Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Medienmitteilung CALIDA GROUP
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement
Sursee (Schweiz), 7. August 2024
Die CALIDA GROUP gibt Entscheid der Übernahmekommission bekannt
Verfügung 876/01 betreffend das Gesuch von Erich Kellenberger, Daniel Kellenberger, Max Kellenberger, Allan Kellenberger und Diana Kellenberger betreffend das Nichtbestehen einer Angebotspflicht und eventualiter die Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht betreffend Calida Holding AG
Die Übernahmekommission hat am 24. Juli 2024 wie folgt verfügt:
Einsprache (Art. 58 der Übernahmeverordnung, SR 954.195.1)
Ein Aktionär, welcher eine Beteiligung von mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft, ob ausübbar oder nicht, nachweist (qualifizierter Aktionär, Art. 56 UEV) und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).
Für weitere Informationen:
Calida Holding AG
Dave Müller, CFO
Tel.: +41 41 925 43 20
investor.relations@calidagroup.com
Jürg Stähelin, IRF
Tel.: +41 43 244 81 51
Die CALIDA GROUP ist ein global tätiges Unternehmen für premium Unterwäsche mit Hauptsitz in der Schweiz. Sie besteht aus den Marken CALIDA, AUBADE und COSABELLA im Unterwäsche- und Lingeriesegment. Die CALIDA GROUP steht für qualitativ hochwertige Produkte, welche die Kunden jeden Tag aufs Neue begeistern. Im ersten Halbjahr 2024 erzielte die Gruppe mit knapp 2’400 Mitarbeitenden einen Umsatz von über CHF 111 Millionen. Die Namenaktien der Calida Holding AG (CALN) werden an der SIX Swiss Exchange AG gehandelt.
Newsroom:
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