Covestro First Real Estate GmbHLeverkusenGesellschafterbeschlussAls alleinige Gesellschafterin der Covestro First Real Estate GmbH,Leverkusenbeschließen wir, unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften, Folgendes: Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2024 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, zum 31.12.2024 einbezogen, welcher im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es besteht ein unmittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB.
Leverkusen, den 03.02.2025 Covestro AG Dr. Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender Dr. Martin Breloer, Law, Intellectual Property & Compliance |