Covestro AG

Leverkusen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

SPEEDING UP TO CIRCULARITY

GESCHÄFTSBERICHT 2022

BERICHTSPROFIL

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Dieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG, Leverkusen, beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

INKLUSIVE SPRACHE

Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben (bspw. durch Verwendung feststehender Begriffe wie "Arbeitnehmerbelange") greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter.

INTERAKTIVITÄT

Dieses Dokument enthält diverse interaktive Elemente. Sowohl die Inhaltsverzeichnisse, Kopfzeilen als auch die internen Verweise sind auf die jeweils angegebenen Inhalte verlinkt und führen nach Anklicken direkt zum genannten Ziel. Daneben sind die innerhalb der Texte aufgeführten externen Verweise interaktiv und führen nach Anklicken auf ein Ziel außerhalb dieses Dokuments wie bspw. unsere Covestro-Website.

Legende für die Verweise

Verweis auf Inhalte im Konzernlagebericht, dem Vergütungsbericht oder Konzernanhang

Verweis auf Inhalte in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen. Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernjahresabschlussprüfung sind, wurden durch den Abschlussprüfer einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen und sind im Dokument wie folgt gekennzeichnet:

Verweis auf Inhalte außerhalb des Konzernlageberichts, der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, des Vergütungsberichts und des Konzernanhangs. Die Informationen, auf die verwiesen wird, wurden keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen.

RUNDUNGEN UND PROZENTUALE ABWEICHUNGEN

Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.

Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

VERÖFFENTLICHUNG

Die vorliegende Veröffentlichung des Geschäftsberichts entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen elektronischen Berichtsformat gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist über die Website www.unternehmensregister.de zugänglich.

Dieser Geschäftsbericht wurde am 2. März 2023 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich.

KENNZAHLEN

COVESTRO-KONZERN

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2021 2022 Veränderung
Umsatzerlöse 15.903 Mio. € 17.968 Mio. € 13,0 %
Umsatzveränderung      
Menge 6,5 % - 5,0 %  
Preis 34,7 % 10,1 %  
Währung - 0,8 % 5,9 %  
Portfolio 8,1 % 2,0 %  
EBITDA 1 3.085 Mio. € 1.617 Mio. € - 47,6 %
EBITDA-Veränderung      
Menge 23,8 % - 10,0 %  
Preis 252,0 % 51,8 %  
Rohstoffpreis - 125,3 % - 95,3 %  
Währung - 0,1 % 4,7 %  
Sonstige 2 - 40,9 % 1,2 %  
EBIT 3 2.262 Mio. € 267 Mio. € - 88,2 %
Finanzergebnis - 77 Mio. € - 137 Mio. € 77,9 %
Konzernergebnis 4 1.616 Mio. € - 272 Mio. € .
Ergebnis je Aktie 5 8,37 € - 1,42 € .
Cashflows aus operativer Tätigkeit 6 2.193 Mio. € 970 Mio. € - 55,8 %
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 764 Mio. € 832 Mio. € 8,9 %
Free Operating Cash Flow 7 1.429 Mio. € 138 Mio. € - 90,3 %
Nettofinanzverschuldung 8, 9 1.405 Mio. € 2.434 Mio. € 73,2 %
Return on Capital Employed (ROCE) 10 19,5 % 2,0 %  
Weighted Average Cost of Capital (WACC) 11 6,6 % 7,0 %  
ROCE über WACC 10, 11 12,9 %-Punkte - 5,0 %-Punkte  
Mitarbeitende 9, 12 17.909 FTE 17.985 FTE 0,4 %
Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) 13 5,2 Mio. t 4,7 Mio. t - 9,6 %

1 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
2 Sonstige Veränderungen des EBITDA wie bspw. Veränderungen der Rückstellungen für die variable Vergütung
3 Earnings before Interest and Taxes (EBIT): Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern
4 Konzernergebnis: das auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern
5 Ergebnis je Aktie: entspricht nach IAS 33 (Earnings per Share) dem Konzernergebnis geteilt durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG. Die Berechnung basierte für das Jahr 2022 auf 190.933.438 Stückaktien (Vorjahr: 193.165.396 Stückaktien).
6 Cashflows aus operativer Tätigkeit: entsprechen den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach IAS 7 (Statement of Cash Flows)
7 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
8 Exklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
9 Jeweils zum Stichtag am 31. Dezember
10 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis vom EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird seit dem Jahr 2022 ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % (bisher: effektiver Steuersatz) mit dem EBIT multipliziert.
11 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt
12 Mitarbeitende auf Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents, FTE) umgerechnet
13 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen

VORWORT

3 FRAGEN AN ...

Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender

Sucheta Govil, Vorständin für Vertrieb und Marketing

Dr. Klaus Schäfer, Technologievorstand

Dr. Thomas Toepfer, Finanzvorstand

Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender

3 FRAGEN AN MARKUS STEILEMANN

Wie blicken Sie auf das Jahr 2022 zurück?

2022 war ein Jahr der Extreme: Krieg in Europa, stark gestiegene Rohstoff- und Energiekosten, zunehmende Inflation und anhaltende Einschränkungen durch die Coronavirus-Pandemie in China. All diese Krisen haben auch Covestro stark beeinflusst. Und trotzdem haben wir das vergangene Jahr gemeistert und zugleich strategisch wichtige Erfolge erzielt. So haben wir bewiesen, wie gut unsere 2021 eingeführte neue Organisationsstruktur mit ihrem noch stärkeren Kundenfokus greift. Was sich ebenfalls gezeigt hat: Unsere Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft ist mehr denn je genau der richtige Weg. Und: Als großartiges und geschlossenes Team haben meine Kolleginnen und Kollegen weltweit im Jahr 2022 erneut Anpassungsfähigkeit und Flexibilität bewiesen - ganz im Sinne unserer "Wir sind 1"-Kultur. Darauf bin ich stolz.

Neben allen Herausforderungen im vergangenen Jahr - was waren Ihre Highlights?

Es gibt einige Highlights aus dem letzten Jahr für mich. Mit unseren starken Nachhaltigkeitsaktivitäten waren wir auch 2022 voll am Puls der Zeit. Etwa mit unserem ambitionierten Ziel zur Klimaneutralität: Netto-Null-Emissionen bei eigenen Produktionsprozessen und eingekaufter Energie bis 2035. Wir haben Nachhaltigkeit noch stärker in unseren Prozessen verankert und im vergangenen Jahr auch in unser Steuerungssystem integriert. Zudem haben wir das zweite Kapitel unserer Strategie fest im Blick: nachhaltiges Wachstum. Ein gutes Beispiel dafür ist die Integration des 2021 zugekauften RFM-Geschäfts, die besser und schneller läuft als geplant. Insgesamt sind wir unserer Vision, Covestro vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, wieder ein großes Stück näher gekommen. Das zeigt sich auch in den neuen klimaneutralen und kreislauffähigen Produkten, die wir 2022 auf den Markt gebracht haben. Auch dass wir mit unseren innovativen Lösungen im letzten Jahr erneut tausende Besucherinnen und Besucher auf der weltgrößten Kunststoffmesse "K 2022" begeistern konnten, war ein tolles Highlight für mich. Dieser enge Austausch und die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden ist enorm wichtig und wir werden ihn weiter ausbauen.

Welche Erwartungen haben Sie für das Jahr 2023?

Ich gehe davon aus, dass das neue Jahr erst einmal weitergehen wird, wie 2022 endete. Die akuten Krisen und langfristigen Herausforderungen werden nach wie vor unsere volle Aufmerksamkeit erfordern. Wichtig ist besonders, die grüne Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft mit ganzer Kraft voran zutreiben. Höchste Priorität hat dabei der schnelle Übergang zu erneuerbaren Energiequellen. Ein Kraftakt, der nur im Schulterschluss von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik gelingen kann. Die Liste an Herausforderungen ist lang - die Liste unserer Lösungen dafür aber mindestens ebenso.

Ich bin davon überzeugt, dass wir die Flexibilität und Kreativität besitzen, mit fast jeder Situation umzugehen und uns anzupassen. Daher blicke ich auch optimistisch und mit Vorfreude in das Jahr 2023. Denn: Covestro ist auf dem richtigen Weg.

»Ich bin davon überzeugt, dass wir die Flexibilität und Kreativität besitzen, mit fast jeder Situation umzugehen und uns anzupassen.«

 

Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender

Sucheta Govil, Vorständin für Vertrieb und Marketing

3 FRAGEN AN SUCHETA GOVIL

2022 war durch Krieg in Europa, weltweite Energie- und Gasknappheit und Pandemien gekennzeichnet, die zu Unterbrechungen in den globalen Lieferketten geführt haben. Welche Auswirkungen hatte das auf Covestro?

Wir waren im vergangenen Jahr Zeuge enormer globaler und regionaler Herausforderungen: einer tiefgreifenden humanitären Krise aufgrund des anhaltenden Kriegs in Europa und der andauernden Pandemie, insbesondere in Asien. Infolgedessen kommt es in vielen Ländern zu einer anhaltenden Energie- und Gasknappheit. Außerdem wurden lebenswichtige Produktlieferketten rund um den Globus unterbrochen, was sich auf viele Branchen und Gesellschaften auswirkte. Auch wir haben in den letzten Jahren deutlich gespürt, wie sensibel globale Lieferketten sind. Bei Covestro verfolgen wir daher eine klare Strategie: Wir produzieren in den Regionen für die Regionen und in den Märkten für die Märkte. Das macht uns unabhängiger von Schwankungen und hat es uns ermöglicht, unsere Kunden auch im vergangenen Jahr zuverlässig zu beliefern. Zudem gehen wir neue Wege und kooperieren zum Beispiel beim Seetransport mit dem Lebensmitteleinzelhändler Lidl.

Wir werden weiterhin der bestmögliche Partner für unsere Kunden sein.

Trotz eines herausfordernden Jahres beschleunigt Covestro den Weg zur Kreislaufwirtschaft. Gab es im vergangenen Jahr Partnerschaften, die den Prozess vorangetrieben haben und auf die Sie besonders stolz sind?

Ich persönlich habe das Gefühl, dass jede Herausforderung uns widerstandsfähiger und kreativer macht, auch bei unseren Kooperationen. Auf unserem Weg zur vollständigen Kreislaufwirtschaft gibt es viele Wegbegleiter, die die gemeinsame Vision Wirklichkeit werden lassen. Branchenübergreifende Zusammenarbeit und Partnerschaften sind von grundlegender Bedeutung, um die Kreislaufwirtschaft in allen Teilen der Wertschöpfungskette zu verankern. Im vergangenen Jahr haben wir zum Beispiel einen großen Durchbruch mit dem Biotechnologie-Pionier Genomatica erzielt. Zum ersten Mal konnten wir eine pflanzliche Variante des chemischen Vorprodukts HDMA in nennenswerten Mengen herstellen. Auch unsere Zusammenarbeit mit Sinomax für klimafreundlichere Schaumstoffe und mit CGN zur Herstellung besonders leistungsfähiger Windkraftanlagen für mehr Ökostrom sind hier zu nennen. Ich bin überzeugt, dass wir die großen Herausforderungen unserer Zeit nur in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus Industrie und Wissenschaft sowie unseren Kunden bewältigen können.

Im vergangenen Jahr war die Einführung der ehrgeizigen Klimaziele ein wichtiges Ziel, insbesondere für die Kunden von Covestro. Können Sie das erläutern?

Wir wollen unseren Kunden helfen, ihren eigenen CO 2-Fußabdruck zu reduzieren und zirkulär zu werden. Deshalb wollen wir bis 2035 operativ klimaneutral werden. Das können wir nur schaffen, wenn wir unser Produktportfolio entsprechend anpassen: Langfristig wollen wir jedes Produkt in einer klimaneutralen Version anbieten. Hier haben wir im vergangenen Jahr bereits einige Meilensteine erreicht, unter anderem haben wir das erste klimaneutrale MDI in unser Sortiment aufgenommen, ein zentrales Vorprodukt, um zum Beispiel effektive Dämmstoffe herzustellen. Mit unserem neuen "CQ"-Konzept, das wir 2022 eingeführt haben, heben wir Produkte hervor, die mindestens 25 Prozent alternative Rohstoffe enthalten. So wird es für unsere Kunden noch einfacher, nachhaltige Alternativen zu erkennen. Gemeinsam beschleunigen wir so den Weg zur Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft.

»Branchenübergreifende Zusammenarbeit und Partnerschaften sind von grundlegender Bedeutung, um die Kreislaufwirtschaft in allen Teilen der Wertschöpfungskette zu verankern.«

 

Sucheta Govil, Vorständin für Vertrieb und Marketing

Dr. Klaus Schäfer, Technologievorstand

3 FRAGEN AN KLAUS SCHÄFER

Die Preise für Gas, Strom und Rohstoffe sind im Jahr 2022 drastisch gestiegen. Wie ist Covestro damit umgegangen?

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Situation rund um die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Energie und Rohstoffen im Jahr 2022, insbesondere in Europa, stark beeinträchtigt. Um das Ausmaß zu verdeutlichen: Unsere globalen Energiekosten haben sich von 2020 bis 2022 mehr als verdreifacht. Covestro arbeitet kontinuierlich daran, Prozesse energieeffizienter zu gestalten. Vor dem Hintergrund der drastischen Preissteigerungen im letzten Jahr haben wir zudem mehrere kurzfristige Maßnahmen ergriffen. So haben wir zum Beispiel an einzelnen Standorten einen temporären Brennstoffwechsel von Gas auf Öl umgesetzt, Investitionen in Energieeffizienz-Projekte in unseren Anlagen vorgezogen und unsere Büroflächen über den Winter konsolidiert. Auch weiterhin werden wir konsequent alle Möglichkeiten nutzen, unseren Energiebedarf zu senken. Gleichzeitig behalten wir unser Ziel im Blick, bis 2035 operativ klimaneutral zu werden.

Wo setzt Covestro in seinen Produktionsprozessen an, um klimaneutral zu werden?

Unser Ziel, bis 2035 operativ klimaneutral werden zu wollen, ist ambitioniert. Um das zu erreichen, bedienen wir drei große Hebel. Zum einen gestalten wir unsere Produktionsprozesse energieeffizienter und klimafreundlicher. Das geschieht durch die Senkung von Lachgasemissionen oder die Nutzung digitaler Technologien, um Anlagen effizienter zu steuern und Prozesse zu simulieren. Zum anderen stellen wir unsere Standorte zu 100 Prozent auf Strom aus erneuerbaren Quellen um. So decken wir unter anderem seit Januar 2023 rund 30 Prozent unseres Strombedarfs an unserem Standort in Shanghai durch Grün- und Solarstrom. Der dritte Hebel betrifft Dampf, den wir für unsere Produktionsprozesse nutzen. Um diesen zu erzeugen, wollen wir auch hier erneuerbare Energien nutzen. Hierfür untersuchen wir die Verwendung innovativer Technologien wie Hochleistungs-Wärmepumpen, Biogas oder grünen Wasserstoff als Energiequelle. Diese vollumfängliche Umstellung ist nicht leicht, aber machbar. Und mit unseren Technologien und klarem Plan sind wir auf einem guten Weg.

Wie steht es um Investitionen bei Covestro?

Auf unserem Weg zur Kreislaufwirtschaft sind Investitionen in innovative Technologien und den Ausbau unseres nachhaltigen Produktportfolios fundamental. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in 2022 mussten wir unsere Investitionsplanung anpassen. Diese Entscheidungen sind uns nicht leichtgefallen. Dennoch haben wir für den Zeitraum 2015 bis 2022 bereits rund 2,5 Mrd. Euro in Wachstum investiert und Projekte wie den Bau der neuen Chloranlage in Spanien oder einer Vulkollan®-Anlage in Thailand erfolgreich abgeschlossen. Zudem investieren wir 400 Mio. Euro jährlich in die Instandhaltung unserer Anlagen für einen sicheren, zuverlässigen und effizienten Betrieb. Auch an unseren geplanten Investitionen in Projekte zur Kreislaufwirtschaft halten wir fest. So ist im letzten Jahr in enger Kooperation mit der RWTH Aachen zum Beispiel ein neues Forschungslabor mit dem Schwerpunkt auf weißer Biotechnologie entstanden. Klar ist: Covestro wird auch zukünftig in nachhaltige Wachstumsmöglichkeiten, die Erweiterung unserer Produktionskapazitäten und unsere Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft investieren.

»Wir werden auch zukünftig in nachhaltige Wachstumsmöglichkeiten, die Erweiterung unserer Produktionskapazitäten und unsere Transformation zur Kreislaufwirtschaft investieren.«

 

Dr. Klaus Schäfer, Technologievorstand

Dr. Thomas Toepfer, Finanzvorstand

3 FRAGEN AN THOMAS TOEPFER

Wie bewerten Sie das vergangene Geschäftsjahr 2022?

Das Jahr 2022 war insgesamt herausfordernd. Nach einem starken Jahr 2021 waren die vergangenen zwölf Monate deutlich von den massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen, vor allem in Europa, geprägt. Hinzu kamen die hohe Inflation und eine sich abschwächende Weltwirtschaft. Das alles hat unsere Geschäftsentwicklung im letzten Jahr negativ beeinflusst. Unser Umsatz lag bei rund 18 Mrd. Euro, das EBITDA erreichte rund 1,6 Mrd. Euro. Das rezessive Umfeld und außerplanmäßige Abschreibungen haben unser Konzernergebnis zusätzlich belastet. Wir haben also kein einfaches Jahr hinter uns. Trotz aller derzeitigen Herausforderungen generieren wir liquide Mittel, was unser positiver Free Operating Cash Flow für das Geschäftsjahr 2022 belegt. Mein Dank dafür gilt unseren Mitarbeitenden weltweit, von der Produktion über die Labore bis hin zur Verwaltung, die im vergangenen Jahr erneut außerordentliches Engagement gezeigt haben.

Wie blicken Sie auf das Jahr 2023?

2023 wird zunächst herausfordernd bleiben. Das wirtschaftliche Umfeld bleibt volatil und auch geopolitische Risiken sind weiterhin vorhanden. Nichtsdestotrotz bin ich zuversichtlich: Covestro hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, mit zyklischen Schwankungen umgehen zu können. Wir haben eine solide Bilanz, die uns auch für eine potenziell längere Konjunkturschwäche wappnet, und wir sind in all unseren Regionen wettbewerbsfähig. Wir werden weiterhin kostensensitiv handeln und konsequent Effizienzen heben. Zudem sind wir mit unseren Produkten langfristig gut aufgestellt. Diese bedienen den immer größer werdenden Bedarf nach mehr Nachhaltigkeit, zum Beispiel in zentralen Bereichen wie Bau, Energie oder Mobilität. Daher blicke ich realistisch, aber auch mit Vorfreude in das Jahr und freue mich auf die weiteren Schritte, die wir in Einklang mit unserer Vision der Kreislaufwirtschaft gehen werden.

Gibt es Projekte, die für Sie in diesem Jahr besonders spannend werden?

Es gibt viele spannende Projekte bei Covestro, die ich bereits im vergangenen Jahr begleiten durfte. Einiges wird sich in 2023 fortsetzen: Dazu gehören unser Fokus auf nachhaltiges Wachstum und Finanzierungen mit Blick auf Environmental, Social, Governance (ESG)-Kriterien. Der Bedarf und das Interesse an diesen Bereichen steigen kontinuierlich. Daher verzahnen wir unsere Nachhaltigkeits- und Finanzierungsstrategie zunehmend. So haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem Finanz- und Nachhaltigkeitsbereich beispielsweise im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam ein Green Financing Framework veröffentlicht. Bereits im November 2022 haben wir dann in diesem Rahmen erfolgreich unsere erste grüne Anleihe emittiert. Zudem werden künftig auch nichtfinanzielle Kennzahlen weiter an Bedeutung gewinnen und die fortschreitende Digitalisierung interne wie externe Prozesse zunehmend automatisieren und vereinfachen. All das sind spannende Entwicklungen, auf deren weitere Umsetzung bei Covestro ich mich auch in diesem Jahr ganz besonders freue.

»Nichtsdestotrotz bin ich zuversichtlich: Covestro hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, mit zyklischen Schwankungen umgehen zu können.«

 

Dr. Thomas Toepfer, Finanzvorstand

STORY HIGHLIGHTS 2022

Mit dem diesjährigen Motto unseres Geschäftsberichts "Speeding up to circularity" unterstreichen wir die Dringlichkeit, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten und so zunehmend unabhängig von fossilen Ressourcen zu werden. Auf diesem Weg machen wir kontinuierliche Fortschritte, zum Beispiel mit unserem ambitionierten Klimaneutralitätsziel bis 2035, neuen innovativen Technologien und unserem Anspruch, gemeinsam mit Industrien und Partnern weltweit daran zu arbeiten, die Welt lebenswerter zu machen. Unsere Highlights aus 2022 konzentrieren sich dabei auf drei Themenkomplexe:

CUTTINGEMISSIONS

CRAFTINGCONNECTIONS

CREATINGSUSTAINABLESOLUTIONS

CUTTING EMISSIONS

Bis 2035 wollen wir Netto-Null-Emissionen für Scope 1 und Scope 2 erreichen. Wie kann das funktionieren und wo sparen wir Emissionen ein?

NICHT EINFACH, ABER MÖGLICH

Klimaneutralität für Scope 1 und Scope 2 bis 2035. Das ist ambitioniert! Aber was meinen wir damit? Scope 1 beschreibt die Emissionen aus der eigenen Produktion, Scope 2 die Emissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch von externen Energien. Diese Emissionen sollen bereits bis zum Jahr 2030 um 60 Prozent auf 2,2 Millionen Tonnen CO 2-Äquivalente reduziert werden. Eine große Aufgabe, die nicht einfach, aber möglich ist. Mit dieser ehrgeizigen Zielsetzung sind wir einer der Vorreiter der Branche und eine beschleunigende Kraft bei der Entwicklung hin zur Klimaneutralität in der Industrie.

NACHHALTIGERE PRODUKTION, MEHR KLIMASCHUTZ

Klimaneutralität bis 2035. Für einen globalen Chemiekonzern gar nicht so leicht. Also konkret: Welche Stellschrauben müssen wir angehen? Zum Beispiel Lachgas (Distickstoffmonoxid). Dieses Treibhausgas ist rund 300-mal so klimaschädlich wie Kohlendioxid (CO 2).

Durch den verstärkten Einsatz hocheffizienter, innovativer Katalysatoren reduziert Covestro in den Produktionsprozessen die Emissionen, die durch das Lachgas entstehen. Die Katalysatoren kommen bereits an unseren Standorten in Shanghai (China) und Baytown (USA) zum Einsatz und leisten so einen wesentlichen Beitrag auf unserem Weg zur Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft.

»So haben wir THG-Emissionen in Baytown reduziert.«

Demetri Zervoudis, Senior Vice President und Leiter Performance Materials Operations von Covestro in Nordamerika

30 % des Energiebedarfs des größten Standortes von Covestro in Shanghai kommen ab 2023 aus Wind- und Solarstrom.

STROM AUS ERNEUERBAREN QUELLEN

Die Produktionsstandorte von Covestro werden auf grünen Strom umgestellt. Hierzu schließen wir kontinuierlich verschiedene Lieferverträge ab.

So deckt Onshore-Windenergie bereits 45 Prozent unseres Bedarfs am Produktionsstandort Antwerpen (Belgien). 10 Prozent des elektrischen Energiebedarfs an unserem Standort in Shanghai (China) kamen bisher bereits aus Solarparks.

Ab 2023 steigt der Anteil regenerativer Energien zur Deckung des Strombedarfs in Shanghai auf rund 30 Prozent. Ab 2025 kommen 10 Prozent des elektrischen Energiebedarfs der deutschen Standorte aus Offshore-Wind anlagen des Energieanbieters Ørsted.

WIR MACHEN DAMPF

Dampf ist bei Produktionsprozessen in der Chemie eine wichtige Energiequelle. Covestro will die Dampferzeugung auf erneuerbare Energien umstellen. Wärmepumpen sind eine Schlüsseltechnologie auf diesem Weg. Sie können dabei helfen, bei der Produktion anfallende Abwärme für die Erzeugung von Dampf zu nutzen. Dieser kann dann wieder sinnvoll eingesetzt werden. Gemeinsam mit dem Chempark-Betreiber Currenta arbeiten wir bereits an konkreten Lösungen für die Wärmerückgewinnung am Covestro-Standort Krefeld-Uerdingen (Deutschland).

»Mit Wärmepumpen können wir Abwärme aus unseren Prozessen weiter in der Produktion nutzen. Dadurch sparen wir Treibhausgasemissionen ein.«

Maria Carrascosa Mas, Circular Economy Coordinator für NRW, Deutschland, von Covestro

VON DER WIEGE BIS ZUM WERKSTOR

Unseren Kunden wollen wir die Entscheidung zur Nachhaltigkeit so einfach wie möglich machen. Daher bauen wir unser Portfolio an klimaneutralen Produkten kontinuierlich aus. Im Jahr 2022 haben wir auf diesem Weg große Meilensteine erreicht. Zum Beispiel mit Varianten des Kunststoffs Polycarbonat und des Hartschaumvorprodukts Methylen-Diphenyldiisocyanat (MDI), die von der Wiege bis zum Werkstor klimaneutral1 sind. Bereits zu Beginn des Herstellungsprozesses bei Lieferanten werden pflanzliche Reststoffe beigegeben und mittels eines zertifizierten Massenbilanzansatzes den Produkten rechnerisch zugeordnet. Zum Teil wird auch erneuerbarer Strom verwendet. Dadurch entstehen innerhalb dieses Teils des Wertschöpfungszyklus per saldo keine CO 2-Emissionen.

1 Die Klimaneutralität ist das Ergebnis einer internen Bewertung eines partiellen Produktlebenszyklus von der Rohstoffgewinnung (cradle) bis zum Werkstor (Covestro gate), die auch als cradle-to-gate-Bewertung bezeichnet wird. Die Methodik unserer Ökobilanz, für die in Kürze eine externe Prüfung und Zertifizierung vorliegen wird, basiert auf den ISO-Normen 14040 und ISO 14044. Bei der Berechnung wird die biogene Kohlenstoffbindung auf der Grundlage vorläufiger Daten aus der Lieferkette berücksichtigt. Es wurden keine Kompensationsmaßnahmen angewandt.

CRAFTING CONNECTIONS

Wie können wir gemeinsam eine nachhaltige Zukunft gestalten? Der Weg zur Kreislaufwirtschaft erfordert einen starken Willen innerhalb des Unternehmens und gemeinsame Anstrengungen mit globalen Partnern und der Industrie.

INNOVATION ANKURBELN

Innovation ist Teil unserer Identität bei Covestro. Weil in unseren Mitarbeitenden weltweit großes Potenzial steckt, ermutigen wir sie stets, neue Lösungen zu entwickeln, voranzutreiben und umzusetzen. So zeichnen wir etwa regelmäßig erfolgreiche Innovationsprojekte im Rahmen der regional stattfindenden "Innovation Celebrations" aus. Auch im Jahr 2022 haben unsere Kolleginnen und Kollegen an den Veranstaltungen in Nordamerika und Asien-Pazifik teilgenommen. Zusätzlich wurden global herausragende Forschungserfolge auf der größten Kunststoffmesse "K 2022" mit der " Covestro Science Medal" gekürt.

GEMEINSAM VIELFÄLTIG

Wenn wir bei Covestro über Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion reden, meinen wir unsere rund 18.000 Mitarbeitenden in 21 Ländern weltweit. Wir machen uns stark für eine diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung, in der sich jede Person unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität frei entfalten kann. Diese Reise ist noch lange nicht zu Ende, aber wir sind auf dem richtigen Weg. Auch im Jahr 2022 haben wir an unseren Standorten weltweit aufgeklärt, diskutiert und Solidarität gezeigt. Denn: Wir sind 1 und wir sind vielfältig.

DIE PIONIERE TREFFEN

Innovationen sind der Schlüssel, damit eine nachhaltigere Gesellschaft und Wirtschaft gelingen können. Hinter Innovationen stehen Pionierinnen und Pioniere, die gemeinsam forschen, erfinden und entwickeln, um nachhaltige Lösungen für die drängendsten Probleme unserer Zeit zu finden.

Wir bei Covestro arbeiten mit diesen Innovatorinnen und Innovatoren eng zusammen - ganz gleich ob bei Lieferanten, Kunden, Erstausrüstern, Start-ups, Designern, Hochschulen oder anderen Partnern. So können wir den Einsatz alternativer Rohstoffe und erneuerbarer Energien fördern, aber auch effiziente Recyclingtechnologien entwickeln. Um eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren, braucht es Teamwork - und wir sind dabei.

VON DER PLANE ZUR TASCHE ZUR PLANE ZUR …

Um Materialien wirklich im Kreis zu führen, sind neue Arten von Kollaborationen nötig. Die Zusammenarbeit von Taschenhersteller Freitag, Planenhersteller Heytex und Werkstoffhersteller Covestro ist ein Beispiel dafür, wie die zirkuläre Zukunft aussehen kann: Wurden bislang die Taschen von Freitag in klassischem Upcycling aus alter Lkw-Plane hergestellt, wird diese Idee nun weiter gedacht und so der Kreis geschlossen - indem Thermoplastisches Polyurethan (TPU) als Material für die Lkw-Planen eingesetzt wird.

Der Vorteil: Thermoplastisches Polyurethan (TPU) lässt sich vollständig recyceln. So wird aus der Plane eine Tasche, aus der Tasche eine Plane, aus der Plane eine …

ELEKTRISIERENDE PARTNERSCHAFTEN

Mit unseren Produkten tragen wir langfristig dazu bei, eine nachhaltige Lebenswelt zu schaffen. Zum Beispiel? Elektromobilität! Für deren Ausbau werden deutlich mehr Ladestationen benötigt. EVBox ist der erste Hersteller, der für seine Wallbox Livo den nachhaltigeren Kunststoff Makrolon® RE von Covestro verwendet.

Makrolon® wird mit dem Massenbilanzansatz unter Verwendung von Bioabfällen und -reststoffen und zum Teil mit erneuerbarem Strom hergestellt. Deshalb hat er auch nur einen geringen CO 2-Fußabdruck. Ein weiteres Plus: Kunden können ihn direkt als Ersatz für das fossilbasierte Pendant verwenden.

Würden weltweit alle Ladestationen aus Makrolon® RE statt aus fossilbasierten Werkstoffen gefertigt, könnten von 2022 bis 2030 insgesamt 450.000 Tonnen CO 2-Emissionen eingespart werden.

CREATING SUSTAINABLE SOLUTIONS

Welche Lösungen bieten wir an, um den Übergang zu einer zirkulären und klimaneutralen Zukunft zu unterstützen? Was sind die zukünftigen Märkte und Möglichkeiten, um nachhaltiges Wachstum voranzutreiben, und welche Rolle spielt Covestro dabei?

ENERGIETRÄGER DER ZUKUNFT

Auf Wasserstoff ruhen viele Hoffnungen für die Klimawende.

Für Covestro ist er kostbarer Rohstoff und Energieträger der Zukunft zugleich. Und doch ist grüner Wasserstoff bislang Mangelware. Abhilfe versprechen internationale Partnerschaften, etwa mit dem australischen Unternehmen Fortescue Future Industries. So sollen bald bis zu 100.000 Tonnen der wertvollen Substanz den Weg in die Produktionsstätten von Covestro finden. Der Lohn der Mühen?

Bis zu 900.000 Tonnen weniger CO 2- Emissionen pro Jahr.

ZIRKULÄR UND INTELLIGENT

Um Kreislaufwirtschaft Realität werden zu lassen, muss die Rohstoffbasis der chemischen Industrie komplett auf alternative, nichtfossile oder recycelte Materialien umgestellt werden. Damit auch klar ist, welche Materialien so hergestellt wurden, markiert Covestro sie nun mit "CQ". Produkte, die so gekennzeichnet sind, enthalten derzeit mindestens 25 Prozent alternative Rohstoffe. Langfristig soll es alle Materialien sogar in einer klimaneutralen Version geben. Darüber hinaus sollen auch innovative Recyclingansätze und -lösungen im Rahmen von CQ hervorgehoben werden. Somit hilft das CQ-Label Kunden, die nachhaltigsten Materialien und Lösungen schnell zu finden.

DAS GANZE RECYCLINGPOTENZIAL ERSCHLIESSEN

Im Prinzip können Kunststoffabfälle immer wieder recycelt und für neue Produkte verwendet werden. So lassen sich Rohstoffe optimal nutzen und fossile Ressourcen schonen. Deshalb haben innovative Recyclingverfahren bei Covestro Priorität. Das Unternehmen hat diese Technologien jetzt unter dem Namen "Evocycle® CQ" gebündelt. Gemeinsam mit Partnern aus allen Bereichen der Wiedergewinnung soll damit das Recyclingpotenzial für Covestro-Produkte über die ganze Wertschöpfungskette erschlossen werden.

Allein in der EU fallen jährlich 40 Millionen Polyurethan-Altmatratzen an - der Stapel wäre 900 mal so hoch wie der Mount Everest. Dank innovativer Chemolyse-Technologie von Covestro können beide Hauptrohstoffe des PU-Schaums recycelt werden - und das zu 100 %

DA DREHT SICH WAS!

Wie lässt sich aus Wind mehr Energie rausholen? Indem zum Beispiel größere und günstigere Rotorblätter produziert werden, die länger halten und so mehr Strom erzeugen können.

Wie das geht? Mit Materialien von Covestro! In seinem im Jahr 2022 neu eröffneten Windtechnologiezentrum in Leverkusen forscht Covestro gemeinsam mit Kunden an innovativen Werkstoffen und Verfahren für die Windenergiebranche. Chemische Entwicklung und praktische Anwendung gehen Hand in Hand - so entstehen nachhaltige Lösungen für ein besseres Klima.

AUSWIRKUNGEN VON PU-LÖSUNGEN:

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-8 % Herstellungskosten bei Rotorblättern (Pultrusions- und Infusionsharz)
-30 % Wartungs- und Instandsetzungskosten (LEP-Beschichtung)
-2,4 % Stromgestehungskosten

DIE WÄRME BÜNDELN

Gebäude haben einen wesentlichen Anteil an steigenden Treibhausgasemissionen. Durch fehlende Dämmung entweicht Wärme - und so wird mehr geheizt als nötig. Hier kommt Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) ins Spiel.

Bitte was? MDI wird weltweit in großen Mengen als Vorprodukt für die Herstellung von Polyurethan(PU)-Hartschaum verwendet, einem sehr effektiven Dämmstoff für Gebäude. Covestro ist ein weltführendes Unternehmen in der Herstellung von MDI. Durch dessen Verwendung kann der Heiz- bzw. Kühlbedarf von Gebäuden um bis zu 70 Prozent reduziert werden. Das verringert CO₂-Emissionen und schont gleichzeitig den Geldbeutel.

KAPITALMARKT

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Jahr 2022 war insgesamt herausfordernd. Insbesondere in Europa haben der russische Krieg gegen die Ukraine und die damit einhergehende Gas- und Energiekrise das wirtschaftliche Umfeld geprägt. Zudem hatten eine hohe Inflation, stark gestiegene Preise für Rohstoffe und Energien sowie ein Rückgang der Nachfrage einen zusätzlichen negativen Einfluss auf die Weltwirtschaft und Covestro. Auch die unterjährigen Lockdowns in China infolge der anhaltenden Coronavirus-Pandemie sowie logistische Schwierigkeiten und teilweise unterbrochene Lieferketten leisteten ihren Beitrag hierzu.

Der Vorstand von Covestro hat in diesen kritischen Zeiten die Situation und die Entwicklungen stets sehr genau analysiert, Maßnahmen entwickelt und die notwendigen Entscheidungen getroffen, um das Geschäft und die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Dazu gehörte auch die Sicherung der Liquidität und der Profitabilität des Unternehmens.

Wir als Aufsichtsrat haben den Vorstand eng begleitet und die Entscheidungen unterstützt.

Ungeachtet der Krisensituationen des Jahres 2022 gab es für Covestro auch sehr positive Entwicklungen und Erfolge:

So hat das Unternehmen seinen Weg zur vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft fortgesetzt und seinen Pfad zur Klimaneutralität aufgestellt und veröffentlicht. Um Nachhaltigkeit noch stärker im Unternehmen zu verankern, hat Covestro diese im vergangenen Jahr zudem zu einem Teil seines Steuerungssystems gemacht. Auch der vom niederländischen Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erworbene Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) konnte im Jahr 2022 erfolgreich und trotz akuter Herausforderungen noch schneller als geplant integriert werden.

Mehr denn je sind die Anforderungen an global agierende Konzerne gestiegen. Um diese erfolgreich zu meistern, ist Covestro mit seinem Fokus auf Zirkularität, erneuerbaren Ressourcen und nachhaltigen Produkten ideal positioniert.

Der Aufsichtsrat hat in dieser Zeit wichtige Weichenstellungen für die Kontinuität der Unternehmensleitung von Covestro getroffen: Der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann wurde um weitere fünf Jahre vorzeitig verlängert. Der auslaufende Vertrag des Vorstands für Technologie (CTO), Dr. Klaus Schäfer, wurde um ein halbes Jahr verlängert, um in der aktuellen angespannten energiepolitischen Marktsituation für Covestro die personelle Stabilität zu sichern. Auch die langfristige Nachfolge des CTO wurde durch die Bestellung des aktuellen Leiters der Geschäftseinheit Coatings & Adhesives, Dr. Thorsten Dreier, zum Vorstandsmitglied für Technologie ab Juli 2023 gesichert.

Mit der Hauptversammlung des Jahres 2022 ist es im Aufsichtsrat zu einer Veränderung der Zusammensetzung gekommen: zum einen durch die Neuwahl der Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat und zum anderen durch die Wahl eines Anteilseignervertretenden bei der Hauptversammlung.

Ein wichtiges Feld der Aufsichtsratsarbeit im Jahr 2022 waren die Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und ihre Umsetzungen.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Profitabilität der Gesellschaft und den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils gründlich - teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie auf der Grundlage von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich auf die Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands geachtet.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder

Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen, bei denen - mit Ausnahme der konstituierenden Sitzung am 21. April - immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren. Im Jahr 2022 war es wieder möglich, Sitzungen des Aufsichtsrats als Präsenzsitzungen durchzuführen (Videokonferenzen von Januar bis April, Präsenzsitzungen ab Juni). Die 16 Sitzungen der Ausschüsse wurden überwiegend als Videokonferenzen abgehalten, sofern sie nicht am selben Tag wie eine der Aufsichtsratssitzungen stattfanden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Covestro AG und seiner Ausschüsse wie nachfolgend dargestellt teil.

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Mitglied des Aufsichtsrats Aufsichtsrat Sitzungsteilnahme Präsidium Sitzungsteilnahme Prüfungsausschuss Sitzungsteilnahme Personalausschuss Sitzungsteilnahme
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 6 /​ 6 1 /​ 1 - 5 /​ 5
Dr. Christine Bortenlänger 6 /​ 6 - 4 /​ 4 -
Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) 4 /​ 4 - - 3 /​ 3
Lise Kingo 2 5 /​ 6 - - -
Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) 6 /​ 6 1 /​ 1 4 /​ 4 5 /​ 5
Irena Küstner 6 /​ 6 - 4 /​ 4 -
Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) 2 /​ 2 - - 2 /​ 2
Frank Löllgen (seit April 2022) 4 /​ 4 - - -
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) 2 /​ 2 - 1 /​ 1 -
Petra Reinbold-Knape 6 /​ 6 1 /​ 1 4 /​ 4 -
Dr. Sven Schneider (seit April 2022) 4 /​ 4 - 3 /​ 3 -
Regine Stachelhaus 6 /​ 6 1 /​ 1 - 5 /​ 5
Marc Stothfang 3 4 /​ 6 - - -
Patrick Thomas 6 /​ 6 - 4 /​ 4 -
Frank Werth (bis April 2022) 2 /​ 2 - - -
Gesamt 69 /​ 72 4 /​ 4 24 /​ 24 20 /​ 20
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Mitglied des Aufsichtsrats Nominierungsausschuss Sitzungsteilnahme Nachhaltigkeitsausschuss Sitzungsteilnahme
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 1 /​ 1 -
Dr. Christine Bortenlänger - -
Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) - 3 /​ 3
Lise Kingo 2 - 5 /​ 5
Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) - -
Irena Küstner - -
Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) - 2 /​ 2
Frank Löllgen (seit April 2022) - -
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) - -
Petra Reinbold-Knape - -
Dr. Sven Schneider (seit April 2022) - -
Regine Stachelhaus 1 /​ 1 -
Marc Stothfang 3 - 3 /​ 5
Patrick Thomas 1 /​ 1 5 /​ 5
Frank Werth (bis April 2022) - -
Gesamt 3 /​ 3 18 /​ 20
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Gesamtanzahl aller Sitzungen 1
Mitglied des Aufsichtsrats Sitzungsteilnahme in %
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 13 /​ 13 100,0
Dr. Christine Bortenlänger 10 /​ 10 100,0
Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) 10 /​ 10 100,0
Lise Kingo 2 10 /​ 11 90,9
Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) 16 /​ 16 100,0
Irena Küstner 10 /​ 10 100,0
Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) 6 /​ 6 100,0
Frank Löllgen (seit April 2022) 4 /​ 4 100,0
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) 3 /​ 3 100,0
Petra Reinbold-Knape 11 /​ 11 100,0
Dr. Sven Schneider (seit April 2022) 7 /​ 7 100,0
Regine Stachelhaus 13 /​ 13 100,0
Marc Stothfang 3 7 /​ 11 63,6
Patrick Thomas 16 /​ 16 100,0
Frank Werth (bis April 2022) 2 /​ 2 100,0
Gesamt 138 /​ 143 96,5

1 Drei Aufsichtsrats- und 13 Ausschusssitzungen haben in Form einer Videokonferenz stattgefunden, drei Aufsichtsrats- und drei Ausschusssitzungen haben in Präsenz stattgefunden.
2 Abwesenheit aufgrund von bereits vor der Übernahme des Aufsichtsratsmandats eingegangenen terminlichen Verpflichtungen
3 Krankheitsbedingt keine Sitzungsteilnahme seit Oktober 2022

Insgesamt haben die Aufsichtsratsmitglieder mit einer Teilnahmequote von 96,5 % an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Des Weiteren haben einige Aufsichtsratsmitglieder an den für eine Gastteilnahme vorgesehenen Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses teilgenommen (der Aufsichtsratsvorsitzende sowie Petra Kronen haben an allen fünf Sitzungen teilgenommen, Regine Stachelhaus viermal, Irena Küstner und Petra Reinbold-Knape jeweils dreimal sowie Frank Löllgen einmal). Der Aufsichtsratsvorsitzende hat zudem an allen vier Prüfungsausschusssitzungen als Gast teilgenommen.

Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2022 im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung und die Fortentwicklung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr eine extern unterstützte Effektivitäts- und Effizienzprüfung seiner Tätigkeit durchführen lassen. Neben Einzelinterviews mit allen Aufsichtsratsmitgliedern, einem schriftlichen Fragebogen und einem 360-Grad-Feedback gehörte auch ein zweitägiger extern moderierter Workshop im Oktober dazu, bei dem wesentliche die Arbeit des Aufsichtsrats betreffende Aspekte diskutiert wurden. Die besonderen Aufgaben und Rollen des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation (russischer Krieg gegen die Ukraine, Energiekrise) und deren Auswirkungen auf das Unternehmen waren einer der Schwerpunkte, die bei diesem Workshop vertieft wurden. Im November fand ein weiterer Workshop statt: Dieser vom Vorstand im Zusammenhang mit der sogenannten Strategiesitzung des Aufsichtsrats organisierte Strategieworkshop beschäftigte sich u. a. ebenfalls mit den Auswirkungen der Krisensituation auf das Unternehmen und auf die Unternehmensstrategie. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 10. November erfolgte eine Schulung durch externe Experten in Bezug auf Kapitalmarktfragen und Kapitalmarktrecht.

Die alle drei Jahre stattfindende Kunststoffmesse "K" in Düsseldorf hat der Aufsichtsrat ebenfalls genutzt, um sich über die Kunststoffindustrie und die aktuellen Trends und Herausforderungen zu informieren sowie sich über die Positionierung von Covestro und die spezifischen Produkte in diesem Umfeld unterrichten zu lassen. Der Fokus lag hierbei auf den Aspekten Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Die Kosten der vorstehenden Maßnahmen wurden vollständig von Covestro getragen.

Personelle Wechsel im Aufsichtsrat

Bei der Hauptversammlung am 21. April 2022 wurde Dr. Sven Schneider für den ausscheidenden Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher für eine Amtszeit von vier Jahren neu in den Aufsichtsrat gewählt. In der Delegiertenwahl der Arbeitnehmervertretende am 17. März wurden zudem Petra Kronen, Irena Küstner und Marc Stothfang in den Aufsichtsrat wiedergewählt und Dr. Christoph Gürtler für den ausscheidenden Dr. Ulrich Liman neu gewählt. Außerdem wurden die von der Gewerkschaft IGBCE vorgeschlagenen Kandidierenden Petra Reinbold-Knape und Frank Löllgen gewählt. Für Petra Reinbold-Knape war dieses eine Wiederwahl; Frank Löllgen wurde für den ausscheidenden Frank Werth neu in den Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit der gewählten Arbeitnehmervertretenden beträgt jeweils fünf Jahre und begann mit dem Ende der Hauptversammlung am 21. April.

Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Dr. Ulrich Liman und Frank Werth für die langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro.

Die aktuelle Krisensituation im Zusammenhang mit dem russischen Krieg gegen die Ukraine und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen waren Teil jeder Aufsichtsratssitzung des Jahres 2022 und Gegenstand vielfacher zusätzlicher Berichte des Vorstands außerhalb der Aufsichtsratssitzungen. Auch die aus dem Jahr 2021 fortgeführte Transformation des Konzerns und die Integration des im Jahr 2021 von DSM übernommenen Geschäftsbereichs RFM waren Themen, die in nahezu allen Aufsichtsratssitzungen diskutiert wurden (die Integration des RFM-Geschäftsbereichs wurde im Monat Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen). Der Aufsichtsrat hat sich zu diesen Themen sehr detailliert berichten lassen, sich ausführlich mit den bestehenden Herausforderungen und den Fortschritten befasst und die jeweiligen Annahmen überprüft. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen sowie auch im Rahmen von Umlaufbeschlüssen schwerpunktmäßig folgenden Themen:

Der im Jahr 2022 erstmals von der Hauptversammlung zu billigende, von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam zu erstellende Vergütungsbericht wurde nach eingehender Diskussion am 10. Februar 2022 im Rahmen eines Umlaufbeschlusses vom Aufsichtsrat beschlossen, nachdem dieser zuvor bereits vom Vorstand beschlossen worden war.

In seiner Sitzung am 22. Februar 2022 beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021, dem zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung und dem Gewinnverwendungsvorschlag. Der Aufsichtsrat befasste sich weiterhin intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. In dieser Sitzung stimmte der Aufsichtsrat zudem der vom Vorstand aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Pandemielage beschlossenen Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung am 21. April 2022 zu und beschäftigte sich mit deren Tagesordnung und den Beschlussvorlagen sowie der dort stattfindenden Wahl eines Anteilseignervertretenden. Weiterhin wurden verschiedene Vergütungsthemen besprochen. In dieser Sitzung diskutierte der Aufsichtsrat auch den vom Vorstand für das Unternehmen vorgestellten Pfad zur Klimaneutralität und stimmte diesem und den damit verbundenen Emissionsreduktionszielen zu.

In der Aufsichtsratssitzung vom 21. April 2022 stand insbesondere die am selben Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung im Mittelpunkt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hatte bereits im Vorfeld der Hauptversammlung Gespräche mit Investoren geführt, die sich auf die Tagesordnung der Hauptversammlung bezogen, insbesondere auf die Aspekte Vorstandsvergütung, Aufsichtsratsvergütung, Länge von Amtszeiten und Bestellzeiten von Aufsichtsratsmitgliedern sowie auf weitere Governance-Themen.

Im Anschluss an die Hauptversammlung fand eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt, da mit dem Ende der Hauptversammlung die im März durch die Covestro-Belegschaft neu gewählten sechs Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat sowie auch der bei der Hauptversammlung neu zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählte Dr. Sven Schneider ihre Amtszeit begonnen haben. In dieser konstituierenden Sitzung wurde Petra Kronen zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Des Weiteren wurden die arbeitnehmervertreterseitigen Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats gewählt. Der von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat berufene Dr. Sven Schneider wurde für den ausgeschiedenen Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher in den Prüfungsausschuss und zu dessen Vorsitzendem gewählt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch das Konzept für die in diesem Jahr durchzuführende extern unterstützte Selbstbeurteilung der Effektivität und Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Überblick vorgestellt.

In der Aufsichtsratssitzung vom 9. Juni 2022 wurde das Konzept für die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats vertieft und im Detail besprochen. Der Aufsichtsrat befasste sich in dieser Sitzung auch mit der Geschlechterquote in Vorstand und Aufsichtsrat und legte für den Vorstand für die Übergangszeit unter Berücksichtigung der Anwendbarkeit des mit dem FüPoG II eingeführten gesetzlichen Beteiligungsgebots eine neue Geschlechterquote fest. Der Aufsichtsrat informierte sich in dieser Sitzung zudem über die kurz zuvor veröffentlichten Änderungen des DCGK. Des Weiteren traf der Aufsichtsrat den Beschluss zur Wiederbestellung und Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann um weitere fünf Jahre nach Auslaufen seiner aktuellen Bestellung.

In der Zeit von Ende Juli bis Anfang Oktober hat sich der Aufsichtsrat mit vier zeitkritischen Themen und Entscheidungen jeweils in Umlaufverfahren beschäftigt: Am 29. Juli befasste er sich mit dem Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts. Am 4. August stimmte der Aufsichtsrat der Erhöhung des Fremdkreditrahmens zu und am 25. August billigte er die Auflage eines Euro Commercial Paper Program sowie die Begabe von Schuldscheindarlehen. Am 4. Oktober beschloss der Aufsichtsrat, Dr. Klaus Schäfer für weitere sechs Monate zum Vorstand für Technologie zu bestellen, nachdem Dr. Schäfer seine Bereitschaft erklärt hatte, seinen zum Jahresende auslaufenden Vertrag um diese Dauer zu verlängern, um dadurch für Covestro die personelle Stabilität in einer angespannten energiepolitischen Marktsituation zu sichern.

In der Sitzung des Aufsichtsrats, die am 9. und 10. November stattfand, beschloss der Aufsichtsrat, Dr. Thorsten Dreier als Nachfolger für den am 30. Juni 2023 ausscheidenden Vorstand für Produktion und Technik, Dr. Klaus Schäfer, in den Vorstand zu berufen. Ein inhaltliches Schwerpunktthema dieser Sitzung war die Konzernstrategie, mit deren Rahmenbedingungen sich der Aufsichtsrat bereits bei dem im Vorfeld stattgefundenen Strategieworkshop beschäftigt hatte. Hierbei wurden die kurz-, mittel- und langfristig prägenden Trends und Herausforderungen sowie die spezifischen Kompetenzen von Covestro beleuchtet und strategische Spielräume diskutiert. Im Rahmen dieser Sitzung fand auch eine extern unterstützte Schulung in Bezug auf Kapitalmarktfragen und Kapitalmarktrecht statt.

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Vergütungsthemen. Turnusgemäß überprüfte dieser die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und befasste sich mit der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand. Das Gremium setzte sich des Weiteren detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2023 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick auseinander. Er genehmigte sowohl die Unternehmensplanung als auch den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2023. Er beschäftigte sich in dieser Sitzung auch mit der Planung der Hauptversammlung im Jahr 2023. Er befasste sich mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen und stimmte der Entscheidung des Vorstands zur Durchführung der Hauptversammlung 2023 als virtuelle Hauptversammlung zu. In dieser Sitzung gab der Aufsichtsrat zudem eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum DCGK ab.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über fünf dauerhafte Ausschüsse, um seine Aufgaben weiterhin effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Als dauerhafte Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal-, ein Nominierungs- und ein Nachhaltigkeitsausschuss.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der regulären Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" näher beschrieben.

Die Sitzungen und Entscheidungen aller Ausschüsse, insbesondere die des Prüfungsausschusses und des Nachhaltigkeitsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.

Das paritätisch besetzte Präsidium hat im Jahr 2022 die Vorbereitungen für die Entscheidungsfindung bezüglich der vom neu gefassten DCGK geforderten Qualifikationsmatrix begleitet und ist dazu im Jahr 2022 zu einer Sitzung am 23. November zusammengetreten. Dies geschah im Anschluss an die durch den Nominierungsausschuss vorgenommene Erstellung eines Vorschlags für die Qualifikationsmatrix einschließlich der Überprüfung und Anpassung der Kompetenzfelder des Aufsichtsrats.

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr am 21. Februar, 2. Mai, 25. Juli und 24. Oktober 2022 insgesamt viermal getagt, davon viermal in Gegenwart des Finanzvorstands und dreimal in Gegenwart des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen sowie dem zusammengefassten Lagebericht und dem Gewinnverwendungsvorschlag zuzustimmen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2022 vor deren Veröffentlichung.

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Aspekte, überwacht und sich mit der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Dabei stützte er sich u. a. auf die entsprechende Berichterstattung der Leitung der Unternehmensfunktionen Corporate Audit und Law, Intellectual Property & Compliance sowie des Abschlussprüfers. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt.

Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Aufsichtsratsvorschlags zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen.

Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung und die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss entsprechend.

Besondere Themen, mit denen sich der Prüfungsausschuss in diesem Geschäftsjahr beschäftigte, waren die aktuellen und zukünftigen regulatorischen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Umsetzung, einschließlich insbesondere der Anforderungen der EU-Taxonomie, die Änderungen des DCGK, das Asset-Management des Pensionsvermögens sowie Informationssicherheit und Cyberrisikomanagement. Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Unternehmensfunktion Corporate Audit.

Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahm auch die jeweilige Leitung der zuständigen Unternehmensfunktionen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstattete Bericht und beantwortete Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Prüfungsaussschuss setzte im Berichtszeitraum seine Praxis der sogenannten Closed Sessions fort, in denen im Rahmen einer Sitzung ein Austausch zwischen dem Abschlussprüfer und dem Ausschuss ohne Anwesenheit des Vorstands möglich ist.

Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr am 22. Februar, 21. April, 9. Juni, 28. September und 16. Dezember 2022 zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Themen von besonderer Bedeutung waren in diesem Jahr im Zusammenhang mit der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand auch die Wiederbestellung und Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann sowie die Nachfolgeplanung für den Vorstand Technologie (CTO). Die Nachfolgeplanung für den CTO war dabei Thema der Personalausschusssitzungen im Februar, Juni und September.

In seiner ersten Sitzung am 22. Februar befasste sich der Ausschuss zusätzlich zur Nachfolgeplanung für den CTO mit der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder, der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand sowie der Anpassung der Beschreibung des Vergütungssystems für den Vorstand. In den Sitzungen am 21. April und am 9. Juni stand die Wiederbestellung und Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden (CEO) im Fokus.

In der vierten Sitzung am 28. September beschäftigte sich der Personalausschuss insbesondere mit der Wiederbestellung und Vertragsverlängerung von Dr. Klaus Schäfer und der Bestellung von Dr. Thorsten Dreier zum Vorstandsmitglied und Nachfolger von Dr. Schäfer zum 1. Juli 2023. Ebenso stimmte er der Mitgliedschaft von Dr. Thomas Toepfer im Regionalbeirat Mitte der Commerzbank AG zu.

Themen der Sitzung am 16. Dezember waren die jährliche Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die langfristige variable Vergütung des Vorstands sowie die kurzfristige variable Vergütung für das aktuelle Jahr.

Die Mitglieder des Nominierungsausschusses traten im Berichtsjahr am 22. September zusammen, um sich mit dem Kompetenzprofil und der vom DCGK geforderten Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats zu befassen. Das Kompetenzprofil wurde vom Nominierungsausschuss überprüft und ergänzt, um den Anforderungen der Neufassung des DCGK Rechnung zu tragen. Auch bereitete der Nominierungsausschuss in dieser Sitzung die vom DCGK geforderte Qualifikationsmatrix vor, die dann im weiteren Verlauf durch das Präsidium bearbeitet wurde.

Der Nachhaltigkeitsausschuss trat zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. In seiner ersten Sitzung am 1. Februar befasste er sich mit dem "Pfad zur Klimaneutralität" von Covestro (Scope-1- und Scope-2-Emissionen) und diesbezüglichen Vorschlägen zur Zielsetzung und zu Umsetzungsmaßnahmen. Des Weiteren diskutierte der Ausschuss die EU-Chemikalienstrategie und den darauf bezogenen Ansatz von Covestro. In der zweiten Sitzung am 30. März stand das Thema Scope-3-Emissionen und ihre Verbindung zur Kreislaufwirtschaft im Vordergrund. In der dritten Sitzung am 7. Juni wurde das Thema Scope 3 /​ Kreislaufwirtschaft anhand von Beispielen aus dem Markt erneut aufgegriffen. Daneben wurden Bewertungen externer Ratingagenturen bezüglich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) und der hierzu von Covestro verfolgte Ansatz diskutiert. Auch das Konzept für die Kunststoffmesse "K" im Oktober 2022 mit einem Fokus auf nachhaltige Lösungen und Kreislaufwirtschaft war Thema dieser Sitzung. In der vierten Sitzung am 9. September befasste sich der Ausschuss mit den Kennzahlen zur Messung des erreichten Stands der Ziele. Daneben diskutierte er den ESG-Aspekt "Einhaltung der Menschenrechte" und widmete sich dem Thema "Transparente Berichterstattung" (aktuelle Formen der Berichterstattung bei Covestro sowie künftige Anforderungen, insbesondere nach der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive). Zu den Fokusthemen der fünften Sitzung am 25. November gehörten ein Update des Stands der ESG-Berichterstattung und der Wesentlichkeitsanalyse 2022 sowie die Jahresplanung der Themen des Nachhaltigkeitsausschusses für das Jahr 2023.

Jahres- und Konzernabschluss /​ Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 haben Marc Ufer und Dr. Kathryn Ackermann unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022.

In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie der Vergütungsbericht haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht inkl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen.

Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Das Ausbleiben eines Jahresüberschusses führt dazu, dass es keinen Gewinnverwendungsvorschlag gibt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den jährlichen Vergütungsbericht gemeinsam aufgestellt.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 28. April 2022 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2022 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.

Dank des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2022. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen.

Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend ebenfalls bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in das Unternehmen.

 

Leverkusen, 1. März 2023

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott, Vorsitzender

Covestro-Aktie

Kursentwicklung der Covestro-Aktie im Marktvergleich im Gesamtjahr 2022

in € (Covestro-Aktie)

Volatile Aktienmärkte im Abwärtssog in rezessivem Umfeld

Das Börsenjahr 2022 war wie schon das Vorjahr von den Auswirkungen der globalen Coronavirus-Pandemie sowie dem seit Februar 2022 andauernden russischen Krieg gegen die Ukraine gekennzeichnet. Die restriktive Null-Covid-Politik der chinesischen Regierung führte insbesondere im 1. Halbjahr 2022 zu massiven Einschränkungen in der chinesischen Wirtschaft mit deutlichen Auswirkungen auch auf die globalen Logistikketten und somit auf das weltweite Wirtschaftswachstum. Die Aktienmärkte reagierten mit einem nachhaltigen Abwärtstrend, der im letzten Quartal des Jahres gebrochen wurde. Der russische Krieg gegen die Ukraine und die nachgelagerte Energiekrise beeinträchtigten insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und führten zu einem negativen Wirtschaftswachstum. Der europäische Leitindex EURO STOXX 50 * verlor bis zu seinem Tiefstkurs Ende September 2022 31 %, konnte im Laufe des letzten Quartals jedoch wieder deutliche Gewinne verzeichnen. Der EURO STOXX 50 notierte zum Jahresende 2022 mit 3.794 Punkten 12 % unter dem Vorjahr. Der DAX beendete das Jahr ebenfalls im Jahresvergleich mit einem Kursverlust von 12 % bei 13.924 Punkten.

Insbesondere die europäischen Chemiewerte zeigten einen stärkeren Verfall als die Leitindizes DAX und STOXX 50, bedingt durch die höhere Exposition dieser Industrie gegenüber der Energiekrise. So lag der Index STOXX Europe 600 Chemicals ** am Jahresende 2022 14,8% unter dem Jahresbeginn. Mit einem Xetra-Schlusskurs von 36,55 € schloss auch die Covestro-Aktie das Börsenjahr 2022 deutlich im Minus ab, allerdings konnte die Aktie seit ihrem Tiefstkurs wieder zulegen und schloss zum Jahresende mit einem Kursverlust von 32,6 % gegenüber dem Vorjahresende. Den Tiefststand des Berichtsjahres markierte die Covestro-Aktie am 29. September 2022 mit einem Schlusskurs von 28,85 €, ihren Jahreshöchststand erreichte sie am 7. Januar 2022 mit 57,48 €.

* EURO STOXX 50: europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet
** STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

Gegenüber dem Schlusskurs des Börsenjahres 2021 von 54,20 € und einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 3,40 € pro Aktie, die am 26. April 2022 ausgezahlt wurde, entspricht das einer Aktienperformance (Dividenden-Reinvestition) im Börsenjahr 2022 von - 27,1 %.

Dividendenentwicklung

Dividende pro dividendenberechtigter Aktie in €

1 Rumpfgeschäftsjahr der Covestro AG

Zum Ende des Berichtsjahres betrug die Marktkapitalisierung von Covestro 6,9 Mrd. €, basierend auf der Anzahl der ausstehenden Aktien von 189,9 Mio. Das durchschnittliche tägliche Xetra-Handelsvolumen lag bei 1,3 Mio. Aktien.

Covestro-Aktie im Überblick

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2021 2022
Durchschnittlicher Tagesumsatz in Mio. Aktien 0,9 1,3
Stichtagskurs (31.12.) in € 54,20 36,55
Höchstkurs in € 62,48 57,48
Tiefstkurs in € 49,84 28,85
Ausstehende Aktien (Stichtag) in Mio. Aktien 193,2 189,9
Marktkapitalisierung (Stichtag) in Mrd. € 10,5 6,9
Aktienkursentwicklung in % 7,4 - 32,6
Aktienperformance (Dividenden-Reinvestition) in % 9,9 - 27,1

Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Deutsche Börse

Dividendenpolitik

Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns. Die aktuelle Dividendenpolitik sieht vor, dass die Covestro AG zwischen 35 % und 55 % des erwirtschafteten Konzernergebnisses an Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausschüttet. Das Konzernergebnis war mit einem Wert von - 272 Mio. € im Berichtsjahr erstmals negativ, sodass für das Geschäftsjahr 2022 gemäß der Dividendenpolitik keine Dividende an die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausgeschüttet wird.

Moody's bestätigt Covestro-Rating

Am 10. Mai 2022 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro mit stabilem Ausblick. Covestro beabsichtigt, auch in Zukunft Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen.

Hauptversammlung am 21. April 2022 virtuell abgehalten

Die ordentliche Hauptversammlung 2022 der Covestro AG fand am 21. April 2022 statt. Aufgrund der andauernden Coronavirus-Pandemie hatte sich die Gesellschaft frühzeitig zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung wie im Vorjahr entschlossen, um zusätzliche Gesundheitsrisiken für alle Beteiligten zu vermeiden.

Die Hauptversammlung billigte die von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 vorgeschlagene Dividende in Höhe von 3,40 € pro Aktie. Mit einer Ausschüttungssumme in Höhe von 651 Mio. € an Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG im April 2022 erreichte Covestro eine Ausschüttungsquote in Höhe von 40 %.

Zudem wurde Dr. Sven Schneider von der Hauptversammlung als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Er folgt auf Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, der sein Mandat zum Ablauf der Hauptversammlung 2022 niederlegte.

Dr. Schneider ist Finanzvorstand der Infineon Technologies AG. Er bringt weitreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen aus dem CFO-Bereich mit und wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt.

ADR-Programm im sechsten Jahr erfolgreich

Seit dem 1. Dezember 2016 erleichtert ein American-Depositary-Receipt(ADR)-Programm globalen Investoren den Zugang zu Aktien des Unternehmens. Covestro-ADRs werden unter dem Kürzel "COVTY" am US-amerikanischen Over-the-Counter(OTC)-Markt gehandelt. Am Jahresende 2022 erreichte die Gesamtanzahl der ausstehenden ADRs 6,7 Mio. (Vorjahr: 3,6 Mio.).

Covestro-Aktie von Analysten mehrheitlich zum Kauf empfohlen

Zum Jahresende 2022 wurde die Covestro-Aktie von 22 Wertpapierhäusern beurteilt: 12 Analysten empfahlen sie zum Kauf und 10 bewerteten sie neutral. Das angegebene Kursziel lag zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt bei rund 42 €.

Stammdaten der Covestro-Aktie

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Grundkapital 193.200.000 €
Ausstehende Aktien (Jahresende) 189.948.365
Gattung Nennwertlose Stammaktien (Inhaberaktien)
ISIN DE0006062144
WKN 606214
Börsenkürzel 1COV
Reuters-Kurszeichen 1COV.DE
Bloomberg-Kurszeichen 1COV GY
Marktsegment Regulierter Markt
Transparenzlevel Prime Standard
Sektor Chemie
Index DAX

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

LAGEBERICHTSPROFIL

Zusammengefasster Lagebericht des Covestro-Konzerns und der Covestro AG

Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Covestro-Konzern (Konzernlagebericht) als auch auf die Covestro AG. Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken betrifft, soweit nicht anders vermerkt, den Covestro-Konzern. Informationen, die lediglich die Covestro AG betreffen, sind als solche gekennzeichnet. Im Wirtschaftsbericht wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus ist in den Konzernlagebericht die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB integriert. Diese schließt die Angaben im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/​852) ein. Für die Covestro AG muss keine nichtfinanzielle Erklärung gemäß §§ 289c bis 289e HGB abgegeben werden.

Nichtfinanzielle Berichterstattung

Covestro informiert umfassend und transparent über Themen, die aus Unternehmenssicht und für unsere Stakeholder maßgeblich sind. Wir messen unsere Nachhaltigkeitsleistung sowohl über finanzielle Kennzahlen als auch über wesentliche nichtfinanzielle Indikatoren, die im Konzernlagebericht veröffentlicht sind. Hierdurch möchten wir verdeutlichen, wie eng ökologische und gesellschaftliche Faktoren sowie verantwortungsvolle Unternehmensführung mit unserem langfristigen Geschäftserfolg verknüpft sind. Ergänzend zu den nichtfinanziellen Informationen im Konzernlagebericht berichten wir jährlich über weitere Inhalte, die nach der sogenannten "In Anlehnung an"-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI) gefordert und gesondert gekennzeichnet sind.

Zu den im Rahmen der NFE relevanten Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich der angewendeten Due-Diligence-Prozesse, sowie die Ergebnisse dieser Konzepte in den entsprechenden Kapiteln dar. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind.

Als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts wurde die NFE mit hinreichender Sicherheit ("reasonable assurance") durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die gesondert gekennzeichnet sind, stellen einen zusätzlichen Beitrag zu einer transparenten Berichterstattung dar, mit der wir die Anforderungen der sogenannten "In Anlehnung an"-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI) erfüllen. Die Managementansätze wesentlicher Themen berichten wir freiwillig nach GRI 3-3 (2021). Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernjahresabschlussprüfung sind, wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung nach dem internationalen Prüfungsstandard ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit ("limited assurance") unterzogen.

Umweltkennzahlen

Die umweltbezogenen Kennzahlen werden unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften berichtet. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Diese Daten werden neben der in diesem Bericht enthaltenen Umweltberichterstattung zur Kommunikation mit verschiedenen Stakeholdern, z. B. Verbänden, Presse und Behörden, sowie zur stetigen Weiterentwicklung unserer Umweltperformance genutzt. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken, um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2022 für das Vorjahr 2021 nicht erforderlich.

Der Ausweis der direkten Treibhausgasemissionen, z. B. aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern und aus unseren Produktionsprozessen (Scope 1), der indirekten Treibhausgasemissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) sowie der Treibhausgasemissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) erfolgt gemäß den Anforderungen des Greenhouse Gas Protocol, wobei alle vollkonsolidierten Gesellschaften berücksichtigt werden. Sollten im Rahmen der Bestrebungen zur Erreichung von Klimaneutralität in Bezug auf unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen Emissionskompensationsmaßnahmen zum Einsatz kommen, werden diese entsprechend der Maßgabe des Greenhouse Gas Protocol ausgewiesen. Die Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechen denen des Fünften Sachstandsberichts (Assessment Report) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC).

Alternative Leistungskennzahlen

Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner gesamten Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) nicht definiert sind. Diese Non-IFRS-Größen sind als Ergänzung und nicht als Ersatz der gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen zu verstehen. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von jener anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Covestro-Konzerns sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.

Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel "Steuerung" zu finden

COVESTRO-KONZERN IM ÜBERBLICK

Unternehmensprofil

Organisation und Geschäftsmodell

Organisation

Covestro ist einer der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen. Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns ist die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Diese ist in Deutschland börsennotiert und gehört dem deutschen Leitindex DAX an. Covestro ist in die zwei Berichtssegmente Performance Materials (PM) sowie Solutions & Specialties (S & S) gegliedert. Die Segmente unterteilen sich in sieben Geschäftseinheiten. Diese sind entlang ihrer jeweiligen Erfolgsfaktoren aufgestellt und alle operativ erfolgskritischen Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette sind in diese Geschäftseinheiten eingebettet. Damit ist das Geschäft von Covestro ideal auf die Anforderungen der jeweiligen Märkte zugeschnitten und an den Bedürfnissen seiner Kunden ausgerichtet.

Siehe "Konzernstrategie" und Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung"

Das Segment Performance Materials bildet eine eigene Geschäftseinheit und umfasst das Geschäft mit Standard-Urethan-Komponenten, Standard-Polycarbonaten sowie Basischemikalien. Hier liegt der Fokus auf der zuverlässigen Lieferung von Standardprodukten zu wettbewerbsfähigen Kosten. Das Segment Solutions & Specialties umfasst die sechs Geschäftseinheiten Engineering Plastics, Coatings & Adhesives, Tailored Urethanes, Thermoplastic Polyurethanes, Specialty Films sowie Elastomers und vereint das Angebot an differenzierten Produkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit, die Covestro mit anwendungstechnischen Dienstleistungen kombiniert.

Siehe "Strategie des Segments Performance Materials" und "Strategie des Segments Solutions & Specialties"

Zudem hat der Konzern zentrale Unternehmensfunktionen etabliert. Diese arbeiten an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro ("Build"-Charakter), wie z. B. der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, und dienen der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung ("Run"-Charakter).

Konzernstruktur

Zum 31. Dezember 2022 umfasste der Covestro-Konzern neben der Covestro AG 60 konsolidierte Gesellschaften in 21 Ländern und beschäftigte 17.985 Mitarbeitende *.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen"

* Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents, FTE). Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt.

Der Vorstand der Covestro AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern; er definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Er legt das Portfolio des Konzerns fest, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle wie nichtfinanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Vorstandsvorsitzender von Covestro (Chief Executive Officer, CEO) ist Dr. Markus Steilemann. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören die Unternehmensfunktionen Strategy, Sustainability & Public Affairs, Group Innovation, Corporate Audit, Human Resources und Communications.

Sucheta Govil ist Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer, CCO) von Covestro. Sie trägt die Verantwortung für die sieben Geschäftseinheiten inkl. aller geschäftsrelevanten Prozesse und Bereiche von Produktion, Einkauf und Anwendungstechnik bis hin zum Vertrieb. Außerdem verantwortet sie die drei regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die für die internen und externen Lieferketten weltweit zuständig sind.

Dr. Klaus Schäfer ist der Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. In dieser Rolle ist er für die Unternehmensfunktionen Process Technology; Engineering; Group Health, Safety and Environment sowie Group Procurement verantwortlich. Zudem koordiniert er die Einführung und Einhaltung globaler Prozesse, Standards und Initiativen im Produktionsnetzwerk von Covestro. Zum 30. Juni 2023 scheidet Dr. Klaus Schäfer aus dem Vorstand von Covestro aus und übergibt das Amt des Technologievorstands zum 1. Juli 2023 an Dr. Thorsten Dreier.

Dr. Thomas Toepfer ist Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO) von Covestro und hat zudem die Funktion des Arbeitsdirektors inne. Er verantwortet die Unternehmensfunktionen Accounting; Controlling; Finance & Insurance; Information Technology & Digitalization; Investor Relations; Law, Intellectual Property & Compliance; Portfolio Development und Taxes. Darüber hinaus ist Dr. Thomas Toepfer für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig.

Siehe "Zusammensetzung des Vorstands"

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Vertretung der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Richard Pott, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Petra Kronen.

Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung"

Geschäftsmodell

Das Portfolio von Covestro umfasst im Kerngeschäft Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat, außerdem Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte, zu denen etwa Folien gehören. Außerhalb des Kerngeschäfts gehören auch weitere Vorprodukte wie Chlor und Nebenprodukte wie Styrol zum Produktportfolio von Covestro.

Die Materialien des Unternehmens finden sich in vielen Bereichen des modernen Lebens. Covestro bietet seinen Kunden innovative und nachhaltige Lösungen an, die einerseits Performanceverbesserungen ermöglichen und andererseits dabei helfen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Die Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erstrecken sich von der Isolierung von Kühlschränken und Gebäuden über Laptop- und Smartphone-Gehäuse sowie Medizintechnik bis zu kratzfesten und schnell trocknenden Autolacken oder Personalausweisfolien. Damit deckt Covestro unterschiedlichste Branchen ab: Hauptabnehmer sind die Automobil- und Transportindustrie, die Bauindustrie, die Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie sowie die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie. Auch in Bereichen wie Sport und Freizeit oder Gesundheit kommen die Produkte zum Einsatz, ebenso in der Chemieindustrie selbst. Materialien von Covestro werden zudem für die Herstellung von medizinischen Apparaturen, Schutzwänden oder Abtrennungen zum Infektionsschutz genutzt, die zur Bekämpfung und Eindämmung der Coronavirus-Pandemie eingesetzt werden.

Globale Megatrends spielen dabei eine wichtige Rolle: Der fortschreitende Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung, die zunehmende Urbanisierung sowie neue Formen der Mobilität verändern das Leben von Milliarden Menschen. Infolgedessen muss sich auch die Polymer-Industrie weiterentwickeln. Unternehmen wie Covestro stehen vor neuen Herausforderungen und tragen aus diesem Grund zu innovativen Lösungen bei. Daher richtet Covestro seine gesamte Produktion, sein komplettes Produktportfolio sowie letztlich das Unternehmen selbst langfristig vollständig auf das Konzept der Kreislaufwirtschaft aus. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Im Fokus stehen dabei die Themen "Alternative Rohstoffe", "Erneuerbare Energien", "Innovatives Recycling" und "Gemeinsame Lösungen". Mit seinen Werkstoffen will Covestro diese Entwicklungen ermöglichen und begleiten. Indem das Unternehmen traditionelle Werkstoffe durch langlebige, leichte, umweltverträgliche und kostengünstige Materialien ersetzt, fördert es etwa maßgeblich den Leichtbau in der Automobilindustrie, macht Wohnen durch effektive Dämmstoffe energieeffizienter, unterstützt die nachhaltige Energiewirtschaft durch spezialisierte Werkstoffe und erhöht die Haltbarkeit von Lebensmitteln durch eine verbesserte Isolierung entlang der Kühlkette. Um herkömmliche Werkstoffe mit teils hohem Rohstoffbedarf aus nicht erneuerbaren Quellen zu ersetzen, erhöht Covestro u. a. den Anteil alternativer Rohstoffe in seiner Produktion kontinuierlich.

Siehe "Kreislaufwirtschaft"

Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/​de/​branchen

Covestro beobachtet, wie sich Absatz- und Endmärkte entwickeln, und begleitet das Wachstum seiner Kunden. Produkte, Technologien und Anwendungslösungen entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kontinuierlich weiter. Hauptwettbewerber von Covestro sind BASF, Dow Chemical, Huntsman, Mitsubishi, Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) sowie Wanhua Chemical.

Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/​de/​marken

Segmente

Performance Materials

Im Segment Performance Materials liegt der Fokus auf der Entwicklung, der Produktion und der zuverlässigen Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Standardprodukten sowie Basischemikalien. Dies umfasst u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel-, Holzverarbeitungs- und Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz.

Solutions & Specialties

Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro. In diesem kombinieren wir chemische Produkte mit anwendungstechnischen Dienstleistungen. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und im Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Rotorblätter von Windkraftanlagen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer oder hochwertige Spezialfolien.

Einkauf

Die Beschaffung bei Covestro wird durch die Unternehmensfunktion Group Procurement geführt. Dabei ist diese - zusammen mit den Geschäftseinheiten und den regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics - verantwortlich für die weltweite termingerechte Versorgung aller Unternehmensbereiche mit Waren und Dienstleistungen zu den bestmöglichen Konditionen. In diesem Rahmen wird sichergestellt, dass der hohe Qualitätsanspruch des Konzerns erfüllt wird. Zudem ist Group Procurement dafür verantwortlich, dass die ethischen und ökologischen Prinzipien von Covestro im gesamten Beschaffungsprozess eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeitenden bindenden Konzernregelung definiert.

Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​profile/​procurement/​sustainability-in-procurement/​supplier-code-of-conduct

Im Jahr 2022 hat Group Procurement die Strategie und strategischen Leitmotive "Ausgabenoptimierung", "Lieferkettenoptimierung", "Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft" sowie "Nähe zum Geschäft" konkretisiert. Zielsetzung ist weiterhin, einen Wettbewerbsvorteil für Covestro zu generieren und einen entscheidenden Wertbeitrag zu leisten. Unter anderem durch die Beschaffung erneuerbarer Energien und alternativer Rohstoffe trägt Group Procurement dazu bei, die Vision von Covestro umzusetzen, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten.

Strategische Leitmotive im Einkauf

Ausgabenoptimierung

In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten durch Teilen von Know-how und Best Practices dauerhafte Kosteneinsparungen realisieren

Lieferkettenoptimierung

Durch hohe Standards für Sicherheit, Qualität und Zeitmanagement gemeinsam mit unseren Lieferanten die Kontinuität der Produktion sicherstellen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern

Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft

Hohe Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungskette verankern und gemeinsam mit unseren Lieferanten neue Lösungen für mehr Nachhaltigkeit entwickeln

Nähe zum Geschäft

Gegenseitige Bedürfnisse verstehen und mit unseren Lieferanten Innovationskräfte bündeln, um daraus Wert für das gemeinsame Geschäft zu generieren

Für Covestro als energieintensives Unternehmen besteht eine große Abhängigkeit von Gas. Es wird vorrangig als Energieträger und als Prozessgas in chemischen Reaktionen verwendet und lässt sich in den Produktionsprozessen kurzfristig nicht umfassend ersetzen. Daher ist Covestro, wie ein Großteil der chemischen Industrie, beim Einkauf von Energien von den anhaltend hohen und volatilen Preisen vor dem Hintergrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine sehr stark betroffen. Durch die Beschaffenheit der Energiemärkte lässt sich diese Betroffenheit zukünftig nur durch den Wechsel auf andere Energiequellen als Gas beeinflussen. GroupProcurement plant die Beschaffung von alternativen Brennstoffen wie z. B. Wasserstoff, Ammoniak, Biogas oder grünem Methan, wo immer in Produktionsprozessen Potenziale für den Wechsel auf andere Brennstoffe identifiziert werden. Dadurch kann Covestro mittel-bis langfristig seine derzeitige Abhängigkeit von Gas verringern. Gleichzeitig verstärkt die deutliche Erhöhung der Energiepreise im Jahr 2022 zunehmend den Bedarf an zirkulären Lösungen. Daher haben wir aktiv und mit Nachdruck langfristige neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge für erneuerbare Energien, insbesondere Strom, abgeschlossen. So hat der Einkauf im Jahr 2022 ca. 740 GWh Strom (ca. 12 % des gesamten Einsatzes) aus erneuerbaren Energien bezogen.

Siehe "Strom aus erneuerbaren Quellen"

Treibhausgasemissionen in Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen bilden die Mehrheit der Scope-3-Emissionen von Covestro. Deshalb spielt Group Procurement eine zentrale Rolle bei der Erreichung eines künftigen Scope-3-Reduktionsziels. Darüber hinaus fördert die Unternehmensfunktion Group Procurement die Digitalisierung der Einkaufsprozesse und -systeme, um die Effizienz und Effektivität der Beschaffung für Covestro und seine Lieferanten zu verbessern.

Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"

Im Jahr 2022 haben wir in 61 Ländern (Vorjahr: 66) für 14,5 Mrd. € (Vorjahr: 11,3 Mrd. €) Waren und Dienstleistungen bei etwa 16.000 Lieferanten (Vorjahr: etwa 13.000) eingekauft. * Der Einkaufswert unserer Hauptstandorte in Deutschland, den USA und China betrug im Jahr 2022 78 % unseres weltweiten Einkaufswerts. Ein Großteil (81 %) dieses Einkaufswerts wurde mit lokalen Lieferanten im jeweiligen Land umgesetzt.

* Für das Jahr 2021 wurde aufgrund der noch laufenden Systemintegration des akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), das RFM-bezogene Einkaufsvolumen nur teilweise berücksichtigt. Seit dem Jahr 2022 ist RFM vollständig integriert.

Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Substanzen wie Phenol, Benzol, Propylen bzw. Propylenoxid, Toluol und Aceton, die einen Anteil von 40 % (Vorjahr: 35 %) an unserem Einkaufswert haben. Zusätzlich benötigt der Betrieb unserer Produktionsanlagen in größerem Umfang Energie, die wir vorrangig aus externen Quellen und in Form von Strom und Dampf beziehen. Wir sind bestrebt, für den Betrieb unerlässliche Rohstoffe, deren externer Bezug sich für Covestro herausfordernd gestaltet, intern bzw. über Gemeinschaftsunternehmen zu beschaffen. Dies ist bspw. der Fall bei Chlor, das Covestro teilweise selbst produziert, und Propylenoxid, das Covestro über Gemeinschaftsunternehmen beschafft. Neben Rohstoffen und Energie werden auch technische Güter und Dienstleistungen für Betrieb, Logistik und Investitionsprojekte benötigt. Diese Aktivitäten werden durch die Unternehmensfunktionen Group Procurement und Supply Chain & Logistics zentral gebündelt. Wir überprüfen zudem regelmäßig die Nachhaltigkeit und Qualität unserer Lieferanten und stellen sicher, dass sie interne und externe Standards einhalten.

Produktions- und F&E-Standorte

Für die verschiedenen Produktgruppen betreibt Covestro weltweit Produktionsanlagen sowie Standorte für Forschung und Entwicklung (F&E). Die folgende Grafik zeigt die geografische Verteilung der 50 Produktionsstandorte und der 13 F&E-Standorte von Covestro in den Regionen EMLA, NA und APAC.

Produktions- und F&E-Standorte von Covestro

1 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
2 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika
3 APAC: Region Asien-Pazifik

Unser Ziel ist es, unsere Kunden zuverlässig und effizient zu versorgen. Dazu stellen wir Produkte des Segments Performance Materials in Produktionsanlagen mit großer Kapazität in den jeweiligen Regionen her. Zusätzlich betreiben wir in ausgewählten Ländern sowohl weitere Anlagen, um Polyurethan-Vorprodukte und Produkte des Segments Solutions & Specialties herzustellen, als auch Produktionsanlagen für die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten.

Durch die Integration vorgelagerter Produktionsstufen (Rückwärtsintegration), z. B. bei der Eigenproduktion von Chlor, hat Covestro die Wertschöpfung kontinuierlich optimiert. Zudem hat Covestro umfangreiche Programme und Maßnahmen implementiert, um die Ergebnisse hinsichtlich der Sicherheit und Verfügbarkeit von Anlagen zu gewährleisten sowie die Kosteneffizienz stetig zu verbessern.

Covestro investiert fortwährend in sein globales Produktionsnetz, um die Anlagen und deren Infrastruktur instand zu halten, Herstellungsprozesse zu verbessern sowie Kapazitäten entsprechend den Marktentwicklungen zu erweitern. Dabei setzt Covestro auf fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren und optimiert kontinuierlich seine Technologien. Zu den wichtigen Wachstumsprojekten im Jahr 2022 zählten z. B. die neuen Produktionslinien für Prepolymere der Produktgruppe Desmodur® 15 in Barcelona (Spanien) und Vorprodukte der Produktgruppe Vulkollan® in Map Ta Phut (Thailand).

Siehe "Cashflows aus investiver Tätigkeit"

Forschung und Entwicklung werden bei uns vor allem in drei großen Zentren in Deutschland, den USA und China betrieben. Kundennahe Anwendungen werden hauptsächlich in den entsprechenden Regionen entwickelt, während die globale, grundlegende Forschung und Technologieentwicklung vorwiegend aus Deutschland heraus betrieben werden. Durch unsere globale Präsenz können wir regionalen Trends und Kundenwünschen bestmöglich entsprechen.

Siehe "Innovation"

Marketing und Vertrieb

Die industriespezifischen Marketing- und Vertriebsteams verantworten den Aufbau von Neugeschäften mit potenziellen Kunden und den Ausbau von Geschäftsbeziehungen mit bestehenden Kunden sowie die kontinuierliche Markt- und Trendanalyse. Jede Geschäftseinheit vertreibt und vermarktet ihre Produkte über die eigene Vertriebsorganisation sowie über Handelshäuser und lokale Distributoren. Ausgenommen davon sind weltweit operierende Großkunden, die von unseren Key-Account-Verantwortlichen direkt betreut werden. Die Vermarktung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Marketing, Vertrieb und Anwendungsentwicklung. Die Marketingaktivitäten werden bei Covestro aus den Geschäftseinheiten heraus übergreifend gesteuert.

Ausgewählte Geschäftseinheiten haben ihre Verkäufe in den vergangenen Jahren bereits teilweise auf unseren digitalen Vertriebskanal "Covestro Direct Store" umgestellt. Über diese digitale Handelsplattform konnten im Geschäftsjahr 2022 rund 13.000 Transaktionen (Vorjahr: mehr als 13.000 Transaktionen) mit einem Gesamtwert im mittleren bis oberen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich (Vorjahr: mittleren bis oberen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich) abgewickelt werden. Sowohl die Anzahl der Transaktionen als auch der Gesamtwert liegen damit trotz dynamischem Geschäftsumfeld fast auf Vorjahresniveau. Neben dem Angebot im eigenen "Covestro Direct Store" arbeiten wir auch an der Platzierung von ausgewählten Produkten auf externen digitalen Vertriebsplattformen, um unser Angebot noch konsequenter an den Bedürfnissen unserer Kunden ausrichten zu können und ihnen eine vollständig digitale Kundenerfahrung zu bieten.

Als Teil unserer "Sustainable Future"-Strategie und des dort beschriebenen Konzepts "Customer Centricity" messen wir mithilfe der Kennzahl des Promotorenüberhangs (Net Promoter Score, NPS) die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden (basierend auf der Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden Covestro Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern empfehlen würden). Der NPS, dessen Wertebereich sich von - 100 bis + 100 erstreckt, dient Covestro als Maßzahl der Kundenzufriedenheit. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde ein NPS in Höhe von + 42 gemessen. Wesentliche Gründe für diese hohe Weiterempfehlungsbereitschaft sind aus Sicht der Befragten der Kundenservice von Covestro, die gute Geschäftsbeziehung sowie die Produktqualität.

Siehe "Konzernstrategie"

Unsere globalen Marketing- und Vertriebsaktivitäten legen den Fokus weiterhin auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Themen Kreislaufwirtschaft und Kollaboration. Wir haben unser Angebot an Webinaren und digitalen Events deutlich erweitert. Messeauftritte werden hybrid gestaltet, um physisch stattfindende Messen durch digitale Inhalte zu ergänzen und zu unterstützen. So erreichen wir mehr Menschen und bieten unseren Kunden eine größere Bandbreite von Kontakt- und Interaktionsmöglichkeiten. Unser Tool zur Durchführung hybrider Messen nennt sich "Digital Event Space". Hierbei handelt es sich um eine Plattform, auf der die Kunden z. B. ihren Besuch von Präsenzveranstaltungen vorbereiten, persönliche Termine vereinbaren, digitale Meetings durchführen, die Ausstellung bereits vorab digital erleben und viele zusätzliche Informationen erhalten können. Neben der Digitalisierbarkeit hinterfragen wir unsere Marketingaktivitäten ebenfalls dahin gehend, wie sie einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten können. Bei der Neugestaltung des Messestands für unseren diesjährigen Auftritt auf der Kunststoffmesse "K 2022" in Düsseldorf wurde u. a. wiederverwendbares Mobiliar eingesetzt, das für weitere Messeauftritte nutzbar ist.

Daneben haben wir Marketingkampagnen zu verschiedenen Themen durchgeführt, wie bspw. zum Projekt "Sonnenwagen". Der Sonnenwagen ist ein von einem Studierendenteam der RWTH Aachen University entwickeltes Solarfahrzeug, das mit Verwendung von Covestro-Materialien gebaut wurde und an internationalen Rennen und Weltrekordversuchen teilnimmt. Das Fahrzeug wird fortlaufend weiterentwickelt und zeigt auf, dass die Möglichkeiten emissionsfreier Mobilität noch längst nicht ausgeschöpft sind. Der Sonnenwagen ist nur ein Beispiel dafür, wie Covestro in Zusammenarbeit mit Partnern fortschrittliche Lösungen entwickelt und die Gestaltung einer besseren, klimafreundlicheren Zukunft vorantreibt. Eine weitere Kampagne haben wir anlässlich der Einführung der "Circular Intelligence"(CQ)-Kennzeichnung von Produkten durchgeführt, eines Bausteins auf dem Weg zur vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen dieser Kampagne wurde eine Marke für Recyclingprogramme innerhalb des Unternehmens mit dem Namen Evocycle® CQ eingeführt. Die erste Initiative unter dieser Marke heißt "Evocycle® CQ Mattress", bei der aus alten Matratzen durch chemisches Recycling sowohl Recycling-Polyol als auch ein recyceltes Toluylen-Diamin (TDA) gewonnen und in die Wertschöpfungskette für hochwertigen Polyurethan-Schaum zurückgeführt werden. Hierbei arbeiten wir mit Partnern aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette, wie z. B der Rücknahme, des Recyclings und der Wiederverwendung, zusammen.

Siehe "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio" und "Weitere Kooperationsprojekte"

Für die Kundenbetreuung und die effiziente Auftragsabwicklung ist im Wesentlichen die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics mit ihren regionalen Einheiten in EMLA, NA und APAC zuständig. Sie verantwortet den gesamten Prozess - von der Auftragsannahme über die Werkslogistik und Versanddisposition bis zur Rechnungsstellung und Beschwerdeannahme. Durch die kundennahe Betreuung in den einzelnen Regionen können Aufträge besonders schnell und reibungslos bearbeitet werden. Zur Auftragserfassung und -abwicklung setzt Covestro u. a. E-Commerce-Plattformen ein. Über das Selfserviceportal "Order@Covestro" können unsere Kunden Bestellungen platzieren und jederzeit den Status ihrer Aufträge einsehen. Über "Order@Covestro" findet keine Geschäftsanbahnung statt; es ergänzt vielmehr unser Serviceangebot für Bestandskunden und hilft bei der Erledigung von Routineanfragen unabhängig von den Ansprechzeiten unserer Mitarbeitenden im Kundenservice und Vertrieb. Covestro arbeitet in allen Regionen an einer Lösung zur Sendungsverfolgung, die den Kunden einen transparenten Überblick über ihre Aufträge und Lieferungen erlauben soll.

Covestro betreibt ein globales Produktionsnetzwerk und produziert in den Regionen EMLA, NA und APAC insbesondere für Kunden in den jeweiligen Regionen. Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister, die wir anhand strenger Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätskriterien auswählen und bewerten. Neben dem Schutz von Mensch und Umwelt ist uns die Lieferzuverlässigkeit besonders wichtig. Daher streben wir Fehlerfreiheit in allen Prozessen als oberstes Qualitätsziel an, um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Diese wird weltweit regelmäßig in einem globalen Managementsystem bestimmt: Dabei berücksichtigen wir Kundenzufriedenheitsanalysen, bei denen wir als Lieferant bewertet werden, sowie Lieferantenbewertungen, bei denen wir auf Basis der Rückläufe von unseren Kunden unsere Transportdienstleister bewerten. Daraus leiten wir Korrektur- und Präventionsmaßnahmen ab, um das Qualitätsniveau und die Kundenzufriedenheit kontinuierlich zu erhöhen und die Fehler- und Beschwerdequote zu senken.

Im Berichtsjahr verzeichneten wir 5,11 Beschwerden je 1.000 Lieferungen. Reklamationen, die durch logistische Probleme verursacht werden, fließen dabei in die Bewertung der Leistung der Spediteure durch Covestro ein und werden in den regelmäßig stattfindenden Überprüfungsgesprächen thematisiert. Das Jahr 2022 war insgesamt durch ein herausforderndes Transportumfeld geprägt, im Wesentlichen aufgrund der Coronavirus-Pandemie und des russischen Kriegs gegen die Ukraine. In den Regionen werden Transporte bevorzugt auf dem Schienenweg oder intermodal, also über eine Kombination verschiedener Verkehrsträger, abgewickelt. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir insbesondere auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Reduktion von Treibhausgasemissionen. Projekte zu Antrieben mit alternativen Energien sowie der Nutzung von alternativen Brennstoffen stehen dabei in der Zusammenarbeit mit unseren Logistikpartnern im Vordergrund. Gleichzeitig treiben wir die weitere Automatisierung und Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse voran.

Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"

Strategie

Daseinszweck und Vision

Der fortschreitende Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung, die zunehmende Urbanisierung und neue Formen der Mobilität sind enorme globale Herausforderungen. Covestro stellt sich diesen Herausforderungen und verbindet so wirtschaftlichen Erfolg mit Nachhaltigkeit. Ziel ist es, den Daseinszweck (Purpose) von Covestro zu verwirklichen: "To make the world a brighter place" - "Die Welt lebenswerter machen".

Mit unseren Hochleistungs-Polymer-Werkstoffen wollen wir Lösungen für die globalen Herausforderungen anbieten. Wir setzen dabei auf Technologien, die den Energieeinsatz und die Emissionen in unseren Produktionsprozessen reduzieren. Die von uns entwickelten Produkte und Lösungen ersetzen herkömmliche Werkstoffe wie Glas oder Metall, die weniger nachhaltig hergestellt werden oder einen weniger nachhaltigen Lebenszyklus aufweisen, oder ermöglichen ganz neue, nachhaltige Anwendungen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere langfristige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft uns unserem Daseinszweck näher bringt.

Aufbauend auf unserem Daseinszweck bildet die Umsetzung unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, die Basis unserer Konzernstrategie "Sustainable Future". Unsere Vision gibt uns eine klare Richtung vor, wohin wir uns als Unternehmen entwickeln wollen.

Daseinszweck, Vision und Strategie

Daseinszweck

Die Welt lebenswerter machen

Vision

Wir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft zu

Strategie

"Substainable Future"

Unsere Unternehmenswerte und unsere Unternehmenskultur, die von unseren Mitarbeitenden gelebt werden, tragen maßgeblich dazu bei, unseren Daseinszweck, unsere Vision und unsere Strategie zu verwirklichen.

Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"

Konzernstrategie

Strategische Ziele und Maßnahmen

Unsere übergeordneten Ziele, die sich aus unserem Daseinszweck und unserer Vision ergeben, geben die Richtung für unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" vor. Diese reflektiert die neuen Einflüsse unserer Vision und bezieht die sich ändernden externen und internen Entwicklungen, wie z. B. die Dynamik in der Klimapolitik, im Markt und in der Digitalisierung, mit ein. Unsere Konzernstrategie besteht aus drei strategischen Kapiteln: Wir wollen "Covestro optimal in Position bringen", "nachhaltiges Wachstum vorantreiben" und uns "vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten". Unsere Strategie steht auf einem soliden Fundament, denn ihre Umsetzung wird durch die Beschleunigung der Digitalisierung im Unternehmen und den Ausbau unserer "Wir sind 1"-Kultur ermöglicht.

Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"

Konzernstrategie "Sustainable Future"

"Covestro optimal in Position bringen"

Wir bringen uns optimal in Position - mit dem ersten strategischen Kapitel wollen wir das Unternehmen bestmöglich aufstellen, um unser volles Potenzial zu heben und somit die Basis für nachhaltiges und profitables Wachstum zu schaffen. Das erste strategische Kapitel ist angetrieben von einem klaren Verständnis unseres Geschäfts: Wir bieten ei son breites Portfolio von Standard- und Spezialprodukten an und zeichnen uns zugleich durch eine hohe Innovations-, Forschungs- und Entwicklungskraft aus. Wir wollen uns noch stärker auf die Erfolgsfaktoren unseres Kerngeschäfts fokussieren.

Unsere Kunden stehen dabei für uns an erster Stelle. Wir optimieren Prozesse, die unsere Kunden erfolgreich machen, verbessern Arbeitsabläufe innerhalb unserer Organisation und richten uns vollständig auf die Bedürfnisse unserer Kunden aus. Je nach Kundenfokus liefern wir Standardprodukte schnell und in hoher Qualität oder stehen mit technischer Expertise bei der Verbesserung oder Entwicklung von (Spezial-)Produkten zur Seite.

Um das erste strategische Kapitel umzusetzen, haben wir ein globales Transformationsprogramm gestartet. Damit gestalten wir Strukturen, Prozesse und Steuerungsmechanismen neu, um unser Unternehmen bestmöglich aufzustellen. Die Implementierung der Maßnahmen des Transformationsprogramms hat im Jahr 2021 begonnen und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Neustrukturierung unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Verantwortlichkeiten wurde bereits im Jahr 2021 umgesetzt. Unter anderem strukturieren wir nun unser Geschäft nach Standardprodukten (Performance Materials) und Spezialprodukten (Solutions & Specialties). Ferner zielt das Programm auf die Bündelung bestimmter Kompetenzbereiche ab. Dabei geht es primär um die profitable Weiterentwicklung unseres Geschäfts mit Blick auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Ein weiteres wesentliches Kernelement des ersten strategischen Kapitels ist das Konzept "Customer Centricity", mit dem wir kundenorientiertes Arbeiten künftig noch stärker forcieren wollen. "Customer Centricity" bei Covestro basiert konkret auf drei Säulen:

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Knowing the Customer (Kundenverständnis): Wir müssen die Bedürfnisse unserer Kunden so gut kennen, dass wir genau wissen, welchen Mehrwert wir für ihre Geschäftsaktivitäten bieten können.

