![]() CropEnergies AGMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2024 bis zum 28.02.2025Inhaltsverzeichnis LAGEBERICHT Grundlagen des Unternehmens Unternehmensprofil Organisation der Gruppe Innovationen, Forschung und Entwicklung Wirtschaftsbericht Bericht der Beteiligungen der CropEnergies AG Erläuterung der Ertragslage Erläuterung der Vermögenslage und Finanzlage Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG JAHRESABSCHLUSS Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Versicherung der gesetzlichen Vertreter Die auf den folgenden Seiten in Klammern gesetzten Zahlen beziehen sich jeweils auf den Vorjahreszeitraum bzw. -zeitpunkt. Lageberichtder CropEnergies AGGrundlagen des Unternehmens Unternehmensprofil Die CropEnergies AG hat ihren Sitz in der Maximilianstraße 10 in 68165 Mannheim, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB Nr. 700509 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. Gemäß § 2 der Satzung der Gesellschaft in der Fassung vom 13. November 2024 ist der Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar in den Bereichen der Herstellung und des Vertriebs von Ethanol (Ethylalkohol) und dessen Folgeprodukten sowie weiteren Produkten, die aus erneuerbaren Rohstoffen, insbesondere agrarischer und nichtagrarischer Biomasse erzeugt werden, einschließlich der Erzeugung und des Vertriebs von Nebenprodukten sowie Energie aus erneuerbaren Quellen tätig sind. Die CropEnergies AG ist eine Aktiengesellschaft und ihre Mehrheitsaktionärin ist die Südzucker AG. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der CropEnergies AG mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Somit wird die Aktie der CropEnergies AG mit Ablauf des 28. Februar 2024 nicht mehr im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Organisation der Gruppe Die CropEnergies-Gruppe verfügt in Europa über mehrere Bioraffinerien zur Herstellung von Neutral- und Kraftstoffethanol, Lebens- und Futtermitteln sowie biogenem Kohlendioxid. Die Absatzmärkte liegen vorwiegend in Europa. Die CropEnergies AG hält mittelbar oder unmittelbar 100 % an folgenden in- und ausländischen Tochterunternehmen: scrollen
Daneben hielt die CropEnergies AG im Geschäftsjahr 2024/25 mittelbar oder unmittelbar Anteile an den nachfolgend aufgeführten Unternehmen: scrollen
Die CropEnergies Bioethanol GmbH betreibt in Zeitz eine der größten Bioraffinerien zur Herstellung von Ethanol, Neutralalkohol, Futtermittel und CO 2. Die BioWanze SA betreibt in Wanze eine große Bioraffinerie zur Herstellung von Ethanol, Gluten, dem flüssigen Proteinfuttermittel ProtiWanze ® , CO 2 sowie thermischer und elektrischer Energie. Die Ensus UK Ltd. verfügt in Wilton über eine der größten Bioraffinerien in Großbritannien zur Herstellung von Ethanol, Eiweißfuttermitteln und biogenem CO 2. Ryssen Alcools SAS (Ryssen) betreibt in Loon-Plage Anlagen zur Rektifikation (Aufreinigung) und Dehydratation (Trocknung) von Alkohol. Die CT Biocarbonic GmbH ist ein Joint Venture zur Herstellung und zum Vertrieb von flüssigem CO 2 in Lebensmittelqualität. Zweck der CE Biobased Chemicals GmbH ist der Bau und Betrieb einer Produktionsanlage im Chemie- und Industriepark Zeitz zur Herstellung von erneuerbarem Ethylacetat aus nachhaltigem Ethanol. Die CE Advanced Bioenergies GmbH produziert fortschrittliches Ethanol aus Abfällen der Lebensmittelindustrie, wie zum Beispiel Teigresten aus Bäckereien und Pizzafabriken, aber auch aus verunreinigten Zuckerlösungen. Die Syclus BV ist ein niederländisches Start-up für biobasierte Chemikalien. Ziel ist der Bau einer großtechnischen Anlage zur Herstellung von erneuerbarem Ethylen aus erneuerbarem Ethanol. Die LXP Group GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das ein Verfahren entwickelt hat, mit dem ein milder Aufschluss von lignozellulärer Biomasse ermöglicht wird. Ziel ist die Entwicklung, Vermarktung und der Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von nachwachsenden Rohstoffen. Innovationen, Forschung und Entwicklung Als ein führender europäischer Hersteller von erneuerbarem Ethanol ist CropEnergies bestrebt, seine bestehenden Geschäfte fortzuführen und durch innovative Weiterentwicklungen und Diversifizierungen neue Geschäftsfelder für das Unternehmen zu erschließen. CropEnergies hat mit gezielten Forschungsaufträgen die zentrale Forschungsabteilung der Südzucker-Gruppe beauftragt. Alle im Geschäftsjahr 2024/25 für die CropEnergies AG erbrachten Forschungs-, Entwicklungs- und Serviceleistungen wurden in definierten Projekten auf Basis eines mit der Südzucker AG geschlossenen Dienstleistungsvertrages verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr belief sich der Gesamtaufwand auf insgesamt 0,8 (0,6) Mio. €. Wirtschaftsbericht Bericht der Beteiligungen der CropEnergies AG Die Gesellschaft fungiert im Wesentlichen als Holding und ist insofern vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Beteiligungen abhängig. Daher werden nachfolgend Ausführungen zu der Entwicklung der relevanten Märkte, auf denen die Beteiligungsgesellschaften tätig sind, dargestellt. Absatzmarkt Ethanol Die weltweite Ethanolerzeugung stieg im Jahr 2024 auf 138 (133) Mio. m 3 an. Davon entfielen rund 85 % auf Kraftstoffethanol. Der Anstieg der Gesamtproduktion ist auf einen deutlichen Anstieg der Produktion von Kraftstoffethanol zurückzuführen. Diese lag im Jahr 2024 bei rund 119 (114) Mio. m 3 und soll dieses Niveau auch im Jahr 2025 erreichen. Die verbleibenden Alkoholmengen werden als Neutralalkohol in Getränken, Kosmetika sowie pharmazeutischen und industriellen Anwendungen eingesetzt. EU-Mengenbilanz Ethanol scrollen
Quelle: S&P Global Commodity Insights, Februar 2025; einschl. UK. In der EU-27 und UK lag die Ethanolproduktion im Jahr 2024 mit 7,8 (7,6) Mio. m 3 leicht über dem Vorjahresniveau. Gleichzeitig stieg der Ethanolverbrauch auf 10,8 (10,5) Mio. m 3. Dies war auf einen Anstieg beim Verbrauch von Kraftstoffethanol auf 8,3 (7,9) Mio. m 3 zurückzuführen. Der Verbrauch von Neutralalkohol blieb mit 2,5 (2,6) Mio. m 3 relativ stabil. Im Jahr 2025 soll es mit 8,5 (8,3) Mio. m 3 zu einem weiteren Anstieg beim Verbrauch von Kraftstoffethanol kommen. Die Nettoimporte in die EU- 27 und Großbritannien lagen 2024 mit 2,9 (2,7) Mio. m 3 über dem Vorjahresniveau. In Europa verzeichneten die Ethanolpreise einen Preisanstieg von rund 660 €/m 3 Anfang März 2024 auf rund 690 €/m 3 zum Ende des Geschäftsjahrs Ende Februar 2025. Im Durchschnitt lagen die Ethanolpreise im Geschäftsjahr 2024/25 bei rund 680 (740) €/m 3. Das relativ niedrige Preisniveau in Europa kann unter anderem auf höhere Einfuhren, insbesondere aus den USA, zurückgeführt werden. Der starke Rückgang der Treibhausgas-Quotenpreise durch vermeintlich falsch deklarierte fortschrittliche Biodieselimporte