![]() Jetter AGLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2013 bis zum 31.03.2014Bilanz 2013 - 2014Einzelabschluss der Jetter AG, LudwigsburgAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZEDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Es wurden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer (drei bis fünf Jahre) um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. In Abweichung zum nach § 266 Abs. 2 HGB vorgegebenen Gliederungsschema wurden unter A.l. die Posten "Software" und "Lizenzen" verwendet anstelle des vorgegebenen Gliederungsposten "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten", da dies den Besonderheiten der Gesellschaft Rechnung trägt (§ 265 Abs. 6 HGB). Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen zwei und 15 Jahren. In die Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 410,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang unterstellt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter EUR 150,00 werden direkt im Aufwand erfasst. In Abweichung zum nach § 266 Abs. 2 HGB vorgegebenen Gliederungsschema wurden unter All. der Posten "Mietereinbauten" verwendet anstelle des vorgegebenen Gliederungspostens "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken", da dies den Besonderheiten der Gesellschaft Rechnung trägt (§ 265 Abs. 6 HGB). Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nennwert oder ebenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten nach der FIFO-Methode bzw. mit dem niedrigeren letzten Einkaufspreis bewertet. In den Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der unfertigen Leistungen sind neben den Einzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung enthalten. Handelswaren sind zum letzten Einstandspreis abzüglich eines Skontoabschlags bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit erforderlich, sind Bestandsrisiken durch angemessene Gängigkeitsabschläge sowie durch Abschläge für verlustfreie Bewertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 4,85 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 2 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0 % berücksichtigt. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogene Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (so genannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. BILANZ1. ANLAGEVERMÖGENDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt; dieser ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. VORRÄTEDie Vorräte sind in Höhe von TEUR 223 als Mietsicherheit sicherungsübereignet. 3. FORDERUNGEN UNDSONSTIGEVERMÖGENSGEGENSTÄNDEForderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben In voller Höhe eine Restlaufzelt von bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind saldiert Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung in Höhe von TEUR 114 ausgewiesen. 4. FLÜSSIGE MITTELDie Position enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. 5. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENDer Rechnungsabgrenzungsposten enthält in erster Linie vorausbezahlte Mieten und Vorauszahlungen auf Wartungsleistungen. TEUR 57 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: TEUR 69). 6. EIGENKAPITALDie Gesellschaft ist seit dem 19. August 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Bis zum 31. Dezember 2002 erfolgte der Handel im Segment Neuer Markt. Zum 1. Januar 2003 wechselte die Jetter AG in den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Die einzelnen Posten des Eigenkapitals entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:
GEZEICHNETES KAPITALDas Gezeichnete Kapital betrug während des gesamten Geschäftsjahres EUR 3.241.061,00. Es bestand aus 3.241.061 Inhaberstammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Gezeichneten Kapital von einem Euro je Aktie. GENEHMIGTES KAPITALDer Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 12. September 2016 das Grundkapital um bis zu insgesamt EUR 1.620.530 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. BETEILIGUNGEN, DIE NACH DEN VORSCHRIFTEN DES WERTPAPIERHANDELSGESETZES MITGETEILT WURDENDie Argos Funds Sicav, Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass sie am 7. November 2013 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) hielt. Diese Stimmrechte wurden nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 auch der Argos Investment Managers S.A., Schweiz, zugerechnet. Die Lupus alpha Investment S.A., Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass sie am 7. November 2013 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) hielt. Die Bücher Beteiligungsverwaltung AG, die Bücher Beteiligungen GmbH, die Bücher Guyer AG, die Bücher Industries AG sowie die Damen und Herren Rudolf, Thomas, Barbara, Verena, Anita, Michael, Christina, Urs, Martin und Sibylle Hauser haben uns mitgeteilt, dass sie am 8. November 2013 die Schwellen von 50 % und 75 % der Stimmrechte überschritten haben und zu diesem Tag 75,18 % (2.436.751 Stimmrechte) hielten. KAPITALRÜCKLAGEDie Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Teile des Emissionserlöses aus dem Börsengang 1999 (TEUR 19.560) und aus Kapitalerhöhungen in Vorjahren (TEUR 5.891). 7. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGENAngaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
8. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENDie sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Gleitzeitguthaben, Gewährleistung und Resturlaub. 9. VERBINDLICHKEITEN
Im Februar 2006 gewährte die Baden-Württembergische Bank ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.000. Dieses Darlehen war bis September 2008 tilgungsfrei und wurde seither in zwölf Halbjahresraten bis zum Jahresende vollständig getilgt. Es wurde mit 2,85 % verzinst. Es war durch Verpfändung von Bankguthaben besichert. Im April 2012 gewährte die Baden-Württembergische Bank ein weiteres Darlehen, das mit 2,77 % verzinst und In Halbjahresraten bis März 2015 getilgt wird. Zum Jahresende betrug es TEUR 117. Es ist besichert durch die Sicherungsübereignung von Maschinen sowie Abtretung von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. Im Oktober 2009 erhielt die Jetter AG ein Förderdarlehen von der Baden-Württembergische Bank. Insgesamt wurde eine Fremdkapitaltranche von TEUR 600 und eine Nachrangtranche von TEUR 900 zugesagt. Die Fremdkapitaltranche wird mit 2,75 % verzinst und seit Dezember 2011 in 32 vierteljährlichen Raten getilgt; der Kapitalsaldo zum Stichtag betrug TEUR 413. Sie ist durch Forderungsabtretung besichert. Die Nachrangtranche wird mit 4,55 % verzinst und ab 2016 in zwölf vierteljährlichen Raten getilgt. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. 10. LATENTE STEUERNLatente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Bewertung von temporären Differenzen und der innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbaren steuerlichen Verlustvorträge erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt 31,34 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2013/14 ergab sich ein Überhang an aktiven latenten Steuern. Dieser wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. II. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. UMSATZERLÖSEAufgliederung nach Regionen
2. PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGENUnter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 212 ausgewiesen. Es handelt sich um Erträge aus Zahlungseingängen auf abgeschriebene Forderungen (TEUR 204), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 4) sowie sonstige periodenfremde Erträge (TEUR 4). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 91 aus Forderungsverlusten und dem Abgang von Anlagevermögen ausgewiesen. 3. KURSGEWINNE UND -VERLUSTEIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unrealisierte Kursgewinne in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 3) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unrealisierte Kursverluste in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 1). C. SONSTIGE ANGABEN1. FINANZANLAGENDer Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
2. PERSONALIm Jahresdurchschnitt wurden 50 gewerbliche Arbeitnehmer und 109 Angestellte sowie sieben Auszubildende beschäftigt . 3. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Form einer Zession an die Baden-Württembergische Bank abgetreten und dienen der Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen dieses Kreditinstituts. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der finanziellen Lage der Gesellschaft nicht zu rechnen.
