Covestro Thermoplast Composite GmbH

Markt Bibart

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Folgende Gesellschafte macht im Geschäftsjahr 2023 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.

Covestro Thermoplast Composite GmbH

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der Covestro Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

 

Leverkusen, den 20.12.2023

Covestro AG