und Betrug mit UER (Upstream-Emission-Reduction)-Projekten wirkte sich ebenfalls belastend auf die Ethanolpreise in Europa aus. Absatzmarkt Proteine Die Preisentwicklung auf den Märkten für proteinhaltige Lebens- und Futtermittel orientiert sich vor allem an den internationalen Sojabohnenpreisen sowie den europäischen Rapsschrotpreisen. Die weltweite Sojabohnenernte 2024/25 wird dem Internationalen Getreiderat (IGC) zufolge mit 418 (396) Mio. t über dem Vorjahresniveau liegen. Bei einer auf 409 (385) Mio. t steigenden Nachfrage sollen die Bestände auf 82 (73) Mio. t steigen. Die Sojabohnenpreise entwickelten sich im Laufe des Geschäftsjahrs 2024/25 rückläufig. Anfang März 2024 lag der Preis bei rund 11 USD/bushel. Zum Ende des Geschäftsjahrs sank der Preis für Sojabohnen auf rund 10 USD/bushel. Die EU-Rapsernte im Getreidewirtschaftsjahr 2024/25 soll sich auf rund 17 (20) Mio. t reduzieren. Die Notierungen für europäischen Rapsschrot lagen Anfang März 2024 bei rund 270 €/t und Ende Februar 2025 bei rund 290 €/t. Rohstoffmärkte Die weltweite Getreideernte (ohne Reis) soll im Getreidewirtschaftsjahr (GWJ; 1. Juli bis 30. Juni) 2024/25 mit voraussichtlich 2.306 (2.310) Mio. t leicht unter der Vorjahresernte liegen. Bei einem Weltgetreideverbrauch von 2.336 (2.323) Mio. t wird mit einem Rückgang der Lagerbestände auf 577 (607) Mio. t gerechnet. Der EU-Kommission zufolge soll im GWJ 2024/25 die Getreideernte in der EU mit rund 255 (268) Mio. t ebenfalls unter dem Vorjahresniveau liegen. Der Verbrauch soll unverändert bei rund 257 (257) Mio. t liegen, wobei über 60 % des Getreides nach wie vor der Tierfütterung dienen. Für die Herstellung von Kraftstoffethanol soll hingegen nur der Stärkeanteil von 12 Mio. t Getreide und damit rund 5 % der EU-Ernte verwendet werden. Die weiteren Bestandteile des Getreides werden in erster Linie zu proteinreichen Lebens- und Futtermitteln veredelt, die dazu beitragen, die europäische Versorgungslücke an pflanzlichen Proteinen zu schließen und damit das Getreide vollständig zu verwerten. Die europäischen Weizenpreise an der Euronext in Paris lagen zu Beginn des Geschäftsjahrs bei rund 185 €/t und stiegen bis Ende Mai auf 269 €/t an. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahrs gingen die Preise wieder zurück und lagen Ende Februar bei rund 220 €/t. Entwicklungen im politischen Umfeld Europäischer Green Deal Die EU will mit dem European Green Deal den Übergang zu einer ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt. Das Europäische Klimagesetz sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Mit dem Fit-for-55-Paket wurden zahlreiche Initiativen zur Anpassung der EU-Klima- und Energiepolitik vom Europäischen Parlament und Rat beschlossen. Als weiteren Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die Kommission im Februar 2024 für 2040 ein neues Klimaziel mit einer Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu 1990 ins Auge gefasst. Es ist nun die Aufgabe der neuen EU-Kommission, auf dieser Grundlage Legislativvorschläge vorzulegen. Erneuerbare-Energien-Richtlinie Ein zentrales Element des Fit-for-55-Pakets war die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) mit dem Ziel, die Nutzung von erneuerbaren Energien weiter voranzubringen. Diese Richtlinie, die am 20. November 2023 in Kraft getreten und bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen ist, sieht vor, dass der energetische Anteil an erneuerbaren Energien im Transportsektor auf mindestens 29 % (bisher: 14 %) steigen soll. Alternativ können die Mitgliedsstaaten auch ein THG- Minderungsziel von mindestens 14,5 % etablieren. Der Anteil von erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen soll in den Mitgliedsstaaten unverändert bis zu einem Prozentpunkt über dem im Jahr 2020 erreichten Niveau, maximal jedoch 7 %, betragen dürfen. Die Einigung sieht des Weiteren ein verbindliches Unterziel von 5,5 % für erneuerbare Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen sowie synthetische Kraftstoffe im Jahr 2030 vor. Auf synthetische Kraftstoffe soll dabei mindestens ein Prozentpunkt entfallen. Eine weitere Maßnahme besteht darin, bis 2026 einen separaten, EU-weiten Handel für fossile CO 2 -Emissionen von Kraft- und Brennstoffen (ETS-II) zu etablieren. Damit werden nationale Regelungen, wie z. B. das Brennstoffemissionshandelsgesetz in Deutschland, abgelöst. Bei der Neugestaltung der Besteuerung von Energieerzeugnissen konnten sich die Mitgliedstaaten bisher nicht einigen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass sich die Energiesteuersätze zukünftig am Energiegehalt von Kraftstoffen und deren Umweltwirkungen orientieren sollen. Eine energie- und CO 2 -orientierte Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen entspricht grundsätzlich den langjährigen Forderungen der europäischen Ethanolindustrie. Trotzdem lehnt die europäische Ethanolindustrie den Vorschlag in der bisherigen Form als diskriminierend ab, da nachhaltige Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen, im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, nach einer Übergangszeit wie fossile Kraftstoffe besteuert werden sollen. Die Neuregelung von CO 2 -Normen für neue PKWs und leichte Nutzfahrzeuge durch das Europäische Parlament und den Rat kommt einem faktischen Verbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab spätestens 2035 gleich. Diese Regelung stellt einen klaren Verstoß gegen den Grundsatz der Technologieneutralität dar, da unverändert nur die Emissionen am Auspuff der Fahrzeuge berücksichtigt werden sollen; Lebenszyklusemissionen von Fahrzeugen ohne lokale Emissionen, wie zum Beispiel Elektroautos, werden ignoriert. Eine Überprüfung der Regelungen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die europäische Ethanolindustrie setzt sich für eine technologieoffene Anpassung der Regelung und die Berücksichtigung von nachhaltigen Biokraftstoffen als CO 2 -neutrale Kraftstoffe ein. Deutschland In Deutschland soll die Treibhausgas-(THG-)Minderungsquote bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 25,1 % erhöht werden. Am 1. Januar 2025 wurde mit der Erhöhung von 9,35 % auf 10,60 % ein weiterer Schritt hierzu vollzogen. Der energetische Anteil von erneuerbaren Kraftstoffen aus Ackerpflanzen soll dabei bis zu 4,4 % beitragen können. Der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen soll sukzessive auf mindestens 2,6 % im Jahr 2030 angehoben werden. Zum 1. Januar 2025 erfolgte die Erhöhung von 0,4 % auf 0,7 %. Nach Einschätzung der deutschen Biokraftstoffindustrie ist der Steigerungspfad bis 2030 nicht ambitioniert genug und verläuft zudem deutlich zu flach. Die Folge sind massive Überzeichnungen der Mindestquoten seit 2021, die insbesondere im Jahr 2024 zu erheblichen Marktverwerfungen