![]() CropEnergies AGMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt. Lageberichtder CropEnergies AGGrundlagen des UnternehmensUnternehmensprofilGeschäftsgegenstand der CropEnergies AG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Bioethanol (Agraralkohol), sonstigen Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten, die aus Getreide oder anderen Agrarrohstoffen erzeugt werden, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Kuppelprodukten, tätig sind. Die Gesellschaft kann in den vorbezeichneten Bereichen auch selbst tätig werden. KonzernstrukturDie CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen:
Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar 50 % an der
Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz (Deutschland) eine Anlage zur Produktion von rund 400 Tsd. m3 Bioethanol pro Jahr. Der größte Teil der Produktion findet als erneuerbarer Kraftstoff Verwendung. Bis zu 60 Tsd. m3 davon können auch zu hochwertigem Neutralalkohol in Lebensmittelqualität veredelt werden. Darüber hinaus können jährlich mehr als 300 Tsd. t des getrockneten Proteinfuttermittels ProtiGrain® sowie thermische und elektrische Energie erzeugt werden. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH verfügt als deutsche Zwischenholding über keine eigene Produktion. Die BioWanze SA betreibt in Wanze (Belgien) eine Anlage zur Produktion von Bioethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze® sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Anlage hat eine jährliche Produktionskapazität von rund 300 Tsd. m3 Bioethanol. Darüber hinaus können pro Jahr rund 55 Tsd. t Gluten und mehr als 350 Tsd. t ProtiWanze® hergestellt werden. Einen Großteil der benötigten Prozessenergie gewinnt BioWanze aus den Schalen des angelieferten Weizenkorns in einem weltweit einzigartigen Biomassekraftwerk. Daher übertrifft das mit diesem innovativen Energiekonzept hergestellte Bioethanol bereits heute die ab dem Jahr 2018 geltenden Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung deutlich. Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton (Großbritannien) über eine Anlage mit einer Jahresproduktionskapazität von 400 Tsd. m3 Bioethanol und 350 Tsd. t Eiweißfuttermitteln. Zusätzlich können bis zu 250 Tsd. t biogenes CO2 aus der Fermentation an eine Verflüssigungsanlage geliefert werden, die dieses insbesondere für die Lebensmittelindustrie veredelt. Die Ensus Ltd., eine britische Holdinggesellschaft ohne eigene Produktion, wurde zum 01. März 2016 aufgelöst. Die Compagnie Financiere de l'Artois SA (COFA) ist eine französische Zwischenholding, die 100 % der Anteile an Ryssen hält. Ryssen Alcools SAS (Ryssen) betreibt in Loon-Plage (Frankreich) eine Anlage zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Rohalkohol. Für die Rektifikation von Rohalkohol für traditionelle und technische Anwendungen steht eine Produktionskapazität von 90 Tsd. m3 Neutralalkohol pro Jahr zur Verfügung. Die Jahreskapazität für die Dehydratation von Rohalkohol insbesondere für den Kraftstoffsektor beträgt über 100 Tsd. m3 Bioethanol. Darüber hinaus hält Ryssen 100 % der Anteile der Ryssen Chile SpA, die als Distributor den chilenischen Markt mit Neutralalkohol versorgt. Die CropEnergies Inc. ist eine Handelsniederlassung mit Sitz in Houston (USA). Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität. Sie betreibt in Zeitz eine Produktionsanlage zur Aufreinigung und Verflüssigung von biogenem CO2 aus der benachbarten Bioethanolproduktion von CropEnergies. Die Anlage verfügt über eine Jahreskapazität von 100 Tsd. t verflüssigtem CO2 , das insbesondere in der Lebensmittelindustrie verwendet wird. UnternehmenssteuerungDer Vorstand der CropEnergies AG leitet die Geschäfte eigenverantwortlich und wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die Vorstandsmitglieder die ihnen zugeordneten Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Satzung der CropEnergies AG Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen und wirkt auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) hin. Er sorgt zudem für eine adäquate Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen. Zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensführung setzt CropEnergies ein konzernweit einheitliches Berichts- und Planungssystem ein und wendet, darauf aufbauend, zentral definierte Kennzahlen an. Bedeutsame steuerungsrelevante, finanzielle Kennzahlen sind die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse und das operative Ergebnis. Beim operativen Ergebnis wird das Ergebnis der Betriebstätigkeit laut Gewinn-und-Verlust-Rechnung um das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie um das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen bereinigt. Neben den beiden finanziellen Leistungsindikatoren, Umsatzerlöse und operatives Ergebnis, sind für die CropEnergies-Gruppe derzeit keine weiteren finanziellen und keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren steuerungsrelevant. Für die CropEnergies AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bildet dagegen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (HGB) vor Sondereinflüssen die finanzielle Kennzahl zur Unternehmenssteuerung. Das Kapitalmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einem hohen Eigenkapitalanteil an, welche die Wachstumsstrategie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Geschäftsrisiken zu angemessenen Kapitalkosten und mit überdurchschnittlicher Bonität absichert. Die Finanzierung der CropEnergies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt. CropEnergies nutzt eine im Hinblick auf die Fälligkeiten und Zinsfestschreibung optimierte Struktur von Darlehen. Zur unterjährigen Finanzierung ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur. CropEnergies verfolgt eine konservative Finanzierungspolitik, die auf eine Absicherung von Rentabilität, Liquidität und Stabilität des Unternehmens abzielt und die durch konsequentes Finanzmanagement (Cash- und Liquiditätsmanagement) und integriertes Risikomanagement flankiert wird. Grundlage der Finanzierungspolitik sind die folgenden Ziele:
Das Management der Kapitalstruktur erfolgt langfristig und orientiert sich an dynamischen sowie statischen Kennzahlen. Die wesentlichen Kenngrößen sind hierfür der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme). Leitlinien und UnternehmensstrategieDas Ziel der CropEnergies-Gruppe ist es, gemeinsam mit ihren Partnern verantwortungsvoll die Zukunft zu gestalten und bereits heute Lösungen für die gesellschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu entwickeln. Der Fokus liegt dabei auf der Herstellung und Vermarktung von Bioethanol - dem weltweit bedeutendsten Biokraftstoff. Als einer der führenden europäischen Bioethanolhersteller verbindet CropEnergies wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung und dem Schutz der Umwelt. Durch nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften will das Unternehmen profitabel wachsen, den Unternehmenswert langfristig steigern und die Interessen von Aktionären, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern berücksichtigen. Die hergestellten Produkte sollen die Lebensqualität der heutigen Generation verbessern und gleichzeitig die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen bewahren. Bioethanol, das aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird, spart als erneuerbarer Benzinersatz nachweislich Treibhausgase ein, schont die endlichen fossilen Ressourcen und sichert damit die Mobilität in der Zukunft. Aus den Reststoffen der Bioethanolproduktion werden proteinreiche Lebens- und Futtermittel hergestellt. Diese leisten einen wichtigen Beitrag, den europäischen Importbedarf an pflanzlichen Proteinen, insbesondere Soja aus Südamerika zu mindern. CropEnergies verwertet die eingesetzten Rohstoffe vollständig und füllt gleichzeitig Teller, Tank und Trog - und wird auf diese Weise als einer der führenden europäischen Hersteller von Lebens- und Futtermitteln der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Die CropEnergies-Gruppe erreicht ihre Ziele durch operative Exzellenz und Innovationen und stützt sich dabei auf die eigenen Kernkompetenzen - die großtechnische Verarbeitung von Agrarrohstoffen zu hochwertigen Produkten und deren Vermarktung. Hilfreich ist dabei das umfangreiche Wissen über die gesamte Wertschöpfungskette der Produktion von Bioethanol, Lebens- und Futtermittel -vom Pflanzenanbau über die Produktion bis hin zu Transport, Vermarktung und Verbraucherberatung. Mit den innovativen Produktionsanlagen setzt CropEnergies Maßstäbe in puncto Technologie, Effizienz, Flexibilität und Treibhausgaseinsparungen. Ein optimiertes Beschaffungsmanagement und ein europaweit einzigartiges Logistiknetzwerk ergänzen dies. Die Erfahrungen bei Vermarktung und Logistik machen das Unternehmen darüber hinaus zu einem verlässlichen Partner. Mit Innovationen will sich CropEnergies in den bestehenden Geschäftsfeldern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, neue Märkte erschließen und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sind die Kenntnisse, Erfahrungen, sozialen Kompetenzen, Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter. Diese Stärken sollen durch Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter auch weiterhin ausgebaut werden. Chancen, als Unternehmen zu wachsen, werden stets unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Kompetenzen genutzt. Strukturelle Veränderungen sind eine Möglichkeit, das Unternehmen zu entwickeln. Die steigende Nachfrage nach Energie und Nahrungsmitteln erfordert eine effiziente Nutzung von Agrarrohstoffen. Dies eröffnet CropEnergies auch künftig Chancen, neue attraktive Geschäftsfelder zu erschließen und profitabel zu wachsen. Einen hohen Stellenwert hat bei allem die transparente Berichterstattung und die offene Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmern. Der Kontakt zu Anlegern und Kapitalmärkten ist auch für die Finanzierung weiteren Wachstums wichtig. CropEnergies wirtschaftet nachhaltig für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und eine lebenswerte Zukunft. NachhaltigkeitsberichtNachhaltigkeit in der CropEnergies-GruppeBedeutung für das UnternehmenKerngeschäft für CropEnergies ist die Erzeugung einer nachhaltigen Alternative zu fossilem Treibstoff. Die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und die gleichzeitige Herstellung wertvoller Lebens- und Futtermittel sind dabei zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Dabei ist nachhaltiges Wirtschaften nicht nur eine besondere Verpflichtung, sondern bedeutet für CropEnergies, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. Dies ist die Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens. Auch für unsere Kunden gewinnt Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. In Anbetracht der Forderung nach klimafreundlicheren Kraftstoffen, richten Mineralölunternehmen ihren Einkauf von Bioethanol daher verstärkt an den nachgewiesenen Treibhausgaseinsparungen aus. Die Bioethanolherstellung für den europäischen Markt muss als nachhaltig zertifiziert sein. Unabhängige, von der EU-Kommission zugelassene Zertifizierungssysteme sind unter anderem für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Wertschöpfungskette zuständig. Diese garantieren einen ressourcenschonenden Umgang mit der Natur entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Anbau der Biomasse über die Herstellung der Endprodukte bis zu deren Auslieferung. CropEnergies will die gesetzlichen Anforderungen aber nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Über die wichtigen Umweltaspekte der Nachhaltigkeit hinaus erkennt CropEnergies auch die gesellschaftlichen Anforderungen an und verstärkt seine Bemühungen, Interessengruppen (Stakeholder) über relevante Nachhaltigkeitsaspekte zu informieren. Die Nachhaltigkeitsstrategie von CropEnergiesCropEnergies will das Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Agrarrohstoff bis zum fertigen Produkt, im Sinne der Nachhaltigkeit ausrichten. Besondere Beachtung finden dabei vor allem die folgenden Aspekte:
Die Stakeholder der CropEnergies-GruppeZu den Interessengruppen von CropEnergies gehören Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Aktionäre, Finanzinstitutionen sowie Gesellschaft und Öffentlichkeit. Mit diesen Interessengruppen steht CropEnergies gemäß der jeweils unterschiedlichen Interessen im Dialog. Wesentliche HandlungsfelderCropEnergies möchte alle Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf ihre Relevanz für nachhaltiges Wirtschaften analysieren, darstellen und die Entwicklung verfolgen. Dabei wurden im Interesse der Stakeholder folgende Handlungsfelder ausgewählt, die teilweise mit den Aspekten der Global Reporting Initiative (GRI) übereinstimmen.
Beschaffung von AgrarrohstoffenStartpunkt der CropEnergies-Nachhaltigkeitsaktivitäten ist die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Sicherstellung und Dokumentation von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Beschaffung von Agrarrohstoffen. CropEnergies verwendet ausschließlich Agrarrohstoffe europäischer Herkunft, die zum Großteil standortnah bezogen werden. Entsprechend kurz sind die Transportwege, sodass die Umweltbelastung gering bleibt. Alle Rohstofflieferanten in der EU erfüllen die für landwirtschaftliche Erzeugung geltenden Grundsätze der Cross Compliance mit den entsprechenden Auflagen für die Landwirtschaft, um einen nachhaltigen Anbau von Agrarrohstoffen zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Rohstoffe zur Herstellung von Biokraftstoffen gehen noch über die Vorgaben der Cross Compliance hinaus. Sie stellen sicher, dass vom Anbau der Biomasse bis zur Bioenergiegewinnung und -nutzung deutliche Einsparungen von Treibhausgasemissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen erzielt werden. Auch dürfen die Rohstoffe nicht auf schützenswerten Flächen wie Primärwäldern (z. B. Regenwald) angebaut werden oder die Flächen zu Lasten der biologischen Vielfalt ausgeweitet werden. Um dies zu gewährleisten, werden alle an der Herstellung beteiligten Schnittstellen regelmäßig von unabhängigen und anerkannten Gutachtern auditiert und nach von der EU anerkannten Zertifizierungssystemen (z. B. REDcert EU, ISCC EU oder 2BSvs) zertifiziert. Die Einhaltung der Kriterien ist in den Verträgen mit den Rohstofflieferanten verankert. Umwelt- und Energieaspekte in der ProduktionGrundsätze der ProduktionBei der Verarbeitung von Agrarrohstoffen zu Bioethanol, Lebens- und Futtermitteln ist es das Ziel von CropEnergies, unter Beachtung höchster Qualitätsstandards den Ressourcenbedarf, den Energieeinsatz und mögliche Umweltauswirkungen zu minimieren. Dies bedeutet, dass über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Anlagekonzeptionen, Produktionsprozesse (und zugehörige Lieferketten) bezüglich ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Energieeffizienz kontinuierlich überprüft, bewertet und optimiert werden. In der Produktion werden innovative Herstellungsverfahren entwickelt und eingesetzt. Ein weiterer Vorteil ist die Einbindung in Verbundstandorte der Südzucker-Gruppe. So wird beispielsweise in Zeitz in vier Produktionsanlagen aus Zuckerrüben und Getreide Zucker, Bioethanol, Neutralalkohol, Lebens- und Futtermittel, biogenes Kohlendioxid und seit Anfang 2016 auch Weizenstärke und -gluten hergestellt. Alle Bioethanolanlagen von CropEnergies sind nach mindestens einem von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssystem als nachhaltig zertifiziert. Die Anlagen in Zeitz, Wanze und Loon-Plage sind nach REDcert EU zertifiziert. Zusätzlich ist Zeitz nach der deutschen Version von REDcert und Loon-Plage nach 2BSvs zertifiziert. Die Anlage in Wilton hat ein eigenes, von der EU-Kommission anerkanntes Zertifizierungssystem und hält zudem ein ISCC EU Zertifikat. Die Zertifizierungen der Bioethanolanlagen sind jährlich zu bestätigen. Mit den Zertifizierungen weist CropEnergies nach, dass das hergestellte Bioethanol die Nachhaltigkeitskriterien der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" erfüllt. Diese gibt unter anderem vor, dass über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg im Vergleich zu konventionellen Kraftstoffen mindestens 35 Gew.-% an Treibhausgasemissionen eingespart werden müssen. Mit Treibhausgaseinsparungen von bis zu 60 Gew.-% und mehr übertreffen die Produktionsanlagen in Wanze, Wilton und Zeitz bereits heute die Anforderungen von über 50 Gew.