProduktportfolioUm künftig unser Produktportfolio noch stärker auf zirkuläre Lösungen für unsere Kunden auszurichten und sie gezielt anbieten zu können, haben wir damit begonnen, Kriterien und Zirkularitätsanforderungen für unsere Produkte und Dienstleistungen zu definieren. Dies gilt z. B. im Hinblick auf Mindestanteile recycelter oder erneuerbarer Rohstoffe und die kombinierte Nutzung erneuerbarer Energien bei der Produktion unserer Materialien. Im Vordergrund steht dabei auch die Verbesserung des CO 2 -Fußabdrucks im Vergleich zum konventionellen Produktportfolio, um einen signifikanten Beitrag zur perspektivisch klimaneutralen Wertschöpfung der Industrie zu leisten. Im Berichtszeitraum haben wir in beiden Segmenten neue, auf zirkulären Ansätzen basierende Produktlösungen angeboten. Recycelbarkeit und Lösungen für das Ende des LebenszyklusUnsere technische Kernkompetenz liegt in der Entwicklung und Anwendung komplexer chemischer Verfahren und Prozesse. Dieses Know-how wollen wir insbesondere zur Etablierung innovativer chemischer und biochemischer Recycling- und Produktionsprozesse für die Kreislaufwirtschaft nutzen. Wir möchten Verfahren etablieren, die es uns ermöglichen, aus gebrauchten Materialien wieder die zu deren Herstellung benötigten chemischen Vorprodukte zurückzugewinnen. Diese können wiederum als Rohstoff in unserer Produktion eingesetzt werden. Daneben wollen wir künftig auch Rohstoffe einsetzen, die in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen recycelt wurden. Insgesamt sind chemische Verfahren zur Kreislaufführung für Covestro wichtige Hebel, die dabei helfen, fossile Materialien schrittweise zu ersetzen und zum Schließen von Kohlenstoffkreisläufen als Pfeiler einer klimaneutralen Produktionsweise beizutragen. Die Vorteilhaftigkeit der neuen Verfahren wird mittels Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA), also unter Berücksichtigung von Auswirkungen und Beiträgen entlang des gesamten Lebenszyklus, überprüft. Im Austausch mit Politik und Gesellschaft setzen wir uns dafür ein, dass das benötigte regulatorische Umfeld zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft innovationsoffen gestaltet wird und neben etablierten Recyclingmethoden wie dem mechanischen Recycling auch chemische Recyclingverfahren als komplementäre Verfahren anerkannt werden. Covestro forscht derzeit in mehr als 20 Projekten an Recyclingverfahren für die eigenen Produkte und Materialien. Von besonderer Bedeutung sind für Covestro hierbei Verfahren, mit denen Materialien chemisch oder enzymatisch wieder in ihre Moleküle umgewandelt werden können. Die so gewonnenen Sekundärrohstoffe haben eine vergleichbare Qualität und vergleichbare Eigenschaften wie herkömmlich hergestellte Rohstoffe und können daher erneut zur Herstellung von Produkten und Materialien eingesetzt werden. Fortschritte wurden z. B. im Bereich des thermochemischen Recyclings von Hochleistungsmaterialien mit komplexeren Zusammensetzungen erzielt. Für die thermische Spaltung chemischer Verbindungen unter Einsatz hoher Temperaturen - kurz Pyrolyse - konnte Covestro im Berichtsjahr zwei neue Laboranlagen an den Standorten Antwerpen (Belgien) und Dormagen in Betrieb nehmen. In diesen Anlagen können sowohl Polycarbonate als auch Polyurethan-Hartschaum zu hochwertigen Molekülen zersetzt werden, um wieder als recycelte Rohstoffe in die Produktion integriert zu werden. Mit unserem Ansatz der Niedrigtemperatur-Pyrolyse können wir gegenüber der herkömmlichen Hochtemperatur-Pyrolyse mehrere Prozessschritte einsparen und so die CO 2 -Emissionen wesentlich reduzieren. Sowohl die Pyrolyse als auch die Chemolyse werden als mögliche chemische Recyclingtechnologien für Polyurethan-Hartschaum untersucht und vorangetrieben. In der Chemolyse werden Polymere mithilfe von Lösungsmitteln, Katalysatoren und Hitze sowie ggf. unter Druck u. a. in Monomere und Zwischenprodukte zurückgewandelt. Dazu hat im Oktober 2021 ein von Covestro koordiniertes Projekt der Europäischen Union namens "CIRCULAR FOAM" mit einer Laufzeit von vier Jahren begonnen. → Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen" Des Weiteren hat Covestro im Jahr 2021 Fortschritte im chemischen Recycling von Polyurethan-Weichschaum aus Matratzen erzielt. Nach der Inbetriebnahme einer Pilotanlage in Leverkusen Ende 2020 haben wir im Berichtsjahr weiterhin detaillierte Prozessparameter untersucht und konnten so die bisherigen Laborergebnisse weiter evaluieren. Eine weitere strategische Option für Covestro ist das enzymatische Recycling. Hierbei werden Enzyme dazu genutzt, Kunststoffe hochselektiv und bei milden Temperaturen in kleinere Bestandteile (Monomere) zu schneiden. Diese Monomere können im Anschluss wiederum zur Produktion von neuen, gleichwertigen Kunststoffen genutzt werden. Das enzymatische Recycling befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase, ist aber aufgrund der hohen Selektivität (wenig bis keine Nebenprodukte) und milden Bedingungen bei niedrigen Prozesstemperaturen äußerst vielversprechend. Covestro hat dieses Potenzial erkannt und neben eigenen Forschungsaktivitäten wichtige Kooperationen gestartet, um diese innovative Technologie für das Recycling zu nutzen. Neben der Entwicklung innovativer Recyclingverfahren nimmt Covestro auch die Abfalllogistik in den Blick. Wir entwickeln diese entsprechend den Zielen einer zirkulären Wirtschaft weiter, um Altmaterialien und Produkte am Ende ihrer Lebensdauer einer geeigneten Verwertung zuführen zu können. Covestro hat zu diesem Zweck im Berichtszeitraum mit dem Umweltdienstleister Interseroh Dienstleistungs GmbH, Köln, eine strategische Absichtserklärung unterzeichnet, die auf die Kooperation zum Aufbau neuer Recyclingkreisläufe ausgerichtet ist. Diese Kooperation ist ein wichtiger Meilenstein für das Zusammenwachsen von Chemie- und Recyclingindustrie. Alternative RohstoffquellenNeben der eigenen Produktion recycelter und biogener Rohstoffe ist die strategische Ausrichtung unseres Rohstoff- und Energieeinkaufs auf die Unternehmensvision von essenzieller Bedeutung. Wir wollen den Anteil alternativer Rohstoffe in der Produktion kontinuierlich erhöhen und langfristig auf 100 % steigern. Unter alternativen Rohstoffen verstehen wir insbesondere alle Rohstoffe, die auf Biomasse, CO 2 oder Abfällen beruhen oder auf nichtfossiler Basis mithilfe von erneuerbarer Energie hergestellt werden. Im Geschäftsjahr 2021 hat Covestro die eigene Belieferung mit alternativen strategischen Rohstoffen weiter ausgebaut. Wir haben insgesamt über 20.000 t zirkuläre Produktionsrohstoffe eingekauft und in die Produktion im europäischen Raum sowie am chinesischen Standort Shanghai integriert. Damit soll einem breiten Markt ein stetig wachsendes Portfolio nachhaltig hergestellter Materialien angeboten werden können. Um die Zertifizierung dieser Rohstoffe in der weiteren Nutzung entlang der gesamten Wertschöpfung abzubilden, haben wir damit begonnen, unsere Produktionsstandorte nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren zertifizieren und auditieren zu lassen. Die internationale Nachhaltigkeits- und Kohlenstoff-Zertifizierung (International Sustainability and Carbon Certification, ISCC) ist ein anerkanntes System für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse und Bioenergie. Der Standard deckt alle Stufen der Wertschöpfungskette ab und ist weltweit verbreitet. Im Berichtszeitraum hat Covestro neben Krefeld-Uerdingen und Antwerpen (Belgien) weitere Standorte, wie bspw. Shanghai (China), für die Integration erneuerbarer Rohstoffe in die Produktion nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren zertifizieren lassen. Neue Geschäftsmodelle, Digitalisierung und Transparenz im WertschöpfungskreislaufFür die Transformation hin zu einer Kreislaufwirtschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass am Ende der Materiallebensdauer die notwendigen Informationen zur Auswahl der geeigneten Verwertungs- und Recyclingmöglichkeit zur Verfügung stehen. Zusammen mit den Unternehmen Circularise, Den Haag (Niederlande), und DOMO Chemicals, Leuna, engagiert sich Covestro in dem Projekt "Circularise Plastics". Ziel des Projekts ist es, einen offenen Blockchain-Standard für die Etablierung eines Datenaustauschprotokolls zu entwickeln. → Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen" Covestro setzt zudem digitale Verfahren ein, um die Technologieentwicklung im Rahmen des zirkulären Projektportfolios zu unterstützen. Die sogenannte In-silico-Entwicklung von Katalysatoren, bei der der Ablauf chemischer Reaktionen und die Wirkung unterschiedlicher Katalysatorstrukturen mit computergestützten Methoden berechnet werden, und die Simulation von Reaktionen sind gängige Methoden aus der digitalen Chemie, die in diesem Zusammenhang Anwendung finden. Wir setzen unsere Kompetenzen in der Digitalisierung ein, um wichtige Polymer-Ausgangsmaterialien auf Basis alternativer Rohstoffe zu entwickeln. Darüber hinaus fokussiert sich Covestro auf das Schließen von Wertstoffströmen in zahlreichen Anwendungen des Produktportfolios. Dies umfasst Partnerschaften und neue Geschäftsmodelle, um Mehrwert für unsere Kunden zu generieren, z. B. durch das Angebot recycelter Produkte. Hierbei unterstützen moderne Datenwissenschaftsmethoden die Anpassung an zukünftige Wertschöpfungsketten. → Siehe "Einsatz digitaler Technologien" Globale und regionale Förderung der KreislaufwirtschaftWir treiben die Kreislaufwirtschaft auch in globalen und regionalen Initiativen voran. Covestro engagiert sich bspw. als Gründungsmitglied der "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt" (Alliance to End Plastic Waste) aktiv für den Aufbau von geregelten Entsorgungs- und Verwertungssystemen für Kunststoffabfälle, um deren Eintrag in die Umwelt zu stoppen. → Siehe "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt" In Europa beteiligt sich Covestro nicht nur an diversen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Kreislaufwirtschaft, sondern auch auf gesellschaftspolitischer Ebene an weiteren Projekten in diesem Bereich. Covestro ist bspw. Gründungsmitglied der Circular Plastics Alliance, die sich zum Ziel gesetzt hat, ab dem Jahr 2025 jährlich mindestens 10 Mio. t recycelte Kunststoffe in der europäischen Industrie einzusetzen. In spezifischen Arbeitsgruppen werden hierfür wertschöpfungskettenspezifische Handlungsempfehlungen erarbeitet. Covestro ist hierbei aktives Mitglied in den Gruppen "Automobil", "Verpackungen", "Bauen", "Elektronik" und "Monitoring". In China engagieren wir uns außerdem in verschiedenen Verbänden wie der "China Petroleum and Chemical Industry Federation" (CPCIF), der "China Plastics Reuse and Recycling Association" (CPRRA) und der "China Circular Economy Association" (CCEA) zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen dieser Engagements will Covestro in China dazu beitragen, zirkuläre Konzepte für Kunststoffe voranzubringen und das entsprechende Bewusstsein in Politik und Gesellschaft für Kreislaufoptionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Als eines der wichtigsten Erzeugerländer im Bereich Kunststoffe ergreift China verschiedene Maßnahmen, um das inländische Kunststoffrecycling zu fördern und gleichzeitig Einwegkunststoffe zu verbieten oder einzuschränken. Gemeinsam mit einem Konsortium von Partnern aus der chinesischen Recycling-Wertschöpfungskette trug Covestro im Berichtsjahr zur Entwicklung von nationalen Standards für recyceltes Polycarbonat bei. KlimaneutralitätCovestro unterstützt in Kooperation mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Unternehmen die Umsetzung der Ergebnisse der 21. UN-Klimakonferenz, die im Jahr 2015 in Paris stattfand. Wir bekennen uns zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs). Covestro engagiert sich bspw. aktiv in der Initiative "In4Climate NRW" und in der Initiative "Chemistry4Climate" des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), um proaktiv Lösungen für die Herausforderungen des Klimawandels und der dafür notwendigen Industrietransformation zu erarbeiten. Unsere langfristige Unternehmensvision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, kann nur dann erfolgreich sein, wenn gleichzeitig der Treibhausgasausstoß insgesamt und kontinuierlich weiter gesenkt wird, um so zum Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft beizutragen. Diese Transformation ist im Klimaprogramm von Covestro strategisch verankert. Um das bestehende Ziel von Covestro zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Einklang mit der Unternehmensvision und regulatorischen Anforderungen zu bringen, wurde im Berichtsjahr die globale CO 2 -Roadmap im Rahmen des Klimaprogramms weiterentwickelt. Die Roadmap fungiert als Pfeiler für unser Klimaprogramm und soll uns dabei unterstützen, neue Treibhausgasemissionsziele abzuleiten, sowie zur kontinuierlichen kurz-, mittel- und langfristigen Reduktion der Emissionen beitragen. Sie bildet künftig die Grundlage für die Priorisierung konkreter Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion und für die Ausrichtung der klimabezogenen Unternehmensziele an der Unternehmensvision. Dabei soll die Roadmap grundsätzlich direkte und indirekte Emissionsquellen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) adressieren und bewerten. Hierbei besteht bei Covestro bereits eine regelmäßige Berichterstattung zu den Treibhausgasemissionen der Bereiche Scope 1 und Scope 2. Im Berichtsjahr wurde ein System zur Berichterstattung in Bezug auf die Scope-3-Treibhausgasemissionen auf Grundlage des GHG Protocol etabliert. Treibhausgasemissionen von Covestro entlang der Wertschöpfungskettescrollen
scrollen
Scope-1- und Scope-2-TreibhausgasemissionenCovestro bilanziert seinen Ausstoß an Treibhausgasen gemäß den international anerkannten Standards des GHG Protocol. An allen umweltrelevanten Standorten, d. h. allen Produktionsstandorten und relevanten Verwaltungsstandorten mit wesentlichem Umwelteinfluss, werden sowohl direkte Emissionen, z. B. aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern und aus unseren Produktionsprozessen (Scope 1), als auch indirekte Emissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) in die Berechnungen eingeschlossen. Neben CO 2 werden für die Scope-1-Emissionen sämtliche relevanten Treibhausgase, d. h. Lachgas (N2O), Methan (CH4) und teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, in die Inventarisierung aufgenommen. Die Ausweisung der Scope-2-Emissionen erfolgt nach der standortbezogenen Methode (Location-based Method) sowie der marktorientierten Methode (Market-based Method). Bei der Ermittlung der spezifischen Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden mehrheitlich marktorientierte Emissionsfaktoren verwendet; sofern diese nicht vorlagen, wurden länderspezifische Emissionsfaktoren aus einer allgemein akzeptierten Quelle (u. a. Emissionsfaktoren der internationalen Energieagentur * ) für die Berechnung herangezogen. → UNSER ZIEL IM BEREICH KLIMANEUTRALITÄT STAND 2021 - 53,9 % Treibhausgasemissionen 2020: -46,2 % 2019: -46,1% Die spezifischen Treibhausgasemissionen pro Tonne hergestellten Produkts sollen bis zum Jahr 2025 um 50 % gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 gesenkt werden. Für den Covestro-Konzern haben wir uns bis zum Jahr 2025 das Nachhaltigkeitsziel gesetzt, unsere spezifischen Treibhausgasemissionen um 50 % im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Dafür werden die absoluten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen durch unsere Produktionsmenge an wesentlichen Produktionsstandorten geteilt. Unsere wesentlichen Produktionsstandorte sind diejenigen, auf die mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes entfallen. Die spezifischen Emissionen lagen im Jahr 2021 bei 0,3338 t CO 2 -Äquivalenten pro Tonne Produkt. Ausgehend vom Basisjahr 2005 entspricht dies einem kumulierten Rückgang um 53,9 % und im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 14,2 %. Damit haben wir unser Ziel, die Halbierung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2005, bereits vorzeitig erreicht. Wir haben im Berichtsjahr begonnen, neue Ziele zur Reduktion unserer Treibhausgasemissionen zu entwickeln. Treibhausgasemissionen 1 an wesentlichen Produktionsstandortenscrollen
1 Portfoliobereinigt gemäß GHG
Protocol, Financial-Control-Ansatz;
Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechend dem
fünften Sachstandsbericht der IPCC
Wesentliche Gründe für den Jahresrückgang sind technische Verbesserungen der Lachgasreinigung an unseren Standorten Baytown, Texas (USA), und Shanghai (China) . Des Weiteren erfolgte an einem unserer US-amerikanischen Standorte eine Korrektur der berichteten Dampfmengen und der damit verbundenen Treibhausgasmengen gegenüber dem Vorjahr. Dies führte insgesamt zu einer Absenkung der berechneten Treibhausgasmengen. Entwicklung der spezifischen Treibhausgasemissionen an wesentlichen Produktionsstandorten
Neben wesentlichen Produktionsstandorten betrachten wir im Rahmen der absoluten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen auch weitere umweltrelevante Standorte. Im Jahr 2021 verringerten sich die Treibhausgasemissionen im Konzern gegenüber dem Vorjahr um 2,8 %. Dabei sanken die direkten Treibhausgasemissionen um 21,5 % und die indirekten Treibhausgasemissionen stiegen um 2,5 % an. Gesamte Treibhausgasemissionen 1 (in Mio. t CO 2 -Äquivalenten) im Konzernscrollen
1 Portfoliobereinigt gemäß
GHG-Protocol, Financial-Control-Ansatz;
Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechend dem
fünften Sachstandsbericht der IPCC
EnergieeinsatzCovestro ist ein energieintensives Unternehmen. Energieeinsatz und Treibhausgasemissionen stehen daher in einem engen Zusammenhang. Der Energieeinsatz von Covestro umfasst sowohl die in der Produktion und bei der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf genutzten Primärenergien als auch zusätzlich erworbene Mengen an Strom, Dampf und Kälte sowie Prozesswärme (Sekundärenergie). Letztere werden auf den zu ihrer Erzeugung benötigten Energieeinsatz umgerechnet. Hierbei wird der Verlust, der bei der Weiterleitung dieser Energieformen entsteht, berücksichtigt. In der Summe bilden diese Posten den äquivalenten Primärenergieeinsatz. Im Sinne einer fokussierten Zielfestlegung verfolgen wir dabei insbesondere den Energieeinsatz an von uns definierten wesentlichen Produktionsstandorten, an denen mehr als 95 % der gesamten Energie eingesetzt werden. Der Energie- und Materialeinsatz sowie die Höhe der Treibhausgasemissionen stehen in engem Zusammenhang mit der Menge unserer produzierten Materialien. Im Jahr 2021 stieg der Gesamtenergieeinsatz im Konzern um 2,6 % im Vergleich zum Vorjahr an. Ebenso erhöhte sich der äquivalente Primärenergieeinsatz an wesentlichen Produktionsstandorten um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr - bei einer um 11,7 % gestiegenen Produktionsmenge. Der äquivalente Primärenergieeinsatz pro Produktionsmenge (Energieeffizienz) verbesserte sich dementsprechend um 9,1 %. Der Rückgang des spezifischen Energieeinsatzes im Berichtsjahr kann vorwiegend auf die konjunkturbedingt bessere Anlagenauslastung zurückgeführt werden. Eine besser ausgelastete Produktionsanlage führt erfahrungsgemäß zu einem besseren Wirkungsgrad in Bezug auf den Energieeinsatz pro Produktionsmenge (spezifischer Energieeinsatz). Des Weiteren erfolgte an einem unserer US-amerikanischen Standorte eine Korrektur der Kalkulation der dortigen Dampfenergiemenge gegenüber dem Vorjahr. Diese war seinerzeit zu hoch angesetzt worden. Auch dies hatte einen entsprechenden Einfluss auf den berechneten Energieeinsatz. Energieeinsatz an wesentlichen Produktionsstandortenscrollen
1 Summe aller einzelnen Energieposten,
umgerechnet in Primärenergie, an unseren wesentlichen
Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres
Energieeinsatzes stehen
Außerdem haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den spezifischen Energieeinsatz in unseren Produktionsanlagen gegenüber dem Basisjahr 2005 ebenfalls um die Hälfte zu reduzieren. Diese Steigerung der Energieeffizienz trägt dazu bei, die spezifischen Treibhausgasemissionen weiter zu verringern. Ausgehend vom Basisjahr 2005 ist die langfristige Entwicklung weiterhin positiv - mit einer Verbesserung der Energieeffizienz um insgesamt 40,2 %, wie die folgende Grafik zeigt. Entwicklung des spezifischen Energieeinsatzes an den wesentlichen Produktionsstandorten
Zur langfristigen Verbesserung unseres spezifischen Energieeinsatzes hat unser Energieeffizienzsystem STRUCTese® maßgeblich beigetragen. Das von Covestro entwickelte Energieeffizienzsystem vergleicht den tatsächlichen Energieeinsatz in der Produktion mit dem realistisch möglichen Optimum. Aus der Beseitigung von Ineffizienzen resultieren dauerhafte Energieeinsparungen. STRUCTese® umfasst verschiedene Schritte, durch die Verbesserungsmaßnahmen identifiziert werden können - von der Analyse über das Monitoring bis hin zum Benchmarking. Diese Maßnahmen werden bei Covestro dann als STRUCTese®-Projekte gekennzeichnet. Das seit dem Jahr 2008 schrittweise eingeführte System wird mittlerweile in vielen unserer energieintensiven Produktionsbetriebe weltweit genutzt und soll künftig in weiteren Betrieben zum Einsatz kommen. Im Berichtsjahr haben wir bspw. am Standort Krefeld-Uerdingen in unserem Elektrolyse-Betrieb in eine gegenüber herkömmlichen Prozessen effizientere Sauerstoffverzehrkathoden-Technologie investiert. Hiermit konnten mehr als 16.800 MWh Primärenergie eingespart werden, was einer Reduktion von etwa 4.400 t CO 2 entspricht. Darüber hinaus konnte Covestro im Jahr 2021 weitere Projekte umsetzen, die insgesamt jährliche Einsparungen von 29.600 MWh Primärenergie bzw. 8.000 t CO 2 -Emissionen zur Folge haben. Zusätzlich wurden anteilige Einsparpotenziale aus den im Laufe des Vorjahrs 2020 abgeschlossenen Projekten in Höhe von 61.800 MWh Primärenergie und 13.900 t CO 2 im Jahr 2021 erstmals wirksam. Mit allen Projekten werden durch die Einführung von STRUCTese® im Jahr 2008 zukünftig dauerhafte Einsparungen von insgesamt 2,43 Mio. MWh Primärenergie und etwa 730.000 t CO 2 pro Jahr erzielt werden. Neben wesentlichen Produktionsstandorten betrachten wir im Rahmen des Energieeinsatzes auch weitere umweltrelevante Standorte. Energieeinsatz nach Energieart im Konzernscrollen
1 Bspw. Wasserstoff
Erneuerbare EnergienCovestro möchte zukünftig die Deckung seines Energiebedarfs vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dazu werden u. a. neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge, insbesondere bezogen auf Strom, für erneuerbare Energien abgeschlossen. Im Berichtsjahr haben wir mit unserem Energieversorger am Standort Antwerpen eine Vereinbarung über den Bezug von 97 Gigawattstunden Grünstrom pro Jahr getroffen, um mehr als 45 % unseres Strombedarfs am Standort mit Windenergie zu decken. Darüber hinaus wurde für die Standorte in Nordrhein-Westfalen eine weitere Vereinbarung über den Bezug von 60 Gigawattstunden Grünstrom pro Jahr getroffen. Dies ist Teil unserer Strategie, in den Jahren 2022 bis 2026 an unseren europäischen Standorten über 400 Gigawattstunden pro Jahr durch erneuerbare Energien zu decken. Unser Standort in Shanghai (China) hat im Berichtsjahr rund 460 Gigawattstunden Grünstrom aus der Drei-Schluchten-Talsperre bezogen und den Strombedarf zu mehr als 40 % aus erneuerbaren Energien gedeckt. Covestro untermauert damit seine Nachhaltigkeitsstrategie. Ebenso soll damit ein Beitrag zur Senkung des CO 2 -Fußabdrucks in der Produktion, unseren Produkten und den Anwendungen unserer Kunden geleistet werden. Des Weiteren soll Wasserstoff perspektivisch wichtige Beiträge zur Treibhausgasminderung liefern, indem er zur energetischen sowie in der chemischen Industrie bspw. im Rahmen der CO 2 -Konvertierung vor allem zur stofflichen Nutzung eingesetzt wird. Scope-3-TreibhausgasemissionenDie Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen) werden bei Covestro seit dem Berichtsjahr 2021 erhoben und berichtet. Die Ermittlung der Scope-3-Emissionen erfolgt entsprechend den Kategorien und Methoden des GHG Protocol und der "Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain" des "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) für alle umweltrelevanten Standorte. Alle Kategorien wurden auf Relevanz im Sinne des GHG Protocol geprüft, um alle im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von Covestro stehenden Emissionen möglichst repräsentativ zu erfassen. Basierend hierauf berichten wir die Emissionen der für uns relevanten neun Kategorien. Grundlage für die Berechnung der sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) sind interne Aktivitätsdaten sowie Emissionsfaktoren aus kommerziell und öffentlich verfügbaren Quellen oder aus empfohlenen Quellen gemäß GHG Protocol. Die Ermittlung der Emissionen der einzelnen Scope-3-Kategorien beruht auf individuellen Berechnungen. Diese sind detailliert in dem von uns ausgefüllten CDP-Fragebogen beschrieben. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Datengrundlage und der Berechnungsmethoden werden wir die Genauigkeit und Vollständigkeit der Berichterstattung unserer Scope-3-Emissionen weiter schärfen. Die sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) stellen 80 % der gesamten Treibhausgasemissionen des Konzerns dar. Summe Scope-1- und Scope-2- sowie ermittelte Scope-3-Treibhausgasemissionen im Konzern in Mio. t CO 2 Äquivalenten
Die ermittelten Scope-3-Emissionen betrugen im Berichtsjahr 21,84 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Der Großteil der Scope-3-Emissionen entsteht in Kategorien, welche in unserer Wertschöpfungskette vorgelagert sind. Hierbei stellen die Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Entsorgung verkaufter Produkte" und "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten" die Haupttreiber dar. Die in der Wertschöpfungskette verursachten biogenen Emissionen betrugen im Berichtsjahr absolut 99.052 t CO 2 -Äquivalente und werden entsprechend dem GHG Protocol und dem WBCSD getrennt vom Bruttovolumen der Scope-3-Emissionen offengelegt. Die Summe der Scope-1- und Scope-2- sowie der ermittelten Scope-3-Emissionen betrug im Berichtsjahr 27,26 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Ein vergleichbarer Vorjahreswert liegt aufgrund der erstmaligen Ermittlung der Scope-3-Emissionen nicht vor. Zusammensetzung der Scope-3-Emissionskategorien nach GHG Protocol in Mio. t CO 2 -Äquivalenten 1
1 Bestimmung der Scope-3-Emissionen in den
Kategorien gemäß Financial-Control-Ansatz des
GHG Protocol; Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren
entsprechend dem fünften Sachstandsbericht der IPCC
Nicht relevante Emissionskategorien: 8. Für
Upstream-Aktivitäten gemietete
Vermögensgegenstände; 11. Gebrauch verkaufter
Produkte; 15. Investitionen. Abschätzungen haben
ergeben, dass diese Kategorien < 1 % der gesamten
Scope-3-Emissionen von Covestro darstellen und somit
insignifikant in Bezug auf die Emissionshöhe
gemäß Definition des GHG Protocol sind. Nicht
zutreffende Emissionskategorien: 13. Für
Downstream-Aktivitäten gemietete
Vermögensgegenstände; 14.
Franchisegeschäfte. Covestro besitzt keine Anlagen,
welche das Unternehmen an Dritte vermietet und bei welchen
entsprechend verbundene Emissionen nicht bereits in der
Scope-1- und Scope-2-Emissionsberichterstattung enthalten
sind. Zudem besitzt und betreibt Covestro keine
Franchisegeschäfte. Nicht berichtete
Emissionskategorie: 10. Verarbeitung verkaufter Produkte.
Die Bestimmung dieser Emissionen ist aufgrund mangelnder
Datenverfügbarkeit und der zahlreichen
Anwendungsgebiete der Produkte von Covestro mit
unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Covestro bezieht sich hierbei auf die Maßgabe des
WBCSD, wonach es für ein chemisches Unternehmen,
welches ein breites Produktportfolio an Zwischenprodukten
besitzt, nicht vorgeschrieben ist, über die
Scope-3-Kategorie 10 (Verarbeitung der verkauften Produkte)
zu berichten. Beiträge von Scope-3-Emissionen durch
die Akquisition des RFM-Geschäftsbereichs in 2021 sind
berücksichtigt, soweit bereits Aktivitätsdaten
während der laufenden Systemintegration zur
Verfügung standen. Demnach sind folgende
Scope-3-Kategorien und Bestandteile des
RFM-Geschäftsbereichs berücksichtigt: 1.
Erworbene Waren und Dienstleistungen - nur Rohstoffe, 3.
Energie- und brennstoffbezogene Aktivitäten, 5. Im
Rahmen der Geschäftstätigkeiten anfallender
Abfall, 7. Pendeln von Mitarbeitenden und 12. Entsorgung
verkaufter Produkte.
InnovationInnovation als Treiber für mehr Nachhaltigkeit im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) ist für Covestro ein Kernelement der Strategie und Teil der eigenen Identität. Unser Innovationsverständnis ist dabei weit gefasst: Wir bauen nicht nur auf die klassische Forschung und Entwicklung (F&E), sondern darüber hinaus auch auf das hohe Kreativitätspotenzial im gesamten Unternehmen. Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, die Innovation bei Covestro voranzutreiben. Auf allen Ebenen arbeiten wir in enger Abstimmung mit dem für Innovation verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden daran, neue Produkte zu entwickeln, etablierte Produkte zu verbessern sowie Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu optimieren, um unsere Position im globalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Auch Anwendungsbereiche sowie Geschäftsmodelle und -prozesse werden fortlaufend hinterfragt. Innovation bei Covestro wird seit dem Geschäftsjahr 2021 in zwei Kernbereichen gebündelt: Zum einen betreiben wir geschäftsnahe F&E in den Geschäftseinheiten. Hier verfolgen wir spezifische, kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Themen. → Siehe "Innovationen in den Segmenten" Zum anderen befasst sich die Unternehmensfunktion Group Innovation überwiegend mit mittel- und langfristigen Themen rund um Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung. Darüber hinaus verantwortet Group Innovation die Bereitstellung einer global abgestimmten F&E-Infrastruktur und unterstützt die Geschäftseinheiten bei F&E. Die Verzahnung und Koordination der beiden Kernbereiche für Innovation erfolgt in konzernübergreifenden Steuerungsgremien unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden. InnovationsmanagementÜber unser konzernübergreifendes, systematisches Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere laufenden und geplanten Aktivitäten wie auch die Projektpipeline stets den Bedürfnissen unserer Abnehmerindustrien und Endverbrauchermärkte entsprechen. Covestro nutzt hierfür vielfältige Werkzeuge: So bewerten wir jedes F&E-Projekt nach einem standardisierten Verfahren und bringen die gewonnenen Erkenntnisse in laufende und künftige Projekte ein. Zur Diskussion und Bearbeitung von neuen, kreativen Ideen aus allen Teilen des Unternehmens steht die globale digitale Plattform "idea.lounge" zur Verfügung. Unabhängig davon können Mitarbeitende in Deutschland eine weitere digitale Plattform namens "Covestro Ideenmanagement" nutzen, über die im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens alle Verbesserungsvorschläge verwaltet werden. In Innovationsveranstaltungen ("Innovation Celebration") zeichnen wir weltweit Projekte von Mitarbeitenden aus, die unser breites Innovationsverständnis widerspiegeln. Prämiert werden innovative Ideen in den Kategorien "Produkte und Anwendungen", "Produktion und Produktionsprozesse", "Geschäftsmodelle und Kommerzialisierung", "Interne Geschäftsprozesse" sowie "Patente und geistiges Eigentum". Nachhaltiges F&E-basiertes InnovationsportfolioCovestro bringt bereits zahlreiche nachhaltige Lösungen auf den Markt und hat den Anspruch, künftig noch stärker an den SDGs ausgerichtete Produkte zu entwickeln und zu vermarkten. Um dies zu erreichen, stellen wir unser Produktportfolio kontinuierlich auf nachhaltigere Lösungen um, indem wir z. B. bereits in der Forschung und Entwicklung bewusst nach einem deutlich nachhaltigeren Projektportfolio streben. Diese Ausrichtung ermöglicht es uns, frühzeitig auch unkonventionelle und neuartige Ansätze zu identifizieren sowie zu untersuchen und somit durch unsere F&E-Produkte und -Technologien zur Erreichung der SDGs beizutragen. → Siehe "Innovationen in den Segmenten" UNSER ZIEL IM BEREICH INNOVATIONSTAND 2021 54 % der Projektkosten 2020: 51 % Unser F&E-Projektportfolio soll im Einklang mit den SDGs stehen. Bis zum Jahr 2025 sollen 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt werden, die zum Erreichen dieser Ziele beitragen. Im Einklang mit unserem ambitionierten Ziel setzen wir uns hohe Maßstäbe bei der Bewertung der Projekte. Daher ziehen wir nur solche Projekte für die Bemessung unseres Ziels in Betracht, die einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten. Um diesen zusätzlichen Beitrag zu messen, haben wir im Geschäftsjahr 2020 einen unternehmensweiten Bewertungsprozess innerhalb des bestehenden Innovationsprozesses implementiert, der den Fortschritt der Projekte überprüft. Im Rahmen dieses Prozesses wird jedes F&E-Projekt einer auf Interviews mit Fachleuten basierenden Bewertung unterzogen. Anhand von konkreten Fragen werden die Auswirkungen des Projekts und seiner Ergebnisse auf alle 17 SDGs beurteilt. Nur die Projekte, die die definierte Schwelle hinsichtlich des Grads ihres Beitrags zu den SDGs im Vergleich zu derzeit bestehenden Lösungen im Markt überschreiten, finden für unser Ziel Berücksichtigung. Im Berichtsjahr 2021 fand dieses Bewertungsschema für das F&E-Portfolio von Covestro Anwendung. In diesem Portfolio überschreiten rund 54 % und damit 40 Mio. € (Vorjahr: 51 % und 41 Mio. €) der F&E-Projektkosten die definierte Schwelle hinsichtlich des Grads ihres Beitrags zu den SDGs. Mit der RFM-Akquisition haben wir unsere F&E-Pipeline erweitert. Die Integration der F&E-Projekte von RFM in das Projektportfolio von Covestro wird erst im kommenden Berichtsjahr vollständig abgeschlossen sein. Daher berücksichtigt die genannte Kennzahl ausschließlich das vor der Integration bestehende F&E-Portfolio von Covestro. Im Geschäftsjahr 2021 betrugen unsere gesamten F&E-Aufwendungen 341 Mio. € (Vorjahr: 262 Mio. €). Im Wesentlichen wurden die Mittel für die Erschließung neuer Anwendungslösungen für unsere Produkte sowie die Weiterentwicklung von Produkten und Prozesstechnologien verwendet. Zum 31. Dezember 2021 waren weltweit 1.477 Mitarbeitende * (Vorjahr: 1.205) in der Forschung und Entwicklung tätig. Die meisten von ihnen arbeiteten an den drei größten F&E-Standorten in Leverkusen, in Pittsburgh, Pennsylvania (USA), und in Shanghai (China). Einsatz digitaler TechnologienCovestro treibt die Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten für die gesamte Wertschöpfungskette der Chemie- und Kunststoffindustrie entschieden weiter voran. Mit einem umfassenden strategischen Programm nutzt Covestro die Chancen der Digitalisierung, insbesondere durch die intelligente Verwendung von Daten, und setzt neue Standards in der Zusammenarbeit mit Kunden. Wir verankern zunehmend digitale Technologien und Arbeitsweisen in der Produktion, entlang der Lieferkette, in Forschung und Entwicklung, in den administrativen Funktionen, an allen Berührungspunkten mit Kunden sowie in der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Zur Steuerung haben wir ein Entscheidungsgremium, das Digital Governance Body (DiGoB), unter Leitung des Vorstandsvorsitzenden eingerichtet, das stets den konkreten Nutzen für unsere Kunden als wesentliches Kriterium heranzieht. Ein weiterer Schwerpunkt im Berichtsjahr war ferner die Umstellung auf die Cloud-Technologie als Bereitstellungsform für Daten, Rechenleistung sowie vorgefertigte Dienste. Mit dem "Digital Solutions Lab" haben wir am Standort Leverkusen schon im vergangenen Jahr ein Fachteam für digitale Lösungen geschaffen, das fachliche Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Produkte und Geschäftsmodelle bietet. Als ein erstes Beispiel ist ein neuer Service in Betrieb genommen worden, der als Teil der CLUE(Competitors Landscape User Explorer)-Plattform den Vergleich von am Markt verfügbaren Produkten vereinfacht. Ein weiteres Fachteam beschäftigt sich mit Datenwissenschaft, Algorithmik, maschinellem Lernen (Machine Learning) und künstlicher Intelligenz (KI). Auf Basis der im Vorjahr eingeführten unternehmensweiten Plattform für Datenanalytik werden Anwendungsfälle entwickelt, operationalisiert und nach Möglichkeit skaliert. Eine wichtige Initiative zur weiteren Ergebnisoptimierung unserer F&E-Aktivitäten ist die Erweiterung unseres Hochleistungsrechner-Clusters am Standort Leverkusen zur Schaffung neuer Rechenkapazität. Die digitale F&E nutzt auch die Flexibilität der Dienste der Cloud, um Machbarkeitsstudien und die frühe Entwicklung von Anwendungen und Modellen zu beschleunigen, die nahtlos in den lokalen Hochleistungsrechner-Cluster integriert werden können. Weiterhin arbeiten wir gemeinsam mit dem Start-up QC Ware Corp., Palo Alto, Kalifornien (USA), und dem Quantum-Artificial-Intelligence-Team von Google Ireland Ltd., Dublin (Irland), an der aufstrebenden Technologie "Quantum Computing". Durch die Bereitstellung hierfür benötigter Soft- und Hardware können komplexe mathematische Probleme gelöst werden, die die Rechenkapazität gebrauchsüblicher Computer übersteigen. → Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen" Der Einsatz hochentwickelter Simulationstechniken zur Beschreibung chemischer Vorgänge und physikalischer Phänomene gehört bei Covestro zum Standard und trägt zur Beschleunigung der Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Prozesse bei. Daher werden diese zunehmend von Covestro selbst entwickelt. Außerdem wurde eine globale, konzernübergreifende Wissensplattform (R&D Knowledge Platform) aufgebaut, die einen einfachen Zugang zu allen Versuchsergebnissen der letzten Jahre sowie aktuellen Daten aus allen F&E-Bereichen ermöglicht. Darüber hinaus sind Sensordaten ausgewählter Produktions- und Verarbeitungsanlagen enthalten. Dadurch können datengesteuerte Erkenntnisse zur Beschleunigung der Produktentwicklung und zur Verbesserung der Produktion gewonnen werden. Covestro verstärkt außerdem seine Bemühungen, die Datenqualität und die Datenerfassungsprozesse für die Entwicklung von Algorithmen zu optimieren. Dies hilft bei der Vorhersage von Materialeigenschaften, der Produktentwicklung sowie dem besseren Verständnis von Zusammenhängen. Im Rahmen der Labordigitalisierung implementieren wir Prozesse, um eine freihändige Dokumentation über Spracherkennung und die automatisierte Datenerfassung von Laborhardware zu ermöglichen. Damit sollen sowohl die Datenqualität als auch die Arbeitssicherheit gesteigert werden. Gleiches gilt für die automatische Erfassung von Verarbeitungsdaten von Anlagen. So können bspw. in der Prozesskontrolle ungewöhnliche Vorkommnisse schneller erkannt werden. Auch in der Produktion arbeiten wir weiterhin mit Datenanalysen und investieren stetig in Mitarbeitende und Infrastruktur, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und so die Effizienz von Arbeits- und Produktionsprozessen mithilfe moderner Datenverarbeitung und der intelligenten Verknüpfung von Systemen zu erhöhen. Zusätzlich wird ein zentrales und standardisiertes System (Covestro Monitoring Platform) geschaffen, das bspw. eine kosteneffiziente und vorausschauende Wartung (Predictive Maintenance) von Apparaten und Anlagen ermöglicht. Strategische Partnerschaften und KooperationenDurch interne Aktivitäten und externe Kooperationen mit strategischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft will Covestro die Effizienz seiner Forschung steigern. Bilaterale Kooperationen sowie die Zusammenarbeit in großen, öffentlich geförderten Konsortien prägen die Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Im Geschäftsjahr 2021 baute Covestro den Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatz weiter aus und investierte in das Unternehmen QC Ware Corp., Palo Alto, Kalifornien (USA), einen führenden Entwickler von Quantenalgorithmen. Covestro arbeitet seit dem Jahr 2020 mit einem Quantenchemie-Team von QC Ware Corp. zusammen, wodurch bereits u. a. zwei Patente zu grundlegenden Techniken für die Quantencomputersimulation in der Chemie entwickelt wurden. Durch die Investition soll die Forschung an Quantenalgorithmen für die Simulation von Chemikalien intensiviert und die langfristige Partnerschaft mit QC Ware Corp. gesichert werden. → Siehe "Einsatz digitaler Technologien" → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/innovation/covestro-venture-capital Covestro pflegt langjährige und strategische Partnerschaften mit verschiedenen Universitäten. Dazu gehören die RWTH Aachen University, die Tongji-Universität in Shanghai (China) und die Carnegie Mellon University in Pittsburgh, Pennsylvania (USA). Überblick über die drei wichtigsten Kooperationen mit Universitätenscrollen
Mit der RWTH Aachen University ist das vom Bundesland Nordrhein-Westfalen geförderte Inkubationszentrum "QuinCAT - Quick Incubation in Catalysis" mittlerweile im Bau und wird im Jahr 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Dort sollen chemische Ideen so weiterentwickelt werden, dass sie im nächsten Schritt eine Gesellschaftsgründung (Start-up-Gründung) ermöglichen. Covestro berät bei diesem Prozess und wird bei Inkrafttreten des Lenkungsausschusses durch unseren Vorstandsvorsitzenden vertreten. Gemeinsam mit 21 Partnern aus neun Ländern, u. a. der RWTH Aachen University, wurde im Jahr 2021 das geförderte Verbundprojekt "CIRCULAR FOAM" ins Leben gerufen, das von Covestro koordiniert wird. Ziel ist es, den Materialkreislauf für Polyurethan-Hartschaumstoffe zu schließen. Diese tragen als Dämmmaterial in Kühlgeräten und Gebäuden zu einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz bei. Bislang fehlt es jedoch an einem koordinierten Abfallmanagement und geeigneten Recyclingverfahren. Im Rahmen des Projekts soll in den nächsten vier Jahren ein umfassendes Lösungsmodell entwickelt und die europaweite Umsetzung dieses Konzepts vorbereitet werden. Dadurch könnten ab dem Jahr 2040 in Europa jährlich 1 Mio. t Abfall, 2,9 Mio. t Kohlenstoffdioxid(CO 2 )-Emissionen und 150 Mio. € an Verbrennungskosten eingespart werden. Das Projekt wird durch das Forschungs- und Innovationsprogramm "Horizon 2020" der Europäischen Union gefördert. Zur Schließung der Kohlenstoffkreisläufe bieten elektrochemische Prozesse zudem einen guten Ansatzpunkt für zukunftsweisende, zirkuläre Lösungen für eine energieeffiziente Herstellung von Basischemikalien. Hierzu hat Covestro gemeinsam mit der RWTH Aachen University und dem Forschungszentrum Jülich das Kompetenzzentrum Industrielle Elektrochemie ELECTRA am Standort Aachen weiter ausgebaut. Am Standort Aachen wurden Anlagen in Betrieb genommen, während sich am Standort Jülich ein Forschungsgebäude im Bau befindet. Im Kompetenzzentrum ELECTRA wird an effektiveren, belastbareren, langlebigeren und sichereren Elektrolyseuren geforscht. Ein weiteres Beispiel für die Zusammenarbeit in Verbundprojekten ist das Kopernikus-Projekt "Power-to-X" (P2X), das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Für ein klimaneutrales Deutschland im Jahr 2050 benötigen die Bereiche Verkehr, Industrie und Wärmeerzeugung emissionsarme Lösungen. P2X untersucht einen der vielversprechendsten Ansätze: Technologien, die erneuerbaren Strom in andere Energieformen oder Materialien umwandeln, z. B. in Kraftstoffe, Wärme und Gase oder in chemische Rohstoffe und Kunststoffe. Covestro untersucht hier mit Partnern, wie Wasserstoff und CO 2 in Polymer-Bausteine umgewandelt werden können, die in der Chemieindustrie dringend benötigt werden. Dabei liegen nun vielversprechende chemische Intermediate vor, die für Polyurethan- und Beschichtungsanwendungen getestet werden. Weiterhin prüft Covestro die Teilnahme an der dritten Förderphase von "Kopernikus Power-to-X" mit einen Konzept zur chemischen Skalierung dieser Substanzklasse. Um den Ausbau der CO 2 -Technologieplattform weiter voranzutreiben, koordiniert Covestro seit dem Jahr 2017 das von der Europäischen Union geförderte Forschungsprojekt "Carbon4PUR". Gemeinsam mit 13 weiteren europäischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft wurde die Nutzung industrieller Abgase wie Kohlenstoffmonoxid als neue Rohstoffquelle zur Produktion von Dämmstoffen und Lacken untersucht. Ein zentraler Erfolg von "Carbon4PUR" ist die Identifizierung neuartiger Katalysatoren, die die Herstellung neuer Polyole ermöglichen. Mithilfe dieser Katalysatoren ist es den Forschungspartnern gelungen, Polyole unter Einsatz von kohlenstoffmonoxidhaltigen Gasgemischen im Labormaßstab herzustellen. In dem neuartigen Vorprodukt konnten 27 % Kohlenstoffmonoxid (CO) gebunden werden. Ökologisch wie ökonomisch wurde die neue Technologie als vorteilhaft bewertet und erfolgreich im semiindustriellen Maßstab umgesetzt. Unsere Partner konnten erste Anwendungsbeispiele demonstrieren: Der Kunststoffhersteller Recticel, Brüssel (Belgien), und der Chemiekonzern Megara Resins, Megara (Griechenland), haben beide jeweils Produkttests durchgeführt. In Zusammenarbeit mit Circularise, Den Haag (Niederlande), und DOMO Chemicals, Leuna, engagiert sich Covestro im Projekt "Circularise Plastics", um einen offenen Blockchain-Standard für die Etablierung eines Datenaustauschprotokolls zu entwickeln. Damit sollen sich Materialien entlang der Wertschöpfungskette identifizieren lassen, sodass am Ende der Lebensdauer eines Produkts die bestmögliche Verwertung bestimmt werden kann. Die Besonderheit ist, dass hinterlegte Informationen nur für diejenigen zugänglich sind, die auch ein berechtigtes Interesse haben, sodass sensible Produktinformationen geschützt bleiben. Basierend auf dem Erfolg der ersten Kooperationsaktivitäten erweitert Covestro außerdem Pilotprojekte mit der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, Stuttgart, sowie anderen Erstausrüstern, um die Rückverfolgbarkeit des CO 2 -Fußabdrucks und weitere Nachhaltigkeitskennzahlen entlang der Lieferkette für eingesetzte Materialien und Produkte zu ermöglichen und mittels Blockchain-Technik zu digitalisieren. ProzesstechnologieEin weiterer wesentlicher Treiber für Innovationen bei Covestro ist die Prozesstechnologie. Um das daraus entstehende Potenzial optimal zu nutzen und die herausfordernden strategischen Ziele in Hinblick auf Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und Kreislaufwirtschaft bestmöglich zu begleiten, wurden alle entsprechenden Aktivitäten im Geschäftsjahr 2021 in der Unternehmensfunktion Process Technology zusammengefasst. Diese trägt die globale Verantwortung für die Verfahrenstechnik in der Produktion von Covestro und unterstützt das operative Geschäft in den Segmenten. Im Mittelpunkt stehen die Optimierung unserer Produktionsverfahren, das Prozessdesign für neue Produktionsanlagen, die Entwicklung von neuen Prozesstechnologien sowie die Skalierung neu entwickelter Produkte auf einen industriellen Maßstab. Wesentliche Erfolgsfaktoren sind dabei der Erhalt und die konsequente Weiterentwicklung der Technologiekompetenzen von Covestro mit klarem Fokus auf unsere Mitarbeitenden, die erfolgreiche Vernetzung mit internen und externen Partnern sowie die Digitalisierung in Produktion und Technik. In den vergangenen Jahren haben wir eine Vielzahl disruptiver Prozesse zur technologischen Reife entwickelt und implementiert, die insbesondere die Ressourcen- und Energieeffizienz signifikant verbessert haben. So konnten bspw. durch die Entwicklung der Gasphasenphosgenierung von Toluylen-Diisocyanat (TDI) an den Standorten Dormagen und Shanghai (China) ein bis zu 60 % geringerer Energieverbrauch sowie die Reduktion der CO 2 -Emissionen im Vergleich zum konventionellen Verfahren um 60.000 t / Jahr erzielt werden. Exemplarisch zu nennen ist hier außerdem die Sauerstoffverzehrkathoden-Technologie zur Herstellung von Chlor. Diese Technologie wird aktuell auch beim Bau der neuen Chlor-Alkali-Anlage am Standort Tarragona (Spanien) umgesetzt und ist am Standort in Krefeld-Uerdingen bereits im Einsatz. Dort konnten in unserem Elektrolyse-Betrieb im Geschäftsjahr 2021 umgerechnet mehr als 4.400 t CO 2 eingespart werden. → Siehe "Energieeinsatz" Weiterhin stellen die cardyon®-Technologie zur Herstellung von CO 2 -haltigen Polyetherpolyolen sowie das Recycling von salzhaltigem Prozessabwasser in der Herstellung von Polycarbonat nennenswerte Beispiele dar. Abschließend ist hier die kürzlich erstmals in einer Demonstrationsanlage in Brunsbüttel in Betrieb genommene neuartige Technologie auf Basis der adiabat-isothermen Phosgenierung (AdiP) zur Herstellung unseres Schlüsselprodukts Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) zu nennen. Mit dieser Technologie können bis zu 40 % Wasserdampf und 25 % Strom pro Tonne Produkt eingespart werden. Der CO 2-Ausstoß wird so um bis zu 35 % verringert. Der Schutz unseres geistigen Eigentums wird dabei durch ein breites Patentportfolio sichergestellt. → Siehe "Innovationen im Segment Performance Materials" Ferner wurden jüngst wichtige Durchbrüche bei der Entwicklung von Verfahren zur Herstellung von biobasiertem Anilin und weiteren CO 2 -basierten Polymeren sowie bei der Verfahrensoptimierung und Portfolioerweiterung von Produkten, die aus biobasiertem Pentamethlyendiisocyanat (PDI) hergestellt werden, erzielt. Auch bei der Entwicklung neuer Technologien für das Recycling von Kunststoffen wurde im Geschäftsjahr 2021 ein wichtiger Meilenstein mit der erfolgreichen Inbetriebnahme einer Pilotanlage am Standort Leverkusen zum chemischen Recycling von Polyurethan-Weichschaumstoffen, die bspw. in Matratzen Anwendung finden, erreicht. Innovationen in den SegmentenInnovationen im Segment Performance MaterialsIm Segment Performance Materials arbeiten wir laufend daran, unsere Produkte mit neuen Rohstoffen und verbesserten Prozessen als Industriestandards in den etablierten Anwendungen weiterzuentwickeln. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Kernanwendungen Polyurethan-Hartschaum und -Weichschaum für die Dämmstoff-, Möbel- und Automobilindustrie. Basierend auf den Markterfordernissen optimieren wir unsere Produkte in ihren Anwendungen über den gesamten Lebenszyklus. Die verschiedenen Innovationsabteilungen und Unternehmensfunktionen arbeiten hierbei länderübergreifend zusammen, um Prozessverbesserungen, bspw. zur Einsparung von Energie und Produktionskosten, sicherzustellen. Hier sei das neue Verfahren zur Herstellung von langkettigen Polyethern mit höherem Füllstoffgehalt für Weichschäume mit verbesserten Eigenschaften genannt. Der Einsatz des Produkts führt zu einer höheren Festigkeit bei ebenfalls erhöhter Luftdurchlässigkeit. Darüber hinaus fanden die anwendungstechnische Begleitung einer energiesparenden Herstellung von MDI in Brunsbüttel (AdiP-Prozess) und die Verwendung des Produkts in Standardanwendungen wie polymeren MDIs für Hartschäume und Spezialitäten statt. Um den Übergang in eine zirkuläre Wirtschaft zu ermöglichen, liefern wir Ressourcen und Beiträge für die Grundlagenforschung und ermöglichen die Skalierung in industriellem Maßstab. Die zuvor erwähnte Verwendung von CO 2 als Rohstoff, z. B. für cardyon®, und die Unterstützung von Kooperationsprojekten wie "Carbon4PUR" sind zwei beispielhaft zu nennende Aktivitäten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Unterstützung der Entwicklung von neuen digitalen Werkzeugen für die F&E-Funktionen aller Geschäftseinheiten und deren Implementierung bei unseren Kunden. Hier geht es zum einen um effizientere Arbeitsabläufe im Labor und zum anderen um die effizientere Entwicklung neuer Polyurethan-Produkte. → Siehe "Einsatz digitaler Technologien" Innovationen im Segment Solutions & SpecialtiesDas Segment Solutions & Specialties bedient eine Vielzahl spezialisierter Industrien und hat im Berichtsjahr 2021 gemeinsam mit unseren Kunden und Partnern verschiedene Innovationen eingeführt und umgesetzt, die sich auf Effizienz, Nachhaltigkeit und die Förderung unseres Spezialitätengeschäftes konzentrieren. Als wichtigen Schritt zur Verwirklichung unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, haben wir in diesem Jahr den ersten klimaneutralen * Polycarbonat-Kunststoff von Covestro eingeführt. Dies konnte durch die Einführung von massenbilanzierten Rohstoffen erreicht werden, die aus Bioabfällen und Reststoffen ** stammen und unter Einsatz erneuerbarer Energien produziert wurden. Bei der Bewertung der Klimaneutralität wurde zum einen die Massenbilanzierungsmethode angewandt, bei der der prozentuale Anteil des Einsatzes von alternativen Rohstoffen beim Herstellungsprozess den Polycarbonat-Kunststoffen zugeordnet wird.
* Die Bewertung "klimaneutral" ist das Ergebnis
einer Bewertung eines Teilabschnitts aus dem gesamten
Produktlebenszyklus. Betrachtet wurde der Abschnitt von der
Ressourcengewinnung (Cradle) bis zum Werkstor (Gate). Die
Bewertung basiert auf den ISO-Normen 14040 und wurde von
der TÜV Rheinland AG, Köln, auf
Plausibilität kritisch geprüft. Die Bewertung
berücksichtigt die biogene Kohlenstoffbindung auf der
Grundlage vorläufiger Daten aus der Lieferkette und
dem Einsatz erneuerbarer Elektrizität im Rahmen des
Produktionsprozesses. Die Zuordnung der Elektrizität
erfolgte aufgrund sogenannter
Guarantee-of-Origin-Zertifikate. Nicht angewendet wurden
sogenannte Ausgleichszertifikate.
Darüber hinaus werden im Herstellungsverfahren der massenbilanzierten Produkte erneuerbare Energien zum Einsatz gebracht, sodass der CO 2 -Fußabdruck * , bei dem der Produktabschnitt von der Ressourcengewinnung über die Herstellung des Produkts bis zur Ablieferung am Werktor Betrachtung findet, als klimaneutral bewertet werden konnte. Die Covestro-Produktionsstandorte Krefeld-Uerdingen (Deutschland), Antwerpen (Belgien) und Shanghai (China) sind bereits für die Produktion der massenbilanzierten Produkte nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren zertifiziert. Ermöglicht durch den sogenannten Drop-in-Ansatz können fossile Rohstoffe sukzessive ersetzt werden, ohne dass bestehende Prozesse oder Arbeitsabläufe geändert werden müssen. Die Produkte behalten dieselbe Qualität und Leistung wie Polycarbonate auf fossiler Basis. Mit den Decovery®-Produkten haben wir außerdem eine Reihe teilweise biobasierter Harze für Industrie-, Architektur- und Verpackungsanwendungen entwickelt. Diese Produkte basieren auf nachwachsenden Rohstoffen und weisen gegenüber fossilen Rohstoffen einen geringeren CO 2-Fußabdruck auf, während sie gleichzeitig über bessere Eigenschaften verfügen, wie z. B. stärkere Haftungseigenschaften. Damit bilden sie eine solide Grundlage für hochwertige Farben, Holzfußböden, Verkleidungen, Klebstoffe, Barrierebeschichtungen oder Decklacke. Somit können unsere Kunden ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsverpflichtungen erfüllen und gleichzeitig vollständig biobasierte Materialien verwenden. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung einer biobasierten AcrylPapier-Barrierebeschichtung, die Kunststoffschichten von Papierverpackungen ersetzt und vom Forschungsinstitut Papiertechnische Stiftung (PTS), Heidenau, als vollständig recycelbar zertifiziert wurde. Der Einsatz fossiler Rohstoffe kann auch in der Herstellung von Holzlacken für Möbel reduziert werden. Die Möbelindustrie ist bei der Einführung wasserbasierter Lösungen als Alternative zu herkömmlichen lösungsmittelhaltigen Produkten Vorreiter. Mithilfe des teilweise biobasierten Härters Bayhydur® 701-90 kann die Nachhaltigkeit von Möbeln verbessert werden, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Lacke gemindert wird. Ebenso sind bereits biobasierte Polyester für Ein-Komponenten(1K)-Einbrennsysteme auf dem Markt erhältlich. Allerdings war der thermisch aktivierte Polyurethan-Härter bisher der limitierende Faktor, wenn es darum ging, den Bioanteil zu maximieren und gleichzeitig eine hohe Leistung zu erzielen. Covestro hat mit Desmodur® BL 7175 den ersten teilweise biobasierten, thermisch aktivierten Polyurethan-Härter auf Basis eines alternativen Isocyanats auf den Markt gebracht. Neben einem höheren Anteil erneuerbarer Energien in Einbrennsystemen bietet das Produkt eine höhere Leistung im Vergleich zu Standardtypen. In Kooperation mit unseren Rohstofflieferanten haben wir darüber hinaus unser Portfolio um die teilweise biobasierten Polycarbonat-Folien Makrofol® und Platilon® aus thermoplastischem Polyurethan erweitert, die insbesondere in der Textil- und Konsumgüterindustrie eingesetzt werden. Auch unser neu entwickeltes Desmopan®-EC-Sortiment enthält mit einem Anteil von bis zu 60 % Kohlenstoff aus Biomasse. Im Vergleich zu thermoplastischen Polyurethanen auf fossiler Basis kann der CO 2 -Fußabdruck ohne Abstriche bei Qualität oder Leistung um mehr als 20 % reduziert werden. Auf Basis dieser Technologie wurde zusammen mit einem Kunden eine biobasierte Schaumstoffzwischensohle für einen neuen Outdoor-Trail-Schuh entwickelt. In enger Zusammenarbeit mit Partnern in der Wertschöpfungskette im Bereich Windkraftanlagen, einschließlich des Windturbinenherstellers Xinjiang Goldwind Science & Technology Co., Ltd., Urumtschi (China), haben wir eine komplette umweltfreundliche Beschichtungslösung entwickelt, die sich durch geringe Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (Volatile Organic Compounds, VOC) und eine lange Lebensdauer auszeichnet. Sie besteht aus einer lösungsmittelfreien Gelbeschichtung, einem wässrigen Zwei-Komponenten(2K)-Decklack und einer Schutzbeschichtung auf Polyaspartic-Basis für die Vorderkante. Diese Lösung wurde mit dem JEC-Innovationspreis 2021 prämiert, der seit 25 Jahren eine führende Auszeichnung für die Entwicklung und Anwendung von Verbundwerkstoffen ist. Im Bereich Haushaltsgeräte adressieren neueste Entwicklungen bei Polyurethan-Hartschäumen für die Kühlkette aktuelle technische und regulatorische Herausforderungen der Erstausrüster. Ziel ist es, Nachhaltigkeit und Dämmleistung der Schäume zu verbessern sowie die Wirtschaftlichkeit bei der Kühlgeräteherstellung zu steigern. Auf Basis verbesserter Polyole, Isocyanate und Katalysatoren kann eine schnellere Entformung der Kühlgeräte bei den üblichen Wanddicken erreicht werden, was eine höhere Produktivität in der Fertigung bedeutet. Auch unsere Baymer®-Hartschaumsysteme, die ein wesentlicher Bestandteil für die Herstellung von Metallverbundelementen sind, kommen im Bereich der Haushaltsgeräte und in der Bauindustrie zur Anwendung. Ein Ziel bei der Entwicklung besteht darin, die inhärente Flammwidrigkeit zu verbessern, um höhere Brandklassifizierungen zu erreichen. Ein weiterer Fokus liegt auch hier auf der Verbesserung der Nachhaltigkeit der Polyurethan-Kernmaterialien: halogenfreie Hartschaumsysteme, die auf Basis nachhaltiger Rohstoffe entwickelt werden.
