![]() CropEnergies AGMannheimJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021Geschäftsbericht 2020/21 Inhaltsverzeichnis Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Konzernstruktur Unternehmenssteuerung Wertmanagement Finanzmanagement Leitlinien und Unternehmensstrategie Nachhaltigkeit Unternehmen Umwelt Mitarbeiter Gesellschaft Innovationen, Forschung und Entwicklung Mitarbeiter Investitionen Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Bericht zur Geschäftstätigkeit Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Wertbeitrag, Kapitalstruktur und Dividende Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Prognosebericht Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Übersicht der kurzfristig wirksamen Risiken und Chancen Corona-Pandemie Wirtschaftliches Umfeld Risiken und Chancen aus dem operativen Geschäft Finanzen Übersicht der mittel- und langfristig wirksamen Chancen und Risiken Compliance Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Unternehmensführung und -verantwortung Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Corporate Governance-Bericht Compliance Übernahmerelevante Angaben Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung Kapitalflussrechnung Bilanz Entwicklung des Eigenkapitals Konzernanhang KonzernlageberichtGrundlagen des Konzerns Konzernstruktur Die CropEnergies-Gruppe verfügt in Europa über mehrere Bioraffinerien für Neutral- und Kraftstoffethanol sowie für Lebens- und Futtermittel. Die Absatzmärkte liegen vorwiegend in Europa. Im Einzelnen hält die CropEnergies AG mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen:
Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar 50 % an der
Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz eine Bioraffinerie zur Herstellung von rund 400 Tsd. m3 Ethanol pro Jahr. Der größte Teil der Produktion findet als erneuerbarer Kraftstoff Verwendung. Bis zu 60 Tsd. m3 davon können auch zu hochwertigem Neutralalkohol in Lebensmittelqualität veredelt werden. Darüber hinaus können mehr als 300 Tsd. t des getrockneten Proteinfuttermittels ProtiGrain® sowie thermische und elektrische Energie erzeugt werden. Zusätzlich wird biogenes CO2 aus der Fermentation an die Verflüssigungsanlage der CTB Biocarbonic GmbH geliefert. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH verfügt als deutsche Zwischenholding über keine eigene Produktion. Die BioWanze SA betreibt in Wanze eine Bioraffinerie zur Herstellung von Ethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze® sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Anlage hat eine jährliche Produktionskapazität von rund 300 Tsd. m3 Ethanol. Darüber hinaus können pro Jahr über 60 Tsd. t Gluten und mehr als 400 Tsd. t ProtiWanze® hergestellt werden. Einen Großteil der benötigten Prozessenergie gewinnt BioWanze aus den Schalen des angelieferten Getreides, die im eigenen Biomassekraftwerk zur Dampf- und Stromgewinnung verwendet werden. Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton über eine Bioraffinerie mit einer Jahresproduktionskapazität von rund 400 Tsd. m3 Ethanol und 350 Tsd. t Eiweißfuttermitteln. Zusätzlich können bis zu 250 Tsd. t biogenes CO2 aus der Fermentation an eine Verflüssigungsanlage geliefert werden, die dieses insbesondere für die Lebensmittelindustrie veredelt. Ryssen Alcools SAS (Ryssen) betreibt in Loon-Plage Anlagen zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Alkohol. Die Produktionskapazitäten umfassen bis zu 90 Tsd. m3 Neutralalkohol pro Jahr, der unter anderem in der Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie für Anwendungen in der Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie verwendet wird. Des Weiteren stehen in der Dehydratation insbesondere für den Kraftstoffsektor eine Kapazität von über 100 Tsd. m3 Ethanol pro Jahr zur Verfügung. Die Compagnie Financière de l'Artois SAS (COFA) ist eine französische Zwischenholding, die 100 % der Anteile an Ryssen hält. Die Handelsniederlassung Ryssen Chile SpA wurde am 24. Februar 2021 veräußert. Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität. Sie betreibt in Zeitz eine Produktionsanlage zur Aufreinigung und Verflüssigung von biogenem CO2 aus der benachbarten Ethanolproduktion von CropEnergies. Die Anlage verfügt über eine Jahreskapazität von 100 Tsd. t verflüssigtem CO2 , das insbesondere in der Getränke- und Lebensmittelindustrie verwendet wird. Unternehmenssteuerung Der Vorstand der CropEnergies AG leitet die Geschäfte eigenverantwortlich und wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die Vorstandsmitglieder die ihnen zugeordneten Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge enthalten die Satzung der CropEnergies AG und die Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen und wirkt auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) hin. Er sorgt zudem für eine adäquate Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen. Wertmanagement Zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensführung setzt CropEnergies ein konzernweit einheitliches Berichts- und Planungssystem ein und wendet darauf aufbauend zentral definierte Kennzahlen an. Bedeutsame finanzielle Kennzahlen sind die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse, das operative Ergebnis sowie das EBITDA. Die steuerungsrelevante finanzielle Kennzahl ist das operative Ergebnis. Beim operativen Ergebnis wird das Ergebnis der Betriebstätigkeit laut Gewinn-und-Verlust-Rechnung um das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie um das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen bereinigt. Neben dem operativen Ergebnis sind für die CropEnergies-Gruppe derzeit keine weiteren finanziellen oder nicht-finanziellen Leistungsindikatoren steuerungsrelevant. Finanzmanagement Das Kapitalmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einem hohen Eigenkapitalanteil an, welche die Wachstumsstrategie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Geschäftsrisiken zu angemessenen Kapitalkosten und mit überdurchschnittlicher Bonität absichert. Die Finanzierung der CropEnergies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt. Leitlinien und Unternehmensstrategie Das Ziel der CropEnergies-Gruppe ist es, gemeinsam mit ihren Partnern vertrauensvoll eine klimafreundliche Zukunft zu gestalten und Lösungen für gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderungen zu entwickeln. Hierfür liefern wir unseren Partnern nachhaltig erzeugte, biobasierte Produkte. Bei der Herstellung dieser Produkte steht ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit der eingesetzten Biomasse und all ihrer Bestandteile im Fokus. CropEnergies folgt dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft. Erneuerbare Rohstoffe werden möglichst vollständig genutzt, um Ressourcen zu sparen und Abfälle zu vermeiden. Die hergestellten Produkte sollen die Lebensqualität der heutigen Generation verbessern und gleichzeitig die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen bewahren. Als führender europäischer Hersteller von nachhaltig erzeugtem Ethanol verbindet CropEnergies wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung und dem Schutz von Klima und Umwelt. Durch nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften will das Unternehmen profitabel wachsen, den Unternehmenswert langfristig steigern und die Interessen von Aktionären, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern berücksichtigen. Das breite Produktportfolio von CropEnergies umfasst Ethanol, den weltweit bedeutendsten Biokraftstoff, der aus dem Stärke- bzw. Zuckeranteil erneuerbarer Rohstoffe gewonnen wird. Nachhaltig erzeugtes Ethanol spart nachweislich Treibhausgase ein und ersetzt die fossilen Ressourcen. Aus den verbliebenen Bestandteilen der eingesetzten Rohstoffe stellt CropEnergies insbesondere proteinreiche Lebens- und Futtermittel her, die zudem wertvolle Ballaststoffe, Fette, Mineralien und Vitamine enthalten. Diese Produkte weisen einen hohen Ernährungswert auf und reduzieren den europäischen Importbedarf an pflanzlichen Proteinen, insbesondere Soja, das in Süd- und Nordamerika mit hohem Ressourcenverbrauch erzeugt und über weite Distanzen nach Europa transportiert wird. Die CropEnergies-Gruppe erreicht ihre Ziele durch operative Exzellenz und Innovationen und stützt sich dabei auf die eigenen Kernkompetenzen - die großtechnische Verarbeitung von Rohstoffen in Bioraffinerien zu hochwertigen Produkten und deren Vermarktung. Entscheidend ist dabei das umfangreiche Wissen über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Biomasseerzeugung über die Herstellung bis hin zu Transport und Vermarktung der Produkte. Mit innovativen Produktionsanlagen setzt CropEnergies Maßstäbe hinsichtlich Effizienz, Flexibilität und Nachhaltigkeit. Am belgischen Standort in Wanze wird CropEnergies ab 2023 auf fossile Energieträger vollständig verzichten und damit weitgehend klimaneutral produzieren können. Der Einsparung von fossilen Treibhausgasemissionen hat sich der gesamte Konzern verpflichtet. Das Ziel ist es, die fossilen Treibhausgasemissionen in den bestehenden Anlagen von CropEnergies bis 2030 durch Energieeinsparungen und den zunehmenden Einsatz von erneuerbaren Energieträgern um mehr als 35 Prozent gegenüber 2018 zu senken. Ein effizientes Beschaffungsmanagement und ein optimiertes Logistiknetzwerk helfen zudem Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Bei der Beschaffung von Rohstoffen setzt CropEnergies auf möglichst regionale Wertschöpfungsketten, indem mindestens 90 Prozent der in den europäischen Bioraffinerien von CropEnergies verarbeiteten Rohstoffe europäischer Herkunft sein sollen. Der Großteil dieser Rohstoffe wird dabei im Umkreis von 250 Kilometern beschafft. Regionale Wertschöpfungsstufen stärken die Nachhaltigkeit von und die Identifikation mit CropEnergies. CropEnergies gilt als vertrauensvoller Partner, der sich durch jahrelange Erfahrung auf allen Wertschöpfungs- und Prozessstufen auszeichnet. Mit Innovationen will sich CropEnergies in den bestehenden Geschäftsfeldern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, neue Märkte erschließen und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sind die Kenntnisse, die Erfahrung, soziale Kompetenz, Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter. Diese Stärken sollen durch Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter auch weiter ausgebaut werden. Die steigende Nachfrage nach nachhaltig erzeugten Produkten eröffnet CropEnergies die Chance, auch in Zukunft neue attraktive Geschäftsfelder zu erschließen und profitabel zu wachsen. Einen hohen Stellenwert haben dabei eine transparente Berichterstattung und eine offene Kommunikation mit Kapitalmarktteilnehmern. Der Kontakt zu Anlegern und Kapitalmärkten ist auch für die Finanzierung weiteren Wachstums wichtig. CropEnergies wirtschaftet nachhaltig für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und eine lebenswerte Zukunft, in der die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe der Schlüssel für das Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen ist. Nachhaltigkeit* Unternehmen Grundlagen des Konzerns Die Grundlagen des Konzerns sowie Informationen zu dessen Steuerung und der Unternehmensstruktur sind im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“ ab Seite 5 detailliert beschrieben. Strategie und Unternehmensführung Nachhaltiges Wirtschaften, d. h. Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung in Einklang zu bringen, ist ein zentrales Element der CropEnergies Unternehmensstrategie und steht im Einklang mit der Vision, das Gemeinwohl für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Wahrnehmung der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung umfasst die Planung, Umsetzung und Kommunikation sozialer und ökologischer Maßnahmen sowie deren Integration in die Organisationsentwicklung bzw. Strategie. Besondere Beachtung finden dabei vor allem die folgenden Aspekte:
*
Nicht Bestandteil des Prüfungsauftrags des Abschlussprüfers Der Themenbereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energieeinsatz ist ein strategischer Schwerpunkt von CropEnergies, der in Zukunft noch stärker an Bedeutung gewinnen wird. Im Fokus stehen für CropEnergies die mittel- bis langfristige Minderung von Treibhausgasemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hierzu zählen unter anderem Energieeinsparungsmaßnahmen und der Austausch von Energieträgern sowie die Erhöhung des Anteils regional bezogener Rohstoffe. Die Gesamtverantwortung für Nachhaltigkeit liegt im Verantwortlichkeitsbereich des Technikvorstands. Bioraffinerien / Kreislaufwirtschaft Ziel von CropEnergies ist es, in allen Bioraffinerien den Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft zu verankern. Das bedeutet, unter Beachtung höchster Qualitätsstandards den Ressourcenbedarf, den Energie- und Wassereinsatz sowie den Eintrag von Schadstoffen und Abfällen in die Umwelt fortlaufend und systematisch zu minimieren. Essenzieller Bestandteil des Geschäftsmodells ist die möglichst vollständige Nutzung der eingesetzten Biomasse zur Herstellung von erneuerbaren Produkten, die fossile Rohstoffe ersetzen und damit zur Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen beitragen. Hierzu zählen derzeit vor allem nachhaltige Alternativen zu fossilen Kraftstoffen in gleicher Weise wie wertvolle Lebens- und Futtermittel. Weitere Anwendungsbereiche und Produkte sollen das Portfolio von CropEnergies an nachhaltigen, biobasierten Lösungen zukünftig ergänzen. Dank der integrierten Produktionskonzepte veredelt CropEnergies die eingesetzten Rohstoffe in den Bioraffinerien ressourcenschonend zu hochwertigen Produkten. Aus den nicht fermentierbaren Inhaltsstoffen der Rohstoffe werden proteinreiche Lebens- und Futtermittel hergestellt, die zudem wertvolle Ballaststoffe, Fette, Mineralien und Vitamine enthalten. Diese Produkte weisen einen hohen Nährwert auf und leisten einen wichtigen Beitrag, den europäischen Bedarf an pflanzlichen Proteinen zu decken. Damit mindern sie insbesondere Sojaimporte aus Nord- und Südamerika. In Zeitz und in Wilton wird zudem das bei der Fermentation entstehende biogene Kohlendioxid aufgefangen, gereinigt und verflüssigt. Es ersetzt beispielsweise in der Getränkeherstellung Kohlendioxid fossilen Ursprungs. In Wanze ist eine weitere CO2 -Verflüssigungsanlage im Bau, die im Herbst 2021 in Betrieb gehen wird. Neben den effizienten Herstellungsverfahren ist die Einbindung in Verbundstandorte der Südzucker-Gruppe von großem Nutzen. So wird beispielsweise in Zeitz in insgesamt fünf Produktionsanlagen aus Zuckerrüben und Getreide ein Produktportfolio hergestellt, das Zucker, Melasse, Zuckerrübenschnitzel, Kalkdünger, Glukose, Gluten, Kleie, Kraftstoffethanol, technischen Alkohol, Neutralalkohol, flüssige und getrocknete Proteinfuttermittel sowie biogenes Kohlendioxid umfasst. Externe Nachhaltigkeitsbewertung In der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ hat die Europäische Union Nachhaltigkeitsanforderungen für den Anbau von Biomasse für die energetische Nutzung festgelegt. Die gesamte Wertschöpfungskette, von der Rohstoffgewinnung über die Erzeugung des Kraftstoffs bis zu dessen Auslieferung, muss vollständig und lückenlos als nachhaltig zertifiziert sein. Unabhängige, von der EU-Kommission zugelassene Zertifizierungssysteme und nationale Behörden sind für die Überwachung dieser Prozesse zuständig. Alle Ethanolanlagen von CropEnergies sind nach mindestens einem der von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssysteme als nachhaltig zertifiziert und werden jährlich auditiert. Mit den Zertifizierungen wird sichergestellt, dass das produzierte Kraftstoffethanol die Nachhaltigkeitskriterien der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ erfüllt. Dazu gehört auch, dass zum Beispiel mindestens 50 % an Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eingespart werden. Diese gesetzliche Forderung wird bei CropEnergies deutlich übertroffen, indem das erzeugte Kraftstoffethanol durchschnittlich über 70 % Treibhausgasemissionen einspart.
Beim ISS ESG Corporate Rating konnte CropEnergies den Prime Status (C+) erreichen. CropEnergies nimmt als integraler Bestandteil der Südzucker-Gruppe auch am Carbon Disclosure Project (CDP) Climate Change sowie an EcoVadis teil. Zusätzlich hat Ryssen den EcoVadis Gold Status. EU Taxonomy Hintergrund Die Taxonomie-Verordnung soll Investoren dabei helfen, nachhaltige Investitionen zu identifizieren. Dies soll durch ein einheitliches Klassifikationssystem geschehen, welches Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit positivem Einfluss auf Klima und Umwelt erfasst. Die Liste ist als eine Empfehlung zu verstehen, es besteht keinerlei Pflicht zur Einhaltung. Mit dem Vorhaben will die EU Kapitalströme in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten lenken, damit auch verstärkt private Investitionen einen Beitrag zum „European Green Deal“ leisten. Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist dabei eng an die sechs EU-Umweltziele geknüpft:
Damit eine ökonomische Tätigkeit als nachhaltig gelten kann, muss sie vier Kriterien erfüllen:
Die Technical Screening Criteria wurden der EU-Kommission im März 2020 vorgelegt und listen konkrete ökonomische Aktivitäten auf, die den oben genannten Zielen entsprechen. Anwendungsbereiche Die Taxonomie-Verordnung sieht unterschiedliche Berichtspflichten bei verschiedenen Anwendergruppen vor. So müssen in der Zukunft beispielsweise Investmentfonds offenlegen, welcher prozentuale Anteil ihrer Anlagen taxonomiekonform ist. Auch Unternehmen, die verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung nach der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie abzugeben, müssen in Zukunft insbesondere taxonomiekonforme Umsatzerlöse und Investitionen getrennt von nicht konformen Aktivitäten ausweisen. Zudem soll bei öffentlichen Maßnahmen und Standards klar ersichtlich sein, was den Taxonomiekriterien entspricht. Die genannten Transparenzanforderungen gelten auch für Finanzprodukte, die als nachhaltig vertrieben werden (z. B. sog. „ESG-Fonds“ (Ecological, Social, Governance)). Sind die Produkte taxonomiekonform, kann der Emittent sie mit einem grünen Label versehen. Emittenten, die ihre Produkte nicht an den EU-Nachhaltigkeitskriterien messen, müssen dies in einer Erklärung begründen. Damit sollen Anreize gegeben werden, damit sich Investoren in Zukunft verstärkt auf nachhaltige Unternehmen und Produkte fokussieren werden. Bedeutung für CropEnergies und Ausblick Am 20. November 2020 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsakts inklusive der oben genannten Technical Screening Criteria. In diesem wurde zwar der wichtige Beitrag von Biokraftstoffen zum Klimaschutz anerkannt, jedoch wurden dabei die Nachhaltigkeitskriterien der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie II“ zu Biokraftstoffen aus Ackerpflanzen nicht in allen Punkten gewürdigt. Hierauf hat der europäische Branchenverband der Ethanolwirtschaft ePURE im Rahmen einer öffentlichen Befragung hingewiesen und um Korrektur der entsprechenden Formulierung gebeten. Die EU-Kommission wird voraussichtlich im 2. Quartal 2021 eine detaillierte Überarbeitung des delegierten Rechtsakts vorlegen. Umwelt Im Geschäftsmodell von CropEnergies sind viele Prozesse umweltrelevant: die Entnahme von Primärrohstoffen aus der Umwelt, deren Aufbereitung und Transport, ihre Verarbeitung und die Herstellung von Produkten in Bioraffinerien, die Verteilung der Produkte und deren Nutzung sowie die Sammlung und Behandlung des Abfalls und Abwassers. All diese Schritte erfolgen mittels geeigneter und regional angepasster Technologien, die ständig weiterentwickelt werden. Biodiversität Das Funktionieren der Ökosysteme ist wesentlich von klimatischen Faktoren abhängig, andererseits sind Ökosysteme über Wasser- und Kohlenstoffkreisläufe aber auch wesentliche Komponenten der regionalen und globalen Klimasysteme. Die Aktivitäten und Produkte von CropEnergies haben im Hinblick auf die Biodiversität einen Einfluss auf die Landwirtschaft, die Wasser- und Kohlenstoffkreisläufe und die Treibhausgasemissionen. Die gesetzlich festgelegten Nachhaltigkeitskriterien zur Herstellung von erneuerbaren Kraftstoffen stellen sicher, dass die eingesetzten Rohstoffe nicht auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder auf Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt gewonnen werden. Die von CropEnergies eingesetzten Agrarrohstoffe sind zu über 99 % als nachhaltig zertifiziert. Zudem wird die Biodiversität an den Produktionsstandorten aktiv gefördert. In Wilton beispielsweise wurde in Zusammenarbeit mit Anwohnern ein Projekt zur Aufforstung in der Region gestartet. Aufgrund der Pandemie sind die Arbeiten zurzeit leider ausgesetzt. Rohstoffe Die Nachhaltigkeitsaktivitäten von CropEnergies beginnen bereits auf den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, insbesondere bei der Beschaffung der nachhaltigen Rohstoffe. Die Bioraffinerien von CropEnergies verwenden ausschließlich Agrarrohstoffe europäischer Herkunft, die zum Großteil standortnah bezogen werden. CropEnergies hat sich als Ziel gesetzt, 95 % der Rohstoffe aus Europa zu beziehen und 75 % aus einem Umkreis von 250 km zu beziehen. Alle Lieferanten von Agrarrohstoffen in der EU erfüllen die für landwirtschaftliche Erzeugung geltenden Grundsätze der Cross Compliance mit entsprechenden Auflagen für die Landwirtschaft. Diese gewährleisten eine umweltgerechte Landbewirtschaftung. Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Rohstoffe zur Herstellung von Biokraftstoffen gehen noch über die Vorgaben der Cross Compliance hinaus. So dürfen die Rohstoffe nicht auf schützenswerten Flächen wie Primärwäldern oder auf Flächen mit hoher biologischer Vielfalt angebaut werden. Um dies zu gewährleisten, werden alle an der Herstellung beteiligten Schnittstellen regelmäßig von unabhängigen Gutachtern auditiert und nach von der EU anerkannten Zertifizierungssystemen (z. B. REDcert EU, ISCC EU oder 2BSvs) zertifiziert. Die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist in den Verträgen mit den Rohstofflieferanten verankert. Neben Agrarrohstoffen verarbeitet CropEnergies auch Reststoffe zu erneuerbarem Kraftstoffethanol. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden bereits 5 % des verkauften Kraftstoffethanols aus Reststoffen hergestellt. Diese Menge soll in den nächsten Jahren schrittweise erhöht werden. Energie Die Anforderungen aus der Richtlinie zur Energieeffizienz (EED) wurden an allen Produktionsstandorten sowie in der Verwaltung von CropEnergies umgesetzt. In Zeitz wurde eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 und in Wilton eine Auditierung nach dem ESOS (Energy Savings Opportunity Scheme) durchgeführt. BioWanze nimmt an einem freiwilligen, branchenspezifischen Abkommen zur Verbesserung der Energieeffizienz teil („Accords de branche de deuxième génération“). In Loon-Plage und für die Verwaltung in Mannheim wurden Energieaudits gemäß EN 16247 erfolgreich durchgeführt. Die Produktion von CropEnergies zeichnet sich durch effiziente Produktionsprozesse und moderne Energieversorgungsanlagen aus. So führen z. B. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Wärmerückgewinnungssysteme zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz. Damit reduziert sich der Brennstoffbedarf und gleichzeitig werden die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Treibhausgasen gesenkt. Der spezifische Energieeinsatz hängt neben der Prozessführung und den angewandten Technologien unter anderem auch von der Art und der Qualität der eingesetzten Rohstoffe ab. Aufgrund der Flexibilität der Anlagen ist CropEnergies in der Lage, den Rohstoffeinsatz an die jeweiligen Marktbedingungen anzupassen. Die Qualität und Verfügbarkeit von Rohstoffen wird dabei nicht zuletzt von den jeweils herrschenden Witterungs- und damit Aufwuchsbedingungen bestimmt. Energieeinsatz ![]() Scope 1 & 2 Emissionen Die Höhe der CO2 -Emissionen ist sowohl vom Gesamtenergiebedarf als auch vom eingesetzten Brennstoff- und Energiemix abhängig. Der Anteil an erneuerbarer Energie liegt bei 19 %. In Wanze wird in einem Biomassekraftwerk ein Großteil der benötigten thermischen und elektrischen Prozessenergie aus den Schalen des angelieferten Weizens gewonnen. Die Dampfversorgung in Wilton wird durch einen Dritten bereit gestellt und stammt rund zur Hälfte aus einer Anlage zur energetischen Verwertung von Haushaltsabfällen. CropEnergies wird den Verbrauch fossiler Brennstoffe in den nächsten Jahren schrittweise reduzieren und hat dazu für jede Bioraffinerie standortspezifische Maßnahmen geplant oder begonnen. Im Jahr 2021 wird die Energieversorgung in Loon-Plage umgestellt, sodass 75 % des Dampfbedarfs durch Abwärme aus einer benachbarten Industrieanlage abgedeckt wird. Emissionen ![]() Scope 3 Emissionen Die Scope 3 Emissionen umfassen alle sonstigen indirekten Emissionen in der vorgelagerten und nachgelagerten Lieferkette. Emissionen aus der Nutzung und Entsorgung aller Produkte (End-of-Life-Emissionen) spielen erwartungsgemäß keine Rolle, da diese biomassebasiert sind. Der Product-Carbon-Footprint des verkauften Kraftstoffethanols berücksichtigt bereits die Emissionen von der Rohstoffgewinnung bis zur Auslieferung und Nutzung. Durch das Ersetzen fossiler Brennstoffe bewirken die Biokraftstoffe von CropEnergies eine Emissionseinsparung im Verkehrssektor von über 1 Mio. t CO2 p.a. Das Thema Verpackung hat keine signifikante Relevanz, da die Produkte im Wesentlichen lose auf Schiff, Zug oder LKW verladen werden. Klimaneutralität 2050 CropEnergies strebt eine klimaneutrale Produktion bis 2050 an. Als erster Meilenstein sollen bis 2030 die direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2) aus der Produktion im Vergleich zu 2018 um 35 % auf 0,47 Mio. t CO2 reduziert werden. Die beabsichtigten Maßnahmen gliedern sich im Wesentlichen in drei Kategorien:
Während eine weitere Verbesserung der Energieeffizienz der Produktionsanlagen mit den heute bestehenden Technologien nur noch begrenzt möglich ist, bietet die Nutzung alternativer Energiequellen wie Sonne, Wind und Biomasse ein größeres Potential zur Emissionsreduktion. CropEnergies prüft konkrete Projekte zur Nutzung von Solar- und Windenergie an verschiedenen Standorten. Am Standort Zeitz wird CropEnergies im Jahr 2021 den Kohleausstieg einleiten und einen signifikanten Anteil der benötigten Prozessenergie über Erdgas abdecken. Ein zweiter wichtiger Baustein unserer Energiestrategie ist die Errichtung eines zweiten Biomassekessels in Wanze, welcher 2023 in Betrieb gehen soll. Damit wird der Grundstein gelegt, um BioWanze vollständig klimaneutral mit Prozessenergie zu versorgen. Wasser und Abwasser CropEnergies strebt eine nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen an, indem in den Produktionsanlagen durch das Konzept der Kreislaufführung der Frischwasserbedarf reduziert wird. Das entnommene Wasser ist überwiegend Oberflächenwasser und wird in der Regel von angrenzenden Flüssen bezogen. Kläranlagen stellen eine umweltgerechte Behandlung der Abwässer sicher. Das gereinigte Wasser wird in die Flüsse zurückgeführt und bewirkt dort eine Aufwertung der Wasserqualität. Wasserentnahme/Abwasser
1 Haupt- und Nebenprodukte. Abfall Da die in den Rohstoffen enthaltenen Bestandteile nahezu vollständig zu Ethanol sowie proteinreichen Produkten veredelt werden, fallen nur geringe Abfallmengen an. Sofern Abfälle nicht vermieden werden können, strebt CropEnergies im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourcen Schonung eine hohe Recycling und Verwertungsrate an. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden 95 % der Abfälle recycelt, kompostiert oder energetisch verwertet. Bei weniger als 0,1 % aller Abfälle handelt es sich um gefährliche Abfälle. Diese bestehen überwiegend aus verbrauchten Schmierstoffen aus der Produktion oder Dämmmaterialien. Abfälle
Lieferantenbewertung Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen werden von der CropEnergies-Gruppe unter Beachtung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Gesichtspunkte eingekauft. Bestandteil der Ausschreibungsverfahren und Vertragsverhandlungen mit Lieferanten ist der Verhaltenskodex für Lieferanten, der Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung vorgibt sowie zu erfüllende Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards festlegt. Er gilt für Lieferanten der gesamten Wertschöpfungskette (www.cropenergies.com/de/Downloads/Lieferantenmanagement/). Logistik bei Beschaffung und Distribution Voraussetzung für einen reibungslosen Betrieb der Anlagen ist eine effiziente Warenbewegung. Dies bedeutet zum einen eine bedarfsgerechte Rohstoffversorgung und zum anderen eine kontinuierliche Produktauslieferung; beides vor dem Hintergrund begrenzter Lagermöglichkeiten und einer optimalen Nutzung der Produktionskapazitäten. Wesentliche Maßnahmen sind eine IT-gestützte Logistiksteuerung sowie die Auswahl möglichst umweltschonender Verkehrsträger. Die Bioraffinerien von CropEnergies liegen rohstoffnah an Wasserwegen oder Bahntrassen. Dies verkürzt die Transportwege oder ermöglicht eine emissionsarme Belieferung zum Großteil per Schiff oder Bahn. Loon-Plage ist mittels einer Pipeline direkt an den Hafen Dünkirchen angeschlossen, die Beschaffungslogistik basiert überwiegend auf dem Seeweg. In Wilton werden rund 70 % der eingesetzten Rohstoffe per Schiff angeliefert, in Wanze sind es 50 %. Die Anlage in Zeitz befindet sich im Verbund zur Zucker- und Stärkeherstellung der Südzucker AG und ist über Rohrleitungsnetze an diese angeschlossen. Darüber hinaus wurden in diesem Jahr dort umfangreiche Investitionen zur Stärkung der Bahninfrastruktur auf den Weg gebracht. Auch bei der Auslieferung der hergestellten Produkte wird durch die Auswahl geeigneter Transportmittel sowie die Optimierung der Wegstrecken darauf geachtet, den Ausstoß von CO2 so weit wie möglich zu verringern. Die Distributionslogistik zum Kunden erfolgt daher ebenfalls zu einem großen Teil klimaschonend. Der Ethanol wird zu zwei Drittel per Schiff und Bahn ausgeliefert. Mitarbeiter Gleichstellung der Geschlechter und Diversität Neue Arten des Arbeitens oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnen immer mehr an Bedeutung. CropEnergies unterstützt dies an den Standorten mit verschiedenen Maßnahmen, beispielsweise mit Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Angebot von Telearbeit Mitarbeitern Spielräume für die eigene Gestaltung ihrer Arbeit eröffnen. Vertrauen, Loyalität, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit und Verantwortung gewinnen in diesem Kontext an Bedeutung. Weitere Maßnahmen sind in Planung, damit CropEnergies auch in Zukunft im Wettlauf um die besten Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Zum 28. Februar 2021 stellt sich die Anzahl der Beschäftigten nach Beschäftigungsverhältnis und Geschlecht (nach Köpfen) wie folgt dar: Mitarbeiter nach Beschäftigungsverhältnis und Geschlecht
Ebenso spielt Diversity Management eine immer größere Rolle. Darunter fallen Maßnahmen zur Work-Life-Balance oder auch die altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung. Für die Einstellung und Entwicklung der Mitarbeiter spielt das Geschlecht, das Alter oder die ethnische Herkunft keine Rolle. CropEnergies bewegt sich in einem produktions- und technikorientierten Umfeld, in dem der Anteil an Mitarbeiterinnen und Bewerberinnen noch immer verhältnismäßig niedrig ist. Der Anteil der Frauen an der Stammbelegschaft Ende des Geschäftsjahrs 2020/21 lag bei 21,8 (22,0) % und der Anteil der Frauen in Führungspositionen bei 17 (20) %. Management
Die Mitarbeiter haben Anspruch auf Sonderurlaub bei privaten Terminen (z. B. Hochzeit, Geburt des Kindes, Trauerfall) oder auch bei einem Umzug. Für Fortbildungen werden individuelle Freistellungsmöglichkeiten vereinbart. In den Sommerferien werden Feriencamps für Kinder von Betriebszugehörigen angeboten. Zum 28. Februar 2021 stellte sich die Anzahl der Mitarbeiter nach Altersgruppen wie folgt dar: Mitarbeiter nach Altersgruppen in %
Arbeitssicherheit Unverzichtbar für den nachhaltigen Erfolg der CropEnergies-Gruppe ist der hohe Stellenwert der Arbeitsschutzpolitik, welche ein hohes Maß an Sicherheit in den Produktionsanlagen sowie die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet. Wesentliche Aspekte sind die Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung sowie die Schärfung des Bewusstseins jedes einzelnen Mitarbeiters für sicheres Verhalten nach dem Motto: „Safety first“. Dafür erhalten die Mitarbeiter beispielsweise jeden Monat Unterlagen zu einem Schwerpunktthema oder werden an den Standorten zu Aktionstagen zum Arbeitsschutz eingeladen. An den Produktionsstandorten werden strenge Zugangskontrollen durchgeführt, externe Mitarbeiter werden am Eingang entsprechend geschult. Der Zutritt und Austritt durch Vereinzelungsanlagen ermöglicht jederzeit ein genaues Monitoring über die Anzahl der im Werk befindlichen Personen. In Phasen der Anlagenrevision finden umfangreiche Zusatzschulungen sowohl für interne als auch für externe Mitarbeiter statt. Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz und in der Anlagensicherheit werden regelmäßig ermittelt und diesen bei Bedarf entgegengewirkt. Ziele zur kontinuierlichen Verbesserung sowie daraus abgeleitete Maßnahmen werden systematisch überprüft und die Effektivität der umgesetzten Maßnahmen wird regelmäßig bewertet. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem definiert die Vorgehensweisen bei der Gefährdungsermittlung, der Unfalluntersuchung und der Unterweisung von Mitarbeitern und legt Verantwortlichkeiten fest. Dabei kommen etablierte checklistenbasierte Verfahren zur Anwendung, bei denen der Schweregrad möglicher Verletzungen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt wird. Außerdem kommen insbesondere bei Instandhaltungsmaßnahmen an Maschinen und Anlagen so genannte Arbeitsfreigabeverfahren zur Anwendung, die ebenfalls eine Ermittlung von Gefährdungen enthalten. Arbeitsunfälle und - soweit möglich - Ereignisse, die beinahe zu Arbeitsunfällen geführt hätten (Beinaheunfälle), werden erfasst, untersucht und ausgewertet. Außerdem werden die erforderlichen Schutz- und Präventionsmaßnahmen festgelegt und ggf. interne Audits durchgeführt. CropEnergies bekennt sich zur Vereinbarung „VISION ZERO. Null Unfälle - Gesund Arbeiten!“. Im Jahr 2020 wurde dies an den Standorten in Loon-Plage, Wilton und Wanze erreicht. Damit gehörten die CropEnergies Produktionsanlagen zu den besten in den Südzucker-Gruppe. Seit Gründung der CropEnergies AG gab es keine tödlichen Unfälle im Unternehmen. Die Unfallquote konnte gegenüber dem Vorjahr von 7,4 auf 5,8 gesenkt werden. Ebenso ließ sich die unfallbedingte Ausfalltagequote von 282 auf 78 reduzieren. Unfallquote und unfallbedingte Ausfalltagequote*
Jeder Arbeitsunfall wird ausführlich untersucht. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden geeignete und konkrete Maßnahmen festgelegt. Mit dem Newsletter der Südzucker-Gruppe findet ein übergreifender Austausch über Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle und sonstige sicherheitsrelevanten Ereignisse statt. Zudem können Mitarbeiter über das betriebliche Vorschlagswesen aktiv zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beitragen. Gesundheitsschutz CropEnergies will die Gesundheit der Mitarbeiter bestmöglich schützen. Aktuell wurden deshalb die empfohlenen behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (mobiles Arbeiten, Abstand, keine Veranstaltungen, keine Präsenzmeetings, Hygienemaßnahmen) an allen Standorten in einem frühen Stadium konsequent umgesetzt. So konnte bisher weitgehend verhindert werden, dass sich das Virus in den Betriebsstätten ausbreitet. Für den Alltag macht Südzucker ihren Mitarbeitern unterschiedlichste Angebote zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit, wie zum Beispiel Präventionsmaßnahmen (Rückengymnastik, Yoga und Gesundheitstag) oder Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer Krankheit. Seminare und Trainings sollen dabei unterstützen, den beruflichen und persönlichen Alltag gesundheitsbewusst zu gestalten. Durch die Einführung des Learning-Management-Systems „Südzucker Group Campus“ kann dies künftig auch als eLearning erfolgen. Altersteilzeitprogramme ermöglichen älteren Mitarbeitern, den Übergang in den Ruhestand dem eigenen Gesundheitszustand individuell anzupassen. Dialog mit Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften Der soziale Dialog ist in der Südzucker-Gruppe und damit auch bei CropEnergies durch die enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten verankert. Ebenso bestehen für einen Großteil der Mitarbeiter Arbeitnehmervertretungen. Für die Mehrheit aller Mitarbeiter sind Gewerkschaften in die Verhandlungen der Tarifverträge einbezogen. Gesellschaft Unternehmerischer Erfolg und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung gehören für uns zusammen und stellen eine wichtige Voraussetzung nachhaltigen Wirtschaftens dar. Weitere Aspekte sind eine hohe Wertschöpfung im ländlichen Raum, gesellschaftliches und soziales Engagement, der Dialog mit unseren Stakeholdern sowie die Einhaltung der Menschenrechte. Produktverantwortung und Qualität CropEnergies misst der Herstellung sicherer und qualitativ hochwertiger Produkte eine zentrale Bedeutung zu und ist sich der damit einhergehenden Verantwortung bewusst. Ein Qualitätsmanagementsystem regelt für alle Stufen der Produktion eine strukturierte und effektive Vorgehensweise. Das Qualitätsmanagementsystem definiert Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Produkte den gesetzlichen Vorgaben sowie den Anforderungen der Kunden entsprechen. Ein zentrales Element des CropEnergies-Qualitätsmanagements ist das HACCP-Konzept. Mittels einer strukturierten Gefahrenanalyse wird jeder einzelne Produktionsschritt bei der Herstellung von Lebensmitteln hinsichtlich potenzieller Gefahren für die Gesundheit der Konsumenten bzw. bei der Herstellung von Futtermitteln für die Tiergesundheit überprüft. Bei Bedarf werden sofort entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Weitere wesentliche Elemente des Qualitätsmanagements stellen langfristige Lieferantenbeziehungen und ausführliche Rohstoffspezifikationen, qualifizierte Mitarbeiter, sichere Produktionsverfahren und die enge Abstimmung mit den Kunden dar. Für ein gemeinsames Verständnis in Bezug auf die Beschaffenheit der Produkte dienen die Endproduktspezifikationen. In das System eingebunden ist auch die Analyse von Reklamationen als zusätzliche Informationsbasis für die ständige Verbesserung von Prozessen und Produkten. Zertifizierungen Die Kunden messen der Überprüfung von Sicherheit und Gesetzeskonformität der Produkte durch externe Zertifizierungsorganisationen eine große Bedeutung zu. Entsprechend orientieren sich die Produktionsprozesse an international anerkannten Standards mit umfangreichen Anforderungen und standardisierten Bewertungsverfahren, z.B. ISO 9001 (Qualitätsmanagement), REDcert EU, ISCC EU (erneuerbare Kraftstoffe), IFS Food (Lebensmittel), GMP+ (Futtermittel). Entsprechend den Kundenanforderungen verfügen die Produktionsstandorte über weitere spezifische Zertifikate wie z.B. Koscher, Halal oder des VLOG-Standards „Ohne Gentechnik“. Wertschöpfung im ländlichen Raum Ein wertorientiertes und profitables Wachstum bildet die Grundlage für die Finanzierung weiterer Investitions- und Forschungsprojekte zur Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte und nachhaltiger Herstellungsprozesse sowie zur Erschließung neuer Märkte. Von einem solchen Wachstum und der ökonomischen Nachhaltigkeit profitiert auch die regionale Wirtschaft. Alle Produktionsstandorte befinden sich im ländlichen Raum und damit in unmittelbarer Nähe zur Rohstofferzeugung. Dort leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Schaffung langfristiger und qualifizierter Arbeitsplätze, sondern tragen auch zur Entwicklung der regionalen Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Betriebe bei. Gesellschaftliches und soziales Engagement Schwerpunkte des gesellschaftlichen und sozialen Engagements liegen auf der Förderung lokaler Projekte unterschiedlicher Ausrichtung im direkten Umfeld der Produktionsstandorte, Sponsoring sowie der Unterstützung von Vereinen, Schulen, Wissenschaft und Lehre unter anderem auch an Universitäten. Während der Corona-Pandemie wurde zudem Ethanol an Apotheken zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verschenkt. Stakeholder und Dialogformen Die wesentlichen Interessengruppen und Dialogformen für CropEnergies sind in folgender Tabelle aufgezeigt.
