![]() A.S. Création Tapeten AGGummersbachKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014scroll
Ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung werden im Anhang Nr. 26 gegeben. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2014AllgemeinesDie A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der A.S. Création Tapeten AG auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Neue IFRS werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewandt. Im Geschäftsjahr 2014 waren folgende geänderte oder neue Standards und Interpretationen zu beachten:
Durch die genannten Vorschriften ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Création. Folgende Standards und Interpretationen sind veröffentlicht und haben teilweise das EU-Endorsement durchlaufen, sind jedoch frühestens für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verpflichtend anzuwenden:
Aus heutiger Sicht ergeben sich aus den erst in den Folgejahren anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Création. Die Gesellschaft prüft derzeit etwaige Auswirkungen des neuen IFRS 15 auf den Konzernabschluss. Zur Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit werden in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert. Ebenfalls aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden Beträge teilweise in Tausend Euro (T€) dargestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns beinhaltet im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Tapeten in allen wesentlichen Materialqualitäten und Anwendungsbereichen. Daneben wird der Handel mit Dekorationsstoffen als ergänzende Geschäftstätigkeit betrieben. Den Produkten und Dienstleistungen des Konzerns entsprechend, erfolgt eine Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 getrennt nach den Geschäftsbereichen (bzw. Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. KonsolidierungsgrundsätzeTochterunternehmen, bei denen der A.S. Création Tapeten AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik zusteht, werden nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Gemeinschaftlich kontrollierte Unternehmen werden gemäß IFRS 11 und IFRS 12 nach der Equity-Methode bilanziert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der inländischen und der ausländischen Unternehmen sind nach konzerneinheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt die Buchwerte der zu konsolidierenden Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden, neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Bei der Neubewertung werden die Vermögenswerte und die Schulden der erworbenen Unternehmen mit ihren Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt angesetzt. Ein bei der Erstkonsolidierung entstehender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung (sog. Impairment-Test) unterzogen. Diese Werthaltigkeitsüberprüfung ist gemäß IFRS auf Basis der sog. zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) durchzuführen, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Im Fall von A.S. Création handelt es sich hierbei um die beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsüberprüfung wird der Buchwert des Geschäftsbereichs mit dem sog. erzielbaren Betrag verglichen. Dabei handelt es sich um den Gegenwartswert der zukünftigen Cashflows, die aus dem Geschäftsbereich zufließen (sog. Nutzungswert). Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so stellt der Differenzbetrag den Wertminderungsbedarf dar, der erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Geschäftsjahres als außerplanmäßige Abschreibung erfasst wird. Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, so besteht kein Anpassungsbedarf. Forderungen und Verbindlichkeiten, konzerninterne Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste in den Sachanlagen, in den immateriellen Vermögenswerten und bei den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Konzerninterne Wertberichtigungen und Rückstellungen werden aufgelöst. Soweit Transaktionen mit einem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen durchgeführt werden, werden daraus resultierende, nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil an dem gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmen eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden, soweit es sich um zeitlich befristete Unterschiede handelt, die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. Erläuterungen zum KonsolidierungskreisNeben der A.S. Création Tapeten AG werden zehn Unternehmen konsolidiert. Der Konsolidierungskreis ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen stellt sich wie folgt dar: scroll
Daneben wird die OOO A.S. & Palitra, Dzershinsk/Russland, an der die A.S. Création Tapeten AG zu 50,0 % beteiligt ist, nach der Equity-Methode bilanziert. Dieses Gemeinschaftsunternehmen ist dem Geschäftsbereich Tapete zugeordnet. Alle einbezogenen Abschlüsse sind auf den gleichen Stichtag, den 31. Dezember 2014, erstellt. Sie wurden von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft oder durch den Konzernprüfer einer prüferischen Durchsicht unterzogen. WährungsumrechnungDie Berichtswährung der A.S. Création Tapeten AG ist der Euro (€). Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Währungskurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und zu jedem Bilanzstichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Währungsumrechnung der Abschlüsse von einbezogenen Unternehmen in Nicht-Euroländern wird gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung mit der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Demnach werden Veränderungen in den Sachanlagen und in den immateriellen Vermögenswerten zu Jahresdurchschnittskursen, das Eigenkapital zu historischen Kursen und alle übrigen Bilanzposten zu Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Unterschiedsbeträge, die sich bei den Sachanlagen und bei den immateriellen Vermögenswerten ergeben, werden in der Aufgliederung und Entwicklung in der Zeile "Währungsanpassung" offen ausgewiesen. Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und in den Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung eingestellt. Umrechnungsunterschiede aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgswirksam behandelt. Für das Britische Pfund wird ein Jahresdurchschnittskurs von 0,80610 £/€ (Vorjahr: 0,84921 £/€) und ein Stichtagskurs von 0,77860 £/€ (Vorjahr: 0,83280 £/€), für den Russischen Rubel ein Jahresdurchschnittskurs von 50,99281 RUB/€ (Vorjahr: 42,39129 RUB/€) und ein Stichtagskurs von 68,34270 RUB/€ (Vorjahr: 44,96990 RUB/€) angewendet. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeSachanlagen werden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein längerfristiger Zeitraum erforderlich ist, um einen Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die in diesem Zeitraum anfallen, aktiviert. Durch Finanzierungsleasing wirtschaftlich erworbene Anlagen werden gemäß IAS 17 zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Zeitwert bzw. mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt, sofern dieser Wert niedriger ist. Mit Ausnahme von Druckwerkzeugen werden abnutzbare Sachanlagen nach der linearen Methode planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen. Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druckwalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus den Sachanlagen abgehen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden vorgenommen, wenn einem Vermögenswert ein Zeitwert beizulegen ist, der unter dessen Nettobuchwert liegt. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, die allerdings nicht zu einer Überschreitung der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen dürfen. Immaterielle Vermögenswerte werden, mit Ausnahme der erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte, zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer, überwiegend drei bis fünf, höchstens jedoch zehn Jahre, linear abgeschrieben. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern regelmäßig einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Dementsprechend werden die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderung bewertet, sofern sich letztere im Einzelfall aus der Werthaltigkeitsüberprüfung ergibt. Entwicklungskosten für neue Designs werden nicht aktiviert, da die Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind. Gemeinschaftlich kontrollierte Unternehmen werden gemäß IFRS 11 und IFRS 12 nach der Equity-Methode bilanziert. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert sowohl um erfolgsneutrale als auch um erfolgswirksame Eigenkapitalveränderungen des gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmens erhöht bzw. vermindert, soweit diese Veränderungen auf die Anteile von A.S. Création entfallen. Gleiches gilt für die langfristigen Gesellschafterdarlehen, sofern diese dem wirtschaftlichen Gehalt nach zur Nettoinvestition von A.S. Création zählen. Finanzielle Vermögenswerte werden zum Erfüllungstag bilanziert. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Stichtag abzüglich Veräußerungskosten. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich evtl. vorgenommener Wertminderungen bewertet. Die Wertminderungen tragen dem erwarteten Ausfallrisiko hinreichend Rechnung. Hierbei wird die Wertberichtigung auf separaten Wertberichtigungskonten gebucht. Erst der konkrete Ausfall einer Forderung führt zu deren Ausbuchung. Im Fall der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das Ausfallrisiko zuerst anhand des Zahlungsverhaltens des einzelnen Kunden ermittelt (Einzelwertberichtigung). Anschließend werden die Forderungen anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und das Ausfallrisiko der jeweiligen Gruppe analysiert (pauschalierte Einzelwertberichtigung). Sonstige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Diese werden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend IAS 19 (rev. 2011) angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Der im Altersversorgungsaufwand enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden mit dem Barwert unter Anwendung der den einzelnen Leasingverträgen zugrunde liegenden Zinssätze bilanziert. Die übrigen Verbindlichkeiten werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert und in der Folge mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode passiviert. Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerrecht, auf Konsolidierungsvorgänge und auf Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur insoweit berücksichtigt, wenn deren Realisation innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Zur Anwendung kommen hierbei zukünftig zu erwartende länderspezifische Steuersätze. Aufwendungen und Erträge werden im Zeitpunkt der Realisierung erfasst. Dabei erfolgt die Realisierung der Umsatzerlöse im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, in der Regel bei Lieferung. Für die regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse ist der Sitz des Käufers maßgeblich, nur bei abweichender Lieferadresse gilt diese. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistungen, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Die nachfolgenden Schätzungen und Annahmen haben einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss. Im Fall von Unternehmenserwerben werden alle übernommenen Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt bewertet (sog. Kaufpreiszuordnung). Insbesondere bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, wie z. B. Markenrechten, sind wesentliche Annahmen zu treffen, da die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes über den Barwert der prognostizierten zukünftigen Cashflows erfolgt. Entsprechend haben die Schätzungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung des Vermögenswertes und dessen Nutzungsdauer sowie die Wahl des Abzinsungsfaktors einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des beizulegenden Zeitwertes. Wie unter den Konsolidierungsgrundsätzen bereits dargelegt wurde, werden die Geschäfts- und Firmenwerte einer Werthaltigkeitsüberprüfung (sog. Impairment-Test) unterzogen. Die zugrunde liegenden Ergebnisplanungen der beiden Geschäftsbereiche sowie die Wahl des Abzinsungsfaktors stellen Schätzungen dar, die einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfung haben. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst. Auch bei den weiteren immateriellen Vermögenswerten, den Sachanlagen und den finanziellen Vermögenswerten hat A.S. Création zu jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine solche Wertminderung kann aus einer Vielzahl von Faktoren resultieren, wie z. B. veränderten Wettbewerbsbedingungen, kürzeren Nutzungsdauern aufgrund des technologischen Fortschritts oder erhöhten Kapitalkosten. Entsprechend beruht die Einschätzung des Vorstands auf gewissen Annahmen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst. Für die Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Zu diesem Zweck müssen Annahmen hinsichtlich des Abzinsungsfaktors, der erwarteten zukünftigen Gehalts- und Rententrends sowie der Sterblichkeitsraten getroffen werden. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können erheblich von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und zu wesentlichen Veränderungen der zukünftigen Verpflichtungen und damit des zukünftigen Aufwands führen. In einigen Fällen sind Unternehmen der A.S. Création Gruppe in Rechtsstreitigkeiten oder ähnlichen Verfahren involviert, deren Ausgang einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns haben könnte. Der Vorstand und die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften analysieren die vorhandenen Informationen zu diesen Fällen. Für die Beurteilung werden auch externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit, eine entsprechende Rückstellung zu bilden, sind Annahmen hinsichtlich des wahrscheinlichen Ausgangs des Verfahrens zu treffen und eine fundierte Schätzung der eventuell hieraus resultierenden Verpflichtung vorzunehmen. Weder die Angabe eines Rechtsstreits oder ähnlichen Verfahrens im Anhang noch die tatsächliche Klageerhebung oder Geltendmachung eines Schadens gegen Unternehmen der A.S. Création Gruppe bedeuten automatisch, dass eine Rückstellung für dieses Risiko gebildet wurde. Weiterhin könnte sich die Höhe einer gebildeten Rückstellung - entgegen der Einschätzung zum Zeitpunkt der Bildung dieser Rückstellung - in der Zukunft als nicht ausreichend herausstellen. Erläuterungen zur Bilanz(1) SachanlagenDie Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: scroll
In den Sachanlagen sind auf Basis von Finanzierungsleasing aktivierte Vermögenswerte in Höhe von 5.976 T€ (Vorjahr: 6.841 T€) enthalten. Die Finanzierungsleasingverträge betreffen Produktions- und Lagergebäude. Erläuterungen zu Grundschulden und Sicherungsübereignungen von Maschinen werden im Anhang Nr. 12 gegeben. (2) Immaterielle VermögenswerteDie Aufgliederung und die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar: scroll
Von den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von unverändert 7.733 T€ entfielen wie im Vorjahr 7.581 T€ auf den Geschäftsbereich Tapete und 152 T€ auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Die Geschäfts- und Firmenwerte wurden einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei wurde als erzielbarer Betrag für den entsprechenden Geschäftsbereich der sog. Nutzungswert ermittelt, d. h. der Gegenwartswert der zukünftigen Zahlungsströme, die aus dem Geschäftsbereich zufließen. Grundlage der Ermittlung des Nutzungswertes bildete die Detailplanung für die Geschäftsjahre 2015 und 2016. Als Zahlungsstrom wurde hierbei der Cashflow vor Zinsen und Steuern abzüglich der gesamten Investitionen des jeweiligen Jahres sowie der veränderten Kapitalbindung im Netto-Umlaufvermögen verwendet. Für die Jahre ab 2017 wurde der geplante Cashflow vor Zinsen und Steuern des Jahres 2016 abzüglich der Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als ewige Rente fortgeschrieben. Bei der Berechnung der ewigen Rente wurde keine Wachstumsrate unterstellt. Zum Zweck der Diskontierung kamen für den Geschäftsbereich Tapete gewichtete Gesamtkapitalkosten (vor Steuern) in Höhe von 4,7 % und für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe in Höhe von 4,4 % zur Anwendung. Für beide Geschäftsbereiche lag der so ermittelte Nutzungswert über dem Buchwert, so dass die Werthaltigkeitsüberprüfung in keinem Fall einen Wertminderungsbedarf ergab. Im Bereich Tapete würde sich bei einem Diskontierungsfaktor von über 7,0 % und im Bereich Dekorationsstoffe von über 10,9 % ein Wertminderungsbedarf ergeben. (3) At-Equity bilanzierte FinanzanlagenUnter dieser Position wird die Beteiligung an der OOO A.S. & Palitra bilanziert. Die At-Equity bilanzierten Finanzanlagen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Finanzinformationen dieser Beteiligung stellen sich wie folgt dar: scroll
