A.S. Création Tapeten AG

Gummersbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

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Anhang Nr. 31.12.2016
31.12.2015
Immaterielle Vermögensgegenstände (1) 234.215,21 150.478,17
Sachanlagen (2) 14.011.151,39 12.249.053,99
Finanzanlagen (3) 50.019.340,66 48.781.714,44
Anlagevermögen   64.264.707,26 61.181.246,60
Vorräte (4) 24.448.625,25 25.712.933,14
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (5) 22.402.804,52 28.288.220,40
Flüssige Mittel   15.087.926,82 13.765.288,90
Umlaufvermögen   61.939.356,59 67.766.442,44
Rechnungsabgrenzungsposten (6) 612.470,23 565.567,77
Aktive latente Steuern (7) 1.009.712,78 1.077.827,88
Bilanzsumme   127.826.246,86 130.591.084,69

Passiva

     
  Anhang Nr. 31.12.2016
31.12.2015
Gezeichnetes Kapital   9.000.000,00 9.000.000,00
Rechnerischer Nennwert der eigenen Aktien   -730.947,00 -730.947,00
    8.269.053,00 8.269.053,00
Kapitalrücklage   13.752.488,72 13.752.488,72
Gewinnrücklagen   77.985.466,65 75.708.721,36
Bilanzgewinn   3.445.438,75 4.788.945,88
Eigenkapital (8) 103.452.447,12 102.519.208,96
Rückstellungen für Pensionen   7.210.098,00 7.314.890,00
Steuerrückstellungen   0,00 121.679,00
Sonstige Rückstellungen   4.099.162,03 4.421.062,00
Rückstellungen (9) 11.309.260,03 11.857.631,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   8.545.000,00 11.692.500,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   2.557.803,79 2.280.685,24
Sonstige Verbindlichkeiten   1.961.735,92 2.241.059,49
Verbindlichkeiten (10) 13.064.539,71 16.214.244,73
Bilanzsumme   127.826.246,86 130.591.084,69
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (11)    

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

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Anhang Nr. 2016
2015
Umsatzerlöse (12) 109.761.396,52 120.393.385,82
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen   -942.900,93 -4.487.295,14
Gesamtleistung   108.818.495,59 115.906.090,68
Materialaufwand (13) 51.938.575,46 51.856.766,04
Rohertrag   56.879.920,13 64.049.324,64
Sonstige betriebliche Erträge (14) 1.379.364,32 749.864,44
    58.259.284,45 64.799.189,08
Personalaufwand (15) 29.868.604,62 31.626.037,76
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (16) 4.017.405,73 4.685.672,52
Sonstige betriebliche Aufwendungen (17) 19.268.430,65 21.866.767,88
Betriebliche Aufwendungen   53.154.441,00 58.178.478,16
Operatives Ergebnis (EBIT)   5.104.843,45 6.620.710,92
Erträge aus Beteiligungen   189.035,92 279.173,65
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens   1.557.721,84 1.734.034,31
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge   148.354,95 16.952,12
Abschreibungen auf Finanzanlagen   800.000,00 0,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen   858.074,31 1.466.182,61
Finanzergebnis (18) 237.038,40 563.977,47
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   5.341.881,85 7.184.688,39
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (19) 2.754.833,09 2.395.742,51
Jahresüberschuss   2.587.048,76 4.788.945,88
Entnahme aus den Gewinnrücklagen   858.389,99 0,00
Bilanzgewinn   3.445.438,75 4.788.945,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeines

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland beim Registergericht Köln unter der Nummer HRB 39357 registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach.

Der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) am 23. Juni 2015 wurde u. a. eine Reform der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches umgesetzt. Diese neuen BilanzierungsVorschriften sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2016 beginnen. Als Folge der durch das BilRUG neu definierten Umsatzerlöse ist es im Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG im Wesentlichen zu einem veränderten Ausweis von Aufwandspositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung gekommen. Insbesondere sind Aufwendungen aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in die Aufwendungen für bezogene Leistungen umgegliedert worden, sofern es sich hierbei um Aufwendungen handelt, die als wesentlicher oder prägender Bestandteil in die Umsatzerlöse (im Sinne der neuen Definition des BilRUG) eingehen. Diese Auswirkungen werden in den entsprechenden Anhangsangaben erläutert. Unter Anwendung der Übergangsvorschriften des BilRUG hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Vorjahreswerte nicht anzupassen.

Zur Verbesserung der Klarheit werden in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

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Gebäude 10 bis 30 Jahre
Großmaschinen 8 bis 15 Jahre
Übrige Maschinen 5 bis 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen.

Aus Vereinfachungsgründen werden selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 410 € im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ferner wird unterstellt, dass diese nach erfolgter Abschreibung aus dem Anlagevermögen abgehen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus dem Anlagevermögen abgehen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgen Abschreibungen im erforderlichen Umfang.

Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Stichtag. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Bestandsrisiken innerhalb der Vorräte aufgrund geminderter Verwertbarkeit werden angemessen berücksichtigt.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im Fall von langfristigen unverzinslichen Forderungen erfolgt die Bewertung mit dem abgezinsten Betrag. Bei erkennbaren Risiken innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und für diese Risikogruppen pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Die eigenen Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet. Hierbei wird der rechnerische Nennwert der eigenen Aktien, d. h. der Anteil am Gezeichneten Kapital, der auf die eigenen Aktien entfällt, offen von der Position "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt und die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der eigenen Aktien und deren rechnerischem Nennwert mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Diese werden auf der Basis des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Für die Abzinsung wird der durchschnittliche Zinssatz der letzten zehn (Vorjahr: sieben) Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht.

Die sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Soweit vorhanden, werden flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden diese entweder mit dem historischen Kurs oder, sofern der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag ungünstiger ist, mit letzterem bewertet.

Latente Steuerabgrenzungen werden auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach HGB und Steuerrecht berechnet. Zur Anwendung kommt hierbei ein individueller, zukünftig zu erwartender Steuersatz, der sich durch die Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt.

Derivative Finanzinstrumente werden mit den abgesicherten Grundgeschäften zu MikroBewertungseinheiten zusammengefasst, da ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird mit der Critical-Terms-Match-Methode gemessen, und es wird ein Wertausgleich von 100 % erwartet. Unter Anwendung der sogenannten Einfrierungsmethode werden die derivativen Finanzinstrumente nicht bilanziert.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Lagebericht.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

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T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten  
Stand 31.12.2015 1.277
Zugang 160
Abgang 7
Stand 31.12.2016 1.430
Kumulierte Abschreibungen  
Stand 31.12.2015 1.127
Zugang 73
Abgang 4
Stand 31.12.2016 1.196
Nettobuchwerte  
Stand 31.12.2015 150
Stand 31.12.2016 234

(2) Sachanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
T€
Technische Anlagen und Maschinen
T€
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
T€
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau
T€
Gesamt
T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten          
Stand 31.12.2015 12.890 64.203 22.073 450 99.616
Zugang 2.425 396 3.058 11 5.890
Umbuchung 61 389 0 -450 0
Abgang 0 2.426 3.826 0 6.252
Stand 31.12.2016 15.376 62.562 21.305 11 99.254
Kumulierte Abschreibungen          
Stand 31.12.2015 6.254 62.927 18.186 0 87.367
Zugang 511 330 3.103 0 3.944
Abgang 0 2.426 3.642 0 6.068
Stand 31.12.2016 6.765 60.831 17.647 0 85.243
Nettobuchwerte          
Stand 31.12.2015 6.636 1.276 3.887 450 12.249
Stand 31.12.2016 8.611 1.731 3.658 11 14.011

(3) Finanzanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar:

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Anteile an verbundenen Unternehmen
T€
Beteiligungen
T€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
T€
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
T€
Gesamt
T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten          
Stand 31.12.2015 17.776 3.456 11.359 20.617 53.208
Zugang 3.035 0 800 1.130 4.965
Abgang 0 0 2.700 455 3.155
Währungsanpassung 0 0 0 227 227
Stand 31.12.2016 20.811 3.456 9.459 21.519 55.245
Kumulierte Abschreibungen          
Stand 31.12.2015 3.500 0 926 0 4.426
Zugang 0 0 800 0 800
Stand 31.12.2016 3.500 0 1.726 0 5.226
Nettobuchwerte          
Stand 31.12.2015 14.276 3.456 10.433 20.617 48.782
Stand 31.12.2016 17.311 3.456 7.733 21.519 50.019

(4) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

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31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.064 3.225
Unfertige Erzeugnisse 91 120
Fertige Erzeugnisse und Waren 21.294 22.368
  24.449 25.713

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Aufgliederung und Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

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Gesamt Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit über einem Jahr
31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.793 20.014 16.782 19.979 11 35
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.054 3.076 2.054 3.076 0 0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 20 77 20 77 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 3.536 5.121 3.472 4.725 64 396
  22.403 28.288 22.328 27.857 75 431

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um solche aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von 1.462 T€ (Vorjahr: 2.533 T€) sowie Bonusgutschriften von Lieferanten enthalten.

(6) Rechnungsabgrenzungsposten

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in Höhe von 138 T€ (Vorjahr: 171 T€) enthalten.

(7) Aktive latente Steuern

Der latente Steuersatz beträgt im Berichtsjahr 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %). Die latenten Steueransprüche resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Sachanlagen sowie der unterschiedlichen Höhe der Pensionsrückstellungen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften.

(8) Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital unverändert 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien.

Gemäß § 4 Abs. 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 7. Mai 2015) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500 T€.

Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Nennwert von 900 T€ (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen, d. h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 243.649 Stück eigener Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 731 T€ bzw. 8,12 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Die Anschaffungskosten für diese Aktien belaufen sich auf 4.021 T€. Von diesen Anschaffungskosten wird, wie im Vorjahr, ein Betrag in Höhe von 731 T€, d. h. der rechnerische Nennwert, offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt und der Differenzbetrag in Höhe von 3.290 T€ mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

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T€
Stand per 31. Dezember 2015 75.708
Einstellung in die Gewinnrücklagen 3.135
Entnahme aus den Gewinnrücklagen 858
Stand per 31. Dezember 2016 77.985

Am 28. April 2016 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 174 Abs. 2 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 wie folgt beschlossen:

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T€
Ausschüttung einer Dividende 1.654
Einstellung in die Gewinnrücklagen 3.135
Bilanzgewinn 4.789

Gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der aktiven latenten Steuern von 1.010 T€ und dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 978 T€. Diesem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 1.988 T€ stehen zum Bilanzstichtag frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 75.997 T€ gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn des Berichtsjahres in Höhe von 3.445 T€ besteht daher nicht.