Da CropEnergies coronabedingt den persönlichen Dialog mit den Stakeholdern nicht in der gewohnten Form fortsetzen konnte, wurde die Kommunikation an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Zu den neuen Formaten gehören zum Beispiel die virtuelle Hauptversammlung und zahlreiche andere Online-Meetings. Wesentlichkeitsanalyse Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat CropEnergies erstmalig ihre Stakeholder befragt, welche Nachhaltigkeitsaspekte für sie bezogen auf CropEnergies besonders wichtig sind. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Belangen der Mitarbeiter. Eine Mitarbeiterumfrage im Rahmen des Südzucker Strategieprojekts 2026 PLUS hat ergeben, dass ein großes Interesse am Thema Nachhaltigkeit besteht und ihre Förderung als eine strategische Priorität der Südzucker-Gruppe erachtet wird. Es wurden sehr viele Themen aus unterschiedlichen Bereichen angesprochen, der Ausbau der internen und externen Kommunikation war hier eindeutig das Top-Thema. ![]() Die Wesentlichkeitsanalyse zeigt ein Verbesserungspotential vor allem im Feld „Gleichstellung der Geschlechter sowie Diversität“. Südzucker entwickelt in Arbeitsgruppen konzernweit entsprechende Maßnahmen für mehr Diversität und hat im Zuge dessen die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Für unsere Kunden ist Nachhaltigkeit ein maßgeblicher Geschäftsfaktor. So richten Mineralölunternehmen ihren Einkauf von Kraftstoffethanol aufgrund der europäischen Anforderungen an einen emissionsarmen Transportsektor verstärkt an den nachgewiesenen Treibhausgaseinsparungen aus. Auch für die Lebens- und Futtermittelkunden spielt die nachhaltige Produktion eine immer stärkere Rolle. Weitere potenzielle Partner gibt es in der Industrie, die ebenfalls immer größeres Interesse an nachhaltig hergestellten Produkten zeigt. Einhaltung der Menschenrechte, Ethik und Integrität Als Mitglied der Südzucker-Gruppe erfüllt CropEnergies die Vorgaben eines international tätigen Konzerns. Hohe Standards gelten auch in den Bereichen der Menschenrechte, Aus- und Weiterbildung, Gesundheit und Sicherheit, Bezahlung und Arbeitsbedingungen sowie bei der Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern. CropEnergies verpflichtet sich, die Geschäftstätigkeit auf ethische, legale und verantwortungsvolle Art und Weise auszuüben. Die Unternehmensethik umfasst Compliance und Integrität, der Verhaltenskodex von CropEnergies ist auf der Webseite www.cropenerqies.com/de/Unternehmen/Verhaltenskodex/ vollständig wiedergegeben. Er berücksichtigt geltende Gesetze und internationale Standards wie die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation. CropEnergies erwartet, dass sämtliche Mitarbeiter gemäß den darin enthaltenen Werten und Vorgaben handeln. Die Einhaltung der Grundsätze des CropEnergies-Verhaltenskodex wird durch die interne Revision überwacht sowie durch ein anonymes Hinweisgebersystem gestützt. Jeder Mitarbeiter hat die Würde und persönlichen Rechte eines jeden anderen Mitarbeiters und Kollegen sowie Dritter zu respektieren. Gleichzeitig wird von Lieferanten bzw. Vertragspartnern erwartet, dass diese sich gemäß den Vorgaben verhalten. Innovationen, Forschung und Entwicklung Überblick Als führender europäischer Hersteller von Ethanol ist CropEnergies in einem technologieorientierten Umfeld aktiv. Neben dem Fokus auf die Nachhaltigkeit und energiepolitische Fragestellungen werden Innovationen gezielt in wichtige Wachstumsimpulse umgesetzt. Im Fokus der F&E-Aktivitäten liegt die Weiterentwicklung und Neuerschließung spezifischer Schlüsseltechnologien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und erfolgreiche Konzepte zur Herstellung nachhaltiger Produkte aus erneuerbaren Rohstoffen zu entwickeln. Die Innovationsstrategien von CropEnergies werden gemeinsam und abgestimmt mit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Südzucker AG, vor allem im Rahmen projektbezogener Fragestellungen, durchgeführt. Ausgehend von den erneuerbaren Rohstoffen über die Prozesstechnologie zur Gewinnung von Ethanol und Nebenprodukten bis hin zur Mitarbeit in Normungsgremien für neue, innovative und nachhaltige Kraftstoffe wurden Themen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bearbeitet. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden insbesondere technologische Fragestellungen und Konzepte im Bereich der Trocknungstechnologien für Lebens- und Futtermittel zur weiteren Senkung des spezifischen Energiebedarfs verfolgt. In der Prozesstechnologie wurden insbesondere anlagenspezifische Fragestellungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ethanolqualität bearbeitet. Auch der Einsatz alternativer Rohstoffe, insbesondere lignozellulosehaltiger Materialien, zur Ethanolerzeugung wird weiter untersucht. Im Rahmen von teilweise öffentlich geförderten Kooperationen mit Universitäten und Technologieanbietern wird die verstärkte Nutzung von hochreinem CO2 aus der Fermentation der Ethanolanlagen geprüft. Unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen und der nationalen Wasserstoffstrategie wurden Forschungsansätze und Technologieevaluierungen initiiert, um unter Einsatz von regenerativem Strom nachhaltige chemische Wertstoffe herzustellen. Alle für CropEnergies im Geschäftsjahr 2020/21 erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und Serviceleistungen wurden in definierten Projekten auf Basis eines mit der Südzucker AG geschlossenen Dienstleistungsvertrages verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der Gesamtaufwand auf insgesamt 1,2 (1,3) Mio. €. Rohstoffverarbeitung und Fermentationsprozess Die Fermentation ist einer der technologisch anspruchsvollsten Prozessschritte bei der Ethanolherstellung. Neben der Betrachtung neuer Rohstoffe und Untersuchung neuer Enzyme und Hefen zur Verbesserung des Stärkeaufschlusses steht insgesamt die kontinuierliche Optimierung von Ethanolausbeute und Durchsatz zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Fokus. Optimierung von Produktionsanlagen Durch technische und technologische Maßnahmen wurde der spezifische Energieverbrauch in allen Ethanolanlagen weiter gesenkt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Optimierungsprojekte in Wanze und Wilton erstmals rein digital begleitet. Für den Standort Zeitz wird ein optimiertes und nachhaltiges Kraftwerks- und Energiebereitstellungskonzept entwickelt, um den Ausstoß von Emissionen weiter zu senken. Servicearbeiten für die Neutralalkoholproduktion Die Qualität von Neutralalkohol bemisst sich nach der Reinheit und dem sensorischen Eindruck, der auch von den verwendeten Rohstoffen und Herstellparametern beeinflusst wird. Für die Verwendung in Lebensmitteln oder in Produkten der Pharma- und Kosmetikindustrie sind Geruchs- und Geschmacksneutralität entscheidende Qualitätsparameter und bedürfen einer ständigen Kontrolle. Es wurden Initiativen gestartet, um diese sensorischen Unterschiede auch mit modernstem Analysenequipment detektieren zu können. Normungsarbeiten für Ethanol In Normungsausschüssen ist CropEnergies sowohl auf europäischer Ebene im Europäischen Komitee für Standardisierung (CEN) als auch auf deutscher Ebene im Deutschen Institut für Industrienormung e. V. (DIN) in die Normung von Ethanol, Ottokraftstoffen und Kraftstoffmischungen aktiv eingebunden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde strategisch darauf hingearbeitet, dass im Rahmen einer DIN-Arbeitsgruppe die normungsrelevanten Fragen für die Qualität eines zukünftigen E20-Kraftstoffs erarbeitet werden. Wie Studien zeigen, führt eine Verdoppelung des Ethanolgehalts im Benzin auf 20 % neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen zu deutlich geringeren Feinstaub- und Stickoxidemissionen. Parallel startet CropEnergies mit verschiedenen Partnern Flottenversuche mit E20-Kraftstoff, um die Vorteile dieses Kraftstoffs im Alltag zu untersuchen. Neue Produkt- und Produktionskonzepte Die vollständige Nutzung der proteinhaltigen Nebenströme unter anderem für Lebensmittelanwendungen ist für CropEnergies Bestandteil des Geschäftskonzepts. Das Produktkonzept zur Vorwärtsintegration der Glutenaktivitäten zu neuen Extrudaten für den Fleischersatzsektor wird in enger Kooperation mit der Schwestergesellschaft BENEO kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen eines umfangreichen Forschungsprogramms wurden Rezepturen für vegetarische und veganen Produkte optimiert. Die Rezepturentwicklung erfolgte mit einem Technikumsextruder und wurde anschließend unter Einhaltung der erarbeiteten Prozessparameter auf die technische Anlage am Standort Wanze erfolgreich übertragen. Im Rahmen der Kombination von hochreinem CO2 und Wasserstoff aus erneuerbarem Strom (sogenannte „Power-to-X“-Ansätze) wurden mehrere Projekte verfolgt. In diesen Verfahren werden - je nach Mikroorganismus oder katalytischem System - Methan als Energieträger, synthetische Kraftstoffe oder Biochemikalien hergestellt. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „ZeroCarb FP“ verfolgt die stoffliche Nutzung von Kohlendioxid aus der Ethanolfermentation. Im Labormaßstab wurde ein Kultivierungsverfahren für einen Mikroorganismus entwickelt, der CO2 bindet und chemische Zwischenprodukte liefert. Die auf diese Weise gewonnenen erneuerbaren Chemikalien sollen als nachhaltige Alternativen zu petrochemischen Produkten eingesetzt werden. Die Entwicklungen im Labor und in einer Pilotanlage sind abgeschlossen und Studien für die Umsetzung in einer Demonstrationsanlage wurden initiiert. Im Rahmen des BMBF-Förderprogrammes „FHprofUnt“ wird in einem Projektkonsortium die Implementierung eines Power-to-Gas-Konzepts unter Nutzung des Fermentations-CO2 analysiert. Schwerpunkte sind die Optimierung der biotechnologischen Umwandlung von CO2 in Methan und die Ermittlung technischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die finalen Projektziele im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 nicht wie geplant erreicht werden. Weiteres Know-how konnte jedoch durch die Anbindung an eine Photovoltaik-Ladestation zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Kombination mit einem Elektrolyse System gewonnen werden. Die Basis für die Implementierung eines solchen biochemischen Konzeptes ist somit geschaffen worden. In einem weiteren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Power-to-X-Verbundprojekt wurde ein Konzept zur Herstellung von sogenanntem grünem Methanol verfolgt und die wirtschaftliche Bewertung unter Berücksichtigung standortspezifischer Gegebenheiten durchgeführt. Die Fördermöglichkeiten für ein Folgeprojekt, das den Bau einer Demonstrationsanlage und die Nutzung des so erzeugten grünen Methanols als synthetischen Kraftstoff vorsieht, werden aktuell geprüft. Grünes Methanol kann Ottokraftstoffen direkt beigemischt werden oder zu synthetischem Benzin oder Kerosin weiterverarbeitet werden. Qualität und Produktsicherheit von Lebens- und Futtermitteln Die Qualitäts- und Sicherheitskonzepte (HACCP) sowie die Prüfpläne aller Lebens- und Futtermittelprodukte werden regelmäßig aktualisiert. Als Grundlage dienen hierfür Monitoring-Daten. Darüber hinaus wurden lebens- und futtermittelrechtliche Aspekte bearbeitet. Mitarbeiter Die Mitarbeiter* tragen maßgeblich zum Erfolg der CropEnergies-Gruppe bei. CropEnergies möchte motivierte und kompetente Mitarbeiter gewinnen, fördern und ihnen eine langfristige Perspektive bieten. Das gebotene Arbeitsumfeld basiert auf Wertschätzung, Respekt, Vielfalt und Chancengleichheit sowie Teamgeist. Als Mitglied der Südzucker-Gruppe profitieren die Beschäftigten von CropEnergies von den Angeboten eines großen, multinationalen Konzerns. Mitarbeiterzahlen Insgesamt waren zum 28. Februar 2021 bei der CropEnergies-Gruppe 450 (450) Mitarbeiter beschäftigt (ausgedrückt als Vollzeitäquivalente). Rund 40 (40) % der Mitarbeiter sind in Deutschland beschäftigt, 60 (60) % an den Standorten in Belgien, Großbritannien und Frankreich. Anzahl der beschäftigte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
*
Der Begriff Mitarbeiter wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. Beschäftigungsverhältnisse und Frauenanteil Bezogen auf die gesamte Anzahl waren 97 % der Mitarbeiter unbefristet angestellt; 3 % standen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die nachstehende Gegenüberstellung zeigt die Neueinstellungen und die Fluktuation bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen: Neueinstellungen und Fluktuation
CropEnergies bewegt sich in einem produktionsorientierten Umfeld, in dem der Anteil an Mitarbeiterinnen und Bewerberinnen verhältnismäßig niedrig ist. Der Anteil der Frauen an der Stammbelegschaft Ende des Geschäftsjahrs 2020/21 lag bei 21,8 (22,0) %. Bei der Einstellung und Entwicklung der Mitarbeiter setzt CropEnergies auf Diversität und Chancengleichheit. Modernes Arbeiten Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Neue Arten des Arbeitens, Work-Life-Balance oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnen immer mehr an Bedeutung. CropEnergies unterstützt dies an den Standorten mit verschiedenen Maßnahmen, beispielsweise flexible Arbeitszeit durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle oder mobiles Arbeiten. Seit Beginn der Corona-Pandemie hält CropEnergies die Mitarbeiter der Verwaltung an, soweit wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten, um das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Dies verlangt von allen Mitarbeitern neue Herangehensweisen und Flexibilität. Sie haben die zahlreichen Herausforderungen, die damit einher gehen, hervorragend gemeistert. Vertrauen, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit und Verantwortung gewinnen in diesem Kontext an Bedeutung. Unterstützt werden die Mitarbeiter von modernen Arbeitsmitteln, die effizientes Arbeiten, Zusammenarbeit und Kommunikation fördern. Mit weiteren Maßnahmen arbeitet CropEnergies daran, ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Aus- und Weiterbildung CropEnergies arbeitet in einem dynamischen Umfeld mit kurzen technischen Innovationszyklen. Know-how und Qualifizierung sind somit erfolgsentscheidend, und die Mitarbeiter profitieren von individuellen Förderungen und Weiterbildungen. Als Teil eines international tätigen Konzerns haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, an den Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen der Südzucker-Gruppe teilzunehmen. Diese bietet ein breites Spektrum an Entwicklungsmaßnahmen und Lernmöglichkeiten. Dazu gehört eine neue Lernplattform, die es Mitarbeitern ermöglicht, sich online weiterzubilden. Für die berufliche Entwicklung junger Menschen gibt es innerhalb der Südzucker-Gruppe verschiedene Ausbildungsberufe und Trainee-Programme. CropEnergies-Mitarbeiter nehmen außerdem am länder- und funktionsübergreifenden Austausch innerhalb der Südzucker-Gruppe teil. Um Mitarbeiter für veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen in der heutigen Arbeitswelt zu qualifizieren, fanden auch im vergangenen Geschäftsjahr Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen statt. Gegenstand waren z. B. Compliance-Richtlinien und Datenschutz. Schwerpunkt der jährlichen Führungskräftetagung der CropEnergies-Gruppe war die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Zudem dient die Veranstaltung der Vernetzung des Managements der CropEnergies-Gruppe sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch. Betriebliches Vorschlagswesen CropEnergies ist in das Programm zur Förderung des betrieblichen Vorschlagswesens der Südzucker-Gruppe eingebunden. Daran beteiligten sich im Geschäftsjahr 2020/21 zahlreiche Mitarbeiter der verschiedenen Standorte von CropEnergies. Die Verbesserungsvorschläge wurden dabei mit einer Prämie belohnt. Mit den eingereichten Vorschlägen zeigten die Mitarbeiter auch ein über das Tagesgeschäft hinausreichendes Engagement für das Unternehmen. Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nehmen bei CropEnergies einen hohen Stellenwert ein. Dabei stellten sich im Geschäftsjahr durch die Corona-Pandemie ganz neue Herausforderungen. Alkohol von CropEnergies spielt für die Herstellung von Desinfektionsmitteln eine wichtige Rolle. Als systemrelevantes Unternehmen lag somit zusätzliche Verantwortung auf den Mitarbeitern. Die Produktion konnte jederzeit aufrechterhalten und die Mitarbeiter gleichzeitig erfolgreich geschützt werden: Zu den eingesetzten Maßnahmen zählten das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken, regelmäßiges Messen der Körpertemperatur, PCR- und Schnelltests sowie verstärktes mobiles Arbeiten für die Verwaltungen. Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit finden sich im Kapitel Nachhaltigkeit. Verantwortungsbewusster Arbeitgeber Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber duldet CropEnergies keinerlei Diskriminierung. Der auf internationalen Standards aufbauende verbindliche Verhaltenskodex verbietet Diskriminierung, Belästigung, Kinder- und Zwangsarbeit und bekennt sich zu Versammlungsfreiheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zur Telearbeit sowie Verhaltenskodizes, beispielsweise zur Erreichbarkeit, sollen dazu beitragen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Dank Der Erfolg der CropEnergies-Gruppe fußt wesentlich auf der Zuverlässigkeit, dem Einsatz und der Fachkompetenz ihrer Mitarbeiter. Engagiert setzen sie sich für das Unternehmen ein und arbeiten gemeinsam an dessen Zukunft. Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitarbeitern und freut sich, weiter erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten. Investitionen Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 28,7 (29,8) Mio. €. Davon entfielen 15,2 Mio. € auf BioWanze SA, 11,3 Mio. € auf CropEnergies Bioethanol GmbH, 1,5 Mio. € auf Ensus UK Ltd. und 0,6 Mio. € auf Ryssen Alcools SAS. Des Weiteren wurden 0,1 (0,1) Mio. € in immaterielle Vermögenswerte investiert. Bei BioWanze SA lag der Fokus der Investitionstätigkeit auf der Erhöhung der Verfügbarkeit der Anlage, der Steigerung der Produktionsleistung und der Sicherstellung einer hohen Produktqualität. Des Weiteren hat BioWanze wichtige Weichen zugunsten einer klimaneutralen Produktion gestellt. So wurde der Bau eines zusätzlichen Biomasse-Kraftwerks beschlossen, das 2023 in Betrieb gehen soll. Der Neubau wird ein Investitionsvolumen von voraussichtlich 50 Mio. € umfassen. Damit wird es möglich, die notwendige Prozessenergie am Standort Wanze vollständig aus erneuerbaren Quellen zu decken und damit eine klimaneutrale Produktion zu realisieren. Auch wurde mit dem Bau einer neuen Anlage zur Verflüssigung von Kohlendioxid begonnen und dafür notwendige Erweiterungen der Infrastruktur in Wanze umgesetzt. Ab Herbst 2021 sollen pro Jahr 65.000 t flüssiges, biogenes CO2 in Lebensmittelqualität hergestellt werden, das unter anderem als Kohlensäure in der Getränkeindustrie verwendet werden soll. Das Projekt mit einem Investitionsvolumen von über 15 Mio. € wird gemeinsam mit SOL S.p.A., Monza (Italien) durchgeführt. CropEnergies und die SOL-Gruppe vertiefen damit ihre langjährige erfolgreiche und vertrauensvolle Partnerschaft. Die Bioraffinerie in Zeitz zeichnet sich durch eine hohe Rohstoff- und Produktflexibilität aus. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der CropEnergies Bioethanol GmbH lag im Geschäftsjahr 2020/21 daher auf der Erweiterung der Mühlenkapazität. Hiermit ist auch eine höhere Kapazität für die Herstellung proteinreicher Futtermittel verbunden. Zudem wurde die Bandbreite an Neutralalkoholqualitäten erweitert, so dass zukünftig weitere Kundengruppen erschlossen werden können. Im Zuge der Erweiterungsarbeiten erfolgten auch Investitionen in die Anlagensicherheit und den Brandschutz. Bei Ensus UK Ltd. erfolgten weitere Verbesserungen der Prozessstabilität, der Anlagensicherheit und des Brandschutzes. Weiterhin wurde in den Bau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes am Standort Wilton investiert. Mit dem Abschluss des Gebäudeneubaus ist vorgesehen, den bisherigen Verwaltungsstandort in Yarm aufzulösen. Ryssen Alcools SAS investierte im Geschäftsjahr 2020/21 in die Erweiterung der Energieinfrastruktur des Standorts in Loon-Plage. Ryssen Alcools wird damit zukünftig in der Lage sein, den Dampfbedarf für die Produktion weitestgehend über den Bezug von Restwärme von einem benachbarten Produktionsunternehmen zu decken. Damit wird der Verbrauch von fossiler Primärenergie deutlich reduziert und die Treibhausgasbilanz entsprechend verbessert. Ebenfalls wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Anlagenverfügbarbarkeit und zur Verbesserung der Anlagensicherheit durchgeführt. Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Die Entwicklung von CropEnergies wurde im vergangenen Geschäftsjahr stark von der Corona-Pandemie geprägt. Mit Beginn der Ausbreitung in Europa und den damit einhergehenden Mobilitätseinschränkungen ab Mitte März 2020 ging der Kraftstoffabsatz massiv zurück. Gleichzeitig stieg jedoch die Nachfrage nach Neutralalkohol aufgrund des erhöhten Bedarfs an Desinfektionsmitteln sprunghaft an. Nachdem sich der Kraftstoffabsatz über die Sommermonate wieder normalisiert hatte, führte eine zweite Infektionswelle ab dem Herbst 2020 zu erneuten Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben und damit zu einem abermaligen Rückgang des Kraftstoffverbrauchs in Europa. Die Auslastung der Produktionskapazität wurde im Verlauf des Geschäftsjahrs den Marktbedingungen und zur Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten angepasst. Trotz des pandemiebedingt verlängerten Wartungsstillstands in Wanze zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020/21 bewegte sich die Ethanolproduktion mit knapp unter 1,0 (1,0) Mio. m3 in etwa auf dem Vorjahresniveau. Ungeachtet des herausfordernden Marktumfelds erwirtschaftete CropEnergies ein operatives Ergebnis von 107 (104) Mio. €. Das Ergebnis des Vorjahrs konnte damit um 3 % übertroffen und das höchste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte erzielt werden. Bericht zur Geschäftstätigkeit Entwicklungen auf den internationalen Ethanolmärkten Welt | Die weltweite Ethanolerzeugung ging im Jahr 2020, bedingt durch die weltweiten Mobilitätseinschränkungen, deutlich auf 118 (129) Mio. m3 zurück. Trotz der Mobilitätseinschränkungen entfiel der Hauptanteil mit rund 84 (85) % erneut auf den Kraftstoffsektor. Die Produktion an Kraftstoffethanol reduzierte sich 2020 um 10 % auf 99 (110) Mio. m3. Für das Jahr 2021 wird wieder mit einem Wachstum im Kraftstoffsektor gerechnet. Die Produktion von Neutralalkohol, der in Getränken, Lebensmitteln, Kosmetik sowie pharmazeutischen und industriellen Anwendungen eingesetzt wird, lag mit 19 Mio. m3 auf Vorjahresniveau und erwies sich damit trotz der Corona-Pandemie als relativ stabil. ![]() USA | In den USA ging der Verbrauch an Kraftstoffethanol im Jahr 2020 aufgrund von Mobilitätseinschränkungen deutlich auf 47,4 (54,6) Mio. m3 zurück. Im Zuge dessen reduzierte sich zwar auch die Ethanolproduktion auf 54,5 (61,3) Mio. m3 , ungeachtet dessen verharrte jedoch der Angebotsüberschuss auf hohem Niveau. Die Exporte gingen daher nur leicht auf 6,0 (6,4) Mio. m3 zurück. Der 1-Monats-Future für Ethanol an der Chicago Board of Trade brach aufgrund des Nachfragerückgangs zunächst von 1,25 US-$/Gallone am 1. März 2020 auf ein Allzeittief von 0,82 US-$/Gallone am 1. April 2020 oder umgerechnet von rund 300 €/m3 auf rund 200 €/m3 ein. Im Anschluss erholten sich die Preise und erreichten zur Jahresmitte wieder in etwa das Niveau von vor der Corona-Pandemie. Bis zum Ende des Geschäftsjahrs stieg die Notierung weiter an und lag Ende Februar 2021 umgerechnet bei rund 370 €/m3. Der starke Preisverfall im Frühjahr 2020 hatte zur Folge, dass Kapazitäten zeitweise nicht ausgelastet oder stillgelegt wurden. Die wöchentliche Produktion von Kraftstoffethanol konnte zwar ab Mai 2020 wieder sukzessive gesteigert werden, lag aber im Verlauf des restlichen Geschäftsjahrs ca. 10 % unter dem Vorjahresniveau. Die Ethanolproduktion folgte damit der Absatzentwicklung von Ottokraftstoffen in den USA, von denen im Jahr 2020 laut der U.S. Energy Information Administration rund 13 % weniger als im Vorjahr abgesetzt wurden. Für das Jahr 2021 wird zwar mit einer Erholung der Kraftstoffnachfrage gerechnet, die aber nach wie vor unter dem Niveau von 2019 liegen soll. Die Ethanolproduktion wird 2021 voraussichtlich auf 58,8 Mio. m3 steigen. Auch beim Inlandsverbrauch von Kraftstoffethanol und den Exporten wird 2021 wieder mit einem Anstieg auf 54,1 Mio. m3 bzw. um 6,4 Mio. m3 gerechnet. Brasilien | In Brasilien reduzierte sich die Ethanolproduktion im Zuckerwirtschaftsjahr 2020/21 ebenfalls und lag mit voraussichtlich 32,6 (35,6) Mio. m3 rund 8 % unter der Rekordproduktion des Vorjahreszeitraums. Angesichts eines geringeren Inlandsverbrauchs von 30,2 (34,7) Mio. m3 Ethanol, sind die Exporte auf 2,9 (2,0) Mio. m3 Ethanol angewachsen. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden auch wieder signifikante Mengen nach Europa exportiert. In Brasilien gingen die Ethanolpreise zu Beginn des Geschäftsjahrs ebenfalls deutlich zurück. Anfang März 2020 lag der Ethanolpreis noch bei umgerechnet rund 450 €/m3. Im Mai 2020 wurde mit umgerechnet rund 240 €/m3 der Tiefstand erreicht. Im Laufe des Geschäftsjahres erholten sich die Ethanolpreise wieder. Zum Ende des Geschäftsjahrs lagen sie mit umgerechnet rund 430 €/m3 nur noch knapp unter dem Vorjahresniveau. Das insgesamt niedrigere Preisniveau im Geschäftsjahr 2020/21 war auch dem schwachen Real geschuldet, der seit Anfang März 2020 gegenüber dem Euro deutlich an Wert verloren hat. Im Zuckerwirtschaftsjahr 2021/22 soll die Produktion weiter auf 30,7 Mio. m3 zurückgehen, wohingegen der Verbrauch auf 31,0 Mio. m3 ansteigen soll. Dementsprechend sollen auch die Exporte wieder deutlich zurückgehen, so dass mit keinen nennenswerten Nettoexporten aus Brasilien gerechnet wird. EU | In der EU-27 und Großbritannien wurde im Jahr 2020 mit 7,3 (7,6) Mio. m3 weniger Ethanol hergestellt. Gleichzeitig ging der Ethanolverbrauch auf 8,2 (8,5) Mio. m3 zurück. Im Gegensatz hierzu lagen die Nettoimporte mit 1,0 (1,0) m3 auf Vorjahresniveau. Beim Kraftstoffethanol lag der Verbrauch mit 5,3 (5,9) Mio. m3 leicht über der Produktionsmenge von 5,0 (5,4) Mio. m3. Die mit den Mobilitätsbeschränkungen einhergehenden Rückgänge im Kraftstoffverbrauch wurden teilweise durch höhere Beimischungsziele für alternative, CO2 -arme Kraftstoffe ausgeglichen. In einigen Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel in den Niederlanden, Griechenland und Ungarn, stieg unter anderem durch die Einführung von E10 der Ethanolverbrauch sogar trotz des rückläufigen Benzinabsatzes an. In Anbetracht der weiterhin bestehenden Mobilitätsbeschränkungen soll der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2021 nur leicht auf 5,4 Mio. m3 ansteigen. Die weitere Entwicklung am Kraftstoffmarkt hängt jedoch maßgeblich vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab. Im Gegensatz zum Kraftstoffbereich stieg der Bedarf an Neutralalkohol im Jahr 2020 auf 2,9 (2,6) Mio. m3 deutlich an. Dies ist vor allem auf den erhöhten Bedarf an Ethanol als Grundstoff für Desinfektionsmittel zurückzuführen. Auch 2021 wird mit einem weiterhin erhöhten Neutralalkoholbedarf von 2,9 (2,9) Mio. m3 gerechnet. Auch in Europa war die Preisentwicklung im Geschäftsjahresverlauf maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt und bewegte sich dabei in einer noch niemals zuvor beobachteten Bandbreite. Die Spotpreise fielen zum Beginn des Geschäftsjahres innerhalb weniger Tage um fast 300 €/m3 und markierten am 24. März 2020 mit rund 350 €/m3 ein neues Allzeittief. Im Zuge der Erholung der Kraftstoffnachfrage in den Sommermonaten stieg auch der Ethanolpreis wieder an und erreichte am 16. September 2020 mit 840 €/m3 ein neues Allzeithoch. Als Spiegelbild der Pandemieentwicklung mussten mit erneuten Mobilitätseinschränkungen ab dem Herbst 2020 wieder deutlich fallende Ethanolpreise verzeichnet werden. Ende Februar 2021 lagen die europäischen Ethanolpreise bei rund 575 €/m3. EU-27 und Großbritannien: Mengenbilanz Ethanol
Quelle: IHS Markit (2021) In Deutschland, dem größten Ethanolmarkt der EU, bewegte sich der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2020 mit rund 1,4 (1,4) Mio. m3 auf Vorjahresniveau. Angesichts eines geringeren Absatzes an Ottokraftstoffen stieg die Ethanolbeimischung auf 4,4 (4,1) %. Für 2021 wird mit einem leicht steigenden Verbrauch von 1,5 Mio. m3 gerechnet. Der Absatz von Super E10 ging im Jahr 2020 im Zuge der allgemein rückläufigen Kraftstoffabsätze auf 2,3 (2,5) Mio. t zurück. Der Anteil von Super E10 im Ottokraftstoffmarkt bewegte sich damit weiterhin bei etwa 14 %. Deutschland gerät bei der Nutzung von E1O damit zunehmend in eine Sonderrolle in Europa. In zahlreichen EU-Staaten hat sich E10 innerhalb kürzester Zeit nach der Markteinführung zur Standard-Benzinsorte entwickelt. So beläuft sich der E10-Marktanteil unter anderem in Belgien, Bulgarien, Dänemark, den Niederlanden und Ungarn zwischen 80 und 100 %. Auch in Frankreich ist der Marktanteil von Super E10 im Jahr 2020 weiter angestiegen und erreichte im Dezember 2020 über 50 %. Neben E10 erfreut sich in Frankreich auch E85 zunehmender Beliebtheit. Dieser Kraftstoff ist mittlerweile an rund einem Viertel aller französischen Tankstellen verfügbar. Entgegen dem allgemeinen Rückgang des Ottokraftstoffabsatzes um rund 14 % stieg der Verbrauch von E85 im Jahr 2020 sogar um über 4 % an. Entwicklungen auf den Rohstoff- und Proteinmärkten Getreidemärkte Die weltweite Getreideernte (ohne Reis) soll im Getreidewirtschaftsjahr (GWJ) 2020/21 voraussichtlich auf 2.224 (2.185) Mio. t steigen. Bei einem Weltgetreideverbrauch von 2.232 (2.191) Mio. t wird mit einem leichten Rückgang der Lagerbestände auf 609 (617) Mio. t gerechnet, welche jedoch weiterhin eine insgesamt gute Versorgungslage widerspiegeln. Für das GWJ 2021/22 wird mit einer weltweiten Getreideproduktion von 2.287 (2.224) Mio. t und einem Getreideverbrauch von 2.286 (2.232) Mio. t. ausgegangen. Die weltweiten Getreidebestände sollen sich dementsprechend mit 609 (609) Mio. t auf Vorjahresniveau liegen. Der EU-Kommission zufolge sollen im GWJ 2020/21 in der EU rund 278 (294) Mio. t Getreide geerntet werden. Der Verbrauch soll mit 261 (262) Mio. t auf Vorjahresniveau liegen. Die europäischen Weizenpreise an der Euronext in Paris stiegen im Laufe des Geschäftsjahrs 2020/21 deutlich an und lagen Ende Februar 2021 bei rund 245 €/t. Anfang März 2020 notierten sie noch unter 190 €/t. Der starke Preisanstieg ist insbesondere auf eine hohe weltweite Nachfrage nach Getreide zurückzuführen. Gleichzeitig waren in wichtigen Anbauregionen der Welt Verzögerungen und Einbußen bei der Getreideernte zu beobachten. Neben einer erheblich geringeren Weizen- und Maisernte in der EU ernteten zum Beispiel auch Argentinien und die Ukraine deutlich weniger Mais. Hinzu kamen pandemiebedingte Störungen der weltweiten Handelsströme, die den Ausgleich regionaler Ernteschwankungen erschwerten. Für das GWJ 2021/22 rechnet die EU-Kommission wieder mit einer deutlichen Erholung der Getreideernte auf 293 (278) Mio. t. Die Getreidenachfrage soll mit 263 (261) Mio. t weiterhin relativ stabil bleiben, wobei über 60 % des Getreides nach wie vor der Tierfütterung dienen. Für die Herstellung von Kraftstoffethanol soll hingegen nur der Stärkeanteil von 11 Mio. t Getreide bzw. rund 4 % der EU-Ernte verwendet werden. Die weiteren Bestandteile des Getreides werden in erster Linie zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln veredelt, die dazu beitragen, die europäische Versorgungslücke an pflanzlichen Proteinen zu schließen und insbesondere Sojaimporte aus Nord- und Südamerika zu reduzieren. ![]() Proteinmärkte Bei der Herstellung von Ethanol aus Getreide wird die im Getreidekorn enthaltene Stärke zu Alkohol umgewandelt. Alle anderen pflanzlichen Bestandteile veredelt CropEnergies unter anderem zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln, deren Preise vor allem von internationalen Sojabohnennotierungen und den europäischen Rapsschrotpreisen beeinflusst werden. Die weltweite Sojabohnenernte 2020/21 wird dem Internationalen Getreiderat (IGC) zufolge auf 361 (338) Mio. t steigen und damit nur knapp unter der Rekordernte 2018/19 liegen. Bei einer steigendenden Nachfrage von 367 (351) Mio. t sollen sich die Bestände aber dennoch auf 45 (52) Mio. t reduzieren. Während die Sojabohnenpreise in der 1. Hälfte des Geschäftsjahrs 2020/21 auf einem Niveau zwischen 8 und 9 US-$/Bushel* notierten, kam es, ausgelöst durch Trockenheit in Südamerika, niedrigen Lagerbeständen in den USA und der hohen weltweiten Nachfrage, ab Ende August 2020 zu einem kontinuierlichen Preisanstieg. Zum Ende des Geschäftsjahrs notierten Sojabohnen bei rund 14 US-$/Bushel. Die EU-Rapsernte im Wirtschaftsjahr 2020/21 liegt mit rund 16 (15) Mio. t nur leicht über der bereits im Vorjahr niedrigen Rapsernte. Die Notierungen für europäischen Rapsschrot folgten den Vorgaben der Notierungen für Sojabohnen in Chicago und stiegen von rund 225 €/t zu Beginn des Geschäftsjahrs auf rund 320 €/t Ende Februar 2021. Entwicklungen im politischen Umfeld Europäische Klimaschutzpolitik Die EU hatte sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgas (THG)-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken. Im Rahmen des „European Green Deal“ soll das Klimaschutzziel für das Jahr 2030 von 40 % auf nunmehr mindestens 55 % weniger Treibhausgasemissionen erhöht werden, jeweils bezogen auf das Jahr 1990. Bis 2050 will die EU die Netto-THG-Emissionen auf Null senken und damit Klimaneutralität erreichen. Zur Erreichung des Klimaziels 2030 ist unter anderem auch eine höhere Nutzung von erneuerbaren Energien notwendig. In diesem Zusammenhang soll in den kommenden Monaten überprüft werden, inwiefern eine Überarbeitung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ zum Erreichen höherer Klimaambitionen beitragen kann. Aktuell gilt für Unternehmen, die unter das EU-weite Emissionshandelssystem („EU-ETS“) fallen, ihre Emissionen bis 2030 um 43 % (gegenüber 2005) zu senken. Das THG-Minderungsziel für die nicht unter das EU-ETS fallenden Wirtschaftszweige liegt derzeit noch bei 30 % (gegenüber 2005). Im Rahmen des „European Green Deal“ werden auch diese Ziele angepasst werden müssen, um eine Einsparung der Emissionen von mindestens 55 % im Jahr 2030 zu erreichen.
*
Ein Bushel Sojabohnen entspricht 27,216 kg Sojabohnen. Aufgrund regionaler Unterschiede wurde das Ziel für die Nicht-ETS-Sektoren, zu denen auch der Verkehr zählt, in nationale Minderungsziele überführt. Gemäß der sogenannten Lastenteilungsverordnung („effort sharing regulation“) muss Deutschland die THG-Emissionen des Nicht-ETS-Bereichs in jährlichen Schritten bis 2030 um 38 % senken. Zur Zielerreichung sind auf nationaler Ebene wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen notwendig. Verfehlt ein Mitgliedsstaat das jeweilige Jahresziel, so muss er von anderen Mitgliedsstaaten in entsprechender Höhe Emissionsrechte erwerben. „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ Die im Jahr 2018 neugefasste „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ (RED-II) sieht vor, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor auf mindestens 14 % im Jahr 2030 steigen soll. Der Beitrag erneuerbarer Kraftstoffe aus Ackerpflanzen soll sich in den Mitgliedsstaaten bis zu einem Prozentpunkt über dem im Jahr 2020 erreichten Niveau bewegen können. Der Anteil von Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen soll von 0,2 % im Jahr 2022 auf mindestens 3,5 % im Jahr 2030 steigen. Nachhaltig hergestellte, erneuerbare Kraftstoffe werden damit weiterhin ein Eckpfeiler für mehr Klimaschutz im Transportsektor sein. Die aktuell gültigen Zielvorgaben für erneuerbare Energien im Verkehrssektor werden nicht ausreichen, um einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung des „European Green Deal“ sicherzustellen. Berechnungen der EU-Kommission legen vielmehr nahe, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 24 % steigen muss. Während auf EU-Ebene über eine erneute Anhebung der Ziele für erneuerbare Energien beraten wird, laufen in den Mitgliedsstaaten die Vorbereitungen zur nationalen Umsetzung der RED-II. Nach den Vorschlägen der Bundesregierung soll in Deutschland die THG-Quote schrittweise von 6 % im Jahr 2021 auf 22 % im Jahr 2030 angehoben werden und damit der Anteil erneuerbarer Energien im Transportsektor auf 28 % steigen. Hierzu sollen Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen bis zu 4,4 % beitragen können. Der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen soll sukzessive von 0,05 % im Jahr 2020 auf 2,6 % im Jahr 2030 angehoben werden. Neben den etablierten Biokraftstoffen sollen weitere erneuerbare Kraftstoffalternativen gefördert werden. Hierzu gehören synthetische Kraftstoffe, die doppelt, und erneuerbarer Strom, der dreifach auf die THG-Quote angerechnet werden soll. Die parlamentarische Beratung über die Vorschläge der Bundesregierung zur Umsetzung der RED-II werden im Bundestag bis voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen. „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ Zur Erreichung der Klima- und Energieziele im Verkehr ist eine flächendeckende Nutzung von Super E10 notwendig. Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Verfügbarkeit von Super E10 in der EU zuletzt deutlich erhöht hat. Die Einführung von Super E10 in den EU-Mitgliedssaaten erfolgt dabei auf Basis der „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“. Deren aktuelle Fassung sieht einen maximalen Ethanolanteil im Benzin von 10 Vol.-% vor. Die „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ gibt darüber hinaus vor, dass die mit dem Kraftstoffverbrauch verbundenen THG-Emissionen ab 2020 um 6 Gew.-% gegenüber dem Basiswert von 94,1 g CO2Äq. /MJ gesenkt werden müssen. Umgerechnet auf einen Liter Benzin entspricht dieser Basiswert Emissionen von rund 3 kg CO2Äq. Bei nachhaltig erzeugtem Ethanol aus europäischen Rohstoffen liegt dieser Wert bei lediglich 0,5 kg CO2Äq./Liter. Die Ethanolbeimischung reduziert nicht nur die THG-Emissionen von Ottokraftstoffen, sondern verbessert aufgrund des höheren Sauerstoffgehalts und der höheren Oktanzahl gegenüber fossilem Benzin darüber hinaus auch deren Wirkungsgrad und Verbrennungseigenschaften. CropEnergies setzt sich daher für eine Novellierung der „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ ein, um die einerseits die kraftstoffbedingten THG-Emissionen je Liter weiter zu senken und andererseits die Nutzung von Ottokraftstoffen mit höheren Ethanolanteilen (z. B. E20) zu ermöglichen. Deutschland Deutschland hat sich gegenüber der EU verpflichtet, die THG-Emissionen im Nicht-ETS-Bereich bis 2030 um 38 % zu senken. Unter anderem zur Umsetzung dieses Ziels hat der deutsche Gesetzgeber im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstmals verbindliche Klimaschutzziele gesetzlich verankert und jährliche Emissionsobergrenzen für einzelne Wirtschaftsbereiche definiert. Im Verkehr sinkt diese Obergrenze schrittweise von 150 Mio. t CO2Äq. im Jahr 2020 auf 95 Mio. t CO2Äq. im Jahr 2030. Die verkehrsbedingten Emissionen lagen im Jahr 2020 bei 146 Mio. t CO2Äq. und lagen damit nur knapp unter der KSG-Obergrenze für den Verkehr. Die Einhaltung der Zielvorgabe ist im Wesentlichen auf die Mobilitätseinschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Verkehr die Obergrenze vermutlich deutlich verfehlt. Zur Senkung fossiler THG-Emissionen soll ab dem 1. Januar 2021 auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beitragen. Es schafft ergänzend zu den bestehenden Maßnahmen die Grundlagen für einen Zertifikatehandel für fossile THG-Emissionen im Transport- und Wärmebereich. In der Einführungsphase müssen die Inverkehrbringer von fossilen Kraft- und Brennstoffen CO2 -Zertifikate zu einem Festpreis von 25 €/t CO2 erwerben. Bis 2025 wird der Zertifikatspreis schrittweise auf 55 €/t CO2 steigen. Ab 2026 werden die CO2 -Zertifikate dann innerhalb eines Preiskorridors von zunächst 55 bis 65 €/t CO2 versteigert. Da ihre Nutzung klimaneutral ist, unterliegen biogene, erneuerbare Kraftstoffen keiner CO2 -Bepreisung. Mit dem Emissionshandel wird die Nutzung von CO2 -ärmeren Kraftstoffen zusätzlich gefördert. Mittelfristig setzt sich CropEnergies für eine Änderung der Energiebesteuerung ein. Demnach sollte die Energiesteuer, die aktuell noch auf Literbasis erhoben wird, auf CO2 als Steuerbemessungsgrundlage umgestellt werden. Hierdurch würde sichergestellt, dass auch der Kraftstoffbereich einen größeren Beitrag zur Erreichung der europäischen und nationalen Klimaschutzziele leistet. Neben den zuvor genannten Maßnahmen ist die Mineralölindustrie verpflichtet, die mit der Nutzung von Kraftstoffen verbundenen THG-Emissionen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu senken. Dieses Treibhausgasminderungsziel für Kraftstoffe wurde 2020 von 4,0 auf 6,0 Gew.-% angehoben. Der in Deutschland eingesetzte Kraftstoffethanol wies 2019 lediglich Treibhausgasemissionen von 11 g CO2Äq. /MJ auf. Dies entspricht - über die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstofferzeugung bis zur Nutzung im Fahrzeug - einer THG-Einsparung von 88 %. Mit der Beimischung von Ethanol wurden 2019 somit über 3 Mio. t CO2Äq. eingespart. Belgien In Belgien gilt als Beimischungsziel ein Mindestanteil von 9,55 Vol.-% an erneuerbaren Kraftstoffen. Damit alle Kraftstoffarten zur Erreichung des Ziels beitragen, liegt der Mindestanteil an erneuerbaren Energien in Otto- und Dieselkraftstoffen bei jeweils 6,5 Vol.-%. Erneuerbare Kraftstoffe aus Ackerpflanzen können hierzu bis zu einem Anteil von 7 % eingesetzt werden. Des Weiteren können erneuerbare Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen bis zu einem Anteil von 0,6 % doppelt auf das Gesamtziel angerechnet werden. Großbritannien In Großbritannien wurde der Mindestanteil für erneuerbare Energien in Kraftstoffen zum 1. Januar 2021 auf 10,1 Vol.-% angehoben. Bis 2032 soll deren Anteil auf 12,4 Vol.-% steigen. Hierzu trägt ab September 2021 auch die Einführung von E10 in Großbritannien bei. Neben erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen, die 2021 bis zu 3,83 Vol.-% und danach sukzessive abnehmend ab 2032 bis zu 2,0 Vol.-% zur Zielerreichung beitragen dürfen, soll die Nutzung von Abfällen und Reststoffen sowie erneuerbarer Kraftstoffe für bestimmte Anwendungen (z. B. Luftverkehr) ausgebaut werden. Frankreich In Frankreich wurde die Beimischungsverpflichtung für Ottokraftstoffe von 8,2 % im Jahr 2020 und auf 8,6 % im Jahr 2021 weiter angehoben. Erneuerbare Kraftstoffe aus Ackerpflanzen können hierzu bis zu 7 % beitragen. Die verbleibende Lücke soll durch Kraftstoffe aus zucker- oder stärkehaltigen Verarbeitungsrückständen bzw. durch erneuerbare Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen abgedeckt werden. Der Anteil aus Abfällen und Reststoffen soll in Ottokraftstoffen bis 2028 einen Anteil von 3,8 % erreichen. Insgesamt soll der Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor bis 2030 auf 15 % steigen. Produktion der CropEnergies-Gruppe In den modernen Bioraffinerien in Belgien, Deutschland, Frankreich und Großbritannien erzeugt CropEnergies neben nachhaltig erzeugtem Kraftstoffethanol auch Neutralalkohol, proteinreiche Lebens- und Futtermittel sowie biogenes CO2. Im Geschäftsjahr 2020/21 lag die Ethanolerzeugung mit 987 (1.002) Tsd. m3 leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Auslastung der Produktionskapazität wurde im Verlauf des Geschäftsjahrs entsprechend der Marktbedingungen und zur Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten gesteuert. Die Produktion von Lebens- und Futtermitteln stieg demgegenüber geringfügig auf 604 (580) Tsd. t. Der Rückgang der Ethanolerzeugung ist in erster Linie auf den Produktionsausfall in Wanze durch den pandemiebedingt verlängerten Wartungsstillstand zu Beginn des Geschäftsjahrs zurückzuführen. Die Produktionskapazitäten von Neutralalkohol an den Standorten in Zeitz und Loon-Plage wurden entsprechend der starken Nachfrage nach Alkohol für traditionelle Anwendungen, sowie auch für Desinfektionszwecke, auf sehr hohem Niveau ausgelastet. Unverändert werden in Zeitz, Wanze und Wilton ausschließlich Rohstoffe europäischer Herkunft verarbeitet. CropEnergies legt großen Wert auf eine möglichst nachhaltige, standortnahe Rohstoffbeschaffung. Mit der Zertifizierung nach mindestens einem von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssystem wird in allen Bioraffinerien von CropEnergies die nachhaltige Herstellung von Ethanol lückenlos dokumentiert und die hohen Treibhausgaseinsparung des hergestellten Ethanols gegenüber fossilem Benzin von unabhängiger Stelle auditiert. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage
*
Soweit nicht auf Restrukturierung und Sondereinflüssen entfallend Konzernumsatz CropEnergies erzielte im Geschäftsjahr 2020/21 einen Umsatz von 833 (899) Mio. €. Die Rückgang ist im Wesentlichen auf rückläufige Absatzmengen, insbesondere aus dem Handelsgeschäft, zurückzuführen. Darüber hinaus waren auch geringere Absatzpreise für die abgesetzten Lebens- und Futtermittel zu verzeichnen. Demgegenüber wirkten sich höhere Umsätze für Neutralalkohol positiv aus. Weitere Details zur Umsatzentwicklung sind im Kapitel „Bericht zur Geschäftstätigkeit“ beschrieben. EBITDA Trotz leicht gestiegener Nettorohstoffkosten konnte eine Verbesserung der Rohmarge erzielt werden. Dabei führte die veränderte Absatzstruktur sowie der geringere Anteil von Handelsgeschäften zu einer Reduzierung der Materialaufwandsquote auf 71,4 (73,2) % der Gesamtleistung. In der Folge stieg das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA auf 148,4 (146,1) Mio. € und übertraf somit den Rekordwert des Vorjahrs. Operatives Ergebnis / Restrukturierung und Sondereinflüsse Bei leicht rückläufigen Abschreibungen von 41,4 (42,2) Mio. € folgte das operative Ergebnis mit 107,0 (103,9) Mio. € der positiven Entwicklung des EBITDA. Hieraus errechnet sich eine operative Marge von 12,8 (11,6) %. Während im Vorjahr keine Sondereinflüsse zu verzeichnen waren, führte im Berichtszeitraum eine Rückstellungsauflösung infolge eines beendeten Rechtsstreits zu einem positiven Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen von 0,9 Mio. €. Ergebnis der Betriebstätigkeit In der Summe aus operativem Ergebnis, dem Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Sondereinflüssen beläuft sich das Ergebnis der Betriebstätigkeit auf 108,2 (104,1) Mio. €. Finanzergebnis Geringere Währungseffekte führten zu einem verbesserten Finanzergebnis von -0,8 (-3,3) Mio. €. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Ergebnis vor Ertragsteuern stieg auf 107,4 (100,7) Mio. €. Unter Berücksichtigung der Bildung aktiver latenter Steuern wurde im Geschäftsjahr ein Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 22,5 (26,2) Mio. € verbucht. Hierbei entfielen 27,0 (27,8) Mio. € auf laufende Steueraufwendungen. Jahresüberschuss Der Konzern-Jahresüberschuss erreichte mit 84,9 (74,6) Mio. € ebenfalls einen Rekordwert. Ergebnis je Aktie Auf Basis der unveränderten Anzahl von 87,25 Mio. Stückaktien errechnet sich ein Ergebnis je Aktie von 0,97 (0,85) €. Finanzlage Finanzierungsrechnung
Durch den Anstieg des EBITDA auf 148,4 (146,1) Mio. € erhöhte sich nach Steuern auch der Cashflow auf 122,3 (120,2) Mio. €. Einschließlich der Veränderung des Nettoumlaufvermögens belief sich der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit auf 105,9 (125,1) Mio. €. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit verringerte sich auf 82,7 (99,3) Mio. €. Davon entfielen 28,8 (29,9) Mio. € auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die insbesondere dem Ausbau und der Verbesserung der Produktionsanlagen dienten. Dabei fielen überwiegend Auszahlungen für das abgeschlossene Projekt zur Erhöhung der Mühlenkapazität und Futtermittelherstellung in Zeitz sowie für die Erhöhung der Verfügbarkeit der Anlage und Steigerung der Produktionsleistung in Wanze an. Die kurzfristigen Finanzforderungen erhöhten sich um 55,2 (54,5) Mio. €. Im Vorjahr wurde die Erhöhung als Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Aufgrund der Neuzuordnung wurde der Vorjahresausweis angepasst. Die Einzahlungen aus Desinvestitionen in Höhe von 0,5 Mio. € betreffen die bisher erfolgten Zuflüsse aus dem Verkauf der Ryssen Chile SpA. Im Juli 2020 wurde die Dividendenausschüttung in Höhe von 26,2 (13,1) Mio. € vorgenommen. Nach Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten von 4,0 (3,6) Mio. € sowie dem Anstieg der sonstigen Finanzverbindlichkeiten auf 0,5 (0) Mio. € ergab sich per Saldo ein Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von 29,7 (16,7) Mio. €. Investitionen Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 28,7 (29,8) Mio. €. Davon entfielen 15,2 Mio. € auf BioWanze SA, 11,3 Mio. € auf CropEnergies Bioethanol GmbH, 1,5 Mio. € auf Ensus UK Ltd. und 0,6 Mio. € auf Ryssen Alcools SAS. Des Weiteren wurden 0,1 (0,1) Mio. € in immaterielle Vermögenswerte investiert. Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg auf 742,4 (669,6) Mio. €. Das Eigenkapital erhöhte sich insbesondere ergebnisbedingt deutlich auf 566,1 (502,9) Mio. €. Die Eigenkapitalquote erreichte 76 (75) %. AKTIVA
PASSIVA
Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich zum 28. Februar 2021 um 7,3 Mio. € auf 377,4 Mio. €. Dabei verringerte sich insbesondere das Anlagevermögen infolge planmäßiger Abschreibungen - unter Berücksichtigung von Investitionen und nach IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen - um 11,1 Mio. € auf 366,5 Mio. €. Darin sind Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von unverändert 6,1 Mio. € enthalten. Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich um 2,6 Mio. € auf 7,3 Mio. €, die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte um 1,0 Mio. € auf 1,0 Mio. €. Des Weiteren stieg der Anteil an at Equity einbezogenen Unternehmen um 0,3 Mio. € auf 2,5 Mio. €. Das Eigenkapital und die langfristigen Schulden decken das Anlagevermögen zu 171 (151) %. Gegenüber dem Vorjahresstichtag stiegen die kurzfristigen Vermögenswerte um 80,1 Mio. € auf 365,0 Mio. €. Dabei erhöhten sich die kurzfristigen Finanzforderungen um 55,2 Mio. € auf 143,7 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögenswerte stiegen um 31,9 Mio. € auf 126,5 Mio. €. Hierin sind auch die positiven Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten in Höhe von 9,3 (1,4) Mio. € und Forderungen in Form zweckgebundener Guthaben für Sicherungsgeschäfte in Höhe von 23,8 (15,6) Mio. € enthalten. Der Bestand an Vorräten nahm um 6,6 Mio. € auf 73,2 Mio. € zu. Die flüssigen Mittel verminderten sich um 7,3 Mio. € auf 6,0 Mio. €. Des Weiteren wurden 15,0 (15,0) Mio. € in festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Die Steuererstattungsansprüche verminderten sich um 6,3 Mio. € auf 0,7 Mio. €. Die langfristigen Schulden verringerten sich um 4,1 Mio. € auf 61,4 Mio. €. Darin enthalten sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die - u. a. aufgrund von Parameteranpassungen und des deutlich höheren Abzinsungssatzes - um 4,3 Mio. € auf 30,7 Mio. € abnahmen. Die passiven latenten Steuern erhöhten sich um 0,8 Mio. € auf 19,7 Mio. € und die übrigen Rückstellungen verringerten sich um 0,7 Mio. € auf 2,7 Mio. €. Des Weiteren waren langfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 5,9 (6,3) Mio. € zu bilanzieren. Die langfristigen Steuerschulden stiegen um 0,4 Mio. € auf 2,4 Mio.°€. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 13,7 Mio. € auf 114,9 Mio. €. Dabei stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten um 14,2 Mio. € auf 91,8 Mio. €. Hierin sind auch die negativen Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten in Höhe von 12,1 (8,8) Mio. € enthalten. Die kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten erhöhten sich um 3,2 Mio. € auf 12,6 Mio. €. Des Weiteren verringerten sich die übrigen Rückstellungen um 4,7 Mio. € auf 6,3 Mio. €. Ferner waren kurzfristige Leasingverbindlichkeiten und sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 4,2 (3,2) Mio. € zu bilanzieren. Die Nettofinanzposition weist per 28. Februar 2021 ein Nettofinanzguthaben in Höhe von 154,6 (107,3) Mio. € auf. Dieses setzt sich zusammen aus flüssigen Mitteln, kurzfristigen Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere und kurzfristigen Finanzforderungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen. Wertbeitrag, Kapitalstruktur und Dividende Wertbeitrag Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (Return on Capital Employed - kurz ROCE) errechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis zu Capital Employed. Das Capital Employed umfasst das investierte Sachanlagevermögen zuzüglich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie das Working Capital zum Bilanzstichtag.