-%, die in der EU ab 2018 gelten werden. CropEnergies geht bei der Schonung der Ressourcen noch einen Schritt weiter: Dank der integrierten Produktionskonzepte werden die eingesetzten Rohstoffe vollständig zu hochwertigen Produkten verarbeitet, sodass praktisch keine Abfälle übrig bleiben. Die in den Rohstoffen enthaltenen Bestandteile, die nicht für die Herstellung von Bioethanol und Neutralalkohol benötigt werden, veredelt CropEnergies zu hochwertigen Lebens- und Futtermitteln. Diese enthalten wertvolles Eiweiß, das die Versorgungslücke bei pflanzlichen Proteinen in Europa verringert und den Importbedarf an Proteinfuttermitteln, insbesondere in Form von Sojabohnen und Sojaschrot aus Südamerika reduziert. Untersuchungen zeigen, dass die Herstellung von europäischem Bioethanol aus heimischem Futtergetreide und Industrierüben keine nennenswerten Auswirkungen auf den weltweiten Bedarf an Agrarflächen hat. Im Gegenteil bringt jeder Hektar, der in Europa in typischer Fruchtfolge bewirtschaftet wird, nicht nur Rohstoffe zur Erzeugung von 4.000 l Bioethanol, sondern auch über 4.000 kg Futtermittel hervor. Hierfür würde in Südamerika die 1,9-fache Fläche an Zuckerrohr und Sojabohnen beansprucht. Im Effekt mindert daher Bioethanol aus EU-Erzeugung die Flächennutzung in anderen Regionen. In Zeitz und in Wilton wird ein weiteres bei der Ethanolproduktion anfallendes Produkt insbesondere für den Lebensmittelmarkt veredelt: Das bei der Fermentation pflanzlicher Rohstoffe entstehende Kohlendioxid wird hier in speziellen Anlagen gereinigt, verflüssigt und ersetzt beispielsweise in der Getränkeherstellung Kohlendioxid fossilen Ursprungs. Energie und EmissionenZentrale Bausteine des betrieblichen Umweltschutzes von CropEnergies sind effiziente Produktionsprozesse und moderne Energiezentralen. So führen z. B. die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die mehrfache Energienutzung zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz. Damit werden der Brennstoffbedarf reduziert und gleichzeitig die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Treibhausgasen gesenkt. Einerseits werden somit Kosten verringert, andererseits aber auch die Nachhaltigkeit der hergestellten Produkte verbessert. Viele Einzelmaßnahmen in den Produktionsanlagen tragen zu einer insgesamt spürbar verbesserten Umweltbilanz der Produktion bei. In der Bioethanolanlage in Wanze wird darüber hinaus in einem bislang einzigartigen Biomassekraftwerk der Großteil der benötigten thermischen und elektrischen Prozessenergie direkt aus den Schalen des angelieferten Weizenkorns gewonnen. In Zeitz wird das in der Abwasseranlage entstehende Methan in einem Blockheizkraftwerk zu elektrischer und thermischer Energie umgewandelt und damit der Bedarf an fossilen Brennstoffen reduziert. Die Anforderungen aus der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) wurde an allen Produktionsstandorten umgesetzt. In Zeitz wurde eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 und in Loon Plage sowie Wilton eine Auditierung nach ESOS (Energy Savings Opportunity Scheme) durchgeführt. BioWanze nimmt an einem freiwilligen branchenspezifischen Abkommen zur Verbesserung der Energieeffizienz teil ("accord de branche"). Energieeinsatz (Gigajoule je Tonne Haupt- und Nebenprodukte)![]() Der spezifische Energieeinsatz hängt neben der Prozessführung und angewandten Technologien unter anderem auch von der Art und der Qualität der eingesetzten Rohstoffe ab. Die Qualität und Verfügbarkeit von Agrarrohstoffen wird dabei nicht zuletzt von den jeweils herrschenden Witterungs- und damit Aufwuchsbedingungen bestimmt. Aufgrund der Flexibilität der Anlagen ist CropEnergies in der Lage, den Rohstoffeinsatz an die jeweiligen Marktbedingungen anzupassen. Als Energieträger werden neben konventionellen Brennstoffen auch Kleie und Biogas eingesetzt. Der Anteil an erneuerbaren Energien beträgt rund 25 %. In Wanze wird der Bedarf an Prozessenergie nahezu vollständig in einem Biomassekraftwerk aus Kleie, d. h. den Schalen des angelieferten Weizens erzeugt. Die Menge von CO2 Emissionen ist sowohl vom Gesamtenergiebedarf als auch vom eingesetzten Brennstoffmix abhängig. Aufgrund von Strom- und Dampfexporten ist ein Teil der Emissionen Dritten zuzuordnen. Emissionen aus direktem und indirektem Energieeinsatz (Kilogramm CO2eq je Tonne Haupt- und Nebenprodukte)![]() Wasser und AbwasserDie Nutzung und Ableitung von Wasser erfolgt an allen Standorten auf nachhaltige Art und Weise. Die Produktionsanlagen von CropEnergies zeichnen sich dadurch aus, dass der erforderliche Frischwasserbedarf durch Kreislaufführung und damit mehrfache Nutzung des eingesetzten Wassers auf ein Minimum reduziert wird. Wasserentnahme/Abwasser
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Haupt- und Nebenprodukte Werkseigene Kläranlagen stellen eine umweltgerechte Aufbereitung der Abwässer und damit die Einhaltung der jeweils gültigen Grenzwerte sicher. Das gereinigte und den jeweils geltenden Umweltstandards entsprechende Wasser wird in die benachbarten Flüsse abgeleitet. AbfallDank der integrierten Produktionskonzepte werden die eingesetzten Rohstoffe nahezu vollständig zu hochwertigen Produkten verarbeitet, sodass Abfälle nur in sehr geringem Umfang anfallen. Die in den Rohstoffen enthaltenen Bestandteile, die nicht der Herstellung von Ethanol dienen, werden veredelt und zu hochwertigen Lebens- und Futtermitteln weiterverarbeitet. Abfälle
Der überwiegende Teil der Abfälle, nämlich 90 % wird recycelt, kompostiert oder energetisch verwendet. Bei 0,2 (0,2) % der Abfälle handelt es sich um gefährliche Abfälle. Diese bestehen überwiegend aus Fuselölen und verbrauchten Schmierstoffen aus der Produktion. Produktverantwortung und QualitätCropEnergies misst der Herstellung sicherer und qualitativ hochwertiger Produkte eine zentrale Bedeutung zu und ist sich der damit einhergehenden Verantwortung bewusst. Daher wurde ein Qualitätsmanagementsystem implementiert, das für alle Stufen der Produktion eine strukturierte und effektive Vorgehensweise regelt. Qualitätsmanagement und ProduktsicherheitDas Qualitätsmanagementsystem definiert Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Produkte den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen der Kunden entsprechen. Ein zentrales Element des CropEnergies-Qualitätsmanagements ist das HACCP-Konzept. Mittels einer strukturierten Gefahrenanalyse wird jeder einzelne Produktionsschritt bei der Herstellung von Lebensmitteln hinsichtlich potenzieller Gefahren für die Gesundheit der Konsumenten bzw. bei der Herstellung von Futtermitteln für die Tiergesundheit überprüft und gegebenenfalls werden sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Weitere wesentliche Elemente des Qualitätsmanagements stellen langfristige Lieferantenbeziehungen, qualifizierte Mitarbeiter, sichere Produktionsverfahren und die enge Abstimmung mit den Kunden dar. Für ein gemeinsames Verständnis in Bezug auf die Beschaffenheit der Produkte dienen die Endproduktspezifikationen. In das System eingebunden ist auch die Analyse von Reklamationen als zusätzliche Informationsbasis für die ständige Verbesserung von Prozessen und Produkten. Die Prozesse und Anforderungen rund um produktberührte Anlagenteile wurden 2015 neu definiert. Die hieraus resultierenden Referenzdokumente sind konzernweit einheitlich und stehen für jeden Produktionsstandort in der jeweiligen Landessprache elektronisch zur Verfügung. ZertifizierungenDie Kunden messen der Überprüfung von Sicherheit und Gesetzeskonformität der Produkte durch externe Zertifizierungsorganisationen eine große Bedeutung zu. Entsprechend orientieren sich unsere Produktionsprozesse an international anerkannten Standards mit umfangreichen Anforderungen und standardisierten Bewertungsverfahren, z. B. ISO 9001, REDcert (Biokraftstoffe), IFS Food (Lebensmittel), GMP+ (Futtermittel). Für einzelne Produktgruppen verfügen verschiedene Produktionsstandorte darüber hinaus - entsprechend besonderer Kundenanforderungen - über weitere spezifische Zertifikate wie z. B. Koscher oder Halal. Gesellschaftliche VerantwortungÖkonomische Nachhaltigkeit und Verantwortung für den ländlichen RaumDas Ziel von CropEnergies ist es, durch nachhaltiges Wirtschaften Werte zu schaffen. Ein wertorientiertes, profitables Wachstum bildet dabei die Grundlage für die Finanzierung weiterer Investitions- und Forschungsprojekte zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte und nachhaltiger Herstellungsprozesse sowie zur Erschließung neuer Märkte. Von einem solchen Wachstum und ökonomischer Nachhaltigkeit profitiert auch die regionale Wirtschaft. Alle Produktionsstandorte befinden sich im ländlichen Raum und damit in unmittelbarer Nähe zur Rohstofferzeugung. Dort leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung langfristiger und qualifizierter Arbeitsplätze, sondern tragen auch zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft, insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe, bei. Dies bestätigt auch eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts WifOR, Darmstadt, das 2013 die wirtschaftliche Bedeutung der Bioethanolanlagen in Zeitz und Wanze untersucht und quantifiziert hat. Neben der Bruttowertschöpfung und dem Einkommen wurden dabei auch Beschäftigungs- und fiskalische Effekte, die mit der Geschäftstätigkeit der Bioethanolanlagen verbunden sind und die sich insbesondere in ländlichen Räumen niederschlagen, ermittelt. WifOR quantifiziert diesen sogenannten ökonomischen Fußabdruck1 wie folgt: CropEnergies in Zeitz und Wanze generierten demnach zusammen eine direkte Bruttowertschöpfung von 110 Mio. €. Einschließlich indirekter und induzierter Wertschöpfungseffekte, die von CropEnergies zum Beispiel durch Investitionen, Auftragsvergaben zur Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Schaffung von Einkommen in anderen Wirtschaftsbereichen angestoßen wurden, lag der Wert bei rund 550 Mio. €. Bezogen auf die Bioethanolproduktion an beiden Standorten geht somit die Erzeugung eines Liters Bioethanols mit der Schaffung von Waren und Dienstleistungen im Wert von über 70 Cent in Europa einher. Die gesamten Beschäftigungseffekte (direkte und indirekte) summierten sich auf rund 11.450 Arbeitsplätzen. Der Beschäftigungsmultiplikator lag bei 48,5 - auf jeden Arbeitsplatz bei CropEnergies kamen demnach fast fünfzig Arbeitsplätze in anderen Unternehmen. Dieser weit überdurchschnittliche Wert ist insbesondere auf die enge Verflechtung mit der einheimischen Landwirtschaft zurückzuführen. Im Gegensatz hierzu trägt die europäische Mineralölwirtschaft mit einem Beschäftigungsmultiplikator von lediglich 12,9 aufgrund der hohen Abhängigkeit von Rohölimporten aus Drittstaaten weitaus weniger zur Beschäftigung in der EU bei. Die Arbeitnehmerentgelte beliefen sich auf 18 Mio. €. Je Arbeitnehmer waren die Arbeitnehmerentgelte bei CropEnergies damit mehr als doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Entgelte des verarbeitenden Gewerbes in der EU. Logistik bei Beschaffung und DistributionEine Voraussetzung für einen reibungslosen Betrieb der Anlagen ist eine effiziente Warenbewegung. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verringert CropEnergies die Umweltbelastungen aus dem Transport der Rohstoffe und Endprodukte auf ein Minimum. Die Lage der Bioethanolanlagen von CropEnergies ist auf die Reduzierung von Emissionen ausgerichtet. Der Rohstofftransport ist ein großer Hebel für die Optimierung der Emissionen. Daher liegen die Produktionsanlagen in der Nähe großer Getreideanbaugebiete und/oder Häfen und Bahntrassen. Die Anlagen in Wanze und Zeitz befinden sich zudem in unmittelbarer Nähe zu Zuckerfabriken der Südzucker-Gruppe. Dies verkürzt die Transportwege oder ermöglicht eine umweltschonende Belieferung zum Großteil per Schiff, Bahn oder Pipeline. In Wanze werden beispielsweise 67 % der eingesetzten Rohstoffe per Schiff und 8 % direkt über eine Leitung aus der benachbarten Zuckerfabrik angeliefert. Auch vertriebsseitig spielt die Optimierung der Distributionslogistik zum Endkunden eine immer wichtigere Rolle für Wettbewerbsfähigkeit und Ökologie. Die Belieferung der Endkunden erfolgt daher ebenfalls zu einem großen Teil klimaschonend per Schiff oder Bahn. Arbeitsbedingungen und MenschenrechteNachhaltiges Wirtschaften erstreckt sich nach dem unternehmerischen Selbstverständnis von CropEnergies auch auf die soziale Ebene. Mitarbeiter aller Hierarchieebenen bekennen sich dabei zu ihrer sozialen Verantwortung. Als Mitglied der Südzucker-Gruppe erfüllt CropEnergies die Vorgaben eines international tätigen Konzerns. Hohe Standards gelten auch in den Bereichen der Menschenrechte, Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Sicherheit, Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie beim Verhältnis zu den Sozialpartnern. Darüber hinaus strebt CropEnergies ein bestmögliches Maß an Sicherheit in den Produktionsanlagen an, um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. VerhaltenskodexDer Verhaltenskodex von CropEnergies ist im Kapitel "Corporate Governance-Bericht", Unterpunkt "Compliance-Untemehmensgrundsätze" vollständig wiedergegeben. CropEnergies verpflichtet sich, die Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben. Gleichzeitig erwartet CropEnergies von Lieferanten bzw. Vertragspartnern, dass auch diese sich gemäß den in diesen Richtlinien dargelegten Vorgaben verhalten. Neben den allgemeingültigen Compliance-Unternehmensgrundsätzen hat CropEnergies diese um spezifische interne Regelungen ergänzt, z. B. in Bezug auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit oder die Freiheit zur Versammlungen und Kollektivvertragsverhandlungen. ArbeitssicherheitUnverzichtbar für den nachhaltigen Erfolg der CropEnergies-Gruppe ist der hohe Stellenwert, den Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einnehmen. So ist die Anzahl der Unfallereignisse vergleichsweise niedrig und die unfallbedingten Arbeitsausfallzeiten befinden sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Erreicht wurde dieser Erfolg durch die Mitwirkung sowohl der Mitarbeiter als auch der Führungskräfte. Die Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz basieren auf einem Arbeitsschutzmanagementsystem, das die Vorgehensweisen bei der Gefährdungsermittlung, der Unfalluntersuchung und der Unterweisung definiert sowie Verantwortlichkeiten festlegt. Instrumente zur Kommunikation von Arbeitsschutzzielen, Verbesserungsvorschlägen und Arbeitsschutzmaßnahmen wurden etabliert. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Unterweisung der Mitarbeiter ein. Dabei geht es nicht nur um die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Schulungen, sondern vor allem darum, das Thema Arbeitsschutz ständig im Gespräch und damit im Bewusstsein zu halten. Dafür erhalten die Mitarbeiter beispielsweise jeden Monat Unterlagen zu einem Schwerpunktthema oder werden an den Standorten zu Aktionstagen zum Arbeitsschutz eingeladen. Risiken und Gefahren im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit werden regelmäßig ermittelt und ihnen wird entgegen gewirkt. Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung sowie daraus abgeleitete Maßnahmen werden systematisch überprüft und die Effektivität der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig bewertet. Forschung und EntwicklungÜberblickAlle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der CropEnergies AG werden durch die Zentralabteilung Forschung, Entwicklung und Services (ZAFES) der Südzucker AG im Auftrag der CropEnergies AG durchgeführt. Die Projekte betreffen die gesamte Wertschöpfungskette und reichen von der Untersuchung von Agrarrohstoffen über die Prozesstechnologie zur Gewinnung von Bioethanol und Nebenprodukten bis hin zu qualitätsrelevanten Fragestellungen sowie der Mitarbeit in Normungsgremien. Besondere Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2015/16 lagen auf der technologischen Begleitung von Produktionsprozessen. So wurden die Alkoholausbeute und die Anlagenkapazitäten optimiert sowie die Prozessstabilität verbessert. Ferner wurden Konzepte zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs und der Erhöhung der Treibhausgaseinsparungen des erzeugten Bioethanols erarbeitet. Im Rahmen der Inbetriebnahme der Neutralalkoholanlage in Zeitz wurden im Geschäftsjahr 2015/16 neben technologischen auch vermehrt produktorientierte und analytische Themen bearbeitet. Bei den Lebens- und Futtermitteln lag der Fokus auf der Produktsicherheit und Qualitätssicherung. Der Einsatz neuer Technologien wird in Kooperation mit Universitäten oder in öffentlich geförderten Projekten vertieft. Ziel ist zum Beispiel die Gewinnung neuer Produkte für den Futter- und Lebensmittelsektor aus anfallenden Stoffströmen oder die Verwendung von CO2 aus der Fermentation zur Herstellung chemischer Zwischenprodukte. Aber auch die Untersuchung von Konzepten zur Nutzung von Bioethanol als Synthesebaustein für Produkte außerhalb des Kraftstoffsektors wurde weiter verfolgt. Alle für CropEnergies im Geschäftsjahr 2015/16 erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und Servicedienstleistungen wurden in definierten Projekten auf Basis eines mit der Südzucker AG geschlossenen Dienstleistungsvertrags verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der Gesamtaufwand auf insgesamt 1,6 (2,1) Mio. €. Rohstoffbasis, Rohstoffqualität und FermentationsanpassungUm aus den eingesetzten Rohstoffen möglichst optimale Ethanolausbeuten zu erhalten, werden kontinuierlich neue Enzyme und Hefen auf Effizienz und Kosten getestet. Neben den spezifischen Enzymen spielten auch Optimierungen von Prozessparametern und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung im Bereich der Fermentation eine entscheidende Rolle. Auf diese Weise konnten die Produktionskosten weiter reduziert und die Treibhausgasbilanz verbessert werden. Da aus den Rohstoffen nicht nur Bioethanol, sondern auch hochwertige Lebens- und Futtermittel hergestellt werden, ist die Einhaltung von Qualitätsstandards des angelieferten Getreides von besonderer Bedeutung. In den letzten Jahren mussten Getreidelieferungen vermehrt aufgrund hoher Mykotoxinwerte zurückgewiesen werden. Um die Produktsicherheit und die hohe Qualität der Futtermittel zu gewährleisten, wurden qualitätssichernde Maßnahmen verstärkt und angepasst. Optimierung von ProduktionsanlagenDurch verschiedene technische und technologische Maßnahmen konnten Konzepte entwickelt werden, mithilfe derer der spezifische Energieverbrauch an allen CropEnergies-Standorten weiter gesenkt wurde. Diese Konzepte sind teilweise bereits umgesetzt bzw. in der Planungs- und Realisierungsphase. In Wanze wurden die Trocknungskapazitäten für Bioethanol durch eine Anpassung der Prozessparameter und eine optimierte Verschaltung erheblich gesteigert. Die Parameter der Glutentrocknung wurden durch ein breit angelegtes Untersuchungsprogramm optimiert und die Produktqualität verbessert. Des Weiteren wurden technologische Studien zur Erweiterung der Trocknungskapazitäten abgeschlossen und mit deren Implementierung begonnen. In der Anlage in Wilton wurden für den Produktionsprozess weitere Konzeptstudien und Pilotexperimente zur Optimierung des Stärkeaufschlusses und Erhöhung der Ethanolausbeute durchgeführt. Weiterhin wurde untersucht, inwieweit der Primärenergieeinsatz durch die Anpassung und Verknüpfung einzelner Prozessschritte weiter reduziert werden kann. In Zeitz wurde die DDGS-Pelletierung durch technologische Maßnahmen optimiert. Dadurch reduzierte sich der Energieeinsatz bei der Pelletierung. Gleichzeitig verbesserte sich die Stabilität und das Abriebverhalten der Pellets. Technische Anpassungen erhöhten zudem den Durchsatz der Pelletierstation. Service für die NeutralalkoholanlageBei der Herstellung von Neutralalkohol sind der Rohstoff sowie die Reinheit und Qualität des Endprodukts von entscheidender Bedeutung. Für die Verwendung im Lebensmittelsektor oder in Produkten der Pharma- und Kosmetikindustrie muss der Alkohol nicht nur hochrein, sondern auch geruchs- und geschmacksneutral sein. Neben der Implementierung entsprechender analytischer Methoden im Betriebslabor in Zeitz war es notwendig, auch die Methodik für die sensorische Beurteilung von Neutralalkohol einzuführen. Hierbei waren die langjährigen Erfahrungen von Ryssen Alcools von großem Vorteil. Die Spezifikation für Neutralalkohol wurde definiert und ein entsprechendes Monitoring-Programm implementiert. Zudem wurde ein Logistikkonzept etabliert, das die für Lebensmitteltransporte notwendigen Aspekte zur Produktsicherheit einhält. Qualitätsmanagement für Lebens- und FuttermittelDurch die Harmonisierung der Arbeitsabläufe und Analyseverfahren in den Betriebslaboren der CropEnergies-Gruppe ist eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse zur Qualitätsbewertung von Lebens- und Futtermitteln gewährleistet. Hierzu zählen einheitliche Prüfpläne, die zentrale Vorgabe der Analysemethoden sowie die regelmäßigen Schulungen der Mitarbeiter der Betriebslabore. Anhand von Ringversuchen und internen Laboraudits wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft und dokumentiert. Die Datengrundlage dient auch der externen Zertifizierung. Die Harmonisierung von Produktinformationen, Analyseprogrammen und Kundeninformationen erstreckt sich auch auf die Erzeugung hochwertigen Glutens. Normungsarbeiten für BioethanolCropEnergies ist auf europäischer Ebene im Europäischen Komitee für Standardisierung (CEN) und auf deutscher Ebene im Deutschen Institut für Industrienormung e. V. (DIN) in die Normung von Ethanol, Ottokraftstoff und Mischungen davon aktiv eingebunden. Wie in den vergangenen Jahren arbeitete CropEnergies an der Neuformulierung der deutschen und europäischen Norm für Ottokraftstoff EN 228 mit, die sowohl E10 als auch E5 umfasst. Im Geschäftsjahr 2015/16 untersuchte CropEnergies die technischen Möglichkeiten für den Einsatz von Ottokraftstoffen mit einem Ethanolanteil von bis zu 25 Vol.