Mercedes-Benz AG

Stuttgart

Mitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGB

Bekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGB

zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025

Die Hauptversammlung der Mercedes-Benz AG mit Sitz in Stuttgart hat am 07. Mai 2025 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

"Für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr wird der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts und der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB zugestimmt."

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss 2025 der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart, einbezogen, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird.

Zwischen der Mercedes-Benz Group AG und der Mercedes-Benz AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der die Mercedes-Benz Group AG gemäß § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.

Stuttgart, den 07. Mai 2025

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