*
Einschließlich immaterieller Vermögenswerte Der ROCE lag im Geschäftsjahr 2020/21 weiterhin auf hohem Niveau bei 22,7 (22,8) %. Das Capital Employed erhöhte sich insbesondere durch den Anstieg des Working Capital auf 471,0 (456,1) Mio. €. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von 28,8 (29,9) Mio. € lagen unter den Abschreibungen von 41,4 (42,2) Mio. €, sodass sich das Sachanlagevermögen inklusive der immateriellen Vermögenswerte auf 360,4 (371,5) Mio. € reduzierte. Kapitalstruktur Die Steuerung der Kapitalstruktur erfolgt langfristig und orientiert sich an dynamischen sowie statischen Kennzahlen. Die wesentlichen Kenngrößen hierfür sind der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme).
Die Kapitalstruktur ist weiterhin sehr solide und gekennzeichnet durch eine hohe Eigenkapitalquote von 76 (75) % und ein deutlich gestiegenes Nettofinanzguthaben. Die CropEnergies AG ist im Juli 2019 einem syndizierten Kreditvertrag zwischen der Südzucker AG und einem Bankenkonsortium mit einem Teilbetrag von bis zu 100 Mio. € beigetreten. Die Laufzeit beträgt nach Ausübung der ersten Verlängerungsoption sechs Jahre mit einer weiteren Verlängerungsoption bis 2026. Zum 28. Februar 2021 bestand keine Inanspruchnahme. Dividende CropEnergies berücksichtigt bei der Dividendenpolitik die nachhaltige, operative Ergebnisentwicklung, den Cashflow, Risiken und weitere Wachstumsmöglichkeiten.
Vorschlag zur Gewinnverwendung Der Konzern-Jahresüberschuss der CropEnergies-Gruppe (nach IFRS) beträgt 84,9 (74,6) Mio. €. Nach einer satzungsgemäßen Einstellung in die Gewinnrücklagen von 43,1 Mio. € erreichte der für die Gewinnverwendung maßgebliche handelsrechtliche Bilanzgewinn der CropEnergies AG 44,8 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 13. Juli 2021 vor, aus dem Bilanzgewinn der CropEnergies AG 30,5 Mio. €, entsprechend einer Dividende von 0,35 € pro Aktie, auszuschütten, weitere 14,0 Mio. € in die Gewinnrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 0,3 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung
In der vorstehenden Tabelle ist die tatsächliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2020/21 den im Geschäftsbericht 2019/20 sowie in den Insiderinformationen gemäß Art. 17 MAR veröffentlichten Prognosen für das Geschäftsjahr 2020/21 gegenübergestellt. Das jeweils angegebene Datum betrifft den Veröffentlichungstermin. Insiderinformationen gemäß Art. 17 MAR sind auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik „Investor Relations/Meldungen“ veröffentlicht. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die EU-Wirtschaft soll im Jahr 2021 laut der aktuellen Winterprognose der EU-Kommission nach dem Einbruch von 6,3 % im Jahr 2020 erneut wachsen. Dabei wird mit einem Wachstum von 3,7 % gerechnet. Im Jahr 2020 wurde die sich abzeichnende Erholung der europäischen Wirtschaft während der Sommermonate durch das Wiederaufleben der Corona-Pandemie im Herbst abrupt unterbrochen. Durch den Start der Impfkampagnen wird jedoch davon ausgegangen, dass die coronabedingten Einschränkungen im Jahresverlauf 2021 allmählich zurückgenommen werden können. Darüber hinaus hat die Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die Bedingungen der zukünftigen Zusammenarbeit die finanziellen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion gemildert. Wie schnell sich die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von den Auswirkungen der Pandemie erholen werden, wird stark variieren. Es wird erwartet, dass in den weniger belasteten Mitgliedsstaaten die Wirtschaftsleistung bis Ende 2021 oder Anfang 2022 wieder das Niveau von vor der Pandemie erreichen wird. Staaten, die mehr unter der Pandemie gelitten haben oder stark vom Tourismus abhängig sind, werden jedoch vermutlich länger benötigen, um zur alten Wirtschaftsleistung zurückzufinden. Unter den aktuellen Umständen besteht allerdings eine hohe Unsicherheit über die weitere Entwicklung. Ethanolmärkte In der EU-27 und Großbritannien soll der Verbrauch von Kraftstoffethanol und Neutralalkohol 2021 auf 8,3 (8,2) Mio. m3 ansteigen. Der Nachfrage soll eine Inlandsproduktion von 7,7 (7,3) Mio. m3 gegenüber stehen. Die Nettoimporte werden mit rund 0,6 (1,0) Mio. m3 voraussichtlich wieder zurückgehen. Mit der verstärkten Nutzung von E10 schöpfen viele EU-Mitgliedsstaaten zunehmend das Potenzial von nachhaltig hergestelltem Ethanol als eine CO2 -arme, qualitativ hochwertige sowie kostengünstige Alternative zu fossilen Kraftstoffen und zur Verbesserung der Luftqualität aus. Zur Erreichung der Klima- und Energieziele im Verkehr ist jedoch eine flächendeckende Nutzung von E10 sowie eine zunehmende Nutzung von Kraftstoffen mit höheren Ethanolanteilen notwendig. Insbesondere Deutschland hinkt dieser Entwicklung noch deutlich hinterher. Es wird erwartet, dass die Nutzung von E10 in Deutschland und Europa mit der Umsetzung von RED-II bzw. nationalen Klima- und Energiezielen weiter voranschreiten kann. Mit der flächendeckenden Nutzung von E10 in der EU-27 und Großbritannien könnten im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen über 20 Mio. t CO2Äq. pro Jahr eingespart werden. Für das Geschäftsjahr 2021/22 rechnet CropEnergies mit im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahrs stabilen Ethanolerlösen. Diese Einschätzung beruht auf der Erwartung, dass die Ethanolnachfrage in der EU vorerst weiterhin von den Mobilitätsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinflusst wird. Höhere Beimischungsziele in den EU-Mitgliedsstaaten und die im September 2021 geplante E10-Einführung in Großbritannien sollten dies jedoch vermutlich kompensieren können. Getreidemärkte Der Internationale Getreiderat (IGC) rechnet mit einer Weltgetreideproduktion (ohne Reis) 2020/21 von 2.224 (2.185) Mio. t. Aufgrund eines erwarteten Anstiegs des Verbrauchs sollen die weltweiten Lagerbestände auf 609 (617) Mio. t sinken. Im Laufe des Geschäftsjahrs kam es unter anderem aufgrund der weltweit hohen Getreidenachfrage und Verzögerungen und Einbußen bei der Getreideernte in wichtigen Anbauregionen zu einem starken Anstieg der Getreidepreise. Aufgrund der insgesamt weiterhin guten Versorgungslage und einem positiven Ausblick auf die Ernte 2021/22 wird wieder mit einem Rückgang der Getreidepreise gerechnet. Nach der Schätzung des IGC vom März 2021 soll die Getreideernte 2021/22 auf 2.287 Mio. t steigen. Insgesamt erwartet CropEnergies für das Geschäftsjahr 2021/22 erkennbar höhere spezifische Rohstoffaufwendungen für Getreide als im Vorjahr. Politische Rahmenbedingungen Neben den Entwicklungen auf den Absatz- und Rohstoffmärkten sind der politische Wille und die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Erfolg erneuerbarer Energien entscheidend. Erneuerbare Kraftstoffe tragen dazu bei, die THG-Emissionen im Transportsektor zu senken und damit die Klimaziele der EU für 2030 und darüber hinaus zu erfüllen. Zur Erreichung der Klimaziele sollen erneuerbare Energieträger anstelle von fossilen Energieträgern genutzt werden. Im Transportsektor der EU soll der erneuerbare Anteil bis 2030 derzeit auf mindestens 14 % ansteigen. Durch die Anhebung der Klimaschutzziele für 2030 und 2050 im Rahmen des „European Green Deal“ wird eine höhere Nutzung von erneuerbaren Energien notwendig, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Derzeit wird eine Überarbeitung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ und des EU-weiten Emissionshandelssystems geprüft. Erneuerbare Kraftstoffe haben in den letzten Jahren den größten Anteil der THG-Einsparungen im Verkehr erzielt und können auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz auf Europas Straßen leisten. Konzernentwicklung CropEnergies hat im Geschäftsjahr 2020/21 einen Umsatz von 833 (899) Mio. € und ein operatives Ergebnis von 107 (104) Mio. € erzielt. Infolge einer im Jahresverlauf erwarteten Normalisierung des Mobilitätsverhaltens und dem Nachfrageanstieg nach klimaschonenden Kraftstoffen geht CropEnergies auch für das Geschäftsjahr 2021/22 von einem hohen Bedarf an erneuerbarem Ethanol und einer entsprechend hohen Produktionsauslastung aus. Vor diesem Hintergrund wird für das Geschäftsjahr 2021/22 ein Umsatz von 870 bis 920 Mio. € und ein operatives Ergebnis von 50 bis 80 Mio. € erwartet. Dies entspricht einem EBITDA von 90 bis 125 Mio. €. Hauptgrund für den Rückgang des Ergebnisses sind die zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Preise für Rohstoffe. Die Entwicklungen der dritten Corona-Welle in der EU sorgen weiterhin für eine anhaltende Unsicherheit auf allen Märkten. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem CropEnergies zählt zu den größten und leistungsfähigsten Herstellern von Ethanol in Europa und ist aufgrund des Produktions-, Vertriebs- und Handelsnetzwerks hervorragend positioniert, um auf dem europäischen Ethanolmarkt weiterhin eine führende Rolle einzunehmen. Darüber hinaus verfügt CropEnergies durch die vollständige Nutzung von Rohstoffen über ein attraktives Portfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln sowie Neutralalkohol. Dies reduziert die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf den Kraftstoffethanol- und Rohstoffmärkten. Betriebliche Funktionen, externe Einflüsse sowie unternehmerisches Handeln zur Sicherung von Bestand, Wachstum und Erfolg einer Unternehmung unterliegen Chancen und Risiken. Um diese zu erkennen und aktiv zu steuern, hat CropEnergies ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet. Das Chancen- und Risikomanagement umfasst die unternehmensinternen Regelungen zur Erfassung, Darstellung und Bewertung risikorelevanter Abläufe. Die Abläufe sind in das Risikomanagement der Südzucker-Gruppe eingebunden. Im Risikokonsolidierungskreis sind alle Konzerngesellschaften berücksichtigt. Risiko- und Chancenpolitik Für CropEnergies ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unternehmerischen Chancen und Risiken ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Unter Risiko und Chancen versteht CropEnergies künftige Entwicklungen bzw. Ereignisse, die das Erreichen strategischer Ziele und operativer Planungen negativ bzw. positiv beeinflussen können. Die Abwägung von Risiken und die Nutzung von Chancen sichern den Bestand des Unternehmens und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu setzt CropEnergies ein integriertes System zur Früherkennung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von konzernspezifischen Chancen und Risiken ein. Die Risikokultur des Unternehmens ist gekennzeichnet durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie die Implementierung interner Kontrollen. Soweit es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden versicherbare Risiken durch ein konzernübergreifendes Versicherungsprogramm abgedeckt. Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und anerkannten regulatorischen Standards ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und damit Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens hat CropEnergies eine konzernweite Compliance-Management-Richtlinie sowie eine Chancen- und Risikomanagement-Richtlinie verabschiedet und schult Mitarbeiter entsprechend in regelmäßigen Abständen. Risikofrüherkennungssystem Der Vorstand trägt konzernweit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem sowie für die Früherkennung und Gegensteuerung bestandsgefährdender und strategischer Risiken. Er hat einen Risikoausschuss eingerichtet, dem, neben dem Vorstand, Verantwortliche der Bereiche Einkauf, Vertrieb, Logistik, Produktion, Business Development, Public Relations, Finanzen, Accounting, Controlling und des Südzucker-Risikomanagements angehören. Der Risikoausschuss tagt in der Regel monatlich und bei Bedarf auch ad hoc. Beratungsgegenstand sind alle Risikoarten, wobei bezüglich der wesentlichen Risiken Rohstoffeinkauf, Verkauf, Handel und Finanzmarktrisiken standardisierte Szenarienrechnungen in Abhängigkeit der künftigen Markterwartung erstellt und die Auswirkungen auf das geplante operative Ergebnis ermittelt werden. Diese Risikoeinschätzung erfolgt monatlich für das aktuelle Geschäftsjahr. Der Verantwortliche ergreift auf Grund eines im Risikoausschuss getroffenen Vorstandsbeschlusses oder in Absprache mit dem zuständigen Vorstand entsprechende Gegenmaßnahmen. Die Ergebnisse des Risikoausschusses werden monatlich dokumentiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung besteht für ad hoc auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht an den Vorstand. Alle Mitarbeiter sind dazu angehalten, sich abzeichnende oder eingetretene Risiken unverzüglich an ihre direkten Vorgesetzten zu kommunizieren. Damit stellt CropEnergies sicher, dass Risiken unabhängig von existierenden Hierarchien auf allen Ebenen erfasst werden. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt regelmäßig die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. Risikodokumentation CropEnergies dokumentiert alle wesentlichen Unternehmensrisiken in einem internen Risikoregister. Jedem Risiko wird ein Risikoverantwortlicher zugewiesen, der für die Bewertung und Einschätzung des Risikos zuständig ist. Darüber hinaus trifft der Risikoverantwortliche eine Einschätzung zur Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos und dessen kurzfristigen finanziellen Auswirkungen auf das Ergebnis der Betriebstätigkeit. Das Risikoregister wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und, sofern erforderlich, um neu aufgetretene Risiken ergänzt. Interne Revision Die interne Revision der Südzucker-Gruppe prüft und bewertet die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabläufe bei CropEnergies. Darüber hinaus wacht sie über die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagementsystems. Übersicht der kurzfristig wirksamen Risiken und Chancen Nachfolgend werden die für CropEnergies wesentlichen kurzfristigen Risiken und Chancen beschrieben und deren Bedeutung unter Berücksichtigung der möglichen finanziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit auf das operative Ergebnis des Geschäftsjahrs 2021/22 dargestellt. Dabei wird die Wirkung getroffener Gegenmaßnahmen jeweils berücksichtigt. Die Bewertung der Risiken ergibt sich aus der Aggregation von Risiken mit Hilfe statistischer Methoden. Die für die entsprechenden Kategorien „gering“, „mittel“ und „hoch“ ermittelten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Corona-Pandemie Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus hat zu massiven Einschränkungen für das öffentliche und private Leben mit deutlichen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft geführt. Als Hersteller von Ethanol, das wesentlicher Bestandteil von Kraftstoffen und Desinfektionsmitteln ist, ist CropEnergies Teil der systemrelevanten Infrastruktur. CropEnergies verfügt über verschiedene Produktionsstandorte in Europa, die alle von der Pandemie betroffen sind. CropEnergies und Südzucker haben eine gemeinsame Corona-Taskforce, bestehend aus Mitgliedern der Vorstände und leitenden Angestellten der Konzerngesellschaften, gegründet. Die Corona-Taskforce analysiert und bewertet kontinuierlich die Entwicklungen aus Sicht der Unternehmen und erarbeitet Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft und zur Fortführung und Sicherstellung der betrieblichen Abläufe. Durch die Pandemie kann sich der Krankenstand in Produktion und Verwaltung kurzfristig erhöhen. Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, wie z. B. häusliche Quarantäne, Ausgangssperren und weitere behördliche Auflagen, können zu Störungen im Betriebsablauf führen. Nicht immer kann diesen Störungen mit geeigneten Maßnahmen, wie mobiles Arbeiten oder Anpassung von Schichten, begegnet werden. Auch die Einschränkung von Reisetätigkeiten stellt viele Bereiche vor besondere Herausforderungen. Am Standort Wanze, Belgien, kam es aufgrund verhängter Ausgangssperren und Grenzschließungen in verschiedenen Ländern zur Verzögerung bei der Fertigstellung der Anfang März 2020 begonnenen, routinemäßigen Wartungsarbeiten und somit des Wiederanfahrens der Anlage. Des Weiteren konnten aufgrund dieser Einschränkungen die im April 2021 begonnenen, routinemäßigen Wartungsarbeiten am Standort Zeitz, Deutschland, ebenfalls nur verzögert abgeschlossen werden, womit das Werk später als ursprünglich geplant wiederangefahren werden konnte. Verzögerungen bei weiteren Instandhaltungsmaßnahmen sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen. Die Dauer der Pandemie und ihre Folgen können derzeit nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Im Jahr 2020 war ein starker konjunktureller Einbruch der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen. Auch im Jahr 2021 wird die Wirtschaftsleistung das Vorjahresniveau nicht ganz erreichen. Der Rückgang der Beschäftigung weltweit und die bestehende Furcht vor einer globalen Rezession führen zu einer geringeren Konsum- und Investitionsneigung, die - vermutlich nur vorübergehend - auch die Absatzmärkte von CropEnergies trifft. Die eingeschränkte Mobilität hat zu einem hohen Nachfragerückgang und somit auch zu gesunkenen Preisen für Energie, fossile Kraftstoffe und auch für Ethanol geführt. Sollten sich niedrige Preise für Kraftstoffethanol auf längere Dauer einstellen, könnte dies die Ertragslage der europäischen Ethanolhersteller deutlich belasten und ggf. auch zu Konsolidierungseffekten führen. Daraus könnten sich Chancen und Risiken für CropEnergies ergeben. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Ethanol für technische Anwendungen aufgrund der hohen Nachfrage nach Desinfektionsmitteln gestiegen. Vor dem Hintergrund der Versorgungsengpässe für vergällten Neutralalkohol haben die deutschen Behörden, ebenso wie in Frankreich, Belgien und Österreich, unter der Voraussetzung bestimmter Qualitätsanforderungen auch unvergällten technischen Alkohol für die Nutzung in Desinfektionsmitteln zeitlich befristet freigegeben. Der von CropEnergies hergestellte technische Alkohol erfüllt diese Qualitätsanforderungen. Somit konnte CropEnergies 2020 technischen Alkohol als Grundstoff zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zur Verfügung stellen, das beispielsweise in Kliniken oder Arztpraxen dringend benötigt wurde. Mittlerweile hat sich die Versorgungslage mit vergälltem Neutralalkohol für Desinfektionsmittel wieder entspannt. Sowohl durch politische Maßnahmen wie z. B. Grenzschließungen als auch durch eine geringere Verfügbarkeit von Transportmitteln kann es zu Beeinträchtigungen der Lieferketten bei der Beschaffungs- und Absatzlogistik kommen. In Kombination mit anderen Auswirkungen der Pandemie, insbesondere möglicher Krankheitsfälle in der Produktion, kann dies zur Reduktion der Kapazitätsauslastung bis hin zur Notwendigkeit einer vorübergehenden Einstellung der Produktion führen. CropEnergies begegnet diesen Risiken mit einem flexiblen Logistiknetzwerk und einem konsequenten Hygienekonzept. Derzeit sind die finanziellen Auswirkungen und die Dauer der Ausnahmesituation noch nicht absehbar. Entsprechend können mögliche finanzielle Auswirkungen noch nicht verlässlich quantifiziert werden. Wirtschaftliches Umfeld Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Regulatorische Entwicklungen können den Fortgang der Geschäftstätigkeit positiv und negativ beeinflussen. Wie im Abschnitt „Entwicklungen im politischen Umfeld“ des Lageberichts dargestellt, unterliegt die Geschäftstätigkeit von CropEnergies sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene vielfältigen regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich können sich die Rahmenbedingungen insbesondere in den USA und Brasilien, wo sich die weltweit größten Ethanolmärkte befinden, auf die internationalen Handelsströme und damit mittelbar auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies auswirken. Auch Änderungen in den Außenhandelsbeziehungen zu Drittstaaten können zu Chancen oder Risiken führen. Beim Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU (Brexit) zum 31. Januar 2020 wurde eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart. Am 24. Dezember 2020 wurde eine Einigung über ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen erzielt. Hierbei wurde u. a. geregelt, dass auf Ein- und Ausfuhren keine Zölle oder Mengenbeschränkungen erlassen werden. Somit ergeben sich auch für die Ein- und Ausfuhr von Produkten von CropEnergies keine Änderungen bzgl. der Zollbestimmungen. CropEnergies begegnet den regulatorischen Risiken durch die Mitarbeit in verschiedenen Branchenverbänden, welche die Interessen der Ethanolwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und kontinuierlich in Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern stehen. Aus Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen können auch Chancen entstehen. So setzt sich die Verbreitung der klimaschonenden Benzinsorte Super E10 in Europa 2020 fort, wie auch im Vereinigten Königreich ab September 2021. In Anbetracht dessen, dass in zahlreichen Staaten die Beimischungsziele für alternative, CO2 -arme Kraftstoffe angehoben wurden, wird in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Kraftstoffethanol gerechnet. Weitere Nachfrageverwerfungen aufgrund der Corona-Pandemie können für das Jahr 2021 aber nicht ausgeschlossen werden. Risiken und Chancen aus dem operativen Geschäft Beschaffung Zur Herstellung von Ethanol werden vor allem kohlenhydrathaltige Rohstoffe benötigt. Die Verfügbarkeit solcher Rohstoffe unterliegt Schwankungen der Ernteerträge, die aufgrund von extremen Witterungsereignissen in ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen können. Preisschwankungen an den Weltagrar- und Devisenmärkten wirken sich direkt auf die Rohstoff kosten von CropEnergies aus. Das Rohstoffpreisrisiko der Ethanolerzeugung reduziert CropEnergies teilweise durch die Verkaufserlöse der im Produktionsprozess anfallenden Lebens- und Futtermittel. Da Veränderungen beim Getreidepreis in der Regel mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel einhergehen, können Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch die Verkaufserlöse dieser Produkte kompensiert werden („natural hedge“). Zur Risikoeinschätzung nimmt CropEnergies daher eine saldierte Betrachtung von Rohstoffkosten und Erlösen für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel vor (Steuerung nach Nettorohstoffkosten). Darüber hinaus können die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Getreidepreise auf die Rohstoffkosten durch eine vorausschauende Einkaufspolitik reduziert werden. Zur Begrenzung dieser Risiken setzt CropEnergies zur Rohstoffpreissicherung derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen werden durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge sowie den Einsatz alternativer Rohstoffe reduziert. Daneben erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der Sicherungen im Einkauf von Rohstoffen mit dem Absatz von Ethanol sowie Lebens- und Futtermitteln. Dabei wird nach Marktlage und -erwartung über die Sicherungsquote entschieden. Abhängig von der Marktpreislage bleibt jedoch das Risiko bestehen, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Ethanol weitergegeben werden können. Die EU knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Das von CropEnergies nachhaltig erzeugte Ethanol erfüllt diese Anforderungen. Dies setzt voraus, dass auch die Verfügbarkeit nachhaltig angebauter Rohstoffe gegeben ist. Auch für den Einkauf von Energie und CO2 -Emissionsrechten, soweit deren kostenlose Zuteilungen den Bedarf nicht abdecken, unterliegt CropEnergies dem Risiko von Marktpreisschwankungen. Diesem Risiko wird mit der Nutzung unterschiedlicher Energieträger, durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge, durch den Einsatz von Derivaten sowie durch kontinuierliche Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz der Produktionsanlagen begegnet. Absatz und Bonität Die Preise für Ethanol in Europa unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Angebots- und Nachfragebedingungen in der EU sowie dem Preisniveau und dem Angebot in den USA, Brasilien und anderen Exportländern. Darüber hinaus wirken sich unterschiedliche Zollsätze und sonstige nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen auf den Absatzpreis von Ethanol aus. Dieser kann somit größeren Schwankungen unterworfen sein. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies, soweit möglich, durch derivative Instrumente sowie durch die flexible Nutzung der Ethanolanlagen je nach Marktsituation. Der Einsatz der derivativen Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Die europäischen Ethanolpreise werden von Preisberichterstattungsagenturen auf Basis sehr geringer Handelsvolumina ermittelt. Eine hohe Volatilität sowie eine geringe Transparenz bei der Feststellung der Preise ist die Folge. Die Verfügbarkeit von geeigneten Transportmitteln zur fristgerechten Lieferung von Rohstoffen sowie Endprodukten unterliegen ebenfalls Schwankungen. So kann eine lang andauernde Trockenheit zum Fall von Wasserpegeln und somit zu begrenzter Verfügbarkeit und Ladekapazität von Binnenschiffen sowie höheren Kosten führen. Auch Streiks oder fehlende Investitionen in Straßen-, Wasserstraßen- und Schieneninfrastruktur können zu Verzögerungen bei der Auslieferung von Ethanol sowie Lebens- und Futtermitteln führen. CropEnergies begegnet diesen Risiken mit dem Zugriff auf ein flexibles Logistiknetzwerk sowie langfristigen Beziehungen zu Spediteuren, Reedereien, Eisenbahnverkehrsunternehmen und anderen Logistikdienstleistern. Der überwiegende Anteil des Ethanolabsatzes der CropEnergies-Gruppe entfällt auf Großkunden. Sollten derartige Lieferverträge nicht erfüllt werden oder Anschlussaufträge wesentlich geringer ausfallen, können sich hieraus Risiken für die Ertrags- und Vermögenslage ergeben. Die weitere Unternehmensentwicklung und deren Profitabilität wird maßgeblich von der Erlösentwicklung bei Ethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt. Chancen ergeben sich hierbei aus niedrigeren Rohstoffpreisen und/oder einem Preisanstieg von Ethanol. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von höheren Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion. Ausfallrisiken im Forderungsbestand werden bei CropEnergies reduziert, indem einerseits die Bonität, das Zahlungsverhalten und die offenen Posten von Geschäftspartnern fortlaufend überwacht und andererseits Warenkreditversicherungen und Bürgschaften zur Absicherung herangezogen werden. Insbesondere bei Handelsgeschäften kann darüber hinaus auf Akkreditive oder ähnliche Instrumente zurückgegriffen werden. Kreditrisiken aus Geldanlagen und Sicherungsgeschäften werden durch Transaktionen mit Banken und Partnern hoher Bonität sowie mit kurzen Laufzeiten und festgelegten Limits minimiert. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute und der verbundenen Unternehmen laufend überwacht. Qualität und Umwelt CropEnergies erzeugt sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Um dies zu gewährleisten, verfügt CropEnergies über ein Qualitätssicherungssystem, welches die Produktqualität und Umweltrisiken mithilfe moderner Prozessleittechnik und Laboranalysen regelmäßig überwacht. Dies umfasst sämtliche Prozesse, vom Bezug der Rohstoffe über den Produktionsprozess bis zur Belieferung der Kunden, und legt Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten und Abläufe fest. Die mit der Produktion verbundenen Umweltrisiken beziehen sich hauptsächlich auf den Einsatz von Energie und Wasser sowie das Entstehen von Emissionen, Abwasser und Abfall. CropEnergies begegnet diesen Umweltrisiken durch ständige Überwachung und Verbesserung der Geschäftsprozesse. Informationstechnologie CropEnergies ist für die Steuerung maßgeblich auf komplexe Informationstechnologie angewiesen, die zunehmend Sicherheitsrisiken von internen und externen Quellen ausgesetzt ist. Mit der Implementierung von angemessenen Prozessen und Maßnahmen schützt CropEnergies die Verfügbarkeit, die Vertraulichkeit und die Integrität von geschäftsrelevanten Informationen und den informationsverarbeitenden Systemen. Die Prozesse und Maßnahmen basieren auf einschlägigen Standards und werden durch qualifizierte, interne sowie externe Experten betrieben, überwacht und stetig optimiert. CropEnergies profitiert hierbei von der Einbindung in die Systeme der Südzucker, die Informationssysteme und Prozesse kontinuierlich weiterentwickelt. Produktion Hochqualifiziertes Personal und kontinuierliche Wartungsmaßnahmen minimieren das Risiko ungeplanter Produktionsunterbrechungen. Falls erforderlich wird überprüft, ob eine ungeplante Produktionsminderung in einer Anlage durch die Mehrerzeugung in einer anderen Anlage ausgeglichen werden kann. Finanzen Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen In geringem Maße unterliegt CropEnergies Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der Bewertung konzerninterner Finanzierung in Fremdwährung können Wechselkursrisiken entstehen. Bei CropEnergies erfolgen sowohl der Rohstoffeinkauf als auch der Verkauf der Endprodukte überwiegend in Euro. Lediglich beim Einkauf von Rohalkohol in US-$ und Verkauf von Industriealkohol in US-$ und britischen Pfund ergeben sich Währungsrisiken. Durch derivative Instrumente können diese Risiken abgesichert werden. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt im Rahmen festgelegter Regeln und Freigaben und wird ständig kontrolliert. Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen können durch eine Mischung von fest- und variabel verzinslichen Darlehen begrenzt werden, wobei zum 28. Februar 2021 keine Inanspruchnahme von Bankdarlehen vorlag. Sichteinlagen bei Banken können jedoch mit negativen Zinsen belastet werden. Zum 28. Februar 2021 wurde ein Verwahrentgeld in Höhe von 0,004 % auf Termingelder mit verbundenen Unternehmen für ein Volumen von 85 Millionen Euro veranschlagt. Ausführliche Informationen zu Währungs-, Zinsänderungs- und Preisrisiken sowie Liquiditäts-, Bonitäts- und Ausfallrisiken sind im Konzernanhang unter (29) Risikomanagement in der CropEnergies-Gruppe zu finden. Übersicht der mittel- und langfristig wirksamen Chancen und Risiken Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Eine Differenzierung von Beimischungszielen nach Produktionstechnologien und/oder Rohstoffen kann zu Nachfrageverschiebungen führen, welche die Geschäftstätigkeit von CropEnergies belasten könnten. Eine Veränderung der Einschätzung von Einflüssen der Bioenergiegewinnung auf den Anbau landwirtschaftlicher Güter in anderen Regionen der Welt sind mit Chancen oder Risiken verbunden. Darüber hinaus können Änderungen in den Rahmenbedingungen der für CropEnergies relevanten Zertifizierungssysteme einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des von CropEnergies produzierten Ethanols haben. Chancen ergeben sich insbesondere aus der Veränderung der politischen Rahmenbedingungen. Das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken, wird im Rahmen des „European Green Deal“ weitergeführt und auf mindestens 55 % angehoben. Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll insbesondere eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energieträger anstelle von fossilen Energieträgern beitragen. Für die Zeit nach 2020 sieht die „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ daher vor, den Anteil an erneuerbarer Energie auf mindestens 32 % zu steigern. Die Umsetzung der neuen „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ in den EU-Mitgliedsstaaten sollte in der gesamten EU zu einer steigenden Ethanolnachfrage führen. Die EU-Vorgaben sind bis Mitte 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die EU plant außerdem, die Richtlinie über erneuerbare Energien im Rahmen des „European Green Deal“ zu überprüfen. Hieraus werden mehr Chancen als Risiken erwartet, da Berechnungen der EU-Kommission nahelegen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Transportsektor auf mindestens 24 % steigen muss. Darüber hinaus könnten sich Risiken aus einem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU ergeben. Mit der neuen US-Regierung wird erwartet, dass die Verhandlungen wiederbelebt werden. Bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und MERCOSUR sind derzeit keine Fortschritte zu verzeichnen. Aus einem solchen Freihandelsabkommen könnten sich ebenfalls Risiken im Zuge zollreduzierter Importkontingente ergeben. Taxonomie bezeichnet das vor Kurzem durch die EU eingeführte, gemeinsame Klassifikationssystem, das Kapitalanlegern Anreize für nachhaltige Investitionen bieten soll. Die „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ sowie die Taxonomie definieren den Begriff der Nachhaltigkeit unterschiedlich. Hierbei besteht das Risiko, dass CropEnergies durch Investoren hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten zukünftig anders betrachtet und eingestuft wird. Entwicklung der Nachfrage und Änderung des Verbraucherverhaltens Die Produkte der CropEnergies-Gruppe unterliegen dem Risiko von Nachfrageschwankungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Auch Änderungen im Verbraucherverhalten auf den für CropEnergies relevanten Absatzmärkten können zu Nachfrageschwankungen führen. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass nach Produktionstechnologien, Treibhausgaseinsparungspotenzial und/oder Rohstoffen differenziert wird. Dies hätte auch Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies. Durch die Evaluierung von Strategien zur Ausweitung der Wertschöpfungskette und der Produktpalette sowie zur Erschließung neuer Kundengruppen bereitet sich CropEnergies auf mögliche Änderungen im Verbraucherverhalten auf relevanten Absatzmärkten vor. Im Geschäftsjahr 2020/21 konnte CropEnergies den Absatz von CO2 -armem Ethanol an die chemische Industrie ausweiten. Aufgrund des „European Green Deal“ und der Nachfrage nach nachhaltigen Produkten ist es anzunehmen, dass sich die Nachfrage nach CO2 -armem Rohstoffen, wie erneuerbares Ethanol erhöht. CropEnergies kann diese Nachhaltigkeitsanforderungen bereits heute erfüllen und sieht in diesem Bereich weitere Absatzpotenziale. Personal Aufgrund der demografischen Entwicklung stellen die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Mitarbeitern eine zunehmende Herausforderung dar. CropEnergies steht mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Es besteht das Risiko, Stellen nicht oder nur mit Verzögerung wieder adäquat besetzen zu können. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, bietet CropEnergies als führendes Unternehmen im Zukunftsmarkt für nachhaltige Produkte ein attraktives Arbeitsumfeld, Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Sozialleistungen der Südzucker-Gruppe. Daneben bestehen Risiken aus Krankenstand, langen Abwesenheiten und der damit verbundenen Mehrbelastung der anwesenden Mitarbeiter. Mit Betriebsärzten, Wiedereingliederungsprogrammen und Informationsveranstaltungen fördert CropEnergies die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Damit verbunden sind auch umfassende Maßnahmen in der Arbeitssicherheit mit dem Ziel „Null Unfälle“ sowie die intensive Analyse von Arbeitsunfällen. Compliance Allgemeine rechtliche Risiken Klageverfahren gegen die CropEnergies-Gruppe, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben könnten, sind nicht erkennbar. CropEnergies hat die seitens der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ausgelösten Pflichten und Risiken analysiert und organisatorische sowie technische Maßnahmen umgesetzt, um den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten, insbesondere der Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und übriger Geschäftspartner, zu gewährleisten. Kartellrechtsrisiken Kartellrechtsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze und interne Regelungen verstoßen, was in der Folge Bußgelder, Schadensersatzansprüche und Imageschäden nach sich ziehen könnte. Als gruppenweit geltender Rahmen für die Verhinderung von Kartellrechtsverstößen ist eine Wettbewerbs-Richtlinie in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Mitarbeiter vor Gesetzesverstößen im Kartellrecht zu bewahren und praxisnahe Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu geben. Dies umfasst die Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Einhaltung des Kartellrechts. Zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen werden gruppenweit Schulungen durchgeführt und turnusmäßig wiederholt. Betrugs- und Korruptionsrisiken Betrugs- und Korruptionsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze, interne Regelungen oder von CropEnergies anerkannte regulatorische Standards verstoßen und das Unternehmen dadurch Vermögens- und Imageschäden erleidet. Ebenso können unternehmensexterne Personen mit betrügerischer Absicht versuchen, mittels gefälschter Identitäten Zahlungen oder Lieferungen zu veranlassen. Um rechtskonformes und sozialethisches Verhalten in der CropEnergies-Gruppe zu gewährleisten, hat CropEnergies eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die jeder Mitarbeiter einzuhalten hat. Im Zusammenhang mit Compliancerisiken besteht ein elektronisches Hinweisgebersystem, das Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit gibt, die Unternehmensführung geschützt auf etwaige Rechtsverstöße im Unternehmen hinzuweisen. Sämtlichen Hinweisen wird nachgegangen. Liquiditätsrisiken Ein Liquiditätsrisiko besteht darin, dass zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigte Finanzmittel nicht oder nicht termingerecht bereitgestellt werden können. Die Liquidität der CropEnergies-Gruppe wird tagesgenau im Rahmen eines gruppenweiten Cashpools gesteuert und optimiert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung, die integraler Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. CropEnergies verfügt zum Bilanzstichtag über ein Nettofinanzguthaben in Höhe von 155 Mio. €. Aufgrund vereinbarter Kreditlinien kann CropEnergies zusätzlich - falls erforderlich - kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen. Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage Beschaffungs- und Absatzrisiken, Risiken durch strukturelle Veränderung der Absatzmärkte sowie eine Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen die zentralen Risiken für die weitere Entwicklung der CropEnergies-Gruppe dar. Die Preisvolatilität der eingesetzten Rohstoffe und der Verkaufserlöse für Ethanol sowie hochwertiger Lebens- und Futtermittel haben den stärksten Einfluss auf das Ergebnis von CropEnergies. Die Fixkosten müssen durch die Marge aus Absatzpreisen und variablen Kosten gedeckt werden. Gegenläufige Marktentwicklungen können zu Gewinnen oder Verlusten führen. Eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen kann erforderlich werden, wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden. Die Korrelation der Rohstoff- und Ethanolmärkte ist gering. Die Märkte sind zudem sehr volatil, was die Prognose der Ergebnisentwicklung erschwert. Dies lässt sich nur eingeschränkt durch Preisabsicherungen mindern. Zukünftige Chancen ergeben sich aus ambitionierten Klimaschutzzielen, die sich die EU gesetzt hat. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu massiven Eingriffen in das private und öffentliche Leben mit deutlichen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft geführt. Weder die Dauer dieser Ausnahmesituation noch deren finanziellen Folgen sind aktuell vollumfänglich absehbar. Zusammenfassend ist das Gesamtrisiko der CropEnergies-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie vor dem Hintergrund der Corona-Impfmaßnahmen verringert. Bestandsgefährdende Risiken sind gegenwärtig nicht erkennbar. CropEnergies ist mit einer starken Bilanz und Liquidität gut für zukünftige Herausforderungen gerüstet. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Grundzüge Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dabei setzt sich das interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe aus einem Steuerungs- und einem Überwachungssystem zusammen. IFRS Reporting Guideline Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der CropEnergies-Gruppe regeln einschließlich der Vorschriften zur Rechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS) die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der in den CropEnergies-Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften. Dabei kommen lediglich solche IFRS zur Anwendung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen wurden und im betreffenden Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden waren. Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Das interne Kontrollsystem ermöglicht durch die festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten einschließlich deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der CropEnergies-Gruppe. Neben dem „Vier-Augen-Prinzip“ sind digitalisierte Prozesskontrollen sowie automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen ein wesentlicher Teil der prozessabhängigen Kontrollen. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen umfassende Konzernvorgaben zur Bilanzierung und Bewertung. Außerdem erfolgten auch auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Lagebericht und Anhang. Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte sowie Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Trennung von Funktionen und Verantwortung für Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung zielt darauf ab, kriminellen Handlungen vorzubeugen. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der CropEnergies- Gruppe sowie die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung. Interne Prüfung Der Aufsichtsrat hat die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems an den Prüfungsausschuss übertragen. Die interne Revision der Südzucker-Gruppe ist als prozessunabhängige Prüfungsinstanz in das interne Überwachungssystem der CropEnergies-Gruppe eingebunden. Sie stellt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit durch regelmäßige Systemprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher. Externe Prüfung Der Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagement integrierte Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennen zu können. Zudem berichtet er dem Aufsichtsrat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems. Unternehmensführung und -verantwortung Im Folgenden wird gemäß § 315d HGB in Verbindung mit § 289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung und gemäß Empfehlung F.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind auf der Website von CropEnergies unter www.cropenergies.com veröffentlicht. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 289f Abs. 2 Nr. 3, 315d HGB. Die CropEnergies AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe sind mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Vorstand Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus drei Mitgliedern und hat einen Sprecher. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsordnung des Vorstands ist in der Fassung vom 13. Januar 2020 in Kraft. Die Geschäftsverteilung des Vorstands wurde zuletzt am 11. Mai 2020, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020, geändert. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand ebenso wie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Compliance. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen. Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft sie regelmäßig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben; sie ist in der Fassung vom 9. November 2020 in Kraft und auf der Website der CropEnergies AG veröffentlicht. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der sechsköpfige Aufsichtsrat der CropEnergies AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die derzeitigen Amtsperioden sind identisch: Die Amtszeit sämtlicher Aktionärsvertreter läuft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit dem Sektor, in dem CropEnergies tätig ist, vertraut. Sie verfügen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Die derzeitige personelle Besetzung des Aufsichtsrats ist unter Ziffer (36) „Aufsichtsrat“ im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Diversitätskonzept des Aufsichtsrats Für seine Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 16. Juli 2019 - unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - insbesondere an folgenden Zielen:
Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird nicht festgelegt. Dadurch werden Kontinuität und die Bewahrung langjähriger Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat weiterhin vornehmlich an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit orientieren. Zum Stand der Umsetzung des Diversitätskonzepts des Aufsichtsrats ist Folgendes zu berichten: Am 18. Juli 2017 fand turnusmäßig die Wahl der Aktionärsvertreter zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung statt. In der Zwischenzeit hat es einen Wechsel im Aufsichtsrat gegeben. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats gehören dem Aufsichtsrat derzeit zwei und damit - unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur - eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an: Prof. Dr. Markwart Kunz, Braunschweig, und Norbert Schindler, Bobenheim am Berg, sind unabhängig von der CropEnergies AG, von deren Vorstand und vom kontrollierenden Aktionär Südzucker AG. Mindestens zwei Mitglieder verkörpern besonders das Kriterium der „Internationalität“. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat keine Frauen an. Der Financial Expert in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss - also ein Mitglied, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt - ist Franz-Josef Möllenberg. Diversitätskonzept des Vorstands Der Aufsichtsrat hat ein Diversitätskonzept für den Vorstand der CropEnergies AG mit Aspekten wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund und Internationalität erstellt. Er strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, durch die eine umfassende Erfüllung aller dem Vorstand obliegenden Aufgaben gewährleistet wird. Grundlage hierfür ist eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands, für die der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand sorgt. Dabei wird angestrebt, Vorstandspositionen mit im Unternehmen entwickelten Kandidaten zu besetzen. Es wird bei der systematischen Managemententwicklung und langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:
Ausschlaggebend für eine Bestellung zum Mitglied des Vorstands der CropEnergies AG ist letztlich die Würdigung der fachlichen und persönlichen Qualifikation. Dabei wird sich der Aufsichtsrat vornehmlich an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit orientieren, um eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der Aufgaben im Unternehmen sicherzustellen. Dementsprechend orientiert sich der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 16. Juli 2019 für die Zusammensetzung des Vorstands - unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Zielen:
Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat mit dem Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Mit Beschluss vom 9. November 2020 hat der Aufsichtsrat zusätzlich einen Ad hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung“ eingerichtet, dessen Aufgabe die Vorbereitung des Themas für den Aufsichtsrat ist. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus vier Mitgliedern. Die Aufgaben der Ausschüsse ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in der Fassung vom 9. November 2020; für den Prüfungsausschuss gilt dessen Geschäftsordnung vom 3. Mai 2012. Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse mit der jeweiligen Dauer der Zugehörigkeit ist unter Ziffer (36) „Aufsichtsrat“ im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der CropEnergies AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs statt und beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Jede Aktie von CropEnergies gewährt die gleichen Rechte. Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der CropEnergies AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben bzw. die Stimmrechtsvertreter der CropEnergies AG per Internet zu beauftragen. Hauptversammlung 2021 Die Einladung zur Hauptversammlung, die voraussichtlich am 13. Juli 2021 stattfinden soll, sowie alle für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden, den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend, veröffentlicht und auf der Internetseite der CropEnergies AG unter der Rubrik „Investor Relations“ zur Verfügung gestellt. Risikomanagement Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand von CropEnergies und dem Management stehen konzernumfassende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, welche die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Das Risikomanagement bei CropEnergies ist im Risiko- und Chancenbericht ab Seite 70 dargestellt. Corporate Governance-Bericht Der nachstehende Corporate Governance-Bericht bezieht sich auf die Angaben gemäß §§ 289f Abs. 2 Nr. 1, 4-6, 315d HGB. Corporate Governance steht für verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance soll das Vertrauen der Aktionäre und Investoren, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und damit auch langfristig und nachhaltig den Unternehmenswert steigern. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. CropEnergies erfüllt die höchsten Transparenzanforderungen an deutschen Börsen. Entsprechend wird die CropEnergies-Aktie seit 2006 im Prime Standard notiert. Die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex unterstreicht das Verständnis von transparenter Unternehmensführung. Nach Ansicht von CropEnergies ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019* weitgehend ausgewogen, praxisnah und repräsentiert auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Aus diesem Grund wurde - wie in den Vorjahren - auf die Aufstellung eigener unternehmensspezifischer Corporate Governance-Grundsätze verzichtet. Entsprechenserklärung 2020Im November 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 7. Februar 2017 und vom 16. Dezember 2019 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die CropEnergies AG entspricht den Empfehlungen mit den in der Entsprechenserklärung dargestellten Annahmen. Es gibt keine Empfehlungen des Kodex, die auf Grund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen für die CropEnergies AG nicht anwendbar sind. Die CropEnergies AG erfüllt die Anregungen des geltenden Kodex mit einer Ausnahme: Entgegen Anregung G.18 besteht die Vergütung des Aufsichtsrats nicht in einer reinen Festvergütung. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung 2020 ist ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - auf der CropEnergies-Internetseite veröffentlicht (www.cropenergies.com unter der Rubrik „Investor Relations/Corporate Governance“). Geschlechterquote Das Aktiengesetz sieht für börsennotierte Gesellschaften die Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden Führungsebenen unter dem Vorstand vor. Die CropEnergies AG ist hiervon betroffen. Nicht betroffen ist die CropEnergies AG von der Einführung einer fixen Geschlechter-Quote von 30 % im Aufsichtsrat; diese gilt für börsennotierte Unternehmen, die auch paritätisch mitbestimmt sind. CropEnergies ist kein mitbestimmtes Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 16. Mai 2017 - unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des derzeitigen und des zu erwartenden zukünftigen Status Quo - den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis 15. Mai 2022 auf „Beibehaltung von null %“ festgelegt. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 16. Juli 2019 - ebenfalls unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des derzeitigen und des zu erwartenden zukünftigen Status Quo - das Ziel für den Frauenanteil im Vorstand bis 15. Mai 2022 auf „Beibehaltung von null %“ festgelegt. Der Vorstand hat in der Sitzung am 15. Mai 2017 als Zielfestlegung beschlossen, dass der Frauenanteil auf der Führungsebene unter dem Vorstand (die CropEnergies AG hat aufgrund ihrer flachen Hierarchien nur eine Führungsebene unter dem Vorstand) bis 14. Mai 2022 bei 20 % beibehalten werden soll. Aus- und Fortbildung Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für Ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei von CropEnergies angemessen unterstützt: Im Geschäftsjahr 2020/21 fand wieder eine Informationsveranstaltung zu Corporate-Governance-Themen mit einem externen Fachanwalt statt. Verhaltenskodex und Leitlinien CropEnergies hat einen Verhaltenskodex und Leitlinien aufgestellt. Diese sind auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik „Unternehmen“ veröffentlicht. Vergütungsbericht Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Das bisherige Vorstandsvergütungssystem orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus
Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sind - individualisiert je Mitglied - aus folgender Tabelle ersichtlich: Vergütung des Vorstands 2020/21
Vergütung ehemalige Vorstände 2020/21
Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands (inklusive Herrn Lutz) beläuft sich auf 5,8 Mio. €. Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hatte am 12. Juli 2016 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten. Die Gesellschaft hat im Vergütungsbericht von Angaben zur individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder letztmals für das Geschäftsjahr 2019/20 abgesehen. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 20.000 € sowie eine variable Vergütung von 1.000 € für je angefangene 0,01 € ausgeschüttete Dividende auf die Stückaktie, die 0,20 € übersteigt. Bei der Berechnung der Vergütung werden steuerlich begründete Sonderdividenden nicht berücksichtigt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöht sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats sind - individualisiert je Mitglied - aus folgender Tabelle ersichtlich: 2020/21
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. Der aktuelle Deutsche Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 folgt dem als Empfehlung für die Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr. Die Selbstbehalte der Aufsichtsratsmitglieder sind dementsprechend in der D&O-Versicherung ab 1. März 2021 entfallen. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; meldepflichtige Wertpapiergeschäfte Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der CropEnergies AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die direkt oder indirekt 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden der CropEnergies AG durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mitgeteilt. Compliance Nachstehende Erläuterungen beziehen sich auf Praktiken der Unternehmensführung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden (§§ 289f Abs. 2 Nr. 2, 315d HGB). Compliance-Management-System Compliance ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur von CropEnergies und durch ein Compliance-Management-System (CMS) organisatorisch konkretisiert. CropEnergies hat als Mitglied der Südzucker-Gruppe deren Verhaltenskodex adaptiert. Die darin enthaltenen Compliance-Unternehmensgrundsätze wurden in entsprechender Form übernommen und dienen als Compliance-Leitlinien. Das CMS von CropEnergies umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, mit denen das rechtmäßige Handeln aller Akteure im Unternehmen und die Erkennung relevanter Risiken gewährleistet werden soll. Es regelt Zuständigkeiten, Schulungsmaßnahmen sowie Berichtswege und orientiert sich an den sieben Grundelementen des IDW Prüfungsstandards 980 „Prüfung von Compliance-Management-Systemen":
Übernahmerelevante Angaben Die folgenden Informationen sind erläuternde Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG; sie sind Bestandteil des geprüften Konzernlageberichts. Diese Angaben betreffen u. a. Aspekte, die für den Erwerb der Unternehmenskontrolle eine Rolle spielen können, sowie die Befugnisse des Vorstands, die Kapitalstruktur zu verändern. Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung von Aktien Zum 28. Februar 2021 beträgt das Gezeichnete Kapital 87.250.000 € und ist in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB). Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Jede Aktie gewährt die gleichen Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind CropEnergies nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 % Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Zum 28. Februar 2021 ist die Südzucker AG (Südzucker), Mannheim mit 69,2 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (SZVG) mit 4,8 % direkt am Grundkapital beteiligt. Die von Südzucker gehaltenen Anteile sind gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen. Somit hält die SZVG direkt und indirekt insgesamt 74,0 % der Stimmrechte 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aktien mit Sonderrechten, Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmeraktien Bei CropEnergies gibt es keine Aktien mit Sonderrechten (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es gibt auch keine Art einer Stimmrechtskontrolle aus der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB). Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84 und 85 AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Mitglieder des Vorstands wurden jeweils für die Dauer von mind. 3 Jahren bestellt. Satzungsänderungen Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Satzung der CropEnergies AG macht von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktienrechts oder der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde dem Aufsichtsrat übertragen ( § 315 a Abs. 1 Nr. 6 HGB). Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und Aktienrückkauf Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2025 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand kann dabei mit der Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2025 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, den Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten durchzuführen; alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB). Kontrollwechsel- und Entschädigungsvereinbarungen Die Südzucker AG hat am 12. Juli 2019 mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 600 Mio. € und einer Laufzeit bis 2024 (bzw. mit Verlängerungsoption bis 2026) abgeschlossen. Die CropEnergies AG ist dieser Kreditlinie mit einem Teilbetrag von 100 Mio. € beigetreten. Im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Vertrags hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung (einschließlich Zinsen) zu verlangen. Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder zugunsten von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels (§ 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Einzelheiten zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht ab Seite 102 angegeben. Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Kapitalflussrechnung 1. März 2020 bis 28. Februar 2021
Unter Position (32) des Anhangs werden weitere Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung gegeben. Bilanz 28. Februar 2021AKTIVA
PASSIVA
Entwicklung des Eigenkapitals 1. März 2020 bis 28. Februar 2021
Unter Position (21) des Anhangs ist die Entwicklung des Eigenkapitals erläutert. KonzernanhangAllgemeine Erläuterung (1) Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses Die CropEnergies AG hat ihren Sitz in der Maximilianstraße 10 in 68165 Mannheim, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB Nr. 700509 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. Gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 14. Juli 2020 ist der Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Bioethanol (Agraralkohol), sonstigen Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten, die aus Getreide oder anderen agrarischen Rohstoffen erzeugt werden, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Nebenprodukten tätig sind. Die CropEnergies AG gehört mehrheitlich zur Südzucker AG. Gegenstand des Konzernabschlusses sind die CropEnergies AG und ihre Tochterunternehmen. CropEnergies hat den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Sämtliche vom IASB herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der CropEnergies AG angewendeten IFRS wurden von der EU-Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Der Konzernabschluss zum 28. Februar 2021 ist am 22. April 2021 vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung durch den Prüfungsausschuss erfolgte am 6. Mai 2021 und die Prüfung sowie die Billigung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 17. Mai 2021. Das Datum der Veröffentlichung ist der 19. Mai 2021. CropEnergies erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden regelmäßig in Klammern dargestellt. Bei Prozentangaben und Zahlen können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Neben der Gesamtergebnisrechnung, die eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie eine Aufstellung der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen umfasst, der Kapitalflussrechnung und der Bilanz wird die Entwicklung des Eigenkapitals gezeigt. Die Angaben im Anhang enthalten außerdem eine Segmentberichterstattung. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden verschiedene Posten der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Bestandteil der Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wird grundsätzlich auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt, sofern unter Ziffer (5) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht etwas anderes berichtet wird. Erstmalig angewendete IFRS und IFRIC: Im Geschäftsjahr 2020/21 waren die nachstehenden Standards erstmalig verpflichtend anzuwenden.
Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. die Anhangangaben von CropEnergies. Zukünftig anzuwendende IFRS und IFRIC: In der nachfolgenden Übersicht sind die Standards und Interpretationen aufgeführt, die ab dem Geschäftsjahr 2020/21 oder später anzuwenden sind bzw. vom IASB veröffentlicht wurden, aber noch nicht von der EU anerkannt worden sind. Bei den noch nicht von der EU anerkannten Standards wird der erwartete Anwendungszeitpunkt angegeben. CropEnergies hat keine der genannten neuen oder geänderten Vorschriften vorzeitig angewandt. Die Angaben zum Inhalt orientieren sich daran, ob und in welcher Form die Regelungen für CropEnergies von Relevanz sind; sofern künftig geltende Vorschriften für CropEnergies nicht einschlägig sind, wird auf Angaben zum Inhalt vollständig verzichtet.
(2) Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden die Abschlüsse der CropEnergies AG und der von ihr beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen) nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Eine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 (Konzernabschlüsse) liegt vor, wenn eine Gesellschaft aufgrund ihrer Beteiligung an einem anderen Unternehmen positiven oder negativen Rückflüssen ausgesetzt ist oder über Rechte verfügt, diese zu erhalten. Weiterhin muss die Möglichkeit gegeben sein, die variablen Rückflüsse zu beeinflussen, indem die Gesellschaft die Aktivitäten des Unternehmens steuert. Die Beherrschung kann aufgrund von Stimmrechten oder bestehenden Umständen, unter anderem aufgrund von vertraglichen Regelungen, erfolgen. Entsprechend werden folgende Tochterunternehmen einbezogen:
*
Befreiung von der Offenlegungspflicht nach § 264 Abs. 3 HGB Am 24. Februar 2021 wurden 100 % der Anteile an der Ryssen Chile SpA veräußert. Aus diesem Verkauf ist aus der Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis ein Verlust in Höhe von 4 Tsd. € entstanden, der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist. Die Auswirkungen aus der Entkonsolidierung stellen sich wie folgt dar:
Eine detaillierte Darstellung der Beteiligungen findet sich in der Anteilsbesitzliste auf Seite 187. Die CropEnergies AG wird in den im Bundesanzeiger offengelegten IFRS-Konzernabschluss der Südzucker AG, Mannheim (HRB Nr. 42 beim Amtsgericht Mannheim) einbezogen, der den größten Konsolidierungskreis abbildet. Die Joint Venture-Gesellschaft
an der CropEnergies 50 % der Anteile hält und die einer gemeinschaftlichen Führung untersteht, wurde at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei fließt der Ergebnisbeitrag der CT Biocarbonic GmbH ausschließlich in das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen ein. Die Anteile aus at Equity einbezogenen Unternehmen erhöhen oder vermindern sich jährlich um das anteilige Ergebnis der CT Biocarbonic GmbH:
Die CT Biocarbonic GmbH ist ein strategisches Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität. Der Buchwert des Anteils an der CT Biocarbonic GmbH beträgt 2,5 (2,3) Mio. €. Dies entspricht jeweils dem hälftigen Eigenkapital der CT Biocarbonic GmbH. (3) Konsolidierungsmethoden Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Der Kaufpreis des erworbenen Tochterunternehmens wird den erworbenen Vermögenswerten, Schulden und Eventualschulden zugeordnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Möglichkeit der Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt werden kann. Die ansatzfähigen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Eventualschulden werden - unabhängig von der Beteiligungshöhe - in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie von Unternehmen separierbar sind oder aus einem vertraglichen oder anderen Recht resultieren. Verbleibende Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Die Beteiligung an der CT Biocarbonic GmbH ist auf der Grundlage der at Equity-Bewertung zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. bei Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen von IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) bzw. IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) in den Konzernabschluss eingegangen. Bei der CT Biocarbonic GmbH handelt es sich um eine Beteiligung, an der CropEnergies 50 % der Anteile hält und die einer gemeinschaftlichen Führung untersteht. Hierbei wird das Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden mit dem fortgeführten anteiligen Nettovermögen bilanziert. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Nach der at Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Im Anlagevermögen und in den Vorräten enthaltene Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen werden um die Zwischenergebnisse bereinigt. (4) Währungsumrechnung Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung (die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert) umgerechnet. Währungsgewinne und -verluste aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Schulden zum Stichtagskurs werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Der Jahresabschluss der Ensus UK Ltd., Yarm, wird in britischen Pfund (GBP) und der Jahresabschluss der Ryssen Chile SpA, Lampa, Santiago de Chile, wurde bis zur Veräußerung in chilenischen Pesos (CLP) aufgestellt. Da die Berichtswährung von CropEnergies der Euro ist (funktionale Währung des Mutterunternehmens), erfolgt die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden zu EZB-Referenzkursen oder anderweitigen bekanntgegebenen Referenzkursen am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Im Fall der Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Konzernfinanzierung erfolgt die Umrechnung zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahrs. Wenn jedoch die Anwendung des Jahresdurchschnittskurses zu unzutreffenden Ergebnissen führt, erfolgt die Umrechnung zu einem angepassten Durchschnittskurs. Die übrigen Aufwendungen und Erträge werden zum Jahresdurchschnittskurs angesetzt. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse der Währungen haben sich wie folgt entwickelt (Gegenwert für 1 €):
Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögens- und Schuldpositionen gegenüber der Umrechnung des Vorjahrs sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden erfolgsneutral behandelt und in der Gesamtergebnisrechnung als Zusatzangabe zu den erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen als konsolidierungsbedingte Währungsdifferenzen ausgewiesen. Konzerninterne Darlehen zur langfristigen Finanzierung von Tochterunternehmen stellen im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestitionen in diese ausländischen Geschäftsbetriebe (Net Investment in a Foreign Operation) dar; die daraus resultierenden Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Stichtagsbewertung werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung als Bestandteil der erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen in der Position Währungsdifferenzen ausgewiesen. (5) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Erstellung der Konzernabschlüsse der Konzerngesellschaften sind die einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach IFRS für gleichartige Geschäftsvorfälle und sonstige Ereignisse in ähnlichen Umständen einheitlich anzuwenden. Eine Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erfolgt nur, soweit die einschlägigen Standards Wahlrechte bei der Bilanzierung und Bewertung vorsehen bzw. wenn die Grundsätze weiter konkretisiert werden. Insbesondere wird von einer Wiederholung der Texte der jeweiligen Standards bzw. von der Wiedergabe von Grundregeln abgesehen. Immaterielle Vermögenswerte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte sind unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten (Triggering events) für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Only-Approach) unterzogen. Die Vorgehensweise bei dieser Werthaltigkeitsprüfung ist in den Erläuterungen zur Bilanz dargestellt. Auf immaterielle Vermögenswerte wird die Leasingbilanzierung nicht angewandt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Staatliche Zuschüsse und Zulagen werden von den Anschaffungskosten gekürzt. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer liegen folgende erwartete Nutzungsdauern zugrunde:
Leasing von Sachanlagen: gemäß IFRS 16 setzt der Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse als Barwert in Form eines Nutzungsrechts am geleasten Vermögenswert und eine Leasingverbindlichkeit in der Bilanz an. Der Barwert wird auf Basis des aktuellen laufzeitadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatzes ermittelt, es sei denn, der den Leasingzahlungen zugrundeliegende Zinssatz ist verfügbar. Das Nutzungsrecht wird regelmäßig über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode aufgezinst und durch Leasingzahlungen getilgt; die daraus resultierenden Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Das Nutzungsrecht unterliegt dem Wertminderungstest gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten). Für geringwertige Vermögenswerte und für kurzfristige Leasingverhältnisse nimmt CropEnergies das Wahlrecht der Nichtaktivierung in Anspruch. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und im Fall von Lebens- und Futtermitteln zum Nettoveräußerungswert bewertet. Dabei kommt die Durchschnittsmethode oder die Fifo-Methode (First in - first out) zum Ansatz, da dies den tatsächlichen Verbrauchsfolgeverhältnissen entspricht. Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten, die auf der Grundlage der normalen Kapazität ermittelt werden. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch fixe und variable Produktionsgemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten) einschließlich Abschreibungen auf Fertigungsanlagen. Dabei werden insbesondere die Kosten berücksichtigt, die auf den spezifischen Produktionskostenstellen anfallen. Finanzierungskosten werden dabei nicht berücksichtigt. Soweit erforderlich, wird der niedrigere realisierbare Veräußerungswert abzüglich noch anfallender Kosten angesetzt (Nettoveräußerungswert). Dieser Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der notwendigen variablen Vertriebskosten. Abwertungen auf fertige und unfertige Erzeugnisse werden unter der Position „Bestandsveränderungen“ ausgewiesen. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungserlös gestiegen ist, wird in diesem Umfang eine Wertaufholung vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zu deren Transaktionspreis bewertet. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem Marktwert zuzüglich Transaktionskosten und anschließend mit fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Für die in den Forderungen enthaltenen Ausfall- oder anderen Risiken werden ausreichende Einzelwertberichtigungen auf separaten Wertminderungskonten gebildet. Dabei entsprechen die Nennwerte abzüglich notwendiger Wertberichtigungen den beizulegenden Zeitwerten. Bei der Ausbuchung von uneinbringlichen Forderungen wird auf den Einzelfall abgestellt. Nach der Einführung von IFRS 9 beinhalten die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht nur Einzelwertberichtigungen für eingetretene Kreditrisiken, z. B. bei Insolvenz des Kunden oder bei Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen ohne belastbare Informationen zur Wertsicherheit, sondern auch eine Wertminderungsvorsorge für zukünftig erwartete Kreditverluste. Die für zukünftig erwartete Kreditverluste erfassten Wertminderungen werden auf Basis historischer Ausfallquoten in Abhängigkeit von der Überfälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt. Die Ermittlung erfolgt auf einem portfoliobasierten Ansatz und berücksichtigt zukünftige Ausfallinformationen. Die Bilanzierung der CO2 -Emissionsrechte erfolgt nach den Vorschriften gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte), IAS 20 (Zuwendungen der öffentlichen Hand) und IAS 37 (Rückstellungen). Die für das jeweilige Kalenderjahr kostenlos zugeteilten bzw. erworbenen CO2 -Emissionsrechte sind immaterielle Vermögenswerte, die unter den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet, die im Fall von kostenlos zugeteilten Emissionsrechten null sind. Übersteigen die tatsächlichen Emissionen die zugeteilten Zertifikate, wird aufwandswirksam eine Rückstellung für CO2 -Emissionen gebildet. Die Bemessung der Rückstellung berücksichtigt die Anschaffungskosten zugekaufter Zertifikate bzw. den Marktwert von Emissionszertifikaten zum jeweiligen Bewertungsstichtag. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entsprechend IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) mittels der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftige Anpassungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Berechnung stützt sich auf versicherungsmathematische Gutachten unter der Berücksichtigung biometrischer Daten. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden bei Fälligkeit als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen. Zahlungen für staatliche Versorgungspläne werden wie die von beitragsorientierten Versorgungsplänen behandelt. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen decken, sofern die Eintrittswahrscheinlichkeit mehr als 50 % beträgt und eine zuverlässige Schätzung möglich ist, auch die Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren ab. Zur Beurteilung bzw. Schätzung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltenden Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren und unabhängige Rechtsgutachten herangezogen. Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die Veränderung der latenten Steuern ausgewiesen. Die ausgewiesenen laufenden Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich bezahlt werden müssen bzw. voraussichtlich erstattet werden. Die erstmalige Erfassung und Folgebewertung erfolgt vollständig im Steueraufwand. Dabei werden in der Bilanz die Ertragsteuerverbindlichkeiten aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr unter den kurzfristigen Steuerschulden und Forderungen aus Vorauszahlungen unter den kurzfristigen Steuererstattungsansprüchen ausgewiesen. Die langfristigen Steuerschulden beinhalten im Wesentlichen Ertragsteuern für noch nicht abschließend geprüfte Vorjahreszeiträume. Die Auf- bzw. Abzinsung der Steuerschulden werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfasst. Steuerpositionen, die sich z. B. durch Betriebsprüfungen noch verändern können, wurden auf Basis der erwarteten voraussichtlichen Steuerzahlung bzw. -erstattung geschätzt. Latente Steuern werden auf temporär unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva zwischen IFRS- und Steuerbilanz sowie auf Verlustvorträge, soweit sie steuerlich nutzbar sind, berechnet. Aktive und passive latente Steuern sind als separate Posten ausgewiesen. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wurde vorgenommen, wenn die Ertragsteuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und ein einklagbares Recht zur Aufrechnung besteht. Ein sich danach ergebender Überhang an aktiven latenten Steuern wird nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die latente Steuer verwendet werden kann. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und at Equity einbezogenen Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Die Berechnung der latenten Steuern wurde gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Ertragsteuersätze vorgenommen, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Werden Erträge und Aufwendungen erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so gilt dies ebenfalls für die darauf abgegrenzten aktiven und passiven latenten Steuern. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Erstbewertung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten und bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden in die Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ und „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ eingeteilt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz in die Kategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ unterteilt. Die Kategorisierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz und überprüft die Klassifizierung zu jedem Stichtag. Analog zur Vorgehensweise bei finanziellen Vermögenswerten hängt auch bei finanziellen Verbindlichkeiten die Kategorisierung von dem jeweiligen Zweck ab. Der Ansatz erfolgt zum Handelstag. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert und - unabhängig von ihrem Zweck - mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Ansatz erfolgt zum Handelstag. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die derivativen Finanzinstrumente stehen in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung zum Grundgeschäft. In diesem Fall richtet sich die Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwertes nach der Art der Sicherungsbeziehung. Unter Derivaten im Handelsbestand werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Preisrisiken ausgewiesen, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung designiert sind. Bei Derivaten im Handelsbestand werden Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsgeschäfte in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Cashflow-Hedge-Derivate dienen der Absicherung des Risikos, dass die mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Schuld oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion verbundenen zukünftigen Zahlungsströme schwanken. Liegt ein Cashflow-Hedge-Derivat vor, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst unter den sonstigen Eigenkapitalposten erfasst. Sie gehen erst dann in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Da es sich bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten im Wesentlichen um börsengehandelte Termingeschäfte handelt, sind hierfür entsprechende Sicherheitsleistungen zu hinterlegen. Der Bilanzausweis der Termingeschäfte sowie der Sicherheitsleistungen erfolgt brutto. Zu leistende Initial Margins werden unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Während der Laufzeit der derivaten Finanzinstrumente zu leistende bzw. erhaltene Variation Margins werden unter den sonstigen Vermögenswerten bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Auslastung der dafür zur Verfügung gestellten Kreditlinie wird unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfasst. Ist eine Leistungsverpflichtung erfüllt, werden Umsatzerlöse mit den diesen Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreisen erfasst. Umsatzerlöse werden abzüglich Rabatten und Preisnachlässen, ohne Umsatzsteuer und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Die Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über diesen Vermögenswert erlangt. Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für folgende Sachverhalte: Bei bestimmten Verträgen ist zu entscheiden, ob sie als Derivate zu behandeln oder wie sogenannte Verträge für den Eigenverbrauch als schwebende Geschäfte zu bilanzieren sind. Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden. Diese Beurteilungen des Managements können sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, auf die Erträge und Aufwendungen sowie auf die Angabe der Eventualschulden auswirken. Bei Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist u. a. der Diskontierungssatz eine wichtige Einflussgröße. Der Diskontierungssatz für Pensionsverpflichtungen wird auf Grundlage der auf den Finanzmärkten am Bilanzstichtag beobachtbaren Renditen erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen ermittelt. Daneben werden analytisch abgeleitete Annahmen über Pensionseintrittsalter, Lebenserwartung, Fluktuation und künftige Gehalts- und Rentenerhöhungen getroffen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Veränderungen einzelner versicherungsmathematischer Annahmen auf die Höhe der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird auf die Angaben zur Sensitivitätsanalyse unter Ziffer (22) „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ verwiesen. Annahmen und Schätzungen beziehen sich auch auf die Bilanzierung und Bewertung von übrigen Rückstellungen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der Produktionsanlage in Wilton erfolgen auf Basis einer Prognoserechnung für die zukünftigen Cashflows und unter Anwendung eines an die Branche und das Unternehmensrisiko angepassten Diskontierungssatzes. Wichtige Einflussfaktoren für die Planung der CropEnergies-Gruppe sind die Preise für Ethanol, Getreide sowie Lebens- und Futtermittel. Dabei sind insbesondere die Preise für Ethanol und Getreide volatil. Auch die Bestimmung der Nutzungsdauern des abnutzbaren Anlagevermögens, des Nettoveräußerungspreises und des Vorratsvermögens basieren auf Schätzungen. Aktive latente Steuern werden angesetzt, soweit die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation der späteren Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern können von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen. Ertragsteuern können in Bezug auf Eintrittswahrscheinlichkeiten und Höhe der erwarteten Steuerzahlung bzw. -erstattung einer Unsicherheit unterliegen, für die das Unternehmen eine Einschätzung vorzunehmen hat. Der Planungshorizont beträgt in der Regel 5 Jahre. Die Schätzung der Laufzeit von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 basiert auf der unkündbaren Grundmietzeit des Leasingverhältnisses sowie der Einschätzung der Ausübung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die Festlegung der Laufzeit sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze hat Einfluss auf die Höhe der Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten. Weitere Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen, die diesem Konzernabschluss zugrunde liegen, sind bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten aufgeführt. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld des Konzerns berücksichtigt. Sollten sich die Rahmenbedingungen entgegen der getroffenen Annahmen verändern, können die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten abweichen. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung der Annahmen und, soweit erforderlich, der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung (6) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse für Ethanol, Lebens- und Futtermittel verringerten sich um 65,9 Mio. € auf 823,1 Mio. €. Maßgeblich für den Umsatzrückgang war ein pandemiebedingt verlängerter Wartungsstillstand in Wanze sowie ein allgemeiner Rückgang der Kraftstoffabsätze aufgrund der Mobilitätsbeschränkungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Des Weiteren war die Entwicklung der Ethanolpreise von der Corona-Pandemie geprägt und bewegte sich in einer niemals zuvor beobachteten Bandbreite. Nach einem Allzeittief im Frühjahr erholte sich die Kraftstoffnachfrage in den Sommermonaten und der Ethanolpreis stieg auf ein Allzeithoch. Nach erneuten Mobilitätsbeschränkungen im Herbst waren aber wieder deutlich fallende Ethanolpreise zu verzeichnen. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 28. Februar 2021 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Die sonstigen Erlöse umfassen im Wesentlichen Erlöse aus dem Verkauf von Energie. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach den Lieferdestinationen ist unter Ziffer (41) „Segmentbericht“ angegeben. (7) Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen Diese Position enthält aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 34 (130) Tsd. €. (8) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge von 12,4 (4,9) Mio. € enthalten im Wesentlichen Währungsgewinne in Höhe von 4,0 (1,4) Mio. €, Vertriebsprovisionen und weiterverrechnete Logistikkosten von 2,6 (1,8) Mio €, eine vereinnahmte Entschädigungsleistung für einen Versicherungsfall aus dem Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 2,1 Mio. € sowie eine Rückstellungsauflösung von 0,9 Mio. € infolge eines beendeten Rechtsstreits. (9) Materialaufwand
Der Materialaufwand verringerte sich auch aufgrund der um 1,5 % reduzierten Ethanolproduktion auf 596,1 (652,2) Mio. €. Trotz leicht gestiegener Nettorohstoffkosten führte die veränderte Absatzstruktur sowie der geringere Anteil von Handelsgeschäften zu einer Reduzierung der Materialaufwandsquote auf 71,4 (73,2) % der Gesamtleistung. Der in Wanze installierte Biomassekessel produziert grünen Strom, der - gemäß den Regelungen in Wallonien zur Förderung nachhaltig erzeugter Energie - bis 2024 auf dem belgischen Strommarkt verkauft oder selbst verbraucht werden kann. Die für die Erzeugung des Grünstroms staatlich zugeteilten „Green Certificates“ (Grünstromzertifikate) werden in Höhe ihrer Verwertungserlöse als Kürzung des Materialaufwands erfasst. Im Berichtszeitraum belief sich der entsprechende Verwertungserlös auf 19,7 (23,1) Mio. €. Um die Treibhausgasemissionen weiter zu reduzieren, wurde beschlossen, ca. 50 Mio. € in ein weiteres Biomasse-Kraftwerk zu investieren, das 2023 in Betrieb gehen soll. Mit diesem Schritt wird die Bioraffinerie in Wanze klimaneutral produzieren können. Die für den erzeugten Ökostrom zugeteilten Grünstromzertifikate können weiterhin innerhalb des eingerichteten Handelssystems vermarktet werden. Somit erwartet CropEnergies, bei Beibehaltung der derzeitigen Auslastung und Stromerzeugung, Verwertungserlöse auf dem derzeitigen Niveau bis mindestens zum Jahr 2038. (10) Personalaufwand
Anzahl der beschäftigte Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
Die Anzahl der per 28. Februar 2021 beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) lag bei 450 (450). Im Jahresdurchschnitt waren 452 (444) Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Der Personalaufwand erhöhte sich auf 41,4 (38,0) Mio. €. Die Personalaufwandsquote (bezogen auf die Gesamtleistung) erhöhte sich auf 5,0 (4,3) %. (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Vertriebs- und Werbeaufwendungen verminderten sich auf 22,3 (23,7) Mio. € und enthielten hauptsächlich Logistikaufwendungen zur Belieferung der Kunden. Die Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung beliefen sich auf 16,4 (16,1) Mio. €. Die übrigen Aufwendungen umfassten überwiegend Kosten für Shared-Service-Leistungen der Südzucker-Gruppe von 5,2 (5,4) Mio. €, Währungsverluste in Höhe von 4,5 (1,8) Mio. €, sonstige Steuern in Höhe von 2,3 (2,1) Mio. € sowie Aufwendungen für Miete, Pacht und Leasing von 2,1 (1,6) Mio. €. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind in den übrigen Aufwendungen enthalten. (12) Ergebnis der Betriebstätigkeit
Das Ergebnis der Betriebstätigkeit von 108,2 (104,1) Mio. € setzt sich aus dem operativen Ergebnis, dem Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie dem Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen zusammen. Das operative Ergebnis ist das um die Effekte aus der at Equity-Einbeziehung bereinigte Ergebnis aus der Betriebstätigkeit. Sondereinflüsse sind im laufenden Geschäftsbetrieb nicht regelmäßige wiederkehrende wie auch aperiodische Ergebniseinflüsse. Das operative Ergebnis ist die zentrale finanzwirtschaftliche Kennzahl zur Unternehmenssteuerung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr entstand durch die Beilegung eines Rechtsstreits ein positives Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen in Höhe von 0,9 Mio. €. Die operative Marge erhöhte sich auf 12,8 (11,6) % des Umsatzes. (13) Finanzerträge und -aufwendungen
Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Mio. € auf -0,8 Mio. € im Wesentlichen aufgrund von unrealisierten Währungsgewinnen aus der Bewertung von Verrechnungskonten. Im Finanzergebnis sind der Aufzinsungsaufwand für Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 0,4 (0,6) Mio. € sowie Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,4 (0,4) Mio. € enthalten. (14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens CropEnergies AG unter Zugrundelegung des deutschen Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie der Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr 2020/21 ergibt sich ein theoretischer Steuersatz von 29,98 (29,98) %.
Die positiven (negativen) Effekte aus den laufenden Steuern aus Vorjahren von 1,4 (-0,6) Mio. € betreffen im Wesentlichen Auswirkungen bei Ensus und Wanze. Die Steuereffekte aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen in Höhe von -4,3 (-3,8) Mio. € resultieren aus der Bewertung und der Nutzung von Verlustvorträgen auf das aktuelle Ergebnis bei Ensus sowie der Neubewertung von Altbeständen. Grundlage für die Bildung latenter Steuern ist die Einschätzung des Managements, dass aufgrund der positiven Marktentwicklung zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden, mit denen noch nicht genutzte steuerliche Verluste verrechnet werden können. Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen in Höhe von 1,8 (2,0) Mio. € betreffen im Wesentlichen Dividendenzahlungen sowie Ensus. Die Auswirkungen aus abweichenden Steuersätzen von -4,5 (-2,6) Mio. € resultieren aus den Jahresergebnissen der ausländischen Gesellschaften, die mit den im jeweiligen Sitzland geltenden Steuersätzen bewertet werden. Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von 1,8 (0,6) Mio. € wurden keine passiven latenten Steuern angesetzt, da der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen von CropEnergies bestimmt werden kann und es zudem nicht wahrscheinlich ist, dass CropEnergies diese Umkehrung in absehbarer Zeit veranlassen wird. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich im Geschäftsjahr 2020/21 aus laufenden Steueraufwendungen in Höhe von 27,0 (27,8) Mio. € und latenten Steuern in Höhe von -4,5 (-1,6) Mio. € zusammen. Die latenten Steuerabgrenzungen setzen sich wie folgt aus den einzelnen Bilanzpositionen zusammen:
Von den aktiven latenten Steuern vor Saldierung in Höhe von 10,0 (10,1) Mio. € sind 6,6 (6,5) Mio. € langfristig. Von den passiven latenten Steuern vor Saldierung in Höhe von 22,3 (24,2) Mio. € sind 21,2 (22,8) Mio. € langfristig. Für Verlustvorträge sowie temporäre Differenzen wurden latente Steuern in Höhe von 53,8 (53,1) Mio. € nicht angesetzt. Sämtliche Verlustvorträge sind unbegrenzt nutzbar. Des Weiteren resultierten erfolgsneutral erfasste latente Steuern aus den Marktwerten von Sicherungsgeschäften sowie aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen wie folgt:
Von den Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 0,7 Mio. € bestehen sämtliche Ansprüche in Frankreich. Die Steuerschulden in Höhe von 15,0 Mio. € stammen mit 8,5 Mio. € aus den deutschen Gesellschaften, mit 4,5 Mio. € aus den französischen Gesellschaften und mit 2,0 Mio. € aus der belgischen Gesellschaft. Ertragsteuerpositionen werden insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger Änderungen von Steuergesetzen, steuerlicher Regelungen, der Rectsprechung und fortlaufenden stuerlichen Prüfungen regelmäßig gewürdigt. CropEnergies begegenet diesem Umstand insbesondere unter Anwendung von IFRIC 23 mit einer fortlaufenden Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden Effekte. Danach fließen aktuellste Erkenntnisse in die erforderlichen Schätzparameter zur Bewertung der Steuerrückstellungen ein. (15) Forschungs- und Entwicklungskosten Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der CropEnergies-Gruppe konzentrierten sich auf die technologische Begleitung von Prozessen bestehender Produktionsanlagen, deren Optimierung sowie auf weitere Qualitätsverbesserungen der Lebens- und Futtermittel. Daneben wurden Normen mitgestaltet, neue Produktionskonzepte für die Gewinnung von Ethanol entwickelt und analytische Methoden bei der Herstellung von Neutralalkohol implementiert. Die Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich auf 1,2 (1,3) Mio. €. Diese Kosten werden im Jahr des Entstehens vollständig in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt und als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Entwicklungskosten für neue Produkte wurden nicht aktiviert. Erläuterungen zur Bilanz (16) Immaterielle Vermögenswerte Die in den immateriellen Vermögenswerten enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Unternehmenserwerben werden nicht planmäßig abgeschrieben. In den Konzessionen, gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten ist im Wesentlichen erworbene Software enthalten, die eine begrenzte Nutzungsdauer aufweist. 2020/21
2019/20
Zur Durchführung von Werthaltigkeitstests sind die Geschäfts- oder Firmenwerte den Zahlungsmittel generierenden Einheiten bzw. Gruppen von Zahlungsmittel generierenden Einheiten bzw. Cash Generating Units (CGUs) zuzuordnen. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests werden die jeweiligen Buchwerte der CGUs regelmäßig mit dem Nutzungswert (führendes Wertkonzept bei CropEnergies) verglichen, um eine mögliche Wertminderung zu identifizieren. CropEnergies hat ihre CGUs entsprechend der internen Berichterstattung festgelegt. In der CropEnergies-Gruppe ist die einzige Geschäfts- oder Firmenwert tragende CGU Ryssen Frankreich (mit den Gesellschaften Ryssen und COFA). Der Geschäfts- oder Firmenwert beläuft sich unverändert auf 6,1 Mio. €. CropEnergies ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst den Nutzungswert. Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cashflows, die voraussichtlich aus einer Zahlungsmittel generierenden Einheit erzielt werden können. Der Nutzungswert wird auf der Grundlage eines Unternehmensbewertungsmodells (Discounted Cashflow) ermittelt. Der Bestimmung liegen Cashflow-Planungen zugrunde, die auf der vom Vorstand genehmigten bzw. vom Aufsichtsrat verabschiedeten und im Zeitpunkt der Durchführung des Impairment-Tests gültigen 5-Jahres-Planung basieren. In diese Planungen fließen Erfahrungen ebenso ein wie Erwartungen zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten und den Marktentwicklungen, insbesondere für Ethanol. Die Kapitalkosten sind als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten zu berechnen. Die Eigenkapitalkosten sind aus den Renditeerwartungen der CropEnergies-Aktionäre abgeleitet, die verwendeten Fremdkapitalkosten aus den langfristigen Refinanzierungskonditionen des CropEnergies-Kapitalmarktumfelds. Der entsprechend ermittelte Abzinsungssatz belief sich zum 31. August 2020 auf 6,8 (6,5) % vor Steuern bzw. 5,2 (5,0) % nach Steuern. CropEnergies verwendet für die Extrapolation der Cashflows über den Planungszeitraum hinaus in der CGU eine konstante Wachstumsrate von 0,6 (0,5) %. Diese Wachstumsrate zur Diskontierung der ewigen Rente liegt unterhalb der im Detailplanungszeitraum ermittelten Wachstumsrate und dient im Wesentlichen dem Ausgleich einer allgemeinen Teuerungsrate. Die Cashflows werden abzüglich der Investitionen ermittelt, die notwendig sind, um die angenommene Unternehmensentwicklung zu erreichen. Die Höhe dieser Reinvestition stützt sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit über erforderliche Ersatzbeschaffungen von Sachanlagen. Im Geschäftsjahr 2020/21 ergab sich weder aus der jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte noch aus anderen Umständen ein Wertberichtigungsbedarf, da der Nutzungswert der CGU über dem Buchwert lag. Selbst bei einem um 1,5 %-Punkte höheren Abzinsungssatz (nach Steuern) hätte sich kein Wertberichtigungsbedarf ergeben. Ryssen veredelt und handelt Alkohol, insofern beeinflussen schwankende Ethanolpreise sowohl die Erlöse als auch die Materialkosten in ähnlicher Weise und somit das operative Ergebnis der Gesellschaft nur eingeschränkt. Selbst wenn sich das operative Ergebnis von Ryssen nachhaltig halbieren würde, entstünde kein Wertberichtigungsbedarf. Der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Änderungen der Annahmen (im Wesentlichen Marktpreise für Rohstoffe und Endprodukte sowie zu den Kapitalkosten) können aus heutiger Sicht nicht dazu führen, dass die Buchwerte der CGU ihren erzielbaren Betrag (Nutzungswert) überschreiten und deshalb im nächsten Geschäftsjahr angepasst werden müssten. Eine Schwankungsbreite der Marktpreise für Rohstoffe und Endprodukte in dieser Größenordnung ist empirisch bisher nicht beobachtbar oder wahrscheinlich. (17) Sachanlagen (einschließlich Leasing) Erworbenes Sachanlagevermögen 2020/21
2019/20
Im Geschäftsjahr 2020/21 gab es keine Abwertungen auf den jeweiligen Nutzungswert. In den Zugängen des Geschäftsjahrs 2020/21 sind keine Investitionszuschüsse enthalten, welche die Anschaffungskosten reduzierten. Die Position Anlagen im Bau enthält im laufenden Geschäftsjahr keine gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zu aktivierenden Fremdkapitalkosten. Geleastes Sachanlagevermögen 2020/21
2019/20
CropEnergies setzt Leasing im Wesentlichen in den Bereichen Logistik, Landnutzung und Produktion ein. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz zum 28. Februar 2021 belief sich auf 3,8 (3,9) %. Die gesamten Zahlungen aus Leasingverhältnissen betragen 4,9 (4,2) Mio. €. Davon sind 4,0 (3,6) Mio. € aus aktivierten Leasingverhältnissen, 0,8 (0,5) Mio. € aus Aufwendungen für kurzfristige und geringwertige Mietverträge sowie 0,1 (0,1) Mio. € aus Zinszahlungen für Leasingverbindlichkeiten. (18) Anteile an at Equity einbezogenen Unternehmen 2020/21
2019/20
Die Anteile aus at Equity einbezogenen Unternehmen veränderten sich um das anteilige Ergebnis der CT Biocarbonic GmbH. (19) Vorräte
Die Vorräte erhöhten sich insbesondere preis- und mengenbedingt um 6,6 Mio. € auf 73,2 Mio. €. Im laufenden Geschäftsjahr ergaben sich bei unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren keine Wertminderungen. (20) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 9,9 Mio. € auf 68,7 Mio. €. Deren Buchwert ermittelt sich wie folgt:
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich folgendermaßen entwickelt:
Die nachstehende Tabelle gibt Informationen über die Fälligkeiten der noch offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Bei den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen keine Anzeichen, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 57,7 (35,7) Mio. € enthalten im Wesentlichen Forderungen in Form zweckgebundener Guthaben für Sicherungsgeschäfte von 23,8 (15,6) Mio. €, erworbene CO2 -Emisissionsrechte von 12,6 (6,0) Mio. €, positive Marktwerte derivativer Sicherungsinstrumente von 9,3 (1,4) Mio. €, sonstige Steuern von 8,4 (7,8) Mio. €, Forderungen aus Anzahlungen von 2,1 (2,7) Mio. € sowie sonstige Forderungen von 1,5 (2,2) Mio. €. (21) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der CropEnergies AG beträgt unverändert 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage betrifft die CropEnergies AG und beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 197,8 Mio. €. Hierin sind die nach § 272 HGB aufzunehmenden externen Mittelzuflüsse erfasst, die sich aus dem Agio aus Kapitalerhöhungen unter Berücksichtigung der nach IFRS verpflichtenden Kürzung und damit zusammenhängende Kosten einschließlich der darauf entfallenden Steuern ergaben. Sonstige Rücklagen und sonstige Eigenkapitalposten Die sonstigen Rücklagen und sonstigen Eigenkapitalposten umfassen das thesaurierte Periodenergebnis, die erfolgsneutral erfassten Veränderungen bei Cashflow Hedges, Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, die Effekte aus der konsolidierungsbedingten Währungsumrechnung sowie die in den Anschaffungskosten von nicht finanziellen Vermögenswerten umgegliederten Sicherungsergebnisse. Die Cashflow Hedges enthalten - unter Berücksichtigung latenter Steuern - die Marktwertveränderungen der Weizen-, Ethanol-, Gas- und Währungsderivate einschließlich Abgrenzungen in Höhe von -6,2 (-2,3) Mio. €. Die unter den Weizen-, Ethanol-, Gas- und Währungsderivaten ausgewiesenen Beträge werden nahezu vollständig im nächsten Geschäftsjahr erfolgswirksam. Im aktuellen Geschäftsjahr belief sich die Höhe der erfolgswirksamen Auflösung in den Umsatzerlösen auf -1,6 (-18,8) Mio. € und im Materialaufwand auf 7,4 (0,4) Mio. €. Einschließlich der sonstigen Rücklagen und sonstigen Eigenkapitalposten in Höhe von 281,0 (217,8) Mio. € beträgt das Eigenkapital somit 566,1 (502,9) Mio. €. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2025 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand kann dabei mit der Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2025 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, den Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten durchzuführen; alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht. (22) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Beitragsorientierte Pensionspläne CropEnergies leistet im Rahmen beitragsorientierter Altersversorgungssysteme aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Zahlungen an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand im Personalaufwand ausgewiesen und beliefen sich auf 3,1 (2,4) Mio. €. Mit der Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen; eine Rückstellung wird daher nicht angesetzt. Leistungsorientierte Pensionspläne Die betriebliche Altersversorgung bei CropEnergies beruht im Wesentlichen auf direkten leistungsorientierten Versorgungszusagen. Für die Bemessung der Pensionen sind in der Regel die Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und die versorgungsrelevanten Bezüge maßgeblich. Pensionsähnliche Verpflichtungen bestehen bei Ryssen Alcools SAS. Sie werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung des künftigen Kostentrends bewertet. Die bilanzierte Nettoverpflichtung der CropEnergies-Gruppe setzt sich aus dem Anwartschaftsbarwert der rückstellungsfinanzierten, leistungsorientierten Verpflichtungen sowie teilweise oder vollständig fondsfinanzierten, leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen nach Abzug des Zeitwerts des Planvermögens zusammen.
