![]() CropEnergies AGMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024Inhaltsverzeichnis LAGEBERICHT Grundlagen des Unternehmens Unternehmensprofil Organisation der Gruppe Innovationen, Forschung und Entwicklung Wirtschaftsbericht Bericht zur Geschäftstätigkeit Erläuterung der Ertragslage Erläuterung der Vermögenslage und Finanzlage Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Vorschlag zur Gewinnverwendung Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG JAHRESABSCHLUSS Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung ANHANG Versicherung der gesetzlichen Vertreter Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt. Lageberichtder CropEnergies AGGrundlagen des Unternehmens Unternehmensprofil Die CropEnergies AG hat ihren Sitz in der Maximilianstraße 10 in 68165 Mannheim, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB Nr. 700509 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. Gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 11. Juli 2023 ist der Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Ethanol (Ethylalkohol) und dessen Folgeprodukten sowie weiteren Produkten, die aus erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere agrarischer und nichtagrarischer Biomasse erzeugt werden, einschließlich der Erzeugung und des Vertriebs von Nebenprodukten sowie Energie aus erneuerbaren Quellen tätig sind. Die CropEnergies AG ist eine Aktiengesellschaft und ihre Mehrheitsaktionärin ist die Südzucker AG. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der CropEnergies AG mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Somit wird die Aktie der CropEnergies AG mit Ablauf des 28. Februar 2024 nicht mehr im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Organisation der Gruppe Die CropEnergies-Gruppe verfügt in Europa über mehrere Bioraffinerien zur Herstellung von Neutral- und Kraftstoffethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie biogenem Kohlendioxid. Die Absatzmärkte liegen vorwiegend in Europa. Die CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen: scrollen
Daneben hält die CropEnergies AG mittelbar oder unmittelbar Anteile an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen: scrollen
Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz eine der größten Bioraffinerien zur Herstellung von Ethanol, Neutralalkohol, Futtermittel und CO 2. Die BioWanze SA betreibt in Wanze eine große Bioraffinerie zur Herstellung von Ethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze ® , CO 2 sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton über eine der größten Bioraffinerien in Großbritannien zur Herstellung von Ethanol, Eiweißfuttermitteln und biogenes CO 2. Ryssen Alcools SAS (Ryssen) betreibt in Loon-Plage Anlagen zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Alkohol. Innovationen, Forschung und Entwicklung Als ein führender europäischer Hersteller von erneuerbarem Ethanol ist CropEnergies bestrebt, seine bestehenden Geschäfte fortzuführen und durch innovative Weiterentwicklungen und Diversifizierungen neue Geschäftsfelder für das Unternehmen zu erschließen. Dazu hat CropEnergies die zentrale Forschungsabteilung der Südzucker-Gruppe beauftragt. Alle im Geschäftsjahr 2023/24 für die CropEnergies AG erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und Serviceleistungen wurden in definierten Projekten auf Basis eines mit der Südzucker AG geschlossenen Dienstleistungsvertrages verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der Gesamtaufwand auf insgesamt 0,6 (0,5) Mio. €. Wirtschaftsbericht Bericht zur Geschäftstätigkeit Absatzmarkt Ethanol Die weltweite Ethanolerzeugung stieg im Jahr 2023 auf 131 (127) Mio. m 3 an. Davon entfielen rund 85 % auf Kraftstoffethanol. Der Anstieg der Gesamtproduktion ist auf einen deutlichen Anstieg der Produktion von Kraftstoffethanol zurückzuführen. Diese lag im Jahr 2023 bei rund 112 (107) Mio. m 3 und soll dieses Niveau auch im Jahr 2024 erreichen. Die verbleibenden Alkoholmengen werden als Neutralalkohol in Getränken, Kosmetika sowie pharmazeutischen und industriellen Anwendungen eingesetzt. EU-Mengenbilanz Ethanol scrollen
Quelle: S&P Global Commodity Insights, Februar 2024; einschl. UK. In der EU-27 und Großbritannien lag die Ethanolproduktion im Jahr 2023 mit 7,6 (7,8) Mio. m 3 leicht unter dem Vorjahresniveau. Gleichzeitig stieg der Ethanolverbrauch leicht an auf 10,5 (10,4) Mio. m 3. Dies war auf einen Anstieg beim Verbrauch von Kraftstoffethanol auf 7,9 (7,6) Mio. m 3 und einen gleichzeitigen Rückgang bei Neutralalkohol auf 2,6 (2,8) Mio. m 3 zurückzuführen. Im Jahr 2024 soll der Verbrauch von Kraftstoffethanol auf 8,5 (7,9) Mio. m 3 weiter ansteigen. Die Nettoimporte in die EU-27 und Großbritannien lagen 2023 mit 2,7 (2,7) Mio. m 3 auf einem gleichbleibend hohen Niveau. In Europa verzeichneten die Ethanolpreise einen deutlichen Preisrückgang von rund 880 €/m 3 Anfang März 2023 auf rund 650 €/m zum Ende des Geschäftsjahrs am 29. Februar 2024. Die rückläufigen Ethanolpreise sind unter anderem auf die internationale Preisentwicklung und hohe Importmengen zurückzuführen. Rohstoffmärkte Die weltweite