CropEnergies AG

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017

Lagebericht und Jahresabschluss zum 28. Februar 2017

der CropEnergies AG, Mannheim

Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

CropEnergies kann auf ein außergewöhnlich erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Dank verfügbarer Kapazitätsreserven ist es gelungen, die Produktion von Bioethanol sowie Lebens- und Futtermitteln deutlich auszuweiten. Dass für erneuerbare Kraftstoffe wieder eine Prämie auf fossile Treibstoffe bezahlt wird, hat die produktionstechnischen Anstrengungen besonders belohnt. Schauen wir in die Zukunft, so werden derzeit auf EU-Ebene die Weichen für eine nachhaltige Mobilität nach 2020 gestellt. Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand darin, den für Aktionäre, Belegschaft und Lieferanten in den letzten Jahren gleichermaßen schwierigen Aufbau einer tragfähigen sauberen und preiswerten heimischen Alternative zu fossilem Öl mutig fortzusetzen. Die erneuerbaren Alternativen zu fossilem Öl werden jedoch nur dann gestärkt, wenn das Erreichte nicht - wie derzeit diskutiert - gefährdet wird. Aufbauend auf der bewährten Wertschöpfungskette - vom nachhaltigen Anbau von Agrarrohstoffen über die Gewinnung der einzelnen Rohstoffbestandteile bis zu deren anschließender Veredelung zu klimaschonendem Bioethanol sowie proteinreichen Lebens- und Futtermitteln - bieten sich dann in den Jahren bis 2030 zusätzliche Chancen, die Rohstoffpalette zu erweitern, um das Kernproblem von Treibhausgasemissionen und mangelhafter städtischer Luftqualität umfassender anzugehen.

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr intensiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung, der finanziellen Lage und den unternehmerischen Perspektiven der CropEnergies-Gruppe befasst und sich dabei eng mit dem Vorstand abgestimmt. Dabei ist der Aufsichtsrat seinen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen und beratend zu begleiten, nachgekommen.

Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

Bei allen die CropEnergies-Gruppe betreffenden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und wurde zeitnah, umfassend und kontinuierlich über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die Lage und die Entwicklung der Unternehmensgruppe einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance unterrichtet. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung von CropEnergies mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorfälle wurden auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Er informierte sich über wesentliche Geschäftsvorgänge und die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage. Dabei berichtete der Vorstand auch über die Unternehmenspolitik, die Rentabilität, das Risikomanagement sowie die Unternehmens-, Finanz-, Investitions-, Forschungs- und Personalplanung, jeweils bezogen auf die CropEnergies AG und die CropEnergies-Gruppe. Der Aufsichtsratsvorsitzende vertiefte dies in zahlreichen Arbeitsgesprächen mit dem Vorstand.

Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2016/17 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in vier ordentlichen Sitzungen. Allen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt.

Im Mittelpunkt der Berichterstattung standen die Entwicklungen auf den Rohstoff- und Absatzmärkten, die Absicherung von Marktpreisrisiken, die politischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe, der Fortgang der Produktion und der Investitionen sowie die aktuelle Ergebnislage.

Gegenstand der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. Mai 2016 war die Prüfung und Billigung der vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2015/16 der CropEnergies AG und des Konzerns. Der Abschlussprüfer berichtete über Schwerpunkte und die Ergebnisse der Prüfung, die auch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasste. Nach eingehender Diskussion stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigte den Konzernabschluss. Er behandelte in dieser Sitzung auch die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2016. Zudem wurde die kurz- und mittelfristige Investitionsplanung beschlossen sowie ein Beschluss zur Vorstandsvergütung gefasst.

In der Sitzung am 12. Juli 2016 (vor der Hauptversammlung) wurde die Mittelfristplanung vorgestellt und ein Nachtrag zur Investitionsplanung beschlossen.

In der Sitzung am 16. November 2016 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Ergebnishochrechnung für das laufende Geschäftsjahr und den mittelfristigen Zielen der EU-Kommission hinsichtlich Klimaschutz im Verkehrssektor. Zudem wurden ein weiterer Nachtrag zum Investitionsplan und eine redaktionelle Änderung der Satzung beschlossen. Turnusgemäß behandelte der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig das Thema Corporate Governance. Er führte die jährliche Effizienzprüfung seiner Tätigkeit durch und beschloss die Entsprechenserklärung 2016.

In der Sitzung am 25. Januar 2017 wurde die Ergebnishochrechnung des laufenden Geschäftsjahrs 2016/17 vorgestellt und die nunmehr durch die EU-Kommission vorgestellten Entwürfe zur Fortentwicklung des europäischen Biokraftstoffmarkts nach 2020 diskutiert.

An allen Sitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands teilgenommen, in einem Fall durch telefonische Zuschaltung eines Aufsichtsratsmitglieds.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienteren Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs- sowie einen Nominierungsausschuss gebildet.

Der Prüfungsausschuss, dem die Aufsichtsratsmitglieder Thomas Kölbl (Vorsitzender), Dr. Wolfgang Heer, Prof. Dr. Markwart Kunz und Franz-Josef Möllenberg angehören, tagte im Geschäftsjahr 2016/17 fünfmal, teilweise unter telefonischer Zuschaltung einzelner Mitglieder. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats.

In der Sitzung am 4. Mai 2016 befasste sich der Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv mit dem Jahresabschluss der CropEnergies AG und dem Konzernabschluss. Er bereitete die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor, in der dieser - nach Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses - den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgte. Außerdem diskutierte er den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers und prüfte dessen Unabhängigkeit. Aufgrund der im April 2014 verabschiedeten neuen EU-Verordnung zur Abschlussprüferreform (EU-Verordnung 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse) und des im März 2016 durch den Bundestag beschlossenen entsprechenden Gesetzes hatte CropEnergies zuvor eine Pflichtausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016/17 durchgeführt.

In der Sitzung am 4. Juli 2016 erörterte der Prüfungsausschuss den Zwischenbericht zum 1. Quartal 2016/17.

In der Sitzung am 12. Juli 2016 behandelte der Prüfungsausschuss das Angebot des Abschlussprüfers für den Prüfungsauftrag und erteilte den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2016/17.

In der Sitzung am 11. Oktober 2016 erörterte der Prüfungsausschuss den Halbjahresbericht. Er befasste sich weiter - wie vom Aufsichtsrat beauftragt - mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems.

In der Sitzung am 9. Januar 2017 wurde der Zwischenbericht zum 3. Quartal 2016/17 erörtert. Zudem wurden in dieser Sitzung der Katalog und die Anwendungsleitlinien für erlaubte Nicht-Prüfungsleistungen des Wirtschaftsprüfers genehmigt.Dies erfolgte ebenfalls im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Verordnung zur Abschlussprüferreform.

In den Sitzungen und Telefonkonferenzen des Prüfungsausschusses waren alle Mitglieder anwesend oder telefonisch zugeschaltet.

Der Nominierungsausschuss, dem die Aufsichtsratsmitglieder Herr Thomas Kölbl (Vorsitzender), Herr Dr. Wolfgang Heer (seit der Hauptversammlung am 14. Juli 2015), Herr Prof. Dr. Markwart Kunz sowie Herr Franz-Josef Möllenberg angehören, hatte im Geschäftsjahr 2016/17 keinen Anlass, zusammenzutreten.

Über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen berichtete deren Vorsitzender jeweils in der folgenden Aufsichtsratssitzung.

Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, hat der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Dies geschieht alljährlich mittels eines Fragebogens ohne externe Unterstützung. Der Fragebogen wird jeweils an die Kodex-Änderungen angepasst. Die Auswertung der Fragebögen, die Erörterung der Ergebnisse und die Diskussion von Verbesserungsvorschlägen erfolgten in der Sitzung am 16. November 2016. Ziel ist die stetige Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.

Corporate Governance

Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei CropEnergies einschließlich des Wortlauts der Diversity-Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung 2016 ist der Erklärung zur Unternehmensführung im Corporate Governance-Bericht auf den Seiten 37 - 45 zu entnehmen. Zudem stehen alle relevanten Informationen auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik "Investor Relations" zur Verfügung.

Der Vorstand ist seinen aus Gesetz und Geschäftsordnung resultierenden Pflichten zur Information des Aufsichtsrats vollständig und zeitgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung und von der Leistungsfähigkeit der Organisation der Gesellschaft überzeugt und diese Themen im Gespräch mit dem Abschlussprüfer ausgiebig erörtert. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der CropEnergies-Gruppe.

Dem Aufsichtsrat ist im Berichtszeitraum von keinem seiner Mitglieder ein Interessenkonflikt - insbesondere keiner, der aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen könnte - mitgeteilt worden.

Jahresabschluss

Die von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats gewählte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2016/17 sowie den Konzernabschluss und -lagebericht 2016/17 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat. Er hat insbesondere ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informa-tions- und Überwachungssystem eingerichtet, das geeignet erscheint, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Vorstand hat im Hinblick darauf, dass der Süddeutschen Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) mittel- und unmittelbar einschließlich der durch die Südzucker AG gehaltenen rund 69 % der Stimmrechte rund 76 % der Stimmrechte zuzurechnen sind, einen Bericht nach § 312 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.

Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 9. Mai 2017 und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 16. Mai 2017 teil und berichtete ausführlich über Verlauf und Ergebnis seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers nach eingehender Diskussion zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und das Ergebnis seiner eigenen Prüfung entsprechen vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwände gegen die vorgelegten Abschlüsse. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der CropEnergies AG und den Konzernabschluss der CropEnergies-Gruppe in seiner Sitzung vom 16. Mai 2017; der Jahresabschluss der CropEnergies AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,30 € je Aktie schloss sich der Aufsichtsrat an.

Personalia

Im Aufsichtsrat und im Vorstand gab es im Geschäftsjahr 2016/17 keine Veränderungen.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.

 

Mannheim, 16. Mai 2017

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Markwart Kunz, Vorsitzender

Lagebericht

der CropEnergies AG

Grundlagen des Unternehmens

Unternehmensprofil

Geschäftsgegenstand der CropEnergies AG ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Bioethanol (Agraralkohol), sonstigen Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten, die aus Getreide oder anderen Agrarrohstoffen erzeugt werden, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Kuppelprodukten, tätig sind. Die Gesellschaft kann in den vorbezeichneten Bereichen auch selbst tätig werden.

Konzernstruktur

Die CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen:

CropEnergies Bioethanol GmbH, Zeitz

CropEnergies Beteiligungs GmbH, Mannheim

BioWanze SA, Brüssel (Belgien)

Ryssen Alcools SAS, Loon-Plage (Frankreich)

Compagnie Financiere de l'Artois SA, Paris (Frankreich)

Ensus UK Ltd., Yarm (Großbritannien)

Ryssen Chile SpA, Lampa, Santiago de Chile (Chile)

CropEnergies Inc., Houston (USA)

Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar 50 % an der

CT Biocarbonic GmbH, Zeitz.

Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz (Deutschland) eine Anlage zur Produktion von rund 400 Tsd. m3 Bioethanol pro Jahr. Der größte Teil der Produktion findet als erneuerbarer Kraftstoff Verwendung. Bis zu 60 Tsd. m3 davon können auch zu hochwertigem Neutralalkohol in Lebensmittelqualität veredelt werden. Darüber hinaus können mehr als 300 Tsd. t des getrockneten Proteinfuttermittels ProtiGrain® sowie thermische und elektrische Energie erzeugt werden.

Die CropEnergies Beteiligungs GmbH verfügt als deutsche Zwischenholding über keine eigene Produktion.

Die BioWanze SA betreibt in Wanze (Belgien) eine Anlage zur Produktion von Bioethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze® sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Anlage hat eine jährliche Produktionskapazität von rund 300 Tsd. m3 Bioethanol. Darüber hinaus können pro Jahr rund 55 Tsd. t Gluten und mehr als 350 Tsd. t ProtiWanze® hergestellt werden. Einen Großteil der benötigten Prozessenergie gewinnt BioWanze aus den Schalen des angelieferten Weizenkorns (Kleie) in einem weltweit einzigartigen Biomassekraftwerk. Daher übertrifft das mit diesem innovativen Energiekonzept hergestellte Bioethanol bereits heute die ab dem Jahr 2018 geltenden Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung deutlich.

Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton (Großbritannien) über eine Anlage mit einer Jahresproduktionskapazität von rund 400 Tsd. m3 Bioethanol und 350 Tsd. t Eiweißfuttermitteln. Zusätzlich können bis zu 250 Tsd. t biogenes CO2 aus der Fermentation an eine Verflüssigungsanlage geliefert werden, die dieses insbesondere für die Lebensmittelindustrie veredelt.

Ryssen Alcools SAS (Ryssen) betreibt in Loon-Plage (Frankreich) eine Anlage zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Rohalkohol. Für die Rektifikation von Rohalkohol für traditionelle und technische Anwendungen steht eine Kapazität von bis zu 90 Tsd. m3 Neutralalkohol pro Jahr zur Verfügung. Die Jahreskapazität für die Dehydratation von Rohalkohol insbesondere für den Kraftstoffsektor beträgt über 100 Tsd. m3 Bioethanol. Darüber hinaus hält Ryssen 100 % der Anteile der Ryssen Chile SpA, die als Distributor den chilenischen Markt mit Neutralalkohol versorgt.

Die Compagnie Financiere de l'Artois SA (COFA) ist eine französische Zwischenholding, die 100 % der Anteile an Ryssen hält.

Die CropEnergies Inc. ist eine Handelsniederlassung mit Sitz in Houston (USA).

Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität. Sie betreibt in Zeitz eine Produktionsanlage zur Aufreinigung und Verflüssigung von biogenem CO2 aus der benachbarten Bioethanolproduktion von CropEnergies. Die Anlage verfügt über eine Jahreskapazität von 100 Tsd. t verflüssigtem CO2 , das insbesondere in der Lebensmittelindustrie verwendet wird.

Unternehmenssteuerung

Der Vorstand der CropEnergies AG leitet die Geschäfte eigenverantwortlich und wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die Vorstandsmitglieder die ihnen zugeordneten Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge beinhaltet die Satzung der CropEnergies AG Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats.

Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen und wirkt auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) hin. Er sorgt zudem für eine adäquate Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen.

Zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensführung setzt CropEnergies ein konzernweit einheitliches Berichts- und Planungssystem ein und wendet darauf aufbauend zentral definierte Kennzahlen an. Bedeutsame steuerungsrelevante, finanzielle Kennzahlen sind die in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse und das operative Ergebnis. Beim operativen Ergebnis wird das Ergebnis der Betriebstätigkeit laut Gewinn- und-Verlust-Rechnung um das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie um das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen bereinigt. Neben den beiden finanziellen Leistungsindikatoren, Umsatzerlöse und operatives Ergebnis, sind für die CropEnergies-Gruppe derzeit keine weiteren finanziellen und keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren steuerungsrelevant. Für die CropEnergies AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bildet dagegen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (HGB) vor Sondereinflüssen die finanzielle Kennzahl zur Unternehmenssteuerung.

Das Kapitalmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einem hohen Eigenkapitalanteil an, welche die Wachstumsstrategie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Geschäftsrisiken zu angemessenen Kapitalkosten und mit überdurchschnittlicher Bonität absichert.

Die Finanzierung der CropEnergies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt.

CropEnergies nutzt eine im Hinblick auf die Fälligkeiten und Zinsfestschreibung optimierte Struktur von Darlehen. Zur unterjährigen Finanzierung ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur.

CropEnergies verfolgt eine konservative Finanzierungspolitik, die auf eine Absicherung von Rentabilität, Liquidität und Stabilität des Unternehmens abzielt und die durch konsequentes Finanzmanagement (Cash- und Liquiditätsmanagement) und integriertes Risikomanagement flankiert wird. Grundlage der Finanzierungspolitik sind die folgenden Ziele:

eine starke Kapitalstruktur mit einer nachhaltigen Eigenkapitalfinanzierungsbasis durch die tragenden Aktionärsgruppen,

flexibel nutzbare Fremdkapitalinstrumente unter Beachtung eines ausgewogenen Laufzeitenprofils,

ein jederzeitiger Zugriff auf ausreichende kurzfristige Liquidität und

die Steuerung der Finanzrisiken durch ein integriertes Risikomanagement.

Das Management der Kapitalstruktur erfolgt langfristig und orientiert sich an dynamischen sowie statischen Kennzahlen. Die wesentlichen Kenngrößen sind hierfür der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme).

Leitlinien und Unternehmensstrategie

Das Ziel der CropEnergies-Gruppe ist es, gemeinsam mit ihren Partnern verantwortungsvoll die Zukunft zu gestalten und bereits heute Lösungen für die gesellschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu entwickeln. Der Fokus liegt dabei auf einer verantwortungsvollen, effizienten und nutzbringenden Verwendung aller eingesetzten Rohstoffe und ihrer Bestandteile. Die hergestellten Produkte sollen die Lebensqualität der heutigen Generation verbessern und gleichzeitig die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen bewahren. Als führender europäischer Bioethanolhersteller verbindet CropEnergies wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung und dem Schutz der Umwelt. Durch nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften will das Unternehmen profitabel wachsen, den Unternehmenswert langfristig steigern und die Interessen von Aktionären, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern berücksichtigen.

Das breite Produktportfolio von CropEnergies umfasst dabei Bioethanol, dem weltweit bedeutendsten Biokraftstoff, der aus dem Stärke- bzw. Zuckeranteil nachwachsender Rohstoffe gewonnen wird. Als klimaschonender Benzinersatz spart Bioethanol nachweislich Treibhausgase ein, schont die endlichen fossilen Ressourcen und sichert damit die Mobilität in der Zukunft. Aus den verbliebenen Bestandteilen der eingesetzten Rohstoffe stellt CropEnergies proteinreiche Lebens- und Futtermittel her, die zudem wertvolle Ballaststoffe, Fette, Mineralien und Vitamine enthalten. Diese Produkte weisen einen hohen Ernährungswert auf und leisten einen wichtigen Beitrag, den europäischen Importbedarf an pflanzlichen Proteinen, insbesondere Soja aus Nord- und Südamerika, zu mindern. CropEnergies verwertet die eingesetzten Rohstoffe daher vollständig und füllt zeitgleich Teller, Tank und Trog - und wird auf diese Weise der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Die CropEnergies-Gruppe erreicht ihre Ziele durch operative Exzellenz und Innovationen und stützt sich dabei auf die eigenen Kernkompetenzen - die großtechnische Verarbeitung von Agrarrohstoffen zu hochwertigen Produkten und deren Vermarktung. Hilfreich ist dabei das umfangreiche Wissen über die gesamte Wertschöpfungskette von Bioethanol sowie Lebens- und Futtermitteln - vom Pflanzenanbau über die Produktion bis hin zu Transport, Vermarktung und Kundenberatung. Mit innovativen Produktionsanlagen setzt CropEnergies Maßstäbe in puncto Technologie, Effizienz und Flexibilität. Ein optimiertes Beschaffungsmanagement und ein europaweit einzigartiges Logistiknetzwerk ergänzen dies. Die Erfahrungen bei Vermarktung und Logistik machen das Unternehmen darüber hinaus zu einem verlässlichen Partner. Mit Innovationen will sich CropEnergies in den bestehenden Geschäftsfeldern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, neue Märkte erschließen und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sind die Kenntnisse, Erfahrungen, sozialen Kompetenzen, Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter. Diese Stärken sollen durch Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter auch weiterhin ausgebaut werden.

Chancen, als Unternehmen zu wachsen, werden stets unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Kompetenzen genutzt. Die steigende Nachfrage nach Energie und Nahrungsmitteln erfordert eine effiziente Nutzung von Agrarrohstoffen. Dies eröffnet CropEnergies die Chance, auch in Zukunft neue attraktive Geschäftsfelder zu erschließen und profitabel zu wachsen. Einen hohen Stellenwert haben bei allem die transparente Berichterstattung und die offene Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmern. Der Kontakt zu Anlegern und Kapitalmärkten ist auch für die Finanzierung weiteren Wachstums wichtig.

CropEnergies wirtschaftet nachhaltig für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und eine lebenswerte Zukunft.

Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeit in der CropEnergies-Gruppe

Bedeutung für das Unternehmen

Kerngeschäft von CropEnergies ist die Erzeugung einer nachhaltigen Alternative zu fossilem Kraftstoff. Die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und die gleichzeitige Herstellung wertvoller Lebens- und Futtermittel sind dabei zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für CropEnergies, Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen. Dies ist die zentrale Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens.

Auch für unsere Kunden gewinnt Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. In Anbetracht der Forderung nach klimafreundlicheren Kraftstoffen, richten Mineralölunternehmen ihren Einkauf von Kraftstoffethanol daher verstärkt an den nachgewiesenen Treibhausgaseinsparungen aus.

Die Kraftstoffethanolherstellung für den EU-Markt muss als nachhaltig zertifiziert sein. Unabhängige, von der EU-Kommission zugelassene Zertifizierungssysteme sind unter anderem für die Überwachung und Kontrolle der kompletten Wertschöpfungskette zuständig. Diese garantieren einen ressourcenschonenden Umgang mit der Natur entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Anbau der Biomasse über die Herstellung der Endprodukte bis zu deren Auslieferung. CropEnergies will die gesetzlichen Anforderungen aber nicht nur erfüllen, sondern übertreffen.

Die Nachhaltigkeitsstrategie von CropEnergies

CropEnergies richtet das Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Agrarrohstoff bis zum fertigen Produkt, im Sinne der Nachhaltigkeit aus.

Besondere Beachtung finden dabei vor allem die folgenden Aspekte:

Ressourcenschonender Umgang bei der sorgfältigen Auswahl der Agrarerzeugnisse

Vollständige Verwertung der verwendeten Agrarrohstoffe durch bestmögliche Nutzung der Bestandteile

Kontinuierliche Verbesserung der Produktionstechnologien hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und Energieeffizienz

Effizientes Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement

Beachtung der Interessen aller für CropEnergies wesentlichen Interessengruppen (Stakeholder)

Langfristige Partnerschaften z. B. mit Rohstofflieferanten und Kunden

Die Stakeholder der CropEnergies-Gruppe

Zu den Interessengruppen von CropEnergies gehören Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Aktionäre, Finanzinstitutionen sowie Gesellschaft und Öffentlichkeit.

Mit diesen Interessengruppen steht CropEnergies gemäß der jeweils unterschiedlichen Interessen im Dialog.

Wesentliche Handlungsfelder

CropEnergies setzt den Fokus auf folgende Handlungsfelder:

Beschaffung von Agrarrohstoffen

Umwelt- und Energieaspekte in der Produktion

Produktverantwortung, Qualität und Sicherheit

Gesellschaftliche Verantwortung

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Beschaffung von Agrarrohstoffen

Die Nachhaltigkeitsaktivitäten von CropEnergies beginnen bereits auf den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, insbesondere bei der Sicherstellung und Dokumentation der nachhaltigen Beschaffung von Agrarrohstoffen. CropEnergies verwendet ausschließlich Agrarrohstoffe europäischer Herkunft, die zum Großteil standortnah bezogen werden. Entsprechend kurz sind die Transportwege, sodass die Umweltbelastung gering bleibt.

Alle Rohstofflieferanten in der EU erfüllen die für landwirtschaftliche Erzeugung geltenden Grundsätze der Cross Compliance mit den entsprechenden Auflagen für die Landwirtschaft, welche einen nachhaltigen Anbau von Agrarrohstoffen gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Rohstoffe zur Herstellung von Biokraftstoffen gehen noch über die Vorgaben der Cross Compliance hinaus. Sie stellen sicher, dass vom Anbau der Biomasse bis zur Bioenergiegewinnung und -nutzung deutliche Einsparungen von Treibhausgasemissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen erzielt werden. Auch dürfen die Rohstoffe nicht auf schützenswerten Flächen wie Primärwäldern (z. B. Regenwald) angebaut werden oder auf Flächen, die zu Lasten der biologischen Vielfalt ausgeweitet werden. Um dies zu gewährleisten, werden alle an der Herstellung beteiligten Schnittstellen regelmäßig von unabhängigen und anerkannten Gutachtern auditiert und nach von der EU anerkannten Zertifizierungssystemen (z. B. REDcert EU, ISCC EU oder 2BSvs) zertifiziert. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist in den Verträgen mit den Rohstofflieferanten verankert.

Umwelt- und Energieaspekte in der Produktion

Grundsätze der Produktion

Bei der Verarbeitung von Agrarrohstoffen zu Bioethanol, Lebens- und Futtermitteln ist es das Ziel von CropEnergies, unter Beachtung höchster Qualitätsstandards den Ressourcenbedarf, den Energieeinsatz und mögliche Umweltauswirkungen zu minimieren.

Dies bedeutet, dass über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Anlagekonzeptionen und Produktionsprozesse (einschließlich zugehöriger Lieferketten) bezüglich ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Energieeffizienz kontinuierlich überprüft, bewertet und optimiert werden.

In der Produktion werden innovative Herstellungsverfahren entwickelt und eingesetzt. Ein weiterer Vorteil ist die Einbindung in Verbundstandorte der Südzucker-Gruppe. So wird beispielsweise in Zeitz in insgesamt fünf Produktionsanlagen aus Zuckerrüben und Getreide ein Produktportfolio hergestellt, das Zucker, Glukose, Gluten, Kleie, Kraftstoffethanol, Neutralalkohol, DDGS und biogenes Kohlendioxid beinhaltet.

Alle Bioethanolanlagen von CropEnergies sind nach mindestens einem von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssystem als nachhaltig zertifiziert. Die Anlagen in Zeitz, Wanze und Loon-Plage sind nach REDcert EU zertifiziert. Zusätzlich ist Loon-Plage nach 2BSvs zertifiziert. Die Anlage in Wilton hat ein eigenes, von der EU-Kommission anerkanntes Zertifizierungssystem und hält zudem ein ISCC EU Zertifikat. Die Zertifizierungen der Bioethanolanlagen müssen jährlich bestätigt werden.

Mit den Zertifizierungen weist CropEnergies nach, dass das hergestellte Bioethanol die Nachhaltig-keitskriterien der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" erfüllt. Diese gibt unter anderem vor, dass über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 % (ab 2018: 50 %) an Treibhausgasemissionen eingespart werden müssen. Das von CropEnergies hergestellte Bioethanol übertrifft bereits heute deutlich sowohl die aktuellen als auch die ab 2018 geltenden Anforderungen an eine nachhaltige Produktion von Biokraftstoffen.

CropEnergies geht bei der Schonung der Ressourcen noch einen Schritt weiter: Dank der integrierten Produktionskonzepte werden die eingesetzten Rohstoffe nicht nur vollständig verarbeitet, sondern veredelt vielmehr die einzelnen Rohstoffbestandteile bestmöglich zu hochwertigen Produkten. Aus dem Stärke- bzw. Zuckeranteil nachwachsender Rohstoffe stellt CropEnergies mit Bioethanol einen klimaschonenden Benzinersatz her, der nachweislich Treibhausgase einspart und endliche fossile Ressourcen schont. Aus den verbliebenen Bestandteilen der eingesetzten Rohstoffe stellt CropEnergies proteinreiche Lebens- und Futtermittel her, die zudem wertvolle Ballaststoffe, Fette, Mineralien und Vitamine enthalten. Diese Produkte weisen einen hohen Nährwert auf und leisten einen wichtigen Beitrag, den europäischen Importbedarf an pflanzlichen Proteinen, insbesondere Soja aus Nord- und Südamerika, zu mindern. CropEnergies verwertet die eingesetzten Rohstoffe daher vollständig und füllt zeitgleich Teller, Tank und Trog - und wird auf diese Weise der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Infolgedessen bleiben auch kaum Abfälle übrig.

Untersuchungen zeigen, dass die Herstellung von europäischem Bioethanol aus heimischem Futtergetreide und Industrierüben keine nennenswerten Auswirkungen auf den weltweiten Bedarf an Agrarflächen hat. Im Gegenteil bringt jeder Hektar, der in Europa in typischer Fruchtfolge bewirtschaftet wird, nicht nur Rohstoffe zur Erzeugung von 4.000 l Bioethanol, sondern auch über 4.000 kg Futtermittel hervor. Hierfür würde in Südamerika die 1,9-fache Fläche für den Anbau von Zuckerrohr und Sojabohnen beansprucht werden. Bioethanol aus EU-Erzeugung mindert daher die Flächennutzung in anderen Regionen.

In Zeitz und in Wilton wird ein weiteres bei der Bioethanolproduktion anfallendes Produkt insbesondere für den Lebensmittelmarkt veredelt: Das bei der Fermentation pflanzlicher Rohstoffe entstehende Kohlendioxid wird hier in speziellen Anlagen gereinigt, verflüssigt und ersetzt beispielsweise in der Getränkeherstellung Kohlendioxid fossilen Ursprungs.

Energie und Emissionen

Zentrale Bausteine des betrieblichen Umweltschutzes von CropEnergies sind effiziente Produktionsprozesse und moderne Energiezentralen. So führen z. B. die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und die mehrfache Energienutzung zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz. Damit wird der Brennstoffbedarf reduziert und gleichzeitig werden die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen gesenkt. Dies verringert nicht nur die Kosten, sondern verbessert auch die Nachhaltigkeit der hergestellten Produkte.

Viele Einzelmaßnahmen in den Produktionsanlagen tragen zu einer insgesamt spürbar verbesserten Umweltbilanz der Produktion bei. Während des Anlagenstillstands in Wilton wurden beispielsweise umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Wärmerückgewinnung durchgeführt und damit der Bedarf an Primärdampf erkennbar reduziert. Zu einer umweltbewußten Produktion gehört auch ein wirkungsvoller Lärmschutz, der in Wanze zum Beispiel durch Errichtung einer 10 m hohen Lärmschutzwand am Glutengebäude zum Ausdruck kommt. Mit dieser Maßnahme sollen möglichen Lärmemissionen aufgrund der Erhöhung der Glutenproduktion bereits im Vorfeld Rechnung getragen werden. Die Anforderungen aus der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) wurden an allen Produktionsstandorten sowie in der Hauptverwaltung umgesetzt. In Zeitz wurde eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 und in Loon-Plage sowie Wilton eine Auditierung nach ESOS (Energy Savings Opportunity Scheme) durchgeführt. BioWanze nimmt an einem freiwilligen branchenspezifischen Abkommen zur Verbesserung der Energieeffizienz teil ("accord de branche"). Die CropEnergies AG in Mannheim hat das Energie-audit gemäß DIN EN 16247-1 erfolgreich ausgeführt.

(Energieeinsatz in GJ je t Haupt- und Nebenprodukt)

Der spezifische Energieeinsatz hängt neben der Prozessführung und den angewandten Technologien unter anderem auch von der Art und der Qualität der eingesetzten Rohstoffe ab. Aufgrund der Flexibilität der Anlagen ist CropEnergies in der Lage, den Rohstoffeinsatz an die jeweiligen Marktbedingungen anzupassen. Die Qualität und Verfügbarkeit von Agrarrohstoffen wird dabei nicht zuletzt von den jeweils herrschenden Witterungs- und damit Aufwuchsbedingungen bestimmt.

Der Anteil an eingesetzten erneuerbaren Energieträgern liegt bei rund 25 %. In Wanze wird in einem Biomassekraftwerk ein Großteil der benötigten thermischen und elektrischen Prozessenergie aus den Schalen des angelieferten Weizenskorns, der Kleie, gewonnen. In Zeitz wird das in der Abwasseranlage entstehende Biomethan in einem Blockheizkraftwerk zu elektrischer und thermischer Energie umgewandelt und damit der Bedarf an fossilen Brennstoffen reduziert.

Die Menge von CO2 -Emissionen ist sowohl vom Gesamtenergiebedarf als auch vom eingesetzten Brennstoffmix abhängig. Aufgrund von Strom- und Dampfexporten ist ein Teil der Emissionen Dritten zuzuordnen.

(Emissionen in t CO2 je t Haupt- und Nebenprodukt)

Wasser und Abwasser

Die Nutzung und Ableitung von Wasser erfolgt an allen Standorten auf nachhaltige Art und Weise. Die Produktionsanlagen von CropEnergies zeichnen sich dadurch aus, dass der erforderliche Frischwasserbedarf durch Kreislaufführung und damit mehrfache Nutzung des eingesetzten Wassers auf ein Minimum reduziert wird.

Wasserentnahme/Abwasser

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m3je t1 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Wasserentnahme 4,2 3,7 4,0 3,1
Abwasser 2,6 2,3 2,6 2,6

1 Haupt- und Nebenprodukte.

Sofern Abwasser anfällt, stellen werkseigene Kläranlagen eine umweltgerechte Aufbereitung der Abwässer und damit die Einhaltung der jeweils gültigen Grenzwerte sicher. Das gereinigte und den jeweils geltenden Umweltstandards entsprechende Wasser wird in die benachbarten Flüsse zurückgeführt.

Abfall

Dank der integrierten Produktionskonzepte werden die eingesetzten Rohstoffe nahezu vollständig zu hochwertigen Produkten verarbeitet, sodass Abfälle nur in sehr geringem Umfang anfallen. Die in den Rohstoffen enthaltenen Bestandteile, die nicht der Ethanolherstellung dienen, werden zu hochwertigen Lebens- und Futtermitteln veredelt.

Abfälle

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Tsd. t 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Recycling 85,1 73,5 67,4 68,8
Kompostierung 7,4 8,5 9,2 7,8
Deponierung 0,0 0,0 1,0 1,5
Energetische Verwertung 0,7 0,5 0,4 0,4
Übrige 0,4 0,5 1,0 0,5
Gesamt 93,6 83,0 79,0 79,0

Der überwiegende Teil der Abfälle, nämlich 97 %, wird recycelt, kompostiert oder energetisch verwendet. Bei weniger als 0,2 % der Abfälle handelt es sich um gefährliche Abfälle. Diese bestehen überwiegend aus verbrauchten Schmierstoffen aus der Produktion sowie Reinigungschemikalien.

Produktverantwortung und Qualität

CropEnergies misst der Herstellung sicherer und qualitativ hochwertiger Produkte eine zentrale Bedeutung zu und ist sich der damit einhergehenden Verantwortung bewusst. Daher wurde ein Qualitätsmanagementsystem implementiert, das für alle Stufen der Produktion eine strukturierte und effektive Vorgehensweise regelt.

Qualitätsmanagement und Produktsicherheit

Das Qualitätsmanagementsystem definiert Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Produkte den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen der Kunden entsprechen. Ein zentrales Element des CropEnergies-Qualitätsmanagements ist das HACCP-Konzept. Mittels einer strukturierten Gefahrenanalyse wird jeder einzelne Produktionsschritt bei der Herstellung von Lebensmitteln hinsichtlich potenzieller Gefahren für die Gesundheit der Konsumenten bzw. bei der Herstellung von Futtermitteln für die Tiergesundheit überprüft und gegebenenfalls werden sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Weitere wesentliche Elemente des Qualitätsmanagements stellen langfristige Lieferantenbeziehungen, qualifizierte Mitarbeiter, sichere Produktionsverfahren und die enge Abstimmung mit den Kunden dar.

Für ein gemeinsames Verständnis in Bezug auf die Beschaffenheit der Produkte dienen die Endproduktspezifikationen. In das System eingebunden ist auch die Analyse von Reklamationen als zusätzliche Informationsbasis für die ständige Verbesserung von Prozessen und Produkten.

Die Prozesse und Anforderungen rund um produktberührte Anlagenteile wurden bereits 2015 neu definiert. Die hieraus resultierenden Referenzdokumente sind konzernweit einheitlich und stehen für jeden Produktionsstandort in der jeweiligen Landessprache elektronisch zur Verfügung.

Zertifizierungen

Die Kunden messen der Überprüfung von Sicherheit und Gesetzeskonformität der Produkte durch externe Zertifizierungsorganisationen eine große Bedeutung zu. Entsprechend orientieren sich unsere Produktionsprozesse an international anerkannten Standards mit umfangreichen Anforderungen und standardisierten Bewertungsverfahren, z. B. ISO 9001, REDcert (Biokraftstoffe), IFS Food (Lebensmittel), GMP+ (Futtermittel). Für einzelne Produktgruppen verfügen verschiedene Produktionsstandorte darüber hinaus -entsprechend besonderer Kundenanforderungen - über weitere spezifische Zertifikate wie z. B. Koscher oder Halal.

Gesellschaftliche Verantwortung

Ökonomische Nachhaltigkeit und Verantwortung für den ländlichen Raum

Das Ziel von CropEnergies ist es, durch nachhaltiges Wirtschaften Werte zu schaffen. Ein wertorientiertes, profitables Wachstum bildet dabei die Grundlage für die Finanzierung weiterer Investitions- und Forschungsprojekte zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte und nachhaltiger Herstellungsprozesse sowie zur Erschließung neuer Märkte. Von einem solchen Wachstum und ökonomischer Nachhaltigkeit profitiert auch die regionale Wirtschaft. Alle Produktionsstandorte befinden sich im ländlichen Raum und damit in unmittelbarer Nähe zur Rohstofferzeugung. Dort leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung langfristiger und qualifizierter Arbeitsplätze, sondern tragen auch zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft, insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe, bei.

Dies bestätigt auch eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts WifOR, Darmstadt, in der die wirtschaftliche Bedeutung der Bioethanolanlagen in Zeitz und Wanze untersucht und quantifiziert wurde. Neben der Bruttowertschöpfung und dem Einkommen wurden dabei auch Beschäftigungs- und fiskalische Effekte, die mit der Geschäftstätigkeit der Bioethanolanlagen verbunden sind und die sich insbesondere in ländlichen Räumen niederschlagen, ermittelt.

WifOR quantifiziert diesen sogenannten ökonomischen Fußabdruck wie folgt: CropEnergies in Zeitz und Wanze generierten demnach zusammen eine direkte Bruttowertschöpfung von 110 Mio. €. Einschließlich indirekter und induzierter Wertschöpfungseffekte, die von CropEnergies zum Beispiel durch Investitionen, Auftragsvergaben zur Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie der Schaffung von Einkommen in anderen Wirtschaftsbereichen angestoßen wurden, lag der Wert bei rund 550 Mio. €. Bezogen auf die Bioethanolproduktion an beiden Standorten geht somit die Erzeugung eines Liters Bioethanols mit der Schaffung von Waren und Dienstleistungen im Wert von über 70 Cent in Europa einher.

Die gesamten Beschäftigungseffekte (direkte und indirekte) summierten sich auf rund 11.450 Arbeitsplätze. Der Beschäftigungsmultiplikator lag bei 48,5 - auf jeden Arbeitsplatz bei CropEnergies kamen demnach fast fünfzig Arbeitsplätze in anderen Unternehmen. Dieser weit überdurchschnittliche Wert ist insbesondere auf die enge Verflechtung mit der einheimischen Landwirtschaft zurückzuführen. Im Gegensatz hierzu trägt die europäische Mineralölwirtschaft mit einem Beschäftigungsmultiplikator von lediglich 12,9 aufgrund der hohen Abhängigkeit von Rohölimporten aus Drittstaaten weitaus weniger zur Beschäftigung in der EU bei. Die Arbeitnehmerentgelte beliefen sich auf 18 Mio. €. Je Arbeitnehmer waren die Arbeitnehmerentgelte bei CropEnergies damit mehr als doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Entgelte des verarbeitenden Gewerbes in der EU.

Logistik bei Beschaffung und Distribution

Eine Voraussetzung für einen reibungslosen Betrieb der Anlagen ist eine effiziente Warenbewegung. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette verringert CropEnergies die Umweltbelastungen aus dem Transport der Rohstoffe und Endprodukte auf ein Minimum.

Die Lage der Bioethanolanlagen von CropEnergies ist auf die Reduzierung von Emissionen ausgerichtet. Daher liegen die Produktionsanlagen in der Nähe großer Getreideanbaugebiete, an Wasser wegen und Bahntrassen. Die Anlagen in Wanze und Zeitz befinden sich zudem in unmittelbarer Nähe zu Zuckerfabriken der Südzucker-Gruppe. Dies verkürzt die Transportwege oder ermöglicht eine umweltschonende Belieferung zum Großteil per Schiff, Bahn oder Pipeline. In Wanze werden beispielsweise ca. 70 % der eingesetzten Rohstoffe per Schiff angeliefert.

