Covestro AGLeverkusenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023TRANSFORM TO PERFORMBERICHTSPROFILZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG, Leverkusen, zum Zeitpunkt der Berichterstattung beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. INKLUSIVE SPRACHEVielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben (bspw. durch Verwendung feststehender Begriffe wie "Arbeitnehmerbelange") greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter. EXTERNE PRÜFUNGDer Konzernabschluss der Covestro AG und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht in diesen Geschäftsbericht integriert. Dieser wurde einer inhaltlichen Prüfung, die die nach § 162 Aktiengesetz (AktG) geforderte formelle Prüfung umfasst, unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen, dass der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Konzernjahresabschlussprüfung sind, wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung nach dem internationalen Prüfungsstandard ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) unterzogen. Diese sind im Dokument wie folgt gekennzeichnet: [ ]. Inhalte außerhalb der vorgenannten Berichtsinhalte, wie bspw. Informationen auf Webseiten, sind nicht Bestandteil der inhaltlichen Prüfung des Abschlussprüfers. VERWEISEIn diesem Bericht werden Verweise mit gekennzeichnet. Verweise, die sich auf Inhalte in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen beziehen, wurden einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) unterzogen. Soweit Verweise auf Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts, der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, des Vergütungsberichts oder des Konzernabschlusses erfolgen, waren diese nicht Bestandteil der externen Abschlussprüfung. RUNDUNGEN UND PROZENTUALE ABWEICHUNGENDie im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt. VERÖFFENTLICHUNGNeben dem vorliegenden Geschäftsbericht werden die publizitätspflichtigen Bestandteile gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) im Bundesanzeiger unter Einhaltung der Vorgaben der "European-Single-Electronic-Format(ESEF)-Verordnung" veröffentlicht und sind über die Website www.unternehmensregister.de zugänglich. Dieser Geschäftsbericht wurde am 29. Februar 2024 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich. KENNZAHLENCOVESTRO-KONZERNscrollen
1 EMLA: Region Europa, Naher Osten,
Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika
2 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
5 Sonstige Veränderungen des EBITDA
11 Exklusive Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
15 Mitarbeitende auf Vollzeitkräfte (Full
Time Equivalents, FTE) umgerechnet
VORWORTWIE WIR UNSERE TRANSFORMATION 2023
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| Mitglied des Aufsichtsrats | Aufsichtsrat Sitzungsteilnahme | Präsidium Sitzungsteilnahme | Prüfungsausschuss Sitzungsteilnahme | Personalausschuss Sitzungsteilnahme |
| Dr. Christine Bortenlänger | 10 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Dr. Christoph Gürtler | 10 / 10 | - | - | 5 / 5 |
| Lise Kingo | 10 / 10 | - | - | - |
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | 10 / 10 | 7 / 7 | 4 / 4 | 5 / 5 |
| Irena Küstner | 10 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Frank Löllgen 2 | 9 / 10 | - | - | - |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 10 / 10 | 7 / 7 | - | 5 / 5 |
| Petra Reinbold-Knape | 10 / 10 | 7 / 7 | 4 / 4 | - |
| Dr. Sven Schneider 2 | 9 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Regine Stachelhaus 2 | 10 / 10 | 5 / 7 | - | 5 / 5 |
| Marc Stothfang 3 | 9 / 10 | - | - | - |
| Patrick Thomas 4 | 10 / 10 | - | 4 / 4 | - |
| Gesamt | 117 / 120 | 26 / 28 | 24 / 24 | 20 / 20 |
| Mitglied des Aufsichtsrats | Nominierungsausschuss Sitzungsteilnahme | Nachhaltigkeits- ausschuss Sitzungsteilnahme |
| Dr. Christine Bortenlänger | - | - |
| Dr. Christoph Gürtler | - | 5 / 5 |
| Lise Kingo | - | 5 / 5 |
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | - | - |
| Irena Küstner | - | - |
| Frank Löllgen 2 | - | - |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | - | - |
| Petra Reinbold-Knape | - | - |
| Dr. Sven Schneider 2 | - | - |
| Regine Stachelhaus 2 | - | - |
| Marc Stothfang 3 | - | 4 / 5 |
| Patrick Thomas 4 | - | 4 / 5 |
| Gesamt | 0 / 0 | 18 / 20 |
| Gesamtanzahl aller Sitzungen 1 | ||
| Mitglied des Aufsichtsrats | Sitzungsteilnahme | in % |
| Dr. Christine Bortenlänger | 14 / 14 | 100,0 |
| Dr. Christoph Gürtler | 20 / 20 | 100,0 |
| Lise Kingo | 15 / 15 | 100,0 |
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | 26 / 26 | 100,0 |
| Irena Küstner | 14 / 14 | 100,0 |
| Frank Löllgen 2 | 9 / 10 | 90,0 |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 22 / 22 | 100,0 |
| Petra Reinbold-Knape | 21 / 21 | 100,0 |
| Dr. Sven Schneider 2 | 13 / 14 | 92,9 |
| Regine Stachelhaus 2 | 20 / 22 | 90,9 |
| Marc Stothfang 3 | 13 / 15 | 86,7 |
| Patrick Thomas 4 | 18 / 19 | 94,7 |
| Gesamt | 205 / 212 | 96,7 |
3 Abwesenheit aufgrund längerfristiger
Erkrankung in der ersten Jahreshälfte
4 Abwesenheit aus persönlichen Gründen
Insgesamt haben die Aufsichtsratsmitglieder mit einer Teilnahmequote von 96,7 % an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse teilgenommen. Des Weiteren haben einige Aufsichtsratsmitglieder an den für eine Gastteilnahme vorgesehenen Sitzungen des Nachhaltigkeitsausschusses teilgenommen (der Aufsichtsratsvorsitzende hat an allen fünf Sitzungen teilgenommen, Petra Kronen sowie Irena Küstner haben jeweils viermal, Petra Reinbold-Knape dreimal und Regine Stachelhaus einmal teilgenommen). Dr. Richard Pott hat zudem an allen vier Prüfungsausschusssitzungen als Gast teilgenommen. An fünf außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums zur Befassung mit der Interessensbekundung von ADNOC hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, als Gast teilgenommen, Frank Löllgen an einer.
Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2023 im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung und die Fortentwicklung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium. Im Oktober 2023 fand ein vom Vorstand im Zusammenhang mit der sogenannten Strategiesitzung organisierter Workshop statt, in dem Covestro-spezifische und für Covestro relevante Themen beleuchtet und diskutiert wurden: Einfluss der Personalstrategie auf die erfolgreiche Transformation des Unternehmens, Einfluss von Forschung und Entwicklung sowie künstlicher Intelligenz auf das nachhaltige Wachstum des Unternehmens sowie das Erreichen von Klimaneutralität durch die Kreislaufwirtschaft.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch im zurückliegenden Geschäftsjahr für Gespräche mit Investoren zur Verfügung. Bei einem solchen Gespräch im Oktober 2023 wurden Themen diskutiert, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der besondere Fokus lag hierbei auf Aspekten zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) und dem Strategieprozess.
Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro.
Die aktuelle herausfordernde wirtschaftliche Situation im Zusammenhang mit den akuten Krisen und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen waren Teil jeder Aufsichtsratssitzung des Jahres 2023. Der Aufsichtsrat hat sich zu diesen Themen sehr detailliert berichten lassen, sich ausführlich mit den bestehenden Herausforderungen und den vom Vorstand beschlossenen Maßnahmen befasst. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen sowie auch im Rahmen von Umlaufbeschlüssen schwerpunktmäßig folgenden Themen:
Am 15. Januar befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Bonus ("Covestro Profit Sharing Plan") für den Vorstand für das Jahr 2022 und legte diesen auf dem Wege eines Umlaufbeschlusses auf Empfehlung des Personalausschusses auf null fest. Ein entsprechender Beschluss war seitens des Vorstands für die Mitarbeitenden getroffen worden.
In einem weiteren Umlaufbeschluss entsprach der Aufsichtsrat der Bitte von Finanzvorstand Dr. Thomas Toepfer, seinen bis zum 31. März 2026 laufenden Vertrag vorzeitig zum 31. August 2023 zu beenden, um Dr. Toepfer die Möglichkeit zu geben, eine neue Aufgabe als Finanzvorstand beim europäischen Flugzeughersteller Airbus anzunehmen.
In seiner zweitägigen Sitzung am 28. Februar und 1. März 2023 befasste sich der Aufsichtsrat mit strategischen Fragestellungen und mit den Themen rund um den Jahresabschluss. Der erste Tag war dem Thema Unternehmensstrategie gewidmet und der Aufsichtsrat setzte hier seine im November 2022 begonnenen Diskussionen bezüglich strategischer Optionen unter den aktuellen prägenden Trends und Rahmenbedingungen fort. Am zweiten Tag beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und dem zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Weiterhin befasste er sich intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert. Des Weiteren wurden die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung 2023 aktualisiert bzw. ergänzt. Weiterhin wurden verschiedene Vergütungsthemen besprochen und dem Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 zugestimmt. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat zudem auch mit seiner Selbstüberprüfung bezüglich der Effektivität und Effizienz seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2022, in welchem zudem eine externe Überprüfung durchgeführt worden war. Insgesamt haben die Mitglieder die Tätigkeit des Aufsichtsrats als effektiv und effizient eingeschätzt. Besonders geschätzt wurden die ausführlichen Diskussionen und Austausche mit dem Vorstand zum Themenfeld Strategie, für die ausreichend Zeit im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und des jährlichen Strategieworkshops eingeräumt wurde.
In der Aufsichtsratssitzung am 19. April 2023 stand insbesondere die am selben Tag stattfindende virtuelle Hauptversammlung im Mittelpunkt, die in dem aktuellen virtuellen Format entsprechend der Anpassung des Aktiengesetzes vom Juli 2022 durchgeführt wurde.
Ein wesentliches Thema der Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2023 waren die Fortsetzung und der Abschluss der in den letzten beiden Aufsichtsratssitzungen geführten Strategiediskussionen, inkl. der zugehörigen Prioritäten bezüglich des weiteren Vorgehens. Ebenso diskutiert wurden die Analyse der im April durchgeführten Hauptversammlung und zukünftige Maßnahmen zur Optimierung. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung der Verlängerung eines langfristigen Einkaufsvertrags für einen wesentlichen Rohstoff zu.
Am 16. August 2023 kam der Aufsichtsrat zusammen, um einen Nachfolger für das Amt des Finanzvorstands zu bestellen und die Nachfolge im Amt des Arbeitsdirektors zu diskutieren. Der Aufsichtsrat fasste auf Empfehlung des Personalausschusses den Beschluss, Christian Baier für die Zeit ab dem 1. Oktober 2023 zum Finanzvorstand für die Covestro AG zu bestellen. Für den sich nach dem Ausscheiden des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer am 31. August 2023 ergebenden Übergangszeitraum vom 1. bis zum 30. September bestellte der Aufsichtsrat den Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann als Interims-CFO. In diesem Zusammenhang befasste sich der Aufsichtsrat mit der Anpassung des Ressortverteilungsplans des Vorstands.
Auf Empfehlung des Personalausschusses fasste der Aufsichtsrat am 18. August 2023 in einem Umlaufverfahren den Beschluss, den Technologievorstand Dr. Thorsten Dreier zum Arbeitsdirektor zu bestellen. Des Weiteren stimmte der Aufsichtsrat dem vom Vorstand vorgeschlagenen Ressortverteilungsplan ab dem 1. Oktober 2023 sowie dem Ressortverteilungsplan für die Übergangszeit vom 1. bis zum 30. September zu.
In der Aufsichtsratssitzung am 11. Oktober 2023 stand turnusgemäß das Thema Unternehmensstrategie im Mittelpunkt, nachdem sich der Aufsichtsrat wie auch in den Vorjahren am Vortag in einem vom Vorstand organisierten Strategieworkshop intensiv mit Strategiefragen auseinandergesetzt hatte. Hier ging es um die Aktualisierung der Unternehmensstrategie nach Vertiefungen von Themen wie Personalstrategie, Digitalisierung als Wachstumstreiber sowie Klimaneutralität und Zirkularität. Ein weiterer wesentlicher Tagesordnungspunkt dieser Aufsichtsratssitzung war eine Vertiefung des Themas Sicherheit: Zusätzlich zu der stets in jeder Aufsichtsratssitzung erörterten aktuellen Arbeitssicherheitssituation im Unternehmen wurden hier vertiefte Analysen und Statistiken, Erkenntnisse und Maßnahmen vorgestellt und diskutiert.
In seiner Sitzung am 6. Dezember 2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit verschiedenen Vergütungsthemen. Turnusgemäß überprüfte er die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und befasste sich mit der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand. Er beschloss, im Einklang mit dem bestehenden Vergütungssystem, in die langfristige variable Vergütung eine Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" aufzunehmen, bestehend aus zwei Kennzahlen, die sich auf Arbeitssicherheit und Mitarbeitendenengagement beziehen. Die Kennzahlen für diese Nachhaltigkeitskomponente waren im Verlauf des Jahres ausschussübergreifend entwickelt und mit dem Personalausschuss, dem Nachhaltigkeitsausschuss und dem Prüfungsausschuss abgestimmt worden. In einem weiteren wesentlichen Tagesordnungspunkt setzte sich der Aufsichtsrat detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick auseinander. Er genehmigte sowohl die Unternehmensplanung als auch den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2024. Des Weiteren stimmte er den vom Vorstand beschlossenen Scope-3-Zielen und dem zugehörigen Veröffentlichungsplan zu, nachdem der Nachhaltigkeitsausschuss seine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen für die Hauptversammlung 2024. Nach Abschluss des Aktienrückkaufprogramms und dem Vorstandsbeschluss zum Einzug der zurückgekauften Aktien sowie zur entsprechenden Reduzierung des Grundkapitals und der Zahl der Aktien beschloss der Aufsichtsrat die entsprechende Anpassung der Satzung. In dieser Sitzung gab der Aufsichtsrat zudem eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab.
Darüber hinaus hielt der Aufsichtsrat im Jahr 2023 vier außerordentliche Sitzungen ab, und zwar am 16. August, am 8. September, am 26. September und am 2. Oktober, und fasste am 23. August und am 23. Oktober 2023 Umlaufbeschlüsse. Die außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats dienten seiner umfassenden Information zum jeweiligen Sachstand der Interessensbekundung von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG und zudem zur erweiterten Beratung im Nachgang zu den entsprechenden Erörterungen in Sitzungen des Präsidiums. Der Vorstand berichtete in allen vier außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats, wie zuvor jeweils schon im Präsidium, ausführlich zum aktuellen Sachstand und zu seiner Einschätzung der Sachlage. Der Aufsichtsrat beriet auf dieser Grundlage, auch unter Hinzuziehung externer Berater, eingehend und stimmte, wie zuvor schon das Präsidium, die weiteren Schritte eng mit dem Vorstand ab. Mit Umlaufbeschluss vom 23. August 2023 übertrug der Aufsichtsrat dem Präsidium zusätzliche Entscheidungskompetenzen in Übernahmesachverhalten und befand über die Teilnahme von Dr. Sven Schneider an entsprechenden Sitzungen des Präsidiums. Der Umlaufbeschluss vom 23. Oktober betraf die Teilnahme von Frank Löllgen an den entsprechenden außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über fünf dauerhafte Ausschüsse, um seine Aufgaben weiterhin effektiv und effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf die Ausschüsse übertragen. Als dauerhafte Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal-, ein Nominierungs- und ein Nachhaltigkeitsausschuss.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der regulären Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" näher beschrieben.
Die Sitzungen und Entscheidungen aller Ausschüsse, insbesondere die des Prüfungsausschusses und des Nachhaltigkeitsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.
Das paritätisch besetzte Präsidium trat im Jahr 2023 zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. In dieser Sitzung am 6. Dezember 2023 befasste sich das Präsidium mit der jährlichen Überprüfung der im Jahr 2022 eingeführten Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats. Die Überprüfung ergab, dass die Qualifikationsmatrix nach wie vor aktuell ist, da es im Jahr 2023 weder Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats noch Änderungen bei den Qualifikationen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder gab.
Darüber hinaus hielt das Präsidium im Jahr 2023 sechs außerordentliche Sitzungen ab, und zwar am 19. Juli, am 15. August, am 24. August, am 22. September, am 18. Oktober und am 31. Oktober, und fasste einen Umlaufbeschluss am 31. August 2023. Gegenstand aller außerordentlichen Sitzungen des Präsidiums, wie auch der vier außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats, war die eingehende Beratung zum jeweiligen Sachstand der Interessensbekundung von ADNOC in Bezug auf die Covestro AG. Die außerordentlichen Präsidiumssitzungen dienten dabei zugleich der Vorbereitung der nachfolgenden außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen. Wie bereits berichtet, nahm neben den Mitgliedern des paritätisch besetzten Präsidiums auch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, als Gastteilnehmer und sachverständige Auskunftsperson an fünf und Herr Löllgen als Gastteilnehmer und sachverständige Auskunftsperson an einer der außerordentlichen Präsidiumssitzungen teil. Der Vorstand berichtete dem Präsidium in allen außerordentlichen Sitzungen jeweils ausführlich zum aktuellen Sachstand der Interessensbekundung von ADNOC und zu seiner Einschätzung der Sachlage. Das Präsidium beriet auf dieser Grundlage, auch unter Hinzuziehung externer Berater, eingehend und stimmte die weiteren Schritte eng mit dem Vorstand ab. Der Umlaufbeschluss des Präsidiums vom 31. August betraf eine Entscheidung über die Beauftragung einer externen Beratung.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr am 28. Februar, 26. April, 28. Juli und 26. Oktober 2023 insgesamt viermal, jedes Mal in Gegenwart des Finanzvorstands und in Gegenwart des Abschlussprüfers. Bei einem Arbeitsmeeting am 15. Juni waren nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend. Der Prüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen sowie dem zusammengefassten Lagebericht zuzustimmen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Quartalsmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2023 vor deren Veröffentlichung.
Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Aspekte, überwacht und sich mit der Abschlussprüfung und der Compliance befasst. Dabei stützte er sich u. a. auf die entsprechende Berichterstattung der Leitung der Unternehmensfunktionen Corporate Audit und Law, Intellectual Property & Compliance sowie des Abschlussprüfers. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt.
Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Aufsichtsratsvorschlags zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Qualität der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen.
Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie, die Prüfungsplanung und die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie die Prüfungsergebnisse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss entsprechend.
Besondere Themen, mit denen sich der Prüfungsausschuss in diesem Geschäftsjahr beschäftigte, waren Chancen- und Risikoaspekte sowie regulatorikbezogene Themen wie die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (Chemicals Strategy for Sustainability, CSS), die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD), das Cyberrisiko speziell bzgl. Sicherheit von Produktions- und Technik-IT-Systemen sowie ein Update zu Steuerpositionen und Steuerrisiken. Weitere besondere Themen waren die Ergebnisse eines Readiness Assessments des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems sowie die Befassung mit dem Thema Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vorstandsvergütung mit dem Fokus auf Prüfung der Auditierbarkeit der ausgewählten Kennzahlen.
Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Unternehmensfunktion Corporate Audit. Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahm auch die jeweilige Leitung der zuständigen Unternehmensfunktionen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstattete Bericht und beantwortete Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet. Der Prüfungsausschuss setzte im Berichtszeitraum seine Praxis der sogenannten Closed Sessions fort, in denen im Rahmen einer Sitzung ein Austausch zwischen dem Abschlussprüfer und dem Ausschuss ohne Anwesenheit des Vorstands möglich ist.
Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Themen von besonderer Bedeutung waren in diesem Jahr die Suche und Bestellung eines Nachfolgers im Amt des Finanzvorstands für den ausscheidenden Dr. Thomas Toepfer sowie das Design einer Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vergütung des Vorstands mit einer Wirkung ab dem Jahr 2024.
In seiner ersten Sitzung am 13. Januar 2023 befasste sich der Personalausschuss mit dem Thema Bonus ("Covestro Profit Sharing Plan") für den Vorstand für das Jahr 2022 und empfahl dem Aufsichtsrat diesen auf null festzulegen, nachdem auch zuvor der Vorstand einen entsprechenden Beschluss für die Mitarbeitenden getroffen hatte.
In einem Umlaufbeschluss am 15. Januar 2023 befasste sich der Personalausschuss mit der Bitte des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer um vorzeitige Aufhebung seines Vorstandsvertrags und empfahl dem Aufsichtsrat, dem Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit Dr. Toepfer zuzustimmen.
In seiner Sitzung am 21. Februar 2023 befasste sich der Personalausschuss u. a. mit einer notwendig gewordenen Anpassung einer Kennzahl mit Relevanz für die Vorstandsvergütung und empfahl dem Aufsichtsrat dieser Anpassung zuzustimmen.
Am 10. August 2023 beschäftigte sich der Personalausschuss mit der Nachfolge im Amt des Finanzvorstands und der Nachfolge im Amt des Arbeitsdirektors. Er empfahl dem Aufsichtsrat, Christian Baier für die Zeit ab dem 1. Oktober 2023 zum Finanzvorstand für die Covestro AG zu bestellen. Für den sich nach dem Ausscheiden des Finanzvorstands Dr. Thomas Toepfer am 31. August 2023 ergebenden Übergangszeitraum vom 1. bis zum 30. September empfahl der Personalausschuss die Bestellung des Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann als Interims-CFO. Des Weiteren diskutierte er die Nachfolge im Amt des Arbeitsdirektors.
Am 18. August 2023 empfahl der Personalausschuss in einem Umlaufverfahren dem Aufsichtsrat, den Technologievorstand Dr. Thorsten Dreier ab dem 1. September zum Arbeitsdirektor zu bestellen.
In der Sitzung am 11. Oktober befasste sich der Personalausschuss mit der Personalplanung und Nachfolgeplanung für den Vorstand und mit dem Design einer Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vorstandsvergütung mit Anwendung ab dem Jahr 2024.
Am 6. Dezember 2023 beschäftigte sich der Personalausschuss mit dem finalen Vorschlag für diese Nachhaltigkeitskomponente für die Vergütung des Vorstands, nachdem zuvor auch der Nachhaltigkeitsausschuss und der Prüfungsausschuss das Konzept geprüft hatten, und empfahl dem Aufsichtsrat den entsprechenden Beschluss dieses Bausteins für die variable langfristige Vergütung. Weitere Themen dieser Sitzung waren die jährliche Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung, die langfristige variable Vergütung des Vorstands sowie die kurzfristige variable Vergütung für das aktuelle Jahr.
Der Nachhaltigkeitsausschuss trat zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Hauptthemen seiner Beratungen waren die Kreislaufwirtschaft und die Formulierung von Scope-3-Zielen für das Unternehmen.
In seiner ersten Sitzung am 14. Februar 2023 beschäftigte sich der Nachhaltigkeitsausschuss mit seinen eigenen Zielen für das Jahr 2023 bzgl. Kreislaufwirtschaft und Scope-3-Zielen und stimmte einen entsprechenden Vorgehensplan ab. In dieser Sitzung wurden dann bzgl. Scope 3 die aktuellen Vorgehensweisen in der Industrie und auch die "Upstream-Seite" von Covestro (Zulieferer) bezüglich Transformation zur Kreislaufwirtschaft betrachtet. Die entsprechende Betrachtung des "Downstreams" (Abnehmerseite) folgte dann in der zweiten Sitzung am 31. März 2023, auch hier mit ersten Machbarkeitsanalysen und Potenzialabschätzungen. Die Ausarbeitungen wurden über den Jahresverlauf weitergeführt.
Ein Fokus der Sitzung am 31. Mai 2023 lag auf dem Thema Menschenrechte und entsprechenden Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz. In der Sitzung am 22. September 2023 wurde das Konzept für die vom Aufsichtsrat gewünschte und ausschussübergreifend erarbeitete Nachhaltigkeitskomponente aus dem Bereich "Soziales" für die Vorstandsvergütung diskutiert. In dieser Sitzung wurden dann auch die Scope-3-Ziele vorgestellt, die anschließend nach Ausarbeitung der zugehörigen Umsetzungsempfehlungen in der Nachhaltigkeitsausschusssitzung am 20. November 2023 verabschiedet und dem Aufsichtsrat zur Zustimmung empfohlen wurden. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss in seiner Novembersitzung mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2023.
In allen Sitzungen des Jahres wurden zusätzlich zu den genannten spezifischen Themen jeweils aktuelle Entwicklungen und Anforderungen bezüglich EU-Chemikalienpolitik, Regulierungen, Ratings und Rankings diskutiert. Sofern relevant beinhaltete die Diskussion aller im Nachhaltigkeitsausschuss angesprochenen Themen auch die Erörterung von damit verbundenen unternehmensspezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses traten im Berichtsjahr 2023 zu keiner offiziellen Sitzung zusammen. Die im vergangenen Jahr noch vom Nominierungsausschuss erarbeiteten Aspekte der Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats wurden im Präsidium fortgeführt. Die Mitglieder des Nominierungsausschuss werden sich im Jahr 2024 mit den für die Hauptversammlung 2025 anstehenden Wahlen von Anteilseignervertretern befassen, da einige Mandate mit dem Tag der Hauptversammlung enden werden.
Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 haben Marc Ufer und Dr. Kathryn Ackermann unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG, des EnWG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Der Vergütungsbericht wurde einer inhaltlichen Prüfung unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen, dass dieser einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht inkl. der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen.
Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.
Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Das Ausbleiben eines Jahresüberschusses führt dazu, dass es keinen Gewinnverwendungsvorschlag gibt. Vorstand und Aufsichtsrat haben den jährlichen Vergütungsbericht gemeinsam aufgestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 28. April 2022 gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2023 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2023. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen in einer Zeit vielfältiger Krisen.
Der Aufsichtsrat bedankt sich abschließend ebenfalls bei den Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen in das Unternehmen.
Leverkusen, 28. Februar 2024
Für den Aufsichtsrat
Dr. Richard Pott, Vorsitzender
in € (Covestro-Aktie)
Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Deutsche Börse AG
Auch das Börsenjahr 2023 war wie bereits das Vorjahr von den Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine und zu einem geringen Ausmaß von den Auswirkungen der globalen Coronavirus-Pandemie gekennzeichnet. Die durch den russischen Angriffskrieg verursachte Energiekrise beeinträchtigte auch weiterhin die globale wirtschaftliche Entwicklung und führte zusammen mit einer deutlich angestiegenen Inflation zu signifikanten Rückgängen in der produzierenden Industrie. Die Dienstleistungsbranche hingegen profitierte von der Aufhebung aller Coronamaßnahmen und der wiedergewonnenen Reise- und Versammlungsfreiheit. Der DAX spiegelte daher diese negative Entwicklung der produzierenden Industrie nicht unmittelbar wider, er stieg im Jahresverlauf um 19,6 % auf 16.751,64 Punkte. Der europäische Leitindex EURO STOXX 50 * stieg - trotz zweier zwischenzeitlicher Schwächephasen - aufgrund deutlicher Gewinne im Laufe des 4. Quartals 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 19,2 % auf 4.521,65 Punkte.
Insbesondere die europäischen Chemiewerte verzeichneten im Laufe des Jahres 2023 eine abgeschwächte Entwicklung gegenüber den Leitindizes DAX und EURO STOXX 50 bedingt durch die Auswirkungen der Energiekrise und der geringen Nachfrage aus der weiterverarbeitenden Industrie. Die Vorteile aus den im Verlauf des Jahres 2023 deutlich rückläufigen Rohstoffpreisen mussten weitestgehend an die Kunden weitergegeben werden. Daraus ergab sich eine anhaltend herausfordernde Ergebnissituation. So stieg der Index STOXX Europe 600 Chemicals ** bis zum Jahresende 2023 lediglich um 16,6 % gegenüber dem Jahresbeginn an.
Mit einem Xetra-Schlusskurs von 52,68 € schloss die Covestro-Aktie das Jahr 2023 mit einem Kursgewinn von 44,1 % gegenüber dem Vorjahresende ab und konnte die Entwicklung des DAX und des STOXX Europe 600 Chemicals deutlich übertreffen. Nach einem Aufschwung zu Beginn des Jahres 2023 fiel der Kurs im Verlauf des 1. Quartals 2023 und erreichte seinen Tiefststand am 15. März 2023 mit einem Schlusskurs von 35,36 €. Im Laufe des 2. Quartals 2023 bewegte sich die Covestro-Aktie leicht aufwärts mit zwischenzeitlich kurzen Phasen von Kursschwächen. Seit Anfang Juni 2023 befindet sich die Aktie in einem anhaltenden Aufwärtstrend, dem Marktgerüchte einer beabsichtigten Übernahme durch die Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), vorangingen. Am 8. September 2023 meldete Covestro, ergebnisoffene Gespräche mit ADNOC aufzunehmen, woraufhin der Aktienkurs über die Schwelle von 50 € stieg. Im 4. Quartal 2023 gab der Aktienkurs kurzfristig nach, durchbrach jedoch Anfang Dezember 2023 erneut die 50-€-Marke, erreichte nach erneuten Marktgerüchten in Zusammenhang mit den ADNOC-Gesprächen kurz vor Jahresschluss seinen Jahreshöchststand von 53,74 € und konnte dieses Kursniveau bis zum Jahresende weitestgehend beibehalten.
Gegenüber dem Schlusskurs des Börsenjahres 2022 von 36,55 € entspricht dies einer Aktienperformance (ohne Dividenden-Reinvestition aufgrund der entfallenen Dividende für das Geschäftsjahr 2022) von 44,1 %.
Dividende pro dividendenberechtigter Aktie in €
Zum Ende des Berichtsjahres betrug die Marktkapitalisierung von Covestro 9,9 Mrd. €, basierend auf der Anzahl der ausstehenden Aktien von 188,7 Mio. Das durchschnittliche tägliche Xetra-Handelsvolumen lag bei 1,1 Mio. Aktien.
| 2022 | 2023 | ||
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | in Mio. Aktien | 1,3 | 1,1 |
| Stichtagskurs (31.12.) | in € | 36,55 | 52,68 |
| Höchstkurs | in € | 57,48 | 53,74 |
| Tiefstkurs | in € | 28,85 | 35,36 |
| Ausstehende Aktien (Stichtag) | in Mio. Aktien | 189,9 | 188,7 |
| Marktkapitalisierung (Stichtag) | in Mrd. € | 6,9 | 9,9 |
| Aktienkursentwicklung | in % | - 32,6 | 44,1 |
| Aktienperformance (Dividenden-Reinvestition) | in % | - 27,1 | 44,1 |
Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Deutsche Börse AG
Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns. Diese sieht vor, dass die Covestro AG zwischen 35 % und 55 % des erwirtschafteten Konzernergebnisses an Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausschüttet. Das Konzernergebnis war mit einem Wert von - 198 Mio. € im Berichtsjahr erneut negativ, sodass auch für das Geschäftsjahr 2023 gemäß der Dividendenpolitik keine Dividende an die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausgeschüttet wird.
Am 21. Juni 2023 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro mit stabilem Ausblick. Covestro beabsichtigt, auch in Zukunft Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2023 der Covestro AG fand am 19. April 2023 statt. Unter Berücksichtigung insbesondere der Gesetzgebung, der Struktur der Personen mit Aktienbesitz, der zu erwartenden Kosten, der damaligen Pandemie-Situation und der Erfahrungen aus den letzten Jahren hatte sich Covestro Ende des Jahres 2022 zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entschlossen.
Die Hauptversammlung entlastete den Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 mit großer Mehrheit. Das Konzernergebnis war mit - 272 Mio. € im Geschäftsjahr 2022 erstmals negativ, sodass gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausgeschüttet wurde. Ebenso wie die Beschlussvorschläge zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden auch alle anderen Beschlussvorschläge mit großer Mehrheit bestätigt.
Der Vorstand der Covestro AG beschloss am 28. Februar 2022, basierend auf dem Beschluss der Hauptversammlung 2019, ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von ca. 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten), das innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein sollte.
Bis zum Ende des 1. Halbjahres 2022 wurden in zwei Tranchen bereits 3.479.956 Aktien im Wert von 150 Mio. € zu einem Durchschnittskurs von 43,08 € pro Aktie zurückgekauft. Im 2. Halbjahr 2022 beschloss der Vorstand aufgrund der sich eintrübenden konjunkturellen Aussichten, das Aktienrückkaufprogramm vorübergehend zu pausieren. Angesichts der Prognoseanpassung im April 2023 sowie der sequenziellen Verbesserung von Ergebnissen und Absatzmengen wurde das laufende Programm im 2. Quartal 2023 fortgesetzt. Die dritte Tranche wurde mit einem Volumen von 49 Mio. € Ende Juni 2023 beendet. Hierbei wurden 1.208.035 Aktien zu einem Durchschnittskurs von 40,81 € pro Aktie zurückgekauft. Am 26. Oktober 2023 beschloss der Vorstand, das Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Insgesamt erwarb die Covestro AG in den drei Tranchen somit 4.687.991 Aktien im Wert von 199 Mio. €. Im Dezember 2023 wurden 4.200.000 der zurückgekauften Aktien eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt.
Auf der Hauptversammlung 2024 plant Covestro, eine Erneuerung der entsprechenden Ermächtigung zu beantragen, um auch in Zukunft Aktienrückkäufe durchführen zu können. Die zurückgekauften Aktien sollen grundsätzlich anschließend eingezogen und das Grundkapital entsprechend herabgesetzt werden.
Das American-Depositary-Receipt(ADR)-Programm erleichtert globalen Investoren den Zugang zu Aktien des Unternehmens. Covestro-ADRs werden unter dem Kürzel "COVTY" am US-amerikanischen Over-the-Counter(OTC)-Markt gehandelt. Am Jahresende 2023 erreichte die Gesamtanzahl der ausstehenden ADRs 7,4 Mio. (Vorjahr: 6,7 Mio).
Zum Jahresende 2023 wurde die Covestro-Aktie von 14 Wertpapierhäusern beurteilt: Sieben Analysten empfahlen sie zum Kauf und sieben bewerteten sie neutral. Das angegebene Kursziel lag zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt bei rund 54 €.
| Grundkapital | 189.000.000 € |
| Ausstehende Aktien (Jahresende) | 188.740.330 |
| Gattung | Nennwertlose Stammaktien (Inhaberaktien) |
| ISIN | DE0006062144 |
| WKN | 606214 |
| Börsenkürzel | 1COV |
| Reuters-Kurszeichen | 1COV.DE |
| Bloomberg-Kurszeichen | 1COV GY |
| Marktsegment | Regulierter Markt |
| Transparenzlevel | Prime Standard |
| Sektor | Chemie |
| Index | DAX |
Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Covestro-Konzern (Konzernlagebericht) als auch auf die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken betrifft, soweit nicht anders vermerkt, den Covestro-Konzern. Im Wirtschaftsbericht wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus ist in dem Nachhaltigkeitsbericht, der Teil des Konzernlageberichts ist, die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB integriert. Der Nachhaltigkeitsbericht beinhaltet ebenso die Angaben im Rahmen der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020 / 852).
Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) nicht definiert sind. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von jener anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Covestro-Konzerns sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.
→ Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel "Steuerung" zu finden.
Covestro ist einer der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen. Das Portfolio von Covestro umfasst im Kerngeschäft Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat, außerdem Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte, zu denen etwa Folien gehören. Außerhalb des Kerngeschäfts gehören auch weitere Vorprodukte wie Chlor und Nebenprodukte wie Styrol zum Produktportfolio von Covestro.
Die Materialien des Unternehmens finden sich in vielen Bereichen des modernen Lebens. Covestro bietet seinen Kunden innovative und nachhaltige Lösungen an, die einerseits Performanceverbesserungen ermöglichen und andererseits dabei helfen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Die Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte erstrecken sich von der Isolierung von Kühlschränken und Gebäuden über Laptop- und Smartphone-Gehäuse sowie Medizintechnik bis zu kratzfesten und schnell trocknenden Autolacken oder Personalausweisfolien. Materialien von Covestro werden zudem für die Herstellung von medizinischen Apparaturen, Schutzwänden oder Abtrennungen zum Infektionsschutz genutzt. Damit bedient Covestro unterschiedlichste Branchen: Hauptabnehmer sind die Automobil- und Transportindustrie, die Bauindustrie, die Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie sowie die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie. Auch in Bereichen wie Sport und Freizeit oder Gesundheit kommen die Produkte zum Einsatz, ebenso in der Chemieindustrie selbst.
Globale Megatrends spielen dabei eine wichtige Rolle: Der fortschreitende Klimawandel, die zunehmende Umweltverschmutzung, die wachsende Weltbevölkerung, die ansteigende Urbanisierung sowie neue Formen der Mobilität oder auch die Wende zu erneuerbaren Energien verändern das Leben von Milliarden Menschen. Infolgedessen muss sich auch die Polymer-Industrie kontinuierlich weiterentwickeln. Unternehmen wie Covestro tragen mit ihren Materialien zu innovativen Lösungen für diese globalen Herausforderungen bei. Mit seiner vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft trägt Covestro zudem zu der Entwicklung einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft bei. Im Fokus dieser langfristigen Ausrichtung von Covestro stehen die Themen "Alternative Rohstoffe", "Erneuerbare Energien", "Innovatives Recycling" und "Gemeinsame Lösungen". Mit seinen Werkstoffen will Covestro diese Entwicklungen ermöglichen und begleiten. Indem das Unternehmen traditionelle Werkstoffe wie Glas, Stahl oder Aluminium durch langlebige, leichte, umweltverträgliche und kostengünstige Materialien ersetzt, fördert es bspw. maßgeblich den Leichtbau in der Automobilindustrie, macht Wohnen durch effektive Dämmstoffe energieeffizienter, unterstützt die nachhaltige Energiewirtschaft durch spezialisierte Werkstoffe und erhöht die Haltbarkeit von Lebensmitteln durch eine verbesserte Isolierung entlang der Kühlkette.
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
→ Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/de/branchen
Covestro beobachtet, wie sich Absatz- und Endmärkte entwickeln, und begleitet das Wachstum seiner Kunden. Produkte, Technologien und Anwendungslösungen entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kontinuierlich weiter. Hauptwettbewerber von Covestro sind BASF, Dow Chemical, Huntsman, Mitsubishi, Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) sowie Wanhua Chemical.
→ Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/de/marken
Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns ist die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Diese ist in Deutschland börsennotiert und gehört dem deutschen Leitindex DAX an. Covestro ist in die zwei Berichtssegmente Performance Materials (PM) sowie Solutions & Specialties (S & S) gegliedert. Während das Segment Performance Materials eine eigene Geschäftseinheit bildet, unterteilt sich das Segment Solutions & Specialties in sechs Geschäftseinheiten. Covestro hat diese Geschäftseinheiten entlang ihrer jeweiligen Erfolgsfaktoren aufgestellt und alle geschäftsrelevanten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette in diese Einheiten eingebettet. Damit ist das Geschäft von Covestro ideal auf die Anforderungen der jeweiligen Märkte zugeschnitten und an den Bedürfnissen seiner Kunden ausgerichtet.
→ Siehe "Konzernstrategie"
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung"
Das Segment Performance Materials bildet eine eigene Geschäftseinheit und umfasst die Entwicklung, die Produktion und die Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Produkten sowie Basischemikalien. Dazu gehören u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie, der Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz. Der Fokus im Segment Performance Materials liegt auf der zuverlässigen Lieferung von Standardprodukten zu wettbewerbsfähigen Kosten.
Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro und umfasst die sechs Geschäftseinheiten Engineering Plastics, Coatings & Adhesives, Tailored Urethanes, Thermoplastic Polyurethanes, Specialty Films sowie Elastomers. Covestro verknüpft in diesem Segment das Angebot von differenzierten Produkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit und rundet dies mit anwendungstechnischen Dienstleistungen und kundenspezifischen Systemlösungen ab. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und im Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Solarmodulrahmen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, hochwertige Spezialfolien oder Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer sowie Elektroautobatterien.
→ Siehe "Strategie der Segmente"
Zudem arbeiten zentrale Unternehmensfunktionen an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro ("Build"-Charakter), wie z. B. der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, und dienen der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung ("Run"-Charakter).
Zum 31. Dezember 2023 umfasste der Covestro-Konzern neben der Covestro AG 57 konsolidierte Gesellschaften in 21 Ländern und beschäftigte 17.520 Mitarbeitende *. Die Covestro AG ist die börsennotierte Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns. Sie hält direkt und indirekt die Anteile an den konsolidierten Gesellschaften, gleichzeitig fungiert sie als strategische Managementholding.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen"
Der Vorstand der Covestro AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, und definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Er legt zudem das Portfolio des Konzerns fest, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle sowie nichtfinanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Darüber hinaus definiert der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategie des Konzerns und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.
Vorstandsvorsitzender von Covestro (Chief Executive Officer, CEO) ist Dr. Markus Steilemann. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören die Unternehmensfunktionen Strategy, Group Innovation & Sustainability, Corporate Audit, Human Resources und Communications.
Christian Baier ist Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO) von Covestro. Damit folgte er im Oktober 2023 auf Dr. Thomas Toepfer, der das Unternehmen zum 31. August 2023 verlassen hat. Interimsweise hatte Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender der Covestro AG, die Funktion des Finanzvorstands im September 2023 ausgeübt. Christian Baier verantwortet seit dem 1. Oktober 2023 die Unternehmensbereiche Accounting, Controlling, Finance & Insurance, Information Technology & Digitalization, Investor Relations, Law, Intellectual Property & Compliance, Portfolio Development und Taxes. Darüber hinaus ist er für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig.
Dr. Thorsten Dreier ist Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. Dieses Amt hat er zum 1. Juli 2023 von Dr. Klaus Schäfer übernommen, der in den Ruhestand gegangen ist. Dr. Thorsten Dreier ist für die Unternehmensfunktionen Process Technology, Engineering, Group Procurement sowie Group Health, Safety and Environment verantwortlich und koordiniert die Einführung und Einhaltung globaler Prozesse, Standards und Initiativen im Produktionsnetzwerk von Covestro. Zudem hat er seit dem 1. September 2023 zusätzlich die Rolle des Arbeitsdirektors inne, welche er von Dr. Thomas Toepfer übernommen hat.
Sucheta Govil ist Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer, CCO) von Covestro. Sie trägt die Verantwortung für die sieben Geschäftseinheiten inkl. aller geschäftsrelevanten Prozesse und Bereiche von Produktion, Einkauf und Anwendungstechnik bis hin zum Vertrieb. Außerdem verantwortet sie die drei regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die für die internen und externen Lieferketten weltweit zuständig sind.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Vertretung der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Richard Pott, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats ist Petra Kronen.
→ Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung"
Für die verschiedenen Produktgruppen betreibt Covestro weltweit Produktionsanlagen sowie Standorte für Forschung und Entwicklung (F&E). Die folgende Grafik zeigt die geografische Verteilung der 48 Produktionsstandorte und der 13 F&E-Standorte von Covestro in den Regionen EMLA, NA und APAC. Nicht in der Grafik aufgeführt sind u. a. Büro- und Lagerstandorte sowie Standorte von Beteiligungen, die nicht im Konsolidierungskreis berücksichtigt werden.
1 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
2 EMLA: Region Europa, Naher Osten,
Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika
Unser Ziel ist es, unsere Kunden zuverlässig und effizient zu versorgen. Dazu stellen wir Produkte des Segments Performance Materials in Produktionsanlagen mit großer Kapazität in den jeweiligen Regionen her. Zusätzlich betreiben wir in ausgewählten Ländern weitere Anlagen, um Polyurethan-Vorprodukte und Produkte des Segments Solutions & Specialties herzustellen, sowie Produktionsanlagen für die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten.
Durch die Integration vorgelagerter Produktionsstufen (Rückwärtsintegration), z. B. bei der Eigenproduktion von Chlor hat Covestro die Wertschöpfung kontinuierlich optimiert. Zudem haben wir umfangreiche Programme und Maßnahmen implementiert, um die Sicherheit und Verfügbarkeit von Anlagen zu gewährleisten sowie die Kosteneffizienz stetig zu verbessern.
Covestro investiert fortwährend in sein globales Produktionsnetz, um die Anlagen und deren Infrastruktur instand zu halten, Herstellungsprozesse zu verbessern sowie Kapazitäten entsprechend den Marktentwicklungen zu erweitern. Dabei setzt Covestro auf fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren und optimiert kontinuierlich seine zum Einsatz kommenden Technologien.
→ Siehe "Cashflows aus investiver Tätigkeit"
Forschung und Entwicklung werden bei uns vor allem in drei großen Zentren in Deutschland, den USA und China betrieben. Kundennahe Anwendungen werden hauptsächlich in den entsprechenden Regionen entwickelt, während die globale, grundlegende Forschung und die Technologieentwicklung vorwiegend aus Deutschland heraus betrieben werden. Durch unsere globale Präsenz können wir regionalen Trends und Kundenwünschen bestmöglich entsprechen.
→ Siehe "Innovation"
Auch in diesem Berichtsjahr hat sich unser Umfeld stark verändert und Unwägbarkeiten, wie unerwartete geopolitische Entwicklungen und die volatile Konjunktur, haben uns erneut herausgefordert. Weiterhin sind der fortschreitende Klimawandel, die zunehmende Umweltverschmutzung, die wachsende Weltbevölkerung, die ansteigende Urbanisierung sowie neue Formen der Mobilität oder auch die Wende zu erneuerbaren Energien global zu lösende Aufgaben. Covestro stellt sich diesen Herausforderungen und verbindet dabei Wirtschaftlichkeit mit Nachhaltigkeit. Ziel ist es, den Daseinszweck (Purpose) von Covestro zu verwirklichen: "To make the world a brighter place" - "Die Welt lebenswerter machen".
Mit unseren Hochleistungs-Polymer-Werkstoffen wollen wir Lösungen für die globalen Herausforderungen anbieten. Wir setzen dabei auf Technologien, die den Energieeinsatz und die Emissionen in unseren Produktionsprozessen reduzieren. Die von uns entwickelten Produkte und Lösungen ersetzen herkömmliche Werkstoffe wie Glas oder Metall, die weniger nachhaltig hergestellt werden oder einen weniger nachhaltigen Lebenszyklus aufweisen, oder ermöglichen ganz neue, nachhaltige Anwendungen. Wir sind davon überzeugt, dass uns unsere langfristige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft unserem Daseinszweck näherbringt.
Aufbauend auf unserem Daseinszweck bildet die Umsetzung unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, die Basis unserer Konzernstrategie "Sustainable Future". Unsere Vision gibt uns eine klare Richtung vor, wohin wir uns als Unternehmen entwickeln wollen.
Unsere Unternehmenswerte und unsere Unternehmenskultur tragen maßgeblich dazu bei, unseren Daseinszweck, unsere Vision und unsere Strategie zu verwirklichen.
→ Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"
Unsere übergeordneten Ziele, die sich aus unserem Daseinszweck und unserer Vision ergeben, bestimmen die Richtung für unsere Konzernstrategie "Sustainable Future". Sie bezieht außerdem sich ändernde externe und interne Entwicklungen ein. Dazu gehört z. B. die Dynamik in der Klimapolitik, im Markt und im Bereich der Digitalisierung. Unsere Konzernstrategie besteht aus drei strategischen Kapiteln: Wir wollen "Covestro optimal in Position bringen", "nachhaltiges Wachstum vorantreiben" und uns "vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten". Unsere Strategie steht auf einem soliden Fundament, denn ihre Umsetzung wird durch die Beschleunigung der Digitalisierung im Unternehmen und den Ausbau unserer "Wir sind 1"-Kultur ermöglicht.
→ Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"
Wir bringen uns optimal in Position - mit dem ersten strategischen Kapitel wollen wir das Unternehmen bestmöglich aufstellen, um unser volles Potenzial zu heben und somit die Basis für nachhaltiges und profitables Wachstum zu schaffen. Das erste strategische Kapitel ist angetrieben von einem klaren Verständnis unseres Geschäfts: Wir bieten ein breites Portfolio von Standard- und Spezialprodukten an und zeichnen uns zugleich durch eine hohe Innovations-, Forschungs- und Entwicklungskraft aus. Dabei fokussieren wir uns zunehmend auf die Erfolgsfaktoren unseres Kerngeschäfts.
Unsere Kunden stehen für uns an erster Stelle. Wir optimieren Prozesse, die unsere Kunden erfolgreich machen, verbessern Arbeitsabläufe innerhalb unserer Organisation und richten uns vollständig auf die Bedürfnisse unserer Kunden aus. Je nach Kundenfokus liefern wir Standardprodukte schnell und in hoher Qualität oder stehen mit technischer Expertise bei der Verbesserung oder Entwicklung von (Spezial-)Produkten zur Seite.
Um das erste strategische Kapitel umzusetzen, haben wir im Jahr 2021 ein globales Transformationsprogramm gestartet. Damit gestalten wir Strukturen, Prozesse und Steuerungsmechanismen neu, um unser Unternehmen bestmöglich aufzustellen. Die Implementierung der Maßnahmen des Transformationsprogramms begann im Jahr 2021 und wurde im Jahr 2023 weitestgehend abgeschlossen. Die Neustrukturierung unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie der Verantwortlichkeiten wurde hingegen bereits im Jahr 2021 umgesetzt. Wir strukturieren u. a. unser Geschäft nach Standardprodukten (Performance Materials) und Spezialprodukten (Solutions & Specialties). Ferner zielte das Programm auf die Bündelung bestimmter Kompetenzbereiche ab. Dabei ging es primär um die profitable Weiterentwicklung unseres Geschäfts mit Blick auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
Ein weiteres wesentliches Kernelement des ersten strategischen Kapitels ist das Konzept "Customer Centricity", mit dem wir kundenorientiertes Arbeiten künftig noch stärker forcieren wollen. "Customer Centricity" bei Covestro basiert konkret auf drei Säulen:
| ― |
Knowing the Customer (Kundenverständnis): Wir müssen die Bedürfnisse unserer Kunden so gut kennen, dass wir genau wissen, welchen Mehrwert wir für ihre Geschäftsaktivitäten bieten können. |
| ― |
Thinking Customer First (kundenorientiertes Denken): Jede einzelne Funktion in unserer Organisation muss auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet sein. |
| ― |
Co-Creating Customer Value (gemeinsam mit dem Kunden Mehrwert schaffen): Wir müssen mit unseren Kunden zusammenarbeiten, um gemeinsam einen Mehrwert auf dem Markt zu schaffen. Dabei haben wir stets die gesamte Wertschöpfungskette im Blick und stehen in engem Austausch mit Kunden, Partnern und Zulieferern. |
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Sinne der "Customer Centricity" ist unsere detaillierte Unterstützung von BMW bei der Entwicklung eines innovativen Konzepts für das Frontmodul des Elektrofahrzeugs BMW iX.
Zudem arbeiten wir im Rahmen unserer "Sales Force Effectiveness"-Initiative daran, Prozesse und Abläufe zu vereinfachen. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass unser Vertriebsteam noch mehr Zeit für die Unterstützung unserer Kunden einsetzen kann, um gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln. Die Kundenzufriedenheit überwachen und bewerten wir regelmäßig mithilfe der Kennzahl Promotorenüberhang (Net Promoter Score, NPS), die die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden beschreibt.
→ Siehe "Marketing und Vertrieb"
Nachhaltiges Wachstum voranzutreiben und damit Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu vereinen, ist Bestandteil des zweiten strategischen Kapitels unserer Konzernstrategie. In diesem Sinne richten wir unsere Prozesse und Produkte konsequent auf die Kundenbedürfnisse und Marktanforderungen aus. Um ein zukunftsfähiges Portfolio sicherzustellen, investieren wir in langfristig attraktive und nachhaltige Marktsegmente. Sämtliche Aktivitäten, die organisches und anorganisches Wachstum fördern - d. h. Investitionen, Akquisitionen, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und auch unsere strategische "Venture Capital"-Initiative (Covestro Venture Capital, COVeC) -, sind bereits heute verstärkt auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Darüber hinaus gewinnt auch das Thema digitale Forschung und Entwicklung zunehmend an Bedeutung.
Zu den wichtigsten Elementen gehören das Management und die Steuerung des Produktportfolios hin zu mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft. Zur Steuerung unseres Portfolios wird derzeit eine Methodik zur Portfolio-Nachhaltigkeitsbewertung entwickelt.
→ Siehe "Nachhaltige Produkte"
Um mit dem eingesetzten Kapital Wert zu generieren, analysieren und steuern wir unser Investitionsportfolio nach Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Wir forcieren Investitionsprojekte, die einen Return on Capital Employed (ROCE) erreichen, der oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, und die möglichst geringe Treibhausgasemissionen verursachen oder diese sogar reduzieren.
→ Siehe "Steuerung"
Zudem arbeiten wir kontinuierlich an der Realisierung eines schnelleren und kostengünstigeren Anlagenbaus, um den effizienten Einsatz unseres Investitionskapitals zu erhöhen, ohne dabei die Zuverlässigkeit und Sicherheit unserer Anlagen zu beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund erweitern wir fortlaufend unser globales Netzwerk von Anbietern für Anlagenbau, Ausrüstung und Dienstleistungen, optimieren interne Prozesse sowie den Ressourceneinsatz und nutzen verstärkt bereits erfolgreich realisierte Bauvorhaben als Vorlage für künftige Projekte (Blueprint-Ansatz). Ein Beispiel für die Umsetzung dieser Vorgehensweise ist die Erweiterung unserer Produktionskapazitäten für Polycarbonat-Folien am Standort Map Ta Phut, Thailand.
Zudem haben wir auch die Abwicklung unserer Investitionsprojekte überarbeitet und neue Herangehensweisen entwickelt, um Projekte wesentlich bedarfsgerechter zu planen und durchzuführen. Dabei wurden bestehende Methoden, Prozesse und Kompetenzen angepasst und überarbeitet. Dank neuer, schlankerer Prozesse - mit weniger formalen Anforderungen und mehr Entscheidungsfreiheit bei den Projektteams - kann die Planung von Projekten mit niedriger Komplexität zukünftig um mindestens zwei Monate verkürzt werden.
Das dritte strategische Kapitel beinhaltet Maßnahmen, die dazu dienen, Covestro vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Diese Ausrichtung sehen wir als Chance für unser Unternehmen, mit unseren zirkulären Produkten entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs zu Lösungen für globale Herausforderungen beizutragen. In unserem globalen Strategieprogramm "Circular Economy", das die Implementierung in einer übergreifenden globalen Programmstruktur bündelt, sowie durch weitere konzernweite strategische Initiativen treiben wir die Umsetzung des Themas "Kreislaufwirtschaft" bei Covestro weiter voran. Im aktuellen Berichtsjahr lag unser Fokus auf der Ausarbeitung eines Ziels hinsichtlich der Reduktion der Scope-3-Treibhausgasemissionen, das eng mit der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft verzahnt ist. Hierzu betrachten wir sowohl die vorgelagerte als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette und antizipieren zukünftige Veränderungen in der Rohstoffverfügbarkeit, aufkommende regulatorische Einflüsse und entsprechende Nachfrageveränderungen in den Märkten. Diese Erkenntnisse sollen u. a. als Grundlage für die Erstellung und Weiterentwicklung der Geschäftsentwicklung von Covestro dienen, z. B. in den Bereichen Innovation, Investitionsplanung, Beschaffung, Marketing und Vertrieb. Bereits im Jahr 2022 hat Covestro ein Programm zur Transformation der Produktionsstandorte hin zur Klimaneutralität erarbeitet und Nachhaltigkeitsziele zur Reduktion der CO 2 -Emissionen veröffentlicht.
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
→ Siehe "Klimaneutralität"
Die Kreislaufwirtschaft wollen wir zudem durch die Entwicklung und Nutzung innovativer Recyclingtechnologien vorantreiben. Dabei sehen wir insbesondere das chemische Recycling als vielversprechend an. Dieses ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erhebliche Mengen des Ausgangsmaterials zurückgewonnen und wieder eingesetzt werden können. Es eignet sich vor allem für Materialien und Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften im Rahmen eines mechanischen Recyclings nicht verwertet werden können, oder für Fälle, in denen aus dem Recyclingprozess gleiche Qualitäten wie bei Neuware hervorgehen müssen.
Uns ist bewusst, dass die Umstellung unserer Produktion und unseres Produktportfolios auf die Kreislaufwirtschaft eine große, langfristige Aufgabe darstellt, die wir nicht allein bewältigen können. Daher setzen wir weiterhin verstärkt auf die Etablierung von kollaborativen Partnerschaften und Netzwerken mit unseren Kunden, Lieferanten, Forschungsinstituten und anderen Lösungsanbietern entlang des Wertschöpfungskreislaufs.
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
In unserer Strategie "Sustainable Future" sind die Digitalisierung und unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur elementare Bestandteile, die ein solides Fundament bilden. Wir gehen die Digitalisierung und die damit verbundenen Chancen mit einem umfassenden Programm zielgerichtet an - entlang der kompletten Wertschöpfungskette, in den Unternehmensfunktionen sowie an allen Berührungspunkten mit unseren Kunden. Dafür forciert Covestro den Einsatz digitaler Technologien und nutzt das Potenzial von künstlicher Intelligenz. Gleichzeitig fördert Covestro ein offenes Arbeitsklima, das Mitarbeitende dazu anregt, neue Ansätze für unser Geschäft zu erarbeiten und bestehende Konzepte auf den Prüfstand zu stellen.
Durch die Digitalisierung des Geschäfts wollen wir Wettbewerbsvorteile generieren. Dazu zählen z. B. die Ausweitung unserer digitalen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Kooperationen mit Unternehmen wie Google. Erkenntnisse aus der Datenwissenschaft unterstützen zudem zentral die Unternehmensfunktionen, die Algorithmen und maschinelles Lernen gewinnbringend einsetzen können. Wir treiben die Entwicklung und Umsetzung digitaler Produkte und Geschäftsmodelle voran.
→ Siehe "Digitale Innovationen"
Um interne Potenziale vollständig auszuschöpfen und unsere unternehmerischen Ziele zu erreichen, verankern wir unsere "Wir sind 1"-Kultur fest im Unternehmen. Entscheidend dafür sind unsere Mitarbeitenden, die diese Kultur mit Leben füllen. Wir arbeiten konsequent daran, unsere Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, und erleichtern die Umsetzung, indem wir konkrete Verhaltensweisen aus insgesamt vier Kulturdimensionen ableiten.
→ Siehe "Unternehmenswerte und Unternehmenskultur"
Das Segment Performance Materials umfasst im Wesentlichen Produktgruppen der Polyurethane und Polycarbonate. Die standardisierten Produkte aus dem Segment werden sowohl extern vertrieben als auch an das Segment Solutions & Specialties weitergegeben. Hier werden viele der Produkte veredelt oder mit kundenfokussierten Zusatzleistungen verkauft. Geschäfte zwischen den Segmenten werden marktbasiert vergütet und in der Berichterstattung als Umsatzerlöse zwischen den Segmenten separat dargestellt.
Da das Segment Performance Materials ausschließlich standardisierte Produkte herstellt, wollen wir vorrangig die Effizienz über Kostenmanagement, hohe Anlagenverfügbarkeit sowie Prozessinnovationen steigern. Zukünftig liegt ein Schwerpunkt auf nachhaltigen Produkten wie erneuerbarem Toluylen-Diisocyanat (TDI) und biobasiertem Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI).
Mittel- bis langfristig wird einhergehend mit den globalen Megatrends die Nachfrage nach Polyurethanen voraussichtlich stark wachsen. Von dieser Entwicklung kann unser Unternehmen profitieren, da wir die zur Herstellung von Polyurethan-Schaumstoffen benötigten Vorprodukte herstellen. Strategisch wichtige Industrien in diesem Bereich sind u. a. die Bau- und die Möbelindustrie, in denen wir bereits stark positioniert sind und in denen wir weiterhin mindestens mit dem Markt wachsen wollen. Die weltweiten Anstrengungen hinsichtlich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) spiegeln sich auch in der kurz- und langfristigen Nachfrage nach unseren Produkten wider. So werden bspw. die steigenden Anforderungen an energieeffizienten Wohnraum voraussichtlich zu einer langfristig höheren Nachfrage nach besonders effektiven Dämmlösungen in der Bauindustrie führen.
Der Markt für Standard-Polycarbonate hingegen wird in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach nur geringfügig wachsen, da die Nachfrage bspw. aus der Bau- und Konsumgüterindustrie derzeit keine neuen Impulse erfährt. Wir arbeiten daher daran, einen immer größeren Teil des Polycarbonat-Volumens an das Segment Solutions & Specialties weiterzugeben, das dieses weiterverarbeitet und in stark wachsenden Märkten, wie z. B. Elektromobilität und 5G-Infrastruktur, vertreibt.
Das Segment Performance Materials umfasst den größten Teil unserer Produktionsanlagen. Bei der Umsetzung unserer Strategie hinsichtlich Zirkularität kommt dem Segment demgemäß eine zentrale Rolle zu. Im Fokus stehen daher bspw. die ständige Optimierung der Produktionsanlagen, die Beschaffung und Verwendung nachhaltiger Energie, die Beschaffung alternativer Rohstoffe und die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen, wie z. B. für MDI und TDI. Durch den Einsatz alternativer Rohstoffe können diese Diisocyanate mit geringerem CO 2 -Fußabdruck produziert werden, was durch die Massenbilanzierung und die "ISCC PLUS"-Zertifizierung einiger unserer Produktionsstandorte, wie bspw. Dormagen (TDI) und Krefeld-Uerdingen (MDI), für Endprodukte nachgewiesen und zertifiziert wird.
Das Segment Solutions & Specialties umfasst ein breites Spektrum an kundenspezifischen Lösungen und Spezialprodukten in den Geschäftsbereichen Engineering Plastics (Spezial-Polycarbonate), Coatings & Adhesives (Vorprodukte für Lacke und Klebstoffe), Tailored Urethanes (Polyurethan-Spezialitäten und -Lösungen), Thermoplastic Polyurethanes (thermoplastische Polyurethane), Specialty Films (hochwertige Folien) und Elastomers (Spezialelastomere).
Um weiteres Wachstum im Segment Solutions & Specialties zu generieren, entwickeln wir unser Produktportfolio fortlaufend weiter und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf anspruchsvolle, nachhaltige Lösungen mit hoher Nachfrage in zukunftsträchtigen Anwendungsbereichen. Zu diesen Anwendungsbereichen gehören bspw. Smart Homes, Medizintechnik, Holografie, Materialien für Elektrofahrzeuge sowie Windkrafträder.
Die permanente Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen mit hohem Kundennutzen ist daher ein zentrales Element unserer Segmentstrategie. Weitere wesentliche Erfolgsfaktoren für unsere Wachstumsstrategie in diesem Segment sind die Anerkennung und Wertschätzung unserer hohen technologischen Kompetenz durch unsere Kunden, die Differenzierung durch weltweit führende anwendungstechnische Beratung und die Umsetzung anspruchsvoller Kundenprojekte. Zudem spielen unsere Expertise auf dem Gebiet der chemischen Formulierung und Compoundierung, der effiziente Ausbau unserer Kapazitäten, die kundennahe Produktentwicklung und die ständige Verbesserung unserer kundenorientierten Lieferkette (Pull Supply Chain) eine entscheidende Rolle für unseren Erfolg in diesem Segment.
Das Steuerungssystem von Covestro ist auf langfristiges profitables Wachstum, kontinuierliche Wertschöpfung und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Der Vorstand verantwortet als Hauptentscheidungsträger das weltweite Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Konzernstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungskennzahlen, die es ermöglichen, den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns umfassend und ganzheitlich zu bewerten sowie die nachhaltige Ausrichtung voranzutreiben. Letztere steuert der Vorstand anhand definierter Nachhaltigkeitsziele und ausgewählter Nachhaltigkeitskennzahlen.
Der Covestro-Konzern beurteilt seinen Erfolg anhand der folgenden vier Komponenten: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG).
Diese Steuerungskennzahlen fließen in das konzernweite Bonussystem ("Covestro Profit Sharing Plan") von Covestro ein. Dieses gilt - mit wenigen im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingten Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit, einschließlich des Vorstands. Die vier Bereiche profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit werden jeweils zu einem Viertel in die Berechnungsformel zur Bewertung der Zielerreichung einbezogen. Auf diese Weise sind die Mitarbeitenden an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt.
→ Siehe "Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur Zielerreichung"
→ Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Kurzfristige variable Vergütung"
Zur Beurteilung des profitablen Wachstums von Covestro wird das EBITDA herangezogen. Es entspricht dem EBIT (Earnings before Interest and Taxes) zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
→ Siehe "Ertragslage"
Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem FOCF gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die Liquidität des Unternehmens. Er entspricht den Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF ermöglicht die Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie die Schuldentilgung.
Zur Beurteilung der Rentabilität wird die Steuerungskennzahl ROCE über WACC verwendet. Die Kennzahl misst die Verzinsung des im Konzern eingesetzten Kapitals (Capital Employed), die den gewichteten Kapitalkostensatz WACC übersteigt. Übersteigt der ROCE den gewichteten Kapitalkostensatz WACC, d. h. die Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, hat Covestro Wert geschaffen. Der ROCE über WACC wird jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres ermittelt.
Der ROCE berechnet sich aus dem Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern (Net Operating Profit after Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Die kalkulatorischen Ertragsteuern ergeben sich aus der Multiplikation des kalkulatorischen Steuersatzes in Höhe von 25 % mit dem EBIT. Der ROCE wird alleinstehend neben dem ROCE über WACC als zusätzliche Messgröße für die Rentabilität von Covestro betrachtet.
Der für die Ermittlung des ROCE über WACC relevante gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an Covestro wider. Die in den WACC einfließenden Eigenkapitalkosten ergeben sich aus der Addition von risikofreiem Zins und einem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Als risikofreien Zinssatz verwendet Covestro die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen. Den Risikoaufschlag leitet Covestro aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Die Fremdkapitalkosten errechnen sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem Risikoaufschlag für ein Fremdkapitalinvestment, den Covestro aus den Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen ermittelt, abzüglich des Steuerminderungsbetrags aufgrund der gesetzlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen. Die Kapitalkostenbestimmung ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. Die Berechnung des WACC wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr auf Basis historischer Kapitalmarktdaten ermittelt.
→ Siehe "Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC)"
Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit wird eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an ausgewählten ESG-Kriterien, herangezogen. Für die Nachhaltigkeitskomponente sind bezogen auf die Umwelt die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro maßgeblich. Weitere Kriterien betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.
→ Siehe "Klimaneutralität"
Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung neben den wesentlichen Steuerungskennzahlen weitere Kennzahlen, die nachfolgend erläutert werden.
Als wesentlicher Treiber für das EBIT und EBITDA sowie den ROCE betrachten wir auf Konzern- und Segmentebene die Umsatzerlöse.
Um das Ergebnis ohne den Einfluss der ergebnisabhängigen Ertragsteuerbelastung und/oder unterschiedlicher Finanzierungsaktivitäten zu beurteilen, betrachten wir das EBIT, das dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern und Finanzergebnis entspricht.
Das für die Ermittlung des ROCE relevante Capital Employed stellt das im Konzern eingesetzte zinstragende Kapital dar, das für die operative Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Es errechnet sich aus dem operativen langfristigen und kurzfristigen Vermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten. Nichtzinstragende Verbindlichkeiten beinhalten z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Das durchschnittliche Capital Employed ergibt sich aus dem Anfangs- und Endbestand des Capital Employed der jeweiligen Periode.
→ Siehe "Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC)"
Zur Beurteilung der Finanzlage und des Finanzierungsbedarfs wird die Nettofinanzverschuldung herangezogen. Diese errechnet sich aus der Summe aller Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Finanzderivaten.
→ Siehe "Nettofinanzverschuldung"
In sechs unternehmensweit gültigen Richtlinien haben wir wichtige Grundsätze unseres Handelns festgehalten. Diese Richtlinien sind im Wortlaut auch öffentlich verfügbar. Sie liefern unseren Beschäftigten Orientierung, u. a. für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" (Mitarbeitende), "Innovation", "Compliance", "Nachhaltigkeit" und "Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ)". Der darin festgelegte Handlungsrahmen ist für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich und wird in internen Direktiven weiter spezifiziert. Durch lokale Anweisungen werden die Vorgaben der Direktiven in den Landesgesellschaften umgesetzt. Die Einhaltung der Direktiven und lokalen Anweisungen wird z. B. durch interne Audits überprüft. Unternehmensrichtlinien, Direktiven und lokale Anweisungen bilden gemeinsam die Konzernregelungen.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments
Ziel von Covestro ist es, mit Entwicklungen und Produkten Lösungen zu erarbeiten, die für Kunden, Gesellschaft, Umwelt, Mitarbeitende und Investoren Wert schaffen. Dies erreichen wir etwa durch Produkte mit überlegenen Materialeigenschaften, hoher Umweltverträglichkeit, Nutzungsfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei streben wir danach, den Lebenszyklus unserer Produkte so ressourceneffizient wie möglich zu gestalten, um eine möglichst hohe Wertschöpfung aus den eingesetzten Ressourcen zu erhalten.
Der Erfolg von Covestro basiert auf den herausragenden Fähigkeiten und dem starken Engagement unserer Mitarbeitenden. Daher sind wir bestrebt, ihnen ein gutes und sicheres Arbeitsumfeld zu bieten und ihre berufliche sowie persönliche Weiterentwicklung zu fördern. Dabei prägen die Werte "Neugier", "Mut" und "Vielfalt" unsere Unternehmenskultur und ermöglichen es unseren Mitarbeitenden, sich erfolgreich einzubringen. Auch die Kern- und Führungskompetenzen, die die Richtschnur für die Weiterentwicklung unserer Beschäftigten darstellen, orientieren sich an diesen Werten.
→ Siehe "Mitarbeitende"
Innovation ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die Herausforderungen in einer sich verändernden Welt zu bewältigen, wettbewerbsfähig zu bleiben und langfristig Wert zu schaffen - im Einklang mit und inspiriert von Nachhaltigkeit. Entsprechend entwickeln wir kontinuierlich neue Produkte, Prozesse, Anwendungen und Technologien, die neue Perspektiven bieten. Innovation als persönliches Anliegen unserer einzelnen Covestro-Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig.
→ Siehe "Innovation"
Unsere Unternehmensführung ist von hohem Verantwortungsbewusstsein und der Verpflichtung zu ethischen Grundsätzen geprägt. Dies beinhaltet ein striktes Einhalten aller gesetzlichen Anforderungen sowie der Selbstverpflichtungen von Covestro.
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
Wir wollen wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischen und sozialen Zielen in Einklang bringen. Ein solches Handeln entspricht unserem Daseinszweck, die Welt lebenswerter zu machen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln berücksichtigen daher die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Soziales, Ökologie, Ökonomie (People, Planet, Profit, PPP) - gleichermaßen, und wir sind bestrebt, auf keine dieser drei Dimensionen negative Einflüsse auszuüben. Unsere Unternehmensrichtlinie Nachhaltigkeit unterstreicht diese Absicht. Spezielle Gremien sind bei Covestro dafür verantwortlich, wichtige Nachhaltigkeitsthemen zu definieren und zu steuern. Dazu zählen auch die Entwicklung und Umsetzung von Zielen und Maßnahmenprogrammen.
→ Siehe "Nachhaltigkeit bei Covestro"
Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz, Energie und Qualität sind für das Erreichen unserer Ziele von zentraler Bedeutung. Dabei setzen wir hohe Maßstäbe und arbeiten stetig daran, uns zu verbessern. Unser integriertes HSEQ-Managementsystem sorgt in Anlehnung an die bzw. in Übereinstimmung mit den international anerkannten Normen ISO 45001, ISO 14001, ISO 50001 und ISO 9001 für die Umsetzung der Vorgaben unserer HSEQ-Unternehmensrichtlinie.
→ Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"
Um unser Selbstverständnis als nachhaltig operierendes Unternehmen zu unterstreichen, beziehen wir klar Stellung zu relevanten Themen. Diese Selbstverpflichtungen sind genauso wie unsere Unternehmensrichtlinien im Wortlaut öffentlich verfügbar. Die dafür geltenden Mindeststandards sind in unseren Selbstverpflichtungen festgelegt, ihre Einhaltung wird durch entsprechende Konzernregelungen geregelt. Derzeit gibt es Selbstverpflichtungen zu den Themen "UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung", "Zehn Prinzipien des UN Global Compact", "Responsible CareTM", "Menschenrechte", "Sklaverei und Menschenhandel (UK Modern Slavery Act Statement)", "Wasser", "Produktverantwortung", "Corporate Compliance", "Verantwortungsvolle Lobbyarbeit", "Verantwortungsvolles Marketing und verantwortungsvoller Vertrieb", "Steuertransparenz" und "Konfliktmineralien". Die Selbstverpflichtung im Bereich Lobbyarbeit in Verbindung mit einer umfassenden, weltweit gültigen Konzernregelung setzt auf Transparenz und Offenheit in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten politischer Institutionen. Zusätzlich zu der extern veröffentlichten Selbstverpflichtung hat sich Covestro auf freiwilliger Basis dem europäischen Transparenzregister angeschlossen. Wir haben uns zudem dazu verpflichtet, keine politischen Spenden zu tätigen.
→ Siehe "Stakeholderdialog"
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments ]
Die Beschaffung bei Covestro wird durch die Unternehmensfunktion Group Procurement ausgeführt. Dabei ist diese - zusammen mit den Geschäftseinheiten und den regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics - für die weltweite termingerechte Versorgung aller Unternehmensbereiche mit Waren und Dienstleistungen zu den bestmöglichen Konditionen verantwortlich. In diesem Rahmen wird sichergestellt, dass unser hoher Qualitätsanspruch erfüllt wird. Zudem prüft Group Procurement, dass die sozialen, ethischen und ökologischen Prinzipien von Covestro im gesamten Beschaffungsprozess eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeitenden bindenden Konzernregelung definiert.
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct
Mit dem Ziel, einen Wettbewerbsvorteil für Covestro zu generieren und einen entscheidenden Wertbeitrag zu leisten, hat Group Procurement die strategischen Leitmotive "Ausgabenoptimierung", "Lieferkettenoptimierung", "Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft" sowie "Nähe zum Geschäft" festgelegt. Group Procurement trägt u. a. durch die Beschaffung erneuerbarer Energien und alternativer Rohstoffe dazu bei, die Vision von Covestro umzusetzen, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten.
In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten durch Teilen von Know-how und Best Practices dauerhafte Kosteneinsparungen realisieren
Durch hohe Standards für Sicherheit, Qualität und Zeitmanagement gemeinsam mit unseren Lieferanten die Kontinuität der Produktion sicherstellen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern
Hohe Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungskette verankern und gemeinsam mit unseren Lieferanten neue Lösungen für mehr Nachhaltigkeit entwickeln
Gegenseitige Bedürfnisse verstehen und mit unseren Lieferanten Innovationskräfte bündeln, um daraus Wert für das gemeinsame Geschäft zu generieren
Für Covestro als energieintensives Unternehmen besteht derzeit noch eine große Abhängigkeit von Gas. Es wird vorrangig als Energieträger und als Prozessgas in chemischen Reaktionen verwendet und lässt sich in den Produktionsprozessen kurzfristig nicht umfassend ersetzen. Daher ist Covestro, wie ein Großteil der chemischen Industrie, beim Einkauf von Energien von den seit dem Jahr 2021 anhaltend hohen und volatilen Preisen sehr stark betroffen. Dabei gab es gegenüber den extremen Preisen aus dem Jahr 2022 bereits starke Rückgänge, dennoch entwickelten sich die Energiepreise im Jahr 2023 weiterhin auf einem hohen Niveau gegenüber der Zeit vor 2021. Durch die Beschaffenheit der Energiemärkte lässt sich diese Betroffenheit zukünftig nur durch den Wechsel auf andere Energiequellen als Gas beeinflussen. Dabei plant Group Procurement die Beschaffung der alternativen Energien, wie z. B. grünen Strom oder Dampf, und erwägt den Einsatz von CO 2 -Abscheidung und -Speicherung. Daher haben wir aktiv und mit Nachdruck langfristige neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge für erneuerbare Energien, insbesondere Strom, abgeschlossen.
→ Siehe "Strom aus erneuerbaren Quellen"
Vorgelagerte Treibhausgasemissionen in Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen bilden die Mehrheit der indirekten Treibhausgasemissionen (sogenannte Scope-3-Emissionen) von Covestro. Deshalb spielt Group Procurement eine zentrale Rolle bei der Erreichung unseres im Berichtsjahr neu definierten Scope-3-Reduktionsziels. Im Jahr 2022 haben wir unser Lieferantenbindungsprogramm (Supplier Engagement Program, SEP) gestartet. Ziel ist es, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, um langfristig Netto-Null-Emissionen in der Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" der Scope-3-Emissionen zu erreichen. Dafür haben wir die Hauptquellen in dieser Kategorie identifiziert und basierend auf einer Heatmap begonnen, mit den verursachenden Parteien in Kontakt zu treten. Wir diskutieren die Emissions-Reduktionsprogramme und -ziele gemeinsam mit unseren Lieferanten und analysieren, wie sich diese auf unsere Scope-3-Emissionen auswirken. Im Rahmen des SEP haben wir mit Lieferanten, die einen Großteil unserer Rohstoffmengen abdecken, Diskussionen eingeleitet und sammeln aktiv deren Rückmeldungen zum lieferantenspezifischen Produkt-CO 2 -Fußabdruck (PCF). Darüber hinaus fördert die Unternehmensfunktion Group Procurement die Digitalisierung der Einkaufsprozesse und -systeme, um die Effizienz und Effektivität der Beschaffung für Covestro und seine Lieferanten zu verbessern.
→ Siehe "Klimaneutralität"
Im Jahr 2023 kauften wir für 11,6 Mrd. € (Vorjahr: 14,5 Mrd. €) Waren und Dienstleistungen bei etwa 15.000 Lieferanten (Vorjahr: etwa 16.000) ein. Der Einkaufswert unserer Hauptstandorte in Deutschland, den USA und China betrug im Jahr 2023 76 % unseres weltweiten Einkaufswerts. Ein Großteil (85 %) dieses Einkaufswerts wurde mit lokalen Lieferanten im jeweiligen Land umgesetzt.
Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Substanzen wie Phenol, Benzol, Propylen bzw. Propylenoxid, Toluol und Aceton, die einen Anteil von 32 % (Vorjahr: 40 %) an unserem Einkaufswert haben. Zusätzlich benötigt der Betrieb unserer Produktionsanlagen in größerem Umfang Energie, die wir vorrangig aus externen Quellen und in Form von Strom und Dampf beziehen. Wir sind bestrebt, für den Betrieb unerlässliche Rohstoffe, deren externer Bezug sich für Covestro herausfordernd gestaltet, intern bzw. über Gemeinschaftsunternehmen zu beschaffen. Dies ist bspw. der Fall bei Chlor, das Covestro teilweise selbst produziert, und Propylenoxid, das Covestro über Gemeinschaftsunternehmen beschafft. Neben Rohstoffen und Energie werden auch technische Güter und Dienstleistungen für Betrieb, Logistik und Investitionsprojekte benötigt. Diese Aktivitäten werden durch die Unternehmensfunktionen Group Procurement und Supply Chain & Logistics zentral gebündelt. Wir überprüfen zudem regelmäßig die Nachhaltigkeit und Qualität unserer Lieferanten und stellen sicher, dass sie interne und externe Standards einhalten.
→ Siehe "Prozesstechnologieinnovationen"
Die Produktion von Covestro umfasst u. a. Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat. Hierbei können wir auf ein umfangreiches Standortnetzwerk in unseren Regionen EMLA, NA und APAC zurückgreifen. Covestro produzierte im Jahr 2023 in 14 Ländern an 48 Standorten. An den Produktionsstandorten gibt es sowohl kleinere Anlagen für regionale Zwecke als auch Produktionsanlagen mit großer Kapazität, mit denen vor allem die Bedürfnisse der global agierenden Kunden effizient und zuverlässig bedient werden. Dabei haben wir die technologische Optimierung der Anlagen und Verfahren stets im Blick und fokussieren uns auf Qualität, Effizienz und Sicherheit in der Produktion. Mit unseren nachhaltigen Technologien und Verfahren wollen wir bis zum Jahr 2035 in der eigenen Produktion (Scope-1-Emissionen) klimaneutral werden.
→ Siehe "Standorte"
→ Siehe "Klimaneutralität"
Neben der Optimierung bestehender Produktionsverfahren stehen bei Covestro die Entwicklung neuer Prozesstechnologien, die Umsetzung führender Technologien im Prozessdesign für neue Produktionsanlagen sowie die Überführung der Herstellungsverfahren neu entwickelter Produkte in einen industriellen Maßstab im Fokus. Zu den wichtigen Wachstumsprojekten im Jahr 2023 zählte bspw. die neue Chlor-Alkali-Anlage an unserem Standort in Tarragona (Spanien), in der erstmalig die Sauerstoffverzehrkathoden-Technologie im großen industriellen Maßstab eingesetzt wird. Diese weist im Vergleich zur konventionellen Anlage einen deutlich geringeren Energiebedarf auf. Weitere Beispiele sind die neue Produktionslinie zur Herstellung von thermoplastischen Polyurethanen für Lackschutzfolien in Changhua (Taiwan, Großchina) sowie die Errichtung einer ersten Anlage für das mechanische Recycling von Polycarbonaten und einer neuen Anlage für Elastomere in Shanghai (China).
→ Siehe "Prozesstechnologieinnovationen"
Um die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu bedienen, haben wir industriespezifische Marketing- und Vertriebsteams, die den Aufbau von Neugeschäften mit potenziellen Kunden, den Ausbau von Geschäftsbeziehungen mit bestehenden Kunden sowie die kontinuierliche Markt- und Trendanalyse verantworten. Jede Geschäftseinheit vertreibt und vermarktet ihre Produkte über die eigene Vertriebsorganisation sowie über Handelshäuser und lokale Distributoren. Ausgenommen davon sind weltweit operierende Großkunden, die von unseren Key-Account-Verantwortlichen direkt betreut werden. Die Vermarktung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Marketing, Vertrieb und Anwendungsentwicklung. Die Marketingaktivitäten werden bei Covestro aus den Geschäftseinheiten heraus übergreifend gesteuert.
Als Teil unserer "Sustainable Future"-Strategie und des dort beschriebenen Konzepts "Customer Centricity" messen wir mithilfe der Kennzahl Promotorenüberhang (Net Promoter Score, NPS) die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden. Hierzu führen wir eine Befragung durch, zu der alle Kunden eingeladen werden, mit denen in den vergangenen zwölf Monaten eine aktive Geschäftsbeziehung bestand bzw. eine Interaktion stattfand. Die Kernfrage dabei lautet, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern Covestro empfehlen. Der NPS, dessen Wertebereich sich von - 100 bis + 100 erstreckt, dient Covestro als Maßzahl der Kundenzufriedenheit. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein NPS in Höhe von + 42 (Vorjahr: + 42) gemessen. Wesentliche Gründe für diese hohe Weiterempfehlungsbereitschaft sind aus Sicht der Befragten erneut der Kundenservice von Covestro, die Produktqualität sowie die gute Geschäftsbeziehung.
→ Siehe "Konzernstrategie"
Unsere globalen Marketing- und Vertriebsaktivitäten legen den Fokus weiterhin auf die fortschreitende Digitalisierung sowie die Themen Kreislaufwirtschaft und Kollaboration. Bei Covestro sind wir davon überzeugt, mithilfe der Digitalisierung einzigartige Erlebnisse schaffen zu können, die unseren Kunden und Partnern einen Mehrwert bieten. So kreieren wir personalisierte Erfahrungen an jedem unserer digitalen Berührungspunkte, um das Erlebnis mit Covestro weiter zu optimieren. Zudem haben wir die Nutzung von Omnichannel-Kampagnen weiter standardisiert und intensiviert, um unsere digitalen Marketingmaßnahmen noch effizienter und wirksamer zu gestalten.
Die im Jahr 2022 gestartete Einführung der "Circular Intelligence"(CQ)-Kennzeichnung von Produkten als ein zentraler Baustein auf dem Weg zur vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft wurde weiter fortgesetzt und auf innovative Recyclingtechnologien ausgeweitet. Die Positionierung dieser CQ-Lösungen am Markt wurde dabei von einer Unternehmenskampagne begleitet. Zusätzlich wurden von den Geschäftseinheiten Kampagnen zu einzelnen konkreten Lösungen durchgeführt, wie bspw. die "Better Buildings"-Kampagne der Geschäftseinheit Performance Materials. Bei Branchenevents und über diverse Social-Media-Kanäle wurden hierbei die Vorteile einer kohlenstoffarmen Dämmung für das Baugewerbe auf der Grundlage von klimaneutralem MDI entlang der gesamten Wertschöpfungskette aufgezeigt.
→ Siehe "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio"
→ Siehe "Innovation"
Für die Kundenbelieferung und die effiziente Auftragsabwicklung ist die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics mit ihren regionalen Einheiten in EMLA, NA und APAC zuständig. Sie verantwortet den Prozess von der Auftragsannahme über die Werkslogistik und Versanddisposition bis hin zur Rechnungstellung und Beschwerdeannahme. Durch die kundennahe Betreuung in den einzelnen Regionen können Aufträge schnell und reibungslos bearbeitet werden. Zur Auftragserfassung und -abwicklung setzt Covestro bevorzugt E-Commerce Plattformen ein. Über das Selfserviceportal "Order@Covestro" können unsere Kunden Bestellungen einstellen und jederzeit den Status ihrer Aufträge einsehen. Über das Portal findet keine Geschäftsanbahnung statt; es ergänzt vielmehr unser Serviceangebot für Bestandskunden und hilft bei der Erledigung von Routineanfragen unabhängig von den Ansprechzeiten unserer Mitarbeitenden im Kundenservice und Vertrieb. Covestro verbessert in allen Regionen die Angebote zur Sendungsverfolgung, die den Kunden einen transparenten Überblick über ihre Aufträge und Lieferungen erlaubt.
Covestro betreibt ein globales Produktionsnetzwerk und produziert in EMLA, NA und APAC insbesondere für Kunden in den jeweiligen Regionen. Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister, wobei Sicherheits-, Umweltschutz- und Qualitätskriterien Bestandteil der Auftragsvergabe sind. Auf Basis dieses Fundaments ist uns die Lieferzuverlässigkeit besonders wichtig. Daher streben wir Fehlerfreiheit in allen Prozessen als oberstes Qualitätsziel an, um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Diese wird regelmäßig in einem globalen Managementsystem gemessen. Dabei berücksichtigen wir Kundenzufriedenheitsanalysen, in denen wir als Lieferant bewertet werden, sowie von uns abgegebene Lieferantenbewertungen, mit denen wir auf Basis der Rückmeldungen von unseren Kunden unsere Transportdienstleister bewerten. Daraus sowie aus Kennzahlen zur Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Prozesstreue leiten wir Korrektur- und Präventionsmaßnahmen ab, um das Qualitätsniveau und die Kundenzufriedenheit kontinuierlich zu erhöhen und die Fehler- und Beschwerdequote zu senken. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir insbesondere auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Reduktion von Treibhausgasemissionen. Besonders in Europa werden längere Transporte von loser Ware bevorzugt intermodal, d. h. unter Einbindung einer Kombination mit Schienen- oder Wasserwegen abgewickelt. Projekte zu Antrieben mit alternativen Energien sowie zur Nutzung von alternativen Brennstoffen stehen dabei in der Zusammenarbeit mit unseren Logistikpartnern im Vordergrund. Gleichzeitig treiben wir die weitere Automatisierung und Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse voran.
Das Jahr 2023 war insgesamt durch hohe Energiekosten sowie einen Rückgang des Auftragseingangs geprägt. Im Berichtsjahr verzeichneten wir 5,30 Beschwerden (Vorjahr: 5,11) je 1.000 Lieferungen. Reklamationen, die durch logistische Probleme verursacht werden, fließen dabei in die Bewertung der Leistung der Spediteure durch Covestro ein und werden in den regelmäßig stattfindenden Überprüfungsgesprächen thematisiert.
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
Innovation als Treiber für mehr Nachhaltigkeit im Einklang mit unserer Unternehmensvision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, ist ein Kernelement unserer Konzernstrategie und Teil der eigenen Identität. Unser Innovationsverständnis ist dabei weit gefasst: Wir richten uns an den SDGs aus und bauen nicht nur auf die klassische Forschung und Entwicklung (F&E), sondern darüber hinaus auf das hohe Kreativitätspotenzial im gesamten Unternehmen. Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, Innovation bei Covestro voranzutreiben.
Auf allen Ebenen arbeiten wir in enger Abstimmung mit dem für Innovation verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden zusammen. Dabei geht es darum, neue Produkte zu entwickeln, etablierte Produkte zu verbessern sowie Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu optimieren, um unsere Position im globalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Auch Anwendungsbereiche sowie Geschäftsmodelle und -prozesse werden fortlaufend hinterfragt.
Innovation wird bei Covestro in drei Kernbereichen gebündelt: Mit Blick auf den ersten Kernbereich betreiben wir geschäftsnahe Forschung und Entwicklung in den Geschäftseinheiten. Hier verfolgen wir spezifische, kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Themen. Bezogen auf den zweiten Kernbereich befasst sich die Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability überwiegend mit mittel- und langfristigen Themen rund um Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung. So werden im Rahmen sogenannter Innovationsplattformen strategisch maßgebliche Themen wie bspw. chemisches Recycling oder Einsatzmöglichkeiten alternativer Rohstoffquellen für unser Produktportfolio vorangetrieben. Als dritten Kernbereich verantwortet Group Innovation & Sustainability die Bereitstellung einer global abgestimmten F&E-Infrastruktur und unterstützt die Geschäftseinheiten bei der Forschung und Entwicklung.
Die Unternehmensfunktion Process Technology verbessert zum einen mit kurz- und mittelfristig ausgerichteten F&E-Projekten bestehende Produktionsprozesse und treibt zum anderen Prozessentwicklungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung voran, die häufig einen mittel- bis langfristigen Charakter haben. Die Verzahnung und Koordination der drei Kernbereiche für Innovation erfolgt in konzernweiten Steuerungsgremien unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden. Die Abstimmung von Innovationsthemen mit Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsthemen wird durch die Mitgliedschaft der Leitung der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability in den entsprechenden funktionsübergreifenden Steuerungsgremien, wie z. B. dem ESG Governance Body (ESG GoB) bzw. dessen Nachfolger, dem Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB), sichergestellt.
→ Siehe "Prozesstechnologieinnovationen"
→ Siehe "Produktinnovationen"
Über unser konzernweites, funktionsübergreifendes Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere laufenden und geplanten Aktivitäten stets den Bedürfnissen unserer Abnehmerindustrien und Endverbrauchermärkte entsprechen. Covestro nutzt hierfür vielfältige Werkzeuge: So bewerten wir jedes F&E-Projekt nach einem standardisierten Verfahren und bringen die gewonnenen Erkenntnisse in laufende und künftige Projekte ein. Zur Diskussion und Bearbeitung von neuen, kreativen Ideen aus allen Teilen des Unternehmens steht die globale digitale Plattform "idea.lounge" zur Verfügung. Unabhängig davon können Mitarbeitende in Deutschland eine weitere digitale Plattform namens "Covestro Ideenmanagement" nutzen, über die im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens alle Verbesserungsvorschläge verwaltet werden. Weiterhin umfasst das Innovationsmanagement die systematische Etablierung und Steuerung von lokalen sowie globalen Kooperationen zur Gewinnung strategisch relevanter, für Covestro komplementärer Kompetenzen.
→ Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen unsere gesamten F&E-Aufwendungen 374 Mio. € (Vorjahr: 361 Mio. €). Im Wesentlichen wurden die Mittel für die Entwicklung neuer Anwendungslösungen für unsere Produkte sowie die Optimierung von Produkten und Prozesstechnologien verwendet. Zum 31. Dezember 2023 waren weltweit 1.338 Mitarbeitende * (Vorjahr: 1.477) in der Forschung und Entwicklung tätig. Die meisten von ihnen arbeiteten an den drei größten F&E-Standorten in Leverkusen, in Pittsburgh, Pennsylvania (USA), und in Shanghai (China).
Durch interne Aktivitäten und externe Kooperationen mit strategischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft möchte Covestro die Effizienz seiner Forschung steigern. Kooperationen sowie die Zusammenarbeit in großen, öffentlich geförderten Konsortien prägen die Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette.
Das vom Bundesland Nordrhein-Westfalen geförderte Inkubationszentrum "QuinCAT - Quick Incubation in Catalysis" an der RWTH Aachen University, das von Covestro unterstützt wird, wurde im Jahr 2023 erfolgreich in Betrieb genommen. Dort sollen chemische Ideen so weiterentwickelt werden, dass sie im nächsten Schritt eine Gesellschaftsgründung ermöglichen. Covestro berät bei diesem Prozess und wird bei Inkrafttreten des Lenkungsausschusses durch unseren Vorstandsvorsitzenden vertreten. Die öffentlich geförderte Nachwuchsforschergruppe Enzymkatalyse, kurz NEnzy, befasst sich insbesondere mit der Bioabbaubarkeit von Kunststoffen und der Abwasseraufbereitung in der Kunststoffproduktion.