Für das Berichtsjahr wird eine Dividende von 1,25 € je Stückaktie bzw. eine Gesamtausschüttung in Höhe von 3.445 T€ vorgeschlagen. Für das Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von 0,60 € je Stückaktie ausgezahlt, was einer Gesamtausschüttung von 1.654 T€ entsprach.

(9) Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

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01.01.2016
T€
Inanspruchnahme
T€
Auflösung
T€
Zuführung
T€
31.12.2016
T€
Pensionsrückstellungen 7.315 284 0 179 7.210
Steuerrückstellungen 122 122 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 4.421 4.010 108 3.796 4.099
davon langfristig (228) (22) (0) (28) (234)
davon kurzfristig (4.193) (3.988) (108) (3.768) (3.865)
  11.858 4.416 108 3.975 11.309

Der Pensionsrückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden wesentlichen Annahmen ermittelt:

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31.12.2016
%
31.12.2015
%
Rechnungszins 4,01 3,89
Rententrend 2,00 2,00

Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die ©RICHTTAFELN 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt.

Die ergebniswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten:

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GuV-Position 2016
T€
2015
T€
Dienstzeitaufwand und Auswirkungen von Bestands- und Prämissenänderungen Personalaufwand 32 -200
Zinsanteil des Altersversorgungsaufwands Finanzergebnis 287 297
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus der Änderung des Abzinsungsfaktors Finanzergebnis -140 701
    179 798

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalaufwendungen wie z. B. Zusatzvergütungen und Urlaubsentgelte sowie Rückstellungen für Bonus- und Rabattvereinbarungen.

(10) Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:

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Gesamt Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit über 1 bis zu 5 Jahren
31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
31.12.016
T€
31.12.2015
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.545 11.692 3.148 3.148 5.397 8.295
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.558 2.281 2.558 2.281 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.962 2.241 1.962 2.241 0 0
davon aus Steuern (400) (473) (400) (473) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (55) (68) (55) (68) (0) (0)
davon erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (112) (38) (112) (38) (0) (0)
  13.065 16.214 7.668 7.670 5.397 8.295
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Restlaufzeit über 5 Jahren
31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 249
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
davon aus Steuern (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0)
davon erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (0) (0)
  0 249

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Grundschulden in Höhe von 19.000 T€ (Vorjahr: 19.000 T€) sowie Sicherungsübereignungen von Maschinen mit Brutto-Anschaffungskosten in Höhe von 6.176 T€ (Vorjahr: 6.176 T€).

(11) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die angabepflichtigen wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

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31.12.2016
T€
31.12.2015
T€
aus Leasingverträgen 169 1.711
aus Bestellobligo für Rohstoffe 1.427 1.934
aus Bestellobligo für Investitionen 1.052 1.360
  2.648 5.005

A.S. Création Tapeten AG hat für Investitionen des russischen Gemeinschaftsunternehmens OOO A.S. & Palitra im Vorjahr eine Erfüllungsbürgschaft übernommen. Die daraus resultierende Eventualverbindlichkeit beläuft sich zum Stichtag auf 432 T€ (Vorjahr: 1.295 T€). Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(12) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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2016
T€
2015
T€
Deutschland 61.999 66.667
Europäische Union (ohne Deutschland) 39.394 43.963
Europäische Union (EU) 101.393 110.630
Sonstiges Osteuropa 10.713 13.185
Übrige 10.986 12.167
Umsatz (brutto) 123.092 135.982
Erlösschmälerungen -13.331 -15.589
Umsatz (netto) 109.761 120.393
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2016
T€
2015
T€
Umsatz (brutto) aus Produkten 122.989 135.915
Umsatz (brutto) aus Dienstleistungen 103 67
Umsatz (brutto) 123.092 135.982
Erlösschmälerungen -13.331 -15.589
Umsatz (netto) 109.761 120.393

(13) Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält:

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2016
T€
2015
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 45.983 49.239
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.956 2.618
  51.939 51.857

Im Berichtsjahr wurden aufgrund der durch das BilRUG veränderten Bilanzierungsvorschriften u. a. Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Produkt stehen, aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in die Aufwendungen für bezogene Leistungen umgegliedert. Die Umgliederungen haben die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Berichtsjahr um insgesamt 3.264 T€ erhöht.

(14) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 677 T€ (Vorjahr: 143 T€) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 27 T€ (Vorjahr: 70 T€) enthalten. Ferner sind in der Position Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 70 T€ (Vorjahr: 50 T€) enthalten.

(15) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2016
T€
2015
T€
Löhne und Gehälter 24.966 26.753
Soziale Abgaben 4.798 4.970
Altersversorgung 105 -97
  29.869 31.626

Im Berichtsjahr ist in der Altersversorgung ein Aufwand aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 32 T€ enthalten, im Vorjahr ein Ertrag aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 200 T€.

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet) ohne die drei (Vorjahr: vier) Mitglieder des Vorstands:

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2016 Personen 2015 Personen
Gewerbliche Arbeitnehmer 314 340
Angestellte 191 197
Auszubildende 42 42
  547 579

(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Abschreibungen setzten sich wie folgt zusammen:

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2016
T€
2015
T€
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 73 71
Abschreibungen auf Sachanlagen 3.944 4.615
  4.017 4.686

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Miete und Leasing, Ausgangsfrachten, Abfallbeseitigung, Instandhaltungen und Werbung sowie betriebliche Steuern in Höhe von 88 T€ (Vorjahr: 87 T€), sonstige periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 55 T€ (Vorjahr: 117 T€) und Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 105 T€ (Vorjahr: 13 T€).

Durch die mit dem BilRUG geänderten Bilanzierungsvorschriften ist es im Berichtsjahr zu einer Umgliederung zwischen den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und den Aufwendungen für bezogene Leistungen gekommen (vgl. Anhang Nr. 13).

(18) Finanzergebnis

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1.558 T€ (Vorjahr: 1.734 T€) beinhalten 405 T€ (Vorjahr: 626 T€) von verbundenen Unternehmen und 1.153 T€ (Vorjahr: 1.108 T€) von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind versicherungsmathematische Gewinne aus der Ermittlung der Pensionsrückstellung in Höhe von 140 T€ enthalten. Im Vorjahr viel ein versicherungsmathematischer Verlust in Höhe von 701 T€ an, der unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen wurde (vgl. Anhang Nr. 9).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beinhalten Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 800 T€ (Vorjahr: 0 T€).

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

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2016
T€
2015
T€
Ertragsteueraufwendungen 2.687 2.868
davon Steueraufwendungen/-erstattungen für Vorjahre (204) (-167)
Latente Steuern 68 -472
  2.755 2.396

Ergänzende Angaben

(20) Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für die Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 85 T€ (Vorjahr: 85 T€) aufgewendet. Zusätzlich erhielt der Abschlussprüfer 27 T€ (Vorjahr: 35 T€) für Steuerberatungsleistungen und 3 T€ (Vorjahr: 8 T€) für sonstige Leistungen.

(21) Kapitalflussrechnung

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2016
T€
2015
T€
Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit    
Jahresüberschuss 2.587 4.789
-/+ Erhöhung/Verminderung des Barwerts des Körperschaftsteuerguthabens 286 267
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.817 4.686
+/- Erhöhung/Verminderung langfristiger Rückstellungen -99 540
-/+ Erträge/Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern 68 -472
Cash-flow 7.659 9.810
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 35 -37
-/+ Gewinne/Verluste im Anlagevermögen aus Wechselkursänderungen -227 179
-/+ Erhöhung/Verminderung Vorräte 1.264 4.783
-/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.221 5.446
-/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.022 -100
+/- Erhöhung/Verminderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 277 391
-/+ Erhöhung/Verminderung sonstiges Netto-Umlaufvermögen 581 -1.469
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 13.833 19.003
Cash-flow aus Investitionstätigkeit    
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -6.050 -4.103
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -4.965 -3.154
Investitionen -11.015 -7.257
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 152 127
+ Rückzahlungen von Ausleihungen 3.155 400
Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit -7.708 -6.730
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit    
Gezahlte Dividende der A.S. Création Tapeten AG -1.654 0
- Tilgung Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -3.147 -3.148
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit -4.801 -3.148
Zahlungsmittelwirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 1.323 9.125
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 13.765 4.640
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 15.088 13.765

(22) Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

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Vorstandsressort Mitglied im Aufsichtsgremium
Maik Holger Krämer Vorsitzender Finanzen und Controlling -
Roland Werner Bantel Marketing und Vertrieb -
Antonios Suskas Produktion und Logistik -
Jörn Kämper (bis 31.03.2016) Vorsitzender Marketing und Vertrieb -

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.633 Aktien (Vorjahr: 5.133 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(23) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

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Ausgeübter Beruf Mitglied im Aufsichtsgremium
Franz Jürgen Schneider Vorsitzender Kaufmann -
Jella Susanne Benner-Heinacher Stellvertretende Vorsitzende Rechtsanwältin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf K+S AG, Kassel
Dr. Volker Hues Mitglied des Vorstands der Jungheinrich AG, Hamburg -
Peter Mourschinetz Arbeitnehmervertreter Freigestellter Betriebsrat -
Jochen Müller Mitglied des Vorstands der LSG Lufthansa Service Holding AG, Neu-Isenburg Alpha LSG Ltd., Manchester/UK
Rolf Schmuck Arbeitnehmervertreter Freigestellter Betriebsrat -

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 885.646 Aktien (Vorjahr: 885.646 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(24) Aufwendungen für Organe und Organkredite

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 1.444 T€ (Vorjahr: 1.565 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse sowie die Veränderung der Pensionsrückstellungen zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von 45 T€ (Vorjahr: 53 T€).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 163 T€ (Vorjahr: 163 T€).