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Von dem auf A.S. Création entfallenden Anteil am Gesamtergebnis in Höhe von -8.219 T€ (Vorjahr: -4.310 T€) wurden 0 T€ (Vorjahr: -2.028 T€) mit dem Beteiligungsbuchwert verrechnet. Weitere -8.219 T€ (Vorjahr: -2.282 T€) wurden mit den Gesellschafterdarlehen verrechnet, da diese dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition von A.S. Création zuzuordnen sind. Wie im Vorjahr bestanden keine finanziellen Verpflichtungen aus Bestellobligo für Investitionen. (4) Finanzielle VermögenswerteUnter dieser Position werden die Gesellschafterdarlehen bilanziert, die die A.S. Création Tapeten AG an das Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra begeben hat. Die finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: scroll
(5) Sonstige VermögenswerteDie Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar: scroll
Bei den übrigen Vermögenswerten handelt es sich u. a. um Bonusgutschriften von Lieferanten sowie um Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche. Unter den kurzfristigen Finanzanlagen werden Festgeldanlagen mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten ausgewiesen. (6) SteuererstattungsansprücheBei den als langfristig ausgewiesenen Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 575 T€ (Vorjahr: 830 T€) handelt es sich um den Teil des aktivierten Körperschaftsteuerguthabens, der nicht im Folgejahr erstattet wird. (7) Latente SteuernDie Steuerabgrenzungen gemäß IAS 12 werden mit länderspezifischen Steuersätzen berechnet. Für Deutschland ergibt sich unter Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ein Gesamtsteuersatz von 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %). Die latenten Steueransprüche gliedern sich wie folgt: scroll
Im Inland bestehen Verlustvorträge für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 219 T€ (Vorjahr: 439 T€). Darüber hinaus bestehen steuerliche Verlustvorträge im Ausland in Höhe von 6.539 T€ (Vorjahr: 3.869 T€). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf umrechnungsbedingte Währungsverluste von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei der russischen Vertriebsorganisation zurückzuführen. Für die Verlustvorträge in Höhe von 5.097 T€ (Vorjahr: 0 T€) wurden keine aktive latente Steuern gebildet, weil die Realisierung der latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht nicht als hinreichend sicher angesehen werden kann. Die latenten Steuerverbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
Die Aufteilung der latenten Steuerabgrenzungen auf Bilanzpositionen stellt sich wie folgt dar: scroll
(8) VorräteDie Vorräte gliedern sich wie folgt: scroll
Vorräte mit Buchwerten in Höhe von 10.248 T€ (Vorjahr: 10.394 T€) sind zum Nettoveräußerungswert bilanziert. Wertminderungen von Vorräten in Höhe von 694 T€ (Vorjahr: 528 T€) sind im Berichtsjahr als Aufwand erfasst worden. (9) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenVon den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 52 T€ (Vorjahr: 434 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Von den gesamten Wertminderungen entfallen 1.095 T€ (Vorjahr: 737 T€) auf Einzelwertberichtigungen und 1.633 T€ (Vorjahr: 1.249 T€) auf pauschalierte Einzelwertberichtigungen. Die Fälligkeitsstruktur der nicht einzelwertberichtigten Forderungen stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
(10) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gliedern sich wie folgt: scroll
Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden kurzfristige Gelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. (11) EigenkapitalBezüglich der Aufgliederung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital unverändert 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 15. Mai 2014) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 4. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500 T€. Die Kapitalrücklagen enthalten, wie im Vorjahr, 13.752 T€ Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien der A.S. Création Tapeten AG und gemäß IAS 32 einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 5 T€ aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile. Die Gewinnrücklagen enthalten bisher nicht ausgeschüttete Gewinne der Konzerngesellschaften sowie ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen. Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2010 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2015 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900 T€ (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen, d. h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 243.649 Stück eigener Aktien im Nennwert von 731 T€ bzw. 8,12 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Es wird ein Korrekturbetrag in Höhe der Anschaffungskosten der eigenen Aktien gebildet. Dieser beläuft sich wie im Vorjahr auf 4.021 T€. Aufgrund des Konzernverlustes im Berichtsjahr wird vorgeschlagen, keine Dividende zu zahlen. Für das Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von 0,25 € je Stückaktie ausgezahlt, was einer Gesamtausschüttung von 689 T€ entsprach. Nach den Vorschriften der IFRS sind einige Sachverhalte nicht als Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Diese erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals, die in den Gewinnrücklagen und in dem Ausgleichsposten Währungsumrechnung enthalten sind, entwickelten sich wie folgt: scroll
(12) Finanzverbindlichkeiten (verzinslich)Die Aufgliederung und die Fristigkeit der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
Bei den Finanzierungsleasingvereinbarungen ist nach Ablauf der Mindestleasingdauer jeweils eine Kaufoption zu einem Wert vereinbart, der im Ausübungszeitpunkt erfahrungsgemäß unter dem Zeitwert des Vermögenswertes liegen wird. Die vereinbarten Kaufpreise werden daher in die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing einbezogen. Für die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten bestehen Grundschulden in Höhe von 33.418 T€ (Vorjahr: 34.418 T€) sowie Sicherungsübereignungen von Maschinen mit Brutto-Anschaffungskosten in Höhe von 6.176 T€ (Vorjahr: 11.711 T€). Weiterhin wurden 125.000 Stück (Vorjahr: 125.000 Stück) der eigenen Aktien zu Sicherungszwecken verwendet. Von den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 20.754 T€ (Vorjahr: 26.961 T€) entfallen 20.707 T€ (Vorjahr: 24.040 T€) auf fest verzinsliche und 47 T€ (Vorjahr: 2.921 T€) auf variabel verzinsliche Kreditvereinbarungen. Von den fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind 11.098 T€ (Vorjahr: 13.299 T€) über Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Die Restzinsbindungsfristen und die auf Basis der Buchwerte gewichteten Durchschnittszinssätze der fest verzinslichen Kreditvereinbarungen stellen sich wie folgt dar: scroll
(13) Sonstige VerbindlichkeitenDie Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
Nach den im November 2010 vorgenommenen Durchsuchungen und der Einleitung kartellrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Juli 2013 hat die französische Kartellbehörde im Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS und MCF Investissement SAS erlassen. Die französische Kartellbehörde wirft einen nach ihrer Auffassung kartellrechtswidrigen Informationsaustausch zwischen den beiden zur A.S. Création Gruppe gehörenden Unternehmen und anderen französischen Tapetenunternehmen in den Jahren 2006 bis 2010 vor. Die Bußgelder gegen die beiden Unternehmen belaufen sich auf insgesamt 4.979 T€. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Nach französischem Recht hat dieser Einspruch keine aufschiebende Wirkung auf die Bußgeldzahlung. Daher wurde eine kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von 4.979 T€ (Vorjahr: 0 T€) berücksichtigt. (14) Langfristige RückstellungenDie langfristigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: scroll
Pensionsrückstellungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Zusagen variieren zwischen den Konzerngesellschaften je nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dem überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns wird eine leistungsorientierte, an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelte Pensionszusage, bezogen auf einen festen Geldbetrag, gewährt. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 (rev. 2011) ermittelt und entspricht dem Anwartschaftsbarwert. Bei der Ermittlung wurden für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen folgende Parameter zugrunde gelegt: scroll
Für die deutschen Konzerngesellschaften basieren die Annahmen hinsichtlich Sterblichkeit und Invalidisierung auf den ©RICHTTAFELN 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die isolierte Veränderung folgender Parameter würde zu wesentlichen Veränderungen des Barwertes der Pensionsverpflichtung führen: scroll
Ferner würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 498 T€ führen. Die Duration der Pensionsverpflichtung, also die voraussichtliche durchschnittliche Kapitalbindungszeit, beträgt 20,1 Jahre. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt: scroll
Von dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückverpflichtungen kommen voraussichtlich 332 T€ im folgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Ein geringer Teil der Pensionsverpflichtungen wird über Rückdeckungsversicherungen finanziert, die als Planvermögen qualifiziert werden. Der Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich wie folgt: scroll
Im folgenden Geschäftsjahr werden sich die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung voraussichtlich auf 18 T€ belaufen. Der Zeitwert des Planvermögens (Rückdeckungsversicherung) wird mit dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen saldiert und die Nettoverpflichtung in der Bilanz als Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die erfolgswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, d.h. der Netto-Pensionsaufwand für die Leistungszusagen, setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten: scroll
Folgende versicherungsmathematischen Gewinne (+) bzw. Verluste (-) wurden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst: scroll
Neben diesen leistungsorientierten Zusagen gewähren Konzerngesellschaften in einigen Fällen Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesen Fällen wird während der Dauer des Anstellungsverhältnisses jährlich ein definierter Betrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse oder vergleichbare Versorgungseinrichtung gezahlt. Diese sogenannten beitragsorientierten Versorgungspläne werden nicht in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Vielmehr sind die gezahlten Beiträge in dem Personalaufwand des jeweiligen Berichtsjahres enthalten (vgl. Anhang Nr. 20). Unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen wurde im Vorjahr die Rückstellung für die Risiken aus dem Kartellverfahren in Deutschland in Höhe von 2.000 T€ ausgewiesen (zu den Details wird auf die Erläuterungen zum Anhang Nr. 14 im Konzernabschluss 2013 verwiesen). Im Berichtsjahr hat die A.S. Création Tapeten AG den zurückgestellten Betrag als Zahlung geleistet. Durch diese Inanspruchnahme beläuft sich die Rückstellung zum Bilanzstichtag auf 0 T€ (Vorjahr: 2.000 T€). Diese Zahlung beruht ausschließlich auf kaufmännischen Erwägungen, da hiermit die Verzinsungspflicht eines möglichen Bußgeldes bis zu diesem Betrag vermieden wird. Es besteht das Risiko, dass sich die 2.000 T€ im weiteren Verlauf des laufenden Rechtsmittelverfahrens - entgegen der heutigen Einschätzung - als nicht ausreichend herausstellt. (15) Kurzfristige RückstellungenDie kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Gewährleistungen. Diese entwickelten sich wie folgt: scroll
(16) Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie angabepflichtigen, wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und deren Fristigkeit stellen sich wie folgt dar: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(17) UmsatzerlöseDie Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
(18) MaterialaufwandDer Materialaufwand enthält: scroll
(19) Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge enthalten u. a. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen und Erträge aus dem Wegfall von Verpflichtungen. Ferner sind darin Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 47 T€ (Vorjahr: 44 T€) sowie Währungsgewinne in Höhe von 102 T€ (Vorjahr: 61 T€) enthalten. (20) PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 2.881 T€ (Vorjahr: 2.977 T€), Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 262 T€ (Vorjahr: 258 T€) sowie Zahlungen, die aufgrund von beitragsorientierten Versorgungsplänen an überbetriebliche Unterstützungskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen geleistet wurden, in Höhe von 191 T€ (Vorjahr: 185 T€) enthalten. Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet und ohne die unverändert drei Mitglieder des Vorstands): scroll
(21) AbschreibungenDie Aufteilung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (vgl. Anhang Nr. 1 und Nr. 2) ersichtlich. Von den Gesamtabschreibungen entfallen 865 T€ (Vorjahr 865 T€) auf Vermögenswerte, die auf Basis von Finanzierungsleasing aktiviert wurden. Im Berichtsjahr wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (22) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Werbung, Miete und operatives Leasing sowie Instandhaltung und Versicherungen. Ferner sind darin Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 53 T€ (Vorjahr: 79 T€), Währungsverluste in Höhe von 4.604 T€ (Vorjahr: 660 T€) sowie Aufwendungen für mögliche Ansprüche aus den Kartellverfahren in Höhe von 4.979 T€ (Vorjahr: 2.000 T€) enthalten. (23) FinanzergebnisIn dem Finanzergebnis ist ein Zinsaufwand in Höhe von 296 T€ (Vorjahr: 306 T€) enthalten, der aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen resultiert. Zu Details verweisen wir auf den Anhang Nr. 14. (24) ErtragsteuernAls Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern gliedern sich wie folgt: scroll
Der Steueraufwand im Jahr 2014 in Höhe von 4.287 T€ (Vorjahr: 3.910 T€) wich um 5.856 T€ (Vorjahr: 2.285 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von -1.569 T€ (Vorjahr: 1.625 T€) ab, der sich bei der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %) ergeben würde. Der Unterschied begründet sich wie folgt: scroll
Die Veränderung des effektiven Steuersatzes ist auf gestiegene anteilige Verluste aus dem russischen Gemeinschaftsunternehmen, steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen aus den Kartellverfahren sowie Wertberichtigungen von Verlustvorträgen zurückzuführen. (25) Ergebnis pro AktieDas Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt: scroll
Da keine Aktienoptionen oder vergleichbare Eigenkapitalinstrumente existieren, die zu einer Veränderung der Aktienanzahl führen können (sog. Kapitalverwässerungseffekt), entspricht das Ergebnis pro Aktie sowohl dem unverwässerten als auch dem verwässerten Ergebnis pro Aktie. Ergänzende Angaben(26) KapitalflussrechnungIm Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Zahlungen enthalten: scroll
Die Zinsauszahlungen betreffen im Wesentlichen Investitionsfinanzierungen. Die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesene Veränderung der Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
(27) SegmentberichterstattungNach IFRS 8 hat die Segmentberichterstattung entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns zu erfolgen. Gemäß den Produkten und Dienstleistungen besteht die Konzernstruktur von A.S. Création aus den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftsbereichen werden marktorientiert festgelegt. Die Kennzahlen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar: scroll
1
EBITDA ist die international gebräuchliche
Abkürzung für das Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen
(Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation). Für die Steuerung des Konzerns spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) die zentrale Rolle. Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns auf Regionen wird im Rahmen der Erläuterung der Umsatzerlöse (vgl. Anhang Nr. 17) dargestellt. Die Verteilung des Konzernvermögens auf Regionen sowie dessen Fristigkeit stellt sich wie folgt dar: scroll