* Bei der Berechnung des CO
2 -Fußabdrucks wird die biogene
Kohlenstoffaufnahme berücksichtigt.
Auf unserem Weg zur Kreislaufwirtschaft haben wir zudem unser Portfolio an Elastomeren auf cardyon®-Basis weiterentwickelt und eine Alternative zu unseren bewährten TDI-Amin-Typen gefunden. Letztere bietet Verbesserungen im Hinblick auf Gesundheits- und Umweltschutz. Neben dem Ziel der Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft sind verbesserte industrielle Hygienestandards sowie die Erfüllung neuer EU-Sicherheitsstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette von hoher Relevanz. Dabei steht insbesondere eine verbesserte Arbeitsplatzsicherheit für die in die Herstellung und Anwendung involvierten Mitarbeitenden im Fokus. Die Hochleistungsvernetzer für Beschichtungen und Klebstoffe Desmodur® ultra und Bayhydur® ultra von Covestro können direkt in den aktuellen Formulierungen unserer Kunden eingesetzt werden. Durch eine weitere Reduzierung des Restmonomergehalts unter Einhaltung der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) eröffnen sie unseren Abnehmern das Potenzial erhöhter Produktsicherheit, während die Leistung derjenigen herkömmlicher 2K-Polyurethan-Lacke entspricht. Mit der Übernahme von RFM konnten wir auch die Vernetzer-Plattformen beider Bereiche zusammenführen. Insbesondere die Produktfamilie NeoAdd™ PAX bietet dank ihres einzigartigen chemischen Designs eine hervorragende Beständigkeit gegen Chemikalien und Wasser sowie eine ausgezeichnete Haftung auf einer Vielzahl von Substraten und erfordert keine Erwärmung nach der Anwendung. Dadurch kann eine höhere chemische Beständigkeit bei geringerer Dosierung erreicht werden. Dabei ist das Produkt REACH-konform und reduziert aufgrund seines Profils die Kennzeichnungsanforderungen im Vergleich zu anderen Produkten der gleichen chemischen Klasse. Gemeinsam mit mehreren Industriepartnern führt Covestro diese neue Vernetzer-Produktfamilie erfolgreich in der Verpackungs-, Industrieholz- und Lederveredelungsindustrie ein. Durch den zunehmenden Anteil von Elektrofahrzeugen verändern sich die Anforderungen der globalen Mobilitäts- und Energiemärkte an Eigenschaften und Design von Elektronikanwendungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir auch unsere Produkte weiterentwickelt. Ein Beispiel ist das leichte Bayblend®-Polycarbonat-ABS-Gemisch als bedarfsgerechte Lösung für verschiedene Batteriemodule, wie z. B. Zellhalter. Es bleibt sowohl bei niedrigen als auch hohen Temperaturen stabil und gewährleistet somit eine optimale Betriebseffizienz. Außerdem erfüllt es die Anforderungen an die Flammwidrigkeit. Covestro und das Unternehmen EVBox B. V., Amsterdam (Niederlande), haben den Einsatz von Polycarbonat aus massenbilanzierten Bioabfällen und Reststoffen für Elektroladestationen evaluiert. EVBox B. V. wird Makrolon® RE voraussichtlich im Jahr 2022 in Ladestationen für den europäischen Markt einführen. Auf der weltweit führenden Kunststoffmesse, der "K 2016", hat Covestro seine Vision einer nahtlosen funktionalen Fahrzeugfront vorgestellt, die im Jahr 2020 in einem Elektrofahrzeug unter Verwendung unseres Polycarbonat-Produkts Makrolon® Realität wurde. Aus diesem Material hat Covestro ein innovatives Autoscheinwerferkonzept entwickelt. Im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen kommt das neue modulare Design mit weniger Einzelteilen aus und reduziert Montageschritte, Platzbedarf und Kosten. Insgesamt kann der neue Scheinwerfer-Prototyp über 1,5 Kilogramm Gewicht einsparen und trägt somit zu einer Verringerung der Emissionen und einer größeren Reichweite des Fahrzeugs bei. Dank des modularen Aufbaus des Scheinwerfers und der Nutzung eines einzigen Kunststofftyps sinkt auch der Aufwand für die Trennung, Sortierung und Lagerung im Rahmen des Recyclings. Daneben werden künftig auch Technologien zur Abstands- und Geschwindigkeitsmessung sowie Kameras in die Fahrzeugscheinwerfer integriert. Dies erfordert den Einsatz wärmeleitender Materialien, um die von der Elektronik und den Lichtquellen erzeugte Wärme abzuführen. Mit Makrolon® kann das Wärmemanagement direkt im Gehäuse des neuen Scheinwerferkonzepts erfolgen. Im Automobilbereich werden zunehmend sogenannte Head-up-Displays verwendet, die Bilder und Informationen in das Sichtfeld des Nutzers projizieren. Für die dabei verwendete Fernfeldprojektion hat Covestro seine Zusammenarbeit mit dem Unternehmen WayRay AG, Zürich (Schweiz), einem Technologiehersteller für Augmented-Reality-Produkte, ausgebaut. Die holografischen optischen Elemente, die WayRay mit der Photopolymer-Folie Bayfol®HX von Covestro entwickelt hat, ermöglichen es, unabhängig von der Distanz zum Objekt vollständig in die virtuelle Realität einzutauchen; gleichzeitig wird das benötigte Volumen für die verwendete Projektionseinheit reduziert. Bayfol®HX ist auch Teil einer Kooperation von Covestro mit dem Unternehmen Meta Materials Inc., Dartmouth (Kanada), das auf das Gießen von Linsen spezialisiert ist. Ziel ist es, mithilfe bewährter Technologien Bayfol®HX direkt in verschreibungspflichtige Brillen für erweiterte Realität (Augmented Reality) einzubauen. Diese hochintegrierte Lösung kombiniert eingebettete Funktionselemente mit vorgeformten Korrekturgläsern. Für den Gesundheitsmarkt konzentriert sich Covestro auf die Entwicklung von Anwendungslösungen, die die wachsende Nachfrage nach Medizindienstleistungen weltweit bedienen. Dies steht in direktem Zusammenhang mit den SDGs - denn die Produkte verbessern den Zugang zu medizinischen Leistungen in Schwellenmärkten. Beispiele dafür sind die Verwendung von Makrolon® in neuen Diagnostiktests zum Nachweis einer Coronavirus-Infektion und die Nutzung von Apec® in einem Neudesign von Atemmasken. Elektronische Pflaster, die am Körper getragen werden, sind bereits in vielen Bereichen der Medizin, u. a. zur Patientenüberwachung und -diagnose, im Einsatz und gewinnen im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens an Bedeutung. Die Pflaster ermöglichen eine Vielzahl von Anwendungen zur Überwachung der Vitalparameter und bieten Bewegungsfreiheit für in medizinischer Behandlung Befindliche. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmensbereich Accensors der InnoME GmbH, Espelkamp, hat Covestro mit der thermoplastischen Polyurethan-Folie Platilon® sowie dem thermoverformbaren Schaum Baymedix® ein neues Konzept für elektronische Pflaster mit zwei Elementen entwickelt: einem nicht wiederverwendbaren Element (Disposable Patch) inkl. Sensoren, das mit einem Kleber auf die Haut aufgebracht und nur einmal verwendet wird, und einem wiederverwendbaren Element (ReUse Patch), in dem die gesamte Elektronik verbaut ist (z. B. Messtechnik und Stromversorgung). Für die Elektronikindustrie wurden neue Materialien eingeführt, die hervorragende nichtleitende, mechanische und witterungsbeständige Eigenschaften aufweisen und sich deshalb besonders für das 5G-Netz und das Internet der Dinge eignen. Mit einem wachsenden Portfolio wiederaufbereiteter Kunststoffe können Kunden ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele erreichen und gleichzeitig hohe Materialstandards einhalten. Für Anwendungen wie Hochgeschwindigkeitsnetzwerke wurden Wärmemanagementlösungen entwickelt, die zur Gewichtsreduktion und Komplexitätsminderung bei gleichzeitiger Verbesserung der Langlebigkeit, der Recyclingfähigkeit und des gesamten CO 2 -Fußabdrucks führen. MitarbeitendeDie vielseitigen Fähigkeiten und der persönliche Einsatz aller Mitarbeitenden tragen maßgeblich zum Erfolg von Covestro bei. Alle Beschäftigten haben sowohl die Freiheit als auch den Auftrag, im Sinne der Ziele, der Werte und der Kultur unseres Unternehmens zu handeln und sich einzubringen. Dadurch fördert Covestro ein Arbeitsumfeld, das durch unkonventionelles Denken, effektiven Wissensaustausch, kreative Lösungsfindung sowie konstruktives Feedback und kollegiale Zusammenarbeit geprägt ist. Wir wollen alle unsere Mitarbeitenden befähigen, ihre bestmögliche Leistung zu erbringen. Unsere Führungskräfte sind dafür verantwortlich, diese Zielsetzungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitenden zu ermöglichen und zu unterstützen. So können wir gemeinsam kontinuierlich zum Unternehmenserfolg beitragen. Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber basiert auf unserem uneingeschränkten Bekenntnis zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich. Um einen transparenten Austausch zu fördern, werden z. B. Fragen und Anmerkungen der Beschäftigten mittels der Software "Sli.do" - auch anonym - gesammelt und regelmäßig vom Vorstand im Rahmen von Videobotschaften sowie virtueller globaler Mitarbeitendenveranstaltungen ("WeAre1-Talk", "Town Hall") aufgegriffen und live beantwortet (ohne Filterung bis auf personenbezogene und unangemessene Äußerungen). Zum 31. Dezember 2021 beschäftigte Covestro weltweit 17.909 Mitarbeitende (Vorjahr: 16.501). Zusätzlich waren am Bilanzstichtag weltweit 581 Auszubildende (Vorjahr: 551), davon 568 (Vorjahr: 543) in Deutschland, im Unternehmen tätig. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" Mitarbeitende nach Unternehmensbereich 1
Unternehmenswerte und UnternehmenskulturCovestro ist stolz auf seine Unternehmenswerte, zusammengefasst als "C 3 ": neugierig (Curious), mutig (Courageous) und vielfältig (Colorful). Neugierde treibt uns zum Weiterdenken an. So schaffen wir innovative und unerwartete Lösungen für unsere Kunden. Mut hilft uns, Wege zu erkennen, wo andere Grenzen sehen. Vielfalt fördert das Engagement und die Kreativität der Mitarbeitenden, unterschiedliche Blickwinkel machen uns erfolgreich. Diese Werte leiten alle Mitarbeitenden im Konzern und spiegeln sich in ihrem täglichen Denken und Handeln wider. Unsere Unternehmenskultur "Wir sind 1" basiert auf den Covestro-Werten sowie -Verhaltensweisen und ist ein elementarer Bestandteil unserer Strategie. Unsere Mitarbeitenden beeinflussen und prägen diese Unternehmenskultur. Eine Kultur, die von unseren Mitarbeitenden gelebt wird, ermöglicht die Umsetzung der Strategie und trägt so zum nachhaltigen Erfolg von Covestro bei. Unsere Unternehmenskultur ermutigt Mitarbeitende, insbesondere die Führungskräfte, jederzeit verantwortungsbewusst zu handeln, nach ständiger Verbesserung zu streben, kollaborative Teamarbeit zu fördern und den Anspruch zu haben, hervorragend in der Führung zu sein. Unsere Kulturdimensionen und ihre Kernverhaltensweisenscrollen
Leitbild und Schwerpunkte der PersonalarbeitDie Digitalisierung, der demografische Wandel sowie der Trend zur Individualisierung, also die Freiheit der Wahl und Selbstbestimmung des Einzelnen, verändern Inhalte und Ausprägungen unserer Arbeit. Im Fokus der Personalarbeit stehen deshalb die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die unseren Geschäftserfolg hinsichtlich dieser Veränderungen nachhaltig unterstützen und gleichzeitig die berufliche Entfaltung sowie das Engagement aller ermöglichen. In diesem Kontext leitet sich die Personalstrategie aus der übergeordneten Konzernstrategie ab. Gleichzeitig orientiert sich die Personalstrategie an unseren Unternehmenswerten und unserem Kulturverständnis. Die vier strategischen Handlungsfelder sind Engagement der Mitarbeitenden, Fähigkeitsentwicklung, Führung und Arbeitsumfeld. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie haben wir unsere Bemühungen im Bereich "Mobiles Arbeiten" weiter intensiviert. Auch in Zukunft möchten wir interessierten Mitarbeitenden dieses Arbeitsumfeld weiterhin ermöglichen und evaluieren kontinuierlich die entsprechenden Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Eine neue Gesamtbetriebsvereinbarung aus dem Jahr 2021 erlaubt es den Mitarbeitenden in Deutschland, künftig bis zu 80 % ihrer Arbeitszeit im Monat mobil zu arbeiten, wenn die Tätigkeiten und die damit einhergehenden betrieblichen Belange sowie der Arbeitsplatz für flexibles Arbeiten geeignet sind. Sie wird Anwendung finden, sobald sich die Arbeitssituation während der Coronavirus-Pandemie normalisiert. Ähnliche Regelungen wurden auch an den anderen weltweiten Standorten umgesetzt - teilweise restriktiver, teilweise aber auch flexibler als in Deutschland. Der Vorstand von Covestro setzt sich - neben anderen Schwerpunkten im Personalbereich - für die Förderung von Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sowie für die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden im Hinblick auf die sich in ständigem Wandel befindlichen Anforderungen der Arbeitswelt ein. Wir sind davon überzeugt, dass Mitarbeitende sich am besten durch neue Arbeitserfahrungen, durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit anderen und durch das eigenständige Lernen mithilfe der vom Unternehmen bereitgestellten Schulungsressourcen weiterentwickeln. Gemeinsam setzen Mitarbeitende aller Unternehmensebenen Maßstäbe für den Erfolg, entwickeln zukunftsorientierte Fähigkeiten und pflegen einen persönlichen Umgang, der auf gegenseitigem Respekt beruht. Dabei sind Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für uns ein fundamentales Prinzip. Bei der Integration der Belegschaft des akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), ist eine möglichst zeitnahe und vollständige Eingliederung der neuen Mitarbeitenden in die Arbeitswelt bei Covestro vorrangiges Ziel. Im Rahmen der organisatorisch-administrativen Integration wurden die entsprechenden Schritte bereits weitestgehend umgesetzt bzw. sind in Planung. Auch hinsichtlich einer Zusammenführung der Unternehmenskulturen und einer gemeinsamen Ausrichtung fanden verschiedene Kommunikationsinitiativen, Workshops sowie Trainings statt und sind weiterhin ein regelmäßiger Bestandteil des Veränderungsmanagementprozesses. Anhand spezifischer Mitarbeitendenbefragungen in dem akquirierten Geschäftsbereich bewerten wir regelmäßig die Wahrnehmung unserer Mitarbeitenden in Sachen Fortschritt und Effektivität der kulturellen Integration. Die bisherigen Umfragen zeigen einen hohen Grad an Zufriedenheit und Identifizierung mit Covestro auf und liefern uns gleichzeitig wichtige Erkenntnisse und Impulse für Verbesserungsmöglichkeiten. 82 % der Teilnehmenden haben der Aussage zugestimmt, dass sie stolz sind, Teil von Covestro zu sein. Qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und Arbeitgeberattraktivität fördernZiel von Covestro ist es, weltweit ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Wir möchten qualifizierte Mitarbeitende für das Unternehmen gewinnen, sie fachlich sowie persönlich weiterentwickeln und Talente langfristig binden. Unser Anspruch ist es daher, die Arbeitgebermarke im Hinblick auf Vielfalt zu stärken und unsere Bekanntheit bei neuen Zielgruppen auszubauen. Wir übernehmen weltweit Verantwortung für die berufliche Zukunft von jungen Menschen und pflegen enge Kontakte zu führenden Universitäten (bspw. der RWTH Aachen University, der University of Pittsburgh, Pennsylvania [USA], oder der Tongji-Universität in Shanghai [China]), engagieren uns in internationalen Studierendennetzwerken (wie z. B. der globalen Studierendenorganisation Enactus) und bauen diese Kooperationen stetig weiter aus. Weltweit bieten wir jedes Jahr Studierenden Berufspraktika an, um einen Einblick in die Unternehmenspraxis zu gewähren und Covestro als Arbeitgeber erlebbar zu machen. Im Jahr 2021 wurden weltweit insgesamt 364 Praktika vergeben. Auch in den verschiedenen Ländern haben wir uns für den Berufseinstieg junger Menschen engagiert. Wir kooperieren nicht nur mit klassischen Hochschulen oder Universitäten, sondern z. B. auch mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe und unterstützen hier Spitzenathleten bei ihrem Berufsstart. Neben der Unterstützung Studierender ermöglichen wir auch alternative Wege für den Einstieg in das Arbeitsleben. In Deutschland wurde z. B. im Geschäftsjahr 2021 184 jungen Menschen der Start ins Berufsleben ermöglicht. Covestro bietet dafür eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich an und spricht eine Übernahmegarantie bei erfolgreichem Abschluss aus. Neben den Aktivitäten in Deutschland hat Covestro während der Coronavirus-Pandemie auch in anderen Ländern bspw. digitale Karriereevents in Kooperation mit Universitäten durchgeführt, wie mit den spanischen Universitäten Universidad de Barcelona (Spanien), dem Instituto Químico de Sarriá (IQS), Barcelona (Spanien), und der University Rovira I Virgili, Tarragona (Spanien). Zudem hat Covestro als Arbeitgeber im Berichtszeitraum erneut wichtige Auszeichnungen erhalten. Im aktuellen Ranking des Instituts Universum, Stockholm (Schweden), wurde Covestro in China unter die Top 100 für Studierende der Gesundheit / Medizin und in Deutschland unter die Top 50 der besten Arbeitgeber für Berufseinsteiger (Young Professionals) der Naturwissenschaften gewählt. Die Förderung von Vielfalt und Inklusion spielt im Rahmen der Arbeitgeberattraktivität eine wesentliche Rolle. In Deutschland wurde im Ausbildungsjahrgang 2021 der Frauenanteil im Vergleich zum Vorjahr erneut erhöht. Flankiert wurde dieses Bestreben u. a. durch die Veränderung unserer zielgruppenorientierten Bildsprache der Recruitingkampagne "Junge Frauen in der MINT-Ausbildung" in Deutschland. Die Abkürzung MINT steht für Studienfächer und Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Zudem wurde in den USA eine Kampagne auf LinkedIn zum Tag der Gleichstellung der Frau am 26. August 2021 gestartet. Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme am "Disability Equality Index". Dabei handelt es sich um einen Benchmarkvergleich, der bei der Erreichung von Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in den USA unterstützt. Hier wurde Covestro erstmals als einer der besten Arbeitgeber für Menschen mit Handicap ausgezeichnet. Darüber hinaus haben wir den Unternehmensauftritt verbessert, weshalb wir die globalen Karrierewebseiten überarbeitet haben. Im Ergebnis wurden alle Karrierewebseiten zu einer globalen Website zusammengeführt, auf der neben globalen auch lokale Inhalte zu finden sind, und eine intuitive Navigation aufgesetzt. Zu finden sind Einstiegsmöglichkeiten, Informationen zu Covestro als Arbeitgeber sowie erstmals auch Einblicke in die Themen Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion. Da wir uns im Geschäftsjahr 2021 unserer "Wir sind 1"-Unternehmenskultur folgend mit den weltweiten Mitarbeitenden der Kommunikationsabteilung stärker vernetzt haben, konnten wir zudem eine stärkere Präsenz in den sozialen Medien erreichen. So wird auf dem globalen Instagram-Account "@Covestro" jeden Monat eine Person im Praktikum bei Covestro in unterschiedlichen Ländern vorgestellt. Aber auch in anderen Ländern werden soziale Medienkanäle zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und Gewinnung von Mitarbeitenden vermehrt genutzt. In Mexiko wurde im Berichtsjahr Facebook als weiterer Recruitingkanal aufgenommen und in China wurde ein Mitarbeitendenempfehlungsprogramm über die Plattform "WeChat" etabliert, dessen Ziel es ist, potenzielle Produktionsmitarbeitende für Covestro zu begeistern. Wir begrüßen Bewerbungen ungeachtet ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Alter, Behinderung und / oder sexueller Identität. Wir bekennen uns zu dem Grundsatz, alle Kandidatinnen und Kandidaten fair zu behandeln und Benachteiligungen zu vermeiden. Im Berichtsjahr wurden weltweit insgesamt 2.639 Mitarbeitende neu eingestellt, davon ein Großteil (1.800 Vollzeitäquivalente, FTE) im Rahmen der Übernahme des Geschäftsberichts Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande). Neueinstellungen 1 nach Altersgruppe, Geschlecht und Region im Jahr 2021scrollen
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Weltweit sind 1.109 Mitarbeitende im Berichtsjahr aus dem Konzern ausgetreten. Die Verteilung der Austritte war in den verschiedenen Regionen sowie Altersgruppen teils sehr unterschiedlich. Die Anzahl der Austritte liegt insbesondere aufgrund des Rückgangs der Desinvestitionsaktivitäten unter dem Wert des Vorjahres. Austritte 1 nach Altersgruppe, Geschlecht und Region im Jahr 2021scrollen
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Mitarbeitende fördern und weiterentwickelnGut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende sind eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens und unabdingbar für unseren Erfolg. Wir sind von dem Konzept des "lebenslangen Lernens" überzeugt. Daher unterstützen wir unsere Mitarbeitenden dabei, sich in allen Phasen des Berufslebens persönlich und fachlich fortzubilden. Mit unserem unternehmenseigenen Lernkonzept bieten wir ein breites und gleichzeitig maßgeschneidertes Fortbildungsangebot für alle Mitarbeitenden. Hierbei stehen weltweit zahlreiche Präsenztrainings sowie virtuelle Trainings zur Verfügung, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Die Präsenztrainings waren im Berichtsjahr bedingt durch die Coronavirus-Pandemie nur eingeschränkt möglich und wurden verstärkt virtualisiert, sodass geeignete Fortbildungsmöglichkeiten für unsere Mitarbeitenden weiterhin bestanden. Den im Berichtsjahr 2020 begonnenen Weg der Neuausrichtung unseres Lernbereichs und der Lernstrategie haben wir auch im Geschäftsjahr 2021 fortgesetzt. Die Stärkung des selbstgesteuerten Lernens stand hierbei im Vordergrund, um Mitarbeitenden flexible Möglichkeiten zur eigenen Entwicklung anzubieten. Hierzu haben wir den Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung unseres Lernmanagement-Systems (LMS) mit weiteren Lerninhalten und einer verbesserten Nutzerfreundlichkeit gelegt. Ein zweiter Schwerpunkt lag auf der Förderung der internen Wissensweitergabe und der Erstellung von internen Trainings durch geeignete Tools sowie der Ausbildung von internen Trainern (Train-the-Trainer-Programm). Diese Maßnahmen dienen der Förderung der internen Entwicklung von Lerninhalten und der Analyse des benötigten Lernangebots (inkl. E-Learning), um eine Art Wissensmarkt zu schaffen. Zur Sicherstellung der Übertragung des Gelernten in das tägliche Arbeiten (Lerntransfer) erfolgten eine weitere Stärkung des Lernens im Job (Learning on the Job) und die Einführung eines Mentoring-Konzepts im Unternehmen. Im Bereich der Personalentwicklung arbeiten wir an der Entwicklung eines moderneren, agileren Ansatzes für die Themen Leistung, Entwicklung, Karriere und Talentportfolio. So wollen wir neue Konzepte im Einklang mit unserer "Wir sind 1"-Kultur schaffen, die intuitiv, einfach und transparent sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Führungskräfte, Mitarbeitende und das Unternehmen wachsen, Leistung erbringen, sich entwickeln und in Zukunft erfolgreich sein können. Dies erfordert von allen unseren Mitarbeitenden - vor allem von den Führungskräften - eine entwicklungsorientierte Haltung und die Bereitschaft, sich neue Fähigkeiten und Verhaltensweisen anzueignen. Die globale Initiative "ENGAGE" zur Messung und Verbesserung des Mitarbeitendenengagements wurde auch im Jahr 2021 fortgesetzt. Mittels einer freiwilligen, anonymen Onlinebefragung können alle Mitarbeitenden weltweit mehrfach im Jahr Feedback geben. Ziel ist es, besser zu verstehen, was unseren Mitarbeitenden in ihrer Arbeitsumgebung und ihrem Arbeitsalltag wichtig ist. Im Anschluss werden die Ergebnisse transparent mit den Mitarbeitenden geteilt. Im Rahmen von Teamdiskussionen werden gemeinsam Maßnahmen zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten festgelegt, die dazu dienen sollen, die Arbeitssituation permanent zu verbessern. Bei der Umfrage im Mai 2021 lag die Beteiligungsquote bei mehr als 70 % der Mitarbeitenden. Über den Zeitverlauf der Befragungen konnte eine stetige Verbesserung des übergeordneten Engagement-Werts beobachtet werden, der sich aus den zwei Fragen zur Weiterempfehlung von Covestro als Arbeitgeber sowie der Arbeitszufriedenheit ergibt. Darüber hinaus werden noch weitere Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen gestellt. Mitarbeitende transparent und wettbewerbsfähig vergütenEine faire und marktgerechte Vergütung, die unabhängig vom Geschlecht und von anderen Kriterien der Vielfalt festgelegt wird, ist unabdingbare Voraussetzung dafür, qualifizierte Mitarbeitende gewinnen, halten und motivieren zu können. Covestro kombiniert daher ein aufgabenbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen und umfangreichen Zusatzleistungen zu einer international wettbewerbsfähigen Gesamtvergütung, über die die Mitarbeitenden transparent informiert werden. Die Einstufung von Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt auf Basis einer personenunabhängigen Stellenbewertung. Im Bereich der Führungsfunktionen wird hierbei eine standardisierte Bewertungsmethode angewandt, sofern die Stellenbewertung nicht bereits durch lokale kollektivrechtliche Vereinbarungen vorgegeben ist. Anhand dieser Einstufung wird die Höhe des Grundgehalts in allen Ländern an den regional üblichen Vergütungshöhen ausgerichtet. Durch regelmäßige Vergütungsbenchmarks wird dies dauerhaft sichergestellt. Wir beteiligen unsere Mitarbeitenden jährlich über das konzernweite Bonusprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) mit einer einheitlich berechneten Bonuszahlung am Erfolg des Unternehmens. Darüber hinaus nehmen Mitarbeitende in Führungsfunktionen am globalen Vergütungsprogramm "Prisma" teil, das für Auszahlungen den Aktienkurs von Covestro, auch im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, heranzieht und so die langfristige Wertentwicklung des Unternehmens honoriert. Seit der im Jahr 2021 aufgelegten Tranche beinhaltet dieses Programm auch eine Nachhaltigkeitskomponente, die ein Reduktionsziel für die Emission von CO 2 und anderen Treibhausgasen wie bspw. Lachgas umfasst. → Siehe "Kurzfristige variable Vergütung" und "Langfristige variable Vergütung" Ferner steht ein globales Budget zur Verfügung, aus dem Führungskräfte herausragendes Verhalten, Engagement und Leistung ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf unsere Unternehmenswerte mit sogenannten Individual Performance Awards zeitnah honorieren können. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 21 "Andere Rückstellungen" Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch im Jahr 2021 erneut das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" angeboten, bei dem die Mitarbeitenden Covestro-Aktien mit einem Kursabschlag erwerben können. In insgesamt 16 Ländern haben 99 % der weltweiten Belegschaft von Covestro die Möglichkeit, Covestro-Aktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Weltweit haben 40,4 % aller Teilnahmeberechtigten hiervon Gebrauch gemacht. Die Teilnahmequote betrug in Deutschland 51,3 %, in den USA 30,2 % und in China 50,8 %. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 21 "Andere Rückstellungen" Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen galten im Berichtsjahr für 69 % unserer Mitarbeitenden weltweit (hauptsächlich in Mitteleuropa sowie Brasilien und für einen Großteil der Mitarbeitenden in China). In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen gewählte Mitarbeitendenvertretungen die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei bestimmten personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Mitspracherecht. Zum 31. Dezember 2021 hatten 77 % der Belegschaft Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung. An allen Standorten richtet sich die Personalpolitik nach den gesetzlichen Regelungen, z. B. für Abfindungen, Vorruhestand und Berufsausstiegsunterstützung. So haben Mitarbeitende in Deutschland bspw. die Möglichkeit, Entgelt- und Zeitkomponenten (umgewandelt in Geld) auf ein Langzeitkonto zu überführen. Das darauf angesparte Entgeltguthaben kann zu einem späteren Zeitpunkt zu gesetzlich festgelegten Zwecken in Anspruch genommen werden, etwa zur rentennahen Freistellung. Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion fördernWir setzen uns dafür ein, die Welt lebenswerter zu machen. Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind zentrale Bestandteile der Unternehmenskultur. Wir engagieren uns für ein Arbeitsumfeld, in dem verschiedene Kompetenzen, Talente, Erfahrungen und Überzeugungen willkommen sind und jeder mit Würde und Respekt behandelt wird - innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Es ist unsere Überzeugung, dass eine vielfältige Belegschaft und ein inklusives Umfeld wichtige Treiber für Innovation, Nachhaltigkeit, Engagement der Mitarbeitenden und wirtschaftlichen Erfolg sind. Unser Ziel ist es, bei Covestro ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden jeden Tag voll und ganz einbringen können. Aus unseren Werten leitet sich unsere Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion ab, die sich auf drei Säulen stützt: Beschäftigte, Unternehmen und Gemeinschaft (Colleagues, Company and Community). Diese drei Faktoren sind für Covestro essenziell, wenn es darum geht, eine starke, vielfältige, gleichberechtigte, inklusive und innovative Arbeitskultur an unseren Standorten zu etablieren. Die Säule Beschäftigte (Colleagues) umfasst alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, eine diversere Belegschaft bei Covestro zu erreichen. Dazu zählen z. B. der Aufbau und die Pflege unserer Arbeitgebermarke (Employer Branding). In der Säule Unternehmen (Company) bündeln wir alle Unternehmensbemühungen mit dem Ziel, Inklusion zu fördern, z. B. indem wir einen globalen Rahmen für Mitarbeitendennetzwerke schaffen. Die Säule Gesellschaft (Community) fasst zusammen, wie wir gemeinsam mit Partnern auch in der Gesellschaft eine Basis für mehr Vielfalt schaffen wollen, wie z. B. mit dem Beitritt zur Initiative "Klischeefrei". Ein Zusammenspiel der Initiativen aller Säulen führt schließlich zu mehr Vielfalt und Inklusion im Unternehmen. Wir fördern das Engagement unserer Mitarbeitenden und externen Partner, unterstützen die Gewinnung, Bindung und berufliche Entwicklung unserer Beschäftigten, weiten unsere Lieferantenvielfalt aus und leisten einen Beitrag zur Ausrichtung des Geschäftes von Covestro. Covestro veröffentlichte im Jahr 2021 seinen ersten globalen Bericht zu Vielfalt und Inklusion. Dieser enthält Informationen zu unserer Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion, Zahlen und Fakten sowie regionale Beispiele, welche die Fortschritte von Covestro dokumentieren. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/strategy/people-and-culture Unsere Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusionscrollen
Beschäftigte - Aufbau, Einbindung und Ausbau einer starken, vielfältigen BelegschaftMitarbeitendennetzwerke sind ein zentraler Bestandteil, wenn es darum geht, die Belegschaft bei der Förderung von Vielfalt noch stärker einzubinden. Innerhalb dieser Netzwerke wollen wir Menschen mit ähnlichen Interessen oder Anliegen zusammenbringen und einen Austausch von Impulsen und Ideen fördern. Weltweit gibt es bei Covestro zahlreiche Mitarbeitendennetzwerke mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das global aktive Netzwerk "UNITE" fokussiert sich auf alle Themen, die die LGBTIQ(lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell, queer)-Community bewegen. Im Netzwerk "Compass" beschäftigten sich Mitarbeitende mit der Gleichstellung der Geschlechter. Im Jahr 2021 haben unsere Mitarbeitenden mehrere neue Netzwerke rund um den Globus initiiert, z. B. ein Frauennetzwerk und einen Ableger von "UNITE" in Mexiko, ein Väternetzwerk in Deutschland und ein Netzwerk für berufstätige Mütter in China. Unternehmen - Schaffung einer inklusiven, unterstützenden Arbeitsumgebung und -kulturCovestro ist sich bewusst, dass der Erfolg eines Unternehmens durch die Gleichstellung der Geschlechter gesteigert wird, und setzt sich für eine stärkere Repräsentanz von Frauen ein. Wir wollen Vielfalt fördern und Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen für alle Geschlechter ermöglichen. Im Jahr 2021 haben wir unser Engagement ausgeweitet. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen in Deutschland haben wir uns unabhängig davon ein globales Ziel für die Gesamtbelegschaft gesetzt. Dabei hat sich der Vorstand dazu verpflichtet, eine messbar vielfältigere Arbeitsumgebung zu schaffen und bis zum Jahr 2029 einen Anteil von 40 % Frauen an der Gesamtbelegschaft von Covestro zu erreichen. Zum Ende des Berichtsjahres beträgt der Frauenanteil unter den weltweit Beschäftigten 23 %. → Siehe "Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" Ende des Jahres 2020 trat Covestro der Initiative "Women's Empowerment Principles (WEPs)" von "UN Women" und dem "UN Global Compact" zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bei. Anhand von sieben definierten Prinzipien leitet die Initiative die teilnehmenden Unternehmen an, Frauen am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft zu stärken. Trotz der Coronavirus-Pandemie haben wir im Mai 2021 ein Zeichen für Vielfalt gesetzt und an unseren vier Standorten in Shanghai (China) eine Roadshow zum Thema Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion veranstaltet. In Deutschland haben wir uns am 18. Mai 2021 am 9. Deutschen Diversity-Tag (Tag der Vielfalt) der Initiative "Charta der Vielfalt" mit einem virtuellen Angebot für alle Beschäftigten beteiligt. Gemeinschaft - Erreichen von Geschäftszielen durch Engagement in der Gemeinschaft, Lieferantenvielfalt und KundeninteraktionenDie Förderung von Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der jeder einen Teil der Verantwortung zu tragen hat. Covestro nimmt diese Verantwortung ernst und fördert Vielfalt daher aktiv. Wir sind uns sicher, dass wir über unsere eigenen Aktivitäten hinaus einen Schulterschluss mit unterschiedlichen externen Akteuren brauchen. Nur so lässt sich Vielfalt sowohl im Unternehmen als auch in der Gesellschaft nachhaltig verankern. Daher bauen wir unsere Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern weiter aus. In Deutschland arbeiten wir mit der Väter gGmbH in Hamburg zusammen, die den Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowohl aus Vätersicht als auch aus Unternehmensperspektive legt. Außerdem sind wir im Jahr 2021 der Initiative "Klischeefrei" beigetreten, die sich für eine Berufs- und Studienwahl frei von Geschlechterklischees einsetzt. Covestro unterstützt das Programm "Future of STEM Scholars Initiative (FOSSI)" des American Institute of Chemical Engineers (AiChE) mit Sitz in New York, New York (USA). FOSSI vergibt Stipendien an Studierende mit MINT-Abschlüssen an historisch afroamerikanischen Hochschulen (Black Colleges und Universities, HBCU). Bestandteil des Stipendiums sind auch Praktika, die Förderung bei der Entwicklung von Führungsqualitäten und Mentoring-Möglichkeiten in den teilnehmenden Unternehmen. Covestro unterstützt mit dem FOSSI-Stipendium eine studierende Person über einen Zeitraum von vier Jahren mit fast 50.000 US-Dollar. In China waren wir z. B. Gastgeber des Qiantan-Forums, bei dem verschiedene in der Nachbarschaft unseres Bürogebäudes in Shanghai ansässige Arbeitgeber zu einer Podiumsdiskussion zusammenkamen, um sich für den Aufbau eines vielfältigen, gerechten und inklusiven Arbeitsumfelds einzusetzen. Mit globalen Aktionsplänen und regionalen Umsetzungsteams für alle Säulen werden Ziele und Selbstverständnis zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion weiter im Unternehmen verankert - unterstützt vom Technologievorstand, der als Sponsor fungiert und Mitglied des globalen Ausschusses für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion ist. Globale Entscheidungen werden zudem im Gesamtvorstand von Covestro getroffen. Mitarbeitendenkennzahlen zu Vielfalt und InternationalitätCovestro beschäftigte zum 31. Dezember 2021 weltweit 17.909 Mitarbeitende mit 83 verschiedenen Nationalitäten, von denen 76,9 % männlich und 23,1 % weiblich waren. Im Vorstand sowie im Executive Leadership Team (ELT), also unter den Führungskräften in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands, waren neun Nationalitäten vertreten. Die Mehrheit der Mitarbeitenden von Covestro (56,5 %) arbeitete in der Region EMLA. In der Region NA waren 15,9 % aller Mitarbeitenden beschäftigt, in der Region APAC 27,6 %. Mitarbeitende 1 nach Beschäftigungsstatus, Region und Geschlecht im Jahr 2021scrollen
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Unbefristet angestellte Mitarbeitende 1 nach Beschäftigungsart und Geschlecht im Jahr 2021scrollen
Bezogen auf die jeweilige Kategorie sind die Anteile der weiblichen und männlichen Mitarbeitenden weitestgehend konstant geblieben. Mitarbeitende 1 nach Mitarbeitendenkategorie und Geschlecht anteilig in % im Jahr 2021scrollen
Mitarbeitende 1 nach Mitarbeitendenkategorie und Altersgruppe anteilig in % im Jahr 2021scrollen
Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle gesundheitsgerecht gestaltenDie kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Organisationsbedingungen sowie das Erkennen von gesundheitsförderlichen bzw. krank machenden Faktoren gehören zu unseren Grundprinzipien. → Siehe "Gesundheit und Sicherheit" Hierzu bieten wir unseren Beschäftigten ein umfangreiches Präventionsangebot mit gesundheitsförderlichen Programmen und Initiativen an. Dabei legen wir nicht nur einen Fokus auf die individuelle Gesundheitssituation unserer Mitarbeitenden, sondern berücksichtigen auch aktuelle Umwelteinflüsse und gehen aktiv auf diese ein. Dies zeigte sich insbesondere im Zuge der Coronavirus-Pandemie. Wir haben weltweit digitale Maßnahmen und Konzepte (wie z. B. Trainings zur Erhaltung der mentalen Gesundheit, Ergonomietrainings oder bewegte Pausen) angeboten, die die Mitarbeitenden in ihrer überwiegend neuen Situation sowohl bei der Arbeit zu Hause als auch unter veränderten Rahmenbedingungen an den Standorten begleiten. Wir sind uns bewusst, dass unsere Führungskräfte einen erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden unserer Beschäftigten haben. Vor diesem Hintergrund haben wir ein umfangreiches Programm aufgelegt, das unsere Führungskräfte bei der Ausübung ihrer Führungsrolle und der Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfelds unterstützt. Die Unternehmensfunktion Human Resources wird dabei unterstützt durch die Unternehmensfunktionen Group Health, Safety and Environment, Law, Intellectual Property & Compliance und Corporate Audit. Diese stellen sicher, dass sämtliche internen Richtlinien sowie alle relevanten Vorgaben und Arbeitsgesetzgebungen erfüllt werden. → Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitenden zeitgemäße Arbeitsbedingungen, damit sie in einer sich verändernden Arbeitswelt erfolgreich sein und ihre beruflichen Interessen mit privaten Belangen in Einklang bringen können. Dabei gehen wir in vielen Ländern über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. So bieten wir, soweit mit den betrieblichen Abläufen vereinbar, Lösungen wie z. B. flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Heimarbeitsplätze und "Mobiles Arbeiten" an. Auch der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig. Dabei berücksichtigen wir nationale und internationale Informationspflichten. Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber bedeutet für uns auch, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auf respektvollem und wertschätzendem Umgang miteinander basieren und insbesondere Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz gewährleisten. Unsere nachhaltige Personalpolitik zeichnet sich zudem durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung für unsere Belegschaft aus. → Siehe "Soziale Verantwortung", "Menschenrechte" und "Compliance" Covestro unterstützt aktiv das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise durch eine fest verankerte Gremienstruktur des betrieblichen Gesundheitsmanagements und durch ein auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden abgestimmtes Angebot an Maßnahmen und Projekten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen, vor die uns die Digitalisierung, der demografische Wandel und der Trend zur Individualisierung, also die Freiheit der Wahl und Selbstbestimmung des Einzelnen, stellen und die die Inhalte und Ausprägungen unserer Arbeit verändern. Vor diesem Hintergrund hat Covestro sich entschieden, im Jahr 2022 eine digitale Plattform einzuführen, um den Beschäftigten die Teilnahme an Maßnahmen der Gesundheitsförderung in einem breiten Angebot zu ermöglichen. Wir bieten ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement, dessen Schwerpunkte auf Basis von Gesundheitsbefragungen stets weiterentwickelt werden. Wir möchten allen Mitarbeitenden den Zugang zu bedarfsgerechten und bezahlbaren Gesundheitsdiensten ermöglichen. Dazu zählen Sportprogramme, regelmäßige medizinische Vorsorgeuntersuchungen, Hilfestellung nach Überwindung einer Krankheit oder Versorgung vor Ort im Unternehmen, insbesondere auch im Hinblick auf psychosoziale Beratung. Art und Umfang der Gesundheitsförderprogramme unterscheiden sich weltweit hinsichtlich des jeweiligen länderspezifischen Entwicklungsstands oder der Möglichkeit des Zugangs zu nationalen Gesundheitssystemen. Wir bieten unseren Mitarbeitenden umfassende krankheitsvorbeugende bzw. gesundheitserhaltende Maßnahmen an und gehen damit in vielen Fällen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Covestro gehörte beim Corporate Health Award (CHA) 2021 der Initiatoren EUPD Research Sustainable Management GmbH, Bonn, und Handelsblatt Media Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, zu den besten drei Unternehmen in der Chemiebranche - und erreichte damit die "Exzellenzklasse". Der Award gilt als eine der renommierten Auszeichnungen für exzellentes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Deutschland, bei der Unternehmen für ihr überdurchschnittliches Engagement für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und eine nachhaltige Personalstrategie prämiert werden. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben / Work-Life-BalanceWir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei unseren Mitarbeitenden. So gehören u. a. Kooperationen mit Kindertagesstätten sowie die finanzielle Unterstützung für die Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern zu unseren Lösungsansätzen, wenn es darum geht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die Angebote können sich je nach Covestro-Standort unterscheiden. Im Rahmen der privaten Lebensplanung ermöglichen wir unseren Mitarbeitenden, eine längere berufliche Pause einzulegen - soweit dies mit den betrieblichen Abläufen vereinbar ist. Dies gilt etwa für eine wissenschaftliche Tätigkeit, ein Studium oder auch rein private Gründe. Diese Angebote werden weltweit immer wieder von Mitarbeitenden in Anspruch genommen. Neue, flexible Arbeitswelten für mehr Begegnung und KommunikationArbeitsumfeld und -inhalte sowie die Arbeitsweisen sind einem ständigen Wandel unterworfen, der von der digitalen Transformation sowie der zunehmenden Dynamik und Komplexität in unserer Arbeitswelt getrieben wird. Um den sich stetig ändernden Anforderungen gerecht zu werden, sorgt Covestro für eine moderne Arbeitsumgebung, die ein flexibles Arbeiten unterstützt. Wir nennen dieses Arbeitsumfeld unsere "C 3 "-Arbeitsweise, die auf unseren "C 3 "-Werten basiert. Herzstück dieser Arbeitsphilosophie ist unsere Überzeugung, dass jeder Mensch - unabhängig von der Hierarchie - für unterschiedliche Aufgaben eine dazu passende Arbeitsumgebung benötigt, um effektiv arbeiten zu können. Auf diese Weise möchten wir Perspektivwechsel ermöglichen und die Kreativität im Unternehmen vorantreiben. Offen gestaltete Büroumgebungen, kombiniert mit einem flexiblen Arbeitskonzept, fördern die Begegnung und den Austausch über Team- und Abteilungsgrenzen hinweg und stärken somit die Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Über ein aktives Veränderungsmanagement wurden die Mitarbeitenden auf die neue Arbeitsumgebung vorbereitet und in deren Gestaltung mit einbezogen. Neben den entsprechenden Räumlichkeiten stellen wir auch die IT-Infrastruktur und Medientechnik zur Verfügung, die einfach und intuitiv funktioniert. Unsere Philosophie zeigt sich vor allem dort, wo neue Arbeitsräume bezogen werden oder entstehen. Inzwischen konnte bereits an vielen Standorten das Konzept einer flexiblen Arbeitsweise umgesetzt werden - wie etwa in Brasilien, in der Schweiz, in Taiwan, Großchina, in Thailand oder auch in China. Ein weiteres neues Bürogebäude, das wir als neue Konzernzentrale nutzen, wurde bereits im November 2020 am Standort Leverkusen in Betrieb genommen. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie und unser Schutzmaßnahmenkonzept arbeiten dort bisher lediglich wenige Mitarbeitende. Die weitere Belegung des Gebäudes durch die restlichen Mitarbeitenden wird sukzessive erfolgen, wenn die Anforderungen des Gesundheitsschutzes dies zulassen. Darüber hinaus kommt unseren Führungskräften eine besondere Rolle zu: Um Covestro dabei zu unterstützen, die Potenziale der neuen Arbeitswelt bestmöglich auszuschöpfen und flexibel auf neue Gegebenheiten zu reagieren, entwickeln sie zusätzlich zu den etablierten Führungsstandards und modernen Arbeitsweisen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden vermehrt flexible und individuelle Lösungen. Gesundheit und SicherheitDie stetige Weiterentwicklung eines sicheren Arbeitsumfelds bei Covestro ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung sowie Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfalt. Covestro orientiert sich dabei an den einschlägigen Normen, nationalen Regelungen und Gesetzen. Diese Verordnungen sollen die Vermeidung von Verletzungen, Anlagenstörungen und Transportereignissen sowie den Erhalt der Gesundheit unserer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz und bei arbeitsbezogenen Aktivitäten sicherstellen. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeitende von Partnerfirmen (Kontraktoren), die im Zuge operativer Tätigkeiten für unser Unternehmen im Einsatz sind. Detaillierte Vorschriften und regelmäßige Kontrollen tragen dazu ebenso bei wie sichere Produktionsverfahren, Anlagen und Transporte. Gleichermaßen im Fokus stehen der Schutz der Umwelt und die sichere Handhabung und Anwendung der Produkte im Rahmen unserer Produktverantwortung. Wir bewerten Sicherheitsereignisse nach von uns festgelegten Kriterien auch hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen, die unter anderen Voraussetzungen zu einem größeren Ereignis (High Potential Event, HPE) hätten führen können. Als HPE klassifizierte Ereignisse werden vergleichbar mit tatsächlich eingetretenen Ereignissen behandelt und erfordern eine detaillierte Ursachenanalyse und Kommunikation. Um Gefahrensituationen im Arbeitsalltag zu minimieren, ist es essenziell, das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu fördern. Dazu wurde im Jahr 2019 im Rahmen unseres Programms "Safeguard" das "Team Resource Management"-Training zur Weiterentwicklung des Sicherheitsbewusstseins und -verhaltens unserer Mitarbeitenden eingeführt. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie konnten wir erst im 3. Quartal 2021 beginnen, das Präsenztraining auszurollen. Es soll im Jahr 2022 und darüber hinaus fortgesetzt werden. Zum 13. Mal wurde im Berichtsjahr der um das Thema Gesundheit erweiterte "CEO Health & Safety Award" verliehen. Alle Mitarbeitenden waren aufgerufen, Vorschläge zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit einzureichen. Die eingebrachten Ideen wurden von einer mit internen Fachleuten besetzten Jury vorausgewählt. Anschließend waren die Mitarbeitenden aufgerufen, ihre persönlichen Favoriten auszuwählen. Die am höchsten bewerteten Vorschläge wurden durch unseren Vorstandsvorsitzenden am virtuellen "Covestro Health & Safety Day" im September 2021 ausgezeichnet. Gesundheitsschutz und ArbeitssicherheitUnser Sicherheitsmanagement berücksichtigt global gültige Anforderungskriterien und Vorgaben. Wir entwickeln unser Sicherheitsmanagement im Einklang mit unserer Unternehmenskultur stetig weiter. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und deren Gesundheitsschutz im Arbeitsalltag stehen dabei gleichermaßen im Fokus wie die Vermeidung potenzieller ökologischer und gesundheitsschädigender Auswirkungen von Leckagen (Undichtigkeiten) bei Produktionsanlagen oder von Gefahrgut- und anderen Transportunfällen. Unser integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) trägt wesentlich dazu bei, diese Ziele zu erreichen. Konzernweit ist ein integriertes Informationsmanagementsystem (Integrated Information Management System, IIMS) implementiert, in dem arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Ereignisse sowie potenzielle Gefährdungen erfasst und bearbeitet werden. Mithilfe des IIMS können Trends zeitnah identifiziert werden. Bei Bedarf können auf diese Weise entsprechende kurzfristige Korrektur- und langfristige Verbesserungsmaßnahmen implementiert werden. Die Auswertung der Hintergründe und Folgen erfolgt durch interne Fachleute, ggf. unterstützt durch externe Expertisen. Die Ergebnisse der nach solchen Ereignissen durchgeführten Ursachenanalysen werden inkl. getroffener Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert, um das Sicherheitsbewusstsein unserer Mitarbeitenden zu schärfen und vergleichbare Gefahrenstellen sowie Situationen besser bewerten und proaktiv auflösen zu können. Die Coronavirus-Pandemie stellte im Berichtsjahr im Gesundheits- und Sicherheitsbereich weiterhin eine große Herausforderung dar. Die Konsolidierung der Informationen zu den länderspezifischen Lagen und die Berichterstattung an den Vorstand erfolgten zentral durch unsere Fachleute für Unternehmenssicherheit (Corporate Security). Auf diese Weise wurden die Anforderungen eines Pandemieplans, der von Covestro erstellt und umgesetzt worden ist, erfüllt. Lokale Maßnahmen ergänzten die global einzuhaltenden Schutzkonzepte. Covestro hat verschiedene Coronavirus-Schutzmaßnahmen eingeführt, um Coronavirus-Ausbrüche an den Covestro-Standorten zu vermeiden. Sicherheit und UnfallvermeidungLangfristig wollen wir betriebliche Unfälle und Berufskrankheiten gänzlich vermeiden. Daher analysieren wir die Unfallquote regelmäßig nach Standorten sowie nach Regionen und Unfallschwerpunkten. Die zu beobachtenden Schwankungen geben uns Hinweise auf strukturelle Unterschiede, die bei der Analyse und Festlegung von Maßnahmen mit den Standorten und Segmenten diskutiert und an lokale Erfordernisse angepasst werden. Nachfolgende Tätigkeiten führten im Jahr 2021 zu Unfällenscrollen
Um innerhalb des gesamten Unfallgeschehens ein besonderes Augenmerk auf lebensgefährliche oder lebensverändernde Unfälle zu richten, klassifizieren wir Unfälle nach dem American-Society-for-Testing-and-Materials (ASTM)-Standard E2920-14. Im Jahr 2021 wurden drei Chemikalienkontakte und eine Handverletzung als schwerwiegend eingestuft. Covestro verarbeitet die Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen von eigenen Mitarbeitenden und Kontraktoren bei der Berechnung der Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) und der Unfallrate in Verbindung mit Ausfalltagen (Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR) gemäß dem Standard 1904 der US-amerikanischen Arbeitsschutzbehörde (Occupational Safety and Health Administration, OSHA). Für die Berechnung der RIR wird die Anzahl aller aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen bzw. für die der LTRIR derer mit Ausfalltagen ins Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden (normiert auf 200.000 Arbeitsstunden pro Jahr) gesetzt. Die geleisteten Arbeitsstunden unserer Mitarbeitenden ermitteln wir auf Basis der Mitarbeitendenzahlen des Konzerns und multiplizieren sie auf Länderebene mit den durchschnittlichen Arbeitsstunden in den Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) oder der internationalen Organisation für Arbeit (International Labor Organization, ILO). Sollten keine Daten der OECD oder der ILO zur Verfügung stehen, wenden wir einen Mittelwert der innerhalb von Covestro geleisteten Arbeitsstunden an. Die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden unserer Kontraktoren erfolgt nach einer Systematik, die verschiedene Kategorien zur Arbeitsstundenerfassung beinhaltet. Diese Kategorien sind unterteilt nach elektronischer oder manueller Zeiterfassung bzw. werden anhand von Lieferantenrechnungen erhoben. Auch kann eine Berechnung auf Basis valider Annahmen (Schätzverfahren) vorgenommen werden. An Standorten mit weniger als 50 Covestro-Mitarbeitenden werden keine Kontraktorenarbeitsstunden ermittelt, die somit auch nicht in die Berechnung der Unfallraten einfließen. Um mögliche Fehler bei der Erfassung von Kontraktorenarbeitsstunden zu vermeiden, nehmen wir Kontrollschritte und Maßnahmen sowohl auf globaler Ebene als auch auf Standortebene vor. Die Implementierung dieser Systematik wurde im Jahr 2021 fortgesetzt. Im Jahr 2021 haben wir für unsere Mitarbeitenden 31,8 Mio. geleistete Arbeitsstunden (Total Hours Worked, THW) erfasst (Vorjahr: 29,5 Mio. THW), für die Kontraktoren wurden im gleichen Zeitraum 15,6 Mio. THW gemeldet (Vorjahr: 16,7 Mio. THW). Daraus ergeben sich folgende Raten nach OSHA: Arbeitsunfälle 1scrollen
1 Umfasst arbeitsbezogene Unfälle und
Erkrankungen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten
Gesellschaften, solange diese Bestandteil des
Konsolidierungskreises sind
Im Berichtsjahr erhöhten sich die Arbeitsunfälle unserer Mitarbeitenden auf 53 (Vorjahr: 35), wodurch die RIR mit Blick auf unsere Mitarbeitenden um 0,09 Punkte anstieg. Die RIR der Mitarbeitenden unserer Kontraktoren ist um 0,04 Punkte gesunken. Verfahrens- und AnlagensicherheitUnser Ziel ist es, Verfahren und Anlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Nachbarschaft und die Umwelt entstehen. Dazu werden in regelmäßigen Abständen ausführliche, systematische Sicherheitsbetrachtungen durchgeführt. Als Frühindikator für alle Covestro-Anlagen gilt die weltweit einheitliche Kennzahl zur Freisetzung chemischer Stoffe durch Versagen des primären Einschlusssystems (Loss of Primary Containment, LoPC). Sie ist in das konzernweite Sicherheitsberichtswesen integriert. Covestro wendet den "Leitfaden zur Erfassung von Performance-Indikatoren für die Anlagensicherheit" vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) an. Die Berichtskriterien sind damit an die aktualisierte und weltweit harmonisierte Definition des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) angepasst. Als ein LoPC-Ereignis bezeichnen wir scrollen
Mittels der LoPC-Ereignisrate (LoPC Incident Rate, LoPC IR) ermitteln wir die Zahl der entsprechenden Ereignisse, bezogen auf die Anzahl von 200.000 THW pro Jahr von Covestro-Mitarbeitenden und beauftragten Kontraktoren. Der ICCA hat im Jahr 2016 die zur Erfassung der Ereignisse zu berücksichtigenden Mengenschwellen angepasst und veröffentlicht, die ab dem Jahr 2020 für die Mitglieder des Chemieverbands verbindlich anzuwenden sind. Die Mengenschwellen haben wir für Covestro übernommen, um innerhalb der chemischen Industrie bzw. innerhalb des Benchmarks vergleichbar zu sein. Durch sehr niedrige Mengenschwellen werden auch kleinere Ereignisse als LoPC systematisch erfasst und untersucht. So liegt bspw. die Mengenschwelle für Chlor bei einem Kilogramm. Die LoPC IR betrug im Berichtsjahr 0,69 (Vorjahr: 0,64). Jedes LoPC-Ereignis sowie relevante Klein- bzw. Beinahe-Ereignisse werden hinsichtlich ihrer Ursachen sorgfältig analysiert und Ergebnisse sowie getroffene Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert. Die Kriterien wurden so gewählt, dass auch solche Stoff- und Energiefreisetzungen systematisch erfasst werden, die keine Auswirkungen auf Mitarbeitende, die Nachbarschaft oder die Umwelt haben. Berücksichtigung fanden z. B. niedrigere Mengenschwellen oder auch Stofffreisetzungen ohne Gefahrenpotenzial. Damit wurde dem Anspruch der Integrität unserer Anlagen Rechnung getragen. Der globale Austausch sicherheitsrelevanter Erfahrungen soll dabei helfen, das bestehende hohe Niveau der Verfahrens- und Anlagensicherheit im Unternehmen zusätzlich sicherzustellen. Weltweit verbindliche Standardprozesse und deren einheitliche Implementierung tragen ebenfalls dazu bei. Sicherheit im UnternehmenDie Sicherheit der Mitarbeitenden, Anlagen, Daten und Informationen sowie störungsfreie Betriebsabläufe und Prozesse sind für Covestro von besonderer Bedeutung. Daher richtet Covestro seine Sicherheitsstrategie konsequent darauf aus, die Einhaltung dieser Schutzziele zu gewährleisten. Entsprechende Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind arbeitsteilig in verschiedenen Ressorts den hierfür zuständigen Unternehmensfunktionen zugewiesen. Den Unternehmensfunktionen Law, Intellectual Property & Compliance und Information Technology & Digitalization sowie der Produktionssteuerung sind dabei spezielle Kompetenzen eingeräumt, um aktuellen und zukünftigen Risiken und Bedrohungen, vor allem virtueller bzw. digitaler Ausprägung, wirksam begegnen zu können. Entscheidungs- und Steuerungsgremien zum Risiko-, Compliance- und Krisenmanagement sowie zum Informationssicherheitsmanagement sind etabliert. Vermeidung von GefahrenWartung und Inspektion sowie technische Änderungen erfordern häufig Arbeiten, die mit einem Gefahrenpotenzial verbunden sind. Solche Arbeiten werden sowohl einzeln als auch gebündelt in langfristig geplanten Anlagenstillständen durchgeführt. Dabei wird das Erlaubnisscheinverfahren (Work Permit) angewendet. Neben einer genauen Arbeitsbeschreibung beinhaltet dieses eine Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Alle an der Arbeit beteiligten Personen werden hierüber informiert und müssen die Kenntnisnahme dieser Informationen durch ihre Unterschrift bestätigen. Der verantwortliche Betrieb und die beteiligten Gewerke - sowie bei Bedarf zusätzliche Sicherungsposten - kontrollieren, dass Maßnahmen eingehalten und Arbeiten sicher durchgeführt werden. Umwelt- und TransportsicherheitWir arbeiten stetig an der Optimierung der Sicherheit beim Transport unserer Produkte. Etwaige Ereignisse berichten wir gemäß internen Richtlinien für alle von Covestro geführten Standorte weltweit. Aufgenommen werden sie nach festgelegten Kriterien wie ausgetretener Ladung, Gefahrgutklasse, Personenschäden und Sperrungen von Transportwegen. Bei bestimmten Gefahrgütern werden entsprechend unserer Selbstverpflichtung ausgetretene Mengen bereits ab fünf Kilogramm erfasst und kategorisiert. In regelmäßigen Abständen finden globale Veranstaltungen zum Thema "Transportsicherheit" statt. Aus den aufgetretenen Ereignissen werden entsprechende Korrekturmaßnahmen abgeleitet und implementiert, und es werden bewährte Vorgehensweisen ausgetauscht. ProduktverantwortungProduktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte und dem Umgang mit ihnen umfassend zu bewerten. Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während des gesamten Lebenszyklus sicher sind - von der Forschung über die Produktion, Vermarktung und Anwendung bei den Kunden bis zur Entsorgung. Daneben ist die Produktverantwortung auch ein Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Die Überwachung der Qualität unserer Produkte sowie der Eignung für konkrete Anwendungen ist in unseren Unternehmensfunktionen und Segmenten verankert. Der sichere Transport, die Qualifizierung für spezifisch regulierte Anwendungen und die Vermarktungsfähigkeit sowie die diesbezügliche Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand werden bei Covestro zentral gesteuert. Die sichere Handhabung und Anwendung unserer Produkte haben hohe Priorität. Uns ist es sehr wichtig, Produktsicherheitsinformationen transparent und umfassend zu vermitteln. Neben den gesetzlich geforderten Dokumenten stellen wir daher zusätzliche Informationen zur Verfügung und bieten Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands ICCA an. Außerdem arbeiten speziell ausgebildete Personen im gesamten Unternehmen eng mit Lieferanten, Kunden, Verbänden und der Öffentlichkeit zusammen. So möchte Covestro erreichen, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden. Management von ProduktverantwortungProduktverantwortung umfasst sowohl das Einhalten gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie es im Grundsatz 15 der "Rio-Deklaration" der Vereinten Nationen und der Mitteilung "KOM(2000) 1" der Europäischen Kommission erläutert ist. Dieses im Rahmen des Risikomanagements zentrale Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes kann in besonderen Fällen angewendet werden. Das ist dann der Fall, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten könnten, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Wir schließen uns dabei den entsprechenden Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an. Diese Grundsätze umfassen vor allem die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen und die Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen. Dazu gehört jedoch auch die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip darf keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen. Zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien bewerten wir das Risiko anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien. Dabei greifen wir z. B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) zurück. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung und Expositionsabschätzung wird festgestellt, welche zusätzlichen Informationen für die Risikobeschreibung eines Produkts erforderlich sind. Alle Produktgruppen durchlaufen bei Covestro einen mehrstufigen Prozess zur Produktbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Während dieses Prozesses identifizieren wir auch solche Stoffe, die auf Grundlage von Gesetzen und Regulierungen nur eingeschränkt verwendet oder vermarktet werden dürfen. Dazu gehören z. B. Stoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) eingestuft werden, und auch solche Stoffe, die unter die europäische Regulierung von Treibhausgasen fallen. Dabei werden die Stoffzusammensetzungen in allen Regionen mit der Hilfe von IT-Systemen gegen Listen regulierter Stoffe geprüft, sodass verlässlich ein etwaiges Nichteinhalten der regulatorischen Anforderungen ausgewiesen würde. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von technischen Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr unterstützte Anwendung bis zum Ersatz eines Stoffs reichen. In diesem Fall muss ein adäquater, wirtschaftlicher und technisch herstellbarer Ersatz gefunden werden. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Chemikalien Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen. Dies gilt auch für Chemikalien, die keiner gesetzlichen Verpflichtung unterliegen. Damit geht Covestro über die gesetzlichen Regelungen hinaus, auch indem wir die Sicherheitsdatenblätter öffentlich zur Verfügung stellen. In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Anwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Dazu gehören die Produktüberwachung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Außerdem tragen Workshops und digitale Schulungen für unsere Beschäftigten dazu bei, das Verständnis und die Bedeutung von Produktverantwortung im Unternehmen tiefer zu verankern. Für das Jahr 2021 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt - weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung. Die Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen ist eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Zusagen im Rahmen der Initiative "Responsible Care™". Hierbei handelt es sich um eine Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Verbänden und Initiativen daran, wissenschaftliche Risikobewertungen voranzutreiben. Internationale Verbände wie der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) oder ICCA arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln und neue Testmethoden zu erforschen. Außerdem begleiten sie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Covestro beteiligt sich aktiv an der Verbandsarbeit. Ferner unterstützen wir Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der Europäischen Union (EU), um Gesundheit und Umwelt zu verbessern: In Kooperation mit dem VCI und dem deutschen Bundesumweltministerium entwickeln wir z. B. das sogenannte Human Biomonitoring (Untersuchung von humanbiologischen Materialien) weiter. Umsetzung von Verordnungen und freiwilligen Programmen zu ChemikalienCovestro orientiert sich an den einschlägigen Chemikalienverordnungen wie REACH in Europa und dem Gefahrstoff-Überwachungsgesetz (Toxic Substances Control Act, TSCA) in den USA. Diese Verordnungen sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien schützen und beeinflussen damit unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Anwender der Chemikalien. Um mit der Vielzahl und Komplexität der jeweiligen Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir interne Regelungen aufgestellt. Sie leiten unsere Beschäftigten zum Erfüllen der regulatorischen Anforderungen an. Stoffe, die gemäß REACH registriert sind, werden von den Regulierungsbehörden bewertet. Daraus können sich zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in die REACH-Verfahren für Zulassung oder Beschränkung ergeben. Auch einige Stoffe von Covestro sind von diesen Verfahren betroffen, welche die Verwendung der Stoffe beschränken oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen können. Ein Beispiel für eine Beschränkung ist die Diisocyanat-Restriktion, die im August 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Gemäß der Restriktion erfolgte die neue Kennzeichnung der Diisocyanate bis Februar 2022. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf deren Verfügbarkeit. Allerdings müssen alle Anwender von diisocyanathaltigen Produkten mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Restmonomers bis August 2023 mit Blick auf die Verwendung geschult werden. Covestro unterstützt diesen Prozess und setzt sich für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung ein, bspw. bei der Erstellung von Schulungsunterlagen. Als Teil der europäischen Chemieindustrie sind wir zudem eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung der REACH-Registrierdossiers bis zum Jahr 2026 eingegangen. Wir stellen sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter den hohen Standards von REACH oder TSCA auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die diesen Verordnungen nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Konzernregelung "Produktverantwortung" im Anhang "Stoffinformation und Auskunftsfähigkeit" festgelegt. Bei zugekauften Stoffen sind wir dabei auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen. Ein weiteres Beispiel für unsere Verpflichtung zu "Responsible Care™" ist die weltweite Unterstützung unserer Kunden beim sicheren Umgang mit großen Mengen reaktiver Produkte durch Sicherheitsbewertungen von Tanklagern. Darüber hinaus hat sich Covestro zur Einhaltung von Tierschutzgrundsätzen bei der Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen verpflichtet. → Weitere Informationen unter: https://solutions.covestro.com/-/media/covestro/corporate/productsafetyfirst/resources/statement-on-animal-studies-de.pdf Wir unterstützen die "Global Product Strategy" (GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellenländern und Ländern des globalen Südens verbessern und damit die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten erhöhen. GPS ist bei Covestro über das Internetportal "Product Safety First" zugänglich und weltweit verfügbar. Auf der Website informieren wir unsere Kunden und andere Interessengruppen über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften und den sicheren Umgang mit unseren Produkten. Stoffe in der öffentlichen DiskussionCovestro verfolgt die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen wichtigen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe, z. B. für Polycarbonat. Kritische Personen, aber auch einige Behörden, befürchten Risiken für Anwender und Umwelt, wenn Spuren von BPA aus Produkten freigesetzt werden. Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und qualitativ hochwertiger Studien ist Covestro überzeugt, dass BPA in allen schon bisher unterstützten Anwendungsgebieten sicher eingesetzt werden kann. Durch die Mitarbeit bei regulatorischen Prozessen trägt Covestro aktiv dazu bei, Unsicherheiten auszuräumen und offene Fragen zu beantworten. Darüber hinaus engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage in Zusammenarbeit mit dem Verband PlasticsEurope, dem amerikanischen Chemieverband ACC (American Chemistry Council) und dem chinesischen Erdöl- und Chemieindustrieverband (China Petroleum and Chemical Industry Federation, CPCIF). Covestro beteiligt sich an der Diskussion und informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit über diesen Themenkomplex über Verbände, über seine Website und in direkten Gesprächen. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen in der öffentlichen Diskussion wegen möglicher unerwünschter Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. PFAS sind unverzichtbare Chemikalien in einer Vielzahl von hauptsächlich industriellen Produkten, einschließlich vieler Hightech-Anwendungen, oft aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Beständigkeit. PFAS stellen eine Herausforderung für die gesamte Industrie, einschließlich der chemischen Industrie, dar, da verschiedene regulatorische Initiativen beabsichtigen, die Verwendung von PFAS einzuschränken. Als Verwender von PFAS verfolgen wir die regulatorische Debatte und unterstützen verhältnismäßige, umsetzbare und durchsetzbare Vorschriften, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer verlässlichen Risikobewertung basieren. Bereits heute weisen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern in der EU solche PFAS aus, die unter REACH als SVHC eingestuft werden und in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Umwelteinflüsse unserer ProduktionIm Rahmen unserer Geschäftsaktivitäten wirken wir auch auf die Umwelt ein, indem wir u. a. zu Kühl- und Reinigungszwecken Wasser nutzen und anfallende Stoffe in das Abwasser einbringen. Des Weiteren entstehen bei unseren Produktionsvorgängen auch Abfälle, die wir gemäß den lokalen Vorschriften entsorgen bzw. von zugelassenen Unternehmen entsorgen oder recyceln lassen. Neben den bereits beschriebenen Treibhausgasen gelangen auch weitere gasförmige Emissionen in die Atmosphäre, die im Rahmen der behördlichen Genehmigungen dort eingebracht werden. → Siehe "Klimaneutralität" Wasser und AbwasserCovestro betrachtet die Ressource Wasser aus ganzheitlicher Perspektive: Wir berücksichtigen nicht nur unseren Wassereinsatz und damit einhergehende Probleme der Wasserknappheit und -qualität, sondern auch unsere Abwässer sowie die wachsende Sorge um Kunststoffabfälle in den Meeren. Dies bekräftigen wir in unserer Selbstverpflichtung zum Thema "Wasser" (Corporate Commitment on Water). → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Wir haben eine Risikobewertung unserer Produktionsstandorte durchgeführt, die die Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit untersucht. In unserer Produktion versuchen wir, Wasser nach Möglichkeit mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. Abwasser resultiert bei Covestro vor allem aus der Durchlaufkühlung und aus der Produktion. Alle Abwässer unterliegen einer strengen Überwachung und Bewertung gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, bevor sie in die Entsorgungswege geleitet werden. → Siehe "Wassernutzung" WassernutzungDie Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer im Jahr 2017 herausgegebenen Selbstverpflichtung zum Thema "Wasser" (Corporate Commitment on Water) haben wir eine globale, standortübergreifende Risikobewertung der Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit unserer Produktionsstandorte initiiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Seit vergangenem Jahr betrachten wir im Rahmen unseres risikobasierten Wasseransatzes neben physikalischen Risiken, wie Wasserknappheit oder -qualität, auch potenzielle regulatorische Risiken an unseren Produktionsstandorten. Dieser Ansatz wird an den wesentlichen Produktionsstandorten verfolgt, die aktuell einem hohen Risiko für sogenannten Wasserstress ausgesetzt sind, und wurde im Berichtsjahr an den Standorten weiter ausgerollt, die aufgrund der Aktualisierung identifiziert wurden. Wasserstress berücksichtigt dabei neben dem Wassermangel auch andere Faktoren, wie z. B. die Wasserqualität oder den Zugang zu Wasser. Für die Identifizierung von Standorten mit Wasserstress nutzen wir anerkannte Tools, wie den "Aqueduct Water Risk Atlas" des World Resources Institute oder den "Water Risk Filter" des World Wide Fund For Nature (WWF). Zusätzlich findet ein interner Austausch mit den jeweiligen Standortkundigen statt. 24 % unseres gesamten eingesetzten Wassers beziehen wir an Standorten, die aktuell in Wasserstressgebieten liegen. Durch die Analyse des lokalen Wassermanagements der Standorte können Risiken frühzeitig erkannt und Verbesserungspotenziale identifiziert werden. So hat bspw. der Produktionsstandort Antwerpen (Belgien) im Jahr 2018 ein Programm aufgesetzt, mit dem der Wassereinsatz reduziert sowie der Anteil des wiederverwendeten Wassers erhöht werden soll. Auch 2021 war der Standort, zusammen mit 50 anderen Chemie- und Pharmaunternehmen, aktiv in dem Projekt "Learning Network Water" des belgischen Chemieverbands Essenscia. Ziel dieses Projekts ist es, Aktionspläne für den Wasserschutz sowie die zirkuläre Wassernutzung zu erstellen und durch den regelmäßigen Austausch voneinander zu lernen. Wassernutzung im Jahr 2021 (in Mio. m3)