Getreideernte (ohne Reis) soll im Getreidewirtschaftsjahr (GWJ; 1. Juli bis 30. Juni) 2023/24 mit voraussichtlich 2.304 (2.268) Mio. t über der Vorjahresernte liegen und ein neues Rekordniveau erreichen. Bei einem Weltgetreideverbrauch von 2.306 (2.273) Mio. t wird mit etwas geringeren Lagerbeständen von 599 (602) Mio. t gerechnet. Der EU-Kommission zufolge soll im GWJ 2023/24 die Getreideernte in der EU mit rund 270 (267) Mio. t leicht über dem Vorjahresniveau liegen. Der Verbrauch soll mit 257 (255) Mio. t ebenfalls leicht steigen. Die europäischen Weizenpreise an der Euronext in Paris reduzierten sich im Laufe des Geschäftsjahrs 2023/24 deutlich. Zu Beginn des Geschäftsjahrs notierte Weizen bei rund 270 €/t, im Verlauf des Geschäftsjahrs gingen die Getreidepreise weiter zurück. Am 29.Februar 2024 lag der Weizenpreis bei rund 190 €/t und damit auf dem niedrigsten Niveau seit September 2020. Für das GWJ 2023/24 rechnet die EU-Kommission mit einer Getreideernte von 270 (267) Mio. t. Die Getreidenachfrage soll mit 257 (255) Mio. t nur leicht über dem Vorjahresniveau liegen, wobei über 60 % des Getreides nach wie vor der Tierfütterung dienen. Für die Herstellung von Kraftstoffethanol soll hingegen nur der Stärkeanteil von 12 Mio. t Getreide und damit rund 4 % der EU-Ernte verwendet werden. Die weiteren Bestandteile des Getreides werden in erster Linie zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln veredelt, die dazu beitragen, die europäische Versorgungslücke an pflanzlichen Proteinen zu schließen und damit das Getreide vollständig zu verwerten. Entwicklungen im politischen Umfeld Europäischer Green Deal Die EU will die Treibhausgas (THG)-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % senken. Im Rahmen des "European Green Deal" strebt die EU bis 2050 zudem Klimaneutralität an. Infolge dieser Zielsetzung wurden zahlreiche Initiativen zur Anpassung der EU-Klima- und Energiepolitik im Europäischen Parlament und Rat beschlossen. Erneuerbare-Energien-Richtlinie Ein zentrales Element dieser "Fit for 55"-Initiativen ist die Änderung der "Erneuerbare-Energien-Richtlinie" ("RED-III"), die nunmehr vorsieht, dass der energetische Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor auf mindestens 29 % (bisher: 14 %) steigen soll. Alternativ können die Mitgliedsstaaten auch ein THG-Minderungsziel von mindestens 14,5 % etablieren. Der Anteil von erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen soll in den Mitgliedsstaaten unverändert bis zu einen Prozentpunkt über dem im Jahr 2020 erreichten Niveau, maximal jedoch 7 %, betragen dürfen. Die Einigung sieht des Weiteren ein verbindliches Unterziel von 5,5 % für erneuerbare Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen sowie synthetische Kraftstoffe im Jahr 2030 vor. Eine weitere "Fit for 55"-Maßnahme besteht darin, bis 2026 einen separaten Handel für fossile CO 2 -Emissionen von Kraft- und Brennstoffen zu etablieren. Eine CO 2 -orientierte Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen entspricht den langjährigen Forderungen der europäischen Ethanolindustrie. Im Gegensatz hierzu lehnt diese den Beschluss von Europäischem Parlament und Rat zur Festlegung von CO 2 -Emissionsnormen für PKWs und leichten Nutzfahrzeugen ab. Demnach müssen die durchschnittlichen jährlichen Emissionen neuer Fahrzeuge ab 2035 um 100 % niedriger als 2021 ausfallen. Dies kommt einem faktischen Verbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor gleich. Diese Regelung stellt aus Sicht der CropEnergies AG einen klaren Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität dar. Eine Überprüfung der Regelungen soll im Jahr 2026 erfolgen. Deutschland In Deutschland soll die THG-Minderungsquote für Kraftstoffe bis 2035 schrittweise auf 25 % steigen. Mit der Erhöhung dieser Quote von 8 % auf 9,25 % wurde zum 1. Januar 2024 ein weiterer Schritt hierzu vollzogen. Der energetische Anteil von erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen soll dabei bis zu 4,4 % beitragen können. Der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen soll sukzessive auf mindestens 2,6 % im Jahr 2030 angehoben werden. Neben den etablierten Biokraftstoffen sollen weitere erneuerbare Kraftstoffalternativen gefördert werden. Hierzu gehören synthetische Kraftstoffe, die doppelt, und erneuerbarer Strom, der dreifach auf die THG-Quote angerechnet wird. Auch fortschrittliche Biokraftstoffe, die über der Mindestquote hinaus beigemischt werden, können doppelt auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden. Mit dieser virtuellen Vervielfachung werden jedoch weder fossile Kraftstoffe noch THG-Emissionen eingespart. Zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden tatsächlich klimaschonende Alternativen zu fossilen Kraftstoffen benötigt. Ein Beispiel ist dabei das in Deutschland eingesetzte Kraftstoffethanol, das 2022 lediglich Treibhausgasemissionen von rund 9 g CO 2Äq. /MJ aufwies. Dies entspricht - über die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstofferzeugung bis zur Nutzung im Fahrzeug - einer echten THG-Einsparung von 90 %. Erläuterung der Ertragslage Die CropEnergies AG nimmt im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, so dass das Ergebnis hauptsächlich von dem Beteiligungsergebnis, den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, den weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services sowie den weiteren sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CropEnergies AG und dem Zinsergebnis geprägt wird. Das Beteiligungsergebnis verminderte sich um 137,3 Mio. € auf 20,3 (157,6) Mio. € Der Hauptgrund hierfür waren deutlich gesunkene Ethanolpreise bei den Tochtergesellschaften. Somit verringerten sich die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen um 86,2 Mio. € und die Erträge aus Beteiligungen um 51,1 Mio.