Auch vertriebsseitig spielt die Optimierung der Distributionslogistik zum Endkunden eine immer wichtigere Rolle für Wettbewerbsfähigkeit und Ökologie. Die Belieferung der Endkunden erfolgt daher ebenfalls zu einem großen Teil klimaschonend per Schiff oder Bahn.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

Nachhaltiges Wirtschaften erstreckt sich nach dem unternehmerischen Selbstverständnis von CropEnergies auch auf die soziale Ebene. Mitarbeiter aller Hierarchieebenen bekennen sich dabei zu ihrer sozialen Verantwortung. Als Mitglied der Südzucker-Gruppe erfüllt CropEnergies die Vorgaben eines international tätigen Konzerns. Hohe Standards gelten auch in den Bereichen der Menschenrechte, Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Sicherheit, Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie beim Verhältnis zu den Sozialpartnern.

Darüber hinaus strebt CropEnergies ein bestmögliches Maß an Sicherheit in den Produktionsanlagen an, um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex von CropEnergies ist im Kapitel "Corporate Governance-Bericht", Unterpunkt "Compliance-Unternehmensgrundsätze" vollständig wiedergegeben. CropEnergies verpflichtet sich, die Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben. Gleichzeitig erwartet CropEnergies von Lieferanten bzw. Vertragspartnern, dass auch diese sich gemäß den in diesen Richtlinien dargelegten Vorgaben verhalten. Neben den allgemeingültigen Compliance-Unternehmensgrundsätzen hat CropEnergies diese um spezifische interne Regelungen ergänzt, z. B. in Bezug auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit oder die Freiheit zu Versammlungen und Kollektivvertragsverhandlungen.

Arbeitssicherheit

Unverzichtbar für den nachhaltigen Erfolg der CropEnergies-Gruppe ist der hohe Stellenwert, den Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einnehmen. So ist die Anzahl der Unfallereignisse vergleichsweise niedrig und die unfallbedingten Arbeitsausfallzeiten befinden sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Erreicht wurde dieser Erfolg durch die Mitwirkung sowohl der Mitarbeiter als auch der Führungskräfte.

Die Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz basieren auf einem Arbeitsschutzmanagementsystem, das die Vorgehensweisen bei der Gefährdungsermittlung, der Unfalluntersuchung und der Unterweisung definiert sowie Verantwortlichkeiten festlegt. Instrumente zur Kommunikation von Arbeitsschutzzielen, Verbesserungsvorschlägen und Arbeitsschutzmaßnahmen wurden etabliert.

Einen besonderen Stellenwert nimmt die Unterweisung der Mitarbeiter ein. Dabei geht es nicht nur um die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Schulungen, sondern vor allem darum, das Thema Arbeitsschutz ständig im Gespräch und damit im Bewusstsein zu halten. Dafür erhalten die Mitarbeiter beispielsweise jeden Monat Unterlagen zu einem Schwerpunktthema oder werden an den Standorten zu Aktionstagen zum Arbeitsschutz eingeladen.

Risiken und Gefahren im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit werden regelmäßig ermittelt, und ihnen wird entgegengewirkt. Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung sowie daraus abgeleitete Maßnahmen werden systematisch überprüft, und die Effektivität der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig bewertet.

Forschung und Entwicklung

Überblick

Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte der CropEnergies AG werden in enger Abstimmung durch die Zentralabteilung Forschung, Entwicklung und Service (ZAFES) der Südzucker AG durchgeführt.

Die Aufgaben und Projekte betreffen die gesamte Wertschöpfungskette, von qualitätsrelevanten Fragestellungen zu Agrarrohstoffen, über die Optimierungen der Prozesstechnologie zur Gewinnung von Bioethanol und Nebenprodukten bis hin zur Mitarbeit in Normungsgremien für neue, innovative und nachhaltige Kraftstoffe.

Der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2016/17 lag darauf, alle Produktionsstandorte technologisch zu unterstützen und Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Besonders im Fokus stand die Erhöhung der Alkoholausbeute, die Optimierung der Prozessstabilität durch Verwendung neuer Enzyme und Hefen sowie die Erarbeitung weiterer Maßnahmen zur Reduzierung des spezifischen Primärenergiebedarfs, um die Treibhausgasbilanz des erzeugten Bioethanols weiter zu verbessern.

Bei Neutralalkohol standen technologische Aspekte und Fragestellungen zur Produktqualität im Mittelpunkt. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Produktsicherheit bildeten bei Lebens- und Futtermitteln einen Schwerpunkt. Hinzu kamen Anpassungen von Spezifikationen und Kundeninformationen.

Neue Technologien wurden in Kooperation mit Universitäten im Rahmen öffentlich geförderter Projekte weiterentwickelt. Die Ziele dieser Projekte sind sehr breit gefächert und reichen von der Gewinnung neuer Produkte für Lebens- und Futtermittelmärkte aus anfallenden Stoffströmen über die Verwendung von hochreinem CO2 aus der Fermentation zur Herstellung biobasierter Chemikalien bis hin zum Einsatz von Bioethanol als Synthesebaustein für Produkte außerhalb des Kraftstoffsektors.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wendete CropEnergies für Forschungs-, Entwicklungs- und Servicedienstleistungen insgesamt 1,3 (1,6) Mio. € auf.

Optimierung von Rohstoffverarbeitung und Fermentationsprozess

Ein wichtiger Bestandteil der Forschungsarbeiten ist die kontinuierliche Prüfung neuer Enzyme und Hefen auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Ziel ist es, die Bioethanolausbeuten aus den eingesetzten Rohstoffen zu optimieren.

In einem Forschungsprojekt mit einem industriellen Partner wurden erste Prototypen neuer, nicht gentechnisch veränderter Hefen im Labormaßstab getestet. Erste Ergebnisse zeigen positive Auswirkungen auf die Bioethanolausbeute sowie auf den Energie- und Enzymeinsatz. Ferner sollen die Auswirkungen bei der Variation der Rohstoffzusammensetzung untersucht werden.

Neben der Untersuchung spezifischer Enzyme wurde ein Forschungsprogramm gestartet, um den Stärkeaufschluss weiter zu verbessern, das bereits erste Erfolge im Hinblick auf die Bioethanolkonzentration und den Enzymeinsatz erzielte. Weiterhin wurden verschiedene neue Aufschlusstechnologien geprüft, die in Vorversuchen vielversprechende Resultate zeigten. Neben diesen Vorteilen wird durch den Einsatz dieser Technologien auch die Energiebilanz verbessert. Als Ergebnis der umfangreichen Untersuchungen wird im Geschäftsjahr 2017/18 mit der Integration einer neuen Aufschlusstechnologie in die Produktion begonnen.

Optimierung von Produktionsanlagen

Durch weitere technische und technologische Maßnahmen konnte der spezifische Energieverbrauch an allen CropEnergies-Standorten weiter gesenkt werden.

In Wanze wurden die Trocknungskapazitäten für Bioethanol durch Optimierungsmaßnahmen erheblich gesteigert. Auch in der Glutentrocknung führten Verbesserungen zu einer höheren Produktqualität des Weizenproteins.

In Wilton wurden während der Stillstandsphase Verbesserungen in allen Anlagenteilen umgesetzt. So wurden zum Beispiel der Stärkeaufschluss und die energetische Verschaltung verbessert. Seit erfolgter Wiederinbetriebnahme zeichnet sich die Anlage durch eine deutlich verbesserte Prozessstabilität und einen geringeren spezifischen Primärenergieverbrauch aus.

Service für die Neutralalkoholanlage

Beim Produktionsprozess von Neutralalkohol sind der Rohstoff sowie die Reinheit des Endprodukts von besonderer Bedeutung. Für die Verwendung in Lebensmitteln oder in Produkten der Pharma- und Kosmetikindustrie sind weitere entscheidende Qualitätsparameter die Geruchs- und Geschmacksneutralität des Alkohols. Die Etablierung und Verbesserung von analytischen Methoden, sensorischen Prüfungen und definierten Überwachungsprogrammen garantieren den Kunden den hohen Qualitätsstandard für den erzeugten Neutralalkohol.

Qualitätsmanagement für Lebens- und Futtermittel

Für alle Lebens- und Futtermittelprodukte von CropEnergies werden die Sicherheitskonzepte (HACCP) und erzeugten Qualitäten regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die erhobenen analytischen Daten werden hierzu ausgewertet und in Qualitätsberichten zusammengefasst. Durch die Harmonisierung der analytischen Methoden in den Betriebslaboren der CropEnergies-Gruppe ist eine hohe Vergleichbarkeit der Ergebnisse zur Qualitätsbewertung der Lebens- und Futtermittel gewährleistet. Basis des hohen Qualitätsstandards dieser Produkte sind einheitliche Prüfpläne, die zentrale Vorgabe von Analysemethoden, regelmäßige Schulungen der Labormitarbeiter sowie interne Laboraudits.

Normungsarbeiten für Bioethanol

CropEnergies ist sowohl auf europäischer Ebene im Europäischen Komitee für Standardisierung (CEN) als auch auf deutscher Ebene im Deutschen Institut für Industrienormung e. V. (DIN) in die Normung von Bioethanol, Ottokraftstoffen und Kraftstoffmischungen aktiv eingebunden. Im Geschäftsjahr 2016/17 untersuchte CropEnergies weiterhin die technischen Möglichkeiten für den Einsatz von Ottokraftstoffen mit einem Bioethanolanteil von bis zu 25 Vol.-% in verschiedenen Studien mit europäischen Experten weiter. Die unter härtesten Einsatzbedingungen bei Langstrekkenrennen durchgeführten Praxistests verliefen ausgesprochen erfolgreich. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Normung zukünftiger Kraftstoffe mit einem Bioethanolgehalt von mehr als 10 Vol.-% ein.

Neue Produkt- und Produktionskonzepte für Bioethanol

CropEnergies setzt auf die Anwendung innovativer Prozesse und Technologien, um weitere nutzbare Produkte aus den Stoffströmen zu gewinnen und die Wertschöpfungskette zu erweitern. Dafür betreibt die CropEnergies-Gruppe ihre Produktionsanlagen als integrierte Bioraffinerien. Im Fokus stehen dabei die Nachhaltigkeit und die Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Hierzu gehören vor allem Konzepte für gekoppelte Nutzungspfade für die energetische und stoffliche Nutzung von Nebenströmen der Bioethanolproduktion, die sowohl in eigenen als auch in öffentlich geförderten Projekten verfolgt werden.

In dem EU-Projekt "PROMINENT" wird die effiziente Nutzung von proteinhaltigen Nebenströmen der Bioethanolproduktion untersucht. Im Rahmen der Gemeinsamen Technologieinitiative Biobased Industries (BBI) werden im Projektkonsortium mit europäischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft Herstellungsverfahren neuer Proteinprodukte für Lebensmittelanwendungen konzipiert.

In der ersten Phase konnten erfolgversprechende proteinhaltige Prozessteilströme auf Weizenbasis identifiziert und die Potentiale innovativer Prozesstechnologien aufgezeigt werden. Die dabei isolierten Proteinprodukte stellen eine vielversprechende Alternative zu tierischen Proteinen dar. Mit diesen neuartigen Konzepten können somit wertvolle pflanzliche Proteine für eine nachhaltige, gesunde Ernährung bereitgestellt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen verbessert werden.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt "ZeroCarb FP", das im Rahmen der "Innovationsallianz Industrielle Biotechnologie" initiiert wurde, verfolgt u. a. die stoffliche Nutzung von hochreinem Kohlendioxid aus der Bioethanolfermentation. Im Fokus steht die Entwicklung eines Kultivierungsverfahrens für einen Mikroorganismus, der CO2 bindet und chemische Zwischenprodukte liefert. Die auf diese Weise gewonnenen "Biobased Chemicals" können als Alte r-native zu petrochemischen Produkten eingesetzt werden. In der ersten Phase konnte ein biotechnologisches Verfahren entwickelt werden, das vielversprechende Ergebnisse lieferte. Diese Laborergebnisse sollen nun in einer größeren Anlage verifiziert werden.

Bioethanol als Chemierohstoff

CropEnergies verfolgt im Rahmen der Bioethanolfolgechemie weiterhin Konzepte zur Gewinnung von C4-Bausteinen als Rohstoffe für die chemische Industrie. Die Forschungsarbeiten im Rahmen eines öffentlich geförderten Projekts fokussieren sich auf die chemisch-katalytische Umwandlung von Bioethanol zu Butanol. Nachdem in der ersten geförderten Projektphase geeignete Katalysatoren identifiziert werden konnten, wird in dem aktuellen Projektabschnitt eine Pilotanlage für ein kontinuierliches Verfahren errichtet, um die Reaktionsführung und Ausbeute weiter zu optimieren.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter ist seit dem Geschäftsjahr 2015/16 als Vollzeitäquivalent zum Stichtag angegeben. Die Zahl der per 28. Februar 2017 beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) lag bei 45 (45). Mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen schafft CropEnergies die Voraussetzungen, die Qualifikation der Mitarbeiter den sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen.

Aus- und Weiterbildung

Der Erfolg und die Entwicklung eines Unternehmens hängen maßgeblich von seinen Mitarbeitern ab. Sie sind die Grundlage dafür, dass CropEnergies heute der führende Bioethanolhersteller in Europa ist. Nicht nur deshalb nimmt ihre Qualifizierung und Weiterbildung für CropEnergies einen hohen Stellenwert ein. Als Mitglied eines international tätigen Konzerns haben die Mitarbeiter von CropEnergies die Möglichkeit, an den Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen der Südzucker-Gruppe teilzunehmen. Dies umfasst beispielsweise die berufliche Entwicklung junger Menschen, die innerhalb der Südzucker-Gruppe verschiedene Ausbildungsberufe erlernen oder ein Trainee-Programm durchlaufen. Zudem nehmen Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe an länder- und funktionsübergreifendem Austausch innerhalb der Südzucker-Gruppe teil. So gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Kooperation, im Rahmen derer gewerbliche Mitarbeiter der Südzucker-Gruppe Kollegen in der Bioethanolanlage in Wilton bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unterstützten.

Mitarbeiter wurden weiterhin in verschiedenen internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen für die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der heutigen Arbeitswelt qualifiziert. Diese wurden im Rahmen von Veranstaltungen der Südzucker-Gruppe durchgeführt oder waren speziell auf CropEnergies zugeschnitten, beispielsweise für die Bereiche Vertrieb und Einkauf.

Um das Management der CropEnergies-Gruppe stärker miteinander zu vernetzen und die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu diskutieren, fand im Geschäftsjahr 2016/17 erneut eine mehrtägige Veranstaltung der Führungskräfte der CropEnergies-Gruppe statt. Dabei wurden Wissen und Erfahrungen der einzelnen Standorten ausgetauscht und intensiv über die zukünftige Entwicklung der CropEnergies-Gruppe diskutiert.

Betriebliches Vorschlagswesen

Im Geschäftsjahr 2016/17 beteiligten sich zahlreiche Mitarbeiter am betrieblichen Vorschlagswesen. Über 90 % der Verbesserungsvorschläge wurden dabei mit einer Prämie belohnt. Mit den eingereichten Vorschlägen zeigten die Mitarbeiter ein über das Tagesgeschäft hinausreichendes Engagement für das Unternehmen.

Arbeitssicherheit

In allen Gesellschaften der CropEnergies-Gruppe haben Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einen hohen Stellenwert. Die Maßnahmen zur Reduzierung von Unfällen und zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen an den Arbeitsplätzen entsprechen den hohen Standards eines international tätigen Unternehmens. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind Bestandteile des Managementsystems und tragen wesentlich zum nachhaltigen Erfolg des Unternehmens bei.

In die ständige Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden alle Mitarbeiter und Führungskräfte mit einbezogen. Dies sorgt dafür, dass sowohl rein technische Schutzvorkehrungen als auch mitarbeiterbezogene Maßnahmen der Prävention erfolgreich umgesetzt werden können. Zu den konkreten Maßnahmen zählen unter anderem: die systematische Beurteilung von Gefährdungen einschließlich der Beurteilung psychischer Belastungen an den Arbeitsplätzen, die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter. Ferner wurden Prozesse in den Anlagen systematisch überprüft, was dazu führte, dass sicherheitsrelevante Aspekte erkannt und wertvolle Informationen für die technische und technologische Optimierung der Anlagen gewonnen wurden. Die Effekte dieser Maßnahmen zeigen sich an der sehr geringen Zahl an Unfällen und unfallbedingten Arbeitsausfallzeiten.

CropEnergies als verantwortungsbewußter Arbeitgeber

Auch was den Umgang mit Mitarbeitern angeht, orientiert sich CropEneriges an den Standards eines international tätigen Unternehmens. Der CropEnergies-Verhaltenskodex verbietet Diskriminierung, Belästigung, Kinder- und Zwangsarbeit und bekennt sich zu Versammlungsfreiheit, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Verhaltenskodizes beispielsweise zur Erreichbarkeit, flexible Arbeitszeiten aber auch die Möglichkeit zur Telearbeit sollen helfen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und CropEnergies als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Die Anforderungen an die Mitarbeiter heutzutage sind hoch und steigen stetig weiter an. Gleichzeitig gibt es einen verstärkten Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte. Hier will CropEneriges alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Dank

Dass die CropEnergies-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr so erfolgreich war, ist vor allem der Verdienst ihrer Mitarbeiter. Mit großem Engagement setzen sie sich für das Unternehmen ein und arbeiten gemeinsam daran, dass CropEneriges nicht nur heute erfolgreich ist, sondern sich weiterentwickelt, um auch für die Zukunft gerüstet zu sein. Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitarbeitern und freut sich, weiter erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate Governance-Bericht

Im Folgenden wird gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung und gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind auf der Website von CropEnergies unter www.cropenergies.com veröffentlicht.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die CropEnergies AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe sind mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Vorstand

Der Vorstand der CropEnergies AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Er führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsverteilung des Vorstands ist zuletzt am 14. Januar 2016 geänderten Fassung der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand ebenso wie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Compliance.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen. Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft sie regelmäßig. Die Aufgaben, Verfahrensregeln und Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in seiner zuletzt am 30. März 2012 ergänzten Geschäftsordnung niedergelegt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der sechsköpfige Aufsichtsrat der CropEnergies AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Amtszeit der von den Hauptversammlungen am 17. Juli 2012 und (durch Nachwahl eines Mitglieds) am 14. Juli 2015 gewählten Aktionärsvertreter läuft jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016/17 beschließt (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2017). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit dem Sektor, in dem CropEnergies tätig ist, vertraut. Der Financial Expert in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss - also ein Mitglied, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt - ist Franz-Josef Möllenberg.

Diversity-Ziele

Für seine zukünftige Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch schriftlichen Beschluss vom 20. Dezember 2010 bzw. 12. November 2012 unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Diversity-Zielen:

Beibehaltung des als angemessen angesehenen Anteils von mindestens zwei Aufsichtsratssitzen für Unabhängige und

Beibehaltung des als angemessen angesehenen Anteils von mindestens zwei Aufsichtsratssitzen für Personen, die besonders das Kriterium "Internationalst" verkörpern.

Die Zielfestlegung für eine angemessene Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat wurde nach Inkraft-treten des "Geschlechterquoten-Gesetzes" aktualisiert. Sie finden die Ziele im Abschnitt "Geschlechterquote" auf Seite 19.

Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht länger im Amt bleiben sollen als bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.

Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung weiterhin die Kandidaten vorschlagen, die er als am besten geeignet für das Aufsichtsratsamt hält, wobei die vorstehenden Diversity-Ziele berücksichtigt werden.

