CropEnergies AG

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011

Lagebericht der CropEnergies AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr 2010/11

1) Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

Geschäftstätigkeit der CropEnergies AG

Geschäftsgegenstand der CropEnergies AG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Bioethanol (Agraralkohol), sonstigen Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten, die aus Getreide oder anderen Agrarrohstoffen erzeugt werden, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Kuppelprodukten, tätig sind. Die Gesellschaft kann in den vorbezeichneten Bereichen auch selbst tätig werden.

Die CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen:

CropEnergies Beteiligungs GmbH, Mannheim,

CropEnergies Bioethanol GmbH, Zeitz,

BioWanze SA, Brüssel (Belgien),

Compagnie Financière de l'Artois SA, Paris (Frankreich),

Ryssen Alcools SAS, Loon-Plage (Frankreich).

Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar 50 % an der

CT Biocarbonic GmbH, Zeitz.

Im Geschäftsjahr 2010/11 hat die CropEnergies-Gruppe die Erzeugung von Bioethanol um 14 % auf 687 Tsd. m3 gesteigert. CropEnergies ist damit einer der größten Bioethanolhersteller in Europa. Der Absatz von Bioethanol erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 17 % auf 705 Tsd. m3 .

Der Geschäftsgegenstand der CropEnergies Beteiligungs GmbH ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen Forschung, der Herstellung und des Vertriebs von Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten und deren Folge- und Kuppelprodukten tätig sind.

Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz mit einer Produktionskapazität von 360.000 m3 Bioethanol pro Jahr eine der größten Bioethanolanlagen Europas und produziert dort Bioethanol, das Proteinfuttermittel ProtiGrain® sowie thermische und elektrische Energie.

Die BioWanze SA betreibt in Wanze (Belgien) eine Anlage zur Produktion von Bioethanol, Gluten, dem Proteinfuttermittel ProtiWanze® sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Anlage hat eine jährliche Produktionskapazität von bis zu 300.000 m3 Bioethanol. Darüber hinaus können pro Jahr rund 55.000 t Gluten und mehr als 200.000 t ProtiWanze® hergestellt werden. Die Anlage verfügt über ein weltweit einzigartiges Biomasse-Kraftwerk, das aus den Schalen des angelieferten Weizenkorns einen Großteil der benötigten Prozessenergie gewinnt. Das mit diesem innovativen Energiekonzept hergestellte Bioethanol übertrifft bereits heute die ab dem Jahr 2017 geltenden EU-Nachhaltigkeitsstandards deutlich.

Die Compagnie Financière de l'Artois SA (COFA) ist eine französische Zwischenholding ohne Produktion und hält 100 % der Anteile der Ryssen Alcools SAS (Ryssen).

Ryssen betreibt in Loon-Plage bei Dünkirchen (Frankreich) eine Anlage zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Rohalkohol. Die Jahreskapazität für die Dehydratation von Rohalkohol insbesondere für den Kraftstoffsektor beträgt 100.000 m3 Bioethanol. Für die Rektifikation von Rohalkohol für traditionelle und technische Anwendungen steht eine Produktionskapazität von 80.000 m3 Alkohol pro Jahr zur Verfügung.

Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität und betreibt in Zeitz eine Produktionsanlage zur Aufreinigung und Verflüssigung von biogenem CO2 aus der benachbarten Bioethanolproduktion von CropEnergies. Die Anlage verfügt über eine Jahreskapazität von 100.000 t verflüssigtem CO2 , das unter anderem an die Nahrungsmittelindustrie vertrieben wird.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Im Jahr 2010 stieg die weltweite Produktion von Bioethanol im Vergleich zum Vorjahr um 15,4 % auf 104,0 (90,1) Mio. m3 und überschritt damit erstmals die Marke von 100 Mio. m3 . Der Zuwachs basiert wie in den vergangenen Jahren auf der Ausweitung der Produktion für Anwendungen im Kraftstoffbereich. Insgesamt wurden 85,0 (72,9) Mio. m3 Bioethanol und damit 82 (81) % der Gesamtproduktion für den Kraftstoffsektor hergestellt. Erste Schätzungen für das Jahr 2011 gehen von einer Verlangsamung des Wachstums der weltweiten Bioethanolproduktion aus und rechnen mit einer Produktion von 108,3 Mio. m3 . Der größte Produktionsanstieg wird dabei in den USA erwartet. Für Brasilien hingegen rechnet man aufgrund der schwierigen Witterungsverhältnisse und der anhaltend hohen Zuckerpreise mit einer Produktion knapp unter Vorjahresniveau.

In der EU wuchs die Ethanolproduktion um 14,8 % auf 6,4 (5,6) Mio. m3 . Dem weltweiten Trend folgend, basiert dieser Anstieg auf dem zunehmenden Einsatz von Bioethanol als Kraftstoff, für den 4,3 Mio. m3 bzw. 66,1 % der Bioethanolerzeugung in der EU bestimmt waren. Aufgrund höherer Beimischungsquoten stieg der Bedarf an Kraftstoffethanol in der EU im Jahr 2010 auf 5,6 (4,4) Mio. m3 . Mit einem Anstieg des Bioethanolverbrauchs in 2010 um 28,4 % auf 1.466 Tsd. m3 ist Deutschland weiterhin der größte Markt für Bioethanol in der EU. Rund 88 % bzw. 1.295 Tsd. m3 des verbrauchten Bioethanols wurden dabei dem Benzin direkt beigemischt.

Die CropEnergies-Gruppe hat den Absatz von Bioethanol um 17 % auf 705 Tsd. m3 gesteigert. Der Kundenstamm besteht sowohl aus großen und mittelständischen Mineralölgesellschaften als auch aus unabhängigen ETBE-Produzenten im In- und Ausland. CropEnergies konzentrierte sich weiterhin auf Binnendestinationen, die mit dem geschaffenen Logistiknetzwerk frachtgünstig versorgt werden können. In Verbindung mit den Tanklagern an den Produktionsstandorten und den angemieteten Tankkapazitäten in Rotterdam und Duisburg verfügt CropEnergies über ein einzigartiges Logistiknetzwerk und ist hervorragend in Europa positioniert.

Daneben verfügt CropEnergies über ein breites Produktportfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln aus der Kuppelproduktion von Bioethanol. Neben dem getrockneten und pelletierten Eiweißfuttermittel ProtiGrain® wird seit der Inbetriebnahme der Produktion in Wanze auch das flüssige Eiweißfuttermittel ProtiWanze® sowie Gluten vermarktet. Durch die Veredelung der nicht vergärbaren Stoffe zu qualitativ hochwertigen Produkten verwertet CropEnergies alle Bestandteile der eingesetzten Rohstoffe. Der Absatz an getrockneten Futtermitteln stieg um 14 % auf 300 (264) Tsd. t.

Bezüglich der Preise für Bioethanol führte der Beginn der Zuckerrohrernte 2010/11 in Brasilien zunächst zu einer Entspannung der Versorgungslage und einem Rückgang der Bioethanolpreise FOB Santos von rund 675 US-$/m3 Anfang März 2010 auf rund 485 US-$/m3 Anfang Juni 2010. Niedrigere Ernteerwartungen aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse und die anhaltend hohe Inlandsnachfrage nach Bioethanol hatten jedoch einen Anstieg der brasilianischen Ethanolpreise auf rund 935 US-$/m3 Ende Februar 2011 zur Folge. Auch an der Chicago Board of Trade (CBOT) und der Chicago Mercantile Exchange (CME) zogen die Ethanolpreise an. Als Folge gestiegener Beimischungsverpflichtungen und höherer Rohstoffkosten stieg der 1-Monats-Future von rund 1,70 US-$/Gallone1 Anfang März 2010 auf rund 2,60 US-$/Gallone Ende Februar 2011. In Europa stiegen die Ethanolpreise bei hoher Volatilität von rund 500 €/m3 Anfang März 2010 auf 650 €/m3 FOB Rotterdam Ende Februar 2011. Dabei schwankten die Preise zwischen 430 €/m3 Mitte April 2010 und rund 655 €/m3 Mitte September 2010. Neben höheren Rohstoffkosten ist dieser Preisanstieg auf die zunehmende Beimischung von Bioethanol im europäischen Kraftstoffsektor bei moderaten Importaktivitäten zurückzuführen.

Aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse in wichtigen Anbauregionen, insbesondere in der EU und Russland, hat das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) die Ernteerwartungen für das Getreidewirtschaftsjahr 2010/11 im Jahresverlauf gesenkt. Nach der Schätzung vom 8. April 2011 erwartet das USDA für die Ernte 2010/11 eine Weltgetreideproduktion (ohne Reis) von 1.731 Mio. t und damit 3,4 % weniger als im Vorjahr. Den Verbrauch schätzt das USDA auf 1.788 Mio. t (+1,6 %). Aufgrund des Weltgetreidebestands von 339 Mio. t ist die weltweite Versorgungslage mit Getreide trotz dieses Nachfrageüberhangs weiterhin gut. Trotz Ernteeinbußen infolge trockener Witterung im Juni und Juli 2010 entsprach die Ernte in der EU im Getreidewirtschaftsjahr 2010/11 mit 275 Mio. t weitestgehend dem Gesamtverbrauch in Höhe von 272 Mio. t. Hohe Niederschläge ab August 2010 führten allerdings zu Qualitätseinbußen beim geernteten Getreide, sodass es zu einer Verknappung bei Mahlweizen kam. Entsprechend erhöhte sich der Anteil des Futtergetreides. Fast zwei Drittel der EU-Getreideerzeugung wird zur Tierfütterung eingesetzt, auf die Herstellung von Bioethanol entfielen lediglich 3,3 % oder 9,1 Mio. t. Trotz der gesunkenen Getreideproduktion rechnet das USDA damit, dass die EU mit einem Nettoexport von rund 16 Mio. t Getreide unverändert in hohem Maße zur weltweiten Getreideversorgung beitragen wird. Nach relativ konstanten Preisen von rund 130 €/t im 1. Quartal 2010/11 zogen die Notierungen für Weizen an der NYSE Euronext in Paris im Zuge der rückläufigen Ernteerwartungen spürbar an. Die Preissteigerungen wurden dabei durch Spekulationen an den weltweiten Warenterminbörsen über eine Verknappung der Getreideversorgung, einem massiven Anstieg des Ölpreises und einer trotz höherer Preise robusten Getreidenachfrage verstärkt. In der Spitze erreichte der 1-Monats-Future für Weizen an der NYSE Euronext Paris 278,50 €/t. Erst Gewinnmitnahmen spekulativer Rohstoff-Fonds im Februar 2011 im Rahmen der politischen Krise in Nordafrika reduzierten den Weizenpreis auf 258 €/t.