Im Rahmen der Altersversorgung für Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe bestehen im Wesentlichen folgende Altersversorgungspläne: Deutschland Für die Mitarbeiter in Deutschland bestehen arbeitgeberfinanzierte Zusagen über Betriebsrenten, deren Höhe durch das Grundgehalt und die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt werden. Für die Mitglieder des Vorstands bestehen direkte Leistungszusagen für Alters- und Hinterbliebenenvorsorge in Höhe eines festen Prozentsatzes der Pensionsbemessungsgrundlage, die sich an Fixbezügen orientiert. Hinsichtlich der Versorgungspläne für aktive Vorstandsmitglieder verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht als Bestandteil des Corporate Governance-Berichts im Lagebericht sowie unter Ziffer (35) „Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)“ dieses Anhangs. Die Pensionsverpflichtungen der CropEnergies AG und der CropEnergies Bioethanol GmbH sind in Höhe von 26,9 (31,5) Mio. € rückstellungsfinanziert, wobei die Anwartschaftsbarwerte in Höhe von 27,0 (31,6) Mio. € einem Planvermögen in Höhe von 0,1 (0,1) Mio. € gegenüberstehen. Belgien Für die Mitarbeiter in Belgien bestehen fondsfinanzierte Versorgungspläne, bei denen ein Anwartschaftsbarwert von insgesamt 6,8 (6,0) Mio. € einem Planvermögen von insgesamt 3,5 (3,0) Mio. € gegenübersteht. Die Zusagen über Betriebsrenten werden durch die Höhe des Grundgehalts und die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt. Die Auszahlungen erfolgen neben periodischen Rentenzahlungen auch durch Einmalzahlungen. Frankreich Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen decken Kraft Gesetz in Frankreich zu bildende Versorgungszusagen ab. Diese umfassen eine Einmalzahlung im Fall der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Renteneintritt oder Tod, nicht aber im Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer. Die Höhe der Einmalzahlung bemisst sich regelmäßig am zuletzt bezogenen Festgehalt und ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft. Die Nettoschuld belief sich auf 0,5 (0,5) Mio. €. Nettoschuld leistungsorientierter Verpflichtungen Die Nettoschuld der leistungsorientierten Verpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:
Aufwand für betriebliche Altersversorgung Der Nettozinsaufwand ist im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Aufwand für die im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Ansprüche ist im Personalaufwand enthalten. Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Neubewertung Die erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Neubewertung der Pensionsverpflichtung und des Planvermögens belief sich auf 6,3 (-8,7) Mio. € und resultierte aus der Anpassung des Diskontierungssatzes, aus den erfahrungsbedingten Anpassungen. Die erfahrungsbedingten Anpassungen spiegeln die Effekte auf die bestehenden Versorgungsverpflichtungen wider, die sich aus der Abweichung der tatsächlich eingetretenen Bestandsentwicklung von den zu Beginn des Geschäftsjahrs unterstellten Annahmen ergeben. Dazu zählen bei der Bewertung der Versorgungspflichten insbesondere die Entwicklung der Gehaltssteigerungen, Rentenanpassungen, Mitarbeiterfluktuation sowie biometrische Daten wie Invaliditäts- und Todesfälle. Annahmen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung versicherungsmathematisch bewertet. Für die Ermittlung der Anwartschaftsbarwerte sowie des in bestimmten Fällen zugehörigen Planvermögens wurden folgende versicherungsmathematische Parameter zugrunde gelegt:
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde im Inland ein Zinssatz von 1,70 (1,15) % sowie im Ausland ein Zinssatz von 1,25 (1,20) % zugrunde gelegt. Diese Zinssätze basieren auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen, deren Duration der durchschnittlich gewichteten Duration der Verpflichtung entspricht. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden jeweils die länderspezifischen anerkannten und auf aktuellem Stand befindlichen Sterbetafeln - wie in Deutschland die Richttafeln Heubeck 2018 G - verwendet. Sensitivitätsanalyse Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderungen einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben. Mögliche Korrelationseffekte zwischen den einzelnen Annahmen werden dabei nicht berücksichtigt. 28. Februar 2021
29. Februar 2020
Planvermögen Das prinzipielle Anlageziel für das Planvermögen ist die zeitkongruente Abdeckung der aus den jeweiligen Versorgungszusagen resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Das Planvermögen besteht ausschließlich aus Versicherungsverträgen, wobei mit einer garantierten Mindestverzinsung gerechnet wird. Eine Notierung an einem aktiven Markt lag nicht vor. Zum Bilanzstichtag war das Planvermögen in Höhe von 3,6 (3,1) Mio. € in Versicherungsverträge investiert. Risiken Im Zusammenhang mit leistungsorientierten Vorsorgeplänen ist die CropEnergies-Gruppe verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Risiko zur Änderung des Rechnungszinssatzes bestehen Risiken in der Abweichung von versicherungsmathematischen Annahmen wie Lohn- und Gehaltstrends, Pensionstrends, Pensionsalter, Lebensalter und Fluktuation. Im Zusammenhang mit dem Planvermögen bestehen Kapitalmarktrisiken bzw. Bonitäts- und Anlagerisiken. Weitere Risiken bestehen aufgrund von Änderungen der Inflationsraten. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe des Diskontierungssatzes angenommen. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens unterhalb des angewandten Diskontierungssatzes liegt, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen. Die Höhe der Nettoverpflichtung ist maßgeblich durch den Diskontierungssatz beeinflusst, wobei das aktuell niedrige Zinsniveau eine vergleichsweise hohe Verpflichtung nach sich zieht. Ein Rückgang der Renditen von Unternehmensanleihen würde zu einem weiteren Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen, der nur in geringem Umfang durch positive Entwicklung der Marktwerte der im Planvermögen enthaltenen Unternehmensanleihen kompensiert werden könnte. Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen können, bestehen indirekt bei inflationsbedingtem Gehaltsanstieg in der aktiven Phase sowie bei inflationsbedingten Rentenanpassungen. Künftige Zahlungen Die gewichtete Duration der Pensionsverpflichtungen beträgt rund 24 (27) Jahre. Im Geschäftsjahr 2021/22 werden Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen in Höhe von 0,4 (0,3) Mio. € erwartet. In den kommenden zehn Jahren werden Pensions- und Einmalzahlungen in nachstehender Höhe erwartet:
(23) Entwicklung der übrigen Rückstellungen 2020/21
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Jubiläumsaufwendungen in Höhe von 1,4 (1,2) Mio. € und für Altersteilzeit in Höhe von 0,2 (0,1) Mio. € zusammen. Von dem Gesamtbetrag von 1,7 Mio. € werden voraussichtlich 0,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2021/22 verbraucht. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 7,3 (12,9) Mio. € betreffen im Wesentlichen Verbrauchsteuern in Höhe von 4,2 (4,4) Mio. € und CO2 -Emissionsrechte in Höhe von 2,5 (6,8) Mio. €. Die Rückstellung für Prozessrisiken in Höhe von 0,9 Mio. € konnte aufgelöst werden. Wesentliche neue Rechtsstreitigkeiten lagen nicht vor. Die Zuführung sowie der Verbrauch der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten innerhalb des Geschäftsjahrs betrifft im Wesentlichen CO2 - Emissionsrechte. Von dem Gesamtbetrag der Rückstellungen in Höhe von 7,3 Mio. € werden voraussichtlich 6,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2021/22 und der Restbetrag in den nächsten fünf Jahren verbraucht. Die Zuführungen zu den Rückstellungen enthalten Aufzinsungen in Höhe von 18 (22) Tsd. €. (24) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 5,2 Mio. € auf 59,4 Mio. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 32,5 (23,4) Mio. € enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte derivativer Sicherungsinstrumente in Höhe von 12,1 (8,8) Mio. €, Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen in Höhe von 9,0 (7,8) Mio. €, Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern in Höhe von 7,1 (5,2) Mio. € sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4,3 (1,6) Mio. €. (25) Finanzforderungen / -verbindlichkeiten
Die Nettofinanzposition weist per 28. Februar 2021 ein Nettofinanzguthaben in Höhe von 154,6 (107,3) Mio. € auf. Dieses setzt sich zusammen aus kurzfristigen Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von insgesamt 15,0 (15,0) Mio. €, flüssigen Mitteln von 6,0 (13,4) Mio. € und kurzfristigen Finanzforderungen gegenüber der Südzucker AG von 143,7 (88,5) Mio. € abzüglich Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen von 9,6 (9,6) Mio. € und sonstigen Finanzverbindlichkeiten von 0,5 (0) Mio. €. Am Bilanzstichtag waren Gläubigern weder Grundpfandrechte noch sonstige Pfandrechte eingeräumt. Finanzmanagement Das Kapitalmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einem hohen Eigenkapitalanteil an, welche die Wachstumsstrategie unter Berücksichtigung angemessener Kapitalkosten und mit überdurchschnittlicher Bonität absichert. Die Finanzierung der CropEnergies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt. CropEnergies nutzt im Bedarfsfall eine nach Fälligkeit und Zinsfestschreibung optimierte Darlehensstruktur. Zur unterjährigen Finanzierung ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur. CropEnergies verfolgt eine konservative Finanzierungspolitik, die auf eine Absicherung von Rentabilität, Liquidität und Stabilität des Unternehmens abzielt und die durch konsequentes Finanzmanagement (Cash- und Liquiditätsmanagement) und integriertes Risikomanagement flankiert wird. Grundlage der Finanzierungspolitik sind die folgenden Ziele:
Das Management der Kapitalstruktur erfolgt langfristig und orientiert sich an dynamischen sowie statischen Kennzahlen. Die wesentlichen Kenngrößen sind hierfür der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme). (26) Anlage- und Kreditgeschäfte (Originäre Finanzinstrumente) Die CropEnergies-Gruppe hat nachfolgend genannte wesentliche Kreditvereinbarungen getroffen: Die CropEnergies AG ist im Juli 2019 einem syndizierten Kreditvertrag zwischen der Südzucker AG und einem Bankenkonsortium mit einem Teilbetrag von bis zu 100 Mio. € beigetreten. Die Laufzeit beträgt nach Ausübung der ersten Verlängerungsoption sechs Jahre mit einer weiteren Verlängerungsoption bis 2026. Zum 28. Februar 2021 bestand keine Inanspruchnahme. Gegenüber der CT Biocarbonic GmbH, an der CropEnergies zu 50 % beteiligt ist, bestehen Darlehensforderungen in Höhe von 0,7 (1,5) Mio. €. Das Darlehen ist kurzfristig und wird mit 2,00 % p. a. verzinst. Die flüssigen Mittel der CropEnergies-Gruppe in Höhe von 6,0 (13,4) Mio. € bestehen aus kurzfristig verfügbaren Einlagen bei Banken einwandfreier Bonität. Des Weiteren bestehen kurzfristige Finanzforderungen in Höhe von 143,7 (88,5) Mio. € und kurzfristige Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von insgesamt 15,0 (15,0) Mio. €. (27) Derivative Finanzinstrumente a) Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten CropEnergies setzt zur Absicherung von Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit in begrenztem Umfang derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Instrumente wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch interne Richtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limits festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken beschränken, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die ordnungsgemäße Abwicklung und Bewertung der Geschäfte werden regelmäßig unter Wahrung der Funktionstrennung überprüft. Währungsrisiken können sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der konzernexternen oder -internen Finanzierung in Fremdwährung entstehen. Zur Absicherung der Währungsrisiken werden in begrenztem Umfang derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Sowohl die Rohstoffbeschaffung als auch der Verkauf der Produkte erfolgten weitgehend in Euro. Rohstoffpreisrisiken können sich hauptsächlich aus dem Einkauf von Rohstoffen wie Getreide ergeben. Ferner besteht das Risiko von Energiepreisschwankungen. Soweit Preisänderungsrisiken durch physische Lieferverträge nicht ausgeschlossen werden können, setzt CropEnergies zur Begrenzung dieses Risikos, soweit möglich und sinnvoll, derivative Finanzinstrumente wie Weizenfutures und -optionen sowie Gasswaps ein. Produktpreisrisiken können sich aus schwankenden Ethanolpreisen ergeben. Zur Absicherung von Preisänderungsrisiken aus Lieferverträgen mit schwankenden Ethanolpreisen setzt CropEnergies derivative Absicherungen ein. b) Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten Die Nominal- und Marktwerte der derivativen Instrumente sowie deren Kreditrisiken innerhalb des CropEnergies-Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Sämtliche Derivate haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Erstmals wurden die Gasswaps in 2020/21 als Cashflow-Hedge-Derivate bilanziert. Als Nominalvolumen eines derivativen Sicherungsgeschäfts bezeichnet man die rechnerische Bezugsgröße, aus der sich Zahlungen ableiten. Sicherungsgegenstand und Risiko sind nicht das Nominalvolumen selbst, sondern nur die darauf bezogenen Preis- bzw. Zinsänderungen. Der Marktwert entspricht dem Betrag, den CropEnergies zum Bilanzstichtag bei unterstellter Auflösung des Sicherungsgeschäfts zu bezahlen hätte oder erhalten würde. Da zur Sicherung von Preisrisiken aus Getreideeinkäufen sowie Ethanolverkäufen nur marktübliche, handelbare Finanzinstrumente eingesetzt werden, wird der Marktwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Zum Bilanzstichtag belief sich der Umfang der Weizenfutures auf 102,3 (84,3) Mio. € mit einem Marktwert von 6,6 (-0,6) Mio. €. Sensitivität: Wären die Weizenpreise zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen, hätte sich der im Eigenkapital und teilweise in den latenten Steuern niederschlagende Marktwert um 10,9 Mio. € erhöht bzw. verringert. Zur Absicherung von Risiken aus der Volatilität von Weizenpreisen wurden börsengehandelte Optionsgeschäfte abgeschlossen. Wären die Prämien für die abgeschlossenen Weizenoptionsgeschäfte zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen, hätte sich der in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung niedergeschlagene Marktwert um 10 Tsd. € vermindert bzw. erhöht. Preisrisiken aus Einkaufs- und Verkaufsverträgen, die sich aus einem variablen Ethanolpreis ergeben, werden - soweit möglich und sinnvoll - mit Ethanolderivaten abgesichert. Zum Bilanzstichtag belief sich der Umfang der Ethanolderivate auf 195,5 (148,2) Mio. € mit einem Marktwert von -9,3 (-6,5) Mio. €. Da zur Sicherung von Ethanolpreisen nur marktübliche, handelbare Finanzinstrumente eingesetzt werden, wird der Marktwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Sensitivität: Wären die Ethanolpreise zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen, hätte sich der im Eigenkapital und teilweise in den latenten Steuern niedergeschlagene Marktwert um 19,7 Mio. € verringert bzw. erhöht. Der Gesamtumfang der Währungsderivate erreichte 7,0 (7,4) Mio. € mit einem Marktwert von -21 (31) Tsd. €. Die Bewertung der Währungsderivate erfolgt auf der Grundlage von Referenzkursen unter der Berücksichtigung von Terminaufschlägen bzw. -abschlägen. Sensitivität: Wären die relevanten Wechselkurse zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen, hätte sich der im Eigenkapital, in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung sowie teilweise in den latenten Steuern erfasste Marktwert um -0,7 bzw. 0,8 Mio. € verändert. Zur Absicherung des Energiebedarfs wurden Gasswaps eingesetzt. Zum Bilanzstichtag belief sich der Umfang der Gasswaps auf ein Nominalvolumen von 1,1 (1,4) Mio. € mit einem Marktwert von 0,1 (-0,3) Mio. €. Die Bewertung der Gasswaps erfolgt auf Grundlage von Referenzpreisen unter Berücksichtigung von Terminauf- bzw. -abschlägen. Sensitivität: Wären die Gaspreise zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen, so hätte sich der in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigte Marktwert um 128 Tsd. € erhöht bzw. vermindert. Kreditrisiken können sich aus positiven Marktwerten von Derivaten ergeben. Kreditrisiken werden minimiert, indem derivative Geschäfte über Warenterminbörsen mit täglichem Marktwertausgleich oder mit Banken bzw. mit Kunden einwandfreier Bonität abgeschlossen werden. Sämtliche Wertänderungen von Derivatgeschäften, die zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme durchgeführt wurden (Cashflow Hedges), sind zunächst erfolgsneutral in der Neubewertungsrücklage zu erfassen und werden erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam. Ihr Marktwert zum 28. Februar 2021 belief sich auf -2,6 (-7,4) Mio. €. Zum Stichtag waren darüber hinaus Effekte aus beendeten Cashflow Hedges in Höhe von 283 Tsd. € in der Neubewertungsrücklage erfasst. Teilweise wird nur eine Preiskomponente des gesicherten Grundgeschäfts in der bilanziellen Sicherungsbeziehung designiert, sodass die wesentlichen Ausstattungsmerkmale des designierten Grundgeschäfts und des Sicherungsgeschäfts im Einklang stehen und sich dessen Wertänderungen vollständig ausgleichen. Die Hedge-Ratio dieser Sicherungen beträgt 1:1. Aufgrund der sehr hohen Effektivität der Sicherungsbeziehungen in Cashflow Hedges entspricht die Wertänderung der gesicherten Grundgeschäfte der Wertänderung der Sicherungsinstrumente. Diese Marktwertveränderungen sind aus den unrealisierten Gewinnen und Verlusten in der Gesamtergebnisrechnung ersichtlich. Die Kosten (d. h. Wettbewerbsnachteile) aus der Offenlegung der durchschnittlichen Sicherungskurse sind wahrscheinlich größer als der Nutzen. (28) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten Buch- und beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten Die nachstehende Tabelle stellt die Buch- und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar. Gemäß der Definition von IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) ist der beizulegende Zeitwert der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes vereinnahmt bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.
Das Nettoergebnis nach IFRS 7 umfasst Zinsen, Effekte aus Wechselkursänderungen und Wertberichtigungen aus Forderungen sowie das Ergebnis aus Derivaten im Handelsbestand. Das gesamte Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beläuft sich auf -0,9 (-1,1) Mio. €. Hierin sind Zinserträge von 0,1 (0,06) Mio. € und Zinsaufwendungen von 1,0 (1,1) Mio. € enthalten. Ineffektivitäten, die sich aus nicht deckungsgleichen Laufzeiten von Grund- und Sicherungsgeschäft ergeben haben, waren in Höhe von 0,3 Tsd. € zu erfassen. In der nachstehenden Tabelle sind die für die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ermittelten beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungsleveln (Fair-Value-Hierarchie) gegliedert, die im Einzelnen gemäß IFRS 13 wie folgt definiert sind: Unter Bewertungslevel 1 fallen auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert in die Bewertung übernommen werden. Dies ist bei Weizenfutures und -optionen sowie Ethanolderivaten der Fall. Bewertungslevel 2 liegt vor, wenn die Bewertung auf Basis von Bewertungsverfahren erfolgt, deren Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden. Hierunter fallen bei CropEnergies Währungsderivate und Gasswaps. Bei Derivaten des Bewertungslevels 3 erfolgt die Bewertung auf Basis von Bewertungsverfahren, in welchen mindestens ein wesentlicher nicht beobachtbarer Einflussfaktor enthalten ist. CropEnergies nutzt keine Derivate des Bewertungslevels 3. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden keine Umklassifizierungen zwischen den jeweiligen Bewertungsleveln vorgenommen.
Wertminderungen im Bereich der Finanzinstrumente waren nur bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,2 (1,2) Mio. € notwendig. Die Ermittlung der Marktwerte von Derivaten, die an Terminbörsen kontrahiert werden, wird auf Basis von Stichtagsnotierungen vorgenommen. Für die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente, für welche mangels Marktnotierung keine Marktpreise vorliegen, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle unter Verwendung öffentlich zugänglicher Marktinformationen berechnet. So erfolgt die Bestimmung der Marktwerte der Devisenderivate auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows unter Berücksichtigung von Terminkursen für Währungen und Rohstoffe (Marktvergleichsverfahren). Für Avalprovisionen und Bereitstellungsprovisionen hat CropEnergies im Geschäftsjahr 2020/21 Aufwendungen in Höhe von 0,4 (0,5) Mio. € getätigt. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und anhand der nachfolgend dargestellten Methoden und Prämissen ermittelt: Aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Forderungen, der Finanzforderungen, der Wertpapiere sowie der Zahlungsmittel wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie für kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die positiven und negativen Marktwerte aus Derivaten betreffen Cashflow-Hedge-Derivate und Derivate im Handelsbestand (auch Derivate „held for trading“ genannt). Sie werden unter den sonstigen Forderungen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten getrennt ausgewiesen. (29) Risikomanagement in der CropEnergies-Gruppe Die CropEnergies-Gruppe unterliegt Marktpreisrisiken durch die Veränderung der Preise für Endprodukte, Rohstoffe und Energie. Daneben bestehen finanzielle Risiken wie Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Bonitäts- und Ausfallrisiken Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der CropEnergies-Gruppe bestehen überwiegend gegenüber den Kunden der Mineralöl- sowie der Lebens- und Futtermittelindustrie. Das daraus resultierende Kreditrisiko wird mit Warenkreditversicherungen auf 10 % der jeweils offenen Gesamtforderungen begrenzt und auf Basis von internen Richtlinien und Limits gesteuert. Für verbleibende Restrisiken hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erforderlichenfalls Wertberichtigungen angesetzt, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren. Gemäß konzerninternen Vorgaben werden die Wertansätze von Forderungen grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. Die maximale Risikoposition aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert dieser Forderungen. Die Buchwerte der überfälligen sowie der verbleibenden wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Anhang unter Ziffer (20) angegeben. Das maximale Kreditrisiko der sonstigen Forderungen und Vermögenswerte entspricht dem Buchwert dieser Instrumente und ist nach Einschätzung von CropEnergies nicht von Bedeutung. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden vollständig dem Investment Grade zugeordnet. Liquiditätsrisiko Als Liquiditätsrisiko bezeichnet man die Gefahr, dass ein Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht bzw. nicht in ausreichendem Maß nachkommen kann. Die Liquidität der CropEnergies-Gruppe wird tagesgenau im Rahmen eines gruppenweiten Cashpools gesteuert und optimiert. Die CropEnergies-Gruppe generiert Liquidität durch das operative Geschäft sowie - soweit erforderlich - durch Zugriff auf externe Finanzierungen. Die Mittel dienen der Finanzierung von Investitionen, Akquisitionen und des Working Capital. Um die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit zu gewährleisten sowie die finanzielle Flexibilität der CropEnergies-Gruppe zu erhöhen, wird darüber hinaus eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln, insbesondere aber in Form freier Kreditlinien, vorgehalten. Die CropEnergies AG ist im Juli 2019 einem syndizierten Kreditvertrag zwischen der Südzucker AG und einem Bankenkonsortium mit einem Teilbetrag von bis zu 100 Mio. € beigetreten. Die Laufzeit beträgt nach Ausübung der ersten Verlängerungsoption sechs Jahre mit einer weiteren Verlängerungsoption bis 2026. Zum 28. Februar 2021 bestand keine Inanspruchnahme. Die nachstehende Übersicht zeigt die Fälligkeit der Verbindlichkeiten jeweils per 28./29. Februar. Sämtliche Zahlungsabflüsse sind undiskontiert.
Die Zahlungsabflüsse aus Tilgungen von Verbindlichkeiten sind auf den frühesten Fälligkeitstermin bezogen. Die Ermittlung von Zinszahlungen von Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Für alle Derivate-Verträge bis auf die Währungsderivate besteht eine Net Settlement-Vereinbarung. Währungsrisiko Währungsrisiken können sich aus Transaktionen in Fremdwährungen ergeben und werden in begrenztem Umfang durch derivative Instrumente abgesichert. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und wird ständig kontrolliert. Sowohl die Rohstoffbeschaffung als auch der Verkauf der Produkte erfolgen weitgehend in Euro und in einem geringen Umfang in britischen Pfund und US-Dollar. Soweit finanzielle Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung bestehen, unterliegen sie bis zu ihrer Erfüllung noch dem Risiko der Abwertung bzw. Aufwertung. Der Bestand an Finanzforderungen und -verbindlichkeiten in Fremdwährungen ist bei CropEnergies gegenüber Konzernfremden jedoch von untergeordneter Bedeutung. CropEnergies kann aber auch indirekten Währungsrisiken in Bezug auf Marktwertschwankungen des Euro gegenüber dem US-Dollar unterliegen. Solche indirekten Einflüsse auf die Weltmarktpreise für Rohstoffe, Energie und Ethanol lassen sich jedoch nicht quantifizieren. Zinsrisiko CropEnergies ist Zinsänderungsrisiken in der Eurozone ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko resultiert dabei hauptsächlich aus Finanzverbindlichkeiten. Per 28. Februar 2021 sind sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Mio. € vorhanden. Jedoch können Sichteinlagen bei Banken und verbundenen Unternehmen mit negativen Zinsen belastet werden. Marktpreisrisiko Die CropEnergies-Gruppe unterliegt Marktpreisrisiken für die Endprodukte. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies durch die Gestaltung der Verkaufsverträge und deren Laufzeit sowie durch derivative Instrumente. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfassenden Kontrollprozess. Sonstige Angaben (30) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestand ein Bestellobligo für Investitionen in Höhe von 29,0 (16,7) Mio. € und für Rohstoffe in Höhe von 212,2 (199,1) Mio. €. Das Obligo für Investitionen betrifft im Wesentlichen Optimierungsprojekte der Ethanolanlagen. Das Obligo für Rohstoffe besteht überwiegend für Bestellungen von Getreide und Rohalkohol. Gegenüber den Unternehmen der Südzucker-Gruppe bestand daraus ein Bestellobligo in Höhe von 14,6 (17,1) Mio. €. CropEnergies kann möglichen Verpflichtungen aus verschiedenen Ansprüchen oder Verfahren, die anhängig sind oder geltend gemacht werden könnten, unterliegen. Schätzungen über die künftigen Aufwendungen in diesem Bereich sind zwangsläufig Unsicherheiten unterworfen. Wenn ein Verlust wahrscheinlich und der Betrag zuverlässig schätzbar ist, bildet CropEnergies Rückstellungen für diese Risiken. Nach heutigem Kenntnisstand bestehen keine Ansprüche oder Verfahren, die erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der CropEnergies-Gruppe haben. Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen. (31) Ergebnis je Aktie Der Konzern-Jahresüberschuss beläuft sich auf 84,9 (74,6) Mio. €. Im gesamten Geschäftsjahr 2020/21 lag die Anzahl der CropEnergies-Aktien bei 87,25 Mio. Der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (IAS 33) liegt daher ein zeitlich gewichteter Durchschnitt von 87,25 (87,25) Mio. Aktien zugrunde. Somit ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 0,97 (0,85) €. Dabei entspricht das verwässerte dem unverwässerten Ergebnis. (32) Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wurde nach den Vorschriften des IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) erstellt und zeigt die Veränderung des Finanzmittelbestands der CropEnergies-Gruppe aus den Bereichen laufende Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Durch den Anstieg des EBITDA auf 148,4 (146,1) Mio. € erhöhte sich nach Steuern auch der Cashflow auf 122,3 (120,2) Mio. €. Einschließlich der Veränderung des Nettoumlaufvermögens belief sich der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit auf 105,9 (125,1) Mio. €. Die Mittelabflüsse aus Steuerzahlungen beliefen sich auf 17,1 (29,7) Mio. € und sind der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen. Außerdem sind Zinsauszahlungen in Höhe von 0,4 (0,5) Mio. € angefallen, die ebenfalls der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Investitionen in Höhe von 28,8 (29,9) Mio. € für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte entfallen im Wesentlichen auf Investitionen in Sachanlagen. Diese dienten insbesondere dem Ausbau und der Verbesserung der Produktionsanlagen. Des Weiteren erhöhten sich die kurzfristigen Finanzforderungen um 55,2 (54,5) Mio. €. Im Vorjahr wurde die Erhöhung als Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit gezeigt. Aufgrund der Neuzuordnung wurde der Vorjahresausweis angepasst. Die Einzahlungen aus Desinvestitionen in Höhe von 0,5 Mio. € betreffen die bisher erfolgten Zuflüsse aus dem Verkauf der Ryssen Chile SpA. Der Bestand an flüssigen Mitteln belief sich per 28. Februar 2021 auf 6,0 (13,4) Mio. €. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit setzte sich zusammen aus der im Juli 2020 vorgenommenen Dividendenausschüttung in Höhe von 26,2 (13,1) Mio. €, Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten von 4,0 (3,6) Mio. € sowie dem Anstieg der sonstigen Finanzverbindlichkeiten auf 0,5 (0) Mio. €. (33) Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Für Leistungen des Konzernabschlussprüfers, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, sind im Geschäftsjahr 2020/21 Aufwendungen in Höhe von 136 (197) Tsd. € für die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Abschlüsse der CropEnergies AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaft CropEnergies Bioethanol GmbH angefallen. Darüber hinaus erbrachte der Konzernabschlussprüfer im laufenden Geschäftsjahr andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 16 (5) Tsd. €. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Leistungen im Rahmen des Energiewirtschaftsrechts außerhalb der Konzernabschlussprüfung. (34) Entsprechenserklärung nach § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG haben am 9. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abgegeben und den Aktionären der CropEnergies AG auf der Website www.cropenergies.com unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht. (35) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties) „Related Party“ im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin sowie deren Vorstand und Aufsichtsrat nebst deren nahen Familienangehörigen sowie ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG nebst deren nahen Familienangehörigen. Darüber hinaus zählt dazu die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet. Südzucker AG Die Transaktionen mit der Südzucker AG umfassten Lieferungen von der Südzucker AG, insbesondere Rohstoffe und Energie, im Wert von 17,1 (18,6) Mio. €. Daneben wurden Dienstleistungen in Höhe von 3,4 (3,7) Mio. €, Forschungs- und Entwicklungsleistungen in Höhe von 1,1 (1,2) Mio. € sowie sonstige Leistungen in Höhe von 1,1 (1,1) Mio. € erbracht. Im Gegenzug erhielt die CropEnergies-Gruppe von der Südzucker AG für Warenlieferungen 2,4 (3,4) Mio. €, für erbrachte Dienstleistungen 0,2 (0,2) Mio. € sowie für sonstige Leistungen 0,1 (0,2) Mio. €. Resultierend aus den vorgenannten Leistungsbeziehungen bestanden gegenüber der Südzucker AG zum Bilanzstichtag keine Forderungen (Vorjahr: 0,3) Mio. €. Die Höhe der Verbindlichkeiten belief sich auf 3,5 (2,0) Mio. € und die Höhe der Finanzforderungen gegenüber der Südzucker AG auf 143,7 (88,5) Mio. €. Hierauf wurde ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,004 % für ein Volumen von 85 Mio. € veranschlagt. Verbundene Unternehmen der Südzucker AG Die Transaktionen mit den verbundenen Unternehmen der Südzucker AG umfassten Lieferungen, insbesondere von Rohstoffen und Handelswaren, im Wert von 19,7 (50,8) Mio. €. Daneben wurden Dienstleistungen in Höhe von 0,8 (0,8) Mio. € erbracht. Im Gegenzug erhielt die CropEnergies-Gruppe von den verbundenen Unternehmen der Südzucker AG für Warenlieferungen 56,8 (78,7) Mio. €. Ferner erzielte die CropEnergies-Gruppe Erlöse aus Dienstleistungen in Höhe von 2,2 (1,4) Mio. € sowie Leistungserlöse in Höhe von 0,3 (0,3) Mio. €. Resultierend aus den vorgenannten Leistungsbeziehungen bestanden gegenüber den verbundenen Unternehmen der Südzucker AG zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von 8,9 (6,7) Mio. € und Verbindlichkeiten in Höhe von 3,3 (4,2) Mio. €. Die Leistungsbeziehungen mit der Südzucker AG und ihren verbundenen Unternehmen wurden zu marktüblichen Preisen bzw. Zinsen abgerechnet; Leistung und Gegenleistung entsprachen sich, sodass keine Benachteiligungen entstanden. Daneben wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt. CT Biocarbonic GmbH Für das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH wurden Dienstleistungen und Lieferungen in Höhe von 1,4 (1,4) Mio. € zu marktüblichen Preisen erbracht. Weiterhin bestehen zum Stichtag Darlehensforderungen in Höhe von 0,7 (1,5) Mio. € gegenüber der CT Biocarbonic GmbH. Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG Mit der Süddeutschen Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) gab es keine Geschäftsvorfälle oder offene Salden zum Stichtag. Vorstand Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt eine Vergütung von 1.202 (1.400) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 711 (760) Tsd. €. Als variabler Vergütungsanspruch kamen 491 (566) Tsd. € zur Auszahlung. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 70 (75) Tsd. € gewährt. Bei allen Vergütungen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Der Stand der Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder belief sich auf 3,2 (7,7) Mio. €. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden 0,2 (1,5) Mio. € zugeführt. Für ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 6,3 Mio. €. Aufsichtsrat Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung am 13. Juli 2021 die Dividende - wie vorgeschlagen - beschließt, beläuft sich die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2020/21 auf 349 (247) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 263 (173) Tsd. €. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 4 (9) Tsd. € erstattet. Die Beschreibung der Vergütungssysteme für Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestandteil des Lageberichts ist, ist in der Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance-Bericht angegeben. (36) Aufsichtsrat Prof. Dr. Markwart Kunz Vorsitzender Braunschweig Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 3. Mai 2006 Thomas Kölbl Stellvertretender Vorsitzender Speyer Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 3. Mai 2006 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten - K+S Aktiengesellschaft, Kassel Konzernmandate - AGRANA Stärke GmbH, Wien (Österreich) - AGRANA Zucker GmbH, Wien (Österreich) - Freiberger Holding GmbH, Berlin - PortionPack Europe Holding B.V., Oud-Beijerland (Niederlande) - Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender) Dr. Hans-Jörg Gebhard Eppingen Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Mitglied des Aufsichtsrats seit 29. August 2006 Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten - Südzucker AG, Mannheim (Vorsitzender) Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien - AGRANA Beteiligungs-AG, Wien (Österreich) (1. stellvertretender Vorsitzender) - AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich), (2. stellvertretender Vorsitzender) - Freiberger Holding GmbH, Berlin - Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart (Vorsitzender) - Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen Dr. Thomas Kirchberg Würzburg Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 16. März 2020 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten - Ekosem-Agrar AG, Walldorf Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien - Forum Moderne Landwirtschaft e.V., Berlin (Stellvertretender Vorsitzender) Konzernmandate - AGRANA Beteiligungs-AG, Wien (Österreich) - Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender) - Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim Franz-Josef Möllenberg Rellingen Ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Mitglied des Aufsichtsrats seit 29. August 2006 Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten - Südzucker AG, Mannheim (1. stellvertretender Vorsitzender) Ökonomierat Norbert Schindler Bobenheim am Berg Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Mitglied des Aufsichtsrats seit 29. August 2006 Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien - Sparkasse Rhein-Haardt, Bad Dürkheim - Süddeutsche Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart Ausschüsse des Aufsichtsrats Prüfungsausschuss Thomas Kölbl (Vorsitzender) Dr. Thomas Kirchberg, ab 15. April 2020 Prof. Dr. Markwart Kunz Franz-Josef Möllenberg Nominierungsausschuss Thomas Kölbl (Vorsitzender) Dr. Thomas Kirchberg, ab 15. April 2020 Prof. Dr. Markwart Kunz Franz-Josef Möllenberg Ad hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung“ (ab 9. November 2020) Dr. Hans-Jörg Gebhard (Vorsitzender) Dr. Thomas Kirchberg Thomas Kölbl Prof. Dr. Markwart Kunz (37) Vorstand Joachim Lutz Sprecher des Vorstands (CEO bis 14. Juli 2020) Mannheim Erstbestellung: 4. Mai 2006 Dr. Stephan Meeder Sprecher des Vorstands (CEO ab 14. Juli 2020) / (CFO) Mannheim Erstbestellung: 30. April 2015 Bestellt bis: 29. April 2025 Jürgen Böttcher (CTO); ab 1. Mai 2020 Erfurt Erstbestellung: 1. Mai 2020 Bestellt bis: 30. April 2023 Dr. Fritz Georg von Graevenitz (CSO) Heidelberg Erstbestellung: 1. Oktober 2019 Bestellt bis: 30. September 2024 (38) Anteilsbesitzliste
(39) Vorschlag zur GewinnverwendungDer Konzern-Jahresüberschuss der CropEnergies-Gruppe (nach IFRS) beläuft sich auf 84,9 (74,6) Mio. €. Nach einer Einstellung von 43,1 Mio. € in die Gewinnrücklagen erreichte der für die Gewinnverwendung maßgebliche handelsrechtliche Bilanzgewinn der CropEnergies AG 44,8 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 13. Juli 2021 vor, aus dem Bilanzgewinn der CropEnergies AG 30,5 Mio. €, entsprechend einer Dividende von 0,35 € pro Aktie, auszuschütten, weitere 14,0 Mio. € in die Gewinnrücklage einzustellen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 0,3 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. (40) Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahrs haben sich keine wesentlichen Änderungen bei den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beziehungsweise unserer Branchensituation ergeben. Es gibt auch keine anderweitigen für die CropEnergies-Gruppe zu berichtenden Ereignisse von besonderer Bedeutung. (41) Segmentbericht Gemäß IFRS 8 (Geschäftssegmente) sind Angaben über jene Segmente erforderlich, die das Unternehmen zu internen Berichts- und Steuerungszwecken eingerichtet hat (sogenannter Management Approach). Die CropEnergies AG mit ihren deutschen Tochtergesellschaften sowie die ausländischen Tochtergesellschaften bilden jeweils ein eigenes Geschäftssegment. Im zweiten Schritt werden nach IFRS 8.12-14 die Geschäftssegmente zum einem einzigen berichtspflichtigen zusammengefasst, da die CropEnergies-Gruppe nur ein homogenes Hauptprodukt (Ethanol) herstellt. In verbundenen bzw. identischen Produktionsprozessen werden ähnliche Endprodukte hergestellt, die separat vertrieben werden können. Die operative Steuerung der CropEnergies-Gruppe erfolgt durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger im Wesentlichen anhand des operativen Ergebnisses. Das Management steuert anhand dieser finanziellen Steuerungsgröße die einzelnen operativen Einheiten (inklusive der jeweils übergeordneten Holdinggesellschaften). CropEnergies verwendet den ROCE (Return On Capital Employed, Verhältnis aus operativem Ergebnis und Capital Employed) als Indikator, um zu bestimmen, ob die operativen Segmente die gleichen wirtschaftlichen Merkmale und eine ähnliche langfristige Ertragsentwicklung aufweisen. Der ROCE der operativen Segmente bewegt sich langfristig in einer ähnlichen Bandbreite. Auch hinsichtlich der Art der Produkte und Produktionsprozesse, der Kundentypen, der Methoden des Vertriebs und der regulatorischen Rahmenbedingungen sind die operativen Segmente vergleichbar. Somit können die operativen Segmente gemäß IFRS 8 zu einem Berichtssegment zusammengefasst werden. Geschäftsvorfälle zwischen den operativen Segmenten erfolgten zu marktüblichen Preisen und wurden eliminiert.
Gesamtergebnisrechnung 1. März 2020 bis 28. Februar 2021
1. März 2019 bis 29. Februar 2020
Das Ergebnis der Betriebstätigkeit in Höhe von 108,2 (104,1) Mio. € abzüglich der Ergebnisse aus Restrukturierung und Sondereinflüsse sowie dem Ergebnis aus at Equity ergibt das operative Ergebnis in Höhe von 107,0 (103,9) Mio. €. Dieses setzt sich aus dem Berichtssegment in Höhe von 110,7 (106,4) Mio. € und aus der Konsolidierung in Höhe von -3,7 (-2,5) Mio. € zusammen. Die regionale Zuteilung des Segmentvermögens und der Investitionen erfolgte nach den Ländern, in denen die Gesellschaften der CropEnergies-Gruppe ihren Sitz haben. Die Umsatzerlöse mit Dritten bestimmten sich nach der Lieferdestination. Nachstehend sind die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach den Lieferdestinationen aufgeteilt:
Im Geschäftsjahr 2020/21 erwirtschaftete die CropEnergies-Gruppe mit keinem Kunden Umsatzerlöse von mehr als 10 % des Konzernumsatzes. Im Vorjahr war dies ebenfalls nicht der Fall.
Mannheim, 22. April 2021 DER VORSTAND Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Mannheim, 22. April 2021 DER VORSTAND Dr. Stephan Meeder, CEO/CFO Jürgen Böttcher, CTO Dr. Fritz Georg von Graevenitz, CSO BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CropEnergies AG, Mannheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CropEnergies AG, Mannheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 28. Februar 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei „CE_AG_KA_KLB_ESEF-2021-02-28.zip“ enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU- APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Juli 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006/2007 als Konzernabschlussprüfer der CropEnergies AG, Mannheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.