Der Wandel zu einer zirkulären Wirtschaft erfordert die Einbindung unserer Lieferanten und Kunden. Covestro erschließt hierbei zum einen bestehende Ökosysteme im Sinne eines Open-Innovation-Ansatzes über die Bereitstellung von oder die Mitwirkung an Kooperationsplattformen. Über konkrete Projekte werden zum anderen Recyclingtechnologien aus der Forschung in die Industrialisierung überführt.
Seit dem Geschäftsjahr 2023 arbeiten wir mit Partnern aus Forschung und Industrie im von der Europäischen Union (EU) geförderten Projekt LUCRA daran, Bernsteinsäure aus organischen Rest- und Abfallstoffen zu erzeugen. Bernsteinsäure ist eine der wichtigsten Basischemikalien und wird von Covestro bspw. bei der Herstellung von Isocyanaten verarbeitet.
Über die ebenfalls von der EU geförderte Wissensgemeinschaft "Hubs4Circularity" arbeiten wir mit verschiedenen europäischen Partnern an der Umsetzung von zirkulären Konzepten in einem regionalen Maßstab. Die Gemeinschaft soll dazu beitragen, dass Erkenntnisse aus bereits bestehenden Initiativen und Konzepten erfasst und auf andere Projekte übertragen werden können. Der Aufbau einer gemeinsamen Wissensbasis beschleunigt die Implementierung von zirkulären Konzepten wie der industriellen Symbiose, bei der bspw. Nebenprodukte als Rohstoff genutzt werden. Covestro bringt beispielhaft Erkenntnisse aus dem Projekt "CIRCULAR FOAM" ein. Durch die Zusammenarbeit bei "Hubs4Circularity" erhalten wir Einsichten, wie zukünftig zirkuläre Wirtschaftsmodelle gestaltet werden können.
Mit den Partnern im Netzwerk rund um das RAPID Manufacturing Institute, New York (USA), arbeiten wir an effizienteren Prozessen für die chemische Industrie. Das Institut verfügt über eine hohe Reputation für die Optimierung von Produktionsprozessen, die für Covestro relevant sind - insbesondere bei energieintensiven Prozessen.
In China hat sich Covestro als Betreiber einer Open-Innovation-Plattform in Shanghai etabliert. Im Rahmen der "Group Open Innovation"-Initiative der Regionalregierung ermöglicht diese den Zugang zu einem umfassenden Netzwerk von insgesamt 34 Großunternehmen, einer Vielzahl von Start-ups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die bspw. in den Bereichen "medizinische Anwendungen" oder "tragbare Elektronik" aktiv sind.
Um der zunehmenden Nachfrage nach mehr Lieferkettentransparenz nachzukommen, entwickeln viele unserer Kunden Lösungen wie bspw. digitale Produktpässe (Digital Product Passports, DPP). Unsere Werkstoffe werden Teil dieser DPPs sein. Die Informationen und Datensätze unserer Werkstoffe, die wir verkaufen, werden mit den Kunden mithilfe von digitalen Softwarelösungen ausgetauscht. Um diese Daten für DPPs zu generieren, benötigen wir auch Materialdaten von unseren Lieferanten. Daher arbeitet Covestro neben dem Kundenbereich auch im Lieferantenbereich an digitalen Plattformen und Richtlinien. Mit wichtigen Kunden und in Projekten pilotieren wir die Entwicklung von DPPs, um die zukünftige Fähigkeit zur Verfolgung und Rückverfolgung von Materialien und Inhaltsstoffen durch digitale Softwarelösungen in jeder Phase des Produktlebenszyklus zu verbessern.
Covestro treibt die digitale Transformation in allen Geschäftsbereichen und -funktionen entschieden voran und erschließt damit die verbundenen Potenziale. Die digitale Transformation umfasst dabei mehrere Handlungsfelder: von der Anwendung moderner digitaler Technologien über die Generierung qualifizierter Daten bis hin zur Arbeitsweise und funktionsübergreifenden Kollaboration der Mitarbeitenden, immer mit dem Ziel, den größtmöglichen Nutzen für das Geschäft zu erzielen. Mitarbeitende für das Thema der digitalen Transformation in diesen Handlungsfeldern zu befähigen, ist ein wichtiger Baustein, der sich auch in einem Transformationsprogramm für die Belegschaft weltweit widerspiegelt.
→ Siehe "Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden"
Jenseits der internen Prozesse gilt es auch, die gesamten Wertschöpfungsstufen der Chemie- und Kunststoffindustrie mit besonderem Blick auf Nachhaltigkeit voranzutreiben. Im Jahr 2023 hat Covestro eine cloudbasierte Applikation etabliert, die die produktspezifische Lebenszyklusanalyse (Lifecycle Assessment, LCA) digitalisiert. Diese ermöglicht Covestro nicht nur eine deutlich schnellere Berechnung, sondern gibt auch Hinweise, an welchen Stellen Treibhausgasemissionen - speziell der produktspezifische CO 2 -Fußabdruck - reduziert werden können. Im Berichtsjahr wurde das Berechnungsverfahren durch die TÜV Rheinland Energy GmbH, Köln, zertifiziert. Covestro verfügt so über eine innovative Softwarelösung für die LCA seiner Produkte.
Die Validierung der berechneten Daten erfolgt bis zum Ende des Jahres 2024, sodass die Daten für Verkaufsprodukte im Jahr 2024 schrittweise für die Kunden zur Verfügung stehen werden.
Durch eine immer bessere Integration von digitalen Lösungen und besonders von künstlicher Intelligenz (KI) bei Covestro können die internen Prozesse stetig verbessert werden. Ein Beispiel für die Nutzung von Chancen durch KI in den administrativen Funktionen wurde im Zusammenhang mit der Liquiditätsrisikosteuerung umgesetzt. Auf Basis historischer und aktueller Daten ist es mithilfe von maschinellem Lernen (Machine Learning) gelungen, die Vorhersage unserer kurzfristigen operativen Zahlungsströme zu verbessern. Dabei erfolgt die Datenverarbeitung vollständig automatisiert. Die verbesserte Vorhersagegenauigkeit erlaubte im Berichtsjahr eine erhebliche Reduktion des zur kurzfristigen, operativen Steuerung vorgehaltenen Liquiditätspuffers.
Außerdem treibt Covestro seit Anfang 2023 die Implementierung generativer KI voran. Unser Covestro Virtual Assistant gibt bereits Hunderten von Mitarbeitenden zentralen Zugriff auf die ersten KI-Entwicklungen für unterschiedliche Anwendungsfälle. Diese reichen von einfacher Nutzung von großen Sprachmodellen (Large Language Models, LLMs) in einer sicheren Umgebung bis hin zu speziellen Anwendungen in den Bereichen Einkauf und Unternehmensrichtlinien.
Für unseren datenzentrierten F&E-Ansatz bei Covestro ist der Einsatz leistungsstarker Data-Science-Methoden von entscheidender Bedeutung. Die Kombination von Domänenwissen in der Materialchemie, Kundenorientierung und prädiktiver Datenmodellierung führte zu einer Reihe herausragender digitaler Produkte. Diese helfen unseren Kunden bspw. dabei, die richtige Formulierung für bestimmte Materialeigenschaften auszuwählen, oder sie ermöglichen einen einfachen Zugang zu komplexen optischen Materialdaten.
Unsere Zusammenarbeit mit Google Ireland Ltd., Dublin (Irland), ausgewählten Start-ups und Topuniversitäten zur Entwicklung von Quantenalgorithmen für die Computerchemie wurde mit großer Entschlossenheit fortgesetzt. Neben der Evaluierung heutiger Quantenhardware wurden eigene Forschungsergebnisse erarbeitet und teilweise publiziert.
Simulationen werden bei Covestro in allen Bereichen der Forschung und Entwicklung sowie der Prozesstechnik umfassend eingesetzt, um Materialien und Prozesse möglichst effizient zu erforschen, zu entwickeln und zu optimieren. Das Spektrum der eingesetzten Methoden reicht dabei von der atomaren bis zur makroskopischen Skala. Die Berechnungen werden auf modernsten Großrechnern lokal in Leverkusen durchgeführt. Zusätzlich werden elastische Cloud-Computing-Ressourcen eingesetzt, um die Flexibilität der Rechenleistung zu erhöhen und Lastspitzen abzufangen. Insbesondere werden dabei Anwendungsfälle aus der Kreislaufwirtschaft und der Erforschung neuartiger Materialien fokussiert. Unsere realistische Simulation der Polyurethan-Schaumverarbeitung wird bereits sehr erfolgreich in Kundenprojekten der Polyurethan-Anwendungsentwicklung und zur schnellen Rezepturfreigabe für Maschinenversuche eingesetzt.
Unser oben beschriebener datenzentrierter F&E-Ansatz erfordert hochwertige Daten aus allen F&E-relevanten Prozessschritten in Laboren und Technikzentren. Um eine stetig wachsende Menge an qualitativ hochwertigen Daten zu erhalten, streben wir seit Jahren eine vollständige Digitalisierung der F&E-Prozesse an. Im letzten Jahr trieben wir die Einführung digitalisierter Laborprozesse in allen wichtigen Forschungs- und Entwicklungszentren in Deutschland, China und den USA voran, deren Daten wiederum auf unserer globalen F&E-Wissensplattform gespeichert werden können.
Zudem wurde ein konzernweites Team mit dem Ziel etabliert, die Digitalisierung in den Produktionsbetrieben weiter voranzutreiben. Neben der Identifikation von wertschaffenden Anwendungsfällen und Projekten liegt ein besonderes Augenmerk auf der Ausnutzung von Synergien, um kosteneffizient die Digitalisierung zu beschleunigen. Das ist möglich durch die Nutzung harmonisierter Infrastruktur und Cloud-Dienstleistungen. Ein Beispiel dafür ist eine effektivere Darstellung der aktuellen Energieeinsätze in den Betrieben der deutschen Standorte. Diese ermöglicht eine bessere Kontrolle der Energieeinsätze und dient als Unterstützung für die weitere energetische Optimierung der Prozessfahrweise.
Ein weiterer wesentlicher Treiber für Innovationen bei Covestro ist die Prozesstechnologie. Die entsprechende Unternehmensfunktion trägt die globale Verantwortung für die Verfahrenstechnik in der Produktion von Covestro und unterstützt das operative Geschäft in den Segmenten. Hauptziele sind die Optimierung bestehender Produktionsverfahren, die Entwicklung neuer Prozesstechnologien, die Umsetzung führender Technologien im Prozessdesign für neue Produktionsanlagen sowie die Überführung der Herstellungsverfahren neu entwickelter Produkte in einen industriellen Maßstab.
Die Optimierung unserer bestehenden Produktionsverfahren ist ein wesentliches Element beim Erreichen unseres Nachhaltigkeitsziels, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Ein Beispiel dafür ist die im Jahr 2023 erfolgreich in Betrieb genommene Chlor-Alkali-Produktionsanlage an unserem Standort in Tarragona (Spanien), in der nun erstmals die Sauerstoffverzehrkathoden-Technologie im großen industriellen Maßstab eingesetzt wird.
→ Siehe "Produktion"
Ein weiterer Beitrag zur Emissionsreduktion ist die Verbesserung der Prozessintegration am Standort in Krefeld-Uerdingen, die zu einem geringeren Dampfverbrauch führt. Darüber hinaus konnte am Standort Brunsbüttel durch eine Designverbesserung in der Chlor-Produktion eine erhebliche Absenkung des Energieeinsatzes erzielt werden.
Ein weiteres maßgebliches Element beim Erreichen unserer Nachhaltigkeitsziele ist das Reduzieren von Abfallströmen, was bspw. in unserer HDI-Produktion in Shanghai (China) erreicht werden konnte.
→ Siehe "Klimaneutralität"
Dank der Digitalisierung können Produktionsanlagen vorrausschauender gesteuert werden. Ein Beispiel dafür ist die Produktion von Desmodur® N 3900 am Standort Dormagen, in der die eingesetzte Katalysatormenge gesenkt werden konnte. Durch digitale Simulationen, wie dem Operating-Training-Simulator (OTS) in Tarragona (Spanien), zur Schulung des Betriebsteams wurde die effiziente und sichere Inbetriebnahme unserer neuen Anlage unterstützt.
Die Compoundierung von Polycarbonaten bei Engineering Plastics konnte durch statistische Auswertung der Prozess- und Produktqualitätsdaten weiter optimiert werden, sodass qualitätsbedingte Stillstände und Ausschussware reduziert wurden, was zu einer Kapazitätssteigerung führte.
→ Siehe "Digitale Innovationen"
Auch bei der Entwicklung von neuen Produktionsverfahren zum Erreichen der Kreislaufwirtschaft wurden weitere Erfolge erzielt. So wird bspw. an innovativen Recyclingtechnologien geforscht, um den Rohstoffzyklus zu schließen. Im Labormaßstab konnte für die chemische und thermische Spaltung von Kunststoffen in Einzelbausteine für MDI-basierte Hartschäume und Polycarbonate die Machbarkeit gezeigt werden. Zudem gelang es erstmals, ein Weichschaummuster aus jeweils vollständig recyceltem Polyol und Toluylen-Diisocyanat (TDI) herzustellen. Beide Rohstoffe wurden in der Pilotanlage von Covestro in Leverkusen gewonnen.
Die Erschließung biobasierter Rohstoffe ist ebenfalls ein wichtiger Baustein für die Vision der vollständigen Zirkularität. So konnte bspw. biobasiertes Hexamethylendiamin (HMDA), eine wichtige Vorstufe für die Herstellung von Lackrohstoffen, bereits in industrierelevanten Mengen in einer Pilotanlage hergestellt werden. Diese Entwicklung erfolgt in Kooperation mit dem amerikanischen Unternehmen Genomatica, San Diego, Kalifornien (USA). Darüber hinaus wurde das Verfahren zur Herstellung von biobasiertem Anilin im Rahmen eines öffentlich geförderten Projekts vom Labormaßstab in den Pilotmaßstab weiterentwickelt und erfolgreich in Betrieb genommen.
Um diese und weitere Innovationen zu ermöglichen, investiert Covestro weiterhin konsequent in den Ausbau der Forschungsinfrastruktur. So wird zur Verfahrensverbesserung am Standort Antwerpen, Belgien, eine Pilotanlage für Polycarbonat gebaut und in Leverkusen wurde eine Miniplant für modifizierte Isocyanate in Betrieb genommen. Zudem wurde ein neues Technikum in Leverkusen in Betrieb genommen. Mit über 1.300 m 2 Fläche bietet es Platz für die Hochviskostechnik sowie für weitere Kreislaufwirtschafts- und Prozessoptimierungsprojekte. In Planung ist eine weitere Pilotanlage für Polycarbonat in Leverkusen, welche sich auf das chemische Recycling des Kunststoffs fokussiert.
In den beiden Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties von Covestro werden für verschiedene Industrien, insbesondere unsere Hauptabnehmerindustrien, Produktinnovationen vorangetrieben.
Die Automobil- und Transportindustrie befindet sich weiterhin auf dem Weg in eine elektrifizierte und autonome Zukunft. Diese möchten wir mit kundenzentrierten Innovationen aktiv mitgestalten und vorantreiben. Dank Makrolon® Ai - einem Polycarbonat mit sehr hoher optischer Reinheit - profitieren Ingenieurinnen und Ingenieure von erweiterten, kreativen Freiheiten. Die Makrolon®-Ai-Displaytechnologie bietet ein glasähnliches Aussehen sowie ein Höchstmaß an funktionaler Integration mit HMI(Human Machine Interface)-Systemen und anderen integrierten Sensoren.
Zu den Trends, die wir im Fahrzeuginnenraum beobachten, gehört, dass die Originalausrüstungshersteller neue Muster für Fahrzeugoberflächen einführen. Vor allem natürliche Materialien und Oberflächen mit einem authentischen Look-and-Feel sind angesagt, z. B. Holzmaserungen, stoffartige gewebte Texturen und Textilien, Kork und Stein. Um es Designern zu ermöglichen, diese Oberflächen mit Polycarbonaten zu gestalten, die hinterleuchtet werden können, hat Covestro ein spezielles Material entwickelt, das den Spagat zwischen der Steifigkeit von Glas und der Dehnbarkeit von Polycarbonat schafft und gleichzeitig den Transparenzeffekt erhält: Makroblend® OM 845G.
Auch im Bereich der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie entwickelt Covestro stetig neue, nachhaltigere Produktinnovationen. So treiben wir nicht nur unsere Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, voran, sondern versetzen auch unsere Kunden und Partner in die Lage, nachhaltigere Produkte herzustellen.
Ein Beispiel dafür ist Arfinio®, das im Oktober 2022 auf den Markt gebracht wurde. Es ermöglicht die Verarbeitung aliphatischer Polyurethane in Reaktions-Injektions-Formen (Reaction Injection Molding, RIM). Damit können Hersteller nahtlose Formen ohne Platten anfertigen und sich dabei neue Kombinationen vorteilhafter Eigenschaften erschließen: von mechanischer Beständigkeit, Lichtstabilität und Reparierbarkeit bis hin zu geringem Produktgewicht, schneller Produktion und verbesserter Designfreiheit. Für Arfinio® hat Covestro zusammen mit seinem Partner Arcesso Dynamics die Auszeichnung "Best of the Best" im Mai 2023 verliehen bekommen. Die jährlich von der Koelnmesse und Red Dot organisierte internationale Auszeichnung würdigt herausragende Designleistungen, die neue Branchenstandards hinsichtlich Form, Funktionalität und Nachhaltigkeit setzen.
Zudem hat unsere Partnerschaft mit Sinomax und The Vita Group zu einer neuen Generation von Polyurethan-Schäumen geführt. Diese bestehen anteilig aus unserem aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellten TDI Desmodur® CQ. Covestros TDI wird mit "ISCC PLUS"-zertifizierten Rohstoffen hergestellt, was Sinomax und The Vita Group erlaubt, keine ihrer bewährten Rezepturen, Ausrüstungen und Prozesse ändern zu müssen.
→ Siehe "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio"
Covestros "Evocycle® CQ"-Initiative ist ein weiterer Schritt Richtung klimafreundlicher Matratze. Zum ersten Mal ist es gelungen, sowohl Polyether als auch Toluylen-Diamin (TDA), ein Vorprodukt von TDI, aus alten Matratzen zurückzugewinnen. Durch chemisches Recycling führen wir sie in die Wertschöpfungskette zurück, um qualitativ hochwertigen, erneuerten Polyurethan-Schaum zu erzeugen, der zudem eine hohe Leistung bietet. Dafür haben wir eine Pilotanlage entwickelt, um so das chemische Recycling zu einem effizienten industriellen Prozess zu transformieren und auszubauen.
Für die Bauindustrie arbeiten wir besonders an unserer Kernanwendung - dem Polyurethan-Hartschaum. Dieser leistet als Dämmstoff einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienz von Gebäuden. Mit MDI CQ bieten wir ein zentrales Material u. a. für die Herstellung von Polyurethan-Dämmplatten und -Sandwichpaneelen an, das aufgrund der Verwendung von alternativen Rohstoffen auf der Basis von Pflanzenabfällen klimaneutral produziert wurde. PU-Dämmplatten haben sich seit vielen Jahren als hocheffiziente Elemente und nachhaltige Baustoffe in der Wärmedämmung von Gebäuden bewährt. Der Heiz- bzw. Kühlbedarf von Gebäuden kann durch den Einsatz einer Polyurethan-Dämmung um bis zu 70 % reduziert werden.
Im Bereich der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie wurden im Berichtsjahr neue Materialien entwickelt, wobei auch hier der Fokus auf Nachhaltigkeit lag.
Makrolon®-RE-Polycarbonat ist eine innovative Produktlösung, die wichtigen Kunden hilft, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ohne Kompromisse bei der Leistungsfähigkeit einzugehen. Eine der größten Herausforderungen bei der Herstellung der nächsten Generation von Festnetzgeräten bestand darin, den CO 2 -Fußabdruck des Materials zu reduzieren und trotzdem eine gute Infrarot-Transparenz beizubehalten. Der gewählte Makrolon®-RE-Typ mit einem Anteil von über 87 % nachwachsenden Rohstoffen hat einen um mehr als 89 % geringeren CO 2 -Fußabdruck als herkömmliche Polycarbonate. Das Polycarbonat, das die "ISCC PLUS"-Zertifizierung erhalten hat, zeichnet sich durch Rohstoffe aus biologischen Abfällen und Reststoffen aus, die fossile Rohstoffe ersetzen.
Covestro hat eine neue Reihe von Platilon®-TPU-Folien für Smart-Skin-Pflaster-Anwendungen auf den Markt gebracht. Smart-Skin-Pflaster erlauben das Überwachen von Vitalparametern durch die Integration von Elekronik in das Pflaster selbst. Die neuen TPU-Folien können nicht nur mit Standardtinten bedruckt werden, sondern lassen sich auch gut mit silberbasierten Tinten bedrucken. Die Bedruckbarkeit mit silberbasierten Tinten ist wichtig, da diese eine gute Leitfähigkeit gewährleisten und eine zuverlässigere Integration von Sensortechnologie ermöglichen. Darüber hinaus können die neuen TPU-Folientypen mit einem steiferen Polypropylen-Träger ausgestattet werden, der während des gesamten Verarbeitungsprozesses, insbesondere beim Aushärten, für Stabilität sorgt.
Der von Covestro und seinen Partnern gemeinsam entwickelte Solarmodulrahmen aus Polyurethan-Verbundwerkstoff erweitert das Angebot an Rahmenstoffen für Photovoltaikmodule um eine neue Lösung. Die integrierte Lösung, bei der Baydur® zum Einsatz kommt, aus einem endlosfaserverstärkten Polyurethan-Pultrusionsprofil und wasserbasiertem Polyurethan-Lack bietet den Herstellern von Photovoltaikmodulen eine neue Werkstoffoption als Alternative zu Rahmen aus Aluminiumlegierungen. Durch die lastgerechte Endlosfaserverstärkung ist seine axiale Zugfestigkeit mehr als siebenmal so hoch wie die einer typischen Aluminiumlegierung. Außerdem weist er eine hohe Beständigkeit gegen Salznebel- und chemische Korrosion auf.
Auch im Bereich Ausweisdokumente entwickelt sich Covestro mit seinen Polycarbonat(PC)-Folien hin zur Kreislaufwirtschaft. Covestros teilweise mechanisch recycelte PC-Folie leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Marktsegment Identitätssicherheit (Identity Security). Die neue weiße PC-Folie Makrofol® ID357 bietet ähnliche Eigenschaften, Qualität und Leistung wie die herkömmliche weiße PC-Folie Makrofol® ID von Covestro. Sie wird z. B. für Inlay-Lösungen für Ausweisdokumente verwendet. Linxens, ein führender Anbieter von sicheren komponentenbasierten Lösungen für Sicherheit und Identifikation, wird Makrofol® ID357 in seiner neuesten Inlay-Lösung für Dokumente einsetzen.
Auch im Sportswear-Markt ist Covestro mit seinen innovativen Lösungen vertreten. Die aliphatischen expandierenden thermoplastischen Polyurethane (ETPUs) der Desmopan®-CQ-Serie sind robust, elastisch, flexibel, kratzfest und nachhaltig und ermöglichen Herstellern die Entwicklung von Anwendungen mit biobasiertem Inhalt, die Designfreiheit und die Kombination von Funktionalität und Komfort bieten. Covestro ist eine Partnerschaft mit dem führenden Hersteller für Schaumstoff-Molding, Alpha (Guangdong) Hi-tech Material Co., Ltd., Guangdong (China), eingegangen, um neue Wege bei Zwischensohlenschaumlösungen für die Schuhindustrie zu beschreiten.
Darüber hinaus erfüllt Covestro mit einer Auswahl von TPU-Folien, -Fasern, Vliesstoffen und zum Teil biobasierten Stoffen der Desmopan®-Serie die strengen Kriterien für die bluesign-Zertifizierung. Die Herkunft der Rohstoffe wird transparent nachverfolgt, wobei alle Verarbeitungsschritte in die Bewertung einfließen.
Die Organisation International PUR hat eine neue technische Lösung entwickelt, die auf mechanisch upgecycelten Kernschaumstoffabfällen aus der Baynat®-Autohimmelfertigung basiert. Anstatt den Ausschuss aus der Baynat®-Dachhimmelfertigung zu entsorgen, bieten innovative Möglichkeiten des Recyclings und der Aufwertung dieses wertvollen Rohstoffs für hochwertige Anwendungen wie Prototypen und fertigungsunterstützende Werkzeuge eine neue Chance für Kunden. Dieses wertvolle und kosteneffiziente Material kann Aluminium ersetzen und andere Ressourcen schonen, während gleichzeitig der Abfall, der bei der CNC-Bearbeitung von Werkzeugen entsteht, reduziert wird.
Covestros Makrolon® 3638 ist ein neues und extrem strapazierfähiges Polycarbonat, das im Gesundheitswesen und in Biowissenschaften zum Einsatz kommt. Von Geräten zur Medikamentengabe über tragbare Geräte bis hin zu Einwegbehältnissen für die biopharmazeutische Herstellung, alle haben eine wichtige Anforderung gemeinsam: Sie müssen robust und strapazierfähig sein, damit sie dem täglichen Gebrauch standhalten und dabei ihre strukturelle Integrität bewahren. Da Makrolon®-3638-Polycarbonat sowohl in geschlossenen als auch offenen Kreisläufen recycelbar ist, fügt es sich gut in zirkuläre Geschäftsmodelle ein und kann aufgrund des zugeschriebenen Biozirkulärgehalts zu einem verbesserten CO 2 -Fußabdruck beitragen.
Covestro hat außerdem einen neuen Typ von MDI-Polyester-Prepolymer (Desmodur® MD1657) entwickelt, der eine niedrige Härte aufweist. Ziel ist es, unsere Kunden in der Bergbauindustrie bei der Umstellung von TDI-Prepolymeren (PTMEG) auf MDI-Polyester-Systeme zu unterstützen, indem wir ein Zweikomponentensystem anbieten, das leistungsfähiger und weniger anspruchsvoll in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit ist (MOCA-frei). TDI-PTMEG-Systeme werden häufig zur Herstellung von Bergbausieben verwendet, da sie weniger empfindlich auf die Produktionsparameter reagieren. Das Desmodur®-MD1657-System ermöglicht es den Kunden, die TDI-PTMEG-Systeme zu verwenden, ihre Anlagen (in der Regel Zweikomponentenmaschinen) beizubehalten und auf ein Produkt umzusteigen, das in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit weniger herausfordernd ist, um Teile mit besseren Eigenschaften für die Anwendung in Bergbausieben herzustellen.
Covestro bietet mit Decovery® CQ 6010 eine teilweise biobasierte Lösung mit hoher Atmungsaktivität für Lebensmittelverpackungen aus Papier und Karton. Dadurch lassen sich Verpackungen mit Laminierungen aus Kunststoffen wie Polyethylen oder mit Aluminium ersetzen, was die Recycelbarkeit deutlich erhöht. Mit einem bis zu 34 % geringeren CO 2 -Ausstoß und einem nachweisbar biobasierten Anteil von bis zu 37 % ist das Produkt eine nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Lösungen.
Im Jahr 2023 verzeichnete die Weltwirtschaft ein leichtes Wachstum in Höhe von 2,7 %, das unter dem Niveau des Vorjahres lag, mit positiven Wachstumsraten in allen Regionen. Ein Treiber des Wachstums war die robuste Entwicklung des Dienstleistungssektors in führenden Industrieländern. Geopolitische Ereignisse, wie die Eskalation im Nahen Osten und die damit verbundenen Schwierigkeiten in den Lieferketten, der russische Krieg gegen die Ukraine sowie andauernde Spannungen zwischen den USA und China, belasteten auch in diesem Jahr die globale wirtschaftliche Entwicklung. In der Region NA trugen die starken Konsumausgaben der Verbraucher, insbesondere in den USA, zu einem leichten Wachstum der Wirtschaft über dem Niveau des Vorjahres bei und eine technische Rezession blieb trotz der deutlichen Straffung der Geldpolitik aus. In der Region APAC wirkten sich insbesondere die konjunkturunterstützenden Maßnahmen der chinesischen Regierung stabilisierend aus, sodass die Wirtschaft deutlich und über dem Wachstum des Vorjahres expandierte. In der Region EMLA wuchs die Wirtschaft ebenfalls leicht, jedoch unterhalb des Niveaus der anderen Regionen und des Vorjahres.
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Wachstum 2022
in % |
Wachstum 2023
in % |
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| Welt | 3,1 | 2,7 |
| Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2 , Afrika (EMLA) | 3,7 | 1,2 |
| davon Europa | 3,3 | 0,9 |
| davon Deutschland | 1,9 | - 0,1 |
| davon Naher Osten | 6,2 | 1,4 |
| davon Lateinamerika 2 | 3,9 | 1,9 |
| davon Afrika | 3,8 | 2,6 |
| Nordamerika 3 (NA) | 2,2 | 2,5 |
| davon USA | 1,9 | 2,5 |
| Asien-Pazifik (APAC) | 3,2 | 4,3 |
| davon China | 3,0 | 5,2 |
1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts,
Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2024
3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
Das positive globale Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 war - wie zuvor beschrieben - maßgeblich durch die robuste Entwicklung im Dienstleistungssektor geprägt. Dies spiegelte sich jedoch nicht in allen Hauptabnehmerindustrien von Covestro wider.
Die globale Automobilindustrie erzielte mit einem Wachstum in Höhe von 10,2% im Jahr 2023 ein höheres Wachstum als im Vorjahr. Auftragsrückstände schützten die Industrie im Berichtsjahr vor dem Abschwung. Die Regionen APAC und NA zeigten ein deutlich positives Wachstum, während die Region EMLA ein leicht positives Wachstum aufwies.
Die globale Bauindustrie verzeichnete im Jahr 2023 eine negative Wachstumsrate in Höhe von 2,4% und damit ein niedrigeres Wachstum als im Vorjahr. Steigende Zinsen sowie hohe Baustoffkosten aufgrund von Materialknappheit und Arbeitskräftemangel wirkten sich im Berichtsjahr weiterhin negativ aus und führten zu einem leichten Rückgang der Bauindustrie in allen Regionen.
Die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie verzeichnete im Jahr 2023 eine negative Wachstumsrate in Höhe von 0,9 % und lag damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Die Nachfrage nach Elektronik und elektrischen Bauteilen war aufgrund von andauernden Verschiebungen der Verbraucherausgaben von Waren zu Dienstleistungen im Jahr 2023 schwach ausgeprägt. Die Regionen NA und EMLA erzielten im Berichtsjahr ein leichtes Wachstum, die Region APAC wies dagegen einen leichten Rückgang aus.
Die globale Möbelindustrie verzeichnete im Jahr 2023 ein negatives Wachstum in Höhe von 3,7 %, das damit geringer ausfiel als im Vorjahr. Eine hohe Inflation, steigende Verkaufspreise, sinkende Verbrauchernachfrage und geringere Investitionen im Wohnungssektor schwächten die Nachfrage nach Möbeln und führten im Jahr 2023 insbesondere in den Regionen NA und EMLA zu deutlich negativen Wachstumsraten, während die Entwicklung in der Region APAC stabil war.
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Wachstum 2022
in % |
Wachstum 2023
in % |
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| Automobil | 7,1 | 10,2 |
| Bau | 0,7 | - 2,4 |
| Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte | - 0,9 | - 0,9 |
| Möbel | - 3,6 | - 3,7 |
Die Lage auf den europäischen Energiemärkten hat sich im Jahr 2023 gegenüber dem volatilen Gesamtjahr 2022 weitestgehend stabilisiert, im Wesentlichen bedingt durch deutlich gesunkene Gaspreise. Dem steht jedoch eine anhaltende Nachfrageschwäche gegenüber, insbesondere getrieben durch niedrigere Ausgaben für Konsumgüter. Die nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirkten sich bei Covestro negativ auf das Verkaufspreisniveau und die Absatzmengen aus.
Der im Februar 2022 begonnene russische Krieg gegen die Ukraine hat spürbare Folgen für die Weltwirtschaft. Die Geschäftslage von Covestro ist jedoch nicht direkt von den Auswirkungen des Kriegs betroffen, da Covestro in den Ländern Russland, Belarus und Ukraine keine Standorte betreibt. Die international verhängten Sanktionen gegenüber Russland und Belarus wirkten sich daher wie auch im Vorjahr nur indirekt auf das Geschäft von Covestro aus.
Im Einklang mit seiner Strategie "Sustainable Future" und konzernweiten Aktivitäten zur Steigerung der operativen Effektivität und Effizienz hat Covestro entschieden, das Geschäft in Europa, dem Nahen Osten und Afrika zukünftig zentral von Leverkusen aus zu steuern. Infolgedessen sollen die Geschäftstätigkeiten der Covestro International SA mit Sitz in Fribourg, Schweiz, bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 eingestellt werden. Durch die Verlagerung sind keine Auswirkungen auf die Vertriebsaktivitäten oder den Umsatz des Konzerns zu erwarten. Die Entscheidung zur Verlagerung der Geschäftstätigkeiten der Covestro International SA führte im Jahr 2023 im Wesentlichen zu einem Nettosteueraufwand in Höhe von 29 Mio. € und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 14 Mio. €.
Covestro hat im Februar 2023 erfolgreich eine neue Großanlage für die Herstellung von Chlor in Tarragona (Spanien) in Betrieb genommen. Es handelt sich um die weltweit erste großtechnische Produktionsanlage, in der die von Covestro mit Partnern entwickelte, innovative und energieeffiziente Sauerstoffverzehrkathoden-Technologie zum Einsatz kommt. Die neue Anlage gewährleistet eine effiziente, dauerhafte und unabhängige Versorgung der Produktion von Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) in Tarragona mit Chlor. Damit wird das europäische Produktionsnetz für MDI gestärkt.
Covestro hat den Verkauf seines Additive-Manufacturing-Geschäfts des Segments Solutions & Specialties an den US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen Stratasys am 3. April 2023 erfolgreich abgeschlossen. Aus dem Verkauf sind Covestro im Jahr 2023 Kaufpreiszahlungen in Höhe von 54 Mio. € zugeflossen, der Nettoveräußerungsgewinn belief sich auf 35 Mio. €. Darüber hinaus wurde eine variable Earn-out-Zahlung vereinbart, welche von der Erreichung verschiedener Erfolgsparameter abhängig ist und deren Höhe im Jahr 2025 final bestimmt wird.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen"
Im Zuge seiner kontinuierlichen und konzernweiten Aktivitäten zur Portfolio-Optimierung richtet Covestro die Geschäftseinheit Engineering Plastics im Segment Solutions & Specialties künftig verstärkt auf ihr Kerngeschäft aus. Infolgedessen hat der Vorstand beschlossen, dass die Produktion der hoch spezialisierten Maezio®-Produkte und damit der Betrieb des Produktionsstandorts in Markt Bibart eingestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2023 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 31 Mio. € und Restrukturierungsaufwendungen sowie Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 7 Mio. € ergebniswirksam erfasst.
Der bisherige Technologievorstand Dr. Klaus Schäfer hat zum 30. Juni 2023 das Unternehmen verlassen und ist in den Ruhestand gegangen. Als sein Nachfolger hat Dr. Thorsten Dreier zum 1. Juli 2023 die Verantwortung für die Unternehmensfunktionen Process Technology, Engineering, Group Health, Safety & Environment sowie Group Procurement übernommen. Zusätzlich zu seinen Aufgaben als Technologievorstand hat Dr. Thorsten Dreier seit dem 1. September 2023 die Funktion des Arbeitsdirektors inne.
Zum 31. August 2023 hat der bisherige Finanzvorstand und Arbeitsdirektor Dr. Thomas Toepfer das Unternehmen verlassen, um eine neue Aufgabe als Finanzvorstand beim europäischen Flugzeughersteller Airbus zu übernehmen. Als sein Nachfolger hat Christian Baier zum 1. Oktober 2023 die Funktion des Finanzvorstands übernommen. Interimsweise hatte Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender der Covestro AG, diese Funktion im September 2023 ausgeübt.
Der Vorstand der Covestro AG beschloss am 28. Februar 2022 ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von ca. 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten), das im März 2022 startete und innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein sollte. Hierbei wurden mit Wiederaufnahme des Programms im Mai 2023 in einer dritten Tranche 1.208.035 Aktien mit einem Wert von 49 Mio. € zurückgekauft. Am 26. Oktober beschloss der Vorstand das Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Insgesamt erwarb die Covestro AG in den drei Tranchen 4.687.991 Aktien im Wert von 199 Mio. €. Im Dezember 2023 wurden 4.200.000 der zurückgekauften Aktien eingezogen und das Grundkapital der Covestro AG entsprechend herabgesetzt.
Covestro hat am 7. Oktober 2022 Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert begeben, wovon die verbliebenen 100 Mio. € Covestro im 1. Quartal 2023 zugeflossen sind. Die Schuldscheindarlehen sind mit einem ESG-Rating verknüpft und wurden in Tranchen mit Laufzeiten von drei, fünf und sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten emittiert. Im Oktober 2023 wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 260 Mio. € Gegenwert vorzeitig zurückgezahlt.
Das Geschäftsjahr 2023 von Covestro war aufgrund der anhaltenden Nachfrageschwäche sehr herausfordernd. Die Umsätze sanken insbesondere aufgrund eines niedrigeren Verkaufspreisniveaus und gesunkener Absatzmengen um 20,0 % auf 14.377 Mio. € (Vorjahr: 17.968 Mio. €). Insbesondere das geringere Verkaufspreisniveau, das nur teilweise von den niedrigeren Rohstoff- und Energiepreisen kompensiert werden konnte, und die geringeren Absatzmengen führten zu einem Rückgang des EBITDA um 33,2 % auf 1.080 Mio. € (Vorjahr: 1.617 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow erhöhte sich auf 232 Mio. € (Vorjahr: 138 Mio. €). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sowie gestiegene Cashflows aus operativer Tätigkeit. Darüber hinaus ergab sich ein ROCE über WACC von - 6,1 %-Punkten (Vorjahr: - 5,0 %-Punkte). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte aus einem gestiegenen WACC und einem signifikant niedrigeren Net Operating Profit after Taxes (NOPAT). Die Treibhausgasemissionen lagen mit einem Wert in Höhe von 4,9 Mio. t CO 2 -Äquivalenten leicht über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 4,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente), da dem Rückgang der Produktionsmengen u. a. ein höherer Anteil an fossilen Energiequellen im externen Strom- und Dampfeinkauf gegenüberstand.
Im Geschäftsbericht 2022 veröffentlichte der Covestro-Konzern eine Prognose für die Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023, die am 28. April 2023 angepasst sowie am 27. Oktober 2023 aktualisiert wurde.
Die im Geschäftsbericht 2022 erwartete Entwicklung aller steuerungsrelevanten Kennzahlen für das Gesamtjahr 2023 wurde zuletzt im Oktober 2023 wie folgt aktualisiert. Nach einem ursprünglich erwarteten EBITDA deutlich unterhalb des Vorjahres ging der Covestro-Konzern zuletzt von einem EBITDA im Bereich von 1.100 Mio. € * aus. Der Covestro-Konzern erwartete anfänglich einen FOCF deutlich unterhalb des Vorjahres und ging zuletzt für das Gesamtjahr von einem Wert zwischen 0 Mio. € und 200 Mio. € aus. Für den ROCE über WACC wurde ursprünglich ein Wert deutlich unterhalb des Vorjahres prognostiziert, der zuletzt im Oktober 2023 im Bereich von - 6 %-Punkten * erwartet wurde. Für die Treibhausgasemissionen prognostizierte der Covestro-Konzern ursprünglich einen Wert im Bereich des Vorjahres * und erwartete zuletzt einen Wert zwischen 4,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente und 4,8 Mio. t CO 2 -Äquivalente.
Die von Covestro im Geschäftsjahr 2023 für das EBITDA, den ROCE über WACC sowie die Treibhausgasemissionen erreichten Werte entsprachen der ursprünglich im Geschäftsbericht 2022 ausgegebenen Prognose. Für den FOCF wurde der ursprünglich prognostizierte Wert übertroffen.
Im Hinblick auf die im Oktober 2023 aktualisierte Prognose lagen das EBITDA und der ROCE über WACC in den kommunizierten Bandbreiten. Während die Treibhausgasemissionen leicht über der kommunizierten Bandbreite lagen, entwickelte sich der FOCF hingegen besser als zuletzt erwartet.
| 2022 | Prognose 2023 (Geschäftsbericht 2022) | Prognose 2023 (27. Oktober 2023) | 2023 | |
| EBITDA 1 | 1.617 Mio. € | Deutlich unterhalb Vorjahr | Im Bereich von 1.100 Mio. € 6 | 1.080 Mio. € |
| Free Operating Cash Flow 2 | 138 Mio. € | Deutlich unterhalb Vorjahr | Zwischen 0 Mio. € und 200 Mio. € | 232 Mio. € |
| ROCE über WACC 3, 4 | - 5,0 %-Punkte | Deutlich unterhalb Vorjahr | Im Bereich von -6 %-Punkten 6 | - 6,1 %-Punkte |
| Treibhausgasemissionen 5 (CO 2 -Äquivalente) | 4,7 Mio. t | Im Bereich des Vorjahres 6 | Zwischen 4,2 Mio. t und 4,8 Mio. t | 4,9 Mio. t |
6 Dies kann eine Abweichung im einstelligen
Prozentbereich umfassen.
* Dies kann eine Abweichung im einstelligen
Prozentbereich umfassen.
| 4. Quartal 2022 | 4. Quartal 2023 | Veränderung | 2022 | 2023 | Veränderung | |
| Umsatzerlöse | 3.964 Mio. € | 3.346 Mio. € | - 15,6 % | 17.968 Mio. € | 14.377 Mio. € | - 20,0 % |
| Umsatzveränderung | ||||||
| Menge | - 13,2 % | 3,1 % | - 5,0 % | - 6,8 % | ||
| Preis | 0,8 % | - 15,7 % | 10,1 % | - 11,0 % | ||
| Währung | 3,8 % | - 3,0 % | 5,9 % | - 2,2 % | ||
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % | 2,0 % | 0,0 % | ||
| Umsatzerlöse | ||||||
| nach Regionen | ||||||
| EMLA | 1.518 Mio. € | 1.307 Mio. € | - 13,9 % | 7.600 Mio. € | 5.941 Mio. € | - 21,8 % |
| NA | 1.062 Mio. € | 846 Mio. € | - 20,3 % | 4.639 Mio. € | 3.735 Mio. € | - 19,5 % |
| APAC | 1.384 Mio. € | 1.193 Mio. € | - 13,8 % | 5.729 Mio. € | 4.701 Mio. € | - 17,9 % |
| EBITDA 1 | - 38 Mio. € | 132 Mio. € | . | 1.617 Mio. € | 1.080 Mio. € | - 33,2 % |
| Abschreibungen, | 657 Mio. € | 222 Mio. € | - 66,2 % | 1.350 Mio. € | 894 Mio. € | - 33,8 % |
| Wertminderungen und | ||||||
| Wertaufholungen | ||||||
| EBIT 2 | -695 Mio. € | - 90 Mio. € | - 87,1 % | 267 Mio. € | 186 Mio. € | - 30,3 % |
| Finanzergebnis | - 25 Mio. € | - 13 Mio. € | - 48,0 % | - 137 Mio. € | - 113 Mio. € | - 17,5 % |
| Konzernergebnis 3 | - 899 Mio. € | - 187 Mio. € | - 79,2 % | - 272 Mio. € | - 198 Mio. € | - 27,2 % |
| Cashflows aus | 839 Mio. € | 377 Mio. € | - 55,1 % | 970 Mio. € | 997 Mio. € | 2,8 % |
| operativer Tätigkeit 4 | ||||||
| Auszahlungen für | 289 Mio. € | 304 Mio. € | 5,2 % | 832 Mio. € | 765 Mio. € | - 8,1 % |
| Sachanlagen und | ||||||
| immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Free Operating Cash Flow 5 | 550 Mio. € | 73 Mio. € | - 86,7 % | 138 Mio. € | 232 Mio. € | 68,1 % |
| Nettofinanzverschuldung 6 | 2.434 Mio. € | 2.487 Mio. € | 2,2 % | |||
| Return on Capital | 2,0 % | 1,5 % | ||||
| Employed (ROCE) 7 | ||||||
| Weighted Average | 7,0 % | 7,6 % | ||||
| Cost of Capital (WACC) 8 | ||||||
| ROCE über WACC 7, 8 | - 5,0 %-Punkte | - 6,1 %-Punkte |
6 Jeweils zum Stichtag am 31. Dezember
in Mio. €
in Mio. €
Der Konzernumsatz verringerte sich im Geschäftsjahr 2023 um 20,0 % auf 14.377 Mio. € (Vorjahr: 17.968 Mio. €). Dies war im Wesentlichen bedingt durch ein niedrigeres Verkaufspreisniveau, das sich mit 11,0% negativ auf den Umsatz auswirkte, und durch gesunkene Absatzmengen, die einen negativen Effekt auf den Umsatz in Höhe von 6,8 % hatten. Beide Treiber resultierten vor allem aus der weltweit schwachen Nachfragesituation. Die Veränderungen der Wechselkurse wirkten sich mit 2,2 % ebenso umsatzreduzierend aus.
Beide Segmente verzeichneten im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatzrückgang. Der Umsatz bei Performance Materials sank um 24,4 % auf 6.876 Mio. € (Vorjahr: 9.095 Mio. €) und bei Solutions & Specialties um 15,1 % auf 7.267 Mio. € (Vorjahr: 8.558 Mio. €).
In der Region EMLA verringerte sich der Umsatz um 21,8 % auf 5.941 Mio. € (Vorjahr: 7.600 Mio. €), in der Region NA um 19,5 % auf 3.735 Mio. € (Vorjahr: 4.639 Mio. €) und in der Region APAC um 17,9 % auf 4.701 Mio. € (Vorjahr: 5.729 Mio. €).
in Mio. €, Vorjahreswerte in Klammern
1 EMLA: Region Europa, Naher Osten,
Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika
2 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
Veränderung
in % |
|
| Umsatzerlöse | 17.968 | 14.377 | - 20,0 |
| Herstellungskosten | - 15.404 | - 12.071 | - 21,6 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.564 | 2.306 | - 10,1 |
| Vertriebskosten | - 1.604 | - 1.489 | - 7,2 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 361 | - 374 | 3,6 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 353 | - 360 | 2,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) und Erträge (+) | 21 | 103 | 390,5 |
| EBIT | 267 | 186 | - 30,3 |
| Finanzergebnis | - 137 | - 113 | - 17,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 130 | 73 | - 43,8 |
| Ertragsteuern | - 411 | - 275 | - 33,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 281 | - 202 | - 28,1 |
| auf nicht beherrschende Anteile entfallend | - 9 | - 4 | - 55,6 |
| auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) | - 272 | - 198 | - 27,2 |
Die Herstellungskosten reduzierten sich - vor allem aufgrund gesunkener Rohstoff- und Energiekosten, geringerer Wertminderungen auf Sachanlagen sowie eines niedrigeren Fixkostenniveaus - um 21,6 % auf 12.071 Mio. € (Vorjahr: 15.404 Mio. €), wodurch der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz auf 84,0 % sank (Vorjahr: 85,7 %).
Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um 10,1 % auf 2.306 Mio. € (Vorjahr: 2.564 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür war das gesunkene Verkaufspreisniveau, das nur teilweise durch die geringeren Rohstoff- und Energiepreise kompensiert werden konnte. Daneben wirkten sich der Rückgang der insgesamt abgesetzten Mengen und negative Effekte aus den Wechselkursveränderungen ergebnismindernd aus. Demgegenüber hatten geringere Wertminderungen einen positiven Effekt auf das Ergebnis.
Die Vertriebskosten verringerten sich um 7,2 % auf 1.489 Mio. € (Vorjahr: 1.604 Mio. €). Im Verhältnis zum Umsatz ergab sich ein Vertriebskostenanteil in Höhe von 10,4 % (Vorjahr: 8,9 %). Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) erhöhten sich um 3,6 % auf 374 Mio. € (Vorjahr: 361 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz ergab sich damit eine F&E-Quote in Höhe von 2,6 % (Vorjahr: 2,0 %). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten einen Anstieg in Höhe von 2,0 % auf 360 Mio. € (Vorjahr: 353 Mio. €), womit sich ein Verwaltungskostenanteil am Umsatz in Höhe von 2,5 % (Vorjahr: 2,0 %) ergab.
Höhere Rückstellungen für die variable Vergütung hatten einen ergebnismindernden Effekt in Höhe von 166 Mio. €.
Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 103 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €). In der Veränderung zum Vorjahr spiegelte sich u. a. der Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts des Segments Solutions & Specialties mit einem positiven Ergebniseffekt in Höhe von 35 Mio. € wider.
Das EBIT verzeichnete einen Rückgang um 30,3 % auf 186 Mio. € (Vorjahr: 267 Mio. €). Die EBIT-Marge sank auf 1,3 % (Vorjahr: 1,5 %).
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
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| EBIT | 267 | 186 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 1.350 | 894 |
| EBITDA | 1.617 | 1.080 |
Im Geschäftsjahr 2023 sanken die Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen um 33,8 % auf 894 Mio. € (Vorjahr: 1.350 Mio. €), davon entfielen 801 Mio. € (Vorjahr: 1.194 Mio. €) auf Sachanlagen und 93 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte. Ein wesentlicher Treiber für den Rückgang waren geringere Wertminderungen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 463 Mio. €). Wertaufholungen fanden keine statt (Vorjahr: 1 Mio. €).
Das EBITDA sank im Gesamtjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 33,2 % auf 1.080 Mio. € (Vorjahr: 1.617 Mio. €). Dies resultierte insbesondere aus dem Rückgang des EBITDA im Segment Performance Materials um 39,4 % auf 576 Mio. € (Vorjahr: 951 Mio. €). Das EBITDA des Segments Solutions & Specialties sank um 1,0 % auf 817 Mio. € (Vorjahr: 825 Mio. €).
Im Geschäftsjahr betrug das Finanzergebnis - 113 Mio. € (Vorjahr: - 137 Mio. €), wovon das Zinsergebnis in Höhe von - 90 Mio. € (Vorjahr: - 61 Mio. €) ein wesentlicher Bestandteil ist. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses sank das Ergebnis vor Ertragsteuern auf 73 Mio. € (Vorjahr: 130 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand belief sich im Berichtsjahr auf 275 Mio. € (Vorjahr: 411 Mio. €). Dieser beinhaltet Wertberichtigungen auf latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €). Ferner konnten im Geschäftsjahr latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 197 Mio. € (Vorjahr: 191 Mio. €) nicht aktiviert werden. Nach Ertragsteuern und nicht beherrschenden Anteilen ergab sich ein Konzernergebnis in Höhe von - 198 Mio. € (Vorjahr: - 272 Mio. €).
| 2022 | 2023 | ||
| EBIT | in Mio. € | 267 | 186 |
| Kalkulatorischer Steuersatz | in % | 25,0 | 25,0 |
| Kalkulatorische Ertragsteuern 1 | in Mio. € | 67 | 47 |
| Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) | in Mio. € | 200 | 139 |
| Durchschnittliches Capital Employed | in Mio. € | 9.785 | 9.550 |
| ROCE | in % | 2,0 | 1,5 |
| Weighted Average Cost of Capital (WACC) | in % | 7,0 | 7,6 |
| ROCE über WACC | in %-Punkten | - 5,0 | - 6,1 |
Für den Covestro-Konzern ergab sich ein NOPAT in Höhe von 139 Mio. € (Vorjahr: 200 Mio. €) und ein durchschnittliches Capital Employed in Höhe von 9.550 Mio. € (Vorjahr: 9.785 Mio. €). Daraus resultierte ein ROCE in Höhe von 1,5 % (Vorjahr: 2,0 %), der deutlich unter dem gestiegenen WACC in Höhe von 7,6 % (Vorjahr: 7,0 %) lag.
→ Weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen unter "Steuerungssystem"
|
31.12.2021
in Mio. € |
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 757 | 729 | 711 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 706 | 603 | 519 |
| Sachanlagen | 6.032 | 5.801 | 5.795 |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen | 172 | 185 | 182 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1, 2 | 34 | 21 | 14 |
| Sonstige Forderungen 2, 3 | 419 | 452 | 501 |
| Aktive latente Steuern 4 | 301 | 277 | 248 |
| Vorräte | 2.914 | 2.814 | 2.459 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.343 | 2.011 | 1.898 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 128 | 115 | 102 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5 | - | 18 | - |
| Brutto Capital Employed | 13.806 | 13.026 | 12.429 |
| Andere Rückstellungen 6 | - 843 | - 349 | - 548 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2, 7 | - 148 | - 136 | - 114 |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 2, 8 | - 185 | - 258 | - 228 |
| Passive latente Steuern 9 | - 293 | - 307 | - 251 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 2.214 | - 2.016 | - 1.895 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | - 337 | - 175 | - 77 |
| Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 10 | - | - 2 | - |
| Capital Employed | 9.786 | 9.783 | 9.316 |
| Durchschnittliches Capital Employed | 8.598 | 9.785 | 9.550 |
1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
wurden um nichtoperative Vermögenswerte bereinigt.
3 Sonstige Forderungen wurden um nichtoperative
Forderungen bereinigt.
6 Andere Rückstellungen wurden um
Rückstellungen für Zinszahlungen bereinigt.
7 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten wurden
um nichtoperative Verbindlichkeiten bereinigt.
8 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
wurden um nichtoperative Verbindlichkeiten bereinigt.
|
4. Quartal 2022
in Mio. € |
4. Quartal 2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| EBITDA | - 38 | 132 | 1.617 | 1.080 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 92 | - 136 | - 538 | - 383 |
| Veränderung Pensionsrückstellungen | 36 | - 9 | 54 | - 33 |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | - 3 | - | - 3 | - 33 |
| Veränderung Working Capital / Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge | 936 | 390 | - 160 | 366 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 839 | 377 | 970 | 997 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | - 289 | - 304 | - 832 | - 765 |
| Free Operating Cash Flow | 550 | 73 | 138 | 232 |
| Cashflows aus investiver Tätigkeit | - 407 | - 437 | - 477 | - 925 |
| Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 492 | - 363 | 64 | - 639 |
| Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit | 924 | - 423 | 557 | - 567 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang | 292 | 1.052 | 649 | 1.198 |
| Veränderung aus Wechselkursänderungen | - 18 | - 4 | - 8 | - 6 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende | 1.198 | 625 | 1.198 | 625 |
Die Cashflows aus operativer Tätigkeit beliefen sich auf 997 Mio. € (Vorjahr: 970 Mio. €). Ein niedrigeres EBITDA konnte durch eine Mittelfreisetzung im Working Capital, die einer Mittelbindung im Vorjahr gegenüberstand, sowie gesunkene Ertragsteuerzahlungen überkompensiert werden. Die Veränderung des Working Capitals war im Vorjahr insbesondere durch die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 geprägt. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde keine kurzfristige variable Vergütung gezahlt. Gestiegene Cashflows aus operativer Tätigkeit sowie geringere Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 765 Mio. € (Vorjahr: 832 Mio. €) führten zu einer Erhöhung des Free Operating Cash Flow auf 232 Mio. € (Vorjahr: 138 Mio. €).
→ Weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen unter "Steuerungssystem"
Im Geschäftsjahr 2023 flossen im Rahmen der investiven Tätigkeit insgesamt 925 Mio. € (Vorjahr: 477 Mio. €). Dies war vor allem auf Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 765 Mio. € (Vorjahr: 832 Mio. €) sowie Nettoauszahlungen für kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 261 Mio. € (Vorjahr: Nettorückzahlungen in Höhe von 372 Mio. €) zurückzuführen. Dem standen Einzahlungen in Höhe von 54 Mio. € für den Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts an den US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen Stratasys sowie Einzahlungen in Höhe von 39 Mio. € aus der teilweisen, durch die Bayer-Pensionskasse VVaG angezeigten Rückabwicklung der im Dezember 2022 gezogenen Tranche des Gründungsstockdarlehens gegenüber.
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
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| Performance Materials | 547 | 490 |
| Solutions & Specialties | 277 | 270 |
| Sonstige / Überleitung | 8 | 5 |
| Covestro-Konzern | 832 | 765 |
In beiden Segmenten wurde im Geschäftsjahr 2023 in die Instandhaltung und Optimierung bestehender Anlagen sowie in neue Kapazitäten investiert. Im Segment Performance Materials wurde - wie schon im Geschäftsjahr 2022 - am Standort Antwerpen (Belgien) zur Kapazitätserweiterung in den Ausbau der Produktion von Anilin, einem Vorprodukt von Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI), investiert. Außerdem wurden Investitionen in die Kreislaufwirtschaft sowie die Energieeffizienz vorgenommen, wie z. B. der Einbau neuer Katalysatoren an dem Standort Shanghai (China) sowie die Modernisierung der TDI-Anlage in Dormagen. Eine strategisch relevante Investition im Segment Solutions & Specialties ist der Bau des unternehmensweit größten Werks für thermoplastische Polyurethane (TPU) in Zhuhai (China), welches zukünftig eine jährliche Kapazität von 120.000 t TPU pro Jahr erreichen soll.
Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichnete der Covestro-Konzern im Geschäftsjahr 2023 Mittelabflüsse in Höhe von 639 Mio. € (Vorjahr: Mittelzuflüsse in Höhe von 64 Mio. €). Diese waren vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Schuldscheindarlehen mit ca. 260 Mio. € Gegenwert, Auszahlungen für kurzfristige Bankverbindlichkeiten in China in Höhe von 215 Mio. €, Zinsauszahlungen in Höhe von 169 Mio. € (Vorjahr: 131 Mio. €) sowie Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 156 Mio. € (Vorjahr: 160 Mio. €). Daneben führten die Rückzahlung eines Darlehens der Covestro AG mit 125 Mio. € sowie die dritte Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) zu Mittelabflüssen. Mittelzuflüsse resultierten im Wesentlichen aus kurzfristigen Bankverbindlichkeiten in China in Höhe von 222 Mio. € und Einzahlungen in Höhe von 100 Mio. € aus der letzten Tranche der im Jahr 2022 begebenen Schuldscheindarlehen.
→ Siehe "Aktienrückkaufprogramm"
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31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
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| Anleihen | 1.988 | 1.990 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 922 | 657 |
| Leasingverbindlichkeiten | 746 | 743 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | 32 | 15 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | 2 |
| Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten | - 42 | - 19 |
| Bruttofinanzverschuldung | 3.647 | 3.388 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - 1.198 | - 625 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - 15 | - 276 |
| Nettofinanzverschuldung | 2.434 | 2.487 |
Die Bruttofinanzverschuldung des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2023 sank im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 259 Mio. € auf 3.388 Mio. € (Vorjahr: 3.647 Mio. €), vor allem aufgrund einer Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 265 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch die zuvor genannte teilweise vorzeitige Rückzahlung der Schuldscheindarlehen.
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ging im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 573 Mio. € auf 625 Mio. € zurück. Dieser Rückgang war vor allem auf Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 765 Mio. €, negative Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 639 Mio. € sowie auf Nettoauszahlungen für kurzfristige Bankeinlagen in Höhe von 261 Mio. € zurückzuführen.
Dagegen erhöhten Cashflows aus operativer Tätigkeit den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten um 997 Mio. €. Die zuvor genannten Nettoauszahlungen für kurzfristige Bankeinlagen führten zu einem Anstieg der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte auf 276 Mio. €.
Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 somit um 53 Mio. € auf 2.487 Mio. € (Vorjahr: 2.434 Mio. €).
Wesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung des Covestro-Konzerns erfolgt zentral durch die Covestro AG.
Die Covestro AG verfügt über ein Anleihenrahmenprogramm (Debt Issuance Programme) mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. € und damit über die Möglichkeit einer flexiblen Finanzierung am Fremdkapitalmarkt. Durch das Programm ist die Covestro AG in der Lage, fest und variabel verzinsliche Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten zu begeben und auch Privatplatzierungen vorzunehmen. Im Rahmen des Anleihenrahmenprogramms wurden von der Covestro AG mehrere Anleihen erfolgreich platziert. Die im März 2016 platzierte ausstehende Euro-Anleihe ist eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €). Die im Juni 2020 platzierten weiteren Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € sind festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375%, Volumen 500 Mio. €). Alle ausstehenden Anleihen sind mit einem Baa2-Rating mit stabilem Ausblick durch die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), bewertet.
Darüber hinaus veröffentlichte Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework). Dieser ermöglicht u. a. die Ausgabe von sogenannten grünen Anleihen (Green Bonds) oder anderen Schuldtiteln, deren Mittelverwendung an nachhaltige Investitionen gebunden ist, mit denen wir bspw. Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt (re-)finanzieren können. Die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den Green Bond Principles der International Capital Markets Association (ICMA) wurde durch die unabhängige ESG-Ratingagentur ISS ESG bestätigt. Im November 2022 wurde auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75 %, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben. Der gesamte Erlös aus der Anleihenemission wurde dazu genutzt, nachhaltige Projekte zu finanzieren, die auf die Kreislaufwirtschaft einzahlen und bspw. aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen stammen.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/investors/debt/bonds
Am 7. Oktober 2022 begab Covestro erstmals Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert, wovon die letzte Tranche in Höhe von 100 Mio. € im 1. Quartal 2023 zugeflossen ist. Die Ausgabe erfolgte sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Die Schuldscheindarlehen sind mit einem ESG-Rating verknüpft und wurden in Tranchen mit Laufzeiten von drei, fünf und sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten emittiert. Im Oktober 2023 wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 260 Mio. € Gegenwert vorzeitig zurückgezahlt.
Die Covestro AG schloss außerdem im Jahr 2020 eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab. Diese enthielt zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr und stellt eine Back-up-Liquiditätsreserve dar. Eine Option zur Laufzeitverlängerung wurde im März 2021 genutzt, um die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2026 zu verlängern. Mithilfe der zweiten der zwei vereinbarten Optionen wurde im März 2022 die Laufzeit um ein weiteres Jahr bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus. Zum 31. Dezember 2023 war die syndizierte Kreditfazilität ungenutzt.
Am 26. August 2022 legte Covestro zusätzlich ein Euro Commercial Paper Programme (ECPP) mit einem potenziellen Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € auf, um flexibel Wertpapiere in verschiedenen Währungen und mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr begeben zu können. Im Rahmen des ECPP standen zum 31. Dezember 2023 keine Commercial Paper aus.
Am 21. Juni 2023 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro mit stabilem Ausblick. Covestro beabsichtigt auch in Zukunft, Finanzierungstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen.
Der Covestro-Konzern verfolgt eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen.
Als international tätiges Unternehmen ist Covestro finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden u. a. derivative Finanzinstrumente eingesetzt.
Eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken sowie Erläuterungen finden sich im Chancen- und Risikobericht von Covestro.
→ Siehe "Chancen- und Risikobericht"
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten"
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31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Langfristige Vermögenswerte | 7.916 | 7.746 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 6.669 | 5.891 |
| Gesamtvermögen | 14.585 | 13.637 |
| Eigenkapital | 7.122 | 6.618 |
| Langfristiges Fremdkapital | 4.408 | 3.721 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 3.055 | 3.298 |
| Fremdkapital | 7.463 | 7.019 |
| Gesamtkapital | 14.585 | 13.637 |
Im Vergleich zum 31. Dezember 2022 verminderte sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 um 948 Mio. € auf 13.637 Mio. € (Vorjahr: 14.585 Mio. €).
Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 170 Mio. € auf 7.746 Mio. € (Vorjahr: 7.916 Mio. €) und hatten einen Anteil von 56,8 % (Vorjahr: 54,3 %) am Gesamtvermögen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen. Hier wirkten sich u. a. Wertminderungen in Höhe von 31 Mio. € auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen aus, die mit der Einstellung der Produktion der hoch spezialisierten Maezio®-Produkte und der damit verbundenen Betriebsschließung des Produktionsstandorts in Markt Bibart im Zusammenhang standen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 778 Mio. € auf 5.891 Mio. € (Vorjahr: 6.669 Mio. €) und hatten damit einen Anteil von 43,2 % (Vorjahr: 45,7 %) an der Bilanzsumme. Diese Veränderung ist vor allem auf den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Finanzmittelbestand, gesunkene Vorräte sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen, während sich die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhten.
Das Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2023 um 504 Mio. € auf 6.618 Mio. € (Vorjahr: 7.122 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 48,5 % (Vorjahr: 48,8 %). Der Rückgang des Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf negative Effekte aus Währungsumrechnungsdifferenzen, auf das Ergebnis nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2023 sowie auf den Erwerb eigener Aktien zurückzuführen.
Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich zum Stichtag um 687 Mio. € auf 3.721 Mio. € (Vorjahr: 4.408 Mio. €) und hatte einen Anteil von 27,3 % (Vorjahr: 30,3 %) am Gesamtkapital bzw. von 53,0 % (Vorjahr: 59,1 %) am Fremdkapital.
Innerhalb der Finanzverbindlichkeiten wurde die im März 2016 platzierte Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2024 von den langfristigen Finanzverbindlichkeiten in die kurzfristigen umgegliedert.
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31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
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| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 486 | 464 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen | - 56 | - 66 |
| Nettoverpflichtung | 430 | 398 |
Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen als Saldo von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Vermögenswerten aus überdotierten Pensionsplänen sank im Berichtsjahr um 32 Mio. € auf 398 Mio. € (Vorjahr: 430 Mio. €). Der positiven Entwicklung der tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen standen versicherungsmathematische Verluste und Zinsaufwendungen aus Versorgungsansprüchen gegenüber, die sich nahezu ausglichen. Der im Vergleich zum Vorjahr gesunkene laufende Dienstzeitaufwand und die vom Unternehmen gezahlten gestiegenen Versorgungsleistungen führten bei konstant gebliebenen Arbeitgeberbeiträgen zu einem leichten Rückgang der Nettoverpflichtung.
Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich um 243 Mio. € auf 3.298 Mio. € (Vorjahr: 3.055 Mio. €) und hatte damit einen Anteil von 24,2 % (Vorjahr: 20,9 %) am Gesamtkapital bzw. von 47,0 % (Vorjahr: 40,9 %) am Fremdkapital. Diese Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus dem bereits erwähnten Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie höheren Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung. Gegenläufig wirkten sich geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuerverbindlichkeiten aus.
| 4. Quartal 2022 | 4. Quartal 2023 | Veränderung | 2022 | 2023 | Veränderung | |
| Umsatzerlöse (extern) | 1.916 Mio. € | 1.588 Mio. € | - 17,1 % | 9.095 Mio. € | 6.876 Mio. € | - 24,4 % |
| Umsatzerlöse zwischen | 644 Mio. € | 488 Mio. € | - 24,2 % | 2.967 Mio. € | 2.194 Mio. € | - 26,1 % |
| den Segmenten | ||||||
| Umsatzerlöse (gesamt) | 2.560 Mio. € | 2.076 Mio. € | - 18,9 % | 12.062 Mio. € | 9.070 Mio. € | - 24,8 % |
| Umsatzveränderung (extern) | ||||||
| Menge | - 17,5 % | 7,7 % | - 5,0 % | - 6,7 % | ||
| Preis | - 1,3 % | - 22,0 % | 10,9 % | - 15,7 % | ||
| Währung | 3,6 % | - 2,8 % | 5,8 % | - 2,0 % | ||
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | ||
| Umsatzerlöse nach | ||||||
| Regionen (extern) | ||||||
| EMLA | 785 Mio. € | 674 Mio. € | - 14,1 % | 4.152 Mio. € | 3.021 Mio. € | - 27,2 % |
| NA | 516 Mio. € | 414 Mio. € | - 19,8 % | 2.447 Mio. € | 1.844 Mio. € | - 24,6 % |
| APAC | 615 Mio. € | 500 Mio. € | - 18,7 % | 2.496 Mio. € | 2.011 Mio. € | - 19,4 % |
| EBITDA 1 | - 89 Mio. € | 16 Mio. € | . | 951 Mio. € | 576 Mio. € | - 39,4 % |
| EBIT 1 | - 600 Mio. € | - 126 Mio. € | - 79,0 % | - 28 Mio. € | 9 Mio. € | . |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 563 Mio. € | 169 Mio. € | - 70,0 % | 1.091 Mio. € | 652 Mio. € | - 40,2 % |
| Auszahlungen für Sachanlagen | 187 Mio. € | 190 Mio. € | 1,6 % | 547 Mio. € | 490 Mio. € | - 10,4 % |
| und immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Free Operating Cash Flow | 376 Mio. € | - 21 Mio. € | . | 544 Mio. € | 162 Mio. € | - 70,2 % |
1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den
Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den
Segmenten.
Der Umsatz von Performance Materials sank im Geschäftsjahr 2023 um 24,4 % auf 6.876 Mio. € (Vorjahr: 9.095 Mio. €). Der Rückgang war bedingt durch ein um 15,7 % gesunkenes Verkaufspreisniveau und niedrigere abgesetzte Mengen in Höhe von 6,7 %, beides vor allem aufgrund einer weltweit schwachen Nachfragesituation, sowie die negative Entwicklung der Wechselkurse in Höhe von 2,0 %.
In der Region EMLA verringerte sich der Umsatz um 27,2 % auf 3.021 Mio. € (Vorjahr: 4.152 Mio. €), getrieben durch ein gesunkenes Verkaufspreisniveau sowie niedrigere Absatzmengen, die sich jeweils signifikant umsatzmindernd auswirkten. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region NA sank um 24,6 % auf 1.844 Mio. € (Vorjahr: 2.447 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund eines deutlichen Rückgangs der durchschnittlichen Verkaufspreise. Zudem wirkten sich die abgesetzten Mengen und die Entwicklung der Wechselkurse jeweils leicht umsatzmindernd aus. In der Region APAC verringerte sich der Umsatz um 19,4 % auf 2.011 Mio. € (Vorjahr: 2.496 Mio. €), insbesondere aufgrund eines gesunkenen Verkaufspreisniveaus und der Entwicklung der Wechselkurse, die sich jeweils deutlich umsatzmindernd auswirkten. Gleichzeitig hatten niedrigere Absatzmengen einen geringfügig umsatzmindernden Effekt.
in Mio. €
in Mio. €
Das EBITDA von Performance Materials sank gegenüber dem Vorjahr um 39,4 % auf 576 Mio. € (Vorjahr: 951 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren gesunkene Margen als Folge der schwachen Nachfragesituation, da niedrigere Rohstoff- und Energiepreise gesunkene Verkaufspreise nicht kompensieren konnten. Daneben wirkten sich auch ein Rückgang der Absatzmengen, höhere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung und die Entwicklung der Wechselkurse ergebnisreduzierend aus. Dem standen geringere Fixkosten und eine - auf Konzernebene ergebnisneutrale - Erfassung einer Versicherungserstattung aufgrund von Produktionsstillständen gegenüber, die sich jeweils positiv auf das Ergebnis des Segments Performance Materials auswirkten.
→ Für weitere Informationen zur Darstellung der Versicherungserstattung auf Konzernebene siehe Konzernabschluss, Anhangangabe 7 "Sonstige betriebliche Erträge" und Anhangangabe 8 "Sonstige betriebliche Aufwendungen"
Das EBIT stieg auf 9 Mio. € (Vorjahr: - 28 Mio. €), insbesondere bedingt durch geringere Wertminderungen in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 387 Mio. €), die einen Rückgang des EBITDA mehr als kompensieren konnten.
Der Free Operating Cash Flow verringerte sich um 70,2 % auf 162 Mio. € (Vorjahr: 544 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf das niedrigere EBITDA und eine geringere Mittelfreisetzung im Working Capital zurückzuführen. Die Veränderung des Working Capital ergab sich vor allem aus der Entwicklung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2021. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde keine kurzfristige variable Vergütung gezahlt.
| 4. Quartal 2022 | 4. Quartal 2023 | Veränderung | 2022 | 2023 | Veränderung | |
| Umsatzerlöse (extern) | 1.975 Mio. € | 1.703 Mio. € | - 13,8 % | 8.558 Mio. € | 7.267 Mio. € | - 15,1 % |
| Umsatzerlöse zwischen | 7 Mio. € | 6 Mio. € | - 14,3 % | 35 Mio. € | 27 Mio. € | - 22,9 % |
| den Segmenten | ||||||
| Umsatzerlöse (gesamt) | 1.982 Mio. € | 1.709 Mio. € | - 13,8 % | 8.593 Mio. € | 7.294 Mio. € | - 15,1 % |
| Umsatzveränderung (extern) | ||||||
| Menge | - 8,9 % | - 0,3 % | - 6,3 % | - 6,2 % | ||
| Preis | 3,3 % | - 10,2 % | 9,4 % | - 6,4 % | ||
| Währung | 4,1 % | - 3,3 % | 6,0 % | - 2,5 % | ||
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % | 4,2 % | 0,0 % | ||
| Umsatzerlöse nach | ||||||
| Regionen (extern) | ||||||
| EMLA | 676 Mio. € | 586 Mio. € | - 13,3 % | 3.198 Mio. € | 2.730 Mio. € | - 14,6 % |
| NA | 533 Mio. € | 427 Mio. € | - 19,9 % | 2.140 Mio. € | 1.860 Mio. € | - 13,1 % |
| APAC | 766 Mio. € | 690 Mio. € | - 9,9 % | 3.220 Mio. € | 2.677 Mio. € | - 16,9 % |
| EBITDA 1 | 108 Mio. € | 185 Mio. € | 71,3 % | 825 Mio. € | 817 Mio. € | - 1,0 % |
| EBIT 1 | - 37 Mio. € | 107 Mio. € | . | 461 Mio. € | 497 Mio. € | 7,8 % |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 514 Mio. € | 374 Mio. € | - 27,2 % | 472 Mio. € | 821 Mio. € | 73,9 % |
| Auszahlungen für Sachanlagen und | 99 Mio. € | 110 Mio. € | 11,1 % | 277 Mio. € | 270 Mio. € | - 2,5 % |
| immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Free Operating Cash Flow | 415 Mio. € | 264 Mio. € | - 36,4 % | 195 Mio. € | 551 Mio. € | 182,6 % |
1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den
Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den
Segmenten.
Der Umsatz von Solutions & Specialties sank im Geschäftsjahr 2023 um 15,1 % auf 7.267 Mio. € (Vorjahr: 8.558 Mio. €). Wesentliche Treiber hierfür waren ein Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise um 6,4 % und gesunkene abgesetzte Mengen mit einem umsatzmindernden Effekt in Höhe von 6,2 %, beides vor allem bedingt durch die weltweit schwache Nachfragesituation. Gleichzeitig wirkte sich die Entwicklung der Wechselkurse mit 2,5 % negativ auf den Umsatz aus.
Der Umsatz in der Region EMLA verringerte sich um 14,6 % auf 2.730 Mio. € (Vorjahr: 3.198 Mio. €), getrieben durch signifikant gesunkene Absatzmengen sowie ein geringfügig niedrigeres Verkaufspreisniveau. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Umsatz. In der Region NA reduzierte sich der Umsatz um 13,1 % auf 1.860 Mio. € (Vorjahr: 2.140 Mio. €), insbesondere bedingt durch ein niedrigeres Verkaufspreisniveau und einen Rückgang der abgesetzten Mengen, die sich jeweils deutlich umsatzmindernd auswirkten. Die Entwicklung der Wechselkurse blieb auch hier ohne nennenswerten Effekt auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region APAC sank um 16,9 % auf 2.677 Mio. € (Vorjahr: 3.220 Mio. €), vor allem aufgrund gesunkener Verkaufspreise und der Veränderung der Wechselkurse, die sich jeweils signifikant umsatzmindernd auswirkten. Daneben hatten die abgesetzten Mengen einen leicht negativen Effekt auf den Umsatz.
in Mio. €
in Mio. €
Das EBITDA von Solutions & Specialties sank im Geschäftsjahr 2023 um 1,0 % auf 817 Mio. € (Vorjahr: 825 Mio. €). Insbesondere ein Rückgang der Absatzmengen, höhere Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung sowie die Entwicklung der Wechselkurse hatten einen ergebnismindernden Effekt. Demgegenüber wirkten sich die Margen positiv auf das EBITDA aus, da niedrigere Rohstoff- und Energiepreise einen Rückgang des Verkaufspreisniveaus mehr als kompensieren konnten. Daneben wirkten sich niedrigere Fixkosten sowie der Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts an Stratasys, einen US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen, positiv auf das EBITDA aus.
Das EBIT stieg um 7,8 % auf 497 Mio. € (Vorjahr: 461 Mio. €), insbesondere bedingt durch geringere Wertminderungen in Höhe von 43 Mio. € (Vorjahr: 76 Mio. €), die den Rückgang des EBITDA mehr als kompensieren konnten.
Der Free Operating Cash Flow erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 182,6 % auf 551 Mio. € (Vorjahr: 195 Mio. €). Hierbei wirkte sich vor allem die Entwicklung des Working Capital positiv auf den Free Operating Cash Flow aus, da einer Mittelbindung im Vorjahr Mittelfreisetzungen im aktuellen Geschäftsjahr gegenüberstanden. Gründe dafür waren vor allem die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2021 sowie die Entwicklung der Vorräte. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde keine kurzfristige variable Vergütung gezahlt.
Die Covestro AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt.
Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.
Die Covestro AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen für die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH, Brunsbüttel, (verbundener Strom- und Gasnetzbetreiber) und erstellt daher gemäß § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung.
Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Beteiligungsergebnis | - 153 | - 70 |
| Zinsergebnis | - 15 | 107 |
| Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge | - 8 | - 5 |
| Umsatzerlöse | 23 | 26 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 24 | - 22 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 56 | - 87 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1 | - |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - | - 2 |
| Ergebnis der Geschäftstätigkeit / Ergebnis vor Ertragsteuern | - 232 | - 53 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 84 | - 71 |
| Jahresfehlbetrag | - 316 | - 124 |
| Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr | 5 | - |
| Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 311 | - |
| Bilanzverlust | - | - 124 |
Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Covestro AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 124 Mio. € (Vorjahr: 316 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Beteiligungsergebnis in Höhe von - 70 Mio. € (Vorjahr: - 153 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis entfiel dabei einerseits in Höhe von - 107 Mio. € auf die Verlustübernahme aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG und andererseits auf eine Gewinnausschüttung der Covestro First Real Estate GmbH, Leverkusen, in Höhe von 37 Mio. €.
Das Zinsergebnis enthielt neben den Aufwendungen für die ausgegebenen Euro-Anleihen in Höhe von 44 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €) vor allem Zinserträge in Höhe von 176 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) für Darlehen, die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden. Auf externe Darlehensverbindlichkeiten entfielen im Berichtsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von 31 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €).
Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren im Wesentlichen Bankgebühren in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien sowie die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Anleihen.
Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 87 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeitenden sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2023 resultierte vorwiegend aus höheren Aufwendungen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung sowie für Beratungsleistungen.
Bei einem Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von - 53 Mio. € (Vorjahr: - 232 Mio. €) fielen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von - 71 Mio. € (Vorjahr: - 84 Mio. €) an. Daraus ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 124 Mio. € (Vorjahr: 316 Mio. €), der gleichzeitig den Bilanzverlust des Berichtsjahres darstellt. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß der Prognose aus dem Geschäftsbericht 2022 ein Jahresfehlbetrag erwartet, welcher deutlich niedriger ausfällt als im Vorjahr. Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 124 Mio. € für das Geschäftsjahr 2023 verlief die Geschäftsentwicklung wie am Jahresende 2022 erwartet. Außer auf das höhere Beteiligungsergebnis war dies zusätzlich auf das höhere Zinsergebnis zurückzuführen.
AKTIVA
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31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Anlagevermögen | 1.983 | 1.830 |
| Sachanlagen | - | - |
| Finanzanlagen | 1.983 | 1.830 |
| Umlaufvermögen | 5.361 | 4.953 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 36 | 38 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 5.281 | 4.858 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 44 | 57 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 13 | 10 |
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 1 | 1 |
| Gesamtvermögen | 7.358 | 6.794 |
|
PASSIVA |
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| Eigenkapital | 4.112 | 3.939 |
| Gezeichnetes Kapital | 193 | 189 |
| Eigene Anteile | - 3 | - |
| Ausgegebenes Kapital | 190 | 189 |
| Kapitalrücklage | 3.805 | 3.757 |
| Andere Gewinnrücklagen | 117 | 117 |
| Bilanzverlust | - | - 124 |
| Rückstellungen | 65 | 97 |
| Rückstellungen für Pensionen | 21 | 21 |
| Steuerrückstellungen | 35 | 34 |
| Sonstige Rückstellungen | 9 | 42 |
| Verbindlichkeiten | 3.181 | 2.758 |
| Anleihen | 2.000 | 2.000 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 907 | 621 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11 | 11 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 155 | 109 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 108 | 17 |
| Gesamtkapital | 7.358 | 6.794 |
Zum 31. Dezember 2023 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 6.794 Mio. € (Vorjahr: 7.358 Mio. €). Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückt sich vor allem in der Höhe der Finanzanlagen (26,9 % des Gesamtvermögens), der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (71,5 % des Gesamtvermögens) und der Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich um 423 Mio. € auf 4.858 Mio. € (Vorjahr: 5.281 Mio. €). Der Rückgang war im Wesentlichen auf ein niedrigeres Intercompany-Darlehen zugunsten der Covestro Deutschland AG zurückzuführen.
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Die Sachanlagen waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 38 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €) sowie die Rechnungsabgrenzungsposten mit 10 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) für das Gesamtvermögen unwesentlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 57 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) enthielten insbesondere Forderungen aus Ertrag- und Umsatzsteuern.
Die Covestro AG war in Höhe von 3.939 Mio. € (Vorjahr: 4.112 Mio. €) durch Eigenkapital finanziert. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 58,0 % (Vorjahr: 56,0 %). Die Kapitalrücklage sank im Geschäftsjahr um 48 Mio. €, bedingt durch Aktienrückkäufe in der ersten Jahreshälfte. Das gezeichnete Kapital wurde durch die Einziehung von 4.200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien von 193.200.000 € auf 189.000.000 € herabgesetzt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 124 Mio. € wirkte sich eigenkapitalmindernd aus.
Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 97 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.758 Mio. € (Vorjahr: 3.181 Mio. €) gegenüber.
Die Rückstellungen setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 21 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) zusammen. Die gestiegenen sonstigen Rückstellungen beinhalten die im Vergleich zum Vorjahr höheren Rückstellungen für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung sowie Rückstellungen für Beratungsleistungen.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten war im Wesentlichen auf die teilweise vorzeitige Rückzahlung von Schuldscheindarlehen sowie die Tilgung von Steuerverbindlichkeiten zurückzuführen. Die gesamten Euro-Anleihen in Höhe von 2,0 Mrd. € haben entsprechend ihrer Laufzeit folgende Fälligkeiten: 500 Mio. € sind im Jahr 2024 fällig, weitere 1,0 Mrd. € sind innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und weitere 500 Mio. € sind im Jahr 2029 oder später fällig. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5 Mio. € im Jahr 2024, weitere 592 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und 25 Mio. € im Jahr 2029 oder später fällig. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 15 Mio. € im Jahr 2024 und 2 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren fällig. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem gegenüber dem Berichtsjahr verlangsamten, aber positiven globalen Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,4 %. Wir erwarten eine Abschwächung der Konsumausgaben und eine weiterhin schwache Entwicklung von zinssensiblen Industrien, wie z. B. der Bauindustrie, als wesentliche Treiber der Verlangsamung.
Für die Region EMLA rechnen wir mit einem leichten Wachstum unterhalb des Weltniveaus. Sinkende Konsumausgaben, hohe Zinsen und im Vergleich zu anderen Regionen hohe Energiepreise lassen lediglich ein geringfügiges Wachstum der Wirtschaft in Europa erwarten. Für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem negativen Wachstum der Wirtschaftsleistung in Höhe von 0,1 %. Für den Nahen Osten erwarten wir ein leichtes Wachstum, das voraussichtlich über dem globalen Wachstum liegen wird. Die Erdölindustrie wird vermutlich weiterhin der treibende Faktor sein, da die Ölpreise vorerst auf anhaltend hohem Niveau erwartet werden. Für Lateinamerika gehen wir von einem geringfügigen Wachstum unterhalb des Weltniveaus aus. Für Afrika erwarten wir ein leichtes Wirtschaftswachstum oberhalb der globalen Wachstumsrate.
Für die Region NA erwarten wir eine Abkühlung der Konjunktur mit einem Wachstum unterhalb des Weltniveaus. In den USA werden die Auswirkungen der deutlichen Leitzinserhöhungen der Federal Reserve Unternehmensgewinne sowie Unternehmensinvestitionen spürbar belasten. Die Verbraucherausgaben werden durch die Zunahme der Arbeitslosigkeit voraussichtlich sinken. Für die USA rechnen wir vor diesem Hintergrund für das Jahr 2024 mit einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,3 %.
Das Wirtschaftswachstum in der Region APAC wird voraussichtlich oberhalb des Weltniveaus liegen. Für China erwarten wir für das Jahr 2024 ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 4,4 %. Für das Jahr 2024 rechnen wir damit, dass konjunkturstimulierende Maßnahmen der chinesischen Regierung die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Region stabilisieren werden, auch wenn Risiken im Immobiliensektor fortbestehen.
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Wachstum 2023
in % |
Ausblick Wachstum 2024
in % |
|
| Welt | 2,7 | 2,4 |
| Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2 , Afrika (EMLA) | 1,2 | 1,2 |
| davon Europa | 0,9 | 0,9 |
| davon Deutschland | - 0,1 | - 0,1 |
| davon Naher Osten | 1,4 | 3,0 |
| davon Lateinamerika 2 | 1,9 | 0,7 |
| davon Afrika | 2,6 | 2,8 |
| Nordamerika 3 (NA) | 2,5 | 2,1 |
| davon USA | 2,5 | 2,3 |
| Asien-Pazifik (APAC) | 4,3 | 3,6 |
| davon China | 5,2 | 4,4 |
1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts,
Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2024
3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA)
Für das Jahr 2024 rechnen wir für die weltweite Automobilindustrie mit einem positiven Wachstum in Höhe von 0,8 %. Die erhöhten Auftragsbestände aus den Vorjahren werden dann weitgehend abgebaut sein. Dies wird zu einer Verlangsamung der wirtschaftlichen Entwicklung der Branche im Jahr 2024 führen. Das Wachstum wird voraussichtlich durch die Regionen EMLA und NA getrieben, wohingegen für die Region APAC ein geringfügig negatives Wachstum erwartet wird.
Für die globale Bauindustrie erwarten wir für das Jahr 2024 ein negatives Wachstum in Höhe von 2,5 %. Ein schwaches Wirtschaftswachstum, hohe Baumaterialkosten und ein Arbeitskräftemangel sowie eine hohe Inflation und hohe Bauzinsen werden die Entwicklung der Bauindustrie voraussichtlich auch im Jahr 2024 belasten. Für alle Regionen rechnen wir mit einem leicht negativen Wachstum.
Wir gehen davon aus, dass die globale Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie im Jahr 2024 um 1,5 % wachsen wird. Das Wachstum der Industrie wird im Jahr 2024 wahrscheinlich weiterhin schwach ausgeprägt sein, jedoch wird durch die steigende Nachfrage im Bereich Elektronik und IT-Hardware in privaten Haushalten und Unternehmen ein stärkeres Wachstum im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Für alle Regionen rechnen wir daher mit einer leicht positiven Entwicklung.
Für die globale Möbelindustrie erwarten wir für das Jahr 2024 ein positives Wachstum in Höhe von 0,1 %. Die Wachstumsaussichten werden durch hohe Inflation, steigende Verkaufspreise, sinkende Verbrauchernachfrage und sinkende Investitionen im Wohnungssektor auch im Jahr 2024 geschwächt. Für die Region EMLA rechnen wir mit einer leicht negativen Entwicklung. Für die Region APAC werden geringfügig positive Wachstumsraten erwartet, wohingegen die Entwicklung in der Region NA voraussichtlich stabil bleiben wird.
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Wachstum 2023
in % |
Ausblick Wachstum 2024
in % |
|
| Automobil | 10,2 | 0,8 |
| Bau | - 2,4 | - 2,5 |
| Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte | - 0,9 | 1,5 |
| Möbel | - 3,7 | 0,1 |
Auf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und unter Abwägung der Chancen- und Risikopotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2024:
Der Vorstand der Covestro AG erwartet angesichts der andauernden herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die im Folgenden dargestellte Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen.
| 2023 | Prognose 2024 | |
| EBITDA 1 | 1.080 Mio. € | Zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € |
| Free Operating Cash Flow 2 | 232 Mio. € | Zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € |
| ROCE über WACC 3, 4 | - 6,1 %-Punkte | Zwischen - 7 %-Punkten und - 2 %-Punkten |
| Treibhausgasemissionen 5 (CO 2 -Äquivalente) | 4,9 Mio. t | Zwischen 4,4 Mio. t und 5,0 Mio. t |
Wir erwarten für das EBITDA des Covestro-Konzerns einen Wert zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. €. Im Segment Performance Materials rechnen wir mit einem EBITDA zwischen 400 Mio. € und 800 Mio. €. Für das Segment Solutions & Specialties erwarten wir ein EBITDA deutlich über dem Betrag des Jahres 2023 (817 Mio. €).
Wir gehen für den Covestro-Konzern von einem FOCF zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € aus. Für das Segment Performance Materials erwarten wir einen FOCF deutlich unter dem Betrag des Jahres 2023 (162 Mio. €). Im Segment Solutions & Specialties gehen wir ebenso von einem FOCF deutlich unter dem Betrag des Jahres 2023 (551 Mio. €) aus.
Wir rechnen mit einem ROCE über WACC zwischen - 7 %-Punkten und - 2 %-Punkten.
Für die Treibhausgasemissionen des Covestro-Konzerns, gemessen an den CO 2 -Äquivalenten, erwarten wir einen Wert zwischen 4,4 Mio. t CO 2 -Äquivalenten und 5,0 Mio. t CO 2 -Äquivalenten.
Da die Covestro AG die Muttergesellschaft des Konzerns ist, ist ihr Ergebnis vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG wirken sich insbesondere deren in- und ausländische Beteiligungserträge auf den Jahresüberschuss der Covestro AG aus. Aufgrund unserer Erwartung, dass das Beteiligungsergebnis im Geschäftsjahr 2024 niedriger sein wird, gehen wir davon aus, bei der Covestro AG einen Jahresfehlbetrag zu erzielen, der deutlich höher ausfallen wird als im Jahr 2023.
Ein gewissenhafter Umgang mit Chancen und Risiken gehört bei Covestro zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Er bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen sowie zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu managen. Unter einer Chance verstehen wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung führen können. Interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen können, betrachten wir als Risiko.
Unsere unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Chancen und Risiken. Wir betrachten das Management unserer Chancen und Risiken deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres gesamten Business-Managementsystems und nicht als Aufgabe einer speziellen Unternehmensfunktion. Unser Verständnis von Risikomanagement schließt auch nichtfinanzielle Risiken ein.
Unser Chancen- und Risikomanagement beginnt mit Strategie- und Planungsprozessen, aus denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden durch Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert.
Nach Bewertung der erkannten Chancen und Risiken werden diese in unsere strategischen und operativen Prozesse integriert. Unser Ziel ist es, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z. B. Versicherungsgesellschaften). Gleichzeitig bemühen wir uns darum, Chancen bestmöglich zu nutzen, indem wir sie bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Wir nehmen bewusst überschaubare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Diese betrachten wir als allgemeine Risiken der Geschäftstätigkeit. Sofern wir davon ausgehen, dass identifizierte Chancen bzw. Risiken innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten, sind sie in den Aussagen im Prognosebericht enthalten. Chancen und Risiken werden laufend überwacht, damit z. B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, sind die folgenden Systeme implementiert:
| ― |
ein internes Kontrollsystem, |
| ― |
ein Compliance-Managementsystem und |
| ― |
ein Risikomanagementsystem, das geeignete Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen beinhaltet. |
Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikocharakteristika und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den unterschiedlichen Systemen zugrunde liegen, sind in lokalen Anweisungen dokumentiert. Diese sind in unsere zentralen Prozesse zur Dokumentenkontrolle integriert und stehen allen Mitarbeitenden über das Intranet zur Verfügung. Der Vorstand von Covestro trägt die Hauptverantwortung für das interne Kontrollsystem, das Compliance-Managementsystem und das Risikomanagement im Konzern.
Die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems befindet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung.
→ Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung"
Die wesentlichen Merkmale der unterschiedlichen Systeme sind nachfolgend beschrieben.
Ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem (Internal Control System, ICS) ist entscheidend, um Risiken in Geschäftsprozessen erfolgreich zu mitigieren. Das ICS von Covestro geht dabei über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus, indem es alle Geschäftsprozesse mit wesentlichem Einfluss auf Finanzkennzahlen und zunehmend auch auf nichtfinanzielle Kennzahlen betrachtet. Die ICS-Kontrollen für nichtfinanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen erfolgen dabei nach der gleichen Systematik und mit der gleichen Sorgfalt wie die für die Finanzkennzahlen.