1 Wasserstressgebiete unter
Berücksichtigung von physikalischen Gesamtrisiken wie
Wasserknappheit, Wassermangel und Hochwasserrisiko; ohne
den akquirierten Geschäftsbereich Resins &
Functional Materials (RFM)
In der Summe liegt der gesamte Wassereinsatz im Konzern mit 242 Mio. m 3 leicht unter dem Vorjahresniveau. Ein Grund für den Rückgang ist u. a. ein verbessertes Wassermonitoring an einem unserer US-amerikanischen Standorte. Der größte Anteil des gesamten von Covestro eingesetzten Wassers (gut 80 %) entfielen auf Durchlaufkühlwasser. Durchlaufkühlwasser wird ausschließlich erwärmt und kommt nicht mit Produkten in Kontakt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist entsprechend den behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. Die Gesamtmenge an Durchlaufkühlwasser betrug im Berichtsjahr 194 Mio. m 3 . Ein Teil des eingesetzten Wassers kann auf vielfältige Weise wiederverwendet werden. So kann recyceltes Wasser im selben Prozess z. B. zu Reinigungs- oder Kühlzwecken mehrfach genutzt werden. Ebenso ist es möglich, Wasser aus vorgelagerten Prozessen in nachgelagerten Schritten erneut zu nutzen. So lassen sich jährlich entsprechende Frischwassermengen einsparen - im Berichtsjahr lag der Anteil an wiederverwendetem Wasser bei 6 Mio. m 3 (Vorjahr: 5 Mio. m3). Aktuell berechnen wir den Gesamtwasserverbrauch nach GRI-Standard 303-5 (2018). Hiernach ergibt er sich aus der Differenz zwischen dem gesamten Wassereinsatz und der gesamten Wasserrückführung. Im Berichtsjahr liegt der errechnete Verbrauch demnach bei - 0,5 Mio. m 3 . Der negative Wert lässt sich z. B. mit Reaktionswasser, das in chemischen Produktionsprozessen entsteht, erklären. Wir wollen Emissionen ins Abwasser, die wesentlich von unseren Produktionsmengen und dem jeweiligen aktuellen Produktportfolio abhängen, so gering wie möglich halten. Die Prozessabwässer sind gegenüber dem Vorjahr um 5 % gestiegen. Der Anteil der Prozessabwässer, die in einer Abwasserbehandlungsanlage von Covestro oder Dritten gereinigt oder anders behandelt (z. B. verbrannt) wurden, betrug weltweit 78 %. Weitere 22 % wurden nach Prüfung als umweltverträglich eingestuft und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Der Anteil an Verdunstungsverlusten ist im Berichtsjahr auf 11 Mio. m 3 gestiegen. Mit der gestiegenen Menge an Prozessabwässern sind auch die verschiedenen Emissionen im Abwasser leicht angestiegen. Emissionen in das Wasser (in 1.000 t / a)scrollen
Das seit dem Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Verbundprojekt "Re-Salt" zum Recycling von industriellen salzhaltigen Prozessabwässern wurde im Vorjahr erfolgreich abgeschlossen. In Fortführung der Aktivitäten zum Salzwasserrecycling wurde ein weiteres Forschungsprojekt namens "RIKovery" gestartet. Das vom BMBF geförderte Projekt knüpft an die erfolgreiche Arbeit im oben genannten Projekt "Re-Salt" an und setzt die Forschung zur Aufbereitung von Prozesswässern fort. Ziel ist eine weitere Konzentrationserhöhung sowie die Reduktion des Energiebedarfs, um noch mehr Salz und Wasser zurückführen zu können. Covestro arbeitet über die dreijährige Projektlaufzeit mit weiteren Partnern aus Industrie, Anlagenbau und Forschung zusammen, auch mit dem Ziel, in einem nächsten technologischen Schritt verstärkt Prozesswasser zirkulär nutzen zu können. AbfallDie Produktionsverfahren von Covestro sind mit Blick auf den Materialeinsatz aus ökonomischen Überlegungen heraus möglichst effizient. Im Vergleich zu anderen Unternehmen der Chemieindustrie fallen dadurch nur verhältnismäßig geringe Mengen Abfall an. Wir betrachten und bewerten unsere Herstellungsprozesse fortlaufend, um Materialverbrauch und Entsorgungsmengen so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu dienen sichere, nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren. Allerdings können Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen die Abfallmengen und Verwertungswege beeinflussen. Im Jahr 2021 verzeichneten wir einen Anstieg der gesamten erzeugten Abfallmenge. Grund dafür waren im Wesentlichen zusätzliche Mengen der gefährlichen Produktionsabfälle, insbesondere die Abfallmengen aus dem akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM). Mit gezielten Projekten ermitteln wir spezifische Möglichkeiten zur Abfallreduktion und übertragen diese auf die Praxis unserer bestehenden Herstellungsprozesse. So wurde z. B. am Standort Dormagen ab dem Jahr 2019 ein neuer Prozessablauf bei der Herstellung unseres Produkts Toluylen-Diisocyanat (TDI) erprobt, der dazu dient, die dabei anfallenden Prozessabfallmengen signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse aus diesem Projekt lassen sich auch auf weitere Anlagen an anderen Covestro-Standorten übertragen. So wird derzeit, nach pandemiebedingter Unterbrechung, unsere TDI-Großproduktion in Shanghai (China) ebenfalls mit dieser Technologie ausgestattet. Covestro unterstützt zudem die Wiederverwendung und Aufbereitung seiner Materialien nach Maßgabe ökonomischer und ökologischer Kriterien. Einige durch unsere Produktionsverfahren erzeugte Abfälle mit hohem Heizwert werden als Brennstoff thermisch verwertet, um daraus Dampf für unsere Produktionsanlagen zu generieren. Beim Einkauf von Verpackungsmaterialien spielt das Engagement in Bezug auf Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle. Hierfür hat Covestro eine Vorgehensweise etabliert: Bei Beschaffungsprozessen für Packmittel überprüft Covestro grundsätzlich, ob und ggf. inwieweit sich gebrauchte oder rekonditionierte Verpackungen einsetzen lassen, anstatt neu produzierte zu verwenden. Bei Abfalltransporten setzt Covestro etwa sogenannte Post-Consumer-Regrind-Kunststofffässer ein. Fässer aus recyceltem Kunststoff ersetzen dabei Kunststofffässer aus fabrikneuem Material. Somit schont Covestro Rohstoffressourcen, reduziert Emissionen und hat erste Bausteine einer Kreislaufwirtschaft im Transport- und Verpackungsbereich etabliert. Darüber hinaus unterstützt Covestro Initiativen wie "Operation Clean Sweep" (OCS), die das Ziel haben, Kunststoffpartikel von Wasserwegen und Meeren fernzuhalten. Wir haben weltweit Maßnahmen eingeführt, um den Austritt von Kunststoffgranulat auf dem Weg von der Produktion bis zum fertigen Produkt bei den Kunden zu minimieren. Im Jahr 2018 haben wir unsere Lieferkettenpartner dazu angehalten, der Initiative beizutreten, während wir die Fortschritte ständig überprüfen. Pandemiebedingt konnte der Fortschritt allerdings im Jahr 2021 nicht überprüft werden. Im Jahr 2019 hat Covestro in Zusammenarbeit mit dem Verband PlasticsEurope und weiteren Mitgliedern begonnen, einen Vorschlag für ein externes Zertifizierungssystem für die gesamte Kunststoffwertschöpfungskette zu erarbeiten. Die ersten Testläufe fanden im Jahr 2021 statt und ab dem Jahr 2022 wird das System innerhalb der PlasticsEurope-Mitglieder ausgerollt. Im Jahr 2020 hat Covestro bereits das Themengebiet OCS mit in die Zertifizierungen im Bereich Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) aufgenommen. Im nächsten Schritt werden die relevanten Standorte anhand der erarbeiteten Maßgaben geprüft und bewertet und ein eigenständiges Zertifikat bis spätestens Ende des Jahres 2023 erlangen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert. Dieser umfasst z. B. systematische Umweltaspektanalysen, Risikobewertungen, Präventionsmaßnahmen, Zielsetzungen, Verbesserungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeitende. Bei identifizierten Abweichungen gilt es, entsprechende Korrekturmaßnahmen vorzunehmen. Wir überprüfen des Weiteren, wie OCS-Ziele Bestandteile der Nachhaltigkeitsaspekte von Verträgen mit Logistikpartnern werden können. Abfall und RecyclingIn nahezu allen Ländern unterliegen Abfallmengen und -ströme einer gesetzlich geforderten lückenlosen Nachweispflicht, die an den Standorten entsprechend befolgt wird. So existieren z. B. in Deutschland Abfallbegleitverfahren zwischen Abfallerzeuger und Abfallentsorger, die eine durchgängige Rückverfolgbarkeit der Abfallwege ermöglichen. Im Geschäftsjahr 2021 haben wir die Einstufung in die jeweiligen Abfallposten und die korrespondierenden Entsorgungswege in unserem internen Abfalldatenreporting überarbeitet, um bspw. das Thema Kreislaufwirtschaft besser adressieren zu können. Dabei wurden auch Definitionen global stärker harmonisiert. Lediglich die Bestimmung gefährlicher Abfälle unterliegt weiterhin den lokal geltenden Definitionen. Basierend auf diesen Dokumentationen erstellen und bewerten wir unsere jährlich veröffentlichte Abfallbilanz. In diesem Jahr wurden hierfür weitere Abfallentsorgungskategorien eingeführt, um ein genaueres Bild des Abfallmanagements aufzuzeigen. Erzeugter Abfall (in 1.000 t / a)scrollen
1 Definition von gefährlichem Abfall
entsprechend der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
Abfall nach Entsorgungsart (in 1.000 t / a)scrollen
1 Eine Differenz zwischen erzeugter und
entsorgter Abfallmenge kann sich durch unterschiedliche
Zeitpunkte von Entstehung und Entsorgung der Abfälle
und dadurch bedingte interne Zwischenlagerung ergeben.
LuftqualitätDie geschäftlichen Aktivitäten von Covestro haben zur Folge, dass neben den Treibhausgasen auch weitere Emissionen in die Luft abgegeben werden. → Siehe "Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität" und "Produktion und Wertschöpfung" Diese weiteren Luftemissionen stammen etwa aus der Verbrennung fossiler Energieträger, die zur Herstellung von Strom und Dampf eingesetzt werden. Emissionen werden auch als Bestandteil unserer konzernweiten Umwelteinwirkungen erfasst und ausgewertet. Die Umwelteinwirkungen werden jährlich im Rahmen des Umweltmanagements mit dem Technologievorstand beurteilt. Bei den weiteren Luftemissionen sind insbesondere die berichteten NMVOC-Emissionen gestiegen. Diese zusätzlichen Emissionen entstanden hauptsächlich an den Standorten des von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM). Weitere wichtige direkte Emissionen in die Luft (in 1.000 t / a)scrollen
1 Flüchtige organische Verbindungen ohne
Methan (Non-Methane Volatile Organic Compounds)
Nachhaltigkeit in der LieferketteEin elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich ein wichtiger Hebel zur Risikominimierung für Covestro ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette. Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf Mitarbeitende in der Lieferkette sind für uns von besonderer Bedeutung - deshalb sind sie auch ein Fokusthema unserer bereichsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force). Zudem müssen neue wie bestehende Lieferanten von Covestro neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische und ökologische Standards sowie solche der unternehmerischen Verantwortung erfüllen. Sämtliche erwarteten Standards sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert. Dieser ist in 13 Sprachen online verfügbar und die Basis für die Zusammenarbeit. Er leitet sich aus den Prinzipien des "UN Global Compact" sowie unserer Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ab und ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. Insbesondere in neuen und erneuerten Lieferverträgen sind grundsätzlich spezielle Klauseln enthalten, die die Lieferanten zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Covestro berechtigen, deren Einhaltung zu prüfen. → Siehe "Menschenrechte" → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Covestro hat sich bis zum Jahr 2025 ambitionierte messbare Ziele gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben. Dazu gehört, dass alle Lieferanten grundsätzlich unserem Verhaltenskodex zustimmen müssen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren. Die für uns mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von über 100.000 € pro Jahr zielrelevanten Lieferanten * werden zudem bewertet. Diese zielrelevanten Lieferanten deckten im Berichtsjahr 93 % unseres gesamten Einkaufswerts ab (Vorjahr: 95 %). Für uns entsprechen sie den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro insofern, als sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den nachfolgend beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen. Außerdem arbeiten wir gemeinsam mit unseren strategisch wichtigsten Lieferanten an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance. Auch diesen Vorsatz haben wir in unseren Nachhaltigkeitszielen verankert. Bewertungsmethoden und -prozesse der "Together for Sustainability"(TfS)-InitiativeCovestro ist Mitglied der "Together for Sustainability AISBL", Brüssel (Belgien), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie, der inzwischen 34 Unternehmen angehören. Die Non-Profit-Organisation verfolgt das Ziel, ein global standardisiertes Programm zur verantwortungsvollen Beschaffung von Gütern und Leistungen zu etablieren sowie die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Covestro befürwortet alle Kriterien der TfS-Initiative in den Bereichen Ethik, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt. Als TfS-Mitglied ist Covestro für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Ergebnisse dieser Lieferantenbewertungen können über eine Onlineplattform geteilt werden. Im Berichtsjahr beteiligte sich Covestro erneut aktiv in allen TfS-Arbeitsgruppen an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des TfS-Programms und des dazugehörigen Bewertungsprozesses. Um Doppelprüfungen zu vermeiden, die Akzeptanz bei den Lieferanten zu erhöhen und Ressourcen zu sparen, haben TfS und der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) eine Kooperation vereinbart, mit dem Ziel, insbesondere bei Audits für Logistikdienstleister zusammenzuarbeiten. Cefic nutzt dafür das System SQAS (Safety & Quality Assessment for Sustainability), ein standardisiertes Bewertungsverfahren für europäische Logistikdienstleister und Chemikalienhändler in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Umwelt, Responsible Care und Corporate Social Responsibility. Die von Cefic erstellten SQAS-Bewertungsberichte eines Lieferanten werden von TfS als gleichwertig mit einem TfS-Prüfungsbericht anerkannt. Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards der Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf anerkannten externen Quellen. Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS, Paris (Frankreich), (EcoVadis). Sie bewertet die unternehmerischen Praktiken von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung. Der für die Onlinebewertung vom Lieferanten auszufüllende Fragebogen basiert auf international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards und beinhaltet 21 Nachhaltigkeitskriterien, gegliedert in die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung". Beim letzten Themenbereich wird auch abgefragt, inwiefern die Nachhaltigkeit vorgeschalteter Lieferanten berücksichtigt wird. Bestimmte Lieferanten, die keinen Großhandel betreiben und nicht mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigen, erhalten einen verkürzten Fragebogen, der das Thema "Nachhaltige Beschaffung" nicht umfasst. Der Fragebogen wird in Abhängigkeit von Faktoren wie Industriesektor, Unternehmensgröße sowie Länderrisiko von EcoVadis dynamisch angepasst. Die Lieferanten müssen die Angaben im Fragebogen durch entsprechende Nachweisdokumente belegen. Die EcoVadis-Analysten bewerten die Angaben und Nachweisdokumente unter Berücksichtigung von internationalen Standards wie dem "UN Global Compact" und führen sie auf einer online zugänglichen, themenbasierten Scorecard zusammen. Diese beinhaltet u. a. eine detaillierte Übersicht über die ermittelten Stärken und Verbesserungsbereiche sowie ein gewichtetes Gesamtergebnis der analysierten Lieferanten. Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS oder Cefic geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste. Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen und deren Gesamtergebnisse werden regelmäßig überprüft und an den Technologievorstand berichtet. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele. Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro konstant überprüft. Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemie und deren Auswirkungen auf unsere Lieferanten sank die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen leicht unter Vorjahresniveau und beträgt im Berichtsjahr 807 (Vorjahr: 846). Kennzahlen der Nachhaltigkeitsbewertungen von Covestro-Lieferanten 1scrollen
Ergebnisse der Lieferantenbewertungen *Zum Ende des Jahres 2021 betrug die Anzahl der Lieferantenbewertungen, deren Ergebnisse unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen haben, 1.211 (Vorjahr: 1.204). Von diesen Lieferantenbewertungen sind 861 unseren zielrelevanten Lieferanten zuzuordnen, womit 80 % (Vorjahr: 79 %) unseres zielrelevanten Einkaufswerts abgedeckt wurden. Darüber hinaus haben 61 % unserer zielrelevanten Lieferanten, bei denen im Jahr 2021 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt wurde, ihr vorheriges Ergebnis verbessert. UNSER ZIEL IM BEREICH LIEFERANTENMANAGEMENTSTAND 2021 80 % der Lieferanten 2020: 79 % 2019: 81 % 100 % der Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von mehr als 100.000 € pro Jahr sollen bis zum Jahr 2025 unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Im Jahr 2021 erhielten sieben zielrelevante Lieferanten (Vorjahr: neun zielrelevante Lieferanten) eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung, d. h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten. Auf diese Fälle reagiert Covestro mit konkreten Aktionsplänen und fordert von den betroffenen Lieferanten entsprechende Korrekturmaßnahmen ein, deren Implementierung durch zukünftige Lieferantenbewertungen kontrolliert wird. Der Anteil der Onlinebewertungen, in denen das von uns definierte Mindestergebnis von 45 aus 100 möglichen Punkten erreicht wurde, lag bei den im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen bei 77 % (Vorjahr: 71 %). Dank der gemeinsamen Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance haben sich die Ergebnisse der Onlinebewertungen im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Gesamtergebnis der im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen
Der Anteil der Audits vor Ort, in denen das von uns definierte Mindestergebnis von 45 aus 100 möglichen Punkten erreicht wurde, lag bei den im Berichtsjahr durchgeführten Audits vor Ort bei 100 % (Vorjahr: 100 %). Bei keiner der insgesamt durchgeführten Lieferantenbewertungen wurden Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Darüber hinaus war Covestro weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden. Zu Letzteren zählen z. B. Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit. Weltweite Lieferantenbewertungen durch die TfS-Initiative *Die mittlerweile 34 TfS-Mitglieder haben seit Beginn der Industrieinitiative im Jahr 2011 die Nachhaltigkeitsperformance von insgesamt 16.083 Lieferanten durch Onlinebewertungen evaluiert sowie 2.518 Audits vor Ort durchgeführt. Alle Ergebnisse der Onlinebewertungen und Audits vor Ort stehen den Mitgliedern der Initiative auf einer Onlineplattform zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise ein kontinuierliches Monitoring der Lieferanten im Hinblick auf Verbesserungen. Auch unsere Lieferanten profitieren vom TfS-Ansatz, da deren standardisierte Bewertung von allen TfS-Mitgliedern eingesehen werden kann. Sie müssen daher nicht mehreren Bewertungsanfragen verschiedener (potenzieller) Kunden nachkommen. Im Jahr 2021 wurden von den TfS-Mitgliedern weltweit insgesamt 5.817 Onlinebewertungen und 284 Audits vor Ort abgeschlossen. Im September 2021 fand das Event zum zehnjährigen Bestehen der TfS-Initiative statt. Neben der Betrachtung von Meilensteinen und Erfolgsgeschichten der vergangenen Jahre wurden u. a. die Zukunft von TfS sowie Trends und Themen, die die nachhaltige Lieferkette und Unternehmen in den nächsten zehn Jahren betreffen, diskutiert. → Weitere Informationen unter: www.tfs-initiative.com Detailergebnisse der durchgeführten Lieferantenbewertungen *Für die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung" werten wir die Ergebnisse der Onlinebewertungen regelmäßig aus. Die Ergebnisse der durchgeführten Bewertungen des Vorjahres und des Berichtsjahres sind in der folgenden Grafik zusammengefasst: Detailergebnisse der im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen
Die Detailergebnisse zeigen in allen Themenbereichen eine positive Tendenz (höherer Anteil von Onlinebewertungen, die ein Ergebnis von 45 oder höher erreicht haben). Bei den Lieferantenbewertungen im Jahr 2021 haben wir in allen aufgeführten Themenbereichen Abweichungen gegenüber unseren Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert. Ursache waren bspw. fehlende Dokumentationen über Richtlinien und Maßnahmen in den Bereichen Abfallmanagement, Wassermanagement und Energie sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, wie im Fall von nicht gekennzeichneten Notausgängen oder Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitsstunden nach dem TfS-Standard. Beschaffung von HaupteinkaufsproduktenDer Einkaufswert unserer Hauptstandorte in Deutschland, den USA und China betrug im Jahr 2021 76 % unseres weltweiten Einkaufswerts. Ein Großteil (82 %) dieses Einkaufswerts wurde mit lokalen Lieferanten im jeweiligen Land umgesetzt. KonfliktmineralienDer Dodd-Frank Act in den USA verpflichtet Unternehmen, die Herkunft bestimmter Rohstoffe offenzulegen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sogenannte Konfliktmineralien wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus der Demokratischen Republik Kongo oder Nachbarstaaten über die Lieferkette in die Produkte der Unternehmen gelangen. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2017/821 der Europäischen Union legt für Unternehmen eine erweiterte menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für die 3TG fest, die alle globalen Konflikt- und Hochrisikogebiete einschließt. Über einen strukturierten Befragungsprozess prüfen wir, dass unsere Lieferanten und deren Vorlieferanten nur Materialien beziehen, die nicht aus Konfliktregionen stammen. Die Bestätigungen werden zentral in den entsprechenden Material-Lieferanten-Kombinationen in unserer Datenbank abgelegt. Unsere Anforderungen zu Konfliktmineralien kommunizieren wir klar in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten. Covestro hat von 100 % der potenziell von dieser Thematik betroffenen Lieferanten, von denen aktiv zugekauft wird, eine Bestätigung der Konfliktmineralien-Compliance eingeholt. Wir aktualisieren eine Liste potenziell betroffener Lieferanten fortlaufend und kontrollieren den Gültigkeitsstatus aller existierenden Lieferantenbestätigungen. Bislang ergaben sich dabei weder kritische Ergebnisse noch Handlungsbedarf. Schulungen und Dialog zum Thema "Nachhaltigkeit"Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere Mitarbeitende im Einkauf über ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette verfügen. Durch unternehmensweite Nachhaltigkeitsschulungen sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden Mitarbeitende auch im Jahr 2021 hierfür sensibilisiert. Auch die Implementierung der vier strategischen Leitmotive im Einkauf (Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Kostentransformation und Innovation) haben wir im Berichtsjahr weiter vorangetrieben. Zudem arbeitet unsere regionale Programmleitung in den Regionen EMLA, NA und APAC daran, unser Nachhaltigkeitsprogramm dauerhaft zu optimieren. → Siehe "Einkauf" Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. regelmäßig Lieferantentage organisiert und Weiterbildung fördert. Dazu bietet die TfS-Initiative auf ihrer Website umfassendes Informationsmaterial und diverse Onlineschulungen an. Im Jahr 2021 wurden neun Onlineschulungen in verschiedenen Sprachen angeboten. → Weitere Informationen unter: www.tfs-initiative.com Soziale VerantwortungMenschenrechteMenschenrechte sind die Grundlage der sozialen Verantwortung von Covestro. Wir bekennen uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights). Wir setzen uns u. a. in verschiedenen Arbeitsgruppen in Verbänden dafür ein, dass die verschiedenen nationalen Aktionspläne und Gesetze zur Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen eingehalten werden. Als Unternehmen bekennen wir uns klar zu der Verantwortung, Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Unsere im Jahr 2020 gegründete bereichsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) ist für die ganzheitliche Integration menschenrechtlicher Anforderungen im Unternehmen verantwortlich. Der übergreifende Managementansatz basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernelementen des ab dem Jahr 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie dem französischen Gesetz zur Achtung der Menschenrechte. Weitere nationale und internationale Gesetze und Gesetzgebungsinitiativen, wie z. B. das geplante europäische Sorgfaltspflichtengesetz, werden fortlaufend beobachtet. Die Arbeitsgruppe wird von der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs geleitet und besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources, Law, Intellectual Property & Compliance sowie aus einem erweiterten Fachkreis aus dem Qualitätsmanagement, einzelnen Geschäftseinheiten und Fachleuten für Risikomanagement. Menschenrechtsbezogene Aufgaben der Arbeitsgruppe sind u. a. die Entwicklung und Implementierung des übergreifenden Managementansatzes, die systematische Risikobewertung, die Priorisierung und Überwachung der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Planung und Durchführung von Schulungen, die Berichterstattung an den Vorstand sowie die Kommunikation im Allgemeinen. In der Verantwortung der einzelnen Unternehmensfunktionen liegt u. a. die Identifizierung und Bewertung der Risiken sowie die Erarbeitung von Maßnahmen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen geschieht in den Segmenten und Unternehmensfunktionen in Konsultation mit der Arbeitsgruppe. Im Berichtsjahr wurden Zuständigkeiten für die einzelnen menschenrechtlichen Fokusthemen von Covestro im Unternehmen verankert. Um diese bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes für das Management von menschenrechtlichen Prioritätsthemen zu unterstützen, wurde im Berichtsjahr ein Handbuch entwickelt. Es beschreibt detailliert die Verantwortlichkeiten der für Menschenrechtsfragen benannten Mitarbeitenden und dient als allgemeine Anleitung für die Risikoanalyse und Festlegung von Maßnahmen. Umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der MenschenrechteCovestro hat eine umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Der übergreifende Managementansatz ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst die folgenden sechs Kernelemente. Für jedes dieser Kernelemente haben wir die Verantwortlichkeiten, Frequenz, Prozesse und Maßnahmen, Kommunikation sowie die Überwachung des Kernelements definiert. Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte
Grundsatzerklärung und SelbstverpflichtungDie Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in verschiedenen Selbstverpflichtungen, in Unternehmensrichtlinien sowie in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Letzteres haben wir im Berichtsjahr erneut in unserer aktualisierten öffentlichen Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment Against Slavery and Human Trafficking) zum Ausdruck gebracht. Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in den dafür erforderlichen operativen Richtlinien und Verfahren verankert. Damit drücken wir unsere klare Erwartung aus, dass das Verhalten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner weltweit diesen Grundprinzipien entspricht. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments RisikoanalyseStartpunkt der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung ist die Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro direkt oder indirekt durch die eigene Geschäftstätigkeit, die Wertschöpfungskette oder Produkte verursacht haben könnte. Potenziell Betroffene könnten u. a. eigene Mitarbeitende, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden, Konsumenten oder auch anliegende Kommunen sein. Eine umfassende Risikoanalyse findet bei Covestro alle drei bis vier Jahre statt. Diese wurde zuletzt im Jahr 2019 durchgeführt. Dazwischen werden die Erkenntnisse aus dieser Risikoanalyse fortlaufend in der Arbeitsgruppe unter Einbeziehung interner und externer Erkenntnisquellen aktualisiert. Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse bezieht sich auf die gesamten eigenen Produktions- und Vertriebsstandorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte. In der umfassenden Risikoanalyse werden zunächst alle potenziellen menschenrechtlichen Risiken identifiziert. Die potenziellen Risiken werden anschließend mit ausgewählten Geschäftseinheiten und Unternehmensfunktionen diskutiert und anhand des Schweregrads einer möglichen Menschenrechtsverletzung für die weitere Bearbeitung priorisiert. Dabei haben die potenziellen Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad für uns immer die oberste Priorität. Unsere identifizierten menschenrechtlichen Fokusthemen sind vorrangig in den Bereichen Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf Mitarbeitende und Kontraktoren an den eigenen Standorten und in der Wertschöpfungskette zu finden. Weitere identifizierte Fokusthemen sind potenzielle Auswirkungen durch Abfallsammlung und -verarbeitung unserer Produkte, die Exportkontrolle sowie potenzielle Auswirkungen auf umliegende Kommunen an unseren Standorten. MaßnahmenDem von den UN-Leitlinien empfohlenen risikobasierten Ansatz folgend, bewerten wir die bestehenden Maßnahmen für die identifizierten Prioritätsthemen auf ihre Eignung zur Vermeidung oder Milderung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte. Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, Compliance, Personalpolitik sowie nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro integriert und zielen auf die Vermeidung oder Milderung negativer Auswirkung auf die Menschenrechte ab. → Siehe "Mitarbeitende", "Gesundheit und Sicherheit", "Produktverantwortung", "Compliance", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" Im Berichtsjahr wurden weitere Maßnahmen in der Unternehmensfunktion Human Resources umgesetzt, um Kinder- und Zwangsarbeit in unseren eigenen Betrieben nachweislich zu verhindern. Im Bereich Exportkontrolle wurden die identifizierten Maßnahmen verwirklicht und die entsprechenden Mitarbeitenden geschult. WirksamkeitskontrolleUm die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu überprüfen, werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen. Im Jahr 2021 berichteten die ausgewählten Unternehmensfunktionen und Segmente monatlich an die Human Rights Task Force über die durchgeführten Maßnahmen und deren Wirksamkeit. BeschwerdemechanismusCovestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Zur Meldung von Verstößen in der Lieferkette nutzen wir seit Oktober 2021 unser existierendes Whistleblowing-Instrument, bestehend aus einer weltweit eingerichteten Hotline und einem Onlinetool. So ermöglicht Covestro es Mitarbeitenden und externen Personen, mögliche Verstöße bei unseren Zulieferern anonym zu melden. Wir gehen potenziellen Verdachtsfällen auf Menschenrechtsverstöße in einem definierten Prozess nach. Darüber hinaus sollen die Erkenntnisse in künftige Risikoanalysen einfließen. → Siehe "Compliance" BerichterstattungCovestro berichtet jährlich über die menschenrechtlichen Aktivitäten im Geschäftsbericht. Außerdem berichtet die Arbeitsgruppe dem Vorstand regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den Stand der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt und die systematische Integration der Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Inclusive BusinessUnsere Aktivitäten im Bereich "Inclusive Business" stellen eine wichtige Säule unserer Nachhaltigkeitsstrategie dar. Mit diesem Geschäftsansatz gehen wir gezielt auf die Bedürfnisse in sogenannten unterversorgten Märkten ein. Durch unseren kollaborativen Ansatz bieten wir skalierbare Lösungen an, um möglichst viele Menschen in diesen Märkten zu erreichen. Dabei entwickeln wir - gemeinsam mit unseren Kunden sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen - bezahlbare Lösungen auf Basis unserer Technologien und Produkte, die unterversorgten Bevölkerungsgruppen und Regionen zugutekommen und die Lebensverhältnisse verbessern sollen. Unsere Mitarbeitenden fokussieren sich dabei auf die drei Regionen Indischer Subkontinent, Südostasien sowie Ost- bzw. Südafrika. Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung neuer, innovativer Lösungen in den Bereichen "Beschaffung von bezahlbaren Häusern", "Lebensmittelsicherung" sowie "Wasser und Sanitäranlagen". Im Bereich der "Lebensmittelsicherung" ist eines unserer aktiven Handlungsfelder die Bekämpfung der sogenannten Nachernteverluste. Nachernteverluste sind alle Verluste, die nach der Ernte - bspw. durch falsche Lagerung - entstehen. Diese stellen vor allem für Kleinbauern eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Im Zuge von "Inclusive Business" werden zusammen mit Industriepartnern Solartrockner und Kühlhäuser entwickelt, die durch die Reduktion von Nachernteverlusten einen beachtlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Bauern leisten. Zugleich helfen die innovativen Lösungen, neue Absatzmärkte - wie z. B. in Äthiopien oder Tansania - für unser Unternehmen zu erschließen. UNSER ZIEL IM BEREICH "INCLUSIVE BUSINESS"STAND 2021 3,2 Mio. Menschen 2020: 1,1 Mio. Menschen 2019: 0,7 Mio. Menschen Zehn Millionen Menschen in unterversorgten Märkten sollen bis zum Jahr 2025 von unseren Lösungen profitieren. Ihre Lebensverhältnisse sollen schwerpunktmäßig durch bezahlbaren Wohnraum, sanitäre Einrichtungen sowie Ernährungssicherheit verbessert werden. Covestro verfolgt das Ziel, das Leben von zehn Millionen Menschen in unterversorgten Märkten bis zum Jahr 2025 zu verbessern. Bis Ende des Berichtsjahres konnten durch "Inclusive Business"-Lösungen 3,2 Mio. Menschen (Vorjahr: 1,1 Mio. Menschen) erreicht werden. Bei der Berechnung der erreichten Personen betrachten wir diejenigen, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit oder in ihrem täglichen Leben potenziell von unseren Maßnahmen profitieren. Diese Personen sind bspw. Bauern und deren Familien, Schulkinder oder weitere Menschen, die im Zuge der Durchführung unserer Projekte bzw. der Installation der Lösungen profitieren. Erhoben werden die Daten mithilfe der mitwirkenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Die im Rahmen eines definierten Prozesses gesammelten Daten werden auf lokaler und globaler Ebene geprüft und die Prozesse stets weiterentwickelt. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurde im Jahr 2021 die Berechnungsmethodik für die Erfassung der erreichten Personen optimiert. Anstelle der einmaligen Berechnung der erreichten Personen unmittelbar nach Implementierung unserer "Inclusive Business"-Lösungen wird nun eine kumulative Berechnung aller über die Jahre hinweg erreichten Personen seit der Installlation eingesetzt. Der Vorstand wird jährlich über die globalen Aktivitäten informiert. Auch im Jahr 2021 lag der Fokus auf der gemeinsamen Entwicklung neuer bezahlbarer Lösungen mit Partnern, die im Vorfeld eine Due-Diligence-Überprüfung bestanden hatten. Die Finanzierung dieser Lösungen wurde von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen übernommen. Durch die Arbeit in Konsortien, die bei neuen Partnern immer unseren standardmäßigen Due-Diligence-Prozess voraussetzt, wird ebenfalls sichergestellt, dass die relevanten Bevölkerungsschichten von den gemeinsam entwickelten Endprodukten profitieren. Unsere "Inclusive Business"-Aktivitäten wurden im Jahr 2021 wie auch im vergangenen Jahr von der globalen Coronavirus-Pandemie stark beeinflusst, u. a. durch die weltweiten Reisebeschränkungen. Insbesondere unsere Aktivitäten in Afrika und Südostasien waren davon betroffen. Das angekündigte Wasserversorgungsprojekt konnte - mit der Ausnahme eines Pilotprojekts in Kenia - operativ nicht gestartet werden. Auch die angekündigte Installation von bereits gelieferten Solartrocknern in Südafrika konnte pandemiebedingt erst nach 18-monatiger Verspätung erfolgreich installiert werden. Im indischen Subkontinent wurde kein Projekt abgesagt, jedoch kam es bei den meisten Projekten zu Verspätungen bei der Umsetzung. In der Stadt Batticaloa (Sri Lanka) musste das von der KfW DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH) mitfinanzierte Projekt zur Beschaffung von Sanitäranlagen pandemiebedingt erneut verschoben werden. AfrikaIn Afrika lag der Hauptfokus im Jahr 2021 im Bereich der "Lebensmittelsicherung". Die Zusammenarbeit mit der Tshwane University of Technology in Pretoria (Südafrika) konnte im Berichtsjahr fortgesetzt werden. Unter Einsatz von Solartrocknern arbeiten die Studierenden der Universität weiterhin an verschiedenen Forschungsprojekten mit Fokus auf alternative Methoden der Trocknung traditioneller afrikanischer Früchte. Ein weiteres Projekt haben wir im Berichtsjahr in Tansania verfolgt. Die Zusammenarbeit mit Community Forests International und der Einsatz der von der EU finanzierten Solartrocknungsanlage in Mtambwe Dayaauf (Tansania) unterstützten bis zu 2.000 der lokal ansässigen Gewürzbauern und deren Familienmitglieder. Auch in Äthiopien wurden erste Maßnahmen umgesetzt. Covestro konnte bereits im Rahmen des "develoPPP"-Programms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Vertrag mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn, unterzeichnen. Der operative Start des auf drei Jahre ausgelegten Projekts ist für das Jahr 2022 geplant. Innerhalb dieses Programms werden, nach dem erfolgreichen Einsatz erster Trocknungsanlagen in verschiedenen Regionen Äthiopiens, handwerkliche Betriebe durch Technologietransfer unterstützt, eigenständig Trocknungsanlagen zu produzieren. Der Einsatz importierter Anlagen dient dabei nicht nur der Demonstration, sondern soll auch Kaffeebauern unterstützen, ihre Ernte durch die Qualitätssteigerung der Kaffebohnen nachweisbar zu verbessern. Entsprechende Schulungen der lokalen Bevölkerung sowohl bei der Produktion als auch bei der Nutzung der Anlagen sind ein Bestandteil des Projekts. Indischer SubkontinentAuf dem indischen Subkontinent lag der Schwerpunkt unserer "Inclusive Business"-Aktivitäten im Berichtsjahr neben den Bereichen "Lebensmittelsicherung" und "Beschaffung von bezahlbaren Häusern" auch auf dem Bereich "Trinkwasser und Sanitäranlagen". Die Zusammenarbeit mit dem "Fecal Sludge Management & Toilet Program" konnte bspw. weiter fortgesetzt werden. Durch den Einsatz von Solartrocknern in Khammam (Bundesstaat Telangana, Indien) und Unnao (Bundesstaat Uttar Pradesh, Indien) konnten wir die Vorteile der auf Polycarbonat-Technologie basierten Trocknungsanlagen zur Fäkalienschlamm-Entwässerung erfolgreich demonstrieren. Durch unsere geplante direkte Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen im Jahr 2022, insbesondere im Bereich von Fäkalienschlamm-Entwässerung, werden wir die Wertschöpfungsketten der organischen Abfallwirtschaft (Organic Waste Management) und der Lebensmittelsicherung nahtlos miteinander verbinden, mit dem Ziel, die öffentliche Gesundheit in der Region zu schützen. Als Reaktion auf die globale Coronavirus-Pandemie und deren Folgen für den indischen Subkontinent fokussierte sich das regionale "Inclusive Business"-Team im Berichtsjahr insbesondere auf die Errichtung von Gesundheitszentren bzw. Schulgebäuden in Indien sowie das Vermarkten innovativer Solar-Wasserversorgungseinheiten in Bangladesch. In Zusammenarbeit mit der Organisation Engineering Projects India liegt der Regierung des indischen Bundesstaats Karnataka eine Bewerbung für den Bau eines Gesundheitszentrums vor. Der Einsatz unserer Lösungen auf dem indischen Subkontinent wurde schon seit Beginn unserer Aktivitäten von verschiedenen Organisationen, wie bspw. den Vereinten Nationen (UN DESA), der Solar Impulse Foundation, der KfW DEG sowie NABARD (National Bank for Agriculture and Rural Development) Consultancy Services anerkannt und empfohlen. Aufgrund dieser Entwicklung wird sich das regionale Team u. a. auf die Wasserversorgung in Khulna und Bagerhat (Bangladesch) sowie Lösungen aus verschiedenen Bereichen, wie z. B. der Lebensmittelsicherung in Indien, konzentrieren. SüdostasienIn Südostasien wurden die "Inclusive Business"-Aktivitäten ebenfalls im Berichtsjahr fortgesetzt. Konkret konnte in Vietnam die im Jahr 2020 umgesetzte Initiative des "GREAT"-Programms des australischen Departments für auswärtige Angelegenheiten und Handel (Australian Department of Foreign Affairs and Trade) fortgeführt werden. Dabei profitierten bis zum Ende des Jahres 2021 mehr als 2.000 Frauen, vorrangig aus ethnischen Minderheiten. Die gemeinsame Projektarbeit "Coffee Innovation Fund" der GIZ im Bereich der Solartrocknung von Kaffeebohnen im Jahr 2020 half dem südostasiatischen Team von Covestro, weitere Projektfinanzierungen durch den "Agri Innovation Fund" für unsere Projektpartner in Laos und Kambodscha im Berichtsjahr zu erhalten. Mithilfe des Einsatzes von Solartrocknern konnten die dortigen Kaffeebauern die Kaffeebohnenverluste bzw. die Trocknungszeit reduzieren und zugleich die Effizienz der Trocknung steigern. Gesellschaftliches EngagementCovestro möchte auch durch gesellschaftliches Engagement zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Als eines der weltweit größten Polymer-Unternehmen nutzt Covestro seine Position, gemeinsam mit verschiedenen Organisationen in zahlreichen Regionen der Welt Projekte zum Schutz der Umwelt und zum Wohl der Gesellschaft voranzutreiben und zu fördern. Spenden, Förderprogramme und Partnerschaften sind Ausdruck des aktiven Einsatzes von Covestro, sowohl für lokal eingetragene Vereine in räumlicher Nähe zu den Standorten von Covestro als auch für verschiedene Organisationen in Ländern, in denen das Unternehmen vertreten ist. Covestro pflegt bspw. langjährige und strategische Partnerschaften mit verschiedenen Universitäten. Dabei kooperieren wir mit anerkannten Partnern weltweit, z. B, mit der RWTH Aachen University, der Tongji-University in Shanghai (China) und der Carnegie Mellon University in Pittsburgh, Pennsylvania (USA). → Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen" Als innovatives Unternehmen fokussieren wir uns auf folgende Schwerpunkte: Innovation, lokales Engagement für die Gemeinschaft, Förderung von Bildung und die Vermittlung von Technologiewissen. Diese Schwerpunkte werden unter Einbindung des Vorstands festgelegt. Außerdem sehen wir es als unsere Verpflichtung und Verantwortung als Unternehmen an, bei Naturkatastrophen schnell und unbürokratisch zu helfen. Durch eine konzernweit gültige Konzernregelung wird festgelegt, nach welchen Kriterien Spenden von Covestro bewilligt werden und was die zugrunde liegenden Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse sind. Durch einen transparenten Bewilligungsprozess, u. a. durch Einbezug der Compliance-Fachleute, wird sichergestellt, dass die Gelder auch dort ankommen, wo sie benötigt werden und entsprechend unseren Richtlinien an anerkannte Organisationen verteilt werden. Unter anerkannten Organisationen verstehen wir Organisationen, die ein äußerst geringes Korruptionsrisiko vorweisen und in der breiten Öffentlichkeit bekannt sind. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Spenden gewährleisten zu können, muss der Jahresplan der Spenden im Vorfeld von lokalen Compliance-Beauftragten sowie Personen in der lokalen Geschäftsführungs-, Abteilungs- oder Produktionsleitungsfunktion genehmigt werden. Bei allen Spendenvorgängen ist außerdem die Leitung der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs einzubeziehen. Die Unternehmensfunktion unterstützt darüber hinaus die übergreifende Planung und Umsetzung der Kooperationen mit den Partnern und die Abwicklung von Spenden. Im Berichtsjahr hat sich Covestro u. a. bei Unwetterkatastrophen in Deutschland und China engagiert. Mittlere sechsstellige Euro-Beträge sowie Sachspenden und freie Tage für Hilfseinsätze unserer Mitarbeitenden wurden zur Verfügung gestellt, um lokal schnell unterstützen zu können. Außerdem kooperierte Covestro mit der gemeinnützigen Spendenplattform "betterplace.org", die deutschlandweit Spendenprojekte koordiniert und betreut. Covestro-Mitarbeitende auf der ganzen Welt hatten die Möglichkeit, über das Intranet an ausgewählte Organisationen zu spenden. Covestro verdoppelte jede Spende bis zu einer Gesamtsumme von 175.000 €. Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat Covestro weltweit bspw. neben Atemschutzmasken und Desinfektionsmitteln auch IT-Geräte zur virtuellen Unterrichtsteilnahme an Bildungseinrichtungen gespendet. "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt"Ein weiterer strategischer Schwerpunkt unseres gesellschaftlichen Engagements orientiert sich an unserer Unternehmensvision. Wir erkennen das öffentliche Interesse an dem Umgang mit Kunststoffabfällen an. Dabei leisten wir einen aktiven Beitrag, um nicht nur unsere eigenen Produkte vollständig zirkulär zu machen, sondern auch, um Kunststoffprodukte am Ende ihres Lebenszykluses in geregelte Stoffströme zu überführen, damit sie nicht in die Umwelt gelangen. Dies tun wir insbesondere als aktives Gründungsmitglied der "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt". Das globale Unternehmensnetzwerk will einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kunststoffabfälle zu minimieren, zu managen, weiterzuverwenden und vor allem ihren Eintrag in die Umwelt zu verhindern. Dafür sollen bis zum Ende des Jahres 2023 innerhalb des Netzwerks 1,5 Mrd. US-Dollar (rund 1,3 Mrd. €) investiert werden. Die Initiative umfasst derzeit mehr als 65 Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Kunststoffe, Konsumgüter und Abfallwirtschaft. Für Covestro ist die Allianz ein wichtiger Baustein im Strategieprogramm "Circular Economy", um Produktkreisläufe international zu schließen. Die Allianz identifiziert, investiert in und steuert mit der Unterstützung strategischer Partner wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Abfallsammel- und Verwertungslösungen in Städten. Des Weiteren ermöglicht die Allianz Marktchancen für recycelte Materialien und unterstützt die Entwicklung besserer Recyclingprozesse sowie kreislauffähiger Produkte. Diese Maßnahmen haben zum Ziel, ungenutzte und fehlgeleitete Kunststoffabfälle in Rohstoffströme zu transformieren. Darüber hinaus fördert die Allianz nachhaltiges Verbraucherverhalten. Covestro trägt zur Allianz und ihrer Mission nicht nur finanziell, sondern auch durch die Expertise unseres Vorstands und unserer Mitarbeitenden bei. Darüber hinaus leistet Covestro einen zusätzlichen Beitrag durch die Umsetzung von derzeit insgesamt 13 Kooperations- und eigenen Maßnahmen, die sich maßgeblich auf die Erforschung und Entwicklung neuer Recyclingmethoden und die Identifizierung und den Aufbau von abfallbasierten Rohstoffströmen konzentrieren. Die Allianz veröffentlicht jährlich einen Fortschrittsbericht, in dem auch die Beiträge seiner Mitglieder bewertet und zusammengefasst werden. Der Gesamtbeitrag von Covestro bis zum Jahresende 2021 beläuft sich auf 12,3 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €). WIRTSCHAFTSBERICHTWirtschaftliches UmfeldWeltwirtschaftIm Jahr 2021 wurde ein neuer Höchststand der weltweiten Wirtschaftsleistung erreicht, obwohl die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Teilbereichen der Weltwirtschaft noch spürbar waren. Gegenüber dem schwachen Vorjahr 2020 verzeichnete die Weltwirtschaft im Jahr 2021 eine Expansion in Höhe von 5,6 % mit deutlich positiven Wachstumsraten in allen Regionen. Wirtschaftliches Umfeldscrollen
1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts,
Quelle: IHS (Global Insight), Stand: Januar 2022
HauptabnehmerindustrienDie globale Automobilindustrie verzeichnete eine Rückkehr zu einer positiven Wachstumsrate in Höhe von 2,2 % gegenüber einem deutlich negativen Wachstum im Jahr 2020. Die Erholung der Automobilindustrie fiel aufgrund von Störungen in den globalen Lieferketten hinter den anderen Hauptabnehmerindustrien zurück. Einem leicht positiven Wachstum der Automobilindustrie in der Region APAC standen eine stabile Entwicklung in der Region NA und eine leicht negative Entwicklung in der Region EMLA gegenüber. Die globale Bauindustrie verzeichnete im Jahr 2021 mit einer positiven Wachstumsrate von 2,5 % eine Erholung gegenüber dem leichten Rückgang im Vorjahr. Das Wachstum in der Bauindustrie war in allen Regionen leicht positiv. Wesentlicher Treiber des Wachstums waren die Regionen EMLA und APAC, während die Region NA ein leicht geringeres Wachstum aufwies. Das Wachstum der globalen Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie lag mit einer Höhe von 13,9 % im Jahr 2021 deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Wesentliche Treiber des Anstiegs waren die Regionen APAC und EMLA, wohingegen die Region NA ein geringeres Wachstum aufwies. Die globale Möbelindustrie hatte im Jahr 2021 ein Wachstum in Höhe von 8,6 % zu verzeichnen, wobei alle Regionen deutlich positive Wachstumsraten zeigten. Die Regionen APAC und EMLA waren treibende Kräfte des globalen Wachstums in der Möbelindustrie, während die Region NA ein geringeres Wachstum verzeichnete. Hauptabnehmerindustrien 1scrollen
Geschäftsentwicklung im ÜberblickWesentliche EreignisseCoronavirus-PandemieDie Coronavirus-Pandemie hatte weiterhin Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, allerdings in erheblich geringerem Umfang als im Vorjahr. Die hohe Impfquote und die weiterentwickelten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zeigten Wirkung. Parallel verzeichnete Covestro im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Nachfrageerholung, die jedoch durch die Einschränkungen globaler Lieferketten nicht vollumfänglich bedient werden konnte. Die vom Unternehmen im Vorjahr frühzeitig ergriffenen Gesundheitsschutz-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bestehen fort. Covestro unterstützt die Beschäftigten beim Zugang zur Impfung gegen das Coronavirus, u. a. durch die Zusammenarbeit mit betriebsärztlichen Einrichtungen. Abhängig von der jeweiligen lokalen Situation üben Teile der Belegschaft, insbesondere im Verwaltungsbereich, ihre Tätigkeit weiterhin von zu Hause aus. Die Produktion an unseren Standorten wurde im Jahr 2021 nicht durch die Pandemie beeinflusst. Covestro verfolgt fortwährend die weltweite Entwicklung der Coronavirus-Pandemie. Die erforderliche Anpassung bestehender Maßnahmen erfolgt im Einklang mit den Empfehlungen und Handlungsanweisungen der jeweiligen Regierungen und Expertengremien. Zum Ende des Jahres 2021 haben wir als Reaktion auf die neue Coronavirus-Variante "Omikron" unsere Gesundheitsschutz-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen erneut verstärkt. Weitere EreignisseAm 1. April 2021 hat Covestro die Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), abgeschlossen und ab diesem Zeitpunkt 27 RFM-Gesellschaften erstmals vollkonsolidiert. Mit dem Vollzug der Übernahme von RFM wird Covestro zu einem der global führenden Anbieter für nachhaltige Beschichtungsharze. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" Im Jahr 2021 hat Covestro seine neue Konzernstrategie "Sustainable Future" vorgestellt. Dabei stehen eine geschärfte Kundenorientierung sowie nachhaltiges Wachstum im Fokus. Leitprinzip der Strategie und langfristiges Ziel des Konzerns ist es, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. In diesem Zuge hat Covestro seine Organisations- und Berichtsstruktur zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt. Statt der bisherigen drei Berichtssegmente Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties teilt sich der Konzern nun in die zwei Berichtssegmente Performance Materials sowie Solutions & Specialties auf. Im Segment Performance Materials liegt der Fokus auf der zuverlässigen Lieferung von Standardprodukten zu wettbewerbsfähigen Kosten. Beim Segment Solutions & Specialties liegt der Fokus hingegen auf differenzierten Produkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit, die Covestro mit anwendungstechnischen Dienstleistungen kombiniert. Die sonstigen Geschäftsaktivitäten, die nicht den vorgenannten Segmenten zugeordnet werden können, sind unter "Sonstige / Konsolidierung" ausgewiesen. Die Geschäfte zwischen den Segmenten werden marktorientiert vergütet und in der Berichterstattung als Umsatzerlöse zwischen den Segmenten separat dargestellt. Im Rahmen der Quartalsmitteilung zum 30. September 2021 wurde erstmalig auf Basis der neuen Segmentstruktur berichtet; die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2020 wurden angepasst. → Siehe "Konzernstrategie" und Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung" Am 7. Juli 2021 wurde die im Jahr 2016 platzierte Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Fälligkeit im Oktober 2021 vorzeitig und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt. Daneben hat Covestro im November 2021 aufgrund der vorteilhaften Liquiditätssituation 500 Mio. € in das Pensionsplanvermögen (Metzler Trust e. V., Frankfurt am Main) eingebracht. Dies sichert die Pensionszusagen der Mitarbeitenden in Deutschland zusätzlich ab und reduziert gleichzeitig die Volatilität der Bilanzsumme. → Weitere Erläuterungen und sonstige wesentliche Finanzierungsmaßnahmen sind unter "Finanzlage" aufgeführt. Covestro hat am 26. Juli 2021 den Verkauf seines Systemhaus-Geschäfts im Nahen Osten durch die Veräußerung seiner Beteiligungen an den Gesellschaften Pearl Polyurethane Systems FZCO und Pearl Polyurethane Systems L.L.C an den Mitgesellschafter Pearl Industries Overseas Ltd., Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), erfolgreich abgeschlossen. Die Veräußerung ist Teil der kontinuierlichen Portfolio-Optimierung und stellt einen weiteren Schritt in der strategischen Fokussierung des Polyurethan-Geschäfts dar. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen" Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Oktober 2021 den bis 31. Juli 2022 laufenden Vertrag mit Vorstandsmitglied Sucheta Govil vorzeitig um weitere drei Jahre bis zum 31. Juli 2025 verlängert. Sie ist seit August 2019 als Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer, CCO) tätig. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur ZielerreichungGeschäftsentwicklungDer Covestro-Konzern blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Im Vergleich zum durch die Coronavirus-Pandemie belasteten Vorjahr hat das Mengenwachstum im Kerngeschäft mit einem Wert in Höhe von 10,0 % einen deutlichen Anstieg verzeichnet (Vorjahr: - 5,6 %). Diese Entwicklung ist u. a. auf die Übernahme und Eingliederung des Geschäftsbereichs RFM zurückzuführen. Das EBITDA erhöhte sich auf 3.085 Mio. € (Vorjahr: 1.472 Mio. €), insbesondere bedingt durch deutlich höhere Margen. Die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen auf 764 Mio. € (Vorjahr: 704 Mio. €). Insbesondere durch das gestiegene EBITDA erhöhte sich der Free Operating Cash Flow auf 1.429 Mio. € (Vorjahr: 530 Mio. €). ZielerreichungIm Geschäftsbericht 2020 veröffentlichte der Covestro-Konzern eine Prognose für die Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2021. Als Folge eines besser als zuvor erwarteten Geschäftsverlaufs hat Covestro die im Geschäftsbericht 2020 dargestellte Prognose am 13. April 2021 angepasst. Ein zunehmend positiver Ausblick führte am 12. Juli 2021 zu einer erneuten Anhebung der Prognose. Unter Berücksichtigung der Geschäftsentwicklung im 2. Halbjahr 2021 haben wir am 8. November 2021 eine erneute Anpassung unserer Prognose vorgenommen. Nach einem ursprünglich erwarteten Mengenwachstum zwischen 10 % und 15 % ging der Covestro-Konzern zuletzt von einem Mengenwachstum zwischen 10 % und 12 % aus. Ebenfalls wurde die erwartete Entwicklung der Kennzahlen Free Operating Cash Flow (FOCF) und Return on Capital Employed (ROCE) angepasst. So erwartete der Covestro-Konzern nach anfänglich 900 Mio. € bis 1.400 Mio. € im November 2021 für das Gesamtjahr einen FOCF zwischen 1.400 Mio. € und 1.700 Mio. €. Die ursprüngliche Prognose für den ROCE von 7 % bis 12 % wurde zuletzt auf 19 % bis 21 % angehoben. Covestro hat die ursprünglich im Geschäftsbericht 2020 ausgegebene Prognose erreicht bzw. teilweise übertroffen. Beim Mengenwachstum im Kerngeschäft für das Geschäftsjahr 2021 lagen wir mit 10,0 % im Rahmen unserer ursprünglichen Prognose. Der FOCF in Höhe von 1.429 Mio. € sowie der ROCE in Höhe von 19,5 % lagen über der ursprünglich kommunizierten Bandbreite. Im Hinblick auf die letztmalig angepasste Prognose vom November 2021 haben sich alle steuerungsrelevanten Kennzahlen erwartungsgemäß entwickelt. Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021scrollen
1 Veröffentlicht am 23. Februar 2021
(Geschäftsbericht 2020)
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Covestro-KonzernKennzahlen Covestro-Konzernscrollen
1 Auf Basis der Definition des
Kerngeschäftes zum 31. März 2021 ermittelt
ErtragslageDie Ertragslage hat sich im Jahr 2021 deutlich gegenüber dem Vorjahr erholt, was sich vor allem in den Umsatz- und Ergebnisentwicklungen widerspiegelt. Covestro konnte über den Verlauf des gesamten Jahres in allen Regionen eine Erholung der Nachfrage nach seinen Produkten verzeichnen. Covestro-KonzernUmsatzerlöse pro Quartal
Covestro-KonzernEBITDA pro Quartal
Mengenwachstum und UmsatzIm Gesamtjahr 2021 stiegen die abgesetzten Mengen im Kerngeschäft auf Konzernebene um 10,0 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die zusätzlichen Mengen aus dem vom Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) trugen mit 6,1 Prozentpunkten maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Unsere Wachstumsmöglichkeiten wurden durch eine eingeschränkte Produktverfügbarkeit gemindert, u. a. aufgrund der Auswirkungen der ungeplanten wetterbedingten Produktionsstillstände im 1. Quartal 2021 in der Region NA. Die Kernabsatzmengen im Segment Performance Materials blieben mit einem Anstieg in Höhe von 0,3 % weitgehend stabil, wohingegen die Kernabsatzmengen im Segment Solutions & Specialties um 26,0 % gesteigert werden konnten. Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2021 im Vorjahresvergleich um 48,5 % auf 15.903 Mio. € (Vorjahr: 10.706 Mio. €) und erreichte damit den höchsten Umsatzwert der Konzernhistorie. Hierzu trug im Wesentlichen ein infolge hoher Nachfrage gestiegenes Verkaufspreisniveau bei, das sich mit 34,7 % positiv auf den Umsatz auswirkte. Des Weiteren wirkten sich die Veränderung des Portfolios, bedingt durch die Übernahme von RFM im 2. Quartal 2021, mit 8,1 % und die Entwicklung der insgesamt abgesetzten Mengen mit 6,5 % umsatzerhöhend aus. Die Wechselkursveränderungen hatten einen negativen Effekt in Höhe von 0,8 % auf den Umsatz. Der Umsatz beider Segmente verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 einen Anstieg. So erhöhte sich der Umsatz bei Performance Materials um 48,9 % auf 8.142 Mio. € (Vorjahr: 5.468 Mio. €) und bei Solutions & Specialties um 49,3 % auf 7.554 Mio. € (Vorjahr: 5.060 Mio. €). EBITGewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)scrollen
Die Herstellungskosten stiegen vor allem aufgrund höherer Rohstoffkosten um 39,8 % auf 11.475 Mio. € (Vorjahr: 8.207 Mio. €), während der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz auf 72,2 % sank (Vorjahr: 76,7 %). Das Bruttoergebnis vom Umsatz erhöhte sich um 77,2 % auf 4.428 Mio. € (Vorjahr: 2.499 Mio. €). Treiber hierfür war der Anstieg des Verkaufspreisniveaus, der die Steigerung der Rohstoffkosten deutlich überwog. Des Weiteren wirkten sich die gestiegenen Absatzmengen ergebniserhöhend aus. Die Vertriebskosten stiegen um 19,5 % auf 1.428 Mio. € (Vorjahr: 1.195 Mio. €). Aufgrund des höheren Umsatzes ergab sich jedoch ein reduzierter Vertriebskostenanteil am Umsatz in Höhe von 9,0 % (Vorjahr: 11,2 %). Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) erhöhten sich um 30,2 % auf 341 Mio. € (Vorjahr: 262 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz ergab sich damit eine F&E-Quote in Höhe von 2,1 % (Vorjahr: 2,4 %). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten einen Anstieg in Höhe von 33,9 % auf 415 Mio. € (Vorjahr: 310 Mio. €), womit sich ein Verwaltungskostenanteil am Umsatz in Höhe von 2,6 % (Vorjahr: 2,9 %) ergab. Höhere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung hatten einen ergebnismindernden Effekt. Ebenso wirkten sich Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der RFM-Übernahme im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich negativ auf das Ergebnis aus. Demgegenüber standen positive Synergieeffekte aus der RFM-Übernahme im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich, insbesondere durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Beschaffungsaktivitäten. Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 18 Mio. € (Vorjahr: - 36 Mio. €). Das EBIT in Höhe von 2.262 Mio. € hat sich im Berichtsjahr mehr als verdreifacht (Vorjahr: 696 Mio. €). Die EBIT-Marge stieg auf 14,2 % (Vorjahr: 6,5 %). EBITDAErmittlung des EBITDAscrollen
Im Geschäftsjahr 2021 stiegen die Abschreibungen um 6,1 % auf 823 Mio. € (Vorjahr: 776 Mio. €). Diese setzten sich zusammen aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 760 Mio. € (Vorjahr: 754 Mio. €) sowie aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €). Darin enthalten waren Wertminderungen in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Das EBITDA hat sich im Gesamtjahr auf Konzernebene gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 3.085 Mio. € (Vorjahr: 1.472 Mio. €) mehr als verdoppelt. Insbesondere das Segment Performance Materials trug zu diesem Anstieg bei und konnte das EBITDA auf 2.572 Mio. € (Vorjahr: 896 Mio. €) erhöhen. Das Segment Solutions & Specialties verzeichnete einen Anstieg des EBITDA um 1,1 % auf 751 Mio. € (Vorjahr: 743 Mio. €). KonzernergebnisIm Geschäftsjahr betrug das Finanzergebnis - 77 Mio. € (Vorjahr: - 91 Mio. €), wovon das Zinsergebnis in Höhe von -41 Mio. € (Vorjahr: - 47 Mio. €) ein wesentlicher Bestandteil ist. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses stieg das Ergebnis vor Ertragsteuern auf 2.185 Mio. € (Vorjahr: 605 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand erhöhte sich ergebnisbedingt auf 566 Mio. € (Vorjahr: 151 Mio. €). Somit ergab sich nach Ertragsteuern und Anteilen anderer Gesellschafter ein gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifachtes Konzernergebnis in Höhe von 1.616 Mio. € (Vorjahr: 459 Mio. €). Return on Capital Employed (ROCE) und Value ContributionErmittlung des ROCE und der Value Contributionscrollen
1 Die Berechnung des effektiven Steuersatzes ist
im Konzernanhang, Anhangangabe 11 "Steuern", dargestellt.