(28) EntwicklungskostenFür die Entwicklung neuer Designs wurden im Berichtsjahr 2.619 T€ (Vorjahr: 2.827 T€) aufgewendet. (29) Aufwendungen für AbschlussprüferFür die Prüfungen der Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Unternehmen sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 203 T€ (Vorjahr: 224 T€) aufgewendet. Davon erhielt der Konzernabschlussprüfer 183 T€ (Vorjahr: 136 T€) sowie zusätzlich 0 T€ (Vorjahr: 58 T€) für Steuerberatungsleistungen und 2 T€ (Vorjahr: 24 T€) für sonstige Leistungen. (30) Risiken aus FinanzinstrumentenVon den gesamten verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 20.754 T€ (Vorjahr: 26.961 T€) entfielen 47 T€ bzw. 0,2 % (Vorjahr: 2.921 T€ bzw. 10,8 %) auf variabel verzinsliche Kredite. Entsprechend würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt den Zinsaufwand um 0 T€ erhöhen und das Ergebnis nach Steuern um 0 T€ reduzieren. Die fest verzinslichen Kredite sind überwiegend mittel- bzw. langfristiger Natur und werden während der Laufzeit getilgt (vgl. Anhang Nr. 12). Insgesamt unterliegt A.S. Création keinem nennenswerten Zinsänderungsrisiko. Währungsrisiken im operativen Bereich können entstehen, wenn Beschaffungs- und/oder Absatzaktivitäten nicht in der Berichtswährung Euro, sondern in Fremdwährungen abgewickelt werden. Solche Fremdwährungstransaktionen sind in der A.S. Création Gruppe noch von geringer Bedeutung, so dass aus dem operativen Bereich kein großes Währungsrisiko resultiert. Mit der Ausweitung der Aktivitäten in Russland wird sich dieses Risiko aber weiter erhöhen. Sehr hohe Währungsrisiken resultieren hingegen aus dem Finanzierungsbereich, d. h. aus Darlehen in Fremdwährung. Diese bestehen bei den russischen Konzerngesellschaften, deren Finanzierung zum überwiegenden Teil über Gesellschafterdarlehen, die auf Euro lauten, erfolgt ist. Eine Abwertung des russischen Rubels im Verhältnis zum Euro führt zu umrechnungsbedingten, nicht zahlungswirksamen Währungsverlusten. Eine Abwertung des Rubels um einen Prozent würde das Ergebnis nach Steuern um etwa 250 T€ reduzieren. Aufgrund der erläuterten spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten nur eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag existierten zwei Zinssicherungsgeschäfte (sog. Zinssatzswaps) mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2018 bzw. 31. März 2021. Diese Zinssicherungsgeschäfte wurden zusammen jeweils mit einem langfristigen, variabel verzinslichen Darlehen abgeschlossen. Beide Geschäfte bilden eine wirtschaftliche Einheit und ergeben zusammen ein langfristiges, fest verzinsliches Darlehen (sog. synthetischer Festzinssatzkredit). IAS 39 sieht für diesen Fall allerdings nicht die Saldierung der aus den beiden Geschäften resultierenden Zahlungsströme vor, sondern fordert eine isolierte Bewertung des Zinssatzswaps zu Marktwerten (sog. Hedge Accounting). Daher wurde zum Bilanzstichtag der negative Marktwert der beiden Zinssicherungsgeschäfte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von -441 T€ (Vorjahr: -409 T€) erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen berücksichtigt. Hiervon sind -32 T€ (Vorjahr: 131 T€) in der Gesamtergebnisrechnung des Berichtsjahres enthalten. Die Zinssatzswaps werden zukünftig keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern haben. Kredit- bzw. Ausfallrisiken bei den Finanzinstrumenten liegen darin begründet, dass Vertragspartner ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber A.S. Création möglicherweise nicht nachkommen. Damit spielt die Bonität des Vertragspartners eine große Rolle bei der Beurteilung der Ausfallrisiken. Im operativen Bereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikopolitik von A.S. Création zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich A.S. Création der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall im ungünstigsten Fall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für A.S. Création kein bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 34.702 T€ (Vorjahr: 34.689 T€) entfielen 9.710 T€ bzw. 28,0 % (Vorjahr: 6.890 T€ bzw. 20,1 %) auf die fünf größten Debitoren. Im Finanzierungsbereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Guthaben bei Kreditinstituten und aus der Finanzierung des Gemeinschaftsunternehmens OOO A.S. & Palitra. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, arbeitet A.S. Création grundsätzlich nur mit Banken zusammen, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Im Fall der an A.S. & Palitra gewährten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 16.531 T€ (Vorjahr: 16.228 T€) sind nennenswerte Vermögenswerte in einem Land gebunden, das in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht riskanter einzustufen ist als Deutschland. Aus Sicht des Vorstands ist das Eingehen dieser zusätzlichen Risikoposition in dem weltweit größten Tapetenmarkt aber gerechtfertigt, da die damit verbundenen Chancen die Risiken überwiegen und das Ausfallrisiko nicht als bestandsgefährdend einzustufen ist. Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit von A.S. Création sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten liquide Mittel und kurzfristige Geldanlagen in Höhe von insgesamt 8.825 T€ (Vorjahr: 6.644 T€) und nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 16.513 T€ (Vorjahr: 13.390 T€). Aufgrund des hohen Cashflows und der robusten Finanzstruktur sind Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe nicht zu erwarten. (31) Zusätzliche Angaben zu den FinanzinstrumentenDie Buchwerte und Wertansätze sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Bilanzposten entsprechen den Klassen der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, da die in den Bilanzposten zusammengefassten Instrumente jeweils die gleichen Eigenschaften und Merkmale ausweisen. Unter den finanziellen Vermögenswerten wird die Ausleihung an die OOO A.S. & Palitra ausgewiesen. Da ein Teil der Ausleihung erst im Berichtsjahr zu einem marktgerechten Zinssatz ausgezahlt wurde, entspricht der Buchwert zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Forderungen sowie die Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten sowie der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing entsprechen den Barwerten der Zahlungen, die aus den zugrunde liegenden Verträgen resultieren. Als Abzinsungsfaktor wird der aktuelle langfristige Kapitalmarktzinssatz zuzüglich eines unternehmensindividuellen Zuschlags verwendet. Aufgrund der überwiegend kurzen Restlaufzeiten entsprechen im Fall der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Bei den Finanzderivaten handelt es sich um Zinssatzswaps (vgl. Anhang Nr. 30). Diese werden, wie die anderen Finanzinstrumente, nach Stufe 2 im Sinne des IFRS 7.27A(b), d. h. mit einem abgeleiteten Marktwert, bewertet. Aus Forderungsausfällen und der Veränderung der Wertberichtigungen bei den Forderungen resultierten im Berichtsjahr Nettoverluste in Höhe von 1.105 T€ (Vorjahr: 500 T€). Aus den Finanzinstrumenten resultierten im Berichtsjahr Gesamtzinserträge in Höhe von 993 T€ (Vorjahr: 843 T€) und Gesamtzinsaufwendungen in Höhe von 821 T€ (Vorjahr: 1.220 T€). (32) Angaben zum KapitalmanagementWesentliche Ziele der Finanzpolitik von A.S. Création sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Entsprechend liegt die Eigenkapitalquote von A.S. Création auf einem hohen Niveau und erreichte per 31. Dezember 2014 einen Wert von 59,4 % (Vorjahr: 58,8 %). Im Hinblick auf die Aufnahme von Fremdkapital sehen die Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie Tilgungen während der Kreditlaufzeit vor. Daher sind Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital bei A.S. Création mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis lag per 31. Dezember 2014 bei 220,4 % (Vorjahr: 204,3 %). Ferner hält A.S. Création entsprechend der eigenen Finanzierungsgrundsätze Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien vor, um Finanzierungsnotwendigkeiten, die sich z. B. aus dem operativen Geschäft ergeben, kurzfristig abdecken zu können. (33) VorstandDer Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 4.983 Aktien (Vorjahr: 4.983 Aktien) der Gesellschaft gehalten. (34) AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 886.046 Aktien (Vorjahr: 888.046 Aktien) der Gesellschaft gehalten. (35) Aufwendungen für Organe und OrgankrediteDas Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 1.252 T€ (Vorjahr: 1.884 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse sowie die Veränderung der Pensionsrückstellungen zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von insgesamt 20 T€ (Vorjahr: 6 T€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 108 T€ (Vorjahr: 108 T€). Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Lagebericht dargestellt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 2.393 T€ (Vorjahr: 1.990 T€) zurückgestellt. Die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf 113 T€ (Vorjahr: 110 T€). (36) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenAlle Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart und werden zu marktüblichen Preisen erbracht. A.S. Création unterhielt im Berichtsjahr Geschäftsbeziehungen mit der nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft OOO A.S. & Palitra (vgl. hierzu auch Anhang Nr. 3). In diesem Zusammenhang wurden Gesellschafterdarlehen begeben, Dienstleistungen für die Gesellschaft erbracht und Waren von der Gesellschaft erworben. Die während der Aufbauphase bis zum 31. Dezember 2015 anfallenden Zinsen werden gemäß den Bestimmungen der Darlehensverträge bis zum Vertragsende gestundet. Die hieraus resultierende Forderung wurde entsprechend abgezinst. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen stellt sich wie folgt dar: scroll
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Herr Franz Jürgen Schneider ist Vorstand der von ihm errichteten, gemeinnützigen A.S. Création Tapeten-Stiftung. Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhielt die A.S. Création Tapeten-Stiftung im Berichtsjahr eine Spende in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 30 T€) von der A.S. Création Tapeten AG. Mit Herrn Franz Jürgen Schneider sowie mit den beiden Vorstandsmitgliedern, Herrn Jörn Kämper und Herrn Maik Holger Krämer, hat die A.S. Création Tapeten AG Vereinbarungen abgeschlossen, die diese von möglichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren freistellen. Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, etwaige Verteidigerkosten und/oder Gerichtskosten zu übernehmen. Die Hauptversammlung hat diesen Freistellungsvereinbarungen am 3. Mai 2013 zugestimmt. Hierfür wurden im Berichtsjahr 30 T€ (Vorjahr: 0 T€) zurückgestellt. (37) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexAm 13. März 2014 haben Vorstand und Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2014 abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Über die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2015 wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 16. März 2015 beraten und Beschluss fassen. Diese Entsprechenserklärung wird sowohl auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichts 2014 abgedruckt. (38) Besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagBerichtspflichtige Ereignisse lagen nicht vor. Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hat am heutigen Tage den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht billigt.
Gummersbach, den 20. Februar 2015 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Kämper Krämer Suskas Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20141. Grundlagen des KonzernsDie A.S. Création Gruppe besteht aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von etwa 93 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2014 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG sowie - seit Ende 2012 - in Russland bei der OOO A.S. & Palitra. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in den Niederlanden, in Frankreich sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag, ohne eigene Produktion, Gardinen und Dekorationsstoffe. Die zwei Gesellschaften dieses Geschäftsbereichs haben ihren Sitz in Deutschland. Die Konzernstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Für die Steuerung des Konzerns spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Sowohl für den Geschäftsbereich Tapete als auch für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis von A.S. Création haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu. Da es sich bei der russischen Produktionsgesellschaft A.S. & Palitra um ein Gemeinschaftsunternehmen handelt, an dem die A.S. Création Tapeten AG zu 50 % beteiligt ist und somit keine Mehrheit hat, wird der auf A.S. Création entfallende Anteil am Jahresergebnis der Gesellschaft im Konzernabschluss unter dem Finanzergebnis ausgewiesen. Daher ist dieser Ergebnisanteil nicht im operativen Konzernergebnis, sondern im Konzernergebnis vor Steuern von A.S. Création enthalten. Entsprechend gehört auch die Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern sowie die Entwicklung der auf das Ergebnis vor Steuern bezogenen Umsatzrendite zu den wichtigen Konzernkennzahlen. Die wichtigsten Absatzmärkte von A.S. Création liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2014 auf die Länder der Europäischen Union (EU) 76,5 % (Vorjahr: 74,1 %) und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 16,4 % (Vorjahr: 18,2 %) der Brutto-Umsätze im Konzern. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 38,0 % (Vorjahr: 34,8 %). Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Auch die Dekorationsstoffe zählen aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden. Da es sich bei Tapeten und Dekorationsstoffen nicht um technische, sondern um modische Produkte handelt, sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei A.S. Création überwiegend auf die Entwicklung neuer Designs ausgerichtet. Für diese gestalterischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2014 2,6 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €) aufgewendet. Diese Aufwendungen werden nicht aktiviert, da die hierfür notwendigen Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenIm Jahr 2014 verzeichnete die Eurozone einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 0,8 %. Nach dem Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,6 % im Jahr 2012 und um 0,4 % im Jahr 2013 ist diese konjunkturelle Erholung sehr erfreulich. Vor dem Hintergrund der tiefen Rezession, in die die Eurozone im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 geraten war, sind die zu beobachtenden Wachstumstendenzen allerdings viel zu schwach. Entsprechend hat das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone immer noch nicht das Vorkrisenniveau erreicht. Positiv zu vermerken ist, dass die Arbeitslosenquote im Jahr 2014 - nachdem diese im Vorjahr mit 12,0 % noch das höchste Niveau seit Gründung der Währungsunion erreicht hatte - auf 11,6 % gefallen ist. Dies wird ein Grund für die gestiegene Konsumneigung gewesen sein, die sich in einem Anstieg der privaten Konsumausgaben in der Eurozone im Jahr 2014 um 0,9 % niedergeschlagen hat, während im Vorjahr noch ein Rückgang um 0,6 % zu verzeichnen gewesen war. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch den Einbruch des Ölpreises, da die rückläufigen Energiekosten die privaten Haushalte entlasteten. Zwar profitierten auch die Unternehmen von dieser Entwicklung auf den Energiemärkten, allerdings litt der Unternehmenssektor unter den Auswirkungen der Ukraine-Krise. Die Abwertung wichtiger osteuropäischer Währungen gegenüber dem Euro sowie die verhängten Wirtschaftssanktionen belasteten die Exportmöglichkeiten. Entsprechend sank die Investitionsneigung der Unternehmen im Verlauf des Jahres 2014 deutlich, so dass die Anlageinvestitionen im Gesamtjahr 2014 nur um 1,0 % über dem bereits schwachen Vorjahresniveau lagen. Eine nachhaltige Verstärkung des Wirtschaftswachstums in der Eurozone ist weiterhin nicht in Sicht. Die optimistischen Wachstumsprognosen, die im Hinblick auf Deutschland für das Jahr 2014 aufgestellt worden waren, mussten im Jahresverlauf nach unten korrigiert werden, da die deutsche Wirtschaft insbesondere im zweiten Halbjahr 2014 an Schwung verlor. Dennoch lag das Bruttoinlandsprodukt bezogen auf das Gesamtjahr 2014 noch um 1,5 % über dem Vorjahreswert, nachdem im Jahr 2013 nur ein marginales Wachstum von 0,1 % erzielt werden konnte. Eine wesentliche Stütze dieser Entwicklung stellten die Anlageinvestitionen der Unternehmen dar, die um 3,1 % über dem Vorjahreswert lagen und die zu einer leichten Verbesserung der Beschäftigungssituation führte. So sank die Arbeitslosenquote von 6,9 % im Vorjahr auf 6,7 % im Jahr 2014. Auch die Konsumstimmung der privaten Haushalte war 2014 in Deutschland besser als im Rest der Eurozone, weswegen die privaten Konsumausgaben um 1,1 % über dem Vorjahresniveau lagen. Mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 0,6 % ist das Wirtschaftswachstum in Russland - dem wichtigsten Absatzmarkt von A.S. Création in Osteuropa - 2014 nahezu zum Erliegen gekommen. Neben den Wirtschaftssanktionen, die gegenüber Russland im Zuge der Ukraine-Krise verhängt wurden, litt die russische Wirtschaft, die nach wie vor durch rohstoffbasierte, exportorientierte Branchen geprägt ist, besonders unter dem niedrigen Ölpreis. Auf der anderen Seite führte die drastische Abwertung des russischen Rubels gegenüber dem US-Dollar und dem Euro zu einer deutlichen Verteuerung der Importe, was sich im Verlauf des Jahres 2014 u.a. in einer gestiegenen Inflationsrate niederschlug. Diese erreichte -bezogen auf das Gesamtjahr 2014 -ein Niveau von 7,9 % (Vorjahr: 6,8 %). Unter diesen negativen Rahmenbedingungen des Jahres 2014 gingen die Unternehmensinvestitionen um 3,6 % zurück und die privaten Konsumausgaben, die in der Vergangenheit eine Stütze der russischen Konjunktur waren, lagen lediglich um 2,0 % (Vorjahr: 4,7 %) über dem Vorjahresniveau. Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten waren 2014 Preisrückgänge zu beobachten. Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Rückgang der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis um 7,0 %, nachdem bereits im Jahr 2013 ein Rückgang um 5,1 % zu verzeichnen gewesen war. Ein wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der Verfall des Ölpreises. Bewegte sich der Ölpreis im ersten Halbjahr 2014 noch in einer Bandbreite zwischen 105 und 110 US-Dollar je Barrel, sank er bis zum Jahresende auf ein Niveau von rund 46 US-Dollar und damit um über 50 %. Dieser Einbruch war Folge des Angebotsüberschusses auf dem internationalen Ölmarkt: Der deutlich gestiegenen Ölproduktion in Folge der starken Nutzung der Fracking-Technologie in den USA stand 2014 aufgrund der schwächeren Weltwirtschaftslage keine entsprechend wachsende Nachfrage gegenüber. Von der rückläufigen Tendenz der Rohstoff- und Energiepreise konnte auch A.S. Création 2014 profitieren, wobei der Rückgang bei den von A.S. Création eingesetzten Rohstoffen deutlich moderater ausfiel. 2.2. Branchenspezifische RahmenbedingungenNach der Finanz- und Wirtschaftskrise des Jahres 2009 war es den im Verband der Deutschen Tapetenindustrie VDT e. V. zusammengeschlossenen Tapetenherstellern in jedem Jahr gelungen, die Umsätze zu steigern. Dieser positive Trend fand dann im Jahr 2013 mit einem Umsatzrückgang der VDT-Mitglieder um 4,1 % sein (vorläufiges) Ende. Leider setzte sich diese Entwicklung im Jahr 2014 fort und es musste ein weiterer Rückgang der Branchenumsätze um 6,5 % verkraftet werden. Da die Exportmärkte für die deutschen Tapetenhersteller eine wichtige Rolle spielen - rund zwei Drittel der Umsätze werden im Ausland erzielt - hat die deutsche Tapetenindustrie besonders unter den geschilderten schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2014 in den wichtigen Auslandsmärkten gelitten. Vor allem die verschlechterten Exportmöglichkeiten nach Russland und in die Ukraine in Folge der Ukraine-Krise sowie der Abwertung der lokalen Währungen gegenüber dem Euro sind für diese negative Entwicklung verantwortlich. Entsprechend fiel der Rückgang der Exportumsätze mit 9,3 % deutlich stärker aus als der Rückgang der Inlandsumsätze. Letztere lagen im Jahr 2014 lediglich um 0,6 % unter dem Vorjahresniveau. Auch aus einem anderen Grund war das Jahr 2014 aus Sicht der deutschen Tapetenhersteller enttäuschend. Nachdem sich die Tapetenumsätze in den vergangenen Jahren oftmals besser entwickelt hatten als die privaten Konsumausgaben, konnten die VDT-Mitglieder 2014 nicht von den insgesamt ansteigenden Konsumausgaben der privaten Haushalte profitieren. Mit einem Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Tapete um 5,7 % von 186,5 Mio. € im Vorjahr auf 175,9 Mio. € im Berichtsjahr verzeichnete A.S. Création eine ähnliche Entwicklung wie die gesamte deutsche Tapetenindustrie und konnte 2014 den eigenen, hohen Marktanteil verteidigen. Vor dem Hintergrund des erneuten Umsatzrückgangs im Jahre 2014 haben sich die Hoffnungen auf eine kurzfristige Erholung der deutschen Tapetenindustrie vom Umsatzeinbruch des Jahres 2009 zerschlagen. Nach Einschätzung des Vorstands gilt diese Aussage auch für andere westeuropäische Tapetenhersteller, so dass gegenwärtig in Westeuropa nennenswerte Überkapazitäten auf Seiten der Produzenten existieren. Aufgrund der nicht ausgelasteten Produktionskapazitäten ist ein intensiver Preiswettbewerb zu beobachten, der den Konsolidierungsdruck in der Tapetenindustrie verstärkt. Der Vorstand geht davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Nach dem durch starke Umsatzrückgänge geprägten Jahr 2013 weisen die letzten, vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e. V. veröffentlichten Zahlen für die ersten zehn Monate 2014 ein Umsatzwachstum im Bereich Dekorationsstoffe/Gardinen um knapp 3 % aus. Dieses Wachstum stammte ausschließlich aus den Auslandsmärkten, während die Inlandsnachfrage erneut gegenüber dem Vorjahr zurückblieb. Die leichte Verbesserung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe im Jahr 2014 hat allerdings zu keiner grundsätzlichen Veränderung der Marktverhältnisse geführt. Im Gegenteil: Die Branche befindet sich unverändert in einem Konsolidierungsprozess auf der Anbieterseite, der noch nicht abgeschlossen ist. In diesem wettbewerbsintensiven Umfeld zählt der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe seit Jahren zu den erfolgreichen Marktteilnehmern. Im Geschäftsjahr 2014 konnte der Umsatz mit 13,6 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. €) auf dem Vorjahresniveau gehalten und die Ertragslage deutlich verbessert werden. 2.3. Überblick über den GeschäftsverlaufDie Geschäftsentwicklung von A.S. Création im Jahr 2014 - dem 40. Geschäftsjahr in der Unternehmensgeschichte - wurde durch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich belastet. Anders als in den Vorjahren konnte sich A.S. Création nicht von den negativen Entwicklungen abkoppeln, so dass die hoch gesteckten Planungen für das Berichtsjahr nicht erfüllt werden konnten. Der Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2014 blieb mit 189,1 Mio. € (Vorjahr: 199,8 Mio. €) deutlich hinter der ursprünglichen Planung zurück, die für 2014 ein Umsatzniveau zwischen 205 Mio. € und 215 Mio. € vorgesehen hatte. Für das Nichterreichen der Umsatzplanung waren im Wesentlichen zwei Gründe verantwortlich:
Neben der unbefriedigenden Umsatzsituation war die Ertragslage im Geschäftsjahr 2014 ebenfalls enttäuschend. Nachdem im Vorjahr noch ein Konzerngewinn nach Steuern in Höhe von 1,3 Mio. € angefallen war, musste für das Geschäftsjahr 2014 mit -9,3 Mio. € erstmals seit 1989 wieder ein Konzernverlust nach Steuern ausgewiesen werden. Damit wurde die Planung, die für 2014 eine deutliche Steigerung des Gewinns nach Steuern erwartet hatte, deutlich verfehlt. Allerdings stand diese Ergebnisplanung explizit unter den Annahmen, dass der russische Rubel bis Ende 2014 nicht extrem gegenüber dem Euro an Wert verliert und dass es zu keinen signifikanten Belastungen aus den Kartellverfahren kommt, die über den zurückgestellten Betrag in Höhe von 2,0 Mio. € hinausgehen. Beide Annahmen haben sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil:
Ohne diese beiden Sondereffekte hätte A.S. Création das Jubiläumsjahr 2014 mit einem Gewinn nach Steuern in Höhe von 6,1 Mio. € abgeschlossen und damit die Planung, das Ergebnis gegenüber dem Vorjahreswert von 1,3 Mio. € deutlich zu steigern, erreicht. Allerdings ist diese Betrachtung hypothetisch. Die tatsächlichen Zahlen zeigen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Daher ist der Vorstand mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2014 nicht zufrieden. 3. Vermögens-, Finanz, und Ertragslage3.1. Ertragslage3.1.1. UmsatzentwicklungA.S. Création verzeichnete einen Umsatzrückgang um 10,7 Mio. € bzw. um 5,3 % von 199,8 Mio. € im Vorjahr auf 189,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2014. Von diesem Rückgang der Konzernumsätze sind 2,0 Mio. € auf Wechselkursveränderungen, insbesondere des russischen Rubels gegenüber dem Euro zurückzuführen, d.h. auch ohne Berücksichtigung dieser Währungseffekte hätte der Umsatz unter dem Vorjahresniveau gelegen. Die Umsatzrückgänge im Berichtsjahr sind auf den Geschäftsbereich Tapete zurückzuführen, während der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe mit 13,6 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. €) das Umsatzniveau des Vorjahres halten konnte und damit eine erfreuliche Entwicklung in einem schwierigen Marktumfeld zeigte. Im Gegensatz dazu war der Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Tapete von 186,5 Mio. € im Vorjahr um 5,7 % auf 175,9 Mio. € im Berichtsjahr überhaupt nicht zufriedenstellend, zumal die Planungen für das Jahr 2014 von einem deutlichen Umsatzwachstum ausgegangen waren. Die Analyse der Umsatzentwicklung zeigt, dass A.S. Création im abgelaufenen Geschäftsjahr in allen Regionen - mit Ausnahme Deutschlands - Umsatzrückgänge verkraften musste. Diese Entwicklung stand in krassem Widerspruch zu den Erwartungen, die der Vorstand von A.S. Création für das Geschäftsjahr 2014 hatte. So sollten die Umsätze in allen Regionen, insbesondere aber in Osteuropa ausgeweitet werden. Entsprechend wurde das für das abgelaufene Geschäftsjahr prognostizierte Umsatzniveau von 205 Mio. € bis 215 Mio. € deutlich verfehlt. Insbesondere die Auswirkungen der Ukraine-Krise haben in den Konzernumsätzen von A.S. Création deutliche Spuren hinterlassen. So blieben die Brutto-Umsätze in den osteuropäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) im Jahr 2014 mit 34,5 Mio. € um 5,6 Mio. € bzw. um 14,0 % hinter dem Vorjahreswert von 40,1 Mio. € zurück. Einen deutlichen Dämpfer verzeichneten die Tapetenexporte nach Russland und in die Ukraine, den beiden wichtigsten Absatzmärkten von A.S. Création in dieser Region. Die nachlassende Konsumneigung der privaten Haushalte in Kombination mit der Abwertung der Landeswährungen gegenüber dem Euro führte zu einer rückläufigen Nachfrage nach Tapeten von A.S. Création aus deutscher Produktion. Durch die Abwertung der Landeswährungen verteuerten sich für die lokalen Kunden die Importe, mit der Folge, dass die von Deutschland nach Russland oder in die Ukraine exportierten Tapeten gegenüber den lokal produzierten Tapeten Wettbewerbsfähigkeit einbüßten. Folglich erhöhte sich die Nachfrage nach den lokal hergestellten Produkten. Dieser Effekt trug ebenfalls dazu bei, dass die russische Vertriebsgesellschaft A.S. Création (RUS) im Jahr 2014 den Umsatz mit Tapeten aus der russischen Produktion stark ausweiten konnte. Allerdings war das Umsatzniveau, das die A.S. Création (RUS) erreicht hat, noch nicht ausreichend, um die rückläufigen Exportumsätze zu kompensieren, so dass A.S. Création insgesamt einen Rückgang der Konzernumsätze in dieser Region zu verkraften hatte. In der EU lagen die Brutto-Umsätze im Berichtsjahr mit 160,7 Mio. € um 1,5 % unter dem Vorjahresniveau von 163,2 Mio. €. Allerdings schlugen sich in diesem leichten Rückgang zwei gegenläufige Entwicklungen nieder. Erfreulich war die Umsatzentwicklung in Deutschland, wo A.S. Création von der Übernahme ehemaliger Praktiker- und Max Bahr-Standorte durch andere Baumarktbetreiber profitierte. Die Neueinrichtung dieser Standorte trug entscheidend dazu bei, dass A.S. Création die Brutto-Umsätze in Deutschland im Geschäftsjahr 2014 um 4,1 % ausweiten konnte. Außerhalb des Baumarktbereichs, d.h. im Groß- und Facheinzelhandelsbereich konnte A.S. Création hingegen nur leichte Umsatzzuwächse generieren. Ganz anders als in Deutschland stellte sich die Umsatzsituation in der restlichen EU dar, wo A.S. Création im Berichtsjahr einen Umsatzrückgang um 6,5 % verzeichnete. Ein wesentlicher Grund hierfür war die sehr schlechte Verfassung des französischen (Tapeten-) Marktes im Berichtszeitraum -für A.S. Création der zweitwichtigste Absatzmarkt in der EU nach Deutschland. Dieser verzeichnete 2014 erneut einen Rückgang des Marktvolumens mit der Folge, dass sich die Konsolidierung fortgesetzt hat. In der Konsequenz musste eine große französische auf Tapeten spezialisierte Facheinzelhandelskette im September 2014 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Anders als in den Vorjahren, kamen auch aus der Gesamtheit der rund 70 sonstigen Länder, in denen A.S. Création Umsätze tätigt, im Geschäftsjahr 2014 keine Wachstumsimpulse. Im Gegenteil: Die Brutto-Umsätze lagen in diesen Ländern im Berichtsjahr um 12,1 % unter dem Vorjahresniveau, da A.S. Création insbesondere in Asien und im Nahen Osten eine geringere Nachfrage nach Tapeten verzeichnete. Da der Umsatzrückgang des Jahres 2014 nicht auf einzelne Länder zurückzuführen ist, sondern viele Regionen betraf, war das Geschäftsjahr 2014 aus Sicht des Vorstandes ohne Zweifel kein "Jahr der Tapete". Sogar die erfreuliche Umsatzentwicklung in Deutschland ist eher den erläuterten Sondereffekten im Bereich der Baumärkte geschuldet, weswegen das Umsatzwachstum im Jahr 2014 um 4,1 % im Zusammenhang mit dem starken Umsatzrückgang im Jahr 2013 um 6,3 % zu werten ist und sich damit entsprechend relativiert. Insgesamt ist der Vorstand mit dem Umsatzniveau des Geschäftsjahres 2014 nicht zufrieden. Mit der geschilderten Umsatzentwicklung in den Regionen hat sich die Umsatzverteilung im Geschäftsjahr 2014 verschoben. Der starke Rückgang der Umsätze in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU im Zuge der Ukraine-Krise hat die Bedeutung dieser Region für die Konzernumsätze von A.S. Création deutlich reduziert. So wurden im Berichtsjahr nur noch 16,4 % (Vorjahr: 18,2 %) der Brutto-Umsätze entsprechend 34,5 Mio. € (Vorjahr: 40,1 Mio. €) in dieser Region getätigt. Der Vergleich mit den entsprechenden Werten, die noch vor der Finanzkrise und vor der Ukraine Krise ausgewiesen werden konnten, verdeutlicht, welche gravierenden strukturellen Veränderungen in den letzten Jahren stattgefunden haben. So entfielen im Geschäftsjahr 2008 noch 30,7 % bzw. 58,9 Mio. € der Brutto-Umsätze von A.S. Création auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU. Der Anteil der Brutto-Umsätze, die in Deutschland realisiert wurden, hat sich von 34,8 % im Vorjahr auf 38,0 % im Geschäftsjahr 2014 erhöht. In der Folge stieg auch der Anteil der Brutto-Umsätze, der auf die EU entfällt, von 74,1 % im Jahr 2013 auf 76,5 % im Berichtsjahr. Damit liegt der Schwerpunkt der Konzernumsätze von A.S. Création eindeutig in der EU. Trotz der unterschiedlichen Umsatzentwicklung in den beiden Geschäftsbereichen ist es 2014 zu keinen nennenswerten Veränderungen bei der Verteilung der Konzernumsätze auf die Geschäftsbereiche gekommen. Von dem Konzernumsatz in Höhe von 189,1 Mio. € (Vorjahr: 199,8 Mio. €) entfielen 175,6 Mio. € bzw. 92,8 % (Vorjahr: 186,3 Mio. € bzw. 93,3 %) auf den Geschäftsbereich Tapete und 13,5 Mio. € bzw. 7,2 % (Vorjahr: 13,5 Mio. € bzw. 6,7 %) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. 3.1.2. ErgebnisentwicklungAls operatives Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 kann A.S. Création lediglich einen Wert in Höhe von 3,3 Mio. € ausweisen, was gegenüber dem Vorjahresniveau von 10,2 Mio. € einem Rückgang um 67,7 % entspricht. Dadurch ist die auf das operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite (EBIT-Marge) mit 1,7 % (Vorjahr: 5,1 %) auf das niedrigste Niveau seit der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS im Jahre 1998 gefallen. Die im letztjährigen Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2014 avisierte deutliche Verbesserung des operativen Ergebnisses und der EBIT-Marge wurde damit nicht erreicht. Allerdings hatte der Vorstand diese Prognose explizit unter den Voraussetzungen getroffen, dass es zu keinen signifikanten Belastungen aus den Kartellverfahren kommt, die über den zurückgestellten Betrag in Höhe von 2,0 Mio. € hinausgehen und dass der russischen Rubel bis Ende 2014 nicht extrem gegenüber dem Euro an Wert verliert. Beide Annahmen haben sich, wie im Abschnitt 2.3 ("Überblick über den Geschäftsverlauf) bereits erläutert, nicht bestätigt. Diese außergewöhnlichen Effekte, die nach den IFRS nicht getrennt vom operativen Ergebnis ausgewiesen werden dürfen, sind bei der Würdigung der verschlechterten Ertragslage des Geschäftsjahres 2014 zu berücksichtigen. Der oben dargestellte Rückgang der Konzernumsätze um 10,7 Mio. € bzw. um 5,3 % von 199,8 Mio. € im Vorjahr auf 189,1 Mio. € im Berichtsjahr hat die operative Ertragslage von A.S. Création ohne Zweifel belastet. Aufgrund des Umsatzrückgangs fehlten im Geschäftsjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr nennenswerte Ergebnisbeiträge aus dem Verkaufsprozess. So lag der Rohertrag im Berichtsjahr mit 93,5 Mio. € um 3,5 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 97,0 Mio. € Da der Materialaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung von A.S. Création die größte Bedeutung hat, ist die Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) einer der zentralen Indikatoren zur Beurteilung der Entwicklung der operativen Ertragslage. Diese Kennzahl hat sich von 48,3 % im Vorjahr auf 50,1 % im Berichtsjahr 2014 verbessert. Diese sehr erfreuliche Entwicklung hat dazu geführt, dass die fehlenden Ergebnisbeiträge infolge des Umsatzrückgangs teilweise kompensiert werden konnten. Folgende Faktoren haben zu der Verbesserung der Rohertragsmarge beigetragen:
