Covestro First Real Estate GmbH

Leverkusen

Gesellschafterbeschluss

Als alleinige Gesellschafterin der

Covestro First Real Estate GmbH,

Leverkusen

beschließen wir, unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften,

Folgendes:

Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, zum 31.12.2024 einbezogen, welcher im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es besteht ein unmittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB.

 

Leverkusen, den 03.02.2025

Covestro AG

Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender

Dr. Martin Breloer, Law, Intellectual Property & Compliance