Frankfurt am Main, den 22. April 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer ppa. Nils Kern, Wirtschaftsprüfer Inhaltsverzeichnis LAGEBERICHT Grundlagen des Unternehmens Unternehmensprofil Konzernstruktur Unternehmenssteuerung Nachhaltigkeit Innovationen, Forschung und Entwicklung Mitarbeiter Erklärung zur Unternehmensführung / Corporate-Governance-Bericht Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Corporate-Governance-Bericht Verhaltenskodex und Leitlinien Compliance Übernahmerelevante Angaben (§ 289a Abs. 1 HGB) Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Bericht zur Geschäftstätigkeit Erläuterung der Ertragslage Erläuterung der Vermögenslage/ Finanzlage sowie Investitionen Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem Prognosebericht Vorschlag zur Gewinnverwendung Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG JAHRESABSCHLUSS Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung ANHANG Versicherung der gesetzlichen Vertreter Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt. Lageberichtder CropEnergies AGGrundlagen des Unternehmens Unternehmensprofil Die CropEnergies AG hat ihren Sitz in der Maximilianstraße 10 in 68165 Mannheim, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB Nr. 700509 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. Gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 14. Juli 2020 ist der Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Bioethanol (Agraralkohol), sonstigen Biokraftstoffen sowie ähnlichen Produkten, die aus Getreide oder anderen Rohstoffen erzeugt werden, einschließlich der Herstellung und des Vertriebs von Nebenprodukten, tätig sind. Die CropEnergies AG gehört mehrheitlich zur Südzucker AG. Konzernstruktur Die CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen:
Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar 50 % an der
Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz (Deutschland) eine Bioraffinerie zur Herstellung von rund 400 Tsd. m3 Ethanol pro Jahr. Der größte Teil der Produktion findet als erneuerbarer Kraftstoff Verwendung. Bis zu 60 Tsd. m3 davon können auch zu hochwertigem Neutralalkohol in Lebensmittelqualität veredelt werden. Darüber hinaus können mehr als 300 Tsd. t des getrockneten Proteinfuttermittels ProtiGrain® sowie thermische und elektrische Energie erzeugt werden. Zusätzlich wird biogenes CO2 aus der Fermentation an die Verflüssigungsanlage der CTB Biocarbonic GmbH geliefert. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH verfügt als deutsche Zwischenholding über keine eigene Produktion. Die BioWanze SA betreibt in Wanze eine Bioraffinerie zur Herstellung von Ethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze® sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Anlage hat eine jährliche Produktionskapazität von rund 300 Tsd. m3 Ethanol. Darüber hinaus können pro Jahr bis zu 60 Tsd. t Gluten und mehr als 400 Tsd. t ProtiWanze® hergestellt werden. Einen Großteil der benötigten Prozessenergie gewinnt BioWanze aus den Schalen des angelieferten Getreides, die im eigenen Biomassekraftwerk zur Dampf- und Stromgewinnung verwendet werden. Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton über eine Bioraffinerie mit einer Jahresproduktionskapazität von rund 400 Tsd. m3 Ethanol und 350 Tsd. t Eiweißfuttermitteln. Zusätzlich können bis zu 250 Tsd. t biogenes CO2 aus der Fermentation an eine Verflüssigungsanlage geliefert werden, die dieses insbesondere für die Lebensmittelindustrie veredelt. Ryssen Alcools SAS (Ryssen) betreibt in Loon-Plage Anlagen zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Alkohol. Die Produktionskapazitäten umfassen bis zu 90 Tsd. m Neutralalkohol pro Jahr, der unter anderem in der Getränke- und Lebensmittelindustrie sowie für Anwendungen in der Chemie, Pharma- und Kosmetikindustrie verwendet wird. Des Weiteren stehen in der Dehydratation insbesondere für den Kraftstoffsektor eine Kapazität von über 100 Tsd. m3 Ethanol pro Jahr zur Verfügung.3 Die Compagnie Financière de l'Artois SAS (COFA) ist eine französische Zwischenholding, die 100 % der Anteile an Ryssen hält. Die Handelsniederlassung Ryssen Chile SpA wurde am 24. Februar 2021 veräußert. Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO2 in Lebensmittelqualität. Sie betreibt in Zeitz eine Produktionsanlage zur Aufreinigung und Verflüssigung von biogenem CO2 aus der benachbarten Ethanolproduktion von CropEnergies. Die Anlage verfügt über eine Jahreskapazität von 100 Tsd. t verflüssigtem CO2 , das insbesondere in der Getränke- und Lebensmittelindustrie verwendet wird. Unternehmenssteuerung Der Vorstand der CropEnergies AG leitet die Geschäfte eigenverantwortlich und wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Vorstand ist an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ungeachtet dieser Gesamtverantwortung führen die Vorstandsmitglieder die ihnen zugeordneten Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Für bedeutende Geschäftsvorgänge enthalten die Satzung der CropEnergies AG und die Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand sorgt für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen und wirkt auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien (Compliance) hin. Er sorgt zudem für eine adäquate Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen. Zur Umsetzung der wertorientierten Unternehmensführung setzt CropEnergies ein konzernweit einheitliches Berichts- und Planungssystem ein und wendet darauf aufbauend zentral definierte Kennzahlen an. Bedeutsame finanzielle Kennzahlen sind die in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse, das operative Ergebnis sowie das EBITDA. Die steuerungsrelevante finanzielle Kennzahl ist das operative Ergebnis. Beim operativen Ergebnis wird das Ergebnis der Betriebstätigkeit laut Gewinn-und-Verlust-Rechnung um das Ergebnis aus Restrukturierung und Sondereinflüssen sowie um das Ergebnis aus at Equity einbezogenen Unternehmen bereinigt. Neben dem operativen Ergebnis, sind für die CropEnergies-Gruppe derzeit keine weiteren finanziellen oder nicht-finanziellen Leistungsindikatoren steuerungsrelevant. Für die CropEnergies AG nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bildet dagegen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (HGB) vor Sondereinflüssen die finanzielle Kennzahl zur Unternehmenssteuerung. Das Kapitalmanagement der CropEnergies-Gruppe umfasst die Steuerung der liquiden Mittel, des Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Dabei strebt CropEnergies eine Bilanzstruktur mit einem hohen Eigenkapitalanteil an, welche die Wachstumsstrategie unter Berücksichtigung der branchenüblichen Geschäftsrisiken zu angemessenen Kapitalkosten und mit überdurchschnittlicher Bonität absichert. Die Finanzierung der CropEnergies-Gruppe basiert auf der nachhaltigen Fähigkeit zur Generierung von positiven Cashflows, stabilen Beziehungen zu den das Unternehmen tragenden Aktionärsgruppen, dem Zugang zu den Kapitalmärkten und verlässlichen Bankenbeziehungen. Die Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern folgt dem Grundsatz finanzieller Transparenz. Die Grundlage dafür bildet ein Berichtswesen, das nach einheitlichen Bewertungs- und Ausweisgrundsätzen sowohl die Unternehmensplanungs- als auch die Reportingprozesse bestimmt. CropEnergies nutzt im Bedarfsfall eine nach Fälligkeit und Zinsfestschreibung optimierte Darlehensstruktur. Zur unterjährigen Finanzierung ist ein flexibler Zugang zu kurzfristiger Liquidität ein wichtiges Element der Finanzierungsstruktur. CropEnergies verfolgt eine konservative Finanzierungspolitik, die auf eine Absicherung von Rentabilität, Liquidität und Stabilität des Unternehmens abzielt und die durch konsequentes Finanzmanagement (Cash- und Liquiditätsmanagement) und integriertes Risikomanagement flankiert wird. Grundlage der Finanzierungspolitik sind die folgenden Ziele:
Das Management der Kapitalstruktur erfolgt langfristig und orientiert sich an dynamischen sowie statischen Kennzahlen. Die wesentlichen Kenngrößen sind hierfür der Verschuldungsfaktor (Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Cashflow), der Verschuldungsgrad (Nettofinanzschulden in % des Eigenkapitals) sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % der Bilanzsumme). Leitlinien und Unternehmensstrategie Das Ziel der CropEnergies-Gruppe ist es, gemeinsam mit ihren Partnern vertrauensvoll eine klimafreundliche Zukunft zu gestalten und Lösungen für gesellschaftliche und unternehmerische Herausforderungen zu entwickeln. Hierfür liefern wir unseren Partnern nachhaltig erzeugte, biobasierte Produkte. Bei der Herstellung dieser Produkte steht ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit der eingesetzten Biomasse und all ihrer Bestandteile im Fokus. CropEnergies folgt dem Grundsatz der Kreislaufwirtschaft. Erneuerbare Rohstoffe werden möglichst vollständig genutzt, um Ressourcen zu sparen und Abfälle zu vermeiden. Die hergestellten Produkte sollen die Lebensqualität der heutigen Generation verbessern und gleichzeitig die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen bewahren. Als führender europäischer Hersteller von nachhaltig erzeugtem Ethanol verbindet CropEnergies wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlicher Verantwortung und dem Schutz von Klima und Umwelt. Durch nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften will das Unternehmen profitabel wachsen, den Unternehmenswert langfristig steigern und die Interessen von Aktionären, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern berücksichtigen. Das breite Produktportfolio von CropEnergies umfasst Ethanol, den weltweit bedeutendsten Biokraftstoff, der aus dem Stärke- bzw. Zuckeranteil erneuerbarer Rohstoffe gewonnen wird. Nachhaltig erzeugtes Ethanol spart nachweislich Treibhausgase ein und ersetzt die fossilen Ressourcen. Aus den verbliebenen Bestandteilen der eingesetzten Rohstoffe stellt CropEnergies insbesondere proteinreiche Lebens- und Futtermittel her, die zudem wertvolle Ballaststoffe, Fette, Mineralien und Vitamine enthalten. Diese Produkte weisen einen hohen Ernährungswert auf und reduzieren den europäischen Importbedarf an pflanzlichen Proteinen, insbesondere Soja, das in Süd- und Nordamerika mit hohem Ressourcenverbrauch erzeugt und über weite Distanzen nach Europa transportiert wird. Die CropEnergies-Gruppe erreicht ihre Ziele durch operative Exzellenz und Innovationen und stützt sich dabei auf die eigenen Kernkompetenzen - die großtechnische Verarbeitung von Rohstoffen in Bioraffinerien zu hochwertigen Produkten und deren Vermarktung. Entscheidend ist dabei das umfangreiche Wissen über die gesamte Wertschöpfungskette - von der Biomasseerzeugung über die Herstellung bis hin zu Transport und Vermarktung der Produkte. Mit innovativen Produktionsanlagen setzt CropEnergies Maßstäbe hinsichtlich Effizienz, Flexibilität und Nachhaltigkeit. Am belgischen Standort in Wanze wird CropEnergies ab 2023 auf fossile Energieträger vollständig verzichten und damit weitgehend klimaneutral produzieren können. Der Einsparung von fossilen Treibhausgasemissionen hat sich der gesamte Konzern verpflichtet. Das Ziel ist es, die fossilen Treibhausgasemissionen in den bestehenden Anlagen von CropEnergies bis 2030 durch Energieeinsparungen und den zunehmenden Einsatz von erneuerbaren Energieträgern um mehr als 35 Prozent gegenüber 2018 zu senken. Ein effizientes Beschaffungsmanagement und ein optimiertes Logistiknetzwerk helfen zudem Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Bei der Beschaffung von Rohstoffen setzt CropEnergies auf möglichst regionale Wertschöpfungsketten indem mindestens 90 Prozent, der in den europäischen Bioraffinerien von CropEnergies verarbeiteten Rohstoffe, europäischer Herkunft sein sollen. Der Großteil dieser Rohstoffe wird dabei im Umkreis von 250 Kilometern beschafft. Regionale Wertschöpfungsstufen stärken die Nachhaltigkeit von und die Identifikation mit CropEnergies. CropEnergies gilt als vertrauensvoller Partner, der sich durch jahrelange Erfahrung auf allen Wertschöpfungs- und Prozessstufen auszeichnet. Mit Innovationen will sich CropEnergies in den bestehenden Geschäftsfeldern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, neue Märkte erschließen und Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft entwickeln. Entscheidend für den Erfolg des Unternehmens sind die Kenntnisse, die Erfahrung, soziale Kompetenz, Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter. Diese Stärken sollen durch Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter auch weiter ausgebaut werden. Die steigende Nachfrage nach nachhaltig erzeugten Produkten eröffnet CropEnergies die Chance, auch in Zukunft neue attraktive Geschäftsfelder zu erschließen und profitabel zu wachsen. Einen hohen Stellenwert haben dabei eine transparente Berichterstattung und eine offene Kommunikation mit Kapitalmarktteilnehmern. Der Kontakt zu Anlegern und Kapitalmärkten ist auch für die Finanzierung weiteren Wachstums wichtig. CropEnergies wirtschaftet nachhaltig für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und eine lebenswerte Zukunft, in der die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe der Schlüssel für das Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen ist. Nachhaltigkeit Eine ausführliche Darstellung zum Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit in der CropEnergies-Gruppe finden Sie im CropEnergies Geschäftsbericht 2020/21 im Kapitel Nachhaltigkeitsbericht. Innovationen, Forschung und Entwicklung Überblick Als führender europäischer Hersteller von Ethanol ist CropEnergies in einem technologieorientierten Umfeld aktiv. Neben dem Fokus auf die Nachhaltigkeit und energiepolitische Fragestellungen werden Innovationen gezielt in wichtige Wachstumsimpulse umgesetzt. Im Fokus der F&E-Aktivitäten liegt die Weiterentwicklung und Neuerschließung spezifischer Schlüsseltechnologien, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und erfolgreiche Konzepte zur Herstellung nachhaltiger Produkte aus erneuerbaren Rohstoffen zu entwickeln. Die Innovationsstrategien von CropEnergies werden gemeinsam und abgestimmt mit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Südzucker AG, vor allem im Rahmen projektbezogener Fragestellungen, durchgeführt. Ausgehend von den erneuerbaren Rohstoffen über die Prozesstechnologie zur Gewinnung von Ethanol und Nebenprodukten bis hin zur Mitarbeit in Normungsgremien für neue, innovative und nachhaltige Kraftstoffe wurden Themen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bearbeitet. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden insbesondere technologische Fragestellungen und Konzepte im Bereich der Trocknungstechnologien für Lebens- und Futtermittel zur weiteren Senkung des spezifischen Energiebedarfs verfolgt. In der Prozesstechnologie wurden insbesondere anlagenspezifische Fragestellungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ethanolqualität bearbeitet. Auch der Einsatz alternativer Rohstoffe, insbesondere lignozellulosehaltiger Materialien, zur Ethanolerzeugung wird weiter untersucht. Im Rahmen von teilweise öffentlich geförderten Kooperationen mit Universitäten und Technologieanbietern wird die verstärkte Nutzung von hochreinem CO2 aus der Fermentation der Ethanolanlagen geprüft. Unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen und der nationalen Wasserstoffstrategie wurden Forschungsansätze und Technologieevaluierungen initiiert, um unter Einsatz von regenerativem Strom nachhaltige chemische Wertstoffe herzustellen. Alle für CropEnergies im Geschäftsjahr 2020/21 erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und Serviceleistungen wurden in definierten Projekten auf Basis eines mit der Südzucker AG geschlossenen Dienstleistungsvertrages verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der Gesamtaufwand auf insgesamt 1,2 (1,3) Mio. €. Rohstoffverarbeitung und Fermentationsprozess Die Fermentation ist einer der technologisch anspruchsvollsten Prozessschritte bei der Ethanolherstellung. Neben der Betrachtung neuer Rohstoffe und Untersuchung neuer Enzyme und Hefen zur Verbesserung des Stärkeaufschlusses steht insgesamt die kontinuierliche Optimierung von Ethanolausbeute und Durchsatz zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit im Fokus. Optimierung von Produktionsanlagen Durch technische und technologische Maßnahmen wurde der spezifische Energieverbrauch in allen Ethanolanlagen weiter gesenkt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Optimierungsprojekte in Wanze und Wilton erstmals rein digital begleitet. Für den Standort Zeitz wird ein optimiertes und nachhaltiges Kraftwerks- und Energiebereitstellungskonzept entwickelt, um den Ausstoß von Emissionen weiter zu senken. Servicearbeiten für die Neutralalkoholproduktion Die Qualität von Neutralalkohol bemisst sich nach der Reinheit und dem sensorischen Eindruck, der auch von den verwendeten Rohstoffen und Herstellparametern beeinflusst wird. Für die Verwendung in Lebensmitteln oder in Produkten der Pharma- und Kosmetikindustrie sind Geruchs- und Geschmacksneutralität entscheidende Qualitätsparameter und bedürfen einer ständigen Kontrolle. Es wurden Initiativen gestartet, um diese sensorischen Unterschiede auch mit modernstem Analysenequipment detektieren zu können. Normungsarbeiten für Ethanol In Normungsausschüssen ist CropEnergies sowohl auf europäischer Ebene im Europäischen Komitee für Standardisierung (CEN) als auch auf deutscher Ebene im Deutschen Institut für Industrienormung e. V. (DIN) in die Normung von Ethanol, Ottokraftstoffen und Kraftstoffmischungen aktiv eingebunden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde strategisch darauf hingearbeitet, dass im Rahmen einer DIN- Arbeitsgruppe die normungsrelevanten Fragen für die Qualität eines zukünftigen E20-Kraftstoffs erarbeitet werden. Wie Studien zeigen, führt eine Verdoppelung des Ethanolgehalts im Benzin auf 20 % neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen zu deutlich geringeren Feinstaub- und Stickoxidemissionen. Parallel startet CropEnergies mit verschiedenen Partnern Flottenversuche mit E20-Kraftstoff, um die Vorteile dieses Kraftstoffs im Alltag zu untersuchen. Neue Produkt- und Produktionskonzepte Die vollständige Nutzung der proteinhaltigen Nebenströme unter anderem für Lebensmittelanwendungen ist für CropEnergies Bestandteil des Geschäftskonzepts. Das Produktkonzept zur Vorwärtsintegration der Glutenaktivitäten zu neuen Extrudaten für den Fleischersatzsektor wird in enger Kooperation mit der Schwestergesellschaft BENEO kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen eines umfangreichen Forschungsprogramms wurden Rezepturen für vegetarische und veganen Produkte optimiert. Die Rezepturentwicklung erfolgte mit einem Technikumsextruder und wurde anschließend unter Einhaltung der erarbeiteten Prozessparameter auf die technische Anlage am Standort Wanze erfolgreich übertragen. Im Rahmen der Kombination von hochreinem CO2 und Wasserstoff aus erneuerbarem Strom (sogenannte „Power-to-X"-Ansätze) wurden mehrere Projekte verfolgt. In diesen Verfahren werden - je nach Mikroorganismus oder katalytischem System - Methan als Energieträger, synthetische Kraftstoffe oder Biochemikalien hergestellt. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „ZeroCarb FP“ verfolgt die stoffliche Nutzung von Kohlendioxid aus der Ethanolfermentation. Im Labormaßstab wurde ein Kultivierungsverfahren für einen Mikroorganismus entwickelt, der CO2 bindet und chemische Zwischenprodukte liefert. Die auf diese Weise gewonnenen erneuerbaren Chemikalien sollen als nachhaltige Alternativen zu petrochemischen Produkten eingesetzt werden. Die Entwicklungen im Labor und in einer Pilotanlage sind abgeschlossen und Studien für die Umsetzung in einer Demonstrationsanlage wurden initiiert. Im Rahmen des BMBF-Förderprogrammes „FHprofUnt" wird in einem Projektkonsortium die Implementierung eines Power-to-Gas-Konzepts unter Nutzung des Fermentations-CO2 analysiert. Schwerpunkte sind die Optimierung der biotechnologischen Umwandlung von CO2 in Methan und die Ermittlung technischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die finalen Projektziele im laufenden Geschäftsjahr 2020/21 nicht wie geplant erreicht werden. Weiteres Know-how konnte jedoch durch die Anbindung an eine Photovoltaik-Ladestation zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Kombination mit einem Elektrolysesystem gewonnen werden. Die Basis für die Implementierung eines solchen biochemischen Konzeptes ist somit geschaffen worden. In einem weiteren vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Power-to-X-Verbundprojekt wurde ein Konzept zur Herstellung von sogenanntem grünem Methanol verfolgt und die wirtschaftliche Bewertung unter Berücksichtigung standortspezifischer Gegebenheiten durchgeführt. Die Fördermöglichkeiten für ein Folgeprojekt, das den Bau einer Demonstrationsanlage und die Nutzung des so erzeugten grünen Methanols als synthetischen Kraftstoff vorsieht, werden aktuell geprüft. Grünes Methanol kann Ottokraftstoffen direkt beigemischt werden oder zu synthetischem Benzin oder Kerosin weiterverarbeitet werden. Qualität und Produktsicherheit von Lebens- und Futtermitteln Die Qualitäts- und Sicherheitskonzepte (HACCP) sowie die Prüfpläne aller Lebens- und Futtermittelprodukte werden regelmäßig aktualisiert. Als Grundlage dienen hierfür Monitoring-Daten. Darüber hinaus wurden lebens- und futtermittelrechtliche Aspekte bearbeitet. Mitarbeiter Die Zahl der per 28. Februar 2021 beschäftigten Mitarbeiter1 (Vollzeitäquivalente) lag bei 46 (48). Mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen schafft CropEnergies die Voraussetzungen, die Qualifikation der Mitarbeiter den sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen. Beschäftigungsverhältnisse und Frauenanteil Bezogen auf die CropEnergies-Gruppe waren 97 % der Mitarbeiter unbefristet angestellt; 3 % standen in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die nachstehende Gegenüberstellung zeigt die Neueinstellungen und die Fluktuation bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen:
1
Der Begriff Mitarbeiter wird für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. Neueinstellungen und Fluktuation
CropEnergies bewegt sich in einem produktionsorientierten Umfeld, in dem der Anteil an Mitarbeiterinnen und Bewerberinnen verhältnismäßig niedrig ist. Der Anteil der Frauen an der Stammbelegschaft Ende des Geschäftsjahrs 2020/21 lag bei 21,8 (22,0) %. Bei der Einstellung und Entwicklung der Mitarbeiter setzt CropEnergies auf Diversität und Chancengleichheit. Modernes Arbeiten Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Neue Arten des Arbeitens, Work-Life-Balance oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnen immer mehr an Bedeutung. CropEnergies unterstützt dies an den Standorten mit verschiedenen Maßnahmen, beispielsweise flexible Arbeitszeit durch Gleitzeit- und Teilzeitmodelle oder mobiles Arbeiten. Seit Beginn der Corona-Pandemie hält CropEnergies die Mitarbeiter der Verwaltung an, soweit wie möglich von zu Hause aus zu arbeiten, um das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz zu minimieren. Dies verlangt von allen Mitarbeitern neue Herangehensweisen und Flexibilität. Sie haben die zahlreichen Herausforderungen, die damit einher gehen, hervorragend gemeistert. Vertrauen, Zuverlässigkeit, Selbständigkeit und Verantwortung gewinnen in diesem Kontext an Bedeutung. Unterstützt werden die Mitarbeiter von modernen Arbeitsmitteln, die effizientes Arbeiten, Zusammenarbeit und Kommunikation fördern. Mit weiteren Maßnahmen arbeitet CropEnergies daran, ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Aus- und Weiterbildung CropEnergies arbeitet in einem dynamischen Umfeld mit kurzen technischen Innovationszyklen. Know-how und Qualifizierung sind somit erfolgsentscheidend und die Mitarbeiter profitieren von individuellen Förderungen und Weiterbildungen. Als Teil eines international tätigen Konzerns haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, an den Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen der Südzucker-Gruppe teilzunehmen. Diese bietet ein breites Spektrum an Entwicklungsmaßnahmen und Lernmöglichkeiten. Dazu gehört eine neue Lernplattform, die es Mitarbeitern ermöglicht, sich online weiterzubilden. Für die berufliche Entwicklung junger Menschen gibt es innerhalb der Südzucker-Gruppe verschiedene Ausbildungsberufe und Trainee-Programme. CropEnergies-Mitarbeiter nehmen außerdem am länder- und funktionsübergreifenden Austausch innerhalb der Südzucker-Gruppe teil. Um Mitarbeiter für veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen in der heutigen Arbeitswelt zu qualifizieren, fanden auch im vergangenen Geschäftsjahr Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen statt. Gegenstand waren z. B. Compliance-Richtlinien und Datenschutz. Schwerpunkt der jährlichen Führungskräftetagung der CropEnergies-Gruppe war die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Zudem dient die Veranstaltung der Vernetzung des Managements der CropEnergies-Gruppe sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch. Betriebliches Vorschlagswesen CropEnergies ist in das Programm zur Förderung des betrieblichen Vorschlagswesens der Südzucker-Gruppe eingebunden. Daran beteiligten sich im Geschäftsjahr 2020/21 zahlreiche Mitarbeiter der verschiedenen Standorte von CropEnergies. Die Verbesserungsvorschläge wurden dabei mit einer Prämie belohnt. Mit den eingereichten Vorschlägen zeigten die Mitarbeiter auch ein über das Tagesgeschäft hinausreichendes Engagement für das Unternehmen. Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nehmen bei CropEnergies einen hohen Stellenwert ein. Dabei stellten sich im Geschäftsjahr durch die Corona-Pandemie ganz neue Herausforderungen. Alkohol von CropEnergies spielt für die Herstellung von Desinfektionsmitteln eine wichtige Rolle. Als systemrelevantes Unternehmen lag somit zusätzliche Verantwortung auf den Mitarbeitern. Die Produktion konnte jederzeit aufrechterhalten und die Mitarbeiter gleichzeitig erfolgreich geschützt werden: Zu den eingesetzten Maßnahmen zählten das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken, regelmäßiges Messen der Körpertemperatur, PCR- und Schnelltests sowie verstärktes mobiles Arbeiten für die Verwaltungen. Weitere Informationen zur Arbeitssicherheit finden sich im Kapitel Nachhaltigkeit. Verantwortungsbewußter Arbeitgeber Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber duldet CropEnergies keinerlei Diskriminierung. Der auf internationalen Standards aufbauende verbindliche Verhaltenskodex verbietet Diskriminierung, Belästigung, Kinder- und Zwangsarbeit und bekennt sich zu Versammlungsfreiheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit zur Telearbeit sowie Verhaltenskodizes, beispielsweise zur Erreichbarkeit, sollen dazu beitragen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Dank Der Erfolg der CropEnergies-Gruppe fußt wesentlich auf der Zuverlässigkeit, dem Einsatz und der Fachkompetenz ihrer Mitarbeiter. Engagiert setzen sie sich für das Unternehmen ein und arbeiten gemeinsam an dessen Zukunft. Der Vorstand bedankt sich herzlich bei allen Mitarbeitern und freut sich, weiter erfolgreich mit ihnen zusammenzuarbeiten. Erklärung zur Unternehmensführung und -verantwortung / Corporate Governance-Bericht* Im Folgenden wird gemäß §289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung und gemäß Empfehlung F.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex über die Corporate Governance des Unternehmens berichtet. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sind auf der Website von CropEnergies unter www.cropenergies.com veröffentlicht. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Nachfolgende Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB. Die CropEnergies AG hat als deutsche Aktiengesellschaft ein duales Führungssystem mit Vorstand und Aufsichtsrat. Beide Organe sind mit jeweils eigenständigen Kompetenzen ausgestattet und arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Vorstand Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus drei Mitgliedern und hat einen Sprecher. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsordnung des Vorstands ist in der Fassung vom 13. Januar 2020 in Kraft. Die Geschäftsverteilung des Vorstands wurde zuletzt am 11. Mai 2020, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020, geändert. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er wird in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie beispielsweise die Budgetplanung und strategische Planung, Akquisitionen und Desinvestitionen - enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand ebenso wie die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über Compliance. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Bei Bedarf tagt der Aufsichtsrat ohne den Vorstand. Bei wesentlichen Ereignissen wird gegebenenfalls eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach eigenem Ermessen Wirtschaftsprüfer, Rechts- und sonstige interne und externe Berater hinzuziehen. Der Aufsichtsrat beschließt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und überprüft sie regelmäßig. Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben; sie ist in der Fassung vom 9. November 2020 in Kraft und auf der Website der CropEnergies AG veröffentlicht. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der sechsköpfige Aufsichtsrat der CropEnergies AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die derzeitigen Amtsperioden sind identisch: Die Amtszeit sämtlicher Aktionärsvertreter läuft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021/22 beschließt (also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022). Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit dem Sektor, in dem CropEnergies tätig ist, vertraut. Sie verfügen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Diversitätskonzept des Aufsichtsrats Für seine Zusammensetzung orientiert sich der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 16. Juli 2019 - unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - insbesondere an folgenden Zielen:
Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird nicht festgelegt. Dadurch werden Kontinuität und die Bewahrung langjähriger Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft ermöglicht. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird sich der Aufsichtsrat weiterhin vornehmlich an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit orientieren. Zum Stand der Umsetzung des Diversitätskonzepts des Aufsichtsrats ist Folgendes zu berichten: Am 18. Juli 2017 fand turnusmäßig die Wahl der Aktionärsvertreter zum Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung statt. In der Zwischenzeit hat es einen Wechsel im Aufsichtsrat gegeben. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats gehören dem Aufsichtsrat derzeit zwei und damit - unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur-eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an: Prof. Dr. Markwart Kunz, Braunschweig, und Norbert Schindler, Bobenheim am Berg, sind unabhängig von der CropEnergies AG, von deren Vorstand und vom kontrollierenden Aktionär Südzucker AG. Mindestens zwei Mitglieder verkörpern besonders das Kriterium der „Internationalität“. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat keine Frauen an. Der Financial Expert in Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss - also ein Mitglied, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt - ist Franz-Josef Möllenberg. Diversitätskonzept des Vorstands Der Aufsichtsrat hat ein Diversitätskonzept für den Vorstand der CropEnergies AG mit Aspekten wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund und Internationalität erstellt. Er strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, durch die eine umfassende Erfüllung aller dem Vorstand obliegenden Aufgaben gewährleistet wird. Grundlage hierfür ist eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands, für die der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand sorgt. Dabei wird angestrebt, Vorstandspositionen mit im Unternehmen entwickelten Kandidaten zu besetzen. Es wird bei der systematischen Managemententwicklung und langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand insbesondere auf folgende Kriterien geachtet:
Ausschlaggebend für eine Bestellung zum Mitglied des Vorstands der CropEnergies AG ist letztlich die Würdigung der fachlichen und persönlichen Qualifikation. Dabei wird sich der Aufsichtsrat vornehmlich an der persönlichen Eignung der Kandidaten, ihrer Fachkenntnis und Erfahrung, der Integrität und Unabhängigkeit sowie der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit orientieren, um eine verantwortungsvolle Wahrnehmung der Aufgaben im Unternehmen sicherzustellen. Dementsprechend orientiert sich der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 16. Juli 2019 für die Zusammensetzung des Vorstands - unter Berücksichtigung der Branche, der Größe des Unternehmens und des Anteils der internationalen Geschäftstätigkeit - an folgenden Zielen:
Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat mit dem Prüfungsausschuss und dem Nominierungsausschuss Gremien gebildet, die seine Arbeit vorbereiten und ergänzen. Mit Beschluss vom 9. November 2020 hat der Aufsichtsrat zusätzlich einen Ad hoc-Auschuss „Vorstandsvergütung" eingerichtet, dessen Aufgabe die Vorbereitung des Themas für den Aufsichtsrat ist. Die Ausschüsse bestehen jeweils aus vier Mitgliedern. Die Aufgaben beider Ausschüsse ergeben sich aus der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in der Fassung vom 9. November 2020, für den Prüfungsausschuss gilt dessen Geschäftsordnung vom 3. Mai 2012. Die derzeitige personelle Besetzung der Ausschüsse mit der jeweiligen Dauer der Zugehörigkeit ist unter Ziffer (36) „Aufsichtsrat“ im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der CropEnergies AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs statt und beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Jede Aktie von CropEnergies gewährt die gleichen Rechte. Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts erfüllt und sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der CropEnergies AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet abzugeben bzw. die Stimmrechtsvertreter der CropEnergies AG per Internet zu beauftragen. Hauptversammlung 2021 Die Einladung zur Hauptversammlung, die voraussichtlich am 13. Juli 2021 stattfinden soll, sowie alle für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden, den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend, veröffentlicht und auf der Internetseite der CropEnergies AG unter der Rubrik „Investor Relations“ zur Verfügung gestellt. Risikomanagement Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand von CropEnergies und dem Management stehen konzernumfassende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, welche die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Das Risikomanagement bei CropEnergies ist im Risiko- und Chancenbericht auf den Seiten 29 dargestellt. Corporate Governance-Bericht Der nachstehende Corporate-Governance-Bericht bezieht sich auf die Angaben gemäß §289f Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4-6 HGB. Corporate Governance steht für verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Corporate Governance soll das Vertrauen der Aktionäre und Investoren, der Finanzmärkte, der Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und damit auch langfristig und nachhaltig den Unternehmenswert steigern. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG bekennen sich zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. CropEnergies erfüllt die höchsten Transparenzanforderungen an deutschen Börsen. Entsprechend wird die CropEnergies-Aktie seit 2006 im Prime Standard notiert. Die Befolgung des Deutschen Corporate Governance Kodex unterstreicht das Verständnis von transparenter Unternehmensführung. Nach Ansicht von CropEnergies ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 20192 weitgehend ausgewogen, praxisnah und repräsentiert auch im internationalen Vergleich einen hohen Standard. Aus diesem Grund wurde - wie in den Vorjahren - auf die Aufstellung eigener unternehmensspezifischer Corporate Governance-Grundsätze verzichtet. Entsprechenserklärung 2020Im November 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governace Kodex in den Fassungen vom 7. Februar 2017 und vom 16. Dezember 2019 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die CropEnergies AG entspricht den Empfehlungen mit den in der Entsprechenserklärung dargestellten Annahmen. Es gibt keine Empfehlungen des Kodex, die auf Grund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen für die CropEnergies AG nicht anwendbar sind. Die CropEnergies AG erfüllt die Anregungen des geltenden Kodex mit einer Ausnahme: Entgegen Anregung G.18 besteht die Vergütung des Aufsichtsrats nicht in einer reinen Festvergütung. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung 2020 ist ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - auf der CropEnergies-Internetseite veröffentlicht (www.cropenergies.com unter der Rubrik „Investor Relations/Corporate Governance"). Geschlechterquote Das Aktiengesetz sieht für börsennotierte Gesellschaften die Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden Führungsebenen unter dem Vorstand vor. Die CropEnergies AG ist hiervon betroffen. Nicht betroffen ist die CropEnergies AG von der Einführung einer fixen Geschlechter-Quote von 30 % im Aufsichtsrat; diese gilt für börsennotierte Unternehmen, die auch paritätisch mitbestimmt sind. CropEnergies ist kein mitbestimmtes Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 16. Mai 2017 - unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des derzeitigen und des zu erwartenden zukünftigen Status Quo - den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis 15. Mai 2022 auf „Beibehaltung von null %“ festgelegt. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 16. Juli 2019 - ebenfalls unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte und insbesondere des derzeitigen und des zu erwartenden zukünftigen Status Quo - das Ziel für den Frauenanteil im Vorstand bis 15. Mai 2022 auf „Beibehaltung von null %" festgelegt. Der Vorstand hat in der Sitzung am 15. Mai 2017 als Zielfestlegung beschlossen, dass der Frauenanteil auf der Führungsebene unter dem Vorstand (die CropEnergies AG hat aufgrund ihrer flachen Hierarchien nur eine Führungsebene unter dem Vorstand) bis 14. Mai 2022 bei 20 % beibehalten werden soll. Aus- und Fortbildung Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für Ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden dabei von CropEnergies angemessen unterstützt: Im Geschäftsjahr 2020/21 ist wieder eine Informationsveranstaltung zu Corporate-Governance- Themen mit einem externen Fachanwalt vorgesehen. Verhaltenskodex und Leitlinien CropEnergies hat einen Verhaltenskodex und Leitlinien aufgestellt. Diese sind auf der CropEnergies-Website www.cropenergies.com unter der Rubrik „Unternehmen“ veröffentlicht. Vergütungsbericht Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Das bisherige Vorstandsvergütungssystem orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus
Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sind - individualisiert je Mitglied - aus folgender Tabelle ersichtlich: Vergütung des Vorstands 2020/21
Vergütung ehemalige Vorstände 2020/21
Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für die aktiven Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf 2,8 Mio. €, während er sich für ehemalige Mitglieder des Vorstands (inklusive Herr Lutz) auf 5,8 Mio. € beläuft. Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hatte am 12. Juli 2016 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten. Die Gesellschaft hat im Vergütungsbericht von Angaben zur individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder letztmals für das Geschäftsjahr 2019/20 abgesehen. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahrs zahlbare Vergütung von 20.000 € sowie eine variable Vergütung von 1.000 € für je angefangene 0,01 € ausgeschüttete Dividende auf die Stückaktie, die 0,20 € übersteigt. Bei der Berechnung der Vergütung werden steuerlich begründete Sonderdividenden nicht berücksichtigt. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das 1,5-fache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöht sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Dies setzt voraus, dass der jeweilige Ausschuss im Geschäftsjahr getagt hat. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats sind - individualisiert je Mitglied - aus folgender Tabelle ersichtlich: 2020/21
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1,5-fachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. Der aktuelle Deutsche Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 folgt dem als Empfehlung für die Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr. Die Selbstbehalte der Aufsichtsratsmitglieder sind dementsprechend in der D&O-Versicherung ab 1. März 2021 entfallen. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; meldepflichtige Wertpapiergeschäfte Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der CropEnergies AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente, die direkt oder indirekt 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden der CropEnergies AG durch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte mitgeteilt. Compliance Nachstehende Erläuterungen beziehen sich auf Praktiken der Unternehmensführung, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden (§§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB). Compliance-Management-System Compliance ist ein integraler Bestandteil der Unternehmenskultur von CropEnergies und durch ein Compliance-Management-System (CMS) organisatorisch konkretisiert. CropEnergies hat als Mitglied der Südzucker-Gruppe deren Verhaltenskodex adaptiert. Die darin enthaltenen Compliance-Unternehmensgrundsätze wurden in entsprechender Form übernommen und dienen als Compliance-Leitlinien. Das CMS von CropEnergies umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, mit denen das rechtmäßige Handeln aller Akteure im Unternehmen und die Erkennung relevanter Risiken gewährleistet werden soll. Es regelt Zuständigkeiten, Schulungsmaßnahmen sowie Berichtswege und orientiert sich an den sieben Grundelementen des IDW Prüfungsstandards 980 „Prüfung von Compliance-Management-Systemen": - Compliance Kultur Compliance wird bei CropEnergies als Aufgabe des Vorstands sowie des gesamten Managements aller Tochterunternehmen gesehen und gelebt. Vorstand und Führungskräfte schaffen durch ihr Handeln und ihre Kommunikation ein Umfeld, das den Stellenwert von Compliance im Unternehmen klar herausstellt. - Compliance-Ziele Ziel des CMS bei CropEnergies ist es, das rechtmäßige Verhalten des Unternehmens und aller Mitarbeiter zu gewährleisten, Risiken für Verstöße rechtzeitig zu erkennen und diese durch entsprechende Gegenmaßnahmen zu verhindern sowie eventuell bereits eingetretene Verstöße zu verfolgen und an die zuständigen Stellen zu kommunizieren. - Compliance-Risiken Compliance-Risiken bestehen grundsätzlich durch jegliche Nichteinhaltung von Gesetzen und Richtlinien. Die Compliance-Risiken werden im Kontext des Risikomanagementsystem identifiziert, bewertet und berichtet. Bei CropEnergies liegt das Hauptaugenmerk auf den Bereichen Kartellrecht, Korruptions- und Bestechungsprävention, Kapitalmarkt/Meldepflichten sowie Datenschutz. - Compliance-Programm Das Compliance-Programm von CropEnergies umfasst alle Maßnahmen zum Erreichen der oben genannten Ziele. Es umfasst unter anderem die Erstellung entsprechender Richtlinien, interne Vorkehrungen zur Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Melde- und Dokumentationspflichten oder den Einsatz einer Softwarelösung zur Gewährleistung von Third Party Compliance. In allen Unternehmensbereichen finden regelmäßige Schulungen zu compliancerelevanten Themen statt. CropEnergies ist Teil des Compliance-E-Learning Programms der Südzucker-Gruppe mit einem verpflichtend regelmäßig zu absolvierenden Online-Schulungsprogramm zu den Themen Compliance Grundlagen, Kartellrecht, Korruptions- und Bestechungsprävention, Datenschutz, Kapitalmarkt-Compliance, IT-Sicherheit und Identitätsbetrug. - Compliance-Organisation Es besteht eine konzernweite Compliance-Organisation mit festgelegten Compliance- Verantwortungsbereichen und klar definierten Berichtswegen über alle wesentlichen Funktionsbereiche und operativen Gesellschaften. - Compliance-Kommunikation Der für die CropEnergies geltende Verhaltenskodex der Südzucker-Gruppe (- www.suedzucker.de/de/Unternehmen/Verhaltenskodex/) und die Compliance- Unternehmensgrundsätze (www.suedzucker.de/de/Unternehmensgrundsaetze/) wurden allen Mitarbeitern bekannt gegeben, um sie für Compliance im Alltag zu sensibilisieren. Verdachtsfälle können über ein wahlweise anonymes Hinweisgebersystem, die „CropEnergies Compliance Line" (- www.cropenergies.com/de/investorrelations/Corporate_Governance/Hinweisgebersystem/) gemeldet werden. Alle Hinweise auf potentielle Verstöße werden verfolgt. Neben fallbezogenen Meldungen erfolgt eine periodische Berichterstattung, festgelegt innerhalb der Compliance-Organisation, an den Compliance Officer der CropEnergies AG und den Vorstand. Der Vorstand wiederum berichtet regelmäßig über Compliance-Themen an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss. - Compliance-Überwachung und Weiterentwicklung Die Interne Revision von Südzucker überwacht in ihrer Funktion als „shared service“ die Einhaltung aller Regelungen in Form von geplanten oder anlassbezogenen Prüfungen. Alle Elemente des CMS werden auf Basis der Erkenntnisse aus diesen Prüfungen und aus gemeldeten Compliance-Fällen fortwährend kritisch hinterfragt und weiterentwickelt. Übernahmerelevante Angaben (§ 289a Abs. 4 HGB) Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals, Stimmrechte und Übertragung von Aktien Zum 28. Februar 2021 beträgt das Gezeichnete Kapital 87.250.000 € und ist in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 € je Aktie am Grundkapital eingeteilt (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB). Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Jede Aktie gewährt die gleichen Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. So unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen einem Stimmverbot (§ 136 AktG). Außerdem steht der Gesellschaft kein Stimmrecht aus eigenen Aktien zu (§ 71 b AktG). Vertragliche Beschränkungen in Bezug auf das Stimmrecht oder die Übertragung der Aktien sind CropEnergies nicht bekannt (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Kapitalbeteiligungen von mehr als 10 % Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Zum 28. Februar 2021 ist die Südzucker AG, Mannheim (Südzucker) mit 69,2 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (SZVG) mit 4,8 % direkt am Grundkapital beteiligt. Die von Südzucker gehaltenen Anteile sind gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen. Somit hält die SZVG direkt und indirekt insgesamt 74,0 % der Stimmrechte (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aktien mit Sonderrechten, Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmeraktien Bei CropEnergies gibt es keine Aktien mit Sonderrechten (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es gibt auch keine Art einer Stimmrechtskontrolle aus der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB). Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß §§ 84 und 85 AktG. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Mitglieder des Vorstands wurden jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Satzungsänderungen Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Satzung der CropEnergies AG macht von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende Vorschriften des Aktienrechts oder der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden können. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wurde dem Aufsichtsrat übertragen (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB). Befugnisse des Vorstands, insbesondere zu Aktienausgabe und Aktienrückkauf Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2025 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand kann dabei mit der Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2025 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, den Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten durchzuführen; alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB). Kontrollwechsel- und Entschädigungsvereinbarungen Die Südzucker AG hat am 12. Juli 2019 mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 600 Mio. € und einer Laufzeit bis 2024 (bzw. mit Verlängerungsoption bis 2026) abgeschlossen. Die CropEnergies AG ist dieser Kreditlinie mit einem Teilbetrag von 100 Mio. € beigetreten. Im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne des Vertrags hat jedes Mitglied des Bankenkonsortiums unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung (einschließlich Zinsen) zu verlangen. Im Übrigen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder zugunsten von Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels (§ 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Wirtschaftsbericht Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung Die Entwicklung von CropEnergies wurde im vergangenen Geschäftsjahr stark von der Corona- Pandemie geprägt. Mit Beginn der Ausbreitung in Europa und den damit einhergehenden Mobilitätseinschränkungen ab Mitte März 2020 ging der Kraftstoffabsatz massiv zurück. Gleichzeitig stieg jedoch die Nachfrage nach Neutralalkohol aufgrund des erhöhten Bedarfs an Desinfektionsmitteln sprunghaft an. Nachdem sich der Kraftstoffabsatz über die Sommermonate wieder normalisiert hatte, führte eine zweite Infektionswelle ab dem Herbst 2020 zu erneuten Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben und damit zu einem abermaligen Rückgang des Kraftstoffverbrauchs in Europa. Die Auslastung der Produktionskapazität wurde im Verlauf des Geschäftsjahrs den Marktbedingungen und zur Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten angepasst. Trotz des pandemiebedingt verlängerten Wartungsstillstands in Wanze zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020/21 bewegte sich die Ethanolproduktion mit knapp unter 1,0 (1,0) Mio. m3 in etwa auf dem Vorjahresniveau. Ungeachtet des herausfordernden Marktumfelds erwirtschaftete CropEnergies ein operatives Ergebnis von 107 (104) Mio. €. Das Ergebnis des Vorjahrs konnte damit um 3 % übertroffen und das höchste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte erzielt werden. Bericht zur Geschäftstätigkeit Entwicklungen auf den internationalen Ethanolmärkten Welt | Die weltweite Ethanolerzeugung ging im Jahr 2020, bedingt durch die weltweiten Mobilitätseinschränkungen, deutlich auf 118 (129) Mio. m3 zurück. Trotz der Mobilitätseinschränkungen entfiel der Hauptanteil mit rund 84 (85) % erneut auf den Kraftstoffsektor. Die Produktion an Kraftstoffethanol reduzierte sich 2020 um 10 % auf 99 (110) Mio. m3 Für das Jahr 2021 wird wieder mit einem Wachstum im Kraftstoffsektor gerechnet. Die Produktion von Neutralalkohol, der in Getränken, Lebensmitteln, Kosmetik sowie pharmazeutischen und industriellen Anwendungen eingesetzt wird, lag mit 19 Mio. m3 auf Vorjahresniveau und erwies sich damit trotz der Corona-Pandemie als relativ stabil. ![]() USA | In den USA ging der Verbrauch an Kraftstoffethanol im Jahr 2020 aufgrund von Mobilitätseinschränkungen deutlich auf 47,4 (54,6) Mio. m3 zurück. Im Zuge dessen reduzierte sich zwar auch die Ethanolproduktion auf 54,5 (61,3) Mio. m3 , ungeachtet dessen verharrte jedoch der Angebotsüberschuss auf hohem Niveau. Die Exporte gingen daher nur leicht auf 6,0 (6,4) Mio. m3 zurück. Der 1-Monats-Future für Ethanol an der Chicago Board of Trade brach aufgrund des Nachfragerückgangs zunächst von 1,25 US-$/Gallone am 1. März 2020 auf ein Allzeittief von 0,82 US-$/Gallone am 1. April 2020 oder umgerechnet von rund 300 €/m3 auf rund 200 €/m3 ein. Im Anschluss erholten sich die Preise und erreichten zur Jahresmitte wieder in etwa das Niveau von vor der Corona-Pandemie. Bis zum Ende des Geschäftsjahrs stieg die Notierung weiter an und lag Ende Februar 2021 umgerechnet bei rund 370 €/m3. Der starke Preisverfall im Frühjahr 2020 hatte zur Folge, dass Kapazitäten zeitweise nicht ausgelastet oder stillgelegt wurden. Die wöchentliche Produktion von Kraftstoffethanol konnte zwar ab Mai 2020 wieder sukzessive gesteigert werden, lag aber im Verlauf des restlichen Geschäftsjahrs ca. 10 % unter dem Vorjahresniveau. Die Ethanolproduktion folgte damit der Absatzentwicklung von Ottokraftstoffen in den USA, von denen im Jahr 2020 laut der U.S. Energy Information Administration rund 13 % weniger als im Vorjahr abgesetzt wurden. Für das Jahr 2021 wird zwar mit einer Erholung der Kraftstoffnachfrage gerechnet, die aber nach wie vor unter dem Niveau von 2019 liegen soll. Die Ethanolproduktion wird 2021 voraussichtlich auf 58,8 Mio. m3 steigen. Auch beim Inlandsverbrauch von Kraftstoffethanol und den Exporten wird 2021 wieder mit einem Anstieg auf 54,1 Mio. m3 bzw. um 6,4 Mio. m3 gerechnet. Brasilien | In Brasilien reduzierte sich die Ethanolproduktion im Zuckerwirtschaftsjahr 2020/21 ebenfalls und lag mit voraussichtlich 32,6 (35,6) Mio. m3 rund 8 % unter der Rekordproduktion des Vorjahreszeitraums. Angesichts eines geringeren Inlandsverbrauchs von 30,2 (34,7) Mio. m3 Ethanol, sind die Exporte auf 2,9 (2,0) Mio. m3 Ethanol angewachsen. Im Gegensatz zu den Vorjahren wurden auch wieder signifikante Mengen nach Europa exportiert. In Brasilien gingen die Ethanolpreise zu Beginn des Geschäftsjahrs ebenfalls deutlich zurück. Anfang März 2020 lag der Ethanolpreis noch bei umgerechnet rund 450 €/m3. Im Mai 2020 wurde mit umgerechnet rund 240 €/m3 der Tiefstand erreicht. Im Laufe des Geschäftsjahres erholten sich die Ethanolpreise wieder. Zum Ende des Geschäftsjahrs lagen sie mit umgerechnet rund 430 €/m3 nur noch knapp unter dem Vorjahresniveau. Das insgesamt niedrigere Preisniveau im Geschäftsjahr 2020/21 war auch dem schwachen Real geschuldet, der seit Anfang März 2020 gegenüber dem Euro deutlich an Wert verloren hat. Im Zuckerwirtschaftsjahr 2021/22 soll die Produktion weiter auf 30,7 Mio. m3 zurückgehen, wohingegen der Verbrauch auf 31,0 Mio. m3 ansteigen soll. Dementsprechend sollen auch die Exporte wieder deutlich zurückgehen, so dass mit keinen nennenswerten Nettoexporten aus Brasilien gerechnet wird. EU | In der EU-27 und Großbritannien wurde im Jahr 2020 mit 7,3 (7,6) Mio. m3 weniger Ethanol hergestellt. Gleichzeitig ging der Ethanolverbrauch auf 8,2 (8,5) Mio. m3 zurück. Im Gegensatz hierzu lagen die Nettoimporte auf 1,0 (1,0) Mio. m3 auf Vorjahresniveau. Beim Kraftstoffethanol lag der Verbrauch mit 5,3 (5,9) Mio. m3 leicht über der Produktionsmenge von 5,0 (5,4) Mio. m3. Die mit den Mobilitätsbeschränkungen einhergehenden Rückgänge im Kraftstoffverbrauch wurden teilweise durch höhere Beimischungsziele für alternative, CO2 -arme Kraftstoffe ausgeglichen. In einigen Mitgliedsstaaten, wie zum Beispiel in den Niederlanden, Griechenland und Ungarn, stieg unter anderem durch die Einführung von E10 der Ethanolverbrauch sogar trotz des rückläufigen Benzinabsatzes an. In Anbetracht der weiterhin bestehenden Mobilitätsbeschränkungen soll der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2021 nur leicht auf 5,4 Mio. m3 ansteigen. Die weitere Entwicklung am Kraftstoffmarkt hängt jedoch maßgeblich vom weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ab. Im Gegensatz zum Kraftstoffbereich stieg der Bedarf an Neutralalkohol im Jahr 2020 auf 2,9 (2,6) Mio. m3 deutlich an. Dies ist vor allem auf den erhöhten Bedarf an Ethanol als Grundstoff für Desinfektionsmittel zurückzuführen. Auch 2021 wird mit einem weiterhin erhöhten Neutralalkoholbedarf von 2,9 (2,9) Mio. m3 gerechnet. Auch in Europa war die Preisentwicklung im Geschäftsjahresverlauf maßgeblich von der Corona-Pandemie geprägt und bewegte sich dabei in einer noch niemals zuvor beobachteten Bandbreite. Die Spotpreise fielen zum Beginn des Geschäftsjahres innerhalb weniger Tage um fast 300 €/m3 und markierten am 24. März 2020 mit rund 350 €/m3 ein neues Allzeittief. Im Zuge der Erholung der Kraftstoffnachfrage in den Sommermonaten stieg auch der Ethanolpreis wieder an und erreichte am 16. September 2020 mit 840 €/m3 ein neues Allzeithoch. Als Spiegelbild der Pandemieentwicklung mussten mit erneuten Mobilitätseinschränkungen ab dem Herbst 2020 wieder deutlich fallende Ethanolpreise verzeichnet werden. Ende Februar 2021 lagen die europäischen Ethanolpreise bei rund 575 €/m3.