Thinking Customer First (kundenorientiertes Denken): Jede einzelne Funktion in unserer Organisation muss auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet sein.

Co-Creating Customer Value (gemeinsam mit dem Kunden Mehrwert schaffen): Wir müssen mit unseren Kunden zusammenarbeiten, um gemeinsam einen Mehrwert auf dem Markt zu schaffen.

"Nachhaltiges Wachstum vorantreiben"

Nachhaltiges Wachstum voranzutreiben und damit Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu vereinen, ist Bestandteil des zweiten strategischen Kapitels unserer Konzernstrategie. Um ein zukunftsfähiges Portfolio sicherzustellen, wollen wir in langfristig attraktive und nachhaltige Marktsegmente investieren. Alle Aktivitäten, die organisches und anorganisches Wachstum fördern - d. h. Investitionen, Akquisitionen, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und auch unsere strategische Venture-Capital-Initiative (Covestro Venture Capital, COVeC) -, richten wir zukünftig noch stärker auf Nachhaltigkeit aus.

Zu den wichtigsten Elementen, wenn es darum geht, diese Entwicklung voranzutreiben, gehören das Management und die Steuerung des Produktportfolios hin zu mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Zur Steuerung unseres Portfolios wird derzeit eine Methodik zur Portfolio-Nachhaltigkeitsbewertung entwickelt.

Siehe "Nachhaltige Produkte"

Um mit dem eingesetzten Kapital Wert zu generieren, analysieren und steuern wir unser Investitionsportfolio nach Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Wir forcieren Investitionsprojekte, die einen Return on Capital Employed (ROCE) erreichen, der oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, und die möglichst geringe Treibhausgasemissionen verursachen oder diese sogar reduzieren.

Siehe "Steuerung" und Vergütungsbericht, Abschnitt "Langfristige variable Vergütung"

Zusätzlich werden wir in Zukunft einen schnelleren und kostengünstigeren Anlagenbau realisieren, um den effizienten Einsatz unseres Investitionskapitals zu erhöhen, ohne dabei die Zuverlässigkeit und Sicherheit unserer Anlagen zu beeinträchtigen. Daher erweitern wir fortlaufend unser globales Netzwerk von Anbietern für Anlagenbau, Ausrüstung und Dienstleistungen, optimieren interne Prozesse sowie den Ressourceneinsatz und nutzen verstärkt bereits erfolgreich realisierte Bauvorhaben als Vorlage für künftige Projekte (Blueprint-Ansatz).

"Vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten"

Das dritte strategische Kapitel beinhaltet Maßnahmen, die dazu dienen, Covestro vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Diese Ausrichtung sehen wir als Chance für unser Unternehmen, mit unseren zirkulären Produkten entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs zu Lösungen für globale Herausforderungen beizutragen. Die Umsetzung des dritten strategischen Kapitels und damit unserer Vision wird durch die im Jahr 2021 etablierte Konzernstruktur sowie unser globales Strategieprogramm "Circular Economy" vorangetrieben. Dieses Programm bündelt und treibt seit dem Jahr 2019 die Umsetzung des Themas "Kreislaufwirtschaft" bei Covestro in einer übergreifenden globalen Programmstruktur voran. Neben dem Programmmanagement zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft werden strategische Schwerpunktthemen, wie bspw. alternative Rohstoffe, die Vermarktung von Produkten auf Basis dieser Rohstoffe oder die Erschließung von Rohstoffquellen durch Recycling, bearbeitet. Darauf aufbauend hat Covestro im Berichtsjahr ein Programm zur Transformation der Produktionsstandorte hin zur Klimaneutralität erarbeitet und Nachhaltigkeitsziele zur Reduktion der CO 2-Emissionen veröffentlicht.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" und "Klimaneutralität"

Die Kreislaufwirtschaft wollen wir zudem durch die Entwicklung und Nutzung innovativer Recyclingtechnologien vorantreiben. Dabei sehen wir insbesondere das chemische Recycling als vielversprechend an. Dieses ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erhebliche Mengen des Ausgangsmaterials zurückgewonnen und wieder eingesetzt werden können. Es eignet sich vor allem für Materialien und Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften im Rahmen eines mechanischen Recyclings nicht verwertet werden können, oder für Fälle, in denen aus dem Recyclingprozess gleiche Qualitäten wie bei Neuware hervorgehen müssen.

Uns ist bewusst, dass die Umstellung unserer Produktion und unseres Produktportfolios auf die Kreislaufwirtschaft eine große, langfristige Aufgabe darstellt, die wir nicht allein bewältigen können. Daher werden wir verstärkt an der Etablierung von kollaborativen Partnerschaften und Netzwerken mit unseren Kunden, Lieferanten, Forschungsinstituten und anderen Lösungsanbietern entlang des Wertschöpfungskreislaufs arbeiten.

Weitere Informationen zu unseren Aktivitäten unter "Kreislaufwirtschaft"

Digitalisierung und Unternehmenskultur

In unserer Strategie "Sustainable Future" sind die Digitalisierung und unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur elementare Bestandteile, die ein solides Fundament bilden. Wir gehen die Digitalisierung und die damit verbundenen Chancen mit einem umfassenden Programm zielgerichtet an - entlang der kompletten Wertschöpfungskette, in den Unternehmensfunktionen sowie an allen Berührungspunkten mit unseren Kunden. Dafür forciert Covestro den Einsatz digitaler Technologien und nutzt das Potenzial von künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig fördert Covestro ein offenes Arbeitsklima, das Mitarbeitende dazu anregt, neue Ansätze für unser Geschäft zu erarbeiten und bestehende Konzepte auf den Prüfstand zu stellen.

Durch die Digitalisierung des Geschäfts wollen wir Wettbewerbsvorteile generieren. Dazu zählen z. B. die Ausweitung unserer digitalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Kooperationen mit Unternehmen wie Google. Erkenntnisse aus der Datenwissenschaft unterstützen zudem zentral die Unternehmensfunktionen, die Algorithmen und maschinelles Lernen gewinnbringend einsetzen können. Wir treiben die Entwicklung und Umsetzung digitaler Produkte und Geschäftsmodelle voran.

Siehe "Digitale Innovationen"

Um interne Potenziale vollständig auszuschöpfen und unsere unternehmerischen Ziele zu erreichen, verankern wir unsere "Wir sind 1"-Kultur fest im Unternehmen. Entscheidend dafür sind unsere Mitarbeitenden, die diese Kultur mit Leben füllen. Wir arbeiten konsequent daran, unsere Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, und erleichtern die Umsetzung, indem wir konkrete Verhaltensweisen aus insgesamt vier Kulturdimensionen ableiten.

Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"

Strategie der Segmente

Strategie des Segments Performance Materials

Das Segment Performance Materials umfasst im Wesentlichen Produktgruppen der Polyurethane und Polycarbonate. Die standardisierten Produkte aus dem Segment werden sowohl extern vertrieben als auch an das Segment Solutions & Specialties zu marktgerechten Preisen weitergegeben. Da das Segment Performance Materials ausschließlich standardisierte Produkte herstellt, wollen wir vorrangig die Effizienz über Kostenmanagement sowie Prozessinnovationen steigern. Der Schwerpunkt liegt hierbei zunehmend auf nachhaltigen Produkten wie erneuerbarem Toluylen-Diisocyanat (TDI) und biobasiertem Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI).

Mittel- bis langfristig wird die Nachfrage nach Polyurethanen voraussichtlich stark wachsen. Von dieser Entwicklung kann unser Unternehmen profitieren, da wir die zur Herstellung von Polyurethan-Schaumstoffen benötigten Vorprodukte herstellen. Strategisch wichtige Industrien in diesem Bereich sind u. a. die Bau- und die Möbelindustrie, in denen wir bereits stark positioniert sind und in denen wir weiterhin mit dem Markt wachsen wollen. Die weltweiten Anstrengungen hinsichtlich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) spiegeln sich auch in der kurz- und langfristigen Nachfrage nach unseren Produkten wider. So werden bspw. die steigenden Anforderungen an energieeffizienten Wohnraum voraussichtlich zu einer langfristig höheren Nachfrage nach besonders effektiven Dämmlösungen in der Bauindustrie führen.

Der Markt für Standard-Polycarbonate hingegen wird in den kommenden Jahren voraussichtlich nur geringfügig wachsen, da die Nachfrage bspw. aus der Bau- und Konsumgüterindustrie derzeit keine neuen Impulse erfährt. Zukünftig wird ein großer Teil des Polycarbonat-Volumens an das Segment Solutions & Specialties weitergegeben, das dieses weiterverarbeitet und in stark wachsenden Märkten, wie z. B. Elektromobilität und 5G-Infrastruktur, vertreibt.

Das Segment Performance Materials umfasst den größten Teil unserer Produktionsanlagen. Bei der Umsetzung unserer Strategie hinsichtlich Zirkularität kommt dem Segment demgemäß eine zentrale Rolle zu. Im Fokus stehen daher bspw. die ständige Optimierung der Produktionsanlagen, die Beschaffung alternativer Rohstoffe und die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen wie z. B. für MDI und TDI. Durch den Einsatz alternativer Rohstoffe können diese Diisocyanate mit geringerem CO 2-Fußabdruck produziert werden, was durch die Massenbilanzierung und die "ISCC PLUS"-Zertifizierung für Endprodukte nachgewiesen und zertifiziert wird.

Viele der Produkte des Segments Performance Materials werden im Segment Solutions & Specialties veredelt oder mit kundenfokussierten Zusatzleistungen verkauft.

Geschäfte zwischen den Segmenten werden marktgerecht vergütet und in der Berichterstattung als Umsatzerlöse zwischen den Segmenten separat dargestellt.

Strategie des Segments Solutions & Specialties

Das Segment Solutions & Specialties umfasst ein breites Spektrum an Spezialprodukten und kundenspezifischen Lösungen in den Geschäftsbereichen Engineering Plastics (Spezial-Polycarbonate), Coatings & Adhesives (Vorprodukte für Lacke und Klebstoffe), Tailored Urethanes (Polyurethan-Spezialitäten und -Lösungen), Thermoplastic Polyurethanes (thermoplastische Polyurethane), Specialty Films (hochwertige Folien) und Elastomers (Spezialelastomere). Covestro plant hier ein überdurchschnittliches Wachstum, vor allem in den Geschäftseinheiten Engineering Plastics und Specialty Films.

Um dieses Wachstum im Segment Solutions & Specialties zu generieren, entwickeln wir unser Produktportfolio fortlaufend weiter und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf anspruchsvolle, nachhaltige Lösungen mit hoher Nachfrage in zukunftsträchtigen Anwendungsbereichen. Zu diesen Anwendungsbereichen gehören bspw. Smart Homes, Medizintechnik, Holografie, Materialien für Elektrofahrzeuge sowie Windturbinen.

Die permanente Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen mit hohem Kundennutzen ist daher ein Kernelement der Strategie des Segments. Weitere wesentliche Erfolgsfaktoren für unsere Wachstumsstrategie in diesem Segment sind die Anerkennung und Wertschätzung unserer hohen technologischen Kompetenz durch unsere Kunden, die Differenzierung durch weltweit führende anwendungstechnische Beratung und Umsetzung von anspruchsvollen Kundenprojekten, unsere Expertise auf dem Gebiet der chemischen Formulierung und Compoundierung, der effiziente Ausbau unserer Kapazitäten und die kundennahe Produktentwicklung sowie die ständige Verbesserung unserer kundenorientierten Lieferkette ("Pull Supply Chain").

Steuerung

Steuerungssystem

Das Steuerungssystem von Covestro ist auf langfristiges profitables Wachstum, kontinuierliche Wertschöpfung und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Der Vorstand verantwortet als Hauptentscheidungsträger das weltweite Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Konzernstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungskennzahlen, die es ermöglichen, den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns umfassend und ganzheitlich zu bewerten sowie die nachhaltige Ausrichtung voranzutreiben. Letztere steuert der Vorstand anhand definierter Nachhaltigkeitsziele und ausgewählter nichtfinanzieller Leistungskennzahlen.

Steuerungskennzahlen

Der Covestro-Konzern beurteilt seinen Erfolg anhand der folgenden vier Komponenten: Profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).

Steuerungskennzahlen

Diese Steuerungskennzahlen fließen in das konzernweite Bonussystem ("Covestro Profit Sharing Plan") von Covestro ein. Dieses gilt - mit wenigen im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingten Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit, einschließlich des Vorstands. Die vier Bereiche Rentabilität, Liquidität, profitables Wachstum und Nachhaltigkeit werden jeweils zu einem Viertel in die Berechnungsformel zur Bewertung der Zielerreichung einbezogen. Auf diese Weise sind alle Mitarbeitenden an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt.

Siehe "Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur Zielerreichung" und Vergütungsbericht, Abschnitt "Kurzfristige variable Vergütung"

EBITDA

Zur Beurteilung des profitablen Wachstums von Covestro und der berichtspflichtigen Segmente wird das EBITDA herangezogen. Das EBITDA hat im Berichtsjahr das Mengenwachstum im Kerngeschäft als Steuerungskennzahl abgelöst. Es entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.

Siehe "EBIT" und "EBITDA"

FOCF

Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem FOCF gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die Liquidität des Unternehmens. Er entspricht den Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF ermöglicht die Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie die Schuldentilgung.

ROCE über WACC

Zur Beurteilung der Rentabilität wird die Steuerungskennzahl ROCE über WACC verwendet. Die Kennzahl misst die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Kapitals (Capital Employed), die den gewichteten Kapitalkostensatz WACC übersteigt. Übersteigt der ROCE den gewichteten Kapitalkostensatz WACC, d. h. die Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, hat das Unternehmen Wert geschaffen. Der ROCE über WACC wird jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres ermittelt.

Der ROCE berechnet sich aus dem Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern * (Net Operating Profit after Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Der ROCE wird allein stehend neben dem ROCE über WACC als zusätzliche Messgröße für die Rentabilität von Covestro betrachtet.

* Die kalkulatorischen Ertragsteuern ergeben sich seit dem Jahr 2022 aus der Multiplikation des kalkulatorischen Steuersatzes in Höhe von 25 % (bisher: effektiven Steuersatzes) mit dem EBIT (Earnings before Interest and Taxes).

Ermittlung des Return on Capital Employed

NOPAT /​ durchschnittliches Capital Employed = ROCE

Der für die Ermittlung des ROCE über WACC relevante gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen wider. Die in den WACC einfließenden Eigenkapitalkosten ergeben sich aus der Addition von risikofreiem Zins und einem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Als risikofreien Zinssatz verwendet Covestro die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen. Den Risikoaufschlag leitet Covestro aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Die Fremdkapitalkosten errechnen sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem Risikoaufschlag für ein Fremdkapitalinvestment, den Covestro aus den Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen ermittelt, abzüglich des Steuerminderungsbetrags aufgrund der gesetzlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen. Die Kapitalkostenbestimmung ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. Die Berechnung des WACC wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr auf Basis historischer Kapitalmarktdaten ermittelt.

Siehe "Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC)"

ESG-Kriterien

Seit dem Jahr 2022 ist eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an ausgewählten ESG-Kriterien, im Steuerungssystem verankert. Für die Nachhaltigkeitskomponente sind betreffend die Umwelt die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte maßgeblich. Weitere Kriterien betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.

Siehe "Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen"

Weitere relevante Finanzkennzahlen

Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung neben den Steuerungskennzahlen weitere Kennzahlen, die nachfolgend erläutert werden.

EBIT

Um das Ergebnis ohne den Einfluss der ergebnisabhängigen Ertragsteuerbelastung und/​oder unterschiedlicher Finanzierungsaktivitäten zu beurteilen, betrachten wir das EBIT, das dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern und Finanzergebnis entspricht.

Capital Employed

Das für die Ermittlung des ROCE relevante Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte zinstragende Kapital dar, das für die operative Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Es errechnet sich aus dem operativen Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten. Nichtzinstragende Verbindlichkeiten beinhalten z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Das durchschnittliche Capital Employed ergibt sich aus dem Anfangs- und Endbestand des Capital Employed der jeweiligen Periode.

Siehe " Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC) "

Nettofinanzverschuldung

Zur Beurteilung der Finanzlage und des Finanzierungsbedarfs wird die Nettofinanzverschuldung herangezogen. Diese errechnet sich aus der Summe aller Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Finanzderivaten.

Siehe "Cashflows aus Finanzierungstätigkeit"

Unternehmensrichtlinien

In sechs unternehmensweit gültigen Richtlinien haben wir wichtige Grundsätze unseres Handelns festgehalten. Diese Richtlinien sind im Wortlaut auch öffentlich verfügbar. Sie liefern unseren Beschäftigten Orientierung, u. a. für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Mitarbeitende", "Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" und "Compliance". Der darin festgelegte Handlungsrahmen ist für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich und wird in Direktiven weiter spezifiziert. Durch lokale Anweisungen werden die Vorgaben der Direktiven in den Landesgesellschaften umgesetzt. Die Einhaltung der Direktiven und lokalen Anweisungen wird z. B. durch interne Audits überprüft. Zudem werden die Inhalte und Maßnahmenprogramme sowie die Zielerreichung in einem Managementreview überwacht. Unternehmensrichtlinien, Direktiven und lokale Anweisungen bilden gemeinsam die Konzernregelungen.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​service-downloads/​policies-commitments

Ergänzende Inhalte >

Unternehmensrichtlinien

Wertschöpfung

Ziel von Covestro ist es, mit Entwicklungen und Produkten Lösungen zu erarbeiten, die für Kunden, Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitende und Investoren Wert schaffen. Dies erreichen wir etwa durch Produkte mit überlegenen Materialeigenschaften, hoher Umweltverträglichkeit, Nutzungsfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei streben wir danach, den Lebenszyklus unserer Produkte so ressourceneffizient wie möglich zu gestalten, um eine möglichst hohe Wertschöpfung aus den eingesetzten Ressourcen zu erhalten.

Nachhaltigkeit

Wir wollen wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischen und sozialen Zielen in Einklang bringen. Ein solches Handeln entspricht unserem Daseinszweck, die Welt lebenswerter zu machen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln berücksichtigen daher die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Soziales, Ökologie, Ökonomie (People, Planet, Profit; PPP) - gleichermaßen und wir sind bestrebt, in keiner dieser drei Dimensionen negative Einflüsse auszuüben. Unsere Unternehmensrichtlinie Nachhaltigkeit unterstreicht diese Absicht. Spezielle Gremien sind bei Covestro dafür verantwortlich, wichtige Nachhaltigkeitsthemen zu definieren und zu steuern. Dazu zählen auch die Entwicklung und Umsetzung von Zielen und Maßnahmenprogrammen.

Siehe "Nachhaltigkeit"

Innovation

Innovation ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die Herausforderungen in einer sich verändernden Welt zu bewältigen, wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristig Wert zu schaffen - im Einklang mit und inspiriert von Nachhaltigkeit. Entsprechend entwickeln wir kontinuierlich neue Produkte, Prozesse, Anwendungen und Technologien, die neue Perspektiven bieten. Innovation als persönliches Anliegen unserer einzelnen Covestro-Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig.

Siehe "Innovation"

Mitarbeitende

Der Erfolg von Covestro basiert auf den herausragenden Fähigkeiten und dem starken Engagement unserer Mitarbeitenden. Daher bieten wir ihnen ein gutes und sicheres Arbeitsumfeld und fördern ihre berufliche sowie persönliche Weiterentwicklung. Dabei prägen die Werte "Neugier", "Mut" und "Vielfalt" unsere Unternehmenskultur und ermöglichen es unseren Mitarbeitenden, sich erfolgreich einzubringen. Auch die Kern- und Führungskompetenzen, die die Richtschnur für die Weiterentwicklung unserer Beschäftigten darstellen, orientieren sich an diesen Werten.

Siehe "Mitarbeitende"

Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ)

Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität sind für das Erreichen unserer Ziele von zentraler Bedeutung. Dabei setzen wir hohe Maßstäbe und arbeiten stetig daran, uns zu verbessern. Unser integriertes HSEQ-Managementsystem sorgt in Anlehnung an die bzw. in Übereinstimmung mit den international anerkannten Normen ISO 45001, ISO 14001, ISO 50001 und ISO 9001 für die Umsetzung der Vorgaben unserer HSEQ-Konzernregelung.

Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"

Compliance

Unsere Unternehmensführung ist von hohem Verantwortungsbewusstsein und der Verpflichtung zu ethischen Grundsätzen geprägt. Dies beinhaltet ein striktes Einhalten aller gesetzlichen Anforderungen sowie der Selbstverpflichtungen von Covestro, die in internen Regelungen verankert sind und für alle Mitarbeitenden weltweit gelten.

Siehe "Compliance"

Selbstverpflichtungen

Um unser Selbstverständnis als nachhaltig operierendes Unternehmen zu unterstreichen, beziehen wir klar Stellung zu relevanten Themen. Diese Selbstverpflichtungen sind genauso wie unsere Unternehmensrichtlinien im Wortlaut öffentlich verfügbar. Die dafür geltenden Mindeststandards sind in unseren Selbstverpflichtungen festgelegt, ihre Einhaltung wird durch entsprechende Konzernregelungen geregelt. Derzeit gibt es Selbstverpflichtungen zu den Themen "UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung", "Zehn Prinzipien des UN Global Compact", "Responsible CareTM", "Menschenrechte", "Sklaverei und Menschenhandel (UK Modern Slavery Act Statement)", "Wasser", "Produktverantwortung", "Corporate Compliance", "Verantwortungsvolle Lobbyarbeit", "Verantwortungsvolles Marketing und verantwortungsvoller Vertrieb", "Steuertransparenz" und "Konfliktmineralien". Im Bereich Lobbyarbeit haben wir bspw. klare und verbindliche Regeln für das Engagement im politischen Raum geschaffen. Die Selbstverpflichtung in Verbindung mit einer umfassenden, weltweit gültigen Konzernregelung setzt auf Transparenz und Offenheit in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten politischer Institutionen. Zusätzlich zu der extern veröffentlichten Selbstverpflichtung hat sich Covestro auf freiwilliger Basis dem europäischen Transparenzregister angeschlossen. Covestro leistet als Unternehmen grundsätzlich keine Spenden an politische Parteien sowie politisch agierende und für ein politisches Amt kandidierende Personen. Die Verbände, in denen Covestro Mitglied ist, spenden in eigener Verantwortung und nach den jeweiligen gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Beachtung von Parteiengesetzen.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​service-downloads/​policies-commitments

< Ergänzende Inhalte

Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität

Erklärte Ziele von Covestro sind, Mitarbeitende, Zulieferer und Dienstleister zu schützen, unterbrechungsfreie Abläufe sicherzustellen sowie die Qualität kontinuierlich zu verbessern. Hierzu ist die Leitung der Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment (HSE) direkt vom Vorstand beauftragt. Das konzernweit implementierte integrierte Managementsystem sorgt für die Umsetzung der Vorgaben der Direktiven für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) und orientiert sich an international anerkannten Normen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ISO 45001), Umwelt (ISO 14001), Energie (ISO 50001) und Qualität (ISO 9001).

Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird sichergestellt, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer fortlaufenden Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst.

Unser bestehendes HSEQ-Managementsystem entspricht den Anforderungen der aktuellen ISO-Normenrevisionen ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 sowie ISO 45001:2018 und wurde auch im Jahr 2022 auf der Grundlage dieser ISO-Normen erfolgreich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt. Im Einklang mit den genannten ISO-Normen sind spezifische Ziele definiert worden.

Durch die letztjährige Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), sind neue Standorte in den Covestro-Konzern aufgenommen worden. Da für diese Standorte aus ihrer Historie heraus teilweise andere HSEQ-Richtlinien und -Vorgaben galten, werden die für Covestro geltenden Regularien sukzessive auf die neuen Standorte übertragen. Dieser Vorgang wird weiterhin einige Zeit beanspruchen und in spezifischen Einzelfällen über das Jahr 2023 hinaus andauern.

Für weitere Erläuterungen zu diesen Zielen siehe "Gesundheit und Sicherheit" und "Umwelteinflüsse unserer Produktion"

Die Unternehmensfunktion Group HSE verantwortet das integrierte HSEQ-Managementsystem, das sich aus den folgenden drei Teilbereichen zusammensetzt:

Gesundheit und Sicherheit

Im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bestehen weltweit gültige Prozesse und Abläufe mit detaillierten Vorschriften, die sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellungsprozessen, mit der Untersuchung von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und dem Notfallmanagement bei Covestro befassen. Vorgaben nach internationalen Standards wie ISO 45001 stellen dabei die weltweit gültigen Mindestanforderungen dar und werden bei Bedarf durch zusätzliche Regelungen ergänzt. Dies soll arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Unfälle und Ereignisse, die Folgen für Mensch oder Umwelt haben können, im betrieblichen Alltag sowie auf den Transportwegen verhindern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden u. a. durch Schulungen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten innerhalb und außerhalb unserer Werke. Zur Ermittlung, Überprüfung und Aktualisierung der rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, die für die Organisation verbindlich sind, setzen wir verstärkt auf die Unterstützung durch externe Datenbanken.

Siehe "Gesundheit und Sicherheit"

Umwelt und Energie

Für die Bereiche Umwelt und Energie wurden weltweit gültige Mindeststandards festgelegt, um unsere hohen Ansprüche bei der Ressourcenschonung und Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Diese Standards sind an international anerkannte Normen und Regelwerke wie ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) angelehnt. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Das im Jahr 2008 eingeführte Energieeffizienzsystem wurde im Berichtsjahr an den großen deutschen Produktionsstandorten nach ISO 50001 durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt.

Qualität

Wir stellen sehr hohe Ansprüche an die Qualität der verwendeten Rohstoffe und setzen uns hohe Maßstäbe bei deren Weiterverarbeitung zu hochwertigen Kunststoffen und Polyurethan-Vorprodukten. Durch unser integriertes HSEQ-Managementsystem entspricht unser Qualitätsmanagement den Anforderungen der aktuellen Normrevision ISO 9001:2015. Mithilfe unseres Qualitätsmanagementsystems schaffen wir den Rahmen dafür, dass die Anforderungen unserer Kunden und ihre Zufriedenheit in unsere Produkte und Dienstleistungen einfließen können.

Audits und Zertifizierungen

Unsere verbindlichen Konzernregelungen, die dem Erreichen der HSEQ-Ziele dienen, sind allen Mitarbeitenden über konzerninterne Datenbanken zugänglich und werden jährlich durch interne Audits und externe Zertifizierungsgesellschaften überprüft. Hieraus können sich Anpassungen des Managementsystems ergeben. Der Abdeckungsgrad unserer geschäftlichen Aktivitäten mit zertifizierten HSEQ-Managementsystemen stellt sich wie folgt dar:

Zertifizierungen von HSEQ-Managementsystemen nach externen Standards 1

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2021
in %
2022
in %
Nach verschiedenen Qualitätsmanagementstandards wie z. B. ISO 9001 zertifiziert 100 100
Nach ISO 14001 zertifiziert /​ EMAS-validiert (Umwelt) 95 95
Nach ISO 45001 (vorm. OHSAS 18001) zertifiziert (Arbeitssicherheit) 87 87
Nach ISO 50001 zertifiziert (Energie) 48 44

1 In % der Geschäftstätigkeit, gemessen am Energieeinsatz

Nachhaltigkeit

Covestro richtet sich konsequent an Nachhaltigkeit aus. Dies wird bereits durch unseren Daseinszweck "Die Welt lebenswerter machen" deutlich. Unsere Vision "Wir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus" unterstreicht dies ebenso wie unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" mit den strategischen Kapiteln "Nachhaltiges Wachstum vorantreiben" und "Vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten". Bereits im Jahr 2016 haben wir uns Nachhaltigkeitsziele gesetzt, die wir fortlaufend im Einklang mit unserer Strategie und Vision anpassen. Im Jahr 2022 haben wir bekannt gegeben, in der eigenen Produktion und bei der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten bis zum Jahr 2035 Netto-Null-Treibhausgasemissionen * an allen umweltrelevanten Standorten zu erreichen. Zudem wurde im Berichtsjahr eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an ausgewählten ESG-Kriterien, im Steuerungssystem verankert.

Siehe "Nachhaltigkeitsziele von Covestro" und "Steuerungssystem"

* Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

Wir integrieren Nachhaltigkeit in unsere Geschäftsaktivitäten und stellen sicher, dass wir uns der damit zusammenhängenden Themen und Fragestellungen mit höchster Relevanz für uns und unsere Stakeholder annehmen. Neben unserer Verantwortung für die Umwelt wollen wir gemäß unserem Daseinszweck auch unserer sozialen Verantwortung innerhalb der Gesellschaft gerecht werden. Daher streben wir an, auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene zur Wertsteigerung beizutragen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln berücksichtigen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Soziales, Ökologie, Ökonomie (People, Planet, Profit; PPP). Jede Entscheidung, jedes Handeln und die damit verbundenen Folgen sollen so ganzheitlich über den Wertschöpfungskreislauf hinweg betrachtet werden.

Nachhaltigkeitsansatz "People, Planet, Profit" im Wertschöpfungskreislauf

Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Vor dem Hintergrund unseres Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) als Leitbild für die Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit von zentraler Bedeutung für uns. Sie dienen als Orientierung und vor allem als Inspiration für Innovationen sowie als Wegweiser für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​service-downloads/​policies-commitments

Covestro leistet bereits heute positive Beiträge zu allen 17 SDGs und vielen ihrer Unterziele. Der Großteil entfällt dabei auf Produkte unseres Kerngeschäfts, die bspw. in ihrer Nutzungsphase helfen, große Mengen Energie einzusparen, oder in anderen nachhaltigen Anwendungen zu finden sind. Weitere Beiträge kommen aus der Produktion, den Arbeitsabläufen und unserem unternehmerischen Handeln, aus unserem sozialen Engagement sowie aus Lösungen für unterversorgte Märkte, unserem "Inclusive Business"-Bereich. Neben der Evaluation der positiven Beiträge zu den SDGs, die Covestro bereits jetzt leistet, muss eine Analyse zu den SDGs nach unserer Auffassung auch darauf abzielen, mögliche zusätzliche Anforderungen an Covestro zu identifizieren. Darunter verstehen wir Themen, die aus Sicht von Stakeholdern im Fall von Inaktivität oder Vernachlässigung das Potenzial haben, als negativer Einfluss auf einzelne SDGs angesehen zu werden. Um unsere Beiträge weiter zu erhöhen, richten wir unser Portfolio für Forschung und Entwicklung (F&E) an den SDGs aus.

Ergänzende Inhalte >

Covestros Beiträge zu den SDGs

Interne Analyse aus dem Jahr 2017; Aktualisierung im Jahr 2022 in Bezug auf F&E-Projekte, Produkte des Kerngeschäftes, Produktion, Arbeitsabläufe, unternehmerisches Handeln, "Inclusive Business" und soziales Engagement (verkürztes Verfahren)

1 Die Ausprägung der Beitragsgrößen ist innerhalb der einzelnen Handlungsfelder vergleichbar.
2 Bewertung der F&E-Projekte nach Projektbudget und abgeschätztem SDG-Beitrag

Wesentlichkeitsanalyse

Indem wir wesentliche Nachhaltigkeitsthemen identifizieren, schaffen wir eine Basis für die weltweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und die Festlegung der Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Spezifische Ziele, Maßnahmen und Managementansätze für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen befinden sich in den Detailangaben in den jeweiligen Kapiteln des Konzernlageberichts.

Prozess der Wesentlichkeitsanalyse

Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen uns dabei, die für das Unternehmen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren. Dabei unterscheiden wir zwischen der vollumfänglichen drei- bis vierjährlichen Wesentlichkeitsanalyse und der jährlichen Überprüfung, einem in Umfang und Aufwand verkürzten Verfahren. Zuletzt wurde die vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2020 durchgeführt. In den Jahren 2021 und 2022 wurden alle wesentlichen Themen überprüft und bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen angepasst. Sowohl die vollumfängliche als auch die jährliche Durchführung erfolgt in vier Schritten: "Identifizieren", "Bewerten", "Validieren", "Implementieren". Im Berichtsjahr haben wir die überarbeiteten Standards der Global Reporting Initiative (GRI) berücksichtigt und berichten fortan "in Anlehnung an" GRI. Die Änderungen der GRI-Standards haben zur Folge, dass die zuvor betrachtete dritte Wesentlichkeitsdimension "Stakeholderrelevanz" nicht mehr explizit, sondern innerhalb der verbleibenden Wesentlichkeitsdimensionen betrachtet wird. Dies wirkte sich nicht auf die Bewertung von wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen aus.

Prozessschritte der Wesentlichkeitsanalyse

Identifizieren

In dem drei- bis vierjährlichen Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Themen wird eine umfangreiche Liste mit potenziell für Covestro bedeutsamen Nachhaltigkeitsthemen aus externen und internen Quellen erstellt. In der jährlichen Überprüfung werden die wesentlichen Themen des Vorjahres mithilfe eines verkürzten Verfahrens überprüft und bei Bedarf angepasst oder neue Themen ergänzt.

Bewerten

Sowohl bei der vollumfänglichen Wesentlichkeitsanalyse als auch bei der jährlichen Überprüfung werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bezüglich ihrer Relevanz für Covestro durch ein internes Expertengremium bewertet, wobei Rückmeldungen und Meinungen externer sowie interner Stakeholder berücksichtigt werden. Zur Identifizierung der für Covestro wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden die zwei Wesentlichkeitsdimensionen "Geschäftsrelevanz" und "Auswirkungen der Covestro-Tätigkeiten auf die jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte" herangezogen. "Geschäftsrelevanz", bewertet anhand einer Skala von "keine Relevanz" bis "hohe Relevanz", berücksichtigt neben möglichen oder tatsächlichen finanziellen Auswirkungen eines Nachhaltigkeitsaspekts auf das Unternehmen auch Themen mit hoher Aufmerksamkeit des Vorstands, strategische Themen oder Chancen und Risiken. Bei der Bewertung der "Auswirkungen der Covestro-Tätigkeiten auf die jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekte", ebenfalls anhand einer Skala von "keine Relevanz" bis "hohe Relevanz" bewertet, werden die Eintrittswahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Schwere, Dauer und Umkehrbarkeit sowie Chancen und Risiken für Mensch und Umwelt in Betracht gezogen. Nachhaltigkeitsthemen werden als wesentlich betrachtet, wenn sie in einer der beiden Wesentlichkeitsdimensionen mindestens eine mittlere Relevanz haben.

Validieren

Das interne Expertengremium, das bei allen Überprüfungen der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen beteiligt ist, bestätigt das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse. Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und ihre Bewertung werden jährlich durch den Chief Sustainability Officer (CSO) und den Vorstand geprüft und gebilligt.

Implementieren

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden von den Themenverantwortlichen aus den jeweiligen Fachfunktionen entsprechend ihrem Handlungsbedarf bearbeitet und gesteuert. Dies schließt die Betrachtung von nichtfinanziellen Chancen und Risiken im Rahmen des Risikomanagements ein.

Siehe "Chancen- und Risikobericht"

Über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und die zugehörigen Managementansätze wird im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung im Konzernlagebericht berichtet.

Siehe "Nichtfinanzielle Konzernerklärung"

Im Berichtsjahr wurde die jährliche Überprüfung durch ein Expertengremium von Beschäftigten aus Unternehmensfunktionen wie bspw. Strategy, Portfolio Development, Investor Relations, Group Health, Safety and Environment, Sustainability & Public Affairs, Communications, aus den Geschäftseinheiten sowie aus dem Bereich Risikomanagement und von Themenverantwortlichen durchgeführt. Diese Gruppe hat u. a. die Aufgabe, Sichtweisen von internen und externen Stakeholdern einzubringen. Darüber hinaus wurde ein globales Netzwerk von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten Schnittstellen zum Themenbereich Nachhaltigkeit haben, zu möglichen Themen für die Betrachtung in der Wesentlichkeitsanalyse befragt. Die Rückmeldungen wurden von dem Expertengremium bei der Durchführung der Identifikation und Bewertung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2022

Das Expertengremium bestätigte die im Vorjahr identifizierten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, auch unter Betrachtung aktueller externer Entwicklungen wie bspw. der Energiekrise. Weiterhin erfolgte eine stärkere Ausrichtung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen auf die Strategie "Sustainable Future".

Wesentlichkeitsmatrix

Unter dem Thema "Kreislaufwirtschaft" wurden die Themen des Vorjahres ("Recycelbarkeit und Lösungen für das Ende des Lebenszyklus", "Neue Geschäftsmodelle" sowie "Alternative Rohstoffe") konsolidiert. Mit unserer Expertise in Bezug auf chemische Verfahren unterstützen wir die Entwicklung von Recyclingverfahren für gebrauchte Materialien für die Kunststoffproduktion. Mit alternativen Rohstoffquellen möchten wir die fossile Rohstoffbasis unserer Produktion insgesamt erneuerbar ausrichten. Mit unseren Aktivitäten in diesen Bereichen entwickeln wir innovative Handlungsfelder für die Umsetzung unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" und "Innovation"

Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Klimaneutralität" fasst die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-"Treibhausgasemissionen" sowie "Erneuerbare Energien" zusammen. Sie spiegeln die Elemente unseres im Berichtsjahr veröffentlichten Ziels wider, bis zum Jahr 2035 in der eigenen Produktion (Scope-1-Emissionen) sowie in der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope-2-Emissionen) an allen umweltrelevanten Standorten klimaneutral zu werden. Dabei werden neben Energieeffizienzmaßnahmen für die Herstellung unserer Produkte auch weiterhin erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Insbesondere in Bezug auf die Reduktion unserer Scope-3-Treibhausgasemissionen braucht es innovative Ansätze. Im Jahr 2023 möchten wir ein Reduktionsziel für unsere Scope-3-Treibhausgasemissionen bekannt geben.

Siehe "Klimaneutralität"

Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung" stellt die Zusammenführung der Vorjahresthemen "Nachhaltiges Produktportfolio" und "Produktverantwortung" dar und ist für die Umsetzung unserer Strategie "Sustainable Future" von besonderer Bedeutung. Für uns nimmt ein nachhaltiges Produktportfolio eine Schlüsselfunktion ein, um unserem Daseinszweck gerecht zu werden, um uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten und um unseren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Der sichere Umgang mit unseren Produkten ist für uns die Voraussetzung dafür, unser Produktportfolio nachhaltig zu gestalten.

Siehe "Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung"

Unser "Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio" ist die Grundlage für ein nachhaltiges Produktportfolio. Seit dem Jahr 2017 richten wir Innovationen stärker an den SDGs aus und treiben so nachhaltige Produktentwicklungen voran. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in der Forschung und Entwicklung 80 % unserer Projektkosten in Bereichen einzusetzen, die zum Erreichen der SDGs beitragen.

Siehe "Innovation"

"Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion" als Teil unserer "Wir sind 1"-Kultur und damit des Fundaments unserer Konzernstrategie spielen eine wichtige Rolle in der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens. Das Thema hat deshalb für uns im Vergleich zum Vorjahr an Geschäftsrelevanz zugenommen. Daher treiben wir auch weiterhin gezielt innovative Lösungen für Themen voran, die unsere Mitarbeitenden betreffen.

Siehe "Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion fördern"

Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Gesundheit und Sicherheit" hat für uns aufgrund unseres Unfallgeschehens im Berichtsjahr an Geschäftsrelevanz zugenommen. Als Unternehmen der chemischen Industrie tragen wir eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Stakeholder. Sicherheit ist ein grundlegendes Prinzip unseres Handelns. Das Thema setzt sich zusammen aus den Unterthemen "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" sowie "Verfahrens- und Anlagensicherheit". Es ist fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). Wir streben an, Ereignisse und Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden und unsere Anlagen sicher zu betreiben - zum Schutz von Mensch und Umwelt.

Siehe "Gesundheit und Sicherheit" und "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"

Für das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Menschenrechte" haben wir ebenfalls ein effektives Managementsystem etabliert, um dazu beizutragen, dass Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten geachtet werden und möglichen Menschenrechtsverletzungen vorgebeugt wird. Wir erwarten eine weiterhin steigende Geschäftsrelevanz dieses Themas.

Siehe "Menschenrechte"

Unser Selbstverständnis von Nachhaltigkeit beinhaltet auch unsere Lieferanten. Mit sozialen, ethischen und ökologischen Standards für neue und bestehende Lieferanten fördern wir "Nachhaltigkeit in der Lieferkette". Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 100% unserer Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von mehr als 1 Mio. € unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Die Bewertungen unserer Lieferanten sind dahin gehend fest in unsere Abläufe implementiert.

Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"

Unsere Aktivitäten zu dem wesentlichen Nachhaltigkeitsthema "Inclusive Business" bündeln wir in einem Programm, in dessen Rahmen wir gezielt auf die Bedürfnisse in sogenannten "unterversorgten Märkten" eingehen. Während wir zwar weiterhin das Ziel verfolgen, dass bis zum Jahr 2025 zehn Millionen Menschen in unterversorgten Märkten von unseren Lösungen profitieren, hat das Thema für uns im Geschäftsjahr im Verhältnis zu den anderen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen an Bedeutung abgenommen.

Siehe "Inclusive Business"

Das Thema "Luftqualität, Wasser und Abfall" ist fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für HSEQ. Die mit dem Thema verbundenen Aspekte Emissionen in die Luft, Abfall und Abwasser sind dabei fest in unsere Managementprozesse und operativen Abläufe integriert. Emissionen sind Bestandteil unserer konzernweiten Datenerfassung und Auswertung von Umwelteinwirkungen. Wir versuchen Abfallströme zu reduzieren, indem wir nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren anwenden. Wasser und Abwasser betrachten wir ganzheitlich in Bezug auf Wassereinsatz und -qualität sowie Abwassermengen und mögliche Kunststoffrückstände in den Weltmeeren.

Siehe "Umwelteinflüsse unserer Produktion" und "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"

Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Arbeitgeberattraktivität" hat für uns eine hohe Geschäftsrelevanz. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels treiben wir unsere Aktivitäten zur Gewinnung und langfristigen Bindung von qualifiziertem Fachpersonal weiter voran.

Siehe "Handlungsfeld 'Arbeitgeber meiner Wahl'"

Unser Bekenntnis zu Nachhaltigkeit findet sich auch in unseren Finanzaktivitäten wieder. Mit dem wesentlichen Nachhaltigkeitsthema "Nachhaltigkeit im Finanzwesen" wollen wir einerseits unsere Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren steigern, andererseits bieten uns an Nachhaltigkeitsperformance gekoppelte Finanzierungsinstrumente attraktive Möglichkeiten, nachhaltiges Kapital zu beschaffen. So sind wichtige Finanzierungsinstrumente bereits heute an die Performance von relevanten strategischen Nachhaltigkeitsrankings gekoppelt und haben direkten Einfluss auf unsere Finanzierungskosten.

Siehe "Nachhaltigkeit im Finanzwesen" und "Finanzlage"

Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen "Corporate Governance" und "Compliance" sind für uns Grundlage unseres Geschäftsgebarens. Beide Themen sind fest in den Abläufen unserer Organisation verankert.

Siehe "Compliance"

Wir erwarten, dass das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Biodiversität" in Zukunft an Geschäftsrelevanz gewinnen wird. Dazu trägt unser Engagement im Rahmen der Kreislaufwirtschaft sowie im Bereich Umweltschutz und die damit verbundene zunehmende Verwendung biobasierter Rohstoffe bei. Im Zusammenhang mit unseren alternativen Rohstoffen haben wir begonnen, Standorte nach dem "ISCC PLUS"-System zertifizieren zu lassen. Die "International Sustainability and Carbon Certification" (ISCC) ist ein anerkanntes System für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse und Bioenergie. Der Standard deckt alle Stufen der Wertschöpfungskette ab und ist weltweit anerkannt. Als Lieferkettenstandard beinhaltet er ebenfalls Anforderungen an die Hersteller dieser alternativen Rohstoffe.

Siehe "Kreislaufwirtschaft"

Das Thema "Transparenz und Vertrauen" wurde im Geschäftsjahr nicht mehr als explizites wesentliches Nachhaltigkeitsthema betrachtet. Die Erwartungen von internen und externen Stakeholdern diesbezüglich werden dennoch mit verschiedenen Aktivitäten adressiert.

Während wir mit unseren Tätigkeiten im Bereich "Soziales Engagement & Spenden" zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen möchten, wird das Themengebiet seit dem Berichtsjahr nicht mehr als wesentliches Nachhaltigkeitsthema behandelt. Wir führen unsere Aktivitäten jedoch fort und berichten darüber bspw. auf unserer Website oder auf unseren Kanälen in den sozialen Medien.

Nachhaltigkeitssteuerung

Nachhaltigkeitsziele von Covestro

Wir haben bereits nachhaltigkeitsbezogene Faktoren in unserem Steuerungssystem verankert, um die Umsetzung unserer "Sustainable Future"-Strategie weiter voranzutreiben. Seit dem Jahr 2022 bewerten wir einen Teil unseres Unternehmenserfolgs anhand ausgewählter Umweltkriterien. So wurden im Jahr 2022 die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen der wesentlichen Standorte, gemessen an den CO 2-Äquivalenten, in das Steuerungssystem eingebunden. Wir wollen zukünftig auch Kriterien betreffend Soziales und Unternehmensführung aufnehmen, um den Dreiklang aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung vollständig zu bedienen. Diese Nachhaltigkeitskomponente ist als Teil von insgesamt vier Kompontenten für unser kurzfristiges variables Vergütungssystem "Covestro Profit Sharing Plan", das - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit, einschließlich des Vorstands, ab dem Jahr 2022 gilt, relevant.

Siehe "Steuerungssystem"

Darüber hinaus haben wir bereits seit dem Jahr 2021 eine Nachhaltigkeitskomponente - als Teil von insgesamt drei Komponenten - in unser langfristiges variables Vergütungssystem "Prisma" für den Vorstand und berechtigte Mitarbeitende des oberen Managements installiert.

Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Langfristige variable Vergütung"

Mit unseren Nachhaltigkeitszielen verfolgen wir einen Ansatz, der den gesamten Produktlebenszyklus unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte abdeckt. Unsere Nachhaltigkeitsziele tragen zu den SDGs bei und spiegeln die Zielsetzung einiger unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wider. Wir beobachten die externen Entwicklungen kontinuierlich und entwickeln unsere Nachhaltigkeitsziele gemäß unserer Vision und Unternehmensstrategie weiter. So haben wir im Berichtsjahr unser Ziel zur Klimaneutralität bekannt gegeben. Über Details unserer Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte bei ihrer Erreichung berichten wir in den jeweiligen Kapiteln des Konzernlageberichts:

Nachhaltigkeitsziele von Covestro

Darüber hinaus verfolgen wir weitere Ambitionen und Ziele im Bereich Nachhaltigkeit:

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In der Produktion sollen 100 % alternative Rohstoffe zum Einsatz kommen und somit maßgeblich zur Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft beitragen. Zudem soll dies einen Beitrag zur Reduktion unserer Scope-3-Treibhausgasemissionen leisten.

Siehe "Kreislaufwirtschaft"

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Bis zum Jahr 2030 streben wir an, den spezifischen Primärenergieeinsatz an den umweltrelevanten Produktionsstandorten um mindestens 50 % zu reduzieren. Dies stellt für uns einen wichtigen Meilenstein in Bezug auf unsere Energieeffizienzmaßnahmen dar. Die Erreichung dieses Ziels leistet somit auch einen wichtigen Beitrag unsererseits zur Klimaneutralität.

Siehe "Klimaneutralität"

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Bis zum Jahr 2029 wollen wir einen Frauenanteil in Höhe von mindestens 40% in allen Beschäftigtengruppen erreichen und somit Vielfalt und Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen für alle Geschlechter fördern.

Siehe "Mitarbeitende"

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Die vorgenannte Ambition wird weiter untermauert von Zielen für die Frauenanteile in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027. Dieses Ziel löst unser vorheriges Ziel, bis zum 30. Juni 2022 mindestens 30% Frauen in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands einzusetzen, ab. Dieses Ziel haben wir aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und damit einhergehender Auswirkungen auf die Zusammensetzung unserer Führungsstruktur nicht erreicht; wenngleich wir bis zum Jahr 2022 den Frauenanteil im Covestro-Konzern steigern konnten.

Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung"

Überwachung

Nachhaltigkeit ist ein zentraler Aspekt unserer Konzernstrategie mit zunehmenden Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeiten. Die Überwachung der Nachhaltigkeit beginnt bei Covestro im höchsten Organ des Unternehmens, dem Aufsichtsrat. Der im Jahr 2021 gegründete Aufsichtsratsausschuss "Nachhaltigkeit" berät den Aufsichtsrat, einige Ausschüsse sowie den Vorstand insbesondere in Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Nachhaltigkeitsausschuss ist paritätisch mit je zwei Vertretenden der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Frauenanteil 25 %. Den Vorsitz hat mit Lise Kingo ein Mitglied des Aufsichtsrats mit ausgewiesener Expertise im Bereich Nachhaltigkeit inne. In seiner Funktion begleitet und überwacht der Nachhaltigkeitsausschuss ESG-bezogene Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette und gibt diesbezüglich Empfehlungen ab. Der Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt den Prüfungsausschuss bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Des Weiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​supervisory-board Siehe Kapitalmarkt, Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrats"

Auch wenn unser Vorstandsvorsitzender für das Thema Nachhaltigkeit verantwortlich ist, wird dieses Gebiet vom gesamten Vorstand ganzheitlich behandelt. Die Unternehmensleitung kontrolliert Fortschritte, setzt Prioritäten und passt ggf. die Ressourcenallokation an. In den regelmäßig einberufenen Vorstandssitzungen wurden im Geschäftsjahr verschiedene Schwerpunkte aus dem Themenbereich Nachhaltigkeit adressiert. So standen bspw. die Anfang des Jahres 2022 verkündeten Ziele zur Reduktion der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen, Fortschritte bei der Entwicklung von Reduktionszielen für die Scope-3-Treibhausgasemissionen, regulatorische Entwicklungen wie die EU-Taxonomie, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Bewertung unseres Investitionsportfolios anhand von Nachhaltigkeitskriterien auf der Agenda.

Zur Sicherstellung des kontinuierlichen Fortschritts und für die dauerhafte Integration unserer nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten in alle Unternehmensfunktionen wurde im Jahr 2021 ein zentrales Steuerungsgremium für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) gegründet. Das Gremium ESG Governance Body (ESG GoB) setzt sich aus oberen Führungskräften der Geschäftseinheiten und relevanter Unternehmensfunktionen zusammen. Themenabhängig können weitere interne sowie auch externe Gäste hinzugezogen werden. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs (S & PA) ist für die Organisation und Leitung verantwortlich.

Das Gremium befasst sich mit unternehmensübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen, überblickt die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Projekte sowie Tätigkeiten und ist mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Darüber hinaus findet ein intensiver unternehmensweiter Austausch statt, um wichtige Fragestellungen und Trends zu identifizieren und die Implementierung von nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten in den Unternehmensfunktionen und Geschäftseinheiten zu fördern. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsthemen konsistent und ganzheitlich zu managen und die Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda zu beschleunigen. Im Berichtsjahr wurden in regelmäßigen Treffen des ESG GoB u. a. die Anfang des Jahres 2022 verkündeten Ziele zur Klimaneutralität in Bezug auf Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen, mögliche Zielsetzungen zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgasemissionen und mit Bezug auf Kreislaufwirtschaft, Ergebnisse von Ratings und die strategische Ausrichtung von Ratings thematisiert. Ebenso wurden die Entwicklung des Portfolio Sustainability Assessments, Massenbilanzierungen sowie Spenden als Reaktion auf die humanitäre Notlage in der Ukraine besprochen.

Zusammensetzung des ESG Governance Body (ESG GoB)

Die Leitung der Unternehmensfunktion S & PA, die gleichzeitig als Chief Sustainability Officer (CSO) fungiert, berichtet an den Vorstandsvorsitzenden. Die Unternehmensfunktion S & PA erarbeitet die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. Daneben koordiniert S & PA die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung. Des Weiteren dient sie der Interessenvertretung von Covestro nach außen.

Die Unternehmensfunktion besteht aus mehreren zentralen Abteilungen und ist zuständig für die Themen Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie, nachhaltiges Produktportfoliomanagement, Stakeholder-Engagement und soziale Themen. Die Abteilungen werden durch zusätzliche regionale Experten unterstützt, die eine integrierte Nachhaltigkeits- und Interessenagenda unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen fördern. Die zentralen Abteilungen berichten an den CSO.

Ergänzende Inhalte >

Stakeholderdialog

Ein offener und fortlaufender Austausch mit unseren regionalen, nationalen und globalen Stakeholdern bildet die Grundlage für gegenseitiges Verständnis sowie für die gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen. Gleichzeitig liefern uns die Gespräche neue Impulse und wichtige Anregungen. Wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit unseren Stakeholdern zusammen. Sie bewerten das Unternehmen nicht nur nach gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob wir nachhaltig und ethisch korrekt handeln. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir kontinuierlich die Interessen, Erwartungen und Anforderungen unserer maßgeblichen Stakeholder und lassen die Ergebnisse in unsere Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda, unser Menschenrechts-Managementsystem sowie unser unternehmensweites Chancen- und Risikomanagement einfließen.

Siehe "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2022" und "Menschenrechte"

Die folgende Grafik bietet einen Überblick über unsere wesentlichen Stakeholdergruppen und die jeweiligen Dialogformate.

Covestro im transparenten Dialog mit wichtigen Stakeholdergruppen

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Stakeholdergruppen Dialogformate
Kunden • Kontinuierlicher persönlicher Austausch über Mitarbeitende der Vetriebs- und Marketingbereiche
  • Branding- und Marktstudien, Kundenumfragen
  • Vertretung auf internationalen Fachmessen
  • Webinare und digitale Messestände (Digital Showrooms)
Mitarbeitende • Veranstaltungen für Mitarbeitende unter Beteiligung des Vorstands und der oberen Führungsebene
  • Anlassbezogene Rundschreiben und Präsentationen, Firmenintranet, soziale Medien, interne Kampagnen
  • Austausch zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden, kontinuierliche Gespräche zwischen Vorstand und Betriebsräten
Lieferanten • "Together for Sustainability"-lnitiative
  • Veranstaltungen und Workshops mit Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit
  • Kontinuierlicher Austausch über die mit Einkaufsaufgaben betrauten Mitarbeitenden
Verbände • Aktive Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden, z.B. Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Plastics-Europe, American Chemistry Council (ACC) und China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF)
Wissenschaft • Langfristige nationale und internationale Kooperationen mit führenden Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen
Investoren, Kreditgeber und Analysten • Hauptversammlung
  • Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen
  • Diverse Veranstaltungen für Investoren und Analysten mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Online-lnformationsangebot auf investor.covestro.com
Regulierer • Regelmäßiger Austausch mit Behörden, Ministerien und Politik
Öffentlichkeit, Nachbarn und NGOs • Anlassbezogener Dialog, z.B. bei Investitionsvorhaben in der Nachbarschaft
  • Chempark-Nachbarschaftsbüros (D), Nachbarschaftsforen - Community Advisory Panels (CAP) (USA)
Medien • Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Hintergrundgespräche, Einzelinterviews
  • Kommunikation über Social-Media-Kanäle wie LinkedIn, Twitter, Facebook und YouTube
  • Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen sowie Präsentationen und Reden von Konferenzen und Tagungen (verfügbar auch auf unserer Website)

Je nach Thema und Relevanz identifizieren und priorisieren wir unsere Stakeholder und wählen jeweils die geeigneten Dialogformate und die entsprechende Frequenz. Für unseren Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung.

Unsere Mitarbeitenden in Vertrieb und Einkauf stehen bspw. über verschiedene digitale und persönliche Kanäle mit unseren Kunden und Lieferanten in Kontakt.

Siehe "Einkauf" und "Marketing und Vertrieb"

Des Weiteren nehmen sich standortspezifische Funktionen der Belange der lokalen Nachbarschaften in der Nähe unserer Standorte an. Außerdem nutzen wir zur Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug in der Lieferkette unser existierendes Whistleblowing-Instrument, bestehend aus einer weltweit eingerichteten Hotline und einem Onlinetool.

Siehe "Menschenrechte" und "Compliance"

Um auch während der andauernden Coronavirus-Pandemie mit Stakeholdern im Austausch zu bleiben, hat Covestro diverse digitale Dialogformate genutzt (z. B. für die Hauptversammlung sowie Mitarbeitenden- und Kundenveranstaltungen).

< Ergänzende Inhalte

Nachhaltigkeit im Finanzwesen

Für globale Finanzmärkte und Investoren gewinnt das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung und ist von zunehmender Relevanz für Investmententscheidungen.

Siehe "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2022"

Diese Entwicklung wird auf globaler Ebene aktiv durch konkrete gesetzliche Vorgaben und Initiativen für Klima- und Umweltschutz gefördert. So umfasst bspw. der "Green Deal" der Europäischen Kommission u. a. Maßnahmen und Instrumente für den Finanzmarkt. Somit wird Nachhaltigkeit ein zunehmender Erfolgsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit am Kapitalmarkt. Daher berichten wir im Rahmen unserer Kapitalmarktkommunikation regelmäßig über unsere Strategie, Ziele sowie konkrete Initiativen und Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit.

Siehe "Stakeholderdialog"

Nachhaltige Finanzierungen

Wir haben uns frühzeitig mit innovativen Lösungen im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens befasst. Bereits im Jahr 2020 haben wir eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Kreditlinie, deren Konditionen teilweise an unser Ergebnis im ESG-Rating gebunden sind, das derzeit von Sustainalytics erteilt wird. Im Oktober 2022 haben wir zudem die Finanzierungskosten unseres erstmalig begebenen Schuldscheindarlehens an die Entwicklung eines ESG-Ratings geknüpft.

Darüber hinaus haben wir unser Engagement im Berichtsjahr weiter ausgebaut, indem wir einen Rahmen für nachhaltige Finanzierungen festgelegt haben. Dieser "Grüne Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework) ermöglicht u. a. die Ausgabe von sogenannten grünen Anleihen (Green Bonds), deren Mittelverwendung an nachhaltige Investitionen gebunden ist und mit denen wir bspw. Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt (re-)finanzieren können. Die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) wurde durch die unabhängige ESG-Ratingagentur ISS ESG bestätigt. Im November 2022 haben wir auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" unsere erste grüne Euro-Anleihe mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 500 Mio. € an den Kapitalmärkten platziert. Mit diesem Schritt unterstreichen wir unser starkes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit. Der gesamte Erlös aus der Anleiheemission soll dazu genutzt werden, Projekte zu finanzieren, die auf die Kreislaufwirtschaft einzahlen und bspw. aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen stammen.

Siehe "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2022" und "Finanzlage"

Externe Bewertungen

Die Anerkennung und Bewertung unserer Nachhaltigkeitsleistungen durch Ratingagenturen schafft zusätzliche Transparenz und bestätigt, dass wir unsere strategische Ausrichtung in Richtung Nachhaltigkeit erfolgreich umsetzen. Im Berichtsjahr haben wir unsere Ratingstrategie neu ausgerichtet und nehmen nur noch aktiv an Ratings teil, die für unsere Stakeholder und für uns einen hohen Mehrwert bieten.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​what-drives-us/​rating-and-indices

Im Berichtsjahr waren dies die folgenden ESG-Ratings: CDP Climate, EcoVadis, MSCI ESG und Sustainalytics. Covestro nahm erneut am CDP Climate teil, um die Transparenz im Bereich Klimaschutz für Investoren und Märkte zu erhöhen. Wie im Jahr 2021 erzielte der Konzern die Bewertung "A -". Als Mitglied der "Together for Sustainability"(TfS)-Initiative wurde unser Nachhaltigkeitsmanagement erneut von der Ratingagentur EcoVadis bewertet. Covestro wurde mit dem "Gold-Status" ausgezeichnet. Bei MSCI ESG, einem der weltweit führenden Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen und ESG-Ratings, hat sich unsere Bewertung gegenüber dem Vorjahr von "A" auf "AA" verbessert. Im ESG-Rating von Sustainalytics gehört Covestro zu den führenden Unternehmen und wurde als "ESG Industry Top Rated Company" ausgezeichnet.

Zudem wurde Covestro erneut in die FTSE4Good Index Series des globalen Indexproviders FTSE Russell aufgenommen.

Bewertungen externer ESG-Ratingagenturen

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​what-drives-us/​rating-and-indices

Kreislaufwirtschaft

Strategie, Steuerung und Implementierung

Ein wesentlicher Bestandteil der Konzernstrategie von Covestro ist die vollständige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft. Mithilfe dieser können wir vor allem umweltbezogene Nachhaltigkeitsaspekte unserer Aktivitäten ganzheitlich adressieren. Dies bedeutet eine Abkehr von der Nutzung fossiler Rohstoffe und eine ganzheitliche Ausrichtung auf regenerative Produktion und Geschäftsmodelle, um den Umweltfußabdruck unseres Wirtschaftens an die Einhaltung planetarer Grenzen, wie bspw. der CO 2-Konzentration in der Atmosphäre, anzupassen.

Transformation zur Kreislaufwirtschaft

Ziel ist dabei, dass Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus - als Ganzes, in Gestalt von Polymeren oder in molekularer und anderer chemischer Form - wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. Die Nutzung weiterer erneuerbarer Kohlenstoffquellen und die beabsichtigte vollständige Umstellung auf eine regenerative Produktionsweise, z. B. mithilfe erneuerbarer Energien, stellen für Covestro komplementäre Maßnahmen dar. Sie dienen dazu, in der Zukunft eine vollständige Kreislaufwirtschaft und eine darauf basierende Klimaneutralität im Unternehmen zu erreichen und zunehmend Produkte mit einem klimafreundlicheren Fußabdruck auf den Markt zu bringen. Im Berichtsjahr hat Covestro weitere Schritte unternommen, um diese Ziele zu erreichen.

UNSER ZIEL IM BEREICH KREISLAUFWIRTSCHAFT

STAND

Wir arbeiten aktiv an der Identifikation geeigneter Zielgrößen und Indikatoren für Zirkularität.

Mit einem stetig sinkenden Einsatz fossiler Ressourcen, durch regenerative Ansätze und Kreislaufführung soll die Wertschöpfung nachhaltig gestaltet und u. a. die Kohlenstoffproduktivität gesteigert werden. Ziel ist die Entkopplung unserer Wertschöpfung von nichtregenerativen und nichtzirkulären Rohstoffen wie fossilem Kohlenstoff.

Durch das globale Strategieprogramm "Circular Economy" leisten wir einen Beitrag zur Förderung und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Im Jahr 2022 wurden darunter diverse Initiativen mit einem besonderen Fokus auf Interessenvertretung (Advocacy) und Marktgestaltung, Technologieentwicklung und Identifikation von Technologiepfaden sowie die Entwicklung entsprechender nichtfinanzieller Kennzahlen gemanagt. Neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Technologie- und Marktentwicklungsumfeld, in Forschungskonsortien wie auch Allianzen, wie z. B. mit dem Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) und der Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt (Alliance to End Plastic Waste), wurden im Jahr 2022 geprüft und aktiv mit unterschiedlichen Partnern weiterentwickelt.

Wesentliche richtungsweisende Erkenntnisse und Fragestellungen zur Kreislaufwirtschaftsstrategie werden im zentralen Steuerungsgremium für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG), dem sogenannten ESG Governance Body, behandelt.

Siehe "Nachhaltigkeitssteuerung"

Messung von Kreislaufwirtschaft und Entwicklung entsprechender Kennzahlen

Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Unternehmen lässt sich insbesondere daran messen, in welchem Maße es uns in der Produktion gelingt, Kohlenstoffquellen auf fossiler Basis durch alternative Rohstoffe zu ersetzen sowie anorganische Verbindungen auf erneuerbarer Basis herzustellen und jeweils im Kreislauf zu führen. In Bezug auf Kohlenstoffquellen setzen wir auf Produkte und Verfahren, die es uns erlauben, Biomasse, CO 2 und aus Abfällen recycelte Rohstoffe einzusetzen. Daneben erlangen synthetische, auf erneuerbarer Strombasis hergestellte Rohstoffe, wie bspw. Wasserstoff, zunehmend Bedeutung. Große Hebelwirkungen für uns entfalten einerseits der Einkauf und andererseits die Weiterentwicklung eigener innovativer Verfahrenstechniken in den Bereichen Biotechnologie sowie Recycling von Kunststoffen mit chemischen Verfahren. Insbesondere im Recycling setzen wir dabei auf neue strategische Partnerschaften und eine Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette, um die alternative Rohstoffnutzung entlang der Wertschöpfungskette transparent zu machen und um gebrauchte Kunststoffe am Ende ihres Lebenszyklus dem Recycling zuführen zu können.

Siehe "Einkauf"

Im Berichtsjahr haben wir weiter an der Identifikation geeigneter Indikatoren für Zirkularität gearbeitet und entsprechende Optionen evaluiert mit der Absicht, entsprechende nichtfinanzielle Kennzahlen und Zielwerte für Covestro festzulegen. Mit diesen soll das Unternehmen weiter in die durch die Unternehmensvision vorgegebene Richtung gelenkt werden. Zu den in Betracht gezogenen Indikatoren zählen der Anteil alternativer Rohstoffe in der Produktion oder der Anteil zirkulärer Lösungen am Gesamtproduktportfolio.

Recycelbarkeit und Lösungen für das Ende des Lebenszyklus

Unsere technische Kernkompetenz liegt in der Entwicklung und Anwendung komplexer chemischer Verfahren und Prozesse. Dieses Wissen wollen wir insbesondere zur Etablierung innovativer chemischer und biochemischer Recycling- und Produktionsprozesse für die Kreislaufwirtschaft nutzen. Wir möchten spezifische Verfahren etablieren, die es uns ermöglichen, zielgerichtet die für Covestro notwendigen Rohstoffe aus Kunststoffabfällen herzustellen. Der Einsatz dieser recycelten Rohstoffe in unserer Produktion führt zu Produkten mit einem niedrigeren Kohlenstofffußabdruck und steigert die Recyclingquote. Daneben wollen wir künftig auch Rohstoffe einsetzen, die in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen recycelt wurden. Hierbei setzen wir auf den Einsatz von "ISCC PLUS"-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten. Insgesamt sind chemische Verfahren zur Kreislaufführung für Covestro wichtige Hebel, die dabei helfen, fossile Materialien schrittweise zu ersetzen und Kohlenstoffkreisläufe zu schließen. Somit wollen wir mithilfe der Kreislaufwirtschaft und unserer Klimaziele den Umweltfußabdruck unseres Produktportfolios reduzieren und klimaneutral gestalten. Diese Vorgehensweise wird kontinuierlich mittels Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA), also unter Berücksichtigung von Auswirkungen und Beiträgen entlang des gesamten Lebenszyklus, überprüft.

Covestro forscht derzeit in mehr als 20 Projekten an Recyclingverfahren für eigene Produkte und Materialien. Von besonderer Bedeutung sind für Covestro hierbei Verfahren, mit denen Materialien chemisch oder enzymatisch wieder in ihre Moleküle umgewandelt werden können. Die so gewonnenen Sekundärrohstoffe haben eine vergleichbare Qualität und vergleichbare Eigenschaften wie herkömmlich hergestellte Rohstoffe und können daher erneut zur Herstellung von Produkten und Materialien eingesetzt werden.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Die thermische Spaltung chemischer Verbindungen unter Einsatz hoher Temperaturen - kurz Pyrolyse - erprobt Covestro bereits in den Laboranlagen an den Standorten Antwerpen (Belgien) und Dormagen. In diesen Anlagen können sowohl Polycarbonat als auch Polyurethan-Hartschaum zu hochwertigen Molekülen zersetzt werden, um wieder als recycelte Rohstoffe in die Produktion integriert zu werden. Mit unserem Ansatz der Niedrigtemperatur-Pyrolyse können wir gegenüber der herkömmlichen Hochtemperatur-Pyrolyse mehrere Prozessschritte einsparen und so die CO 2-Emissionen wesentlich reduzieren.

Sowohl die Pyrolyse als auch die Chemolyse werden als mögliche chemische Recyclingtechnologien für Polycarbonat und Polyurethan-Hartschaum untersucht und weiterentwickelt. In der Chemolyse werden Polymere mithilfe von Lösungsmitteln, Katalysatoren und Hitze sowie ggf. unter Druck u. a. in Monomere und Zwischenprodukte zurückgewandelt. Dazu hat im Oktober 2021 ein von Covestro koordiniertes Projekt der Europäischen Union namens "CIRCULAR FOAM" begonnen, um an zirkulären Lösungen zu forschen.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Eine weitere strategische Option für Covestro ist das enzymatische Recycling. Hierbei werden Enzyme dazu genutzt, Kunststoffe hochselektiv und bei milden Temperaturen in kleinere Bestandteile (Monomere) zu zerlegen. Diese Monomere können im Anschluss wiederum zur Produktion von neuen, gleichwertigen Kunststoffen genutzt werden. Das enzymatische Recycling befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase, ist aber aufgrund der hohen Selektivität (wenig bis keine Nebenprodukte) und milden Bedingungen bei niedrigen Prozesstemperaturen äußerst vielversprechend. Covestro hat dieses Potenzial erkannt und neben eigenen Forschungsaktivitäten wichtige Kooperationen gestartet, um diese innovative Technologie für das Recycling zu nutzen und einem industriellen Maßstab näher zu bringen.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Des Weiteren hat Covestro im Jahr 2022 Fortschritte im chemischen Recycling von Polyurethan-Weichschaum aus Matratzen erzielt. Nach der Inbetriebnahme einer Pilotanlage in Leverkusen Ende 2020 haben wir im Berichtsjahr weiterhin detaillierte Prozessparameter untersucht und konnten so die bisherigen Laborergebnisse bestätigen. Mit dieser innovativen Technologie sind wir in der Lage, ein hochreines Recycling-Polyol zu liefern, das Kundenspezifikationen erfüllt, sowie ein recyceltes Toluylen-Diamin (TDA), das sich für die Weiterverarbeitung zu Toluylen-Diisocyanat (TDI) eignet. Um Produktkreisläufe in einem industriellen Maßstab zu schließen, setzen wir auf Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Zusammenwachsen von Chemie- und Recyclingindustrie hat das Ziel, neue Wertschöpfungszyklen für die Kreislaufwirtschaft aufzubauen.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Covestro unterstützt mit seinen Lösungen auch den Ausbau der Windenergie. Diese gilt als wegweisend für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie für die dezentrale Energieversorgung. Aktuell ist die Recyclingfähigkeit von Rotorblättern von Windkraftanlagen eine der verbleibenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energiewirtschaft. Wir arbeiten daran, für dieses Problem eine Lösung auf Basis einer einzigartigen Polyurethan-Struktur zu entwickeln.

Marktgestaltung für alternative Rohstoffquellen

Wir möchten Vorreiter in der Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe sein und die Markttransformation aktiv gestalten. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die kontinuierliche Erweiterung unseres Produktportfolios um nachhaltige Produkte, die auf dem Einsatz alternativer Rohstoffe basieren.

Neben der eigenen Produktion recycelter und biogener Rohstoffe ist die strategische Ausrichtung unseres Rohstoff- und Energieeinkaufs von essenzieller Bedeutung für unsere Unternehmensvision. Wir wollen den Anteil alternativer Rohstoffe in der Produktion kontinuierlich erhöhen und langfristig auf 100 % steigern. Unter alternativen Rohstoffen verstehen wir insbesondere alle Rohstoffe, die auf Biomasse, CO 2 oder Abfällen beruhen oder auf nichtfossiler Basis mithilfe von erneuerbarer Energie hergestellt werden.

Im Geschäftsjahr 2022 hat Covestro den Einkauf von alternativen Rohstoffen weiter ausgebaut. Wir haben über 55.000 t alternative Produktionsrohstoffe für die Produktion an den Standorten Antwerpen (Belgien), Changhua (Taiwan, Großchina), Dormagen, Filago (Italien), Leverkusen, Krefeld-Uerdingen, Map Ta Phut (Thailand) und Shanghai (China) eingekauft (Vorjahr: über 20.000 t). Damit soll einem breiten Markt ein stetig wachsendes Portfolio nachhaltig hergestellter Materialien angeboten werden können.

Um die Zertifizierung dieser Rohstoffe in der weiteren Nutzung entlang der gesamten Wertschöpfung abzubilden, haben wir damit begonnen, unsere Produktionsstandorte nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren zertifizieren und auditieren zu lassen. Die internationale Nachhaltigkeits- und Kohlenstoff-Zertifizierung (International Sustainability and Carbon Certification, ISCC) ist ein anerkanntes System für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse und Bioenergie. Der Standard deckt alle Stufen der Wertschöpfungskette ab und ist weltweit verbreitet.

Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio

Um die Markttransparenz hinsichtlich zirkulärer Lösungen zu erhöhen, hat Covestro im Berichtsjahr ein neues Produktlabel eingeführt: "Circular Intelligence" (CQ). Mit dem Label CQ sollen u. a. neue Produkte gekennzeichnet werden, die sich insbesondere durch einen Mindestanteil alternativer oder recycelter Rohstoffe auszeichnen. Die Mindestschwelle liegt bei 25 %, wobei einzelne Produkte die Attribution bis hin zur Klimaneutralität (Cradle to Gate *) erhalten. Die Bewertung "klimaneutral" ist hierbei das Ergebnis einer Bewertung eines Teilabschnitts aus dem gesamten Produktlebenszyklus basierend auf der ISO-Norm 14040.

* Die Bewertung "klimaneutral" ist das Ergebnis einer Bewertung eines Teilabschnitts aus dem gesamten Produktlebenszyklus. Betrachtet wurde der Abschnitt von der Ressourcengewinnung (Cradle) bis zum Werkstor (Gate). Die Bewertung basiert auf der ISO-Norm 14040 und wurde von der TÜV Rheinland AG, Köln, auf Plausibilität kritisch geprüft. Die Bewertung berücksichtigt die biogene Kohlenstoffbindung auf der Grundlage vorläufiger Daten aus der Lieferkette und dem Einsatz erneuerbarer Elektrizität im Rahmen des Produktionsprozesses. Die Zuordnung der Elektrizität erfolgte aufgrund sogenannter Guarantee-of-Origin-Zertifikate. Nicht angewendet wurden sogenannte Ausgleichszertifikate.

Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Produkte unter dem Label CQ aus den Geschäftseinheiten heraus etabliert.

Globale und regionale Förderung und Interessenvertretung (Advocacy) von Kreislaufwirtschaft

Wir treiben die Kreislaufwirtschaft auch in globalen und regionalen Initiativen voran. Im Austausch mit Politik und Gesellschaft setzen wir uns dafür ein, dass das benötigte regulatorische Umfeld zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft offen für Innovationen gestaltet wird und neben etablierten Recyclingmethoden wie dem mechanischen Recycling auch chemische Recyclingverfahren als komplementäre Verfahren anerkannt werden. Darüber hinaus gilt es, weitere regulatorische Hürden für die Integration alternativer Rohstoffe und die schrittweise Substitution fossiler Rohstoffe abzubauen.

Covestro engagiert sich als Gründungsmitglied der Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt (Alliance to End Plastic Waste) aktiv für den Aufbau von geregelten Entsorgungs- und Verwertungssystemen für Kunststoffabfälle, um deren Eintrag in die Umwelt zu stoppen. Die Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt ist eine globale, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisation. Sie wurde von Unternehmen gegründet, die den gesamten Kunststoff-Wertschöpfungskreislauf repräsentieren. Die Allianz unterstützt konkrete, nachhaltige und skalierbare Konsortialprojekte, die den Eintrag von Kunststoffabfall in die Umwelt verhindern, Kunststoffabfall sammeln und recyceln und als Werkstoff nutzen. Die Projekte fokussieren sich vor allem auf Orte und Abfallströme, die stark von einer falschen Entsorgung von Kunststoffabfall betroffen sind, und umfassen sowohl den lokalen Aufbau von Infrastruktur, Pilotierung sowie die Skalierung von Innovationen, Partnerschaftsentwicklung und Ausbildung als auch Reinigungsaktionen vor Ort. Die Allianz unterstützt diese Projekte finanziell und mit dem Know-how der gesamten Wertschöpfungskette ihrer mehr als 75 Fördermitglieder. In dem Jahr 2022 haben die von der Allianz unterstützten Projekte nach Angaben der Allianz 33.670 t Kunststoffabfall in einen neuen, kontrollierten Abfallprozess überführt und 20.370 t Kunststoffabfall recycelt sowie die entsprechenden Kapazitäten für die kommenden Jahre sukzessive gesteigert. Die Mitglieder haben sich verpflichtet, bis Ende des Jahres 2022 1,2 Mrd. US-Dollar (rund 1,1 Mrd. €) in die Allianz und eigene abfallbezogene Projekte zu investieren; zudem nutzt die Allianz diese Aktivitäten und Investitionen, um weiteres privates und institutionelles Kapital zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft zu mobilisieren und den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt zu reduzieren. So startete die Allianz im Jahr 2022 eine neue Partnerschaft mit Lombard Odier Investment Managers mit dem Ziel, einen Investmentfonds im Umfang von 500 Mio. US-Dollar (rund 465 Mio. €) aufzusetzen.

Covestro unterstützt die Allianz und ihre Mission finanziell, durch aktive Mitarbeit in unterschiedlichen Projekten und Arbeitsgruppen und durch eigene, von der Allianz akzeptierte Kooperations- und interne Maßnahmen, die den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt Schritt für Schritt reduzieren helfen sollen.

Im Rahmen der durch das Weltwirtschaftsforum und verschiedene Vorstandsvorsitzende global tätiger Chemieunternehmen getragenen Initiative "Low-carbon emitting Technologies" engagiert sich Covestro bei der gemeinsamen Lösungsfindung mit Industriepartnern. So werden bspw. in einem Kooperationsansatz mit weiteren Partnern aus der Chemieindustrie die großtechnische Nutzung von Abfallströmen als Rohstoff für die Chemieindustrie geprüft bzw. Forschungsprojekte im Rahmen der Aufbereitung von Kunststoffabfällen geplant.

Europa

In Europa beteiligt sich Covestro nicht nur an diversen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zur Kreislaufwirtschaft, sondern auch auf gesellschaftspolitischer Ebene an weiteren Projekten in diesem Bereich. Covestro ist bspw. Gründungsmitglied der Circular Plastics Alliance, die sich zum Ziel gesetzt hat, ab dem Jahr 2025 jährlich mindestens 10 Mio. t recycelte Kunststoffe in der europäischen Industrie einzusetzen. In einzelnen Arbeitsgruppen werden hierfür wertschöpfungskettenspezifische Handlungsempfehlungen erarbeitet. Covestro ist hierbei aktives Mitglied in den Gruppen "Automobil", "Verpackungen", "Bauen", "Elektronik" und "Monitoring".

In Deutschland ist Covestro u.a. Mitglied der Initiative "Circular Economy" des Bundesverbands der Deutschen Industrie, die industrieübergreifend an politischen Rahmenbedingungen für die Umstellung zur Kreislaufwirtschaft arbeitet. Der Vorstandsvorsitzende von Covestro ist hierbei selbst im Vorstand dieser Initiative tätig.

China

In China engagieren wir uns in verschiedenen Verbänden wie der China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF), der China Plastics Reuse and Recycling Association (CPRRA) und der China Circular Economy Association (CCEA) zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen dieser Engagements möchte Covestro in China dazu beitragen, zirkuläre Konzepte für Kunststoffe voranzubringen und das entsprechende Bewusstsein in Politik und Gesellschaft für Kreislaufoptionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen. Als eines der wichtigsten Erzeugerländer im Bereich Kunststoffe ergreift China verschiedene Maßnahmen, um das inländische Kunststoffrecycling zu fördern und gleichzeitig Einwegkunststoffe zu verbieten oder einzuschränken.

Im Berichtszeitraum hat Covestro in seine erste eigene Anlage für das mechanische Recycling von Polycarbonaten am Standort in Shanghai (China) mit einer Kapazität von 25.000 t pro Jahr investiert. Außerdem arbeitete Covestro mit dem China Automotive Technology & Research Center (CATARC) an der Entwicklung der Norm für recycelte Kunststoffe in Automobilen sowie am Aufbau des China Industrial Carbon Emission Information System (CICES).

USA

Covestro und die University of Pittsburgh, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), haben in den USA ein neues akademisches Programm auf Graduiertenebene, das "Covestro Circular Economy Program", ins Leben gerufen. Das Forschungs- und Innovationsprogramm vermittelt Studierenden, die sich dem Thema Nachhaltigkeit widmen möchten, zirkulärökonomisch fokussierte Methoden zur Bewältigung globaler Abfallströme. Das "Covestro Circular Economy Program", das im Mascaro Center for Sustainable Innovation und in der Swanson School of Engineering der University of Pittsburgh untergebracht ist, befasst sich mit der Notwendigkeit, Prinzipien des zirkulären Designs in Innovationen zu integrieren - und füllt damit eine Lücke in der akademischen Lehre. Das Progamm ist im Jahr 2022 mit einer Gruppe von Doktoranden gestartet.

Die Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), und der Mattress Recycling Council, Alexandria, Virginia (USA), haben eine langfristige Forschungsvereinbarung zur Verbesserung und Erweiterung des Matratzenrecyclings in den USA geschlossen. Die Zusammenarbeit unterstützt die Vision von Covestro, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, und fördert Innovationen im Bereich der End-of-Life-Verfahren für Matratzen, insbesondere von Polyurethan-Schaum.

Klimaneutralität

Strategie, Steuerung und Implementierung

Strategie

Die Geschäftstätigkeit von Covestro ist mit einem hohen Energiebedarf verbunden. Vor diesem Hintergrund umfasst unsere strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit neben einem Fokus auf die Kreislaufwirtschaft insbesondere auch ein konsequentes Engagement hinsichtlich Klimaneutralität. Unsere langfristige Unternehmensvision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, kann nur dann erfolgreich sein, wenn gleichzeitig der Treibhausgasausstoß insgesamt und kontinuierlich weiter gesenkt wird, um so zum Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft beizutragen.

In Übereinstimmung mit dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verstehen und unterstützen wir Klimaneutralität als das gesellschaftliche Ziel, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass die von der Menschheit verursachten Emissionen durch die natürliche Absorptionsfähigkeit des Planeten entfernt werden können und somit nicht mehr klimawirksam sind.

Covestro hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 Netto-Null-Treibhausgasemissionen * in der eigenen Produktion und in der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten an allen umweltrelevanten Standorten zu erreichen. Gleichzeitig arbeiten wir an Lösungen zur Reduzierung von Emissionen in der Wertschöpfungskette. Zur Erreichung dieses Ziels soll neben der Emissionsminderung durch Energieeffizienzmaßnahmen die Nutzung nachhaltiger Produktionsprozesse sowie klimaneutraler Energieträger bei der Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen und Dampf beitragen.

* Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

UNSER ZIEL IM BEREICH KLIMANEUTRALITÄT

STAND 2022

im Vergleich zum Jahr 2020

-11,8 % Treibhausgasemissionen 1 (- 0,66 Mio. t)

2021: - 2,8 % (- 0,16 Mio. t)

Bis zum Jahr 2035 wollen wir in der eigener Produktion (Scope 1) und in der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) Netto-Null-Treibhausgasemissionen an allen umweltrelevanten Standorten erreichen.

1 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2), gemessen in Mio. t CO 2-Äquivalenten und portfoliobereinigt gemäß GHG Protocol, Financial-Control-Ansatz; Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechend dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC

Vor dem politischen Hintergrund des aktuell in der Europäischen Union verhandelten "Fit for 55"-Pakets und des im Berichtsjahr verabschiedeten Gesetzes zur Inflationsreduzierung (Inflation Reduction Act) in den USA sind wir zuversichtlich, dass ein schneller Aufbau klimaneutraler und zirkulärer Geschäftsmodelle entsprechend unseren Zielsetzungen erwartbar ist und unterstützt wird.

Steuerung

Die Transformation zur Klimaneutralität ist im Klimaprogramm von Covestro strategisch verankert. Im Rahmen des Programms, das von der Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs geleitet wird, werden die Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen in Form einer CO 2-Roadmap erarbeitet, Fortschritte bewertet und regelmäßig an den Vorstand berichtet. Als Referenzjahr dient das Geschäftsjahr 2020. Die CO 2-Roadmap wurde im Jahr 2021 entwickelt und vom Vorstand im Berichtsjahr verabschiedet, um das bestehende Ziel von Covestro zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Einklang mit der Unternehmensvision und regulatorischen Anforderungen zu bringen. Die CO 2-Roadmap bildet die Grundlage für die Priorisierung konkreter Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion und soll grundsätzlich direkte und indirekte Emissionsquellen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) adressieren und bewerten. Die Identifikation von Emissionsminderungsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen unseren Standorten und relevanten Unternehmensfunktionen.

Seit dem Jahr 2022 wurde eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an ausgewählten ESG-Kriterien, im Steuerungssystem verankert, um Anreize zur Erreichung unseres Klimaneutralitätsziels zu schaffen. Im Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte maßgeblich.

Siehe "Steuerungssystem"

Implementierung

Covestro verfolgt eine Wachstumsstrategie, weshalb wir bis zum Jahr 2035 auch von einem Anstieg der Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen in Höhe von 1,0 Mio. t CO 2-Äquivalenten pro Jahr ausgehen. Demgegenüber stehen externe Effekte, die sich bis zum Jahr 2035 voraussichtlich mit einem Beitrag von 0,7 Mio. t CO 2-Äquivalenten pro Jahr positiv auf unsere Klimaneutralität auswirken. Dazu gehören bspw. die deutschen Ausbauziele für erneuerbare Energien zur Erreichung eines Anteils von 80 % erneuerbaren Energien im deutschen Strommix bis zum Jahr 2030 und der geplante Kohleausstieg in Deutschland.

Um unser Netto-Null-Ziel zu erreichen, haben wir drei Handlungsfelder definiert. Wir planen die Optimierung unserer Produktionsprozesse, sodass diese eine nachhaltige und energieeffiziente Herstellung unserer Produkte ermöglichen. Daneben beabsichtigen wir, den Anteil des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Quellen signifikant zu erhöhen. Ebenso setzen wir künftig vermehrt auf die Nutzung von grünem Dampf als erneuerbarer Energiequelle. Mit Blick auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen bezogener Rohstoffe werden Maßnahmen wie der Wechsel auf alternative Rohstoffe geprüft. In Bezug auf mögliche verbleibende residuale Emissionen in der Zukunft, also jene, die technisch nicht vermeidbar sind, wird aktuell die Nutzung von technischen und natürlichen CO 2-Senken oder Kompensationsmaßnahmen als potenziellem Ausgleich für alle Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) evaluiert.

Um die Netto-Null-Emissionen erreichen zu können, geht Covestro von Investitionen zwischen 250 bis 600 Mio. € bis zum Jahr 2030 aus. Die steigende Energieeffizienz soll zur Einsparung jährlicher operativer Kosten von voraussichtlich 50 bis 100 Mio. € führen. Dagegen erwartet Covestro auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen höhere operative Kosten in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrags pro Jahr. Diese Kostenannahmen basieren auf den historischen Erfahrungen, dass Preise für fossile Energien niedriger sind als für erneuerbare Energien. Eine Matrix zur Bewertung der Rentabilität von neuen Investitionsprojekten und zu deren Auswirkungen auf die Scope-1- und -2-Treibhausgasemissionen wird zur Entscheidungsfindung verwendet.

Wir engagieren uns aktiv in allen Regionen, in denen Covestro tätig ist, politische Aktivitäten zur Beschleunigung der Industrietransformation in Richtung Klimaneutralität voranzutreiben. Auf Grundlage einer Analyse über die politische Unterstützung für die Transformation der chemischen Industrie, gehen wir davon aus, dass aktuelle politischen Rahmenbedingungen keine negative Auswirkungen auf die Erreichung unserer Reduktionsziele haben. Die Analyse wurde von der "Low-Carbon Emitting Technologies"-Initiative des Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum, WEF), an der Covestro aktiv mitwirkt, im Jahr 2022 veröffentlicht. Auch der russische Krieg gegen die Ukraine wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Zielerreichung haben.

Handlungsfelder zur Erreichung des Netto-Null-Ziels

in Mio. t CO 2-Äquivalenten pro Jahr; alle Werte bis auf die des Jahres 2020 sind Erwartungswerte

Unsere Handlungsfelder

Nachhaltigere Produktionsprozesse

Strom aus erneuerbaren Quellen

Grüner Dampf

Bis zum Jahr 2030:

250 - 600 Mio. € Investitionen; jährliche Einsparung von rund 50 - 100 Mio. € bei laufenden Kosten

1 Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von
Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

Covestro unterstützt in Kooperation mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Unternehmen die Umsetzung der Ergebnisse der 21. UN-Klimakonferenz, die im Jahr 2015 in Paris stattfand. Covestro engagiert sich bspw. aktiv in der Initiative "NRW.Energy4Climate" und in der Initiative "Chemistry4Climate" des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), um proaktiv Lösungen für die Herausforderungen des Klimawandels und der dafür notwendigen Industrietransformation zu erarbeiten.

Nachhaltigere Produktionsprozesse

Wir investieren auch in Zukunft in den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Dabei verpflichten wir uns zum Einsatz modernster klimafreundlicher Technologien im Sinne unserer Vision. Gleichzeitig machen wir die Auswirkungen unserer Investitionsprojekte auf unsere CO 2-Bilanz transparent und beziehen diese auch in Profitabilitätsanalysen ein, die dem Vorstand als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden. Die Projekte unserer langfristigen Investitionsplanung sind bereits bei der Formulierung unserer Klimaziele und der dazugehörigen Roadmap berücksichtigt.

Wir setzen bspw. auf innovative Katalysatoren-Technologien bei der Isocyanat-Produktion, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Parallel dazu wurde eine separate Investitionskategorie für Emissionsminderungsprojekte im Rahmen der Kapitalallokation eingerichtet, um eine angemessene Priorisierung sicherzustellen. Eine Covestro-eigene Software wurde im Berichtsjahr in unsere Systeme integriert, um unsere Treibhausgasemissionen vorherzusagen. Das Tool ergänzt unsere regelmäßige Berichterstattung gemäß GHG Protocol zu den Scope-1 - und -2 Treibhausgasemissionen. Im Jahr 2023 soll diese Funktionalität auf die Scope-3-Treibhausgasemissionen ausgeweitet werden.

Strom aus erneuerbaren Quellen

Neben der effizienteren Energienutzung in unserer Produktion ist der Umstieg auf erneuerbare Energien ein wichtiger Hebel auf unserem Weg zur Klimaneutralität. So möchte Covestro zukünftig die Deckung seines Energiebedarfs vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dazu werden u. a. neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge, insbesondere bezogen auf Strom, für erneuerbare Energien abgeschlossen. Neben den bereits existierenden Vereinbarungen zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen für unsere Standorte in Antwerpen (Belgien) und Nordrhein-Westfalen haben wir im Berichtsjahr weltweit weitere Vereinbarungen abgeschlossen. Im Berichtsjahr hat Covestro rund 740 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen bezogen. Dabei wurde sowohl auf spezielle Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) wie auch Stromzertifizierungen (z. B. Herkunftsnachweise in Europa) gesetzt. Covestro untermauert damit seine strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. Ebenso soll damit ein Beitrag zur Senkung des CO 2-Fußabdrucks in der Produktion, unserer Produkte und der Anwendungen unserer Kunden geleistet werden.

Grüner Dampf

Um den Wechsel zu nachhaltigeren Energiequellen (bezogen auf die Scope-2-Emissionen) weiter voranzutreiben, werden wir vor allem auf innovative Kooperationsmodelle und Technologien bauen. Die Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung mit dem Standortbetreiber der Produktionsstandorte in Nordrhein-Westfalen, Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen (Currenta), im Berichtsjahr markiert den ersten Schritt auf diesem Weg. Bis zum 30. Juni 2023 wollen Currenta und Covestro im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zwei mögliche Einsatzorte für Wärmepumpen näher untersuchen: den im Jahr 2021 erweiterten Chlorelektrolysebetrieb sowie den MDI-Betrieb am Standort Krefeld-Uerdingen von Covestro. In beiden Betrieben entstehen wichtige Vorprodukte.

Des Weiteren evaluieren wir Optionen zur Nutzung biogener und erneuerbarer Energieträger zur Versorgung mit Prozesswärme an unseren Standorten. Diese Technologien können perspektivisch wichtige Beiträge zur Treibhausgasminderung liefern, bspw. indem Wasserstoff und dessen Derivate zur energetischen Nutzung eingesetzt werden und in der chemischen Industrie im Rahmen der CO 2-Konvertierung vor allem zur stofflichen Nutzung.

Treibhausgasemissionen

Covestro bilanziert seinen Ausstoß an Treibhausgasen gemäß den international anerkannten Standards des GHG Protocol. An allen umweltrelevanten Standorten, d. h. allen Produktionsstandorten und relevanten Verwaltungsstandorten mit wesentlichem Umwelteinfluss, werden sowohl direkte Emissionen, z. B. aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern und aus unseren Produktionsprozessen (Scope 1), als auch indirekte Emissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) in die Berechnungen eingeschlossen. Neben CO 2 werden für die Scope-1-Emissionen sämtliche relevanten Treibhausgase, d. h. Lachgas (N2O), Methan (CH4), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid (SF6), in die Inventarisierung aufgenommen.

Die Berichterstattung der Scope-2-Emissionen erfolgt nach der standortbasierten Methode (Location-based Method) sowie der marktbasierten Methode (Market-based Method). Bei der Ermittlung der standortbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden standortbasierte Emissionsfaktoren aus allgemein akzeptierten Quellen (u. a. Emissionsfaktoren der Internationalen Energieagentur *) für die Berechnung herangezogen. Bei der Ermittlung der marktbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden marktbasierte Emissionsfaktoren verwendet; sofern diese nicht vorlagen, wurde auf standortbasierte Emissionsfaktoren zurückgegriffen. Für Covestro ist die marktbasierte Methode die führende Berechnungsmethodik der Scope-2-Treibhausgasemissionen.

* International Energy Agency (IEA), Dokument "IEA Emission Factors 2022". Alle Rechte an diesem Dokument liegen bei der IEA.

Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen) erfolgt bei Covestro entsprechend den Kategorien und Methoden des GHG Protocol und der "Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain" des globalen Nachhaltigkeitsforums World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) für alle Standorte und Unternehmensaktivitäten, die relevante indirekte Treibhausgasemissionen verursachen.

Seit dem Jahr 2005 konnte Covestro die spezifischen Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) reduzieren. Bereits im Jahr 2021 hat Covestro seine spezifischen Treibhausgasemissionen um 53,9% gegenüber dem Referenzjahr 2005 senken können und damit das bisherige Nachhaltigkeitsziel zur Halbierung der spezifischen Treibhausgasemissionen an den wesentlichen Produktionsstandorten übererfüllt. Im März 2022 wurden deshalb neue absolute Reduktionsziele für unsere Scope-1- und -2-Emissionen an allen umweltrelevanten Standorten veröffentlicht. Bis zum Jahr 2035 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 an allen umweltrelevanten Standorten erreicht werden. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 60 % auf 2,2 Mio. t CO 2-Äquivalente gegenüber dem Referenzjahr 2020 zu senken. Zudem sollen die indirekten Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette (Scope 3) weiter verringert werden. Ein Scope-3-Reduktionsziel soll im Jahr 2023 bekannt gegeben werden.

Die Summe der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen betrug im Berichtsjahr 21,87 Mio. t CO 2-Äquivalente (Vorjahr: 27,26 Mio. t CO 2-Äquivalente).

Treibhausgasemissionen 1 von Covestro entlang der Wertschöpfungskette

1 Portfoliobereinigt gemäß GHG Protocol, Financial-Control-Ansatz; Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechend dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC
2 Anteil an gesamten Treibhausgasemissionen (Summe aus Scope-1-, -2- und -3-Emissionen von Covestro)

Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen

Die absoluten Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 % gesunken. Dabei stiegen die direkten Treibhausgasemissionen um 1,3 % und die indirekten Treibhausgasemissionen sanken um 11,5 %. Wesentlicher Grund hierfür war die Reduktion der Produktionstätigkeit und dadurch ein verringerter Energiebedarf, insbesondere an Strom und Dampf. Die damit verbundenen Emissionen wurden auch durch Veränderungen der lokalen Emissionsfaktoren sowie den Einkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen beeinflusst. So hat bspw. der Standort Shanghai (China) im Jahr 2022 über 30% seines Strombedarfs über erneuerbare Quellen abgedeckt und somit seine Scope-2-Emissionen aus Strom reduziert. Dies führte insgesamt zu einem Rückgang der berechneten Treibhausgasmengen.

Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen 1 im Konzern

in Mio. t CO 2-Äquivalenten

1 Portfoliobereinigt gemäß GHG Protocol, Financial-Control-Ansatz; Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechend dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC
2 Im Jahr 2022 waren 78,6 % der Emissionen CO 2-Emissionen, 20,5 % N2O-Emissionen, 0,7 % Emissionen von teilfluoriertem Kohlenwasserstoff sowie jeweils 0,1 % CH4-Emissionen und SF6-Emissionen.
3 Typischerweise macht CO 2 bei Verbrennungsprozessen mehr als 99 % aller Treibhausgasemissionen aus. Daher beschränken wir uns bei der Berechnung der indirekten Emissionen auf CO 2. Die standortbasierten Emissionen belaufen sich im Jahr 2022 auf 3,82 Mio. t CO 2-Äquivalente (Vorjahr: 4,40 Mio. t CO 2-Äquivalente).

Neben den absoluten Treibhausgasemissionen verfolgen wir auch weiterhin die Entwicklung der spezifischen Emissionen an unseren wesentlichen Produktionsstandorten *. Die spezifischen Emissionen ergeben sich aus den direkten Emissionen in Höhe von 0,93 Mio. t CO 2-Äquivalenten und den indirekten Emissionen in Höhe von 3,79 Mio. t CO 2-Äquivalenten sowie einer Produktionsmenge ** in Höhe von 14,13 Mio. t. Die spezifischen Emissionen lagen somit im Jahr 2022 bei 0,3342 t CO 2-Äquivalenten pro t Produkt (Vorjahr: 0,3338 t CO 2-Äquivalente pro t Produkt) und sind in etwa auf Vorjahresniveau geblieben.