Für den Covestro-Konzern ergab sich ein NOPAT in Höhe von 1.676 Mio. € (Vorjahr: 522 Mio. €) und ein durchschnittliches Capital Employed in Höhe von 8.598 Mio. € (Vorjahr: 7.475 Mio. €). Daraus resultierte ein Anstieg des ROCE auf 19,5 % (Vorjahr: 7,0 %). Die Kapitalkosten erhöhten sich trotz eines geringeren WACC in Höhe von 6,6 % (Vorjahr: 7,3 %) leicht auf 567 Mio. € (Vorjahr: 546 Mio. €), bedingt durch den Anstieg des durchschnittlichen Capital Employed. Da der ROCE deutlich über dem gesunkenen WACC lag, verdiente Covestro eine signifikante Prämie über den Kapitalkosten. Die Value Contribution erhöhte sich infolgedessen auf 1.109 Mio. € (Vorjahr: - 24 Mio. €). → Weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen unter "Steuerungskennzahlen" Ermittlung des durchschnittlichen Capital Employedscrollen
1 Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte wurden um nichtoperative
Vermögenswerte bereinigt.
FinanzlageKapitalflussrechnungKapitalflussrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)scrollen
Cashflows aus operativer Tätigkeit / Free Operating Cash FlowDie Cashflows aus operativer Tätigkeit stiegen auf 2.193 Mio. € (Vorjahr: 1.234 Mio. €). Dies ergibt sich im Wesentlichen aus dem Anstieg des EBITDA. Diesem standen eine höhere Mittelbindung im Working Capital sowie gestiegene Ertragsteuerzahlungen gegenüber. Aufgrund gestiegener Cash Flows aus operativer Tätigkeit abzüglich der Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 764 Mio. € (Vorjahr: 704 Mio. €) erhöhte sich der Free Operating Cash Flow auf 1.429 Mio. € (Vorjahr: 530 Mio. €). → Weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen unter "Steuerung" Cashflows aus investiver TätigkeitIm Geschäftsjahr 2021 sind im Rahmen der investiven Tätigkeit insgesamt 1.995 Mio. € (Vorjahr: 1.769 Mio. €) abgeflossen. Die Mittelabflüsse setzten sich im Wesentlichen aus den Nettokaufpreiszahlungen für die Übernahme des Geschäftsbereichs RFM in Höhe von 1.469 Mio. € sowie Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 764 Mio. € (Vorjahr: 704 Mio. €) zusammen. Dem standen erhaltene Mittelzuflüsse aus dem Nettoverkauf von Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 207 Mio. € gegenüber. In beiden Segmenten wurde im Geschäftsjahr 2021 in die Instandhaltung und Optimierung bestehender Anlagen sowie in neue Kapazitäten investiert. Im Segment Performance Materials wurde der Bau der eigenen Chlorproduktionsanlage am Standort Tarragona (Spanien) weiter vorangetrieben. Die Anlage wird den Einsatz energiesparender Technologien fördern und soll die Produktionskosten am Standort senken. Außerdem wurde - wie schon im Jahr 2020 - am Standort Rotterdam (Niederlande) in die Wasseraufbereitung investiert. Darüber hinaus wird die Investition am Standort Shanghai (China) zur Sicherung und Optimierung der Chlorversorgung fortgesetzt. Strategisch relevante Investitionen im Segment Solutions & Specialties sind die Kapazitätserweiterung, z. B. für Compoundierung, an den Standorten Map Ta Phut (Thailand), Shanghai (China) und Krefeld-Uerdingen. Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswertescrollen
Cashflows aus FinanzierungstätigkeitIm Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichnete der Covestro-Konzern im Geschäftsjahr 2021 einen Mittelabfluss in Höhe von 965 Mio. € (Vorjahr: Mittelzufluss in Höhe von 1.204 Mio. €). Dies ist insbesondere auf die Rückzahlung der im Jahr 2016 platzierten Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Fälligkeit im Oktober 2021 zurückzuführen, die am 7. Juli 2021 vorzeitig und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt wurde. Darüber hinaus handelt es sich bei den Mittelabflüssen um Dividendenzahlungen in Höhe von 262 Mio. €. Davon entfielen 251 Mio. € auf die Aktionäre der Covestro AG (Vorjahr: 219 Mio. €). NettofinanzverschuldungDie Finanzverschuldung des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2021 reduzierte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um 379 Mio. € auf 2.507 Mio. € (Vorjahr: 2.886 Mio. €), vor allem aufgrund der Rückzahlung der im Oktober 2021 fälligen Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. €. Dem stand u. a. der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten um 89 Mio. € sowie die Aufnahme eines Bankdarlehens in Höhe von 50 Mio. € gegenüber. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ging im Vergleich zum 31. Dezember 2020 um 755 Mio. € auf 649 Mio. € zurück. Wesentlicher Treiber hierfür waren die Nettokaufpreiszahlungen für die Übernahme von RFM in Höhe von 1.469 Mio. €. Weiterhin wurde der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten durch Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 764 Mio. €, die Rückzahlung der Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € und die Dividendenzahlungen in Höhe von 262 Mio. € reduziert. Demgegenüber erhöhten positive Cashflows aus operativer Tätigkeit in Höhe von 2.193 Mio. € den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die Einbringung von Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 500 Mio. € in das Pensionsplanvermögen (Metzler Trust e. V.) sowie der Nettoverkauf von weiteren Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 207 Mio. € führten zu einem Rückgang der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um 673 Mio. € auf 453 Mio. €. Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 1.049 Mio. € auf 1.405 Mio. € (Vorjahr: 356 Mio. €). Nettofinanzverschuldungscrollen
Finanzielle SteuerungWesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung des Covestro-Konzerns erfolgt zentral durch die Covestro AG. Die Covestro AG verfügt über ein Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. € und damit über die Möglichkeit einer flexiblen Finanzierungsaufnahme am Fremdkapitalmarkt. Durch das Programm ist die Covestro AG in der Lage, fest und variabel verzinsliche Anleihen zu begeben und auch Privatplatzierungen vorzunehmen. Im Rahmen des Anleihenrahmenprogramms wurden von der Covestro AG mehrere Anleihen erfolgreich platziert. Die im März 2016 platzierte ausstehende Euro-Anleihe ist eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €). Die ebenfalls im März 2016 platzierte, festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis Oktober 2021 (Zinskupon 1,00 %, Volumen 500 Mio. €) wurde am 7. Juli 2021 vorzeitig und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt. Die am 5. Juni 2020 platzierten weiteren Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € sind festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €). Alle ausstehenden Anleihen sind mit einem Baa2-Rating mit stabilem Ausblick durch die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), bewertet. Die Covestro AG hat außerdem im Jahr 2020 eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Diese enthält zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr und stellt eine Back-up-Liquiditätsreserve dar. Eine Option zur Laufzeitverlängerung wurde im März 2021 genutzt, um die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2026 zu verlängern. Ein wichtiges neues Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus. Zum 31. Dezember 2021 war die syndizierte Kreditfazilität ungenutzt. Darüber hinaus bestand eine weitere syndizierte Kreditfazilität, die am 30. September 2020 von der Covestro AG ursprünglich in Höhe von 1,7 Mrd. € abgeschlossen, mit Wirkung zum 26. Oktober 2020 auf 1,2 Mrd. € verringert und zum 29. Januar 2021 gekündigt wurde. Diese diente ursprünglich als Brückenfinanzierung für die Nettokaufpreiszahlungen bei der Übernahme des Geschäftsbereichs RFM. Die Ratingagentur Moody's Investors Service bestätigte am 31. März 2021 das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 für die Covestro AG als Unternehmen und hob den Ausblick von negativ auf stabil an. Covestro beabsichtigt auch in Zukunft, Finanzierungstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Der Covestro-Konzern verfolgt eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen. Als international tätiges Unternehmen ist Covestro finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden u. a. derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken sowie Erläuterungen finden sich im Chancen- und Risikobericht von Covestro. → Siehe "Chancen- und Risikobericht" und Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" VermögenslageBilanz Covestro-Konzern (Kurzfassung)scrollen
Im Vergleich zum 31. Dezember 2020 erhöhte sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 um 2.647 Mio. € auf 15.571 Mio. € (Vorjahr: 12.924 Mio. €). Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 1.876 Mio. € auf 8.610 Mio. € (Vorjahr: 6.734 Mio. €) und hatten einen Anteil von 55 % (Vorjahr: 52 %) am Gesamtvermögen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die im Rahmen der Akquisition des RFM-Geschäftsbereichs zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte sowie den in diesem Zusammenhang bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert zurückzuführen. Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 771 Mio. € auf 6.961 Mio. € (Vorjahr: 6.190 Mio. €) und hatten damit einen Anteil von 45 % (Vorjahr: 48 %) an der Bilanzsumme. Diese Veränderung ist auf gestiegene Vorräte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, während sich die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr reduzierten. Bilanzstruktur Covestro-Konzern
Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2021 um 2.118 Mio. € auf 7.762 Mio. € (Vorjahr: 5.644 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 50 % (Vorjahr: 44 %). Die Erhöhung des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2021, die Neubewertung der Pensionsverpflichtungen sowie auf positive Effekte aus Währungsumrechnungsdifferenzen zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 aus. Das langfristige Fremdkapital sank zum Stichtag um 713 Mio. € auf 4.203 Mio. € an (Vorjahr: 4.916 Mio. €) und hatte einen Anteil von 27 % (Vorjahr: 38 %) am Gesamtkapital bzw. von 54 % (Vorjahr: 68 %) am Fremdkapital. Dies ist vor allem auf geringere Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen. Nettopensionsverpflichtungenscrollen
Die Nettopensionsverpflichtungen als Saldo von Pensionsverpflichtungen und Planvermögen sanken im Berichtsjahr um 926 Mio. € auf 1.195 Mio. € (Vorjahr: 2.121 Mio. €). Ursächlich dafür sind versicherungsmathematische Gewinne, insbesondere aufgrund der Erhöhung des Diskontierungssatzes in Deutschland und den USA, sowie eine im November 2021 erfolgte Einbringung von Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 500 Mio. € in das Pensionsplanvermögen. Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich um 1.242 Mio. € auf 3.606 Mio. € (Vorjahr: 2.364 Mio. €) und hatte damit einen Anteil von 23 % (Vorjahr: 18 %) am Gesamtkapital bzw. von 46 % (Vorjahr: 32 %) am Fremdkapital. Dieser Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den anderen Rückstellungen. Gegenläufig wirkte sich die vorzeitige Rückzahlung der im Jahr 2016 platzierten Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € aus. Entwicklung der SegmentePerformance MaterialsKennzahlen Performance Materials 1scrollen
1 Vergleichsinformationen wurden auf Basis der
zum 1. Juli 2021 geänderten Organisations- und
Berichtsstruktur ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete das Segment Performance Materials ein Mengenwachstum im Kerngeschäft in Höhe von 0,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Positive Mengenentwicklungen resultierten im Wesentlichen aus der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie, insbesondere in der Region APAC. In der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie hingegen waren die Kernabsatzmengen über alle Regionen hinweg rückläufig. Einer global soliden Nachfrage standen eingeschränkte Produktverfügbarkeiten, u. a. aufgrund der Auswirkungen der ungeplanten wetterbedingten Produktionsstillstände im 1. Quartal 2021 in der Region NA, gegenüber. Diese begrenzten das Wachstumspotenzial des Segments. Der Umsatz von Performance Materials stieg im Geschäftsjahr 2021 um 48,9 % auf 8.142 Mio. € (Vorjahr: 5.468 Mio. €). Die durchschnittlichen Verkaufspreise wirkten sich, getrieben durch eine weiterhin vorteilhafte Wettbewerbssituation, mit 48,1 % umsatzsteigernd aus. Daneben hatte ein Anstieg der Gesamtabsatzmengen einen positiven Effekt von 1,6 % auf den Umsatz. Die Veränderung der Wechselkurse wirkte sich hingegen mit 0,8 % umsatzmindernd aus. In der Region EMLA wuchs der Umsatz um 50,8 % auf 3.878 Mio. € (Vorjahr: 2.572 Mio. €), bedingt durch einen erheblichen Anstieg des Verkaufspreisniveaus. Die Veränderungen der insgesamt abgesetzten Mengen sowie der Wechselkurse blieben jeweils ohne nennenswerten Effekt auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region NA erhöhte sich um 43,0 % auf 1.926 Mio. € (Vorjahr: 1.347 Mio. €), wobei die durchschnittlichen Verkaufspreise einen stark umsatzsteigernden Effekt hatten. Hingegen wirkten sich die Wechselkursveränderungen leicht negativ auf den Umsatz aus. Die Gesamtabsatzmengen blieben in Summe umsatzneutral. In der Region APAC stieg der Umsatz um 50,9 % auf 2.338 Mio. € (Vorjahr: 1.549 Mio. €). Auch hier hatte ein gestiegenes Verkaufspreisniveau einen erheblich umsatzerhöhenden Effekt. Gleichzeitig wirkte sich eine Ausweitung der Gesamtabsatzmengen signifikant positiv auf den Umsatz aus. Daneben hatte die Entwicklung der Wechselkurse einen leicht umsatzsteigernden Effekt. Performance MaterialsUmsatzerlöse pro Quartal
Performance MaterialsEBITDA pro Quartal
Das EBITDA von Performance Materials stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 2.572 Mio. € (Vorjahr: 896 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren vor allem deutlich gesteigerte Margen infolge einer vorteilhaften Wettbewerbssituation. Die höheren Margen resultierten dabei aus dem Anstieg des Verkaufspreisniveaus, der die ebenso gestiegenen Rohstoffpreise mehr als kompensieren konnte. Demgegenüber wirkten sich höhere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung ergebnisreduzierend aus. Das EBIT hat sich mehr als versechsfacht auf 2.003 Mio. € (Vorjahr: 323 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow erhöhte sich auf 1.387 Mio. € (Vorjahr: 176 Mio. €). Dies ist insbesondere auf das höhere EBITDA zurückzuführen. Hingegen wirkte sich eine höhere Mittelbindung im Working Capital negativ aus. Solutions & SpecialtiesKennzahlen Solutions & Specialties 1scrollen
1 Vergleichsinformationen wurden auf Basis der
zum 1. Juli 2021 geänderten Organisations- und
Berichtsstruktur ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2021 stiegen die abgesetzten Mengen im Kerngeschäft des Segments Solutions & Specialties um 26,0 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Dazu trugen insbesondere zusätzliche Mengen aus dem akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) sowie gestiegene Kernabsatzmengen aus der Automobil- und Transportindustrie sowie aus der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie bei, vor allem in den Regionen EMLA und APAC. Gleichzeitig wirkte sich eine eingeschränkte Produktverfügbarkeit, z. B. aufgrund von Rohstoffengpässen, negativ auf die Kernabsatzmengen aus und beschränkte somit unsere weiteren organischen Wachstumsmöglichkeiten. Der Umsatz von Solutions & Specialties erhöhte sich im Jahr 2021 um 49,3 % auf 7.554 Mio. € (Vorjahr: 5.060 Mio. €). Ein Anstieg des Verkaufspreisniveaus, bedingt durch eine vorteilhafte Wettbewerbssituation, hatte einen umsatzerhöhenden Effekt in Höhe von 21,3 %. Gleichzeitig wirkten sich der Portfolioeffekt aus der Übernahme von RFM und eine Ausweitung der insgesamt abgesetzten Mengen jeweils mit 17,1 % bzw. 11,8 % positiv auf den Umsatz aus. Die Entwicklung der Wechselkurse hatte hingegen einen umsatzmindernden Effekt in Höhe von 0,9 %. Der Umsatz in der Region EMLA stieg um 49,7 % auf 2.835 Mio. € (Vorjahr: 1.894 Mio. €). Maßgeblich dafür war der zuvor genannte Portfolioeffekt, der sich erheblich umsatzerhöhend auswirkte. Gleichzeitig hatten eine Erhöhung des Verkaufspreisniveaus sowie gestiegene Gesamtabsatzmengen einen jeweils deutlich positiven Effekt auf den Umsatz. Die Veränderung der Wechselkurse blieb in Summe ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Umsatz. Die Region NA verzeichnete eine Umsatzerhöhung in Höhe von 35,7 % auf 1.594 Mio. € (Vorjahr: 1.175 Mio. €). Sowohl der zuvor genannte Portfolioeffekt, ein Anstieg der durchschnittlichen Verkaufspreise als auch eine Ausweitung der insgesamt abgesetzten Mengen wirkten sich jeweils signifikant positiv auf den Umsatz aus. Daneben hatten Wechselkursveränderungen einen leicht umsatzmindernden Effekt. Der Umsatz in der Region APAC erhöhte sich um 57,0 % auf 3.125 Mio. € (Vorjahr: 1.991 Mio. €). Ein gestiegenes Verkaufspreisniveau hatte einen stark umsatzerhöhenden Effekt. Die Entwicklung der Gesamtabsatzmengen sowie der zuvor genannte Portfolioeffekt wirkten sich jeweils signifikant positiv auf den Umsatz aus. Gleichzeitig blieb die Veränderung der Wechselkurse in Summe umsatzneutral. Solutions & SpecialtiesUmsatzerlöse pro Quartal
Solutions & SpecialtiesEBITDA pro Quartal
Das EBITDA von Solutions & Specialties verzeichnete im Geschäftsjahr 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Anstieg um 1,1 % auf 751 Mio. € (Vorjahr: 743 Mio. €). Dabei hatten höhere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung einen negativen Effekt auf das Ergebnis. Gestiegene Rohstoffpreise überwogen darüber hinaus höhere Verkaufspreise und führten zu niedrigeren Margen, die sich ergebnismindernd auswirkten. Ebenso wirkten sich Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der RFM-Übernahme im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich negativ auf das Ergebnis aus. Demgegenüber standen positive Synergieeffekte aus der RFM-Übernahme im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich, insbesondere durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Beschaffungsaktivitäten. Eine Ausweitung der Gesamtabsatzmengen hatte zusätzlich einen ergebniserhöhenden Effekt. Das EBIT verringerte sich um 7,7 % auf 503 Mio. € (Vorjahr: 545 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow sank im Vorjahresvergleich um 67,5 % auf 145 Mio. € (Vorjahr: 446 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf eine höhere Mittelbindung im Working Capital, die einer Mittelfreisetzung im Vorjahreszeitraum gegenüberstand, sowie Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Covestro AGDie Covestro AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt. Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die Covestro AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen für die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH, Brunsbüttel, (verbundener Strom- und Gasnetzbetreiber) und erstellt daher gemäß § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung. Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. ErtragslageGewinn- und Verlustrechnung Covestro AG nach HGBscrollen
Im Geschäftsjahr 2021 erzielte die Covestro AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 648 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 45 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr basiert im Wesentlichen auf dem gestiegenen Beteiligungsergebnis in Höhe von 757 Mio. € (Vorjahr: 77 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis entfiel dabei ausschließlich auf die Erträge aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG. Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 80 Mio. € (Vorjahr: 46 Mio. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeitenden sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Anstieg im Geschäftsjahr 2021 resultierte vorwiegend aus höheren Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung sowie aus angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung der neuen Organisationsstruktur zum 1. Juli 2021 und der Integration des akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande). Das Zinsergebnis enthielt Aufwendungen in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) für die ausgegebenen Euro-Anleihen. Gegenläufig wirkten sich vor allem Zinserträge für Darlehen, die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden, aus. Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren im Wesentlichen Bankgebühren in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien sowie die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Euro-Anleihen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen war im Wesentlichen eine einmalige Ausbelastung von Kosten in Höhe von 33 Mio. € im Zusammenhang mit der Akquisition des Geschäftsbereichs RFM an die Konzerngesellschaft Covestro (Netherlands) B. V., Nieuwegein (Niederlande), enthalten. Im Vorjahr waren 19 Mio. € aus der Auflösung von Vorsorgerückstellungen zum Ausgleich möglicher steuerlicher Ansprüche der Bayer AG im Zusammenhang mit der Einlage-, Freistellungs- und Nachgründungsvereinbarung ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme des Geschäftsbereichs RFM in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Bei einem Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von 677 Mio. € (Vorjahr: - 16 Mio. €) fielen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) an. Nach Berücksichtigung des Ergebnisvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 220 Mio. €) und der Entnahme eines Betrags in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 76 Mio. €) ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 657 Mio. € (Vorjahr: 251 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2021 wurde gemäß der Prognose aus dem Geschäftsbericht 2020 ein Jahresüberschuss erwartet, welcher deutlich über dem Niveau des Vorjahres 2020 liegt. Mit einem erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 648 Mio. € ist die Prognose eingetreten. Für das Geschäftsjahr 2021 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 3,40 € je dividendenberechtigter Aktie vor. Finanz- und VermögenslageBilanz nach HGBCovestro AGAKTIVA scrollen
Zum 31. Dezember 2021 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 7.155 Mio. € (Vorjahr: 7.189 Mio. €). Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückt sich vor allem in der Höhe der Finanzanlagen (24,7 % des Gesamtvermögens), der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (72,9 % des Gesamtvermögens) und der Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich um 118 Mio. € auf 5.219 Mio. € (Vorjahr: 5.337 Mio. €). Dies war im Wesentlichen auf ein niedrigeres Intercompany-Darlehen zugunsten der Covestro Deutschland AG zurückzuführen, gegenläufig wirkte sich dagegen die höhere Forderung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Umlaufvermögens mit 67 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) sowie die Abgrenzungsposten mit 12 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) für das Gesamtvermögen unwesentlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 85 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) enthielten insbesondere Forderungen aus Ertrag- und Umsatzsteuern. Die Covestro AG war in Höhe von 5.222 Mio. € (Vorjahr: 4.823 Mio. €) durch Eigenkapital finanziert. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 73,0 % (Vorjahr: 67,1 %). Die Kapitalrücklagen erhöhten sich im Geschäftsjahr um 2 Mio. €, bedingt durch die Ausgabe eigener Anteile an Mitarbeitende im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment". Der Jahresüberschuss in Höhe von 648 Mio. € erhöhte das Eigenkapital. Darüber hinaus wirkte sich die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 251 Mio. € eigenkapitalmindernd aus. Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 129 Mio. € (Vorjahr: 90 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 1.804 Mio. € (Vorjahr: 2.276 Mio. €) gegenüber. Die Rückstellungen setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 92 Mio. € (Vorjahr: 77 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) zusammen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten war insbesondere auf die Rückzahlung der im Jahr 2016 platzierten Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Fälligkeit im Oktober 2021 zurückzuführen, die am 7. Juli 2021 vorzeitig und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt wurde. Die gesamten Euro-Anleihen in Höhe von 1,5 Mrd. € haben entsprechend ihrer Laufzeit folgende Fälligkeiten: 1,0 Mrd. € sind innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und 500 Mio. € sind im Jahr 2027 und später fällig. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 50 Mio. € im Jahr 2022 und 225 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren fällig. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 12 Mio. € im Jahr 2022 und 1 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren fällig. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTPrognoseberichtKonjunkturausblickWeltwirtschaftIm Jahr 2022 wird sich der bereits im Berichtsjahr begonnene Aufwärtstrend der globalen Weltwirtschaft voraussichtlich weiter fortsetzen. Risiken verbleiben durch die Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus und weiterer Coronavirus-Varianten. Durch steigende Impfquoten, abnehmende Störungen der Lieferketten und Angebotsengpässe, Erholungspotenzial in zahlreichen Dienstleistungssektoren sowie eine robuste Konsumnachfrage erwarten wir für alle Regionen positive Wachstumsraten, jedoch unterhalb des Niveaus des Jahres 2021. In Summe wird dies zu einem Wachstum der Weltwirtschaft von 4,2 % führen. Wirtschaftswachstum 1scrollen
1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts,
Quelle: IHS (Global Insight), Stand: Januar 2022
In der Region EMLA rechnen wir mit einem Wachstum leicht unterhalb des Weltniveaus. Starke Auftragseingänge lassen ein positives wirtschaftliches Wachstum in Europa erwarten, sobald Störungen der Lieferketten abgebaut werden. Für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland rechnen wir mit einem Wachstum von 3,8 %. Im Nahen Osten wird das Wachstum voraussichtlich über dem der Weltwirtschaft liegen. Dabei ist zu erwarten, dass die Erdölindustrie der treibende Faktor sein wird. Die von der OPEC beschlossenen Ausweitungen der Förderung werden nicht ausreichen, um die steigende Nachfrage zu befriedigen, sodass hohe Ölpreise vorerst anhalten könnten. Für Lateinamerika gehen wir von einem Wachstum leicht unterhalb des Weltniveaus aus, da sich niedrige Impfquoten wie auch die politische Unsicherheit negativ auf die wirtschaftliche Stabilität auswirken. In Afrika wird die Wirtschaft voraussichtlich nicht ganz zu der Wachstumsrate in EMLA aufschließen können. Vor allem in Nordafrika werden Länder mit einem großen Tourismussektor nach wie vor unter Druck stehen. Für die Region NA erwarten wir ein vergleichbares Wachstum wie für die Weltwirtschaft. Die positive Arbeitsmarktentwicklung, steigende Löhne und die nach wie vor erheblichen Überschussersparnisse sollten generell ein robustes Konsumwachstum in den USA ermöglichen. Die Fiskalpolitik bleibt expansiv ausgerichtet und das in den USA verabschiedete Infrastrukturprogramm erlaubt Ausgaben von mehr als einer Billion US-Dollar. Für die USA rechnen wir vor diesem Hintergrund im Jahr 2022 mit einem deutlichen Wirtschaftswachstum von 4,1 %. Das Wirtschaftswachstum in der Region APAC wird voraussichtlich oberhalb des Weltniveaus liegen. Für China erwarten wir im Jahr 2022 ein nach wie vor robustes Wirtschaftswachstum in Höhe von 5,4 %. Konjunkturstimulierende Maßnahmen der Regierung sollten für eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung sorgen. HauptabnehmerindustrienFür das Jahr 2022 rechnen wir für die weltweite Automobilindustrie mit einer Beschleunigung des Wachstums hin zu einer deutlich positiven Wachstumsrate, die in Höhe von 12,5 % erwartet wird, womit sie das Vorpandemieniveau noch nicht ganz wieder erreicht. Neben den Regionen EMLA und NA als Vorreiter mit den größten Wachstumsraten wird voraussichtlich auch die Region APAC ein deutlich positives Wachstum zeigen. Für die globale Bauindustrie erwarten wir im Jahr 2022 ein positives Wachstum in Höhe von 3,6 %. Der Anstieg erstreckt sich voraussichtlich über alle Regionen, angeführt von den Regionen NA und APAC mit den größten Wachstumsraten. Für die Region EMLA rechnen wir mit einer leicht positiven Wachstumsrate. Wir gehen davon aus, dass die globale Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie im Jahr 2022 mit einem Wert in Höhe von 4,5 % weiterhin wachsen wird. Für alle Regionen rechnen wir mit einer Ausweitung der Wirtschaftsleistung, getrieben durch das deutliche Wachstum in der Region APAC. Die Regionen NA und EMLA werden voraussichtlich leicht positive Wachstumsraten aufweisen. In der globalen Möbelindustrie erwarten wir für das Jahr 2022 ein Wachstum in Höhe von 3,7 %. Für alle Regionen rechnen wir mit einer deutlich positiven Entwicklung, wobei diese in den Regionen EMLA und APAC leicht besser sein dürfte als in der Region NA. Wachstum Hauptabnehmerindustrien 1scrollen
Prognose des Covestro-Konzerns und der Covestro AGCovestro-KonzernAuf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und unter Abwägung der Chancen- und Risikopotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2022: Der Vorstand der Covestro AG erwartet für das Geschäftsjahr 2022 angesichts herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einer intensiveren Wettbewerbssituation eine Gesamtentwicklung leicht unterhalb des Vorjahres. Dennoch rechnen wir mit einer weiterhin steigenden Nachfrage nach unseren Produkten und einer deutlichen Prämie über den Kapitalkosten. Ab dem Geschäftsjahr 2022 setzt sich das Steuerungssystem von Covestro aus vier statt der bisherigen drei Komponenten zusammen: Die bisherige Wachstumskennzahl Mengenwachstum im Kerngeschäft wird ersetzt durch das EBITDA. Die Liquidität wird gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Rentabilität am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC). Zusätzlich wurde eine Nachhaltigkeitskomponente ergänzt, die ausgewählte Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG) berücksichtigt. Im Jahr 2022 sind für diese Komponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) maßgeblich. Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlenscrollen
1 EBITDA: EBIT zuzüglich Abschreibungen und
Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Für das EBITDA des Covestro-Konzerns erwarten wir einen Wert zwischen 2.500 Mio. € und 3.000 Mio. €. Das EBITDA des Segments Performance Materials wird voraussichtlich deutlich unterhalb des Betrags für das Jahr 2021 liegen. Hingegen rechnen wir für das Segment Solutions & Specialties mit einem EBITDA deutlich über dem Wert des Jahres 2021. Wir gehen für den Covestro-Konzern von einem FOCF zwischen 1.000 Mio. € und 1.500 Mio. € aus. Für das Segment Performance Materials erwarten wir einen FOCF deutlich unterhalb des Werts für das Jahr 2021. Demgegenüber gehen wir für das Segment Solutions & Specialties von einem FOCF deutlich über dem Betrag des Jahres 2021 aus. Wir rechnen mit einem ROCE über WACC zwischen 5 %-Punkten und 9 %-Punkten. Dies beinhaltet ein im Vergleich zum Jahr 2021 höheres durchschnittliches Capital Employed aufgrund der ganzjährigen Berücksichtigung des akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials. Für die Treibhausgasemissionen des Covestro-Konzerns, gemessen an den CO 2 -Äquivalenten, erwarten wir einen Wert zwischen 5,6 Mio. t und 6,1 Mio. t. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen bedingt durch eine für uns nachteiligere Zusammensetzung des extern bezogenen Stroms sowie durch eine Ausweitung des Geschäfts. Covestro AGAls Muttergesellschaft des Konzerns ist das Ergebnis der Covestro AG vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG wirken sich insbesondere deren in- und ausländische Beteiligungserträge auf den Jahresüberschuss der Covestro AG aus. Aufgrund von im Geschäftsjahr 2022 erwarteten höheren Beteiligungserträgen gehen wir davon aus, bei der Covestro AG einen Jahresüberschuss zu erzielen, der deutlich über dem Niveau des Jahres 2021 liegen wird. Chancen- und RisikoberichtAls global operierendes Unternehmen werden wir tagtäglich mit Chancen und Risiken konfrontiert und der Umgang mit diesen ist fester Bestandteil des Geschäftsbetriebs. Unter einer Chance verstehen wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen können. Umgekehrt betrachten wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können, als Risiko. Derzeit sind keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Covestro-Konzerns gefährden könnten. Konzernweites Chancen- und RisikomanagementsystemEin gewissenhafter Umgang mit Chancen und Risiken gehört zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Er bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu managen. Unsere unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Chancen und Risiken. Wir betrachten das Management unserer Chancen und Risiken deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres gesamten Business-Managementsystems und nicht als Aufgabe einer speziellen Unternehmensfunktion. Unser Verständnis von Risikomanagement schließt auch nichtfinanzielle Risiken ein. Das Management dieser Risiken ist in unser konzernweites Risikomanagementsystem integriert. Chancen- und Risikomanagementsystem
Unser Chancen- und Risikomanagement beginnt mit Strategie- und Planungsprozessen, aus denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden durch Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert. Nach Bewertung der erkannten Chancen und Risiken werden diese in unsere strategischen und operativen Prozesse integriert. Unser Ziel ist es, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z. B. Versicherungsgesellschaften). Gleichzeitig bemühen wir uns darum, Chancen bestmöglich zu nutzen, indem wir sie bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Wir nehmen bewusst überschaubare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Diese betrachten wir als allgemeine Risiken der Geschäftstätigkeit. Chancen und Risiken werden laufend überwacht, damit z. B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, werden die folgenden Systeme angewendet: ein internes Kontrollsystem, das die ordnungsgemäße und korrekte Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) gewährleistet, ein Compliance-Managementsystem und ein Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG). Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikocharakteristika und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den unterschiedlichen Systemen zugrunde liegen, sind in Konzernrichtlinien dokumentiert. Diese sind in unsere zentralen Prozesse zur Dokumentenkontrolle integriert und stehen allen Mitarbeitenden über das Intranet zur Verfügung. Der Vorstand von Covestro trägt die Hauptverantwortung für das Risikomanagement im Konzern. Die Verantwortung für die Effektivität und Angemessenheit des Gesamtsystems trägt der Finanzvorstand der Covestro AG entsprechend der Ressortverteilung. Die unterschiedlichen Systeme sind nachfolgend beschrieben. Internes Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Bericht gemäß §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 HGB)Ziel unseres internen Kontrollsystems zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Internal Control System, ICS) ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 HGB. Das ICS ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie interner Konzernregelungen, die für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlich sind, gewährleistet ist. Der Aufbau des ICS basiert auf zwei Rahmenwerken: zum einen auf dem Rahmenwerk "Internal Control - Integrated Framework (2013)" des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) und zum anderen auf dem Rahmenwerk "Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT)". Die Ausrichtung erfolgt mit Blick auf das Risiko einer möglichen Fehlberichterstattung im (Konzern-)Abschluss. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Konzernweit verbindliche ICS-Standards - wie z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung - wurden daraus abgeleitet und von der Unternehmensfunktion Accounting vorgegeben. Die ICS-Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet. Die Wirksamkeitsbeurteilung der rechnungslegungsbezogenen ICS-Prozesse erfolgt auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen. Diese beginnen bei den Prozessbeteiligten und gehen über die wesentlichen Verantwortungsträger im Rechnungslegungsprozess bis zum Vorstand der Covestro AG. In den konzernweit genutzten IT-Systemen werden Risiken, Kontrollen und Wirksamkeitsbeurteilungen, bezogen auf alle ICS-relevanten Geschäftsprozesse, einheitlich und prüfungssicher dokumentiert sowie transparent dargestellt. Grundsätzlich ist dabei Folgendes zu berücksichtigen: Ein internes Kontrollsystem kann trotz sorgfältigster Ausgestaltung nicht mit absoluter Sicherheit dafür sorgen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder rechtzeitig aufgedeckt werden. Die kontinuierliche Sicherstellung der Wirksamkeit und Angemessenheit unseres ICS erfordert aufgrund von Prozessänderungen, neuen Geschäftsmodellen, Akquisitionen und Desinvestitionen sowie technischen Rahmenbedingungen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Kontrollumfelds. Um mögliche Optimierungspotenziale im Bereich der nichtfinaniziellen Kennzahlen zu identifizieren, haben wir unser bestehendes internes Kontrollsystem im Geschäftsjahr 2021 in dieser Hinsicht analysiert. Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Finanzvorstand der Covestro AG entsprechend der Ressortverteilung die Kriterien und die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems als funktionsfähig beurteilt. Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von ComplianceIm Rahmen des konzernweiten Risikomanagements von Covestro werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet. Die erkannten Compliance-Risiken werden von dem jeweiligen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") bewertet. Zur Festlegung von Schwerpunkten in der Compliance-Arbeit bei Covestro wird die Risikomatrix verwendet. Als Ergebnis einer risikobasierten Betrachtung hat Covestro "Kartellrecht", "Korruption", "Datenschutz" und "Außenwirtschaftsrecht" als Schwerpunktfelder identifiziert. Risk Owner für die Risiken "Kartellrechtsverstöße" und "Korruption" ist der General Counsel / Chief Compliance Officer, für das Risiko "Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht" sind der Global Export Control Officer (Ausfuhrbeauftragte) und für das Risiko "Verlust und unsachgemäße Handhabung von personenbezogenen Daten" der Konzerndatenschutzbeauftragte benannt. Hinsichtlich des Themas "Korruption" wurden bspw. die Bereiche Geschenke / Einladungen, der Umgang mit Amtsträgern und die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern, wie bspw. Verkaufsagenten, als besonders risikobehaftet identifiziert. Eine Korruptions-Risikoanalyse wurde im Jahr 2020 für alle Gesellschaften durchgeführt, an denen Covestro die Mehrheit der Anteile hält. Im Berichtsjahr lag der Schwerpunkt auf der operativen Umsetzung der aktualisierten Anweisung zum Umgang mit Interessenkonflikten. Zur Reduzierung von Compliance-Risiken wurde eine Vielzahl von Kontrollen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene implementiert. Wir integrieren - soweit möglich - die Compliance-Kontrollen in unser ICS. Die Wirksamkeitsbeurteilungen der Compliance-Kontrollen finden wie bei den rechnungslegungsbezogenen ICS-Prozessen auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen statt. Die Dokumentation der Ergebnisse der Wirksamkeitsbeurteilungen erfolgt im globalen System für die ICS-Prozesse. Die Unternehmensfunktion Corporate Audit führt in regelmäßigen Abständen dezidierte Compliance-Prüfungen in den großen Gesellschaften durch. In den kleineren Gesellschaften sind Compliance-Aspekte Bestandteil einer allgemeinen Prüfung. Risikofrüherkennungssystem (Bericht gemäß § 91 Absatz 2 AktG)Zur Aufdeckung von potenziell nachteiligen Entwicklungen, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Geschäft haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, hat Covestro einen strukturierten Prozess zur Risikofrüherkennung eingeführt. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme gemäß § 91 Absatz 2 AktG und orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO II Enterprise Risk Management - Integrated Framework (2004). Eine zentrale Stelle definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikofrüherkennungssystems. In diesem Zusammenhang wurden im Geschäftsjahr 2021 auch die durch Neuerungen im Prüfungsstandard PS 340 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nötigen Anpassungen an unserem Risikofrüherkennungssystem eingeführt. Covestro verwendet jetzt eine Software, die die Aggregation von Risiken erleichtert, die Darstellung verschiedener Interdependenzen erlaubt und diese einzelnen Risiken ins Verhältnis zur neu definierten Risikotragfähigkeit setzt. Verschiedene weltweite Untergremien liefern während des gesamten Jahres neue und aktualisierte Informationen über identifizierte Risiken. Das Covestro Corporate Risk Committee kam im Geschäftsjahr 2021 dreimal zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus gibt es unterjährig einen Ad-hoc-Prozess für neu identifizierte Risiken, damit diese unverzüglich in die Risikolandschaft eingehen. Die Identifizierung dieser Ad-hoc-Risiken und der jeweilige Umgang mit diesen ergeben sich aus der Bewertung der Risiken und hängen von definierten Wertgrenzen ab. Bewertet werden die Risiken anhand des geschätzten potenziellen Schadens unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen, der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und ihrer Relevanz für unsere externen Stakeholder. Der potenzielle Schaden wird mithilfe des erwarteten EBITDA-Verlusts geschätzt. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in einer konzernweiten, neu aufgesetzten Datenbank dokumentiert, die das Kernstück der neuen Standardsoftware darstellt. Das Risikofrüherkennungssystem wird im Laufe des Jahres regelmäßig überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in der Datenbank erfasst und dem Vorstand mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird dem Prüfungsausschuss mehrmals unterjährig und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ein Bericht zum Risikoportfolio vorgelegt. Die im vergangen Jahr überarbeiteten Eintrittswahrscheinlichkeiten und kumulierten Schadenshöhen (50 Mio. €. oder mehr) wurden in die neue Software übernommen. → Siehe "Chancen- und Risikolage" Die folgende Matrix zeigt die direkten finanziellen und indirekten finanziellen Kriterien, anhand derer ein gewichtetes Risiko als hoch, mittel oder niedrig eingestuft wird. Dies gilt auch für die Einstufung nichtfinanzieller Risiken. Bewertungsmatrix
Kriterien zur Klassifizierung indirekter finanzieller Schädenscrollen
Prozessunabhängige ÜberwachungDie Effektivität unserer Managementsysteme wird regelmäßig durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit unterstützt das Unternehmen außerdem beim Erreichen seiner Ziele, indem es die Effizienz und Effektivität von Unternehmensführungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch prüft und Hilfestellungen bei deren Verbesserung gibt. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannten Standards; über die Ergebnisse der Prüfungen wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig informiert. Zudem wird ihm jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt. Risiken in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Produktqualität werden durch spezifische Prüfungen in Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) bewertet. Das Risikofrüherkennungssystem wird vom externen Abschlussprüfer im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung geprüft. Im Fokus steht dabei die Frage, ob es grundsätzlich geeignet ist, Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu identifizieren, sodass adäquate Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Der Abschlussprüfer unterrichtet den Vorstand der Covestro AG und den Prüfungsausschuss sowie den Aufsichtsrat außerdem regelmäßig über die Ergebnisse der Prüfung und eventuell festgestellte Schwächen im internen Kontrollsystem. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden auch bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Managementprozesse Berücksichtigung. Chancen- und RisikolageGesamtbeurteilung der Chancen- und RisikolageDie Chancen- und Risikoposition des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht grundlegend verändert. Die aktuelle Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Risiken zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten. Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, welche sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können. Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen GeschäftsumfeldDie im Folgenden erläuterten Risiken haben wesentliche Auswirkungen auf das EBITDA bzw. in Einzelfällen auf den FOCF unseres Konzerns. Als wesentlich werden dabei Risiken angesehen, deren potenzieller Schaden von Covestro auf 50 Mio. € oder höher geschätzt wird und / oder die, ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, potenziell mindestens einen moderaten indirekten finanziellen Einfluss haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird in der internen Steuerung dazu verwendet, Schwerpunktgebiete für das Corporate Risk Committee festzulegen. Die Risiken werden in diesem Bericht stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation. Dafür werden verschiedene Einzelrisiken in von uns definierten Risikokategorien zusammengefasst. Die folgende Übersicht zeigt die Risikoausprägungen, die den Einzelrisiken innerhalb der jeweiligen Risikokategorie zugeordnet sind. Eine Risikokategorie kann daher mehrere gewichtete Risikoausprägungen zeigen. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risikokategorien. Risikokategorien nach gewichteter Risikoausprägung
● Die Risikokategorie enthält mindestens ein Einzelrisiko mit dieser gewichteten Risikoausprägung, GeschäftsumfeldMarktwachstumDie wirtschaftlichen Bedingungen weltweit, vor allem aber in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich maßgeblich auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, ist mitentscheidend für die Nachfrage nach unseren Produkten. Negative Wirtschaftsentwicklungen, ausgelöst durch verschiedenste Ereignisse (wie z. B. durch weltweite Pandemien), können sich nachteilig auf die Weltwirtschaft und internationale Finanzmärkte im Allgemeinen auswirken. Diese haben in der Regel auch negative Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, die meist zu einem Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängt zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der jeweiligen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Dagegen führt ein positives, von Wachstum und konjunkturellem Aufschwung gekennzeichnetes wirtschaftliches Umfeld üblicherweise zu einer Verbesserung des Unternehmenserfolgs. In der Vergangenheit gab es in den Märkten für die meisten unserer Produkte Phasen mit knappem Angebot, woraus ein Anstieg der Preise und Gewinnmargen resultierte. Demgegenüber führten Phasen mit starker Kapazitätsausweitung zu einem Überangebot mit rückläufigen Preisen und Gewinnmargen. Solche wechselnden Angebotssituationen werden häufig durch neue Anlagen oder die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen zum Erzielen und Erhalten positiver Skaleneffekte in der Branche ausgelöst. Auf diese folgt ein Rückgang der branchenweiten Auslastungsraten. Regeln und BestimmungenDurch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen größerer Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und daraus resultierenden Vorschriften der Länder ausgesetzt, in denen Covestro geschäftlich vertreten ist. Die damit verbundenen Chancen und Risiken können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen. WettbewerbEin konjunktureller Abschwung oder das veränderte Verhalten unserer Wettbewerber bzw. der Eintritt neuer Konkurrenten kann zu intensiverem Wettbewerb und damit zu Überkapazitäten auf dem Markt oder auch einem erhöhten Preisdruck führen. Die Risiken in diesem Bereich werden im Vergleich zum Vorjahr momentan als geringer eingestuft. Weitere Chancen und Risiken können sich aus Abweichungen von unseren Einschätzungen hinsichtlich der konjunkturellen Weiterentwicklung der Märkte ergeben, die wir im Kapitel "Konjunkturausblick" geschildert haben. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zukünftig anders darstellen als prognostiziert, kann dies positiven oder negativen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ergebniserwartung haben. Laufende Analysen des wirtschaftlichen Umfelds und der Konjunkturprognosen erlauben es uns, die erkannten Chancen zu nutzen und den Risiken mit einer Anpassung unserer Geschäftsstrategie zu begegnen. Unternehmensspezifisches UmfeldEinkaufUnsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben. → Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" Dieser fordert von unseren Lieferanten, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Menschenrechte zu achten und somit z. B. jegliche Art der Kinderarbeit zu vermeiden. Eine Verletzung des Kodex birgt ein Reputationsrisiko für unser Unternehmen. Mit Lieferantenbewertungen und -audits überprüfen wir, ob die Anforderungen des Verhaltenskodex in der Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden. Der Lieferantenkodex von Covestro basiert auf den Prinzipien des "UN Global Compact" und unserer Menschenrechtsposition. Covestro benötigt signifikante Mengen unterschiedlicher Energieformen und petrochemischer Rohstoffe für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für diese Energien und Rohstoffe können aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise, die sich nicht unmittelbar in vollem Umfang verkaufspreisreduzierend auswirken, zu einer Verbesserung der Margen führen. Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu verringern, beschaffen wir wichtige Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge und eines aktiven Lieferantenmanagements. Informationstechnologie (IT)Globale IT-Systeme sind zunehmend die Basis für Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation des Covestro-Konzerns. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, z. B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt. Die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von Daten ist für Covestro von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines detaillierten Berechtigungskonzepts. Unser IT-Sicherheitschef (Chief Information Technology Security Officer, CISO) und seine speziell auf dieses Thema spezialisierte Abteilung treiben die IT-Sicherheitsstrategie und die entsprechende Umsetzung für den Konzern weiter voran. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. InnovationWir analysieren fortlaufend globale Trends und entwickeln innovative Lösungen, die zu ihrer Bewältigung beitragen. So begegnen wir den durch diese Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr. → Siehe "Innovation" Aufgrund eines wachsenden Umweltbewusstseins und Interesses am Umweltschutz sowie gleichzeitig steigender Anforderungen an faire Arbeitsbedingungen entscheiden sich Kunden immer häufiger für nachhaltige Produkte. Unser Produktportfolio bietet solche Lösungen für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Daher sehen wir hier eine Möglichkeit, unsere entsprechenden Marktanteile auszuweiten und in diesen Segmenten zu wachsen. Die Strategie von Covestro konzentriert sich gezielt auf Nachhaltigkeit und effiziente Produktion mit dem Ziel, Covestro vollständig auf Kreislaufwirtschaft auszurichten. Dazu entwickeln wir neue Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle, die den Energieeinsatz und die CO 2 -Emissionen senken und so Chancen für Covestro eröffnen. Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen und die Bemühungen um den Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. So wird bspw. das von Covestro hergestellte Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie verwendet, um das Gewicht von Fahrzeugen und folglich ihren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Der technologische Fortschritt verändert nicht nur unsere Welt, sondern auch die Art, wie wir Geschäfte machen. Durch die Verwendung modernster digitaler Technologien möchten wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette Mehrwert generieren, indem wir die Lieferkette optimieren, Wachstum ankurbeln und neue Geschäftsmodelle entwickeln. → Siehe "Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität" MitarbeitendeQualifizierte und engagierte Mitarbeitende sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. → Siehe "Mitarbeitende" In Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte und vor allem Mitarbeitende in Schlüsselpositionen von Unternehmen intensiv umworben. Sollte es uns nicht gelingen, in diesen Ländern im erforderlichen Ausmaß Mitarbeitende zu rekrutieren und an Covestro zu binden, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die zukünftige Unternehmensentwicklung haben. Das Risiko, den genauen Zeitpunkt nicht zu kennen, wann Mitarbeitende die Organisation verlassen könnten, führt potenziell zu einer unzureichenden Vorlaufzeit bezogen auf eine passende Neubesetzung. Aktuell schätzen wir diese Risiken als niedrig ein. Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse hat Covestro entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung etabliert. So möchten wir u. a. durch ein umfassendes Personalmarketing ("Employer-Branding-Kampagne") unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition, der Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials. Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitenden, den Arbeitnehmendenvertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen. Produktion und WertschöpfungNeben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeitenden und der Umwelt sehr hohe Priorität. → Siehe "Gesundheit und Sicherheit" Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementsystem vermindert. → Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" Diese Risiken können Personen-, Sach- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen zur Folge haben. Covestro verwendet bei seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen. Bei der Produktion entsteht Sondermüll und es werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert. → Siehe "Umwelteinflüsse unserer Produktion" Deshalb unterliegen die Aktivitäten von Covestro in zahlreichen Rechtsgebieten umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (Environment, Health, Safety, EHS). Zur Erfüllung dieser EHS-Bestimmungen sowie darüber hinausgehender Selbstverpflichtungen muss das Unternehmen erhebliche Ressourcen aufwenden. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung von EHS-Anforderungen sind Teil der Betriebskosten von Covestro und müssen somit durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht von gleichermaßen strengen EHS-Anforderungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen geringer sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro. Durch äußere Einflüsse wie Elementarereignisse, Brände / Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten kann es an unseren Standorten zu Betriebsunterbrechungen kommen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - die Fertigung bestimmter Produkte auf mehrere Standorte verteilen und Sicherheitsbestände aufbauen. Zudem wurde als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement für unsere Produktionsstandorte implementiert. Es dient dem Schutz von Mitarbeitenden und Nachbarn, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage hierfür bilden die Konzernregelungen "Corporate Security" und "Krisenmanagement". Covestro operiert in Märkten, die langfristig zu einem Ausgleich der Angebots- und Nachfragesituation tendieren. Sollte es jedoch zu geplanten oder ungeplanten Schließungen, Unterbrechungen oder sogar zum Ausscheiden eines unserer Wettbewerber kommen, könnten sich für Covestro Möglichkeiten ergeben, in Hinblick auf Profitabilität und Wachstum, kurz- bis mittelfristig zusätzlich am Markt zu partizipieren. Mit Blick auf ein gestiegenes ökologisches Bewusstsein eröffnen sich für Covestro Chancen in doppelter Hinsicht. Zum einen erschließen sich Marktpotenziale aus der Entwicklung innovativer Werkstoffe für unsere Kunden. Zum anderen können neben einer Entlastung der Umwelt Kostenvorteile realisiert werden, wenn es gelingt, die Energieeffizienz der eigenen Produktionsprozesse weiter zu steigern. So wollen wir mit der Entwicklung neuer Produktionstechnologien und der Anwendung international anerkannter Energiemanagementsysteme dazu beitragen, steigende regulatorische Umweltschutzbestimmungen zu erfüllen, Emissionen und Abfall weiter zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierdurch leisten wir nicht nur einen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, sondern erzielen auch einen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil. Organisches Wachstum durch Investitionsprojekte kann Risiken in Bezug auf den geeigneten Umfang, Standort und Zeitpunkt der Projekte mit sich bringen. Diese Risiken werden mithilfe etablierter Prozesse identifiziert, bei denen sowohl Mitarbeitende als auch externe Stakeholder eingebunden werden. Ein stabiler Prozess zur Beurteilung von Investitionsvorhaben trägt dazu bei, dass wir zum richtigen Zeitpunkt auf organische Wachstumschancen setzen und während der gesamten Projektdauer das Marktumfeld auf mögliche Veränderungen überprüfen. So können wir bei Bedarf rechtzeitig darauf reagieren. ProduktverantwortungDer Covestro-Konzern ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Reputation durch negative Berichterstattung, Pressespekulationen und potenzielle oder tatsächliche rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Aktivitäten geschädigt wird. Wenn die chemische Industrie im Allgemeinen oder die Prozesse und Produkte sowie die externe Kommunikation von Covestro im Besonderen negativ durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, kann dies dem Unternehmen ebenfalls schaden. Auch die unsachgemäße Anwendung und Handhabung unserer Produkte durch Dritte können sich rufschädigend auswirken. Darüber hinaus können Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zum Gewinnen und Binden von Mitarbeitenden haben. Um vollumfänglich zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Bestandteile unserer Produkte haben, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen durch Fachleute entkräftet werden können. Derartige Äußerungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen. → Siehe "Produktverantwortung" Recht und ComplianceEthisches Verhalten ist ein Thema von essenzieller Bedeutung für die Gesellschaft. Viele Stakeholder beurteilen Unternehmen nicht nur danach, ob sie "legal", sondern auch, ob sie "legitim" handeln. Der Covestro-Konzern bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen seines wirtschaftlichen Handelns. Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung können zu einer negativen Berichterstattung in den Medien und somit zu einer negativen Wahrnehmung des Covestro-Konzerns in der Öffentlichkeit führen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die darauf abzielt, neben wirtschaftlichem auch ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen zu generieren. Der Covestro-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Das betrifft vor allem die Bereiche Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund einer möglichen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen, etwa ein potenzieller Verstoß gegen das Kartellrecht, oder aufgrund bestimmter Marketing- und Vertriebspraktiken können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Diese Sanktionen bergen das Risiko, mit erheblichen monetären Strafen sowie weiteren finanziellen Nachteilen verbunden zu sein. Sie können außerdem der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken ist im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken" Finanzwirtschaftliche Chancen und RisikenDer Covestro-Konzern ist Liquiditätsrisiken, Fremdwährungs- und Zinschancen und -risiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind entsprechende Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des Fremdwährungsrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert. Im weiteren Verlauf und im Anhang werden finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken aufgeführt, welche -unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit - von Bedeutung für den Covestro-Konzern sind. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie interne und externe Finanzierungen. Eine im Jahr 2020 erneuerte und erhöhte syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum. Fremdwährungschancen und -risikenFremdwährungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Wechselkursen und den damit verbundenen Wertänderungen. Materielle Fremdwährungspositionen aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die geplante Fremdwährungsposition wurde im Berichtsjahr nicht gesichert. Im Fall eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte. Zinschancen und -risikenDurch Änderungen der Kapitalmarktzinsen ergeben sich Zinschancen und -risiken für den Covestro-Konzern. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert. KreditrisikenDie Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Zahlungs- oder sonstigen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Forderungen sind verantwortliche Kreditmanager benannt, die regelmäßig Bonitätsanalysen durchführen und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegen. Kapitalmarktentwicklungen als Risiko für PensionsverpflichtungenDer Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitenden aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen des Covestro-Konzerns ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftigen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Möglich ist, dass beide Effekte die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken, bezogen auf die Pensionsverpflichtungen, begegnet. Daneben werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen, regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten regelmäßig Ausfinanzierungsmaßnahmen von Pensionsverpflichtungen beleuchtet. Diese bewirken eine Reduzierung der Ausfinanzierungslücke und mindern somit das Risiko. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 20 "Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen" CORPORATE GOVERNANCEUnsere Unternehmensführung ist von Verantwortungsbewusstsein und ethischen Grundsätzen geprägt. Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt, sind Kern dieses Versprechens gegenüber den Aktionären, Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitenden. Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an internen Grundsätzen aus, die über die Anforderungen von Gesetz und DCGK hinausgehen. Unseren wirtschaftlichen Erfolg in Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen zu bringen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Daher berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Entscheidungen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ("People, Planet, Profit"). Daran angelehnt sind auch die Grundsätze unseres Handelns, die in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten sind. Diese liefern unseren Mitarbeitenden Orientierung für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Mitarbeitende", "Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ)" und "Compliance". Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments In den nachfolgenden Kapiteln informieren Vorstand und Aufsichtsrat über Corporate Governance. Darin enthalten ist eine Erklärung zur Unternehmensführung für das Einzelunternehmen Covestro AG gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) sowie für den Covestro-Konzern gemäß § 315d HGB. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Abschlussprüfung einbezogen. Erklärung zur UnternehmensführungEntsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)Die aktuelle Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2021 abgegeben. Die Covestro AG erklärt darin, dass sie im Berichtsjahr sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entspricht und diesen auch zukünftig entsprechen wird. Angaben zur Corporate Governance sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärungen zum DCGK vom Dezember 2021 sowie die der vergangenen Jahre sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratVorstandGeschäftsführungsaufgaben des VorstandsDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Aktionäre, der Mitarbeitenden und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen ("Stakeholder"). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. → Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategie fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für Covestro einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind jederzeit dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitz des Personalausschusses des Aufsichtsrats sowie dem Vorsitz des Vorstands gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Anderweitige Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ist im Ressortverteilungsplan festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorsitz des Vorstands einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag. Dem Vorsitz des Vorstands obliegt gemäß Geschäftsordnung des Vorstands insbesondere die sachliche Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten. Zusammensetzung des VorstandsDer Vorstand der Covestro AG sowie der Vorsitz des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands. Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen: Ressortverteilung 1scrollen
