![]() Covestro AGLeverkusenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Die Covestro AG mit dem Sitz in Leverkusen macht für die
(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen: „Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2025 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“ Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, zum 31.12.2025 einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Covestro AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2025.
Leverkusen, im August 2025 Covestro AG Der Vorstand |
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