Die Jetter AG hat zur Schonung der Liquidität Miet- und Leasingverträge abgeschlossen. In erster Linie sind in vorgenannten Zahlungsverpflichtungen die Mietzahlungen für die Immobilie in Ludwigsburg ausgewiesen. Der Mietvertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 und verlängert sich automatisch um weitere zwei Jahre, wenn er nicht gekündigt wird. Gegenüber einer Beteiligungsgesellschaft besteht ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse. 4. ERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCEDie nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zur Corporate Governance wurde im November 2013 abgegeben. Sie ist auf der Internetseite der Jetter AG (www.jetter.de) zugänglich gemacht worden. 5. ORGANE DER GESELLSCHAFTNachstehend sind die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands aufgeführt. Bei jedem Organmitglied ist die Anzahl der von ihm am 31. März 2014 gehaltenen Aktien der Jetter AG angegeben. AUFSICHTSRATDr. Michael J. Oltmanns, Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart (Vorsitzender), 0 Aktien (Vorjahr: 1.635 Aktien). Martin Jetter, Diplom-Ingenieur (BA), Ludwigsburg (stellvertretender Vorsitzender, seit 1. Januar 2014), 311.600 Aktien (Vorjahr: 311.600 Aktien). Stefan Düring, Geschäftsführer, Zürich (seit 1. Januar 2014), 0 Aktien (unverändert). Kurt Hauser, Diplom-Betriebswirt, Ludwigsburg (stellvertretender Vorsitzender, bis 31. Dezember 2013), 0 Aktien (Vorjahr: 58.098 Aktien). Theo Frank, Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bietigheim-Bissingen (bis 31. Dezember 2013), 0 Aktien (Vorjahr: 500 Aktien). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine fixe Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Höhe der Vergütung im Geschäftsjahr 2013/14 betrug für den Aufsichtsratsvorsitzenden TEUR 38, für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden TEUR 23 und für das Aufsichtsratsmitglied TEUR 15. Für ein Aufsichtsratsmitglied besteht aus einer früheren Tätigkeit als Vorstand eine Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 1.112, der ein Planvermögen von TEUR 398 gegenüber steht. Für ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied besteht aus einer früheren Tätigkeit als Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 815, der ein Planvermögen von TEUR 301 gegenüber steht. Sofern Aufsichtsratsmitglieder während eines Geschäftsjahres neu gewählt werden oder ausscheiden, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. Herr Dr. Michael J. Oltmanns hält folgende weitere Aufsichtsratsmandate: Becker Mining Systems AG (Vorsitzender) Pfeiffer Vacuum Technology AG (Vorsitzender) Scholz AG (Vorsitzender) Aufgrund von Beraterverträgen, die von der Gesamtheit des Aufsichtsrats genehmigt sind, erhielt die Anwaltskanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte Beraterhonorare für Einzelaufträge in Höhe von TEUR 94. Herr Dr. Oltmanns ist Partner dieser Kanzlei. VORSTANDChristian Benz, Baden-Baden (Technologie, Entwicklung und Vertrieb, ab 1. Januar 2014 Vorsitzender), 0 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) Martin Jetter, Ludwigsburg (Vorsitzender, bis 31.12.2013), 311.600 Aktien (Vorjahr: 311.600 Aktien) Günter Eckert, Ludwigsburg (Verwaltung, Finanzen und Fertigung), 0 Aktien (Vorjahr: 8.400 Aktien) Martin Jetter ist zudem noch als Präsident der Schweizer Firma Emhart Glass sowie als Mitglied der Geschäftsleitung bei der Schweizer Bücher Industries AG tätig. Für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit haben die Vorstände direkte Pensionszusagen für Altersversorgung und Berufsunfähigkeit. Die Leistungen für Altersversorgung werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet. Scheidet das Vorstandsmitglied vor diesem Zeitpunkt aus dem Vorstand aus, verringert sich die Leistung auf den zeitanteilig erdienten Betrag. Scheidet ein Vorstandsmitglied wegen Berufsunfähigkeit aus den Diensten der Gesellschaft, so erhält es die vereinbarte Rentenzahlung in voller Höhe. Folgende Tabelle zeigt die Vergütung des Vorstands und die Höhe der Pensionszusage:
Für zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen voll dotierte Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.408, denen ein Planvermögen in Höhe von TEUR 528 gegenübersteht. Ein ehemaliges Mitglied des Vorstands erhielt im Geschäftsjahr eine Vergütung aus dem noch auslaufenden Dienstvertrag in Höhe von TEUR 68. 6. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERSDie Angaben sind im IFRS-Konzernabschluss der Jetter AG enthalten. 7. KONZERNZUGEHÖRIGKEITMutterunternehmen der JetterAG, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen erstellt, ist die Bücher Industries AG, Schweiz. Der Konzernabschluss der Bücher Industries AG, Schweiz, zum 31. Dezember 2013 kann im Internet (www.bucherindustries.com) abgerufen werden. Die Jetter AG erstellt als Muttergesellschaft einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. WEITERE ANGABENNach Schluss des Geschäftsjahres ereigneten sich folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung: Widerruf der Zulassung zum regulierten MarktDer von der Jetter AG am 17. Oktober 2013 beantragte Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Prime Standard) wurde am 30. April 2014 wirksam. Aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 4. Februar 2014 wurde kein Antrag auf Einbeziehung in den Entry Standard gestellt. Die Jetter AG ist damit ab dem 1. Mai 2014 nicht mehr an einer Börse notiert. Der Jahresabschluss wird voraussichtlich am 23. Juni 2014 vom Aufsichtsrat festgestellt und damit zur Veröffentlichung freigegeben. Anlagenspiegel
Ludwigsburg, 16. Mai 2014 Jetter AG Der Vorstand der Jetter AG LageberichtI. GESCHÄFTSVERLAUFWIRTSCHAFTLICHES UMFELDDas Jahr 2013 war von einer robusten Konjunktur im Maschinenbau geprägt. Weit entfernt von Euphorie oder Überhitzung produzierte die Branche auf hohem Niveau ohne nennenswerte Störungen von Finanz- oder Rohstoffmärkten oder geopolitischen Auseinandersetzungen. Auch Jetter als Zulieferer des Maschinenbaus hielt ein bemerkenswert gleichmäßiges Umsatzniveau bei. UMSATZENTWICKLUNGIm abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/14 (31. März) erreichte die Jetter AG einen Umsatz von EUR 33,2 Mio., rund 11% mehr als im Vorjahr, wobei die Steigerung hauptsächlich in Asien stattfand, wo der Hauptkunde Emhart Glass (Unternehmen der Bucher-Gruppe) seine Produktion hochfuhr. Der gleichzeitig erfolgte Rückgang des europäischen Emhart-Geschäfts wurde durch steigende Umsätze im Mobilbereich kompensiert. Der Exportanteil stieg leicht auf 76%. VERTRIEB UND MARKETINGVertrieb und Marketing arbeiteten im Geschäftsjahr wieder intensiv an der Verbreiterung der Kundenbasis, insbesondere im Zielsegment der mobilen Automation. Neben dem Stammsitz in Ludwigsburg bestehen in Deutschland weiterhin die Vertriebsbüros "Süd-Ost" in Kolbenmoor, "Mitte" in Wölfersheim (Raum Frankfurt) und "Nord" in Haltern. Der Auslandsvertrieb erfolgt in erster Linie über die Tochtergesellschaften der Jetter AG in den jeweiligen Regionen. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGDie integrierte Programmierung von Bewegungssteuerung, Bediengeräten, SPS-Funktionen und Netzwerkzugriff ist eine Haupteigenschaft und ein entscheidender Kundennutzen der Jetter Technologie. Ein Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit war daher auch im Berichtsjahr die Weiterentwicklung der Programmiersprache, die wir unseren Kunden zur Programmierung und Inbetriebnahme von Steuerungslösungen anbieten. Mit Jetter-Technologie kann der Kunde auch umfangreiche Projekte mit mehreren Programmierern komfortabel und hochmodern organisieren. Dazu haben wir zahlreiche Detailverbesserungen eingeführt, die ein effizientes und zügiges Arbeiten erleichtern. Im Rahmen der Neu- und Weiterentwicklungen in der industriellen Automation wurden im Berichtszeitraum überwiegend die Steuerungsfamilie JetControl-300 und die Peripheriemodulserie JX3 weiterentwickelt. Die Funktionalität dieses Systems wurde durch Softwareerweiterungen und durch die Entwicklung von Kommunikationsmodulen erweitert. Ebenso laufen intensive Entwicklungen und Vorbereitungen für die nächste Baureihe von Servoverstärkern, deren Markteintritt für dieses Kalenderjahr vorbereitet wird. MITARBEITERIn Anbetracht der verhaltenen Entwicklung und der nach wie vor bestehenden Unsicherheit wurde der Personalstand im Geschäftsjahr weiter abgebaut. Die Mitarbeiter werden mit regelmäßigen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Die Qualifikation der Menschen im Unternehmen und ihre ständige Weiterentwicklung ist Voraussetzung für den Erfolg des Konzerns. Die Zahl der Mitarbeiter der Jetter AG fiel während des Geschäftsjahres von 171 auf 166, davon befinden sich sieben in Ausbildung (Vorjahr: sechs). Jetter versteht gemäß der Firmenphilosophie das Anbieten von qualifizierter Ausbildung als Grundlage der weiteren Entwicklung des Unternehmens und als Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. INVESTITIONENJetter investierte im Geschäftsjahr 2013/14 EUR 0,7 Mio. in Software und Sachanlagen. Die größten Positionen betreffen die Entwicklung und Fertigung in Ludwigsburg. Weitere Investitionen im Geschäftsjahr betrafen selbst erstellte Prüf- und Demogeräte für neue Produkte, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für Arbeitsplatzrechner und Anwendersoftware. II. LAGE DER GESELLSCHAFT VERMÖGENSLAGEIm Geschäftsjahr 2013/14 erfolgten Investitionen im Bereich der immateriellen Güter und Sachanlagen im vorgenannten Umfang. Bei den Finanzanlagen wurde im Vorjahr der Beteiligungsansatz der Jetter UK Ltd. in Flöhe von EUR 1,9 Mio. komplett wertberichtigt; die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft wurde in 2013 komplett zur Jetter AG in Ludwigsburg verlagert und die Gesellschaft in England stillgelegt. Bei der Tochtergesellschaft in Shanghai wurde zusätzliches Eigenkapital von EUR 0,2 Mio. investiert. Das Gesamtanlagevermögen ging insgesamt leicht zurück auf EUR 9,9 Mio. Die Lagerbestände konnten im Berichtsjahr weiter abgebaut werden. Der Lagerbestand sank um 12% auf EUR 6,4 Mio. Dieser Abbau des working capital führte trotz des Verlustes zu einem Aufbau der flüssigen Mittel auf EUR 3,3 Mio. Das Umlaufvermögen insgesamt blieb stabil mit EUR 13,9 Mio. Das Eigenkapital sank durch den Jahresfehlbetrag um EUR 0,2 Mio. Die Eigenkapitalquote blieb allerdings mit 68% konstant. Pensionsrückstellungen betrugen nach Verrechnung mit dem Planvermögen EUR 2,7 Mio. Steuerrückstellungen waren auf Grund der bestehenden Verlustvorträge nicht zu bilden. Die übrigen Rückstellungen betreffen übenwiegend ausstehende Rechnungen sowie den Personalbereich. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden planmäßig getilgt, so dass der Bestand zum Jahresende EUR 1,4 Mio. betrug. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken leicht auf EUR 0,7 Mio. ERTRAGSLAGEKennzahlen zur Ergebnisentwicklung
Das Umsatzniveau im Geschäftsjahr lag zwar höher als im Vorjahr, konnte aber keine positive Dynamik entwickeln. Insgesamt stieg der Umsatz um 11% auf EUR 33,2 Mio. Die Vorjahresprognose von EUR 34 Mio. wurde insbesondere aufgrund der geringeren Nachfrage durch Emhart in Europa nicht erreicht. Die Materialquote blieb mit 48% stabil. Der Rohertragssatz (Gesamtleistung abzgl. Personalaufwand und Materialaufwand ins Verhältnis zur Gesamtleistung) hat sich im Jahresvergleich spürbar von 13,2 % auf 17,1 % verbessert, insbesondere, weil die deutlich höhere Leistung mit nur leicht steigendem Personalaufwand erbracht wurde. Abschreibungen lagen konstant bei EUR 1,2 Mio. Der sonstige betriebliche Aufwand stieg durch Gewährleistungsfälle und Beratungsleistungen leicht von EUR 4,8 Mio. auf EUR 5,2 Mio. Die EBIT-Prognose aus dem Vorjahr von EUR 1,4 Mio. wurde aufgrund der höheren betrieblichen Aufwendungen sowie des teilweise ausbleibenden Umsatzanstiegs klar verfehlt, das EBIT betrug TEUR -73. Aus den Beteiligungen ergaben sich Erträge von EUR 0,3 Mio. aus der Stilllegung der englischen Tochtergesellschaft sowie ein Aufwand von EUR 0,2 Mio. aus der Verlustübernahme der futronic GmbH. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug EUR -0,2 Mio., nach EUR -2,7 Mio. im Vorjahr. Nach Steuern ergab sich ein Jahresfehlbetrag von EUR -0,2 Mio. (Vorjahr: EUR -2,7 Mio.). FINANZLAGEDer operative Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr nochmals verbessert. Dies ist vor allem durch einen weiteren Abbau des working capital begründet. Hierdurch hat sich das Nettoumlaufvermögen und damit die Mittelbindung reduziert. Die Investitionen bewegten sich auf Vorjahresniveau. Der Zahlungsmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres beträgt somit EUR 3,3 Mio. und hat sich insgesamt um EUR 1,1 Mio. erhöht. AUFTRAGSBESTANDDer Auftragseingang lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/14 bei EUR 34 Mio. (Vorjahr: EUR 30 Mio.). Der Auftragsbestand per 31. März 2014 belief sich auf EUR 4,8 Mio. (Vorjahr: EUR 3,5 Mio.). GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUFDas abgelaufene Geschäftsjahr war geprägt von konstanten Umsätzen auf moderatem Niveau. Dank weit reichender Sparmaßnahmen hat sich das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert, das Ziel eines Jahresüberschusses wurde aber erneut verfehlt. BETEILIGUNGENZum 31. Dezember 2007 hat Jetter die bei Oxford (Großbritannien) ansässige Firma Control