1 Stand 31. Dezember 2021
Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des VorstandsDer Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern. Zum Beispiel sollen Vorstandsmitglieder nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen. Für die konkrete Besetzung einer Vorstandsposition entwickelt der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidierende bewertet werden. Er entscheidet im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Stand der Umsetzung der ZieleDer Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2021 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2021 zwischen 49 und 59 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Erdöl- und Chemieindustrie gesammelt. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen. Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenDas Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) verpflichtet börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Gesellschaften, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, künftig mindestens einen Mann und eine Frau zu berufen. Weiterhin besteht für diese Gesellschaften die mit dem ersten Führungskräftepositionengesetz (FüPoG I) bereits im Jahr 2015 eingeführte Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Seit Inkrafttreten des FüPoG II müssen neu festgesetzte Zielgrößen bei Angaben in Prozent künftig vollen Personenkennzahlen entsprechen. Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Zum 31. Dezember 2021 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus sechs Frauen und sechs Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt. Mit dem Ende der ersten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 40 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot ist somit bereits erfüllt. Zum 31. Dezember 2021 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt, damit lag der Frauenanteil im Vorstand bei 25 %. Zudem hat der Vorstand im Jahr 2017 neue Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hat sich sowohl die Covestro AG als auch der Covestro-Konzern einen Frauenanteil von mindestens 30 % für beide Ebenen zum Ziel gesetzt. Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstandscrollen
1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des
Vorstands mit Führungsverantwortung
AufsichtsratArbeitsweisen des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Vorsitz des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und ist in diesem Rahmen grundsätzlich bereit, mit Investoren aufsichtsratsspezifische Gespräche zu führen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse. → Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitz des Aufsichtsrats offenzulegen; dazu gehören insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2021 ausführlich die Ergebnisse der regelmäßigen Effektivitäts- und Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder besprochen. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Darüber hinaus befasste sich ein extern moderierter, zweitägiger Workshop des Aufsichtsrats mit den konkreten Rollen, Aufgaben und Herausforderungen des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als effektiv und effizient eingeschätzt. → Siehe "Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder" Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat im regelmäßigen und offenen Austausch über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Der Aufsichtsrat stimmt der Unternehmensplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Vertretung der Arbeitnehmer kommt vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu Vorgesprächen mit den Mitgliedern des Vorstands zusammen. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Bei den sechs Arbeitnehmervertretern handelt es sich um vier Beschäftigte von Covestro und zwei Vertretungen von Gewerkschaften. Die Anteilseignervertreter werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung vom 16. April 2021 hat Lise Kingo als Nachfolgerin des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Ferdinando Falco Beccalli gewählt. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben. Mitglieder des Aufsichtsrats 1scrollen
1 Stand 31. Dezember 2021
Mitglieder des Aufsichtsrats 1scrollen
1 Stand 31. Dezember 2021
Ausschüsse des AufsichtsratsEs bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats: Präsidium: Neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung gehören dem Präsidium je ein Mitglied der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Petra Reinbold-Knape und Regine Stachelhaus Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Anteilseigner- und drei Arbeitnehmervertretern. Die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde von Mitgliedern des Prüfungsausschusses werden insofern erfüllt, als Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher über den geforderten Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Für die Zugehörigkeit eines zweiten Mitglieds im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss mit Finanzexpertise gilt die gesetzliche Übergangsfrist. Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher erfüllt die Anforderungen des DCGK an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung). Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Dieser ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Mitglieder: Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitzender), Dr. Christine Bortenlänger, Petra Kronen, Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape und Patrick Thomas Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, der über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsrat, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät der Personalausschuss über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Dr. Ulrich Liman und Regine Stachelhaus Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Seite der Anteilseignervertreter zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats, dem weiteren Anteilseignervertreter im Präsidium und einem weiteren gewählten Anteilseignervertreter. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) und Regine Stachelhaus, Patrick Thomas (seit Juni 2021) Nachhaltigkeitsausschuss: Der Nachhaltigkeitsausschuss wurde im August 2021 neu gegründet. Dieser besteht aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und ist ebenfalls paritätisch besetzt. Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsausschusses wird vom Aufsichtsrat aus den beiden in den Ausschuss gewählten Anteilseignervertretern gewählt. Der Nachhaltigkeitsausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand. Er befasst sich dabei insbesondere mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Er begleitet und überwacht diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und gibt Empfehlungen ab. Zu den Aufgaben des Nachhaltigkeitsausschusses gehört ferner die Unterstützung des Prüfungsausschusses bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung. Desweiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung. Mitglieder: Lise Kingo (Vorsitzende), Dr. Ulrich Liman, Marc Stothfang, Patrick Thomas Über die Einzelheiten der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht. → Siehe "Bericht des Aufsichtsrats" Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und DiversitätskonzeptDer Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit sowie Berufserfahrung vorsehen: scrollen
Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Stand der Umsetzung der ZieleDem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Die Anteilseignervertreter Dr. Richard Pott, Dr. Christine Bortenlänger, Lise Kingo, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Regine Stachelhaus und Patrick Thomas sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt, jedoch nicht in allen Bereichen mit dem konkreten Besetzungsziel von mindestens zwei Anteilseignervertretern je Fachgebiet. → Weitere Informationen zu den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Covestro AG unter: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board Aktienbesitz und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und AufsichtsratMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Covestro AG unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Covestro-Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung. → Weitere Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat unter: www.covestro.com/de/investors/stock-details/disclosure-of-securities-transactions Systematisches RisikomanagementDas konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden. Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten. → Siehe "Chancen- und Risikobericht" Ausführliche BerichterstattungCovestro unterrichtet seine Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Aktionäre werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch eine Zwischenmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen. Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden. Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend behandelt Covestro alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre von Covestro nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Aktionäre auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Aktionären die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann Aktionären ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleitung und den Bericht des Vorstands live im Internet verfolgen. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie wurde die Hauptversammlung am 16. April 2021 virtuell abgehalten. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung wie die Einladung inkl. Tagesordnung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf der Covestro-Website veröffentlicht. → Liveübertragung zur Eröffnung der Hauptversammlung und des Berichts des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/investors/financial-calendar/annual-general-meeting Übernahmerelevante AngabenAngaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitenDirekte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder übersteigen, sind uns nicht gemeldet worden und sind auch nicht anderweitig bekannt. → Weitere Informationen zur Aktionärsstruktur unter: www.covestro.com/de/investors/stock-details/shareholder-structure VorstandErnennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; SatzungsänderungenDie Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG), § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 6 der Satzung der Covestro AG geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied zum ersten Mal bestellt, beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, muss die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10 und 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des Grundkapitals erfordert, das bei der Abstimmung vertreten ist. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. KapitalZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2021 betrug 193.200.000 € und war eingeteilt in 193.200.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugebenDer Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung am 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder eine Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel- / Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000 € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von solchen Wandel- / Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 und die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Sie sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden: scrollen
Für die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und Sachleistungen ausgegebenen oder auszugebenden neuen Aktien gelten in bestimmten Fällen weitere Einschränkungen, wie in der jeweiligen Ermächtigung näher beschrieben. Ergänzend hat der Vorstand im Wege einer spätestens am 15. April 2026 endenden Selbstverpflichtung erklärt, das Grundkapital der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital 2021 und dem Bedingten Kapital 2020 um insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 16. April 2021 zu erhöhen, soweit Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Genehmigten Kapital 2021 gegen Bar- oder Sacheinlage oder zur Bedienung von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen erfolgen, die unter der am 30. Juli 2020 beschlossenen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Erwerb und Verwendung eigener AktienDurch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2019 ist der Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter dem Einsatz von Derivaten ermächtigt. Im Einzelnen sieht der Beschluss Folgendes vor: 1. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien1.1 Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 11. April 2024 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dies gilt mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. 1.2 Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in den Ziffern 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in den Ziffern 1.3 oder 1.4 genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 1.6 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. 1.3 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. 1.4 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse vorzunehmen. 1.5 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand kann in diesem Fall die Zahl der Stückaktien in der Satzung anpassen. 1.6 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, um eine sogenannte Aktiendividende ("Scrip Dividend") vorzunehmen. 1.7 Von den Ermächtigungen in den Ziffern 1.3, 1.4 und 1.6 darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. 1.8 Von den vorstehenden Verwendungsermächtigungen kann einmal oder mehrmals, jeweils einzeln oder zusammen, bezogen auf Teilvolumina der eigenen Aktien oder auf den Bestand eigener Aktien insgesamt, Gebrauch gemacht werden. 2. Ermächtigung zum Erwerb unter Einsatz von Derivaten2.1 Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Ermächtigung gemäß Ziffer 1.1 darf auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Optionsgeschäfte mit einem von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen ("Finanzinstitut") abgeschlossen werden mit der Maßgabe, dass dieses Finanzinstitut bei Ausübung der Option nur Aktien liefert, die zuvor unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes über die Börse zu einem marktnahen Preis erworben wurden. 2.2 Der Erwerb unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen ist beschränkt auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals. 2.3 Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte Optionsprämie darf nicht wesentlich über und die für Put Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der in dem Optionsgeschäft vereinbarte Ausübungspreis darf (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen oder gezahlten Optionsprämie) den am Börsentag des Abschlusses des Optionsgeschäfts durch die Eröffnungsauktion an diesem Tag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. 2.4 Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens am 11. April 2024 enden und muss so gewählt sein, dass die Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 11. April 2024 erworben werden. 2.5 Für die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung unter Ziffer 2. unter Einsatz von Derivaten erworben werden, finden ebenfalls die Regelungen zu Ziffer 1. Anwendung. Wesentliche konditionierte VereinbarungenEinige Fremdfinanzierunginstrumente enthalten Klauseln, die sich auf den Fall eines Kontrollwechsels ("Change of Control") beziehen. Die Klauseln gewähren dem jeweiligen Kapitalgeber zusätzliche Kündigungsrechte, ggf. eingeschränkt durch weitere Bedingungen wie z. B. das Eintreten einer Ratingverschlechterung. So enthalten u. a. unsere syndizierte Kreditlinie und unsere Anleihen Vereinbarungen zum Kontrollwechsel. Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, denen zufolge Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels begrenzt werden. Derartige Zahlungen unterliegen dem "Abfindungs-Cap" des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 und sollen die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. ComplianceCompliance-ManagementsystemVerantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze prägen unser Geschäftsverhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Regelungen ist zentraler Bestandteil unseres Handelns, denn nur so können wir den Unternehmenswert nachhaltig steigern und unsere Reputation schützen. Kultur und ZieleIn einem Verhaltenskodex, der Corporate Compliance Policy, hat Covestro konzernweit für alle Mitarbeitenden verbindlich geltende grundlegende Prinzipien und Regeln für deren Handeln festgelegt. Unser Verhaltenskodex umfasst Verpflichtungen zur Einhaltung des maßgeblichen Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zum Datenschutz, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur Trennung von beruflichen und privaten Interessen, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie bilden den Rahmen für alle Entscheidungen des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden. Die Corporate Compliance Policy wird sowohl im Intranet als auch auf unserer Website veröffentlicht und ist außerdem Teil eines Informationspakets, das neue Mitarbeitende bei ihrer Einstellung erhalten. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Covestro ist sich bewusst, dass ein integres Verhalten im Unternehmen in hohem Maße von einem vorbildlichen Verhalten des Managements abhängt. Der Vorstand hat in der Corporate Compliance Policy gegenüber allen Mitarbeitenden unmissverständlich klargestellt, dass Covestro über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch auf Geschäfte verzichtet, die gegen unsere Regeln verstoßen, und dass Vorgesetzte keine anderslautenden Weisungen erteilen dürfen. Entsprechend wird die Compliance-Kultur durch das Management kontinuierlich gefördert, etwa indem Compliance-Themen und deren Bedeutung für das Unternehmen regelmäßig gegenüber den Mitarbeitenden kommuniziert werden. So geht z. B. der Vorstand bei Mitarbeitendenveranstaltungen ("Town Hall") regelmäßig auf aktuelle Compliance-Fälle ein und betont die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher und interner Regelwerke. → Siehe "Selbstverpflichtungen" Mithilfe unseres Compliance-Managementsystems wollen wir scrollen
Um unsere Ziele zu erreichen, haben wir u. a. ein internes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Compliance-Vorschriften implementiert. Die Erkenntnisse aus unserer jährlichen Wirksamkeitsbeurteilung nutzen wir für die kontinuierliche Verbesserung unseres Compliance-Managementsystems. → Siehe "Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance" Organisation der Compliance-AktivitätenDer Chief Compliance Officer leitet sämtliche Compliance-Aktivitäten von Covestro und berichtet in dieser Funktion direkt an den Gesamtvorstand. Die Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance koordiniert die konzernweiten Compliance-Aktivitäten. Oberstes Entscheidungsgremium des Konzerns ist in diesem Zusammenhang das Compliance-Komitee unter dem Vorsitz des Finanzvorstands. Das Komitee hat u. a. folgende Aufgaben: Ausübung einer konzernweiten Compliance-Governance-Funktion, Initiierung und Verabschiedung von Regelungen zu Compliance-Themen sowie Verabschiedung des jährlichen Compliance-Trainingsplans. Im Berichtsjahr trat das Compliance-Komitee insgesamt zu vier Sitzungen zusammen. Für alle Länder, in denen Covestro-Mitarbeitende beschäftigt sind, wurde zudem ein lokaler Compliance Officer ernannt, der den Mitarbeitenden vor Ort als Ansprechperson bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung steht. In den Landesorganisationen gibt es darüber hinaus lokale Compliance-Komitees. Kommunikation und ComplianceCovestro führt systematisch Compliance-Schulungen durch. Nach Festlegung der Trainingsschwerpunkte werden die Zielgruppen für die jeweiligen Trainingsinhalte definiert und die betroffenen Mitarbeitenden ausgewählt. Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt Covestro seine Mitarbeitenden ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Alle Mitarbeitenden werden darüber informiert, an wen sie sich im Zweifelsfall und bei Fragen wenden können. Dazu hat Covestro ein Whistleblowing-Instrument eingerichtet. So können Mitarbeitende und Externe potenzielle Compliance-Verstöße über eine weltweit eingerichtete Hotline oder ein Onlinetool, das auch anonyme Meldungen erlaubt, anzeigen. Mitarbeitende können etwaige Vorfälle zudem den Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/compliance Eine interne Richtlinie legt Grundsätze für den Umgang mit Compliance-Vorfällen bei Covestro fest. Die Erfassung aller Verdachtsfälle erfolgt in einer zentralen Datenbank. Bestätigte Fälle werden bewertet und entsprechende organisatorische, disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen, falls erforderlich, ergriffen. Compliance-Vorfälle werden regelmäßig dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Managementteams der Geschäftseinheiten berichtet. Darüber hinaus wird eine aktuelle Übersicht der Vorfälle, einschließlich weiterer Ausführungen zu verschiedenen Aspekten und Entwicklungen in diesem Bereich, in einem monatlichen "Compliance Telegram" im Intranet veröffentlicht. Das sorgt für eine hohe Transparenz für alle Mitarbeitenden. Alle Gesellschaften erheben vierteljährlich die Risiken aus drohenden oder laufenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren. Relevante Fälle werden regelmäßig dem Vorstand sowie dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Die wesentlichen rechtlichen Risiken werden im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht. → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken" Steuer-ComplianceGrundsätze und ZieleCovestro nimmt seine Verpflichtung ernst, den in jedem Land und / oder steuerrechtlichen Geltungsbereich gesetzlich geschuldeten Steuerbetrag in Übereinstimmung mit den von den jeweiligen Regierungen festgelegten Regeln zu zahlen sowie allen Anmelde-, Dokumentations-, Offenlegungs- und Genehmigungspflichten nachzukommen. Die Entrichtung der Steuerzahlungen in angemessener Höhe sicherzustellen, ist ein Kernelement der sozialen Verantwortung von Covestro, da diese wesentliche Einnahmen für die Regierungen liefern und zur Erfüllung sozialwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden. Unsere Steuergrundsätze sind: scrollen
Diese Grundsätze finden sich auch online. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Unsere Grundsätze sind Inhalt einer konzernweit verbindlichen Steuerrichtlinie, die von der Leitung der Unternehmensfunktion Taxes und dem Finanzvorstand geprüft und freigegeben wurde. Die Steuerrichtlinie beinhaltet auch unsere auf die Konzernstrategie sowie unsere "C 3" -Unternehmenswerte abgestimmte Steuerstrategie. Die Steuerstrategie wird in einem regelmäßigen Dialog mit dem Finanzvorstand diskutiert und bei Bedarf angepasst. → Siehe "Strategie" Daneben haben wir ein Interesse an der fortlaufenden Weiterentwicklung von Steuergesetzen und bringen uns daher in die politische Diskussion in Ausschüssen von Wirtschaftsverbänden ein. Die Wahrung unserer ethischen Prinzipien ist dabei Voraussetzung. Das Ziel unserer Mitarbeit in den Wirtschaftsverbänden ist eine faire, transparente und administrativ einfache Weiterentwicklung des Steuerrechts. Organisation der Steuer-ComplianceDie Verantwortung für die Implementierung und stetige Verbesserung geeigneter Steuerprozesse liegt bei der Unternehmensfunktion Taxes, die dem Finanzvorstand untersteht. Die Umsetzung übernehmen oder unterstützen lokale Steuersachverständige in den Tochtergesellschaften von Covestro. Sofern in bestimmten Ländern oder Projekten externe Fachleute steuerliche Aufgaben übernehmen, verpflichten sich diese, unseren Grundsätzen und Compliance-Vorschriften zu folgen. Covestro ermutigt seine Mitarbeitenden ausdrücklich, etwaige Zweifel hinsichtlich des korrekten Verhaltens des Unternehmens in Bezug auf Steuern offen bei ihren Führungskräften bzw. lokalen Abteilungen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Dazu kann auch unser Whistleblowing-Instrument für Mitarbeitende und Externe genutzt werden. → Siehe "Kommunikation und Compliance" Steuerliche Risiken werden in einem standardisierten Prozess einmal im Jahr weltweit an die Unternehmensfunktion Taxes gemeldet. Die steuerlichen Risiken werden laufend in Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften überwacht und bei Bedarf die Risikomeldungen angepasst. Steuerliche Risiken sind Teil der Finanzberichterstattung und in das interne Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem eingebettet. → Siehe "Internes Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess" und "Risikofrüherkennungssystem" VergütungsberichtDie Grundlagen der Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Covestro AG sowie die Höhe individueller Vergütungen werden im Vergütungsbericht erläutert. Der Bericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt und entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019. Informationen hierzu sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. → Weitere Informationen zu der Beschreibung des Vergütungssystems, dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts und dem Beschluss der Hauptversammlung zur Billigung des Vergütungssystems unter: https://www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Dezember 2020 beschlossen, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das von der Hauptversammlung am 3. Mai 2016 gebilligt worden war, mit Wirkung zum 1. Januar 2021 weiterzuentwickeln. Die Ziel-Gesamtvergütung blieb dabei im Wesentlichen unverändert. Änderungen betrafen vor allem die Ergänzung der langfristigen variablen Vergütung um eine Nachhaltigkeitskomponente, die Einführung von Regeln zur Einbehaltung oder Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile ("Malus" und "Clawback") sowie die Definition der Maximalvergütung, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und denen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 angepasst wurden. Das wie beschrieben weiterentwickelte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde am 16. April 2021 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 91,66 % gebilligt und ist auf der Website des Unternehmens zugänglich. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/-/media/covestro/corporate/company/management/board-of-management/documents/covestro-verguetungssystem-vorstand.pdf Vergütung des VorstandsNachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2021 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100%ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt. Leitsätze für die VergütungDie Vergütungsstruktur ist für alle Mitarbeitenden von Covestro gemäß der Unternehmenskultur "Wir sind 1" vereinheitlicht: scrollen
Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird: scrollen
Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien: scrollen
Vergütungssystem und -struktur im Überblick
1 Vorstandsvorsitzender (VV), Ordentliches
Vorstandsmitglied (OVM)
Grundsätze der VergütungsfestsetzungFestsetzung der ZielvergütungDer Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro. Zum 1. Januar 2021 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Vorjahres (0,78 % von November 2019 bis Oktober 2020) erhöht. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder 1scrollen
scrollen
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1 Aufgrund von Rundungen ergeben die
Prozentwerte nicht überall 100 %.
Einhaltung der MaximalvergütungGemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG hat der Aufsichtsrat eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen, Vorsorgeuntersuchung), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €. Über die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, in welchem den Vorstandmitgliedern eine Auszahlung aus der Tranche 2021 bis 2024 der langfristigen variablen Vergütung "Prisma" zufließen kann. Nachfolgend ist die mögliche Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 dargestellt, die die jeweiligen Höchstgrenzen von 250 % für die kurzfristige und 200 % für die langfristige variable Vergütung berücksichtigt. Auf Basis dieser beiden Höchstgrenzen ist bereits jetzt gewährleistet, dass die vorstehend genannten Beträge für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden kann. Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2021 (in Tsd. €) 1
Überprüfung der AngemessenheitZur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Dafür wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen, aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit allerdings ohne Banken und Versicherungen, herangezogen. Auf Basis der gleichgewichteten Größenkennzahlen Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 37 bzw. am 56. Perzentil dieser Gruppe. Auf Basis dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen: scrollen
Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine "bAV-Prämie" bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden. Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als marktüblich und damit angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Festvergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2015 bis 2020 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden - außer der erwähnten Erhöhung der Festvergütung - keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen. Anwendung des Vergütungssystems im GeschäftsjahrIm Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Erfolgsunabhängige KomponentenFestvergütung, Sachbezüge und sonstige LeistungenDie zu Beginn des Geschäftsjahres vorgenommene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter "Festsetzung der Zielvergütung" erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen eine Mobilitätspauschale, Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt. Betriebliche AltersversorgungDie im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- / Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor. Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem Matching-Contribution-Betrag in Höhe von bis zu 27 %, dem Dreifachen des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von maximal 9 %. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VvaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine, einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden. Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €. Der tatsächliche Pensionsanspruch kann nicht vorab exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt. Sucheta Govil und Dr. Thomas Toepfer haben das Angebot angenommen, ihre betriebliche Altersversorgung mit Wirkung zum 1. April 2021 auf das neu eingeführte System einer beitragsorientierten Direktzusage umzustellen. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen Matching-Contribution-Betrag von 30 %, dem Dreifachen des Eigenbeitrags beider Vorstandsmitglieder in Höhe von 10 %, zur Verfügung. Vor ihrem jeweiligen Eintrittsdatum bei Covestro bis März 2021 galt für beide die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer weiterhin Anwendung findet. Kurzfristige variable VergütungDer Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung (Covestro PSP) beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der Leistungskriterien Wachstum, Liquidität und Profitabilität, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg verbunden. Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die Kennzahlen Mengenwachstum im Kerngeschäft (Core Volume Growth, CVG) für Wachstum, Free Operating Cash Flow (FOCF) für Liquidität und Return on Capital Employed (ROCE) für Profitabilität gleichgewichtet verwendet: Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2018 für einen mehrjährigen Zeitraum - für die Jahre 2019 bis 2021 - global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100%ige Auszahlung und deren Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen. Auszahlung in Abhängigkeit von Wachstum, Liquidität und Profitabilität
Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0 % (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300 % liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller drei Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass ertragsstarke Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in ertragsschwachen Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann. Komponenten des Covestro Profit Sharing Plan für die Jahre 2019 -2021scrollen
Die kurzfristige variable Vergütung für das Berichtsjahr 2021 betrug - nach Abzug des im Folgenden erläuterten Solidarbeitrags - für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 7.619 Tsd. €. Dem lag ein Auszahlungsprozentsatz in Höhe von 239,5 % zugrunde, dessen Berechnung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Auf Basis der Vereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung in Deutschland zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeitenden den Solidarbeitrag in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Berichtsjahr 2021 beträgt dieser Beitrag 0,36 % der individuellen Covestro-PSP-Auszahlung. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats wird er auch von den Vorstandsmitgliedern einbehalten. Auszahlung des Covestro Profit Sharing Plan für das Jahr 2021scrollen
Kurzfristige variable Vergütung ab dem Jahr 2022Mit Gültigkeit ab dem Geschäftsjahr 2022 wurde der Covestro PSP erweitert und an die Unternehmensstrategie "Sustainable Future" angepasst, die sich u. a. auf Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Wachstum konzentriert. Zum einen wurde die Kennzahl Mengenwachstum im Kerngeschäft durch das EBITDA ersetzt. Zum anderen wurde eine vierte Kennzahl aus dem Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) eingeführt. Hierbei errechnet sich die Auszahlung auf Basis der Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente, CO 2 e) aus dem eigenen Betrieb und dem Energieeinkauf von Covestro (Scope-1- und Scope-2-Emissionen). Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2021 beschlossen, dass die Vorstandsmitglieder ihre kurzfristige variable Vergütung auch weiterhin auf Basis der Regelungen des Covestro PSP erhalten sollen. Eine ausführliche Erläuterung des dahingehend überarbeiteten Vergütungssystems wird mit der Einberufung der Hauptversammlung 2022 veröffentlicht, der es zur Billigung vorgelegt wird. Langfristige variable VergütungDas aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividende (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * über einen Zeitraum von vier Jahren. Seit dem Jahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet - insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente - die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie "Sustainable Future". In dieser Form findet "Prisma" für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen. Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue "Prisma"-Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt zu Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser beiden Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind. "Prisma"-Performance-Perioden
Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: der TSR-Faktor, der Outperformance-Faktor sowie der CO 2 -Faktor. Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs). Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2021 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt: scrollen
Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung
Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2021 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 e) der Emissionsstufe Scope 1 festgelegt. Der CO 2 -Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 150 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2024 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 12 %. Bleiben die jährlichen Emissionen unverändert, nimmt der CO 2 -Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 300 Kilotonnen erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1-Emissionen des Unternehmens. Zusammenhang von Emissionen und CO 2 -Faktor
Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2021 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO 2 -Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung. Komponenten der langfristigen variablen Vergütung
Bei den vorherigen Tranchen, die noch keine Nachhaltigkeitskomponente berücksichtigen, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation von TSR-Faktor und Outperformance-Faktor berechnet; auch hierbei ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Auszahlung aus den "Prisma"-Tranchen 2017-2020 und 2018-2021Im Januar des Berichtsjahres erhielten die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer Auszahlungen aus der "Prisma"-Tranche 2017- 2020. Der Auszahlungsfaktor betrug 39,9 %. Die "Prisma"-Tranche 2018 - 2021, an der neben Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erstmals auch Dr. Thomas Toepfer teilnahmeberechtigt war, endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres mit einem Auszahlungsfaktor von 17,7 % und gelangt im Januar 2022 zur Auszahlung. Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden. Berechnung der "Prisma"-Tranche 2017-20201
1 Die jeweiligen Kurse ermitteln sich aus dem
Durchschnitt der betreffenden Endkurse während der
Monate November und Dezember in den Jahren 2016 und 2020.
Berechnung der Auszahlungsfaktoren für die "Prisma"-Tranchen 2017-2020 und 2018-2021scrollen
1 November / Dezember 2016
Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre sind auf unserer Website zugänglich. → Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/investors/stock-performance/dividends Die ausgezahlten Beträge für beide Tranchen, einschließlich derer für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Frank H. Lutz und Patrick Thomas, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Ausgezahlte Beträge für die "Prisma"-Tranchen 2017 -2020 und 2018-2021 1scrollen
1 Sucheta Govil ist im August 2019 in den
Vorstand eingetreten und kann daher erstmals Anfang 2023
eine anteilige Auszahlung aus der "Prisma"-Tranche 2019-
2022 erhalten.
Übersicht über laufende "Prisma"-TranchenNachfolgend sind die drei derzeit laufenden "Prisma"-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt (Marktwert der jeweiligen Tranche, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde). Laufende "Prisma"-Tranchenscrollen
Share Ownership Guidelines und AktienbesitzDie Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben. Die genannte Regelung wird erstmalig seit dem Jahr 2021 angewendet. Für die Vorstandsmitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer gelten derzeit noch die zuvor angewandten Share Ownership Guidelines, auf Basis derer sie zum Kauf einer definierten Stückzahl an Covestro-Aktien bis zu einem vorgegebenen Stichtag verpflichtet waren und die sie bereits vollumfänglich erfüllt haben. Die von ihnen erworbenen Aktien sind ebenfalls für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige, von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt. Anzahl der vom jeweiligen Vorstandsmitglied gehaltenen Aktien zum Bilanzstichtagscrollen
Malus- und Clawback-KlauselnGemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstößen die kurzfristige und / oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgte. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2021 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten. Leistungen im Fall des AusscheidensBei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung. Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert - z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds -, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap. Leistungen von DrittenIm Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden. Höhe der Vorstandsvergütung im GeschäftsjahrGewährte und geschuldete VergütungNachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist. Gewährte und geschuldete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder (AktG) 1scrollen
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1 Aufgrund von Rundungen ergeben die
Prozentwerte nicht überall 100 %.
Angaben gemäß den bisherigen Anforderungen des DCGKDer DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 verzichtet auf eigene Empfehlungen zur Berichterstattung über die Vorstandsvergütung, einschließlich der Mustertabellen, gemäß der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur besseren Vergleichbarkeit werden jedoch in den nachfolgenden Tabellen weiterhin die für das Berichtsjahr 2021 bzw. den Vorjahreszeitraum im Sinne des DCGK gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und inkl. der erreichbaren Minimal- und Maximalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie der Zufluss für das Berichtsjahr bzw. den Vorjahreszeitraum dargestellt. Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr (DCGK)scrollen
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1 Beizulegender Zeitwert zum
Gewährungszeitpunkt
Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr (DCGK)scrollen
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Langfristige variable Vergütung "Prisma"Für die langfristige variable Vergütung ("Prisma"-Tranche 2021 - 2024) beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 4.176 Tsd. € (Vorjahr: 3.349 Tsd. € für die "Prisma"-Tranche 2020- 2023). Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen in Höhe von 5.391 Tsd. € (Vorjahr: 4.585 Tsd. €) gebildet, davon entfielen auf ehemalige Vorstandsmitglieder 202 Tsd. € (Vorjahr: 1.015 Tsd. €). Langfristige variable Vergütung (IFRS)scrollen
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PensionszusagenIm laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 2.174 Tsd. € (Vorjahr: 1.443 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Die jeweiligen Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Pensionszusagen (IFRS)scrollen
Vergütung ehemaliger VorstandsmitgliederNachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt. Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder (AktG)scrollen
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Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2021 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 7.696 Tsd. € (Vorjahr: 8.270 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 6.921 Tsd. € (Vorjahr: 6.315 Tsd. €). Vergütung des AufsichtsratsVergütungssystem des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats, die seit der Gründung der Covestro AG nicht verändert wurde, richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €. Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. € gezahlt, für die Stellvertretung 150 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. € festgelegt. Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhalten 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt. Für Sitzungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie virtuell abgehalten wurden, wurde kein Sitzungsgeld gezahlt. → Siehe "Bericht des Aufsichtsrats" Vergütung des Aufsichtsrats im GeschäftsjahrDie nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2021 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen: Aufsichtsratsvergütung der Covestro AGscrollen
Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 667 Tsd. € (Vorjahr: 652 Tsd. €). Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und die bislang einen Selbstbehalt umfasste. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend angepasst, und künftig wird auf den Selbstbehalt verzichtet. Vorgesehene Änderungen ab dem Jahr 2022Die Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG ist seit dem Jahr 2015, als die Gesellschaft noch im MDAX gelistet war, in ihrer Höhe und Struktur nicht verändert worden. Der Hauptversammlung 2022 soll eine Anpassung des oben beschriebenen Vergütungssystems vorgeschlagen werden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Jahren die qualitativen und zeitlichen Anforderungen an den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und seine Mitglieder deutlich erhöht haben. Das zeigt sich bspw. für den Prüfungsausschuss auch an neuen gesetzlichen Vorschriften wie dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, FISG). Unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines Gutachtens eines unabhängigen externen Beratungsunternehmens hat der Aufsichtsrat folgende Vorschläge entwickelt: scrollen
Eine detailliertere Darstellung dieser Vorschläge wird gemeinsam mit der entsprechenden Satzungsänderung mit der Einberufung der Hauptversammlung 2022 veröffentlicht. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und ErtragsentwicklungIm Folgenden findet sich die für die Geschäftsjahre 2017 bis 2021 gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG erforderliche Darstellung der jährlichen Veränderung der den gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewährten und geschuldeten Vergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden auf Vollzeitäquivalenzbasis. Fünfjahresvergleich der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstandsmitglieder (AktG) 1scrollen
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Fünfjahresvergleich der gewährten und geschuldeten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (AktG) 1scrollen
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Für die Ertragsentwicklung wurde neben dem Jahresüberschuss / -fehlbetrag der Covestro AG, dessen Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, auch die der kurzfristigen variablen Vergütung zugrunde liegenden Kennzahlen des Covestro-Konzerns (Mengenwachstum im Kerngeschäft, Free Operating Cash Flow und ROCE) sowie das EBITDA aufgeführt. Letzteres soll ab dem Jahr 2022 das Mengenwachstum im Kerngeschäft als relevante Wachstumskennzahl ersetzen. Für die Vergütung der Mitarbeitenden wurde der im jeweiligen Geschäftsbericht veröffentlichte Personalaufwand (Löhne und Gehälter zuzüglich sozialer Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung) verwendet und durch die Anzahl der Mitarbeitenden, umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents, zum Bilanzstichtag, dividiert. Fünfjahresvergleich der Ertragskennzahlen (AktG) 1scrollen
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1 Angaben zu prozentualen Veränderungen
beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem
jeweiligen Vorjahr.
Fünfjahresvergleich der Arbeitnehmervergütung (AktG) 1scrollen
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1 Angaben zu prozentualen Veränderungen
beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem
jeweiligen Vorjahr.
Sonstige AngabenZum 31. Dezember 2021 bestanden, wie auch zum 31. Dezember 2020, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. ERLÄUTERUNGEN ZUR NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNGDie Umwelt bewahren, begrenzte Ressourcen schonen, die Gesellschaft voranbringen und Wert schaffen - zu all dem möchte Covestro beitragen. Daher haben wir Nachhaltigkeit fest in unsere Konzernstrategie und -steuerung integriert. Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf anerkannten Standards. Über wesentliche Themen und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 315 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) berichten wir in unserem Konzernlagebericht und ergänzen diese Informationen um weitere Inhalte, die darüber hinaus nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Option "Kern", gefordert sind. Nichtfinanzielle KonzernerklärungDie nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB geben wir integriert im Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten "Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange" sowie "Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung" stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln dar. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die GRI-Standards als Rahmenwerk zugrunde gelegt. Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung werden in einem internen Prozess anhand der Bedeutung und Umsetzung im Unternehmen identifiziert. Ausgangsbasis sind die Wesentlichkeitsanalyse und die dabei ermittelten bzw. aktualisierten sogenannten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen - also diejenigen Themen, die für Covestro von hoher oder sehr hoher Relevanz sind. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht. Um aktuelle Entwicklungen und nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können, wird außerdem überprüft, ob sich neue Erkenntnisse für das Chancen- und Risikomanagement ergeben. Es sind keine wesentlichen Risiken bekannt, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder Produkten verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden. → Siehe "Chancen- und Risikobericht" Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB)scrollen
Als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, im Rahmen der Konzernabschlussprüfung aufgrund einer Erweiterung des Prüfungsauftrags geprüft. Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht abgegeben werden. EU-TaxonomieDie Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) (EU-Taxonomie oder Taxonomie-Verordnung), insbesondere ihre delegierten Verordnungen, bilden die Grundlage für verschiedene künftige und bereits laufende Initiativen der Europäischen Union für eine nachhaltige Finanzberichterstattung. Als Unternehmen, welches zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, muss Covestro nach Artikel 8 Absatz 1 der Taxonomieverordnung Informationen darüber offenlegen, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach dem EU-Recht zur Taxonomie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Die Taxonomie-Verordnung führt Kennzahlen als Leistungsindikatoren ein, um deren Messbarkeit zu ermöglichen und zu verbessern. Für das Geschäftsjahr 2021 berichten wir gemäß der EU-Taxonomie und ihren delegierten Verordnungen, von denen zwei zum Berichtszeitpunkt veröffentlicht waren. Die eine delegierte Verordnung umfasst die Festlegung der technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" leisten. Die andere delegierte Verordnung legt die Inhalte und die Darstellung der zu veröffentlichenden Informationen fest. Wir machen von den Erleichterungsvorschriften für das Geschäftsjahr 2021 Gebrauch. Diese erlauben es, zunächst nur über unsere taxonomiefähigen (taxonomy-eligible) Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit den oben genannten Umweltzielen zu berichten. Eine Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten ist nicht erforderlich. Aus unbestimmten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie ergeben sich zurzeit noch Auslegungsunsicherheiten. Taxonomiefähige WirtschaftstätigkeitenWir haben im Geschäftsjahr folgende Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung in Zusammenhang mit den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" als taxonomiefähig identifiziert: scrollen
Einige Teile unseres Portfolios sind nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Isocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI), Toluylen-Diisocyanate (TDI) etc.). Ermittlung der Taxonomie-KennzahlenDie Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung über die Art unserer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erfolgt gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2020/852. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Aufgrund der Abgrenzungslogik bei der Erfassung, der jeweiligen Definition der Kennzahlen sowie der Gestaltung der Datenabfragen werden Doppelzählungen bei der Zuordnung der Umsatzerlöse-, Investitions- und Betriebsausgaben-Kennzahlen über die Wirtschaftstätigkeiten hinweg vermieden. Konnten bei der Ermittlung der Kennzahlen Daten nicht eindeutig zugeordnet werden, wurden geeignete Allokationsschlüssel verwendet, um sie bei der Berechnung angemessen zu berücksichtigen. Die Ermittlung der berichteten Taxonomie-Kennzahlen und die zugrundeliegenden Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt. → Siehe "Internes Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess" Wir machen von dem Wahlrecht gemäß Anhang 1 der delegierten Verordnung zur Festlegung des Inhalts und der Darstellung der Informationen unter Punkt 1.2.3 Gebrauch, über Aktivitäten aus Joint Ventures nicht zu berichten. UmsatzerlöseDie EU-Taxonomie versteht unter Umsatzerlösen den Nettoumsatz mit Waren oder Dienstleistungen, einschließlich immaterieller Güter. Der Anteil der Umsatzerlöse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, wird dann durch den Nettoumsatz geteilt. Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2021 (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen von Covestro (Nenner) gesetzt. → Siehe "Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern" InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie umfassen die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Dies schließt auch Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten ein, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren. Die taxonomiefähigen Investitionsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder -prozesse, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind, oder die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und einzelnen Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Covestro bezieht sich auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, wie im Anhang des Geschäftsberichts 2021 ausgewiesen (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen Investitionsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Investitionsausgaben in Zusammenhang gebracht und darüber hinaus einzelne Investitionsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes berücksichtigt. Die verschiedenen taxonomiefähigen Investitionsausgaben wurden zu den im Geschäftsbericht ausgewiesenen Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten für Covestro ins Verhältnis gesetzt → Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und Anhangangabe 14 "Sachanlagen" BetriebsausgabenDie Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die taxonomiefähigen Betriebsausgaben beziehen sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, oder die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind, oder die sich auf den Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird, sowie auf einzelne Gebäudesanierungsmaßnahmen. Covestro bezieht sich auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierungen, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Betriebsausgaben in Zusammenhang gebracht und darüber hinaus einzelne Betriebsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasausstöße und Gebäudesanierung berücksichtigt. Diese Kennzahl wird ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung ermittelt. Ausweis der Taxonomie-KennzahlenIm Folgenden finden sich die nach den oben stehenden Methoden ermittelten Kennzahlen: Taxonomie-Kennzahlen 1scrollen
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KONZERNABSCHLUSSGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGCOVESTRO-KONZERNscrollen
1 EBIT: Ergebnis nach Ertragsteuern
zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern
GESAMTERGEBNISRECHNUNG
|
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| Anhangangabe |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 454 | 1.619 | |
| Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 20 | -130 | 510 |
| Ertragsteuern | 11 | 48 | - 161 |
| Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | -82 | 349 | |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten | 24 | 1 | 13 |
| Ertragsteuern | 11 | - | - 4 |
| Sonstiges Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten | 1 | 9 | |
| Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird | -81 | 358 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen ausländischer Geschäftsbetriebe | -210 | 367 | |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchter Betrag | - | - | |
| Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung | -210 | 367 | |
| Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind | -210 | 367 | |
| Sonstiges Ergebnis | -291 | 725 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -3 | 2 | |
| davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend | -288 | 723 | |
| Gesamtergebnis | 163 | 2.344 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -8 | 5 | |
| davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend | 171 | 2.339 |
| Anhangangabe |
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 13 | 255 | 757 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 13 | 109 | 706 |
| Sachanlagen | 14 | 5.175 | 6.032 |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen | 15 | 173 | 172 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 32 | 49 |
| Sonstige Forderungen | 18 | 65 | 76 |
| Latente Steuern | 11 | 925 | 818 |
| 6.734 | 8.610 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 17 | 1.663 | 2.914 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.593 | 2.343 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 16 | 1.144 | 493 |
| Sonstige Forderungen | 18 | 295 | 434 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 55 | 128 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.404 | 649 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 36 | - | |
| 6.190 | 6.961 | ||
| Gesamtvermögen | 12.924 | 15.571 | |
| Eigenkapital | 19 | ||
| Gezeichnetes Kapital der Covestro AG | 193 | 193 | |
| Kapitalrücklage der Covestro AG | 3.925 | 3.927 | |
| Sonstige Rücklagen | 1.489 | 3.576 | |
| Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | 5.607 | 7.696 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | 37 | 66 | |
| 5.644 | 7.762 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 20 | 2.123 | 1.199 |
| Andere Rückstellungen | 21 | 218 | 223 |
| Finanzverbindlichkeiten | 22 | 2.277 | 2.349 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 11 | 88 | 98 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23 | 31 | 34 |
| Latente Steuern | 11 | 179 | 300 |
| 4.916 | 4.203 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Andere Rückstellungen | 21 | 155 | 637 |
| Finanzverbindlichkeiten | 22 | 622 | 192 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.241 | 2.214 | |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 11 | 74 | 239 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 23 | 262 | 324 |
| Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 10 | - | |
| 2.364 | 3.606 | ||
| Gesamtkapital | 12.924 | 15.571 |
| Anhangangabe |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 454 | 1.619 | |
| Ertragsteuern | 151 | 566 | |
| Finanzergebnis | 91 | 77 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -155 | - 546 | |
| Zu-/Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 776 | 823 | |
| Veränderung Pensionsrückstellungen | 25 | 31 | |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 8 | - 3 | |
| Zu-/Abnahme Vorräte | 160 | -987 | |
| Zu- / Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -106 | - 462 | |
| Zu- / Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -154 | 722 | |
| Veränderung übriges Nettovermögen /Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge | -16 | 353 | |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 27.1 | 1.234 | 2.193 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -704 | - 764 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten | 6 | 11 | |
| Einzahlungen aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel | -3 | 12 | |
| Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte | -16 | - 34 | |
| Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 7 | 25 | |
| Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | - | - 1.469 | |
| Zins- und Dividendeneinzahlungen | 30 | 36 | |
| Auszahlungen für sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte / Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten | -1.089 | 188 | |
| Cashflows aus investiver Tätigkeit | 27.2 | -1.769 | -1.995 |
| Kapitaleinzahlungen | 444 | - | |
| Ausgabe eigener Aktien | 4 | 2 | |
| Gezahlte Dividenden und Kapitalertragsteuer | -221 | - 262 | |
| Kreditaufnahme | 1.775 | 51 | |
| Schuldentilgung | -719 | - 675 | |
| Zinsauszahlungen | -79 | - 81 | |
| Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 27.3 | 1.204 | - 965 |
| Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit | 669 | - 767 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang | 748 | 1.404 | |
| Veränderung aus Konsolidierungskreisänderungen | 1 | - | |
| Veränderung aus Wechselkursänderungen | -14 | 12 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende | 1.404 | 649 |
|
Gezeichnetes Kapital der Covestro AG
in Mio. € |
Kapitalrücklage der Covestro AG
in Mio. € |
Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis
in Mio. € |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
in Mio. € |
Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil
am Eigenkapital
in Mio. € |
Anteile anderer Gesellschafter
in Mio. € |
|
| 31.12.2019 | 183 | 3.487 | 1.122 | 415 | 5.207 | 47 |
| Kapitalerhöhung 1 | 10 | 434 | 444 | |||
| Ausgabe eigener Aktien | - | 5 | 5 | |||
| Dividendenausschüttung | -219 | -219 | -2 | |||
| Sonstige Veränderungen 2 | -1 | -1 | - | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 459 | 459 | -5 | |||
| Sonstiges Ergebnis | -82 | -206 | -288 | -3 | ||
| Gesamtergebnis | 377 | -206 | 171 | -8 | ||
| 31.12.2020 | 193 | 3.925 | 1.280 | 209 | 5.607 | 37 |
| davon eigene Aktien | - | -2 | -2 | |||
| 31.12.2020 | 193 | 3.925 | 1.280 | 209 | 5.607 | 37 |
| Ausgabe eigener Aktien | - | 2 | 2 | |||
| Dividendenausschüttung | -251 | -251 | -11 | |||
| Sonstige Veränderungen 3 | -1 | -1 | 35 | |||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.616 | 1.616 | 3 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 358 | 365 | 723 | 2 | ||
| Gesamtergebnis | 1.974 | 365 | 2.339 | 5 | ||
| 31.12.2021 | 193 | 3.927 | 3.002 | 574 | 7.696 | 66 |
| davon eigene Aktien | - | - | - |
|
Eigenkapital
in Mio. € |
|
| 31.12.2019 | 5.254 |
| Kapitalerhöhung 1 | 444 |
| Ausgabe eigener Aktien | 5 |
| Dividendenausschüttung | - 221 |
| Sonstige Veränderungen 2 | -1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 454 |
| Sonstiges Ergebnis | - 291 |
| Gesamtergebnis | 163 |
| 31.12.2020 | 5.644 |
| davon eigene Aktien | - 2 |
| 31.12.2020 | 5.644 |
| Ausgabe eigener Aktien | 2 |
| Dividendenausschüttung | - 262 |
| Sonstige Veränderungen 3 | 34 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 1.619 |
| Sonstiges Ergebnis | 725 |
| Gesamtergebnis | 2.344 |
| 31.12.2021 | 7.762 |
| davon eigene Aktien | - |
1 Nach Abzug der Kosten für die
Eigenkapitalbeschaffung
2 Sonstige Veränderungen im Jahr 2020
beinhalten die Wertentwicklung eigener Aktien zwischen den
historischen Anschaffungskosten und dem Ausgabekurs im
November 2020.