Nach dem deutlichen Rückgang der weltweiten Weizenanbaufläche im Getreidewirtschaftsjahr 2010/11 erwartet der Internationale Getreiderat (International Grain Council) im kommenden Getreidewirtschaftsjahr 2011/12 aufgrund der gestiegenen Weizenpreise wieder eine Ausweitung der Anbaufläche auf rund 225 (217) Mio. ha. Insbesondere in den Ländern der GUS, Europa und Nordamerika soll unter Einbeziehung der derzeit brachliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr Weizen ausgesät werden. Bei durchschnittlichen Erträgen würde die weltweite Weizenernte um 3,6 % auf rund 673 Mio. t steigen. Bei Grobgetreide wie z. B. Mais und Gerste herrschten in der nördlichen Hemisphäre gute Bedingungen zur Aussaat. Neben einem Anstieg der Gerstenanbaufläche um 4,1 % in der EU rechnet der Internationale Getreiderat insbesondere in Russland mit einem deutlichen Wachstum des Grobgetreideanbaus, da die Anbauflächen von 6,5 auf 9,0 Mio. ha ausgedehnt werden sollen. In Nordamerika wird ebenfalls ein Ausbau des Grobgetreideanbaus erwartet. In den USA soll die Maisanbaufläche um bis zu 4 % ausgedehnt werden. Für Kanada wird mit einem Anstieg der Anbaufläche für Sommergerste um mehr als 16 % auf 2,8 Mio. ha gerechnet. Insgesamt wird in der EU auch für das Getreidewirtschaftsjahr 2011/12 eine überdurchschnittliche Getreideernte erwartet. Marktbeobachter gehen davon aus, dass die Landwirte in der Gemeinschaft eine Fläche von rund 57 Mio. ha mit Getreide bestellen und die Getreideerzeugung gegenüber dem Vorjahr um etwa 4 % auf rund 285 Mio. t Getreide steigern werden.

Bezüglich der Weltzuckerproduktion im Zuckerwirtschaftsjahr 2010/11 erwarten Marktanalysten einen Anstieg um 8,3 Mio. t auf 166,9 Mio. t. Gleichzeitig wird mit einem weiteren Anstieg des weltweiten Zuckerverbrauchs um 3,0 Mio. t auf 164,1 Mio. t gerechnet. Als Folge werden die Zuckerbestände per September 2011 auf 57,8 Mio. t bzw. 35,2 % eines Jahresverbrauchs steigen. Nachdem sich die Bestände in den letzten beiden Wirtschaftsjahren um rund. 20 Mio. t reduzierten, wird demnach ein moderater Bestandsaufbau um 2,3 % erwartet. Anfang März 2010 notierte der Terminmarktpreis für Weißzucker an der London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE) bei rund 636 US-$/t. Im Verlauf der folgenden zwölf Monate stieg er infolge der angespannten Versorgungslage und erreichte Ende Dezember 2010 erstmals die Marke von 800 US-$/t. In Erwartung einer besseren Versorgungslage ermäßigten sich die Preise für Weißzucker bis Ende Februar auf rund 744 US-$/t. In der EU war die Zuckerrübenkampagne 2010/11 durch schwierige Rahmenbedingungen gekennzeichnet. So wurde der Aufwuchs der Pflanzen durch die Trockenheit im Juni und Juli 2010 behindert und die Rübenernte durch hohe Niederschläge ab September 2010 erschwert. Als Folge konnte das Produktionsniveau der überdurchschnittlich guten Rübenernte des Vorjahres nicht erreicht werden. Dennoch lag die Rübenernte 2010/11 deutlich über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Auf dem Markt für Futtermittel zog der 1-Monats-Future für Sojabohnen an der CBOT, der Anfang März 2010 noch bei 9,50 US-$/bushel notierte, im Laufe des Geschäftsjahrs 2010/11 auf 13,57 US-$/bushel Ende Februar 2011 an. Ein wesentlicher Grund für diesen Preisanstieg ist eine hohe Sojanachfrage der Volksrepublik China, die nach Schätzungen des USDA im Wirtschaftsjahr 2010/11 57 Mio. t Sojabohnen importieren wird und damit mittlerweile nahezu 60 % des Welthandels auf sich vereinigt. Meldungen über gesunkene Lagerbestände in den USA und trockenheitsbedingte Verzögerungen bei der Aussaat in Argentinien führten zu weiteren Preissteigerungen für Sojabohnen. Die Futtermittelpreise in Europa folgten weitestgehend den US-Vorgaben. Die Notierungen für Sojaschrot in Europa sind im Berichtszeitraum um rund 45 €/t gestiegen und bewegten sich Ende Februar 2011 bei 316 €/t. Auch andere proteinreiche Futtermittel wie z. B. Rapsschrot konnten von dieser Entwicklung profitieren. So notierte Rapsschrot Ende Februar 2011 bei 195 €/t und damit rund 15 €/t höher als Anfang März 2010. Diese Entwicklung wurde neben der Entwicklung der Sojabohnenpreise auch von einer knappen Versorgungslage mit Raps in der EU hervorgerufen, welche in einem Rückgang der EU-Rapsernte auf 20,3 (21,6) Mio. t und einem ebenfalls relativ geringen Rapsangebot aus der Ukraine begründet war.

Die EU hat mit der Verabschiedung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" und der Neufassung der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" am 25. Juni 2009 die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien im Verkehrssektor geschaffen und damit die Weichen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Energieversorgungssicherheit innerhalb der EU gestellt. Im Mittelpunkt steht das für 2020 verbindliche Beimischungsziel von 10 % erneuerbarer Energien in diesem Sektor. Das umfangreiche Gesetzespaket sollte von den Mitgliedsstaaten bis zum 5. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt werden.

Jeder Mitgliedsstaat war verpflichtet, bis zum 30. Juni 2010 einen nationalen Aktionsplan zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien bei der EU-Kommission einzureichen. Neben den Maßnahmen zur Förderung von erneuerbaren Energien mussten darin indikative Zwischenziele für deren Nutzung angegeben werden. Die veröffentlichten Aktionspläne verdeutlichen das große Wachstumspotenzial des Bioethanolmarkts in Europa, insbesondere in den Mitgliedsstaaten, in denen Bioethanol bislang nur eine untergeordnete Rolle spielte. Es wird damit gerechnet, dass sich der Bioethanolbedarf in der EU bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 2010 auf rund 15 Mio. m3 Bioethanol nahezu verdreifachen wird.

Ein wichtiger Bestandteil der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" sind die darin enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien, die sicherstellen sollen, dass in Zukunft nur noch nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe gefördert werden. Um im Rahmen von Beimischungsverpflichtungen angerechnet zu werden und/oder um in den Genuss von Steuererleichterungen zu kommen, müssen Biokraftstoffe u. a. mindestens 35 Gew.-%, ab 2017 sogar 50 Gew.-% der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen einsparen. Neue Biokraftstoffanlagen, die nach 2017 errichtet werden, müssen Treibhausgaseinsparungen von mindestens 60 Gew.-% nachweisen. Neben dieser Mindesteinsparung von Treibhausgasen müssen Biokraftstoffe weitere Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Hierdurch soll verhindert werden, dass Flächen mit anerkannt hohem ökologischem Wert (z. B. Wälder und Schutzgebiete) zur Erzeugung von Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion genutzt werden. Um die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien zu erleichtern, hatte die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten im Juni 2010 einen Implementierungsleitfaden mit Übergangsregeln für den Umgang mit Rohstoffen aus der Ernte 2010 zur Verfügung gestellt. Eine einheitliche Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien wird jedoch durch das bisherige Fehlen eines EU-weit geltenden Zertifizierungssystems erschwert. Dies hat auch dazu geführt, dass die Fortschritte in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bei der Implementierung der Nachhaltigkeitskriterien sehr unterschiedlich ausfallen. Als einzige EU-Mitgliedsstaaten haben Deutschland und Österreich die Richtlinie fristgerecht umgesetzt. Es wird erwartet, dass im Laufe des ersten Halbjahrs 2011 weitere EU-Mitgliedsstaaten, allen voran Schweden und Großbritannien, ebenfalls EU-konforme Nachweissysteme etablieren werden.

Klärungsbedarf besteht noch bei der Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC). Derzeit ist noch unklar, wie Veränderungen in der Landnutzung in einer Region, die möglicherweise durch die Erzeugung von Biomasse zur Herstellung von Biokraftstoffen in anderen Regionen hervorgerufen werden, bei der Berechnung des Treibhausgaseinsparpotenzials von Biokraftstoffen berücksichtigt werden sollen. Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2010 einen Bericht über indirekte Landnutzungsänderungen angenommen. ILUC-Effekte können demnach die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen beeinflussen. Angesichts der hohen Unsicherheit der Modellberechnungen hat die EU-Kommission jedoch angekündigt, in einer Folgenabschätzung mögliche Handlungsoptionen weiter zu prüfen und die Ergebnisse spätestens im Juli 2011 vorzulegen. Auf dieser Basis wird die EU-Kommission ggf. gesetzgeberische Maßnahmen zur Ergänzung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" vorschlagen, über die der Europäische Rat und das Europäische Parlament bis Ende 2012 entscheiden sollen.

Mit der Novellierung der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" hat die EU die technische Voraussetzung für die europaweite Einführung von E10-Kraftstoff, d. h. die Beimischung von 10 Vol.-% Bioethanol zu Ottokraftstoff, geschaffen. Bereits im April 2009 hat Frankreich als erster EU-Mitgliedsstaat damit begonnen, die Nutzung von Bioethanol im Verkehrssektor auszubauen. In der Zwischenzeit haben weitere Mitgliedsstaaten ebenfalls E10 eingeführt. So ist E10-Kraftstoff z. B. seit dem 5. September 2010 in Spanien verfügbar. In Finnland und Schweden begann die Markteinführung von E10-Kraftstoff im Frühjahr 2011.

Ab dem 1. Januar 2011 hat der Gesetzgeber auch in Deutschland die Obergrenze der Ethanolbeimischung zu Ottokraftstoff auf 10 Vol.-% angehoben. Zur Vorbereitung der Einführung von E10-Kraftstoff wurde die bestehende deutsche E10-Kraftstoffnorm (DIN 51626) an die Vorgaben der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" der EU angepasst. Nachdem die Bundesregierung und der Bundesrat der Änderung der "Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" zugestimmt haben, begann die sukzessive Einführung von E10-Kraftstoff an deutschen Tankstellen ab Januar 2011. Eine Bestandsschutzregelung stellt sicher, dass der für alle Ottomotoren geeignete Ottokraftstoff mit einem Anteil von bis zu 5 Vol.-% Bioethanol (E5) weiterhin angeboten wird. Angesichts der weitgehenden E10-Freigaben der Fahrzeughersteller gehen das Bundesumweltministerium und die beteiligten Verbände davon aus, dass 93 % aller benzinbetriebenen Fahrzeuge in Deutschland problemlos E10 tanken können.

Der Aktionsplan der deutschen Bundesregierung sieht vor, das EU-Ziel von 10 % erneuerbaren Energien im Transportsektor im Jahr 2020 mit den bereits bestehenden Gesetzen zu erreichen. Demnach gilt bis 2014 im Rahmen der Gesamtquote eine Beimischungsverpflichtung für Biokraftstoffe von 6,25 %. Ab 2015 ist vorgesehen, die Biokraftstoffquoten nicht mehr auf der Grundlage des Heizwerts, sondern anhand von Treibhausgaseinsparzielen zu definieren. Die Treibhausgaseinsparungen im Kraftstoffbereich sollen von 3 Gew.-% im Jahr 2015 auf 7 Gew.-% im Jahr 2020 steigen. In dem am 28. September 2010 veröffentlichten Energiekonzept für eine Umwelt schonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung machte die Bundesregierung deutlich, dass Biokraftstoffe auch langfristig einen unverzichtbaren Beitrag zur weiteren Reduktion von Treibhausgas-Emissionen im Transportsektor leisten werden. Die deutsche Bioethanolwirtschaft begrüßte die Ankündigung, den Anteil von Biokomponenten in Kraftstoffen weiter zu steigern und folglich die technischen Voraussetzungen für die Einführung von Ottokraftstoffen mit einer Beimischung von mehr als 10 Vol.-% Bioethanol schaffen zu wollen. Dies ist erforderlich, um die europäischen Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor im Jahr 2020 einhalten zu können.