* Unsere wesentlichen Produktionsstandorte sind diejenigen, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen.
** Summe der spezifikationsgerechten Hauptprodukte, die neben unseren Kernprodukten bspw. auch Vor- und Kuppelprodukte umfassen, an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen

Scope-3-Treibhausgasemissionen

Die Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen) werden bei Covestro seit dem Jahr 2021 erhoben und berichtet. Sämtliche Kategorien im Sinne des GHG Protocol wurden auf Relevanz geprüft, um alle im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von Covestro stehenden Emissionen möglichst repräsentativ zu erfassen. Von den insgesamt 15 Kategorien sind 9 für Covestro relevant, zu denen wir die jeweiligen Emissionswerte berichten. Grundlage für die Berechnung der sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) sind interne Aktivitätsdaten sowie Emissionsfaktoren aus kommerziell und öffentlich verfügbaren Quellen oder aus empfohlenen Quellen gemäß GHG Protocol. Die Ermittlung der Emissionen der einzelnen Scope-3-Kategorien beruht auf individuellen Berechnungen. Diese sind detailliert in dem von uns ausgefüllten Fragebogen für das Carbon Disclosure Project (CDP) beschrieben. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Datengrundlage und der Berechnungsmethoden werden wir die Genauigkeit der Berichterstattung unserer Scope-3-Emissionen kontinuierlich weiter schärfen.

Die sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) stellen 77,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen des Konzerns (Vorjahr: 80,1 %) dar.

Die ermittelten Scope-3-Emissionen betrugen im Berichtsjahr 16,95 Mio. t CO 2-Äquivalente (Vorjahr: 21,84 Mio. t CO 2-Äquivalente). Der Großteil der Scope-3-Emissionen entsteht in Kategorien, die in unserer Wertschöpfungskette vorgelagert sind. Die Haupttreiber sind die Kategorien 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen", 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" und 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten". Die in der Wertschöpfungskette indirekt verursachten biogenen Emissionen betrugen im Berichtsjahr absolut 118.659 t CO 2-Äquivalente (Vorjahr: 99.052 t CO 2-Äquivalente) und werden entsprechend dem GHG Protocol und dem WBCSD getrennt von der Gesamtmenge der Scope-3-Emissionen offengelegt. Der Anstieg klimaneutral bilanzierter biogener Emissionen in Höhe von 20 % im Vergleich zum Vorjahreswert spiegelt den erhöhten Einsatz von biobasierten Rohstoffen wider.

Im Vergleich zum Vorjahreswert sind die gesamten Scope-3-Emissionen im Geschäftsjahr 2022 um 22 % gesunken. Diese Änderung ist im Wesentlichen durch das verringerte Produktionsvolumen bedingt, das direkten Einfluss auf die beiden größten Scope-3-Kategorien 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" und 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" hat. Zusätzliche, zum Teil gegenläufige Effekte ergaben sich durch eine weitere Verbesserung der Berechnungsmethodiken, die Anpassung von getroffenen Annahmen sowie die vermehrte Verwendung lieferantenspezifischer Emissionsfaktoren. Die Scope-3-Kategorie 2 "Investitionsgüter" ist im Vergleich zum Vorjahreswert um 31 % gestiegen, was im Kontext der ausgabenbezogenen Berechnungsmethodik in dieser Kategorie maßgeblich auf stark gestiegene Materialpreise und Inflationseffekte zurückzuführen ist.

Zusammensetzung der Scope-3-Emissionskategorien 1

in Mio. t CO 2-Äquivalenten

1 Bestimmung der Scope-3-Emissionen in den Kategorien gemäß Financial-Control-Ansatz des GHG Protocol; Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren entsprechend dem Fünften Sachstandsbericht der IPCC
Nicht relevante Emissionskategorien: 8 "Für Upstream-Aktivitäten gemietete Vermögensgegenstände; 11 "Gebrauch verkaufter Produkte"; 15 "Investitionen". Abschätzungen haben ergeben, dass diese Kategorien < 1 % der gesamten Scope-3-Emissionen von Covestro darstellen und somit insignifikant in Bezug auf die Emissionshöhe gemäß Definition des GHG Protocol sind.
Nicht zutreffende Emissionskategorien: 13 "Für Downstream-Aktivitäten gemietete Vermögensgegenstände"; 14 "Franchisegeschäfte". Covestro besitzt keine Anlagen, die das Unternehmen an Dritte vermietet und bei denen entsprechend verbundene Emissionen nicht bereits in der Scope-1- und Scope-2-Emissionsberichterstattung enthalten sind. Zudem besitzt und betreibt Covestro keine Franchisegeschäfte.
Nicht berichtete Emissionskategorie: 10 "Verarbeitung verkaufter Produkte". Die Bestimmung dieser Emissionen ist aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit und der zahlreichen Anwendungsgebiete der Produkte von Covestro mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Covestro bezieht sich hierbei auf die Maßgabe des WBCSD, wonach es für ein chemisches Unternehmen, das ein breites Produktportfolio an Zwischenprodukten besitzt, nicht vorgeschrieben ist, über die Scope-3-Kategorie 10 "Verarbeitung der verkauften Produkte" zu berichten.
Zur Berechnung der Emissionskategorien 2 "Investitionsgüter" und 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen", bezogen auf den Teil, der sich nicht auf Rohstoffe bezieht, werden ausgabenbezogene Emissionsfaktoren des Department of Energy & Climate Change (DECC) aus dem Jahr 2014 verwendet, welche mittels Inflationsraten gemäß des deutschen Verbraucherpreisindex aktualisiert werden.
2 Unter "Sonstige Kategorien" sind folgende Kategorien gefasst: 6 "Geschäftsreisen"; 7 "Pendeln von Mitarbeitenden"; 9 "Nachgelagerter Transport und Verteilung".

Energieeinsatz

Als energieintensives Unternehmen nimmt die Reduktion unseres Energieeinsatzes eine Schlüsselposition ein, um unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren. Der Energieeinsatz von Covestro umfasst sowohl die in der Produktion und bei der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf genutzten Primärenergien als auch zusätzlich erworbene Mengen an Strom, Dampf und Kälte sowie Prozesswärme (Sekundärenergien). Letztere werden auf den zu ihrer Erzeugung benötigten Energieeinsatz umgerechnet. Hierbei wird der Verlust, der bei der Weiterleitung dieser Energieformen entsteht, berücksichtigt. In der Summe bilden diese Posten den äquivalenten Primärenergieeinsatz.

Energie- und Materialeinsatz stehen in engem Zusammenhang mit unserer Produktionsmenge. Anders als bei den Treibhausgasemissionen fokussiert sich unsere Zielfestlegung insbesondere auf den spezifischen Energieeinsatz an von uns definierten wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen. Um zu unserem Klimaneutralitätsziel beizutragen, möchten wir bis zum Jahr 2030 den spezifischen Energieeinsatz in unseren Produktionsanlagen gegenüber dem Referenzjahr 2005 um die Hälfte reduzieren und somit einen Beitrag zu unserem absoluten Treibhausgas-Reduktionsziel leisten.

Ausgehend vom Referenzjahr 2005 ist die langfristige Entwicklung weiterhin positiv - mit einer Verbesserung der Energieeffizienz um insgesamt 38,9 %, wie die folgende Grafik zeigt.

Entwicklung des spezifischen Energieeinsatzes an den wesentlichen Produktionsstandorten
(Veränderung des spezifischen Primärenergieeinsatzes pro t Produkt, bezogen auf das Referenzjahr 2005, dargestellt in %) 1

1 (Äquivalenter Primärenergieeinsatz /​ Produktionsmenge) /​ (äquivalenter Primärenergieeinsatz 2005 /​ Produktionsmenge 2005)

Im Vergleich zum Vorjahr ist der äquivalente Primärenergieeinsatz an diesen Standorten um 7,7 % sowie die Produktionsmenge um 9,6 % gesunken. Der äquivalente Primärenergieeinsatz pro Produktionsmenge (Energieeffizienz) ist somit auslastungsbedingt gegenüber dem Vorjahr um 2,3 % gestiegen.

Energieeinsatz an wesentlichen Produktionsstandorten

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2021 2022
Äquivalenter Primärenergieeinsatz 1 in Megawattstunden [MWh] 20.516.545 18.933.868
Produktionsmenge 2 in Mio. t 15,63 14,13
Spezifischer Energieeinsatz (Energieeffizienz) 3 in MWh /​ t 1,31 1,34

1 Summe aller einzelnen Energieposten, umgerechnet in Primärenergie, an unseren wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen; entsprach im Berichtsjahr 68.162 Terajoule (TJ) (Vorjahr: 73.860 TJ)
2 Summe der spezifikationsgerechten Hauptprodukte, die neben unseren Kernprodukten bspw. auch Vor- und Kuppelprodukte umfassen, an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen
3 Quotient aus äquivalentem Primärenergieeinsatz und Produktionsmenge

Zur langfristigen Verbesserung unseres spezifischen Energieeinsatzes hat unser Energieeffizienzsystem STRUCTese® maßgeblich beigetragen. Das von Covestro entwickelte Energieeffizienzsystem vergleicht den tatsächlichen Energieeinsatz in der Produktion mit dem realistisch möglichen Optimum. Aus der Beseitigung von Ineffizienzen resultieren dauerhafte Energieeinsparungen. STRUCTese® umfasst verschiedene Schritte, durch die Verbesserungsmaßnahmen identifiziert werden können - von der Analyse über das Monitoring bis hin zum Benchmarking. Diese Maßnahmen werden bei Covestro dann als STRUCTese®-Projekte gekennzeichnet. Das System wird bereits in vielen unserer energieintensiven Produktionsbetriebe weltweit genutzt und soll zukünftig in weiteren Betrieben zum Einsatz kommen.

Im Berichtsjahr haben wir bspw. in unserer Polyurethan-Produktion am Standort Baytown, Texas (USA), erhebliche Mengen Dampf mit niedriger Druckstufe wiederverwendet. Hiermit konnten mehr als 64.600 MWh Primärenergie eingespart werden, was einer Reduktion von etwa 12.800 t CO 2 entspricht.

Außerdem konnte Covestro im Jahr 2022 weitere Projekte umsetzen, die insgesamt jährliche Einsparungen von 113.300 MWh Primärenergie bzw. 29.900 t CO 2-Emissionen zur Folge hatten. Zusätzlich wurden anteilige Einsparpotenziale aus den im Laufe des Vorjahres abgeschlossenen Projekten in Höhe von 32.300 MWh Primärenergie und 8.300 t CO 2 im Jahr 2022 erstmals wirksam. Mit allen Projekten werden durch die Einführung von STRUCTese® zukünftig dauerhafte Einsparungen von insgesamt 2,6 Mio. MWh Primärenergie und etwa 770.000 t CO 2 pro Jahr erzielt werden.

Darüber hinaus erheben wir auch unseren Gesamtenergieeinsatz an allen umweltrelevanten Produktionsstandorten. Im Jahr 2022 sank der Gesamtenergieeinsatz im Konzern um 6,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

Energieeinsatz nach Energieart im Konzern

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2021
in TJ
2022
in TJ
Erdgas 9.059 8.885
Kohle - -
Flüssigbrennstoff 165 186
Abfall 750 32
Andere Energieträger 1 - 1.123 - 117
Primärenergieeinsatz für die Eigenerzeugung von Strom und Dampf (netto) 8.851 8.986
Stromeinkauf 25.842 23.650
Abzgl. Stromabgabe an Dritte 1.879 1.723
Stromeinsatz 23.963 21.927
davon aus erneuerbaren Energien - 2.667
Dampfeinkauf 22.732 20.489
Abzgl. Dampfabgabe an Dritte 574 529
Dampfeinsatz 22.158 19.960
Einkauf von Dampf aus Abwärme (Prozesswärme) 3.331 3.382
Abzgl. Abgabe von Dampf aus Abwärme (Prozesswärme) an Dritte 1.856 1.484
Einsatz von Dampf aus Abwärme (Prozesswärme) 1.475 1.898
Kälteeinkauf 526 400
Abzgl. Kälteabgabe an Dritte 76 69
Kälteverbrauch 450 331
Sekundärenergieeinsatz (netto) 48.046 44.116
Gesamtenergieeinsatz 56.897 53.102

1 Bspw. Wasserstoff

Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung

Strategie, Steuerung und Implementierung

Ein nachhaltiges Produktportfolio nimmt für uns bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie "Sustainable Future" eine Schlüsselfunktion ein. Der weitere Ausbau eines solchen Portfolios wird von unserem forschungs- und entwicklungsbasierten Innovationsportfolio unterstützt. Entsprechend unseren Nachhaltigkeitszielen sollen bis zum Jahr 2025 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt werden, die zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) beitragen. Es werden insbesondere Produktinnovationen gefördert, die mit ihrem Beitrag zu den SDGs eine nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung unserer Ziele hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben.

Siehe "Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio"

Gleichzeitig überarbeiten wir unsere Methode, um auch die Nachhaltigkeit unserer bestehenden Produkte, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, zu bewerten und unser Produktportfolio künftig noch stärker dahingehend auszurichten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen. Wir berichten zudem, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.

Siehe "EU-Taxonomie"

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass unsere Produkte nur dann nachhaltig sein können, wenn der Umgang mit ihnen für Mensch und Umwelt sicher ist. Entsprechend berücksichtigt auch unser nachhaltiges Produktportfolio die Anforderungen an die Produktverantwortung. Wir verfügen für unsere Aktivitäten in diesem Bereich über ein etabliertes Managementsystem, um zu gewährleisten, dass unsere Vorgaben und Standards erfüllt werden.

Siehe "Produktverantwortung"

Während die Geschäftseinheiten ihre Produktportfolios selbstständig steuern, befasste sich der ESG Governance Body (Environmental, Social and Governance, ESG) im Berichtsjahr u. a. mit den Fortschritten bei der Überarbeitung der Methode zur Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios.

Siehe "Nachhaltigkeitssteuerung"

Nachhaltige Produkte

Wir arbeiten zielgerichtet daran, unser Produktportfolio noch stärker auf Nachhaltigkeit und im Sinne der Kreislaufwirtschaft auszurichten. Anhand der Produktnachhaltigkeitsbewertung (Product Sustainability Assessment, PSA) - basierend auf der Methodik des globalen Nachhaltigkeitsforums "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) - baut Covestro ein zukunftssicheres, innovatives und nachhaltiges Produktportfolio auf. Dazu werden Entwicklungen im regulatorischen Umfeld und im Marktumfeld mithilfe der PSA frühzeitig identifiziert und in Entscheidungsprozesse einbezogen. Die Ergebnisse der PSA sollen in Entscheidungen bezüglich des Produktportfolios sowie in Bezug auf die Unternehmenssteuerung integriert werden. Die Erkenntnisse aus dem im Jahr 2021 durchgeführten Pilotprojekt zur Bewertungsmethode wurden im Berichtsjahr dazu genutzt, in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter die Methode zu überprüfen und z. B. Aspekte der Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität weiter zu integrieren. Die Überprüfung der Methode soll im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2023 ist ein weiteres Pilotprojekt mit der aktualisierten Methode geplant. Ein Großteil unserer neuen Produkte orientiert sich bereits an den SDGs. Um die Entwicklung unseres zirkulären Produktportfolios voranzutreiben, haben wir im Berichtsjahr bekannt gegeben, langfristig alle Produkte in einer klimaneutralen und dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgenden Version anbieten zu wollen. Unsere "Circular Intelligence"(CQ)-Lösungen setzen auf alternative Rohstoffe und Energiequellen genauso wie chemisches Recycling und bestehen aktuell zu mindestens 25 % aus alternativen oder recycelten Rohstoffen.

Siehe "Strategie", "Marketing und Vertrieb" und "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio"

Produktverantwortung

Produktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte und dem Umgang mit ihnen umfassend zu bewerten. Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während des gesamten Lebenszyklus sicher sind - von der Forschung über die Produktion, Vermarktung und Anwendung bei den Kunden bis zur Entsorgung. Daneben ist die Produktverantwortung auch ein Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Siehe "Menschenrechte"

Die Überwachung der Qualität unserer Produkte sowie der Eignung für konkrete Anwendungen ist in unseren Unternehmensfunktionen und Segmenten verankert. Der sichere Transport, die Qualifizierung für spezifisch regulierte Anwendungen und die Vermarktungsfähigkeit sowie die diesbezügliche Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand werden bei Covestro zentral gesteuert.

Die sichere Handhabung und Anwendung unserer Produkte haben hohe Priorität. Uns ist es sehr wichtig, Produktsicherheitsinformationen transparent und umfassend zu vermitteln. Neben den gesetzlich geforderten Dokumenten stellen wir zusätzliche Informationen zur Verfügung und bieten Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) an. Außerdem arbeiten speziell ausgebildete Personen im gesamten Unternehmen eng mit Lieferanten, Kunden, Verbänden und der Öffentlichkeit zusammen. So möchte Covestro erreichen, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden.

Management von Produktverantwortung

Produktverantwortung umfasst sowohl das Einhalten gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie es im Grundsatz 15 der "Rio-Deklaration" der Vereinten Nationen und der Mitteilung "KOM(2000) 1" der Europäischen Kommission erläutert ist. Dieses im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements zentrale Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes kann in besonderen Situationen angewendet werden. Das ist dann der Fall, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten könnten, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Wir schließen uns dabei den entsprechenden Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an. Diese Grundsätze umfassen vor allem die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen und die Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen. Dazu gehört jedoch auch die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip darf keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen.

Zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien bewerten wir das Risiko anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien. Dabei greifen wir z. B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) zurück. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung und Expositionsabschätzung wird festgestellt, welche zusätzlichen Informationen für die Risikobeschreibung eines Produkts erforderlich sind.

Alle Produktgruppen durchlaufen bei Covestro einen mehrstufigen Prozess zur Produktbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Während dieses Prozesses identifizieren wir auch solche Stoffe, die auf Grundlage von Gesetzen und Regulierungen nur eingeschränkt verwendet oder vermarktet werden dürfen. Dazu gehören z. B. Stoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) eingestuft werden, und auch solche Stoffe, die unter die europäische Regulierung von Treibhausgasen fallen. Dabei werden die Stoffzusammensetzungen in allen Regionen mit der Hilfe von IT-Systemen gegen Listen regulierter Stoffe geprüft, sodass ein etwaiges Nichteinhalten der regulatorischen Anforderungen verlässlich ausgewiesen würde. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von technischen Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr unterstützte Anwendung bis zum Ersatz eines Stoffs reichen. In diesem Fall muss ein adäquater, wirtschaftlicher und technisch herstellbarer Ersatz gefunden werden. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Chemikalien Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen. Dies gilt auch für Chemikalien, die keiner gesetzlichen Verpflichtung unterliegen. Damit geht Covestro über die gesetzlichen Regelungen hinaus, auch indem wir die Sicherheitsdatenblätter öffentlich zur Verfügung stellen.

In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Anwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Dazu gehören die Produktüberwachung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Außerdem tragen Workshops und digitale Schulungen für unsere Beschäftigten dazu bei, das Verständnis und die Bedeutung von Produktverantwortung im Unternehmen tiefer zu verankern.

Für das Jahr 2022 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt - weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung.

Die Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen ist eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Zusagen im Rahmen der Initiative "Responsible Care™". Hierbei handelt es sich um eine Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Verbänden und Initiativen daran, wissenschaftliche Risikobewertungen voranzutreiben. Internationale Verbände wie der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) oder der Weltchemieverband (International Council of Chemical Associations, ICCA) arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln und neue Testmethoden zu erforschen. Außerdem begleiten sie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Covestro beteiligt sich aktiv an der Verbandsarbeit. Ferner unterstützen wir Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der Europäischen Union (EU), um Gesundheit und Umwelt zu verbessern: In Kooperation mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und dem deutschen Bundesumweltministerium entwickeln wir z. B. das sogenannte Human Biomonitoring (Untersuchung von humanbiologischen Materialien) weiter.

Umsetzung von Verordnungen und freiwilligen Programmen zu Chemikalien

Covestro orientiert sich an den einschlägigen Chemikalienverordnungen wie REACH in Europa und dem Gefahrstoff-Überwachungsgesetz (Toxic Substances Control Act, TSCA) in den USA. Diese Verordnungen sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien schützen und beeinflussen damit unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Anwender der Chemikalien. Um mit der Vielzahl und Komplexität der jeweiligen Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir interne Regelungen aufgestellt. Sie geben unseren Beschäftigten eine Anleitung, wie die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen sind.

Stoffe, die gemäß REACH registriert sind, werden von den Regulierungsbehörden bewertet. Daraus können sich zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in die REACH-Verfahren für Zulassung oder Beschränkung ergeben. Auch einige Stoffe von Covestro sind von diesen Verfahren betroffen, die die Verwendung der Stoffe beschränken oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen können. Ein Beispiel für eine Beschränkung ist die Diisocyanat-Restriktion, die im August 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Gemäß der Restriktion erfolgte die neue Kennzeichnung der Diisocyanate bis Februar 2022. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf deren Verfügbarkeit. Allerdings müssen alle Anwender von diisocyanathaltigen Produkten mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Restmonomers bis August 2023 mit Blick auf die Verwendung geschult werden. Covestro unterstützt diesen Prozess und setzt sich für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung ein, bspw. bei der Erstellung von Schulungsunterlagen. Als Teil der europäischen Chemieindustrie sind wir zudem eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung der REACH-Registrierdossiers bis zum Jahr 2026 eingegangen.

Wir stellen sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter den hohen Standards von REACH oder TSCA auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die diesen Verordnungen nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Direktive "Produktverantwortung" im Anhang "Stoffinformation und Auskunftsfähigkeit" festgelegt. Bei zugekauften Stoffen sind wir dabei auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen.

Ein weiteres Beispiel für unsere Verpflichtung zu "Responsible Care™" ist die weltweite Unterstützung unserer Kunden beim sicheren Umgang mit großen Mengen reaktiver Produkte durch Sicherheitsbewertungen von Tanklagern.

Darüber hinaus hat sich Covestro zur Einhaltung von Tierschutzgrundsätzen bei der Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen verpflichtet.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​tierschutzgrundsaetze

Wir unterstützen die "Global Product Strategy" (GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellenländern und Ländern des globalen Südens verbessern und damit die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten erhöhen. Die GPS ist bei Covestro über das Internetportal "Product Safety First" zugänglich und weltweit verfügbar. Auf der Website informieren wir unsere Kunden und andere Interessengruppen über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften und den sicheren Umgang mit unseren Produkten.

Stoffe in der öffentlichen Diskussion

Covestro verfolgt die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen wichtigen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe, z. B. für Polycarbonat. Kritische Personen, aber auch einige Behörden, befürchten Risiken für Mensch und Umwelt, wenn Spuren von BPA aus Produkten freigesetzt werden.

Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und qualitativ hochwertiger Studien ist Covestro überzeugt, dass BPA in allen schon bisher unterstützten Anwendungsgebieten sicher eingesetzt werden kann. Durch die Mitarbeit bei regulatorischen Prozessen trägt Covestro aktiv dazu bei, Unsicherheiten auszuräumen und offene Fragen zu beantworten. Darüber hinaus engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage in Zusammenarbeit mit dem Verband Plastics Europe, dem amerikanischen Chemieverband ACC (American Chemistry Council) und dem chinesischen Erdöl- und Chemieindustrieverband (China Petroleum and Chemical Industry Federation, CPCIF). Covestro beteiligt sich an der Diskussion und informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit zu diesem Themenkomplex über Verbände, über seine Website und in direkten Gesprächen.

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen in der öffentlichen Diskussion wegen möglicher unerwünschter Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. PFAS sind unverzichtbare Chemikalien in einer Vielzahl von hauptsächlich industriellen Produkten, einschließlich vieler Hightechanwendungen, oft aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Beständigkeit. PFAS stellen eine Herausforderung für die gesamte Industrie, einschließlich der chemischen Industrie, dar, da verschiedene regulatorische Initiativen beabsichtigen, die Verwendung von PFAS einzuschränken.

Als Verwender von PFAS verfolgen wir die regulatorische Debatte und unterstützen verhältnismäßige, umsetzbare und durchsetzbare Vorschriften, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer verlässlichen Risikobewertung basieren. Bereits heute weisen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern in der EU solche PFAS aus, die unter REACH als SVHC eingestuft werden und in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind.

Innovation

Innovation als Treiber für mehr Nachhaltigkeit im Einklang mit unserer Unternehmensvision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, ist für Covestro ein Kernelement der Strategie und Teil der eigenen Identität. Unser Innovationsverständnis ist dabei weit gefasst: Wir bauen nicht nur auf die klassische Forschung und Entwicklung (F&E), sondern darüber hinaus auch auf das hohe Kreativitätspotenzial im gesamten Unternehmen. Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, Innovation bei Covestro voranzutreiben.

Auf allen Ebenen arbeiten wir in enger Abstimmung mit dem für Innovation verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden daran, neue Produkte zu entwickeln, etablierte Produkte zu verbessern sowie Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu optimieren, um unsere Position im globalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Auch Anwendungsbereiche sowie Geschäftsmodelle und -prozesse werden fortlaufend hinterfragt.

Innovation bei Covestro wird in drei Kernbereichen gebündelt: Zum einen betreiben wir geschäftsnahe F&E in den Geschäftseinheiten. Hier verfolgen wir spezifische, kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Themen. Zum anderen befasst sich die Unternehmensfunktion Group Innovation überwiegend mit mittel- und langfristigen Themen rund um Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung. So werden im Rahmen sogenannter Innovationsplattformen strategisch maßgebliche Themen wie bspw. chemisches Recycling oder Einsatzmöglichkeiten alternativer Rohstoffquellen für unser Produktportfolio vorangetrieben. Darüber hinaus verantwortet Group Innovation die Bereitstellung einer global abgestimmten F&E-Infrastruktur und unterstützt die Geschäftseinheiten bei der Forschung und Entwicklung. Zusätzlich verantwortet die Unternehmensfunktion Process Technology kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungen. Sie verbessert zum einen mit kurz- und mittelfristig ausgerichteten F&E-Projekten bestehende Produktionsprozesse und treibt zum anderen Prozessentwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung, die häufig einen mittel-bis langfristigen Charakter haben, voran. Die Verzahnung und Koordination der drei Bereiche für Innovation erfolgt in konzernweiten Steuerungsgremien unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden. Die Abstimmung von Innovations- mit Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsthemen wird durch die Mitgliedschaft der Leitung der Unternehmensfunktion Group Innovation in den entsprechenden funktionsübergreifenden Steuerungsgremien, wie z. B. dem ESG Governance Body (ESG GoB), sichergestellt.

Siehe "Produktinnovationen" und "Prozesstechnologieinnovationen"

Innovationsmanagement

Über unser konzernweites, funktionsübergreifendes Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere laufenden und geplanten Aktivitäten wie auch die Projekt-Pipeline stets den Bedürfnissen unserer Abnehmerindustrien und Endverbrauchermärkte entsprechen. Covestro nutzt hierfür vielfältige Werkzeuge: So bewerten wir jedes F&E-Projekt nach einem standardisierten Verfahren und bringen die gewonnenen Erkenntnisse in laufende und künftige Projekte ein. Zur Diskussion und Bearbeitung von neuen, kreativen Ideen aus allen Teilen des Unternehmens steht die globale digitale Plattform "idea.lounge" zur Verfügung. Unabhängig davon können Mitarbeitende in Deutschland eine weitere digitale Plattform namens "Covestro Ideenmanagement" nutzen, über die im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens alle Verbesserungsvorschläge verwaltet werden. In der regional stattfindenden Innovationsveranstaltung "Innovation Celebration" zeichnen wir bspw. weltweit Projekte von Mitarbeitenden aus, die unser breites Innovationsverständnis widerspiegeln. Prämiert werden innovative Ideen in den Kategorien "Produkte und Anwendungen", "Produktion und Produktionsprozesse", "Geschäftsmodelle und Kommerzialisierung", "Interne Geschäftsprozesse" sowie "Patente und geistiges Eigentum". Weiterhin umfasst das Innovationsmanagement die systematische Etablierung und Steuerung von lokalen sowie globalen Kooperationen zur Gewinnung strategisch relevanter, für Covestro komplementärer Kompetenzen.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio

Covestro bringt bereits zahlreiche nachhaltige Lösungen auf den Markt und hat den Anspruch, künftig noch stärker an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) ausgerichtete Produkte zu entwickeln und zu vermarkten. Um dies zu erreichen, stellen wir unser Produktportfolio kontinuierlich auf nachhaltige Lösungen um, indem wir z. B. bereits in der Forschung und Entwicklung bewusst nach einem deutlich nachhaltigeren Projektportfolio streben. Diese Ausrichtung ermöglicht es uns, frühzeitig auch unkonventionelle und neuartige Ansätze zu identifizieren, zu untersuchen und zu testen. So tragen wir durch unsere F&E-Produkte und -Technologien zur Erreichung der SDGs bei.

UNSER ZIEL IM BEREICH INNOVATION

STAND 2022

51 % der Projektkosten

2021: 54 %

Unser F&E-Projektportfolio soll im Einklang mit den SDGs stehen. Bis zum Jahr 2025 sollen 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt werden, die zum Erreichen dieser Ziele beitragen.

Im Einklang mit unserem ambitionierten Ziel, 80 % der Projektkosten für F&E in Bereichen einzusetzen, die zum Erreichen der SDGs beitragen, setzen wir uns hohe Maßstäbe bei der Bewertung unserer Projekte. Daher ziehen wir nur solche Projekte für die Bemessung unseres Ziels in Betracht, die einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten. Um diesen zusätzlichen Beitrag zu messen, haben wir seit dem Geschäftsjahr 2020 einen unternehmensweiten Bewertungsprozess innerhalb des bestehenden Innovationsprozesses implementiert, der den Fortschritt der Projekte überprüft. Im Rahmen dieses Prozesses wird jedes F&E-Projekt basierend auf internen Fachinterviews bewertet. Anhand von konkreten Fragen werden die Auswirkungen eines Projekts und seiner Ergebnisse auf alle 17 SDGs beurteilt. Nur die Projekte, die die definierte Schwelle hinsichtlich des Grads ihres Beitrags zu den SDGs im Vergleich zu derzeit bestehenden Lösungen im Markt überschreiten, finden Berücksichtigung. Auch im Berichtsjahr 2022 fand dieses Bewertungsschema für das F&E-Portfolio von Covestro Anwendung. In diesem Portfolio überschreiten nun 51 % und damit 39 Mio. € (Vorjahr: 54 % und 40 Mio. €) der F&E-Projektkosten die definierte Schwelle hinsichtlich des Grads ihres Beitrags zu den SDGs. Eine Veränderung im Projektportfolio ist sichtbar, da der Kennzahl mehr Projekte zugerechnet werden können, die jedoch im Berichtsjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr weniger Kosten generiert haben. Die F&E-Projekte des im Jahr 2021 von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) wurden im Jahr 2022 bereits zu einem großen Teil nach dem oben beschriebenen Bewertungsprozess evaluiert. Jedoch konnten die RFM-spezifischen F&E-Projektkosten nicht für das komplette Berichtsjahr 2022 im System abgebildet werden, sodass diese Projekte bei der Ermittlung der Zielerreichung für das Berichtsjahr noch nicht berücksichtigt wurden.

Im Geschäftsjahr 2022 betrugen unsere gesamten F&E-Aufwendungen 361 Mio. € (Vorjahr: 341 Mio. €). Im Wesentlichen wurden die Mittel für die Erschließung neuer Anwendungslösungen für unsere Produkte sowie die Weiterentwicklung von Produkten und Prozesstechnologien verwendet. Zum 31. Dezember 2022 waren weltweit 1.477 Mitarbeitende * (Vorjahr: 1.477) in der Forschung und Entwicklung tätig. Die meisten von ihnen arbeiteten an den drei größten F&E-Standorten in Leverkusen, in Pittsburgh, Pennsylvania (USA), und in Shanghai (China).

* Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents, FTE).
Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

Strategische Partnerschaften und Kooperationen

Forschung und Lehre

Durch interne Aktivitäten und externe Kooperationen mit strategischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft möchte Covestro die Effizienz seiner Forschung steigern. Kooperationen sowie die Zusammenarbeit in großen, öffentlich geförderten Konsortien prägen die Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette.

Covestro pflegt langjährige und strategische Partnerschaften mit verschiedenen Universitäten. Hierzu gehören bspw. die RWTH Aachen University, die Tongji-Universität in Shanghai (China) oder die University of Pittsburgh, Pennsylvania (USA). Auf dem Weg zur vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft brauchen wir Kooperationspartner, die dieses Ziel inhaltlich und technisch mit uns verfolgen. So ist die RWTH Aachen University vor allem für ihre Arbeit in der chemischen Prozessentwicklung bekannt. Davon profitiert besonders unsere Zusammenarbeit im Rahmen der kooperativen Forschungsorganisation CAT Catalytic Center, die es uns erlaubt, Katalyse- und Prozessforschung zu kombinieren und daraus neue chemische Prozesse zu entwickeln, die sich im industriellen Maßstab umsetzen lassen. Mit der Tongji-Universität kooperieren wir besonders, wenn es um Werkstoffe für nachhaltiges Bauen und Stadtplanung geht. An der University of Pittsburgh wiederum engagiert sich Covestro im Rahmen des "Covestro Circular Economy Program" im Wesentlichen im Bereich (Weiter-) Bildung zum Thema Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus bauen wir unsere Kompetenzen im Bereich des chemischen Recyclings von Polymeren aus. Dafür kooperieren wir mit dem Shanghai Institute for Organic Chemistry (SIOC), der Chinese Academy of Sciences in Shanghai (China) und der Tohoku-Universität in Tokio (Japan).

Derzeit befindet sich an der RWTH Aachen University das vom Bundesland Nordrhein-Westfalen geförderte Inkubationszentrum "QuinCAT - Quick Incubation in Catalysis" im Aufbau, das von Covestro unterstützt wird und im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden soll. Dort sollen chemische Ideen so weiterentwickelt werden, dass sie im nächsten Schritt eine Gesellschaftsgründung (Start-up-Gründung) ermöglichen. Covestro berät bei diesem Prozess und wird bei Inkrafttreten des Lenkungsausschusses durch unseren Vorstandsvorsitzenden vertreten.

Um die Kreislaufwirtschaft in der Kunststoffindustrie zu etablieren, müssen verschiedene Recyclingtechnologien parallel entwickelt werden, damit bessere Verfahren zur Verfügung stehen. Covestro kooperiert hier mit der RWTH Aachen University im Bereich der Enzym- und Biotechnologie mit Fokus auf drei Themen. Erstens soll enzymatisches Polymerrecycling entwickelt werden, um Kunststoffe am Ende des Lebenszyklus ohne Aufwand oder Nebenwirkungen in verwertbare Monomere umzuwandeln. Zweitens soll ein steuerbarer Abbau für in die Umwelt freigesetzte Kunststoffe entwickelt werden, sodass sich diese vollständig in der Natur zersetzen (programmierte Biodegradation). Drittens werden enzymatische Verfahren zur Aufbereitung von Abwässern aus der Kunststoffproduktion entwickelt, sodass Wertstoffe wiedergewonnen und in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können. Die Kooperation wird über die nächsten fünf Jahre vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Weitere Kooperationsprojekte

Im Rahmen des Verbundprojekts "PUReSmart" hat Covestro ein innovatives Verfahren für das chemische Recycling von Polyurethan-Weichschaum aus gebrauchten Matratzen entwickelt. Mit dieser neuen Technologie lassen sich sowohl Recycling-Polyol, das die Wiederverwertung beim Kunden erlaubt, als auch ein recyceltes Toluylen-Diamin (TDA), das sich für die Weiterverarbeitung zu Toluylen-Diisocyanat (TDI) eignet, herstellen. Beide Materialien werden für die Herstellung von Weichschaumstoffen wie bspw. Matratzen verwendet. Wir möchten so fossile Ressourcen in der Produktion ersetzen, den CO 2-Fußabdruck unserer Materialien reduzieren und neue Lösungen für den Umgang mit Kunststoffabfällen schaffen. Covestro betreibt am Standort Leverkusen eine Pilotanlage für das Recycling von Polyurethan-Weichschäumen, um Laborergebnisse zu bestätigen und Erkenntnisse für weitere Skalierungsschritte zu gewinnen. Diese Aktivitäten werden unter dem Namen "Evocycle® CQ Mattress" geführt.

Siehe "Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie" und "Marketing und Vertrieb"

Unsere Kooperationen erstrecken sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette und verbinden die Chemie- und Recyclingindustrie. So arbeiten wir mit dem Umweltdienstleister Interzero Circular Solutions GmbH, Köln, auf dem Gebiet des innovativen Recyclings von Kunststoffabfällen zusammen, und gemeinsam mit der französischen Umweltorganisation Éco-mobilier - SAS, Paris (Frankreich), bemühen wir uns darum, das Recycling von Abfällen aus Matratzen und Polstermöbeln weiterzuentwickeln, sodass sie in der Produktion wiederverwendet werden können.

Covestro arbeitet ebenfalls daran, den Materialkreislauf für Polyurethan-Hartschaumstoffe zu schließen. Diese tragen bspw. als Dämmmaterial in Kühlgeräten und Gebäuden zu einer Steigerung der Energieeffizienz bei. Das europäische Projekt "CIRCULAR FOAM" wurde im Jahr 2021 mit 22 Partnern aus neun Ländern ins Leben gerufen und wird von Covestro koordiniert. In den nächsten vier Jahren sollen Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ein umfassendes Lösungsmodell für ein koordiniertes Abfallmanagement und geeignete Recyclingverfahren solcher Schäume entwickeln. Auch hier geht es um die Rückgewinnung der ursprünglich eingesetzten Rohstoffe - von Polyolen und einem Amin, das als Vorprodukt für Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) eingesetzt wird. Im Laufe des Berichtsjahres fanden bereits zwei offizielle Termine mit allen Partnern zur fortlaufenden Diskussion der Forschungsergebnisse und Projektfortschritte statt.

Covestro arbeitete auch im Berichtsjahr weiterhin mit Circularise, Den Haag (Niederlande), DOMO Chemicals, Leuna, und Asahi Kasei, Tokio (Japan) zusammen, um einen offenen Blockchain-Standard für die Erstellung eines Datenaustauschprotokolls zu entwickeln. Damit soll die Nachverfolgung von Materialien entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht werden, während sensible Produktinformationen geschützt bleiben. Covestro hat im Berichtsjahr Pilotprojekte ausgeweitet, um die Rückverfolgbarkeit, die Bestimmung der Materialherkunft sowie die Berechnung des CO 2-Fußabdrucks und anderer Nachhaltigkeitskennzahlen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu testen. Derzeit arbeitet Covestro mit dem Nachhaltigkeitszertifizierungssystem ISCC und Circularise an der Übertragung von "ISCC PLUS"-Zertifizierungen entlang komplexer Lieferketten. Das ISCC-Pilotprojekt umfasst neben Covestro weitere Materiallieferanten, Erstausrüster sowie das Handelsunternehmen Itochu, Tokio (Japan).

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Digitale Innovationen

Covestro treibt die Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten für die gesamte Wertschöpfungskette der Chemie- und Kunststoffindustrie entschieden voran. Mit einem umfassenden strategischen Programm nutzt Covestro die Chancen der Digitalisierung, insbesondere durch die intelligente Verwendung von Daten, und setzt neue Standards in der Zusammenarbeit mit Kunden. Wir verankern zunehmend digitale Technologien und Arbeitsweisen in der Produktion, entlang der Lieferkette, in F&E, in den administrativen Funktionen, an allen Berührungspunkten mit Kunden sowie in der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Ein Schwerpunkt im Berichtsjahr war die Migration aller wichtigen Anwendungen in ein cloudbasiertes Umfeld.

Ein Beispiel für die Nutzung digitaler Technologien ist in der Zusammenarbeit mit Kunden entstanden. Durch die Digitalisierung des Bemusterungsprozesses für eine unserer Geschäftseinheiten und die Verwendung eines virtuellen Abbildes von physischen Materialien kann der Prozess vom Design bis zur Herstellung bei unseren Kunden beschleunigt werden. Ebenso erleichtert dies die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von standortübergreifenden Teams. Mithilfe dieser digitalen Komponenten können Produktdesigns bereits in frühen Entwicklungsphasen realistisch visualisiert werden. Zusätzlich soll so das vorhandene Produktportfolio für Kunden greifbarer gemacht werden.

Darüber hinaus gewinnen wir mithilfe von maschinellem Lernen (Machine Learning) und künstlicher Intelligenz Erkenntnisse aus im Unternehmen vorhandenen Daten. Auf Basis der im Jahr 2021 eingeführten konzernweiten Plattform für Datenanalytik werden Anwendungsfälle entwickelt, operationalisiert und skaliert. Ein Beispiel für die erfolgreiche Anwendung liefert die Polyesterproduktionsanlage in Dormagen. Dort konnte durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Verarbeitung umfassender Prozessdaten der Anlage eine Steigerung der verwertbaren Erzeugnismenge um schätzungsweise 2 % erzielt werden.

Auch in den F&E-Abteilungen unserer Geschäftseinheiten bringen datenwissenschaftliche Ansätze unsere Bemühungen hinsichtlich der vollständigen Digitalisierung der Bereiche voran. Unser Hochleistungsrechner-Cluster am Standort Leverkusen unterstützt die F&E erfolgreich bei der Lösung von Anwendungsfällen. Außerdem kommen die Rechenkapazitäten bspw. zur Anwendung, um komplexe Machine-Learning-Modelle zu trainieren, Algorithmen und Methoden im Bereich des Quantencomputings zu entwickeln und fotorealistische dreidimensionale Darstellungen (Rendering) von Materialien von Covestro zu erstellen. Hier setzten wir unsere Zusammenarbeit mit Google Ireland Ltd., Dublin (Irland), sowie mit Start-ups und Hochschulen fort. Zusammen mit den Forschungspartnern von Covestro wurden mehrere wichtige Beiträge zur Entwicklung von Quantenalgorithmen veröffentlicht.

Computersimulationen werden weiterhin in der F&E auf allen Ebenen umfassend eingesetzt - von der chemischen Quantenmechanik bis hin zur makroskopischen Ebene. Mit einem neuen digitalen Simulationswerkzeug können wir Analysen in großem Umfang für verschiedene Eigenschaften und Szenarien durchführen, wie z. B. für die Leistung von Katalysatoren, lösungsmittelbezogene Eigenschaften oder die Löslichkeit von Polymeren. Beispielhaft zu nennen ist ein neu entwickeltes digitales Tool, das unsere Kunden dabei unterstützt, Auswirkungen von Rezepturveränderungen auf die Eigenschaften von Schäumen direkt zu erkennen oder auch Rezepturvorschläge in Abhängigkeit von Eigenschaftsanforderungen zu erhalten. Auch wurden erste Anwendungsfälle durchgeführt, die auf die Erreichung einer vollständigen Kreislaufwirtschaft abzielen.

Wir sind bestrebt, die F&E-Prozesse in unseren Laboren vollständig zu digitalisieren. Dafür kombinieren wir verschiedene komplementäre Konzepte. So sind bereits die ersten vollständig digitalisierten Forschungslabore im Einsatz, die mit einem hohen Automatisierungsgrad detaillierte F&E-Daten erzeugen, die wiederum in unserer globalen F&E-Wissensplattform gespeichert werden können. Auf diese Weise können z. B. auf maschinellem Lernen basierende Eigenschafts- und Rezepturvorhersagen getätigt werden, die unsere Mitarbeitenden dabei unterstützen, Produkte schneller und effizienter zu entwickeln. Darüber hinaus bieten wir den weltweit tätigen F&E-Beschäftigten Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit sowie Schulungsprogramme unter Verwendung von Technologien aus dem Bereich der virtuellen und erweiterten Realität (Augmented- bzw. Virtual-Reality-Technologien) an. Durch das realitätsnahe Durchlaufen verschiedener zu trainierender Szenarien ermöglichen wir höhere Sicherheitsstandards in Labors und Produktionsstätten.

Darüber hinaus wurde ein datenbasiertes zentrales Standardsystem ("Covestro Monitoring Platform") zur permanenten Analyse des Zustands unserer Produktionsanlagen geschaffen, das uns u. a. bei der kosteneffizienten und vorausschauenden Wartung von Maschinen und Anlagen unterstützt. Des Weiteren nutzen wir in großem Umfang eigene Prozessmodelle, z. B. zur Auslegung neuer Anlagen und zur Schulung unserer Mitarbeitenden mit Trainingssimulatoren für den optimalen Betrieb unserer Anlagen.

Prozesstechnologieinnovationen

Ein weiterer wesentlicher Treiber für Innovationen bei Covestro ist die Prozesstechnologie. Die entsprechende Unternehmensfunktion trägt die globale Verantwortung für die Verfahrenstechnik in der Produktion von Covestro und unterstützt das operative Geschäft in den Segmenten. Hauptziele sind die Optimierung bestehender Produktionsverfahren, die Entwicklung neuer Prozesstechnologien, die Umsetzung führender Technologien im Prozessdesign für neue Produktionsanlagen sowie die Überführung der Herstellungsverfahren neu entwickelter Produkte in einen industriellen Maßstab.

Die Optimierung unserer bestehenden Produktionsverfahren ist ein wesentliches Element zur Erreichung unseres Nachhaltigkeitsziels, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Für Covestro bedeutet dies, Treibhausgasemissionen in der eigenen Produktion (Scope 1) und bei der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) einzusparen und bis zum Jahr 2035 Netto-Null-Treibhausgasemissionen * an allen umweltrelevanten Standorten zu erreichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Senkung der Lachgas-Emissionen in der Salpetersäureproduktion durch den Einsatz innovativer Katalysatoren, die zurzeit in entsprechenden Projekten an den Standorten Baytown, Texas (USA), und Shanghai (China) mit dem Ziel der Inbetriebnahme im Jahr 2024 umgesetzt werden. Daneben soll auch der Einsatz der Heißphosgenerzeugung die Energieeffizienz steigern. Diese Technologie wird bereits bei Covestro bspw. in der Isocyanat-Produktion in Shanghai (China) eingesetzt, was zu einer deutlichen Reduktion des externen Dampfbedarfs führt. Diese Anwendung des Verfahrens ist auch an anderen Standorten in Europa geplant. In der neuen Chlor-Alkali-Produktionsanlage in Tarragona (Spanien) wird nun erstmals die Sauerstoffverzehrkathoden-Technologie von Covestro im großen industriellen Maßstab eingesetzt, die im Vergleich zu einer konventionellen Anlage einen deutlich geringeren Strombedarf hat und damit zur weiteren Reduzierung unserer CO 2-Emissionen beiträgt.

* Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

Gleichzeitig arbeiten wir daran, Emissionen zu reduzieren, indem wir die Ausbeute an Produktionserzeugnissen erhöhen und damit Abfallströme reduzieren. So konnten die Abfallmengen in der TDI-Produktion in Dormagen durch den Einsatz einer neuen Technologie zur Verarbeitung von Produktionsrückständen signifikant reduziert werden. Auch am Standort Shanghai (China) kommt diese Technologie nun zum Einsatz. Gleichzeitig arbeiten wir an der Entwicklung eines Verfahrens zur Reaktivierung eines verbrauchten Katalysators bei der Herstellung von Bisphenol A, das als Grundbaustein für Polycarbonat eine wichtige Rolle spielt. Das Verfahren wird derzeit am Standort Map Ta Phut (Thailand) getestet.

Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 verfolgt Covestro außerdem das Ziel, seine Produktion vollständig auf erneuerbare Energie umzustellen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Produktion von Vor- und Nebenprodukten im Bereich der Basischemikalien (Chlor, Natronlauge, Wasserstoff), die Grundbausteine für viele Produkte der chemischen Industrie sind. Ihre Herstellung aus Kochsalzlösung mittels Chlor-Alkali-Elektrolyse ist mit einem hohen Energieaufwand verbunden. Covestro produziert diese drei Vor- und Nebenprodukte an seinen Standorten in Leverkusen, Krefeld-Uerdingen und Dormagen. Um diese Produktionen auf erneuerbare Energien umzustellen, wurden Leverkusen und Krefeld-Uerdingen bereits nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren * für die Produktion des Vorprodukts Chlor zertifiziert.

Siehe "Klimaneutralität"

* Während bei den massenbilanzierten Rohstoffen (TDI und MDI) die Verwendung der Rohstoffe nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren zertifiziert ist, bezieht sich bei der Chlorproduktion die Zertifizierung auf die Verwendung von erneuerbarer Energie.

Dank der Digitalisierung können Produktionsanlagen vorrausschauender gesteuert und Prozesse durch digitale Simulationen fortlaufend optimiert werden. In der Polycarbonat-Produktion in Antwerpen (Belgien) konnte so etwa die Ausschussware des Prozesses durch deren Rückführung in den Prozess in größerem Umfang reduziert werden. Somit wird eine möglichst ressourcenschonende Kreislaufproduktion unterstützt.

Siehe "Digitale Innovationen"

Auch bei der Entwicklung von neuen Produktionsverfahren zur Erreichung einer vollständigen Kreislaufwirtschaft wurden weitere Erfolge erzielt. So gelang es im Jahr 2022 erstmals, die fermentativ gewonnene Vorstufe zu biobasiertem Anilin, Aminobenzoat, im Tonnenmaßstab herzustellen. Das Verfahren wird derzeit von Covestro im Rahmen eines öffentlich geförderten Projekts mit anderen Partnern zur kommerziellen Reife entwickelt. Ebenfalls gelang es, erste Mengen biobasiertes Hexamethylendiamin (HMDA), eine wichtige Vorstufe für die Herstellung von Lackrohstoffen, in Kooperation mit dem amerikanischen Unternehmen Genomatica, San Diego, Kalifornien (USA), im Pilotmaßstab herzustellen und so Meilensteine in der Verfahrensentwicklung zu erreichen.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Produktinnovationen

In den beiden Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties von Covestro werden für verschiedene Industrien, insbesondere unsere Hauptabnehmerindustrien, Produktinnovationen vorangetrieben.

Automobil- und Transportindustrie

Die Automobil- und Transportindustrie befindet sich weiterhin auf dem Weg in eine elektrifizierte und autonome Zukunft. Diese möchten wir mit kundenzentrierten Innovationen aktiv mitgestalten und vorantreiben. Wir haben unsere Konzepte für Elektroautos der nächsten Generation zu standardisiert produzierbaren Technologien und Lösungen weiterentwickelt und diese im Oktober 2022 auf der weltweit führenden Kunststoffmesse "K" in Düsseldorf vorgestellt.

Das Außenkonzept besteht aus einer Fahrzeugfront mit vollständiger Integration von Funktionalitäten wie bspw. Wärmemanagement, Licht, Elektronik und neuer Oberflächendekoration, die modular umsetzbar sind. Mit unserer transparenten Nahinfrarot-Polycarbonat-Folie aus der Makrofol®-Produktfamilie unterstützen wir darüber hinaus die Entwicklung von eingebetteten Sensoren, die für autonome und assistierte Fahrtechnologien unerlässlich sind. Damit liefern wir eine getönte Folie für die optische Abstands- und Geschwindigkeitsmessung (Light-Detection-and-Ranging[LiDAR]-Anwendungen), also für z. B. Frontmodule von Elektrofahrzeugen. Das Innenraumkonzept setzt ebenfalls auf Modularität - mit versteckten, nichtbeleuchteten Displays und nahtlosen Multimaterialoberflächen mit durch Berührung aktivierbaren Funktionen, die in einen maßstabsgetreuen Innenraumprototyp eingebettet sind. Dies erlaubt die Entwicklung neuartiger Innenraumdesigns, die den Bedürfnissen der Passagiere in autonomen Fahrzeugen gerecht werden. Beide Konzepte auf Basis von Voll-Polycarbonat sind auf Kreislauffähigkeit ausgelegt und basieren auf Makrolon® RE, einem Material mit im Vergleich zu herkömmlichem Makrolon® reduziertem CO 2-Fußabdruck.

An Polyurethan-Anwendungen für den Innenraum von Autos und Nutzfahrzeugen werden kontinuierlich höhere Anforderungen bezüglich der Reduktion von Emissionen aller verarbeiteten Materialien gestellt. Entsprechende Verbesserungen treiben wir durch stetige Weiterentwicklung in den verschiedenen Polyurethan-Produktgruppen Bayfill®, Bayfit®, Baynat® und Baypreg® voran. Mit der Desmodur®-Produktgruppe bietet Covestro für diesen Absatzmarkt weitere nachhaltige Polyurethan-Produkte an. Diese werden nach der Massenbilanzierungsmethode bewertet. Weiterhin untersuchen wir, ob aus Autositzschäumen durch chemisches Recycling die Polyurethan-Vorprodukte bzw. deren Bestandteile wiederverwendbar gemacht werden können. Darüber hinaus wurde zusammen mit externen Partnern begonnen, die Recycelbarkeit von Sitzpolstern zu untersuchen, um so ebenfalls Rohstoffe zu erhalten, die dann wieder in der Herstellung von Polyurethan-Produkten eingesetzt werden können.

Weiterhin eröffnet die Umstellung von Verbrennungsmotoren auf Elektroantriebe neue Absatzmöglichkeiten für Covestro. Mit der Einführung des Flammschutzproduktportfolios, einschließlich der Produktgruppen Makrolon®, Bayblend®, Makroblend® und Apec®, wird ein schnelles sowie sicheres Aufladen von Batterien durch vielseitige Lösungen zur Ummantelung von Akkus ermöglicht.

Mit dem neuen Kapselsystem Dockit® können Kunden Zwei-Komponenten(2K)-Klarlacke für die Autoreparatur in wenigen Sekunden herstellen. Das Kapselsystem enthält Klarlack und Härter im benötigten Mischungsverhältnis, ist auf Knopfdruck einsatzbereit und kann mit einer Spritzpistole aufgetragen werden. Bisher mussten die Rohstoffe für 2K-Klarlacke in den Autowerkstätten erst abgemessen, abgewogen und gemischt werden. Das neue System spart Zeit, verringert die Fehlerwahrscheinlichkeit und ist einfach und sicher in der Handhabung. Daneben bietet unsere Desmopan®-Serie Witterungsbeständigkeit, Transparenz und Beständigkeit zum Schutz des Autolacks gegen Umwelteinflüsse wie Splitter, Staub, Kratzer und chemische Substanzen für mehrschichtige Lackschutzfolien. Die Lebensdauer solcher Mehrschichtfolien wird durch die physikalischen Eigenschaften und die chemische Beständigkeit unserer Desmopan®-Serie erhöht. Die Haltbarkeit herkömmlich hergestellter Folien beträgt ein bis zwei Jahre, während mithilfe von Desmopan® eine Haltbarkeit von fünf bis zehn Jahren erreicht werden kann. Darüber hinaus wurde ein neues Verfahren entwickelt, mit dem sich Folien aus der Makrofol®-Produktgruppe mit einer verringerten Dicke herstellen lassen. Diese Folien werden in sehr dünnen Materialien wie Membranen verwendet, die z. B. in der Labordiagnostik, bei Automobil- und Elektronikzulieferern, in Belüftungssystemen in der Industrie und im Automobilbau, bei der Innen- und Außenbeleuchtung von Autos, in Isolierfolien oder Lautsprechern vorkommen.

Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie

Auch im Bereich der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie legen wir den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit. Im Rahmen des öffentlich geförderten Projekts "PUReSmart" der Europäischen Union (EU) wird bspw. ein innovatives Verfahren für das chemische Recycling von Polyurethan-Weichschaum aus gebrauchten Matratzen entwickelt.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

Mit der Produktgruppe Desmodur® CQ sind bereits heute Produkte verfügbar, die mit einem Anteil alternativer Rohstoffe von mindestens 25 % hergestellt werden. Diese nach der Massenbilanzierungsmethode bewerteten nachhaltigeren TDI-Produkte sparen CO 2-Emissionen sowie fossile Ressourcen ein und kommen bspw. in Polstermöbeln, Matratzen und der Wärmedämmung zum Einsatz.

Siehe "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio"

Die Arfinio®-Spritzgießtechnologie kombiniert flüssige Hochleistungspolymere mit Mineralien und ermöglicht es Herstellern von Anwendungen für feste Oberflächen und Spritzguss so, sehr leichte und dennoch langlebige Materialien zu produzieren. Durch diese Kombination entstehen nahtlose Formen, ohne dass Platten benötigt werden. Auf diese Weise lassen sich mechanische Beständigkeit, Lichtstabilität und Reparierbarkeit sowie geringes Produktgewicht, schnelle Produktion und verbesserte Designfreiheit erzielen. Die geformten Volumenkörper können dazu verwendet werden, verschiedene Produkte von Gerätegehäusen über Innenverkleidungen bis hin zu Gebäudefassaden herzustellen.

Bauindustrie

Für die Bauindustrie arbeiten wir besonders an unserer Kernanwendung - dem Polyurethan-Hartschaum. Dieser leistet als Dämmstoff einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz. Um den Dämmstoff selbst nachhaltiger zu machen, haben wir die Produktgruppe Desmodur® um zwei klimaneutrale * Produkte erweitert, die jeweils eine Hauptkomponente bei der Produktion von Polyurethan-Dämmstoffen darstellen. Die Entwicklung von nachhaltigen Recyclinglösungen für Hartschäume erfolgt im Rahmen des EU-geförderten Projekts "CIRCULAR FOAM". Hier wird vor allem chemisches Recycling zur Wiedergewinnung der Rohstoffe für die Produktion von Covestro entwickelt.

Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"

* Klimaneutral (Cradle-to-Covestro-Gate) nach internen Berechnungen auf der Grundlage der Methodik unserer Ökobilanz, die vom TÜV Rheinland kritisch geprüft wurde, basierend auf den ISO-Normen 14040 und 14044.

Eine im Berichtsjahr neu entwickelte Lösung ermöglicht es außerdem, Bergbausiebe mit Einlage mechanisch zu recyceln, anstatt sie - wie bisher - zu verbrennen oder auf einer Deponie zu entsorgen. Durch den Ersatz einer neuartig hergestellten Einlage wird das Sieb mechanisch recycelbar und kann in feine Pellets verwandelt werden. In einem zweiten Schritt können diese Pellets dann in einer von uns entwickelten Anlage verarbeitet und einer Rezeptur zur Herstellung neuer Siebe hinzugefügt werden. Darüber hinaus können in einer solchen Rezeptur massenbilanzierte Produkte verwendet werden.

Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie

Im Bereich der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie wurden im Berichtsjahr neue Materialien entwickelt, wobei auch hier der Fokus auf Nachhaltigkeit lag. Beispielsweise wurden neue Compoundierungsprodukte mit einem hohen Anteil an sogenanntem Post-Consumer-Rezyklat (PCR) entwickelt, die das PCR-Portfolio für ein weites Spektrum von Anwendungen ergänzen. Zudem wurde ein klimaneutrales * Portfolio mit der Produktgruppe Makrolon® RE aufgebaut, das Lösungen für alle wichtigen Bereiche der Elektrik- und Elektronikindustrie bietet. Darüber hinaus wurde ein Portfolio von Produkten mit verbessertem Flammschutz entwickelt, die verbesserte Eigenschaften in Bezug auf Steifigkeit und Zähigkeit mit einfacher Verarbeitung kombinieren. Diese Produkte werden für Niederspannungsanwendungen wie z. B. Leistungsschalter für das Schalten hoher Ströme und intelligente Stromzähler (Smart Meter) verwendet. Auf dem Gebiet der Wärmemanagementlösungen wurde das Portfolio durch flammgeschützte Materialien ergänzt, die häufig in den Bereichen Hausautomatisierung, Stromversorgung und Beleuchtung eingesetzt werden.

* Klimaneutral (Cradle-to-Covestro-Gate) nach internen Berechnungen auf der Grundlage der Methodik unserer Ökobilanz, die vom TÜV Rheinland kritisch geprüft wurde, basierend auf den ISO-Normen 14040 und ISO 14044.

Außerdem bieten wir nachhaltigere thermoplastische Elastomere für bspw. Unterhaltungselektronik an. Diese Materialien zeichnen sich durch Eigenschaften aus, die mit denen thermoplastischer Elastomere auf rein fossiler Basis vergleichbar sind, jedoch eine verbesserte Umweltbilanz aufweisen. Mit der Einführung von teilweise biobasierten Produkten in der Produktgruppe Desmopan® CQ kombinieren wir nun alternative Rohstoffe, die direkt aus Biomasse gewonnen werden, und Rohstoffe mit erneuerbaren Anteilen, die über den Massenbilanzierungsansatz zugewiesen werden. Die mit erneuerbarer Energie hergestellten Produkte zeichnen sich durch einen nachhaltigen Masseanteil von bis zu 80% aus und ermöglichen gleichzeitig eine Reduzierung der CO 2-Emissionen um bis zu 52%.

Siehe "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio"

Andere Industrien

Zur weiteren Stärkung unseres Angebots für die Windindustrie wurde am Standort in Leverkusen ein neues Windtechnologiezentrum eingerichtet. In diesem Zentrum forscht Covestro an Materiallösungen für die nachhaltige Energieerzeugung, z. B. an der Neuentwicklung und Optimierung von Polyurethan-Harzen zur Herstellung von Rotorblättern für Windturbinen. Dies geschieht in enger Kooperation mit unseren Kunden, um industrierelevante und robuste Lösungen zu entwickeln. Ein weiteres Anwendungsfeld im Bereich der Windenergie für unsere Produkte besteht bei Kabelschutzlösungen aus Polyurethan-Elastomeren für Offshore-Windkraftanlagen. Um die Größe des Kabelschutzes zu reduzieren, hat Covestro eine neue Rezeptur entwickelt, mit der die erforderliche Materialmenge um bis zu 30% verringert werden kann, ohne dass die Eigenschaften der Anwendung beeinträchtigt werden. Daneben wird diese Rezeptur eine der ersten sein, die in einer Massenbilanzversion erhältlich sein wird.

Covestro hat außerdem für die Gesundheitsindustrie ein innovatives Konzept zur Verabreichung von Arzneimitteln entwickelt. Dabei kommen die Produktgruppen Makrolon® oder Bayblend® mit verschiedenen Eigenschaften, wie z. B. geringem Reibungswiderstand oder Glasfüllung, zum Einsatz. Dieses auf Polycarbonat basierende Konzept erlaubt eine vereinfachte Sortierung für das Recycling im Vergleich zu herkömmlichen Vorrichtungen für die Verabreichung von Medikamenten. Darüber hinaus wurde ein Material mit niedrigem CO 2-Fußabdruck in der Produktgruppe Makrolon® für Atemwegs- und Medikamentenanwendungen eingeführt. Da Krankenhausinfektionen in der Gesundheitsbranche ein Problem darstellen, entwickeln wir Werkstoffe, die aggressiven Desinfektionsmitteln widerstehen können. Hierfür wurden neue flammhemmende Makrolon®- und Makroblend®-Werkstoffe für den Einsatz in langlebigen medizinischen Geräten entwickelt und eingeführt.

Mitarbeitende

Die vielseitigen Fähigkeiten und der persönliche Einsatz aller Mitarbeitenden tragen maßgeblich zum Erfolg von Covestro bei. Alle Beschäftigten haben sowohl die Freiheit als auch den Auftrag, im Sinne der Ziele, der Werte und der Kultur unseres Unternehmens zu handeln und sich einzubringen. Dadurch fördert Covestro ein Arbeitsumfeld, das durch unkonventionelles Denken, effektiven Wissensaustausch, kreative Lösungsfindung sowie konstruktives Feedback und kollegiale Zusammenarbeit geprägt ist. Wir wollen alle unsere Mitarbeitenden befähigen, ihre bestmögliche Leistung zu erbringen und ihre Kenntnisse auszubauen. Unsere Führungskräfte sind dafür verantwortlich, diese Zielsetzungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitenden zu ermöglichen und zu unterstützen. So können wir gemeinsam kontinuierlich zum Unternehmenserfolg beitragen. Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber basiert auf unserem uneingeschränkten Bekenntnis zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich. Zur Förderung eines transparenten Austauschs im Unternehmen werden z. B. Fragen und Anmerkungen der Beschäftigten - auch anonym - gesammelt und regelmäßig vom Vorstand im Rahmen von Videobotschaften sowie virtuellen globalen Mitarbeitendenveranstaltungen (wie bspw. dem "WeAre1-Talk" oder dem "Town Hall"-Meeting) aufgegriffen und beantwortet. Die Sammlung der Fragen erfolgte bis Juni 2022 mittels der Software "Slido" und ab Juli 2022 über die neu eingeführte Netzwerkplattform "Yammer".

Die Unternehmensfunktion Human Resources (HR) ist organisatorisch unter dem Vorstandsvorsitzenden verortet. Alle Aktivitäten im Personalbereich werden von der Leitung der Unternehmensfunktion HR verantwortet.

Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte Covestro weltweit 17.985 Mitarbeitende (Vorjahr: 17.909). Zusätzlich waren am Bilanzstichtag weltweit 575 Auszubildende (Vorjahr: 581), davon 566 (Vorjahr: 568) in Deutschland, im Unternehmen tätig.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende"

Mitarbeitende nach Unternehmensbereich 1

1 Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt.
Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

Unternehmenswerte und Unternehmenskultur

Covestro ist stolz auf seine Unternehmenswerte, zusammengefasst als "C 3": neugierig (Curious), mutig (Courageous) und vielfältig (Colorful). Neugierde treibt uns zum Weiterdenken an. So schaffen wir innovative und ungeahnte Lösungen für unsere Kunden. Mut hilft uns, Wege zu erkennen, wo andere Grenzen sehen. Vielfalt fördert das Engagement und die Kreativität der Mitarbeitenden, unterschiedliche Blickwinkel machen uns erfolgreich. Diese Werte leiten alle Mitarbeitenden im Konzern und spiegeln sich in ihrem täglichen Denken und Handeln wider.

Unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur basiert auf den Werten sowie Verhaltensweisen von Covestro und ist ein elementarer Bestandteil unserer Strategie. Unsere Mitarbeitenden beeinflussen und prägen diese Unternehmenskultur. Eine Kultur, die von unseren Mitarbeitenden gelebt wird, ermöglicht die Umsetzung der Strategie und trägt so zum nachhaltigen Erfolg von Covestro bei. Unsere Unternehmenskultur ermutigt alle Mitarbeitenden, jederzeit verantwortungsbewusst zu handeln, nach ständiger Verbesserung zu streben, kollaborative Teamarbeit zu fördern und den Anspruch zu haben, hervorragende Führung zu zeigen.

Siehe "Handlungsfeld 'Stolz, dazuzugehören'"

Leitbild und Strategie der Personalarbeit

Die großen Trends wie Digitalisierung, demografischer Wandel oder kontinuierliche Transformation in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sowie der Trend zur Individualisierung, also zur Freiheit der Wahl und Selbstbestimmung des Einzelnen, verändern Inhalte und Ausprägungen unserer Arbeit. Im Fokus der Unternehmensfunktion HR stehen deshalb die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die unseren Geschäftserfolg hinsichtlich dieser Veränderungen nachhaltig unterstützen und gleichzeitig die berufliche Entfaltung sowie das Engagement aller ermöglichen. Im Sinne einer ganzheitlichen Personalstrategie setzt sich der Vorstand von Covestro u. a. für die Förderung von Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sowie für die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden ein. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind für uns dabei ein fundamentales Prinzip unserer Tätigkeit.

Aus diesen Themen und unserer Konzernstrategie "Sustainable Future" leitet sich unsere Personalstrategie ab, die als Orientierungspunkt für alle Aktivitäten und Prioritäten der Unternehmensfunktion HR dient. Sie teilt sich in fünf Handlungsfelder auf: "Arbeitgeber meiner Wahl", "Leistung, die sich lohnt", "Bereit für persönliche Entwicklung", "Aktiv Transformation gestalten" und "Stolz, dazuzugehören".

Personalstrategie von Covestro und ihre Handlungsfelder

Handlungsfeld "Arbeitgeber meiner Wahl"

Das Handlungsfeld "Arbeitgeber meiner Wahl" der Personalstrategie von Covestro richtet die Aktivitäten der Unternehmensfunktion HR darauf aus, die Attraktivität von Covestro als Arbeitgeber mithilfe verschiedener Initiativen zu erhalten und zu steigern sowie unsere aktuellen und künftigen Mitarbeitenden für ihre Tätigkeit und unser Unternehmen zu begeistern. Dazu tragen verschiedene Initiativen bei.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben /​ Work-Life-Balance

Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei unseren Mitarbeitenden. So gehören u. a. Kooperationen mit Kindertagesstätten sowie die finanzielle Unterstützung für die Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern zu unseren Lösungsansätzen, wenn es darum geht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die Angebote können sich je nach Standort von Covestro unterscheiden. Im Rahmen der privaten Lebensplanung ermöglichen wir unseren Mitarbeitenden, eine längere berufliche Pause einzulegen - soweit dies mit den betrieblichen Abläufen vereinbar ist. Dies gilt etwa für eine wissenschaftliche Tätigkeit, ein Studium oder andere private Gründe. Diese Angebote werden weltweit von Mitarbeitenden in Anspruch genommen.

Neue, flexible Arbeitswelten für mehr Begegnung und Kommunikation

Arbeitsumfeld und -inhalte sowie die Arbeitsweisen sind einem ständigen Wandel unterworfen, der von der digitalen Transformation sowie einer zunehmenden Dynamik und Komplexität in unserer Arbeitswelt getrieben wird. Um den sich stetig ändernden Anforderungen gerecht zu werden, sorgt Covestro für eine moderne und motivierende Arbeitsumgebung, die ein flexibles Arbeiten unterstützt.

Offen gestaltete Büroumgebungen, kombiniert mit einem flexiblen Arbeitskonzept, fördern die Begegnung und den Austausch über Team- und Abteilungsgrenzen hinweg und sorgen somit für mehr Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir nennen dieses Arbeitsumfeld unsere "C 3"-Arbeitsweise, die auf unseren "C 3"-Werten basiert. Herzstück dieser Arbeitsphilosophie ist unsere Überzeugung, dass jeder Mensch - unabhängig von der Hierarchie - für unterschiedliche Aufgaben eine dazu passende Arbeitsumgebung benötigt, um effektiv arbeiten zu können. Auf diese Weise möchten wir Perspektivwechsel ermöglichen und die Kreativität im Unternehmen vorantreiben. Unsere Philosophie zeigt sich vor allem dort, wo neue Arbeitsräume bezogen werden oder entstehen. Ein Beispiel dieser neuen Arbeitswelten stellt die im Jahr 2020 in Betrieb genommene Konzernzentrale in Leverkusen dar. Über ein aktives Veränderungsmanagement wurden die Mitarbeitenden auf die neue Arbeitsumgebung vorbereitet und in deren Gestaltung mit einbezogen. Neben den entsprechenden Räumlichkeiten stellen wir auch einfach bedienbare IT-Infrastruktur und Medientechnik zur Verfügung. Für die Gestaltung der Konzernzentrale und die Übertragung unserer "C 3"-Werte in ein architektonisches Konzept wurde Covestro mit einem Designpreis, dem "German Brand Award" in Gold, ausgezeichnet. Der Preis wird von der gemeinnützigen Stiftung Rat für Formgebung, Frankfurt am Main, und dem German Brand Institute vergeben.

Das Konzept "Mobiles Arbeiten" für die Arbeit von zu Hause und unterwegs eröffnet den Mitarbeitenden, den Teams und unserer Organisation vielfältige neue Möglichkeiten. Wir sehen jedoch weiterhin den hohen Stellenwert der persönlichen Interaktionen vor Ort für eine nachhaltige Zusammenarbeit und zum Erhalt unserer Innovationskraft, ganz im Sinne unserer "Wir sind 1"-Kultur. Weltweit haben wir an unseren Standorten unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, um die Führungskräfte und Mitarbeitenden bei der Rückkehr ins Büro zu begleiten und den Übergang ins hybride Arbeiten - als Zusammenarbeit von Mitarbeitenden von verschiedenen Orten aus, wie z. B. zu Hause und vor Ort im Betrieb oder im Büro - zu meistern. Hier kommt unseren Führungskräften eine besondere Rolle zu: Um Covestro dabei zu unterstützen, die Potenziale der neuen Arbeitswelt auszuschöpfen und agil auf neue Gegebenheiten zu reagieren, erarbeiten sie zusätzlich zu den etablierten Führungsstandards und modernen Arbeitsweisen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden vermehrt flexible und individuelle Lösungen.

Attraktivität als Arbeitgeber

Covestro möchte qualifizierte Mitarbeitende für das Unternehmen gewinnen, sie fachlich sowie persönlich weiterentwickeln und Talente langfristig binden. Unser Anspruch ist es, weltweit als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und unsere Arbeitgebermarke insbesondere im Hinblick auf eine vielfältige Belegschaft zu stärken sowie unsere Bekanntheit bei unseren Zielgruppen auszubauen.

Wir übernehmen weltweit Verantwortung für den beruflichen Einstieg von Studierenden und pflegen enge Kontakte zu führenden Universitäten - bspw. der RWTH Aachen University, der University of Pittsburgh, Pennsylvania (USA), oder der Tongji-Universität in Shanghai (China). Weltweit bieten wir jedes Jahr Studierenden Berufspraktika an, um einen Einblick in die Unternehmenspraxis zu gewähren und Covestro als attraktiven Arbeitgeber erlebbar zu machen. Im Jahr 2022 haben wir weltweit insgesamt 394 Praktika vergeben.

Neben Einstiegsmöglichkeiten nach dem Studium bietet Covestro alternative Wege in das Arbeitsleben. In Deutschland wurde z. B. im Jahr 2022 183 jungen Menschen der Start ins Berufsleben ermöglicht. Wir bieten dafür eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich an und sprechen eine Übernahmegarantie bei erfolgreichem Abschluss aus. An Schulen geht es uns insbesondere darum, MINT-Berufe bekannter und attraktiver für Jugendliche zu machen. Die Abkürzung MINT steht für Studienfächer und Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Im Jahr 2022 haben wir z. B. in verschiedenen (Kooperations-)Schulen in Deutschland Karrieremöglichkeiten bei Covestro vorgestellt und u. a. zu Werksbesichtigungen eingeladen.

Um unseren Bedarf an qualifizierten Fachkräften zu decken, setzen wir weltweit auf verschiedene Personalmarketingmaßnahmen. Dazu sind wir insbesondere in den sozialen Medien präsent. In den USA sind wir z. B. auf der Plattform LinkedIn zu Anlässen wie dem Tag zur Würdigung der Rolle von Frauen und Mädchen in Wissenschaft und Technik, dem "International Day of Women and Girls in Science", aktiv. In Belgien und in den Niederlanden geben wir auf Facebook durch Videos Einblicke in unsere Werke und die Arbeit unserer Mitarbeitenden in der Produktion, während wir in China mithilfe von Virtual-Reality-Technologie Einblicke in die Unternehmensräume in Shanghai (China) geben. Neben der Teilnahme an klassischen Karrieremessen waren die Recruiting-Teams aus Deutschland und China im Jahr 2022 auch auf den zwei Fachmessen, der Kunststoffmesse "K 2022" in Düsseldorf und der "China International Import Expo" (CIIE) in Shanghai (China), mit unseren Karriereangeboten vertreten.

Covestro hat als Arbeitgeber im Berichtszeitraum wiederholt wichtige Auszeichnungen und Zertifizierungen erhalten. In Deutschland, den USA und China wurde Covestro vom Top Employers Institute zertifiziert. In Spanien wurde das Unternehmen vom Magazin "Forbes" ausgezeichnet und gehört somit zu den Top 75 der attraktivsten Unternehmen des Landes. Außerdem wurde das Unternehmen in Mexiko mit dem zweiten Platz der Top-100-Unternehmen im Land mit weniger als 500 Mitarbeitenden ausgezeichnet.

Ergänzende Inhalte >

Wir begrüßen Bewerbungen ungeachtet ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Alter, Behinderung und/​oder sexueller Identität. Wir bekennen uns zu dem Grundsatz, alle Kandidatinnen und Kandidaten fair zu behandeln und Benachteiligungen zu vermeiden.

Im Berichtsjahr wurden weltweit insgesamt 1.330 Mitarbeitende neu eingestellt. Die Anzahl der Neueinstellungen liegt deutlich unter dem Vorjahreswert, da im Jahr 2021 die Neueinstellungen im Rahmen der Akquisition des RFM-Geschäfts in die Kennzahl mit eingeflossen sind.

Neueinstellungen 1 nach Altersgruppe, Geschlecht und Region im Jahr 2022

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EMLA NA APAC
in FTE in % in FTE in % in FTE in %
Frauen 192 14,4 41 3,1 120 9,0
< 30 Jahre 94 7,1 16 1,2 42 3,1
30 bis 49 Jahre 87 6,5 18 1,4 74 5,6
≥ 50 Jahre 11 0,8 7 0,5 4 0,3
Männer 548 41,3 177 13,3 251 18,9
< 30 Jahre 272 20,5 70 5,2 92 6,9
30 bis 49 Jahre 249 18,8 90 6,8 153 11,5
≥ 50 Jahre 27 2,0 17 1,3 6 0,5
Gesamt 740 55,7 218 16,4 371 27,9
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Gesamt
in FTE in %
Frauen 353 26,5
< 30 Jahre 152 11,4
30 bis 49 Jahre 179 13,5
≥ 50 Jahre 22 1,6
Männer 976 73,5
< 30 Jahre 434 32,6
30 bis 49 Jahre 492 37,1
≥ 50 Jahre 50 3,8
Gesamt 1.329 100,0

1 Die Anzahl und der Anteil der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) werden basierend auf den Vollzeitäquivalenten (FTE) ermittelt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Anteile stellen die Verteilung der Neueinstellungen dar. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.
Eine neu eingestellte Person hat keine Angabe zum Geschlecht gemacht. Sie wurde in obiger Darstellung aus Datenschutzgründen nicht berücksichtigt.

Weltweit sind 1.192 Mitarbeitende im Berichtsjahr aus dem Konzern ausgetreten. Die Verteilung der Austritte war in den verschiedenen Regionen sowie Altersgruppen teils sehr unterschiedlich.

Austritte 1 nach Altersgruppe, Geschlecht und Region im Jahr 2022

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EMLA NA APAC
in FTE in % in FTE in % in FTE in %
Frauen 103 4,7 55 8,9 130 9,5
< 30 Jahre 28 9,1 11 18,0 14 12,5
30 bis 49 Jahre 43 3,6 22 6,9 100 8,9
≥ 50 Jahre 32 4,5 22 9,1 16 11,9
Männer 408 5,1 216 9,7 280 7,9
< 30 Jahre 62 6,3 23 10,3 32 9,2
30 bis 49 Jahre 118 3,3 74 7,1 203 7,7
≥ 50 Jahre 228 6,5 119 12,6 45 8,2
Gesamt 511 5,0 271 9,5 410 8,3
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Gesamt
in FTE in %
Frauen 288 6,9
< 30 Jahre 53 11,0
30 bis 49 Jahre 165 6,3
≥ 50 Jahre 70 6,5
Männer 904 6,5
< 30 Jahre 117 7,5
30 bis 49 Jahre 395 5,4
≥ 50 Jahre 392 7,8
Gesamt 1.192 6,6

1 Die Anzahl und der Anteil der Mitarbeitenden werden basierend auf den Vollzeitäquivalenten (FTE) ermittelt. Zur Berechnung der Austrittsquote wurde die Anzahl aller arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Kündigungen, auslaufenden Befristungen sowie Pensionierungen und Todesfälle zu den durchschnittlichen FTE-Mitarbeitendenzahlen ins Verhältnis gesetzt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Austritte von Mitarbeitenden ohne Geschlechtsangabe hat es nicht gegeben.

< Ergänzende Inhalte

Engagement der Mitarbeitenden

Ein wesentlicher Punkt bei der Erreichung unseres Ziels, Arbeitgeber der Wahl zu werden, besteht darin, besser zu verstehen, welche Faktoren für unsere bestehenden Mitarbeitenden zur Steigerung ihres Engagements wichtig sind. Um diese Faktoren zu identifizieren und Entwicklungen zu messen, greifen wir auf die globale Befragung "ENGAGE" zur Messung und Verbesserung des Mitarbeitendenengagements zurück, die im Jahr 2022 fortgesetzt wurde. Mittels einer freiwilligen, anonymen Onlinebefragung können alle Mitarbeitenden weltweit mehrfach im Jahr Feedback zu wesentlichen Themen in ihrer Arbeitsumgebung geben. Im Anschluss werden die Ergebnisse transparent mit den Mitarbeitenden geteilt und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam von Mitarbeitenden und Vorgesetzten festgelegt. Im Jahr 2022 fanden drei Befragungsrunden mit Beteiligungsquoten von jeweils rund 70 % statt. Die Beteiligung lag damit in etwa auf Vorjahresniveau.

Handlungsfeld "Leistung, die sich lohnt"

Wir bieten wettbewerbsfähige und faire Arbeitsbedingungen, Vergütungen sowie Zusatzleistungen im Einklang mit den Marktgegebenheiten und unserer sozialen Verantwortung. Dies ist unabdingbare Voraussetzung dafür, qualifizierte Mitarbeitende gewinnen, halten und motivieren zu können. Darum bemühen wir uns mit unserer Personalstrategie im Handlungsfeld "Leistung, die sich lohnt". Covestro kombiniert ein aufgabenbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen und umfangreichen Zusatzleistungen zu einer international wettbewerbsfähigen Gesamtvergütung, über die Mitarbeitende transparent informiert werden. Die Einstufung von Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt auf Basis einer personenunabhängigen Stellenbewertung. Im Bereich der Führungsfunktionen wird hierbei eine standardisierte Bewertungsmethode angewandt, sofern die Stellenbewertung nicht bereits durch lokale kollektivrechtliche Vereinbarungen vorgegeben ist. Anhand dieser Einstufung wird die Höhe des Grundgehalts in allen Ländern an den regional üblichen Vergütungshöhen ausgerichtet. Durch regelmäßige Vergütungsbenchmarks wird dies dauerhaft sichergestellt.

In Übereinstimmung mit unserer Unternehmenskultur "Wir sind 1" ist die Vergütungsstruktur für alle Mitarbeitenden von Covestro einheitlich. Die variable Vergütung basiert auf einem einheitlichen System mit identischen Kriterien; Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen in Bezug auf die Festvergütung. Das konzernweit gültige kurzfristige variable Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) gilt - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingten Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit einschließlich des Vorstands und beteiligt unsere Mitarbeitenden jährlich mit einer einheitlich berechneten Bonuszahlung an der Entwicklung des Unternehmens. Seit dem Jahr 2022 werden die vier Bereiche Rentabilität, Liquidität, profitables Wachstum und Nachhaltigkeit jeweils zu einem Viertel in die Berechnungsformel zur Bewertung der Zielerreichung einbezogen. Darüber hinaus nehmen Mitarbeitende in Führungsfunktionen, wie auch die Mitglieder des Vorstands, am globalen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung teil. Für die Auszahlungen wird der Aktienkurs von Covestro, auch im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, herangezogen, sodass die langfristige Wertentwicklung des Unternehmens honoriert wird.

Seit der im Jahr 2021 aufgelegten Tranche beinhaltet dieses Programm auch eine Nachhaltigkeitskomponente, die ein Reduktionsziel für die Emission von CO 2und anderen Treibhausgasen wie bspw. Lachgas umfasst.

Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Kurzfristige variable Vergütung" und Abschnitt "Langfristige variable Vergütung"

Ferner steht ein globales Budget zur Verfügung, aus dem Führungskräfte herausragendes Verhalten, Engagement und Leistung ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf unsere Unternehmenswerte mit "Individual Performance Awards" zeitnah honorieren können.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 21 "Andere Rückstellungen"

Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch im Jahr 2022 erneut das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" angeboten, bei dem die Mitarbeitenden Aktien von Covestro mit einem Kursabschlag erwerben können. Im Jahr 2022 hatten 99 % der weltweiten Belegschaft von Covestro die Möglichkeit, Aktien von Covestro zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Weltweit haben 38 % aller Teilnahmeberechtigten hiervon Gebrauch gemacht.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 21 "Andere Rückstellungen"

Ergänzende Inhalte >

Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen galten im Berichtsjahr für 69 % unserer Mitarbeitenden weltweit (hauptsächlich in Mitteleuropa sowie Brasilien und für einen Großteil der Mitarbeitenden in China). In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen gewählte Mitarbeitendenvertretungen die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei bestimmten personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Mitspracherecht.

Zum 31. Dezember 2022 hatten 77 % der Belegschaft Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung. An allen Standorten richtet sich die Personalpolitik nach den gesetzlichen Regelungen, z. B. für Abfindungen, Vorruhestand und Berufsausstiegsunterstützung. So haben Mitarbeitende in Deutschland bspw. die Möglichkeit, Entgelt- und Zeitkomponenten (umgewandelt in Geld) auf ein Langzeitkonto zu überführen. Das darauf angesparte Entgeltguthaben kann zu einem späteren Zeitpunkt zu gesetzlich festgelegten Zwecken in Anspruch genommen werden, etwa zur rentennahen Freistellung.

< Ergänzende Inhalte

Handlungsfeld "Bereit für persönliche Entwicklung"

Gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende sind eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung und den Erfolg unseres Unternehmens. Dies spiegelt sich im Handlungsfeld "Bereit für persönliche Entwicklung" der Personalstrategie von Covestro wider. Wir wollen Talente entwickeln und Mitarbeitende ermutigen, neue Möglichkeiten für die persönliche Weiterentwicklung auszuprobieren.

Wir sind vom Konzept des lebenslangen Lernens überzeugt. Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2022 besonders das selbstgesteuerte Lernen weiter gefördert. Hierzu haben wir unser digitales Lernangebot erweitert sowie Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Fortbildung zu Themen wie "Führung", "Innovation", "Projektmanagement" und "Digitalisierung" optimiert. Zudem wurde ein neues Angebot zum Sprachenlernen eingeführt, das Mitarbeitenden zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz in neun Sprachen zur Verfügung steht. Zur Unterstützung unseres internen Schulungspersonals haben wir eine Lern-Toolbox implementiert, die alle wesentlichen Elemente im Lernprozess von der Analyse bis zur Qualitätskontrolle einschließt. Für neues internes Schulungspersonal beinhaltet dieses Konzept entsprechende Qualifizierungen zur Konzeption, Gestaltung und Umsetzung interner Trainings. Diese Maßnahmen sollen unsere Mitarbeitenden optimal dabei unterstützen, sich in allen Phasen des Berufslebens persönlich und fachlich fortzubilden.

Im Bereich der Personalentwicklung arbeiten wir an der Entwicklung eines moderneren, agileren Ansatzes für die Themen "Leistung", "Entwicklung", "Karriere" und "Talentportfolio". So wollen wir neue Konzepte im Einklang mit unserer "Wir sind 1"-Kultur schaffen, die intuitiv, einfach und transparent sind. So soll sichergestellt werden, dass Führungskräfte, Mitarbeitende und das Unternehmen wachsen, Leistung erbringen, sich entwickeln und auch in Zukunft erfolgreich sein können. Dies erfordert von allen unseren Mitarbeitenden - vor allem von den Führungskräften - eine entwicklungsorientierte Haltung und die Bereitschaft, sich neue Fähigkeiten und Verhaltensweisen anzueignen.

Handlungsfeld "Aktiv Transformation gestalten"

Wir führen, inspirieren und qualifizieren unsere Mitarbeitenden kontinuierlich, damit sie befähigt sind, zukünftige Herausforderungen zu meistern.

Im Jahr 2022 wurde ein neues Informationsportal von HR ("InfoHub") mit Informationen für die Rückkehr ins Büro nach der Pandemie und hybrides Arbeiten eingerichtet. Um die Führungskräfte bei diesen neuen Gegebenheiten zu unterstützen, fanden zunächst gezielte Informationsveranstaltungen statt. Hier wurden konkrete Fragen für ein gemeinsames Verständnis der Rahmenbedingungen des mobilen und hybriden Arbeitens behandelt. Außerdem hat die Unternehmensfunktion HR Informationen gesammelt und Lernangebote erarbeitet, um den Mitarbeitenden die Umstellung zu erleichtern. Dies wird ergänzt durch Trainings, Best-Practice-Beispiele zum Umgang mit Herausforderungen, Lernvideos und spezifische Materialien für Führungskräfte. Hinzu kommen Empfehlungen zu IT- und Medienthemen sowie zur optimalen Auswahl und Nutzung der verfügbaren Technik sowie der Räumlichkeiten. So sollen die Chancen einer insgesamt mobilen und flexiblen Arbeitsweise nutzbar gemacht werden.

Digitale Inklusion und Transparenz in der Kommunikation sind unabdingbare Erfolgsfaktoren in der neuen Arbeitsnormalität. Unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden zeitgleich vom selben Ort aus arbeiten oder nicht, müssen alle stets über die gleichen Informationen und Möglichkeiten verfügen. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Informationen und einen zeitnahen Austausch mit Vorgesetzten und anderen Teammitgliedern. Auf diese Weise übertragen wir die "Wir sind 1"-Kultur bei Covestro in die hybride Arbeitswelt.

Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören"

Das Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören" der Personalstrategie von Covestro befasst sich insbesondere mit unseren Unternehmenswerten sowie unserer Unternehmenskultur und legt einen Schwerpunkt auf Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden.

Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"

In unserer Unternehmenskultur bildet die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Vertretung der Arbeitnehmerseite einen elementaren Bestandteil. Sie ermöglicht es uns, wesentliche, mitunter schwierige Entscheidungen für das Unternehmen unter Beachtung aller Perspektiven gemeinsam zu erarbeiten und auf eine breite Grundlage zu stellen. So werden die Interessen der Beschäftigten und des Unternehmens selbst in schwierigen Situationen zu einem Ausgleich gebracht. Weltweit haben die Beschäftigten aller Standorte das Recht, ihre eigene Vertretung der Arbeitnehmerseite zu wählen. Angelegenheiten, die mehrere europäische Länder betreffen, werden innerhalb des "Covestro Europaforums" behandelt.

Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion fördern

Wir setzen uns dafür ein, die Welt lebenswerter zu machen. Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind zentrale Bestandteile der Unternehmenskultur. Wir engagieren uns für ein Umfeld, in dem verschiedene Kompetenzen, Talente, Erfahrungen und Überzeugungen willkommen sind und jeder mit Würde und Respekt behandelt wird - innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Es ist unsere Überzeugung, dass eine vielfältige Belegschaft und ein inklusives Umfeld wichtige Treiber für Innovation, Nachhaltigkeit, Engagement der Mitarbeitenden und wirtschaftlichen Erfolg sind. Unser Ziel ist es, bei Covestro ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden jeden Tag voll und ganz einbringen können.

Weitere Informationen in unserem im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht zu Vielfalt und Inklusion unter:

www.covestro.com/​de/​company/​strategy/​people-and-culture

Aus unseren Werten leitet sich unsere Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion ab, die sich auf drei Säulen stützt: Beschäftigte, Unternehmen und Gemeinschaft. Diese drei Faktoren sind für Covestro essenziell, wenn es darum geht, eine starke, vielfältige, gleichberechtigte, inklusive und innovative Arbeitskultur an unseren Standorten zu etablieren. Die Unternehmensziele sowie auch die Kultur, die wir für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion brauchen, werden sowohl durch unsere Mitarbeitendennetzwerke und -councils als auch durch die Unterstützung seitens der Führungskräfte und des Gesamtvorstands von Covestro vorangetrieben.

Unsere Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion

Die erste Säule "Beschäftigte - Aufbau, Einbindung und Ausbau einer starken, vielfältigen Belegschaft" unserer Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion umfasst alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, eine diversere Belegschaft bei Covestro zu erreichen. Mitarbeitendennetzwerke sind ein zentraler Bestandteil, wenn es darum geht, die Belegschaft bei der Förderung von Vielfalt noch stärker einzubinden. Innerhalb dieser Netzwerke wollen wir Menschen zusammenbringen und einen Austausch von Impulsen und Ideen fördern. Weltweit gibt es bei Covestro zahlreiche globale und regionale Mitarbeitendennetzwerke mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das globale Netzwerk "UNITE" fokussiert sich auf alle Themen, die die LGBTIQ(lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell, queer)-Community bewegen. Im Netzwerk "Compass" beschäftigten sich Mitarbeitende mit der Gleichstellung der Geschlechter. Im Jahr 2022 haben diese Netzwerke weltweit Aktivitäten organisiert. In Deutschland diskutierte "Compass" in einer Kampagne rund um das Thema "Geschlechtergerechtigkeit", welche Maßnahmen jede einzelne Person selbst etablieren kann, um Chancengerechtigkeit im Arbeitsalltag zu fördern. Im Rahmen des "Pride Month" beteiligten sich unsere LGBTIQ-Netzwerke an den "Christopher Street Day"-Paraden in Mexiko-Stadt (Mexiko), Houston, Texas (USA), und Pittsburgh, Pennsylvania (USA). Zusätzlich zu den Mitarbeitendennetzwerken gibt es an einigen Standorten auch Vielfaltsgremien (sogenannte Diversity, Equity and Inclusion [DEI] Councils), die sowohl bei der Implementierung der Strategie als auch bei den Aktivitäten der Mitarbeitendennetzwerke unterstützen.

In der Säule "Unternehmen - Schaffung einer inklusiven, unterstützenden Arbeitsumgebung und -kultur für alle" bündeln wir alle Bemühungen und Initiativen mit dem Ziel, Inklusion zu fördern. Covestro ist sich bewusst, dass Unternehmen erfolgreicher sind, wenn sie sich um die Vielfalt ihrer Belegschaft bemühen. Wir wollen Vielfalt fördern und Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen für alle Mitarbeitenden ermöglichen. Covestro setzt sich bspw. weltweit für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Daher hat sich der Vorstand dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2029 einen Anteil von 40 % Frauen an der Gesamtbelegschaft von Covestro zu erreichen. Zum Ende des Berichtsjahres beträgt der Frauenanteil unter den weltweit Beschäftigten 23,4 % (Vorjahr: 23,1 %).

Siehe "Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen"

Am "10. Deutschen Diversity Day" (Tag der Vielfalt) haben wir das Thema "Menschen mit Behinderung" aufgegriffen und unsere Inklusionsvereinbarung vorgestellt, die im Jahr 2022 gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung getroffen wurde. Außerdem hat unsere Vorständin für Vertrieb und Marketing, Sucheta Govil, gemeinsam mit Vorständinnen aus anderen Industrieunternehmen in einer Paneldiskussion diskutiert, wie Arbeitgeber zu einem chancengerechten, fördernden und vorurteilsfreien Umfeld für Frauen beitragen können. Auch in der Region APAC fand im Juni 2022 die erste Themenwoche statt, in der verschiedene Veranstaltungen zu Vielfaltsthemen angeboten wurden.

In Mexiko stellt Covestro im Rahmen der Initiative "Menstruation geht alle an" Frauen in allen Werken und Büros kostenlose Hygieneartikel in allen Toiletten zur Verfügung und gewährt bei starken Menstruationsschmerzen bezahlten Urlaub. Eine begleitende Aufklärungskampagne von Covestro informiert darüber, wann eine Frau bei Menstruationsbeschwerden den Betriebsarzt aufsuchen sollte. 

In den USA moderierte unser Vorstandsvorsitzender Dr. Markus Steilemann im Rahmen des "Black History Month" eine von unserem Mitarbeitendennetzwerk organisierte Podiumsdiskussion mit Fachleuten. Der "Black History Month" wurde ins Leben gerufen, um den Beitrag der Menschen mit afroamerikanischen Wurzeln in den Vereinigten Staaten zu würdigen. Er ehrt alle Farbigen aus allen Epochen der US-Geschichte, von den ersten Sklaven, die im frühen 17. Jahrhundert aus Afrika ankamen, bis zu den heute in den USA lebenden Menschen mit afroamerikanischen Wurzeln.

Unsere Bemühungen zeigen Erfolg: Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme am "Disability Equality Index", einem US-amerikanischen Benchmark zur Erreichung von Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Hier wurde Covestro als einer der besten Arbeitgeber für Menschen mit Handicap ausgezeichnet. In Deutschland belegte Covestro im Jahr 2022 den zwölften Platz des "German Diversity Index", der das Vielfaltsengagement der DAX-Unternehmen bewertet. In China wurden wir mit dem "DEI Best Practice Award" ausgezeichnet.

Die Säule "Gemeinschaft - Erreichen von Geschäftszielen durch Engagement in der Gemeinschaft, Lieferantenvielfalt und Kundeninteraktionen" fasst zusammen, wie wir gemeinsam mit Partnern auch in der Gesellschaft eine Basis für mehr Vielfalt schaffen wollen. Covestro fördert Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion aktiv im Rahmen eigener Aktivitäten und im Schulterschluss mit externen Akteuren. Nur so lassen sich diese Ziele sowohl im Unternehmen als auch in der Gesellschaft nachhaltig verankern. Daher bauen wir unsere Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern weiter aus.

In einer gemeinsam Aktion zum "Pride Month" platzierten wir im Juni 2022 mit unserem Logistikdienstleister Maersk einen Regenbogencontainer vor unserer Konzernzentrale in Leverkusen und kamen mit der Nachbarschaft und Mitarbeitenden zu LGBTIQ-Themen ins Gespräch. Im Jahr 2022 ist Covestro in China eine Partnerschaft mit der World Organization for Sustainability Leadership (WOSL) eingegangen und hat den Covestro-Cup 2022 "I Speak, I Act, I Impact - China Student Orator and Illustrator Contest" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit der WOSL fokussieren wir uns darauf, die Entwicklung einer inklusiven und gerechten qualitativen Bildung voranzutreiben, das Ziel- und Verantwortungsbewusstsein der jungen Generation zu stärken und sie zu inspirieren, gemeinsam eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Ergänzende Inhalte >

Mitarbeitendenkennzahlen zu Vielfalt und Internationalität

Covestro beschäftigte zum 31. Dezember 2022 weltweit 17.985 Mitarbeitende mit 88 verschiedenen Nationalitäten, von denen 76,6 % männlich und 23,4 % weiblich waren. Im Vorstand sowie im Executive Leadership Team (ELT), also unter den Führungskräften in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands, waren acht Nationalitäten vertreten.

Die Mehrheit der Mitarbeitenden von Covestro (57,1 %) arbeitete in der Region EMLA. In der Region NA waren 15,7 % aller Mitarbeitenden beschäftigt, in der Region APAC 27,2 %.

Mitarbeitende 1 nach Beschäftigungsstatus, Region und Geschlecht im Jahr 2022

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EMLA NA APAC
Frauen in FTE Männer in FTE Frauen in FTE Männer in FTE Frauen in FTE Männer in FTE
Unbefristet angestellte Mitarbeitende 2.162 7.955 621 2.187 1.347 3.503
Befristet angestellte Mitarbeitende 50 104 1 7 24 19
Gesamt 2.212 8.059 622 2.194 1.371 3.522
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Gesamt in FTE
Unbefristet angestellte Mitarbeitende 17.780
Befristet angestellte Mitarbeitende 205
Gesamt 17.985

1 Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (FTE) dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Weltweit haben fünf Mitarbeitende keine Angabe zum Geschlecht gemacht. Diese wurden in obiger Darstellung nur in der Gesamtsumme berücksichtigt, was zu Abweichungen der Gesamtsumme von der Summe der aufgeführten Einzelwerte nach Geschlecht führt.