€. Das Zinsergebnis verbesserte sich um 9,0 Mio. € auf 11,0 (2,0) Mio. €. Ursächlich hierfür waren in erster Linie höhere Zinserträge von verbundenen Unternehmen aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus. Des Weiteren erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere aufgrund von Beratungskosten um 3,1 Mio. € auf 9,3 Mio. €. Die Personalaufwendungen reduzierten sich um 2,7 Mio. € auf 9,2 Mio. €, was im Wesentlichen auf die verringerten Aufwendungen für die Altersversorgung zurückzuführen ist. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor der Berücksichtigung von Sondereffekten von 0 (0) Mio. € verringerte sich von 145,2 Mio. € um 127,8 Mio. € auf 17,4 Mio. €, vor allem aufgrund des um 137,3 Mio. € geringeren Beteiligungsergebnisses. Der Steueraufwand belief sich auf 3,2 (26,8) Mio. €. Die CropEnergies AG weist einen Jahresüberschuss von 14,2 (118,4) Mio. € aus. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 3.000 (0) Tsd. €. Mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 463 (585) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 17.647 (59.790) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 vor, eine Dividende in Höhe von 0,20 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 0 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 197 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 17,5 Mio. €. Erläuterung der Vermögenslage und Finanzlage Die Bilanz per 29. Februar 2024 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA, Ryssen Alcools SAS und dem Joint Venture LXP Group GmbH in Höhe von insgesamt 474,4 (429,4) Mio. €. Die Erhöhung der Anteile an den verbundenen Unternehmen betrifft die Erhöhung des Beteiligungsansatzes an der CropEnergies Beteiligungs GmbH in Höhe von 45 Mio. €. Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 84,3 Mio. € auf 401,3 Mio. €. Die liquiden Mittel verringerten sich von 225 auf 3 Tsd. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich von 435,5 Mio. € auf 394,3 Mio. € und die Forderungen aus Steuern erhöhten sich um 7,0 Mio. € auf 7,1 Mio. €. Die sonstigen Wertpapiere wurden verkauft und reduzierten sich somit von 49,9 Mio. € auf 0 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Finanzforderungen aus der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG von 15,0 Mio. €, Forderungen aus dem Cash-Pooling von 84,5 Mio. €. sowie kurzfristige Finanzforderungen gegenüber der Südzucker AG von 293,0 Mio. €. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten von 175,7 Mio. € auf 182,1 Mio. € erhöht. Die Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling mit Tochtergesellschaften von 98,7 Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus Darlehen mit Tochterunternehmen von 80,0 Mio. €. Die Rückstellungen für Pensionen erhöhten sich von 20,6 Mio. € auf 21,5 Mio. €. Die sonstigen Rückstellungen verringerten sich von 41,7 Mio. € auf 32,7 Mio. €, was insbesondere auf stichtagsbedingt gesunkene Steuerrückstellungen zurückzuführen ist. Das Eigenkapital verringerte sich insbesondere aufgrund der im Juli 2023 gezahlten Dividende in Höhe von 52,3 Mio. € um 37,7 Mio. € auf 639,9 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erreichte 73,0 (74,0) % der Bilanzsumme von 876,2 (915,6) Mio. €. Die Liquidität der CropEnergies AG im abgelaufenen Geschäftsjahr war durch einen jederzeitigen Zugriff auf ausreichende kurzfristige Liquidität gekennzeichnet. Im Wesentlichen wurden Wertpapiere in Höhe von 49,9 Mio. € verkauft und Rückzahlungen von Finanzforderungen in Höhe von 42,1 Mio. € erhalten. Auszahlungen gab es im Wesentlichen für die Dividendenausschüttung in Höhe von 52,3 Mio. € und die Erhöhung des Beteiligungsansatzes an der CropEnergies Beteiligungs GmbH um 45,0 Mio. €. Es bestehen Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 108,8 (108,5) Mio. €, die die CropEnergies AG für ihre operativen Tochtergesellschaften übernommen hat. Des Weiteren besteht ein Bestellobligo in unwesentlicher Höhe. Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochterunternehmen und Beteiligungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind. Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Maßgeblich für die CropEnergies AG als finanzielle Kennzahl ist vor allem das durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen. Auf Ebene der CropEnergies AG bestehen derzeit keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die CropEnergies AG prognostizierte im Vorjahresbericht ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen 2023/24, das sich deutlich unter dem Niveau des Vorjahres bewegen sollte. Das tatsächlich erzielte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich auf 17,4 (145,2) Mio. €. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die stark gesunkenen Beteiligungserträge. Risiko- und Chancenbericht Beschaffungs- und Absatzrisiken, Risiken durch strukturelle Veränderung der Absatzmärkte sowie eine Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen die zentralen Risiken für die weitere Entwicklung der CropEnergies-Gruppe dar. Die Preisvolatilitäten der eingesetzten Rohstoffe, Energieträger und des Ethanols sowie hochwertiger Lebens- und Futtermittel haben den stärksten Einfluss auf das Ergebnis von CropEnergies. Eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen kann erforderlich werden, wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Die Korrelation der volatilen Rohstoff- und Ethanolmärkte ist gering, was sich nur teilweise durch Preissicherungen kompensieren lässt. Chancen ergeben sich aus zusätzlichen Exporten von Agrarprodukten der Ukraine in die EU, was deren Verfügbarkeit erhöht und Druck auf die Preise ausübt. Weitere Risiken und Chancen ergeben sich langfristig aus ambitionierten Klimaschutzzielen, die sich die EU gesetzt hat. Eine möglichen Ausweitung der Elektrifizierung des Straßenverkehrs würde eine Reduktion des Marktvolumens für erneuerbaren Kraftstoffethanol nach sich ziehen. Mit der angestrebten Defossilisierung können sich jedoch Chancen für die Verwendung von erneuerbarem Ethanol in der chemischen Industrie ergeben. Die Veränderung des Klimas, die Maßnahmen dagegen und deren Auswirkungen auf CropEnergies werden zukünftig einen zentralen Stellenwert einnehmen. Insbesondere aufgrund der gestiegenen absatzseitigen Risiken erhöht sich die Gesamtrisikoposition von CropEnergies im Vergleich zum Vorjahr. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht und sind gegenwärtig nicht erkennbar. Die Risiken wurden vor Risikoabgrenzungsmaßnahmen dargestellt. Prognosebericht Aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe werden Umsatzerlöse auch weiterhin nur im geringen Umfang anfallen. Maßgeblich für die CropEnergies AG ist das vor allem durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen. Die CropEnergies AG erwartet für das Geschäftsjahr 2024/25 ein weiterhin sehr anspruchsvolles Marktumfeld, was sich in einem geringerem Beteiligungsergebnis widerspiegeln soll. Es wird ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Sondereinflüssen erwartet, das deutlich unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2023/24 liegen soll. Vorschlag zur GewinnverwendungVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 vor, eine Dividende in Höhe von 0,20 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 0 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 197 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2023/24 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen oder Unterlassungen, die auf Veranlassung oder im Interesse der Südzucker AG oder eines mit diesen verbundenen Unternehmen geschehen sind, aus denen ein Nachteil hätte entstehen können, sind nicht erfolgt". Bilanz 29. Februar 2024(Tsd. €) AKTIVA scrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2023 bis 29. Februar 2024(Tsd. €) scrollen
AnhangI. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften Die CropEnergies AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700509 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim, Deutschland. Die CropEnergies AG ist zum Bilanzstichtag 29. Februar 2024 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht jeweils dem Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar. Der Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) bzw. Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs sofort im Aufwand erfasst, sofern ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € (bis 31.12.2017 150 €) nicht übersteigen. Für nach dem 31. Dezember 2017 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 € (bis 31.12.2017 150 €) aber nicht 1.000 € übersteigen, wurden Sammelposten gebildet. Sammelposten werden einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Nach dem 1. März 2018 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ein Sammelposten wird ab dem 1. März 2018 nicht mehr gebildet. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scrollen