Die Implementierung des ICS bei Covestro basiert auf dem international anerkannten Modell des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in der Version von 2013 bzw. Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) für IT-Kontrollen.
Zur einheitlichen und koordinierten Identifikation und Bewertung von Risiken sowie zur Entwicklung und Implementierung von entsprechenden Gegensteuerungsmaßnahmen ist im Konzern ein Netzwerk von ICS- und Prozessverantwortlichen etabliert. Risiken werden in verschiedene Risikokategorien klassifiziert. Entsprechende mitigierende Kontrollen sollen die Vollständigkeit, Korrektheit, Verfügbarkeit und Rechtzeitigkeit der Erhebung der Daten sicherstellen. Das ICS-Netzwerk besteht aus lokalen und regionalen ICS-Spezialisten sowie Prozessverantwortlichen aus allen Bereichen und wird zentral von einem Team globaler ICS-Manager gesteuert. Außerdem wurden konzernweit verbindliche ICS-Standards etabliert. Diese Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet. Sollten während des ICS-Zyklus Auffälligkeiten wie Prozess- oder Kontrollschwächen identifiziert werden, werden diese mit dem Fachbereich/den Verantwortlichen besprochen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, diese Schwächen zu beseitigen oder weiter abzusichern.
Das Kontrollumfeld besteht außer aus den regelmäßig durchzuführenden Kontrollen auch aus Selbstbewertungen, die sich sowohl auf die Kontrollen als auch auf den zugrunde liegenden Prozess beziehen. Die Selbstbewertungen stellen die Wirksamkeit der Kontrollen sicher und werden auf verschiedenen Ebenen - vom Prozessbeteiligten über die wesentlichen Verantwortungsträger der verschiedenen betrieblichen Prozesse bis zum Vorstand - durchgeführt. Sowohl CEO und CFO als auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig über den Status und die Ergebnisse der Selbstbewertungen informiert.
Die kontinuierliche Überprüfung und ggf. Anpassung des Kontrollumfelds sorgen dabei für eine beständige Wirksamkeit und Angemessenheit unseres ICS, auch wenn sich Geschäftsmodelle ändern, Akquisitionen oder Desinvestitionen getätigt oder technische Rahmenbedingungen/IT-Systeme angepasst werden.
Die Verantwortung für den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess und damit auch für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Covestro AG obliegt der Unternehmensfunktion Accounting. Dazu gehören auch die Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung aller konsolidierten Tochtergesellschaften sowie die Gestaltung des ICS.
Der Rechnungslegung liegt ein strukturierter Prozess mit entsprechender Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich zugehöriger Arbeitsanweisungen zugrunde. Neben der Funktionstrennung sind das Vieraugenprinzip sowie laufende Plausibilisierungen grundlegende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Abschlusserstellungsprozess.
Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ist die Covestro-Konzernabschluss-Direktive. In dieser wird geregelt, wie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit IFRS von den konsolidierten Gesellschaften anzuwenden und wie die Daten an das Standard-Konsolidierungssystem anzuliefern sind.
Nach Anlieferung der Daten durchlaufen diese diverse Prüfungen bezüglich Plausibilität und Richtigkeit. So stellen bspw. systemintegrierte Validierungsregeln bei der Anlieferung sicher, dass die Daten der Gesellschaften konsistent sind.
Um eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und (Finanz-)Berichterstattung zu gewährleisten, sind entsprechende Kontrollen im ICS implementiert. Das Kontrollumfeld wurde dazu so gestaltet, dass die Voraussetzungen für eine zuverlässige Berichterstattung, also eine korrekte, zeitnahe und einheitliche Erfassung aller relevanten geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen, sichergestellt werden sollen. Wesentliche Falschdarstellungen sollen so mit hinreichender Sicherheit verhindert werden.
Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements von Covestro werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet. Die erkannten Compliance-Risiken werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") bewertet. Zur Festlegung von Schwerpunkten in der Compliance-Arbeit bei Covestro wird die Risikomatrix verwendet. Als Ergebnis einer risikobasierten Betrachtung hat Covestro "Kartellrecht", "Korruption", "Datenschutz" und "Außenwirtschaftsrecht" als Schwerpunktfelder identifiziert. Risk Owner für die Risiken "Kartellrechtsverstöße" und "Korruption" ist der General Counsel / Chief Compliance Officer, für das Risiko "Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht" sind der Global Export Control Officer (Ausfuhrbeauftragte) und für das Risiko "Verlust und unsachgemäße Handhabung von personenbezogenen Daten" der Konzerndatenschutzbeauftragte benannt. Hinsichtlich des Themas "Korruption" wurden bspw. die Bereiche Geschenke / Einladungen, der Umgang mit Amtsträgern und die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern, wie bspw. Verkaufsagenten, als besonders risikobehaftet identifiziert. Bei Veränderungen des Risikoprofils werden bei Bedarf neue Kontrollen implementiert.
Zur Reduzierung von Compliance-Risiken wurde eine Vielzahl von Kontrollen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene implementiert. Wir integrieren - soweit möglich - die Compliance-Kontrollen in unser ICS. Die Wirksamkeitsbeurteilungen der Compliance-Kontrollen finden wie bei den anderen ICS-Prozessen auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen statt. Die Dokumentation der Ergebnisse der Wirksamkeitsbeurteilungen erfolgt im globalen System für die ICS-Prozesse. Die Unternehmensfunktion Corporate Audit (interne Revision) prüft die Compliance-Aktivitäten regelmäßig in unabhängigen und objektiven Prüfungen im Rahmen von dezidierten Compliance-Prüfungen in den großen Gesellschaften. In den kleineren Gesellschaften sind Compliance-Aspekte Bestandteil einer allgemeinen Prüfung.
Zur frühzeitigen Aufdeckung von potenziell nachteiligen Entwicklungen, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Geschäft haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, hat Covestro einen strukturierten Prozess zum Risikomanagement eingeführt. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme gemäß § 91 Absatz 2 AktG und orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO II Enterprise Risk Management - Integrated Framework (2004).
Das Corporate Risk Management definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikomanagementsystems. Es stellt eine angemessene Risikokommunikation und Berichterstattung an das Management wie auch die Risikoverantwortlichen sicher. Covestro verwendet eine Risikomanagementsoftware, die die Aggregation von Risiken erleichtert, die Darstellung verschiedener Interdependenzen erlaubt und die Risikoposition ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit setzt.
Die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken erfolgen in den operativen Geschäftseinheiten und den Unternehmensfunktionen durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen, die in verschiedenen globalen Sub-Committees organisiert sind. Das Covestro Corporate Risk Committee kam im Geschäftsjahr 2023 dreimal zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus gibt es unterjährig einen Ad-hoc-Prozess für neu identifizierte Risiken, damit diese unverzüglich in die Risikolandschaft eingehen. Die Identifizierung dieser Ad-hoc-Risiken und der jeweilige Umgang mit diesen ergeben sich aus der Bewertung der Risiken und hängen von definierten Wertgrenzen ab. Des Weiteren komplettiert die Unternehmensfunktion Corporate Audit den internen Überwachungsprozess mit der prozessunabhängigen Überwachung.
Bewertet werden die Risiken anhand des geschätzten potenziellen Schadens unter Einbezug von Gegenmaßnahmen sowie der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Der potenzielle Schaden wird mithilfe des erwarteten EBITDA-Verlusts bzw. in Einzelfällen mithilfe des FOCF-Verlusts geschätzt. Sofern die finanziellen Auswirkungen nicht abschätzbar sind, erfolgt eine qualitative Bewertung des Schadensausmaßes anhand von Kriterien wie strategischer Auswirkung, Einfluss auf unsere Reputation oder einem möglichen Vertrauensverlust bei Stakeholdergruppen. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in der konzernweit genutzten Risikomanagement-Software dokumentiert. Das Risikomanagementsystem wird im Laufe des Jahres regelmäßig vom Corporate Risk Management überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in der Software erfasst und dem Vorstand mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird dem Prüfungsausschuss mehrmals unterjährig und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ein Bericht zum Risikoportfolio vorgelegt.
Risiken im Zusammenhang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und mit Bezug zu unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder Produkten werden im Rahmen unseres konzernweiten Risikomanagements überprüft. Im Berichtsjahr wurden keine neuen wesentlichen Risiken identifiziert.
→ Siehe "Wesentlichkeitsanalyse"
→ Siehe "Nichtfinanzielle Konzernerklärung"
Die folgende Matrix zeigt die quantitativen und qualitativen Kriterien, anhand derer ein gewichtetes Risiko als hoch, mittel oder niedrig eingestuft wird. Dies gilt auch für die Einstufung nichtfinanzieller Risiken.
Die Effektivität unserer Managementsysteme wird regelmäßig durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit unterstützt das Unternehmen außerdem beim Erreichen seiner Ziele, indem es die Effizienz und Effektivität von Unternehmensführungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch prüft und Hilfestellungen bei deren Verbesserung gibt. Dies beinhaltet die interne Überwachung in Bezug auf Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannter Standards; über die Ergebnisse der Prüfungen wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig informiert. Zudem wird ihm jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt.
Risiken in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Produktqualität werden durch spezifische Prüfungen in Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) bewertet.
Das Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Absatz 2 AktG wird vom externen Abschlussprüfer im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung geprüft. Im Fokus steht dabei die Frage, ob es grundsätzlich geeignet ist, Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu identifizieren, sodass adäquate Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Der Abschlussprüfer unterrichtet den Vorstand der Covestro AG und den Prüfungsausschuss sowie den Aufsichtsrat außerdem über die Ergebnisse der Prüfung und eventuell festgestellte Schwächen im internen Kontrollsystem. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden auch bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Managementprozesse Berücksichtigung.
Die Gesamtrisikolage von Covestro war auch im Jahr 2023 angespannt. Die Auswirkungen der geopolitischen Konflikte auf die Wertschöpfungskette sorgten weiterhin für Unsicherheit. Die Chancen- und Risikoposition des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht grundlegend verändert. Die aktuelle Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Risiken zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten.
Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, welche sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.
Die im Folgenden erläuterten Risiken können wesentliche Auswirkungen auf das EBITDA bzw. in Einzelfällen auf den FOCF unseres Konzerns innerhalb des Prognosezeitraums von einem Jahr haben. Als wesentlich werden dabei Risiken angesehen, deren potenzieller Schaden von Covestro auf 50 Mio. € oder höher geschätzt wird und / oder die potenziell mindestens einen moderaten qualitativen Einfluss haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird in der internen Steuerung dazu verwendet, Schwerpunktgebiete für das Corporate Risk Committee festzulegen. Die Risiken werden in diesem Bericht stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation. Dafür werden verschiedene Einzelrisiken in von uns definierten Risikokategorien zusammengefasst. Die folgende Übersicht zeigt die Risikoausprägungen, die den Einzelrisiken innerhalb der jeweiligen Risikokategorie zugeordnet sind. Eine Risikokategorie kann daher mehrere gewichtete Risikoausprägungen zeigen. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risikokategorien. Sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, beziehen sich die im folgenden beschriebenen Chancen und Risiken grundsätzlich auf beide Segmente von Covestro.
Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken, die weder auf das EBITDA noch auf den FOCF Einfluss haben, werden separat am Ende des Kapitels dargestellt.
Im Rahmen des Risikomanagements werden Risiken betrachtet, die die Erreichung der Ziele des Konzerns gefährden können, indem sie sich negativ auf das bestehende Geschäft oder auf strategische Ziele auswirken. Diese sind in unserem Risikoportfolio enthalten, das wiederum mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen sowie mit den Themen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) verknüpft ist.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/tcfd23
Das Jahr 2023 war weiterhin von den geopolitischen Spannungen zwischen Regionalmächten geprägt. Es besteht eine große allgemeine Unsicherheit darüber, wie sich bestehende Handelskonflikte und -spannungen entwickeln werden, einschließlich der damit verbundenen makroökonomischen Implikationen, die sich auch auf die Geschäftslage von Covestro auswirken können.
Die wirtschaftlichen Bedingungen weltweit, vor allem aber in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich maßgeblich auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, ist mitentscheidend für die Nachfrage nach unseren Produkten.
Negative Wirtschaftsentwicklungen, ausgelöst durch verschiedenste Ereignisse, können sich nachteilig auf die Weltwirtschaft und internationale Finanzmärkte im Allgemeinen auswirken. Diese haben in der Regel auch negative Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, die meist zu einem Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängt zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese Auslastung wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der jeweiligen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Dagegen führt ein positives, von Wachstum und konjunkturellem Aufschwung gekennzeichnetes wirtschaftliches Umfeld üblicherweise zu einer Verbesserung des Unternehmenserfolgs.
In der Vergangenheit gab es in den Märkten für die meisten unserer Produkte Phasen mit knappem Angebot, woraus ein Anstieg der Preise und Gewinnmargen resultierte. Demgegenüber führten Phasen mit starker Kapazitätsausweitung zu einem Überangebot mit rückläufigen Preisen und Gewinnmargen. Solche wechselnden Angebotssituationen können durch das Ausscheiden von Wettbewerbern oder umgekehrt durch neue Anlagen oder die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen zum Erzielen und Erhalten positiver Skaleneffekte in der Branche ausgelöst werden.
Durch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen größerer Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und der daraus resultierenden Vorschriften der Länder ausgesetzt, in denen Covestro geschäftlich vertreten ist. Die damit verbundenen Chancen und Risiken können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen.
Unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben. Unser übergreifender Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte von Covestro - insbesondere in Bezug auf die im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse - berücksichtigt relevante Gesetze, wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
→ Siehe "Menschenrechte"
Dieser Managementansatz fordert von unseren Lieferanten, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Menschenrechte zu achten und somit z. B. jegliche Art der Kinderarbeit zu vermeiden. Eine Verletzung des Kodex birgt ein Reputationsrisiko für unser Unternehmen. Mit Lieferantenbewertungen und -audits überprüfen wir, ob die Anforderungen des Verhaltenskodex in der Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden. Der Lieferantenkodex von Covestro basiert auf den Prinzipien des "UN Global Compact" und unserer Menschenrechtsposition.
Covestro benötigt signifikante Mengen unterschiedlicher Energieformen und petrochemischer Rohstoffe für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für diese Energien und Rohstoffe können aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise, die sich nicht unmittelbar in vollem Umfang verkaufspreisreduzierend auswirken, zu einer Verbesserung der Margen führen.
Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu verringern, beschaffen wir wichtige Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge und eines aktiven Lieferantenmanagements.
Zusätzlich zu der Entwicklung der Energiepreise muss Covestro sicherstellen, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gegen Stromausfälle geschützt ist. Mögliche Vorfälle könnten die Energieversorgungsunternehmen zwingen, ihr Netz abzuschalten, sodass es zu kurzzeitigen Stromausfällen an unseren Produktionsanlagen und Infrastruktureinrichtungen kommen könnte.
Globale IT-Systeme sind zunehmend die Basis für Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation des Covestro-Konzerns. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, z. B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt.
Die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von Daten ist für Covestro von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines detaillierten Berechtigungskonzepts.
Die Leitung der IT-Sicherheit (Chief Information Security Officer, CISO) von Covestro und ihre speziell auf dieses Thema spezialisierte Abteilung treiben die IT-Sicherheitsstrategie und die entsprechende Umsetzung für den Konzern weiter voran. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten.
Durch die digitale Transformation, die bei Covestro in allen Geschäftsbereichen und -funktionen vorangetrieben wird, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, Potenziale zu erschließen. Covestro sieht darin u. a. die Möglichkeit, sein Angebot zu optimieren, Wachstum durch eine bessere Verbindung zu den Kunden zu sichern sowie neue und profitable Geschäftsmodelle zu erschließen.
Wir analysieren fortlaufend globale Trends und entwickeln innovative Lösungen, die zu ihrer Bewältigung beitragen. So begegnen wir den durch diese Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr.
→ Siehe "Innovation"
Aufgrund eines wachsenden Umweltbewusstseins und Interesses am Umweltschutz sowie gleichzeitig steigender Anforderungen an faire Arbeitsbedingungen entscheiden sich Kunden immer häufiger für nachhaltige Produkte. Unser Produktportfolio bietet solche Lösungen für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Daher sehen wir hier eine Möglichkeit, unsere entsprechenden Marktanteile auszuweiten und in diesen Segmenten zu wachsen. Die Strategie von Covestro konzentriert sich gezielt auf Nachhaltigkeit und effiziente Produktion mit dem Ziel, Covestro vollständig auf Kreislaufwirtschaft auszurichten. Dazu entwickeln wir neue Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle, die den Energieeinsatz und die CO 2 -Emissionen senken und so Chancen für Covestro eröffnen.
Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen und die Bemühungen um den Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. So wird bspw. das von Covestro hergestellte Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie dazu verwendet, das Gewicht von Fahrzeugen und folglich ihren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren.
Der technologische Fortschritt verändert nicht nur unsere Welt, sondern auch die Art, wie wir Geschäfte machen. Durch die Verwendung modernster digitaler Technologien möchten wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette Mehrwert generieren, indem wir die Lieferkette optimieren, Wachstum ankurbeln und neue Geschäftsmodelle entwickeln.
→ Siehe "Klimaneutralität"
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
Qualifizierte und engagierte Mitarbeitende sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg.
→ Siehe "Mitarbeitende"
In Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte und vor allem Mitarbeitende in Schlüsselpositionen von Unternehmen intensiv umworben. Sollte es uns nicht gelingen, in diesen Ländern im erforderlichen Ausmaß Mitarbeitende zu rekrutieren und an Covestro zu binden, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die zukünftige Unternehmensentwicklung haben. Das Risiko, den genauen Zeitpunkt nicht zu kennen, wann Mitarbeitende die Organisation verlassen könnten, führt potenziell zu einer unzureichenden Vorlaufzeit, bezogen auf eine passende Neubesetzung. Aktuell schätzen wir diese Risiken als niedrig ein.
Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse hat Covestro entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung etabliert. So möchten wir u. a. durch ein umfassendes Personalmarketing unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition sowie der Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials.
Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitenden, den Arbeitnehmendenvertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen.
Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeitenden und der Umwelt sehr hohe Priorität. Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementsystem vermindert.
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
→ Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"
Diese Risiken können Personen-, Sach- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen zur Folge haben.
Covestro verwendet bei seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen. Bei der Produktion entsteht Sondermüll, und es werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert.
→ Siehe "Umwelteinflüsse unserer Produktion"
Deshalb unterliegen die Aktivitäten von Covestro in zahlreichen Rechtsgebieten umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (Environment, Health, Safety, EHS). Zur Erfüllung dieser EHS-Bestimmungen sowie darüber hinausgehender Selbstverpflichtungen muss das Unternehmen erhebliche Ressourcen aufwenden. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung von EHS-Anforderungen sind Teil der Betriebskosten von Covestro und müssen somit durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht von gleichermaßen strengen EHS-Anforderungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen geringer sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro.
Durch äußere Einflüsse wie Elementarereignisse, Brände / Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten kann es an unseren Standorten zu Betriebsunterbrechungen kommen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - die Fertigung bestimmter Produkte auf mehrere Standorte verteilen und Sicherheitsbestände aufbauen. Zudem wurde als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement für unsere Produktionsstandorte implementiert. Es dient dem Schutz von Mitarbeitenden und der Nachbarschaft, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage hierfür bilden die Konzernregelungen "Corporate Security" und "Krisenmanagement".
Covestro operiert in Märkten, die langfristig zu einem Ausgleich der Angebots- und Nachfragesituation tendieren. Sollte es jedoch zu geplanten oder ungeplanten Schließungen, Unterbrechungen oder sogar zum Ausscheiden eines unserer Wettbewerber kommen, könnten sich für Covestro Möglichkeiten ergeben, in Hinblick auf Profitabilität und Wachstum kurz- bis mittelfristig zusätzlich am Markt zu partizipieren.
Mit Blick auf ein gestiegenes ökologisches Bewusstsein eröffnen sich für Covestro Chancen in doppelter Hinsicht. Zum einen erschließen sich Marktpotenziale aus der Entwicklung innovativer Werkstoffe für unsere Kunden. Zum anderen können neben einer Entlastung der Umwelt Kostenvorteile realisiert werden, wenn es gelingt, die Energieeffizienz der eigenen Produktionsprozesse weiter zu steigern. So wollen wir mit der Entwicklung neuer Produktionstechnologien und der Anwendung international anerkannter Energiemanagementsysteme dazu beitragen, steigende regulatorische Umweltschutzbestimmungen zu erfüllen, Emissionen und Abfall weiter zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierdurch leisten wir nicht nur einen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, sondern erzielen auch einen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil.
Organisches Wachstum durch Investitionsprojekte kann Risiken in Bezug auf den geeigneten Umfang, Standort und Zeitpunkt der Projekte mit sich bringen. Diese Risiken werden mithilfe etablierter Prozesse identifiziert, bei denen sowohl Mitarbeitende als auch externe Stakeholder eingebunden werden. Ein stabiler Prozess zur Beurteilung von Investitionsvorhaben trägt dazu bei, dass wir zum richtigen Zeitpunkt auf organische Wachstumschancen setzen und während der gesamten Projektdauer das Marktumfeld auf mögliche Veränderungen überprüfen. So können wir bei Bedarf rechtzeitig darauf reagieren.
Der Covestro-Konzern ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Reputation durch negative Berichterstattung, Pressespekulationen und potenzielle oder tatsächliche rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Aktivitäten geschädigt wird. Wenn die chemische Industrie im Allgemeinen oder die Prozesse und Produkte sowie die externe Kommunikation von Covestro im Besonderen negativ durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, kann dies dem Unternehmen ebenfalls schaden. Auch die unsachgemäße Anwendung und Handhabung unserer Produkte durch Dritte können sich rufschädigend auswirken.
Darüber hinaus können Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zum Gewinnen und Binden von Mitarbeitenden haben. Um vollumfänglich zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Bestandteile unserer Produkte haben, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen durch Fachleute entkräftet werden können. Derartige Äußerungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen.
→ Siehe "Produktverantwortung"
Ethisches Verhalten ist ein Thema von essenzieller Bedeutung für die Gesellschaft. Viele Stakeholder beurteilen Unternehmen nicht nur danach, ob sie "legal", sondern auch danach, ob sie "legitim" handeln. Der Covestro-Konzern bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen seines wirtschaftlichen Handelns. Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung können zu einer negativen Berichterstattung in den Medien und somit zu einer negativen Wahrnehmung des Covestro-Konzerns in der Öffentlichkeit führen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die darauf abzielt, neben wirtschaftlichem auch ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen zu generieren.
Der Covestro-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Das betrifft vor allem die Bereiche Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz.
Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund einer möglichen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen, etwa ein potenzieller Verstoß gegen das Kartellrecht, oder aufgrund bestimmter Marketing- und Vertriebspraktiken können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Diese Sanktionen bergen das Risiko, mit erheblichen monetären Strafen sowie weiteren finanziellen Nachteilen verbunden zu sein. Sie können außerdem der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken.
Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken ist im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"
Der Covestro-Konzern ist Liquiditätsrisiken, Fremdwährungs- und Zinschancen sowie -risiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind entsprechende Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des Fremdwährungsrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert.
Im weiteren Verlauf und im Anhang werden finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken aufgeführt, welche - unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit - von Bedeutung für den Covestro-Konzern sind.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten"
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie interne und externe Finanzierungen. Eine im Jahr 2020 erneuerte und erhöhte syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.
Fremdwährungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Wechselkursen und den damit verbundenen Wertänderungen.
Materielle Fremdwährungspositionen aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert.
Die geplante Fremdwährungsposition wurde im Berichtsjahr nicht gesichert. Im Fall eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte.
Durch Änderungen der Kapitalmarktzinsen ergeben sich Zinschancen und -risiken für den Covestro-Konzern. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.
Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Zahlungs- oder sonstigen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Forderungen ist ein verantwortliches Kreditmanagement benannt, das regelmäßig Bonitätsanalysen durchführt und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegt.
Der Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitenden aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen des Covestro-Konzerns ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftigen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Möglich ist, dass beide Effekte die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen.
Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken, bezogen auf die Pensionsverpflichtungen, begegnet. Daneben werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten regelmäßig Ausfinanzierungsmaßnahmen von Pensionsverpflichtungen beleuchtet. Diese Maßnahmen bewirken eine Reduzierung der Ausfinanzierungslücke und mindern somit das Risiko.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 19 "Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen"
Unsere Unternehmensführung ist von Verantwortungsbewusstsein und ethischen Grundsätzen geprägt. Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt, sind Kern dieses Versprechens gegenüber den Personen mit Aktienbesitz, Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitenden. Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an internen Grundsätzen aus, die über die Anforderungen von Gesetz und DCGK hinausgehen. Unseren wirtschaftlichen Erfolg in Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen zu bringen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Daher berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Entscheidungen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (People, Planet, Profit). Daran angelehnt sind auch die Grundsätze unseres Handelns, die in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten sind. Diese liefern unseren Mitarbeitenden Orientierung für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" (Mitarbeitende), "Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ)" und "Compliance". Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments
In den nachfolgenden Kapiteln informieren Vorstand und Aufsichtsrat über Corporate Governance. Darin enthalten ist eine Erklärung zur Unternehmensführung für das Einzelunternehmen Covestro AG gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) sowie für den Covestro-Konzern gemäß § 315d HGB. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Abschlussprüfung einbezogen.
Im Dezember 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben:
Die Covestro AG hat den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2022 entsprochen. Die Covestro AG wird diesen Empfehlungen auch zukünftig entsprechen.
Leverkusen, im Dezember 2023
Für den Vorstand
Dr. Markus Steilemann
Für den Aufsichtsrat
Dr. Richard Pott
Angaben zur Corporate Governance sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärung zum DCGK vom Dezember 2023 sowie die der vergangenen fünf Jahre sind auf der Covestro-Website veröffentlicht.
→ Weitere Informationen zur Entsprechenserklärung unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das von der Hauptversammlung am 19. April 2023 gebilligt wurde, sowie die in der Satzung der Covestro AG festgelegte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung am 21. April 2022 beschlossen wurde, sind auf unserer Website verfügbar. Dort werden auch der Vergütungsbericht, der Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers gemäß § 162 Absatz 3 AktG und die entsprechenden Ergebnisse der letzten Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 ist zudem Bestandteil dieses Geschäftsberichts.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Personen mit Aktienbesitz, der Mitarbeitenden und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen ("Stakeholder"). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.
→ Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategie fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt Ressourcen und entscheidet über die Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Dabei sorgt der Vorstand für eine systematische Identifikation und Bewertung sowohl der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen als auch der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die Unternehmensstrategie berücksichtigt neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele.
Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für Covestro einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind jederzeit dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitz des Personalausschusses des Aufsichtsrats sowie dem Vorsitz des Vorstands gegenüber offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Anderweitige Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ist im Ressortverteilungsplan festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.
Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorsitz des Vorstands einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.
Dem Vorsitz des Vorstands obliegt gemäß Geschäftsordnung des Vorstands insbesondere die sachliche Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten.
Der Vorstand der Covestro AG sowie der Vorsitz des Vorstands und der Arbeitsdirektor werden vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands. Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
| Vorstandsmitglied | Funktion | Betreute Ressorts | Mandate 2 |
| Dr. Markus Steilemann | Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) | • Communications | • Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub SE 3 |
| • Corporate Audit | |||
| • Human Resources | |||
| • Strategy | |||
| • Group Innovation & Sustainability | |||
| Christian Baier | Vorstand für Finanzen 5 | • Accounting | |
| (Chief Financial Officer) | • Controlling | ||
| (seit Oktober 2023) | • Finance & Insurance | ||
| • Information Technology & Digitalization | |||
| • Investor Relations | |||
| • Law, Intellectual Property & Compliance | |||
| • Portfolio Development | |||
| • Taxes | • Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG 3 | ||
| Dr. Thorsten Dreier | Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer) | • Engineering | |
| (seit Juli 2023) | • Process Technology | ||
| Arbeitsdirektor | • Group Health, Safety and Environment | ||
| (seit September 2023) | • Group Procurement | ||
| Sucheta Govil | Vorständin für Vertrieb und Marketing | • Performance Materials | |
| (Chief Commercial Officer) | • Tailored Urethanes | ||
| • Coatings & Adhesives | |||
| • Engineering Plastics | |||
| • Specialty Films | |||
| • Elastomers | |||
| • Thermoplastic Polyurethanes | |||
| • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC | |||
| Dr. Klaus Schäfer | Vorstand für Technologie | • Engineering | |
| (Chief Technology Officer) | • Process Technology | ||
| (bis Juni 2023) | • Group Health, Safety and Environment | • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV Rheinland AG 4 | |
| • Group Procurement | |||
| Dr. Thomas Toepfer | Vorstand für Finanzen 5 | • Accounting | |
| (Chief Financial Officer) | • Controlling | ||
| Arbeitsdirektor | • Finance & Insurance | ||
| (bis August 2023) | • Information Technology & Digitalization | ||
| • Investor Relations | • Mitglied des Aufsichtsrats der CLAAS KGaA mbH 4 | ||
| • Law, Intellectual Property & Compliance | • Mitglied des Gesellschafterausschusses der CLAAS KGaA mbH 4 (CLAAS-Gruppe) | ||
| • Portfolio Development | |||
| • Taxes |
Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis der Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglieder sollen nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen. Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt für längstens drei Jahre.
Für die konkrete Besetzung einer Vorstandsposition entwickelt der Personalausschuss ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidierende bewertet werden. Mit den dadurch ermittelten verfügbaren Kandidierenden in der engeren Auswahl führt der Personalausschuss strukturierte Einzelgespräche. Anschließend unterbreitet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung. Sowohl Personalausschuss als auch Aufsichtsrat entscheiden im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Bei Bedarf unterstützen externe Berater den Aufsichtsrat bei der Vorbereitung und Durchführung konkreter Nachfolgeentscheidungen.
Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2023 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2023 zwischen 46 und 60 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Chemieindustrie gesammelt. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.
Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) sind börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Gesellschaften verpflichtet, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, künftig mindestens einen Mann und eine Frau in den Vorstand zu berufen. Weiterhin besteht für diese Gesellschaften die mit dem ersten Führungskräftepositionengesetz (FüPoG I) bereits im Jahr 2015 grundsätzlich eingeführte Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Seit Inkrafttreten des FüPoG II müssen neu festgesetzte Zielgrößen bei Angaben in Prozent künftig vollen Personenzahlen entsprechen.
Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Der Festlegung von Zielgrößen bedarf es in diesem Falle nicht. Das Bestreben nach einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Covestro AG liegt dennoch im allgemeinen Interesse des Aufsichtsrats. Zum 31. Dezember 2023 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus sechs Frauen und sechs Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt.
Mit dem Ende der zweiten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat im Einklang mit dem gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot für den Frauenanteil in dem aus vier Mitgliedern bestehenden Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von einer Frau und damit einen Frauenanteil von 25 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Der Beschluss über die neue Zielgröße und die Umsetzungsfrist erfolgte unter Berücksichtigung des FüPoG II und der Aufgabe des Aufsichtsrats, die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter zu gewährleisten oder im Rahmen gesetzlicher Vorgaben Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand festzulegen. Zum 31. Dezember 2023 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt. Damit lag der Frauenanteil im Vorstand sowohl zu Beginn als auch zum Ende der Umsetzungsfrist bei 25 %. Die Covestro AG erfüllt damit auch das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot nach § 76 Absatz 3a AktG.
Der Vorstand hat im Jahr 2022 neue, differenzierte Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 sowohl für die Covestro AG als auch für den Covestro-Konzern festgelegt.
| Covestro AG | Covestro-Konzern | |||
|
Stand zum 31.12.2023
in % |
Ziel bis 30.06.2027
3
in % |
Stand zum 31.12.2023
in % |
Ziel bis 30.06.2027
3
in % |
|
| Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 | 0,0 | 25,0 | 25,0 | 31,0 |
| Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 | 36,8 | 31,6 | 24,1 | 30,2 |
1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des
Vorstands mit Führungsverantwortung
2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der
Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung
| Covestro AG | Covestro-Konzern | |||
| Stand zum 31.12.2023 | Ziel bis 30.06.2027 | Stand zum 31.12.2023 | Ziel bis 30.06.2027 | |
| Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 | 0 von 4 | 1 von 4 | 7 von 28 | 9 von 29 |
| Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 | 7 von 19 | 6 von 19 | 40 von 166 | 54 von 179 |
1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des
Vorstands mit Führungsverantwortung
2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der
Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung
Covestro betrachtet die Weiterentwicklung und Förderung von Frauen insgesamt als globale Aufgabe - unabhängig von einzelnen Konzerngesellschaften oder Führungsebenen - und strebt daher an, den Frauenanteil insgesamt zu erhöhen.
→ Siehe "Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion unserer Belegschaft"
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Die Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die nicht nur im Plenum, sondern auch in Ausschüssen behandelt werden. Der Vorsitz des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und führt bei Bedarf Gespräche mit Investoren über Themen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse.
→ Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitz des Aufsichtsrats offenzulegen; dazu gehören insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.
Im Berichtsjahr 2023 erfolgte wieder eine Effektivitäts- und Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Diese wurde wie in den Vorjahren schriftlich auf Basis eines Fragebogens durchgeführt - nachdem im Jahr 2022 eine extern unterstützte Effektivitäts- und Effizienzprüfung stattgefunden hatte. Der Aufsichtsrat hat die Ergebnisse dieser schriftlichen Selbstevaluierung, die sich mit der Organisation und der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Gremien befasst, in der ersten Aufsichtsratssitzung im Jahr 2023 diskutiert. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken der Mitglieder des Aufsichtsrats. Insgesamt haben die Mitglieder die Tätigkeit des Aufsichtsrats als effektiv und effizient eingeschätzt. Besonders geschätzt wurden die ausführlichen Diskussionen und Austausche mit dem Vorstand zum Themenfeld Strategie, für die ausreichend Zeit im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und des jährlichen Strategieworkshops eingeräumt wurde.
→ Siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats"
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat in regelmäßigem und offenem Austausch über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Nähere Einzelheiten über die Versorgung des Aufsichtsrats mit Informationen durch den Vorstand, einschließlich der laufenden Information des Vorsitzes des Aufsichtsrats durch den Vorsitz des Vorstands, sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.
→ Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Der Aufsichtsrat stimmt der Unternehmensplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite kommen vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu strukturierten Vorgesprächen mit Mitgliedern des Vorstands zusammen. Eine Vorbesprechung der Anteilseignervertretenden erfolgt jeweils individuell nach Bedarf.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Bei den sechs Arbeitnehmervertretenden handelt es sich um vier Beschäftigte von Covestro und zwei Vertretungen von Gewerkschaften, die nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Im Geschäftsjahr 2023 fanden sowohl für die Anteilseigner- als auch für die Arbeitnehmerseite keine Wahlen zum Aufsichtsrat statt.
Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben. Zudem gehören dem Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an.
| Name Funktion | Zugehörigkeit im Aufsichtsrat | Tätigkeit | Mandate 2 |
| Dr. Christine Bortenlänger | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Geschäftsführende Vorständin Deutsches Aktieninstitut e. V. | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG 3 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG 4 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG 3 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy Management GmbH 4 (Siemens Energy-Gruppe) | |||
| Dr. Christoph Gürtler | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 | • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG und des Konzernsprecherausschusses Covestro | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG | |||
| Lise Kingo | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Independent Board Director der Sanofi SA 3 , Frankreich | |||
| • Independent Board Director der Aker Horizons ASA 3 , Norwegen (bis April 2023) | |||
| • Independent Board Director der Danone SA 3 , Frankreich | |||
| Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro | • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Stellvertretende Vorsitzende des Covestro-Europa-Forums | |||
| • Mitglied des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen | |||
| • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG | |||
| Irena Küstner | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Leverkusen | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro | |||
| • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro | |||
| • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG | |||
| Frank Löllgen | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 | • Landesbezirksleiter Nordrhein der IGBCE, Düsseldorf | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3 | |||
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte | • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE 4 | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG 4 | |||
| Petra Reinbold-Knape | Mitglied des Aufsichtsrats seit Januar 2020 | • Gewerkschaftssekretärin der IGBCE | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Vorsitzende des Vorstands der August-Schmidt-Stiftung | |||
| Dr. Sven Schneider | Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 | • Finanzvorstand der Infineon Technologies AG | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies Austria AG 4 , Österreich (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies China Co., Ltd. 4 , China (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd. 4 , Singapur (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Americas Corp. 4 , USA (Infineon-Gruppe) | |||
| • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Japan K.K. 4 , Japan (Infineon-Gruppe) | |||
| Regine Stachelhaus | Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Director SPIE SA 3 , Frankreich | |||
| • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH 4 (SPIE- Gruppe) | |||
| Marc Stothfang | Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017 | • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel | |
| • Mitglied des Covestro-Europa-Forums | |||
| • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG | |||
| Patrick Thomas | Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020 | • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte | • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4, 5 |
| • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc 3 , Vereinigtes Königreich | |||
| • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V. 3 , Niederlande |
Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:
Präsidium: Neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung gehören dem Präsidium je ein Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung. Zudem ist das Präsidium für die Behandlung von Aufgaben des Aufsichtsrats im Fall von Übernahmesachverhalten zuständig und ist in gewissem Umfang entscheidungsbefugt.
Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen, Petra Reinbold-Knape und Regine Stachelhaus
Prüfungsausschuss: Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder des Aufsichtsrats an. Er ist paritätisch besetzt. Die sich aus dem Aktiengesetz und dem DCGK ergebenden Anforderungen an den Sachverstand von Mitgliedern des Prüfungsausschusses werden erfüllt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand im DAX börsennotierter, international tätiger Unternehmen, verfügt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, über den geforderten Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung, also besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dr. Sven Schneider erfüllt die Anforderungen des DCGK an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Vorsitzes des Prüfungsausschusses. Dr. Christine Bortenlänger verfügt ebenfalls über den geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies ergibt sich insbesondere aus ihrer langjährigen Erfahrung als Mitglied von weiteren Prüfungsausschüssen börsennotierter, international tätiger Unternehmen. Der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung schließt auch solchen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung ein.
Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.
Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Dieser ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum DCGK ergeben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber. Der Prüfungsausschuss berät sich im Rahmen der jeweiligen Sitzung regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Mitglieder: Dr. Sven Schneider (Vorsitzender), Dr. Christine Bortenlänger, Petra Kronen, Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape und Patrick Thomas
Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, der über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsrat, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät der Personalausschuss über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.
Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Dr. Christoph Gürtler, Petra Kronen und Regine Stachelhaus
Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Anteilseignervertretenden zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats, dem weiteren Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite im Präsidium und einem weiteren gewählten Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite.
Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Regine Stachelhaus, Patrick Thomas
Nachhaltigkeitsausschuss: Der Nachhaltigkeitsausschuss besteht aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und ist ebenfalls paritätisch besetzt. Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsausschusses wird vom Aufsichtsrat aus den beiden in den Ausschuss gewählten Anteilseignervertretenden gewählt. Der Nachhaltigkeitsausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand. Er befasst sich dabei insbesondere mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Er begleitet und überwacht diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und gibt Empfehlungen ab.
Zu den Aufgaben des Nachhaltigkeitsausschusses gehört ferner die Unterstützung des Prüfungsausschusses bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Des Weiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.
Mitglieder: Lise Kingo (Vorsitzende), Dr. Christoph Gürtler, Marc Stothfang, Patrick Thomas
Über die Einzelheiten der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht. Die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats werden auf der Covestro-Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert.
→ Siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats"
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board
Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK.
Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit, Berufserfahrung sowie Expertise in den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, wie insbesondere der Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität sowie guten Unternehmensführung, vorsehen:
| ― |
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % der Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertretenden im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen. |
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| ― |
Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt; längstens bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 74. Lebensjahres folgt. |
||||||||||||||
| ― |
Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben und auch keinen sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein. |
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| ― |
Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. |
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| ― |
Jeweils mindestens zwei Mitglieder des
Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische
Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen:
|
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| ― |
Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und/oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie. |
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| ― |
Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und/oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien sowie über Erfahrung in den Bereichen Unternehmenskultur und Mitarbeitendenengagement verfügen. |
Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.
Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Die Anteilseignervertretenden Dr. Richard Pott, Dr. Christine Bortenlänger, Lise Kingo, Dr. Sven Schneider, Regine Stachelhaus und Patrick Thomas sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt.
→ Weitere Informationen zu den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Covestro AG unter: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board
2 Mitglieder der Anteilseignerseite
3 Mitglieder der Arbeitnehmerseite
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Covestro AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, der Covestro AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Covestro-Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung.
→ Weitere Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat unter: www.covestro.com/de/investors/share-details/disclosure-of-securities-transactions
Das konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden.
Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.
Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.
Gestützt auf regelmäßige Berichte der Fachfunktionen und Prüfungen der internen Revision (Unternehmensfunktion Corporate Audit) sind dem Vorstand keine Sachverhalte bekannt, die zu der Einschätzung führen würden, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, die ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Managementsystem umfassen, im Wesentlichen nicht angemessen und wirksam sind.
Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
→ Siehe "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement"
Die Covestro AG unterrichtet ihre Personen mit Aktienbesitz, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Personen mit Aktienbesitz werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens sowie über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten und der Risikosituation informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen.
Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro die Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach Ablauf des 1. und 3. Quartals durch eine Quartalsmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht seitens des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.
Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden.
Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandelt Covestro alle Personen mit Aktienbesitz und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nichtöffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten.
Die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Personen mit Aktienbesitz können ihr Stimmrecht durch eine bevollmächtigte Person, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige dritte Person, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Personen mit Aktienbesitz auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Personen mit Aktienbesitz die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretenden, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann Personen mit Aktienbesitz ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne eine bevollmächtigte Person teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Personen mit Aktienbesitz an der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung über die Website der Gesellschaft in voller Länge live im Internet verfolgen. Auf der Website stehen den Personen mit Aktienbesitz frühzeitig auch alle rechtlich erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung.
Der Vorstand der Covestro AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 118a Absatz 1 Satz 1 AktG i. V. m. § 26n Absatz 1 EGAktG beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 19. April 2023 als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die physische Präsenz der Personen mit Aktienbesitz und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretenden) am Ort der Hauptversammlung war damit ausgeschlossen. Stattdessen konnten die Personen mit Aktienbesitz sowie ihre Bevollmächtigten sich über das InvestorPortal auf der Website der Gesellschaft elektronisch zur Versammlung zuschalten und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben.
→ Weitere Informationen zur Hauptversammlung unter: www.covestro.com/de/investors/annual-general-meeting
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Covestro AG, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder übersteigen, sind uns nicht gemeldet worden und sind auch nicht anderweitig bekannt.
→ Weitere Informationen zur Aktionärsstruktur unter: www.covestro.com/de/investors/stock-details/shareholder-structure
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG), § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 6 der Satzung der Covestro AG geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied zum ersten Mal bestellt, beträgt die Bestelldauer längstens drei Jahre. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, muss die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitz des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10 und 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des Grundkapitals erfordert, das bei der Abstimmung vertreten ist. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2023 betrug 189.000.000 € und war eingeteilt in 189.000.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Am 5. Dezember 2023 hatte der Vorstand der Covestro AG beschlossen 4.200.000 eigene Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals um 4.200.000 € einzuziehen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 6. Dezember 2023 wurde die Satzung der Gesellschaft entsprechend geändert.
Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung am 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder eine Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000 € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von solchen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Neue Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 und die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Sie sind den Personen mit Aktienbesitz grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Ausgabe gegen Sachleistung auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausgeschlossen werden:
| ― |
Der Ausschluss ist für Spitzenbeträge erforderlich, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben. |
| ― |
Der Ausschluss erfolgt, um einen Verwässerungsausgleich in Zusammenhang mit bereits begebenen Wandel- / Optionsschuldverschreibungen zu gewähren. |
| ― |
Der Ausgabepreis der neuen Aktien oder der Schuldverschreibungen unterschreitet deren Börsenpreis bzw. den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich (Bezugsrechtsausschluss begrenzt auf 10% des Grundkapitals gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG). |
Für die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Personen mit Aktienbesitz gegen Bar- und Sachleistungen ausgegebenen oder auszugebenden neuen Aktien gelten in bestimmten Fällen weitere Einschränkungen, wie in der jeweiligen Ermächtigung näher beschrieben. Ergänzend hat der Vorstand im Wege einer spätestens am 15. April 2026 endenden Selbstverpflichtung erklärt, das Grundkapital der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital 2021 und dem Bedingten Kapital 2020 um insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Hauptversammlung vom 16. April 2021 zu erhöhen, soweit Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem Genehmigten Kapital 2021 gegen Bar- oder Sacheinlage oder zur Bedienung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen erfolgen, die unter der am 30. Juli 2020 beschlossenen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2019 ist der Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter dem Einsatz von Derivaten ermächtigt. Im Einzelnen sieht der Beschluss Folgendes vor:
1.1 Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 11. April 2024 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dies gilt mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.
Unter Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien hat der Vorstand am 28. Februar 2022 beschlossen, dass die Gesellschaft eigene Aktien bis zu einem Gesamtwert von 500 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) erwerben wird.
Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Personen mit Aktienbesitz (§ 53a AktG) genügen. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Person mit Aktienbesitz) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Personen mit Aktienbesitz ist insoweit ausgeschlossen.
1.2 Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in den Ziffern 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen.
Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in den Ziffern 1.3 oder 1.4 genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Personen mit Aktienbesitz ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 1.6 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Personen mit Aktienbesitz. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Personen mit Aktienbesitz, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Personen mit Aktienbesitz für Spitzenbeträge auszuschließen.
1.3 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Personen mit Aktienbesitz zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
1.4 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse vorzunehmen.
1.5 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand kann in diesem Fall die Zahl der Stückaktien in der Satzung anpassen.
1.6 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, um eine sogenannte Aktiendividende ("Scrip Dividend") vorzunehmen.
1.7 Von den Ermächtigungen in den Ziffern 1.3, 1.4 und 1.6 darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
1.8 Von den vorstehenden Verwendungsermächtigungen kann einmal oder mehrmals, jeweils einzeln oder zusammen, bezogen auf Teilvolumina der eigenen Aktien oder auf den Bestand eigener Aktien insgesamt, Gebrauch gemacht werden.
Die Gesellschaft hat im Zuge des Aktienrückkaufprogramms in drei Tranchen im Zeitraum vom 21. März 2022 bis einschließlich 29. Juni 2023 4.687.991 eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 199 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben, was einem rechnerischen Anteil von 2,43 % des bis dahin eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 193.200.000 € entsprach. Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 29. Juni 2023 wurden insgesamt 1.208.035 eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von rund 49 Mio. € erworben. Dies entspricht 0,63 % des bis dahin eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 193.200.000 €. Der Vorstand hat am 26. Oktober 2023 aufgrund der seinerzeitigen Gesamtlage und der begrenzt verbleibenden Zeit bis zum Auslaufen des Programms beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden.
2.1 Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Ermächtigung gemäß Ziffer 1.1 darf auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Optionsgeschäfte mit einem von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen ("Finanzinstitut") abgeschlossen werden mit der Maßgabe, dass dieses Finanzinstitut bei Ausübung der Option nur Aktien liefert, die zuvor unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes über die Börse zu einem marktnahen Preis erworben wurden.
2.2 Der Erwerb unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen ist beschränkt auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals.
2.3 Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte Optionsprämie darf nicht wesentlich über und die für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der in dem Optionsgeschäft vereinbarte Ausübungspreis darf (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen oder gezahlten Optionsprämie) den am Börsentag des Abschlusses des Optionsgeschäfts durch die Eröffnungsauktion an diesem Tag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
2.4 Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens am 11. April 2024 enden und muss so gewählt sein, dass die Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 11. April 2024 erworben werden.
2.5 Für die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung unter Ziffer 2. unter Einsatz von Derivaten erworben werden, finden ebenfalls die Regelungen zu Ziffer 1. Anwendung.
Einige Fremdfinanzierunginstrumente enthalten Klauseln, die sich auf den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) beziehen. Die Klauseln gewähren dem jeweiligen Kapitalgeber zusätzliche Kündigungsrechte, ggf. eingeschränkt durch weitere Bedingungen wie z. B. das Eintreten einer Ratingverschlechterung. So enthalten u. a. unsere syndizierte Kreditlinie und unsere Anleihen Vereinbarungen zu einem Kontrollwechsel.
Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, denen zufolge Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels begrenzt werden. Derartige Zahlungen unterliegen dem "Abfindungs-Cap" des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 und sollen die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten.
Die Umwelt schützen, begrenzte Ressourcen schonen, die Gesellschaft voranbringen und Wert schaffen - zu all dem möchte Covestro beitragen. Daher haben wir Nachhaltigkeit fest in unsere Konzernstrategie und -steuerung integriert. Covestro informiert umfassend und transparent über Themen, die aus Unternehmenssicht und für unsere Stakeholder maßgeblich sind. Wir messen unsere Nachhaltigkeitsleistung sowohl über finanzielle Kennzahlen als auch über wesentliche nichtfinanzielle Indikatoren, die im Konzernlagebericht veröffentlicht sind. Hierdurch möchten wir verdeutlichen, wie eng Faktoren betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) mit unserem langfristigen Geschäftserfolg verknüpft sind.
Unser Nachhaltigkeitsbericht stellt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterteilt in Umweltbelange, Sozialbelange und Governance-Belange dar. Ergänzt werden diese Angaben durch die in diesem Abschnitt aufgeführten allgemeinen Informationen zu unserer Berichterstattung, durch ESG-übergreifende Nachhaltigkeitsthemen sowie durch Angaben zur Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (EU-Taxonomie).
Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert dabei auf anerkannten Standards. Wir berichten über wesentliche Themen und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 315 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) und ergänzen die Informationen um weitere Inhalte, die darüber hinaus den Anforderungen der sogenannten "In Anlehnung an"-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der "Global Reporting Initiative" (GRI) entsprechen und gesondert gekennzeichnet sind. Die Managementansätze wesentlicher Themen berichten wir freiwillig nach GRI 3-3 (2021).
Der Berichtszeitraum umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB geben wir integriert im Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts dar. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die GRI-Standards als Rahmenwerk zugrunde gelegt.
Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung werden in einem internen Prozess anhand der Bedeutung im Unternehmen identifiziert. Ausgangsbasis sind die Wesentlichkeitsanalyse und die dabei ermittelten bzw. aktualisierten sogenannten wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen - also diejenigen Themen, die für Covestro mindestens eine mittlere finanzielle Wesentlichkeit und mindestens eine mittlere Wesentlichkeit bezogen auf Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht.
| Wesentliche Themen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) | Relevanter Aspekt gemäß der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) | Kapitelverweis im Konzernlagebericht |
| Arbeitsbedingungen an den Standorten unserer Lieferanten | Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte | "Einkauf", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" |
| Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft | Arbeitnehmerbelange | "Mitarbeitende" |
| Geschäftsverhalten (Compliance) | Umweltbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Achtung der Menschenrechte | "Chancen- und Risikobericht", "Geschäftsverhalten (Compliance)" |
| Gesundheit und Sicherheit an den Standorten unserer Lieferanten | Umweltbelange, Sozialbelange | "Einkauf", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" |
| Gesundheit und Sicherheit an unseren eigenen Standorten | Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange, Sozialbelange | "Gesundheit und Sicherheit" |
| Inclusive Business | Sozialbelange | "Inclusive Business" |
| Klimaneutralität | Umweltbelange, Sozialbelange | "Strategie", "Steuerung", "Klimaneutralität" |
| Kreislaufwirtschaft | Umweltbelange, Sozialbelange | "Strategie", "Kreislaufwirtschaft", "Innovation" |
| Nachhaltige Lösungen | Umweltbelange, Sozialbelange | "Steuerung", "Innovation", "Nachhaltige Lösungen" |
| Produktverantwortung | Umweltbelange, Sozialbelange | "Produktverantwortung" |
| Schwere Menschenrechtsvergehen an den eigenen Standorten | Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte | "Menschenrechte" |
| Schwere Menschenrechtsvergehen an den Standorten unserer Lieferanten | Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte | "Menschenrechte", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" |
| Umweltbezogene Verantwortung in der Lieferkette | Umweltbelange, Sozialbelange | "Einkauf", "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" |
| Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion in unserer Belegschaft | Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte | "Mitarbeitende" |
Um aktuelle Entwicklungen und nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können, wird außerdem überprüft, ob sich neue Erkenntnisse für das Chancen- und Risikomanagement ergeben. Es sind keine wesentlichen Risiken bekannt, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen oder Produkten verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben oder haben werden.
→ Siehe "Chancen- und Risikobericht"
Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht gemäß §§ 289c bis 289e HGB abgegeben werden.
Covestro richtet sich konsequent an Nachhaltigkeit aus. Dies wird bereits durch unseren Daseinszweck "Die Welt lebenswerter machen" deutlich. Unsere Vision "Wir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus" unterstreicht dies ebenso wie unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" mit den strategischen Kapiteln "Nachhaltiges Wachstum vorantreiben" und "Vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten". Bereits im Jahr 2016 haben wir uns Nachhaltigkeitsziele gesetzt, die wir fortlaufend im Einklang mit unserer Strategie und Vision anpassen. In diesem Zusammenhang steht auch die Verankerung einer Nachhaltigkeitskomponente in unserem Steuerungssystem.
→ Siehe "Nachhaltigkeitsziele von Covestro"
→ Siehe "Steuerungssystem"
Wir integrieren Nachhaltigkeit in unsere Geschäftsaktivitäten und stellen sicher, dass wir uns der Themen und Fragestellungen mit hoher Relevanz für uns und unsere Stakeholder annehmen. Neben unserer Verantwortung für die Umwelt wollen wir gemäß unserem Daseinszweck auch unserer sozialen Verantwortung innerhalb der Gesellschaft gerecht werden. Daher streben wir an, auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene zur Wertsteigerung beizutragen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln sollen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit berücksichtigen: Soziales, Ökologie, Ökonomie (People, Planet, Profit, PPP). Jede Entscheidung, jedes Handeln und die damit verbundenen Folgen sollen so ganzheitlich über den Wertschöpfungskreislauf hinweg betrachtet werden.
Vor dem Hintergrund unseres Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) als Leitbild für die Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit von zentraler Bedeutung für uns. Sie dienen als Orientierung und vor allem als Inspiration für Innovationen sowie als Wegweiser für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments
Covestro leistet bereits heute positive Beiträge zu allen 17 SDGs und vielen ihrer Unterziele. Der Großteil entfällt dabei auf Produkte unseres Kerngeschäfts, die bspw. in ihrer Nutzungsphase helfen, große Mengen Energie einzusparen, oder in anderen nachhaltigen Anwendungen zu finden sind. Weitere Beiträge kommen aus der Produktion, den Arbeitsabläufen und unserem unternehmerischen Handeln, aus unserem sozialen Engagement sowie aus Lösungen für unterversorgte Märkte, unserem "Inclusive Business"-Bereich. Neben der Evaluation der positiven Beiträge zu den SDGs, die Covestro aktuell schon leistet, muss eine Analyse zu den SDGs nach unserer Auffassung auch darauf abzielen, mögliche zusätzliche Anforderungen an Covestro zu identifizieren. Darunter verstehen wir Themen, die aus Sicht von Stakeholdern im Fall von Inaktivität oder Vernachlässigung das Potenzial haben, als negativer Einfluss auf einzelne SDGs angesehen zu werden. Um unsere positiven Beiträge weiter zu erhöhen, richten wir unser Portfolio für Forschung und Entwicklung (F&E) an den SDGs aus.
Interne Analyse aus dem Jahr 2017; Aktualisierung im Jahr 2023 in Bezug auf "F&E-Projekte", "Produkte des Kerngeschäfts", "Inclusive Business" und "soziales Engagement" (verkürztes Verfahren). In den Handlungsfeldern "Produkte des Kerngeschäfts", "Produktion", "Arbeitsabläufe", "unternehmerisches Handeln", "Inclusive Business" und "soziales Engagement" erfolgte die Aktualisierung mithilfe von qualitativen Einschätzungen.
1 Die Ausprägung der
Beitragsgrößen ist innerhalb der einzelnen
Handlungsfelder vergleichbar.
2 Bewertung der F&E-Projekte nach
Projektbudget und abgeschätztem SDG-Beitrag
Wir haben nachhaltigkeitsbezogene Faktoren in dem Steuerungssystem unseres Unternehmens verankert, um die Umsetzung unserer "Sustainable Future"-Strategie weiter voranzutreiben. Seit dem Jahr 2022 bewerten wir einen Teil unseres Unternehmenserfolgs anhand ausgewählter Umweltkriterien. So sind die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte, gemessen an den CO 2 -Äquivalenten, in das Steuerungssystem eingebunden. Wir wollen zukünftig auch Kriterien betreffend Soziales und Unternehmensführung aufnehmen, um den Dreiklang aus Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung vollständig zu bedienen. Diese Nachhaltigkeitskomponente ist seit dem Jahr 2022 als Teil von insgesamt vier Komponenten für unser kurzfristiges variables Vergütungssystem "Covestro Profit Sharing Plan" relevant, das - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit, einschließlich des Vorstands, gilt.
→ Siehe "Vergütung der Mitarbeitenden"
→ Siehe "Steuerungssystem"
Darüber hinaus haben wir eine Nachhaltigkeitskomponente - als Teil von insgesamt drei Komponenten - in unser langfristiges variables Vergütungssystem "Prisma" für den Vorstand und berechtigte Mitarbeitende des oberen Managements installiert.
→ Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Langfristige variable Vergütung"
Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat und die in der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung des Vorstands enthaltenen Nachhaltigkeitskomponenten sind im Vergütungsbericht der Covestro AG ausführlich beschrieben.
→ Siehe Vergütungsbericht
Mit unseren Nachhaltigkeitszielen verfolgen wir einen Ansatz, der den gesamten Produktlebenszyklus unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte abdeckt. Unsere Nachhaltigkeitsziele tragen zu den SDGs bei und spiegeln die Zielsetzung einiger unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wider. Wir beobachten die externen Entwicklungen kontinuierlich und entwickeln unsere Nachhaltigkeitsziele gemäß unserer Vision und Unternehmensstrategie weiter. So haben wir im Berichtsjahr unser Ziel zur Klimaneutralität in unseren Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen um ein weiteres absolutes Reduktionsziel für unsere Scope-3-Treibhausgasemissionen ergänzt. Über Details unserer Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte bei ihrer Erreichung berichten wir in den jeweiligen Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts:
1 Alle Produktionsstandorte und relevante
Verwaltungsstandorte
Darüber hinaus verfolgen wir weitere Ambitionen und Ziele im Bereich Nachhaltigkeit:
| ― |
In der Produktion sollen 100 % alternative Rohstoffe zum Einsatz kommen und somit maßgeblich zur Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft beitragen. Zudem soll dies einen Beitrag zur Reduktion unserer Scope-3-Treibhausgasemissionen leisten. → Siehe "Kreislaufwirtschaft" |
| ― |
Bis zum Jahr 2030 streben wir an, den spezifischen Primärenergieeinsatz an den wesentlichen Produktionsstandorten um mindestens 50 % zu reduzieren. Dies stellt für uns einen wichtigen Meilenstein in Bezug auf unsere Energieeffizienzmaßnahmen dar. Die Erreichung dieses Ziels leistet somit auch einen wichtigen Beitrag unsererseits zur Klimaneutralität. → Siehe "Klimaneutralität" |
| ― |
Bis zum Jahr 2029 wollen wir einen Frauenanteil in Höhe von mindestens 40% in allen Beschäftigtengruppen erreichen und somit Vielfalt und Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen für alle Geschlechter fördern. → Siehe "Mitarbeitende" |
| ― |
Die vorgenannte Ambition wird weiter untermauert von Zielen für die Frauenanteile in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027. → Siehe "Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" |
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Aspekt unserer Konzernstrategie mit Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeiten. Die Überwachung der Nachhaltigkeit beginnt bei Covestro im höchsten Organ des Unternehmens, dem Aufsichtsrat. Der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats berät den Aufsichtsrat, einige Ausschüsse sowie den Vorstand insbesondere in Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung sowie bei den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Nachhaltigkeitsausschuss ist paritätisch mit je zwei Vertretenden der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite besetzt. Den Vorsitz hat mit Lise Kingo ein Mitglied des Aufsichtsrats mit ausgewiesener Expertise im Bereich Nachhaltigkeit inne. In seiner Funktion begleitet und überwacht der Nachhaltigkeitsausschuss Strategien bezogen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG), Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette und gibt diesbezüglich Empfehlungen ab. Der Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt den Prüfungsausschuss bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Des Weiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung. Im Berichtsjahr wurden u. a. die folgenden Themen auf die Agenda des Nachhaltigkeitsausschusses gesetzt: "Fortschritte des Kreislaufwirtschafts- und Klimaprogramms sowie aus der funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office)", "Entwicklungen in der Europäischen Union (EU) zur Chemikaliengesetzgebung" sowie "Erweiterung der Nachhaltigkeitskomponente innerhalb der langfristigen variablen Vorstandsvergütung um soziale Kriterien".
→ Siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats"
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board
Aufgrund der hohen Relevanz von Nachhaltigkeit für unser Unternehmen wird das Thema von allen Vorstandsmitgliedern behandelt, die Ressortleitung obliegt unserem Vorstandsvorsitzenden. Die Unternehmensleitung kontrolliert Fortschritte, setzt Prioritäten und passt ggf. die Ressourcenallokation an. In den regelmäßig einberufenen Vorstandssitzungen wurden im Geschäftsjahr verschiedene Schwerpunkte aus dem Themenbereich Nachhaltigkeit adressiert. So standen bspw. das Kreislaufwirtschafts- und Klimaprogramm, das Spendenkonzept für das Geschäftsjahr 2023, Entwicklungen in der EU zur Chemikaliengesetzgebung sowie Fortschritte aus der funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office) auf der Agenda.
Zur Sicherstellung des kontinuierlichen Fortschritts und für die dauerhafte Integration unserer nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten in alle Unternehmensfunktionen bestand seit dem Jahr 2021 ein zentrales Steuerungsgremium für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG Governance Body, ESG GoB). Das Gremium wurde im September 2023 im Zuge der Neugründung der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability (GIS) mit dem zuvor bestehenden Innovation Governance Body zusammengelegt. Der neue Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) hat das Ziel, Handlungsempfehlungen zur Nachhaltigkeitstransformation zu erarbeiten, Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu identifizieren sowie das Innovationsportfolio-Management für relevante Stakeholder wahrzunehmen. Das Gremium setzt sich aus oberen Führungskräften der Geschäftseinheiten und relevanter Unternehmensfunktionen zusammen. Themenabhängig können weitere interne sowie auch externe Gäste hinzugezogen werden. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung der Unternehmensfunktion GIS ist für die Organisation und Leitung des Gremiums verantwortlich.
Das Gremium befasst sich mit unternehmensübergreifenden Nachhaltigkeitsthemen, überblickt die wichtigsten nachhaltigkeitsbezogenen Projekte sowie Tätigkeiten und ist mit entsprechenden Entscheidungsbefugnissen ausgestattet. Darüber hinaus findet ein intensiver unternehmensweiter Austausch statt, um wichtige Fragestellungen und Trends zu identifizieren und die Implementierung von nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten in den Unternehmensfunktionen und Geschäftseinheiten zu fördern. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsthemen konsistent und ganzheitlich zu managen und die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsagenda zu beschleunigen. Bis September 2023 befasste sich der ESG GoB in regelmäßigen Treffen u. a. mit dem Kreislaufwirtschafts- und Klimaprogramm, der künftigen Chemikaliengesetzgebung der EU sowie Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung einschließlich der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). Ebenso wurden weitere Fortschritte der Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios (Portfolio Sustainability Assessment) besprochen. Im erstmaligen Treffen des SI GoB wurden u. a. der Status des Ziels zur Reduktion der Scope-3-Treibhausgasemissionen und die Erweiterung der Nachhaltigkeitskomponente innerhalb der langfristigen variablen Vorstandsvergütung um soziale Kriterien thematisiert.
Die Leitung der Unternehmensfunktion GIS, die gleichzeitig als Chief Sustainability Officer (CSO) fungiert, berichtet an den Vorstandsvorsitzenden. Die Unternehmensfunktion GIS erarbeitet, neben der geschäftsnahen Forschung und Entwicklung in den Geschäftseinheiten rund um die Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung, die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. GIS koordiniert die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung. Des Weiteren dient die Unternehmensfunktion GIS der Interessenvertretung von Covestro nach außen.
Ein offener und fortlaufender Austausch mit unseren regionalen, nationalen und globalen Stakeholdern bildet die Grundlage für gegenseitiges Verständnis sowie für die gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen. Gleichzeitig liefern uns die Gespräche neue Impulse und wichtige Anregungen. Wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit unseren Stakeholdern zusammen. Sie bewerten das Unternehmen nicht nur nach gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob wir nachhaltig und ethisch korrekt handeln. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir kontinuierlich die Interessen, Erwartungen und Anforderungen unserer maßgeblichen Stakeholder und lassen die Ergebnisse in unsere Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda, unser Menschenrechts-Managementsystem sowie unser unternehmensweites Chancen- und Risikomanagement einfließen.
→ Siehe "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023"
→ Siehe "Menschenrechte"
Die folgende Grafik bietet einen Überblick über unsere wesentlichen Stakeholdergruppen und die jeweiligen Dialogformate.
| Stakeholdergruppen | Dialogformate |
| Kunden | • Kontinuierlicher persönlicher Austausch über Mitarbeitende der Vetriebs- und Marketingbereiche |
| • Branding- und Marktstudien, Kundenumfragen | |
| • Vertretung auf internationalen Fachmessen | |
| • Webinare und digitale Messestände (Digital Showrooms) | |
| Mitarbeitende | • Veranstaltungen für Mitarbeitende unter Beteiligung des Vorstands und der oberen Führungsebene |
| • Anlassbezogene Rundschreiben und Präsentationen, Firmenintranet, soziale Medien, interne Kampagnen | |
| • Austausch zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden, kontinuierliche Gespräche zwischen Vorstand und Betriebsräten | |
| Lieferanten | • "Together for Sustainability'-Initiative |
| • Veranstaltungen und Workshops mit Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit | |
| • Kontinuierlicher Austausch über die mit Einkaufsaufgaben betrauten Mitarbeitenden | |
| Verbände | • Aktive Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden, z. B. Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI), Plastics Europe, American Chemistry Council (ACC) und China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF) |
| Wissenschaft | • Langfristige nationale und internationale Kooperationen mit führenden Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen |
| Investoren, Kreditgeber und Analysten Regulierer | • Hauptversammlung |
| • Geschäftsbericht, Halbjähresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen | |
| • Diverse Veranstaltungen für Investoren und Analysten mit verschiedenen Schwerpunkten | |
| • Online-Informationsangebot auf investor.covestro.com | |
| • Regelmäßiger Austausch mit Behörden, Ministerien und Politik | |
| Öffentlichkeit, Nachbarn und NGOs | • Anlassbezogener Dialog, z. B. bei Investitionsvorhaben in der Nachbarschaft |
| • Chempark-Nachbarschaftsbüros (D), Nachbarschaftsforen - Community Advisory Panels (CAP) (USA) | |
| Medien | • Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, Hintergrundgespräche, Einzelinterviews |
| • Kommunikation über Social-Media-Kanäle wie LinkedIn, X, Facebook und YouTube | |
| • Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen sowie Präsentationen und Reden von Konferenzen und Tagungen (verfügbar auch auf unserer Website) |
Je nach Thema und Relevanz identifizieren und priorisieren wir unsere Stakeholder und wählen jeweils die geeigneten Dialogformate und die entsprechende Frequenz. Für unseren Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung.
Unsere Mitarbeitenden in Vertrieb und Einkauf stehen bspw. über verschiedene digitale und persönliche Kanäle mit unseren Kunden und Lieferanten in Kontakt.
→ Siehe "Einkauf"
→ Siehe "Marketing und Vertrieb"
Des Weiteren nehmen sich standortspezifische Funktionen der Belange der lokalen Nachbarschaften in der Nähe unserer Standorte an. Außerdem nutzen wir zur Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug in der Lieferkette unser existierendes Whistleblowing-Instrument, bestehend aus einer weltweit eingerichteten Hotline und einem Onlinetool.
→ Siehe "Menschenrechte"
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
Wir nutzen unser Engagement in Verbänden, um unsere Expertise zu bestimmten Themen bei speziellen Rechtsfragen einzubringen. Für die Lobbyarbeit haben wir klare und verbindliche Regeln für das Engagement im politischen Raum geschaffen. Wir haben uns dazu verpflichtet, keine direkten Spenden an politische Parteien, parteinahe Institutionen, Personen, die ein politisches Amt bekleiden oder dafür kandidieren, zu leisten - egal in welchem Land. Diese Selbstverpflichtung haben wir auf unserer Website veröffentlicht. Die Verbände, in denen wir Mitglied sind, spenden in eigener Verantwortung - immer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Parteiengesetze. Ebenso können unsere Mitarbeitenden in eigener Verantwortung und ohne unseren Einfluss private Spenden leisten.
→ Weitere informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments ]
Indem wir wesentliche Nachhaltigkeitsthemen identifizieren, schaffen wir eine Basis für die weltweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und die Festlegung der Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Spezifische Ziele, Maßnahmen und Managementansätze für die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen befinden sich in den Detailangaben in den jeweiligen Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts.
Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen uns dabei, die für das Unternehmen und mögliche betroffene Stakeholdergruppen wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren und zu priorisieren. Dabei unterscheiden wir zwischen der vollumfänglichen drei- bis fünfjährlichen Wesentlichkeitsanalyse und der jährlichen Überprüfung, einem in Umfang und Aufwand verkürzten Verfahren. Im Berichtsjahr wurde anlässlich der ab dem Jahr 2024 für Covestro berichtspflichtigen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) eine vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. In diesem Zuge erfolgte im Berichtsjahr eine Annäherung der Methode zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse an die Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS). Diese Annäherung beinhaltete die Konkretisierung der beiden bereits in den Jahren zuvor angewendeten Wesentlichkeitsdimensionen - "Auswirkungen auf Mensch und Umwelt" und "finanzielle Wesentlichkeit" - sowie eine Reihe von zusätzlichen Bewertungspunkten wie die Wertschöpfungskette - soweit Informationen bereits vorlagen, Zeithorizonte oder betroffene Stakeholdergruppen.
Zur Identifizierung und Bewertung von Themen wurde die Konzernsicht eingenommen. Eventuelle Unterschiede, z. B. in Bezug auf Regionalität oder Segmente, wurden dokumentiert und führten nicht zu abweichenden Bewertungen. Die Bewertung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist mit der Methode zur Risikobewertung im Menschenrechts-Managementsystem harmonisiert. Die Bewertung der finanziellen Wesentlichkeit eines Themas anhand von Risiken und Chancen lehnt an die Methode zur Bewertung im konzernweiten Risikomanagement an. Bei jeder Bewertung handelt es sich grundsätzlich um eine Bruttobetrachtung, die den Maßgaben der doppelten Wesentlichkeit gemäß ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen) folgte.
Sowohl die vollumfängliche als auch die jährliche Überprüfung der Wesentlichkeitsanalyse erfolgt in vier Schritten: "Identifizieren", "Bewerten", "Validieren", "Implementieren".
In dem drei- bis fünfjährlichen Prozess zur Ermittlung der wesentlichen Themen wird eine umfangreiche Liste mit potenziell für Covestro bedeutsamen Nachhaltigkeitsthemen aus externen und internen Quellen erstellt. Die externen Quellen beinhalten mindestens die in ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen, Anhang A Anwendungsanforderungen) vorgeschlagenen Themen. Unter die weiteren Quellen fallen Fachexperten sowie interne Repräsentanten von relevanten Stakeholdergruppen oder andere externe Quellen. Bei der Identifizierung von möglichen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden das im Unternehmensprofil beschriebene Geschäftsmodell sowie die Konzernstrategie zugrunde gelegt. In der jährlichen Überprüfung werden die wesentlichen Themen des Vorjahres mithilfe eines verkürzten Verfahrens überprüft und bei Bedarf angepasst oder neue Themen ergänzt.
Sowohl bei der vollumfänglichen Wesentlichkeitsanalyse als auch bei der jährlichen Überprüfung werden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bezüglich ihrer Relevanz für Covestro und möglicher Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Experten aus verschiedenen relevanten Fachfunktionen bewertet. Dabei finden Rückmeldungen und Meinungen externer sowie interner Stakeholder Berücksichtigung. Zur Identifizierung der für Covestro wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden die zwei Wesentlichkeitsdimensionen "Auswirkungen auf Mensch und Umwelt" und "finanzielle Wesentlichkeit" herangezogen.
Die zu bewertenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt beziehen sich auch auf Auswirkungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte. Um die Auswirkungen eines Themas auf Umwelt und Mensch, einschließlich der Menschenrechte, zu bewerten, wird zunächst bestimmt, wo diese - basierend auf den Fachexperten vorliegenden Informationen - in der Wertschöpfungskette auftreten könnten, in welcher Verbindung sie mit Geschäftstätigkeiten, dem Geschäftsmodell und / oder Produkten von Covestro stehen könnten und welche Stakeholdergruppe davon betroffen sein könnte. Daraufhin werden tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Auswirkungen anhand von Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Der Schweregrad wird anhand der Kriterien Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen bemessen. Im Rahmen der Bewertung wird ebenfalls in Betracht gezogen, inwieweit davon auszugehen ist, dass sich die Auswirkungen der jeweiligen Themen innerhalb kurz-, mittel- oder langfristiger Zeithorizonte verändern. Themen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auf einer Skala von sehr niedrig bis sehr hoch mit mindestens mittel bewertet werden, gelten als wesentlich.
Zur Bestimmung der finanziellen Wesentlichkeit eines Themas wurden Chancen und Risiken anhand des Ausmaßes der finanziellen Auswirkungen auf Covestro und der Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmt. Die Bestimmung des Ausmaßes erfolgt entweder quantitativ oder qualitativ, wobei bei Letzterem auch die Fähigkeit, erforderliche Ressourcen weiterhin zu nutzen oder zu beschaffen, sowie die Abhängigkeit von Geschäftsbeziehungen Betrachtung findet. Vorhandene Bewertungen im konzernweiten Risikomanagement dienen als Grundlage für die Bewertung. Diese berücksichtigen, falls relevant, finanzielle Auswirkungen bspw. in Form von möglichen Ansprüchen oder Reputationsschäden aufgrund von Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, sofern die Möglichkeit besteht, dass diese im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit stehen könnten und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt würden. Weiterhin wird in Betracht gezogen, inwieweit davon auszugehen ist, dass sich die jeweiligen Chancen oder Risiken der einzelnen Themen innerhalb kurz-, mittel- oder langfristiger Zeithorizonte verändern. Themen, deren finanzielle Auswirkungen auf Covestro auf einer Skala von sehr niedrig bis sehr hoch mit mindestens mittel bewertet werden, gelten als wesentlich.
Nachhaltigkeitsthemen werden im Geschäftsjahr in erster Annäherung an die CSRD als wesentlich betrachtet, wenn sie in einer der beiden Wesentlichkeitsdimensionen mindestens eine mittlere Relevanz haben. Die Berichterstattung erfolgt nach aktuell geltendem Recht. Die finale Wesentlichkeitseinschätzung nach CSRD für das Geschäftsjahr 2024 kann hiervon abweichen.
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und ihre Bewertung werden jährlich durch den Chief Sustainability Officer (CSO) und den Vorstand geprüft und gebilligt.
Die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen werden von den Themenverantwortlichen aus den jeweiligen Unternehmensfunktionen entsprechend ihrem Handlungsbedarf und ihren möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bearbeitet und gesteuert. Dies schließt auch die betreffenden finanziellen und nichtfinanziellen Chancen und Risiken sowie ggf. erforderliche Maßnahmen ein, die im konzernweiten Risikomanagement abgebildet werden. Entsprechend den unternehmensinternen Regeln des konzernweiten Risikomanagements erfolgt auch die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat durch die jeweilige Unternehmensfunktion.
→ Siehe "Chancen- und Risikobericht"
Über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und die zugehörigen Managementansätze wird im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung im Konzernlagebericht informiert.
→ Siehe "Nichtfinanzielle Konzernerklärung"
Im Rahmen der methodischen Überarbeitung wurden im Berichtsjahr zunächst alle in ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen, Anhang A Anwendungsanforderungen) genannten Themen sowie weitere identifizierte Themen zusammen mit Experten geprüft, vorbewertet und anschließend nach unternehmensinternen Managementansätzen gruppiert. Die Bewertung jedes Themas gemäß der doppelten Materialität erfolgte zunächst mit Vertretern aus relevanten Unternehmensfunktionen, welche die Konzernsicht vertreten. Ergänzt wurde diese durch Erkenntnisse aus der Befragung von Vorstand, ESG GoB, dem Leitungsteam der bis August 2023 bestehenden Unternehmensfunktion Sustainability & Public Affairs sowie internen Vertretern von relevanten externen Stakeholdergruppen, wie bspw. Kapitalmarkt, Kunden, Medien und Allgemeinheit, Politik und Gesetzgeber. Die einzelnen Eingaben wurden zusammen mit den Vertretern der relevanten Unternehmensfunktionen kalibriert und dem CSO sowie dem Vorstand zur Freigabe vorgelegt.
Die vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse des Berichtsjahres bestätigte die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit der höchsten Relevanz für Covestro. Diese spiegeln, wie auch im letzten Jahr, unsere Strategie "Sustainable Future" wider.
Änderungen bei anderen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bezogen sich z. B. auf die Definition desjeweiligen Themas oder die Bewertung des Themas aufgrund der angepassten Bewertungskriterien.
Das Thema "Corporate Governance" wurde im Berichtsjahr nicht mehr als eigenes wesentliches Nachhaltigkeitsthema geführt, da die verschiedenen Governance-Strukturen sich in den jeweiligen Beschreibungen der anderen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wiederfinden. Das Thema "Nachhaltigkeit im Finanzwesen" wurde nicht mehr als wesentlich eingestuft, da Tätigkeiten in diesem Bereich nicht im zentralen Fokus unseres Wirtschaftens liegen. Ein Ziel unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht darin, Transparenz für Nachhaltigkeit im Finanzwesen zu erreichen. Wir haben im Berichtsjahr Treibhausgasemissionen sowie sonstige Umwelteinflüsse als die direkten Einflussfaktoren für den Verlust der biologischen Vielfalt als relevant bewertet und berichten über diese in den folgenden Kapiteln des Nachhaltigkeitsberichts. Das Thema "Biodiversität" mit einer deutlich begrenzteren Definition in Bezug auf (industrielle) Landnutzungsänderung und Flächenversiegelung ist nicht wesentlich für uns.
1 Achsen verkürzt dargestellt.
Alphabetische Auflistung der Themen innerhalb der
Quadranten
Das Thema "Kreislaufwirtschaft" ist nach wie vor aufgrund seiner strategischen Bedeutung für uns besonders relevant. In Bezug auf die Ressourcenzuflüsse spielen alternative Rohstoffe eine wichtige Rolle für uns. Bei den Ressourcenabflüssen haben sowohl die Produkte, deren Recycelbarkeit und die Lösungen für das Ende des Lebenszyklus als auch die durch unsere Geschäftsaktivitäten verursachten Abfälle einen sehr hohen Stellenwert mit Blick auf das Erreichen einer Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus liegt ein weiterer Fokus auf neuen Geschäftsmodellen, da Partnerschaften und Initiativen uns helfen, in den zuvor genannten Feldern Fortschritte zu erzielen.
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
→ Siehe "Innovation"
→ Siehe "Nachhaltige Lösungen"
Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Klimaneutralität" umfasst die Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen sowie unseren Energieeinsatz. Dies spiegelt die Elemente unseres Ziels wider, bis zum Jahr 2035 in der eigenen Produktion (Scope-1-Emissionen) sowie in der Beschaffung und beim Einsatz extern erzeugter Energiearten (Scope-2-Emissionen) an allen umweltrelevanten Standorten klimaneutral zu werden. Darüber hinaus haben wir uns im Berichtsjahr ein neues Ziel für unsere Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt, bis zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Wir erkennen an, dass Treibhausgasemissionen weltweit zum Verlust der biologischen Vielfalt beitragen. Wir betrachten unsere Bemühungen zur Reduktion unserer Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhausgasemissionen als wertvollen Beitrag, diesen Einflussfaktor abzuschwächen.
→ Siehe "Klimaneutralität"
Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Nachhaltige Lösungen" nimmt für uns eine Schlüsselfunktion ein, um unserem Daseinszweck gerecht zu werden, um uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten und um unseren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Dabei betrachten wir sowohl unsere Produkte auf dem Markt wie bspw. unsere "Circular Intelligence"(CQ)-Produkte oder klimaneutrale Anwendungen als auch solche in der F&E-Pipeline, die Nachhaltigkeit forcieren. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2025 in der Forschung und Entwicklung 80 % unserer Projektkosten in Bereichen einzusetzen, die zum Erreichen der SDGs beitragen, und treiben so nachhaltige Produktentwicklungen voran.
→ Siehe "Nachhaltige Lösungen"
Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Produktverantwortung" stellt die Grundlage unseres Handelns dar. Es entspricht unserem Selbstverständnis, sichere Produkte gemäß unseren Einschätzungen an unsere Kunden abzugeben. "Produktverantwortung" bezieht sich auf die Risikobewertungen und Maßnahmen, die wir ergreifen, damit unsere Produkte für die beabsichtigte Verwendung entlang ihres Lebenszyklus sicher sind. Damit verbunden sind gründliche Tests, die Einhaltung von Regularien zur Produktsicherheit und die transparente Kommunikation mit unseren Kunden bezogen auf Produktrisiken und die sichere Handhabung unserer Produkte.
→ Siehe "Produktverantwortung"
Das Thema "Umwelteinflüsse an unseren Standorten" ist festes Element unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) und daher in unsere Managementprozesse und operativen Abläufe integriert. Emissionen in die Luft und ins Wasser sind Bestandteile unserer konzernweiten Datenerfassung und Auswertung von Umwelteinwirkungen. Das Thema adressiert auch mögliche Emissionen in den Boden, von Mikroplastik oder bestimmten anderen Substanzen. Wir erkennen an, dass Einträge in die Umwelt weltweit zum Verlust der biologischen Vielfalt beitragen. Wir managen unsere Umwelteinflüsse durch den Betrieb unserer Anlagen gemäß den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen sowie der systematischen Einbindung der Produktionsprozesse in das integrierte Managementsystem für HSEQ.
→ Siehe "Umwelteinflüsse unserer Produktion"
→ Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"
Im Berichtsjahr haben wir das Thema "Wasserressourcen" erstmalig separat bewertet. Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von Bedeutung. Das Thema umfasst die für unsere Produktion erforderliche Wasserentnahme, den Wasserverbrauch und die Mengen von eingeleitetem Wasser.
→ Siehe "Wasserressourcen"
Unsere Aktivitäten zum wesentlichen Nachhaltigkeitsthema "Menschenrechte" des Vorjahres spiegeln sich in einer Vielzahl von Bereichen im Unternehmen wider, wie bspw. im Personalwesen, aber auch in unserem Lieferantenmanagement. Im Berichtsjahr haben wir die Themen "schwere Menschenrechtsverletzungen an unseren eigenen Standorten" sowie "schwere Menschenrechtsverletzungen an den Standorten unserer Lieferanten" hervorgehoben, um den möglichen damit verbundenen höheren Auswirkungen auf Menschen Ausdruck zu verleihen. Wir haben ein Managementsystem etabliert, um dazu beizutragen, dass alle Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten geachtet werden und möglichen Menschenrechtsverletzungen vorgebeugt wird.
→ Siehe "Menschenrechte"
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
Als Unternehmen der chemischen Industrie tragen wir eine besondere Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Stakeholder. Sicherheit ist ein grundlegendes Prinzip unseres Handelns. Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Gesundheit und Sicherheit an unseren Standorten" umfasst auch unsere Verfahrens- und Anlagensicherheit sowie Transportsicherheit. Es ist fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für HSEQ. Wir streben an, Ereignisse und Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden und unsere Anlagen sicher zu betreiben - zum Schutz von Mensch und Umwelt.
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
→ Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"
Unsere "Wir sind 1"- Kultur soll die Umsetzung der "Sustainable Future"-Strategie ermöglichen und trägt so zum nachhaltigen Erfolg von Covestro bei. Daher spielt das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft" eine wichtige Rolle. Wir subsummieren unter dem Thema Angebote und Regelungen für unsere Mitarbeitenden in Bezug auf bspw. Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle, angemessene Bezahlung, einschließlich tariflicher Regelungen, Aus- und Weiterbildung und sichere Arbeitsplätze. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels treiben wir unsere Aktivitäten zur Gewinnung und langfristigen Bindung von qualifiziertem Fachpersonal weiter voran.
→ Siehe "Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft"
"Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion" als Teil unserer "Wir sind 1"-Kultur und damit des Fundaments unserer Konzernstrategie spielen eine wichtige Rolle in der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens. Daher treiben wir auch weiterhin gezielt innovative Lösungen für Themen voran, die unsere Mitarbeitenden betreffen. Eine faire Entlohnung gehört ebenso zu unserem Selbstverständnis wie bspw. Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie gegen Diskriminierung.
→ Siehe "Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion unserer Belegschaft"
Unser Selbstverständnis von Nachhaltigkeit bezieht sich auch auf unsere Lieferanten. Mit sozialen, menschenrechtsbezogenen, ethischen und ökologischen Standards für neue und bestehende Lieferanten fördern wir die "umweltbezogene Verantwortung in der Lieferkette", "Gesundheit und Sicherheit an den Standorten unserer Lieferanten" sowie die "Arbeitsbedingungen an den Standorten unserer Lieferanten". Zudem setzen wir uns für Maßnahmen gegen "schwere Menschenrechtsverletzungen an den Standorten unserer Lieferanten" ein. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 100 % unserer Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von mehr als 1 Mio. € unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Die Bewertungen unserer Lieferanten sind dahin gehend fest in unsere Abläufe implementiert.
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
Unsere Aktivitäten zu dem wesentlichen Nachhaltigkeitsthema "Inclusive Business" bündeln wir in einem Programm, in dessen Rahmen wir gezielt auf die Bedürfnisse in sogenannten unterversorgten Märkten eingehen. Wir verfolgen weiterhin das Ziel, dass bis zum Jahr 2025 zehn Millionen Menschen in diesen unterversorgten Märkten von unseren Lösungen profitieren.
→ Siehe "Inclusive Business"
Das wesentliche Nachhaltigkeitsthema "Geschäftsverhalten (Compliance)" ist für uns Grundlage unseres Geschäftsgebarens und fest in den Abläufen unserer Organisation verankert. Eine wichtige Rolle spielt hier der Schutz von Personen, welche mögliche Verstöße gegen externe oder interne Regeln melden. Ethisches Geschäftsgebaren beinhaltet für uns auch unser Verhalten gegenüber Lieferanten.
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
Für globale Finanzmärkte und Investoren gewinnt das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung und ist von zunehmender Relevanz für Investmententscheidungen. Die Anerkennung und Bewertung unserer Nachhaltigkeitsleistungen durch Ratingagenturen schafft zusätzliche Transparenz und bestätigt, dass wir unsere strategische Ausrichtung in Richtung Nachhaltigkeit erfolgreich umsetzen. Wir nehmen aktiv an Ratings teil, die für unsere Stakeholder und für uns den höchsten Mehrwert bieten.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/rating-and-indices
Im Berichtsjahr haben wir aktiv an den folgenden ESG-Ratings teilgenommen: CDP Climate, MSCI ESG und Sustainalytics. Covestro wurde im Berichtsjahr zum dritten Mal in Folge von der Organisation CDP (früher Carbon Disclosure Project) mit einem "A -" bewertet. CDP bewertet Aktivitäten von Unternehmen weltweit im Bereich Klimaschutz und schafft damit Transparenz für Kunden und Investoren. Als Mitglied der "Together for Sustainability"(TfS)-Initiative hatte unser "Gold-Status", den wir im Nachhaltigkeitsranking von EcoVadis im Jahr 2022 erreicht hatten, im Berichtsjahr weiterhin Bestand. Covestro nimmt alle drei Jahre an einer neuen Bewertung teil. Covestro wurde von MSCI, einem der weltweit bekanntesten Index-Anbieter, im "MSCI ESG"-Rating mit der Note "A" bewertet. Aufgrund von methodischen Anpassungen erfolgte eine Herabstufung von "AA" auf "A" im Vergleich zum Vorjahr. Im "ESG Risk"-Rating von Sustainalytics gehörte Covestro, vom Anbieter mit einem mittleren Risiko bewertet, zu den führenden Unternehmen im Bereich "specialty chemicals". Covestro erlangte Platz 10 von insgesamt 138 Plätzen und wurde als "ESG Industry Top Rated Company" ausgezeichnet.
Covestro wurde im Berichtsjahr erneut in die FTSE4Good Index Series des globalen Indexproviders FTSE Russell aufgenommen.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/rating-and-indices
Ein nachhaltiges Produktportfolio nimmt für uns bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie "Sustainable Future" eine Schlüsselfunktion ein. Der weitere Ausbau eines solchen Portfolios wird von unserem forschungs- und entwicklungsbasierten Innovationsportfolio unterstützt. Entsprechend unseren Nachhaltigkeitszielen sollen bis zum Jahr 2025 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt werden, die zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) beitragen. Es werden insbesondere Produktinnovationen gefördert, die mit ihrem Beitrag zu den SDGs eine nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung unserer Ziele hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben.
→ Siehe "Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio"
Gleichzeitig überarbeiten wir unsere Methode, um auch die Nachhaltigkeit unserer bestehenden Produkte, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, zu bewerten und unser Produktportfolio künftig noch stärker dahin gehend auszurichten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen. Wir berichten zudem, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.
→ Siehe "EU-Taxonomie"
Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass unsere Produkte nur dann nachhaltig sein können, wenn der Umgang mit ihnen für Mensch und Umwelt sicher ist. Entsprechend berücksichtigt auch unser Produktportfolio die Anforderungen an die Produktverantwortung. Unsere Aktivitäten in dem Bereich sind Teil des Integrierten Managementsystems für HSEQ, um zu gewährleisten, dass unsere Vorgaben und Standards erfüllt werden.
→ Siehe "Produktverantwortung"
Während die Geschäftseinheiten ihre Produktportfolios im Berichtsjahr selbständig steuerten, befasste sich der ESG Governance Body (Environmental, Social and Governance, ESG), bzw. dessen Nachfolger, der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB), u. a. mit den Fortschritten bei der Überarbeitung der Methode zur Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios.
→ Siehe "Nachhaltigkeitssteuerung"
Wir arbeiten zielgerichtet daran, unser Produktportfolio noch stärker auf Nachhaltigkeit und im Sinne der Kreislaufwirtschaft auszurichten. Anhand der Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios (Portfolio Sustainability Assessment, PSA) - basierend auf der Methodik des globalen Nachhaltigkeitsforums "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) - baut Covestro ein zukunftssicheres, innovatives und nachhaltiges Produktportfolio auf. Dazu werden Entwicklungen im regulatorischen Umfeld und im Marktumfeld mithilfe der PSA frühzeitig identifiziert und in Entscheidungsprozesse einbezogen. Die Ergebnisse der PSA sollen in Entscheidungen bezüglich des Produktportfolios sowie in Bezug auf die Unternehmenssteuerung integriert werden. Die Erkenntnisse aus dem im Jahr 2021 durchgeführten Pilotprojekt zur Bewertungsmethode wurden im Berichtsjahr dazu genutzt, in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter die Methode weiter zu optimieren und z. B. Aspekte der Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Auswirkung auf die Gesellschaft weiter zu integrieren. Die weitere Pilotierung und der externe Review der Methode sollen im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Ein Großteil unserer neuen Produkte orientiert sich bereits an den SDGs. Um die Entwicklung unseres zirkulären Produktportfolios voranzutreiben, wollen wir langfristig alle Produkte in einer klimaneutralen und dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgenden Version anbieten. Unsere "Circular Intelligence"(CQ)-Lösungen setzen auf alternative Rohstoffe und Energiequellen genauso wie auf chemisches Recycling und bestehen aktuell zu mindestens 25 % aus alternativen oder recycelten Rohstoffen.
→ Siehe "Kennzeichnung zirkulärer Lösungen im Produktportfolio"
→ Siehe "Marketing und Vertrieb"
→ Siehe "Strategie"
Covestro bringt bereits nachhaltige Lösungen auf den Markt und hat den Anspruch, künftig noch stärker an den SDGs ausgerichtete Produkte zu entwickeln die bei unseren Kunden zu nachhaltigeren Lösungen führen. Um dies zu erreichen, stellen wir unser Produktportfolio kontinuierlich auf nachhaltige Lösungen um, indem wir z. B. bereits in der Forschung und Entwicklung bewusst nach einem deutlich nachhaltigeren Projektportfolio streben. Diese Ausrichtung ermöglicht es uns, frühzeitig auch unkonventionelle und neuartige Ansätze zu identifizieren, zu untersuchen und zu testen. So tragen wir durch unsere F&E-Produkte und -Technologien zum Erreichen der SDGs bei.