Unbefristet angestellte Mitarbeitende 1 nach Beschäftigungsart und Geschlecht im Jahr 2022

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Frauen Männer Gesamt
Teilzeit 854 2.312 3.167
Vollzeit 3.486 11.584 15.074
Gesamt 4.340 13.896 18.241

1 Die Anzahl der Beschäftigten wird unabhängig von dem jeweiligen Beschäftigungsgrad dargestellt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Weltweit haben fünf Mitarbeitende keine Angabe zum Geschlecht gemacht. Diese wurden in obiger Darstellung nur in der Gesamtsumme berücksichtigt, was zu Abweichungen der Gesamtsumme von der Summe der aufgeführten Einzelwerte nach Geschlecht führt.

Bezogen auf die jeweilige Kategorie sind die Anteile der weiblichen und männlichen Mitarbeitenden weitestgehend konstant geblieben.

Mitarbeitende 1 nach Mitarbeitendenkategorie und Geschlecht anteilig im Jahr 2022

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Frauen
in %
Männer
in %
Gesamt
in %
Vorstand und Executive Leadership Team 0,1 0,2 0,3
Mittleres Management 2,7 8,9 11,6
Unteres Management 7,0 17,1 21,1
Fachkräfte 13,6 50,4 64,0
Gesamt 23,4 76,6 100,0
Auszubildende 21,7 77,7 100,0

1 Die Angaben wurden aus der Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) in Vollzeitäquivalenten (FTE) ermittelt. Teilzeitbeschäftigte wurden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl gesondert aufgeführt. Weltweit haben fünf Mitarbeitende und drei Personen in Ausbildung keine Angabe zum Geschlecht gemacht. Diese wurden in obiger Darstellung nur in den Gesamtquoten berücksichtigt, was zu Abweichungen von der Summe der aufgeführten Einzelquoten nach Geschlecht führt.

Mitarbeitende 1 nach Mitarbeitendenkategorie und Altersgruppe anteilig im Jahr 2022

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< 30 Jahre
in %
30 bis 49 Jahre
in %
≥ 50 Jahre
in %
Gesamt
in %
Vorstand und Executive Leadership Team 0,0 0,1 0,2 0,3
Mittleres Management 0,0 5,5 6,1 11,6
Unteres Management 0,8 15,5 7,8 24,1
Fachkräfte 10,4 34,0 19,6 64,0
Gesamt 11,2 55,1 33,7 100,0

1 Die Angaben wurden aus der Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) in Vollzeitäquivalenten (FTE) ermittelt.
Teilzeitbeschäftigte wurden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

< Ergänzende Inhalte

Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle gesundheitsgerecht gestalten

Covestro ist sich bewusst, dass die Zukunft des Unternehmens von der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeitenden abhängt. Deshalb ist die Gesundheitsprävention ein zentraler Baustein unserer "Wir sind 1"-Unternehmenskultur wie auch ein Baustein der Personalstrategie. Das betriebliche Gesundheitsmanagement zielt primär darauf ab, gesundheitsgerechtes und -förderliches Arbeiten zu ermöglichen (Verhältnisprävention) sowie Gesundheitsressourcen und -potenziale einzelner Personen zu stärken (Verhaltensprävention). Hierdurch sollen die Arbeitsumgebung sowie Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessert und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz vorgebeugt werden.

Gesundheitsziele und -maßnahmen basieren auf der Identifizierung von relevanten Bedürfnissen für Covestro, auf Unternehmens- oder Abteilungsebene sowie für die Mitarbeitenden. Auf Basis der über Gesundheitsbefragungen gewonnenen Erkenntnisse zur Gesundheitssituation mit Bezug auf die an die Beschäftigten gestellten Anforderungen und deren Fähigkeit, diese zu bewältigen (Ressourcen), werden konkrete Gesundheitsziele abgeleitet. Dabei stehen diejenigen Indikatoren im Fokus, die in der Analyse eine ausgeprägte Handlungsnotwendigkeit aufzeigen. Sie beziehen sich z. B. auf eine Verbesserung der Fähigkeit, abzuschalten, eine angemessene Unterstützung durch die Führungskräfte oder eine Absenkung der empfundenen hohen Arbeitslast und Verantwortung. Zur Verbesserung der Gesundheitssituation werden gezielte Maßnahmen angeboten, wie z. B. die Teilnahme am Seminar "Gesunde Führung" für Führungskräfte, Workshops zur Analyse der Ursachen für eine hohe Arbeitsbelastung oder Stressmanagementkurse. Somit sind alle Maßnahmen unter Nutzung von Gesundheitsdaten an dem jeweiligen Präventionsbedarf ausgerichtet und ganzheitlich im Sinne von Verhältnis- und Verhaltensprävention organisiert. Die kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Organisationsbedingungen sowie das Erkennen von gesundheitsförderlichen bzw. krank machenden Faktoren gehören zu unseren Grundprinzipien.

Siehe "Gesundheit und Sicherheit"

Unsere Führungskräfte haben einen erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden unserer Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund tragen wir Sorge dafür, dass unsere Führungskräfte bestmöglich für eine gesunde Führung bei Covestro qualifiziert sind und zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe beraten werden.

Die Unternehmensfunktion HR wird bei allen Aktivitäten durch die Unternehmensfunktionen Group Health, Safety and Environment, Law, Intellectual Property & Compliance und Corporate Audit unterstützt. Diese stellen sicher, dass sämtliche internen Richtlinien sowie alle relevanten Vorgaben und Arbeitsgesetzgebungen erfüllt werden.

Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"

Wir arbeiten stets daran, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie etwaigen Belastungen Einzelner in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt Rechnung tragen. Dabei gehen wir in vielen Ländern über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. So bieten wir, soweit mit den betrieblichen Abläufen vereinbar, Lösungen wie z. B. flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Heimarbeitsplätze und mobiles Arbeiten an. Der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig. Dabei berücksichtigen wir nationale und internationale Informationspflichten. Art und Umfang unserer Gesundheitsförderprogramme unterscheiden sich weltweit hinsichtlich des jeweiligen länderspezifischen Entwicklungsbedarfs und der Möglichkeit des Zugangs zu nationalen Gesundheitssystemen.

Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber bedeutet für uns auch, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auf respektvollem und wertschätzendem Umgang miteinander basieren und insbesondere Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz gewährleisten. Unsere Personalpolitik zeichnet sich zudem durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung für unsere Beschäftigten aus.

Siehe "Menschenrechte" und "Compliance"

Gesundheit und Sicherheit

Sicherheit ist für Covestro eine unverzichtbare Grundlage unserer Geschäftstätigkeit. Die stetige Weiterentwicklung eines sicheren Arbeitsumfelds ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensverantwortung sowie Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfalt. Covestro orientiert sich dabei an den einschlägigen Normen, nationalen Regelungen und Gesetzen. Diese Verordnungen sollen Verletzungen, Anlagenstörungen und Transportereignisse vermeiden sowie die Gesundheit unserer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz und bei arbeitsbezogenen Aktivitäten erhalten. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeitende von Partnerfirmen (Kontraktoren), die im Zuge operativer Tätigkeiten für unser Unternehmen im Einsatz sind. Detaillierte Vorschriften und regelmäßige Kontrollen tragen dazu ebenso bei wie sichere Produktionsverfahren, Anlagen und Transporte.

Wir bewerten Sicherheitsereignisse nach von uns festgelegten Kriterien auch hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen, die unter anderen Voraussetzungen zu einem größeren Ereignis (High Potential Event, HPE) hätten führen können. Als HPE klassifizierte Ereignisse werden vergleichbar mit tatsächlich eingetretenen Ereignissen behandelt und erfordern eine detaillierte Ursachenanalyse und Kommunikation. Um Gefahrensituationen im Arbeitsalltag zu minimieren, ist es essenziell, das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu fördern. Aus diesem Grund wurde das "Team Resource Management"-Training zur Weiterentwicklung des Sicherheitsbewusstseins und -verhaltens unserer Mitarbeitenden im Jahr 2022 fortgesetzt.

Zum 14. Mal waren unsere Mitarbeitenden im Berichtsjahr aufgerufen, sich am "CEO Safety & Health Award" zu beteiligen und Vorschläge zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit einzureichen. Aufgrund eines schweren Arbeitsunfalls an unserem Standort Shanghai (China) hat sich der Vorstand entschieden, dieses Jahr keine Preisverleihung durchzuführen.

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Unser Sicherheitsmanagement berücksichtigt global gültige Anforderungskriterien und Vorgaben. Wir entwickeln unser Sicherheitsmanagement im Einklang mit unserer Unternehmenskultur stetig weiter. Zur Unterstützung unseres Ziels "Towards Zero" stehen die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und ihr Gesundheitsschutz im Arbeitsalltag im Fokus unseres Sicherheitsmanagementsystems. Die Ausrichtung umfasst auch potenzielle ökologische und gesundheitsschädigende Auswirkungen von Leckagen (Undichtigkeiten) bei Produktionsanlagen, Gefahrgut- oder andere Transportunfälle. Unser integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) trägt wesentlich dazu bei, diese Vision wahr werden zu lassen.

Siehe " Sicherheit und Unfallvermeidung"

Konzernweit ist ein integriertes Informationsmanagementsystem (Integrated Information Management System, IIMS) implementiert, in dem arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Ereignisse sowie potenzielle Gefährdungen erfasst und bearbeitet werden. Mithilfe des IIMS können Trends zeitnah identifiziert werden. Bei Bedarf können auf diese Weise entsprechende kurzfristige Korrektur- und langfristige Verbesserungsmaßnahmen implementiert werden. Die Auswertung der Hintergründe und Auswirkungen erfolgt durch interne Fachleute, ggf. unterstützt durch externe Expertise. Die Ergebnisse der nach solchen Ereignissen durchgeführten Ursachenanalysen werden inkl. getroffener Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert, damit das Sicherheitsbewusstsein unserer Mitarbeitenden geschärft wird und vergleichbare Gefahrenstellen sowie Situationen besser bewertet und proaktiv aufgelöst werden können. Im Gesundheits- und Sicherheitsbereich stellte die Coronavirus-Pandemie im Berichtsjahr eine weitaus geringere Herausforderung dar als in den Vorjahren. Aufgrund der niedrigeren Infektionszahlen war es vielerorts wieder möglich, den globalen "Safety & Health Day" im September 2022 als Präsenzveranstaltung stattfinden zu lassen.

Sicherheit und Unfallvermeidung

Langfristig wollen wir betriebliche Unfälle und Berufskrankheiten gänzlich vermeiden. Daher analysieren wir die Unfallquote regelmäßig nach Standorten sowie nach Regionen und Unfallschwerpunkten. Die zu beobachtenden Schwankungen geben uns Hinweise auf strukturelle Unterschiede, die bei der Analyse und Festlegung von Maßnahmen mit den Standorten und Segmenten diskutiert und an lokale Erfordernisse angepasst werden.

Tätigkeiten, die im Jahr 2022 zu Unfällen führten

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Bewegung (Stolpern /​ Stürzen /​ Fallen) Mechanische Tätigkeiten Chemikalienkontakt Verkehr und Transport Andere Alle
Mitarbeitende 19 31 10 2 7 69
Kontraktoren 13 15 3 1 4 36
Alle 32 46 13 3 11 105

Im Jahr 2022 entfiel ein Drittel aller aufzeichnungspflichtigen Unfälle auf den Bereich Bewegung. Ein weiterer Unfallschwerpunkt waren im Jahr 2022 mechanische Tätigkeiten, insbesondere Handunfälle. Um diesem Trend entgegenzuwirken, haben wir im 3. Quartal 2022 das Schwerpunktthema "Handsicherheit" im Rahmen einer HSE-Kampagne unternehmensweit ausgerollt.

Um innerhalb des gesamten Unfallgeschehens ein besonderes Augenmerk auf lebensgefährliche oder lebensverändernde Unfälle zu richten, klassifizieren wir Unfälle nach dem American-Society-for-Testing-and-Materials(ASTM)-Standard E2920-14. Im Jahr 2022 wurden sieben Chemikalienkontakte, vier Verletzungen bei mechanischen Tätigkeiten, zwei Verbrennungsereignisse sowie ein Verkehrsunfall als schwerwiegend eingestuft. Bei einem der Unfälle im Zusammenhang mit mechanischen Tätigkeiten wurde ein Mitarbeiter so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus verstarb. Fünf der gemeldeten sieben Chemikalienkontakte wurden durch ein Ereignis außerhalb unseres direkten Einflussbereichs ausgelöst. An einem unserer Standorte kam es bei Reinigungsarbeiten einer im Chemiepark ansässigen Firma zu einer Wolke aus Reinigungsdampf, die gesundheitsgefährdende Stoffe enthielt. Die fünf Mitarbeitenden wurden vorsorglich rettungsdienstlich behandelt und für eine Nacht zur Beobachtung ins örtliche Krankenhaus aufgenommen.

Wir verarbeiten die Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen von Mitarbeitenden und Kontraktoren bei der Berechnung der Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) und der Unfallrate in Verbindung mit Ausfalltagen (Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR) gemäß dem Standard 1904 der US-amerikanischen Arbeitsschutzbehörde (Occupational Safety and Health Administration, OSHA). Für die Berechnung der RIR wird die Anzahl aller aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen - bzw. für die der LTRIR die Anzahl der Ausfalltage - ins Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden (normiert auf 200.000 Arbeitsstunden pro Jahr) gesetzt. Die geleisteten Arbeitsstunden unserer Mitarbeitenden ermitteln wir auf Basis der Mitarbeitendenzahlen des Konzerns und multiplizieren sie auf Länderebene mit den durchschnittlichen Arbeitsstunden in den Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD) oder der internationalen Organisation für Arbeit (International Labor Organization, ILO). Sollten keine Daten der OECD oder der ILO zur Verfügung stehen, wenden wir die durchschnittlichen Arbeitsstunden auf Konzernebene an.

Die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeitenden unserer Kontraktoren erfolgt nach einer Systematik, die verschiedene Kategorien zur Arbeitsstundenerfassung beinhaltet. Diese Kategorien sind unterteilt nach elektronischer oder manueller Zeiterfassung bzw. werden anhand von Lieferantenrechnungen erhoben. Auch kann eine Berechnung auf Basis valider Annahmen (Schätzverfahren) vorgenommen werden. An Standorten mit weniger als 50 Covestro-Mitarbeitenden werden keine Kontraktorenarbeitsstunden ermittelt, die somit auch nicht in die Berechnung der Unfallraten einfließen. Um mögliche Fehler bei der Erfassung von Kontraktorenarbeitsstunden zu vermeiden, nehmen wir Kontrollschritte und Maßnahmen sowohl auf globaler Ebene als auch auf Standortebene vor.

Im Jahr 2022 haben wir für unsere Mitarbeitenden 33,1 Mio. geleistete Arbeitsstunden (Total Hours Worked, THW) erfasst (Vorjahr: 31,8 Mio. THW), für die Kontraktoren wurden im gleichen Zeitraum 17,5 Mio. THW gemeldet (Vorjahr: 15,6 Mio. THW). Daraus ergeben sich folgende Daten nach OSHA:

Arbeitsunfälle 1

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2021 2022
Aufzeichnungspflichtige Arbeitsunfälle    
bezogen auf Covestro-Mitarbeitende 53 69
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 21 36
Unfallrate (RIR)    
bezogen auf Covestro-Mitarbeitende 0,33 0,42
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 0,27 0,41
Aufzeichnungspflichtige Arbeitsunfälle in Verbindung mit Ausfalltagen    
bezogen auf Covestro-Mitarbeitende 33 37
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 15 20
Unfallrate in Verbindung mit Ausfalltagen (LTRIR)    
bezogen auf Covestro-Mitarbeitende 0,23 0,22
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 0,19 0,23
Tödliche Arbeitsunfälle    
bezogen auf Covestro-Mitarbeitende 0 1
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 0 0

1 Umfasst arbeitsbezogene Unfälle und Erkrankungen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften, solange diese Bestandteil des Konsolidierungskreises sind
2 Mitarbeitende von durch Covestro beauftragten Partnerfirmen, deren Unfall sich auf einem unserer Werksgelände ereignet hat

Im Berichtsjahr erhöhte sich die Anzahl der Arbeitsunfälle unserer Mitarbeitenden um 16 auf 69 (Vorjahr: 53), wodurch die RIR mit Blick auf unsere Mitarbeitenden um 0,09 Punkte anstieg. Die Anzahl der Unfälle von Kontraktoren-Mitarbeitenden erhöhte sich um 15 auf 36 (Vorjahr: 21), wodurch die RIR der Mitarbeitenden unserer Kontraktoren um 0,14 Punkte anstieg.

Mit der Zunahme von manuellen Tätigkeiten ist auch die Zahl der Arbeitsunfälle im Jahr 2022 gestiegen. Ein Risiko stellten dabei die menschlichen Faktoren "Fähigkeiten" und "Entscheidungen" dar. Diese trugen nach Unfallauswertung zu über 70 % zu den gesteigerten Unfallzahlen bei.

Vermeidung von Gefahren

Wartung und Inspektion sowie technische Änderungen erfordern häufig Arbeiten, die mit einem Gefahrenpotenzial verbunden sind. Solche Arbeiten werden sowohl einzeln als auch gebündelt in langfristig geplanten Anlagenstillständen durchgeführt. Dabei wird das Erlaubnisscheinverfahren angewendet. Neben einer genauen Arbeitsbeschreibung beinhaltet dieses eine Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Alle an der Arbeit beteiligten Personen werden hierüber informiert und müssen die Kenntnisnahme dieser Informationen durch ihre Unterschrift bestätigen. Der verantwortliche Betrieb und die beteiligten Gewerke - sowie bei Bedarf zusätzliche Sicherungsposten - kontrollieren, dass Maßnahmen eingehalten und Arbeiten sicher durchgeführt werden.

Umwelt- und Transportsicherheit

Wir arbeiten stetig an der Optimierung der Sicherheit beim Transport unserer Produkte. Etwaige Ereignisse berichten wir gemäß internen Richtlinien für alle von Covestro geführten Standorte weltweit. Aufgenommen werden sie nach festgelegten Kriterien wie ausgetretener Ladung, Gefahrgutklasse, Personenschäden und Sperrungen von Transportwegen. Bei bestimmten Gefahrgütern werden entsprechend unserer Selbstverpflichtung ausgetretene Mengen bereits ab fünf Kilogramm erfasst und kategorisiert. In regelmäßigen Abständen finden globale Veranstaltungen zum Thema "Transportsicherheit" statt. Entsprechende Korrekturmaßnahmen werden aus den aufgetretenen Ereignissen abgeleitet sowie implementiert und es findet ein Austausch über bewährte Vorgehensweisen statt.

Verfahrens- und Anlagensicherheit

Unser Ziel ist es, Verfahren und Anlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Nachbarschaft und die Umwelt entstehen. Dazu werden in regelmäßigen Abständen ausführliche, systematische Sicherheitsbetrachtungen durchgeführt. Als Frühindikator für alle Covestro-Anlagen gilt die weltweit einheitliche Kennzahl zur Freisetzung chemischer Stoffe durch Versagen des primären Einschlusssystems (Loss of Primary Containment, LoPC). Sie ist in das konzernweite Sicherheitsberichtswesen integriert.

Covestro wendet den "Leitfaden zur Erfassung von Performance-Indikatoren für die Anlagensicherheit" des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) an. Die Berichtskriterien sind damit an die aktualisierte und weltweit harmonisierte Definition des Weltchemieverbands (International Council of Chemical Associations, ICCA) angepasst. Als ein LoPC-Ereignis bezeichnen wir

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den Austritt von Chemikalien, die gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) klassifiziert sind, oberhalb definierter Mengenschwellen innerhalb einer Stunde,

die meldepflichtige Verletzung nach OSHA-Kriterien eines Covestro- oder Kontraktoren-Mitarbeitenden durch Produktaustritt bzw. durch Energiefreisetzung,

die Freisetzung von Energie (z. B. Brand, Explosion), die zu einem Schaden mit direkten Kosten in Höhe von mehr als 2.500 € führt, sowie

die offiziell außerhalb des Werks ausgerufene Evakuierung.

Mittels der LoPC-Ereignisrate (LoPC Incident Rate, LoPC IR) ermitteln wir die Zahl der entsprechenden Ereignisse, bezogen auf die Anzahl von 200.000 THW pro Jahr von Covestro-Mitarbeitenden und beauftragten Kontraktoren. Die von der ICCA festgelegten Mengenschwellen zur Erfassung von Ereignissen sind für die Mitglieder dieses Chemieverbands verbindlich und werden deshalb auch bei Covestro angewendet. Die Mengenschwellen haben wir für Covestro übernommen, um innerhalb der chemischen Industrie bzw. innerhalb des Benchmarks vergleichbar zu sein. Durch sehr niedrige Mengenschwellen werden auch kleinere Ereignisse als LoPC systematisch erfasst und untersucht. So liegt bspw. die Mengenschwelle für Chlor bei einem Kilogramm. Die LoPC IR betrug im Berichtsjahr 0,57 (Vorjahr: 0,69).

Jedes LoPC-Ereignis sowie relevante Klein- bzw. Beinahe-Ereignisse werden hinsichtlich ihrer Ursachen sorgfältig analysiert und Ergebnisse sowie getroffene Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert. Die Kriterien wurden so gewählt, dass auch solche Stoff- und Energiefreisetzungen systematisch erfasst werden, die keine Auswirkungen auf Mitarbeitende, die Nachbarschaft oder die Umwelt haben. Berücksichtigung fanden z. B. niedrigere Mengenschwellen oder auch Stofffreisetzungen ohne Gefahrenpotenzial. Damit wurde dem Anspruch der Integrität unserer Anlagen Rechnung getragen. Der globale Austausch sicherheitsrelevanter Erfahrungen soll dabei helfen, das bestehende hohe Niveau der Verfahrens- und Anlagensicherheit im Unternehmen zusätzlich sicherzustellen. Weltweit verbindliche Standardprozesse und deren einheitliche Implementierung tragen ebenfalls dazu bei.

Informationssicherheit

Neben der Sicherheit der Mitarbeitenden und Anlagen sind für Covestro die Sicherheit von Informationen sowie störungsfreie Betriebsabläufe und Prozesse von besonderer Bedeutung. Daher richten wir unsere Sicherheitsstrategie konsequent auf diese Ziele aus. Covestro hat ein zentrales Komitee für Informationssicherheit eingerichtet, um eine enge Abstimmung der relevanten Fachabteilungen Corporate Security, Information & Operational Technology Security inkl. Cyber Security und der Produktion zu gewährleisten. Sicherheit wird schon bei der System- und Softwareentwicklung ("Security by Design") berücksichtigt und die Sicherheitsanforderungen von Covestro orientieren sich an internationalen Standards wie ISO 27001 und IEC 62443.

Wir verwenden moderne IT-Werkzeuge, um etwaige Versuche eines Angriffs auf unsere IT-Systeme im Rahmen einer fortlaufenden Überwachung der Sicherheit zu erkennen, und verbessern sie kontinuierlich. Die Überwachung erfolgt durch ein unternehmensinternes Team von Sicherheitsexperten in unserem Sicherheitsoperationszentrum (Security Operation Center, SOC). Ziel ist die Echtzeiterkennung von Unregelmäßigkeiten sowie verdächtigen Ereignissen in unserer IT-Infrastruktur, die auch Hinweise auf Cyberattacken sein können. Diese Hinweise werden von uns sorgfältig analysiert und bewertet, und bei Bedarf werden zeitnah angemessene Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Weitergehende Entscheidungs- und Steuerungsgremien zum Risiko-, Compliance- und Krisenmanagement sowie zum Informationssicherheitsmanagement sind innerhalb von Covestro fest etabliert. Ein zentraler Ankerpunkt unserer Sicherheitsarchitektur sind die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden durch globale Kampagnen und webbasierte Pflichttrainings, bspw. zu Themen wie "Phishing" oder "Sichere Anwendung von Internetbrowsern". Im Rahmen der Migration auf eine Cloud-Umgebung wurde das zugrundeliegende Systemdesign durch eine anerkannte externe Beratungsgesellschaft geprüft. Weitere Sicherheitstests werden kontinuierlich risikoorientiert durchgeführt - genauso wie nicht angekündigte Überprüfungen auf Sicherheitslücken (u. a. durch sogenanntes Red Teaming).

Informationen zur generellen Sicherheitslage erhält Covestro u. a. auf Sicherheitsexpertenebene und durch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entsprechender externer Anbieter bspw. hinsichtlich potenzieller Cyber-Bedrohungen ("Threat Intelligence").

Das Thema "Datenschutz" ist für Covestro von zentraler Bedeutung und wird durch die Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance verantwortet sowie konzernweit koordiniert.

Siehe "Compliance-Managementsystem"

Umwelteinflüsse unserer Produktion

Es gehört zu unserem Selbstverständnis im Rahmen unseres Bekenntnisses zur nachhaltigen Entwicklung, die Umwelteinflüsse unserer Produktion stets im Blick zu haben. Im Sinne unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, versuchen wir, Stoffkreisläufe zu schließen. Dazu berücksichtigen wir u. a. auch unsere eigenen Abfälle, die wiederum eine Rolle in unseren Bestrebungen zur Reduktion unserer Scope-3-Treibhausgasemissionen spielen.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" und "Klimaneutralität"

Die mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Emissionen in Luft, Wasser und Abfall sind fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). Die Verantwortung hierfür trägt die Leitung der Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment (HSE), die direkt an den Vorstand berichtet.

Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"

Chancen und Risiken, die mit unserer Produktion verbunden sind, werden im konzernweiten Risikomanagement berücksichtigt.

Siehe "Chancen- und Risikobericht"

Ergänzende Inhalte >

Luftqualität

Die geschäftlichen Aktivitäten von Covestro haben zur Folge, dass neben den Treibhausgasen auch weitere Emissionen in die Luft abgegeben werden.

Siehe "Kreislaufwirtschaft", "Klimaneutralität" und "Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit"

Diese weiteren Luftemissionen stammen etwa aus der Verbrennung fossiler Energieträger, die zur Herstellung von Strom und Dampf eingesetzt werden. Luftemissionen werden auch als Bestandteil unserer konzernweiten Umwelteinwirkungen erfasst und ausgewertet. Diese werden jährlich im Rahmen des Umweltmanagements mit dem Technologievorstand beurteilt.

Weitere wichtige direkte Emissionen in die Luft

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2021 in 1.000 t/​a 2022 in 1.000 t /​ a
CO 0,31 0,35
NOX 0,62 0,55
SOX 0,04 0,05
Staub 0,10 0,10
NMVOC 1 0,16 0,17
ODS 2 0,0002 0,0002

1 Flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (Non-Methane Volatile Organic Compounds)
2 Ozonschädigende Substanzen (Ozone-Depleting Substances)

< Ergänzende Inhalte

Wasser und Abwasser

Covestro betrachtet die Ressource Wasser aus ganzheitlicher Perspektive: Wir berücksichtigen nicht nur unseren Wassereinsatz und damit einhergehende Probleme der Wasserknappheit und -qualität, sondern auch unsere Abwässer sowie die wachsende Sorge um Kunststoffabfälle in den Meeren. Dies bekräftigen wir in unserer Selbstverpflichtung zum Thema "Wasser" (Corporate Commitment on Water).

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​service-downloads/​policies-commitments

Im Berichtsjahr haben wir erneut eine Risikobewertung unserer Produktionsstandorte durchgeführt, die die Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit untersucht. In unserer Produktion versuchen wir, Wasser nach Möglichkeit mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. Abwasser resultiert bei Covestro vor allem aus der Durchlaufkühlung und aus der Produktion. Alle Abwässer unterliegen einer strengen Überwachung und Bewertung gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, bevor sie in die Entsorgungswege geleitet werden.

Ergänzende Inhalte >

Wassernutzung

Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer im Jahr 2017 herausgegebenen Selbstverpflichtung zum Thema "Wasser" (Corporate Commitment on Water) haben wir eine globale, standortübergreifende Risikobewertung der Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit unserer Produktionsstandorte initiiert und kontinuierlich weiterentwickelt.

Im Berichtsjahr wurde die Methodik zur Bewertung von Wasserstressregionen überarbeitet. Wie von der "Global Reporting Initiative" (GRI) empfohlen, wurde zur Bestimmung der Wasserstressregionen der "Aqueduct Water Risk Atlas" des World Resource Institute mit Sitz in Washington, D. C. (USA), herangezogen. Neben physikalischen Risiken wie Wasserstress werden auch potenzielle regulatorische Risiken an unseren Produktionsstandorten in unsere Wasserrisikobewertung einbezogen. Regulatorische Risiken umfassen z. B. den Zugang zu Trinkwasser oder die Trinkwasserrichtlinien und andere gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu nutzen wir auch weitere anerkannte Tools wie den "Water Risk Filter" des World Wide Fund for Nature (WWF). Auf Standorte in aktuellen Wasserstressregionen entfallen 0,2 % unseres gesamten Wasserverbrauchs.

Um ein geeignetes Format zum besseren Verständnis der lokalen und zukünftigen Wassersituation zu ermöglichen, haben wir im Berichtsjahr ein Wasserrisiko-Dashboard einschließlich physischer Wasserrisiken erstellt und mit unseren Produktionsstandorten geteilt. Durch die Analyse des lokalen Wassermanagements an den Standorten können Risiken frühzeitig erkannt und Verbesserungspotenziale identifiziert werden. Um das Wassermanagement und den Wasserschutz voranzutreiben, haben wir zudem eine Plattform für den regelmäßigen Austausch von Informationen und guten Beispielen (Best Practice Sharing) eingerichtet.

Wassernutzung im Jahr 2022 (in Mio. m 3)

1 Wasserstressgebiete unter Berücksichtigung von physikalischen Gesamtrisiken wie Wasserknappheit, Wassermangel und Hochwasserrisiko
2 Bspw. verwendetes Regenwasser
3 Zwischen dem Wasserbezug und der Wasserrückführung können sich Differenzen ergeben, die sich u. a. erklären lassen durch nicht näher bezifferte Verdunstungsverluste, Leckagen, Wassermengen, die als Rohstoffe in Produkte einfließen, und Kondensatwassermengen, die aus der Nutzung von Dampf als Energieträger entstehen, sowie ungenutztes Regenwasser.
4 Beinhaltet u. a. auch Wasser für Bewässerungszwecke
5 Summe aus Produktionsprozessen, Sanitärabwässern, Spülungen und der Reinigung in der Produktion

In der Summe liegt der gesamte Wassereinsatz im Konzern mit 233 Mio. m 3 unter dem Vorjahresniveau. Ein Grund für den Rückgang ist u. a. eine durch geringere Produktionstätigkeit in den Niederrheinwerken bedingte Reduzierung des Wassereinsatzes. Der größte Anteil des gesamten von Covestro eingesetzten Wassers (76 %) entfiel auf Durchlaufkühlwasser. Durchlaufkühlwasser wird ausschließlich erwärmt und kommt nicht mit Produkten in Kontakt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist entsprechend den behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. Die Gesamtmenge an Durchlaufkühlwasser betrug im Berichtsjahr 185 Mio. m 3.

Ein Teil des eingesetzten Wassers kann auf vielfältige Weise wiederverwendet werden. So kann recyceltes Wasser im selben Prozess z. B. zu Reinigungs- oder Kühlzwecken mehrfach genutzt werden. Ebenso ist es möglich, Wasser aus vorgelagerten Prozessen in nachgelagerten Schritten erneut zu nutzen. So lassen sich jährlich entsprechende Frischwassermengen einsparen - im Berichtsjahr lag der Anteil an wiederverwendetem Wasser bei 7 Mio. m 3 (Vorjahr: 6 Mio. m 3).

Wir berechnen den Gesamtwasserverbrauch nach GRI-Standard 303-5 (2018). Hiernach ergibt sich aus der Differenz zwischen dem gesamten Wassereinsatz und der gesamten Wasserrückführung ein errechneter Verbrauch (beinhaltet u. a. Verdunstungsverluste) von 4 Mio. m 3.

Die Prozessabwässer sind gegenüber dem Vorjahr um 15 % gestiegen. Der Anteil der Prozessabwässer, die in einer Abwasserbehandlungsanlage von Covestro oder Dritten gereinigt oder anders behandelt (z. B. verbrannt) wurden, betrug weltweit 68 %. Weitere 32 % wurden nach Prüfung als umweltverträglich eingestuft und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Die Verdunstungsverluste sind im Berichtsjahr um 26 % auf 14 Mio. m 3 gestiegen.

Wir wollen die Emissionen ins Abwasser, die wesentlich von unseren Produktionsmengen und dem jeweiligen aktuellen Produktportfolio abhängen, so gering wie möglich halten.

Emissionen in das Wasser

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2021 in 1.000 t /​ a 2022 in 1.000 t /​ a
Phosphor 0,03 0,03
Stickstoff 0,29 0,18
TOC 1 0,55 0,56
Schwermetalle 0,0056 0,0036
Anorganische Salze 737 781

1 Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (Total Organic Carbon); daraus rechnerisch ermittelter chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 1,68 (TOC × 3 = CSB)

Covestro beteiligt sich seit dem Jahr 2021 am BMBF-geförderten Verbundprojekt "RIKovery", das sich mit Aktivitäten rund um das Salzwasserrecycling beschäftigt. Über die dreijährige Projektlaufzeit arbeitet Covestro mit weiteren Partnern aus Industrie, Anlagenbau und Forschung zusammen, auch mit dem Ziel, in einem nächsten technologischen Schritt verstärkt Prozesswasser zirkulär nutzen zu können. Angestrebt sind eine weitere Konzentrationserhöhung sowie die Reduktion des Energiebedarfs, damit noch mehr Salz und Wasser zurückgeführt werden können. Auf Grundlage der ersten erfolgreichen Ergebnisse wird derzeit die Pilotierung der Technologien vorbereitet, die nächstes Jahr starten soll.

< Ergänzende Inhalte

Abfall

Die Produktionsverfahren von Covestro sind mit Blick auf den Materialeinsatz aus ökonomischen Überlegungen heraus möglichst effizient. Im Vergleich zu anderen Unternehmen der Chemieindustrie fallen dadurch nur verhältnismäßig geringe Mengen Abfall an. Wir betrachten und bewerten unsere Herstellungsprozesse fortlaufend, um Materialverbrauch und Entsorgungsmengen so weit wie möglich zu reduzieren. Dazu dienen sichere, nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren. Allerdings können Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen die Abfallmengen und Verwertungswege beeinflussen. Im Jahr 2022 verzeichneten wir einen Rückgang der gesamten erzeugten Abfallmenge. Grund dafür war im Wesentlichen der allgemeine Produktionsrückgang und damit geringere angefallene Mengen von produktionsbedingten Abfällen. Mit gezielten Projekten ermitteln wir spezifische Möglichkeiten zur Abfallreduktion und übertragen sie auf die Praxis unserer bestehenden Herstellungsprozesse. So wurde z. B. am Standort Dormagen ab dem Jahr 2019 ein neuer Prozessablauf bei der Herstellung unseres Produkts Toluylen-Diisocyanat (TDI) erprobt, der dazu dient, die dabei anfallenden Prozessabfallmengen signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse aus diesem Projekt lassen sich auch auf weitere Anlagen an anderen Produktionsstandorten übertragen. So wird derzeit, nach pandemiebedingter Unterbrechung, unsere TDI-Großproduktion in Shanghai (China) ebenfalls mit dieser Technologie ausgestattet.

Covestro unterstützt zudem die Wiederverwendung und Aufbereitung seiner Materialien nach Maßgabe ökonomischer und ökologischer Kriterien. Einige durch unsere Produktionsverfahren erzeugte Abfälle mit hohem Heizwert werden als Brennstoff thermisch verwertet, um daraus Dampf für unsere Produktionsanlagen zu generieren.

Beim Einkauf von Verpackungsmaterialien spielt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle. Hierfür hat Covestro eine Vorgehensweise etabliert: Bei Beschaffungsprozessen für Packmittel überprüft Covestro grundsätzlich, ob und ggf. inwieweit sich gebrauchte oder rekonditionierte Verpackungen einsetzen lassen, anstatt neu produzierte zu verwenden. Bei Abfalltransporten setzt Covestro etwa sogenannte Post-Consumer-Regrind-Kunststofffässer ein. Fässer aus recyceltem Kunststoff ersetzen dabei Kunststofffässer aus fabrikneuem Material. Somit schont Covestro Rohstoffressourcen, reduziert Emissionen und hat erste Bausteine einer Kreislaufwirtschaft im Transport- und Verpackungsbereich etabliert.

Darüber hinaus unterstützt Covestro Initiativen wie "Operation Clean Sweep" (OCS), die das Ziel haben, den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Wasserwege und Meere zu vermeiden. Wir haben weltweit Maßnahmen eingeführt, um den Austritt von Kunststoffgranulat auf dem Weg von der Produktion bis zum fertigen Produkt bei den Kunden zu minimieren. Nach der Integration des von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) müssen nun auch eine Prüfung der möglichen Betroffenheit von OCS und eine entsprechende Umsetzung stattfinden.

Das Programm OCS wird derzeit seitens des Verbands Plastics Europe weiterentwickelt. Es gilt mittlerweile die Pflicht für alle Mitgliedsunternehmen, an "Operation Clean Sweep" teilzunehmen. Im Jahr 2019 hat Covestro in Zusammenarbeit mit Plastics Europe und weiteren Mitgliedern begonnen, einen Vorschlag für ein externes Zertifizierungssystem für die gesamte Kunststoffwertschöpfungskette zu erarbeiten. Die ersten Testläufe fanden im Jahr 2021 statt und seit dem Jahr 2022 wird das System bei den Plastics-Europe-Mitgliedern ausgerollt. Eine Zertifizierung der relevanten Standorte ist nun ebenfalls Pflicht für alle Mitgliedsunternehmen.

Im Jahr 2020 hat Covestro bereits das Themengebiet OCS mit in die Zertifizierungen im Bereich HSEQ aufgenommen. Im nächsten Schritt müssen die bisher freiwilligen Maßgaben geprüft, bewertet und an die neuen Zertifizierungsmaßgaben angepasst werden.

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Abfall und Recycling

In nahezu allen Ländern unterliegen Abfallmengen und -ströme einer gesetzlich geforderten lückenlosen Nachweispflicht, die an den Standorten entsprechend befolgt wird. So existieren z. B. in Deutschland Abfallbegleitverfahren zwischen Abfallerzeuger und -entsorger, die eine durchgängige Rückverfolgbarkeit der Abfallwege ermöglichen. Im Geschäftsjahr 2022 haben wir weiterhin an der Harmonisierung unserer globalen Abfalldatenberichterstattung gearbeitet. Wir streben an, die Abfallmengen an unseren weltweiten Standorten vergleichbar zu halten; dies ist jedoch aufgrund der lokalen Gesetzgebung nicht immer möglich. Insbesondere die Bestimmung sowie die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegen den lokal geltenden Definitionen und Vorschriften. Basierend auf diesen Informationen erstellen und bewerten wir unsere jährliche Abfallberichterstattung.

Erzeugter Abfall

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2021 in 1.000 t/​a 2022 in 1.000 t /​ a
Gesamtabfallerzeugung 264 254
Erzeugung nicht gefährlichen Abfalls 75 74
Erzeugung gefährlichen Abfalls 1 189 180
davon gefährlicher Abfall aus der Produktion 184 174

1 Definition von gefährlichem Abfall entsprechend der jeweiligen lokalen Gesetzgebung

Abfall nach Entsorgungsart

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2021 in 1.000 t /​ a 2022 in 1.000 t /​ a
Gesamtmenge des behandelten Abfalls 1 264 256
Verwertung 205 189
recycelte Abfälle 61 57
thermisch verwertete Abfälle (mit Energierückgewinnung) 144 132
Entsorgung 48 55
verbrannte Abfälle (ohne Energierückgewinnung) 33 31
gefährlicher Abfall zur Deponie 3 5
nicht gefährlicher Abfall zur Deponie 12 19
Weitere 2 11 12

1 Eine Differenz zwischen erzeugter und entsorgter Abfallmenge kann sich durch unterschiedliche Zeitpunkte von Entstehung und Entsorgung der Abfälle und eine dadurch bedingte interne Zwischenlagerung ergeben.
2 Entsorgungsverfahren kann nicht eindeutig den oben genannten Entsorgungs- /​ Verwertungsverfahren zugeordnet werden, bspw. chemisch-physikalische Abfallbehandlung.

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Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich ein wichtiger Hebel zur Risikominimierung für Covestro ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette. Neue wie bestehende Lieferanten von Covestro müssen neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische und ökologische Standards sowie solche der unternehmerischen Verantwortung erfüllen. Unsere Erwartungen sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert. Dieser ist in 13 Sprachen online verfügbar und die Basis für die Zusammenarbeit. Er leitet sich aus den Prinzipien des "UN Global Compact" sowie unserer Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ab und ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. Insbesondere in neuen und erneuerten Lieferverträgen sind grundsätzlich spezielle Klauseln enthalten, die die Lieferanten zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Covestro berechtigen, deren Einhaltung zu prüfen. Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf in der Lieferkette tätige Personen sind für uns von besonderer Bedeutung - und deshalb auch ein zentrales Thema unserer funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force). Die dort im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse fokussiert sich auf direkte Lieferanten, betrachtet aber auch die vorgeschaltete Lieferkette, insbesondere bei konkreten Vorwürfen. Ein von uns priorisierter Bereich mit menschenrechtlicher Relevanz ist der Bereich der sogenannten Konfliktmineralien. Dazu gehören bspw. Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten. Die Konfliktmineralien können über die vorgelagerte Lieferkette in Produkte unseres Unternehmens gelangen. Um das Risiko des Einbezugs von Konfliktmineralien in unserer Produktion zu minimieren, werden unsere Anforderungen diesbezüglich in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten kommuniziert.

Siehe "Menschenrechte"

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​profile/​procurement/​sustainability-in-procurement/​ supplier-code-of-conduct

Covestro hat sich bis zum Jahr 2025 ambitionierte messbare Ziele gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben. Dazu gehört, dass alle Lieferanten grundsätzlich unserem Verhaltenskodex zustimmen müssen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren. Die für uns mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. € pro Jahr zielrelevanten Lieferanten werden zudem bewertet. Diese zielrelevanten Lieferanten deckten im Berichtsjahr 90 % unseres gesamten Einkaufswerts ab (Vorjahr: 93 %). Für uns entsprechen sie den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro insofern, als sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den nachfolgend beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen. Außerdem arbeiten wir gemeinsam mit unseren strategisch wichtigsten Lieferanten an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance. Auch diesen Vorsatz haben wir in unseren Nachhaltigkeitszielen verankert. Im Berichtsjahr haben wir zudem unser Ziel um einen risikobasierten Ansatz erweitert. Im Rahmen einer Risikoanalyse werden sämtliche Lieferanten, unabhängig vom Einkaufswert, anhand von Industrie- und Länderrisken betrachtet. Für die identifizierten Lieferanten mit einem hohen Risiko können zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.

Bewertungsmethoden und -prozesse der "Together for Sustainability"(TfS)-Initiative

Covestro ist Mitglied der "Together for Sustainability AISBL", Brüssel (Belgien), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie, der inzwischen 40 Unternehmen angehören. Die Brancheninitiative verfolgt das Ziel, ein global standardisiertes Programm zur verantwortungsvollen Beschaffung von Gütern und Leistungen zu etablieren sowie die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Covestro befürwortet alle Kriterien der TfS-Initiative in den Bereichen Ethik, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt.

Als TfS-Mitglied ist Covestro für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Ergebnisse dieser Lieferantenbewertungen können über eine Onlineplattform geteilt werden. Im Berichtsjahr beteiligte sich Covestro erneut aktiv in allen TfS-Arbeitsgruppen an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des TfS-Programms und des dazugehörigen Bewertungsprozesses. Seit April 2022 hat die Leitung der Unternehmensfunktion Group Procurement auch den Co-Vorsitz des "TfS Workstream 5" mit Fokus auf Scope-3-Emissionen inne. Diese Arbeitsgruppe hat einen Chemiesektor-spezifischen Leitfaden für die Berechnung von CO 2-Fußabdrücken veröffentlicht. Dieser Leitfaden harmonisiert die Berechnungsansätze für den CO 2-Fußabdruck und ist auf die große Mehrheit chemischer Produkte anwendbar. Hierdurch werden Unternehmen in die Lage versetzt, Scope-3-Treibhausgasemissionen aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette miteinander zu vergleichen und effektiv zu managen. Lieferanten werden zudem motiviert, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen im Sinne einer nachhaltigeren Industrie zu reduzieren.

Um Doppelprüfungen zu vermeiden, die Akzeptanz bei den Lieferanten zu erhöhen und Ressourcen zu sparen, haben TfS und der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) eine Kooperation vereinbart, mit dem Ziel, insbesondere bei Audits für Logistikdienstleister zusammenzuarbeiten. Cefic nutzt dafür das System SQAS (Safety & Quality Assessment for Sustainability), ein standardisiertes Bewertungsverfahren für europäische Logistikdienstleister und Chemikalienhändler in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Umwelt, "Responsible Care™" und Corporate Social Responsibility. Die von Cefic erstellten SQAS-Bewertungsberichte eines Lieferanten werden von TfS als gleichwertig mit einem TfS-Prüfungsbericht anerkannt.

Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards der Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf anerkannten externen Quellen.

Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS, Paris (Frankreich) (EcoVadis). Sie bewertet das Geschäftsgebaren von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung. Der für die Onlinebewertung vom Lieferanten auszufüllende Fragebogen basiert auf international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards und beinhaltet 21 Nachhaltigkeitskriterien, gegliedert in die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung". Beim letzten Themenbereich wird auch abgefragt, inwiefern die Nachhaltigkeit vorgeschalteter Lieferanten berücksichtigt wird. Bestimmte Lieferanten, die keinen Großhandel betreiben und nicht mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigen, erhalten einen verkürzten Fragebogen, der das Thema "Nachhaltige Beschaffung" nicht umfasst.

Der Fragebogen wird in Abhängigkeit von Faktoren wie Industriesektor, Unternehmensgröße sowie Länderrisiko von EcoVadis dynamisch angepasst. Die Lieferanten müssen die Angaben im Fragebogen durch entsprechende Nachweisdokumente belegen. Die EcoVadis-Analysten bewerten die Angaben und Nachweisdokumente unter Berücksichtigung von internationalen Standards wie dem "UN Global Compact" und führen sie auf einer online zugänglichen, themenbasierten Scorecard zusammen. Diese beinhaltet u.a. eine detaillierte Übersicht über die ermittelten Stärken und Verbesserungsbereiche sowie ein gewichtetes Gesamtergebnis der analysierten Lieferanten.

Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS oder Cefic geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste.

Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen und deren Gesamtergebnisse werden regelmäßig überprüft und an den Technologievorstand berichtet. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele. Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro konstant überprüft.

Trotz der anhaltenden Coronavirus-Pandemie und deren Auswirkungen auf unsere Lieferanten stieg die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen im Vergleich zum Vorjahr und beträgt im Berichtsjahr 969 (Vorjahr: 807).

Kennzahlen der Nachhaltigkeitsbewertungen von Covestro-Lieferanten 1

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2021 2022
Im Berichtsjahr durchgeführte Lieferantenbewertungen 807 969
durch Onlinebewertungen 788 954
durch Audits vor Ort 19 15
Insgesamt durchgeführte Lieferantenbewertungen 1.690 1.628
durch Onlinebewertungen 1.585 1.544
durch Audits vor Ort 105 84

1 Es werden durch Covestro initiierte sowie innerhalb der TfS-Initiative geteilte Onlinebewertungen (durch den externen, unabhängigen, TfS-akkreditierten Anbieter EcoVadis) oder Audits vor Ort (durch externe, unabhängige, TfS- oder Cefic-akkreditierte Auditoren) von Covestro-Lieferanten betrachtet. Dabei werden nur Bewertungen unserer aktiven Lieferanten berücksichtigt, die nicht älter als drei Jahre sind.

Ergebnisse der Lieferantenbewertungen *

Zum Ende des Jahres 2022 betrug die Anzahl der Lieferantenbewertungen, deren Ergebnisse unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen haben, 1.236 (Vorjahr: 1.211). Von diesen Lieferantenbewertungen sind 304 unseren zielrelevanten Lieferanten zuzuordnen, womit 80 % (Vorjahr: 80 %) unseres zielrelevanten Einkaufswerts abgedeckt wurden. Darüber hinaus haben 61 % unserer zielrelevanten Lieferanten, bei denen im Jahr 2022 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt wurde, ihr vorheriges Ergebnis verbessert.

* Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, waren die über die externe EcoVadis SAS sowie die "Together for Sustainability AISBL" und durch den europäischen Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) ermittelten Ergebnisse.

UNSER ZIEL IM BEREICH LIEFERANTENMANAGEMENT

STAND 2022

80 % der Lieferanten

2021: 80 %

2020: 79 %

100% der Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von mehr als 1 Mio. € pro Jahr sollen bis zum Jahr 2025 unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen.

Im Jahr 2022 erhielt ein zielrelevanter Lieferant (Vorjahr: sieben zielrelevante Lieferanten) eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung, d. h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten. Auf solche Fälle reagiert Covestro mit konkreten Aktionsplänen und fordert von den betroffenen Lieferanten entsprechende Korrekturmaßnahmen ein, deren Implementierung durch zukünftige Lieferantenbewertungen kontrolliert wird.

Der Anteil der Onlinebewertungen, in denen das von uns definierte Mindestergebnis von 45 aus 100 möglichen Punkten erreicht wurde, lag bei den im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen bei 82 % (Vorjahr: 77 %) Dank der gemeinsamen Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance sowie angebotene Trainings haben sich die Ergebnisse der Onlinebewertungen im Vergleich zum Vorjahr verbessert.

Gesamtergebnis der im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen

Der Anteil der Audits vor Ort, in denen das von uns definierte Mindestergebnis von 45 aus 100 möglichen Punkten erreicht wurde, lag bei den im Berichtsjahr durchgeführten Audits vor Ort bei 93 % (Vorjahr: 100 %).

Bei keiner der insgesamt durchgeführten Lieferantenbewertungen wurden Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Darüber hinaus war Covestro weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden.

Ergänzende Inhalte >

Weltweite Lieferantenbewertungen durch die TfS-Initiative *

Die mittlerweile 40 TfS-Mitglieder haben im Jahr 2022 die Nachhaltigkeitsperformance von insgesamt 8.386 Lieferanten durch Onlinebewertungen evaluiert sowie 378 Audits vor Ort durchgeführt.

Alle Ergebnisse der Onlinebewertungen und Audits vor Ort stehen den Mitgliedern der Initiative auf einer Onlineplattform zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise ein kontinuierliches Monitoring der Lieferanten im Hinblick auf Verbesserungen. Auch unsere Lieferanten profitieren vom TfS-Ansatz, da deren standardisierte Bewertung von allen TfS-Mitgliedern eingesehen werden kann. Sie müssen daher nicht mehreren Bewertungsanfragen verschiedener (potenzieller) Kunden nachkommen.

Im Oktober 2022 war Covestro Gastgeber eines Treffens des TfS North America Committee in Pittsburgh, Pennsylvania (USA). Themen wie "Unternehmensführung", "Nachhaltigkeitsbewertungen und -audits", "Entwicklung der Arbeitsgruppe" sowie "Kommunikation" und "Treibhausgasemissionen" standen dabei im Mittelpunkt.

Weitere Informationen unter: www.tfs-initiative.com

Detailergebnisse der durchgeführten Lieferantenbewertungen *

Für die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung" werten wir die Ergebnisse der Onlinebewertungen regelmäßig aus. Die Ergebnisse der durchgeführten Bewertungen des Vorjahres und des Berichtsjahres sind in der folgenden Grafik zusammengefasst:

* Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, waren die über die externe EcoVadis SAS sowie die "Together for Sustainability AISBL" und durch den europäischen Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) ermittelten Ergebnisse.

Detailergebnisse der im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen

Die Detailergebnisse zeigen in allen Themenbereichen eine positive Tendenz (höherer Anteil von Onlinebewertungen, die ein Ergebnis von 45 oder höher erreicht haben).

Bei den Lieferantenbewertungen im Jahr 2022 haben wir in allen aufgeführten Themenbereichen Abweichungen gegenüber unseren Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert. Ursache waren bspw. fehlende Dokumentationen über Richtlinien und Maßnahmen in den Bereichen Abfallmanagement, Wasser- und Umweltmanagement sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, wie im Fall von nicht oder nicht ausreichend gekennzeichneten Notausgängen oder Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitsstunden nach dem TfS-Standard.

< Ergänzende Inhalte

Schulungen und Dialog zum Thema "Nachhaltigkeit"

Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere Mitarbeitende im Einkauf über ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette verfügen. Durch unternehmensweite Nachhaltigkeitsschulungen sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden Mitarbeitende auch im Jahr 2022 hierfür sensibilisiert.

Auch die Implementierung der vier strategischen Leitmotive im Einkauf (Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Kostentransformation und Innovation) haben wir im Berichtsjahr weiter vorangetrieben. Zudem arbeitet unsere regionale Programmleitung in den Regionen EMLA, NA und APAC daran, unser Nachhaltigkeitsprogramm dauerhaft zu optimieren.

Siehe "Einkauf"

Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. regelmäßig Lieferantentage organisiert und Weiterbildung fördert. Im April 2022 wurde die "TfS Academy" ins Leben gerufen, eine Plattform für Mitarbeitende der chemischen Industrie im Einkauf und deren Lieferanten, auf der sie ihr Wissen erweitern und vertiefen, sich über Trends auf dem Laufenden halten und ihren Beitrag zur Schaffung nachhaltigerer, innovativerer und widerstandsfähigerer Lieferketten leisten können. Die "TfS Academy" bietet Zugang zu aktuell mehr als 335 Kursen in zehn Sprachen.

Weitere Informationen unter: www.tfs-initiative.com

Soziale Verantwortung

Menschenrechte

Menschenrechte sind die Grundlage der sozialen Verantwortung von Covestro. Wir bekennen uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights) und zur dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und zur Sozialpolitik der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Wir setzen uns u.a. in verschiedenen Arbeitsgruppen in Verbänden dafür ein, dass die verschiedenen nationalen Aktionspläne und Gesetze zur Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen eingehalten werden. Als Unternehmen bekennen wir uns klar zu der Verantwortung, Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten.

Im Berichtsjahr hat der Vorstand den Chief Sustainability Officer (CSO), der ebenfalls die Unternehmensfunktion Sustainability and Public Affairs leitet, zum Group Human Rights Officer ernannt. In seiner Funktion wird der Group Human Rights Officer direkt an den Vorstand berichten und wird dafür verantwortlich sein, die menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro zu überwachen. Unsere im Jahr 2020 gegründete funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) unterstützt den Group Human Rights Officer bei der ganzheitlichen Integration menschenrechtlicher Anforderungen im Unternehmen. Um einen einheitlichen Ansatz für das Management von Menschenrechten im gesamten Konzern sicherzustellen, wurden im Berichtsjahr verantwortliche Personen in den Geschäftseinheiten benannt. Diese sind die Ansprechpersonen für unsere Mitarbeitenden für Fragen in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten.

Die Arbeitsgruppe, unter der Leitung des Group Human Rights Officer, besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Sustainability and Public Affairs, Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources, Law, Intellectual Property & Compliance sowie aus einem erweiterten Fachkreis aus dem Qualitätsmanagement, einzelnen Geschäftseinheiten sowie Beschäftigten aus dem Bereich Risikomanagement. Aufgaben der Arbeitsgruppe sind u. a. die Entwicklung und Implementierung des übergreifenden Managementansatzes, die systematische Risikobewertung, die Priorisierung und Überwachung der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Planung und Durchführung von Schulungen, die Erstellung von Berichten für den Vorstand sowie die Kommunikation im Allgemeinen. In der Verantwortung der einzelnen Unternehmensfunktionen liegen u. a. die Identifizierung und Bewertung der Risiken sowie die Erarbeitung von Maßnahmen. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen geschehen in den Segmenten und Unternehmensfunktionen in Konsultation mit der Arbeitsgruppe.

Umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Covestro hat eine umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Der übergreifende Managementansatz basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernelementen des ab dem Jahr 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie dem französischen Gesetz zur Achtung der Menschenrechte. Weitere nationale und internationale Gesetze und Gesetzgebungsinitiativen, wie z. B. das geplante europäische Sorgfaltspflichtengesetz, werden fortlaufend beobachtet.

Der übergreifende Managementansatz ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst die folgenden sechs Kernelemente.

Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte

Grundsatzerklärung und Selbstverpflichtung

Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in verschiedenen Selbstverpflichtungen, in Konzernregelungen sowie in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel. Dies haben wir im Berichtsjahr erneut in unserer aktualisierten öffentlichen Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment Against Slavery and Human Trafficking) zum Ausdruck gebracht. Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in den dafür erforderlichen operativen Richtlinien und Verfahren verankert und wurde auf unserer Website veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung dieser Selbstverpflichtung drücken wir unsere klare Erwartung aus, dass das Verhalten unserer Mitarbeitenden und Geschäftspartner weltweit diesen Grundprinzipien entspricht.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​documents-and-downloads/​policies-and-commitments

Risikoanalyse

Startpunkt unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung ist die Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro direkt oder indirekt durch die eigene Geschäftstätigkeit auslösen kann. Potenziell Betroffene könnten u. a. eigene Mitarbeitende, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden, Konsumenten oder auch anliegende Kommunen sein. Eine umfassende Risikoanalyse findet bei Covestro alle drei bis vier Jahre statt. Diese wurde zuletzt im Jahr 2019 durchgeführt. Dazwischen werden die Erkenntnisse aus dieser Risikoanalyse fortlaufend in der Arbeitsgruppe für Menschenrechte unter Einbeziehung interner und externer Erkenntnisquellen, wie dem Beschwerdemechanismus von Covestro, aktualisiert. Im Jahr 2021 wurden keine Beschwerden gemeldet, die in der im Jahr 2022 durchgeführten menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse hätten betrachtet werden können. Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse bezieht sich auf die gesamten eigenen Standorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte.

In der umfassenden Risikoanalyse werden zunächst alle potenziellen menschenrechtlichen Risiken identifiziert. Die potenziellen Risiken werden anschließend mit ausgewählten Geschäftseinheiten und Unternehmensfunktionen diskutiert und anhand des Schweregrads einer möglichen Menschenrechtsverletzung für die weitere Bearbeitung priorisiert. Dabei haben die potenziellen Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad, basierend auf Ausmaß, Umfang und Umkehrbarkeit der möglichen Verletzung, für uns immer die oberste Priorität. Unsere identifizierten menschenrechtlichen Fokusthemen sind vorrangig in den Bereichen Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf Mitarbeitende und Kontraktoren an den eigenen Standorten und in der Wertschöpfungskette zu finden. Weitere identifizierte Fokusthemen sind potenzielle Auswirkungen auf umliegende Kommunen an unseren Standorten durch die Abfallsammlung und -verarbeitung unserer Produkte sowie die Verwendung von Covestro-Produkten in sensiblen Anwendungen.

Im Berichtsjahr haben die Risikoverantwortlichen für Menschenrechte bei Covestro, die im Jahr 2021 die Verantwortung für die menschenrechtsbezogenen Schwerpunktgebiete übernommen haben, eine Priorisierung der menschenrechtsbezogenen Risiken zur weiteren Steuerung im Menschenrechtsmanagementsystem vorgenommen.

Maßnahmen

Die Risikoverantwortlichen für Menschenrechte bei Covestro bewerten die Angemessenheit bestehender präventiver Maßnahmen gemäß dem in den UN-Leitlinien empfohlenen risikobasierten Ansatz. Dabei steht insbesondere die Eignung der Maßnahmen im Fokus, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte in priorisierten Bereichen, die Covestro möglicherweise verursacht, zu denen Covestro beiträgt oder mit denen Covestro direkt verbunden ist, zu vermeiden oder zu minimieren. Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktverantwortung, Compliance, Personalwesen sowie nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro integriert.

Siehe "Mitarbeitende", "Gesundheit und Sicherheit", "Produktverantwortung", "Compliance", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"

Die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) informiert regelmäßig über den Stand der Einhaltung der Menschenrechte im Unternehmen und berät Unternehmensfunktionen bei der vollständigen Integration der menschenrechtlichen Anforderungen. Im Berichtsjahr wurden die menschenrechtlichen Anforderungen und der Managementansatz für Menschenrechte von Covestro bspw. den Führungsgremien aller Geschäftseinheiten vorgestellt. Darüber hinaus wurden menschenrechtsbezogene Schulungen für die verantwortlichen Personen für Menschenrechte in den Geschäftseinheiten durchgeführt.

Wirksamkeitskontrolle

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen. Im Jahr 2022 berichteten die ausgewählten Unternehmensfunktionen monatlich an die Human Rights Task Force über die durchgeführten Maßnahmen und deren Wirksamkeit. Die Wirksamkeit von Maßnahmen und Indikatoren wurde im Berichtsjahr bewertet.

Beschwerdemechanismus

Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Zur Meldung von Verstößen in der Lieferkette nutzen wir unser existierendes Whistleblowing-Instrument, bestehend aus einer weltweit eingerichteten Hotline und einem Onlinetool. So ermöglicht Covestro es Mitarbeitenden und externen Personen, mögliche Verstöße bei unseren Zulieferern anonym zu melden. Wir gehen potenziellen Verdachtsfällen im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße in einem definierten Prozess nach, der sich auf das Engagement von möglicherweise betroffenen Stakeholdern stützt. Über den konzernweiten Beschwerdemechanismus wurden im Jahr 2022 keine bestätigten Menschenrechtsfälle gemeldet.

Siehe "Compliance"

Berichterstattung

Covestro berichtet jährlich über die menschenrechtlichen Aktivitäten im Konzernlagebericht. Außerdem berichten der Group Human Rights Officer und die Arbeitsgruppe für Menschenrechte dem Vorstand regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über den Stand der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt und die systematische Integration der Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats über den Stand des Managementsystems informiert.

Inclusive Business

Unsere Aktivitäten im Bereich "Inclusive Business" stellen eine weitere Säule unseres Nachhaltigkeitsmanagements dar. Mit diesem Geschäftsansatz gehen wir gezielt auf die Bedürfnisse in sogenannten unterversorgten Märkten ein. Durch unseren kollaborativen Ansatz bieten wir skalierbare Lösungen an, um möglichst viele Menschen in diesen Märkten zu erreichen. Dabei entwickeln wir - gemeinsam mit unseren Kunden sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen - bezahlbare Lösungen auf Basis unserer Technologien und Produkte, die unterversorgten Bevölkerungsgruppen und Regionen zugutekommen und die Lebensverhältnisse verbessern sollen. Unsere Mitarbeitenden fokussieren sich dabei auf die drei Regionen Indischer Subkontinent, Südostasien sowie Ost- und Südafrika.

Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung neuer, innovativer Lösungen in den Bereichen "Lebensmittelsicherung", "Trinkwasser-Management" und "Biofeststoff-Management". Im Bereich der "Lebensmittelsicherung" ist eines unserer aktiven Handlungsfelder die Bekämpfung der sogenannten Nachernteverluste. Nachernteverluste sind alle Verluste, die nach der Ernte - bspw. durch falsche Lagerung - entstehen. Diese stellen vor allem für kleinbäuerliche Betriebe eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Im Zuge von "Inclusive Business" werden zusammen mit Industriepartnern Solartrockner und Kühlhäuser entwickelt, die durch die Reduktion von Nachernteverlusten einen beachtlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der bäuerlichen Betriebe leisten. Zugleich helfen die innovativen Lösungen, neue Absatzmärkte - wie z. B. in Äthiopien oder Tansania - für unser Unternehmen zu erschließen. Unter "Trinkwasser-Management" verstehen wir den Einsatz von solarbetriebenen Wasserkläranlagen, die in der Lage sind, jede Wasserquelle in Trinkwasser umzuwandeln. Der Bereich "Biofeststoff-Management" ist ebenfalls ein zentrales Handlungsfeld. Unter Biofeststoffen verstehen wir in Trocknungsanlagen verarbeitete menschliche Fäkalien, die als organisches Düngemittel für die Landwirtschaft weiterverwendet werden können. Dabei kommt auch die bei der Lebensmittelsicherung genutzte Solartrockner-Technologie zum Einsatz.

UNSER ZIEL IM BEREICH "INCLUSIVE BUSINESS"

STAND 2022

5,6 Mio. Menschen

2021: 3,2 Mio. Menschen

2020: 1,1 Mio. Menschen

Zehn Millionen Menschen in unterversorgten Märkten sollen bis zum Jahr 2025 von unseren Lösungen profitieren. Ihre Lebensverhältnisse sollen schwerpunktmäßig durch bezahlbaren Wohnraum, sanitäre Einrichtungen sowie Ernährungssicherheit verbessert werden.

Covestro verfolgt das Ziel, das Leben von zehn Millionen Menschen in unterversorgten Märkten bis zum Jahr 2025 zu verbessern. Bei der Berechnung der Anzahl an erreichten Personen betrachten wir diejenigen, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit oder in ihrem täglichen Leben potenziell von unseren Maßnahmen profitieren. Diese sind bspw. in kleinbäuerlichen Betrieben tätige Personen und deren Familien, Schulkinder oder weitere Menschen, für die die Durchführung unserer Projekte bzw. die Installation der Lösungen vorteilhaft ist.

Erhoben werden die Daten mithilfe der mitwirkenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Die im Rahmen eines definierten Prozesses gesammelten Daten werden auf lokaler und globaler Ebene geprüft und die Prozesse stets weiterentwickelt. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurde im Jahr 2021 die Berechnungsmethodik für die Erfassung der erreichten Personen optimiert. Anstelle der einmaligen Berechnung der Anzahl an erreichten Personen unmittelbar nach Implementierung unserer "Inclusive Business"-Lösungen wird seit dem Jahr 2021 eine kumulative Berechnung aller seit der Installation über die Jahre hinweg erreichten Personen eingesetzt. Der Vorstand von Covestro wird jährlich über die globalen Aktivitäten informiert.

Bis zum Ende des Berichtsjahres konnten durch "Inclusive Business"-Lösungen 5,6 Mio. Menschen (Vorjahr: 3,2 Mio. Menschen) erreicht werden. Treiber hierfür war u. a. die im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Anzahl der Neuinstallationen von Trocknungsanlagen im Bereich Biofeststoff-Management.

Auch im Jahr 2022 lag der Fokus auf der gemeinsamen Entwicklung neuer bezahlbarer Lösungen mit Partnern, die im Vorfeld eine Due-Diligence-Überprüfung bestanden hatten. Die Finanzierung dieser Lösungen wurde von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen übernommen. Durch die Arbeit in Konsortien, die bei neuen Partnern immer unseren standardmäßigen Due-Diligence-Prozess voraussetzt, wird ebenfalls sichergestellt, dass die relevanten Bevölkerungsschichten von den gemeinsam entwickelten Endprodukten profitieren.

Indischer Subkontinent

In der Region Indischer Subkontinent lag der Schwerpunkt unserer "Inclusive Business"-Aktivitäten im Berichtsjahr auf dem Biofeststoff-Management. Im Einklang mit der Initiative "Clean India Mission" der indischen Regierung haben wir elf Solartrockner zur Aufbereitung von menschlichen Fäkalien in den indischen Bundesstaaten Andhra Pradesh, Tamil Nadu und Karnataka installiert. Durch eine gemeinsam mit der Nichtregierungsorganisation Consortium for DEWATS Dissemination (CDD) Society, Bangalore (Indien), durchgeführte Studie zur Trocknungskinetik von Fäkalien und eine zusammen mit der Tamil Nadu Agricultural University durchgeführte Studie zur Verarbeitung von Biofeststoffen und zu deren anschließender Nutzung als organisches Düngemittel konnte die ganzheitliche Erschließung des Lebensmittelkreislaufs - von der Herstellung bis zur Wiederverwertung von menschlichen Biofeststoffen - ermöglicht werden. Dies ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der stark ansteigenden Verschmutzung von Gewässern durch menschliche Fäkalien. In einer gemeinsam mit dem Administrative Staff College of India (ASCI) geplanten Studie sollen notwendige Daten aus der Biofeststoff-Aufbereitung erfasst werden. Diese Daten sollen bei der Aufstellung gesetzlicher Regelwerke zur Aufbereitung von Biofeststoffen unterstützen. Zusätzlich wurde Covestro vom ASCI mit dem "WASH Stewardship Award" für seine Arbeit auf dem Gebiet der sicheren Aufbereitung von menschlichen Fäkalien ausgezeichnet.

Unsere Aktivitäten im Bereich der Lebensmittelsicherung haben wir mit erhöhter Intensität fortgeführt. Dabei wurde u. a. eine neue digitale Plattform gegründet. Nach der geplanten Einweihung der Plattform im 2. Quartal 2023 stehen auf dieser Informationen zu Innovationen, potenziellen Partnerschaften, möglichen Finanzierungen sowie landwirtschaftlichen Produkten zur Verfügung. Die Plattform soll es allen Akteuren innerhalb der Nachernte-Wertschöpfungskette ermöglichen, die indischen bäuerlichen Betriebe bei der Optimierung der Lebensmittelsicherung zu unterstützen.

Im Rahmen unserer Partnerschaft mit der CEPT University in Gujarat (Indien) konnte Covestro einen Solartrockner in Satara, Maharashtra (Indien), zur Aufbereitung von Biofeststoffen installieren. Eine weitere Partnerschaft mit der Regierung des Bundesstaats Telangana führte zu weiteren Installationen von Trocknungsanlagen in den Städten Nizamabad und Nirmal.

Südostasien

In Südostasien wurden die "Inclusive Business"-Aktivitäten im Berichtsjahr wie folgt fortgesetzt: Konkret konnte in Vietnam die in den Vorjahren umgesetzte Initiative des "GREAT"-Programms des australischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Handel (Australian Department of Foreign Affairs and Trade) fortgeführt werden. Mithilfe der vietnamesischen Regierung wurden im Berichtsjahr fünf weitere Solartrockner in der Provinz Son La installiert. Von dem Programm profitierten bis zum Ende des Jahres 2022 mehr als 2.500 Menschen, vorrangig Frauen thailändischer Minderheiten aus dem Nordwesten Vietnams.

Covestro setzt sich in der Region für die Förderung von Projekten zur Lebensmittelsicherung ein, wobei wir u. a. unsere Partner dabei unterstützen, die Finanzierung zu sichern. Die im Vorjahr gewährten Projektfinanzierungen durch den "Agri Innovation Fund" der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn, für unsere Projektpartner in Kambodscha und Vietnam konnten erfolgreich zur Installation von Solartrocknern eingesetzt werden. Durch den Einsatz von Solartrocknern im Kaffeeanbau in der vietnamesischen Provinz Son La konnte die Trocknungszeit von Kaffeebohnen reduziert und zugleich die Effizienz der Trocknung gesteigert werden.

Ost- und Südafrika

Wie im Vorjahr lag der Hauptfokus in der Region Afrika auch im Jahr 2022 im Bereich der Lebensmittelsicherung. Die Zusammenarbeit mit der Tshwane University of Technology in Pretoria (Südafrika) konnte im Berichtsjahr fortgesetzt werden. Unter Einsatz von Solartrocknern arbeiten die Studierenden der Universität weiterhin an verschiedenen Forschungsprojekten mit Fokus auf alternative Methoden der Trocknung traditioneller afrikanischer Früchte. Des Weiteren wurden auch die Zusammenarbeit mit Community Forests International und der Einsatz der von der Europäischen Union finanzierten Solartrocknungsanlage in Mtambwe Daya (Tansania) fortgesetzt. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme des gelieferten Trockners wurden im Berichtsjahr zwei weitere Trockner ausgeliefert, durch deren Einsatz weitere lokal ansässige gewürzanbauende Betriebe und die zugehörigen Familienmitglieder unterstützt werden sollen. Die geplante Installation soll im 1. Quartal 2023 abgeschlossen werden. Die im Konzernlagebericht 2021 angekündigte Unterzeichnung des Vertrags mit der GIZ im Rahmen des "develoPPP"-Programms des BMZ wurde im Berichtsjahr 2022 vollzogen und die vertraglich vereinbarte operative Umsetzung begonnen. Innerhalb dieses Programms werden - nach dem erfolgreichen Einsatz erster Trocknungsanlagen in verschiedenen Regionen Äthiopiens - handwerkliche Betriebe durch Technologietransfer dabei unterstützt, eigenständig Trocknungsanlagen zu produzieren. Die ersten sechs Trockner konnten bereits nach Äthiopien importiert werden. Der Einsatz importierter Anlagen nach der geplanten Installation bzw. Inbetriebnahme im 1. Quartal 2023 dient dabei nicht nur der Demonstration, sondern soll auch kaffeeanbauende Betriebe dabei unterstützen, ihre Ernte durch eine Steigerung der Qualität der Kaffeebohnen nachweisbar zu verbessern. Entsprechende Schulungen der lokalen Bevölkerung sowohl bei der Produktion als auch bei der Nutzung der Anlagen sind ein Bestandteil des Projekts.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Wirtschaftliches Umfeld

Weltwirtschaft

Im Jahr 2022 hat der russische Krieg gegen die Ukraine die geopolitische Lage grundlegend verändert und die globale Wirtschaft beeinträchtigt. Aus dem Konflikt ergaben sich ein massiver Anstieg der Preise für Energien und bestimmte Rohstoffe, eine höhere Inflation und ein schwächeres Wachstum der Weltwirtschaft. Zudem haben im Jahr 2022 die bis Anfang Dezember verfolgte Null-Covid-Politik Chinas und damit einhergehende Lockdowns die regionale und globale wirtschaftliche Entwicklung verlangsamt. Gegenüber der deutlichen Expansion im Vorjahr verzeichnete die Weltwirtschaft im Berichtsjahr ein Wachstum in Höhe von 3,1 % mit positiven Wachstumsraten in allen Regionen.

Wirtschaftliches Umfeld

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Wachstum 1 2021
in %
Wachstum 1 2022
in %
Welt 6,1 3,1
Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2, Afrika (EMLA) 5,8 3,6
davon Europa 5,9 3,3
davon Deutschland 2,6 1,9
davon Naher Osten 4,0 6,0
davon Lateinamerika 2 6,8 3,7
davon Afrika 5,8 3,4
Nordamerika 3 (NA) 5,8 2,2
davon USA 5,9 2,1
Asien-Pazifik (APAC) 6,4 3,3
davon China 8,1 3,0

1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2023
2 Lateinamerika (ohne Mexiko)
3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)

Hauptabnehmerindustrien

Die globale Automobilindustrie verzeichnete mit einem Wachstum in Höhe von 6,9 % im Jahr 2022 ein höheres Wachstum als im Vorjahr. Auftragsrückstände haben diese Industrie im Berichtsjahr vor dem Abschwung geschützt. Die Regionen APAC und NA verzeichneten ein deutlich positives Wachstum, während die Region EMLA ein leicht positives Wachstum aufwies.

Die globale Bauindustrie verzeichnete im Jahr 2022 mit einer Wachstumsrate von 1,2% ein geringeres Wachstum als im Vorjahr. Ein abgeschwächtes Wirtschaftswachstum in allen drei Regionen, steigende Zinsen sowie hohe Baumaterialkosten und Arbeitskräftemangel wirkten sich im Berichtsjahr negativ auf die Bauindustrie aus, dennoch war das Wachstum in allen Regionen leicht positiv.

Das Wachstum der globalen Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie lag mit 4,9 % im Jahr 2022 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Die Nachfrage nach Elektronik und elektrischen Bauteilen war aufgrund von Verschiebungen der Verbraucherausgaben von Waren zu Dienstleistungen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr nur noch schwach ausgeprägt. Die Regionen NA und APAC verzeichneten im Jahr 2022 ein deutliches Wachstum. Hierbei hatte APAC als globales Produktionszentrum aufgrund der global sinkenden Verbrauchernachfrage in der Branche ein geringeres Wachstum als im Vorjahr. Die Region EMLA wies ein leicht positives Wachstum auf.

Die globale Möbelindustrie verzeichnete im Jahr 2022 ein negatives Wachstum in Höhe von 3,6 % im Vergleich zu einem deutlich positiven Wachstum im Vorjahr. Hohe Inflation, steigende Verkaufspreise, sinkende Verbrauchernachfrage und geringere Investitionen im Wohnungssektor schwächten die Nachfrage nach Möbeln im Jahr 2022 in allen Regionen im Vergleich zum Vorjahr signifikant.

Hauptabnehmerindustrien 1

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Wachstum 2021
in %
Wachstum 2022
in %
Automobil 3,0 6,9
Bau 3,5 1,2
Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte 16,6 4,9
Möbel 8,8 - 3,6

1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: LMC Automotive Limited, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics. Für die Hauptabnehmerindustrie "Automobil und Transport" beschränken wir uns auf Konjunkturdaten für die Automobilindustrie (exklusive Transportindustrie) und für die Hauptabnehmerindustrie "Möbel und Holzverarbeitung" auf Konjunkturdaten für die Möbelindustrie (exklusive Holzverarbeitungsindustrie). Stand: Februar 2023

Geschäftsentwicklung im Überblick

Wesentliche Ereignisse

Unternehmensexterne Ereignisse

Krieg in der Ukraine

Der im Februar 2022 begonnene russische Krieg gegen die Ukraine hatte spürbare Folgen für die Weltwirtschaft. Die Auswirkungen auf die Energie- und Rohstoffmärkte beeinflussten dabei auch die Geschäftslage von Covestro. Covestro hat im Jahr 2022 die Geschäftsaktivitäten mit Russland und Belarus eingestellt, die sich auch in den Vorjahren auf weniger als 1 % des Konzernumsatzes beliefen, zudem wurde die Covestro-Gesellschaft (ein Vertriebsunterstützungsbüro) in Russland liquidiert. In den Ländern Russland, Belarus und der Ukraine betreibt Covestro keine Standorte, sodass sich die international verhängten Sanktionen gegenüber Russland und Belarus nur indirekt auf das Geschäft von Covestro auswirkten.

Auf die humanitäre Notlage in der Ukraine und den Nachbarländern reagierte Covestro mit gezielten Hilfspaketen an die UNO-Flüchtlingshilfe und lokale Hilfsorganisationen in den Nachbarländern der Ukraine.

Energiekrise und Nachfragerückgang

Die Lage auf den Energiemärkten hat sich im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr u. a. aufgrund der vollständigen Einstellung der russischen Gaslieferungen nach Europa verschärft und insbesondere im europäischen Raum zu erheblichen Schwankungen und einem deutlichen Anstieg der unterjährigen Energiepreise geführt.

Für Covestro als energieintensives Unternehmen besteht eine große Abhängigkeit von Gas. Es wird vorrangig als Energieträger und als Prozessgas in chemischen Reaktionen verwendet und lässt sich in den Produktionsprozessen kurzfristig nicht umfassend ersetzen. Daher war Covestro, wie ein Großteil der chemischen Industrie, von den hohen und volatilen Energiepreisen stark betroffen, die nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden konnten. Covestro wurde im Jahr 2022 bedarfsgerecht mit Gas beliefert, sodass die Versorgung an unseren Produktionsstandorten gewährleistet war.

Der erhebliche Anstieg der Energiepreise sowie eine Nachfrageschwäche infolge der sich global eingetrübten Konjunktur führten zu einer erheblichen Verschlechterung der Geschäftslage im Berichtsjahr und der Geschäftsaussichten für das Jahr 2023. Insbesondere Europa war von den nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen betroffen. Zusätzlich war ein deutlicher Anstieg der Fremdkapitalkosten im Berichtsjahr zu beobachten. Vor allem aufgrund der vorgenannten Sachverhalte wurden alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Berichtsjahr einem Wertminderungstest unterzogen. Als Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfungen kam es zu Wertminderungen einzelner Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 463 Mio. € an Wertminderungen erfasst. Darüber hinaus kam es u. a. zu Wertberichtigungen bzw. dem Nichtansatz von latenten Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von 255 Mio. €. Die vorgenannten Effekte waren ein wesentlicher Treiber des negativen Konzernergebnisses im Berichtsjahr.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und Anhangangabe 11 "Steuern"

Coronavirus-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie hatte im Jahr 2022 keine direkten Auswirkungen auf Covestro. Die Produktion an den Covestro-Standorten wurde nicht durch die Pandemie beeinflusst, jedoch zeichneten sich im Laufe des 1. Halbjahres 2022 logistische Engpässe am Standort Shanghai (China) ab. Dies hatte im 2. Quartal 2022 signifikante indirekte Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung in der Region APAC. Im 2. Halbjahr 2022 bestanden diese Engpässe nicht mehr fort.

Die von Covestro ergriffenen Gesundheitsschutz-, Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wurden fortlaufend überprüft und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. In den Regionen EMLA und NA kehrten die Beschäftigten sukzessive an ihre betrieblichen Arbeitsplätze zurück. Insbesondere in China führte ein Teil der Belegschaft, vor allem im Verwaltungsbereich, seine Tätigkeit weiterhin von zu Hause aus.

Unternehmensinterne Ereignisse

Neues Steuerungssystem

Ab dem Geschäftsjahr 2022 setzt sich das Steuerungssystem von Covestro aus vier statt der bisherigen drei Komponenten zusammen: Die bisherige Wachstumskennzahl Mengenwachstum im Kerngeschäft wird ersetzt durch das EBITDA. Die Liquidität wird gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Rentabilität am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC). Zusätzlich wurde eine Nachhaltigkeitskomponente ergänzt, die ausgewählte Kriterien aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) berücksichtigt. Im Jahr 2022 sind für diese Komponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) wesentlicher Standorte maßgeblich. Weitere Kriterien betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.

Siehe "Steuerungssystem"

Klimaneutralität bis zum Jahr 2035

Auf dem Weg zu einer zirkulären Kunststoffproduktion hat Covestro am 1. März 2022 neue Klimaziele zur Reduktion seiner direkten Treibhausgasemissionen aus eigener Produktionstätigkeit (Scope 1) sowie der indirekten Treibhausgasemissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) kommuniziert. Der Konzern strebt an, klimaneutral zu werden und bis zum Jahr 2035 Netto-NullTreibhausgasemissionen * an allen umweltrelevanten Standorten zu erreichen. Das Unternehmen plant, die Scope-1- und -2-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2020 um 60% auf 2,2 Mio. t CO 2-Äquivalente zu senken. Langfristig will Covestro bis zu 100 % erneuerbare Energien wie Windkraft und Solarenergie sowie alternative Rohstoffe wie Biomasse, Abfall, CO 2 oder Wasserstoff innerhalb seiner Produktionsprozesse einsetzen. Zudem soll im Jahr 2023 ein Reduktionsziel für die langfristige Verringerung der indirekten Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette (Scope 3) definiert werden.

Siehe "Klimaneutralität"

* Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann verlängert

Der Aufsichtsrat hat im Juni 2022 den bis Mai 2023 laufenden Vertrag mit Dr. Markus Steilemann vorzeitig bis zum 31. Mai 2028 verlängert. Damit bleibt er weitere fünf Jahre Vorstandsvorsitzender der Covestro AG.

Dr. Markus Steilemann ist seit September 2015 Mitglied des Vorstands der Covestro AG und seit Juni 2018 dessen Vorsitzender. In seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender verantwortet er die Zentralfunktionen Strategy, Sustainability & Public Affairs, Group Innovation, Corporate Audit, Human Resources und Communications.

Neuer Technologievorstand ernannt

Der Aufsichtsrat hat Dr. Thorsten Dreier im November 2022 einstimmig zum neuen Technologievorstand der Covestro AG ernannt. Er übernimmt zum 1. Juli 2023 das Amt von Dr. Klaus Schäfer, der seinen ursprünglich zum Jahresende 2022 ausgelaufenen Vertrag um ein halbes Jahr verlängert hatte, um für Covestro die personelle Stabilität in einer angespannten energiepolitischen Marktsituation zu sichern. In seiner Rolle als Technologievorstand übernimmt Dr. Thorsten Dreier zukünftig die Verantwortung für die Unternehmensfunktionen Process Technology, Engineering, Group Health, Safety & Environment sowie Group Procurement.

Verkauf des Geschäfts der additiven Fertigung (Additive Manufacturing)

Covestro hat am 5. August 2022 eine Vereinbarung zum Verkauf seines Additive-Manufacturing-Geschäfts an den US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen Stratasys unterzeichnet. Der Verkaufspreis beläuft sich auf 43 Mio. € sowie eine zusätzliche Zahlung für bestimmte Vermögenswerte abzüglich übertragener Verbindlichkeiten. Darüber hinaus ist eine variable Earn-out-Zahlung vereinbart, welche vom Erreichen verschiedener Erfolgsparameter abhängt. Das Geschäft bietet Materiallösungen für gängige 3D-Druckverfahren im Polymer-Bereich. Das Portfolio des Additive-Manufacturing-Geschäfts umfasst dabei auch Produkte des im Jahr 2021 von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erworbenen Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials. Der Vollzug der Transaktion wird nun für das 2. Quartal 2023 erwartet.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen"

Finanzierungsmaßnahmen

Verlängerung der revolvierenden Kreditfazilität und Einrichtung des "Grünen Finanzierungsrahmens"

Für die im Jahr 2020 abgeschlossene syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren wurde im März 2022 die zweite von zwei vereinbarten Optionen zur Laufzeitverlängerung genutzt, um die Laufzeit um ein weiteres Jahr bis März 2027 zu verlängern. Sie stellt eine Back-up-Liquiditätsreserve dar und ist mit einem ESG-Rating verknüpft. Im Mai 2022 hat Covestro außerdem einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework) veröffentlicht. Dieser unterstützt die strategischen Ziele von Covestro und ermöglicht es, grüne Projekte mit grünen Finanzmitteln (wie z. B. Anleihen oder anderen Schuldtiteln) zu finanzieren. Covestro hat in diesem Zusammenhang am 8. November 2022 seine erste grüne Euro-Anleihe mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 500 Mio. € begeben. Die Anleihe mit einer Laufzeit von sechs Jahren bis November 2028 hat einen jährlichen Zinskupon von 4,75%.

Siehe "Finanzielle Steuerung"

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​investors/​debt/​green-financing-framework

Aktienrückkaufprogramm

Der Vorstand der Covestro AG hat am 28. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von ca. 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) und soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Die zurückgekauften Aktien sollen anschließend eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden. Der Rückkauf der Aktien startete im März 2022. Bis zum Ende des Jahres 2022 erwarb die Covestro AG in zwei Tranchen insgesamt 3.479.956 Aktien im Wert von 150 Mio. €.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​investors/​share-performance/​share-buyback

Auflage eines Euro Commercial Paper Programme (ECPP)

Am 26. August 2022 hat Covestro ein Euro Commercial Paper Programme (ECPP) mit einem potenziellen Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € aufgelegt, um flexibel Wertpapiere in verschiedenen Währungen und mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr begeben zu können. Im Rahmen des ECPP standen zum 31. Dezember 2022 keine Commercial Paper aus.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​investors/​debt/​euro-commercial-paper-program

Covestro platziert erfolgreich Schuldscheindarlehen

Covestro hat am 7. Oktober 2022 erstmals Schuldscheindarlehen begeben. Diese sind mit einem ESG-Rating verknüpft und wurden in Tranchen mit einer Laufzeit von drei, fünf und sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten emittiert. Die Ausgabe erfolgte sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Aufgrund der starken Nachfrage erreichten die Schuldscheindarlehen ein Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt ca. 650 Mio. € Gegenwert und lagen damit deutlich über dem ursprünglich angekündigten Ausgabevolumen in Höhe von 300 Mio. €. 100 Mio. € der fest zugesagten Schuldscheindarlehen werden erst im 1. Quartal 2023 ausgezahlt.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur Zielerreichung

Das Geschäftsjahr 2022 von Covestro war aufgrund der negativen Veränderungen im ökonomischen Umfeld sehr herausfordernd. Die Umsätze stiegen insbesondere aufgrund eines höheren Verkaufspreisniveaus um 13,0 % auf 17.968 Mio. € (Vorjahr: 15.903 Mio. €) und erreichten damit den höchsten Umsatzwert der Konzernhistorie. Die unterjährig stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise, welche nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden konnten, und eine Nachfrageschwäche infolge der sich global eintrübenden Konjunktur führten jedoch zu einem Rückgang des EBITDA um 47,6 % auf 1.617 Mio. € (Vorjahr: 3.085 Mio. €). Das Konzernergebnis wurde zudem im Geschäftsjahr durch Wertminderungen einzelner Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 463 Mio. € sowie durch Wertberichtigungen bzw. den Nichtansatz von latenten Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von 255 Mio. € belastet. Infolgedessen war das Konzernergebnis mit einem Wert in Höhe von - 272 Mio. € (Vorjahr:1.616 Mio. €) erstmals negativ. Der Free Operating Cash Flow belief sich auf 138 Mio. € (Vorjahr: 1.429 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen bedingt durch gesunkene Cashflows aus operativer Tätigkeit aufgrund des EBITDA-Rückgangs. Darüber hinaus ergab sich ein ROCE über WACC von - 5,0 %-Punkten (Vorjahr: 12,9 %-Punkte). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte aus einem signifikant niedrigeren Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) und einem gleichzeitig deutlich gestiegenen durchschnittlichen Capital Employed, vor allem aufgrund der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), im 2. Quartal 2021. Gleichzeitig lagen die Treibhausgasemissionen mit einem Wert in Höhe von 4,7 Mio. t CO 2-Äquivalenten deutlich unter dem Vorjahreswert von 5,2 Mio. t CO 2-Äquivalenten. Wesentlicher Grund hierfür war die Reduktion der Produktionstätigkeit und ein damit einhergehender verringerter Energiebedarf, insbesondere an Strom und Dampf.

Im Geschäftsbericht 2021 veröffentlichte der Covestro-Konzern eine Prognose für die Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2022. Aufgrund der Auswirkungen des russischen Kriegs gegen die Ukraine und der nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat Covestro die Prognose unterjährig am 2. Mai 2022 und am 29. Juli 2022 angepasst sowie am 25. Oktober 2022 konkretisiert.

Die erwartete Entwicklung aller steuerungsrelevanten Kennzahlen wurde angepasst. Nach einem ursprünglich erwarteten EBITDA zwischen 2.500 Mio. € und 3.000 Mio. € ging der Covestro-Konzern zuletzt von einem EBITDA zwischen 1.700 Mio. € und 1.800 Mio. € aus. Der Covestro-Konzern erwartete anfänglich einen FOCF zwischen 1.000 Mio. € und 1.500 Mio. € und ging zuletzt im Oktober 2022 für das Gesamtjahr von einem Wert zwischen 0 Mio. € und 100 Mio. € aus. Die ursprüngliche Prognose für den ROCE über WACC in Höhe von 5 % bis 9 % wurde zuletzt auf - 2 % bis - 1 % angepasst. Für die Treibhausgasemissionen hat der Covestro-Konzern ursprünglich einen Wert zwischen 5,6 Mio. t CO 2-Äquivalenten und 6,1 Mio. t CO 2-Äquivalenten erwartet. Im Oktober 2022 ging man von einem Wert zwischen 5,0 Mio. t CO 2-Äquivalenten und 5,4 Mio. t CO 2-Äquivalenten aus.

Covestro hat die ursprünglich im Geschäftsbericht 2021 ausgegebene Prognose für seine finanziellen Steuerungskennzahlen nicht erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr sank das EBITDA auf 1.617 Mio. € (Vorjahr: 3.085 Mio. €), vor allem bedingt durch deutlich niedrigere Margen. Insbesondere durch das gesunkene EBITDA verringerte sich auch der Free Operating Cash Flow (FOCF) und erreichte einen Wert in Höhe von 138 Mio. € (Vorjahr: 1.429 Mio. €). Für den ROCE über WACC ergab sich ein Wert in Höhe von - 5,0 %-Punkten (Vorjahr: 12,9 %-Punkte). Die Prognose für die nichtfinanzielle Steuerungskennzahl zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wurde übertroffen. Die Treibhausgasemissionen lagen mit einem Wert in Höhe von 4,7 Mio. t CO 2-Äquivalenten deutlich unter der erwarteten Bandbreite.

Im Hinblick auf die letztmalig angepasste Prognose vom Oktober 2022 lagen das EBITDA und der ROCE über WACC unter den kommunizierten Bandbreiten. Der FOCF und die Treibhausgasemissionen haben sich hingegen besser als zuletzt erwartet entwickelt. Aufgrund möglicherweise abweichender Kapitalmarkterwartungen entschied sich Covestro am 13. Januar 2023, vorläufige Ergebnisse zu berichten.

Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2022

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2021 Prognose 2022 1 Angepasste Prognose 2022 2 Zielerreichung 2022
EBITDA 3 3.085 Mio. € Zwischen 2.500 Mio. € und 3.000 Mio. € Zwischen 1.700 Mio. € und 1.800 Mio. € 1.617 Mio. €
Free Operating Cash Flow 4 1.429 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.500 Mio. € Zwischen 0 Mio. € und 100 Mio. € 138 Mio. €
ROCE über WACC 5, 6 12,9 %-Punkte Zwischen 5 %-Punkten und 9 %-Punkten Zwischen - 2 %-Punkten und - 1 %-Punkt - 5,0 %-Punkte
Treibhausgasemissionen 7 (CO 2-Äquivalente) 5,2 Mio. t Zwischen 5,6 Mio. t und 6,1 Mio. t Zwischen 5,0 Mio. t und 5,4 Mio. t 4,7 Mio. t

1 Veröffentlicht am 1. März 2022 (Geschäftsbericht 2021)
2 Veröffentlicht am 25. Oktober 2022 (Quartalsmitteilung zum 30. September 2022)
3 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
4 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
5 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis vom EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird seit dem Jahr 2022 ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % (bisher: effektiver Steuersatz) mit dem EBIT multipliziert.
6 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2022 wurde ein Wert in Höhe von 7,0 % berücksichtigt (2021: 6,6 %).
7 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Covestro-Konzern

Kennzahlen Covestro-Konzern

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4. Quartal 2021 4. Quartal 2022 Veränderung 2021 2022 Veränderung
Umsatzerlöse 4.338 Mio. € 3.964 Mio. € - 8,6 % 15.903 Mio. € 17.968 Mio. € 13,0 %
Umsatzveränderung            
Menge - 0,2 % - 13,2 %   6,5 % - 5,0 %  
Preis 31,6 % 0,8 %   34,7 % 10,1 %  
Währung 3,8 % 3,8 %   - 0,8 % 5,9 %  
Portfolio 9,1 % 0,0 %   8,1 % 2,0 %  
EBITDA 1 663 Mio. € - 38 Mio. € . 3.085 Mio. € 1.617 Mio. € - 47,6 %
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 218 Mio. € 657 Mio. € 201,4 % 823 Mio. € 1.350 Mio. € 64,0 %
EBIT 2 445 Mio. € - 695 Mio. € . 2.262 Mio. € 267 Mio. € - 88,2 %
Finanzergebnis - 10 Mio. € - 25 Mio. € 150,0 % - 77 Mio. € - 137 Mio. € 77,9 %
Konzernergebnis 3 302 Mio. € - 899 Mio. € . 1.616 Mio. € - 272 Mio. € .
Cashflows aus operativer Tätigkeit 4 648 Mio. € 839 Mio. € 29,5 % 2.193 Mio. € 970 Mio. € - 55,8 %
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle 292 Mio. € 289 Mio. € - 1,0 % 764 Mio. € 832 Mio. € 8,9 %
Vermögenswerte            
Free Operating Cash Flow 5 356 Mio. € 550 Mio. € 54,5 % 1.429 Mio. € 138 Mio. € - 90,3 %
Nettofinanzverschuldung 6       1.405 Mio. € 2.434 Mio. € 73,2 %
Return on Capital Employed (ROCE) 7       19,5 % 2,0 %  
Weighted Average Cost of Capital (WACC) 8       6,6 % 7,0 %  
ROCE über WACC 7, 8       12,9 %-Punkte - 5,0 %-Punkte  

1 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
2 Earnings before Interest and Taxes (EBIT): Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern
3 Konzernergebnis: das auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern
4 Cashflows aus operativer Tätigkeit: entsprechen den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach IAS 7 (Statement of Cash Flows)
5 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
6 Jeweils zum Stichtag am 31. Dezember
7 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis vom EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird seit dem Jahr 2022 ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % (bisher: effektiver Steuersatz) mit dem EBIT multipliziert.
8 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt.

Ertragslage

Covestro-Konzern

Umsatzerlöse pro Quartal

in Mio. €

Covestro-Konzern

EBITDA pro Quartal

in Mio. €

Umsatz

Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2022 um 13,0 % auf 17.968 Mio. € (Vorjahr: 15.903 Mio. €) und erreichte damit den höchsten Umsatzwert der Konzernhistorie. Dies war im Wesentlichen bedingt durch ein deutlich höheres Verkaufspreisniveau, das sich mit 10,1 % positiv auf den Umsatz auswirkte. Des Weiteren hatte die Entwicklung der Wechselkurse einen positiven Effekt in Höhe von 5,9 % auf den Umsatz. Die Veränderung des Portfolios resultierte aus der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), im 2. Quartal 2021 und wirkte sich mit 2,0% umsatzerhöhend aus. Demgegenüber hatte die Entwicklung der insgesamt abgesetzten Mengen einen negativen Effekt in Höhe von 5,0 % auf den Umsatz.

Beide Segmente verzeichneten im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatzanstieg. So erhöhte sich der Umsatz bei Performance Materials um 11,7 % auf 9.095 Mio. € (Vorjahr: 8.142 Mio. €) und bei Solutions & Specialties um 13,3 % auf 8.558 Mio. € (Vorjahr: 7.554 Mio. €).

In der Region EMLA stieg der Umsatz um 10,5 % auf 7.600 Mio. € (Vorjahr: 6.876 Mio. €), in der Region NA um 30,6 % auf 4.639 Mio. € (Vorjahr: 3.553 Mio. €) und in der Region APAC um 4,7 % auf 5.729 Mio. € (Vorjahr: 5.474 Mio. €).

Umsatzerlöse nach Segmenten und Regionen

in Mio. €, Vorjahreswerte in Klammern

1 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika
2 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
3 APAC: Region Asien-Pazifik

EBIT

Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Veränderung
in %
Umsatzerlöse 15.903 17.968 13,0
Herstellungskosten - 11.475 - 15.404 34,2
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.428 2.564 - 42,1
Vertriebskosten - 1.428 - 1.604 12,3
Forschungs- und Entwicklungskosten - 341 - 361 5,9
Allgemeine Verwaltungskosten - 415 - 353 - 14,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) und Erträge (+) 18 21 16,7
EBIT 2.262 267 - 88,2
Finanzergebnis - 77 - 137 77,9
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.185 130 - 94,1
Ertragsteuern - 566 - 411 - 27,4
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.619 - 281 .
auf nicht beherrschende Anteile entfallend 3 - 9 .
auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 1.616 - 272 .

