![]() CropEnergies AGMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015Lagebericht und Jahresabschluss der CropEnergies AG, Mannheim, zum 28. Februar 2015Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt. Lagebericht der CropEnergies AGGrundlagen des UnternehmensUnternehmensprofilGeschäftsgegenstand der CropEnergies AG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Bioethanol (Agraralkohol), sonstigen Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten, die aus Getreide oder anderen Agrarrohstoffen erzeugt werden, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Kuppelprodukten, tätig sind. Die Gesellschaft kann in den vorbezeichneten Bereichen auch selbst tätig werden. KonzernstrukturDie CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen:
Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar 50 % an der
Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz (Deutschland) eine Anlage zur Produktion von 360 Tsd. m3 Bioethanol pro Jahr. Das Bioethanol findet hauptsächlich im Kraftstoffbereich Verwendung. Seit Januar 2015 besteht die Möglichkeit, am Standort 60.000 m3 Bioethanol pro Jahr zu hochwertigem Neutralalkohol in Lebensmittelqualität zu veredeln. Darüber hinaus werden 260 Tsd. t des Proteinfuttermittel ProtiGrain® sowie thermische und elektrische Energie erzeugt. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH verfügt als deutsche Zwischenholding über keine eigene Produktion. Die BioWanze SA betreibt in Wanze (Belgien) eine Anlage zur Produktion von Bioethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze® sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Anlage hat eine jährliche Produktionskapazität von bis zu 300 Tsd. m3 Bioethanol. Darüber hinaus können pro Jahr rund 55 Tsd. t Gluten und mehr als 300 Tsd. t ProtiWanze® hergestellt werden. Einen Großteil der benötigten Prozessenergie gewinnt BioWanze aus den Schalen des angelieferten Weizenkorns in einem weltweit einzigartigen Biomassekraftwerk. Daher übertrifft das mit diesem innovativen Energiekonzept hergestellte Bioethanol bereits heute die ab dem Jahr 2017 geltenden Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung deutlich. Weiterhin vermarktet BioWanze hochwertige Kleie aus dem in Wanze verwendeten Weizen als Futtermittel. Die Ensus Ltd. ist eine britische Holdinggesellschaft ohne eigene Produktion. Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton (Großbritannien) über eine Anlage mit einer Jahresproduktionskapazität von 400 Tsd. m3 Bioethanol und 350 Tsd. t getrocknetem Eiweißfuttermittel. Zusätzlich können bis zu 250 Tsd. t biogenes CO2 aus der Fermentation an eine benachbarte Verflüssigungsanlage geliefert und u. a. in der Lebensmittelindustrie genutzt werden. Die Compagnie Financière de l'Artois SA (COFA) ist eine französische Zwischenholding und hält 100 % der Anteile der Ryssen Alcools SAS (Ryssen). Ryssen betreibt in Loon-Plage bei Dünkirchen (Frankreich) eine Anlage zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Rohalkohol. Die Jahreskapazität für die Dehydratation von Rohalkohol insbesondere für den Kraftstoffsektor beträgt 100 Tsd. m3 Bioethanol. Für die Rektifikation von Rohalkohol für traditionelle und technische Anwendungen steht eine Produktionskapazität von 80 Tsd. m3 Neutralalkohol pro Jahr zur Verfügung. Darüber hinaus hält Ryssen 100 % der Anteile der Ryssen Chile SpA. Die Ryssen Chile SpA ist ein Alkoholdistributor und versorgt den chilenischen Markt mit Neutralalkohol. Die CropEnergies Inc. ist eine Handelsniederlassung mit Sitz in Houston (USA). Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität. Sie betreibt in Zeitz eine Produktionsanlage zur Aufreinigung und Verflüssigung von biogenem CO2 aus der benachbarten Bioethanolproduktion von CropEnergies. Die Anlage verfügt über eine Jahreskapazität von 100 Tsd. t verflüssigtem CO2 , das unter anderem in der Lebensmittelindustrie verwendet wird. Im Oktober 2014 hat die Tyczka Unternehmensgruppe (Geretsried) ihren Anteil von 50 % an der CT Biocarbonic GmbH an die SOL SpA (Monza, Italien) verkauft, die damit neuer Joint Venture-Partner ist. UnternehmenssteuerungDer Vorstand der CropEnergies AG leitet die Geschäfte eigenverantwortlich und wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die Vorstandsmitglieder die ihnen zugeordneten Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Satzung der CropEnergies AG Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen und wirkt auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) hin. Er sorgt zudem für eine adäquate Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen. Zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensführung setzt der CropEnergies Konzern ein konzernweit einheitliches Berichts- und Planungssystem ein und wendet darauf aufbauend zentral definierte Kennzahlen an. Bedeutsame steuerungsrelevante, finanzielle Kennzahlen sind die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse und das operative Ergebnis. Beim operativen Ergebnis wird das Ergebnis der Betriebstätigkeit laut Gewinn-und-Verlust-Rechnung um das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie um das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen bereinigt. Neben den beiden finanziellen Leistungsindikatoren, Umsatzerlöse und operatives Ergebnis, sind für die CropEnergies-Gruppe derzeit keine weiteren finanziellen und keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren steuerungsrelevant. Für die CropEnergies AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bildet dagegen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (HGB) vor Sondereinflüssen die finanzielle Kennzahl zur Unternehmenssteuerung. Das Kapitalmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einem hohen Eigenkapitalanteil an, welche die Wachstumsstrategie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Geschäftsrisiken zu angemessenen Kapitalkosten und mit überdurchschnittlicher Bonität absichert. Die Finanzierung der CropEnergies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt. CropEnergies nutzt eine im Hinblick auf die Fälligkeiten und Zinsfestschreibung optimierte Struktur von Darlehen. Zur unterjährigen Finanzierung ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur. CropEnergies verfolgt eine konservative Finanzierungspolitik, die auf eine Absicherung von Rentabilität, Liquidität und Stabilität des Unternehmens abzielt und die durch konsequentes Finanzmanagement (Cash- und Liquiditätsmanagement) und integriertes Risikomanagement flankiert wird. Grundlage der Finanzierungspolitik sind die folgenden Ziele:
Die Steuerung der Kapitalstruktur des CropEnergies Konzerns erfolgt langfristig und orientiert sich an dynamischen sowie statischen Kennzahlen. Die wesentlichen Kenngrößen sind hierfür der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme). Leitlinien und UnternehmensstrategieDas Ziel der CropEnergies-Gruppe ist es, gemeinsam mit ihren Partnern verantwortungsvoll die Zukunft zu gestalten und bereits heute Lösungen für die gesellschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu entwickeln. Der Fokus liegt dabei auf der Herstellung und Vermarktung von Bioethanol - dem weltweit bedeutendsten Biokraftstoff. Als einer der führenden europäischen Bioethanolhersteller verbindet CropEnergies wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung und dem Schutz der Umwelt. Durch nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften will das Unternehmen profitabel wachsen, den Unternehmenswert langfristig steigern und die Interessen von Aktionären, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern berücksichtigen. Die hergestellten Produkte sollen die Lebensqualität der heutigen Generation verbessern und gleichzeitig die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen bewahren. Bioethanol, das aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird, spart als erneuerbarer Benzinersatz nachweislich Treibhausgase ein, schont die endlichen fossilen Ressourcen und sichert damit die Mobilität in der Zukunft. Aus den Reststoffen der Bioethanolproduktion werden proteinreiche Lebens- und Futtermittel hergestellt, um so die Versorgung Europas mit pflanzlichen Proteinen zu sichern. CropEnergies verwertet die eingesetzten Rohstoffe vollständig und füllt gleichzeitig Teller, Tank und Trog - und wird auf diese Weise auch als europäischer Marktführer bei der Herstellung von Lebens- und Futtermitteln der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Die CropEnergies-Gruppe erreicht ihre Ziele durch operative Exzellenz und Innovationen und stützt sich dabei auf die eigenen Kernkompetenzen - die großtechnische Verarbeitung von Agrarrohstoffen zu hochwertigen Produkten und deren Vermarktung. Hilfreich ist dabei das umfangreiche Wissen über die gesamte Wertschöpfungskette der Produktion von Bioethanol, Lebens- und Futtermittel - vom Pflanzenanbau über die Produktion bis hin zu Transport, Vermarktung und Verbraucherberatung. Mit den innovativen Produktionsanlagen setzt CropEnergies Maßstäbe in puncto Technologie, Effizienz, Flexibilität und Treibhausgaseinsparungen. Ein optimiertes Beschaffungsmanagement und ein europaweit einzigartiges Logistiknetzwerk stellen nicht nur die Technologie-, sondern auch Kostenführer in Europa sicher. Die Erfahrungen bei Vermarktung und Logistik machen das Unternehmen darüber hinaus zu einem verlässlichen Partner. Mit Innovationen verschafft sich CropEnergies in den bestehenden Geschäftsfeldern einen Wettbewerbsvorteil, erschließt neue Märkte und trägt dazu bei, Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft zu entwickeln. Entscheidend für den Erfolg unseres Unternehmens sind jedoch die Kenntnisse, Erfahrungen, sozialen Kompetenzen, Zufriedenheit und das Engagement unserer Mitarbeiter. Diese Stärken sollen durch Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter auch weiterhin ausgebaut werden. Chancen, als Unternehmen zu wachsen, werden stets unter der Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Kernkompetenzen genutzt. Strukturelle Veränderungen sind eine Möglichkeit, das Unternehmen zu entwickeln. Die steigende Nachfrage nach Energie und Nahrungsmitteln erfordert eine effiziente Nutzung von Agrarrohstoffen. Dies eröffnet CropEnergies auch künftig Chancen, neue attraktive Geschäftsfelder zu erschließen und profitabel zu wachsen. Einen hohen Stellenwert hat bei allem die transparente Berichterstattung und die offene Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmern. Der Kontakt zu Anlegern und Kapitalmärkten ist auch für die Finanzierung weiteren Wachstums wichtig. CropEnergies wirtschaftet nachhaltig für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und eine lebenswerte Zukunft. NachhaltigkeitNachhaltigkeit und UmweltNachhaltiges Wirtschaften bedeutet für CropEnergies, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. Diese Unternehmensphilosophie ist gleichzeitig die Grundlage für das Geschäftsmodell: die Erzeugung und den Vertrieb von Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen. Nachhaltigkeit ist dabei die Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Als einer der führenden europäischen Hersteller von Bioethanol nimmt die CropEnergies-Gruppe ihre Verantwortung gegenüber der Umwelt sehr ernst. CropEnergies erzeugt Bioethanol, Neutralalkohol sowie hochwertige Lebens- und Futtermittel aus natürlichen, nachwachsenden Rohstoffen. Bioethanol für den europäischen Markt muss nachgewiesen nachhaltig erzeugt werden. Unabhängige, von der EU-Kommission zugelassene Zertifizierungssysteme sind für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Wertschöpfungskette zuständig. Diese garantieren einen ressourcenschonenden Umgang mit der Natur entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Anbau der Biomasse über die Herstellung der Endprodukte bis zu deren Auslieferung. Aber CropEnergies will die gesetzlichen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern auf allen Wertschöpfungsstufen übertreffen. Die von CropEnergies verwendeten Agrarrohstoffe stammen ausschließlich aus Europa. Unsere Lieferanten in der EU sind dabei an die Grundsätze der Cross Compliance für landwirtschaftliche Erzeugungsmethoden gebunden. Diese enthalten beispielsweise Umweltschutzauflagen für die Landwirtschaft, die den nachhaltigen Anbau von Agrarrohstoffen gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Rohstoffe zur Herstellung von Biokraftstoffen gehen noch über die Vorgaben der Cross Compliance hinaus. Sie stellen sicher, dass vom Anbau der Biomasse bis zur Bioenergiegewinnung und -nutzung deutliche Einsparungen von Treibhausgasemissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen erzielt werden. Auch dürfen die Rohstoffe nicht auf schützenswerten Flächen wie Primärwäldern (Regenwald) oder zu Lasten der biologischen Vielfalt ausgeweitet werden. Alle Bioethanolanlagen von CropEnergies sind nach mindestens einem von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssystem als nachhaltig zertifiziert. Dies gilt seit September 2012 für die Anlagen in Zeitz und Wanze und seit November 2012 für die Anlage in Loon-Plage. Zusätzlich ist Zeitz nach der deutschen Version von REDcert und Ryssen nach dem französischen System 2BSvs zertifiziert. Die Anlage in Wilton hat ein eigenes, von der EU-Kommission anerkanntes, Zertifizierungssystem und entspricht zudem der europäischen Version von ISSC. Mit der Zertifizierung weist CropEnergies nach, dass das hergestellte Bioethanol die Nachhaltigkeitskriterien der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" erfüllt. Diese gibt unter anderem vor, dass über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen mindestens 35 Gew.-% CO2äq . eingespart werden müssen. Mit Treibhausgaseinsparungen von über 60 Gew.-% übertrifft die Produktionsanlage in Wanze bereits heute die Anforderungen von über 50 Gew.-%, die in der EU ab 2017 gelten werden. Die Anlagen in Zeitz und Wilton übertreffen die gültige Mindestanforderung ebenfalls deutlich. Die Zertifizierungen der Bioethanolanlagen jährlich zu bestätigen. CropEnergies geht bei der Schonung der Ressourcen noch einen Schritt weiter: Dank der integrierten Produktionskonzepte werden die eingesetzten Rohstoffe vollständig zu hochwertigen Produkten verarbeitet, sodass praktisch keine Abfälle übrig bleiben. Die in den Rohstoffen enthaltenen Bestandteile, die nicht für die Herstellung von Bioethanol und Neutralalkohol benötigt werden, veredelt CropEnergies zu hochwertigen Lebens- und Futtermitteln. Die nicht vergärbaren Bestandteile enthalten wertvolles Eiweiß, dessen Aufbereitung und Veredelung die Versorgungslücke bei pflanzlichen Proteinen in Europa verringert und den Importbedarf an Proteinfuttermitteln, insbesondere in Form von Sojabohnen und Sojaschrot aus Südamerika reduziert. Untersuchungen zeigen, dass die Herstellung von europäischem Bioethanol aus Futtergetreide und Industrierüben keine nennswerten Auswirkungen auf den weltweiten Bedarf an Agrarflächen hat. Im Gegenteil bringt jeder Hektar, der in Europa in typischer Fruchtfolge bewirtschaftet wird, nicht nur Rohstoffe zur Erzeugung von 4.000 l Bioethanol, sondern auch über 4.000 kg Futtermitteln hervor. Hierfür würde in Südamerika die 1,9-fache Fläche an Zuckerrohr und Sojabohnen beansprucht. Im Endeffekt mindert Bioethanol aus EU- Erzeugung die Flächennutzung in anderen Regionen. In Zeitz und in Wilton wird ein weiteres bei der Bioethanolproduktion anfallendes Produkt insbesondere für den Lebensmittelmarkt veredelt: Das bei der Fermentation pflanzlicher Rohstoffe entstehende Kohlendioxid wird hier in speziellen Anlagen aufgereinigt, verflüssigt und beispielsweise für die Getränkeherstellung vermarktet. Bei der Produktion zeichnet sich CropEnergies durch effiziente Produktionsprozesse und moderne Konzepte zur Energieerzeugung aus. Kraft-Wärme-Kopplung und die Mehrfachnutzung des erzeugten Dampfs führen zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz. Dadurch werden nicht nur Kosten reduziert, sondern auch die Nachhaltigkeit des dort hergestellten Bioethanols gesteigert. Gezielte Projekte für eine höhere Energieeffizienz haben die Treibhausgasbilanz des in Zeitz erzeugten Bioethanols weiter verbessert. In der Bioethanolanlage in Wanze wird darüber hinaus in einem weltweit bislang einzigartigen Biomassekraftwerk der Großteil der benötigten thermischen und elektrischen Prozessenergie aus den Schalen des angelieferten Weizenkorns erzeugt. Weitere verfügbare Mengen an Kleie werden als nach dem Qualitätssicherungssystem GMP+ zertifiziertes Futtermittel verkauft. Auch beim Transport der eingesetzten Rohstoffe sowie der hergestellten Produkte setzt CropEnergies auf die Reduzierung der Emissionen. Die Anlagen in Zeitz, Wanze und Wilton liegen in der Nähe großer Getreideanbaugebiete und zum Teil auch von Zuckerfabriken. Entsprechend kurz sind die Transportwege, sodass die Umweltbelastung gering bleibt. Die Auslieferung der Produkte erfolgt umweltschonend, überwiegend mit Schiff und Bahn. Das Ziel von CropEnergies ist es, durch nachhaltiges Wirtschaften Werte zu schaffen. Ein wertorientiertes, profitables Wachstum bildet dabei die Grundlage für die Finanzierung weiterer Investitions- und Forschungsprojekte zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte und nachhaltiger Herstellungsprozesse sowie zur Erschließung neuer Märkte. Von einem solchen Wachstum profitiert auch die regionale Wirtschaft. Dies bestätigt auch eine Studie des unabhängigen Wirtschaftsforschungsinstituts WifOR, Darmstadt, die für die Bioethanolanlagen in Zeitz und Wanze durchgeführt wurde. Sie untersuchte neben Bruttowertschöpfung und Einkommen auch Beschäftigung und fiskalische Effekte, die mit der Geschäftstätigkeit der Bioethanolanlagen verbunden sind und von denen insbesondere ländliche Räume erheblich profitieren. Nachhaltiges Wirtschaften erstreckt sich nach dem unternehmerischen Selbstverständnis von CropEnergies auch auf die soziale Ebene. Mitarbeiter aller Hierarchieebenen bekennen sich dabei zu ihrer sozialen Verantwortung. Als Mitglied der Südzucker-Gruppe erfüllt CropEnergies die Vorgaben eines international tätigen Konzerns. Hohe Standards gelten auch in den Bereichen der Menschenrechte, Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Sicherheit, Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie beim Verhältnis zu den Sozialpartnern. Forschung und EntwicklungÜberblickDie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der CropEnergies AG werden in enger Zusammenarbeit mit der Zentralabteilung Forschung, Entwicklung und technologische Services der Südzucker AG durchgeführt. Es werden Fragestellungen aus verschiedensten Bereichen bearbeitet. Ein Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2014/15 war die Verbesserung der Verarbeitungsprozesse an allen Produktionsstandorten. Dabei lag der Fokus auf der Optimierung der Alkoholausbeute durch die Verwendung verschiedener Rohstoffe sowie der Reduzierung der für die Produktion benötigten Primärenergie. Bei Bau und Inbetriebnahme der Neutralalkoholanlage in Zeitz wurden Fragen zu Technologie und Produktion bearbeitet. Im Zusammenhang mit Kraftstoff- und Bioethanolqualitäten ging es um Fragen zu Produktsicherheit und Qualität, während im Bereich Lebens- und Futtermittel verkaufsorientierte Fragestellungen im Mittelpunkt standen. Innovative Projekte z. B. zum Einsatz neuer Technologien führt CropEnergies oft in Kooperationen mit Universitäten oder öffentlichen Forschungseinrichtungen durch. Ziel solcher Projekte können beispielsweise die Gewinnung neuer Produkte für den Futtermittel- und Lebensmittelsektor aus anfallenden Stoffströmen sein oder die Verwendung von CO2 aus der Fermentation zur biochemischen Herstellung chemischer Zwischenprodukte. Im Fokus der Projekte steht auch die Nutzung von Bioethanol als Synthesebaustein für Produkte außerhalb des Kraftstoffsektors. Für die im Geschäftsjahr 2014/15 erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und Servicedienstleistungen wurde ein Betrag von 2,1 (1,8) Mio. € aufgewendet. Rohstoffbasis und FermentationsanpassungCropEnergies verfolgt das strategische Ziel, ein möglichst breites Spektrum an Rohstoffen in den Produktionsanlagen verarbeiten zu können. Da aus den Rohstoffen nicht nur Bioethanol, sondern auch hochwertige Lebens- und Futtermittel hergestellt werden, ist die einwandfreie Qualität des angelieferten Getreides entscheidend. In Zusammenarbeit mit dem Getreideeinkauf, der Produktion und dem Futtermittelverkauf wurden daher zusätzliche Analysemethoden etabliert und Untersuchungspläne aufgestellt, um das hohe Qualitätsniveau der Lebens- und Futtermittel sicherzustellen. Die Evaluierung neuer kommerziell verfügbarer Enzyme und Hefen für die biotechnologischen Prozessschritte ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Forschungsarbeiten. Durch den Einsatz neuer Enzyme und die Anpassung der Prozessparameter wurde die Stärkeverzuckerung auch bei Einsatz unterschiedlicher Rohstoffe optimiert und die Ethanolausbeute weiterhin auf hohem Niveau gehalten. Der Einsatz von Proteasen im Produktionsprozess wirkte sich positiv aus. Durch einen geringeren Reinigungsaufwand und eine erhöhte Prozessstabilität konnte die Auslastung der Anlagen deutlich verbessert werden. Optimierung von ProduktionsanlagenIm Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten stand des Weiteren die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Ensus. Durch kontinuierliche Maßnahmen in der Prozessoptimierung und Prozessanpassung wurde der spezifische Energieverbrauch deutlich gesenkt. In Pilotversuchen wurde der Produktionsprozess von Ensus maßstabsgetreu abgebildet und die Auswirkungen unterschiedlicher Reaktionsparameter sowie verschiedener Enzyme und Enzymmischungen auf den Stärkeaufschluss untersucht. Die Ergebnisse dieser Versuche konnten direkt in der Produktion umgesetzt werden und führten zu weiteren Energieeinsparungen und zu einer deutlichen Reduzierung der eingesetzten Enzymmenge. In Zeitz lag der Schwerpunkt der technologischen Unterstützung auf der DDGS-Pelletierung. Durch technologische Maßnahmen und verschiedene mechanische Umbauten wurde die Pelletstabilität deutlich verbessert. In Wanze stand die Erweiterung der Glutenerzeugung im Vordergrund der Aktivitäten. Nach verschiedenen Studien zur Realisierung wird nun die Umsetzung des Projektes vorbereitet. Bei der Herstellung von Neutralalkohol ist die Reinheit und Qualität des Endprodukts von entscheidender Bedeutung. Für die Verwendung im Lebensmittelsektor oder in Produkten der Pharma- und Kosmetikindustrie muss der Alkohol nicht nur hochrein, sondern zusätzlich geruchs- und geschmacksneutral sein. Für den Standort Zeitz, an dem bisher nur Kraftstoffethanol hergestellt wurde, sind dies neue Anforderungen. Im Vorfeld der Inbetriebnahme der neuen Neutralalkoholanlage wurde die Lebensmitteltauglichkeit überprüft und bestätigt und für die Aufnahme der Trinkalkoholproduktion ein entsprechendes HACCP-Konzept implementiert. Dieses Konzept betrifft die sichere Herstellung von Lebens- und Futtermitteln. Die Implementierung schließt die Einrichtung entsprechender analytischer Methoden im Betriebslabor Zeitz ein. Die Spezifikation für Neutralalkohol und ein entsprechendes Monitoring-Programm wurden eingeführt. Dabei konnte CropEnergies auf die langjährige Erfahrung und das Know-how von Ryssen zurückgreifen. Qualität der Lebens- und FuttermittelCropEnergies verarbeitet die bei der Bioethanolherstellung anfallenden Zwischenprodukte und Nebenströme zu hochwertigen Produkten für den Lebens- und Futtermittelsektor weiter. Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems werden die Qualität der eingesetzten Rohstoffe sowie der hergestellten Lebens- und Futtermittel regelmäßig ausgewertet. Dabei kommen nicht nur die Untersuchungen der Betriebslabore zum Einsatz, sondern die Vergleichbarkeit der Analysenergebnisse wird durch Untersuchung von Parallelproben noch einmal zusätzlich überprüft ("cross-checking"). Normungsarbeiten für BioethanolCropEnergies ist sowohl im Europäischen Komitee für Standardisierung (CEN) auf europäischer Ebene als auch innerhalb des Deutschen Instituts für Industrienormung e. V. (DIN) auf deutscher Ebene in die Normung von Ethanol, Ottokraftstoff und Ethanolkraftstoff E85 aktiv eingebunden. In den vergangenen Jahren arbeitete CropEnergies an der Neuformulierung der deutschen und europäischen Norm für Ottokraftstoff DIN EN 228 bzw. EN 228 mit, die E10 und E5 mit einschließt. Zudem war CropEnergies an der Ausarbeitung einer europäischen Norm für Ethanol, die eine Beimischung in Ottokraftstoff bis hin zu E85 ermöglicht, beteiligt. Diese Norm wurde im Dezember 2014 als DIN-Norm veröffentlicht. Darüber hinaus verfolgte CropEnergies die technischen Möglichkeiten für den Einsatz von Ottokraftstoffen mit einem Ethanolanteil von bis zu 25 Vol.-% in verschiedenen Studien mit europäischen Experten weiter. Diese Ausarbeitungen dienen als Vorlage für eine Normung zukünftiger Kraftstoffe mit einem Ethanolgehalt von mehr als 10%. Neue Produktionskonzepte für BioethanolCropEnergies setzt weiterhin verstärkt auf die Integration neuer Prozesse und Prozesstechnologien nach dem Bioraffinerie-Konzept, um so die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Produktionsanlagen durch integrierte Produktionskonzepte weiter zu steigern. Dabei sind gekoppelte Nutzungpfade für die energetische und stoffliche Verwertung von Nebenströmen erfolgsversprechende Forschungsansätze, die in eigenen und öffentlich geförderten Projekten verfolgt werden. Einen Schwerpunkt bildet die effiziente Nutzung von proteinhaltigen Nebenströmen der Bioethanolproduktion, wie z. B. Gluten, "Distillers' Dried Grains with Solubles" (DDGS) und "Condensed Distillers' Solubles" (CDS). CropEnergies forscht an der Entwicklung neuer Prozesse und Prozesstechnologien in integrierten Bioraffinerien, um neue werthaltige Proteinprodukte zu gewinnen und die Wertschöpfung der bestehenden Proteinprodukte zu erhöhen. In diversen Studien und in Kooperation mit Partnern wurden Wege bewertet, neuartige Proteinprodukte für den Futter- und Lebensmittelsektor zu entwickeln, die die hohen Anforderungen bezüglich Qualität und anwendungstechnologischer Funktionalität erfüllen. Ein weiteres von der Bundesregierung gefördertes Projekt beschäftigt sich mit der Gewinnung von Wertstoffen aus Kohlendioxid, das bei der Bioethanolherstellung anfällt. CropEnergies ist mit verschiedenen Partnern aus Industrie und Hochschule an diesem Projekt beteiligt. Im Fokus steht die Entwicklung eines Kultivierungsverfahrens für einen Mikroorganismus, der CO2 fixiert und Wertstoffe liefert. Die Nutzung von CO2 aus der Bioethanolherstellung zur Erzeugung von Algenbiomasse ist ein weiteres Thema, das im Rahmen der Bioraffeneriekonzepte intensiv verfolgt wird. In dem von der Bundesregierung geförderten Forschungsprojekt "Bioraffinerie auf Basis kohlenhydratreicher Algenbiomasse, Nutzung von Stärke und Protein" wird die Erzeugung von stärkehaltiger Algenbiomasse in geschlossenen Photobioreaktoren untersucht. Die wesentlichen Forschungsaktivitäten zur Algenkultivierung sowie zur Optimierung der Photobioreaktoren werden gemeinsam mit Partnern bearbeitet. Untersucht wird der Aufschluss der Biomasse, die Isolierung und Charakterisierung der Wertkomponenten Stärke und Proteine sowie der Nachweis der Verwendung von Fermentations-CO2 . Zur Kultivierung werden Mikroalgen eingesetzt, die gegenüber Landpflanzen verschiedene Vorteile aufweisen. Diese Mikroorganismen produzieren Inhaltsstoffe, die sowohl energetisch als auch stofflich nutzbar sind. Im Labormaßstab wurde das Wachstum der stärkebildenden Algen mit Hilfe von künstlichem Licht (LED) etabliert. Zusätzlich wurde in Zeitz eine Freiland-Anlage aus 24 x 180-L-Photobioreaktoren errichtet und in Betrieb genommen. Die gewonnene Biomasse wurde verwendet, um unterschiedliche Methoden zum Aufschluss der Algenzellen zu testen und erste Wertprodukte zu isolieren. Bioethanol als ChemierohstoffCropEnergies verfolgt weiterhin Ansätze zur Gewinnung von C4-Bausteinen als Rohstoffe für die chemische Industrie. Neben fermentativen Verfahren, die direkt aus Biomasse zu den gewünschten C4-Produkten führen, fokussieren sich die Forschungsarbeiten auf die chemisch-katalytische Umsetzung von Ethanol zu Butanol, das in einem einstufigen katalytischen Verfahren hergestellt werden kann. Die Entwicklung neuer Katalysatoren in Kombination mit einer optimierten Prozesstechnik wird im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes weiterverfolgt. MitarbeiterIm Durchschnitt des Geschäftsjahres 2014/15 waren bei der CropEnergies AG 43 (40) Mitarbeiter beschäftigt. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ist das Ergebnis der Erweiterung der Geschäftstätigkeiten innerhalb der CropEnergies-Gruppe. Mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen schafft CropEnergies die Voraussetzungen, die Qualifikation der Mitarbeiter den sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen. Aus- und WeiterbildungDie Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe sind die Basis für den Erfolg und die Weiterentwicklung des Unternehmens. Nicht zuletzt deshalb haben ihre Qualifizierung und Weiterbildung für CropEnergies einen hohen Stellenwert. Als Mitglied eines international tätigen Konzerns haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, an den Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen der Südzucker-Gruppe teilzunehmen. CropEnergies beteiligt sich dabei beispielsweise an der beruflichen Entwicklung junger Menschen, die innerhalb der Südzucker-Gruppe einen Ausbildungsberuf erlernen oder ein Trainee-Programm durchlaufen. Außerdem partizipieren Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe an Maßnahmen zum länder- und funktionsübergreifenden Austausch innerhalb der Südzucker-Gruppe. Mit internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert CropEnergies Mitarbeiter für die sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen. Diese fanden im Rahmen von Veranstaltungen der Südzucker-Gruppe statt oder waren speziell auf CropEnergies zugeschnitten. Um das Management der CropEnergies-Gruppe stärker miteinander zu vernetzen, fand im Geschäftsjahr 2014/15 erneut eine mehrtätige Veranstaltung statt. Neben dem Wissensaustausch und der Diskussion aktueller Fachthemen lag ein Schwerpunkt dieser Veranstaltung auf der Sensibilisierung der Führungskräfte für das Thema Stress und Führung von Mitarbeitern. Betriebliches VorschlagswesenAm Betrieblichen Vorschlagswesen beteiligten sich auch im Geschäftsjahr 2014/15 zahlreiche Mitarbeiter. Mit den eingereichten Vorschlägen erbrachten sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und zeigten dadurch ein über das Tagesgeschäft hinausreichendes Engagement für das Unternehmen. ArbeitssicherheitIn allen Gesellschaften der CropEnergies-Gruppe nehmen Maßnahmen zur Senkung des Unfallgeschehens und zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen hohen Stellenwert ein. Somit tragen die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz als Bestandteile des Managementsystems wesentlich zum nachhaltigen Erfolg des Unternehmens bei. Bei der Arbeitssicherheit gelten für CropEnergies als Mitglied der Südzucker-Gruppe die Standards eines international tätigen Konzerns. Die CropEnergies-Gruppe erfüllt diese so gut, dass sie innerhalb der Südzucker-Gruppe zu den Spitzenreitern gehört. Unter Einbeziehung aller Mitarbeiter und Führungskräfte werden die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz mit präventiven Maßnahmen ständig weiter verbessert. So werden die Voraussetzungen für sicheres Arbeiten und die konsequente Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen geschaffen. Dabei übernimmt jeder Einzelne Verantwortung. Konkrete Maßnahmen bestehen unter anderem aus der systematischen Beurteilung von Gefährdungen und gesundheitlichen Belastungen an den Arbeitsplätzen, der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln, der Erstellung von Betriebsanweisungen sowie der regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter. Darüber hinaus werden Prozesse in den Anlagen systematisch überprüft. Dabei werden sicherheitsrelevante Aspekte erkannt und wertvolle Informationen für die technische und technologische Optimierung der Anlagen gewonnen. Die Effekte dieser Maßnahmen zeigen sich an der geringen Zahl an Unfällen und unfallbedingten Arbeitsausfallzeiten. DankDer Erfolg eines Unternehmens ist der Verdienst der Mitarbeiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben unsere Mitarbeiter nicht nur mit großem Einsatz ihre täglichen Aufgaben erfüllt, sondern darüber hinaus intensiv an der Weiterentwicklung der CropEnergies-Gruppe mitgearbeitet. Der Vorstand dankt allen Beschäftigten der CropEnergies-Gruppe für ihr Engagement, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die erbrachte Leistung. Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate Governance-BerichtIm Folgenden wird gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung und gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind auf der Website von CropEnergies unter www.cropenergies.com veröffentlicht. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie CropEnergies AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe sind mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. VorstandDer Vorstand der CropEnergies AG besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel der nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsverteilung des Vorstands ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand vom 12. September 2006 geregelt. AufsichtsratDer Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand ebenso wie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Compliance. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen. Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft sie regelmäßig. Die Aufgaben, Verfahrensregeln und Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in seiner zuletzt am 30. März 2012 ergänzten Geschäftsordnung niedergelegt. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer sechsköpfige Aufsichtsrat von CropEnergies setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 17. Juli 2012 neu gewählten Aktionärsvertreter läuft jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/17 beschließt (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2017). Der Financial Expert im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ist Herr Franz-Josef Möllenberg. Diversity-ZieleFür seine zukünftige Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch schriftlichen Beschluss vom 20. Dezember 2010 bzw. 12. November 2012 unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Diversity-Zielen:
Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht länger im Amt bleiben sollen als bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung weiterhin die Kandidaten vorschlagen, die er als am besten geeignet für das Aufsichtsratsamt hält, wobei die vorstehenden Diversity-Ziele berücksichtigt werden. Zum Stand der Umsetzung der Diversity-Ziele ist Folgendes zu berichten: Bei den Vorschlägen zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die Hauptversammlung 2012 hat der Aufsichtsrat neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Diversity-Ziele berücksichtigt. Er hat insbesondere auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity) geachtet. Die Hauptversammlung hat am 17. Juli 2012 - den Vorschlägen des Aufsichtsrats folgend - neue Aktionärsvertreter gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören damit wieder mindestens zwei unabhängige Mitglieder ("nicht unabhängig" i. S. v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist insbesondere, wer in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann) an. Mindestens zwei Mitglieder verkörpern besonders das Kriterium der "Internationalität". Aktuell gehören dem Aufsichtsrat keine Frauen an. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus vier Mitgliedern. Die Aufgaben beider Ausschüsse ergeben sich aus den zuletzt am 30. März 2012 bzw. 3. Mai 2012 ergänzten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat bzw. für den Prüfungsausschuss. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der CropEnergies AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs statt und beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Jede Aktie von CropEnergies gewährt die gleichen Rechte. Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptvesammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der CropEnergies AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptvesammlung per Internet abzugeben bzw. die Stimmrechtsvertreter der CropEnergies AG per Internet zu beauftragen. RisikomanagementDer verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand von CropEnergies und dem Management stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Das Risikomanagement bei CropEnergies ist im Risikobericht auf den Seiten 27 dargestellt. Corporate Governance-BerichtCorporate Governance steht für verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance soll das Vertrauen der Aktionäre und Investoren, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und damit auch langfristig und nachhaltig den Unternehmenswert steigern. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. CropEnergies erfüllt die höchsten Transparenzanforderungen an deutschen Börsen. Entsprechend wird die CropEnergies-Aktie seit 2006 im Prime Standard notiert. Die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex unterstreicht das Verständnis von transparenter Unternehmensführung. Nach Ansicht von CropEnergies ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 24. Juni 2014 weitgehend ausgewogen, praxisnah und repräsentiert auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Aus diesem Grund wurde - wie in den Vorjahren - auf die Aufstellung eigener unternehmensspezifischer Corporate Governance-Grundsätze verzichtet. Entsprechenserklärung 2014Die gemeinsame Entsprechenserklärung 2014 von Vorstand und Aufsichtsrat ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - auf der CropEnergies-Internetseite www.cropenergies.com unter der Rubrik "Investor Relations/Corporate Governance" veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut: "Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG, Mannheim, haben am 10. November 2014 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben: Mit folgenden Ausnahmen entsprach die CropEnergies AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 13. Mai 2013 und entspricht den Empfehlungen zukünftig in der Kodex-Fassung vom 24. Juni 2014: Ziffer 4.2.1 (Vorsitzender oder Sprecher des Vorstands): Die Wahl eines Vorsitzenden oder Sprechers ist nicht notwendig. Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus zwei Mitgliedern. Diese führen das Unternehmen - mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen - gleichberechtigt. Ziffer 4.2.2 (Vertikalvergleich der Vorstandsvergütung): Der Aufsichtsrat befasst sich pflichtgemäß mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands. Er beachtet dabei auch das unternehmensinterne Lohn- und Gehaltsgefüge. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist das in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 empfohlene formale Vorgehen nicht erforderlich, da es zu keiner Verbesserung der Entscheidungsqualität führt. Ziffer 4.2.3 (Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen): Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Ziffer 4.2.4 und 4.2.5 (Individualisierte Vorstandsvergütung): Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 19. Juli 2011 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten. Daher sieht die Gesellschaft im Vergütungsbericht von Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ab. Ziffer 5.3.2 Satz 3 (Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses): Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Thomas Kölbl. Er ist zugleich Vorstandsmitglied der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt, die mehrheitlich an der CropEnergies AG beteiligt ist. Die angemessene Repräsentanz eines Mehrheitsaktionärs im Aufsichtsrat einer Gesellschaft und seinen Ausschüssen halten wir für sinnvoll. Nach unserer Überzeugung liegt die Ausübung des Amtes als Vorsitzender des Prüfungsausschusses durch Herrn Thomas Kölbl im Interesse der Gesellschaft und ihrer sämtlichen Aktionäre. Ziffer 5.4.1 (Diversity-Ziele, Zusammensetzung des Aufsichtsrats): Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat wird aber weiterhin die Entscheidung hinsichtlich seiner Zusammensetzung prioritär nicht am jeweiligen Geschlecht, sondern an der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen ausrichten. Ziffer 5.4.6 (Aufsichtsratsvergütung): Die Satzung unserer Gesellschaft sieht - neben einer Festvergütung - eine erfolgsbezogene Vergütung des Aufsichtsrats vor, die dividendenabhängig gestaltet ist. Für diese Struktur spricht insbesondere der Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre. Wir weisen die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aus (vgl. Ziffer 5.4.6 Abs.3). Unseres Erachtens stehen die mit einem individualisierten Ausweis verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Auch eine Aufgliederung nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten ist aufgrund der transparenten Vergütungsregelungen mit keiner zusätzlichen Aussagekraft verbunden. Dementsprechend enthalten der Corporate Governance-Bericht sowie Anhang und Lagebericht keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsbezüge und keine Aufteilung nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten." Verhaltenskodex und LeitlinienCropEnergies hat einen Verhaltenskodex und Leitlinien aufgestellt. Diese sind auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik "Unternehmen" veröffentlicht. VergütungsberichtCropEnergies erläutert im Vergütungsbericht die Höhe und die Struktur der Vergütung von Vorstand (Ziffer 4.2.5 Kodex) und Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.6 Kodex). Die CropEnergies AG verzichtet aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 19. Juli 2011 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren mit großer Mehrheit gefasst (opting out). Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsbezüge und der Vorstandsvergütung wurden in der Entsprechenserklärung berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Vergütung orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus 1. einem festen Jahresgehalt, 2. einer jährlichen variablen Vergütung, abhängig a) von der Erreichung vereinbarter Ziele sowie b) vom auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage erzielten operativen Ergebnis der CropEnergies-Gruppe. Dabei wird der Durchschnitt des operativen Ergebnisses der CropEnergies-Gruppe der jeweils letzten drei Geschäftsjahre zugrunde gelegt. 3. Sachbezügen im Wesentlichen in Form der Gestellung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie 4. einer betrieblichen Altersversorgung, bemessen nach einem Anteil am festen Jahresgehalt. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht. Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2014/15 insgesamt eine Vergütung von 761 (761) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 459 (426) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 264 (297) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 39 (38) Tsd. € gewährt. Der Stand der Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder erhöhte sich um 0,2 Mio. € auf 2,0 (1,8) Mio. €. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 20.000 € sowie eine variable Vergütung von 1.000 € je angefangene 0,01 € je Aktie ausgeschüttete Dividende, die 0,20 € übersteigt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöhte sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat. Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG beläuft sich für das Geschäftsjahr 2014/15 auf 175 (175) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 175 (175) Tsd. €. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 9 (8) Tsd. € erstattet. Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungDie Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. CropEnergies hat einen solchen Selbstbehalt mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Bezüglich eines Selbstbehalts bei Aufsichtsratsmitgliedern empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine analoge Anwendung. Die CropEnergies AG entspricht dieser Empfehlung. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a WertpapierhandelsgesetzKein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der CropEnergies AG, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr 2014/15 meldete das Vorstandsmitglied Joachim Lutz am 27. Mai 2014 den Kauf von 2.500 Aktien zum Kurs von 4,61 € sowie weiterer 5.000 Aktien am 18. Februar 2015 zum Kurs von 2,60 €. Compliance-UnternehmensgrundsätzeComplianceCompliance - also regel- und gesetzestreues Verhalten - ist für CropEnergies ein selbstverständlicher Standard guter Unternehmensführung. Sie soll das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens, seiner Leitungsorgane und Mitarbeiter bei Geboten und Verboten gewährleisten. Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Gesetzes- und Regelverstößen zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, gesetzliche Vorschriften sowie Unternehmensrichtlinien richtig und sachgerecht anzuwenden. CropEnergies hat als Mitglied der Südzucker-Gruppe deren Compliance-Unternehmensgrundsätze in entsprechender Form übernommen. Darin wurden die in der Südzucker-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt. Ziel ist es, durch Nutzung der vorhandenen Berichtswege und Informationsflüsse eine Durchsetzung der nachfolgenden Grundsätze für CropEnergies und die gesamte Südzucker-Gruppe zu erreichen. Schwerpunkte der konzernweit geltenden Compliance-Unternehmensgrundsätze sind die Compliance im Kartellrecht, die Korruptionsprävention, der Datenschutz, der Umweltschutz und die Kapitalmarktcompliance (insbesondere Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität). Grundlage guter Compliance ist stets die Integrität der Mitarbeiter. Für CropEnergies ist es dabei selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des Mitarbeiterdatenschutzes stehen. Compliance-UnternehmensgrundsätzeCropEnergies will im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei müssen unternehmensspezifische und gesetzliche Regeln eingehalten werden. Die Compliance-Unternehmensgrundsätze dienen hierfür als Grundlage. Sie stellen Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben und sind auf der CropEnergies-Website unter der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht. CropEnergies wendet das geltende Recht an und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Die Unternehmensgrundsätze benennen Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz: 1. Fairness im Wettbewerb: CropEnergies bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts. 2. Integrität im Geschäftsverkehr: Korruption wird nicht geduldet. Geschenke und Einladungen von Lieferanten oder Dienstleistungsunternehmen haben stets in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftsverbindung zu stehen. Die Annahme oder Gewährung solcher Vergünstigungen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten bzw. bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte des Vorstands. 3. Prinzip der Nachhaltigkeit: CropEnergies ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen inner- und außerhalb des Unternehmens bewusst. 4. Einhaltung der Rechtsvorschriften: Alle einschlägigen nationalen und internationalen Bestimmungen sind zu befolgen. 5. Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne Informationen, die börsenkursrelevant sein können, vertraulich zu behandeln. 6. Ordnungsgemäße Belegführung: Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren. Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen sichergestellt werden. 7. Ordnungsgemäße und transparente Finanzberichterstattung: CropEnergies bekennt sich unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu einer offenen und transparenten Finanzberichterstattung, die eine Gleichbehandlung aller Interessensgruppen gewährleistet. 8. Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen: Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. 9. Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Ebenso sind die erteilten Schutzrechte Dritter zu respektieren. 10. Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen: Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien. 11. Kooperativer Umgang mit Behörden: CropEnergies ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein offenes und kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung der vorstehenden Compliance-Unternehmensgrundsätze erfolgt unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten: Den Mitarbeitern werden die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen, Schulungen sowie Beratung angeboten, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden. Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln der Compliance-Unternehmensgrundsätze, der unternehmensinternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Der Compliance-Officer und die Compliance-Beauftragten gewährleisten den zeitnahen Informationsfluss. Sie sind unter anderem verantwortlich für Schulungen und die Untersuchung von Compliance-Vorfällen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Unternehmensgrundsätze unverzüglich mitzuteilen. Übernahmerelevante Angaben (§ 289 Abs. 4 HGB)Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung von AktienZum 28. Februar 2015 beträgt das Gezeichnete Kapital 87.250.000 € und ist in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB). Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Jede Aktie gewährt die gleichen Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind CropEnergies nicht bekannt (§§ 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB). Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 %Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Die Südzucker AG Mannheim (Südzucker) ist mit rund 69 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) mit rund 7 % direkt am Grundkapital beteiligt. Da die von Südzucker gehaltenen Anteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen sind, hält die SZVG direkt und indirekt somit insgesamt rund 76 % der Stimmrechte (§§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB). Aktien mit Sonderrechten, Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmeraktienBei CropEnergies gibt es keine Aktien mit Sonderrechten (§§ 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB). Es gibt auch keine Art einer Stimmrechtskontrolle aus der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital (§§ 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB). Ernennung und Abberufung der VorstandsmitgliederDie Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84 und 85 AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Mitglieder des Vorstands wurden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. SatzungsänderungenÄnderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Satzung der CropEnergies AG macht von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktienrechts oder der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde dem Aufsichtsrat übertragen (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB). Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und AktienrückkaufDie Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 14. Juli 2015 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB). Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat ein Genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2011), um den Handlungsspielraum der Gesellschaft bezüglich etwaiger Kapitalerhöhungen zu erweitern. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2016 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals 2011 wurde im Geschäftsjahr 2013/14 Gebrauch gemacht. Durch den Erwerb von Ensus reduzierte sich das Genehmigte Kapital um 2,25 Mio. € auf 12,75 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurde von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB). Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat das Grundkapital weiter um bis zu 15 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die bedingte Kapitalerhöhung insoweit durchzuführen, wie es zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus Genussscheinen bzw. Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 18. Juli 2016 ausgegeben werden können, notwendig ist. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Bedingten Kapitals 2011 wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB). Kontrollwechsel- und EntschädigungsvereinbarungenDie Südzucker AG hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 600.000.000 € abgeschlossen. Die CropEnergies AG ist dieser Kreditlinie mit einem Teilbetrag von 100.000.000 € beigetreten. Im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Vertrags hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung (einschließlich Zinsen) zu verlangen. Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstandes oder zugunsten von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels (§ 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB). WirtschaftsberichtBericht zur GeschäftstätigkeitEntwicklungen auf dem Weltmarkt für BioethanolEthanolproduktionIm Jahr 2014 stieg die weltweite Erzeugung von Bioethanol im Vergleich zum Vorjahr um 2 % auf 108,8 (106,6) Mio. m3 an. Dies ist insbesondere auf eine höhere Produktion in den USA zurückzuführen. Wie in den vergangenen Jahren wurde Bioethanol überwiegend für Anwendungen im Kraftstoffbereich produziert. Insgesamt wurden 91,3 (88,4) Mio. m3 Bioethanol und damit 84 (83) % der Gesamtproduktion für den Kraftstoffsektor hergestellt. Für das Jahr 2015 gehen Marktbeobachter von einer weltweiten Produktion von 109,7 (108,8) Mio. m3 Bioethanol aus. In den USA lag die Bioethanolproduktion im Jahr 2014 mit 55,8 (51,8) Mio. m über dem Vorjahresniveau. Angesichts des nur um 1,3 % gestiegenen inländischen Verbrauchs von 52,6 (51,9) Mio. m3 haben sich die Nettoexporte nahezu vervierfacht und wuchsen auf 2,8 (0,7) Mio. m3 an. Der größte Teil wurde nach Kanada exportiert, die direkten Exporte in die EU stiegen um 90 % auf 192 (101) Tsd. m3 . In Brasilien wird aufgrund trockener Witterungsverhältnisse und einer daraus resultierenden schlechten Zuckerrohrernte im Zuckerwirtschaftsjahr 2014/15 nur ein geringer Anstieg der Bioethanolproduktion um 2,1 % auf 28,6 (28,0) Mio. m3 erwartet. Gleichzeitig soll der Bioethanolverbrauch um 4,3 % auf 26,7 (25,6) Mio. m3 steigen. Marktbeobachter rechnen daher mit deutlich geringeren Nettoexporten in Höhe von 1,0 (2,5) Mio. m3 . Im Zuckerwirtschaftsjahr 2015/16 wird ein leichter Anstieg der Produktion auf 28,8 Mio. m3 (0,9 %) sowie eine moderate Steigerung des Verbrauchs auf 28,0 Mio. m3 (4,9 %) Bioethanol erwartet. Anfang Februar 2015 hat Brasiliens Regierung beschlossen, den Anteil von Bioethanol im Benzin von derzeit 25 % auf zukünftig bis zu 27 % anzuheben. Der brasilianische Zuckerrohrverband (UNICA) schätzt, dass sich hierdurch der Bedarf um 1 Mio. m3 Ethanol pro Jahr erhöht. Der hohe Inlandsbedarf an Kraftstoffethanol basiert auf der steigenden Anzahl an Flexible Fuel Vehicles (FFVs) in Brasilien, von denen im Kalenderjahr 2014 über 2,9 Mio. Fahrzeuge neu zugelassen wurden. Die Ethanolproduktion in der EU lag mit 7,3 (6,7) Mio. m 8,6 % über dem Vorjahresniveau. Auf Kraftstoffethanol entfielen davon 5,2 (4,6) Mio. m3 . Einer weiteren Steigerung der Kapazitätsauslastung der Bioethanolanlagen in der EU standen ein rückläufiger inländischer Bioethanolverbrauch sowie Importe, die aufgrund von Präferenzregelungen für Drittstaaten (z. B. Costa Rica, Guatemala, Peru und Pakistan) zunehmend zollfrei in die EU gelangen, gegenüber. Für das Kalenderjahr 2015 erwarten Marktbeobachter eine Gesamtproduktion in der EU von 7,3 Mio. m3 Bioethanol und somit auf Vorjahresniveau. Die Herstellung von Kraftstoffethanol soll dabei um 1,4 % auf 5,1 Mio. m3 zurückgehen. Aufgrund des gesunkenen Ottokraftstoffbedarfs, der noch geringen Verbreitung von E10 und kaum veränderter Beimischungsverpflichtungen in den Mitgliedsstaaten reduzierte sich der Kraftstoffethanolverbrauch in der EU im Jahr 2014 um 2,4 % auf 5,3 (5,4) Mio. m3 . Im Jahr 2015 rechnen Marktbeobachter mit einem leichten Rückgang des Kraftstoffethanolverbrauchs um 3,7 % auf 5,1 Mio. m3 . Der Verbrauch an Kraftstoffethanol liegt damit weiterhin deutlich unter dem Niveau des Jahres 2012, als noch rund 5,7 Mio. m3 Bioethanol im EU-Transportsektor genutzt wurden. In Deutschland, dem größten Markt für Bioethanol in der EU, ging der Bioethanolverbrauch im Jahr 2014 um 3,0 % auf 1,5 (1,5) Mio. m3 zurück. Rund 88 % bzw. 1,3 (1,3) Mio. m3 des verbrauchten Bioethanols wurden dabei dem Benzin direkt beigemischt. Der Absatz von E10 - Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von bis zu 10 Vol.-% - ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,9 % auf 2,8 Mio. t gestiegen. Der Marktanteil von E10 am Ottokraftstoffmarkt lag damit bei 15,1 %, nach 15,0 % im Vorjahr. Auf die Herstellung des Oktanzahlverbesserers ETBE entfielen im gleichen Zeitraum 172 (195) Tsd. m3 Bioethanol. Der Absatz des gegenüber Benzin deutlich preiswerteren E85-Kraftstoffs ging um 24,6 % zurück. EthanolpreiseAn der Chicago Board of Trade (CBOT) sank der 1-Monats-Future für Ethanol von 2,30 US-S/Gallone1 Anfang März 2014 deutlich auf 1,44 US-$/Gallone Ende Februar 2015. Gründe waren niedrigere Rohstoffkosten aufgrund der sehr guten Maisernte, hohe Lagerbestände sowie die zuletzt stark gesunkenen Benzinpreise. Die brasilianischen Ethanolpreise lagen Ende Februar 2015 bei 540 US-$/m3 fob Santos und damit rund 210 US-$/m3 niedriger als Anfang März 2014. Preisstützend wirkte zuletzt die Entscheidung der brasilianischen Regierung, die Mindestbeimischung von Ethanol auf 27 % (E27) anzuheben sowie die Steuern auf Benzin ab dem 1. Februar 2015 zu erhöhen. Auch in Europa war im Berichtszeitraum eine volatile Entwicklung der Ethanolpreise zu beobachten. Anfang März 2014 notierte Bioethanol noch bei 479 €/m3 fob Rotterdam. Bis Juli 2014 fiel der Preis zunächst auf 434 €/m3 , erholte sich nur kurzzeitig im September 2014 auf über 570 €/m3 und erreichte dann Mitte Januar 2015 mit 416,75 €/m3 ein Allzeittief. Bis Ende Februar 2015 stieg der Bioethanolpreis leicht auf 467,5 €/m3 . Somit liegen die europäischen Preise auch im weltweiten Vergleich auf einem sehr niedrigen Niveau. Der Preisrückgang ist im Wesentlichen eine Folge des fehlenden politischen Willens zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auch im Transportsektor, eines rückläufigen Ottokraftstoffverbrauchs in der EU sowie gesunkener Rohstoffpreise. Der Preisdruck wird durch die derzeitige Praxis der Feststellung der Bioethanolpreise in Europa verschärft, die von Preisberichterstattungsagenturen auf der Grundlage nur geringer Volumina erfolgt.
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Eine Gallone entspricht 3,7854 Liter. Entwicklungen auf den Rohstoff- und FuttermittelmärktenGetreidemärkteDas US-Landwirtschaftsministerium (USDA) rechnet in seiner Schätzung vom 9.April 2015 für das Getreidewirtschaftsjahr 2014/15 damit, dass die Weltgetreideproduktion (ohne Reis) mit 2.007 Mio. t um 0,5 % ansteigen wird. Die Getreideernte wird damit erstmals die Marke von zwei Milliarden Tonnen erreichen. Der Weltgetreideverbrauch soll um 1,9 % auf 1.981 Mio. t steigen und somit erneut unterhalb der Produktion liegen. Die weltweiten Lagerbestände sollen sich in Folge um 6,5 % auf 420 Mio. t erhöhen. Die EU-Kommission erwartet, dass die EU-Getreideernte im Getreidewirtschaftsjahr 2014/15 um 7,2 % auf 327 (305) Mio. t steigen wird. Der Getreideverbrauch soll hingegen nur um 2,5 % auf 281 (274) Mio. t wachsen und damit deutlich unter der Produktion liegen. Während der Anteil von Futtermitteln am verwendeten Getreide bei 61 % liegt, werden nur 3,4 % des erzeugten Getreides für die Herstellung von Bioethanol sowie der bei der Bioethanolherstellung ebenfalls anfallenden Lebens- und Futtermittel verwendet. Mit einem Nettoexport von 31,7 (24,3) Mio. t Getreide trägt die EU unverändert in hohem Maße zur Versorgung des Weltmarkts bei. Die Erwartungen einer guten Getreideernte führten zu einem Rückgang des 1-Monats-Futures für Mahlweizen an der Euronext in Paris. So fielen die Weizenpreise von rund 210 €/t im Mai 2014 bis Mitte September auf rund 150 €/t. Wegen der verzögerten Maisernte stiegen sie jedoch anschließend wieder an und notierten Ende Februar 2015 bei rund 188 €/t. Der Internationale Getreiderat (International Grain Council) erwartet im Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 einen leichten Rückgang der Getreideproduktion um ca. 3 % auf 1.937 Mio. t. Der prognostizierte Getreideverbrauch soll um 0,7 % auf 1.960 Mio. t Getreide sinken. Nachdem die Lagerbestände am Ende des Getreidewirtschaftsjahrs 2014/15 den höchsten Stand seit 15 Jahren erreichen sollen, wird im Folgejahr mit einem leichten Rückgang der Lagerbestände um 5,4 % auf 406 Mio. t Getreide gerechnet. Bei Weizen wird eine weitere Ausweitung der weltweiten Anbauflächen auf Vorjahresniveau von 225 (224) Mio. ha erwartet. In Anbetracht der sehr vorteilhaften Witterungsbedingungen im Vorjahr soll die Ernte jedoch leicht um 1,5 % auf 709 Mio. t sinken. Angesichts eines prognostizierten Verbrauchs von 711 (708) Mio. t rechnet der Internationale Getreiderat mit einer weitestgehend ausgeglichenen Weizenbilanz 2015/16. Der internationale Getreiderat schätzt, dass bei Mais die globale Anbaufläche im Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 auf 173 (175) Mio. ha sinken wird. Mit einem Rückgang der Anbaufläche wird dabei insbesondere in den USA gerechnet, die aufgrund der größeren Attraktivitäten anderer Pflanzen (inkl. Sojabohnen) den niedrigsten Stand seit 2010/11 erreichen soll. In Anbetracht einer Maisproduktion von 941 (990) Mio. t und eines Maisverbrauchs von 961 (974) Mio. t erwartet der Internationale Getreiderat einen Rückgang der Lagerbestände auf 171 (198) Mio. t Mais. Die EU-Kommission erwartet in der EU auch für das Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 eine überdurchschnittliche Getreideernte von 310 Mio. t, die den Verbrauch von 281 Mio. t erneut übersteigen wird. Mit einem Anteil von über 60 % entfällt der größte Teil des Getreideverbrauchs weiterhin auf die Tierfütterung. Zur Herstellung von Bioethanol werden voraussichtlich 11,2 Mio. t und damit lediglich 3,6 % der EU-Getreideernte verwendet. ZuckermärkteIm Zuckerwirtschaftsjahr 2014/15 rechnen Marktanalysten im zweiten Jahr in Folge mit einem Rückgang der Weltzuckerproduktion auf 179,7 (181,9) Mio. t. Bei einem weiteren Wachstum des Verbrauchs auf 179,8 (176,5) Mio. t und unter Berücksichtigung sonstiger Mengenänderungen sinken die Bestände erstmals seit vier Jahren und erreichen 75,7 (76,8) Mio. t Zucker bzw. 42,1 (43,5) % eines Jahresverbrauchs. Nachdem sich der Weltmarktpreis für Weißzucker zum Ende des 1. Quartals des Geschäftsjahrs 2014/15 mit rund 345 €/t auf dem gleichen Niveau wie zu Geschäftsjahresbeginn befand, setzte Anfang Juli 2014 ein weiterer Rückgang auf rund 320 €/t zum Ende des 2. Quartals ein. Seitdem schwankt der Preis um dieses Niveau. Ende Februar 2015 lag er bei 331 €/t. Im zurückliegenden Zuckerwirtschaftsjahr 2013/14 haben sich die Importe aus den Präferenzstaaten mit 2,2 (2,1) Mio. t im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Im Rahmen der Freihandelsabkommen schöpften die mittelamerikanischen Staaten Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama und El Salvador sowie die Andenstaaten Kolumbien und Peru ihre zollfreie Exportmenge in die EU von 0,25 Mio. t Zucker im Jahr 2014 erstmals nahezu vollständig aus. Dagegen halbierten sich die Importe im Rahmen der zollreduzierten WTO-Importquoten auf 0,35 (0,68) Mio. t. Die EU-Kommission rechnet für das Zuckerwirtschaftsjahr 2014/15 in der EU mit einer Rekordproduktion von 19,8 (17,5) Mio. t. Bei einer nahezu vollständigen Quotenerfüllung werden die Lagerbestände an Übertragungszucker, der erst im nächsten Zuckerwirtschaftsjahr vermarktet werden darf, auf insgesamt 2,6 (0,6) Mio. t steigen. Trotz des erwarteten Rückgangs der Importe infolge der deutlich gesunkenen EU-Zuckerpreise wird der europäische Markt durch das EU-Zuckerangebot ausreichend versorgt sein. FuttermittelmärkteDer 1-Monats-Future für Sojabohnen an der CBOT lag Ende Mai 2014 noch bei 15 US-$/Bushel2 . Als Folge der guten Ernteerwartungen gingen die Preise bis Ende September 2014 auf rund 9 US$/Bushel zurück. Bis Ende Februar 2015 erholten sich die Sojabohnenpreise insbesondere aufgrund eines erneuten Anstiegs der Importnachfrage aus der VR China auf rund 10 US-$/Bushel. Die Sojabohnenernte im Wirtschaftsjahr 2014/15 wird nach der USDA-Schätzung vom 9. April 2015 mit 315 (284) Mio. t (+11,2 %) ein erneutes Rekordniveau erreichen. Insbesondere in Brasilien und den USA wird mit einem Anstieg der Sojabohnenernte gerechnet. Die Sojaschrotpreise in Europa lagen Ende Februar 2015 mit 372 €/t zwar niedriger als Anfang März 2014 (438 €/t), notieren damit aber im internationalen Vergleich noch auf einem vergleichsweise hohem Niveau. Preisstützend wirkte sich dabei vor allem die Aufwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro aus. Die Preise für Rapsschrot bewegten sich angesichts einer um 14,7 % auf 24,1 (21,0) Mio. t gewachsenen Rapsernte in der EU im Wirtschaftsjahr 2014/15 zunächst rückläufig und lagen nach 275 €/t Anfang März 2014 bis Mitte Oktober 2014 zeitweise unter 200 €/t. Im Anschluss war jedoch aufgrund der Wechselkursentwicklung und der begrenzten Verfügbarkeit von Importware wieder ein Preisanstieg auf ca. 245 €/t Ende Februar 2015 zu verzeichnen.