geführt haben. Die Marktverwerfungen hatten ihren Ursprung in sog. UER (Upstream Emission Reduction)-Projekten in China und insbesondere in umfangreichen Importen von fortschrittlichem Biodiesel ebenfalls aus China. Zum einen besteht der Verdacht, dass in China gewöhnliches Pflanzenöl, u.a. auch Palmöl, das auf die deutsche THG-Quote nicht mehr angerechnet werden darf, als Abfall umdeklariert wurde, um den hieraus hergestellten Biodiesel als sogenannter fortschrittlicher Biokraftstoff doppelt auf die THG-Quote anrechnen zu können. Zum anderen besteht bei zahlreichen UER- Projekten in China der Verdacht auf betrügerische Zertifizierungen. Als Reaktion auf diese Marktverwerfungen hat die Bundesregierung im Mai 2024 zunächst die Anmeldung neuer UER-Projekte ab dem 1. Juli 2024 gestoppt. Im November 2024 folgte der Beschluss der Bundesregierung, die Übertragung von überschüssigen THG-Einsparungen aus Vorjahren für die Jahre 2025 und 2026 komplett auszusetzen. Ungeachtet des massiven Betrugsverdachts zeigen Daten des Zolls für das Jahr 2023, dass THG-Minderungen von über 2 Mio. t aus UER-Projekten auf die THG-Quote angerechnet wurden und sich die Mengen an fortschrittlichem Biodiesel mit über 1,1 Mio. t gegenüber dem Vorjahr nahezu verfünffacht haben. Die EU-Kommission hat im August 2024 vorläufige Antidumpingzölle auf chinesische Biodieselimporte eingeführt, die im Januar 2025 von den EU-Mitgliedsstaaten im Rat bestätigt wurden. Die endgültigen Antidumpingzölle werden fünf Jahre gelten. Die deutsche Biokraftstoffbranche begrüßt zwar die Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene, fordert darüber hinaus von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Betrugsprävention. Hierzu zählen umfassende Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen, die auch außerhalb Europas konsequent umgesetzt werden müssen, sobald die dort hergestellten Biokraftstoffe auf die deutsche THG-Quote angerechnet werden sollen. Die deutsche Bioethanolindustrie spricht sich ferner dafür aus, im Rahmen der RED-III-Umsetzung die Mehrfachanrechnung von bestimmten Kraftstoffen und Energieträgern ersatzlos zu streichen. Mit dieser virtuellen Vervielfachung werden weder fossile Kraftstoffe noch THG-Emissionen eingespart. Die virtuellen THG-Einsparungen werden auch nicht dazu beitragen, die verkehrsbedingten Emissionen von rund 146 Mio. t CO 2 Äq. im Jahr 2023 auf nur noch 85 Mio. t CO 2 Äq. im Jahr 2030 zu senken, wie es im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) angestrebt wird. Zur Senkung der Treibhausgasemissionen werden tatsächlich klimaschonende Alternativen zu fossilen Kraftstoffen benötigt. Ein Beispiel ist dabei das in Deutschland eingesetzte Kraftstoffethanol, das 2023 lediglich Treibhausgasemissionen von weniger als 9 g CO 2 Äq./MJ und damit nur rund 180 g CO 2 Äq./Liter Ethanol aufwies. Dies entspricht - über die gesamte Wertschöpfungskette von der Rohstofferzeugung bis zur Nutzung im Fahrzeug - einer echten THG-Einsparung von fast 91 %. Insgesamt wurden 2023 durch den Einsatz von Biokraftstoffen rund 12 Mio. t CO 2 Äq. eingespart. Erläuterung der Ertragslage Die CropEnergies AG nimmt im Wesentlichen Holding-, Steuerungs- und Finanzierungsfunktionen wahr, sodass das Ergebnis hauptsächlich von dem Beteiligungsergebnis, den Personalkosten für die Mitarbeiter der CropEnergies AG, den weiterbelasteten Aufwendungen der Südzucker-Gruppe für Shared Services sowie den weiteren sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CropEnergies AG und dem Zinsergebnis geprägt wird. Das Beteiligungsergebnis verminderte sich um -140,7 Mio. € auf -120,4 (20,3) Mio. €. Der Hauptgrund hierfür waren Aufwendungen aus Verlustübernahmen aufgrund des handelsrechtlichen Fehlbetrags bei der CropEnergies Beteiligungs GmbH. Bei der CropEnergies Beteiligungs GmbH wurde die Beteiligung an der Ensus UK Ltd. in Höhe von 136,9 Mio. € vollumfänglich abgeschrieben. Ursächlich für diese Abwertung waren reduzierte Ertragserwartungen am Standort in Großbritannien infolge eines Projektstopps. Des Weiteren verminderten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere aufgrund von weniger bezogenen Beratungskosten um 0,7 Mio. € auf 8,5 Mio. €. Die Personalaufwendungen blieben nahezu konstant bei 9,2 Mio. €. Das Zinsergebnis verringerte sich um 3,7 Mio. € auf 7,3 (11,0) Mio. €. Ursächlich hierfür waren in erster Linie geringere sonstige Zinsen und ähnliche Erträge. Im Vorjahr wurden Zinserträge aus kurzfristigen, festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 2,8 Mio. € generiert. Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund gestiegener Verbindlichkeiten aus Darlehen von Tochterunternehmen um 1,1 Mio. €. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verringerte sich von 17,4 Mio. € um -143,7 Mio. € auf -126,3 Mio. €, vor allem aufgrund des um -140,7 Mio. € geringeren Beteiligungsergebnisses. Der Steueraufwand belief sich auf 2,1 (3,2) Mio. €. Die CropEnergies AG weist im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 128,4 Mio. € aus. Dieser Jahresfehlbetrag über 128,4 (Jahresüberschuss: 14,2) Mio. € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 0,2 Mio. € verrechnet und die Kapitalrücklage um einen Teilbetrag in Höhe von 128,2 Mio. € reduziert. Insgesamt ergab sich für den Abschluss der CropEnergies AG kein Bilanzgewinn. Eine Gewinnausschüttung scheidet aus. Erläuterung der Vermögenslage und Finanzlage Die Bilanz per 28. Februar 2025 ist auf der Aktivseite geprägt durch die Anteile an den verbundenen Unternehmen CropEnergies Bioethanol GmbH, CropEnergies Beteiligungs GmbH, BioWanze SA und Ryssen Alcools SAS in Höhe von insgesamt 472,3 (474,4) Mio. €. Die Verringerung der Anteile an den verbundenen Unternehmen betrifft die Abschreibung des Beteiligungsansatzes an der LXP Group GmbH. Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Mio. € auf 395,1 Mio. €. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen blieben dabei nahezu konstant bei 394,6 (394,3) Mio. € und betreffen im Wesentlichen Finanzforderungen aus der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG von 15,0 Mio. €, Forderungen aus dem Cash-Pooling von 115,6 Mio. €. sowie kurzfristige Finanzforderungen gegenüber der Südzucker AG von 260,0 Mio. €. Die Forderungen aus Steuern verminderten sich um 6,6 Mio. € auf 0,5 Mio. € und der Bestand an liquiden Mitteln blieb unverändert bei 3 Tsd. €. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten von 182,1 Mio. € auf 344,1 Mio. € erhöht. Die Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling mit Tochtergesellschaften von 77,8 (98,7) Mio. €, Verbindlichkeiten aus Darlehen von Tochterunternehmen von 140,0 (80,0) Mio. € sowie Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen von 120,4 (0) Mio. €. Die Rückstellungen für Pensionen liegen nahezu unverändert bei 21,5 Mio. €. Die Steuerrückstellungen verringerten sich um 24,0 Mio. € auf 5,0 Mio. € und die sonstigen Rückstellungen um 0,5 Mio. € auf 3,2 Mio. €. Das Eigenkapital verringerte sich insbesondere aufgrund der Aufwendungen aus Verlustübernahmen um -145,8 Mio. € auf 494,1 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erreichte 56,9 (73,0) % der Bilanzsumme von 867,9 (876,2) Mio. €. Die Gesellschaft finanziert sich aus dem konzerninternen Cashpool. Die Liquidität der CropEnergies AG im abgelaufenen Geschäftsjahr war durch einen jederzeitigen Zugriff auf ausreichende kurzfristige Liquidität gekennzeichnet. Rückzahlungen von Finanzforderungen wurden in Höhe von 33,0 Mio. € erhalten. Auszahlungen gab es im Wesentlichen für die Dividendenausschüttung in Höhe von 17,5 Mio. €. Tatsächliche und prognostizierte Geschäftsentwicklung Maßgeblich für die CropEnergies AG als finanzielle Steuerungskennzahl ist vor allem das durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Auf Ebene der CropEnergies AG bestehen derzeit keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Die CropEnergies AG prognostizierte im Vorjahresbericht trotz eines rückläufigen Beteiligungsergebnisses infolge eines anspruchsvollen Marktumfeldes ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024/25. Das tatsächlich erzielte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich auf -126,3 (17,4) Mio. €. Ursächlich hierfür waren v.a. Aufwendungen für den Verlustausgleich der CropEnergies Beteiligungs GmbH. Bei der CropEnergies Beteiligungs GmbH wurde die Beteiligung an der Ensus UK Ltd. in Höhe von 136,9 Mio. € vollumfänglich abgeschrieben. Risiko- und Chancenbericht Nachfolgend werden die für die CropEnergies-Gruppe wesentlichen kurzfristigen Risiken und Chancen und deren Bedeutung unter Berücksichtigung der möglichen finanziellen Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten auf das operative Ergebnis dargestellt: scrollen
Beschaffungs- und Absatzrisiken, Risiken durch strukturelle Veränderung der Absatzmärkte sowie eine Veränderung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen stellen die zentralen Risiken für die weitere Entwicklung der CropEnergies-Gruppe dar. Die Preisvolatilitäten der eingesetzten Rohstoffe, Energieträger und des Ethanols sowie hochwertiger Lebens- und Futtermittel haben den stärksten Einfluss auf das Ergebnis der CropEnergies-Gruppe. Des Weiteren kann die aktuelle Zollpolitik der USA sowohl Risiken als auch Chancen bergen. Zollerhöhungen der USA könnten Gegenmaßnahmen der Handelspartner nach sich ziehen, was erhebliche Marktreaktionen auf den Finanz-, Energie- und Rohstoffmärkten auslösen könnte. Eine vorübergehende Stilllegung von Anlagen kann erforderlich werden, wenn die variablen Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Die Korrelation der volatilen Rohstoff- und Ethanolmärkte ist gering, was sich nur teilweise durch Preissicherungen kompensieren lässt. Weitere Risiken und Chancen ergeben sich langfristig aus den Klimaschutzzielen, die sich die EU gesetzt hat. Eine möglichen Ausweitung der Elektrifizierung des Straßenverkehrs würde eine Reduktion des Marktvolumens für erneuerbaren Kraftstoffethanol nach sich ziehen. Mit der angestrebten Defossilisierung können sich jedoch Chancen für die Verwendung von erneuerbarem Ethanol in der chemischen Industrie ergeben. Die Veränderung des Klimas, die Maßnahmen dagegen und deren Auswirkungen auf CropEnergies werden zukünftig einen zentralen Stellenwert einnehmen. Schäden aufgrund von z. B. Wetterextremen an Standorten der CropEnergies-Gruppe können zur Beeinträchtigung der Verfügbarkeit von Rohstoffen, Produktion und Produkten führen. Die Gesamtrisikoposition von CropEnergies ist vergleichbar mit dem Vorjahr. Beschaffungsrisiken betreffen im Wesentlichen Preisschwankungen an den Weltagrar- und Devisenmärkten, die sich direkt auf die Rohstoffkosten der CropEnergies-Gruppe auswirken. Das Rohstoffpreisrisiko reduziert CropEnergies teilweise durch die Verkaufserlöse der im Produktionsprozess anfallenden Lebens- und Futtermittel. Das Absatzrisiko betrifft den Preis für Ethanol. Der Preis für Ethanol unterliegt verschiedenen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Angebots- und Nachfragebedingungen in den USA sowie dem Preisniveau und dem Angebot in den USA, Brasilien und anderen Exportländern. Die Risiken hieraus steuert CropEnergies, soweit möglich, durch derivative Instrumente sowie durch die flexible Nutzung der Ethanolanlagen je nach Marktsituation. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht und sind gegenwärtig nicht erkennbar. Die Risiken wurden vor Risikoabgrenzungsmaßnahmen dargestellt. Prognosebericht Aufgrund der Holdingstruktur als Konzernobergesellschaft der CropEnergies-Gruppe werden Umsatzerlöse auch weiterhin nur im geringen Umfang anfallen. Maßgeblich für die CropEnergies AG ist das vor allem durch das Beteiligungsergebnis geprägte Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die CropEnergies AG rechnet auch im Geschäftsjahr 2025/26 mit weiteren Auswirkungen des anhaltenden Ukraine-Kriegs. Diese werden voraussichtlich die bereits bestehende hohe Volatilität auf den Absatz- und Beschaffungsmärkten weiter verstärken. Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen sowie die Dauer der globalen zollpolitischen Verwerfungen schwer abzuschätzen. Das negative Beteiligungsergebnis im Geschäftsjahr 2024/25 war auf einen einmaligen Vorgang zurückzuführen, nämlich die Abwertung aufgrund reduzierter Ertragserwartungen bei der Ensus UK Ltd. infolge eines Projektstopps. Für das Geschäftsjahr 2025/26 wird jedoch eine deutliche Verbesserung des Beteiligungsergebnisses erwartet. Somit rechnet die CropEnergies AG mit einem positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das deutlich über dem Niveau des Geschäftsjahrs 2024/25 liegen soll. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der Vorstand der CropEnergies AG hat für das Geschäftsjahr 2024/25 einen Bericht gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen oder Unterlassungen, die auf Veranlassung oder im Interesse der Südzucker AG oder eines mit diesen verbundenen Unternehmen geschehen sind, aus denen ein Nachteil hätte entstehen können, sind nicht erfolgt". Bilanz 28. Februar 2025(Tsd. €) AKTIVA scrollen
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Gewinn- und Verlustrechnung 1. März 2024 bis 28. Februar 2025(Tsd. €) scrollen