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Wenn die Börsen- oder Marktpreise beziehungsweise beizulegenden Werte niedriger sind, werden diese angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen wird offen von dem Posten gezeichnetes Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten eigener Aktien wird mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen verrechnet. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand des Geschäftsjahres ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,75 (2,75) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,75 (2,75) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 2,5 (2,5) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,00 % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 29. Februar 2024 wurde ein Rechnungszins von 1,82 (1,79) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgedeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wurde. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Mit den korrespondierenden Aufwendungen und Erträgen wird entsprechend verfahren. Der Abzinsungssatz für Rückstellungen der Jubiläumsansprüche beträgt 1,78 (1,48) %. Der Gehaltstrend entspricht dem der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag erzielte Einnahmen ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,98 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt hieraus ergebende künftige Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen (Tsd. €) scrollen
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Im Geschäftsjahr 2023/24 erhöhte sich der Beteiligungsansatz an der CropEnergies Beteiligungs GmbH um 45.000 (0) Tsd. € aufgrund einer Einlage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 15.000 (0) Tsd. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die kurzfristigen, Forderungen aus Cash-Pooling mit Tochtergesellschaften in Höhe von 82.297 (158.972) Tsd. €, Forderungen aus dem Cash-Pooling mit der Südzucker AG in Höhe von 2.229 (681) Tsd. € und die kurzfristigen Finanzforderungen gegenüber der Südzucker AG in Höhe von 293.000 (275.000) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.725 (833) Tsd. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (3) Sonstige Wertpapiere Des Weiteren wurden 0 (49.844) Tsd. € als kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere angelegt. (4) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der CropEnergies AG beträgt 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Die CropEnergies AG hält zum Stichtag keine eigenen Aktien. Der Vorjahresbestand von 38.701 eigenen Aktien wurde im Geschäftsjahr zum Preis von 11,50 € verkauft. Diese wurden im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2025 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, den Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten durchzuführen; alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Ausnahme des Erwerbs im Zuge des neuen Vorstandsvergütungssystems bislang kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 13. Juli 2021 hat den vorstehenden Beschluss vom 14. Juli 2020 erweitert, damit die eigenen Aktien für die Bedienung des Aktienprogramms im Rahmen des neuen Vergütungssystems für den Vorstand verwendet werden können. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2025 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand kann dabei mit der Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 202.566 Tsd. €. Gewinnrücklagen Laut Beschluss des Vorstandes wurde eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 3.000 Tsd. € vorgenommen (im Vorjahr wurden 59.205 Tsd. € in die andere Gewinnrücklagen eingestellt). Laut Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juli 2023 wurden zudem 7.000 (3.000) Tsd. € in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die anderen Gewinnrücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag somit auf 332.460 (328.054) Tsd. €, hierin enthalten sind auch die satzungsmäßigen Gewinnrücklagen in Höhe von 5.500 (5.500) Tsd. €. Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB auslösen. Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangene sieben Geschäftsjahre beläuft sich auf 193 (1.511) Tsd. € und ist ausschüttungsgesperrt. Diesem ausschüttungsgesperrten Betrag stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 326.960 Tsd. € gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 17.647 Tsd. € besteht daher nicht. (5) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 21.533 (20.592) Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 37 (36) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; der dem Zeitwert und den historischen Anschaffungskosten entspricht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen nach Verrechnung mit dem dafür vorgesehenen Deckungsvermögen 21.496 (20.556) Tsd. €. Die Differenz zwischen den Wertansätzen gemäß § 253 (2) und § 253 (6) HGB beträgt 193 (1.511) Tsd. €. (6) Sonstige Rückstellungen scrollen
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen erwartete Ertragsteuer-Nachzahlungen aus noch ausstehenden Steuerveranlagungen des laufenden Jahres sowie der Vorjahre. Die übrigen sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Zahlung von Gewinnbeteiligungen 1.805 (2.279) Tsd. €, Personalverpflichtungen 1.330 (1.114) Tsd. €, Jahresabschlusskosten 103 (214) Tsd. € und ausstehende Rechnungen in Höhe von 0 (65) Tsd. €. (7) Verbindlichkeiten scrollen