Um unser ambitioniertes Ziel, 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen einzusetzen, die zum Erreichen der SDGs beitragen, zu messen, setzen wir uns hohe Maßstäbe bei der Bewertung unserer Projekte. Daher ziehen wir nur solche Projekte für die Bemessung unseres Ziels in Betracht, die einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten. Um diesen zusätzlichen Beitrag zu messen, ist ein unternehmensweiter Bewertungsprozess innerhalb des bestehenden Innovationsprozesses implementiert, der den Beitrag der Projekte überprüft. Im Rahmen dieses Prozesses wird jedes F&E-Projekt basierend auf internen Fachinterviews bewertet. Anhand von konkreten Fragen werden die Auswirkungen eines Projekts und seiner Ergebnisse auf alle 17 SDGs beurteilt. Nur die Projekte, die die definierte Schwelle hinsichtlich des Grads ihres Beitrags zu den SDGs im Vergleich zu derzeit bestehenden Lösungen im Markt überschreiten, finden Berücksichtigung. Auch im Berichtsjahr 2023 fand dieses Bewertungsschema für das F&E-Portfolio von Covestro Anwendung. In diesem Portfolio überschreiten 52 % und damit 40 Mio. € (Vorjahr: 51 % und 39 Mio. €) der F&E-Projektkosten die definierte Schwelle hinsichtlich des Grads ihres Beitrags zu den SDGs.
Produktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Handhabung und Verwendung unserer Produkte umfassend zu bewerten. Wir wollen, dass unsere Produkte während des gesamten Lebenszyklus sicher sind - von der Forschung über die Produktion, Vermarktung und bestimmungsgemäßen Verwendung bei den Kunden bis zur Entsorgung. Dazu stellen wir unseren Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zur Kommunikation in der Wertschöpfungskette bis hin zum Endverbraucher erforderlich sind. Produktverantwortung ist auch ein Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfalt.
→ Siehe "Menschenrechte"
Die Überwachung der Qualität unserer Produkte sowie deren Eignung für konkrete Verwendungen ist in unseren Unternehmensfunktionen und Segmenten verankert. Der sichere Transport, die Qualifizierung für spezifisch regulierte Anwendungen und die Vermarktungsfähigkeit sowie die diesbezügliche Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand werden bei Covestro zentral gesteuert.
Die sichere Handhabung und Verwendung unserer Produkte haben hohe Priorität. Uns ist es sehr wichtig, Produktsicherheitsinformationen transparent und umfassend zu vermitteln. Neben den gesetzlich geforderten Dokumenten stellen wir zusätzliche Informationen zur Verfügung und bieten Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands (International Council of Chemical Associations, ICCA) an. Außerdem arbeiten speziell ausgebildete Personen im gesamten Unternehmen eng mit Lieferanten, Kunden, Industrieverbänden und der Öffentlichkeit zusammen. So möchte Covestro erreichen, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden.
Produktverantwortung umfasst sowohl das Einhalten gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie es im Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung "KOM(2000) 1" der Europäischen Kommission erläutert ist. Dieses zentrale Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes kann in besonderen Situationen angewendet werden. Das ist dann der Fall, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten könnten, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Wir schließen uns dabei den entsprechenden Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an. Diese Grundsätze umfassen vor allem die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen und die Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen. Dazu gehört jedoch auch die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip darf keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen.
Zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien führen wir Risikobewertungen anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien durch. Dabei greifen wir z. B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) zurück. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung und Expositionsabschätzung wird festgestellt, welche zusätzlichen Informationen für die Risikobeschreibung eines Produkts erforderlich sind.
Alle Produktgruppen durchlaufen bei Covestro einen mehrstufigen Prozess zur Produktbewertung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen. Zu den so identifizierten Chemikalien zählen relevante Gefahrstoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures, CLP) in der EU rechtlich verbindlich eingestuft sind. Dazu zählen solche Stoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) eingestuft werden. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Während dieses Prozesses identifizieren wir auch solche Stoffe, die auf Grundlage von Gesetzen und Regulierungen nur eingeschränkt verwendet oder vermarktet werden dürfen; diese Informationen kommunizieren wir an unsere Kunden. Dazu gehören z. B. die zuvor erwähnten Stoffe, die nach CLP rechtlich verbindlich eingestuft sind oder nach REACH als SVHC eingestuft werden. Dabei werden die Stoffzusammensetzungen in allen Regionen mit der Hilfe von IT-Systemen gegen Listen regulierter Stoffe inkl. relevanter Gefahrstoffe und SVHC geprüft, sodass regulatorische Anforderungen verlässlich erfüllt werden. Darüber hinaus stellen wir die Einhaltung der regulatorischen Verpflichtungen zur Kommunikation an unsere Kunden für die Rechtsräume sicher, in denen wir die Produkte in den Verkehr bringen. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von technischen Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr unterstützte Anwendung bis zum Ersatz eines Stoffs reichen. In diesem Fall muss ein adäquater, wirtschaftlicher und technisch herstellbarer Ersatz gefunden werden. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen. Dies gilt auch für Produkte, die keiner entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegen. Damit geht Covestro über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, auch indem wir die Sicherheitsdatenblätter öffentlich zur Verfügung stellen.
In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Verwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Dazu gehören die Produktüberwachung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zur sicheren Handhabung unserer Produkte zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Außerdem tragen Workshops und Onlineschulungen für unsere Beschäftigten dazu bei, das Verständnis und die Bedeutung von Produktverantwortung im Unternehmen tiefer zu verankern.
Für das Jahr 2023 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt - weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung.
Die Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen ist eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Zusagen im Rahmen der Initiative "Responsible CareTM". Hierbei handelt es sich um eine Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Industrieverbänden und Initiativen daran, wissenschaftliche Risikobewertungen voranzutreiben. Internationale Verbände wie der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) oder der Weltchemieverband ICCA arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln und neue Testmethoden zu erforschen. Außerdem begleiten sie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Covestro beteiligt sich aktiv an der Verbandsarbeit. Ferner unterstützen wir Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der Europäischen Union (EU), um Gesundheit und Umwelt zu verbessern: In Kooperation mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und dem deutschen Bundesumweltministerium entwickeln wir z. B. das sogenannte Human Biomonitoring (Untersuchung von humanbiologischen Materialien) weiter.
Covestro orientiert sich an den einschlägigen Chemikalienverordnungen wie REACH in Europa und dem Gefahrstoff-Überwachungsgesetz (Toxic Substances Control Act, TSCA) in den USA. Diese Verordnungen sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien schützen und beeinflussen damit unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Verwender von Chemikalien. Um mit der Vielzahl und Komplexität der jeweiligen Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir interne Regelungen aufgestellt. Sie geben unseren Beschäftigten eine Anleitung, wie die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen sind.
Stoffe, die gemäß REACH registriert sind, werden von den Regulierungsbehörden bewertet. Daraus können sich zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in die REACH-Verfahren für Zulassung oder Beschränkung ergeben. Auch einige Stoffe von Covestro sind von diesen Verfahren betroffen, die die Verwendung der Stoffe beschränken oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen können. Ein Beispiel für eine Beschränkung ist die Diisocyanat-Restriktion, die im August 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Gemäß der Restriktion erfolgte die neue Kennzeichnung der Diisocyanate bis Februar 2022. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf deren Verfügbarkeit. Allerdings mussten alle Verwender von diisocyanathaltigen Produkten mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % des Restmonomers bis August 2023 mit Blick auf die Verwendung geschult werden. Covestro unterstützte diesen Prozess und setzte sich für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung ein, bspw. bei der Erstellung von Schulungsunterlagen. Als Teil der europäischen Chemieindustrie sind wir zudem eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung der REACH-Registrierdossiers bis zum Jahr 2026 eingegangen.
Wir stellen sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter den hohen Standards von REACH oder TSCA auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die diesen Verordnungen nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Direktive "Produktverantwortung" im Anhang "Stoffinformation und Auskunftsfähigkeit" festgelegt. Bei zugekauften Stoffen sind wir dabei auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen.
Ein weiteres Beispiel für unsere Verpflichtung zu "Responsible CareTM" ist die Unterstützung unserer Kunden bei der sicheren Handhabung großer Mengen reaktiver Produkte durch Sicherheitsbewertungen von Tanklagern.
Darüber hinaus hat sich Covestro zur Einhaltung von Tierschutzgrundsätzen bei der Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen verpflichtet.
→ Weitere Informationen unter: https://solutions.covestro.com/-/media/covestro/corporate/productsafetyfirst/resources/statement-on-animal-studies-de
Wir unterstützen die Globale Produktstrategie (Global Product Strategy; GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellenländern und Ländern des globalen Südens verbessern und damit die Sicherheit in der Handhabung dieser Produkte erhöhen. Die GPS ist bei Covestro über das Internetportal "Product Safety First" zugänglich und weltweit verfügbar. Auf der Website informieren wir unsere Kunden und andere Interessengruppen über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften und die sichere Handhabung unserer Produkte.
Covestro verfolgt die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen wichtigen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe, z. B. für Polycarbonat. Kritische Personen, aber auch einige Behörden, befürchten Risiken für Mensch und Umwelt, wenn Spuren von BPA aus Produkten freigesetzt werden.
Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und qualitativ hochwertiger Studien ist Covestro überzeugt, dass BPA in allen schon bisher unterstützten Anwendungsgebieten sicher eingesetzt werden kann. Durch die Mitarbeit bei regulatorischen Prozessen trägt Covestro aktiv dazu bei, Unsicherheiten auszuräumen und offene Fragen zu beantworten. Darüber hinaus engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage in Zusammenarbeit mit dem Verband Plastics Europe, dem amerikanischen Chemieverband ACC (American Chemistry Council) und dem chinesischen Erdöl- und Chemieindustrieverband (China Petroleum and Chemical Industry Federation, CPCIF). Covestro beteiligt sich an der Diskussion und informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit zu diesem Themenkomplex über Verbände, über seine Website und in direkten Gesprächen.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen in der öffentlichen Diskussion wegen möglicher unerwünschter Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. PFAS sind unverzichtbare Chemikalien in einer Vielzahl von hauptsächlich industriellen Produkten, einschließlich vieler Hightechanwendungen, oft aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Beständigkeit. PFAS stellen eine Herausforderung für die gesamte Industrie, einschließlich der chemischen Industrie, dar, weil verschiedene regulatorische Initiativen beabsichtigen, die Verwendung von PFAS einzuschränken.
Wir verfolgen die regulatorische Debatte und unterstützen verhältnismäßige, umsetzbare und durchsetzbare Vorschriften, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer verlässlichen Risikobewertung basieren. Bereits heute weisen wir in unseren Sicherheitsdatenblättern in der EU solche PFAS aus, die unter REACH als SVHC eingestuft werden und in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind.
Die Unternehmensfunktion Group Procurement konzentriert sich auf die Versorgungssicherheit, finanzielle Beiträge und qualitative Anforderungen, wobei der Bereich gemäß ethischen, ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Prinzipien handelt. Das Thema "Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft" ist eines der vier strategischen Leitmotive im Einkauf. Ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich ein wichtiger Hebel zur Risikominimierung für Covestro ist hierbei die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette. Neue wie bestehende Lieferanten von Covestro müssen neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische und ökologische Standards sowie solche der unternehmerischen Verantwortung erfüllen. Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf in der Lieferkette tätige Personen sind für uns von besonderer Bedeutung - und deshalb auch ein zentrales Thema unserer funktionsübergreifenden Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office). Die dort im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse fokussiert sich auf direkte Lieferanten, betrachtet aber auch die vorgeschaltete Lieferkette, insbesondere bei konkreten Vorwürfen.
→ Siehe "Einkauf"
→ Siehe "Menschenrechte"
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct
Der Einkauf ist dafür verantwortlich, die Lieferanten so zu lenken, dass diese in Übereinstimmung mit den Covestro-Standards agieren, z. B. hinsichtlich Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz, Produktsicherheit, Transparenz und Korruptionsbekämpfung, wie im Covestro-Verhaltenskodex für Lieferanten dargelegt. Unser Ziel im Bereich Lieferantenmanagement wird jährlich für die einzelnen Einkaufskategorien heruntergebrochen und durch unsere Leitung der Unternehmensfunktion Group Procurement (Chief Procurement Officer, CPO) kommuniziert. Über den Status der Zielerreichung wird regelmäßig intern berichtet.
Zwei feste Mitglieder der Unternehmensfunktion Group Procurement unterstützen die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office). Zusätzlich ist unser CPO Risikoverantwortlicher (Risk Owner) im konzernweiten Risikomanagement für die einkaufsbezogenen Themen. Der Einkauf trägt u. a. die Verantwortung für die Identifizierung und Bewertung der Risiken in der vorgelagerten Lieferkette sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Der CPO berichtet direkt an den Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens.
→ Siehe "Menschenrechte"
Unsere Erwartungen sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert, welcher im kommenden Jahr erneuert und veröffentlicht wird. Der Verhaltenskodex ist in 13 Sprachen online verfügbar und die Basis für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten. Er leitet sich aus den Prinzipien des "UN Global Compact" sowie unserer Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ab und ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. Covestro erwartet von seinen Lieferanten und Subunternehmern, dass sie den Grundsätzen in diesem Verhaltenskodex zustimmen. Ferner erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie diese Standards auch in der vorgeschalteten Lieferkette umsetzen. Insbesondere in neuen und erneuerten Lieferverträgen sind grundsätzlich spezielle Klauseln enthalten, die die Lieferanten zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen der drei Dimensionen Soziales, Ökologie, Ökonomie (People, Planet, Profit, PPP) auffordern und Covestro berechtigen, deren Einhaltung zu prüfen.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct
Neben unserem Verhaltenskodex für Lieferanten haben wir zudem eine menschenrechtliche Grundsatzerklärung, die die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt enthält, formuliert. Sie beinhaltet Angaben zu unserer Menschenrechtsstrategie, auch in Bezug auf unsere Lieferanten, und dazu, wie wir den Sorgfaltspflichten, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, angemessen nachkommen. Ein wesentlicher Bestandteil der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung und auch Teil unseres Verhaltenskodex für Lieferanten ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel.
→ Siehe "Menschenrechte"
→ Weitere Informationen unter: https://www.covestro.com/-/media/covestro/corporate/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments/documents/covestro-commitment_human-rights-policy-statement.pdf
Covestro hat sich bis zum Jahr 2025 ambitionierte messbare Ziele gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben. Dazu gehört, dass alle Lieferanten grundsätzlich unserem Verhaltenskodex zustimmen müssen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren. Als zielrelevante Lieferanten gelten für uns die Lieferanten, die einen wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. € pro Jahr haben sowie Lieferanten, die einem Konzernverbund zugehörig sind, der in Summe einen wiederkehrenden Einkaufwert von über 1 Mio. € erreicht. Die Lieferantenbewertung erfolgt auf individueller Ebene oder auf Ebene des Konzernverbunds. Zum Ende des Jahres 2022 wurden diese Lieferanten als zielrelevante Basis für die verbleibenden Jahre festgesetzt. Sie deckten im Berichtsjahr 84 % unseres gesamten Einkaufswerts ab (Vorjahr: 90 %). Für uns entsprechen sie den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro insofern, als sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den nachfolgend beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen.
Außerdem arbeiten wir gemeinsam mit unseren strategisch wichtigsten Lieferanten an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance. Auch diesen Vorsatz haben wir in unseren Nachhaltigkeitszielen verankert. Im Berichtsjahr haben wir zudem unser Vorgehen um einen risikobasierten Ansatz zum Schutz von Menschenrechten erweitert. Im Rahmen einer zusätzlichen Risikoanalyse werden sämtliche Lieferanten, unabhängig vom Einkaufswert, anhand von Industrie- und Länderrisiken hinsichtlich potenzieller Menschenrechtsrisiken betrachtet. Für die identifizierten Lieferanten mit einem potenziell hohen Risiko in Bezug auf Menschenrechte können zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Covestro ist Mitglied der "Together for Sustainability AISBL", Brüssel (Belgien), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie, der inzwischen 50 Unternehmen angehören. Die Brancheninitiative verfolgt das Ziel, ein global standardisiertes Programm zur verantwortungsvollen Beschaffung von Gütern und Leistungen zu etablieren sowie die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Covestro befürwortet alle Kriterien der TfS-Initiative in den Bereichen Ethik, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt.
Als TfS-Mitglied ist Covestro für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Ergebnisse dieser Lieferantenbewertungen können über eine Onlineplattform geteilt werden. Im Berichtsjahr beteiligte sich Covestro erneut aktiv in den TfS-Arbeitsgruppen an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des TfS-Programms und des dazugehörigen Bewertungsprozesses.
Um Doppelprüfungen zu vermeiden, die Akzeptanz bei den Lieferanten zu erhöhen und Ressourcen zu sparen, haben TfS und der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) eine Kooperation vereinbart, mit dem Ziel, insbesondere bei Audits für Logistikdienstleister zusammenzuarbeiten. Cefic nutzt dafür das System SQAS (Safety & Quality Assessment for Sustainability), ein standardisiertes Bewertungsverfahren für europäische Logistikdienstleister und Chemikalienhändler in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Umwelt, "Responsible CareTM" und Corporate Social Responsibility. Die von Cefic erstellten SQAS-Bewertungsberichte eines Lieferanten werden von TfS als gleichwertig mit einem TfS-Prüfungsbericht anerkannt.
Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards der Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf anerkannten externen Quellen.
Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS, Paris (Frankreich), (EcoVadis). Sie bewertet das Geschäftsgebaren von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung. Der für die Onlinebewertung vom Lieferanten auszufüllende Fragebogen basiert auf international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards und beinhaltet 21 Nachhaltigkeitskriterien, gegliedert in die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung". Beim letzten Themenbereich wird auch abgefragt, inwiefern die Nachhaltigkeit vorgeschalteter Lieferanten berücksichtigt wird. Bestimmte Lieferanten, die keinen Großhandel betreiben und nicht mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigen, erhalten einen verkürzten Fragebogen, der das Thema "Nachhaltige Beschaffung" nicht umfasst.
Der Fragebogen wird in Abhängigkeit von Faktoren wie Industriesektor, Unternehmensgröße sowie Länderrisiko von EcoVadis dynamisch angepasst. Die Lieferanten müssen die Angaben im Fragebogen durch entsprechende Nachweisdokumente belegen. Die EcoVadis-Analysten bewerten die Angaben und Nachweisdokumente unter Berücksichtigung von internationalen Standards wie dem "UN Global Compact" und führen sie auf einer online zugänglichen, themenbasierten Scorecard zusammen. Diese beinhaltet u.a. eine detaillierte Übersicht über die ermittelten Stärken und Verbesserungsbereiche sowie ein gewichtetes Gesamtergebnis der analysierten Lieferanten.
Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS oder Cefic geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste.
Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen sank im Vergleich zum Vorjahr geringfügig und betrug im Berichtsjahr 956 (Vorjahr: 969).
| 2022 | 2023 | |
| Im Berichtsjahr durchgeführte Lieferantenbewertungen | 969 | 956 |
| durch Onlinebewertungen | 954 | 942 |
| durch Audits vor Ort | 15 | 14 |
| Insgesamt durchgeführte Lieferantenbewertungen | 1.628 | 1.590 |
| durch Onlinebewertungen | 1.544 | 1.523 |
| durch Audits vor Ort | 84 | 67 |
Zum Ende des Jahres 2023 betrug die Anzahl der Lieferantenbewertungen, deren Ergebnisse unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen haben, 1.289 (Vorjahr: 1.236). Von diesen Lieferantenbewertungen sind 507 unseren zielrelevanten Lieferanten zuzuordnen, womit 76 % (Vorjahr: 80 %) unseres zielrelevanten Einkaufswerts abgedeckt wurden. Darüber hinaus haben 53 % unserer zielrelevanten Lieferanten, bei denen im Jahr 2023 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt wurde, ihr vorheriges Ergebnis verbessert.
Der Anteil der Onlinebewertungen, in denen das von uns definierte Mindestergebnis von 45 % erreicht wurde, lag bei den im Berichtsjahr durchgeführten Onlinebewertungen bei 86 % (Vorjahr: 82 %). Dank der gemeinsamen Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance sowie der angebotenen Trainings haben sich die Ergebnisse der Onlinebewertungen im Vergleich zum Vorjahr verbessert.
Der Anteil der Audits vor Ort, in denen das von uns definierte Mindestergebnis von 45 % erreicht wurde, lag bei den im Berichtsjahr durchgeführten Audits vor Ort bei 100 % (Vorjahr: 93 %).
Die mittlerweile 50 TfS-Mitglieder haben im Jahr 2023 die Nachhaltigkeitsperformance von insgesamt 11.421 Lieferanten durch Onlinebewertungen evaluiert sowie 492 Audits vor Ort durchgeführt.
Alle Ergebnisse der Onlinebewertungen und Audits vor Ort stehen den Mitgliedern der Initiative auf einer Onlineplattform zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise ein kontinuierliches Monitoring der Lieferanten im Hinblick auf Verbesserungen. Auch unsere Lieferanten profitieren vom TfS-Ansatz, da deren standardisierte Bewertung von allen TfS-Mitgliedern eingesehen werden kann. Sie müssen daher nicht mehreren Bewertungsanfragen verschiedener (potenzieller) Kunden nachkommen.
Für die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung" werten wir die Ergebnisse der Onlinebewertungen regelmäßig aus. Die Ergebnisse der durchgeführten Bewertungen des Vorjahres und des Berichtsjahres sind in der folgenden Grafik zusammengefasst:
Die Detailergebnisse zeigen in allen Themenbereichen eine positive Tendenz (höherer Anteil von Onlinebewertungen, die ein Ergebnis von 45 oder höher erreicht haben).
Bei den Lieferantenbewertungen im Jahr 2023 haben wir in allen aufgeführten Themenbereichen Abweichungen gegenüber unseren Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert. Ursache waren bspw. fehlende Dokumentationen über Richtlinien und Maßnahmen in den Bereichen Abfallmanagement, Wasser- und Umweltmanagement sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, wie im Fall von nicht oder nicht ausreichend gekennzeichneten Notausgängen oder Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitsstunden nach dem TfS-Standard. ]
Im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung sowie der im Berichtsjahr durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurden menschenrechtliche Risiken direkter Covestro-Lieferanten identifiziert. Die Schwerpunkte, die wir bei unseren direkten Lieferanten identifiziert haben, beziehen sich in erster Linie auf Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf in der Lieferkette tätige Personen. Die Risikoanalyse fokussiert sich auf direkte Lieferanten, betrachtet aber auch die vorgeschaltete Lieferkette, insbesondere bei konkreten Vorwürfen. Ein Bereich mit menschenrechtlicher Relevanz in der vorgeschalteten Lieferkette ist der Bereich der sogenannten Konfliktmineralien. Dazu gehören bspw. Zinn, Wolfram, Tantal und Gold (3TG) aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten. Die Konfliktmineralien können über die vorgelagerte Lieferkette in Produkte unseres Unternehmens gelangen. Um das Risiko des Einbezugs von Konfliktmineralien in unserer Produktion zu minimieren, werden unsere Anforderungen diesbezüglich in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten kommuniziert.
→ Siehe "Menschenrechte"
Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen und deren Gesamtergebnisse werden regelmäßig überprüft und an den Technologievorstand berichtet. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele. Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro konstant überprüft.
Im Jahr 2023 erhielt ein zielrelevanter Lieferant (Vorjahr: ein zielrelevanter Lieferant) eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung, d. h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten. Auf solche Fälle reagiert Covestro mit konkreten Aktionsplänen und fordert von den betroffenen Lieferanten entsprechende Korrekturmaßnahmen ein, deren Implementierung durch zukünftige Lieferantenbewertungen kontrolliert wird.
Bei keiner der insgesamt durchgeführten Lieferantenbewertungen wurden Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Darüber hinaus war Covestro weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden.
Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere Mitarbeitende im Einkauf über ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette verfügen. Durch unternehmensweite Nachhaltigkeitsschulungen sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden Mitarbeitende auch im Jahr 2023 hierfür sensibilisiert. Zudem arbeitet unsere regionale Programmleitung in den Regionen EMLA, NA und APAC daran, unser Nachhaltigkeitsprogramm dauerhaft zu optimieren. Im Berichtsjahr haben funktionsweite Schulungen zum Thema Menschenrechte stattgefunden. In diesen wurden den Mitarbeitenden der Unternehmensfunktion Group Procurement Grundlagen zum Thema Menschenrechte vermittelt sowie unser Menschenrechtsmanagementansatz, die Risikoanalyse direkter Lieferanten inkl. deren Ergebnisse und das geplante weitere Vorgehen erläutert. Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. regelmäßige Schulungen und Trainings organisiert. Im April 2022 wurde die "TfS Academy" ins Leben gerufen, eine Plattform für Mitarbeitende der chemischen Industrie im Einkauf und deren Lieferanten, auf der sie ihr Wissen erweitern und vertiefen, sich über Trends auf dem Laufenden halten und ihren Beitrag zur Schaffung nachhaltigerer, innovativerer und widerstandsfähigerer Lieferketten leisten können. Die "TfS Academy" wird stetig ausgeweitet und bietet Zugang zu aktuell mehr als 390 Kursen in elf Sprachen.
→ Weitere Informationen unter: www.tfs-initiative.com
Erklärte Ziele von Covestro sind, Mitarbeitende, Zulieferer, Dienstleister, Arbeitsgemeinschaften und Anwohnernachbarschaften rund um unsere Standorte zu schützen, unterbrechungsfreie Abläufe sicherzustellen sowie die Qualität kontinuierlich zu verbessern. Hierzu ist die Leitung der Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment (HSE) zuständig, die an den Technologievorstand berichtet. Das konzernweit implementierte integrierte Managementsystem sorgt für die Umsetzung der Vorgaben der Direktiven für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) und orientiert sich an international anerkannten Normen für Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001), Umweltmanagementsysteme (ISO 14001), Energiemanagementsysteme (ISO 50001) und Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001).
Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird fortlaufend überprüft, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer kontinuierlichen Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst.
Unser bestehendes HSEQ-Managementsystem entspricht den Anforderungen der aktuellen ISO-Normenrevisionen ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 sowie ISO 45001:2018 und wurde auch im Jahr 2023 auf der Grundlage dieser ISO-Normen erfolgreich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt. Im Einklang mit den genannten ISO-Normen sind spezifische Ziele definiert worden.
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
→ Siehe "Umwelteinflüsse unserer Produktion"
Durch die im Jahr 2021 vorgenommene Akquisition des Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), sind neue Standorte in den Covestro-Konzern aufgenommen worden. Da für diese Standorte aus ihrer Historie heraus teilweise andere HSEQ-Richtlinien und -Vorgaben galten, werden die für Covestro geltenden Regularien sukzessive auf die neuen Standorte übertragen. Dieser Vorgang wird weiterhin einige Zeit beanspruchen und in spezifischen Einzelfällen über die nächsten Jahre hinaus andauern.
Die Unternehmensfunktion Group HSE verantwortet das integrierte HSEQ-Managementsystem, das sich aus den folgenden drei Teilbereichen zusammensetzt: "Gesundheit und Sicherheit", "Umwelt und Energie" und "Qualität".
Im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bestehen weltweit gültige Prozesse und Abläufe mit detaillierten Vorschriften, die sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellungsprozessen, mit der Untersuchung von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und dem Notfallmanagement bei Covestro befassen. Vorgaben nach internationalen Standards wie ISO 45001 stellen dabei die weltweit gültigen Mindestanforderungen dar und werden bei Bedarf durch zusätzliche Regelungen ergänzt. Dies soll arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Unfälle und Ereignisse, die Folgen für Mensch oder Umwelt haben können, im betrieblichen Alltag sowie auf den Transportwegen verhindern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden u. a. durch Schulungen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten innerhalb und außerhalb unserer Werke. Zur Ermittlung, Überprüfung und Aktualisierung der rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, die für die Organisation verbindlich sind, setzen wir verstärkt auf die Unterstützung durch externe Datenbanken.
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
→ Siehe "Produktverantwortung"
Für die Bereiche Umwelt und Energie wurden weltweit gültige Mindeststandards festgelegt, um unsere hohen Ansprüche bei der Ressourcenschonung und Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Diese Standards sind an international anerkannte Normen und Regelwerke wie ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) und ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) angelehnt. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Das im Jahr 2008 eingeführte Energieeffizienzsystem wurde im Berichtsjahr an den großen deutschen Produktionsstandorten nach ISO 50001 durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt.
Wir stellen sehr hohe Ansprüche an die Qualität der verwendeten Rohstoffe und setzen uns hohe Maßstäbe bei deren Weiterverarbeitung zu hochwertigen Kunststoffen und Polyurethan-Vorprodukten. Durch unser integriertes HSEQ-Managementsystem entspricht unser Qualitätsmanagement den Anforderungen der aktuellen Normrevision ISO 9001:2015. Mithilfe unseres Qualitätsmanagementsystems schaffen wir den Rahmen dafür, dass die Anforderungen unserer Kunden und ihre Zufriedenheit in unsere Produkte und Dienstleistungen einfließen können.
Unsere verbindlichen Konzernregelungen, die dem Erreichen der HSEQ-Ziele dienen, sind allen Mitarbeitenden über konzerninterne Datenbanken zugänglich und werden jährlich durch interne Audits und externe Zertifizierungsgesellschaften überprüft. Hieraus können sich Anpassungen des Managementsystems ergeben. Der Abdeckungsgrad unserer geschäftlichen Aktivitäten mit zertifizierten HSEQ-Managementsystemen stellt sich wie folgt dar:
|
2022
in % |
2023
in % |
|
| Nach verschiedenen Qualitätsmanagementstandards wie z. B. ISO 9001 zertifiziert | 100 | 100 |
| Nach ISO 14001 zertifiziert / EMAS-validiert (Umwelt) | 95 | 95 |
| Nach ISO 45001 (vorm. OHSAS 18001) zertifiziert (Arbeitssicherheit) | 87 | 87 |
| Nach ISO 50001 zertifiziert (Energie) | 44 | 41 |
1 In % der Geschäftstätigkeit,
gemessen am Energieeinsatz
Ein wesentlicher Bestandteil der Konzernstrategie von Covestro ist die vollständige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft. Mithilfe dieser können wir vor allem umweltbezogene Nachhaltigkeitsaspekte unserer Aktivitäten ganzheitlich adressieren. Dies bedeutet zum einen eine Abkehr von der Nutzung fossiler Rohstoffe und zum anderen eine ganzheitliche Ausrichtung auf regenerative Produktion und Geschäftsmodelle, um den Umweltfußabdruck unseres Wirtschaftens an die Einhaltung planetarer Grenzen, wie bspw. der CO 2 -Konzentration in der Atmosphäre, anzupassen. Mit der Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft möchten wir insbesondere unseren fossilen Fußabdruck minimieren, indem der Primärrohstoffeinsatz durch alternative Rohstoffe ersetzt wird.
Das Thema Kreislaufwirtschaft wird bei Covestro in allen Geschäftseinheiten adressiert und aus den Zentralfunktionen heraus durch Initiativen gesteuert. Dabei werden Impulse für die stetige Implementierung, Planung und Zielsetzung gesetzt und entwickelt. Die Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability nimmt hierbei die Leitung für wesentliche Aspekte wahr. Wesentliche Grundsatzentscheidungen zu Themen betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) werden hierbei vom ESG Governance Body (ESG GoB), bzw. dessen Nachfolger, dem Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB), und dem Vorstand getroffen. Zudem werden relevante Risiken im Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft im konzernweiten Risikomanagement berücksichtigt.
Wir sind uns bewusst, dass die Kreislaufwirtschaft über den reinen Wechsel der Rohstoffquellen hinausgeht. Als ressourcenintensives Unternehmen sehen wir einen bedeutenden Hebel darin, dieses Themenfeld zunächst zu adressieren, um den Einsatz alternativer Rohstoffe im Vergleich zum fossilen Primärrohstoffeinsatz stetig zu erhöhen. Ein wesentlicher Pfeiler unserer Strategie "Sustainable Future" ist daher das Thema "Alternative Rohstoffe". Diese wollen wir einerseits durch eigene innovative Verfahren herstellen und andererseits deren Einsatz durch eine auf zirkuläre Rohstoffe ausgerichtete Einkaufsstrategie vorantreiben.
→ Siehe "Einkauf"
Ein ebenfalls wichtiger Pfeiler, den wir fokussieren, sind die Ressourcenabflüsse insbesondere die Produkte, die wir in die weitere Wertschöpfung geben. Unsere Strategie in diesem Bereich ist darauf ausgerichtet, die Recyclingfähigkeit unserer Vorprodukte und Materialien durch innovative Recyclingtechnologien weiterzuentwickeln und durch Kooperationen innerhalb der Wertschöpfungskette zu spezifischen Kreislaufmodellen zu gelangen. Mittels Kennzeichnung spezifischer Lösungen durch das Label "Circular Intelligence" (CQ) legen wir die Basis für ein klar erkennbares zirkuläres Portfolio. Als einen wichtigen Hebel hierfür beobachten wir die sich stetig weiterentwickelnde Regulatorik, die zu einem höheren Mindestrezyklatanteil in diversen Kunststoffanwendungen führt und unsere Kreislaufstrategie mit beeinflussen wird.
Die Differenz zwischen Rohstoffeingangsströmen und Rohstoffausgängen bildet den dritten strategischen Pfeiler unserer Kreislaufstrategie in Form von Rohstoffverlusten und Abfällen, die wir künftig minimieren möchten.
Mit Blick auf Ressourceneingänge, Ressourcenausgänge sowie Abfälle erarbeiten und etablieren wir geeignete Mess- und Zielgrößen, strategische Maßnahmen und Richtlinien.
Unser Ziel ist, dass Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus - als Ganzes, in Gestalt von Polymeren oder in molekularer und anderer chemischer Form - wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. Die Nutzung weiterer erneuerbarer Kohlenstoffquellen und die beabsichtigte vollständige Umstellung auf eine regenerative Produktionsweise, z. B. mithilfe erneuerbarer Energien, stellen für Covestro komplementäre Maßnahmen dar. Sie dienen dazu, in der Zukunft eine vollständige Kreislaufwirtschaft und eine darauf basierende Klimaneutralität im Unternehmen zu erreichen und zunehmend Produkte mit einem klimafreundlicheren Fußabdruck auf den Markt zu bringen. Im Berichtsjahr hat Covestro weitere Schritte unternommen, um diese Ziele zu erreichen.
Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Unternehmen lässt sich insbesondere daran messen, in welchem Maße es uns in der Produktion gelingt, Kohlenstoffquellen auf fossiler Basis durch alternative Rohstoffe zu ersetzen sowie anorganische Verbindungen auf erneuerbarer Basis herzustellen und jeweils im Kreislauf zu führen. Damit hängt auch der Absatz von als zirkulär qualifizierbaren Lösungen am Markt zusammen. Entsprechend arbeiten wir daran, geeignete Ziele für Covestro zu entwickeln, die die Performance in allen für die Kreislaufwirtschaft wesentlichen Bereichen steigern und langfristig zu einer absoluten Reduktion des Primärrohstoffeinsatzes führen.
Wir arbeiten aktiv an der Identifikation geeigneter Zielgrößen und Indikatoren für Zirkularität.
Mit einem stetig sinkenden Einsatz fossiler Ressourcen, durch regenerative Ansätze und Kreislaufführung soll die Wertschöpfung nachhaltig gestaltet und u. a. die Kohlenstoffproduktivität gesteigert werden. Ziel ist die Entkopplung unserer Wertschöpfung von nichtregenerativen und nichtzirkulären Rohstoffen wie fossilem Kohlenstoff.
Mit dem im Jahr 2019 begonnenen globalen Strategieprogramm "Circular Economy" haben wir den Grundstein für die vollständige Ausrichtung von Covestro auf die Kreislaufwirtschaft gelegt. Die Aufgabe, dieses Zielbild weiter zu konkretisieren und durch strategische Umsetzungsprojekte zu planen und durchzuführen, hat im Berichtsjahr die neu geschaffene Abteilung "Sustainability Transformation & Business Building" innerhalb von Group Innovation & Sustainability übernommen. Hierbei werden alle sich in der Transformation befindlichen Unternehmensfunktionen einbezogen, mit dem Ziel, wichtige Transformationsschritte zu identifizieren und zur Entscheidungsreife zu bringen.
Im Jahr 2023 hat Covestro diverse Initiativen mit einem besonderen Fokus auf Marktgestaltung sowie Entwicklung von Technologiepfaden und Evaluierung möglicher nichtfinanzieller Kennzahlen gemanagt. Ein besonderes Augenmerk haben wir auch auf Abfallmärkte gelegt.
Die Produktionsverfahren von Covestro sind mit Blick auf den Materialeinsatz aus ökonomischen Überlegungen heraus möglichst effizient. Wir betrachten und bewerten unsere Herstellungsprozesse fortlaufend, um Materialverbrauch und Entsorgungsmengen so weit wie möglich zu reduzieren und Materialien, wenn möglich, intern wiederzuverwerten. Sofern Abfälle nicht vermieden, wiederverwertet oder ökonomisch sinnvoll recycelt werden können, legen wir im Abfallmanagement Wert auf sichere, nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege. Einige durch unsere Produktionsverfahren erzeugte Abfälle mit hohem Heizwert werden als Brennstoff thermisch verwertet, um daraus Dampf für unsere Produktionsanlagen zu generieren. Daneben kann es auch vorkommen, dass wir aufgrund der lokalen Bestimmungen verpflichtet sind, Abfälle zu deponieren. Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen können die Abfallmengen und Verwertungswege beeinflussen.
Unsere technische Kernkompetenz liegt in der Entwicklung und Anwendung komplexer chemischer Verfahren und Prozesse. Dieses Wissen wollen wir insbesondere zur Etablierung innovativer chemischer und biochemischer Recycling- und Produktionsprozesse für die Kreislaufwirtschaft nutzen. Wir möchten spezifische Verfahren etablieren, die es uns ermöglichen, zielgerichtet die für Covestro notwendigen Rohstoffe aus Kunststoffabfällen herzustellen. Der Einsatz dieser recycelten Rohstoffe in unserer Produktion führt zu Produkten mit einem niedrigeren Kohlenstofffußabdruck und steigert die Recyclingquote. Daneben wollen wir künftig auch Rohstoffe einsetzen, die in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen recycelt wurden. Hierbei setzen wir auf den Einsatz von "ISCC PLUS"-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten. Insgesamt sind chemische Verfahren zur Kreislaufführung für Covestro wichtige Hebel, die dabei helfen, fossile Materialien schrittweise zu ersetzen und Kohlenstoffkreisläufe zu schließen. Somit wollen wir mithilfe der Kreislaufwirtschaft und unserer Klimaziele den Umweltfußabdruck unseres Produktportfolios reduzieren und klimaneutral gestalten. Diese Vorgehensweise wird kontinuierlich mittels Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA), also unter Berücksichtigung von Auswirkungen und Beiträgen entlang des gesamten Lebenszyklus, überprüft.
Covestro forscht derzeit in mehr als 20 Projekten an Recyclingverfahren für eigene Produkte und Materialien. Von besonderer Bedeutung sind für Covestro hierbei Verfahren, mit denen Materialien chemisch oder enzymatisch wieder in ihre Moleküle umgewandelt werden können. Die so gewonnenen Sekundärrohstoffe haben eine vergleichbare Qualität und vergleichbare Eigenschaften wie herkömmlich hergestellte Rohstoffe und können daher erneut zur Herstellung von Produkten und Materialien eingesetzt werden.
→ Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"
Sowohl die Pyrolyse als auch die Chemolyse werden als mögliche chemische Recyclingtechnologien für Polycarbonat und Polyurethan-Hartschaum untersucht und weiterentwickelt.
Die thermische Spaltung chemischer Verbindungen unter Einsatz hoher Temperaturen - kurz Pyrolyse - erprobt Covestro bereits in den Laboranlagen an den Standorten Antwerpen (Belgien) und Dormagen. In diesen Anlagen können sowohl Polycarbonat als auch Polyurethan-Hartschaum zu hochwertigen Molekülen zersetzt werden, um wieder als recycelte Rohstoffe in die Produktion integriert zu werden. Mit unserem Ansatz der Niedrigtemperatur-Pyrolyse können wir gegenüber der herkömmlichen Hochtemperatur-Pyrolyse mehrere Prozessschritte einsparen und so die CO 2 -Emissionen wesentlich reduzieren.
In der Chemolyse werden Polymere mithilfe von Lösungsmitteln, Katalysatoren und Hitze sowie ggf. unter Druck u. a. in kleinere Bestandteile (Monomere) und Zwischenprodukte zurückgewandelt. Dazu hat im Jahr 2021 ein von Covestro koordiniertes Projekt der Europäischen Union namens "CIRCULAR FOAM" begonnen, an zirkulären Lösungen zu forschen.
→ Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"
Eine weitere strategische Option für Covestro ist das enzymatische Recycling. Hierbei werden Enzyme dazu genutzt, Kunststoffe hochselektiv und bei milden Temperaturen in Monomere zu zerlegen. Diese Monomere können im Anschluss wiederum zur Produktion von neuen, gleichwertigen Kunststoffen genutzt werden. Das enzymatische Recycling befindet sich noch in einer frühen Entwicklungsphase, ist aber aufgrund der hohen Selektivität (wenig bis keine Nebenprodukte) und milden Bedingungen bei niedrigen Prozesstemperaturen äußerst vielversprechend. Covestro hat dieses Potenzial erkannt und neben eigenen Forschungsaktivitäten wichtige Kooperationen gestartet, um diese innovative Technologie für das Recycling zu nutzen und einem industriellen Maßstab näherzubringen.
→ Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"
Des Weiteren hat Covestro im Jahr 2023 Fortschritte im chemischen Recycling von Polyurethan-Weichschaum aus Matratzen erzielt. Nach der Inbetriebnahme einer Pilotanlage in Leverkusen im Jahr 2020 haben wir im Berichtsjahr weiterhin detaillierte Prozessparameter untersucht und konnten so die bisherigen Laborergebnisse bestätigen. Mit dieser innovativen Technologie sind wir in der Lage, ein hochreines Recycling-Polyol zu liefern, das Kundenspezifikationen erfüllt, sowie ein recyceltes Toluylen-Diamin (TDA), das sich für die Weiterverarbeitung zu Toluylen-Diisocyanat (TDI) eignet. Um Produktkreisläufe in einem industriellen Maßstab zu schließen, setzen wir auf Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Zusammenwachsen von Chemie- und Recyclingindustrie hat das Ziel, neue Wertschöpfungszyklen für die Kreislaufwirtschaft aufzubauen.
→ Siehe "Strategische Partnerschaften und Kooperationen"
Covestro unterstützt mit seinen Lösungen auch den Ausbau der Windenergie. Diese gilt als wegweisend für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie für die dezentrale Energieversorgung. Aktuell ist die Recyclingfähigkeit von Rotorblättern von Windkraftanlagen eine der verbleibenden Herausforderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energiewirtschaft. Wir arbeiten daran, für dieses Problem eine Lösung auf Basis einer einzigartigen Polyurethan-Struktur zu entwickeln.
Wir möchten Vorreiter in der Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe sein und die Markttransformation aktiv gestalten. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die kontinuierliche Erweiterung unseres Produktportfolios um nachhaltige Produkte, die auf dem Einsatz alternativer Rohstoffe basieren.
Neben der eigenen Produktion recycelter und biogener Rohstoffe ist die strategische Ausrichtung unseres Rohstoff- und Energieeinkaufs von essenzieller Bedeutung für unsere Unternehmensvision. Wir wollen den Anteil alternativer Rohstoffe in der Produktion kontinuierlich erhöhen und langfristig auf 100 % steigern. Unter alternativen Rohstoffen verstehen wir insbesondere alle Rohstoffe, die auf Biomasse, CO 2 oder Abfällen beruhen oder auf nichtfossiler Basis mithilfe von erneuerbarer Energie hergestellt werden.
Im Geschäftsjahr 2023 hat Covestro den Einkauf von alternativen Rohstoffen fortgeführt. Wir haben über 27.000 t alternative Produktionsrohstoffe für die Produktion an den Standorten Antwerpen (Belgien), Changhua (Taiwan, Großchina), Dormagen, Filago (Italien), Leverkusen, Krefeld-Uerdingen, Map Ta Phut (Thailand) und Shanghai (China) eingekauft (Vorjahr: über 55.000 t). Damit soll einem breiten Markt ein stetig wachsendes Portfolio nachhaltig hergestellter Materialien angeboten werden können. Der Rückgang der eingesetzten alternativen Rohstoffe im Geschäftsjahr ist auf ein branchenweit schwieriges Marktumfeld und Produktionsrückgänge zurückzuführen.
Um die Zertifizierung dieser Rohstoffe in der weiteren Nutzung entlang der gesamten Wertschöpfung abzubilden, haben wir die Zertifizierung und Auditierung unserer Produktionsstandorte nach dem "ISCC PLUS"-Verfahren fortgeführt und weitere Standorte zertifiziert. Die neu ISCC-zertifizierten Standorte sind Newark (USA), Niihama (Japan), Schoonebeck (Niederlande) und Waalwijk (Niederlande). Die internationale Nachhaltigkeits- und Kohlenstoff-Zertifizierung (International Sustainability and Carbon Certification, ISCC) ist ein anerkanntes System für die Nachhaltigkeitszertifizierung von Biomasse und Bioenergie. Der Standard deckt alle Stufen der Wertschöpfungskette ab und ist weltweit verbreitet.
Um die Markttransparenz hinsichtlich zirkulärer Lösungen zu erhöhen, hat Covestro im Berichtsjahr neue Produkte unter seinem Produktlabel "Circular Intelligence" (CQ) eingeführt. Mit dem CQ-Label sollen u. a. Produkte gekennzeichnet werden, die sich insbesondere durch einen Mindestanteil alternativer oder recycelter Rohstoffe auszeichnen. Die Mindestschwelle liegt bei 25 %, wobei einzelne Produkte die Attribution bis hin zur Klimaneutralität (Cradle to Gate *) erhalten. Die Bewertung "klimaneutral" ist hierbei das Ergebnis einer Bewertung eines Teilabschnitts aus dem gesamten Produktlebenszyklus basierend auf der ISO-Norm 14040. Im Berichtszeitraum wurden verschiedene Produkte unter dem CQ-Label aus den Geschäftseinheiten heraus etabliert.
Kreislaufwirtschaftspartnerschaften und Stakeholder- und Wertschöpfungskettenengagement
Wir treiben die Kreislaufwirtschaft auch in globalen und regionalen Initiativen voran. Im Austausch mit Politik und Gesellschaft setzen wir uns dafür ein, dass das benötigte regulatorische Umfeld zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft offen für Innovationen gestaltet wird und neben etablierten Recyclingmethoden wie dem mechanischen Recycling auch chemische Recyclingverfahren als komplementäre Verfahren anerkannt werden. Darüber hinaus gilt es, weitere regulatorische Hürden für die Integration alternativer Rohstoffe abzubauen und die schrittweise Substitution fossiler Rohstoffe auszubauen.
Covestro war zusammen mit Unternehmen, die die gesamte Kunststoff-Wertschöpfungskette repräsentieren, Gründungsmitglied der Alliance to End Plastic Waste, einer globalen Nichtregierungs- und Non-Profit-Organisation. Diese Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, den Eintrag von Kunststoffabfällen in die Umwelt zu verhindern und zu minimieren, indem sie Abfallmanagement- und Recyclingsysteme durch die Unterstützung etablierter, nachhaltiger und skalierbarer Projekte auf dem Weg zu einer globalen Kreislaufwirtschaft etabliert. Ende 2023 hat Covestro seine Mitgliedschaft in der Allianz beendet. Covestro unterstützte die Allianz finanziell, beteiligte sich seit dem Jahr 2019 aktiv an Projekten und Arbeitsgruppen und durch eigene internen Maßnahmen gegen Plastikmüll.
Im Berichtsjahr hat Covestro sein Engagement zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Global Impact Coalition ausgeweitet. Die ursprünglich als Initiative für kohlenstoffarme Technologien (Low-Carbon Emitting Technologies Initiative, LCET) gestartete und vom Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) ins Leben gerufene Initiative hat sich als unabhängige, gemeinnützige Koalition mit globaler Wirkkraft (Global Impact Coalition, GIC) mit Sitz in der Schweiz weiterentwickelt.
Die GIC möchte den Wandel in der chemischen Industrie vorantreiben, indem konkrete Projekte und Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften gefördert werden, die den Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen beschleunigen.
Durch die Umsetzung von Erkenntnissen in handlungsorientierte Strategien strebt die Koalition die Beschleunigung der Nachhaltigkeitstransformation an und mobilisiert dazu auch die Beteiligung von Interessengruppen und fördert branchenübergreifende Innovationen. In diesem Rahmen ist das Forschungs- und Entwicklungszentrum für die Verarbeitung von Plastikabfällen (R&D Hub for Plastic Waste Processing, R&D Hub) das erste Ableger-Projekt, das im Mai 2023 von Covestro und weiteren Chemieunternehmen gestartet wurde. Der R&D Hub wird sich in erster Linie auf die Entwicklung neuer Technologien für die Abfallverarbeitung konzentrieren, die einen geringeren CO 2 -Fußabdruck haben und ein höheres Maß an Recycling von Kunststoffabfällen ermöglichen, als dies derzeit möglich ist. Als privatwirtschaftliche Initiative soll der R&D Hub dazu beitragen, mechanische und chemische Recyclingverfahren weiterzuentwickeln.
Im Jahr 2024 wollen wir unser Stakeholder-Engagement weiter mit einem Fokus auf Initiativen, die auf Zirkularität von unseren Materialverwendungen in Produkten zugeschnitten sind, verstärken.
Wir erfassen unsere Abfallmengen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis herangezogen, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Diese Daten werden neben der in diesem Bericht enthaltenen Umweltberichterstattung zur Kommunikation mit verschiedenen Stakeholdern, z. B. Verbänden, Presse und Behörden, sowie zur stetigen Weiterentwicklung unserer Umweltperformance genutzt. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken, um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2023 für das Vorjahr 2022 nicht erforderlich.
In nahezu allen Ländern unterliegen Abfallmengen und -ströme zudem einer gesetzlich geforderten lückenlosen Nachweispflicht, die an den Standorten entsprechend befolgt wird. So existieren z. B. in Deutschland Abfallbegleitverfahren zwischen Abfallerzeuger und -entsorger, die eine durchgängige Rückverfolgbarkeit der Abfallwege ermöglichen. Wir streben weiterhin an, die Abfallmengen an unseren weltweiten Standorten vergleichbar zu halten; dies ist jedoch aufgrund der lokalen Gesetzgebung nicht immer möglich. Insbesondere die Bestimmung sowie die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegen den lokal geltenden Definitionen und Vorschriften. Basierend auf diesen Informationen erstellen und bewerten wir unsere jährliche Abfallberichterstattung. Im Jahr 2023 ist die gesamte erzeugte Abfallmenge stabil geblieben. Insgesamt wurden 198.000 t Abfall einem Verwertungsverfahren zugeführt. Dies entspricht einer Verwertungsquote der Gesamtabfallmenge von 78 %.
| 2022 in 1.000 t/a | 2023 in 1.000 t/a | |
| Gesamtabfallerzeugung | 254 | 252 |
| Erzeugung nichtgefährlichen Abfalls | 74 | 82 |
| Erzeugung gefährlichen Abfalls 1 | 180 | 170 |
| davon gefährlicher Abfall aus der Produktion | 174 | 163 |
1 Definition von gefährlichem Abfall
entsprechend der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
| 2022 in 1.000 t/a | 2023 in 1.000 t/a | |
| Gesamtmenge des behandelten Abfalls 1 | 256 | 255 |
| Verwertung | 189 | 198 |
| recycelte Abfälle | 57 | 78 |
| thermisch verwertete Abfälle (mit Energierückgewinnung) | 132 | 120 |
| Entsorgung | 55 | 43 |
| verbrannte Abfälle (ohne Energierückgewinnung) | 31 | 24 |
| gefährlicher Abfall zur Deponie | 5 | 6 |
| nichtgefährlicher Abfall zur Deponie | 19 | 13 |
| Weitere 2 | 12 | 14 |
Covestro bekennt sich voll und ganz zur Nachhaltigkeit. Unsere Absicht zur Transformation hin zur Klimaneutralität leitet sich aus unserer Strategie "Sustainable Future" ab. Diese Strategie spiegelt unser Engagement für die Transformation von Covestro wider, um uns auf die Zukunft vorzubereiten, aufkommende Transitionsrisiken und physische Risiken, die sich u. a. aus dem Klimawandel ergeben, zu mindern und Chancen aktiv zu nutzen, indem wir unsere Produkte künftig klimaneutral produzieren. Für Covestro als energieintensives Unternehmen mit komplexen Wertschöpfungsketten bedeutet dies nicht nur, die Energieeffizienz konsequent voranzutreiben, nachhaltige Produktionsprozesse zu etablieren und klimaneutrale Energieträger zu verwenden, sondern auch die Abkehr von der Nutzung fossiler Rohstoffe und die Befürwortung eines ganzheitlichen Ansatzes nachhaltiger Produktions- und Geschäftsmodelle. Dieser Wandel hilft uns, klimafreundliche Produkte auf den Markt zu bringen und konkrete Klimaziele zu erreichen.
→ Siehe "Nachhaltigkeitssteuerung"
→ Siehe "Strategie"
Im Rahmen unseres Klimaprogramms, das seit September 2023 von der neu gegründeten Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability übernommen wurde, werden die Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen in Form einer CO 2 -Roadmap definiert, Fortschritte bewertet und regelmäßig an den Vorstand berichtet. Die CO 2 -Roadmap wurde vom Vorstand im Jahr 2022 verabschiedet, um das bestehende Ziel von Covestro zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in Einklang mit der Unternehmensvision und regulatorischen Anforderungen zu bringen. Die Identifikation von Emissionsminderungsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen unseren Standorten und relevanten Unternehmensfunktionen wie Group Innovation & Sustainability, deren Aufgabe darin besteht, neue nachhaltige Prozesstechnologien und Energieeffizienzprojekte zu erarbeiten und zu implementieren. Um die Auswirkungen von Investitionen auf die Treibhausgasemissionen zu bewerten, werden verschiedene Softwarelösungen verwendet. Die Roadmap wird jährlich überprüft und aktualisiert. Verschiedene Unternehmens- und Entscheidungsgremien, bestehend aus Führungskräften aus den Unternehmensfunktionen Process Technology, Group Procurement, Engineering, Controlling, Group Health, Safety and Environment und Strategy sowie aus den Geschäftseinheiten, diskutieren und allokieren Ressourcen zur Umsetzung unseres Klimaprogramms.
Transitionsrisiken und physische Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, werden im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements erfasst, bewertet und angemessene Gegenmaßnahmen entwickelt. Dabei erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Risiken.
→ Siehe "Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem"
Wir sehen in der Reduzierung der Treibhausgasemissionen einen relevanten Leistungsindikator, den es zu berücksichtigen gilt, um die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit des Covestro-Konzerns auf die Vision einer vollständigen Kreislaufwirtschaft sicherzustellen. Daher spiegelt sich dies auch in unserer Vergütungspolitik für alle Mitarbeitenden wider.
→ Siehe "Steuerung"
→ Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Langfristige variable Vergütung"
Die Erfassung von Emissionsdaten erfolgt durch die Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment mittels einer Softwarelösung. Die Daten werden regelmäßig mit dem Technologievorstand besprochen.
Maßgebliche Richtlinie zur Umsetzung ist neben unserer Unternehmensstrategie "Sustainable Future" und der CO 2 -Roadmap die vom Einkauf verantwortete Strategie zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien.
Unsere "Sustainable Future"-Strategie bildet den Rahmen für unsere CO 2 -Roadmap. Die CO 2 -Roadmap bildet die Grundlage für die Priorisierung konkreter Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion und soll grundsätzlich direkte und indirekte Emissionsquellen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) adressieren und bewerten.
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, bewerten wir die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) unseres Unternehmens und Investitionsvorhaben im Rahmen unseres Investitionsprojekt-Steuerungsprozesses. Seit dem Geschäftsjahr 2020 führen wir zusätzlich zur Berechnung des Standardprojekt-ROCE (Return on Capital Employed) eine Sensitivitätsanalyse für Investitionen größer als 5 Mio. € durch. Seit dem Jahr 2022 setzen wir zwei komplementäre Konzepte ein, um Anreize zur CO 2 -Reduktion zu schaffen. Für Investitionsprojekte nutzen wir eine Matrix zur Darstellung des Kompromisses zwischen finanziellen Auswirkungen (ROCE über WACC) und CO 2 -Auswirkungen (CO 2 -Äquivalente pro 1 Mio. € Investition) sowie eine ROCE-Berechnung, die einen internen CO 2 -Preis von 100 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent berücksichtigt. Eine Standardsensitivitätsanalyse beinhaltet einen CO 2 -Preis von 200 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent statt bisher 40 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent. Bei der Preisfestlegung als Teil unserer Kapitalallokation legen wir in den meisten Fällen einen Zeitrahmen von zehn Jahren zugrunde. Der intern genutzte CO 2 -Preis wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Im Jahr 2022 wurden absolute Reduktionsziele für unsere Scope-1- und -2-Emissionen mit Gültigkeit für alle umweltrelevanten Standorte veröffentlicht. Covestro hat sich im Berichtsjahr 2023 zudem ein neues, absolutes Reduktionsziel für seine Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. Bis zum Jahr 2050 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 erreicht werden. Bis zum Jahr 2035 sollen die Scope-3-Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 2021 um 10 Mio. t CO 2 -Äquivalente reduziert werden. Die Ziele gelten für alle umweltrelevanten Standorte.
In Übereinstimmung mit dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verstehen und unterstützen wir Klimaneutralität als das gesellschaftliche Ziel, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass die von der Menschheit verursachten Emissionen durch die natürliche Absorptionsfähigkeit des Planeten entfernt werden können und somit nicht mehr klimawirksam sind. Insofern sind die Zeithorizonte unserer Klimaziele entsprechend definiert, um internationalen und europäischen Ambitionen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C zu entsprechen.
Im Basisjahr 2020 machten die Scope-1-Emissionen 22% und die Scope-2-Emissionen 78% der kombinierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen aus. Im Berichtsjahr war das Verhältnis 18% Scope-1-Emissionen zu 82% Scope-2-Emissionen. Bis zum Jahr 2035 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 an allen umweltrelevanten Standorten erreicht werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Jahr 2035 residuale Emissionen in Höhe von 0,1 bis 0,2 Mio. t CO 2 -Äquivalenten verbleiben könnten. Für diese residualen Emissionen behalten wir uns vor, mittels hochqualitativer Kompensationsmaßnahmen einen Ausgleich zu schaffen, falls dies notwendig wird. Die Optionen werden aktuell noch evaluiert. Somit entspricht unser Netto-Null-Ziel für das Jahr 2035 einer Reduktion der Bruttoemissionen gegenüber dem Basisjahr 2020 in Höhe von 96,5 % bis 98,2 %. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen von 5,6 Mio. t CO 2 -Äquivalenten im Referenzjahr 2020 bis zum Jahr 2030 um 60 % auf 2,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente zu senken (ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen).
Covestro verfolgt eine Wachstumsstrategie, weshalb wir davon ausgehen, dass unsere jährlichen Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen sukzessive bis zum Jahr 2035 um 1,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente ansteigen. Dem gegenüber stehen externe Effekte, die sich positiv auf unsere Klimaneutralität auswirken und voraussichtlich bis zum Jahr 2035 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 0,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten erreichen. Dazu gehören bspw. die deutschen Ausbauziele für erneuerbare Energien zur Erreichung eines Anteils von 80 % erneuerbaren Energien im deutschen Strommix bis zum Jahr 2030 und der geplante Kohleausstieg in Deutschland.
Die Umsetzung nachhaltiger Produktionsprozesse als erstes Handlungsfeld soll zu einer Emissionsminderung von 1,8 Mio. t CO 2 -Äquivalenten beitragen, während der Umstieg auf Strom aus erneuerbaren Quellen als zweites Handlungsfeld eine Einsparung von 2,3 Mio. t CO 2 -Äquivalenten ermöglichen soll. Das dritte Handlungsfeld - klimaneutraler Dampf - soll durch Umstellung der Prozesswärmeversorgung eine Reduktion der Emissionen um 1,8 Mio. t CO 2 -Äquivalente ermöglichen.
STAND 2023
im Vergleich zum Jahr 2020
- 8,4 %
Treibhausgasemissionen 1
(- 0,47 Mio. t)
2022: - 11,8 % (- 0,66 Mio. t)
2021: - 2,8 % (- 0,16 Mio. t)
Bis zum Jahr 2035 wollen wir in der eigenen Produktion (Scope 1) und in der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) Netto-Null-Treibhausgasemissionen an allen umweltrelevanten Standorten erreichen.
Scope 3
Covestro hat sich im Berichtsjahr 2023 zudem ein neues, absolutes Reduktionsziel für seine Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. Bis zum Jahr 2050 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 erreicht werden. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die Treibhausgasemissionen entlang der vor- und nachgelagerten Prozesse in der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2035 um 30 % (entspricht 10 Mio. t CO 2 -Äquivalenten) gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu senken. Bei der Zielsetzung werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet.
STAND 2023
im Vergleich zum Jahr 2021
- 27,8 %
Treibhausgasemissionen 1 (- 6,08 Mio. t)
2022: - 22,4 % (- 4,89 Mio. t)
Bis zum Jahr 2050 wollen wir entlang der Wertschöpfungskette unseres Unternehmens (Scope 3) Netto-Null-Treibhausgasemissionen erreichen.
Als energieintensives Unternehmen nimmt die Reduktion unseres Energieeinsatzes eine Schlüsselposition ein, um unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren. Der Energieeinsatz von Covestro umfasst sowohl die in der Produktion wie auch bei der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf genutzten Primärenergien als auch zusätzlich erworbene Mengen an Strom, Dampf und Kälte sowie Prozesswärme (Sekundärenergien).
Mit dem derzeitigen Energieziel streben wir bis zum Jahr 2030 eine Halbierung des spezifischen Energieeinsatzes an unseren wesentlichen Produktionsstandorten gegenüber dem Referenzjahr 2005 an. Um unseren Energieeinsatz noch stärker mit dem Klimaneutralitätsziel in Einklang zu bringen, arbeiten wir an einer Anpassung des Energieziels. Dieses soll das bestehende Ziel im kommenden Geschäftsjahr ablösen.
Um die Netto-Null-Emissionen erreichen zu können, geht Covestro von Investitionen zwischen 250 und 600 Mio. € bis zum Jahr 2030 aus. Die steigende Energieeffizienz soll zur Einsparung jährlicher operativer Kosten von voraussichtlich 50 bis 100 Mio. € führen. Dagegen erwartet Covestro auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen höhere operative Kosten in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrags pro Jahr. Diese Kostenannahmen basieren auf der historischen Erfahrung, dass Preise für fossile Energien niedriger sind als für erneuerbare Energien.
Auf Grundlage einer Analyse der politischen Unterstützung für die Transformation der chemischen Industrie gehen wir davon aus, dass aktuelle politische Rahmenbedingungen keine negativen Auswirkungen auf die Erreichung unserer Reduktionsziele haben. Die Analyse wurde von der "Low-Carbon Emitting Technologies"-Initiative des Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum, WEF), an der Covestro aktiv mitwirkte, im Jahr 2022 veröffentlicht. Auch der russische Krieg gegen die Ukraine wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Zielerreichung haben.
Um unser Netto-Null-Ziel zu erreichen, haben wir drei Handlungsfelder definiert, deren Umsetzung alle umweltrelevanten Standorte betrifft. Wir planen die Optimierung unserer Produktionsprozesse, sodass diese eine nachhaltige und energieeffiziente Herstellung unserer Produkte ermöglichen. Daneben beabsichtigen wir, den Anteil des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Quellen signifikant zu erhöhen. Ebenso setzen wir künftig vermehrt auf die Nutzung von grünem Dampf als erneuerbarer Energiequelle. Mit Blick auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen bezogener Rohstoffe werden Maßnahmen wie der Wechsel auf alternative Rohstoffe geprüft. In Bezug auf mögliche verbleibende residuale Emissionen in der Zukunft, also jene, die technisch nicht vermeidbar sind, wird aktuell die Nutzung von technischen und natürlichen CO 2 -Senken oder Kompensationsmaßnahmen als potenziellem Ausgleich für alle Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) evaluiert.
in Mio. t CO 2 -Äquivalenten pro Jahr; alle Werte bis auf die des Jahres 2020 sind Erwartungswerte
Wir investieren auch in Zukunft in den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Dabei verpflichten wir uns zum Einsatz modernster klimafreundlicher Technologien. Im Fokus steht dabei sowohl die Verringerung des Energieverbrauchs durch gesteigerte Energieeffizienz als auch die Verringerung von Prozessemissionen in der Produktion. Die Projekte unserer langfristigen Investitionsplanung sind bereits bei der Formulierung unserer Klimaziele und der dazugehörigen Roadmap berücksichtigt. Im Berichtsjahr haben wir zur Verbesserung der Energieeffizienz ein Projekt zur Heißvereinigung im TDI-Produktionsprozess etabliert. Dadurch konnte der jährliche Energiebedarf der Anlage um 16 GWh gesenkt und eine Emissionsminderung von rund 4.300 t CO 2 -Äquivalenten realisiert werden.
Neben der effizienteren Energienutzung in unserer Produktion ist der Umstieg auf erneuerbare Energien ein wichtiger Hebel auf unserem Weg zur Klimaneutralität. So möchte Covestro zukünftig die Deckung seines Energiebedarfs vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dazu werden u. a. neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge, insbesondere bezogen auf Strom, für erneuerbare Energien abgeschlossen. Um den Wechsel zu nachhaltigeren Energiequellen (bezogen auf die Scope-2-Emissionen) weiter voranzutreiben, werden wir vor allem auf innovative Kooperationsmodelle und Technologien bauen.
Zusätzlich zu den bereits existierenden Vereinbarungen zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen wie z. B. für unsere Standorte in Antwerpen (Belgien) und Nordrhein-Westfalen haben wir im Berichtsjahr weltweit weitere Vereinbarungen abgeschlossen. Dabei wurde sowohl auf spezielle Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) wie auch Stromzertifizierungen (z. B. Herkunftsnachweise in Europa) gesetzt. Covestro untermauert damit seine strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit. Ebenso soll damit ein Beitrag zur Senkung des CO 2 -Fußabdrucks in der Produktion, unseren Produkten und in den Anwendungen unserer Kunden geleistet werden.
→ Siehe "Einkauf"
→ Siehe "Energieeinsatz"
Des Weiteren evaluieren wir Optionen zur Nutzung biogener und erneuerbarer Energieträger, wie Wasserstoff und Wasserstoffderivate oder direkte Elektrifizierung, sowie die Nutzung von "Carbon Capture"-Technologien für die klimaneutrale Versorgung mit Prozesswärme an unseren Standorten. Diese Technologien können perspektivisch wichtige Beiträge zur Minderung von Treibhausgasemissionen liefern, bspw. indem Wasserstoff und dessen Derivate zur energetischen Nutzung und in der chemischen Industrie im Rahmen der CO 2 -Konvertierung vor allem zur stofflichen Nutzung eingesetzt werden können.
Maßnahmen zur Erreichung des Scope-3-Ziels umfassen den Einkauf klimafreundlicher Rohstoffe, die Nutzung abfallbasierter oder biobasierter Rohstoffe sowie Prozess- und Produktinnovationen.
→ Siehe Kapitel "Kreislaufwirtschaft", Abschnitt "Maßnahmen"
Der Ausweis der direkten Treibhausgasemissionen, z. B. aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern und aus unseren Produktionsprozessen (Scope 1), der indirekten Treibhausgasemissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) sowie der Treibhausgasemissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) erfolgt gemäß den Anforderungen des Greenhouse Gas Protocol Corporate Standard (Version 2004) sowie der GHG Protocol Scope 2 Guidance (Version 2015) und der Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain (Version 2013).
Neben CO 2 werden für die Scope-1-Emissionen sämtliche relevanten Treibhausgase, d. h. Lachgas (N2O), Methan (CH4), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3), in die Inventarisierung aufgenommen. Diese werden mithilfe der Global-Warming-Potential(GWP)-Faktoren als CO 2 -Äquivalente ausgegeben. Maßgeblich hierfür sind die Faktoren aus dem Sechsten Sachstandsbericht (Assessment Report) des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC). Die Scope-1-Emissionen beinhalten stationäre, mobile, prozessbezogene und fugitive Emissionsquellen.
Die Berichterstattung der Scope-2-Emissionen erfolgt nach der standortbasierten Methode (Location-based Method) sowie der marktbasierten Methode (Market-based Method). Für die Ermittlung der standortbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden standortbasierte Emissionsfaktoren aus allgemein akzeptierten Quellen (u. a. Emissionsfaktoren der Internationalen Energieagentur *) herangezogen. Für die Ermittlung der marktbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden marktbasierte Emissionsfaktoren verwendet; sofern diese nicht vorlagen, wurde auf standortbasierte Emissionsfaktoren zurückgegriffen. Für Covestro ist die marktbasierte Methode die führende Berechnungsmethodik der Scope-2-Treibhausgasemissionen. Marktbasierte Instrumente werden an fast allen großen Produktionsstandorten eingesetzt; diese können spezifische Einkaufsverträge für Strom aus erneuerbaren Quellen oder auch den Bezug von Strom oder Dampf aus benachbarten Drittanlagen beinhalten. Darüber hinaus beziehen bereits heute einige kleinere Produktionsstandorte bis zu 100 % ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen.
Sollten im Rahmen der Bestrebungen zur Erreichung von Klimaneutralität in Bezug auf unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen Emissionskompensationsmaßnahmen zum Einsatz kommen, werden diese entsprechend der Maßgabe des Greenhouse Gas Protocol ausgewiesen.
Wir erfassen unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken, um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2023 für das Vorjahr 2022 nicht erforderlich.
Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen) erfolgt bei Covestro entsprechend den Kategorien und Methoden des GHG Protocol und der Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain des globalen Nachhaltigkeitsforums World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) für alle Standorte und Unternehmensaktivitäten, die relevante indirekte Treibhausgasemissionen verursachen. Demnach wurden sämtliche Kategorien im Sinne des GHG Protocol auf Relevanz geprüft, um alle im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von Covestro stehenden Emissionen möglichst repräsentativ zu erfassen. Von den insgesamt 15 Kategorien sind 9 für Covestro relevant, zu denen wir die jeweiligen Emissionswerte berichten. Grundlage für die Berechnung der sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) sind interne Aktivitätsdaten sowie Emissionsfaktoren. Die im Abschnitt "Kennzahlen" separat berichteten sechs Hauptkategorien zeichnen sich dabei für 99,7 % (Vorjahr: 99,7 %) unserer Scope-3-Emissionen verantwortlich. Die für diese Kategorien verwendeten Aktivitätsdaten basieren ausschließlich auf tatsächlichen Betriebsdaten, die systemgestützt über standardisierte Prozesse erhoben wurden. Die für diese Kategorien verwendeten Emissionsfaktoren basieren ausschließlich auf kommerziell und öffentlich verfügbaren Quellen oder aus empfohlenen Quellen gemäß GHG Protocol. Die individuellen Berechnungen der Emissionen der einzelnen Scope-3-Kategorien sind detailliert und öffentlich verfügbar in dem von uns ausgefüllten Fragebogen für das Carbon Disclosure Project (CDP) beschrieben. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Datengrundlage und der Berechnungsmethoden werden wir die Genauigkeit der Berichterstattung unserer Scope-3-Emissionen sukzessive weiter schärfen.
Die Summe der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen verringerte sich im Berichtsjahr um 4,6% auf 20,86 Mio. t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 21,87 Mio. t CO 2 -Äquivalente).
Die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte sind im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % auf 5,11 Mio. t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 4,92 Mio. t CO 2 -Äquivalente) gestiegen. Dabei sanken die direkten Treibhausgasemissionen um 6,1 % auf 0,93 Mio. t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 0,99 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und die indirekten Treibhausgasemissionen stiegen um 6,4 % auf 4,18 Mio. t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 3,93 Mio. t CO 2 -Äquivalente). Ein wesentlicher Treiber war ein emissionsintensiverer Energiemix für bezogenen Strom und Dampf an unserem Standort Baytown, Texas (USA).
Die Scope-3-Emissionen reduzierten sich um 7,0 % auf 15,75 Mio. t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 16,95 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und stellten somit 75,5 % (Vorjahr: 77,5 %) der gesamten Treibhausgasemissionen des Konzerns dar. Der Großteil der Scope-3-Emissionen entsteht in Kategorien, die in unserer Wertschöpfungskette vorgelagert sind. Die Haupttreiber sind die Kategorien 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen", 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" und 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten". Die in der Wertschöpfungskette indirekt verursachten biogenen Emissionen betrugen im Berichtsjahr absolut 73.605 t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 118.659 t CO 2 -Äquivalente) und werden entsprechend dem GHG Protocol und dem WBCSD getrennt von der Gesamtmenge der Scope-3-Emissionen offengelegt.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
| Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||
| Brutto-Scope-1-Treibhausgasemissionen | 1,25 | 0,98 | 0,99 | 0,93 2 |
| Scope-2-Treibhausgasemissionen 3 | ||||
| Standortbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen | 4,48 | 4,40 | 3,82 | 4,10 |
| Marktbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen | 4,33 | 4,44 | 3,93 | 4,18 |
| Relevante Scope-3-Treibhausgasemissionen 3, 4 | ||||
| Brutto-Scope-3-Treibhausgasemissionen | 21,84 | 16,95 | 15,75 | |
| Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" | 16,44 | 12,43 | 11,86 | |
| Kategorie 2 "Investitionsgüter" | 0,34 | 0,45 | 0,52 | |
| Kategorie 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten" | 1,02 | 0,83 | 0,81 | |
| Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Verteilung" | 0,49 | 0,53 | 0,52 | |
| Kategorie 5 "Im Rahmen der Geschäftstätigkeit angefallener Abfall" | 0,16 | 0,13 | 0,10 | |
| Kategorie 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" | 3,34 | 2,53 | 1,89 | |
| Sonstige Kategorien | 0,05 | 0,05 | 0,05 | |
| Gesamte Brutto-Treibhausgasemissionen | ||||
| Gesamte standortbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen | 27,22 | 21,76 | 20,78 | |
| Gesamte marktbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen | 27,26 | 21,87 | 20,86 | |
| Gesamte Netto-Treibhausgasemissionen | ||||
| Verkaufte Kompensationsmaßnahmen | 0,63 | 0,57 | 0,65 5 | |
| Gesamte marktbezogene Netto-Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen | 27,89 | 22,44 | 21,51 | |
| Treibhausgasintensität 6 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente standortbezogen / Mio. €) | 0,0017 | 0,0012 | 0,0014 | |
| Treibhausgasintensität 6 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente marktbezogen / Mio. €) | 0,0017 | 0,0012 | 0,0015 |
6 Verhältnis von gesamten
Brutto-Treibhausgasemissionen zu den Umsatzerlösen
[ Neben den absoluten Treibhausgasemissionen verfolgen wir auch weiterhin die Entwicklung der spezifischen Emissionen an unseren wesentlichen Produktionsstandorten *. Die spezifischen Emissionen ergeben sich aus den direkten Emissionen (Scope 1) in Höhe von 0,87 Mio. t CO 2 -Äquivalenten und den indirekten Emissionen (Scope 2) in Höhe von 4,06 Mio. t CO 2 -Äquivalenten sowie einer Produktionsmenge ** in Höhe von 13,83 Mio. t. Die spezifischen Emissionen lagen somit im Jahr 2023 bei 0,3569 t CO 2 -Äquivalenten pro t Produkt (Vorjahr: 0,3342 t CO 2 -Äquivalente pro t Produkt). ]
Wir erfassen die Energiemengen in der gleichen Logik wie die Treibhausgasemissionen, d. h., wir erfassen unsere Daten an allen umweltrelevanten Produktionsstandorten. Dies beinhaltet sowohl den Primärenergieeinsatz (z. B. Erdgas) für die Produktion und die eigene Energieerzeugung als auch den Sekundärenergieeinsatz aus bezogenen Strom-, Dampf- und Kältemengen. Zudem erfassen wir Energie aus erneuerbaren Quellen separat. Dabei weisen wir nur die Energiemengen als erneuerbare Energien aus, die über vertragliche Instrumente (bspw. spezifische Energieeinkaufsverträge oder Herkunftsnachweise) explizit Covestro zugewiesen worden sind. Kann das Attribut "erneuerbare Energie" nicht sicher nachgewiesen werden (z. B. über Herkunftsnachweise), werden diese Mengen als nicht erneuerbare Energiemengen erfasst. Sofern in einem Versorgermix auch anteilig erneuerbare Energien enthalten sind, werden diese derzeit nicht explizit ausgewiesen.
→ Siehe "Treibhausgasemissionen", Unterabschnitt "Methodik"
Aufgrund der Herstellung von chemischen Erzeugnissen zählt Covestro zu den Unternehmen, die den sogenannten klimaintensiven Sektoren (high climate impact sectors) zugeordnet werden, was uns dazu verpflichtet, detaillierte Angaben über unsere fossilen Energieverbräuche auszuweisen. Diese finden sich neben unseren Angaben zu erneuerbaren Energiequellen in der Tabelle "Energieverbrauch und Energiemix".
[ Darüber hinaus erfassen wir seit dem Jahr 2005 auch den spezifischen Energieeinsatz, da aus unserer Sicht der Energie- und Materialeinsatz in engem Zusammenhang mit unserer Produktionsmenge stehen. Wir fokussieren uns hier auf die von uns definierten wesentlichen Produktionsstandorte, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen. Zur Berechnung des spezifischen Energieeinsatzes nutzen wir den äquivalenten Primärenergieeinsatz. Dieser bildet alle Energien auf den zu ihrer Erzeugung benötigten Energieeinsatz ab und berücksichtigt auch den Verlust, der bei der Weiterleitung dieser Energieformen entsteht. ]
[ Ausgehend vom Referenzjahr 2005 ist die langfristige Entwicklung weiterhin positiv - mit einer Verbesserung der Energieeffizienz um insgesamt 40 %, wie die folgende Grafik zeigt.
(Veränderung des spezifischen Primärenergieeinsatzes pro t Produkt, bezogen auf das Referenzjahr 2005, dargestellt in %) 1
Im Vergleich zum Vorjahr ist der äquivalente Primärenergieeinsatz an diesen Standorten um 4,3 % sowie die Produktionsmenge um 2,1 % gesunken. Der äquivalente Primärenergieeinsatz pro Produktionsmenge (Energieeffizienz) ist somit auslastungsbedingt gegenüber dem Vorjahr um 2,2 % gesunken.
| 2022 | 2023 | ||
| Äquivalenter Primärenergieeinsatz 1 | in Megawattstunden (MWh) | 18.934.000 | 18.124.000 |
| Produktionsmenge 2 | in Mio. t | 14,13 | 13,83 |
| Spezifischer Energieeinsatz (Energieeffizienz) 3 | in MWh / t | 1,34 | 1,31 |
3 Quotient aus äquivalentem
Primärenergieeinsatz und Produktionsmenge ]
Im Jahr 2023 sank der Gesamtenergieeinsatz im Konzern um 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Wesentliche Treiber waren auslastungsbedingte Rückgänge an den Niederrheinstandorten.
|
2022
in MWh |
2023
in MWh |
|
| Primärenergien aus fossilen Quellen | 2.496.000 | 2.654.000 |
| Kohle | - | - |
| Erdöl | 52.000 | 70.000 |
| Erdgas | 2.468.000 | 2.453.000 |
| Weitere fossile Quellen | - 24.000 | 131.000 |
| Sekundärenergien aus fossilen Quellen | 11.514.000 | 10.592.000 |
| Stromeinkauf | 5.829.000 | 5.312.000 |
| Abzgl. Stromabgabe an Dritte | 479.000 | 476.000 |
| Stromverbrauch | 5.350.000 | 4.836.000 |
| Dampfeinkauf | 5.692.000 | 5.108.000 |
| Abzgl. Dampfabgabe an Dritte | 147.000 | 132.000 |
| Dampfverbrauch | 5.545.000 | 4.976.000 |
| Einkauf von Dampf aus Abwärme (Prozesswärme) | 939.000 | 1.108.000 |
| Abzgl. Abgabe von Dampf aus Abwärme (Prozesswärme) an Dritte | 412.000 | 404.000 |
| Verbrauch von Dampf aus Abwärme (Prozesswärme) | 527.000 | 704.000 |
| Kälteeinkauf | 111.000 | 95.000 |
| Abzgl. Kälteabgabe an Dritte | 19.000 | 19.000 |
| Kälteverbrauch | 92.000 | 76.000 |
| Gesamter Verbrauch an fossiler Energie | 14.010.000 | 13.246.000 |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch | 95 % | 93 % |
| Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen | - | - |
| Sekundärenergien aus erneuerbaren Quellen | 741.000 | 1.017.000 |
| Nicht brennstoffbasierte, selbst erzeugte erneuerbare Energie | - | 1.000 |
| Gesamtverbrauch an erneuerbarer und kohlenstoffarmer Energie | 741.000 | 1.018.000 |
| Anteil der erneuerbaren und kohlenstoffarmen Energieträger am Gesamtenergieverbrauch | 5 % | 7 % |
| Gesamtenergieverbrauch | 14.751.000 | 14.264.000 |
| Energieintensität 1 (in MWh/ Mio. €) | 820,96 | 992,14 |
1 Verhältnis von Gesamtenergieverbrauch zu
den Umsatzerlösen
Es gehört zu unserem Selbstverständnis im Rahmen unseres Bekenntnisses zur nachhaltigen Entwicklung, die Umwelteinflüsse unserer Produktion stets im Blick zu haben. Im Sinne unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, und unserer "Sustainable Future"-Strategie versuchen wir, Stoffkreisläufe zu schließen und unsere Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu reduzieren.
→ Siehe "Klimaneutralität"
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
Unser konzernweites Risikomanagement behandelt relevante Chancen und Risiken in Verbindung mit den Umwelteinflüssen unserer Produktion. Zudem sind die mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Umwelteinflüsse fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). Die Verantwortung hierfür trägt die Leitung der Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment (HSE), die jährlich im Rahmen des Umweltmanagements die relevanten Umweltdaten mit dem Technologievorstand beurteilt. So stellen wir insgesamt sicher, dass unser Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft möglichst gering ist.
→ Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität"
In unserer Unternehmensrichtlinie zu Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) verpflichten wir uns, ständig daran zu arbeiten, Umweltbelastungen durch unsere Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen weiter zu verringern. So tragen möglichst ressourcenschonende Verfahren dazu bei, die Umwelt zu schützen und Kosten zu senken. Darüber hinaus sind alle unsere Anlagen an Genehmigungen gebunden, die im Einklang mit der lokalen Gesetzgebung Mindestanforderungen an den Betrieb der Anlagen stellen. Dennoch kann es vorkommen, dass durch eine unbeabsichtigte Freisetzung Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen sowie auf die Umwelt entstehen. Die Einhaltung der Grenzwerte liegt in der Verantwortung der Standorte, die Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft innerhalb der zulässigen Grenzen bewegen.
Covestro unterstützt Initiativen wie "Operation Clean Sweep" (OCS). Diese Initiative hat das Ziel, den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Wasserwege und Meere zu vermeiden. Wir haben weltweit Maßnahmen eingeführt, um den Austritt von Kunststoffgranulat auf dem Weg von der Produktion bis zum fertigen Produkt bei den Kunden zu minimieren.
Wir erfassen unsere Emissionen in Luft und Wasser unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Die Standorte nutzen diese Daten auch, um ihren behördlichen Berichtspflichten nachzukommen. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken, um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2023 für das Vorjahr 2022 nicht erforderlich.
Die geschäftlichen Aktivitäten von Covestro haben zur Folge, dass neben den Treibhausgasen auch weitere Emissionen in die Luft abgegeben werden.
→ Siehe "Klimaneutralität"
→ Siehe "Kreislaufwirtschaft"
→ Siehe "Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit"
Diese weiteren Luftemissionen stammen etwa aus der Verbrennung fossiler Energieträger, die zur Herstellung von Strom und Dampf eingesetzt werden. Luftemissionen werden auch als Bestandteil unserer konzernweiten Umwelteinwirkungen erfasst und ausgewertet.
| 2022 in 1.000 t/a | 2023 in 1.000 t/a | |
| CO | 0,35 | 0,33 |
| NOX | 0,55 | 0,53 |
| SOX | 0,05 | 0,05 |
| Feinstaub | 0,10 | 0,10 |
| NMVOC 1 | 0,17 | 0,13 |
| ODS 2 | 0,0002 | 0,0002 |
1 Flüchtige organische Verbindungen ohne
Methan (Non-Methane Volatile Organic Compounds)
2 Ozonschädigende Substanzen
(Ozone-Depleting Substances)
Wir wollen die Emissionen ins Wasser, die wesentlich von unseren Produktionsmengen und dem jeweiligen aktuellen Produktportfolio abhängen, so gering wie möglich halten.
| 2022 in 1.000 t/a | 2023 in 1.000 t/a | |
| Phosphor | 0,03 | 0,01 |
| Stickstoff | 0,18 | 0,15 |
| TOC 1 | 0,56 | 0,51 |
| Schwermetalle | 0,0036 | 0,0034 |
| Anorganische Salze | 781 | 712 |
Covestro beteiligt sich seit dem Jahr 2021 an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Verbundprojekt "RIKovery", das sich mit Aktivitäten rund um das Salzwasserrecycling beschäftigt. Über die dreijährige Projektlaufzeit arbeitet Covestro mit weiteren Partnern aus Industrie, Anlagenbau und Forschung zusammen, auch mit dem Ziel, in einem nächsten technologischen Schritt verstärkt Prozesswasser zirkulär nutzen zu können. Angestrebt sind eine weitere Konzentrationserhöhung sowie die Reduktion des Energiebedarfs, damit noch mehr Salz und Wasser zurückgeführt werden können. Im Jahr 2023 wurde die Pilotierung des Verfahrens am Standort Leverkusen erfolgreich durchgeführt. Die Auslegung einer großtechnischen Anlage sowie eine technisch-ökonomische und ökologische Bewertung werden derzeit durchgeführt, um das Potenzial der Technologie im Gesamtkontext bewerten zu können. ]
Covestro betrachtet die Ressource Wasser aus ganzheitlicher Perspektive. Wir berücksichtigen nicht nur unseren Wassereinsatz und damit einhergehende Probleme der Wasserknappheit und -qualität, sondern auch unsere Abwässer sowie die wachsende Sorge um die Verschmutzung dieser Ressource und damit einhergehende potenzielle Folgen für Mensch und Umwelt. Auch für uns und unsere Produktionsstandorte ist die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von sauberem Wasser von großer Bedeutung.
Grundsätzlich versuchen wir den Wassereinsatz gering zu halten und Wasser nach Möglichkeit mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. Covestro setzt Wasser vor allem zu Kühlungszwecken und in der Produktion ein. Unsere Abwässer unterliegen einer strengen Überwachung und Bewertung gemäß den jeweils lokal geltenden rechtlichen Bestimmungen, bevor sie in die Entsorgungswege geleitet werden.
Unsere Produktionsstandorte unterliegen dabei sehr unterschiedlichen Gegebenheiten, die wir durch ein risikobasiertes Wasserprogramm adressieren. So können wir einen Fokus auf die Standorte legen, die aktuell oder zukünftig einem Risiko unterliegen, und hier kontextbezogene Lösungen finden. Dies soll die Effektivität des Wasserprogramms und die Resilienz für zukünftige Herausforderungen an unseren Standorten stärken.
Die Verantwortung für unser Wasserprogramm liegt in der Unternehmensfunktion Group Health, Safety and Environment (HSE), die dem Technologievorstand untersteht. Die Umsetzung der lokal definierten Ziele und Maßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Standorte.
Grundlage für unser Handeln in diesem Bereich ist die Selbstverpflichtung zum Thema Wasser (Corporate Commitment on Water). Alle darüber hinausgehenden Rahmenbedingungen werden im Covestro-Wasserprogramm bestimmt.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments
Die Verfügbarkeit und die Zugänglichkeit von sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtung zum Thema Wasser (Corporate Commitment on Water) haben wir eine globale, standortübergreifende Risikobewertung der Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit an unseren Produktionsstandorten initiiert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Im Berichtsjahr wurde die Methodik zur Bewertung von Wasserstressregionen überarbeitet. Wie von der "Global Reporting Initiative" (GRI) empfohlen, wurde zur Bestimmung der Wasserstressregionen der "Aqueduct Water Risk Atlas" des World Resources Institute (WRI) mit Sitz in Washington, D. C. (USA), herangezogen. Neben physikalischen Risiken wie Wasserstress werden auch potenzielle regulatorische Risiken an unseren Produktionsstandorten in unsere Wasserrisikobewertung einbezogen. Regulatorische Risiken umfassen z. B. den Zugang zu Trinkwasser oder Trinkwasserrichtlinien und andere gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu nutzen wir auch weitere anerkannte Tools wie den "Water Risk Filter" des World Wide Fund for Nature (WWF). Auf Standorte in aktuellen Wasserstressregionen entfallen 7 % unseres gesamten Wassereinsatzes.
Um ein geeignetes Format zum besseren Verständnis der lokalen und zukünftigen Wassersituation zu ermöglichen, haben wir im Berichtsjahr ein Wasserrisiko-Dashboard einschließlich physischer Wasserrisiken erstellt und mit unseren Produktionsstandorten geteilt. Durch die Analyse des lokalen Wassermanagements an den Standorten können Risiken frühzeitig erkannt und Verbesserungspotenziale identifiziert werden. Um das Wassermanagement und den Wasserschutz voranzutreiben, haben wir zudem eine Plattform für den regelmäßigen Austausch von Informationen und guten Beispielen (Best Practice Sharing) eingerichtet.
Seit dem Berichtsjahr wird ein neues, kontextbasiertes Wasserprogramm ("Covestro Water Program") ausgerollt. Das Programm adressiert Wasserrisiken strategisch und systematisch an Standorten, die anhand von WRI-Daten als akut oder potenziell gefährdet eingestuft wurden. Es sorgt für ein besseres Verständnis der Auswirkungen des Standorts auf das lokale Wassereinzugsgebiet, indem es allgemeine Herausforderungen wie Wasserknappheit, Wasserverschmutzung und Überschwemmungen beleuchtet, die potenziell negative Auswirkungen auf die Bevölkerung vor Ort, angrenzende Unternehmen und das Ökosystem haben könnten. Auf Grundlage der identifizierten Risiken und Chancen entwickelt die Initiative mittel- bis langfristige kontextspezifische Maßnahmenpläne für jeden Standort. Die benötigten Ressourcen werden dabei sowohl auf Konzernebene als auch auf Standortebene bereitgestellt, um eine effektive Umsetzung sicherzustellen. Das Programm soll bis zum Jahr 2030 vollständig implementiert sein.
Wir erfassen unsere Wasserkennzahlen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken, um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2023 für das Vorjahr 2022 nicht erforderlich.
In der Summe liegt der gesamte Wassereinsatz im Konzern mit 221 Mio. m 3 unter dem Vorjahresniveau. Ein Grund für den Rückgang ist u. a. eine durch geringere Produktionstätigkeit in den Niederrheinwerken bedingte Reduzierung des Wassereinsatzes. Der größte Anteil des gesamten von Covestro eingesetzten Wassers (79 %) entfiel auf Durchlaufkühlwasser. Durchlaufkühlwasser wird ausschließlich erwärmt und kommt nicht mit Produkten in Kontakt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist entsprechend den behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. Die Gesamtmenge an Durchlaufkühlwasser betrug im Berichtsjahr 180 Mio. m 3.
Die Prozessabwässer sind gegenüber dem Vorjahr um 15 % gesunken. Der Anteil der Prozessabwässer, die in einer Abwasserbehandlungsanlage von Covestro oder Dritten gereinigt oder anders behandelt (z. B. verbrannt) wurden, betrug weltweit 75 %. Weitere 25 % wurden nach Prüfung als umweltverträglich eingestuft und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Die Verdunstungsverluste sind im Berichtsjahr um 17 % auf 12 Mio. m 3 gesunken.