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Lagebericht dargestellt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 1.835 T€ (Vorjahr: 1.925 T€) zurückgestellt. Die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf 123 T€ (Vorjahr: 121 T€).

(25) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Herr Franz Jürgen Schneider ist Vorstand der von ihm errichteten, gemeinnützigen A.S. Création Tapeten-Stiftung. Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhielt die A.S. Création Tapeten-Stiftung im Berichtsjahr eine Spende über 20 T€ (Vorjahr: 15 T€) von der A.S. Création Tapeten AG.

Mit Herrn Franz Jürgen Schneider und Herrn Jörn Kämper hat die A.S. Création Tapeten AG Vereinbarungen abgeschlossen, die diese von möglichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren freistellen. Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, etwaige Verteidigerkosten und/oder Gerichtskosten zu übernehmen. Die Hauptversammlung hat diesen Freistellungsvereinbarungen am 3. Mai 2013 zugestimmt. In diesem Zusammenhang fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) an.

Herr Roland Werner Bantel hat im Geschäftsjahr einen gebrauchten PKW von der A.S. Création Tapeten AG zu einem marktüblichen Preis in Höhe von 16 T€ erworben.

(26) Veröffentlichungen gemäß § 25 Abs. 1 und § 41 Abs. 3 WpHG

Herr Franz Jürgen Schneider, Köln, die A.S. Création Tapeten-Stiftung, Gummersbach und die Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, haben uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihre jeweiligen Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 2 WpHG gegenseitig zuzurechnen sind und der gesamte Stimmrechtsanteil am 3. März 2015 35,27 % betrug. Hiervon entfielen 29,52 % auf Herrn Schneider, 5,67 % auf die A.S. Création Tapeten-Stiftung und 0,08 % auf die Franz Jürgen Schneider-Stiftung.

Die Lins Wallpaper Limited, London/UK, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 12. Februar 2013 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,01 % betrug.

Herr Oleg Dzhagaev, Russland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 12. Februar 2013 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,01 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Lins Wallpaper Limited, London/UK, zuzurechnen.

Frau Karin Schneider, Marienheide, hat uns nach § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 1. April 2002 10,04 % betrug.

Die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, hat nach § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien am 1. April 2002 einem Stimmrechtsanteil von 7,30 % an der A.S. Création Tapeten AG entsprachen. Zum Bilanzstichtag betrug der Stimmrechtsanteil 8,12 %.

Der Argos Funds, Luxemburg/Luxemburg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 11. September 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,12 % betrug.

Die QUAERO Capital S.A. (ehemals Argos Investment Managers S.A.), Meyrin, Genf/Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 11. September 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,12 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über den Argos Funds, Luxemburg/Luxemburg, zuzurechnen.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt a.M. hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 3. November 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,13 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 WpHG zuzurechnen.

(27) Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz stellt sich wie folgt dar:

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Nr. Gesellschaft, Sitz gehalten von Anteil
in %
Eigenkapital per 31.12.2016* Ergebnis nach Steuern 2016*
Geschäftsbereich Tapete          
1. A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach     103.452 T€ 2.587 T€
2. AS Creation (UK) Limited, Merseyside/UK Nr. 1 100,00 255 T£ 106 T£
3. A.S. Création (NL) B.V., Werkendam/Niederlande Nr. 1 100,00 63 T€ 13 T€
4. A.S. Création (France) SAS, Lyon/Frankreich Nr. 1 100,00 14.317 T€ 1.829 T€
5. MCF Investissement SAS, Ballancourt/Frankreich Nr. 4 100,00 2.747 T€ 953 T€
6. SCE - Société de conception et d'édition SAS, Boves/Frankreich Nr. 4 100,00 4.180 T€ 542 T€
7. SCE Investissements SC, Boves/Frankreich Nr. 6 100,00 -1 T€ 0 T€
8. OOO A.S. Création (RUS), Moskau/Russland Nr. 1 100,00 -21 Mio. RUB -144 Mio. RUB
9. OOO A.S. Création Belrus, Minsk/Weißrussland Nr. 1 100,00 6.218 TBYN -282 TBYN
10. OOO A.S. & Palitra, Dzershinsk/Russland Nr. 1 50,00 -858 Mio. RUB 568 Mio. RUB
Geschäftsbereich Dekorationsstoffe          
11. Indes Fuggerhaus Textil GmbH, Marienheide Nr. 1 100,00 976 T€ 39 T€

* Eigenkapital und Ergebnis nach Steuern gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Bilanzierungsvorschriften.

Durch die Neugründung der OOO A.S. Création Belrus hat sich die Anzahl der Gesellschaften im Vergleich zum Vorjahr um ein Unternehmen erhöht.

(28) Konzernabschluss

Als Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die A.S. Création Tapeten AG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts verpflichtet. Der Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG schließt den kleinsten und größten Konzernkreis ein.

(29) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 1. März 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2016 abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Über die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2017 wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. März 2017 beraten und Beschluss fassen. Diese Entsprechenserklärung wird sowohl auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichts 2016 abgedruckt.

(30) Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Nach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor.

 

Gummersbach, den 20. Februar 2017

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Krämer

Bantel

Suskas

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

1. Grundlagen des Unternehmens

Die A.S. Création Tapeten AG ist die Obergesellschaft der A.S. Création Gruppe, die aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe besteht. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von über 90 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2016 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG. Daneben werden Tapeten noch durch das russische Gemeinschaftsunternehmen A.S. & Palitra hergestellt. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in den Niederlanden, in Frankreich sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag, ohne eigene Produktion, Gardinen und Dekorationsstoffe und hat seinen Sitz in Deutschland.

Für die Steuerung der A.S. Création Tapeten AG spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Bei der Herstellung von Tapeten stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu.

Die wichtigsten Absatzmärkte der A.S. Création Tapeten AG liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2016 auf die Länder der Europäischen Union (EU) 82,4 % (Vorjahr: 81,4 %) und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 8,7 % (Vorjahr: 9,7 %) der Brutto-Umsätze. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 50,4 % (Vorjahr: 49,0 %).

Das Produktportfolio der A.S. Création Tapeten AG lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Die A.S. Création Tapeten AG agiert somit auf einem Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nachdem sich das Wirtschaftswachstum in der Eurozone zum Ende des Jahres 2015 hin abgeschwächt hatte, wurde für das Jahr 2016 aufgrund der rückläufigen Nachfrage aus China und anderen Schwellenländern lediglich ein moderates Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 1,3 % prognostiziert. Diese zurückhaltende Prognose des Wirtschaftswachstums in der Eurozone bewahrheitete sich jedoch nicht. Im Jahr 2016 verzeichnete die Eurozone einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,7 %. Nach einem moderaten Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,9 % im Jahr 2014 und einem deutlichen Anstieg um 1,5 % im Jahr 2015 ist diese konjunkturelle Erholung erfreulich. Acht Jahre nach der Finanzkrise 2008 hat das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Die Arbeitslosenquote ist im Jahr 2016 auf 10,0 % (Vorjahr: 10,9 %) gefallen. Dies war ein Grund für die weiterhin starke Konsumneigung, die sich in einem Anstieg der privaten Konsumausgaben in der Eurozone im Jahr 2016 um 1,7 % niedergeschlagen hat. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch den immer noch niedrigen Ölpreis, da die rückläufigen Energiekosten die privaten Haushalte entlasteten. Auch der Unternehmenssektor profitierte gerade am Anfang des Jahres 2016 von dieser Entwicklung auf den Energiemärkten. Getrübt wurde das Bild allerdings durch die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Ukraine-Krise. Die Schwäche wichtiger osteuropäischer Währungen gegenüber dem Euro sowie die verhängten Wirtschaftssanktionen belasteten die Exportmöglichkeiten.

In den vergangenen zehn Jahren war die deutsche Wirtschaft noch deutlich stärker gewachsen als der Durchschnitt der anderen Euroländer. Im Jahr 2016 erlebte Deutschland in dieser Hinsicht keine Sonderkonjunktur mehr, da das Wirtschaftswachstum mit 1,9 % nur noch unwesentlich über dem Wirtschaftswachstum in der gesamten Eurozone von 1,7 % lag. Dabei wurde das Wachstum wesentlich von den gestiegenen Konsumausgaben der privaten Haushalte und zusätzlichen Ausgaben des Staates getragen. Die privaten Konsumausgaben, die neben den niedrigeren Energiepreisen unter anderem auch von gestiegenen Reallöhnen profitierten, stiegen 2016 um 1,9 % (Vorjahr: 2,0 %). Die Arbeitslosenquote, die von 6,4 % im Vorjahr auf 6,1 % im Jahr 2016 sank, trug ebenfalls zu der erfreulichen Entwicklung der privaten Konsumausgaben bei.

Die wirtschaftliche Situation in Russland ist weiterhin sehr angespannt. Nachdem die russische Wirtschaft im Jahr 2015 um 3,7% geschrumpft war, verzeichnete diese im Berichtsjahr einen weiteren Rückgang um 0,5 %. Obwohl sich der Rohölpreis im Verlauf des Jahres 2016 leicht erholt hat, leidet Russland unter dem nach wie vor niedrigen Niveau des Ölpreises, da rohstoff- und energieorientierte Unternehmen eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftskraft des Landes haben. Daneben belasten die im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen ebenso die konjunkturelle Lage wie die Schwäche des russischen Rubels gegenüber dem Euro. Zwar hat sich der Wechselkurs des russischen Rubels im laufenden Geschäftsjahr leicht verbessert, er lag aber im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2016 mit 73,75 RUB/€ immer noch um 74 % über dem Durchschnittswert von 2013 von 42,39 RUB/€ mit der Folge, dass die Preise der importierten Produkte nach wie vor deutlich über dem Niveau der Vergangenheit liegen. Entsprechend verzeichnete Russland in den zurückliegenden Jahren hohe Inflationsraten. Im Jahr 2016 lag diese bei 7,1 %. Daher ist es nicht überraschend, dass sich die privaten Konsumausgaben, die in der Vergangenheit immer eine Stütze der russischen Wirtschaft waren, rückläufig entwickeln, im Jahr 2016 mit einer Rate von - 0,3 %.

Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten waren 2016 deutliche Preisrückgänge zu beobachten. Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Rückgang der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis um 12 %. Ein wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der weitere Verfall des Ölpreises. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2015 noch auf einem Niveau von etwa 53 US-Dollar je Barrel, so sank er im Jahr 2016 auf ein Durchschnittsniveau von rund 45 US-Dollar und damit um weitere 15 %. Dieser Rückgang resultierte aus einem deutlichen Angebotsüberschuss auf dem internationalen Ölmarkt insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 2016. Der deutlich gestiegenen Ölproduktion in Folge der nach wie vor hohen Fördermengen der OPEC stand aufgrund der schwächeren Weltwirtschaftslage keine entsprechend wachsende Nachfrage gegenüber. Mit der grundsätzlichen Einigung der OPEC-Länder, die Fördermengen zu begrenzen, stieg der Ölpreis bis Ende 2016 auf ein Niveau von etwa 56 US-Dollar je Barrel. Dieser Anstieg war allerdings nicht ausreichend, um den Durchschnittspreis des Jahres 2016 auf das Vorjahresniveau zu heben. Von der rückläufigen Tendenz der Rohstoff- und Energiepreise konnte auch die A.S. Création Tapeten AG 2016 profitieren, wobei der Rückgang bei den von der A.S. Création Tapeten AG eingesetzten Rohstoffen deutlich moderater ausfiel.

2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Nach Angaben des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie VDT e. V. haben sowohl die Inlands- als auch die Exportumsätze der deutschen Tapetenhersteller unter den schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2016 gelitten. Im Inland mussten die VDT-Mitglieder im Jahr 2016 einen Umsatzrückgang um 4,2 % hinnehmen. Die Exportumsätze sind mit 8,9 % noch stärker zurückgegangen. Nach einem gesamten Umsatzrückgang der VDT-Mitglieder um 13,5 % im Jahr 2015 hat sich der Umsatz der deutschen Tapetenindustrie im Jahr 2016 um weitere 7,0 % reduziert. Vor dem Hintergrund dieser Branchenentwicklung ist auch der Umsatzrückgang der A.S. Création Tapeten AG um 8,8 % von 120,4 Mio. € im Vorjahr auf 109,8 Mio. € im Berichtsjahr zu werten. Aufgrund der nicht ausgelasteten Produktionskapazitäten in der Tapetenindustrie ist ein stärker werdender Preiswettbewerb zu beobachten, der den Konsolidierungsdruck verstärkt.

2.3. Überblick über den Geschäftsverlauf

Die Geschäftsentwicklung der A.S. Création Tapeten AG wurde im Jahr 2016 durch die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich stärker belastet als erwartet. Die Umsatzplanung, die für das Jahr 2016 einen maximalen Umsatzrückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich vorgesehen hatte, wurde verfehlt. Tatsächlich verzeichnete die A.S. Création Tapeten AG einen Umsatzrückgang um 8,8 % von 120,4 Mio. € im Vorjahr auf 109,8 Mio. € im Berichtsjahr. Wie bereits im Vorjahr zeigten sich auch 2016 die Märkte in ihrer Gesamtheit in einer schlechten Verfassung. Entsprechend verzeichnete die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr in allen Regionen Umsatzrückgänge.

Auch die Ergebnisplanung für das Jahr 2016 wurde verfehlt. Statt der erwarteten leichten Verbesserung des Ergebnisses vor Steuern blieb dieses im Geschäftsjahr 2016 mit 5,3 Mio. € um 1,9 Mio. € bzw. um 25,6 % hinter dem Vorjahrewert von 7,2 Mio. €. Allerdings wurde das Ergebnis vor Steuern sowohl im Vorjahr als auch im Berichtsjahr erheblich durch Sondereinflüsse beeinflusst. Hierbei handelte es sich um folgende Sachverhalte:

Im Zusammenhang mit der Konzentration der deutschen Produktion in Wiehl-Bomig sind im Geschäftsjahr 2016 Einmalaufwendungen in Höhe von 1,3 Mio. € angefallen, nach 0,8 Mio. € im Vorjahr.

Vor dem Hintergrund der negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen wurden 2015 die Parameter, die bei der Risikobewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Anwendung finden, überprüft und angepasst. Hieraus resultierte eine Erhöhung der Wertberichtigungen um 0,9 Mio. €. Im laufenden Geschäftsjahr war keine weitere Anpassung der Parameter erforderlich.

Aufgrund der schwierigen Marktsituation in Russland haben die Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung in dem Land nochmals zugenommen. Aus Vorsichtsgründen wurden daher im Berichtsjahr Darlehen und kurzfristige Forderungen gegenüber der A.S. Création (RUS) in einem Umfang von 3,0 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) abgeschrieben bzw. wertberichtigt.

Die Veränderung des Abzinsungsfaktors zur Berechnung der Pensionsrückstellungen hat im Berichtsjahr zu einem Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. € geführt. Im Vorjahr fiel in diesem Zusammenhang ein Aufwand in Höhe von 0,7 Mio. € an.

Nach Bereinigung der vorstehenden Sondereffekte hat sich das Ergebnis vor Steuern von 10,8 Mio. € im Vorjahr um 12,0 % auf 9,5 Mio. € im Berichtsjahr reduziert.

3. Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage

3.1. Ertragslage

3.1.1. Umsatzentwicklung

Die A.S. Création Tapeten AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2016 einen Umsatzrückgang um 10,6 Mio. € bzw. um 8,8 % von 120,4 Mio. € im Vorjahr auf 109,8 Mio. €. Von diesem Rückgang der Umsätze sind lediglich 0,4 Mio. € auf Wechselkursveränderungen des russischen Rubels bzw. des britischen Pfundes gegenüber dem Euro zurückzuführen.

Die Analyse der Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass die A.S. Création Tapeten AG im abgelaufenen Geschäftsjahr - wie bereits im Vorjahr - in allen Regionen Umsatzrückgänge verkraften musste. Im Inland musste die Gesellschaft aufgrund eines geänderten Einkaufsverhaltens im Baumarktbereich Umsatzrückgänge hinnehmen. Auch aus dem Groß- und Fachhandelsbereich kamen keine nennenswerten Impulse. Die geschilderten Effekte führten 2016 zu einem Rückgang der Brutto-Umsätze in Deutschland um 7,0 %. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Bereich der Baumärkte verzeichnete A.S. Création im Inland leichte Marktanteilsverluste, da der Verband der deutschen Tapetenhersteller VDT e. V. für das Jahr 2016 einen Rückgang der Inlandsumsätze um 4,2 % ausweist.

In der Gesamtheit der restlichen Länder der Europäischen Union (EU) verzeichnete die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr einen Umsatzrückgang um 10,4 %. Wesentliche Gründe hierfür waren zum einen die unverändert schlechte Verfassung des französischen (Tapeten-) Marktes. Zum anderen verzeichnete die Gesellschaft in den baltischen Staaten deutliche Umsatzrückgänge. Aufgrund der traditionell engen wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland hat sich die Russlandkrise negativ auf das Baltikum ausgewirkt. In der Folge war es im Verlauf des Jahres 2015 unter den baltischen Kunden der A.S. Création Tapeten AG zu Insolvenzen gekommen. Im Geschäftsjahr 2016 fehlten die Umsätze, welche die Gesellschaft 2015 noch mit diesen Kunden erzielt hatte. Schließlich haben sich in Großbritannien im laufenden Geschäftsjahr die Umsätze, welche die A.S. Création Tapeten AG im Bereich der Baumärkte erzielt, negativ entwickelt. Hier wurden auf Kundenseite Standorte geschlossen und Bestände reduziert, was sich in geringeren Nachbestellungen niederschlug. In anderen EU-Ländern, wie z. B. in der Tschechischen Repulik und in Italien, konnte die A.S. Création Tapeten AG zum Teil Umsatzzuwächse erzielen. Diese waren aber nicht ausreichend, um diese Umsatzrückgänge in den größeren Tapetenmärkten der EU zu kompensieren.

Die geschilderten Entwicklungen führten dazu, dass die Brutto-Umsätze in der gesamten EU einschließlich Deutschlands im Berichtsjahr mit 101,4 Mio. € um 9,2 Mio. € bzw. um 8,3 % unter dem Vorjahresniveau von 110,6 Mio. € lagen.

In den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU blieben die Brutto-Umsätze im Jahr 2016 mit 10,7 Mio. € um 2,5 Mio. € bzw. um 18,9 % hinter dem Vorjahreswert von 13,2 Mio. € zurück. Den größten Rückgang in dieser Region verzeichneten die Tapetenexporte nach Russland und Weißrussland, die zu den wichtigsten Absatzmärkten von A.S. Création in dieser Region zählen. Die nachlassende allgemeine Konsumneigung der privaten Haushalte aufgrund der schlechten konjunkturellen Lage in Kombination mit der Abwertung der Landeswährungen gegenüber dem Euro führte zu einer rückläufigen Nachfrage nach Tapeten von A.S. Création aus deutscher Produktion. Durch die Abwertung der Landeswährungen verteuerten sich die Importe für die lokalen Kunden deutlich. Zusätzlich fehlten in diesem Jahr auch die Umsätze mit den Kunden, die im Verlauf des Jahres 2015 aufgrund der Wirtschaftskrise in Russland in die Insolvenz gingen bzw. mit anhaltenden Finanzierungsproblemen zu kämpfen haben. Entsprechend erhöhte sich die Nachfrage nach den lokal hergestellten Produkten. Daneben wurden die Exporte in die Türkei durch die verschlechterte wirtschaftliche und politische Situation sowie durch Importzölle, die die Türkei auf Tapeten eingeführt hat, belastet. Die Summe der strukturellen Veränderungen, die das Geschäft mit den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU beeinträchtigt, hat inzwischen deutliche Spuren in den Umsätzen der A.S. Création Tapeten AG hinterlassen: So entfielen im Geschäftsjahr 2008, d.h. vor der Finanzkrise und vor der Ukraine-Krise, 57,3 Mio. € der Brutto-Umsätze der Gesellschaft auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU. Im Geschäftsjahr 2016 waren es nur noch 10,7 Mio. €, d.h. die A.S. Création Tapeten AG hat seit dem Jahr 2008 über 80 % bzw. rund 47 Mio. € ihrer Exportumsätze in die osteuropäischen Ländern außerhalb der EU eingebüßt. Entsprechend ist der Anteil der Umsätze, die in dieser Region erzielt wird, von 33,8 % im Jahr 2008 auf 8,7 % im Jahr 2016 gesunken.