Zum Stand der Umsetzung der Diversity-Ziele ist Folgendes zu berichten: Bei den Vorschlägen zur Wahl bzw. Nachwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre durch die Hauptversammlungen 2012 und 2015 hat der Aufsichtsrat neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Diversity-Ziele berücksichtigt. Er hat insbesondere auf die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie auf die Vielfalt in der Zusammensetzung (Diversity) geachtet. Die Hauptversammlung hat am 17. Juli 2012 - den Vorschlägen des Aufsichtsrats folgend - neue Aktionärsvertreter gewählt. Dem Aufsichtsrat gehören damit wieder mindestens zwei unabhängige Mitglieder an ("nicht unabhängig" i. S. v. Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist insbesondere, wer in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann). Mindestens zwei Mitglieder verkörpern besonders das Kriterium der "Internationalst". Aktuell gehören dem Aufsichtsrat keine Frauen an.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat aus dem Kreis seiner Mitglieder mit dem Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus vier Mitgliedern. Die Aufgaben beider Ausschüsse ergeben sich aus den zuletzt am 30. März 2012 bzw. 3. Mai 2012 ergänzten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat bzw. für den Prüfungsausschuss. Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse ist unter Ziffer (17) "Aufsichtsrat" im Anhang dargestellt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der CropEnergies AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs statt und beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Jede Aktie von CropEnergies gewährt die gleichen Rechte.

Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der CropEnergies AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben bzw. die Stimmrechtsvertreter der CropEnergies AG per Internet zu beauftragen.

Hauptversammlung 2017

Die Einladung zur Hauptversammlung, die am 18. Juli 2017 in Mannheim stattfinden soll, sowie alle für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite der CropEnergies AG unter der Rubrik "Investor Relations" zur Verfügung gestellt.

Risikomanagement

Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand von CropEnergies und dem Management stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Das Risikomanagement bei CropEnergies ist im Risiko- und Chancenbericht ab Seite 33 dargestellt.

Corporate Governance-Bericht

Corporate Governance steht für verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance soll das Vertrauen der Aktionäre und Investoren, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und damit auch langfristig und nachhaltig den Unternehmenswert steigern. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. CropEnergies erfüllt die höchsten Transparenzanforderungen an deutschen Börsen. Entsprechend wird die CropEnergies-Aktie seit 2006 im Prime Standard notiert. Die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex unterstreicht das Verständnis von transparenter Unternehmensführung.

Nach Ansicht von CropEnergies ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 5. Mai 2015 weitgehend ausgewogen, praxisnah und repräsentiert auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Aus diesem Grund wurde - wie in den Vorjahren - auf die Aufstellung eigener unternehmensspezifischer Corporate Governance-Grundsätze verzichtet.

Entsprechenserklärung 2016

Die Entsprechenserklärung 2016 ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - auf der CropEnergies-Internetseite www.cropenergies.com unter der Rubrik "Investor Relations/Corporate Governance" veröffentlicht.

Sie hat folgenden Wortlaut:

"Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG, Mannheim, haben am 16. November 2016 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben:

Mit folgenden Ausnahmen entsprach die CropEnergies AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 5. Mai 2015 und entspricht den Empfehlungen zukünftig:

Ziffer 4.2.2 (Vertikalvergleich der Vorstandsvergütung):

Der Aufsichtsrat befasst sich pflichtgemäß mit der Angemessenheit der Vergütung des Vorstands. Er beachtet dabei auch das unternehmensinterne Lohn- und Gehaltsgefüge. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist das in Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 empfohlene formale Vorgehen nicht erforderlich, da es zu keiner Verbesserung der Entscheidungsqualität führt.

Ziffer 4.2.3 Abs. 4 (Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen):

Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.

Ziffern 4.2.4 und 4.2.5 (Individualisierte Vorstandsvergütung):

Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 12. Juli 2016 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten. Daher sieht die Gesellschaft im Vergütungsbericht von Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ab.

Ziffer 5.3.2 Satz 3 (Unabhängigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses):

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Thomas Kölbl. Er ist zugleich Vorstandsmitglied der Südzucker AG, die mehrheitlich an der CropEnergies AG beteiligt ist. Die angemessene Repräsentanz eines Mehrheitsaktionärs im Aufsichtsrat einer Gesellschaft und seinen Ausschüssen halten wir für sinnvoll. Nach unserer Überzeugung liegt die Ausübung des Amtes als Vorsitzender des Prüfungsausschusses durch Herrn Kölbl im Interesse der Gesellschaft und ihrer sämtlichen Aktionäre.

Ziffer 5.4.1 Absatz 2 (Diversity-Ziele, Zusammensetzung des Aufsichtsrats):

Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird nicht festgelegt. Dadurch werden Kontinuität und die Bewahrung langjähriger Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht.

Ziffer 5.4.6 (Aufsichtsratsvergütung):

Die Satzung unserer Gesellschaft sieht eine erfolgsbezogene Aufsichtsratsvergütung vor, die dividendenabhängig gestaltet ist (vgl. Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2). Für diese Struktur spricht insbesondere der Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre.

Wir weisen die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogener Komponente aus (vgl. Ziffer 5.4.6 Abs. 3). Unseres Erachtens stehen die mit einem individualisierten Ausweis verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthalten der Corporate Governance-Bericht sowie Anhang und Lagebericht keine individualisierte Darstellung der Aufsichtsratsbezüge."

Geschlechterquote

Die (durch das sog. Geschlechterquoten-Gesetz) am 1. Mai 2015 in Kraft getretene Änderung des Aktiengesetzes sieht für börsennotierte Gesellschaften die Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden Führungsebenen unter dem Vorstand vor. Die CropEnergies AG ist hiervon betroffen. Nicht betroffen ist die CropEnergies AG von der Einführung einer fixen Geschlechterquote von 30 % im Aufsichtsrat; diese gilt für börsennotierte Unternehmen, die auch paritätisch mitbestimmt sind. Dies trifft auf CropEnergies nicht zu.

Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 14. Juli 2015 - unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des Status Quo - das erste Ziel für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und auch im Vorstand bis 30. Juni 2017 auf "Beibehaltung von null %" festgelegt. Der Vorstand hat in der Sitzung am 28. September 2015 als Zielfestlegung beschlossen, dass der Frauenanteil auf der Führungsebene unter dem Vorstand (die CropEnergies AG hat aufgrund ihrer flachen Hierarchien nur eine Führungsebene unter dem Vorstand) bis 30. Juni 2017 bei 20 % beibehalten werden soll.

Verhaltenskodex und Leitlinien

CropEnergies hat einen Verhaltenskodex und Leitlinien aufgestellt. Diese sind auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik "Unternehmen" veröffentlicht.

Vergütungsbericht

CropEnergies erläutert im Vergütungsbericht die Höhe und die Struktur der Vergütung von Vorstand (Ziffer 4.2.5 Kodex) und Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.6 Kodex). Die CropEnergies AG verzichtet aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 12. Juli 2016 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren mit großer Mehrheit gefasst (opting out). Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsbezüge und der Vorstandsvergütung wurde in der Entsprechenserklärung berücksichtigt.

Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Vergütung orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus

1. einem festen Jahresgehalt,

2. einer jährlichen variablen Vergütung, abhängig a) von der Erreichung vereinbarter Ziele sowie b) vom auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage erzielten operativen Ergebnis der CropEnergies-Gruppe. Dabei wird der Durchschnitt des operativen Ergebnisses der CropEnergies-Gruppe der jeweils letzten drei Geschäftsjahre zugrunde gelegt.

3. Sachbezügen im Wesentlichen in Form der Gestellung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie

4. einer betrieblichen Altersversorgung, bemessen nach einem Anteil am festen Jahresgehalt.

Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht.

Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt eine Vergütung von 1.162 (1.064) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 638 (615) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 463 (397) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 60 (52) Tsd. € gewährt.

Der Stand der Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder erhöhte sich um 1,1 Mio. € auf 4,4 (3,3) Mio. €. Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,6 (0,5) Mio. €. Die Zahlungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf 0,3 (0,6) Mio. €.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 20.000 € sowie eine variable Vergütung von 1.000 € je angefangene 0,01 € je Aktie ausgeschüttete Dividende, die 0,20 € übersteigt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöhte sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat.

Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung am 18. Juli 2017 die Dividende - wie vorgeschlagen - beschließt, beläuft sich die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2016/17 auf 263 (198) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 175 (198) Tsd. €. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 9 (10) Tsd. € erstattet.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. CropEnergies hat einen solchen Selbstbehalt mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Bezüglich eines Selbstbehalts bei Aufsichtsratsmitgliedern empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex eine analoge Anwendung. Die CropEnergies AG entspricht dieser Empfehlung.

Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der CropEnergies AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die direkt oder indirekt 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden der CropEnergies AG durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mitgeteilt.

Compliance-Unternehmensgrundsätze

Compliance

Compliance - also regel- und gesetzestreues Verhalten - ist für CropEnergies die Grundlage guter Unternehmensführung. Sie soll das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens, seiner Leitungsorgane und Mitarbeiter bei Geboten und Verboten gewährleisten. Ziel ist es, die Mitarbeiter vor Gesetzes und Regelverstößen zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, gesetzliche Vorschriften sowie Unternehmensrichtlinien richtig und sachgerecht anzuwenden. CropEnergies hat als Mitglied der Südzucker-Gruppe deren Compliance-Unternehmensgrundsätze in entsprechender Form übernommen. Darin wurden die in der Südzucker-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt. Ziel ist es, durch Nutzung der vorhandenen Berichtswege und Informationsflüsse eine Durchsetzung der nachfolgenden Grundsätze für CropEnergies und die gesamte Südzucker-Gruppe zu erreichen.

Schwerpunkte der konzernweit geltenden Compliance-Unternehmensgrundsätze sind die Compliance im Kartellrecht, die Korruptionsprävention, der Datenschutz, der Umweltschutz und die Kapitalmarkt-compliance (insbesondere Insiderrecht und Ad-hoc-Publizität). Grundlage guter Compliance ist stets die Integrität der Mitarbeiter. Für CropEnergies ist es dabei selbstverständlich, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des Mitarbeiterdatenschutzes stehen.

Compliance-Unternehmensgrundsätze

CropEnergies will im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei müssen unternehmensspezifische und gesetzliche Regeln eingehalten werden. Die Compliance-Unternehmensgrundsätze dienen hierfür als Grundlage. Sie stellen Schwerpunkte heraus, die in der Praxis besondere Bedeutung haben und sind auf der CropEnergies-Website unter der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht.

CropEnergies wendet das geltende Recht an und erwartet das Gleiche von Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Die Unternehmensgrundsätze benennen Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz:

1. Fairness im Wettbewerb: CropEnergies bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts.

2. Integrität im Geschäftsverkehr: Korruption wird nicht geduldet. Geschenke und Einladungen von Lieferanten oder Dienstleistungsunternehmen haben stets in einem angemessenen Verhältnis zur Geschäftsverbindung zu stehen. Die Annahme oder Gewährung solcher Vergünstigungen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten bzw. bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte des Vorstands.

3. Prinzip der Nachhaltigkeit: CropEnergies ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen inner- und außerhalb des Unternehmens bewusst.

4. Einhaltung der Rechtsvorschriften: Alle einschlägigen nationalen und internationalen Bestimmungen sind zu befolgen.

5. Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne Informationen, die börsenkursrelevant sein können, vertraulich zu behandeln.

6. Ordnungsgemäße Belegführung: Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren. Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen sichergestellt werden.

7. Ordnungsgemäße und transparente Finanzberichterstattung: CropEnergies bekennt sich unter Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu einer offenen und transparenten Finanzberichterstattung, die eine Gleichbehandlung aller Interessensgruppen gewährleistet.

8. Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen: Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.

9. Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter: Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Ebenso sind die erteilten Schutzrechte Dritter zu respektieren.

10. Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen: Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien.

11. Kooperativer Umgang mit Behörden: CropEnergies ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein offenes und kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden.

Die Umsetzung der vorstehenden Compliance-Unternehmensgrundsätze erfolgt unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten: Den Mitarbeitern werden die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen, Schulungen und Beratung angeboten, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden. Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln der Compliance-Unternehmensgrundsätze, der unternehmensinternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Der Compliance-Officer und die Compliance-Beauftragten gewährleisten den zeitnahen Informationsfluss. Sie sind unter anderem verantwortlich für Schulungen und die Untersuchung von Compliance-Vorfällen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Compliance-Unternehmensgrundsätze unverzüglich mitzuteilen.

Übernahmerelevante Angaben (§ 289 Abs. 4 HGB)

Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung von Aktien

Zum 28. Februar 2017 beträgt das Gezeichnete Kapital 87.250.000 € und ist in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt (§ 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB).

Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Jede Aktie gewährt die gleichen Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind CropEnergies nicht bekannt (§ 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB).

Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 %

Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Die Südzucker AG, Mannheim (Südzucker) ist mit rund 69 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (SZVG) mit rund 7 % direkt am Grundkapital beteiligt. Da die von Südzucker gehaltenen Anteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen sind, hält die SZVG direkt und indirekt somit insgesamt rund 76 % der Stimmrechte (§ 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB).

Aktien mit Sonderrechten, Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmeraktien

Bei CropEnergies gibt es keine Aktien mit Sonderrechten (§ 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB). Es gibt auch keine Art einer Stimmrechtskontrolle aus der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital (§ 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB).

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder

Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84 und 85 AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Mitglieder des Vorstands wurden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Satzung der CropEnergies AG macht von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktienrechts oder der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde dem Aufsichtsrat übertragen (§ 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB).

Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und Aktienrückkauf

Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2015 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2020 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB).

Die Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 hat das aus dem Jahre 2011 bestehende restliche Genehmigte Kapital von 12,75 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2011) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2016), um den Handlungsspielraum der Gesellschaft bezüglich etwaiger Kapitalerhöhungen zu erweitern. Der Vorstand ist nunmehr ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juli 2021 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde von keiner der Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital 2011 und Genehmigtes Kapital 2016) Gebrauch gemacht.

Das von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 um bis zu 15 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien bedingt erhöhte Kapital (Bedingtes Kapital 2011) ist am 18. Juli 2016 ausgelaufen, ohne dass von der Ermächtigung zur Ausübung des Bedingten Kapitals 2011 Gebrauch gemacht worden war (§ 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB).

Kontrollwechsel- und Entschädigungsvereinbarungen

Die Südzucker AG hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 600 Mio. € abgeschlossen. Die CropEnergies AG ist dieser Kreditlinie mit einem Teilbetrag von 100 Mio. € beigetreten. Im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Vertrags hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung (einschließlich Zinsen) zu verlangen.

Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder zugunsten von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels (§ 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB).

Wirtschaftsbericht

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

In einem seitens der Ethanolpreise volatilen Marktumfeld konnte CropEnergies die Ertragslage im Geschäftsjahr 2016/17 erneut verbessern und ein Rekordergebnis erzielen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Produktions- und Absatzmengen deutlich gesteigert. Hierzu trug insbesondere die Wiederinbetriebnahme der Produktionsanlage in Wilton im Juli 2016 bei. Auch die niedrigeren Rohstoffpreise wirkten sich positiv auf die Ertragslage aus. Im Gegensatz hierzu lagen die erzielten Absatzpreise, trotz einer erfreulichen Entwicklung der Ethanolpreise im letzten Quartal des Geschäftsjahrs 2016/17, überwiegend unter dem Vorjahresniveau. Zwischenzeitlich wurde sogar ein Allzeittief erreicht.

CropEnergies ist es gelungen, nicht nur ein operatives Rekordergebnis zu erzielen, sondern mit der Wiederinbetriebnahme der Produktionsanlage in Wilton auch die Position als führendem Bioethanolhersteller in Europa auszubauen.

Die Verbesserung der betrieblichen Steuerungskennzahlen - operatives Ergebnis und Umsatz - zeigt zudem qualitative Fortschritte. Dies ist bilanziell auch anhand der weitgehenden Tilgung der Nettofinanzschulden erkennbar.

Bericht zur Geschäftstätigkeit

Entwicklungen auf dem Weltmarkt für Bioethanol

Ethanolproduktion/ - verbrauch

Im Jahr 2016 blieb die weltweite Bioethanolerzeugung mit 117,7 (117,5) Mio. m nahezu auf Vorjahresniveau. Davon waren unverändert rund 84 (84) % für den Kraftstoffsektor und 16 (16) % für Getränke, Kosmetik, medizinische oder industrielle Anwendungen bestimmt. Die weltweite Erzeugung von Kraftstoffethanol von 99,3 (98,5) Mio. m3 entspricht einem Anteil von rund 5 % des weltweiten Ottokraftstoffmarkts. Auch im Jahr 2017 soll die Weltbioethanolproduktion mit 117,6 Mio. m3 stabil auf Vorjahresniveau liegen. Die Produktion von Kraftstoffethanol soll bei 99,3 Mio. m3 bleiben.

In den USA stieg die Bioethanolproduktion im Jahr 2016 um 3,5 % und erreichte 59,5 (57,5) Mio. m . Der Inlandsverbrauch stieg um 2,7 % auf 55,9 (54,5) Mio. m3 . Die Nettoexporte erhöhten sich angesichts des hohen Produktionsüberschusses auf 3,9 (2,7) Mio. m3 . Für 2017 wird mit einem weiteren leichten Wachstum der Produktion auf 60,3 Mio. m3 und des Verbrauchs auf 56,2 Mio. m3 gerechnet. Es ist somit eine anhaltend hohe Exporttätigkeit der USA zu erwarten.

In Brasilien soll die Bioethanolproduktion im Zuckerwirtschaftsjahr 2016/17 trotz einer besseren Zuckerrohrernte um 10 % auf 27,5 (30,5) Mio. m3 deutlich sinken. Ursächlich hierfür sind attraktive Weltmarktpreise für Zucker, die einen größeren Teil der Zuckerrohrernte in die Zuckerproduktion fließen lassen. Die Inlandsnachfrage schwächte sich ebenfalls deutlich um 11 % auf 26,8 (30,1) Mio. m3 ab. Bei weitgehend ausgeglichener Versorgungsbilanz gingen die Nettoexporte auf 0,3 (1,8) Mio. m3 zurück. Für das Zuckerwirtschaftsjahr 2017/18 wird mit einer weiteren Abschwächung des brasilianischen Bioethanolmarkts gerechnet. Demnach soll die Produktion um 5 % auf 26,2 Mio. m3 und der Inlandsverbrauch um 3 % auf ebenfalls 26,2 Mio. m3 sinken. Infolgedessen wird 2017/18 mit keinen nennenswerten Nettoexporten mehr gerechnet.

In der EU wird der gesamte Bioethanolverbrauch (einschließlich Alkohol für traditionelle und technische Anwendungen) im Jahr 2016 kaum verändert auf 7,6 (7,7) Mio. m3 geschätzt. Stillstände verschiedener Produktionsanlagen in Europa schlugen sich jedoch in einer auf 7,0 (7,3) Mio. m3 gesunkenen Bioethanolherstellung nieder. Der Rückgang betraf größtenteils die Produktion von Kraftstoffethanol von 4,8 (5,0) Mio. m3 . Der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2016 ging um 3 % auf 5,1 (5,3) Mio. m3 zurück. Trotz der gestiegenen Produktionslücke sind die Nettoimporte 2016 auf 414 (483) Tsd. m3 zurückgegangen. Marktbeobachter gehen daher davon aus, dass die verbliebene Lücke durch einen entsprechenden Abbau der Lagerbestände geschlossen wurde.

Im Kalenderjahr 2017 wird mit einem deutlichen Anstieg der EU-Produktion auf 7,6 (7,0) Mio. m gerechnet. Das Wachstum ist insbesondere auf eine höhere Kraftstoffethanolproduktion von 5,4 (4,8) Mio. m3 zurückzuführen. Der Ethanolverbrauch soll ebenfalls steigen und 7,8 (7,6) Mio. m3 erreichen. Hierbei entfallen rund 5,4 (5,1) Mio. m3 auf Kraftstoffanwendungen.