-% in verschiedenen Studien mit europäischen Experten weiter. Diese Ausarbeitungen dienen als Vorlage für eine Normung zukünftiger Kraftstoffe mit einem Ethanolgehalt von mehr als 10 Vol.-%. Neue Produkt- und Produktionskonzepte für BioethanolCropEnergies verfolgt weiterhin das Ziel, die Produktionsanlagen als integrierte Bioraffinerien zu betreiben und durch neue Prozesse und Prozesstechnologien die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Produktionsanlagen weiter zu steigern. Unter anderem werden damit Konzepte verfolgt, um weitere Wertkomponenten aus den Nebenströmen zu isolieren. In dem EU-Projekt "PROMINENT" wird die effiziente Nutzung von proteinhaltigen Nebenströmen der Bioethanolproduktion, wie z. B. Gluten, "Distillers' Dried Grains with Solubles" (DDGS) und "Concentrated Distillers' Solubles" (CDS) untersucht. Ziel ist es, funktionelle Proteine und Ballaststoffe unter Etablierung neuer Prozesse und Prozesstechnologien zu isolieren. In das Projekt sind Universitäten und Industriepartner eingebunden, um die gesamte Wertschöpfungskette vom Rohprodukt bis zum fertigen Endprodukt untersuchen und bewerten zu können. Weitere Projekte evaluieren die Nutzung von hochreinem Kohlendioxid aus der Fermentation. Das von der Bundesregierung geförderte Projekt "ZeroCarb FP" beschäftigt sich mit der Gewinnung von Wertstoffen aus Kohlendioxid. Im Fokus steht die Entwicklung eines Kultivierungsverfahrens für einen Mikroorganismus, der CO2 fixiert und chemische Zwischenprodukte liefert. Die auf diese Weise gewonnenen "Biobased Chemicals" können eine Alternative zu petrochemischen Produkten darstellen. Eine weitere Nutzung des CO2 aus der Bioethanolherstellung ist die Aufzucht von Algen. Im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes wurde die Untersuchung gemeinsam mit Partnern durchgeführt. Die im Labormaßstab ausgearbeiteten Kultivierungsmethoden konnten problemlos auf eine Pilot-Freiland-Anlage mit 24 Photobioreaktoren mit je 180 Liter Fassungsvermögen übertragen werden. In der Freilandanlage wurden größere Mengen an Algenbiomasse gewonnen, die dann mit unterschiedlichen Aufschlussmethoden behandelt wurde, um Stärke und Protein zu isolieren. Insbesondere das Protein zeigte eine breite Funktionalität. Die Untersuchung einer Nutzbarkeit in Lebensmitteln ist als nächster Schritt geplant. Bioethanol als ChemierohstoffIm Rahmen einer Bioethanolfolgechemie verfolgt CropEnergies weiterhin Ansätze zur Gewinnung von C4-Bausteinen als Rohstoffe für die chemische Industrie. Die Forschungsarbeiten im Rahmen eines öffentlich geförderten Projekts fokussieren sich auf die chemisch-katalytische Umwandlung von Ethanol zu Butanol, das in einem einstufigen katalytischen Verfahren hergestellt werden soll. Im ersten Projektabschnitt konnten geeignete Katalysatoren identifiziert werden. Im zweiten Teil stehen die Reaktionsführung und die Anpassung der Parameter zur Optimierung von Butanol-Selektivität und -Ausbeute im Fokus. MitarbeiterDie Anzahl der Mitarbeiter ist seit dem Geschäftsjahr 2015/16 als Vollzeitäquivalent zum Stichtag angegeben. Das Vorjahr wurde dementsprechend angepasst. Demnach lag die Zahl der per 29. Februar 2016 beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) bei 45 (41). Mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen schafft CropEnergies die Voraussetzungen, die Qualifikation der Mitarbeiter den sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen. Aus- und WeiterbildungDie Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe sind die Grundlage für den Erfolg und die Weiterentwicklung des Unternehmens. Ihre Qualifizierung und Weiterbildung nimmt für CropEnergies daher einen hohen Stellenwert ein. Als Mitglied eines international tätigen Konzerns haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, an den Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen der Südzucker-Gruppe teilzunehmen. CropEnergies beteiligt sich dabei beispielsweise an der beruflichen Entwicklung junger Menschen, die innerhalb der Südzucker-Gruppe einen Ausbildungsberuf erlernen oder ein Trainee-Programm durchlaufen. Außerdem partizipieren Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe an Maßnahmen zum länder- und funktionsübergreifenden Austausch innerhalb der Südzucker-Gruppe. Mit internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert CropEnergies Mitarbeiter für die sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen. Diese fanden im Rahmen von Veranstaltungen der Südzucker-Gruppe statt oder waren speziell auf CropEnergies zugeschnitten. Zur Verbreiterung des strategischen Diskurses und um das Management der CropEnergies-Gruppe stärker miteinander zu vernetzen, fand im Geschäftsjahr 2015/16 erneut eine mehrtätige Veranstaltung der Führungskräfte statt. Neben dem Austausch von Wissen und Erfahrungen an den einzelnen Standorten wurden aktuelle und fachübergreifende Themen diskutiert. Betriebliches VorschlagswesenAuch im Geschäftsjahr 2015/16 beteiligten sich wieder zahlreiche Mitarbeiter am betrieblichen Vorschlagswesen. Mit den eingereichten Vorschlägen erbrachten sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und zeigten dadurch ein über das Tagesgeschäft hinausreichendes Engagement für das Unternehmen. ArbeitssicherheitArbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nehmen in allen Gesellschaften der CropEnergies Gruppe einen hohen Stellenwert ein. Die Maßnahmen zur Reduzierung von Unfällen und zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen an den Arbeitsplätzen entsprechen den Standards eines international tätigen Unternehmens. Als Bestandteile des Managementsystems tragen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wesentlich zum nachhaltigen Erfolg des Unternehmens bei. Bei der ständigen Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden alle Mitarbeiter und Führungskräfte mit einbezogen. So gelingt es, dass neben rein technischen Schutzvorkehrungen auch mitarbeiterbezogene Maßnahmen der Prävention erfolgreich umgesetzt werden. Konkrete Maßnahmen sind unter anderem die systematische Beurteilung von Gefährdungen einschließlich der Beurteilung psychischer Belastungen an den Arbeitsplätzen, die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie die regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter. Darüber hinaus werden Prozesse in den Anlagen systematisch überprüft. Dabei werden sicherheitsrelevante Aspekte erkannt und wertvolle Informationen für die technische und technologische Optimierung der Anlagen gewonnen. Die Effekte dieser Maßnahmen zeigen sich an der sehr geringen Zahl an Unfällen und unfallbedingten Arbeitsausfallzeiten. DankMaßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens ist die Leistungsbereitschaft und das Engagement seiner Mitarbeiter. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben unsere Mitarbeiter dies nicht nur mit großem Einsatz bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben bewiesen, sondern darüber hinaus mit Schwerpunktthemen an der Weiterentwicklung der CropEnergies-Gruppe mitgearbeitet. Hierfür dankt der Vorstand allen Beschäftigten und freut sich auf eine Fortsetzung der erfolgreichen Zusammenarbeit. Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate Governance-BerichtIm Folgenden wird gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung und gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind auf der Website von CropEnergies unter www.cropenergies.com veröffentlicht. Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie CropEnergies AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe sind mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. VorstandDer Vorstand der CropEnergies AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsverteilung des Vorstands ist in der am 30. April 2015 und zuletzt am 14. Januar 2016 geänderten Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. AufsichtsratDer Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand ebenso wie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Compliance. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen. Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft sie regelmäßig. Die Aufgaben, Verfahrensregeln und Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in seiner zuletzt am 30. März 2012 ergänzten Geschäftsordnung niedergelegt. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer sechsköpfige Aufsichtsrat von CropEnergies setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 17. Juli 2012 neu gewählten Aktionärsvertreter und (durch Nachwahl eines Mitglieds) am 14. Juli 2015 gewählten Aktionärsvertreter läuft jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/17 beschließt (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2017). Der Financial Expert im Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ist Herr Franz-Josef Möllenberg. Diversity-ZieleFür seine zukünftige Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch schriftlichen Beschluss vom 20. Dezember 2010 bzw. 12. November 2012 unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Diversity-Zielen:
Die Zielfestlegung für eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat wurde nach Inkrafttreten des "Geschlechterquoten-Gesetzes" aktualisiert. Sie finden die Ziele im Abschnitt "Geschlechterquote" auf Seite 20. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht länger im Amt bleiben sollen als bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung weiterhin die Kandidaten vorschlagen, die er als am besten geeignet für das Aufsichtsratsamt hält, wobei die vorstehenden Diversity-Ziele berücksichtigt werden. Zum Stand der Umsetzung der Diversity-Ziele ist Folgendes zu berichten: Bei den Vorschlägen zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die Hauptversammlung 2012 und 2015 hat der Aufsichtsrat neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Diversity-Ziele berücksichtigt. Er hat insbesondere auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity) geachtet. Die Hauptversammlung hat am 17. Juli 2012 - den Vorschlägen des Aufsichtsrats folgend - neue Aktionärsvertreter gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören damit wieder mindestens zwei unabhängige Mitglieder ("nicht unabhängig" i. S. v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist insbesondere, wer in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann) an. Mindestens zwei Mitglieder verkörpern besonders das Kriterium der "Internationalität". Aktuell gehören dem Aufsichtsrat keine Frauen an. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus vier Mitgliedern. Die Aufgaben beider Ausschüsse ergeben sich aus den zuletzt am 30. März 2012 bzw. 3. Mai 2012 ergänzten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat bzw. für den Prüfungsausschuss. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der CropEnergies AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs statt und beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Jede Aktie von CropEnergies gewährt die gleichen Rechte. Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der CropEnergies AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben bzw. die Stimmrechtsvertreter der CropEnergies AG per Internet zu beauftragen. RisikomanagementDer verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand von CropEnergies und dem Management stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Das Risikomanagement bei CropEnergies ist im Risikobericht auf den Seiten 33 dargestellt. Corporate Governance-BerichtCorporate Governance steht für verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance soll das Vertrauen der Aktionäre und Investoren, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und damit auch langfristig und nachhaltig den Unternehmenswert steigern. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. CropEnergies erfüllt die höchsten Transparenzanforderungen an deutschen Börsen. Entsprechend wird die CropEnergies-Aktie seit 2006 im Prime Standard notiert. Die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex unterstreicht das Verständnis von transparenter Unternehmensführung. Nach Ansicht von CropEnergies ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 05. Mai 2015 weitgehend ausgewogen, praxisnah und repräsentiert auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Aus diesem Grund wurde - wie in den Vorjahren - auf die Aufstellung eigener unternehmensspezifischer Corporate Governance-Grundsätze verzichtet. Entsprechenserklärung 2015Die gemeinsame Entsprechenserklärung 2015 von Vorstand und Aufsichtsrat wurden - in Ergänzung des Vorjahrestextes - noch folgende Abweichungen von Empfehlungen aufgenommen: Ziffer 4.3.3 Satz 4 (Vorstand/Interessenkonflikte) Der neuen Kodex-Empfehlung, wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzunehmen, wird die CropEnergies AG nach entsprechender Anpassung der Geschäftsordnung für den Vorstand künftig entsprechen. Bis zur Umsetzung dieser neuen Anforderung in der Geschäftsordnung für den Vorstand wird vorsorglich eine Abweichung erklärt. Die entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnung für den Vorstand ist durch Beschluss des Aufsichtsrats in der Sitzung am 14. Januar 2016 erfolgt. Ziffer 5.4.1 (Diversity-Ziele, Zusammensetzung des Aufsichtsrats): Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird nicht festgelegt. Dadurch werden Kontinuität und die Bewahrung langjähriger Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht. Die Entsprechenserklärung 2015 ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - auf der CropEnergies-Internetseite www.cropenergies.com unter der Rubrik "Investor Relations/Corporate Governance" veröffentlicht. Sie hat folgenden Wortlaut: "Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG, Mannheim, haben am 9. November 2015 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben: Mit folgenden Ausnahmen entsprach die CropEnergies AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 24. Juni 2014 und entspricht den Empfehlungen zukünftig in der Kodex-Fassung vom 5. Mai 2015: Ziffer 4.2.1 (Vorsitzender oder Sprecher des Vorstands): Die Wahl eines Vorsitzenden oder Sprechers war zunächst nicht notwendig. Der Vorstand der CropEnergies AG bestand bis zum 30. April 2015 aus zwei Mitgliedern, die das Unternehmen - mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen - gleichberechtigt führten. Seit 30. April 2015 hat der Vorstand der CropEnergies AG drei Mitglieder, von denen eines die Funktion des Vorstandssprechers wahrnimmt. Damit wird zukünftig von der Empfehlung in Ziffer 4.2.1 des Kodex nicht mehr abgewichen. Ziffer 4.2.2 (Vertikalvergleich der Vorstandsvergütung): Der Aufsichtsrat befasst sich pflichtgemäß mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands. Er beachtet dabei auch das unternehmensinterne Lohn- und Gehaltsgefüge. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist das in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 empfohlene formale Vorgehen nicht erforderlich, da es zu keiner Verbesserung der Entscheidungsqualität führt. Ziffer 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen): Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen. Ziffern 4.2.4 und 4.2.5 (Individualisierte Vorstandsvergütung): Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 19. Juli 2011 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten. Daher sieht die Gesellschaft im Vergütungsbericht von Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ab. Ziffer 4.3.3 Satz 4 (Vorstand/Interessenkonflikte): Der neuen Kodex-Empfehlung, wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzunehmen, wird die CropEnergies AG nach entsprechender Anpassung der Geschäftsordnung für den Vorstand künftig entsprechen. Bis zur Umsetzung dieser neuen Anforderung in der Geschäftsordnung für den Vorstand wird vorsorglich eine Abweichung erklärt. Ziffer 5.3.2 Satz 3 (Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses): Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Thomas Kölbl. Er ist zugleich Vorstandsmitglied der Südzucker AG, die mehrheitlich an der CropEnergies AG beteiligt ist. Die angemessene Repräsentanz eines Mehrheitsaktionärs im Aufsichtsrat einer Gesellschaft und seinen Ausschüssen halten wir für sinnvoll. Nach unserer Überzeugung liegt die Ausübung des Amtes als Vorsitzender des Prüfungsausschusses durch Herrn Kölbl im Interesse der Gesellschaft und ihrer sämtlichen Aktionäre. Ziffer 5.4.1 Absatz 2 (Diversity-Ziele, Zusammensetzung des Aufsichtsrats): Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat hat seine Entscheidung hinsichtlich seiner Zusammensetzung prioritär nicht am jeweiligen Geschlecht, sondern an der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen ausgerichtet und beabsichtigt hieran im Rahmen des rechtlich Zulässigen festzuhalten. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird nicht festgelegt. Dadurch werden Kontinuität und die Bewahrung langjähriger Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht. Ziffer 5.4.6 (Aufsichtsratsvergütung): Die Satzung unserer Gesellschaft sieht eine erfolgsbezogene Aufsichtsratsvergütung vor, die dividendenabhängig gestaltet ist (vgl. Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2). Für diese Struktur spricht insbesondere der Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre. Wir weisen die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aus (vgl. Ziffer 5.4.6 Abs. 3). Unseres Erachtens stehen die mit einem individualisierten Ausweis verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Auch eine Aufgliederung nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten ist aufgrund der transparenten Vergütungsregelungen mit keiner zusätzlichen Aussagekraft verbunden. Dementsprechend enthalten der Corporate Governance-Bericht sowie Anhang und Lagebericht keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsbezüge und keine Aufteilung nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten." GeschlechterquoteDie am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Änderung des Aktiengesetzes sieht für börsennotierte Gesellschaften die Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden Führungsebenen unter dem Vorstand vor. Die CropEnergies AG ist hiervon betroffen. Nicht betroffen ist die CropEnergies AG von der Einführung einer fixen Geschlechter-Quote von 30 % im Aufsichtsrat; diese gilt für börsennotierte Unternehmen, die auch paritätisch mitbestimmt sind. Dies trifft auf CropEnergies nicht zu. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 14. Juli 2015 - unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des Status Quo - das erste Ziel für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und auch im Vorstand bis 30. Juni 2017 auf "Beibehaltung von null %" festgelegt. Der Vorstand hat in der Sitzung am 28. September 2015 als Zielfestlegung beschlossen, dass der Frauenanteil auf der Führungsebene unter dem Vorstand (die CropEnergies AG hat aufgrund ihrer flachen Hierarchien nur eine Führungsebene unter dem Vorstand) bis 30. Juni 2017 bei 20 % beibehalten werden soll. Verhaltenskodex und LeitlinienCropEnergies hat einen Verhaltenskodex und Leitlinien aufgestellt. Diese sind auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik "Unternehmen" veröffentlicht. VergütungsberichtCropEnergies erläutert im Vergütungsbericht die Höhe und die Struktur der Vergütung von Vorstand (Ziffer 4.2.5 Kodex) und Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.6 Kodex). Die CropEnergies AG verzichtet aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 19. Juli 2011 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren mit großer Mehrheit gefasst (opting out). Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsbezüge und der Vorstandsvergütung wurden in der Entsprechenserklärung berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Vergütung orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus 1. einem festen Jahresgehalt, 2. einer jährlichen variablen Vergütung, abhängig a) von der Erreichung vereinbarter Ziele sowie b) vom auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage erzielten operativen Ergebnis der CropEnergies-Gruppe. Dabei wird der Durchschnitt des operativen Ergebnisses der CropEnergies-Gruppe der jeweils letzten drei Geschäftsjahre zugrunde gelegt. 3. Sachbezügen im Wesentlichen in Form der Gestellung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie 4. einer betrieblichen Altersversorgung, bemessen nach einem Anteil am festen Jahresgehalt. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht. Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2015/16 insgesamt eine Vergütung von 1.064 (761) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 615 (459) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 397 (264) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 52 (39) Tsd. € gewährt. Der Stand der Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder erhöhte sich um 1,3 Mio. € auf 3,3 (2,0) Mio. €. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. € zurückgestellt. Die Zahlungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf 0,6 Mio. €. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 20.000 € sowie eine variable Vergütung von 1.000 € je angefangene 0,01 € je Aktie ausgeschüttete Dividende, die 0,20 € übersteigt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöhte sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat. Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG beläuft sich für das Geschäftsjahr 2015/16 auf 198 (175) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 198 (175) Tsd. €. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 10 (9) Tsd. € erstattet. Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungDie Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. CropEnergies hat einen solchen Selbstbehalt mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Bezüglich eines Selbstbehalts bei Aufsichtsratsmitgliedern empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine analoge Anwendung. Die CropEnergies AG entspricht dieser Empfehlung. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a WertpapierhandelsgesetzKein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der CropEnergies AG, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr 2015/16 meldete das Vorstandsmitglied Joachim Lutz den Kauf von 2.100 Aktien am 9. Juli 2015 zum Kurs von 3,81 € sowie weiterer 3.000 Aktien am 20. August 2015 zum Kurs von 3,40 €. Compliance-UnternehmensgrundsätzeComplianceCompliance - also regel- und gesetzestreues Verhalten - ist für CropEnergies die Grundlage guter Unternehmensführung. Sie soll das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens, seiner Leitungsorgane und Mitarbeiter bei Geboten und Verboten gewährleisten. Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Gesetzes- und Regelverstößen zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, gesetzliche Vorschriften sowie Unternehmensrichtlinien richtig und sachgerecht anzuwenden. CropEnergies hat als Mitglied der Südzucker-Gruppe deren Compliance-Unternehmensgrundsätze in entsprechender Form übernommen. Darin wurden die in der Südzucker-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt. Ziel ist es, durch Nutzung der vorhandenen Berichtswege und Informationsflüsse eine Durchsetzung der nachfolgenden Grundsätze für CropEnergies und die gesamte Südzucker-Gruppe zu erreichen. Schwerpunkte der konzernweit geltenden Compliance-Unternehmensgrundsätze sind die Compliance im Kartellrecht, die Korruptionsprävention, der Datenschutz, der Umweltschutz und die Kapitalmarktcompliance (insbesondere Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität). Grundlage guter Compliance ist stets die Integrität der Mitarbeiter. Für CropEnergies ist es dabei selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des Mitarbeiterdatenschutzes stehen. Compliance-UnternehmensgrundsätzeCropEnergies will im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei müssen unternehmensspezifische und gesetzliche Regeln eingehalten werden. Die Compliance-Unternehmensgrundsätze dienen hierfür als Grundlage. Sie stellen Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben und sind auf der CropEnergies-Website unter der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht. CropEnergies wendet das geltende Recht an und erwartet das Gleiche von Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Die Unternehmensgrundsätze benennen Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz: 1. Fairness im Wettbewerb: CropEnergies bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts. 2. Integrität im Geschäftsverkehr: Korruption wird nicht geduldet. Geschenke und Einladungen von Lieferanten oder Dienstleistungsunternehmen haben stets in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftsverbindung zu stehen. Die Annahme oder Gewährung solcher Vergünstigungen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten bzw. bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte des Vorstands. 3. Prinzip der Nachhaltigkeit: CropEnergies ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen inner- und außerhalb des Unternehmens bewusst. 4. Einhaltung der Rechtsvorschriften: Alle einschlägigen nationalen und internationalen Bestimmungen sind zu befolgen. 5. Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne Informationen, die börsenkursrelevant sein können, vertraulich zu behandeln. 6. Ordnungsgemäße Belegführung: Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren. Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen sichergestellt werden. 7. Ordnungsgemäße und transparente Finanzberichterstattung: CropEnergies bekennt sich unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu einer offenen und transparenten Finanzberichterstattung, die eine Gleichbehandlung aller Interessensgruppen gewährleistet. 8. Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen: Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. 9. Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Ebenso sind die erteilten Schutzrechte Dritter zu respektieren. 10. Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen: Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien. 11. Kooperativer Umgang mit Behörden: CropEnergies ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein offenes und kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung der vorstehenden Compliance-Unternehmensgrundsätze erfolgt unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten: Den Mitarbeitern werden die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen, Schulungen und Beratung angeboten, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden. Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln der Compliance-Unternehmensgrundsätze, der unternehmensinternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Der Compliance-Officer und die Compliance-Beauftragten gewährleisten den zeitnahen Informationsfluss. Sie sind unter anderem verantwortlich für Schulungen und die Untersuchung von Compliance-Vorfällen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Unternehmensgrundsätze unverzüglich mitzuteilen. Übernahmerelevante Angaben (§ 289 Abs. 4 HGB)Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung von AktienZum 29. Februar 2016 beträgt das Gezeichnete Kapital 87.250.000 € und ist in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB). Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Jede Aktie gewährt die gleichen Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind CropEnergies nicht bekannt (§§ 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB). Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 %Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Die Südzucker AG Mannheim (Südzucker) ist mit rund 69 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) mit rund 7 % direkt am Grundkapital beteiligt. Da die von Südzucker gehaltenen Anteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen sind, hält die SZVG direkt und indirekt somit insgesamt rund 76 % der Stimmrechte (§§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB). Aktien mit Sonderrechten, Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmeraktienBei CropEnergies gibt es keine Aktien mit Sonderrechten (§§ 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB). Es gibt auch keine Art einer Stimmrechtskontrolle aus der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital (§§ 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB). Ernennung und Abberufung der VorstandsmitgliederDie Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84 und 85 AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Mitglieder des Vorstands wurden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. SatzungsänderungenÄnderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Satzung der CropEnergies AG macht von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktienrechts oder der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde dem Aufsichtsrat übertragen (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB). Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und AktienrückkaufDie Hauptversammlung vom 14. Juli 2015 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2020 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB). Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat ein Genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2011), um den Handlungsspielraum der Gesellschaft bezüglich etwaiger Kapitalerhöhungen zu erweitern. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2016 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals 2011 war im Geschäftsjahr 2013/14 im Umfang von 2,25 Mio. € Gebrauch gemacht worden. Hierdurch reduzierte sich das Genehmigte Kapital auf 12,75 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde von der Ermächtigung kein weiterer Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB). Die Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat das Grundkapital weiter um bis zu 15 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die bedingte Kapitalerhöhung insoweit durchzuführen, wie es zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus Genussscheinen bzw. Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 18. Juli 2016 ausgegeben werden können, notwendig ist. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Bedingten Kapitals 2011 wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB). Kontrollwechsel- und EntschädigungsvereinbarungenDie Südzucker AG hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 600 Mio. € abgeschlossen. Die CropEnergies AG ist dieser Kreditlinie mit einem Teilbetrag von 100 Mio. € beigetreten. Im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Vertrags hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung (einschließlich Zinsen) zu verlangen. Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstandes oder zugunsten von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels (§ 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB). WirtschaftsberichtBericht zur GeschäftstätigkeitEntwicklungen auf dem Weltmarkt für BioethanolEthanolproduktion/-verbrauchIm Jahr 2015 stieg die weltweite Erzeugung von Bioethanol im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 % auf 115,1 (112,1) Mio. m3 an. Dies ist auf eine höhere Produktion in den USA und in Brasilien zurückzuführen. Wie in den vergangenen Jahren wurde Bioethanol überwiegend für Anwendungen im Kraftstoffbereich produziert. Insgesamt wurden 97,1 (94,2) Mio. m3 Bioethanol und damit 84,4 (84,1) % der Gesamtproduktion für den Kraftstoffsektor hergestellt. Der Rest war für Getränke, Kosmetik, sowie für medizinische und industrielle Anwendungen bestimmt. Für das Jahr 2016 gehen Marktbeobachter von einer etwas geringeren weltweiten Produktion von 114,2 Mio. m3 Bioethanol aus. In den USA lag die Bioethanolproduktion im Jahr 2015 mit 57,5 (55,8) Mio. m um 3,2 % über dem Vorjahresniveau. Bei einem um 3,6 % höheren Inlandsverbrauch von 54,5 (52,6) Mio. m3 gingen die Nettoexporte um 2,3 % auf 2,7 (2,8) Mio. m3 leicht zurück. Für das Jahr 2016 wird mit lediglich geringen Veränderungen und einem anhaltend hohen Produktionsüberschuss gerechnet. In Brasilien soll die Bioethanolproduktion im Zuckerwirtschaftsjahr 2015/16 aufgrund einer besseren Zuckerrohrernte um 3,6 % auf 30,0 (29,0) Mio. m3 steigen. Angesichts eines deutlichen Wachstums des Bioethanolverbrauchs um 10,7 % auf 29,7 (26,8) Mio. m3 wird eine weitestgehend ausgeglichene Versorgungsbilanz erwartet. Die höhere Inlandsnachfrage ist hauptsächlich auf die Anhebung der Beimischung von Bioethanol von zuvor 25 auf 27 Vol.-% (E27) seit Mitte März 2015 zurückzuführen. Im Kalenderjahr 2015 wurden in Brasilien 2,2 (2,9) Mio. Flexible Fuel Vehicles (FFVs) zugelassen. Ihr Anteil an der Gesamtfahrzeugflotte liegt inzwischen bei rund 55 %. Im Zuckerwirtschaftsjahr 2016/17 sollen 29,5 Mio. m3 (-1,6 %) Bioethanol produziert und im Inland 29,0 Mio. m3 (-2,2 %) Bioethanol verbraucht werden. Infolgedessen wird mit einem deutlichen Rückgang der brasilianischen Nettoexporte um rund zwei Drittel gerechnet. In der EU ging angesichts eines tendenziell geringeren Verbrauchs von Ottokraftstoffen und ohne Impulse durch höhere Beimischungsvorgaben der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2015 um 2,6 % auf 5,2 (5,4) Mio. m3 zurück. Unter Berücksichtigung von Alkohol für traditionelle und technische Anwendungen lag der Gesamtethanolverbrauch mit 7,7 (7,8) Mio. m3 leicht unter dem Vorjahresniveau (-1,2 %). Die fehlenden Nachfrageimpulse schlagen sich aber in einer auf 7,1 (7,2) Mio. m3 gesunkenen Ethanolproduktion nieder. Darin enthalten ist die Produktion von Kraftstoffethanol, die auf 5,0 (5,3) Mio. m3 zurückging. Die Nettoimporte stiegen im Jahr 2015 um 3,9 % auf 464 (447) Tsd. m3 . Für das Kalenderjahr 2016 erwarten Marktbeobachter einen weiteren Rückgang des Kraftstoffethanolverbrauchs in der EU auf 5,1 Mio. m3 . Bei einem leichten Anstieg der Inlandsproduktion auf 5,1 Mio. m3 könnte daraus erstmals ein geringer Produktionsüberschuss von Kraftstoffethanol resultieren. Das Potential von Bioethanol für eine schnelle und kostengünstige Senkung von Treibhausgasemissionen wird damit nicht weiter ausgeschöpft. Eine zeitnahe E10-Einführung in weiteren EU-Mitgliedsstaaten würde hingegen die Dekarbonisierung des Transportsektors beschleunigen und dessen Klimabilanz deutlich verbessern. Damit könnte der Transportsektor seinen deutlichen Rückstand gegenüber anderen Sektoren bei der Realisierung der europäischen Treibhausgaseinsparzielen aufholen.