Mit der geschilderten Umsatzentwicklung in den Regionen hat sich die Umsatzverteilung im Geschäftsjahr 2016 weiter verschoben. Der Anteil der Brutto-Umsätze, die in Deutschland realisiert wurden, hat sich von 49,0 % im Vorjahr auf 50,4 % im Geschäftsjahr 2016 leicht erhöht. In der Folge stieg auch der Anteil der Brutto-Umsätze, der auf die EU entfällt, von 81,4 % im Jahr 2015 auf 82,4 % im Berichtsjahr. Damit liegt der Schwerpunkt der Umsätze von A.S. Création eindeutig in der EU. Die Bedeutung der osteuropäischen Länder hat sich wie bereits geschildert - auf einen Umsatzanteil von 8,7 % (Vorjahr: 9,7 %) reduziert. Die restlichen 8,9 % (Vorjahr: 8,9 %) der Umsätze entfallen auf rund 70 sonstige Länder, in denen die A.S. Création Tapeten AG Umsätze tätigt. Auch aus diesen Ländern kamen im Geschäftsjahr 2016 keine Wachstumsimpulse, da die Gesellschaft insbesondere in Asien infolge der ungünstigen Konjunkturentwicklung eine geringere Nachfrage nach Tapeten verzeichnete.

Da der Umsatzrückgang im Berichtsjahr nicht auf einzelne Länder zurückzuführen ist, sondern alle Regionen betraf, war das Geschäftsjahr 2016 aus Sicht des Vorstandes ohne Zweifel kein "Jahr der Tapete". Zwar hatte der Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen einen Rückgang der Umsätze prognostiziert. Trotzdem ist das im Berichtsjahr erreichte Umsatzniveau von 109,8 Mio. € aus Sicht des Vorstands nicht zufriedenstellend.

3.1.2. Ergebnisentwicklung

Die A.S. Création Tapeten AG wies im Geschäftsjahr 2016 ein operatives Ergebnis in Höhe von 5,1 Mio. € aus, das um 1,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 6,6 Mio. € lag. Die auf das operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite (EBIT-Marge) verschlechterte sich auf 4,7 % (Vorjahr: 5,5 %).

Das operative Ergebnis wurde sowohl im Vorjahr als auch im Berichtsjahr durch nennenswerte Sondereffekte beeinflusst. Folgende wesentliche Sachverhalte sind bei der Analyse der operativen Ertragslage zu beachten:

Standortkonzentration

Im Zusammenhang mit der Konzentration der deutschen Produktion in Wiehl-Bomig sind im Geschäftsjahr 2016 Einmalaufwendungen für die Verlagerung und Anpassung von technischen Anlagen angefallen. Daher lagen die entsprechenden Aufwandspositionen im Berichtsjahr um rund 1,2 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Im Vorjahr waren Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 0,8 Mio. € gebildet worden. Demgegenüber fiel im Berichtszeitraum ein Abfindungsaufwand von lediglich 0,1 Mio. € an.

Wertberichtigungen auf Forderungen

Die negativen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen im Jahr 2015 insbesondere in Osteuropa hatten bei einigen Kunden zu finanziellen Engpässen geführt. Vor diesem Hintergrund wurden im Vorjahr die Parameter, die bei der Risikobewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Anwendung finden, überprüft und angepasst. Hieraus resultierte eine Erhöhung der Wertberichtigungen um 0,9 Mio. €. Dieser Einmaleffekt hat sich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2015 niedergeschlagen. Im laufenden Geschäftsjahr war keine weitere Anpassung der Parameter erforderlich.

Unsicherheiten Russland

Aufgrund der schwierigen Marktsituation in Russland haben die Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung in dem Land nochmals zugenommen. Aus Vorsichtsgründen wurden daher im Berichtsjahr kurzfristige Forderungen gegenüber der A.S. Création (RUS) in einem Umfang von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) wertberichtigt.

Das um diese drei Faktoren bereinigte operative Ergebnis lag im Geschäftsjahr 2016 bei 8,4 Mio. €, was gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert von 9,5 Mio. € einem Rückgang um 1,1 Mio. € bzw. um 11,6 % entspricht. Die bereinigte EBIT-Marge erreichte ein Niveau von 7,7 % (Vorjahr: 7,9 %). Da sich die positiven und negativen Ergebniswirkungen der Sonderfaktoren insgesamt nahezu ausgleichen, entspricht der Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses im Jahr 2016 um 1,1 Mio. € nahezu dem Rückgang des ausgewiesenen operativen Ergebnisses um 1,5 Mio. €. Damit spiegelt die Entwicklung des ausgewiesenen operativen Ergebnisses die tatsächliche Lage wider. Die vom Vorstand für das Jahr 2016 geplante leichte Verbesserung des operativen Ergebnisses und der EBIT-Marge konnte aufgrund der stärker als erwarteten Umsatzrückgänge nicht umgesetzt werden. Wie bereits im Abschnitt 3.1.1. ("Umsatzentwicklung") erläutert, fehlten im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr Umsätze in Höhe von 10,6 Mio. €. Dass es der A.S. Création Tapeten AG trotz dieser fehlenden Umsätze gelungen ist, den Rückgang des operativen Ergebnisses auf 1,5 Mio. € zu begrenzen, wertet der Vorstand durchaus als Erfolg. Trotzdem war die operative Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2016 nicht zufriedenstellend.

Bei der Analyse der operativen Ertragslage fällt auf, dass die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr eine Verschlechterung der Rohertragsmarge auf 52,3 % (Vorjahr: 55,3 %) ausweist. Bei der Wertung dieses Rückgangs ist zu beachten, dass im Geschäftsjahr 2016 erstmals die durch das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veränderten Bilanzierungsregeln anzuwenden waren. Dieses hat bei der A.S. Création Tapeten AG u.a. zu einer Umgliederung von Aufwandspositionen aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in die Aufwendungen für bezogene Leistungen und damit zu einer Verringerung der Rohertragsmarge geführt. Bei einer Anwendung der Regelungen des BilRUG bereits im Vorjahr hätte die vergleichbare Rohertragsmarge im Jahr 2015 bei 53,2 % gelegen. D.h. tatsächlich hat sich die Rohertragsmarge der A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2016 um 0,9-Prozentpunkte reduziert. Diese Reduktion der Rohertragsmarge belastete das operative Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von 1,0 Mio. €. Gründe hierfür waren der im Vergleich zum Vorjahr geringere Bestandsabbau sowie die gegenüber 2015 leicht gesunkenen durchschnittlichen Verkaufspreise. Von dem im Abschnitt 2.1. ("Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen") geschilderten allgemeinen Rückgang der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2016 konnte die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr nur eingeschränkt profitieren, da der Preisrückgang bei den von der Gesellschaft eingesetzten Rohstoffen moderat ausfiel. Die daraus resultierende leichte Reduktion der Herstellungskosten war, wie die geringere Rohertragsmarge dokumentiert, nicht ausreichend, um die margenbelastenden Faktoren auszugleichen. Neben dem fehlenden Rohertrag in Höhe von 1,0 Mio. €, der aus dem Rückgang der Rohertragsmarge resultierte, fehlten 2016 Roherträge aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus.

Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2016 mit 29,9 Mio. € um 1,7 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 31,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung der o.g. Abfindungen lag der Personalaufwand um 1,0 Mio. € bzw. um 3,2 % unter dem Vorjahresniveau und trug somit zur Ergebnisverbesserung bei. Die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten haben zu einem Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl um 5,5 % von 579 im Vorjahr auf 547 im Berichtsjahr geführt. Die Anpassung der Beschäftigtenzahl und Reduktion des Personalaufwandes hielt jedoch nicht mit dem deutlichen Umsatzrückgang um 8,8 % Schritt. Belastet wurde der Personalaufwand im Berichtsjahr durch die tarifvertraglich vereinbarten Einkommenserhöhungen im November 2015 um 2,6 %, die zu einem höheren Lohn- und Gehaltsniveau im Jahr 2016 führten. Insgesamt übertraf die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Berichtszeitraum mit 27,4 % den bereits hohen Vorjahreswert von 27,3 % und erreichte das höchste Niveau in der jüngeren Geschichte der A.S. Création Tapeten AG. Das Geschäftsjahr 2016 zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen noch nicht ausgereicht haben, um eine Reduktion der Personalaufwandsquote herbeizuführen.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 21,9 Mio. € im Vorjahr um 2,6 Mio. € auf 19,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 wird durch die bereits genannten Sondereffekte sowie die aus dem BilRUG resultierenden Umgliederungen zwischen den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und den Aufwendungen für bezogenen Leistungen beeinflusst. Bereinigt um diese Faktoren haben sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2016 um 1,4 Mio. € reduziert. In diesem Rückgang spiegeln sich die erzielten Einsparungen wider.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und auf Sachanlagen lagen mit 4,0 Mio. € um 0,7 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 4,7 Mio. €, was im Berichtsjahr zu einer entsprechenden Verbesserung des operativen Ergebnisses führte.

Die erläuterten Faktoren haben dazu geführt, dass der Rückgang des operativen Ergebnisses trotz der fehlenden Umsätze in Höhe von 10,6 Mio. € auf lediglich 1,5 Mio. € begrenzt werden konnte. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich das operative Ergebnis von 6,6 Mio. € im Vorjahr um 22,9 % auf 5,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 verschlechtert hat.

Trotz der im Berichtsjahr aufgebauten Netto-Anlageposition hat sich das Finanzergebnis der A.S. Création Tapeten AG von 0,6 Mio. € im Vorjahr auf 0,2 Mio. € im Berichtsjahr reduziert. Hierfür waren die folgenden, gegenläufigen Faktoren verantwortlich:

Aufgrund der schwierigen Marktsituation in Russland und der Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die weitere Entwicklung wurden im Geschäftsjahr die offenen Darlehen und Zinsforderungen gegenüber der A.S. Création (RUS) abgeschrieben bzw. wertberichtigt.