In Deutschland bindet die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) die Förderung von flüssigen und gasförmigen Kraftstoffen aus Biomasse über Steuerentlastungen und Biokraftstoffquotenverpflichtungen ab der Ernte 2010 an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen wird dabei von unabhängigen Zertifizierungssystemen und -stellen überprüft, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt und kontrolliert werden. Die Dokumentation der nachhaltigen Produktion von Biokraftstoffen muss ab dem 1. Januar 2011 mit Hilfe von Zertifizierungssystemen wie z. B. dem von den Verbänden der Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft entwickelten Zertifizierungssystem REDcert erfolgen. Im Dezember 2010 veröffentlichte die BLE Übergangsvorschriften zur praktischen Umsetzung der Biokraft-NachV. Bei der Bilanzierung nachhaltiger Biomasse bis einschließlich 30. Juni 2011 darf demnach z. B. der Bilanzierungszeitraum ausnahmsweise von maximal drei auf bis zu zwölf Monate ausgedehnt werden. Darüber hinaus hat die BLE Schätzwerte festgelegt, die bei der Berechnung der Treibhausgas-Emissionen beim Anbau von Gerste, Roggen und Triticale verwendet werden können. Mit diesen Maßnahmen griff die BLE zentrale Forderungen der deutschen Biokraftstoffwirtschaft auf, die bereits frühzeitig auf Informationsdefizite und den notwendigen Zeitbedarf zum Aufbau von geeigneten Zertifizierungsstrukturen aufmerksam machte.

1 Eine Gallone entspricht 3,7854 Liter

Steuerung der CropEnergies-Gruppe

Die Steuerung der operativen Einheiten erfolgt durch die CropEnergies AG im Wesentlichen anhand der Kennzahlen zum Deckungsbeitrag pro m3 Bioethanol, Auslastungsgrad der Produktionsanlagen sowie des operativen Ergebnisses. Der Jahresüberschuss der CropEnergies AG folgt den Gewinnausschüttungen bzw. Gewinnabführungen der operativen Tochtergesellschaften.

Forschung und Entwicklung

Die CropEnergies AG betreibt keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung, sondern hat damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten an die Forschungsabteilung der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt im Rahmen eines Shared Service Agreements und an Dritte vergeben. Im laufenden Geschäftsjahr entstand der CropEnergies AG dafür ein Aufwand von 1,2 (0,7) Mio. €. In den Tochtergesellschaften wurden für Forschung und Entwicklung weitere 1,8 (2,1) Mio. € aufgewandt.

Die Schwerpunkte liegen auf der Optimierung bestehender Produktionsverfahren und der technologischen Unterstützung und Implementierung neuer Technologien zur Bioethanolherstellung. Durch weitere Produktions- und Prozessoptimierungen sollen vor allem Einsparpotenziale beim Einsatz von Primärenergie ausgeschöpft und damit die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Für die Verwendung von Bioethanol stehen verkaufsorientierte Fragestellungen, insbesondere in Zusammenhang mit Kraftstoff- und Bioethanolqualitäten im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurde weiter an zukunftsgerichteten Projekten, vor allem an innovativen Konzepten zur Nutzung von Bioethanol außerhalb des Kraftstoffsektors, gearbeitet.

Einzelheiten zu Nachhaltigkeit und Umwelt sind im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" dargelegt.

2) Erläuterung des Jahresergebnisses

Die CropEnergies-Gruppe blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Dabei nimmt die CropEnergies AG im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, so dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hauptsächlich von den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services, dem positiven Zinsergebnis sowie insbesondere dem Beteiligungsergebnis der CropEnergies Bioethanol GmbH geprägt wird. Der Jahresüberschuss der CropEnergies AG nach Erträgen aus der Ergebnisabführung der CropEnergies Beteiligungs GmbH und Steuern beträgt 15.933 (19.313) Tsd. €. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem höheren Steueraufwand, der im Vorjahr noch durch Verlustvorträge verringert war. Darüber hinaus ergab sich aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG's ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von 552 Tsd. €. Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr sowie einer Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 3.400 (9.600) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 12.832 (10.049) Tsd. €. Aufgrund der guten Ergebnislage schlagen Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 19. Juli 2011 vor, die Dividendenauszahlung der CropEnergies AG auf 12,75 (4,25) Mio. € zu erhöhen.

3) Erläuterung der Vermögenslage/Finanzlage

Die Bilanz per 28. Februar 2011 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA und der Compagnie Financière de l'Artois SA in Höhe von insgesamt 282,3 Mio. €. Im Berichtsjahr erhöhte sich die Finanzanlagen um 30,0 Mio. € durch eine Kapitalerhöhung bei der BioWanze SA. Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 Mio. € auf 190,9 Mio. € im Wesentlichen durch die Abnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 7,5 Mio. € und der sonstigen Vermögensgegenstände um 1,8 Mio. €. Gleichzeitig erhöhten sich die flüssigen Mittel um 5,9 Mio. €. Der Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus dem geringeren Umfang der Konzernfinanzierung.

Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten um 16,7 Mio. € auf 136,6 Mio. € erhöht. Einem Anstieg der Verbindlichkeit aus dem Cash-Pooling-Verfahren innerhalb der CropEnergies-Gruppe in Höhe von 21,7 Mio. € standen die Rückführung der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen der Südzucker-Gruppe in Höhe von 6,1 Mio. € gegenüber. Des Weiteren erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 1,3 Mio. € insbesondere aufgrund von Verbindlichkeiten aus Steuern. Das Eigenkapital stieg im laufenden Geschäftsjahr um 11,7 Mio. € auf 332,6 Mio. € durch die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sowie den im Vergleich zum Vorjahr höheren Bilanzgewinn. Die Eigenkapitalquote erreichte 70 % (72 %) der Bilanzsumme von 473,7 (446,9) Mio. €.

Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Deshalb ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt.

Getätigte Investitionen

Im Geschäftsjahr 2010/11 wurden Investitionen in Höhe von 30,3 Mio. € getätigt. Die Investitionen betrafen im Wesentlichen eine Kapitalerhöhung bei der BioWanze SA.

Mitarbeiter

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2010/11 waren bei der CropEnergies AG 33 (31) Mitarbeiter beschäftigt. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist das Ergebnis der Erweiterung der Geschäftstätigkeiten innerhalb der CropEnergies-Gruppe. Mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen schafft CropEnergies die Voraussetzungen, die Qualifikation der Mitarbeiter den sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen. Einen thematischen Schwerpunkt bildete dabei die Vorbereitung auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Anforderungen der Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung und der EU-Chemikalienverordnung (REACH).

4) Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate Governance-Bericht

Im Folgenden wird gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung und gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind auf der Webseite von CropEnergies unter www.cropenergies.com veröffentlicht.

Corporate Governance steht für verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance soll das Vertrauen der Aktionäre und Investoren, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und damit auch langfristig und nachhaltig den Unternehmenswert steigern. Vorstand und Aufsichtsrat von CropEnergies bekennen sich zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Mit der bereits 2006 erfolgten Zulassung zum Prime Standard erfüllt CropEnergies die höchsten Transparenzanforderungen an deutschen Börsen. Die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex unterstreicht das Verständnis von transparenter Unternehmensführung.

Entsprechenserklärung 2010

Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG, Mannheim, haben am 20. Dezember 2010 beschlossen, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben:

Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010 entspricht die CropEnergies AG (auch zukünftig) mit folgenden Ausnahmen:

Ziffer 2.3.3: In der Satzung der CropEnergies AG ist von der Möglichkeit, die Briefwahl in der Hauptversammlung zu gestatten, bislang kein Gebrauch gemacht. Der Empfehlung, die Aktionäre bei der Briefwahl zu unterstützen, kann deshalb nicht gefolgt werden.

Ziffer 4.2.1: Die Wahl eines Vorsitzenden oder Sprechers ist nicht notwendig. Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus zwei Mitgliedern. Diese führen das Unternehmen - mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen - gleichberechtigt.

Ziffer 4.2.3: Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.

Ziffer 4.2.4: Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat am 17. Juli 2007 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten.

Ziffer 5.4.1: Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat wird aber weiterhin die Entscheidung hinsichtlich seiner Zusammensetzung prioritär nicht am jeweiligen Geschlecht, sondern an der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen ausrichten.

Ziffer 5.4.6: Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der CropEnergies AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance-Bericht auch keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.

Diese und frühere Entsprechenserklärungen sind auf der CropEnergies-Webseite www.cropenergies.com im Bereich Investor Relations veröffentlicht.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die CropEnergies AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe sind mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus zwei Mitgliedern. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Verfahrensregeln des Vorstands sind in dessen Geschäftsordnung vom 12. September 2006 niedergelegt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Compliance. Für bestimmte bedeutende Geschäftsvorgänge (Beteiligungsvorhaben, Grundstücksgeschäfte, Investitionen und langfristige Finanzierungen) besteht ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Mindestens einmal jährlich wird ihm über die Unternehmensplanung berichtet. Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft sie regelmäßig. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen. Die Aufgaben, Verfahrensregeln und Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in seiner Geschäftsordnung vom 16. November 2009 niedergelegt.

Der sechsköpfige Aufsichtsrat von CropEnergies setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen geachtet, ebenso wie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity). Der Empfehlung des Kodex entsprechend erfolgte die Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 17. Juli 2007 als Einzelwahl. Die Amtsperioden sind identisch. In der Hauptversammlung 2009 wurde für den ausgeschiedenen Dr. h.c. Eggert Voscherau als Nachfolger Dr. Theo Spettmann gewählt. Er ist Financial Expert im Aufsichtsrat. Dem Gremium gehört eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand stehen. Ehemalige Vorstandsmitglieder der CropEnergies AG sind nicht im Aufsichtsrat vertreten. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt fünf Jahre, die laufende Amtsperiode endet mit der ordentlichen Hauptversammlung 2012.

Dem Aufsichtsrat gehören derzeit

mindestens zwei unabhängige Mitglieder ("Unabhängige" sind i.S.v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex Personen, die weder eine Beratungsfunktion noch eine Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der CropEnergies AG wahrnehmen),

mindestens zwei Mitglieder, die besonders das Kriterium "Internationalität" verkörpern und

keine Frauen an.

Für seine zukünftige Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch schriftlichen Beschluss vom 20. Dezember 2010 - unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Diversity-Zielen:

Beibehaltung des als angemessen angesehenen Anteils von mindestens zwei Aufsichtsratssitzen für Unabhängige und

Beibehaltung des als angemessen angesehenen Anteils von mindestens zwei Aufsichtsratssitzen für Personen, die besonders das Kriterium "Internationalität" verkörpern.

Der Aufsichtsrat strebt eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Er hat insoweit kein konkretes Ziel festgelegt, da er seine Entscheidung prioritär nicht am jeweiligen Geschlecht, sondern an der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen ausrichtet.

Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht länger im Amt bleiben sollen als bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.

Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung weiterhin die Kandidaten vorschlagen, die er als am besten geeignet für das Aufsichtsratsamt hält, wobei die vorstehenden Diversity-Ziele berücksichtigt werden.

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus drei Mitgliedern. Die Aufgaben beider Ausschüsse ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vom 16. November 2009 bzw. für den Prüfungsausschuss vom 17. Juli 2007.

Die Hauptversammlung ist das höchste Organ einer Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung treffen sich die Eigentümer des Unternehmens, die Aktionäre, mindestens einmal jährlich, um grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen. Dazu gehören beispielsweise die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Die jährliche Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und durch ihr depotführendes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut den Nachweis erbracht haben, dass sie zum relevanten Stichtag Eigentümer von CropEnergies-Aktien waren. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch den von der Gesellschaft gestellten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. CropEnergies veröffentlicht die Einladung einschließlich der Teilnahmebedingungen und alle für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend rechtzeitig vor der Hauptversammlung in den relevanten Medien und auf der Webseite. Die Hauptversammlung 2011 wird voraussichtlich am 19. Juli 2011 in Mannheim stattfinden. Jede Aktie von CropEnergies gewährt das gleiche Recht. Das Unternehmen hält keine eigenen Aktien.

Vergütungsbericht

CropEnergies erläutert im Vergütungsbericht die Höhe und die Struktur der Vergütung von Vorstand (Ziffer 4.2.5 Kodex) und Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.7 Kodex). Die CropEnergies AG verzichtet aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 17. Juli 2007 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren mit großer Mehrheit gefasst (opting out). Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsbezüge und der Vorstandsvergütung wurde in der Entsprechenserklärung berücksichtigt.

Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Vergütung orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus

1. einem festen Jahresgehalt,

2. einer jährlichen variablen Vergütung, abhängig a) von der Erreichung vereinbarter Ziele sowie b) vom auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage erzielten operativen Ergebnis der CropEnergies-Gruppe. Dabei wird - beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010/11 - der Durchschnitt des operativen Ergebnisses der CropEnergies-Gruppe der jeweils letzten drei Geschäftsjahre zugrunde gelegt.

3. Sachbezügen im Wesentlichen in Form der Gestellung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie

4. einer betrieblichen Altersversorgung, bemessen nach einem Anteil am festen Jahresgehalt.

Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht.

Für den Gesamtvorstand belief sich die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2010/11 auf 0,7 (0,6) Mio. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 444 (444) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 249 (147) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 43 (41) Tsd. € gewährt.

Den Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder wurden 194 (504) Tsd. € zugeführt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einem Fixum auch eine erfolgsorientierte Vergütung von 1.000 € für je angefangene 0,01 € pro Aktie ausgeschüttete Dividende, die 0,20 € übersteigt. Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden gesondert vergütet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 erhielt jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste Vergütung von 20 (20) Tsd. €. Der Vorsitzende erhielt das Doppelte und sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöhte sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Eine variable Vergütung fiel nicht an.

Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG belief sich auf 170 (190) Tsd. € für das Geschäftsjahr 2010/11.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)

Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). Der durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) geänderte § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Anderthalbfachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. CropEnergies hat einen solchen Selbstbehalt mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Bezüglich eines Selbstbehalts bei Aufsichtsratsmitgliedern empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine analoge Anwendung. CropEnergies hat die Empfehlung mit Wirkung ab 1. März 2010 umgesetzt.

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der CropEnergies AG, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Der Gesellschaft wurden für das Geschäftsjahr 2010/11 keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte von ihren Organen gemeldet. Eine Meldung bezog sich auf ein vorangegangenes Geschäftsjahr und betraf den Erwerb von 8.700 Aktien durch eine Person, die einem Aufsichtsratsmitglied nahesteht.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss von CropEnergies wird nach den in der EU maßgeblichen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Jahresabschluss der CropEnergies AG erfolgt nach deutschem Handelsrecht (HGB). Beide Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer, dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat geprüft und von letzterem gebilligt. Die Prüfungen durch den Abschlussprüfer erfolgen nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Ergänzend wurden für den Konzernabschluss die International Standards on Auditing (ISA) beachtet. Sie umfassen auch das Risikofrüherkennungssystem und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 289a HGB. Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung zu unterrichten. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2010/11 keinen Anlass. Die Zwischenberichte sowie der Halbjahresbericht werden vor der Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert.

Risikomanagement

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand von CropEnergies und dem Management stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung.

Transparenz und Kommunikation

CropEnergies informiert die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage und wesentliche Neuigkeiten des Konzerns. Dies erfolgt sowohl über Geschäfts- und Quartalsberichte als auch durch Presseinformationen und gegebenenfalls Ad-hoc-Meldungen.

Alle Informationen stehen zeitgleich in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und werden in gedruckter Form sowie über geeignete elektronische Medien wie E-Mail und Internet publiziert. Hinzu kommen die jährliche Bilanzpresse- und Analystenkonferenz sowie die Teilnahme an verschiedenen Fach- und Kapitalmarktkonferenzen im In- und Ausland. Alle Meldungen, die jeweils aktuelle Kapitalmarktpräsentation sowie die kommenden planmäßigen Veröffentlichungstermine (Finanzkalender) sind auf der Webseite www.cropenergies.com unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht.

Compliance

Compliance - also regel- und gesetzestreues Verhalten - ist für CropEnergies ein selbstverständlicher Standard guter Unternehmensführung. Sie soll das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens, seiner Leitungsorgane und Mitarbeiter bei Geboten und Verboten gewährleisten. Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Gesetzes- und Regelverstößen zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, gesetzliche Vorschriften sowie Unternehmensrichtlinien richtig und sachgerecht anzuwenden. CropEnergies hat als Mitglied der Südzucker-Gruppe die Compliance-Unternehmensgrundsätze von Südzucker in entsprechender Form übernommen. Darin wurden die in der Südzucker-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt. Ziel ist es, durch Nutzung der vorhandenen Berichtswege und Informationsflüsse im Bereich der Konzernfunktionen eine Durchsetzung der nachfolgenden Grundsätze für CropEnergies und die gesamte Südzucker-Gruppe zu erreichen. Schwerpunkte der konzernweit geltenden Compliance-Unternehmensgrundsätze sind die Kapitalmarkt-Compliance (insbesondere Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität), das Risikomanagement und die Korruptionsprävention. Grundlage guter Compliance ist stets die Integrität der Mitarbeiter. Für CropEnergies ist es dabei selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des Mitarbeiterdatenschutzes stehen.

Grundsätze der Unternehmensführung

Compliance-Unternehmensgrundsätze

Am 9. November 2009 hat der Vorstand der CropEnergies AG die im April 2009 vom Vorstand der Südzucker AG zur Sicherstellung der Compliance im Südzucker-Konzern verabschiedeten Compliance-Unternehmensgrundsätze in entsprechender Form übernommen und den Mitarbeitern zur Beachtung und Einhaltung übersandt. Sie gelten für CropEnergies in der folgenden Fassung:

1. Fairness im Wettbewerb: CropEnergies bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts.

2. Integrität im Geschäftsverkehr: Korruption wird nicht geduldet. Geschenke und Einladungen von Lieferanten oder Dienstleistungsunternehmen haben stets in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftsverbindung zu stehen. Die Annahme solcher Vergünstigungen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten. Dies gilt für alle in verschiedenen Beschaffungsprozessen handelnden Beschäftigten. Die gleichen Grundsätze gelten in umgekehrter Form für die Mitarbeiter, die in den verschiedenen Verkaufsbereichen tätig sind, im Verhältnis zu den Kunden.

3. Prinzip der Nachhaltigkeit: CropEnergies ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen inner- und außerhalb des Unternehmens bewusst.

4. Einhaltung der Rechtsvorschriften: Alle einschlägigen nationalen und internationalen Bestimmungen sind zu befolgen.

5. Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne Informationen, die börsenkursrelevant sein können, vertraulich zu behandeln.

6. Ordnungsgemäße Belegführung: Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren. Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen sichergestellt werden.

7. Ordnungsgemäße und transparente Finanzberichterstattung: CropEnergies bekennt sich unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu einer offenen und transparenten Finanzberichterstattung, die eine Gleichbehandlung aller Interessensgruppen gewährleistet.

8. Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen: Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.

9. Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Ebenso sind die erteilten Schutzrechte Dritter zu respektieren.

10. Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen: Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien.

11. Kooperativer Umgang mit Behörden: CropEnergies ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, offen, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Umsetzung der vorstehenden Compliance-Unternehmensgrundsätze erfolgt unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten: Den Mitarbeitern wird die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen sowie Beratung angeboten, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden. Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln der Compliance-Unternehmensgrundsätze, der unternehmensinternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Der Compliance-Officer und die Compliance-Beauftragten gewährleisten den zeitnahen Informationsfluss innerhalb der CropEnergies-Gruppe. Sie sind unter anderem verantwortlich für Schulungen und die Untersuchung von Compliance-Vorfällen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Unternehmensgrundsätze unverzüglich mitzuteilen.

Nachhaltigkeit und Umwelt

Nachhaltiges Wirtschaften ist ein zentrales Element des Geschäftsmodells von CropEnergies. Als einer der führenden europäischen Anbieter von Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen ist Nachhaltigkeit für CropEnergies die Grundvoraussetzung für den Unternehmenserfolg und daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie von CropEnergies ist es, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen.

CropEnergies verarbeitet natürliche, nachwachsende Rohstoffe wie Zuckersirupe aus Zuckerrüben und Getreide zu Bioethanol und hochwertigen Lebens- und Futtermitteln. Für die Produktion von Bioethanol für den Kraftstoffsektor und den Anbau der dafür benötigten Rohstoffe gelten gesetzliche Vorgaben und hohe Nachhaltigkeitsanforderungen, die einen Ressourcen schonenden Umgang mit der Natur entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Anbau der Biomasse über die industrielle Verarbeitung bis hin zu den Endprodukten sicherstellen. CropEnergies will die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auf allen Wertschöpfungsstufen übertreffen.

Die von CropEnergies verwendeten Agrarrohstoffe entstammen europäischer Produktion und erfüllen die für die landwirtschaftlichen Erzeugungsmethoden in der EU zwingend geltenden Grundsätze der "Cross Compliance". Diese Grundsätze beinhalten Umweltschutzauflagen für die Landwirtschaft, die einen nachhaltigen Anbau von Agrarrohstoffen gewährleisten. Spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe stellen zudem sicher, dass der Anbau der Biomasse für die Bioenergiegewinnung nicht auf schützenswerten Flächen wie Primärwäldern (Regenwald) oder zu Lasten der biologischen Vielfalt ausgeweitet wird. Ein Ressourcen schonender Umgang mit der Natur bedeutet für CropEnergies auch, die eingesetzten Rohstoffe vollständig zu hochwertigen Produkten zu verarbeiten.

Aus den in den Rohstoffen enthaltenen Kohlenhydraten erzeugt CropEnergies Bioethanol, ein erneuerbarer und Klima schonender Kraftstoff, der fossile Kraftstoffe im Transportsektor auf nachhaltige Weise ersetzt. Entsprechende EU-Richtlinien erfordern, dass über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg im Vergleich zur Verwendung konventioneller Kraftstoffe mindestens 35 % CO2 eingespart werden.