Quelle: F.O. Licht. Schätzung der EU-Mengenbilanz Bioethanol, April 2016 In Deutschland, dem größten Markt für Bioethanol in der EU, ging der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2015 um 4,5 % auf 1,5 Mio. m3 zurück. Rund 90 % davon wurden dabei dem Benzin direkt beigemischt. Das zum 1. Januar 2015 eingeführte Treibhausgasminderungsziel von 3,5 Gew.-% im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen hat sich im Jahr nach seiner Einführung als nicht ambitioniert genug herausgestellt. In Vorbereitung des Systemwechsels von energetischer Beimischungsverpflichtung zur Treibhausgasminderungsquote haben Biokraftstoffhersteller umfangreich in die Senkung von Treibhausgasemissionen investiert. Im Durchschnitt erhöhten sich dadurch die spezifischen Treibhausgasminderungen von Biokraftstoffen deutlich auf über 60 % - also auf fast das Doppelte der gesetzlich vorgeschriebenen 35 %. Die Mineralölindustrie nutzte diese Entwicklung jedoch nicht dazu, die Treibhausgasbilanz ihrer Kraftstoffe weiter zu verbessern, sondern reduzierte stattdessen die volumetrische Biokraftstoffbeimischung. Hierdurch sank auch der Absatz von E10 im Vergleich zum Vorjahr auf 2,5 (2,8) Mio. t. Trotz der gesetzlichen Vorgabe, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen sukzessive zu senken, konnte die Mineralölindustrie damit wieder mehr fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen. EthanolpreiseAn der Chicago Board of Trade (CBOT) bewegte sich der 1-Monats-Future für Ethanol seitwärts und pendelte dabei weitgehend um die Marke von 1,50 US-$/Gallone2 . Zuletzt sank der Ethanolpreis aber auch unter 1,40 US-$/Gallone und notierte Ende Februar 2016 bei umgerechnet 335 €/m3 . Gründe für das anhaltend niedrige Preisniveau waren die geringen Rohstoff- und Energiekosten, hohe Lagerbestände sowie ein weiterer Rückgang der Ölpreise. Diese lagen im Februar 2016 durchschnittlich bei 30 US-$/Barrel für die US-Sorte West Texas Intermediate (WTI). Die brasilianischen Ethanolpreise lagen Ende Februar 2016 bei umgerechnet 487 €/m3 . Trotz des Anstiegs der Inlandspreise in heimischer Währung um rund 50 % ergibt sich angesichts der deutlichen Abwertung des brasilianischen Real im Vergleich zu Anfang März 2015 nur ein moderater Anstieg von 40 €/m3 . Im Jahresverlauf waren zwischenzeitlich auch Preise von deutlich unter 400 €/m3 zu beobachten. In Europa stiegen die Ethanolpreise von 450 €/m fob Rotterdam Anfang März 2015 auf 511 €/m3 Ende Februar 2016 deutlich an. Zwischenzeitlich erreichte das Preisniveau über 600 €/m3 , auch als Folge der Preissteigerung auf dem Biodieselmarkt und einer zeitweise knappen Versorgungslage am europäischen Haupthandelsplatz für Bioethanol in Rotterdam.
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Eine Gallone entspricht 3,7854 Liter. Internationale Bioethanolpreise (€/m3)![]() Quelle: NYMEX, CBOT, CEPEA/ESALQ Entwicklungen auf den Rohstoff- und FuttermittelmärktenGetreidemärkteDas US-Landwirtschaftsministerium (USDA) rechnet in seiner Schätzung vom 12. April 2016 für das Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 mit einer nur leicht unter dem Rekordniveau des Vorjahrs liegenden Weltgetreideproduktion (ohne Reis) von 1.994 (2.029) Mio. t. Der Weltgetreideverbrauch soll um 0,4 % auf 1.969 (1.976) Mio. t zurückgehen. Die Produktion liegt damit erneut über dem Verbrauch. Die weltweiten Lagerbestände sollen sich daher um 5,6 % auf 484 (459) Mio. t erhöhen und damit das bisherige Rekordniveau aus dem Getreidewirtschaftsjahr 1986/87 übertreffen. Für die EU erwartet die EU-Kommission im Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 einen Rückgang der Getreideernte um 5,5 %. Mit 310 (328) Mio. t liegt sie jedoch weiterhin über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre und über dem erwarteten Getreideverbrauch von 283 (282) Mio. t. Der größte Teil des Getreideverbrauchs entfällt mit 61 % auf die Tierfütterung. Mit einem Nettoexport von 27 Mio. t Getreide trägt die EU unverändert in hohem Maße zur Versorgung des Weltmarkts bei. Zur Herstellung von Bioethanol werden voraussichtlich nur 11 Mio. t verwendet, wobei rund ein Drittel dieser Getreidemenge wieder als proteinreiche Lebens- und Futtermittel in den Markt zurückfließen. Die Erwartungen einer weltweit guten Getreideernte führten zu einem Rückgang des 1-Monats-Futures für Mahlweizen an der Euronext in Paris. Die Weizenpreise fielen von 188 €/t Anfang März 2015 auf 147 €/t Ende Februar 2016. Für das Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 erwartet der Internationale Getreiderat (International Grain Council) eine Welt-Getreideproduktion von 1.997 Mio. t, die damit leicht unter seiner Schätzung von 2.006 Mio. t für das Vorjahr liegt. Gleichzeitig soll der Getreideverbrauch auf 1.997 (1.988) Mio. t steigen und die Lagerbestände damit auf dem Vorjahresrekordniveau verbleiben. Bei Weizen wird im Getreidewirtschaftsjahr weltweit mit einer um ca. 2 % geringeren Anbaufläche von 220 Mio. ha gerechnet. Bei etwas geringeren Durchschnittserträgen soll die Ernte leicht auf 713 (734) Mio. t sinken. Angesichts eines prognostizierten Verbrauchs von 716 (720) Mio. t geht der Internationale Getreiderat am Ende des Getreidewirtschaftsjahrs 2016/17 von Lagerbeständen von 211 (214) Mio. t Weizen aus. Der Internationale Getreiderat schätzt, dass die globale Maisanbaufläche im Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 um ca. 2 % steigen wird. Mit einem Anstieg der Anbaufläche wird dabei insbesondere in den USA, Argentinien, der Ukraine und Südafrika gerechnet. Bei normalen Wetterbedingungen sollte die Maisproduktion daher auf 993 (972) Mio. t steigen. Bei einem Maisverbrauch von 991 (973) Mio. t wird mit einem leichten Anstieg der Lagerbestände auf 208 (206) Mio. t Mais gerechnet. Die EU-Kommission erwartet in der EU auch für das Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 eine überdurchschnittliche Getreideernte von 308 Mio. t, die den Verbrauch von 284 Mio. t erneut übersteigen wird. Mit einem Anteil von über 60 % entfällt der größte Teil des Getreideverbrauchs weiterhin auf die Tierfütterung. Zur Herstellung von Bioethanol werden voraussichtlich 11,5 Mio. t und damit lediglich 3,7 % der EU-Getreideernte verwendet. ZuckermärkteIm Zuckerwirtschaftsjahr 2015/16 erwarten Marktanalysten erstmals seit sechs Jahren weltweit wieder ein Produktionsdefizit. Während der Verbrauch sich auf 182 (179) Mio. t erhöht, soll die Zuckererzeugung mit 177 (182) Mio. t erstmals seit 2012/13 unter die Marke von 180 Mio. t sinken. In Folge kommt es erstmals seit sechs Jahren wieder zu einem Abbau der Bestände auf 72 (78) Mio. t Zucker bzw. 40 (44) % eines Jahresverbrauchs. Die Weltmarktpreisentwicklung unterlag im Verlauf des Geschäftsjahres 2015/16 starken Schwankungen. Anfang März 2015 lag der Weltmarktpreis für Weißzucker bei 331 €/t und fiel zwischenzeitlich angesichts der Abwertung des brasilianischen Real gegenüber dem US-Dollar zeitweise auf unter 300 €/t. Seit Ende September 2015 stieg der Weltmarktpreis für Weißzucker angesichts der Erwartung eines weltweiten Produktionsdefizits - bei hoher Volatilität - auf 374 €/t Ende Februar 2016. In der EU wird mit einem deutlichen Rückgang der Zuckerproduktion (inklusive Isoglukose) auf 16 (20) Mio. t gerechnet. Bei nahezu gleichbleibendem Verbrauch von 19 (19) Mio. t und trotz steigender Nettoimporte sollen sich die Lagerbestände mehr als halbieren. ProteinmärkteDie globale Sojabohnenernte im Wirtschaftsjahr 2015/16 wird nach der USDA-Schätzung vom 12. April 2016 mit 320 (320) Mio. t das Rekordniveau des Vorjahrs erreichen. Entsprechend der Erwartung einer hohen Produktion sowie hoher Lagerbestände unterschritt der 1-Monats-Future für Sojabohnen an der CBOT im August 2015 erstmals seit sechs Jahren wieder die Marke von 9 US-$/Bushel3 und bewegt sich seitdem auf diesem niedrigen Niveau. Umgerechnet in Euro entsprach dies im Geschäftsjahr 2015/16 einem Rückgang von rund 15 % auf 288 €/t. Die EU-Rapsernte soll im Wirtschaftsjahr 2015/16 auf 21 (24) Mio. t zurückgehen. Angesichts der international niedrigen Proteinpreise sind die Preise für Rapsschrot aber dennoch von rund 240 €/t Anfang März 2015 auf rund 180 €/t Ende Februar 2016 gesunken. Internationale Agrarpreise (€/t)![]() Quelle: Euronext, CBOT Entwicklungen im politischen Umfeld"Erneuerbare-Energien-Richtlinie"Die "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" definiert unverändert die rechtlichen Grundlagen für das verbindliche Ziel von 10 % erneuerbarer Energien im Transportsektor im Jahr 2020. Wesentliche Voraussetzung für den Marktzugang von Biokraftstoffen in der EU ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien, die z. B. Mindestanforderungen für eine nachhaltige Biomasseerzeugung und -verarbeitung setzen. So müssen Biokraftstoffe im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen u. a. mindestens 35 Gew.-% bzw. ab 2018 sogar 50 Gew.-% der Treibhausgasemissionen einsparen. Für Anlagen, die nach dem 5. Oktober 2015 errichtet wurden, gilt ein Mindestwert von 60 Gew.-%. Darüber hinaus ist die Herkunft der verarbeiteten Biomasse lückenlos zu dokumentieren. Die Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion dürfen dabei nicht von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, z. B. Wäldern, und/oder Flächen mit hoher biologischer Vielfalt gewonnen werden. Die EU-Kommission hat mittlerweile 19 Zertifizierungssysteme mit EU-weiter Gültigkeit zugelassen, mit denen die nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen nachgewiesen werden kann.
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Ein Bushel Sojabohnen entspricht 27,216 kg
Sojabohnen. "Kraftstoffqualitätsrichtlinie"Die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" gibt vor, dass bis 2020 auf den gesamten Kraftstoffverbrauch gerechnet 6 Gew.-% der Treibhausgase eingespart werden müssen. Die Einsparung muss dabei gegenüber der durchschnittlichen Treibhausgasintensität der im Jahr 2010 verbrauchten Kraftstoffe erzielt werden. Diese lag bei 94,1 g CO2ac /MJ und damit deutlich höher als der für Biokraftstoffe geltende, strengere fossile Referenzwert von 83,8 g CO2äq /MJ. Damit wird deutlich, dass mit Biokraftstoffen tatsächlich deutlich mehr Treibhausgasemissionen eingespart werden als bisher offiziell anerkannt wird. Die Treibhausgasemissionen, die bei Kraftstoffen aus unkonventionellen Ölquellen, wie z. B. aus Teersanden, Ölschiefer oder Tiefseebohrungen anfallen, liegen noch einmal deutlich höher als diese Referenzwerte. Nach Ansicht von CropEnergies sollten fossile Kraftstoffe daher analog zu Biokraftstoffen ebenfalls nach Rohstoffquellen differenziert werden, um eine realistische Bewertung von fossilen Kraftstoffen sicherzustellen. Die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" schuf zudem die Möglichkeit für die EU-weite Einführung von E10-Kraftstoff, d. h. die Beimischung von 10 Vol.-% Bioethanol zu Ottokraftstoff. Obwohl die europäische Kraftstoffnorm für Ottokraftstoffe (EN 228) bereits 2012 entsprechend ergänzt wurde und diese inzwischen auch in allen Mitgliedsstaaten in Kraft ist, ist E10 in der EU weiterhin nur in Deutschland, Frankreich und Finnland flächendeckend sowie in Litauen und in den Niederlanden vereinzelt erhältlich. Die 28 Mitgliedsstaaten schöpfen damit das Potenzial von Bioethanol zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und der Minderung der Abhängigkeit von Ölimporten bei Weitem nicht aus. Novellierung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" und der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie"Die am 15. September 2015 veröffentlichte sogenannte "iLUC-Richtlinie" sieht u. a. vor, dass bis zu 7 % der vorgegebenen 10 % an erneuerbaren Energien im Transportsektor aus konventionellen, als nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen stammen können. Der Rest von mindestens 3 % soll zum einen durch die Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen erreicht werden. Diese werden mit einer Unterquote von mindestens 0,5 % zusätzlich gefördert. Zum anderen wird die im Schienen- und Straßenverkehr genutzte Elektrizität, sofern diese aus erneuerbaren Quellen stammt, mehrfach angerechnet. Da der Anfall von Treibhausgasemissionen aus indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC) nicht unumstritten ist und nur aus Hypothesen abgeleitet werden kann, sollen die Mitgliedsstaaten zukünftig zwar über diese vermuteten indirekten Effekte berichten. Sie werden den einzelnen Biokraftstoffen jedoch weiterhin nicht direkt zugerechnet. Bedauerlich ist, dass die iLUC-Richtlinie eine fiktive Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus sogenannten Abfällen und Reststoffen ermöglicht. CropEnergies betrachtet dies als grundsätzlichen Systemfehler im aktuellen Regelwerk, sofern diese Stoffe bisher schon einer sinnvollen Verwendung zugeführt werden und die Doppelanrechnung im Transportsektor damit Marktverzerrungen hervorruft. Als Folge steigt nicht nur der internationale "Abfalltourismus", sondern die Menge an erneuerbaren Kraftstoffen wird reduziert und ein starker Anreiz zum Mehrverbrauch fossiler Kraftstoffe geschaffen. Gleiches ergibt sich durch eine Mehrfachanrechnung von Elektrizität im Transportsektor. Trotz Bedenken hinsichtlich einzelner Bestimmungen begrüßt CropEnergies, dass die Einigung von Parlament und Rat die Unsicherheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen für die europäische Biokraftstoffindustrie zunächst beendet hat. Gemeinsam mit den Bioethanolverbänden auf nationaler und europäischer Ebene fordert CropEnergies jedoch nicht nur verlässliche Rahmenbedingungen für den europäischen Bioethanolmarkt für die Zeit bis 2020, sondern auch darüber hinaus. Bei der Diskussion über ein Klima- und Energiepaket 2030 wird sich CropEnergies daher für die Fortsetzung einer Politik zur Förderung der Nutzung von nachhaltig hergestellten Biokraftstoffen einsetzen. Auf absehbare Zeit sind Biokraftstoffe die einzige Alternative zu fossilen Kraftstoffen, die in nennenswertem Umfang und kostengünstig zur Verfügung stehen, und sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz im Transportsektor. Pariser KlimavertragBei der UN-Klimaschutzkonferenz in Paris im Dezember 2015 haben sich 195 Länder erstmalig auf einen rechtlich verbindlichen Weltklimavertrag geeinigt. Die Einigung beinhaltet einen globalen Aktionsplan und soll die Erderwärmung auf weniger als 2 °C begrenzen. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2020 in Kraft treten. Zur Zielerreichung wird es notwendig sein, in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts die Nettotreibhausgasemissionen auf Null zu senken. Dieses ehrgeizige Ziel erfordert langfristig den Ausstieg aus fossilen Energiequellen, die auf in der Erde gebundene Kohlenstoffe zurückgreifen und diese in die Atmosphäre ausstoßen. Im Gegensatz hierzu werden Biokraftstoffe aus Pflanzen hergestellt, die im Laufe ihres Wachstums der Luft durch Photosynthese Kohlenstoffe entziehen. Biokraftstoffe leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Reduktion der Kohlenstoffkonzentration in der Atmosphäre. Obwohl die bisher zugesagten nationalen Beiträge nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen, und der Vertrag keinen Sanktionsmechanismus enthält, ist das Abkommen dennoch ein wichtiger Schritt für die Gestaltung der zukünftigen internationalen Energie- und Klimaschutzpolitik. Klima- und Energiepaket 2030In der EU, die sich beim Pariser Klimagipfel vehement für eine verbindliche Vereinbarung einsetzte, wurden die Gespräche über ein Klima- und Energiepaket für 2020 bis 2030 fortgesetzt. Als Eckpunkte hatte der Europäische Rat bereits im Oktober 2014 eine verbindliche Gesamteinsparung von Treibhausgasemissionen von 40 % im Vergleich zu 1990, einen auf EU-Ebene und über alle Sektoren hinweg verbindlichen Anteil erneuerbarer Energien von 27 % und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 % festgelegt. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission bis Ende 2016 einen Vorschlag über rechtliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele veröffentlichen wird. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission auch den Auftrag, die Förderung nachhaltiger Biokraftstoffe nach 2020 auf technologieneutrale Weise im Rahmen der Klima- und Energiepolitik bis 2030 zu prüfen. Aus Sicht von CropEnergies ist es geboten, auch für den Zeitraum nach 2020 verbindliche Zielvorgaben für den Einsatz von erneuerbaren Energien und die Senkung von Treibhausgasemissionen im Transportsektor festzulegen. Anders sind die ambitionierten Klimaschutzziele, für die sich insbesondere die EU beim Pariser Klimagipfel eingesetzt hat, angesichts des immer höheren Anteils des Transportsektors an den gesamten Treibhausgasemissionen in der EU nicht einzuhalten. DeutschlandIn Deutschland wurde die Nutzung von Biokraftstoffen im Transportsektor bis 2014 durch eine Beimischungsverpflichtung von 6,25 cal.-% gefördert. Zum 1. Januar 2015 wurde die Biokraftstoffquote im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie durch eine Treibhausgasminderungsquote ersetzt. Demnach sollen auf den gesamten Kraftstoffverbrauch gerechnet 3,5 Gew.-% der Treibhausgasemissionen eingespart werden. Ab 2017 soll dieses Einsparungsziel auf 4,0 Gew.-% und ab 2020 auf 6,0 Gew.-% steigen. Mit dem Systemwechsel wurde die spezifische Treibhausgaseinsparung zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal für Biokraftstoffe in Deutschland. Die Anstrengungen der Biokraftstoffhersteller zur Senkung von Treibhausgasemissionen hat dazu geführt, dass die spezifischen Treibhausgaseinsparungen von Biokraftstoffen im Jahr 2015 nach vorläufigen Daten im Durchschnitt auf mehr als 60 Gew.-% im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen gestiegen sind. Diese positive Entwicklung kam der Umwelt jedoch nicht zugute. Vielmehr nutzte die Mineralölindustrie die höheren Treibhausgaseinsparungen dazu, die volumetrische Biokraftstoffbeimischung zu reduzieren und den Anteil fossiler Kraftstoffe entsprechend wieder zu erhöhen. Das Ziel, fossile Kraftstoffe zu ersetzen und die Treibhausgasemissionen im Transportsektor zu senken, wurde damit untergraben. Die deutsche Biokraftstoffindustrie fordert daher ambitioniertere Treibhausgasminderungsziele. So sollte anstelle eines sprunghaften Anstiegs auf 6 Gew.-% im Jahr 2020 eine gestufte Erhöhung früher und in Jahresschritten erfolgen. Dies würde sicherstellen, dass das ab 2020 geltende Treibhausgasminderungsziel von 6 Gew.-% auch tatsächlich erreicht wird. BelgienIn Belgien gilt derzeit eine Beimischungsverpflichtung, wonach Ottokraftstoffe 4 Vol.-% Bioethanol enthalten müssen. Im Februar 2016 hat die belgische Regierung beschlossen, diese Beimischungsverpflichtung zum 1. Januar 2017 auf 8,5 Vol.-% zu erhöhen. Der königliche Erlass, der auch die Einführung von E10 in Belgien ermöglicht, wurde der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. GroßbritannienIn Großbritannien wird die Nutzung von Biokraftstoffen im Rahmen einer volumetrischen Beimischungsverpflichtung, der sogenannten "Renewable Transport Fuel Obligation" (RTFO) gefördert. Nachdem die Beimischungsquote seit 2008/09 von ursprünglich 2,5 Vol.-% sukzessive angehoben wurde, liegt sie seit dem Jahr 2013/14 bei 4,75 Vol.-%. Eine weitere Anhebung ist nach aktueller Gesetzeslage nicht vorgesehen. Selbst durch die doppelte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen ist das 10 %-Ziel der EU mit dieser Vorgabe kaum zu erreichen. Es liegt nun am britischen Gesetzgeber, die in der RTFO verankerten Beimischungsziele rasch anzuheben. Für eine nachhaltigere Kraftstoffversorgung bietet sich die Einführung von E10 im britischen Ottokraftstoffmarkt - auch unter dem Gesichtspunkt des Erhalts von Arbeitsplätzen in der heimischen Biokraftstoffbranche - an. FrankreichIn Frankreich wird die Nutzung von Biokraftstoffen durch eine energetische Beimischungsverpflichtungen gefördert, die sich derzeit auf 7 % im Ottokraftstoff- und 7,7 % im Dieselkraftstoffbereich beläuft. Darüber hinaus werden Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen in begrenztem Umfang doppelt auf die Beimischungsziele angerechnet. Bei der Dekarbonisierung des Transportsektors setzt der französische Staat ferner auf eine ökologischere Ausrichtung der Energiebesteuerung. Zum 1. Januar 2016 wurde daher die Besteuerung von E10 um 0,3 Cent/Liter gesenkt, wohingegen die Steuersätze von Super und Super-Plus um 1,7 Cent/Liter und von Diesel um 3 Cent/Liter erhöht wurden. Es wird erwartet, dass dies zu einem weiteren Anstieg des E10-Anteils am französischen Ottokraftstoffmarkt, der 2015 bei rund einem Drittel lag, bewirken wird. Ungeachtet der laufenden Diskussion über ein Energie- und Klimapaket 2030 hat der französische Gesetzgeber auch bereits im Jahr 2015 die Weichen für mehr Klimaschutz gelegt. Das "Gesetz über die Energiewende für grünes Wachstum" vom 17. August 2015 legt demnach fest, dass der Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 32 % im Jahr 2030 steigen soll. Der Transportsektor soll hierzu mit einem Erneuerbaren-Energien-Anteil von 15 % beitragen. Frankreich setzt damit ein deutliches Zeichen, dass im Transportsektor auch nach 2020 verbindliche Ziele für erneuerbare Energien unverzichtbar sind. Entwicklungen in der CropEnergies GruppeIm Geschäftsjahr 2015/16 konnte CropEnergies die Ertragslage deutlich verbessern. Die Produktions- und Absatzmengen gingen im Vergleich zum Vorjahr durch eine insgesamt geringere Kapazitätsauslastung zwar zurück, gestiegene Bioethanolerlöse und leicht rückläufige Rohstoffpreise führten jedoch zu einer deutlich höheren Rohmarge. Trotz des günstigeren Marktumfelds trägt CropEnergies den fortbestehenden Unsicherheiten bei Preis- und Mengenentwicklungen durch Verbesserungen der Kosten- und Ertragsstruktur des Konzerns Rechnung. Obwohl über die Notwendigkeit zur Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehr kein Zweifel besteht, bleibt die Nachfrage nach Kraftstoffethanol in Europa verhalten. Mit Blick auf die immer kürzere Zeit bis zum Jahr 2020, wird es aber für die Mitgliedsstaaten immer drängender, ihre ursprünglichen Pläne zum Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien im Transportsektor in die Tat umzusetzen. Ambitioniertere Beimischungsziele und die Einführung von E10 in weiteren Mitgliedsstaaten würden es CropEnergies ermöglichen, das volle Produktionspotenzial von 1,3 Mio. m3 Bioethanol zu nutzen. Erläuterung der ErtragslageDie CropEnergies AG nimmt im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, so dass das Ergebnis hauptsächlich von dem Beteiligungsergebnis, den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, den weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services sowie den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen der CropEnergies AG geprägt wird. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor der Berücksichtigung von Sondereffekten (Sondereffekte 0,0 Mio. € nach -44,4 Mio € im Vorjahr) erhöhte sich von 20,4 Mio € um 28,8 Mio € auf 49,2 Mio €, vor allem aufgrund des um 31,0 Mio. € höheren Beteiligungsergebnisses. In Folge stieg der Steueraufwand von 1,7 auf 13,6 Mio. €. Die CropEnergies AG weist nach einem Jahresfehlbetrag von 25,7 Mio. € im Vorjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 35,6 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 17.825 (0) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 17.825 (0) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 12.07.2016 vor, eine Dividende in Höhe von 0,15 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag von 4.500 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 237 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 13,1 Mio. €. Erläuterung der Vermögenslage/Finanzlage sowie InvestitionstätigkeitDie Bilanz per 29. Februar 2016 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA, Ensus UK Ltd. und der Compagnie Financiere de l'Artois SA (COFA) in Höhe von insgesamt 414,3 (386,9) Mio. €. Die Erhöhung des Beteiligungsansatzes resultiert aus einer Kapitalerhöhung an dem britischen Bioethanolhersteller Ensus. Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Mio. € auf 104,0 Mio. € im Wesentlichen durch die Zunahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 4,4 Mio. €, der Verringerung der sonstigen Vermögensgegenstände um 1,8 Mio. € sowie der Reduzierung der liquiden Mittel auf 4,8 (6,7) Mio. €. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten im Wesentlichen aufgrund der geringeren Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen um 20,1 Mio. € auf 94,1 Mio. € reduziert. Die übrigen Rückstellungen erhöhten sich insbesondere aufgrund höherer Steuerrückstellungen auf 15,3 (2,2) Mio. €. Das Eigenkapital erhöhte im laufenden Geschäftsjahr um 35,7 Mio. € auf 400,8 Mio. € aufgrund des gestiegenen Jahresüberschusses. Die Eigenkapitalquote erreichte 77,2 % (74,4 %) der Bilanzsumme von 518,9 (490,8) Mio. €. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurden Investitionen in Höhe von 27,6 Mio. € getätigt. Hiervon entfielen 27,4 Mio. € auf eine Kapitalerhöhung bei dem britischen Bioethanolhersteller Ensus. Tatsächliche und prognostizierte GeschäftsentwicklungDie CropEnergies AG prognostizierte im Vorjahresbericht ein leicht positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen 2014/15. Das tatsächlich erzielte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich jedoch aufgrund der positiveren Entwicklung der Ethanolpreise auf 49,2 Mio. €. NachtragsberichtIm April 2016 wurde eine Kapitalerhöhung bei der Ensus UK Ltd. in Höhe von 12.514 Tsd. € vorgenommen. Daneben gab es nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben. Risiko- und ChancenberichtRisikomanagementsystemCropEnergies zählt zu den größten und leistungsfähigsten Herstellern von Bioethanol in Europa. Aufgrund des Produktions-, Vertriebs- und Handelsnetzwerks ist CropEnergies hervorragend positioniert, um auf dem europäischen Bioethanolmarkt eine führende Rolle einzunehmen. Darüber hinaus verfügt CropEnergies durch die vollständige Nutzung von Agrarrohstoffen über ein attraktives Portfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln. Dies reduziert die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf den Ethanol- und Rohstoffmärkten. Betriebliche Funktionen, externe Einflüsse sowie unternehmerisches Handeln zur Sicherung von Bestand, Wachstum und Erfolg einer Unternehmung unterliegen Chancen und Risiken. Um diese zu erkennen und aktiv zu steuern, hat CropEnergies ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet. Das Chancen- und Risikomanagement von CropEnergies umfasst die unternehmensinternen Regelungen zur Erfassung, Darstellung und Interpretation risikorelevanter Abläufe und mündet in monatlichen Sitzungen des Risikomanagementkomitees. Die Abläufe sind in das Risikomanagement der Südzucker-Gruppe eingebunden. Im Risikokonsolidierungskreis sind alle Konzerngesellschaften berücksichtigt. Risiko- und ChancenpolitikFür CropEnergies ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unternehmerischen Chancen und Risiken ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Die Abwägung von Risiken und die Nutzung von Chancen dient der Sicherung des Unternehmens und dem Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu setzt CropEnergies ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung von konzernspezifischen Risiken ein. Der erfolgreiche Umgang mit Risiken wird von der Zielsetzung geleitet, ein ausgewogenes Verhältnis von Rendite und Risiko zu erreichen. Die Risikokultur des Unternehmens ist gekennzeichnet durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie der Implementierung interner Kontrollen. RisikomanagementDas Risikomanagement ist integraler Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse und wird durch den Vorstand vorgegeben. Es hat sicherzustellen, dass bestehende Risiken frühzeitig und systematisch erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in geordneter Weise an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit geht eine Verbesserung der internen Transparenz risikobehafteter Sachverhalte und Prozesse sowie die Schaffung eines Risikobewusstseins bei allen Mitarbeiter einher. Das Risikomanagement wird durch ein Überwachungssystem ergänzt, das die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sicherstellt. Zu den zentralen Aufgaben des Risikomanagements gehört die Begrenzung der Risiken aus Veränderungen von Marktpreisen. So bestehen insbesondere Marktpreisrisiken aus Absatz- und Beschaffungsvorgängen, die durch den selektiven Einsatz von Derivaten begrenzt werden. Die zulässigen Instrumente hat der Vorstand in Richtlinien vorgegeben, die auch Sicherungsstrategien, Zuständigkeiten, Abläufe sowie Kontrollmechanismen regeln. Die Sicherungsinstrumente dienen vornehmlich zur Sicherung operativer Grundgeschäfte eingesetzt und werden an regulierten Märkten oder mit Banken hoher Bonität abgeschlossen. Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und vom Unternehmen anerkannten regulatorischen Standards ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und damit Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens hat CropEnergies eine konzernweite Compliance-Richtlinie verabschiedet und schult Mitarbeiter entsprechend. Gleichzeitig mit den Risiken werden im Risikomanagementsystem von CropEnergies auch sich bietende Chancen identifiziert, verfolgt und gesteuert. RisikofrüherkennungssystemDer Vorstand trägt konzernweit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem, sowie für die Früherkennung und Gegensteuerung bestandsgefährdender Risiken und strategischer Risiken. Er hat einen Risikoausschuss eingerichtet, dem, neben dem Vorstand, Verantwortliche der Bereiche Einkauf, Vertrieb, Logistik, Operations, Business Development, Finanzen, Accounting, Controlling und Südzucker-Risikomanagement angehören. Der Risikoausschuss tagt in der Regel monatlich, bei Bedarf auch ad hoc. Beratungsgegenstand sind alle Risikoarten, wobei bezüglich der wesentlichen Risiken Rohstoffeinkauf, Verkauf, Handel und Finanzmarktrisiken standardisierte Szenarienrechnungen in Abhängigkeit der künftigen Markterwartung erstellt und die Auswirkungen auf das geplante operative Ergebnis bzw. das Finanzergebnis ermittelt werden. Diese Risikoeinschätzung erfolgt monatlich für das aktuelle und das darauffolgende Geschäftsjahr. Soweit Handelsrisiken bestehen, werden diese täglich bewertet. Zusätzlich zur Regelberichterstattung besteht für ad hoc auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht an den Vorstand. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. RisikokommunikationWesentlich für ein effektives Risikomanagementsystem ist die offene und schnelle Kommunikation mit den verantwortlich handelnden Mitarbeitern im Unternehmen. Das Management stellt dies - auch durch seine unmittelbare Einbindung in den Risikoausschuss - sicher und hält die Mitarbeiter an, bewusst und proaktiv mit Risiken umzugehen. Regelmäßiges Reporting der operativen und strategischen Risiken erfolgen im Rahmen des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses. Interne RevisionDie interne Revision der Südzucker-Gruppe prüft und bewertet die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabläufe bei CropEnergies. Darüber hinaus wacht sie über die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagementsystems. RisikenÜbersicht der UnternehmensrisikenNachfolgend werden die für CropEnergies wesentlichen Unternehmensrisiken beschrieben und entlang der Merkmale "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "mögliche finanzielle Auswirkungen" nach Gegensteuerungsmaßnahmen klassifiziert. Die für die entsprechenden Kategorien "gering", "mittel" und "hoch" verwendeten relativen bzw. absoluten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Bedeutung der Risiken ergibt sich aus der Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkung.
Die Beschaffungs- und Absatzrisiken sowie die Risiken aus einer Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen derzeit die größten Einzelrisiken dar. Die finanziellen Auswirkungen der anderen dargestellten Risiken sind im Vergleich dazu von untergeordneter Bedeutung.