Das führte im Jahr 2016 zu einer Belastung des Finanzergebnisses in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Das Finanzergebnis wird durch Veränderungen des Abzinsungsfaktors zur Berechnung der Pensionsrückstellungen beeinflusst. Eine Reduzierung des Abzinsungsfaktors führt zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen, die als sogenannter versicherungsmathematischer Verlust im Zinsaufwand ausgewiesen wird. Entsprechend resultiert aus einer Erhöhung des Abzinsungsfaktors ein versicherungsmathematischer Gewinn und damit ein Zinsertrag. Aufgrund der allgemeinen Entwicklungen an den Kapitalmärkten hatte sich der Abzinsungsfaktor im Jahr 2015 deutlich reduziert, so dass bei der A.S. Création Tapeten AG ein versicherungsmathematischer Verlust (Zinsaufwand) in Höhe von 0,7 Mio. € angefallen war. Im Jahr 2016 wurden die handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung der Pensionsrückstellungen angepasst. Statt des durchschnittlichen langfristigen Zinssatzes aus den letzten sieben Jahren muss ab dem Jahr 2016 der durchschnittliche langfristige Zinssatz aus den letzten zehn Jahren als Abzinsungsfaktor verwendet werden. Diese Gesetzesänderung hat dazu geführt, dass der Abzinsungsfaktor im Jahr 2016 über dem Abzinsungsfaktor des Vorjahres lag. Hieraus resultierte im Berichtsjahr ein versicherungsmathematischer Gewinn bzw. Zinsertrag in Höhe von 0,1 Mio. €.

Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2016 zu einem Ergebnis vor Steuern, das mit 5,3 Mio. € um 25,6 % hinter dem Vorjahreswert von 7,2 Mio. € zurückblieb.

Das Ergebnis vor Steuern wurde im Geschäftsjahr 2016 durch höhere Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen belastet als im Vorjahr. Da diese die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht verringern, liegt der Steueraufwand im Berichtsjahr - trotz eines geringeren Ergebnisses vor Steuern - mit 2,8 Mio. € leicht über dem Vorjahreswert von 2,4 Mio. €. Entsprechend errechnet sich für das Geschäftsjahr 2016 eine ungewöhnlich hohe Steuerquote von 51,6 % (Vorjahr: 33,3 %). In der Folge sank der Jahresüberschuss im Berichtsjahr deutlich stärker als das Ergebnis vor Steuern. Mit 2,6 Mio. € lag dieser im Geschäftsjahr 2016 um 46,0 % unter dem Vorjahreswert von 4,8 Mio. €.

3.1.3. Gewinnverwendung

Seit jeher verfolgt der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG eine Dividendenpolitik, die eine hohe Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernergebnis der A.S. Création Gruppe vorsieht, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt.

Im Gegensatz zu der A.S. Création Tapeten AG weist die A.S. Création Gruppe im Berichtsjahr eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses nach Steuern aus. Der bisherigen Dividendenpolitik folgend wird sich die verbesserte Ertragslage in einer deutlich höheren Dividende niederschlagen. Entsprechend wird der Hauptversammlung, die für den 4. Mai 2017 terminiert ist, vorgeschlagen, eine Dividende von 1,25 € (Vorjahr: 0,60 €) je Stückaktie zu zahlen. Auf Basis der Anzahl der per 31. Dezember 2016 ausstehenden Aktien in Höhe von 2,756 Mio. Stück errechnet sich damit ein Ausschüttungsvolumen in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €).

3.2. Finanz- und Vermögenslage

3.2.1. Investitionen

Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 11,0 Mio. € und zeigten sich gegenüber dem Vorjahreswert von 7,3 Mio. € deutlich erhöht. Von den Investitionen entfielen 6,0 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und 5,0 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) auf Investitionen in Finanzanlagen.

Der Anstieg bei den Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände liegt im Wesentlichen darin begründet, dass am 30. September 2016 ein Finanzierungsleasingvertrag über ein Produktionsgebäude ablief und die A.S. Création Tapeten AG dieses Gebäude erworben hat. Ferner führte die Konzentration der Produktion am Standort WiehlBomig im Jahr 2016 zu einem erhöhten Investitionsvolumen. Die restlichen Investitionen waren überwiegend geprägt durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen sowie durch Ersatzinvestitionen. Wie bereits im Vorjahr waren keine Erweiterungsinvestitionen notwendig.

Die Investitionen in Finanzanlagen lagen im Geschäftsjahr 2016 über dem Vorjahresniveau, da im Jahr 2016 die OOO A.S. Création Belrus, Minsk, gegründet wurde. Diese Gesellschaft soll im Verlauf des Jahres 2017 unter Verwendung von Teilen der in Deutschland stillgelegten Maschinen und technischen Anlagen eine Tapetenproduktion in Weißrussland aufbauen. Zu weiteren Details wird auf den Abschnitt 8. ("Prognosebericht") verwiesen.

Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €).

3.2.2. Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung

Der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr um 5,2 Mio. € verringert und erreichte ein Niveau von 13,8 Mio. € (Vorjahr: 19,0 Mio. €). Neben der schlechteren Ertragslage waren im Wesentlichen folgende Faktoren für diesen Rückgang verantwortlich:

Im Vorjahr konnte das Vorratsvermögen um 4,8 Mio. € abgebaut und damit gebundenes Kapital freigesetzt werden. Dieser Abbau fiel im Geschäftsjahr 2016 mit 1,3 Mio. € deutlich geringer aus. Aufgrund des Umsatzrückgangs im Berichtsjahr zeigte sich die rechnerischen Umschlagshäufigkeit der Vorräte mit 4,4 mal pro Jahr (Vorjahr: 4,3) allerdings nahezu unverändert.

Auch die Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fiel im Berichtsjahr mit 3,2 Mio. € geringer aus als im Vorjahr mit 5,4 Mio. €. Da allerdings der prozentuale Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen größer war als der prozentuale Umsatzrückgang, hat sich die rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen verbessert und zwar von 68 Tagen im Vorjahr auf 60 Tage im Berichtsjahr.

Dem gesunkenen Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit stand im Berichtsjahr ein erhöhter Finanzierungsbedarf gegenüber. Zum einen lag das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2016 - wie bereits erläutert - mit 11,0 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau. Zum anderen wurde für das Geschäftsjahr 2015 im Berichtsjahr eine Dividende in Höhe von 1,7 Mio. € ausgeschüttet, nachdem im Vorjahr keine Dividende gezahlt worden war.

Trotz des erhöhten Finanzierungsbedarfs war der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit ausreichend, diesen zu decken. Damit konnte die A.S. Création Tapeten AG die eigene Finanzlage weiter verbessern. Bereits im Geschäftsjahr 2015 war es gelungen, die Netto-finanzverschuldung (Differenz aus verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und flüssigen Mitteln) komplett abzubauen. So verfügte die A.S. Création Tapeten AG bereits am 31. Dezember 2015 über eine Nettoanlageposition in Höhe von 2,1 Mio. €, die im Verlauf des Berichtsjahres auf einen Wert in Höhe von 6,5 Mio. € ausgebaut werden konnte. Die Gesamtverbesserung setzt sich zusammen aus einer Verringerung der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten um 3,1 Mio. € bei einem gleichzeitigen Aufbau der flüssigen Mittel um 1,3 Mio. €. Damit verfügte die A.S. Création Tapeten AG zum Bilanzstichtag über flüssige Mittel in Höhe von 15,1 Mio. € (Vorjahr: 13,8 Mio. €) denen verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 8,6 Mio. € (Vorjahr: 11,7 Mio. €) gegenüber standen.

3.2.3. Bilanzstruktur

Die konservativen Finanzierungsgrundsätze der A.S. Création Tapeten AG sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich gerade während den zurückliegenden turbulenten Jahren bewährt. So sah sich die A.S. Création Tapeten AG in den letzten Jahren weder mit einer Kürzung der Kreditlinien seitens der Banken noch mit einer Neuverhandlung der Konditionen existierender Kredite konfrontiert. Allenfalls wurden Kreditlinien im Einvernehmen mit den Banken reduziert, wenn die freien, d. h. nicht genutzten Kreditlinien zu hoch erschienen. Die Gesellschaft verfügt über eine sehr robuste und gesunde Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:

Bei einem Eigenkapital per 31. Dezember 2016 in Höhe von 103,5 Mio. € (Vorjahr: 102,5 Mio. €) übertrifft die Eigenkapitalquote mit 80,9 % das bereits sehr hohe Vorjahresniveau von 78,5 %.

Aufgrund der hohen Innenfinanzierungskraft konnte die Nettoanlageposition im Geschäftsjahr 2016 weiter ausgebaut werden. Diese belief sich per 31. Dezember 2016 auf 6,5 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).

Auch die Vermögenslage der A.S. Création Tapeten AG stellt sich nach Einschätzung des Vorstands sehr solide dar. Von den gesamten Vermögenswerten der Gesellschaft, die sich zum 31. Dezember 2016 auf 127,8 Mio. € (Vorjahr: 130,6 Mio. €) beliefen, entfiel mit 55,0 % (Vorjahr: 54,9 %) der größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel.

Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage der A.S. Création Tapeten AG sehr solide und bildet die notwendige Voraussetzung, um trotz der unsicheren Rahmenbedingungen die langfristige Wachstumsstrategie weiterhin zu verfolgen.

4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen

4.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 hat sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl bei der A.S. Création Tapeten AG von 579 im Vorjahr um 32 bzw. um 5,5 % auf 547 Personen verringert.

Vor dem Hintergrund der rückläufigen Umsätze wird bei A.S. Création Tapeten AG seit 2014 ein Abbau der Beschäftigtenzahl vollzogen. Die Reduzierung der Beschäftigtenzahl im Geschäftsjahr 2016 geht zum größten Teil auf die Konzentration der Produktion in Deutschland am Standort Wiehl-Bomig zurück. Durch die Stilllegung von Produktionsanlagen am Standort Gummersbach-Derschlag wurden die Produktionskapazitäten an das niedrigere Umsatzniveau angepasst.

