Covestro Thermoplast Composite GmbHMarkt BibartBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Folgende Gesellschafte macht im Geschäftsjahr 2023 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch. Covestro Thermoplast Composite GmbHDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der Covestro Aktiengesellschaft (Mutterunternehmen) einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Leverkusen, den 20.12.2023 Covestro AG |