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Mio. m3 2017 2016 2015 2014 2013
Anfangsbestand 2,0 2,1 2,1 2,1 2,2
Erzeugung 7,6 7,0 7,3 7,3 6,7
Import 0,6 0,6 0,7 0,7 1,1
Verbrauch 7,8 7,6 7,7 7,8 7,8
Export 0,2 0,2 0,2 0,3 0,1
Endbestand 2,1 2,0 2,1 2,1 2,0

Quelle: F.O.Licht (2016, 2017)

In Deutschland, dem größten Bioethanolmarkt in der EU, blieb der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2016 mit 1,5 (1,5) Mio. m3 auf Vorjahresniveau. Obwohl weiterhin rund 90 % davon Benzin direkt beigemischt werden, war 2016 ein merklicher Anstieg der Nutzung von ETBE zu verzeichnen. Dies dürfte nicht zuletzt Ausdruck der weiterhin schleppenden Entwicklung der deutschen E10-Nachfrage sein. Der Absatz von E10 ist auf 2,3 (2,5) Mio. t zurückgegangen, was bei einer leichten Zunahme des Gesamtabsatzes an Ottokraftstoffen einem Marktanteil von 13 (14) % entspricht. Das seit 1. Januar 2015 geltende Treibhausgasminderungsziel von 3,5 Gew.-% im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen hat sich somit als nicht ambitioniert genug herausgestellt. Mit der Einführung der Treibhausgasminderungsquote ist es dem Gesetzgeber zwar gelungen, Anreize für die Hersteller von erneuerbaren Kraftstoffen zu setzen, in die weitere Senkung von Treibhausgasemissionen zu investieren. Mit spezifischen Treibhausgasminderungen von rund 70 % sparen erneuerbare Kraftstoffe in Deutschland mittlerweile doppelt so viel Treibhausgase ein, wie gesetzlich vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Mineralölindustrie die gesetzliche Vorgabe mit einer geringeren volumetrischen Beimischung von erneuerbaren Kraftstoffen erfüllen kann. Mit dem Inverkehrbringen von mehr fossilen Kraftstoffen entspricht sie damit jedoch nicht dem Geist der Gesetzgebung, die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen stetig abzusenken.

Ethanolpreise

An der Chicago Board of Trade (CBOT) stieg der 1-Monats-Future für Ethanol von März 2016 bis Februar 2017 auf 1,53 (1,37) US-$/Gallone. Währungsbereinigt entsprach dies einem Anstieg auf rund 380 (330) €/m3 . Als Hauptgrund für diese Erhöhung wird der Anstieg der Ölpreise angesehen. Die US-Sorte West Texas Intermediate (WTI) verteuerte sich in diesem Zeitraum auf rund 55 (35) US-$/Barrel. Einem stärkeren Anstieg der Ethanolpreise wirkten unter anderem vergleichsweise geringe Rohstoffkosten in den USA entgegen. So notierte Mais im Geschäftsjahr 2016/17 an der CBOT bei durchschnittlich umgerechnet ca. 130 €/t und damit nach wie vor auf niedrigem Niveau.

Die brasilianischen Ethanolpreise lagen Ende Februar 2017 bei umgerechnet rund 525 (490) €/m . Im Jahresverlauf war dabei eine hohe Preisvolatilität zu beobachten. Die Preise schwankten, in Euro umgerechnet, zwischen 380 und 610 €/m . Hierzu trug neben den Entwicklungen auf den Zucker- und Ölmärkten auch die volatile Wechselkursentwicklung der brasilianischen Währung bei.

In Europa stiegen die Ethanolpreise von 490 €/m fob Rotterdam Anfang März 2016 auf rund 640 €/m3 Ende Februar 2017 deutlich an. Zwischenzeitlich schwankten sie jedoch stark und verzeichneten Anfang September 2016 sogar ein neues Allzeittief des 1-Monats-Futures von 427 €/m3 . Das Auf und Ab der europäischen Ethanolpreise ist mit veränderten Fundamentaldaten kaum zu erklären und wohl eher dem Umstand geschuldet, dass die tatsächlichen Angebots- und Nachfragebedingungen nur unzureichend in die Preisermittlung eingehen. Die EU-Ethanolpreise werden stattdessen von sogenannten Preisberichterstattungsagenturen bestimmt, die sich in erster Linie auf umsatzschwache Handelsaktivitäten und Marktspekulationen beziehen und damit von den realen Marktentwicklungen entkoppelt zu sein scheinen.

Internationale Bioethanolpreise (€/m3)

Quelle: NYMEX, CBOT, CEPEA/ESALQ

Entwicklungen auf den Rohstoff- und Futtermittelmärkten

Getreidemärkte

Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) rechnet in seiner Schätzung vom 9. April 2017 für das Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 mit einer weltweiten Rekordproduktion von Getreide (ohne Reis) von 2.097 (1.986) Mio. t. Der Weltgetreideverbrauch soll auf 2.076 (1.962) Mio. t ansteigen. Angesichts des erneuten Produktionsüberschusses sollen die weltweiten Lagerbestände weiter auf 510 (489) Mio. t anwachsen und damit das letztjährige Rekordniveau nochmals übertreffen.

Für die EU erwartet die EU-Kommission im Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 einen Rückgang der Getreideernte um 5 %. Mit 295 (312) Mio. t liegt sie jedoch weiterhin über dem erwarteten Getreideverbrauch von 285 (284) Mio. t. Der größte Teil davon entfällt mit über 60 % unverändert auf die Tierfütterung. Zur Herstellung von Kraftstoffethanol wird nur der Stärkeanteil von voraussichtlich rund 12 (12) Mio. t Getreide verwendet. Die europäische Bioethanolindustrie trägt damit zur Nutzung der in der EU überschüssigen Kohlenhydrate bei. Zusätzlich stellt sie die im Getreide ebenfalls enthaltenden Bestandteile, allen voran Proteine, aber auch Ballaststoffe, Fette, Mineralien und Vitamine als hochwertige Lebens- und Futtermittel dem Nahrungsmittelbereich zur Verfügung.

Der 1-Monats-Future für Mahlweizen an der Euronext in Paris notierte Anfang März bei 145 €/t. Ein derart niedriges Niveau war zuletzt Mitte 2010 beobachtet worden. Das attraktive Preisniveau regte die Exportnachfrage an, sodass die Weizenpreise bis Ende Februar 2017 trotz der Rekordernte wieder auf 170 €/t stiegen.

Für das Getreidewirtschaftsjahr 2017/18 erwartet der Internationale Getreiderat (International Grain Council) eine weltweite Getreideproduktion von 2.050 (2.106) Mio. t, die damit rund 3% unter dem Vorjahreswert liegen soll. Gleichzeitig soll der Getreideverbrauch auf 2.079 (2.072) Mio. t leicht steigen. Die etwas rückläufige Getreideernte spiegelt sich sowohl in einer geringeren Weizen- als auch Maisproduktion wider. Der Internationale Getreiderat prognostiziert demnach eine globale Weizenernte 2017/18 von 735 (754) Mio. t, die damit etwas unterhalb des Verbrauchs von 740 (737) Mio. t liegen soll. Die weltweite Maisernte soll auf 1.024 (1.053) Mio. t sinken, wohingegen der Maisverbrauch mit 1.044 (1.038) Mio. t leicht über dem Vorjahresniveau liegen soll. Insgesamt geht der Internationale Getreiderat damit von einem leichten Nachfrageüberhang aus, sodass die weltweiten Getreidebestände Ende 2017/18 auf 484 (513) Mio. t zurückgehen sollen.

Im Gegensatz zur weltweiten Getreideernte, prognostiziert die EU-Kommission in der EU einen Anstieg der Getreideernte im Getreidewirtschaftsjahr 2017/18 auf 313 Mio. t, die den Verbrauch von 287 Mio. t deutlich übersteigen wird. Bei weitgehend stabiler Nachfragestruktur sollen erneut über 60 % der EU-Getreideernte in die Tierfütterung fließen. Für die Herstellung von Bioethanol sowie proteinreichen Lebens- und Futtermitteln soll der Stärkeanteil von 13 Mio. t Getreide verwendet werden. In Anbetracht dessen, dass in Bioethanolanlagen vornehmlich Getreide geringer Qualität verarbeitet werden und diese kaum für den Export infrage kommen, wird die Bioethanolindustrie auch 2017/18 zur Marktentlastung und Einkommenssicherung in diesem Segment beitragen.

Zuckermärkte

Im Zuckerwirtschaftsjahr 2016/17 wird auf dem Weltzuckermarkt erneut ein Produktionsdefizit erwartet. Nach sechs Jahren des Produktionsüberschusses hatte sich im Vorjahr erstmals ein Defizit ergeben. Obwohl die Produktion auf 178 (176) Mio. t Zucker (Weißwert) steigen soll, wird es bei einem Verbrauch von voraussichtlich 181 (180) Mio. t erneut zu einem Abbau der Bestände kommen. Diese sinken damit auf 65 (71) Mio. t, was rund 36 (39) % eines Jahresverbrauchs entspricht.

Die Weltmarktpreisentwicklung setzte ihren Aufwärtstrend bei weiterhin hoher Volatilität fort. Anfang März 2016 lag der Future für Weißzucker (nächster Verfallstermin) an der ICE in London bei umgerechnet 375 €/t. Anschließend erreichte er bis Oktober 2016 mit über 550 €/t das höchste Niveau seit 2012. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang auf ca. 450 €/t Mitte Dezember 2016 stieg der Weltmarktpreis Ende Februar 2017 wieder auf 503 €/t.

In der EU wird im Zuckerwirtschaftsjahr 2016/17 ebenfalls mit einer höheren Zuckerproduktion (inklusive Isoglukose) von 17 (16) Mio. t gerechnet. Bei leicht höheren Nettoimporten und einem Verbrauch von 19 (18) Mio. t sollen die Lagerbestände in der EU bis zum Ende des Zuckerwirtschaftsjahrs auf 1,8(1,9) Mio. t leicht sinken.

Proteinmärkte

Bei der Herstellung von Bioethanol wird nur die im Getreide enthaltene Stärke zu Alkohol umgewandelt. Darüber hinaus enthaltene Bestandteile veredelt CropEnergies zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln, die zudem wertvolle Vitamine, Mineralien und Ballaststoffe enthalten. Die Preise dieser Produkte werden vor allem vom Sojapreisniveau auf dem Weltmarkt sowie den europäischen Rapsschrotpreisen beeinflusst.

Die globale Sojabohnenernte im Wirtschaftsjahr 2016/17 wird nach der USDA-Schätzung vom 11. April 2017 mit 346 (313) Mio. t erneut einen Rekordwert erreichen. Infolgedessen sollen auch die weltweiten Lagerbestände auf einen Rekordwert von 87 (77) Mio. t Sojabohnen anwachsen. Ausgehend von einem niedrigen Preisniveau, das so zuletzt im März 2009 zu beobachten war, stieg der 1-Monats-Future für Sojabohnen an der CBOT trotz erwarteter Rekordernte von 8,50 auf über 10 US-$/Bushel. Hierzu trug auch eine anhaltend hohe Importnachfrage aus der VR China bei. Umgerechnet in Euro erhöhte sich der Preis bis zum Ende des Geschäftsjahrs 2016/17 um 24 % auf rund 355 €/t.

Die Preise für Rapsschrot folgten dieser Vorgabe, unterstützt durch eine im Wirtschaftsjahr 2016/17 geringere EU-Ernte von 20 (22) Mio. t Rapssaat. Die Preise für Rapsschrot stiegen von rund 180 €/t Anfang März 2016 auf rund 220 €/t Ende Februar 2017.

Internationale Agrarpreise (€/t)

Quelle: Euronext, CBOT

Entwicklungen im politischen Umfeld

"Erneuerbare-Energien-Richtlinie"

In der EU definiert die 2009 beschlossene "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" unverändert die rechtlichen Grundlagen für erneuerbare Energien im Transportsektor, die bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 10 % erreichen sollen. Seit der Novellierung der Richtlinie im Jahr 2015 können davon bis zu 7 %-Punkte aus erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen kommen. Die restlichen 3 %-Punkte sollen durch die Doppelanrechnung von Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen bzw. durch Mehrfachanrechnung von erneuerbarem Strom, der im Schienen- und Straßenverkehr genutzt wird, erreicht werden. Dabei achtet die EU auf die Einhaltung von strengen Nachhaltigkeitskriterien. Zu den Anforderungen gehört unter anderem, dass erneuerbare Kraftstoffe im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 Gew.-% bzw. ab 2018 50 Gew.-% der Treibhausgasemissionen einsparen. Darüber hinaus muss die Herkunft der verarbeiteten Biomasse lückenlos dokumentiert werden. Die Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion dürfen dabei nicht von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, z. B. Wäldern, und/oder Flächen mit hoher biologischer Vielfalt gewonnen werden. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Herstellung von Biokraftstoffen erfolgt durch Zertifizierungssysteme, die von der EU-Kommission zugelassen und überprüft werden.

"Kraftstoffqualitätsrichtlinie"

Die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" gibt vor, dass bis 2020 auf den gesamten Kraftstoffverbrauch gerec h-net 6 Gew.-% der Treibhausgase eingespart werden müssen. Als Basiswert dient die durchschnittliche Treibhausgasintensität der im Jahr 2010 verbrauchten Kraftstoffe von 94,1 g CO2äq /MJ. Im Vergleich dazu senkt erneuerbares Bioethanol aus europäischen Rohstoffen die Treibhausgasemissionen um rund 70 Gew.-%. Die Vorgaben der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" tragen dazu bei, dass der Treibhausgasausstoß der aktuellen Fahrzeugflotte kontinuierlich gesenkt wird. In Anbetracht der langen Nutzungsdauer von Kraftfahrzeugen stellt die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" daher einen Eckpfeiler für eine umwelt- und klimafreundlichere Mobilität dar.

Die "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" ermöglicht zudem die EU-weite Einführung von E10-Kraftstoff, d. h. die Beimischung von 10 Vol.-% Bioethanol zu Ottokraftstoff. Flächendeckend ist E10 in der EU bisher aber nur in Deutschland, Frankreich und Finnland sowie seit Januar 2017 in Belgien erhältlich. Dies heißt, dass die Mitgliedsstaaten das Potenzial von Bioethanol zur Einsparung von Treibhausgasemissionen und der Minderung der Abhängigkeit von Ölimporten bisher nicht ausschöpfen.

Pariser Klimavertrag

Bei der UN-Klimaschutzkonferenz in Paris im Dezember 2015 hatten sich 195 Länder erstmalig auf einen rechtlich verbindlichen Weltklimavertrag geeinigt. Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft. Im Rahmen des Abkommens haben sich sowohl die EU als Gemeinschaft als auch alle 28 EU-Mitgliedstaaten einzeln verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf weniger als 2 °C zu ergreifen. Wesentlicher Eckpfeiler hierfür ist, die Ausbeutung und Verbrennung fossiler Kohlenstoffreserven zu mindern und damit die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre nicht noch weiter zu erhöhen. Hierzu leisten erneuerbare Kraftstoffe aus nachwachsenden Pflanzen, die durch Photosynthese auf die bereits in der Atmosphäre befindlichen Kohlenstoffvorräte zurückgreifen, einen unverzichtbaren Beitrag. Der Pariser Klimavertrag stellt eine wichtige Richtschnur für die Ausgestaltung der künftigen Energie- und Klimaschutzpolitik dar. Die Tatsache, dass die bisher zugesagten nationalen Beiträge nicht ausreichen, um das "Zwei-Grad-Ziel" zu erreichen, macht jedoch deutlich, dass auch die EU ihren Zusagen konkrete Maßnahmen folgen lassen muss, um den Wandel zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auch nach 2020 voranzutreiben.

Klima- und Energiepaket 2030

Den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 steckte der Europäische Rat bereits im Oktober 2014 ab. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 40 % gegenüber 1990 sinken und der Anteil erneuerbarer Energien auf mindestens 27 % steigen. Der Rat betonte dabei auch die Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und die Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen ergeben, zu verringern. Hierzu sollte die EU-Kommission ein umfassendes und technologieneutrales Konzept vorlegen, mit dem unter anderem der Einsatz erneuerbarer Energiequellen im Verkehr auch nach 2020 gefördert wird.

Zu diesem Zweck schlug die EU-Kommission am 30. November 2016 ein umfangreiches Paket von klima- und energiepolitischen Maßnahmen für die Zeit nach 2020 vor. Trotz der Betonung des Rats, die Treibhausgasemissionen und die Nutzung von fossilen Brennstoffen im Verkehr reduzieren zu müssen, enthält der Vorschlag der EU-Kommission keine spezifischen Zielvorgaben für den Transportsektor. Es ist lediglich vorgesehen, den Anteil von bestimmten alternativen Kraftstoffen, vornehmlich aus Abfall- und Reststoffen, stufenweise von 1,5 % im Jahr 2021 auf 6,8 % im Jahr 2030 zu steigern. Die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen dagegen soll ab 2021 von 7 % auf maximal 3,8 % im Jahr 2030 sinken.

Die EU-Kommission begründet ihre Vorschläge mit Zweifeln an der Nachhaltigkeit von erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen. In zahlreichen wissenschaftlichen Analysen wurde hingegen nachgewiesen, welchen Nutzen Bioethanol zum Beispiel aus Futtergetreide und Zuckerrüben nicht nur für Umwelt und Klima, sondern darüber hinaus auch für die Wirtschaft stiftet. Europäisches Bioethanol spart bereits heute nachweislich rund 70 Gew.-% der Treibhausgasemissionen gegenüber Benzin ein. Durch den Ersatz von fossilem Benzin reduzieren erneuerbare Kraftstoffe aus nachhaltig erzeugten landwirtschaftlichen Rohstoffen zudem die übergroße Abhängigkeit von fossilen Ölimporten. Gleichzeitig ersetzen die ebenfalls anfallenden proteinreichen Lebens- und Futtermittel umfangreiche Sojaimporte aus Nord- und Südamerika. Mit der Nutzung von Futtergetreide aus der Überschussregion Europa sorgt die Bioethanolindustrie zu guter Letzt gerade bei Getreide geringer Qualität, das sonst keinen Exportmarkt finden würde, für eine Marktentlastung. Einer pauschalen Verurteilung aller Kraftstoffe aus Ackerpflanzen seitens der EU-Kommission ist somit nicht nachvollziehbar und widerspricht deren ökologischer und ökonomischer Bedeutung.

Die Förderung alternativer Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen kann sinnvoll sein, sofern diese als eine zusätzliche Alternative den Verbrauch fossiler Kraftstoffe weiter zu verringern hilft. Dagegen wäre eine Substitution etablierter erneuerbarer Kraftstoffe durch andere alternative Kraftstoffe sowohl klima- und energiepolitisch als auch wirtschafts- und industriepolitisch unverantwortlich. Die Umsetzung des Kommissionsvorschlags würde weder den Verbrauch fossiler Kraftstoffe senken noch die Ausbeutung fossiler Ölquellen mindern. Zusätzlich gefährden die Vorschläge Arbeitsplätze und Einkommen in der heimischen Landwirtschaft und Industrie, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen.

Angesichts der ambitionierten Klimaziele einerseits und des wachsenden Rückstands des Transportsektors bei der Einsparung von Treibhausgasen andererseits, ist es widersprüchlich, dass die EU-Kommission für die Zeit nach 2020 auf spezifische Vorgaben zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz von Kraftstoffen verzichten will. Die Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasintensität, wie sie seit 2009 in der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" festgelegt ist, soll nach dem Willen der EU-Kommission ab dem 1. Januar 2021 ersatzlos entfallen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, ist mit einem Anstieg verkehrsbedingter Emissionen, auch aus unkonventionellen Ölquellen wie Ölsanden oder Ölschiefer, zu rechnen. Die Chance, das Angebot emissionsärmerer Kraftstoffe auszuweiten, wäre damit vertan.

Insgesamt hält CropEnergies daher das vorgeschlagene Maßnahmenpaket der EU-Kommission für ungeeignet, die Verbrennung fossiler Kraftstoffe im Verkehr zu senken. Es ist vielmehr zu befürchten, dass sich so die 2020er Jahre zu einem verlorenen Jahrzehnt für den Klima- und Umweltschutz auf Europas Straßen entwickeln werden.

Gemeinsam mit den Verbänden auf nationaler und europäischer Ebene wird sich CropEnergies daher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für eine Förderung der Nutzung erneuerbarer, nachhaltig hergestellter Kraftstoffe auch nach 2020 einsetzen. Hierzu zählen vor allem verbindliche Ziele, den Anteil von erneuerbaren Energien im Transportsektor zu erhöhen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass der Verbrauch fossiler Kraftstoffe tatsächlich sinkt und so die Klimabilanz von Kraftstoffen verbessert wird.