3 Sonstige Veränderungen im Jahr 2021
beinhalten die aus einem Share Deal resultierende
Verwässerung des Konzernanteils aufgrund
zusätzlicher Anteile anderer Gesellschafter.
Die Covestro AG (Registergericht: Amtsgericht Köln; Eintragungsnummer: HRB 85281) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen (Covestro AG). Der von der Covestro AG aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 umfasst die Covestro AG, ihre Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen sowie assoziierte Unternehmen und ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London (Vereinigtes Königreich), den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. den seitens des Standing Interpretations Committee (SIC) verlautbarten Interpretationen sowie den zusätzlich nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für den sogenannten befreienden IFRS-Konzernabschluss erstellt worden.
Die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.
Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst wurden, wird dies im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte sowie zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Im Berichtszeitraum wurden folgende Umrechnungskurse für die aus Sicht des Covestro-Konzerns wesentlichen Fremdwährungen verwendet:
| Durchschnittskurs | |||
| 1 €/ | 2020 | 2021 | |
| BRL | Brasilien | 5,80 | 6,37 |
| CNY | China | 7,87 | 7,63 |
| HKD | Hongkong 1 | 8,84 | 9,19 |
| INR | Indien | 84,43 | 87,43 |
| JPY | Japan | 121,72 | 129,82 |
| MXN | Mexiko | 24,35 | 23,98 |
| USD | USA | 1,14 | 1,18 |
| Stichtagskurs | |||
| 1 €/ | 2020 | 2021 | |
| BRL | Brasilien | 6,37 | 6,31 |
| CNY | China | 7,98 | 7,20 |
| HKD | Hongkong 1 | 9,51 | 8,83 |
| INR | Indien | 89,66 | 84,23 |
| JPY | Japan | 126,49 | 130,38 |
| MXN | Mexiko | 24,42 | 23,14 |
| USD | USA | 1,23 | 1,13 |
1 Sonderverwaltungszone (China)
| IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) | Titel | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
| Änderungen an IFRS 4 (25. Juni 2020) | Extension of the Temporary Exemption from Applying IFRS 9 | 1. Januar 2021 |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 (27. August 2020) | Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 | 1. Januar 2021 |
| Änderungen an IFRS 16 (31. März 2021) | Covid-19-Related Rent Concessions | 1. April 2021 |
Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns.
Das IASB bzw. IFRS IC hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend ist.
| IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) | Titel | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
| Übernahme in europäisches Recht erfolgt | ||
| Änderungen an IFRS 3 (14. Mai 2020) | Reference to the Conceptual Framework | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an IAS 16 (14. Mai 2020) | Property, Plant and Equipment - Proceeds before Intended Use | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an IAS 37 (14. Mai 2020) | Onerous Contracts - Cost of Fulfilling a Contract | 1. Januar 2022 |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS (14. Mai 2020) | 2018-2020 Cycle | 1. Januar 2022 |
| IFRS 17 (18. Mai 2017) | Insurance Contracts | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IFRS 17 (25. Juni 2020) | Amendments to IFRS 17 - Insurance Contracts | 1. Januar 2023 |
Folgende weitere Standards, Änderungen zu Standards und Interpretationen wurden vom IASB bzw. IFRS IC verabschiedet, deren Anwendung noch die ausstehende Anerkennung durch die Europäische Union (EU) im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) voraussetzt. Als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt für die Standards wird zunächst das vom IASB verabschiedete Erstanwendungsdatum unterstellt.
| IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) | Titel | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
| Übernahme in europäisches Recht noch ausstehend | ||
| Änderungen an IAS 1 (23. Januar 2020 und 15 Juli 2020) | Classification of Liabilities as Current or Non-current and Classification of Liabilities as Current or Non-current-Deferral of Effective Date | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 1 und am Leitlinienkonzept (12. Februar 2021) | Disclosure of Accounting Policies (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2) | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 8 (12. Februar 2021) | Definition of Accounting Estimates (Amendments to IAS 8) | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IAS 12 (7. Mai 2021) | Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction | 1. Januar 2023 |
| Änderungen an IFRS 17 (9. Dezember 2021) | Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 -Comparative Information | 1. Januar 2023 |
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der im Folgenden erläuterten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird. Die erstmalige Anwendung der übrigen in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften wird nach derzeitigem Stand der Analyse keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben.
Am 23. Januar 2020 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Classification of Liabilities as Current or Non-current" Änderungen an IAS 1 (Presentation of Financial Statements). Mit den Änderungen wird präzisiert, wann eine Schuld, für die noch Unsicherheit hinsichtlich des Erfüllungstags besteht, in der Bilanz als kurz- bzw. langfristig zu klassifizieren ist. Am 15. Juli 2020 veröffentlichte das IASB vor dem Hintergrund der Mehrbelastung von Unternehmen durch die Coronavirus-Pandemie auch in Bezug auf mögliche Kreditneuverhandlungen eine Änderung dieser Veröffentlichung, die den Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 (bisher vorgesehen: 1. Januar 2022) verschob. Die Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
Am 12. Februar 2021 hat das IASB unter dem Titel "Disclosure of Accounting Policies (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2)" erneut den Standard IAS 1 sowie das entsprechende Leitliniendokument geändert. Die Änderungen bewirken, dass jedes Unternehmen die materiellen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang anzugeben hat, die für ein Verständnis des Abschlusses und der zugrundeliegenden Transaktionen relevant sind ("Material Accounting Policies"), etwa bei (faktischen) Bilanzierungswahlrechten für materielle Einzelsachverhalte im Konzern. Andererseits werden bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ("Significant Accounting Policies") von der Angabepflicht ausgeklammert. Bedeutend sind etwa Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wenn sie sich etwa auf betragsmäßig hohe Posten wie Pensionsrückstellungen beziehen, andererseits aber der zugrundeliegende Standard klare, für jedes Unternehmen geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorschreibt. Die Änderungen an dem Leitliniendokument ("IFRS Practice Statement 2") beinhalten Hinweise zur Umsetzung dieses Konzepts der Wesentlichkeit.
Ebenfalls am 12. Februar 2021 hat das IASB unter dem Titel "Definition of Accounting Estimates (Amendments to IAS 8)" Änderungen an IAS 8 (Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors) verabschiedet. Diese Änderungen sollen klarstellen, wann Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wann Schätzungsänderungen vorliegen. Diese Differenzierung ist relevant, weil Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorbehaltlich von Übergangsregeln grundsätzlich rückwirkend, Schätzungsänderungen hingen nur prospektiv ab dem Zeitpunkt der Schätzungsänderung im Konzernabschluss zu berücksichtigen sind.
Am 7. Mai 2021 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction" Änderungen an IAS 12 (Income Taxes). Die Änderungen stellen klar, dass aktive und passive latente Steuern zu bilden sind, wenn bei einer Transaktion gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Die Ausnahmeregelung (sogenannte "Initial Recognition Exemption"), nach der zum Zeitpunkt des Zugangs eines Vermögenswerts oder einer Schuld keine aktiven oder passiven latenten Steuern anzusetzen sind, ist bei solchen Transaktionen nicht mehr anwendbar. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns, da die Ausnahmeregelung derzeit nicht angewendet wird.
Der Covestro-Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Eine Ausnahme bilden Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie bestimmte, zum beizulegenden Zeitwert angesetzte finanzielle Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, Planvermögen und bilanzierungspflichtige Derivate.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass seitens des Managements von Covestro in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben und von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen kommen dabei insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung: Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten, Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von mindestens jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests, Kaufpreisallokationen, Bilanzierung von Ertragsteuern, Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern sowie Bildung von Rückstellungen (z. B. für Rechtsverfahren, für Versorgungs- und ähnliche Leistungen für Arbeitnehmende, für sonstige Steuern, für Umweltschutz sowie für Produkthaftungen). Dabei überwacht Covestro kontinuierlich die Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Gegenwärtig wurden keine Gesetze erlassen, die direkte oder indirekte wesentliche Auswirkungen auf den Konzernanhang haben. Der Konzern wird die Grundannahmen zu getroffenen Annahmen bei Bedarf anpassen. Daneben bedarf es einer Einschätzung des Managements von Covestro, welche Informationen im Rahmen der Anhangberichterstattung als relevant für die Adressaten des IFRS-Konzernabschlusses angesehen werden. Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, als auch über Schätzungen und Annahmen sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten.
Zum 31. Dezember 2021 wurden die mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften der Covestro AG nach den Grundsätzen des IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) vollkonsolidiert. Daneben wurden gemeinschaftliche Vereinbarungen im Konzernabschluss gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) als gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) anteilsmäßig konsolidiert bzw. als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) wie assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) bewertet.
→ Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen"
Gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Covestro AG mittel- oder unmittelbar auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem oder mehreren Dritten eine Aktivität gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern.
Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen an den der Vereinbarung zuzurechnenden Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten, in den Konzernabschluss einbezogen.
Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert.
Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Covestro AG, in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 %, mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Erlangung oder Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich eines anteilig zu bestimmenden Geschäfts- oder Firmenwerts), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zu diesem Zeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet und erfasst. Bei Vorliegen gemeinsamer Beherrschung wären die vorstehenden Regelungen für gemeinschaftliche Tätigkeiten bzw. Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden. Bei Verbleib von maßgeblichem Einfluss wird der Wertansatz der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen grundsätzlich nach der Equity-Methode fortgeschrieben.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Bei der Mehrzahl der Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht die funktionale Währung ist, werden in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen.
Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Covestro-Gesellschaften zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen, Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit den Durchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung der ausländischen Gesellschaften werden erfolgsneutral in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst.
Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen, wie z.B. Produktverkäufe, erbrachte Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen, erfasst. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.
Grundsätzlich wird der Betrag einer Gegenleistung, die Covestro ausgehend von einem Vertrag mit einem Kunden im Austausch für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden zu erwarten hat, dann als Umsatzerlös erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die jeweiligen Güter oder Dienstleistungen erlangt.
Umsatzerlöse werden insbesondere aus dem Verkauf von chemischen Produkten erzielt. Die Verfügungsgewalt über diese Produkte wird überwiegend zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den Kunden übertragen.
In Abhängigkeit von den mit Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und vereinbarten Transportklauseln wird die Verfügungsgewalt in der Mehrzahl der Fälle bei Auslieferung an den vereinbarten Ort sowie zum Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden oder bei Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden übertragen. In einigen Fällen erfolgt der Verkauf über Konsignationslager, bei denen die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter erlangen.
Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden ausgegangen, wenn dieser die Nutzung über das zu liefernde Produkt bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus dem Produkt ziehen kann, während Covestro dies nicht mehr möglich ist.
Zur Ermittlung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt werden ergänzend weitere Indikatoren gewürdigt. So wird insbesondere berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erhalt der Zahlung für das Produkt seitens Covestro besteht und zu welchem Zeitpunkt der physische Besitz des Produkts bzw. im weiteren Sinne die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt auf den Kunden übertragen wird. Die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt kann dabei je nach Organisation des Transports schon vor Ankunft bzw. physischer Übergabe des Produkts auf den Kunden übertragen werden. Weitergehend wird der Zeitpunkt der Übertragung des Eigentumsrechts berücksichtigt, soweit es sich bei diesem um mehr als um ein Schutzrecht handelt. Der Zeitpunkt, zu dem die mit dem Eigentum einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken an einem Produkt auf den Kunden übertragen werden, ist in der Regel eng mit den zuvor genannten Indikatoren verknüpft und wird dementsprechend im Zusammenhang mit diesen gewürdigt. Da aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgegangen wird, dass verkaufte Produkte vereinbarte Spezifikationen erfüllen, beeinflusst der Indikator der Abnahme durch den Kunden in der Regel nicht den Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.
Daraus ergibt sich in Abhängigkeit von der mit dem Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarung und den vereinbarten Transportklauseln der Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.
Bei Produkten, die über Konsignationslager verkauft werden, erlangt der Kunde in der Regel mit Einlieferung eines Produkts in das Konsignationslager den physischen Besitz über dieses Produkt. Darüber hinaus besteht üblicherweise bereits bei Einlieferung ein Anspruch auf Zahlung für die gelieferte Ware. Soweit sich aus den übrigen drei Indikatoren keine gegenläufige Bewertung ergibt, wird daher im Falle eines Verkaufs über Konsignationslagervereinbarungen die Verfügungsgewalt über die Produkte zum Zeitpunkt der Einlieferung auf den Kunden übertragen. Folglich werden die korrespondierenden Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Einlieferung realisiert.
Bestimmte Produkte werden nur an jeweils einen Kunden verkauft. Einige dieser kundenspezifischen Produkte weisen keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Covestro auf. Soweit für diese Produkte ein Anspruch auf Bezahlung der jeweils bereits erbrachten Leistungen besteht, ist der Umsatz entsprechend dem Leistungsfortschritt zu realisieren. Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt eines einzelnen kundenspezifischen Produkts dann ausgegangen, wenn der in der Regel kurze Produktionsprozess erfolgreich abgeschlossen ist und die Prüfung des Produkts die vereinbarten Spezifikationen bestätigt.
Soweit bei bestimmten Arten von Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, Anspruch auf eine Gegenleistung in einer Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht, werden Umsatzerlöse in der Regel in Höhe des Betrags realisiert, der in Rechnung gestellt werden darf.
Rechnungen sind in der Regel zwischen 0 und 90 Tagen zahlbar. Verträge können Skonti oder Rabatte enthalten. Bei Rabatten handelt es sich zumeist um retrospektiv gewährte umsatz- oder volumenabhängige Rabatte, die auf den Umsätzen oder Volumina eines Zeitraums von üblicherweise bis zu zwölf Monaten basieren. Einige Verträge enthalten Preisformeln, anhand derer jeweils zum Zeitpunkt einer Lieferung der abzurechnende Preis ermittelt wird. Des Weiteren stehen die finalen Preise bei bestimmten Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt noch nicht fest, sodass zunächst vorläufige Preise abgerechnet werden.
Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert, den Covestro voraussichtlich erhalten wird. Dieser beinhaltet keine Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Umsatzsteuer). Soweit eine Gegenleistung z. B. aufgrund der beschriebenen Vertragselemente eine variable Komponente enthält, wird diese Komponente der Gegenleistung entweder anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Eine variable Gegenleistung wird jedoch nur insoweit berücksichtigt, als dass diese nicht im Sinne von IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers) begrenzt ("constraint") ist. Variable Gegenleistungen sind nicht begrenzt, soweit es hochwahrscheinlich ist, dass es im Zusammenhang mit diesen nicht zu einer signifikanten Stornierung von Umsätzen kommt, sobald die korrespondierende Unsicherheit nicht mehr besteht. Der Transaktionspreis eines Vertrags wird den enthaltenen Leistungsverpflichtungen anhand der relativen Einzelveräußerungspreise, die in der Regel den jeweils vereinbarten Preisen entsprechen, zugeordnet. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden variable Beträge vollständig einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet.
Insbesondere aus gewährten Rabatten ergeben sich Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zu erstattenden Rabatte, die anhand der beschriebenen Methoden ermittelt werden. Der als fällig erachtete Rabatt wird bis zur Auszahlung in den Rückerstattungsverbindlichkeiten als Teil der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Es werden in der Regel keine Garantien gewährt, die über die normale Gewährleistung, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hinausgehen.
Im Regelfall wird nicht erwartet, dass bei Verträgen mit Kunden mehr als ein Jahr zwischen der Übertragung eines Produkts auf den Kunden und dessen Bezahlung liegt. Insofern werden Anpassungen der zugesagten Gegenleistungen um signifikante Finanzierungskomponenten nicht vorgenommen. Soweit zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung entstehen, werden diese unmittelbar als Aufwand erfasst, wenn die potenzielle Abschreibungsdauer nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Von Dritten gewährte, vermögensbezogene Zuwendungen wie Investitionsförderungen werden unter Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten erläutert. Unentgeltlich von behördlicher Seite zugeteilte Emissionsrechte werden mit Null Euro bzw. einem Erinnerungswert in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern der beizulegende Zeitwert unterhalb der Anschaffungskosten liegt, wertgemindert. Aus verursachten Emissionen erwachsen grundsätzlich ansatzpflichtige Abgabeverpflichtungen.
Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Covestro-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an.
Forschungskosten sind nach IFRS nicht aktivierungsfähig. Hingegen sind Entwicklungskosten bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Eigene Entwicklungsprojekte sind nicht selten mit Unsicherheiten verbunden, sodass in der Regel die Kriterien für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. Aktivierungspflichten werden projekt- bzw. vertragsbezogen geprüft. Im Falle der Aktivierung von Entwicklungskosten greifen die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln für sonstige immaterielle Vermögenswerte.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen bzw. erstattet werden.
Latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam gebildet. Soweit latente Steuern auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Sachverhalten basieren, werden diese ebenfalls erfolgsneutral erfasst.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Steuergutschriften und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft.
Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttungen oder Veräußerungen von entsprechenden Beteiligungen geplant sind, werden auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert ("Outside Basis Differences") keine passiven latenten Steuern gebildet.
Erwartete Auswirkungen von ungewissen latenten und echten Ertragsteuerpositionen werden in Übereinstimmung mit IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments) anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Die mit Abstand wichtigsten Ursachen für Schätzunsicherheiten bei ungewissen Steuerpositionen sind steuerliche Betriebsprüfungen, bei denen die jeweils zuständige Finanzverwaltung eine von der Rechtsposition von Covestro abweichende Meinung vertreten könnte. Die Bilanzierung unsicherer Steuerpositionen erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden alle relevanten Sachverhalte untersuchen werden und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs nach IFRS 3 (Business Combinations) erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die den Ansatz und die Bewertung der übernommenen, identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Die mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Soweit der Kaufpreis bzw. die bilanzielle Gegenleistung den Wert des erworbenen Eigenkapitals übersteigt, wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Übersteigt der erworbene Wert des Eigenkapitals den Kaufpreis bzw. die bilanzielle Gegenleistung des Erwerbers, so wird der Differenzbetrag nach nochmaliger Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ihr Buchwert wird jährlich sowie bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung durch Werthaltigkeitstests geprüft. Für nähere Erläuterungen zu den Werthaltigkeitstests wird auf den Abschnitt "Werthaltigkeitsprüfungen" in dieser Anhangangabe verwiesen. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) in Folgeperioden grundsätzlich unzulässig. Im Falle von Restrukturierungen, z. B. der Reorganisation der Steuerungs- und Berichtsprozesse, bzw. externen Portfolioveräußerungen wird ein zugehöriger Geschäfts- oder Firmenwert nach dem Prinzip der relativen Zeitwerte neu zugeordnet bzw. nur anteilig reduziert.
Der Covestro-Konzern bilanziert die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am identifizierbaren Reinvermögens des erworbenen Unternehmens. Dieses Wahlrecht übt der Konzern entsprechend dem Standard für jeden Unternehmenszusammenschluss individuell aus.
Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer nichtmonetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. Software, Rechte, aktivierungspflichtige Entwicklungskosten), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. einzeln erworbene Patente und Technologien, werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Patente und Technologien, Lizenzen und Kundenverträge werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie linear abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist:
| Patente und Technologien | 3 bis 20 Jahre |
| Produktionsrechte, Marken und Lizenzen | 10 bis 20 Jahre |
| Kundenbeziehungen und Vertriebsrechte | 7 bis 20 Jahre |
| Software | 3 bis 4 Jahre |
| Sonstige Rechte und Werte | bis max. 20 Jahre |
Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den sonstigen immateriellen Vermögenswerten.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder aktivierte, aber noch nicht zur Nutzung bereitstehende sonstige immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden wie Geschäfts- oder Firmenwerte regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die jeweilige erwartete Nutzungsdauer sowie ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. erhöht um Wertaufholungen. Auch nach IFRS 16 (Leases) zu bilanzierende Nutzungsrechte werden in den Sachanlagen erfasst. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden regelmäßig überprüft und falls erforderlich an den erwarteten Verlauf angepasst.
Erstreckt sich die Bauphase bzw. der Herstellungsprozess von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder mehr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 (Borrowing Costs) aktiviert.
Fallen Kosten im Zusammenhang mit regelmäßig durchgeführten, umfangreichen Wartungsarbeiten (wie z. B. der Generalüberholung einer technischen Anlage) an, so werden die zugehörigen Kosten als separate Komponente aktiviert, sofern diese spezielle Ansatzkriterien erfüllen.
Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden im Wesentlichen zugrunde gelegt:
| Gebäude | 20 bis 50 Jahre |
| Andere Baulichkeiten | 10 bis 20 Jahre |
| Tank- und Verteilungsanlagen | 10 bis 20 Jahre |
| Technische Anlagen | 6 bis 20 Jahre |
| Maschinen und Apparate | 6 bis 12 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 10 Jahre |
| Fahrzeuge | 5 bis 8 Jahre |
| EDV-Anlagen | 3 bis 5 Jahre |
| Labor- und Forschungseinrichtungen | 3 bis 5 Jahre |
Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die sich in ihren Nutzungsdauern unterscheiden, werden separat bilanziert und abgeschrieben.
Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag, der regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den auf Basis der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag niedriger ist als der nach der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelte Wert. Wertaufholungen werden vorgenommen, soweit zuvor Wertberichtigungen erfolgt sind und der Nettoveräußerungswert nachfolgend den Buchwert übersteigt.
Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Covestro-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn Covestro eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Finanzinstrumente bei ihrem Erstansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente basiert auf der Einordnung in Bewertungskategorien gemäß den Regelungen in IFRS 9 (Financial Instruments).
Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, übrigen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Die Klassifizierung und damit die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell, das der Covestro-Konzern in Bezug auf die Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen verfolgt, zum anderen auf den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts (Zahlungsstrombedingung). Die Folgebewertung wird entsprechend den Bewertungsregeln der jeweiligen Kategorie vorgenommen, welche nachfolgend dargestellt werden.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zum einen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsmittelzuflüsse zu vereinnahmen, und bei denen zum anderen die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen Schuldinstrumente, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das darauf ausgerichtet ist, die Zahlungsströme aus dem Instrument sowohl durch Erhalt der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren, und die zudem die Zahlungsstrombedingung erfüllen. In dieser Kategorie können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern diese vor Ende der Laufzeit verkauft werden sollen. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Der Covestro-Konzern nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert und es werden auch keine Wertminderungen ergebniswirksam erfasst.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind insbesondere Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert. Von der Option, finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, um z. B. Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden oder zu verringern, macht der Covestro-Konzern keinen Gebrauch.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder zum Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Derivate werden zur Reduzierung des Währungsrisikos, z. B. in Form von Devisentermingeschäften, eingesetzt. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag.
Verträge, deren Abschluss dem Zweck des Erhalts oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter für den eigenen Bedarf dient, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte behandelt. Sofern eingebettete separierungspflichtige Derivate identifiziert werden, erfolgt deren Bilanzierung losgelöst von den schwebenden Geschäften. In geringem Umfang können - insbesondere um potenzielle Bedarfsspitzen zu decken - Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Geschäfte werden bei Erwerb gesonderten Portfolios zugeordnet und entsprechend nach IFRS 9 (Financial Instruments) als bzw. wie Derivate bilanziert.
Bilanzierungspflichtige Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dies betrifft sogenannte freistehende Derivate genauso wie Derivate, die in bestimmte Verträge eingebettet und zugleich bilanziell trennungspflichtig sind. Soweit sie zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert haben, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, andernfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden in eine Zins- und eine Währungskomponente aufgeteilt. Die Zinskomponente wird im Zinsaufwand oder -ertrag und die Währungskomponente im Kursergebnis erfasst, welches Teil des übrigen Finanzergebnisses ist. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften zur Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.
Covestro wendet kein Hedge Accounting an.
Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen.
Die Folgebewertung der nichtderivativen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Das Wahlrecht, finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, um z. B. Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden oder zu verringern, nimmt der Covestro-Konzern nicht in Anspruch.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Covestro-Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionskosten und damit im Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.
Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeitenden verteilt. Hier sind spezifische Annahmen zur Berechtigtenstruktur und zum ökonomischen Umfeld zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten.
Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender, mindestens mit einer Einstufung in die Ratingstufe AA oder AAA (Rating) versehener Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit in etwa der Laufzeit (Duration) des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung entspricht.
Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens subtrahiert, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Überschreitet das Planvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt.
Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung sämtliche Aufwendungen und Erträge per Saldo im EBIT erfasst. Die Nettozinsen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.
Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich zusammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze - bei den beiden letztgenannten Komponenten jeweils abzüglich der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge. Latente Steuern in Bezug auf die Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) oder ggf. auch nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegen Dritte werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderungen aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.
Wenn aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs resultiert, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag grundsätzlich in jenen Funktionskosten erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.
Um die Aussagekraft im Bereich der Schätzungsergebnisse zu erhöhen, werden für bestimmte Rückstellungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, die Folgen von Parameteränderungen auf die bilanzierten Rückstellungsbeträge mittels einer Sensitivitätsanalyse untersucht. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Auswirkungen einer Änderung der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten um jeweils fünf Prozentpunkte analysiert.
Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen kraft einer Verpflichtung wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen.
Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesetze und Verordnungen sowie auf die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus für bestehende Umweltprogramme eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf diese Kosten. Darüber hinaus werden bei der Schätzung der Kosten auch die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch das Management, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden berücksichtigt. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige bilanzielle Ergebnis des Unternehmens auswirken.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht das Management von Covestro davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts der Geschäfte, in denen der Covestro-Konzern tätig ist, und der inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen, können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht verlässlich abgeschätzt werden können.
Die Rückstellungen für Restrukturierung basieren entweder auf einer rechtlichen oder faktischen externen Verpflichtung. Sie beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierung notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeitende und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien. Vor Bildung einer Rückstellung dieser Art werden notwendige Wertminderungen des zugehörigen Vermögens geprüft.
Restrukturierungsmaßnahmen sind u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort, die Umsetzung von Portfolio-Synergien oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Rückstellungen werden hierfür zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der von der jeweils entscheidungsbefugten Managementebene beschlossen und den betroffenen Mitarbeitenden bzw. deren Vertretern kommuniziert wurde. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt.
Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle gehören.
Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Covestro-Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen.
Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Informationen, die der Covestro-Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance vorliegen, in enger Abstimmung mit den für den Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss.
Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits aktuell verlässlich messbaren Mittelabflüssen führt, wird grundsätzlich der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten unvermeidbaren Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab.
Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt die Bildung einer Rückstellung regelmäßig erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen und zuvor nicht zumindest eine Bandbreite möglicher rechtlicher Ergebnisse solcher Verfahren abgeleitet werden konnte. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich wird.
Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken im Covestro-Konzern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt.
→ Siehe Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"
In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable und individuelle Einmalzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeitendenjubiläen, Abfindungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Vor- und Frühruhestandsvereinbarungen, Überschüsse auf Langzeitkonten sowie sonstige Personalkosten getroffen.
Des Weiteren sind in den Personalrückstellungen die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich ausgewiesen. Die Vergütung des Vorstands der Covestro AG sowie von Führungskräften erfolgt teilweise mittels aktienkursorientierter Entlohnung, die unter Berücksichtigung von Sperrfristen erdient und als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung ratierlich erfolgswirksam erfasst wird. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Gewährung sowie zu jedem Bilanzstichtag gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Produkthaftung sowie für Gewähr- und Versicherungsleistungen. An Kunden zu leistende Rabatte werden hingegen in den Rückerstattungsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Sonstige Forderungen werden beim Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten bewertet. Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Investitionen ertragswirksam aufgelöst.
Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.
Soweit Covestro Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis ist, wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, an dem Covestro der zugrundeliegende Vermögenswert bereitgestellt wird, ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktiviert und eine korrespondierende Schuld (Leasingverbindlichkeit) passiviert.
Das Nutzungsrecht spiegelt das Recht wider, den Vermögenswert, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, entgeltlich zu nutzen. Es wird im Rahmen des Erstansatzes grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten, etwaiger Rückbauverpflichtungen und vor der Bereitstellung geleisteter Leasinganzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize aktiviert. Das Nutzungsrecht wird für Zwecke der Folgebilanzierung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Vertragliche Änderungen (Contract Modifications), solange diese nicht als gesondertes Leasingverhältnis bewertet werden, und Neubewertungen (Reassessments) der Leasingverbindlichkeit werden ebenfalls im Nutzungsrecht berücksichtigt. Der Ausweis des bilanzierten Nutzungsrechts erfolgt in den Sachanlagen. Die Überprüfung auf Werthaltigkeit (Impairment Test) sowie der Ausweis etwaiger Wertminderungen bzw. Wertaufholungen erfolgt für die bilanzierten Nutzungsrechte entsprechend den für Sachanlagen geltenden Regelungen.
Die Leasingverpflichtung zeigt die Verpflichtung des Unternehmens, vertragliche Leasingzahlungen zu leisten, und bemisst sich als Barwert eben dieser noch fest zu leistenden Leasingzahlungen. Während IFRS 16 (Leases) für die Barwertermittlung die Verwendung des impliziten vertraglichen Zinssatzes (Interest Rate Implicit in the Lease) verlangt, ist dieser regelmäßig nicht ermittelbar. Entsprechend erfolgt die Abzinsung in der Regel unter Verwendung des Grenzfremdkapitalkostensatzes (Incremental Borrowing Rate), dessen Wert von der Laufzeit, der Währung und dem Beginn des Leasingverhältnisses abhängt. Soweit die zu leistenden Leasingzahlungen feste Zahlungen oder variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, enthalten, wird dies in den Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, werden mit dem zugrundeliegenden Index oder Zins bewertet, sobald dieser anzuwenden ist. Sofern in Ausnahmefällen Restwertgarantien, Kaufoptionen oder Strafzahlungen bestehen, sind diese entsprechend in der Leasingverbindlichkeit zu erfassen, soweit diese erwartet werden. Bei Covestro bestehen in Leasingverträgen regelmäßig feste Vertragslaufzeiten. Zusätzlich bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, insbesondere bei der Anmietung von Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Bei der Beurteilung, ob entsprechende Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen in der Vertragslaufzeit Berücksichtigung finden, werden sämtliche relevanten Sachverhalte daraufhin überprüft, ob wirtschaftliche Anreize zur Ausübung oder Nichtausübung dieser Optionen bestehen.
Anpassungen der Vertragslaufzeit durch geänderte Erwartungen zur Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen werden nur durchgeführt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zahlungswirksame Leasingraten werden dabei jeweils in einen erfolgswirksamen Zins- und einen erfolgsneutralen Tilgungsteil aufgeteilt. Der Ausweis der Leasingverpflichtungen erfolgt, nach den Regeln zur Fristigkeit gegliedert, in den Finanzverbindlichkeiten.
Erfolgswirksame Auswirkungen aus den nach IFRS 16 zu erfassenden Leasingverhältnissen ergeben sich insgesamt aus den planmäßigen Abschreibungen und ggf. Wertminderungen des Nutzungsrechts (Operatives Ergebnis), aus der Abzinsung und Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit (Finanzergebnis) sowie in Fällen, in denen ein Leasingverhältnis vertraglich verändert wird. Derartige Vertragsänderungen können z. B. aus nicht zuvor explizit vertraglich festgeschriebenen Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen resultieren. Die vertraglichen Leasingzahlungen für nach IFRS 16 bilanzierte Leasingverhältnisse werden ausschließlich in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Ausnahmeregelungen von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsregeln existieren nach IFRS 16 für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit nicht mehr als zwölf Monate beträgt, deren zugrundeliegender Vermögenswert von "geringem Wert" ist oder falls es sich um einen immateriellen Vermögenswert handelt. Bei Covestro liegen Vermögenswerte mit geringem Wert vor, wenn deren Neuwert einen Betrag von 5.000 € nicht überschreitet. In den vorgenannten Ausnahmefällen werden bei Covestro die Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz als abschreibbares Nutzungsrecht bzw. als Leasingverbindlichkeit erfasst. Entsprechende vertragliche Zahlungen werden vielmehr in den Cashflows aus operativer Tätigkeit ausgewiesen und in gleicher Höhe aufwandswirksam im operativen Ergebnis erfasst. Des Weiteren werden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.
Für Leasingverhältnisse, bei denen Covestro Leasinggeber ist, wird gemäß IFRS 16 zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingverhältnisse behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Covestro setzt zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts in seiner Bilanz eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an und bucht den zugrundeliegenden Vermögenswert aus dem Anlagevermögen aus. Bei Operating-Leasing-Verhältnissen wird der zugrundeliegende Vermögenswert weiterhin im Sachanlagevermögen von Covestro ausgewiesen und über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erhaltenen Leasingzahlungen werden in den Umsatzerlösen erfasst.
Bei Hinweisen auf eine Wertminderung eines einzelnen immateriellen Vermögenswerts, der keinen bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert darstellt ("sonstiger immaterieller Vermögenswert") oder einer Sachanlage (inkl. bilanzierter Nutzungsrechte aus Leasingverträgen) wird geprüft, ob der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert übersteigt oder deckt. Der erzielbare Betrag ist grundsätzlich der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sollte der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert nicht übersteigen oder decken, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfolgswirksam erfasst. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung wird eine entsprechende erfolgswirksame Wertaufholung vorgenommen, wobei die ursprünglichen, fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschritten werden dürfen.
Die Wertminderungen sowie etwaige Wertaufholungen werden genau wie die planmäßige Abschreibung in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der jeweiligen Vermögenswerte erfasst.
Zusätzlich zu den Werthaltigkeitsprüfungen einzelner Vermögenspositionen des Sachanlagevermögens oder der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung zentrale Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorgenommen. Die Werthaltigkeit bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte wird ebenfalls anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft. Dies erfolgt grundsätzlich im 4. Quartal auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten.
Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Covestro sieht grundsätzlich die Ebene der strategischen Geschäftseinheit als zahlungsmittelgenerierende Einheit an. Diese entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, welche die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden. In den Fällen, in denen die jährliche Werthaltigkeitsprüfung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt wird, entspricht die Testebene ausnahmsweise der Geschäftseinheit.
Sofern sich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Übersteigt der Wertminderungsbedarf die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird der verbleibende Restbetrag buchwertproportional auf die anderen langfristigen, nichtfinanziellen Vermögenswerte verteilt, sofern kein abweichender Wertansatz eines einzelnen Vermögenswerts geboten ist. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Wertaufholungen auf einen einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert erfolgen nicht.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Cashflows zugrunde gelegt, da keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognosen der künftigen Cashflows zur Ermittlung des erzielbaren Betrags haben im Regelfall einen Planungshorizont von drei bis fünf Jahren und stützen sich auf die aktuellen Unternehmensplanungen des Covestro-Konzerns. In Einzelfällen werden auch längere Planungszeiträume berücksichtigt, sofern dies aufgrund der individuellen Planungsprämissen sinnvoll ist. Zur Cashflow-Prognose werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte, Konjunkturzyklen und Wechselkurse getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie externe Quellen zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Cashflows jenseits der Detailplanungsperiode werden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten und damit verbundener langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren (sogenannte Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie).
Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit einem Kapitalkostensatz abgezinst, der als gewichteter Durchschnitt des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes berechnet wird. Um dem Rendite- / Risikoprofil des Covestro-Konzerns Rechnung zu tragen, werden ein Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern sowie eine spezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche ("Peer Group") festgelegt. Der Eigenkapitalkostensatz entspricht den Renditeerwartungen der Aktionäre. Der verwendete Fremdkapitalkostensatz stellt die langfristigen Finanzierungskonditionen der Peer Group dar. Beide Komponenten werden grundsätzlich aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.
Im Rahmen des globalen Transformationsprogramms "LEAP" wurden zum 1. Juli 2021 die Organisations- und Berichtsstruktur von Covestro neu aufgestellt. Hierzu zählt u. a. die Aufteilung des Geschäfts von Covestro in Standard- (Segment Performance Materials) und differenzierte Produkte (Segment Solutions & Specialties). Mit der Umsetzung der Reorganisationsmaßnahmen waren auch Veränderungen bei der Monitoring- und Steuerungsebene bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte verbunden und es entstand zum Teil die Notwendigkeit, diese zwischen neu geschaffenen Organisationseinheiten aufzuteilen, sofern eine neue Organisationeinheit das Geschäft einer geschäftswerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit ganz- oder teilweise absorbiert hat. In diesen Fällen erfolgte die Neuzuordnung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte unter Anwendung eines relativen Wertansatzes. Die Zuordnung des übrigen Nettovermögens zu den neu geschaffenen Organisationseinheiten erfolgte nach den in der Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung" beschriebenen Grundsätzen.
Die Veränderungen in der Steuerungs- und Monitoringstruktur bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die bei der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung verwendeten Kapitalkostensätze und Wachstumsraten sind in der nachfolgenden Tabelle je zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten dargestellt. Die Wachstumsannahmen reflektieren insbesondere mehrjährige konjunkturelle Zyklen sowie Kapazitäts- und Markterwartungen pro zu testender Einheit.
| Geschäftswerttragender Bereich | Berichtsebene |
Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. € |
Kapitalkostensatz
in % |
Wachstumsrate in % (nach Detailplanungszeitraum) |
| Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) | strategischer Geschäftsbereich | 49 | 6,6 | 1,5 |
| Standard Polyether-Polyole (SPET) | strategischer Geschäftsbereich | 15 | 6,6 | 1,0 |
| Standard Polycarbonate (SPCS) | strategischer Geschäftsbereich | 43 | 6,6 | 1,0 |
| Engineering Plastics (EP) | strategischer Geschäftsbereich | 78 | 6,6 | 1,5 |
| Tailored Urethanes (TUR) | Geschäftseinheit | 17 | 6,6 | 1,1 |
| Coatings & Adhesives (CA) | Geschäftseinheit | 534 | 6,8 | 1,5 |
| Thermoplastic Polyurethanes (TPU) | strategischer Geschäftsbereich | 16 | 6,6 | 1,5 |
| Sonstige | strategischer Geschäftsbereich | 5 | 6,6 | 1,0 - 2,0 |
| Geschäftswerttragender Bereich | Berichtsebene |
Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. € |
Kapitalkostensatz
in % |
Wachstumsrate in % (nach Detailplanungszeitraum) |
| Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) | strategischer Geschäftsbereich | 55 | 6,5 | 2,0 |
| Polyether-Polyole (PET) | strategischer Geschäftsbereich | 21 | 6,5 | 1,0 |
| Polycarbonates (PCS) | strategischer Geschäftsbereich | 119 | 6,5 | 2,0 |
| Aliphatics (ALI) | strategischer Geschäftsbereich | 25 | 6,5 | 2,0 |
| Performance Resins & Dispersions (PRD) | strategischer Geschäftsbereich | 10 | 6,5 | 2,0 |
| Thermoplastic Polyurethanes (TPU) | strategischer Geschäftsbereich | 16 | 6,5 | 2,0 |
| Sonstige | strategischer Geschäftsbereich | 9 | 6,5 | 2,0 |
Im Verhältnis zum Geschäftsjahr 2020 ergab sich infolge der Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande), innerhalb der Geschäftseinheit Coatings & Adhesives ein wesentlicher Zugang beim erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert.
Basierend auf den jährlichen zentralen Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Wertminderungen auf bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich Wertminderungen auf Sachanlagen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €). Wertaufholungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte wurden in Höhe von 3 Mio. € erfasst (Vorjahr: 0 Mio. €).
→ Siehe Anhangangaben 13 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und 14 "Sachanlagen"
Die vorgenommenen Schätzungen in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen Covestro tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows werden für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, zu Wertaufholungen führen können, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurde eine Minderung des zukünftigen Free Operating Cash Flow um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SPET würde sich in diesen Szenarien bei keiner der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben. Entsprechendes gilt zum Bewertungsstichtag auch für andere als möglich erachtete Abweichungen von den für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendeten Annahmen.
Im Falle von SPET entspräche zum Bewertungsstichtag der erzielbare Betrag dessen Buchwert, wenn die abgezinsten Cashflows um 110 Mio. € niedriger, die gewichteten Kapitalkosten um 1,0 Prozentpunkte höher oder die langfristige Wachstumsrate um 1,1 Prozentpunkte geringer ausgefallen wäre. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SPET betrug zum 31. Dezember 2021 956 Mio. €. Hiervon entfielen 15 Mio. € auf bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte, 417 Mio. € auf langfristige Vermögenswerte sowie 524 Mio. € auf Positionen des Nettoumlaufvermögens. Für die Ermittlung des erzielbaren Betrags von SPET wurde in den Prognosen der künftigen Cashflows eine Normalisierung des für das Geschäftsjahr 2021 vorherrschenden Ungleichgewichts innerhalb der globalen Angebots- und Nachfragesituation berücksichtigt. Erwartete Effizienzgewinne aus in Planung befindlichen Maßnahmen zu Profitabilitäts- und Effizienzsteigerungen im Rahmen des konzernweiten Transformationsprogramms "LEAP" wurden grundsätzlich nicht in die Werthaltigkeitsprüfung einbezogen. Die Konkretisierung und anschließende Realisierung dieser Effizienzgewinne sowie das Ausmaß und die Geschwindigkeit der unterstellten Normalisierung der Marktsituation werden die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit SPET im nächsten Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen.
Der beizulegende Zeitwert ist entsprechend IFRS 13 (Fair Value Measurement) der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Covestro-Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt grundsätzlich das Risiko der Nichterfüllung wider.
Sofern verfügbar, ermittelt der Covestro-Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen regelmäßig und stichtagsbezogen zur Verfügung stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, werden Bewertungstechniken verwendet, welche die Nutzung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Nutzung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die jeweilige Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.
Auf die Grundlagen der Verwendung bzw. Ableitung des beizulegenden Zeitwerts wird jeweils nach Kategorie des Vermögenswerts bzw. der Schuld gesondert eingegangen. Dies betrifft im Covestro-Konzern grundsätzlich die bilanzierten Posten, aber auch Anhangangaben.
Der Covestro-Konzern ermittelt eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste für folgende Posten:
| ― |
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
| ― |
Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
| ― |
Finanzgarantien und Kreditzusagen |
| ― |
Vertragsvermögenswerte |
Für Finanzinstrumente, bei denen sich seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat, wird die Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in Höhe der Kreditausfälle ermittelt, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Für Finanzinstrumente, bei denen es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt.
Bei der Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, werden sowohl relevante interne als auch externe Daten herangezogen, die unter verhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. So fließen bspw. Finanzdaten der Kontrahenten / Kunden, Ratings, vergangenes Zahlungsverhalten der Kontrahenten / Kunden sowie zukunftsgerichtete Informationen in die Beurteilung ein. Es wird davon ausgegangen, dass es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist.
Ein sogenanntes Ausfallereignis ist eingetreten, wenn der Covestro-Konzern zu der Einschätzung kommt, dass die Gegenpartei mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wird die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt.
Zu jedem Stichtag beurteilt der Covestro-Konzern, ob bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegt. Indikatoren für eine möglicherweise beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen:
| ― |
Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers |
| ― |
Ein Vertragsbruch wie bspw. ein Ausfall oder eine Überfälligkeit |
| ― |
Zugeständnisse, die Covestro dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, andernfalls aber nicht machen würde |
| ― |
Drohende Insolvenz oder ein drohendes sonstiges Sanierungsverfahren des Kreditnehmers |
| ― |
Das Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert |
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn der Covestro-Konzern zu der Überzeugung gelangt, dass die Gegenpartei den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Nach Ausbuchung geht der Konzern davon aus, dass keine signifikanten Beträge mehr realisiert werden können.
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts (einer Veräußerungsgruppe) zuzurechnen sind, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands. Die Kriterien, damit ein Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Die Veräußerung muss erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen.
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist.
Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente werden im Covestro-Konzern durch den Vorstand der Covestro AG als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit dem internen Steuerungs- und Berichtssystem ("Management Approach").
Der Konzern hat zum 1. Juli 2021 seine Organisations- und Berichtsstruktur neu aufgestellt. Statt wie bisher in die drei Berichtssegmente Polyurethanes (PUR), Polycarbonates (PCS) und Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) ist der Konzern nun in die zwei Berichtssegmente Performance Materials (PM) sowie Solutions & Specialties (S & S) gegliedert. Die Vergleichsinformationen wurden ebenfalls auf Basis der neuen Struktur ermittelt.
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
Im Segment Performance Materials liegt der Fokus auf der Entwicklung, der Produktion und der zuverlässigen Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Standardprodukten sowie Basischemikalien. Dies umfasst u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel-, Holzverarbeitungs- und Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen und Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz.
Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro. In diesem kombinieren wir chemische Produkte mit anwendungstechnischen Dienstleistungen. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und dem Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Rotorblätter von Windkraftanlagen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer oder hochwertige Spezialfolien.
Geschäftsaktivitäten, die nicht den oben genannten Segmenten zugeordnet werden können, Kosten für zentrale Unternehmensfunktionen sowie Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Covestro-Aktie im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung sind unter "Sonstige / Konsolidierung" ausgewiesen. Die Außenumsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Energieverkäufen, Dienstleistungen im Bereich Standortmanagement sowie Vermietung und Verpachtung.
Die Segmentdaten wurden grundsätzlich nach den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, die in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" genannt werden, unter Beachtung der nachfolgenden Besonderheiten ermittelt:
| ― |
Die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten basieren auf nach wirtschaftlichen Grundsätzen vergüteten Geschäften zwischen den segmentbildenden Einheiten. Als Verrechnungsbasis werden hierbei Marktpreise verwendet. |
| ― |
Die Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte, inklusive gemeinsam von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögens- sowie zugehöriger Abschreibungen erfolgte nach einem Prinzip, das auf mehrheitliche Nutzung ausgerichtet ist. In Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf die Erläuterung der Vorgehensweise und der Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" verwiesen. |
| ― |
Das Mengenwachstum im Kerngeschäft * bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäftes, z. B. durch den Verkauf von Vor- und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft. |
| ― |
EBIT und EBITDA sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Das EBIT entspricht dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBITDA entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. |
| ― |
Der Free Operating Cash Flow, der ebenfalls nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert ist, entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die gezahlten Ertragsteuern als Bestandteil des Cashflows aus operativer Tätigkeit sind keinem Unternehmensbestandteil direkt zugeordnet. Für die Ermittlung der Cashflows aus operativer Tätigkeit ergeben sich entsprechend dem Management Approach die gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente aus der Multiplikation des für das Geschäftsjahr erwarteten effektiven Steuersatzes (Effective Tax Rate) mit dem jeweiligen EBIT des Segments. |
| ― |
Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten. |
EBIT, EBITDA und Free Operating Cash Flow pro Segment berücksichtigen neben den Umsatzerlösen zwischen den Segmenten jeweils Effekte aus der zuvor genannten Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, inklusive von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögens, sowie den zugehörigen Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen.
* Keine IFRS-Kennzahl, freiwillig berichtet
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Kennzahlen nach Segmenten:
|
Performance Materials
in Mio. € |
Solutions & Specialties
in Mio. € |
Sonstige/ Konsolidierung
in Mio. € |
Covestro-Konzern
in Mio. € |
|
| 2021 | ||||
| Umsatzerlöse (extern) | 8.142 | 7.554 | 207 | 15.903 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 2 | 2.195 | 27 | -2.222 | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) 2 | 10.337 | 7.581 | -2.015 | 15.903 |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 3 | 0,3 % | 26,0% | 10,0 % | |
| EBITDA 2,4 | 2.572 | 751 | -238 | 3.085 |
| EBIT 2,4 | 2.003 | 503 | -244 | 2.262 |
| Free Operating Cash Flow 2 | 1.387 | 145 | -103 | 1.429 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 488 | 273 | 3 | 764 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | -569 | -248 | -6 | -823 |
| davon Wertminderungen | -3 | -2 | - | - 5 |
| davon Wertaufholungen | 3 | - | - | 3 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -104 | -227 | -10 | - 341 |
| 2020 | ||||
| Umsatzerlöse (extern) | 5.468 | 5.060 | 178 | 10.706 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 2 | 947 | 23 | -970 | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) 2 | 6.415 | 5.083 | -792 | 10.706 |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 3 | - 5,6 % | |||
| EBITDA 2,4 | 896 | 743 | -167 | 1.472 |
| EBIT 2,4 | 323 | 545 | -172 | 696 |
| Free Operating Cash Flow 2 | 176 | 446 | -92 | 530 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 498 | 203 | 3 | 704 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | -573 | -198 | -5 | - 776 |
| davon Wertminderungen | -7 | -13 | - | -20 |
| davon Wertaufholungen | - | - | - | - |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -82 | -173 | -7 | - 262 |
1 Vergleichsinformationen wurden auf Basis der
zum 1. Juli 2021 geänderten Organisations- und
Berichtsstruktur ermittelt.
2 Die Werte wurden wegen einer Änderung der
marktorientierten Vergütung für Geschäfte
zwischen den Segmenten Performance Materials und Solutions
& Specialties zum 1. Oktober 2021 rückwirkend
ermittelt und die Vergleichsinformationen entsprechend
angepasst.
3 Vergleichswerte auf Basis der Definition des
Kerngeschäftes zum 31. März 2021 ermittelt. Keine
IFRS-Kennzahl, freiwillig berichtet. Auf dem
Geschäftsjahr 2019 basierende Vergleichsinformationen
für die Segmente werden aufgrund der neuen
Organisationsstruktur nicht dargestellt.
4 Die Ergebnisse der berichtspflichtigen
Segmente Performance Materials und Solutions &
Specialties enthalten den Ergebniseffekt aus
Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Performance Materials | 970 | 1.392 |
| Solutions & Specialties | 978 | 1.560 |
| Summe der berichtspflichtigen Segmente | 1.948 | 2.952 |
| Sonstige/Konsolidierung | 1 | - |
| Trade Working Capital | 1.949 | 2.952 |
| davon Vorräte | 1.663 | 2.914 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.593 | 2.343 |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -1.241 | - 2.214 |
| davon IFRS-15-Positionen 2 | -66 | - 91 |
1 Vergleichsinformationen wurden auf Basis der
zum 1. Juli 2021 geänderten Organisations- und
Berichtsstruktur ermittelt.
2 Die Position beinhaltet
Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und
Rückerstattungsverbindlichkeiten.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über geografische Gebiete. Die Region EMLA beinhaltet Europa, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika ohne Mexiko, das gemeinsam mit den USA und Kanada die Region NA bildet. Die Region APAC umfasst Asien und die Pazifikregion.
|
EMLA
in Mio. € |
NA
in Mio. € |
APAC
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 2021 | ||||
| Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib | 6.876 | 3.553 | 5.474 | 15.903 |
| Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft | 6.914 | 3.617 | 5.372 | 15.903 |
| 2020 | ||||
| Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib | 4.600 | 2.554 | 3.552 | 10.706 |
| Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft | 4.554 | 2.613 | 3.539 | 10.706 |
Die Außenumsatzerlöse nach Verbleib sowie die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte teilten sich wie folgt nach Ländern auf:
|
Außenumsatzerlöse nach Verbleib
in Mio. € |
Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
in Mio. € |
|
| 2021 | ||
| Deutschland | 1.918 | 2.091 |
| USA | 2.962 | 1.573 |
| China | 3.544 | 1.534 |
| Sonstige | 7.479 | 2.297 |
| Gesamt | 15.903 | 7.495 |
| 2020 | ||
| Deutschland | 1.342 | 1.925 |
| USA | 2.128 | 1.129 |
| China | 2.250 | 1.355 |
| Sonstige | 4.986 | 1.130 |
| Gesamt | 10.706 | 5.539 |
Im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns realisiert.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns.
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| EBITDA der berichtspflichtigen Segmente | 1.639 | 3.323 |
| EBITDA Sonstige / Konsolidierung | - 167 | - 238 |
| EBITDA | 1.472 | 3.085 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen der berichtspflichtigen Segmente | - 771 | - 817 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Sonstige / Konsolidierung | - 5 | - 6 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - 776 | - 823 |
| EBIT der berichtspflichtigen Segmente | 868 | 2.506 |
| EBIT Sonstige / Konsolidierung | - 172 | - 244 |
| EBIT | 696 | 2.262 |
| Finanzergebnis | - 91 | - 77 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 605 | 2.185 |
Der Konsolidierungskreis setzte sich zum 31. Dezember 2021 aus der Covestro AG sowie 66 (Vorjahr: 47) konsolidierten Unternehmen zusammen.
Der Anstieg der Anzahl der konsolidierten Gesellschaften im Berichtsjahr 2021 ist im Wesentlichen auf die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande), zurückzuführen. Mit Wirkung zum 1. April 2021 wurden erstmals 27 RFM-Gesellschaften vollkonsolidiert. Infolge der Akquisition des Geschäftsbereichs RFM wurden mit Wirkung vom 3. August 2021 bis zum 1. Dezember 2021 die Gesellschaften DSM NeoResins Holdings B. V., Waalwijk (Niederlande), DSM Resins Holding (Nederland) B. V., Zwolle (Niederlande), und DSM Coating Resins International Holding B. V., Zwolle (Niederlande), auf die Covestro (Netherlands) B. V., Nieuwegein (Niederlande), sowie die Gesellschaft Healthy Nest Inc., Wilmington, Delaware (USA), auf die Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), verschmolzen. Des Weiteren wurde in diesem Rahmen die ehemalige RFM-Gesellschaft Again IP B. V., Horst aan de Maas (Niederlande), effektiv zum 1. Oktober 2021 aufgelöst.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde die Gesellschaft Asellion B. V., Amsterdam (Niederlande), auf die Covestro (Netherlands) B. V., Nieuwegein (Niederlande), verschmolzen.
Zum 26. Juli 2021 wurde der Verkauf der Gesellschaften Pearl Polyurethane Systems FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), und Pearl Polyurethane Systems L.L.C, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), im Rahmen des Abschlusses der Veräußerung des Polyurethan-Systemhaus-Geschäfts im Nahen Osten erfolgreich abgeschlossen.
Mit Wirkung zum 14. Januar 2022 wurde der Kauf der bislang vom Joint-Venture-Partner JSR Corporation, Tokio (Japan), gehaltenen 30 %-Anteile an dem Joint Venture Japan Fine Coatings Co., Ltd., Ibaraki (Japan), unterzeichnet und abgeschlossen. Covestro ist somit alleiniger Eigentümer des Unternehmens.
Im Konsolidierungskreis ist zum 31. Dezember 2021 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V. O. F, Rotterdam (Niederlande), wie auch im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V. O. F ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner LyondellBasell.
Zusätzlich wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt.
Zehn Tochterunternehmen (Vorjahr: neun) und zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten jeweils nicht mehr als 0,1 % des Konzernumsatzes, des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme im Berichtsjahr 2021 aus.
Der Konzernabschluss der Covestro AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht.
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| EMLA | ||
| Covestro (France) SNC | Fos-sur-Mer (Frankreich) | 100 |
| Covestro (Netherlands) B. V. | Nieuwegein (Niederlande) | 100 |
| Covestro (Slovakia) Services s. r. o. | Bratislava (Slowakei) | 100 |
| Covestro Amulix V. o. F. | Zwolle (Niederlande) | 72 |
| Covestro Bio-Based Coatings B. V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro Brunsbüttel Energie GmbH | Brunsbüttel (Deutschland) | 100 |
| Covestro Coating Resins B. V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro Coating Resins Spain S. L. | Barcelona (Spanien) | 100 |
| Covestro Desotech B. V. | Hoek van Holland (Niederlande) | 100 |
| Covestro Deutschland AG | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Elastomers SAS | Romans-sur-Isère (Frankreich) | 100 |
| Covestro First Real Estate GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. | São Paulo (Brasilien) | 100 |
| Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro International SA | Fribourg (Schweiz) | 100 |
| Covestro Niaga B. V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro NV | Antwerpen (Belgien) | 100 |
| Covestro Polyurethanes B. V. | Nieuwegein (Niederlande) | 100 |
| Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH | Meppen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Resins B. V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro Resins China Holding B. V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro S. r. l. | Filago (Italien) | 100 |
| Covestro Second Real Estate GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Thermoplast Composite GmbH | Markt Bibart (Deutschland) | 100 |
| Covestro UK Limited | Cheadle Hulme (Vereinigtes Königreich) | 100 |
| Covestro, S. L. | Barcelona (Spanien) | 100 |
| DSM Coating Resins (China) Holding B. V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG | Walsrode (Deutschland) | 100 |
| MS Global AG in Liquidation | Köniz (Schweiz) | 100 |
| Solar Coating Solutions B. V. | Geleen (Niederlande) | 100 |
| NA | ||
| Covestro Coating Resins, Inc. | Wilmington, Massachusetts (USA) | 100 |
| Covestro Desotech Inc. | Elgin, Illinois (USA) | 100 |
| Covestro International Re, Inc. | Colchester, Vermont (USA) | 100 |
| Covestro International Trade Services Corp. | Wilmington, Delaware (USA) | 100 |
| Covestro LLC | Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | 100 |
| Covestro PO LLC | Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | 100 |
| Covestro, S. A. de C. V. | Mexiko-Stadt (Mexiko) | 100 |
| APAC | ||
| Covestro (Hong Kong) Limited | Hongkong Sonderverwaltungszone (China) | 100 |
| Covestro (India) Private Limited | Thane (Indien) | 100 |
| Covestro (Shanghai) Investment Company Limited | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro (Taiwan) Ltd. | Kaohsiung (Taiwan, Großchina) | 95,5 |
| Covestro (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok (Thailand) | 100 |
| Covestro (Viet Nam) Company Limited | Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) | 100 |
| Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. | Pingtung (Taiwan, Großchina) | 60 |
| Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. | Kunshan (China) | 50 |
| Covestro Far East (Hong Kong) Limited | Hongkong Sonderverwaltungszone (China) | 100 |
| Covestro Invest (Far East) Company Limited | Hongkong Sonderverwaltungszone (China) | 100 |
| Covestro Japan Ltd. | Tokio (Japan) | 100 |
| Covestro Korea Corporation | Seoul (Südkorea) | 100 |
| Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Polymers (China) Company Limited | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited | Qingdao (China) | 100 |
| Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. | Shenzhen (China) | 100 |
| Covestro Pty Ltd | Mulgrave (Australien) | 100 |
| Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. | Foshan (China) | 100 |
| Covestro Resins (ROA) Ltd. | Taipeh (Taiwan, Großchina) | 100 |
| Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Resins (Taiwan) Ltd. | Taipeh (Taiwan, Großchina) | 100 |
| DIC Covestro Polymer Ltd. | Tokio (Japan) | 80 |
| Guangzhou Covestro Polymers Company Limited | Guangzhou (China) | 100 |
| Japan Fine Coatings Co., Ltd. | Ibaraki (Japan) | 70 |
| PT Covestro Polymers Indonesia | Jakarta (Indonesien) | 99,9 |
| Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. | Hyogo (Japan) | 60 |
Die Beteiligung an der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), in Höhe von 50 % ist gemäß IFRS 12 (Disclosure of Interests in Other Entities) aufgrund des Stimmrechtsanteils in Höhe von 57 % als vollkonsolidierte Gesellschaft klassifiziert.