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit Tochtergesellschaften in Höhe von 98.657 (174.513) Tsd. €, Verbindlichkeiten aus Darlehen mit Tochterunternehmen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr in Höhe von 20.000 (0) Tsd. € und mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 60.000 (0) Tsd. €, sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.429 (456) Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. (8) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 51 (51) Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Bestellobligo in Höhe von 2 (11) Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen. Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 108,8 (108,5) Mio. € übernommen, um die operative Geschäftstätigkeit abzusichern. Davon betreffen 23,5 (23,5) Mio. € Zollavale. Weitere 56,0 (56,0) Mio. € betreffen Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte die zum Bilanzstichtag einen Marktwert in Höhe von -10,9 (-3,5) Mio. € aufweisen. Darüber hinaus bestehen Patronatserklärungen für die Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften deren Marktwert zum Stichtag 14,3 (13,9) Mio. € beträgt. Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochterunternehmen und Beteiligungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind. IV. Gewinn- und Verlustrechnung (9) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Erträge aus den Konzernumlagen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf in Höhe von 3.816 (3.134) Tsd. €. (10) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 936 (721) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von 855 (654) Tsd. €, periodenfremde Erträge in Höhe von 3 (13) Tsd. € sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0 (1) Tsd. €. (11) Personalaufwand scrollen
CropEnergies AG Mitarbeitende scrollen
(12) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Beratungskosten von 2.140 (428) Tsd. €, Shared-Service- Leistungen von 1.673 (2.745) Tsd. €, Anwalts- und Notarkosten von 732 (135) Tsd. €, die Aufsichtsratvergütungen in Höhe von 555 (861) Tsd. €, Aufwendungen für Werbung 514 (523) Tsd. €, Beiträge 375 (300) Tsd. €, Kosten für IT 220 (171) Tsd. €, Kosten für die Hauptversammlung 209 (140) Tsd. €, Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 162 (160) Tsd. €, periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0 (0) Tsd. € und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 3 (7) Tsd. € enthalten. (13) Beteiligungsergebnis scrollen
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen im Wesentlichen die Dividenden der BioWanze SA. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen den handelsrechtlichen Gewinn der CropEnergies Beteiligungs GmbH. (14) Zinsergebnis scrollen
Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich von 1.336 auf 5.592 Tsd. €. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln an Tochtergesellschaften wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 12.390 (2.425) Tsd. € erzielt. Grund hierfür ist im Wesentlichen der Anstieg des Zinsniveaus. Im Zinsergebnis sind auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 371 (302) Tsd. € erfasst, die mit den Erträgen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 1 (4) Tsd. € saldiert wurden. (15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zum gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organkreis der CropEnergies AG gehören die CropEnergies Beteiligungs GmbH, die ihrerseits einen Organkreis mit der CropEnergies Bioethanol GmbH sowie der CE Biobased Chemicals GmbH und der CE Advanced Bioenergies GmbH bildet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 1.571 (13.413) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 84 (737) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 1.593 (12.642) Tsd. €. Davon betreffen 0 (1.276) Tsd. € periodenfremde Erträge und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 594 (31) Tsd. €. Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen im Wesentlichen für Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie übrige sonstige Rückstellungen resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 9.952 (9.056) Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 50 (65) Tsd. € aus höheren Wertansätzen im Wesentlichen für immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögenwerten und Anteile an verbundenen Unternehmen in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,98 % unterstellt. V. Sonstige Angaben Die CropEnergies AG wird in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Südzucker AG, Mannheim, einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dieser Abschluss hat für die CropEnergies AG gem. § 291 Abs. 2 HGB befreiende Wirkung bezüglich der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. (16) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt eine Vergütung von 1.199 (1.452) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 654 (593) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 466 (796) Tsd. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 79 (63) € gewährt. Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für die aktiven Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf 4,8 Mio. €, während er sich für ehemalige Mitglieder des Vorstands auf 7,2 Mio. € beläuft. Die Bezüge für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2023/24 belaufen sich auf 368 (558) Tsd. €. (17) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen "Related Party" im Sinne von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin sowie deren Vorstand und Aufsichtsrat nebst deren nahen Familienangehörigen sowie ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), die Joint Venture CT Biocarbonic GmbH und Syclus BV sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG nebst deren nahen Familienangehörigen. Darüber hinaus zählt dazu die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet. Die CropEnergies AG und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt. (18) Aufsichtsrat und Vorstand Aufsichtsrat Dr. Thomas Kirchberg Vorsitzender seit 12. Juli 2022 Würzburg Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 16. März 2020 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten scrollen
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien scrollen
Helmut Friedl Stellvertretender Vorsitzender Egling a. d. Paar Vorstandsvorsitzender des Verbands bayerischer Zuckerrübenanbauer e. V. Vorstandsvorsitzender der Süddeutschen Zuckerrübenverwertungs-Genossenschaft eG Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juli 2022 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten scrollen
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien scrollen
Thomas Kölbl Speyer Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 3. Mai 2006 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten scrollen
Konzernmandate scrollen
Dr. Hans-Jörg Gebhard (bis 29. Februar 2024) Eppingen Ehem. Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Mitglied des Aufsichtsrats seit 29. August 2006 Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien scrollen
Dr. Stefan Streng Uffenheim Vorstandsvorsitzender des Verbands Süddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juli 2022 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten scrollen
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien scrollen
Dr. Susanna Zapreva Hannover Mitglied des Vorstands der VERBUND AG, Wien (Österreich) Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juli 2022 Mandate in inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten scrollen
Hans-Peter Gai (seit 22. März 2024) Weinheim Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. März 2024 Vorstand Dr. Stephan Meeder Chief Executive Officer (bis 29. Februar 2024) Chief Financial Officer (bis 29. Februar 2024) Mannheim Erstbestellung: 30. April 2015 Sprecher des Vorstands bis 29. Februar 2024 Jürgen Böttcher Chief Operating Officer Chief Technical Officer (bis 29. Februar 2024) Erfurt Erstbestellung: 1. Mai 2020 Bestellt bis: 31. Juli 2025 Dr. Fritz Georg von Graevenitz Chief Executive Officer (seit 1. März 2024) Chief Sales Officer (bis 29. Februar 2024) Heidelberg Erstbestellung: 1. Oktober 2019 Sprecher des Vorstands ab 1. März 2024 Bestellt bis: 30. September 2029 Heike Baumbach Chief Financial Officer Darmstadt Erstbestellung: 1. März 2024 Bestellt bis: 28. Februar 2027 (19) Anteilsbesitz Die nachfolgende Tabelle spiegelt den Anteilsbesitz der CropEnergies AG gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB wieder. scrollen
* Befreiung gemäß §264 Abs. 3
HGB
*** Angaben nach lokalen
Rechnungslegungsvorschriften. Zahlen betreffen das
Geschäftsjahr 2022
Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die CropEnergies Bioethanol GmbH, die CropEnergies Biobased Chemicals GmbH und die CE Advanced Bioenergies GmbH weisen kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. (20) Weitere Angaben Die Südzucker AG hat uns mitgeteilt, dass am 20. Dezember 2023 ihr Stimmrechtsanteil aufgrund von Aktienbesitz gemäß § 40 Abs. 1 WpHG unmittelbar 77,66 % überschreitet. Folgende direkte und indirekte Beteiligungen am Grundkapital der CropEnergies AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft bekannt: Zum 29. Februar 2024 ist die Südzucker AG, Mannheim (Südzucker) mit 94,2 % direkt am Grundkapital beteiligt. Die von Südzucker gehaltenen Anteile sind gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen. Somit hält die SZVG indirekt insgesamt 94,2 % der Stimmrechte. Der Jahresabschluss der CropEnergies AG, Mannheim für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft, Mannheim als Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IAS/IFRS aufgestellte Konzernabschluss der Südzucker AG wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. (21) Vorschlag für die GewinnverwendungIm Geschäftsjahr erfolgte eine Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 3.000 (0) Tsd. €. Mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 463 (585) Tsd. € ergibt sich ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 17.647 (59.790) Tsd. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 vor, eine Dividende in Höhe von 0,20 € je Aktie auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 0 Tsd. € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen sowie 197 Tsd. € auf neue Rechnung vorzutragen. Dies entspricht bei 87,25 Mio. Stückaktien einer Ausschüttungssumme von 17,5 Mio. €. (22) Nachtragsbericht Es gab nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben.