Im Oktober 2010 wurden alle Anlagen von CropEnergies, die entweder direkt oder indirekt zur Vermarktung von Bioethanol auf dem deutschen Markt beitragen, nach dem von den Verbänden der Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft entwickelten System REDcert zertifiziert. Damit erfüllen die an den Standorten Zeitz bzw. Wanze erzeugten Bioethanolmengen nicht nur alle Anforderungen der deutschen Biokraft-NachV, sondern übertreffen mit Treibhausgaseinsparungen von deutlich über 35 bzw. über 60 Gew.-% den von der EU für 2011 vorgegebenen Mindestwert von 35 Gew.-% im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen.

Darüber hinaus veredelt CropEnergies die in den Rohstoffen enthaltenen Bestandteile, die nicht für die Bioethanolherstellung benötigt werden, zu hochwertigen Lebens- und Futtermitteln und verringert damit insbesondere die Versorgungslücke bei pflanzlichen Proteinen in Europa. Als Folge wird nicht nur der Importbedarf an Sojaschrot, sondern auch der Flächenbedarf für den Sojaanbau in anderen Teilen der Erde reduziert.

Im Jahr 2010 wurde in Zeitz zudem eine Anlage zur Verflüssigung von CO2 in Betrieb genommen. Das biogene CO2 , das bei der Fermentation von Getreide und Zuckersirupen entsteht, wird u. a. für die Nahrungsmittelindustrie aufbereitet. Damit verbessert CropEnergies die CO2 -Bilanz der Bioethanolanlage in Zeitz weiter und steigert zudem die Ertragskraft.

Bei der Produktion zeichnet sich CropEnergies durch effiziente Produktionsprozesse und moderne Energiezentralen aus. Kraft-Wärme-Kopplung und die Mehrfachnutzung von Energie führen zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz. In der Bioethanolanlage im belgischen Wanze wird darüber hinaus in einem weltweit bislang einzigartigen Biomassekraftwerk der Großteil der benötigten thermischen und elektrischen Prozessenergie durch Nutzung der Schalen des angelieferten Weizenkorns erzeugt. Das Biomassekraftwerk zeichnet sich zudem durch einen hohen Wirkungsgrad, Verfügbarkeit und eine Rauchgasreinigungsanlage der neuesten Generation aus. Das in Wanze gewonnene Bioethanol setzt mit CO2 -Einsparungen, die nach weiteren Optimierungen bis zu 70 Gew.-% gegenüber fossilen Kraftstoffen erreichen werden, einen neuen Maßstab bei der getreidebasierten Erzeugung von Bioethanol und geht weit über die Anforderungen der EU-Richtlinien hinaus.

Auch bei der Logistik stellt sich CropEnergies der Verantwortung gegenüber der Umwelt. Die Anlagen in Zeitz und Wanze liegen in der Nähe großer Getreideanbaugebiete und Zuckerfabriken, was zu kurzen Transportwegen bei der Rohstoffversorgung und entsprechend geringer Umweltbelastung führt. Gleiches gilt für den Transport der dort hergestellten Produkte. Diese werden überwiegend Umwelt schonend mit Schiff und Bahn ausgeliefert.

Das Geschäftsmodell von CropEnergies basiert darauf, durch nachhaltiges Wirtschaften Werte zu schaffen. Dabei setzt CropEnergies auf eine Strategie des wertorientierten, profitablen Wachstums, das die Grundlage für die Finanzierung weiterer Investitions- und Forschungsprojekte zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte und effizienter Herstellungsprozesse sowie zur Erschließung neuer Märkte bildet.

Sozial nachhaltiges Wirtschaften ist für CropEnergies integraler Bestandteil des unternehmerischen Selbstverständnisses. Die Übernahme sozialer Verantwortung auf allen Hierarchieebenen wird durch hochmotivierte und verantwortungsbewusste Mitarbeiter sowie hohe Standards sichergestellt. Dabei erfüllt CropEnergies als Mitglied der Südzucker-Gruppe die Vorgaben eines international tätigen Konzerns. So gelten hohe Standards in den Bereichen der Menschenrechte, Ausbildung und Schulung, Gesundheit und Sicherheit, Bezahlung und Arbeitsbedingungen, Umstrukturierungen und beim Verhältnis zwischen den Sozialpartnern.

5) Angaben gemäß § 289 Absatz 4 HGB

Nach § 289 Abs. 4 HGB hat die Gesellschaft über bestimmte gesellschaftsrechtliche Strukturen und sonstige Rechtsverhältnisse zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft und etwaige Übernahmehindernisse zu ermöglichen. Die CropEnergies AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim und hat stimmberechtigte Aktien ausgegeben, die an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), dem Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), notiert sind.

Zum 28. Februar 2011 beträgt das gezeichnete Kapital 85.000.000 € und ist in 85.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB).

Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind uns nicht bekannt (§ 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB).

Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind uns mitgeteilt worden: Die Südzucker AG teilte uns zuletzt mit Schreiben vom 5. Oktober 2006 gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG mit, dass ihr 71 % der Stimmrechte an der CropEnergies AG zustehen. Die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) teilte uns zuletzt mit Schreiben vom 9. Oktober 2006 gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG i. V. mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass ihr 78 % der Stimmrechte an der CropEnergies AG zustehen, 71 % über ihre nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnende Tochtergesellschaft Südzucker AG und 7 % unmittelbar (§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB).

Bei CropEnergies gibt es keine Aktien mit Sonderrechten (§ 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB).

Es gibt auch keine Art einer Stimmrechtskontrolle aus der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital (§ 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB).

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84 und 85 AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Vorstände wurden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Satzung der CropEnergies AG macht von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktienrechts oder der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde dem Aufsichtsrat übertragen (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2006 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 28. August 2011 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 30 Mio. € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006). Der Vorstand ist dabei ermächtigt, in bestimmten in § 4 Abs. 3 der Satzung aufgeführten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals 2006 wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB).

Die Hauptversammlung hat am 15. Juli 2010 den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 14. Juli 2015 Aktien der Gesellschaft im Umfang bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB).

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, wurden nicht getroffen (§ 289 Abs. 4 Nr. 8 HGB).

Eine Erläuterung von Entschädigungsvereinbarungen der Mitglieder des Vorstands oder von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels entfällt, da solche Vereinbarungen nicht bestehen (§ 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB).

Einzelheiten zur Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" dargelegt.

6) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach dem Bilanzstichtag haben keine Ereignisse stattgefunden, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflussen.

7) Bericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2010/11 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen, welche die Gesellschaft benachteiligt hätten, wurden nicht getroffen. Ebenso wurden keine Maßnahmen unterlassen, die eine Benachteiligung der Gesellschaft verhindert hätten".

8) Finanzmanagement

Das Finanzmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einer Aufteilung zwischen Eigen- und Fremdkapital an, welche mit einem hohen Eigenkapitalanteil die Wachstumsstrategie absichert. Die Finanzierung der CropEnegies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt.

CropEnergies nutzt eine im Hinblick auf die Fälligkeiten und Zinsfestschreibung optimierte Struktur von Darlehen. Zur unterjährigen Finanzierung ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur.

CropEnergies verfolgt eine konservative Finanzierungspolitik, die auf eine Absicherung von Rentabilität, Liquidität und Stabilität des Unternehmens abzielt und die durch konsequentes Finanzmanagement (Cash- und Liquiditätsmanagement) und integriertes Risikomanagement flankiert wird. Grundlage der Finanzierungspolitik sind die folgenden Ziele:

eine starke Kapitalstruktur mit einer nachhaltigen Eigenkapitalfinanzierungsbasis durch die tragenden Aktionärsgruppen,

flexibel nutzbare Fremdkapitalinstrumente unter Beachtung eines ausgewogenen Laufzeitenprofils,

ein jederzeitiger Zugriff auf ausreichende kurzfristige Liquidität und

die Steuerung der Finanzrisiken durch ein integriertes Risikomanagement.

9) Chancen und Risikobericht

Risikomanagement in der CropEnergies-Gruppe

CropEnergies zählt zu den größten und leistungsfähigsten Herstellern von Bioethanol in Europa. Mit dem geschaffenen Produktions- und Vertriebsnetzwerk ist CropEnergies hervorragend positioniert, um vom wachsenden europäischen Bioethanolmarkt profitieren zu können. Darüber hinaus verfügt CropEnergies über ein attraktives Portfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln aus der Bioethanolproduktion, das die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf den Ethanol- und Rohstoffmärkten reduziert. Betriebliche Funktionen, externe Einflüsse sowie unternehmerisches Handeln zur Sicherung von Bestand, Wachstum und Erfolg einer Unternehmung unterliegen Chancen und Risiken. Um Risiken zu erkennen und aktiv zu steuern, hat CropEnergies ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet.

- Risikopolitik

Für CropEnergies ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unternehmerischen Chancen und Risiken ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Das Risikomanagement dient der frühzeitigen und systematischen Erkennung und Vermeidung von Risiken, der Verbesserung der internen Transparenz risikobehafteter Prozesse sowie der Schaffung eines Risikobewusstseins bei allen Mitarbeitern.

Hierzu setzt CropEnergies ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung geschäftsspezifischer Risiken ein. Durch risikobewusstes Verhalten, die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie durch die Implementierung interner Kontrollen soll ein angemessenes Verhältnis von Chancen und Risiken erreicht werden.

- Risikokommunikation

Wesentlich für ein effektives Risikomanagementsystem ist die offene und schnelle Kommunikation mit den verantwortlich handelnden Mitarbeitern im Unternehmen. Das Management stellt dies - auch durch seine unmittelbare Einbindung in den Risikoausschuss - sicher und hält die Mitarbeiter an, bewusst und proaktiv mit Risiken umzugehen.

Rechtliche und politische Rahmenbedingungen

CropEnergies ist sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene in diverse, für die Biokraftstoffbranche spezifische rechtliche und politische Rahmenbedingungen eingebunden. Dies kann zu zusätzlichen Chancen führen, z. B. wenn die nationalen bzw. europäischen Beimischungsquoten erhöht werden. Ebenso können Änderungen dieser Rahmenbedingungen Risiken mit sich bringen, falls beispielsweise die Beimischungsziele auf europäischer Ebene reduziert werden sollten.

Operative Risiken

- Beschaffungsrisiko

CropEnergies benötigt zur Herstellung von Bioethanol vor allem kohlenhydrathaltige Agrarrohstoffe wie Zuckersirupe und Getreide. Preisschwankungen an den Weltagrarmärkten beeinflussen direkt die Rohstoffkosten.

Da Veränderungen beim Getreidepreis in der Regel mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für eiweißhaltige Lebens- und Futtermittel einhergehen, kann CropEnergies Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch Verkaufserlöse für Gluten, ProtiGrain® und ProtiWanze® kompensieren ("natural hedge").

Darüber hinaus kann CropEnergies die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Getreidepreise auf die Rohstoffkosten durch eine vorausschauende Einkaufspolitik und die Nutzung von Zuckersirupen reduzieren. Dabei verfolgt CropEnergies das Ziel, die für eingegangene Lieferverpflichtungen notwendigen Rohstoffmengen zeitnah zu sichern.

Auch in Zukunft verfolgt CropEnergies die Geschäftspolitik, verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen durch den Abschluss von längerfristigen Lieferverträgen, die Nutzung von Warentermingeschäften sowie alternativen Rohstoffen zu reduzieren. Abhängig von der Marktpreislage verbleibt jedoch das Risiko, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Bioethanol weitergegeben werden können.