Developments Ltd. erworben und in Jetter UK Ltd. umfirmiert. Diese Gesellschaft besitzt ein exzellentes Know-how für die Steuerung hydraulischer Antriebe. Im Geschäftsjahr wurde der Know-how Transfer nach Ludwigsburg abgeschlossen und die Gesellschaft in England still gelegt. In der Schweiz und den USA besteht weiterhin eine Vertriebsgesellschaft zur Betreuung des lokalen Marktes. Die futronic GmbH in Tettnang ist ein Steuerungshersteller, der sich auf die Glasindustrie spezialisiert hat. Die Gesellschaft entwickelt sich seit der Übernahme durch Jetter Anfang 2006 planmäßig positiv. Zwischen der Jetter AG und der futronic GmbH besteht seit Anfang des Geschäftsjahres 2006/07 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Im Juli 2012 wurde in Shanghai, China, die Jetter Automation Technology Shanghai Co. Ltd. gegründet. Sie hat ein Stammkapital von EUR 560.000, von dem im Vorjahr EUR 300.000 einbezahlt waren. Die restlichen EUR 260.000 wurden im April 2013 eingezahlt. Die Anteile werden zu 100% von der Jetter AG gehalten. Die Gesellschaft dient in erster Linie der Erschließung des chinesischen Absatzmarktes. III. ANGABEN GEMÄSS DEM ÜBERNAHMERICHTLINIE-UMSETZUNGSGESETZ (§ 289 ABS. 4 HGB)Zu §289 Abs. 4 Nr. 1 HGBZum 31. März 2014 betrug das Gezeichnete Kapital der Jetter AG EUR 3.241.061. Es war in ebenso viele Inhaberstammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Gezeichneten Kapital von einem Euro je Aktie eingeteilt. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Stammaktien verbunden sind, ergeben sich aus dem Aktiengesetz. Zu § 289 Abs. 4 Nr. 3 HGBDie Bücher Industries AG, Schweiz, hielt am Stichtag 77,49 % der Stimmrechte. Zu § 289 Abs. 4 Nr. 6 HGBDie Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach § 84 AktG. Die Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt und sie bestellt, auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung sieht vor, dass der Vorstand aus einer oder mehreren Personen bestehen kann. Satzungsänderungen unterliegen den Regeln der§§ 133, 179 AktG. Ergänzend hierzu regelt § 14 der Satzung, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden, wenn nicht das Gesetz zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt. Soweit das Aktiengesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Der Aufsichtsrat ist durch die Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals. Zu § 289 Abs. 4 Nr. 7 HGBDer Vorstand ist ermächtigt, im Rahmen von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und bei der Ausnutzung von bedingtem Kapital Aktien auszugeben. Umfang und Bedingungen dieser Ermächtigungen sind im Anhang ausführlich beschrieben. Zum Aktienrückkauf ist der Vorstand nicht befugt. IV. RISIKEN UND CHANCEN DER ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNGIm Sinne des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) berichtet Jetter im Folgenden über Risiken, die entweder den Bestand der Jetter AG bzw. des Konzerns gefährden oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können. Diese Risiken werden im Rahmen des Risiko-Managements kontinuierlich und systematisch überwacht, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im Risikobericht sind die definierten Risiken und die zugehörigen Überwachungs-, Beobachtungs- und Vorsorgemaßnahmen beschrieben. Für jedes Risiko ist ein Risikoverantwortlicher festgelegt, der in vorgegebenen Zeitabschnitten über das Risiko berichten muss. Nachfolgend werden die wichtigsten Risiken aufgelistet: MARKTRISIKODer Automatisierungsmarkt, in dem Jetter tätig ist, ist geprägt von einem raschen technologischen Wandel. Die künftige Entwicklung von Jetters Marktchancen hängt wesentlich davon ab, dass das Unternehmen auch weiterhin innovative, attraktive Produkte entwickelt, die es seinen Kunden erlauben, sich von ihrem Wettbewerb abzusetzen. Aktuell scheint dieses Risiko gering, da die von Jetter entwickelte JetWeb-Technologie neue Märkte bei potentiell umsatzstarken Kunden eröffnet. KUNDENIn der Vergangenheit entfiel ein wesentlicher Teil des Umsatzes auf relativ wenige Kunden in wenigen Branchen. Nach wie vor hat die Glasbranche durch den Kunden Emhart Glass erhebliches Gewicht, gefolgt von der Fensterbau- und der Verpackungsmaschinenbranche. Ein Einbruch bei einer dieser Branchen oder der Verlust eines diese Kunden kann für Jetter erhebliche negative Auswirkungen auf die Ertragslage zur Folge haben. Deshalb wird Jetter auch weiterhin durch den Ausbau des Vertriebs die Kundenbasis verbreitern. LIEFERANTENDie Jetter AG benötigt für ihre Produkte Bauteile, die teilweise nur von einem einzigen bzw. von sehr wenigen Lieferanten angeboten werden. Zusätzlich ist in starken Konjunkturzyklen das Angebot weit niedriger als die Nachfrage nach diesen Bauteilen. Dadurch kann es auf der Beschaffungsseite zu Lieferengpässen mit Folgen für Lieferzeiten und Umsatzerlöse kommen, zumindest aber zu starken Preisschüben. Andererseits besteht das Risiko, dass Schlüssellieferanten ausfallen könnten. Jetter schafft durch technische Änderungen die Möglichkeit, auf Alternativteile auszuweichen und so die Abhängigkeit in Schlüsselbereichen zu verringern. PERSONALDie weitere Unternehmensentwicklung hängt erheblich von der Fähigkeit von Jetter ab, qualifizierte Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen in den Bereichen Applikation, Entwicklung und Vertrieb zu halten und zusätzliche Mitarbeiter in diesen Bereichen zu gewinnen. Dies betrifft nicht nur das Mutter- und die bestehenden Tochterunternehmen, sondern generell das internationale Vertriebsnetz. QUALITÄT VON HARD- UND SOFTWAREWie bei allen Anbietern von Hard- und Software können die von Jetter verkauften Systeme und Softwareprodukte Fehler oder Funktionsstörungen aufweisen, welche die Reputation von Jetter am Markt beeinträchtigen oder sogar Schadensersatzklagen zur Folge haben können. Um diese Risiken einzugrenzen, baut Jetter sein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, insbesondere im Bereich Hardware, weiter aus und hat eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen. FINANZRISIKENDurch die im vorherigen Abschnitt dargestellten Ertragsrisiken können sich eventuell Belastungen der Liquiditätslage der Gesellschaft ergeben. Aus den originären Finanzinstrumenten wie Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Vermögensgegenständen, die In der Bilanz ausgewiesen sind, können sich grundsätzlich Ausfallrisiken und Marktrisiken aus der Veränderung der Wechselkurse, Zinsen oder Marktpreiseergeben. Das Zinsrisiko ist dadurch begrenzt, dass wir bei verzinslichen Instrumenten überwiegend feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit vereinbart haben. Das maximale Ausfallrisiko besteht In Höhe