Der Vorstand ist zufrieden, dass über diese Effekte die negativen Auswirkungen des verstärkten Preiswettbewerbs sowohl im Geschäftsbereich Tapete als auch im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe aufgefangen werden konnten. Dennoch fehlen im Berichtsjahr, wie oben geschildert, 3,5 Mio. € Rohertrag aus dem Umsatzprozess zur Deckung der weiteren Aufwandspositionen. Der Personalaufwand, nach dem Materialaufwand die zweitbedeutsamste Aufwandsposition in der Gewinn- und Verlustrechnung von A.S. Création, hat sich von 45,1 Mio. € im Vorjahr um 4,1 % bzw. um 1,9 Mio. € auf 43,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2014 reduziert. Als Reaktion auf die rückläufigen Umsätze und die sich verschlechternde Ertragslage wurden im Verlauf des Jahres 2014 auslaufende befristete Arbeitsverträge in der Regel nicht verlängert und in den Ruhestand gehende Arbeitnehmer durch bereits beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ersetzt. Nur in wenigen Ausnahmefällen mussten betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Durch diese Maßnahmen ist die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 837 im Vorjahr auf 822 im Berichtsjahr gesunken, was zu dem geschilderten Rückgang des Personalaufwandes beigetragen hat. Ein weiterer Grund für den niedrigeren Personalaufwand liegt in der rückläufigen Entwicklung der ergebnisabhängigen Vergütungsbestandteile aufgrund der verschlechterten Ertragslage im Geschäftsjahr 2014. Belastet wurde der Personalaufwand hingegen durch die tarifvertraglich vereinbarten Einkommenserhöhungen im Jahr 2013 und 2014, die bei der Mehrzahl der im Inland beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem höheren Lohn- und Gehaltsniveau im Jahr 2014 führten. Insgesamt stand dem Rückgang des Personalaufwands um 4,1 % im Geschäftsjahr 2014 ein Rückgang der Gesamtleistung in Höhe von 7,1 % gegenüber. Entsprechend hat sich die Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) im Berichtsjahr weiter verschlechtert und erreichte mit 23,2 % (Vorjahr: 22,5 %) ein enttäuschendes Niveau. Eine auffällige Entwicklung zeigen im Geschäftsjahr 2014 die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die sich - trotz der rückläufigen Gesamtleistung - von 32,5 Mio. € im Vorjahr um 5,4 Mio. € bzw. um 16,7 % auf 37,9 Mio. € erhöht haben. Bei der Bewertung dieser Entwicklung sind zwei besondere Einflussfaktoren zu berücksichtigen, die die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2014 belastet haben. Zum einen ist der Kurs des russischen Rubels im Verlauf des Jahres 2014 von 44,97 RUB/€ per 31. Dezember 2013 auf 68,34 RUB/€ per 31. Dezember 2014 gestiegen, was einer Aufwertung des Euros gegenüber dem Rubel (bzw. einer Abwertung des Rubels gegenüber dem Euro) um 52,0 % entspricht. Da die Finanzierung der A.S. Création (RUS) in Euro erfolgt ist, hat diese Kursentwicklung zu umrechnungsbedingten Währungsverlusten geführt. Insgesamt wurde das operative Ergebnis von A.S. Création im Geschäftsjahr 2014 per Saldo mit Währungsverlusten in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) belastet. Zum andern wurde die Vorsorge für die Risiken aus den laufenden Kartellverfahren in Deutschland und in Frankreich im Berichtsjahr um 5,0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) erhöht. Die Details sind im Abschnitt 7.2.5. ("Risiken aus Kartellverfahren") dargestellt. Dieser außerordentliche Aufwand ist entsprechend der Regelungen der IFRS in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten und reduziert somit das ausgewiesene operative Ergebnis. Bereinigt um die Währungsverluste und die Risikovorsorge für die Kartellverfahren haben sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 29,9 Mio. € im Vorjahr um 1,5 Mio. € auf 28,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2014 reduziert und zeigen damit die Einsparungen, die in diesem Bereich umgesetzt worden sind und seitens des Vorstands für 2014 angekündigt waren. Eine noch weitergehende Verbesserung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde durch einen Anstieg der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verhindert. Die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage hat auf Seiten der Kunden teilweise zu finanziellen Problemen geführt, die im Einzelfall sogar in Insolvenzen mündeten. Entsprechend erhöhte sich bei A.S. Création im Berichtsjahr der Wertberichtigungsbedarf und übertraf den vergleichbaren Vorjahreswert um 0,7 Mio. €. Die geschilderten Effekte haben in ihrer Gesamtheit zu dem bereits erwähnten Rückgang des operativen Ergebnisses von 10,2 Mio. € im Vorjahr um 6,9 Mio. € bzw. um 67,7 % auf 3,3 Mio. € im Berichtsjahr geführt. Ohne Berücksichtigung der beiden geschilderten signifikanten Sondereffekte - die höheren Währungsverluste und die höhere Vorsorge für die Risiken aus den Kartellverfahren - hätte das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2014 mit 12,8 Mio. € (Vorjahr: 12,8 Mio. €) exakt auf dem Vorjahresniveau gelegen und die EBIT-Marge hätte sich von 6,4 % im Jahr 2013 auf 6,8 % im Berichtsjahr leicht verbessert. Vor dem Hintergrund eines Umsatzrückgangs um 10,7 Mio. € im Jahr 2014 ist A.S. Création daher aus rein operativer Sicht sehr gut durch ein herausforderndes Geschäftsjahr gekommen. Allerdings stehen unter dem Strich keine bereinigten, sondern tatsächliche Ergebnisse. Daher ist der Vorstand mit der Ertragslage im Geschäftsjahr 2014 nicht zufrieden. Die bereits erläuterten umrechnungsbedingten Währungsverluste aufgrund des drastischen Werteverfalls des russischen Rubels in Relation zum Euro haben ebenfalls die Ergebnissituation der russischen Produktionsgesellschaft A.S. & Palitra im Geschäftsjahr 2014 stark belastet. Da die A.S. Création Tapeten AG, wie der zweite Gesellschafter Kof Palitra, 50 % an diesem Unternehmen hält, wird die russische Produktionsgesellschaft nach der Equity-Methode bilanziert, d. h. der auf A.S. Création entfallende Anteil am Ergebnis nach Steuern des Gemeinschaftsunternehmens wird im Konzern-Finanzergebnis ausgewiesen. Nach einem anteiligen Verlust in Höhe von -4,3 Mio. € im Jahr 2013 erhöhte sich der anteilige Verlust im Geschäftsjahr 2014 um 3,9 Mio. € auf -8,2 Mio. €. Diese verschlechterte Ertragslage ist ausschließlich auf die Währungsverluste zurückzuführen, die in dem anteiligen Ergebnis nach Steuern im Berichtsjahr mit -6,8 Mio. € (Vorjahr: -1,6 Mio. €) enthalten sind. Ohne Berücksichtigung der umrechnungsbedingten Währungsverluste zeigt sich, dass die anteiligen Anlaufverluste von -2,7 Mio. € im Vorjahr auf -1,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2014 reduziert werden konnten. In dieser Entwicklung zeigen sich die Erfolge, die A.S. & Palitra mit der verbesserten Auslastung der eigenen Produktionskapazitäten sowie der zunehmenden Qualifizierung der eigenen Belegschaft erzielt hat. Eine noch weitergehende Reduzierung der Anlaufverluste wurde im Geschäftsjahr 2014 durch die Belastungen der Rohertragsmarge verhindert, die aus der deutlichen Verteuerung der importierten Rohstoffe resultierte. Aufgrund der (noch) nicht ausreichenden Qualität der Rohstoffe für die Tapetenproduktion, die in Russland hergestellt werden, bezieht A.S. & Palitra - wie auch die wesentlichen Wettbewerber - einen großen Teil der benötigten Materialien aus Westeuropa. Durch den Wertverlust des russischen Rubels gegenüber dem Euro verteuerten sich diese importierten Güter insbesondere in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2014. Insgesamt sieht der Vorstand von A.S. Création die russische Produktionsgesellschaft aber auf einem guten Weg, die Gewinnzone zu erreichen. Die höheren Verluste der russischen Produktionsgesellschaft sind dafür verantwortlich, dass sich das Finanzergebnis von A.S. Création von -5,0 Mio. € im Vorjahr auf -8,4 Mio. € im Berichtsjahr reduziert hat und überlagern die sehr erfreuliche Entwicklung des Netto-Zinsaufwandes (Differenz aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen). Aufgrund der stark rückläufigen Netto-Finanzverschuldung ist dieser von -0,7 Mio. € im Vorjahr auf -0,1 Mio. € gesunken. Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2014 zu einem Verlust vor Steuern in Höhe von -5,1 Mio. €, nachdem im Vorjahr noch ein Gewinn vor Steuern in Höhe von 5,2 Mio. € angefallen war. Trotz des ausgewiesenen Verlustes vor Steuern fielen im Geschäftsjahr 2014 Ertragssteuern in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) an, und es kommt zu dem ungewöhnlich anmutenden Effekt, dass der Verlust nach Steuern mit -9,3 Mio. € (Vorjahr: Gewinn nach Steuern in Höhe von 1,3 Mio. €) höher ausfällt als der Verlust vor Steuern. Verantwortlich hierfür ist insbesondere, dass mit den nach der Equity-Methode bilanzierten anteiligen Verlusten des russischen Gemeinschaftsunternehmens sowie der bilanziellen Vorsorge für die Risiken aus den Kartellverfahren in dem Ergebnis vor Steuern des Geschäftsjahres 2014 Aufwandspositionen in Höhe von 13,2 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) enthalten, die nicht zu einer Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen. Bereinigt um diese steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwandspositionen beträgt der zu versteuernde Gewinn im Berichtsjahr 8,1 Mio. € (Vorjahr: 11,5 Mio. €). Daneben wurden im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 1,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wertberichtigt oder nicht gebildet, um der gestiegenen Planungsunsicherheit, die aus den gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen resultiert, Rechnung zu tragen. Auf Basis der im Jahr 2014 unverändert gebliebenen durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien von 2.756.351 Stück errechnet sich aus dem Konzernergebnis nach Steuern ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von -3,39 € (Vorjahr: 0,48 €). 3.1.3. GewinnverwendungSeit jeher verfolgt der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG eine Dividendenpolitik, die eine hohe Ausschüttungsquote vorsieht, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt. In den letzten Jahren hat sich die auf das Ergebnis pro Aktie bezogene Ausschüttungsquote von A.S. Création auf einem Niveau von etwa 45 % eingependelt. Damit zeichnet sich die Dividendenpolitik von A.S. Création durch Konstanz und Verlässlichkeit aus. Das Abstellen auf eine feste Ausschüttungsquote führt dazu, dass es keine Glättung der absoluten Dividendenhöhe gibt, sondern dass sich diese je nach Entwicklung der Ertragslage erhöht oder verringert. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits detailliert erläutert, dass für das Geschäftsjahr 2014 ein Verlust ausgewiesen werden musste. Der bisherigen Dividendenpolitik folgend, schlägt sich die Verlustsituation im Geschäftsjahr 2014 in einem Ausfall der Dividende nieder. Entsprechend wird der Hauptversammlung, die für den 7. Mai 2015 terminiert ist, vorgeschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2014 zu zahlen. Obwohl dieser Vorschlag zum ersten Mal seit dem Börsengang 1998 zum Ausfall der Dividende führt, ist der Vorstand überzeugt, dass dieses Vorgehen im langfristigen und nachhaltigen Interesse des Unternehmens ist. 3.2. Finanz- und Vermögenslage3.2.1. InvestitionenDie Investitionen blieben im Geschäftsjahr 2014 mit 5,1 Mio. € um 3,6 Mio. € hinter dem Vorjahresniveau von 8,7 Mio. € zurück. Der wesentliche Grund für diesen Rückgang liegt darin, dass A.S. Création im Berichtsjahr lediglich noch 0,6 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) in Form von Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung des Gemeinschaftsunternehmens A.S. & Palitra zur Verfügung stellen musste. Diese langfristige Finanzierung wird im Konzernabschluss von A.S. Création als Investition ausgewiesen. Kumuliert belaufen sich die Investitionen der beiden Gesellschafter seit der Gründung von A.S. & Palitra im Jahr 2008 bis zum Bilanzstichtag auf 40,6 Mio. €, wovon 20,3 Mio. € auf A.S. Création entfallen sind. Ohne Berücksichtigung der Finanzierung des Gemeinschaftsunternehmens lag das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2014 mit 4,5 Mio. € um 1,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 5,7 Mio. € und war überwiegend geprägt durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen sowie durch Ersatzinvestitionen. Wie bereits im Vorjahr waren keine Erweiterungsinvestitionen notwendig. Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €). 3.2.2. Kapitalflussrechnung und NettofinanzverschuldungDie hohe Innenfinanzierungskraft von A.S. Création hat nicht unter der verschlechterten Ertragslage im Geschäftsjahr 2014 gelitten. Im Gegenteil: Während das Konzernergebnis um 10,6 Mio. € von 1,3 Mio. € im Vorjahr auf -9,3 Mio. € im Berichtsjahr zurückging, lag der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014 mit 14,2 Mio. € sogar um 1,6 Mio. € über dem Vorjahreswert von 12,6 Mio. €. Diese positive Entwicklung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit ist im Wesentlichen auf zwei Faktoren zurückzuführen:
Diesem gestiegenen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit stand im Berichtsjahr ein insgesamt gesunkener Finanzierungsbedarf gegenüber. Zum einen blieb das Investitionsvolumen - wie bereits erläutert - im Geschäftsjahr 2014 um 3,6 Mio. € hinter dem entsprechenden Vorjahresniveau zurück. Zum anderen fiel die Dividende, die im Mai 2014 ausgeschüttet wurde, aufgrund des stark gesunkenen Konzernergebnisses des Geschäftsjahres 2013 mit 0,7 Mio. € um 2,6 Mio. € niedriger aus als die Vorjahresdividende in Höhe von 3,3 Mio. €. Dadurch ist es A.S. Création im Geschäftsjahr 2014 trotz der verschlechterten Ertragslage gelungen, die Nettofinanzverschuldung (Differenz aus verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und flüssigen Mitteln sowie kurzfristigen Finanzanlagen) weiter abzubauen. Diese konnte im Verlauf des Jahres von 20,3 Mio. € per 31. Dezember 2013 um 8,4 Mio. € auf 11,9 Mio. € per 31. Dezember 2014 reduziert werden. Die Gesamtverbesserung setzt sich zusammen aus einer Verringerung der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten um 6,2 Mio. € bei einem gleichzeitigen Aufbau der flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen um 2,2 Mio. €. Damit verfügte A.S. Création zum Bilanzstichtag über flüssige Mittel und kurzfristige Finanzanlagen in Höhe von 8,8 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €). 3.2.3. BilanzstrukturDie konservativen Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich gerade in der Finanzkrise bewährt. So sah sich A.S. Création in den letzten Jahren weder mit einer Kürzung der Kreditlinien seitens der Banken noch mit einer Neuverhandlung der Konditionen existierender Kredite konfrontiert. Allenfalls wurden Kreditlinien im Einvernehmen mit den Banken reduziert, wenn die freien, d. h. nicht genutzten Kreditlinien zu hoch erschienen. Die Gruppe verfügt über eine sehr robuste und gesunde Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:
Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Gruppe, die sich zum 31. Dezember 2014 auf 146,2 Mio. € (Vorjahr 159,1 Mio. €) beliefen, entfiel mit 82,3 % (Vorjahr: 80,0 %) der weitaus größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Finanzanlagen sowie auf Zahlungsmittel. Die in der Konzernbilanz zum Bilanzstichtag enthaltenen immateriellen Vermögenswerte (einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte) haben dagegen nur eine untergeordnete Bedeutung und entsprachen zum Bilanzstichtag lediglich 5,6 % (Vorjahr: 5,1 %) der gesamten Bilanzsumme bzw. 9,4 % (Vorjahr: 8,8 %) des bilanziellen Eigenkapitals. Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage von A.S. Création sehr solide und bietet die notwendige Voraussetzung, um trotz der unsicheren Rahmenbedingungen die bisherige Wachstumsstrategie weiterhin zu verfolgen. 4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen4.1. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Verlauf des Geschäftsjahres 2014 hat sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Konzern von 837 im Vorjahr um 15 bzw. um 1,8 % auf 822 Personen verringert. Hiervon entfielen 750 (Vorjahr: 765) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Geschäftsbereich Tapete und 72 (Vorjahr: 72) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Mit 675 Personen bzw. 82,1 % (Vorjahr: 688 Personen bzw. 82,2 %) ist die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei inländischen Konzerngesellschaften beschäftigt. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Umsätze im Geschäftsjahr 2014 mussten bei der A.S. Création Tapeten AG Produktionsanlagen temporär außer Betrieb genommen werden. Auch im Bereich der Verwaltung wurden Arbeitsplätze abgebaut. Diese Maßnahmen spiegeln sich nur teilweise in den Mitarbeiterzahlen wider, da die Anpassung der Kapazitäten in erster Linie über die Auflösung von Leiharbeitsverhältnissen erfolgte und diese Arbeitnehmer nicht bei A.S. Création, sondern bei der jeweiligen Leiharbeitsfirma beschäftigt waren. Der bereits erwähnte Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von A.S. Création um 15 Personen bzw. um 1,8 % im Jahr 2014 ist zum größten Teil auf das Auslaufen zeitlich befristeter Arbeitsverträge sowie auf den Eintritt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Rentenalter zurückzuführen. Betriebsbedingte Kündigungen wurden nur in Ausnahmefällen ausgesprochen. Dem Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl um 1,8 % stand im Berichtsjahr ein Umsatzrückgang um 5,3 % gegenüber. Entsprechend ist der Umsatz je Mitarbeiter von 239 T€ im Vorjahr auf 230 T€ im Jahr 2014 zurückgegangen. Im Abschnitt 3.1.2. (Ergebnisentwicklung) wurde bereits über die gestiegene Personalaufwandsquote und über die weiteren Belastungen, die aus dem jüngsten Tarifabschluss resultieren, berichtet. Da ein Umsatz- und Ertragswachstum, mit dem diese zusätzlichen Aufwendungen aufgefangen werden können, nicht zu erkennen ist, wird sich der Abbau von Arbeitsplätzen im Jahr 2015 notwendigerweise fortsetzen müssen. Nicht eingeschränkt wurde (und wird) das traditionell starke Engagement von A.S. Création in der betrieblichen Ausbildung. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2014 waren 47 (Vorjahr: 47) junge Leute bei A.S. Création beschäftigt, um sich in einem der elf Berufsfelder ausbilden zu lassen, in denen A.S. Création eine betriebliche Ausbildung anbietet. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung von A.S. Création darstellt. Entsprechend wurden die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung auch unter den wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre erweitert. Inzwischen hat die Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden bezogen auf die inländischen Beschäftigten) ein Niveau von 7,0 % (Vorjahr: 6,8 %) erreicht. Das Geschäftsjahr 2014 war ohne Zweifel ein besonderes Jahr für A.S. Création, da externe Faktoren, insbesondere die Auswirkungen der Ukraine-Krise, die Geschäftsentwicklung von A.S. Création so negativ beeinflusst haben, dass ein Verlust ausgewiesen werden musste. Diese schwierigen Rahmenbedingungen und die durchgeführten Rationalisierungsmaßnahmen haben verständlicherweise zu einer Verunsicherung in der Belegschaft geführt. Trotzdem war insgesamt eine große Bereitschaft erkennbar, sich für A.S. Création einzusetzen und die vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen mitzutragen und zu unterstützen. Für dieses Engagement und dieses Vertrauen möchte sich der Vorstand an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von A.S. Création bedanken. Dieser Dank gilt auch den Damen und Herren in den Betriebsräten und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. 4.2. Produktsicherheit und UmweltschutzDer Produktion aller von der A.S. Création Tapeten AG hergestellten Tapeten liegen die entsprechenden gültigen EN- bzw. DIN-Normen zugrunde -damit wird den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen. So tragen beispielsweise alle von A.S. Création hergestellten Tapeten gemäß der EN 15102 ein qualifiziertes CE-Kennzeichen. Damit wird dokumentiert, dass die Tapeten von A.S. Création die von der EU definierten Kriterien hinsichtlich des Brandverhaltens nachweislich erfüllen. Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für Emissionen aus Bauprodukten, die im Innenraum verwendet werden, entwickelt. Solche Bauprodukte, zu denen auch Tapeten zählen, müssen gemäß dieser Bestimmungen von einem unabhängigen Prüfinstitut geprüft werden. Geprüfte Bauprodukte, welche die Anforderungen erfüllen, erhalten vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) eine Zulassung und dürfen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. Die Tapeten von A.S. Création haben diese Zulassung erhalten und werden entsprechend gekennzeichnet. Ebenfalls auf die Emissionen aus Bauprodukten, die im Innenraum verwendet werden, zielt eine französische Rechtsverordnung ab. Gemäß dieser Verordnung müssen in Frankreich alle im Innenraum verwendeten Bauprodukte mit ihrer Emissionsklasse gekennzeichnet werden. Nach den Analyseergebnissen eines akkreditierten Prüflabors entsprechen alle Tapeten von A.S. Création den Grenzwerten der niedrigsten Emissionsklasse "A+" und sind entsprechend gekennzeichnet. Doch neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet A.S. Création seinen Kunden noch weitergehende Sicherheit: Die Tapeten von A.S. Création werden den strengeren Anforderungen der Gütegemeinschaft Tapete e. V. gerecht, die in der RAL-GZ-479 dokumentiert sind. Die Einhaltung dieser Norm wird von der renommierten, international tätigen Fraunhofer-Gesellschaft regelmäßig stichprobenartig überprüft. Dem Gedanken des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit folgend, werden bei A.S. Création im Bereich Tiefdruck nur wasserbasierte Farben eingesetzt. Ferner verwendet A.S. Création nur noch FSC®-zertifizierte Papiere und Faservliese, so dass alle produzierten Tapetenrollen das FSC®-Siegel tragen. Der FSC® (Forest Stewardship Council) ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Nutzung der Wälder auf der Erde einsetzt. Am FSC®-Siegel kann der Verbraucher erkennen, dass für die Herstellung des betreffenden Produktes Holz aus einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung verwendet wurde. Bei den Investitionen trägt A.S. Création ebenfalls dem Gedanken des schonenden Umgangs mit den natürlichen Ressourcen Rechnung. Unmittelbar dem Umweltschutz zuzurechnen sind solche Investitionen, die erforderlich sind, um den sich verschärfenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu entsprechen. Darüber hinaus tragen Modernisierungsinvestitionen zum Umweltschutz bei, da mit dem Einsatz fortschrittlicherer Techniken in der Regel ein höherer Wirkungsgrad in Bezug auf die eingesetzten Ressourcen verbunden ist. Solche Modernisierungsinvestitionen werden bei A.S. Création kontinuierlich durchgeführt. Gleiches gilt für die Verbesserung der Produktionsprozesse, die ebenfalls zu einem höheren Wirkungsgrad führt. Entsprechend konnten z. B. im Verlauf der letzten Jahre die Ausschussquote reduziert und der durchschnittliche Energieverbrauch zur Herstellung einer Rolle Tapete gesenkt werden. Diese Entwicklung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Die A.S. Création Tapeten AG verfügt über ein zertifiziertes Energiemanagement-System gemäß ISO 50001:2011. 5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2014Neben dem von der Hauptversammlung zu wählenden Abschlussprüfer wird in Deutschland seit dem 1. Juli 2005 die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen zusätzlich durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) geprüft. Hierbei werden Unternehmen, die in einem Auswahlindex vertreten sind, alle vier bis fünf Jahre und die anderen Unternehmen alle acht bis zehn Jahre einer Stichprobenprüfung unterzogen. Daneben führt die DPR anlassbezogene Prüfungen durch, falls es Hinweise auf Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften gibt. Die DPR hat den Konzernabschluss und Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2012 von A.S. Création einer Stichprobenprüfung unterzogen und im Januar 2014 mitgeteilt, dass keine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wurde. Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011 hat das Bundeskartellamt im Februar 2014 Bußgeldbescheide gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens erlassen. Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio. € und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio. €. Im November 2014 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass neben den beiden Tatvorwürfen, auf die sich die Bußgeldbescheide vom Februar 2014 beziehen, keine weiteren Tatvorwürfe gegen die A.S. Création Tapeten AG verfolgt werden. Weitere Details sind im Abschnitt 7.2.5. ("Risiken aus Kartellverfahren") dargestellt. Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Juli 2013 hat die französische Kartellbehörde im Dezember 2014 Bußgeldbescheide gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS und MCF Investissement SAS erlassen. Die Bußgelder gegen die beiden Unternehmen belaufen sich auf insgesamt 5,0 Mio. €. Weitere Details sind im Abschnitt 7.2.5. ("Risiken aus Kartellverfahren") dargestellt. 6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des GeschäftsjahresNach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor. 7. Chancen- und Risikobericht7.1. ChancenmanagementDas Produktportfolio von A.S. Création lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen -über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Ebenso zählen die Dekorationsstoffe aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die zum einen durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach den modischen Produkten Tapete und Dekorationsstoffe von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab. Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf von A.S. Création haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sogenannte Chancenmanagement liegt bei A.S. Création in der Verantwortung der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die verschiedenen Tapeten- und Dekorationsstoffmärkte weisen landesspezifische Besonderheiten hinsichtlich der jeweiligen Farb- und Designtrends, hinsichtlich der Bedeutung der verschiedenen Distributionskanäle, über welche die Produkte vertrieben werden, sowie hinsichtlich der Konsolidierungsphase, in der sich der Markt befindet, auf. Entsprechend können sich Chancen in den verschiedenen Märkten in sehr unterschiedlichen Formen zeigen. Daher hat A.S. Création kein standardisiertes weltweites Chancenmanagementsystem installiert. Das ist aus Sicht des Vorstands auch nicht notwendig, da aufgrund der einfachen und übersichtlichen Konzernstruktur von A.S. Création sowie der direkten Berichtswege Informationen über erkannte Chancen, die konzernweit von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert werden. 7.2. Risiken7.2.1. RisikomanagementsystemNeben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Umfeldrisiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat die A.S. Création Tapeten AG immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Die hohe Qualität des Risikomanagements ist aus Sicht des Vorstands wesentliche Grundlage der erfolgreichen Entwicklung von A.S. Création. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden bei A.S. Création identifizierte potenzielle Risiken durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" beurteilt. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch". Der Vorstand ist laufend über die Risiken informiert. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotential. Das Risikomanagementsystem, das bei A.S. Création integrativer Bestandteil des Berichterstattungssystems ist, ist aus Sicht des Vorstands ausreichend dimensioniert. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem von A.S. Création im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfungen geprüft und jeweils bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch den neuen Wirtschaftsprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Kontrolle unterzogen. Aufgrund der Vielzahl der identifizierbaren und im Risikomanagementsystem erfassten Einzelrisiken - von denen einige wesentliche im Folgenden erläutert werden - ist es von Bedeutung, eine realistische Einschätzung des Gesamtrisikos nicht zu vernachlässigen. Aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als eher gering einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell gering. 7.2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RisikenAus der weiteren Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten Risiken für A.S. Création resultieren. So könnte sich ein Rückgang der privaten Konsumausgaben infolge einer Rezession negativ auf den Umsatz von A.S. Création auswirken. Gegenwärtig gehen die Prognosen für das Jahr 2015 davon aus, dass die privaten Konsumausgaben in der Eurozone um 1,2 % steigen werden. Für Russland, dem neben China weltweit größten Tapetenmarkt, wird dagegen ein Rückgang um 6,8 % erwartet. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein hohes, aber kein existenzgefährdendes Risikopotenzial. Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Vor dem Hintergrund der positiven Nachfrageentwicklung bis zum Jahr 2008 wurden in West- und Osteuropa neue Kapazitäten zur Produktion von Tapeten aufgebaut. Der abrupte Nachfragerückgang im Jahr 2009 infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise führte dann dazu, dass insbesondere die großen westeuropäischen Tapetenhersteller nicht mehr in der Lage waren, die eigenen Produktionskapazitäten auszulasten. Durch die negativen Auswirkungen, die die Ukraine-Krise auf die Exportmöglichkeiten nach Osteuropa und die Nachfrage auf den lokalen Märkten hat, hat sich die Situation nochmals verschlechtert. Nach Einschätzung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG bestehen aktuell nennenswerte Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Auch A.S. Création ist gegenwärtig nicht in der Lage, die eigenen Produktionskapazitäten auszulasten. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist A.S. Création aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, hieraus als Gewinner hervorzugehen. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein hohes, aber kein existenzgefährdendes Risikopotenzial. Ein weiteres hohes Risikopotenzial für die Tapetenbranche resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion. So ist in der Europäischen Union (EU) die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf der Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot der Verwendung bestimmter Chemikalien kommen. Neben anderen Industrien verwendet auch die Tapetenbranche solche chemischen Zusatzstoffe. Ein Beispiel hierfür sind z. B. Weichmacher, die bei der Produktion sogenannter Flachvinyl- und Strukturvinyl-Tapeten Verwendung finden. Sollte es zu einem generellen Verbot dieser Stoffe kommen, so könnte nach heutigem Stand der Technik diese Art von Tapeten nicht mehr produziert werden. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios allerdings aus zwei Gründen als niedrig ein:
Unter der Annahme des ungünstigen Falls, dass es tatsächlich zu einem generellen Verbot der Verwendung von Weichmachern käme, wäre die gesamte Tapetenindustrie gleichermaßen betroffen. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zu Verwerfungen in der Wettbewerbssituation führen. Ein hohes Risiko könnte allenfalls daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Um dieses Risiko zu minimieren, untersucht A.S. Création kontinuierlich, inwieweit Substitutionsprodukte in den vorhandenen Produktionsanlagen verarbeitet werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als niedrig ein. 7.2.3. Risiken aus den betrieblichen FunktionsbereichenAngesichts der besonderen Marktbedingungen ergibt sich ein Risikopotenzial im Hinblick auf den betrieblichen Funktionsbereich Beschaffung. Als Abnehmer steht A.S. Création nur wenigen Anbietern gegenüber, und die Mengen, welche die Tapetenindustrie im Allgemeinen und A.S. Création im Besonderen abnehmen, sind aus Sicht der Anbieter relativ gering. Daher besitzt A.S. Création im Fall steigender Rohstoffpreise nur eine eingeschränkte Verhandlungsmacht und begrenzte Ausweichmöglichkeiten. Die Strategie von A.S. Création zielt darauf ab, durch eine konsequent auf Innovationen ausgerichtete Produktpolitik eine langfristige Belastung der Margen zu verhindern. Dennoch birgt diese Strategie das Risiko, dass Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite nicht zeitgleich an die Kunden weitergegeben werden können. Schwankungen in der Rohertragsmarge können deshalb in den einzelnen Geschäftsjahren nicht ausgeschlossen werden. Die langfristige Analyse zeigt, dass sich diese Schwankungen im Zeitraum von 1997 bis 2014 in einem engen Korridor von ± 2,5 Prozentpunkten um die 50-Prozent-Marke bewegt haben. Lediglich in den drei Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2011 war es aufgrund der "explodierten" Rohstoff- und Energiepreise nicht mehr gelungen, die Rohertragsmarge in diesem Korridor zu halten. Mit 45,7 % (2007), 44,9 % (2008) und 45,8 % (2011) lag diese Kennzahl auf einem sehr niedrigen Niveau. Trotz dieser Belastungen erzielte A.S. Création auch in diesen Jahren positive Ergebnisse und ausreichende Cashflows, um das Normalinvestitionsvolumen zu finanzieren. Aus diesem Grund sieht der Vorstand für A.S. Création in steigenden Beschaffungspreisen ein hohes, aber keinesfalls bestandsgefährdendes Risiko. Ein weiteres Risikopotenzial aus dem Funktionsbereich Beschaffung stellt die ausreichende Verfügbarkeit von Rohstoffen bzw. Vorprodukten in der erforderlichen Qualität dar. Die Konzentration auf Seiten der Anbieter, welche die von A.S. Création benötigten Rohstoffe und Vorprodukte liefern, hat in den letzten Jahren zu einem Anstieg des Beschaffungsrisikos geführt. Sollte aufgrund einer allgemein gestiegenen Nachfrage oder aufgrund des Ausfalls eines größeren Lieferanten A.S. Création nicht in der Lage sein, die benötigten Mengen eines Rohstoffes bzw. eines Vorproduktes zu erhalten, kann es zeitweise zu Produktionsausfällen kommen. Um dieses Risiko zu reduzieren, analysiert und testet A.S. Création gezielt die Qualität und Leistungsfähigkeit neuer Lieferanten. Der Vorstand sieht in der nicht ausreichenden Verfügbarkeit von Rohstoffen ein hohes, aber keinesfalls bestandsgefährdendes Risiko. Im Jahr 2008 gründeten die A.S. Création Tapeten AG und Kof Palitra, Russlands führender Tapetenhersteller, ein Gemeinschaftsunternehmen, das unter dem Namen A.S. & Palitra firmiert. Dieses Gemeinschaftsunternehmen soll höherwertige Tapeten für den osteuropäischen, insbesondere für den russischen Markt produzieren. Die Produktionsstätte in Dzershinsk wurde Ende Oktober 2012 in Betrieb genommen. Zur Finanzierung dieses Projektes wurden von den Gesellschaftern Eigenkapitaleinlagen erbracht sowie Gesellschafterdarlehen an A.S. & Palitra begeben. Kumuliert belaufen sich die Investitionen der beiden Gesellschafter seit dem Jahr 2008 bis zum Bilanzstichtag auf 40,6 Mio. €, wovon 20,3 Mio. € auf A.S. Création entfallen sind. Durch dieses Projekt hat sich das Risikopotenzial für A.S. Création in mehrfacher Hinsicht erhöht. Zum einen wurden zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut, die ausgelastet werden müssen. Dies ist bisher noch nicht gelungen, so dass sich das Gemeinschaftsunternehmen nach wie vor in der Verlustzone befindet. Zum anderen sind nennenswerte Vermögenswerte in einem Land gebunden, das in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht riskanter einzustufen ist als Deutschland. Der Vorstand schätzt das mit dieser Investition verbundene Risiko zwar als sehr hoch, nicht aber als bestandsgefährdend ein. Aus Sicht des Vorstands ist das Eingehen dieser zusätzlichen Risikoposition in dem neben China weltweit größten Tapetenmarkt aber gerechtfertigt, da die damit verbundenen Chancen die Risiken überwiegen. Daneben lassen sich aktuell in den Funktionsbereichen Produktion und Logistik keine nennenswerten Risiken erkennen. Die Produktionsanlagen entsprechen dem Stand der Technik, notwendige Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen werden permanent durchgeführt und können aus dem Cashflow finanziert werden. 7.2.4. Finanzwirtschaftliche RisikenWie in der Analyse der Finanzlage bereits dargelegt, sind - vor dem Hintergrund eines traditionell starken Cashflows und der robusten Finanzstruktur - Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe nicht zu erwarten. Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zu den Details hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf den Anhang Nr. 30 des Konzernabschlusses. 7.2.5. Risiken aus KartellverfahrenAus den laufenden Ermittlungen der deutschen und französischen Kartellbehörden, die in getrennten Verfahren untersuchen, ob es in der Tapetenbranche zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen gekommen ist, resultieren Risiken. Es besteht bei Kartellrechtsverstößen grundsätzlich das Risiko signifikanter Bußgeldzahlungen. Weiterhin besteht ein potentielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen, die Dritte im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren erheben können, sowie im Hinblick auf Belastungen, die aus der Freistellung der Verantwortlichen des Unternehmens von möglichen Bußgeldzahlungen und Schadensersatzforderungen entstehen können. Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011 hat das Bundeskartellamt im Februar 2014 Bußgeldbescheide gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens erlassen. Das Bundeskartellamt wirft kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von 2005 bis 2008 vor. In diesem Zeitraum soll es zu Preisabsprachen zwischen der A.S. Création Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern gekommen sein. Die erlassenen Bußgeldbescheide beziehen sich auf zwei der ursprünglich fünf Tatvorwürfe. Die drei anderen Vorwürfe wurden nach vier Jahren intensiver Ermittlungstätigkeit seitens des Bundeskartellamtes fallen gelassen. Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio. € und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio. €. Die A.S. Création Tapeten AG hat - mit Zustimmung der Hauptversammlung - die betroffenen Personen von eventuellen Bußgeldzahlungen freigestellt. Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen haben Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegt. Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchungen und der Einleitung kartellrechtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren im Juli 2013 hat die französische Kartellbehörde im Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS und MCF Investissement SAS erlassen. Die französische Kartellbehörde wirft einen nach ihrer Auffassung kartellrechtswidrigen Informationsaustausch zwischen den beiden zur A.S. Création Gruppe gehörenden Unternehmen und anderen französischen Tapetenunternehmen in den Jahren 2006 bis 2010 vor. Die Bußgelder gegen die beiden Unternehmen belaufen sich auf insgesamt 5,0 Mio. €. Gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt. Im Hinblick auf die Liquiditätsbelastung ist zu beachten, dass nach französischem Recht der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keine aufschiebende Wirkung auf die Bußgeldzahlung hat, so dass die o.g. 5,0 Mio. € kurzfristig nach dem Eingang der entsprechenden Zahlungsaufforderung gezahlt werden müssen. Hiermit ist im Verlauf des Jahres 2015 zu rechnen. In Deutschland entsteht dagegen die Pflicht zur Zahlung der Geldbußen erst, wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Trotzdem hat A.S. Création im Jahr 2014 bereits einen Teilbetrag des Bußgeldes in Höhe von 2,0 Mio. € geleistet. Diese Zahlung beruht ausschließlich auf kaufmännischen Erwägungen, da hiermit die Verzinsungspflicht eines möglichen Bußgeldes bis zu diesem Betrag vermieden wird. Da diese Zahlung freiwillig und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung im Fall eines erfolgreichen Rechtsmittelverfahrens erfolgte, stellt diese Zahlung kein Schuldanerkenntnis dar. Mit 15,5 Mio. € steht nunmehr die maximale Bußgeldhöhe fest, die die Kartellbehörden in Deutschland und Frankreich festgelegt haben, da keine weiteren Vorwürfe verfolgt werden. Nach Einschätzung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater erscheint die Höhe der Bußgelder selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, in beiden Kartellverfahren unverhältnismäßig. Daneben sind die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Kartellverstöße sprechen, nicht ausreichend gewürdigt worden. Daher geht der Vorstand davon aus, dass die Bußgeldhöhe einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Ferner wird ein Teil der Bußgelder in dem französischen Kartellverfahren von den ehemaligen Eigentümern der betroffenen Unternehmen zu tragen sein, da A.S. Création erst im Dezember 2008 die Mehrheit an diesen Unternehmen erworben hatte. Aufgrund der Unsicherheiten, die mit Gerichtsverfahren verbunden sind, wurde allerdings aus Vorsichtsgründen eine bilanzielle Vorsorge für die Risiken aus den Kartellverfahren getroffen. Diese belief sich zum Bilanzstichtag auf 7,0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Es besteht das Risiko, dass sich die Höhe dieser bilanziellen Vorsorge im weiteren Verfahrensverlauf - entgegen der heutigen Einschätzung - als nicht ausreichend herausstellt. Vor dem Hintergrund der guten Finanzlage von A.S. Création und den zeitlich versetzten Zahlungszeitpunkten der einzelnen Bußgelder, schätzt der Vorstand die mit den Kartellverfahren verbundenen Risiken als sehr hoch, aber nicht bestandsgefährdend ein. 7.2.6. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den KonzernrechnungslegungsprozessDie A.S. Création Gruppe zeichnet sich durch eine klare und überschaubare gesellschaftsrechtliche Struktur aus. Neben der A.S. Création Tapeten AG umfasst der Konsolidierungskreis lediglich neun Unternehmen, die nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, und ein Unternehmen, das nach der Equity-Methode konsolidiert wird. Der Rechnungslegungsprozess in der A.S. Création Gruppe ist dezentral organisiert, d. h. die Konzerngesellschaften erstellen ihren jeweiligen Einzelabschluss nach landesrechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung. Hierbei setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Buchhaltungsprogramme ein, wobei es sich überwiegend um Standardsoftware handelt, die an die landes- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung, erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert. Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Innerhalb der A.S. Création Gruppe wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem nicht an "künstlichen" Ergebnisgrößen, sondern an denjenigen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems. Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt einerseits durch die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse seitens der Wirtschaftsprüfer. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. In diesem Zusammenhang wurde Ernst & Young als Nachfolger der bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Um einen einheitlichen Prüfungsstandard innerhalb der A.S. Création Gruppe zu gewährleisten, verfolgt A.S. Création ferner die Philosophie, möglichst wenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einzusetzen. Demzufolge wurden im Geschäftsjahr 2014 die Einzelabschlüsse von zehn der insgesamt elf Konzerngesellschaften durch Ernst & Young bzw. von Ernst & Young gemeinsam mit KPMG geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Andererseits werden die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere dessen Prüfungsausschuss, eingebunden. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse in den einheitlichen Konzernkontenrahmen überführt und mit weiteren ergänzenden Informationen zu einem Berichterstattungspaket zusammengefasst. Dieses standardisierte Berichterstattungspaket wird durch die A.S. Création Tapeten AG für alle Konzernunternehmen einheitlich vorgegeben und findet nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern auch in der monatlichen Berichterstattung Anwendung. Die Daten aus den Berichterstattungspaketen werden dann über eine Schnittstelle in das Konsolidierungssystem übernommen, in dem der Konzernabschluss von A.S. Création erstellt wird. Der Konzernabschluss sowie die konsolidierten Darstellungen der beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe werden zentral erstellt. Um die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sicherzustellen, werden wesentliche Parameter, wie z. B. der Abzinsungsfaktor zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen, zentral durch die A.S. Création Tapeten AG vorgegeben. Auch die Werthaltigkeitsüberprüfung der Firmenwerte wird aus diesem Grund zentral vorgenommen. Die internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung umfassen auf Konzernebene insbesondere die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der erhaltenen Berichterstattungspakete. Ferner nehmen bei Bedarf Vertreter der A.S. Création Tapeten AG an den Abschlussbesprechungen mit den Wirtschaftsprüfern der Konzerngesellschaften teil. Darüber hinaus sind in der verwendeten Software Kontrollen hinsichtlich der wesentlichen Konsolidierungsvorgänge integriert, wie z. B. der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung. Schließlich wird der Konzernabschluss wie auch der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft. Die externe Kontrolle des Konzernrechnungslegungsprozesses erfolgt zum einen durch die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften, welche die Ableitung des Berichterstattungspakets aus dem jeweiligen Jahresabschluss prüfen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen bestätigen. Weitere Kontrollaktivitäten erfolgen durch den Konzernabschlussprüfer, der den jeweiligen Abschlussprüfern der Konzerngesellschaften einheitliche Vorgaben für die Prüfung gibt. Hierbei berücksichtigt der Konzernabschlussprüfer gegebenenfalls auch einen Prüfungsschwerpunkt, den der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss für die Konzernabschlussprüfung vorgegeben hat. Zum anderen prüft der Konzernabschlussprüfer die Ableitung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge. Die beschriebenen Kontrollsysteme, die A.S. Création im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellen, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss frei von Fehlern sind. 8. PrognoseberichtNach Einschätzung der Weltbank hat sich die globale Wirtschaft von den Folgen der Finanzkrise noch nicht erholt. Sie erwartet daher für 2015 lediglich ein Weltwirtschaftswachstum in Höhe von drei Prozent, nachdem bereits das Jahr 2014 mit einem globalen Wachstum um 2,4 % enttäuschend ausgefallen war. Zu den vier größten Gefahren für die Weltkonjunktur zählt für die Weltbank die anhaltende Schwäche im Welthandel, die hohe Volatilität der Finanzmärkte, die Verluste der Öl-Exportnationen aufgrund des niedrigen Ölpreis sowie das schwache Wirtschaftswachstum in Japan und in der Eurozone. Die Prognosen für die Eurozone gehen im Großen und Ganzen davon aus, dass sich die Region unverändert langsam von der schweren Rezession erholt, da in einigen Ländern die noch ungelösten strukturellen Probleme ein starkes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum verhindern und die Auswirkungen der Ukraine-Krise die Ausfuhren belasten werden. Daher wird für 2015 erneut mit einem nur leichten Anstieg des Brutto-Inlandsproduktes um 0,8 % gerechnet nach ebenfalls 0,8 % im Jahr 2014. Ein etwas positiveres Bild wird für die Entwicklung der privaten Konsumausgaben gezeichnet, bei denen ein Anstieg um 1,2 % nach 0,9 % im Vorjahr erwartet wird. Positiv aus Sicht von A.S. Création ist weiterhin zu vermerken, dass die Erwartungen im Hinblick auf die privaten Konsumausgaben in Deutschland freundlicher ausfallen als diejenigen für die anderen Länder der Eurozone. Für Deutschland, wo A.S. Création im Jahr 2014 immerhin 38,0 % der Konzernumsätze erzielt hat, wird ein Anstieg der privaten Konsumausgaben im Jahr 2015 um 1,6 % prognostiziert. Düster fallen dagegen die Erwartungen für die osteuropäischen Länder außerhalb der Europäischen Union aus. Für Russland - zusammen mit China einer der beiden größten Tapetenmärkte weltweit - erwarten die Wirtschaftsforscher aufgrund der niedrigen Ölpreise, des Wertverfalls des russischen Rubels sowie der Wirtschaftssanktionen im Zuge der Ukraine-Krise einen Einbruch des Brutto-Inlandsproduktes um 5,2 % und einen Anstieg der Inflation auf 13,1 %. Damit würde Russland 2015 in eine tiefe Rezession rutschen. Der damit voraussichtlich einhergehende Rückgang der privaten Konsumausgaben um 6,8 % wird sich aus Sicht von A.S. Création negativ auf den Tapetenkonsum auswirken. Da für 2015 von einer weiteren Abwertung des Rubels gegenüber dem Euro auszugehen ist -von Anfang Januar 2015 bis Mitte Februar 2015 hat der russische Rubel weitere rund fünf Prozent gegenüber dem Euro an Wert verloren -, werden sich auch die Exportmöglichkeiten für A.S. Création in diese Region weiter verschlechtern. Für das Jahr 2015 wird allenfalls mit leicht steigenden Rohstoff- und Energiepreisen gerechnet, da das erwartete schwache globale Wirtschaftswachstum zu keinem deutlichen Nachfrageanstieg nach Rohstoffen und Energien führen sollte. Da der Verfall des Ölpreises Mitte Januar 2015 sein vorläufiges Ende gefunden hat, ist nicht davon auszugehen, dass es 2015 einen weiteren Verfall geben wird. Im Durchschnitt des Jahres 2015 sollten die Rohstoff- und Energiepreise allerdings unter dem durchschnittlichen Wert des Jahres 2014 liegen, da der deutliche Rückgang der