AnhangI. Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften Die CropEnergies AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 700509 eingetragen und hat ihren Firmensitz in der Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim, Deutschland. Die CropEnergies AG ist zum Bilanzstichtag 28. Februar 2025 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht jeweils dem Zeitraum vom 1. März bis zum 28./29. Februar. Der Jahresabschluss der CropEnergies AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne bzw. Kursverluste aufgrund abweichender Devisenkassamittelkurse zwischen dem Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls und dem Bilanzstichtag werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Nach dem 1. März 2018 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Ein Sammelposten wurde seit dem 1. März 2018 nicht mehr gebildet. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scrollen
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Niedrigeren beizulegenden Werten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden in Höhe des geschätzten Ausfallrisikos einzelwertberichtigt. Wertaufholungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch auf Grundlage biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Dabei wurde von einer künftigen Gehaltssteigerung von 2,5 (2,75) %, von einem Beitragsbemessungsgrenze-Trend von 2,5 (2,75) %, einer künftigen Rentensteigerungsrate von 2,2 (2,5) % und einer durchschnittlichen Fluktuation von 1,0 (1,0) % ausgegangen. Bei der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 28. Februar 2025 wurde ein Rechnungszins von 1,93 (1,82) % zugrunde gelegt. Es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Aufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen und der Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Für rückgedeckte Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen wird der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit vorhandenen Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) verrechnet, das mit dem Zeitwert bilanziert wird. Bei dem Zeitwert des Deckungsvermögens handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert der Rückdeckungsversicherung, der den historischen Anschaffungskosten entspricht. Mit den korrespondierenden Aufwendungen und Erträgen wird entsprechend verfahren. Der Abzinsungssatz für Rückstellungen der Jubiläumsansprüche beträgt 2,00 (1,78) %. Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Bemessung der sonstigen Rückstellungen und der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag erzielte Einnahmen ausgewiesen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Neben den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden auch steuerliche Zins- und Verlustvorträge berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der CropEnergies AG von derzeit 29,98 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz beinhaltet Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt hieraus ergebende künftige Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Sofern die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern überwiegen, wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, keine aktiven latenten Steuern zu bilanzieren. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. III. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen (Tsd. €) scrollen
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Im Geschäftsjahr 2024/25 verringerte sich der Beteiligungsansatz an der LXP Group GmbH um 2.064 Tsd. € infolge der Abschreibung der Beteiligung. Ursache für diese Abwertung waren deutlich reduzierte Ertragserwartungen. Im Vorjahr gab es eine Erhöhung des Beteiligungsansatzes an der CropEnergies Beteiligungs GmbH in Höhe von 45.000 Tsd. € aufgrund einer Einlage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scrollen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Finanzforderungen im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung der Tochtergesellschaften der CropEnergies AG in Höhe von 15.000 (15.000) Tsd. € mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die kurzfristigen, Forderungen aus dem Cash-Pooling mit Tochtergesellschaften in Höhe von 107.224 (82.297) Tsd. €, Forderungen aus dem Cash-Pooling mit der Südzucker AG in Höhe von 8.403 (2.229) Tsd. € und die kurzfristigen Finanzforderungen gegen die Südzucker AG in Höhe von 260.000 (293.000) Tsd. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.007 (1.725) Tsd. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände und die Forderungen aus Steuern haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (3) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der CropEnergies AG beträgt 87.250.000 €. Es ist eingeteilt in 87.250.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Stückaktie. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Die CropEnergies AG hält zum Stichtag keine eigenen Aktien. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 13. Juli 2025 Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Die eigenen Aktien können auch zum Zwecke der Einziehung zu Lasten des Bilanzgewinns oder anderer Gewinnrücklagen erworben werden. Der Vorstand ist u. a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen an Dritte zu veräußern oder zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen zu nutzen. Der Vorstand ist auch ermächtigt, den Aktienerwerb unter Einsatz von Derivaten durchzuführen; alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf höchstens 5 % des Grundkapitals beschränkt. Von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wurde mit Ausnahme des Erwerbs im Zuge des neuen Vorstandsvergütungssystems bislang kein Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 13. Juli 2021 hat den vorstehenden Beschluss vom 14. Juli 2020 erweitert, damit die eigenen Aktien für die Bedienung des Aktienprogramms im Rahmen des Vergütungssystems für den Vorstand verwendet werden können. Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2020 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13. Juli 2025 das Grundkapital um bis zu insgesamt 15 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Der Vorstand kann dabei mit der Zustimmung des Aufsichtsrats und nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 der Satzung das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ausschließen, wobei die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung. Von der Ermächtigung zur Ausübung des Genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr um 128.196 Tsd. € verringert und beläuft sich zum Stichtag auf 74.371 Tsd. €. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen belaufen sich zum Bilanzstichtag somit auf 332.460 (332.460) Tsd. €, hierin enthalten sind auch die gesetzlichen Gewinnrücklagen in Höhe von 5.500 (5.500) Tsd. €. Die CropEnergies AG hat keine Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen, die eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB auslösen. Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung für Altersvorsorgeverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beläuft sich auf -325 (193) Tsd. € und ist ausschüttungsgesperrt. Diesem ausschüttungsgesperrten Betrag stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 326.960 (326.960) Tsd. € gegenüber. Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergab sich für den Abschluss der CropEnergies AG kein Bilanzgewinn. Mit dem Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 463 Tsd. € ergab sich im Vorjahr ein Bilanzgewinn der CropEnergies AG in Höhe von 17.647 Tsd. €. (4) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus laufenden Renten und Anwartschaften ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 21.516 (21.533) Tsd. € werden mit einem Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 38 (37) Tsd. € verrechnet. Bei dem Deckungsvermögen handelt es sich um den versicherungsmathematischen Aktivwert von Rückdeckungsversicherungen; der dem Zeitwert und den historischen Anschaffungskosten entspricht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen nach Verrechnung mit dem dafür vorgesehenen Deckungsvermögen 21.478 (21.496) Tsd. €. Die Differenz zwischen den Wertansätzen gemäß § 253 (2) und § 253 (6) HGB beträgt -325 (193) Tsd. €. (5) Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen scrollen
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen erwartete Ertragsteuer- Nachzahlungen aus noch ausstehenden Steuerveranlagungen des laufenden Jahres sowie der Vorjahre. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Personalverpflichtungen 1.461 (1.330) Tsd. €, Gewinnbeteiligungen 1.106 (1.805) Tsd. €, Rückstellungen für Betriebsprüfungen 338 (280) Tsd. €, Prozessrisiken 160 (0) Tsd. € und Jahresabschlusskosten 42 (103) Tsd. €. (6) Verbindlichkeiten scrollen
Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pooling-Verfahren mit Tochtergesellschaften in Höhe von 77.811 (98.657) Tsd. €, Verbindlichkeiten aus Darlehen mit Tochterunternehmen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr in Höhe von 140.000 (20.000) Tsd. € und mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0 (60.000) Tsd. €, sowie Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen in Höhe von 120.411 (0) Tsd. € und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 3.787 (1.429) Tsd. €. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungseinrichtungen sowie Verbindlichkeiten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. (7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die aus Mietverträgen für Büroräume resultierenden jährlichen Verpflichtungen belaufen sich auf 51 (51) Tsd. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Das Bestellobligo in Höhe von 3 (2) Tsd. € bezieht sich auf Bestellungen für Investitionen. Die CropEnergies AG hat für ihre operativen Tochtergesellschaften Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 88,8 (108,8) Mio. € übernommen, um die operative Geschäftstätigkeit abzusichern. Davon betreffen 27,5 (23,5) Mio. € Zollavale. Weitere 56,0 (56,0) Mio. € betreffen Rahmenvereinbarungen für Sicherungsgeschäfte die zum Bilanzstichtag einen Marktwert in Höhe von 0,5 (10,9) Mio. € aufweisen. Darüber hinaus bestehen Patronatserklärungen für die Verbindlichkeiten von Tochtergesellschaften deren Marktwert zum Stichtag 14,3 (14,3) Mio. € beträgt. Eine Inanspruchnahme aus diesen Verpflichtungen wird derzeit nicht erwartet, da die Tochterunternehmen und Beteiligungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in der Lage sind. IV. Gewinn- und Verlustrechnung (8) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von 4.886 (3.816) Tsd. € umfassen im Wesentlichen die Erträge aus den Konzernumlagen für Vertrieb, Einkauf und Verkauf. (9) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.785 (936) Tsd. € betreffen im Wesentlichen Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von 1.124 (855) Tsd. €, Erträge aus der Altersversorgung in Höhe von 486 (0) Tsd. €, periodenfremde Erträge in Höhe von 9 (3) Tsd. € sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 2 (0) Tsd. €. (10) Personalaufwand scrollen
CropEnergies AG Mitarbeitende scrollen
Im Jahresdurchschnitt waren 69 (64) Mitarbeitende beschäftigt. (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Aufwendungen für Betrieb und Verwaltung. Hierin sind Shared-Service-Leistungen von 2.592 (1.673) Tsd. €, Beratungskosten von 1.291 (2.140) Tsd. €, Aufwendungen aus Weiterbelastungen von 1.044 (723) Tsd. €, Beiträge von 371 (375) Tsd. €, Aufwendungen für Werbung von 349 (514) Tsd. €, Anwalts- und Notarkosten von 319 (732) Tsd. €, die Aufsichtsratvergütungen von 250 (555) Tsd. € und Kosten für die Hauptversammlung von 195 (209) Tsd. € enthalten. Des Weiteren sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen keine periodenfremden Aufwendungen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 1 (3) Tsd. € ausgewiesen. (12) Beteiligungsergebnis Beteiligungsergebnis scrollen
Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen den Jahresfehlbetrag der CropEnergies Beteiligungs GmbH. Im Vorjahr gab es von der CropEnergies Beteiligungs GmbH Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und von der BioWanze SA eine Dividendenzahlung. (13) Zinsergebnis scrollen
Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen erhöhten sich von 5.592 auf 6.704 Tsd. € im Wesentlichen aufgrund gestiegener Verbindlichkeiten aus Darlehen mit Tochterunternehmen. Aus der Weiterleitung von Finanzmitteln wurden Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von 14.333 (12.390) Tsd. € erzielt. In den Zinserträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 680 Tsd. € enthalten. Im Zinsergebnis sind auch Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 395 (371) Tsd. € erfasst, die mit den Erträgen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens in Höhe von 1 (1) Tsd. € saldiert wurden. (14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zum gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organkreis der CropEnergies AG gehören die CropEnergies Beteiligungs GmbH, die ihrerseits einen Organkreis mit der CropEnergies Bioethanol GmbH sowie der CE Biobased Chemicals GmbH und der CE Advanced Bioenergies GmbH bildet. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuern in Höhe von 944 (1.571) Tsd. €, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 52 (84) Tsd. € sowie Gewerbesteuern in Höhe von 1.096 (1.593) Tsd. €. Davon betreffen 0 (0) Tsd. € periodenfremde Erträge und 2 (594) Tsd. € periodenfremde Aufwendungen. Aus den gegenüber der Steuerbilanz höheren Wertansätzen im Wesentlichen für Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sowie übrigen sonstigen Rückstellungen resultieren insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 8.517 (9.952) Tsd. €. Dem stehen passive latente Steuern von 110 (50) Tsd. € aus höheren Wertansätzen im Wesentlichen für immaterielle Vermögensgegenstände, sonstige Vermögensgegenstände und Anteile an verbundenen Unternehmen in der Handelsbilanz gegenüber. Insgesamt übersteigen die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern; auf den Ansatz von aktiven latenten Steuern wurde verzichtet. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein theoretischer Steuersatz von 29,98 % unterstellt. V. Sonstige Angaben Die CropEnergies AG wird in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Südzucker AG, Mannheim, als kleinster Kreis einbezogen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt. Dieser Abschluss hat für die CropEnergies AG gem. § 291 Abs. 2 HGB befreiende Wirkung bezüglich der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. (15) Gesamtbezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sowie ehemaliger Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder Der Gesamtvorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt eine Vergütung von 1.103 (1.199) Tsd. €; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 713 (654) Tsd. €. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 322 (466) Tsd. €. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 68 (79) Tsd. € gewährt. Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Verpflichtungen für die aktiven Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf 2,7 Mio. €, während er sich für ehemalige Mitglieder des Vorstands auf 8,6 Mio. € beläuft. Die Bezüge für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2024/25 belaufen sich auf 243 (368) Tsd. €. (16) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen sind die Südzucker AG als Mehrheitsaktionärin sowie deren Vorstand und Aufsichtsrat nebst deren nahen Familienangehörigen sowie ihre Tochtergesellschaften (Südzucker-Gruppe), die Joint Venture CT Biocarbonic GmbH und Syclus BV sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der CropEnergies AG nebst deren nahen Familienangehörigen. Darüber hinaus zählt die Süddeutsche Zuckerrüben-Verwertungs-Genossenschaft eG (SZVG), Stuttgart, aus deren Eigenbesitz an Südzucker-Aktien zuzüglich der von ihr treuhänderisch für die Gemeinschaft der Anteilsinhaber gehaltenen Aktien sich eine Mehrheitsbeteiligung an der Südzucker AG errechnet, dazu. Die CropEnergies AG und ihre im Rahmen des Südzucker-Konzernabschlusses konsolidierten Tochtergesellschaften, einschließlich der Tochtergesellschaften mit denen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, stehen im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit in Beziehung. Die Geschäftsbeziehungen unter diesen Gesellschaften werden wie unter fremden Dritten abgewickelt. (17) Aufsichtsrat und Vorstand Aufsichtsrat Dr. Thomas Kirchberg Vorsitzender seit 12. Juli 2022 Würzburg Ehem. Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 16. März 2020 Dr. Niels Pörksen Limburgerhof Vorstandsvorsitzender der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 16. Juli 2024 Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien AGCO, Duluth (USA) Konzernmandate AGRANA Beteiligungs-AG, Wien (Österreich), (1. stellvertretender Vorsitzender) AGRANA Zucker, Stärke und Frucht Holding AG, Wien (Österreich) Freiberger Holding GmbH, Berlin Hans-Peter Gai Weinheim Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. März 2024 Konzernmandate Freiberger Holding GmbH, Berlin (Vorsitzender) Richelieu Foods Inc., Wheeling (USA) Südzucker Versicherungs-Vermittlungs-GmbH, Mannheim Thomas Kölbl (bis 16. Juli 2024) Speyer Mitglied des Aufsichtsrats seit 3. Mai 2006 Helmut Friedl (bis 31. August 2024) Stellvertretender Vorsitzender Egling a. d. Paar Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juli 2022 Dr. Stefan Streng (bis 31. August 2024) Uffenheim Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juli 2022 Dr. Susanna Zapreva (bis 31. August 2024) Hannover Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Juli 2022 Vorstand Dr. Fritz Georg von Graevenitz Chief Executive Officer (seit 1. März 2024) Heidelberg Erstbestellung: 1. Oktober 2019 Sprecher des Vorstands ab 1. März 2024 Bestellt bis: 30. September 2029 Heike Baumbach Chief Financial Officer Darmstadt Erstbestellung: 1. März 2024 Bestellt bis: 28. Februar 2027 Jürgen Böttcher Chief Operating Officer Erfurt Erstbestellung: 1. Mai 2020 Bestellt bis: 31. Juli 2025 Dr. Uwe Boltersdorf Mitglied des Vorstands Gevelsberg Erstbestellung: 1. April 2025 Bestellt bis: 31. März 2028 (18) Anteilsbesitz Die nachfolgende Tabelle spiegelt den Anteilsbesitz der CropEnergies AG gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB wider. scrollen
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* Befreiung gemäß §264 Abs. 3
HGB
Die CropEnergies Beteiligungs GmbH weist kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies AG ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Die CropEnergies Bioethanol GmbH, die CE Biobased Chemicals GmbH und die CE Advanced Bioenergies GmbH weisen ebenfalls kein Jahresergebnis aus, da mit der CropEnergies Beteiligungs GmbH ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. (19) Weitere Angaben Zum 28. Februar 2025 ist die Südzucker AG, Mannheim (Südzucker) mit 94,3 % direkt am Grundkapital beteiligt. Die von Südzucker gehaltenen Anteile sind gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 WpHG der SZVG zuzurechnen. Somit hält die SZVG indirekt insgesamt 94,3 % der Stimmrechte. Der Jahresabschluss der CropEnergies AG, Mannheim, für das Geschäftsjahr vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 wird in den Konzernabschluss der Südzucker Aktiengesellschaft, Mannheim als Mutterunternehmen einbezogen. Der nach den Vorschriften der IFRS, wie sie in der EU bekannt gemacht wurden, aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Südzucker AG wird im Unternehmensregister bekannt gemacht. Dieser Abschluss hat für die CropEnergies AG gem. § 291 Abs. 2 HGB befreiende Wirkung bezüglich der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. (20) Vorschlag für die GewinnverwendungVorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 15. Juli 2025 vorschlagen, keine Dividende auszuschütten. Die CropEnergies AG weist im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 128,4 Mio. € aus. Der Jahresfehlbetrag über 128,4 Mio. € wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 0,2 Mio. € verrechnet und die Kapitalrücklage um einen Teilbetrag in Höhe von 128,2 Mio. € reduziert. Insgesamt ergab sich für den Abschluss der CropEnergies AG kein Bilanzgewinn. Eine Gewinnausschüttung scheidet aus. (21) Nachtragsbericht Es gab nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse, die die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage wesentlich beeinflusst haben.