der Buchwerte der Finanzinstrumente. Bei der Unternehmenssteuerung achten wir besonders auf die Generierung flüssiger Mittel aus dem operativen Geschäft. Aber auch In Phasen mit negativen Cashflows, etwa bei steigendem working capital-Bedarf, stehen durchunsere Fremdfinanzierung ausreichend freie Mittel zur Verfügung. Mit unserer Tochtergesellschaft in Deutschlandunterhalten wir zudem ein Cash-Pooling-System, um die vorhandene Liquidität zentral steuern zu können. Hierdurch decken wir den Liquiditätsbedarf konzernintern ab. Dies vermeidet zusätzliche Kreditaufnahmen und senkt den Zinsaufwand. Sowohl das Cash Pooling als auch die externe Liquiditätsbeschaffung werden durch das Konzern-Rechnungswesen gesteuert. Zinsänderungsrisiken werden bei der Jetter AG, aber auch In der gesamten Gruppe, durch den Abschluss von Festzinsdarlehen gesteuert, sodass sich hieraus keine materiellen Risiken aus der Änderung von Marktzinsen ergeben können. ALLGEMEINE UNTERNEHMENSRISIKENJetter unterliegt den unternehmenstypischen Produktions- und Marktrisiken. Dazu zählen auch Bonitätsrisiken bei Kunden und Rechtsrisiken bei juristischen Auseinandersetzungen. CHANCENJetter hat auf dem Gebiet der Automatisierung einen deutlichen Technologievorsprung vor dem Wettbewerb. Insbesondere in der Behälterglasindustrie hat Jetter zudem seit dem Erwerb der futronic GmbH und im Rahmen der Kooperation mit Emhart Glass eine herausragende Marktstellung inne. Mit dem Erwerb von Jetter UK (ehemals Control Developments Ltd.) hat Jetter zudem eine hervorragende Basis für den Bereich der mobilen Automation geschaffen, so dass gute Voraussetzungen für weiteres profitables Wachstum gegeben sind. Die einschlägigen Kenntnisse von Jetter UK wurden seither erfolgreich nach Ludwigsburg transferiert, so dass die 2013 erfolgte Schließung des englischen Standorts diese Entwicklung nicht beeinträchtigt. V. INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESSDie wesentlichen Merkmale des bei der Jetter AG bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagements in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt bei der Gesellschaft eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Konsolidierung und Controlling sowie Investor Relations sind in wesentlichen Bereichen getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugten Zugriff geschützt. Es wird im Finanzbereich soweit möglich Standardsoftware eingesetzt. Über ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Reisekostenrichtlinien etc.) wird die einheitliche Behandlung im Unternehmen sichergestellt und laufend aktualisiert. Die in den Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet. Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt, z. B. im Rahmen von Zahlungsläufen. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet. Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sind entsprechende Überwachungsgremien (Aufsichtsrat) implementiert. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentlichen Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie unternehmensinterne Vorgabenstellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überwachungsmechanismen stellen eine konkrete und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinienerfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. VI. CORPORATE GOVERNANCE BERICHTDie im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthaltenen Empfehlungen und Anregungen sind bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil unserer Unternehmensführung und Unternehmenskultur. Sowohl die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat als auch eine hohe Transparenz bei der Unternehmenskommunikation und bei der Rechnungslegung sind seit jeher unsere Grundprinzipien. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat richten ihre Tätigkeit an diesen Prinzipien aus. Wesentliche Anpassungen an den Kodex waren und sind somit nicht notwendig. Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG haben am 11. November 2013 die nach § 161 AktG erforderliche Entsprechenserklärung für das Jahr abgegeben. Sie wurde den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.jetter.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Von den Empfehlungen des DCGK wurde In den folgenden Punkten abgewichen: 1. Altersgrenzen von Vorstands- und AufsichtsratsmitgliedernDer Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da sie in einer starren Altersgrenze eine unsachgemäße Einschränkung bei der Auswahl der möglichen Organmitglieder sieht. Im Einzelfall wird aber durchaus darauf geachtet, dass sich aus dem Alter eines möglichen Organmitglieds keine negativen Auswirkungen auf die Ausübung der Tätigkeit ergeben. 2. Besetzung von Führungs-, Vorstands- bzw. AufsichtsratspositionenDer Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt eine angemessene Berücksichtigung bzw. Beteiligung von Frauen. Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG halten die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht nicht für ein Merkmal, das eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für eine bestimme Position besonders qualifizieren würde und lassen dieses Kriterium bei der Auswahl der jeweils geeignetsten Kandidatin bzw. des jeweils geeignetsten Kandidaten unberücksichtigt. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDie Hauptversammlung Ist das höchste Organ der Gesellschaft. Auf der Hauptversammlung haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten Ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Die Aktionäre treffen auf der Hauptversammlung wesentliche Entscheidungen, etwa über die Gewinnverwendung oder die Änderung der Satzung. Alle für die Hauptversammlung wesentlichen Informationen und Dokumente werden den Aktionären rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die Tagesordnung und eine Erläuterung der Teilnahmebedingungen sowie die Rechte der Aktionäre werden in der Regel eineinhalb Monate vor dem Hauptversammlungstermin bekannt gegeben. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auch über unsere Website zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter anderem auf elektronischem Wege Fragen unsere Investor-Relations-Abteilung zu richten. Mit unserem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten sowie auf unseren Internet selten veröffentlicht wird, informieren wir Aktionäre und Interessenten während des Jahres über wesentliche Termine, Veröffentlichungen und Ereignisse. Außerdem stehen wir durch unsere aktive Investor-Relations-Tätigkeit in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, sich mit Fragen an das Unternehmen zu wenden. VORSTANDDer Vorstand besteht im Jahr 2014 nur noch aus zwei Personen: Christian Benz (Vorstandsvorsitzender) und Günter Eckert. Martin Jetter ist zum 31. Dezember 2013 aus dem Vorstand ausgeschieden und auf Wunsch des Mehrheitsaktionärs Bücher zum 1. Januar 2014 in den Aufsichtsrat gewechselt. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands stellt sich wie folgt dar: Herr Benz ist zuständig für die strategische Ausrichtung des Konzerns sowie für Technologie, Entwicklung und Vertrieb. Herr Eckert ist zuständig für Verwaltung, Finanzen und Fertigung. Beide Vorstandsmitglieder sind stark in das tägliche Geschehen im Unternehmen eingebunden und tragen operative Verantwortung. Wesentliche Entscheidungen werden stets gemeinsam getroffen. Bei persönlichen Ausgaben, wie beispielsweise Spesen, ist die Zustimmung des anderen Vorstandsmitglieds erforderlich. Neben der täglichen engen Zusammenarbeit und gegenseitigen Information finden regelmäßig Vorstandssitzungen statt, von dem ein Protokoll verfasst wird. Christian Benz und Günter Eckert arbeiten ausschließlich für Jetter. AUFSICHTSRATEntsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der Satzung der Jetter AG besteht der Aufsichtsrat aus drei Personen. Im Aufsichtsrat ergaben sich im Geschäftsjahr 2013/14 folgende Änderungen: Kurt Hauser, Diplom-Betriebswirt, Ludwigsburg (stellvertretender Vorsitzender) und Theo Frank, Diplom-Finanzwirt (FH), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Bietigheim-Bissingen, legten ihr Mandat zum 31. Dezember 2013 nieder. Durch gerichtliche Bestellung wurden auf Antrag der Gesellschaft Martin Jetter, Diplom-Ingenieur BA, Ludwigsburg, und Stefan Düring, Lic. Oec., Zürich, in den Aufsichtsrat berufen. Dr. Michael J. Oltmanns, Rechtsanwalt und Steuerberater, Stuttgart, blieb im Aufsichtsrat und wurde als Vorsitzender bestätigt. Die letzten Wahlen zum Aufsichtsrat fanden im Jahr 2009 statt, sodass die reguläre Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2014 endet. Für die Neuwahl erstellt der Aufsichtsrat einen Wahlvorschlag. Bei der Auswahl der Kandidaten wird darauf geachtet, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. Dabei werden auch die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns und potenzielle Interessenkonflikte berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat als konkrete Ziele seiner Zusammensetzung berufliche Vielfalt (insbesondere bezüglich der Bereiche Technologie, Wirtschaft und Recht), Internationalität durch im Ausland erworbene Berufserfahrung sowie Vermeidung potentieller Interessenkonflikte durch Ausschluss von Nähebeziehungen zu Wettbewerbern festgelegt. Die Ziele wurden bisher berücksichtigt, und dies ist auch bei zukünftigen Wahlvorschlägen beabsichtigt. An die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen nur in dem Umfang erbracht, wie sie im Anhang dargestellt sind. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Nach der Empfehlung des DCGK gehören nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat von Jetter an. Ferner prüft der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Dafür hat er Grundsätze für die Beurteilung der Unabhängigkeit festgelegt, die sich insbesondere am Kodex orientieren. Nach diesen Grundsätzen ist die Mehrheit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig anzusehen, sodass eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands gewährleistet ist. Auf Grund seiner Größe bildet der Aufsichtsrat von Jetter keine Ausschüsse. Die Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder werden - entsprechend den Vorgaben des DCGK - vom gesamten Aufsichtsrat beschlossen. ZUSAMMENARBEIT VORSTAND UND AUFSICHTSRATEine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gute Corporate Governance und dient dem Wohl der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang finden vierteljährlich Aufsichtsratssitzungen statt, bei denen die Vorstände ausführlich über den Verlauf des operativen Geschäftsberichten. Gegebenenfalls erläutern auch weitere Führungskräfte die aktuellen Themen ihrer jeweiligen Verantwortungsgebiete. Bei Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. VERGÜTUNGSBERICHTVERGÜTUNG DES VORSTANDSDie Vorstandsvergütung wurde vom gesamten Aufsichtsrat verabschiedet. Die Vergütung besteht aus einem fixen und einem variablen Teil sowie aus Sachbezügen (Dienstwagen, Unfallversicherung) und Versorgungszusagen. Der variable Anteil ist im Geschäftsjahr abhängig vom Geschäftsjahres-Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT). Bei einem EBT von EUR 4.000.000 beträgt die Tantieme 50% des Jahresfestgehalts. Weicht das EBT von diesem Zielwert ab, so sinkt bzw. steigt die Tantieme im gleichen prozentualen Umfang und beträgt mindestens EUR 0 und höchstens 200% des Jahresfestgehalts. Unter Beachtung der Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung unterliegt der größere Teil der variablen Vergütung einem Nachhaltigkeitsvorbehalt. Steigt das EBT im Bemessungsjahr gegenüber dem Durchschnitt der beiden Vorjahre (wobei negative EBT zu berücksichtigen sind), so ist das EBT im Bemessungsjahr bewiesenermaßen nur in Höhe dieses Durchschnitts nachhaltig, die Tantieme insoweit also verdient und nach Billigung des Konzernabschlusses fällig. In Höhe des darüber hinaus schießenden Teils ist die Nachhaltigkeit jedoch noch nicht bewiesen. Deshalb wird von der Tantieme auf diesen überschießenden Teil nur ein kleinerer Teil (40%) mit Billigung des Konzernabschlusses des Bemessungsjahres fällig (sog. Kurzzeitanreiz oder Short Term Incentive). Der größere Teil (60%, sog. Langzeitanreiz oder Long Term Incentive) wird dagegen erst zwei Jahre später fällig und zwar in voller Höhe nur dann, wenn das durchschnittliche EBT dieser zwei Folgejahre mindestens so hoch ist wie das durchschnittliche EBT der beiden Vorjahre. Fällt es darunter, reduziert sich der Langzeitanreiz entsprechend. Die Vergütung im Einzelnen ist im Anhang dargestellt. Die Gesellschaft hat für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen, die einen Selbstbehalt gemäß den gesetzlichen Vorschriften beinhaltet. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat eine fixe Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird. Die Höhe der Vergütung im Geschäftsjahr 2013/14 betrug für den Aufsichtsratsvorsitzenden TEUR 38, für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden TEUR 23 und für das Aufsichtsratsmitglied TEUR 15. Sofern Aufsichtsratsmitglieder während eines Geschäftsjahres neu gewählt werden oder ausscheiden, wird die Vergütung zeitanteilig gezahlt. NegativaussageÜber die genannten Vergütungsbestandteile hinaus gab es im Berichtsjahr keine weiteren Leistungen an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder. Insbesondere wurden keine Aktienoptionen gewährt, keine Darlehensansprüche begründet und keine Haftungszusagen ausgesprochen. Ebenfalls bestehen keine besonderen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstands- oder Aufsichtsratstätigkeit. TRANSPARENZDer Anspruch, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zeitnah zur Verfügung zu stellen hat in unserer Unternehmenskommunikation einen hohen Stellenwert. Dies äußert sich unter anderem darin, dass alle wesentlichen Informationen in deutscher und englischer Sprache herausgegeben werden. Anteilseigner und Interessenten können sich über das Internet direkt über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Ad-hoc-Mitteilungen der Jetter AG werden auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Den Erwerb und die Veräußerung von Jetter Aktien durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz unverzüglich europaweit und auch über die Internetseite unter www.jetter.de veröffentlicht. Im Geschäftsjahr 2013/14 haben Organmitglieder insgesamt 68.633 Jetter Aktien verkauft. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGEntsprechend den gesetzlichen Regelungen werden der Konzernabschluss von Jetter und die Quartalsfinanzberichte in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss der Jetter AG als oberste Gesellschaft im kleinsten Konzernkreis wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 18. September 2013 durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Deutschland, geprüft. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Ist auch Abschlussprüfer für den Konzernabschluss der Jetter AG. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT GEMÄSS § 312 AKTGUnsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Benachteiligende Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des beherrschenden Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens wurden nicht getroffen oder unterlassen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren. VI. GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DER ORGANMITGLIEDERDie Vorstandsmitglieder erhalten neben Ihrem Grundgehalt eine Erfolgsprämie, die vom erzielten Vorsteuerergebnis: abhängt und nur gewährt wird, wenn dieses positiv Ist. Die Erfolgsprämie Ist nach oben begrenzt. Für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit haben die Vorstände direkte Pensionszusagen für Altersversorgung und Berufsunfähigkeit. Die Leistungen für Altersversorgung werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet. Scheidet das Vorstandsmitglied vor diesem Zeitpunkt aus dem Vorstand aus, verringert sich die Leistung auf den zeitanteilig erdiente Betrag. Scheidet ein Vorstandsmitglied wegen Berufsunfähigkeit aus den Diensten der Gesellschaft, so erhält es die vereinbarte Rentenzahlung In voller Höhe. Die Vergütung im Einzelnen ist Im Anhang dargestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Weitergehende Details zum Vergütungssystem der Organmitglieder sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance Berichts dargestellt. VII. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRS EINGETRETEN SINDNach dem Abschlussstichtag sind die folgenden Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten: Widerruf der Zulassung zum regulierten MarktDer von der Jetter AG am 17. Oktober 2013 beantragte Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (Prime Standard) wurde am 30. April 2014 wirksam. Aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 4. Februar 2014 wurde kein Antrag auf Einbeziehung in den Entry Standard gestellt. Die Jetter AG ist damit ab dem 1. Mai 2014 nicht mehr an einer Börse notiert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Berichts lagen keine weiteren besonderen Ereignisse vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns hätten haben können. VIII. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH § 289 A HGBVorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2013/14 die nach § 289 a HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben. Sie ist auf der Internetseite www.jetter.de veröffentlicht. IX. AUSBLICKFür die Jahre 2014 und 2015 rechnen wir grundsätzlich mit einer stabilen Konjunktur auf einem gemäßigten Wachstumspfad. Die Jetter AG hat ihre Kunden schwerpunktmäßig im Bereich des Maschinenbaus, sodass die wirtschaftliche Entwicklung dieser Branche für die Entwicklung der Gesellschaft maßgeblich ist. MITARBEITERINNENDer Aufwand im Bereich Personal soll in den nächsten beiden Geschäftsjahren nur geringfügig steigen. Vorrangiges Ziel ist, steigendes Geschäftsvolumen mit der bestehenden Mannschaft abzuwickeln. Keine Abstriche soll es beider Ausbildung geben. Die Jetter AG bildet seit Jahren erfolgreich aus und die Ausbildung von Jugendlichen ist für uns nach wie vor sehr wichtig. Ausbildung ist ein Baustein unserer langfristigen Personalpolitik, daher wollen wir die Ausbildungsintensität auch in den nächsten Jahren beibehalten. INVESTITIONENDie Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände dürften in den beiden folgenden Geschäftsjahren jeweils TEUR 800 bis TEUR 1.000 betragen, wobei ein wesentlicher Teil auf den Ausbau der Fertigungskapazitäten bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität entfallen wird. Die Investitionen sollen aus dem operativen Cash Flow finanziert werden. ENTWICKLUNGDie Entwicklung bleibt auch in den nächsten Jahren ein Kernbereich der Unternehmenstätigkeit. Neben der Weiterentwicklung der Produkte für den Industriebereich wird der Ausbau der Produktpalette für die mobile Automation einen breiten Raum einnehmen. ERWARTETE ERTRAGSLAGEWir beurteilen die Perspektiven für die nächsten zwölf Monate positiv. Sofern nicht externe Einflüsse die Märkte nachhaltig stören, rechnen wir sowohl bei Bestandskunden mit leicht steigendem Umsatz als auch mit beginnendem Neugeschäft auf Basis aktueller Marktbearbeitung. Die Kostensenkungsmaßnahmen tragen bei Abschlusserstellung bereits positiv zum Ergebnis bei, so dass der Vorstand einen Gewinn im Bereich von EUR 1 Mio. erwartet. Mittelfristig ist es unser Ziel, ein jährliches Umsatz- und Ergebniswachstum von rd. 5% zu erreichen. Angesichts des bereits üppigen working capital sieht der Vorstand keine Probleme, das anstehende Wachstum auch zu finanzieren. Trotz der geplanten Investitionen wird geplant, den Verschuldungsgrad abzubauen. Bedingt durch den hohen Bilanzverlust ist in den nächsten Jahren nicht mit einer Dividende zu rechnen. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGENDie Aussagen im Prognosebericht wurden auf der Basis von Annahmen über die zukünftige gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung getroffen. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen im Nachhinein als unzutreffend erweisen.