Die Herstellungskosten stiegen - vor allem aufgrund höherer Rohstoff- und Energiekosten sowie Wertminderungen auf Sachanlagen - um 34,2 % auf 15.404 Mio. € (Vorjahr: 11.475 Mio. €), wodurch der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz auf 85,7 % stieg (Vorjahr: 72,2 %).

Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um 42,1 % auf 2.564 Mio. € (Vorjahr: 4.428 Mio. €). Treiber hierfür waren der vorgenannte Anstieg der Rohstoff- und Energiekosten, die nur teilweise an die Kunden weitergegeben werden konnten, die zuvor genannten Wertminderungen sowie ein Rückgang der insgesamt abgesetzten Mengen. Das gestiegene Verkaufspreisniveau und positive Effekte aus den Wechselkursveränderungen wirkten sich hingegen ergebniserhöhend aus.

Die Vertriebskosten stiegen um 12,3 % auf 1.604 Mio. € (Vorjahr: 1.428 Mio. €), hierin waren im Berichtsjahr Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte enthalten. Im Verhältnis zum Umsatz ergab sich ein Vertriebskostenanteil in Höhe von 8,9 % (Vorjahr: 9,0 %). Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) erhöhten sich um 5,9 % auf 361 Mio. € (Vorjahr: 341 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz ergab sich damit eine F&E-Quote in Höhe von 2,0 % (Vorjahr: 2,1 %). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten einen Rückgang in Höhe von 14,9 % auf 353 Mio. € (Vorjahr: 415 Mio. €), womit sich ein Verwaltungskostenanteil am Umsatz in Höhe von 2,0 % (Vorjahr: 2,6 %) ergab.

Geringere Rückstellungen für die variable Vergütung hatten einen ergebniserhöhenden Effekt in Höhe von 472 Mio. €. Ebenso positiv auf das Ergebnis wirkten sich erhaltene Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China in Höhe von 71 Mio. € aus. Im Zusammenhang mit der RFM-Übernahme hatten im Vorjahresvergleich niedrigere Einmalaufwendungen sowie höhere positive Synergieeffekte, insbesondere durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Beschaffungsaktivitäten, einen positiven Effekt auf das Ergebnis jeweils im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 21 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €), obwohl hierin Wertminderungen auf erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte enthalten waren.

Das EBIT verzeichnete einen Rückgang um 88,2 % auf 267 Mio. € (Vorjahr: 2.262 Mio. €). Die EBIT-Marge sank auf 1,5 % (Vorjahr: 14,2 %).

EBITDA

Ermittlung des EBITDA

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
EBIT 2.262 267
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 823 1.350
EBITDA 3.085 1.617

Im Geschäftsjahr 2022 stiegen die Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen um 64 % auf 1.350 Mio. € (Vorjahr: 823 Mio. €), davon entfielen 1.194 Mio. € (Vorjahr: 760 Mio. €) auf Sachanlagen und 156 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte. Darin enthalten waren Wertminderungen in Höhe von 463 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Die Wertminderungen wurden im Wesentlichen im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen aufgrund der verschlechterten Geschäftsaussichten infolge der Energiekrise und des Nachfragerückgangs erfasst.

Das EBITDA sank im Gesamtjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 47,6 % auf 1.617 Mio. € (Vorjahr: 3.085 Mio. €). Dies resultierte aus dem Rückgang des EBITDA im Segment Performance Materials um 63,0% auf 951 Mio. € (Vorjahr: 2.572 Mio. €). Das Segment Solutions & Specialties verzeichnete hingegen einen Anstieg des EBITDA um 9,9 % auf 825 Mio. € (Vorjahr: 751 Mio. €).

Konzernergebnis

Im Geschäftsjahr betrug das Finanzergebnis - 137 Mio. € (Vorjahr: - 77 Mio. €), wovon das Zinsergebnis in Höhe von - 61 Mio. € (Vorjahr: - 41 Mio. €) ein wesentlicher Bestandteil ist. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses sank das Ergebnis vor Ertragsteuern auf 130 Mio. € (Vorjahr: 2.185 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand belief sich im Berichtsjahr auf 411 Mio. € (Vorjahr: 566 Mio. €). Einer ergebnisbedingten Reduzierung standen Aufwendungen aus Wertberichtigungen bzw. dem Nichtansatz latenter Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von 255 Mio. € gegenüber. Nach Ertragsteuern und nicht beherrschenden Anteilen ergab sich somit ein Konzernergebnis in Höhe von - 272 Mio. € (Vorjahr: 1.616 Mio. €).

Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC)

Ermittlung des ROCE über WACC

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2021 2022 1
EBIT in Mio. € 2.262 267
Kalkulatorischer Steuersatz 2 in % 25,9 25,0
Kalkulatorische Ertragsteuern 3 in Mio. € 586 67
Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) in Mio. € 1.676 200
Durchschnittliches Capital Employed in Mio. € 8.598 9.785
ROCE in % 19,5 2,0
Weighted Average Cost of Capital (WACC) in % 6,6 7,0
ROCE über WACC in %-Punkten 12,9 - 5,0

1 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz). Für das Jahr 2022 ergäben sich bei Verwendung des effektiven Steuersatzes in Höhe von 316,2 % kalkulatorische Ertragsteuern in Höhe von 844 Mio. €, woraus sich ein NOPAT in Höhe von - 577 Mio. € ableitet. Daraus folgt ein ROCE in Höhe von - 5,9 % und ein ROCE über WACC in Höhe von - 12,9 %-Punkten.
2 Der effektive Steuersatz (angewendet auf das Vorjahr) ist im Konzernanhang, Anhangangabe 11 "Steuern", dargestellt.
3 Die kalkulatorischen Ertragsteuern zur Berechnung des NOPAT ergeben sich als Produkt aus der Multiplikation des EBIT mit dem kalkulatorischen Steuersatz.

Für den Covestro-Konzern ergab sich ein NOPAT in Höhe von 200 Mio. € (Vorjahr: 1.676 Mio. €) und ein durchschnittliches Capital Employed in Höhe von 9.785 Mio. € (Vorjahr: 8.598 Mio. €). Daraus resultierte ein ROCE in Höhe von 2,0 % (Vorjahr: 19,5 %), der deutlich unter dem gestiegenen WACC in Höhe von 7,0 % (Vorjahr: 6,6 %) lag.

Weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen unter "Steuerungskennzahlen"

Ermittlung des durchschnittlichen Capital Employed

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31.12.2020
in Mio. €
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwerte 255 757 729
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 109 706 603
Sachanlagen 5.175 6.032 5.801
Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 173 172 185
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 1 5 6 3
Sonstige Forderungen 2 309 447 470
Aktive latente Steuern 3 253 301 277
Vorräte 1.663 2.914 2.814
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.593 2.343 2.011
Ertragsteuererstattungsansprüche 55 128 115
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 4 36 - 18
Brutto Capital Employed 9.626 13.806 13.026
Andere Rückstellungen 5 - 360 - 843 - 349
Sonstige Verbindlichkeiten 6 - 269 - 333 - 394
Passive latente Steuern 7 - 177 - 293 - 307
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 1.241 - 2.214 - 2.016
Ertragsteuerverbindlichkeiten - 162 - 337 - 175
Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 8 - 7 - - 2
Capital Employed 7.410 9.786 9.783
Durchschnittliches Capital Employed 7.475 8.598 9.785

1 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte wurden um nichtoperative Vermögenswerte bereinigt.
2 Sonstige Forderungen wurden um nichtoperative und finanzielle Forderungen bereinigt.
3 Aktive latente Steuern wurden um erfolgsneutrale latente Steuern aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnliche Verpflichtungen bereinigt.
4 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wurden um nichtoperative und finanzielle Vermögenswerte bereinigt.
5 Andere Rückstellungen wurden um Rückstellungen für Zinszahlungen bereinigt.
6 Sonstige Verbindlichkeiten wurden um nichtoperative und finanzielle Verbindlichkeiten bereinigt.
7 Passive latente Steuern wurden um erfolgsneutrale latente Steuerverbindlichkeiten aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnliche Verpflichtungen bereinigt.
8 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten wurden um nichtoperative und finanzielle
Verbindlichkeiten bereinigt.

Finanzlage

Kapitalflussrechnung

Kapitalflussrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)

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4. Quartal 2021
in Mio. €
4. Quartal 2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
EBITDA 663 - 38 3.085 1.617
Gezahlte Ertragsteuern - 237 - 92 - 546 - 538
Veränderung Pensionsrückstellungen 1 36 31 54
Gewinne (-) /​ Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 1 - 3 - 3 - 3
Veränderung Working Capital /​ Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge 220 936 - 374 - 160
Cashflows aus operativer Tätigkeit 648 839 2.193 970
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 292 - 289 - 764 - 832
Free Operating Cash Flow 356 550 1.429 138
Cashflows aus investiver Tätigkeit - 498 - 407 - 1.995 - 477
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit - 2 492 - 965 64
Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit 148 924 - 767 557
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 496 292 1.404 649
Veränderung aus Wechselkursänderungen 5 - 18 12 - 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 649 1.198 649 1.198

Cashflows aus operativer Tätigkeit /​ Free Operating Cash Flow

Die Cashflows aus operativer Tätigkeit beliefen sich auf 970 Mio. € (Vorjahr: 2.193 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür war das deutlich geringere EBITDA. Diesem stand eine geringere Mittelbindung im Working Capital gegenüber. Gesunkene Cashflows aus operativer Tätigkeit sowie gestiegene Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 832 Mio. € (Vorjahr: 764 Mio. €) führten zu einer Reduzierung des Free Operating Cash Flow auf 138 Mio. € (Vorjahr: 1.429 Mio. €).

Weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen unter "Steuerungssystem"

Cashflows aus investiver Tätigkeit

Im Geschäftsjahr 2022 sind im Rahmen der investiven Tätigkeit insgesamt 477 Mio. € (Vorjahr: 1.995 Mio. €) abgeflossen, wobei das Vorjahr insbesondere durch die Nettokaufpreiszahlungen für die Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), in Höhe von 1.469 Mio. € geprägt war. Zu den Mittelabflüssen im Jahr 2022 trugen insbesondere die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 832 Mio. € (Vorjahr: 764 Mio. €) sowie für langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 124 Mio. € bei. Dem standen erhaltene Mittelzuflüsse insbesondere aus Nettorückzahlungen für kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 372 Mio. € sowie der Nettoverkauf von Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 65 Mio. € gegenüber.

In beiden Segmenten wurde im Geschäftsjahr 2022 in die Instandhaltung und Optimierung bestehender Anlagen sowie in neue Kapazitäten investiert. Im Segment Performance Materials wurde - wie schon im Geschäftsjahr 2021 - der Bau der eigenen Chlorproduktionsanlage am Standort Tarragona (Spanien) weiter vorangetrieben, bei der energiesparende Technologien zum Einsatz kommen. Daneben wurde am Standort in Antwerpen (Belgien) zur Kapazitätserweiterung in den Ausbau der Produktion von Anilin, einem Vorprodukt von Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI), investiert. An den Standorten Baytown, Texas (USA), und Shanghai (China) wurden außerdem Investitionen vorgenommen, die die Wartung der Anlagen bzw. den Einbau neuer Katalysatoren umfassen. Strategisch relevante Investitionen im Segment Solutions & Specialties sind der Bau einer Anlage für mechanisches Recycling von Polycarbonaten am Standort Shanghai (China) und die Kapazitätserweiterung für Vorprodukte der Produktgruppe Vulkollan® am Standort in Map Ta Phut (Thailand).

Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Performance Materials 488 547
Solutions & Specialties 273 277
Sonstige /​ Konsolidierung 3 8
Covestro-Konzern 764 832

Cashflows aus Finanzierungstätigkeit

Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit sind dem Covestro-Konzern im Geschäftsjahr 2022 64 Mio. € (Vorjahr: Mittelabflüsse in Höhe von 965 Mio. €) zugeflossen. Mittelzuflüsse resultierten aus der erfolgreichen Platzierung der Schuldscheindarlehen im Oktober 2022 in Höhe von ca. 550 Mio. € sowie aus der Ausgabe einer Anleihe in Höhe von 500 Mio. €, die auf Basis des im Jahr 2022 veröffentlichten "Grünen Finanzierungsrahmens" begeben wurde. Darüber hinaus führte eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 75 Mio. € zu weiteren Mittelzuflüssen.

Dem gegenüber standen Mittelabflüsse durch die Dividendenzahlungen in Höhe von 654 Mio. €, wovon 651 Mio. € auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfielen. Weiterhin führten Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 160 Mio. €, der Rückkauf von 3.479.956 eigenen Aktien mit einem Wert von 150 Mio. € im Rahmen des angekündigten Aktienrückkaufprogramms sowie Zinsauszahlungen in Höhe von 131 Mio. € zu weiteren Mittelabflüssen.

Nettofinanzverschuldung

Nettofinanzverschuldung

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Anleihen 1.492 1.988
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 922
Leasingverbindlichkeiten 761 746
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 11 32
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 1
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten - 34 - 42
Finanzverschuldung 2.507 3.647
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 649 - 1.198
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 453 - 15
Nettofinanzverschuldung 1.405 2.434

Die Finanzverschuldung des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um 1.140 Mio. € auf 3.647 Mio. € (Vorjahr: 2.507 Mio. €). Dazu trugen neben der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 647 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund der Ausgabe der Schuldscheindarlehen sowie der Nettokreditaufnahme in Höhe von 75 Mio. €, auch die Ausgabe der Anleihe auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" in Höhe von 500 Mio. € bei.

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2021 um 549 Mio. € auf 1.198 Mio. €. Der Anstieg ergab sich im Wesentlichen aus positiven Cashflows aus operativer Tätigkeit in Höhe von 970 Mio. €, Mittelzuflüssen aus der Ausgabe der Schuldscheindarlehen im Gegenwert von ca. 550 Mio. €, der Anleihe auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" in Höhe von 500 Mio. €, den Nettorückzahlungen für kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 372 Mio. €, der Nettokreditaufnahme in Höhe von 75 Mio. € sowie dem Nettoverkauf von Geldmarktfondsanteilen in Höhe von 65 Mio. €. Den positiven Auswirkungen auf den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gegenüber standen vor allem die Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 832 Mio. € sowie die Dividendenzahlungen in Höhe von 654 Mio. €. Gleichzeitig führten die Nettorückzahlungen für kurzfristige Bankeinlagen sowie der Nettoverkauf von Geldmarktfondsanteilen zu einem Rückgang der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um 438 Mio. €.

Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2022 somit um 1.029 Mio. € auf 2.434 Mio. € (Vorjahr: 1.405 Mio. €).

Finanzielle Steuerung

Wesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung des Covestro-Konzerns erfolgt zentral durch die Covestro AG.

Die Covestro AG verfügt über ein Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. € und damit über die Möglichkeit einer flexiblen Finanzierung am Fremdkapitalmarkt. Durch das Programm ist die Covestro AG in der Lage, fest und variabel verzinsliche Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten zu begeben und auch Privatplatzierungen vorzunehmen. Im Rahmen des Anleihenrahmenprogramms wurden von der Covestro AG mehrere Anleihen erfolgreich platziert. Die im März 2016 platzierte ausstehende Euro-Anleihe ist eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €). Die im Juni 2020 platzierten weiteren Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € sind festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375%, Volumen 500 Mio. €). Alle ausstehenden Anleihen sind mit einem Baa2-Rating mit stabilem Ausblick durch die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), bewertet.

Darüber hinaus hat Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework) veröffentlicht. Dieser ermöglicht u. a. die Ausgabe von sogenannten grünen Anleihen (Green Bonds) oder anderen Schuldtiteln, deren Mittelverwendung an nachhaltige Investitionen gebunden ist, mit denen wir bspw. Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt (re-)finanzieren können. Die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den Green Bond Principles der International Capital Markets Association (ICMA) wurde durch die unabhängige ESG-Ratingagentur ISS ESG bestätigt. Im November 2022 wurde auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75%, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission soll dazu genutzt werden, nachhaltige Projekte zu finanzieren, die auf die Kreislaufwirtschaft einzahlen und bspw. aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen stammen.

Zusätzlich hat Covestro am 7. Oktober 2022 erstmals Schuldscheindarlehen begeben. Diese sind mit einem ESG-Rating verknüpft und wurden in Tranchen mit einer Laufzeit von drei, fünf und sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten emittiert. Die Ausgabe erfolgte sowohl in US-Dollar als auch in Euro.

Aufgrund der starken Nachfrage erreichten die Schuldscheindarlehen ein Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt ca. 650 Mio. € Gegenwert und lagen damit deutlich über dem ursprünglich angekündigten Ausgabevolumen in Höhe von 300 Mio. €. 100 Mio. € der fest zugesagten Schuldscheindarlehen werden erst im 1. Quartal 2023 ausgezahlt. Auch die Schuldscheindarlehen sind mit einem ESG-Rating verknüpft.

Die Covestro AG hat außerdem im Jahr 2020 eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. Diese enthielt zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr und stellt eine Back-up-Liquiditätsreserve dar. Eine Option zur Laufzeitverlängerung wurde im März 2021 genutzt, um die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2026 zu verlängern. Mithilfe der zweiten der zwei vereinbarten Optionen wurde im März 2022 die Laufzeit um ein weiteres Jahr bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus. Zum 31. Dezember 2022 war die syndizierte Kreditfazilität ungenutzt.

Am 26. August 2022 hat Covestro zusätzlich ein Euro Commercial Paper Programme (ECPP) mit einem potenziellen Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € aufgelegt, um flexibel Wertpapiere in verschiedenen Währungen und mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr begeben zu können. Im Rahmen des ECCP standen zum 31. Dezember 2022 keine Commercial Paper aus.

Die Ratingagentur Moody's Investors Service bestätigte am 10. Mai 2022 das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 und einen stabilen Ausblick für die Covestro AG als Unternehmen. Covestro beabsichtigt auch in Zukunft, Finanzierungstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen.

Der Covestro-Konzern verfolgt eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen.

Als international tätiges Unternehmen ist Covestro finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden u. a. derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken sowie Erläuterungen finden sich im Chancen- und Risikobericht von Covestro.

Siehe "Chancen- und Risikobericht" und Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und

Angaben zu Derivaten"

Vermögenslage

Bilanz Covestro-Konzern (Kurzfassung)

scrollen
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 8.610 7.916
Kurzfristige Vermögenswerte 6.961 6.669
Gesamtvermögen 15.571 14.585
Eigenkapital 7.762 7.122
Langfristiges Fremdkapital 4.203 4.408
Kurzfristiges Fremdkapital 3.606 3.055
Fremdkapital 7.809 7.463
Gesamtkapital 15.571 14.585

Im Vergleich zum 31. Dezember 2021 verminderte sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 um 986 Mio. € auf 14.585 Mio. € (Vorjahr: 15.571 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 694 Mio. € auf 7.916 Mio. € (Vorjahr: 8.610 Mio. €) und hatten einen Anteil von 54,3 % (Vorjahr: 55,3 %) am Gesamtvermögen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Wertberichtigung latenter Steuerforderungen sowie auf geringere Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen. Hier wirkten sich insbesondere die im Geschäftsjahr erfassten Wertminderungen im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen aus.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 292 Mio. € auf 6.669 Mio. € (Vorjahr: 6.961 Mio. €) und hatten damit einen Anteil von 45,7 % (Vorjahr: 44,7 %) an der Bilanzsumme. Diese Veränderung ist vor allem auf gesunkene kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte zurückzuführen, während sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Vorjahr erhöhte.

Bilanzstruktur Covestro-Konzern

Das Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2022 um 640 Mio. € auf 7.122 Mio. € (Vorjahr: 7.762 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 48,8 % (Vorjahr: 49,8 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2021, das Ergebnis nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2022 sowie den Erwerb eigener Aktien zurückzuführen. Eigenkapitalerhöhend wirkte sich dagegen insbesondere die Neubewertung der Nettopensionsverpflichtungen aus.

Das langfristige Fremdkapital erhöhte sich zum Stichtag um 205 Mio. € auf 4.408 Mio. € (Vorjahr: 4.203 Mio. €) und hatte einen Anteil von 30,3 % (Vorjahr: 27,0 %) am Gesamtkapital bzw. von 59,1 % (Vorjahr: 53,8 %) am Fremdkapital. Dies ist vor allem auf die Erhöhung langfristiger Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Geringere Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hatten einen gegenläufigen Effekt.

Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.199 486
Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen - 4 - 56
Nettoverpflichtung 1.195 430

Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen als Saldo von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Vermögenswerten aus überdotierten Pensionsplänen sank im Berichtsjahr um 765 Mio. € auf 430 Mio. € (Vorjahr: 1.195 Mio. €). Ursächlich dafür sind insbesondere versicherungsmathematische Gewinne aufgrund der Erhöhung des Diskontierungssatzes in Deutschland und den USA, wohingegen sich versicherungsmathematische Verluste aus Planvermögen gegenläufig auswirkten.

Das kurzfristige Fremdkapital verringerte sich um 551 Mio. € auf 3.055 Mio. € (Vorjahr: 3.606 Mio. €) und hatte damit einen Anteil von 20,9 % (Vorjahr: 23,2 %) am Gesamtkapital bzw. von 40,9 % (Vorjahr: 46,2 %) am Fremdkapital. Dieser Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus geringeren Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Gegenläufig wirkten sich gestiegene kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus.

Entwicklung der Segmente

Performance Materials

Kennzahlen Performance Materials

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4. Quartal 2021 4. Quartal 2022 Veränderung 2021 2022 Veränderung
Umsatzerlöse (extern) 2.259 Mio. € 1.916 Mio. € - 15,2 % 8.142 Mio. € 9.095 Mio. € 11,7 %
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 696 Mio. € 644 Mio. € - 7,5 % 2.608 Mio. € 2.967 Mio. € 13,8 %
Umsatzerlöse (gesamt) 2.955 Mio. € 2.560 Mio. € - 13,4 % 10.750 Mio. € 12.062 Mio. € 12,2 %
Umsatzveränderung (extern)            
Menge 0,5 % - 17,5 %   1,6 % - 5,0 %  
Preis 37,6 % - 1,3 %   48,1 % 10,9 %  
Währung 3,6 % 3,6 %   - 0,8 % 5,8 %  
Portfolio 0,0 % 0,0 %   0,0 % 0,0 %  
Umsatzerlöse nach Regionen (extern)            
EMLA 1.039 Mio. € 785 Mio. € - 24,4 % 3.878 Mio. € 4.152 Mio. € 7,1 %
NA 582 Mio. € 516 Mio. € - 11,3 % 1.926 Mio. € 2.447 Mio. € 27,1 %
APAC 638 Mio. € 615 Mio. € - 3,6 % 2.338 Mio. € 2.496 Mio. € 6,8 %
EBITDA 2 590 Mio. € - 89 Mio. € . 2.572 Mio. € 951 Mio. € - 63,0 %
EBIT 2 445 Mio. € - 600 Mio. € . 2.003 Mio. € - 28 Mio. € .
Cashflows aus operativer Tätigkeit 3 665 Mio. € 563 Mio. € - 15,3 % 1.875 Mio. € 1.091 Mio. € - 41,8 %
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle 168 Mio. € 187 Mio. € 11,3 % 488 Mio. € 547 Mio. € 12,1 %
Vermögenswerte            
Free Operating Cash Flow 3 497 Mio. € 376 Mio. € - 24,3 % 1.387 Mio. € 544 Mio. € - 60,8 %

1 In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Werte auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Für Zwecke der Vergleichbarkeit sind die Segmentdaten auf einheitlicher Basis dargestellt.
2 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
3 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente verwendet (Vorjahr: erwarteter effektiver Steuersatz), siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung".

Der Umsatz von Performance Materials stieg im Geschäftsjahr 2022 um 11,7 % auf 9.095 Mio. € (Vorjahr: 8.142 Mio. €). Dazu trugen sowohl ein Anstieg des Verkaufspreisniveaus mit 10,9 % als auch die Entwicklung der Wechselkurse mit 5,8% bei. Ein Rückgang der abgesetzten Mengen, vor allem aufgrund einer abgeschwächten Nachfrage, hatte hingegen einen umsatzmindernden Effekt in Höhe von 5,0 %.

In der Region EMLA erhöhte sich der Umsatz um 7,1 % auf 4.152 Mio. € (Vorjahr: 3.878 Mio. €). Treiber hierfür waren gestiegene durchschnittliche Verkaufspreise, die einen signifikant umsatzerhöhenden Effekt hatten. Hingegen wirkten sich gesunkene Absatzmengen deutlich umsatzmindernd aus. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region NA wuchs um 27,1 % auf 2.447 Mio. € (Vorjahr: 1.926 Mio. €). Die Wechselkursveränderungen und ein Anstieg des Verkaufpreisniveaus wirkten sich jeweils signifikant positiv auf den Umsatz aus. Die Entwicklung der abgesetzten Mengen blieb in Summe umsatzneutral. In der Region APAC stieg der Umsatz um 6,8 % auf 2.496 Mio. € (Vorjahr: 2.338 Mio. €). Die Entwicklung der Wechselkurse hatte einen deutlich umsatzerhöhenden Effekt. Gleichzeitig wirkte sich eine Ausweitung der Absatzmengen leicht positiv auf den Umsatz aus. Dem gegenüber hatte ein Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise einen geringfügig umsatzmindernden Effekt.

Performance Materials

Umsatzerlöse pro Quartal

in Mio. €

Performance Materials EBITDA pro Quartal

in Mio. €

Das EBITDA von Performance Materials sank gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 63,0 % auf 951 Mio. € (Vorjahr: 2.572 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren gesunkene Margen, da höhere Verkaufspreise gestiegene Rohstoff- und Energiepreise nur in geringem Maße kompensieren konnten. Diese Entwicklung ist insbesondere durch die sich vor allem in Europa auswirkende Energiekrise bedingt. Gleichzeitig hatte auch ein Rückgang der Absatzmengen einen ergebnismindernden Effekt. Demgegenüber wirkten sich geringere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung sowie die Wechselkursveränderungen jeweils positiv auf das Ergebnis aus.

Das EBIT reduzierte sich auf - 28 Mio. € (Vorjahr: 2.003 Mio. €), insbesondere bedingt durch einen Rückgang des EBITDA. Weiterhin war das EBIT von Performance Materials in diesem Jahr durch Wertminderungen in Höhe von 387 Mio. €, im Wesentlichen im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen, belastet.

Der Free Operating Cash Flow verringerte sich um 60,8 % auf 544 Mio. € (Vorjahr: 1.387 Mio. €). Dies ist insbesondere auf das niedrigere EBITDA zurückzuführen. Die Veränderung des Working Capital wirkte sich hingegen positiv auf den Free Operating Cash Flow aus. Dabei standen einer Mittelbindung im Vorjahr Mittelfreisetzungen im aktuellen Jahr gegenüber, die sich insbesondere aus den Vorräten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergaben.

Solutions & Specialties

Kennzahlen Solutions & Specialties

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4. Quartal 2021 4. Quartal 2022 Veränderung 2021 2022 Veränderung
Umsatzerlöse (extern) 2.005 Mio. € 1.975 Mio. € - 1,5 % 7.554 Mio. € 8.558 Mio. € 13,3 %
Umsatzerlöse zwischen den 8 Mio. € 7 Mio. € - 12,5 % 27 Mio. € 35 Mio. € 29,6 %
Segmenten 1            
Umsatzerlöse (gesamt) 2.013 Mio. € 1.982 Mio. € - 1,5 % 7.581 Mio. € 8.593 Mio. € 13,3 %
Umsatzveränderung (extern)            
Menge - 3,4 % - 8,9 %   11,8 % - 6,3 %  
Preis 25,6 % 3,3 %   21,3 % 9,4 %  
Währung 4,1 % 4,1 %   - 0,9 % 6,0 %  
Portfolio 19,9 % 0,0 %   17,1 % 4,2 %  
Umsatzerlöse nach Regionen (extern)            
EMLA 722 Mio. € 676 Mio. € - 6,4 % 2.835 Mio. € 3.198 Mio. € 12,8 %
NA 457 Mio. € 533 Mio. € 16,6 % 1.594 Mio. € 2.140 Mio. € 34,3 %
APAC 826 Mio. € 766 Mio. € - 7,3 % 3.125 Mio. € 3.220 Mio. € 3,0 %
EBITDA2, 3 112 Mio. € 108 Mio. € - 3,6 % 751 Mio. € 825 Mio. € 9,9 %
EBIT2, 3 41 Mio. € - 37 Mio. € . 503 Mio. € 461 Mio. € - 8,3 %
Cashflows aus operativer Tätigkeit3, 4 175 Mio. € 514 Mio. € 193,7 % 418 Mio. € 472 Mio. € 12,9 %
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle 122 Mio. € 99 Mio. € - 18,9 % 273 Mio. € 277 Mio. € 1,5 %
Vermögenswerte            
Free Operating Cash Flow 3 53 Mio. € 415 Mio. € 683,0 % 145 Mio. € 195 Mio. € 34,5 %

1 In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Werte auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Für Zwecke der Vergleichbarkeit sind die Segmentdaten auf einheitlicher Basis dargestellt.
2 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
3 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente verwendet (Vorjahr: erwarteter effektiver Steuersatz), siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung".

Der Umsatz von Solutions & Specialties stieg im Geschäftsjahr 2022 um 13,3 % auf 8.558 Mio. € (Vorjahr: 7.554 Mio. €). Ein Anstieg des Verkaufspreisniveaus hatte einen umsatzerhöhenden Effekt in Höhe von 9,4 %. Gleichzeitig wirkten sich die Veränderung der Wechselkurse sowie der Portfolioeffekt aus der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), im Jahr 2021 mit 6,0 % bzw. 4,2 % jeweils positiv auf den Umsatz aus. Hingegen hatte ein Rückgang der abgesetzten Mengen einen umsatzmindernden Effekt in Höhe von 6,3 %.

Der Umsatz in der Region EMLA erhöhte sich um 12,8 % auf 3.198 Mio. € (Vorjahr: 2.835 Mio. €). Wesentliche Treiber hierfür waren ein Anstieg der durchschnittlichen Verkaufspreise sowie der zuvor genannte Portfolioeffekt, die sich jeweils signifikant umsatzsteigernd auswirkten. Dem gegenüber stand ein Rückgang der abgesetzten Mengen, der einen deutlich umsatzmindernden Effekt hatte. Die Entwicklung der Wechselkurse blieb in Summe ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Umsatz. Die Region NA verzeichnete eine Umsatzsteigerung in Höhe von 34,3 % auf 2.140 Mio. € (Vorjahr: 1.594 Mio. €). Die Veränderung der Wechselkurse sowie ein gestiegenes Verkaufspreisniveau hatten jeweils einen deutlich umsatzerhöhenden Effekt. Gleichzeitig wirkte sich der zuvor genannte Portfolioeffekt leicht positiv auf den Umsatz aus. Daneben blieb die Entwicklung der Absatzmengen gegenüber dem Vorjahreszeitraum stabil. Der Umsatz in der Region APAC stieg um 3,0 % auf 3.220 Mio. € (Vorjahr: 3.125 Mio. €). Dies ist vor allem auf die Veränderung der Wechselkurse sowie den zuvor genannten Portfolioeffekt zurückzuführen, die sich signifikant bzw. leicht umsatzerhöhend auswirkten. Hingegen hatte ein Rückgang der insgesamt abgesetzten Mengen einen deutlich negativen Effekt auf den Umsatz. Die durchschnittlichen Verkaufspreise blieben gegenüber dem Vorjahreszeitraum stabil.

Solutions & Specialties Umsatzerlöse pro Quartal

in Mio. €

Solutions & Specialties

EBITDA pro Quartal

in Mio. €

Das EBITDA von Solutions & Specialties stieg im Geschäftsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,9 % auf 825 Mio. € (Vorjahr: 751 Mio. €). Geringere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung, die Entwicklung der Wechselkurse sowie der auf das Segment entfallende Anteil der erhaltenen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China trugen jeweils zum Anstieg des EBITDA bei. Im Zusammenhang mit der RFM-Übernahme hatten im Vorjahresvergleich niedrigere Einmalaufwendungen sowie höhere positive Synergieeffekte, insbesondere durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Beschaffungsaktivitäten, einen positiven Effekt auf das Ergebnis jeweils im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Gestiegene Rohstoff- und Energiepreise konnten größtenteils durch höhere Verkaufspreise kompensiert werden, was zu leicht gesunkenen Margen führte. Ein Rückgang der Gesamtabsatzmengen hatte zusätzlich einen ergebnisreduzierenden Effekt.

Das EBIT verzeichnete einen Rückgang um 8,3 % auf 461 Mio. € (Vorjahr: 503 Mio. €). Das EBIT von Solutions & Specialties war in diesem Jahr durch Wertminderungen in Höhe von 76 Mio. €, im Wesentlichen im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen, belastet.

Der Free Operating Cash Flow erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 34,5 % auf 195 Mio. € (Vorjahr: 145 Mio. €). Dazu trug insbesondere der Anstieg des EBITDA bei. Dem gegenüber stand eine höhere Mittelbindung im Working Capital.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Covestro AG

Die Covestro AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt.

Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Die Covestro AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen für die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH, Brunsbüttel, (verbundener Strom- und Gasnetzbetreiber) und erstellt daher gemäß § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung.

Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB

Covestro AG

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Beteiligungsergebnis 757 - 153
Zinsergebnis - 23 - 15
Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge - 7 - 8
Umsatzerlöse 22 23
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen - 22 - 24
Allgemeine Verwaltungskosten - 80 - 56
Sonstige betriebliche Erträge 33 1
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 3 -
Ergebnis der Geschäftstätigkeit /​ Ergebnis vor Ertragsteuern 677 - 232
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 29 - 84
Jahresüberschuss /​ Jahresfehlbetrag 648 - 316
Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr - 5
Einstellung in andere/​Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 9 311
Bilanzgewinn 657 -

Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die Covestro AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 316 Mio. € (Vorjahr: Jahresüberschuss in Höhe von 648 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Beteiligungsergebnis in Höhe von - 153 Mio. € (Vorjahr: 757 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis entfiel dabei ausschließlich auf die Verlustübernahme aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG.

Das Zinsergebnis enthielt neben den Aufwendungen für die ausgegebenen Euro-Anleihen in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) sowie Aufwendungen für Zinsen aus externen Darlehensverbindlichkeiten vor allem Zinserträge in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) für Darlehen, die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden.

Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren im Wesentlichen Bankgebühren in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien sowie die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Anleihen sowie einmalige Gebühren im Rahmen der Emission der neuen Anleihe und der Schuldscheindarlehen.

Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeitenden sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Rückgang der allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2022 resultierte vorwiegend aus niedrigeren Aufwendungen für die kurzfristige variable Vergütung sowie aus geringeren Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufstellung der neuen Organisationsstruktur zum 1. Juli 2021 und niedrigeren Aufwendungen für die Integration des akquirierten Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Personalrückstellungen enthalten. Im Vorjahr wirkte sich eine einmalige Ausbelastung von Kosten in Höhe von 33 Mio. € im Zusammenhang mit der Akquisition des Geschäftsbereichs RFM an die Konzerngesellschaft Covestro (Netherlands) B. V., Nieuwegein (Niederlande), wesentlich auf die sonstigen betrieblichen Erträge aus.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme des Geschäftsbereichs RFM in Höhe von 3 Mio. € anfielen.

Bei einem Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von - 232 Mio. € (Vorjahr: 677 Mio. €) fielen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 84 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) an. Nach Berücksichtigung des Ergebnisvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) und der Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 311 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 657 Mio. €). Ein Vorschlag zur Gewinnverwendung durch den Vorstand entfällt.

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde gemäß der Prognose aus dem Geschäftsbericht 2021 ein Jahresüberschuss erwartet, welcher deutlich über dem Niveau des Vorjahres 2021 liegt. Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 316 Mio. € für das Geschäftsjahr 2022 verlief die Geschäftsentwicklung anders als am Jahresende 2021 erwartet; dies ist insbesondere auf den russischen Krieg gegen die Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Energiepreise zurückzuführen. Darüber hinaus war im 2. Halbjahr 2022 ein starker Rückgang der Nachfrage auf dem europäischen Markt zu beobachten. Daraus ergab sich insbesondere ein Rückgang des Beteiligungsergebnisses, welcher aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG resultierte.

Finanz- und Vermögenslage

Bilanz nach HGB

Covestro AG

AKTIVA

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Anlagevermögen 1.767 1.983
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 1 -
Finanzanlagen 1.766 1.983
Umlaufvermögen 5.371 5.361
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67 36
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.219 5.281
Sonstige Vermögensgegenstände 85 44
Rechnungsabgrenzungsposten 12 13
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 5 1
Gesamtvermögen 7.155 7.358

PASSIVA

   
Eigenkapital 5.222 4.112
Ausgegebenes Kapital 193 190
Gezeichnetes Kapital 193 193
Eigene Anteile - - 3
Kapitalrücklage 3.944 3.805
Andere Gewinnrücklagen 428 117
Bilanzgewinn 657 -
Rückstellungen 129 65
Rückstellungen für Pensionen 9 21
Steuerrückstellungen 92 35
Sonstige Rückstellungen 28 9
Verbindlichkeiten 1.804 3.181
Anleihen 1.500 2.000
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 907
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12 11
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4 155
Sonstige Verbindlichkeiten 13 108
Gesamtkapital 7.155 7.358

Zum 31. Dezember 2022 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 7.358 Mio. € (Vorjahr: 7.155 Mio. €). Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückt sich vor allem in der Höhe der Finanzanlagen (27,0% des Gesamtvermögens), der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (71,8 % des Gesamtvermögens) und der Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 62 Mio. € auf 5.281 Mio. € (Vorjahr: 5.219 Mio. €). Der Anstieg war im Wesentlichen auf ein höheres Intercompany-Darlehen zugunsten der Covestro Deutschland AG zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich die im Vorjahr bilanzierte Forderung aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG aus. Zum 31. Dezember 2022 hingegen war die Verlustübernahme der Covestro Deutschland AG in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 36 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €) sowie die Rechnungsabgrenzungsposten mit 13 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) für das Gesamtvermögen unwesentlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 44 Mio. € (Vorjahr: 85 Mio. €) enthielten insbesondere Forderungen aus Ertrag- und Umsatzsteuern.

Die Covestro AG war in Höhe von 4.112 Mio. € (Vorjahr: 5.222 Mio. €) durch Eigenkapital finanziert. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 56,0 % (Vorjahr: 73,0 %). Die Kapitalrücklage sank im Geschäftsjahr um 139 Mio. €, bedingt durch Aktienrückkäufe in der ersten Jahreshälfte. Gegenläufig wirkte sich die Ausgabe eigener Anteile an Mitarbeitende im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" aus. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 316 Mio. € wurde durch den Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 5 Mio. € und eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 311 Mio. € ausgeglichen. Darüber hinaus wirkte sich die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 651 Mio. € eigenkapitalmindernd aus.

Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 129 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 3.181 Mio. € (Vorjahr: 1.804 Mio. €) gegenüber.

Die Rückstellungen setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 21 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 35 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) zusammen.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten war insbesondere auf die Emission einer Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € im November 2022 sowie auf die Aufnahme von Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 550 Mio. € zurückzuführen. Die gesamten Euro-Anleihen in Höhe von 2,0 Mrd. € haben entsprechend ihrer Laufzeit folgende Fälligkeiten: 1,0 Mrd. € sind innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und weitere 1,0 Mrd. € sind im Jahr 2028 und später fällig. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 131 Mio. € im Jahr 2023, 739 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und 37 Mio. € im Jahr 2028 und später fällig. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 107 Mio. € im Jahr 2023 und 1 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren fällig. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Prognosebericht

Konjunkturausblick

Weltwirtschaft

Im Jahr 2023 wird gegenüber dem Berichtsjahr, belastet durch den andauernden russischen Krieg gegen die Ukraine, eine nach wie vor hohe Inflation und eine weitere geldpolitische Straffung ein schwächeres, aber dennoch leicht positives Wachstum der Weltwirtschaft erwartet. Dieses prognostizieren wir für das Jahr 2023 mit 1,5%. Die Mehrheit der führenden Industrieländer wird im Jahr 2023 voraussichtlich in eine milde Rezession fallen. Die Lockerungen der Null-Covid-Politik in China bieten Chancen für eine Verbesserung der globalen Wachstumsaussichten, jedoch auch Risiken im Falle hoher Infektionszahlen.

Wirtschaftswachstum 1

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Wachstum 2022
in %
Ausblick Wachstum 1 2023
in %
Welt 3,1 1,5
Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2, Afrika (EMLA) 3,6 0,6
davon Europa 3,3 0,2
davon Deutschland 1,9 - 0,2
davon Naher Osten 6,0 2,7
davon Lateinamerika 2 3,7 0,3
davon Afrika 3,4 2,4
Nordamerika 3 (NA) 2,2 - 0,1
davon USA 2,1 0,0
Asien-Pazifik (APAC) 3,3 3,4
davon China 3,0 4,5

1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2023
2 Lateinamerika (ohne Mexiko)
3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)

In der Region EMLA rechnen wir mit einem Wachstum unterhalb des Weltniveaus. Die hohe Inflation und andauernde Energiekrise lassen eine Rezession in Europa erwarten. Für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland rechnen wir für das Jahr 2023 mit einem negativen Wachstum in Höhe von 0,2 %. Im Nahen Osten wird das Wachstum voraussichtlich über dem globalen Wachstum liegen. Die Erdölindustrie wird vermutlich weiterhin der treibende Faktor sein, da die Ölpreise vorerst auf anhaltend hohem Niveau erwartet werden. Für Lateinamerika gehen wir von einem Wachstum unterhalb des Weltniveaus aus, da die schwächere globale Nachfrage und eine straffere Innenpolitik sich voraussichtlich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität auswirken werden. In Afrika erwarten wir ein Wirtschaftswachstum oberhalb der globalen Wachstumsrate.

Für die Region NA erwarten wir eine milde Rezession. In den USA werden die deutlichen Leitzinserhöhungen der Federal Reserve weiterhin steigende Kreditkosten verursachen und damit Unternehmensgewinne sowie Unternehmensinvestitionen belasten. Die Verbraucherausgaben werden voraussichtlich durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit sinken. Für die USA rechnen wir vor diesem Hintergrund im Jahr 2023 mit einem Wirtschaftswachstum von 0,0 %.

Das Wirtschaftswachstum in der Region APAC wird voraussichtlich oberhalb des Weltniveaus liegen. Für China erwarten wir im Jahr 2023 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 4,5 %. Die Lockerungen der Null-Covid-Politik sowie konjunkturstimulierende Maßnahmen der Regierung in China sollten für eine langsame Erholung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Region sorgen, auch wenn Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung im Falle hoher Infektionszahlen verbleiben.

Hauptabnehmerindustrien

Für das Jahr 2023 rechnen wir für die weltweite Automobilindustrie mit einem Wachstum von 4,6 %. Hohe Auftragsbestände wirken auch im Jahr 2023 einem wirtschaftlichen Abschwung der Branche entgegen. Das Wachstum wird voraussichtlich durch die Regionen EMLA und NA getrieben, wohingegen die Region APAC lediglich ein leicht positives Wachstum zeigen wird.

Für die globale Bauindustrie erwarten wir im Jahr 2023 ein positives Wachstum in Höhe von 0,8 %. Ein schwaches Wirtschaftswachstum, hohe Baumaterialkosten und Arbeitskräftemangel sowie eine steigende Inflation belasten die Entwicklung der Bauindustrie auch im Jahr 2023. Für die Region APAC rechnen wir mit einem leicht positiven Wachstum, für die Region EMLA mit einer stabilen und für die Region NA mit einer leicht negativen Wachstumsrate.

Wir gehen davon aus, dass die globale Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie im Jahr 2023 mit 2,0% wachsen wird. Die Nachfrage nach Elektronik und elektrischen Bauteilen ist im Jahr 2023 aufgrund von Verschiebungen der Verbraucherausgaben von Waren zu Dienstleistungen voraussichtlich weiterhin schwach ausgeprägt. Für die Regionen EMLA und NA rechnen wir mit einer negativen Entwicklung. Für die Region APAC werden leicht positive Wachstumsraten erwartet.

Für die globale Möbelindustrie erwarten wir für das Jahr 2023 ein positives Wachstum in Höhe von 0,3 %. Die Wachstumsaussichten werden durch hohe Inflation, steigende Verkaufspreise, sinkende Verbrauchernachfrage und sinkende Investitionen im Wohnungssektor auch im Jahr 2023 geschwächt. Für die Regionen EMLA und NA rechnen wir mit einer negativen Entwicklung. Für die Region APAC werden leicht positive Wachstumsraten erwartet.

Wachstum Hauptabnehmerindustrien 1

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Wachstum 2022
in %
Ausblick Wachstum 2023
in %
Automobil 6,9 4,6
Bau 1,2 0,8
Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte 4,9 2,0
Möbel - 3,6 0,3

1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: LMC Automotive Limited, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics. Für die Hauptabnehmerindustrie "Automobil und Transport" beschränken wir uns auf Konjunkturdaten für die Automobilindustrie (exklusive Transportindustrie) und für die Hauptabnehmerindustrie "Möbel und Holzverarbeitung" auf Konjunkturdaten für die Möbelindustrie (exklusive Holzverarbeitungsindustrie). Stand: Februar 2023

Prognose des Covestro-Konzerns und der Covestro AG

Covestro-Konzern

Auf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und unter Abwägung der Chancen- und Risikopotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2023:

Der Vorstand der Covestro AG erwartet angesichts der andauernden herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die im Folgenden dargestellte Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen.

Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen

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2022 Prognose 2023
EBITDA 1 1.617 Mio. € Deutlich unterhalb des Vorjahres
Free Operating Cash Flow 2 138 Mio. € Deutlich unterhalb des Vorjahres
ROCE über WACC 3, 4 - 5,0 %-Punkte Deutlich unterhalb des Vorjahres
Treibhausgasemissionen 5 4,7 Mio. t CO 2-Äquivalente Im Bereich des Vorjahres 6

1 EBITDA: EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
2 Free Operating Cash Flow: entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
3 ROCE: Verhältnis vom EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird seit dem Jahr 2022 ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % (bisher: effektiver Steuersatz) mit dem EBIT multipliziert.
4 WACC: Gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2023 wurde ein Wert in Höhe von 7,6 % berücksichtigt (2022: 7,0 %).
5 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen
6 Dies kann eine Abweichung im einstelligen Prozentbereich umfassen.

Für das EBITDA des Covestro-Konzerns und des Segments Performance Materials erwarten wir einen Wert deutlich unter dem des Jahres 2022. Für das Segment Solutions & Specialties rechnen wir mit einem EBITDA im Bereich des Jahres 2022 *.

Wir gehen für den Covestro-Konzern und das Segment Performance Materials von einem FOCF deutlich unterhalb des Werts für das Jahr 2022 aus. Demgegenüber gehen wir für das Segment Solutions & Specialties von einem FOCF deutlich über dem Betrag des Jahres 2022 aus.

Wir rechnen mit einem ROCE über WACC deutlich unter dem des Jahres 2022.

Für die Treibhausgasemissionen des Covestro-Konzerns, gemessen an den CO 2-Äquivalenten, erwarten wir einen Wert im Bereich des Jahres 2022 *.

* Dies kann eine Abweichung im einstelligen Prozentbereich umfassen.

Covestro AG

Als Muttergesellschaft des Konzerns ist das Ergebnis der Covestro AG vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG wirken sich insbesondere deren in- und ausländische Beteiligungserträge auf den Jahresüberschuss der Covestro AG aus. Aufgrund von einem im Geschäftsjahr 2023 höher erwarteten Beteiligungsergebnis gehen wir davon aus, bei der Covestro AG einen Jahresfehlbetrag zu erzielen, der deutlich niedriger ausfallen wird als im Jahr 2022.

Chancen- und Risikobericht

Als global operierendes Unternehmen werden wir tagtäglich mit Chancen und Risiken konfrontiert und der Umgang mit diesen ist fester Bestandteil des Geschäftsbetriebs. Unter einer Chance verstehen wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen können. Umgekehrt betrachten wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können, als Risiko.

Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem

Ein gewissenhafter Umgang mit Chancen und Risiken gehört zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Er bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen und zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu managen. Unsere unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Chancen und Risiken. Wir betrachten das Management unserer Chancen und Risiken deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres gesamten Business-Managementsystems und nicht als Aufgabe einer speziellen Unternehmensfunktion. Unser Verständnis von Risikomanagement schließt auch nichtfinanzielle Risiken ein.

Unser Chancen- und Risikomanagement beginnt mit Strategie- und Planungsprozessen, aus denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden durch Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert.

Nach Bewertung der erkannten Chancen und Risiken werden diese in unsere strategischen und operativen Prozesse integriert. Unser Ziel ist es, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z. B. Versicherungsgesellschaften). Gleichzeitig bemühen wir uns darum, Chancen bestmöglich zu nutzen, indem wir sie bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Wir nehmen bewusst überschaubare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Diese betrachten wir als allgemeine Risiken der Geschäftstätigkeit. Sofern wir davon ausgehen, dass identifizierte Chancen bzw. Risiken innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten, sind diese in den Aussagen im Prognosebericht enthalten. Chancen und Risiken werden laufend überwacht, damit z. B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, werden die folgenden Systeme angewendet:

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ein internes Kontrollsystem,

ein Compliance-Managementsystem und

ein Risikomanagementsystem gemäß § 91 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG).

Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikocharakteristika und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den unterschiedlichen Systemen zugrunde liegen, sind in Konzernrichtlinien dokumentiert. Diese sind in unsere zentralen Prozesse zur Dokumentenkontrolle integriert und stehen allen Mitarbeitenden über das Intranet zur Verfügung. Der Vorstand von Covestro trägt die Hauptverantwortung für das Risikomanagement im Konzern.

Die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems befindet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung:

Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung"

Die unterschiedlichen Systeme sind nachfolgend beschrieben.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem (Internal Control System, ICS) ist entscheidend, um Risiken in Geschäftsprozessen erfolgreich zu mitigieren. Das ICS von Covestro geht dabei über Kontrollen im Rechnungslegungprozess hinaus, indem es alle Geschäftsprozesse mit wesentlichem Einfluss auf Finanzkennzahlen und zunehmend auch nichtfinanzielle Kennzahlen betrachtet.

Die Implementierung des ICS bei Covestro basiert auf dem international anerkannten Modell des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in der Version von 2013 bzw. Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) für IT-Kontrollen.

Zur einheitlichen und koordinierten Identifikation und Bewertung von Risiken sowie der Entwicklung und Implementierung von entsprechenden Gegensteuerungsmaßnahmen ist im Konzern ein ICS-Netzwerk etabliert. Das Netzwerk besteht aus lokalen und regionalen ICS-Spezialisten sowie Prozessverantwortlichen aus allen Bereichen und wird zentral von einem Team globaler ICS-Manager gesteuert. Außerdem wurden konzernweit verbindliche ICS-Standards etabliert. Diese Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet.

Das Kontrollumfeld besteht neben den regelmäßig durchzuführenden Kontrollen auch aus Selbstbewertungen, die sich sowohl auf die Kontrollen als auch den zugrunde liegenden Prozess beziehen. Die Selbstbewertungen stellen die Wirksamkeit der Kontrollen sicher und werden auf verschiedenen Ebenen - vom Prozessbeteiligten, über die wesentlichen Verantwortungsträger der verschiedenen betrieblichen Prozesse bis zum Vorstand - durchgeführt.

Die kontinuierliche Überprüfung und ggf. Anpassung des Kontrollumfelds sorgt dabei für eine beständige Wirksamkeit und Angemessenheit unseres ICS, auch wenn sich Geschäftsmodelle ändern, Akquisitionen oder Desinvestitionen getätigt oder technische Rahmenbedingungen/​IT-Systeme angepasst werden.

Die Verantwortung für den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess und damit auch für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Covestro AG obliegt der Unternehmensfunktion Accounting. Dazu gehören auch die Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung aller konsolidierten Tochtergesellschaften sowie die Gestaltung des ICS.

Der Rechnungslegung liegt ein strukturierter Prozess mit entsprechender Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich zugehöriger Arbeitsanweisungen zugrunde. Neben der Funktionstrennung sind das Vieraugenprinzip sowie laufende Plausibilisierungen grundlegende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Abschlusserstellungsprozess.

Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ist die Covestro-Konzernabschluss-Direktive. In dieser wird geregelt, wie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit IFRS von den konsolidierten Gesellschaften anzuwenden und wie die Daten an das Standard-Konsolidierungssystem anzuliefern sind.

Nach Anlieferung der Daten durchlaufen diese diverse Prüfungen bezüglich Plausibilität und Richtigkeit. So stellen bspw. systemintegrierte Validierungsregeln bei der Anlieferung sicher, dass die Daten der Gesellschaften konsistent sind.

Um eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Finanzberichterstattung zu gewährleisten, sind entsprechende Kontrollen im ICS implementiert. Das Kontrollumfeld wurde dazu so gestaltet, dass die Voraussetzungen für eine zuverlässige Berichterstattung, also eine korrekte, zeitnahe und einheitliche Erfassung aller relevanten geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen, sichergestellt werden sollen. Wesentliche Falschdarstellungen sollen so mit hinreichender Sicherheit verhindert werden.

Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance

Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements von Covestro werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet. Die erkannten Compliance-Risiken werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") bewertet. Zur Festlegung von Schwerpunkten in der Compliance-Arbeit bei Covestro wird die Risikomatrix verwendet. Als Ergebnis einer risikobasierten Betrachtung hat Covestro "Kartellrecht", "Korruption", "Datenschutz" und "Außenwirtschaftsrecht" als Schwerpunktfelder identifiziert. Risk Owner für die Risiken "Kartellrechtsverstöße" und "Korruption" ist der General Counsel /​ Chief Compliance Officer, für das Risiko "Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht" sind der Global Export Control Officer (Ausfuhrbeauftragte) und für das Risiko "Verlust und unsachgemäße Handhabung von personenbezogenen Daten" der Konzerndatenschutzbeauftragte benannt. Hinsichtlich des Themas "Korruption" wurden bspw. die Bereiche Geschenke /​ Einladungen, der Umgang mit Amtsträgern und die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern, wie bspw. Verkaufsagenten, als besonders risikobehaftet identifiziert. Eine Korruptions-Risikoanalyse wurde im Berichtsjahr für alle Gesellschaften durchgeführt, an denen Covestro die Mehrheit der Anteile hält. Bei Veränderungen des Risikoprofils werden bei Bedarf neue Kontrollen implementiert.

Zur Reduzierung von Compliance-Risiken wurde eine Vielzahl von Kontrollen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene implementiert. Wir integrieren - soweit möglich - die Compliance-Kontrollen in unser ICS. Die Wirksamkeitsbeurteilungen der Compliance-Kontrollen finden wie bei den rechnungslegungsbezogenen ICS-Prozessen auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen statt. Die Dokumentation der Ergebnisse der Wirksamkeitsbeurteilungen erfolgt im globalen System für die ICS-Prozesse. Die Unternehmensfunktion Corporate Audit (interne Revision) prüft die Compliance-Aktivitäten regelmäßig in unabhängigen und objektiven Prüfungen im Rahmen von dezidierten Compliance-Prüfungen in den großen Gesellschaften. In den kleineren Gesellschaften sind Compliance-Aspekte Bestandteil einer allgemeinen Prüfung.

Risikomanagementsystem

Zur frühzeitigen Aufdeckung von potenziell nachteiligen Entwicklungen, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Geschäft haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, hat Covestro einen strukturierten Prozess zum Risikomanagement eingeführt. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme gemäß § 91 Absatz 2 AktG und orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO II Enterprise Risk Management - Integrated Framework (2004).

Systematik des Risikomanagements

Das Corporate Risk Management definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikomanagementsystems. Es stellt eine angemessene Risikokommunikation und Berichterstattung an das Management wie auch die Risikoverantwortlichen sicher. Covestro verwendet eine Risikomanagement-Software, die die Aggregation von Risiken erleichtert, die Darstellung verschiedener Interdependenzen erlaubt und diese einzelnen Risiken ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit setzt.

Die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken erfolgt in den operativen Geschäftsbereichen und den Unternehmensfunktionen durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen, die in verschiedenen globalen Sub-Committees organisiert sind. Das Covestro Corporate Risk Committee kam im Geschäftsjahr 2022 dreimal zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus gibt es unterjährig einen Ad-hoc-Prozess für neu identifizierte Risiken, damit diese unverzüglich in die Risikolandschaft eingehen. Die Identifizierung dieser Ad-hoc-Risiken und der jeweilige Umgang mit diesen ergeben sich aus der Bewertung der Risiken und hängen von definierten Wertgrenzen ab. Des Weiteren komplettiert die Unternehmensfunktion Corporate Audit den internen Überwachungsprozess mit der prozessunabhängigen Überwachung.

Bewertet werden die finanziellen Risiken anhand des geschätzten potenziellen Schadens unter Einbezug von Gegenmaßnahmen sowie der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Der potenzielle Schaden wird mithilfe des erwarteten EBITDA-Verlusts bzw. in Einzelfällen mithilfe des FOCF-Verlusts geschätzt. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in der konzernweit genutzten Risikomanagement-Software dokumentiert. Das Risikomanagementsystem wird im Laufe des Jahres regelmäßig überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in der Software erfasst und dem Vorstand mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird dem Prüfungsausschuss mehrmals unterjährig und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ein Bericht zum Risikoportfolio vorgelegt.

Die Bewertung von nichtfinanziellen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder Produkten verknüpft sind, werden ebenfalls erfasst. Die Bewertung des Schadensausmaßes dieser Risiken erfolgt quantitativ und /​ oder qualitativ. Bei der quantitativen Beurteilung wird ein möglicher EBITDA-Verlust geschätzt. Auch hier werden bei der Bewertung Gegenmaßnahmen berücksichtigt, die sich mindernd auf das mögliche Schadensausmaß bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos auswirken. Eine qualitative Einschätzung des Schadens erfolgt mittels Kriterien wie strategische Auswirkung, Einfluss auf unsere Reputation oder ein möglicher Vertrauensverlust bei Stakeholdergruppen.

Die folgende Matrix zeigt die quantitativen und qualitativen Kriterien, anhand derer ein gewichtetes Risiko als hoch, mittel oder niedrig eingestuft wird. Dies gilt auch für die Einstufung nichtfinanzieller Risiken.

Bewertungsmatrix

1 Für die Einstufung eines Einzelrisikos, das sowohl einen qualitativen als auch quantitativen Schaden in unterschiedlicher Ausprägung zur Folge haben kann, ist stets die höhere Ausprägung maßgeblich.

Prozessunabhängige Überwachung

Die Effektivität unserer Managementsysteme wird regelmäßig durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit unterstützt das Unternehmen außerdem beim Erreichen seiner Ziele, indem es die Effizienz und Effektivität von Unternehmensführungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch prüft und Hilfestellungen bei deren Verbesserung gibt. Dies beinhaltet die interne Überwachung in Bezug auf Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannten Standards; über die Ergebnisse der Prüfungen wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig informiert. Zudem wird ihm jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt.

Risiken in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Produktqualität werden durch spezifische Prüfungen in Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) bewertet.

Das Risikofrüherkennungssystem wird vom externen Abschlussprüfer im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung geprüft. Im Fokus steht dabei die Frage, ob es grundsätzlich geeignet ist, Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu identifizieren, sodass adäquate Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Der Abschlussprüfer unterrichtet den Vorstand der Covestro AG und den Prüfungsausschuss sowie den Aufsichtsrat außerdem regelmäßig über die Ergebnisse der Prüfung und eventuell festgestellte Schwächen im internen Kontrollsystem. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden auch bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Managementprozesse Berücksichtigung.

Chancen- und Risikolage

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage

Das Geschäftsumfeld von Covestro ist insbesondere im Jahr 2022 stark von geopolitischen Ereignissen wie dem russischen Krieg gegen die Ukraine, einem weltweit steigenden Inflationstrend, gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen, unterbrochenen globalen Lieferketten und weltweit zunehmenden rezessiven Tendenzen beeinflusst worden. Die Chancen- und Risikoposition des Konzerns hat sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht grundlegend verändert. Die aktuelle Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Risiken zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten.

Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, welche sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.

Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld

Die im Folgenden erläuterten Risiken können wesentliche Auswirkungen auf das EBITDA bzw. in Einzelfällen auf den FOCF unseres Konzerns innerhalb des Prognosezeitraums von einem Jahr haben. Als wesentlich werden dabei Risiken angesehen, deren potenzieller Schaden von Covestro auf 50 Mio. € oder höher geschätzt wird und /​ oder die potenziell mindestens einen moderaten qualitativen Einfluss haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird in der internen Steuerung dazu verwendet, Schwerpunktgebiete für das Corporate Risk Committee festzulegen. Die Risiken werden in diesem Bericht stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation. Dafür werden verschiedene Einzelrisiken in von uns definierten Risikokategorien zusammengefasst. Die folgende Übersicht zeigt die Risikoausprägungen, die den Einzelrisiken innerhalb der jeweiligen Risikokategorie zugeordnet sind. Eine Risikokategorie kann daher mehrere gewichtete Risikoausprägungen zeigen. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risikokategorien. Sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, beziehen sich die im folgenden beschriebenen Chancen und Risiken grundsätzlich auf beide Segmente von Covestro.

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken, die weder Einfluss auf das EBITDA noch den FOCF haben, werden separat am Ende des Kapitels dargestellt.

Im Rahmen des Risikomanagements werden Risiken betrachtet, die die Erreichung der Ziele des Konzerns gefährden können, indem sie sich negativ auf das bestehende Geschäft oder auf strategische Ziele auswirken. Diese sind in unserem Risikoportfolio enthalten, das wiederum mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sowie mit den Themen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verknüpft ist.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​tcfd22

Risikokategorien nach gewichteter Risikoausprägung

Geschäftsumfeld

Geopolitische Spannungen und soziale Verwerfungen

Das Jahr 2022 war geprägt von geopolitischen Spannungen zwischen Regionalmächten, die u. a zu einem Rückgang der Produktnachfrage, steigenden Energie- und Rohstoffpreisen sowie unterbrochenen Lieferketten geführt haben. Insgesamt besteht eine hohe Unsicherheit, wie sich bestehende handelspolitische Konflikte und Anspannungen weiterentwickeln, inkl. der damit verbundenen makroökonomischen Implikationen, die sich auch auf die Geschäftslage von Covestro auswirken können.

Marktentwicklung

Die wirtschaftlichen Bedingungen weltweit, vor allem aber in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich maßgeblich auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, ist mitentscheidend für die Nachfrage nach unseren Produkten.

Negative Wirtschaftsentwicklungen, ausgelöst durch verschiedenste Ereignisse, können sich nachteilig auf die Weltwirtschaft und internationale Finanzmärkte im Allgemeinen auswirken. Diese haben in der Regel auch negative Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, die meist zu einem Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängt zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der jeweiligen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Dagegen führt ein positives, von Wachstum und konjunkturellem Aufschwung gekennzeichnetes wirtschaftliches Umfeld üblicherweise zu einer Verbesserung des Unternehmenserfolgs.

In der Vergangenheit gab es in den Märkten für die meisten unserer Produkte Phasen mit knappem Angebot, woraus ein Anstieg der Preise und Gewinnmargen resultierte. Demgegenüber führten Phasen mit starker Kapazitätsausweitung zu einem Überangebot mit rückläufigen Preisen und Gewinnmargen. Solche wechselnden Angebotssituationen werden häufig durch neue Anlagen oder die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen zum Erzielen und Erhalten positiver Skaleneffekte in der Branche ausgelöst. Auf diese folgt ein Rückgang der branchenweiten Auslastungsraten.

Regulierungen und Gesetze

Durch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen größerer Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und daraus resultierenden Vorschriften der Länder ausgesetzt, in denen Covestro geschäftlich vertreten ist. Die damit verbundenen Chancen und Risiken können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen.

Wettbewerb

Ein konjunktureller Abschwung oder das veränderte Verhalten unserer Wettbewerber bzw. der Eintritt neuer Konkurrenten kann zu intensiverem Wettbewerb und damit zu Überkapazitäten auf dem Markt oder auch einem erhöhten Preisdruck führen. Die Risiken in diesem Bereich werden im Vergleich zum Vorjahr momentan als geringer eingestuft.

Weitere Chancen und Risiken können sich aus Abweichungen von unseren Einschätzungen hinsichtlich der konjunkturellen Weiterentwicklung der Märkte ergeben, die wir im Kapitel "Konjunkturausblick" geschildert haben. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zukünftig anders darstellen als prognostiziert, kann dies positiven oder negativen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ergebniserwartung haben. Laufende Analysen des wirtschaftlichen Umfelds und der Konjunkturprognosen erlauben es uns, die erkannten Chancen zu nutzen und den Risiken mit einer Anpassung unserer Geschäftsstrategie zu begegnen.

Unternehmensspezifisches Umfeld

Einkauf

Unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben. Unser übergreifender Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte von Covestro; insbesondere auf die im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse, berücksichtigt relevante Gesetze, wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" sowie "Menschenrechte"

Dieser fordert von unseren Lieferanten, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Menschenrechte zu achten und somit z. B. jegliche Art der Kinderarbeit zu vermeiden. Eine Verletzung des Kodex birgt ein Reputationsrisiko für unser Unternehmen. Mit Lieferantenbewertungen und -audits überprüfen wir, ob die Anforderungen des Verhaltenskodex in der Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden. Der Lieferantenkodex von Covestro basiert auf den Prinzipien des "UN Global Compact" und unserer Menschenrechtsposition.

Covestro benötigt signifikante Mengen unterschiedlicher Energieformen und petrochemischer Rohstoffe für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für diese Energien und Rohstoffe können wie im Berichtsjahr aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise, die sich nicht unmittelbar in vollem Umfang verkaufspreisreduzierend auswirken, zu einer Verbesserung der Margen führen.

Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu verringern, beschaffen wir wichtige Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge und eines aktiven Lieferantenmanagements.

Zusätzlich zu der Entwicklung der Energiepreise muss Covestro sicherstellen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gegen Stromausfälle geschützt ist. Mögliche Vorfälle könnten die Energieversorgungsunternehmen zwingen, ihr Netz abzuschalten, sodass es zu kurzzeitigen Stromausfällen an unseren Produktionsanlagen und Infrastruktureinrichtungen kommen könnte.

Informationssicherheit, Datenschutz und Informationstechnologie (IT)

Globale IT-Systeme sind zunehmend die Basis für Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation des Covestro-Konzerns. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, z. B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt.

Die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von Daten ist für Covestro von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und /​ oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines detaillierten Berechtigungskonzepts.

Die Leitung der IT-Sicherheit (Chief Information Technology Security Officer, CISO) von Covestro und ihre speziell auf dieses Thema spezialisierte Abteilung treiben die IT-Sicherheitsstrategie und die entsprechende Umsetzung für den Konzern weiter voran. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten.

Innovation

Wir analysieren fortlaufend globale Trends und entwickeln innovative Lösungen, die zu ihrer Bewältigung beitragen. So begegnen wir den durch diese Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr.

Siehe "Innovation"

Aufgrund eines wachsenden Umweltbewusstseins und Interesses am Umweltschutz sowie gleichzeitig steigender Anforderungen an faire Arbeitsbedingungen entscheiden sich Kunden immer häufiger für nachhaltige Produkte. Unser Produktportfolio bietet solche Lösungen für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Daher sehen wir hier eine Möglichkeit, unsere entsprechenden Marktanteile auszuweiten und in diesen Segmenten zu wachsen. Die Strategie von Covestro konzentriert sich gezielt auf Nachhaltigkeit und effiziente Produktion mit dem Ziel, Covestro vollständig auf Kreislaufwirtschaft auszurichten. Dazu entwickeln wir neue Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle, die den Energieeinsatz und die CO 2-Emissionen senken und so Chancen für Covestro eröffnen.

Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen und die Bemühungen um den Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. So wird bspw. das von Covestro hergestellte Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie verwendet, um das Gewicht von Fahrzeugen und folglich ihren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren.

Der technologische Fortschritt verändert nicht nur unsere Welt, sondern auch die Art, wie wir Geschäfte machen. Durch die Verwendung modernster digitaler Technologien möchten wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette Mehrwert generieren, indem wir die Lieferkette optimieren, Wachstum ankurbeln und neue Geschäftsmodelle entwickeln.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" und "Klimaneutralität"

Mitarbeitende

Qualifizierte und engagierte Mitarbeitende sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Siehe "Mitarbeitende"

In Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte und vor allem Mitarbeitende in Schlüsselpositionen von Unternehmen intensiv umworben. Sollte es uns nicht gelingen, in diesen Ländern im erforderlichen Ausmaß Mitarbeitende zu rekrutieren und an Covestro zu binden, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die zukünftige Unternehmensentwicklung haben. Das Risiko, den genauen Zeitpunkt nicht zu kennen, wann Mitarbeitende die Organisation verlassen könnten, führt potenziell zu einer unzureichenden Vorlaufzeit bezogen auf eine passende Neubesetzung. Aktuell schätzen wir diese Risiken als niedrig ein.

Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse, hat Covestro entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung etabliert. So möchten wir u. a. durch ein umfassendes Personalmarketing ("Employer-Branding-Kampagne") unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition, der Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials.

Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitenden, den Arbeitnehmendenvertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen.

Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit

Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeitenden und der Umwelt sehr hohe Priorität.

Siehe "Gesundheit und Sicherheit"

Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementsystem vermindert.

Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"

Diese Risiken können Personen-, Sach- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen zur Folge haben.

Covestro verwendet bei seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen. Bei der Produktion entsteht Sondermüll, und es werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert.

Siehe "Umwelteinflüsse unserer Produktion"

Deshalb unterliegen die Aktivitäten von Covestro in zahlreichen Rechtsgebieten umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (Environment, Health, Safety, EHS). Zur Erfüllung dieser EHS-Bestimmungen sowie darüber hinausgehender Selbstverpflichtungen muss das Unternehmen erhebliche Ressourcen aufwenden. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung von EHS-Anforderungen sind Teil der Betriebskosten von Covestro und müssen somit durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht von gleichermaßen strengen EHS-Anforderungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen geringer sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro.

Durch äußere Einflüsse wie Elementarereignisse, Brände /​ Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten kann es an unseren Standorten zu Betriebsunterbrechungen kommen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - die Fertigung bestimmter Produkte auf mehrere Standorte verteilen und Sicherheitsbestände aufbauen. Zudem wurde als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement für unsere Produktionsstandorte implementiert. Es dient dem Schutz von Mitarbeitenden und der Nachbarschaft, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage hierfür bilden die Konzernregelungen "Corporate Security" und "Krisenmanagement".

Covestro operiert in Märkten, die langfristig zu einem Ausgleich der Angebots- und Nachfragesituation tendieren. Sollte es jedoch zu geplanten oder ungeplanten Schließungen, Unterbrechungen oder sogar zum Ausscheiden eines unserer Wettbewerber kommen, könnten sich für Covestro Möglichkeiten ergeben, in Hinblick auf Profitabilität und Wachstum kurz- bis mittelfristig zusätzlich am Markt zu partizipieren.

Mit Blick auf ein gestiegenes ökologisches Bewusstsein eröffnen sich für Covestro Chancen in doppelter Hinsicht. Zum einen erschließen sich Marktpotenziale aus der Entwicklung innovativer Werkstoffe für unsere Kunden. Zum anderen können neben einer Entlastung der Umwelt Kostenvorteile realisiert werden, wenn es gelingt, die Energieeffizienz der eigenen Produktionsprozesse weiter zu steigern. So wollen wir mit der Entwicklung neuer Produktionstechnologien und der Anwendung international anerkannter Energiemanagementsysteme dazu beitragen, steigende regulatorische Umweltschutzbestimmungen zu erfüllen, Emissionen und Abfall weiter zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierdurch leisten wir nicht nur einen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, sondern erzielen auch einen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil.

Organisches Wachstum durch Investitionsprojekte kann Risiken in Bezug auf den geeigneten Umfang, Standort und Zeitpunkt der Projekte mit sich bringen. Diese Risiken werden mithilfe etablierter Prozesse identifiziert, bei denen sowohl Mitarbeitende als auch externe Stakeholder eingebunden werden. Ein stabiler Prozess zur Beurteilung von Investitionsvorhaben trägt dazu bei, dass wir zum richtigen Zeitpunkt auf organische Wachstumschancen setzen und während der gesamten Projektdauer das Marktumfeld auf mögliche Veränderungen überprüfen. So können wir bei Bedarf rechtzeitig darauf reagieren.

Produktverantwortung

Der Covestro-Konzern ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Reputation durch negative Berichterstattung, Pressespekulationen und potenzielle oder tatsächliche rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Aktivitäten geschädigt wird. Wenn die chemische Industrie im Allgemeinen oder die Prozesse und Produkte sowie die externe Kommunikation von Covestro im Besonderen negativ durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, kann dies dem Unternehmen ebenfalls schaden. Auch die unsachgemäße Anwendung und Handhabung unserer Produkte durch Dritte können sich rufschädigend auswirken.

Darüber hinaus können Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zum Gewinnen und Binden von Mitarbeitenden haben. Um vollumfänglich zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Bestandteile unserer Produkte haben, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen durch Fachleute entkräftet werden können. Derartige Äußerungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen.

Siehe "Produktverantwortung"

Recht und Compliance

Ethisches Verhalten ist ein Thema von essenzieller Bedeutung für die Gesellschaft. Viele Stakeholder beurteilen Unternehmen nicht nur danach, ob sie "legal", sondern auch, ob sie "legitim" handeln. Der Covestro-Konzern bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen seines wirtschaftlichen Handelns. Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung können zu einer negativen Berichterstattung in den Medien und somit zu einer negativen Wahrnehmung des Covestro-Konzerns in der Öffentlichkeit führen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die darauf abzielt, neben wirtschaftlichem auch ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen zu generieren.

Der Covestro-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Das betrifft vor allem die Bereiche Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz.

Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund einer möglichen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen, etwa ein potenzieller Verstoß gegen das Kartellrecht, oder aufgrund bestimmter Marketing- und Vertriebspraktiken können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Diese Sanktionen bergen das Risiko, mit erheblichen monetären Strafen sowie weiteren finanziellen Nachteilen verbunden zu sein. Sie können außerdem der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken.

Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken ist im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

Der Covestro-Konzern ist Liquiditätsrisiken, Fremdwährungs- und Zinschancen und -risiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind entsprechende Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des Fremdwährungsrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert.

Im weiteren Verlauf und im Anhang werden finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken aufgeführt, welche - unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit - von Bedeutung für den Covestro-Konzern sind.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten"

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie interne und externe Finanzierungen. Eine im Jahr 2020 erneuerte und erhöhte syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.

Fremdwährungschancen und -risiken

Fremdwährungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Wechselkursen und den damit verbundenen Wertänderungen.

Materielle Fremdwährungspositionen aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert.

Die geplante Fremdwährungsposition wurde im Berichtsjahr nicht gesichert. Im Fall eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte.

Zinschancen und -risiken

Durch Änderungen der Kapitalmarktzinsen ergeben sich Zinschancen und -risiken für den Covestro-Konzern. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.

Kreditrisiken

Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Zahlungs- oder sonstigen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Forderungen ist ein verantwortliches Kreditmanagement benannt, das regelmäßig Bonitätsanalysen durchführt und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegt.

Kapitalmarktentwicklungen als Risiko für Pensionsverpflichtungen

Der Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitenden aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen des Covestro-Konzerns ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftigen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Möglich ist, dass beide Effekte die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen.

Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken, bezogen auf die Pensionsverpflichtungen, begegnet. Daneben werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen, regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten regelmäßig Ausfinanzierungsmaßnahmen von Pensionsverpflichtungen beleuchtet. Diese bewirken eine Reduzierung der Ausfinanzierungslücke und mindern somit das Risiko.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 20 "Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen"

CORPORATE GOVERNANCE

Unsere Unternehmensführung ist von Verantwortungsbewusstsein und ethischen Grundsätzen geprägt. Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt, sind Kern dieses Versprechens gegenüber den Personen mit Aktienbesitz, Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitenden. Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an internen Grundsätzen aus, die über die Anforderungen von Gesetz und DCGK hinausgehen. Unseren wirtschaftlichen Erfolg in Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen zu bringen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Daher berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Entscheidungen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ("People, Planet, Profit"). Daran angelehnt sind auch die Grundsätze unseres Handelns, die in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten sind. Diese liefern unseren Mitarbeitenden Orientierung für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Mitarbeitende", "Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ)" und "Compliance". Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​service-downloads/​policies-commitments

In den nachfolgenden Kapiteln informieren Vorstand und Aufsichtsrat über Corporate Governance. Darin enthalten ist eine Erklärung zur Unternehmensführung für das Einzelunternehmen Covestro AG gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) sowie für den Covestro-Konzern gemäß § 315d HGB. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Abschlussprüfung einbezogen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum

Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)

Im Dezember 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben:

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wurde seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2021 entsprochen. Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 wird entsprochen. Die Covestro AG wird diesen Empfehlungen auch zukünftig entsprechen.

 

Leverkusen, im Dezember 2022

Für den Vorstand

Dr. Markus Steilemann

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott

Angaben zur Corporate Governance sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärung zum DCGK vom Dezember 2022 sowie die der vergangenen fünf Jahre sind auf der Covestro-Website veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Entsprechenserklärung unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​ corporate-governance

Vergütungsbericht /​ Vergütungssystem

Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das von der Hauptversammlung am 21. April 2022 gebilligt wurde, sowie die in der Satzung der Covestro AG festgelegte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die ebenfalls von der Hauptversammlung am 21. April 2022 beschlossen wurde, sind auf unserer Website verfügbar. Dort werden auch der Vergütungsbericht, der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 Absatz 3 AktG und die entsprechenden Ergebnisse der letzten Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 ist zudem Bestandteil dieses Geschäftsberichts.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​corporate-governance

Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand

Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Personen mit Aktienbesitz, der Mitarbeitenden und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen ("Stakeholder"). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/​geschaeftsordnung2022

Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategie fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt Ressourcen und entscheidet über die Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Dabei sorgt der Vorstand für eine systematische Identifikation und Bewertung sowohl der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen als auch der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die Unternehmensstrategie berücksichtigt neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele.

Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für Covestro einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind jederzeit dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitz des Personalausschusses des Aufsichtsrats sowie dem Vorsitz des Vorstands gegenüber offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Anderweitige Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ist im Ressortverteilungsplan festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorsitz des Vorstands einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.

Dem Vorsitz des Vorstands obliegt gemäß Geschäftsordnung des Vorstands insbesondere die sachliche Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten.

Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand der Covestro AG sowie der Vorsitz des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands. Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:

Ressortverteilung 1

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Vorstandsmitglied Funktion Betreute Ressorts Mandate 2
Dr. Markus Steilemann Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) • Communications • Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub SE 3 (seit Mai 2022)
    • Corporate Audit  
    • Human Resources  
    • Strategy  
    • Sustainability & Public Affairs  
    • Group Innovation  
Sucheta Govil Vorständin für Vertrieb und Marketing • Performance Materials • Independent Non-Executive Director Eurocell plc (Vereinigtes Königreich) 3 (bis Juli 2022)
  (Chief Commercial Officer) • Tailored Urethanes  
    • Coatings & Adhesives  
    • Engineering Plastics  
    • Specialty Films  
    • Elastomers  
    • Thermoplastic Polyurethanes  
    • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC  
Dr. Klaus Schäfer Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer) • Engineering • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Rheinland AG 4
    • Process Technology  
    • Group Health, Safety and Environment  
    • Group Procurement  
Dr. Thomas Toepfer Vorstand für Finanzen (Chief Financial Officer) Arbeitsdirektor • Accounting • Mitglied des Aufsichtsrats der CLAAS KGaA mbH 4 (seit Januar 2022)
    • Controlling • Mitglied des Gesellschafterausschusses der CLAAS KGaA mbH 4 (CLAAS-Gruppe)
    • Finance & Insurance  
    • Information Technology & Digitalization  
    • Investor Relations  
    • Law, Intellectual Property & Compliance  
    • Portfolio Development  
    • Taxes  

1 Stand 31. Dezember 2022
2 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
3 Börsennotiert
4 Nicht börsennotiert

Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis der Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglieder sollen nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt für längstens drei Jahre.

Für die konkrete Besetzung einer Vorstandsposition entwickelt der Personalausschuss ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidierende bewertet werden. Mit den dadurch ermittelten verfügbaren Kandidierenden in der engeren Auswahl führt der Personalausschuss strukturierte Einzelgespräche. Anschließend unterbreitet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung. Sowohl Personalausschuss als auch Aufsichtsrat entscheiden im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Bei Bedarf unterstützen externe Berater den Aufsichtsrat bei der Vorbereitung und Durchführung konkreter Nachfolgeentscheidungen.

Stand der Umsetzung der Ziele

Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2022 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2022 zwischen 50 und 60 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Erdöl- und Chemieindustrie gesammelt. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.

Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) sind börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Gesellschaften verpflichtet, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, künftig mindestens einen Mann und eine Frau in den Vorstand zu berufen. Weiterhin besteht für diese Gesellschaften die mit dem ersten Führungskräftepositionengesetz (FüPoG I) bereits im Jahr 2015 grundsätzlich eingeführte Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Seit Inkrafttreten des FüPoG II müssen neu festgesetzte Zielgrößen bei Angaben in Prozent künftig vollen Personenkennzahlen entsprechen.

Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Der Festlegung von Zielgrößen bedarf es in diesem Falle nicht. Das Bestreben nach einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Covestro AG liegt dennoch im allgemeinen Interesse des Aufsichtsrats. Zum 31. Dezember 2022 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus sechs Frauen und sechs Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt.

Mit dem Ende der ersten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 hatte der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 40 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum 30. Juni 2022 gehörten dem Vorstand vier Mitglieder an, davon eine Frau. Während der Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 erfolgte die Neubesetzung von zwei Vorstandsfunktionen. Für die Auswahl und Besetzung dieser Funktionen standen die bestmögliche berufliche und fachliche Qualifikation unter Berücksichtigung des jeweiligen Kompetenzprofils im Vordergrund, wobei der Aufsichtsrat dem Verständnis folgt, bei gleicher Qualifikation dem unterrepräsentierten Geschlecht den Vorzug zu geben. Vor diesem Hintergrund wurde Dr. Thomas Toepfer erstmals im Jahr 2018 zum Vorstand für Finanzen und Sucheta Govil im Jahr 2019 erstmals als Vorständin für Vertrieb und Marketing bestellt. Während der Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 sah der Aufsichtsrat auch bei der Verlängerung von Vorstandsdienstverträgen keinen Anlass, die berufliche und fachliche Qualifikation der jeweiligen Mitglieder des Vorstands infrage zu stellen und ihre Vorstandspositionen neu zu besetzen. Dennoch erfüllte die Covestro AG zum 30. Juni 2022 mit einem weiblichen Vorstandsmitglied bereits das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot nach § 76 Absatz 3a AktG.

Mit dem Ende der zweiten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat im Einklang mit dem gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot für den Frauenanteil in dem aus vier Mitgliedern bestehenden Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von einer Frau und damit einen Frauenanteil von 25 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Der Beschluss über die neue Zielgröße und die Umsetzungsfrist erfolgte unter Berücksichtigung des FüPoG II und der Aufgabe des Aufsichtsrats, die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter zu gewährleisten oder im Rahmen gesetzlicher Vorgaben Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand festzulegen. Zum 31. Dezember 2022 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt, damit lag der Frauenanteil im Vorstand bei 25 %.

Der Vorstand hatte im Jahr 2017 Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hatte sich sowohl die Covestro AG als auch der Covestro-Konzern einen Frauenanteil von mindestens 30% für beide Ebenen zum Ziel gesetzt.

Zielsetzung zum Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand zum 30. Juni 2022

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Covestro AG Covestro-Konzern
Stand zum 30.06.2022
in %
Ziel bis 30.06.2022
in %
Stand zum 30.06.2022
in %
Ziel bis 30.06.2022
in %
Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 0 30 24 30
Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 26 30 24 30

1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des Vorstands mit Führungsverantwortung
2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung

Seit der Zielfestlegung im Jahr 2017 konnte der Frauenanteil im Covestro-Konzern insgesamt deutlich auf beiden Führungsebenen gesteigert werden (Führungsebene 1: von 13 % im Jahr 2017 auf 24 % im Jahr 2022 sowie Führungsebene 2: von 20% im Jahr 2017 auf 24% im Jahr 2022). In der Covestro AG konnte der Frauenanteil auf der Führungsebene 2 von 26 % im Jahr 2017 auf 30 % im Jahr 2022 gesteigert werden. Jedoch haben sich insbesondere in der zweiten Hälfte des Umsetzungszeitraums einige Rahmenbedingungen verändert, die Auswirkungen auf die Führungsstruktur hatten. Dazu zählten ein herausforderndes wirtschaftliches Umfeld, bspw. bedingt durch die Coronavirus-Pandemie, unterschiedliche Restrukturierungen sowie Umstrukturierungen. Dies hatte auch Anpassungen der Einstellungspolitik zur Folge. In der Covestro AG wurden Vakanzen auf der ersten Führungsebene aufgrund von Umorganisationen nicht nachbesetzt. Insgesamt konnten daher die Ziele für die Covestro AG und den Covestro-Konzern bis zum 30. Juni 2022 nicht erreicht werden.

Der Vorstand hat im Jahr 2022 neue, differenzierte Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 sowohl für die Covestro AG als auch für den Covestro-Konzern festgelegt.

Zielsetzung zum Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand zum 30. Juni 2027

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Covestro AG Covestro-Konzern
Stand zum 31.12.2022
in %
Ziel bis 30.06.2027 3
in %
Stand zum 31.12.2022
in %
Ziel bis 30.06.2027 3
in %
Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 0,0 25,0 24,1 31,0
Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 23,5 31,6 23,6 30,2

1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des Vorstands mit Führungsverantwortung
2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung
3 Die Prozentzahlen basieren auf den folgenden zugrunde gelegten Zahlen an Mitarbeitenden: Covestro AG, Führungsebene 1: 1 Frau von insgesamt 4 Mitarbeitenden, Führungsebene 2: 6 Frauen von insgesamt 19 Mitarbeitenden; Covestro-Konzern, Führungsebene 1: 9 Frauen von 29 Mitarbeitenden, Führungsebene 2: 54 Frauen von 179 Mitarbeitenden

Covestro betrachtet die Weiterentwicklung und Förderung von Frauen insgesamt als globale Aufgabe - unabhängig von einzelnen Konzerngesellschaften oder Führungsebenen - und strebt daher an, den Frauenanteil insgesamt zu erhöhen.

Siehe "Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion fördern"

Aufsichtsrat

Arbeitsweisen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Die Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die nicht nur im Plenum, sondern auch in Ausschüssen behandelt werden. Der Vorsitz des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und führt bei Bedarf Gespräche mit Investoren über Themen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse.

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​corporate-governance

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitz des Aufsichtsrats offenzulegen; dazu gehören insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.

Die Effektivitäts- und Effizienzprüfung der Aufsichtsrats wurde für das Berichtsjahr 2022 erstmals umfassend extern unterstützt. In Ergänzung zu der regelmäßigen in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgenden Prüfung beinhaltete die diesjährige Prüfung insbesondere die durch Externe durchgeführte schriftliche Befragung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie Einzelinterviews mit allen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats. Themenfelder waren dabei insbesondere das Rollenverständnis, Ziele und Werte des Aufsichtsrats, die Organisation des Aufsichtsrats und seiner Informationsversorgung, die Zusammenarbeit mit dem Vorstand sowie die Diskussionskultur im Aufsichtsrat. Die Besprechung der daraus gewonnenen Ergebnisse erfolgte in einem extern moderierten zweitägigen Workshop des Aufsichtsrats im Oktober 2022. Dieser befasste sich zudem vertieft mit dem Zusammenwirken der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite, der Themenagenda für das Jahr 2023 sowie ergänzend mit dem Kompetenzprofil und der Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats. Zu den daraus resultierenden Maßnahmen gehört u. a. die bereits erfolgte Einführung einer Austauschrunde zum Abschluss einer Sitzung des Aufsichtsrats, in der die Mitglieder zum Inhalt und Ablauf der Sitzung Stellung nehmen und Anregungen für zukünftige Sitzungen geben. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats als effektiv und effizient eingeschätzt.

Siehe Kapitalmarkt, Abschnitt "Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder"

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat im regelmäßigen und offenen Austausch über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Nähere Einzelheiten über die Informationsversorgung des Vorstands an den Aufsichtsrat, einschließlich der laufenden Information des Vorsitzes des Aufsichtsrats durch den Vorsitz des Vorstands, sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​geschaeftsordnung2022

Der Aufsichtsrat stimmt der Unternehmensplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite kommen vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu strukturierten Vorgesprächen mit Mitgliedern des Vorstands zusammen. Eine Vorbesprechung der Anteilseignervertretenden erfolgt jeweils individuell nach Bedarf.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung vom 21. April 2022 hat Dr. Sven Schneider als Nachfolger des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher gewählt. Bei den sechs Arbeitnehmervertretenden handelt es sich um vier Beschäftigte von Covestro und zwei Vertretungen von Gewerkschaften, die nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Danach hat die Delegiertenversammlung erstmalig Dr. Christoph Gürtler und Frank Löllgen sowie erneut Petra Kronen, Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape und Marc Stothfang in den Aufsichtsrat gewählt, deren Amtszeit ebenfalls am 21. April 2022 begonnen hat. Die erstmalig dem Aufsichtsrat der Covestro AG angehörenden Mitglieder haben nach ihrem Amtsantritt im Rahmen des Onboardings die wesentlichen Informationen zur Gesellschaft erhalten sowie nach dem jeweiligen Bedarf weitergehende Informationen zur Geschäftstätigkeit und Struktur des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben. Zudem gehören dem Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an.

Mitglieder des Aufsichtsrats 1

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Name Zugehörigkeit im Aufsichtsrat Tätigkeit Mandate 2
Funktion      
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE 4
      • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG 4
Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5
    • Stellvertretende Vorsitzende des Covestro-Europa-Forums  
    • Mitglied des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen  
    • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG  
Dr. Christine Bortenlänger Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e.V. • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
      • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG 3
      • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG 4
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG 3
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy Management GmbH 4 (Siemens Energy-Gruppe)
Dr. Christoph Gürtler Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG und des Konzernsprecherausschusses Covestro (seit April 2022) • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
    • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG  
Lise Kingo Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
      • Independent Board Director der Sanofi SA 3, Frankreich
      • Independent Board Director der Aker Horizons ASA 3, Norwegen
      • Independent Board Director der Danone SA 3, Frankreich (seit Dezember 2022)
Irena Küstner Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Leverkusen • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
    • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro  
    • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro  
    • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG  
Dr. Ulrich Liman Mitglied des Aufsichtsrats von Januar 2018 bis April 2022 • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG (bis April 2022) • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 (bis April 2022)
    • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG  
Frank Löllgen Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Landesbezirksleiter Nordrhein der IGBCE, Düsseldorf • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland A G4, 5
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher Mitglied des Aufsichtsrats von August 2015 bis April 2022 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 (bis April 2022)
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG 3
      • Mitglied des Aufsichtsrats der
      ProSiebenSat.1 Media SE 3
Petra Reinbold-Knape Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2020 • Gewerkschaftssekretärin der IGBCE • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
    • Vorsitzende des Vorstands der August-Schmidt-Stiftung • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3 (bis April 2022)
Dr. Sven Schneider Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Finanzvorstand der Infineon Technologies AG • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies Austria AG 4, Österreich (Infineon-Gruppe)
      • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies China Co., Ltd. 4, China (Infineon-Gruppe)
      • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd. 4, Singapur (Infineon-Gruppe)
      • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Americas Corp. 4, USA (Infineon-Gruppe)
      • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Japan K.K. 4, Japan (Infineon-Gruppe)
Regine Stachelhaus Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
      • Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG 3 (bis Februar 2022)
      • Mitglied des Aufsichtsrats der Leoni AG 3 (bis Mai 2022)
      • Director SPIE SA 3, Frankreich
      • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH 4 (SPIE-Gruppe)
Marc Stothfang Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017 • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel  
    • Mitglied des Covestro-Europa-Forums  
    • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG  
Patrick Thomas Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5
      • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc 3, Vereinigtes Königreich
      • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V. 3, Niederlande
Frank Werth Mitglied des Aufsichtsrats von September 2016 bis April 2022 • Bezirksleiter der IGBCE - Bezirk Dortmund Hagen • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 (bis April 2022)

1 Stand 31. Dezember 2022, bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens
2 Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
3 Börsennotiert
4 Nicht börsennotiert
5 Mandat Covestro-Gruppe

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Präsidium: Neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung gehören dem Präsidium je ein Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Petra Reinbold-Knape und Regine Stachelhaus

Prüfungsausschuss: Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder des Aufsichtsrats an. Er ist paritätisch besetzt. Die sich aus dem Aktiengesetz und dem DCGK ergebenden Anforderungen an den Sachverstand von Mitgliedern des Prüfungsausschusses werden erfüllt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand im DAX börsennotierter, international tätiger Unternehmen, verfügt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, über den geforderten Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung, also besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dr. Sven Schneider erfüllt die Anforderungen des DCGK an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Vorsitzes des Prüfungsausschusses. Dr. Christine Bortenlänger verfügt ebenfalls über den geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies ergibt sich insbesondere aus ihrer langjährigen Erfahrung als Mitglied von weiteren Prüfungsausschüssen börsennotierter, international tätiger Unternehmen. Der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung schließt auch solchen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung ein.

Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte einschließlich nichtfinanzieller Konzernerklärung sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.

Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Dieser ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum DCGK ergeben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber. Der Prüfungsausschuss berät sich im Rahmen der jeweiligen Sitzung regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.

Mitglieder: Dr. Sven Schneider (Vorsitzender) (seit April 2022), Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitzender) (bis April 2022), Dr. Christine Bortenlänger, Petra Kronen, Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape und Patrick Thomas

Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, der über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsrat, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät der Personalausschuss über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022), Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) und Regine Stachelhaus

Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Anteilseignervertretenden zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats, dem weiteren Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite im Präsidium und einem weiteren gewählten Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Regine Stachelhaus, Patrick Thomas

Nachhaltigkeitsausschuss: Der Nachhaltigkeitsausschuss besteht aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und ist ebenfalls paritätisch besetzt. Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsausschusses wird vom Aufsichtsrat aus den beiden in den Ausschuss gewählten Anteilseignervertretenden gewählt. Der Nachhaltigkeitsausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand. Er befasst sich dabei insbesondere mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Er begleitet und überwacht diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und gibt Empfehlungen ab.

Zu den Aufgaben des Nachhaltigkeitsausschusses gehört ferner die Unterstützung des Prüfungsausschusses bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung. Des Weiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.

Mitglieder: Lise Kingo (Vorsitzende), Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022), Dr. Ulrich Liman (bis April 2022), Marc Stothfang, Patrick Thomas

Über die Einzelheiten der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht. Die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats werden auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und jährlich aktualisiert.

Siehe Kapitalmarkt, Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrats"

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​supervisory-board

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit, Berufserfahrung sowie Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, wie insbesondere der Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität sowie gute Unternehmensführung, vorsehen:

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Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % der Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertretenden im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen.

Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt; längstens bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 74. Lebensjahres folgt.

Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben oder sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein.

Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung.

Jeweils mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen:

Strategie, Mergers /​ Acquisitions, Kapitalmarkt

Marketing, Vertrieb, Supply Chain

Forschung und Entwicklung, Innovation

Nachhaltigkeit (Umwelt), Kreislaufwirtschaft und neue Technologien

Digitalisierung

Human Resources, Change Management, Nachhaltigkeit (Soziales)

Corporate Governance, Compliance

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und/​oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie.

Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und/​oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien sowie über Erfahrung in den Bereichen Unternehmenskultur und Mitarbeitendenengagement verfügen.

Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.

Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix

Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Die Anteilseignervertretenden Dr. Richard Pott, Dr. Christine Bortenlänger, Lise Kingo, Dr. Sven Schneider, Regine Stachelhaus und Patrick Thomas sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt.

Weitere Informationen zu den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Covestro AG unter:

www.covestro.com/​de/​company/​management/​supervisory-board

Qualifikationsmatrix 1

1 Basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat, unter Berücksichtigung der individuellen Einschätzung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie den Empfehlungen von Nominierungsausschuss und Präsidium an das Aufsichtsratsplenum. Die drei Farbstufen beziehen sich auf die Abstufungen von Grundkenntnissen (hell) über profunde Kenntnisse (mittel) bis hin zu tiefgreifenden Kenntnissen (dunkel).
2 Mitglieder der Anteilseignerseite
3 Mitglieder der Arbeitnehmerseite
4 Gemäß DCGK 2022

Aktiengeschäfte von Organmitgliedern

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Covestro AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, der Covestro AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Covestro-Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung.

Weitere Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat unter: www.covestro.com/​de/​investors/​share-details/​disclosure-of-securities-transactions

Systematisches Risikomanagement

Das konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden.

Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.

Gestützt auf regelmäßige Berichte der Fachfunktionen und Prüfungen der internen Revision (Unternehmensfunktion Corporate Audit) sind dem Vorstand keine Sachverhalte bekannt, die zu der Einschätzung führen würden, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, die ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Managementsystem umfassen, im Wesentlichen nicht angemessen und wirksam sind.

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems, Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.

Siehe "Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems", "Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance" und "Risikomanagementsystem"

Ausführliche Berichterstattung

Die Covestro AG unterrichtet ihre Personen mit Aktienbesitz, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Personen mit Aktienbesitz werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens sowie über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten und der Risikosituation informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen.

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch eine Zwischenmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.

Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden.

Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandelt Covestro alle Personen mit Aktienbesitz und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nichtöffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten.

Personen mit Aktienbesitz und Hauptversammlung

Die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Personen mit Aktienbesitz können ihr Stimmrecht durch eine bevollmächtigte Person, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige dritte Person ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Personen mit Aktienbesitz auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Personen mit Aktienbesitz die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretenden, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann Personen mit Aktienbesitz ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne eine bevollmächtigte Person teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Personen mit Aktienbesitz an der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung durch die Versammlungsleitung und den Bericht des Vorstands live im Internet verfolgen.

Im Zuge der andauernden Coronavirus-Pandemie wurde die Hauptversammlung am 21. April 2022 virtuell abgehalten. In diesem Jahr konnten alle Personen mit Aktienbesitz an der Gesellschaft und die interessierte Öffentlichkeit die gesamte Hauptversammlung live im Internet verfolgen. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung wie die Einladung inkl. Tagesordnung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf der Covestro-Website veröffentlicht.