Mannheim, den 25. April 2025 DER VORSTAND Dr. Fritz Georg von Graevenitz, CEO Heike Baumbach, CFO Dr. Uwe Boltersdorf, Mitglied des Vorstands Jürgen Böttcher, COO Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mannheim, den 25. April 2025 DER VORSTAND Dr. Fritz Georg von Graevenitz, CEO Heike Baumbach, CFO Dr. Uwe Boltersdorf, Mitglied des Vorstands Jürgen Böttcher, COO Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die CropEnergies AG, Mannheim Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CropEnergies AG, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 28. Februar 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2024 bis zum 28. Februar 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr vom 1. März 2024 bis zum 28. Februar 2025 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Aufsichtsrat ist für die sonstige Information "Bericht des Aufsichtsrats" verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 25. April 2025 KPMG
AG
Dr. Kaiser , Wirtschaftsprüfer Clevenz, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2024/25Der Aufsichtsrat hat die Entwicklungen bei CropEnergies im Geschäftsjahr 2024/25 aktiv begleitet und ist dabei seinen nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, den Vorstand bei der Führung des Unternehmens zu überwachen und beratend zu begleiten, nachgekommen. Bei allen grundlegenden Entscheidungen, die die CropEnergies-Gruppe betrafen, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er wurde zeitnah, umfassend und kontinuierlich über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Entwicklung, über den Gang der Geschäfte, die Lage und die Entwicklung der Unternehmensgruppe - einschließlich der Risikolage - sowie über das Risikomanagement, Nachhaltigkeit und Compliance-Themen unterrichtet: Der Vorstand berichtete in allen ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats über den Gang der Geschäfte und über die Lage des Unternehmens. Gegenstand dieser Berichte waren im Wesentlichen die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Strategie, die Unternehmenspolitik, die Rentabilität, das Risikomanagement sowie die Unternehmens-, Finanz-, Investitions-, Forschungs- und Personalplanung - jeweils bezogen auf die CropEnergies AG und die CropEnergies-Gruppe. Themen der Nachhaltigkeit, der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und der Herausforderungen des Klimawandels für die zukünftige Geschäftsentwicklung wurden regelmäßig erörtert. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Er informierte sich über wesentliche Geschäftsvorgänge und die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage. Die Hauptversammlung hat am 16. Juli 2024 beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf drei zu reduzieren. In der Folge beschloss der Aufsichtsrat in seiner außerordentlichen Sitzung am 26. September 2024, alle Ausschüsse des Aufsichtsrats aufzuheben. Jahresabschluss Der von der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 - auf Vorschlag des Aufsichtsrats - gewählte Abschlussprüfer KPMG hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2024/25 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. KPMG prüft den Einzelabschluss seit dem Geschäftsjahr 2024/25. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei KPMG war im Vorjahr Herr Bodo Rackwitz und ist nunmehr Herr Stephan Kaiser. Per 28. Februar 2025 hält die Südzucker AG einen Stimmrechtsanteil von 94,3 %. Der Vorstand hat im Hinblick darauf einen Bericht nach § 312 AktG erstellt. Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft, über das Ergebnis seiner Prüfung schriftlich berichtet und bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind. Die zu prüfenden Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers KPMG wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Vertreter des Abschlussprüfers KPMG nahmen an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 12. Mai 2025 teil und berichteten ausführlich über Verlauf und Ergebnis der Prüfung. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Abschlussprüfers nach eingehender Diskussion zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis seiner eigenen Prüfung entspricht vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwände gegen die vorgelegten Abschlüsse. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der CropEnergies AG in seiner Sitzung vom 12. Mai 2025; der Jahresabschluss der CropEnergies AG ist damit festgestellt. Compliance Am 7. Februar 2025 fand das turnusmäßige Gespräch zu Betrugs- und Korruptionsrisiken zwischen dem Abschlussprüfer und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats statt. Hierbei wurde über die Einschätzung von Geschäftsrisiken und Maßnahmen zur Begrenzung der Betrugs- und Korruptionsrisiken informiert und anschließend diskutiert. Corporate Governance Der Vorstand ist seinen aus Gesetz und Geschäftsordnung resultierenden Pflichten zur Information des Aufsichtsrats vollständig und fristgerecht nachgekommen. Der Aufsichtsrat hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung und von der Leistungsfähigkeit der Organisation der Gesellschaft überzeugt. Gleiches gilt hinsichtlich der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der CropEnergies- Gruppe; auch darüber hat sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ausführlich informieren lassen. Personalia Im Aufsichtsrat gab es folgende Veränderungen: Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 22. März 2024 wurde Herr Hans-Peter Gai mit Wirkung bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 in den Aufsichtsrat bestellt. Herr Kölbl hat sein Mandat mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juli 2024 niedergelegt. In der Hauptversammlung am 16. Juli 2024 wurden Herr Dr. Niels Pörksen und Herr Hans-Peter Gai für die Zeit bis zum Ablauf der aktuellen Amtsperiode, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026/27 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Nachdem die Hauptversammlung beschlossen hat den Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder zu reduzieren, haben Herr Dr. Stefan Streng, Herr Helmut Friedl und Frau Dr. Susanna Zapreva ihre Mandate mit Wirkung zum 31. August 2024 niedergelegt. Im Vorstand gab es folgende Veränderungen: Herr Jürgen Böttcher ist mit Ablauf des 30. April 2025 aus dem Vorstand ausgeschieden. Seine Nachfolge als Chief Operating Officer (COO) trat Herr Dr. Uwe Boltersdorf mit Wirkung zum 1. Mai 2025 an. Er wurde bereits zum 1. April 2025 in den Vorstand bestellt. Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands - Herrn Kölbl, Herrn Dr. Streng, Herrn Friedl, Frau Dr. Zapreva und Herrn Böttcher - herzlich für ihren langjährigen Einsatz zum Wohle des Unternehmens. Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spricht der Aufsichtsrat Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Mannheim, 12. Mai 2025 Für den Aufsichtsrat Dr. Thomas Kirchberg, Vorsitzender |
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