Außerdem wurde die folgende gemeinschaftliche Tätigkeit anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V. O. F | Rotterdam (Niederlande) | 50 |
Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Paltough Industries (1998) Ltd. | Kibbuz Ramat Yochanan (Israel) | 25 |
| PO JV, LP | Houston, Texas (USA) | 39,4 |
Die folgenden Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| "Covestro" LLC | Moskau (Russland) | 100 |
| Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Intellectual Property Verwaltungs GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Invest GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Middle East FZ-LLC | Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) | 100 |
| Covestro Polímer Anoním Şírketí | Istanbul (Türkei) | 100 |
| Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin (China) | 100 |
| Covestro Procurement Services Verwaltungs GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Sp. z o. o. | Warschau (Polen) | 100 |
| Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH | Walsrode (Deutschland) | 100 |
Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Pure Salt Baytown, LLC | Baytown, Texas (USA) | 0 |
| Technology JV, LP | Houston, Texas (USA) | 33,3 |
Die Beteiligung an der Crime Science Technology, Loos (Frankreich), in Höhe von 41,2 % ist als Schuldinstrument nach IAS 32 (Financial Instruments: Presentation) klassifiziert und wird nach IFRS 9 (Financial Instruments) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Folgende vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2021 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. § 264b HGB Gebrauch:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Covestro GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH | Meppen (Deutschland) | 100 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG | Walsrode (Deutschland) | 100 |
Covestro hat am 1. April 2021 die Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V. erfolgreich abgeschlossen, sodass RFM ab diesem Zeitpunkt erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen wurde. Die zuständigen Behörden stimmten der Transaktion zu, nachdem Covestro und Koninklijke DSM N. V. bereits Ende September 2020 eine Vereinbarung über den Kauf getroffen hatten. Durch die Übernahme von RFM wird das Segment Solutions & Specialties zu einem der führenden Anbieter im Bereich nachhaltiger Beschichtungsharze. Mit einem durch die Akquisition noch umfassenderen und hochinnovativen Produktportfolio kann es seinen Kunden einen klaren Mehrwert bieten. Die Transaktion umfasst auch die zugehörigen Innovationsprojekte "Additive Manufacturing", "Advanced Solar Coatings" und "Niaga".
Die Akquisition wurde als Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 (Business Combinations) bilanziert. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden dabei die identifizierbaren Vermögenswerte, die übernommenen Schulden und Eventualverbindlichkeiten und alle nicht beherrschenden Anteile des erworbenen Unternehmens mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Gemäß IFRS 3 kann die Kaufpreisallokation innerhalb eines Jahres nach Erwerbszeitpunkt aufgrund neuer Informationen und Kenntnisse angepasst werden. Hiervon können insbesondere Positionen, denen Annahmen und Schätzungen zugrunde liegen, betroffen sein. Dies sind im Wesentlichen Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten oder latente Steuern. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auch bei anderen Positionen Änderungen ergeben können.
Die Akquisition beinhaltete auch den Erwerb der folgenden Anteile und Stimmrechtsanteile an vier Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen, die jedoch vollkonsolidiert werden: der 50 %-Anteil (57 %-Stimmrechtsanteil) an Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), der 60 %-Anteil (60 %-Stimmrechtsanteil) an Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der 72 %-Anteil (72 %-Stimmrechtsanteil) an Covestro Amulix V. o. F., Zwolle (Niederlande), und der 70 %-Anteil (100 %-Stimmrechtsanteil) an Japan Fine Coatings Co., Ltd., Ibaraki (Japan).
Covestro und Koninklijke DSM N. V. einigten sich auf eine vorläufige übertragene Gegenleistung in Höhe von 1.544 Mio. €, die in bar beglichen wurde. Aus der Kaufpreisallokation resultierte ein Geschäfts- oder Firmenwert von 489 Mio. €. Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet erwartete Synergien bei Verwaltungsprozessen und Infrastrukturen, u. a. Kosteneinsparungen in den Funktionen Einkauf, Vertrieb sowie allgemeine Verwaltung, und die Erschließung zukünftiger Geschäftsmöglichkeiten durch Neukunden. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist in den von der Akquisition betroffenen Ländern mit Ausnahme der USA steuerlich nicht abzugsfähig. Der Anteil des steuerlich abzugsfähigen Geschäfts- oder Firmenwerts in den USA beträgt 50 Mio. €.
Die Kaufpreisallokation wurde von einem externen Gutachter erstellt und im Laufe des Jahres 2021 auf Basis zusätzlicher Informationen, Analysen und Berechnungen laufend aktualisiert. Infolgedessen wurde die Kaufpreisallokation zum 31. Dezember 2021 angepasst. Die folgende Übersicht zeigt die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2021, die Anpassungen dieser beizulegenden Zeitwerte seit dem 30. Juni 2021, die übertragene Gegenleistung und den Nettoabfluss unter Berücksichtigung übernommener Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente:
|
30. Juni 2021
in Mio. € |
Anpassung Kaufpreisallokation
in Mio. € |
31. Dezember 2021
in Mio. € |
|
| Geschäfts- oder Firmenwert | 481 | 8 | 489 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 624 | 1 | 625 |
| Sachanlagen | 462 | - 8 | 454 |
| Vorräte | 147 | 8 | 155 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 202 | - 10 | 192 |
| Sonstige Forderungen | 21 | - 1 | 20 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 75 | - | 75 |
| Aktive latente Steuern | 21 | - | 21 |
| Rückstellungen | - 33 | - | - 33 |
| Finanzverbindlichkeiten | - 33 | - | - 33 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 194 | - | - 194 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - 42 | - | - 42 |
| Passive latente Steuern | - 148 | 2 | - 146 |
| Nettovermögen | 1.583 | - | 1.583 |
| Nicht beherrschende Anteile | - 39 | - | - 39 |
| Übertragene Gegenleistung | 1.544 | - | 1.544 |
| Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 75 | - | - 75 |
| Nettoabfluss aus Akquisitionen | 1.469 | - | 1.469 |
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kundenbeziehungen in Höhe von 412 Mio. € sowie Technologien in Bezug auf wasserbasierte Hybridtechnologien, Pulverharze für Beschichtungen und UV-härtende Systeme in Höhe von 176 Mio. €. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert basiert in großem Umfang auf diskontierten Zahlungsüberschüssen.
Der beizulegende Zeitwert der akquirierten Forderungen in Höhe von 212 Mio. € entfällt im Wesentlichen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum Erwerbszeitpunkt betrug der Bruttobetrag der vertraglichen Forderungen 214 Mio. €, als uneinbringlich wurden davon 2 Mio. € eingeschätzt.
Die nicht beherrschenden Anteile wurden im Zuge der Erstkonsolidierung mit der Neubewertungsmethode (Partial-Goodwill-Methode) bewertet. Der Wert der nicht beherrschenden Anteile auf Grundlage der Neubewertungsmethode entspricht in Summe 39 Mio. €.
Die mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundenen Kosten in Höhe von 42 Mio. € wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 38 Mio. € erfasst. Im Eigenkapital wurden Kosten in Höhe von 4 Mio. € berücksichtigt, welche im Zuge der Kapitalerhöhung im Vorfeld zur RFM-Akquisition entstanden sind. Von den Gesamtkosten sind bereits 38 Mio. € im Vorjahr berücksichtigt worden.
Der seit dem Akquisitionszeitpunkt erwirtschaftete Umsatz des erworbenen Geschäftsbereichs RFM betrug 862 Mio. € und das Ergebnis nach Steuern - 9 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern enthält Aufwendungen aus Einmaleffekten und der Kaufpreisallokation. Wäre die zuvor genannte Akquisition bereits zum 1. Januar 2021 erfolgt, so wiese Covestro Umsatzerlöse in Höhe von 16.266 Mio. € und ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 1.635 Mio. €, inkl. Aufwendungen aus Einmaleffekten und der Kaufpreisallokation, aus. Zwischenergebnisse zwischen RFM-Gesellschaften und Covestro wurden hierbei eliminiert.
Die Kaufpreisallokation für RFM ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da die Erstellung und Prüfung der zugrundeliegenden finanziellen Informationen noch andauern. Änderungen in der Zuordnung des Kaufpreises zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden werden sich daher noch ergeben.
Am 26. Juli 2021 wurde der Verkauf der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Veräußerungsgruppe) des Systemhaus-Geschäfts im Nahen Osten an den ehemaligen Mitgesellschafter Pearl Industries Overseas Ltd., Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), erfolgreich abgeschlossen. Der Verkauf dieses Systemhaus-Geschäfts ist Teil des Portfolio-Optimierungsprozesses von Covestro, im Rahmen dessen bereits im April 2017 das einzige nordamerikanische Systemhaus und im November 2019 das europäische Systemhaus-Geschäft veräußert wurden. Das Systemhaus-Geschäft gehörte zum Segment Solutions & Specialties und bietet kundenspezifische Polyurethan-Systeme vor allem im Bausektor an. Die Transaktion war als Share Deal strukturiert. Der im 4. Quartal 2020 erwartete Verkaufspreis war geringer als das zu veräußernde Nettovermögen, das entsprechend wertgemindert wurde. Die Wertminderungsaufwendungen führten zu einem Verlust von insgesamt 16 Mio. €, der in den Herstellungskosten, den Vertriebskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesen wurde. Im Zusammenhang mit dieser Veräußerung wurden kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 55 Mio. € und Verbindlichkeiten in Höhe von 22 Mio. € veräußert. Nach den bereits im Vorjahr erfassten Wertminderungen hatte der Veräußerungsverlust in Höhe von 1 Mio. € nur einen unwesentlichen Effekt auf das Ergebnis des Geschäftsjahres und wurde im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Am 31. Juli 2021 wurde der Verkauf von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppe) in Taoyuan (Taiwan, Großchina), die Teil der RFM-Akquisition und demzufolge dem Segment Solutions & Specialties zugeordnet waren, an Evermore Chemical Industry Co. Ltd., Nantou (Taiwan, Großchina), erfolgreich abgeschlossen. Im Zusammenhang mit dem Verkauf wurden produktionsrelevante Vermögenswerte in Höhe von 12 Mio. € veräußert. Darüber hinaus wurden auch Vorräte, die separat abgerechnet wurden, übertragen. Infolge der Neubewertung im Rahmen der Kaufpreisallokation führte der Verkauf zu einem unwesentlichen negativen Ergebniseffekt. Der Veräußerungsverlust in Höhe von 1 Mio. € wurde im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Die Umsatzerlöse werden nach der Kategorie "geografische Regionen und wesentliche Länder" aufgegliedert und umfassen hauptsächlich Erlöse aus Kundenverträgen sowie unwesentliche Miet- und Leasingerlöse. Die Tabelle enthält zusätzlich eine Überleitung der aufgegliederten Umsatzerlöse zu den berichtspflichtigen Segmenten.
|
Performance Materials
in Mio. € |
Solutions & Specialties
in Mio. € |
Sonstige/ Konsolidierung
in Mio. € |
Covestro-Konzern
in Mio. € |
|
| 2021 | ||||
| EMLA | 3.878 | 2.835 | 163 | 6.876 |
| davon Deutschland | 978 | 843 | 97 | 1.918 |
| NA | 1.926 | 1.594 | 33 | 3.553 |
| davon USA | 1.620 | 1.313 | 29 | 2.962 |
| APAC | 2.338 | 3.125 | 11 | 5.474 |
| davon China | 1.572 | 1.969 | 3 | 3.544 |
| 2020 | ||||
| EMLA | 2.572 | 1.894 | 134 | 4.600 |
| davon Deutschland | 657 | 624 | 61 | 1.342 |
| NA | 1.347 | 1.175 | 32 | 2.554 |
| davon USA | 1.156 | 942 | 30 | 2.128 |
| APAC | 1.549 | 1.991 | 12 | 3.552 |
| davon China | 993 | 1.252 | 5 | 2.250 |
Die nachfolgende Tabelle legt Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten dar.
|
01.01.2020
in Mio. € |
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.561 | 1.593 | 2.343 |
| Vertragsvermögenswerte | 43 | 43 | 62 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 18 | 22 | 37 |
Vertragsvermögenswerte werden für bedingte Ansprüche auf Gegenleistung im Austausch für bereits übertragene Güter oder Dienstleistungen gebildet. Dies geschieht im Wesentlichen durch Warenlieferungen in Konsignationslager externer Kunden. Bei Verkauf über Konsignationslager erhalten die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter. Entsprechend werden die Vertragsvermögenswerte in der Regel mit Rechnungsstellung als Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Vertragsverbindlichkeiten werden für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungserfüllung gebildet. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst.
Die im Geschäftsjahr 2021 erfassten Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt (oder teilweise erfüllt) worden sind, betragen 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).
Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte sowie der Vertragsverbindlichkeiten in der Berichtsperiode ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Umgliederung der zu Beginn der Berichtsperiode erfassten Vertragsvermögenswerte zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -40 | -43 |
| Zugänge aus erbrachten Leistungen, die in der Berichtsperiode noch nicht in Rechnung gestellt wurden | 43 | 62 |
| Anpassungen der Erlöse, die sich auf den entsprechenden Vertragsvermögenswert auswirken | -3 | - |
| Konzernkreisänderungen | - | - |
| Gesamt | - | 19 |
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren | -18 | - 22 |
| Zugänge aus erhaltenen Zahlungen abzüglich der Beträge, die in der Berichtsperiode als Umsatz erfasst wurden | 22 | 36 |
| Anpassungen der Erlöse, die sich auf die entsprechende Vertragsverbindlichkeit auswirken | - | - |
| Konzernkreisänderungen | - | 1 |
| Gesamt | 4 | 15 |
Die nachfolgende Tabelle legt den Transaktionspreis offen, der zum Bilanzstichtag den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist. Die Aufgliederung erfolgt nach der Berichtsperiode der voraussichtlichen Erfassung.
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
||
| 2021 | 648 | 2022 | 1.028 |
| 2022 | 633 | 2023 | 885 |
| 2023 | 465 | 2024 | 696 |
| 2024 | 323 | 2025 | 505 |
| 2025 | 102 | 2026 | 574 |
| 2026 und später | 155 | 2027 und später | 73 |
| Gesamt | 2.326 | Gesamt | 3.761 |
Die Angaben zum Transaktionspreis, der den noch verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, ergeben sich aus langfristigen Lieferverträgen im Sinne des IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers), in denen abzunehmende Mindestmengen quantitativ zwischen beiden Parteien vereinbart worden sind.
Es sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr enthalten. Ebenso sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen enthalten, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden und bei denen Anspruch auf eine Gegenleistung in der Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht und für die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags realisiert werden, der in Rechnung gestellt werden darf.
Variable Komponenten von Gegenleistungen aus Verträgen mit Kunden, z. B. im Falle von umsatz- bzw. volumenabhängigen Rabatten oder Preisformeln, bei denen sich die Preise an externen marktpreisbasierten Indizes orientieren, sind in der Angabe zum Transaktionspreis nur insoweit enthalten, als dass sie nicht begrenzt im Sinne des IFRS 15 sind.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 3 | 8 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 4 | 11 |
| Gewinne aus Derivaten | 2 | 1 |
| Übrige betriebliche Erträge | 54 | 79 |
| Gesamt | 63 | 99 |
Die Gewinne aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 aus eingebetteten Derivaten.
Die übrigen betrieblichen Erträge der Berichtsperiode enthielten im Wesentlichen Versicherungserstattungen in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) sowie erhaltene Versicherungsprämien in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | -12 | - 6 |
| Aufwand aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen | -7 | -5 |
| Verluste aus Derivaten | -3 | -1 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | -77 | - 69 |
| Gesamt | -991 | - 81 |
Die Verluste aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 aus eingebetteten Derivaten.
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2021 enthielten im Wesentlichen Versicherungsaufwendungen in Höhe von 43 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €).
Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Löhne und Gehälter | -1.341 | - 1.895 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -382 | - 403 |
| davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme | -95 | -111 |
| davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme | -122 | -115 |
| Gesamt | -1.723 | - 2.298 |
Der Personalaufwand im Jahr 2021 stieg im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für kurzfristige variable Vergütungen im Rahmen des konzernweiten "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) und durch die gestiegene Anzahl von Mitarbeitenden infolge der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande), am 1. April 2021.
| 2020 | 2021 | |
| Produktion | 10.885 | 11.349 |
| Marketing und Vertrieb | 3.181 | 3.257 |
| Forschung und Entwicklung | 1.213 | 1.421 |
| Verwaltung | 1.457 | 1.530 |
| Gesamt | 16.736 | 17.557 |
| Auszubildende | 514 | 530 |
Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.
Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus der Equity-Bewertung des assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), in Höhe von -21 Mio. € (Vorjahr: -20 Mio. €) sowie der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbuz Ramat Yochanan (Israel), in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Darüber hinaus waren 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) Dividendenerträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten.
→ Siehe Anhangangabe 15 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen"
Das Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Aufwendungen | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -50 | - 58 |
| Zinsaufwendungen aus Devisentermingeschäften | -23 | - 21 |
| Erträge | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 6 | 5 |
| Zinserträge aus Devisentermingeschäften | 20 | 33 |
| Gesamt | -47 | - 41 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasing in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) sowie aus Anleihen der Covestro AG in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €). Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Devisentermingeschäften beinhalteten zinsinduzierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts und die Terminkomponente.
Das übrige Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Aufwendungen aus der Aufzinsung verzinslicher Rückstellungen | -19 | - 13 |
| Erträge aus Fremdwährungsgeschäften | 3 | 1 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen | -16 | - 11 |
| Gesamt | -32 | - 23 |
Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltete im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 18 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €). Zudem wurden im Geschäftsjahr 2021 Erträge in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) aus Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekten aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen realisiert.
Die übrigen finanziellen Aufwendungen beinhalteten 5 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) negative Zinserträge aus Bankeinlagen und Geldmarktfonds.
Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Tatsächliche Ertragsteuern | -199 | - 628 |
| davon Steueraufwand laufendes Jahr | -199 | - 627 |
| davon Steueraufwand Vorjahre | - | -1 |
| Latente Steuern | 48 | 62 |
| davon aus temporären Unterschieden | 14 | 55 |
| davon aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften | 34 | 7 |
| Gesamt | -151 | - 566 |
Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | |||||
|
Aktive latente Steuern
in Mio. € |
Passive latente Steuern
in Mio. € |
davon erfolgswirksam
in Mio. € |
Aktive latente Steuern
in Mio. € |
Passive latente Steuern
in Mio. € |
davon erfolgswirksam
in Mio. € |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | 27 | -13 | 14 | 46 | -162 | -116 |
| Sachanlagen | 119 | -258 | -139 | 125 | -297 | -172 |
| davon Nutzungsrechte aus der Anwendung von IFRS 16 | - | -127 | -127 | - | - 142 | - 142 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 1 | -43 | -42 | - | - 57 | - 51 |
| Vorräte | 41 | -1 | 40 | 85 | - 3 | 82 |
| Forderungen | 6 | -24 | -18 | 5 | - 30 | - 25 |
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 710 | -16 | 24 | 523 | - 20 | - 14 |
| Andere Rückstellungen | 62 | -19 | 43 | 104 | - 12 | 92 |
| Verbindlichkeiten | 116 | -3 | 113 | 159 | - 2 | 157 |
| davon Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 | 116 | - | 116 | 135 | - | 135 |
| Verlustvorträge und Steuergutschriften | 41 | - | 41 | 54 | - | 54 |
| Gesamt | 1.123 | -377 | 76 | 1.101 | - 583 | 7 |
| davon langfristig | 1.060 | -345 | 973 | -532 | ||
| Saldierung | -198 | 198 | - 283 | 283 | ||
| Bilanzansatz | 925 | -179 | 818 | - 300 | ||
Im Zusammenhang mit der Aquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., welche am 1. April 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, sind passive latente Steuern in Höhe von insgesamt 146 Mio. € sowie aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 21 Mio. € als erfolgsneutraler Zugang in der Kaufpreisallokation berücksichtigt worden. Im Wesentlichen sind diese latenten Steuern in der Position "Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.
Von den gesamten Verlustvorträgen in Höhe von 482 Mio. € (Vorjahr: 277 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 353 Mio. € (Vorjahr: 277 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung einer Gesellschaft mit bestehenden Verlustvorträgen, aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 52 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) gebildet.
Für bestehende Verlustvorträge in Höhe von 129 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit.
| Steuerliche Verlustvorträge | ||
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Innerhalb von einem Jahr | - | 8 |
| Innerhalb von zwei Jahren | - | 19 |
| Innerhalb von drei Jahren | - | 19 |
| Innerhalb von vier Jahren | - | 15 |
| Innerhalb von fünf Jahren | - | 11 |
| Später | - | 57 |
| Gesamt | - | 129 |
Im Berichtsjahr wurden steuerliche Gutschriften in Höhe von 2 Mio. € aktiviert.
Im Jahr 2021 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 506 Mio. € (Vorjahr: 719 Mio. €). Davon entfallen 27 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlustvorträgen. Im Wesentlichen entfallen die latenten Steuerforderungsüberhänge auf den inländischen Organkreis der Covestro AG. Die Verluste beruhen insbesondere auf einmaligen Umsatz- und Gewinnrückgängen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie im Jahr 2020. Die gesamten latenten Steuerforderungsüberhänge wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften sowohl steuerliche Gewinne prognostiziert wurden, als auch steuerliche Strategien eine Nutzung der latenten Steuerforderungsüberhänge sicher stellen. Sowohl die temporären Differenzen wie auch die Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig und nutzbar. Die Planung geht hierbei von einer stabilen, positiven Geschäftsentwicklung zukünftiger Geschäftszyklen aus.
Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 13 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 128 Mio. € (Vorjahr: 88 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da das Mutterunternehmen die zeitliche Umkehr der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2021 von 566 Mio. € (Vorjahr: 151 Mio. €) wich um 59 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 507 Mio. € (Vorjahr: 126 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag im Jahr 2021 bei 23,2 % (Vorjahr: 20,8 %). Der effektive Steuersatz betrug 25,9 % (Vorjahr: 25,0 %).
Der Covestro-Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig. Die unterschiedlichen Steuersätze bewegten sich aufgrund nationaler Vorschriften zwischen 14,1 % % und 34,3 % (im Vorjahr zwischen 13,9 % und 34,0 %).
Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:
| 2020 | 2021 | |||
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
| Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz | 126 | 20,8 | 507 | 23,2 |
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge | -12 | -2,0 | - 12 | - 0,6 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 19 | 3,2 | 28 | 1,3 |
| Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge | - | - | 3 | 0,1 |
| Steuereffekte aus Vorjahren | -1 | -0,2 | 11 | 0,5 |
| Steuersatzänderungen | - | - | - 1 | - |
| Sonstige Steuereffekte | 19 | 3,2 | 30 | 1,4 |
| Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz | 151 | 25,0 | 566 | 25,9 |
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres errechnet. Für das Jahr 2021 wurde für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien von 193.165.396 Stück zugrunde gelegt, für das Jahr 2020 betrug diese Aktienanzahl 184.912.207 Stück. Im Jahr 2020 wurden durch Beschluss vom 13. Oktober 10.200.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben.
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 454 | 1.619 |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -5 | 3 |
| davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) | 459 | 1.616 |
| in Stück | in Stück | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG | 184.912.207 | 193.165.396 |
| in € | in € | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 2,48 | 8,37 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 2,48 | 8,37 |
|
Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. € |
Patente und Technologien
in Mio. € |
Vermarktungs- und Vorkaufsrechte
in Mio. € |
Produktionsrechte
in Mio. € |
Software
in Mio. € |
Sonstige Rechte
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 | 257 | 28 | 40 | 132 | 170 | 203 |
| Akquisitionen | 489 | 176 | 412 | - | - | 37 |
| Investitionen | - | - | - | - | 2 | 2 |
| Abgänge | - | - | - | - | - | -1 |
| Umbuchungen | - | - | 1 | - | 1 | - |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - | - | - | - | - |
| Währungsänderungen | 13 | 4 | 10 | 1 | -1 | 3 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 759 | 208 | 463 | 133 | 172 | 244 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2021 | 2 | 27 | 64 | 132 | 157 | 183 |
| Buchwerte 31.12.2021 | 757 | 181 | 399 | 1 | 15 | 61 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2021 | - | 13 | 30 | 2 | 8 | 10 |
| planmäßig | - | 13 | 30 | 1 | 8 | 10 |
| außerplanmäßig | - | - | - | 1 | - | - |
| Wertaufholungen 2021 | - | - | - | - | - | - |
|
Geleistete Anzahlungen
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 | 34 | 864 |
| Akquisitionen | - | 1.114 |
| Investitionen | 15 | 19 |
| Abgänge | - | - 1 |
| Umbuchungen | - | 2 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - |
| Währungsänderungen | - | 30 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 49 | 2.028 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2021 | 565 | |
| Buchwerte 31.12.2021 | 49 | 1.463 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2021 | - | 63 |
| planmäßig | - | 62 |
| außerplanmäßig | - | 1 |
| Wertaufholungen 2021 | - | - |
Die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande), führte zu signifikanten Zugängen beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten.
→ Siehe Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen"
Im Berichtsjahr wurden beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten Wertminderungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) erfasst. Wie im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen durchgeführt.
Für den Covestro-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte und Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind im Abschnitt "Werthaltigkeitsprüfungen" erläutert.
|
Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. € |
Patente und Technologien
in Mio. € |
Vermarktungs- und Vorkaufsrechte
in Mio. € |
Produktionsrechte
in Mio. € |
Software
in Mio. € |
Sonstige Rechte
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2019 | 265 | 28 | 92 | 90 | 156 | 205 |
| Akquisitionen | - | - | - | - | - | - |
| Investitionen | - | - | - | - | 2 | 1 |
| Abgänge | - | - | - | - | -4 | -2 |
| Umbuchungen | - | - | -48 | 48 | 16 | - |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - | -4 | -4 | - | - |
| Währungsänderungen | -8 | - | - | -2 | - | -1 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 | 257 | 28 | 40 | 132 | 170 | 203 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2020 | 2 | 14 | 33 | 130 | 150 | 171 |
| Buchwerte 31.12.2020 | 255 | 14 | 7 | 2 | 20 | 32 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2020 | 1 | 1 | 6 | 2 | 7 | 5 |
| planmäßig | - | 1 | 6 | 2 | 7 | 5 |
| außerplanmäßig | 1 | - | - | - | - | - |
| Wertaufholungen 2020 | - | - | - | - | - | - |
|
Geleistete Anzahlungen
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2019 | 36 | 872 |
| Akquisitionen | - | - |
| Investitionen | 14 | 17 |
| Abgänge | - | - 6 |
| Umbuchungen | -16 | - |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | -8 |
| Währungsänderungen | - | -11 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 | 34 | 864 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2020 | 500 | |
| Buchwerte 31.12.2020 | 34 | 364 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2020 | - | 22 |
| planmäßig | - | 21 |
| außerplanmäßig | - | 1 |
| Wertaufholungen 2020 | - | - |
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 | 3.499 | 12.184 | 769 | 844 | 17.296 |
| Akquisitionen | 112 | 271 | 24 | 47 | 454 |
| Investitionen | 90 | 324 | 54 | 497 | 965 |
| Abgänge | -47 | -190 | -23 | - | -260 |
| Umbuchungen | 84 | 385 | 16 | -487 | - 2 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | -9 | -1 | -2 | - | - 12 |
| Währungsänderungen | 142 | 570 | 43 | 19 | 774 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 3.871 | 13.543 | 881 | 920 | 19.215 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2021 | 2.282 | 10.309 | 590 | 2 | 13.183 |
| Buchwerte 31.12.2021 | 1.589 | 3.234 | 291 | 918 | 6.032 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2021 | 142 | 539 | 80 | 2 | 763 |
| planmäßig | 141 | 537 | 80 | 1 | 759 |
| außerplanmäßig | 1 | 2 | - | 1 | 4 |
| Wertaufholungen 2021 | -3 | - | - | - | - 3 |
Die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande), führte zu signifikanten Zugängen im Sachanlagevermögen.
→ Siehe Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen"
Im Berichtsjahr wurden bei den Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) und Wertaufholungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) erfasst.
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert. Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 1,8 % (Vorjahr: 2,1 %).
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2019 | 3.427 | 11.856 | 766 | 1.188 | 17.237 |
| Akquisitionen | - | - | - | - | - |
| Investitionen | 105 | 199 | 90 | 451 | 845 |
| Abgänge | -41 | -115 | -71 | -1 | - 228 |
| Umbuchungen | 127 | 637 | 15 | -779 | - |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | -12 | -3 | -1 | - | - 16 |
| Währungsänderungen | -107 | -390 | -30 | -15 | - 542 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 | 3.499 | 12.184 | 769 | 844 | 17.296 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2020 | 2.101 | 9.519 | 500 | 1 | 12.121 |
| Buchwerte 31.12.2020 | 1.398 | 2.665 | 269 | 843 | 5.175 |
| Abschreibungen und Wertminderungen 2020 | 163 | 507 | 82 | 2 | 754 |
| planmäßig | 150 | 504 | 81 | - | 735 |
| außerplanmäßig | 13 | 3 | 1 | 2 | 19 |
| Wertaufholungen 2020 | - | - | - | - | - |
Die bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind in den Sachanlagen erfasst.
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Buchwerte 01.01.2021 | 267 | 241 | 181 | 689 |
| Zugänge | 60 | 122 | 41 | 223 |
| Abgänge | -9 | -10 | -3 | - 22 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | -42 | -54 | -47 | - 143 |
| Sonstige Änderungen | 9 | 15 | 11 | 35 |
| Buchwerte 31.12.2021 | 285 | 314 | 183 | 782 |
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Buchwerte 01.01.2020 | 329 | 250 | 178 | 757 |
| Zugänge | 31 | 57 | 67 | 155 |
| Abgänge | -19 | -3 | -5 | - 27 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | -63 | -52 | -46 | - 161 |
| Sonstige Änderungen | -11 | -11 | -13 | - 35 |
| Buchwerte 31.12.2020 | 267 | 241 | 181 | 689 |
Die Nutzungsrechte beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Leasingverhältnisse für Produktions- und Logistikinfrastruktur beziehen sich im Wesentlichen auf die Anmietung von Tanks und Containern sowie Bahnkesselwagen. Für Tanks und Container beträgt die durchschnittliche Vertragslaufzeit 16 Jahre (Vorjahr: 15 Jahre), für Bahnkesselwagen zwölf Jahre (Vorjahr: zwölf Jahre). Leasingverhältnisse zur Anmietung von Immobilien, insbesondere Gebäuden, umfassen eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 14 Jahren (Vorjahr: zehn Jahre). Einige der zugrundeliegenden Leasingverträge enthalten variable Leasingzahlungen sowie Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.
→ Siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"
Die folgende Tabelle stellt die in der Kapitalflussrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge für sämtliche Leasingverhältnisse dar:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge: | ||
| Gesamte Auszahlungen aus Leasingverträgen | 196 | 184 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge: | ||
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 161 | 143 |
| Zinsaufwand | 28 | 26 |
| Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen | 11 | 14 |
| Aufwand aus Leasingverträgen mit geringwertigen Vermögenswerten | 3 | 2 |
| Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden | 2 | 2 |
Für kurzfristige, nicht in der Bilanz angesetzte Leasingverhältnisse bestanden per 31. Dezember 2021 Verpflichtungen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).
Weiter gehende Informationen zu den aus Leasingverträgen entstandenen Verbindlichkeiten und den Auszahlungen aus Leasingverhältnissen sind in folgenden Anhangangaben dargelegt.
→ Anhangangabe 22 "Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten"
→ Anhangangabe 27 "Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung"
Aus Operating-Leasingverträgen im Sinne von IFRS 16 (Leases) wurden im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €) generiert. Diese beziehen sich maßgeblich auf Immobilien. Des Weiteren werden ohne die unten aufgeführten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Folgejahr Leasingzahlungen aus der Vermietung in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) erwartet. Für die Jahre 2023- 2026 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 5 Mio. € erwartet, nach dem Jahr 2026 werden Leasingzahlungen in Höhe von 4 Mio. € erwartet.
Risiken aus der Vermietung von Immobilien werden bei Covestro im Regelfall durch Gebäudeversicherungen und durch die vertragliche Verpflichtung des Mieters, die Immobilie in seinen Ursprungszustand zurückzuversetzen, begrenzt. Darüber hinaus werden vorwiegend auf dem Verbraucherpreisindex basierende Preisanpassungsmechanismen vertraglich vereinbart.
Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen ermittelt. Für Gebäude und bebaute Grundstücke erfolgt dies nach dem Ertragswertverfahren, für unbebaute Grundstücke anhand des Vergleichswertverfahrens.
Zum 31. Dezember 2021 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 23 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €), der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 223 Mio. € (Vorjahr: 210 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 13 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 10 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €). Im Berichts- und Vorjahr wurden keine wesentlichen betrieblichen Aufwendungen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden, erfasst.
Die durch Vermietung von als Finanzinvestition eingestuften Immobilien erzielten Mieterträge resultieren teilweise aus durch den Covestro-Konzern vergebenen Erbbaurechts- und Pachtverträgen. Diese Verträge mit einer gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit von 34 Jahren beziehen sich auf Nutzungsareale für Unternehmen und Vertragspartner der chemischen Industrie an den deutschen Produktionsstandorten. Aus diesen langfristigen Verträgen werden nach heutigem Stand der Mietpreise für die nächsten Jahre jährlich rund 5 Mio. € an Nutzungsentgelten erzielt.
Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), sowie dessen Berücksichtigung im Covestro-Konzernabschluss.
→ Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" für eine Übersicht über die at-equity bewerteten Beteiligungen
Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von der damaligen Lyondell Chemicals Company, Houston, Texas (USA), mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt für Polyurethane zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde das Unternehmen PO JV, LP zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr 39,4 %). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu.
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse | 1.231 | 2.063 |
| Ergebnis nach Steuern | -59 | - 58 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | -20 | - 21 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | -20 | - 21 |
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Langfristige Vermögenswerte | 358 | 359 |
| Eigenkapital | 358 | 359 |
| Anteiliges Eigenkapital | 157 | 156 |
| Sonstige | -12 | - 15 |
| Buchwert | 145 | 141 |
Unter "Sonstige" werden überwiegend Anpassungen an die einheitlichen Bilanzierungsgrundsätze von Covestro, Unterschiedsbeträge im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung und deren Fortschreibung ausgewiesen.
Die Ergebnisdaten und Buchwerte der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbuz Ramat Yochanan (Israel) (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr 25 %), sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Steuern | 29 | 25 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | 7 | 6 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | 7 | 6 |
| Buchwert | 28 | 31 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Geldmarktfonds | 771 | 771 | 65 | 65 |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 365 | 360 | 402 | 394 |
| Sonstige Finanzanlagen | 14 | - | 27 | - |
| Forderungen aus Derivaten | 18 | 13 | 40 | 34 |
| Leasingforderungen | 8 | - | 8 | - |
| Gesamt | 1.176 | 1.144 | 542 | 493 |
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Geldmarktfonds in Höhe von 500 Mio. € an den Metzler Trust e. V., Frankfurt a. M., übertragen.
Die Forderungen aus Derivaten umfassten Devisentermingeschäfte in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) sowie eingebettete Derivate in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €).
→ Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten"
→ Siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien" für weitere Informationen zu den Geldmarktfonds, Ausleihungen und Bankeinlagen sowie sonstigen Finanzanlagen
Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Covestro der Leasinggeber und der Vertragspartner der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen zukünftig erwartete Leasingzahlungen in Höhe von 32 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) zugrunde. Im Berichtsjahr wurden für Finanzierungsleasingverträge Zinserträge in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) realisiert. Von den erwarteten Leasingzahlungen sind 1 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 3 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 3 Mio. €) und 28 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 29 Mio. €).
Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 537 | 830 |
| Unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren 1 | 1.123 | 2.081 |
| Geleistete Anzahlungen | 3 | 3 |
| Gesamt | 1.663 | 2.914 |
Der starke Anstieg des Vorratsvermögens im Geschäftsjahr 2021 ist im Wesentlichen auf die externe Marktsituation, speziell höhere Beschaffungs- und Energiekosten, sowie den Bestandsaufbau zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit für das Geschäftsjahr 2022 zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) ergebniswirksam in den Herstellungskosten erfasst.
Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Forderungen aus sonstigen Steuern | 108 | 104 | 226 | 223 |
| Rechnungsabgrenzungen | 81 | 75 | 99 | 90 |
| Vertragsvermögenswerte | 43 | 43 | 62 | 62 |
| Forderungen gegen Mitarbeitende | 6 | 6 | 8 | 8 |
| Forderungen aus Desinvestitionen | 11 | - | 13 | 13 |
| Erstattungsansprüche | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen | 2 | - | 4 | - |
| Übrige Forderungen | 107 | 65 | 96 | 36 |
| Gesamt | 360 | 295 | 510 | 434 |
Von den sonstigen Forderungen entfiel ein Betrag in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) auf finanzielle Forderungen. Die für finanzielle Forderungen zum Bilanzstichtag ermittelten Wertberichtigungen sind nicht wesentlich.
→ Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Informationen zu Vertragsvermögenswerten
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.
Das gezeichnete Kapital der Covestro AG hat sich im Jahr 2021 wie folgt entwickelt:
|
Anzahl Stückaktien
in Stück |
davon eigene Aktien
in Stück |
im Umlauf befindliche Aktien
in Stück |
Gezeichnetes Kapital
in Mio. € |
|
| 31.12.2020 | 193.200.000 | -39.456 | 193.160.544 | 193 |
| Ausgabe eigener Aktien | 39.456 | 39.456 | - | |
| 31.12.2021 | 193.200.000 | - | 193.200.000 | 193 |
Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2021 in 193.200.000 (Vorjahr: 193.200.000) auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Die Covestro AG gab 39.456 (Vorjahr: 95.859) eigene Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" an Mitarbeitende der deutschen Covestro-Gesellschaften aus. Zum 31. Dezember 2021 befanden sich keine eigenen Aktien im Bestand (Vorjahr: 39.456, einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,02 % entsprechend).
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel- / Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel- / Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).
Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2021 3.927 Mio. € (Vorjahr: 3.925 Mio. €). Die Erhöhung resultierte aus der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" (2 Mio. €).
Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2021 beträgt 3,40 € pro dividendenberechtigter Aktie, was auf Basis der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2021 einem Ausschüttungsvolumen von 657 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde pro dividendenberechtigter Aktie eine Dividende von 1,30 € im April 2021 gezahlt.
Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan), der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), der Japan Fine Coatings Co., Ltd., Ibaraki (Japan), der Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan), und der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung (Taiwan, Großchina).
Die Entwicklung der Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| 01.01. | 47 | 37 |
| Nichtergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | ||
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | -3 | 2 |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - | 35 |
| Dividendenzahlungen | -2 | - 11 |
| Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | -5 | 3 |
| 31.12. | 37 | 66 |
Das kumulierte sonstige Konzernergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
|
Währungsumrechnung
in Mio. € |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
in Mio. € |
|
| 01.01.2020 | 415 | 415 |
| Sonstiges Ergebnis | -206 | - 206 |
| Gesamtergebnis | -206 | - 206 |
| 31.12.2020 | 209 | 209 |
| Sonstiges Ergebnis | 365 | 365 |
| Gesamtergebnis | 365 | 365 |
| 31.12.2021 | 574 | 574 |
Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle von leistungsorientierten Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet.
→ Siehe Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" für die sich aus den beitragsorientierten Versorgungszusagen ergebenden Aufwendungen
Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen wurde wie folgt bilanziert:
| Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | ||||
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.977 | 1.054 | 146 | 145 | 2.123 | 1.199 |
| Inland | 1.862 | 948 | - | - | 1.862 | 948 |
| Ausland | 115 | 106 | 146 | 145 | 261 | 251 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen | 2 | 4 | - | - | 2 | 4 |
| Inland | 2 | 3 | - | - | 2 | 3 |
| Ausland | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Nettoverpflichtung | 1.975 | 1.050 | 146 | 145 | 2.121 | 1.195 |
| Inland | 1.860 | 945 | - | - | 1.860 | 945 |
| Ausland | 115 | 105 | 146 | 145 | 261 | 250 |
Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile:
| Pensionszusagen | ||||||
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 97 | 97 | 11 | 12 | 108 | 109 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 12 | 3 | - | 1 | 12 | 4 |
| Dienstzeitaufwand | 109 | 100 | 11 | 13 | 120 | 113 |
| Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen | 41 | 31 | 15 | 11 | 56 | 42 |
| Zinsertrag aus Planvermögen | -24 | -19 | -12 | -8 | -36 | -TI |
| Nettozins | 17 | 12 | 3 | 3 | 20 | 15 |
| Gesamtaufwand | 126 | 112 | 14 | 16 | 140 | 128 |
| Andere Leistungszusagen | ||
| Ausland | ||
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2 | 2 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | - | - |
| Dienstzeitaufwand | 2 | 2 |
| Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen | 4 | 3 |
| Zinsertrag aus Planvermögen | - | - |
| Nettozins | 4 | 3 |
| Gesamtaufwand | 6 | 5 |
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 Erträge aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen von 510 Mio. € (Vorjahr: 130 Mio. € ergebnismindernd) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Diese resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Abzinsungssätzen und beziehen sich mit 500 Mio. € (Vorjahr: 119 Mio. € ergebnismindernd) auf Pensionsverpflichtungen und mit 10 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. € ergebnismindernd) auf Leistungszusagen.
Die Entwicklung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar:
| 2020 | 2021 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | 4.154 | 790 | 4.944 | 4.487 | 771 | 5.258 |
| Akquisitionen | - | - | - | 16 | 6 | 22 |
| Desinvestitionen | -3 | -3 | -6 | - | - | - |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 97 | 13 | 110 | 97 | 14 | 111 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 12 | - | 12 | 3 | 1 | 4 |
| Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen | 41 | 19 | 60 | 31 | 14 | 45 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | 225 | 69 | 294 | - 388 | - 41 | - 429 |
| davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter | 223 | 64 | 287 | - 363 | - 46 | - 409 |
| davon aufgrund veränderter demografischer Parameter | - | -4 | -4 | - | - | - |
| davon aufgrund von Erwartungsanpassungen | 2 | 9 | 11 | - 25 | 5 | - 20 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 10 | 1 | 11 | 14 | 1 | 15 |
| Zahlungen für Planabgeltung 1 | 8 | -8 | - | 2 | - 1 | 1 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | -28 | -41 | -69 | -31 | -46 | -77 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | -29 | -17 | -46 | - 33 | - 13 | - 46 |
| Währungsänderungen | - | -52 | -52 | - | 47 | 47 |
| 31.12. | 4.487 | 771 | 5.258 | 4.198 | 753 | 4.951 |
| davon andere Leistungszusagen | - | 147 | 147 | - | 147 | 147 |
| 2020 | 2021 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | 2.457 | 526 | 2.983 | 2.627 | 510 | 3.137 |
| Akquisitionen | - | - | - | 1 | 5 | 6 |
| Desinvestitionen | -1 | -3 | -4 | - | - | - |
| Zinsertrag aus Planvermögen | 24 | 12 | 36 | 19 | 8 | 27 |
| Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge | 116 | 47 | 163 | 93 | - 10 | 83 |
| Arbeitgeberbeiträge | 43 | 10 | 53 | 531 | 8 | 539 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 10 | 1 | 11 | 14 | 1 | 15 |
| Zahlungen für Planabgeltung 1 | 6 | -7 | -1 | - | - 1 | - 1 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | -28 | -41 | -69 | - 31 | - 46 | - 77 |
| Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen | - | - | - | - 1 | - | - 1 |
| Währungsänderungen | - | -35 | -35 | - | 30 | 30 |
| 31.12. | 2.627 | 510 | 3.137 | 3.253 | 505 | 3.758 |
| davon andere Leistungszusagen | - | 1 | 1 | - | 2 | 2 |
| 2020 | 2021 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | - | 2 | 2 | - | - | - |
| Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | - | -1 | -1 | - | 2 | 2 |
| Währungsänderungen | - | -1 | -1 | - | - | - |
| 31.12. | - | - | - | - | 2 | 2 |
| davon andere Leistungszusagen | - | - | - | - | - | - |
| 2020 | 2021 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | 1.697 | 266 | 1.963 | 1.860 | 261 | 2.121 |
| Akquisitionen | - | - | - | 15 | 1 | 16 |
| Desinvestitionen | -2 | - | -2 | - | - | - |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 97 | 13 | 110 | 97 | 14 | 111 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 12 | - | 12 | 3 | 1 | 4 |
| Nettozins | 17 | 7 | 24 | 12 | 6 | 18 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | 225 | 69 | 294 | -388 | -41 | -429 |
| Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge | -116 | -47 | -163 | -93 | 10 | -83 |
| Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | - | -1 | -1 | - | 2 | 2 |
| Arbeitgeberbeiträge | -43 | -10 | -53 | -531 | - 8 | -539 |
| Arbeitnehmerbeiträge | - | - | - | - | - | - |
| Zahlungen für Planabgeltung 1 | 2 | -1 | 1 | 2 | - | 2 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | - | - | - | - | - | - |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | -29 | -17 | -46 | - 33 | - 13 | - 46 |
| Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen | - | - | - | 1 | - | 1 |
| Währungsänderungen | - | -18 | -18 | - | 17 | 17 |
| 31.12. | 1.860 | 261 | 2.121 | 945 | 250 | 1.195 |
| davon andere Leistungszusagen | - | 146 | 146 | - | 145 | 145 |
Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (85 %; Vorjahr: 85 %) und die USA (11 %; Vorjahr: 11 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 57 % (Vorjahr: rund 61 %) gegenüber aktiven Mitarbeitenden, zu rund 35 % (Vorjahr: rund 31 %) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 8 % (Vorjahr: rund 8 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 38 % (Vorjahr: rund 40 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeitende, rund 54 % (Vorjahr: rund 53 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene sowie rund 8 % (Vorjahr: rund 7 %) auf ausgeschiedene Mitarbeitende mit unverfallbaren Ansprüchen.
Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen beziehen, beliefen sich auf 110 Mio. € (Vorjahr: 199 Mio. €). Auf andere Leistungszusagen entfielen weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Erträge aus dem Planvermögen.
Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | ||||
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen | 5.111 | 4.804 | 147 | 147 | 5.258 | 4.951 |
| Rückstellungsfinanziert | 94 | 135 | 144 | 143 | 238 | 278 |
| Fondsfinanziert | 5.017 | 4.669 | 3 | 4 | 5.020 | 4.673 |
| Deckungsstatus der fondsfinanzierten Zusagen | ||||||
| Vermögensüberdeckung | 2 | 6 | - | - | 2 | 6 |
| Vermögensunterdeckung | 1.883 | 919 | 2 | 2 | 1.885 | 921 |
Für die meisten Mitarbeitenden wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Covestro-Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeitenden. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch solche aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.
Es bestehen für die Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Covestro-Konzerns wird grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktueller Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken etc.), der regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolioeffizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet als vielmehr daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit hinreichender Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt.
Neben den an den Verpflichtungen ausgerichteten Kapitalanlagestrategien stellen Ausfinanzierungsmaßnahmen in Form von regelmäßigen oder auch außerordentlichen Dotierungen ein wirksames und risikoreduzierendes Instrument dar. So werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen, regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten potenzielle Ausfinanzierungsmaßnahmen entschieden. Kommt es zu einer außerordentlichen Dotierung, steigt der Ausfinanzierungsgrad unter Umständen signifikant an und reduziert dadurch die Volatilität der bilanzierten Nettoverpflichtungen. So kann in diesem Zusammenhang das Ausmaß des Planvermögens, das sich an der Verpflichtungsstruktur ausrichtet, weiter ausgebaut werden. Zudem sinkt die zukünftige Belastung des Cashflows aus operativer Tätigkeit aufgrund des Anstiegs des Planvermögens, welches zur Bedienung von Rentenzahlungen zur Verfügung steht.
Einen bedeutenden Versorgungsplan für Covestro stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen (Bayer-Pensionskasse), dar. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 geschlossen. Die rechtlich selbständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Ihre Finanzierung erfolgt über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeitendenbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Die Bayer AG, Leverkusen (Bayer AG), kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Covestro haftet nicht für Verpflichtungen anderer Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2020 wurden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen (Rheinische Pensionskasse) gewährt. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2021 geschlossen. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung.
Die über die Bayer- bzw. Rheinische Pensionskasse zugesagten Verpflichtungen sind als gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan) im Sinne von IAS 19 (Employee Benefits) einzuordnen. Ein charakteristisches Merkmal von gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber ist, dass Vermögenswerte von verschiedenen, nicht einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Arbeitgebern auf Ebene des Plans zusammengeführt und zur gemeinschaftlichen Gewährung von Pensionsleistungen an Arbeitnehmer verwendet werden. Abrechnungsverbände, die eine exakte Aufteilung des von der Pensionskasse verwalteten Planvermögens auf einzelne Arbeitgeber ermöglichen würden, existieren hierbei häufig - wie auch im Falle der Bayer- bzw. der Rheinischen Pensionskasse - nicht. Covestro wendet daher ein sachgerechtes Schätzverfahren an, um den rechnerischen Anteil am Planvermögen der Pensionskassen zu bestimmen.
Seit dem 1. Januar 2021 werden Pensionszusagen für Neueintritte im "Pensionsplan2021" gewährt. Hierbei handelt es sich um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Die Beitragszahlungen werden auf individueller Ebene der Mitarbeitenden in ein altersabhängiges Kapitalanlagemodell investiert. Die zukünftigen Pensionszahlungen ermitteln sich aus den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen. Die Anwartschaften werden vom Metzler Trust e. V., Frankfurt a. M. (Metzler Trust), verwaltet. Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 2021 bei Covestro beschäftigt waren und Anwartschaften auf eine Altersversorgung über die Rheinische Pensionskasse erworben haben, sind berechtigt, in den "Pensionsplan2021" zu wechseln.
Der Metzler Trust wird über den "Pensionsplan2021" hinaus als Versorgungsvehikel genutzt. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten der deutschen Mitarbeitenden des Covestro-Konzerns ab, wie z. B. Ansprüche aus Entgeltumwandlung, Pensionsverpflichtungen und Teile anderer Direktzusagen. Der Metzler Trust deckt den größten Anteil ausfinanzierter Versorgungszusagen in Deutschland ab. In diesem Zusammenhang sind ca. 35 % des Anlagevolumens mit Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) versehen.
Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren; es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen US-amerikanischen Pensionsplänen zugrundeliegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer "Master-Trust-Konstruktion" gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen.
Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Pensionären in den USA.
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen:
| Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | |||||
| Inland | Ausland | Ausland | ||||
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Planvermögen auf Basis öffentlich notierter Marktpreise | ||||||
| Immobilien und Immobilienfonds | - | - | 6 | 6 | - | - |
| Aktien und Aktienfonds | 556 | 495 | 52 | 51 | - | - |
| Kündbare Schuldtitel | - | - | 9 | 10 | - | - |
| Nichtkündbare Schuldtitel | 782 | 727 | 72 | 45 | - | - |
| Rentenfonds | 415 | 415 | 233 | 253 | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | 1 | - | - | - | - | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 154 | 759 | 8 | 10 | - | - |
| Sonstige | - | - | 9 | 10 | - | - |
| 1.908 | 2.396 | 389 | 385 | - | - | |
| Planvermögen, für das keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen | ||||||
| Immobilien und Immobilienfonds | 145 | 194 | - | - | - | - |
| Aktien und Aktienfonds | 29 | 70 | - | - | - | - |
| Kündbare Schuldtitel | 199 | 224 | - | - | - | - |
| Nichtkündbare Schuldtitel | 331 | 303 | - | - | - | - |
| Rentenfonds | - | - | - | - | - | - |
| Derivative Finanzinstrumente | - | - | - | - | - | - |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige | 15 | 66 | 120 | 118 | 1 | 2 |
| 719 | 857 | 120 | 118 | 1 | 2 | |
| Planvermögen | 2.627 | 3.253 | 509 | 503 | 1 | 2 |
In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren keine von Konzerngesellschaften gemieteten Immobilien enthalten. Ebenso waren keine über Fonds gehaltenen Covestro-Aktien bzw. Anleihen enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen. Im November 2021 wurden kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Form von Geldmarktfonds in Höhe von 500 Mio. € zur Deckung zukünftiger Pensionsansprüche in den Metzer Trust übertragen und werden im Planvermögen unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen.
Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können.
Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfasst, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen.
Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa von einem Sinken der Aktienkurse, Marktzinssteigerungen, Zahlungsausfällen bei einzelnen Schuldnern oder dem Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren.
Sinkende Kapitalmarktzinssätze, insbesondere bei Zinssätzen für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, hätten eine Erhöhung der Verpflichtungen zur Folge. Dies würde jedoch zumindest anteilig durch die im Gegenzug steigenden beizulegenden Zeitwerte der im Planvermögen gehaltenen Schuldtitel kompensiert.
Das Anleihenportfolio besteht ausschließlich aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens AA oder AAA. Das Portfolio berücksichtigt keine staatlich garantierten oder abgesicherten Anleihen. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt:
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
2020
in % |
2021
in % |
2020
in % |
2021
in % |
2020
in % |
2021
in % |
|
| Pensionszusagen | ||||||
| Abzinsungssatz | 0,70 | 1,20 | 1,70 | 2,15 | 0,80 | 1,30 |
| Erwartete Lohn- / Gehaltsentwicklung | 2,75 | 2,75 | 2,95 | 2,95 | 2,75 | 2,80 |
| Erwartete Rentenentwicklung | 1,60 | 1,80 | 2,72 | 2,75 | 1,75 | 1,90 |
| Andere Leistungszusagen | ||||||
| Abzinsungssatz | - | - | 2,30 | 2,75 | 2,30 | 2,75 |
In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2018 G, in den USA die MP-2021 Mortality Tables zugrunde gelegt. Die Parameter zur Bewertung des Versorgungsaufwands entsprechen den Bewertungsparametern der Versorgungsverpflichtung zum letzten Jahresabschluss.
Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Nettoverpflichtung, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 %-Punkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des Geschäftsjahres 2021:
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | -401 | 464 | -32 | 36 | - 433 | 500 |
| Änderung der erwarteten Lohn- / Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte | 28 | -26 | 3 | -3 | 31 | - 29 |
| Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte | 244 | -221 | 2 | -2 | 246 | - 223 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | -130 | 147 | -12 | 13 | - 142 | 160 |
| Andere Leistungszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | - | - | -9 | 10 | - 9 | 10 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | - | - | -4 | 5 | - 4 | 5 |
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | -457 | 533 | -36 | 40 | - 493 | 573 |
| Änderung der erwarteten Lohn- / Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte | 37 | -34 | 3 | -3 | 40 | - 37 |
| Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5%-Punkte | 269 | -242 | 3 | -2 | 272 | - 244 |
| Änderung der Sterbe Wahrscheinlichkeit um 10 % | -145 | 164 | -12 | 13 | - 157 | 177 |
| Andere Leistungszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | - | - | -9 | 10 | - 9 | 10 |
| Änderung der Sterbe Wahrscheinlichkeit um 10 % | - | - | -4 | 5 | - 4 | 5 |
Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), für die Krankheitskosten der Mitarbeitenden nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 6 % (Vorjahr: 7 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2032 schrittweise auf 5 % (Vorjahr: 5 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen:
| 2020 | 2021 | |||
|
Zunahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
Abnahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
Zunahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
Abnahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
|
| Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen | 13 | -10 | 11 | - 10 |
Folgende Auszahlungen bzw. Übertragungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne:
| Inland | Ausland | |||||
|
2020
in Mio. € |
2021 erwartet
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2022 erwartet
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021 erwartet
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | 43 | 38 | 531 | 33 | 8 | 7 |
| Andere Leistungszusagen | - | - | - | - | 2 | - |
| Gesamt | 43 | 381 | 531 | 33 | 10 | 7 |
| Ausland | ||
|
2021
in Mio. € |
2022 erwartet
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | 7 | 9 |
| Andere Leistungszusagen | 1 | - |
| Gesamt | 8 | 9 |
Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt:
| Auszahlung aus Planvermögen | Auszahlung vom Unternehmen | |||||
| Pensionen | Andere Leistungszusagen | Pensionen | ||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
|
| 2022 | 37 | 46 | - | 83 | 40 | 6 |
| 2023 | 40 | 30 | - | 70 | 42 | 5 |
| 2024 | 42 | 36 | - | 78 | 44 | 6 |
| 2025 | 45 | 32 | - | 77 | 47 | 7 |
| 2026 | 49 | 32 | - | 81 | 50 | 7 |
| 2027-2031 | 296 | 172 | 2 | 470 | 291 | 36 |
| Auszahlung vom Unternehmen | ||
| Andere Leistungszusagen | ||
|
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 2022 | 6 | 52 |
| 2023 | 7 | 54 |
| 2024 | 7 | 57 |
| 2025 | 7 | 61 |
| 2026 | 7 | 64 |
| 2027-2031 | 39 | 366 |
In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 20,8 Jahre (Vorjahr: 23,3 Jahre), im Ausland 11,5 Jahre (Vorjahr: 12,4 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 12,3 Jahren (Vorjahr: 12,8 Jahre).
Die einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt:
|
Steuern
in Mio. € |
Umweltschutz
in Mio. € |
Restrukturierung
in Mio. € |
Kunden- und Lieferantenverkehr
in Mio. € |
Rechtsstreitigkeiten
in Mio. € |
Personal
in Mio. € |
|
| 31.12.2020 | 3 | 44 | 3 | 12 | 4 | 267 |
| Akquisitionen | - | 1 | - | - | - | 14 |
| Zuführung | 3 | 4 | 7 | 26 | 2 | 617 |
| Inanspruchnahme | -3 | -3 | -3 | -18 | -2 | -172 |
| Auflösung | - | - | -1 | -2 | - | -22 |
| Aufzinsung | - | - | - | - | - | -2 |
| Währungsänderungen | - | 2 | 1 | - | - | 12 |
| 31.12.2021 | 3 | 48 | 7 | 18 | 4 | 714 |
| davon langfristig | - | 45 | 3 | 2 | - | 148 |
|
Sonstige
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| 31.12.2020 | 40 | 373 |
| Akquisitionen | 1 | 16 |
| Zuführung | 47 | 706 |
| Inanspruchnahme | -14 | -215 |
| Auflösung | -8 | - 33 |
| Aufzinsung | - | - 2 |
| Währungsänderungen | - | 15 |
| 31.12.2021 | 66 | 860 |
| davon langfristig | 25 | 223 |
Die Rückstellungen für Steuern umfassen Rückstellungen für sonstige, nicht ertragsbezogene Steuerarten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).
Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien.
Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2021 7 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) auf Abfindungen.
In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für variable Einmalzahlungen mit kurz- und langfristigem Anreizcharakter sowie sonstige Rückstellungen mit Personalbezug enthalten.
Bei den langfristigen Vergütungsprogrammen des Covestro-Konzerns handelt es sich um nach Mitarbeitendengruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden alle Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsprogrammen durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitendengruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst.
Der Vorstand, Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte von Covestro sind zur Teilnahme am aktienbasierten langfristigen Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt. Bemessungsbasis für "Prisma" ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt ("Prisma"-Zielbetrag). Der zur Auszahlung kommende Betrag wird durch Multiplikation des "Prisma"-Zielbetrags mit dem Total-Shareholder-Return (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie * und aller in der jeweiligen Performance-Periode ausgeschütteten Dividenden dividiert durch den Anfangskurs der Aktie) sowie der relativen Performance der Covestro-Aktie im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals ermittelt. Ab 2021 wurde "Prisma" erstmals um eine Nachhaltigkeitskomponente (Einsparungsziel für Treibhausgasemissionen [CO 2 -Äquivalente, CO 2 e]) erweitert.