Quelle: IHS Markit (2021) In Deutschland, dem größten Ethanolmarkt der EU, bewegte sich der Verbrauch von Kraftstoffethanol im Jahr 2020 mit rund 1,4 (1,4) Mio. m3 auf Vorjahresniveau. Angesichts eines geringeren Absatzes an Ottokraftstoffen stieg die Ethanolbeimischung auf 4,4 (4,1) %. Für 2021 wird mit einem leicht steigenden Verrauch von 1,5 Mio. m3 gerechnet. Der Absatz von Super E10 ging im Jahr 2020 im Zuge der allgemein rückläufigen Kraftstoffabsätze auf 2,3 (2,5) Mio. t zurück. Der Anteil von Super E10 im Ottokraftstoffmarkt bewegte sich damit weiterhin bei etwa 14 %. Deutschland gerät bei der Nutzung von E10 damit zunehmend in eine Sonderrolle in Europa. In zahlreichen EU-Staaten hat sich E10 innerhalb kürzester Zeit nach der Markteinführung zur Standard-Benzinsorte entwickelt. So beläuft sich der E10-Marktanteil unter anderem in Belgien, Bulgarien, Dänemark, den Niederlanden und Ungarn zwischen 80 und 100 %. Auch in Frankreich ist der Marktanteil von Super E10 im Jahr 2020 weiter angestiegen und erreichte im Dezember 2020 über 50 %. Neben E10 erfreut sich in Frankreich auch E85 zunehmender Beliebtheit. Dieser Kraftstoff ist mittlerweile an rund einem Viertel aller französischen Tankstellen verfügbar. Entgegen dem allgemeinen Rückgang des Ottokraftstoffabsatzes um rund 14 % stieg der Verbrauch von E85 im Jahr 2020 sogar um über 4 % an. Entwicklungen auf den Rohstoff- und Proteinmärkten Getreidemärkte Die weltweite Getreideernte (ohne Reis) soll im Getreidewirtschaftsjahr (GWJ) 2020/21 voraussichtlich auf 2.224 (2.185) Mio. t steigen. Bei einem Weltgetreideverbrauch von 2.232 (2.191) Mio. t wird mit einem leichten Rückgang der Lagerbestände auf 609 (617) Mio. t gerechnet, welche jedoch weiterhin eine insgesamt gute Versorgungslage widerspiegeln. Für das GWJ 2021/22 wird mit einer weltweiten Getreideproduktion von 2.287 (2.224) Mio. t und einem Getreideverbrauch von 2.286 (2.232) Mio. t. ausgegangen. Die weltweiten Getreidebestände sollen sich dementsprechend mit 609 (609) Mio. t auf Vorjahresniveau liegen. Der EU-Kommission zufolge sollen im GWJ 2020/21 in der EU rund 278 (294) Mio. t Getreide geerntet werden. Der Verbrauch soll mit 261 (262) Mio. t auf Vorjahresniveau liegen. Die europäischen Weizenpreise an der Euronext in Paris stiegen im Laufe des Geschäftsjahrs 2020/21 deutlich an und lagen Ende Februar 2021 bei rund 245 €/t. Anfang März 2020 notierten sie noch unter 190 €/t. Der starke Preisanstieg ist insbesondere auf eine hohe weltweite Nachfrage nach Getreide zurückzuführen. Gleichzeitig waren in wichtigen Anbauregionen der Welt Verzögerungen und Einbußen bei der Getreideernte zu beobachten. Neben einer erheblich geringeren Weizen- und Maisernte in der EU, ernteten zum Beispiel auch Argentinien und die Ukraine deutlich weniger Mais. Hinzu kamen pandemiebedingte Störungen der weltweiten Handelsströme, die den Ausgleich regionaler Ernteschwankungen erschwerten. Für das GWJ 2021/22 rechnet die EU-Kommission wieder mit einer deutlichen Erholung der Getreideernte auf 293 (278) Mio. t. Die Getreidenachfrage soll mit 263 (261) Mio. t weiterhin relativ stabil bleiben, wobei über 60 % des Getreides nach wie vor der Tierfütterung dienen. Für die Herstellung von Kraftstoffethanol soll hingegen nur der Stärkeanteil von 11 Mio. t Getreide bzw. rund 4 % der EU-Ernte verwendet werden. Die weiteren Bestandteile des Getreides werden in erster Linie zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln veredelt, die dazu beitragen, die europäische Versorgungslücke an pflanzlichen Proteinen zu schließen und insbesondere Sojaimporte aus Nord- und Südamerika zu reduzieren. Internationale Agrarpreise (€/t) ![]() Proteinmärkte Bei der Herstellung von Ethanol aus Getreide wird die im Getreidekorn enthaltene Stärke zu Alkohol umgewandelt. Alle anderen pflanzlichen Bestandteile veredelt CropEnergies unter anderem zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln, deren Preise vor allem von internationalen Sojabohnennotierungen und den europäischen Rapsschrotpreisen beeinflusst werden. Die weltweite Sojabohnenernte 2020/21 wird dem Internationalen Getreiderat (IGC) zufolge auf 361 (338) Mio. t steigen und damit nur knapp unter der Rekordernte 2018/19 liegen. Bei einer steigendenden Nachfrage von 367 (351) Mio. t sollen sich die Bestände aber dennoch auf 45 (52) Mio. t reduzieren. Während die Sojabohnenpreise in der 1. Hälfte des Geschäftsjahrs 2020/21 auf einem Niveau zwischen 8 und 9 US-$/Bushel3 notierten, kam es, ausgelöst durch Trockenheit in Südamerika, niedrigen Lagerbeständen in den USA und der hohen weltweiten Nachfrage, ab Ende August 2020 zu einem kontinuierlichen Preisanstieg. Zum Ende des Geschäftsjahrs notierten Sojabohnen bei rund 14 US-$/Bushel. Die EU-Rapsernte im Wirtschaftsjahr 2020/21 liegt mit rund 16 (15) Mio. t nur leicht über der bereits im Vorjahr niedrigen Rapsernte. Die Notierungen für europäischen Rapsschrot folgten den Vorgaben der Notierungen für Sojabohnen in Chicago und stiegen von rund 225 €/t zu Beginn des Geschäftsjahrs auf rund 320 €/t Ende Februar 2021. Entwicklungen im politischen Umfeld Europäische Klimaschutzpolitik Die EU hatte sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgas (THG)-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken. Im Rahmen des „European Green Deal" soll das Klimaschutzziel für das Jahr 2030 von 40 % auf nunmehr mindestens 55 % weniger Treibhausgasemissionen erhöht werden, jeweils bezogen auf das Jahr 1990. Bis 2050 will die EU die Netto-THG-Emissionen auf Null senken und damit Klimaneutralität erreichen. Zur Erreichung des Klimaziels 2030 ist unter anderem auch eine höhere Nutzung von erneuerbaren Energien notwendig. In diesem Zusammenhang soll in den kommenden Monaten überprüft werden, inwiefern eine Überarbeitung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ zum Erreichen höherer Klimaambitionen beitragen kann. Aktuell gilt für Unternehmen, die unter das EU-weite Emissionshandelssystem („EU-ETS“) fallen, ihre Emissionen bis 2030 um 43 % (gegenüber 2005) zu senken. Das THG-Minderungsziel für die nicht unter das EU-ETS fallenden Wirtschaftszweige liegt derzeit noch bei 30 % (gegenüber 2005). Im Rahmen des „European Green Deal“ werden auch diese Ziele angepasst werden müssen, um eine Einsparung der Emissionen von mindestens 55 % im Jahr 2030 zu erreichen.
3
Ein Bushel Sojabohnen entspricht 27,216 kg Sojabohnen. Aufgrund regionaler Unterschiede wurde das Ziel für die Nicht-ETS-Sektoren, zu denen auch der Verkehr zählt, in nationale Minderungsziele überführt. Gemäß der sogenannten Lastenteilungsverordnung („effort sharing regulation“) muss Deutschland die THG-Emissionen des Nicht-ETS-Bereichs in jährlichen Schritten bis 2030 um 38 % senken. Zur Zielerreichung sind auf nationaler Ebene wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen notwendig. Verfehlt ein Mitgliedsstaat das jeweilige Jahresziel, so muss er von anderen Mitgliedsstaaten in entsprechender Höhe Emissionsrechte erwerben. „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ Die im Jahr 2018 neugefasste „Erneuerbare-Energien-Richtlinie" (RED-II) sieht vor, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor auf mindestens 14 % im Jahr 2030 steigen soll. Der Beitrag erneuerbarer Kraftstoffe aus Ackerpflanzen soll sich in den Mitgliedsstaaten bis zu einem Prozentpunkt über dem im Jahr 2020 erreichten Niveau bewegen können. Der Anteil von Kraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen soll von 0,2 % im Jahr 2022 auf mindestens 3,5 % im Jahr 2030 steigen. Nachhaltig hergestellte, erneuerbare Kraftstoffe werden damit weiterhin ein Eckpfeiler für mehr Klimaschutz im Transportsektor sein. Die aktuell gültigen Zielvorgaben für erneuerbare Energien im Verkehrssektor werden nicht ausreichen, um einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung des „European Green Deal“ sicherzustellen. Berechnungen der EU-Kommission legen vielmehr nahe, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor bis 2030 auf 24 % steigen muss. Während auf EU-Ebene über eine erneute Anhebung der Ziele für erneuerbare Energien beraten wird, laufen in den Mitgliedsstaaten die Vorbereitungen zur nationalen Umsetzung der RED-II. Nach den Vorschlägen der Bundesregierung soll in Deutschland die THG-Quote schrittweise von 6 % im Jahr 2021 auf 22 % im Jahr 2030 angehoben werden und damit der Anteil erneuerbarer Energien im Transportsektor auf 28 % steigen. Hierzu sollen Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen bis zu 4,4 % beitragen können. Der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen soll sukzessive von 0,05 % im Jahr 2020 auf 2,6 % im Jahr 2030 angehoben werden. Neben den etablierten Biokraftstoffen sollen weitere erneuerbare Kraftstoffalternativen gefördert werden. Hierzu gehören synthetische Kraftstoffe, die doppelt, und erneuerbarer Strom, der dreifach auf die THG-Quote angerechnet werden soll. Die parlamentarische Beratung über die Vorschläge der Bundesregierung zur Umsetzung der RED-II werden im Bundestag bis voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen. „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ Zur Erreichung der Klima- und Energieziele im Verkehr ist eine flächendeckende Nutzung von Super E10 notwendig. Es ist daher zu begrüßen, dass sich die Verfügbarkeit von Super E10 in der EU zuletzt deutlich erhöht hat. Die Einführung von Super E10 in den EU-Mitgliedssaaten erfolgt dabei auf Basis der „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“. Deren aktuelle Fassung sieht einen maximalen Ethanolanteil im Benzin von 10 Vol.-% vor. Die „Kraftstoffqualitätsrichtlinie" gibt darüber hinaus vor, dass die mit dem Kraftstoffverbrauch verbundenen THG-Emissionen ab 2020 um 6 Gew.-% gegenüber dem Basiswert von 94,1 g CO2Äq./MJ gesenkt werden müssen. Umgerechnet auf einen Liter Benzin entspricht dieser Basiswert Emissionen von rund 3 kg CO2Äq. Bei nachhaltig erzeugtem Ethanol aus europäischen Rohstoffen liegt dieser Wert bei lediglich 0,5 kg CO2Äq./Liter. Die Ethanolbeimischung reduziert nicht nur die THG-Emissionen von Ottokraftstoffen, sondern verbessert aufgrund des höheren Sauerstoffgehalts und der höheren Oktanzahl gegenüber fossilem Benzin darüber hinaus auch deren Wirkungsgrad und Verbrennungseigenschaften. CropEnergies setzt sich daher für eine Novellierung der „Kraftstoffqualitätsrichtlinie“ ein, um die einerseits die kraftstoffbedingten THG-Emissionen je Liter weiter zu senken und andererseits die Nutzung von Ottokraftstoffen mit höheren Ethanolanteilen (z. B. E20) zu ermöglichen. Deutschland Deutschland hat sich gegenüber der EU verpflichtet, die THG-Emissionen im Nicht-ETS-Bereich bis 2030 um 38 % zu senken. Unter anderem zur Umsetzung dieses Ziels hat der deutsche Gesetzgeber im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstmals verbindliche Klimaschutzziele gesetzlich verankert und jährliche Emissionsobergrenzen für einzelne Wirtschaftsbereiche definiert. Im Verkehr sinkt diese Obergrenze schrittweise von 150 Mio. t CO2Äq. im Jahr 2020 auf 95 Mio. t CO2Äq. im Jahr 2030. Die verkehrsbedingten Emissionen lagen bei im Jahr 2020 bei 146 Mio. t CO2Äq. und lagen damit nur knapp unter der KSG-Obergrenze für den Verkehr. Die Einhaltung der Zielvorgabe ist im Wesentlichen auf die Mobilitätseinschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Verkehr die Obergrenze vermutlich deutlich verfehlt. Zur Senkung fossiler THG-Emissionen soll ab dem 1. Januar 2021 auch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) beitragen. Es schafft ergänzend zu den bestehenden Maßnahmen die Grundlagen für einen Zertifikatehandel für fossile THG-Emissionen im Transport- und Wärmebereich. In der Einführungsphase müssen die Inverkehrbringer von fossilen Kraft- und Brennstoffen CO2 -Zertifikate zu einem Festpreis von 25 €/t CO2 erwerben. Bis 2025 wird der Zertifikatspreis schrittweise auf 55 €/t CO2 steigen. Ab 2026 werden die CO2 -Zertifikate dann innerhalb eines Preiskorridors von zunächst 55 bis 65 €/t CO2 versteigert. Da ihre Nutzung klimaneutral ist, unterliegen biogene, erneuerbare Kraftstoffen keiner CO2 -Bepreisung. Mit dem Emissionshandel wird die Nutzung von CO2 -ärmeren Kraftstoffen zusätzlich gefördert. Mittelfristig setzt sich CropEnergies für eine Änderung der Energiebesteuerung ein. Demnach sollte die Energiesteuer, die aktuell noch auf Literbasis erhoben wird, auf CO2 als Steuerbemessungsgrundlage umgestellt werden. Hierdurch würde sichergestellt, dass auch der Kraftstoffbereich einen größeren Beitrag zur Erreichung der europäischen und nationalen Klimaschutzziele leistet. Neben den zuvor genannten Maßnahmen ist die Mineralölindustrie verpflichtet, die mit der Nutzung von Kraftstoffen verbundenen THG-Emissionen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu senken. Dieses Treibhausgasminderungsziel für Kraftstoffe wurde 2020 von 4,0 auf 6,0 Gew.-% angehoben. Der in Deutschland eingesetzte Kraftstoffethanol wies 2019 lediglich Treibhausgasemissionen von 11 g CO2Äq./MJ auf. Dies entspricht - über die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstofferzeugung bis zur Nutzung im Fahrzeug - einer THG-Einsparung von 88 %. Mit der Beimischung von Ethanol wurden 2019 somit über 3 Mio. t CO2Äq. eingespart. Belgien In Belgien gilt als Beimischungsziel ein Mindestanteil von 9,55 Vol.-% an erneuerbaren Kraftstoffen. Damit alle Kraftstoffarten zur Erreichung des Ziels beitragen, liegt der Mindestanteil an erneuerbaren Energien in Otto- und Dieselkraftstoffen bei jeweils 6,5 Vol.-%. Erneuerbare Kraftstoffe aus Ackerpflanzen können hierzu bis zu einem Anteil von 7 % eingesetzt werden. Des Weiteren können erneuerbare Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen bis zu einem Anteil von 0,6 % doppelt auf das Gesamtziel angerechnet werden. Großbritannien In Großbritannien wurde der Mindestanteil für erneuerbare Energien in Kraftstoffen zum 1. Januar 2021 auf 10,1 Vol.-% angehoben. Bis 2032 soll deren Anteil auf 12,4 Vol.-% steigen. Hierzu trägt ab September 2021 auch die Einführung von E10 in Großbritannien bei. Neben erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen, die 2021 bis zu 3,83 Vol.-% und danach sukzessive abnehmend ab 2032 bis zu 2,0 Vol.-% zur Zielerreichung beitragen dürfen, soll die Nutzung von Abfällen und Reststoffen sowie erneuerbarer Kraftstoffe für bestimmte Anwendungen (z. B. Luftverkehr) ausgebaut werden. Frankreich In Frankreich wurde die Beimischungsverpflichtung für Ottokraftstoffe von 8,2 % im Jahr 2020 und auf 8,6 % im Jahr 2021 weiter angehoben. Erneuerbare Kraftstoffe aus Ackerpflanzen können hierzu bis zu 7 % beitragen. Die verbleibende Lücke soll durch Kraftstoffe aus zucker- oder stärkehaltigen Verarbeitungsrückständen bzw. durch erneuerbare Kraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen abgedeckt werden. Der Anteil aus Abfällen und Reststoffen soll in Ottokraftstoffen bis 2028 einen Anteil von 3,8 % erreichen. Insgesamt soll der Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor bis 2030 auf 15 % steigen. Produktion der CropEnergies Gruppe In den modernen Bioraffinerien in Belgien, Deutschland, Frankreich und Großbritannien erzeugt CropEnergies neben nachhaltig erzeugtem Kraftstoffethanol auch Neutralalkohol, proteinreiche Lebens- und Futtermittel sowie biogenes CO2. Im Geschäftsjahr 2020/21 lag die Ethanolerzeugung mit 987 (1.002) Tsd. m3 leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Auslastung der Produktionskapazität wurde im Verlauf des Geschäftsjahrs entsprechend der Marktbedingungen und zur Durchführung regelmäßiger Wartungsarbeiten gesteuert. Die Produktion von Lebens- und Futtermitteln stieg demgegenüber geringfügig auf 604 (580) Tsd. t. Der Rückgang der Ethanolerzeugung ist in erster Linie auf den Produktionsausfall in Wanze durch den pandemiebedingt verlängerten Wartungsstillstand zu Beginn des Geschäftsjahrs zurückzuführen. Die Produktionskapazitäten von Neutralalkohol an den Standorten in Zeitz und Loon-Plage wurden entsprechend der starken Nachfrage nach Alkohol für traditionelle Anwendungen, sowie auch für Desinfektionszwecke, auf sehr hohem Niveau ausgelastet. Unverändert werden in Zeitz, Wanze und Wilton ausschließlich Rohstoffe europäischer Herkunft verarbeitet. CropEnergies legt großen Wert auf eine möglichst nachhaltige, standortnahe Rohstoffbeschaffung. Mit der Zertifizierung nach mindestens einem von der EU-Kommission anerkannten Zertifizierungssystem wird in allen Bioraffinerien von CropEnergies die nachhaltige Herstellung von Ethanol lückenlos dokumentiert und die hohen Treibhausgaseinsparung des hergestellten Ethanols gegenüber fossilem Benzin von unabhängiger Stelle auditiert. Erläuterung der Ertragslage Die CropEnergies AG nimmt im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, so dass das Ergebnis hauptsächlich von dem Beteiligungsergebnis, den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, den weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services sowie den weiteren sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CropEnergies AG geprägt wird. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor der Berücksichtigung von Sondereffekten von 0,0 (0,0) Mio. € erhöhte sich von 64,7 Mio. € um 34,2 Mio. € auf 98,9 Mio. €, vor allem aufgrund des um 33,3 Mio. € gestiegenen Beteiligungsergebnisses. Der Steueraufwand belief sich auf 12,7 (8,8) Mio. € Die CropEnergies AG weist einen Jahresüberschuss von 86,2 (55,9) Mio. € aus. Nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 43.080 (27.943) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 44.848 (27.943) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 13. Juli 2021 vor, eine Dividende in Höhe von 0,35 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 14.000 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 311 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 30,5 Mio. €. Erläuterung der Vermögenslage/Finanzlage Die Bilanz per 28. Februar 2021 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA und der Compagnie Financière de l’Artois SAS (COFA) in Höhe von insgesamt 427,3 (427,3) Mio. €. Das Umlaufvermögen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 68,7 Mio. € auf 258,5 Mio. €. Die liquiden Mittel verringerten sich von 4,3 Mio. € auf 1,1 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich von 169,1 Mio. € auf 241,8 Mio. €. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten nur unwesentlich von 116,0 Mio. € auf 117,6 Mio. € erhöht. Die Rückstellungen für Pensionen erhöhten sich von 11,9 Mio. € auf 13,2 Mio. €. Die übrigen Rückstellungen erhöhten sich von 5,8 Mio. € auf 11,3 Mio. €. Das Eigenkapital erhöhte sich trotz der im Juli 2020 gezahlten Dividende in Höhe von 26,2 Mio. € um 60,0 Mio. € auf 544,4 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erreichte 79,3 (78,4) % der Bilanzsumme von 685,5 (618,1) Mio. €. Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Die CropEnergies AG prognostizierte im Vorjahresbericht ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen 2020/21, das sich unter dem Wert des Vorjahrs bewegen sollte. Das tatsächlich erzielte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich auf 98,9 (64,7) Mio. €. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem CropEnergies zählt zu den größten und leistungsfähigsten Herstellern von Ethanol in Europa und ist aufgrund des Produktions-, Vertriebs- und Handelsnetzwerks hervorragend positioniert, um auf dem europäischen Ethanolmarkt weiterhin eine führende Rolle einzunehmen. Darüber hinaus verfügt CropEnergies durch die vollständige Nutzung von Rohstoffen über ein attraktives Portfolio an hochwertigen Lebens- und Futtermitteln sowie Neutralalkohol. Dies reduziert die Abhängigkeit von den Entwicklungen auf den Kraftstoffethanol- und Rohstoffmärkten. Betriebliche Funktionen, externe Einflüsse sowie unternehmerisches Handeln zur Sicherung von Bestand, Wachstum und Erfolg einer Unternehmung unterliegen Chancen und Risiken. Um diese zu erkennen und aktiv zu steuern, hat CropEnergies ein konzernweites Risikomanagementsystem eingerichtet. Das Chancen- und Risikomanagement umfasst die unternehmensinternen Regelungen zur Erfassung, Darstellung und Bewertung risikorelevanter Abläufe. Die Abläufe sind in das Risikomanagement der Südzucker-Gruppe eingebunden. Im Risikokonsolidierungskreis sind alle Konzerngesellschaften berücksichtigt. Risiko- und Chancenpolitik Für CropEnergies ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unternehmerischen Chancen und Risiken ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen, wertorientierten Unternehmensführung. Unter Risiko und Chancen versteht CropEnergies künftige Entwicklungen bzw. Ereignisse, die das Erreichen strategischer Ziele und operativer Planungen negativ bzw. positiv beeinflussen können. Die Abwägung von Risiken und die Nutzung von Chancen sichern den Bestand des Unternehmens und dessen Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu setzt CropEnergies ein integriertes System zur Früherkennung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von konzernspezifischen Chancen und Risiken ein. Die Risikokultur des Unternehmens ist gekennzeichnet durch risikobewusstes Verhalten, klare Verantwortlichkeiten, Unabhängigkeit im Risikocontrolling sowie die Implementierung interner Kontrollen. Soweit es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden versicherbare Risiken durch ein konzernübergreifendes Versicherungsprogramm abgedeckt. Die Einhaltung von geltendem Recht, Unternehmensrichtlinien und anerkannten regulatorischen Standards ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und damit Aufgabe und Verpflichtung eines jeden Mitarbeiters. Zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens hat CropEnergies eine konzernweite Compliance-Management-Richtlinie sowie eine Chancen- und Risikomanagement-Richtlinie verabschiedet und schult Mitarbeiter entsprechend in regelmäßigen Abständen. Risikofrüherkennungssystem Der Vorstand trägt konzernweit die Verantwortung für das Risikomanagementsystem sowie für die Früherkennung und Gegensteuerung bestandsgefährdender und strategischer Risiken. Er hat einen Risikoausschuss eingerichtet, dem, neben dem Vorstand, Verantwortliche der Bereiche Einkauf, Vertrieb, Logistik, Produktion, Business Development, Public Relations, Finanzen, Accounting, Controlling und des Südzucker-Risikomanagements angehören. Der Risikoausschuss tagt in der Regel monatlich und bei Bedarf auch ad hoc. Beratungsgegenstand sind alle Risikoarten, wobei bezüglich der wesentlichen Risiken Rohstoffeinkauf, Verkauf, Handel und Finanzmarktrisiken standardisierte Szenarienrechnungen in Abhängigkeit der künftigen Markterwartung erstellt und die Auswirkungen auf das geplante operative Ergebnis ermittelt werden. Diese Risikoeinschätzung erfolgt monatlich für das aktuelle Geschäftsjahr. Der Verantwortliche ergreift auf Grund eines im Risikoausschuss getroffenen Vorstandsbeschlusses oder in Absprache mit dem zuständigen Vorstand entsprechende Gegenmaßnahmen. Die Ergebnisse des Risikoausschusses werden monatlich dokumentiert. Zusätzlich zur Regelberichterstattung besteht für ad hoc auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht an den Vorstand. Alle Mitarbeiter sind dazu angehalten, sich abzeichnende oder eingetretene Risiken unverzüglich an ihre direkten Vorgesetzten zu kommunizieren. Damit stellt CropEnergies sicher, dass Risiken unabhängig von existierenden Hierarchien auf allen Ebenen erfasst werden. Der Wirtschaftsprüfer beurteilt regelmäßig die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. Risikodokumentation CropEnergies dokumentiert alle wesentlichen Unternehmensrisiken in einem internen Risikoregister. Jedem Risiko wird ein Risikoverantwortlicher zugewiesen, der für die Bewertung und Einschätzung des Risikos zuständig ist. Darüber hinaus trifft der Risikoverantwortliche eine Einschätzung zur Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos und dessen kurzfristigen finanziellen Auswirkungen auf das Ergebnis der Betriebstätigkeit. Das Risikoregister wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und, sofern erforderlich, um neu aufgetretene Risiken ergänzt. Interne Revision Die interne Revision der Südzucker-Gruppe prüft und bewertet die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsabläufe bei CropEnergies. Darüber hinaus wacht sie über die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagementsystems. Übersicht der kurzfristig wirksamen Risiken und Chancen Nachfolgend werden die für CropEnergies wesentlichen kurzfristigen Risiken und Chancen beschrieben und deren Bedeutung unter Berücksichtigung der möglichen finanziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit auf das operative Ergebnis des Geschäftsjahrs 2021/22 dargestellt. Dabei wird die Wirkung getroffener Gegenmaßnahmen jeweils berücksichtigt. Die Bewertung der Risiken ergibt sich aus der Aggregation von Risiken mit Hilfe statistischer Methoden. Die für die entsprechenden Kategorien „gering", „mittel“ und „hoch“ ermittelten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Corona-Pandemie Die weltweite Verbreitung des Corona-Virus hat zu massiven Einschränkungen für das öffentliche und private Leben mit deutlichen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft geführt. Als Hersteller von Ethanol, das wesentlicher Bestandteil von Kraftstoffen und Desinfektionsmitteln ist, ist CropEnergies Teil der systemrelevanten Infrastruktur. CropEnergies verfügt über verschiedene Produktionsstandorte in Europa, die alle von der Pandemie betroffen sind. CropEnergies und Südzucker haben eine gemeinsame Corona-Taskforce, bestehend aus Mitgliedern der Vorstände und leitenden Angestellten der Konzerngesellschaften, gegründet. Die Corona- Taskforce analysiert und bewertet kontinuierlich die Entwicklungen aus Sicht der Unternehmen und erarbeitet Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft und zur Fortführung und Sicherstellung der betrieblichen Abläufe. Durch die Pandemie kann sich der Krankenstand in Produktion und Verwaltung kurzfristig erhöhen. Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, wie z. B. häusliche Quarantäne, Ausgangssperren und weitere behördliche Auflagen, können zu Störungen im Betriebsablauf führen. Nicht immer kann diesen Störungen mit geeigneten Maßnahmen, wie mobiles Arbeiten oder Anpassung von Schichten, begegnet werden. Auch die Einschränkung von Reisetätigkeiten stellt viele Bereiche vor besondere Herausforderungen. Am Standort Wanze, Belgien, kam es aufgrund verhängter Ausgangssperren und Grenzschließungen in verschiedenen Ländern zur Verzögerung bei der Fertigstellung der Anfang März 2020 begonnenen, routinemäßigen Wartungsarbeiten und somit des Wiederanfahrens der Anlage. Des Weiteren konnten aufgrund dieser Einschränkungen die im April 2021 begonnenen, routinemäßigen Wartungsarbeiten am Standort Zeitz, Deutschland, ebenfalls nur verzögert abgeschlossen werden, womit das Werk später als ursprünglich geplant wiederangefahren werden konnte. Verzögerungen bei weiteren Instandhaltungsmaßnahmen sind vor diesem Hintergrund nicht auszuschließen. Die Dauer der Pandemie und ihre Folgen können derzeit nicht zuverlässig abgeschätzt werden. Im Jahr 2020 war ein starker konjunktureller Einbruch der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen. Auch im Jahr 2021 wird die Wirtschaftsleistung das Vorjahresniveau nicht ganz erreichen. Der Rückgang der Beschäftigung weltweit und die bestehende Furcht vor einer globalen Rezession führen zu einer geringeren Konsum- und Investitionsneigung, die - vermutlich nur vorübergehend - auch die Absatzmärkte von CropEnergies trifft. Die eingeschränkte Mobilität hat zu einem hohen Nachfragerückgang und somit auch zu gesunkenen Preisen für Energie, fossile Kraftstoffe und auch für Ethanol geführt. Sollten sich niedrige Preise für Kraftstoffethanol auf längere Dauer einstellen, könnte dies die Ertragslage der europäischen Ethanolhersteller deutlich belasten und ggf. auch zu Konsolidierungseffekten führen. Daraus könnten sich Chancen und Risiken für CropEnergies ergeben. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Ethanol für technische Anwendungen aufgrund der hohen Nachfrage nach Desinfektionsmitteln gestiegen. Vor dem Hintergrund der Versorgungsengpässe für vergällten Neutralalkohol haben die deutschen Behörden, ebenso wie in Frankreich, Belgien und Österreich, unter der Voraussetzung bestimmter Qualitätsanforderungen auch unvergällten technischen Alkohol für die Nutzung in Desinfektionsmitteln zeitlich befristet freigegeben. Der von CropEnergies hergestellte technische Alkohol erfüllt diese Qualitätsanforderungen. Somit konnte CropEnergies 2020 technischen Alkohol als Grundstoff zur Herstellung von Desinfektionsmitteln zur Verfügung stellen, das beispielsweise in Kliniken oder Arztpraxen dringend benötigt wurde. Mittlerweile hat sich die Versorgungslage mit vergälltem Neutralalkohol für Desinfektionsmittel wieder entspannt. Sowohl durch politische Maßnahmen wie z. B. Grenzschließungen als auch durch eine geringere Verfügbarkeit von Transportmitteln kann es zu Beeinträchtigungen der Lieferketten bei der Beschaffungs- und Absatzlogistik kommen. In Kombination mit anderen Auswirkungen der Pandemie, insbesondere möglicher Krankheitsfälle in der Produktion, kann dies zur Reduktion der Kapazitätsauslastung bis hin zur Notwendigkeit einer vorübergehenden Einstellung der Produktion führen. CropEnergies begegnet diesen Risiken mit einem flexiblen Logistiknetzwerk und einem konsequenten Hygienekonzept. Derzeit sind die finanziellen Auswirkungen und die Dauer der Ausnahmesituation noch nicht absehbar. Entsprechend können mögliche finanzielle Auswirkungen noch nicht verlässlich quantifiziert werden. Wirtschaftliches Umfeld Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Regulatorische Entwicklungen können den Fortgang der Geschäftstätigkeit positiv und negativ beeinflussen. Wie im Abschnitt „Entwicklungen im politischen Umfeld“ des Lageberichts dargestellt, unterliegt die Geschäftstätigkeit von CropEnergies sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene vielfältigen regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich können sich die Rahmenbedingungen insbesondere in den USA und Brasilien, wo sich die weltweit größten Ethanolmärkte befinden, auf die internationalen Handelsströme und damit mittelbar auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies auswirken. Auch Änderungen in den Außenhandelsbeziehungen zu Drittstaaten können zu Chancen oder Risiken führen. Beim Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der EU (Brexit) zum 31. Januar 2020 wurde eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vereinbart. Am 24. Dezember 2020 wurde eine Einigung über ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen erzielt. Hierbei wurde u. a. geregelt, dass auf Ein- und Ausfuhren keine Zölle oder Mengenbeschränkungen erlassen werden. Somit ergeben sich auch für die Ein- und Ausfuhr von Produkten von CropEnergies keine Änderungen bzgl. der Zollbestimmungen. CropEnergies begegnet den regulatorischen Risiken durch die Mitarbeit in verschiedenen Branchenverbänden, welche die Interessen der Ethanolwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene vertreten und kontinuierlich in Kontakt mit den politischen Entscheidungsträgern stehen. Aus Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen können auch Chancen entstehen. So setzt sich die Verbreitung der klimaschonenden Benzinsorte Super E10 in Europa 2020 fort, wie auch im Vereinigten Königreich ab September 2021. In Anbetracht dessen, dass in zahlreichen Staaten die Beimischungsziele für alternative, CO2 -arme Kraftstoffe angehoben wurden, wird in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Kraftstoffethanol gerechnet. Weitere Nachfrageverwerfungen aufgrund der Corona-Pandemie können für das Jahr 2021 aber nicht ausgeschlossen werden. Risiken und Chancen aus dem operativen Geschäft Beschaffung Zur Herstellung von Ethanol werden vor allem kohlenhydrathaltige Rohstoffe benötigt. Die Verfügbarkeit solcher Rohstoffe unterliegt Schwankungen der Ernteerträge, die aufgrund von extremen Witterungsereignissen in ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen können. Preisschwankungen an den Weltagrar- und Devisenmärkten wirken sich direkt auf die Rohstoff kosten von CropEnergies aus. Das Rohstoffpreisrisiko der Ethanolerzeugung reduziert CropEnergies teilweise durch die Verkaufserlöse der im Produktionsprozess anfallenden Lebens- und Futtermittel. Da Veränderungen beim Getreidepreis in der Regel mit einer gleichgerichteten Änderung der Preise für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel einhergehen, können Preisschwankungen beim Rohstoffeinkauf teilweise durch die Verkaufserlöse dieser Produkte kompensiert werden („natural hedge“). Zur Risikoeinschätzung nimmt CropEnergies daher eine saldierte Betrachtung von Rohstoffkosten und Erlösen für die hochwertigen Lebens- und Futtermittel vor (Steuerung nach Nettorohstoffkosten). Darüber hinaus können die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Getreidepreise auf die Rohstoffkosten durch eine vorausschauende Einkaufspolitik reduziert werden. Zur Begrenzung dieser Risiken setzt CropEnergies zur Rohstoffpreissicherung derivative Instrumente ein. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Verbleibende Risiken aus Rohstoffpreissteigerungen werden durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge sowie den Einsatz alternativer Rohstoffe reduziert. Daneben erfolgt ein regelmäßiger Abgleich der Sicherungen im Einkauf von Rohstoffen mit dem Absatz von Ethanol sowie Lebens- und Futtermitteln. Dabei wird nach Marktlage und -erwartung über die Sicherungsquote entschieden. Abhängig von der Marktpreislage bleibt jedoch das Risiko bestehen, dass kostendeckende Sicherungsgeschäfte nicht abschließbar sind oder Preissteigerungen für Rohstoffe nicht an die Abnehmer von Ethanol weitergegeben werden können. Die EU knüpft die Förderung von Kraftstoffen aus Biomasse an die Einhaltung bestimmter Nachhaltigkeitsanforderungen. Das von CropEnergies nachhaltig erzeugte Ethanol erfüllt diese Anforderungen. Dies setzt voraus, dass auch die Verfügbarkeit nachhaltig angebauter Rohstoffe gegeben ist. Auch für den Einkauf von Energie und CO2 -Emissionsrechten, soweit deren kostenlose Zuteilungen den Bedarf nicht abdecken, unterliegt CropEnergies dem Risiko von Marktpreisschwankungen. Diesem Risiko wird mit der Nutzung unterschiedlicher Energieträger, durch den Abschluss längerfristiger Lieferverträge, durch den Einsatz von Derivaten sowie durch kontinuierliche Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz der Produktionsanlagen begegnet. Absatz und Bonität Die Preise für Ethanol in Europa unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Angebots- und Nachfragebedingungen in der EU sowie dem Preisniveau und dem Angebot in den USA, Brasilien und anderen Exportländern. Darüber hinaus wirken sich unterschiedliche Zollsätze und sonstige nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen auf den Absatzpreis von Ethanol aus. Dieser kann somit größeren Schwankungen unterworfen sein. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies, soweit möglich, durch derivative Instrumente sowie durch die flexible Nutzung der Ethanolanlagen je nach Marktsituation. Der Einsatz der derivativen Sicherungsinstrumente erfolgt innerhalb festgelegter Limits und Regeln und unterliegt einem umfangreichen Kontrollprozess. Die europäischen Ethanolpreise werden von Preisberichterstattungsagenturen auf Basis sehr geringer Handelsvolumina ermittelt. Eine hohe Volatilität sowie eine geringe Transparenz bei der Feststellung der Preise ist die Folge. Die Verfügbarkeit von geeigneten Transportmitteln zur fristgerechten Lieferung von Rohstoffen sowie Endprodukten unterliegen ebenfalls Schwankungen. So kann eine lang andauernde Trockenheit zum Fall von Wasserpegeln und somit zu begrenzter Verfügbarkeit und Ladekapazität von Binnenschiffen sowie höheren Kosten führen. Auch Streiks oder fehlende Investitionen in Straßen-, Wasserstraßen- und Schieneninfrastruktur können zu Verzögerungen bei der Auslieferung von Ethanol sowie Lebens- und Futtermitteln führen. CropEnergies begegnet diesen Risiken mit dem Zugriff auf ein flexibles Logistiknetzwerk sowie langfristigen Beziehungen zu Spediteuren, Reedereien, Eisenbahnverkehrsunternehmen und anderen Logistikdienstleistern. Der überwiegende Anteil des Ethanolabsatzes der CropEnergies-Gruppe entfällt auf Großkunden. Sollten derartige Lieferverträge nicht erfüllt werden oder Anschlussaufträge wesentlich geringer ausfallen, können sich hieraus Risiken für die Ertrags- und Vermögenslage ergeben. Die weitere Unternehmensentwicklung und deren Profitabilität wird maßgeblich von der Erlösentwicklung bei Ethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie den Kosten der eingesetzten Rohstoffe geprägt. Chancen ergeben sich hierbei aus niedrigeren Rohstoffpreisen und/oder einem Preisanstieg von Ethanol. Darüber hinaus profitiert CropEnergies von höheren Verkaufserlösen hochwertiger Lebens- und Futtermittel, die zu einer Senkung der Nettorohstoffkosten führen, sowie von einer energieoptimierten Produktion. Ausfallrisiken im Forderungsbestand werden bei CropEnergies reduziert, indem einerseits die Bonität, das Zahlungsverhalten und die offenen Posten von Geschäftspartnern fortlaufend überwacht und andererseits Warenkreditversicherungen und Bürgschaften zur Absicherung herangezogen werden. Insbesondere bei Handelsgeschäften kann darüber hinaus auf Akkreditive oder ähnliche Instrumente zurückgegriffen werden. Kreditrisiken aus Geldanlagen und Sicherungsgeschäften werden durch Transaktionen mit Banken und Partnern hoher Bonität sowie mit kurzen Laufzeiten und festgelegten Limits minimiert. Entsprechend wird die Bonität der Finanzinstitute und der verbundenen Unternehmen laufend überwacht. Qualität- und Umwelt CropEnergies erzeugt sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Um dies zu gewährleisten, verfügt CropEnergies über ein Qualitätssicherungssystem, welches die Produktqualität und Umweltrisiken mithilfe moderner Prozessleittechnik und Laboranalysen regelmäßig überwacht. Dies umfasst sämtliche Prozesse, vom Bezug der Rohstoffe über den Produktionsprozess bis zur Belieferung der Kunden, und legt Verantwortlichkeiten, Tätigkeiten und Abläufe fest. Die mit der Produktion verbundenen Umweltrisiken beziehen sich hauptsächlich auf den Einsatz von Energie und Wasser sowie das Entstehen von Emissionen, Abwasser und Abfall. CropEnergies begegnet diesen Umweltrisiken durch ständige Überwachung und Verbesserung der Geschäftsprozesse. Informationstechnologie CropEnergies ist für die Steuerung maßgeblich auf komplexe Informationstechnologie angewiesen, die zunehmend Sicherheitsrisiken von internen und externen Quellen ausgesetzt ist. Mit der Implementierung von angemessenen Prozessen und Maßnahmen schützt CropEnergies die Verfügbarkeit, die Vertraulichkeit und die Integrität von geschäftsrelevanten Informationen und den informationsverarbeitenden Systemen. Die Prozesse und Maßnahmen basieren auf einschlägigen Standards und werden durch qualifizierte, interne sowie externe Experten betrieben, überwacht und stetig optimiert. CropEnergies profitiert hierbei von der Einbindung in die Systeme der Südzucker, die Informationssysteme und Prozesse kontinuierlich weiterentwickelt. Produktion Hochqualifiziertes Personal und kontinuierliche Wartungsmaßnahmen minimieren das Risiko ungeplanter Produktionsunterbrechungen. Falls erforderlich wird überprüft, ob eine ungeplante Produktionsminderung in einer Anlage durch die Mehrerzeugung in einer anderen Anlage ausgeglichen werden kann. Finanzen Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen In geringem Maße unterliegt CropEnergies Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen und Zinssätzen. Sowohl aus der operativen Geschäftstätigkeit als auch aus der Bewertung konzerninterner Finanzierung in Fremdwährung können Wechselkursrisiken entstehen. Bei CropEnergies erfolgen sowohl der Rohstoffeinkauf als auch der Verkauf der Endprodukte überwiegend in Euro. Lediglich beim Einkauf von Rohalkohol in US-$ und Verkauf von Industriealkohol in US-$ und britischen Pfund ergeben sich Währungsrisiken. Durch derivative Instrumente können diese Risiken abgesichert werden. Der Einsatz dieser Sicherungsinstrumente erfolgt im Rahmen festgelegter Regeln und Freigaben und wird ständig kontrolliert. Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen können durch eine Mischung von fest- und variabel verzinslichen Darlehen begrenzt werden, wobei zum 28. Februar 2021 keine Inanspruchnahme von Bankdarlehen vorlag. Sichteinlagen bei Banken können jedoch mit negativen Zinsen belastet werden. Zum 28. Februar 2021 wurde ein Verwahrentgeld in Höhe von 0,004 % auf Termingelder mit verbundenen Unternehmen für ein Volumen von 85 Millionen Euro veranschlagt. Ausführliche Informationen zu Währungs-, Zinsänderungs- und Preisrisiken sowie Liquiditäts-, Bonitäts- und Ausfallrisiken sind im Konzernanhang unter (29) Risikomanagement in der CropEnergies-Gruppe zu finden. Übersicht der mittel- und langfristig wirksamen Chancen und Risiken Veränderungen der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen Eine Differenzierung von Beimischungszielen nach Produktionstechnologien und/oder Rohstoffen kann zu Nachfrageverschiebungen führen, welche die Geschäftstätigkeit von CropEnergies belasten könnten. Eine Veränderung der Einschätzung von Einflüssen der Bioenergiegewinnung auf den Anbau landwirtschaftlicher Güter in anderen Regionen der Welt sind mit Chancen oder Risiken verbunden. Darüber hinaus können Änderungen in den Rahmenbedingungen der für CropEnergies relevanten Zertifizierungssysteme einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit des von CropEnergies produzierten Ethanols haben. Chancen ergeben sich insbesondere aus der Veränderung der politischen Rahmenbedingungen. Das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken, wird im Rahmen des „European Green Deal" weitergeführt und auf mindestens 55 % angehoben. Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll insbesondere eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energieträger anstelle von fossilen Energieträgern beitragen. Für die Zeit nach 2020 sieht die „Erneuerbare-Energien-Richtlinie" daher vor, den Anteil an erneuerbarer Energie auf mindestens 32 % zu steigern. Die Umsetzung der neuen „Erneuerbare-Energien-Richtlinie" in den EU-Mitgliedsstaaten sollte in der gesamten EU zu einer steigenden Ethanolnachfrage führen. Die EU-Vorgaben sind bis Mitte 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die EU plant außerdem, die Richtlinie über erneuerbare Energien im Rahmen des „European Green Deal“ zu überprüfen. Hieraus werden mehr Chancen als Risiken erwartet, da Berechnungen der EU-Kommission nahelegen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Transportsektor auf mindestens 24 % steigen muss. Darüber hinaus könnten sich Risiken aus einem Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU ergeben. Mit der neuen US-Regierung wird erwartet, dass die Verhandlungen wiederbelebt werden. Bei den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und MERCOSUR sind derzeit keine Fortschritte zu verzeichnen. Aus einem solchen Freihandelsabkommen könnten sich ebenfalls Risiken im Zuge zollreduzierter Importkontingente ergeben. Taxonomie bezeichnet das vor Kurzem durch die EU eingeführte, gemeinsame Klassifikationssystem, das Kapitalanlegern Anreize für nachhaltige Investitionen bieten soll. Die „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ sowie die Taxonomie definieren den Begriff der Nachhaltigkeit unterschiedlich. Hierbei besteht das Risiko, dass CropEnergies durch Investoren hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten zukünftig anders betrachtet und eingestuft wird. Entwicklung der Nachfrage und Änderung des Verbraucherverhaltens Die Produkte der CropEnergies-Gruppe unterliegen dem Risiko von Nachfrageschwankungen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Auch Änderungen im Verbraucherverhalten auf den für CropEnergies relevanten Absatzmärkten können zu Nachfrageschwankungen führen. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass nach Produktionstechnologien, Treibhausgaseinsparungspotenzial und/oder Rohstoffen differenziert wird. Dies hatte auch Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von CropEnergies. Durch die Evaluierung von Strategien zur Ausweitung der Wertschöpfungskette und der Produktpalette sowie zur Erschließung neuer Kundengruppen bereitet sich CropEnergies auf mögliche Änderungen im Verbraucherverhalten auf relevanten Absatzmärkten vor. Im Geschäftsjahr 2020/21 konnte CropEnergies den Absatz von CO2 -armem Ethanol an die chemische Industrie ausweiten. Aufgrund des „European Green Deal" und der Nachfrage nach nachhaltigen Produkten ist es anzunehmen, dass sich die Nachfrage nach CO2 -armem Rohstoffen, wie erneuerbares Ethanol erhöht. CropEnergies kann diese Nachhaltigkeitsanforderungen bereits heute erfüllen und sieht in diesem Bereich weitere Absatzpotenziale. Personal Aufgrund der demografischen Entwicklung stellen die Gewinnung und langfristige Bindung von qualifizierten Mitarbeitern eine zunehmende Herausforderung dar. CropEnergies steht mit anderen Unternehmen im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Es besteht das Risiko, Stellen nicht oder nur mit Verzögerung wieder adäquat besetzen zu können. