Covestro AGLeverkusenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Folgende Gesellschaften machen im Geschäftsjahr 2022 von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch. scrollen
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2022 der Covestro Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Leverkusen, den 08.06.2022 Covestro AG |
||||||