Dem Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl um 5,5 % stand im Berichtsjahr ein Umsatzrückgang um 8,8 % gegenüber. Entsprechend ist der Umsatz je Mitarbeiter von 208 T€ im Vorjahr auf 201 T€ im Jahr 2016 weiter zurückgegangen. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits über die gestiegene Personalaufwandsquote und über die weiteren Belastungen, die aus den jüngsten Tariferhöhungen resultieren, berichtet. Da ein Umsatz- und Ertragswachstum, mit dem diese zusätzlichen Aufwendungen aufgefangen werden können, nicht zu erkennen ist, wird sich der Abbau von Arbeitsplätzen im Jahr 2017 fortsetzen.

Nicht eingeschränkt wurde (und wird) das traditionell starke Engagement der A.S. Création Tapeten AG in der betrieblichen Ausbildung. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2016 waren 42 (Vorjahr: 42) junge Leute bei der A.S. Création Tapeten AG beschäftigt, um sich in einem der zehn Berufsfelder ausbilden zu lassen, in denen die A.S. Création Tapeten AG eine betriebliche Ausbildung anbietet. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG darstellt. Entsprechend wurden die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung auch unter den wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre nicht reduziert. Die Ausbildungsquote liegt auf einem Niveau von 7,7 % (Vorjahr: 7,3 %).

4.2. Produktsicherheit und Umweltschutz

Der Produktion aller von der A.S. Création Tapeten AG hergestellten Tapeten liegen die entsprechenden EN- bzw. DIN-Normen zugrunde - damit wird den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen. So tragen beispielsweise alle von A.S. Création hergestellten Tapeten gemäß der EN 15102 ein qualifiziertes CE-Kennzeichen. Damit wird dokumentiert, dass die Tapeten von A.S. Création die von der EU definierten Kriterien hinsichtlich des Brandverhaltens nachweislich erfüllen.

Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB) Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für Emissionen aus Bauprodukten, die im Innenraum verwendet werden, entwickelt. Solche Bauprodukte, zu denen auch Tapeten zählen, müssen gemäß dieser Bestimmungen von einem unabhängigen Prüfinstitut geprüft werden. Geprüfte Bauprodukte, welche die Anforderungen erfüllen, erhalten vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) eine Zulassung und dürfen mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet werden. Die Tapeten von A.S. Création haben diese Zulassung erhalten und werden entsprechend gekennzeichnet.

Ebenfalls auf die Emissionen aus Bauprodukten, die im Innenraum verwendet werden, zielt eine französische Rechtsverordnung ab. Gemäß dieser Verordnung müssen in Frankreich alle im Innenraum verwendeten Bauprodukte mit ihrer Emissionsklasse gekennzeichnet werden. Nach den Analyseergebnissen eines akkreditierten Prüflabors entsprechen alle Tapeten von A.S. Création den Grenzwerten der niedrigsten Emissionsklasse "A+" und sind entsprechend gekennzeichnet.

Doch neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet A.S. Création seinen Kunden noch weitergehende Sicherheit: Die Tapeten von A.S. Création werden den strengeren Anforderungen der Gütegemeinschaft Tapete e. V. gerecht, die in der RAL-GZ-479 dokumentiert sind. Die Einhaltung dieser Norm wird von der renommierten, international tätigen Fraunhofer-Gesellschaft regelmäßig stichprobenartig überprüft.

Dem Gedanken des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit folgend, werden bei der A.S. Création Tapeten AG im Bereich Tiefdruck nur wasserbasierte Farben eingesetzt. Ferner verwendet die A.S. Création Tapeten AG nur noch FSC®-zertifizierte Papiere und Faservliese, so dass alle produzierten Tapetenrollen das FSC®-Siegel tragen. Der FSC® (Forest Stewardship Council) ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und wirtschaftlich rentable Nutzung der Wälder auf der Erde einsetzt. Am FSC®-Siegel kann der Verbraucher erkennen, dass für die Herstellung des betreffenden Produktes Holz aus einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung verwendet wurde.

Bei den Investitionen trägt die A.S. Création Tapeten AG ebenfalls dem Gedanken des schonenden Umgangs mit den natürlichen Ressourcen Rechnung. Unmittelbar dem Umweltschutz zuzurechnen sind solche Investitionen, die erforderlich sind, um den sich verschärfenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu entsprechen. Darüber hinaus tragen Modernisierungsinvestitionen zum Umweltschutz bei, da mit dem Einsatz fortschrittlicherer Techniken in der Regel ein höherer Wirkungsgrad in Bezug auf die eingesetzten Ressourcen verbunden ist. Solche Modernisierungsinvestitionen werden bei der A.S. Création Tapeten AG kontinuierlich durchgeführt. Gleiches gilt für die Verbesserung der Produktionsprozesse, die ebenfalls zu einem höheren Wirkungsgrad führt. Entsprechend konnten z. B. im Verlauf der letzten Jahre die Ausschussquote reduziert und der durchschnittliche Energieverbrauch zur Herstellung einer Rolle Tapete gesenkt werden. Diese Entwicklung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

Die A.S. Création Tapeten AG verfügt sowohl über ein zertifiziertes EnergiemanagementSystem gemäß ISO 50001:2011 als auch über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2008.

5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2016

Herr Jörn Kämper, seit dem 8. April 1998 Vorstandsmitglied der A.S. Création Tapeten AG, zuständig für Vertrieb und Marketing und seit dem 28. Juni 2001 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, hat aus persönlichen Gründen seinen am 31. März 2016 auslaufenden Dienstvertrag nicht verlängert und ist aus dem Unternehmen ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Maik Holger Krämer mit Wirkung zum 1. April 2016 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt.

6. Chancen- und Risikobericht

6.1. Chancenmanagement

Das Produktportfolio der A.S. Création Tapeten AG lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Die Gesellschaft agiert somit auf Konsumgütermärkten, die zum einen durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach dem modischen Produkt Tapete von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab. Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf der A.S. Création Tapeten AG haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sog. Chancenmanagement liegt bei der A.S. Création Tapeten AG in der Verantwortung der Führungskräfte. Aufgrund der einfachen und übersichtlichen Unternehmensstruktur sowie der direkten Berichtswege werden Informationen über erkannte Chancen, die für die Gesellschaft von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert.

6.2. Risiken

6.2.1. Risikomanagementsystem

Neben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Umfeldrisiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat die A.S. Création Tapeten AG immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Die hohe Qualität des Risikomanagements ist aus Sicht des Vorstands wesentliche Grundlage der erfolgreichen Entwicklung von A.S. Création.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden bei der A.S. Création Tapeten AG identifizierte potenzielle Risiken durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" beurteilt. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch". Der Vorstand ist laufend über die Risiken informiert. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotential. Das Risikomanagementsystem, das bei der A.S. Création Tapeten AG integrativer Bestandteil des Berichterstattungssystems ist, ist aus Sicht des Vorstands ausreichend dimensioniert. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherken-nungssystem der A.S. Création Tapeten AG im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Kontrolle unterzogen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotential, die im Risikomanagementsystem erfasst worden sind, erläutert.

6.2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken

Aus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den osteuropäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in Russland, resultieren aus Sicht des Vorstands für die A.S. Création Tapeten AG Risiken mit einem hohen bis sehr hohen Schadensausmaß. Ein wesentliches Risiko in diesem Zusammenhang ist die dauerhafte Abwertung des russischen Rubels gegenüber dem Euro, welche die Exportmöglichkeiten nach Russland nachhaltig beeinträchtigt. In Verbindung mit der steigenden Leistungsfähigkeit der russischen Produzenten könnte das aus Sicht der A.S. Création Tapeten AG dazu führen, dass sich der russische Tapetenmarkt dauerhaft von einem Massenmarkt zu einem Spezialitätenmarkt entwickeln wird, da sich die von Deutschland nach Russland exportierten Tapeten extrem verteuern und dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Tapeten aus lokaler Produktion verlieren. Ferner könnte die schlechte gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Russland dazu führen, dass große Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die A.S. Création Tapeten AG Zahlungsausfälle verkraften muss. Schließlich ist ein negatives Szenario denkbar, dass es im Zuge eines eskalierenden politischen Konflikts mit Russland zu Enteignungen oder dem Einfrieren von Geldern kommt, so dass die A.S. Création Tapeten AG das Engagement in Russland vollständig abschreiben müsste.

Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus den vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Vor dem Hintergrund der positiven Nachfrageentwicklung bis zum Jahr 2008 wurden in West- und Osteuropa neue Kapazitäten zur Produktion von Tapeten aufgebaut. Der abrupte Nachfragerückgang im Jahr 2009 infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise führte dann dazu, dass insbesondere die großen westeuropäischen Tapetenhersteller nicht mehr in der Lage waren, die eigenen Produktionskapazitäten auszulasten. Durch die negativen Auswirkungen, die die Ukraine-Krise auf die Exportmöglichkeiten nach Osteuropa und die Nachfrage auf den lokalen Märkten hat, hat sich die Situation für die westeuropäischen Tapetenhersteller nochmals deutlich verschlechtert. Nach Einschätzung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG bestehen aktuell signifikante Überkapazitäten in der westeuropäischen Tapetenindustrie. Gleichzeitig werden in Osteuropa, insbesondere in Russland, in nennenswertem Umfang neue zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut. Die russischen Tapetenhersteller profitieren davon, dass die Tapetenimporte aus Westeuropa aufgrund der Abwertung des Rubels für den russischen Konsumenten sehr teuer geworden sind und der Import günstiger Tapeten aus der Ukraine aus politischen Gründen erschwert ist. Es ist nicht auszuschließen, dass die Investitionstätigkeit in Russland auch dort zu Überkapazitäten führen wird. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung auf Seiten der Hersteller bei gleichzeitig weiter steigender Marktmacht der Großkunden zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist die A.S. Création Tapeten AG aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft sowie der bereits vorgenommenen Anpassung der Produktionskapazitäten in Deutschland nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, den Konsolidierungsprozess mitzugestalten. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein hohes, aber kein sehr hohes, existenzgefährdendes Risikopotenzial.