Deutschland

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein Treibhausgasminderungsziel für den gesamten Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen. Das Treibhausgasminderungsziel wurde zum 1. Januar 2017 von 3,5 auf 4,0 Gew.-% erhöht. Ab 2020 ist ein weiterer Anstieg auf 6,0 Gew.-% vorgesehen. Mit der Einführung der verbindlichen Treibhausgasminderungsvorgabe für die Mineralölindustrie wurde die spezifische Treibhausgaseinsparung zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal für erneuerbare Kraftstoffe in Deutschland. Die Anstrengungen der Biokraftstoffhersteller zur Senkung von Treibhausgasemissionen haben dazu geführt, dass die spezifischen Treibhausgaseinsparungen von Biokraftstoffen im Durchschnitt auf mehr als 70 Gew.-% im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen gestiegen sind. Die deutsche Biokraftstoffindustrie hält weitere Erhöhungsschritte 2018 und 2019 für notwendig, damit das ab 2020 geltende Treibhausgasminderungsziel von 6 Gew.-% auch tatsächlich erreicht wird. CropEnergies ermutigt den deutschen Gesetzgeber, den Weg für mehr Klimaschutz im Transportsektor nicht nur in Deutschland weiterzuverfolgen, sondern sich auch in der EU für mehr Klimaschutz und höhere Treibhausgasminderungsziele im Verkehr einzusetzen. Hierzu zählt insbesondere die Beibehaltung und Fortentwicklung der in der "Kraftstoffqualitätsrichtlinie" verankerten Vorgabe für die Mineralölindustrie, die Klimabilanz ihrer Kraftstoffe schrittweise zu verbessern.

Belgien

In Belgien wurde der Anteil von Bioethanol in Ottokraftstoffen von durchschnittlich mindestens 4 Vol.-% auf 8,5 Vol.-% erhöht. Die Neuregelung trat zum 1. Januar 2017 in Kraft und führte zur Markteinführung von E10.

Großbritannien

In Großbritannien wird die Nutzung von Biokraftstoffen im Rahmen einer volumetrischen Beimischungsverpflichtung, der sogenannten "Renewable Transport Fuel Obligation" (RTFO) gefördert, die sich derzeit auf 4,75 Vol.-% beläuft. In Anbetracht dessen, dass der Transportsektor mittlerweile für ein Viertel der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, kann eine derartig geringe Beimischungsverpflichtung kaum sicherstellen, dass der Transportsektor einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der ambitionierten Klimaziele Großbritanniens leistet. Ende November 2016 legte das britische Transportministerium daher langerwartete Vorschläge zur Änderung der RTFO vor. Die Vorschläge umfassen unter anderem eine schrittweise Erhöhung der Beimischungsverpflichtung, die sich ab dem Jahr 2020 auf 9,75 Vol.-% belaufen soll. Alternative Kraftstoffe, vornehmlich aus Abfällen und Reststoffen, sollen mit einer Unterquote gefördert werden, die sukzessive auf 1,2 Vol.-% im Jahr 2030 ansteigen soll. Der Prozess der Dekarbonisierung ist dabei unabhängig von der Entscheidung der britischen Bevölkerung für einen EU-Austritt ("Brexit") zu sehen. Großbritannien hat sich hierzu im Rahmen des Pariser Klimavertrags verpflichtet. Zusätzlich ist das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 zu senken, auch im sog. "Climate Change Act" bereits seit 2008 gesetzlich verankert. Das Erreichen dieses Ziels soll mit sog. "Carbon Budgets" sichergestellt werden, die für jeweils fünf Jahre gelten und dabei die Obergrenze der nationalen Treibhausgasemissionen sukzessive senken. Die bisher festgelegten Zwischenziele sehen eine Treibhausgasminderung von 50 % bis 2025 und von 57 % bis 2030 vor.

Frankreich

In Frankreich wird die Nutzung von Biokraftstoffen durch eine energetische Beimischungsverpflichtungen gefördert, die Anfang 2017 im Ottokraftstoffbereich auf 7,5 % erhöht wurde und im Dieselkraftstoffbereich bei 7,7 % liegt. Darüber hinaus werden Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen in begrenztem Umfang doppelt auf die Beimischungsziele angerechnet. Bei der Dekarbonisierung des Transportsektors setzt der französische Staat ferner auf eine ökologischere Ausrichtung der Energiebesteuerung. Erwartungsgemäß führte dies zu einem weiteren Anstieg des E10-Anteils am französischen Ottokraftstoffmarkt. Dieser lag im Jahr 2016 bei rund 36 %. Neben einem sukzessiven Ausbau der E10-Nutzung entwickeln sich in Frankreich auch die Märkte für Bioethanolkraftstoffe weiter. Hierzu zählt eine zunehmende Nachfrage nach E85, einem Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 85 Vol.-%, der inzwischen an mehr als 870 Tankstellen erhältlich ist, wie auch der Dieselkraftstoff ED95, der einen Bioethanolanteil von 95 Vol.-% aufweist und zur deutlichen Emissionssenkung bei Bussen und Lastkraftwagen beiträgt. Ungeachtet der Diskussion auf EU-Ebene über ein Energie- und Klimapaket 2030 wurde gesetzlich festgelegt, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor bis 2030 auf 15 % steigen soll. Frankreich setzt damit ein deutliches Zeichen, dass im Transportsektor auch nach 2020 verbindliche Ziele für erneuerbare Energien unverzichtbar sind.

Entwicklungen in der CropEnergies Gruppe

Im Geschäftsjahr 2016/17 konnte CropEnergies die Ertragslage erneut verbessern. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Produktions- und Absatzmengen deutlich gesteigert. Hierzu trug insbesondere die Wiederinbetriebnahme der Produktionsanlage in Wilton im Juli 2016 bei. Auch die niedrigeren Rohstoffpreise wirkten sich positiv auf die Ertragslage aus. Im Gegensatz hierzu lagen die erzielten Absatzpreise, trotz einer erfreulichen Entwicklung der Ethanolpreise im letzten Quartal des Geschäftsjahrs 2016/17, überwiegend unter dem Vorjahresniveau.

Erläuterung der Ertragslage

Die CropEnergies AG nimmt im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, so dass das Ergebnis hauptsächlich von dem Beteiligungsergebnis, den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, den weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services sowie den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CropEnergies AG geprägt wird.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor der Berücksichtigung von Sondereffekten (Sondereffekte 0,0 Mio. € nach 0,0 Mio € im Vorjahr) erhöhte sich von 49,2 Mio € um 5,5 Mio € auf 54,8 Mio €, vor allem aufgrund des um 3,4 Mio. € höheren Beteiligungsergebnisses. Der Steueraufwand belief sich auf 10,5 (13,6) Mio. €.

Die CropEnergies AG weist nach einem Jahresüberschuss von 35,6 Mio. € im Vorjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 44,3 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.

Nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 18.000 (17.825) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 26.507 (17.825) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 18.07.2017 vor, eine Dividende in Höhe von 0,30 € je Aktie auszuschütten und 332 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 26,2 Mio. €.

Erläuterung der Vermögenslage/Finanzlage sowie Investitionstätigkeit

Die Bilanz per 28. Februar 2017 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA, Ensus UK Ltd. und der Compagnie Financiere de l'Artois SA (COFA) in Höhe von insgesamt 426,8 (414,3) Mio. €. Die Erhöhung des Beteiligungsansatzes resultiert aus einer Kapitalerhöhung an dem britischen Bioethanolhersteller Ensus.

Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 28,1 Mio. € auf 76,0 Mio. € im Wesentlichen durch die Abnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 32,8 Mio. € und der Verringerung der sonstigen Vermögensgegenstände um 0,8 Mio. €. Diesen steht eine Erhöhung der liquiden Mittel auf 10,5 (4,8) Mio. € gegenüber.

Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten im Wesentlichen aufgrund der geringeren Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen um 39,6 Mio. € auf 54,5 Mio. € reduziert. Die übrigen Rückstellungen verringerten sich insbesondere aufgrund geringerer Steuerrückstellungen auf 7,1 (15,3) Mio. €.

Das Eigenkapital erhöhte im laufenden Geschäftsjahr um 31,2 Mio. € auf 432,0 Mio. € aufgrund des gestiegenen Jahresüberschusses. Die Eigenkapitalquote erreichte 85,8 (77,2) % der Bilanzsumme von 503,5 (518,9) Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden Investitionen in Höhe von 12,8 Mio. € getätigt. Hiervon entfielen 12,5 Mio. € auf eine Kapitalerhöhung bei dem britischen Bioethanolhersteller Ensus.

Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung

Die CropEnergies AG prognostizierte im Vorjahresbericht ein deutlich positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen 2015/16, das sich jedoch deutlich unter dem Vorjahr bewegen sollte. Das tatsächlich erzielte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich jedoch aufgrund der positiveren Geschäftsentwicklung auf 54,8 Mio. €.

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem

CropEnergies zählt zu den größten und leistungsfähigsten Herstellern von Bioethanol in Europa. Aufgrund des Produktions-, Vertriebs- und Handelsnetzwerks ist CropEnergies hervorragend positioniert, um auf dem europäischen Bioethanolmarkt eine führende Rolle einzunehmen. Darüber hinaus verfügt CropEnergies durch die vollständige Nutzung von Agrarrohstoffen über ein attraktives Portfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln. Dies reduziert die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf den Bioethanol- und Rohstoffmärkten. Betriebliche Funktionen, externe Einflüsse sowie unternehmerisches Handeln zur Sicherung von Bestand, Wachstum und Erfolg einer Unternehmung unterliegen Chancen und Risiken. Um diese zu erkennen und aktiv zu steuern, hat CropEnergies ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet.

Das Chancen- und Risikomanagement umfasst die unternehmensinternen Regelungen zur Erfassung, Darstellung und Interpretation risikorelevanter Abläufe und mündet in monatlichen Sitzungen des Risikomanagementausschusses. Die Abläufe sind in das Risikomanagement der SüdzuckerGruppe eingebunden. Im Risikokonsolidierungskreis sind alle Konzerngesellschaften berücksichtigt.

Risiko- und Chancenpolitik

Für CropEnergies ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unternehmerischen Chancen und Risiken ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Unter Risiko und Chancen versteht CropEnergies künftige Entwicklungen bzw. Ereignisse, die das Erreichen strategischer Ziele und operativer Planungen negativ bzw. positiv beeinflussen können. Die Abwägung von Risiken und die Nutzung von Chancen dient der Sicherung des Unternehmens und dem Ausbau seiner Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu setzt CropEnergies ein integriertes System zur Früherkennung und Überwachung von konzernspezifischen Risiken ein. Der erfolgreiche Umgang mit Risiken wird von der Zielsetzung geleitet, ein ausgewogenes Verhältnis von Rendite und Risiko zu erreichen. Die Risikokultur des Unternehmens ist gekennzeichnet durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie die Implementierung interner Kontrollen. Soweit es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden versicherbare Risiken durch ein konzernübergreifendes Versicherungsprogramm abgedeckt.

Risikomanagement

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse und wird durch den Vorstand vorgegeben. Es hat sicherzustellen, dass bestehende Risiken frühzeitig und systematisch erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in geordneter Weise an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit geht eine Verbesserung der internen Transparenz risikobehafteter Sachverhalte und Prozesse sowie die Schaffung eines Risikobewusstseins bei allen Mitarbeitern einher. Das Risikomanagement wird durch ein Überwachungssystem ergänzt, das die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sicherstellt.

Zu den zentralen Aufgaben des Risikomanagements gehört die Begrenzung der Risiken aus Veränderungen von Marktpreisen. So bestehen insbesondere Marktpreisrisiken aus Absatz- und Beschaffungsvorgängen, die auch durch den selektiven Einsatz von Derivaten begrenzt werden. Die zulässigen Instrumente hat der Vorstand in Richtlinien vorgegeben, die auch Sicherungsstrategien, Zuständigkeiten, Abläufe sowie Kontrollmechanismen regeln. Die Sicherungsinstrumente dienen vornehmlich der Sicherung operativer Grundgeschäfte und werden an regulierten Märkten oder mit Banken hoher Bonität abgeschlossen.

Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und anerkannten regulatorischen Standards ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und damit Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens hat CropEnergies eine konzernweite Compliance-Richtlinie verabschiedet und schult Mitarbeiter entsprechend.

Gleichzeitig mit der Betrachtung von Risiken werden im Risikomanagementsystem von CropEnergies auch sich bietende Chancen identifiziert, verfolgt und gesteuert.

Risikofrüherkennungssystem

Der Vorstand trägt konzernweit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem sowie für die Früherkennung und Gegensteuerung bestandsgefährdender und strategischer Risiken. Er hat einen Risikoausschuss eingerichtet, dem neben dem Vorstand, Verantwortliche der Bereiche Einkauf, Vertrieb, Logistik, Produktion, Business Development, Public Relations, Finanzen, Accounting, Controlling und Südzucker-Risikomanagement angehören. Der Risikoausschuss tagt in der Regel monatlich und bei Bedarf auch ad hoc. Beratungsgegenstand sind alle Risikoarten, wobei bezüglich der wesentlichen Risiken Rohstoffeinkauf, Verkauf, Handel und Finanzmarktrisiken standardisierte Szenarienrechnungen in Abhängigkeit der künftigen Markterwartung erstellt und die Auswirkungen auf das geplante operative Ergebnis ermittelt werden. Diese Risikoeinschätzung erfolgt monatlich für das aktuelle und das darauffolgende Geschäftsjahr. Soweit Handelsrisiken bestehen, werden diese täglich bewertet. Zusätzlich zur Regelberichterstattung besteht für ad hoc auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht an den Vorstand. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt regelmäßig die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems.

Risikokommunikation

Wesentlich für ein effektives Risikomanagementsystem ist die offene und schnelle Kommunikation mit den verantwortlich handelnden Mitarbeitern im Unternehmen. Das Management stellt dies - auch durch seine unmittelbare Einbindung in den Risikoausschuss - sicher und hält die Mitarbeiter an, mit Risiken aktiv und transparent umzugehen. Regelmäßiges Reporting der operativen und strategischen Risiken erfolgt im Rahmen des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses.

Interne Revision

Die interne Revision der Südzucker-Gruppe prüft und bewertet die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabläufe bei CropEnergies. Darüber hinaus wacht sie über die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagementsystems.

Risiken

Übersicht der Unternehmensrisiken

Nachfolgend werden die für CropEnergies wesentlichen Unternehmensrisiken beschrieben und entlang der Merkmale "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "mögliche finanzielle Auswirkungen" nach Gegensteuerungsmaßnahmen klassifiziert. Die für die entsprechenden Kategorien "gering", "mittel" und "hoch" verwendeten relativen bzw. absoluten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Bedeutung der Risiken ergibt sich aus der Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkung.

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Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung
gering < 10 % < 1 Mio. €
mittel 10 - 50 % 1 - 10 Mio. €
hoch > 50 % > 10 Mio. €

Die Beschaffungs- und Absatzrisiken sowie die Risiken aus einer Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen derzeit die größten Einzelrisiken dar. Die finanziellen Auswirkungen der anderen dargestellten Risiken sind im Vergleich dazu von untergeordneter Bedeutung.

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Übersicht der Unternehmensrisiken Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung
Strategische Risiken    
Änderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen hoch hoch
Risiken durch strukturelle Veränderungen der Absatzmärkte mittel hoch
Gesamtwirtschaftliche Risiken mittel mittel
Operative Risiken    
Beschaffungsrisiko hoch hoch
Absatzrisiko hoch hoch
Qualitätsrisiken gering mittel
IT-Risiken gering mittel
Personalrisiken gering mittel
Bonitäts- und Ausfallrisiken gering gering
Weitere operative Risiken gering mittel
Compliancerisiken    
Allgemeine rechtliche Risiken mittel mittel
Kartellrechtsrisiken mittel mittel
Korruptionsrisiken gering mittel
Finanzwirtschaftliche Risiken    
Liquiditätsrisiken gering hoch
Wechselkursrisiken mittel mittel
Zinsänderungsrisiken mittel gering

Strategische Risiken

Regulatorische Entwicklungen können den Fortgang der Geschäftstätigkeit positiv und negativ beeinflussen. Wie im Abschnitt "Entwicklungen im politischen Umfeld" des Lageberichts ausführlich dargestellt, unterliegt die Geschäftstätigkeit von CropEnergies sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene vielfältigen regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich können sich die Rahmenbedingungen insbesondere in den USA und Brasilien, wo sich die weltweit größten Bioethanolmärkte befinden, auf die internationalen Handelsströme und damit mittelbar auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies auswirken.

Die EU-Kommission hat am 30. November 2016 Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 vorgelegt, die insbesondere den Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz betreffen. Der frühe Stand des Gesetzgebungsverfahrens erlaubt noch keine gesicherte Aussage, wie sich etwaige geänderte rechtliche Rahmenbedingungen auf das Bioethanolgeschäft langfristig auswirken könnten. Eine Differenzierung von Beimischungsquoten nach Produktionstechnologien und/oder Rohstoffen kann zu Nachfrageverschiebungen führen, welche die Geschäftstätigkeit von CropEnergies belasten könnten. Als führendes Unternehmen der Branche und aufgrund ihrer Einbindung in die Wertschöpfungskette der Südzucker-Gruppe geht CropEnergies jedoch davon aus, eventuelle zusätzliche Marktchancen nutzen zu können.

Ebenfalls können tatsächliche, behauptete oder widerlegte Einflüsse der Bioenergiegewinnung auf den Anbau landwirtschaftlicher Güter in anderen Regionen der Welt mit Chancen oder Risiken verbunden sein. Auch Änderungen in den Außenhandelsbeziehungen zu Drittstaaten, von in einigen EU-Ländern bestehenden gesetzlichen Vergütungssystemen für erzeugte erneuerbare Energien sowie von Zollsätzen können zu Chancen oder Risiken führen.

Darüber hinaus können Änderungen in den Rahmenbedingungen der für CropEnergies relevanten Zertifizierungssysteme einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des von CropEnergies produzierten Bioethanols haben.

CropEnergies begegnet den regulatorischen Risiken durch die Mitarbeit in verschiedenen Branchenverbänden, welche die Interessen der Bioethanolwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und kontinuierlich in Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern stehen.

Daneben unterliegen die Produkte der CropEnergies-Gruppe dem Risiko von Nachfrageschwankungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung oder Änderungen im Verbraucherverhalten.

Risiken aus dem operativen Geschäft

Beschaffungsrisiko

Zur Herstellung von Bioethanol werden vor allem kohlenhydrathaltige Agrarrohstoffe wie Getreide und Zuckersirupe benötigt. Deshalb wirken sich Preisschwankungen an den Weltagrar- und Devisenmärkten direkt auf die Rohstoffkosten von CropEnergies aus.

Das Rohstoffpreisrisiko der Bioethanolerzeugung reduziert CropEnergies teilweise durch die Verkaufserlöse der im Produktionsprozess anfallenden Lebens- und Futtermittel. Da Veränderungen beim Getreidepreis in der Regel mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel einhergehen, können Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch die Verkaufserlöse dieser Produkte kompensiert werden ("natural hedge"). Zur Risikoeinschätzung nimmt CropEnergies daher eine saldierte Betrachtung von Rohstoffkosten und Erlösen für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel vor (Steuerung nach Nettorohstoffkosten). Darüber hinaus können die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Getreidepreise auf die Rohstoffkosten durch eine vorausschauende Einkaufspolitik reduziert werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, eingegangene Lieferverpflichtungen mit den notwendigen Rohstoffmengen zeitnah zu unterlegen.

Zur Begrenzung dieser Risiken setzt CropEnergies zur Rohstoffpreissicherung derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen werden durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge sowie den Einsatz alternativer Rohstoffe reduziert. Daneben erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der Sicherungen im Einkauf von Rohstoffen mit dem Absatz von Lebens- und Futtermitteln sowie Bioethanol. Dabei wird nach Marktlage über die Sicherungsquote entschieden. Abhängig von der Marktpreislage verbleibt jedoch das Risiko, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Bioethanol weitergegeben werden können.