Liveübertragung zur Eröffnung der Hauptversammlung und des Berichts des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/​de/​investors/​financial-calendar/​annual-general-meeting

Übernahmerelevante Angaben

Angaben gemäß §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB)

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Covestro AG, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder übersteigen, sind uns nicht gemeldet worden und sind auch nicht anderweitig bekannt.

Weitere Informationen zu den Personen mit Aktienbesitz unter: www.covestro.com/​de/​investors/​stock-details/​shareholder-structure

Vorstand

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG), § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 6 der Satzung der Covestro AG geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied zum ersten Mal bestellt, beträgt die Bestelldauer längstens drei Jahre. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, muss die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitz des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10 und 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des Grundkapitals erfordert, das bei der Abstimmung vertreten ist. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Kapital

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2022 betrug 193.200.000 € und war eingeteilt in 193.200.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung am 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder eine Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000 € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von solchen Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 und die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Sie sind den Personen mit Aktienbesitz grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:

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Der Ausschluss ist für Spitzenbeträge erforderlich, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben.

Der Ausschluss erfolgt, um einen Verwässerungsausgleich in Zusammenhang mit bereits begebenen Wandel- /​ Optionsschuldverschreibungen zu gewähren.

Der Ausgabepreis der neuen Aktien oder der Schuldverschreibungen unterschreitet deren Börsenpreis bzw. den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10% des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Für die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Personen mit Aktienbesitz gegen Bar- und Sachleistungen ausgegebenen oder auszugebenden neuen Aktien gelten in bestimmten Fällen weitere Einschränkungen, wie in der jeweiligen Ermächtigung näher beschrieben. Ergänzend hat der Vorstand im Wege einer spätestens am 15. April 2026 endenden Selbstverpflichtung erklärt, das Grundkapital der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital 2021 und dem Bedingten Kapital 2020 um insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 16. April 2021 zu erhöhen, soweit Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Genehmigten Kapital 2021 gegen Bar- oder Sacheinlage oder zur Bedienung von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen erfolgen, die unter der am 30. Juli 2020 beschlossenen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2019 ist der Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter dem Einsatz von Derivaten ermächtigt. Im Einzelnen sieht der Beschluss Folgendes vor:

1. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

1.1 Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 11. April 2024 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dies gilt mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Unter Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hat der Vorstand am 28. Februar 2022 beschlossen, dass die Gesellschaft eigene Aktien bis zu einem Gesamtwert von 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) erwerben wird.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Personen mit Aktienbesitz (§ 53a AktG) genügen. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Person mit Aktienbesitz) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Personen mit Aktienbesitz ist insoweit ausgeschlossen.

1.2 Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in den Ziffern 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen.

Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in den Ziffern 1.3 oder 1.4 genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Personen mit Aktienbesitz ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 1.6 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Personen mit Aktienbesitz. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Personen mit Aktienbesitz, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Personen mit Aktienbesitz für Spitzenbeträge auszuschließen.

1.3 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Personen mit Aktienbesitz zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

1.4 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse vorzunehmen.

1.5 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand kann in diesem Fall die Zahl der Stückaktien in der Satzung anpassen.

1.6 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, um eine sogenannte Aktiendividende ("Scrip Dividend") vorzunehmen.

1.7 Von den Ermächtigungen in den Ziffern 1.3, 1.4 und 1.6 darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

1.8 Von den vorstehenden Verwendungsermächtigungen kann einmal oder mehrmals, jeweils einzeln oder zusammen, bezogen auf Teilvolumina der eigenen Aktien oder auf den Bestand eigener Aktien insgesamt, Gebrauch gemacht werden.

Die Gesellschaft hat im Zuge des Aktienrückkaufprogramms in zwei Tranchen im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 23. Juni 2022 3.479.956 eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 150 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben, was einem rechnerischen Anteil von 1,8 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 193.200.000 € entspricht.

2. Ermächtigung zum Erwerb unter Einsatz von Derivaten

2.1 Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Ermächtigung gemäß Ziffer 1.1 darf auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Optionsgeschäfte mit einem von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen ("Finanzinstitut") abgeschlossen werden mit der Maßgabe, dass dieses Finanzinstitut bei Ausübung der Option nur Aktien liefert, die zuvor unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes über die Börse zu einem marktnahen Preis erworben wurden.

2.2 Der Erwerb unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen ist beschränkt auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals.

2.3 Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte Optionsprämie darf nicht wesentlich über und die für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der in dem Optionsgeschäft vereinbarte Ausübungspreis darf (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen oder gezahlten Optionsprämie) den am Börsentag des Abschlusses des Optionsgeschäfts durch die Eröffnungsauktion an diesem Tag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

2.4 Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens am 11. April 2024 enden und muss so gewählt sein, dass die Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 11. April 2024 erworben werden.

2.5 Für die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung unter Ziffer 2. unter Einsatz von Derivaten erworben werden, finden ebenfalls die Regelungen zu Ziffer 1. Anwendung.

Wesentliche konditionierte Vereinbarungen

Einige Fremdfinanzierunginstrumente enthalten Klauseln, die sich auf den Fall eines Kontrollwechsels ("Change of Control") beziehen. Die Klauseln gewähren dem jeweiligen Kapitalgeber zusätzliche Kündigungsrechte, ggf. eingeschränkt durch weitere Bedingungen wie z. B. das Eintreten einer Ratingverschlechterung. So enthalten u. a. unsere syndizierte Kreditlinie und unsere Anleihen Vereinbarungen zu einem Kontrollwechsel.

Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, denen zufolge Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels begrenzt werden. Derartige Zahlungen unterliegen dem "Abfindungs-Cap" des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 und sollen die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten.

Compliance

Compliance-Managementsystem

Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze prägen unser Geschäftsverhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Regelungen ist zentraler Bestandteil unseres Handelns, denn nur so können wir den Unternehmenswert nachhaltig steigern und unsere Reputation schützen.

Compliance-Kultur und -Ziele

In einem Verhaltenskodex, der Corporate Compliance Policy, hat Covestro konzernweit für alle Mitarbeitenden verbindlich geltende grundlegende Prinzipien und Regeln für deren Handeln festgelegt. Unser Verhaltenskodex umfasst Verpflichtungen zur Einhaltung des maßgeblichen Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zum Datenschutz, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur Trennung von beruflichen und privaten Interessen, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie bilden den Rahmen für alle Entscheidungen des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden. Die Corporate Compliance Policy wird sowohl im Intranet als auch auf unserer Website veröffentlicht und ist außerdem Teil eines Informationspakets, das neue Mitarbeitende bei ihrer Einstellung erhalten.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​profile/​procurement/​sustainability-in-procurement/​ supplier-code-of-conduct

Covestro ist sich bewusst, dass ein integres Verhalten im Unternehmen in hohem Maße von einem vorbildlichen Verhalten des Managements abhängt. Der Vorstand hat in der Corporate Compliance Policy gegenüber allen Mitarbeitenden unmissverständlich klargestellt, dass Covestro über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch auf Geschäfte verzichtet, die gegen unsere Regeln verstoßen, und dass Vorgesetzte keine anderslautenden Weisungen erteilen dürfen. Entsprechend wird die Compliance-Kultur durch das Management kontinuierlich gefördert, etwa indem Compliance-Themen und deren Bedeutung für das Unternehmen regelmäßig gegenüber den Mitarbeitenden kommuniziert werden. So geht z. B. der Vorstand bei Mitarbeitendenveranstaltungen ("Town Hall") regelmäßig auf aktuelle Compliance-Fälle ein und betont die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher und interner Regelwerke.

Siehe "Selbstverpflichtungen"

Mithilfe unseres Compliance-Managementsystems wollen wir

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Compliance-treues Verhalten bestärken und fördern,

Compliance-Verstöße verhindern bzw. minimieren,

Risiken für mögliche Verstöße identifizieren,

vorbeugende Maßnahmen einführen und

in dem Fall, dass Einzelpersonen entgegen klaren Vorgaben eigenmächtig Compliance-Verstöße begehen, diese aufdecken, beenden und für die Zukunft verhindern.

Um unsere Ziele zu erreichen, haben wir u.a. ein internes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Compliance-Vorschriften implementiert. Die Erkenntnisse aus unserer jährlichen Wirksamkeitsbeurteilung nutzen wir für die kontinuierliche Verbesserung unseres Compliance-Managementsystems.

Siehe "Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance"

Organisation der Compliance-Aktivitäten

Der Chief Compliance Officer leitet sämtliche Compliance-Aktivitäten von Covestro und berichtet in dieser Funktion direkt an den Gesamtvorstand. Die Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance koordiniert die konzernweiten Compliance-Aktivitäten. Oberstes Entscheidungsgremium des Konzerns ist in diesem Zusammenhang das Compliance-Komitee unter dem Vorsitz des Finanzvorstands. Das Komitee hat u. a. folgende Aufgaben: Ausübung einer konzernweiten Compliance-Governance-Funktion, Initiierung und Verabschiedung von Regelungen zu Compliance-Themen sowie Verabschiedung des jährlichen Compliance-Trainingsplans. Im Berichtsjahr trat das Compliance-Komitee insgesamt zu vier Sitzungen zusammen. Die Compliance-Aktivitäten werden durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit regelmäßig in unabhängigen und objektiven Prüfungen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft.

Siehe "Prozessunabhängige Überwachung"

Das Thema Datenschutz wird durch die Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance verantwortet sowie konzernweit koordiniert. Mit der Definition von Kontrollen und Prozessen wirkt die Funktion auf die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (insbesondere die der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und gerichtlicher Entscheidungen hin, um personenbezogene Daten der Mitarbeitenden, aber auch von Geschäftspartnern, Medien u. ä. zu schützen. Für alle Länder, in denen Mitarbeitende von Covestro beschäftigt sind, wurden lokale Datenschutzbeauftragte (Data Privacy Officer) ernannt, die den Mitarbeitenden vor Ort als Ansprechpersonen bei Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen zur Verfügung stehen. Der Vorstand wird regelmäßig über die datenschutzrechtlichen Aktivitäten im Unternehmen informiert.

Für alle Länder, in denen Covestro-Mitarbeitende beschäftigt sind, wurde zudem ein lokaler Compliance Officer ernannt, der den Mitarbeitenden vor Ort als Ansprechperson bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung steht. In den Landesorganisationen gibt es darüber hinaus lokale Compliance-Komitees.

Kommunikation und Compliance

Covestro führt systematisch Compliance-Schulungen durch. Nach Festlegung der Trainingsschwerpunkte werden die Zielgruppen für die jeweiligen Trainingsinhalte definiert und die Mitarbeitenden (inkl. Führungskräfte) eingeladen.

Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt Covestro seine Mitarbeitenden ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Alle Mitarbeitenden werden darüber informiert, an wen sie sich im Zweifelsfall und bei Fragen wenden können. Dazu hat Covestro ein Whistleblowing-Instrument eingerichtet. So können Mitarbeitende und Externe potenzielle Compliance-Verstöße über eine weltweit eingerichtete Hotline oder ein Onlinetool, das auch anonyme Meldungen erlaubt, anzeigen. Mitarbeitende können etwaige Vorfälle zudem den Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​compliance

Eine interne Richtlinie legt Grundsätze für den Umgang mit Compliance-Vorfällen bei Covestro fest. Die Erfassung aller Verdachtsfälle erfolgt in einer zentralen Datenbank. Bestätigte Fälle werden bewertet und entsprechende organisatorische, disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen, falls erforderlich, ergriffen.

Compliance-Vorfälle werden regelmäßig dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Managementteams der Geschäftseinheiten berichtet. Darüber hinaus wird eine aktuelle Übersicht der Vorfälle, einschließlich weiterer Ausführungen zu verschiedenen Aspekten und Entwicklungen in diesem Bereich, in einem monatlichen "Compliance Telegram" im Intranet veröffentlicht. Das sorgt für eine hohe Transparenz für alle Mitarbeitenden.

Alle Gesellschaften erheben vierteljährlich die Risiken aus drohenden oder laufenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren. Relevante Fälle werden regelmäßig dem Vorstand sowie dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Die wesentlichen rechtlichen Risiken werden im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"

Ergänzende Inhalte >

Steuer-Compliance

Grundsätze und Ziele der Steuer-Compliance

Covestro nimmt seine Verpflichtung ernst, den in jedem Land und/​oder steuerrechtlichen Geltungsbereich gesetzlich geschuldeten Steuerbetrag in Übereinstimmung mit den von den jeweiligen Regierungen festgelegten Regeln zu zahlen sowie allen Anmelde-, Dokumentations-, Offenlegungs- und Genehmigungspflichten nachzukommen. Die Entrichtung der Steuerzahlungen in angemessener Höhe sicherzustellen, ist ein Kernelement der sozialen Verantwortung von Covestro, da diese wesentliche Einnahmen für die Regierungen liefern und zur Erfüllung sozialwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden.

Unsere Steuergrundsätze sind:

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Keine Toleranz gegenüber Verstößen, vor allem Steuerbetrug /​ -hinterziehung

Steuerzahlungen entsprechend der jeweiligen Wertschöpfung in den betroffenen Ländern /​ Gebieten

Kooperation mit den Finanzbehörden

Diese Grundsätze finden sich auch online.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​sustainability/​service-downloads/​policies-commitments

Unsere Grundsätze sind Inhalt einer konzernweit verbindlichen Steuerrichtlinie, die von der Leitung der Unternehmensfunktion Taxes und dem Finanzvorstand geprüft und freigegeben wurde. Die Steuerrichtlinie beinhaltet auch unsere auf die Konzernstrategie sowie unsere "C 3"-Unternehmenswerte abgestimmte Steuerstrategie. Die Steuerstrategie wird in einem regelmäßigen Dialog mit dem Finanzvorstand diskutiert und bei Bedarf angepasst.

Siehe "Strategie"

Daneben haben wir ein Interesse an der fortlaufenden Weiterentwicklung von Steuergesetzen und bringen uns daher in die politische Diskussion in Ausschüssen von Wirtschaftsverbänden ein. Die Wahrung unserer ethischen Prinzipien ist dabei Voraussetzung. Das Ziel unserer Mitarbeit in den Wirtschaftsverbänden ist eine faire, transparente und administrativ einfache Weiterentwicklung des Steuerrechts.

Organisation der Steuer-Compliance

Die Verantwortung für die Implementierung und stetige Verbesserung geeigneter Steuerprozesse liegt bei der Unternehmensfunktion Taxes, die dem Finanzvorstand untersteht. Die Umsetzung übernehmen oder unterstützen lokale Steuersachverständige in den Tochtergesellschaften von Covestro. Sofern in bestimmten Ländern oder Projekten externe Fachleute steuerliche Aufgaben übernehmen, verpflichten sich diese, unseren Grundsätzen und Compliance-Vorschriften zu folgen.

Covestro ermutigt seine Mitarbeitenden ausdrücklich, etwaige Zweifel hinsichtlich des korrekten Verhaltens des Unternehmens in Bezug auf Steuern offen bei ihren Führungskräften bzw. lokalen Abteilungen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Dazu kann auch unser Whistleblowing-Instrument für Mitarbeitende und Externe genutzt werden.

Siehe "Kommunikation und Compliance"

Steuerliche Risiken werden in einem standardisierten Prozess einmal im Jahr weltweit an die Unternehmensfunktion Taxes gemeldet. Die steuerlichen Risiken werden laufend in Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften überwacht und bei Bedarf die Risikomeldungen angepasst. Steuerliche Risiken sind Teil der Finanzberichterstattung und in das interne Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem eingebettet.

Siehe "Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems" und "Risikomanagementsystem"

< Ergänzende Inhalte

ERLÄUTERUNGEN ZUR NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG UND GRI-INDEX

Die Umwelt bewahren, begrenzte Ressourcen schonen, die Gesellschaft voranbringen und Wert schaffen - zu all dem möchte Covestro beitragen. Daher haben wir Nachhaltigkeit fest in unsere Konzernstrategie und -steuerung integriert.

Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf anerkannten Standards. Über wesentliche Themen und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 315 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) berichten wir in unserem Konzernlagebericht und ergänzen diese Informationen um weitere Inhalte, die darüber hinaus den Anforderungen der ab dem Jahr 2022 sogenannten "In Anlehnung an"-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI) entsprechen. Die Managementansätze wesentlicher Themen berichten wir freiwillig nach GRI 3-3 (2021). Wir planen, die Angemessenheit der freiwilligen Berichterstattung nach GRI in der sogenannten "Gemäß GRI"-Option vor dem Hintergrund der regulatorischen Entwicklungen zu prüfen.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB geben wir integriert im Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln dar.

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die GRI-Standards als Rahmenwerk zugrunde gelegt.

Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung werden in einem internen Prozess anhand der Bedeutung und Umsetzung im Unternehmen identifiziert. Ausgangsbasis sind die Wesentlichkeitsanalyse und die dabei ermittelten bzw. aktualisierten sogenannten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen - also diejenigen Themen, die für Covestro von mittlerer oder hoher Relevanz sind und auf deren Aspekte die Geschäftstätigkeiten von Covestro mittlere oder hohe Auswirkungen haben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht. Um aktuelle Entwicklungen und nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können, wird außerdem überprüft, ob sich neue Erkenntnisse für das Chancen- und Risikomanagement ergeben. Es sind keine wesentlichen Risiken bekannt, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder Produkten verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden.

Siehe "Chancen- und Risikobericht"

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB)

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Wesentliche Themen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Relevanter Aspekt gemäß der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Kapitelverweis im Konzernlagebericht
Kreislaufwirtschaft Umweltbelange, Sozialbelange "Strategie", "Kreislaufwirtschaft", "Innovation"
Klimaneutralität Umweltbelange, Sozialbelange "Strategie", "Steuerung", "Klimaneutralität֧"
Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio Umweltbelange, Sozialbelange "Steuerung", "Innovation"
Nachhaltige Produkte & Produktverantwortung Umweltbelange, Sozialbelange "Strategie", "Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung"
Arbeitgeberattraktivität Arbeitnehmerbelange "Mitarbeitende"
Compliance Umweltbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte "Chancen- und Risikobericht", "Compliance"
Vielfalt, Chancengerechtigkeit & Inklusion Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte "Mitarbeitende"
Inclusive Business Sozialbelange "Soziale Verantwortung"
Menschenrechte Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte "Soziale Verantwortung"
Nachhaltigkeit in der Lieferkette Umweltbelange, Sozialbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte "Einkauf", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
Gesundheit & Sicherheit Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange, Sozialbelange "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität", "Gesundheit und Sicherheit"

Als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, im Rahmen der Konzernabschlussprüfung aufgrund einer Erweiterung des Prüfungsauftrags geprüft.

Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht abgegeben werden.

EU-Taxonomie

Die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/​852) (EU-Taxonomie oder Taxonomie-Verordnung), insbesondere ihre delegierten Verordnungen, bilden die Grundlage für verschiedene künftige und bereits laufende Initiativen der Europäischen Union (EU) für eine nachhaltige Finanzberichterstattung. Der Covestro-Konzern ist zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet und muss daher nach Artikel 8 Absatz 1 der Taxonomie-Verordnung Informationen darüber offenlegen, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind. Die Taxonomie-Verordnung führt zu diesem Zweck Kennzahlen ein, um deren Messbarkeit zu ermöglichen und zu verbessern.

Für das Geschäftsjahr 2022 berichten wir gemäß der EU-Taxonomie und ihren delegierten Verordnungen, die zum Berichtszeitpunkt anzuwenden waren. Für das Geschäftsjahr 2021 haben wir von den Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht, die es erlaubten, zunächst nur über unsere taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit den ersten beiden Umweltzielen zu berichten. Eine Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten erfolgt erstmalig für das Jahr 2022. Aus unbestimmten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie ergeben sich weiterhin Auslegungsunsicherheiten.

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Wir haben im Geschäftsjahr folgende Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" zentral auf Konzernebene als taxonomiefähig identifiziert: 3.10 - Herstellung von Wasserstoff, 3.13 - Herstellung von Chlor, 3.14 - Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien, 3.16 - Herstellung von Salpetersäure und 3.17 - Herstellung von Kunststoffen in Primärformen. Zusätzlich wurde gemäß der delegierten Verordnung der EU (2022 /​ 1214) vom 9. März 2022 (Complementary Delegated Act) folgende Wirtschaftstätigkeit in bestimmten Energiesektoren in Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" als taxonomiefähig identifiziert: 4.30 - Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen. Weitere taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten ergeben sich in Zusammenhang mit den Investitions- und Betriebsausgaben (Kategorien b und c): 6.5 - Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, 7.1 - Neubau und 7.7 - Erwerb von und Eigentum an Gebäuden.

In Zusammenhang mit dem Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" wurden keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt, da unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Tätigkeiten auf den Klimaschutz abzielt. Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate [MDI], Toluylen-Diisocyanate [TDI] etc.), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden.

Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

Um Taxonomiekonformität zu erreichen, muss neben der Tätigkeitsbeschreibung, die für die Taxonomiefähigkeit einer Tätigkeit ausschlaggebend ist, für jedes Umweltziel ein Prüfschema aus technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) durchlaufen werden. Diese TSC bestehen zum einen aus Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass gleichzeitig keines der anderen fünf Umweltziele beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm, DNSH). Auch dafür enthalten die TSC konkrete Angaben. Für jedes Umweltziel sind eigene TSC definiert. Für das Geschäftsjahr 2022 waren die TSC für die Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" in Kraft. Die Veröffentlichung der TSC für die anderen vier Umweltziele durch die EU-Kommission wird im Laufe des Jahres 2023 erwartet.

Daneben ist die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung zu prüfen.

Wesentlicher Beitrag

Nachdem im Jahr 2021 bereits die Taxonomiefähigkeit der Tätigkeiten von Covestro beurteilt wurde, haben wir im Geschäftsjahr 2022 die Taxonomiekonformität zentral analysiert. Dazu haben wir die als taxonomiefähig identifizierten Produkte daraufhin untersucht, ob sie einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz" leisten. Um die Einhaltung der Kriterien eines wesentlichen Beitrags (und weiterführend auch die Kriterien bezüglich keiner wesentlichen Beeinträchtigung) bewerten zu können, wurde die Analyse zentral auf Ebene der Standorte durchgeführt. Grund dafür ist, dass die Prüfung der Kriterien für das gleiche Produkt in Abhängigkeit vom Produktionsstandort zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann (z. B. weil sich der Stromverbrauch in den Anlagen oder der Energiemix der Standorte unterscheidet). In einem solchen Fall würden die taxonomiekonformen Anteile den Kennzahlen entsprechend der Produktionsmenge an den Standorten zugeordnet.

Lediglich bei der Wirtschaftstätigkeit 3.10 - Herstellung von Wasserstoff leisteten wir im Jahr 2022 für einzelne Standorte potenziell einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz". Jedoch ist es uns derzeit noch nicht möglich, die hohen Qualitätsanforderungen, die die EU-Taxonomie an die zu erbringenden Nachweise (z. B. über extern zertifizierte Methodikprüfungen hinausgehende, produktbezogene extern geprüfte Ökobilanzierungen [Life Cycle Assessment, LCA]) stellt, in vollem Umfang zu erfüllen.

Keine wesentliche Beeinträchtigung (Do No Significant Harm, DNSH)

Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. In Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" wurde für die Tätigkeit 3.10 - Herstellung von Wasserstoff unter Verwendung der Konzentrationspfade RCP 2.6, 4.5 und 8.5 auf Standortebene eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Hinsichtlich des Umweltziels Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen wurde ebenfalls eine Risikobewertung mit Blick auf eine mögliche Umweltschädigung auf Standortebene durchgeführt. Für das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" sind zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts für die analysierte Wirtschaftstätigkeit keine Kriterien definiert. Daher ist die Einhaltung aktuell auch nicht an Kriterien gebunden. Die Kriterien zur Sicherstellung keiner wesentlichen Beeinträchtigung für das Umweltziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" wurden in zwei Stufen geprüft. Mitarbeitende mit der entsprechenden Fachexpertise prüften die Einhaltung der in Anlage C des Annex 1 der delegierten Verordnung zum Umweltziel "Klimaschutz" dargelegten Anforderungen in Verbindung mit den vorgegebenen Richtlinien und Verordnungen. Gleichzeitig wurde die Einhaltung der Emissionswerte in Zusammenhang mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Standorte geprüft, in denen Produkte hergestellt werden, mit denen wir potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten. Abschließend wurde auf Standortebene geprüft, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Umweltziels "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" vorliegt.

Für die Tätigkeit 3.10 - Herstellung von Wasserstoff konnte hinsichtlich des Umweltziels "Klimaschutz" nachgewiesen werden, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Eine Ausnahme bildet hier lediglich Anlage C des Annex 1 der delegierten Verordnung zum Umweltziel "Klimaschutz" aufgrund der Auslegungsunsicherheiten in Bezug auf die Nachweisführung, insbesondere zum Unterpunkt g. Taxonomiefähige Produkte, die entweder keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten oder die mindestens ein Umweltziel beeinträchtigen, sind nicht als taxonomiekonform klassifiziert.

Mindestschutz (Minimum Safeguards)

Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an die Unternehmen, Prozesse und Verfahren zu etablieren, um die Einhaltung von verschiedenen Regelwerken sicherzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Menschenrechte (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Diese Anforderungen entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro, das aufgrund von bestehenden Selbstverpflichtungen, dem Verhaltenskodex für Lieferanten und verschiedenen Konzernregelungen in unserem Handeln verankert ist. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und konzernweiten - u. a. für den Mindestschutz der EU-Taxonomie maßgeblichen - Bestimmungen, Regelwerke und Richtlinien sowie Standards eingehalten werden, haben wir Prozesse und Kontrollen implementiert (z. B. im Rahmen des Compliance-Managementsystems, des internen Kontrollsystems oder des integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität).

Siehe "Unternehmensrichtlinien", "Gesundheit und Sicherheit", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette", "Menschenrechte", "Compliance" und Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"

Die Überprüfung der Anforderungen an den Mindestschutz hinsichtlich der Menschenrechte bezieht sich auf den übergreifenden Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte von Covestro; im Wesentlichen auf die im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse. Diese umfasst neben den eigenen Geschäftsaktivitäten auch unsere direkten Lieferanten. Zudem wird die vorgeschaltete Lieferkette betrachtet, insbesondere bei konkreten Vorwürfen. Die umfassende und fortlaufende Risikoanalyse bezieht sich auf die gesamten eigenen Standorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte. In Abhängigkeit von den jeweiligen Risikobewertungen werden verschiedene Maßnahmen mit den Lieferanten vereinbart, z. B. die Durchführung von Lieferantenbewertungen im Rahmen der TfS-Initiative * oder spezielle Schulungen zum Thema Menschenrechte.

Siehe, "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" und "Menschenrechte"

* Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, waren die über die externe EcoVadis SAS sowie die "Together for Sustainability AISBL" und durch den europäischen Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) ermittelten Ergebnisse.

Daneben haben wir im Zuge der Prüfung der Einhaltung des Mindestschutzes auf Konzernebene geprüft, dass keine rechtskräftigen Gerichtsurteile in Zusammenhang mit den oben genannten Themen gegen Covestro vorliegen. Obwohl im Jahr 2022 keine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform ausgewiesen wurden, liegen uns unabhängig davon auf Basis der zuvor beschriebenen Prüfung keine Hinweise vor, dass Covestro den Anforderungen an die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie nicht entsprechen könnte.

Im Rahmen unserer funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Task Force) planen wir weitere Maßnahmen, z. B. weitere Schulungen für Mitarbeitende im Einkauf, eine Handreichung für diese mit verschiedenen Maßnahmen für im Rahmen der Risikoanalyse priorisierte Lieferanten oder die Einführung einer konzernweit gültigen Richtlinie zu unserem menschenrechtsbezogenen Managementsystem.

Ergebnis der Konformitätsprüfung

Wir haben im Geschäftsjahr 2022 in Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit identifiziert.

Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen

Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung über die Art der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten erfolgt gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Taxonomie-Verordnung. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Aufgrund der Abgrenzungslogik bei der Erfassung, der jeweiligen Definition der Kennzahlen sowie der Gestaltung der Datenabfragen werden Doppelzählungen bei der Zuordnung der Umsatzerlöse-, Investitions- und Betriebsausgaben-Kennzahlen über die Wirtschaftstätigkeiten hinweg vermieden. Konnten bei der Ermittlung der Kennzahlen Daten nicht eindeutig zugeordnet oder mussten Kennzahlen für Wirtschaftstätigkeiten aufgesplittet werden, wurden für den jeweiligen Prozess geeignete Allokationsschlüssel verwendet, die die technischen Gegebenheiten entsprechend berücksichtigen. Die Ermittlung der berichteten Taxonomie-Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch entsprechend etablierte Prozesse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt.

Siehe "Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems"

Umsatzerlöse

Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2022 (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen des Covestro-Konzerns (Nenner) gesetzt. Die Umsatzerlöse aus der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden analog ermittelt.

Siehe "Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern"

Investitionsausgaben

Zur Bestimmung der Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie, die im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten stehen, beziehen wir uns auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte, wie im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben, die sich im Wesentlichen auf Zugänge im Anlagevermögen beziehen, zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Investitionsausgaben in Zusammenhang gebracht (Kategorie a). Weiterhin konnten taxonomiefähige und -konforme Investitionsausgaben identifiziert werden, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten oder eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie b). Darüber hinaus waren einzelne Investitionsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu berücksichtigen (Kategorie c). Die Nachweisbarkeit des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in Kategorie c ist uns aufgrund fehlender Belege von Lieferanten nicht möglich. Die Investitionsausgaben in Zusammenhang mit der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden analog ermittelt.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und Anhangangabe 14 "Sachanlagen"

Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierungen, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den jeweiligen Betriebsausgaben in Zusammenhang gebracht (Kategorie a). Weiterhin wurden taxonomiefähige Betriebsausgaben identifiziert, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten oder eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie b). Außerdem waren einzelne Betriebsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasausstöße und Gebäudesanierung zu berücksichtigen (Kategorie c). Die Nachweisbarkeit des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in Kategorie c ist uns aufgrund fehlender Belege von Lieferanten nicht möglich. Die so ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden entsprechend ermittelt.

Sonstige Angaben

Covestro hat im Geschäftsjahr 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" veröffentlicht, um in diesem Rahmen grüne Anleihen und andere grüne Schuldtitel ausgeben zu können. Diese Finanzmittel sollen genutzt werden, um Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt und /​ oder die Gesellschaft zu finanzieren. Auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Anleihe in Höhe von 500 Mio. € ausgegeben. Durch die grüne Anleihe werden zurzeit keine taxonomiekonformen Investitions- oder Betriebsausgaben finanziert.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​investors/​debt/​green-financing-framework

Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen

Die EU-Taxonomie dient dazu, den Aktionsplan "Sustainable Finance" der EU zu konkretisieren. Sie stellt eine Zielsetzung und Steuerungsmöglichkeit dar, die Unternehmen als Inspiration für die Entwicklung von nachhaltigen Produkten dienen soll. Die Taxonomie-Verordnung stuft dabei u. a. die chemische Industrie als Sektor mit Übergangstätigkeiten ein, da sie sich im Übergang von fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren und alternativen Rohstoffen befindet.

Das Portfolio von Covestro weist einen kleinen Anteil von potenziell taxonomiekonformen Tätigkeiten auf. Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate [MDI], Toluylen-Diisocyanate [TDI] etc.), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden. Die Taxonomie definiert Nachhaltigkeit im Falle der für Covestro relevanten Tätigkeiten für das Umweltziel "Klimaschutz" insbesondere im Hinblick auf den CO 2-Fußabdruck der Produktion. Dabei wird jedoch nicht der gesamte Lebenszyklus unserer Produkte aufgegriffen, sodass die positive Wirkung unserer Produkte, der sogenannte Handabdruck (Handprint), in der Anwendung und Verwendung der Covestro-Produkte nicht sichtbar wird. Niedrige Taxonomie-Kennzahlen bedeuten daher nicht, dass wir keinen Beitrag zur Erreichung von Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität leisten. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" sowie unsere Nachhaltigkeitsziele - mit Fokus u. a. auf Klimaneutralität - ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro.

Siehe "Organisation und Geschäftsmodell", "Steuerung", "Nachhaltigkeit", "Kreislaufwirtschaft", "Klimaneutralität", "Nachhaltige Produkte" und "Innovation"

Bei der Ermittlung der Kennzahlen wurden die Tätigkeiten aus dem im Jahr 2021 akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), gesondert betrachtet. Aufgrund der laufenden Systemintegration konnten diese im Geschäftsjahr 2021 nicht detailliert analysiert werden und flossen daher nicht in den taxonomiefähigen Anteil ein. Im Nenner aller Kennzahlen für das Jahr 2021 war der auf RFM entfallende Anteil enthalten (für Betriebsausgaben nur soweit vorliegend). Mit der im Juni 2022 abgeschlossenen Systemintegration konnten die Produkte von RFM auch im Nenner der Kennzahl der Betriebsausgaben vollständig berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der Taxonomiefähigkeit und -konformität (Zähler) konnten die RFM-Produkte für den Umsatz ganzjährig und für die Investitions- und Betriebsausgaben ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Systemintegration inkludiert werden. Seit der abgeschlossenen Systemintegration ist RFM nun vollständig enthalten.

Der Anstieg der taxonomiefähigen Anteile bei den Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergab sich im Wesentlichen daraus, dass die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), im Vorjahr in Zähler und Nenner eingeflossen ist.

Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen:

Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

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Code(s) Absoluter Umsatz
in Mio. €
Umsatzanteil
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)   - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff 3.10 48 0,3
Herstellung von Chlor 3.13 145 0,8
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 3.14 < 1 < 0,1
Herstellung von Salpetersäure 3.16 21 0,1
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 3.17 5.699 31,7
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 4.30 8 < 0,1
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)   5.921 33,0
Gesamt (A.1 + A.2)   5.921 33,0
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten   12.047 67,0
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)   12.047 67,0
Gesamt (A + B)   17.968 100,0
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Klimaschutz
in %
Anpassung an den Klimawandel
in %
Wasser- und Meeresressourcen
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff      
Herstellung von Chlor      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien      
Herstellung von Salpetersäure      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen      
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)      
Gesamt (A.1 + A.2)      
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten      
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)      
Gesamt (A + B)      
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Kreislaufwirtschaft
in %
Umweltverschmutzung
in %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
in %
Klimaschutz J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten        
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)        
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)        
Herstellung von Wasserstoff        
Herstellung von Chlor        
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien        
Herstellung von Salpetersäure        
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen        
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen        
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)        
Gesamt (A.1 + A.2)        
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten        
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)        
Gesamt (A + B)        
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Anpassung an den Klimawandel J /​ N Wasser- und Meeresressourcen J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)    
Gesamt (A.1 + A.2)    
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Kreislaufwirtschaft J /​ N Umweltverschmutzung J /​ N Biologische Vielfalt und Ökosysteme J /​ N Mindestschutz J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten        
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)        
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)        
Herstellung von Wasserstoff        
Herstellung von Chlor        
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien        
Herstellung von Salpetersäure        
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen        
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen        
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)        
Gesamt (A.1 + A.2)        
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten        
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)        
Gesamt (A + B)        
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Taxonomiekonformer Umsatzanteil im Jahr 2022
in %
Taxonomiekonformer Umsatzanteil im Jahr 2021
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) -  
Gesamt (A.1 + A.2) -  
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    
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Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" E Kategorie "Übergangstätigkeit"
T
A Taxonomiefähige Tätigkeiten    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - -
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    

CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

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Wirtschaftstätigkeiten Code Absolutes CapEx
in Mio. €
CapEx-Anteil
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)   - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff 3.10 < 1 < 0,1
Herstellung von Chlor 3.13 53 5,5
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 3.14 < 1 < 0,1
Herstellung von Salpetersäure 3.16 18 1,9
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 3.17 152 15,6
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 4.30 6 0,7
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.5 1 0,1
Neubau 7.1 1 0,1
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 7.7 30 3,1
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)   262 26,9
Gesamt (A.1 + A.2)   262 26,9
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten   711 73,1
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)   711 73,1
Gesamt (A + B)   973 100,0
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz
in %
Anpassung an den Klimawandel
in %
Wasser- und Meeresressourcen
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff      
Herstellung von Chlor      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien      
Herstellung von Salpetersäure      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen      
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen      
Neubau      
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden      
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)      
Gesamt (A.1 + A.2)      
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten      
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)      
Gesamt (A + B)      
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft
in %
Umweltverschmutzung
in %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
in %
Klimaschutz J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2        
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)        
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)        
Herstellung von Wasserstoff        
Herstellung von Chlor        
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien        
Herstellung von Salpetersäure        
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen        
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen        
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen        
Neubau        
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden        
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)        
Gesamt (A.1 + A.2)        
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten        
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)        
Gesamt (A + B)        
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Anpassung an den Klimawandel J /​ N Wasser- und Meeresressourcen J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen    
Neubau    
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden    
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)    
Gesamt (A.1 + A.2)    
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft J /​ N Umweltverschmutzung J /​ N Biologische Vielfalt und Ökosysteme J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff      
Herstellung von Chlor      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien      
Herstellung von Salpetersäure      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen      
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen      
Neubau      
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden      
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)      
Gesamt (A.1 + A.2)      
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten      
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)      
Gesamt (A + B)      
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Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz J /​ N Taxonomiekonformer CapEx-Anteil im Jahr 2022
in %
Taxonomiekonformer CapEx-Anteil im Jahr 2021 1
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff      
Herstellung von Chlor      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien      
Herstellung von Salpetersäure      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen      
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen      
Neubau      
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden      
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)   -  
Gesamt (A.1 + A.2)   -  
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten      
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)      
Gesamt (A + B)      
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Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" E Kategorie "Übergangstätigkeit"
T
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 2    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen    
Neubau    
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden    
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - -
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    

1 Aufgrund aktueller Erkenntnisse umfasst der CapEx-Nenner nicht den Anteil des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts. Dadurch ergibt sich ein Anteil von 10,2 % für das Jahr 2021. Der Zähler bleibt unverändert.
2 Für die Analyse der Tätigkeiten wurden aufgrund der unterjährig abgeschlossenen Systemintegration die Tätigkeiten aus dem im Jahr 2021 akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erst ab dem 1. Juni 2022 in den Zähler einbezogen.

OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2022

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Code Absolutes OpEx
in Mio. €
OpEx-Anteil
in %
Klimaschutz
in %
Anpassung an den Klimawandel
in %
Wasser- und Meeresressourcen
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1            
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)            
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)   - - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)            
Herstellung von Wasserstoff 3.10 8 0,6      
Herstellung von Chlor 3.13 54 4,2      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 3.14 < 1 < 0,1      
Herstellung von Salpetersäure 3.16 16 1,3      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 3.17 272 21,1      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 4.30 < 1 < 0,1      
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)   350 27,2      
Gesamt (A.1 + A.2)   350 27,2      
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten   939 72,8      
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)   939 72,8      
Gesamt (A + B)   1.289 100,0      
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Kreislaufwirtschaft
in %
Umweltverschmutzung
in %
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
in %
Klimaschutz J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1        
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)        
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)        
Herstellung von Wasserstoff        
Herstellung von Chlor        
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien        
Herstellung von Salpetersäure        
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen        
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen        
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)        
Gesamt (A.1 + A.2)        
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten        
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)        
Gesamt (A + B)        
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Anpassung an den Klimawandel J /​ N Wasser- und Meeresressourcen J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)    
Gesamt (A.1 + A.2)    
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    
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DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung")
Kreislaufwirtschaft J /​ N Umweltverschmutzung J /​ N Biologische Vielfalt und Ökosysteme J /​ N
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff      
Herstellung von Chlor      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien      
Herstellung von Salpetersäure      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen      
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)      
Gesamt (A.1 + A.2)      
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten      
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)      
Gesamt (A + B)      
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Mindestschutz J /​ N Taxonomiekonformer OpEx-Anteil im Jahr 2022
in %
Taxonomiekonformer OpEx-Anteil im Jahr 2021
in %
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1      
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)      
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)      
Herstellung von Wasserstoff      
Herstellung von Chlor      
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien      
Herstellung von Salpetersäure      
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen      
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen      
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2)   -  
Gesamt (A.1 + A.2)   -  
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten      
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)      
Gesamt (A + B)      
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Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" E Kategorie "Übergangstätigkeit"
T
A Taxonomiefähige Tätigkeiten 1    
A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)    
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - -
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform)    
Herstellung von Wasserstoff    
Herstellung von Chlor    
Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien    
Herstellung von Salpetersäure    
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen    
Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen    
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - -
Gesamt (A.1 + A.2) - -
B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten    
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)    
Gesamt (A + B)    

1 Für die Analyse der Tätigkeiten wurden aufgrund der unterjährig abgeschlossenen Systemintegration die Tätigkeiten aus dem im Jahr 2021 akquirierten Geschäftsbereich Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erst ab dem 1. Juni 2022 in den jeweiligen Nenner und die Kosten für Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur in den jeweiligen Zähler einbezogen.

In Hinblick auf die Tätigkeiten des Complementary Delegated Acts sind gesonderte Berichtspflichten auf der Basis von Meldebögen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang hat Covestro die Wirtschaftstätigkeit "Hocheffiziente Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" identifiziert. Covestro hat hier - nach Abschluss der Konformitätsprüfung - ausschließlich taxonomiefähige Tätigkeiten zu berichten. Daher werden die Meldebögen 2 und 3, die sich auf taxonomiekonforme Tätigkeiten beziehen, nicht separat ausgewiesen.

Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 1

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Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Ergebnis
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
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Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas Ergebnis
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme /​ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

1 Die im Meldebogen 1 dargestellten Tätigkeiten beziehen sich nach unserem Verständnis auf die im Complementary Delegated Act definierten Aktivitäten.

Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner)

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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA 1
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
8 Anwendbarer KPI insgesamt - - - - -
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Betrag und Anteil am CapEx
CCM + CCA 1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
8 Anwendbarer KPI insgesamt - - - - -
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Betrag und Anteil am OpEx
CCM + CCA 1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
8 Anwendbarer KPI insgesamt - - - - -
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx
Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA 1
in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - -
8 Anwendbarer KPI insgesamt - - -

1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler)

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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA 1
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Betrag und Anteil am CapEx
CCM + CCA 1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Betrag und Anteil am OpEx
CCM + CCA 1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - - - -
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx
Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA 1
in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - -
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - -
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - -

1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten

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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz
Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA 1
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI 8 0,1 0 0,0 8
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI          
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.913 99,9 0 0,0 5.913
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.921 100,0 0 0,0 5.921
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Betrag und Anteil am CapEx
CCM + CCA 1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
in % in Mio. € in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,1 6 2,3 0 0,0
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI          
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 99,9 256 97,7 0 0,0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 100,0 262 100,0 0 0,0
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Betrag und Anteil am OpEx
CCM + CCA 1 Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel
in Mio. € in % in Mio. € in % in Mio. €
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI 6 2,3 < 1 < 0,1 0
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI          
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 256 97,7 350 100,0 0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 262 100,0 350 100,0 0
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx
Anpassung an den Klimawandel CCM + CCA 1
in % in Mio. € in %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - -
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,0 < 1 < 0,1
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 im Nenner des anwendbaren KPI      
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0,0 350 100,0
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0,0 350 100,0

1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA)

Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

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Zeile Wirtschaftstätigkeiten Umsatz CapEx OpEx
Betrag
in Mio. €
Anteil
in %
Betrag
in Mio. €
Anteil
in %
Betrag
in Mio. €
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - - - -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 12.047 100,0 711 100,0 939
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 12.047 100,0 711 100,0 939
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Zeile Wirtschaftstätigkeiten OpEx
Anteil
in %
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI -
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI -
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI -
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​ 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI -
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI -
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /​2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI -
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 100,0
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 100,0

GRI-Index

Allgemeine Standardangaben

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Nummer der Standardangabe Titel der Standardangabe Abschnitt im Geschäftsbericht
GRI 1 - Grundlagen (2021)    
GRI 2 - Allgemeine Angaben (2021)    
2-7 Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern • Mitarbeitende
    • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören" - Mitarbeitendenkennzahlen zu Vielfalt und Internationalität
2-8 Mitarbeiter, die keine  
  Angestellten sind  
     
2-22 Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers • Vorwort
2-23 Policy Commitments • Steuerung -
    Unternehmensrichtlinien
2-27 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
2-28 Mitgliedschaft in • Kreislaufwirtschaft - Globale und regionale Förderung und Interessenvertretung (Advocacy) von Kreislaufwirtschaft
  Verbänden und Interessengruppen • Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung - Produktverantwortung
2-29 Ansatz zur Einbindung von Stakeholdern • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse - Prozess der
    Wesentlichkeitsanalyse
    • Nachhaltigkeit - Nachhaltigkeitssteuerung -Überwachung
2-30 Tarifverhandlungsvereinbarungen • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Leistung, die sich lohnt"
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Nummer der Standardangabe Abschnitt in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen Erläuterung /​ Auslassung
GRI 1 - Grundlagen (2021)    
GRI 2 - Allgemeine Angaben (2021)    
2-7    
     
2-8   Covestro beschäftigt global ca. 350 Mitarbeitende auf der Basis von Zeitarbeit. Dies entspricht ca. 2,0 % unserer Belegschaft.
    Darüber hinaus leistet eine Vielzahl von Externen Arbeit für Covestro im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungsverträgen.
    Die genaue Zahl lässt sich nicht ermitteln, da die Leistung nicht über die Personenzahl oder Arbeitsstunden, sondern über Gewerke oder Servicelevel-Agreements definiert wird.
2-22    
2-23 • Steuerung - Die unternehmensweit gültigen Richtlinien wurden vom Vorstand verabschiedet. Die Kommunikation erfolgt über Internet, Intranet und standortspezifische Kommunikationswege.
  Unternehmensrichtlinien - Selbstverpflichtungen  
2-27   Im Jahr 2022 sind keine signifikanten administrativen oder gerichtlichen Sanktionen (Bußgelder, nichtmonetäre Strafen) wegen des Nichteinhaltens von Gesetzen und Vorschriften über das interne Reporting berichtet worden.
     
2-28 • Nachhaltigkeit -  
  Nachhaltigkeitssteuerung - Stakeholderdialog  
2-29 • Nachhaltigkeit -  
  Nachhaltigkeitssteuerung - Stakeholderdialog  
     
2-30 • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Leistung, die sich lohnt"  

Spezifische Standardangaben

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Nummer der Standardangabe Titel der Standardangabe Abschnitt im Geschäftsbericht
GRI 200 - Wirtschaft    
GRI 201 - Wirtschaftliche Leistung (2016)    
3-3 Managementansatz • Strategie - Konzernstrategie
    • Steuerung - Steuerungssystem
201-1 Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert • Konzernabschluss und
    -anhang
GRI 204 - Beschaffungspraktiken (2016)    
3-3 Managementansatz • Unternehmensprofil - Einkauf
    • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse
    • Nachhaltigkeit in der Lieferkette
    • Soziale Verantwortung - Menschenrechte
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
204-1 Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten • Unternehmensprofil - Einkauf
GRI 205 - Korruptionsbekämpfung (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
205-1 Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden • Chancen- und Risikobericht -
    Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
GRI 206 - Wettbewerbswidriges Verhalten (2016)    
3-3 Managementansatz • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
206-1 Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung  
GRI 207 - Steuern (2019)    
3-3 Managementansatz  
207-1 Steuerkonzept  
207-2 Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement • Chancen- und Risikobericht -
    Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem
207-3 Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken • Compliance - Compliance-Managementsystem
207-4 Country-by-Country  
  Reporting (länderbezogene Berichterstattung)  
GRI 300 - Umwelt    
GRI 302 - Energie (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit -
    Wesentlichkeitsanalyse
    • Klimaneutralität
    • Chancen- und
    Risikobericht - Chancen- und Risikolage
302-1 Energieverbrauch innerhalb der Organisation • Klimaneutralität - Energieeinsatz
302-3 Energieintensität • Klimaneutralität - Energieeinsatz
302-4 Verringerung des Energieverbrauchs • Klimaneutralität - Energieeinsatz
GRI 303 - Wasser (2018)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse
    • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wasser und Abwasser
303-1 Wasser als gemeinsam genutzte Ressource • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wasser und Abwasser
303-2 Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wasser und Abwasser
303-3 Wasserentnahme • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wasser und Abwasser
     
GRI 305 - Emissionen (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse
    • Klimaneutralität
    • Chancen- und Risikobericht
305-1 Direkte THG-Emissionen (Scope 1) • Klimaneutralität - Treibhausgasemissionen
305-2 Indirekte energiebedingte • Klimaneutralität - Treibhausgasemissionen
  THG-Emissionen  
  (Scope 2)  
305-3 Sonstige indirekte THG- • Klimaneutralität - Treibhausgasemissionen
  Emissionen (Scope 3)  
305-4 Intensität der THG-Emissionen • Klimaneutralität - Treibhausgasemissionen
305-5 Senkung der THG-Emissionen • Klimaneutralität - Treibhausgasemissionen
305-7 Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen  
GRI 306 - Abfall (2020)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit -
    Wesentlichkeitsanalyse
    • Kreislaufwirtschaft
    • Umwelteinflüsse unserer
    Produktion - Abfall
306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Abfall
306-2 Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen • Kreislaufwirtschaft
    • Umwelteinflüsse unserer
    Produktion - Abfall
306-3 Angefallener Abfall  
306-5 Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall  
GRI 308 - Umweltbewertung der Lieferanten (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit in der Lieferkette
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
308-2 Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Ergebnisse der Lieferantenbewertungen
GRI 400 - Soziales    
GRI 401 - Beschäftigung (2016)    
3-3 Managementansatz • Steuerung -
    Unternehmensrichtlinien
    • Mitarbeitende - Unternehmenswerte und Unternehmenskultur - Leitbild und Strategie der Personalarbeit -
    Handlungsfeld "Arbeitgeber meiner Wahl"
    • Chancen- und
    Risikobericht - Chancen- und Risikolage
401-1 Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation  
GRI 403 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2018)    
3-3 Managementansatz • Steuerung - Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
    • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören"
    • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
    • Chancen- und Risikobericht
403-1 Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz • Steuerung - Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
    • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
403-2 Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
403-3 Arbeitsmedizinische Dienste • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören"
403-4 Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz • Gesundheit und Sicherheit
     
403-5 Mitarbeiterschulungen zu • Gesundheit und Sicherheit
  Arbeitssicherheit und  
  Gesundheitsschutz  
403-6 Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören"
    • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
403-7 Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz • Steuerung - Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
    • Gesundheit und Sicherheit
    • Nachhaltigkeit in der Lieferkette
403-9 Arbeitsbedingte • Gesundheit und Sicherheit -
  Verletzungen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
GRI 404 - Aus- und Weiterbildung (2016)    
3-3 Managementansatz • Steuerung -
    Unternehmensrichtlinien
    • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Bereit für persönliche Entwicklung"
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
404-2 Programme zur • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Bereit für persönliche Entwicklung"
  Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe  
GRI 405 - Diversität und Chancengleichheit (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse
    • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören"
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
405-1 Diversität in • Erklärung zur
  Kontrollorganen und unter Unternehmensführung - Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
  Angestellten  
GRI 406 - Diskriminierungsfreiheit (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse
    • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören"
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen  
GRI 407 - Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit in der Lieferkette
    • Soziale Verantwortung - Menschenrechte
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
407-1 Betriebsstätten und • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Ergebnisse der Lieferantenbewertungen
  Lieferanten, bei denen das Recht auf  
  Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte  
GRI 414 - Soziale Bewertung der Lieferanten (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit in der Lieferkette
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
414-2 Negative soziale • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Ergebnisse der Lieferantenbewertungen
  Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen  
GRI 415 - Politische Einflussnahme (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit -
    Wesentlichkeitsanalyse
415-1 Parteispenden  
     
GRI 416 - Kundengesundheit und -sicherheit (2016)    
3-3 Managementansatz • Nachhaltigkeit -
    Wesentlichkeitsanalyse
    • Steuerung - Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
    • Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung - Produktverantwortung
    • Chancen- und
    Risikobericht - Chancen- und Risikolage
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und • Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung - Produktverantwortung
  Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit  
GRI 417 - Marketing und Kennzeichnung (2016)    
3-3 Managementansatz • Unternehmensprofil - Marketing und Vertrieb
    • Nachhaltigkeit -
    Wesentlichkeitsanalyse
417-1 Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung • Steuerung - Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
    • Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung - Produktverantwortung
    • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage
    • Compliance - Compliance-Managementsystem
417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung • Nachhaltige Produkte und Produktverantwortung - Produktverantwortung
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Nummer der Standardangabe Abschnitt in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen Erläuterung /​ Auslassung
GRI 200 - Wirtschaft    
GRI 201 - Wirtschaftliche Leistung (2016)    
3-3    
     
201-1    
     
GRI 204 - Beschaffungspraktiken (2016)    
3-3    
     
     
     
     
204-1   Da der Großteil unseres Einkaufsvolumens an unseren Standorten in Deutschland, den USA und China erfolgt, werden die dortigen Standorte im Sinne der GRI-Begrifflichkeit als Hauptstandorte betrachtet. Als lokale Beschaffung gilt der Bezug von Lieferanten mit Sitz im selben Land wie die zu beliefernde Legal Entity.
GRI 205 - Korruptionsbekämpfung (2016)    
3-3 • Steuerung -  
  Unternehmensrichtlinien  
205-1   Im Jahr 2022 wurde für jedes Land /​ jede Gesellschaft eine Risikoanalyse durchgeführt; Definition "Betriebsstätte" als Legal Entity.
     
     
GRI 206 - Wettbewerbswidriges Verhalten (2016)    
3-3 • Steuerung -  
  Unternehmensrichtlinien  
206-1   Im Jahr 2022 sind keine Verfahren über das interne Reporting gemeldet worden.
GRI 207 - Steuern (2019)    
3-3 • Compliance - Steuer-Compliance  
207-1 • Compliance - Steuer-Compliance  
207-2 • Compliance - Steuer-Compliance  
     
207-3 • Compliance - Steuer-Compliance  
207-4   Auf ein Country-by-Country-Reporting wird im Moment noch verzichtet.
     
GRI 300 - Umwelt    
GRI 302 - Energie (2016)    
3-3 • Steuerung -  
  Unternehmensrichtlinien  
     
     
     
302-1    
302-3    
302-4   Im Jahr 2005 wurde bei Covestro damit begonnen, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einzuführen. Dies schreibt zwingend vor, die Performance-Entwicklung an einem festzulegenden Basisjahr zu spiegeln. Dies war seinerzeit das Jahr 2005.
GRI 303 - Wasser (2018)    
3-3 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wassernutzung  
     
303-1 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wassernutzung  
303-2 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wassernutzung Die anzuwendenden Standards orientieren sich an der lokalen Gesetzgebung.
303-3 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Wassernutzung Aufgrund der gängigeren Verwendung wird die Wasserentnahme in m 3 ausgewiesen. Dabei entspricht 1 Megaliter (ML) 1.000 m 3.
    Verwendung von anderem als Süßwasser < 1.000 mg Total Dissolved Solids (TDS) /​ l: Covestro bezieht kein Wasser aus Meerwasserquellen nach ISO 14046, daher erscheint dieser Posten nicht in der Wasserbilanz. An manchen Standorten kann es sein, dass Brackwasser > 1.000 mg TDS /​ l als Kühlwasser verwendet wird. Diese Mengen sind in der Wasserbilanz inkludiert und werden nicht separat ausgewiesen. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist entsprechend den behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich.
GRI 305 - Emissionen (2016)    
3-3    
     
     
305-1   Biogene CO 2-Emissionen werden nicht berichtet, da nicht relevant.
305-2    
     
     
305-3    
     
305-4   Angabe als CO 2-Äquivalente spezifischer THG. SF6-Emissionen werden bereits erfasst.
305-5   Die Treibhausgasemissionen werden für Scope 1 und 2 getrennt berichtet. Bei der Betrachtung der THG-Reduktion werden die spezifischen Treibhausgasemissionen anhand der Gesamtemissionen Scope 1 und 2 berechnet, da anfallende Verschiebungen zwischen den Kategorien die Aussagekraft der Ergebnisse herabsetzen würden.
305-7 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Luftqualität Die Berichterstattung konzentriert sich auf signifikante Luftemissionen; Persistant Organic Pollutants (POPs), Hazardous Air Pollutants (HAPs) werden nicht berichtet. Die Luftemissionen werden üblicherweise direkt an den Emissionsquellen gemessen bzw. ergeben sich rechnerisch aus stöchiometrischer Ermittlung der Formelmassen.
GRI 306 - Abfall (2020)    
3-3 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Abfall und Recycling  
     
     
     
     
306-1 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Abfall und Recycling  
306-2 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Abfall und Recycling  
     
     
306-3 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Abfall und Recycling  
306-5 • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Abfall und Recycling Die Erfassung nach gefährlichen und ungefährlichen Abfällen erfolgt nur bei Deponieabfällen separat, für andere Entsorgungsverfahren wird keine Differenzierung vorgenommen.
GRI 308 - Umweltbewertung der Lieferanten (2016)    
3-3    
     
308-2 • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Detailergebnisse der durchgeführten Lieferantenbewertungen  
GRI 400 - Soziales    
GRI 401 - Beschäftigung (2016)    
3-3    
     
     
     
     
     
401-1 • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Arbeitgeber meiner Wahl" Die Aufschlüsselung von Neueinstellungen und Austrittsquote erfolgte im Jahr 2022 nach dem männlichen und weiblichen Geschlecht, da keine Mitarbeitenden mit diverser Geschlechtszugehörigkeit bekannt waren. Mitarbeitende, die keine Angabe zum Geschlecht machen, werden aufgrund der geringen Anzahl in der Fußnote erwähnt. Sollte sich dies ändern, werden die Tabellen in Zukunft entsprechend angepasst.
GRI 403 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2018)    
3-3    
     
     
     
403-1   Auf eine Auflistung der rechtlichen Anforderungen wird verzichtet.
    Das integrierte Managementsystem für Arbeitssicherheit umfasst konzernweit alle unsere Mitarbeitenden und teilweise auch unsere Kontraktoren, unabhängig von der Art des Arbeitsplatzes und der ausgeführten Aktivität.
403-2   Alle Mitarbeitenden, Kontraktoren und Besuchenden müssen die geltenden Arbeitsschutzverfahren, Regeln und relevanten Schutzmaßnahmen einhalten. Mitarbeitende haben die Befugnis, sich aus Arbeitssituationen zurückzuziehen, die sie als eine unmittelbare und ernste Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit einschätzen. Sie sind verpflichtet, dies umgehend den Vorgesetzten zu melden; dieses Handeln darf nicht sanktioniert werden.
     
403-3   Je nach standortabhängigen lokalen Gegebenheiten gibt es eigene in der Arbeitsmedizin tätige Personen bzw. werden arbeitsmedizinische Dienste in Zusammenarbeit mit Externen bereitgestellt. Auf eine länderspezifische Beschreibung der Funktionen der arbeitsmedizinischen Dienste wird verzichtet.
403-4   Abhängig von den rechtlichen Anforderungen gibt es an einigen Standorten formelle Arbeitgeber-Mitarbeitende-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die regelmäßig tagen. In Deutschland ist dies z. B. der Arbeitsschutzausschuss, wie gesetzlich gefordert nach
    § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Alle Standorte sind in entsprechenden regionalen HSE Communitys vernetzt. Auf eine länderspezifische Auflistung und Beschreibung der Ausschüsse wird verzichtet.
403-5   Unsere Mitarbeitenden erhalten die jeweils gemäß der gesetzlichen Anforderung erforderlichen Schulungen sowie weitere, je nach individuellen Gegebenheiten der Standorte, darüber hinausgehende Schulungen. Unsere Kontraktoren erhalten standortspezifische Sicherheitseinweisungen.
     
     
403-6   Freiwillige Leistungen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit werden nur Covestro-Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
     
403-7    
     
     
403-9   Wir erfassen die wichtigsten Arten und Häufigkeiten arbeitsbedingter Verletzungen für alle Mitarbeitendengruppen nach ASTM-Standard E2920-14 "Severe Incidents and Fatalities" (A. Todesfälle, B. Life-changing /​ Life-altering Cases, C. Sonstige).
     
GRI 404 - Aus- und Weiterbildung (2016)    
3-3    
     
     
     
404-2 • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Leistung, die sich lohnt"  
     
GRI 405 - Diversität und Chancengleichheit (2016)    
3-3    
     
     
405-1 • Mitarbeitende - Leitbild und Strategie der Personalarbeit - Handlungsfeld "Stolz, dazuzugehören" Der Aufsichtsrat bestand zum Jahresende 2022 aus sechs Frauen (50 %) und sechs Männern (50 %). Die Altersstruktur setzte sich folgendermaßen zusammen: 0% 30-50 Jahre und 100% > 50 Jahre. Die Zugehörigkeit zu Minderheiten wird aus rechtlichen Gründen nicht erfasst. Die Aufschlüsselung der Angestellten erfolgte im Jahr 2022 nach dem männlichen und weiblichen Geschlecht, da keine Mitarbeitenden mit diverser Geschlechtszugehörigkeit bekannt waren. Mitarbeitende, die keine Angabe zum Geschlecht machen, werden aufgrund der geringen Anzahl in der Fußnote erwähnt. Sollte sich dies ändern, werden die Tabellen in Zukunft entsprechend angepasst.
     
     
GRI 406 - Diskriminierungsfreiheit (2016)    
3-3    
     
     
406-1   Aus Gründen der Vertraulichkeit machen wir keine Aussage zu Art und Umfang der gemeldeten Vorfälle.
GRI 407 - Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen    
3-3    
     
     
407-1 • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Detailergebnisse der durchgeführten Im Jahr 2022 sind keine signifikanten Fälle über das formale Beschwerdewesen gemeldet worden. Ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Standorte bestand 2022 ebenfalls nicht, da sowohl die lokalen Personalleitungen wie auch die lokalen Geschäftsführungen durch interne Regularien verpflichtet sind, den regelmäßigen Austausch mit den Gewerkschaften und Mitarbeitendenvertretungen zu pflegen.
  Lieferantenbewertungen  
     
GRI 414 - Soziale Bewertung der Lieferanten (2016)    
3-3    
     
414-2 • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Detailergebnisse der durchgeführten  
  Lieferantenbewertungen  
GRI 415 - Politische Einflussnahme (2016)    
3-3 • Steuerung -  
  Unternehmensrichtlinien  
415-1 • Steuerung -  
  Unternehmensrichtlinien  
GRI 416 - Kundengesundheit und -sicherheit (2016)    
3-3    
     
     
     
     
     
     
416-2   Im Jahr 2022 sind keine signifikanten Vorfälle über das interne Reporting gemeldet worden.
     
GRI 417 - Marketing und Kennzeichnung (2016)    
3-3    
     
     
417-1    
     
     
     
417-2   Im Jahr 2022 sind keine signifikanten Vorfälle über das interne Reporting gemeldet worden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Die Legende für die Verweise ist im Berichtsprofil aufgeführt.

Vergütungsbericht

Die Grundlagen der Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Covestro AG sowie die Höhe individueller Vergütungen werden im Vergütungsbericht erläutert. Der Bericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt und entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Informationen hierzu sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. Darüber hinaus orientiert sich der Bericht inhaltlich und im Aufbau am Vergütungsbericht für das Jahr 2021, der von der Hauptversammlung am 21. April 2022 mit einer Mehrheit von 92,57 % gebilligt wurde.

Weitere Informationen zu der Beschreibung des Vergütungssystems, dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts und dem Beschluss der Hauptversammlung zur Billigung des Vergütungssystems unter: www.covestro.com/​de/​company/​management/​corporate-governance

Die Hauptversammlung hatte das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder am 16. April 2021 gebilligt. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Dezember 2021 beschlossen, der Hauptversammlung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 eine punktuelle Änderung vorzuschlagen, nämlich die Leistungskriterien für die kurzfristige variable Vergütung für die Jahre 2022 bis 2024 an die neue Strategie von Covestro anzupassen und zu diesem Zweck u. a. um eine Nachhaltigkeitskomponente zu erweitern. Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde am 21. April 2022 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 88,75 % gebilligt und ist auf der Website des Unternehmens zugänglich.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​verguetungssystem

Vergütung des Vorstands

Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2022 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt.

Leitsätze für die Vergütung

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns. Diese ist gemäß der Unternehmenskultur "Wir sind 1" für alle Mitarbeitenden von Covestro einheitlich aufgebaut:

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Die variable Vergütung des Vorstands sowie aller teilnehmenden Mitarbeitenden basiert auf einem einheitlichen System und identischen Kriterien.

Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen, bezogen auf die Festvergütung.

Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird:

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Die Systematik sowie die Kriterien der kurzfristigen variablen Vergütung orientieren sich stark an der jahresbezogenen Performance von Covestro.

Die Systematik sowie die Kriterien sind für einen Dreijahreszeitraum verbindlich vereinbart. Das kurzfristige Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) ist ein Bonussystem und orientiert sich an der mittleren erwarteten Performance-Entwicklung des Unternehmens. Der Covestro PSP ist so konzipiert, dass über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ein gemittelter Zielerreichungsgrad von 100% erzielt werden kann. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wird erstmalig auch eine Nachhaltigkeitskomponente zusätzlich zu den finanziellen Leistungskriterien einbezogen.

In sehr erfolgreichen Jahren werden hohe Ausschüttungsprozentsätze erreicht (wie bspw. 239,5 % für das Jahr 2021), in herausfordernden Jahren sind sie hingegen deutlich niedriger oder es kommt gar keine kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung (wie z. B. für das Jahr 2022).

Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an der absoluten Kursentwicklung der Aktie der Covestro AG, einschließlich der Dividende, sowie der relativen Entwicklung gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * und enthält zudem seit dem Jahr 2021 eine Nachhaltigkeitskomponente.

* STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien:

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Die Relation zwischen Zielerreichung und Auszahlung ist für die verwendeten Kriterien festgelegt und im Vergütungsbericht dokumentiert.

Die Berechnung der Auszahlung basiert auf finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen, die auch im Lagebericht der Gesellschaft enthalten sind, und wird ebenfalls im Vergütungsbericht dokumentiert.

Vergütungssystem und -struktur im Überblick

1 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte
2 Ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen
3 Vorstandsvorsitz (VV), Ordentliches Vorstandsmitglied (OVM)
4 Erwarteter Dienstzeitaufwand nach IFRS
5 Festvergütung zuzüglich variabler Zielwerte

Grundsätze der Vergütungsfestsetzung

Festsetzung der Zielvergütung

Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro.

Zum 1. Januar 2022 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Vorjahres (2,21 % von November 2020 bis Oktober 2021) erhöht. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Ziel-Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder 1

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Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing)
2021 2022 2021
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 1.219 25,8 1.246 27,9 614 27,4
Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 0,6 30 0,7 30 1,3
Summe 1.249 26,4 1.276 28,5 644 28,8
Kurzfristige variable Vergütung 3            
für das Jahr 2021 1.219 25,8     614 27,4
für das Jahr 2022     1.246 27,9    
Langfristige variable Vergütung 4            
"Prisma"-Tranche 2021 - 2024 1.585 33,5     798 35,7
"Prisma"-Tranche 2022 - 2025     1.620 36,2    
Versorgungsaufwand 5 679 14,3 328 7,3 182 8,1
Ziel Gesamtvergütung 4.732 100,0 4.470 100,0 2.238 100,0
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Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) Dr. Klaus Schäfer (Technologie)
2022 2021 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 628 27,3 614 26,3 628 27,7
Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 1,3 30 1,3 30 1,3
Summe 658 28,6 644 27,6 658 29,0
Kurzfristige variable Vergütung 3            
für das Jahr 2021     614 26,3    
für das Jahr 2022 628 27,3     628 27,7
Langfristige variable Vergütung 4            
"Prisma"-Tranche 2021 - 2024     798 34,2    
"Prisma"-Tranche 2022 - 2025 816 35,5     816 35,9
Versorgungsaufwand 5 198 8,6 280 12,0 168 7,4
Ziel Gesamtvergütung 2.300 100,0 2.336 100,0 2.270 100,0
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Dr. Thomas Toepfer (Finanzen und Arbeitsdirektor)
2021 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 746 27,4 762 27,3
Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 30 1,1 30 1,1
Summe 776 28,5 792 28,4
Kurzfristige variable Vergütung 3        
für das Jahr 2021 746 27,4    
für das Jahr 2022     762 27,3
Langfristige variable Vergütung 4        
"Prisma"-Tranche 2021 - 2024 970 35,6    
"Prisma"-Tranche 2022 - 2025     991 35,5
Versorgungsaufwand 5 235 8,6 246 8,8
Ziel Gesamtvergütung 2.727 100,0 2.791 100,0

1 Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.
2 Enthalten sind die jährliche Mobilitätspauschale i. H. v. 24 Tsd. € sowie üblicherweise zu erwartende Kosten (bspw. für eine Vorsorgeuntersuchung und für Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen)
3 Zielwert i. H. v. 100 % der Festvergütung
4 Zielwert i. H. v. 130 % der Festvergütung
5 Erwarteter Dienstzeitaufwand (Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS

Einhaltung der Maximalvergütung

Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen, Vorsorgeuntersuchung), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €.

Über die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, in welchem den Vorstandmitgliedern eine Auszahlung aus der Tranche 2021 -2024 der langfristigen variablen Vergütung "Prisma" zufließen kann. Nachfolgend ist die mögliche Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2022 dargestellt, die die jeweiligen Höchstgrenzen von 250 % für die kurzfristige und 200 % für die langfristige variable Vergütung berücksichtigt. Auf Basis dieser beiden Höchstgrenzen und unter Berücksichtigung dessen, dass Sachbezüge und sonstige Leistungen in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, ist bereits jetzt gewährleistet, dass die vorstehend genannten Beträge für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden können.

Zielvergütung und Maximalvergütung des Vorstands für das Jahr 2022 (in Tsd. €) 1

1 Sachbezüge und sonstige Leistungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit nicht enthalten. Da sie in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, führen sie auch nicht zum Erreichen oder Überschreiten der Höchstgrenzen.

Überprüfung der Angemessenheit

Zur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem unabhängigen externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Da Covestro auf Basis relevanter Größenkennzahlen (Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung) im unteren Quartil der DAX-Unternehmen positioniert ist und vor der Aufnahme in den DAX im Jahr 2018 im MDAX vertreten war, wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen herangezogen. Aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit wurden Banken und Versicherungen allerdings ausgeschlossen. Auf Basis dieser drei gleichgewichteten Größenkennzahlen ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 37 (von 84) bzw. am 57. Perzentil dieser Gruppe. Auf Basis dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen:

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Festvergütung

Ziel-Barvergütung = Festvergütung + Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung

Ziel-Direktvergütung = Ziel-Barvergütung + Zielwert für die langfristige variable Vergütung

Ziel-Gesamtvergütung = Ziel-Direktvergütung + Altersversorgung

Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine "bAV-Prämie" bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden.

Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als marktüblich und damit angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Festvergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2016 bis 2022 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden - außer der erwähnten Erhöhung der Festvergütung - keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen.

Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr

Im Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2022 dargestellt.

Erfolgsunabhängige Komponenten

Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen

Die zu Beginn des Geschäftsjahres vorgenommene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter "Festsetzung der Zielvergütung" erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen eine Mobilitätspauschale, Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Betriebliche Altersversorgung

Die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- /​ Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.

Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem zusätzlichen Betrag in Höhe des 3-Fachen des gewählten Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds. Dieser Eigenbeitrag ist auf maximal 9 % begrenzt, sodass der korrespondierende Unternehmensbeitrag (sog. "Matching Contribution") höchstens 27 % betragen kann. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden.

Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.

Der tatsächliche Pensionsanspruch kann vorab nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt.

Sucheta Govil und Dr. Thomas Toepfer wird ihre betriebliche Altersversorgung seit dem 1. April 2021 als beitragsorientierte Direktzusage gewährt. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen "Matching Contribution"-Betrag von bis zu 30 %, dem 3-Fachen des Eigenbeitrags beider Vorstandsmitglieder in Höhe von bis zu 10 %, zur Verfügung. Das eingezahlte Kapital wird von Covestro am Kapitalmarkt gemäß einem altersabhängigen "Lifecycle"-Modell angelegt. Die eingezahlten Beiträge sind garantiert. Beim Ausscheiden aus dem Vorstand, nicht jedoch vor Vollendung des 62. Lebensjahres, wird das angesammelte Kapital, in der Regel als Einmalzahlung, an das Vorstandsmitglied ausgezahlt. Für den Zeitraum von ihrem jeweiligen Eintrittsdatum bei Covestro bis zum 31. März 2021 galt für beide die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer weiterhin Anwendung findet.

Kurzfristige variable Vergütung

Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden.

Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte, Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die vier Komponenten gleichgewichtet einbezogen: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Im Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Weitere Komponenten betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.

Siehe "Steuerungskennzahlen" und "Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen"

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 für einen mehrjährigen Zeitraum - für die Jahre 2022 bis 2024 - global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100 %ige Auszahlung und den Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt.

Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.

Auszahlung in Abhängigkeit von profitablem Wachstum (EBITDA), Liquidität (FOCF), Rentabilität (ROCE über WACC) und Nachhaltigkeit (Treibhausgasemissionen)

EBITDA

(in Mio. €)

FOCF

(in Mio. €)

ROCE über WACC

(in %-Punkten)

Treibhausemissionen

(in Mio. t CO 2-Äquivalenten)

Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0% (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300% liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann.

Komponenten des "Covestro Profit Sharing Plan" für die Jahre 2022 - 2024

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"Profitables Wachstum": EBITDA "Liquidität": FOCF "Rentabilität": ROCE über WACC 1 "Nachhaltigkeit": Treibhausgasemissionen
Schwellenwert (0 %) 1.800 Mio. € 400 Mio. € 0 %-Punkte 7,1 Mio. t CO 2-Äquivalente
100 % Erreichung 2.500 Mio. € 1.000 Mio. € 6 %-Punkte 6,6 Mio. t CO 2-Äquivalente
Begrenzungswert (300 %) 3.900 Mio. € 2.000 Mio. € 18 %-Punkte 5,6 Mio. t CO 2-Äquivalente

1 Seit dem Jahr 2022 wird zur Berechnung des ROCE ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz).

Auf Basis der erreichten Werte für das Berichtsjahr 2022 hätte sich rechnerisch ein Auszahlungsprozentsatz von 75% ergeben, dessen Ermittlung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Da allerdings die Schwellenwerte der drei finanziellen Kennzahlen verfehlt und somit auch die Kapitalkosten im Berichtsjahr nicht verdient wurden (ROCE über WACC < 0), hat der Aufsichtsrat von seinem durch das letztgenannte Kriterium ausgelösten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht und die Auszahlung auf 0 % reduziert. Dieser Wert wurde auf Beschluss des Vorstands auch für die Berechnung der Bonusauszahlung für die Mitarbeitenden herangezogen, sodass Vorstand und Mitarbeitende für das Jahr 2022 keine kurzfristige variable Vergütung erhalten.

Rechnerische Auszahlung des "Covestro Profit Sharing Plan" für das Jahr 2022

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"Profitables Wachstum": EBITDA "Liquidität": FOCF "Rentabilität": ROCE über WACC 1 "Nachhaltigkeit": Treibhausgasemissionen
Erreichter Wert 1.617 Mio. € 138 Mio. € - 5 %-Punkte 4,7 Mio. t CO 2-Äquivalente
Resultierende Auszahlung 0,0 % 0,0 % 0,0 % 300,0 %
Gesamtauszahlung (gemittelter Wert)   75,0 %    

1 Seit dem Jahr 2022 wird zur Berechnung des ROCE ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz). Für das Jahr 2022 ergäben sich bei Verwendung des effektiven Steuersatzes in Höhe von 316,2 % kalkulatorische Ertragsteuern in Höhe von 844 Mio. €, woraus sich ein NOPAT in Höhe von - 577 Mio. € ableitet. Daraus folgt ein ROCE in Höhe von - 5,9 % und ein ROCE über WACC in Höhe von - 12,9 %-Punkten. Da das Kriterium für den Ermessensspielraum von Vorstand und Aufsichtsrat (ROCE über WACC < 0 %-Punkte) unter Verwendung beider Steuersätze erfüllt ist, hat die hier beschriebene Veränderung der Berechnung des ROCE keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung. Andernfalls wäre, wie in den Vorjahren auch, der effektive Steuersatz zur Berechnung des ROCE für die variable Vergütung zugrunde gelegt worden. Der erwartete Steuersatz (angewendet seit dem Jahr 2022) und der effektive Steuersatz (angewendet auf das Vorjahr) sind im Geschäftsbericht 2022 im Konzernanhang, Anhangangabe 11 "Steuern", dargestellt.

Langfristige variable Vergütung

Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividende (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * über einen Zeitraum von vier Jahren. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet - insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente - die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie "Sustainable Future". In dieser Form findet "Prisma" für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen.

Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue "Prisma"-Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt vor Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser beiden Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind.

* STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

"Prisma"-Performance-Perioden

Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: der TSR-Faktor, der Outperformance-Faktor sowie der CO 2-Faktor.

Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs).

Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2022 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt:

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Der Outperformance-Faktor beträgt 100 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %) entspricht.

Der Outperformance-Faktor beträgt 0 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index liegt.

Der Outperformance-Faktor entwickelt sich proportional zur Abweichung sowohl in der Bandbreite von ± 100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100 Prozentpunkten Abweichung.

Zusammenhang von Outperformance-Faktor und Kursentwicklung

Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2022 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) der Emissionsstufe Scope 1 festgelegt. Der CO 2-Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 400 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2025 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 32 %. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 250 kt oder weniger, nimmt der CO 2-Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 550 kt erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1-Emissionen des Unternehmens.

Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2022 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO 2-Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung.

Komponenten der langfristigen variablen Vergütung

Bei den Tranchen vor dem Jahr 2021, die noch keine Nachhaltigkeitskomponente berücksichtigen, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation von TSR-Faktor und Outperformance-Faktor berechnet; auch hierbei ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.

Auszahlung aus den "Prisma"-Tranchen 2018 - 2021 und 2019 - 2022

Im Januar des Berichtsjahres 2022 erhielten Dr. Markus Steilemann, Dr. Klaus Schäfer und Dr. Thomas Toepfer Auszahlungen aus der "Prisma"-Tranche 2018 - 2021. Der Auszahlungsfaktor betrug 17,7 %. Die "Prisma"-Tranche 2019 - 2022, an der erstmals auch Sucheta Govil teilnahmeberechtigt war, endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres 2022 mit einem Auszahlungsfaktor von 27,0 %.

Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden.

Berechnung der "Prisma"-Tranche 2018 - 2021 1

1 Die jeweiligen Kurse ermitteln sich aus dem Durchschnitt der betreffenden Endkurse während der Monate November und Dezember in den Jahren 2017 und 2021
2 Prozentuale Veränderung des Endkurses der Covestro-Aktie für das Jahr 2021 (84,34 €) im Vergleich zum Anfangskurs der Covestro-Aktie für das Jahr 2018 (53,53 €)
3 Prozentuale Veränderung des Endkurses des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2021 (1.336,97 €) im Vergleich zum Anfangskurs des
Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals für das Jahr 2018 (962,86 €)

Berechnung der Auszahlungsfaktoren für die "Prisma"-Tranchen 2018 - 2021 und 2019 - 2022

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"Prisma"-Tranche 2018 - 2021 "Prisma"-Tranche 2019 - 2022
Anfangskurs Covestro in € 84,34 1 50,22 2
Endkurs Covestro in € 53,53 3 36,40 4
Kursänderung in % - 36,5 - 27,5
Anfangskurs Index in € 962,86 1 832,55 2
Endkurs Index in € 1.336,97 3 1.183,59 4
Kursänderung in % 38,9 42,2
Kumulierte Dividende in € 7,10 8,30
TSR-Faktor in % 71,9 89,0
Outperformance-Faktor in % 24,6 30,3
Auszahlungsfaktor in % 17,7 27,0

1 November /​ Dezember 2017
2 November /​ Dezember 2018
3 November /​ Dezember 2021
4 November /​ Dezember 2022

Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre können auf unserer Website nachvollzogen werden.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/​de/​investors/​stock-performance/​dividends

Die errechneten Beträge für beide Tranchen, einschließlich derer für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Patrick Thomas, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Resultierende Beträge für die "Prisma"-Tranchen 2018 - 2021 und 2019 - 2022

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"Prisma"-Tranche 2018 - 2021 "Prisma"-Tranche 2019 - 2022
Zielwert 1
in Tsd. €
Auszahlung im Januar 2022 (Auszahlungsfaktor 17,7
%) in Tsd. €
Zielwert 2
in Tsd. €
Anspruch im Januar 2023 (Auszahlungsfaktor 27,0
%) in Tsd. €
Dr. Markus Steilemann 2 730 129 1.550 418
Sucheta Govil 3     327 88
Dr. Klaus Schäfer 730 129 780 211
Dr. Thomas Toepfer 4 930 165 948 256
Patrick Thomas 5 1.140 202    

1 Der Zielwert basiert auf der Position und der zugehörigen Festvergütung, die das betreffende Vorstandsmitglied zu Beginn der jeweiligen Tranche innehat.
2 Vorstandsvorsitzender seit dem 1. Juni 2018; zuvor als Mitglied des Vorstands zuständig für Vertrieb und Marketing
3 Mitglied des Vorstands seit dem 1. August 2019, daher anteilige Auszahlung aus der "Prisma"-Tranche 2019 - 2022
4 Mitglied des Vorstands seit dem 1. April 2018
5 Vorstandsvorsitzender und Mitglied des Vorstands bis zum 31. Mai 2018

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Vergütungsberichts wird geprüft, ob bzw. inwieweit die Covestro Deutschland AG und mit der Covestro Deutschland AG verbundene Unternehmen Entlastungen im Rahmen des "Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse" (Strompreisbremsegesetz, StromPBG) bzw. des "Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme" (Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz, EWPBG) in Anspruch nehmen können bzw. werden. Diese Gesetze sehen u. a. ab einer gewissen Entlastungssumme Regelungen für Boniverbote vor, die Auswirkungen auf die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile an die Mitglieder der Geschäftsleitung des Unternehmens haben könnten. Um im Hinblick auf die derzeitige Prüfung der gesetzlichen Antragsvoraussetzungen etwaige Handlungsspielräume der Covestro Deutschland AG und mit der Covestro Deutschland AG verbundener Unternehmen nicht einzuschränken und noch offene Fragen zu den beiden Gesetzen mit der gebotenen Sorgfalt klären zu können, haben die amtierenden Vorstandsmitglieder ihr Einverständnis erklärt, die Auszahlungen aus der "Prisma"-Tranche 2019-2022 zunächst bis in den April 2023 zu verschieben.

Übersicht über laufende "Prisma"-Tranchen

Nachfolgend sind die drei derzeit laufenden "Prisma"-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt (Marktwert der jeweiligen Tranche, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde). Für die "Prisma"-Tranche 2023-2026 wird das Einsparungsziel für die Nachhaltigkeitskomponente für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) von der Emissionsstufe Scope 1 auf die Stufen Scope 1 und 2 erweitert.

Laufende "Prisma"-Tranchen

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"Prisma"-Tranche 2020 - 2023 "Prisma"-Tranche 2021 - 2024 1 "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 1
Covestro-Aktie        
Anfangskurs in € 43,36 47,05 53,53
Stand Ende Dezember 2022 in €   36,55  
STOXX Europe 600 Chemicals        
Anfangskurs in € 1.010,32 1.088,78 1.336,97
Stand Ende Dezember 2022 in €   1.141,37  
Beizulegender Zeitwert Dezember 2022 in % 71,0 89,2 57,4

1 Für den erstmals mit der Tranche 2021 - 2024 eingeführten CO 2-Faktor wird bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts ein Wert von 100 % verwendet.

Share Ownership Guidelines und Aktienbesitz

Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben. Die genannte Regelung wird seit dem Jahr 2021 angewendet. Für Dr. Klaus Schäfer gelten derzeit noch die zuvor angewandten Share Ownership Guidelines, auf Basis derer er zum Kauf von Covestro-Aktien im Wert seines hälftigen LTI-Zielwerts bis zu einem vorgegebenen Stichtag verpflichtet war und die er bereits vollumfänglich erfüllt hat. Die von ihm erworbenen Aktien sind ebenfalls für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten.

In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige, von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt.

Anzahl der vom jeweiligen Vorstandsmitglied gehaltenen Aktien zum Bilanzstichtag

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Vorstandsmitglied Anzahl Covestro-Aktien Gesamtwert Ende Dezember 2022
in Tsd. €
Status Share Ownership Guidelines
Dr. Markus Steilemann 30.000 1.097 erfüllt
Sucheta Govil 14.912 545 erfüllt
Dr. Klaus Schäfer 5.730 209 erfüllt
Dr. Thomas Toepfer 9.500 347 im Aufbau; zu 82 % erfüllt

Malus- und Clawback-Klauseln

Gemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstöße die kurzfristige und /​ oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgten.

Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2022 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten.

Leistungen im Fall des Ausscheidens

Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung.

Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert - z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds -, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap.

Leistungen von Dritten

Im Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden.

Höhe der Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr

Gewährte und geschuldete Vergütung

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.

Auch wenn der Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung nicht als gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG zu klassifizieren ist, wird aus Gründen der Transparenz in der nachfolgenden Tabelle auch der Dienstzeitaufwand nach IFRS zusätzlich ausgewiesen.

Gewährte und geschuldete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder (AktG) 1

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Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing)
2021 2022 2021
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 1.219 28,4 1.246 73,7 614 29,1
Sachbezüge und sonstige Leistungen 28 0,7 27 1,6 29 1,4
Summe 1.247 29,1 1.273 75,3 643 30,5
Kurzfristige variable            
Vergütung            
für das Jahr 2021 2.909 67,9     1.465 69,5
für das Jahr 2022     - 0,0    
Langfristige variable            
Vergütung            
"Prisma"-Tranche 2018 - 2021 129 3,0        
"Prisma"-Tranche 2019 - 2022 2     418 24,7    
Summe gewährte und geschuldete 4.285 100,0 1.691 100,0 2.108 100,0
Vergütung            
i. S. d. § 162 AktG            
Dienstzeitaufwand 3 954   835   348  
Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 5.239   2.526   2.456  
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Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) Dr. Klaus Schäfer (Technologie)
2022 2021 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 628 84,2 614 27,5 628 72,7
Sachbezüge und sonstige Leistungen 30 4,0 28 1,3 25 2,9
Summe 658 88,2 642 28,7 653 75,6
Kurzfristige variable            
Vergütung            
für das Jahr 2021     1.465 65,5    
für das Jahr 2022 - 0,0     - 0,0
Langfristige variable            
Vergütung            
"Prisma"-Tranche 2018 - 2021     129 5,8    
"Prisma"-Tranche 2019 - 2022 2 88 11,8     211 24,4
Summe gewährte und geschuldete 746 100,0 2.236 100,0 864 100,0
Vergütung            
i. S. d. § 162 AktG            
Dienstzeitaufwand 3 248   381   348  
Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 994   2.617   1.212  
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Dr. Thomas Toepfer (Finanzen und Arbeitsdirektor)
2021 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung 746 27,4 762 73,0
Sachbezüge und sonstige Leistungen 28 1,0 26 2,5
Summe 774 28,5 788 75,5
Kurzfristige variable        
Vergütung        
für das Jahr 2021 1.780 65,5    
für das Jahr 2022     - 0,0
Langfristige variable        
Vergütung        
"Prisma"-Tranche 2018 - 2021 165 6,1    
"Prisma"-Tranche 2019 - 2022 2     256 24,5
Summe gewährte und geschuldete 2.719 100,0 1.044 100,0
Vergütung        
i. S. d. § 162 AktG        
Dienstzeitaufwand 3 491   330  
Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) 3.210   1.374  

1 Aufgrund von kaufmännischen Rundungen lassen sich die Prozentwerte nicht überall zu exakt 100 % aufaddieren.
2 Wie vorstehend erläutert wurde die Auszahlung der gezeigten Beträge für diese Tranche im Januar 2023 zunächst aufgeschoben.
3 Einschließlich der aus Entgeltumwandlung der Festvergütung stammenden Eigenbeiträge der Vorstandsmitglieder.

Langfristige variable Vergütung "Prisma"

Für die langfristige variable Vergütung ("Prisma"-Tranche 2022 - 2025) beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 3.743 Tsd. € (Vorjahr: 4.176 Tsd. € für die "Prisma"-Tranche 2021 - 2024).

Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2022 Rückstellungen in Höhe von 5.626 Tsd. € (Vorjahr: 5.391 Tsd. €) gebildet. Es entfielen keine Rückstellungen auf ehemalige Vorstandsmitglieder (Vorjahr: 202 Tsd. €).

Langfristige variable Vergütung (IFRS)

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Zum 31.12.2022 amtierende Vorstandsmitglieder
Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) Dr. Klaus Schäfer (Technologie)
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand /​ -ertrag für langfristige variable Vergütung 847 301 447 222 405 152
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Zum 31.12.2022 amtierende Vorstandsmitglieder Ehemaliges Vorstandsmitglied
Dr. Thomas Toepfer (Finanzen und Arbeitsdirektor) Patrick Thomas Gesamt
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand /​ -ertrag für langfristige variable Vergütung 489 185 - 69 - 2.119 860

Pensionszusagen

Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 1.761 Tsd. € (Vorjahr: 2.174 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist von den verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und hierbei insbesondere vom jeweils maßgeblichen Rechnungszins abhängig. Die tatsächlich geleisteten Beiträge für die Versorgungszusagen werden zahlungswirksam im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst. Die jeweiligen Dienstzeitaufwände, Barwerte der Pensionsverpflichtungen und gemäß der Versorgungsordnung geleisteten Beiträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Pensionszusagen (IFRS)

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Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zum 31.12. Gem. Versorgungsordnung im laufenden Jahr tatsächlich geleisteter Beitrag
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
Dr. Markus Steilemann 954 835 5.036 3.267 381 390
Sucheta Govil 348 248 485 630 189 198
Dr. Klaus Schäfer 381 348 5.997 4.277 181 186
Dr. Thomas Toepfer 491 330 1.076 1.006 235 246
Gesamt 2.174 1.761 12.594 9.180 986 1.020

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt.

Gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder (AktG)

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Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018)
2021 2022
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Festvergütung        
Sachbezüge und sonstige Leistungen        
Rente     23 100,0
Summe     23 100,0
Kurzfristige variable Vergütung        
für das Jahr 2021        
für das Jahr 2022        
Langfristige variable Vergütung        
"Prisma"-Tranche 2018 - 2021 202 100,0    
"Prisma"-Tranche 2019 - 2022        
Summe 202 100,0 23 100,0

Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2022 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 5.447 Tsd. € (Vorjahr: 7.696 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 7.048 Tsd. € (Vorjahr: 6.921 Tsd. €).

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2022 mit einer Mehrheit von 99,30 % gebilligt wurde. Demnach wurde u. a. die feste Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 1. Januar 2022 um 20 % erhöht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nun neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche, feste Vergütung von jeweils 120 Tsd. € (Vorjahr: 100 Tsd. €).

Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 360 Tsd. € (Vorjahr: 300 Tsd. €) gezahlt, für die Stellvertretung 240 Tsd. € (Vorjahr: 150 Tsd. €). Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 90 Tsd. € (Vorjahr: 50 Tsd. €) und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 45 Tsd. € (Vorjahr: 25 Tsd. €) festgelegt.

Vorsitzende des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten jeweils 30 Tsd. €, jedes Mitglied des Präsidial- und des Nominierungsausschusses jeweils 15 Tsd. €. Die zusätzliche Vergütung für Vorsitzende eines anderen Ausschusses beträgt 60 Tsd. € und für jedes andere Mitglied 30 Tsd. €. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz oder unter Nutzung anderer vergleichbarer gebräuchlicher Telekommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.

Siehe Kapitalmarkt, Abschnitt "Bericht des Aufsichtsrats"

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2022 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

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Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) 29 - - - 29 -
Dr. Christine Bortenlänger 125 165 1 9 126 174
Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022)   126   8 - 134
Lise Kingo (seit April 2021) 82 180 2 9 84 189
Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) 150 240 2 11 152 251
Irena Küstner 125 165 2 9 127 174
Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) 127 55 2 4 129 59
Frank Löllgen (seit April 2022)   84   4 - 88
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) 150 64 3 3 153 67
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 300 360 2 8 302 368
Petra Reinbold-Knape 145 180 2 10 147 190
Dr. Sven Schneider (seit April 2022)   147   7 - 154
Regine Stachelhaus 140 180 2 8 142 188
Marc Stothfang 107 150 - 6 107 156
Patrick Thomas 132 210 - 15 132 225
Frank Werth (bis April 2022) 100 36 2 2 102 38
Gesamt 1.712 2.341 20 113 1.732 2.454

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten im Jahr 2022 1.253 Tsd. € (Vorjahr: 667 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Folgejahr entsprechend angepasst und seitdem auf einen Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung verzichtet.

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

Im Folgenden findet sich die für die Geschäftsjahre 2018 bis 2022 gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG erforderliche Darstellung der jährlichen Veränderung der den gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewährten und geschuldeten Vergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden auf Vollzeitäquivalenzbasis.

Fünfjahresvergleich der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstandsmitglieder (AktG) 1

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2018 2019 2020 2021
in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Zum 31. Dezember 2022 amtierende            
Vorstandsmitglieder            
Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) 3.458 3.168 -8,4 1.643 - 48,1 4.285
Sucheta Govil (seit 1. August 2019) - 320 . 693 116,6 2.108
Dr. Klaus Schäfer 1.724 2.462 42,8 985 - 60,0 2.236
Dr. Thomas Toepfer (seit 1. April 2018) 3.329 1.014 69,5 849 - 16,3 2.719
Ehemalige Vorstandsmitglieder            
Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) 2.266 3.260 43,9 597 - 81,7 202
Frank H. Lutz (bis 2. Juni 2017) - 2.111 . 148 - 93,0  
Summe 10.777 12.335 14,5 4.915 - 60,2 11.550
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2021 2022
in % in Tsd. € in %
Zum 31. Dezember 2022 amtierende Vorstandsmitglieder      
Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) 160,8 1.691 -60,5
Sucheta Govil (seit 1. August 2019) 204,2 746 -64,6
Dr. Klaus Schäfer 127,0 864 -61,4
Dr. Thomas Toepfer (seit 1. April 2018) 220,3 1.044 -61,6
Ehemalige Vorstandsmitglieder      
Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) -66,2 23 -88,6
Frank H. Lutz (bis 2. Juni 2017)      
Summe 135,0 4.368 -62,2

1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr.

Fünfjahresvergleich der gewährten und geschuldeten Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (AktG) 1

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2018 2019 2020 2021
in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Zum 31. Dezember 2022 amtierende Aufsichtsratsmitglieder            
Dr. Christine Bortenlänger 105 106 1,0 111 4,7 126
Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022)            
Lise Kingo (seit April 2021)           84
Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) 160 160 0,0 152 - 5,0 152
Irena Küstner 134 134 0,0 127 - 5,2 127
Frank Löllgen (seit April 2022)            
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 310 309 -0,3 302 - 2,3 302
Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020)       141   147
Dr. Sven Schneider (seit April 2022)            
Regine Stachelhaus 125 126 0,8 129 2,4 142
Marc Stothfang 105 106 1,0 101 - 4,7 107
Patrick Thomas (seit Juli 2020)       53   132
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder            
Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) 127 128   121 - 5,5 129
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) 159 159 0,0 153 - 3,8 153
Frank Werth (bis April 2022) 105 106 1,0 101 - 4,7 102
Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) 104 106 1,9 102 - 3,8 29
Johannes Dietsch (bis Juli 2020) 155 154 -0,6 86 44,2  
Peter Hausmann (bis Dezember 2019) 153 153 0,0      
Summe 1.742 1.747 0,3 1.679 -3,9 1.732
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2021 2022
in % in Tsd. € in %
Zum 31. Dezember 2022 amtierende Aufsichtsratsmitglieder      
Dr. Christine Bortenlänger 13,5 174 38,1
Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022)   134  
Lise Kingo (seit April 2021)   189 125,0
Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) 0,0 251 65,1
Irena Küstner 0,0 174 37,0
Frank Löllgen (seit April 2022)   88  
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 0,0 368 21,9
Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020) 4,3 190 29,3
Dr. Sven Schneider (seit April 2022)   154  
Regine Stachelhaus 10,1 188 32,4
Marc Stothfang 5,9 156 45,8
Patrick Thomas (seit Juli 2020) 149,1 225 70,5
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder      
Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) 6,6 59 -54,5
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) 0,0 67 -56,3
Frank Werth (bis April 2022) 1,0 38 -62,3
Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) -71,6    
Johannes Dietsch (bis Juli 2020)      
Peter Hausmann (bis Dezember 2019)      
Summe 3,2 2.454 41,7

1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr.

Fünfjahresvergleich der wesentlichen Kennzahlen (AktG) 1

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2018 2019 2020 2021
Jahresüberschuss /​ -fehlbetrag Covestro AG 496 Mio. € 623 Mio. € 25,6 % - 45 Mio. € . 648 Mio. €
EBITDA 2 3.200 Mio. € 1.604 Mio. € - 49,9 % 1.472 Mio. € -8,2 % 3.085 Mio. €
Free Operating Cash Flow 3 1.669 Mio. € 473 Mio. € - 71,7 % 530 Mio. € 12,1 % 1.429 Mio. €
ROCE über WACC4, 5 22,8 %-Punkte 1,6 %-Punkte   - 0,3 %-Punkte   12,9 %-Punkte
Treibhausgas-6 emissionen 6 (CO 2-Äquivalente) - -   -   5,2 Mio. t
Mengenwachstum im 1,5 % 2,0 %   - 5,6 %   10,0 %
Kerngeschäft 7            
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2021 2022
Jahresüberschuss /​ -fehlbetrag Covestro AG . - 316 Mio. € .
EBITDA 2 109,6 % 1.617 Mio. € - 47,6 %
Free Operating Cash Flow 3 169,6 % 138 Mio. € - 90,3 %
ROCE über WACC4, 5   - 5,0 %-Punkte  
Treibhausgas-6 emissionen 6 (CO 2-Äquivalente)   4,7 Mio. t - 9,6 %
Mengenwachstum im      
Kerngeschäft 7      

1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr.
2 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
3 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
4 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis vom EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Seit dem Jahr 2022 wird. zur Berechnung des ROCE ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz). Für das Jahr 2022 ergäben sich bei Verwendung des effektiven Steuersatzes in Höhe von 316,2 % kalkulatorische Ertragsteuern in Höhe von 844 Mio. €, woraus sich ein NOPAT in Höhe von - 577 Mio. € ableitet. Daraus folgt ein ROCE in Höhe von - 5,9 % und ein ROCE über WACC in Höhe von - 12,9 %-Punkten. Da das Kriterium für den Ermessensspielraum von Vorstand und Aufsichtsrat (ROCE über WACC < 0) für das
Geschäftsjahr 2022 unter Verwendung beider Steuersätze erfüllt ist, hat die hier beschriebene Veränderung der Berechnung des ROCE keinen Einfluss auf die Entscheidung über die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung. Andernfalls wäre, wie in den Vorjahren auch, der effektive Steuersatz zur Berechnung des ROCE für die variable Vergütung zugrunde gelegt worden. Der erwartete Steuersatz (angewendet seit dem Jahr 2022) und der effektive Steuersatz (angewendet auf das Vorjahr) sind im
Geschäftsbericht 2022 im Konzernanhang, Anhangangabe 11 "Steuern", dargestellt.
5 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2022 wurde ein Wert in Höhe von 7,0 % berücksichtigt (2021: 6,6 %). ROCE über WACC ist seit dem Jahr 2022 eine steuerungsrelevante Kennzahl.
6 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen
7 Das Mengenwachstum im Kerngeschäft war bis zum Jahr 2021 eine steuerungsrelevante Kennzahl, bezieht sich auf die Kernprodukte aus den operativen Berichtssegmenten und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft. Werte auf Basis der Definition des Kerngeschäfts sind zum 31. März des jeweiligen Folgejahres rückwirkend ermittelt.