2 Bspw. verwendetes Regenwasser
4 Beinhaltet u. a. auch Wasser für
Bewässerungszwecke
5 Summe aus Produktionsprozessen,
Sanitärabwässern, Spülungen und der
Reinigung in der Produktion
| 2022 | 2023 | |
| Gesamtwasserverbrauch (in Mio. m 3 ) 1 | 4 | 4 |
| Wasserintensität (in Mio. m 3 / Mio. €) 2 | 0,0002 | 0,0003 |
2 Verhältnis von Gesamtwasserverbrauch zu
den Umsatzerlösen
Eingesetztes Wasser kann auf vielfältige Weise wiederverwendet werden. Neben einer mehrfachen Nutzung im gleichen Prozess, z. B. in Kühlwasserkreisläufen, ist auch die Wiederverwendung in anderen Bereichen, z. B. zu Reinigungszwecken oder der Bewässerung von Grünanlagen, möglich. Damit lassen sich jährlich Frischwassermengen einsparen. Die Menge an wiederverwendetem Wasser lag im Berichtsjahr bei 289 Mio. m 3. ]
In Rahmen unserer sozialen Verantwortung betrachten wir die Wahrung der Menschenrechte als grundlegend für unsere Geschäftstätigkeit. Covestro bekennt sich zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte auf Basis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations [UN] Universal Declaration of Human Rights), zur dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) sowie zu den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights). Covestro ist Mitglied des globalen Pakts der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact) und unterstützt aktiv die nationalen Aktionspläne und die geltenden nationalen Rechtsvorschriften zur Ausübung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen. Daher verpflichtet sich Covestro zur Anwendung der Sorgfaltsprüfung, um die Menschenrechte zu achten.
Im Berichtsjahr hat der Vorstand die Leitung der Abteilung "Group Quality" innerhalb der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability zum Group Human Rights Officer ernannt. Der Group Human Rights Officer berichtet direkt an den Vorstand und ist für die Überwachung der menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro verantwortlich. Zudem wurden die jeweiligen Leiter der Unternehmensfunktionen, die für die relevanten, priorisierten menschenrechtlichen Schwerpunktbereiche verantwortlich sind, als Risikoverantwortliche benannt (Human Rights Risk Owners).
Zur Unterstützung des Vorstands, des Group Human Rights Officer und der Human Rights Risk Owner hat Covestro eine funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office) eingerichtet, die für die vollständige Integration der menschenrechtlichen Anforderungen in den gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns verantwortlich ist. Das Human Rights Office, das dem Group Human Rights Officer unterstellt ist, besteht aus festen Mitgliedern der Unternehmensfunktionen Group Innovation & Sustainability, Group Health, Safety and Environment, Group Procurement, Human Resources und Law, Intellectual Property & Compliance. Die menschenrechtlichen Aufgaben der Arbeitsgruppe sind u.a. die Entwicklung und Implementierung des übergreifenden Managementansatzes, die systematische Risikobewertung, die Priorisierung und Überwachung der Umsetzung einzelner Maßnahmen, die Planung und Durchführung von Schulungen, die Erstellung von Berichten für den Vorstand sowie die Kommunikation im Allgemeinen. In der Verantwortung der beteiligten Unternehmensfunktionen liegen u. a. die Identifizierung und Bewertung der Risiken sowie die Erarbeitung von Maßnahmen und deren Wirksamkeitskontrolle. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen geschehen in den Abteilungen in Abstimmung mit dem Human Rights Office.
Covestro hat eine umfassende Sorgfaltsprüfung zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Der übergreifende Managementansatz basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernelementen des im Jahr 2023 geltenden deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie dem französischen Gesetz zur Achtung der Menschenrechte. Weitere nationale und internationale Gesetze und Gesetzgebungsinitiativen, wie z. B. das geplante europäische Sorgfaltspflichtengesetz, werden fortlaufend beobachtet.
Der übergreifende Managementansatz ist ein kontinuierlicher Prozess und umfasst die folgenden sechs Kernelemente.
Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung, verschiedenen Unternehmensrichtlinien, Konzernregelungen sowie in unserem eigenen Verhaltenskodex und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns sowie Erwartungen an Geschäftspartner weltweit festgelegt. Diese Dokumente werden entweder auf der Website von Covestro oder in unserem internen Intranet veröffentlicht, um die Zugänglichkeit für die relevanten Interessengruppen zu gewährleisten.
Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte (menschenrechtliche Grundsatzerklärung), in der die Menschenrechtsstrategie von Covestro im Hinblick auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten dargelegt ist, ist in den dafür erforderlichen operativen Richtlinien und Verfahren verankert und wurde auf unserer Website veröffentlicht. Im Jahr 2023 wurde unsere menschenrechtliche Grundsatzerklärung aktualisiert, vom gesamten Vorstand verabschiedet und anschließend über einen globalen Intranet-Artikel kommuniziert und dem Gesamtbetriebsratsausschuss vorgestellt. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel. Dies haben wir im Berichtsjahr erneut in unserer aktualisierten öffentlichen Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment Against Slavery and Human Trafficking) zum Ausdruck gebracht.
Für Covestro ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich ein wichtiger Hebel zur Risikominimierung. Neue wie bestehende Lieferanten von Covestro müssen neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische und ökologische Standards sowie solche der unternehmerischen Verantwortung erfüllen. Unsere Erwartungen, auch in Bezug auf die Menschenrechte, sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert.
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
→ Weitere Informationen unter: https://www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments
Ausgangspunkt der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung von Covestro ist eine Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Covestro aufgrund seiner Geschäftstätigkeit verursachen, zu denen es beitragen oder mit denen es direkt im direkten Zusammenhang stehen könnte. Die Sorgfaltsprüfung bezieht sich auf alle eigenen Standorte, die Lieferkette, die Nutzungsphase sowie das Lebensende unserer Produkte. In der umfassenden Risikoanalyse, die alle drei bis vier Jahre stattfindet, werden alle potenziellen menschenrechtlichen Risikobereiche, in denen die Mitarbeitenden, Kontraktoren, Lieferanten, Kunden, Konsumenten oder auch anliegende Kommunen von Covestro betroffen sein könnten, betrachtet. Jährlich sowie ad hoc werden die relevanten Risiken anschließend mit den jeweiligen Geschäftseinheiten und Unternehmensfunktionen diskutiert und anhand der Bruttobewertung des Schweregrads einer möglichen Menschenrechtsverletzung und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit für die weitere Bearbeitung priorisiert. Potenzielle Menschenrechtsverletzungen mit dem höchsten Schweregrad, basierend auf Ausmaß, Umfang und Unumkehrbarkeit der möglichen Verletzung, haben immer die oberste Priorität. Die Erkenntnisse aus dieser Risikoanalyse werden fortlaufend in der Arbeitsgruppe für Menschenrechte unter Einbeziehung interner und externer Erkenntnisquellen, wie dem Beschwerdemechanismus von Covestro, aktualisiert.
Im Berichtsjahr hat Covestro die umfassende Risikoanalyse in Verbindung mit der Wesentlichkeitsanalyse erneut durchgeführt und menschenrechtliche Schwerpunktbereiche entlang der Wertschöpfungskette identifiziert. Im Vorjahr wurden keine Beschwerden gemeldet, die in der im Jahr 2023 durchgeführten menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse hätten betrachtet werden können. Darüber hinaus bestand keine Notwendigkeit, eine Ad-hoc-Risikoanalyse durchzuführen, da bspw. keine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit von Covestro vorlag.
→ Siehe "Wesentlichkeitsanalyse"
Zu unseren identifizierten menschenrechtlichen Fokusthemen im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit und an den Standorten unserer direkten Zulieferer gehören schwere Formen von Menschenrechtsverletzungen, Arbeitsbedingungen, Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden und Kontraktoren sowie potenzielle Umweltauswirkungen auf umliegende Kommunen an unseren Standorten oder denen unserer Lieferanten. Weitere Schwerpunkte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit sind Wasserressourcen, Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion unserer Belegschaft sowie die Sicherheit unserer Produkte. Zu unseren Schwerpunkten in der Nutzungsphase und am Ende des Lebenszyklus unserer Produkte gehört ihre Verwendung in sensiblen Anwendungen. Im Vergleich zum Vorjahr rückten die potenziellen Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit unserer Lieferanten auf die umliegenden Gemeinden in den Fokus, während die potenziellen Auswirkungen der Abfallsammlung und -verarbeitung unserer Produkte in der nachgelagerten Wertschöpfungskette aus dem Fokus gerieten.
Die Human Rights Risk Owners bei Covestro bewerten und priorisieren jährlich und ad hoc die Menschenrechtsrisiken in ihrem Fokusbereich. Für unsere Lieferanten analysieren und priorisieren wir menschenrechtliche Risiken - basierend auf anerkannten externen Quellen - anhand einer Kombination aus Länder- und Industrie- bzw. Sektorrisiken. In einem zweiten Schritt berücksichtigen wir unsere Möglichkeiten der Einflussnahme auf unsere Lieferanten, um diese Risiken weiter zu priorisieren.
Für die eigene Geschäftstätigkeit wurden im Berichtszeitraum die Menschenrechtsrisiken Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Umweltemissionen, die Entsorgung von (gefährlichen) Abfällen, Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden sowie Produktverantwortung global priorisiert und die lokalen menschenrechtsbezogenen Risiken unseres Wasserverbrauchs in Indien für das weitere Management im Rahmen des Menschenrechtsmanagementsystems priorisiert. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Risiken von Zwangs- und Kinderarbeit für bestimmte Industrie- und Länderkombinationen von Lieferanten priorisiert.
Die Human Rights Risk Owners bei Covestro bewerten die Angemessenheit bestehender präventiver Maßnahmen gemäß dem in den UN-Leitlinien empfohlenen risikobasierten Ansatz und führen bei Bedarf neue geeignete Maßnahmen ein, um nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte für die priorisierten Menschenrechtsrisiken zu verhindern oder zu begrenzen. Viele Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, Produktsicherheit, Compliance, Personalwesen sowie nachhaltiges Lieferantenmanagement sind bereits seit Langem bei Covestro umgesetzt und sollen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte vermeiden oder begrenzen. Diese Maßnahmen sind weitestgehend in die bestehenden unternehmensweiten Managementsysteme von Covestro integriert, darunter das integrierte Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ), das Compliance-Managementsystem, die Human-Resources-Prozesslandschaft und andere Corporate-Governance-Rahmenwerke.
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
→ Siehe "Mitarbeitende"
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
→ Siehe "Produktverantwortung"
Die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office) organisiert Schulungen zu menschenrechtlichen Aspekten, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seine Wertschöpfungskette relevant sind. Darüber hinaus informiert das Human Rights Office regelmäßig über den Stand der Einhaltung der Menschenrechte im Unternehmen und berät Unternehmensfunktionen bei der vollständigen Integration der menschenrechtlichen Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Im Berichtsjahr veröffentlichte das Human Rights Office zwei globale Intranet-Artikel und richtete eine interne SharePoint-Seite mit Informationen für Mitarbeitende über den Menschenrechtsansatz von Covestro ein. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Lerninitiative "Expedition C" ein webbasiertes Training zum Menschenrechtsansatz von Covestro entwickelt und weltweit ausgerollt.
→ Siehe "Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden"
Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße bei Covestro vor, untersucht der lokale Compliance Officer den Sachverhalt auf Grundlage konzernweiter Standards, die in einer lokalen Anweisung festgelegt sind. Sollte Covestro einen Menschenrechtsverstoß direkt verursacht haben, verpflichtet sich Covestro, die betreffende Geschäftsaktivität umgehend einzustellen oder zu ändern, um den Verstoß zu beenden. Jeder durch Covestro-Mitarbeitende verursachte Menschenrechtsverstoß wird ausgewertet und es können ggf. organisatorische oder disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden. Im Berichtsjahr gab es keine konkreten Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Covestro-Organisation.
Es werden zahlreiche Maßnahmen gegenüber den Lieferanten ergriffen, die die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und den Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette unterstützen. Dazu gehören die konzernweite Integration des Supplier Code of Conduct in die elektronischen Bestellsysteme, die Mitgliedschaft von Covestro bei "Together for Sustainability" sowie das Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten.
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
Darüber hinaus wurden für Lieferanten, bei denen ein konkretes Menschenrechtsrisiko festgestellt wurde, weitere Maßnahmen definiert. Dazu gehören gezielte Menschenrechtsschulungen für Lieferanten, Lieferantendialoge, vertragliche Verpflichtungen und Onlinebewertungen oder Audits vor Ort. Im Jahr 2023 wurden diese Maßnahmen in einem Guidebook für Lieferantenmanager veröffentlicht und zusammen mit anderen Unterstützungsmaterialien auf der Human Rights SharePoint-Seite zur Verfügung gestellt. Zudem wurden Schulungen für Lieferantenmanager zum Thema Menschenrechte in der Lieferkette durchgeführt.
Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette von Covestro vor, geht der Konzern diesen sorgfältig und konsequent nach. Covestro erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Sollte Covestro feststellen, dass es durch seine Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverstößen durch einen direkten oder indirekten Lieferanten beigetragen hat oder indirekt damit in Verbindung steht, ist Covestro bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den Verstoß vorzugehen. Je nach Schwere des Verstoßes behält sich Covestro das Recht vor, in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern angemessen zu reagieren. Bei einem unserer Zulieferer wurden unzureichende Arbeitsbedingungen, insbesondere in den Bereichen Entlohnung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, festgestellt. Im Berichtsjahr hat Covestro diesen Lieferanten bei den empfohlenen Abhilfemaßnahmen unterstützt.
Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei Zulieferern zu melden. Verdachtsfälle im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße können über ein Hinweisgebersystem gemeldet werden, das aus einer weltweiten Hotline und einem Onlinetool besteht. So ermöglicht Covestro es Mitarbeitenden und externen Personen, mögliche Verstöße bei unseren direkten oder indirekten Zulieferern anonym zu melden. In einem definierten Prozess, der sich auf das Engagement von (potenziell) betroffenen Stakeholdern stützt, wird Verdachtsfällen im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße nachgegangen. Um die Transparenz im Umgang mit gemeldeten Beschwerden zu verbessern, wurde auf unserer Website eine Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Unternehmens veröffentlicht. Im Berichtsjahr wurde die Zugänglichkeit des Beschwerdemechanismus weiter verbessert, indem seine Platzierung auf unserer Website optimiert und die verfügbaren Sprachen unserer Beschwerdeverfahrensordnung erweitert wurden. Über den konzernweiten Beschwerdemechanismus wurden im Jahr 2023 keine bestätigten Menschenrechtsverstöße gemeldet.
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte in den bestehenden Managementprozessen werden geeignete qualitative und quantitative Indikatoren sowie interne und externe Quellen zur Bewertung der Maßnahmen herangezogen. Im Jahr 2023 berichteten die im Human Rights Office vertretenen Unternehmensfunktionen über die durchgeführten Maßnahmen und mögliche Erkenntnisse zu deren Wirksamkeit. Darüber hinaus werden die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens und die Abhilfemaßnahmen des Konzerns jährlich und ad hoc überprüft. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Menschenrechts-Risikomanagementsysteme wird mit dem Group Human Rights Officer überprüft. Des Weiteren ergänzt die Unternehmensfunktion Corporate Audit den internen Überwachungsprozess mit der prozessunabhängigen Überwachung. Das Risikomanagementsysteme für Menschenrechte wurde von Corporate Audit im Jahr 2023 überprüft.
Covestro berichtet jährlich über die menschenrechtlichen Aktivitäten im Konzernlagebericht. Außerdem berichten der Group Human Rights Officer und die Arbeitsgruppe für Menschenrechte dem Vorstand regelmäßig mindestens einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoanalyse, den Stand der Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfalt und die systematische Integration der Anforderungen in die Managementsysteme von Covestro. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats über den Stand des Managementsystems informiert. Gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wird im Jahr 2024 ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten von Covestro für das vorherige Geschäftsjahr auf der Website veröffentlicht werden.
Covestros wertvollste Ressource sind seine Mitarbeitenden. Die vielseitigen Fähigkeiten, der persönliche Einsatz und die Fähigkeit zur Veränderung aller Mitarbeitenden sind die Basis für den derzeitigen und künftigen Erfolg von Covestro. Covestro agiert in einem sich ständig wandelnden Umfeld mit zahlreichen externen und internen Einflussfaktoren. Um diese Herausforderungen zu meistern, ist unser Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Beschäftigten ermöglicht, im Sinne der Ziele, Werte und Kultur unseres Unternehmens zu handeln und sich einzubringen. Covestro fördert unkonventionelles Denken, effektiven Wissensaustausch, kreative Lösungsfindung sowie konstruktives Feedback und kollegiale Zusammenarbeit.
Menschenrechte bilden die Grundlage unserer sozialen Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber. Wir bekennen uns uneingeschränkt zur Wahrung und Förderung dieser Rechte in unserem Einflussbereich und dem stets respektvollen Umgang miteinander. Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber bedeutet für uns auch, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auf respektvollem und wertschätzendem Umgang miteinander basieren und insbesondere auf Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz Wert legen.
Auch unsere nachhaltige Personalpolitik zeichnet sich zudem durch ein hohes Maß an sozialer Verantwortung für unsere Beschäftigten aus. Dabei zielen wir auf ein Arbeitsumfeld ab, in dem verschiedene Kompetenzen, Talente, Erfahrungen und Überzeugungen willkommen sind und jeder mit Würde, Fairness und Respekt behandelt wird - innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Demnach ist es uns ein besonderes Anliegen, Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion als zentrale Bestandteile unserer Unternehmenskultur in unserer täglichen Personalarbeit zu leben.
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
→ Siehe "Menschenrechte"
→ Siehe "Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion unserer Belegschaft"
→ Siehe "Arbeitsbedingungen"
Covestro ist stolz auf seine Unternehmenswerte, zusammengefasst als "C 3 ": Neugierig (Curious), Mutig (Courageous) und Vielfältig (Colorful). Neugierde treibt uns zum Weiterdenken an. So schaffen wir innovative und ungeahnte Lösungen für unsere Kunden. Mut hilft uns, Wege zu erkennen, wo andere Grenzen sehen. Vielfalt fördert das Engagement und die Kreativität der Mitarbeitenden, unterschiedliche Blickwinkel machen uns erfolgreich. Diese Werte dienen als Leitbild für alle Mitarbeitenden im Konzern und spiegeln sich idealerweise in deren Denken und Handeln wider.
Unsere "Wir sind 1"-Unternehmenskultur basiert auf den Werten sowie Verhaltensweisen von Covestro und ist ein elementarer Bestandteil unserer Strategie. Unsere Mitarbeitenden beeinflussen und prägen diese Unternehmenskultur. Eine Kultur, die von unseren Mitarbeitenden gelebt wird, ermöglicht die Umsetzung der Strategie und trägt so zum nachhaltigen Erfolg von Covestro bei. Unsere Unternehmenskultur ermutigt alle Mitarbeitenden, jederzeit verantwortungsbewusst zu handeln, nach ständiger Verbesserung zu streben, kollaborative Teamarbeit zu fördern und den Anspruch zu haben, gute Führungsarbeit zu leisten.
In unserer Unternehmenskultur bildet die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Vertretung der Arbeitnehmerseite einen elementaren Bestandteil. Sie ermöglicht es uns, wesentliche, mitunter herausfordernde Entscheidungen für das Unternehmen unter Beachtung aller Perspektiven gemeinsam zu erarbeiten. Weltweit haben die Beschäftigten aller Standorte das Recht, ihre eigene Vertretung der Arbeitnehmerseite zu wählen. Angelegenheiten, die mehrere europäische Länder betreffen, werden innerhalb des "Covestro Europaforums" behandelt.
Megatrends wie Digitalisierung, künstliche Intelligenz, demografischer Wandel, kontinuierliche Transformation in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sowie der Trend zur Individualisierung, also der Freiheit der Wahl und Selbstbestimmung des Einzelnen, verändern Inhalte und Ausprägungen der Arbeitswelt. Die Unternehmensfunktion Human Resources (HR) verknüpft durch die übergeordnete Personalstrategie diese global prägenden Einflussfaktoren mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen von Covestro. Im Vordergrund steht die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die unseren Geschäftserfolg angesichts dieser Trends nachhaltig unterstützen. Gleichzeitig wollen wir die berufliche Entfaltung sowie das Engagement aller Mitarbeitenden ermöglichen. Im Sinne einer ganzheitlichen Personalstrategie setzt sich der Vorstand von Covestro u. a. für die Förderung von Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sowie für die Qualifizierung unserer Mitarbeitenden ein. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind für uns dabei ein fundamentales Prinzip unserer Tätigkeit.
Aus diesen Schwerpunktthemen und den Zielsetzungen unserer Konzernstrategie "Sustainable Future" leitet sich unsere Personalstrategie ab. Sie dient als Orientierungspunkt für die Weiterentwicklung des HR-Produktportfolios sowie die Priorisierung von Projekten, Initiativen und Aktivitäten der Unternehmensfunktion HR und teilt sich in fünf Handlungsfelder auf: "Arbeitgeber meiner Wahl", "Leistung, die sich lohnt", "Bereit für persönliche Entwicklung", "Aktiv Transformation gestalten" und "Stolz, dazuzugehören".
Die Unternehmensfunktion HR ist organisatorisch unter dem Vorstandsvorsitzenden verortet. Die globale HR-Leitung verantwortet alle Aktivitäten im Bereich des Personalwesens.
Unsere HR-Governance bezieht sich auf die Gesamtheit von Richtlinien, Prozessen und Praktiken, um die Unternehmensfunktion HR effektiv und effizient zu verwalten. Unsere HR-Governance gewährleistet, dass Personalentscheidungen und -maßnahmen konsistent sind, den Vorschriften entsprechen und zum langfristigen Erfolg des Unternehmens beitragen.
Mehrere HR-Steuerungsgremien, die sich aus regionalen und globalen Führungsteams zusammensetzen, befassen sich mit operativen und strategischen Themen in Bezug auf unsere Belegschaft. Darüber hinaus wird der Vorstand bei HR-relevanten Entscheidungen, die eine strategische Relevanz für Covestro haben, involviert. Der Aufsichtsrat wird u. a. bei vergütungsrelevanten Entscheidungen eingebunden. Bei dem Thema Vergütung folgt Covestro dem Prinzip der Durchgängigkeit.
→ Siehe "Vergütungsbericht"
Die für die Unternehmensfunktion HR relevanten Richtlinien sind in die Unternehmensrichtlinien eingebettet. Relevante HR-bezogene Risiken werden im konzernweiten Risikomanagement betrachtet.
Die Unternehmensfunktion HR wird durch die Bereiche Group Health, Safety and Environment, Law, Intellectual Property & Compliance und Corporate Audit unterstützt. Diese stellen sicher, dass sämtliche internen Richtlinien sowie alle relevanten Vorgaben und Arbeitsgesetzgebungen erfüllt werden.
Arbeitsumfeld und -inhalte sowie die Arbeitsweisen sind einem ständigen Wandel unterworfen, der von der digitalen Transformation sowie einer zunehmenden Dynamik und Komplexität in unserer Arbeitswelt getrieben wird. Um den sich stetig ändernden Anforderungen gerecht zu werden, ist es Covestros Ziel, für eine Arbeitsumgebung zu sorgen, die den Arbeitsanforderungen entspricht und somit ein flexibles Arbeiten unterstützt und aus unseren Büros echte Begegnungsstätten macht.
Im Zentrum unserer Arbeitsphilosophie steht die Überzeugung, dass alle Mitarbeitenden - unabhängig von der Hierarchie - für unterschiedliche Aufgaben eine dazu passende Arbeitsumgebung benötigen, um effektiv arbeiten zu können. Auf diese Weise möchten wir Perspektivwechsel ermöglichen, Zusammenarbeit fördern und die Kreativität im Unternehmen vorantreiben.
Das Konzept "Mobiles Arbeiten" für die Arbeit von zu Hause und unterwegs eröffnet Mitarbeitenden vielfältige neue Möglichkeiten, gemäß den Gesamtbetriebs- und Sprecherausschussvereinbarungen zum "Mobilen Arbeiten in Deutschland" bis zu 80% ihrer Arbeitszeit auf Monatsbasis je nach betrieblichen Anforderungen mobil zu verrichten. Wir sehen jedoch weiterhin den hohen Stellenwert der persönlichen Interaktionen vor Ort für eine nachhaltige Zusammenarbeit und um unsere Innovationskraft zu erhalten.
Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei unseren Mitarbeitenden. So gehören u. a. Kooperationen mit Kindertagesstätten sowie die finanzielle Unterstützung für die Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern zu unseren Lösungsansätzen, wenn es darum geht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die Angebote können sich je nach Covestro-Standort unterscheiden. Im Rahmen der privaten Lebensplanung ermöglichen wir unseren Mitarbeitenden, eine längere berufliche Pause einzulegen, soweit dies mit den betrieblichen Abläufen vereinbar ist. Dies gilt etwa für eine wissenschaftliche Tätigkeit, ein Studium oder andere private Gründe. Diese Angebote werden weltweit von Mitarbeitenden in Anspruch genommen.
Covestro ist sich bewusst, dass die Zukunft des Unternehmens von der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeitenden abhängt. Deshalb ist die Gesundheitsprävention ein zentraler Baustein unserer "Wir sind 1"-Unternehmenskultur wie auch ein Element der Personalstrategie. Das betriebliche Gesundheitsmanagement zielt primär darauf ab, gesundheitsgerechtes und -förderliches Arbeiten zu ermöglichen (Verhältnisprävention) und Gesundheitsressourcen und -potenziale einzelner Personen zu stärken (Verhaltensprävention). Hierdurch sollen die Arbeitsumgebung sowie Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessert und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz vorgebeugt werden.
Gesundheitsziele und -maßnahmen basieren auf der Identifizierung von relevanten Bedürfnissen der Mitarbeitenden von Covestro. Auf Basis der über Gesundheitsbefragungen gewonnenen Erkenntnisse zur Gesundheitssituation mit Bezug auf die an die Beschäftigten gestellten Anforderungen und deren Fähigkeit, diese zu bewältigen (Ressourcen), werden konkrete Gesundheitsziele abgeleitet. Dabei stehen diejenigen Indikatoren im Fokus, die in der Analyse eine ausgeprägte Handlungsnotwendigkeit aufweisen. Zur Verbesserung der Gesundheitssituation werden gezielte Maßnahmen angeboten, wie z. B. das Seminar "Gesunde Führung" für Führungskräfte, Workshops zur Analyse der Ursachen für eine hohe Arbeitsbelastung oder Stressmanagementkurse. Somit sind alle Maßnahmen unter Nutzung von Gesundheitsdaten an dem jeweiligen Präventionsbedarf ausgerichtet und ganzheitlich im Sinne von Verhältnis- und Verhaltensprävention organisiert. Die kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Organisationsbedingungen sowie das Erkennen von gesundheitsförderlichen bzw. krank machenden Faktoren gehören zu unseren Grundprinzipien.
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
Unsere Führungskräfte haben einen erheblichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden unserer Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund tragen wir Sorge dafür, dass unsere Führungskräfte bestmöglich für eine gesunde Führung bei Covestro qualifiziert sind und in ihrer Aufgabe beraten werden.
Wir arbeiten stets daran, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie etwaigen Belastungen Einzelner in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt Rechnung tragen. Dabei gehen wir in vielen Ländern über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. So bieten wir, soweit mit den betrieblichen Abläufen vereinbar, Lösungen wie z. B. flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Heimarbeitsplätze und mobiles Arbeiten an. Der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig. Art und Umfang unserer Gesundheitsförderprogramme unterscheiden sich weltweit hinsichtlich des jeweiligen länderspezifischen Entwicklungsbedarfs und der Möglichkeit des Zugangs zu nationalen Gesundheitssystemen.
Wir bieten wettbewerbsfähige und faire Arbeitsbedingungen, Vergütungen sowie Zusatzleistungen im Einklang mit den Marktgegebenheiten und unserer sozialen Verantwortung. Dies ist unabdingbare Voraussetzung dafür, qualifizierte Mitarbeitende gewinnen, halten und motivieren zu können.
Covestro kombiniert ein aufgabenbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen und umfangreichen Zusatzleistungen zu einer international wettbewerbsfähigen Gesamtvergütung, über die Mitarbeitende transparent informiert werden. Die Einstufung von Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt auf Basis einer personenunabhängigen Stellenbewertung. Im Bereich der Führungsfunktionen wird hierbei eine standardisierte Bewertungsmethode angewandt, sofern die Stellenbewertung nicht bereits durch lokale kollektivrechtliche Vereinbarungen vorgegeben ist. Anhand dieser Einstufung wird die Höhe des Grundgehalts in allen Ländern an den regional üblichen Vergütungshöhen ausgerichtet. Durch regelmäßige Vergütungsbenchmarks wird dies dauerhaft sichergestellt.
In Übereinstimmung mit unserer Unternehmenskultur "Wir sind 1" folgt die Vergütungsstruktur bei Covestro einheitlichen Regeln. Die variable Vergütung basiert auf einem klar dokumentierten System mit identischen Kriterien; Unterschiede gibt es - bezogen auf die Festvergütung - nur bei den Prozentsätzen.
→ Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Langfristige variable Vergütung"
→ Siehe Vergütungsbericht, Abschnitt "Kurzfristige variable Vergütung"
Ferner steht ein globales Budget zur Verfügung, aus dem Führungskräfte herausragendes Verhalten, Engagement und Leistung ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf unsere Unternehmenswerte mit sogenannten "Individual Performance Awards" zeitnah honorieren können.
Im Jahr 2023 wurde aufgrund der herausfordernden wirtschaftlichen Lage und der Notwendigkeit, die Ausgaben auf das Wesentliche zu priorisieren, das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" vorübergehend ausgesetzt. Dementsprechend konnten die Mitarbeitenden keine Aktien von Covestro mit einem Kursabschlag erwerben. Das Angebot soll so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden.
Gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeitende sind eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung und den Erfolg unseres Unternehmens. Wir wollen Talente entwickeln und Mitarbeitende ermutigen, neue Möglichkeiten für die persönliche Weiterentwicklung auszuprobieren.
Im Jahr 2023 haben wir das Konzept des selbstgesteuerten Lernens fortgeführt und weiter optimiert, um den persönlichen Bedürfnissen unserer Mitarbeitenden gerecht zu werden. Im Besonderen konnten wir die Möglichkeiten der Führungs- und Fachentwicklung stärker in den Fokus nehmen. Das System der strategischen Fort- und Weiterbildung wird sich zukünftig stark auf organisatorisches Lernen konzentrieren. Der Fokus liegt auf zwei wesentlichen Initiativen. Zum einen wurden Team-Resource-Management-Trainings zur Verbesserung des Sicherheitsverhaltens bei Covestro weiterverfolgt. Das Training stammt aus der Luftfahrtindustrie und wurde auf Grundlage der Erkenntnis entwickelt, dass eine Vielzahl von Industriekatastrophen auf Fehler in der menschlichen Leistung und in der Teamarbeit zurückzuführen sind. Gemeinsam mit erfahrenen Flugzeugpiloten hat Covestro dieses Programm an die Bedürfnisse der chemischen Industrie und von Covestro angepasst. Wesentliche Bestandteile sind das interaktive, erlebnisorientierte und selbstgesteuerte Lernen sowie ein definierter Transferprozess zur Sicherung des Erlernten. Dabei zielt das Team-Resource-Management-Training darauf ab, die Sicherheitskultur bei Covestro nachhaltig zu verbessern.
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
Des Weiteren wurde im Berichtsjahr das Transformationsprogramm "Expedition C" als interne Weiterbildungsinitiative gestartet. Diese wurde von Covestro-Mitarbeitenden für Covestro-Mitarbeitende entwickelt. Die Initiative konzentriert sich auf Menschen in der Transformation. Dabei fördern wir den Austausch rund um die sechs Kernthemen der Transformation "Nachhaltigkeit", "Finanzielles Bewusstsein", "Digitale Transformation", "Künstliche Intelligenz", "C 3 -Arbeitsweisen" und "Intrapreneurship". Eine Mischung aus Wissensvermittlung und Werkzeugen wurde von internen Experten zusammengestellt, um Covestro-Mitarbeitende mit dem Wissen auszustatten, das für die Gestaltung der erfolgreichen Transformation des Unternehmens entscheidend ist.
Covestro möchte qualifizierte Mitarbeitende für das Unternehmen gewinnen, sie fachlich sowie persönlich weiterentwickeln und Talente langfristig binden. Unser Anspruch ist es, weltweit als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, unsere Arbeitgebermarke insbesondere im Hinblick auf eine vielfältige Belegschaft zu stärken und die Bekanntheit bei unseren Zielgruppen auszubauen.
Da der Fachkräftemangel nach wie vor den globalen Arbeitsmarkt bestimmt, sind wir weltweit bestrebt, die Nachwuchssicherung voranzutreiben und junge Menschen für eine Karriere bei uns zu begeistern. Wir übernehmen weltweit Verantwortung für den beruflichen Einstieg von Studierenden und bieten jedes Jahr Berufspraktika für Studierende an, um einen Einblick in die Unternehmenspraxis zu gewähren und Covestro als attraktiven Arbeitgeber erlebbar zu machen. Im Jahr 2023 haben wir weltweit insgesamt 448 Praktika vergeben.
Neben Einstiegsmöglichkeiten nach dem Studium bietet Covestro alternative Wege in das Arbeitsleben. In Deutschland wurde z. B. im Jahr 2023 185 jungen Menschen der Start ins Berufsleben ermöglicht. Wir bieten dafür eine Vielzahl von Ausbildungsberufen im naturwissenschaftlichen, technischen und kaufmännischen Bereich an und sprechen eine Übernahmegarantie bei erfolgreichem Abschluss aus. An Schulen geht es uns insbesondere darum, Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) bekannter und attraktiver für Jugendliche zu machen. Im Jahr 2023 haben wir z. B. in verschiedenen (Kooperations-)Schulen in Deutschland Karrieremöglichkeiten bei Covestro vorgestellt und u. a. zu Werksbesichtigungen eingeladen.
Ein wesentlicher Punkt bei der Erreichung unseres Ziels, Arbeitgeber der Wahl zu werden, besteht darin, besser zu verstehen, welche Faktoren für unsere Mitarbeitenden zur Steigerung ihres Engagements wichtig sind. Um diese Faktoren zu identifizieren und Entwicklungen zu messen, greifen wir auf die globale Befragung "ENGAGE" zur Messung und Verbesserung des Mitarbeitendenengagements zurück. Mittels einer freiwilligen, anonymen Onlinebefragung können alle Mitarbeitenden weltweit mehrfach im Jahr Feedback zu wesentlichen Themen in ihrer Arbeitsumgebung geben. Im Anschluss werden die Ergebnisse transparent mit den Mitarbeitenden geteilt und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen gemeinsam von Mitarbeitenden und Vorgesetzten festgelegt. Im Jahr 2023 fanden drei Befragungsrunden mit Beteiligungsquoten von jeweils rund 70% statt. Die Beteiligung lag damit in etwa auf Vorjahresniveau.
Neben der Durchführung der globalen Mitarbeitendenbefragungen besteht für die Mitarbeitenden jederzeit die Möglichkeit, Feedback zu geben und Fragen zu Einzelsachverhalten zu stellen. Diese Rückmeldungen werden gesammelt und regelmäßig vom Vorstand im Rahmen von Videobotschaften sowie virtuellen globalen und lokalen Mitarbeitendenveranstaltungen (wie bspw. dem "WeAre1-Talk" oder dem "Town Hall"-Meeting) aufgegriffen und beantwortet.
Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion stellen einen zentralen Bestandteil unserer Unternehmenskultur dar. Es ist unsere Überzeugung, dass eine vielfältige Belegschaft und ein inklusives Umfeld wichtige Treiber für Innovation, Nachhaltigkeit, Engagement der Mitarbeitenden und wirtschaftlichen Erfolg sind. Unser Ziel ist es, bei Covestro ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Mitarbeitenden jeden Tag voll und ganz einbringen können.
Aus unseren Werten leitet sich unsere Strategie für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion ab, die sich auf drei Säulen stützt: Beschäftigte, Unternehmen und Gemeinschaft. Diese drei Faktoren sind für Covestro essenziell, wenn es darum geht, eine starke, vielfältige, gleichberechtigte, inklusive und innovative Arbeitskultur an unseren Standorten zu etablieren. Die Unternehmensziele sowie auch die Kultur, die wir für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion brauchen, werden sowohl durch unsere Mitarbeitendennetzwerke und -councils als auch durch die Unterstützung der Führungskräfte und des Gesamtvorstands von Covestro vorangetrieben.
Die erste Säule "Beschäftigte - Aufbau, Einbindung und Entwicklung einer starken, vielfältigen Belegschaft" umfasst alle Tätigkeiten, die darauf abzielen, eine diversere Belegschaft bei Covestro zu erreichen. Mitarbeitendennetzwerke sind ein zentraler Bestandteil, wenn es darum geht, die Belegschaft bei der Förderung von Vielfalt einzubinden. Innerhalb dieser Netzwerke wollen wir Menschen zusammenbringen und einen Austausch von Impulsen und Ideen fördern. Weltweit gibt es bei Covestro zahlreiche globale und regionale Mitarbeitendennetzwerke mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Das globale Netzwerk "UNITE" fokussiert sich auf alle Themen, die die LGBTIQ+(lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, intersexuell, queer)-Community bewegen. Im globalen Netzwerk "Compass" beschäftigen sich Mitarbeitende mit der Gleichstellung der Geschlechter. Diese Netzwerke schaffen Möglichkeiten zum Lernen und zur Zusammenarbeit auf regionaler und globaler Ebene. Im Jahr 2023 wurden weltweit zahlreiche solcher Lernangebote durch die Netzwerke geschaffen. Zusätzlich zu den Mitarbeitendennetzwerken gibt es an einigen Standorten auch Vielfaltsgremien (sogenannte Diversity, Equity and Inclusion [DEI] Councils), die sowohl bei der Implementierung der Strategie als auch bei den Aktivitäten der Mitarbeitendennetzwerke unterstützen.
In der Säule "Unternehmen - Schaffung einer integrativen, unterstützenden Arbeitsumgebung für alle" bündeln wir alle Bemühungen und Initiativen mit dem Ziel, Inklusion zu fördern. Covestro ist sich bewusst, dass Unternehmen erfolgreicher sind, wenn sie sich um die Vielfalt ihrer Belegschaft bemühen. Wir wollen Vielfalt fördern und Chancengerechtigkeit auf allen Ebenen für alle Mitarbeitenden ermöglichen. Covestro setzt sich bspw. weltweit für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Daher hat sich der Vorstand dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2029 einen Anteil von 40 % Frauen an der Gesamtbelegschaft von Covestro zu erreichen. Zum Ende des Berichtsjahres beträgt der Frauenanteil unter den weltweit Beschäftigten 23,2 % (Vorjahr: 23,4 %). Die vorgenannte Ambition wird weiter untermauert von Zielen für die Frauenanteile in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027.
→ Siehe "Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen"
Die Säule "Gemeinschaft - Erreichen von Geschäftszielen durch Engagement in der Gemeinschaft, Lieferantenvielfalt und Kundeninteraktionen" fasst zusammen, wie wir gemeinsam mit Partnern auch in der Gesellschaft eine Basis für mehr Vielfalt schaffen wollen. Covestro fördert Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion aktiv im Rahmen eigener Aktivitäten und im Schulterschluss mit externen Akteuren. Nur so lassen sich diese Ziele sowohl im Unternehmen als auch in der Gesellschaft nachhaltig verankern. Daher bauen wir unsere Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Partnern weiter aus.
Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte Covestro weltweit 17.520 Mitarbeitende (Vorjahr: 17.985). Zusätzlich waren am Bilanzstichtag weltweit 572 Auszubildende (Vorjahr: 575) im Unternehmen tätig.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende"
Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Die Vorjahreswerte sind in Klammern dargestellt.
Wir begrüßen Bewerbungen ungeachtet ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Alter, Behinderung und/oder sexueller Identität. Wir bekennen uns zu dem Grundsatz, alle Bewerbungen fair zu behandeln und Benachteiligungen zu vermeiden.
Im Berichtsjahr wurden weltweit insgesamt 762 Mitarbeitende neu eingestellt. Die Anzahl der Neueinstellungen liegt deutlich unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 1.330), da im Berichtsjahr aufgrund der angespannten Marktlage nur differenziert eingestellt wurde.
| EMLA | NA | APAC | ||||
| in FTE | in % | in FTE | in % | in FTE | in % | |
| Frauen | 104 | 13,6 | 27 | 3,5 | 28 | 3,7 |
| < 30 Jahre | 60 | 7,8 | 12 | 1,6 | 17 | 2,2 |
| 30 bis 49 Jahre | 40 | 5,3 | 11 | 1,4 | 11 | 1,5 |
| ≥ 50 Jahre | 4 | 0,5 | 4 | 0,5 | 0 | - |
| Männer | 370 | 48,6 | 119 | 15,7 | 113 | 14,9 |
| < 30 Jahre | 197 | 25,9 | 54 | 7,1 | 62 | 8,2 |
| 30 bis 49 Jahre | 144 | 18,9 | 60 | 7,9 | 50 | 6,6 |
| ≥ 50 Jahre | 29 | 3,8 | 5 | 0,7 | 1 | 0,1 |
| Gesamt | 474 | 62,2 | 146 | 19,2 | 141 | 18,6 |
| Gesamt | ||
| in FTE | in % | |
| Frauen | 159 | 20,8 |
| < 30 Jahre | 89 | 11,6 |
| 30 bis 49 Jahre | 62 | 8,2 |
| ≥ 50 Jahre | 8 | 1,0 |
| Männer | 602 | 79,2 |
| < 30 Jahre | 313 | 41,1 |
| 30 bis 49 Jahre | 254 | 33,4 |
| ≥ 50 Jahre | 35 | 4,6 |
| Gesamt | 761 | 100,0 |
Weltweit sind 1.119 Mitarbeitende (Vorjahr: 1.192) im Berichtsjahr aus dem Konzern ausgetreten. Die Verteilung der Austritte war in den verschiedenen Regionen sowie Altersgruppen teils sehr unterschiedlich.
| EMLA | NA | APAC | ||||
| in FTE | in % | in FTE | in % | in FTE | in % | |
| Frauen | 136 | 6,3 | 52 | 8,6 | 86 | 6,5 |
| < 30 Jahre | 22 | 7,6 | 5 | 8,7 | 2 | 1,8 |
| 30 bis 49 Jahre | 62 | 5,3 | 20 | 6,4 | 65 | 6,1 |
| ≥ 50 Jahre | 52 | 7,3 | 27 | 11,3 | 19 | 13,1 |
| Männer | 454 | 5,7 | 180 | 8,3 | 210 | 6,1 |
| < 30 Jahre | 53 | 5,5 | 17 | 7,4 | 28 | 8,5 |
| 30 bis 49 Jahre | 149 | 4,1 | 69 | 6,6 | 133 | 5,3 |
| ≥ 50 Jahre | 252 | 7,6 | 94 | 10,5 | 49 | 8,1 |
| Gesamt | 590 | 5,8 | 232 | 8,3 | 296 | 6,2 |
| Gesamt | ||
| in FTE | in % | |
| Frauen | 274 | 6,7 |
| < 30 Jahre | 29 | 6,3 |
| 30 bis 49 Jahre | 147 | 5,8 |
| ≥ 50 Jahre | 98 | 8,9 |
| Männer | 844 | 6,2 |
| < 30 Jahre | 98 | 6,5 |
| 30 bis 49 Jahre | 351 | 4,9 |
| ≥ 50 Jahre | 395 | 8,2 |
| Gesamt | 1.118 | 6,3 |
Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen galten im Berichtsjahr für 68 % unserer Mitarbeitenden weltweit (hauptsächlich in Mitteleuropa sowie Brasilien und für einen Großteil der Mitarbeitenden in China). In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen gewählte Mitarbeitendenvertretungen die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei bestimmten personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Mitspracherecht.
Zum 31. Dezember 2023 hatten 76 % der Belegschaft Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung. An allen Standorten richtet sich die Personalpolitik nach den gesetzlichen Regelungen, z. B. für Abfindungen, Vorruhestand und Berufsausstiegsunterstützung. So haben Mitarbeitende in Deutschland bspw. die Möglichkeit, Entgelt- und Zeitkomponenten (umgewandelt in Geld) auf ein Langzeitkonto zu überführen. Das darauf angesparte Entgeltguthaben kann zu einem späteren Zeitpunkt zu gesetzlich festgelegten Zwecken in Anspruch genommen werden, etwa zur rentennahen Freistellung.
Covestro beschäftigte zum 31. Dezember 2023 weltweit 17.520 Mitarbeitende mit 86 verschiedenen Nationalitäten, von denen 76,7 % männlich und 23,2 % weiblich waren. Im Vorstand sowie im Executive Leadership Team (ELT), also unter den Führungskräften in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands, waren acht Nationalitäten vertreten.
Die Mehrheit der Mitarbeitenden von Covestro (57,2 %) arbeitete in der Region EMLA. In der Region NA waren 15,9 % aller Mitarbeitenden beschäftigt, in der Region APAC 26,9 %. In Deutschland (7.158 FTE), China (2.783 FTE) und den USA (2.517 FTE) beschäftigte Covestro zum Stichtag jeweils mehr als 10 % der Gesamtbelegschaft.
Der Großteil der Mitarbeitenden steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit Covestro.
| EMLA | NA | APAC | ||||
| Frauen in FTE | Männer in FTE | Frauen in FTE | Männer in FTE | Frauen in FTE | Männer in FTE | |
| Unbefristet angestellte Mitarbeitende | 2.120 | 7.741 | 602 | 2.165 | 1.280 | 3.398 |
| Befristet angestellte Mitarbeitende | 47 | 108 | 3 | 12 | 21 | 18 |
| Gesamt | 2.167 | 7.849 | 605 | 2.177 | 1.301 | 3.416 |
| Gesamt in FTE | |
| Unbefristet angestellte Mitarbeitende | 17.311 |
| Befristet angestellte Mitarbeitende | 209 |
| Gesamt | 17.520 |
| Frauen | Männer | Gesamt | |
| Teilzeit | 764 | 1.425 | 2.190 |
| Vollzeit | 3.453 | 12.152 | 15.609 |
| Gesamt | 4.217 | 13.577 | 17.799 |
Bezogen auf die jeweilige Kategorie sind die Anteile der weiblichen und männlichen Mitarbeitenden weitestgehend konstant geblieben.
|
Frauen
in % |
Männer
in % |
Gesamt
in % |
|
| Vorstand und Executive Leadership Team | 0,1 | 0,2 | 0,3 |
| Mittleres Management | 2,7 | 9,1 | 11,9 |
| Unteres Management | 7,2 | 17,2 | 24,4 |
| Fachkräfte | 13,2 | 50,2 | 63,5 |
| Gesamt | 23,2 | 76,7 | 100,0 |
| Auszubildende | 22,4 | 76,9 | 100,0 |
|
< 30 Jahre
in % |
30 bis 49 Jahre
in % |
≥ 50 Jahre
in % |
Gesamt
in % |
|
| Vorstand und Executive Leadership Team | - | 0,1 | 0,2 | 0,3 |
| Mittleres Management | - | 5,6 | 6,2 | 11,8 |
| Unteres Management | 0,7 | 15,6 | 8,1 | 24,4 |
| Fachkräfte | 10,3 | 34,0 | 19,2 | 63,5 |
| Gesamt | 11,0 | 55,3 | 33,7 | 100,0 |
Teilzeitbeschäftigte wurden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. ]
Sicherheit ist für Covestro eine unverzichtbare Grundlage seiner Geschäftstätigkeit. Die stetige Weiterentwicklung eines sicheren Arbeitsumfelds ist wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensverantwortung sowie Fokusthema unserer menschenrechtlichen Sorgfalt. Covestro orientiert sich dabei an den einschlägigen Normen, nationalen Regelungen und Gesetzen. Diese Verordnungen sollen Verletzungen, Anlagenstörungen und Transportereignisse vermeiden sowie die Gesundheit unserer Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz und bei arbeitsbezogenen Aktivitäten erhalten. Dies gilt ebenfalls für Kontraktoren, die im Zuge operativer Tätigkeiten für unser Unternehmen im Einsatz sind. Detaillierte Vorschriften und regelmäßige Kontrollen tragen dazu ebenso bei wie sichere Produktionsverfahren, Anlagen und Transporte.
Zum 15. Mal waren unsere Mitarbeitenden im Berichtsjahr aufgerufen, sich am CEO Safety & Health Award zu beteiligen und Vorschläge zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit einzureichen. Durchsetzen im internen Voting konnte sich ein Vorschlag, der sich mit der Verhinderung von Unfällen durch Visualisierungen vergangener Ereignisse beschäftigte. Die Darstellung in komprimierter Form und das Aufzeigen, wo und was passiert ist, können das Sicherheitsbewusstsein bei den Mitarbeitenden erhöhen.
Covestro setzt sich für das Wohlergehen und die Gesundheit seiner Mitarbeitenden ein und bietet eine Reihe von präventiven Bildungs-, Beratungs- und medizinischen Dienstleistungen an. In Deutschland setzen wir auf eine Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der die verschiedenen Präventionsangebote in einer App für unsere Mitarbeitenden bereitstellt.
Seit dem Jahr 2022 erfassen wir unsere Leistung im Gesundheitsbereich. Über eine Mitarbeitendenbefragung ist es möglich, die Bedürfnisse unserer Mitarbeitenden zu erfassen und uns proaktiv-durch Umsetzung zielgerichteter Maßnahmenum die Gesundheit der Mitarbeitenden zu kümmern.
→ Siehe "Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle gesundheitsgerecht gestalten"
Unser integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ) trägt wesentlich dazu bei, unsere Vision eines unfallfreien und gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes wahr werden zu lassen. Im Berichtsjahr wurden unser externer Standard ISO 45001 und die internen Richtlinien durch interne und externe Auditoren überprüft. An den nach ISO 45001 zertifizierten Standorten sind ca. 13.000 Mitarbeitende beschäftigt.
Unser Sicherheitsmanagement berücksichtigt konzernweit gültige Anforderungskriterien und Vorgaben und gilt für alle Covestro-Gesellschaften weltweit. Zur Unterstützung unseres Ziels "Null Unfälle" stehen die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und ihre Gesundheit im Fokus unseres Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems, das wir im Einklang mit unserer Unternehmenskultur stetig weiterentwickeln. Beispielhaft sind einige Bausteine unseres Systems aufgeführt:
| Leadership | • Gesunde Führung - Selbstführung und Selbstfürsorge zur Reflexion der persönlichen Gesundheitssituation |
| • Sicherheitspräsenz - Führung durch Walkthroughs | |
| Risiken kontrollieren und mitigieren | • Betrachtung von psychosozialen Risiken |
| • Aus Vorfällen lernen - Sicherheits- und Zuverlässligkeitstelegramme; Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen | |
| Initiativen und | • Proaktiv vs. reaktiv - Risikoeinstufung von Beinaheunfällen; "Mensch, pass auf dich auf!" |
| • LifeSaver - 10 Dinge, die tödlich enden können |
→ Siehe "Sicherheit und Unfallvermeidung"
Konzernweit ist ein integriertes Informationsmanagementsystem (Integrated Information Management System, IIMS) implementiert, in dem potenzielle Gefährdungen, arbeitsbedingte Unfälle, Erkrankungen und Ereignisse erfasst und bearbeitet werden. Mithilfe des IIMS können Trends zeitnah identifiziert werden. Bei Bedarf können auf diese Weise entsprechende kurzfristige Korrektur- und langfristige Verbesserungsmaßnahmen implementiert werden. Die Auswertung der Hintergründe und Auswirkungen erfolgt durch interne Fachleute, ggf. unterstützt durch externe Expertise. Die Ergebnisse der nach solchen Ereignissen durchgeführten Ursachenanalysen werden inkl. getroffener Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert, damit das Sicherheitsbewusstsein unserer Mitarbeitenden geschärft wird und vergleichbare Gefahrenstellen sowie Situationen besser bewertet und proaktiv aufgelöst werden können. Unser konzernweiter "Safety & Health Day" fand am 21. September 2023 statt und beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit dem Motto "Gefahr am Ort, sag's sofort".
Das Team-Ressource-Management-Training zur Weiterentwicklung des Sicherheitsbewusstseins und -verhaltens unserer Mitarbeitenden wurde im Jahr 2023 fortgesetzt.
→ Siehe "Mitarbeitende"
Wir arbeiten stetig an der Optimierung der Sicherheit beim Transport unserer Produkte. Etwaige Ereignisse berichten wir gemäß internen Richtlinien für alle von Covestro geführten Standorte weltweit. Aufgenommen werden sie nach festgelegten Kriterien wie ausgetretener Ladung, Gefahrgutklasse, Personenschäden und Sperrungen von Transportwegen. Bei bestimmten Gefahrgütern werden entsprechend unserer Selbstverpflichtung ausgetretene Mengen bereits ab fünf Kilogramm erfasst und kategorisiert. In regelmäßigen Abständen finden konzernweite Veranstaltungen zum Thema "Transportsicherheit" statt. Entsprechende Korrekturmaßnahmen werden aus den aufgetretenen Ereignissen abgeleitet sowie implementiert, und es findet ein Austausch über bewährte Vorgehensweisen statt.
Unser Ziel ist es, Verfahren und Anlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Nachbarschaft und die Umwelt entstehen. Dazu werden in regelmäßigen Abständen ausführliche, systematische Sicherheitsbetrachtungen durchgeführt. Als Indikator für alle Covestro-Anlagen gilt die weltweit einheitliche Kennzahl zur Freisetzung chemischer Stoffe durch Versagen des primären Einschlusssystems (Loss of Primary Containment, LoPC). Sie ist in das konzernweite Sicherheitsberichtswesen integriert.
Wartung und Inspektion sowie technische Änderungen erfordern häufig Arbeiten, die mit einem Gefahrenpotenzial verbunden sind. Solche Arbeiten werden sowohl einzeln als auch gebündelt in langfristig geplanten Anlagenstillständen durchgeführt. Dabei wird das Erlaubnisscheinverfahren angewendet. Neben einer genauen Arbeitsbeschreibung beinhaltet dieses eine Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung der erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen. Alle an der Arbeit beteiligten Personen werden hierüber informiert und müssen die Kenntnisnahme dieser Informationen durch ihre Unterschrift bestätigen. Der verantwortliche Betrieb und die beteiligten Gewerke - sowie bei Bedarf zusätzliche Sicherungsposten - kontrollieren, dass Maßnahmen eingehalten und Arbeiten sicher durchgeführt werden.
Wir bewerten Sicherheitsereignisse nach von uns festgelegten Kriterien auch hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen, die unter anderen Voraussetzungen zu einem größeren Ereignis (High Potential Event, HPE) hätten führen können. Als HPE klassifizierte Ereignisse werden vergleichbar mit tatsächlich eingetretenen Ereignissen behandelt und erfordern eine detaillierte Ursachenanalyse und Kommunikation. Um Gefahrensituationen im Arbeitsalltag zu minimieren, ist es essenziell, das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten weiter zu fördern. Langfristig wollen wir betriebliche Unfälle und Erkrankungen gänzlich vermeiden. Daher analysieren wir die Unfalldaten regelmäßig nach Standorten sowie nach Regionen und Unfallschwerpunkten. Die zu beobachtenden Schwankungen geben uns Hinweise auf strukturelle Unterschiede, die bei der Analyse und Festlegung von Maßnahmen mit den Standorten und Segmenten diskutiert und an lokale Erfordernisse angepasst werden.
| Bewegung (Stolpern / Stürzen / Fallen) | Mechanische Tätigkeiten | Chemikalienkontakt | ||||
| 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | |
| Mitarbeitende | 19 | 14 | 31 | 19 | 10 | 7 |
| Kontraktoren | 13 | 4 | 15 | 16 | 3 | 3 |
| Alle | 32 | 18 | 46 | 35 | 13 | 10 |
| Verkehr und Transport | Erkrankungen | Andere | ||||
| 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | |
| Mitarbeitende | 2 | 0 | - | 3 | 7 | 7 |
| Kontraktoren | 1 | 0 | - | 0 | 4 | 1 |
| Alle | 3 | 0 | - | 3 | 11 | 8 |
| Alle | ||
| 2022 | 2023 | |
| Mitarbeitende | 69 | 50 |
| Kontraktoren | 36 | 24 |
| Alle | 105 | 74 |
Ein Unfallschwerpunkt waren mechanische Tätigkeiten, insbesondere Handunfälle. Um diesem Trend entgegenzuwirken, haben wir - wie bereits im 3. Quartal 2022 - das Schwerpunktthema "Handsicherheit" erneut in den Fokus gerückt. Um schwerwiegende Ereignisse zu vermeiden, setzen wir auf sogenannte "Life Saver".
Diese schreiben bei bestimmten Tätigkeiten detailliert die einzuhaltenden Schutzkonzepte vor. Im Rahmen einer unternehmensweiten HSE-Kampagne "Kennst du alle 10?" wurden diese "Life Saver" den Mitarbeitenden erneut vorgestellt.
Um ein besonderes Augenmerk auf die prozessbezogenen Unfälle zu richten, haben wir im Berichtsjahr begonnen, unsere Unfälle in die drei Kategorien "Arbeitsprozessbezogene Unfälle", "Alltagsunfälle" und "Erkrankungen" einzuteilen.
Wir verarbeiten die Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen von Mitarbeitenden und Kontraktoren bei der Berechnung der Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) und der Unfallrate in Verbindung mit Ausfalltagen (Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR) in Anlehnung an den Standard 1904 der US-amerikanischen Arbeitsschutzbehörde (Occupational Safety and Health Administration, OSHA). Für die Berechnung der RIR wird die Anzahl aller aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen bzw. für die der LTRIR die Anzahl der Ausfalltage ins Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden (normiert auf 200.000 Arbeitsstunden pro Jahr) gesetzt. Die geleisteten Arbeitsstunden unserer Mitarbeitenden ermitteln wir auf Basis der Mitarbeitendenzahlen des Konzerns und multiplizieren sie auf Länderebene mit den durchschnittlichen Arbeitsstunden in den Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) oder der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Sollten keine Daten der OECD oder der ILO zur Verfügung stehen, wenden wir die durchschnittlichen Arbeitsstunden auf Konzernebene an.
Die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeitenden unserer Kontraktoren erfolgt nach einer Systematik, die verschiedene Kategorien zur Arbeitsstundenerfassung beinhaltet. Diese Kategorien sind unterteilt nach elektronischer und manueller Zeiterfassung bzw. die Arbeitsstunden werden anhand von Lieferantenrechnungen erhoben. Auch kann eine Berechnung auf Basis valider Annahmen (Schätzverfahren) vorgenommen werden. Die Stunden für die Monate November und Dezember des Berichtsjahres wurden auf Basis einer validen Annahme geschätzt. An Standorten mit weniger als 50 Covestro-Mitarbeitenden werden keine Kontraktorenarbeitsstunden ermittelt, die somit auch nicht in die Berechnung der Unfallraten einfließen. Um mögliche Fehler bei der Erfassung von Kontraktorenarbeitsstunden zu vermeiden, nehmen wir Kontrollschritte und Maßnahmen sowohl auf globaler Ebene als auch auf Standortebene vor. Durch die verwendeten Methoden kann es zu einer Abweichung der berichteten Daten von den Ist-Daten von < 5 % kommen.
Im Jahr 2023 haben wir für unsere Mitarbeitenden 32,2 Mio. geleistete Arbeitsstunden (Total Hours Worked, THW) erfasst (Vorjahr: 33,1 Mio. THW), für die Kontraktoren wurden im gleichen Zeitraum 15,8 Mio. THW gemeldet (Vorjahr: 17,5 Mio. THW). Daraus ergeben sich folgende Daten nach OSHA:
| 2022 | 2023 | |
| Aufzeichnungspflichtige Arbeitsunfälle | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | 69 | 50 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | 36 | 24 |
| Unfallrate (RIR) | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | 0,42 | 0,31 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | 0,41 | 0,30 |
| Aufzeichnungspflichtige Arbeitsunfälle in Verbindung mit Ausfalltagen | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | 37 | 32 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | 20 | 16 |
| Unfallrate in Verbindung mit Ausfalltagen (LTRIR) | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | 0,22 | 0,20 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | 0,23 | 0,20 |
| Kalenderausfalltage (Lost Calendar Days) | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | 1345 | 795 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | 589 | 506 |
| Tödliche Arbeitsunfälle | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | 1 | 0 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | 0 | 0 |
| Erkrankungen (als Teil der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle) | ||
| bezogen auf Covestro-Mitarbeitende | - | 5 |
| bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeitende 2 | - | 0 |
Im Berichtsjahr sank die Anzahl der Arbeitsunfälle unserer Mitarbeitenden um 19 auf 50 (Vorjahr: 69), wodurch die RIR mit Blick auf unsere Mitarbeitenden um 0,11 Punkte abnahm. Die Anzahl der Unfälle von Kontraktoren-Mitarbeitenden sank ebenfalls um 12 auf 24 (Vorjahr: 36), wodurch die RIR der Mitarbeitenden unserer Kontraktoren um 0,11 Punkte abfiel.
Covestro wendet den "Leitfaden zur Erfassung von Performance-Indikatoren für die Anlagensicherheit" des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) an. Die Berichtskriterien sind damit an die aktualisierte und weltweit harmonisierte Definition des Weltchemieverbands (International Council of Chemical Associations, ICCA) angepasst. Als ein LoPC-Ereignis bezeichnen wir
| ― |
den Austritt von Chemikalien, die gemäß dem Global Harmonisierten System (GHS) klassifiziert sind, oberhalb definierter Mengenschwellen innerhalb einer Stunde, |
| ― |
die nach OSHA-Kriterien meldepflichtige Verletzung eines Covestro- oder Kontraktoren-Mitarbeitenden durch Produktaustritt bzw. durch Energiefreisetzung, |
| ― |
die Freisetzung von Energie (z. B. Brand, Explosion), die zu einem Schaden mit direkten Kosten in Höhe von mehr als 2.500 € führt, sowie |
| ― |
die offiziell außerhalb des Werks ausgerufene Evakuierung. |
Mittels der LoPC-Ereignisrate (LoPC Incident Rate, LoPC IR) ermitteln wir die Zahl der entsprechenden Ereignisse, bezogen auf die Anzahl von 200.000 THW pro Jahr von Covestro-Mitarbeitenden und beauftragten Kontraktoren. Die international harmonisierten Mengenschwellen haben wir für Covestro übernommen, um innerhalb der chemischen Industrie bzw. innerhalb des Benchmarks vergleichbar zu sein. Durch sehr niedrige Mengenschwellen werden auch kleinere Ereignisse als LoPC systematisch erfasst und untersucht. Die LoPC IR betrug im Berichtsjahr 0,74 (Vorjahr: 0,57).
Jedes LoPC-Ereignis sowie relevante Klein- bzw. Beinaheereignisse werden hinsichtlich ihrer Ursachen sorgfältig analysiert und Ergebnisse sowie getroffene Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert. Die Kriterien wurden so gewählt, dass auch solche Stoff- und Energiefreisetzungen systematisch erfasst werden, die keine Auswirkungen auf Mitarbeitende, die Nachbarschaft oder die Umwelt haben. Berücksichtigung fanden z. B. niedrigere Mengenschwellen oder auch Stofffreisetzungen ohne Gefahrenpotenzial. Damit wurde dem Anspruch der Integrität unserer Anlagen Rechnung getragen. Der globale Austausch sicherheitsrelevanter Erfahrungen soll dabei helfen, das bestehende hohe Niveau der Verfahrens- und Anlagensicherheit im Unternehmen zusätzlich sicherzustellen. Weltweit verbindliche Standardprozesse und deren einheitliche Implementierung tragen ebenfalls dazu bei.
Unsere Aktivitäten im Bereich "Inclusive Business" stellen eine weitere Säule unseres Nachhaltigkeitsmanagements dar. Mit diesem Geschäftsansatz gehen wir gezielt auf die Bedürfnisse in sogenannten unterversorgten Märkten ein. Durch unseren kollaborativen Ansatz bieten wir skalierbare Lösungen an, um möglichst viele Menschen in diesen Märkten zu erreichen. Dabei entwickeln wir - gemeinsam mit unseren Kunden sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen - Lösungen auf Basis unserer Technologien und Produkte, die benachteiligten Bevölkerungsgruppen und Regionen zugutekommen und die Lebensverhältnisse verbessern sollen. Unsere Mitarbeitenden fokussieren sich dabei auf die drei Regionen Indischer Subkontinent, Südostasien sowie Ost- und Südafrika.
Schwerpunkt ist dabei die Umsetzung neuer, innovativer Lösungen in den Bereichen "Lebensmittelsicherung" und "Biofeststoffmanagement". Im Bereich "Lebensmittelsicherung" ist eines unserer aktiven Handlungsfelder die Bekämpfung der sogenannten Nachernteverluste. Nachernteverluste sind alle Verluste, die nach der Ernte - bspw. durch falsche Lagerung - entstehen. Diese stellen vor allem für kleinbäuerliche Betriebe eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Im Zuge von "Inclusive Business" werden zusammen mit Industriepartnern Solartrockner und Kühlhäuser entwickelt, die durch die Reduktion von Nachernteverlusten einen positiven Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der bäuerlichen Betriebe leisten. Zugleich sollen die innovativen Lösungen helfen, neue Absatzmärkte für unser Unternehmen zu erschließen. Der Bereich "Biofeststoffmanagement" ist ebenfalls ein zentrales Handlungsfeld. Unter Biofeststoffen verstehen wir in Trocknungsanlagen verarbeitete menschliche Fäkalien, die als organisches Düngemittel für die Landwirtschaft weiterverwendet werden können. Dabei kommt auch die bei der Lebensmittelsicherung genutzte Solartrockner-Technologie zum Einsatz.
Auch im Jahr 2023 lag der Fokus auf der gemeinsamen Entwicklung neuer bezahlbarer Lösungen mit Partnern, die im Vorfeld eine Due-Diligence-Überprüfung bestanden hatten. Durch die Arbeit in Konsortien, die bei neuen Partnern immer unseren standardmäßigen Due-Diligence-Prozess voraussetzt, wird ebenfalls sichergestellt, dass die relevanten Bevölkerungsschichten von den gemeinsam entwickelten Endprodukten profitieren.
Der Vorstand von Covestro wird jährlich über die globalen Aktivitäten informiert.
In der Region Indischer Subkontinent lag der Schwerpunkt unserer "Inclusive Business"-Aktivitäten im Berichtsjahr auf dem Biofeststoffmanagement. Im Einklang mit der Initiative "Clean India Mission" der indischen Regierung haben wir weitere Solartrockner zur Aufbereitung von menschlichen Fäkalien im indischen Bundesstaat Telangana installiert. Die angekündigte, gemeinsam mit dem Administrative Staff College of India (ASCI) durchgeführte Studie wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Studie, bei der notwendige Daten aus der Biofeststoff-Aufbereitung erfasst wurden, unterstützen nun die Regierungen der Bundesstaaten bei der Aufstellung gesetzlicher Regelwerke zur Aufbereitung von Biofeststoffen.
Im Einklang mit dem Programm der indischen Regierung zur Verdoppelung des Einkommens der bäuerlichen Kooperative ("Doubling farmers' income") wurden unsere Aktivitäten im Bereich der Lebensmittelsicherung weiter fortgeführt. Ziel des Programms ist es, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Einkommen der bäuerlichen Kooperative zu fördern. Die im Vorjahr angekündigte digitale Plattform konnte im 4. Quartal 2023 freigeschaltet werden. Sie stellt Informationen zu Innovationen, potenziellen Partnerschaften, möglichen Finanzierungen sowie landwirtschaftlichen Produkten zur Verfügung. Die Plattform soll es allen Akteuren innerhalb der Nachernte-Wertschöpfungskette ermöglichen, die indischen bäuerlichen Betriebe bei der Optimierung der Lebensmittelsicherung zu unterstützen.
In Südostasien wurden die "Inclusive Business"-Aktivitäten im Berichtsjahr fortgesetzt. Die positive Erfahrung bei der Durchführung von Projekten im Jahr 2022 - finanziert durch den "Agri Innovation Fund" der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Bonn - führte zu einer weiteren Finanzierung von neuen Projekten in Vietnam durch das GIC Vietnam (Green Innovation Centre for the Agriculture and Food Sector). Das GIC-Vietnam-Programm ist ein Bestandteil der Sonderinitiative "EINEWELT ohne Hunger" des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). In einem von Covestro organisierten Training-Workshop wurden kleinbäuerliche Kooperativen mit der Nutzung der Einheiten zur Trocknung von Mangofrüchten vertraut gemacht. Dabei kamen weitere Solartrockner zum Einsatz, von denen kleinbäuerliche Haushalte vor Ort profitierten.
Wie im Vorjahr lag der Hauptfokus in der Region Afrika auch im Jahr 2023 auf dem Bereich der Lebensmittelsicherung. Die Zusammenarbeit mit Community Forests International und der Einsatz der von der Europäischen Union finanzierten Solartrocknungsanlage in Mtambwe Daya (Tansania) wurde fortgesetzt. So wurden im Berichtsjahr weitere Solartrockner in Betrieb genommen und somit weitere lokal ansässige gewürzanbauende Betriebe und ihre Familien unterstützt.
Die im Geschäftsbericht 2022 angekündigte operative Umsetzung des Vertrags mit der GIZ im Rahmen des "develoPPP"-Programms des BMZ wurde im Berichtsjahr 2023 begonnen. Die im Vorjahr nach Äthiopien gelieferten Trockner konnten in verschiedenen Regionen in Betrieb genommen werden und die kaffeeanbauenden Betriebe fortan unterstützen, ihre Ernte durch eine Steigerung der Qualität der Kaffeebohnen zu verbessern. Im Zuge der unterzeichneten Vereinbarung mit der GIZ im Rahmen des "develoPPP"-Programms werden im nächsten Schritt potenzielle Betriebe gesucht und anschließend durch Technologietransfer dabei unterstützt, eigenständig Trocknungsanlagen in Äthiopien zu produzieren. Ausgelöst durch das "develoPPP"-Programm wurde im Berichtsjahr eine weitere Bestellung von Trocknungseinheiten durch "Moyee Coffee Roasting PLC", Bole (Äthopien), aufgegeben; Äthiopiens erstes multinationale "End to End"-Kaffeebohnen-Verarbeitungsunternehmen, das übergreifend von der Ernte der Bohnen über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung agiert.
Wir verfolgen das Ziel, die Lebensverhältnisse von 10 Mio. Menschen in unterversorgten Märkten bis zum Jahr 2025 zu verbessern. Bei der Berechnung der Anzahl erreichter Personen betrachten wir diejenigen, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit oder in ihrem täglichen Leben potenziell von unseren Maßnahmen profitieren. Das sind bspw. in kleinbäuerlichen Betrieben tätige Personen und deren Familienmitglieder sowie weitere Menschen, für die die Durchführung unserer Projekte bzw. die Installation der Lösungen vorteilhaft ist. Erhoben werden die Daten mithilfe der mitwirkenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Die im Rahmen eines definierten Prozesses gesammelten Daten werden auf lokaler und globaler Ebene geprüft und die Prozesse stets weiterentwickelt.
STAND 2023
6,7 Mio.
Menschen
2022: 5,6 Mio. Menschen
2021: 3,2 Mio. Menschen
10 Mio. Menschen in unterversorgten Märkten sollen bis zum Jahr 2025 von unseren Lösungen profitieren. Ihre Lebensverhältnisse sollen schwerpunktmäßig durch bezahlbaren Wohnraum, sanitäre Einrichtungen sowie Ernährungssicherheit verbessert werden.
Bis zum Ende des Berichtsjahres konnten durch "Inclusive Business"-Lösungen 6,7 Mio. Menschen (Vorjahr: 5,6 Mio. Menschen) erreicht werden.
Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze prägen unser Geschäftsverhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Regelungen ist zentraler Bestandteil unseres Handelns, denn nur so können wir den Unternehmenswert nachhaltig steigern und unsere Reputation schützen.
In einem Verhaltenskodex, der Corporate Compliance Policy, hat Covestro konzernweit für alle Mitarbeitenden verbindlich geltende grundlegende Prinzipien und Regeln für deren Handeln festgelegt. Unser Verhaltenskodex umfasst Verpflichtungen zur Einhaltung des maßgeblichen Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zum Datenschutz, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur Trennung von beruflichen und privaten Interessen, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Im Berichtsjahr wurde der Code of Conduct überarbeitet, und die neue Version wird im Jahr 2024 ausgerollt.
Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie bilden den Rahmen für alle Entscheidungen des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden. Die Corporate Compliance Policy wird sowohl im Intranet als auch auf unserer Website veröffentlicht und ist außerdem Teil eines Informationspakets, das neue Mitarbeitende bei ihrer Einstellung erhalten.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/profile/procurement/sustainability-in-procurement/ supplier-code-of-conduct
Covestro ist sich bewusst, dass ein integres Verhalten im Unternehmen in hohem Maße von einem vorbildlichen Verhalten des Managements abhängt. Der Vorstand hat in der Corporate Compliance Policy gegenüber allen Mitarbeitenden unmissverständlich klargestellt, dass Covestro über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch auf Geschäfte verzichtet, die gegen unsere Regeln verstoßen, und dass Vorgesetzte keine anderslautenden Weisungen erteilen dürfen. Entsprechend wird die Compliance-Kultur durch das Management kontinuierlich gefördert, etwa indem Compliance-Themen und deren Bedeutung für das Unternehmen regelmäßig gegenüber den Mitarbeitenden kommuniziert werden. So geht z. B. der Vorstand bei Mitarbeitendenveranstaltungen ("Town Hall") regelmäßig auf aktuelle Compliance-Fälle ein und betont die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher und interner Regelwerke.
→ Siehe "Selbstverpflichtungen"
Mithilfe unseres Compliance-Managementsystems wollen wir
| ― |
Compliance-treues Verhalten bestärken und fördern, |
| ― |
Compliance-Verstöße verhindern bzw. minimieren, |
| ― |
Risiken für mögliche Verstöße identifizieren, |
| ― |
vorbeugende Maßnahmen einführen und |
| ― |
in dem Fall, dass Einzelpersonen entgegen klaren Vorgaben eigenmächtig Compliance-Verstöße begehen, diese aufdecken, beenden und für die Zukunft verhindern. |
Um unsere Ziele zu erreichen, haben wir u.a. ein internes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Compliance-Vorschriften implementiert. Die Erkenntnisse aus unserer jährlichen Wirksamkeitsbeurteilung nutzen wir für die kontinuierliche Verbesserung unseres Compliance-Managementsystems.
→ Siehe "Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance"
Der Chief Compliance Officer leitet sämtliche Compliance-Aktivitäten von Covestro und berichtet in dieser Funktion direkt an den Gesamtvorstand. Die Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance koordiniert die konzernweiten Compliance-Aktivitäten. Oberstes Entscheidungsgremium des Konzerns ist in diesem Zusammenhang das Compliance-Komitee unter dem Vorsitz des Finanzvorstands. Das Komitee hat u. a. folgende Aufgaben: Ausübung einer konzernweiten Compliance-Governance-Funktion, Initiierung und Verabschiedung von Regelungen zu Compliance-Themen sowie Verabschiedung desjährlichen Compliance-Trainingsplans. Im Berichtsjahr trat das Compliance-Komitee insgesamt zu vier Sitzungen zusammen. Die Compliance-Aktivitäten werden durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit regelmäßig in unabhängigen und objektiven Prüfungen auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft.
→ Siehe "Prozessunabhängige Überwachung"
Das Thema Datenschutz wird durch die Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance verantwortet sowie konzernweit koordiniert. Mit der Definition von Kontrollen und Prozessen wirkt die Funktion auf die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (insbesondere die der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und gerichtlicher Entscheidungen hin, um personenbezogene Daten der Mitarbeitenden, aber auch von Geschäftspartnern, Medien u.Ä. zu schützen. Für alle Länder, in denen Mitarbeitende von Covestro beschäftigt sind, wurden lokale Datenschutzbeauftragte (Data Privacy Officer) ernannt, die den Mitarbeitenden vor Ort als Ansprechpersonen bei Fragen zu datenschutzrechtlichen Themen zur Verfügung stehen. Der Vorstand wird regelmäßig über die datenschutzrechtlichen Aktivitäten im Unternehmen informiert.
Für alle Länder, in denen Covestro-Mitarbeitende beschäftigt sind, wurde zudem ein lokaler Compliance Officer ernannt, der den Mitarbeitenden vor Ort als Ansprechperson bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung steht. In den Landesorganisationen gibt es darüber hinaus lokale Compliance-Komitees.
Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt Covestro seine Mitarbeitenden ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Alle Mitarbeitenden werden darüber informiert, an wen sie sich im Zweifelsfall und bei Fragen wenden können. Dazu hat Covestro ein Whistleblowing-Instrument eingerichtet. So können Mitarbeitende und Externe potenzielle Compliance-Verstöße über eine weltweit eingerichtete Hotline oder ein Onlinetool, das auch anonyme Meldungen erlaubt, anzeigen. Mitarbeitende können etwaige Vorfälle zudem den Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/compliance
Eine interne Richtlinie legt Grundsätze für den Umgang mit Compliance-Vorfällen bei Covestro fest. Die Erfassung aller Verdachtsfälle erfolgt in einer zentralen Datenbank. Bestätigte Fälle werden bewertet und entsprechende organisatorische, disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen, falls erforderlich, ergriffen.
Compliance-Vorfälle werden regelmäßig dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Managementteams der Geschäftseinheiten berichtet. Darüber hinaus wird eine aktuelle Übersicht der Vorfälle, einschließlich weiterer Ausführungen zu verschiedenen Aspekten und Entwicklungen in diesem Bereich, in einem monatlichen "Compliance Telegram" im Intranet veröffentlicht. Das sorgt für eine hohe Transparenz für alle Mitarbeitenden.
Alle Gesellschaften erheben vierteljährlich die Risiken aus drohenden oder laufenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren. Relevante Fälle werden regelmäßig dem Vorstand sowie dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Die wesentlichen rechtlichen Risiken werden im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"
Covestro führt systematisch Compliance-Schulungen durch. Nach Festlegung der Trainingsschwerpunkte werden die Zielgruppen für die jeweiligen Trainingsinhalte definiert und die Mitarbeitenden (inkl. Führungskräfte) eingeladen.
→ Siehe "Chancen- und Risikobericht"
→ Siehe "Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance"
Covestro nimmt seine Verpflichtung ernst, den in jedem Land und / oder steuerrechtlichen Geltungsbereich gesetzlich geschuldeten Steuerbetrag in Übereinstimmung mit den von den jeweiligen Regierungen festgelegten Regeln zu zahlen sowie allen Anmelde-, Dokumentations-, Offenlegungs- und Genehmigungspflichten nachzukommen. Die Entrichtung der Steuerzahlungen in angemessener Höhe sicherzustellen, ist ein Kernelement der sozialen Verantwortung von Covestro, da diese wesentliche Einnahmen für die Regierungen liefern und zur Erfüllung sozialwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden.
Unsere Steuergrundsätze sind:
| ― |
Keine Toleranz gegenüber Verstößen, vor allem Steuerbetrug / -hinterziehung |
| ― |
Steuerzahlungen entsprechend der jeweiligen Wertschöpfung in den betroffenen Ländern / Gebieten |
| ― |
Kooperation mit den Finanzbehörden |
Diese Grundsätze finden sich auch online.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments
Unsere Grundsätze sind Inhalt einer konzernweit verbindlichen Steuerrichtlinie, die von der Leitung der Unternehmensfunktion Taxes und dem Finanzvorstand geprüft und freigegeben wurde. Die Steuerrichtlinie beinhaltet auch unsere auf die Konzernstrategie sowie unsere "C 3 "-Unternehmenswerte abgestimmte Steuerstrategie. Die Steuerstrategie wird in einem regelmäßigen Dialog mit dem Finanzvorstand diskutiert und bei Bedarf angepasst.
→ Siehe "Strategie"
Daneben haben wir ein Interesse an der fortlaufenden Weiterentwicklung von Steuergesetzen und bringen uns daher in die politische Diskussion in Ausschüssen von Wirtschaftsverbänden ein. Die Wahrung unserer ethischen Prinzipien ist dabei Voraussetzung. Das Ziel unserer Mitarbeit in den Wirtschaftsverbänden ist eine faire, transparente und administrativ einfache Weiterentwicklung des Steuerrechts.
Die Verantwortung für die Implementierung und stetige Verbesserung geeigneter Steuerprozesse liegt bei der Unternehmensfunktion Taxes, die dem Finanzvorstand untersteht. Die Umsetzung übernehmen oder unterstützen lokale Steuersachverständige in den Tochtergesellschaften von Covestro. Sofern in bestimmten Ländern oder Projekten externe Fachleute steuerliche Aufgaben übernehmen, verpflichten sich diese, unseren Grundsätzen und Compliance-Vorschriften zu folgen.
Covestro ermutigt seine Mitarbeitenden ausdrücklich, etwaige Zweifel hinsichtlich des korrekten Verhaltens des Unternehmens auch in Bezug auf Steuern offen bei ihren Führungskräften bzw. lokalen Abteilungen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Dazu kann auch unser Whistleblowing-Instrument für Mitarbeitende und Externe genutzt werden.
→ Siehe "Organisation der Compliance-Aktivitäten"
Steuerliche Risiken werden in einem standardisierten Prozess einmal im Jahr weltweit an die Unternehmensfunktion Taxes gemeldet. Die steuerlichen Risiken werden laufend in Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften überwacht und bei Bedarf die Risikomeldungen angepasst. Steuerliche Risiken sind Teil der Finanzberichterstattung und in das interne Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem eingebettet.
→ Siehe "Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance"
→ Siehe "Risikomanagementsystem" ]
Die IT-Sicherheit ist für Covestro von großer Bedeutung und zielt darauf ab, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen. Gleichzeitig ist ein weltweiter Anstieg von Cyberbedrohungen zu beobachten. Die Cybersicherheit zielt auf die Robustheit gegenüber Angriffen ab.
Neben der Sicherheit der Mitarbeitenden und Anlagen sind für Covestro die Sicherheit von Informationen sowie störungsfreie Betriebsabläufe von besonderer Bedeutung. Daher richten wir unsere Sicherheitsstrategie konsequent auf diese Ziele unter Beachtung der Angriffsgruppen aus.
Die Angriffslage hat sich über die letzten Jahre deutlich geändert, sodass Angreifende aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität die größte Gruppe darstellen, die häufig über den Menschen als Angriffsziel oder gegen im Internet exponierte, d. h. aus dem Internet erreichbare Systeme vorgeht. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage ist auch die Gruppe staatlicher Angreifender in den Fokus gerückt.
Covestro hat ein zentrales Komitee für Informationssicherheit eingerichtet, um eine enge Abstimmung der relevanten Fachabteilungen Corporate Security, Information Technology and Digitalization und Information & Operational Technology Security inkl. Cybersecurity und der Produktion zu gewährleisten.
Weiter gehende Entscheidungs- und Steuerungsgremien zum Risiko-, Compliance- und Krisenmanagement sowie zum Informationssicherheitsmanagement sind innerhalb von Covestro fest etabliert.
Sicherheit wird schon bei der System- und Softwareentwicklung ("Security by Design") berücksichtigt, und die Sicherheitsanforderungen (Standards, Policies) von Covestro orientieren sich an internationalen Standards wie ISO 27001 und IEC 62443.
Ein zentraler Ankerpunkt unserer Sicherheitsarchitektur sind die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden durch globale Kampagnen und webbasierte Pflichttrainings, bspw. zu Themen wie "Phishing" oder "Sichere Anwendung von Internetbrowsern".
Wir verwenden moderne IT-Werkzeuge, um etwaige Versuche eines Angriffs auf unsere IT-Systeme im Rahmen einer fortlaufenden Überwachung der Sicherheit zu erkennen, und verbessern sie kontinuierlich. Die Überwachung erfolgt durch ein unternehmensinternes Team von Sicherheitsexperten in unserem Sicherheitsoperationszentrum (Security Operation Center, SOC). Ziel ist die Echtzeiterkennung von Unregelmäßigkeiten sowie verdächtigen Ereignissen in unserer IT-Infrastruktur, die auch Hinweise auf Cyberattacken sein können. Diese Hinweise werden von uns sorgfältig analysiert und bewertet, und bei Bedarf werden zeitnah angemessene Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Unser zentrales Security-E-Mail-Postfach erhält monatlich eine dreistellige Anzahl von Hinweisen der Mitarbeitenden auf verdächtige E-Mails, sodass etwaige aktuell laufende Angriffskampagnen, welche die technischen Maßnahmen ggf. umgangen haben, zusätzlich erkannt werden können.
Für unsere Cloud-Umgebung werden kontinuierlich risikoorientiert Sicherheitstests durchgeführt - genauso wie nicht angekündigte Überprüfungen auf Sicherheitslücken (u. a. durch sogenanntes Red Teaming).
Informationen zur generellen Sicherheitslage erhält Covestro u. a. auf Sicherheitsexpertenebene und durch die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entsprechender externer Anbieter, bspw. hinsichtlich potenzieller Cyberbedrohungen ("Threat Intelligence").
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
Gemäß Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (2020/852) (EU-Taxonomie oder EU-Taxonomie-Verordnung) als Grundlage für verschiedene künftige und bereits laufende Initiativen der Europäischen Union (EU) für eine nachhaltige Finanzberichterstattung ist der Covestro-Konzern zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet und berichtet Taxonomie-Kennzahlen.
Für das Geschäftsjahr 2023 berichten wir gemäß der EU-Taxonomie und ihren delegierten Verordnungen, die zum Berichtszeitpunkt anzuwenden waren. Eine Berichterstattung über taxonomiekonforme Aktivitäten erfolgte erstmalig für das Jahr 2022, da im Jahr 2021 Gebrauch von den Erleichterungsvorschriften gemacht wurde und zunächst nur über die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit den ersten beiden Umweltzielen berichtet wurde. Mit der Veröffentlichung der neuen delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie am 12. Juni 2023 werden die Wirtschaftstätigkeiten und die dazugehörigen technischen Bewertungskriterien für die vier bisher noch nicht abgedeckten Umweltziele festgelegt. Diese Ziele umfassen die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Folglich sind seit 2023 alle sechs Umweltziele durch delegierte Rechtsakte abgedeckt. Durch einen zweiten delegierten Rechtsakt wurde zudem der Klimarechtsakt angepasst. Dieser zweite delegierte Rechtsakt umfasst sowohl die Aufnahme neuer Wirtschaftstätigkeiten als auch die punktuelle Änderung bestehender Wirtschaftstätigkeiten (insbesondere die Anpassung bestehender technischer Bewertungskriterien). Aus unbestimmten Rechtsbegriffen in der EU-Taxonomie ergeben sich Auslegungsunsicherheiten.
Wir haben im Geschäftsjahr 2023 - analog zum Vorjahr - folgende Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" auf Konzernebene als taxonomiefähig identifiziert:
| ― |
Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" |
| ― |
Aktivität 3.13 "Herstellung von Chlor" |
| ― |
Aktivität 3.14 "Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien" |
| ― |
Aktivität 3.16 "Herstellung von Salpetersäure" |
| ― |
Aktivität 3.17 "Herstellung von Kunststoffen in Primärformen" * |
Zusätzlich wurde gemäß der delegierten Verordnung der EU (2022 / 1214) vom 9. März 2022 (Complementary Delegated Act) folgende Wirtschaftstätigkeit in bestimmten Energiesektoren im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" als taxonomiefähig identifiziert:
| ― |
Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" |
Weitere taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten ergeben sich im Zusammenhang mit den Investitions- (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) (Kategorien b und c). Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich hier Änderungen. Es wurden weitere taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten für die Umweltziele "Klimaschutz" und "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" identifiziert:
| ― |
Aktivität 6.2 "Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" |
| ― |
Aktivität 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" |
| ― |
Aktivität 6.8 "Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt" |
| ― |
Aktivität 6.10 "Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten" |
| ― |
Aktivität 7.1 "Neubau" |
| ― |
Aktivität 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
| ― |
Aktivität 3.1 "Neubau" |
| ― |
Aktivität 3.3 "Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken" |
| ― |
Aktivität 3.4 "Wartung von Straßen und Autobahnen" |
| ― |
Aktivität 4.1 "Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen" |
Im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" wurden weiterhin keine taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt, da unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Tätigkeiten auf den Klimaschutz abzielt. Die Wirtschaftstätigkeit 3.1 "Neubau" ist potenziell auch für das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" taxonomiefähig. Unter Einbeziehung der technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) wurden durchgeführte Neubauprojekte individuell geprüft und sind nur dem Umweltziel "Klimaschutz" zuzuordnen. Eine Doppelzählung bei der Ermittlung der Kennzahlen ist folglich ausgeschlossen. Teile unseres Portfolios werden nicht von der EU-Taxonomie erfasst, z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate [MDI], oder von Toluylen-Diisocyanaten [TDI]), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden.
Im Zusammenhang mit den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" wurden die zugehörigen Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Ausübung bei Covestro von Fachleuten bewertet. Es ergaben sich für 2023 keine Ergänzungs-bzw. Erweiterungsnotwendigkeiten. Grundsätzlich gibt es für die Umweltziele drei bis sechs sowie für neu aufgenommene Tätigkeiten zum Klimarechtsakt im Berichtsjahr 2023 eine sogenannte Phase-in-Phase. Dies bedeutet, dass Nichtfinanzunternehmen für diese Tätigkeiten im Berichtsjahr 2023 lediglich Angaben zur Taxonomiefähigkeit (Anteile der taxonomiefähigen und nichttaxonomiefähigen Umsätze, Investitionsausgaben und Betriebsausgaben) machen müssen.
Um Taxonomiekonformität zu erreichen, muss neben der Tätigkeitsbeschreibung, die für die Taxonomiefähigkeit einer Tätigkeit ausschlaggebend ist, für jedes Umweltziel ein Prüfschema aus technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) durchlaufen werden. Diese TSC bestehen zum einen aus Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass gleichzeitig keines der anderen fünf Umweltziele beeinträchtigt wird (Do No Significant Harm, DNSH). Auch dafür enthalten die TSC konkrete Angaben. Für jedes Umweltziel sind eigene TSC definiert. Für das Geschäftsjahr 2023 waren die TSC für alle sechs vorgenannten Umweltziele in Kraft. Daneben ist die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung zu prüfen.
Nachdem im Jahr 2021 die Taxonomiefähigkeit der Tätigkeiten von Covestro beurteilt und im Geschäftsjahr 2022 die Taxonomiekonformität zentral analysiert worden ist, wurde dieser Status 2023 fortgeschrieben, da für keine Aktivität der nötige wesentliche Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz" erreicht bzw. dessen Erreichen nachgewiesen werden konnte.
Im Jahr 2022 leisteten wir mit der Wirtschaftstätigkeit 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" an einzelnen Standorten potenziell einen niedrigen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz". Uns ist es derzeit jedoch noch nicht möglich, die hohen Qualitätsanforderungen, die die EU-Taxonomie an die zu erbringenden Nachweise (z. B. über extern zertifizierte Methodikprüfungen hinausgehende, produktbezogene extern geprüfte Ökobilanzierungen (Life Cycle Assessment, LCA) stellt, in vollem Umfang zu erfüllen.
Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" wurde für die Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" unter Verwendung der Konzentrationspfade RCP 2.6, 4.5 und 8.5 auf Standortebene für das Berichtsjahr 2022 eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Hinsichtlich des Umweltziels "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" wurde ebenfalls für das Berichtsjahr 2022 eine Risikobewertung mit Blick auf eine mögliche Umweltschädigung auf Standortebene durchgeführt. Für das Berichtsjahr 2023 ist dies nicht erneut erfolgt. Für das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" sind zum Veröffentlichungszeitpunkt dieses Berichts für die analysierte Wirtschaftstätigkeit keine Kriterien definiert, daher ist die Einhaltung aktuell auch nicht an Kriterien gebunden. Gleichzeitig wurde im Jahr 2022 die Einhaltung der Emissionswerte im Zusammenhang mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Standorte geprüft, in denen Produkte hergestellt werden, mit denen wir potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten. Abschließend wurde, auch zuletzt im Jahr 2022, auf Standortebene geprüft, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Umweltziels "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" vorliegt. Da für das Berichtsjahr 2023 weiterhin kein entsprechender Nachweis des wesentlichen Beitrags erbracht werden konnte, wurde die hier beschriebene DNSH-Betrachtung aus dem Jahr 2022 für das aktuelle Berichtsjahr nicht erneut durchgeführt.
Für das Berichtsjahr 2022 konnte bei der Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" hinsichtlich des Umweltziels "Klimaschutz" nachgewiesen werden, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Eine Ausnahme bildete hier lediglich Anlage C des Annex 1 der delegierten Verordnung zum Umweltziel "Klimaschutz" aufgrund der Auslegungsunsicherheiten in Bezug auf die Nachweisführung, insbesondere zum Unterpunkt g. Dieser Unterpunkt wurde in den Änderungen zum Klimarechtsakt (EU) 2023/2485 gelöscht und zwei neue Unterpunkte wurden hinzugefügt. Taxonomiefähige Produkte, die entweder keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten oder die mindestens ein Umweltziel beeinträchtigen, sind nicht als taxonomiekonform klassifiziert. Da die Kriterien zum wesentlichen Beitrag der Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" noch nicht in vollem Umfang erfüllt werden und somit eine Taxonomiekonformität für diese Aktivität nicht gegeben ist, fand in diesem Jahr keine zusätzliche Prüfung der zwei neuen Unterpunkte zur Anlage C des Annex 1 statt.
Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an die Unternehmen, Prozesse und Verfahren zu etablieren, um die Einhaltung von verschiedenen Regelwerken sicherzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Menschenrechte (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Wir haben im Berichtsjahr die Überprüfung der Anforderungen an den Mindestschutz nicht spezifisch für die EU-Taxonomie durchgeführt.
Die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mindestschutz entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro, das aufgrund von bestehenden Selbstverpflichtungen, dem Verhaltenskodex für Lieferanten und verschiedenen Konzernregelungen in unserem Handeln verankert ist. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und konzernweiten Bestimmungen, Regelwerke und Richtlinien sowie Standards eingehalten werden, haben wir Prozesse und Kontrollen implementiert (z. B. im Rahmen des Compliance-Managementsystems, des internen Kontrollsystems oder des integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität).
→ Siehe "Geschäftsverhalten (Compliance)"
→ Siehe "Gesundheit und Sicherheit"
→ Siehe "Menschenrechte"
→ Siehe "Nachhaltigkeit in der Lieferkette"
→ Siehe "Unternehmensrichtlinien"
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"
Wir haben im Geschäftsjahr 2023 im Zusammenhang mit dem Umweltzielen "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" und den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit identifiziert.
Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung über die Art der taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten erfolgt gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Taxonomie-Verordnung. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Die Ermittlung der berichteten Taxonomie-Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch entsprechend etablierte Prozesse. Dabei werden die Kennzahlen vorrangig über eine direkte Zuordnung von Stammdaten zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt. Im Fall der Investitions- und Betriebsausgaben ist das aufgrund der Komplexität der Werteflüsse nicht immer möglich. In diesen Fällen erfolgt eine Schlüsselung der taxonomiefähigen Anteile auf Basis der je Wirtschaftstätigkeit ermittelten taxonomiefähigen Umsatzerlöse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt.
→ Siehe "Internes Kontrollsystem"
Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen des Covestro-Konzerns (Nenner) gesetzt. Die Umsatzerlöse aus der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden analog ermittelt.
→ Siehe "Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern"
Im Rahmen der fortgesetzten Automatisierung der Ermittlung der Kennzahlen wurde im Berichtsjahr die regelbasierte Kalkulation geschärft. Zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der Umsatzanteile des Berichtsjahres mit denen des Vorjahres wurden einzelne Vorjahreswerte in der Kennzahlen-Tabelle angepasst. Die Anpassungen sind durch eine Fußnote entsprechend kenntlich gemacht.
Zur Bestimmung der Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie, die im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten stehen, beziehen wir uns auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf die Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, wie im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben, die sich im Wesentlichen auf Zugänge im Anlagevermögen beziehen, zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den entsprechenden Investitionsausgaben in Zusammenhang gebracht (Kategorie a). Weiterhin konnten taxonomiefähige und -konforme Investitionsausgaben identifiziert werden, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten oder eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie b). Darüber hinaus waren einzelne Investitionsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu berücksichtigen (Kategorie c). Die Nachweisbarkeit des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in Kategorie c ist uns aufgrund fehlender Belege von Lieferanten nicht möglich. Die Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden analog ermittelt.
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte"
→ Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 14 "Sachanlagen"
Der Anstieg der taxonomiefähigen Anteile bei den Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergab sich im Wesentlichen aus den Investitionen im Rahmen der Wirtschaftsaktivität 3.17 "Herstellung von Kunststoffen in Primärformen" sowie aus Investitionen im Bereich der im Berichtsjahr zusätzlich aufgenommenen Wirtschaftstätigkeit 6.2 "Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr".
Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierungen, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns (Nenner). Davon ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Dazu wurden die über die entsprechenden Wirtschaftstätigkeiten identifizierten Produkte mit den jeweiligen Betriebsausgaben in Zusammenhang gebracht (Kategorie a). Weiterhin wurden taxonomiefähige Betriebsausgaben identifiziert, die Teil eines Plans zur Ausweitung von taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten oder eines Plans zur Umwandlung taxonomiefähiger in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten sind (Kategorie b). Außerdem waren einzelne Betriebsausgaben aus dem Erwerb von Produkten aus taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten und der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasausstöße und Gebäudesanierung zu berücksichtigen (Kategorie c). Die Nachweisbarkeit des Erwerbs von taxonomiekonformen Produkten in Kategorie c ist uns aufgrund fehlender Belege von Lieferanten nicht möglich. Die so ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Aktivität der hocheffizienten Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen werden entsprechend ermittelt.
Covestro hat im Geschäftsjahr 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" veröffentlicht, um in diesem Rahmen grüne Anleihen und andere grüne Schuldtitel ausgeben zu können. Auf Basis dieses Finanzierungsrahmens wurde im Geschäftsjahr 2022 eine Anleihe in Höhe von 500 Mio. € ausgegeben. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission wurde bis zum Jahr 2022 genutzt, um Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt und/oder die Gesellschaft zu finanzieren. Durch die grüne Anleihe wurden keine taxonomiekonformen Investitions- oder Betriebsausgaben finanziert. Im Berichtsjahr standen aus dieser Anleihe keine Finanzmittel mehr für Investitions- oder Betriebsausgaben zur Verfügung.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/investors/debt/green-financing-framework
Die EU-Taxonomie dient dazu, den Aktionsplan "Sustainable Finance" der EU zu konkretisieren. Sie stellt eine Zielsetzung und Steuerungsmöglichkeit dar, die Unternehmen als Inspiration für die Entwicklung von nachhaltigen Produkten dienen soll. Die Taxonomie-Verordnung stuft dabei u. a. die chemische Industrie als Sektor mit Übergangstätigkeiten ein, da sie sich im Übergang von fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren und alternativen Rohstoffen befindet.
Das Portfolio von Covestro weist einen kleinen Anteil von potenziell taxonomiekonformen Tätigkeiten auf. Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (Diphenylmethan-Diisocyanate [MDI], Toluylen-Diisocyanate [TDI] etc.), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden. Die Taxonomie definiert Nachhaltigkeit im Falle der für Covestro relevanten Tätigkeiten für das Umweltziel "Klimaschutz" insbesondere im Hinblick auf den CO 2 -Fußabdruck der Produktion. Dabei wird jedoch nicht der gesamte Lebenszyklus unserer Produkte aufgegriffen, sodass die positive Wirkung unserer Produkte, der sogenannte Handabdruck (Handprint), in der Anwendung und Verwendung der Covestro-Produkte nicht sichtbar wird. Niedrige Taxonomie-Kennzahlen bedeuten daher nicht, dass wir keinen Beitrag zur Erreichung von Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität leisten. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" sowie unsere Nachhaltigkeitsziele-mit Fokus u.a. auf Klimaneutralität-ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro.
→ Siehe "Nachhaltigkeitsbericht"
→ Siehe "Steuerung"
→ Siehe "Unternehmensprofil"
Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen:
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Umsatzanteil im Jahr 2023 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | ||
| in Mio. € | in % | J; N; N / EL 1 | J / N N / EL 1 | J / N N / EL 1 | ||
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - | - | |
| in Mio. € | in % | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Wasserstoff | CCM 3.10 | 21 | 0,1 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Chlor | CCM 3.13 | 75 | 0,5 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | CCM 3.14 | 220 | 1,5 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Salpetersäure | CCM 3.16 | 7 | 0,1 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | CCM 3.17 | 5.075 | 35,3 | EL | N / EL | N / EL |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 3 | < 0,1 | EL | N / EL | N / EL |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 5.402 | 37,6 | 37,6 | - | - | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 5.402 | 37,6 | 37,6 | - | - | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | 8.976 | 62,4 | ||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 8.976 | 62,4 | ||||
| Gesamt (A+B) | 14.377 | 100,0 | ||||
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
| J / N N / EL 1 | J / N N / EL 1 | J / N N / EL 1 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
| EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Herstellung von Wasserstoff | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Chlor | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Salpetersäure | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | N / EL | N / EL | N / EL |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | N / EL | N / EL | N / EL |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | - | - | - |
| Gesamt (A.1 + A.2) | - | - | - |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) | |||
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
| Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen |
| J / N | J / N | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Herstellung von Wasserstoff | |||
| Herstellung von Chlor | |||
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | |||
| Herstellung von Salpetersäure | |||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | |||
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | |||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |||
| Gesamt (A.1 + A.2) | |||
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
| Gesamt (A+B) | |||
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz |
| J / N | J / N | J / N | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Herstellung von Wasserstoff | ||||
| Herstellung von Chlor | ||||
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | ||||
| Herstellung von Salpetersäure | ||||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | ||||
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||||
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | ||||
| Gesamt (A.1 + A.2) | ||||
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) | ||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Taxonomiekonformer Umsatzanteil (A.1.) oder taxonomiefähiger Umsatzanteil (A.2.) 2022 3 | Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" |
| in % | E2 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - |
| in % | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Herstellung von Wasserstoff | 0,3 | |
| Herstellung von Chlor | 0,8 | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | 2,3 | |
| Herstellung von Salpetersäure | 0,1 | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 34,0 | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | < 0,1 | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 37,5 | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 37,5 | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
| Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie "Übergangstätigkeit" |
| T2 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Chlor | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | |
| Herstellung von Salpetersäure | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | |
| Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |
| Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A+B) |
2 E - ermöglichende Tätigkeit
("enabling"); T - Übergangstätigkeit
("transitional")
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
| Wirtschaftstätigkeiten | CapEx-Anteil im Jahr 2023 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | ||
| in Mio. € | in % | J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | ||
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - | - | |
| in Mio. € | in % | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Wasserstoff | CCM 3.10 | 1 | 0,1 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Chlor | CCM 3.13 | 36 | 3,7 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | CCM 3.14 | 10 | 1,0 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Salpetersäure | CCM 3.16 | 14 | 1,4 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | CCM 3.17 | 182 | 18,4 | EL | N / EL | N / EL |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | 8 | 0,8 | EL | N / EL | N / EL |
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | CCM 6.2 | 30 | 3,0 | EL | N / EL | N / EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | CCM 6.5 | 3 | 0,3 | EL | N / EL | N / EL |
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | CCM 6.8 | 4 | 0,5 | EL | N / EL | N / EL |
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | CCM 6.10 | 2 | 0,2 | EL | N / EL | N / EL |
| Neubau | CCM 7.1 | 9 | 0,9 | EL | N / EL | N / EL |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 28 | 2,8 | EL | N / EL | N / EL |
| Wartung von Straßen und Autobahnen | CE 3.4 | <1 | < 0,1 | N / EL | N / EL | N / EL |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | CE 4.1 | <1 | < 0,1 | N / EL | N / EL | N / EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 329 | 33,2 | 33,2 | - | - | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 329 | 33,2 | 33,2 | - | - | |
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
| Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
| J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - |
| EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |||
| Herstellung von Wasserstoff | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Chlor | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Salpetersäure | N / EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | N / EL | N / EL | N / EL |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | N / EL | N / EL | N / EL |
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | N / EL | N / EL | N / EL |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | N / EL | N / EL | N / EL |
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | N / EL | N / EL | N / EL |
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | N / EL | N / EL | N / EL |
| Neubau | N / EL | N / EL | N / EL |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | N / EL | N / EL | N / EL |
| Wartung von Straßen und Autobahnen | EL | N / EL | N / EL |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | EL | N / EL | N / EL |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | < 0,1 | - | - |
| Gesamt (A.1 + A.2) | < 0,1 | - | - |
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |
| Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz |
| J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Chlor | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | |
| Herstellung von Salpetersäure | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | |
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | |
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | |
| Neubau | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
| Wartung von Straßen und Autobahnen | |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| Gesamt (A.1 + A.2) |
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
| Wirtschaftstätigkeiten | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen |
| J / N | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Herstellung von Wasserstoff | ||
| Herstellung von Chlor | ||
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | ||
| Herstellung von Salpetersäure | ||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | ||
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | ||
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | ||
| Neubau | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||
| Wartung von Straßen und Autobahnen | ||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | ||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | ||
| Gesamt (A.1 + A.2) |
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz |
| J / N | J / N | J / N | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Herstellung von Wasserstoff | ||||
| Herstellung von Chlor | ||||
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | ||||
| Herstellung von Salpetersäure | ||||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | ||||
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||||
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | ||||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | ||||
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | ||||
| Neubau | ||||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | ||||
| Wartung von Straßen und Autobahnen | ||||
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | ||||
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | ||||
| Gesamt (A.1 + A.2) | ||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger CapEx-Anteil (A.2.) 2022 3 | Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" |
| in % | E2 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - |
| in % | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Herstellung von Wasserstoff | < 0,1 | |
| Herstellung von Chlor | 5,5 | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | < 0,1 | |
| Herstellung von Salpetersäure | 1,9 | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 15,6 | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | 0,7 | |
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | ||
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0,1 | |
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | ||
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | 0,1 | |
| Neubau | ||
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | 3,1 | |
| Wartung von Straßen und Autobahnen | - | |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | - | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 26,9 | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 26,9 |
| Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie "Übergangstätigkeit" |
| T2 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Chlor | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | |
| Herstellung von Salpetersäure | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme/ Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | |
| Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr | |
| Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |
| Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | |
| Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten | |
| Neubau | |
| Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | |
| Wartung von Straßen und Autobahnen | |
| Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen | |
| CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| Gesamt (A.1 + A.2) |
| Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) |
Absolutes CapEx
in Mio. € |
CapEx-Anteil im Jahr 2023
in % |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeite | 661 | 66,8 | |
| CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 661 | 66,8 | |
| Gesamt (A+B) | 989 | 100,0 |
2 E - ermöglichende Tätigkeit
("enabling"); T - Übergangstätigkeit
("transitional")
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||||||
| Wirtschaftstätigkeiten | OpEx-Anteil im Jahr 2023 | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | ||
| in Mio. € | in % | J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | ||
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - | - | |
| in Mio. € | in % | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||||
| Herstellung von Wasserstoff | CCM 3.10 | 4 | 0,3 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Chlor | CCM 3.13 | 48 | 3,7 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | CCM 3.14 | 10 | 0,8 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Salpetersäure | CCM 3.16 | 11 | 0,8 | EL | N / EL | N / EL |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | CCM 3.17 | 321 | 24,7 | EL | N / EL | N / EL |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | CCM 4.30 | < 1 | < 0,1 | EL | N / EL | N / EL |
| Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken | CE 3.3 | 2 | 0,1 | N / EL | N / EL | N / EL |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 395 | 30,4 | 30,3 | - | - | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 395 | 30,4 | 30,3 | - | - | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | 903 | 69,6 | ||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 903 | 69,6 | ||||
| Gesamt (A+B) | 1.297 | 100,0 | ||||
| Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
| Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Klimaschutz |
| J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | J; N; N / EL 1 | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - |
| EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | EL; N / EL 1 | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Herstellung von Wasserstoff | N / EL | N / EL | N / EL | |
| Herstellung von Chlor | N / EL | N / EL | N / EL | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | N / EL | N / EL | N / EL | |
| Herstellung von Salpetersäure | N / EL | N / EL | N / EL | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | N / EL | N / EL | N / EL | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | N / EL | N / EL | N / EL | |
| Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken | EL | N / EL | N / EL | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 0,1 | - | - | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 0,1 | - | - | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) | ||||
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
| Wirtschaftstätigkeiten | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen |
| J / N | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Herstellung von Wasserstoff | ||
| Herstellung von Chlor | ||
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | ||
| Herstellung von Salpetersäure | ||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | ||
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||
| Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken | ||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | ||
| Gesamt (A.1 + A.2) | ||
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
| DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz |
| J / N | J / N | J / N | J / N | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - | - | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||||
| Herstellung von Wasserstoff | ||||
| Herstellung von Chlor | ||||
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | ||||
| Herstellung von Salpetersäure | ||||
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | ||||
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | ||||
| Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken | ||||
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | ||||
| Gesamt (A.1 + A.2) | ||||
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
| Gesamt (A+B) | ||||
| Wirtschaftstätigkeiten | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger OpEx-Anteil (A.2.) 2022 3 | Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" |
| in % | E2 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - | - |
| in % | ||
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | ||
| Herstellung von Wasserstoff | 0,6 | |
| Herstellung von Chlor | 4,2 | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | < 0,1 | |
| Herstellung von Salpetersäure | 1,3 | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | 21,1 | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | < 0,1 | |
| Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken | - | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | 27,2 | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | 27,2 | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
| Gesamt (A+B) |
| Wirtschaftstätigkeiten | Kategorie "Übergangstätigkeit" |
| T2 | |
| A Taxonomiefähige Tätigkeiten | |
| A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |
| OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | - |
| A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) | |
| Herstellung von Wasserstoff | |
| Herstellung von Chlor | |
| Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien | |
| Herstellung von Salpetersäure | |
| Herstellung von Kunststoffen in Primärformen | |
| Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen | |
| Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken | |
| OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) | |
| Gesamt (A.1 + A.2) | |
| B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |
| OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |
| Gesamt (A+B) |
2 E - ermöglichende Tätigkeit
("enabling"); T - Übergangstätigkeit
("transitional")
Gemäß Anhang V der delegierten Verordnung 2023/2486 vom 27. Juni 2023 wurden die Angabepflichten für die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx erweitert. Nicht-Finanzunternehmen sind nun zusätzlich verpflichtet, den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel zu berichten. Tätigkeiten, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, sind dabei für jedes Umweltziel zu berichten. Die entsprechenden Angaben finden sich in den nachfolgenden Tabellen:
| Umweltziel |
taxonomiekonform
in % |
taxonomiefähig
in % |
| Klimaschutz (CCM) | - | 37,6 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | - | - |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | - | - |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | - | |
| Umweltverschmutzung (PPC) | - | - |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | - | - |
| Gesamt | - | 37,6 |
| Umweltziel |
taxonomiekonform
in % |
taxonomiefähig
in % |
| Klimaschutz (CCM) | - | 33,2 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | - | - |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | - | - |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | - | < 0,1 |
| Umweltverschmutzung (PPC) | - | - |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | - | - |
| Gesamt | - | 33,2 |
| Umweltziel |
taxonomiekonform
in % |
taxonomiefähig
in % |
| Klimaschutz (CCM) | - | 30,3 |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | - | - |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | - | - |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | - | 0,1 |
| Umweltverschmutzung (PPC) | - | - |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | - | - |
| Gesamt | - | 30,4 |
In Hinblick auf die Tätigkeiten des Complementary Delegated Acts sind gesonderte Berichtspflichten auf der Basis von Meldebögen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang hat Covestro die Wirtschaftstätigkeit "Hocheffiziente Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" identifiziert. Covestro hat hier - nach Abschluss der Konformitätsprüfung - ausschließlich taxonomiefähige Tätigkeiten zu berichten.
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | Ergebnis |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | Ergebnis |
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Ja |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| Klimaschutz | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| Anpassung an den Klimawandel | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| CCM + CCA 1 | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am CapEx | |
| Klimaschutz | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am CapEx | |
| Anpassung an den Klimawandel | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am CapEx | |
| CCM + CCA 1 | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am OpEx | |
| Klimaschutz | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am OpEx | |
| Anpassung an den Klimawandel | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am OpEx | |
| CCM + CCA 1 | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Anwendbarer KPI insgesamt | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| Klimaschutz | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| Anpassung an den Klimawandel | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| CCM + CCA 1 | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am CapEx | |
| Klimaschutz | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am CapEx | |
| Anpassung an den Klimawandel | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am CapEx | |
| CCM + CCA 1 | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am OpEx | |
| Klimaschutz | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| Zeile | Betrag und Anteil am OpEx | |
| Anpassung an den Klimawandel | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | - | - |
| 8 | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am OpEx | |
| CCM + CCA 1 | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI | - | - |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| Klimaschutz | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | < 0,1 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 5.399 | 100,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 5.402 | 100,0 |
| Zeile | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| Anpassung an den Klimawandel | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | 0 | 0,0 |
| 6 | - | - |
| 7 | 0 | 0,0 |
| 8 | 0 | 0,0 |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am Umsatz | |
| CCM + CCA 1 | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 3 | < 0,1 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 5.399 | 100,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 5.402 | 100,0 |
| Zeile | Betrag und Anteil am CapEx | |
| Klimaschutz | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | 8 | 2,5 |
| 6 | - | - |
| 7 | 321 | 97,5 |
| 8 | 329 | 100,0 |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am CapEx | |
| Anpassung an den Klimawandel | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 0 | 0,0 |
| Zeile | Betrag und Anteil am CapEx | |
| CCM + CCA 1 | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | 8 | 2,5 |
| 6 | - | - |
| 7 | 321 | 97,5 |
| 8 | 329 | 100,0 |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am OpEx | |
| Klimaschutz | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | < 1 | < 0,1 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 395 | 100,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 395 | 100,0 |
| Zeile | Betrag und Anteil am OpEx | |
| Anpassung an den Klimawandel | ||
| in Mio. € | in % | |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | 0 | 0,0 |
| 6 | - | - |
| 7 | 0 | 0,0 |
| 8 | 0 | 0,0 |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Betrag und Anteil am OpEx | |
| CCM + CCA 1 | |||
| in Mio. € | in % | ||
| 1 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | < 1 | < 0,1 |
| 6 | Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 395 | 100,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 395 | 100,0 |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | Umsatz | |
|
Betrag
in Mio. € |
Anteil
in % |
||
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 8.976 | 100,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 8.976 | 100,0 |
| Zeile | CapEx | |
|
Betrag
in Mio. € |
Anteil
in % |
|
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| 3 | - | - |
| 4 | - | - |
| 5 | - | - |
| 6 | - | - |
| 7 | 661 | 100,0 |
| 8 | 661 | 100,0 |
| Zeile | Wirtschaftstätigkeiten | OpEx | |
|
Betrag
in Mio. € |
Anteil
in % |
||
| 1 | Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 2 | Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 3 | Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 4 | Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 5 | Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 6 | Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 /2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI | - | - |
| 7 | Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 903 | 100,0 |
| 8 | Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI | 903 | 100,0 |
| Nummer der Standard- angabe | Titel der Standardangabe | Abschnitt im Geschäftsbericht | Abschnitt in den ergänzenden Nachhaltigkeits- informationen | Erläuterung / Auslassung |
| GRI 1 - Grundlagen (2021) | ||||
| GRI 2 - Allgemeine Angaben (2021) | ||||
| 2-7 | Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitenden | • Mitarbeitende | • Mitarbeitende -Kennzahlen | |
| 2-8 | Mitarbeitende, die keine Angestellten sind | Covestro beschäftigte global durchschnittlich ca. 300 Mitarbeitende auf der Basis von Zeitarbeit. Dies entspricht ca. 1,7 % unserer Belegschaft. | ||
| Darüber hinaus leistet eine Vielzahl von Externen Arbeit für Covestro im Rahmen von Werk- oder Dienstleistungsverträgen. | ||||
| Die genaue Zahl lässt sich nicht ermitteln, da die Leistung nicht über die Personenzahl oder Arbeitsstunden, sondern über Gewerke oder Servicelevel-Agreements definiert wird. | ||||
| 2-22 | Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers | • Vorwort | ||
| 2-23 | Policy Commitments | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien; Selbstverpflichtungen | Die unternehmensweit gültigen Richtlinien wurden vom Vorstand verabschiedet. Die Kommunikation erfolgt über Internet, Intranet und standortspezifische Kommunikationswege. |
| 2-27 | Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften | • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | Im Jahr 2023 sind keine signifikanten administrativen oder gerichtlichen Sanktionen (Bußgelder, nichtmonetäre Strafen) wegen des Nichteinhaltens von Gesetzen und -vorschriften über das interne Reporting berichtet worden. | |
| • Geschäftsverhalten (Compliance) -Compliance-Managementsystem | ||||
| 2-28 | Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen | • Kreislaufwirtschaft - Maßnahmen - Kreislaufwirtschafts- partnerschaften und Stakeholder- und Wertschöpfungskettenengagement | • Nachhaltigkeit -Nachhaltigkeitssteuerung -Stakeholderdialog | |
| • Produktverantwortung | ||||
| 2-29 | Ansatz zur Einbindung von Stakeholdern | • Nachhaltigkeit - Nachhaltigkeitssteuerung - Überwachung | • Nachhaltigkeit -Nachhaltigkeitssteuerung -Stakeholderdialog | |
| • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse - Prozess der Wesentlichkeitsanalyse | ||||
| 2-30 | Tarifverhandlungs- vereinbarungen | • Mitarbeitende - Arbeitsbedingungen - Vergütung der Mitarbeitenden | • Mitarbeitende - Kennzahlen - Vergütung |
| Nummer der Standardangabe | Titel der Standardangabe | Abschnitt im Geschäftsbericht |
| GRI 200 - Wirtschaft | ||
| GRI 201 - Wirtschaftliche Leistung (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Strategie - Konzernstrategie |
| • Steuerung - Steuerungssystem | ||
| 201-1 | Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert | • Konzernabschluss und -anhang |
| GRI 204 - Beschaffungspraktiken (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Wertschöpfungskette - Einkauf |
| • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 | ||
| • Nachhaltigkeit in der Lieferkette | ||
| • Menschenrechte | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 204-1 | Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten | • Wertschöpfungskette - Einkauf |
| GRI 205 - Korruptionsbekämpfung (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Geschäftsverhalten (Compliance) -Managementsystem | ||
| 205-1 | Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | • Geschäftsverhalten (Compliance) - Managementsystem |
| • Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem | ||
| GRI 206 - Wettbewerbswidriges Verhalten (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Geschäftsverhalten (Compliance) - Managementsystem | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem | ||
| 206-1 | Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung | |
| GRI 207 - Steuern (2019) | ||
| 3-3 | Managementansatz | |
| 207-1 | Steuerkonzept | |
| 207-2 | Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement | • Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem |
| 207-3 | Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken | • Geschäftsverhalten (Compliance) - Compliance-Managementsystem |
| 207-4 | Country-by-Country Reporting (länderbezogene Berichterstattung) | |
| GRI 300 - Umwelt | ||
| GRI 302 - Energie (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit -Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Klimaneutralität -Strategie; Governance; Richtlinien und Maßnahmen | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 302-1 | Energieverbrauch innerhalb der Organisation | • Klimaneutralität -Kennzahlen -Energieeinsatz |
| 302-3 | Energieintensität | • Klimaneutralität -Kennzahlen -Energieeinsatz |
| 302-4 | Verringerung des Energieverbrauchs | • Klimaneutralität - Ziele -Energieeinsatz |
| GRI 303 - Wasser (2018) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit -Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Wasserressourcen | ||
| 303-1 | Wasser als gemeinsam genutzte Ressource | • Wasserressourcen |
| 303-2 | Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung | • Wasserressourcen |
| 303-3 | Wasserentnahme | • Wasserressourcen |
| GRI 305 - Emissionen (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Klimaneutralität -Strategie; Governance; Richtlinien und Maßnahmen | ||
| • Chancen- und Risikobericht | ||
| 305-1 | Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | • Klimaneutralität - Kennzahlen - Treibhausgasemissionen |
| 305-2 | Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | • Klimaneutralität - Kennzahlen - Treibhausgasemissionen |
| 305-3 | Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | • Klimaneutralität - Kennzahlen - Treibhausgasemissionen |
| 305-4 | Intensität der THG-Emissionen | • Klimaneutralität - Kennzahlen - Treibhausgasemissionen |
| 305-5 | Senkung der THG-Emissionen | • Klimaneutralität - Ziele - Treibhausgasemissionen |
| 305-7 | Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen | |
| GRI 306 - Abfall (2020) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Kreislaufwirtschaft -Strategie; Abfall und Recycling | ||
| 306-1 | Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen | • Kreislaufwirtschaft -Abfall und Recycling |
| 306-2 | Management erheblicher abfallbezogener Auswirkungen | • Kreislaufwirtschaft -Abfall und Recycling |
| 306-3 | Angefallener Abfall | |
| 306-5 | Zur Entsorgung weitergeleiteter Abfall | |
| GRI 308 - Umweltbewertung der Lieferanten (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit -Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Nachhaltigkeit in der Lieferkette | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 308-2 | Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen | • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Richtlinien und Maßnahmen; Ziele und Kennzahlen |
| GRI 400 - Soziales | ||
| GRI 401 - Beschäftigung (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit -Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Mitarbeitende -Strategie; Arbeitsbedingungen; Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 401-1 | Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation | |
| GRI 403 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2018) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit -Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität | ||
| • Mitarbeitende - Arbeitsbedingungen | ||
| • Gesundheit und Sicherheit | ||
| • Chancen- und Risikobericht | ||
| 403-1 | Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | • Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität |
| • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit | ||
| 403-2 | Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen | • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit |
| • Geschäftsverhalten (Compliance) - Compliance-Managementsystem | ||
| 403-3 | Arbeitsmedizinische Dienste | • Mitarbeitende -Arbeitsbedingungen -Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle gesundheitsgerecht gestalten |
| • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit | ||
| 403-4 | Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | • Mitarbeitende -Arbeitsbedingungen -Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle gesundheitsgerecht gestalten |
| • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit | ||
| 403-5 | Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | • Gesundheit und Sicherheit |
| 403-6 | Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter | • Mitarbeitende -Arbeitsbedingungen -Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle gesundheitsgerecht gestalten |
| • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit | ||
| 403-7 | Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz | • Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität |
| • Gesundheit und Sicherheit | ||
| • Nachhaltigkeit in der Lieferkette | ||
| 403-9 | Arbeitsbedingte Verletzungen | • Gesundheit und Sicherheit - Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit; Kennzahlen |
| GRI 404 - Aus- und Weiterbildung (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Mitarbeitende -Arbeitsbedingungen -Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden |
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 404-2 | Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | • Mitarbeitende -Arbeitsbedingungen -Attraktivität als Arbeitgeber; |
| • Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden | ||
| GRI 405 - Diversität und Chancengleichheit (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Mitarbeitende - Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 405-1 | Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten | • Erklärung zur Unternehmensführung - Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat |
| GRI 406 - Diskriminierungsfreiheit (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Mitarbeitende - Strategie | ||
| • Geschäftsverhalten (Compliance) - Compliance-Kultur und Ziele | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen | |
| GRI 407 - Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Menschenrechte |
| • Mitarbeitende - Strategie - Unternehmenswerte und Unternehmenskultur | ||
| • Geschäftsverhalten (Compliance) - Compliance-Managementsystem | ||
| 407-1 | Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte | • Mitarbeitende - Strategie - Unternehmenswerte und Unternehmenskultur |
| GRI 414 - Soziale Bewertung der Lieferanten (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Nachhaltigkeit in der Lieferkette | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 414-2 | Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen | • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Richtlinien und Maßnahmen; Ziele und Kennzahlen |
| GRI 415 - Politische Einflussnahme (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | |
| 415-1 | Parteispenden | |
| GRI 416 - Kundengesundheit und -sicherheit (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 |
| • Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität | ||
| • Produktverantwortung | ||
| • Geschäftsverhalten (Compliance) -Compliance-Managementsystem | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen - und Risikolage | ||
| 416-2 | Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit | • Produktverantwortung |
| GRI 417 - Marketing und Kennzeichnung (2016) | ||
| 3-3 | Managementansatz | • Wertschöpfungskette -Marketing und Vertrieb |
| • Nachhaltigkeit - Wesentlichkeitsanalyse -Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen im Jahr 2023 | ||
| • Produktverantwortung | ||
| 417-1 | Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | • Integriertes Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität |
| • Produktverantwortung | ||
| • Geschäftsverhalten (Compliance) -Compliance-Managementsystem | ||
| • Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage | ||
| 417-2 | Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung | • Produktverantwortung |
| Nummer der Standardangabe | Abschnitt in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen | Erläuterung / Auslassung |
| GRI 200 - Wirtschaft | ||
| GRI 201 - Wirtschaftliche Leistung (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 201-1 | ||
| GRI 204 - Beschaffungspraktiken (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 204-1 | Da der Großteil unseres Einkaufsvolumens an unseren Standorten in Deutschland, den USA und China erfolgt, werden die dortigen Standorte im Sinne der GRI-Begrifflichkeit als Hauptstandorte betrachtet. Als lokale Beschaffung gilt der Bezug von Lieferanten mit Sitz im selben Land wie die zu beliefernde Legal Entity. | |
| GRI 205 - Korruptionsbekämpfung (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 205-1 | Im Jahr 2022 wurde für jedes Land / jede Gesellschaft eine Risikoanalyse durchgeführt; Definition "Betriebsstätte" als Legal Entity. | |
| GRI 206 - Wettbewerbswidriges Verhalten (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 206-1 | Im Jahr 2023 sind keine Verfahren über das interne Reporting gemeldet worden. | |
| GRI 207 - Steuern (2019) | ||
| 3-3 | • Compliance - Steuer-Compliance | |
| 207-1 | • Compliance - Steuer-Compliance | |
| 207-2 | • Compliance - Steuer-Compliance | |
| 207-3 | • Compliance - Steuer-Compliance | |
| 207-4 | Auf ein Country-by-Country Reporting wird im Moment noch verzichtet. | |
| GRI 300 - Umwelt | ||
| GRI 302 - Energie (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 302-1 | ||
| 302-3 | • Klimaneutralität -Kennzahlen -Energieeinsatz | |
| 302-4 | • Klimaneutralität -Kennzahlen -Energieeinsatz | Im Jahr 2005 wurde bei Covestro damit begonnen, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einzuführen. Dies schreibt zwingend vor, die Performanceentwicklung an einem festzulegenden Basisjahr zu spiegeln. Dies war seinerzeit das Jahr 2005. |
| GRI 303 - Wasser (2018) | ||
| 3-3 | • Wasserressourcen -Kennzahlen | |
| 303-1 | • Wasserressourcen -Kennzahlen | |
| 303-2 | • Wasserressourcen -Kennzahlen | Die anzuwendenden Standards orientieren sich an der lokalen Gesetzgebung. |
| 303-3 | • Wasserressourcen -Kennzahlen | Aufgrund der gängigeren Verwendung wird die Wasserentnahme in m 3 ausgewiesen. Dabei entspricht 1 Megaliter (ML) 1.000 m 3. Verwendung von anderem als Süßwasser <1.000 mg Total Dissolved Solids (TDS) / l: Covestro bezieht kein Wasser aus Meerwasserquellen nach ISO 14046, daher erscheint dieser Posten nicht in der Wasserbilanz. An manchen Standorten kann es sein, dass Brackwasser >1.000 mg TDS / l als Kühlwasser verwendet wird. Diese Mengen sind in der Wasserbilanz inkludiert und werden nicht separat ausgewiesen. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist entsprechend den behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. |
| GRI 305 - Emissionen (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 305-1 | Biogene CO 2 -Emissionen werden nicht berichtet, da nicht relevant. | |
| 305-2 | ||
| 305-3 | ||
| 305-4 | Angabe als CO 2 -Äquivalente spezifischer THG. SF6-Emissionen werden bereits erfasst. | |
| 305-5 | Die Treibhausgasemissionen werden für Scope 1 und 2 getrennt berichtet. Bei der Betrachtung der THG-Reduktion werden die spezifischen Treibhausgasemissionen anhand der Gesamtemissionen Scope 1 und Scope 2 berechnet, da anfallende Verschiebungen zwischen den Kategorien die Aussagekraft der Ergebnisse herabsetzen würden. | |
| 305-7 | • Umwelteinflüsse unserer Produktion - Kennzahlen - Emissionen in die Luft | Die Berichterstattung konzentriert sich auf signifikante Luftemissionen; Persistant Organic Pollutants (POPs), Hazardous Air Pollutants (HAPs) werden nicht berichtet. Die Luftemissionen werden üblicherweise direkt an den Emissionsquellen gemessen bzw. ergeben sich rechnerisch aus stöchiometrischer Ermittlung der Formelmassen. |
| GRI 306 - Abfall (2020) | ||
| 3-3 | • Kreislaufwirtschaft -Kennzahlen | |
| 306-1 | • Kreislaufwirtschaft -Kennzahlen | |
| 306-2 | • Kreislaufwirtschaft -Kennzahlen | |
| 306-3 | • Kreislaufwirtschaft -Kennzahlen | |
| 306-5 | • Kreislaufwirtschaft -Kennzahlen | Die Erfassung nach gefährlichen und ungefährlichen Abfällen erfolgt nur bei Deponieabfällen separat, für andere Entsorgungsverfahren wird keine Differenzierung vorgenommen. |
| GRI 308 - Umweltbewertung der Lieferanten (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 308-2 | • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Ziele und Kennzahlen -Detailergebnisse der durchgeführten Lieferantenbewertungen | |
| GRI 400 - Soziales | ||
| GRI 401 - Beschäftigung (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 401-1 | • Mitarbeitende -Kennzahlen -Neueinstellungen und Austritten | Die Aufschlüsselung von Neueinstellungen und Austrittsquote erfolgte im Jahr 2023 nach dem männlichen und weiblichen Geschlecht, da keine Mitarbeitenden mit diverser Geschlechtszugehörigkeit bekannt waren. Mitarbeitende, die keine Angabe zum Geschlecht machen, werden aufgrund der geringen Anzahl in der Fußnote erwähnt. Sollte sich dies ändern, werden die Tabellen in Zukunft entsprechend angepasst. |
| GRI 403 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2018) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 403-1 | Auf eine Auflistung der rechtlichen Anforderungen wird verzichtet. Das integrierte Managementsystem für Arbeitssicherheit umfasst konzernweit alle unsere Mitarbeitenden und teilweise auch unsere Kontraktoren, unabhängig von Art des Arbeitsplatzes und ausgeführter Aktivität. | |
| 403-2 | Jeder Mitarbeitende, Kontraktor und Besucher muss die geltenden Arbeitsschutzverfahren, Regeln und relevanten Schutzmaßnahmen einhalten. Mitarbeitende haben die Befugnis, sich aus Arbeitssituationen zurückzuziehen, die sie als eine unmittelbare und ernste Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit einschätzen. Sie sind verpflichtet, dies umgehend den Vorgesetzten zu melden; dieses Handeln darf nicht sanktioniert werden. | |
| 403-3 | Je nach standortabhängigen lokalen Gegebenheiten gibt es eigene in der Arbeitsmedizin tätige Personen bzw. werden arbeitsmedizinische Dienste in Zusammenarbeit mit Externen bereitgestellt. Auf eine länderspezifische Beschreibung der Funktionen der arbeitsmedizinischen Dienste wird verzichtet. | |
| 403-4 | Abhängig von den rechtlichen Anforderungen gibt es an einigen Standorten formelle Arbeitgeber-Mitarbeitende-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die regelmäßig tagen. In Deutschland ist dies z. B. der Arbeitsschutzausschuss, wie gesetzlich gefordert nach § 11 ASiG. Alle Standorte sind in entsprechen regionalen HSE Communities vernetzt. Auf eine länderspezifische Auflistung und Beschreibung der Ausschüsse wird verzichtet. | |
| 403-5 | Unsere Mitarbeitenden erhalten die jeweils gemäß gesetzlicher Anforderung erforderlichen Schulungen sowie weitere, je nach individuellen Gegebenheiten der Standorte, darüber hinausgehende Schulungen. Unsere Kontraktoren erhalten standortspezifische Sicherheitseinweisungen. | |
| 403-6 | Freiwillige Leistungen zur Förderung und Erhalt der Gesundheit werden nur Covestro-Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. | |
| 403-7 | ||
| 403-9 | Wir erfassen die wichtigsten Arten und Häufigkeiten arbeitsbedingter Verletzungen für alle Mitarbeitendengruppen nach ASTM-Standard E2920-14 "Severe Incidents and Fatalities" (A. Todesfälle, B. Life-changing / Life-altering Cases, C. Sonstige). | |
| GRI 404 - Aus- und Weiterbildung (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 404-2 | ||
| GRI 405 - Diversität und Chancengleichheit (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 405-1 | • Mitarbeitende - Kennzahlen - Vielfalt und Internationalität | Der Aufsichtsrat besteht zum Jahresende aus 6 Frauen (50 %) und 6 Männern (50 %). Die Altersstruktur setzt sich folgendermaßen zusammen: 0% 30-50 Jahre und 100 % >50 Jahre. Die Zugehörigkeit zu Minderheiten wird aus rechtlichen Gründen nicht erfasst. Die Aufschlüsselung der Angestellten erfolgte im Jahr 2023 nach dem männlichen und weiblichen Geschlecht, da keine Mitarbeitenden mit diverser Geschlechtszugehörigkeit bekannt waren. Mitarbeitende, die keine Angabe zum Geschlecht machen, werden aufgrund der geringen Anzahl in der Fußnote erwähnt. Sollte sich dies ändern, werden die Tabellen in Zukunft entsprechend angepasst. |
| GRI 406 - Diskriminierungsfreiheit (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 406-1 | Aus Gründen der Vertraulichkeit machen wir keine Aussage zu Art und Umfang der gemeldeten Vorfälle. | |
| GRI 407 - Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen | ||
| 3-3 | ||
| 407-1 | Im Jahr 2023 sind keine Fälle über das formale Beschwerdewesen gemeldet worden. Ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Standorte bestand 2023 ebenfalls nicht, da sowohl die lokalen Personalleitungen wie auch die lokalen Geschäftsführer durch interne Regularien verpflichtet sind, den regelmäßigen Austausch mit den Gewerkschaften und Mitarbeitendenvertretungen zu pflegen. | |
| GRI 414 - Soziale Bewertung der Lieferanten (2016) | ||
| 3-3 | ||
| 414-2 | • Nachhaltigkeit in der Lieferkette - Ziele und Kennzahlen -Detailergebnisse der durchgeführten Lieferantenbewertungen | |
| GRI 415 - Politische Einflussnahme (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien; Selbstverpflichtungen | |
| • Nachhaltigkeit -Nachhaltigkeit bei Covestro - Stakeholderdialogue | ||
| 415-1 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien; Selbstverpflichtungen | |
| GRI 416 - Kundengesundheit und -sicherheit (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 416-2 | Im Jahr 2023 sind keine signifikanten Vorfälle über das interne Reporting gemeldet worden | |
| GRI 417 - Marketing und Kennzeichnung (2016) | ||
| 3-3 | • Steuerung - Unternehmensrichtlinien | |
| 417-1 | ||
| 417-2 | Im Jahr 2023 sind keine signifikanten Vorfälle über das interne Reporting gemeldet worden |
Die Grundlagen der Vergütung für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Covestro AG sowie die Höhe individueller Vergütungen werden im Vergütungsbericht erläutert. Der Bericht wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Einklang mit den Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellt und entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Informationen hierzu sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. Darüber hinaus orientiert sich der Bericht inhaltlich und im Aufbau am Vergütungsbericht für das Jahr 2022, der von der Hauptversammlung am 19. April 2023 mit einer Mehrheit von 92,96 % gebilligt wurde.
→ Weitere Informationen zu der Beschreibung des Vergütungssystems, dem Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts und dem Beschluss der Hauptversammlung zur Billigung des Vergütungssystems unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Die Hauptversammlung hatte das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder am 21. April 2022 gebilligt. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Dezember 2022 beschlossen, der Hauptversammlung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 eine punktuelle Änderung vorzuschlagen, nämlich entsprechend der bereits bestehenden Regelung für die kurzfristige variable Vergütung auch für die langfristige variable Vergütung die Möglichkeit der Anpassung des Auszahlungsprozentsatzes im Fall von unvorhersehbaren und nicht planbaren Entwicklungen einzuführen. Das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder wurde am 19. April 2023 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 91,73 % gebilligt und ist auf der Website des Unternehmens zugänglich.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance
Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2023 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Covestro AG ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt.
Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns. Diese ist gemäß der Unternehmenskultur "Wir sind 1" für alle Mitarbeitenden von Covestro einheitlich aufgebaut:
| ― |
Die variable Vergütung des Vorstands sowie aller teilnehmenden Mitarbeitenden basiert auf einem einheitlichen System und identischen Kriterien. |
| ― |
Unterschiede gibt es nur bei den Prozentsätzen, bezogen auf die Festvergütung. |
Die variable Vergütung basiert auf dem Unternehmenserfolg von Covestro, der anhand von finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen sowie der Aktienperformance gemessen wird:
| ― |
Die Systematik sowie die Kriterien der kurzfristigen variablen Vergütung orientieren sich stark an der jahresbezogenen Performance von Covestro. |
| ― |
Die Systematik sowie die Kriterien sind für einen Dreijahreszeitraum verbindlich vereinbart. Das kurzfristige Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) ist ein Bonussystem und orientiert sich an der mittleren erwarteten Performance-Entwicklung des Unternehmens. Der Covestro PSP ist so konzipiert, dass über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ein gemittelter Zielerreichungsgrad von 100% erzielt werden kann. |
In sehr erfolgreichen Jahren werden hohe Ausschüttungsprozentsätze erreicht (wie bspw. 239,5 % für das Jahr 2021), in herausfordernden Jahren sind sie hingegen deutlich niedriger oder es kommt gar keine kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung (wie z. B. für das Jahr 2022).
Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung bemisst sich an der absoluten Kursentwicklung der Aktie der Covestro AG, einschließlich der Dividenden, sowie der relativen Entwicklung gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * und enthält zudem eine Nachhaltigkeitskomponente.
Die Ermittlung der variablen Vergütung ist einfach und transparent und basiert auf objektivierten Kriterien:
| ― |
Die Relation zwischen Zielerreichung und Auszahlung ist für die verwendeten Kriterien festgelegt und im Vergütungsbericht dokumentiert. |
| ― |
Die Berechnung der Auszahlung basiert auf finanziellen Kriterien und Nachhaltigkeitszielen, die auch im Lagebericht der Gesellschaft enthalten sind, und wird ebenfalls im Vergütungsbericht dokumentiert. |
1 Festvergütung zuzüglich variabler
Zielwerte
2 Ohne Sachbezüge und sonstige Leistungen
3 Vorstandsvorsitz (VV), Ordentliches
Vorstandsmitglied (OVM)
4 Erwarteter Dienstzeitaufwand nach IFRS
5 Festvergütung zuzüglich variabler
Zielwerte und betrieblicher Altersversorgung
Der Aufsichtsrat legt für das bevorstehende Geschäftsjahr die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem fest. Diese steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten von Covestro.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder um 4 % erhöht. Aufgrund des außerordentlich hohen Anstiegs der Verbraucherpreise wurde, anders als in den Jahren zuvor, nicht deren Entwicklung zugrunde gelegt. Stattdessen hat sich der Aufsichtsrat an dem Budget orientiert, das im Jahr 2023 für die Gehaltsrunde der außertariflichen Mitarbeitenden in Deutschland Anwendung fand. Auf Basis des geltenden Vergütungssystems ergeben sich die nachfolgend dargestellten Werte für die Zielvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.
| Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) | Christian Baier 4 (Finanzen) seit 01.10.2023 | |||||
| 2022 | 2023 | 2022 | ||||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 1.246 | 27,9 | 1.296 | 27,8 | - | |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 | 30 | 0,7 | 30 | 0,6 | - | |
| Summe | 1.276 | 28,5 | 1.326 | 28,5 | - | |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||||
| für das Jahr 2022 | 1.246 | 27,9 | - | |||
| für das Jahr 2023 | 1.296 | 27,8 | ||||
| Langfristige variable Vergütung | ||||||
| "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 | 1.620 | 36,2 | ||||
| "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 | 1.685 | 36,2 | - | |||
| Versorgungsaufwand 3 | 328 | 7,3 | 352 | 7,6 | - | |
| Ziel Gesamtvergütung | 4.470 | 100,0 | 4.659 | 100,0 | - | |
| Christian Baier 4 (Finanzen) seit 01.10.2023 | Dr. Thorsten Dreier 4 (Technologie und Arbeitsdirektor) seit 01.07.2023 | |||||
| 2023 | 2022 | 2023 | ||||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 850 | 25,9 | - | 653 | 25,5 | |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 | 200 | 6,1 | - | 200 | 7,8 | |
| Summe | 1.050 | 32,0 | - | 853 | 33,3 | |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||||
| für das Jahr 2022 | - | |||||
| für das Jahr 2023 | 850 | 25,9 | 653 | 25,5 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||||
| "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 | ||||||
| "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 | 1.105 | 33,7 | - | 849 | 33,2 | |
| Versorgungsaufwand 3 | 277 | 8,4 | - | 206 | 8,0 | |
| Ziel Gesamtvergütung | 3.282 | 100,0 | - | 2.561 | 100,0 | |
| Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 628 | 27,3 | 653 | 27,3 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 | 30 | 1,3 | 30 | 1,3 |
| Summe | 658 | 28,6 | 683 | 28,6 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | 628 | 27,3 | ||
| für das Jahr 2023 | 653 | 27,3 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 | 816 | 35,5 | ||
| "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 | 849 | 35,5 | ||
| Versorgungsaufwand 3 | 198 | 8,6 | 206 | 8,6 |
| Ziel Gesamtvergütung | 2.300 | 100,0 | 2.391 | 100,0 |
3 Erwarteter Dienstzeitaufwand
(Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS
| Dr. Klaus Schäfer 4 bis zum 30.06.2023 | Dr. Thomas Toepfer 4 bis zum 31.08.2023 | |||||
| 2022 | 2023 | 2022 | ||||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 628 | 27,7 | 653 | 27,5 | 762 | 27,3 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 | 30 | 1,3 | 30 | 1,3 | 30 | 1,1 |
| Summe | 658 | 29,0 | 683 | 28,7 | 792 | 28,4 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||||
| für das Jahr 2022 | 628 | 27,7 | 762 | 27,3 | ||
| für das Jahr 2023 | 653 | 27,5 | ||||
| Langfristige variable Vergütung | ||||||
| "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 | 816 | 35,9 | 991 | 35,5 | ||
| "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 | 849 | 35,7 | ||||
| Versorgungsaufwand 3 | 168 | 7,4 | 192 | 8,1 | 246 | 8,8 |
| Ziel-Gesamtvergütung | 2.270 | 100,0 | 2.377 | 100,0 | 2.791 | 100,0 |
| Dr. Thomas Toepfer 4 bis zum 31.08.2023 | ||
| 2023 | ||
| in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 792 | 27,3 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen 2 | 30 | 1,0 |
| Summe | 822 | 28,3 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||
| für das Jahr 2022 | ||
| für das Jahr 2023 | 792 | 27,3 |
| Langfristige variable Vergütung | ||
| "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 | ||
| "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 | 1.030 | 35,5 |
| Versorgungsaufwand 3 | 257 | 8,9 |
| Ziel-Gesamtvergütung | 2.901 | 100,0 |
3 Erwarteter Dienstzeitaufwand
(Arbeitgeberanteil) gemäß IFRS
Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstigen Leistungen (z. B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €.
Über die Einhaltung dieser Maximalvergütung kann erstmals für das Geschäftsjahr 2025 berichtet werden, in welchem den Vorstandmitgliedern eine Auszahlung aus der Tranche 2021 -2024 der langfristigen variablen Vergütung "Prisma" zufließen kann. Nachfolgend ist die mögliche Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023 dargestellt, die die jeweiligen Höchstgrenzen von 250 % für die kurzfristige und 200 % für die langfristige variable Vergütung berücksichtigt. Auf Basis dieser beiden Höchstgrenzen und unter Berücksichtigung dessen, dass Sachbezüge und sonstige Leistungen in der Regel einen Wert von 30 Tsd. € nicht überschreiten, ist bereits jetzt gewährleistet, dass die vorstehend genannten Beträge für die maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder nicht überschritten werden können.
Zur Sicherstellung der horizontalen Angemessenheit hat der Aufsichtsrat ein Gutachten bei einem unabhängigen externen Beratungsunternehmen in Auftrag gegeben. Da Covestro auf Basis relevanter Größenkennzahlen (Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung) im unteren Quartil der DAX-Unternehmen positioniert ist und vor der Aufnahme in den DAX im Jahr 2018 im MDAX vertreten war, wurde als Vergleichsmarkt die Gesamtgruppe der DAX- und MDAX-Unternehmen herangezogen. Aufgrund eingeschränkter Vergleichbarkeit wurden Banken und Versicherungen allerdings ausgeschlossen. Auf Basis dieser drei gleichgewichteten Größenkennzahlen ergab sich eine Positionierung von Covestro auf Rang 37 (von 84) bzw. am 57. Perzentil dieser Gruppe. Unter Berücksichtigung dieser Positionierung wurden die folgenden Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder mit den jeweils entsprechenden Marktwerten (Vergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleichsmarkt) verglichen:
| ― |
Festvergütung |
| ― |
Ziel-Barvergütung = Festvergütung + Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung |
| ― |
Ziel-Direktvergütung = Ziel-Barvergütung + Zielwert für die langfristige variable Vergütung |
| ― |
Ziel-Gesamtvergütung = Ziel-Direktvergütung + Altersversorgung |
Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wurden über eine "bAV-Prämie" bewertet, die nach versicherungsmathematischen Methoden ermittelt wurde. Diese Prämie gibt an, was an einen externen Versorgungsträger zu zahlen wäre, um die Versorgungsleistungen einzukaufen. Die Höhe der Prämie und somit die Kosten können bei Anwendung gleicher Rechenparameter mit der Höhe der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder anderer Unternehmen verglichen werden.
Auf Basis des erstellten Gutachtens konnten die Ziel- und Maximalvergütungen des Vorstands insgesamt als angemessen im Sinne des Aktiengesetzes beurteilt werden.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die interne Vergütungsstruktur geprüft und zu diesem Zweck die Festvergütung, die Ziel-Barvergütung und die Ziel-Direktvergütung der Vorstandsmitglieder mit den entsprechenden Vergütungselementen des Executive Leadership Team (Führungskräfte in den beiden höchsten Vertragsstufen unterhalb des Vorstands) und der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche Mitarbeitende einschließlich des Executive Leadership Team) von Covestro in Deutschland verglichen. Anhand dieses Vergleichs, der für die Jahre 2017 bis 2023 vorgenommen wurde, wurde auch die interne Vergütungsstruktur als angemessen beurteilt. Daraus folgend wurden - außer der erwähnten Erhöhung der Festvergütung - keine Anpassungen der Struktur oder der Höhe der Vergütung vorgenommen.
Im Folgenden wird die Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2023 dargestellt.
Die zu Beginn des Geschäftsjahres vorgenommene Anpassung der Festvergütung wurde vorstehend unter "Festsetzung der Zielvergütung" erläutert. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen umfassen die Wartung und Reparaturen installierter Sicherheitseinrichtungen, einen Fahrbereitschaftsdienst und für vor 2023 berufene Vorstandsmitglieder eine Mobilitätspauschale. Sucheta Govil hat zudem Kosten für die Erstellung ihrer Steuererklärung durch ein externes Beratungsunternehmen erstattet bekommen. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.
Die im Jahr 2015 in den Vorstand berufenen Mitglieder Dr. Markus Steilemann und Dr. Klaus Schäfer erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen, jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwen- / Witwergeld in Höhe von 60 % sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.
Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Versorgungszusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro einen fiktiven Versorgungsaufwand in Höhe von 33 % der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 6 % und einem zusätzlichen Betrag in Höhe des 3-Fachen des gewählten Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds. Dieser Eigenbeitrag ist auf maximal 9 % begrenzt, sodass der korrespondierende Unternehmensbeitrag (sog. "Matching Contribution") höchstens 27 % betragen kann. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich aus der Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung, sofern vorhanden.
Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.
Der tatsächliche Pensionsanspruch kann vorab nicht exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab. Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte in einer Pensionstreuhand verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigt.
Den übrigen Vorstandsmitgliedern wird ihre betriebliche Altersversorgung als beitragsorientierte Direktzusage gewährt. Covestro und die Vorstandsmitglieder stellen hierbei einen Beitrag in Höhe von jeweils 3 % der Festvergütung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Für den Gehaltsteil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stellt Covestro einen Grundbetrag in Höhe von 6 % und einen "Matching Contribution"-Betrag von bis zu 30%, dem 3-Fachen des Eigenbeitrags der Vorstandsmitglieder in Höhe von bis zu 10 %, zur Verfügung. Das eingezahlte Kapital wird von Covestro am Kapitalmarkt gemäß einem altersabhängigen "Lifecycle"-Modell angelegt. Die eingezahlten Beiträge sind garantiert. Beim Ausscheiden aus dem Vorstand, nicht jedoch vor Vollendung des 62. Lebensjahres, wird das angesammelte Kapital, in der Regel als Einmalzahlung, an das Vorstandsmitglied ausgezahlt. Sucheta Govil und Dr. Thomas Toepfer haben ihre betriebliche Altersversorgung zum 1. April 2021 auf dieses im Jahr 2021 neu eingeführte Modell umgestellt. Für den Zeitraum von ihrem jeweiligen Eintrittsdatum bei Covestro bis zum 31. März 2021 galt für beide die zuvor beschriebene Versorgungsregelung, die für Dr. Markus Steilemann weiterhin Anwendung findet.
Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100 % der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden.
Die genannten Leistungskriterien finden Anwendung im konzernweit gültigen kurzfristigen Vergütungsprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP). Dieses wurde mit dem Jahr 2016 eingeführt und gilt - mit wenigen, im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingte Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit. Auch die Vorstandsmitglieder nehmen derzeit am Covestro PSP teil und erhalten ihre kurzfristige variable Vergütung auf Basis der Regelungen dieses Vergütungsprogramms. Hierbei werden die vier Komponenten gleichgewichtet einbezogen: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Seit dem Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Weitere Komponenten betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.
→ Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser Kennzahlen sind im zusammengefassten Lagebericht unter "Steuerungskennzahlen" zu finden.
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2021 für einen mehrjährigen Zeitraum - für die Jahre 2022 bis 2024 - global gültige Werte für den Schwellenwert, die 100 %ige Auszahlung und den Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt. Eine nachträgliche Anpassung ist ausgeschlossen.
Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0% (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300% liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250 % des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann.
| "Profitables Wachstum": EBITDA | "Liquidität": FOCF | "Rentabilität": ROCE über WACC | "Nachhaltigkeit": Treibhausgasemissionen | |
| Schwellenwert (0 %) | 1.800 Mio. € | Mittelzufluss in Höhe von 400 Mio. € | 0 %-Punkte | 7,1 Mio. t CO 2 -Äquivalente |
| 100 % Erreichung | 2.500 Mio. € | Mittelzufluss in Höhe von 1.000 Mio. € | 6 %-Punkte | 6,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente |
| Begrenzungswert (300 %) | 3.900 Mio. € | Mittelzufluss in Höhe von 2.000 Mio. € | 18 %-Punkte | 5,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente |
Auf Basis der erreichten Werte für das Berichtsjahr 2023 hätte sich rechnerisch ein Auszahlungsprozentsatz von 75% ergeben, dessen Ermittlung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Die Treibhausgasemissionen von 4,9 Mio. t CO 2 -Äquivalenten wurden zum Teil durch eigene Maßnahmen (Optimierung der Produktionsprozesse, Energieeffizienzmaßnahmen) erzielt, aus denen eine Reduktion von 1,3 Mio. t im Vergleich zu 2020 resultiert. Demgegenüber steht ein Anstieg der Emissionen von etwa 0,8 Mio. t, bedingt in erster Linie durch eine nachteiligere Zusammensetzung des Energiemixes existierender Lieferanten. Gegenüber den in der Klimastrategieplanung aus den Jahren 2020/2021 angenommenen Volumenwachstumsraten waren die tatsächlichen Produktionsvolumina leicht rückläufig. Das hat zu einem real insgesamt weniger starken Anstieg der Gesamtemissionen als ursprünglich erwartet geführt.
Die Schwellenwerte der drei finanziellen Kennzahlen wurden verfehlt und somit auch die Kapitalkosten im Berichtsjahr nicht verdient (ROCE über WACC < 0). Der Aufsichtsrat hat erneut von seinem durch das letztgenannte Kriterium ausgelösten Ermessensspielraum Gebrauch gemacht, da eine Auszahlung von 75 % der wirtschaftlichen Situation von Covestro nicht angemessen erschien, und die Auszahlung auf 50 % reduziert. Dieser Wert wurde auf Beschluss des Vorstands auch für die Berechnung der Bonusauszahlung für die Mitarbeitenden herangezogen.
Auf Basis der Vereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeitenden den Solidarbeitrag in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Berichtsjahr 2023 beträgt dieser Beitrag 0,52 % der individuellen Covestro-PSP-Auszahlung. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats wird er auch von den Vorstandsmitgliedern einbehalten.
| "Profitables Wachstum": EBITDA | "Liquidität": FOCF | "Rentabilität": ROCE über WACC | "Nachhaltigkeit": Treibhausgasemissionen | |
| Erreichter Wert | 1.080 Mio. € | Mittelzufluss in Höhe von 232 Mio. € | - 6,1 %-Punkte | 4,9 Mio. t CO 2 -Äquivalente |
| Resultierende Auszahlung | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 300,0 % |
| Rechnerische Gesamtauszahlung (gemittelter Wert) | 75,0 % | |||
| Tatsächliche Auszahlung (Entscheidung des Aufsichtsrats) | 50,0 % | |||
Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * über einen Zeitraum von vier Jahren. Seit dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die langfristige variable Vergütung ist auf die dauerhafte, zukunftsorientierte und stetige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichtet und gewährleistet - insbesondere seit der Einführung der Nachhaltigkeitskomponente - die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie "Sustainable Future". In dieser Form findet "Prisma" für die Mitglieder des Vorstands ebenso wie für die Führungskräfte von Covestro Anwendung. Der LTI-Zielwert beträgt für die Vorstandsmitglieder 130 % der jährlichen Festvergütung und setzt für die Teilnahme voraus, dass sie die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen.
Für jedes Geschäftsjahr wird eine neue "Prisma"-Tranche mit einer vierjährigen Performance-Periode aufgelegt. Der Aufsichtsrat legt vor Beginn dieser Performance-Periode die Leistungskriterien für Outperformance und Nachhaltigkeit und die relative Gewichtung dieser Kriterien zueinander fest, die multiplikativ mit dem zusammenfassenden Kriterium Total Shareholder Return (TSR) verknüpft sind.
Zur Ermittlung der Auszahlung werden drei Faktoren berechnet: der TSR-Faktor, der Outperformance-Faktor sowie der CO 2 -Faktor.
Der TSR-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs).
Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche wurde Folgendes festgelegt:
| ― |
Der Outperformance-Faktor beträgt 100 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %) entspricht. |
| ― |
Der Outperformance-Faktor beträgt 0 %, wenn die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index liegt. |
| ― |
Der Outperformance-Faktor entwickelt sich proportional zur Abweichung sowohl in der Bandbreite von ± 100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100 Prozentpunkten Abweichung. |
Als Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2 festgelegt. Der CO 2 -Faktor beträgt 100 %, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 1.300 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2026 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 23 %. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 650 kt oder weniger, nimmt der CO 2 -Faktor den Wert 0 % an. Ab einer Reduktion in Höhe von 1.950 kt erreicht er den Maximalwert von 200 %. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Unternehmens.
Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche zu errechnen, wird der LTI-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor, dem zu 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem zu 25 % gewichteten CO 2 -Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130 % der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260 % der jährlichen Festvergütung.
Bei den Tranchen vor dem Jahr 2021, die noch keine Nachhaltigkeitskomponente berücksichtigen, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation von TSR-Faktor und Outperformance-Faktor berechnet; auch hierbei ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt.
Im März des Berichtsjahres 2023 erhielten die berechtigten Vorstandsmitglieder Auszahlungen aus der "Prisma"-Tranche 2019 - 2022. Der Auszahlungsfaktor betrug 27,0 %. Die "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 endete zum 31. Dezember des Berichtsjahres 2023 mit einem Auszahlungsfaktor von 119,9 %. Den Auszahlungen für Dr. Thorsten Dreier lagen dabei seine jeweiligen Vergütungspakete vor dem Eintritt in den Vorstand zugrunde. Christian Baier, der erst im Oktober in den Vorstand eingetreten ist, nimmt erstmalig und anteilig an der "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 teil, die im Jahr 2027 zur Auszahlung kommt.
Die Berechnung der genannten Auszahlungsfaktoren kann anhand der nachfolgenden Grafik und Tabelle nachvollzogen werden.
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | ||
| Anfangskurs Covestro | in € | 50,22 1 | 43,36 2 |
| Endkurs Covestro | in € | 36,40 3 | 49,76 4 |
| Kursänderung | in % | - 27,5 | 14,8 |
| Anfangskurs Index | in € | 832,55 1 | 1.010,32 2 |
| Endkurs Index | in € | 1.183,59 3 | 1.226,08 4 |
| Kursänderung | in % | 42,2 | 21,4 |
| Kumulierte Dividende | in € | 8,30 | 5,90 |
| TSR-Faktor | in % | 89,0 | 128,4 |
| Outperformance-Faktor | in % | 30,3 | 93,4 |
| Auszahlungsfaktor | in % | 27,0 | 119,9 |
Die Dividendenzahlungen der einzelnen Jahre können auf unserer Website nachvollzogen werden.
→ Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/investors/stock-performance/dividends
Die errechneten Beträge für beide Tranchen, einschließlich derer für die ehemaligen Vorstandsmitglieder Dr. Klaus Schäfer und Dr. Thomas Toepfer, können der folgenden Tabelle entnommen werden.
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | |||
|
Zielwert
1
in Tsd. € |
Auszahlung im März 2023 (Auszahlungsfaktor
27,0%)
in Tsd. € |
Zielwert
1
in Tsd. € |
Auszahlung im Januar 2024 (Auszahlungsfaktor 119,9%)
in Tsd. € |
|
| Dr. Markus Steilemann | 1.550 | 418 | 1.573 | 1.886 |
| Christian Baier 2 | - | - | - | - |
| Dr. Thorsten Dreier 3 | 42 | 11 | 43 | 52 |
| Sucheta Govil 4 | 327 | 88 | 792 | 949 |
| Dr. Klaus Schäfer 5 | 780 | 211 | 792 | 949 |
| Dr. Thomas Toepfer 6 | 948 | 256 | 962 | - |
2 Mitglied des Vorstands seit dem 1. Oktober
2023
5 Mitglied des Vorstands bis zum 30. Juni 2023
Nachfolgend sind die drei derzeit laufenden "Prisma"-Tranchen mit ihren jeweiligen Anfangskursen und dem zum Bilanzstichtag berechneten beizulegenden Zeitwert aufgeführt (Marktwert der jeweiligen Tranche, der auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt wurde). Für die "Prisma"-Tranche 2024 - 2027 werden zwei weitere Nachhaltigkeitsziele aus dem Bereich "Soziales" eingeführt: die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenbefragung und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR).
| "Prisma"-Tranche 2021 - 2024 | "Prisma"-Tranche 2022 - 2025 | "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 | ||
| Covestro-Aktie | ||||
| Anfangskurs | in € | 47,05 | 53,53 | 36,40 |
| Stand Ende Dezember 2023 | in € | 49,76 | ||
| STOXX Europe 600 Chemicals | ||||
| Anfangskurs | in € | 1.088,78 | 1.336,97 | 1.183,59 |
| Stand Ende Dezember 2023 | in € | 1.226,08 | ||
| CO 2 -Faktor 1 | in % | 200,00 | 66,00 | 98,00 |
| Beizulegender Zeitwert Dezember 2023 | in % | 137,0 | 93,1 | 128,5 |
Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Wert von 100 % der zum Zeitpunkt der Erstbestellung definierten Festvergütung auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Bei einer Vertragsverlängerung wird diese Verpflichtung auf die Höhe der neuen Festvergütung angehoben. Das betreffende Vorstandsmitglied muss innerhalb von vier Jahren nach Beginn der erneuten Bestellung Covestro-Aktien im Wert des Differenzbetrags erwerben.
In der nachfolgenden Tabelle ist die jeweilige von den amtierenden Vorstandsmitgliedern zum Bilanzstichtag gehaltene Anzahl der Covestro-Aktien aufgeführt.
| Vorstandsmitglied | Anzahl Covestro-Aktien |
Gesamtwert Ende Dezember 2023
in Tsd. € |
Status Share Ownership Guidelines |
| Dr. Markus Steilemann | 30.000 | 1.580 | erfüllt |
| Christian Baier | 0 | im Aufbau | |
| Dr. Thorsten Dreier | 4.797 | 253 | im Aufbau; zu 39 % erfüllt |
| Sucheta Govil | 14.912 | 786 | erfüllt |
Gemäß den im Jahr 2021 eingeführten Malus- und Clawback-Regelungen kann der Aufsichtsrat bei Vorliegen schwerwiegender Pflicht- oder Compliance-Verstöße die kurzfristige und / oder langfristige variable Vergütung nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten bzw. eine bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückfordern. Außerdem ist eine Rückforderung möglich, wenn die Berechnung und Auszahlung auf der Grundlage falscher Daten erfolgten.
Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile zurückzufordern, im Jahr 2023 keinen Gebrauch gemacht, da weder vor noch im Berichtsjahr Vorkommnisse eingetreten sind, die hierzu Veranlassung gegeben hätten.
Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund werden Zusagen in der Regel bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erfüllt. In diesem Fall dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten (Abfindungs-Cap). Noch ausstehende variable Vergütungskomponenten werden zu den ursprünglich vereinbarten Zeitpunkten und Bedingungen ausgezahlt, d. h., es erfolgt keine vorzeitige Auszahlung.
Im Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control), durch den sich die Stellung eines einzelnen Mitglieds des Vorstands wesentlich ändert - z. B. durch Änderung der Strategie des Unternehmens oder durch Änderung des Tätigkeitsbereichs des Vorstandsmitglieds -, hat das Vorstandsmitglied das Recht, den Dienstvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel zu kündigen. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hat das Vorstandsmitglied bei Ausübung dieses Kündigungsrechts oder bei einvernehmlicher Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung der Gesellschaft Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe des 2,5Fachen der jährlichen Festvergütung. Die Höhe dieser Abfindungszahlung einschließlich Nebenleistungen ist auf die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags begrenzt und unterliegt dem Abfindungs-Cap.
Im Berichtsjahr sind den Vorstandsmitgliedern keine Leistungen hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Vorstand von einem Dritten zugesagt oder gewährt worden.
Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr aufgeführt. Hierbei sind die Werte für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung für dasjenige Geschäftsjahr angegeben, in dem die der Vergütung jeweils zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht worden ist.
Auch wenn der Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung nicht als gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG zu klassifizieren ist, wird aus Gründen der Transparenz in der nachfolgenden Tabelle auch der Dienstzeitaufwand nach IFRS zusätzlich ausgewiesen.
| Dr. Markus Steilemann | ||||
| (Vorsitzender) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 1.246 | 73,7 | 1.296 | 33,6 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | 27 | 1,6 | 30 | 0,8 |
| Summe | 1.273 | 75,3 | 1.326 | 34,4 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | - | 0,0 | ||
| für das Jahr 2023 | 645 | 16,7 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | 418 | 24,7 | ||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | 1.886 | 48,9 | ||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | 1.691 | 100,0 | 3.857 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | 835 | 487 | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | 2.526 | 4.344 | ||
| Christian Baier | ||||
| (Finanzen) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | - | 0,0 | 213 | 66,5 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | - | 0,0 | - | 0,0 |
| Summe | - | 0,0 | 213 | 66,5 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | ||||
| für das Jahr 2023 | 107 | 33,5 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | ||||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | ||||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | - | 100,0 | 320 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | - | 89 | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | - | 409 | ||
| Dr. Thorsten Dreier | ||||
| (Technologie und Arbeitsdirektor) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | - | 0,0 | 327 | 55,1 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | - | 0,0 | 2 | 0,3 |
| Summe | - | 0,0 | 329 | 55,4 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | ||||
| für das Jahr 2023 | 212 | 35,8 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | ||||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | 52 | 8,8 | ||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | - | 100,0 | 593 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | - | 171 | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | - | 764 | ||
| Sucheta Govil | ||||
| (Vertrieb und Marketing) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 628 | 84,2 | 653 | 33,4 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | 30 | 4,0 | 30 | 1,5 |
| Summe | 658 | 88,2 | 683 | 34,9 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | - | 0,0 | ||
| für das Jahr 2023 | 325 | 16,6 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | 88 | 11,8 | ||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | 949 | 48,5 | ||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | 746 | 100,0 | 1.957 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | 248 | 265 | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | 994 | 2.222 | ||
Für die langfristige variable Vergütung ("Prisma"-Tranche 2023 - 2026) der gegenwärtigen Vorstandsmitglieder beläuft sich der beizulegende Zeitwert bei Gewährung auf 2.899 Tsd. € (Vorjahr: 3.743 Tsd. € für die "Prisma"-Tranche 2022 - 2025).
Für alle laufenden Tranchen der langfristigen variablen Vergütung, an denen aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder teilnehmen, wurden zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen in Höhe von 9.994 Tsd. € (Vorjahr: 5.626 Tsd. €) gebildet, davon entfielen auf ehemalige Vorstandsmitglieder 2.421 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €).
| Gegenwärtige Vorstandsmitglieder | ||||||
| Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) | Christian Baier (Finanzen) | Dr. Thorsten Dreier (Technologie und Arbeitsdirektor) | ||||
|
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
|
| Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/ -ertrag für langfristige variable Vergütung | 301 | 3.030 | 28 | 257 | ||
| Gegenwärtige Vorstandsmitglieder | ||||
| Sucheta Govil (Vertrieb und Marketing) | Gesamt | |||
|
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
|
| Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/ -ertrag für langfristige variable Vergütung | 222 | 1.527 | 523 | 4.842 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||||
| Dr. Klaus Schäfer | Dr. Thomas Toepfer | Gesamt | ||||
|
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
|
| Im Berichtszeitraum erfasster Gesamtaufwand/ -ertrag für langfristige variable Vergütung | 152 | 1.527 | 185 | - 1.454 | 337 | 73 |
Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 1.364 Tsd. € (Vorjahr: 1.761 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist von den verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen und hierbei insbesondere vom jeweils maßgeblichen Rechnungszins abhängig. Die tatsächlich geleisteten Beiträge für die Versorgungszusagen werden zahlungswirksam im Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst. Die jeweiligen Dienstzeitaufwände, Barwerte der Pensionsverpflichtungen und gemäß der Versorgungsordnung geleisteten Beiträge ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.
| Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen | Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zum 31.12. | Gem. Versorgungsordnung im laufenden Jahr tatsächlich geleisteter Beitrag | ||||
|
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
|
| Dr. Markus Steilemann | 835 | 487 | 3.267 | 4.164 | 390 | 406 |
| Christian Baier | - | 89 | - | 117 | - | 69 |
| Dr. Thorsten Dreier | - | 171 | - | 1.154 | - | 130 |
| Sucheta Govil | 248 | 265 | 630 | 1.064 | 198 | 206 |
| Dr. Klaus Schäfer | 348 | 121 | 4.277 | 5.141 | 186 | 97 |
| Dr. Thomas Toepfer | 330 | 231 | 1.006 | 1.219 | 246 | 171 |
| Gesamt | 1.761 | 1.364 | 9.180 | 12.859 | 1.020 | 1.079 |
Nachstehend ist gemäß den Anforderungen von § 162 Absatz 1 AktG die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr aufgeführt.
| Dr. Klaus Schäfer | ||||
| (bis 30. Juni 2023) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 628 | 72,7 | 327 | 20,8 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | 25 | 2,9 | 14 | 0,9 |
| Rente | - | 0,0 | 119 | 7,6 |
| Summe | 653 | 75,6 | 460 | 29,3 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | - | 0,0 | ||
| für das Jahr 2023 | 161 | 10,3 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | 211 | 24,4 | ||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | 949 | 60,5 | ||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | 864 | 100,0 | 1.570 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | 348 | 121 | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | 1.212 | 1.691 | ||
| Patrick Thomas | ||||
| (bis 31. Mai 2018) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | ||||
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | ||||
| Rente | 23 | 100,0 | 284 | 100,0 |
| Summe | 23 | 100,0 | 284 | 100,0 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | ||||
| für das Jahr 2023 | ||||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | ||||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | ||||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | 23 | 100,0 | 284 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | - | - | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | 23 | 284 | ||
| Dr. Thomas Toepfer | ||||
| (bis 31. August 2023) | ||||
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Festvergütung | 762 | 73,0 | 528 | 65,3 |
| Sachbezüge und sonstige Leistungen | 26 | 2,5 | 18 | 2,2 |
| Rente | - | 0,0 | - | 0,0 |
| Summe | 788 | 75,5 | 546 | 67,6 |
| Kurzfristige variable Vergütung | ||||
| für das Jahr 2022 | - | 0,0 | ||
| für das Jahr 2023 | 262 | 32,4 | ||
| Langfristige variable Vergütung | ||||
| "Prisma"-Tranche 2019 - 2022 | 256 | 24,5 | ||
| "Prisma"-Tranche 2020 - 2023 | - | 0,0 | ||
| Summe gewährte und geschuldete Vergütung i. S. d. § 162 AktG | 1.044 | 100,0 | 808 | 100,0 |
| Dienstzeitaufwand 2 | 330 | 231 | ||
| Gesamtvergütung (einschl. Dienstzeitaufwand) | 1.374 | 1.039 | ||
Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 12.060 Tsd. € (Vorjahr: 5.447 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Covestro AG betrug 14.674 Tsd. € (Vorjahr: 7.048 Tsd. €).
Die im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Dr. Klaus Schäfer und Dr. Thomas Toepfer erhalten keine gesonderten Leistungen aus Anlass der Beendigung ihrer Dienstverträge. Dr. Klaus Schäfer hat vertragsgemäß Anspruch auf eine anteilige Zahlung aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2023 sowie auf Zahlungen aus zum Zeitpunkt seines Ausscheidens laufenden LTI-Tranchen, im Falle der "Prisma"-Tranche 2023 - 2026 anteilig. Dr. Thomas Toepfer erhält eine anteilige Zahlung aus der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2023, hat aber keinen Anspruch mehr auf langfristige Vergütung, da der Dienstvertrag auf seinen Wunsch hin einvernehmlich vorzeitig beendet wurde.
Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 21. April 2022 mit einer Mehrheit von 99,30 % gebilligt wurde.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche, feste Vergütung von jeweils 120 Tsd. €.
Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Für den Vorsitz des Aufsichtsrats wird eine feste Vergütung in Höhe von 360 Tsd. € gezahlt, für die Stellvertretung 240 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Für den Vorsitz des Prüfungsausschusses sind als zusätzliche Vergütung 90 Tsd. € und für jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 45 Tsd. € festgelegt. Vorsitzende des Präsidialausschusses und des Nominierungsausschusses erhalten jeweils 30 Tsd. €, jedes Mitglied des Präsidial- und des Nominierungsausschusses jeweils 15 Tsd. €. Die zusätzliche Vergütung für Vorsitzende eines anderen Ausschusses beträgt 60 Tsd. € und für jedes andere Mitglied 30 Tsd. €. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens drei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die drei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teilnahme per Telefon oder Videokonferenz oder unter Nutzung anderer vergleichbarer gebräuchlicher Telekommunikationsmittel. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.
→ Siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats"
Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2023 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:
| Feste Vergütung | Sitzungsgeld | Gesamt | ||||
|
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
|
| Dr. Christine Bortenlänger | 165 | 165 | 9 | 12 | 174 | 177 |
| Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) | 126 | 180 | 8 | 17 | 134 | 197 |
| Lise Kingo | 180 | 180 | 9 | 14 | 189 | 194 |
| Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) | 240 | 240 | 11 | 21 | 251 | 261 |
| Irena Küstner | 165 | 165 | 9 | 12 | 174 | 177 |
| Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) | 55 | - | 4 | - | 59 | - |
| Frank Löllgen (seit April 2022) | 84 | 120 | 4 | 8 | 88 | 128 |
| Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) | 64 | - | 3 | - | 67 | - |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 360 | 360 | 8 | 18 | 368 | 378 |
| Petra Reinbold-Knape | 180 | 180 | 10 | 18 | 190 | 198 |
| Dr. Sven Schneider (seit April 2022) | 147 | 210 | 7 | 11 | 154 | 221 |
| Regine Stachelhaus | 180 | 180 | 8 | 16 | 188 | 196 |
| Marc Stothfang | 150 | 150 | 6 | 12 | 156 | 162 |
| Patrick Thomas | 210 | 210 | 15 | 16 | 225 | 226 |
| Frank Werth (bis April 2022) | 36 | - | 2 | - | 38 | - |
| Gesamt | 2.341 | 2.340 | 113 | 175 | 2.454 | 2.515 |
Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten im Jahr 2023 555 Tsd. € (Vorjahr: 1.253 Tsd. €).
Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. Da die diesbezügliche Empfehlung in der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 entfallen ist, wurde die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats im Folgejahr entsprechend angepasst und seitdem auf einen Selbstbehalt bei der Haftpflichtversicherung verzichtet.
Im Folgenden findet sich die für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gemäß § 162 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 AktG erforderliche Darstellung der jährlichen Veränderung der den gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gewährten und geschuldeten Vergütung im Vergleich zur Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeitenden auf Vollzeitäquivalenzbasis.
| 2019 | 2020 | 2021 | |||
| in Tsd. € | in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Zum 31. Dezember 2023 amtierende Vorstandsmitglieder | |||||
| Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) | 3.168 | 1.643 | - 48,1 | 4.285 | 160,8 |
| Christian Baier (seit 1. Oktober 2023) | |||||
| Dr. Thorsten Dreier (seit 1. Juli 2023) | |||||
| Sucheta Govil (seit 1. August 2019) | 320 | 693 | 116,6 | 2.108 | 204,2 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | |||||
| Dr. Thomas Toepfer (bis 31. August 2023) | 1.014 | 849 | - 16,3 | 2.719 | 220,3 |
| Dr. Klaus Schäfer (bis 30. Juni 2023) | 2.462 | 985 | - 60,0 | 2.236 | 127,0 |
| Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) | 3.260 | 597 | - 81,7 | 202 | - 66,2 |
| Frank H. Lutz (bis 2. Juni 2017) | 2.111 | 148 | . | ||
| Summe | 12.335 | 4.915 | - 60,2 | 11.550 | 135,0 |
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Zum 31. Dezember 2023 amtierende Vorstandsmitglieder | ||||
| Dr. Markus Steilemann (Vorsitzender) | 1.691 | - 60,5 | 3.857 | 128,1 |
| Christian Baier (seit 1. Oktober 2023) | 320 | |||
| Dr. Thorsten Dreier (seit 1. Juli 2023) | 593 | |||
| Sucheta Govil (seit 1. August 2019) | 746 | - 64,6 | 1.957 | 162,3 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder | ||||
| Dr. Thomas Toepfer (bis 31. August 2023) | 1.044 | - 61,6 | 808 | - 22,6 |
| Dr. Klaus Schäfer (bis 30. Juni 2023) | 864 | - 61,4 | 1.570 | 81,7 |
| Patrick Thomas (bis 31. Mai 2018) | 23 | - 88,6 | 284 | . |
| Frank H. Lutz (bis 2. Juni 2017) | ||||
| Summe | 4.368 | - 62,2 | 9.389 | 114,9 |
| 2019 | 2020 | 2021 | |||
| in Tsd. € | in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Zum 31. Dezember 2023 amtierende Aufsichtsratsmitglieder | |||||
| Dr. Christine Bortenlänger | 106 | 111 | 4,7 | 126 | 13,5 |
| Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) | |||||
| Lise Kingo (seit April 2021) | 84 | ||||
| Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) | 160 | 152 | - 5,0 | 152 | 0,0 |
| Irena Küstner | 134 | 127 | - 5,2 | 127 | 0,0 |
| Frank Löllgen (seit April 2022) | |||||
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 309 | 302 | - 2,3 | 302 | 0,0 |
| Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020) | 141 | 147 | 4,3 | ||
| Dr. Sven Schneider (seit April 2022) | |||||
| Regine Stachelhaus | 126 | 129 | 2,4 | 142 | 10,1 |
| Marc Stothfang | 106 | 101 | - 4,7 | 107 | 5,9 |
| Patrick Thomas (seit Juli 2020) | 53 | 132 | 149,1 | ||
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder | |||||
| Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) | 128 | 121 | - 5,5 | 129 | 6,6 |
| Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) | 159 | 153 | - 3,8 | 153 | 0,0 |
| Frank Werth (bis April 2022) | 106 | 101 | - 4,7 | 102 | 1,0 |
| Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) | 106 | 102 | - 3,8 | 29 | - 71,6 |
| Johannes Dietsch (bis Juli 2020) | 154 | 86 | 44,2 | ||
| Peter Hausmann (bis Dezember 2019) | 153 | - | |||
| Summe | 1.747 | 1.679 | - 3,9 | 1.732 | 3,2 |
| 2022 | 2023 | |||
| in Tsd. € | in % | in Tsd. € | in % | |
| Zum 31. Dezember 2023 amtierende Aufsichtsratsmitglieder | ||||
| Dr. Christine Bortenlänger | 174 | 38,1 | 177 | 1,7 |
| Dr. Christoph Gürtler (seit April 2022) | 134 | 197 | 47,3 | |
| Lise Kingo (seit April 2021) | 189 | 125,0 | 194 | 2,6 |
| Petra Kronen (Stellvertretende Vorsitzende) | 251 | 65,1 | 261 | 4,0 |
| Irena Küstner | 174 | 37,0 | 177 | 1,7 |
| Frank Löllgen (seit April 2022) | 88 | 128 | 45,7 | |
| Dr. Richard Pott (Vorsitzender) | 368 | 21,9 | 378 | 2,7 |
| Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020) | 190 | 29,3 | 198 | 4,2 |
| Dr. Sven Schneider (seit April 2022) | 154 | 221 | 43,8 | |
| Regine Stachelhaus | 188 | 32,4 | 196 | 4,3 |
| Marc Stothfang | 156 | 45,8 | 162 | 3,8 |
| Patrick Thomas (seit Juli 2020) | 225 | 70,5 | 226 | 0,4 |
| Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder | ||||
| Dr. Ulrich Liman (bis April 2022) | 59 | - 54,5 | ||
| Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (bis April 2022) | 67 | - 56,3 | ||
| Frank Werth (bis April 2022) | 38 | - 62,3 | ||
| Ferdinando Falco Beccalli (bis April 2021) | ||||
| Johannes Dietsch (bis Juli 2020) | ||||
| Peter Hausmann (bis Dezember 2019) | ||||
| Summe | 2.454 | 41,7 | 2.515 | 2,5 |
| 2019 | 2020 | 2021 | |||
| Jahresüberschuss / -fehlbetrag Covestro AG | 623 Mio. € | - 45 Mio. € | 648 Mio. € | ||
| EBITDA 2 | 1.604 Mio. € | 1.472 Mio. € | - 8,2 % | 3.085 Mio. € | 109,6 % |
| Free Operating Cash Flow 3 | 473 Mio. € | 530 Mio. € | 12,1 % | 1.429 Mio. € | 169,6 % |
| ROCE 4 über WACC 5 | 1,6 %-Punkte | - 0,3 %-Punkte | 12,9 %-Punkte | ||
| Treibhausgasemissionen 6 (CO 2 -Äquivalente) | - | - | 5,2 Mio. t | ||
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 7 | 2,0 % | - 5,6 % | 10,0 % | ||
| 2022 | 2023 | |||
| Jahresüberschuss / -fehlbetrag Covestro AG | - 316 Mio. € | - 124 Mio. € | - 60,8 % | |
| EBITDA 2 | 1.617 Mio. € | - 47,6 % | 1.080 Mio. € | - 33,2 % |
| Free Operating Cash Flow 3 | 138 Mio. € | - 90,3 % | 232 Mio. € | 68,1 % |
| ROCE 4 über WACC 5 | - 5,0 %-Punkte | - 6,1 %-Punkte | ||
| Treibhausgasemissionen 6 (CO 2 -Äquivalente) | 4,7 Mio. t | - 9,6 % | 4,9 Mio. t | 4,3 % |
| Mengenwachstum im Kerngeschäft 7 | ||||
Für die Ertragsentwicklung wurden neben dem Jahresüberschuss / -fehlbetrag der Covestro AG, dessen Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist, auch die der kurzfristigen variablen Vergütung zugrunde liegenden Kennzahlen des Covestro-Konzerns (EBITDA, Free Operating Cash Flow, ROCE über WACC und absolute jährliche direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2) sowie das Mengenwachstum im Kerngeschäft aufgeführt. Letzteres wurde seit dem Jahr 2022 durch das EBITDA als Steuerungskennzahl ersetzt.
Für die Vergütung der Mitarbeitenden wurde der im jeweiligen Konzernabschluss veröffentlichte Personalaufwand (Löhne und Gehälter zuzüglich sozialer Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung) verwendet und durch die Anzahl der Mitarbeitenden, umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents), zum Bilanzstichtag, dividiert.
| 2019 | 2020 | 2021 | |||
| Personalaufwand | 1.762 Mio. € | 1.723 Mio. € | - 2,2 % | 2.298 Mio. € | 33,4 % |
| Mitarbeitende 2 | 17.201 FTE | 16.501 FTE | - 4,1 % | 17.909 FTE | 8,5 % |
| Personalaufwand pro FTE | 102 Tsd. € | 104 Tsd. € | 1,9 % | 128 Tsd. € | 22,9 % |
| 2022 | 2023 | |||
| Personalaufwand | 1.995 Mio. € | - 13,2 % | 2.141 Mio. € | 7,3 % |
| Mitarbeitende 2 | 17.985 FTE | 0,4 % | 17.520 FTE | - 2,6 % |
| Personalaufwand pro FTE | 111 Tsd. € | - 13,6 % | 122 Tsd. € | 10,2 % |
Zum 31. Dezember 2023 bestanden, wie auch zum 31. Dezember 2022, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.
Leverkusen, den 28. Februar 2024
Covestro AG
Für den Vorstand
Für den Aufsichtsrat
Dr. Markus Steilemann
Christian Baier
Dr. Richard Pott
An die Covestro AG, Leverkusen
Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Covestro AG, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.
Der Vergütungsbericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.
Unser Prüfungsurteil zum Vergütungsbericht erstreckt sich nicht auf die als ungeprüft gekennzeichneten, nicht vom Gesetz vorgesehenen Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.
Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Covestro AG erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 (Anlage 2) zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Düsseldorf, den 28. Februar 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ufer, Wirtschaftsprüfer
Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin
| Anhangangabe |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse | 6 | 17.968 | 14.377 |
| Herstellungskosten | - 15.404 | - 12.071 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.564 | 2.306 | |
| Vertriebskosten | - 1.604 | - 1.489 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 361 | - 374 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 353 | - 360 | |
| Sonstige betriebliche Erträge 1 | 7 | 145 | 272 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen 2 | 8 | - 124 | - 169 |
| EBIT 3 | 267 | 186 | |
| Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen | - 17 | - 20 | |
| Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen | 2 | 1 | |
| Zinsertrag | 69 | 70 | |
| Zinsaufwand | - 130 | - 160 | |
| Übriges Finanzergebnis | - 61 | - 4 | |
| Finanzergebnis | 10 | - 137 | - 113 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 130 | 73 | |
| Ertragsteuern | 11 | - 411 | - 275 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 281 | - 202 | |
| auf nicht beherrschende Anteile entfallend | - 9 | - 4 | |
| auf Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) | - 272 | - 198 | |
| in € | in € | ||
| Unverwässertes / Verwässertes Ergebnis je Aktie 4 | 12 | - 1,42 | - 1,05 |
3 EBIT: Ergebnis nach Ertragsteuern
zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern
| Anhangangabe |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 281 | - 202 | |
| Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 19 | 849 | 9 |
| Ertragsteuern | 11 | - 454 | 1 |
| Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 395 | 10 | |
| Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten | 24 | - 3 | - |
| Ertragsteuern | 11 | 1 | - |
| Sonstiges Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten | - 2 | - | |
| Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird | 393 | 10 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen ausländischer Geschäftsbetriebe | 50 | - 261 | |
| In die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchter Betrag | - | - | |
| Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung | 50 | - 261 | |
| Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind | 50 | - 261 | |
| Sonstiges Ergebnis | 443 | - 251 | |
| auf nicht beherrschende Anteile entfallend | - 4 | - 3 | |
| auf Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend | 447 | - 248 | |
| Gesamtergebnis | 162 | - 453 | |
| auf nicht beherrschende Anteile entfallend | - 13 | - 7 | |
| auf Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend | 175 | - 446 |
| Anhangangabe |
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 13 | 729 | 711 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 13 | 603 | 519 |
| Sachanlagen | 13 | 5.801 | 5.795 |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen | 14 | 185 | 182 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 | 15 | 158 | 109 |
| Sonstige Forderungen 1 | 17 | 95 | 114 |
| Latente Steuern | 11 | 345 | 316 |
| 7.916 | 7.746 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 16 | 2.814 | 2.459 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.011 | 1.898 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 | 15 | 67 | 311 |
| Sonstige Forderungen 1 | 17 | 446 | 496 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 11 | 115 | 102 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.198 | 625 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 18 | - | |
| 6.669 | 5.891 | ||
| Gesamtvermögen | 14.585 | 13.637 | |
| Eigenkapital | 18 | ||
| Gezeichnetes Kapital der Covestro AG | 190 | 189 | |
| Kapitalrücklage der Covestro AG | 3.788 | 3.740 | |
| Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis | 2.480 | 2.291 | |
| Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis | 628 | 370 | |
| Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | 7.086 | 6.590 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 36 | 28 | |
| 7.122 | 6.618 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 19 | 486 | 464 |
| Andere Rückstellungen | 20 | 184 | 192 |
| Finanzverbindlichkeiten | 21 | 3.368 | 2.740 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 | 22 | 12 | 16 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 11 | 26 | 29 |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 1 | 23 | 20 | 24 |
| Latente Steuern | 11 | 312 | 256 |
| 4.408 | 3.721 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Andere Rückstellungen | 20 | 171 | 356 |
| Finanzverbindlichkeiten | 21 | 321 | 667 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.016 | 1.895 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 | 22 | 158 | 128 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 11 | 149 | 48 |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 1 | 23 | 238 | 204 |
| Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen | |||
| Vermögenswerten | 2 | - | |
| 3.055 | 3.298 | ||
| Gesamtkapital | 14.585 | 13.637 |
1 Vorjahreswerte wurden angepasst.
Erläuterungen sind der jeweiligen Anhangangabe zu
entnehmen.
| Anhangangabe |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 281 | - 202 | |
| Ertragsteuern | 11 | 411 | 275 |
| Finanzergebnis | 10 | 137 | 113 |
| Gezahlte Ertragsteuern | - 538 | - 383 | |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 13 | 1.350 | 894 |
| Veränderung Pensionsrückstellungen | 54 | - 33 | |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | - 3 | - 33 | |
| Zu- / Abnahme Vorräte | 148 | 278 | |
| Zu- /Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 377 | 76 | |
| Zu- / Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 213 | - 104 | |
| Veränderung übriges Nettovermögen / Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge | - 472 | 116 | |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 27.1 | 970 | 997 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | - 832 | - 765 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten | 21 | 2 | |
| Einzahlungen aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel | 6 | 55 | |
| Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte | - 124 | - 23 | |
| Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten | 3 | 41 | |
| Zins- und Dividendeneinzahlungen | 75 | 70 | |
| Einzahlungen aus sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten / Auszahlungen für sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 374 | - 305 | |
| Cashflows aus investiver Tätigkeit | 27.2 | - 477 | - 925 |
| Erwerb eigener Aktien | 18 | - 150 | - 49 |
| Ausgabe eigener Aktien | 18 | 8 | - |
| Gezahlte Dividenden | 18 | - 654 | - 4 |
| Kreditaufnahme | 2.069 | 419 | |
| Schuldentilgung | - 1.074 | - 836 | |
| Zinsauszahlungen | - 131 | - 169 | |
| Auszahlungen für den Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Tochterunternehmen | - 4 | - | |
| Cashflows aus Finanzierungstätigkeit | 27.3 | 64 | - 639 |
| Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit | 557 | - 567 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang | 649 | 1.198 | |
| Veränderung aus Wechselkursänderungen | - 8 | - 6 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende | 1.198 | 625 |
|
Gezeichnetes Kapital der Covestro AG
in Mio. € |
Kapitalrücklage der Covestro AG
in Mio. € |
Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis
in Mio. € |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
in Mio. € |
Eigenkapital der Personen mit Aktienbesitz an der
Covestro AG
in Mio. € |
Nicht beherrschende Anteile
in Mio. € |
|
| 31.12.2021 | 193 | 3.927 | 3.002 | 574 | 7.696 | 66 |
| Erwerb eigener Aktien | - 3 | - 147 | - 150 | |||
| Ausgabe eigener Aktien | - | 11 | 11 | |||
| Dividendenausschüttung | - 651 | - 651 | - 6 | |||
| Sonstige Veränderungen 1 | - 3 | 8 | 5 | - 11 | ||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 272 | - 272 | - 9 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 393 | 54 | 447 | - 4 | ||
| Gesamtergebnis | 121 | 54 | 175 | - 13 | ||
| 31.12.2022 | 190 | 3.788 | 2.480 | 628 | 7.086 | 36 |
| davon eigene Aktien | - 3 | - 136 | - 139 | |||
| 31.12.2022 | 190 | 3.788 | 2.480 | 628 | 7.086 | 36 |
| Erwerb und Einzug eigener Aktien | - 1 | - 48 | - 49 | |||
| Dividendenausschüttung | - | - | - 1 | |||
| Sonstige Veränderungen 2 | - | - 1 | - 1 | - | ||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 198 | - 198 | - 4 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 10 | - 258 | - 248 | - 3 | ||
| Gesamtergebnis | - 188 | - 258 | - 446 | - 7 | ||
| 31.12.2023 | 189 | 3.740 | 2.291 | 370 | 6.590 | 28 |
| davon eigene Aktien | - | - 12 | - 12 |
|
Eigenkapital
in Mio. € |
|
| 31.12.2021 | 7.762 |
| Erwerb eigener Aktien | - 150 |
| Ausgabe eigener Aktien | 11 |
| Dividendenausschüttung | - 657 |
| Sonstige Veränderungen 1 | - 6 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 281 |
| Sonstiges Ergebnis | 443 |
| Gesamtergebnis | 162 |
| 31.12.2022 | 7.122 |
| davon eigene Aktien | - 139 |
| 31.12.2022 | 7.122 |
| Erwerb und Einzug eigener Aktien | - 49 |
| Dividendenausschüttung | - 1 |
| Sonstige Veränderungen 2 | - 1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 202 |
| Sonstiges Ergebnis | - 251 |
| Gesamtergebnis | - 453 |
| 31.12.2023 | 6.618 |
| davon eigene Aktien | - 12 |
Die Covestro AG (Registergericht: Amtsgericht Köln; Eintragungsnummer: HRB 85281) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen, Deutschland (Covestro AG). Der von der Covestro AG aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 umfasst die Covestro AG, ihre Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen sowie assoziierte Unternehmen und ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London (Vereinigtes Königreich), den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. den seitens des Standing Interpretations Committee (SIC) verlautbarten Interpretationen sowie den zusätzlich nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für den sogenannten befreienden IFRS-Konzernabschluss erstellt worden.
Die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Personen mit Aktienbesitz zugänglich gemacht.
Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst wurden, wird dies im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte sowie zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Der Vorstand der Covestro AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 am 23. Februar 2024 aufgestellt, den aufgestellten Konzernabschluss dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vorgelegt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Im Berichtszeitraum wurden folgende Umrechnungskurse für die aus Sicht des Covestro-Konzerns wesentlichen Fremdwährungen verwendet:
| Durchschnittskurs | |||
| 1 €/ | 2022 | 2023 | |
| BRL | Brasilien | 5,42 | 5,40 |
| CNY | China | 7,08 | 7,66 |
| HKD | Hongkong 1 | 8,23 | 8,46 |
| INR | Indien | 82,63 | 89,26 |
| JPY | Japan | 137,77 | 151,54 |
| MXN | Mexiko | 21,13 | 19,17 |
| USD | USA | 1,05 | 1,08 |
| Stichtagskurs | |||
| 1 €/ | 2022 | 2023 | |
| BRL | Brasilien | 5,64 | 5,36 |
| CNY | China | 7,37 | 7,87 |
| HKD | Hongkong 1 | 8,32 | 8,63 |
| INR | Indien | 88,17 | 91,90 |
| JPY | Japan | 140,66 | 156,33 |
| MXN | Mexiko | 20,86 | 18,72 |
| USD | USA | 1,07 | 1,11 |
1 Sonderverwaltungszone (China)
| IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) | Titel | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
| IFRS 17 | Insurance Contracts | 1. Januar 2023 |
| (18. Mai 2017) | ||
| Änderungen an IFRS 17 | Amendments to IFRS 17 - Insurance Contracts | 1. Januar 2023 |
| (25. Juni 2020) | ||
| Änderungen an IAS 1 und am Leitlinienkonzept | Disclosure of Accounting Policies | 1. Januar 2023 |
| (12. Februar 2021) | (Amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2) | |
| Änderungen an IAS 8 | Definition of Accounting Estimates | 1. Januar 2023 |
| (12. Februar 2021) | (Amendments to IAS 8) | |
| Änderungen an IAS 12 | Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction | 1. Januar 2023 |
| (7. Mai 2021) | ||
| Änderungen an IFRS 17 | Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9 - Comparative Information | 1. Januar 2023 |
| (9. Dezember 2021) | ||
| Änderungen an IAS 12 | International Tax Reform - Pillar Two Model Rules | 1. Januar 2023 |
| (23. Mai 2023) |
Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns.
Die EU-Richtlinie zur Umsetzung der Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar Two) der OECD zur globalen Mindestbesteuerung ist im Dezember 2022 in Kraft getreten und im November 2023 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. In diesem Zusammenhang hat das IASB am 23. Mai 2023 unter dem Titel International Tax Reform - Pillar Two Model Rules Änderungen an IAS 12 (Income Taxes) veröffentlicht. Die Änderungen beinhalten die verpflichtend anzuwendende temporäre Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar-Two-Ertragsteuer entstehen könnten. Die Änderungen gelten unmittelbar und rückwirkend und erfordern zum Bilanzstichtag ergänzende Anhangangaben, abhängig davon, ob bereits eine Umsetzung in nationales Steuerrecht erfolgt ist oder noch aussteht (siehe Anhangangabe 11 "Steuern").
Covestro wendet die verpflichtend anzuwendende temporäre Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar-Two-Ertragsteuern an.
Das IASB hat nachfolgende Standards und Änderungen von Standards herausgegeben, deren Übernahme in europäisches Recht erfolgt ist und deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend ist. Der Covestro-Konzern hat nicht von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung Gebrauch gemacht.
| IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) | Titel | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
| Änderungen an IAS 1 | Classification of Liabilities as Current or Non-current, Classification of Liabilities as Current or Non-current - Deferral of Effective Date and Non-current Liabilities with Covenants | 1. Januar 2024 |
| (23. Januar 2020, 15. Juli 2020 und 31. Oktober 2022) | ||
| Änderungen an IFRS 16 | Lease Liability in a Sale and Leaseback | 1. Januar 2024 |
| (22. September 2022) |
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein bzw. kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird.
Folgende weitere Standards und Änderungen an Standards wurden vom IASB verabschiedet, deren Anwendung noch die ausstehende Anerkennung durch die Europäische Union (EU) im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) voraussetzt. Als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt für die Standards wird zunächst das vom IASB verabschiedete Erstanwendungsdatum unterstellt.
| IFRS-Verlautbarung (veröffentlicht am) | Titel | Anzuwenden für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
| Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 | Disclosures: Supplier Finance Arrangements | 1. Januar 2024 |
| (25. Mai 2023) | ||
| Änderung an IAS 21 | Lack of Exchangeability | 1. Januar 2025 |
| (15. August 2023) |
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der oben genannten Rechnungslegungsvorschriften werden derzeit noch geprüft, wobei zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses kein bzw. kein wesentlicher Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns erwartet wird.
Aus den Änderungen an IAS 7 (Statement of Cash Flows) und IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures) ergeben sich für Covestro zusätzliche Angabepflichten in Bezug auf Reverse-Factoring-Transaktionen (Supplier Finance Arrangements).
Im Folgenden werden die nach IAS 1 und dem Leitlinienkonzept wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Covestro-Konzern beschrieben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden können rein aufgrund ihrer Art wesentlich sein, selbst wenn die zugehörigen Beträge unwesentlich sind. Beispiele sind solche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die ermessensbehaftet sind, auf Wahlrechten beruhen oder sich nicht bereits aus dem Wortlaut einer IFRS-Verlautbarung selbst ergeben und die insgesamt für ein Verständnis des Abschlusses des Covestro-Konzerns relevant erscheinen. Der Schwerpunkt der im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegt auf Besonderheiten im spezifischen Ermessen des Covestro-Managements sowie auf ausgeübten Wahlrechten.
| Bilanzposten | Bewertungsmethode |
| Aktiva | |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | |
| • Mit unbestimmter Nutzungsdauer | Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag |
| • Mit bestimmter Nutzungsdauer | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. zuzüglich Wertaufholungen |
| Sachanlagen einschließlich | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. zuzüglich Wertaufholungen |
| • Nutzungsrechten | |
| • als Finanzinvestition gehaltener Immobilien | |
| Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen | Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. abzüglich Wertminderungen bzw. zuzüglich Wertaufholungen |
| • Gemeinschaftsunternehmen | |
| • Assoziierte Unternehmen | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Abhängig von der Bewertungskategorie: fortgeführte Anschaffungskosten oder erfolgswirksam bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
| Latente Steuern | Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert, ein steuerlicher Verlust- bzw. Zinsvortrag genutzt oder eine Schuld erfüllt wird, dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind |
| Vorräte | Niedrigerer Wert aus Nettoveräußerungswert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten unter Berücksichtigung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste |
| Sonstige Forderungen | Fortgeführte Anschaffungskosten, ggf. unter Berücksichtigung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste, oder beizulegender Zeitwert |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | Betrag, in dessen Höhe eine Erstattung durch die Steuerbehörde erwartet wird, basierend auf Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppe | Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (inkl. zurechenbarer Schulden) |
| Bilanzposten | Bewertungsmethode |
| Passiva | |
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | Ermittelt anhand von versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren |
| Andere Rückstellungen | Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags |
| Finanzverbindlichkeiten inkl. Leasingverbindlichkeiten | Abhängig von der Bewertungskategorie: fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten, im Falle eingebetteter trennungspflichtiger sowie freistehender Derivate erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | Betrag, in dessen Höhe eine Zahlung an eine Steuerbehörde erwartet wird, basierend auf Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden |
| Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
| Latente Steuern | Undiskontierte Bewertung anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind |
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass seitens des Managements von Covestro in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und ermessensbehaftete Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben und von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können.
Ermessensentscheidungen werden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffen, die den Abschluss wesentlich beeinflussen können. Hierzu zählen u. a.:
| ― |
Identifizierung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung ("triggering events"), Bestimmung einer sachgerechten "Peergroup" für die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten und Definition von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, jeweils für Zwecke zentraler Werthaltigkeitsprüfungen für langfristiges Vermögen |
| ― |
Identifikation von Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf bei langfristigen Vermögenswerten unter Berücksichtigung von individuellen Wertuntergrenzen |
| ― |
Identifikation und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation bei Unternehmenserwerben |
Annahmen und Schätzungen kommen insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung:
| ― |
Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten |
| ― |
Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- und Firmenwerten inkl. langfristiger Planungsannahmen zu Wachstum und Profitabilität mithilfe abgezinster Cashflows im Rahmen von zentralen Werthaltigkeitstests von langfristigem Vermögen |
| ― |
Bilanzierung von Ertragsteuern und Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern hinsichtlich des künftigen zu versteuernden Einkommens und der Realisierung von Steuereffekten in der Zukunft sowie die Bilanzierung ungewisser Steuerpositionen aufgrund etwaiger abweichender Feststellungen durch die steuerlichen Betriebsprüfungen |
| ― |
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen, z. B. für Rechtsverfahren, Versorgungs- und ähnliche Leistungen für Mitarbeitende, Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. im Rahmen von Restrukturierungen), sonstige Steuern, Umweltschutz und für Produkthaftungen |
| ― |
Festlegung von Annahmen für den Ansatz, die Bewertung und die Bestimmung von Angaben für Finanzinstrumente |
Risiken in Bezug auf die Auswirkungen der aktuellen Krise aufgrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine sowie weiterer geopolitischer Konflikte wird hierbei jeweils Rechnung getragen.
Daneben bedarf es einer Einschätzung des Managements von Covestro, welche Informationen im Rahmen der finanziellen und nichtfinanziellen Anhangberichterstattung als relevant für die Adressaten des IFRS-Konzernabschlusses angesehen werden. Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sowie über Schätzungen und Annahmen sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten. Die nachfolgend genannten Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten bzw. auf Annahmen, die jeweils als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen später realisierten Werten abweichen.
Covestro strebt an, klimaneutral zu werden und an allen umweltrelevanten Standorten Netto-Null-Treibhausgasemissionen * in der eigenen Produktion (Scope 1) und in der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) zu erreichen. Zusätzlich hat sich Covestro im Berichtsjahr 2023 erstmalig ein neues Reduktionsziel für seine Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. Vor diesem Hintergrund wird an Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Wertschöpfungskette gearbeitet. Das Konzept der Kreislaufwirtschaft ist zudem ein wesentlicher Teil der Covestro-Strategie. Mit einer Abkehr von der Nutzung fossiler Ressourcen durch regenerative Ansätze und Kreislaufführung soll die Wertschöpfung nachhaltig zu einer ganzheitlichen Ausrichtung auf eine regenerative Produktion gestaltet werden.
Sämtliche in diesem Abschluss unterstellten Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Auf dieser Grundlage sind weder besondere Anzeichen für einen wesentlichen Wertminderungsbedarf von langfristigen Vermögenswerten oder für eine wesentliche Anpassung der Restnutzungsdauern von Vermögenswerten zum Bilanzstichtag erkennbar. Der Konzern wird die getroffenen Grundannahmen fortlaufend prüfen und bei Bedarf anpassen. Covestro überwacht kontinuierlich die Gesetzgebung mit Bezug zum Klimawandel.
Der Konzernabschluss der Covestro AG zum 31. Dezember 2023 enthält alle wesentlichen Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen sowie ein Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit. Tochtergesellschaften von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden nicht konsolidiert. Stattdessen erfolgt ein Ausweis zu Anschaffungskosten.
→ Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen"
Gemeinschaftliche Tätigkeiten beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Covestro AG mittel- oder unmittelbar auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem oder mehreren Dritten eine Aktivität oder eine eigene rechtliche Einheit gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern.
Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus Unternehmen mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten, in den Konzernabschluss einbezogen.
Das einzige in den Covestro-Konzernabschluss einbezogene Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit ist LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande). Die Gesellschaft wurde gemeinsam mit der Lyondell PO-11 C.V., Rotterdam (Niederlande), gegründet. Beide Gesellschafter haben jeweils einen Kapital- bzw. Stimmrechtsanteil von 50 %. Die Gesellschaft betreibt Produktionsanlagen auf alleinige Rechnung der Gesellschafter, somit beziehen diese wesentliche Teile des wirtschaftlichen Gesamtnutzens aus den Vermögenswerten. Die Gesellschafter sind die einzige Quelle für Zahlungsströme. Eingegangene Schulden werden im Wesentlichen durch Zahlungsströme beglichen, die aus den Verkäufen an die Gesellschafter resultieren. Variable Kosten werden in Abhängigkeit von der Höhe der spezifischen Abnahmemengen durch die Gesellschafter erstattet.
Nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Covestro AG, in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 %, mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Regelmäßig ist die funktionale Währung der konsolidierten Gesellschaft die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht die funktionale Währung ist, werden in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen.
Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Covestro-Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen, Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit durchschnittlichen Kursen in Euro umgerechnet.
Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen, im Wesentlichen aus Produktverkäufen, erfasst. Umsatzerlöse beinhalten daneben auch Erträge aus erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen.
Umsatzerlöse werden insbesondere aus dem Verkauf von chemischen Produkten erzielt. Die Übertragung der Verfügungsgewalt über diese Produkte auf den Kunden erfolgt im Wesentlichen zeitpunktbezogen.
In Abhängigkeit von den mit Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und vereinbarten Transportklauseln wird die Verfügungsgewalt in der Mehrzahl der Fälle bei Auslieferung an den vereinbarten Ort sowie zum Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden oder bei Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden übertragen. In einigen Fällen erfolgt der Verkauf über Konsignationslager, bei denen die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter erlangen.
Zur Ermittlung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt werden ergänzend weitere Indikatoren gewürdigt. So wird insbesondere berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erhalt der Zahlung seitens Covestro besteht und zu welchem Zeitpunkt der physische Besitz des Produkts bzw. im weiteren Sinne die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt auf den Kunden übertragen wird. Die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt kann dabei je nach Organisation des Transports schon vor Ankunft bzw. physischer Übergabe des Produkts auf den Kunden übertragen werden. Weitergehend wird der Zeitpunkt der Übertragung des Eigentumsrechts berücksichtigt, soweit es sich bei diesem um mehr als um ein Schutzrecht handelt. Der Zeitpunkt, zu dem die mit dem Eigentum einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken an einem Produkt auf den Kunden übertragen werden, ist in der Regel eng mit den zuvor genannten Indikatoren verknüpft und wird dementsprechend im Zusammenhang mit diesen gewürdigt. Da aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgegangen wird, dass verkaufte Produkte vereinbarte Spezifikationen erfüllen, beeinflusst der Indikator der Abnahme durch den Kunden in der Regel nicht den Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.
Daraus ergibt sich in Abhängigkeit von der mit dem Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarung und den vereinbarten Transportklauseln der Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.
Bei Produkten, die über Konsignationslager verkauft werden, erlangt der Kunde in der Regel mit Einlieferung eines Produkts in das Konsignationslager den physischen Besitz über dieses Produkt. Darüber hinaus besteht üblicherweise bereits bei Einlieferung ein Anspruch auf Zahlung für die gelieferte Ware. Soweit sich aus den übrigen drei Indikatoren keine gegenläufige Bewertung ergibt, wird daher im Falle eines Verkaufs über Konsignationslagervereinbarungen die Verfügungsgewalt über die Produkte zum Zeitpunkt der Einlieferung auf den Kunden übertragen. Folglich werden die korrespondierenden Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Einlieferung realisiert.
Bestimmte Produkte werden ausnahmsweise nur an jeweils einen Kunden verkauft. Einige dieser kundenspezifischen Produkte weisen keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Covestro auf. Soweit für diese Produkte ein Anspruch auf Bezahlung der jeweils bereits erbrachten Leistungen besteht, ist der Umsatz entsprechend dem Leistungsfortschritt zu realisieren. Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt eines einzelnen kundenspezifischen Produkts dann ausgegangen, wenn der in der Regel kurze Produktionsprozess erfolgreich abgeschlossen ist und die Prüfung des Produkts die vereinbarten Spezifikationen bestätigt.
Rechnungen sind in der Regel in einem Zeitraum von 0 bis 90 Tagen zu zahlen. Verträge können Skonti oder Rabatte enthalten. Bei Rabatten handelt es sich zumeist um retrospektiv gewährte umsatz- oder volumenabhängige Rabatte, die auf den Umsätzen oder Volumina eines Zeitraums von üblicherweise bis zu zwölf Monaten basieren. Einige Verträge enthalten Preisformeln, anhand derer jeweils zum Zeitpunkt einer Lieferung der abzurechnende Preis ermittelt wird. Des Weiteren stehen die finalen Preise bei bestimmten Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt noch nicht fest, sodass zunächst vorläufige Preise abgerechnet werden.
Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert, den Covestro voraussichtlich erhalten wird. Dieser beinhaltet keine Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden (z. B. Umsatzsteuer). Soweit eine Gegenleistung, z. B. aufgrund der beschriebenen Vertragselemente, eine variable Komponente enthält, wird diese Komponente der Gegenleistung entweder anhand der Erwartungswertmethode oder anhand des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Eine variable Gegenleistung wird jedoch nur insoweit berücksichtigt, als dass diese nicht im Sinne von IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers) begrenzt ("constraint") ist. Insbesondere aus gewährten Rabatten ergeben sich Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zu erstattenden Rabatte, die anhand der beschriebenen Methoden ermittelt werden. Rückerstattungsverbindlichkeiten werden als Teil der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Es werden in der Regel keine Garantien gewährt, die über die normale Gewährleistung, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hinausgehen.
Im Regelfall wird nicht erwartet, dass bei Verträgen mit Kunden mehr als ein Jahr zwischen der Übertragung eines Produkts auf den Kunden und der Bezahlung des Produkts liegt. Insofern werden Anpassungen der zugesagten Gegenleistungen um signifikante Finanzierungskomponenten nicht vorgenommen. Soweit zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung entstehen, werden diese unmittelbar als Aufwand erfasst, wenn die potenzielle Abschreibungsdauer nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Von Dritten gewährte, vermögensbezogene Zuwendungen wie Investitionsförderungen werden unter den sonstigen Forderungen und sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögenswerts erfolgswirksam aufgelöst. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden abhängig vom jeweiligen Sachverhalt entweder aufwandsmindernd erfasst oder im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen. Erfolgt die Realisierung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor dem Geldeingang oder ist die Realisierung abhängig von bestimmten Bedingungen, wird eine sonstige Forderung oder sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeit bilanziert. Der Covestro-Konzern erhält überwiegend erfolgsbezogene Zuwendungen.
Die Einhaltung von Bedingungen, die im Zusammenhang mit Zuwendungen der öffentlichen Hand stehen, wird regelmäßig von Covestro überprüft.
Unentgeltlich von behördlicher Seite zugeteilte Emissionsrechte werden mit null Euro bzw. einem Erinnerungswert in der Bilanz angesetzt. Entgeltlich am Markt erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern der beizulegende Zeitwert unterhalb der Anschaffungskosten liegt, wertgemindert. Aus verursachten Emissionen erwachsen grundsätzlich ansatzpflichtige Abgabeverpflichtungen.
Die Ermittlung der Funktionskosten nach dem Umsatzkostenverfahren erfolgt für die verursachenden Funktionsbereiche auf der Grundlage der Kostenstellenrechnung. Hierbei werden Herstellungskosten, Vertriebskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und allgemeine Verwaltungskosten unterschieden. Operative Aufwendungen, welche den verursachenden Funktionsbereichen nicht zuordenbar sind, werden als sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.
Die Herstellungskosten beinhalten alle Produktionskosten der im Geschäftsjahr verkauften Produkte und Dienstleistungen sowie die Anschaffungskosten der im Geschäftsjahr erworbenen Produkte, welche weiterveräußert wurden. Darin enthalten sind auch Wertberichtigungen auf Vorräte sowie dem Produktionsprozess zuordenbare Gemeinkosten.
In den Vertriebskosten werden neben Transport- und Logistikkosten in erster Linie die Kosten der Bereiche Vertrieb, Werbung und Marketing sowie die Kosten für Handelsvertreter und Distributionslager erfasst.
Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Covestro-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an. Aktivierte Entwicklungskosten beinhalten auch die Kosten materieller IT-Projekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt werden.
Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang mit den beschriebenen Funktionen stehen, werden in den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen. Dazu gehören u. a. die Personalkosten des Verwaltungsbereichs, Abschreibungen auf Geschäftsausstattung und externe Prüfungskosten.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Für nähere Erläuterungen zur Werthaltigkeitsprüfung aktiver latenter Steuern wird auf den Abschnitt "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" in dieser Anhangangabe verwiesen.
Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttungen oder Veräußerungen von entsprechenden Beteiligungen geplant sind, werden auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert ("Outside-Basis Differences") keine passiven latenten Steuern gebildet.
Erwartete Auswirkungen von ungewissen latenten und echten Ertragsteuerpositionen werden anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Die mit Abstand wichtigsten Ursachen für Schätzunsicherheiten bei ungewissen Steuerpositionen sind steuerliche Betriebsprüfungen, bei denen die jeweils zuständige Finanzverwaltung eine von der Rechtsposition von Covestro abweichende Meinung vertreten könnte. Die Bilanzierung unsicherer Steuerpositionen erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden alle relevanten Sachverhalte untersuchen werden und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.
Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs nach IFRS 3 (Business Combinations) erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die den Ansatz und die Bewertung der übernommenen identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht.
Der Covestro-Konzern bilanziert die Bestandteile der nicht beherrschenden Anteile an einem erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am identifizierbaren Reinvermögen des erworbenen Unternehmens. Dieses Wahlrecht übt der Konzern entsprechend dem Standard für jeden Unternehmenszusammenschluss individuell aus.
Unter Anlagevermögen werden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte jeweils mit bestimmter oder unbestimmter Nutzungsdauer gefasst.
Erstreckt sich die Bauphase bzw. der Herstellungsprozess von Anlagevermögen über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder mehr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 (Borrowing Costs) aktiviert.
Planmäßige Abschreibungen, die im Covestro-Konzern linear erfasst werden, und Wertminderungen sowie Wertaufholungen auf Anlagevermögen mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet.
Folgende Nutzungsdauern werden bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten zugrunde gelegt, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist:
| Patente und Technologien | 3 bis 20 Jahre |
| Produktionsrechte, Marken und Lizenzen | 10 bis 20 Jahre |
| Kundenbeziehungen und Vertriebsrechte | 7 bis 20 Jahre |
| Software | 3 bis 4 Jahre |
| Sonstige Rechte und Werte | bis max. 20 Jahre |
Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern beruht insbesondere auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den sonstigen immateriellen Vermögenswerten.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer betreffen im Covestro-Konzern im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
→ Siehe Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen"
Immaterielle Vermögenswerte, welche aus eigenen Entwicklungsprojekten, zu denen auch IT- und Softwareprojekte gehören, entstehen können, sind nicht selten mit Unsicherheiten verbunden, sodass in der Regel die Kriterien für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. Aktivierungspflichten werden jeweils projekt- und vertragsbezogen unter Beachtung der Wesentlichkeit geprüft.
Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | |
| Gebäude | 20 bis 50 Jahre |
| Andere Baulichkeiten | 10 bis 20 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | |
| Tank- und Verteilungsanlagen | 10 bis 20 Jahre |
| Technische Anlagen | 6 bis 20 Jahre |
| Maschinen und Apparate | 6 bis 12 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 bis 10 Jahre |
| Fahrzeuge | 5 bis 8 Jahre |
| EDV-Anlagen | 3 bis 5 Jahre |
| Labor- und Forschungseinrichtungen | 3 bis 5 Jahre |
Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die sich in ihren Nutzungsdauern unterscheiden, werden separat bilanziert und abgeschrieben. Sofern die speziellen Ansatzkriterien erfüllt sind, können z. B. im Zusammenhang mit regelmäßig durchgeführten, umfangreichen Wartungsarbeiten (wie der Generalüberholung einer Maschine) die zugehörigen Kosten als separate Komponente zu aktivieren sein.
Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag, der regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Soweit Covestro Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis ist, wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem Covestro der zugrunde liegende Vermögenswert bereitgestellt wird, ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktiviert und eine korrespondierende Schuld (Leasingverbindlichkeit) passiviert. Der Ausweis der Leasingverpflichtungen erfolgt, nach den Regeln zur Fristigkeit gegliedert, in den Finanzverbindlichkeiten.
Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Mietzeitraum weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und entsprechende vertragliche Zahlungen werden in den Cashflows aus operativer Tätigkeit ausgewiesen und aufwandswirksam im operativen Ergebnis erfasst. Covestro nutzt zudem das Wahlrecht für etwaige gemietete immaterielle Vermögenswerte, diese nicht als Leasingverträge zu erfassen.
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen des Erstansatzes grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie etwaiger Rückbauverpflichtungen und vor der Bereitstellung geleisteter Leasinganzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize aktiviert. Das Nutzungsrecht wird für Zwecke der Folgebilanzierung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Vertragliche Änderungen ("Contract Modifications"), solange diese nicht als gesondertes Leasingverhältnis bewertet werden, und Neubewertungen ("Reassessments") der Leasingverbindlichkeit werden ebenfalls im Nutzungsrecht berücksichtigt.
Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet, die grundsätzlich unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst werden, da der implizite vertragliche Zinssatz ("Interest Rate Implicit in the Lease") in der Regel nicht ermittelbar ist. Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie werden im Falle von Änderungen oder Neubewertungen des Leasingverhältnisses angepasst.
Bei Covestro bestehen in Leasingverträgen in der Regel feste Vertragslaufzeiten. Soweit zusätzlich Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen bestehen, werden sämtliche relevanten Sachverhalte daraufhin überprüft, ob wirtschaftliche Anreize zur Ausübung oder Nichtausübung dieser Optionen bestehen. Anpassungen der Vertragslaufzeit durch geänderte Erwartungen zur Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen werden nur durchgeführt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Für Leasingverhältnisse, bei denen Covestro Leasinggeber ist, wird gemäß IFRS 16 zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingverhältnisse behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Covestro setzt zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts in seiner Bilanz eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an und bucht den zugrunde liegenden Vermögenswert aus dem Sachanlagevermögen aus. Bei Operating-Leasingverhältnissen wird der zugrunde liegende Vermögenswert weiterhin im Sachanlagevermögen von Covestro ausgewiesen und über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erhaltenen Leasingzahlungen werden ertragswirksam erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern kein niedrigerer Bilanzansatz geboten ist. Die Anschaffungskosten werden linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern entsprechen den oben beschriebenen Nutzungsdauern für Sachanlagen. Der zur Erfüllung der Offenlegungspflichten zu ermittelnde beizulegende Zeitwert wird im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen bestimmt. Für Gebäude und bebaute Grundstücke erfolgt dies nach dem Ertragswertverfahren, für unbebaute Grundstücke anhand des Vergleichswertverfahrens.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den auf Basis der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag niedriger ist als der nach der gewogenen Durchschnittsmethode ermittelte Wert. Wertaufholungen werden vorgenommen, soweit zuvor Wertberichtigungen erfolgt sind und der Nettoveräußerungswert nachfolgend den Buchwert übersteigt.
Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, übrigen finanziellen Vermögenswerten sowie Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.
Der Bewertungskategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.
Als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, die Schuldinstrumente darstellen, können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern das Ziel der Investition sowohl das Halten des finanziellen Vermögenswerts zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch dessen Verkauf ist. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Der Covestro-Konzern nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Der Covestro-Konzern gliedert zum Abgangszeitpunkt alle im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste einschließlich eventuell gebuchter Wertminderungen und Wertaufholungen in die Gewinnrücklagen um. Beispiele für diese Kategorie sonstiger, strategisch gehaltener und als Eigenkapital klassifizierter Instrumente sind bestimmte Investitionen, die im Rahmen der Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Initiative getätigt werden.
Abhängig von der Vertragsgestaltung werden COVeC-Investitionen auch als Schuldinstrumente erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. In dieser Kategorie sind außerdem alle finanziellen Vermögenswerte enthalten, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind insbesondere Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert.
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn der Covestro-Konzern zu der Überzeugung gelangt, dass die Gegenpartei den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Nach Ausbuchung geht der Konzern davon aus, dass keine signifikanten Beträge mehr realisiert werden können.
Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich grundsätzlich aus originären Verbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen.
Derivate werden zur Reduzierung des Währungsrisikos, z. B. in Form von Devisentermingeschäften, eingesetzt. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Ferner werden auch auf finanziellen Nettoausgleich gerichtete Vermögenswerte und Schulden aus bestimmten Energieverträgen als Derivate bilanziert.
Verträge, deren Abschluss dem Zweck des Erhalts oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter für den eigenen Bedarf dient, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte entsprechend IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) behandelt. Sofern eingebettete, separierungspflichtige Derivate identifiziert werden, erfolgt deren Bilanzierung losgelöst von den schwebenden Geschäften. In geringem Umfang können, insbesondere um potenzielle Bedarfsspitzen zu decken, Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Bilanzierungspflichtige Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dies betrifft sogenannte freistehende Derivate genauso wie Derivate, die in bestimmte Verträge eingebettet und zugleich bilanziell trennungspflichtig sind. Soweit sie zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert aufweisen, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, im Falle eines negativen beizulegenden Zeitwerts als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen berücksichtigt. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden in eine Zins- und eine Währungskomponente aufgeteilt. Die Zinskomponente wird im Zinsaufwand oder -ertrag und die Währungskomponente im Kursergebnis erfasst, das Teil des übrigen Finanzergebnisses ist. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften zur Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei.
Die Bewertungstechniken und Inputfaktoren der Fair-Value-Hierarchien Level 1 und Level 2, welche bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten zur Anwendung kommen, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Fair-Value-Hierarchie | Bilanzposition | Enthaltene Finanzinstrumente | Bewertungstechnik | Wesentliche Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte |
| Level 1 | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Sonstige Finanzanlagen | Ableitung aus aktivem Markt | Notierte unangepasste Preise |
| Level 1 | Finanzverbindlichkeiten | Anleihen | Ableitung aus aktivem Markt | Notierte unangepasste Preise |
| Level 2 | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Ausleihungen und Bankeinlagen | Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse | Laufzeitadäquater Zins unter Berücksichtigung der Bonität des jeweiligen Vertragspartners |
| Level 2 | Finanzverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzverbindlichkeiten | Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse | Laufzeitadäquater Zins unter Berücksichtigung der Bonität des jeweiligen Vertragspartners |
| Level 2 | Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten | Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | Einzelfallbezogen mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten | Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag, abgeleitet aus den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und abschlägen sowie des eigenen Kreditrisikos und des Kreditrisikos der Vertragspartner durch die Ermittlung von Credit-Value-Adjustments und Debt-Value-Adjustments |
Die Bewertungstechniken und Inputfaktoren der Fair-Value-Hierarchie Level 3 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Bilanzposition | Enthaltene Finanzinstrumente | Bewertungstechnik | Wesentliche Inputfaktoren zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte | Auswirkung veränderter wesentlicher Inputfaktoren |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen, jeweils inkl. COVeC-Investitionen | Ergebnisse aus marktpreisorientierten Bewertungsmethoden bzw. Finanzierungsrunden | Nicht beobachtbare Marktdaten bzw. für bestimmte Finanzanlagen verfügbare Erfolgskennzahlen sowie Marktmultiplikatoren | Steigender (sinkender) Zeitwert bei sinkendem (steigendem) Zins bzw. größeren (kleineren) Marktmultiplikatoren |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte / Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Eingebettete Derivate | Insbesondere Discounted-Cashflow-Methode | Aus Marktdaten abgeleitete Preise oder Preisindizes | Steigender (sinkender) Zeitwert bei höheren (niedrigeren) Zahlungsströmen durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte / Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Bestimmte langfristige Stromlieferverträge | Discounted-Cashflow-Methode | Erwartete Strompreise und Strommengen, Einkaufskonditionen für Strom, Diskontierungsfaktoren | Steigender (sinkender) Zeitwert bei höheren (niedrigeren) Strompreisen, Strommengen und sinkenden (steigenden) Diskontierungsfaktoren |
Die Gewinne und Verluste aus den in Level 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:
| ― |
Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen, |
| ― |
Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus bedingten Kaufpreisforderungen aus Desinvestitionen sowie aus Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis sowie |
| ― |
Erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten. |
Der Covestro-Konzern ermittelt eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste für folgende Posten:
| ― |
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden |
| ― |
Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
| ― |
Finanzgarantien und Kreditzusagen |
| ― |
Vertragsvermögenswerte |
Das Ausfallrisiko, dem der Covestro-Konzern aus seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten ausgesetzt ist, hängt maßgeblich von der Bonität des Kunden ab. Zur Steuerung dieses Risikos hat die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics im Rahmen des Kreditmanagements des Covestro-Konzerns einen Prozess implementiert, bei dem jeder Kunde auf Basis von internen und externen Daten hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Im Rahmen dieser Beurteilung werden sowohl quantitative als auch qualitative Daten ausgewertet, die unter verhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. Es fließen u. a. Finanzdaten, Ratings, das Zahlungsverhalten sowie Daten über das Umfeld des Kunden in die Beurteilung ein. Auf Grundlage der finalen Bewertung erfolgt eine Einordnung des Kunden in eine von fünf Risikokategorien A bis E, wobei die Risikokategorie A die höchste und die Risikokategorie E die niedrigste Kreditwürdigkeit darstellt.
Für jede Risikokategorie wird auf Basis von aussagekräftigen Daten eine erwartete Ausfallquote ermittelt. So werden u. a. Ausfallwahrscheinlichkeiten von Ratingagenturen und Kreditversicherungsunternehmen, die historisch erfassten Wertberichtigungen des Covestro-Konzerns sowie Erfahrungswerte aus dem Kreditmanagement bei der Ermittlung der Ausfallquoten berücksichtigt. Zudem fließen zukunftsgerichtete Informationen, wie bspw. das Länderrating, in die Ermittlung der Ausfallquote ein. Zur Validierung der Vorgehensweise wird regelmäßig ein Vergleich zwischen erwartetem und eingetretenem Verlust ("backtesting") durchgeführt.
Ein sogenanntes Ausfallereignis ist eingetreten, wenn der Covestro-Konzern zu der Einschätzung kommt, dass die Gegenpartei mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann.
Covestro wendet den allgemeinen dreistufigen Ansatz für die Bewertung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste wie folgt an:
| ― |
Stufe 1: Die Risikovorsorge wird als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust berechnet, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit von historischen Daten abgeleitet wird, die von anerkannten Ratingagenturen veröffentlicht werden. Der Covestro-Konzern geht davon aus, dass Investment-Grade-Ratings niedrige Kreditrisiken implizieren. |
| ― |
Stufe 2: Die Risikovorsorge wird in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste der Schuldinstrumente bemessen, wenn seit ihrer erstmaligen Erfassung ein signifikanter Anstieg der Kreditrisiken stattgefunden hat. Änderungen der Kreditrisiken werden anhand des tatsächlichen Zahlungsverhaltens und externer Informationen bewertet. Neben externen Ratings verwendet Covestro, wann immer verfügbar, Credit-Default-Swap-Preise und weitere zukunftsgerichtete Informationen, wie z. B. Ratingausblicke. Liegen keine spezifischen, einzelfallbezogenen Informationen vor, wird davon ausgegangen, dass es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist. |
| ― |
Stufe 3: Eine Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt bei Covestro, wenn eine beeinträchtigte Bonität in Bezug auf ein Schuldinstrument festgestellt wird. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Kontrahent einen Insolvenzstatus erlangt hat, angemessene Informationen vorliegen, dass der Kontrahent ein Insolvenzverfahren beantragt hat, oder Schuldinstrumente mehr als 90 Tage überfällig sind. |
Indikatoren für eine möglicherweise beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen:
| ― |
Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers |
| ― |
Ein Vertragsbruch wie bspw. ein Ausfall oder eine Überfälligkeit |
| ― |
Zugeständnisse, die Covestro dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, anderenfalls aber nicht machen würde |
| ― |
Drohende Insolvenz oder ein drohendes sonstiges Sanierungsverfahren des Kreditnehmers |
| ― |
Das Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder zum Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Covestro-Konzerns im Berichtsjahr verändert haben.
Der Effekt aus Wechselkursänderungen wird in der separaten Zeile "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen.
Bei der Ermittlung der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, Dividendenauszahlungen sowie Gewinnentnahmen in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit zu erfassen.
Zahlungsströme aus erhaltenen Zinsen und Dividenden werden unter den Cashflows aus investiver Tätigkeit in der separaten Zeile "Zins- und Dividendeneinzahlungen" gezeigt.
Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Covestro-Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionskosten ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.
Die Ermittlung der zukünftigen Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen erfolgt unter Anwendung des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens. Diese werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeitenden verteilt. Hier sind spezifische Annahmen zur Berechtigtenstruktur und zum ökonomischen Umfeld zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten.
Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender, mindestens mit einer Einstufung in die Ratingstufe AA oder AAA versehener Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit in etwa der Laufzeit des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung entspricht.
Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens subtrahiert, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Überschreitet das Planvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt.
Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo in den Funktionskosten erfasst. Die Nettozinsen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.
Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt, für die unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle gehören. Aufgrund von gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen können Aufwendungen entstehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können.
Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Informationen, die der Unternehmensfunktion Law, Intellectual Property & Compliance des Covestro-Konzerns vorliegen, in enger Abstimmung mit den für den Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten gebildet werden müssen. Diese Rückstellungen decken die geschätzten unvermeidbaren Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab.
Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt die Bildung einer Rückstellung regelmäßig erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen und zuvor nicht zumindest eine Bandbreite möglicher rechtlicher Ergebnisse solcher Verfahren abgeleitet werden konnte. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich und grundsätzlich mit einem Ressourcenabfluss gerechnet wird.
Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Beratenden den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken im Covestro-Konzern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt.
→ Siehe Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken"
Die Rückstellungen für Restrukturierung basieren entweder auf einer rechtlichen oder auf einer faktischen externen Verpflichtung. Sie beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierung notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeitende und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien. Vor Bildung einer Rückstellung dieser Art werden notwendige Wertminderungen des zugehörigen Vermögens geprüft. Rückstellungen werden zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der von der jeweils entscheidungsbefugten Managementebene beschlossen und gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden bzw. deren Vertretung kommuniziert wurde.
In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable und individuelle Einmalzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeitendenjubiläen, Abfindungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Vor- und Frühruhestandsvereinbarungen, Überschüsse auf Langzeitkonten sowie sonstige Personalkosten getroffen. In die Ermittlung der Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung ("Covestro Profit Sharing Plan", Covestro PSP) fließen die folgenden finanziellen Leistungskriterien ein: profitables Wachstum, gemessen am EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (EBITDA), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), und Rentabilität als Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC). Außerdem ist eine Nachhaltigkeitskomponente (Umwelt) enthalten. Weitere Kriterien betreffend Soziales und Unternehmensführung sollen in der Zukunft ebenso einbezogen werden.
In den Personalrückstellungen sind zudem die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich ausgewiesen ("Prisma"). Die Vergütung des Vorstands der Covestro AG sowie von Führungskräften erfolgt teilweise mittels aktienkursorientierter Barentlohnung, die unter Berücksichtigung von Sperrfristen erdient und als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung ratierlich erfolgswirksam erfasst wird. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells zum Zeitpunkt der Gewährung sowie zu jedem Bilanzstichtag. Bei der Ermittlung der langfristigen variablen Vergütung wird eine Nachhaltigkeitskomponente zur jährlichen Einsparung von Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalenten) festgelegt.
Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen kraft einer Verpflichtung wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen.
Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesetze und Verordnungen sowie auf die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus für bestehende Umweltprogramme eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf diese Kosten. Darüber hinaus werden bei der Schätzung der Kosten auch die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch das Management, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden berücksichtigt. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige bilanzielle Ergebnis des Unternehmens auswirken.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht das Management von Covestro davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts des Geschäftsumfelds, in dem der Covestro-Konzern tätig ist, und der inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen, können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht verlässlich abgeschätzt werden können.
Innerhalb der anderen Rückstellungen werden auch die Rückstellungen für Kunden- und Lieferantenverkehr gesondert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Produkthaftung sowie für Gewähr- und Versicherungsleistungen.
Wenn aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs resultiert, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag grundsätzlich in denjenigen Funktionskosten erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet wurden. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Auswirkungen einer Änderung der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten für bestimmte Rückstellungen um jeweils fünf Prozentpunkte analysiert.
Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderungen aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristige Schulden, die aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft stammen, also aus dem Erhalt von Gütern oder Dienstleistungen. Diese basieren auf Vereinbarungen mit dem Lieferanten, werden in Rechnung gestellt und sind insgesamt Teil des Working Capital innerhalb des üblichen Geschäftszyklus von Covestro. Hierunter zählen bei Covestro auch die gegenüber bestimmten Lieferanten eingeräumten Zahlungszielvereinbarungen (Supplier Finance Arrangements). Zur Beurteilung der vertraglichen Konditionen siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien".
Schwebende Geschäfte über Sachleistungen ("executory contracts"), d. h. Vereinbarungen, bei denen (teilweise) weder Leistung noch Gegenleistung erbracht wurden, sind bilanziell zum Bilanzstichtag unwirksam, soweit zum Abschlussstichtag kein Verlust droht. Droht ein Verlust, wird dieser grundsätzlich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen durch Rückstellungen antizipiert. Zum Bilanzstichtag erwartete Gewinne aus solchen Vereinbarungen dürfen hingegen nicht bilanziell erfasst werden. Beispiele für schwebende Beschaffungsverträge sind etwa Verträge über die Beschaffung von Energie für den Betrieb von Produktionsanlagen ("Eigenbedarf"), was auch bereits kontrahierte Energielieferungsverträge beinhaltet.
Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der berichtspflichtigen Segmente werden im Covestro-Konzern durch den Vorstand der Covestro AG als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segmentabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit dem internen Steuerungs- und Berichtssystem ("Management Approach").
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
Im Segment Performance Materials liegt der Fokus auf der Entwicklung, der Produktion und der zuverlässigen Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Produkten sowie Basischemikalien. Dies umfasst u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel-, Holzverarbeitungs- und Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz.
Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro. In diesem werden chemische Produkte mit anwendungstechnischen Dienstleistungen kombiniert. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und dem Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Solarmodulrahmen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer sowie Elektroautobatterien.
Geschäftsaktivitäten, die nicht den oben genannten Segmenten zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" ausgewiesen. Die dort gezeigten Außenumsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Energieverkäufen, Dienstleistungen im Bereich Standortmanagement sowie Vermietung und Verpachtung.
Die Kosten für zentrale Unternehmensfunktionen, Mehr- oder Minderaufwendungen aufgrund der Abweichung zwischen der prognostizierten und der 100%igen Zielerreichung im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung, der Differenzbetrag zwischen den kalkulatorischen Ertragsteuerzahlungen der berichtspflichtigen operativen Segmente und den tatsächlich gezahlten Ertragsteuern des Covestro-Konzerns sowie die konzerninterne Rückversicherung sind in der Segmentberichterstattung unter "Überleitung" ausgewiesen.
Die Segmentdaten wurden grundsätzlich nach den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften, die in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" genannt werden, unter Beachtung der nachfolgenden Besonderheiten ermittelt:
| ― |
Die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten basieren grundsätzlich auf nach wirtschaftlichen Grundsätzen vergüteten Geschäften zwischen den segmentbildenden Einheiten. Als Verrechnungsbasis werden hierbei Marktpreise und in Ausnahmefällen Herstellungskosten verwendet. |
| ― |
Die Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - ausgenommen Geschäfts- oder Firmenwerte - inkl. des von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögens sowie zugehöriger Abschreibungen erfolgt nach einem Prinzip, das auf mehrheitliche Nutzung ausgerichtet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der Geschäftseinheiten bzw. der strategischen Geschäftsbereiche zugeordnet. Die Ebene der strategischen Geschäftsbereiche entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, welche die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden. |
| ― |
EBIT und EBITDA sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Das EBIT entspricht dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBITDA entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. |
| ― |
Der Free Operating Cash Flow, der ebenfalls nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert ist, entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die gezahlten Ertragsteuern als Bestandteil des Cashflows aus operativer Tätigkeit sind keinem Unternehmensbestandteil direkt zugeordnet. Für die Ermittlung der Cashflows aus operativer Tätigkeit ergeben sich die gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente aus der Multiplikation des kalkulatorischen Steuersatzes in Höhe von 25 % mit dem jeweiligen EBIT des Segments. |
| ― |
Das Trade Working Capital beinhaltet Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlichkeiten. |
EBIT, EBITDA und Free Operating Cash Flow pro Segment berücksichtigen neben den Umsatzerlösen zwischen den Segmenten jeweils Effekte aus der zuvor genannten Zuordnung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, inkl. der von beiden Segmenten gemeinsam genutzten langfristigen Vermögenswerte, sowie den zugehörigen Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen.
In Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung an den Vorstand seit dem 1. Juli 2022 umfassen die Umsatzerlöse zwischen den Segmenten auch Umsatzerlöse, die in Höhe der Herstellungskosten erfolgten. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA pro Segment.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Kennzahlen nach Segmenten:
| Sonstige / Überleitung | |||||
|
Performance Materials
in Mio. € |
Solutions & Specialties
in Mio. € |
Alle sonstigen Segmente | Überleitung |
Covestro-Konzern
in Mio. € |
|
| 2023 | |||||
| Umsatzerlöse (extern) | 6.876 | 7.267 | 234 | - | 14.377 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 2.194 | 27 | - | - 2.221 | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 9.070 | 7.294 | 234 | - 2.221 | 14.377 |
| EBITDA 1 | 576 | 817 | 27 | - 340 | 1.080 |
| EBIT 1 | 9 | 497 | 21 | - 341 | 186 |
| Free Operating Cash Flow 2 | 162 | 551 | 18 | - 499 | 232 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 490 | 270 | 5 | - | 765 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - 567 | - 320 | - 6 | - 1 | - 894 |
| davon Wertminderungen | - 2 | - 43 | - | - | - 45 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 79 | - 285 | - | - 10 | - 374 |
| 2022 | |||||
| Umsatzerlöse (extern) | 9.095 | 8.558 | 315 | - | 17.968 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 2.967 | 35 | - | - 3.002 | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 12.062 | 8.593 | 315 | - 3.002 | 17.968 |
| EBITDA 1 | 951 | 825 | 40 | - 199 | 1.617 |
| EBIT 1 | - 28 | 461 | 34 | - 200 | 267 |
| Free Operating Cash Flow 2 | 544 | 195 | 51 | - 652 | 138 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 547 | 277 | - | 8 | 832 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - 979 | - 364 | - 6 | - 1 | - 1.350 |
| davon Wertminderungen | - 387 | - 76 | - | - | - 463 |
| davon Wertaufholungen | - | 1 | - | - | 1 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | - 85 | - 273 | - 1 | - 2 | - 361 |
1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den
Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den
Segmenten.
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Performance Materials | 1.135 | 975 |
| Solutions & Specialties | 1.592 | 1.437 |
| Summe der berichtspflichtigen Segmente | 2.727 | 2.412 |
| Alle sonstigen Segmente | - | - 5 |
| Überleitung | - 21 | - 21 |
| Trade Working Capital | 2.706 | 2.386 |
| Vorräte | 2.814 | 2.459 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.011 | 1.898 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 2.016 | - 1.895 |
| IFRS-15-Positionen 1 | - 103 | - 76 |
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über geografische Gebiete. Die Region EMLA beinhaltet Europa, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika ohne Mexiko, das gemeinsam mit den USA und Kanada die Region NA bildet. Die Region APAC umfasst Asien und die Pazifikregion.
|
EMLA
in Mio. € |
NA
in Mio. € |
APAC
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 2023 | ||||
| Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib | 5.941 | 3.735 | 4.701 | 14.377 |
| Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft | 5.869 | 3.815 | 4.693 | 14.377 |
| 2022 | ||||
| Umsatzerlöse (extern) nach Verbleib | 7.600 | 4.639 | 5.729 | 17.968 |
| Umsatzerlöse (extern) nach Sitz der Gesellschaft | 7.603 | 4.696 | 5.669 | 17.968 |
Die Außenumsatzerlöse nach Verbleib sowie die langfristigen Vermögenswerte teilten sich wie folgt nach Ländern auf:
|
Außenumsatzerlöse nach Verbleib
in Mio. € |
Langfristige Vermögenswerte
1
in Mio. € |
|
| 2023 | ||
| Deutschland | 1.742 | 2.098 |
| USA | 3.128 | 1.655 |
| China | 3.076 | 1.266 |
| Sonstige | 6.431 | 2.302 |
| Gesamt | 14.377 | 7.321 |
| 2022 | ||
| Deutschland | 2.216 | 2.061 |
| USA | 3.869 | 1.796 |
| China | 3.644 | 1.369 |
| Sonstige | 8.239 | 2.187 |
| Gesamt | 17.968 | 7.413 |
Im Geschäftsjahr 2023 und im Vorjahr wurden mit keinem einzelnen Kunden 10 % oder mehr der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns realisiert.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns.
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| EBITDA der berichtspflichtigen Segmente | 1.776 | 1.393 |
| EBITDA aller sonstigen Segmente | 40 | 27 |
| EBITDA-Überleitung | - 199 | - 340 |
| EBITDA | 1.617 | 1.080 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen der berichtspflichtigen Segmente | - 1.343 | - 887 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen aller sonstigen Segmente | - 6 | - 6 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen-Überleitung | - 1 | - 1 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - 1.350 | - 894 |
| EBIT der berichtspflichtigen Segmente | 433 | 506 |
| EBIT aller sonstigen Segmente | 34 | 21 |
| EBIT-Überleitung | - 200 | - 341 |
| EBIT | 267 | 186 |
| Finanzergebnis | - 137 | - 113 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 130 | 73 |
Die wesentlichen Sachverhalte im Bereich "Überleitung" sind die Leistungen für zentrale Unternehmensfunktionen, die konzerninterne Rückversicherung sowie die höhere Performance der Covestro-Aktie im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung.
Der Konsolidierungskreis setzte sich zum 31. Dezember 2023 aus der Covestro AG sowie 57 (Vorjahr: 60) konsolidierten Unternehmen zusammen.
Der Rückgang der Anzahl von konsolidierten Gesellschaften im Berichtsjahr 2023 ist zum einen auf den Verkauf der Gesellschaft Covestro Resins (Taiwan) Ltd., Taipeh (Taiwan, Großchina), welcher zum 31. Mai 2023 erfolgreich abgeschlossen wurde, und zum anderen auf die konzerninternen Verschmelzungen der vollkonsolidierten Gesellschaften Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG, Leverkusen, und Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG, Leverkusen, auf die Covestro Deutschland AG, Leverkusen, mit Wirkung zum 1. September 2023 zurückzuführen.
Im Konsolidierungskreis war zum 31. Dezember 2023 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande), wie auch im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner LyondellBasell.
Zusätzlich wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt.
Sechs Tochterunternehmen (Vorjahr: acht) und zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht vollkonsolidiert bzw. nach der Equity-Methode berücksichtigt, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Wie im Vorjahr machten die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen jeweils nicht mehr als 0,1 % des Konzernumsatzes, des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme im Berichtsjahr 2023 aus.
Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und zum Anteilsbesitz des Covestro-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2023 von den Befreiungsvorschriften nach §§ 264 Absatz 3 HGB bzw. 264b HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses.
Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß den Anforderungen des § 313 Absatz 2 HGB sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die Kapitalanteile der aufgeführten Gesellschaften haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| EMLA | ||
| Covestro (France) | Fos-sur-Mer (Frankreich) | 100 |
| Covestro (Netherlands) B.V. | Geleen (Niederlande) | 100 |
| Covestro (Slovakia) Services s.r.o. | Bratislava (Slowakei) | 100 |
| Covestro Amulix V.o.F. | Zwolle (Niederlande) | 72 |
| Covestro Bio-Based Coatings B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro Brunsbüttel Energie GmbH | Brunsbüttel (Deutschland) | 100 |
| Covestro Coating Resins China Holding B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro Deutschland AG | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Elastomers | Romans-sur-Isère (Frankreich) | 100 |
| Covestro First Real Estate GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. | São Paulo (Brasilien) | 100 |
| Covestro International SA | Fribourg (Schweiz) | 100 |
| Covestro Invest GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Niaga B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro NV | Antwerpen (Belgien) | 100 |
| Covestro Polyurethanes B.V. | Nieuwegein (Niederlande) | 100 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH | Meppen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Resins China Holding B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| Covestro S.r.l. | Filago (Italien) | 100 |
| Covestro Second Real Estate GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Thermoplast Composite GmbH | Markt Bibart (Deutschland) | 100 |
| Covestro UK Limited | Cheadle Hulme (Vereinigtes Königreich) | 100 |
| Covestro, S.L. | Barcelona (Spanien) | 100 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG | Walsrode (Deutschland) | 100 |
| MS Global AG in Liquidation | Köniz (Schweiz) | 100 |
| Solar Coating Solutions B.V. | Zwolle (Niederlande) | 100 |
| NA | ||
| Covestro International Re, Inc. | Colchester, Vermont (USA) | 100 |
| Covestro International Trade Services Corp. | Wilmington, Delaware (USA) | 100 |
| Covestro LLC | Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | 100 |
| Covestro PO LLC | Pittsburgh, Pennsylvania (USA) | 100 |
| Covestro, S.A. de C.V. | Mexiko-Stadt (Mexiko) | 100 |
| APAC | ||
| Covestro (Hong Kong) Limited | Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) | 100 |
| Covestro (India) Private Limited | Navi Mumbai (Indien) | 100 |
| Covestro (Shanghai) Investment Company Limited | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro (Taiwan) Ltd. | Taipeh (Taiwan, Großchina) | 97,3 |
| Covestro (Thailand) Co., Ltd. | Bangkok (Thailand) | 100 |
| Covestro (Viet Nam) Company Limited | Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam) | 100 |
| Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. | Pingtung (Taiwan, Großchina) | 60 |
| Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. | Kunshan (China) | 50 |
| Covestro Far East (Hong Kong) Limited | Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) | 100 |
| Covestro Invest (Far East) Company Limited | Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) | 100 |
| Covestro Japan Ltd. | Tokio (Japan) | 100 |
| Covestro Korea Corporation | Seoul (Südkorea) | 100 |
| Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Polymers (China) Company Limited | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited | Qingdao (China) | 100 |
| Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. | Shenzhen (China) | 100 |
| Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited | Zhuhai (China) | 100 |
| Covestro Pty Ltd | Mulgrave (Australien) | 100 |
| Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. | Foshan (China) | 100 |
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100 |
| DIC Covestro Polymer Ltd. | Tokio (Japan) | 80 |
| Guangzhou Covestro Polymers Company Limited | Guangzhou (China) | 100 |
| Japan Fine Coatings Co., Ltd. | Ibaraki (Japan) | 100 |
| PT Covestro Polymers Indonesia | Jakarta (Indonesien) | 99,9 |
| Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. | Hyogo (Japan) | 60 |
Die Beteiligung an der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), in Höhe von 50 % ist gemäß IFRS 10 (Consolidated Financial Statements), aufgrund des Stimmrechtsanteils in Höhe von 57 %, als vollkonsolidierte Gesellschaft klassifiziert.
Außerdem wurde die folgende gemeinschaftliche Tätigkeit anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F | Rotterdam (Niederlande) | 50 |
Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Paltough Industries (1998) Ltd. | Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) | 25 |
| PO JV, LP | Houston, Texas (USA) | 39,4 |
Die folgenden Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. | Shanghai (China) | 100 |
| Covestro Middle East FZ-LLC | Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) | 100 |
| Covestro Polímer Anoním Şírketí | Istanbul (Türkei) | 100 |
| Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. | Tianjin (China) | 100 |
| Covestro Sp. z o.o. | Warschau (Polen) | 100 |
| Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH | Walsrode (Deutschland) | 100 |
Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Pure Salt Baytown, LLC | Baytown, Texas (USA) | 0 |
| Technology JV, LP | Houston, Texas (USA) | 33,3 |
Folgende vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2023 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch:
| Name der Gesellschaft | Sitz der Gesellschaft |
Kapitalanteil
in % |
| Covestro Invest GmbH | Leverkusen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Resins (Germany) GmbH | Meppen (Deutschland) | 100 |
| Covestro Thermoplast Composite GmbH | Markt Bibart (Deutschland) | 100 |
| Epurex Films GmbH & Co. KG | Walsrode (Deutschland) | 100 |
Im Berichtsjahr 2023 haben keine berichtspflichtigen Akquisitionen stattgefunden.
Am 3. April 2023 wurde der Verkauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Veräußerungsgruppe) des Additive-Manufacturing-Geschäfts an den US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen Stratasys erfolgreich abgeschlossen. Zum veräußerten Geschäft von Covestro gehören Mitarbeitende, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Produktionseinheiten und Büros in den Niederlanden, den USA, China, Japan, Deutschland und im Vereinigten Königreich sowie der Zugang zu einem großen Netzwerk an Partnern weltweit. Produkte des im Geschäftsjahr 2021 von Koninklijke DSM N.V., Heerlen (Niederlande), erworbenen Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) gehören ebenfalls zum Portfolio. Das Additive-Manufacturing-Geschäft bietet Materiallösungen für gängige 3D-Druckverfahren im Polymer-Bereich an und gehört zum Segment Solutions & Specialties. Mit der Entscheidung zum Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts setzt Covestro konsequent seine Portfolio-Optimierung fort, um sich effizienter aufzustellen und sich stärker auf das umfangreiche Angebot für die Kunden in seinen Hauptabnehmerindustrien fokussieren zu können. Der vorläufige Verkaufspreis in Höhe von 54 Mio. € wurde vollständig vereinnahmt. Dieser setzt sich aus transferierten Zahlungsmitteln in Höhe von 50 Mio. € und 317.505 Aktien von Stratasys, die für einen Nettobetrag von 4 Mio. € verkauft werden konnten, zusammen. Darüber hinaus wurde eine variable Earn-out-Zahlung vereinbart, welche von der Erreichung verschiedener Erfolgsparameter abhängig ist und deren Höhe im Jahr 2025 final bestimmt wird. Die Transaktion ist als Asset Deal strukturiert. Im Zusammenhang mit dieser Veräußerung wurden langfristige Vermögenswerte und Vorräte in Höhe von 21 Mio. € sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2 Mio. € veräußert. Der Nettoveräußerungsgewinn in Höhe von 35 Mio. € wurde im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.
Die Umsatzerlöse werden nach der Kategorie "geografische Regionen und wesentliche Länder" aufgegliedert und umfassen hauptsächlich Erlöse aus Kundenverträgen. Die Tabelle enthält zusätzlich eine Überleitung der aufgegliederten Umsatzerlöse zu den berichtspflichtigen Segmenten.
|
Performance Materials
in Mio. € |
Solutions & Specialties
in Mio. € |
Alle sonstigen Segmente
in Mio. € |
Covestro-Konzern
in Mio. € |
|
| 2023 | ||||
| EMLA | 3.021 | 2.730 | 190 | 5.941 |
| davon Deutschland | 780 | 836 | 126 | 1.742 |
| NA | 1.844 | 1.860 | 31 | 3.735 |
| davon USA | 1.582 | 1.517 | 29 | 3.128 |
| APAC | 2.011 | 2.677 | 13 | 4.701 |
| davon China | 1.433 | 1.640 | 3 | 3.076 |
| Gesamt | 6.876 | 7.267 | 234 | 14.377 |
| 2022 | ||||
| EMLA | 4.152 | 3.198 | 250 | 7.600 |
| davon Deutschland | 1.093 | 948 | 175 | 2.216 |
| NA | 2.447 | 2.140 | 52 | 4.639 |
| davon USA | 2.058 | 1.761 | 50 | 3.869 |
| APAC | 2.496 | 3.220 | 13 | 5.729 |
| davon China | 1.681 | 1.960 | 3 | 3.644 |
| Gesamt | 9.095 | 8.558 | 315 | 17.968 |
Die nachfolgende Tabelle legt Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten dar.
|
01.01.2022
in Mio. € |
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.343 | 2.011 | 1.898 |
| Vertragsvermögenswerte | 62 | 64 | 65 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 37 | 56 | 44 |
Vertragsvermögenswerte werden für bedingte Ansprüche auf Gegenleistung im Austausch für bereits übertragene Güter oder Dienstleistungen gebildet. Dies geschieht im Wesentlichen durch Warenlieferungen in Konsignationslager externer Kunden. Bei Verkauf über Konsignationslager erhalten die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter. Entsprechend werden die Vertragsvermögenswerte in der Regel mit Rechnungsstellung als Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Vertragsverbindlichkeiten werden für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungserfüllung gebildet. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst.
Die im Geschäftsjahr 2023 erfassten Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt (oder teilweise erfüllt) worden sind, betragen 5 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €).
Die Veränderungen der Vertragsvermögenswerte sowie der Vertragsverbindlichkeiten in der Berichtsperiode ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umgliederung der zu Beginn der Berichtsperiode erfassten Vertragsvermögenswerte zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - 62 | - 64 |
| Zugänge aus erbrachten Leistungen, die in der Berichtsperiode noch nicht in Rechnung gestellt wurden | 64 | 65 |
| Gesamte Veränderung | 2 | 1 |
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren | - 38 | - 56 |
| Zugänge aus erhaltenen Zahlungen abzüglich der Beträge, die in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst wurden | 57 | 44 |
| Gesamte Veränderung | 19 | - 12 |
Die nachfolgende Tabelle legt den Transaktionspreis offen, der zum Bilanzstichtag den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist. Die Aufgliederung erfolgt nach der Berichtsperiode der voraussichtlichen Erfassung.
|
31.12.2022
in Mio. € |
|
| 2023 | 1.137 |
| 2024 | 867 |
| 2025 | 421 |
| 2026 | 367 |
| 2027 | 152 |
| 2028 und später | 161 |
| Gesamt | 3.105 |
|
31.12.2023
in Mio. € |
|
| 2024 | 726 |
| 2025 | 331 |
| 2026 | 260 |
| 2027 | 74 |
| 2028 | 74 |
| 2029 und später | 161 |
| Gesamt | 1.626 |
Die Angaben zum Transaktionspreis, der den noch verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, ergeben sich aus langfristigen Lieferverträgen im Sinne des IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers), in denen abzunehmende Mindestmengen quantitativ zwischen beiden Parteien vereinbart worden sind.
Es sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr enthalten. Ebenso sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen enthalten, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden und bei denen Anspruch auf eine Gegenleistung in der Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht und für die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags realisiert werden, der in Rechnung gestellt werden darf.
Variable Komponenten von Gegenleistungen aus Verträgen mit Kunden, z. B. im Falle von umsatz- bzw. volumenabhängigen Rabatten oder Preisformeln, bei denen sich die Preise an externen marktpreisbasierten Indizes orientieren, sind in der Angabe zum Transaktionspreis nur insoweit enthalten, als dass sie nicht begrenzt im Sinne des IFRS 15 sind.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 8 | 52 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 3 | 3 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2 | - |
| Gewinne aus Derivaten | 1 | 3 |
| Übrige betriebliche Erträge | 131 | 214 |
| Gesamt | 145 | 272 |
Die Gewinne aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 aus eingebetteten Derivaten.
Die übrigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2023 enthielten im Wesentlichen eine Versicherungserstattung durch den Erstversicherer aufgrund von Produktionsstillständen in Höhe von 75 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) im Segment Performance Materials (siehe im Gegenzug dazu Anhangangabe 8 "Sonstige betriebliche Aufwendungen") sowie erhaltene Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China in Höhe von 53 Mio. € (Vorjahr: 71 Mio. €) überwiegend im Segment Solutions & Specialties. Außerdem sind erhaltene Versicherungsprämien in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €), die in der Kategorie "Überleitung" ausgewiesen werden, enthalten.
→ Siehe Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung"
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | - 5 | - 20 |
| Aufwand aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen | - 12 | - 6 |
| Verluste aus Derivaten | - 3 | - 2 |
| Übrige betriebliche Aufwendungen | - 104 | - 141 |
| Gesamt | - 124 | - 169 |
Die Verluste aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 aus eingebetteten Derivaten.
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 enthielten im Wesentlichen Versicherungsaufwendungen in Höhe von 75 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) in Bezug auf die Erstattung des Versicherungsbetrags für Produktionsstillstände durch die konzerninterne Rückversicherungsgesellschaft Covestro International Re, Inc., Colchester, Vermont (USA), an den Erstversicherer (siehe im Gegenzug dazu Anhangangabe 7 "Sonstige betriebliche Erträge") und weitere Versicherungsaufwendungen in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €), die in der Kategorie "Überleitung" ausgewiesen werden.
→ Siehe Anhangangabe 4 "Segment- und Regionenberichterstattung"
Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Löhne und Gehälter | - 1.564 | - 1.743 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | - 431 | - 398 |
| davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme | - 117 | - 113 |
| davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme | - 114 | - 64 |
| Gesamt | - 1.995 | - 2.141 |
Der Personalaufwand im Jahr 2023 stieg im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen für kurz- und langfristige variable Vergütungen.
| 2022 | 2023 | |
| Produktion | 11.757 | 11.955 |
| Marketing und Vertrieb | 3.281 | 2.881 |
| Forschung und Entwicklung | 1.485 | 1.376 |
| Verwaltung | 1.490 | 1.407 |
| Gesamt | 18.013 | 17.619 |
| Auszubildende | 526 | 517 |
Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.
Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das Ergebnis aus der Equity-Bewertung des assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), in Höhe von - 22 Mio. € (Vorjahr: - 19 Mio. €) sowie der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel), in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €). Darüber hinaus waren 1 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Dividendenerträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten.
→ Siehe Anhangangabe 14 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen"
Das Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Aufwendungen | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | - 63 | - 102 |
| Zinsaufwendungen aus Devisentermingeschäften | - 67 | - 58 |
| Erträge | ||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 8 | 44 |
| Zinserträge aus Devisentermingeschäften | 61 | 26 |
| Gesamt | - 61 | - 90 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasing in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €), aus Anleihen der Covestro AG in Höhe von 46 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) und begebenen Schuldscheindarlehen der Covestro AG in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €).
Zinsen und ähnliche Erträge resultierten im Wesentlichen aus kurzfristigen Geldanlagen und Bankguthaben.
Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Devisentermingeschäften beinhalteten zinsinduzierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts und die Terminkomponente.
Das übrige Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Aufwendungen aus der Aufzinsung verzinslicher Rückstellungen | - 36 | - 9 |
| Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus Fremdwährungsgeschäften | - 9 | 7 |
| Übrige finanzielle Aufwendungen | - 16 | - 2 |
| Gesamt | - 61 | - 4 |
Die Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhalteten im Wesentlichen Nettozinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €). Zudem ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 Nettoerträge in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: Nettoaufwendungen in Höhe von 18 Mio. €) aus Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekten sowie Bewertungseffekten aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen.
Die übrigen finanziellen Aufwendungen (Nettodarstellung) beinhalteten im Wesentlichen Aufwendungen für Gebühren in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €), gemindert um einen Ertrag in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 1 Mio. €) aus der Bewertung der an die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie an die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, gewährten Gründungsstockdarlehen zum beizulegenden Zeitwert.
Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Tatsächliche Ertragsteuern | - 383 | - 299 |
| Steueraufwand laufendes Jahr | - 400 | - 288 |
| Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) Vorjahre | 17 | - 11 |
| Latente Steuern | - 28 | 24 |
| aus temporären Unterschieden | - 24 | 55 |
| aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften | - 4 | - 31 |
| Gesamt | - 411 | - 275 |
Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||||
|
Aktive latente Steuern
in Mio. € |
Passive latente Steuern
in Mio. € |
davon erfolgswirksam
in Mio. € |
Aktive latente Steuern
in Mio. € |
Passive latente Steuern
in Mio. € |
davon erfolgswirksam
in Mio. € |
|
| Immaterielle Vermögenswerte | 48 | - 81 | - 33 | 55 | - 57 | - 2 |
| Sachanlagen | 153 | - 269 | - 116 | 132 | - 269 | - 137 |
| davon Nutzungsrechte aus der Anwendung von IFRS 16 | - | - 128 | - 128 | - | - 129 | - 129 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 3 | - 102 | - 94 | - | - 57 | - 53 |
| Vorräte | 71 | - 2 | 69 | 58 | - 3 | 55 |
| Forderungen | 3 | - 58 | - 55 | 2 | - 88 | - 86 |
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 70 | - 15 | - 12 | 70 | - 15 | - 11 |
| Andere Rückstellungen | 61 | - 15 | 46 | 99 | - 8 | 91 |
| Verbindlichkeiten | 141 | - 25 | 116 | 163 | - 41 | 122 |
| davon Leasingverbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 | 118 | - | 118 | 121 | - | 121 |
| Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften | 50 | - | 50 | 19 | - | 19 |
| Gesamt | 600 | - 567 | - 29 | 598 | - 538 | - 2 |
| davon langfristig | 386 | - 362 | 533 | - 435 | ||
| Saldierung | - 255 | 255 | - 282 | 282 | ||
| Bilanzansatz | 345 | - 312 | 316 | - 256 | ||
Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 665 Mio. € (Vorjahr: 850 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass diese innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden können.
Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 3.117 Mio. € (Vorjahr: 1.494 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 80 Mio. € (Vorjahr: 292 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €) gebildet.
Für bestehende Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 3.037 Mio. € (Vorjahr: 1.202 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Hiervon entfallen 1.232 Mio. € auf die deutsche Körperschaftsteuer, 1.375 Mio. € auf die deutsche Gewerbesteuer sowie 32 Mio. € auf Zinsvorträge in Deutschland. Auf die Schweiz entfällt ein Verlustvortrag in Höhe von 351 Mio. €.
| Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge | ||
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Innerhalb von einem Jahr | - | - |
| Innerhalb von zwei Jahren | - | - |
| Innerhalb von drei Jahren | - | - |
| Innerhalb von vier Jahren | - | - |
| Innerhalb von fünf Jahren | - | - |
| Später | 1.202 | 3.037 |
| Gesamt | 1.202 | 3.037 |
Im Berichtsjahr wurden steuerliche Gutschriften in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) aktiviert.
Im Jahr 2023 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €). Davon entfielen 4 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlust- und Zinsvorträgen. Die gesamten latenten Steuerforderungsüberhänge wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften sowohl steuerliche Gewinne prognostiziert werden als auch steuerliche Strategien eine Nutzung der latenten Steuerforderungsüberhänge sicherstellen.
Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 27 Mio. € (Vorjahr: 74 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 120 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da das Mutterunternehmen die zeitliche Umkehr der temporären Differenzen steuern kann und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.
Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2023 von 275 Mio. € (Vorjahr: 411 Mio. €) wich um - 288 Mio. € (Vorjahr: - 399 Mio. €) von dem erwarteten Steuerertrag von 13 Mio. € (Vorjahr: erwarteter Steueraufwand von 12 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den nominalen Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt. Insbesondere bedingt durch abweichende Steuersätze für Einkommen von ausländischen Konzerngesellschaften lag der Durchschnittssteuersatz im Jahr 2023 bei - 17,0 % (Vorjahr: 9,2 %). Der effektive Steuersatz betrug 376,7 % (Vorjahr: 316,2 %).
Der Covestro-Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig. Die unterschiedlichen Steuersätze bewegten sich aufgrund nationaler Vorschriften wie im Vorjahr zwischen 14,1 % und 34,0 %.
Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:
| 2022 | 2023 | |||
| in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
| Erwarteter Steueraufwand (+) / Steuerertrag (-) und erwarteter Steuersatz | 12 | 9,2 | - 13 | - 17,0 |
| Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge | - 23 | - 17,7 | - 14 | - 19,1 |
| Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge | - 3 | - 2,3 | - | - |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 32 | 24,6 | 40 | 54,5 |
| Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge und temporäre Differenzen | 191 | 146,9 | 197 | 269,5 |
| Voraussichtlich nicht nutzbare bestehende Verlustvorträge und temporäre Differenzen, auf die zuvor latente Steuern gebildet worden sind | 64 | 49,3 | 42 | 57,4 |
| Steuereffekte aus Vorjahren | 8 | 6,2 | 8 | 10,9 |
| Steuersatzänderungen | 6 | 4,6 | - 4 | - 5,5 |
| Sonstige Steuereffekte | 124 | 95,4 | 19 | 26,0 |
| Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz | 411 | 316,2 | 275 | 376,7 |
Die sonstigen Steuereffekte resultieren im Wesentlichen aus nicht anrechenbaren ausländischen Quellensteuern, insbesondere auf Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen in Höhe von 62 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €) sowie aus der Veränderung der passiven latenten Steuern auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen in Höhe von - 47 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €).
Der Covestro-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Global Anti-Base Erosion (GloBE) Model Rules (Pillar Two) der OECD. Die Pillar-Two-Gesetzgebung wurde in Deutschland, der Jurisdiktion, in der Covestro ansässig ist, beschlossen und wird ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Da die Pillar-Two-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt der Konzern momentan keiner Steuerbelastung aus dieser Gesetzgebung.
Gemäß der Gesetzgebung ist Covestro verpflichtet, je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und einem Mindeststeuersatz von 15 % zu zahlen. Alle Konzernunternehmen (mit Ausnahme der sich in Abwicklung befindenden Gesellschaft in der Schweiz) unterliegen einem Nominalsteuersatz von über 15 %. Auch bei einem Nominalsteuersatz von über 15 % kann theoretisch aufgrund von spezifischen Anpassungen ein Steueraufwand aus der neuen Gesetzgebung entstehen. Covestro prüft derzeit, inwieweit sich steuerliche Auswirkungen in einzelnen Ländern durch das Inkrafttreten der Pillar-Two-Gesetzgebung ergeben werden.
Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres errechnet. Für das Jahr 2023 wurde für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien von 189.262.192 Stück zugrunde gelegt, für das Jahr 2022 betrug diese Aktienanzahl 190.933.438 Stück.
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | - 281 | - 202 |
| auf nicht beherrschende Anteile entfallend | - 9 | - 4 |
| auf Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) | - 272 | - 198 |
| in Stück | in Stück | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG | 190.933.438 | 189.262.192 |
| in € | in € | |
| Unverwässertes / Verwässertes Ergebnis je Aktie | - 1,42 | - 1,05 |
|
Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. € |
Patente und Technologien
in Mio. € |
Vermarktungs- und Verkaufsrechte
in Mio. € |
Produktionsrechte
in Mio. € |
Software
in Mio. € |
Sonstige Rechte
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 763 | 212 | 466 | 133 | 181 | 229 |
| Investitionen | - | - | - | 2 | 5 | 1 |
| Abgänge | - 7 | - 27 | - 6 | - 116 | - 2 | - 4 |
| Umbuchungen | - | - | 1 | 1 | 23 | - |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - | - | - | - | - |
| Währungsänderungen | - 12 | - 6 | - 10 | - | - 1 | - 5 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 | 744 | 179 | 451 | 20 | 206 | 221 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 33 | 46 | 176 | 17 | 174 | 187 |
| Buchwerte 31.12.2023 | 711 | 133 | 275 | 3 | 32 | 34 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 7 | 28 | 37 | - | 14 | 6 |
| Abschreibungen | - | 17 | 37 | - | 13 | 5 |
| Wertminderungen | 7 | 11 | - | - | 1 | 1 |
| Wertaufholungen | - | - | - | - | - | - |
|
Geleistete Anzahlungen
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 58 | 2.042 |
| Investitionen | 6 | 14 |
| Abgänge | - 1 | - 163 |
| Umbuchungen | - 21 | 4 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - |
| Währungsänderungen | - | - 34 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 | 42 | 1.863 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - | 633 |
| Buchwerte 31.12.2023 | 42 | 1.230 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 1 | 93 |
| Abschreibungen | - | 72 |
| Wertminderungen | 1 | 21 |
| Wertaufholungen | - | - |
Im Berichtsjahr wurden bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten Wertminderungen in Höhe von 21 Mio. € erfasst. Wie im Vorjahr wurden keine Wertaufholungen erfasst.
→ Siehe Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen"
|
Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte
in Mio. € |
Patente und Technologien
in Mio. € |
Vermarktungs- und Verkaufsrechte
in Mio. € |
Produktionsrechte
in Mio. € |
Software
in Mio. € |
Sonstige Rechte
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 759 | 208 | 463 | 133 | 172 | 244 |
| Investitionen | - | - | - | - | 2 | 6 |
| Abgänge | - 3 | - | - | - | - 6 | - 7 |
| Umbuchungen | - | - | 2 | - | 13 | - 11 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - 1 | - 4 | - | - | - 3 |
| Währungsänderungen | 7 | 5 | 5 | - | - | - |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 763 | 212 | 466 | 133 | 181 | 229 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 34 | 47 | 149 | 132 | 163 | 185 |
| Buchwerte 31.12.2022 | 729 | 165 | 317 | 1 | 18 | 44 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 33 | 18 | 86 | - | 9 | 10 |
| Abschreibungen | - | 18 | 40 | - | 9 | 9 |
| Wertminderungen | 33 | - | 46 | - | - | 1 |
| Wertaufholungen | - | - | - | - | - | - |
|
Geleistete Anzahlungen
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 49 | 2.028 |
| Investitionen | 19 | 27 |
| Abgänge | - | - 16 |
| Umbuchungen | - 10 | - 6 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - 8 |
| Währungsänderungen | - | 17 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 58 | 2.042 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - | 710 |
| Buchwerte 31.12.2022 | 58 | 1.332 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - | 156 |
| Abschreibungen | - | 76 |
| Wertminderungen | - | 80 |
| Wertaufholungen | - | - |
Im Vorjahr wurden bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten Wertminderungen in Höhe von 80 Mio. € erfasst. Diese waren im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Jahr 2022 zurückzuführen.
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 4.052 | 14.106 | 935 |
| Investitionen | 90 | 284 | 63 |
| Abgänge | - 42 | - 168 | - 28 |
| Umbuchungen | 62 | 331 | 18 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - 10 | - | - 1 |
| Währungsänderungen | - 103 | - 383 | - 28 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 | 4.049 | 14.170 | 959 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 2.536 | 11.197 | 689 |
| Buchwerte 31.12.2023 | 1.513 | 2.973 | 270 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 144 | 571 | 83 |
| Abschreibungen | 140 | 553 | 83 |
| Wertminderungen | 4 | 18 | - |
| Wertaufholungen | - | - | - |
|
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 937 | 20.030 |
| Investitionen | 539 | 976 |
| Abgänge | - 2 | - 240 |
| Umbuchungen | - 415 | - 4 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - 1 | - 12 |
| Währungsänderungen | - 15 | - 529 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2023 | 1.043 | 20.221 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 4 | 14.426 |
| Buchwerte 31.12.2023 | 1.039 | 5.795 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 3 | 801 |
| Abschreibungen | 1 | 777 |
| Wertminderungen | 2 | 24 |
| Wertaufholungen | - | - |
Im Berichtsjahr wurden bei den Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von 24 Mio. € erfasst. Weiterhin wurden keine Wertaufholungen im Berichtsjahr (Vorjahr: 1 Mio. €) erfasst.
→ Siehe Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen"
Covestro investiert zunehmend in Projekte, welche die Erfolge und Fortschritte bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben. Auch im Berichtsjahr wurden hierzu unterschiedliche Investitionsprojekte im Bereich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, der Verbesserung der Energieeffizienz und der Kreislaufwirtschaft verfolgt, die insbesondere "Technische Anlagen und Maschinen" betrafen. Beispiele hierfür sind Investitionen in die Modernisierung der TDI-Anlage in Dormagen sowie die neue Chlor-Alkali-Produktionsanlage in Tarragona (Spanien) für höhere Energieeffizienz und die erste eigene Anlage für das mechanische Recycling von Polycarbonaten in Shanghai (China).
Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert. Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 2,9 % (Vorjahr: 1,7 %).
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 3.871 | 13.543 | 881 |
| Investitionen | 80 | 309 | 61 |
| Abgänge | - 29 | - 194 | - 31 |
| Umbuchungen | 116 | 337 | 15 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - 1 | - 7 | - |
| Währungsänderungen | 15 | 118 | 9 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 4.052 | 14.106 | 935 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 2.492 | 11.085 | 648 |
| Buchwerte 31.12.2022 | 1.560 | 3.021 | 287 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 220 | 869 | 83 |
| Abschreibungen | 150 | 577 | 84 |
| Wertminderungen | 70 | 292 | - |
| Wertaufholungen | - | - | - 1 |
|
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2021 | 920 | 19.215 |
| Investitionen | 496 | 946 |
| Abgänge | - 19 | - 273 |
| Umbuchungen | - 462 | 6 |
| Umbuchungen gemäß IFRS 5 | - | - 8 |
| Währungsänderungen | 2 | 144 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2022 | 937 | 20.030 |
| Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 4 | 14.229 |
| Buchwerte 31.12.2022 | 933 | 5.801 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 22 | 1.194 |
| Abschreibungen | 1 | 812 |
| Wertminderungen | 21 | 383 |
| Wertaufholungen | - | - 1 |
Im Vorjahr wurden bei den Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von 383 Mio. € erfasst. Diese waren im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Jahr 2022 zurückzuführen.
Die bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind in den Sachanlagen erfasst.
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Buchwerte 01.01.2023 | 288 | 305 | 185 | 778 |
| Zugänge | 50 | 102 | 45 | 197 |
| Abgänge | - 6 | - 5 | - 7 | - 18 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - 46 | - 66 | - 52 | - 164 |
| Sonstige Änderungen | - 15 | - 12 | - 3 | - 30 |
| Buchwerte 31.12.2023 | 271 | 324 | 168 | 763 |
|
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
in Mio. € |
Technische Anlagen und Maschinen
in Mio. € |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| Buchwerte 01.01.2022 | 285 | 314 | 183 | 782 |
| Zugänge | 41 | 49 | 50 | 140 |
| Abgänge | - 5 | - 2 | - 2 | - 9 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | - 49 | - 61 | - 52 | - 162 |
| Sonstige Änderungen | 16 | 5 | 6 | 27 |
| Buchwerte 31.12.2022 | 288 | 305 | 185 | 778 |
Die Nutzungsrechte beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Leasingverhältnisse für Produktions- und Logistikinfrastruktur umfassen im Wesentlichen die Anmietung von Tanks und Containern sowie Bahnkesselwagen. Für Tanks und Container beträgt die durchschnittliche Vertragslaufzeit 16 Jahre (Vorjahr: 16 Jahre), für Bahnkesselwagen 12 Jahre (Vorjahr: 11 Jahre). Leasingverhältnisse zur Anmietung von Immobilien, insbesondere Gebäuden, weisen eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von 16 Jahren (Vorjahr: 15 Jahre) auf. Einige der zugrunde liegenden Leasingverträge enthalten variable Leasingzahlungen sowie Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.
→ Siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"
Die folgende Tabelle stellt die in der Kapitalflussrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge für sämtliche Leasingverhältnisse dar:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge: | ||
| Gesamte Auszahlungen aus Leasingverträgen | 205 | 202 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge: | ||
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 162 | 164 |
| Zinsaufwand | 25 | 28 |
| Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen | 17 | 14 |
| Aufwand aus Leasingverträgen mit geringwertigen Vermögenswerten | 1 | 2 |
| Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden | 3 | 2 |
Für kurzfristige, nicht in der Bilanz angesetzte Leasingverhältnisse bestanden per 31. Dezember 2023 Verpflichtungen in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €).
Weitergehende Informationen zu den aus Leasingverträgen entstandenen Verbindlichkeiten und den Auszahlungen aus Leasingverhältnissen sind in folgenden Anhangangaben dargelegt.
→ Siehe Anhangangabe 21 "Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten"
→ Siehe Anhangangabe 27 "Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung"
Aus Operating-Leasing-Verträgen im Sinne von IFRS 16 (Leases) wurden im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) generiert. Diese beziehen sich maßgeblich auf Immobilien. Des Weiteren werden ohne die unten aufgeführten, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Folgejahr Leasingzahlungen aus der Vermietung in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) erwartet. Für die Jahre 2025 - 2028 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 5 Mio. € erwartet, nach dem Jahr 2028 werden Leasingzahlungen in Höhe von 3 Mio. € erwartet.
Risiken aus der Vermietung von Immobilien werden bei Covestro im Regelfall durch Gebäudeversicherungen und durch die vertragliche Verpflichtung der Mietpartei, die Immobilie in ihren Ursprungszustand zurückzuversetzen, begrenzt. Darüber hinaus werden vorwiegend auf den entsprechenden Verbraucherpreisindizes basierende Preisanpassungsmechanismen vertraglich vereinbart.
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 21 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €), der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 150 Mio. € (Vorjahr: 141 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €). Im Berichts- wie auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen betrieblichen Aufwendungen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden, erfasst.
Die durch Vermietung von als Finanzinvestition eingestuften Immobilien erzielten Mieterträge resultieren teilweise aus durch den Covestro-Konzern vergebenen Erbbaurechts- und Pachtverträgen. Diese Verträge mit einer gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit von 35 Jahren beziehen sich auf Nutzungsareale für Unternehmen der chemischen Industrie und Vertragspartner von Covestro an den deutschen Produktionsstandorten. Aus diesen langfristigen Verträgen werden nach aktuellem Stand der Mietpreise für die nächsten Jahre jährlich rund 5 Mio. € an Mieterträgen erzielt.
Bei Hinweisen auf Wertminderung eines einzelnen Vermögenswerts, der keinen bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwert darstellt, wird geprüft, ob der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert übersteigt oder deckt. Sollte der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert nicht übersteigen, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfolgswirksam erfasst. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung wird eine Wertaufholung erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen sowie etwaige Wertaufholungen werden genau wie die planmäßige Abschreibung in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der jeweiligen Vermögenswerte erfasst.
Zusätzlich zu den Werthaltigkeitsprüfungen einzelner Vermögenspositionen des Sachanlagevermögens oder der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung zentrale Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden im 4. Quartal auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten überprüft. Covestro sieht grundsätzlich die Ebene des strategischen Geschäftsbereichs als zahlungsmittelgenerierende Einheit an. Diese entspricht der Berichtsebene unterhalb der sieben Geschäftseinheiten, welche die zwei berichtspflichtigen Segmente Performance Materials und Solutions & Specialties bilden. Findet die jährliche Werthaltigkeitsprüfung der bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte auf Ebene von Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten statt oder umfasst eine Geschäftseinheit nur einen strategischen Geschäftsbereich, so entspricht die Testebene der jeweiligen Geschäftseinheit.
Sofern sich auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert außerplanmäßig abgeschrieben. Übersteigt der Wertminderungsbedarf die außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird der verbleibende Restbetrag grundsätzlich buchwertproportional auf die anderen langfristigen, nichtfinanziellen Vermögenswerte verteilt. Wertminderungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.
Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten erfolgt auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Kapitalflüsse zugrunde gelegt, da keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognosen der künftigen Cashflows zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützen sich auf die aktuelle Unternehmensplanung des Covestro-Konzerns, die grundsätzlich einen Planungszeitraum von fünf Jahren umfasst. In Einzelfällen werden auch kürzere oder längere Planungszeiträume berücksichtigt, sofern dies aufgrund der bereichsspezifischen Planungsprämissen sinnvoll ist. Zur Cashflow-Prognose werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise, Verkaufsmengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte und Konjunkturzyklen getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie externe Quellen zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Cashflows jenseits der Detailplanungsperiode werden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten und damit verbundener langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren (Level 3 der Fair-Value-Hierarchie).
Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit einem Kapitalkostensatz abgezinst, der als gewichteter Durchschnitt des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes berechnet wird. Um dem Rendite- / Risikoprofil des Covestro-Konzerns Rechnung zu tragen, werden ein Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern sowie eine spezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche (Peergroup) festgelegt. Der Eigenkapitalkostensatz entspricht den Renditeerwartungen der Personen mit Aktienbesitz. Der verwendete Fremdkapitalkostensatz stellt die langfristigen Finanzierungskonditionen der Peergroup dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.
Die Steuerungs- und Monitoringstruktur bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die bei der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung verwendeten Kapitalkostensätze und Wachstumsraten sind in der nachfolgenden Tabelle je zahlungsmittelgenerierender Einheit bzw. Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten dargestellt. Die Wachstumsannahmen reflektieren insbesondere mehrjährige konjunkturelle Zyklen sowie Kapazitäts- und Markterwartungen pro zu testender Einheit.
| Ebene der Werthaltigkeitsprüfung / geschäftswerttragender Bereich | Testebene 1 | Segment | Geschäfts- oder Firmenwert
in Mio. € |
Kapitalkostensatz
in % |
||
| zum 31.12. | ||||||
| 2022 | 2023 | 2022 | 2023 | |||
| Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) | strategischer Geschäftsbereich | Performance Materials | 51 | 49 | 7,9 | 8,2 |
| Standard Polycarbonate (SPCS) | strategischer Geschäftsbereich | Performance Materials | 43 | 43 | 7,9 | 8,3 |
| Engineering Plastics (EP) | strategischer Geschäftsbereich | Solutions & Specialties | 79 | 71 | 7,9 | 8,3 |
| Coatings & Adhesives (CA) | Geschäftseinheit | Solutions & Specialties | 535 | 529 | 8,0 | 8,5 |
| Thermoplastic Polyurethanes (TPU) | strategischer Geschäftsbereich | Solutions & Specialties | 16 | 15 | 7,9 | 8,2 |
| Sonstige | strategischer Geschäftsbereich | - | 5 | 4 | 7,9 | 8,2 - 8,5 |
| Ebene der Werthaltigkeitsprüfung / geschäftswerttragender Bereich | Wachstumsrate in % (nach Detailplanungszeitraum) |
| 2023 | |
| Standard Diphenylmethan-Diisocyanat (SMDI) | 1,5 |
| Standard Polycarbonate (SPCS) | 1,0 |
| Engineering Plastics (EP) | 1,5 |
| Coatings & Adhesives (CA) | 1,5 |
| Thermoplastic Polyurethanes (TPU) | 1,5 |
| Sonstige | 0 %-2 % |
Aufgrund der weiterhin schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen wurden im 4. Quartal anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Hierbei wurde kein Bedarf zur Erfassung von Wertminderungen oder Wertaufholungen festgestellt, während im Vorjahr 418 Mio. € an Wertminderungen als Ergebnis der zentralen Wertminderungsprüfungen erfasst wurden. Unter Berücksichtigung der Wertminderung von einzelnen Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 in Summe Wertminderungen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 463 Mio. €). Davon entfielen 43 Mio. € (Vorjahr: 76 Mio. €) auf das Segment Solutions & Specialties sowie 2 Mio. € (Vorjahr: 387 Mio. €) auf das Segment Performance Materials. 31 Mio. € der erfassten Wertminderungen von Solutions & Specialties stehen in Zusammenhang mit der Einstellung der Produktion der hoch spezialisierten Maezio®-Produkte der Geschäftseinheit EP und der damit verbundenen Betriebsschließung des Produktionsstandorts in Markt Bibart. Wertaufholungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte wurden nicht erfasst (Vorjahr: 1 Mio. €).
Die Buchwertbasis der Geschäftseinheit CA enthält mit 529 Mio. € einen wesentlichen Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert. Der durchgeführte Wertminderungstest beruhte auf einem Detailplanungszeitraum von drei Jahren, für den jährliche Mengenzuwächse im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich und eine im Vergleich hierzu überproportionale Entwicklung des EBITDA angenommen wurden. Wesentliche Planungsannahme ist, dass sich die aktuell schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2025 weitgehend normalisieren.
Wenngleich im Geschäftsjahr 2023 als Ergebnis der zentralen Wertminderungsprüfungen kein Bedarf zur Wertberichtigung der Wertansätze festgestellt wurde, können gleichwohl geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen Wertminderungen oder, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, zu Wertaufholungen führen, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse wurde für alle überprüften zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie die Geschäftseinheit CA eine pauschale Minderung des zukünftigen Free Operating Cash Flow, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate angenommen. Mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einer Wertminderung unterlagen und deren Wertansatz durch Überprüfung im Geschäftsjahr 2023 bestätigt wurde, würde sich in diesen Szenarien bei keiner Testeinheit ein Wertminderungsbedarf ergeben. Die im Vorjahr wertgeminderten Bereiche umfassen keine bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Realisierung der für die Ermittlung des erzielbaren Betrags der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterstellte schrittweise Normalisierung der wirtschaftlichen Lage, insbesondere des Ungleichgewichts innerhalb der globalen Angebots- und Nachfragesituation sowie die Auslastung der eigenen Anlagen, kann jedoch die Werthaltigkeit der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im nächsten Geschäftsjahr wesentlich beeinflussen und zu Wertaufholungen führen.
Die Werte in den folgenden beiden Tabellen sind auf Grundlage der ersten drei Quartale für das gesamte Berichtsjahr 2023 geschätzt und zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Houston, Texas (USA), sowie dessen Berücksichtigung im Covestro-Konzernabschluss.
→ Siehe Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" für eine Übersicht über die at-equity bewerteten Beteiligungen
Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von der damaligen Lyondell Chemicals Company, Houston, Texas (USA), mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt für Polyurethane zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde das Unternehmen PO JV, LP zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr: 39,4 %). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu.
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse | 1.977 | 1.664 |
| Ergebnis nach Steuern | - 55 | - 56 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | - 19 | - 22 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | - 19 | - 22 |
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Langfristige Vermögenswerte | 346 | 317 |
| Eigenkapital | 346 | 317 |
| Anteiliges Eigenkapital | 157 | 154 |
| Sonstige | - 2 | - 3 |
| Buchwert | 155 | 151 |
Die Ergebnisdaten und Buchwerte des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) (Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr: 25,0 %), sind jeweils auf Grundlage der ersten drei Quartale für das gesamte Berichtsjahr 2023 geschätzt und in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Ergebnis nach Steuern | 10 | 17 |
| Anteiliges Ergebnis nach Steuern | 2 | 2 |
| Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern | 2 | 2 |
| Buchwert | 30 | 31 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 128 | 17 | 352 | 279 |
| Sonstige Finanzanlagen | 24 | - | 22 | - |
| Forderungen aus Derivaten | 45 | 45 | 21 | 19 |
| Leasingforderungen | 8 | - | 10 | - |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 20 | 5 | 15 | 13 |
| Gesamt | 225 | 67 | 420 | 311 |
In der Position Ausleihungen und Bankeinlagen sind zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen Bankeinlagen in Höhe von 276 Mio. € enthalten, welche im Geschäftsjahr um 261 Mio. € angestiegen sind. Darüber hinaus umfasste der Posten insbesondere Gründungsstockdarlehen in Höhe von 63 Mio. €, welche im Geschäftsjahr 2022 von der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in Höhe von insgesamt 102 Mio. € abgerufen und im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 39 Mio. € durch die Bayer-Pensionskasse VVaG anteilig rückabgewickelt wurden.
→ Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen"
Die Forderungen aus Derivaten umfassten Devisentermingeschäfte in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €) sowie eingebettete Derivate in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).
→ Siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien" für weitere Informationen zu den Ausleihungen und Bankeinlagen sowie sonstigen Finanzanlagen
→ Siehe Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten"
Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Covestro der Leasinggeber und der Vertragspartner der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen zukünftig erwartete Leasingzahlungen in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil in Höhe von 40 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) zugrunde. Im Berichtsjahr wurden für Finanzierungsleasingverträge Zinserträge in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) realisiert. Von den erwarteten Leasingzahlungen sind 1 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 5 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 4 Mio. €) und 44 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 36 Mio. €).
Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden erstmalig in diesem Konzernabschluss die übrigen finanziellen Vermögenswerte, welche bisher als Teil der sonstigen Forderungen ausgewiesen wurden, als sonstige finanzielle Vermögenswerte gezeigt. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend angepasst.
Die für finanzielle Vermögenswerte außerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag ermittelten Wertberichtigungen sind nicht wesentlich.
Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 848 | 790 |
| Unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren 1 | 1.964 | 1.665 |
| Geleistete Anzahlungen | 2 | 4 |
| Gesamt | 2.814 | 2.459 |
Im Geschäftsjahr 2023 wurden Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: 69 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 25 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) ergebniswirksam in den Herstellungskosten erfasst.
Die Herstellungskosten des Umsatzes enthielten im Aufwand Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 11.776 Mio. € (Vorjahr: 14.554 Mio. €).
Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Forderungen aus sonstigen Steuern | 245 | 244 | 224 | 222 |
| Rechnungsabgrenzungen | 84 | 79 | 95 | 92 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen | 56 | - | 66 | - |
| Vertragsvermögenswerte | 64 | 62 | 65 | 64 |
| Erstattungsansprüche | 2 | 2 | 23 | 23 |
| Forderungen gegen Mitarbeitende | 7 | 7 | 1 | 1 |
| Übrige Forderungen | 83 | 52 | 136 | 94 |
| Gesamt | 541 | 446 | 610 | 496 |
→ Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Informationen zu Vertragsvermögenswerten
Im Geschäftsjahr 2023 hat Covestro Anspruch auf Zuwendungen der öffentlichen Hand auf Basis der am 1. September 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichten Richtline "Beihilfen für indirekte CO 2 -Kosten" in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) erfasst, die unter dem Vorbehalt der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gemäß Abschnitt 4.2.1a dieser Richtlinie stehen. Die Erfüllung dieser Auflagen muss bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen und Covestro erwartet, diese Auflagen wie in den Vorjahren erfüllen zu können. Zum Bilanzstichtag bestehen in Bezug auf diese Zuwendungen Forderungen in Höhe von 57 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €), welche als übrige Forderungen ausgewiesen werden.
Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden erstmalig in diesem Konzernabschluss die übrigen finanziellen Vermögenswerte, welche bisher als Teil der sonstigen Forderungen ausgewiesen wurden, als sonstige finanzielle Vermögenswerte gezeigt. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend angepasst.
Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2022 und 2023 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).
Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten oder einer Kombination dieser Instrumente auf jeweils bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Covestro AG zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2,0 Mrd. € von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18,3 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).
Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen.
Das gezeichnete Kapital der Covestro AG hat sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:
| Anzahl Stückaktien in Stück | davon eigene Aktien in Stück | im Umlauf befindliche Aktien in Stück |
Gezeichnetes Kapital
in Mio. € |
|
| 31.12.2022 | 193.200.000 | - 3.251.635 | 189.948.365 | 190 |
| Erwerb eigener Aktien | - 1.208.035 | - 1.208.035 | - 1 | |
| Einzug eigener Aktien | - 4.200.000 | 4.200.000 | - | - |
| 31.12.2023 | 189.000.000 | - 259.670 | 188.740.330 | 189 |
Das Grundkapital der Covestro AG war zum 31. Dezember 2023 in 189.000.000 (Vorjahr: 193.200.000) auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Mit Vorstandsbeschluss vom 5. Dezember 2023 wurde das eingetragene Grundkapital von 193 Mio. € um 4 Mio. € auf 189 Mio. € durch die Einziehung von 4.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1 € je Aktie herabgesetzt.
Im Jahr 2023 kaufte die Covestro AG im Rahmen des im Oktober 2023 beendeten Aktienrückkaufprogramms 1.208.035 eigene Aktien zurück. Im Zeitraum vom 21. März 2022 bis zum 29. Juni 2023 erwarb die Covestro AG im Rahmen des gesamten Aktienrückkaufprogramms somit insgesamt 4.687.991 eigene Aktien. Die Covestro AG gab im Vergleich zum Vorjahr keine eigenen Aktien (Vorjahr: 228.321) im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" an Mitarbeitende aus. Im Dezember 2023 erfolgte eine Kapitalherabsetzung durch die Einziehung von 4.200.000 Aktien. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich 259.670 eigene Aktien im Bestand (Vorjahr: 3.251.635 Stück), einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,1 % entsprechend.
Die Anschaffungskosten der eigenen Aktien, die zum Geschäftsjahresende im Besitz der Covestro AG waren, betrugen 12 Mio. €. Die Bewertung erfolgte nach dem FIFO-Verfahren. Der Durchschnittskurs für das gesamte Aktienrückkaufprogramm belief sich auf 42,50 € pro Aktie.
Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2023 3.740 Mio. € (Vorjahr: 3.788 Mio. €). Der Rückgang resultierte aus dem Erwerb eigener Aktien (48 Mio. €) im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms.
Die Kapitalrücklage beinhaltet Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen.
Die Gewinnrücklagen betrugen zum 31. Dezember 2023 2.291 Mio. € (Vorjahr: 2.480 Mio. €).
Die Gewinnrücklagen beinhalten sowohl die im laufenden Geschäftsjahr als auch die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, abzüglich der ausgezahlten Dividenden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und Veränderungen der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente enthalten. Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die erfolgsneutralen Währungseffekte aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochtergesellschaften erfasst.
Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Die Dividendenpolitik der Covestro AG orientiert sich seit dem Jahresabschluss 2020 stärker an der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns und sieht vor, dass die Covestro AG einen Anteil des erwirtschafteten Konzernergebnisses an Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausschüttet. Aufgrund des erneut negativen Konzernergebnisses wird, wie für das Geschäftsjahr 2022, gemäß der aktuellen Dividendenpolitik keine Dividende an Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2023 ausgeschüttet. Im Jahr 2023 erfolgte dementsprechend für das Geschäftsjahr 2022 keine Auszahlung pro dividendenberechtigter Aktie.
Das kumulierte sonstige Konzernergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
|
Währungsumrechnung
in Mio. € |
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
in Mio. € |
|
| 01.01.2022 | 574 | 574 |
| Sonstiges Ergebnis | 54 | 54 |
| Gesamtergebnis | 54 | 54 |
| 31.12.2022 | 628 | 628 |
| Sonstiges Ergebnis | - 258 | - 258 |
| Gesamtergebnis | - 258 | - 258 |
| 31.12.2023 | 370 | 370 |
Die nicht beherrschenden Anteile betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan (China), Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd., Pingtung (Taiwan, Großchina), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan), der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Hyogo (Japan) und der Covestro (Taiwan) Ltd., Taipeh (Taiwan, Großchina).
Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| 01.01. | 66 | 36 |
| Nichtergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | ||
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | - 4 | - 3 |
| Sonstige Eigenkapitalveränderungen | - 11 | - |
| Dividendenzahlungen | - 6 | - 1 |
| Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen | - 9 | - 4 |
| 31.12. | 36 | 28 |
Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle von leistungsorientierten Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet.
→ Siehe Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" für die sich aus den beitragsorientierten Versorgungszusagen ergebenden Aufwendungen
Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen wurde wie folgt bilanziert:
| Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | ||||
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 370 | 346 | 116 | 118 | 486 | 464 |
| Inland | 250 | 228 | - | - | 250 | 228 |
| Ausland | 120 | 118 | 116 | 118 | 236 | 236 |
| Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen | 56 | 66 | - | - | 56 | 66 |
| Inland | 56 | 66 | - | - | 56 | 66 |
| Ausland | - | - | - | - | - | - |
| Nettoverpflichtung | 314 | 280 | 116 | 118 | 430 | 398 |
| Inland | 194 | 162 | - | - | 194 | 162 |
| Ausland | 120 | 118 | 116 | 118 | 236 | 236 |
Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile:
| Pensionszusagen | ||||||
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 86 | 46 | 17 | 11 | 103 | 57 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 8 | 6 | - | - | 8 | 6 |
| Planabgeltungen | - | - | - | - 1 | - | - 1 |
| Dienstzeitaufwand | 94 | 52 | 17 | 10 | 111 | 62 |
| Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen | 50 | 107 | 14 | 21 | 64 | 128 |
| Zinsertrag aus Planvermögen | - 39 | - 102 | - 11 | - 16 | - 50 | - 118 |
| Nettozins | 11 | 5 | 3 | 5 | 14 | 10 |
| Gesamtaufwand | 105 | 57 | 20 | 15 | 125 | 72 |
| Andere Leistungszusagen | ||
| Ausland | ||
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 3 | 2 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | - | - |
| Planabgeltungen | - | - |
| Dienstzeitaufwand | 3 | 2 |
| Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen | 4 | 6 |
| Zinsertrag aus Planvermögen | - | - |
| Nettozins | 4 | 6 |
| Gesamtaufwand | 7 | 8 |
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023 Gewinne aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen von 9 Mio. € (Vorjahr: 849 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Diese resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Planvermögen und beziehen sich mit 17 Mio. € (Vorjahr: 813 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen und mit - 8 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €) auf andere Leistungszusagen.
Die Entwicklung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar:
| 2022 | 2023 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | 4.198 | 753 | 4.951 | 2.931 | 614 | 3.545 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 86 | 20 | 106 | 46 | 13 | 59 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 8 | - | 8 | 6 | - | 6 |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aus Planabgeltung | - | - | - | - | - 1 | - 1 |
| Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen | 50 | 18 | 68 | 107 | 27 | 134 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | - 1.356 | - 142 | - 1.498 | 166 | 19 | 185 |
| aufgrund veränderter finanzieller Parameter | - 1.458 | - 151 | - 1.609 | 137 | 18 | 155 |
| aufgrund veränderter demografischer Parameter | - | 1 | 1 | - | 8 | 8 |
| aufgrund von Erwartungsanpassungen | 102 | 8 | 110 | 29 | - 7 | 22 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 13 | 1 | 14 | 16 | 1 | 17 |
| Zahlungen für Planabgeltung 1 | 1 | - 1 | - | - | - 7 | - 7 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | - 65 | - 61 | - 126 | - 36 | - 42 | - 78 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | - 4 | - 14 | - 18 | - 42 | - 15 | - 57 |
| Währungsänderungen | - | 40 | 40 | - | - 13 | - 13 |
| 31.12. | 2.931 | 614 | 3.545 | 3.194 | 596 | 3.790 |
| davon andere Leistungszusagen | - | 119 | 119 | - | 121 | 121 |
| 2022 | 2023 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | 3.253 | 505 | 3.758 | 2.751 | 379 | 3.130 |
| Zinsertrag aus Planvermögen | 39 | 11 | 50 | 102 | 16 | 118 |
| Erträge (+) / Aufwendungen (-) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge | - 521 | - 115 | - 636 | 182 | 14 | 196 |
| Arbeitgeberbeiträge | 32 | 11 | 43 | 33 | 8 | 41 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 13 | 1 | 14 | 16 | 1 | 17 |
| Zahlungen für Planabgeltung 1 | - | - | - | - | - 7 | - 7 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | - 65 | - 61 | - 126 | - 36 | - 42 | - 78 |
| Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen | - | - | - | - 1 | - | - 1 |
| Währungsänderungen | - | 27 | 27 | - | - 7 | - 7 |
| 31.12. | 2.751 | 379 | 3.130 | 3.047 | 362 | 3.409 |
| davon andere Leistungszusagen | - | 3 | 3 | - | 3 | 3 |
| 2022 | 2023 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | - | 2 | 2 | 14 | 1 | 15 |
| Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | 14 | - 1 | 13 | 1 | 1 | 2 |
| Währungsänderungen | - | - | - | - | - | - |
| 31.12. | 14 | 1 | 15 | 15 | 2 | 17 |
| davon andere Leistungszusagen | - | - | - | - | - | - |
| 2022 | 2023 | |||||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 01.01. | 945 | 250 | 1.195 | 194 | 236 | 430 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 86 | 20 | 106 | 46 | 13 | 59 |
| Dienstzeitaufwand für frühere Jahre | 8 | - | 8 | 6 | - | 6 |
| Gewinne (-) / Verluste (+) aus Planabgeltung | - | - | - | - | - 1 | - 1 |
| Nettozins | 11 | 7 | 18 | 5 | 11 | 16 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | - 1.356 | - 142 | - 1.498 | 166 | 19 | 185 |
| Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge | 521 | 115 | 636 | - 182 | - 14 | - 196 |
| Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen | 14 | - 1 | 13 | 1 | 1 | 2 |
| Arbeitgeberbeiträge | - 32 | - 11 | - 43 | - 33 | - 8 | - 41 |
| Arbeitnehmerbeiträge | - | - | - | - | - | - |
| Zahlungen für Planabgeltung 1 | 1 | - 1 | - | - | - | - |
| Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen | - | - | - | - | - | - |
| Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen | - 4 | - 14 | - 18 | - 42 | - 15 | - 57 |
| Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen | - | - | - | 1 | - | 1 |
| Währungsänderungen | - | 13 | 13 | - | - 6 | - 6 |
| 31.12. | 194 | 236 | 430 | 162 | 236 | 398 |
| davon andere Leistungszusagen | - | 116 | 116 | - | 118 | 118 |
Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (84 %; Vorjahr: 83 %) und die USA (11 %; Vorjahr: 12 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 48 % (Vorjahr: rund 50 %) gegenüber aktiven Mitarbeitenden, zu rund 46 % (Vorjahr: rund 44 %) gegenüber Pensionierten und Hinterbliebenen sowie zu rund 6 % (Vorjahr: rund 6 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 32 % (Vorjahr: rund 32 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeitende, rund 63 % (Vorjahr: rund 62 %) auf Pensionierte und Hinterbliebene sowie rund 5 % (Vorjahr: rund 6 %) auf ausgeschiedene Mitarbeitende mit unverfallbaren Ansprüchen.
Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen beziehen, beliefen sich auf 314 Mio. € (Vorjahr: 586 Mio. € Aufwand). Auf andere Leistungszusagen entfielen weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Erträge aus dem Planvermögen.
Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Pensionszusagen | Andere Leistungszusagen | Gesamt | ||||
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen | 3.426 | 3.669 | 119 | 121 | 3.545 | 3.790 |
| Rückstellungsfinanziert | 106 | 94 | 114 | 116 | 220 | 210 |
| Fondsfinanziert | 3.320 | 3.575 | 5 | 5 | 3.325 | 3.580 |
| Deckungsstatus der fondsfinanzierten Zusagen | ||||||
| Vermögensüberdeckung | 71 | 83 | - | - | 71 | 83 |
| Vermögensunterdeckung | 264 | 252 | 2 | 2 | 266 | 254 |
Für die meisten Mitarbeitenden wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Covestro-Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Lands und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeitenden. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch solche aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.
Es bestehen für die Mitarbeitenden in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Covestro-Konzerns wird grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktueller Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken etc.), der regulatorischen Rahmenbedingungen und der allgemein vorhandenen Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolioeffizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet als vielmehr daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit hinreichender Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt.
Neben den an den Verpflichtungen ausgerichteten Kapitalanlagestrategien stellen Ausfinanzierungsmaßnahmen in Form von regelmäßigen oder auch außerordentlichen Dotierungen ein wirksames und risikoreduzierendes Instrument dar. So werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen, regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten potenzielle Ausfinanzierungsmaßnahmen entschieden. Kommt es zu einer außerordentlichen Dotierung, steigt der Ausfinanzierungsgrad unter Umständen signifikant an und reduziert dadurch die Volatilität der bilanzierten Nettoverpflichtungen. So kann in diesem Zusammenhang das Ausmaß des Planvermögens, das sich an der Verpflichtungsstruktur ausrichtet, weiter ausgebaut werden. Zudem sinkt die zukünftige Belastung der Cashflows aus operativer Tätigkeit aufgrund des Anstiegs des Planvermögens, welches zur Bedienung von Rentenzahlungen zur Verfügung steht.
Einen bedeutenden Versorgungsplan für Covestro stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (BayerPensionskasse), dar. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 geschlossen. Die rechtlich selbständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Ihre Finanzierung erfolgt über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeitendenbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Die Bayer AG, Leverkusen, kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Covestro haftet nicht für Verpflichtungen anderer Mitgliedsunternehmen. Dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2020 wurden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Rheinische Pensionskasse), gewährt. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2021 geschlossen. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u.a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung.
Die über die Bayer- bzw. Rheinische Pensionskasse zugesagten Verpflichtungen sind als gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan) im Sinne von IAS 19 (Employee Benefits) einzuordnen. Ein charakteristisches Merkmal von gemeinschaftlichen Plänen mehrerer Arbeitgeber ist, dass Vermögenswerte von verschiedenen, nicht einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Arbeitgebern auf Ebene des Plans zusammengeführt und zur gemeinschaftlichen Gewährung von Pensionsleistungen an Arbeitnehmende verwendet werden. Abrechnungsverbände, die eine exakte Aufteilung des von der Pensionskasse verwalteten Planvermögens auf einzelne Arbeitgeber ermöglichen würden, existieren hierbei häufig - wie auch im Falle der Bayer- bzw. der Rheinischen Pensionskasse - nicht. Covestro wendet daher ein sachgerechtes Schätzverfahren an, um den rechnerischen Anteil am Planvermögen der Pensionskassen zu bestimmen.
Seit dem 1. Januar 2021 werden Pensionszusagen für Neueintritte im "Pensionsplan2021" gewährt. Hierbei handelt es sich um eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Die Beitragszahlungen werden auf individueller Ebene der Mitarbeitenden in ein altersabhängiges Kapitalanlagemodell investiert. Die zukünftigen Pensionszahlungen ermitteln sich aus den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen. Die Anwartschaften werden vom Metzler Trust e. V., Frankfurt a. M., (Metzler Trust), verwaltet. Mitarbeitende, die vor dem 1. Januar 2021 bei Covestro beschäftigt waren und Anwartschaften auf eine Altersversorgung über die Rheinische Pensionskasse erworben haben, sind berechtigt, in den "Pensionsplan2021" zu wechseln.
Der Metzler Trust wird über den "Pensionsplan2021" hinaus als Versorgungsvehikel genutzt. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten der deutschen Mitarbeitenden des Covestro-Konzerns ab, wie z. B. Ansprüche aus Entgeltumwandlung, Pensionsverpflichtungen und Teile anderer Direktzusagen. Der Metzler Trust deckt den größten Anteil ausfinanzierter Versorgungszusagen in Deutschland ab. In diesem Zusammenhang sind ca. 28% (Vorjahr: ca. 44 %) des Anlagevolumens mit Kriterien in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) versehen.
Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren; es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen US-amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer "Master-Trust-Konstruktion" gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen.
Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Pensionierten in den USA.
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen:
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Planvermögen auf Basis öffentlich notierter Marktpreise | ||||||
| Immobilien und Immobilienfonds | - | - | 7 | 6 | 7 | 6 |
| Aktien und Aktienfonds | 317 | 229 | 42 | 39 | 359 | 268 |
| Kündbare Schuldtitel | - | - | 7 | 8 | 7 | 8 |
| Nichtkündbare Schuldtitel | 759 | 1.072 | 35 | 36 | 794 | 1.108 |
| Rentenfonds | 344 | 323 | 174 | 159 | 518 | 482 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 361 | 230 | 8 | 7 | 369 | 237 |
| Sonstige | - | - | 3 | 1 | 3 | 1 |
| 1.781 | 1.854 | 276 | 256 | 2.057 | 2.110 | |
| Planvermögen, für das keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen | ||||||
| Immobilien und Immobilienfonds | 275 | 300 | - | - | 275 | 300 |
| Aktien und Aktienfonds | 100 | 127 | - | - | 100 | 127 |
| Kündbare Schuldtitel | 173 | 300 | - | - | 173 | 300 |
| Nichtkündbare Schuldtitel | 228 | 261 | - | - | 228 | 261 |
| Derivative Finanzinstrumente | - | 27 | - | - | - | 27 |
| Sonstige | 194 | 178 | 103 | 106 | 297 | 284 |
| 970 | 1.193 | 103 | 106 | 1.073 | 1.299 | |
| Planvermögen | 2.751 | 3.047 | 379 | 362 | 3.130 | 3.409 |
| davon andere Leistungszusagen | - | - | 3 | 3 | 3 | 3 |
In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren keine von Konzerngesellschaften gemieteten Immobilien enthalten. Ebenso waren keine über Fonds gehaltenen Covestro-Aktien bzw. Anleihen enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen.
Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können.
→ Siehe "Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken" im Konzernlagebericht für weitere Informationen
Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfasst, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen.
Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa von einem Sinken der Aktienkurse, Marktzinssteigerungen, Zahlungsausfällen bei einzelnen Schuldnern oder dem Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren.
Sinkende Kapitalmarktzinssätze, insbesondere bei Zinssätzen für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, hätten eine Erhöhung der Verpflichtungen zur Folge. Dies würde jedoch zumindest anteilig durch die im Gegenzug steigenden beizulegenden Zeitwerte der im Planvermögen gehaltenen Schuldtitel kompensiert.
Das Anleihenportfolio besteht ausschließlich aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens AA oder AAA. Das Portfolio berücksichtigt keine staatlich garantierten oder abgesicherten Anleihen. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt:
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
2022
in % |
2023
in % |
2022
in % |
2023
in % |
2022
in % |
2023
in % |
|
| Pensionszusagen | ||||||
| Abzinsungssatz | 3,70 | 3,30 | 4,55 | 4,45 | 3,80 | 3,45 |
| Erwartete Lohn- / Gehaltsentwicklung | 3,00 | 3,00 | 3,30 | 3,65 | 3,05 | 3,10 |
| Erwartete Rentenentwicklung | 2,20 | 2,00 | 3,15 | 3,15 | 2,35 | 2,15 |
| Andere Leistungszusagen | ||||||
| Abzinsungssatz | - | - | 5,15 | 4,90 | 5,15 | 4,90 |
In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2018 G, in den USA die MP-2021 Mortality Tables zugrunde gelegt. Die Parameter zur Bewertung des Versorgungsaufwands entsprechen den Bewertungsparametern der Versorgungsverpflichtung zum letzten Jahresabschluss.
Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Nettoverpflichtung, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 %-Punkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des Geschäftsjahres 2023:
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | - 240 | 271 | - 18 | 20 | - 258 | 291 |
| Änderung der erwarteten Lohn- / Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte | 12 | - 12 | 2 | - 2 | 14 | - 14 |
| Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte | 159 | - 145 | 1 | - | 160 | - 145 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | - 80 | 89 | - 8 | 8 | - 88 | 97 |
| Andere Leistungszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | - | - | - 6 | 6 | - 6 | 6 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | - | - | - 2 | 3 | - 2 | 3 |
| Inland | Ausland | Gesamt | ||||
|
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
Zunahme
in Mio. € |
Abnahme
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | - 222 | 251 | - 21 | 23 | - 243 | 274 |
| Änderung der erwarteten Lohn- / Gehaltsentwicklung um 0,5 %-Punkte | 13 | - 12 | 2 | - 2 | 15 | - 14 |
| Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 %-Punkte | 148 | - 135 | 2 | - 1 | 150 | - 136 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | - 72 | 80 | - 8 | 9 | - 80 | 89 |
| Andere Leistungszusagen | ||||||
| Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 %-Punkte | - | - | - 6 | 6 | - 6 | 6 |
| Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10 % | - | - | - 3 | 3 | - 3 | 3 |
Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA), für die Krankheitskosten der Mitarbeitenden nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 7 % (Vorjahr: 7 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2034 schrittweise auf 5 % (Vorjahr: 5 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen:
| 2022 | 2023 | |||
|
Zunahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
Abnahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
Zunahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
Abnahme um 1 %-Punkt
in Mio. € |
|
| Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen | 7 | - 6 | 7 | - 6 |
Folgende Auszahlungen bzw. Übertragungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne:
| Inland | ||||
|
2022
in Mio. € |
2023 erwartet
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2024 erwartet
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | 32 | 33 | 33 | 35 |
| Andere Leistungszusagen | - | - | - | - |
| Gesamt | 32 | 33 | 33 | 35 |
| Ausland | ||||
|
2022
in Mio. € |
2023 erwartet
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2024 erwartet
in Mio. € |
|
| Pensionszusagen | 9 | 7 | 7 | 6 |
| Andere Leistungszusagen | 2 | - | 1 | - |
| Gesamt | 11 | 7 | 8 | 6 |
Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt:
| Auszahlung aus Planvermögen | ||||
| Pensionen | Andere Leistungszusagen | |||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 2024 | 43 | 38 | - | 81 |
| 2025 | 47 | 31 | - | 78 |
| 2026 | 50 | 32 | 1 | 83 |
| 2027 | 54 | 39 | - | 93 |
| 2028 | 57 | 40 | 1 | 98 |
| 2029 - 2033 | 337 | 170 | 2 | 509 |
| Auszahlung vom Unternehmen | ||||
| Pensionen | Andere Leistungszusagen | |||
|
Inland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Ausland
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
|
| 2024 | 56 | 8 | 8 | 72 |
| 2025 | 55 | 8 | 8 | 71 |
| 2026 | 59 | 8 | 8 | 75 |
| 2027 | 62 | 8 | 8 | 78 |
| 2028 | 64 | 8 | 8 | 80 |
| 2029 - 2033 | 367 | 43 | 43 | 453 |
In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 16,8 Jahre (Vorjahr: 17,0 Jahre), im Ausland 8,4 Jahre (Vorjahr: 9,7 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 9,6 Jahren (Vorjahr: 10,1 Jahre).
Die einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt:
|
Steuern
in Mio. € |
Umweltschutz
in Mio. € |
Restrukturierung
in Mio. € |
Kunden- und Lieferantenverkehr
in Mio. € |
Rechtsstreitigkeiten
in Mio. € |
Personal
in Mio. € |
|
| 31.12.2022 | 2 | 57 | 1 | 34 | 5 | 220 |
| Zuführung | 3 | 1 | 22 | 40 | 3 | 314 |
| Inanspruchnahme | - 3 | - 3 | - 17 | - 36 | - 6 | - 144 |
| Auflösung | - | - 1 | - 1 | - 12 | - | - 22 |
| Umbuchungen | - | - 1 | - | - | - | - |
| Aufzinsung | - | - | - | - | - | 5 |
| Währungsänderungen | - 1 | - 1 | - 1 | 1 | - | - 4 |
| 31.12.2023 | 1 | 52 | 4 | 27 | 2 | 369 |
| davon langfristig | - | 50 | 4 | 1 | - | 123 |
|
Sonstige
in Mio. € |
Summe
in Mio. € |
|
| 31.12.2022 | 36 | 355 |
| Zuführung | 81 | 464 |
| Inanspruchnahme | - 12 | - 221 |
| Auflösung | - 11 | - 47 |
| Umbuchungen | - | - 1 |
| Aufzinsung | 1 | 6 |
| Währungsänderungen | - 2 | - 8 |
| 31.12.2023 | 93 | 548 |
| davon langfristig | 14 | 192 |
Die Rückstellungen für Steuern umfassten Rückstellungen für sonstige, nicht ertragsbezogene Steuerarten in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).
Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien.
Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2023 4 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) auf Abfindungen.
In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für kurz- und langfristige variable Vergütung sowie sonstige Rückstellungen mit Personalbezug enthalten.
Bei den langfristigen Vergütungsprogrammen des Covestro-Konzerns handelt es sich um nach Mitarbeitendengruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden alle Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsprogrammen durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitendengruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst.
Der Vorstand, Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte von Covestro sind zur Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, LTI) berechtigt. Bemessungsbasis für "Prisma" ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt ("Prisma"-Zielbetrag). Der zur Auszahlung kommende Betrag wird durch Multiplikation des "Prisma"-Zielbetrags mit dem Total Shareholder Return (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie * und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs) sowie der relativen Performance der Covestro-Aktie im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals ** ermittelt. Ab dem Jahr 2021 wurde "Prisma" erstmals um eine Nachhaltigkeitskomponente (Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen [CO 2 -Äquivalente] der Emissionsstufe Scope 1) erweitert. Für die mit dem Geschäftsjahr 2023 beginnende Tranche wurde die Nachhaltigkeitskomponente um die Emissionsstufe Scope 2 ergänzt.
→ Siehe "Langfristige variable Vergütung" im Vergütungsbericht für weitere Informationen zur LTI-Nachhaltigkeitskomponente
Nach oben ist der zur Auszahlung kommende Betrag auf 200 % des "Prisma"-Zielbetrags begrenzt. Für den Fall, dass die Entwicklung der Covestro-Aktie signifikant unterhalb derjenigen des STOXX Europe 600 Chemicals liegt (bspw. bei negativer Kursentwicklung der Aktie und gleichzeitiger Wertsteigerung des Index), kann die "Prisma"-Zielerreichung den Wert Null annehmen, sodass keine Auszahlung erfolgt. Für die Tranche 2019-2022 betrug die Zielerreichung 27,0%. Die Auszahlung in Höhe von 7 Mio. € erfolgte im Wesentlichen im Januar 2023.
Der Nettoaufwand für alle langfristigen Vergütungsprogramme betrug 57 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €), davon entfielen 1 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) auf das im folgenden Abschnitt näher beschriebene Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment".
Der in der Rückstellung berücksichtigte beizulegende Zeitwert für das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" betrug zum 31. Dezember 2023 87 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €). Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen stichtagsbezogenen Parametern basierte:
| Tranche | |||
| 2021 | 2022 | 2023 | |
| Risikoloser Zinssatz | 3,34 % | 2,71 % | 2,46 % |
| Volatilität der Covestro-Aktie | 33,14 % | 37,17 % | 34,44 % |
| Volatilität STOXX Europe 600 Chemicals | 14,72 % | 19,49 % | 17,80 % |
| Korrelation zwischen dem Aktienkurs und dem STOXX Europe 600 Chemicals | 0,45 | 0,64 | 0,63 |
Im Jahr 2023 wurde das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" für alle Konzerngesellschaften ausgesetzt. Aufgrund der lokalen Regelungen in den USA konnten Mitarbeitende dort im Jahr 2023 noch Aktien im Rahmen des "Covestment"-Programms 2022 erwerben. Mitarbeitende konnten einen festen Betrag ihrer Vergütung in Covestro-Aktien investieren, der von Covestro mit einem Zuschuss aufgestockt wurde. Der Zuschuss auf den Zeichnungsbetrag belief sich für das Jahr 2023 in den USA auf 30 %. Der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb war auf einen Betrag von bis zu 4.000 US-Dollar begrenzt.
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen des "Covestment"-Programms rund 50.500 Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen Aktienpreis von 44,87 € durch Mitarbeitende erworben. Die erworbenen Anteile unterliegen einer Veräußerungssperre von mindestens einem Jahr ab Zeichnung.
Ein wesentliches externes Finanzierungsinstrument ist das im 1. Quartal 2016 aufgelegte Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. €. Aus den im März 2016 platzierten Euro-Anleihen ist zum Stichtag noch eine festverzinsliche Tranche mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €) im Bestand. Die im Jahr 2020 ausgegebenen festverzinslichen Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € haben eine Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €).
Darüber hinaus hat Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework) veröffentlicht, auf dessen Basis im November 2022 die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75 %, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben wurde. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission wurde zur Finanzierung nachhaltiger Projekte genutzt.
Zum 31. Dezember 2023 standen insgesamt Kreditlinien in Höhe von 2.700 Mio. € (Vorjahr: 2.890 Mio. €) zur Verfügung. Hiervon entfallen 2,5 Mrd. € auf die im März 2020 abgeschlossene syndizierte revolvierende Kreditfazilität mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Durch die Ausübung der zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr hat sich die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG): Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus.
Zum Stichtag blieben alle bestehenden Kreditlinien in Höhe von 2.700 Mio. € ungenutzt (Vorjahr: 350 Mio. € genutzt, 2.540 Mio. € ungenutzt).
Covestro platzierte im Oktober 2022 Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert, wovon die letzte Tranche in Höhe von 100 Mio. € im 1. Quartal 2023 zugeflossen ist. Die Ausgabe erfolgte dabei sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Insgesamt handelte es sich um zehn Tranchen mit Laufzeiten von drei, fünf oder sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten. Die Emissionserlöse dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und der Ablöse von kurzfristiger durch langfristige Liquidität. Auch die Schuldscheindarlehen sind mit einem ESG-Rating verknüpft.
Im Oktober 2023 wurde ein Teil der begebenen Schuldscheindarlehen vorzeitig zurückgezahlt. Die Rückzahlung erfolgte dabei sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Insgesamt handelte es sich um Schuldscheine mit variablen Verzinsungskomponenten sowie Laufzeiten von drei, fünf und sieben Jahren. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 bestehen noch Verpflichtungen aus Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 392 Mio. €.
Die Finanzverbindlichkeiten setzten sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Anleihen | 1.988 | - | 1.990 | 500 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 922 | 154 | 657 | 41 |
| Leasingverbindlichkeiten | 746 | 135 | 743 | 110 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 32 | 32 | 15 | 15 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | 2 | 1 |
| Gesamt | 3.689 | 321 | 3.407 | 667 |
| Fälligkeit |
31.12.2022
in Mio. € |
Fälligkeit |
31.12.2023
in Mio. € |
| 2023 | 321 | 2024 | 667 |
| 2024 | 606 | 2025 | 578 |
| 2025 | 583 | 2026 | 592 |
| 2026 | 576 | 2027 | 233 |
| 2027 | 334 | 2028 | 556 |
| 2028 und später | 1.269 | 2029 und später | 781 |
| Gesamt | 3.689 | Gesamt | 3.407 |
Die Finanzverbindlichkeiten des Covestro-Konzerns sind unbesichert.
In den Folgejahren sind Leasingraten in Höhe von 886 Mio. € (Vorjahr: 890 Mio. €) an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 143 Mio. € (Vorjahr: 144 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:
| 31.12.2022 | |||
| Fälligkeit |
Leasingraten
in Mio. € |
Hierin enthaltener Zinsanteil
in Mio. € |
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. € |
| 2023 | 155 | 20 | 135 |
| 2024 | 127 | 21 | 106 |
| 2025 | 99 | 16 | 83 |
| 2026 | 92 | 14 | 78 |
| 2027 | 114 | 10 | 104 |
| 2028 und später | 303 | 63 | 240 |
| Gesamt | 890 | 144 | 746 |
| 31.12.2023 | |||
| Fälligkeit |
Leasingraten
in Mio. € |
Hierin enthaltener Zinsanteil
in Mio. € |
Leasingverbindlichkeiten
in Mio. € |
| 2024 | 132 | 22 | 110 |
| 2025 | 137 | 23 | 114 |
| 2026 | 109 | 16 | 93 |
| 2027 | 119 | 13 | 106 |
| 2028 | 69 | 9 | 60 |
| 2029 und später | 320 | 60 | 260 |
| Gesamt | 886 | 143 | 743 |
Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden erstmalig in diesem Konzernabschluss die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, welche bisher Teil der sonstigen Verbindlichkeiten waren, separat in der Bilanz ausgewiesen. Sie teilen sich wie folgt auf:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 111 | 111 | 97 | 97 |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 20 | 20 | 19 | 16 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 2 | 2 | - | - |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 37 | 25 | 28 | 15 |
| Gesamt | 170 | 158 | 144 | 128 |
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalteten u. a. eine Verpflichtung zum Erwerb der restlichen 20 % der Anteile an der DIC Covestro Polymers Ltd., Tokio (Japan). Bei Ausübung dieser Put-Option des Verkäufers würde der Verkauf an Covestro im Jahr 2030 wirksam werden.
Die sonstigen nichtfinanziellen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
|
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
Gesamt
in Mio. € |
davon kurzfristig
in Mio. € |
|
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 95 | 95 | 58 | 58 |
| Rechnungsabgrenzungen | 18 | 18 | 22 | 22 |
| Zuwendungen der öffentlichen Hand | 27 | 11 | 33 | 13 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden | 42 | 38 | 52 | 48 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 18 | 18 | 19 | 19 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 56 | 56 | 44 | 44 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 2 | 2 | - | - |
| Gesamt | 258 | 238 | 228 | 204 |
→ Siehe Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" für weitere Details zu Vertragsverbindlichkeiten
Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden erstmalig in diesem Konzernabschluss die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, welche bisher Teil der sonstigen Verbindlichkeiten waren, separat in der Bilanz ausgewiesen. Die Vorjahreswerte wurden dementsprechend angepasst.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 (Financial Instruments) dar:
| Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||
|
Buchwert
in Mio. € |
Fortgeführte Anschaffungskosten
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.898 | 1.898 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 420 | |||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 352 | 277 | - | 75 |
| Sonstige Finanzanlagen | 22 | 22 | - | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 21 | 21 | ||
| Leasingforderungen | 10 | |||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 15 | 15 | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 625 | 625 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 3.407 | |||
| Anleihen | 1.990 | 1.990 | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 657 | 657 | - | |
| Leasingverbindlichkeiten | 743 | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 15 | 15 | ||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 2 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.895 | 1.895 | - | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 144 | |||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 97 | 97 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 19 | 19 | - | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - | - | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 28 | 28 | - | |
|
Bewertung gemäß IFRS 16
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.898 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 352 | |
| Sonstige Finanzanlagen | 22 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 21 | |
| Leasingforderungen | 10 | 30 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 15 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 625 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 1.971 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 664 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 743 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 15 | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.895 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 97 | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 19 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 28 |
| Bewertung gemäß IFRS 9 | ||||
|
Buchwert
in Mio. € |
Fortgeführte Anschaffungskosten
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.011 | 2.011 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 | 225 | |||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 128 | 17 | - | 111 |
| Sonstige Finanzanlagen | 24 | 24 | - | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 45 | 45 | ||
| Leasingforderungen | 8 | |||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 20 | 20 | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.198 | 1.198 | - | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 3.689 | |||
| Anleihen | 1.988 | 1.988 | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 922 | 922 | - | |
| Leasingverbindlichkeiten | 746 | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 32 | 32 | ||
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | 1 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.016 | 2.016 | - | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 170 | |||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 111 | 111 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 20 | 20 | - | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 2 | 2 | ||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 37 | 37 | - | |
|
Bewertung gemäß IFRS 16
in Mio. € |
Beizulegender Zeitwert
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.011 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 | ||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 128 | |
| Sonstige Finanzanlagen | 24 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 45 | |
| Leasingforderungen | 8 | 17 |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 20 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.198 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 1.852 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 946 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 746 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 32 | |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.016 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 111 | |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 20 | |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 2 | |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 37 |
Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:
In Level 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.
Level 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.
Level 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen und Bankeinlagen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.
Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgt auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wird als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:
|
Beizulegender Zeitwert 31.12.2022
in Mio. € |
Level 1
in Mio. € |
Level 2
in Mio. € |
Level 3
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 111 | - | 101 | 10 |
| Sonstige Finanzanlagen | 24 | 2 | - | 22 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 45 | - | 42 | 3 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 34 | - | 32 | 2 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Anleihen | 1.852 | 1.852 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 946 | - | 946 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | 1 | - |
|
Beizulegender Zeitwert 31.12.2023
in Mio. € |
Level 1
in Mio. € |
Level 2
in Mio. € |
Level 3
in Mio. € |
|
| Finanzielle Vermögenswerte, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Ausleihungen und Bankeinlagen | 75 | - | 66 | 9 |
| Sonstige Finanzanlagen | 22 | - | - | 22 |
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 21 | - | 19 | 2 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 15 | - | 15 | - |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Anleihen | 1.971 | 1.971 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 664 | - | 664 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | - | 2 | - |
Umgruppierungen zwischen verschiedenen Leveln der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Leveln der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.
→ Siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" für detaillierte Informationen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente und der Einstufung innerhalb der Fair-Value-Hierarchie
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der in Level 3 eingeordneten Finanzinstrumente:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Nettobuchwerte 01.01. | 43 | 33 |
| Erfolgswirksam erfasste Gewinne (+) / Verluste (-) | - 9 | - |
| davon entfallend auf zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte / Verbindlichkeiten | - 1 | - |
| Erfolgsneutral erfasste Gewinne (+) / Verluste (-) | - 1 | - |
| Zugänge von Vermögenswerten (+) / Verbindlichkeiten (-) | - | - |
| Nettobuchwerte 31.12. | 33 | 33 |
Die Gewinne und Verluste aus den in Level 3 eingeordneten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:
| ― |
Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus eingebetteten Derivaten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen |
| ― |
Erfolgswirksame Gewinne und Verluste aus bedingten Kaufpreisforderungen aus Desinvestitionen sowie Schuldinstrumenten im übrigen Finanzergebnis |
| ― |
Erfolgsneutral erfasste Gewinne und Verluste aus sonstigen Finanzanlagen im sonstigen Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten |
Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Sonstige Finanzanlagen werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Von den insgesamt 22 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €) bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfielen 18 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) auf die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen, und 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Im Jahr 2023 erhielt der Covestro-Konzern 1 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 2 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) auf die Hi-Bis GmbH entfielen.
Eine geringe Anzahl Lieferanten von Covestro nimmt im Rahmen der Verbesserung der Lieferantenbeziehungen an Programmen zur Vorfinanzierung teil, bei denen jeweils ein externer Finanzintermediär die der kurzfristigen Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen zugrunde liegende Rechnung vor Fälligkeit an den Lieferanten auszahlt. Solche Konstellationen könnten insbesondere zu einer Änderung des Ausweises der ursprünglichen Verbindlichkeit im Konzernabschluss führen, wenn sich die dem Finanzierungsprogramm unterliegende Verbindlichkeit nach Art, Funktion und Risiko von anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterscheidet. Bei den vorliegenden Programmen führen indes die Rahmenbedingungen nicht zu Änderungen des Ausweises im Konzernabschluss, daher werden die entsprechenden Beträge weiterhin unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zum Abschlussstichtag betrifft nur ein geringfügiger Anteil der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen solche Finanzierungsprogramme.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte | 84 | 77 |
| davon Zinsergebnis | 6 | 40 |
| Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente | 2 | 1 |
| davon Zinsergebnis | - | - |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | - 78 | - 78 |
| davon Zinsergebnis | - 7 | - 30 |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten | - 97 | - 88 |
| davon Zinsergebnis | - 62 | - 101 |
Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt dabei zentral durch die Covestro AG.
Das Kapitalmanagement verfolgt eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio, welches im Kern auf Anleihen, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen basiert.
Covestro beabsichtigt, Finanzierungsstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Die Ratingagentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit, wie auch schon im Geschäftsjahr 2022, mit einem Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick.
Für die Steuerung des Kapitals orientiert sich Covestro dabei u. a. an von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen, wie z. B. an der Bruttofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen (angepasste Bruttofinanzverschuldung) in Relation zum EBITDA sowie Cashflow-Größen im Verhältnis zur Nettofinanzverschuldung inkl. Rückstellungen für Pensionen.
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
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| Bruttofinanzverschuldung | 3.647 | 3.388 |
| Rückstellungen für Pensionen | 370 | 346 |
| Angepasste Bruttofinanzverschuldung | 4.017 | 3.734 |
| EBITDA | 1.617 | 1.080 |
| Angepasste Bruttofinanzverschuldung / EBITDA | 2,5× | 3,5× |
→ Zur Zusammensetzung der Bruttofinanzverschuldung und der Nettofinanzverschuldung siehe Erläuterungen im Konzernlagebericht zur "Nettofinanzverschuldung"
→ Siehe auch Erläuterungen im Konzernlagebericht "Finanziellen Steuerung"
Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlusts für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten.
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar.
Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultiert nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertminderungsbetrag auf 3 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte:
| Cluster | ||||||
| 2023 | A | B | C | D | E | Gesamt |
| Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
| Bruttobuchwert (in Mio. €) | 335 | 626 | 806 | 157 | 44 | 1.968 |
| Erwarteter Verlust (in Mio. €) | - | - | - 1 | - 1 | - 3 | - 5 |
| 2022 | A | B | C | D | E | Gesamt |
| Ausfallquote (in %) | 0,01 | 0,03 | 0,12 | 0,70 | 6,00 | |
| Bruttobuchwert (in Mio. €) | 291 | 755 | 737 | 249 | 49 | 2.081 |
| Erwarteter Verlust (in Mio. €) | - | - | - 1 | - 2 | - 3 | - 6 |
Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 30 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 30 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität der Kunden sind z. B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Ausfall oder Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung des Credit Managements.
Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Wertberichtigungen zum 01.01. | - 29 | - 36 |
| Nettoneubewertung Wertberichtigungen | - 9 | - 3 |
| Ausbuchungen | 2 | 4 |
| Wertberichtigungen zum 31.12. | - 36 | - 35 |
Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Credit Management überschritten.
Forderungen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) sind, im Wesentlichen durch Akkreditive, besichert.
Der Covestro-Konzern verfolgt grundsätzlich einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment-Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert. Im Rahmen des im Geschäftsjahr 2020 neu entwickelten Covestro-Venture-Capital(COVeC)-Ansatzes agiert Covestro zudem als Start-up-Investor. Abhängig von der Vertragsgestaltung werden Investitionen im Zusammenhang mit den COVeC-Aktivitäten entweder als Schuldinstrumente erfolgswirksam oder als sonstige Finanzanlagen erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine wesentlichen Umklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2023 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente.
Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2023 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich.
Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die Fremdwährungsposition aus geplanten Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes gesteuert. Die geplante Fremdwährungsposition ist wie im Vorjahr nicht gesichert worden. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.
Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:
| ― |
Dem nichtgesicherten Anteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung |
| ― |
Nichtgesicherten Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung |
| ― |
Währungsrisiken aus eingebetteten Derivaten |
Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10%, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2023 insgesamt 3,8 Mio. € betragen (Vorjahr: 6,2 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:
| Währung |
2022
in Mio. € |
| CNY | 3,0 |
| USD | 2,1 |
| CZK | 0,3 |
| Übrige | 0,8 |
| Gesamt | 6,2 |
| Währung |
2023
in Mio. € |
| CNY | 1,6 |
| USD | 1,4 |
| MXN | 0,2 |
| Übrige | 0,6 |
| Gesamt | 3,8 |
Eine hypothetische Aufwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, würde zu ergebniswirksamen Verlusten in betragsmäßig ungefähr gleicher Höhe führen.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash-Pooling-Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Insbesondere die syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.
Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern durch seine Finanzinstrumente ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten und Darlehenszusagen. Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten:
| Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | |||
|
31.12.2023
in Mio. € |
2024
in Mio. € |
2025
in Mio. € |
2026
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Anleihen | 1.990 | 544 | 35 | 535 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 657 | 64 | 482 | 6 |
| Leasingverbindlichkeiten | 743 | 132 | 137 | 109 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 1 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.895 | 1.895 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 97 | 97 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 19 | 16 | 2 | - |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 28 | 15 | 3 | - |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | ||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 15 | 15 | - | - |
| Forderungen aus Derivaten | ||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 21 | 19 | 2 | - |
| Darlehenszusagen | - | 156 | - | - |
| Vertragliche Zahlungsströme | |||
|
2027
in Mio. € |
2028
in Mio. € |
nach 2028
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | |||
| Anleihen | 31 | 531 | 513 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 133 | 1 | 26 |
| Leasingverbindlichkeiten | 119 | 69 | 320 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - | - | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 1 | - | - |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | 10 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - | - | - |
| Forderungen aus Derivaten | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - | - | - |
| Darlehenszusagen | - | - | - |
| Buchwert | Vertragliche Zahlungsströme | |||
|
31.12.2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2024
in Mio. € |
2025
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | ||||
| Anleihen | 1.988 | 44 | 544 | 35 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 922 | 179 | 27 | 526 |
| Leasingverbindlichkeiten | 746 | 155 | 127 | 99 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.016 | 2.016 | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | 111 | 111 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | 20 | 20 | - | - |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 37 | 24 | 2 | - |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | ||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 34 | 34 | - | - |
| Forderungen aus Derivaten | ||||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | 45 | 45 | - | - |
| Darlehenszusagen | - | 117 | - | - |
| Vertragliche Zahlungsströme | |||
|
2026
in Mio. € |
2027
in Mio. € |
nach 2027
in Mio. € |
|
| Finanzverbindlichkeiten | |||
| Anleihen | 535 | 31 | 1.044 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 11 | 242 | 41 |
| Leasingverbindlichkeiten | 92 | 114 | 303 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - | - | 1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Rückerstattungsverbindlichkeiten | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung | - | - | - |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - | 11 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - | - | - |
| Forderungen aus Derivaten | |||
| Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung | - | - | - |
| Darlehenszusagen | - | - | - |
Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten besteht die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, unter bestimmten Voraussetzungen Gründungsstockdarlehen zu gewähren, was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann. Im Berichtsjahr wurde durch die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, ein Teil des im Geschäftsjahr 2022 abgerufenen Darlehens in Höhe von 39 Mio. € rückabgewickelt, sodass sich die Verpflichtung zum 31. Dezember 2023 dementsprechend auf 156 Mio. € (Vorjahr: 117 Mio. €) erhöhte. Der Sachverhalt wird in der vorstehenden Tabelle unter Darlehenszusagen ausgewiesen.
→ Siehe Anhangangabe 28.1 "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen"
Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.
Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.
Zum Jahresende 2023 wurde eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten durchgeführt. Dabei wurden die für diese Forderungen und Verbindlichkeiten relevanten Zinssätze in allen wesentlichen Währungen berücksichtigt. Die Analyse ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt würde (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 6,3 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €) führen. Eine entsprechende hypothetische Senkung der Zinssätze würde zu einem Rückgang der Zinsaufwendungen in gleicher Höhe führen.
Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte keine Sicherung des Rohstoffpreisrisikos über derivative Finanzinstrumente.
Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte betrug zum Bilanzstichtag 2.415 Mio. € (Vorjahr: 2.914 Mio. €). Andere Marktrisiken wurden zum Bilanzstichtag nicht abgesichert.
Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting- oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall einer beteiligten Vertragspartei. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:
|
Bruttobeträge der erfassten finanziellen
Vermögenswerte / Verbindlichkeiten
in Mio. € |
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte /
Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen
werden
in Mio. € |
Saldierungsfähige Beträge in der Bilanz,
für die Verrechnungsvereinbarungen bestehen
in Mio. € |
Nettobeträge nach möglicher Saldierung
in Mio. € |
|
| 2023 | ||||
| Forderungen aus Derivaten | 19 | 19 | 5 | 14 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 15 | 15 | 5 | 10 |
| 2022 | ||||
| Forderungen aus Derivaten | 42 | 42 | 2 | 40 |
| Verbindlichkeiten aus Derivaten | 32 | 32 | 2 | 30 |
In der nachfolgenden Tabelle sind Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dargestellt:
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Gewährleistungsverträge | 4 | 2 |
| Sonstige Eventualverbindlichkeiten | 8 | 5 |
| Gesamt | 12 | 7 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2022
in Mio. € |
31.12.2023
in Mio. € |
|
| Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben | 304 | 376 |
| Darlehenszusagen an die Pensionskassen | 117 | 156 |
| Gesamt | 421 | 532 |
Ein Teil der Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, wird über mit anderen Unternehmen, insbesondere der Bayer AG, Leverkusen, gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert. In diesen Fällen kann grundsätzlich vertraglich sichergestellt werden, dass Covestro entsprechend an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und /oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. So hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Im April 2023 benachrichtigte die Bayer-Pensionskasse VVaG Covestro über die teilweise Rückabwicklung in Höhe von 39 Mio. € der Ziehung des Gründungsstockdarlehens von Dezember 2022. Nach erfolgter Rückabwicklung haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtszeitraum um 39 Mio. € auf 156 Mio. € zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 117 Mio. €) erhöht.
→ Siehe Anhangangabe 28.1 "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen"
Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, sind indes nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.
Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid gewährleistet werden. Die Inbetriebnahme der Ende des Jahres 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (Oberverwaltungsgericht). Das Oberverwaltungsgericht hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und die Trassenwahl für die Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Daraufhin setzte sich das Oberverwaltungsgericht wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinander und wies mit Urteil vom 31. August 2020 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vollumfänglich ab. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen erhoben die Kläger im Februar 2021 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 wies das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Mit Urteilen vom 28. Februar 2023, 2. Mai 2023 und 13. Juni 2023 wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf unter Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts die einzig noch verbliebenen Klagen zweier Privatklägerinnen, des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sowie von vier Städten / Kommunen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurück und ließ eine Berufung nicht zu. Die gleichwohl mögliche Antragstellung auf Zulassung der Berufung wurde fristgerecht allein seitens der Stadt Hilden gestellt. Die diesbezügliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten.
Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) - nebst zahlreichen weiteren Beklagten - die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer Diphenylmethan-Diisocyanat(MDI)- und Toluylen-Diisocyanat(TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierende Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze, reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaats und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weitere Beklagte ein. Dieses Klageverfahren wurde von den Parteien ohne Anerkennung eines Präjudizes im November 2020 für die Dauer von zwei Jahren ruhend gestellt. Infolge des Zeitablaufs ist die seinerzeit vereinbarte Verjährungsunterbrechung in Bezug auf vermeintliche Ansprüche des Bundesstaats und seiner Bürger im November 2022 wieder entfallen. Covestro sieht - auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI - derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen. Derzeit befindet sich das Verfahren noch immer in der Beweiserhebungsphase (Discovery-Phase).
Der Zufluss von Zahlungsmitteln aus operativer Tätigkeit in Höhe von 997 Mio. € (Vorjahr: 970 Mio. €) zeigt den betrieblichen Einnahmenüberschuss und berücksichtigt darüber hinaus die Veränderungen der übrigen operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie nichtzahlungswirksame Erträge und Aufwendungen.
Die Cashflows aus operativer Tätigkeit erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 27 Mio. € (2,8 %) auf 997 Mio. € (Vorjahr: 970 Mio. €). Ein um 537 Mio. € niedrigeres EBITDA konnte durch eine Mittelfreisetzung im Working Capital in Höhe von 366 Mio. €, die einer Mittelbindung in Höhe von 160 Mio. € im Vorjahr gegenüberstand, sowie um 155 Mio. € geringere Ertragsteuerzahlungen mehr als kompensiert werden.
Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2023 Zahlungsmittel in Höhe von 925 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 477 Mio. €).
Im Wesentlichen handelte es sich um Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 765 Mio. € (Vorjahr: 832 Mio. €), Auszahlungen für sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 305 Mio. € (Vorjahr: Einzahlungen in Höhe von 374 Mio. €) sowie Auszahlungen für langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 23 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €).
Dem standen Zins- und Dividendeneinzahlungen in Höhe von 70 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €) sowie Einzahlungen aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) gegenüber, die sich im Wesentlichen aus Einzahlungen in Höhe von 54 Mio. € durch den Verkauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Veräußerungsgruppe) des Additive-Manufacturing-Geschäfts an den US-amerikanisch-israelischen Hersteller von 3D-Druckern und 3D-Produktionssystemen Stratasys ergaben. Zudem erfolgten Einzahlungen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €), die im Wesentlichen aus der teilweisen Rückabwicklung in Höhe von 39 Mio. € der Ziehung des Gründungsstockdarlehens der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, von Dezember 2022 resultierten.
Der Abfluss von Zahlungsmitteln aus Finanzierungstätigkeit betrug 639 Mio. € im Jahr 2023 (Vorjahr: Zufluss in Höhe von 64 Mio. €). Die Nettokredittilgung belief sich auf 417 Mio. € (Vorjahr: Nettokreditaufnahme in Höhe von 995 Mio. €). Kurzfristige Kreditaufnahmen und Schuldentilgungen wurden saldiert.
Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Covestro AG sind im Jahr 2023 für den Erwerb eigener Aktien 49 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) abgeflossen.
Im Jahr 2023 wurde keine Dividende (Vorjahr: 651 Mio. €) an die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG ausgezahlt.
Die in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen gezahlten Zinsen in Höhe von 169 Mio. € (Vorjahr: 131 Mio. €) entfielen im Wesentlichen auf Devisentermingeschäfte zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken in Höhe von 61 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €), Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €), Anleihen in Höhe von 44 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €).
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||
|
Buchwert 31.12.2022
in Mio. € |
Zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. € |
Wechselkursänderungen
in Mio. € |
Bewertungs- änderungen
in Mio. € |
|
| Anleihen | 1.988 | - | - | 2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 922 | - 251 | - 10 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 746 | - 156 | - 23 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 1 | - 10 | - | - |
| Bruttofinanzverschuldung 1 | 3.657 | - 417 | - 33 | 2 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
|
Desinvestition
in Mio. € |
Leasingverträge
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - 4 | |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 176 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 4 | |
| Bruttofinanzverschuldung 1 | - | 176 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
|
Sonstige Veränderungen
in Mio. € |
Buchwert 31.12.2023
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | 1.990 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 657 |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 743 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 7 | 2 |
| Bruttofinanzverschuldung 1 | 7 | 3.392 |
1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte,
die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt
werden.
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||
|
Buchwert 31.12.2021
in Mio. € |
Zahlungswirksame Veränderungen
in Mio. € |
Wechselkursänderungen
in Mio. € |
Bewertungsänderungen
in Mio. € |
|
| Anleihen | 1.492 | 494 | - | 2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 275 | 652 | - 5 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 761 | - 160 | 14 | - |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2 | 9 | - | - |
| Bruttofinanzverschuldung 1 | 2.530 | 995 | 9 | 2 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||
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Desinvestition
in Mio. € |
Leasingverträge
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 131 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - | |
| Bruttofinanzverschuldung 1 | - | 131 |
|
Sonstige Veränderungen
in Mio. € |
Buchwert 31.12.2022
in Mio. € |
|
| Anleihen | - | 1.988 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | 922 |
| Leasingverbindlichkeiten | - | 746 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | - 10 | 1 |
| Bruttofinanzverschuldung 1 | - 10 | 3.657 |
1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte,
die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt
werden.
Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können, der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen oder von einer nahestehenden Person oder einem nahen Familienangehörigen dieser Person beherrscht werden. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen, Versorgungspläne sowie sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |||
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Forderungen
in Mio. € |
Verbindlichkeiten
in Mio. € |
Forderungen
in Mio. € |
Verbindlichkeiten
in Mio. € |
|
| Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen | 1 | 4 | - | 7 |
| Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung | - | 9 | 7 | 3 |
| Versorgungspläne | 101 | - | 63 | - |
Die Forderungen gegen Versorgungspläne zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 101 Mio. €) resultierten aus gewährten Gründungsstockdarlehen. Die Covestro AG hat sich verpflichtet, der BayerPensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € und der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 11 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die Pensionskassen sind bis zur Höhe der genannten Beträge zur jederzeitigen Inanspruchnahme von Beträgen berechtigt, die zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsvorschriften notwendig sind. Die ausstehenden Forderungen unterliegen einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Im April 2023 benachrichtigte die Bayer-Pensionskasse VVaG Covestro über die teilweise Rückabwicklung in Höhe von 39 Mio. € der Ziehung des Gründungsstockdarlehens von Dezember 2022. Nach erfolgter Rückabwicklung haben sich die Darlehenszusagen an die Pensionskassen im Berichtszeitraum um 39 Mio. € auf 156 Mio. € zum 31. Dezember 2023 (Vorjahr: 117 Mio. €) erhöht. Die Darlehenszusagen an die Pensionskassen werden als sonstige finanzielle Verpflichtungen berücksichtigt.
→ Siehe Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen"
| 2022 | 2023 | |||
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Erbrachte Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
Empfangene Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
Erbrachte Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
Empfangene Lieferungen und Leistungen
in Mio. € |
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| Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen / assoziierte Unternehmen | 45 | 65 | 45 | 74 |
| Assoziierte Unternehmen gemäß Equity-Bewertung | 18 | 801 | 16 | 689 |
Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen gemäß Equity-Bewertung resultierten im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Houston, Texas (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu.
→ Siehe Anhangangabe 14 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen"
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und im Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.
Leistungen von sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen in Form von Beratungsleistungen in Bezug auf Aufsichtsrats- und Betriebsratswahlen wurden im Berichtsjahr 2023 nicht (Vorjahr: in Höhe von 147 Tsd. €) bezogen. In Bezug auf diese Leistungen bestanden wie im Vorjahr zum 31. Dezember keine Verbindlichkeiten.
Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.
Die Vergütung der Organmitglieder der Covestro AG belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 13.944 Tsd. € (Vorjahr: 8.447 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 2.515 Tsd. € (Vorjahr: 2.454 Tsd. €).
Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:
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2022
in Tsd. € |
2023
in Tsd. € |
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| Summe der kurzfristigen Vergütung | 5.826 | 7.665 |
| Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) | 860 | 4.915 |
| Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen | 1.761 | 1.364 |
| Gesamtvergütung (nach IFRS) | 8.447 | 13.944 |
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach Handelsgesetzbuch (HGB) beträgt 8.430 Tsd. € (Vorjahr: 7.115 Tsd. €).
Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl von Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2023 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung ("Prisma") des Vorstands beträgt 3.280 Tsd. € (Vorjahr: 3.743 Tsd. €).
Für die im Geschäftsjahr 2023 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurz- und langfristige variable Barvergütung 11.706 Tsd. € (Vorjahr nur langfristige variable Barvergütung: 5.626 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 6.499 Tsd. € (Vorjahr: 9.180 Tsd. €). Wie im Vorjahr wurden für frühere Vorstandsmitglieder keine Rückstellungen für die langfristige aktienbasierte Barvergütung gebildet. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 12.060 Tsd. € (Vorjahr: 5.447 Tsd. €).
Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertretenden, die Mitarbeitende des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertretenden aus solchen Tätigkeiten 555 Tsd. € (Vorjahr: 1.253 Tsd. €). Gegenüber aktiven Arbeitnehmervertretenden im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.229 Tsd. € (Vorjahr: 1.984 Tsd. €). Für aus dem Aufsichtsrat und aus dem Unternehmen ausgeschiedene Arbeitnehmervertretende bestanden entsprechende Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.137 Tsd. € (Vorjahr: 1.623 Tsd. €).
Im Geschäftsjahr 2023 gab es wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.
→ Für weitere Informationen siehe Vergütungsbericht
Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, (KPMG AG), der gesetzlich gewählte Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns. Vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Konzernabschlussprüfung ist seit dem 21. April 2022 Frau Dr. Kathryn Ackermann. Für die Durchführung der Konzernabschlussprüfung 2023 verantwortlich sind Frau Dr. Kathryn Ackermann und Herr Marc Ufer. Frau Dr. Kathryn Ackermann und Herr Marc Ufer unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2022.
Für die erbrachten Dienstleistungen der KPMG AG wurden folgende Honorare als Aufwand im Geschäftsjahr erfasst:
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2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Abschlussprüfungsleistungen | 3,3 | 3,4 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0,3 | 1,1 |
| Steuerberatungsleistungen | - | - |
| Sonstige Leistungen | 0,3 | - |
| Gesamt | 3,9 | 4,5 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen.
Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2023 beinhalten insbesondere die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen, die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen.
Seit dem 1. Januar 2024 sind keine Vorgänge eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben.
Leverkusen, 23. Februar 2024
Covestro AG
Der Vorstand
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Covestro AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind.
Leverkusen, 23. Februar 2024
Covestro AG
Der Vorstand
Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender
Christian Baier
Dr. Thorsten Dreier
Sucheta Govil
An die Covestro AG, Leverkusen
Wir haben den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der Bilanz des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2023, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden kurz "zusammengefasster Lagebericht") einschließlich der integrierten nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b Abs. 1, 315c HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Abschnitt "EU-Taxonomie" der im Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB. Dort wird beschrieben, dass die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte Formulierungen und Begriffe enthalten, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter legen dar, wie sie die erforderlichen Auslegungen der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte vorgenommen haben. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen". Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 13.1 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente".
Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 711 Mio und stellen somit 5,2 % der Bilanzsumme dar.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (strategische Geschäftsbereiche) bzw. auf Ebene der Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Geschäftseinheiten) überprüft. Ergeben sich unterjährig Hinweise auf eine mögliche Wertminderung (Impairment-Trigger), wird zudem unterjährig ein anlassbezogener GoodwillImpairment-Test durchgeführt.
Für den Goodwill-Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag des jeweiligen strategischen Geschäftsbereiches oder der jeweiligen Geschäftseinheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die jährliche Werthaltigkeitsprüfung wurde im 4. Quartal 2023 durchgeführt.
Die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die Investitionsausgaben der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.
Durch das weiterhin schwierige ökonomische Umfeld und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist der Grad der Schätzunsicherheit hinsichtlich der zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelflüsse im Geschäftsjahr 2023 unverändert hoch. Als Ergebnis der jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen hat die Covestro AG keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass ein bestehender Wertminderungsbedarf nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.
Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte verschafft.
Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten für die jährliche Werthaltigkeitsprüfung unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Investitionsausgaben sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen und die für den Wertminderungstest verwendeten Zahlungsmittelflüsse auf die vom Vorstand erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung übergeleitet. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Würdigung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Methode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung sowie der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag anhand der von der Gesellschaft ermittelten Sensitivitätsanalysen untersucht. Im Rahmen des jährlichen Goodwill-Impairment-Tests wurden sämtliche goodwilltragenden strategischen Geschäftsbereiche oder Geschäftseinheiten von uns untersucht.
Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.
Die der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Ziffer 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen". Angaben zur Höhe der Sachanlagen finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 13.2 "Sachanlagen" und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Entwicklung der Segmente".
Die Sachanlagen betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 5.795 Mio und stellen mit 42,5 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar. Im Geschäftsjahr 2022 hatte die Gesellschaft im Rahmen der durchgeführten anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfungen insgesamt EUR 383 Mio Wertminderungen auf Sachanlagen erfasst.
Ergeben sich am Ende einer Berichtsperiode Hinweise für eine mögliche Wertminderung von Sachanlagen (Impairment-Trigger) oder Anhaltspunkte für einen Wegfall oder eine Verminderung zuvor erfasster Wertminderungen auf Sachanlagen (Wertaufholung), wird ein anlassbezogener Impairment-Test durchgeführt. Für den Impairment-Test wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt regelmäßig auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (strategischen Geschäftsbereichen) anhand des Discounted Cashflow-Verfahrens. Ein identifizierter Abwertungsbedarf ist auf die einzelnen Vermögenswerte zu verteilen. Dabei darf der Buchwert eines einzelnen Vermögenswertes jedoch nicht unter seinen beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung herabgesetzt werden (Wertuntergrenze).
Die Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die Investitionsausgaben der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.
Durch das weiterhin schwierige ökonomische Umfeld und die bestehende nachteilige gesamtwirtschaftliche Entwicklung wurde die Werthaltigkeit des Sachanlagevermögens der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einer negativen Entwicklung in der Mittelfristplanung sowie mit einer möglichen Wertaufholung anlassbezogen überprüft. Dies erfolgte für die betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis einer aktualisierten Planung der erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, die die aktuellen Auswirkungen der oben genannten Entwicklungen auf die zukünftigen Geschäfts- und Ergebnisaussichten berücksichtigt. Als Ergebnis der durchgeführten anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfung hat die Covestro AG keinen weiteren Wertminderungs- oder Wertaufholungsbedarf festgestellt.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass ein bestehender Wertminderungsbedarf oder eine mögliche Wertaufholung nicht erkannt wurde.
Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Sachanlagen verschafft.
Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung unter anderem im Hinblick auf die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Investitionsausgaben, die hieraus abgeleiteten prognostizierten Zahlungsmittelflüsse sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen und die für den Wertminderungstest verwendeten Zahlungsmittelzuflüsse auf die vom Vorstand erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung übergeleitet. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.
Zur Würdigung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Methode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.
Um der bestehenden Prognoseunsicherheit für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag anhand der von der Gesellschaft ermittelten Sensitivitätsanalysen untersucht.
Die der Werthaltigkeitsprüfung der Sachanlagen zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die den Bewertungen zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt vertretbar.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
| ― |
die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, |
| ― |
die im Kapitel "Nachhaltigkeit in der Lieferkette" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung, und |
| ― |
die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Im Rahmen eines gesonderten Auftrags haben wir eine betriebswirtschaftliche Prüfung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 26. Februar 2024 hin.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "2024-02-23 14-01-50 - Zusammengefasster LB und KA Covestro 2023.zip" (SHA256-Hashwert: 61e0edc6eacec9ca3ee2c5e329a12200dbbc882 abe42b90d4414b511d02c7d4a) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
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beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. April 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 28. Juli 2023 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Covestro AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dr. Kathryn Ackermann.
Düsseldorf, den 26. Februar 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin
An die Covestro AG, Leverkusen
Wir haben die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen, die im zusammengefassten Lagebericht der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum vom 1.Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 enthalten und durch "[ ]" gekennzeichnet sind einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen genannten Verweise auf externe Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie diejenigen Aussagen, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Covestro AG sind verantwortlich für die Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Als Berichtskriterien wendet Covestro AG die "In Anlehnung an"-Option der Nachhaltigkeitsstandards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der "Global Reporting Initiative" (GRI) sowie den internen Richtlinien der Covestro AG (im Folgenden: "Berichtskriterien").
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen) oder Irrtümern ist.
Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW-Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)), beachtet.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (Revised) "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, als betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
| ― |
Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen für die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen und entsprechender Berichtsgrenzen der Covestro AG zu erlangen, |
| ― |
Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienrecherche, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Covestro AG im Berichtszeitraum, Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Prüfungsumfang, einschließlich der Konsolidierung der Daten, |
| ― |
Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, DueDiligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind |
| ― |
Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente |
| ― |
Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Gruppenebene von allen Standorten gemeldet wurden |
| ― |
Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an ausgewählten Produktionsstandorten |
| ― |
Einschätzung der Übereinstimmung der von der Covestro AG berichteten GRI-Standards gemäß der Option "In Anlehnung an" mit den qualitativen und quantitativen Angaben im Bericht |
| ― |
Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben der ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen |
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die als ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen gekennzeichneten Abschnitte im zusammengefassten Lagebericht der Covestro AG, Leverkusen, für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.
Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in den ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen genannten Verweisen auf externe Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie zu denjenigen Aussagen ab, die als ungeprüft gekennzeichnet sind.
Dieser Prüfungsvermerk ist an die Covestro AG, Leverkusen, gerichtet und ausschließlich für diese bestimmt.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für die Covestro AG, Leverkusen, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Prüfungsvermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
Düsseldorf, den 26. Februar 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Oliver Geier, Wirtschaftsprüfer
Claudia Fielenbach, Wirtschaftsprüferin
Ein von den US-amerikanischen Banken herausgegebener Hinterlegungsschein, der das Eigentum an einer bestimmten Anzahl an hinterlegten Aktien eines ausländischen Unternehmens verbrieft und stellvertretend für die Originalaktien an den US-amerikanischen Börsen gehandelt wird
Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften
Region, die alle Staaten in der Region Asien und Pazifik umfasst
Stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen
Covestro-Venture-Capital-Ansatz, bei dem Covestro in junge Unternehmen mit innovativen Produkten, Lösungen oder Geschäftsmodellen investiert. Überall dort, wo wir diesen jungen Unternehmen einen Mehrwert bieten können, möchte Covestro aktiv unterstützen.
Aktienbeteiligungsprogramm, mit dem Mitarbeitende nahezu aller Konzerngesellschaften Covestro-Aktien zu vergünstigten Konditionen erwerben können
Eine "Senke" ist ein Vorgang, eine Tätigkeit oder ein Mechanismus, durch die ein Treibhausgas, ein Aerosol oder eine Vorläufersubstanz eines Treibhausgases aus der Atmosphäre entfernt wird. Im Falle von CO 2 geschieht dies z. B. in Wäldern, Böden, in den Ozeanen oder im Untergrund (z. B. in ehemaligen Gasgruben). Maßnahmen zum Ausbau von Senken, wie bspw. die Wiederaufforstung, können somit zum Klimaschutz beitragen.
Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält
Verlautbarungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V., welche die Anforderungen des HGB in Bezug auf die Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung konkretisieren
Angaben zu den Verfahren zur Erkennung, Verhinderung und Abschwächung von bestehenden oder möglichen negativen Auswirkungen in Bezug auf nichtfinanzielle Aspekte
Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuer
EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Ratingagentur, welche die unternehmerische Praxis von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung untersucht
Region, die alle Staaten in Europa, dem Nahen Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko) und Afrika umfasst
Konzernergebnis dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien der Berichtsperiode
Europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet
Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Internationales Accounting-System für Treibhausgasemissionen, das vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde
Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern
Initiative Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird
Umfasst einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung
Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
Das International Accounting Standards Board ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und verabschiedet.
Internes Kontrollsystem, das die Einhaltung von Richtlinien durch technische und organisatorische Regeln im Unternehmen sicherstellt
Fachverein der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, der die Interessen seiner Mitglieder wahrt und deren Arbeit unterstützt
Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind bzw. durch das IASB oder das IFRS IC veröffentlicht wurden
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird
Kapitalkosten für Werthaltigkeitsprüfungen Gewichteter durchschnittlicher Eigen- und Fremdkapitalkostensatz, der dem Rendite- / Risikoprofil des Covestro-Konzerns einerseits und einer spezifischen Kapitalstruktur von Vergleichsunternehmen (Peergroup) andererseits Rechnung trägt. Diese grundsätzlich aus Kapitalmarktinformationen abgeleiteten Kapitalkosten werden für Werthaltigkeitstests nach den IFRS verwendet.
Ein Zustand, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettowirkung auf das Klimasystem haben
Das auf die Personen mit Aktienbesitz an der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern
Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieeinsatz minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.
Internationale Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen
Austritt von Chemikalien oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks und Fässern
Unfallrate der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen
Massenbilanzierungsmethode
Eine Methode zur Zuweisung nachhaltiger Eigenschaften zu Produkten, für die innerhalb der Produktion sowohl fossile als auch nachhaltige Rohstoffe eingesetzt wurden
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
Region, welche die Staaten Kanada, Mexiko und USA umfasst
Zinstragende Verbindlichkeiten (exkl. Pensionsverbindlichkeiten) abzüglich der liquiden Mittel
Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen.
EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern
Kennzahl, die die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden auf Basis der Frage misst, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden Covestro Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern empfehlen würden, und in einem Wertebereich zwischen - 100 und + 100 liegt
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Epoxide, die zur Herstellung von Polyurethanen verwendet wird
Bei "Prisma" handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeitende der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.
Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (EBITDA, FOCF, ROCE über WACC und ausgewählte ESG-Kriterien).
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.
Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen
Anzahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden
Entspricht dem EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital
Das GHG Protocol unterscheidet bei der Bilanzierung von Treibhausgasen zwischen direkten Emissionen (Scope 1), Emissionen aus der Erzeugung von extern bezogener Energie (Scope 2) sowie allen weiteren Emissionen, die vor oder nach unserer unternehmerischen Tätigkeit in der Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3).
Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainability Goals, SDGs) wurden von allen UN-Mitgliedern ratifiziert und traten am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie haben zum Ziel, weltweit die Armut zu bekämpfen, den Planeten zu schützen und Frieden und Wohlstand für alle zu sichern.
Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten
Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.
Die TCFD wurde vom Financial Stability Board gegründet, um einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung über klimabedingte Risiken und Chancen zu entwickeln.
Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird TfS / Together for Sustainability Initiative von verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie für die weltweite Vereinheitlichung der Bewertungen von Lieferanten, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern
Weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung; die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, zehn universelle Prinzipien umzusetzen und ihre Fortschritte regelmäßig zu dokumentieren.
Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland
Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Es wird für die interne Bemessung des absoluten Wertbeitrags verwendet.
Die Wesentlichkeitsanalyse dient dazu, die für ein Unternehmen aus interner und externer Sicht wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu identifizieren.
| Performance Materials | Solutions & Specialties | Sonstige / Überleitung | ||||
|
4. Quartal 2022
in Mio. € |
4. Quartal 2023
in Mio. € |
4. Quartal 2022
in Mio. € |
4. Quartal 2023
in Mio. € |
4. Quartal 2022
in Mio. € |
4. Quartal 2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 1.916 | 1.588 | 1.975 | 1.703 | 73 | 55 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 644 | 488 | 7 | 6 | - 651 | - 494 |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 2.560 | 2.076 | 1.982 | 1.709 | - 578 | - 439 |
| Umsatzveränderung | ||||||
| Menge | - 17,5 % | 7,7 % | - 8,9 % | - 0,3 % | - | - |
| Preis | - 1,3 % | - 22,0 % | 3,3 % | - 10,2 % | - | - |
| Währung | 3,6 % | - 2,8 % | 4,1 % | - 3,3 % | - | - |
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | 0,0 % | - | - |
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||||||
| EMLA | 785 | 674 | 676 | 586 | 57 | 47 |
| NA | 516 | 414 | 533 | 427 | 13 | 5 |
| APAC | 615 | 500 | 766 | 690 | 3 | 3 |
| EBITDA 1 | - 89 | 16 | 108 | 185 | - 57 | - 69 |
| EBIT 1 | - 600 | - 126 | - 37 | 107 | - 58 | - 71 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 511 | 142 | 145 | 78 | 1 | 2 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 563 | 169 | 514 | 374 | - 238 | - 166 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 187 | 190 | 99 | 110 | 3 | 4 |
| Free Operating Cash Flow | 376 | - 21 | 415 | 264 | - 241 | - 170 |
| Trade Working Capital 2 | 1.135 | 975 | 1.592 | 1.437 | - 21 | - 26 |
| Covestro-Konzern | ||
|
4. Quartal 2022
in Mio. € |
4. Quartal 2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 3.964 | 3.346 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | - | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 3.964 | 3.346 |
| Umsatzveränderung | ||
| Menge | - 13,2 % | 3,1 % |
| Preis | 0,8 % | - 15,7 % |
| Währung | 3,8 % | - 3,0 % |
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % |
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||
| EMLA | 1.518 | 1.307 |
| NA | 1.062 | 846 |
| APAC | 1.384 | 1.193 |
| EBITDA 1 | - 38 | 132 |
| EBIT 1 | - 695 | - 90 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 657 | 222 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 839 | 377 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 289 | 304 |
| Free Operating Cash Flow | 550 | 73 |
| Trade Working Capital 2 | 2.706 | 2.386 |
1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den
Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den
Segmenten.
| Performance Materials | Solutions & Specialties | Sonstige / Überleitung | ||||
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 9.095 | 6.876 | 8.558 | 7.267 | 315 | 234 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | 2.967 | 2.194 | 35 | 27 | - 3.002 | - 2.221 |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 12.062 | 9.070 | 8.593 | 7.294 | - 2.687 | - 1.987 |
| Umsatzveränderung | ||||||
| Menge | - 5,0 % | - 6,7 % | - 6,3 % | - 6,2 % | - | - |
| Preis | 10,9 % | - 15,7 % | 9,4 % | - 6,4 % | - | - |
| Währung | 5,8 % | - 2,0 % | 6,0 % | - 2,5 % | - | - |
| Portfolio | 0,0 % | 0,0 % | 4,2 % | 0,0 % | - | - |
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||||||
| EMLA | 4.152 | 3.021 | 3.198 | 2.730 | 250 | 190 |
| NA | 2.447 | 1.844 | 2.140 | 1.860 | 52 | 31 |
| APAC | 2.496 | 2.011 | 3.220 | 2.677 | 13 | 13 |
| EBITDA 1 | 951 | 576 | 825 | 817 | - 159 | - 313 |
| EBIT 1 | - 28 | 9 | 461 | 497 | - 166 | - 320 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 979 | 567 | 364 | 320 | 7 | 7 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 1.091 | 652 | 472 | 821 | - 593 | - 476 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 547 | 490 | 277 | 270 | 8 | 5 |
| Free Operating Cash Flow | 544 | 162 | 195 | 551 | - 601 | - 481 |
| Trade Working Capital 2 | 1.135 | 975 | 1.592 | 1.437 | - 21 | - 26 |
| Covestro-Konzern | ||
|
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 17.968 | 14.377 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | - | - |
| Umsatzerlöse (gesamt) | 17.968 | 14.377 |
| Umsatzveränderung | ||
| Menge | - 5,0 % | - 6,8 % |
| Preis | 10,1 % | - 11,0 % |
| Währung | 5,9 % | - 2,2 % |
| Portfolio | 2,0 % | 0,0 % |
| Umsatzerlöse nach Regionen | ||
| EMLA | 7.600 | 5.941 |
| NA | 4.639 | 3.735 |
| APAC | 5.729 | 4.701 |
| EBITDA 1 | 1.617 | 1.080 |
| EBIT 1 | 267 | 186 |
| Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen | 1.350 | 894 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 970 | 997 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 832 | 765 |
| Free Operating Cash Flow | 138 | 232 |
| Trade Working Capital 2 | 2.706 | 2.386 |
1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den
Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den
Segmenten.
|
1. Quartal 2022
in Mio. € |
2. Quartal 2022
in Mio. € |
3. Quartal 2022
in Mio. € |
4. Quartal 2022
in Mio. € |
1. Quartal 2023
in Mio. € |
2. Quartal 2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 4.683 | 4.703 | 4.618 | 3.964 | 3.743 | 3.720 |
| Performance Materials | 2.388 | 2.461 | 2.330 | 1.916 | 1.792 | 1.789 |
| Solutions & Specialties | 2.222 | 2.165 | 2.196 | 1.975 | 1.883 | 1.872 |
| EBITDA | 806 | 547 | 302 | - 38 | 286 | 385 |
| Performance Materials 1 | 620 | 367 | 53 | - 89 | 173 | 302 |
| Solutions & Specialties 1 | 224 | 213 | 280 | 108 | 165 | 221 |
| EBIT | 589 | 307 | 66 | - 695 | 39 | 166 |
| Performance Materials 1 | 475 | 204 | - 107 | - 600 | 29 | 158 |
| Solutions & Specialties 1 | 152 | 139 | 207 | - 37 | 63 | 149 |
| Finanzergebnis | - 28 | - 44 | - 40 | - 25 | - 29 | - 36 |
| Ergebnis vor Steuern | 561 | 263 | 26 | - 720 | 10 | 130 |
| Ergebnis nach Steuern | 417 | 198 | 11 | - 907 | - 27 | 45 |
| Konzernergebnis | 416 | 199 | 12 | - 899 | - 26 | 46 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 157 | - 272 | 246 | 839 | - 19 | 149 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 140 | 190 | 213 | 289 | 120 | 159 |
| Free Operating Cash Flow | 17 | - 462 | 33 | 550 | - 139 | - 10 |
|
3. Quartal 2023
in Mio. € |
4. Quartal 2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 3.568 | 3.346 |
| Performance Materials | 1.707 | 1.588 |
| Solutions & Specialties | 1.809 | 1.703 |
| EBITDA | 277 | 132 |
| Performance Materials 1 | 85 | 16 |
| Solutions & Specialties 1 | 246 | 185 |
| EBIT | 71 | - 90 |
| Performance Materials 1 | - 52 | - 126 |
| Solutions & Specialties 1 | 178 | 107 |
| Finanzergebnis | - 35 | - 13 |
| Ergebnis vor Steuern | 36 | - 103 |
| Ergebnis nach Steuern | - 31 | - 189 |
| Konzernergebnis | - 31 | - 187 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 490 | 377 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 182 | 304 |
| Free Operating Cash Flow | 308 | 73 |
|
2019
in Mio. € |
2020
in Mio. € |
2021
in Mio. € |
2022
in Mio. € |
2023
in Mio. € |
|
| Umsatzerlöse (extern) | 12.412 | 10.706 | 15.903 | 17.968 | 14.377 |
| Performance Materials 1 | 6.173 | 5.468 | 8.142 | 9.095 | 6.876 |
| Solutions & Specialties 1 | 6.069 | 5.060 | 7.554 | 8.558 | 7.267 |
| EBITDA | 1.604 | 1.472 | 3.085 | 1.617 | 1.080 |
| EBIT | 852 | 696 | 2.262 | 267 | 186 |
| Finanzergebnis | - 91 | - 91 | - 77 | - 137 | - 113 |
| Konzernergebnis | 552 | 459 | 1.616 | - 272 | - 198 |
| Ergebnis je Aktie (in €) 2 | 3,02 | 2,48 | 8,37 | - 1,42 | - 1,05 |
| Cashflows aus operativer Tätigkeit | 1.383 | 1.234 | 2.193 | 970 | 997 |
| Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 910 | 704 | 764 | 832 | 765 |
| Free Operating Cash Flow | 473 | 530 | 1.429 | 138 | 232 |
| Trade Working Capital 3 | 1.965 | 1.949 | 2.952 | 2.706 | 2.386 |
| Nettofinanzverschuldung | 989 | 356 | 1.405 | 2.434 | 2.487 |
| ROCE | 8,4 % | 7,0 % | 19,5 % | 2,0 % | 1,5 % |
| Mitarbeitende (in FTE) | 17.201 | 16.501 | 17.909 | 17.985 | 17.520 |
| Hauptversammlung 2024 | 17. April 2024 |
| Quartalsmitteilung 1. Quartal 2024 | 30. April 2024 |
| Halbjahresfinanzbericht 2024 | 30. Juli 2024 |
| Quartalsmitteilung 3. Quartal 2024 | 29. Oktober 2024 |
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