Die im November 2009 verabschiedete deutsche Biokraft-NachV. knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse ab dem 1. Januar 2011 an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Bioethanol aus den Anlagen in Zeitz und Wanze erfüllt alle Anforderungen der Biokraft-NachV. Jedoch ist CropEnergies zur Herstellung nachhaltigen Bioethanols auf die Verfügbarkeit nachhaltiger Rohstoffe angewiesen.

Im Rahmen des EU-Emissionshandels wurden der CropEnergies-Gruppe als industriellem Produzent in der zweiten Handelsperiode von 2008 bis 2012 Emissionszertifikate zugeteilt. Derzeit erwartet CropEnergies eine nur geringe Unterdeckung in dieser zweiten Handelsperiode. Die konkrete Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels ab 2013 bis 2020 ist noch nicht abschließend geklärt. Aus heutiger Sicht geht CropEnergies ab 2013 jedoch von einer Zuteilung aus, die unterhalb derer in der zweiten Handelsperiode liegen wird. Abhängig vom Bedarf und Marktpreis von CO2 -Zertifikaten können sich Auswirkungen auf die Produktionskosten und damit auch auf die Wettbewerbsposition ergeben.

- Wettbewerbsrisiko

Mit der Verpflichtung jedes EU-Mitgliedsstaats zur Einreichung eines nationalen Aktionsplans zur Förderung und Nutzung von erneuerbaren Energien bei der EU-Kommission hat die EU Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet. Bis zum Jahr 2020 soll 10 % der im Transportsektor eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Die bisher veröffentlichten Aktionspläne verdeutlichen das große Wachstumspotenzial des Bioethanolmarkts in Europa.

Der Bau neuer Bioethanolanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen könnten jedoch in den kommenden Jahren zu einem signifikanten Anstieg der Produktionskapazitäten für Bioethanol in der EU führen. Dieser Zuwachs könnte einen verstärkten Wettbewerb unter den Bioethanolproduzenten auslösen.

Darüber hinaus steht CropEnergies im Wettbewerb mit außereuropäischen Bioethanolproduzenten, die infolge lokaler Gegebenheiten - insbesondere in Brasilien - von niedrigeren Produktionskosten profitieren können.

- Absatzrisiko

Der überwiegende Anteil des Bioethanolabsatzes der CropEnergies-Gruppe entfällt auf Großkunden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass Lieferverträge durch einzelne Großkunden nicht erfüllt oder am Ende der Vertragslaufzeit nicht verlängert werden. Sollte es in einem solchen Fall nicht gelingen, wirtschaftlich gleichwertige Aufträge abzuschließen, könnte sich dies nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken.

- IT-Risiken

Wie jedes Unternehmen ist CropEnergies auf funktionierende IT-Systeme angewiesen. Für die operative und strategische Steuerung des Unternehmens setzt CropEnergies hochentwickelte Informationssysteme ein. Zur Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme sind diese in die IT-Systeme der Südzucker AG eingebunden.

- Personalrisiken

Die CropEnergies-Gruppe steht mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. CropEnergies bietet als eines der führenden Unternehmen im Zukunftsmarkt für Biokraftstoffe ein attraktives Arbeitsumfeld, Stabilität sowie die Sozialleistungen der Südzucker-Gruppe und Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

- Weitere operative Risiken

CropEnergies überwacht Produktqualität und Umweltrisiken mithilfe eines Qualitätssicherungssystems und moderner Prozessleittechnik. Das Risiko ungeplanter Produktionsunterbrechungen wird durch kontinuierliche Wartungsmaßnahmen und hochqualifiziertes Personal minimiert. Falls erforderlich wird geprüft, ob eine ungeplante Produktionsminderung in einer Anlage durch die Mehrerzeugung in einer anderen Anlage ausgeglichen werden kann.

In den Bereichen IT, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung kann CropEnergies aufgrund des Shared-Service-Vertrags auf die Fachabteilungen der Südzucker AG zurückgreifen.

- Rechtliches Risiko

Klageverfahren gegen die CropEnergies-Gruppe, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns besitzen könnten, bestehen nicht.

Produkt- und Rohstoffpreisrisiken

Die CropEnergies-Gruppe unterliegt Marktpreisrisiken durch die Veränderung der Preise für Endprodukte, Rohstoffe und Energie. Zur Begrenzung damit verbundener Risiken setzt CropEnergies in der Rohstoff- und Bioethanolpreissicherung derivative Absicherungen ein.

Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und unterliegt einer ständigen Kontrolle.

Finanzwirtschaftliche Risiken

CropEnergies unterliegt in geringem Maße Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Die Währungsrisiken werden in begrenztem Umfang durch derivative Instrumente abgesichert. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und unterliegt einer ständigen Kontrolle. Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen werden durch den verstärkten Abschluss festverzinslicher Darlehen gemindert.

Liquiditätsrisiken

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung, die integraler Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. Aufgrund verbindlich zugesagter Kreditlinien kann CropEnergies - falls erforderlich - kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen.

Bonitäts- und Ausfallrisiken

Ausfallrisiken im Forderungsbestand werden bei CropEnergies reduziert, indem einerseits die Bonität, das Zahlungsverhalten und die offenen Posten von Schuldnern fortlaufend überwacht und andererseits Warenkreditversicherungen und Bürgschaften zur Absicherung herangezogen werden. Kreditrisiken aus Geldanlagen werden dadurch minimiert, dass Transaktionen ausschließlich bei Banken und Partnern erstklassiger Bonität abgeschlossen werden.

Gesamtrisiko

Es sind keine Risiken erkennbar, die gegenwärtig oder in absehbarer Zukunft den Fortbestand der CropEnergies-Gruppe gefährden oder wesentliche negative Auswirkungen auf die Finanzlage, die Geschäftstätigkeit oder das Ergebnis der Betriebstätigkeit haben könnten.

Chancen der weiteren Unternehmensentwicklung

Die Profitabilität wird maßgeblich von der Erlösentwicklung für Bioethanol und den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt.

Chancen ergeben sich aus geringeren Getreidepreisen und/oder einem Preisanstieg von Bioethanol und den zu Lebens- und Futtermitteln veredelten Kuppelprodukten. CropEnergies kann sich der Volatilität der Getreidemärkte durch die Verwendung von Zuckersirupen als Rohstoff teilweise entziehen. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von den Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion.

Versorgungssicherung mit Energieträgern, Klimaschutz und die Stärkung der regionalen Strukturen sind die Ziele der EU, die mit dem Ausbau des europäischen Bioethanolmarkts erreicht werden sollen. Hierfür wurden weitere Rahmenbedingungen geschaffen, die die verstärkte Nutzung von Bioethanol im Kraftstoffsektor fördern. Aus dem daraus resultierenden Marktwachstum können sich Chancen ergeben. CropEnergies hat durch den Kapazitätsausbau in Deutschland, Belgien und Frankreich die Grundlage geschaffen, um vom künftigen Marktwachstum als einer der leistungsfähigsten europäischen Hersteller von Bioethanol zu profitieren.

10) Beschreibung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gem. § 289 Abs. 5 HGB

Organisation der Rechnungslegung

Die Erstellung des Konzernabschlusses der CropEnergies-Gruppe erfolgt in einem mehrstufigen Prozess mithilfe eines gruppenweit einheitlichen IT-Konsolidierungssystems mit klar strukturierten Zugriffsberechtigungen. Dem Prozess der Konzernabschlusserstellung liegen gruppenweit einheitliche Richtlinien, Prozesse und Termine zugrunde, die verbindliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie Anweisungen für die Abschlussarbeiten einschließlich konzerninterner Abstimmarbeiten beinhalten. Soweit Informationen mit Relevanz für die Rechnungslegung bzw. Abschlusserstellung nicht unmittelbar aus dem IT-Konsolidierungssystem entwickelt werden können, erfolgt die Abfrage der relevanten Angaben bei den einbezogenen Gesellschaften durch ein Web-basiertes Erfassungstool. Daneben werden umfassende Daten zu allen Beteiligungen der CropEnergies-Gruppe in einem Anteilsbesitz-Management-Informationssystem erfasst und laufend aktualisiert; mit diesem System wird die Anteilsbesitzliste generiert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften in der CropEnergies-Gruppe einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der in den CropEnergies Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften. Dabei kommen lediglich solche IFRS zur Anwendung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und im betreffenden Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden waren.

Die Prozesse und Bilanzierungsvorschriften, die in den Ist-Abschlüssen Anwendung finden, werden vergleichbar bei der Erstellung von jährlich drei Forecasts, dem Budget sowie der 5-Jahres-Planung zugrunde gelegt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses der CropEnergies AG erfolgt ebenfalls in einem mehrstufigen Prozess mithilfe eines ERP-Systems mit klar strukturierten Zugriffsberechtigungen. Die Abbildung laufender Prozesse in der Buchhaltung sowie die Erstellung der Abschlüsse sind in funktionale Prozessschritte gegliedert, in denen automatisierte bzw. manuelle Kontrollen wesentliche Bestandteile sind. Darüber hinaus stellen neben den bestehenden gesetzlichen Vorgaben Richtlinien sicher, dass die Abbildung laufender Geschäftsvorfälle sowie die Erstellung der Abschlüsse vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem in der CropEnergies-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dabei setzt sich das interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe aus einem Steuerungs- und einem Überwachungssystem zusammen.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der CropEnergies-Gruppe. Neben dem "Vier-Augen-Prinzip" sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen ein wesentlicher Teil der prozessabhängigen Kontrollen.

Der Aufsichtsrat hat die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems an den Prüfungsausschuss übertragen. Die interne Revision der Südzucker-Gruppe ist als prozessunabhängige Prüfungsinstanz in das interne Überwachungssystem der CropEnergies-Gruppe eingebunden. Sie stellt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit durch regelmäßige Systemprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher.

Auch die Prüfungshandlungen des Konzernabschlussprüfers sind prozessunabhängig und auf die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems gerichtet. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems, das von CropEnergies jeweils kurzfristig an etwaige Veränderungen des Umfelds angepasst wird, und berichtet über die Ergebnisse der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems.

Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte sowie Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden.

Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Mit der zentralen Durchführung der Werthaltigkeitstests von Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Daneben bestehen umfassende Konzernvorgaben zur Bilanzierung und Bewertung. Außerdem erfolgt auch auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Lagebericht und Anhang.

Das interne Kontrollsystem ermöglicht durch die festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten einschließlich deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Die Trennung von Funktionen und Verantwortung für Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung zielt darauf ab, kriminellen Handlungen vorzubeugen. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der CropEnergies-Gruppe sowie die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung.