Für die Ertragsentwicklung wurden neben dem Jahresüberschuss /​ -fehlbetrag der Covestro AG, dessen Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, auch die der kurzfristigen variablen Vergütung zugrunde liegenden Kennzahlen des Covestro-Konzerns (EBITDA, Free Operating Cash Flow, ROCE über WACC und absolute jährliche direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2) sowie das Mengenwachstum im Kerngeschäft aufgeführt. Letzteres wurde seit dem Jahr 2022 durch das EBITDA als Steuerungskennzahl ersetzt.

Für die Vergütung der Mitarbeitenden wurde der im jeweiligen Konzernabschluss veröffentlichte Personalaufwand (Löhne und Gehälter zuzüglich sozialer Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung) verwendet und durch die Anzahl der Mitarbeitenden, umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents), zum Bilanzstichtag, dividiert.

Fünfjahresvergleich der Arbeitnehmervergütung (AktG) 1

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2018 2019 2020 2021
Personalaufwand 1.958 Mio. € 1.762 Mio. € - 10,0 % 1.723 Mio. € -2,2 % 2.298 Mio. €
Mitarbeitende 2 16.770 FTE 17.201 FTE 2,6 % 16.501 FTE -4,1 % 17.909 FTE
Personalaufwand pro FTE 117 Tsd. € 102 Tsd. € - 12,3 % 104 Tsd. € 1,9 % 128 Tsd. €
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2021 2022
Personalaufwand 33,4 % 1.995 Mio. € - 13,2 %
Mitarbeitende 2 8,5 % 17.985 FTE 0,4 %
Personalaufwand pro FTE 22,9 % 111 Tsd. € - 13,6

1 Angaben zu prozentualen Veränderungen beziehen sich immer auf die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr.
2 Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2022 bestanden, wie auch zum 31. Dezember 2021, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

 

Leverkusen, den 1. März 2023

Covestro Aktiengesellschaft

Für den Vorstand

Dr. Markus Steilemann

Dr. Thomas Toepfer

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Covestro AG, Leverkusen

Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Covestro AG, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Der Vergütungsbericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Unser Prüfungsurteil zum Vergütungsbericht erstreckt sich nicht auf die als ungeprüft gekennzeichneten, nicht vom Gesetz vorgesehenen Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen

Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Hinweis zur Haftungsbeschränkung

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Covestro AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (Anlage 2) zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

 

Düsseldorf, den 1. März 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ufer, Wirtschaftsprüfer

Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin

KONZERNABSCHLUSS DER COVESTRO AG

Die Legende für die Verweise ist im Berichtsprofil aufgeführt.

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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Anhangangabe 2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umsatzerlöse 6 15.903 17.968
Herstellungskosten   - 11.475 - 15.404
Bruttoergebnis vom Umsatz   4.428 2.564
Vertriebskosten   - 1.428 - 1.604
Forschungs- und Entwicklungskosten   - 341 - 361
Allgemeine Verwaltungskosten   - 415 - 353
Sonstige betriebliche Erträge 7 99 145
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 - 81 - 124
EBIT 1   2.262 267
Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen   - 15 - 17
Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen   2 2
Zinsertrag   38 69
Zinsaufwand   - 79 - 130
Übriges Finanzergebnis   - 23 - 61
Finanzergebnis 10 - 77 - 137
Ergebnis vor Ertragsteuern   2.185 130
Ertragsteuern 11 - 566 - 411
Ergebnis nach Ertragsteuern   1.619 - 281
auf nicht beherrschende Anteile entfallend   3 - 9
auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis)   1.616 - 272
    in € in €
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 2 12 8,37 - 1,42
Verwässertes Ergebnis je Aktie 2 12 8,37 - 1,42

1 EBIT: Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern
2 Ergebnis je Aktie: entspricht nach IAS 33 (Earnings per Share) dem Konzernergebnis geteilt durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG. Die Berechnung basierte für das Jahr 2022 auf 190.933.438 Stückaktien (Vorjahr: 193.165.396). Weitere Informationen finden sich in der Anhangangabe 12 "Ergebnis je Aktie".

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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Anhangangabe 2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern   1.619 - 281
Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 20 510 849
Ertragsteuern 11 - 161 - 454
Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen   349 395
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten 24 13 - 3
Ertragsteuern 11 - 4 1
Sonstiges Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten   9 - 2
Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird   358 393
Währungsumrechnungsdifferenzen ausländischer Geschäftsbetriebe   367 50
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchter Betrag   - -
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung   367 50
Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind   367 50
Sonstiges Ergebnis   725 443
auf nicht beherrschende Anteile entfallend   2 - 4
auf Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend   723 447
Gesamtergebnis   2.344 162
auf nicht beherrschende Anteile entfallend   5 - 13
auf Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend   2.339 175

BILANZ

Aktiva

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Anhangangabe 31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte      
Geschäfts- oder Firmenwerte 13 757 729
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 13 706 603
Sachanlagen 14 6.032 5.801
Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 15 172 185
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 49 143
Sonstige Forderungen 18 76 110
Latente Steuern 11 818 345
    8.610 7.916
Kurzfristige Vermögenswerte      
Vorräte 17 2.914 2.814
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   2.343 2.011
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 493 62
Sonstige Forderungen 18 434 451
Ertragsteuererstattungsansprüche 11 128 115
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   649 1.198
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte   - 18
    6.961 6.669
Gesamtvermögen   15.571 14.585

Passiva

     
Anhangangabe 31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Eigenkapital 19    
Gezeichnetes Kapital der Covestro AG   193 190
Kapitalrücklage der Covestro AG   3.927 3.788
Sonstige Rücklagen   3.576 3.108
Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital   7.696 7.086
Nicht beherrschende Anteile   66 36
    7.762 7.122
Langfristiges Fremdkapital      
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 20 1.199 486
Andere Rückstellungen 21 223 184
Finanzverbindlichkeiten 22 2.349 3.368
Ertragsteuerverbindlichkeiten 11 98 26
Sonstige Verbindlichkeiten 23 34 32
Latente Steuern 11 300 312
    4.203 4.408
Kurzfristiges Fremdkapital      
Andere Rückstellungen 21 637 171
Finanzverbindlichkeiten 22 192 321
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   2.214 2.016
Ertragsteuerverbindlichkeiten 11 239 149
Sonstige Verbindlichkeiten 23 324 396
Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten   - 2
    3.606 3.055
Gesamtkapital   15.571 14.585

KAPITALFLUSSRECHNUNG

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Anhangangabe 2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern   1.619 - 281
Ertragsteuern 11 566 411
Finanzergebnis 10 77 137
Gezahlte Ertragsteuern   - 546 - 538
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 13,14 823 1.350
Veränderung Pensionsrückstellungen   31 54
Gewinne (-) /​ Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten   - 3 - 3
Zu- /​ Abnahme Vorräte   - 987 148
Zu-/​Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   - 462 377
Zu-/​Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   722 - 213
Veränderung übriges Nettovermögen /​ Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge   353 - 472
Cashflows aus operativer Tätigkeit 27.1 2.193 970
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte   - 764 - 832
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten   11 21
Einzahlungen aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel   12 6
Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte   - 34 - 124
Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten   25 3
Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel   - 1.469 -
Zins- und Dividendeneinzahlungen   36 75
Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten   188 374
Cashflows aus investiver Tätigkeit 27.2 - 1.995 - 477
Erwerb eigener Aktien 19 - - 150
Ausgabe eigener Aktien 19 2 8
Gezahlte Dividenden und Kapitalertragsteuer auf Dividenden 19 - 262 - 654
Kreditaufnahme   51 2.069
Schuldentilgung   - 675 - 1.074
Zinsauszahlungen   - 81 - 131
Auszahlungen für den Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Tochterunternehmen   - - 4
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 27.3 - 965 64
Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit   - 767 557
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang   1.404 649
Veränderung aus Wechselkursänderungen   12 - 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende   649 1.198

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

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Gezeichnetes Kapital der Covestro AG
in Mio. €
Kapitalrücklage der Covestro AG
in Mio. €
Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis
in Mio. €
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
in Mio. €
Eigenkapital der Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG
in Mio. €
Nicht beherrschende Anteile
in Mio. €
31.12.2020 193 3.925 1.280 209 5.607 37
Ausgabe eigener Aktien - 2     2  
Dividendenausschüttung     - 251   - 251 - 11
Sonstige Veränderungen 1     - 1   - 1 35
Ergebnis nach Ertragsteuern     1.616   1.616 3
Sonstiges Ergebnis     358 365 723 2
Gesamtergebnis     1.974 365 2.339 5
31.12.2021 193 3.927 3.002 574 7.696 66
davon eigene Aktien - -     -  
31.12.2021 193 3.927 3.002 574 7.696 66
Erwerb eigener Aktien - 3 - 147     - 150  
Ausgabe eigener Aktien - 11     11  
Dividendenausschüttung     - 651   - 651 - 6
Sonstige Veränderungen 2   - 3 8   5 - 11
Ergebnis nach Ertragsteuern     - 272   - 272 - 9
Sonstiges Ergebnis     393 54 447 - 4
Gesamtergebnis     121 54 175 - 13
31.12.2022 190 3.788 2.480 628 7.086 36
davon eigene Aktien - 3 - 136     - 139  
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Eigenkapital
in Mio. €
31.12.2020 5.644
Ausgabe eigener Aktien 2
Dividendenausschüttung - 262
Sonstige Veränderungen 1 34
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.619
Sonstiges Ergebnis 725
Gesamtergebnis 2.344
31.12.2021 7.762
davon eigene Aktien -
31.12.2021 7.762
Erwerb eigener Aktien - 150
Ausgabe eigener Aktien 11
Dividendenausschüttung - 657
Sonstige Veränderungen 2 - 6
Ergebnis nach Ertragsteuern - 281
Sonstiges Ergebnis 443
Gesamtergebnis 162
31.12.2022 7.122
davon eigene Aktien - 139

1 Sonstige Veränderungen im Jahr 2021 beinhalten die aus einem Share Deal resultierende Verwässerung des Konzernanteils aufgrund zusätzlicher nicht beherrschender Anteile.
2 Sonstige Veränderungen in der Kapitalrücklage im Jahr 2022 beinhalten die Differenz zwischen den historischen Anschaffungskosten eigener Aktien und dem Ausgabekurs im November 2022. Die weiteren sonstigen Veränderungen im Jahr 2022 beinhalten im Wesentlichen den Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Tochterunternehmen.

ANHANG

Grundlagen und Methoden

1. Allgemeine Angaben

Die Covestro AG (Registergericht: Amtsgericht Köln; Eintragungsnummer: HRB 85281) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen, Deutschland (Covestro AG). Der von der Covestro AG aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 umfasst die Covestro AG, ihre Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen sowie assoziierte Unternehmen und ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London (Vereinigtes Königreich), den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. den seitens des Standing Interpretations Committee (SIC) verlautbarten Interpretationen sowie den zusätzlich nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für den sogenannten befreienden IFRS-Konzernabschluss erstellt worden.

Die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Personen mit Aktienbesitz zugänglich gemacht.

Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst wurden, wird dies im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte sowie zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.

Der Vorstand der Covestro AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 am 24. Februar 2023 aufgestellt, den aufgestellten Konzernabschluss dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Umrechnungskurse

Im Berichtszeitraum wurden folgende Umrechnungskurse für die aus Sicht des Covestro-Konzerns wesentlichen Fremdwährungen verwendet:

Durchschnittskurse wichtiger Währungen

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Durchschnittskurs
1 € /​ 2021 2022
BRL Brasilien 6,37 5,42
CNY China 7,63 7,08
HKD Hongkong 1 9,19 8,23
INR Indien 87,43 82,63
JPY Japan 129,82 137,77
MXN Mexiko 23,98 21,13
USD USA 1,18 1,05

Stichtagskurse wichtiger Währungen

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Stichtagskurs
1 € /​ 2021 2022
BRL Brasilien 6,31 5,64
CNY China 7,20 7,37
HKD Hongkong 1 8,83 8,32
INR Indien 84,23 88,17
JPY Japan 130,38 140,66
MXN Mexiko 23,14 20,86
USD USA 1,13 1,07

1 Sonderverwaltungszone (China)

2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

2.1 Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

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IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem
Änderungen an IFRS 3 Reference to the Conceptual Framework 1. Januar 2022
(14. Mai 2020)    
Änderungen an IAS 16 Property, Plant and Equipment - Proceeds before Intended Use 1. Januar 2022
(14. Mai 2020)    
Änderungen an IAS 37 Onerous Contracts - Cost of Fulfilling a Contract 1. Januar 2022
(14. Mai 2020)    
Jährliche Verbesserungen an den IFRS (14. Mai 2020) 2018 - 2020 Cycle 1. Januar 2022

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns.

2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB hat nachfolgende Standards und Änderungen von Standards herausgegeben, deren Übernahme in europäisches Recht erfolgt ist und deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend ist.

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IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem
IFRS 17 Insurance Contracts 1. Januar 2023
(18. Mai 2017)    
Änderungen an IFRS 17 Amendments to IFRS 17 - Insurance Contracts 1. Januar 2023
(25. Juni 2020)    
Änderungen an IAS 1 und am Leitlinienkonzept (12. Februar 2021) Disclosure of Accounting Policies (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2) 1. Januar 2023
Änderungen an IAS 8 Definition of Accounting Estimates (Amendments to IAS 8) 1. Januar 2023
(12. Februar 2021)    
Änderungen an IAS 12 Deferred Tax related to Assets and 1. Januar 2023
(7. Mai 2021) Liabilities arising from a Single Transaction  
Änderungen an IFRS 17 Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 - Comparative Information 1. Januar 2023
(9. Dezember 2021)    

Folgende weitere Standards und Änderungen an Standards wurden vom IASB verabschiedet, deren Anwendung noch die ausstehende Anerkennung durch die Europäische Union (EU) im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) voraussetzt. Als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt für die Standards wird zunächst das vom IASB verabschiedete Erstanwendungsdatum unterstellt.

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IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem
Änderungen an IAS 1 Classification of Liabilities as Current or Non-current, 1. Januar 2024
(23. Januar 2020, 15. Juli 2020 und 31. Oktober 2022) Classification of Liabilities as Current or Non-current - Deferral of Effective Date and Non-current Liabilities with Covenants  
Änderung an IFRS 16 Lease Liability in a Sale and Leaseback 1. Januar 2024
(22. September 2022)    

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der im Folgenden erläuterten, oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird. Die erstmalige Anwendung der übrigen in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften wird nach derzeitigem Stand der Analyse keinen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben.

Am 23. Januar 2020 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Classification of Liabilities as Current or Non-current" Änderungen an IAS 1 (Presentation of Financial Statements). Mit den Änderungen wird präzisiert, wann eine Schuld, für die noch Unsicherheit hinsichtlich des Erfüllungstags besteht, in der Bilanz als kurz- bzw. langfristig zu klassifizieren ist. Am 31. Oktober 2022 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Non-current Liabilities with Covenants" weitere Änderungen an IAS 1. Aufgrund der Neuerungen kam es zu einer Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts auf den 1. Januar 2024. Die Änderungen präzisieren die Änderungen von 2020 und stellen klar, dass Bedingungen in Darlehensvereinbarungen, die ein Unternehmen erst nach dem Bilanzstichtag einhalten muss, keinen Einfluss auf die Klassifizierung einer Verbindlichkeit als kurz- oder langfristig zum Bilanzstichtag haben. Bedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag einhalten muss, haben dagegen Auswirkungen auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig, selbst wenn die Bedingungen als solche erst nach dem Abschlussstichtag beurteilt werden.

Am 12. Februar 2021 hat das IASB unter dem Titel "Disclosure of Accounting Policies (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2)" erneut den Standard IAS 1 sowie das entsprechende Leitliniendokument geändert. Die Änderungen bewirken, dass jedes Unternehmen die sogenannten materiellen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernanhang anzugeben hat, die für ein Verständnis des Abschlusses und der zugrunde liegenden Transaktionen relevant sind ("Material Accounting Policies"), etwa bei (faktischen) Bilanzierungswahlrechten für materielle Einzelsachverhalte im Konzern. Andererseits werden sogenannte bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ("Significant Accounting Policies") von der Angabepflicht ausgeklammert. Bedeutend sind Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wenn sie sich etwa auf betragsmäßig hohe Posten wie Pensionsrückstellungen beziehen, andererseits aber der zugrunde liegende Standard klare, für jedes Unternehmen geltende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorschreibt. Die Änderungen an dem Leitliniendokument ("IFRS Practice Statement 2") beinhalten Hinweise zur Umsetzung dieses Konzepts der Wesentlichkeit.

Ebenfalls am 12. Februar 2021 hat das IASB unter dem Titel "Definition of Accounting Estimates (Amendments to IAS 8)" Änderungen an IAS 8 (Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors) verabschiedet. Diese Änderungen sollen klarstellen, wann Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und wann Schätzungsänderungen vorliegen. Diese Differenzierung ist relevant, weil Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorbehaltlich von Übergangsregeln grundsätzlich rückwirkend, Schätzungsänderungen hingegen nur prospektiv ab dem Zeitpunkt der Schätzungsänderung im Konzernabschluss zu berücksichtigen sind.

Am 22. September 2022 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Lease Liability in a Sale and Leaseback" Änderungen an IFRS 16. Die Änderungen stellen klar, dass bei der Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit aus einer "Sale and Leaseback"-Transaktion keine Gewinne und Verluste zu realisieren sind, die dem zurückbehaltenen Nutzungsrecht zuzuordnen sind.

Im Dezember 2022 hat der Rat der Europäischen Union eine Einigung über die Umsetzung der EU-Richtlinie "Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two)" der OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Großunternehmen erzielt. Die Überführung in nationales Recht ist in Deutschland noch ausstehend und wird für das Geschäftsjahr 2023 erwartet. Die lokal umgesetzte EU-Richtlinie ist voraussichtlich erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Auswirkungen der Umsetzung der EU-Richtlinie werden derzeit noch überprüft.

In diesem Zusammenhang veröffentlichte das IASB am 9. Januar 2023 den Exposure Draft "International Tax Reform - Pillar Two Model Rules (Proposed amendments to IAS 12)". Dieser beinhaltet einen Vorschlag zur Einführung einer vorübergehenden Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der neuen EU-Richtlinie entstehen könnten, sowie ergänzende Anhangangaben, je nachdem, ob bereits eine Umsetzung in nationales Steuerrecht erfolgt ist oder noch aussteht. Die vorgeschlagene Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern soll unmittelbar nach Verabschiedung des Standards, das entsprechende Endorsement vorausgesetzt, rückwirkend gelten.

Darüber hinaus wurden von dem im Jahr 2021 neu gegründeten International Sustainability Standard Board (ISSB) erste Entwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Jahr 2022 veröffentlicht, deren künftig mögliche Auswirkungen auf den Covestro-Geschäftsbericht derzeit analysiert werden.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Covestro-Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Eine Ausnahme bilden Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie bestimmte zum beizulegenden Zeitwert angesetzte finanzielle Vermögenswerte, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, Planvermögen und bilanzierungspflichtige Derivate.

Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass seitens des Managements von Covestro in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und ermessensbehaftete Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben und von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Annahmen, Schätzungen und Ermessen kommen dabei insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung:

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Identifikation und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation bei Unternehmenserwerben

Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten

Identifikation von Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf bei langfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung von individuellen Wertuntergrenzen

Bestimmung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke zentraler Werthaltigkeitstests für langfristiges Vermögen

Wertüberprüfung von Geschäfts- und Firmenwerten inkl. langfristiger Planungsannahmen zu Wachstum und Profitabilität mithilfe abgezinster Cashflows im Rahmen von zentralen Werthaltigkeitstests

Bilanzierung von Ertragsteuern und Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens und der Realisierung von Steuereffekten in der Zukunft

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen (z. B. für Rechtsverfahren, für Versorgungs- und ähnliche Leistungen für Arbeitnehmende, für sonstige Steuern, für Umweltschutz sowie für Produkthaftungen)

Festlegung von Annahmen für den Ansatz, die Bewertung und die Bestimmung von Angaben für Finanzinstrumente

Risiken in Bezug auf die Auswirkungen der aktuellen Krise aufgrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine und der globalen Coronavirus-Pandemie wird hierbei jeweils Rechnung getragen. Daneben bedarf es einer Einschätzung des Managements von Covestro, welche Informationen im Rahmen der finanziellen und nichtfinanziellen Anhangberichterstattung als relevant für die Adressaten des IFRS-Konzernabschlusses angesehen werden. Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sowie über Schätzungen und Annahmen sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten. Die nachfolgend genannten Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten bzw. auf Annahmen, die jeweils als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen später realisierten Werten abweichen.

Klimabezogene Auswirkungen

Covestro strebt an klimaneutral zu werden und bis zum Jahr 2035 an allen umweltrelevanten Standorten Netto-Null-Treibhausgasemissionen * in der eigenen Produktion (Scope 1) und in der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) zu erreichen. Darüber hinaus wird gleichzeitig an Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette gearbeitet. Sämtliche in diesem Abschluss unterstellten Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Auf dieser Grundlage sind weder besondere Anzeichen für einen Wertminderungsbedarf von langfristigen Vermögenswerten oder für eine wesentliche Anpassung der Restnutzungsdauern von Vermögenswerten noch Auswirkungen auf bestehende oder mögliche neue Umwelt- oder

* Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

Rückbauverpflichtungen zum Bilanzstichtag erkennbar. Der Konzern wird die getroffenen Grundannahmen fortlaufend prüfen und bei Bedarf anpassen. Covestro überwacht in diesem Zusammenhang auch kontinuierlich die Gesetzgebung mit Bezug zum Klimawandel.

Siehe Lagebericht, Abschnitte "Steuerung" sowie "Klimaneutralität" bezüglich der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Rahmen der Konzernstrategie sowie der Steuerung und Planung des Konzerns

Konsolidierung

Zum 31. Dezember 2022 wurden die mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften der Covestro AG nach den Grundsätzen des IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) vollkonsolidiert. Daneben wurden gemeinschaftliche Vereinbarungen im Konzernabschluss gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) als gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) anteilsmäßig konsolidiert bzw. als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) wie assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) bewertet.

Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen"

Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)

Gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Covestro AG mittel- oder unmittelbar auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem oder mehreren Dritten eine Aktivität gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern.

Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen an den der Vereinbarung zuzurechnenden Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten, in den Konzernabschluss einbezogen.

Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert.

Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Covestro AG, in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20% und 50%, mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.

Veränderung der Eigentumsanteile

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Erlangung oder Verlust der Beherrschung wird ohne Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich eines anteilig zu bestimmenden Geschäfts- oder Firmenwerts), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zu diesem Zeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet und erfasst. Bei Vorliegen gemeinsamer Beherrschung wären die vorstehenden Regelungen für gemeinschaftliche Tätigkeiten bzw. Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden. Bei einem Verbleib von maßgeblichem Einfluss wird der Wertansatz der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen nach der Erstbewertung grundsätzlich nach der Equity-Methode fortgeschrieben.

Währungsumrechnung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Bei der Mehrzahl der Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht die funktionale Währung ist, werden in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen.

Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Covestro-Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen, Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit durchschnittlichen Kursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung der ausländischen Gesellschaften werden erfolgsneutral in der Währungsumrechnungsrücklage erfasst.

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen, wie z. B. Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen, erfasst. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.

Grundsätzlich wird der Betrag einer Gegenleistung, die Covestro ausgehend von einem Vertrag mit einem Kunden im Austausch für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden zu erwarten hat, dann als Umsatzerlös erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die jeweiligen Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Umsatzerlöse werden insbesondere aus dem Verkauf von chemischen Produkten erzielt. Die Übertragung der Verfügungsgewalt über diese Produkte auf den Kunden erfolgt im Wesentlichen zeitpunktbezogen.

In Abhängigkeit von den mit Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und vereinbarten Transportklauseln wird die Verfügungsgewalt in der Mehrzahl der Fälle bei Auslieferung an den vereinbarten Ort sowie zum Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden oder bei Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden übertragen. In einigen Fällen erfolgt der Verkauf über Konsignationslager, bei denen die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter erlangen.

Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden ausgegangen, wenn dieser die Nutzung über das zu liefernde Produkt bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus dem Produkt ziehen kann, während Covestro dies nicht mehr möglich ist.

Zur Ermittlung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt werden ergänzend weitere Indikatoren gewürdigt. So wird insbesondere berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erhalt der Zahlung für das Produkt seitens Covestro besteht und zu welchem Zeitpunkt der physische Besitz des Produkts bzw. im weiteren Sinne die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt auf den Kunden übertragen wird. Die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt kann dabei je nach Organisation des Transports schon vor Ankunft bzw. physischer Übergabe des Produkts auf den Kunden übertragen werden. Weitergehend wird der Zeitpunkt der Übertragung des Eigentumsrechts berücksichtigt, soweit es sich bei diesem um mehr als um ein Schutzrecht handelt. Der Zeitpunkt, zu dem die mit dem Eigentum einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken an einem Produkt auf den Kunden übertragen werden, ist in der Regel eng mit den zuvor genannten Indikatoren verknüpft und wird dementsprechend im Zusammenhang mit diesen gewürdigt. Da aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgegangen wird, dass verkaufte Produkte vereinbarte Spezifikationen erfüllen, beeinflusst der Indikator der Abnahme durch den Kunden in der Regel nicht den Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.

Daraus ergibt sich in Abhängigkeit von der mit dem Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarung und den vereinbarten Transportklauseln der Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.

Bei Produkten, die über Konsignationslager verkauft werden, erlangt der Kunde in der Regel mit Einlieferung eines Produkts in das Konsignationslager den physischen Besitz über dieses Produkt. Darüber hinaus besteht üblicherweise bereits bei Einlieferung ein Anspruch auf Zahlung für die gelieferte Ware. Soweit sich aus den übrigen drei Indikatoren keine gegenläufige Bewertung ergibt, wird daher im Falle eines Verkaufs über Konsignationslagervereinbarungen die Verfügungsgewalt über die Produkte zum Zeitpunkt der Einlieferung auf den Kunden übertragen. Folglich werden die korrespondierenden Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Einlieferung realisiert.

Bestimmte Produkte werden nur an jeweils einen Kunden verkauft. Einige dieser kundenspezifischen Produkte weisen keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Covestro auf. Soweit für diese Produkte ein Anspruch auf Bezahlung der jeweils bereits erbrachten Leistungen besteht, ist der Umsatz entsprechend dem Leistungsfortschritt zu realisieren. Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt eines einzelnen kundenspezifischen Produkts dann ausgegangen, wenn der in der Regel kurze Produktionsprozess erfolgreich abgeschlossen ist und die Prüfung des Produkts die vereinbarten Spezifikationen bestätigt.

Soweit bei Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, Anspruch auf eine Gegenleistung in einer Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht, werden Umsatzerlöse in der Regel in Höhe des Betrags realisiert, der in Rechnung gestellt werden darf.

Rechnungen sind in der Regel in einem Zeitraum von 0 bis 90 Tagen zu zahlen. Verträge können Skonti oder Rabatte enthalten. Bei Rabatten handelt es sich zumeist um retrospektiv gewährte umsatz- oder volumenabhängige Rabatte, die auf den Umsätzen oder Volumina eines Zeitraums von üblicherweise bis zu zwölf Monaten basieren. Einige Verträge enthalten Preisformeln, anhand derer jeweils zum Zeitpunkt einer Lieferung der abzurechnende Preis ermittelt wird. Des Weiteren stehen die finalen Preise bei bestimmten Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt noch nicht fest, sodass zunächst vorläufige Preise abgerechnet werden.

Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert, den Covestro voraussichtlich erhalten wird. Dieser beinhaltet keine Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Umsatzsteuer). Soweit eine Gegenleistung z. B. aufgrund der beschriebenen Vertragselemente eine variable Komponente enthält, wird diese Komponente der Gegenleistung entweder anhand der Erwartungswertmethode oder anhand des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Eine variable Gegenleistung wird jedoch nur insoweit berücksichtigt, als dass diese nicht im Sinne von IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers) begrenzt ("constraint") ist. Variable Gegenleistungen sind nicht begrenzt, soweit es hochwahrscheinlich ist, dass es im Zusammenhang mit diesen nicht zu einer signifikanten Stornierung von Umsätzen kommt, sobald die korrespondierende Unsicherheit nicht mehr besteht. Der Transaktionspreis eines Vertrags wird den enthaltenen Leistungsverpflichtungen anhand der relativen Einzelveräußerungspreise, die in der Regel den jeweils vereinbarten Preisen entsprechen, zugeordnet. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden variable Beträge vollständig einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet.

Insbesondere aus gewährten Rabatten ergeben sich Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zu erstattenden Rabatte, die anhand der beschriebenen Methoden ermittelt werden. Der als fällig erachtete Rabatt wird bis zur Auszahlung in den Rückerstattungsverbindlichkeiten als Teil der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Es werden in der Regel keine Garantien gewährt, die über die normale Gewährleistung, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hinausgehen.

Im Regelfall wird nicht erwartet, dass bei Verträgen mit Kunden mehr als ein Jahr zwischen der Übertragung eines Produkts auf den Kunden und der Bezahlung des Produkts liegt. Insofern werden Anpassungen der zugesagten Gegenleistungen um signifikante Finanzierungskomponenten nicht vorgenommen. Soweit zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung entstehen, werden diese unmittelbar als Aufwand erfasst, wenn die potenzielle Abschreibungsdauer nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind. Von Dritten gewährte, vermögensbezogene Zuwendungen wie Investitionsförderungen werden unter den sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden abhängig vom jeweiligen Sachverhalt entweder aufwandsmindernd erfasst oder im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Erfolgt die Realisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Geldeingang oder ist die Realisierung abhängig von bestimmten Bedingungen, wird eine sonstige Forderung oder Verbindlichkeit bilanziert. Unentgeltlich von behördlicher Seite zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro bzw. einem Erinnerungswert in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern der beizulegende Zeitwert unterhalb der Anschaffungskosten liegt, wertgemindert. Aus verursachten Emissionen erwachsen grundsätzlich ansatzpflichtige Abgabeverpflichtungen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Covestro-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an.

Forschungskosten sind nach IFRS nicht aktivierungsfähig. Hingegen sind Entwicklungskosten bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Eigene Entwicklungsprojekte sind nicht selten mit Unsicherheiten verbunden, sodass in der Regel die Kriterien für eine Aktivierung nicht erfüllt sind.

Aktivierungspflichten werden projekt- bzw. vertragsbezogen geprüft. Im Falle der Aktivierung von Entwicklungskosten greifen die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregeln für sonstige immaterielle Vermögenswerte.

Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt bzw. erstattet werden.

Latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam gebildet. Soweit latente Steuern auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Sachverhalten basieren, werden diese ebenfalls erfolgsneutral erfasst.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Steuergutschriften und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttungen oder Veräußerungen von entsprechenden Beteiligungen geplant sind, werden auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert ("Outside-Basis Differences") keine passiven latenten Steuern gebildet.

Erwartete Auswirkungen von ungewissen latenten und echten Ertragsteuerpositionen werden in Übereinstimmung mit IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments) anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Die mit Abstand wichtigsten Ursachen für Schätzunsicherheiten bei ungewissen Steuerpositionen sind steuerliche Betriebsprüfungen, bei denen die jeweils zuständige Finanzverwaltung eine von der Rechtsposition von Covestro abweichende Meinung vertreten könnte. Die Bilanzierung unsicherer Steuerpositionen erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden alle relevanten Sachverhalte untersuchen werden und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.

Unternehmenserwerbe und Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs nach IFRS 3 (Business Combinations) erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die den Ansatz und die Bewertung der übernommenen identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Die mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Soweit der Kaufpreis bzw. die bilanzielle Gegenleistung den Wert des erworbenen Eigenkapitals übersteigt, wird ein Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Übersteigt der erworbene Wert des Eigenkapitals den Kaufpreis bzw. die bilanzielle Gegenleistung des Erwerbers, so wird der Differenzbetrag nach nochmaliger Überprüfung erfolgswirksam vereinnahmt. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ihr Buchwert wird jährlich sowie bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung durch Werthaltigkeitstests geprüft. Für nähere Erläuterungen zu den Werthaltigkeitstests wird auf den Abschnitt "Werthaltigkeitsprüfungen" in dieser Anhangangabe verwiesen. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) in Folgeperioden grundsätzlich unzulässig. Im Falle von Restrukturierungen, z. B. der Reorganisation der Steuerungs- und Berichtsprozesse, bzw. externen Portfolioveräußerungen wird ein zugehöriger Geschäfts- oder Firmenwert neu zugeordnet bzw. nur anteilig reduziert (IAS 36.86 f.).

Der Covestro-Konzern bilanziert die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile an einem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am identifizierbaren Reinvermögen des erworbenen Unternehmens. Dieses Wahlrecht übt der Konzern entsprechend dem Standard für jeden Unternehmenszusammenschluss individuell aus.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte)

Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nichtmonetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. Software, Rechte, aktivierungspflichtige Entwicklungskosten), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. einzeln erworbene Patente und Technologien, werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Patente und Technologien, Lizenzen und Kundenverträge werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie linear abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist:

Nutzungsdauer sonstige immaterielle Vermögenswerte

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Patente und Technologien 3 bis 20 Jahre
Produktionsrechte, Marken und Lizenzen 10 bis 20 Jahre
Kundenbeziehungen und Vertriebsrechte 7 bis 20 Jahre
Software 3 bis 4 Jahre
Sonstige Rechte und Werte bis max. 20 Jahre

Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern beruht insbesondere auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den sonstigen immateriellen Vermögenswerten.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder aktivierte, aber noch nicht zur Nutzung bereitstehende sonstige immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden wie Geschäfts- oder Firmenwerte regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Sachanlagen

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die jeweilige erwartete Nutzungsdauer sowie ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. erhöht um Wertaufholungen. Nach IFRS 16 (Leases) zu bilanzierende Nutzungsrechte werden ebenfalls in den Sachanlagen erfasst. Die Restwerte und Nutzungsdauern der Vermögenswerte werden regelmäßig überprüft und falls erforderlich an den erwarteten Verlauf angepasst.

Erstreckt sich die Bauphase bzw. der Herstellungsprozess von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder mehr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 (Borrowing Costs) aktiviert.

Fallen Kosten im Zusammenhang mit regelmäßig durchgeführten, umfangreichen Wartungsarbeiten (wie z. B. der Generalüberholung einer technischen Anlage) an, so werden die zugehörigen Kosten als separate Komponente aktiviert, sofern diese spezielle Ansatzkriterien erfüllen.

Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden im Wesentlichen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer Sachanlagen

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Gebäude 20 bis 50 Jahre
Andere Baulichkeiten 10 bis 20 Jahre
Tank- und Verteilungsanlagen 10 bis 20 Jahre
Technische Anlagen 6 bis 20 Jahre
Maschinen und Apparate 6 bis 12 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre
Fahrzeuge 5 bis 8 Jahre
EDV-Anlagen 3 bis 5 Jahre
Labor- und Forschungseinrichtungen 3 bis 5 Jahre

Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die sich in ihren Nutzungsdauern unterscheiden, werden separat bilanziert und abgeschrieben.

Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag, der regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Leasing

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Soweit Covestro Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis ist, wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem Covestro der zugrunde liegende Vermögenswert bereitgestellt wird, ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktiviert und eine korrespondierende Schuld (Leasingverbindlichkeit) passiviert.

Das Nutzungsrecht spiegelt das Recht wider, den Vermögenswert, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, entgeltlich zu nutzen. Es wird im Rahmen des Erstansatzes grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie etwaiger Rückbauverpflichtungen und vor der Bereitstellung geleisteter Leasinganzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize aktiviert. Das Nutzungsrecht wird für Zwecke der Folgebilanzierung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Vertragliche Änderungen (Contract Modifications), solange diese nicht als gesondertes Leasingverhältnis bewertet werden, und Neubewertungen (Reassessments) der Leasingverbindlichkeit werden ebenfalls im Nutzungsrecht berücksichtigt. Der Ausweis des bilanzierten Nutzungsrechts erfolgt in den Sachanlagen. Die Überprüfung auf Werthaltigkeit (Impairment Test) sowie der Ausweis etwaiger Wertminderungen bzw. Wertaufholungen erfolgen für die bilanzierten Nutzungsrechte entsprechend den für Sachanlagen geltenden Regelungen.

Die Leasingverpflichtung zeigt die Verpflichtung des Unternehmens, vertragliche Leasingzahlungen zu leisten, und bemisst sich als Barwert ebendieser noch fest zu leistenden Leasingzahlungen. Während IFRS 16 (Leases) für die Barwertermittlung die Verwendung des impliziten vertraglichen Zinssatzes (Interest Rate Implicit in the Lease) verlangt, ist dieser regelmäßig nicht ermittelbar. Entsprechend erfolgt die Abzinsung in der Regel unter Verwendung des Grenzfremdkapitalkostensatzes (Incremental Borrowing Rate), dessen Wert von der Laufzeit, der Währung und dem Beginn des Leasingverhältnisses abhängt. Soweit die zu leistenden Leasingzahlungen feste Zahlungen oder variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, enthalten, wird dies in den Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, werden mit dem zugrunde liegenden Index oder Zins bewertet, sobald dieser anzuwenden ist. Sofern in Ausnahmefällen Restwertgarantien, Kaufoptionen oder Strafzahlungen bestehen, sind diese entsprechend in der Leasingverbindlichkeit zu erfassen, soweit diese erwartet werden. Bei Covestro bestehen in Leasingverträgen regelmäßig feste Vertragslaufzeiten. Zusätzlich bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, insbesondere bei der Anmietung von Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie von Immobilien. Bei der Beurteilung, ob entsprechende Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen in der Vertragslaufzeit Berücksichtigung finden, werden sämtliche relevanten Sachverhalte daraufhin überprüft, ob wirtschaftliche Anreize zur Ausübung oder Nichtausübung dieser Optionen bestehen. Anpassungen der Vertragslaufzeit durch geänderte Erwartungen zur Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen werden nur durchgeführt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zahlungswirksame Leasingraten werden dabei jeweils in einen erfolgswirksamen Zins- und einen erfolgsneutralen Tilgungsteil aufgeteilt. Der Ausweis der Leasingverpflichtungen erfolgt, nach den Regeln zur Fristigkeit gegliedert, in den Finanzverbindlichkeiten.

Erfolgswirksame Auswirkungen aus den nach IFRS 16 zu erfassenden Leasingverhältnissen ergeben sich insgesamt aus den planmäßigen Abschreibungen und ggf. Wertminderungen des Nutzungsrechts (Operatives Ergebnis), aus der Abzinsung und Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit (Finanzergebnis) sowie in Fällen, in denen ein Leasingverhältnis vertraglich verändert wird. Derartige Vertragsänderungen können z. B. aus nicht zuvor explizit vertraglich festgeschriebenen Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen resultieren. Die vertraglichen Leasingzahlungen für nach IFRS 16 bilanzierte Leasingverhältnisse werden ausschließlich in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Regelungen zu Ausnahmen von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsregeln existieren nach IFRS 16 für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit nicht mehr als zwölf Monate beträgt oder deren zugrunde liegender Vermögenswert von "geringem Wert" ist. In den vorgenannten Ausnahmefällen werden bei Covestro die Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz als abschreibbares Nutzungsrecht bzw. als Leasingverbindlichkeit erfasst. Entsprechende vertragliche Zahlungen werden vielmehr in den Cashflows aus operativer Tätigkeit ausgewiesen und in gleicher Höhe aufwandswirksam im operativen Ergebnis erfasst. Des Weiteren werden die Vorschriften des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet.

Für Leasingverhältnisse, bei denen Covestro Leasinggeber ist, wird gemäß IFRS 16 zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingverhältnisse behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Covestro setzt zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts in seiner Bilanz eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an und bucht den zugrunde liegenden Vermögenswert aus dem Anlagevermögen aus. Bei Operating-Leasing-Verhältnissen wird der zugrunde liegende Vermögenswert weiterhin im Sachanlagevermögen von Covestro ausgewiesen und über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erhaltenen Leasingzahlungen werden in den Erträgen erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern kein niedrigerer Bilanzansatz geboten ist. Die für Angabezwecke zu ermittelnden beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen ermittelt. Für Gebäude und bebaute Grundstücke erfolgt dies nach dem Ertragswertverfahren, für unbebaute Grundstücke anhand des Vergleichswertverfahrens.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den auf Basis der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag niedriger ist als der nach der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelte Wert. Wertaufholungen werden vorgenommen, soweit zuvor Wertberichtigungen erfolgt sind und der Nettoveräußerungswert nachfolgend den Buchwert übersteigt.

Finanzinstrumente

Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Covestro-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn Covestro eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Finanzinstrumente bei ihrem Erstansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente basiert auf der Einordnung in Bewertungskategorien gemäß den Regelungen in IFRS 9 (Financial Instruments).

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, übrigen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Die Klassifizierung und damit die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte basieren zum einen auf dem Geschäftsmodell, das der Covestro-Konzern in Bezug auf die Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen verfolgt, zum anderen auf den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts (Zahlungsstrombedingung). Die Folgebewertung wird entsprechend den Bewertungsregeln der jeweiligen Kategorie vorgenommen, die nachfolgend dargestellt werden.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zum einen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsmittelzuflüsse zu vereinnahmen, und bei denen zum anderen die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen Schuldinstrumente, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das darauf ausgerichtet ist, die Zahlungsströme aus dem Instrument sowohl durch Erhalt der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren, und die zudem die Zahlungsstrombedingung erfüllen. In dieser Kategorie können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern diese vor Ende der Laufzeit verkauft werden sollen. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der Covestro-Konzern nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert und es werden auch keine Wertminderungen oder Wertaufholungen ergebniswirksam erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind insbesondere Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert. Von der Option, finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, um z. B. Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden oder zu verringern, macht der Covestro-Konzern gegenwärtig keinen Gebrauch.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder zum Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.

Zahlungsströme

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Covestro-Konzerns im Berichtsjahr verändert haben. Dabei werden die Zahlungsströme entsprechend IAS 7 (Statement of Cash Flows) nach den Cashflows aus operativer Tätigkeit, die dem Mittelzu- und -abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit entsprechen, nach den Cashflows aus investiver Tätigkeit und nach den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit differenziert gegliedert.

Die berichteten Zahlungsströme von ausländischen Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu durchschnittlichen Wechselkursen umgerechnet, während die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtagskurs angesetzt werden. Dieser Effekt aus Wechselkursänderungen wird in der separaten Zeile "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen.

Bei der Ermittlung der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Dividendenauszahlungen sowie Gewinnentnahmen in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen.

Zahlungsströme aus erhaltenen Zinsen und Dividenden werden unter den Cashflows aus investiver Tätigkeit in der separaten Zeile "Zins- und Dividendeneinzahlungen" gezeigt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristige Schulden, die aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft stammen, also aus dem Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen. Diese basieren auf Vereinbarungen mit dem Lieferanten, werden in Rechnung gestellt und sind insgesamt Teil des Working Capital innerhalb des üblichen Geschäftszyklus von Covestro.

Derivate

Derivate werden zur Reduzierung des Währungsrisikos, z. B. in Form von Devisentermingeschäften, eingesetzt. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag.

Verträge, deren Abschluss dem Zweck des Erhalts oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter für den eigenen Bedarf dient, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte entsprechend IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) behandelt. Sofern eingebettete, separierungspflichtige Derivate identifiziert werden, erfolgt deren Bilanzierung losgelöst von den schwebenden Geschäften. In geringem Umfang können - insbesondere um potenzielle Bedarfsspitzen zu decken - Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Geschäfte werden bei Erwerb gesonderten Portfolios zugeordnet und entsprechend nach IFRS 9 (Financial Instruments) als bzw. wie Derivate bilanziert.

Bilanzierungspflichtige Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dies betrifft sogenannte freistehende Derivate genauso wie Derivate, die in bestimmte Verträge eingebettet und zugleich bilanziell trennungspflichtig sind. Soweit sie zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert aufweisen, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, im Falle eines negativen beizulegenden Zeitwerts als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden in eine Zins- und eine Währungskomponente aufgeteilt. Die Zinskomponente wird im Zinsaufwand oder -ertrag und die Währungskomponente im Kursergebnis erfasst, das Teil des übrigen Finanzergebnisses ist. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften zur Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Covestro wendet kein Hedge Accounting im Sinne des IFRS 9 an.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen.

Die Folgebewertung der nichtderivativen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Das Wahlrecht, finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, um z. B. Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden oder zu verringern, nimmt der Covestro-Konzern nicht in Anspruch.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten im Rahmen des sogenannten Global Netting oder ähnlicher Vereinbarungen werden saldiert und der Nettobetrag wird in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Covestro-Konzern einen gegenwärtigen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und die Absicht vorliegt, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des Vermögenswerts die zugehörige Verbindlichkeit zu tilgen.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Covestro-Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionskosten und damit im EBIT ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.

Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand werden gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeitenden verteilt. Hier sind spezifische Annahmen zur Berechtigtenstruktur und zum ökonomischen Umfeld zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten.

Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender, mindestens mit einer Einstufung in die Ratingstufe AA oder AAA versehener Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit in etwa der Laufzeit des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung entspricht.

Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens subtrahiert, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Überschreitet das Planvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden, mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung, sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo im EBIT erfasst. Die Nettozinsen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.

Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich zusammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze - bei den beiden letztgenannten Komponenten jeweils abzüglich der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge. Latente Steuern in Bezug auf die Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst.

Andere Rückstellungen

Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) oder ggf. auch nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegen Dritte werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderungen aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.

Wenn aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs resultiert, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag grundsätzlich in denjenigen Funktionskosten erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.

Um die Aussagekraft im Bereich der Schätzungsergebnisse zu erhöhen, werden für bestimmte Rückstellungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, die Folgen von Parameteränderungen auf die bilanzierten Rückstellungsbeträge mittels einer Sensitivitätsanalyse untersucht. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Auswirkungen einer Änderung der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten um jeweils fünf Prozentpunkte analysiert.

Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen kraft einer Verpflichtung wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen.

Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesetze und Verordnungen sowie auf die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus für bestehende Umweltprogramme eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf diese Kosten. Darüber hinaus werden bei der Schätzung der Kosten auch die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch das Management, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden berücksichtigt. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige bilanzielle Ergebnis des Unternehmens auswirken.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht das Management von Covestro davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts des Geschäftsumfelds, in dem der Covestro-Konzern tätig ist, und der inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen, können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht verlässlich abgeschätzt werden können.

Die Rückstellungen für Restrukturierung basieren entweder auf einer rechtlichen oder auf einer faktischen externen Verpflichtung. Sie beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierung notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeitende und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien. Vor Bildung einer Rückstellung dieser Art werden notwendige Wertminderungen des zugehörigen Vermögens geprüft.

Restrukturierungsmaßnahmen sind u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort, die Umsetzung von Portfoliosynergien oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Rückstellungen werden hierfür zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der von der jeweils entscheidungsbefugten Managementebene beschlossen und gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden bzw. deren Vertretung kommuniziert wurde. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt.

Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle gehören.

Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u.a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Covestro-Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen.

Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Informationen, die der Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance des Covestro-Konzerns vorliegen, in enger Abstimmung mit den für den Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss.

Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits aktuell verlässlich messbaren Mittelabflüssen führt, wird grundsätzlich der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellung deckt die geschätzten unvermeidbaren Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab.

Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt die Bildung einer Rückstellung regelmäßig erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen und zuvor nicht zumindest eine Bandbreite möglicher rechtlicher Ergebnisse solcher Verfahren abgeleitet werden konnte. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich wird und grundsätzlich mit einem Ressourcenabfluss gerechnet werden könnte.

Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Beratenden den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken im Covestro-Konzern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt.

Siehe Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"

In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable und individuelle Einmalzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeitendenjubiläen, Abfindungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Vor- und Frühruhestandsvereinbarungen, Überschüsse auf Langzeitkonten sowie sonstige Personalkosten getroffen. In die Ermittlung der Rückstellung für kurzfristige variable Vergütung ("Covestro Profit Sharing Plan", "Covestro PSP") fließt neben der Erreichung der finanziellen Leistungskriterien, wie EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (EBITDA), Free Operating Cash Flow (FOCF) und Rentabilität am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), seit dem 1. Januar 2022 auch eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG), mit ein. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Messung anhand ausgewählter Umweltkriterien.

Des Weiteren sind in den Personalrückstellungen die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich ausgewiesen ("Prisma"). Die Vergütung des Vorstands der Covestro AG sowie von Führungskräften erfolgt teilweise mittels aktienkursorientierter Barentlohnung, die unter Berücksichtigung von Sperrfristen erdient und als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung ratierlich erfolgswirksam erfasst wird. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Gewährung sowie zu jedem Bilanzstichtag gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells. Bei der Ermittlung der langfristigen variablen Vergütung wird seit 2021 die Nachhaltigkeitskomponente "Einsparungsziel für Treibhausgasemissionen (CO 2-Äquivalente, CO 2e)" berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Produkthaftung sowie für Gewähr- und Versicherungsleistungen. An Kunden zu leistende Rabatte werden hingegen in den Rückerstattungsverbindlichkeiten ausgewiesen.

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

Sonstige Forderungen werden beim Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt auf den Erwerb des Vermögenswerts entfallender Transaktionskosten bewertet.

Schwebende Geschäfte

Schwebende Geschäfte über Sachleistungen (Executory Contracts), d. h. Vereinbarungen, bei denen (teilweise) weder Leistung noch Gegenleistung erbracht wurden, sind bilanziell zum Bilanzstichtag unwirksam, soweit zum Abschlussstichtag kein Verlust droht. Droht ein Verlust, wird dieser grundsätzlich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen durch Rückstellungen antizipiert. Zum Bilanzstichtag erwartete Gewinne aus solchen Vereinbarungen dürfen hingegen nicht bilanziell erfasst werden. Beispiele für schwebende Beschaffungsverträge sind etwa Verträge über die Beschaffung von Energie für den Betrieb von Produktionsanlagen, was auch bereits kontrahierte sogenannte Power Purchase Agreements (PPA) für den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien beinhaltet. Schwebende Geschäfte im Anwendungsbereich der Regelungen für Finanzinstrumente (Finanzderivate) sind im Gegensatz dazu jeweils zum Bilanzstichtag bei einer Verlusterwartung in Höhe des negativen beizulegenden Zeitwerts bzw. bei Gewinnerwartung in Höhe des positiven beizulegenden Zeitwerts zu bilanzieren.

Werthaltigkeitsprüfungen

Bei Hinweisen auf eine Wertminderung eines einzelnen immateriellen Vermögenswerts, der keinen bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert darstellt, ("sonstiger immaterieller Vermögenswert") oder einer Sachanlage wird geprüft, ob der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert übersteigt oder deckt. Der erzielbare Betrag ist grundsätzlich der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sollte der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert nicht übersteigen, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfolgswirksam erfasst. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung wird eine entsprechende Wertaufholung erfolgswirksam vorgenommen, wobei die ursprünglichen, fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschritten werden dürfen. Die Wertminderungen sowie etwaige Wertaufholungen werden genau wie die planmäßige Abschreibung in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der jeweiligen Vermögenswerte erfasst.

Zusätzlich zu den Werthaltigkeitsprüfungen einzelner Vermögenspositionen des Sachanlagevermögens oder der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung zentrale Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorgenommen. Die Werthaltigkeit bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte wird ebenfalls anlassbezogen, mindestens jedoch einmal jährlich überprüft. Dies erfolgt grundsätzlich im 4. Quartal auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten.

Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Covestro sieht grundsätzlich die Ebene des strategischen Geschäftsbereichs als zahlungsmittelgenerierende Einheit an. Diese entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, welche die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden. In den Fällen, in denen die jährliche Werthaltigkeitsprüfung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt wird, entspricht die Testebene der jeweiligen Geschäftseinheit.

Sofern sich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Übersteigt der Wertminderungsbedarf die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird der verbleibende Restbetrag grundsätzlich buchwertproportional auf die anderen langfristigen, nichtfinanziellen Vermögenswerte verteilt. Die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Wertaufholungen auf einen einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert erfolgen nicht.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Cashflows zugrunde gelegt, da keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognosen der künftigen Cashflows zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützen sich auf die aktuelle Unternehmensplanung des Covestro-Konzerns, die grundsätzlich einen Planungszeitraum von zehn Jahren umfasst, wobei für Bewertungszwecke ein kürzerer Detailplanungszeitraum von in der Regel fünf Jahren genutzt wird. In Einzelfällen werden auch kürzere oder längere Planungszeiträume berücksichtigt, sofern dies aufgrund der individuellen Planungsprämissen sinnvoll ist. Zur Cashflow-Prognose werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte und Konjunkturzyklen getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie externe Quellen zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Cashflows jenseits der Detailplanungsperiode werden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten und damit verbundener langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren (sogenannte Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie).

Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit einem Kapitalkostensatz abgezinst, der als gewichteter Durchschnitt des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes berechnet wird. Um dem Rendite- /​ Risikoprofil des Covestro-Konzerns Rechnung zu tragen, werden ein Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern sowie eine spezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche ("Peer Group") festgelegt. Der Eigenkapitalkostensatz entspricht den Renditeerwartungen der Personen mit Aktienbesitz. Der verwendete Fremdkapitalkostensatz stellt die langfristigen Finanzierungskonditionen der Peer Group dar. Beide Komponenten werden grundsätzlich aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

Die Steuerungs- und Monitoringstruktur bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die bei der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung verwendeten Kapitalkostensätze und Wachstumsraten sind in der nachfolgenden Tabelle je zahlungsmittelgenerierender Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten dargestellt. Die Wachstumsannahmen reflektieren insbesondere mehrjährige konjunkturelle Zyklen sowie Kapazitäts- und Markterwartungen pro zu testender Einheit.

Steuerungs- und Monitoringstruktur bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie wesentliche Bewertungsparameter für zentrale Wertminderungsprüfungen des 4. Quartals

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Ebene der Werthaltigkeitsprüfung /​ geschäftswerttragender Bereich Berichtsebene 1 Segment Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. €
Kapitalkostensatz
in %
2021 2022 2021 2022
Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials 49 51 6,6 7,9
Standard Toluylen-Diisocyanate (STDI) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials - - 6,6 7,9
Standard Polyether-Polyols (SPET) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials 15 - 6,6 7,9
Standard Polycarbonate (SPCS) strategischer Geschäftsbereich Performance Materials 43 43 6,6 7,9
Engineering Plastics (EP) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties 78 79 6,6 7,9
Tailored Urethanes (TUR) Geschäftseinheit Solutions & Specialties 17 - 6,6 7,9
Tailored Diphenylmethan-Diisocyanat (TMDI) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties - - 6,6 7,9
Tailored Polyether-Polyols (TPET) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties - - 6,6 7,9
Coatings & Adhesives (CA) Geschäftseinheit Solutions & Specialties 534 535 6,8 8,0
Powder Coating Resins (PCR) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties - - 6,8 8,0
Thermoplastic Polyurethanes (TPU) strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties 16 16 6,6 7,9
Sonstige strategischer Geschäftsbereich Solutions & Specialties 5 5 6,6 7,9
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Ebene der Werthaltigkeitsprüfung /​ geschäftswerttragender Bereich Wachstumsrate in % (nach Detailplanungszeitraum)
2022
Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) 1,5
Standard Toluylen-Diisocyanate (STDI) 1,5
Standard Polyether-Polyols (SPET) 1,0
Standard Polycarbonate (SPCS) 1,0
Engineering Plastics (EP) 1,5
Tailored Urethanes (TUR) 1,1
Tailored Diphenylmethan-Diisocyanat (TMDI) 1,1
Tailored Polyether-Polyols (TPET) 1,1
Coatings & Adhesives (CA) 1,5
Powder Coating Resins (PCR) 2,0
Thermoplastic Polyurethanes (TPU) 1,5
Sonstige 0,0 - 1,8

1 Die Ebene der Geschäftseinheit dient der Werthaltigkeitsprüfung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte, sofern diese auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt wird. Auf Ebene des strategischen Geschäftsbereichs als zahlungsmittelgenerierender Einheit erfolgt die zentrale Werthaltigkeitsprüfung des Sachanlagevermögens und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie eventuell vorhandener direkt zugeordneter Geschäfts- oder Firmenwerte.

Im Geschäftsjahr 2022 hat der im Februar begonnene russische Krieg gegen die Ukraine zu erheblichen negativen Veränderungen im ökonomischen Umfeld von Covestro geführt. Insbesondere der massive Anstieg der Energiepreise, der im Jahr 2022 nur in geringem Maße an die Kunden weitergegeben werden konnte, sowie eine erwartete Nachfrageschwäche infolge der sich global eintrübenden Konjunktur haben zu einer Verschlechterung der Geschäftsaussichten gegenüber dem Vorjahr geführt. Aufgrund dessen sowie des Umstands, dass bereits im 2. Quartal 2022 die Marktkapitalisierung von Covestro den Buchwert des Konzern-Eigenkapitals unterschritten hatte und zudem ein deutlicher Anstieg der Fremdkapitalkosten im Geschäftsjahr 2022 zu beobachten war, wurden alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem Wertminderungstest unterzogen, sofern nicht auf Basis vergangener Berechnungen sowie der aktuellen, bereichspezifischen Unternehmensplanung ausgeschlossen werden konnte, dass der erzielbare Betrag unterhalb des Buchwerts der jeweiligen Einheit liegt.

Als Ergebnis der zentralen Wertminderungsprüfungen im 4. Quartal 2022 wurde festgestellt, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten SPET und STDI im Segment Performance Materials sowie von TMDI, PCR und des geschäftswerttragenden Bereichs TUR im Segment Solutions & Specialties insgesamt 451 Mio. € unterhalb der Summe der Buchwerte liegt. Der Buchwert inkl. des Nettoumlaufvermögens dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie des TUR zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts betrug zum Bewertungsstichtag 2.512 Mio. € (hiervon STDI: 1.125 Mio. €, SPET: 967 Mio. €). Nachdem für die Einheit SPET bereits zum Halbjahr 2022 als Ergebnis einer anlassbezogenen zentralen Wertminderungsprüfung 18 Mio. € an Wertminderungen erfasst wurden, wurden im 4. Quartal 2022 weitere 418 Mio. € an Wertminderungen als Ergebnis der zentralen Wertminderungsprüfungen erfasst. Der Ausweis dieser Aufwendungen erfolgte in den Herstellungskosten (355 Mio. €), innerhalb der Vertriebskosten (46 Mio. €) sowie innerhalb des sonstigen betrieblichen Aufwands (17 Mio. €). Für TMDI übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag um 40 Mio. €, wobei eine Analyse der Buchwertstruktur und eine damit verbundene Überprüfung der Werthaltigkeit der einzelnen Vermögenswerte ergaben, dass von einem jeweils höheren Einzel-Wertansatz auszugehen ist.

Eine Übersicht der erfassten Wertminderung je Bereich und wertgeminderter Bilanzposition ist in der nachfolgenden Tabelle enthalten:

Übersicht der Ergebnisse der zentralen Werthaltigkeitsprüfungen des 4. Quartals 2022

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Ebene der Werthaltigkeitsprüfung Wertminderung
in Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. €
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, insb. Vermarktungs- und Verkaufsrechte Technische Anlagen und Maschinen Grundstücke und Gebäude
Standard Toluylen-Diisocyanate (STDI) 99 - - 45 54
Standard Polyether-Polyole (SPET) 249 - - 236 13
Tailored Urethanes (TUR) 17 17 - - -
Tailored Diphenylmethan-Diisocyanat (TMDI) 7 - - 6 1
Powder Coating Resins (PCR) 46 - 46 - -

Unter Berücksichtigung der Wertminderung von einzelnen Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 in der Summe Wertminderungen in Höhe von 463 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Davon entfielen 387 Mio. € auf das Segment Performance Materials sowie 76 Mio. € auf das Segment Solutions & Specialties. Wertaufholungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte wurden in Höhe von 1 Mio. € erfasst (Vorjahr: 3 Mio. €).

Siehe Anhangangaben 13 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und 14 "Sachanlagen"

Die Wertminderungen sind insbesondere auf das sich verschlechternde ökonomische Umfeld zurückzuführen, das verschiedene Bewertungsparameter mittel- oder unmittelbar negativ beeinflusst hat. Einerseits wurde die rückläufige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der dem Bewertungsmodell zugrunde liegenden Unternehmensplanung bei der Prognose der künftigen Cashflows berücksichtigt, andererseits führten die erheblichen Kostensteigerungen im Rohstoff- und Energiebereich zu einer grundsätzlich erhöhten Kapitalbindung und die Kapitalkosten als solches erhöhten sich infolge des gestiegenen Zinsniveaus. Für die wertgeminderten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Segments Performance Materials wurde als Konsequenz der veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen in der kurzen Frist eine rückläufige Absatzmenge bei gleichzeitig sinkenden Produktbruttomargen berücksichtigt. Im Falle der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TMDI bzw. des geschäftswerttragenden Bereichs TUR wurden die erwarteten Absatzmengen gegenüber der Vorjahresplanung ebenfalls deutlich reduziert, wobei in der kurzen Frist ein Verbleib in etwa auf dem Niveau des aktuellen Geschäftsjahres unterstellt wurde, das zum Bewertungszeitpunkt deutlich unter Vorjahresniveau veranschlagt wurde. Mittelfristig wurden in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Normalisierung der Rohstoff- und Energiepreise und eine damit verbundene einsetzende Erholung des Markts unterstellt, die mit einer Normalisierung der Angebots- und Nachfragesituation in den folgenden Jahren einhergeht. Insgesamt wurden innerhalb des Detailplanungszeitraums in dem Bewertungsmodell für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Durchschnitt jährliche Mengenzuwächse im mittleren einstelligen Prozentbereich berücksichtigt. Für SPET entspricht dies in etwa einer Rückkehr zum Vorkrisenniveau aus dem Geschäftsjahr 2021. Bei STDI, SPET sowie TUR wurde bis zum Ende der Detailplanungsperiode ein EBITDA-Wachstum überproportional zum Mengenwachstum angenommen. Für TMDI wurde eine in etwa proportionale Entwicklung unterstellt.

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit PCR wurde im Rahmen der Übernahme des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), im Jahr 2021 erworben. Die erfasste Wertminderung resultiert insbesondere aus im Vergleich zum Erwerbszeitpunkt reduzierten Geschäftserwartungen. Die Buchwertbasis des Bereichs war geprägt durch die Kapitalisierung bestehender Kundenbeziehungen zum Erwerbszeitpunkt, deren Bewertung maßgeblich auf einer Geschäftsplanung beruhte, die unter Zugrundelegung der positiveren ökonomischen Rahmenbedingungen der damaligen Zeit erstellt wurde. Die Berücksichtigung der negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der aktuellen Ergebnisplanung des Bereichs führte zu dem Umstand, dass der aus dieser Planung abgeleitete erzielbare Betrag nicht länger die zu wesentlichen Teilen auf positiveren Geschäftserwartungen beruhende Buchwertbasis deckte. Innerhalb des Detailplanungszeitraums wurden jährliche Mengenzuwächse im Durchschnitt im mittleren einstelligen Prozentbereich sowie ein überproportionales EBITDA-Wachstum berücksichtigt.

Die Buchwertbasis der Geschäftseinheit CA enthält mit 535 Mio. € einen wesentlichen Anteil an Geschäfts- oder Firmenwert. Der jährliche Wertminderungstest beruhte auf einem Detailplanungszeitraum von drei Jahren, für den jährliche Mengenzuwächse im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich und eine im Vergleich hierzu überproportionale Entwicklung des EBITDA angenommen wurden. Wesentliche Planungsannahme ist, dass die aktuelle Wirtschaftskrise bis zum Jahr 2025 überwunden sein wird. Aufgrund der hohen Unsicherheit bezüglich der künftigen Geschäftsentwicklung wurden bei der Überprüfung des Geschäftswerts von CA auch alternative Planungsrechnungen berücksichtigt. Einerseits wurden eine langsamere Erholung der Gesamtwirtschaft, insbesondere in EMLA, sowie höhere Energie- und Rohstoffkosten mit entsprechenden Wirkungen auf Absatzmengen, Investitionsverhalten und Profitabilität unterstellt. Andererseits wurde ein Szenario erstellt, in dem sich die Energie- und Rohstoffkosten schneller als grundsätzlich erwartet normalisieren und die aktuelle Wirtschaftskrise die Absatzmengen weniger negativ beeinflusst. Als Ewigkeitsannahme wurde in jedem Szenario ein für CA repräsentatives Niveau auf Basis der ursprünglichen Geschäfts- und Ergebnisplanung unterstellt, das die langfristigen Geschäftserwartungen von CA nach überwundener Wirtschaftskrise repräsentiert. Die einzelnen Planungsrechnungen wurden mit Wahrscheinlichkeiten gewichtet, die die beste Schätzung von Covestro zum Bewertungszeitpunkt widerspiegeln, wenngleich die Situation weiterhin von hoher Unsicherheit geprägt ist. Ein Wertminderungsbedarf wurde nicht festgestellt.

Insgesamt werden die vorgenommenen Schätzungen in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen Covestro tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, zu Wertaufholungen führen, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, eine Minderung des zukünftigen Free Operating Cash Flow um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die im Geschäftsjahr 2022 einer Wertminderung unterlagen, würde sich in diesen Szenarien bei keiner der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben. Entsprechendes gilt zum Bewertungsstichtag auch für andere als möglich erachtete Abweichungen von den für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendeten Annahmen. Jedoch kann die Realisierung der für die Ermittlung des erzielbaren Betrags der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterstellten schrittweisen Normalisierung der wirtschaftlichen Lage, insbesondere der Situation an den Rohstoff- und Energiemärkten, sowie des Ungleichgewichts innerhalb der globalen Angebots- und Nachfragesituation die Werthaltigkeit der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im nächsten Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen und zu Wertaufholungen führen. Nach Erfassung der Wertminderungen entsprach der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten SPET, STDI und PCR zum Bewertungszeitpunkt dem jeweiligen Buchwert.

Beizulegender Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist entsprechend IFRS 13 (Fair Value Measurement) der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im sogenannten Hauptmarkt oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Covestro-Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt grundsätzlich das Risiko der Nichterfüllung wider.

Sofern verfügbar, ermittelt der Covestro-Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen regelmäßig und stichtagsbezogen zur Verfügung stehen.

Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, werden Bewertungstechniken verwendet, welche die Nutzung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Nutzung nichtbeobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die jeweilige Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.

Auf die Grundlagen der Verwendung bzw. Ableitung des beizulegenden Zeitwerts wird jeweils nach Kategorie des Vermögenswerts bzw. der Schuld gesondert eingegangen. Dies betrifft im Covestro-Konzern grundsätzlich die bilanzierten Posten, aber auch Anhangangaben.

Wertminderungen nach dem Expected-Credit-Loss (ECL) Modell

Der Covestro-Konzern ermittelt eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste für folgende Posten:

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Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzgarantien und Kreditzusagen

Vertragsvermögenswerte

Für Finanzinstrumente, bei denen sich seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat, wird die Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in Höhe der Kreditausfälle ermittelt, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Für Finanzinstrumente, bei denen es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt.

Bei der Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, werden sowohl relevante interne als auch externe Daten herangezogen, die unter verhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. So fließen bspw. Finanzdaten der Kontrahenten/​Kunden, Ratings, vergangenes Zahlungsverhalten der Kontrahenten /​ Kunden sowie zukunftsgerichtete Informationen in die Beurteilung ein. Es wird davon ausgegangen, dass es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist.

Ein sogenanntes Ausfallereignis ist eingetreten, wenn der Covestro-Konzern zu der Einschätzung kommt, dass die Gegenpartei mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wird die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt.

Zu jedem Stichtag beurteilt der Covestro-Konzern, ob bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegt. Indikatoren für eine möglicherweise beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen:

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Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers

Ein Vertragsbruch wie bspw. ein Ausfall oder eine Überfälligkeit

Zugeständnisse, die Covestro dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, andernfalls aber nicht machen würde

Drohende Insolvenz oder ein drohendes sonstiges Sanierungsverfahren des Kreditnehmers

Das Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn der Covestro-Konzern zu der Überzeugung gelangt, dass die Gegenpartei den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Nach Ausbuchung geht der Konzern davon aus, dass keine signifikanten Beträge mehr realisiert werden können.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe zuzurechnen sind, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands. Veräußerungsgruppen beinhalten auch Schulden, die als zur Veräußerung klassifiziert werden. Die Kriterien, damit ein Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Die Veräußerung muss erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen. Aufzugebende Vermögenswerte stellen keine zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen dar.

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger als der Buchwert ist. Nach Klassifizierung eines als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Vermögenswerts oder einer Veräußerungsgruppe ist fortlaufend deren Werthaltigkeit zu überprüfen.

4. Segment- und Regionenberichterstattung

Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente werden im Covestro-Konzern durch den Vorstand der Covestro AG als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit dem internen Steuerungs- und Berichtssystem ("Management Approach").

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Performance Materials

Im Segment Performance Materials liegt der Fokus auf der Entwicklung, der Produktion und der zuverlässigen Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Standardprodukten sowie Basischemikalien. Dies umfasst u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel-, Holzverarbeitungs- und Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz.

Solutions & Specialties

Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro. In diesem kombinieren wir chemische Produkte mit anwendungstechnischen Dienstleistungen. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und dem Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Rotorblätter von Windkraftanlagen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer oder hochwertige Spezialfolien.

Geschäftsaktivitäten, die nicht den oben genannten Segmenten zugeordnet werden können, Kosten für zentrale Unternehmensfunktionen, Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Covestro-Aktie im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung sowie der Differenzbetrag zwischen den kalkulatorischen Ertragsteuerzahlungen der berichtspflichtigen operativen Segmente und den tatsächlich gezahlten Ertragsteuern des Covestro-Konzerns sind in der Segmentberichterstattung unter "Sonstige /​ Konsolidierung" ausgewiesen. Die dort gezeigten Außenumsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Energieverkäufen, Dienstleistungen im Bereich Standortmanagement sowie Vermietung und Verpachtung.

Die Segmentdaten wurden grundsätzlich nach den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, die in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" genannt werden, unter Beachtung der nachfolgenden Besonderheiten ermittelt:

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Die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten basieren grundsätzlich auf nach wirtschaftlichen Grundsätzen vergüteten Geschäften zwischen den segmentbildenden Einheiten. Als Verrechnungsbasis werden hierbei Marktpreise und in Ausnahmefällen Herstellungskosten verwendet.

Die Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte, inkl. von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögens - sowie zugehöriger Abschreibungen erfolgt nach einem Prinzip, das auf mehrheitliche Nutzung ausgerichtet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der Geschäftseinheiten bzw. der strategischen Geschäftsbereiche zugeordnet. Die Ebene der strategischen Geschäftsbereiche entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, welche die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden.

EBIT und EBITDA sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Das EBIT entspricht dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBITDA entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.

Der Free Operating Cash Flow, der ebenfalls nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert ist, entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die gezahlten Ertragsteuern als Bestandteil des Cashflows aus operativer Tätigkeit sind keinem Unternehmensbestandteil direkt zugeordnet. Für die Ermittlung der Cashflows aus operativer Tätigkeit ergeben sich im Jahr 2021 die gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente aus der Multiplikation des für das Geschäftsjahr erwarteten effektiven Steuersatzes (Effective Tax Rate) mit dem jeweiligen EBIT des Segments. Dieser erwartete effektive Steuersatz lag für das Jahr 2021 bei 25 %. Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung verwendet.

Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten.

EBIT, EBITDA und Free Operating Cash Flow pro Segment berücksichtigen neben den Umsatzerlösen zwischen den Segmenten jeweils Effekte aus der zuvor genannten Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, inkl. von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögenswerte, sowie den zugehörigen Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen.

In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA pro Segment.

Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Kennzahlen nach Segmenten:

Kennzahlen nach Segmenten

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Performance Materials
in Mio. €
Solutions & Specialties
in Mio. €
Sonstige /​ Konsolidierung
in Mio. €
Covestro-Konzern
in Mio. €
2022        
Umsatzerlöse (extern) 9.095 8.558 315 17.968
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 2.967 35 - 3.002 -
Umsatzerlöse (gesamt) 12.062 8.593 - 2.687 17.968
EBITDA 2 951 825 - 159 1.617
EBIT 2 - 28 461 - 166 267
Free Operating Cash Flow 3, 4 544 195 - 601 138
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 547 277 8 832
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 979 - 364 - 7 - 1.350
davon Wertminderungen - 387 - 76 - - 463
davon Wertaufholungen - 1 - 1
Forschungs- und Entwicklungskosten - 85 - 273 - 3 - 361
2021        
Umsatzerlöse (extern) 8.142 7.554 207 15.903
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 2.608 27 - 2.635 -
Umsatzerlöse (gesamt) 10.750 7.581 - 2.428 15.903
EBITDA 2 2.572 751 - 238 3.085
EBIT 2 2.003 503 - 244 2.262
Free Operating Cash Flow 3 1.387 145 - 103 1.429
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 488 273 3 764
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 569 - 248 - 6 - 823
davon Wertminderungen - 3 - 2 - - 5
davon Wertaufholungen 3 - - 3
Forschungs- und Entwicklungskosten - 104 - 227 - 10 - 341

1 In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Werte auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Für Zwecke der Vergleichbarkeit sind die Segmentdaten auf einheitlicher Basis dargestellt.
2 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
3 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente verwendet (Vorjahr: erwarteter effektiver Steuersatz).
4 Der Differenzbetrag zwischen den Ertragsteuerzahlungen der berichtspflichtigen operativen Segmente und den tatsächlich gezahlten Ertragsteuern des Covestro-Konzerns wird unter "Sonstige /​ Konsolidierung" berücksichtigt und betrug für das Jahr 2022 - 429 Mio. €.

Trade Working Capital nach Segmenten

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Performance Materials 1.392 1.135
Solutions & Specialties 1.560 1.592
Summe der berichtspflichtigen Segmente 2.952 2.727
Sonstige /​ Konsolidierung - - 21
Trade Working Capital 2.952 2.706
Vorräte 2.914 2.814
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.343 2.011
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 2.214 - 2.016
IFRS-15-Positionen 1 - 91 - 103

1 Die Position beinhaltet Vertragsvermögenswerte, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten.

Informationen über geografische Gebiete

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über geografische Gebiete. Die Region EMLA beinhaltet Europa, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika ohne Mexiko, das gemeinsam mit den USA und Kanada die Region NA bildet. Die Region APAC umfasst Asien und die Pazifikregion.

Regionenberichterstattung 1

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EMLA
in Mio. €
NA
in Mio. €
APAC
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
2022        
Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib 7.600 4.639 5.729 17.968
Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft 7.603 4.696 5.669 17.968
2021        
Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib 6.876 3.553 5.474 15.903
Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft 6.914 3.617 5.372 15.903

1 Auf eine Darstellung der Interregionen-Umsatzerlöse wird verzichtet, da diese weder einen Einfluss auf das an den Vorstand der Covestro AG berichtete EBIT bzw. EBITDA haben noch separat an diesen berichtet werden.

Die Außenumsatzerlöse nach Verbleib sowie die langfristigen Vermögenswerte teilten sich wie folgt nach Ländern auf:

Außenumsatzerlöse nach Verbleib und langfristige Vermögenswerte nach Ländern

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Außenumsatzerlöse nach Verbleib
in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 1
in Mio. €
2022    
Deutschland 2.216 2.068
USA 3.869 1.796
China 3.644 1.371
Sonstige 8.239 2.193
Gesamt 17.968 7.428
2021    
Deutschland 1.918 2.188
USA 2.962 1.714
China 3.544 1.536
Sonstige 7.479 2.305
Gesamt 15.903 7.743

1 Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten keine sonstigen finanziellen Vermögenswerte und keine latenten Steueransprüche.

Informationen über wichtige Kunden

Im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns realisiert.

Überleitungsrechnung

Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns.

Überleitung vom EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
EBITDA der berichtspflichtigen Segmente 3.323 1.776
EBITDA Sonstige /​ Konsolidierung - 238 - 159
EBITDA 3.085 1.617
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen der berichtspflichtigen Segmente - 817 - 1.343
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Sonstige/​Konsolidierung - 6 - 7
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 823 - 1.350
EBIT der berichtspflichtigen Segmente 2.506 433
EBIT Sonstige /​ Konsolidierung - 244 - 166
EBIT 2.262 267
Finanzergebnis - 77 - 137
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.185 130

5. Entwicklung des Konsolidierungskreises

5.1 Konsolidierungskreis und Beteiligungen

Der Konsolidierungskreis setzte sich zum 31. Dezember 2022 aus der Covestro AG sowie 60 (Vorjahr: 66) konsolidierten Unternehmen zusammen.

Mit Wirkung zum 14. Januar 2022 wurde der Kauf der bislang vom ehemaligen Joint-Venture-Partner JSR Corporation, Tokio (Japan), gehaltenen 30%-Anteile an der Japan Fine Coatings Co., Ltd., Ibaraki (Japan) unterzeichnet und abgeschlossen. Covestro ist nunmehr alleiniger Eigentümer des Unternehmens.

Überleitungsrechnung zu den erworbenen nicht beherrschenden Anteilen

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in Mio. €
Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile 10
Gezahlter Kaufpreis an nicht beherrschende Anteile - 4
Erhöhung des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens 6

Mit Wirkung zum 1. April 2022 wurde die Covestro Invest GmbH, Leverkusen, erstmals vollkonsolidiert. Zuvor war die Gesellschaft als Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung klassifiziert worden. Gegenstand der Covestro Invest GmbH ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen, die Erbringung von Dienstleistungen für Dritte, insbesondere im Rahmen der konzerninternen Beteiligungsverwaltung, jeweils soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz handelt, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.

Der Rückgang der Anzahl an konsolidierten Gesellschaften im Berichtsjahr 2022 ist im Wesentlichen auf die konzerninternen Verschmelzungen der vollkonsolidierten Gesellschaften, welche im Rahmen der Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), transferiert wurden, zurückzuführen. Zum 1. Juni 2022 wurden die Gesellschaften Covestro Coating Resins B.V., Zwolle (Niederlande), Covestro Desotech B.V., Hoek van Holland (Niederlande), und Covestro Resins B.V., Zwolle (Niederlande), auf die Covestro (Netherlands) B.V., Geleen (Niederlande), sowie die Gesellschaften Covestro Coating Resins, Inc., Wilmington, Massachusetts (USA), und Covestro Desotech Inc., Elgin, Illinois (USA), auf die Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), verschmolzen. Des Weiteren wurde die Gesellschaft Covestro Coating Resins Spain S.L., Barcelona (Spanien), mit der Covestro, S.L., Barcelona (Spanien), und die Gesellschaft Covestro Resins (ROA) Ltd., Taipeh (Taiwan, Großchina), mit der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung (Taiwan, Großchina), fusioniert.

Zum 1. Juli 2022 wurde die vollkonsolidierte Gesellschaft Covestro GmbH, Leverkusen, auf die Covestro Deutschland AG, Leverkusen, verschmolzen.

Mit Wirkung zum 30. September 2022 wurde die Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited, Zhuhai (China), erstmals vollkonsolidiert.

Im Konsolidierungskreis ist zum 31. Dezember 2022 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande), wie auch im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner LyondellBasell.

Zusätzlich wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt.

Acht Tochterunternehmen (Vorjahr: zehn) und zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten jeweils nicht mehr als 0,1 % des Konzernumsatzes, des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme im Berichtsjahr 2022 aus.

Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und zum Anteilsbesitz des Covestro-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 HGB sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2022 von den Befreiungsvorschriften nach §§ 264 Absatz 3 HGB bzw. 264b HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses.

Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß den Anforderungen des § 313 Absatz 2 HGB sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die erste Tabelle enthält die folgenden vollkonsolidierten Unternehmen:

Vollkonsolidierte Unternehmen

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
EMLA    
Covestro (France) Fos-sur-Mer (Frankreich) 100
Covestro (Netherlands) B.V. Geleen (Niederlande) 100
Covestro (Slovakia) Services s.r.o. Bratislava (Slowakei) 100
Covestro Amulix V.o.F. Zwolle (Niederlande) 72
Covestro Bio-Based Coatings B.V. Zwolle (Niederlande) 100
Covestro Brunsbüttel Energie GmbH Brunsbüttel (Deutschland) 100
Covestro Coating Resins China Holding B.V. Zwolle (Niederlande) 100
Covestro Deutschland AG Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Elastomers Romans-sur-Isère (Frankreich) 100
Covestro First Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. São Paulo (Brasilien) 100
Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro International SA Fribourg (Schweiz) 100
Covestro Invest GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Niaga B.V. Zwolle (Niederlande) 100
Covestro NV Antwerpen (Belgien) 100
Covestro Polyurethanes B.V. Nieuwegein (Niederlande) 100
Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Resins (Germany) GmbH Meppen (Deutschland) 100
Covestro Resins China Holding B.V. Zwolle (Niederlande) 100
Covestro S.r.l. Filago (Italien) 100
Covestro Second Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Thermoplast Composite GmbH Markt Bibart (Deutschland) 100
Covestro UK Limited Cheadle Hulme (Vereinigtes Königreich) 100
Covestro, S.L. Barcelona (Spanien) 100
Epurex Films GmbH & Co. KG Walsrode (Deutschland) 100
MS Global AG in Liquidation Köniz (Schweiz) 100
Solar Coating Solutions B.V. Zwolle (Niederlande) 100
NA    
Covestro International Re, Inc. Colchester, Vermont (USA) 100
Covestro International Trade Services Corp. Wilmington, Delaware (USA) 100
Covestro LLC Pittsburgh, Pennsylvania (USA) 100
Covestro PO LLC Pittsburgh, Pennsylvania (USA) 100
Covestro, S.A. de C.V. Mexiko-Stadt (Mexiko) 100
APAC    
Covestro (Hong Kong) Limited Hongkong Sonderverwaltungszone (China) 100
Covestro (India) Private Limited Navi Mumbai (Indien) 100
Covestro (Shanghai) Investment Company Limited Shanghai (China) 100
Covestro (Taiwan) Ltd. Kaohsiung (Taiwan, Großchina) 97,3
Covestro (Thailand) Co., Ltd. Bangkok (Thailand) 100
Covestro (Viet Nam) Company Limited Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) 100
Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. Pingtung (Taiwan, Großchina) 60
Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. Kunshan (China) 50
Covestro Far East (Hong Kong) Limited Hongkong Sonderverwaltungszone (China) 100
Covestro Invest (Far East) Company Limited Hongkong Sonderverwaltungszone (China) 100
Covestro Japan Ltd. Tokio (Japan) 100
Covestro Korea Corporation Seoul (Südkorea) 100
Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited Shanghai (China) 100
Covestro Polymers (China) Company Limited Shanghai (China) 100
Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited Qingdao (China) 100
Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. Shenzhen (China) 100
Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited Zhuhai (China) 100
Covestro Pty Ltd Mulgrave (Australien) 100
Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. Foshan (China) 100
Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai (China) 100
Covestro Resins (Taiwan) Ltd. Taipeh (Taiwan, Großchina) 100
DIC Covestro Polymer Ltd. Tokio (Japan) 80
Guangzhou Covestro Polymers Company Limited Guangzhou (China) 100
Japan Fine Coatings Co., Ltd. Ibaraki (Japan) 100
PT Covestro Polymers Indonesia Jakarta (Indonesien) 99,9
Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. Hyogo (Japan) 60

Die Beteiligung an der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), in Höhe von 50 % ist gemäß IFRS 10 (Consolidated Financial Statements), aufgrund des Stimmrechtsanteils in Höhe von 57 %, als vollkonsolidierte Gesellschaft klassifiziert.

Außerdem wurde die folgende gemeinschaftliche Tätigkeit anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen:

Gemeinschaftliche Tätigkeit

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F Rotterdam (Niederlande) 50

Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen:

Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Paltough Industries (1998) Ltd. Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) 25
PO JV, LP Houston, Texas (USA) 39,4

Die folgenden Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen:

Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. Shanghai (China) 100
Covestro Intellectual Property Verwaltungs GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Middle East FZ-LLC Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) 100
Covestro Polímer Anoním Şírketí Istanbul (Türkei) 100
Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin (China) 100
Covestro Procurement Services Verwaltungs GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Sp. z o.o. Warschau (Polen) 100
Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH Walsrode (Deutschland) 100

Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt:

Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

scrollen
Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Pure Salt Baytown, LLC Baytown, Texas (USA) 0
Technology JV, LP Houston, Texas (USA) 33,3

Die Beteiligung an der Crime Science Technology, Lille (Frankreich), in Höhe von 41,2% ist als Schuldinstrument nach IAS 32 (Financial Instruments: Presentation) klassifiziert und wird nach IFRS 9 (Financial Instruments) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Folgende vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2022 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. § 264b HGB Gebrauch:

Befreite inländische Tochterunternehmen

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Invest GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Resins (Germany) GmbH Meppen (Deutschland) 100
Covestro Thermoplast Composite GmbH Markt Bibart (Deutschland) 100
Epurex Films GmbH & Co. KG Walsrode (Deutschland) 100

5.2 Akquisitionen und Desinvestitionen

Akquisitionen

Im Berichtsjahr 2022 haben keine berichtspflichtigen Akquisitionen stattgefunden.

Desinvestitionen

Am 5. August 2022 hat Covestro eine Vereinbarung über den Verkauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Veräußerungsgruppe) des Additive-Manufacturing-Geschäfts an den US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen Stratasys unterzeichnet. Zum veräußerten Geschäft von Covestro gehören Mitarbeitende, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Produktionseinheiten und Büros in den Niederlanden, den USA, China, Japan, Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie der Zugang zu einem großen Netzwerk an Partnern weltweit. Produkte des im Geschäftsjahr 2021 von Koninklijke DSM N.V. erworbenen Geschäftsbereichs RFM gehören ebenfalls zum Portfolio. Das Additive-Manufacturing-Geschäft bietet Materiallösungen für gängige 3D-Druckverfahren im Polymer-Bereich an und gehört zum Segment Solutions & Specialties. Mit der Entscheidung zum Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts setzt Covestro konsequent seine Portfolio-Optimierung fort, um sich effizienter aufzustellen und sich stärker auf das umfangreiche Angebot für die Kunden in seinen Hauptabnehmerindustrien fokussieren zu können. Der Verkaufspreis beläuft sich auf 43 Mio. € sowie eine zusätzliche Zahlung für bestimmte Vermögenswerte abzüglich übertragener Verbindlichkeiten. Darüber hinaus ist eine variable Earn-out-Zahlung vereinbart, welche vom Erreichen verschiedener Erfolgsparameter abhängt. Die Transaktion ist als Asset Deal strukturiert. Im Zusammenhang mit dem Verkauf wurden langfristige Vermögenswerte und Vorräte in Höhe von 18 Mio. € sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. € gemäß IFRS 5 (Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations) als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert. Der Abschluss der Transaktion wird im 2. Quartal 2023 erwartet.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden nach der Kategorie "geografische Regionen und wesentliche Länder" aufgegliedert und umfassen hauptsächlich Erlöse aus Kundenverträgen sowie unwesentliche Miet- und Leasingerlöse. Die Tabelle enthält zusätzlich eine Überleitung der aufgegliederten Umsatzerlöse zu den berichtspflichtigen Segmenten.

Aufgliederung der Umsatzerlöse

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Performance Materials
in Mio. €
Solutions & Specialties
in Mio. €
Sonstige /​ Konsolidierung
in Mio. €
Covestro-Konzern
in Mio. €
2022        
EMLA 4.152 3.198 250 7.600
davon Deutschland 1.093 948 175 2.216
NA 2.447 2.140 52 4.639
davon USA 2.058 1.761 50 3.869
APAC 2.496 3.220 13 5.729
davon China 1.681 1.960 3 3.644
2021        
EMLA 3.878 2.835 163 6.876
davon Deutschland 978 843 97 1.918
NA 1.926 1.594 33 3.553
davon USA 1.620 1.313 29 2.962
APAC 2.338 3.125 11 5.474
davon China 1.572 1.969 3 3.544

Die nachfolgende Tabelle legt Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten dar.

Vertragssalden

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01.01.2021
in Mio. €
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.593 2.343 2.011
Vertragsvermögenswerte 43 62 64
Vertragsverbindlichkeiten 22 37 56

Vertragsvermögenswerte werden für bedingte Ansprüche auf Gegenleistung im Austausch für bereits übertragene Güter oder Dienstleistungen gebildet. Dies geschieht im Wesentlichen durch Warenlieferungen in Konsignationslager externer Kunden. Bei Verkauf über Konsignationslager erhalten die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter. Entsprechend werden die Vertragsvermögenswerte in der Regel mit Rechnungsstellung als Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten werden für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungserfüllung gebildet. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst.

Die im Geschäftsjahr 2022 erfassten Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt (oder teilweise erfüllt) worden sind, betragen 1 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).

Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte sowie der Vertragsverbindlichkeiten in der Berichtsperiode ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:

Überleitung der Vertragsvermögenswerte

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umgliederung der zu Beginn der Berichtsperiode erfassten Vertragsvermögenswerte zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 43 - 62
Zugänge aus erbrachten Leistungen, die in der Berichtsperiode noch nicht in Rechnung gestellt wurden 62 64
Gesamt 19 2

Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten

scrollen
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren - 22 - 38
Zugänge aus erhaltenen Zahlungen abzüglich der Beträge, die in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst wurden 36 57
Konzernkreisänderungen 1 -
Gesamt 15 19

Die nachfolgende Tabelle legt den Transaktionspreis offen, der zum Bilanzstichtag den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist. Die Aufgliederung erfolgt nach der Berichtsperiode der voraussichtlichen Erfassung.

Transaktionspreis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen

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31.12.2021
in Mio. €
2022 1.028
2023 885
2024 696
2025 505
2026 574
2027 und später 73
Gesamt 3.761
scrollen
31.12.2022
in Mio. €
2023 1.137
2024 867
2025 421
2026 367
2027 152
2028 und später 161
Gesamt 3.105

Die Angaben zum Transaktionspreis, der den noch verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, ergeben sich aus langfristigen Lieferverträgen im Sinne des IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers), in denen abzunehmende Mindestmengen quantitativ zwischen beiden Parteien vereinbart worden sind.

Es sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr enthalten. Ebenso sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen enthalten, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden und bei denen Anspruch auf eine Gegenleistung in der Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht und für die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags realisiert werden, der in Rechnung gestellt werden darf.

Variable Komponenten von Gegenleistungen aus Verträgen mit Kunden, z. B. im Falle von umsatz- bzw. volumenabhängigen Rabatten oder Preisformeln, bei denen sich die Preise an externen marktpreisbasierten Indizes orientieren, sind in der Angabe zum Transaktionspreis nur insoweit enthalten, als dass sie nicht begrenzt im Sinne des IFRS 15 sind.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 8 8
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 11 3
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - 2
Gewinne aus Derivaten 1 1
Übrige betriebliche Erträge 79 131
Gesamt 99 145

Die Gewinne aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 aus eingebetteten Derivaten.

Die übrigen betrieblichen Erträge der Berichtsperiode enthielten im Wesentlichen erhaltene Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China in Höhe von 71 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) sowie erhaltene Versicherungsprämien in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €).

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - 6 - 5
Aufwand aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen - 5 - 12
Verluste aus Derivaten - 1 - 3
Übrige betriebliche Aufwendungen - 69 - 104
Gesamt - 81 - 124

Die Verluste aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 aus eingebetteten Derivaten.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2022 enthielten im Wesentlichen Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) und Versicherungsaufwendungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €).

9. Personalaufwand und Mitarbeitende

Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:

Personalaufwand

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Löhne und Gehälter - 1.895 - 1.564
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 403 - 431
davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme - 111 - 117
davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme - 115 - 114
Gesamt - 2.298 - 1.995

Der Personalaufwand im Jahr 2022 sank im Wesentlichen durch niedrigere Aufwendungen für kurzfristige variable Vergütungen im Rahmen des konzernweiten "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP).

Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitenden

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2021 2022
Produktion 11.349 11.757
Marketing und Vertrieb 3.257 3.281
Forschung und Entwicklung 1.421 1.485
Verwaltung 1.530 1.490
Gesamt 17.557 18.013
Auszubildende 530 526

Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

10. Finanzergebnis

10.1 Beteiligungsergebnis

Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus der Equity-Bewertung des assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), in Höhe von - 19 Mio. € (Vorjahr: - 21 Mio. €) sowie der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel), in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €). Darüber hinaus waren 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Dividendenerträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten.

Siehe Anhangangabe 15 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen"

10.2 Zinsergebnis

Das Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

Zinsergebnis

scrollen
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Aufwendungen    
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 58 - 63
Zinsaufwendungen aus Devisentermingeschäften - 21 - 67
Erträge    
Zinsen und ähnliche Erträge 5 8
Zinserträge aus Devisentermingeschäften 33 61
Gesamt - 41 - 61

Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasing in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €), aus Anleihen der Covestro AG in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €). Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Devisentermingeschäften beinhalteten zinsinduzierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts und die Terminkomponente.

10.3 Übriges Finanzergebnis

Das übrige Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

Übriges Finanzergebnis

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Aufwendungen aus der Aufzinsung verzinslicher Rückstellungen - 13 - 36
Aufwendungen (i. Vj. Erträge) aus Fremdwährungsgeschäften 1 - 9
Übrige finanzielle Aufwendungen - 11 - 16
Gesamt - 23 - 61

Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Nettozinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 18 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €). Zudem ergaben sich im Geschäftsjahr 2022 Aufwendungen in Höhe von 18 Mio. € (Vorjahr: Erträge in Höhe von 5 Mio. €) aus Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekten sowie Bewertungseffekten aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen.

Die übrigen finanziellen Aufwendungen beinhalteten im Wesentlichen 8 Mio. € Wertminderung für eine bedingte Kaufpreisforderung aus Desinvestition, welche als Barwert künftiger Zahlungsmittelzuflüsse auf Basis des erwarteten EBITDA des veräußerten Geschäftsbereichs für das Jahr 2021 gebildet wurde. Das tatsächlich erzielte EBITDA 2021 lag jedoch deutlich unter den Erwartungen, sodass es zu keiner Kaufpreiszahlung kam.

Darüber hinaus enthält der Posten Aufwendungen für Gebühren in Höhe von 4 Mio. (Vorjahr: 3 Mio. €) und 1 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) negative Zinserträge aus Bankeinlagen und Geldmarktfonds.

11. Steuern

Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:

Ertragsteuern

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Tatsächliche Ertragsteuern - 628 - 383
Steueraufwand laufendes Jahr - 627 - 400
Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand) Vorjahre - 1 17
Latente Steuern 62 - 28
aus temporären Unterschieden 55 - 24
aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften 7 - 4
Gesamt - 566 - 411

Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:

Aktive und passive latente Steuern

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31.12.2021 31.12.2022
Aktive latente Steuern
in Mio. €
Passive latente Steuern
in Mio. €
davon erfolgswirksam
in Mio. €
Aktive latente Steuern
in Mio. €
Passive latente Steuern
in Mio. €
davon erfolgswirksam
in Mio. €
Immaterielle Vermögenswerte 46 - 162 - 116 48 - 81 - 33
Sachanlagen 125 - 297 - 172 153 -269 -116
davon Nutzungsrechte aus der Anwendung von IFRS 16 - -142 - 142 - -128 -128
Finanzielle Vermögenswerte - -57 - 51 3 -102 - 94
Vorräte 85 - 3 82 71 - 2 69
Forderungen 5 -30 - 25 3 - 58 - 55
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 523 -20 - 14 70 - 15 - 12
Andere Rückstellungen 104 -12 92 61 - 15 46
Verbindlichkeiten 159 - 2 157 141 - 25 116
davon Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 135 - 135 118 - 118
Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften 54 - 54 50 - 50
Gesamt 1.101 - 583 7 600 -567 - 29
davon langfristig 973 - 532   386 -362  
Saldierung - 283 283   - 255 255  
Bilanzansatz 818 - 300   345 -312  

Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 850 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden können.

Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 1.494 Mio. € (Vorjahr: 482 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 292 Mio. € (Vorjahr: 353 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €) gebildet.

Für bestehende Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 1.202 Mio. € (Vorjahr: 129 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit.

Verfallbarkeit nicht nutzbarer steuerlicher Verlust- und Zinsvorträge

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Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Innerhalb von einem Jahr 8 -
Innerhalb von zwei Jahren 19 -
Innerhalb von drei Jahren 19 -
Innerhalb von vier Jahren 15 -
Innerhalb von fünf Jahren 11 -
Später 57 1.202
Gesamt 129 1.202

Im Berichtsjahr wurden steuerliche Gutschriften in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) aktiviert.

Im Jahr 2022 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 62 Mio. € (Vorjahr: 506 Mio. €). Davon entfielen 30 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlust- und Zinsvorträgen. Die gesamten latenten Steuerforderungsüberhänge wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften sowohl steuerliche Gewinne prognostiziert wurden als auch steuerliche Strategien eine Nutzung der latenten Steuerforderungsüberhänge sicherstellen.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 74 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 120 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da das Mutterunternehmen die zeitliche Umkehr der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2022 von 411 Mio. € (Vorjahr: 566 Mio. €) wich um - 399 Mio. € (Vorjahr: - 59 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 12 Mio. € (Vorjahr: 507 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den nominalen Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag im Jahr 2022 bei 9,2 % (Vorjahr: 23,2 %). Der effektive Steuersatz betrug 316,2 % (Vorjahr: 25,9 %).

Der Covestro-Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig. Die unterschiedlichen Steuersätze bewegten sich aufgrund nationaler Vorschriften zwischen 14,1 % und 34,0 % (im Vorjahr zwischen 14,1 % und 34,3 %).