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, bietet CropEnergies als führendes Unternehmen im Zukunftsmarkt für nachhaltige Produkte ein attraktives Arbeitsumfeld, Entwicklungsmöglichkeiten in einem internationalen Umfeld, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Sozialleistungen der Südzucker-Gruppe. Daneben bestehen Risiken aus Krankenstand, langen Abwesenheiten und der damit verbundenen Mehrbelastung der anwesenden Mitarbeiter. Mit Betriebsärzten, Wiedereingliederungsprogrammen und Informationsveranstaltungen fördert CropEnergies die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Damit verbunden sind auch umfassende Maßnahmen in der Arbeitssicherheit mit dem Ziel „Null Unfälle" sowie die intensive Analyse von Arbeitsunfällen. Compliance Allgemeine rechtliche Risiken Klageverfahren gegen die CropEnergies-Gruppe, die wesentliche Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Konzerns haben könnten, sind nicht erkennbar. CropEnergies hat die seitens der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ausgelösten Pflichten und Risiken analysiert und organisatorische sowie technische Maßnahmen umgesetzt, um den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten, insbesondere der Beschäftigten, Kunden, Lieferanten und übriger Geschäftspartner, zu gewährleisten. Kartellrechtsrisiken Kartellrechtsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze und interne Regelungen verstoßen, was in der Folge Bußgelder, Schadensersatzansprüche und Imageschäden nach sich ziehen könnte. Als gruppenweit geltender Rahmen für die Verhinderung von Kartellrechtsverstößen ist eine Wettbewerbs-Richtlinie in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Mitarbeiter vor Gesetzesverstößen im Kartellrecht zu bewahren und praxisnahe Unterstützung bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu geben. Dies umfasst die Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Einhaltung des Kartellrechts. Zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen werden gruppenweit Schulungen durchgeführt und turnusmäßig wiederholt. Betrugs- und Korruptionsrisiken Betrugs- und Korruptionsrisiken können darin bestehen, dass Organe oder Mitarbeiter der CropEnergies-Gruppe gegen Gesetze, interne Regelungen oder von CropEnergies anerkannte regulatorische Standards verstoßen und das Unternehmen dadurch Vermögens- und Imageschaden erleidet. Ebenso können unternehmensexterne Personen mit betrügerischer Absicht versuchen, mittels gefälschter Identitäten Zahlungen oder Lieferungen zu veranlassen. Um rechtskonformes und sozialethisches Verhalten in der CropEnergies-Gruppe zu gewährleisten, hat CropEnergies eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, die jeder Mitarbeiter einzuhalten hat. Im Zusammenhang mit Compliancerisiken besteht ein elektronisches Hinweisgebersystem, das Beschäftigten und Dritten die Möglichkeit gibt, die Unternehmensführung geschützt auf etwaige Rechtsverstöße im Unternehmen hinzuweisen. Sämtlichen Hinweisen wird nachgegangen. Liquidität Ein Liquiditätsrisiko besteht darin, dass zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen benötigte Finanzmittel nicht oder nicht termingerecht bereitgestellt werden können. Die Liquidität der CropEnergies-Gruppe wird tagesgenau im Rahmen eines gruppenweiten Cashpools gesteuert und optimiert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung, die integraler Bestandteil der Unternehmensplanung ist, erkannt und gesteuert. CropEnergies verfügt zum Bilanzstichtag über ein Nettofinanzguthaben in Höhe von 155 Mio. €. Aufgrund vereinbarter Kreditlinien kann CropEnergies zusätzlich - falls erforderlich - kurzfristig auf ausreichende liquide Mittel zurückgreifen. Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage Beschaffungs- und Absatzrisiken, Risiken durch strukturelle Veränderung der Absatzmärkte sowie eine Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen die zentralen Risiken für die weitere Entwicklung der CropEnergies-Gruppe dar. Die Preisvolatilität der eingesetzten Rohstoffe und der Verkaufserlöse für Ethanol sowie hochwertiger Lebens- und Futtermittel haben den stärksten Einfluss auf das Ergebnis von CropEnergies. Die Fixkosten müssen durch die Marge aus Absatzpreisen und variablen Kosten gedeckt werden. Gegenläufige Marktentwicklungen können zu Gewinnen oder Verlusten führen. Eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen kann erforderlich werden, wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden. Die Korrelation der Rohstoff- und Ethanolmärkte ist gering. Die Märkte sind zudem sehr volatil, was die Prognose der Ergebnisentwicklung erschwert. Dies lässt sich nur eingeschränkt durch Preisabsicherungen mindern. Zukünftige Chancen ergeben sich aus ambitionierten Klimaschutzzielen, die sich die EU gesetzt hat. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu massiven Eingriffen in das private und öffentliche Leben mit deutlichen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft geführt. Weder die Dauer dieser Ausnahmesituation noch deren finanziellen Folgen sind aktuell vollumfänglich absehbar. Zusammenfassend ist das Gesamtrisiko der CropEnergies-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie vor dem Hintergrund der Corona-Impfmaßnahmen verringert. Bestandsgefährdende Risiken sind gegenwärtig nicht erkennbar. CropEnergies ist mit einer starken Bilanz und Liquidität gut für zukünftige Herausforderungen gerüstet. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4 HGB) Grundzüge Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dabei setzt sich das interne Kontrollsystem der CropEnergies-Gruppe aus einem Steuerungs- und einem Überwachungssystem zusammen. Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Das interne Kontrollsystem ermöglicht durch die festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten einschließlich deren Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen bilden die beiden Bestandteile des internen Überwachungssystems der CropEnergies-Gruppe. Neben dem „Vier-Augen-Prinzip“ sind digitalisierte Prozesskontrollen sowie automatisierte Validierungs- und Plausibilitätsprüfungen ein wesentlicher Teil der prozessabhängigen Kontrollen. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte bzw. die hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Daneben bestehen umfassende Konzernvorgaben zur Bilanzierung und Bewertung. Außerdem erfolgten auch auf Konzernebene die Aufbereitung und Aggregation von Daten für die Erstellung von Lagebericht und Anhang. Die auf Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Daneben ist gewährleistet, dass Inventuren ordnungsgemäß durchgeführt werden und Vermögenswerte sowie Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Trennung von Funktionen und Verantwortung für Verwaltung, Ausführung, Abrechnung und Genehmigung zielt darauf ab, kriminellen Handlungen vorzubeugen. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld der CropEnergies-Gruppe sowie die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung. Interne Prüfung Der Aufsichtsrat hat die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems an den Prüfungsausschuss übertragen. Die interne Revision der Südzucker-Gruppe ist als prozessunabhängige Prüfungsinstanz in das interne Überwachungssystem der CropEnergies-Gruppe eingebunden. Sie stellt im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit durch regelmäßige Systemprüfungen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Systems sicher. Externe Prüfung Der Abschlussprüfer prüft das in das Risikomanagement integrierte Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig erkennen zu können. Zudem berichtet er dem Aufsichtsrat über wesentliche festgestellte Schwächen des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die EU-Wirtschaft soll im Jahr 2021 laut der aktuellen Winterprognose der EU-Kommission nach dem Einbruch von 6,3 % im Jahr 2020 erneut wachsen. Dabei wird mit einem Wachstum von 3,7 % gerechnet. Im Jahr 2020 wurde die sich abzeichnende Erholung der europäischen Wirtschaft während der Sommermonate durch das Wiederaufleben der Corona-Pandemie im Herbst abrupt unterbrochen. Durch den Start der Impfkampagnen wird jedoch davon ausgegangen, dass die coronabedingten Einschränkungen im Jahresverlauf 2021 allmählich zurückgenommen werden können. Darüber hinaus hat die Einigung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über die Bedingungen der zukünftigen Zusammenarbeit die finanziellen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus dem Binnenmarkt und der Zollunion gemildert. Wie schnell sich die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union von den Auswirkungen der Pandemie erholen werden, wird stark variieren. Es wird erwartet, dass in den weniger belasteten Mitgliedsstaaten die Wirtschaftsleistung bis Ende 2021 oder Anfang 2022 wieder das Niveau von vor der Pandemie erreichen wird. Staaten, die mehr unter der Pandemie gelitten haben oder stark vom Tourismus abhängig sind, werden jedoch vermutlich länger benötigen, um zur alten Wirtschaftsleistung zurückzufinden. Unter den aktuellen Umständen besteht allerdings eine hohe Unsicherheit über die weitere Entwicklung. Ethanolmärkte In der EU-27 und Großbritannien soll der Verbrauch von Kraftstoffethanol und Neutralalkohol 2021 auf 8,3 (8,2) Mio. m3 ansteigen. Der Nachfrage soll eine Inlandsproduktion von 7,7 (7,3) Mio. m3 gegenüber stehen. Die Nettoimporte werden mit rund 0,6 (1,0) Mio. m3 voraussichtlich wieder zurück gehen. Mit der verstärkten Nutzung von E10 schöpfen viele EU-Mitgliedsstaaten zunehmend das Potenzial von nachhaltig hergestelltem Ethanol als eine CO2 -arme, qualitativ hochwertige sowie kostengünstige Alternative zu fossilen Kraftstoffen und zur Verbesserung der Luftqualität aus. Zur Erreichung der Klima- und Energieziele im Verkehr ist jedoch eine flächendeckende Nutzung von E10 sowie eine zunehmende Nutzung von Kraftstoffen mit höheren Ethanolanteilen notwendig. Insbesondere Deutschland hinkt dieser Entwicklung noch deutlich hinterher. Es wird erwartet, dass die Nutzung von E10 in Deutschland und Europa mit der Umsetzung von RED-II bzw. nationalen Klima- und Energiezielen weitervoranschreiten kann. Mit der flächendeckenden Nutzung von E10 in der EU-27 und Großbritannien könnten im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen über 20 Mio. t CO2Äq. pro Jahr eingespart werden. Für das Geschäftsjahr 2021/22 rechnet CropEnergies mit im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahrs stabilen Ethanolerlösen. Diese Einschätzung beruht auf der Erwartung, dass die Ethanolnachfrage in der EU vorerst weiterhin von den Mobilitätseinschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinflusst wird. Höhere Beimischungsziele in den EU-Mitgliedsstaaten und die im September 2021 geplante E-10-Einführung in Großbritannien sollten dies jedoch vermutlich kompensieren. Getreidemärkte Der Internationale Getreiderat (IGC) rechnet mit einer Weltgetreideproduktion (ohne Reis) 2020/21 von 2.224 (2.185) Mio. t. Aufgrund eines erwarteten Anstiegs des Verbrauchs sollen die weltweiten Lagerbestände auf 609 (617) Mio. t sinken. Im Laufe des Geschäftsjahrs kam es unter anderem aufgrund der weltweit hohen Getreidenachfrage und Verzögerungen und Einbußen bei der Getreideernte in wichtigen Anbauregionen zu einem starken Anstieg der Getreidepreise. Aufgrund der insgesamt weiterhin guten Versorgungslage und einem positiven Ausblick auf die Ernte 2021/22 wird wieder mit einem Rückgang der Getreidepreise gerechnet. Nach der Schätzung des IGC vom März 2021 soll die Getreideernte 2021/22 auf 2.287 Mio. t steigen. Insgesamt erwartet CropEnergies für das Geschäftsjahr 2021/22 erkennbar höhere spezifische Rohstoffaufwendungen für Getreide als im Vorjahr. Politische Rahmenbedingungen Neben den Entwicklungen auf den Absatz- und Rohstoffmärkten sind der politische Wille und die entsprechenden Rahmenbedingungen für den Erfolg erneuerbarer Energien entscheidend. Erneuerbare Kraftstoffe tragen dazu bei, die THG-Emissionen im Transportsektor zu senken und damit die Klimaziele der EU für 2030 und darüber hinaus zu erfüllen. Zur Erreichung der Klimaziele sollen erneuerbare Energieträger anstelle von fossilen Energieträgern genutzt werden. Im Transportsektor der EU soll der erneuerbare Anteil bis 2030 derzeit auf mindestens 14 % ansteigen. Durch die Anhebung der Klimaschutzziele für 2030 und 2050 im Rahmen des „European Green Deal" wird eine höhere Nutzung von erneuerbaren Energien notwendig, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Derzeit wird eine Überarbeitung der „Erneuerbare-Energien-Richtlinie“ und des EU-weiten Emissionshandels-systems geprüft. Erneuerbare Kraftstoffe haben in den letzten Jahren den größten Anteil der THG-Einsparungen im Verkehr erzielt und können auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz auf Europas Straßen leisten. Prognose der Entwicklung Aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe werden Umsatzerlöse auch weiterhin nur im geringen Umfang anfallen. Maßgeblich für die CropEnergies AG ist das vor allem durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen. Die CropEnergies AG erwartet für das Geschäftsjahr 2021/22 ein sehr anspruchsvolles Marktumfeld. Es wird ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen erwartet, das deutlich unter dem Ergebnis des Rekordjahres 2020/21 liegen wird. Vorschlag zur GewinnverwendungVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 13. Juli 2021 vor, eine Dividende in Höhe von 0,35 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 14.000 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 311 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2020/21 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: „Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen oder Unterlassungen, die auf Veranlassung oder im Interesse der SZVG und der Südzucker AG oder eines mit diesen verbundenen Unternehmen geschehen sind, aus denen ein Nachteil hätte entstehen können, sind nicht erfolgt“. Bilanz 28. Februar 2021(Tsd. €) AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2020 bis 28. Februar 2021(Tsd. €)
AnhangI. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften Die CropEnergies AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700509 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim, Deutschland. Die CropEnergies AG ist zum Bilanzstichtag 28. Februar 2021 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht jeweils dem Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar. Der Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € (bis 31.12.2017 150 €) nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € (bis 31.12.2017 150 €) aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Nach dem 1. März 2018 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ein Sammelposten wird ab dem 1. März 2018 nicht mehr gebildet. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Wenn die Börsen- oder Marktpreise beziehungsweise beizulegenden Werte niedriger sind, werden diese angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der CropEnergies AG beträgt unverändert 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,00 (2,50) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,00 (2,50) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 1,30 (1,50) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,00 % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 28. Februar 2021 wurde ein Rechnungszins von 2,23 (2,64) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Der Abzinsungssatz für Rückstellungen der Jubiläumsansprüche beträgt 1,54 (1,91) %. Der Gehaltstrend entspricht dem der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Übrige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag erzielte Einnahmen ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,98 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt hieraus ergebende künftige Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Entwicklung des Anlagevermögens 2020/21 (Tsd. €)
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände und sonstige Wertpapiere
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 0 (7.778) Tsd. €, Forderungen aus Cash-Pooling mit Tochtergesellschaften in Höhe von 97.624 (72.723) Tsd. €, kurzfristigen Finanzforderungen gegenüber der Südzucker AG 143.700 (88.500) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 443 (69) Tsd. €. Die Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht beinhaltet im Wesentlichen ein Darlehen in Höhe von 650 (1.450) Tsd. € mit einer Restlaufzeit von einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Des Weiteren wurden 14.991 (14.995) Tsd. € kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere angelegt. (3) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der CropEnergies AG beträgt 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag keine eigenen Aktien. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2025 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, den Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten durchzuführen; alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2025 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand kann dabei mit der Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 202.566 Tsd. €. Gewinnrücklagen Laut Beschluss des Vorstandes wurde eine Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 43.080 (27.943) Tsd. € vorgenommen. Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag somit auf 209.757 (161.177) Tsd. €, hierin enthalten sind auch die satzungsmäßigen Gewinnrücklagen in Höhe von 5.500 (5.500) Tsd. €. Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB auslösen. Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangene sieben Geschäftsjahre beläuft sich auf 2.106 Tsd. € und ist ausschüttungsgesperrt. Diesen ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 204.257 Tsd. € gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 44.848 Tsd. € besteht daher nicht. (4) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 13.246 (11.928) Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 61 (58) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; dabei entspricht der Zeitwert den historischen Anschaffungskosten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen nach Verrechnung mit dem dafür vorgesehenen Deckungsvermögen 13.185 (11.869) Tsd. €. Die Differenz zwischen den Wertansätzen gemäß § 253 (2) und § 253 (6) HGB beträgt 2.106 (2.015) Tsd. €. (5) Übrige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten die für das Geschäftsjahr 2020/21 zu bildenden Rückstellungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag abzgl. geleisteter Vorauszahlungen. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Zahlung von Gewinnbeteiligungen 1.186 (1.508) Tsd. €, Personalverpflichtungen 544 (648) Tsd. €, Jahresabschlusskosten 226 (227) Tsd. € und ausstehende Rechnungen in Höhe von 132 (0) Tsd. €. (6) Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit Tochtergesellschaften in Höhe von 114.870 (114.223) Tsd. € sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 411 (33) Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 51 (51) Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Bestellobligo in Höhe von 54 (25) Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen. Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 84,1 (94,2) Mio. € übernommen, um die operative Geschäftstätigkeit abzusichern. Davon betreffen 23,5 (23,5) Mio. € Zollavale. Weitere 45,0 (45,0) Mio. € betreffen Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte die zum Bilanzstichtag einen Marktwert in Höhe von -0,6 (-0,3) Mio. € aufweisen. Darüber hinaus besteht eine Patronatserklärungen für die Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft aus laufenden Sicherungsgeschäften, deren Marktwert 0 (0) Mio. € beträgt. Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind. IV. Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Erträge aus den Konzernumlagen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf in Höhe von 2.873 (2.602) Tsd. €. (9) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 312 (415) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von 242 (229) Tsd. €, periodenfremde Erträge in Höhe von 20 (101) Tsd. €, insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen, sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0 (0) Tsd. €. (10) Personalaufwand
Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter
(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Shared-Service-Leistungen in Höhe von 1.205 (1.421) Tsd. € vorwiegend der Südzucker AG, Beratungskosten 897 (139) Tsd. €, Aufwendungen für Werbung 404 (194) Tsd. €, Beiträge 336 (430) Tsd. €, die Aufsichtsratvergütungen in Höhe von 267 (182) Tsd. €, Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 93 (159) Tsd. €, Anwalts- und Notarkosten 89 (68) Tsd. €, periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 (0) Tsd. €, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2 (1) Tsd. € sowie sonstige Steuern in Höhe von 9 (2) Tsd. € enthalten. (12) Beteiligungsergebnis
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Dividenden der BioWanze SA und der Compagnie Financière de l’Artois SAS. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen den handelsrechtlichen Gewinn der CropEnergies Beteiligungs GmbH. (13) Zinsergebnis
Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich von 126 auf 232 Tsd. €. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 150 (118) Tsd. € erzielt. Im Zinsergebnis sind auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 314 (318) Tsd. € erfasst, die mit den Erträgen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 3 (2) Tsd. € saldiert wurden. (14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zum gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organkreis der CropEnergies AG gehören die CropEnergies Beteiligungs GmbH, die ihrerseits einen Organkreis mit der CropEnergies Bioethanol GmbH bildet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 6.361 (4.489) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 351 (245) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 5.992 (4.091) Tsd. €. Zudem sind in den Steuern von Einkommen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 25 (1.310) Tsd. € enthalten. Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen für Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie übrigen Rückstellungen sowie den niedrigeren Wertansätzen für Beteiligungen in der Handelsbilanz resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 4.330 (4.465) Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 121 (102) Tsd. € aus höheren Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanalgen, Beteiligungen und Vorräte in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,98 % unterstellt. V. Sonstige Angaben (15) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt eine Vergütung von 1.202 (1.400) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 711 (760) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 491 (566) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 70 (75) Tsd. € gewährt. Bei allen Vergütungen handelt es sich um kurzfristige fällige Leistungen. Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für die aktiven Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf 2,8 Mio. €, während er sich für ehemalige Mitglieder des Vorstands (inklusive Herr Lutz) auf 5,8 Mio. € beläuft. Die Bezüge der Mitglieder des Vorstands sind - individualisiert je Mitglied - aus folgender Tabelle ersichtlich: Vergütung des Vorstands 2020/21
Vergütung ehemalige Vorstände 2020/21
Unter der Voraussetzung, dass die Hauptversammlung am 13. Juli 2021 die Dividende - wie vorgeschlagen - beschließt, beläuft sich die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2020/21 auf 349 (247) Tsd. €; davon entfallen auf die feste Vergütung 263 (173) Tsd. €. Zudem wurden angefallene Auslagen in Höhe von 4 (9) Tsd. € erstattet. Die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats sind - individualisiert je Mitglied - aus folgender Tabelle ersichtlich: 2020/21
(16) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen „Related Party" im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin und ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), das Joint Venture CT Biocarbonic GmbH sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG. Darüber hinaus kommt die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart, in Betracht, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet. Die CropEnergies AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt. (17) Aufsichtsrat und Vorstand AUFSICHTSRAT Prof. Dr. Markwart Kunz Vorsitzender, Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses, Mitglied des Ad hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung" (ab 9. November 2020) Braunschweig Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Thomas Kölbl Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Vorsitzender des Normierungsausschusses, Mitglied des Ad hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung" (ab 9. November 2020) Speyer Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten - K+S Aktiengesellschaft, Kassel Konzernmandate: - AGRANA Stärke GmbH, Wien/Österreich - AGRANA Zucker GmbH, Wien/Österreich - Freiberger Holding GmbH, Berlin - PortionPack Europe Holding B. V., Oud-Beijerland/Niederlande - Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim (Vorsitzender) Dr. Hans-Jörg Gebhard Vorsitzender des Ad hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung" (ab 9. November 2020) Eppingen Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim, Mannheim (Vorsitzender) Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - AGRANA Beteiligungs-AG, Wien/Österreich (1. stellverttrender Vorsitzender) - AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien/Österreich (2. stv. Vorsitzender) - Freiberger Holding GmbH, Berlin - Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart (Vorsitzender) - Vereinigte Hagelversicherung VVaG, Gießen Dr. Thomas Kirschberg Seit 16. März 2020 Mitglied des Prüfungsausschusses (ab 15. April 2020), Mitglied des Normierungsausschusses (ab 15. April 2020), Mitglied des Ad hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung" (ab 9. November 2020) Würzburg Mitglied des Vorstands der Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Ekosem-Agrar AG, Walldorf Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Forum Moderne Landwirtschaft e.V., Berlin (stv. Vorsitzender) - AGRANA Beteiligungs-AG, Wien (Österreich) - Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender) - Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim Franz-Josef Möllenberg Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitglied des Normierungsausschusses Rellingen Ehem. Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Weitere Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim, Mannheim (1. stv. Vorsitzender) Ökonomierat Norbert Schindler Bobenheim am Berg Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: - Sparkasse Rhein-Haardt, Bad Dürkheim - Süddeutsche Zuckerrüben Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart VORSTAND Joachim Lutz Chief Executive Officer (bis 14. Juli 2020) Mannheim Dr. Stephan Meeder Chief Executive Officer (ab 14. Juli 2020) Chief Financial Officer Mannheim Jürgen Böttcher Chief Technical Officer (ab 1. Mai 2020) Erfurt Dr. Fritz Georg von Graevenitz Chief Sales Officer Heidelberg (18) Anteilsbesitz Die nachfolgende Tabelle spiegelt den Anteilsbesitz der CropEnergies AG gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB wieder. (Tsd. €) 2020/21
*
Befreiung gemäß §264 Abs. 3 HGB Aufgrund spezifischer gesellschaftsrechtlicher Vorschriften in Frankreich stehen sechs Aktien (0,0009 % aller Aktien) der Compagnie Financière de l’Artois SAS im Eigentum von CropEnergies- bzw. Südzucker-Mitarbeitern. Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die CropEnergies Bioethanol GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. (19) Weitere Angaben Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Zum 28. Februar 2021 ist die Südzucker AG, Mannheim (Südzucker) ist mit 69,2 % sowie die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG, Stuttgart (SZVG) mit 4,8 % direkt am Grundkapital beteiligt. Die von Südzucker gehaltenen Anteile sind gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen. Somit hält die SZVG direkt und indirekt insgesamt 74,0 % der Stimmrechte. Die CropEnergies AG ist gemäß § 290 HGB i.V.m. § 291 Abs. 3 Nr. 1 HGB als kapitalmarktorientiertes Mutterunternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Die CropEnergies AG ist daher das unterste Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss der Abschluss der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 einbezogen wird. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der CropEnergies AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Abschluss der CropEnergies AG, Mannheim für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Südzucker AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. (20) Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG haben am 09. November 2020 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären der CropEnergies AG auf der Website www.cropenergies.com unter der Rubrik Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht. (21) Aufwendungen für Leistungen des Abschlussprüfers Für die Leistungen des Abschlussprüfers, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, sind im Geschäftsjahr 2020/21 Aufwendungen in Höhe von 93 (159) Tsd. € für die Abschlussprüfung der CropEnergies AG angefallen. Zudem erbrachte der Abschlussprüfer andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 1 (1) Tsd. €. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen Leistungen im Rahmen des Energiewirtschaftsrechts außerhalb der Jahresabschlussprüfung. Des Weiteren sind keine Steuerberatungsleistungen oder sonstige Beratungsleistungen angefallen. (22) Vorschlag für die GewinnverwendungNach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 43.080 (27.943) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 44.848 (27.943) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 13. Juli 2021 vor, eine Dividende in Höhe von 0,35 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 14.000 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 311 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 30,5 Mio. €. (23) Nachtragsbericht Es gab nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben.
Mannheim, den 22. April 2021 DER VORSTAND Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mannheim, den 22. April 2021 DER VORSTAND Dr. S. Meeder J. Böttcher Dr. F.G. v. Graevenitz BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CropEnergies AG, Mannheim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CropEnergies AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen
Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB Prüfungsurteil Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei „CE_AG_JA_LB_ESEF-2021-02-28.zip“ enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2020 bis zum 28. Februar 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Juli 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2006/2007 als Abschlussprüfer der CropEnergies AG, Mannheim, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Conrad.
Frankfurt am Main, den 22. April 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Michael Conrad, Wirtschaftsprüfer ppa. Nils Kern, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das vergangene Jahr 2020 war in vielen Bereichen völlig anders als das vorhergegangene. Die Welt befand sich und befindet sich noch immer in einer nie dagewesenen Situation. Die Corona-Pandemie hat Einfluss auf alle Bereiche des Lebens und hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt. Diese hat CropEnergies sehr gut bewältigt. Der Klimaschutz trat in der öffentlichen Wahrnehmung pandemiebedingt im abgeschlossenen Geschäftsjahr etwas in den Hintergrund, aber die Bedeutung des Themas ist in den letzten Wochen in der Gesellschaft und Politik wieder angekommen. Insbesondere im Verkehrssektor besteht Handlungsbedarf und erneuerbares Ethanol ist hier eine der wenigen Lösungen, die heute, mit der bestehenden Infrastruktur und in der vorhandenen Fahrzeugflotte, zur Reduktion von Treibhausgasen wesentlich beitragen kann. Gleichzeitig stellt CropEnergies die Weichen für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Die neue Vision und Mission geben die Richtung vor: Die Nachhaltigkeit steht auch weiterhin im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeiten der CropEnergies AG, wobei in Zukunft ein weiterer Schwerpunkt auf der Herstellung und Vermarktung von nachhaltigen Produkten aus Biomasse außerhalb des Kraftstoffbereichs liegen soll. Der Aufsichtsrat stand im vergangenen Jahr zu diesen Themen in engem Austausch mit dem Vorstand und hat sich intensiv mit der wirtschaftlichen Entwicklung, der finanziellen Lage und den unternehmerischen Perspektiven der CropEnergies-Gruppe befasst. Dabei ist der Aufsichtsrat seinen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen und beratend zu begleiten, nachgekommen. Bei allen grundlegenden Entscheidungen, die die CropEnergies-Gruppe betrafen, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er wurde zeitnah, umfassend und kontinuierlich über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, über den Gang der Geschäfte, die Lage und die Entwicklung der Unternehmensgruppe - einschließlich der Risikolage - sowie über das Risikomanagement und Compliance-Themen unterrichtet. Der Vorstand stimmte die strategische Ausrichtung der CropEnergies-Gruppe mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorfälle wurden auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Er informierte sich über wesentliche Geschäftsvorgänge und die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage. Dabei berichtete der Vorstand auch über die Unternehmenspolitik, die Rentabilität, das Risikomanagement sowie die Unternehmens-, Finanz-, Investitions-, Forschungs- und Personalplanung, jeweils bezogen auf die CropEnergies AG und die CropEnergies-Gruppe. Der Aufsichtsratsvorsitzende vertiefte dies in zahlreichen Arbeitsgesprächen mit dem Vorstand. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie vom Vorstand regelmäßig über die Entwicklungen, die getroffenen Maßnahmen und die Situation des Unternehmens informiert. Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen | Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2020/21 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in vier ordentlichen Sitzungen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben die meisten Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenzen stattgefunden. Neben den Sitzungen erfolgten zwei Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren. Allen Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat - jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung - zugestimmt. Im Mittelpunkt der Berichterstattung standen die Entwicklungen auf den Rohstoff- und Absatzmärkten, die Absicherung von Marktpreisrisiken, die politischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien, die Produktion, die Fortschritte der Investitionen, die strategische Entwicklung sowie die aktuelle Ergebnislage. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses informierte in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über Inhalt und Beschlussfassungen des Prüfungsausschusses. Am 15. April 2020 genehmigte der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren die Aufnahme von Dr. Thomas Kirchberg als Nachfolger von Dr. Wolfgang Heer in den Prüfungs- und in den Nominierungsausschuss der Gesellschaft. Schwerpunkt der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 11. Mai 2020 war die Prüfung und Billigung der vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse und Lageberichte 2019/20 der CropEnergies AG und des Konzerns. Der Vorstand stellte den Jahres- und Konzernabschluss 2019/20 ausführlich vor. Der Abschlussprüfer PwC berichtete anschließend über Schwerpunkte und Ergebnisse der Prüfung, die auch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasste. Nach eingehender Diskussion stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigte den Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an und beschloss den Bericht des Aufsichtsrats. Er bereitete die ordentliche virtuelle Hauptversammlung 2020 vor und beschloss deren Tagesordnung sowie, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Vorschlag an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Der Empfehlung des Nominierungsausschusses folgend, beschloss der Aufsichtsrat den Vorschlag an die Hauptversammlung, Dr. Thomas Kirchberg als Nachfolger von Dr. Wolfgang Heer in den Aufsichtsrat zu wählen. Außerdem wurden die Investitionspläne 2021/22 und die langfristigen Investitionsprogramme der CropEnergies-Gruppe und die nach der Beendigung der Hauptversammlung 2020 geplante Ressortverteilung des Vorstands beschlossen und die Vorstandsvergütung wurde angepasst. In der Sitzung am 14. Juli 2020 (vor der Hauptversammlung) wurde die Mittelfristplanung vorgestellt. In der Sitzung am 9. November 2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Ergebnishochrechnung für das Geschäftsjahr 2020/21 und genehmigte einen Investitionsnachtrag. Wie stets in der November-Sitzung behandelte der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig das Thema Corporate Governance. Der Aufsichtsrat führte die jährliche Selbstbeurteilung seiner Tätigkeit durch, passte die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats an, richtete einen Ad-hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung" ein und beschloss die Entsprechenserklärung 2020. Turnusmäßig wurde das Thema Compliance behandelt. Am 8. Januar 2021 genehmigte der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren die Veräußerung der Ryssen-Beteiligung in Chile. In der Sitzung am 18. Januar 2021 wurde die aktualisierte Ergebnishochrechnung des Geschäftsjahrs 2020/21 vorgestellt und über den Status der Veräußerung der Ryssen-Beteiligung in Chile gesprochen. Ausschüsse des Aufsichtsrats | Zur effizienteren Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs- und einen Nominierungsausschuss gebildet. Außerdem wurde in der Sitzung am 9. November 2020 ein Ad-hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung'' eingerichtet. Der Prüfungsausschuss, dem die Aufsichtsratsmitglieder Thomas Kölbl (Vorsitzender), Prof. Dr. Markwart Kunz, Franz-Josef Möllenberg und seit dem 15. April 2020 auch Dr. Thomas Kirchberg angehören, tagte im Geschäftsjahr 2020/21 viermal. Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die meisten Sitzungen als Telefon- oder Videokonferenzen statt. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nicht zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats. In der Sitzung am 7. Mai 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv mit dem Jahresabschluss der CropEnergies AG und dem Konzernabschluss. Er bereitete die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats vor, in der dieser - nach Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses - den Empfehlungen des Prüfungsausschusses folgte. Außerdem diskutierte er den Vorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers und prüfte dessen Qualität und Unabhängigkeit. In der Sitzung am 6. Juli 2020 erörterte der Prüfungsausschuss die Quartalsmitteilung zum 1. Quartal 2020/21 und das Angebot des Abschlussprüfers für die Jahresabschlussprüfung. Er erteilte den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2020/21, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung 2020. In der Sitzung am 6. Oktober 2020 erörterte der Prüfungsausschuss den Halbjahresbericht. Er befasste sich weiter mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Schwerpunkte waren zudem das interne Revisionssystem und das Compliance-Management-System. In der Sitzung am 12. Januar 2021 wurde die Quartalsmitteilung zum 3. Quartal 2020/21 erörtert. Dem Nominierungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Thomas Kölbl (Vorsitzender), Dr. Thomas Kirchberg, Prof. Dr. Markwart Kunz und Franz-Josef Möllenberg an. Der Nominierungsausschuss tagte am 29. April 2020. Unter der Berücksichtigung des Diversitätskonzepts des Aufsichtsrats wurde diesem vorgeschlagen, den bereits gerichtlich bestellten Dr. Thomas Kirchberg der Hauptversammlung 2020 zur Wahl als Aktionärsvertreter vorzuschlagen. Als Nachfolger von Dr. Wolfgang Heer wählte der Aufsichtsrat am 15. April 2020 den gerichtlich bestellten Dr. Thomas Kirchberg zum Mitglied des Nominierungsausschusses. Dem Ad-hoc-Ausschuss „Vorstandsvergütung" gehören die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Hans-Jörg Gebhard (Vorsitzender), Dr. Thomas Kirchberg, Thomas Kölbl und Prof. Dr. Markwart Kunz an. Anwesenheiten | An der Sitzung des Nominierungsausschusses am 29. April 2020 hat der gerichtlich bestellte Dr. Thomas Kirchberg aufgrund seiner Kandidatur für die Aufsichtsratswahl durch die Hauptversammlung nicht teilgenommen. Ansonsten haben an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse jeweils alle Mitglieder teilgenommen. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats | Der Empfehlung gemäß D.13 im Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, soll der Aufsichtsrat die Selbstbeurteilung seiner Tätigkeit vornehmen. Dies geschieht alljährlich mittels eines Fragebogens ohne externe Unterstützung. Der Fragebogen wird jeweils an die Kodex-Änderungen angepasst. Die Auswertung der Fragebögen, die Erörterung der Ergebnisse und die Diskussion von Verbesserungsvorschlägen erfolgten in der Aufsichtsratssitzung am 9. November 2020. Ziel ist die stetige Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Compliance | Am 12. Januar 2021 bzw. 8. Februar 2021 fand das turnusmäßige Gespräch zu Betrugs- und Korruptionsrisiken zwischen dem Abschlussprüfer und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats statt. Hierbei wurde über die Einschätzung von Geschäftsrisiken und Maßnahmen zur Begrenzung der Betrugs- und Korruptionsrisiken informiert und anschließend diskutiert. Corporate Governance | Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei CropEnergies einschließlich des Wortlauts der Diversity-Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung 2020 ist der Erklärung zur Unternehmensführung im Corporate Governance-Bericht auf den Seiten 100 - 103 zu entnehmen. Der vollständige Wortlaut der gemeinsamen Entsprechenserklärung 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - auf der CropEnergies-Internetseite veröffentlicht (www.cropenergies.com, unter der Rubrik „Investor Relations/Corporate Governance"). Der Vorstand ist seinen aus Gesetz und Geschäftsordnung resultierenden Pflichten zur Information des Aufsichtsrats vollständig und zeitgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung und von der Leistungsfähigkeit der Organisation der Gesellschaft überzeugt und diese Themen im Gespräch mit dem Abschlussprüfer ausgiebig erörtert. Gleiches gilt hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der CropEnergies-Gruppe; auch darüber hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ausführlich informieren lassen. Dem Aufsichtsrat ist im Berichtszeitraum von keinem seiner Mitglieder ein Interessenkonflikt - insbesondere keiner, der aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen könnte - mitgeteilt worden. Jahresabschluss | Der von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats gewählte Abschlussprüfer PwC hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2020/21 sowie den Konzernabschluss und -lagebericht 2020/21 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Weiterhin stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die ihm gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat. Er hat insbesondere ein angemessenes und den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet, das geeignet erscheint, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. PwC prüft den Konzern- und Einzelabschluss seit dem Geschäftsjahr 2006/07. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei PwC ist seit dem Geschäftsjahr 2016/17 Michael Conrad. Der Vorstand hat im Hinblick darauf, dass der Süddeutschen Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) zum 28. Februar 2021 mittel- und unmittelbar - einschließlich der durch die Südzucker AG gehaltenen 69,2 % der Stimmrechte - 74,0 % der Stimmrechte zuzurechnen sind, einen Bericht nach § 312 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Vertreter des Abschlussprüfers PwC nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. Mai 2021 und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. Mai 2021 teil und berichteten ausführlich über Verlauf und Ergebnis der Prüfung. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers nach eingehender Diskussion zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und das Ergebnis seiner eigenen Prüfung entsprechen vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwände gegen die vorgelegten Abschlüsse. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der CropEnergies AG und den Konzernabschluss der CropEnergies-Gruppe in seiner Sitzung vom 17. Mai 2021; der Jahresabschluss der CropEnergies AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,35 € je Aktie schloss sich der Aufsichtsrat an. Personalia | Im Aufsichtsrat gab es folgende Veränderungen: Dr. Wolfgang Heer hat sein Mandat im Aufsichtsrat zum 4. Februar 2020 niedergelegt. Als Nachfolger im Aufsichtsrat wurde Dr. Thomas Kirchberg, Mitglied des Vorstands der Südzucker AG, am 16. März 2020 zunächst vom Registergericht Mannheim bestellt und dann in der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2020 gewählt. Im Vorstand gab es folgende Veränderungen. Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 schied Joachim Lutz aus dem Vorstand aus. Sein Nachfolger als CEO wurde Dr. Stephan Meeder, zugleich Finanzvorstand (CFO). Mit Wirkung ab 1. Mai 2020 bestellte der Aufsichtsrat zudem Jürgen Böttcher als Technikvorstand (CTO). Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Mannheim, 17. Mai 2021 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Markwart Kunz, Vorsitzender |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||