Internes Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem der CropEnergies-Gruppe ist ein integrales Element des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten Einheiten. Diese integrierte Berichterstattung an den Vorstand und dessen direkte Einbindung gewährleisten eine transparente Risikoerfassung und -analyse. Das Risikomanagementsystem zielt darauf ab, Risiken systematisch zu identifizieren, zu beurteilen, zu kontrollieren und zu dokumentieren sowie gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Der Vorstand trägt konzernweit die Verantwortung für die Früherkennung bestandsgefährdender Risiken und die Initiierung entsprechender Gegenmaßnahmen. Der Vorstand hat einen Risikoausschuss eingerichtet, dessen weitere Mitglieder, bestehend aus den Verantwortlichen der Bereiche Einkauf, Vertrieb, Business Development, Finanzen und Controlling, den Vorstand bei seinen Aufgaben unterstützen. Der Risikoausschuss tagt in der Regel monatlich, bei Bedarf auch ad hoc. Beratungsgegenstand sind alle Risikoarten, wobei bezüglich der wesentlichen Risiken Rohstoffeinkauf, Verkauf und Finanzmarktrisiken standardisierte Szenarienrechnungen in Abhängigkeit der künftigen Markterwartung erstellt und die Auswirkungen auf das operative Ergebnis bzw. das Finanzergebnis ermittelt werden. Die Risikoeinschätzung erfolgt monatlich für das laufende und kommende Geschäftsjahr. Zusätzlich zur Regelberichterstattung besteht für ad hoc auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht an den Vorstand.

11) Prognosebericht

Bioethanol hat sich in Europa zu einem festen Bestandteil des Kraftstoffmarkts entwickelt. Als erneuerbare Energiequelle leistet es einen wichtigen Beitrag für eine sichere und Klima schonende Versorgung des europäischen Transportsektors. Durch das verbindliche Ziel der EU für das Jahr 2020, 10 % des Energieverbrauchs im Transportsektor durch erneuerbare Energien zu decken, wird die Bedeutung von Bioethanol zunehmen und sich der Bedarf auf rund 15 Mio. m3 im Jahr 2020 verdreifachen.

Gemäß der eingereichten Aktionspläne der Mitgliedsstaaten soll der Bioethanolbedarf bis 2020 stetig wachsen. Höhere Beimischungsziele und die Einführung von E10 in einigen Mitgliedsstaaten wie beispielsweise Deutschland werden die Nachfrage nach Bioethanol in der EU im Geschäftsjahr 2011/12 weiter erhöhen. Aufgrund der eingeführten Nachhaltigkeitskriterien und der Bedingungen in den großen Bioethanolmärkten in Brasilien und den USA erwartet CropEnergies geringere Exporte nach Europa und deshalb eine zunehmende Versorgung des Markts durch europäische Bioethanolhersteller. In Verbindung mit den Entwicklungen auf den Märkten für Rohöl, Zucker und Getreide rechnet CropEnergies bis zum Beginn der neuen Getreideernte in Europa mit einer Seitwärtsbewegung der Bioethanol- und Getreidepreise auf den derzeit hohen Niveaus.

Die CropEnergies AG erwartet für das Geschäftsjahr 2011/12 aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe wie in den Vorjahren keine Umsatzerlöse. Maßgeblich für die Ertragslage der CropEnergies AG ist auch weiterhin das Beteiligungsergebnis von Tochtergesellschaften in Form von Ausschüttungen bzw. Gewinnabführungen. Es wird erwartet, dass sich das Beteiligungsergebnis weiter verbessert und einen Jahresüberschuss 2011/12 der CropEnergies AG mindestens auf Vorjahreshöhe ermöglicht.

Auch im Geschäftsjahr 2012/13 rechnet CropEnergies mit einem weiteren Wachstum des Markts für Bioethanol in Europa und einer weiterhin hohen Nachfrage nach proteinhaltigen Lebens- und Futtermitteln. Unter normalen Bedingungen auf den Bioethanol- und Rohstoffmärkten sollte dies weitere Ertragspotentiale für das Zins- und Beteiligungsergebnis der CropEnergies AG bieten.

Jahresabschluss der CropEnergies AG (HGB)

Bilanz
28. Februar 2011

AKTIVA

scroll
(Tsd. €) Anhang 28.2.2011 28.2.2010
Immaterielle Vermögensgegenstände
243 39
Sachanlagen
220 211
Finanzanlagen
282.277 252.277
Anlagevermögen (1) 282.740 252.527
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 180.450 189.761
Guthaben bei Kreditinstituten (3) 10.489 4.542
Umlaufvermögen
190.939 194.303
Rechnungsabgrenzungsposten
50 64


473.729 446.894

PASSIVA

scroll
(Tsd. €) Anhang 28.2.2011 28.2.2010
Gezeichnetes Kapital
85.000 85.000
Kapitalrücklage
216.279 216.279
Gewinnrücklagen
18.500 9.600
Bilanzgewinn
12.832 10.049
Eigenkapital (4) 332.611 320.928
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (5) 2.137 1.313
Übrige Rückstellungen (6) 2.375 4.779
Rückstellungen
4.512 6.092
Verbindlichkeiten (7) 136.606 119.874


473.729 446.894

Jahresabschluss der CropEnergies AG (HGB)

Gewinn- und Verlustrechnung
1. März 2010 bis 28. Februar 2011

scroll
(Tsd. €) Anhang 1.3.2010-
28.2.2011
1.3.2009-
28.2.2010
Sonstige betriebliche Erträge (9) 2.008 1.799
Personalaufwand (10) -3.368 -3.068
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

-100 -85
Sonstige betriebliche Aufwendungen (11) -4.128 -3.798
Beteiligungsergebnis (12) 26.156 26.746
Zinsergebnis (13) 2.346 1.823
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
22.914 23.417
Außerordentliche Aufwendungen (14) -552 0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (15) -6.426 -4.103
Sonstige Steuern
-3 -1
Jahresüberschuss
15.933 19.313
Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
299 336
Einstellung in andere Gewinnrücklagen
-3.400 -9.600
Bilanzgewinn
12.832 10.049

Entwicklung des Anlagevermögens

scroll
(Tsd. €) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Stand
1.3.2010
Zugang Abgang Stand
28.2.2011
CropEnergies AG







Immaterielle Vermögensgegenstände







Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 119 232 0 351
Sachanlagen







Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
6 0 0 6
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 392 81 4 469
Summe Sachanlagen 398 81 4 475
Finanzanlagen







Anteile an verbundenen Unternehmen 252.277 30.000 0 282.277
Summe Finanzanlagen 252.277 30.000 0 282.277
Summe Anlagevermögen 252.794 30.313 4 283.103
scroll
(Tsd. €) Abschreibungen Buchwerte

Stand
1.3.2010
Jahres-
abschreibung
Abgang Stand
28.2.2011
Stand
28.2.2011
Stand
28.2.2010
CropEnergies AG





Immaterielle Vermögensgegenstände





Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 80 28 0 108 243 39
Sachanlagen





Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken
6 0 0 6 0 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 181 72 4 249 220 211
Summe Sachanlagen 187 72 4 255 220 211
Finanzanlagen





Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 282.277 252.277
Summe Finanzanlagen 0 0 0 0 282.277 252.277
Summe Anlagevermögen 267 100 4 363 282.740 252.527

Anhang

I. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes aufgestellt, wobei die Änderungen und Ergänzungen des HGB durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) erstmals im Geschäftsjahr 2010/11 hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung einschlägig waren. Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst, deshalb ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der degressiven oder linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Für ab dem 1. Januar 2001 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 20 % verrechnet. Für ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften ein Satz von maximal 30 % verrechnet.

Für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 25 % verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der auf die Restnutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen verteilte Restbuchwert zu höheren Abschreibungsquoten führt.

Für ab dem 1. März 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Wirtschaftsgüter kam ausschließlich die lineare Methode zum Ansatz. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wird ausgeübt.

Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € aber nicht 1.000 € übersteigt, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

scroll
Immaterielle Vermögensgegenstände 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 13 Jahre

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.

Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt.

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet.

Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,75 %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,75 %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 2,00 % und einer Fluktuation von 1,00 % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 28. Februar 2011 wurde ein Rechnungszins von 5,15 % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und zum 31. Januar 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Personalaufwand und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Mit der erstmaligen Anwendung der im Rahmen von BilMoG geänderten Vorschriften zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2010/11 nimmt die CropEnergies AG das Wahlrecht in Anspruch, die einmalige Sonderzuführung aufgrund der Änderung der Bewertungsmethodik in Höhe von 0,5 Mio. € vollständig erfolgswirksam zu erfassen.

Übrige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,93 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten wird nicht in Anspruch genommen. Forschungskosten werden als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Einzelheiten zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im vorstehenden Anlagespiegel dargestellt.

Die Zugänge in Höhe von 30.313 (154) Tsd. € betreffen im Wesentlichen eine Kapitalerhöhung in Höhe von 30 Mio. € bei der BioWanze SA.

Die Abgänge in Höhe von 4 Tsd. € betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

scroll
(Tsd. €) 28.2.2011 28.2.2010
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 180.439 187.981
Sonstige Vermögensgegenstände 11 1.778

180.450 189.761

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 129.097 (162.052) Tsd. €, Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 51.069 (25.515) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 273 (414) Tsd. €.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - mit Ausnahme der langfristigen Darlehen an die BioWanze SA in Höhe von 50.000 (50.000) Tsd. €, an die Ryssen Alcools SAS in Höhe von 2.500 (0) Tsd. € sowie an die CT Biocarbonic GmbH in Höhe von 450 (0) Tsd. € - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(3) Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 10,5 (4,5) Mio. € sind bei Banken erstklassiger Bonität angelegt.

(4) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der CropEnergies AG beträgt 85.000.000,00 €. Es ist eingeteilt in 85.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. August 2006 ist der Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 28. August 2011 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt 30 Mio. € durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2006). Der Vorstand ist dabei ermächtigt, in bestimmten in § 4 (3) der Satzung der CropEnergies AG aufgeführten Fällen das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Im Berichtsjahr wurde davon kein Gebrauch gemacht.

Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 14. Juli 2015 Aktien der Gesellschaft in Höhe von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einbeziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u.a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Die CropEnergies AG besitzt gegenwärtig kein bedingtes Kapital.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag beträgt unverändert 216.279 Tsd. €.

Gewinnrücklagen

Laut Beschluss des Vorstands wurde eine Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 3.400 (9.600) Tsd. € vorgenommen.

Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 wurde eine weitere Einstellung in satzungsgemäße Gewinnrücklagen in Höhe von 5.500 Tsd. € vorgenommen. Somit ergibt sich eine Gewinnrücklage in Höhe von 18.500 (9.600) Tsd. €.

Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre auslösen.

(5) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 2.180 Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 43 Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Mit der erstmaligen Anwendung der im Rahmen von BilMoG geänderten Vorschriften zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Geschäftsjahr 2010/11 nimmt die CropEnergies AG das Wahlrecht in Anspruch, die einmalige Sonderzuführung aufgrund der Änderung der Bewertungsmethodik in Höhe von 0,5 Mio. € vollständig erfolgswirksam zu erfassen.

(6) Übrige Rückstellungen

scroll
(Tsd. €) 28.2.2011 28.2.2010
Steuerrückstellungen 890 3.706
Sonstige Rückstellungen 1.485 1.073

2.375 4.779

Die Steuerrückstellungen enthalten die für das Geschäftsjahr 2010/11 zu bildenden Rückstellungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag abzgl. geleisteter Vorauszahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Zahlung von Gewinnbeteiligungen 664 (411) Tsd. €, Personalverpflichtungen 349 (281) Tsd. €, Vergütungen des Aufsichtsrats 170 (190) Tsd. € und Jahresabschlusskosten 164 (172) Tsd. €.