Mannheim, den 26. April 2024 Dr. Fritz Georg von Graevenitz, CEO Heike Baumbach, CFO Jürgen Böttcher, COO Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mannheim, den 26. April 2024 DER VORSTAND Dr. Fritz Georg von Graevenitz, CEO Heike Baumbach, CFO Jürgen Böttcher, COO BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die CropEnergies AG, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CropEnergies AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 29. Februar 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für die sonstige Information "Bericht des Aufsichtsrats" verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 26. April 2024 KPMG
AG
Rackwitz, Wirtschaftsprüfer Herbel, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023/24Der Aufsichtsrat hat die Entwicklungen bei CropEnergies im Geschäftsjahr 2023/24 aktiv begleitet und ist dabei seinen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen und beratend zu begleiten, nachgekommen. Bei allen grundlegenden Entscheidungen, die die CropEnergies-Gruppe betrafen, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er wurde zeitnah, umfassend und kontinuierlich über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Entwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage und die Entwicklung der Unternehmensgruppe - einschließlich der Risikolage - sowie über das Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Compliance-Themen unterrichtet: Der Vorstand berichtete in allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats über den Gang der Geschäfte und über die Lage des Unternehmens. Gegenstand dieser Berichte waren im Wesentlichen die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Strategie, die Unternehmenspolitik, die Rentabilität, das Risikomanagement sowie die Unternehmens-, Finanz-, Investitions-, Forschungs- und Personalplanung - jeweils bezogen auf die CropEnergies AG und die CropEnergies-Gruppe. Themen der Nachhaltigkeit, der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und der Herausforderungen des Klimawandels für die zukünftige Geschäftsentwicklung wurden regelmäßig erörtert. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Er informierte sich über wesentliche Geschäftsvorgänge und die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs-, einen Nominierungs- und einen Personalausschuss gebildet. Jahresabschluss Der von der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 11. Juli 2023 - auf Vorschlag des Aufsichtsrats - gewählte Abschlussprüfer KPMG hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2023/24 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. KPMG prüft den Einzelabschluss erstmalig seit dem Geschäftsjahr 2023/24. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei KPMG ist Herr Bodo Rackwitz. Am 19. Dezember 2023 hat die Südzucker AG den Aktionärinnen und Aktionären der CropEnergies AG ein Delisting-Erwerbsangebot gemacht. Bis dato hielt die Südzucker AG mit einem Stimmrechtsanteil von 69,2 % eine Mehrheitsbeteiligung an der CropEnergies AG. Die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG) hielt mittelbar über die Stimmrechte ihrer Tochtergesellschaft Südzucker AG und unmittelbar aus eigenen Stimmrechten eine Beteiligung von 74,0 % an der CropEnergies AG. Per 29. Februar 2024 hält die Südzucker AG einen Stimmrechtsanteil von 94,2 %. Somit hält auch die SZVG indirekt einen Stimmrechtsanteil von 94,2 %. Der Vorstand hat im Hinblick darauf einen Bericht nach § 312 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers KPMG wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Vertreter des Abschlussprüfers KPMG nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. Mai 2024 und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 7. Mai 2024 teil und berichteten ausführlich über Verlauf und Ergebnis der Prüfung. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers nach eingehender Diskussion zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und das Ergebnis seiner eigenen Prüfung entsprechen vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwände gegen die vorgelegten Abschlüsse. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der CropEnergies AG in seiner Sitzung vom 7. Mai 2024; der Jahresabschluss der CropEnergies AG ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns mit der Ausschüttung einer Dividende von 0,20 € je Aktie schloss sich der Aufsichtsrat an. Compliance Am 16. Januar 2024 fand das turnusmäßige Gespräch zu Betrugs- und Korruptionsrisiken zwischen dem Abschlussprüfer, der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats statt. Hierbei wurde über die Einschätzung von Geschäftsrisiken und Maßnahmen zur Begrenzung der Betrugs- und Korruptionsrisiken informiert und anschließend diskutiert. Corporate Governance Der Vorstand ist seinen aus Gesetz und Geschäftsordnung resultierenden Pflichten zur Information des Aufsichtsrats vollständig und fristgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung und von der Leistungsfähigkeit der Organisation der Gesellschaft überzeugt. Gleiches gilt hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der CropEnergies-Gruppe; auch darüber hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ausführlich informieren lassen. Personalia Im Aufsichtsrat gab es folgende Veränderungen: Herr Dr. Hans-Jörg Gebhard hat sein Mandat mit Wirkung zum 29. Februar 2024 niedergelegt. Mit Beschluss vom 22. März 2024 hat das Amtsgericht Mannheim auf Antrag des Vorstands Herrn Hans-Peter Gai an Stelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Gebhard zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Er wird der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 für die Zeit bis zum Ablauf der aktuellen Amtsperiode zur Wahl vorgeschlagen. Im Vorstand gab es folgende Veränderungen: Herr Dr. Stephan Meeder ist mit Ablauf des 29. Februar 2024 aus dem Vorstand ausgeschieden. Seine Nachfolge als Sprecher des Vorstands und Chief Executive Officer (CEO) trat Herr Dr. Georg von Graevenitz mit Wirkung zum 1. März 2024 an. Die Funktion der CFO übernahm Frau Heike Baumbach, die ebenfalls mit Wirkung zum 1. März 2024 in den Vorstand bestellt wurde. Herr Jürgen Böttcher gehört dem Vorstand weiterhin als Chief Operating Officer (COO) an. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands - Herrn Dr. Hans-Jörg Gebhard und Herrn Dr. Stephan Meeder - herzlich für ihren langjährigen Einsatz zum Wohle des Unternehmens. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Mannheim, 7. Mai 2024 Für den Aufsichtsrat Dr. Thomas Kirchberg, Vorsitzender |
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