Strategische RisikenRegulatorische Entwicklungen können den Fortgang der Geschäftstätigkeit positiv und negativ beeinträchtigen. Wie im Abschnitt "Entwicklungen im politischen Umfeld" des Lageberichts ausführlich dargestellt, unterliegt die Geschäftstätigkeit von CropEnergies sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene vielfältigen regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich können sich die Rahmenbedingungen insbesondere in den USA und Brasilien, wo sich die weltweit größten Bioethanolmärkte befinden, auf die internationalen Handelsströme und damit mittelbar auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies auswirken. So können die Erhöhung oder Verminderung nationaler Beimischungsquoten sowie die Einschränkung oder Förderung der Nutzbarkeit verschiedener Rohstoffe zu zusätzlichen Chancen und Risiken führen. Auch Verzögerungen bei der Umsetzung der politischen Vorgaben können Risiken darstellen. Zum Beispiel wurde nach fast dreijähriger Debatte am 15. September 2015 die sogenannte "iLUC-Richtlinie" veröffentlicht. Das Europäische Parlament und der Rat haben damit konkretisiert, wie die Ziele der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Kraftstoffqualitätsrichtlinie erreicht werden sollen. Die Neuregelungen sehen u. a. vor, dass bis zu 7 % der vorgegebenen 10 % an erneuerbaren Energien im Transportsektor aus konventionellen Biokraftstoffen stammen können. Die Umsetzung in nationales Recht muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Eine zügige Umsetzung ist Voraussetzung für das Marktwachstum von Biokraftstoffen in der EU und damit einhergehend eine effizienten Nutzung vorhandener Produktionskapazitäten. Ebenfalls können tatsächliche, behauptete oder widerlegte Einflüsse der Bioenergiegewinnung auf den Anbau landwirtschaftlicher Güter in anderen Regionen der Welt mit Chancen oder Risiken verbunden sein. Auch Änderungen in den Außenhandelsbeziehungen zu Drittstaaten, von in einigen EU-Ländern bestehenden gesetzlichen Vergütungssystemen für erzeugte erneuerbare Energien sowie von Zollsätzen können zu Chancen oder Risiken führen. Darüber hinaus können Änderungen in den Rahmenbedingungen der für CropEnergies relevanten Zertifizierungssysteme einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des von CropEnergies produzierten Bioethanols haben. CropEnergies begegnet den regulatorischen Risiken durch die Mitgliedschaft in verschiedenen Branchenverbänden, welche die Interessen der Bioethanolwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und kontinuierlich in Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern stehen. Daneben unterliegen die Produkte der CropEnergies-Gruppe dem Risiko von Nachfrageschwankungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder Änderungen im Verbraucherverhalten. Risiken aus dem operativen GeschäftBeschaffungsrisikoZur Herstellung von Bioethanol werden vor allem kohlenhydrathaltige Agrarrohstoffe wie Getreide und Zuckersirupe benötigt. Deshalb wirken sich Preisschwankungen an den Weltagrarmärkten und Devisenmärkten auf die Rohstoffkosten von CropEnergies aus. Das Rohstoffrisiko der Bioethanolerzeugung reduziert CropEnergies teilweise durch die Verkaufserlöse der im Produktionsprozess anfallenden Lebens- und Futtermittel. Da Veränderungen beim Getreidepreis in der Regel mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel einhergehen, können Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch die Verkaufserlöse für diese Produkte kompensiert ("natural hedge") werden. Zur Risikoeinschätzung nimmt CropEnergies daher eine saldierte Betrachtung von Rohstoffkosten und Erlösen für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel vor (Steuerung nach Nettorohstoffkosten). Darüber hinaus können die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Getreidepreise auf die Rohstoffkosten durch eine vorausschauende Einkaufspolitik und die Nutzung von Zuckersirupen reduziert werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, eingegangene Lieferverpflichtungen mit den notwendigen Rohstoffmengen zeitnah zu unterlegen. Zur Begrenzung dieser Risiken setzt CropEnergies zur Rohstoffpreissicherung derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen werden durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge sowie den Einsatz alternativer Rohstoffe reduziert. Daneben erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der Sicherungen im Einkauf von Roh-stoffen mit dem Absatz von Lebens- und Futtermitteln sowie Bioethanol. Dabei wird nach Marktlage über die Sicherungsquote entschieden. Abhängig von der Marktpreislage verbleibt jedoch das Risiko, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Bioethanol weitergegeben werden können. Auch für den Einkauf von Energie unterliegt CropEnergies dem Risiko von Marktpreisschwankungen. Diesem Risiko wird mit der Nutzung unterschiedlicher Energieträger sowie längerfristigen Lieferverträgen für Energie begegnet. Die EU knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Das von CropEnergies erzeugte Bioethanol erfüllt diese Anforderungen. Dies setzt voraus, dass auch die Verfügbarkeit nachhaltig angebauter Rohstoffe gegeben ist. Auch aus den Regelungen bezüglich der CO2 -Zertifikate ergeben sich Chancen und Risiken für CropEnergies. Für die Jahre 2013 bis 2019 erfüllt die Produktion von Bioethanol nach den aktuellen EU-Vorschriften die Carbon-Leakage-Kriterien, wonach CO2 -Zertifikate in begrenztem Umfang kostenlos zugeteilt werden. Die Erfüllung der Carbon-Leakage-Kriterien wird in einem künftig fünfjährigen Turnus überprüft; die nächste Überprüfung betrifft die Zuteilungsjahre 2020 bis 2024. Der Wegfall des Carbon-Leakage-Status ab 2020 hätte eine deutliche Kürzung der jährlichen Zuteilung kostenloser CO2 -Zertifikate zur Folge; ein Wegfall des Carbon-Leakage-Status wird derzeit nicht erwartet. Für die kommende 4. Handelsperiode der Jahre 2021 bis 2030 wird - auch beim Erhalt des Carbon-Leakage-Status - davon ausgegangen, dass die kostenlose Zuteilung weiter deutlich reduziert wird. Ferner besteht ein Preisänderungsrisiko für CO2 -Zertifikate, die zugekauft werden müssen. AbsatzrisikoDie CropEnergies-Gruppe unterliegt absatzseitig Marktpreisrisiken für die Endprodukte. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies durch die Gestaltung der Verkaufsverträge und deren Laufzeit sowie, soweit möglich, durch derivative Instrumente. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Die europäischen Bioethanolpreise werden derzeit von Preisberichterstattungsagenturen auf Basis sehr geringer Volumina ermittelt. Eine hohe Volatilität sowie eine geringe Transparenz bei der Festlegung der Preise ist die Folge. Im Dezember 2015 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Umsetzung der sogenannten "Benchmark-Verordnung". Diese schreibt einen transparenten Preisfindungsmechanismus für Preisreferenzen an nicht regulierten Märkten vor. CropEnergies geht davon aus, dass die Umsetzung der Verordnung auch zu mehr Transparenz bei der Feststellung des Bioethanolpreises und somit zu weniger Volatilität und mehr Liquidität in der Preisnotierung führen wird. Der überwiegende Anteil des Bioethanolabsatzes der CropEnergies-Gruppe entfällt auf Großkunden. Sollten derartige Lieferverträge nicht erfüllt werden oder Anschlussaufträge wesentlich geringer ausfallen, könnten sich hieraus Risiken für die Ertrags- und Vermögenslage ergeben. Einen Beitrag zur Verringerung von Absatz- und Preisrisiken leistet CropEnergies durch kontinuierliche Optimierung der Kostenstrukturen bzw. die Anpassung der Kapazitätsauslastung. Risiken aus HandelsgeschäftenSoweit CropEnergies Handelsgeschäfte mit Bioethanol oder entsprechenden Warenterminkontrakten betreibt, werden deren Risiken durch ein Limitsystem sowohl hinsichtlich des Umfangs der einzelnen Geschäfte als auch des Gesamtvolumens begrenzt. Weitere Beschränkungen bestehen bezüglich der Kreditrisiken von Geschäftspartnern und der Änderung von Marktwertrisiken. Die Risiken aus Handelsgeschäften werden fortlaufend überwacht. QualitätsrisikenCropEnergies erzeugt sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Um dies zu gewährleisten, verfügt CropEnergies über ein Qualitätssicherungssystem, welches die Produktqualität und Umweltrisiken mithilfe moderner Prozessleittechnik überwacht. Dies umfasst sämtliche Prozesse vom Bezug der Rohstoffe über den Produktionsprozess bis zur Belieferung der Kunden und legt Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten und Abläufe fest. IT-RisikenWie jedes Unternehmen ist CropEnergies auf reibungslos funktionierende IT-Systeme angewiesen. Für die operative und strategische Steuerung des Unternehmens setzt CropEnergies hochentwickelte Informationssysteme ein. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme ist durch die Einbindung der IT-Systeme der Südzucker AG gewährleistet. PersonalrisikenDie CropEnergies-Gruppe steht mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. CropEnergies bietet als eines der führenden Unternehmen im Zukunftsmarkt für Biokraftstoffe ein attraktives Arbeitsumfeld, Stabilität sowie die Sozialleistungen der Südzucker-Gruppe und Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld. Rechtliche RisikenKlageverfahren gegen die CropEnergies-Gruppe, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben könnten, sind nicht erkennbar. Kartellrechts- und KorruptionsrisikenKartellrechts- und Korruptionsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze und interne Regelungen verstoßen und in Folge das betroffene Unternehmen der CropEnergies-Gruppe Vermögens- und Imageschäden erleidet. Zur Vermeidung von Kartellrechts- und Korruptionsrisiken hat CropEnergies im Rahmen des Compliance-Management-Systems die in der CropEnergies-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt und die verschiedenen compliancerelevanten Bereiche und Aufgabenfelder verbunden. Das Compliance-Management-System fußt auf den Prinzipien "Kennen" (informieren und schulen), "Einhalten" (kontrollieren und dokumentieren) sowie "Verbessern" (berichten und handeln). Verstöße gegen externe und interne Bestimmungen werden nicht toleriert. Bonitäts- und AusfallrisikenAusfallrisiken im Forderungsbestand werden bei CropEnergies reduziert, indem einerseits die Bonität, das Zahlungsverhalten und die offenen Posten von Geschäftspartnern fortlaufend überwacht und andererseits Warenkreditversicherungen und Bürgschaften zur Absicherung herangezogen werden. Insbesondere bei Handelsgeschäften kann darüber hinaus auf Akkreditive oder ähnliche Instrumente zurückgegriffen werden. Kreditrisiken aus Geldanlagen und Sicherungsgeschäften werden dadurch minimiert, dass Transaktionen bei Banken und Partnern hoher Bonität abgeschlossen werden. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute laufend überwacht. Weitere operative RisikenDas Risiko ungeplanter Produktionsunterbrechungen wird durch kontinuierliche Wartungsmaßnahmen und hochqualifiziertes Personal minimiert. Falls erforderlich wird geprüft, ob eine ungeplante Produktionsminderung in einer Anlage durch die Mehrerzeugung in einer anderen Anlage ausgeglichen werden kann. In den Bereichen Steuern, IT, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung kann CropEnergies aufgrund der Shared-Service-Vereinbarungen auf die Fachabteilungen der Südzucker AG zurückgreifen. Finanzwirtschaftliche RisikenLiquiditätsrisikenDie Liquidität der CropEnergies-Gruppe wird tagesgenau gesteuert und durch nationale bzw. länderübergreifende Cashpools optimiert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung, die integraler Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. Aufgrund verbindlich zugesagter Kreditlinien kann CropEnergies - falls erforderlich - kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen. Wechselkurs- und ZinsänderungsrisikenCropEnergies unterliegt in geringem Maße Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Wechselkursrisiken können sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der konzernexternen oder -internen Finanzierung in Fremdwährung entstehen. Zum 29. Februar 2016 hatte CropEnergies keine nicht auf Euro denominierten Kredite von Konzernfremden. Währungsrisiken werden in begrenztem Umfang durch derivative Instrumente abgesichert. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und wird ständig kontrolliert. Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen werden durch eine Mischung von fest- und variabel verzinslichen Darlehen begrenzt, wobei der Anteil der festverzinslichen Darlehen überwiegt. Ausführliche Informationen zu Währungs-, Zinsänderungs- und Preisrisiken sowie Liquiditäts-, Bonitäts- und Ausfallrisiken sind im Anhang des Konzernabschlusses der CropEnergies AG unter (29) Risikomanagement in der CropEnergies-Gruppe zu finden. GesamtrisikoZu den wesentlichen Risiken für die zukünftige Entwicklung der CropEnergies-Gruppe gehören insbesondere Beschaffungs- und Absatzrisiken sowie Risiken aus einer Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Das Ergebnis von CropEnergies wird besonders beeinflusst von der Preisvolatilität der eingesetzten Rohstoffe - insbesondere Getreide - und von den Bioethanolerlösen. In Phasen rückläufiger Bioethanolpreise bei gleichbleibenden oder steigenden Getreidepreisen können Verluste entstehen, wenn Margen keinen Beitrag zur Fixkostendeckung liefern. Wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden kann eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen notwendig werden. Da sich die Märkte für Getreide und Bioethanol relativ unabhängig voneinander verhalten und zudem sehr volatil sind, ist die Prognose der Ergebniswirkung erschwert. Gleichwohl ist es nicht immer sinnvoll oder möglich, alle Preisrisiken im Voraus abzusichern, da damit auch die Chancen zukünftiger positiver Preisentwicklungen reduziert würden. Daneben begrenzt nicht ausreichende Liquidität bei Preissicherungsinstrumenten deren wirtschaftlich sinnvollen Einsatz. Zusammenfassend hat sich das Gesamtrisiko der CropEnergies-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr durch die Ausweitung der Produktion von Neutralalkohol leicht verringert, da Neutralalkohol im Rahmen von längerfristigen Verträgen auf fixierter Preisbasis abgesetzt werden kann. Bestandsgefährdende Risiken sind gegenwärtig nicht erkennbar. Die aufgeführten operativen Risiken der Tochtergesellschaften sind auch für die CropEnergies AG in ihrer Funktion als Konzernobergesellschaft relevant. ChancenDie Reihenfolge der beschriebenen Chancen entspricht deren Bedeutung für CropEnergies. Die weitere Unternehmensentwicklung und deren Profitabilität wird maßgeblich von der Erlösentwicklung bei Bioethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt. Chancen ergeben sich aus geringeren Getreidepreisen und/oder einem Preisanstieg von Bioethanol oder den gleichzeitig erzeugten Lebens- und Futtermitteln. CropEnergies kann sich der Volatilität der Getreidemärkte durch die Verwendung von Zuckersirupen als Rohstoff teilweise entziehen. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von den Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion. Versorgungssicherung mit Energieträgern, Klimaschutz und die Stärkung der regionalen Strukturen sind die Ziele der EU, die mit dem Ausbau des europäischen Bioethanolmarkts erreicht werden sollen. Hierfür wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die die verstärkte Nutzung von Bioethanol im Kraftstoffsektor fördern. Aus dem daraus resultierenden Marktwachstum können sich Chancen ergeben. Sollte die Einführung von E10 europaweit an Fahrt gewinnen, kann sich das Absatzvolumen für Bioethanol erheblich ausweiten. Daraus ergäben sich für CropEnergies weitere Wachstumschancen. Mit der Errichtung der Produktionsanlage für Neutralalkolhol in Zeitz bietet sich für CropEnergies die Chance, weitere margenträchtige Märkte mit geringerer Preisvolatilität und Abhängigkeit von politischen Vorgaben für Bioethanol zu erschließen. Weitere Chancen für CropEnergies könnten aus einer Konsolidierung der Anbieterstruktur auf dem europäischen Bioethanolmarkt entstehen, da CropEnergies aufgrund von Größe, Finanzkraft, Standorten und technologischer Führerschaft Vorteile gegenüber Wettbewerbern genießt. GesamtchancenDie Gesamtchancen des Konzerns sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der mittelfristig erwarteten E10-Einführung in weiteren EU-Mitgliedstaaten leicht gestiegen. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB)GrundzügeDas rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dabei setzt sich das interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe aus einem Steuerungs- und einem Überwachungssystem zusammen. Internes Kontrollsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem ermöglicht durch die festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten einschließlich deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der CropEnergies-Gruppe. Neben dem "Vier-Augen-Prinzip" sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen ein wesentlicher Teil der prozessabhängigen Kontrollen. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen umfassende Konzernvorgaben zur Bilanzierung und Bewertung. Außerdem erfolgt auch auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Lagebericht und Anhang. Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte sowie Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Trennung von Funktionen und Verantwortung für Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung zielt darauf ab, kriminellen Handlungen vorzubeugen. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der CropEnergies-Gruppe sowie die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung. Interne PrüfungDer Aufsichtsrat hat die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems an den Prüfungsausschuss übertragen. Die interne Revision der Südzucker-Gruppe ist als prozessunabhängige Prüfungsinstanz in das interne Überwachungssystem der CropEnergies-Gruppe eingebunden. Sie stellt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit durch regelmäßige Systemprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher. Externe PrüfungDer Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagement integrierte Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennen zu können. Zudem berichtet er dem Aufsichtsrat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene RahmenbedingungenLaut Winterprognose der EU-Kommission konnten alle EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2015 eine gesteigerte oder stabile Wirtschaftsleistung aufweisen. Bis 2017 soll die Wirtschaft in allen Mitgliedsstaaten zu Wachstum zurückkehren. Das Wirtschaftswachstum 2016 soll sich für die EU demnach auf 1,9 % und für den Euroraum auf 1,7 % belaufen. Im Jahr 2017 wird mit einem Anstieg auf 2,0 % bzw. 1,9 % gerechnet. Der niedrige Ölpreis, günstige Finanzierungsbedingungen und die Schwäche des Euro dürften sich dabei stärker und längerfristiger als zunächst erwartet auswirken. Demgegenüber zeichnen sich insbesondere mit der Verlangsamung des Wachstums in China und anderen Schwellenländern neue Herausforderungen für die Weltwirtschaft und damit auch Risiken für die Wachstumsaussichten in Europa ab. BioethanolmärkteIn der EU wird für 2016 mit einem weiteren Rückgang des Kraftstoffethanolverbrauchs auf 5,1 Mio. m3 gerechnet. Das Potential von Bioethanol für eine schnelle und kostengünstige Dekarbonisierung des Transportsektors wird damit bei weitem nicht ausgeschöpft. Für einen nennenswerten Ausbau erneuerbarer Energien im Kraftstoffsektor bedarf es vielmehr einer europaweiten Einführung von E10. Nach Abschluss der Diskussionen über die zukünftige Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen in der EU wird damit mittelfristig gerechnet. Beispielsweise soll in Belgien E10 ab Januar 2017 verfügbar sein. Der Bedarf an Kraftstoffethanol in der EU soll auch im Jahr 2016 vor allem durch inländische Produktion gedeckt werden. Marktbeobachter rechnen mit einem Anstieg der europäischen Produktion auf 5,1 Mio. m3 . Hieraus könnte sich erstmals ein Produktionsüberschuss von Kraftstoffethanol ergeben. Für die Bioethanolmärkte außerhalb des Kraftstoffbereichs wird mit keiner signifikanten Änderung von Angebot und Nachfrage gerechnet. Für das Jahr 2016 rechnet CropEnergies mit europäischen Bioethanolpreisen, die sich unter dem Vorjahresniveau bewegen werden. Diese Einschätzung beruht darauf, dass die tatsächliche Bioethanolnachfrage weiterhin deutlich unter den Prognosen der Nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten liegt, auf deren Grundlage der Ausbau der Produktionskapazitäten in der EU erfolgte. Bei moderater Entwicklung der Bioethanolimporte wird insgesamt damit gerechnet, dass sich die europäischen Bioethanolpreise vor allem an den zuletzt gesunkenen Rohstoffkosten in Europa orientieren werden. GetreidemärkteNach einer Schätzung des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) vom 12. April 2016 wird sich die Weltgetreideproduktion (ohne Reis) im Getreidewirtschaftsjahr 2015/16 auf 1.994 Mio. t und damit nur leicht unter dem Rekordniveau des Vorjahrs bewegen. Aufgrund der guten Versorgungslage sollen die Lagerbestände um 6 % auf 484 Mio. t anwachsen, was gegen einen merklichen Anstieg der Getreidepreise sprechen sollte. Hierzu tragen auch erste Prognosen des Internationalen Getreiderats für das Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 bei, nach dem erneut eine überdurchschnittliche Getreideernte und damit eine weiterhin sehr gute Versorgungslage erwartet wird. Diese Einschätzung beruht auf einer kaum veränderten Anbaufläche für Getreide und einer Normalisierung der Flächenerträge, die im Vorjahr ein Spitzenniveau erreichten. Politische RahmenbedingungenNeben den Entwicklungen auf den Absatz- und Rohstoffmärkten sind der politische Wille und die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Erfolg erneuerbarer Energien auch im Transportsektor entscheidend. Auf EU-Ebene einigten sich Parlament und Rat auf eine Änderung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" und der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie". Die am 15. September 2015 veröffentlichte "iLUC-Richtlinie" sieht dabei u. a. vor, dass bis zu 7 % der im Jahr 2020 vorgesehenen 10 % an erneuerbaren Energien im Transportsektor aus konventionellen, als nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen stammen können. Der Rest von mindestens 3 % soll zum einen durch die verstärkte Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen erreicht werden. Zum anderen wird die im Schienen- und Straßenverkehr genutzte Elektrizität, sofern diese aus erneuerbaren Quellen stammt, mehrfach angerechnet. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sind von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Angesichts dieses Zeitvorlaufs rechnen Marktbeobachter nicht damit, dass es im Jahr 2016 noch zu einer signifikanten Anhebung der Beimischungsverpflichtungen von Bioethanol kommen wird. Hinzu kommt, dass die Beratungen über eine Klima- und Energiepaket 2030 andauern und diese im weiteren Jahresverlauf an Intensität gewinnen dürften. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission bis Ende 2016 einen Vorschlag über rechtliche Maßnahmen zur Erreichung der europäischen Klima- und Energieziele für das Jahr 2030 veröffentlichen wird. In Deutschland wurde die energiebezogene Biokraftstoffquote zum 1. Januar 2015 im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie durch eine Treibhausgasminderungsquote ersetzt. Demnach sollen auf den gesamten Kraftstoffverbrauch gerechnet 3,5 Gew.-% der Treibhausgasemissionen eingespart werden. Ab 2017 soll dieses jährliche Einsparungsziel auf 4,0 Gew.-% und ab 2020 auf 6,0 Gew.-% steigen. Mit dem Systemwechsel wurde die spezifische Treibhausgaseinsparung zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal für Biokraftstoffe in Deutschland. In Belgien gilt derzeit eine Beimischungsverpflichtung, wonach Ottokraftstoffe 4 Vol.-% Bioethanol enthalten müssen. Im Februar 2016 hat die belgische Regierung beschlossen, diese Beimischungsverpflichtung zum 1. Januar 2017 auf 8,5 Vol.-% zu erhöhen. In Großbritannien besteht eine Beimischungsverpflichtung in Höhe von 4,75 Vol.-%, wobei Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen doppelt angerechnet werden. Da diese Regelungen nicht ausreichen, um die europäischen Zielvorgaben für das Jahr 2020 zu erfüllen, ist eine höhere Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich. Aufgrund des britischen Referendums über den Verbleib in der EU werden Anpassungen der politischen Vorgaben für Biokraftstoffe nicht vor 2017 erwartet. In Frankreich wird die Nutzung von Biokraftstoffen durch energetische Beimischungsverpflichtungen gefördert, die sich derzeit auf 7 % im Ottokraftstoff- und 7,7 % im Dieselkraftstoffbereich belaufen. Trotz der anhaltenden Diskussion auf EU-Ebene über ein Klima- und Energiepaket 2030 hat Frankreich bereits festgelegt, dass der Erneuerbare-Energien-Anteil im Transportsektor bis 2030 auf 15 % steigen soll. Bei der Dekarbonisierung des Transportsektors setzt der französische Staat ferner auf eine ökologischere Ausrichtung der Energiebesteuerung. Prognose der EntwicklungDas Geschäftsjahr 2016/17 wird angesichts niedriger Ölpreise, die den Blick auf Nutzen und Notwendigkeit erneuerbarer Energiequellen zeitweise verstellen, für die europäische Biokraftstoffbranche nicht minder herausfordernd als die letzten Jahre. Während europäisches, zertifiziert nachhaltig erzeugtes Bioethanol gegen Ende des letzten Kalenderjahres noch eine Prämie auf fossiles Benzin von rund 30 Cent pro Liter aufwies, ist aktuell ein deutlicher Rückgang der Preise eingetreten. Für das Geschäftsjahr 2016/17 erwartet CropEnergies aufgrund der derzeitigen Terminnotierungen zunächst niedrige Preise für Bioethanol. Die Anlagen in Deutschland, Belgien und Frankreich werden aufgrund ihrer spezifischen Kostenvorteile weiter mit der gewohnt hohen Auslastung betrieben, während die Produktion in Wilton bis auf weiteres ausgesetzt bleibt. Im Jahresverlauf sollte eine Hinwendung zu schadstoffärmeren Treibstoffen und die Einführung von E10 in weiteren Ländern die Nachfrage nach Bioethanol beleben. Dies sollte auch zu einer Preisstabilisierung für Bioethanol beitragen. Die CropEnergies AG erwartet für das Geschäftsjahr 2016/17 aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe wie in den Vorjahren keine Umsatzerlöse. Maßgeblich für die CropEnergies AG ist das vor allem durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen. Es wird ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen erwartet, das gleichwohl deutlich unter dem hohen Niveau des Vorjahres 2015/16 liegen wird. Vorschlag zur GewinnverwendungVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 12. Juli 2016 vor, aus dem Bilanzgewinn der CropEnergies AG 13.088 Tsd. €, entsprechend einer Dividende von 0,15 € pro Aktie, auszuschütten, weitere 4.500 Tsd. € in die Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 237 Tsd. Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktGDer Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2015/16 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt worden. Unterlassene Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG lagen nicht vor". Jahresabschluss der CropEnergies AG (HGB)Bilanz 29. Februar 2016(Tsd. €)AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2015 bis 29. Februar 2016(Tsd. €)
AnhangI. Anwendung der RechnungslegungsvorschriftenDer Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeGeschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. AnlagevermögenDie immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der degressiven oder linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Für ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften ein Satz von maximal 30 % verrechnet. Für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Gegenstände des Anlagevermögens wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 25 % verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der auf die Restnutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen verteilte Restbuchwert zu höheren Abschreibungsquoten führt. Für ab dem 1. März 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Gegenstände des Anlagevermögens kam ausschließlich die lineare Methode zum Ansatz. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde ausgeübt. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenAls aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. RückstellungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gehalts- und Rentenentwicklung sowie der mittelfristigen Erwartungen wurden die Parameter für die Gehalts- und Rentenerhöhungen angepasst. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,50 (2,50) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,50 (2,50) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 1,50 (1,50) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,00 % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 29. Februar 2016 wurde ein Rechnungszins von 4,27 (4,48) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (im Vorjahr sieben) Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Der Abzinsungssatz für Rückstellungen der Jubiläumsansprüche beträgt 3,77 (4,48) %. Der Gehaltstrend entspricht dem der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Übrige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags. Latente SteuernLatente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,93 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt hieraus ergebende künftige Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passiver RechnungsabgrenzungspostenAls passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag erzielte Einnahmen ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Forschungs- und EntwicklungskostenDas Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten wird nicht in Anspruch genommen. Forschungskosten werden als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenEntwicklung des Anlagevermögens
Im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Ensus erhöhten sich die Finanzanlagen um 27.394 Tsd. € auf 414.300 Tsd. €. Die Abgänge betreffen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 40495 (76.263) Tsd. €, Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 54.685 (15.874) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.876 (489) Tsd. €. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht haben in Höhe von 1.375 (0) Tsd. € eine Restlaufzeit von über einem Jahr, die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (3) EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der CropEnergies AG beträgt 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Ermächtigung zum Erwerb eigener AktienDie Hauptversammlung vom 14. Juli 2015 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2020 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat ein Genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2011), um den Handlungsspielraum der Gesellschaft bezüglich etwaiger Kapitalerhöhungen zu erweitern. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2016 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals 2011 war im Geschäftsjahr 2013/14 im Umfange von 2,25 Mio. € Gebrauch gemacht worden. Hierdurch reduzierte sich das Genehmigte Kapital auf 12,75 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2015/16 wurde von der Ermächtigung kein weiterer Gebrauch gemacht. Bedingtes KapitalDie Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 hat das Grundkapital weiter um bis zu 15 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2011). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die bedingte Kapitalerhöhung insoweit durchzuführen, wie es zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus Genussscheinen bzw. Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die bis zum 18. Juli 2016 ausgegeben werden können, notwendig ist. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Bedingten Kapitals 2011 wurde bislang kein Gebrauch gemacht. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 202.566 Tsd. €. GewinnrücklagenLaut Beschluss des Vorstandes wurde eine Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 17.825 (0) Tsd. € vorgenommen. Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag somit auf 87.643 (69.818)Tsd. €, während die satzungsmäßigen Gewinnrücklagen unverändert 5.500 Tsd. € betragen. Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB auslösen. (4) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIn den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 6.310 (3.809) Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 51 (49) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen nach Verrechnung mit dem dafür vorgesehenen Deckungsvermögen 6.259 (3.760) Tsd. €. Die Differenz zwischen den Wertansätzen gemäß § 253 (2) und § 253 (6) HGB beträgt 680 Tsd. €. (5) Übrige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten die für das Geschäftsjahr 2015/16 zu bildenden Rückstellungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag abzgl. geleisteter Vorauszahlungen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Personalverpflichtungen 1.389 (635) Tsd. €, Verpflichtungen für die Zahlung von Gewinnbeteiligungen 1.161 (738) Tsd. €, Jahresabschlusskosten 209 (211) Tsd. €, Vergütung des Aufsichtsrats 198 (175) Tsd. € und ausstehende Rechnungen in Höhe von 55 (83) Tsd. €. (6) VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten der CropEnergies AG zum 29. Februar 2016: 29.2.2016
Verbindlichkeiten der CropEnergies AG zum 28. Februar 2015: 28.2.2015
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus einer langfristigen Finanzaufnahme in Höhe von 20.000 (48.000) Tsd. € bei der Südzucker International Finance B.V., kurzfristigen Finanzaufnahmen in Höhe von 16.600 (51.000) Tsd. € bei der Südzucker AG, Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit Tochtergesellschaften in Höhe von 56.495 (14.848) Tsd. € sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 970 (322) Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 51 (25) Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 3 (17) Tsd. €. Das Bestellobligo in Höhe von 61 (57) Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen. Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 108,7 Mio. € übernommen, um die operative Geschäftstätigkeit abzusichern. Davon betreffen 22,1 Mio. € Zollavale. Weitere 81,8 Mio. € betreffen Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte die zum Bilanzstichtag einen Marktwert in Höhe von 7,4 Mio. € aufwiesen. Darüber hinaus besteht eine Patronatserklärungen für die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft aus laufenden Sicherungsgeschäften, deren Marktwert derzeit 0 Mio. € beträgt. Die CropEnergies AG hat für ein langfristiges Darlehen der CT Biocarbonic GmbH bei der IKB Deutsche Industriebank AG eine Mithaftung über 50 % der gewährten Darlehenssumme übernommen. Zum Bilanzstichtag valutierte das gesamte Darlehen der CT Biocarbonic GmbH insgesamt mit 2,9 Mio. €. Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind. IV. Gewinn- und Verlustrechnung(8) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2.821 (2.751) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus konzerninternen Leistungen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf in Höhe von 2.330 (2.447) Tsd. €. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 95 (94) Tsd. € insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 190 (36) Tsd. €. (9) Personalaufwand
Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
Die Anzahl der Mitarbeiter ist seit dem Geschäftsjahr 2015/16 als Vollzeitäquivalent zum Stichtag angegeben. Das Vorjahr wurde dementsprechend angepasst. (10) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Shared-Service-Leistungen in Höhe von 1.862 (1.699) Tsd. € der Südzucker AG, Anwalts- und Notarkosten 476 (710) Tsd. €, Beiträge 301 (314) Tsd. €, die Aufsichtsratvergütungen in Höhe von 198 (175) Tsd. €, Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 104 (109) Tsd. €, periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 (0) Tsd. € sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 191 (504) Tsd. € enthalten. (11) Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Dividenden der BioWanze SA und der Compagnie Financiere de l'Artois SA. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen den handelsrechtlichen Gewinn der CropEnergies Beteiligungs GmbH. (12) Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen verringerten sich von 2.888 auf 2.063 Tsd. €. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 506 (1.177) Tsd. € erzielt. Im Zinsergebnis sind auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 171 (171) Tsd. € erfasst, die mit den Erträgen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 2 (2) Tsd. € saldiert wurden. (13) Steuern vom Einkommen und vom ErtragZum gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organkreis der CropEnergies AG gehören die CropEnergies Beteiligungs GmbH, die ihrerseits einen Organkreis mit der CropEnergies Bioethanol GmbH bildet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 6.772 (791) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 373 (44) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 6.451 (858) Tsd. €. Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen für Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen und übrigen Rückstellungen sowie den niedrigeren Wertansätzen für Vorräte in der Handelsbilanz resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 2.568 (1.155) Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 444 (569) Tsd. € aus höheren Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen sowie Beteiligungen in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,93 % unterstellt. V. Sonstige Angaben(14) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und AufsichtsratsmitgliederDer Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2015/16 insgesamt eine Vergütung von 1.064 (761) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 615 (459) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 397 (264) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 52 (39) Tsd. € gewährt. Der Stand der Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder erhöhte sich um 1,3 Mio. € auf 3,3 (2,0) Mio. €. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. € zurückgestellt. Die Zahlungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf 0,6 Mio. €. Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2015/16 beläuft sich auf 198 (175) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 198 (175) Tsd. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 10 (9) Tsd. € erstattet. Die Beschreibung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat ist im Vergütungsbericht im Lagebericht angegeben. (15) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen"Related Party" im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin und ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG. Darüber hinaus kommt die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart, in Betracht, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet. Die CropEnergies AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt. (16) Aufsichtsrat und VorstandAUFSICHTSRATProf. Dr. Markwart Kunz Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses Braunschweig Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Thomas Kölbl Stellvertretender Vorsitzender (ab 30. April 2015) Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Vorsitzender des Normierungsausschusses Speyer Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Konzernmandate:
Dr. Lutz Guderjahn (bis 30. April 2015) Stellvertretender Vorsitzender Offstein Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Dr. Hans-Jörg Gebhard Eppingen Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
Dr. Wolfgang Heer (ab 13. Mai 2015) Vorstandsvorsitzender der Südzucker AG Ludwigshafen am Rhein Konzernmandate
Franz-Josef Möllenberg Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses Rellingen Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Norbert Schindler Bobenheim am Berg Mitglied des Deutschen Bundestags Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:
VORSTANDJoachim Lutz Chief Executive Officer Mannheim Dr. Marten Keil Chief Operating Officer (bis 30. April 2015) Heidelberg Michael Friedmann Chief Sales Officer (seit 30. April 2015) Mannheim Dr. Stephan Meeder Chief Financial Officer (seit 30. April 2015) Mannheim (17) AnteilsbesitzDie nachfolgende Tabelle spiegelt den Anteilsbesitz der CropEnergies AG gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB wieder.
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IFRS Aufgrund spezifischer gesellschaftsrechtlicher Vorschriften in Frankreich stehen sechs Aktien (0,0009 % aller Aktien) der Compagnie Financiere de l'Artois SA im Eigentum von CropEnergies- bzw. Südzucker-Mitarbeitern. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die CropEnergies Bioethanol GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. (18) Weitere AngabenFolgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Die Südzucker AG (Südzucker) ist mit rund 69 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) mit rund 7 % direkt am Grundkapital beteiligt. Da die von Südzucker gehaltenen Anteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen sind, hält die SZVG direkt und indirekt somit insgesamt 76 % der Stimmrechte. Die CropEnergies AG ist gemäß § 290 HGB i.V.m. § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die CropEnergies AG ist daher das unterste Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss der Abschluss der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 einbezogen wird. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der CropEnergies AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Abschluss der CropEnergies AG, Mannheim für das Geschäftsjahr vom 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Südzucker AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. (19) Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG haben am 09. November 2015 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären der CropEnergies AG auf der Website www.cropenergies.com unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht. (20) Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers
Die Aufwendungen betreffen die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (21) Vorschlag für die GewinnverwendungNach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 17.825 (0) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 17.825 (0) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 12.07.2016 vor, eine Dividende in Höhe von 0,15 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag von 4.500 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 237 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 13,1 Mio. €. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mannheim, den 25. April 2016 DER VORSTAND M. Friedmann J. Lutz Dr. S. Meeder Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CropEnergies AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 25. April 2016 PricewaterhouseCoopers Dr. Ralf Worster, Wirtschaftsprüfer ppa. Christina Pöpperl, Wirtschaftsprüferin |
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