Auch für den Einkauf von Energie unterliegt CropEnergies dem Risiko von Marktpreisschwankungen. Diesem Risiko wird mit der Nutzung unterschiedlicher Energieträger sowie längerfristigen Lieferverträgen für Energie begegnet.

Die EU knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Das von CropEnergies erzeugte Bioethanol erfüllt diese Anforderungen. Dies setzt voraus, dass auch die Verfügbarkeit nachhaltig angebauter Rohstoffe gegeben ist.

Auch aus den Regelungen bezüglich der CO2 -Zertifikate ergeben sich Chancen und Risiken für CropEnergies. Für die Jahre 2013 bis 2019 erfüllt die Produktion von Bioethanol nach den aktuellen EU-Vorschriften die Carbon-Leakage-Kriterien, wonach CO2 -Zertifikate in begrenztem Umfang kostenlos zugeteilt werden. Die nächste Überprüfung des Carbon-Leakage-Status' betrifft die Zuteilungsjahre 2020 bis 2024. Ein Wegfall hätte eine deutliche Kürzung der Zuteilung kostenloser CO2 -Zertifikate zur Folge, wird derzeit jedoch nicht erwartet. Für die kommende 4. Handelsperiode von 2021 bis 2030 wird - auch beim Erhalt des Carbon-Leakage-Status' - davon ausgegangen, dass die kostenlose Zuteilung weiter deutlich reduziert werden wird.

Ferner besteht ein Preisänderungsrisiko für CO2 -Zertifikate, die zugekauft werden müssen.

Absatzrisiko

Die CropEnergies-Gruppe unterliegt absatzseitig Marktpreisrisiken für die Endprodukte. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies durch die Gestaltung der Verkaufsverträge und deren Laufzeit sowie, soweit möglich, durch derivative Instrumente sowie durch die flexible Nutzung der Bioethanolanlagen je nach Marktsituation und der hieraus resultierenden Kosten- und Ertragslage. Der Einsatz der derivativen Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Die europäischen Ethanolpreise werden derzeit von Preisberichterstattungsagenturen auf Basis sehr geringer Volumina ermittelt. Eine hohe Volatilität sowie eine geringe Transparenz bei der Feststellung der Preise ist die Folge.

CropEnergies geht davon aus, dass die Umsetzung der sog. Benchmark-Verordnung von 2015 zu mehr Transparenz bei der Feststellung des Ethanolpreises und somit zu weniger Volatilität und mehr Liquidität in der Preisnotierung führen wird.

Der überwiegende Anteil des Bioethanolabsatzes der CropEnergies-Gruppe entfällt auf Großkunden. Sollten derartige Lieferverträge nicht erfüllt werden oder Anschlussaufträge wesentlich geringer ausfallen, können sich hieraus Risiken für die Ertrags- und Vermögenslage ergeben.

Einen Beitrag zur Verringerung von Absatz- und Preisrisiken leistet CropEnergies durch kontinuierliche Optimierung der Kostenstrukturen bzw. die Anpassung der Kapazitätsauslastung.

Risiken aus Handelsgeschäften

Soweit CropEnergies Handelsgeschäfte mit Bioethanol oder entsprechenden Warenterminkontrakten betreibt, werden deren Risiken durch ein Limitsystem sowohl hinsichtlich des Umfangs der einzelnen Geschäfte als auch des Gesamtvolumens begrenzt. Weitere Beschränkungen bestehen bezüglich der Kreditrisiken von Geschäftspartnern und der Änderung von Marktwertrisiken. Die Risiken aus Handelsgeschäften werden fortlaufend überwacht.

Qualitätsrisiken

CropEnergies erzeugt sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Um dies zu gewährleisten, verfügt CropEnergies über ein Qualitätssicherungssystem, welches die Produktqualität und Umweltrisiken mithilfe moderner Prozessleittechnik und Laboranalysen überwacht. Dies umfasst sämtliche Prozesse vom Bezug der Rohstoffe über den Produktionsprozess bis zur Belieferung der Kunden und legt Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten und Abläufe fest.

IT-Risiken

Wie jedes Unternehmen ist CropEnergies maßgeblich von einer komplexen Informationstechnologie abhängig und auf reibungslos funktionierende IT-Systeme angewiesen. Dadurch ergeben sich Risiken insbesondere in Bezug auf den Ausfall von IT-Systemen, deren Sicherheit und Qualität. Die Optimierung, Aufrechterhaltung und insbesondere die Sicherheit der IT-Systeme werden sowohl durch Experten als auch durch entsprechende technische Maßnahmen gewährleistet. Hierbei ist CropEnergies über die Shared Service Agreements in die weitgehend vereinheitlichten Informationssysteme und Prozesse der Südzucker-Gruppe eingebunden.

Personalrisiken

Die CropEnergies-Gruppe steht mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. CropEnergies bietet als eines der führenden Unternehmen im Zukunftsmarkt für Biokraftstoffe ein attraktives Arbeitsumfeld, Stabilität sowie die Sozialleistungen der Südzucker-Gruppe und Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld.

Bonitäts- und Ausfallrisiken

Ausfallrisiken im Forderungsbestand werden bei CropEnergies reduziert, indem einerseits die Bonität, das Zahlungsverhalten und die offenen Posten von Geschäftspartnern fortlaufend überwacht und andererseits Warenkreditversicherungen und Bürgschaften zur Absicherung herangezogen werden. Insbesondere bei Handelsgeschäften kann darüber hinaus auf Akkreditive oder ähnliche Instrumente zurückgegriffen werden. Kreditrisiken aus Geldanlagen und Sicherungsgeschäften werden dadurch minimiert, dass Transaktionen bei Banken und Partnern hoher Bonität abgeschlossen werden. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute laufend überwacht.

Weitere operative Risiken

Das Risiko ungeplanter Produktionsunterbrechungen wird durch kontinuierliche Wartungsmaßnahmen und hochqualifiziertes Personal minimiert. Falls erforderlich wird geprüft, ob eine ungeplante Produktionsminderung in einer Anlage durch die Mehrerzeugung in einer anderen Anlage ausgeglichen werden kann.

In den Bereichen Steuern, IT, Verwaltung sowie Forschung und Entwicklung kann CropEnergies aufgrund der Shared-Service-Vereinbarungen auf die Fachabteilungen der Südzucker AG zurückgreifen.

Compliancerisiken

Allgemeine rechtliche Risiken

Klageverfahren gegen die CropEnergies-Gruppe, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben könnten, sind nicht erkennbar.

Kartellrechts- und Korruptionsrisiken

Kartellrechts- und Korruptionsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze und interne Regelungen verstoßen und in Folge das betroffene Unternehmen der CropEnergies-Gruppe Vermögens- und Imageschäden erleidet.

Zur Vermeidung von Kartellrechts- und Korruptionsrisiken hat CropEnergies im Rahmen des Compliance-Management-Systems die in der CropEnergies-Gruppe bestehenden Unternehmensregularien gebündelt und die verschiedenen compliancerelevanten Bereiche und Aufgabenfelder verbunden. Das Compliance-Management-System fußt auf den Prinzipien "Kennen" (informieren und schulen), "Einhalten" (kontrollieren und dokumentieren) sowie "Verbessern" (berichten und handeln). Verstöße gegen externe und interne Bestimmungen werden nicht toleriert.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Liquiditätsrisiken

Die Liquidität der CropEnergies-Gruppe wird tagesgenau gesteuert und durch nationale bzw. länderübergreifende Cashpools optimiert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung, die integraler Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. Aufgrund verbindlich zugesagter Kreditlinien kann CropEnergies - falls erforderlich - kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen.

Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken

CropEnergies unterliegt in geringem Maße Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Wechselkursrisiken können sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der konzernexternen oder -internen Finanzierung in Fremdwährung entstehen. Zum 28. Februar 2017 hatte CropEnergies keine nicht auf Euro denominierten Kredite von Konzernfremden.

Währungsrisiken werden in begrenztem Umfang durch derivative Instrumente abgesichert. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und wird ständig kontrolliert. Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen werden durch eine Mischung von fest- und variabel verzinslichen Darlehen begrenzt, wobei der Anteil festverzinslicher Darlehen überwiegt.

Gesamtrisiko

Zu den wesentlichen Risiken für die zukünftige Entwicklung der CropEnergies-Gruppe gehören insbesondere Beschaffungs- und Absatzrisiken sowie Risiken aus einer Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Das Ergebnis von CropEnergies wird besonders beeinflusst von der Preisvolatilität der eingesetzten Rohstoffe - insbesondere Getreide - und von den Bioethanolerlösen.

In Phasen rückläufiger Ethanolpreise bei gleichbleibenden oder steigenden Getreidepreisen können Verluste entstehen, wenn Margen keinen Beitrag zur Fixkostendeckung liefern. Wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden, kann eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen notwendig werden.

Da sich die Märkte für Getreide und Bioethanol relativ unabhängig voneinander verhalten und zudem sehr volatil sind, ist die Prognose der Ergebniswirkung erschwert. Gleichwohl ist es nicht immer sinnvoll oder möglich, alle Preisrisiken im Voraus abzusichern, da damit auch die Chancen zukünftiger positiver Preisentwicklungen reduziert würden. Daneben begrenzt nicht ausreichende Liquidität bei Preissicherungsinstrumenten deren wirtschaftlich sinnvollen Einsatz.

Zusammenfassend hat sich das Gesamtrisiko der CropEnergies-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr infolge der gestiegenen Unsicherheiten durch die EU-Kommissions-Vorschläge zur Umsetzung der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 erhöht.

Bestandsgefährdende Risiken sind gegenwärtig nicht erkennbar.

Chancen

Die Reihenfolge der beschriebenen Chancen entspricht deren Bedeutung für CropEnergies.

Die weitere Unternehmensentwicklung und deren Profitabilität wird maßgeblich von der Erlösentwicklung bei Bioethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt.

Chancen ergeben sich aus niedrigeren Getreidepreisen und/oder einem Preisanstieg von Ethanol oder den gleichzeitig erzeugten Lebens- und Futtermitteln. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von den Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion.

Mittelfristig geht CropEnergies davon aus, dass die Beschlüsse des Pariser Klima-Gipfels für weiteres Marktwachstum auch bei erneuerbaren Energien im Transportsektor sorgen werden. Anders wird das gesteckte Ziel, die Erderwärmung auf 2 °C zu begrenzen und den Verbrauch fossiler Kraftstoffe zu senken, nicht erreicht werden können.

Für den korrespondierenden Nachfrageanstieg ist die CropEnergies-Gruppe als einer der führenden Bioethanolhersteller Europas und aufgrund der Flexibilität und Kapazität ihrer Anlagen gut gerüstet. Ein Grund hierfür ist das erfolgreiche Wiederanfahren der Produktionsanlage in Wilton im Juli 2016, wodurch CropEnergies nun die gesamte Produktionskapazität flexibel nach Markt- und Auftragslage nutzen kann.

Gesamtchancen

Die Gesamtchancen des Konzerns sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 5 HGB)

Grundzüge

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dabei setzt sich das interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe aus einem Steuerungs- und einem Überwachungssystem zusammen.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem ermöglicht durch die festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten einschließlich deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der CropEnergies-Gruppe. Neben dem "Vier-Augen-Prinzip" sind maschinelle IT-Prozesskontrollen und automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen ein wesentlicher Teil der prozessabhängigen Kontrollen.

Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen umfassende Konzernvorgaben zur Bilanzierung und Bewertung. Außerdem erfolgt auch auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Lagebericht und Anhang.

Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte sowie Schulden im Abschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden.

Die Trennung von Funktionen und Verantwortung für Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung zielt darauf ab, kriminellen Handlungen vorzubeugen. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der CropEnergies-Gruppe sowie die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung.

Interne Prüfung

Der Aufsichtsrat hat die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems an den Prüfungsausschuss übertragen. Die interne Revision der Südzucker-Gruppe ist als prozessunabhängige Prüfungsinstanz in das interne Überwachungssystem der CropEnergies-Gruppe eingebunden. Sie stellt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit durch regelmäßige Systemprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher.

Externe Prüfung

Der Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagement integrierte Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennen zu können. Zudem berichtet er dem Aufsichtsrat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die EU-Kommission geht in ihrer Winterprognose 2017 davon aus, dass sich die wirtschaftliche Erholung in Europa trotz hoher politischer Unsicherheiten in diesem und im kommenden Jahr fortsetzen wird. Zum ersten Mal seit fast zehn Jahren sollen dabei alle EU-Mitgliedsstaaten für den Prognosezeitraum von 2016 bis 2018 eine positive Wirtschaftsentwicklung aufweisen. Das Wirtschaftswachstum 2017 soll sich für die EU demnach auf 1,8 % und für den Euroraum auf 1,6 % belaufen. Für das Jahr 2018 wird mit jeweils 1,8 % gerechnet. Risiken für die Wachstumsaussichten könnten sich unter anderem aus der Brexit-Entscheidung Großbritanniens und einer Verschärfung der US-Geldpolitik ergeben.

Bioethanolmärkte

In der EU soll der Biothanolverbrauch 2017 auf 7,8 Mio. m3 steigen. Der Anstieg um rund 0,2 Mio. m3 ist nahezu vollständig auf eine vermehrte Nutzung von Kraftstoffethanol zurückzuführen. Dieser positive Marktausblick beruht insbesondere auf höheren Beimischungsvorgaben in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung schöpfen die EU-Mitgliedsstaaten das Potenzial von Bioethanol für eine schnelle und kostengünstige Dekarbonisierung des Transportsektors weiterhin bei Weitem nicht aus. Für einen nennenswerten Ausbau erneuerbarer Energien im Kraftstoffsektor bedarf es vielmehr einer europaweiten Einführung von E10.

Für das Geschäftsjahr 2017/18 rechnet CropEnergies mit weiterhin volatilen Ethanolpreisen, die sich aber unter den hohen Notierungen zu Jahresbeginn 2017 bewegen dürften. Diese Einschätzung beruht darauf, dass die tatsächliche Bioethanolnachfrage weiterhin deutlich unter den Prognosen der Nationalen Aktionspläne der EU-Mitgliedsstaaten liegt, auf deren Grundlage der Ausbau der Produktionskapazitäten in der EU erfolgte. Bei moderater Entwicklung der Bioethanolimporte wird damit gerechnet, dass sich die europäischen Ethanolpreise verstärkt nach Angebot und Nachfrage in der EU richten werden.

Getreidemärkte

Nach Einschätzung des US-Landwirtschaftsministeriums wird sich die Weltgetreideproduktion (ohne Reis) im Getreidewirtschaftsjahr 2016/17 auf einem Rekordniveau von 2,1 Mrd. t bewegen. Im Zuge der guten Versorgungslage sollen die Lagerbestände erneut anwachsen und die Marke von 500 Mio. t übersteigen. Aufgrund des zeitweise stark gesunkenen Getreidepreisniveaus ist jedoch ein moderater Wiederanstieg der Getreidepreise nicht auszuschließen. Die insgesamt hervorragende Versorgungslage, die nach ersten Prognosen des Internationalen Getreiderats (IGC) auch im Getreidewirtschaftsjahr 2017/18 vorherrschen wird, sollte mögliche Preissteigerungen jedoch in Grenzen halten. Diese Einschätzung beruht auf einer leicht reduzierten Anbaufläche für Getreide und einer Normalisierung der Flächenerträge, die im Vorjahr ein Spitzenniveau erreichten. Nach der Aprilschätzung des IGC wird die Getreideernte 2017/18 aber wieder über 2 Mrd. t liegen.

Politische Rahmenbedingungen

Neben den Entwicklungen auf den Absatz- und Rohstoffmärkten sind der politische Wille und die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Erfolg erneuerbarer Energien auch im Transportsektor entscheidend. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Jahr 2015 geeinigt, dass bis zu 7 % der im Jahr 2020 vorgesehenen 10 % an erneuerbaren Energien im Transportsektor aus erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen stammen können. Der Rest von mindestens 3 % soll durch die verstärkte Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen sowie der im Schienen- und Straßenverkehr genutzten Elektrizität gedeckt werden. Mit Blick auf den nur noch kurzen Zeitraum bis 2020 haben mehrere Mitgliedsstaaten ihre nationalen Beimischungsvorgaben für erneuerbare Kraftstoffe mit Beginn des Jahres 2017 erhöht.

In Deutschland wurde die Treibhausgasminderungsquote zum 1. Januar 2017 von 3,5 auf 4,0 Gew.-% erhöht. Ab 2020 ist ein weiterer Anstieg auf 6,0 Gew.-% vorgesehen. Mit der verbindlichen Treibhausgasminderungsvorgabe für die Mineralölindustrie wurde die spezifische Treibhausgaseinsparung zu einem entscheidenden Wettbewerbsmerkmal für erneuerbare Kraftstoffe in Deutschland.

Ebenfalls zum 1. Januar 2017 stieg in Belgien die Beimischungsvorgabe von 4,0 auf 8,5 Vol.-% Bioethanol. Mit dieser Neuregelung erfolgte auch die Markteinführung von E10, dessen flächendeckende Nutzung für die Einhaltung der Beimischungsvorgabe unverzichtbar ist.

In Großbritannien besteht unverändert eine Beimischungsverpflichtung von 4,75 Vol.-%. Diese Regelung stellt jedoch nicht sicher, dass der Transportsektor einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der ambitionierten Klimaziele Großbritanniens leistet. Daher hat das britische Transportministerium Ende November 2016 vorgeschlagen, die Beimischungsverpflichtung schrittweise bis auf 9,75 Vol.-% ab dem Jahr 2020 zu erhöhen. In Anbetracht dessen, dass die Beratungen über eine mögliche Neuregelung noch nicht abgeschlossen sind, kann 2017 von weitgehend unveränderten Marktbedingungen in Großbritannien ausgegangen werden.

In Frankreich wird die Nutzung von Biokraftstoffen durch energetische Beimischungsverpflichtungen gefördert, die zu Beginn des Jahres 2017 im Ottokraftstoffbereich auf 7,5 % erhöht wurden. Trotz der anhaltenden Diskussion auf EU-Ebene über ein Klima- und Energiepaket 2030 hat Frankreich bereits festgelegt, dass der Erneuerbare-Energien-Anteil im Transportsektor bis 2030 auf 15 % steigen soll und bekennt sich damit auch für die Zeit nach 2020 zu verbindlichen Zielen für erneuerbare Energien im Transportsektor.

Im Gegensatz hierzu sehen die Vorschläge der EU-Kommission zur Überarbeitung der "ErneuerbareEnergien-Richtlinie" keine verbindlichen Gesamtziele für die Nutzung von erneuerbaren Energien im Transportsektor vor. Gleichzeitig soll die Maximalgrenze für erneuerbaren Kraftstoff aus Ackerpflanzen bis 2030 zugunsten noch zu entwickelnder Alternativen reduziert werden. Das Europäische Parlament und der Rat werden in den kommenden Monaten über die Neufassung der "Erneuerbare -Energien-Richtlinie" beraten. Für die Verabschiedung eines rechtlich bindenden Richtlinientexts ist eine Einigung beider Institutionen notwendig.

Prognose der Entwicklung

Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017/18 wird maßgeblich von der stark schwankenden Preisentwicklung auf den Bioethanolmärkten abhängen. Die Terminpreise für Bioethanol in Europa, die allerdings nur von begrenzter Aussagekraft sind, deuten für das Geschäftsjahr 2017/18 einen Preisrückgang vom jetzigen Spotpreis-Niveau an.

Die CropEnergies AG erwartet für das Geschäftsjahr 2017/18 aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe nur im geringen Umfang Umsatzerlöse. Maßgeblich für die CropEnergies AG ist das vor allem durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen. Es wird ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen erwartet, das deutlich unter dem Rekordwert des Geschäftsjahres 2016/17 liegen wird.

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 18. Juli 2017 vor, aus dem Bilanzgewinn der CropEnergies AG 26.175 Tsd. €, entsprechend einer Dividende von 0,30 € pro Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 332 Tsd. Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Der Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2016/17 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt worden. Unterlassene Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG lagen nicht vor ".