Ludwigsburg, 16. Mai 2014 Jetter AG Der Vorstand der Jetter AG Bericht des AufsichtsratsSEHR GEEHRTE AKTIONÄRE,das Geschäftsjahr 2013/14 war geprägt von einem durchwachsenen Marktumfeld, in dem die Jetter-Gruppe ein nicht befriedigendes Ergebnis erzielt hat. Auch wenn dieses Ergebnis partiell auf Einmaleffekte zurückgeführt werden kann, bleiben Verbesserungspotenziale und die Notwendigkeit, Schwerpunkte nachzuschärfen. In diesem Umfeld hat sich die nun schon seit mehreren Jahren etablierte strategische Partnerschaft mit der Bücher Industries Gruppe (Schweiz) erneut bewährt. Bücher hat sein nachhaltiges Engagement bei Jetter durch ein Übernahmeangebot unter Beweis gestellt, das es den bisherigen Aktionären ermöglicht hat, erlittene Verluste auf den Aktienkurs zu begrenzen und mit einem Aufschlag von 70 % gegenüber dem Aktienkurs vor Übernahmeangebot ihr Aktienengagement zu beenden. Bücher ist gewillt, Jetter mit Know-how und finanziellen Mitteln die erforderliche Unterstützung angedeihen zu lassen, um sie auf die Erfolgsspur zurück zu führen. Der Aufsichtsrat hat das Übernahmeangebot zu einem Preis von 7 EUR je Aktie begrüßt. Bücher vereinigte zum Geschäftsjahresende annähernd 80 Prozent der Jetter Aktien auf sich. Die engere Anbindung an Bücher hat mittlerweile auch schon erste Früchte hervorgebracht. Mit dem verstärkten Engagement von Bücher bei Jetter erfolgten auch Veränderungen in den Führungsorganen. Zum 1. Januar 2014 gab Herr Martin Jetter, Gründer und lange Zeit größter Aktionär von Jetter, der zugleich seit vielen Jahren Divisionspräsident von Bücher Emhart Glass ist, der Glasmaschinensparte von Bücher, sein Amt als Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft an Herrn Christian Benz ab und wechselte selbst in den Aufsichtsrat. Zum gleichen Zeitpunkt zog Herr Stefan Düring, Head of Group Development bei Bücher, in den Aufsichtsrat ein. Die Herren Kurt Hauser und Theo Frank schieden zum 31. Dezember 2013 aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Martin Jetter als dem Gründer und langjährigen Vorstandsvorsitzenden sehr herzlich für seine großen Verdienste um die Firma Jetter, insbesondere für die menschlich geprägte Firmenkultur, die wesentlich auf seiner persönlichen Lebenseinstellung fußt und die jeden einzelnen Mitarbeiter des Unternehmens mit einbezieht. Der Aufsichtsrat dankt ferner seinen ehemaligen Mitgliedern Kurt Hauser und Theo Frank für ihr langjähriges Engagement für die Firma Jetter. Der Aufsichtsrat wurde während des Berichtszeitraums regelmäßig in mündlicher und schriftlicher Form über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in ständigem und engem Kontakt zu den Mitgliedern des Vorstands und wurde kontinuierlich über alle wichtigen Geschäftsvorgänge und Beschlüsse unterrichtet. In fünf Sitzungen und drei Telefonkonferenzen hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsleitung überwacht und beratend begleitet. Die Aufsichtsratssitzungen fanden am 14. Juni 2013,18. September 2013,11. November 2013 und am 3. Februar 2014, jeweils in Ludwigsburg, und am 12. August 2013 in Tettnang statt. Die Telefonkonferenzen wurden am 2. April 2013, 6.September 2013 und 10. Oktober 2013 abgehalten. An sämtlichen Sitzungen und Konferenzen haben sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Die Sitzungen waren von einer offenen, konstruktiven und ergebnisorientierten Atmosphäre geprägt. Diejenigen Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, sind in den Sitzungen beraten und entschieden worden. Aufsichtsratsausschüsse bestehen bei der Jetter AG nicht. Folgende Themen waren für den Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr von besonderer Bedeutung:
Der Aufsichtsrat hat alle ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich von 1998 (KonTraG) sowie des Transparenz- und Publizitätsgesetzes von 2002 (TransPubIG) wahrgenommen und die Geschäftsführung der Gesellschaft sorgfältig und uneingeschränkt überwacht. Die durch das KonTraG vorgegebenen Anforderungen an ein Risikomanagement sind gemeinsam mit dem Vorstand ausführlich besprochen worden. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt davon überzeugt, dass die versicherbaren Risiken ausreichend versichert sind und dass die betrieblichen, finanziellen und vertraglichen Risiken durch organisatorische Abläufe und Genehmigungsverfahren kontrolliert sind. Es existiert ein detailliertes Berichtswesen für die Gesellschaft und den Konzern, das einer kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung unterworfen ist. In den operativen Einheiten sind alle Mitarbeiter gegenüber potenziellen Risiken sensibilisiert und sind zu entsprechender Berichterstattung angehalten. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde im Aufsichtsrat eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat ist in Übereinstimmung mit dem Vorstand der Ansicht, dass die Abweichungen vom DCGK, nämlich hinsichtlich von Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und hinsichtlich der Besetzung von Führungs-, Vorstands- bzw. Aufsichtsratspositionen mit Frauen, gerechtfertigt und sinnvoll sind. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG konnte rechtzeitig vor Jahresende von Vorstand und Aufsichtsrat mit den vorstehenden Maßgaben abgegeben werden im Zusammenhang mit einer guten Corporate Governance hat sich der Aufsichtsrat auch detailliert mit seiner eigenen Effizienz beschäftigt und sie mit einem insgesamt positiven Ergebnis überprüft. In den Aufsichtsratssitzungen sowie in Einzelgesprächen haben Aufsichtsrat und Vorstand auch die strategische Ausrichtung und Planung des Unternehmens eingehend beraten. Auch die konjunkturelle Entwicklung wurde eingehend zwischen Vorstand und Aufsichtsrat besprochen. Das Budget für das Geschäftsjahr 2014/15 wurde diskutiert und verabschiedet. Der Vorstand hat den Einzelabschluss der Jetter AG mit Lagebericht nach HGB, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht nach IFRS sowie den Abhängigkeitsbericht, jeweils zum 31. März 2014, aufgestellt. Diese Abschlüsse und Berichte hat die als Abschlussprüfer von der Hauptversammlung am 18. September 2013 bestellte Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lautet: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der Abschlussprüfer hat an der Aufsichtsratssitzung am 23. Juni 2014 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem und zum Abhängigkeitsbericht, berichtet sowie für ergänzende Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers nach eingehender eigener Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss, Konzernlagebericht. Abhängigkeitsbericht und den hierzu vorliegenden Prüfungsberichten zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichtes erhoben. Er hat Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr uneingeschränktes Engagement im Geschäftsjahr 2013/14. Allen Aktionären danken wir für ihr Vertrauen in die Jetter AG.
Ludwigsburg, den 23. Juni 2014 Dr. Michael Oltmanns, Aufsichtsratsvorsitzender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSJetter AGZu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. März 2014 sowie zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013/14 (Anlage 5) haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Jetter AG, Ludwigsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2013 bis zum 31. März 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften liegen In der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe Ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Stuttgart, 16. Mai 2014 Ebner Stolz GmbH & Co. KG Hans-Dieter Harm, Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Eppinger, Wirtschaftsprüfer Versicherung des VorstandsWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Jetter AG vermittelt. Wir versichern ferner nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Jetter AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Ludwigsburg, 16. Mai 2014 der Jetter AG Der Vorstand Erklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen: Altersgrenzen von Vorstands- und AufsichtsratsmitgliedernDer Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung von Altersgrenzen für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Jetter AG folgt dieser Empfehlung nicht, da sie in einer starren Altersgrenze eine unsachgemäße Einschränkung bei der Auswahl der möglichen Organmitglieder sieht. Im Einzelfall wird aber durchaus darauf geachtet, dass sich aus dem Alter eines möglichen Organmitglieds keine negativen Auswirkungen auf die Ausübung der Tätigkeit ergeben. Besetzung von Führungs-, Vorstands- bzw. AufsichtsratspositionenDer Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt eine angemessene Berücksichtigung bzw. Beteiligung von Frauen. Vorstand und Aufsichtsrat der Jetter AG halten die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht nicht für ein Merkmal, das eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für eine bestimme Position besonders qualifizieren würde und lassen dieses Kriterium bei der Auswahl der jeweils geeignetsten Kandidatin bzw. des jeweils geeignetsten Kandidaten unberücksichtigt.
Ludwigsburg, den 11. November 2013 Für den Vorstand Christian Benz Für den Aufsichtsrat Dr. Michael Oltmanns ErgebnisverwendungFalls wieder wer fragt: Die Jetter AG hat einen Bilanzverlust, deshalb gibt es weder einen Vorschlag noch einen Beschluss zur Ergebnisverwendung. |
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