Mercedes-Benz AGStuttgartMitteilung gemäß § 264 Abs. 3 HGBBekanntmachung nach § 264 Abs. 3 HGBzum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Die Hauptversammlung der Mercedes-Benz AG mit Sitz in Stuttgart hat am 07. Mai 2025
einstimmig folgenden Beschluss gefasst: "Für den Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr
wird der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts
und der Pflicht zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen nach Maßgabe
des § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB zugestimmt." Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss 2025 der Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart,
einbezogen, der im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Zwischen der Mercedes-Benz Group AG und der Mercedes-Benz AG besteht ein Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag, der die Mercedes-Benz Group AG gemäß § 302 AktG in
seiner jeweils gültigen Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet. Stuttgart, den 07. Mai 2025 scroll
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