Jahresabschluss

der CropEnergies AG (HGB)

Bilanz 28. Februar 2017

(Tsd. €)

AKTIVA

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Anhang 28.2.2017 29.2.2016
Immaterielle Vermögensgegenstände   70 150
Sachanlagen   415 310
Finanzanlagen   426.814 414.300
Anlagevermögen (1) 427.299 414.760
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 65.498 99.228
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten   10.457 4.819
Umlaufvermögen   75.955 104.047
Rechnungsabgrenzungsposten   212 182
    503.466 518.989

PASSIVA

     
  Anhang 28.2.2017 29.2.2016
Gezeichnetes Kapital   87.250 87.250
Kapitalrücklage   202.566 202.566
Gewinnrücklagen   115.643 93.143
Bilanzgewinn   26.507 17.825
Eigenkapital (3) 431.966 400.784
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (4) 7.947 6.259
Übrige Rückstellungen (5) 7.129 15.275
Rückstellungen   15.076 21.534
Verbindlichkeiten (6) 56.424 96.671
    503.466 518.989

Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2016 bis 28. Februar 2017

(Tsd. €)

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Anhang 2016/17 2015/16
Umsatzerlöse (8) 2.378 2.330
Sonstige betriebliche Erträge (9) 409 491
Personalaufwand (10) -6.680 -7.079
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen   -178 -207
Sonstige betriebliche Aufwendungen (11) -4.297 -5.185
Beteiligungsergebnis (12) 64.030 60.610
Zinsergebnis (13) -873 -1.714
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit   54.789 49.245
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (14) -10.519 -13.596
Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss   44.270 35.650
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr   237 0
Einstellung in die Gewinnrücklagen   -18.000 -17.825
Bilanzgewinn   26.507 17.825

Anhang

I. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften

Die CropEnergies AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700509 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim, Deutschland.

Die CropEnergies AG ist zum Bilanzstichtag 28. Februar 2017 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Das Geschäftsjahr entspricht jeweils dem Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar.

Der Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Durch das BilRUG wurden die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Zwischenergebnisse "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und "außerordentliches Ergebnis" gestrichen. Eine weitere Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Einfügung eines Zwischenergebnisses "Ergebnis nach Steuern" zwischen dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und dem Posten "sonstige Steuern". Die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ent -halten nun "sonstige Steuern". Der Ausweis des Vorjahres wurde zur besseren Vergleichbarkeit angepasst.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der degressiven oder linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Für ab dem 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 angeschaffte Sachanlagen wurde bei der degressiven Abschreibung entsprechend den steuerlichen Vorschriften ein Satz von maximal 30 % verrechnet.

Für nach dem 31. Dezember 2008 angeschaffte Gegenstände des Anlagevermögens wurde bei der degressiven Abschreibung ein Satz von maximal 25 % verrechnet. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem der auf die Restnutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen verteilte Restbuchwert zu höheren Abschreibungsquoten führt.

Für ab dem 1. März 2010 angeschaffte bzw. hergestellte Gegenstände des Anlagevermögens kam ausschließlich die lineare Methode zum Ansatz. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde ausgeübt.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben.

Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

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Immaterielle Vermögensgegenstände 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 7 Jahre

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.

Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt.

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet.

Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2005 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gehalts- und Rentenentwicklung sowie der mittelfristigen Erwartungen wurden die Parameter für die Gehalts- und Rentenerhöhungen angepasst. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,50 (2,50) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,50 (2,50) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 1,50 (1,50) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,00 % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 28. Februar 2017 wurde ein Rechnungszins von 3,97 (4,27) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn (im Vorjahr sieben) Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht.

Der Abzinsungssatz für Rückstellungen der Jubiläumsansprüche beträgt 3,16 (3,77) %. Der Gehaltstrend entspricht dem der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Übrige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,93 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag.

Eine sich insgesamt hieraus ergebende künftige Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag erzielte Einnahmen ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Das Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten wird nicht in Anspruch genommen. Forschungskosten werden als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

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(Tsd. €) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 1.3.2016 Zugang Abgang Stand 28.2.2017
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 676 0 5 671
Sachanlagen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 535 236 184 587
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 31 0 31
Summe Sachanlagen 535 267 184 618
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 458.719 12.514 0 471.233
Summe Finanzanlagen 458.719 12.514 0 471.233
Summe Anlagevermögen 459.930 12.781 189 472.522
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(Tsd. €) Abschreibungen
Stand 1.3.2016 Jahresabschreibung Abgang Stand 28.2.2017
Immaterielle Vermögensgegenstände        
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 526 80 5 601
Sachanlagen        
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 225 98 120 203
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0
Summe Sachanlagen 225 98 120 203
Finanzanlagen        
Anteile an verbundenen Unternehmen 44.419 0 0 44.419
Summe Finanzanlagen 44.419 0 0 44.419
Summe Anlagevermögen 45.170 178 125 45.223
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(Tsd. €) Buchwerte
Stand 28.2.2017 Stand 29.2.2016
Immaterielle Vermögensgegenstände    
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 70 150
Sachanlagen    
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 384 310
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31 0
Summe Sachanlagen 415 310
Finanzanlagen    
Anteile an verbundenen Unternehmen 426.814 414.300
Summe Finanzanlagen 426.814 414.300
Summe Anlagevermögen 427.299 414.760

Im Zuge einer Kapitalerhöhung bei Ensus erhöhten sich die Finanzanlagen um 12.514 Tsd. € auf 426.814 Tsd. €. Die Abgänge betreffen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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(Tsd. €) 28.2.2017 29.2.2016
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 64.276 97.056
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.216 1.392
Sonstige Vermögensgegenstände 6 780
  65.498 99.228

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 18.831 (40.495) Tsd. €, Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 43.980 (54.685) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.465 (1.876) Tsd. €.

Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht haben in Höhe von 1.200 (1.375) Tsd. € eine Restlaufzeit von über einem Jahr, die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(3) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der CropEnergies AG beträgt 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2015 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2020 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 12. Juli 2016 hat das aus dem Jahre 2011 bestehende restliche Genehmigte Kapital von 12,75 Mio. € (Genehmigtes Kapital 2011) aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2016), um den Handlungsspielraum der Gesellschaft bezüglich etwaiger Kapitalerhöhungen zu erweitern. Der Vorstand ist nun mehr ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 11. Juli 2021 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde von keiner der Ermächtigungen (Genehmigtes Kapital 2011 und Genehmigtes Kapital 2016) Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Das von der Hauptversammlung vom 19. Juli 2011 um bis zu 15 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien bedingt erhöhte Kapital (Bedingtes Kapital 2011) ist am 18. Juli 2016 ausgelaufen, ohne dass von der Ermächtigung zur Ausübung des Bedingten Kapitals 2011 Gebrauch gemacht worden war.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 202.566 Tsd. €.

Gewinnrücklagen

Laut Beschluss des Vorstandes wurde eine Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 18.000 (17.825) Tsd. € vorgenommen. Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag somit auf 110.143 (87.643) Tsd. €, während die satzungsmäßigen Gewinnrücklagen unverändert 5.500 Tsd. € betragen.

Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB auslösen.

Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangene sieben Geschäftsjahre beläuft sich auf 1.391 Tsd. € und ist ausschüttungsgesperrt.

Diesen ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 115.643 Tsd. € gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 26.507 Tsd. € besteht daher nicht.

(4) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 7.991 (6.310) Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 53 (51) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen nach Verrechnung mit dem dafür vorgesehenen Deckungsvermögen 7.947 (6.259) Tsd. €. Die Differenz zwischen den Wertansätzen gemäß § 253 (2) und § 253 (6) HGB beträgt 1.391 (680) Tsd. €.

(5) Übrige Rückstellungen

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(Tsd. €) 28.2.2017 29.2.2016
Steuerrückstellungen 4.536 12.148
Sonstige Rückstellungen 2.593 3.127
  7.129 15.275

Die Steuerrückstellungen enthalten die für das Geschäftsjahr 2016/17 zu bildenden Rückstellungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag abzgl. geleisteter Vorauszahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Zahlung von Gewinnbeteiligungen 1.321 (1.161) Tsd. €, Personalverpflichtungen 705 (1.389) Tsd. €, Jahresabschlusskosten 216 (209) Tsd. €, Vergütung des Aufsichtsrats 175 (198) Tsd. € und ausstehende Rechnungen in Höhe von 56 (55) Tsd. €.

(6) Verbindlichkeiten

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(in Euro) 28.02.2017 29.02.2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 43 45
davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 43 45
davon Restlaufzeit über 1 Jahr 0 0
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 54.503 94.065
davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 52.503 74.065
davon Restlaufzeit über 1 Jahr 2.000 20.000
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 1.878 2.561
davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 1.878 2.561
davon Restlaufzeit über 1 Jahr 0 0
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 0 0
Verbindlichkeiten aus Steuern 1.865 2.510
davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 1.865 2.510
davon Restlaufzeit über 1 Jahr 0 0
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 0 0
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 4 4
davon Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 4 4
davon Restlaufzeit über 1 Jahr 0 0
davon Restlaufzeit über 5 Jahre 0 0
  56.424 96.671

Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus einer langfristigen Finanzaufnahme in Höhe von 2.000 (20.000) Tsd. € bei der Südzucker International Finance B.V., kurzfristigen Finanzaufnahmen in Höhe von 1.000 (16.600) Tsd. € bei der Südzucker AG, Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit Tochtergesellschaften in Höhe von 51.485 (56.495) Tsd. € sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18 (970) Tsd. €.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

(7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 54 (51) Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Des Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von 0 (3) Tsd. €.

Das Bestellobligo in Höhe von 226 (61) Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen.

Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 101,3 Mio. € übernommen, um die operative Geschäftstätigkeit abzusichern. Davon betreffen 22,2 Mio. € Zollavale. Weitere 70,9 Mio. € betreffen Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte die zum Bilanzstichtag einen Marktwert in Höhe von 4,5 Mio. € aufwiesen. Darüber hinaus besteht eine Patronatserklärungen für die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft aus laufenden Sicherungsgeschäften, deren Marktwert derzeit 0 Mio. € beträgt. Die CropEnergies AG hat für ein langfristiges Darlehen der CT Biocarbonic GmbH bei der IKB Deutsche Industriebank AG eine Mithaftung über 50 % der gewährten Darlehenssumme übernommen. Zum Bilanzstichtag valutierte das gesamte Darlehen der CT Biocarbonic GmbH insgesamt mit 2,2 Mio. €.

Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind.

IV. Gewinn- und Verlustrechnung

(8) Umsatzerlöse

Seit dem Geschäftsjahr 2016/17 werden die Erträge aus den Konzernumlagen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf in Höhe von 2.378 (2.330) nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst, sondern unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

(9) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 409 (491) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 140 (190) Tsd. €, periodenfremde Erträge in Höhe von 109 (95) Tsd. €, insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von 87 (134) Tsd. €.

(10) Personalaufwand

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(Tsd. €) 28.2.2017 29.2.2016
Löhne und Gehälter 4.745 5.621
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.935 1.458
- davon für Altersversorgung 1.336 885
  6.680 7.079

Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)

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28.2.2017 29.2.2016
Gewerbliche Arbeitnehmer 0 0
Angestellte 45 45

Die Anzahl der Mitarbeiter ist seit dem Geschäftsjahr 2015/16 als Vollzeitäquivalent zum Stichtag angegeben.

(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Shared-Service-Leistungen in Höhe von 1.218 (1.862) Tsd. € der Südzucker AG, Anwalts- und Notarkosten 392 (476) Tsd. €, Beiträge 253 (301) Tsd. €, Beratungskosten 184 (279) Tsd. €, die Aufsichtsratvergütungen in Höhe von 175 (198) Tsd. €, Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 91 (104) Tsd. €, periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 (0) Tsd. €, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 140 (191) Tsd. € sowie sonstige Steuern in Höhe von 2 (2) Tsd. € enthalten.

(12) Beteiligungsergebnis

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(Tsd. €) 28.2.2017 29.2.2016
Erträge aus Beteiligungen 23.426 9.524
- davon aus verbundenen Unternehmen 23.426 9.524
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 40.604 51.086
Aufwendungen aus Verlustübernahmen 0 0
  64.030 60.610

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Dividenden der BioWanze SA und der Compagnie Financiere de l'Artois SA.

Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen den handelsrechtlichen Gewinn der CropEnergies Beteiligungs GmbH.

(13) Zinsergebnis

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(Tsd. €) 28.2.2017 29.2.2016
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.212 -2.272
- davon an verbundene Unternehmen -904 -2.063
- davon aus Aufzinsung von Rückstellungen -273 -174
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 339 558
- davon aus verbundenen Unternehmen 289 506
  -873 -1.714

Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen verringerten sich von 2.063 auf 904 Tsd. €. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 289 (506) Tsd. € erzielt.

Im Zinsergebnis sind auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 269 (171) Tsd. € erfasst, die mit den Erträgen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 2 (2) Tsd. € saldiert wurden.

(14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zum gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organkreis der CropEnergies AG gehören die CropEnergies Beteiligungs GmbH, die ihrerseits einen Organkreis mit der CropEnergies Bioethanol GmbH bildet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 5.261 (6.772) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 290 (373) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 4.968 (6.451) Tsd. €.

Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen für Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen und übrigen Rückstellungen sowie den niedrigeren Wertansätzen für Vorräte in der Handelsbilanz resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 2.767 (2.568) Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 382 (444) Tsd. € aus höheren Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen sowie Beteiligungen in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet.

Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,93 % unterstellt.

V. Sonstige Angaben

(15) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder

Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt eine Vergütung von 1.162 (1.064) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 638 (615) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 463 (397) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 60 (52) Tsd. € gewährt.

Der Stand der Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder erhöhte sich um 1,1 Mio. € auf 4,4 (3,3) Mio. €. Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,6 (0,5) Mio. €. Die Zahlungen für ehemalige Mitglieder des Vorstandes belaufen sich auf 0,3 (0,6) Mio. €.

Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung am 18. Juli 2017 die Dividende - wie vorgeschlagen - beschließt, beläuft sich die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2016/17 auf 263 (198) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 175 (198) Tsd. €. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 9 (10) Tsd. € erstattet.

Die Beschreibung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat ist im Vergütungsbericht im Lagebericht angegeben.

(16) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

"Related Party" im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin und ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG. Darüber hinaus kommt die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart, in Betracht, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet.

Die CropEnergies AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt.

(17) Aufsichtsrat und Vorstand

AUFSICHTSRAT

Prof. Dr. Markwart Kunz

Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses

Braunschweig

Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim

Thomas Kölbl

Stellvertretender Vorsitzender

Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Vorsitzender des Normierungsausschusses

Speyer

Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim

Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

EUWAX Aktiengesellschaft, Stuttgart

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Baden-Württembergische Wertpapierbörse, Stuttgart (bis 1. März)

Boerse Stuttgart AG, Stuttgart

Konzernmandate:

AGRANA Internationale Verwaltungs- und Asset-Management GmbH, Wien/Österreich

AGRANA Stärke GmbH, Wien/Österreich

AGRANA Zucker GmbH, Wien/Österreich

ED&F MAN Holdings Limited, London/ Großbritannien

Freiberger Holding GmbH, Berlin

PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland/Niederlande (Vorsitzender)

Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel/Belgien

Saint Louis Sucre SAS, Paris/Frankreich

Südzucker Polska SA, Breslau/Polen

Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender)

Dr. Hans-Jörg Gebhard

Eppingen

Vorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V.

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim, Mannheim (Vorsitzender)

GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich

AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich (2. stv. Vorsitzender)

Freiberger Holding GmbH, Berlin

Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel/Belgien

Saint Louis Sucre SAS, Paris/Frankreich

Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart (Vorsitzender)

Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen

Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien/Österreich

Dr. Wolfgang Heer

Vorstandsvorsitzender der Südzucker AG

Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses

Ludwigshafen am Rhein

Konzernmandate

AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich, (1. stv. Vorsitzender)

AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich, (Vorsitzender)

ED&F MAN Holdings Limited, London/Großbritannien

Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender)

PortionPack Europe Holding B.V., Oud-Beijerland/Niederlande

Raffinerie Tirlemontoise SA, Brüssel/Belgien

Saint Louis Sucre SAS, Paris/Frankreich

Südzucker Polska SA, Breslau/Polen, (stv. Vorsitzender)

Z & S Zucker und Stärke Holding AG, Wien/Österreich, (stv. Vorsitzender)

Franz-Josef Möllenberg

Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses

Rellingen

Ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim, Mannheim (stv. Vorsitzender)

Norbert Schindler

Bobenheim am Berg

Mitglied des Deutschen Bundestags

Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

Sparkasse Rhein-Haardt, Bad Dürkheim

VORSTAND

Joachim Lutz

Chief Executive Officer

Mannheim

Michael Friedmann

Chief Sales Officer

Mannheim

Dr. Stephan Meeder

Chief Financial Officer

Mannheim

(18) Anteilsbesitz

Die nachfolgende Tabelle spiegelt den Anteilsbesitz der CropEnergies AG gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB wieder.

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(Tsd. €) 2016/17
Unternehmen Ort Anteil am Kapital davon CropEnergies AG Eigenkapital Jahresergebnis
CropEnergies Bioethanol GmbH Zeitz/Deutschland 100% 15% 72.444 0
CropEnergies Beteiligungs GmbH Mannheim/Deutschland 100% 100% 61.277 0
BioWanze SA * Brüssel/Belgien 100%-1 Aktie 100% 241.717 28.796
Ryssen Alcools SAS * Loon-Plage/Frankreich 100% 0% 9.338 2.039
Ryssen Chile SpA** Lampa, Santiago de Chile/Chile 100% 0% 370 -11
Compagnie Financière de l'Artois SA * Paris/Frankreich 100% 100% 19.993 2.183
Ensus UK Ltd. * Yarm/Großbritannien 100% 100% 52.217 17.889
CropEnergies Inc.* Houston/USA 100% 0% 77 -19
CT Biocarbonic GmbH Zeitz/Deutschland 50% 0% 1.631 42

* IFRS
** Angaben nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften. Geschäftsjahr entspricht Kalenderjahr.

Aufgrund spezifischer gesellschaftsrechtlicher Vorschriften in Frankreich stehen sechs Aktien (0,0009 % aller Aktien) der Compagnie Financiere de l'Artois SA im Eigentum von CropEnergies- bzw. Südzucker-Mitarbeitern.

Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die CropEnergies Bioethanol GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht.

(19) Weitere Angaben

Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10°% der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Die Südzucker AG (Südzucker) ist mit rund 69 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-VerwertungsGenossenschaft eG (SZVG) mit rund 7 % direkt am Grundkapital beteiligt. Da die von Südzucker gehaltenen Anteile gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen sind, hält die SZVG direkt und indirekt somit insgesamt 76 % der Stimmrechte.

Die CropEnergies AG ist gemäß § 290 HGB i.V.m. § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die CropEnergies AG ist daher das unterste Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss der Abschluss der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2016 bis 28. Februar 2017 einbezogen wird. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der CropEnergies AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Abschluss der CropEnergies AG, Mannheim für das Geschäftsjahr vom 1. März 2016 bis 28. Februar 2017 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Südzucker AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(20) Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG haben am 16. November 2016 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären der CropEnergies AG auf der Website www.cropenergies.com unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht.

(21) Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers

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(Tsd. €) 28.2.2017 29.2.2016
Abschlussprüfungen 91 104
Steuerberatungsleistungen 0 0
  91 104

Die Aufwendungen betreffen die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

(22) Vorschlag für die Gewinnverwendung

Nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 18.000 (17.825) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 26.507 (17.825) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 18.07.2017 vor, eine Dividende in Höhe von 0,30 € je Aktie auszuschütten und 332 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 26,2 Mio. €.

(23) Nachtragsbericht

Es gab nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Mannheim, den 24. April 2017

DER VORSTAND

M. Friedmann

J. Lutz

Dr. S. Meeder

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CropEnergies AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. März 2016 bis 28. Februar 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Frankfurt am Main, den 24. April 2017

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer

ppa. Christina Pöpperl, Wirtschaftsprüferin