Covestro AG

Leverkusen

Gesellschafterbeschluss

Als alleinige Gesellschafterin der

Covestro Resins (Germany) GmbH,

Meppen,

beschließen wir, unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften,

Folgendes:

Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2023 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, zum 31.12.2023 einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht ein mittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB.

 

Leverkusen, den 24.08.2023

Covestro Deutschland AG

Dr. Martin Breloer, Law, Intellectual Property & Compliance

Wolfgang Zellerhoff, Accounting