→ Siehe "Vergütungsbericht" im Konzernlagebericht für weitere Informationen zur LTI-Nachhaltigkeitskomponente
Nach oben ist der zur Auszahlung kommende Betrag auf 200 % des "Prisma"-Zielbetrags begrenzt. Für den Fall, dass die Entwicklung der Covestro-Aktie signifikant unterhalb derjenigen des STOXX Europe 600 Chemicals liegt (bspw. bei negativer Kursentwicklung der Aktie und gleichzeitiger Wertsteigerung des Index), kann die "Prisma"-Zielerreichung den Wert Null annehmen, sodass keine Auszahlung erfolgt. Für die Tranche 2017 - 2020 betrug die Zielerreichung 39,9 %. Die Auszahlung in Höhe von 9 Mio. € erfolgte im Wesentlichen im Januar 2021.
Der Nettoaufwand für alle langfristigen Vergütungsprogramme betrug 17 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) auf das im folgenden Abschnitt näher beschriebene Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment".
Der in der Rückstellung berücksichtigte beizulegende Zeitwert für das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" betrug zum 31. Dezember 2021 40 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €). Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen stichtagsbezogenen Parametern basierte:
| Tranche | |||
| 2019 | 2020 | 2021 | |
| Risikoloser Zinssatz | - 0,47 % | - 0,27 % | - 0,15 % |
| Volatilität der Covestro-Aktie | 28,08 % | 36,56 % | 35,12 % |
| Volatilität STOXX Europe 600 Chemicals | 13,67% | 22,70% | 20,63% |
| Korrelation zwischen dem Aktienkurs und dem STOXX Europe 600 Chemicals | 0,60 | 0,74 | 0,73 |
Im Rahmen von "Covestment" konnten Mitarbeitende zahlreicher Konzerngesellschaften im Jahr 2021 einen festen Betrag ihrer Vergütung in Covestro-Aktien investieren, der von Covestro mit einem Zuschuss aufgestockt wurde. Der Zuschuss auf den Zeichnungsbetrag belief sich für das Jahr 2021 grundsätzlich auf 20 % - 30 % und wird jährlich neu festgelegt. Der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb war je nach Konzerngesellschaft und Position der oder des Mitarbeitenden auf einen Betrag von bis zu 3.600 € begrenzt. Insgesamt waren 99 % der weltweiten Belegschaft von Covestro zur Teilnahme an "Covestment" berechtigt.
Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des "Covestment"-Programms rund 282.000 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Aktienpreis von 55,04 € durch Mitarbeitende erworben. Die erworbenen Anteile unterliegen je nach Konzerngesellschaft einer Veräußerungssperre von mindestens einem Jahr ab Zeichnung.
Ein wesentliches externes Finanzierungsinstrument ist das im 1. Quartal 2016 aufgelegte Anleihenrahmenprogramm (Debt Issuance Programme) mit einem Volumen von 5,0 Mrd. €. Im Jahr 2016 wurden Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. € platziert, von denen eine festverzinsliche Tranche mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €) noch im Bestand ist. Eine Tranche (Zinskupon 1,00 %, Volumen 500 Mio. €) mit einer Laufzeit bis Oktober 2021 wurde am 7. Juli 2021 vorzeitig und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt. Im Jahr 2020 erfolgte die Platzierung weiterer Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. €. Die festverzinslichen Anleihen haben eine Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €).
Darüber hinaus hat die Covestro AG im Dezember 2021 einen Kredit in Höhe von 50 Mio. € abgeschlossen.
Zum 31. Dezember 2021 standen insgesamt Kreditlinien in Höhe von 2.817 Mio. € (Vorjahr: 3.969 Mio. €) zur Verfügung. Hiervon entfallen 2,5 Mrd. € auf die im März 2020 abgeschlossene syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Es bestehen zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr. Eine Option zur Laufzeitverlängerung wurde im März 2021 genutzt, um die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2026 zu verlängern. Ein wichtiges Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus.
Genutzt wurden von den bestehenden Kreditlinien 275 Mio. € (Vorjahr: 227 Mio. €), während 2.542 Mio. € (Vorjahr: 3.742 Mio. €) ungenutzt blieben.
Die Finanzverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Anleihen | 1.990 | 500 | 1.492 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 227 | 2 | 275 | 50 |
| Leasingverbindlichkeiten | 672 | 111 | 761 | 130 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 9 | 9 | 11 | 11 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | 2 | 1 |
| Gesamt | 2.899 | 622 | 2.541 | 192 |
| Fälligkeit |
31.12.2020
in Mio. € |
Fälligkeit |
31.12.2021
in Mio. € |
| 2021 | 622 | 2022 | 192 |
| 2022 | 115 | 2023 | 135 |
| 2023 | 90 | 2024 | 580 |
| 2024 | 554 | 2025 | 293 |
| 2025 | 268 | 2026 | 556 |
| 2026 und später | 1.250 | 2027 und später | 785 |
| Gesamt | 2.899 | Gesamt | 2.541 |
Die Finanzverbindlichkeiten des Covestro-Konzerns sind im Wesentlichen unbesichert.
In den Folgejahren sind Leasingraten in Höhe von 893 Mio. € (Vorjahr: 782 Mio. €) an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 132 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:
| 31.12.2020 | |||
| Fälligkeit |
Leasingraten
in Mio. € |
Hierin enthaltener Zinsanteil
in Mio. € |
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. € |
| 2021 | 131 | 20 | 111 |
| 2022 | 132 | 17 | 115 |
| 2023 | 104 | 14 | 90 |
| 2024 | 67 | 11 | 56 |
| 2025 | 51 | 8 | 43 |
| 2026 und später | 297 | 40 | 257 |
| Gesamt | 782 | 110 | 672 |
| 31.12.2021 | |||
| Fälligkeit |
Leasingraten
in Mio. € |
Hierin enthaltener Zinsanteil
in Mio. € |
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. € |
| 2022 | 150 | 20 | 130 |
| 2023 | 154 | 19 | 135 |
| 2024 | 96 | 15 | 81 |
| 2025 | 81 | 13 | 68 |
| 2026 | 69 | 10 | 59 |
| 2027 und später | 343 | 55 | 288 |
| Gesamt | 893 | 132 | 761 |
→ Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" für weitere Informationen zu Verbindlichkeiten aus Derivaten
Die sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 63 | 63 | 59 | 59 |
| Rechnungsabgrenzungen | 13 | 13 | 18 | 18 |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 11 | 2 | 20 | 8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden | 25 | 21 | 38 | 34 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 11 | 11 | 13 | 13 |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 12 | 12 | 11 | 11 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 22 | 22 | 37 | 37 |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 87 | 87 | 116 | 116 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 49 | 31 | 46 | 28 |
| Gesamt | 293 | 262 | 358 | 324 |
In den übrigen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) enthalten.
→ Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Details zu Vertragsverbindlichkeiten
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 dar:
| Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||
|
Buchwert
in Mio. € |
Fortgeführte Anschaffungskosten
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.343 | 2.343 | - | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 542 | |||
| Geldmarktfonds | 65 | - | - | 65 |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 402 | 393 | - | 9 |
| Sonstige Finanzanlagen | 27 | 27 | - | |
| Leasingforderungen | 8 | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 40 | 40 | ||
| Sonstige Forderungen 1 | 30 | 22 | - | 8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 649 | 649 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 2.541 | |||
| Anleihen | 1.492 | 1.492 | - | |
| Leasingverbindlichkeiten | 761 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 275 | 275 | - | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 2 | - | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 11 | 11 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.214 | 2.214 | - | |
| Sonstige Verbindlichkeiten 2 | 172 | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 3 | 3 | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 116 | 116 | - | |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 53 | 53 | - | |
|
Bewertung gemäß IFRS 16
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.343 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Geldmarktfonds | 65 | |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 402 | |
| Sonstige Finanzanlagen | 27 | |
| Leasingforderungen | 8 | 19 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 40 | |
| Sonstige Forderungen 1 | 30 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 649 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 1.568 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 761 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 280 | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 11 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.214 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten 2 | ||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 3 | |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 116 | |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 53 |
1 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen
sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich
nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 480
Mio. €.
2 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich
nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 186
Mio. €.
| Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||
|
Buchwert
in Mio. € |
Fortgeführte Anschaffungskosten
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.593 | 1.593 | - | - |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 1.176 | |||
| Geldmarktfonds | 771 | - | - | 771 |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 365 | 360 | - | 5 |
| Sonstige Finanzanlagen | 14 | 14 | - | |
| Leasingforderungen | 8 | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 18 | 18 | ||
| Sonstige Forderungen 1 | 31 | 25 | - | 6 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.404 | 1.404 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 2.899 | |||
| Anleihen | 1.990 | 1.990 | - | |
| Leasingverbindlichkeiten | 672 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 227 | 227 | - | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | 1 | - | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 9 | 9 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.241 | 1.241 | - | |
| Sonstige Verbindlichkeiten 2 | 150 | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 3 | 3 | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 87 | 87 | - | |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 60 | 60 | - | |
|
Bewertung gemäß IFRS 16
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.593 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Geldmarktfonds | 771 | |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 365 | |
| Sonstige Finanzanlagen | 14 | |
| Leasingforderungen | 8 | 21 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 18 | |
| Sonstige Forderungen 1 | 31 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.404 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 2.107 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 672 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 234 | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 9 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.241 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten 2 | ||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 3 | |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 87 | |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 60 |
1 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen
sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich
nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 329
Mio. €.
2 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich
nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 143
Mio. €.
Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:
In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.
Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.
Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:
| Beizulegender Zeitwert | Beizulegender Zeitwert | |||||
|
31.12.2020
in Mio. € |
Stufe 1
in Mio. € |
Stufe 2
in Mio. € |
Stufe 3
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
Stufe 1
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||||
| Geldmarktfonds | 771 | - | 771 | - | 65 | - |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 5 | - | - | 5 | 9 | - |
| Sonstige Finanzanlagen | 14 | 5 | - | 9 | 27 | 4 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 18 | - | 13 | 5 | 40 | - |
| Sonstige Forderungen | 6 | - | - | 6 | 8 | - |
| Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||||
| Leasingforderungen | 21 | - | - | 21 | 19 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 12 | - | 9 | 3 | 14 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||||
| Anleihen | 2.107 | 2.107 | - | - | 1.568 | 1.568 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 234 | - | 234 | - | 280 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | 1 | - | 2 | - |
|
Stufe 2
in Mio. € |
Stufe 3
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||
| Geldmarktfonds | 65 | - |
| Ausleihungen und Bankeinlagen | - | 9 |
| Sonstige Finanzanlagen | - | 23 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 34 | 6 |
| Sonstige Forderungen | - | 8 |
| Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||
| Leasingforderungen | - | 19 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 11 | 3 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||
| Anleihen | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 280 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | - |
Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.
Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.
Der beizulegende Zeitwert der durch die Covestro AG emittierten Anleihen wird auf Basis notierter, unangepasster Preise auf einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Auch für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).
Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der jeweils relevanten Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.
Die beizulegenden Zeitwerte der Geldmarktfonds entsprechen den Preisnotierungen der Fonds gemäß Artikel 29 i. V. m. Artikel 33 der EU-Verordnung 2017/1131 über Geldmarktfonds (Stufe 2).
Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Sowohl das Kreditrisiko der Vertragspartner als auch das eigene Kreditrisiko werden durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments und Debt Value Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.
Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren geschätzt werden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.
Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes arbeitet Covestro mit Start-up-Unternehmen zusammen und agiert als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt, die auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen geschätzt werden. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Venture-Capital-Unternehmens. Die wesentlichen Inputfaktoren beruhen auf nichtbeobachtbaren Marktdaten (Stufe 3). Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Schuldinstrumente würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.
Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Sofern für sonstige Finanzanlagen keine notierten, unangepassten Preise auf einem aktiven Markt für identische oder ähnliche Instrumente vorliegen und auch keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren, geeignet ist, wird der beizulegende Zeitwert mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Für bestimmte Finanzanlagen erfolgte die Bewertung auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie "Marktmultiplikatoren". Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Eigenkapitalinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.
Ferner werden die beizulegenden Zeitwerte von eingebetteten Derivaten auf Basis von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich um Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen oder regionalen sowie branchenbezogenen Preisindizes. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nichtbeobachtbaren Inputfaktoren - u. a. aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes - basiert. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsströme durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen höher (niedriger) wären.
In den sonstigen Forderungen ist eine bedingte Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Forderung wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Die Basis dafür bildet das erwartete EBITDA des veräußerten Geschäftsbereichs für das Jahr 2021. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen, laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Erwerbers. Es erfolgt die Einordnung in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Nettobuchwerte 01.01. | 21 | 22 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (-) | -5 | 2 |
| davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten | -5 | 2 |
| Erfolgsneutral erfasste Gewinne (+) /Verluste (-) | 1 | 14 |
| Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (-) | 5 | 5 |
| Nettobuchwerte 31.12. | 22 | 43 |
Die Gewinne und Verluste aus den in Stufe 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:
| ― |
erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen, |
| ― |
erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus der bedingten Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen sowie aus Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis sowie |
| ― |
erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten. |
Von den insgesamt 27 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfallen 18 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen, und 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Im Jahr 2021 erhielt der Covestro-Konzern 2 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 1 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die vollständig auf die Hi-Bis GmbH entfallen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte | -56 | 15 |
| davon Zinsergebnis | 1 | 3 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente | 1 | 2 |
| davon Zinsergebnis | - | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | 23 | 33 |
| davon Zinsergebnis | -3 | 12 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | -20 | - 87 |
| davon Zinsergebnis | -46 | - 53 |
Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt zentral durch die Covestro AG.
Die Ratingagentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit mit einem Investment Grade-Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick. Covestro bedient sich der von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen im Kapitalmanagement. Ziel des Kapitalmanagements ist eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen.
Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlustes für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar.
Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultiert nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertaufholungsbetrag auf 6 Mio. € (Vorjahr: Nettowertminderung 3 Mio. €).
Das Ausfallrisiko, dem der Covestro-Konzern aus seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten ausgesetzt ist, hängt maßgeblich von der Bonität des Kunden ab. Zur Steuerung dieses Risikos hat das Credit Management des Covestro-Konzerns einen Prozess implementiert, bei dem jeder Kunde auf Basis von internen und externen Daten hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Im Rahmen dieser Beurteilung werden sowohl quantitative als auch qualitative Daten ausgewertet. Es fließen u. a. Finanzdaten, Ratings, das Zahlungsverhalten sowie Daten über das Umfeld des Kunden in die Beurteilung ein. Auf Grundlage der finalen Bewertung erfolgt eine Einordnung des Kunden in eine von fünf Risikokategorien A bis E, wobei die Risikokategorie A die höchste und die Risikokategorie E die niedrigste Kreditwürdigkeit darstellt.
Für jede Risikokategorie wird auf Basis von aussagekräftigen Daten eine erwartete Ausfallquote ermittelt. So werden u. a. Ausfallwahrscheinlichkeiten von Ratingagenturen und Kreditversicherungsunternehmen, die historisch erfassten Wertberichtigungen des Covestro-Konzerns sowie Erfahrungswerte des Credit Managements bei der Ermittlung der Ausfallquoten berücksichtigt. Zudem fließen zukunftsgerichtete Informationen wie bspw. das Länderrating in die Ermittlung der Ausfallquote ein. Es wird jährlich ein Vergleich zwischen erwartetem und eingetretenem Verlust ("backtesting") durchgeführt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:
| Cluster | ||||||
| 2021 | A | B | C | D | E | Gesamt |
| Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
| Bruttobuchwert (in Mio. €) | 665 | 724 | 823 | 167 | 30 | 2.409 |
| Erwarteter Verlust (in Mio. €) | - | - | -2 | -1 | -2 | -5 |
| 2020 | A | B | C | D | E | Gesamt |
| Ausfallquote (in %) | 0,03 | 0,14 | 0,51 | 1,79 | 9,37 | |
| Bruttobuchwert (in Mio. €) | 337 | 535 | 582 | 175 | 18 | 1.647 |
| Erwarteter Verlust (in Mio. €) | - | -1 | -5 | -3 | -2 | - 11 |
Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 25 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 25 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtige Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sind z. B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Ausfall oder Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Credit Management.
Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Wertberichtigungen zum 01.01. | -36 | - 35 |
| Nettoneubewertung Wertberichtigungen | -3 | 6 |
| Ausbuchungen | 3 | 1 |
| Währungsänderungen | 1 | -1 |
| Wertberichtigungen zum 31.12. | -35 | - 29 |
Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Credit Management überschritten.
Forderungen in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) sind, im Wesentlichen durch Akkreditive, besichert.
Der Covestro-Konzern verfolgt grundsätzlich einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment-Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro zudem als Start-up-Investor. Die hieraus resultierenden Schuldinstrumente haben einen langfristigen Anlagehorizont und werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Das allgemeine Modell zur Berechnung und Erfassung von Wertminderungen nach IFRS 9 gilt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente, Kreditzusagen und Finanzgarantien. Covestro wendet den allgemeinen dreistufigen Ansatz für die Bewertung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste folgendermaßen an:
| ― |
Stufe 1: Die Risikovorsorge wird als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust berechnet, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit von historischen Daten abgeleitet wird, welche von anerkannten Ratingagenturen veröffentlicht werden. Der Covestro-Konzern geht davon aus, dass Investment-Grade-Ratings niedrige Kreditrisiken implizieren. |
| ― |
Stufe 2: Die Risikovorsorge wird in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste der Schuldinstrumente bemessen, wenn seit ihrer erstmaligen Erfassung ein signifikanter Anstieg der Kreditrisiken stattgefunden hat. Änderungen der Kreditrisiken werden anhand des tatsächlichen Zahlungsverhaltens und externer Informationen bewertet. Neben externen Ratings verwendet Covestro, wann immer verfügbar, Credit-Default-Swap-Preise und weitere zukunftsgerichtete Informationen, wie z. B. Ratingausblicke. |
| ― |
Stufe 3: Eine Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt bei Covestro, wenn eine beeinträchtigte Bonität bei einem Schuldinstrument festgestellt wird. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Kontrahent einen Insolvenzstatus erlangt hat, angemessene Informationen vorliegen, dass der Kontrahent ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder Schuldinstrumente mehr als 90 Tage überfällig sind. |
Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine Umklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2021 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente.
Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2021 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich.
Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die Fremdwährungsposition aus geplanten Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes gesteuert. Die geplante Fremdwährungsposition ist wie im Vorjahr nicht gesichert worden. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.
Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:
| ― |
dem nichtgesicherten Anteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung, |
| ― |
nichtgesicherten Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung sowie |
| ― |
Währungsrisiken aus eingebetteten Derivaten. |
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2021 insgesamt 5,9 Mio. € betragen (Vorjahr: 7,1 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:
| Währung |
2020
in Mio. € |
Währung |
2021
in Mio. € |
| USD | 2,7 | USD | 2,8 |
| CNY | 3,5 | CNY | 1,4 |
| AUD | 0,2 | AUD | 0,6 |
| Übrige | 0,7 | Übrige | 1,1 |
| Gesamt | 7,1 | Gesamt | 5,9 |
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Insbesondere die syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2026 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.
Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern durch seine Finanzinstrumente ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten und Darlehenszusagen. Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten:
| Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | |||||
|
31.12.2021
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2024
in Mio. € |
2025
in Mio. € |
2026
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | 1.492 | 20 | 20 | 520 | 11 | 511 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 275 | 51 | 1 | 1 | 226 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 761 | 150 | 154 | 96 | 81 | 69 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 1 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.214 | 2.214 | - | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 11 | 11 | - | - | - | - |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 116 | 116 | - | - | - | - |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 42 | 26 | 4 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | ||||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 14 | 13 | 1 | - | - | - |
| Forderungen aus Derivaten | ||||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 40 | 37 | 3 | - | - | - |
| Darlehenszusagen | - | 219 | - | - | - | - |
| Vertragliche Zahlungsströme | |
|
nach 2026
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | |
| Anleihen | 528 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 343 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | - |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | - |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 12 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - |
| Forderungen aus Derivaten | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - |
| Darlehenszusagen | - |
| Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | |||||
|
31.12.2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2024
in Mio. € |
2025
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | 1.990 | 523 | 20 | 20 | 520 | 11 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 227 | 3 | 1 | 1 | 1 | 226 |
| Leasingverbindlichkeiten | 672 | 131 | 132 | 104 | 67 | 51 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.241 | 1.241 | - | - | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 12 | 12 | - | - | - | - |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 87 | 87 | - | - | - | - |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 48 | 32 | 2 | 2 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | ||||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 12 | 10 | 1 | 1 | - | - |
| Forderungen aus Derivaten | ||||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 18 | 15 | 2 | 1 | - | - |
| Darlehenszusagen | - | 219 | - | - | - | - |
| Vertragliche Zahlungsströme | |
|
nach 2025
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | |
| Anleihen | 1.039 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 297 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | - |
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | - |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 12 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - |
| Forderungen aus Derivaten | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - |
| Darlehenszusagen | - |
Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestand die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, unter bestimmten Voraussetzungen Gründungsstockdarlehen in Höhe von insgesamt 219 Mio. € (Vorjahr: 219 Mio. €) zu gewähren, was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann. Der Sachverhalt wird in der vorstehenden Tabelle unter Darlehenszusagen ausgewiesen.
→ Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen"
Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.
Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.
Zum Jahresende 2021 wurde eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt. Dabei wurden die für diese Forderungen und Verbindlichkeiten relevanten Zinssätze in allen wesentlichen Währungen berücksichtigt. Die Analyse ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt würde (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) führen.
Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte keine Sicherung des Rohstoffpreisrisikos über derivative Finanzinstrumente.
Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte betrug zum Bilanzstichtag 2.822 Mio. € (Vorjahr: 1.722 Mio. €). Andere Marktrisiken wurden zum Bilanzstichtag nicht abgesichert.
Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Globalnetting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall eines beteiligten Vertragspartners. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:
|
Bruttobeträge der erfassten finanziellen
Vermögenswerte / Verbindlichkeiten
in Mio. € |
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/
Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen
werden
in Mio. € |
Saldierungsfähige Beträge in der Bilanz,
für die Verrechnungsvereinbarungen bestehen
in Mio. € |
Nettobeträge nach möglicher Saldierung
in Mio. € |
|
| 2021 | ||||
| Forderungen aus Derivaten | 34 | 34 | 4 | 30 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 11 | 11 | 4 | 7 |
| 2020 | ||||
| Forderungen aus Derivaten | 13 | 13 | 2 | 11 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 9 | 9 | 2 | 7 |
In der nachfolgenden Tabelle sind Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dargestellt:
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Gewährleistungsverträge | 3 | 4 |
| Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 3 | 5 |
| Gesamt | 6 | 9 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2020
in Mio. € |
31.12.2021
in Mio. € |
|
| Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben | 236 | 335 |
| Darlehenszusagen an die Pensionskassen | 219 | 219 |
| Vereinbarung zur Übernahme des Geschäftsbereiches RFM von Koninklijke DSM N. V. 1 | 1.629 | - |
| Gesamt | 2.084 | 554 |
1 Für weitere Informationen siehe
Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen"
Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen (insbesondere der Bayer AG) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und / oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen.
Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie compliancerelevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle. Die Ergebnisse gegenwärtig anhängiger bzw. künftiger Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können.
Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, sind indes nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.
Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid gewährleistet werden. Die Inbetriebnahme der Ende des Jahres 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Oberverwaltungsgericht). Das Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und die Trassenwahl für die Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Daraufhin setzte sich das Oberverwaltungsgericht wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinander und wies mit Urteil vom 31. August 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich ab. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen erhoben die Kläger im Februar 2021 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch einige ruhende Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig, deren Fortsetzung nur unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts möglich ist.
Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) - nebst zahlreichen weiteren Beklagten - die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer Diphenylmethan-Diisocyanat(MDI)- und Toluylen-Diisocyanat(TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierende Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaats und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weiteren Beklagte ein. Dieses Klageverfahren wurde von den Parteien ohne Anerkennung eines Präjudizes im November 2020 für die Dauer von zwei Jahren ruhend gestellt. Covestro sieht - auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI - derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen. Derzeit befindet sich das Verfahren in der sogenannten "Discovery Phase" (Beweiserhebungsphase).
Der Zufluss von Zahlungsmitteln aus operativer Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.193 Mio. € (Vorjahr: 1.234 Mio. €) zeigt den betrieblichen Einnahmenüberschuss und berücksichtigt darüber hinaus die Veränderungen der übrigen operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge.
Die im Vergleich zum Vorjahr um 959 Mio. € (77,7 %) höheren Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit resultierten im Wesentlichen aus einer Erhöhung des EBIT um 1.566 Mio. €, dem um 258 Mio. € höhere Mittelabflüsse aus dem Working Capital und um 391 Mio. € höhere Ertragsteuerzahlungen gegenüberstanden.
Im November 2021 wurden Geldmarktfonds in den Metzler Trust e. V., Frankfurt a. M., in Höhe von 500 Mio. € übertragen. Die Übertragung war nicht zahlungswirksam und führte somit nicht zu einem operativen Mittelabfluss.
Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1.995 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 1.769 Mio. €).
Im Wesentlichen handelt es sich um Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 764 Mio. € (Vorjahr: 704 Mio. €) sowie Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 1.469 Mio. € für den Erwerb des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande). Zudem erfolgten Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 188 Mio. € (Vorjahr: Auszahlungen in Höhe von 1.089 Mio. €).
Die Übertragung der Geldmarktfonds in den Metzler Trust e. V. in Höhe von 500 Mio. € war nicht zahlungswirksam und führte somit nicht zu einem investiven Mittelzufluss.
Der Abfluss von Zahlungsmitteln aus Finanzierungstätigkeit betrug 965 Mio. € im Jahr 2021 (Vorjahr: Zufluss in Höhe von 1.204 Mio. €). Die Netto-Kredittilgung belief sich auf 624 Mio. € (Vorjahr: Netto-Kreditaufnahme in Höhe von 1.056 Mio. €). Kurzfristige Kreditaufnahmen und Schuldentilgungen wurden saldiert.
Im April 2021 wurde eine Dividende an die Aktionäre der Covestro AG in Höhe von 251 Mio. € (Vorjahr: 219 Mio. €) ausgezahlt.
Die in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen gezahlten Zinsen in Höhe von 81 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €), auf Anleihen in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) und auf Devisentermingeschäfte zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €).
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||
|
Buchwert 31.12.2020
in Mio. € |
Zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. € |
Wechselkursänderungen
in Mio. € |
Bewertungsänderungen
in Mio. € |
|
| Anleihen | 1.990 | -500 | - | 2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 227 | 19 | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 672 | -143 | 31 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | - | - |
| Finanzverschuldung 1 | 2.890 | -624 | 31 | 2 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
|
Erwerb (IFRS 3)
in Mio. € |
Leasingverträge
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 29 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 4 | 197 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - | |
| Finanzverschuldung 1 | 33 | 197 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
|
Sonstige Veränderungen
in Mio. € |
Buchwert 31.12.2021
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | 1.492 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 275 |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 761 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | 2 |
| Finanzverschuldung 1 | 1 | 2.530 |
1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte,
die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt
werden.
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||
|
Buchwert 31.12.2019
in Mio. € |
Zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. € |
Wechselkursänderungen
in Mio. € |
Bewertungsänderungen
in Mio. € |
|
| Anleihen | 997 | 991 | - | 2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10 | 218 | -1 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 735 | -152 | -35 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - | -1 | - | - |
| Finanzverschuldung 1 | 1.742 | 1.056 | -36 | 2 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
|
Leasingverträge
in Mio. € |
Sonstige Veränderungen
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | |
| Leasingverbindlichkeiten | 127 | -3 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | |
| Finanzverschuldung 1 | 127 | -1 |
|
Buchwert 31.12.2020
in Mio. € |
|
| Anleihen | 1.990 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 227 |
| Leasingverbindlichkeiten | 672 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 |
| Finanzverschuldung 1 | 2.890 |
1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte,
die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt
werden.
Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.
| 31.12.2020 | 31.12.2021 | |||
|
Forderungen
in Mio. € |
Verbindlichkeiten
in Mio. € |
Forderungen
in Mio. € |
Verbindlichkeiten
in Mio. € |
|
| Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen | 3 | 8 | - | 6 |
| Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung | 6 | - | 19 | - |
| 2020 | 2021 | |||
|
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
Empfangene Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
Empfangene Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
|
| Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen | 33 | 46 | 48 | 67 |
| Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung | 14 | 493 | 31 | 835 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
→ Siehe Anhangangabe 15 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen"
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erfasst.
Die empfangenen Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen umfassten Beratungsleistungen in Bezug auf Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen, welche zu marktüblichen Konditionen in Anspruch genommen wurden. Im Berichtsjahr 2021 wurden Leistungen in Höhe von 175 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) bezogen und es bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 23 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) zum 31. Dezember 2021.
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind diejenigen natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im Covestro-Konzern für das weltweite operative Covestro-Geschäft verantwortlich sind. Dazu gehören die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 17.023 Tsd. € (Vorjahr: 9.163 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 1.732 Tsd. € (Vorjahr: 1.679 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
|
2020
in Tsd. € |
2021
in Tsd. € |
|
| Summe der kurzfristigen Vergütung | 5.277 | 12.661 |
| Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) | 2.443 | 2.188 |
| Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen | 1.443 | 2.174 |
| Gesamtvergütung (nach IFRS) | 9.163 | 17.023 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 15.102 Tsd. € (Vorjahr: 6.947 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2021 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung ("Prisma") des Vorstands beträgt 4.176 Tsd. € (Vorjahr: 3.349 Tsd. €).
Für die im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurz- und langfristige variable Barvergütung 12.808 Tsd. € (Vorjahr: 3.883 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 12.594 Tsd. € (Vorjahr: 12.095 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 202 Tsd. € (Vorjahr: 1.015 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 7.696 Tsd. € (Vorjahr: 8.270 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Covestro-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 667 Tsd. € (Vorjahr: 652 Tsd. €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.698 Tsd. € (Vorjahr: 3.798 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2021 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.
Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (KPMG AG), der gesetzlich gewählte Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns. Vorrangig verantwortlicher Wirtschaftsprüfer für die Konzernabschlussprüfung ist seit dem 13. April 2018 Herr Dr. Markus Zeimes. Für die Durchführung der Konzernabschlussprüfung 2021 verantwortlich sind Frau Franziska Schenk und Herr Dr. Markus Zeimes. Herr Dr. Markus Zeimes unterzeichnet den Bestätigungsvermerk seit dem 31. Dezember 2018.
Für die erbrachten Dienstleistungen der KPMG AG wurden folgende Honorare als Aufwand im Geschäftsjahr erfasst:
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2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
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| Abschlussprüfungsleistungen | 2,3 | 3,8 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,2 | 0,2 |
| Steuerberatungsleistungen | 0,1 | 0,2 |
| Sonstige Leistungen | 0,1 | 0,2 |
| Gesamt | 2,7 | 4,4 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2021 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung, die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2021 sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen, inklusive Prüfungen im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes und ähnlicher Normen. Die Erhöhung der Honorare für Abschlussprüfungsleistungen gegenüber dem Vorjahr bezieht sich insbesondere auf prüferische Leistungen im In- und Ausland aufgrund der Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N. V., Heerlen (Niederlande), sowie auf prüferische Leistungen im Zusammenhang mit der Reorganisation des Konzerns aufgrund des Transformationsprojekts "LEAP".
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2021 beinhalten insbesondere die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen im Wesentlichen einen im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöhten Umfang an Beratungen zu Steuererklärungen und umsatzsteuerbezogenen Fragestellungen. Die sonstigen Leistungen enthalten im Wesentlichen Honorare für IT-Sicherheitsprüfungen, im Jahr 2021 zusätzlich in Bezug auf Cloud- und ähnliche Umgebungen, sowie Analysen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Seit dem 1. Januar 2022 sind keine Vorgänge eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben.
Leverkusen, 18. Februar 2022
Covestro AG
Der Vorstand
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Covestro AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind.
Leverkusen, 18. Februar 2022
Covestro AG
Der Vorstand
Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender
Sucheta Govil
Dr. Klaus Schäfer
Dr. Thomas Toepfer
Wir haben den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021, der Bilanz des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2021, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang des Covestro-Konzerns, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Covestro AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b Abs. 1, 315c HGB sowie des im Abschnitt "Vergütungsbericht" des Konzernlageberichts enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "EU-Taxonomie" der in Abschnitt "Erläuterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" des Konzernlageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung nach § 315b Abs. 1 HGB. Dort wird beschrieben, dass die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte Formulierungen und Begriffe enthalten, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, wie sie die erforderlichen Auslegungen der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte vorgenommen haben. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Konzernanhangangabe 3. Angaben zum Erwerb von RFM finden sich unter der Konzernanhangangabe 5.
Mit Wirkung zum 1. April 2021 hat Covestro die Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen/Niederlande, abgeschlossen. Insgesamt betrug die übertragene Gegenleistung EUR 1.544 Mio. Unter Berücksichtigung des erworbenen Nettovermögens ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 489 Mio.
Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden wurden nach IFRS 3 zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Die identifizierten Vermögenswerte beinhalten insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie Kundenbeziehungen und Technologien, sowie Sachanlagen und Vorräte. Zur Identifikation und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden hat die Gesellschaft externe Sachverständige hinzugezogen.
Die Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind komplex und beruhen auf ermessensbehafteten Annahmen des Vorstands. Zur Identifikation der erworbenen immateriellen Vermögenswerte wurden Annahmen hinsichtlich der Identifikationskriterien getroffen, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Verfügungsmacht von Covestro und der Separierbarkeit. Die wesentlichen Annahmen bei der Bewertung betreffen die Umsatz- und Margenentwicklung in der Unternehmensplanung des erworbenen Geschäftsbetriebs, die Synergieerwartungen, die Kapitalkosten, Lizenzraten, Laufzeiten, Reproduktionskosten und Restnutzungsdauern.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die erworbenen immateriellen Vermögenswerte unzutreffend identifiziert sind und die erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen fehlerhaft bewertet sind. Außerdem besteht das Risiko, dass die Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und sachgerecht sind.
Zunächst haben wir uns durch Befragungen von Covestro Mitarbeitern des Finanzbereichs sowie durch Würdigung der relevanten Verträge ein Verständnis von der Erwerbstransaktion verschafft. Unter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Identifikationsverfahren und Bewertungsmethoden beurteilt.
Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität der von der Gesellschaft beauftragten unabhängigen Sachverständigen beurteilt. Außerdem haben wir den Prozess der Identifikation der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden vor dem Hintergrund unserer Kenntnisse des Geschäftsmodells von RFM auf Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IFRS 3 gewürdigt. Die verwendeten Bewertungsmethoden haben wir auf Übereinstimmung mit den Bewertungsgrundsätzen untersucht.
Die Erfüllung der Identifikationskriterien für die erworbenen immateriellen Vermögenswerte Kundenbeziehungen, Technologien und Marken haben wir mit von der Gesellschaft hinzugezogenen externen Sachverständigen sowie Covestro Mitarbeitern aus dem Finanzbereich erörtert. Darüber hinaus haben wir das Vorliegen der notwendigen Identifikationskriterien, insbesondere Verfügungsmacht von Covestro und Separierbarkeit, gewürdigt.
Die erwartete Umsatz- und Margenentwicklung haben wir mit von der Gesellschaft hinzugezogenen externen Sachverständigen sowie Covestro Mitarbeitern aus dem Finanzbereich erörtert. Außerdem haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen für Vergleichsunternehmen untersucht. Die Synergieerwartungen wurden vom externen Sachverständigen mit den Covestro Planungsverantwortlichen diskutiert und beurteilt, inwiefern diese von üblichen Marktteilnehmern ebenfalls realisierbar wären. Wir haben diese Einschätzungen und die entsprechenden Begründungen gewürdigt. Die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten validiert.
Die zur Bewertung der immateriellen Vermögenswerte herangezogenen Lizenzraten und Laufzeiten sowie zur Bewertung der Sachanlagen herangezogenen Reproduktionskosten und Restnutzungsdauern wurden durch Befragungen der externen Sachverständigen und durch Vergleich mit eigenen Analysen auf ihre Angemessenheit hin untersucht. Zur Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit haben wir unter risikoorientierten Gesichtspunkten ausgewählte Berechnungen nachvollzogen und mit den Ergebnissen eigener Berechnungen verglichen.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zum Erwerb von RFM vollständig und sachgerecht sind.
Die Identifikation der erworbenen immateriellen Vermögenswerte anhand der durch die gesetzlichen Vertreter angewandten Kriterien erfolgt sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungsgrundsätzen. Die der Bewertung der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen zugrunde liegenden Berechnungsmethoden sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die wesentlichen Annahmen und Daten der Gesellschaft hinsichtlich der Identifikation der immateriellen Vermögenswerte und der Bewertung der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt vertretbar. Die Darstellung im Konzernanhang ist vollständig und sachgerecht.
Zur Segmentberichterstattung verweisen wir auf Konzernanhangangabe 4. Für Informationen zu Geschäfts- oder Firmenwerten verweisen wir auf die Konzernanhangangabe 13. Weitere Angaben zu den Segmenten sind im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente" dargestellt.
Zum 1. Juli 2021 haben die gesetzlichen Vertreter der Covestro AG die interne Steuerung und Berichterstattung verändert. Konsequenzen ergaben sich hieraus hinsichtlich der ausgewiesenen Segmente, des Buchwerts der (neuen) geschäftswerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie der Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten.
Für den von IFRS 8 geforderten "Management Approach" zur Abgrenzung von Segmenten, den resultierenden Zuschnitt der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und für die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf (neue) geschäftswerttragende zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind in hohem Maße Ermessensentscheidungen zu treffen. Zudem ist die Umstellung der Berichterstattungsstruktur sowie die Allokation der Buchwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten von hoher Komplexität gekennzeichnet.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Darstellungen zur Segmentberichterstattung nicht sachgerecht sind sowie die Auswirkungen der (neuen) geschäftswerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht sachgerecht umgesetzt sind.
Zunächst haben wir bei unserer Prüfung unter anderem beurteilt, ob die Segmentberichterstattung ab dem 1. Juli 2021 im Sinne der Anforderungen des "Management Approach" mit den unternehmensinternen Berichts- und Steuerungsstrukturen in Einklang steht. Dabei haben wir insbesondere die interne Berichterstattung an den Vorstand gewürdigt und uns durch Einsicht in Protokolle der Vorstandsbesprechungen davon überzeugt, dass die neue Segmentstruktur der internen regelmäßigen Berichterstattung an den Gesamtvorstand (Chief Operating Decision Maker) entspricht.
Darüber hinaus haben wir unter Einbindung von IT-Spezialisten die Umsetzung der neuen Berichtsstruktur in den IT-Systemen und die Ermittlung der Vorjahresvergleichszahlen nachvollzogen sowie die Darstellung der Segmentinformationen im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht beurteilt.
Weiterhin haben wir uns mit dem Zuschnitt der (neuen) geschäftswerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auseinandergesetzt und beurteilt, ob diese im Einklang mit der unternehmensinternen Überwachung der Geschäfts- oder Firmenwerte stehen. Darüber hinaus haben wir uns davon überzeugt, dass die Re-Allokation der Geschäfts- oder Firmenwerte nach relativen Zeitwerten unter Hinzuziehung unserer Bewertungsspezialisten sachgerecht erfolgt ist.
Die Neugliederung der Segmentstruktur und die damit verbundene Anpassung der Segmentberichterstattung sowie der Neuzuschnitt der geschäftswerttragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist nachvollziehbar und sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Konzernanhangangabe 3. Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte finden sich in der Konzernanhangangabe 13 und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im Konzernlagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente".
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2021 EUR 757 Mio und stellen somit 4,8 % der Bilanzsumme dar.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig überprüft. Ergeben sich unterjährig Hinweise auf eine mögliche Wertminderung (Impairment-Trigger), wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Goodwill-Impairment-Test durchgeführt. Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Stichtag für die jährliche Werthaltigkeitsprüfung ist der 1. Oktober 2021.
Die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz. Dies wirkt sich auch auf die Neuaufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte aus, da letztere anhand des relativen beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass eine bestehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht vollständig und sachgerecht sind.
Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug der Controllingabteilung sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte verschafft.
Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten sowohl für die Neuaufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte als auch für die anlassbezogene und die jährliche Werthaltigkeitsprüfung die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Als Quellen dienten hierbei im Wesentlichen Konjunkturberichte von anerkannten Brancheninstituten sowie Einschätzungen von Analysten.
Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir für alternative Szenarien Vergleichswerte berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse).
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind. Dies umfasste auch die Beurteilung der Angemessenheit der Anhangangaben nach IAS 36.134(f) zu den Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher, der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt vertretbar. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind vollständig und sachgerecht.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
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die Erklärung zur Unternehmensführung, die im gleichnamigen Kapitel des Konzernlageberichts enthalten ist, |
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die im Kapitel "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" des Konzernlageberichts enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben der nichtfinanziellen Erklärung, und |
| ― |
die im Konzernlagebericht enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten lageberichtsfremden Angaben. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Im Rahmen eines gesonderten Auftrags haben wir eine betriebswirtschaftliche Prüfung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 21. Februar 2022 hin.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind des Weiteren verantwortlich für die Aufstellung des im Konzernlagebericht in einem besonderen Abschnitt enthaltenen Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
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holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "covestroag-2021-12-31-de (2).zip" (SHA256-Hashwert: 6e5d50b8a14af18ec8a6299495ccffc4af6836a25ad733482c78b47862c7e1bc), enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) (10.2021) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― |
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. April 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. November 2021 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Covestro AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Zeimes.
Düsseldorf, den 21. Februar 2022
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Zeimes, Wirtschaftsprüfer
Schenk, Wirtschaftsprüferin
Wir haben die als "ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen" gekennzeichneten Abschnitte im "Covestro Geschäftsbericht 2021" (im Folgenden: "ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen") der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einer unabhängigen betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterzogen.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien.
Covestro AG wendet die in den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genannten Grundsätze und Standardangaben in Verbindung mit dem Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) des World Resources Institute (WRI) und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) als Berichtskriterien an (im Folgenden: "Berichtskriterien").
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, die in unseren Auftragsgegenstand fallen, abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen der Gesellschaft im Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― |
Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der Covestro AG zu erlangen |
| ― |
Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Covestro AG in der Berichtsperiode |
| ― |
Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Prüfungsumfang, einschließlich der Konsolidierung der Daten, |
| ― |
Befragungen von Mitarbeitern auf Gruppenebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due-Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind |
| ― |
Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente |
| ― |
Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Gruppenebene von allen Standorten gemeldet wurden |
| ― |
Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten Dormagen (Deutschland), Caojing (China), Baytown (USA), Markt Bibart (Deutschland), Ankleshwar (Indien), Niihama (Japan), Meppen (Deutschland), Maasvlakte (Niederlande) und Waalwijk (Niederlande) |
| ― |
Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen |
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise hinreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW-Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen der Covestro AG für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist.
Dieser Vermerk ist an den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Frankfurt am Main, den 21. Februar 2022
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Gerd Krause
ppa. Claudia Dietrich
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
Ein von den US-amerikanischen Banken herausgegebener Hinterlegungsschein, der das Eigentum an einer bestimmten Anzahl an hinterlegten Aktien eines ausländischen Unternehmens verbrieft und stellvertretend für die Originalaktien an den US-amerikanischen Börsen gehandelt wird
Region, die alle Staaten in der Region Asien und Pazifik umfasst
Stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen
Covestro-Venture-Capital-Ansatz, bei dem Covestro in junge Unternehmen mit innovativen Produkten, Lösungen oder Geschäftsmodellen investiert. Überall dort, wo wir diesen jungen Unternehmen einen Mehrwert bieten können, möchte Covestro aktiv unterstützen.
Aktienbeteiligungsprogramm, mit dem 99 % der weltweiten Belegschaft Covestro-Aktien zu vergünstigten Konditionen erwerben können
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält
Verlautbarungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V., welche die Anforderungen des HGB in Bezug auf die Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung konkretisieren
Angaben zu den Verfahren zur Erkennung, Verhinderung und Abschwächung von bestehenden oder möglichen negativen Auswirkungen in Bezug auf nichtfinanzielle Aspekte
Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuer
EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Ratingagentur, welche die unternehmerische Praxis von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung untersucht
Region, die alle Staaten in Europa, dem Nahen Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko) und Afrika umfasst
Konzernergebnis dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an ausstehenden Aktien der Berichtsperiode
Europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet
Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Internationales Accounting-System für Treibhausgasemissionen, das vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde
Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern
Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird
Umfasst einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung
Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
Das International Accounting Standards Board ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, welches die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und verabschiedet.
Internes Kontrollsystem, das die Einhaltung von Richtlinien durch technische und organisatorische Regeln im Unternehmen sicherstellt
Fachverein der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, der die Interessen seiner Mitglieder wahrt und deren Arbeit unterstützt
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird
Gewichteter durchschnittlicher Eigen- und Fremdkapitalkostensatz, der dem Rendite-/ Risikoprofil des Covestro-Konzerns einerseits und einer spezifischen Kapitalstruktur von Vergleichsunternehmen ("Peer Group") andererseits Rechnung trägt. Diese grundsätzlich aus Kapitalmarktinformationen abgeleiteten Kapitalkosten werden für Werthaltigkeitstests nach den IFRS verwendet.
Das auf die Aktionäre der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern
Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieverbrauch minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.
Internationale Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen
Austritt von Chemikalien oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks und Fässern
Unfallrate der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäftes, z. B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.
Region, welche die Staaten Kanada, Mexiko und USA umfasst
Zinstragende Verbindlichkeiten (exkl. Pensionsverbindlichkeiten) abzüglich der liquiden Mittel
Operatives Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Epoxide, die zur Herstellung von Polyurethanen verwendet wird
Bei "Prisma" handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (Mengenwachstum im Kerngeschäft, FOCF, ROCE).
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.
Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen
Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden
Entspricht dem operativen Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital
Das GHG Protocol unterscheidet bei der Bilanzierung von Treibhausgasen zwischen direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus der Erzeugung von extern bezogener Energie (Scope 2) sowie allen weiteren Emissionen, die vor oder nach unserer unternehmerischen Tätigkeit in der Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3).
Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainability Goals, SDGs) wurden von allen UN-Mitgliedern ratifiziert und traten am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie haben zum Ziel, weltweit die Armut zu bekämpfen, den Planeten zu schützen und Frieden und Wohlstand für alle zu sichern.
Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten
Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.
Die TCFD wurde vom Financial Stability Board gegründet, um einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über klimabedingte Risiken und Chancen zu entwickeln.
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird
Initiative von verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie für die weltweite Vereinheitlichung der Bewertungen von Lieferanten, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern
Weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung; die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, zehn universelle Prinzipien umzusetzen und ihre Fortschritte regelmäßig zu dokumentieren.
Entspricht der Differenz zwischen dem operativen Ergebnis nach kalkulatorischen Ertragsteuern und den Kosten des eingesetzten Kapitals; ist der Wertbeitrag (Value Contribution) positiv, wird Wert geschaffen.
Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland
Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Wird für die interne Bemessung des absoluten Wertbeitrags verwendet.
Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die für ein Unternehmen aus interner und externer Sicht wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu identifizieren.
| Performance Materials | Solutions & Specialties | Sonstige/ Konsolidierung | ||||
|
4. Quartal 2020
1,2
in Mio. € |
4. Quartal 2021
in Mio. € |
4. Quartal 2020
1,2
in Mio. € |
4. Quartal 2021
in Mio. € |
4. Quartal 2020
1,2
in Mio. € |
4. Quartal 2021
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 1.594 | 2.259 | 1.371 | 2.005 | 42 | 74 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 257 | 596 | 6 | 8 | -263 | -604 |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 1.851 | 2.855 | 1.377 | 2.013 | -221 | -530 |
| Umsatzveränderung | ||||||
| Menge | 0,5% | -3,4% | 75,3% | |||
| Preis | 37,6% | 25,6% | 0,0% | |||
| Währung | 3,6% | 4,1 % | 0,9% | |||
| Portfolio | 0,0% | 19,9% | 0,0% | |||
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 3 | -0,8% | 13,0% | ||||
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||||||
| EMLA | 759 | 1.039 | 499 | 722 | 30 | 61 |
| NA | 340 | 582 | 305 | 457 | 9 | 10 |
| APAC | 495 | 638 | 567 | 826 | 3 | 3 |
| EBITDA 4 | 465 | 590 | 194 | 112 | -22 | -39 |
| EBIT 4 | 321 | 445 | 133 | 41 | -22 | -41 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 144 | 145 | 61 | 71 | - | 2 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 327 | 665 | 284 | 175 | 24 | -192 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 169 | 168 | 70 | 122 | 2 | 2 |
| Free Operating Cash Flow | 158 | 497 | 214 | 53 | 22 | -194 |
| Trade Working Capital 5 | 970 | 1.392 | 978 | 1.560 | 1 | - |
| Covestro-Konzern | ||
|
4. Quartal 2020
in Mio. € |
4. Quartal 2021
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 3.007 | 4.338 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | - | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 3.007 | 4.338 |
| Umsatzveränderung | ||
| Menge | 4,7 % | - 0,2 % |
| Preis | 5,4 % | 31,6 % |
| Währung | - 4,0 % | 3,8 % |
| Portfolio | -1,1% | 9,1 % |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 3 | 1,7 % | 4,6 % |
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||
| EMLA | 1.288 | 1.822 |
| NA | 654 | 1.049 |
| APAC | 1.065 | 1.467 |
| EBITDA 4 | 637 | 663 |
| EBIT 4 | 432 | 445 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 205 | 218 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 635 | 648 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 241 | 292 |
| Free Operating Cash Flow | 394 | 356 |
| Trade Working Capital 5 | 1.949 | 2.952 |
1 Auf dem Geschäftsjahr 2019 basierende
Vergleichsinformationen für die Segmente werden
aufgrund der neuen Organisationsstruktur nicht dargestellt.
2 Die Werte wurden wegen einer Änderung der
marktorientierten Vergütung für Geschäfte
zwischen den Segmenten Performance Materials und Solutions
& Specialties zum 1. Oktober 2021 rückwirkend
ermittelt und die Vergleichsinformationen entsprechend
angepasst.
3 Auf Basis der Definition des
Kerngeschäftes zum 31. März 2021 ermittelt
4 Die Ergebnisse der berichtspflichtigen
Segmente Performance Materials und Solutions &
Specialties enthalten den Ergebniseffekt aus
Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
5 Das Trade Working Capital beinhaltet
Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie Vertragsvermögenswerten abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsverbindlichkeiten und
Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31.
Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020.
| Performance Materials | Solutions & Specialties | Sonstige/ Konsolidierung | ||||
|
2020
1,2
in Mio. € |
2021
2
in Mio. € |
2020
1,2
in Mio. € |
2021
2
in Mio. € |
2020
1,2
in Mio. € |
2021
2
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 5.468 | 8.142 | 5.060 | 7.554 | 178 | 207 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 947 | 2.195 | 23 | 27 | -970 | -2.222 |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 6.415 | 10.337 | 5.083 | 7.581 | -792 | -2.015 |
| Umsatzveränderung | ||||||
| Menge | 1,6% | 11,8% | 17,0% | |||
| Preis | 48,1 % | 21,3% | 0,0% | |||
| Währung | -0,8% | -0,9% | -0,7% | |||
| Portfolio | 0,0% | 17,1% | 0,0% | |||
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 3 | 0,3% | 26,0% | ||||
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||||||
| EMLA | 2.572 | 3.878 | 1.894 | 2.835 | 134 | 163 |
| NA | 1.347 | 1.926 | 1.175 | 1.594 | 32 | 33 |
| APAC | 1.549 | 2.338 | 1.991 | 3.125 | 12 | 11 |
| EBITDA 4 | 896 | 2.572 | 743 | 751 | -167 | -238 |
| EBIT 4 | 323 | 2.003 | 545 | 503 | -172 | -244 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 573 | 569 | 198 | 248 | 5 | 6 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 674 | 1.875 | 649 | 418 | -89 | -100 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 498 | 488 | 203 | 273 | 3 | 3 |
| Free Operating Cash Flow | 176 | 1.387 | 446 | 145 | -92 | -103 |
| Trade Working Capital 5 | 970 | 1.392 | 978 | 1.560 | 1 | - |
| Covestro-Konzern | ||
|
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 10.706 | 15.903 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | - | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 10.706 | 15.903 |
| Umsatzveränderung | ||
| Menge | - 5,1 % | 6,5 % |
| Preis | - 5,7 % | 34,7 % |
| Währung | - 1,6 % | - 0,8 % |
| Portfolio | -1,3% | 8,1 % |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 3 | - 5,6 % | 10,0 % |
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||
| EMLA | 4.600 | 6.876 |
| NA | 2.554 | 3.553 |
| APAC | 3.552 | 5.474 |
| EBITDA 4 | 1.472 | 3.085 |
| EBIT 4 | 696 | 2.262 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 776 | 823 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 1.234 | 2.193 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 704 | 764 |
| Free Operating Cash Flow | 530 | 1.429 |
| Trade Working Capital 5 | 1.949 | 2.952 |
1 Auf dem Geschäftsjahr 2019 basierende
Vergleichsinformationen für die Segmente werden
aufgrund der neuen Organisationsstruktur nicht dargestellt.
2 Die Werte wurden wegen einer Änderung der
marktorientierten Vergütung für Geschäfte
zwischen den Segmenten Performance Materials und Solutions
& Specialties zum 1. Oktober 2021 rückwirkend
ermittelt und die Vergleichsinformationen entsprechend
angepasst.
3 Auf Basis der Definition des
Kerngeschäftes zum 31. März 2021 ermittelt
4 Die Ergebnisse der berichtspflichtigen
Segmente Performance Materials und Solutions &
Specialties enthalten den Ergebniseffekt aus
Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
5 Das Trade Working Capital beinhaltet
Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie Vertragsvermögenswerten abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsverbindlichkeiten und
Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31.
Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020.
|
1. Quartal 2020
1
in Mio. € |
2. Quartal 2020
1
in Mio. € |
3. Quartal 2020
1
in Mio. € |
4. Quartal 2020
1
in Mio. € |
1. Quartal 2021
1
in Mio. € |
2. Quartal 2021
1
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 2.783 | 2.156 | 2.760 | 3.007 | 3.307 | 3.956 |
| Performance Materials | 1.383 | 1.055 | 1.436 | 1.594 | 1.740 | 1.957 |
| Solutions & Specialties | 1.341 | 1.060 | 1.288 | 1.371 | 1.529 | 1.951 |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 2 | -4,1 % | -22,7% | 2,9% | 1,7% | 5,3% | 35,0% |
| EBITDA | 254 | 125 | 456 | 637 | 743 | 817 |
| Performance Materials 3 | 115 | 37 | 279 | 465 | 630 | 644 |
| Solutions & Specialties 3 | 209 | 123 | 217 | 194 | 181 | 237 |
| EBIT | 67 | -68 | 265 | 432 | 556 | 607 |
| Performance Materials 3 | -26 | -107 | 135 | 321 | 489 | 502 |
| Solutions & Specialties 3 | 165 | 75 | 172 | 133 | 138 | 170 |
| Finanzergebnis | -39 | -17 | -22 | -13 | -29 | -18 |
| Ergebnis vor Steuern | 28 | -85 | 243 | 419 | 527 | 589 |
| Ergebnis nach Steuern | 21 | -53 | 180 | 306 | 395 | 450 |
| Konzernergebnis | 20 | -52 | 179 | 312 | 393 | 449 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | -110 | 171 | 538 | 635 | 428 | 553 |
| Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 139 | 147 | 177 | 241 | 110 | 179 |
| Free Operating Cash Flow | -249 | 24 | 361 | 394 | 318 | 374 |
|
3. Quartal 2021
1
in Mio. € |
4. Quartal 2021
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 4.302 | 4.338 |
| Performance Materials | 2.186 | 2.259 |
| Solutions & Specialties | 2.069 | 2.005 |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 2 | 0,8% | 4,6 % |
| EBITDA | 862 | 663 |
| Performance Materials 3 | 708 | 590 |
| Solutions & Specialties 3 | 221 | 112 |
| EBIT | 654 | 445 |
| Performance Materials 3 | 567 | 445 |
| Solutions & Specialties 3 | 154 | 41 |
| Finanzergebnis | -20 | - 10 |
| Ergebnis vor Steuern | 634 | 435 |
| Ergebnis nach Steuern | 473 | 301 |
| Konzernergebnis | 472 | 302 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 564 | 648 |
| Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 183 | 292 |
| Free Operating Cash Flow | 381 | 356 |
1 Die Werte wurden wegen einer Änderung der
marktorientierten Vergütung für Geschäfte
zwischen den Segmenten Performance Materials und Solutions
& Specialties zum 1. Oktober 2021 rückwirkend
ermittelt und die Vergleichsinformationen entsprechend
angepasst.
2 Auf Basis der Definition des
Kerngeschäftes zum 31. März 2021 ermittelt
3 Die Ergebnisse der berichtspflichtigen
Segmente Performance Materials und Solutions &
Specialties enthalten den Ergebniseffekt aus
Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
|
2017
in Mio. € |
2018
in Mio. € |
2019
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
|
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 1 | 3,4% | 1,5% | 2,0% | -5,6% | 10,0% |
| Umsatzerlöse (extern) | 14.138 | 14.616 | 12.412 | 10.706 | 15.903 |
| Performance Materials 2 | 7.606 | 7.757 | 6.173 | 5.468 | 8.142 |
| Solutions & Specialties 2 | 6.370 | 6.673 | 6.069 | 5.060 | 7.554 |
| EBITDA | 3.435 | 3.200 | 1.604 | 1.472 | 3.085 |
| EBIT | 2.808 | 2.580 | 852 | 696 | 2.262 |
| Finanzergebnis | -150 | -104 | -91 | -91 | - 77 |
| Konzernergebnis | 2.009 | 1.823 | 552 | 459 | 1.616 |
| Ergebnis je Aktie (in €) 3 | 9,93 | 9,46 | 3,02 | 2,48 | 8,37 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 2.361 | 2.376 | 1.383 | 1.234 | 2.193 |
| Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 518 | 707 | 910 | 704 | 764 |
| Free Operating Cash Flow | 1.843 | 1.669 | 473 | 530 | 1.429 |
| Trade Working Capital 4 | 2.177 | 2.353 | 1.965 | 1.949 | 2.952 |
| Nettofinanzverschuldung | 283 | 348 | 989 | 356 | 1.405 |
| ROCE | 33,4% | 29,5% | 8,4% | 7,0% | 19,5 % |
| Mitarbeitende (in FTE) | 16.176 | 16.770 | 17.201 | 16.501 | 17.909 |
1 Werte auf Basis der Definition des
Kerngeschäftes zum 31. März des jeweiligen
Folgejahres rückwirkend ermittelt
2 Vergleichsinformationen der Segmente für
die Geschäftsjahre 2017 - 2019 beruhen aufgrund der
neuen Organisationsstruktur auf ungeprüften Werten.
3 Werte auf Basis der gewichteten
durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden
stimmberechtigten Aktien, welche u. a. durch das
Aktienrückkaufprogramm vom 21. November 2017 bis 4.
Dezember 2018 sowie die Kapitalerhöhung vom 19.
Oktober 2020 maßgeblichen Veränderungen
unterlagen.
4 Das Trade Working Capital beinhaltet
Vorräte , Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Vertragsverbindlichkeiten und
Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31.
Dezember der Jahre 2018 bis 2021. Für das Jahr 2017
beinhaltet das Trade Working Capital Vorräte,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Vergleichsinformationen der Jahre 2018 und 2019 wurden
angepasst, siehe Anhangangabe 4 "Änderung der
Darstellung der gewährten Rabatte an Kunden und des
Trade Working Capital" des Geschäftsberichts 2020.
| HAUPTVERSAMMLUNG 2022 | 21. April 2022 |
| QUARTALSMITTEILUNG 1. QUARTAL 2022 | 3. Mai 2022 |
| HALBJAHRESFINANZBERICHT 2022 | 2. August 2022 |
| QUARTALSMITTEILUNG 3. QUARTAL 2022 | 25. Oktober 2022 |
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