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

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2021 2022
in Mio. € in % in Mio. € in %
Erwarteter Steueraufwand und nominaler Steuersatz 507 23,2 12 9,2
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge - 12 -0,6 - 23 -17,7
Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge - - - 3 - 2,3
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 28 1,3 32 24,6
Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge und temporäre Differenzen 3 0,1 191 146,9
Voraussichtlich nicht nutzbare bestehende Verlustvorträge und temporäre Differenzen, auf die zuvor latente Steuern gebildet worden sind - - 64 49,3
Steuereffekte aus Vorjahren 11 0,5 8 6,2
Steuersatzänderungen - 1 - 6 4,6
Sonstige Steuereffekte 30 1,4 124 95,4
Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz 566 25,9 411 316,2

Die sonstigen Steuereffekte resultieren im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern auf Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) sowie aus der Veränderung der passiven latenten Steuern auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen in Höhe von 61 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €).

12. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres errechnet. Für das Jahr 2022 wurde für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien von 190.933.438 Stück zugrunde gelegt, für das Jahr 2021 betrug diese Aktienanzahl 193.165.396 Stück.

Ergebnis je Aktie

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.619 - 281
auf nicht beherrschende Anteile entfallend 3 - 9
auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 1.616 - 272
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in Stück in Stück
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG 193.165.396 190.933.438
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in € in €
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 8,37 - 1,42
Verwässertes Ergebnis je Aktie 8,37 - 1,42

Erläuterungen zur Bilanz

13. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2022

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Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. €
Patente und Technologien
in Mio. €
Vermarktungs- und Verkaufsrechte
in Mio. €
Produktionsrechte
in Mio. €
Software
in Mio. €
Sonstige Rechte
in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 759 208 463 133 172 244
Akquisitionen - - - - - -
Investitionen - - - - 2 6
Abgänge - 3 - - - - 6 - 7
Umbuchungen - - 2 - 13 - 11
Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - 1 - 4 - - - 3
Währungsänderungen 7 5 5 - - -
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 763 212 466 133 181 229
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2022 34 47 149 132 163 185
Buchwerte 31.12.2022 729 165 317 1 18 44
Abschreibungen und Wertminderungen 33 18 86 - 9 10
Abschreibungen - 18 40 - 9 9
Wertminderungen 33 - 46 - - 1
Wertaufholungen - - - - - -
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Geleistete Anzahlungen
in Mio. €
Summe
in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 49 2.028
Akquisitionen - -
Investitionen 19 27
Abgänge - - 16
Umbuchungen - 10 - 6
Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - 8
Währungsänderungen - 17
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 58 2.042
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2022   710
Buchwerte 31.12.2022 58 1.332
Abschreibungen und Wertminderungen - 156
Abschreibungen - 76
Wertminderungen - 80
Wertaufholungen - -

Im Berichtsjahr wurden bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten Wertminderungen in Höhe von 80 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) erfasst. Diese sind im Wesentlichen das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfungen im Berichtsjahr 2022. Für den Covestro-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte und Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte sind im Abschnitt "Werthaltigkeitsprüfungen" in der Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläutert. Wie im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen durchgeführt.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2021

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Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. €
Patente und Technologien
in Mio. €
Vermarktungs- und Verkaufsrechte
in Mio. €
Produktionsrechte
in Mio. €
Software
in Mio. €
Sonstige Rechte
in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 257 28 40 132 170 203
Akquisitionen 489 176 412 - - 37
Investitionen - - - - 2 2
Abgänge - - - - - - 1
Umbuchungen - - 1 - 1 -
Umbuchungen gemäß IFRS 5 - - - - - -
Währungsänderungen 13 4 10 1 - 1 3
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 759 208 463 133 172 244
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2021 2 27 64 132 157 183
Buchwerte 31.12.2021 757 181 399 1 15 61
Abschreibungen und Wertminderungen - 13 30 2 8 10
Abschreibungen - 13 30 1 8 10
Wertminderungen - - - 1 - -
Wertaufholungen - - - - - -
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Geleistete Anzahlungen
in Mio. €
Summe
in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 34 864
Akquisitionen - 1.114
Investitionen 15 19
Abgänge - - 1
Umbuchungen - 2
Umbuchungen gemäß IFRS 5 - -
Währungsänderungen - 30
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 49 2.028
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2021   565
Buchwerte 31.12.2021 49 1.463
Abschreibungen und Wertminderungen - 63
Abschreibungen - 62
Wertminderungen - 1
Wertaufholungen - -

Die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), führte im Vorjahr zu signifikanten Zugängen bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten.

14. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2022

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
in Mio. €
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
in Mio. €
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Mio. €
Summe
in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 3.871 13.543 881 920 19.215
Akquisitionen - - - - -
Investitionen 80 309 61 496 946
Abgänge - 29 - 194 - 31 - 19 - 273
Umbuchungen 116 337 15 - 462 6
Umbuchungen gemäß IFRS 5 - 1 - 7 - - - 8
Währungsänderungen 15 118 9 2 144
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 4.052 14.106 935 937 20.030
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2022 2.492 11.085 648 4 14.229
Buchwerte 31.12.2022 1.560 3.021 287 933 5.801
Abschreibungen und Wertminderungen 220 869 84 22 1.195
Abschreibungen 150 577 84 1 812
Wertminderungen 70 292 - 21 383
Wertaufholungen - - - 1 - - 1

Im Berichtsjahr wurden bei den Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von 383 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) erfasst. Diese sind im Wesentlichen das Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfungen im Berichtsjahr, welche im Abschnitt "Werthaltigkeitsprüfungen" in der Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" näher erläutert werden. Weiterhin wurden Wertaufholungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) erfasst.

Covestro investiert zunehmend in Projekte, welche die Erfolge und Fortschritte bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben. Auch im Berichtsjahr wurden hierzu unterschiedliche Investitionsprojekte im Bereich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Verbesserung der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft verfolgt, die insbesondere "Technische Anlagen und Maschinen" betrafen. Beispiele hierfür sind Investitionen in die neue Chlor-Alkali-Produktionsanlage in Tarragona (Spanien), die bestehende Chlor-Alkali-Produktionsanlage in Dormagen, oder die erste eigene Anlage für das mechanische Recycling von Polycarbonaten in Shanghai (China).

Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert. Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 1,7 % (Vorjahr: 1,8 %).

Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2021

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
in Mio. €
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
in Mio. €
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Mio. €
Summe
in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2020 3.499 12.184 769 844 17.296
Akquisitionen 112 271 24 47 454
Investitionen 90 324 54 497 965
Abgänge - 47 - 190 - 23 - - 260
Umbuchungen 84 385 16 - 487 - 2
Umbuchungen gemäß IFRS 5 - 9 - 1 - 2 - - 12
Währungsänderungen 142 570 43 19 774
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 3.871 13.543 881 920 19.215
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen Stand 31.12.2021 2.282 10.309 590 2 13.183
Buchwerte 31.12.2021 1.589 3.234 291 918 6.032
Abschreibungen und Wertminderungen 142 539 80 2 763
Abschreibungen 141 537 80 1 759
Wertminderungen 1 2 - 1 4
Wertaufholungen - 3 - - - - 3

Im Berichtsjahr 2021 führte die Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) vom Unternehmen Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), zu signifikanten Zugängen im Sachanlagevermögen.

14.1 Leasing

Covestro als Leasingnehmer

Die bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind in den Sachanlagen erfasst.

Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2022

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
in Mio. €
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
in Mio. €
Summe
in Mio. €
Buchwerte 01.01.2022 285 314 183 782
Zugänge 41 49 50 140
Abgänge - 5 - 2 - 2 - 9
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 49 - 61 - 52 - 162
Sonstige Änderungen 16 5 6 27
Buchwerte 31.12.2022 288 305 185 778

Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2021

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
in Mio. €
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
in Mio. €
Summe
in Mio. €
Buchwerte 01.01.2021 267 241 181 689
Zugänge 60 122 41 223
Abgänge - 9 - 10 - 3 - 22
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen - 42 - 54 - 47 - 143
Sonstige Änderungen 9 15 11 35
Buchwerte 31.12.2021 285 314 183 782

Die Nutzungsrechte beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Leasingverhältnisse für Produktions- und Logistikinfrastruktur umfassen im Wesentlichen die Anmietung von Tanks und Containern sowie Bahnkesselwagen. Für Tanks und Container beträgt die durchschnittliche Vertragslaufzeit 16 Jahre (Vorjahr: 16 Jahre), für Bahnkesselwagen 11 Jahre (Vorjahr: 12 Jahre). Leasingverhältnisse zur Anmietung von Immobilien, insbesondere Gebäuden, weisen eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 15 Jahren (Vorjahr: 14 Jahre) auf. Einige der zugrundeliegenden Leasingverträge enthalten variable Leasingzahlungen sowie Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.

Siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"

Die folgende Tabelle stellt die in der Kapitalflussrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge für sämtliche Leasingverhältnisse dar:

Auszahlungen und Aufwendungen aus Leasingverträgen

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:    
Gesamte Auszahlungen aus Leasingverträgen 184 205
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:    
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 143 162
Zinsaufwand 26 25
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen 14 17
Aufwand aus Leasingverträgen mit geringwertigen Vermögenswerten 2 1
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden 2 3

Für kurzfristige, nicht in der Bilanz angesetzte Leasingverhältnisse bestanden per 31. Dezember 2022 Verpflichtungen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €).

Weitergehende Informationen zu den aus Leasingverträgen entstandenen Verbindlichkeiten und den Auszahlungen aus Leasingverhältnissen sind in folgenden Anhangangaben dargelegt.

Anhangangabe 22 "Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten"

Anhangangabe 27 "Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung"

Covestro als Leasinggeber

Aus Operating-Leasingverträgen im Sinne von IFRS 16 (Leases) wurden im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) generiert. Diese beziehen sich maßgeblich auf Immobilien. Des Weiteren werden ohne die unten aufgeführten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Folgejahr Leasingzahlungen aus der Vermietung in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) erwartet. Für die Jahre 2024 - 2027 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 5 Mio. € erwartet, nach dem Jahr 2027 werden Leasingzahlungen in Höhe von 3 Mio. € erwartet.

Risiken aus der Vermietung von Immobilien werden bei Covestro im Regelfall durch Gebäudeversicherungen und durch die vertragliche Verpflichtung des Mieters, die Immobilie in seinen Ursprungszustand zurückzuversetzen, begrenzt. Darüber hinaus werden vorwiegend auf dem Verbraucherpreisindex basierende Preisanpassungsmechanismen vertraglich vereinbart.

14.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Zum 31. Dezember 2022 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 21 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €), der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 141 Mio. € (Vorjahr: 223 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 17 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 11 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €). Im Berichts- und Vorjahr wurden keine wesentlichen betrieblichen Aufwendungen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden, erfasst.

Die durch Vermietung von als Finanzinvestition eingestuften Immobilien erzielten Mieterträge resultieren teilweise aus durch den Covestro-Konzern vergebenen Erbbaurechts- und Pachtverträgen. Diese Verträge mit einer gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit von 33 Jahren beziehen sich auf Nutzungsareale für Unternehmen und Vertragspartner der chemischen Industrie an den deutschen Produktionsstandorten. Aus diesen langfristigen Verträgen werden nach heutigem Stand der Mietpreise für die nächsten Jahre jährlich rund 5 Mio. € an Nutzungsentgelten erzielt.

15. Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen

Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), sowie dessen Berücksichtigung im Covestro-Konzernabschluss.

Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" für eine Übersicht über die at-equity bewerteten Beteiligungen

Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von der damaligen Lyondell Chemicals Company, Houston, Texas (USA), mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt für Polyurethane zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde das Unternehmen PO JV, LP zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr 39,4 %). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu.

Ergebnisdaten PO JV, LP, Houston, Texas (USA)

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umsatzerlöse 2.063 1.977
Ergebnis nach Steuern - 58 - 55
Anteiliges Ergebnis nach Steuern - 21 - 19
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern - 21 - 19

Bilanzdaten PO JV, LP, Houston, Texas (USA)

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 359 346
Eigenkapital 359 346
Anteiliges Eigenkapital 156 157
Sonstige - 15 - 2
Buchwert 141 155

Unter "Sonstige" werden überwiegend Anpassungen an die einheitlichen Bilanzierungsgrundsätze von Covestro ausgewiesen.

Die Ergebnisdaten und Buchwerte der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr 25 %), sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Ergebnisdaten und Buchwerte Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel)

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Ergebnis nach Steuern 25 10
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 6 2
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern 6 2
Buchwert 31 30

16. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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31.12.2021 31.12.2022
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Geldmarktfonds 65 65 - -
Ausleihungen und Bankeinlagen 402 394 128 17
Sonstige Finanzanlagen 27 - 24 -
Forderungen aus Derivaten 40 34 45 45
Leasingforderungen 8 - 8 -
Gesamt 542 493 205 62

Zum Stichtag 31. Dezember 2022 enthält der Posten Ausleihungen und Bankeinlagen insbesondere Gründungsstockdarlehen in Höhe von 101 Mio. €, welche im Geschäftsjahr von der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, abgerufen wurden. Im Vorjahr umfasste der Posten im Wesentlichen Bankeinlagen in Höhe von 388 Mio. €. Diese sind im Geschäftsjahr um 373 Mio. € auf 15 Mio. € zurückgegangen.

Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen"

Die Forderungen aus Derivaten umfassten Devisentermingeschäfte in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) sowie eingebettete Derivate in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €).

Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten"

Siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien" für weitere Informationen zu den Geldmarktfonds, Ausleihungen und Bankeinlagen sowie sonstigen Finanzanlagen

Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Covestro der Leasinggeber und der Vertragspartner der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen zukünftig erwartete Leasingzahlungen in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) zugrunde. Im Berichtsjahr wurden für Finanzierungsleasingverträge Zinserträge in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) realisiert. Von den erwarteten Leasingzahlungen sind 1 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 4 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 3 Mio. €) und 36 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 28 Mio. €).

17. Vorräte

Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen:

Vorräte

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 830 848
Unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren 1 2.081 1.964
Geleistete Anzahlungen 3 2
Gesamt 2.914 2.814

1 Der Anteil der unfertigen Erzeugnisse beläuft sich im Geschäftsjahr 2022 auf ca. 21 % (Vorjahr: ca. 21 %).

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 69 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) ergebniswirksam in den Herstellungskosten erfasst.

Die Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, entsprechen im Wesentlichen den Herstellungskosten des Umsatzes abzüglich der gebuchten Wertberichtigungen.

18. Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige Forderungen

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31.12.2021 31.12.2022
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Forderungen aus sonstigen Steuern 226 223 245 244
Rechnungsabgrenzungen 99 90 84 79
Vertragsvermögenswerte 62 62 64 62
Forderungen gegen Mitarbeitende 8 8 7 7
Forderungen aus Desinvestitionen 13 13 - -
Erstattungsansprüche 2 2 2 2
Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 4 - 56 -
Übrige Forderungen 96 36 103 57
Gesamt 510 434 561 451

Von den sonstigen Forderungen entfiel ein Betrag in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) auf finanzielle Forderungen. Die für finanzielle Forderungen zum Bilanzstichtag ermittelten Wertberichtigungen sind nicht wesentlich.

Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Informationen zu Vertragsvermögenswerten

19. Eigenkapital

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2021 und 2022 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).

Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Covestro AG hat sich im Jahr 2022 wie folgt entwickelt:

Entwicklung gezeichnetes Kapital

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Anzahl Stückaktien in Stück davon eigene Aktien in Stück im Umlauf befindliche Aktien in Stück Gezeichnetes Kapital
in Mio. €
31.12.2021 193.200.000 - 193.200.000 193
Erwerb eigener Aktien   - 3.479.956 - 3.479.956 - 3
Ausgabe eigener Aktien   228.321 228.321 -
31.12.2022 193.200.000 - 3.251.635 189.948.365 190

Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2022 in 193.200.000 (Vorjahr: 193.200.000) auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Die Covestro AG kaufte im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms im Jahr 2022 insgesamt 3.479.956 eigene Aktien zurück. Zudem gab die Covestro AG 228.321 (Vorjahr: 39.456) eigene Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" an Mitarbeitende nahezu aller Konzerngesellschaften aus. Zum 31. Dezember 2022 befanden sich 3.251.635 eigene Aktien im Bestand (Vorjahr: 0 Stück), einem Anteil am gezeichneten Kapital von 2 % entsprechend.

Die Anschaffungskosten der eigenen Aktien, die zum Geschäftsjahresende im Besitz der Covestro AG waren, betrugen 139 Mio. €. Die Bewertung erfolgte nach dem FIFO-Verfahren. Der Durchschnittskurs für das Aktienrückkaufprogramm belief sich auf 43,11 € pro Aktie.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2022 3.788 Mio. € (Vorjahr: 3.927 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb eigener Aktien (147 Mio. €) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms. Dem stand die Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" gegenüber.

Die Kapitalrücklage beinhaltet Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen.

Gewinnrücklagen und sonstiges Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31. Dezember 2022 2.480 Mio. € (Vorjahr: 3.002 Mio. €).

Die Gewinnrücklagen beinhalten sowohl die im laufenden Geschäftsjahr als auch in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, abzüglich der ausgezahlten Dividenden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten. Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften erfasst.

Dividende

Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Aufgrund des negativen Konzernergebnisses wird gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2022 ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde pro dividendenberechtigter Aktie eine Dividende von 3,40 € im April 2022 gezahlt.

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Das kumulierte sonstige Konzernergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

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Währungsumrechnung
in Mio. €
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
in Mio. €
01.01.2021 209 209
Sonstiges Ergebnis 365 365
Gesamtergebnis 365 365
31.12.2021 574 574
Sonstiges Ergebnis 54 54
Gesamtergebnis 54 54
31.12.2022 628 628

Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan), der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), der Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan), und der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung (Taiwan, Großchina).

Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
01.01. 37 66
Nichtergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen    
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften 2 - 4
Sonstige Eigenkapitalveränderungen 35 - 11
Dividendenzahlungen - 11 - 6
Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen 3 - 9
31.12. 66 36

20. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle von leistungsorientierten Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet.

Siehe Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" für die sich aus den beitragsorientierten Versorgungszusagen ergebenden Aufwendungen

Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen wurde wie folgt bilanziert:

Bilanzausweis der Nettoverpflichtung

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Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.054 370 145 116 1.199 486
Inland 948 250 - - 948 250
Ausland 106 120 145 116 251 236
Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 4 56 - - 4 56
Inland 3 56 - - 3 56
Ausland 1 - - - 1 -
Nettoverpflichtung 1.050 314 145 116 1.195 430
Inland 945 194 - - 945 194
Ausland 105 120 145 116 250 236

Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile:

Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungszusagen

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Inland Pensionszusagen Ausland Gesamt
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Laufender Dienstzeitaufwand 97 86 12 17 109 103
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 3 8 1 - 4 8
Dienstzeitaufwand 100 94 13 17 113 111
Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen 31 50 11 14 42 64
Zinsertrag aus Planvermögen - 19 - 39 - 8 -11 - 27 -50
Nettozins 12 11 3 3 15 14
Gesamtaufwand 112 105 16 20 128 125
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Andere Leistungszusagen Ausland
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Laufender Dienstzeitaufwand 2 3
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre - -
Dienstzeitaufwand 2 3
Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen 3 4
Zinsertrag aus Planvermögen - -
Nettozins 3 4
Gesamtaufwand 5 7

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022 Gewinne aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen von 849 Mio. € (Vorjahr: 510 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Diese resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Abzinsungssätzen und beziehen sich mit 813 Mio. € (Vorjahr: 500 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen und mit 36 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) auf Leistungszusagen.

Die Entwicklung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar:

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen

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2021 2022
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
01.01. 4.487 771 5.258 4.198 753 4.951
Akquisitionen 16 6 22 - - -
Laufender Dienstzeitaufwand 97 14 111 86 20 106
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 3 1 4 8 - 8
Aufzinsungsaufwand aus 31 14 45 50 18 68
Versorgungsansprüchen            
Versicherungsmathematische - 388 -41 - 429 -1.356 -142 - 1.498
Gewinne (-) /​ Verluste (+)            
aufgrund veränderter finanzieller Parameter - 363 -46 - 409 -1.458 -151 - 1.609
aufgrund veränderter demografischer Parameter - - - - 1 1
aufgrund von Erwartungsanpassungen -25 5 - 20 102 8 110
Arbeitnehmerbeiträge 14 1 15 13 1 14
Zahlungen für Planabgeltung 1 2 - 1 1 1 - 1 -
Gezahlte -31 -46 - 77 -65 - 61 -126
Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen            
Gezahlte -33 -13 - 46 - 4 - 14 - 18
Versorgungsleistungen vom Unternehmen            
Währungsänderungen - 47 47 - 40 40
31.12. 4.198 753 4.951 2.931 614 3.545
davon andere Leistungszusagen - 147 147 - 119 119

1 Zahlungen für Planabgeltung können Übertragungen von anderen sowie an andere Unternehmen im Zuge des Wechsels von Mitarbeitenden beinhalten, für die Leistungszusagen in einem "Multi-Employer-Plan" gewährt werden, der von der abgebenden und aufnehmenden Gesellschaft als Versorgungsplan geführt wird.

Entwicklung des Planvermögens zum beizulegenden Zeitwert

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2021 2022
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
01.01. 2.627 510 3.137 3.253 505 3.758
Akquisitionen 1 5 6 - - -
Zinsertrag aus Planvermögen 19 8 27 39 11 50
Erträge (+) /​ Aufwendungen (-) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge 93 -10 83 - 521 -115 -636
Arbeitgeberbeiträge 531 8 539 32 11 43
Arbeitnehmerbeiträge 14 1 15 13 1 14
Zahlungen für Planabgeltung 1 - -1 - 1 - - -
Gezahlte -31 -46 - 77 -65 - 61 -126
Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen            
Gezahlte - 1 - -1 - - -
Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen            
Währungsänderungen - 30 30 - 27 27
31.12. 3.253 505 3.758 2.751 379 3.130
davon andere - 2 2 - 3 3
Leistungszusagen            

1 Zahlungen für Planabgeltung können Übertragungen von anderen sowie an andere Unternehmen im Zuge des Wechsels von Mitarbeitenden beinhalten, für die Leistungszusagen in einem "Multi-Employer-Plan" gewährt werden, der von der abgebenden und aufnehmenden Gesellschaft als Versorgungsplan geführt wird.

Entwicklung der Auswirkung der Vermögensobergrenze

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2021 2022
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
01.01. - - - - 2 2
Neubewertung der - 2 2 14 - 1 13
Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen            
Währungsänderungen - - - - - -
31.12. - 2 2 14 1 15
davon andere - - - - - -
Leistungszusagen            

Entwicklung der bilanzierten Nettoverpflichtung

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2021 2022
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
01.01. 1.860 261 2.121 945 250 1.195
Akquisitionen 15 1 16 - - -
Laufender Dienstzeitaufwand 97 14 111 86 20 106
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 3 1 4 8 - 8
Nettozins 12 6 18 11 7 18
Versicherungsmathematische - 388 -41 - 429 -1.356 -142 - 1.498
Gewinne (-) /​ Verluste (+)            
Erträge (-) /​ Aufwendungen (+) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge -93 10 - 83 521 115 636
Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen - 2 2 14 - 1 13
Arbeitgeberbeiträge - 531 - 8 - 539 -32 - 11 - 43
Arbeitnehmerbeiträge - - - - - -
Zahlungen für Planabgeltung 1 2 - 2 1 - 1 -
Gezahlte - - - - - -
Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen            
Gezahlte -33 -13 - 46 - 4 - 14 - 18
Versorgungsleistungen vom Unternehmen            
Gezahlte 1 - 1 - - -
Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen            
Währungsänderungen - 17 17 - 13 13
31.12. 945 250 1.195 194 236 430
davon andere - 145 145 - 116 116
Leistungszusagen            

1 Zahlungen für Planabgeltung können Übertragungen von anderen sowie an andere Unternehmen im Zuge des Wechsels von Mitarbeitenden beinhalten, für die Leistungszusagen in einem "Multi-Employer-Plan" gewährt werden, der von der abgebenden und aufnehmenden Gesellschaft als Versorgungsplan geführt wird.

Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (83 %; Vorjahr: 85 %) und die USA (12 %; Vorjahr: 11 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 50 % (Vorjahr: rund 57 %) gegenüber aktiven Mitarbeitenden, zu rund 44 % (Vorjahr: rund 35 %) gegenüber Pensionierten und Hinterbliebenen sowie zu rund 6 % (Vorjahr: rund 8 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 32 % (Vorjahr: rund 38 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeitende, rund 62 % (Vorjahr: rund 54 %) auf Pensionierte und Hinterbliebene sowie rund 6 % (Vorjahr: rund 8 %) auf ausgeschiedene Mitarbeitende mit unverfallbaren Ansprüchen.

Die tatsächlichen Aufwendungen aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen beziehen, beliefen sich auf 586 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. € Ertrag). Auf andere Leistungszusagen entfielen weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Erträge aus dem Planvermögen.

Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Anwartschaftsbarwert und Deckungsstatus

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Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen 4.804 3.426 147 119 4.951 3.545
Rückstellungsfinanziert 135 106 143 114 278 220
Fondsfinanziert 4.669 3.320 4 5 4.673 3.325
Deckungsstatus der fondsfinanzierten Zusagen            
Vermögensüberdeckung 6 71 - - 6 71
Vermögensunterdeckung 919 264 2 2 921 266

Pensionszusagen und andere Leistungszusagen

Für die meisten Mitarbeitenden wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Covestro-Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeitenden. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch solche aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.

Es bestehen für die Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Covestro-Konzerns wird grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktueller Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken etc.), der regulatorischen Rahmenbedingungen und der allgemein vorhandenen Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolioeffizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet als vielmehr daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit hinreichender Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt.

Neben den an den Verpflichtungen ausgerichteten Kapitalanlagestrategien stellen Ausfinanzierungsmaßnahmen in Form von regelmäßigen oder auch außerordentlichen Dotierungen ein wirksames und risikoreduzierendes Instrument dar. So werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen, regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten potenzielle Ausfinanzierungsmaßnahmen entschieden. Kommt es zu einer außerordentlichen Dotierung, steigt der Ausfinanzierungsgrad unter Umständen signifikant an und reduziert dadurch die Volatilität der bilanzierten Nettoverpflichtungen. So kann in diesem Zusammenhang das Ausmaß des Planvermögens, das sich an der Verpflichtungsstruktur ausrichtet, weiter ausgebaut werden. Zudem sinkt die zukünftige Belastung der Cashflows aus operativer Tätigkeit aufgrund des Anstiegs des Planvermögens, welches zur Bedienung von Rentenzahlungen zur Verfügung steht.

Einen bedeutenden Versorgungsplan für Covestro stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen (Bayer-Pensionskasse), dar. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 geschlossen. Die rechtlich selbständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Ihre Finanzierung erfolgt über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeitendenbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Die Bayer AG, Leverkusen, kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Covestro haftet nicht für Verpflichtungen anderer Mitgliedsunternehmen. Dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2020 wurden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen (Rheinische Pensionskasse) gewährt. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2021 geschlossen. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung.

Die über die Bayer- bzw. Rheinische Pensionskasse zugesagten Verpflichtungen sind als gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer Plan) im Sinne von IAS 19 (Employee Benefits) einzuordnen. Ein charakteristisches Merkmal von gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber ist, dass Vermögenswerte von verschiedenen, nicht einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Arbeitgebern auf Ebene des Plans zusammengeführt und zur gemeinschaftlichen Gewährung von Pensionsleistungen an Arbeitnehmende verwendet werden. Abrechnungsverbände, die eine exakte Aufteilung des von der Pensionskasse verwalteten Planvermögens auf einzelne Arbeitgeber ermöglichen würden, existieren hierbei häufig - wie auch im Falle der Bayer- bzw. der Rheinischen Pensionskasse - nicht. Covestro wendet daher ein sachgerechtes Schätzverfahren an, um den rechnerischen Anteil am Planvermögen der Pensionskassen zu bestimmen.

Seit dem 1. Januar 2021 werden Pensionszusagen für Neueintritte im "Pensionsplan2021" gewährt. Hierbei handelt es sich um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Die Beitragszahlungen werden auf individueller Ebene der Mitarbeitenden in ein altersabhängiges Kapitalanlagemodell investiert. Die zukünftigen Pensionszahlungen ermitteln sich aus den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen. Die Anwartschaften werden vom Metzler Trust e.V., Frankfurt a. M., (Metzler Trust), verwaltet. Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 2021 bei Covestro beschäftigt waren und Anwartschaften auf eine Altersversorgung über die Rheinische Pensionskasse erworben haben, sind berechtigt, in den "Pensionsplan2021" zu wechseln.

Der Metzler Trust wird über den "Pensionsplan2021" hinaus als Versorgungsvehikel genutzt. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten der deutschen Mitarbeitenden des Covestro-Konzerns ab, wie z. B. Ansprüche aus Entgeltumwandlung, Pensionsverpflichtungen und Teile anderer Direktzusagen. Der Metzler Trust deckt den größten Anteil ausfinanzierter Versorgungszusagen in Deutschland ab. In diesem Zusammenhang sind ca. 44 % (Vorjahr: ca. 35 %) des Anlagevolumens mit Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) versehen.

Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren; es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen US-amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer "Master-Trust-Konstruktion" gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen.

Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Pensionierten in den USA.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen:

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

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Pensionszusagen Andere Leistungszusagen
Inland Ausland Ausland
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Planvermögen auf Basis öffentlich notierter Marktpreise            
Immobilien und Immobilienfonds - - 6 7 - -
Aktien und Aktienfonds 495 317 51 42 - -
Kündbare Schuldtitel - - 10 7 - -
Nichtkündbare Schuldtitel 727 759 45 35 - -
Rentenfonds 415 344 253 174 - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 759 361 10 8 - -
Sonstige - - 10 3 - -
  2.396 1.781 385 276 - -
Planvermögen, für das keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen            
Immobilien und Immobilienfonds 194 275 - - - -
Aktien und Aktienfonds 70 100 - - - -
Kündbare Schuldtitel 224 173 - - - -
Nichtkündbare Schuldtitel 303 228 - - - -
Rentenfonds - - - - - -
Derivative Finanzinstrumente - - - - - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - - - - - -
Sonstige 66 194 118 100 2 3
  857 970 118 100 2 3
Planvermögen 3.253 2.751 503 376 2 3

In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren keine von Konzerngesellschaften gemieteten Immobilien enthalten. Ebenso waren keine über Fonds gehaltenen Covestro-Aktien bzw. Anleihen enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen.

Risiken

Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können.

Siehe "Chancen- und Risikolage" im Konzernlagebericht für weitere Informationen

Demografische /​ Biometrische Risiken

Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfasst, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen.

Anlagerisiko

Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa von einem Sinken der Aktienkurse, Marktzinssteigerungen, Zahlungsausfällen bei einzelnen Schuldnern oder dem Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren.

Zinsrisiko

Sinkende Kapitalmarktzinssätze, insbesondere bei Zinssätzen für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, hätten eine Erhöhung der Verpflichtungen zur Folge. Dies würde jedoch zumindest anteilig durch die im Gegenzug steigenden beizulegenden Zeitwerte der im Planvermögen gehaltenen Schuldtitel kompensiert.

Bewertungsparameter und deren Sensitivitäten

Das Anleihenportfolio besteht ausschließlich aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens AA oder AAA. Das Portfolio berücksichtigt keine staatlich garantierten oder abgesicherten Anleihen. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt:

Parameter zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen

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Inland Ausland Gesamt
2021
in %
2022
in %
2021
in %
2022
in %
2021
in %
2022
in %
Pensionszusagen            
Abzinsungssatz 1,20 3,70 2,15 4,55 1,30 3,80
Erwartete Lohn- /​ Gehaltsentwicklung 2,75 3,00 2,95 3,30 2,80 3,05
Erwartete Rentenentwicklung 1,80 2,20 2,75 3,15 1,90 2,35
Andere Leistungszusagen            
Abzinsungssatz - - 2,75 5,15 2,75 5,15

In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2018 G, in den USA die MP-2021 Mortality Tables zugrunde gelegt. Die Parameter zur Bewertung des Versorgungsaufwands entsprechen den Bewertungsparametern der Versorgungsverpflichtung zum letzten Jahresabschluss.

Der Anstieg der erwarteten Rentenentwicklung im Inland auf 2,20 % (Vorjahr: 1,80 %) und im Ausland auf 3,15 % (Vorjahr: 2,75 %) sowie der Anstieg der erwarteten Lohn- und Gehaltsentwicklung im Inland auf 3,00 % (Vorjahr: 2,75 %) und im Ausland auf 3,30 % (Vorjahr: 2,95 %) spiegeln die weltweit gestiegenen Verbraucherpreise und Inflationserwartungen wider.

Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Nettoverpflichtung, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 %-Punkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des Geschäftsjahres 2022:

Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen

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Inland Ausland Gesamt
Zunahme
in Mio. €
Abnahme
in Mio. €
Zunahme
in Mio. €
Abnahme
in Mio. €
Zunahme
in Mio. €
Abnahme
in Mio. €
Pensionszusagen            
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - 222 251 - 21 23 -243 274
Änderung der erwarteten Lohn- /​ Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte 13 - 12 2 - 2 15 - 14
Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte 148 -135 2 - 1 150 -136
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % - 72 80 - 8 9 - 80 89
Andere Leistungszusagen            
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - - - 6 6 - 6 6
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % - - - 3 3 - 3 3

Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr)

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Inland Ausland Gesamt
Zunahme
in Mio. €
Abnahme
in Mio. €
Zunahme
in Mio. €
Abnahme
in Mio. €
Zunahme
in Mio. €
Abnahme
in Mio. €
Pensionszusagen            
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - 401 464 - 32 36 -433 500
Änderung der erwarteten Lohn- /​ Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte 28 - 26 3 - 3 31 - 29
Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte 244 -221 2 - 2 246 -223
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % - 130 147 - 12 13 -142 160
Andere Leistungszusagen            
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte - - - 9 10 - 9 10
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % - - - 4 5 - 4 5

Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), für die Krankheitskosten der Mitarbeitenden nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 7 % (Vorjahr: 6 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2034 schrittweise auf 5 % (Vorjahr: 5 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen:

Sensitivitätsanalyse für die Krankheitskosten

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2021 2022
Zunahme um 1 %-Punkt
in Mio. €
Abnahme um 1 %-Punkt
in Mio. €
Zunahme um 1 %-Punkt
in Mio. €
Abnahme um 1 %-Punkt
in Mio. €
Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen 11 - 10 7 -6

Geleistete und erwartete Arbeitgeberbeiträge

Folgende Auszahlungen bzw. Übertragungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne:

Geleistete und erwartete Arbeitgeberbeiträge

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Inland Ausland
2021
in Mio. €
2022 erwartet
in Mio. €
2022
in Mio. €
2023 erwartet
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022 erwartet
in Mio. €
Pensionszusagen 531 33 32 33 7 9
Andere Leistungszusagen - - - - 1 -
Gesamt 531 33 32 33 8 9
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Ausland
2022
in Mio. €
2023 erwartet
in Mio. €
Pensionszusagen 9 7
Andere Leistungszusagen 2 -
Gesamt 11 7

Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt:

Zukünftige Zahlungen für Versorgungsleistungen

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Auszahlung aus Planvermögen Auszahlung vom Unternehmen
Pensionen Andere Leistungszusagen Pensionen
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
Inland
in Mio. €
Ausland
in Mio. €
2023 40 33 - 73 50 6
2024 43 34 - 77 50 6
2025 46 31 - 77 53 7
2026 50 31 1 82 56 7
2027 53 36 - 89 60 8
2028 - 2032 316 165 3 484 345 39
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Auszahlung vom Unternehmen
Andere Leistungszusagen
Ausland
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
2023 7 63
2024 7 63
2025 7 67
2026 8 71
2027 8 76
2028 - 2032 42 426

In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 20,8 Jahre (Vorjahr: 20,8 Jahre), im Ausland 9,7 Jahre (Vorjahr: 11,5 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 10,1 Jahren (Vorjahr: 12,3 Jahre).

21. Andere Rückstellungen

Die einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2022 wie folgt:

Entwicklung andere Rückstellungen

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Steuern
in Mio. €
Umweltschutz
in Mio. €
Restrukturierung
in Mio. €
Kunden- und Lieferantenverkehr
in Mio. €
Rechtsstreitigkeiten
in Mio. €
Personal
in Mio. €
31.12.2021 3 48 7 18 4 714
Zuführung 4 10 2 38 6 276
Inanspruchnahme - 3 - 2 - 8 - 16 - 5 - 624
Auflösung - 2 - 1 - - 4 - - 144
Umbuchungen - - - - - - 1
Aufzinsung - - - - - - 9
Währungsänderungen - 2 - - 2 - 8
31.12.2022 2 57 1 34 5 220
davon langfristig - 55 - - - 112
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Sonstige
in Mio. €
Summe
in Mio. €
31.12.2021 66 860
Zuführung 32 368
Inanspruchnahme - 33 - 691
Auflösung - 31 - 182
Umbuchungen - - 1
Aufzinsung - - 9
Währungsänderungen 2 10
31.12.2022 36 355
davon langfristig 17 184

Steuern

Die Rückstellungen für Steuern umfassen Rückstellungen für sonstige, nicht ertragsbezogene Steuerarten in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).

Umweltschutz

Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien.

Restrukturierungen

Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2022 1 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) auf Abfindungen.

Personal

In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für langfristige variable Vergütung sowie sonstige Rückstellungen mit Personalbezug enthalten.

Langfristige Vergütungsprogramme

Bei den langfristigen Vergütungsprogrammen des Covestro-Konzerns handelt es sich um nach Mitarbeitendengruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden alle Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsprogrammen durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitendengruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst.

Der Vorstand, Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte von Covestro sind zur Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berechtigt. Bemessungsbasis für "Prisma" ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt ("Prisma"-Zielbetrag). Der zur Auszahlung kommende Betrag wird durch Multiplikation des "Prisma"-Zielbetrags mit dem Total Shareholder Return (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie * und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs) sowie der relativen Performance der Covestro-Aktie im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals ** ermittelt. Ab dem Jahr 2021 wurde "Prisma" erstmals um eine Nachhaltigkeitskomponente (Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen [CO 2-Äquivalente] der Emissionsstufe Scope 1) erweitert.

Siehe "Vergütungsbericht" im Konzernlagebericht für weitere Informationen zur LTI-Nachhaltigkeitskomponente

* Ermittelt als Durchschnittswert der letzten 30 Börsenhandelstage der jeweiligen Performance-Periode
** STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa

Nach oben ist der zur Auszahlung kommende Betrag auf 200 % des "Prisma"-Zielbetrags begrenzt. Für den Fall, dass die Entwicklung der Covestro-Aktie signifikant unterhalb derjenigen des STOXX Europe 600 Chemicals liegt (bspw. bei negativer Kursentwicklung der Aktie und gleichzeitiger Wertsteigerung des Index), kann die "Prisma"-Zielerreichung den Wert Null annehmen, sodass keine Auszahlung erfolgt. Für die Tranche 2018 - 2021 betrug die Zielerreichung 17,7 %. Die Auszahlung in Höhe von 5 Mio. € erfolgte im Wesentlichen im Januar 2022.

Der Nettoaufwand für alle langfristigen Vergütungsprogramme betrug 9 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) auf das im folgenden Abschnitt näher beschriebene Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment".

Der in der Rückstellung berücksichtigte beizulegende Zeitwert für das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" betrug zum 31. Dezember 2022 39 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €). Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen stichtagsbezogenen Parametern basierte:

Parameter Monte-Carlo-Simulation

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Tranche
2020 2021 2022
Risikoloser Zinssatz 3,43 % 3,29 % 3,21 %
Volatilität der Covestro-Aktie 40,68 % 34,97 % 38,01 %
Volatilität STOXX Europe 600 Chemicals 23,31 % 19,14 % 22,91 %
Korrelation zwischen dem Aktienkurs und dem STOXX Europe 600 Chemicals 0,75 0,70 0,74

Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment"

Im Rahmen von "Covestment" konnten Mitarbeitende nahezu aller Konzerngesellschaften im Jahr 2022 einen festen Betrag ihrer Vergütung in Covestro-Aktien investieren, der von Covestro mit einem Zuschuss aufgestockt wurde. Der Zuschuss auf den Zeichnungsbetrag belief sich für das Jahr 2022 grundsätzlich auf 30% und wird jährlich neu festgelegt. Der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb war je nach Konzerngesellschaft und Position der Mitarbeitenden auf einen Betrag von bis zu 3.600 € begrenzt. Insgesamt waren 99 % der weltweiten Belegschaft von Covestro zur Teilnahme an "Covestment" berechtigt.

Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des "Covestment"-Programms rund 495.000 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Aktienpreis von 35,57 € durch Mitarbeitende erworben. Die erworbenen Anteile unterliegen je nach Konzerngesellschaft einer Veräußerungssperre von mindestens einem Jahr ab Zeichnung.

22. Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten

Ein wesentliches externes Finanzierungsinstrument ist das im 1. Quartal 2016 aufgelegte Anleihenrahmenprogramm (Debt Issuance Programme) mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. €. Aus den im März 2016 platzierten Euro-Anleihen ist zum Stichtag noch eine festverzinsliche Tranche mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €) im Bestand. Die im Jahr 2020 ausgegebenen festverzinslichen Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € haben eine Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €).

Darüber hinaus hat Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework) veröffentlicht, auf dessen Basis im November 2022 die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75 %, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben wurde. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission soll zur Finanzierung nachhaltiger Projekte genutzt werden.

Zum 31. Dezember 2022 standen insgesamt Kreditlinien in Höhe von 2.890 Mio. € (Vorjahr: 2.817 Mio. €) zur Verfügung. Hiervon entfallen 2,5 Mrd. € auf die im März 2020 abgeschlossene syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Durch die Ausübung der zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr hat sich die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus.

Genutzt wurden von den bestehenden Kreditlinien 350 Mio. € (Vorjahr: 275 Mio. €), während 2.540 Mio. € (Vorjahr: 2.542 Mio. €) ungenutzt blieben.

Als neues Instrument zur Unternehmensfinanzierung platzierte Covestro im Oktober 2022 Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert, wovon ein Volumen von 552 Mio. € Gegenwert im Jahr 2022 vereinnahmt wurde. Die Ausgabe erfolgte dabei sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Insgesamt handelt es sich um zehn Tranchen mit Laufzeiten von drei, fünf oder sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten. Die Emissionserlöse dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und der Ablöse von kurzfristiger durch langfristige Liquidität. Auch die Schuldscheindarlehen sind mit einem ESG-Rating verknüpft.

Als ebenfalls neues Finanzierungsinstrument wurde im August 2022 ein Euro Commercial Paper Programme (ECPP) aufgelegt, um flexibel Wertpapiere in verschiedenen Währungen und mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr begeben zu können. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 befanden sich jedoch keine Commercial Paper, welche als sonstige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden, im Bestand.

Die Finanzverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:

Finanzverbindlichkeiten

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31.12.2021 31.12.2022
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Anleihen 1.492 - 1.988 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 50 922 154
Leasingverbindlichkeiten 761 130 746 135
Verbindlichkeiten aus Derivaten 11 11 32 32
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 1 1 -
Gesamt 2.541 192 3.689 321

Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten

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Fälligkeit 31.12.2021
in Mio. €
2022 192
2023 135
2024 580
2025 293
2026 556
2027 und später 785
Gesamt 2.541
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Fälligkeit 31.12.2022
in Mio. €
2023 321
2024 606
2025 583
2026 576
2027 334
2028 und später 1.269
Gesamt 3.689

Die Finanzverbindlichkeiten des Covestro-Konzerns sind im Wesentlichen unbesichert.

Leasingverbindlichkeiten

In den Folgejahren sind Leasingraten in Höhe von 890 Mio. € (Vorjahr: 893 Mio. €) an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 142 Mio. € (Vorjahr: 132 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:

Leasingverbindlichkeiten

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31.12.2021
Fälligkeit Leasingraten
in Mio. €
Hierin enthaltener Zinsanteil
in Mio. €
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. €
2022 150 20 130
2023 154 19 135
2024 96 15 81
2025 81 13 68
2026 69 10 59
2027 und später 343 55 288
Gesamt 893 132 761
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31.12.2022
Fälligkeit Leasingraten
in Mio. €
Hierin enthaltener Zinsanteil
in Mio. €
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. €
2023 155 20 135
2024 127 21 106
2025 99 16 83
2026 92 14 78
2027 114 10 104
2028 und später 303 63 240
Gesamt 890 144 746

23. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:

Sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2021 31.12.2022
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Gesamt
in Mio. €
davon kurzfristig
in Mio. €
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 59 59 95 95
Rechnungsabgrenzungen 18 18 18 18
Zuwendungen der öffentlichen Hand 20 8 27 11
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden 38 34 42 38
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 13 13 18 18
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 11 11 20 20
Vertragsverbindlichkeiten 37 37 56 56
Rückerstattungsverbindlichkeiten 116 116 111 111
Übrige Verbindlichkeiten 46 28 41 29
Gesamt 358 324 428 396

In den übrigen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) enthalten.

Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Details zu Vertragsverbindlichkeiten

24. Finanzinstrumente

24.1 Finanzinstrumente nach Kategorien

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 (Financial Instruments) dar:

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2022

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Bewertung gemäß IFRS 9
Buchwert
in Mio. €
Fortgeführte Anschaffungskosten
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam
in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte        
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.011 2.011    
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 205      
Geldmarktfonds - - - -
Ausleihungen und Bankeinlagen 128 17 - 111
Sonstige Finanzanlagen 24   24 -
Leasingforderungen 8      
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 45     45
Sonstige Forderungen 1 20 20 -  
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.198 1.198 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten        
Finanzverbindlichkeiten 3.689      
Anleihen 1.988 1.988   -
Leasingverbindlichkeiten 746      
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 922 922   -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 1   -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 32     32
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.016 2.016   -
Sonstige Verbindlichkeiten 2 170      
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 2     2
Rückerstattungsverbindlichkeiten 111 111   -
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 57 57   -
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Bewertung gemäß IFRS 16
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert
in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte    
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   2.011
Sonstige finanzielle Vermögenswerte    
Geldmarktfonds   -
Ausleihungen und Bankeinlagen   128
Sonstige Finanzanlagen   24
Leasingforderungen 8 17
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung   45
Sonstige Forderungen 1   20
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   1.198
Finanzielle Verbindlichkeiten    
Finanzverbindlichkeiten    
Anleihen   1.852
Leasingverbindlichkeiten 746  
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   946
Sonstige Finanzverbindlichkeiten   1
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung   32
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   2.016
Sonstige Verbindlichkeiten 2    
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung   2
Rückerstattungsverbindlichkeiten   111
Übrige sonstige Verbindlichkeiten   57

1 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 541 Mio. €.
2 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 258 Mio. €.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2021

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Bewertung gemäß IFRS 9
Buchwert
in Mio. €
Fortgeführte Anschaffungskosten
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam
in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte        
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.343 2.343    
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 542      
Geldmarktfonds 65 - - 65
Ausleihungen und Bankeinlagen 402 393 - 9
Sonstige Finanzanlagen 27   27 -
Leasingforderungen 8      
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 40     40
Sonstige Forderungen 1 30 22 - 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 649 649 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten        
Finanzverbindlichkeiten 2.541      
Anleihen 1.492 1.492   -
Leasingverbindlichkeiten 761      
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 275   -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 2   -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 11     11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.214 2.214   -
Sonstige Verbindlichkeiten 2 172      
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 3     3
Rückerstattungsverbindlichkeiten 116 116   -
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 53 53   -
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Bewertung gemäß IFRS 16
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert
in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte    
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   2.343
Sonstige finanzielle Vermögenswerte    
Geldmarktfonds   65
Ausleihungen und Bankeinlagen   402
Sonstige Finanzanlagen   27
Leasingforderungen 8 19
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung   40
Sonstige Forderungen 1   30
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   649
Finanzielle Verbindlichkeiten    
Finanzverbindlichkeiten    
Anleihen   1.568
Leasingverbindlichkeiten 761  
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   280
Sonstige Finanzverbindlichkeiten   2
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung   11
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   2.214
Sonstige Verbindlichkeiten 2    
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung   3
Rückerstattungsverbindlichkeiten   116
Übrige sonstige Verbindlichkeiten   53

1 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 480 Mio. €.
2 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 186 Mio. €.

Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:

In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.

Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.

Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

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Beizulegender Zeitwert 31.12.2021
in Mio. €
Stufe 1
in Mio. €
Stufe 2
in Mio. €
Stufe 3
in Mio. €
Beizulegender Zeitwert 31.12.2022
in Mio. €
Stufe 1
in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet            
Geldmarktfonds 65 - 65 - - -
Ausleihungen und Bankeinlagen 9 - - 9 111 -
Sonstige Finanzanlagen 27 4 - 23 24 2
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 40 - 34 6 45 -
Sonstige Forderungen 8 - - 8 - -
Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet            
Leasingforderungen 19 - - 19 17 -
Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet            
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 14 - 11 3 34 -
Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet            
Anleihen 1.568 1.568 - - 1.852 1.852
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 280 - 280 - 946 -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 - 2 - 1 -
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Stufe 2
in Mio. €
Stufe 3
in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet    
Geldmarktfonds - -
Ausleihungen und Bankeinlagen 101 10
Sonstige Finanzanlagen - 22
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 42 3
Sonstige Forderungen - -
Finanzielle Vermögenswerte, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet    
Leasingforderungen - 17
Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet    
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 32 2
Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet    
Anleihen - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 946 -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 -

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Der beizulegende Zeitwert der durch die Covestro AG emittierten Anleihen wird auf Basis notierter, unangepasster Preise auf einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Auch für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der jeweils relevanten Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Sowohl das Kreditrisiko der Vertragspartner als auch das eigene Kreditrisiko werden durch die Ermittlung von Credit-Value-Adjustments und Debt-Value-Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Sofern beizulegende Zeitwerte (teilweise) auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren geschätzt werden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.

Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes arbeitet Covestro mit Start-up-Unternehmen zusammen und agiert als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt, die auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen geschätzt werden. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Venture-Capital-Unternehmens. Die wesentlichen Inputfaktoren beruhen auf nichtbeobachtbaren Marktdaten (Stufe 3). Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Schuldinstrumente würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.

Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Sofern für sonstige Finanzanlagen keine notierten, unangepassten Preise auf einem aktiven Markt für identische oder ähnliche Instrumente vorliegen und auch keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren, geeignet ist, wird der beizulegende Zeitwert mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Für bestimmte Finanzanlagen erfolgte die Bewertung auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie "Marktmultiplikatoren". Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Eigenkapitalinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.

Ferner werden die beizulegenden Zeitwerte von eingebetteten Derivaten auf Basis von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich regelmäßig um Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen oder regionalen sowie branchenbezogenen Preisindizes. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nichtbeobachtbaren Inputfaktoren - u. a. auf aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes - basiert. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsströme durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen höher (niedriger) wären.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente:

Entwicklung der Stufe 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo)

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Nettobuchwerte 01.01. 22 43
Erfolgswirksam erfasste Gewinne (+) /​ Verluste (-) 2 - 9
davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte /​ Verbindlichkeiten 2 - 1
Erfolgsneutral erfasste Gewinne (+) /​ Verluste (-) 14 - 1
Zugänge von Vermögenswerten (+) /​ Verbindlichkeiten (-) 5 -
Nettobuchwerte 31.12. 43 33

Die Gewinne und Verluste aus den in Stufe 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:

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Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen,

Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus der bedingten Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen sowie aus Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis sowie

Erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten.

Von den insgesamt 24 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfielen 18 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) auf die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen, und 3 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Im Jahr 2022 erhielt der Covestro-Konzern 2 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 2 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH entfielen.

Eine geringe Anzahl Lieferanten von Covestro nimmt im Rahmen der Verbesserung der Lieferantenbeziehungen an Programmen zur Vorfinanzierung teil, bei denen jeweils ein externer Finanzintermediär die der kurzfristigen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen zugrunde liegende Rechnung vor Fälligkeit an den Lieferanten auszahlt. Solche Konstellationen könnten insbesondere zu einer Änderung des Ausweises der ursprünglichen Verbindlichkeit im Konzernabschluss führen, wenn sich die dem Finanzierungsprogramm unterliegende Verbindlichkeit nach Art, Funktion und Risiko von anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterscheidet. Bei den vorliegenden Programmen führen indes die Rahmenbedingungen nicht zu Änderungen des Ausweises im Konzernabschluss. Daher werden die entsprechenden Beträge weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zum Abschlussstichtag betrifft nur ein geringfügiger Anteil der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen solche Finanzierungsprogramme.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte 15 84
davon Zinsergebnis 3 6
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 2 2
davon Zinsergebnis - -
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 33 - 78
davon Zinsergebnis 12 - 6
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten - 87 - 97
davon Zinsergebnis - 53 - 62

24.2 Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten Kapitalmanagement

Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt zentral durch die Covestro AG.

Die Ratingagentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit mit einem Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick. Covestro bedient sich der von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen im Kapitalmanagement. Ziel des Kapitalmanagements ist eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlusts für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar.

Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultiert nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertminderungsbetrag auf 9 Mio. € (Vorjahr: Nettowertaufholungsbetrag 6 Mio. €).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

Das Ausfallrisiko, dem der Covestro-Konzern aus seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten ausgesetzt ist, hängt maßgeblich von der Bonität des Kunden ab. Zur Steuerung dieses Risikos hat das Credit-Management des Covestro-Konzerns einen Prozess implementiert, bei dem jeder Kunde auf Basis von internen und externen Daten hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Im Rahmen dieser Beurteilung werden sowohl quantitative als auch qualitative Daten ausgewertet. Es fließen u. a. Finanzdaten, Ratings, das Zahlungsverhalten sowie Daten über das Umfeld des Kunden in die Beurteilung ein. Auf Grundlage der finalen Bewertung erfolgt eine Einordnung des Kunden in eine von fünf Risikokategorien A bis E, wobei die Risikokategorie A die höchste und die Risikokategorie E die niedrigste Kreditwürdigkeit darstellt.

Für jede Risikokategorie wird auf Basis von aussagekräftigen Daten eine erwartete Ausfallquote ermittelt. So werden u. a. Ausfallwahrscheinlichkeiten von Ratingagenturen und Kreditversicherungsunternehmen, die historisch erfassten Wertberichtigungen des Covestro-Konzerns sowie Erfahrungswerte des Credit Managements bei der Ermittlung der Ausfallquoten berücksichtigt. Zudem fließen zukunftsgerichtete Informationen wie bspw. das Länderrating in die Ermittlung der Ausfallquote ein. Zur Validierung der Vorgehensweise wird jährlich ein Vergleich zwischen erwartetem und eingetretenem Verlust (Backtesting) durchgeführt.

Durch den russischen Krieg gegen die Ukraine und die sich daraus ergebende grundlegende Veränderung der geopolitischen Lage kam es im Geschäftsjahr 2022 insbesondere in Europa zu einem massiven Anstieg der Preise für Energien und bestimmte Rohstoffe sowie zu einer höheren Inflation und einem schwächeren Wirtschaftswachstum. Um das aufgrund dieser Entwicklung gestiegene Ausfallrisiko bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte entsprechend abzubilden, wurde die anhand der oben beschriebenen Vorgehensweise ermittelte Kreditwürdigkeit der Kunden in den entsprechenden Regionen mit einem zusätzlichen Risikoabschlag versehen. In der Konsequenz kann dies dazu führen, dass ein betroffener Kunde in eine schlechtere Risikokategorie eingestuft wird und die zugehörigen Forderungen folglich mit einer höheren Wertberichtigung versehen werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:

Wertberichtigungen nach Risikokategorien zum 31. Dezember

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Cluster
2022 A B C D E Gesamt
Ausfallquote (in %) 0,01 0,03 0,12 0,70 6,00  
Bruttobuchwert (in Mio. €) 291 755 737 249 49 2.081
Erwarteter Verlust (in Mio. €) - - -1 -2 -3 -6
2021 A B C D E Gesamt
Ausfallquote (in %) 0,01 0,03 0,12 0,70 6,00  
Bruttobuchwert (in Mio. €) 665 724 823 167 30 2.409
Erwarteter Verlust (in Mio. €) - - -2 -1 -2 -5

Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 30 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 31 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität der Kunden sind z. B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Ausfall oder Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Credit Managements.

Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:

Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Wertberichtigungen zum 01.01. -35 - 29
Nettoneubewertung Wertberichtigungen 6 -9
Ausbuchungen 1 2
Währungsänderungen - 1 -
Wertberichtigungen zum 31.12. -29 - 36

Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Credit Management überschritten.

Forderungen in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) sind, im Wesentlichen durch Akkreditive, besichert.

Schuldinstrumente

Der Covestro-Konzern verfolgt grundsätzlich einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment-Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro zudem als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Das allgemeine Modell zur Berechnung und Erfassung von Wertminderungen nach IFRS 9 gilt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente, Kreditzusagen und Finanzgarantien. Covestro wendet den allgemeinen dreistufigen Ansatz für die Bewertung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste folgendermaßen an:

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Stufe 1: Die Risikovorsorge wird als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust berechnet, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit von historischen Daten abgeleitet wird, die von anerkannten Ratingagenturen veröffentlicht werden. Der Covestro-Konzern geht davon aus, dass Investment-Grade-Ratings niedrige Kreditrisiken implizieren.

Stufe 2: Die Risikovorsorge wird in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste der Schuldinstrumente bemessen, wenn seit ihrer erstmaligen Erfassung ein signifikanter Anstieg der Kreditrisiken stattgefunden hat. Änderungen der Kreditrisiken werden anhand des tatsächlichen Zahlungsverhaltens und externer Informationen bewertet. Neben externen Ratings verwendet Covestro, wann immer verfügbar, Credit-Default-Swap-Preise und weitere zukunftsgerichtete Informationen, wie z. B. Ratingausblicke.

Stufe 3: Eine Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt bei Covestro, wenn eine beeinträchtigte Bonität in Bezug auf ein Schuldinstrument festgestellt wird. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Kontrahent einen Insolvenzstatus erlangt hat, angemessene Informationen vorliegen, dass der Kontrahent ein Insolvenzverfahren beantragt hat, oder Schuldinstrumente mehr als 90 Tage überfällig sind.

Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine Umklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente.

Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2022 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich.

Währungsrisiko

Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die Fremdwährungsposition aus geplanten Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes gesteuert. Die geplante Fremdwährungsposition ist wie im Vorjahr nicht gesichert worden. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.

Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:

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Dem nichtgesicherten Anteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung,

Nichtgesicherten Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung sowie

Währungsrisiken aus eingebetteten Derivaten.

Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10%, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2022 insgesamt 6,2 Mio. € betragen (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:

Sensitivität nach Währungen

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Währung 2021
in Mio. €
USD 2,8
CNY 1,4
AUD 0,6
Übrige 1,1
Gesamt 5,9
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Währung 2022
in Mio. €
CNY 3,0
USD 2,1
CZK 0,3
Übrige 0,8
Gesamt 6,2

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash-Pooling-Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Insbesondere die syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.

Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern durch seine Finanzinstrumente ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten und Darlehenszusagen. Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten:

Fälligkeitsanalyse für originäre finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente

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Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
31.12.2022
in Mio. €
2023
in Mio. €
2024
in Mio. €
2025
in Mio. €
2026
in Mio. €
2027
in Mio. €
Finanzverbindlichkeiten            
Anleihen 1.988 44 544 35 535 31
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 922 179 27 526 11 242
Leasingverbindlichkeiten 746 155 127 99 92 114
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.016 2.016 - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten            
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 20 20 - - - -
Rückerstattungsverbindlichkeiten 111 111 - - - -
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 37 24 2 - - -
Verbindlichkeiten aus Derivaten            
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 34 34 - - - -
Forderungen aus Derivaten            
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 45 45 - - - -
Darlehenszusagen - 117 - - - -
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Vertragliche Zahlungsströme
nach 2027
in Mio. €
Finanzverbindlichkeiten  
Anleihen 1.044
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 41
Leasingverbindlichkeiten 303
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -
Sonstige Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung -
Rückerstattungsverbindlichkeiten -
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 11
Verbindlichkeiten aus Derivaten  
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung -
Forderungen aus Derivaten  
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung -
Darlehenszusagen -
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Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
31.12.2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2023
in Mio. €
2024
in Mio. €
2025
in Mio. €
2026
in Mio. €
Finanzverbindlichkeiten            
Anleihen 1.492 20 20 520 11 511
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 51 1 1 226 -
Leasingverbindlichkeiten 761 150 154 96 81 69
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 1 - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.214 2.214 - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten            
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 11 11 - - - -
Rückerstattungsverbindlichkeiten 116 116 - - - -
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 42 26 4 - - -
Verbindlichkeiten aus Derivaten            
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 14 13 1 - - -
Forderungen aus Derivaten            
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 40 37 3 - - -
Darlehenszusagen - 219 - - - -
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Vertragliche Zahlungsströme
nach 2026
in Mio. €
Finanzverbindlichkeiten  
Anleihen 528
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -
Leasingverbindlichkeiten 343
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -
Sonstige Verbindlichkeiten  
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung -
Rückerstattungsverbindlichkeiten -
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 12
Verbindlichkeiten aus Derivaten  
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung -
Forderungen aus Derivaten  
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung -
Darlehenszusagen -

Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestand die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, unter bestimmten Voraussetzungen Gründungsstockdarlehen zu gewähren, was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann. Im Dezember 2022 wurden durch die Pensionskassen Darlehen in Höhe von 102 Mio. € abgerufen, sodass sich die entsprechende Verpflichtung zum 31. Dezember 2022 auf 117 Mio. € (Vorjahr: 219 Mio. €) reduzierte. Der Sachverhalt wird in der vorstehenden Tabelle unter Darlehenszusagen ausgewiesen.

Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen"

Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.

Zinsrisiko

Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.

Zum Jahresende 2022 wurde eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt. Dabei wurden die für diese Forderungen und Verbindlichkeiten relevanten Zinssätze in allen wesentlichen Währungen berücksichtigt. Die Analyse ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt würde (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 16,3 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) führen.

Rohstoffpreisrisiko

Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte keine Sicherung des Rohstoffpreisrisikos über derivative Finanzinstrumente.

Derivate

Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte betrug zum Bilanzstichtag 2.914 Mio. € (Vorjahr: 2.822 Mio. €). Andere Marktrisiken wurden zum Bilanzstichtag nicht abgesichert.

Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:

Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember

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Bruttobeträge der erfassten finanziellen Vermögenswerte /​ Verbindlichkeiten
in Mio. €
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte /​ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden
in Mio. €
Saldierungsfähige Beträge in der Bilanz, für die Verrechnungsvereinbarungen bestehen
in Mio. €
Nettobeträge nach möglicher Saldierung
in Mio. €
2022        
Forderungen aus Derivaten 42 42 2 40
Verbindlichkeiten aus Derivaten 32 32 2 30
2021        
Forderungen aus Derivaten 34 34 4 30
Verbindlichkeiten aus Derivaten 11 11 4 7

25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

In der nachfolgenden Tabelle sind Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige

Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dargestellt:

Haftungsverhältnisse /​ Eventualverbindlichkeiten

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Gewährleistungsverträge 4 4
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 5 8
Gesamt 9 12

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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31.12.2021
in Mio. €
31.12.2022
in Mio. €
Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben 335 304
Darlehenszusagen an die Pensionskassen 219 117
Gesamt 554 421

Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen, insbesondere der Bayer AG, Leverkusen, gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und /​oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Nach erfolgter Ziehung der Gründungsstockdarlehen haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtsjahr um 102 Mio. € auf 117 Mio. € zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 219 Mio. €) vermindert.

Siehe Anhangangabe 28.1 "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen"

Im Geschäftsjahr 2022 hat Covestro Zuwendungen der öffentlichen Hand auf Basis der am 1. September vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Richtline "Beihilfen für indirekte CO 2-Kosten" erhalten, die unter dem Vorbehalt der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gem. Abschnitt 4.2.1a dieser Richtlinie stehen. Die Erfüllung dieser Auflagen muss bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen und Covestro erwartet, diese Auflagen erfüllen zu können.

26. Rechtliche Risiken

Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle. Die Ergebnisse gegenwärtig anhängiger bzw. künftiger Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können.

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, sind indes nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen

Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid gewährleistet werden. Die Inbetriebnahme der Ende des Jahres 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Oberverwaltungsgericht). Das Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und die Trassenwahl für die Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Daraufhin setzte sich das Oberverwaltungsgericht wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinander und wies mit Urteil vom 31. August 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich ab. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen erhoben die Kläger im Februar 2021 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig, deren Fortsetzung nun unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Urteils des Oberverwaltungsgerichts möglich ist.

Zivilrechtliche Diisocyanat-Sammelklagen (in den USA)

Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) - nebst zahlreichen weiteren Beklagten - die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer Diphenylmethan-Diisocyanat(MDI)- und Toluylen-Diisocyanat(TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierende Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaats und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weitere Beklagte ein. Dieses Klageverfahren wurde von den Parteien ohne Anerkennung eines Präjudizes im November 2020 für die Dauer von zwei Jahren ruhend gestellt. Infolge des Zeitablaufs ist die seinerzeit vereinbarte Verjährungsunterbrechung in Bezug auf vermeintliche Ansprüche des Bundesstaats und seiner Bürger im November 2022 wieder entfallen. Covestro sieht - auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI - derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen. Derzeit befindet sich das Verfahren noch immer in der sogenannten "Discovery-Phase" (Beweiserhebungsphase).

Sonstige Erläuterungen

27. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

27.1 Cashflows aus operativer Tätigkeit

Der Zufluss von Zahlungsmitteln aus operativer Tätigkeit in Höhe von 970 Mio. € (Vorjahr: 2.193 Mio. €) zeigt den betrieblichen Einnahmenüberschuss und berücksichtigt darüber hinaus die Veränderungen der übrigen operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge.

Die im Vergleich zum Vorjahr um 1.223 Mio. € (- 55,8 %) geringeren Cashflows aus operativer Tätigkeit resultierten im Wesentlichen aus einem Rückgang des EBITDA um 1.468 Mio. €, dem um 214 Mio. € geringere Mittelabflüsse aus dem Working Capital und um 8 Mio. € geringere Ertragsteuerzahlungen gegenüberstanden.

27.2 Cashflows aus investiver Tätigkeit

Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 477 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 1.995 Mio. €).

Im Wesentlichen handelte es sich um Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 832 Mio. € (Vorjahr: 764 Mio. €) sowie Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 124 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €). Demgegenüber standen Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 374 Mio. € (Vorjahr: 188 Mio. €). Das Vorjahr war insbesondere geprägt durch Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel für die Übernahme des Geschäftsbereichs RFM in Höhe von 1.469 Mio. €.

27.3 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit

Der Zufluss von Zahlungsmitteln aus Finanzierungstätigkeit betrug 64 Mio. € im Jahr 2022 (Vorjahr: Abfluss in Höhe von 965 Mio. €). Die Nettokreditaufnahme belief sich auf 995 Mio. € (Vorjahr: Nettokredittilgung in Höhe von 624 Mio. €). Kurzfristige Kreditaufnahmen und Schuldentilgungen wurden saldiert.

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Covestro AG sind im Jahr 2022 für den Erwerb eigener Aktien 150 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) abgeflossen. Die Ausgabe eigener Aktien an Mitarbeitende im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" führte hingegen zu einem Mittelzufluss von 8 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).

Im April 2022 wurde eine Dividende an die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG in Höhe von 651 Mio. € (Vorjahr: 251 Mio. €) ausgezahlt.

Die in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen gezahlten Zinsen in Höhe von 131 Mio. € (Vorjahr: 81 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf Devisentermingeschäfte zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €), Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) und auf Anleihen in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €).

Überleitungsrechnung der Finanzverschuldung im Geschäftsjahr 2022

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Zahlungsunwirksame Veränderungen
Buchwert 31.12.2021
in Mio. €
Zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. €
Wechselkursänderungen
in Mio. €
Bewertungsänderungen
in Mio. €
Anleihen 1.492 494 - 2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 275 652 - 5 -
Leasingverbindlichkeiten 761 - 160 14 -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 9 - -
Finanzverschuldung 1 2.530 995 9 2
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Zahlungsunwirksame Veränderungen
Erwerb (IFRS 3)
in Mio. €
Leasingverträge
in Mio. €
Anleihen -  
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -  
Leasingverbindlichkeiten - 131
Sonstige Finanzverbindlichkeiten -  
Finanzverschuldung 1 - 131
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Zahlungsunwirksame Veränderungen
Sonstige Veränderungen
in Mio. €
Buchwert 31.12.2022
in Mio. €
Anleihen - 1.988
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 922
Leasingverbindlichkeiten - 746
Sonstige Finanzverbindlichkeiten - 10 1
Finanzverschuldung 1 - 10 3.657

1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte, die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt werden.

Überleitungsrechnung der Finanzverschuldung im Geschäftsjahr 2021

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Zahlungsunwirksame Veränderungen
Buchwert 31.12.2020
in Mio. €
Zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. €
Wechselkursänderungen
in Mio. €
Bewertungsänderungen
in Mio. €
Anleihen 1.990 -500 - 2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 227 19 - -
Leasingverbindlichkeiten 672 -143 31 -
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 - - -
Finanzverschuldung 1 2.890 -624 31 2
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Zahlungsunwirksame Veränderungen
Erwerb (IFRS 3)
in Mio. €
Leasingverträge
in Mio. €
Anleihen -  
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29  
Leasingverbindlichkeiten 4 197
Sonstige Finanzverbindlichkeiten -  
Finanzverschuldung 1 33 197
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Zahlungsunwirksame Veränderungen
Sonstige Veränderungen
in Mio. €
Buchwert 31.12.2021
in Mio. €
Anleihen - 1.492
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 275
Leasingverbindlichkeiten - 761
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 1 2
Finanzverschuldung 1 1 2.530

1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte, die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt werden.

28. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

28.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

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31.12.2021 31.12.2022
Forderungen
in Mio. €
Verbindlichkeiten
in Mio. €
Forderungen
in Mio. €
Verbindlichkeiten
in Mio. €
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen /​ assoziierte Unternehmen - 6 1 4
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung 19 - - 9
Versorgungspläne - - 101 -

Die Forderungen gegen Versorgungspläne in Höhe von 101 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Nach erfolgter Ziehung der Gründungsstockdarlehen im Dezember 2022 haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtsjahr um 102 Mio. € auf 117 Mio. € zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 219 Mio. €) vermindert. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtung berücksichtigt.

Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen"

Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

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2021 2022
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
in Mio. €
Empfangene Lieferungen und Leistungen
in Mio. €
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
in Mio. €
Empfangene Lieferungen und Leistungen
in Mio. €
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen /​ assoziierte Unternehmen 48 67 45 65
Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung 31 835 18 801

Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen gemäß Equity-Bewertung resultierten im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.

Siehe Anhangangabe 15 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen"

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.

Die empfangenen Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen umfassten Beratungsleistungen in Bezug auf Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen, die zu marktüblichen Konditionen in Anspruch genommen wurden. Im Berichtsjahr 2022 wurden Leistungen in Höhe von 147 Tsd. € (Vorjahr: 175 Tsd. €) bezogen. Es bestanden keine Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 (Vorjahr: 23 Tsd. €).

28.2 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.

Vergütung der Organmitglieder

Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf 8.447 Tsd. € (Vorjahr: 17.023 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 2.454 Tsd. € (Vorjahr: 1.732 Tsd. €).

Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:

Vergütung der Organmitglieder (nach IFRS)

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2021
in Tsd. €
2022
in Tsd. €
Summe der kurzfristigen Vergütung 12.661 5.826
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) 2.188 860
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen 2.174 1.761
Gesamtvergütung (nach IFRS) 17.023 8.447

Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 7.115 Tsd. € (Vorjahr: 15.102 Tsd. €).

Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl von Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2022 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung ("Prisma") des Vorstands beträgt 3.743 Tsd. € (Vorjahr: 4.176 Tsd. €).

Für die im Geschäftsjahr 2022 aktiven Vorstandsmitglieder gab es keine Rückstellungen für die kurzfristige variable Barvergütung, für die langfristige variable Barvergütung wurden 5.626 Tsd. € (Vorjahr kurz- und langfristige variable Barvergütung: 12.808 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 9.180 Tsd. € (Vorjahr: 12.594 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden keine Rückstellungen für die langfristige aktienbasierte Barvergütung gebildet (Vorjahr: 202 Tsd. €). Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 5.447 Tsd. € (Vorjahr: 7.696 Tsd. €).

Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten 1.253 Tsd. € (Vorjahr: 667 Tsd. €).

Gegenüber aktiven Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.984 Tsd. € (Vorjahr: 3.698 Tsd. €). Für aus dem Aufsichtsrat und aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmervertretende bestanden entsprechende Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.623 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €).

Im Geschäftsjahr 2022 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

Für weitere Informationen siehe Vergütungsbericht

29. Honorare des Abschlussprüfers

Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (KPMG AG), der gesetzlich gewählte Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns. Vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Konzernabschlussprüfung ist seit dem 21. April 2022 Frau Dr. Kathryn Ackermann. Für die Durchführung der Konzernabschlussprüfung 2022 verantwortlich sind Frau Dr. Kathryn Ackermann und Herr Marc Ufer. Frau Dr. Kathryn Ackermann unterzeichnete den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022.

Für die erbrachten Dienstleistungen der KPMG AG wurden folgende Honorare als Aufwand im Geschäftsjahr erfasst:

Honorare des Abschlussprüfers

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2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Abschlussprüfungsleistungen 3,8 3,3
Andere Bestätigungsleistungen 0,2 0,3
Steuerberatungsleistungen 0,2 -
Sonstige Leistungen 0,2 0,3
Gesamt 4,4 3,9

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2022 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung, die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2022 sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen, inkl. Prüfungen im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes und ähnlicher Normen.

Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2022 beinhalten insbesondere die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen. Die sonstigen Leistungen enthalten im Wesentlichen Honorare für IT-Sicherheitsprüfungen sowie weitere Beratungsleistungen.

30. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Seit dem 1. Januar 2023 sind keine Vorgänge eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben.

 

Leverkusen, 24. Februar 2023

Covestro AG

Der Vorstand

WEITERE INFORMATIONEN

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Covestro AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind.

 

Leverkusen, 24. Februar 2023

Covestro AG

Der Vorstand

Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender

Sucheta Govil

Dr. Klaus Schäfer

Dr. Thomas Toepfer

Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Covestro AG, Leverkusen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, der Bilanz des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2022, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden kurz "zusammengefasster Lagebericht") einschließlich der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b Abs. 1, 315c HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - Immanentes Risiko aufgrund von Unsicherheiten bezüglich der Rechtskonformität der Auslegung der EU-Taxonomieverordnung

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "EU-Taxonomie" der in Abschnitt "Erläuterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB. Dort wird beschrieben, dass die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte Formulierungen und Begriffe enthalten, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, wie sie die erforderlichen Auslegungen der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte vorgenommen haben. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 3. "Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte" sowie zur Höhe der vorgenommenen Wertminderungen finden sich im Konzernanhang Ziffer 13 und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2022 EUR 729 Mio und stellen somit 5,0 % der Bilanzsumme dar.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (strategischen Geschäftsbereiche) bzw. auf Ebene der Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftseinheiten) überprüft. Ergeben sich unterjährig Hinweise auf eine mögliche Wertminderung (Impairment-Trigger), wird zudem unterjährig ein anlassbezogener Goodwill-Impairment-Test durchgeführt.

Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert des jeweiligen strategischen Geschäftsbereiches oder der jeweiligen Geschäftseinheit mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung wird im 4. Quartal 2022 durchgeführt.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Zum 30. Juni 2022 unterschritt die Marktkapitalisierung der Covestro AG den Buchwert des KonzernEigenkapitals. Aufgrund dessen und aufgrund eines deutlichen Anstiegs des risikolosen Zinssatzes wurden die Annahmen der bestehenden Werthaltigkeitsprüfung für zahlungsmittelgenerierende Einheiten aus dem Geschäftsjahr 2021 einer Überprüfung unterzogen. In Bezug auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit Standard Polyether-Polyole (SPET) im Segment Performance Materials hat die Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung ergeben, dass ein Wertminderungsbedarf von EUR 18 Mio bestand. Die Wertminderung entfiel mit EUR 16 Mio auf die Geschäfts- und Firmenwerte, die somit vollständig wertgemindert wurden, sowie mit EUR 2 Mio auf übrige langfristige Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Durch das sich verschlechternde ökonomische Umfeld, die rückläufige gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die erheblichen Kostensteigerungen im Rohstoff- und Energiebereich ist der Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelflüsse im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2022 gestiegen. Zudem ist der Anstieg der Kapitalkosten ein weiterer Anlass für die Wertminderungsprüfung. Als Ergebnis der jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsprüfung hat die Covestro AG Wertminderungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 17 Mio für die Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten Tailored Urethanes (TUR) erfasst, die somit vollständig wertgemindert wurden.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die bestehenden Wertminderungen nicht in angemessener Höhe erfasst oder weitere bestehende Wertminderungen für andere strategische Geschäftsbereiche oder Geschäftseinheiten nicht erkannt wurden. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte verschafft.

Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten sowohl für die jährliche als auch die anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen und die für den Wertminderungstest verwendeten Zahlungsmittelflüsse auf die vom Vorstand erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung übergeleitet. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung sowie der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalysen). Der risikoorientierte Schwerpunkt unserer unterjährigen Analysen lag dabei auf der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Standard Polyether-Polyole" (SPET) innerhalb des Segments Performance Materials. Im Rahmen des jährlichen Goodwill-Impairment-Tests wurden sämtliche goodwilltragenden strategischen Geschäftsbereiche oder Geschäftseinheiten von uns untersucht.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der jährlichen als auch der anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegenden Berechnungsmethoden sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Werthaltigkeit der Sachanlagen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" zu "Sachanlagen" sowie zu "Werthaltigkeitsprüfungen". Darüber hinaus verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 14 "Sachanlagen" sowie die Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Sachanlagen betragen zum 31. Dezember 2022 EUR 5.801 Mio und stellen mit 39,8 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.

Ergeben sich am Ende einer Berichtsperiode Hinweise für eine mögliche Wertminderung von Sachanlagen (Impairment-Trigger), wird ein anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt. Für den Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt regelmäßig auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (strategischen Geschäftsbereichen) anhand des Discounted Cashflow-Verfahrens. Ein identifizierter Abwertungsbedarf ist auf die einzelnen Vermögenswerte zu verteilen. Dabei darf der Buchwert eines einzelnen Vermögenswertes jedoch nicht unter seinen beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung herabgesetzt werden (Wertuntergrenze).Die Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Durch das sich verschlechternde ökonomische Umfeld, die rückläufige gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die erheblichen Kostensteigerungen im Rohstoff- und Energiebereich und durch den Anstieg der Kapitalkosten wurde die Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten anlassbezogen überprüft.

Dabei basierte die Werthaltigkeitsprüfung für sämtliche zahlungsmittelgenerierende Einheiten auf einer aktualisierten Planung der erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, die die negativen Auswirkungen der oben genannten Entwicklungen auf die zukünftigen Geschäfts- und Ergebnisaussichten berücksichtigt. Als Ergebnis der durchgeführten anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfung hat die Covestro AG einen Wertminderungsbedarf in Höhe von EUR 355 Mio für die Sachanlagen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfasst.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die bestehende Wertminderung nicht in angemessener Höhe erfasst oder eine darüber hinausgehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sachanlagen verschafft.

Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung unter anderem im Hinblick auf die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die hieraus abgeleiteten prognostizierten Zahlungsmittelflüsse sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen und die für den Wertminderungstest verwendeten Zahlungsmittelzuflüsse auf die vom Vorstand erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung übergeleitet. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalysen).

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Wertminderung der Sachanlagen sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen zugrunde liegenden Berechnungsmethoden sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt vertretbar. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

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die Erklärung zur Unternehmensführung, die im gleichnamigen Kapitel des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist,

die im Kapital "Nachhaltigkeit der Lieferkette" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung, und

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Im Rahmen eines gesonderten Auftrags haben wir eine betriebswirtschaftliche Prüfung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 27. Februar 2023 hin.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "covestroag-2022-12-31-de.zip" (SHA256-Hashwert: 2203d686bb8ab7a5b646a63077697d7a1279c092854b5cffd07890987e6d95a7) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. April 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2022 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Covestro AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle.

Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dr. Kathryn Ackermann.

 

Düsseldorf, den 28. Februar 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer

gez. Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen

An den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen

Wir haben die als "ergänzende Inhalte" gekennzeichneten Abschnitte im "Covestro Geschäftsbericht 2022" der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 (im Folgenden die "ergänzende Inhalte") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung der ergänzenden Inhalte für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Als Berichtskriterien wendet Covestro AG die "in Anlehnung an" Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI) in Verbindung mit dem Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) des World Resources Institute (WRI) und des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) (im Folgenden: "Berichtskriterien") an.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung der ergänzenden Inhalte zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der ergänzenden Inhalte) oder Irrtümern ist.

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die ergänzenden Inhalte abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other Than Audits Or Reviews Of Historical Financial Information" sowie dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: "Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements", herausgegeben vom IAASB, als Limited Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ergänzenden Inhalte der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

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Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen der Covestro AG zu erlangen

Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Covestro AG in der Berichtsperiode

Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Prüfungsumfang, einschließlich der Konsolidierung der Daten

Befragungen von Mitarbeitern auf Gruppenebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due-Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind

Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente

Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Gruppenebene von allen Standorten gemeldet wurden

Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an neun Produktionsstandorten

Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die als "ergänzende Inhalte" gekennzeichneten Abschnitte im "Covestro Geschäftsbericht 2022" der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den in den Global Reporting Initiative (GRI) Universal Standards 2021 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung genannten Grundsätzen und Angaben ("in Anlehnung an"-Option) aufgestellt worden ist.

Verwendungsbeschränkung/​AAB-Klausel

Dieser Prüfungsvermerk ist an den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen, gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Vorstand der Covestro AG, Leverkusen, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https:/​/​www.kpmg.de/​bescheinigungen/​lib/​aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

 

Köln, den 27. Februar 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Krause

ppa. Dietrich

Glossar

A

AktG /​ Aktiengesetz

Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften

ADR /​ American Depositary Receipt

Ein von den US-amerikanischen Banken herausgegebener Hinterlegungsschein, der das Eigentum an einer bestimmten Anzahl an hinterlegten Aktien eines ausländischen Unternehmens verbrieft und stellvertretend für die Originalaktien an den US-amerikanischen Börsen gehandelt wird

APAC

Region, die alle Staaten in der Region Asien und Pazifik umfasst

C

Capital Employed

Stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen

COVeC-Ansatz

Covestro-Venture-Capital-Ansatz, bei dem Covestro in junge Unternehmen mit innovativen Produkten, Lösungen oder Geschäftsmodellen investiert. Überall dort, wo wir diesen jungen Unternehmen einen Mehrwert bieten können, möchte Covestro aktiv unterstützen.

Covestment

Aktienbeteiligungsprogramm, mit dem 99 % der weltweiten Belegschaft Covestro-Aktien zu vergünstigten Konditionen erwerben können

CO 2-Senke

Eine "Senke" ist ein Vorgang, eine Tätigkeit oder ein Mechanismus, durch die ein Treibhausgas, ein Aerosol oder eine Vorläufersubstanz eines Treibhausgases aus der Atmosphäre entfernt wird. Im Falle von CO 2 geschieht dies z. B. in Wäldern, Böden, in den Ozeanen oder im Untergrund (z. B. in ehemaligen Gasgruben). Maßnahmen zum Ausbau von Senken, wie bspw. die Wiederaufforstung, können somit zum Klimaschutz beitragen.

D

DCGK /​ Deutscher Corporate Governance Kodex

Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält

DRS /​ Deutscher Rechnungslegungs Standard

Verlautbarungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V., welche die Anforderungen des HGB in Bezug auf die Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung konkretisieren

Due Diligence

Angaben zu den Verfahren zur Erkennung, Verhinderung und Abschwächung von bestehenden oder möglichen negativen Auswirkungen in Bezug auf nichtfinanzielle Aspekte

E

EBIT /​ Earnings before Interest and Taxes

Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuer

EBITDA /​ Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

EcoVadis

Ratingagentur, welche die unternehmerische Praxis von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung untersucht

EMLA

Region, die alle Staaten in Europa, dem Nahen Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko) und Afrika umfasst

Ergebnis je Aktie

Konzernergebnis dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien der Berichtsperiode

EURO STOXX 50

Europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet

F

FOCF /​ Free Operating

Cash Flow

Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle

Vermögenswerte

G

GHG Protocol /​ Greenhouse Gas Protocol

Internationales Accounting-System für Treibhausgasemissionen, das vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde

GPS /​ Global Product Strategy

Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern

GRI /​ Global Reporting Initiative

Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

H

HDI /​ Hexamethylen-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird

HGB /​ Handelsgesetzbuch

Umfasst einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung

HSEQ /​ Health, Safety, Environment, Energy and Quality

Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität

I

IAS /​ International Accounting Standards

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden

IASB /​ International Accounting Standards Board

Das International Accounting Standards Board ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und verabschiedet.

ICS /​ Internal Control System

Internes Kontrollsystem, das die Einhaltung von Richtlinien durch technische und organisatorische Regeln im Unternehmen sicherstellt

IDW /​ Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.

Fachverein der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, der die Interessen seiner Mitglieder wahrt und deren Arbeit unterstützt

IFRS /​ International Financial Reporting Standards

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden

IPDI /​ Isophoron-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird

K

Kapitalkosten für Werthaltigkeitsprüfungen

Gewichteter durchschnittlicher Eigen- und Fremdkapitalkostensatz, der dem Rendite- /​ Risikoprofil des Covestro-Konzerns einerseits und einer spezifischen Kapitalstruktur von Vergleichsunternehmen ("Peer Group") andererseits Rechnung trägt. Diese grundsätzlich aus Kapitalmarktinformationen abgeleiteten Kapitalkosten werden für Werthaltigkeitstests nach den IFRS verwendet.

Konzernergebnis

Das auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern

Kreislaufwirtschaft

Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieeinsatz minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.

Klimaneutralität

Ein Zustand, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettowirkung auf das Klimasystem haben

L

LGBTIQ

Internationale Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen

LoPC /​ Loss of Primary Containment

Austritt von Chemikalien oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks und Fässern

LTRIR /​ Lost Time Recordable

Incident Rate

Unfallrate der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen

M

Massenbilanzierungsmethode

Eine Methode zur Zuweisung nachhaltiger Eigenschaften zu Produkten, für die innerhalb der Produktion sowohl fossile als auch nachhaltige Rohstoffe eingesetzt wurden

MDI /​ Diphenylmethan-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird

N

NA

Region, welche die Staaten Kanada, Mexiko und USA umfasst

Nettofinanzverschuldung

Zinstragende Verbindlichkeiten (exkl. Pensionsverbindlichkeiten) abzüglich der liquiden Mittel

Netto-Null-Treibhausgasemissionen

Die Erreichung von Netto-NullTreibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.

NOPAT /​ Net Operating Profit After Taxes

EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern

NPS /​ Net Promoter Score

Kennzahl, die die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden auf Basis der Frage misst, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden Covestro Mitarbeitenden oder Geschäftspartner empfehlen würden, und in einem Wertebereich zwischen - 100 und + 100 liegt

P

PMDI /​ Polymeres Diphenylmethan-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird

PO /​ Propylenoxid

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Epoxide, die zur Herstellung von Polyurethanen verwendet wird

Prisma

Bei "Prisma" handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.

PSP /​ Profit Sharing Plan

Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (EBITDA, FOCF, ROCE über WACC und ausgewählte ESG-Kriterien).

R

REACH-Verordnung

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 /​ 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.

"Responsible Care™"-Initiative

Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen

RIR /​ Recordable Incident Rate

Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden

ROCE /​ Return on Capital Employed

Entspricht dem EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital

S

Scope-1- /​ -2- /​ -3-Emissionen

Das GHG Protocol unterscheidet bei der Bilanzierung von Treibhausgasen zwischen direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus der Erzeugung von extern bezogener Energie (Scope 2) sowie allen weiteren Emissionen, die vor oder nach unserer unternehmerischen Tätigkeit in der Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3).

SDGs

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainability Goals, SDGs) wurden von allen UN-Mitgliedern ratifiziert und traten am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie haben zum Ziel, weltweit die Armut zu bekämpfen, den Planeten zu schützen und Frieden und Wohlstand für alle zu sichern.

Stakeholder

Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten

STOXX Europe 600 Chemicals

Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.

T

TCFD/​Task Force on Climate-related Financial Disclosures

Die TCFD wurde vom Financial Stability Board gegründet, um einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über klimabedingte Risiken und Chancen zu entwickeln.

TDI /​ Toluylen-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird

TfS /​ Together for Sustainability

Initiative von verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie für die weltweite Vereinheitlichung der Bewertungen von Lieferanten, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern

U

UN Global Compact

Weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung; die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, zehn universelle Prinzipien umzusetzen und ihre Fortschritte regelmäßig zu dokumentieren.

V

VCI /​ Verband der Chemischen Industrie

Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland

W

WACC /​ Weighted Average Cost of Capital

Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Wird für die interne Bemessung des absoluten Wertbeitrags verwendet.

Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die für ein Unternehmen aus interner und externer Sicht wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu identifizieren.

Segment- und Quartalsübersicht

Segmentinformationen 4. Quartal

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Performance Materials Solutions & Specialties Sonstige /​ Konsolidierung
4. Quartal 2021
in Mio. €
4. Quartal 2022
in Mio. €
4. Quartal 2021
in Mio. €
4. Quartal 2022
in Mio. €
4. Quartal 2021
in Mio. €
4. Quartal 2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 2.259 1.916 2.005 1.975 74 73
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 696 644 8 7 -704 - 651
Umsatzerlöse (gesamt) 2.955 2.560 2.013 1.982 -630 - 578
Umsatzveränderung            
Menge 0,5 % - 17,5 % -3,4 % -8,9 % 75,3 % -3,3 %
Preis 37,6 % - 1,3 % 25,6 % 3,3 % 0,0 % 0,0 %
Währung 3,6 % 3,6 % 4,1 % 4,1 % 0,9 % 1,9 %
Portfolio 0,0 % 0,0 % 19,9 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Umsatzerlöse nach Regionen            
EMLA 1.039 785 722 676 61 57
NA 582 516 457 533 10 13
APAC 638 615 826 766 3 3
EBITDA 2 590 -89 112 108 - 39 -57
EBIT 2 445 - 600 41 -37 - 41 -58
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 145 511 71 145 2 1
Cashflows aus operativer Tätigkeit 3 665 563 175 514 -192 - 238
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 168 187 122 99 2 3
Free Operating Cash Flow 3 497 376 53 415 -194 - 241
Trade Working Capital 4 1.392 1.135 1.560 1.592 - -21
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Covestro-Konzern
4. Quartal 2021
in Mio. €
4. Quartal 2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 4.338 3.964
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 - -
Umsatzerlöse (gesamt) 4.338 3.964
Umsatzveränderung    
Menge - 0,2 % - 13,2 %
Preis 31,6 % 0,8 %
Währung 3,8 % 3,8 %
Portfolio 9,1 % 0,0 %
Umsatzerlöse nach Regionen    
EMLA 1.822 1.518
NA 1.049 1.062
APAC 1.467 1.384
EBITDA 2 663 -38
EBIT 2 445 - 695
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 218 657
Cashflows aus operativer Tätigkeit 3 648 839
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 292 289
Free Operating Cash Flow 3 356 550
Trade Working Capital 4 2.952 2.706

1 In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Werte auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Für Zwecke der Vergleichbarkeit sind die Segmentdaten auf einheitlicher Basis dargestellt.
2 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
3 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente verwendet (Vorjahr: erwarteter effektiver Steuersatz), siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung".
4 Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021.

Segmentinformationen Gesamtjahr

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Performance Materials Solutions & Specialties Sonstige /​ Konsolidierung
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 8.142 9.095 7.554 8.558 207 315
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 2.608 2.967 27 35 - 2.635 - 3.002
Umsatzerlöse (gesamt) 10.750 12.062 7.581 8.593 - 2.428 -2.687
Umsatzveränderung            
Menge 1,6 % - 5,0 % 11,8 % -6,3 % 17,0 % 49,1 %
Preis 48,1 % 10,9 % 21,3 % 9,4 % 0,0 % 0,0 %
Währung - 0,8 % 5,8 % -0,9 % 6,0 % - 0,7 % 3,1 %
Portfolio 0,0 % 0,0 % 17,1 % 4,2 % 0,0 % 0,0 %
Umsatzerlöse nach Regionen            
EMLA 3.878 4.152 2.835 3.198 163 250
NA 1.926 2.447 1.594 2.140 33 52
APAC 2.338 2.496 3.125 3.220 11 13
EBITDA 2 2.572 951 751 825 -238 - 159
EBIT 2 2.003 -28 503 461 -244 - 166
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 569 979 248 364 6 7
Cashflows aus operativer Tätigkeit 3 1.875 1.091 418 472 -100 - 593
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 488 547 273 277 3 8
Free Operating Cash Flow 3 1.387 544 145 195 -103 - 601
Trade Working Capital 4 1.392 1.135 1.560 1.592 - -21
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Covestro-Konzern
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 15.903 17.968
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 1 - -
Umsatzerlöse (gesamt) 15.903 17.968
Umsatzveränderung    
Menge 6,5 % - 5,0 %
Preis 34,7 % 10,1 %
Währung - 0,8 % 5,9 %
Portfolio 8,1 % 2,0 %
Umsatzerlöse nach Regionen    
EMLA 6.876 7.600
NA 3.553 4.639
APAC 5.474 5.729
EBITDA 2 3.085 1.617
EBIT 2 2.262 267
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 823 1.350
Cashflows aus operativer Tätigkeit 3 2.193 970
Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 764 832
Free Operating Cash Flow 3 1.429 138
Trade Working Capital 4 2.952 2.706

1 In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Werte auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Für Zwecke der Vergleichbarkeit sind die Segmentdaten auf einheitlicher Basis dargestellt.
2 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
3 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente verwendet (Vorjahr: erwarteter effektiver Steuersatz), siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung".
4 Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember 2022 bzw. 31. Dezember 2021.

Quartalsübersicht

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1. Quartal 2021
in Mio. €
2. Quartal 2021
in Mio. €
3. Quartal 2021
in Mio. €
4. Quartal 2021
in Mio. €
1. Quartal 2022
in Mio. €
2. Quartal 2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 3.307 3.956 4.302 4.338 4.683 4.703
Performance Materials 1.740 1.957 2.186 2.259 2.388 2.461
Solutions & Specialties 1.529 1.951 2.069 2.005 2.222 2.165
EBITDA 743 817 862 663 806 547
Performance Materials 1 630 644 708 590 620 367
Solutions & Specialties 1 181 237 221 112 224 213
EBIT 556 607 654 445 589 307
Performance Materials 1 489 502 567 445 475 204
Solutions & Specialties 1 138 170 154 41 152 139
Finanzergebnis - 29 - 18 - 20 - 10 - 28 - 44
Ergebnis vor Steuern 527 589 634 435 561 263
Ergebnis nach Steuern 395 450 473 301 417 198
Konzernergebnis 393 449 472 302 416 199
Cashflows aus operativer Tätigkeit 2 428 553 564 648 157 - 272
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 110 179 183 292 140 190
Free Operating Cash Flow 2 318 374 381 356 17 - 462
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3. Quartal 2022
in Mio. €
4. Quartal 2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 4.618 3.964
Performance Materials 2.330 1.916
Solutions & Specialties 2.196 1.975
EBITDA 302 - 38
Performance Materials 1 53 - 89
Solutions & Specialties 1 280 108
EBIT 66 - 695
Performance Materials 1 - 107 - 600
Solutions & Specialties 1 207 - 37
Finanzergebnis - 40 - 25
Ergebnis vor Steuern 26 - 720
Ergebnis nach Steuern 11 - 907
Konzernergebnis 12 - 899
Cashflows aus operativer Tätigkeit 2 246 839
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 213 289
Free Operating Cash Flow 2 33 550

1 Die Ergebnisse der berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties enthalten den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten.
2 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern auf Segmentebene verwendet (Vorjahr: effektiver Steuersatz), siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung".

Fünfjahresübersicht

Fünfjahresübersicht

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2018
in Mio. €
2019
in Mio. €
2020
in Mio. €
2021
in Mio. €
2022
in Mio. €
Umsatzerlöse (extern) 14.616 12.412 10.706 15.903 17.968
Performance Materials 1 7.757 6.173 5.468 8.142 9.095
Solutions & Specialties 1 6.673 6.069 5.060 7.554 8.558
EBITDA 3.200 1.604 1.472 3.085 1.617
EBIT 2.580 852 696 2.262 267
Finanzergebnis - 104 - 91 - 91 - 77 - 137
Konzernergebnis 1.823 552 459 1.616 - 272
Ergebnis je Aktie (in €) 2 9,46 3,02 2,48 8,37 - 1,42
Cashflows aus operativer Tätigkeit 3 2.376 1.383 1.234 2.193 970
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 707 910 704 764 832
Free Operating Cash Flow 3 1.669 473 530 1.429 138
Trade Working Capital 4 2.353 1.965 1.949 2.952 2.706
Nettofinanzverschuldung 348 989 356 1.405 2.434
ROCE 29,5 % 8,4 % 7,0 % 19,5 % 2,0 %
Mitarbeitende (in FTE) 16.770 17.201 16.501 17.909 17.985

1 Vergleichsinformationen der Segmente für die Geschäftsjahre 2018 - 2019 beruhen aufgrund der neuen Organisationsstruktur auf ungeprüften Werten.
2 Werte auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Aktien, welche u. a. durch das Aktienrückkaufprogramm vom 21. November 2017 bis 4. Dezember 2018 und das am 21. März 2022 gestartete Aktienrückkaufprogramm sowie die Kapitalerhöhung vom 19. Oktober 2020 maßgeblichen Veränderungen unterlagen.
3 Seit dem Jahr 2022 wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % zur Ermittlung der gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente verwendet (Vorjahr: erwarteter effektiver Steuersatz), siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung".
4 Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2018 bis 2022. Vergleichsinformationen der Jahre 2018 und 2019 wurden angepasst, siehe Anhangangabe 4 "Änderung der Darstellung der gewährten Rabatte an Kunden und des Trade Working Capital" des Geschäftsberichts 2020.

Finanzkalender

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Hauptversammlung 2023 19. April 2023
Quartalsmitteilung 1. Quartal 2023 28. April 2023
Halbjahresfinanzbericht 2023 01. August 2023
Quartalsmitteilung 3. Quartal 2023 27. Oktober 2023

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