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Ein Bushel Sojabohnen entspricht 27,216 kg
Sojabohnen. Entwicklungen im politischen UmfeldRechtliche Rahmenbedingungen in der EUDie "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" definiert die rechtliche Grundlage für das in der EU verbindliche Beimischungsziel von 10 % erneuerbarer Energien im Transportsektor im Jahr 2020. Nachhaltigkeitskriterien stellen dabei sicher, dass alle in der EU genutzten Biokraftstoffe nachhaltig hergestellt werden. Sie schreiben vor, dass Biokraftstoffe u. a. mindestens 35 Gew.-% bzw. ab 2017 sogar 50 Gew.-% der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen einsparen müssen. Für Biokraftstoffe aus Anlagen, die nach dem 1. Januar 2017 errichtet werden, gelten ab dem Jahr 2018 Treibhausgaseinsparungen von mindestens 60 Gew.-%. Darüber hinaus müssen weitere Umwelt- und Sozialstandards eingehalten werden. Beispielsweise dürfen Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion nicht auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, z. B. Wäldern, und/oder Flächen mit hoher biologischer Vielfalt angebaut werden. Die EU-Kommission hat mittlerweile 19 Zertifizierungssysteme mit EU-weiter Gültigkeit zugelassen, mit denen die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen nachgewiesen werden kann. Die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" enthält die Vorgabe, dass bis 2020 auf den gesamten Kraftstoffverbrauch gerechnet 6 Gew.-% der Treibhausgase eingespart werden müssen. Darüber hinaus schuf sie die Möglichkeit für die EU-weite Einführung von E10-Kraftstoff, d. h. die Beimischung von 10 Vol.-% Bioethanol zu Ottokraftstoff. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) überarbeitete im Januar 2013 die europäische Kraftstoffnorm für Ottokraftstoffe (EN 228) entsprechend, um die Beimischung von Bioethanol auf bis zu 10 Vol.-% zu erweitern. Obwohl die Kraftstoffnorm inzwischen von allen Mitgliedsstaaten implementiert wurde, ist E10 in der EU weiterhin nur in Deutschland, Frankreich und Finnland erhältlich. Die 28 Mitgliedsstaaten schöpfen damit das Potenzial von Bioethanol zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und der Minderung der Abhängigkeit von Ölimporten bei Weitem nicht aus. Vorschlag zur Änderung der "Emeuerbare-Energien-Richtlinie" und der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie"Die EU-Kommission legte dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bereits am 17. Oktober 2012 einen Entwurf zur Änderung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" und der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" vor. Zentrale Elemente des Vorschlags waren die Begrenzung des Anteils konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen wie z. B. Getreide, Zuckerpflanzen und Ölsaaten auf 5 % des 10 %-Ziels im Transportsektor und die Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Darüber hinaus war die Einführung einer Berichtspflicht von iLUC-Faktoren vorgesehen, welche die Treibhausgasemissionen aus theoretisch denkbaren indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC) in Drittländern erfassen sollen. Des Weiteren empfahl die EU-Kommission, konventionelle Biokraftstoffe ab dem Jahr 2021 nicht mehr zu fördern. Der Richtlinienentwurf wurde vom Europäischen Parlament am 11. September 2013 und vom Rat am 9. Dezember 2014 in erster Lesung jeweils mit Änderungen angenommen. Die Beratungen wurden anschließend mit dem Ziel der Einigung auf einen gemeinsamen Richtlinientext fortgesetzt. Nachdem bei interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission (sog. "Trilog-Verhandlungen) am 10. und 24. März 2015 noch keine Einigung erzielt werden konnte, hat der Rat am 1. April 2015 einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt, der vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 14. April 2015 angenommen wurde. Die Einigung auf die Anhebung des Anteils von konventionellen Biokraftstoffen auf 7 %, die Abschaffung einer Vierfachanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfällen und Reststoffen sowie deren verstärkte Kontrolle auf Nachhaltigkeit sind wesentliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission. Positiv anzumerken ist darüber hinaus, dass den fachlichen und rechtlichen Argumenten gegen die Einführung von iLUC-Faktoren Rechnung getragen wurde, indem diese modelltheoretisch abgeleiteten Werte bei der Ermittlung des spezifischen Treibhausgasminderungspotentials von Biokraftstoffen weiterhin nicht berücksichtigt werden. CropEnergies lehnt jedoch einige Punkte des Kompromissvorschlags ab. So verringert die vorgesehene Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen sowie eine zusätzliche Mehrfachanrechnung von Elektrizität im Transportsektor den Anreiz fossile Kraftstoffe zu ersetzen und damit tatsächlich Treibhausgase einzusparen deutlich. Zudem wird die Mehrfachanrechnung zu einer gezielten Erzeugung von Abfällen und einem weiteren Ausbau des weltweiten Abfalltourismus führen. So stammt bereits heute ein hoher Anteil des im EU-Biodieselmarkt verbrauchten Altspeiseöls, das in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten doppelt auf die nationalen Beimischungsverpflichtungen angerechnet wird und dabei die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien nicht nachweisen muss, aus Asien und den USA. Vor diesem Hintergrund ist die Begrenzung von Bioethanol, das aus in der EU nachhaltig angebauten Rohstoffen gewonnen wird, unverständlich. In dem Kompromiss fehlt auch die vom Europäischen Parlament ursprünglich geforderte separate Beimischungsverpflichtung von 7,5 % erneuerbare Energien im Ottokraftstoffbereich. Es wird erwartet, dass das Europäische Parlament Ende April 2015 der Ausschussempfehlung folgen und die Vorschläge zur Änderung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" und "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" annehmen wird. Die Zustimmung des Rats wird im Juni 2015 erwartet. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Neuregelungen in nationales Recht umzusetzen. CropEnergies begrüßt, dass die Einigung von Parlament und Rat die mittlerweile seit mehr als zwei Jahren andauernde Diskussion und die damit verbundene Unsicherheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen für die europäische Biokraftstoffindustrie zunächst beendet. Gemeinsam mit den Bioethanolverbänden auf nationaler und europäischer Ebene fordert CropEnergies jedoch nicht nur verlässliche Rahmenbedingungen für den europäischen Bioethanolmarkt für die Zeit bis 2020, sondern auch darüber hinaus. Bei der Diskussion über ein Klima- und Energiepaket 2030 wird sich CropEnergies weiterhin für die Fortsetzung einer nachhaltigen Biokraftstoffpolitik einsetzen. Richtlinienvorschlag zur Umsetzung der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie"Am 6. Oktober 2014 legte die EU-Kommission eine Richtlinie zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Anforderungen an die Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen gemäß der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" vor. Die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" definiert ein Dekarbonisierungsziel für Kraftstoffe von 6 Gew.-% bis 2020. Dem Vorschlag zufolge soll diese Einsparung auf Basis der durchschnittlichen Treibhausgasintensität der im Jahr 2010 verbrauchten Kraftstoffe berechnet werden, die bei 94,1 g CO2äq /MJ lag. Die Treibhausgasintensität von fossilem Otto- bzw. Dieselkraftstoff soll in die Berechnungen mit separaten Standardwerten von 93,3 bzw. 95,1 g CO2äq /MJ eingehen. Das Europäische Parlament hat den Richtlinienentwurf am 17. Dezember 2014 behandelt und diesem nicht widersprochen. Nach der Zustimmung des Rats am 1. April wird erwartet, dass die Richtlinie in Kürze in Kraft tritt. CropEnergies begrüßt grundsätzlich die realistischere Bewertung der mit fossilen Kraftstoffen verbundenen Treibhausgasemissionen, die zeigt, dass mit der Nutzung von Biokraftstoffen tatsächlich deutlich mehr Treibhausgasemissionen eingespart werden, als bisher offiziell anerkannt wurde. Nach Ansicht von CropEnergies sollten fossile Kraftstoffe jedoch analog zu Biokraftstoffen nach Rohstoffquellen differenziert werden. So müssten insbesondere den höheren Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen aus unkonventionellen Ölquellen, wie z. B. aus Teersanden und Ölschiefer, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wurde es bisher versäumt, eine einheitliche Methodik zur Anrechenbarkeit der Reduzierung von Treibhausgasemissionen auf vorgelagerten Wertschöpfungsstufen festzulegen. Hierzu zählt unter anderem, die bei der Erdölförderung anfallenden Begleitgase nicht mehr abzufackeln. EU-Kommissionsvorschlag für das Klima- und Energiepaket 2030Am 24. Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf Eckpunkte für ein Energie- und Klimapaket für den Zeitraum von 2020 bis 2030 geeinigt. Diese enthalten eine verbindliche Gesamteinsparung von Treibhausgasemissionen von 40 % im Vergleich zu 1990 und einen für die EU und über alle Sektoren hinweg verbindlichen Anteil erneuerbarer Energien von 27 %. Darüber hinaus soll eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 % angestrebt werden. Der Europäische Rat hat damit zwar im Wesentlichen die Vorschläge der EU-Kommission vom 22. Januar 2014 aufgegriffen und keine separaten Zielvorgaben für den Transportsektor festgelegt. Gleichzeitig stellt er jedoch fest, dass im Transportsektor die Treibhausgasemissionen und die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen weiter gesenkt werden müssen. Der Rat hat die EU-Kommission daher aufgefordert, u. a. Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien und zur Senkung von Treibhausgasemissionen im Transportsektor auch nach 2020 zu prüfen. Das Europäische Parlament hatte sich bereits im Februar 2014 dafür ausgesprochen, einen speziellen Rahmen für das Verkehrswesen zu schaffen und die Vorgabe zur Senkung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen im Rahmen der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" beizubehalten. Die europäische Bioethanolindustrie setzt sich ebenfalls dafür ein, auf den bestehenden Zielen der Klima- und Energiepolitik aufzubauen. Hierzu sollen die verbindlichen Ziele für die Nutzung von erneuerbaren Energien im Transportsektor sowie dessen dringend erforderlicher Dekarbonisierung bis 2030 fortgeschrieben werden. Nur so können die Treibhausgasemissionen sowie die massive Öl- und damit Importabhängigkeit im Transportsektor weiter verringert werden. Die EU muss dringend verlässliche Investitionsbedingungen in einem Sektor schaffen, der höchste Nachhaltigkeitsstandards erfüllt und maßgeblich zur regionalen Entwicklung und Einkommenssicherung beiträgt. DeutschlandIn Deutschland wurde die Nutzung von Biokraftstoffen im Transportsektor bis 2014 insbesondere im Rahmen einer energetischen Beimischungsverpflichtung gefördert. Demnach betrug die Gesamtquote für Biokraftstoffe bisher 6,25 %. Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen konnten dabei auf dieses Beimischungsziel doppelt angerechnet werden. Zum 1. Januar 2015 wurde die Biokraftstoffquote im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie durch eine Treibhausgasminderungsquote ersetzt. Mit dem Wegfall energetischer Beimischungsvorgaben können auch Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen nicht mehr doppelt angerechnet werden. Zur Umsetzung dieses Systemwechsels hat der Gesetzgeber das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert. Die Einsparungen von Treibhausgasemissionen im Kraftstoffbereich wurden dabei für die Jahre 2015 und 2016 von 3 auf 3,5 Gew.-% angehoben. Für die Folgejahre wurden die Treibhausgaseinsparziele jedoch von 4,5 auf 4 Gew.-% ab dem Jahr 2017 bzw. von 7 auf 6 Gew.-% ab 2020 gesenkt. Die deutsche Bioethanolwirtschaft hatte sich zwar grundsätzlich für die Einführung von Treibhausgasminderungsquoten, aber gegen eine Absenkung der Einsparziele ab dem Jahr 2017 ausgesprochen. Durch Quotenabsenkungen wird das hohe Treibhausgaseinsparpotenzial von Biokraftstoffen nicht ausgeschöpft und der Markt für nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe in Deutschland in seiner Entwicklung gehemmt. Stattdessen bleibt es bei einem größeren Anteil fossiler Otto- und Dieselkraftstoffe. Mit dem Systemwechsel wurde das spezifische Treibhausgasminderungspotenzial zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal für Biokraftstoffe in Deutschland. In Anbetracht einer Privilegierung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen bei der Berechnung der Treibhausgaseinsparungen hatte die deutsche Bioethanolindustrie die Beibehaltung der strengen Nachweis- und Kontrollpflichten für diese Biokraftstoffe gefordert, die im Rahmen des bisherigen Doppelanrechnungsverfahrens galten. Hierdurch sollte Marktverwerfungen, wie sie bei der Einführung der Doppelanrechnung im Jahr 2011 aufgetreten sind, vorgebeugt werden. Der Gesetzgeber hat diese Forderung jedoch nicht aufgegriffen, da davon ausgegangen wird, dass die bestehenden Zertifizierungssysteme ausreichen, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. BelgienIn Belgien verabschiedete der Gesetzgeber Ende April 2014 eine neue Förderregelung für Biokraftstoffe, mit der die Nutzung von besonders nachhaltig hergestellten Biokraftstoffen unterstützt und Anreize zur Einführung von E10 gesetzt werden sollen. Die neuen Förderregelungen zur Nutzung von Biokraftstoffen werden seitdem von der EU-Kommission überprüft. Der lange Prüfungsprozess und die Ungewissheit darüber, ob die EU-Kommission die neuen Regelungen genehmigen wird, behindern derzeit die Entwicklung des belgischen Biokraftstoffmarkts. Dies führt letztlich zu einem erhöhten Verbrauch fossiler Kraftstoffe und damit zu vermeidbaren Treibhausgasemissionen. GroßbritannienIn Großbritannien wird die Nutzung von Biokraftstoffen im Rahmen einer volumetrischen Beimischungsverpflichtung, der sogenannten "Renewable Transport Fuel Obligation" (RTFO) gefördert. Nachdem die Beimischungsquote seit 2008/09 von ursprünglich 2,5 Vol.-% sukzessive angehoben wurde, liegt sie seit dem Jahr 2013/14 bei 4,75 Vol.-%. Eine weitere Anhebung ist nach aktueller Gesetzeslage nicht vorgesehen. Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen werden auf diese Gesamtquote doppelt angerechnet. Da das 10 %-Ziel der EU mit dieser Vorgabe nicht erreicht werden kann, fordert die britische Biokraftstoffindustrie seit geraumer Zeit eine rasche Anhebung der in der RTFO verankerten Beimischungsziele. Ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren Kraftstoffversorgung wäre die Einführung von E10 im britischen Ottokraftstoffmarkt. Die britische Regierung strebt derzeit keine Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen an und begründet dies mit den Beratungen auf EU-Ebene. Der Kapazitätsaufbau in Großbritannien zur Herstellung von nachhaltig erzeugten Biokraftstoffen erfolgte im Vertrauen auf das EU-Ziel von 10 % erneuerbarer Energien im Transportsektor und damit in Erwartung eines deutlich dynamischeren Marktwachstums. Es ist daher erforderlich, dass der britische Gesetzgeber nach den Parlamentswahlen im Mai 2015 unverzüglich eine Anhebung der Beimischungsverpflichtung für Biokraftstoffe beschließt, um die EU-Zielvorgaben noch erreichen zu können und das Investorenvertrauen zurückzugewinnen. Entwicklungen in der CropEnergies GruppeIm Geschäftsjahr 2014/15 setzte CropEnergies das Unternehmenswachstum fort. Maßgeblich für die Steigerung der Produktions- und Absatzmengen war die erstmals ganzjährige Berücksichtigung von Ensus, die weitere Optimierung der Produktionsanlagen und der Ausbau des Handelsgeschäfts. Die schwierigen Marktbedingungen beeinträchtigten die Ertragslage im Geschäftsjahr 2014/15 erheblich, und der Vorstand ist mit dem realisierten Ergebnis nicht zufrieden. Zwar gelang ein erfreuliches Wachstum der Produktionsmengen, dem jedoch ein starker Rückgang der Bioethanolpreise gegenüberstand. Leicht rückläufige Rohstoffpreise konnten dies nur ansatzweise mildern. Vor diesem Hintergrund fiel die Rohmarge deutlich unter das Niveau des Vorjahrs. Aufgrund der schwierigen Situation auf dem europäischen Bioethanolmarkt, die sich durch den drastischen Verfall der Ölpreise und die Abwertung des Euro gegenüber dem britischen Pfund verschärft hat, sowie angesichts fortgesetzter Verzögerungen bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Transportsektor hat sich CropEnergies im Februar 2015 entschlossen, die Produktionsanlage in Wilton temporär stillzulegen. Sobald die Marktentwicklung es zulässt, kann die britische Produktionsanlage wieder in Betrieb genommen und das volle Produktionspotenzial der CropEnergies-Gruppe genutzt werden. Die Wiederaufnahme der Produktion wird kontinuierlich vor dem Hintergrund der anstehenden politischen Entscheidungen und der Marktlage überprüft. Erläuterung des JahresergebnissesDie CropEnergies AG nimmt im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, so dass das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hauptsächlich von dem Beteiligungsergebnis, den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, den weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services sowie den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen der CropEnergies AG geprägt wird. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verringerte sich von 47,2 auf -24,0 Mio.€, vor allem aufgrund des um 23,8 Mio. € niedrigeren Beteiligungsergebnisses sowie der einmaligen Belastung aus der Abschreibung des Beteiligungsansatzes an der Ensus UK Limited in Höhe von 44,4 Mio. €. Unter Eliminierung der darin enthaltenen Sondereffekte in Höhe von 44,4 Mio. € ergibt sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 20,4 Mio. €. In Folge reduzierte sich der Steueraufwand auf 1,7 nach 6,4 Mio.€. Die CropEnergies AG weist nach einem Jahresüberschuss von 40,8 Mio. € im Vorjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 25,7 Mio.€ im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Der Jahresfehlbetrag über 25,7 Mio. € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 0,8 Mio. € verrechnet und die Kapitalrücklage um einen Teilbetrag in Höhe von 24,9 Mio. € reduziert. Insgesamt ergab sich für den handelsrechtlichen Abschluss der CropEnergies AG kein Bilanzgewinn. Eine Gewinnausschüttung scheidet damit aus. InvestitionenDie wesentliche Investition im Geschäftsjahr 2014/15 war die Kapitalerhöhung bei dem britischen Bioethanolhersteller Ensus in Höhe von 12,6 Mio. €. Im Zuge der Umstrukturierung der britischen Ensus-Gruppe hat die Ensus Ltd. sämtliche Aktien der Ensus UK Ltd. an die CropEnergies AG veräußert. Aus der Veräußerung entstand ein im Beteiligungsergebnis ausgewiesener Buchgewinn von 1,1 Mio. €. Erläuterung der Vermögenslage/FinanzlageDie Bilanz per 28. Februar 2015 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA, Ensus Ltd. und der Compagnie Financière de l'Artois SA (COFA) in Höhe von insgesamt 386,9 (420,5) Mio. €. Die Verringerung resultiert aus der Abschreibung des Beteiligungsansatzes an dem britischen Bioethanolhersteller Ensus. Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 14,2 Mio. € auf 103,3 Mio. € im Wesentlichen durch die Abnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 10,4 Mio. €, bei einer gleichzeitigen Verringerung der liquiden Mittel auf 6,7 (12,7) Mio. €. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten im Wesentlichen aufgrund der geringeren Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen um 6,2 Mio. € auf 119,6 Mio. € reduziert. Die übrigen Rückstellungen nahmen insbesondere durch die geringeren Steuerrückstellungen von 9,9 auf 2,2 Mio. € ab. Das Eigenkapital verringerte sich im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen infolge des Jahresfehlbetrages und der in 2014 gezahlten Dividende um 34,4 Mio. € auf 365,1 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erreichte 74,4 % (74,1 %) der Bilanzsumme von 490,8 (538,8) Mio. €. Tatsächliche und prognostizierte GeschäftsentwicklungDie CropEnergies AG prognostizierte im Vorjahresbericht ein operatives Ergebnis für 2014/15 deutlich unter dem Niveau des Vorjahres 2013/14. Entsprechend hat sich das tatsächlich erzielte operative Ergebnis, das ist das Ergebnis Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit adjustiert um das Zinsergebnis, auf -22,1 Mio. € verringert. Ausschlaggebend hierfür war eine Abschreibung auf die Beteiligung Ensus aufgrund der vorübergehenden temporären Schließung der Produktionsanlage in Wilton in Höhe von -44,4 Mio. €. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag gab es keine Ereignisse, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagementsystemCropEnergies zählt zu den größten und leistungsfähigsten Herstellern von Bioethanol in Europa. Mit dem geschaffenen Produktions-, Vertriebs- und Handelsnetzwerk ist CropEnergies hervorragend positioniert, um sowohl auf dem europäischen Bioethanolmarkt eine führende Rolle einzunehmen als auch von internationalen Handelsaktivitäten profitieren zu können. Darüber hinaus verfügt CropEnergies durch die vollständige Nutzung der Agrarrohstoffe über ein attraktives Portfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln, was die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf den Ethanol- und Rohstoffmärkten reduziert. Betriebliche Funktionen, externe Einflüsse sowie unternehmerisches Handeln zur Sicherung von Bestand, Wachstum und Erfolg einer Unternehmung unterliegen Chancen und Risiken. Um Chancen und Risiken zu erkennen und aktiv zu steuern, hat CropEnergies ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet. Das Chancen- und Risikomanagement von CropEnergies umfasst die unternehmensinternen Regelungen zur Erfassung, Darstellung und Interpretation risikorelevanter Abläufe sowie die monatlich stattfindenden Sitzungen des Risikomanagementkomitees. Die Abläufe sind in das Risikomanagement der Südzucker-Gruppe eingebunden. Im Risikokonsolidierungskreis sind alle Konzerngesellschaften berücksichtigt. Risiko- und ChancenpolitikFür CropEnergies ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unternehmerischen Chancen und Risiken ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Die Abwägung von Risiken und die Nutzung von Chancen dient der Sicherung des Unternehmens und dem Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu setzt CropEnergies ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung von konzernspezifischen Risiken ein. Der erfolgreiche Umgang mit Risiken wird von der Zielsetzung geleitet, ein ausgewogenes Gleichgewicht von Rendite und Risiko zu erreichen. Die Risikokultur des Unternehmens ist gekennzeichnet durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie der Implementierung interner Kontrollen aus. RisikomanagementDas Risikomanagement ist integraler Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse und wird durch den Vorstand vorgegeben. Es hat sicherzustellen, dass bestehende Risiken frühzeitig und systematisch erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in geordneter Weise an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit geht eine Verbesserung der internen Transparenz risikobehafteter Sachverhalte und Prozesse sowie die Schaffung eines Risikobewusstseins bei allen Mitarbeiter einher. Das Risikomanagement wird durch ein Überwachungssystem ergänzt, das die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sicherstellt. Zu den zentralen Aufgaben des Risikomanagements gehört die Begrenzung der Risiken aus Veränderungen von Marktpreisen. So bestehen insbesondere Marktpreisrisiken aus Absatz- und Beschaffungsvorgängen, die durch den selektiven Einsatz von Derivaten begrenzt werden. Die zulässigen Instrumente hat der Vorstand in Richtlinien vorgegeben, die auch Sicherungsstrategien, Zuständigkeiten, Abläufe sowie Kontrollmechanismen regeln. Die Sicherungsinstrumente werden vornehmlich zur Sicherung operativer Grundgeschäfte eingesetzt und mit Banken hoher Bonität abgeschlossen. Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und vom Unternehmen anerkannten regulatorischen Standards ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und damit Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens hat CropEnergies eine konzernweite Compliance-Richtlinie verabschiedet. Gleichzeitig mit den Risiken werden im Risikomanagementsystem von CropEnergies auch die sich bietenden Chancen identifiziert, verfolgt und gesteuert. RisikofrüherkennungssystemDer Vorstand trägt konzernweit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem, sowie für die Früherkennung und Gegensteuerung bestandsgefährdender Risiken und strategischer Risiken. Er hat einen Risikoausschuss eingerichtet, dessen weitere Mitglieder, bestehend aus den Verantwortlichen der Bereiche Einkauf, Vertrieb, Business Development, Finanzen, Accounting, Controlling und Südzucker-Risikomanagement den Vorstand bei seinen Aufgaben unterstützen. Der Risikoausschuss tagt in der Regel monatlich, bei Bedarf auch ad hoc. Beratungsgegenstand sind alle Risikoarten, wobei bezüglich der wesentlichen Risiken Rohstoffeinkauf, Verkauf, Handel und Finanzmarktrisiken standardisierte Szenarienrechnungen in Abhängigkeit der künftigen Markterwartung erstellt und die Auswirkungen auf das geplante operative Ergebnis bzw. das Finanzergebnis ermittelt werden. Die Risikoeinschätzung erfolgt monatlich für das laufende und das kommende Geschäftsjahr. Soweit Handelsrisiken bestehen, werden diese täglich bewertet. Zusätzlich zur Regelberichterstattung besteht für ad hoc auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht an den Vorstand. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. RisikokommunikationWesentlich für ein effektives Risikomanagementsystem ist die offene und schnelle Kommunikation mit den verantwortlich handelnden Mitarbeitern im Unternehmen. Das Management stellt dies - auch durch seine unmittelbare Einbindung in den vom Vorstand eingerichteten Risikoausschuss - sicher und hält die Mitarbeiter an, bewusst und proaktiv mit Risiken umzugehen. Regelmäßiges Reporting der operativen und strategischen Risiken erfolgen im Rahmen des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses. Interne RevisionDie interne Revision der Südzucker-Gruppe prüft und bewertet die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabläufe bei CropEnergies. Darüber hinaus wacht sie über die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagementsystems. RisikenÜbersicht der UnternehmensrisikenNachfolgend werden die für CropEnergies wesentlichen Unternehmensrisiken beschrieben und entlang der Merkmale "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "mögliche finanzielle Auswirkungen" nach Gegensteuerungsmaßnahmen klassifiziert. Die für die entsprechenden Kategorien "gering", "mittel" und "hoch" verwendeten relativen bzw. absoluten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Bedeutung der Risiken ergibt sich aus der Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkung. scroll
Die Beschaffungs- und Absatzrisiken sowie die Risiken aus einer Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen derzeit die größten Einzelrisiken dar. Die finanziellen Auswirkungen der anderen dargestellten Risiken sind im Vergleich dazu von untergeordneter Bedeutung. Strategische Risikenscroll
Strategische RisikenRegulatorische Entwicklungen können den Fortgang der Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Wie im Abschnitt "Entwicklungen im politischen Umfeld" des Lageberichts ausführlich dargestellt, unterliegt die Geschäftstätigkeit CropEnergies sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene vielfältigen regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich können sich die Rahmenbedingungen insbesondere in den USA und Brasilien, wo sich die weltweit größten Bioethanolmärkte befinden, auf die internationalen Handelsströme und damit mittelbar auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies auswirken. So kann die Erhöhung oder Verminderung nationaler Beimischungsquoten sowie die Einschränkung oder Förderung der Nutzbarkeit verschiedener Rohstoffe zu zusätzlichen Chancen und Risiken führen. Auch Verzögerungen bei der Umsetzung der politischen Vorgaben können Risiken darstellen. Zum Beispiel legte die EU-Kommission bereits am 17. Oktober 2012 einen Entwurf zur Änderung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" vor. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich jedoch erst im April 2015 auf einen gemeinsamen Richtlinientext. Zentrale Elemente sind die Begrenzung des Anteils konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen im Transportsektor, die Mehrfachanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen und von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. Nach dem endgültigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt voraussichtlich im Sommer 2015, müssen die Neuregelungen von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden. Die rasche Implementierung in den Mitgliedsstaaten ist Voraussetzung dafür, dass die Unsicherheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen für die europäische Biokraftstoffindustrie beendet wird. Ebenfalls können tatsächliche, behauptete oder widerlegte Einflüsse der Bioenergiegewinnung auf den Anbau landwirtschaftlicher Güter in anderen Regionen der Welt können ebenfalls mit Chancen oder Risiken verbunden sein. Auch Änderungen in den Außenhandelsbeziehungen zu Drittstaaten, von in einigen EU-Ländern bestehenden gesetzlichen Vergütungssystemen für erzeugte erneuerbare Energien sowie von Zollsätzen können zu Chancen oder Risiken führen. CropEnergies begegnet den regulatorischen Risiken durch die Mitgliedschaft in verschiedenen Branchenverbänden, welche die Interessen der Bioethanolwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und kontinuierlich in Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern stehen. Daneben unterliegen die Produkte der CropEnergies-Gruppe dem Risiko von Nachfrageschwankungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder Änderungen im Verbraucherverhalten. Risiken aus dem operativen GeschäftBeschaffungsrisikoZur Herstellung von Bioethanol werden vor allem kohlenhydrathaltige Agrarrohstoffe wie Getreide und Zuckersirupe benötigt. Deshalb wirken sich Preisschwankungen an den Weltagrarmärkten und Devisenmärkten auf die Rohstoffkosten von CropEnergies aus. Das Rohstoffrisiko der Bioethanolerzeugung reduziert CropEnergies teilweise durch die Verkaufserlöse für die gleichzeitig erzeugten Lebens- und Futtermittel. Da Veränderungen beim Getreidepreis in der Regel mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel einhergehen, können Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch die Verkaufserlöse für diese Produkte kompensieren ("natural hedge") werden. Zur Risikoeinschätzung nimmt CropEnergies daher eine saldierte Betrachtung von Rohstoffkosten und Erlösen für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel vor (Steuerung nach Nettorohstoffkosten). Darüber hinaus können die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Getreidepreise auf die Rohstoffkosten durch eine vorausschauende Einkaufspolitik und die Nutzung von Zuckersirupen reduzieren werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, eingegangene Lieferverpflichtungen mit den notwendigen Rohstoffmengen zeitnah zu unterlegen. Zur Begrenzung dieser Risiken setzt CropEnergies zur Rohstoffpreissicherung derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Darüber hinaus verfolgt CropEnergies die Geschäftspolitik, verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen durch den Abschluss von längerfristigen Lieferverträgen sowie alternativen Rohstoffen zu reduzieren. Daneben erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der Sicherungen im Einkauf von Rohstoffen mit dem Absatz von Lebens- und Futtermitteln sowie Bioethanol. Dabei wird nach Marktlage über die Sicherungsquote entschieden. Abhängig von der Marktpreislage verbleibt jedoch das Risiko, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Bioethanol weitergegeben werden können. Auch für den Einkauf von Energie unterliegt CropEnergies dem Risiko von Marktpreisschwankungen. Diesem Risiko wird mit längerfristigen Lieferverträgen für Energie begegnet. Im Jahr 2014 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert. Dennoch blieb auch nach der Reform das Eigenstromprivileg für bestehende Erzeugungsanlagen erhalten: Paragraph 58 EEG regelt u. a. den Bestandschutz für Eigenstromerzeugungsanlagen, die vor dem 1. September 2011 betrieben und zur Eigenversorgung genutzt wurden. Die EU knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Bioethanol aus den Anlagen in Zeitz, Wanze, Loon-Plage und Wilton erfüllt diese Anforderungen. Dies setzt voraus, dass auch die Verfügbarkeit nachhaltig angebauter Rohstoffe gegeben ist. Als produzierendes Unternehmen muss CropEnergies die Bestimmungen des europäischen Emissionshandels erfüllen und über die erforderlichen Emissionsrechte verfügen. Die kostenlose Zuteilung von CO2 -Zertifikaten im Rahmen der 3. Handelsperiode in der EU für die Jahre 2013 bis 2020 wird den erwarteten Verbrauch der CropEnergies-Gruppe nicht decken, was zu einem Anstieg der Produktionskosten führen könnte. Für die Jahre 2013 bis 2019 erfüllt die Produktion von Bioethanol nach den aktuellen EU-Vorschriften die Carbon Leakage-Kriterien, wonach CO2 -Zertifikate in begrenztem Umfang kostenlos zugeteilt werden. Die Erfüllung der Carbon Leakage-Kriterien wird in einem künftig fünfjährigen Turnus überprüft; die nächste Überprüfung betrifft die Zuteilungsjahre 2020 bis 2024. Ein Wegfall des Carbon Leakage-Status ab 2020 hätte eine deutliche Kürzung der jährlichen Zuteilung kostenloser CO2 -Zertifikate zur Folge. AbsatzrisikoDie CropEnergies-Gruppe unterliegt absatzseitig Marktpreisrisiken für die Endprodukte. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies durch die Gestaltung der Verkaufsverträge und deren Laufzeit sowie durch derivative Instrumente. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Die europäischen Bioethanolpreise werden derzeit von Preisberichterstattungsagenturen auf Basis sehr geringer Volumina ermittelt. Eine hohe Volatilität der Preise ist die Folge. Inwieweit es bei der Systematik der Preisfeststellung zu Unregelmäßigkeiten oder Verzerrungen kommt, ist seit Mai 2013 Gegenstand einer Untersuchung der EU-Kommission. Der überwiegende Anteil des Bioethanolabsatzes der CropEnergies-Gruppe entfällt auf Großkunden. Sollten derartige Lieferverträge nicht erfüllt werden oder Anschlussaufträge wesentlich geringer ausfallen, könnten sich hieraus Risiken für die Ertrags- und Vermögenslage ergeben. Einen Beitrag zur Verringerung von Absatz- und Preisrisiken leistet CropEnergies durch kontinuierliche Optimierung der Kostenstrukturen bzw. die Anpassung der Kapazitätsauslastung. So hat sich CropEnergies im Februar 2015 entschlossen, die Produktion am Standort Wilton angesichts derzeit nicht kostendeckender Erlöse temporär stillzulegen. Risiken aus HandelsgeschäftenSoweit CropEnergies Handelsgeschäfte mit Bioethanol oder entsprechenden Warenterminkontrakten betreibt, werden deren Risiken durch ein Limitsystem sowohl hinsichtlich des Umfangs der einzelnen Geschäfte als auch des Gesamtvolumens begrenzt. Weitere Beschränkungen bestehen bezüglich der Kreditrisiken von Geschäftspartnern und der Änderung von Marktwertrisiken. Die Risiken aus Handelsgeschäften werden fortlaufend überwacht. QualitätsrisikenCropEnergies erzeugt sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Um dies zu gewährleisten, verfügt CropEnergies über ein Qualitätssicherungssystem, welches die Produktqualität und Umweltrisiken mithilfe moderner Prozessleittechnik überwacht. Dies umfasst sämtliche Prozesse vom Bezug der Rohstoffe über den Produktionsprozess bis zur Belieferung der Kunden und legt Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten und Abläufe fest. IT-RisikenWie jedes Unternehmen ist CropEnergies auf reibungslos funktionierende IT-Systeme angewiesen. Für die operative und strategische Steuerung des Unternehmens setzt CropEnergies hochentwickelte Informationssysteme ein. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme ist durch die Einbindung der IT-Systeme der Südzucker AG gewährleistet. PersonalrisikenDie CropEnergies-Gruppe steht mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. CropEnergies bietet als eines der führenden Unternehmen im Zukunftsmarkt für Biokraftstoffe ein attraktives Arbeitsumfeld, Stabilität sowie die Sozialleistungen der Südzucker-Gruppe und Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld. Rechtliche RisikenKlageverfahren gegen die CropEnergies-Gruppe, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben könnten, sind nicht erkennbar. KartellrechtsrisikenKartellrechtsrisiken können darin bestehen, dass Verhaltensweisen von Organen und Mitarbeitern als Verstoß gegen Wettbewerbsbestimmungen ausgelegt werden und in der Folge Vermögens- und Imageschäden entstehen. KorruptionsrisikenKorruptionsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze und interne Regelungen verstoßen und in Folge das betroffene Unternehmen der CropEnergies-Gruppe Vermögens- und Imageschäden erleidet. Zur Vermeidung von Kartellrechts- und Korruptionsrisiken hat CropEnergies im Rahmen des Compliance-Management-Systems die in der CropEnergies-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt und die verschiedenen compliancerelevanten Bereiche und Aufgabenfelder verbunden. Das Compliance-Management-System fußt auf den Prinzipien "Kennen" (informieren und schulen), "Einhalten" (kontrollieren und dokumentieren) sowie "Verbessern" (berichten und handeln). Verstöße gegen externe und interne Bestimmungen werden nicht toleriert. Bonitäts- und AusfallrisikenAusfallrisiken im Forderungsbestand werden bei CropEnergies reduziert, indem einerseits die Bonität, das Zahlungsverhalten und die offenen Posten von Schuldnern fortlaufend überwacht und andererseits Warenkreditversicherungen und Bürgschaften zur Absicherung herangezogen werden. Insbesondere bei Handelsgeschäften kann darüber hinaus auf Akkreditive oder ähnliche Instrumente zurückgegriffen werden. Kreditrisiken aus Geldanlagen und Sicherungsgeschäften werden dadurch minimiert, dass Transaktionen bei Banken und Partnern hoher Bonität abgeschlossen werden. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute laufend überwacht. Weitere operative RisikenDas Risiko ungeplanter Produktionsunterbrechungen wird durch kontinuierliche Wartungsmaßnahmen und hochqualifiziertes Personal minimiert. Falls erforderlich wird geprüft, ob eine ungeplante Produktionsminderung in einer Anlage durch die Mehrerzeugung in einer anderen Anlage ausgeglichen werden kann. In den Bereichen IT, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung kann CropEnergies aufgrund der Shared-Service-Vereinbarungen auf die Fachabteilungen der Südzucker AG zurückgreifen. Finanzwirtschaftliche RisikenLiquiditätsrisikenDie Liquidität der CropEnergies-Gruppe wird täglich überwacht und durch nationale bzw. länderübergreifende Cashpools optimiert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung, die integraler Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. Aufgrund verbindlich zugesagter Kreditlinien kann CropEnergies - falls erforderlich - kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen. Wechselkurs- und ZinsänderungsrisikenCropEnergies unterliegt in geringem Maße Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Wechselkursrisiken können sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der konzernexternen oder -internen Finanzierung in Fremdwährung entstehen. Zum 28. Februar 2015 hatte die CropEnergies keine nicht auf Euro denominierter Kredite von Konzernfremden. Währungsrisiken werden in begrenztem Umfang durch derivative Instrumente abgesichert. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und wird ständig kontrolliert. Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen werden durch eine Mischung von fest- und variabel verzinslichen Darlehen begrenzt, wobei der Anteil der festverzinslichen Darlehen überwiegt. Ausführliche Informationen zu Währungs-, Zinsänderungs- und Preisrisiken sowie Liquiditäts-, Bonitäts- und Ausfallrisiken sind im Anhang des Konzernabschlusses der CropEnergies AG unter (29) Risikomanagement in der CropEnergies-Gruppe zu finden. Die aufgeführten operativen Risiken der Tochtergesellschaften sind auch für die CropEnergies AG in ihrer Funktion als Konzernobergesellschaft relevant. GesamtrisikoZu den wesentlichen Risiken für die zukünftige Entwicklung der CropEnergies-Gruppe gehören insbesondere Beschaffungs- und Absatzrisiken sowie aus Risiken aus einer Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Das Ergebnis von CropEnergies wird besonders beeinflußt von der Preisvolatilität der eingesetzten Rohstoffe - insbesondere Getreide - und von den Bioethanolerlösen. In Phasen rückläufiger Bioethanolpreise bei gleichbleibenden oder steigenden Getreidepreisen können Verluste entstehen, wenn Margen keinen Beitrag zur Fixkostendeckung liefern. Wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden kann eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen notwendig werden. Da sich die Märkte für Getreide und Bioethanol relativ unabhängig voneinander verhalten, ist die Prognose der Ergebniswirkung erschwert. Gleichwohl ist es nicht immer sinnvoll oder möglich, alle Preisrisiken im Voraus abzusichern, da damit auch die Chancen zukünftiger positiver Preisentwicklungen reduziert würden. Daneben begrenzt nicht ausreichende Liquidität bei Preissicherungsinstrumenten mit längeren Laufzeiten deren wirtschaftlich sinnvollen Einsatz. Die Gesamtrisiken des Konzerns haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Preisvolatilität erhöht. Die Investitionen in die Neutralalkoholanlage wirken dagegen stabilisierend. Bestandsgefährdende Risiken sind gegenwärtig nicht erkennbar. ChancenDie Reihenfolge der beschriebenen Chancen entspricht der Bedeutung für CropEnergies. Die weitere Unternehmensentwicklung und deren Profitabilität wird maßgeblich von der Erlösentwicklung bei Bioethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt. Chancen ergeben sich aus geringeren Getreidepreisen und/oder einem Preisanstieg von Bioethanol oder den gleichzeitig erzeugten Lebens- und Futtermitteln. CropEnergies kann sich der Volatilität der Getreidemärkte durch die Verwendung von Zuckersirupen als Rohstoff teilweise entziehen. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von den Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion. Versorgungssicherung mit Energieträgern, Klimaschutz und die Stärkung der regionalen Strukturen sind die Ziele der EU, die mit dem Ausbau des europäischen Bioethanolmarkts erreicht werden sollen. Hierfür wurden weitere Rahmenbedingungen geschaffen, die die verstärkte Nutzung von Bioethanol im Kraftstoffsektor fördern. Aus dem daraus resultierenden Marktwachstum können sich Chancen ergeben. Sollte die Einführung von E10 europaweit an Fahrt gewinnen, kann sich das Absatzvolumen für Bioethanol erheblich ausweiten. Daraus ergäben sich für CropEnergies weitere Wachstumschancen. Mit der Errichtung der Produktionsanlage für Neutralalkolhol in Zeitz bietet sich für CropEnergies die Chance, weitere margenträchtige Märkte für Bioethanol zu erschließen. Weitere Chancen für CropEnergies könnten aus einer Konsolidierung der Anbieterstruktur auf dem europäischen Bioethanolmarkt entstehen, da CropEnergies aufgrund von Größe, Standorten und technologischer Führerschaft Vorteile gegenüber Wettbewerbern genießt. GesamtchancenDie Gesamtchancen des Konzerns haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Preisvolatilität erhöht. Die Investitionen in die Neutralalkoholanlage wirken dagegen stabilisierend. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB)GrundzügeDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dabei setzt sich das interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe aus einem Steuerungs- und einem Überwachungssystem zusammen. Internes Kontrollsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem ermöglicht durch die festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten einschließlich deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der CropEnergies-Gruppe. Neben dem "Vier-Augen-Prinzip" sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen ein wesentlicher Teil der prozessabhängigen Kontrollen. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Mit der zentralen Durchführung der Werthaltigkeitstests von Geschäfts- oder Firmenwerten wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sichergestellt. Daneben bestehen umfassende Konzernvorgaben zur Bilanzierung und Bewertung. Außerdem erfolgt auch auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Lagebericht und Anhang. Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte sowie Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Trennung von Funktionen und Verantwortung für Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung zielt darauf ab, kriminellen Handlungen vorzubeugen. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der CropEnergies-Gruppe sowie die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung. Interne PrüfungDer Aufsichtsrat hat die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems an den Prüfungsausschuss übertragen. Die interne Revision der Südzucker-Gruppe ist als prozessunabhängige Prüfungsinstanz in das interne Überwachungssystem der CropEnergies-Gruppe eingebunden. Sie stellt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit durch regelmäßige Systemprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher. Externe PrüfungDer Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagement integrierte Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennen zu können. Zudem berichtet er dem Aufsichtsrat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene RahmenbedingungenLaut Winterprognose der EU-Kommission werden die Volkswirtschaften aller EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 zum ersten Mal seit 2007 wieder wachsen. Das Wirtschaftswachstum soll sich für die EU demnach auf 1,7 % und für den Euroraum auf 1,3 % erhöhen. Allerdings belasten eine schwache Investitionstätigkeit und hohe Arbeitslosigkeit immer noch die Wachstumsaussichten in ganz Europa. Die gesunkenen Ölpreise, die Abwertung des Euro und die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sollten sich hingegen positiv auf die Wirtschaftsentwicklung in der EU auswirken. BioethanolmärkteIn der EU wird für 2015 im dritten Jahr in Folge mit einem Rückgang des Kraftstoffethanolverbrauchs gerechnet und soll um 3,7 % auf 5,1 Mio. m3 sinken. Im Jahr 2012 lag er noch bei rund 5,7 Mio. m3 . Für einen nennenswerten Ausbau erneuerbarer Energien im Kraftstoffsektor bedarf es einer europaweiten Einführung von E10. Aufgrund der andauernden Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen in der EU wird die Einführung von vielen Mitgliedsstaaten noch nicht aktiv vorangetrieben. Der Bedarf an Kraftstoffethanol in der EU soll auch im Jahr 2015 zunehmend durch inländische Produktion gedeckt werden. Marktbeobachter rechnen mit einer der europäischen Produktion von 5,1 Mio. m3 . Hierzu trägt auch bei, dass die EU aufgrund des ausgesprochen niedrigen Preisniveaus als Exportdestination an Attraktivität verloren hat. Für die Bieoethanolmärkte außerhalb des Kraftstoffbereichs wird mit keiner signifikanten Änderung von Angebot und Nachfrage gerechnet. Für das Jahr 2015 rechnet CropEnergies noch nicht mit einer deutlichen Erholung der europäischen Bioethanolpreise. Diese Einschätzung beruht darauf, dass die tatsächliche Bioethanolnachfrage weiterhin deutlich unter den Prognosen der Nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten liegt, auf deren Grundlage der Ausbau der Produktionskapazitäten in der EU erfolgte. Bei moderater Entwicklung der Bioethanolimporte wird insgesamt damit gerechnet, dass sich die europäischen Bioethanolpreise vor allem an den Rohstoffkosten in Europa orientieren werden. GetreidemärkteNach einer Schätzung des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) vom 9. April 2015 wird die Weltgetreideproduktion (ohne Reis) im Getreidewirtschaftsjahr 2014/15 mit 2.007 Mio. t erstmals über zwei Milliarden Tonnen liegen. Aufgrund der guten Versorgungslage sollen die Lagerbestände um 6,5 % auf 420 Mio. t anwachsen, was einen moderaten Rückgang der Getreidepreise ermöglichen sollte. Hierzu tragen auch erste Prognosen des Internationale Getreiderats für das Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 bei, der erneut eine überdurchschnittliche Getreideernte erwartet. Die Anbaufläche für Weizen soll sich demnach leicht auf 224,7 (223,9) Mio. ha erhöhen. Die Maisanbaufläche bewegt sich trotz des leichten Rückgangs auf 173 (175) Mio. ha ebenfalls weiterhin auf einem hohen Niveau. Politische RahmenbedingungenNeben den Entwicklungen auf den Absatz- und Rohstoffmärkten sind der politische Wille und die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Erfolg erneuerbarer Energien auch im Transportsektor entscheidend. Auf EU-Ebene diskutierten Parlament, Rat und Kommission ("Trilog") über die Änderung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" und der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie". Ziel ist es, direkt wie indirekt messbare Nachhaltigkeitskriterien insbesondere hinsichtlich der Wahl der Rohstoffe zu präzisieren. Dabei soll die Menge konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerfrüchten definiert und zugunsten von Alternativen aus Abfällen und Reststoffen begrenzt werden. Nach der Einigung von Europäischen Parlament und Rat wird mit dem formalen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Sommer 2015 gerechnet. Im Anschluss müssten die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb zwei Jahren in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Angesichts dieses Zeitvorlaufs rechnen Marktbeobachter nicht damit, dass es im Jahr 2015 noch zu einer signifikanten Anhebung der Beimischungsverpflichtungen von Bioethanol kommt. In Deutschland gelten seit dem 1. Januar 2015 für die Mineralölindustrie Treibhausgaseinsparziele, die sie insbesondere durch die Beimischung von Biokraftstoffen erfüllen kann. Die Treibhausgaseinsparungen im Kraftstoffbereich sollen dabei von 3,5 Gew.-% im Jahr 2015 auf 6 Gew.-% im Jahr 2020 steigen. Mit der Abschaffung von heizwertbezogenen Beimischungsverpflichtungen endete auch die Doppelanrechnung von bestimmten Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen. Damit steigen die Absatzchancen vor allem für Biokraftstoffe mit hohen Treibhausgaseinsparpotenzialen. In Belgien hat der Gesetzgeber neue Förderbedingungen für Biokraftstoffe festgelegt, die u. a. die Nutzung von besonders nachhaltig erzeugten Biokraftstoffen begünstigen. Inwiefern sich die neuen Förderregeln auf die Entwicklung des belgischen Biokraftstoffmarkts im Jahr 2015 auswirken werden, ist aufgrund der andauernden Prüfung durch die EU-Kommission noch nicht absehbar. In Großbritannien besteht eine Beimischungsverpflichtung in Höhe von 4,75 Vol.-%, wobei Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen doppelt angerechnet werden. Da diese Regelungen nicht ausreichen, um die europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2020 zu erfüllen, ist eine höhere Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich. Aufgrund der britischen Parlamentswahlen im Mai 2015 werden Anpassungen der politischen Vorgaben für Biokraftstoffe nicht vor 2016 erwartet. Prognose der EntwicklungDas Geschäftsjahr 2015/16 wird für die europäische Biokraftstoffbranche ein weiteres ausgesprochen herausforderndes Jahr. Die Energie-, Öl- sowie Bioethanolpreise in Europa liegen derzeit auf niedrigem Niveau. Mit den erwarteten EU-Beschlüssen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auch im Transportsektor sind jedoch im Jahresverlauf positive Impulse zu erwarten, die mittelfristig für weiteres Wachstum sorgen sollten. Dafür ist CropEnergies als einer der führenden Hersteller Europas und aufgrund der Flexibilität und Kapazität seiner Anlagen gut gerüstet. Für das Geschäftsjahr 2015/16 erwartet CropEnergies zunächst eine Fortsetzung der Marktkonsolidierung in Europa. Maßgeblich hierfür ist das erreichte niedrige Preisniveau von Bioethanol sowie Öl, das bereits zu ersten Kapazitätsanpassungen in der Branche geführt hat. Auch CropEnergies hat sich vor diesem Hintergrund entschieden, die Produktion in Wilton bis auf Weiteres stillzulegen, bis sich die Marktlage nachhaltig gebessert hat. Die Anlagen in Deutschland, Belgien und Frankreich werden dagegen aufgrund ihrer spezifischen Kostenvorteile weiter mit der gewohnt hohen Auslastung betrieben. Die CropEnergies AG erwartet für das Geschäftsjahr 2015/16 aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe wie in den Vorjahren keine Umsatzerlöse. Maßgeblich für die CropEnergies AG ist das vor allem durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen. Es wird erwartet, dass dieses wieder leicht positiv sein wird. Vorschlag zur GewinnverwendungInsgesamt ergab sich für den handelsrechtlichen Abschluss der CropEnergies AG kein Bilanzgewinn. Eine Gewinnausschüttung scheidet damit aus. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktGDer Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2014/15 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen, welche die Gesellschaft benachteiligt hätten, wurden nicht getroffen. Ebenso wurden keine Maßnahmen unterlassen, die eine Benachteiligung der Gesellschaft verhindert hätten". Jahresabschluss der CropEnergies AG (HGB)Bilanz 28. Februar 2015(Tsd. €)AKTIVA scroll
Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2014 bis 28. Februar 2015(Tsd. €)scroll
AnhangI. Anwendung der RechnungslegungsvorschriftenDer Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. AnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der degressiven oder linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Für ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften ein Satz von maximal 30 % verrechnet. Für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Gegenstände des Anlagevermögens wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 25 % verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der auf die Restnutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen verteilte Restbuchwert zu höheren Abschreibungsquoten führt. Für ab dem 1. März 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Gegenstände des Anlagevermögens kam ausschließlich die lineare Methode zum Ansatz. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde ausgeübt. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAls aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gehalts- und Rentenentwicklung sowie der mittelfristigen Erwartungen wurden die Parameter für die Gehalts- und Rentenerhöhungen angepasst. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,50 (3,00) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,50 (3,00) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 1,50 (2,00) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,00 % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 28. Februar 2015 wurde ein Rechnungszins von 4,48 (4,86) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten und zum 31. Januar 2015 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Bei der Bemessung der Rückstellung für die Altersteilzeitverpflichtungen werden die Aufstockungsbeträge entsprechend der Regelungen des gültigen IDW RS HFA 3 als Zahlungen mit Entlohnungscharakter behandelt. Der Abzinsungssatz für Rückstellungen für Altersteilzeitguthaben beträgt 3,21 (3,73) % sowie für Jubiläumsansprüche 4,48 (4,86) %. Der Gehaltstrend entspricht dem der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Übrige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,93 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt hieraus ergebende künftige Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passiver RechnungsabgrenzungspostenAls passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag erzielte Einnahmen ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Forschungs- und EntwicklungskostenDas Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten wird nicht in Anspruch genommen. Forschungskosten werden als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenEntwicklung des Anlagevermögens (Tsd. €)scroll
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Die Veränderung der Finanzanlagen ergab sich im Wesentlichen aus der Reduzierung des Beteiligungsansatzes um 44,4 Mio. € gemäß §253 Abs. 3 S. 3 im Zusammenhang mit der temporären Stilllegung der Produktionsanlage in Wilton, aufgrund des derzeit niedrigen Niveaus der Preise für Bioethanol. Ferner wurde eine Kapitalerhöhung bei Ensus in Höhe von 12,6 Mio. € durchgeführt. Im Zuge der Vereinfachung der Beteiligungsstruktur der britischen Ensus-Gruppe hat die Ensus Ltd. sämtliche Aktien der Ensus UK Ltd. an die CropEnergies AG veräußert. Aus der Veräußerung entstand ein im Beteiligungsergebnis ausgewiesener Buchgewinn von 1,1 Mio. €. Die Abgänge in Höhe von 149 (44) Tsd. € betreffen Betriebs- und Geschäftsausstattung. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 76.263 (70.237) Tsd. €, Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 15.874 (32.471) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 489 (359) Tsd. €. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (3) EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Grundkapital der CropEnergies AG beträgt 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Ermächtigung zum Erwerb eigener AktienDie Hauptversammlung vom 15. Juli 2010 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 14. Juli 2015 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat ein Genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2011), um den Handlungsspielraum der Gesellschaft bezüglich etwaiger Kapitalerhöhungen zu erweitern. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2016 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals 2011 wurde durch eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von 2.250.000 €, entsprechend 2.250.000 neuen Aktien, im Juli 2013 Gebrauch gemacht. Hierdurch reduzierte sich das verbleibende Genehmigte Kapital auf 12.750.000 €. Bedingtes KapitalDie Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat das Grundkapital weiter um bis zu 15 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die bedingte Kapitalerhöhung insoweit durchzuführen, wie es zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus Genussscheinen bzw. Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 18. Juli 2016 ausgegeben werden können, notwendig ist. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Bedingten Kapitals 2011 wurde bislang kein Gebrauch gemacht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr um 24.918 Tsd. € verringert und beläuft sich zum Stichtag auf 202.576 Tsd. €. GewinnrücklagenDie anderen Gewinnrücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 69.818 (58.818)Tsd. €, während die satzungsmäßigen Gewinnrücklagen unverändert 5.500 Tsd. € betragen. Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre auslösen. (4) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 3.809 (3.525) Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 49 (48) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen nach Verrechnung mit dem dafür vorgesehenen Deckungsvermögen 3.760 (3.477) Tsd. €. (5) Übrige Rückstellungenscroll
Die Steuerrückstellungen enthalten die für das Geschäftsjahr 2014/15 zu bildenden Rückstellungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag abzgl. geleisteter Vorauszahlungen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Zahlung von Gewinnbeteiligungen 738 (838) Tsd. €, Personalverpflichtungen 635 (745) Tsd. €, Jahresabschlusskosten 211 (206) Tsd. €, Vergütung des Aufsichtsrats 175 (175) Tsd. € und ausstehende Rechnungen in Höhe von 83 (77) Tsd. €. (6) VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten der CropEnergies AG zum 28. Februar 2015: 28.2.2015scroll
Verbindlichkeiten der CropEnergies AG zum 28. Februar 2014: 28.02.2014scroll
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus einer langfristigen Finanzaufnahme in Höhe von 48.000 (49.000) Tsd. € bei der Südzucker International Finance B.V., kurzfristigen Finanzaufnahmen in Höhe von 51.000 (43.000) Tsd. € bei der Südzucker AG, Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit Tochtergesellschaften in Höhe von 14.848 (31.494) Tsd. € sowie Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung in Höhe von 322 (289) Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 25 (91) Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 17 (2) Tsd. €. Das Bestellobligo in Höhe von 57 (31) Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen. Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 111,2 Mio. € übernommen, um die operative Geschäftstätigkeit abzusichern. Davon betreffen 21,3 Mio. € Zollavale. Weitere 81,5 Mio. € betreffen Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte die zum Bilanzstichtag einen Marktwert in Höhe von 0,5 Mio. € aufwiesen. Darüber hinaus besteht eine Patronatserklärung für die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft aus laufenden Sicherungsgeschäften, deren Marktwert derzeit 0 Mio. € beträgt. Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochtergesellschaften zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind. IV. Gewinn- und Verlustrechnung(8) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.751 (3.513) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus konzerninternen Leistungen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf in Höhe von 2.447 (2.162) Tsd. €. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 94 (67) Tsd. € insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 36 (1.065) Tsd. €. (9) Personalaufwandscroll
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiterscroll
(10) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Shared-Service-Leistungen in Höhe von 1.699 (1.716) Tsd. € der Südzucker AG, Anwalts- und Notarkosten 710 (242) Tsd. €, Beiträge 314 (366) Tsd. €, die Aufsichtsratvergütungen in Höhe von 175 (175) Tsd. €, Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 109 (98) Tsd. €, periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 (0) Tsd. € sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 504 (341) Tsd. € enthalten. (11 ) Beteiligungsergebnisscroll
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Dividenden der BioWanze SA und der Compagnie Financière de l'Artois SA. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen den handelsrechtlichen Gewinn der CropEnergies Beteiligungs GmbH. (12) Zinsergebnisscroll
Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich von 1.702 auf 2.888 Tsd. €. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.177 (1.847) Tsd. € erzielt. Im Zinsergebnis sind auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 171 (158) Tsd. € erfasst, die mit den Erträgen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 2 (2) Tsd. € saldiert wurden. (13) Steuern vom Einkommen und vom ErtragZum gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organkreis der CropEnergies AG gehören die CropEnergies Beteiligungs GmbH, die ihrerseits einen Organkreis mit der CropEnergies Bioethanol GmbH bildet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 791 (3.188) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 44 (174) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 858 (3.037) Tsd. €. Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen für Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen und übrigen Rückstellungen sowie den niedrigeren Wertansätzen für Vorräte in der Handelsbilanz resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 1.155 (1.227) Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 569 (579) Tsd. € aus höheren Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen sowie Beteiligungen in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,93 % unterstellt. V. Sonstige Angaben(14) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und AufsichtsratsmitgliederDer Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2014/15 insgesamt eine Vergütung von 0,8 (0,8) Mio. €. Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2014/15 beläuft sich auf 175 (175) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 175 (175) Tsd. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 9 (8) Tsd. € erstattet. Die Beschreibung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat ist im Vergütungsbericht im Lagebericht angegeben. (15) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen"Related Party" im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin und ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG. Darüber hinaus kommt die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart, in Betracht, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet. Die CropEnergies AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt. (16) Aufsichtsrat und VorstandAUFSICHTSRATProf. Dr. Markwart KunzVorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses Worms Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Dr. Lutz GuderjahnStellvertretender Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses Offstein Mitglied des Vorstandes der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Konzernmandate
Dr. Hans-Jörg GebhardEppingen Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Thomas KölblVorsitzender des Prüfungsausschusses, Vorsitzender des Normierungsausschusses Speyer Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Konzernmandate:
Franz-Josef MöllenbergMitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses Rellingen Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Norbert SchindlerBobenheim am Berg Mitglied des Deutschen Bundestags Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
VORSTANDDr. Marten KeilChief Operating Officer Heidelberg Joachim LutzChief Financial Officer Mannheim (17) AnteilsbesitzDie nachfolgende Tabelle spiegelt den Anteilsbesitz der CropEnergies AG gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB wieder. scroll
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FRS Aufgrund spezifischer gesellschaftsrechtlicher Vorschriften in Frankreich stehen sechs Aktien (0,0009 % aller Aktien) der Compagnie Financière de l'Artois SA im Eigentum von CropEnergies- bzw. Südzucker-Mitarbeitern. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die CropEnergies Bioethanol GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. (18) Weitere AngabenFolgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Die Südzucker AG (Südzucker) ist mit rund 69 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) mit rund 7 % direkt am Grundkapital beteiligt. Da die von Südzucker gehaltenen Anteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen sind, hält die SZVG direkt und indirekt somit insgesamt 76 % der Stimmrechte. Die CropEnergies AG ist gemäß § 290 HGB i.V.m. § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die CropEnergies AG ist daher das unterste Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss der Abschluss der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 einbezogen wird. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der CropEnergies AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Abschluss der CropEnergies AG, Mannheim für das Geschäftsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Südzucker AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. (19) Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG haben am 10. November 2014 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären der CropEnergies AG auf der Website www.cropenergies.com unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht. (20) Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfersscroll
Die Aufwendungen betreffen die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (21 ) Vorschlag für die GewinnverwendungDer Jahresfehlbetrag über 25,7 Mio. € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 0,8 Mio. € verrechnet und die Kapitalrücklage um einen Teilbetrag in Höhe von 24,9 Mio. € reduziert. Insgesamt ergab sich für den handelsrechtlichen Abschluss der CropEnergies AG kein Bilanzgewinn. Eine Gewinnausschüttung scheidet damit aus. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mannheim, den 24. April 2015 DER VORSTAND Dr. M. Keil J. Lutz |
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