(7) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten der CropEnergies AG zum 28. Februar 2011:

scroll


davon Restlaufzeit
(Tsd. €)
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29 29 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 134.826 102.826 32.000 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.751 1.751 0 0
- davon aus Steuern 1.740 1.740 0 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2 2 0 0

136.606 104.606 32.000 0

Verbindlichkeiten der CropEnergies AG zum 28. Februar 2010:

scroll


davon Restlaufzeit
(Tsd. €)
bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 290 290 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 119.179 84.179 35.000 0
Sonstige Verbindlichkeiten 405 405 0 0
- davon aus Steuern 399 399 0 0
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 2 2 0 0

119.874 84.874 35.000 0

Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus einer langfristigen Finanzaufnahme in Höhe von 32.000 (35.000) Tsd. € bei der Südzucker International Finance B.V., einer kurzfristigen Finanzaufnahme bei der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt in Höhe von 70.000 (70.000) Tsd. € sowie Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit der CropEnergies Bioethanol GmbH in Höhe von 32.440 (10.724) Tsd. €.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

(8) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 86 Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Des weiteren bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 51 Tsd. €.

Das Bestellobligo in Höhe von 105 Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen.

Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 57,1 Mio. € übernommen. Davon betreffen 10,1 Mio. € Zollavale sowie 47,0 Mio. € Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte.

Im Rahmen einer Darlehensgewährung an die CT Biocarbonic GmbH wurde eine gesamtschuldnerische Mithaftung in Höhe von 3,1 Mio. € eingegangen.

Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet.

IV. Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.008 (1.799) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus konzerninternen Leistungen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf in Höhe von 1.750 (1.364) Tsd. €. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 79 (44) Tsd. € und Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1 (0) Tsd. € enthalten.

(10) Personalaufwand

scroll
(Tsd. €) 2010/11 2009/10
Löhne und Gehälter 2.792 2.374
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 576 694
- davon für Altersversorgung 224 398

3.368 3.068

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter

scroll

2010/11 2009/10
Gewerbliche Arbeitnehmer 0 0
Angestellte 33 31

(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Shared-Service-Leistungen in Höhe von 1.330 (1.099) Tsd. € der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 7 (12) Tsd. € und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2 (0) Tsd. € enthalten.

(12) Beteiligungsergebnis

scroll
(Tsd. €) 2010/11 2009/10
Erträge aus Beteiligungen 602 1.231
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 25.554 25.515

26.156 26.746

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen eine Dividende der Compagnie Financière de l'Artois SA.

Der Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen den handelsrechtlichen Gewinn der CropEnergies Beteiligungs GmbH.

(13) Zinsergebnis

scroll
(Tsd. €) 2010/11 2009/10
Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen -60 -434
Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -133 -34
- davon aus Aufzinsung von Rückstellungen -99 0
Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen -2.557 -4.898
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.750 -5.366
Zinserträge aus Tages-/Termingeldern bzw. Guthaben bei Banken 2 2
Übrige sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 105
Zinserträge von verbundenen Unternehmen 5.094 7.082
Zinsen und ähnliche Erträge 5.096 7.189

2.346 1.823

Aufgrund geringerer Finanzaufnahmen und gesunkener Zinssätze reduzierten sich die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen auf 2.557 (4.898) Tsd. €. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 5.094 (7.082) Tsd. € erzielt.

Erstmals sind im Zinsergebnis auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 99 Tsd. € erfasst. Im vorangegangenen Geschäftsjahr waren diese Beträge im Personalaufwand ausgewiesen.

(14) Außerordentliche Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 552 Tsd. € resultieren im Wesentlichen aus dem einmaligen Anpassungsaufwand der durch das BilMoG geänderten Bewertungsvorschriften der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen.

(15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die CropEnergies AG hat eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH und der CropEnergies Bioethanol GmbH. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 3.134 (1.824) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 173 (101) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 3.119 (2.178) Tsd. €.

Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen für Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen sowie übrigen Rückstellungen in der Handelsbilanz resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 606 Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 202 Tsd. € aus höheren Wertansätzen von Finanzanlagen und Sachanlagen in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet.

Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,93 % unterstellt. Die tatsächliche Steuerquote beträgt 28,04 %. Die Abweichungen zwischen dem theoretischen Steuersatz und der Steuerquote resultieren überwiegend aus Steuerminderungen aus steuerfreien Erträgen und Steuererhöhungen aufgrund nicht abzugsfähiger Aufwendungen.

V. Sonstige Angaben

(16) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder

Für den Gesamtvorstand belief sich die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2010/11 auf 0,7 (0,6) Mio. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 444 (444) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 249 (147) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 43 (41) Tsd. € gewährt. Den Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder wurden 194 (504) Tsd. € zugeführt.

Die Beschreibung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat ist im Vergütungsbericht im Lagebericht angegeben.

(17) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

"Related Party" im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin und ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG. Darüber hinaus kommt die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart, in Betracht, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet.

Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Forderungen gegen verbundenen Unternehmen auf 180.439 Tsd. € und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf 134.826 Tsd. €. Aus den Leistungsbeziehungen resultierte ein positiver Zinssaldo in Höhe von 2.537 Tsd. €.

Die Leistungsbeziehungen mit der Südzucker AG und ihren Tochtergesellschaften wurden zu marktüblichen Preisen abgerechnet; Leistung und Gegenleistung entsprachen sich, sodass keine Benachteiligungen entstanden. Daneben wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt.

Die CropEnergies AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt.

(18) Aufsichtsrat und Vorstand

AUFSICHTSRAT

Dr. Theo Spettmann

Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses
Ludwigshafen
Ehem. Vorstandssprecher der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Carl Zeiss AG, Oberkochen (Vorsitzender)

Mannheimer AG Holding, Mannheim

SCHOTT AG, Mainz (Vorsitzender)

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Carl-Zeiss-Stiftung, Heidenheim und Jena / Stiftungsrat (Vorsitzender)

St. Dominikus Krankenhaus und Jugendhilfe gGmbH, Ludwigshafen (Vorsitzender)

Universität Mannheim (Universitätsrat), Mannheim

Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), Mannheim

Prof. Dr. Markwart Kunz

Stv. Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses
Worms
Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
keine

Konzernmandate:

BENEO GmbH, Mannheim (Vorsitzender)

Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel/Belgien (Vorsitzender)

Saint Louis Sucre S.A., Paris/Frankreich (Stv. Vorsitzender)

Südzucker Polska S.A., Wroclaw/Polen

Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim

Zuckerforschung Tulln Gesellschaft m.b.H., Tulln/Österreich

Dr. Hans-Jörg Gebhard

Eppingen
Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (Vorsitzender)

VK Mühlen AG, Hamburg

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich

AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich (Stv. Vorsitzender)

Freiberger Holding GmbH, Berlin

Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel/Belgien

Saint Louis Sucre S.A., Paris/Frankreich

Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Ochsenfurt (Vorsitzender)

Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen

Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien/Österreich

Thomas Kölbl

Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Mannheim
Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH, Stuttgart

Konzernmandate:

AGRANA Bioethanol GmbH, Wien/Österreich

AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien/Österreich

AGRANA J & F Holding GmbH, Wien/Österreich

AGRANA Stärke GmbH, Wien/Österreich

AGRANA Zucker GmbH, Wien/Österreich

BENEO GmbH, Mannheim

Freiberger Holding GmbH, Berlin

Mönnich GmbH, Kassel (Vorsitzender)

PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland/Niederlande (Vorsitzender)

Raffinerie Tirlemontoise S.A., Brüssel/Belgien

Saint Louis Sucre S.A., Paris/Frankreich

Südzucker Polska S.A., Wroclaw/Polen

Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)

Franz-Josef Möllenberg

Rellingen
Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim (Stv. Vorsitzender)

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt/Main

Norbert Schindler

Bobenheim am Berg
Mitglied des Deutschen Bundestags

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt/Main

Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach

Süddeutsche Lebensversicherung a.G., Fellbach

Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Ochsenfurt

VORSTAND

Dr. Lutz Guderjahn

Offstein
Chief Operating Officer

Joachim Lutz

Mannheim
Chief Financial Officer

(19) Anteilsbesitz

Neben unmittelbaren Anteilen umfasst der Anteilsbesitz der CropEnergies AG nach § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnende mittelbare Anteile. Hierzu gehört eine Aktie der BioWanze SA im Eigentum der CropEnergies Bioethanol GmbH. Bei den folgenden Beteiligungen stehen der CropEnergies AG mehr als 5 % der Stimmrechte zu:

scroll
(Tsd. €)



2010/11
Unternehmen Ort Anteilsbesitz:
unmittelbar
Anteilsbesitz:
mittelbar
Eigenkapital Jahresergebnis
CropEnergies Beteiligungs GmbH Mannheim/Deutschland 100%
61.227 0
CropEnergies Bioethanol GmbH Zeitz/Deutschland 15% 85% 72.444 0
BioWanze SA* Brüssel/Belgien 100% -1 Aktie 1 Aktie 166.971 5.191
Compagnie Financière de l'Artois SA* Paris/Frankreich 100%
12.572 1.093
Ryssen Alcools SAS* Loon-Plage/Frankreich
100% 17.429 2.897
CT Biocarbonic GmbH Zeitz/Deutschland
50% 2.161 -317

* IFRS

Aufgrund spezifischer gesellschaftsrechtlicher Vorschriften in Frankreich stehen sechs Aktien (0,0009 % aller Aktien) der Compagnie Financière de l'Artois SA im Eigentum von CropEnergies- bzw. Südzucker-Mitarbeitern.

Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht.

Die CropEnergies Bioethanol GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht.

(20) Weitere Angaben

Die Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt teilte uns zuletzt mit Schreiben vom 5. Oktober 2006 gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG mit, dass ihr 70,58 % der Stimmrechte an der CropEnergies AG zustehen.

Die Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) teilte uns zuletzt mit Schreiben vom 9. Oktober 2006 gemäß § 21 Abs. 1 u. Abs. 1a WpHG i. V. mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG mit, dass ihr 77,64 % der Stimmrechte an der CropEnergies AG zustehen, 70,58 % über ihre nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnende Tochtergesellschaft Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt und 7,06 % unmittelbar.

Die CropEnergies AG ist gemäß § 290 HGB i.V.m. § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die CropEnergies AG ist daher das unterste Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss der Abschluss der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2010 bis 28. Februar 2011 einbezogen wird. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der CropEnergies AG wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Abschluss der CropEnergies AG, Mannheim für das Geschäftsjahr vom 1. März 2010 bis 28. Februar 2011 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim, als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(21) Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 20. Dezember 2010 die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Sie ist im Internet auf unserer Webseite unter
http://www.cropenergies.com/de/investorrelations/Corporate_Governance/Entsprechenserklaerungen/ Entsprechenserklaerung_2010/ zugänglich.

(22) Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers

Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfers, PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind im Geschäftsjahr 2010/11 94 (107) Tsd. € als Aufwand erfasste Honorare angefallen.

(23) Vorschlag für die Gewinnverwendung

Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr sowie einer Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen beträgt der Bilanzgewinn der CropEnergies AG 12.832 Tsd. €.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn der CropEnergies AG 12.750 Tsd. €, entsprechend einer Dividende von 0,15 € pro Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 82Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Mannheim, den 5. Mai 2011

DER VORSTAND

scroll
Dr. L. Guderjahn J. Lutz

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CropEnergies AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. März 2010 bis 28. Februar 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 6. Mai 2011

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

scroll
Dr. Ralf Worster
Wirtschaftsprüfer
ppa. Olav Krützfeldt
Wirtschaftsprüfer