Rohstoff- und Energiepreise erst im Verlauf des zweiten Halbjahres 2014 eingetreten ist. Der Vorstand von A.S. Création erwartet in den kommenden Jahren nachhaltige strukturelle Veränderungen in der internationalen Tapetenindustrie, insbesondere eine abnehmende Bedeutung der westeuropäischen Produzenten und eine zunehmende Bedeutung der osteuropäischen Hersteller. Getragen wird diese Entwicklung auf der einen Seite durch die sich verschlechternden Exportmöglichkeiten in die osteuropäischen Tapetenmärkte und auf der anderen Seite durch den Rückgang der Marktvolumen aufgrund wirtschaftlicher und politischer Krisen. Aufgrund dieser Marktkonsolidierung wird das Geschäftsjahr 2015 für A.S. Création voraussichtlich kein Wachstumsjahr. Unter diesen erwarteten Marktbedingungen würde bereits ein stagnierender Umsatz zu einer Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition führen. Im Hinblick auf den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2015 werden der osteuropäische und insbesondere der russische Markt eine wesentliche Rolle spielen. Der Vorstand ist überzeugt, dass die russische Vertriebsgesellschaft A.S. Création (RUS) im Jahr 2015 die Absatzmengen an Tapeten aus der russischen Produktion deutlich steigern wird, da sich die Qualität des Sortiments verbessert und die Gesellschaft die eigene Kundenbasis im Verlauf des Jahres 2014 nachhaltig ausgeweitet hat. Daneben hat der Wertverfall des russischen Rubels gegenüber dem Euro zu einer Verteuerung der Tapetenimporte geführt. Das hat zur Folge, dass die russischen Kunden den Anteil von Tapeten aus russischer Produktion in ihrem Sortiment zulasten der importierten Tapeten ausweiten. Wenn nicht der zu erwartende Rückgang der privaten Konsumausgaben in Russland zu einem Einbruch des gesamten Tapetenkonsums in Russland führt, wird A.S. Création (RUS), wie geschildert, von den veränderten Rahmenbedingungen profitieren. Der Vorstand ist daher zuversichtlich, dass die russische Vertriebsgesellschaft im Geschäftsjahr 2015 - ohne Berücksichtigung von möglichen Währungsverlusten - die Gewinnzone erreichen wird. Ebenfalls von den veränderten Rahmenbedingungen profitieren wird die russische Produktionsgesellschaft A.S. & Palitra, da neben den zusätzlichen Mengen, die A.S. Création (RUS) vermarktet, auch der zu erwartende Anstieg der Absatzmengen der eigenen Vertriebsorganisation zu einer deutlich verbesserten Auslastung der Produktionskapazitäten führen wird. Mit einer vernünftigen Auslastung und einer kontinuierlichen Produktion werden sich die Produktionsprozesse weiter einspielen und verbessern. Da bei der Tapetenproduktion der Materialaufwand, d. h. Rohstoffe und Energien, die größte Aufwandsposition darstellt, ist die Reduzierung der Ausschussquote ein wichtiger Ansatzpunkt, um die Ertragslage zu verbessern. In dieser Hinsicht hat es bereits 2014 sichtbare Erfolge gegeben, die neben der wachsenden Erfahrung der russischen Mitarbeiter bei der Tapetenproduktion auch darauf zurückzuführen sind, dass inzwischen vermehrt Wiederholungsaufträge von Artikeln produziert werden. Die erste Produktionsanfertigung eines neuen Artikels, die sog. Musterung, ist normalerweise mit einer höheren Ausschussquote verbunden, da bei der ersten Anfertigung die Feinjustierung von Farb- und Maschineneinstellungen erfolgt. Die so festgelegten Parameter gelten dann als Vorgaben für die kommenden Anfertigungen, weswegen bei diesen die Einstellungsphase kürzer ist und entsprechend weniger Ausschuss anfällt. In der Phase des Sortimentsaufbaus wurden ausschließlich die ersten Anfertigungen neuer Artikel produziert. Mit steigenden Absätzen erhöht sich dann die Anzahl der Nachauflagen. Dieser Effekt, der bereits 2014 zu beobachten war, wird sich 2015 verstärken. Der für 2015 zu erwartende höhere Anteil an Wiederholungsaufträgen an der Gesamtproduktion sollte -zusammen mit den Lerneffekten bei den Mitarbeitern in der Produktion -zu einer nachhaltigen Reduzierung der Ausschussquote führen. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass das Gemeinschaftsunternehmen A.S. & Palitra im Geschäftsjahr 2015 -ohne Berücksichtigung von möglichen Währungsverlusten -die Gewinnzone erreichen wird. Aufgrund der At-Equity Bilanzierung von A.S. & Palitra wird sich allerdings nur das Umsatzwachstum im Konzernumsatz 2015 von A.S. Création niederschlagen, das über A.S. Création (RUS) realisiert werden wird. Diesem Wachstum wird voraussichtlich ein Rückgang der Exportumsätze in die osteuropäischen Länder außerhalb der EU mit den Tapeten aus deutscher Produktion gegenüber stehen. Wie groß dieser Umsatzrückgang ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich einschätzen. Ebenfalls ist das Szenario nicht auszuschließen, dass das Umsatzwachstum bei A.S. Création (RUS) durch diesen Rückgang mehr als ausgeglichen wird, d.h. dass die Konzernumsätze in dieser Region 2015 nochmals zurückgehen. In jedem Fall wird ein Rückgang der Exportmengen nach Osteuropa zu einer verschlechterten Auslastung der Tapetenproduktion von A.S. Création in Deutschland führen. Vorrangiges Ziel des Vorstands ist es daher, die Umsätze von A.S. Création in der Europäischen Union auszuweiten, um diesen Effekt zumindest teilweise zu kompensieren. Vor dem Hintergrund der verhaltenen konjunkturellen Erwartungen für die EU, wird das zu einer Verschärfung des Verdrängungswettbewerbs führen. Diesem wird sich A.S. Création unverändert mit einer auf Innovationen ausgerichteten Produktpolitik und mit kreativen Vermarktungskonzepten stellen. Da A.S. Création die eigenen Vertriebsorganisationen in den verschiedenen Ländern gestärkt und nicht reduziert hat, ist eine sehr gute Ausgangsposition vorhanden, um den Kunden einen besseren Service als die Wettbewerber zu bieten. Nach dem ausgewiesenen Verlust im Geschäftsjahr 2014 steht die Verbesserung der Ertragslage im Jahr 2015 im Fokus des Vorstands. Wenn sich die bereits beschriebenen Planungen für die beiden russischen Gesellschaften umsetzen lassen und beide Unternehmen 2015 die Gewinnzone erreichen, wird das der Ertragslage der A.S. Création Gruppe einen Schub geben. Schwer einzuschätzen ist die weitere Entwicklung des Wechselkurses des russischen Rubels im Verhältnis zum Euro. Wie bereits geschildert, erfolgt sowohl die Finanzierung von A.S. & Palitra als auch von A.S. Création (RUS) zum überwiegenden Teil über auf Euro lautende Gesellschafterdarlehen. Eine lokale Bankenfinanzierung in Rubel ist für Unternehmen, die sich in der Verlustzone befinden, gegenwärtig nahezu unmöglich. Auch eine Währungsabsicherung ist in der aktuellen Phase, in der sich die Cashflows kaum planen lassen, schlecht möglich bzw. befindet sich an der Grenze zur Spekulation. Daher führen Veränderungen im Wechselkurs des russischen Rubels zum Euro gegenwärtig zu umrechnungsbedingten Währungsgewinnen oder -verlusten. Diese sind zwar nicht zahlungswirksam, beeinflussen aber das ausgewiesene Ergebnis. So führt aus Sicht von A.S. Création jede Abwertung des Rubels um einen Prozentpunkt zu einer Belastung des Konzernergebnisses nach Steuern von 250 T€. Neben diesen umrechnungsbedingten Effekten führt eine Abwertung des russischen Rubels aus Sicht von A.S. & Palitra zu einer Verteuerung der Rohstoffimporte, die, falls sie nicht über höhere Verkaufspreise kompensiert werden können, zusätzlich das Ergebnis belasten. Bei der A.S. Création Tapeten AG in Deutschland wird der eingeschlagene Weg, die Produktionsprozesse zu optimieren und an den zu erwartenden Rückgang der durchschnittlichen Auflagenhöhen anzupassen, 2015 konsequent weitergeführt. Dieses sollte sich 2015 in einer nochmals reduzierten Ausschussquote und gesteigerten Produktivität niederschlagen. Im Bereich der Gemeinkosten werden 2015 Anpassungen vorgenommen, um dem zu erwartenden Umsatzrückgang Rechnung zu tragen. Ob es zu einer weiteren Stilllegung von Produktionskapazitäten kommen wird, wird der Vorstand im Verlauf des Jahres entscheiden und von der tatsächlichen Umsatzentwicklung abhängig machen. Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2015 folgende Entwicklung:
Unter den geschilderten Annahmen würden 2015 mit der Risikovorsorge für die Kartellverfahren und den anteiligen Verlusten aus dem russischen Gemeinschaftsunternehmen zwei bedeutsame, steuerlich nicht abzugsfähige Aufwandspositionen entfallen, die das Ergebnis 2014 belastet haben. In der Konsequenz würde das Ergebnis nach Steuern 2015 deutlich stärker ansteigen als das Ergebnis vor Steuern. Aufgrund der außerordentlichen Unsicherheit hinsichtlich der Faktoren, die die Ertragslage beeinflussen werden, sieht der Vorstand an dieser Stelle - wie im Vorjahr - von einer konkreten Prognose hinsichtlich des Ergebnisses nach Steuern für das Geschäftsjahr 2015 ab. Der Vorstand beabsichtigt aber, im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres, sobald die Entwicklung zuverlässiger einzuschätzen ist, die Aussagen für das Gesamtjahr 2015 zu konkretisieren. Dieser Konzernlagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Konzernlagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. 9. Rechtliche Angaben9.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance BerichtDie jeweils aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß § 289a HGB mit dem Corporate Governance Bericht wird sowohl auf der Internetseite von A.S. Création (www.as-Création.de) unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichtes 2014 abgedruckt. 9.2. VergütungsberichtDas Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, das als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert von Sachbezügen (im Wesentlichen die Dienstwagennutzung). Diese Sachbezüge sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; ihr anzusetzender Wert variiert je nach der persönlichen Situation. Die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente bildet der gewichtete durchschnittliche Konzern-Cashflow aus drei Geschäftsjahren. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen jeweils festgelegten Prozentsatz. Die erfolgsabhängige Komponente kann für die gesamten Vorstandsmitglieder einen Betrag von insgesamt 2.350 T€ nicht überschreiten (sog. Tantieme-Cap). Die Hauptversammlung von A.S. Création hat am 5. Mai 2011 dieses System der Vorstandsvergütung mit einer deutlichen Mehrheit von 95,88 % gebilligt. Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur überprüft. Die entsprechenden Entscheidungen werden durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorbereitet. Der Forderung folgend, Anreize zu wirtschaftlich verantwortungsvollem Handeln zu geben, entfällt bei der A.S. Création Tapeten AG ein großer Teil der Vorstandsvergütung auf die erfolgsabhängige, variable Komponente. Entsprechend hat die Verbesserung oder Verschlechterung des Cashflows für Vergütungszwecke, der die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung darstellt, einen großen Einfluss auf die Gesamtvergütung des Vorstandes. Aufgrund der schlechten Ertragslage im Geschäftsjahr 2014 hat sich die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands von 1.167 T€ im Vorjahr um 57,0 % auf 502 T€ reduziert. Zusammen mit der erfolgsunabhängigen Komponente in Höhe von 750 T€ (Vorjahr: 717 T€) resultiert hieraus ein Rückgang des Jahreseinkommens des Vorstandes um 33,5 % von 1.884 T€ im Vorjahr auf 1.252 T€ im Geschäftsjahr 2014. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Vorstands in der Vergangenheit Pensionszusagen erhalten. Hierbei handelt es sich um die Zusage eines Festbetrags, der nach Beginn der Pensionsberechtigung von der Gesellschaft zu zahlen ist. Dieses sogenannte leistungsorientierte System beinhaltet aus Sicht des Unternehmens zwei grundsätzliche Unwägbarkeiten. Erstens besteht die Unsicherheit, ob die gebildete Rückstellung vor dem Hintergrund der sich verändernden Lebenserwartung zum Pensionszeitpunkt ausreichend bemessen sein wird. Zweitens wird der Liquiditätsabfluss zeitlich nach hinten verlagert mit der Folge, dass die heutigen Pensionszusagen den finanziellen Spielraum der zukünftigen Unternehmensführung einschränken werden. Um diese Nachteile für die A.S. Création Tapeten AG zu reduzieren, wurde bereits im Jahr 2006 die Umstellung der Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder von dem bestehenden leistungsorientierten System auf ein beitragsorientiertes System eingeleitet. Seit diesem Zeitpunkt wird für die Dauer des Dienstverhältnisses für alle Vorstandsmitglieder ein jährlich konstanter Beitrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse gezahlt. Diese wird dann die zukünftigen Pensionszahlungen leisten. Dadurch verringern sich die Verpflichtungen der A.S. Création Tapeten AG aus den leistungsorientierten Zusagen. So haben sich die Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern und damit die entsprechenden Pensionsrückstellungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2014 von 93 T€ per 31. Dezember 2013 um 40 T€ auf 53 T€ zum Bilanzstichtag reduziert. Im Geschäftsjahr 2014 führte die Zahlung an die Unterstützungskasse zu einem Aufwand in Höhe von 60 T€ (Vorjahr: 60 T€). Parallel hierzu konnten die Pensionsrückstellungen in einem Umfang von 40 T€ (Vorjahr: 54 T€) ergebniswirksam aufgelöst werden. Damit belief sich der gesamte Aufwand für die Altersvorsorge der Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr auf 20 T€ (Vorjahr: 6 T€). Insgesamt stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands wie folgt dar: scroll
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt an dieser Stelle, da sich die Hauptversammlung am 5. Mai 2011 mit einer deutlichen Mehrheit von 86,82 % gegen diese Veröffentlichung ausgesprochen hat. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der A.S. Création Tapeten AG dokumentiert. Gemäß § 14 der Satzung (Fassung vom 3. Mai 2013), die für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2014 maßgeblich ist, erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine feste Vergütung in Höhe von 9.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten zusätzlich für diese Tätigkeit 4.500 €, wobei die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen auf den Betrag der festen Vergütung begrenzt ist. Entsprechend diesen Regelungen betrug die Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr, wie bereits im Vorjahr, insgesamt 108.000 €, die sich wie folgt aufteilten: scroll
9.3. Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB und erläuternder BerichtGemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 15. Mai 2014) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Gemäß Aktienregister und den in der Vergangenheit erhaltenen Meldungen nach §§ 21 und 41 WpHG halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 35,19 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 15,01 % und Frau Karin Schneider mit 10,09 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinen unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 29,52 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von 5,67 % zuzurechnen. Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung. Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2010 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2015 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900.000 € (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern (wobei unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann) oder die erworbenen Aktien zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Zum 31. Dezember 2014 verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 243.649 Stück eigene Aktien. 125.000 Stück dieser eigenen Aktien wurden für Zwecke der Besicherung von Darlehen verwendet. Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 4. Mai 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital per 31. Dezember 2014 unverändert 4.500.000 €. Die A.S. Création Tapeten AG hat zusammen mit der OOO Kof Palitra das russische Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra gegründet. Beide Parteien halten jeweils 50 % der Anteile. Im Falle einer wesentlichen Veränderung der Eigentümerstruktur bei einem der beiden Gründungsgesellschafter räumt der Gesellschaftsvertrag der jeweils anderen Partei eine Kaufoption auf dessen Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen ein. 10. Erklärung gemäß § 315 Absatz 1 Satz 6 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so darstellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Gummersbach, den 20. Februar 2015 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Kämper Krämer Suskas BestätigungsvermerkWir haben den von der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung - und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 3. März 2015 Ernst & Young GmbH Gockel, Wirtschaftsprüfer Galden, Wirtschaftsprüfer |
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