Ein weiteres hohes Risikopotenzial für die Tapetenbranche resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion. So ist in der Europäischen Union (EU) die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf der Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot der Verwendung bestimmter Chemikalien kommen. Neben anderen Industrien verwendet auch die Tapetenbranche solche chemischen Zusatzstoffe. Ein Beispiel hierfür sind z. B. Weichmacher, die bei der Produktion sogenannter Flachvinyl- und Strukturvinyl-Tapeten Verwendung finden. Unter der Annahme des ungünstigen Falls, dass es tatsächlich zu einem generellen Verbot der Verwendung z. B. von Weichmachern käme, wäre die gesamte Tapetenindustrie gleichermaßen betroffen. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zu Verwerfungen in der Wettbewerbssituation führen. Ein hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Um dieses Risiko zu minimieren, untersucht die A.S. Création Tapeten AG kontinuierlich, inwieweit Substitutionsprodukte in den vorhandenen Produktionsanlagen verarbeitet werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios nicht als hoch ein.

Neben den Chancen, die Tapete als modisches Produkt bietet, resultiert aus dieser Charakteristik auch das Risiko, dass sich Modetrends etablieren, die zu einer rückläufigen Nachfrage nach dem Produkt führen. Das könnte z. B. ein allgemeiner und nachhaltiger Trend hin zu einer glatten weißen Wand sein. Da solche zyklischen Modetrends bereits in der Vergangenheit zu beobachten waren, ist davon auszugehen, dass sich das in der Zukunft wiederholen wird. Der Vorstand sieht hierin aber kein existenzbedrohendes Risiko, da zum einen normalerweise der gleiche Modetrend nicht gleichzeitig auf allen regionalen Absatzmärkten der A.S. Création Tapeten AG zu beobachten ist, und zum anderen Tapete nicht nur als Designtapete, sondern auch als Unitapete hergestellt werden kann.

6.2.3. Risiken aus den betrieblichen Funktionsbereichen

Angesichts der besonderen Marktbedingungen ergibt sich ein Risikopotenzial im Hinblick auf den betrieblichen Funktionsbereich Beschaffung. Als Abnehmer steht die A.S. Création Tapeten AG nur wenigen Anbietern gegenüber, und die Mengen, welche die Tapetenindustrie im Allgemeinen und die A.S. Création Tapeten AG im Besonderen abnehmen, sind aus Sicht der Anbieter relativ gering. Daher besitzt die Gesellschaft im Fall steigender Rohstoffpreise nur eine eingeschränkte Verhandlungsmacht und begrenzte Ausweichmöglichkeiten. Die Strategie der A.S. Création Tapeten AG zielt darauf ab, durch eine konsequent auf Innovationen ausgerichtete Produktpolitik eine langfristige Belastung der Margen zu verhindern. Dennoch birgt diese Strategie das Risiko, dass Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite nicht zeitgleich an die Kunden weitergegeben werden können. Schwankungen in der Rohertragsmarge können deshalb in den einzelnen Geschäftsjahren nicht ausgeschlossen werden. Die langfristige Analyse zeigt, dass sich diese Schwankungen im Zeitraum von 1997 bis 2016 in einem engen Korridor von ± 2,5 Prozentpunkten um die 50-Prozent-Marke bewegt haben. Lediglich in den drei Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2011 war es aufgrund der "explodierten" Rohstoff- und Energiepreise nicht mehr gelungen, die Rohertragsmarge in diesem Korridor zu halten. Trotz dieser Belastungen erzielte die A.S. Création Tapeten AG selbst in diesen Jahren positive Ergebnisse und ausreichende Cash-flows, um das Normalinvestitionsvolumen zu finanzieren. Aus diesem Grund sieht der Vorstand für die A.S. Création Tapeten AG in sehr stark steigenden Beschaffungspreisen ein hohes, aber keinesfalls sehr hohes, bestandsgefährdendes Risiko. Vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Rohstoffpreisniveaus und der eher vorsichtigen Prognosen hinsichtlich der weltweiten Konjunkturentwicklung und damit der globalen Rohstoffnachfrage erscheint die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios momentan gering.

Aus dem Funktionsbereich Vertrieb resultieren Risiken, die im Zusammenhang mit den sich verändernden Strukturen auf den Absatzmärkten stehen. Zum einen findet ein spürbarer Konzentrationsprozess statt, der sowohl im Bereich des Groß- und Einzelhandels als auch bei den Baumärkten sowie bei den Discountern zu größeren Einheiten führt. Zum anderen zeichnet sich ein Trend ab, der dazu führen könnte, dass sich die Nachfrage im hochpreisigen Premiumsegment und im preisbewussten Discountsegment zulasten des mittleren Marktsegments verstärkt. Weiterhin hat sich der Online-Vertrieb von Tapeten inzwischen als weitere Vertriebsschiene etabliert und konkurriert zunehmend mit den traditionellen Handelsformen. Sollte es der A.S. Création Tapeten AG nicht gelingen, sich rechtzeitig mit der Sortiments- und Preispolitik sowie mit der eigenen Unternehmensorganisation an diese sich verändernden Marktstrukturen anzupassen, könnte das zu einer deutlichen und nachhaltigen Belastung der Umsatz- und Ertragslage führen. Daher besteht ein hohes denkbares Risiko, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht des Vorstands allerdings eher gering ist.

Daneben lassen sich aktuell in den Funktionsbereichen Produktion und Logistik keine hohen oder sehr hohen Risiken erkennen, die eine nennenswerte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Die Produktionsanlagen entsprechen dem Stand der Technik, notwendige Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen werden permanent durchgeführt und können aus dem Cash-flow finanziert werden.

6.2.4. Finanzwirtschaftliche Risiken

Wie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. bereits dargelegt, sind - vor dem Hintergrund eines traditionell starken Cash-flows und der robusten Finanzstruktur - Finan-zierungs- bzw. Liquiditätsengpässe nicht zu erwarten. Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Per 31. Dezember 2016 existierten zwei Zinssicherungsgeschäfte (sog. Zinssatzswaps), die zur Absicherung des Zinsniveaus von langfristigen, variabel verzinslichen Bankdarlehen abgeschlossen wurden. Das erste Zinssicherungsgeschäft bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 8.000 T€ und einer Laufzeit bis 2021 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von -154 T€ (Vorjahr: -196 T€). Das zweite Zinssicherungsgeschäft bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 8.980 T€ und einer Laufzeit bis 2018 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von -117 T€ (Vorjahr: -244 T€). Aus diesen Zinssicherungsgeschäften wird zukünftig kein Ergebniseffekt resultieren.

Aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren Ausfallrisiken, die in der Bonität des jeweiligen Schuldners begründet liegen. Die Risikopolitik der A.S. Création Tapeten AG zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich das Unternehmen der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG im ungünstigsten Fall haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für die A.S. Création Tapeten AG ein hohes, aber kein bestandsgefährdendes Risikopotential zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 16,8 Mio. € (Vorjahr: 20,0 Mio. €) entfielen 5,3 Mio. € bzw. 31,5 % (Vorjahr: 6,7 Mio. € bzw. 33,5 %) auf die fünf größten Debitoren.

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit der A.S. Création Tapeten AG sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 8,8 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €). Aufgrund des hohen Cash-flows und der robusten Finanzstruktur sind Finanzie-rungs- bzw. Liquiditätsengpässe nicht zu erwarten.

6.2.5. Risiken aus Kartellverfahren

Aus dem laufenden Kartellverfahren in Deutschland resultieren Risiken, da bei Kartellrechtsverstößen grundsätzlich das Risiko signifikanter Bußgeldzahlungen existiert. Weiterhin besteht ein potentielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen, die Dritte im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren erheben können, sowie im Hinblick auf Belastungen, die aus der Freistellung der Verantwortlichen des Unternehmens von möglichen Bußgeldzahlungen und Schadensersatzforderungen entstehen können.

Nach den im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011 hat das Bundeskartellamt im Februar 2014 Bußgeldbescheide gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens erlassen. Das Bundeskartellamt wirft kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von 2005 bis 2008 vor. In diesem Zeitraum soll es zu Preisabsprachen zwischen der A.S. Création Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern gekommen sein. Die erlassenen Bußgeldbescheide beziehen sich auf zwei der ursprünglich fünf Tatvorwürfe. Die drei anderen Vorwürfe wurden nach vier Jahren intensiver Ermittlungstätigkeit seitens des Bundeskartellamtes fallen gelassen. Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio. € und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio. €. Die A.S. Création Tapeten AG hat - mit Zustimmung der Hauptversammlung - die betroffenen Personen von eventuellen Bußgeldzahlungen freigestellt. Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen haben im März 2014 Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegt. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren zwischenzeitlich an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgegeben. Der Beginn der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist für den 21. März 2017 terminiert.

Nach Einschätzung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater erscheint die Höhe der Bußgelder selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, unverhältnismäßig. Daneben sind die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Kartellverstöße sprechen, nicht ausreichend gewürdigt worden. Daher geht der Vorstand davon aus, dass die Bußgeldhöhe der gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Aufgrund der Unsicherheiten, die mit Gerichtsverfahren verbunden sind, wurde für das deutsche Kartellverfahren aus Vorsichtsgründen von 2013 bis zum Bilanzstichtag ein Betrag in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) als Risikovorsorge berücksichtigt. Es besteht das Risiko, dass sich die Höhe dieser bilanziellen Vorsorge im weiteren Verfahrensverlauf - entgegen der heutigen Einschätzung - als nicht ausreichend herausstellt. In Deutschland entsteht die Pflicht zur Zahlung der Geldbußen erst, wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Trotzdem hat die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2014 bereits einen Teilbetrag des Bußgeldes in Höhe von 2,0 Mio. € geleistet. Diese Zahlung beruht ausschließlich auf kaufmännischen Erwägungen, da hiermit die Verzinsungspflicht eines möglichen Bußgeldes bis zu diesem Betrag vermieden wird. Da diese Zahlung freiwillig und unter dem Vorbehalt der Rückzahlung im Fall eines erfolgreichen Rechtsmittelverfahrens erfolgte, stellt diese Zahlung kein Schuldanerkenntnis dar. Im Hinblick auf das vom Bundeskartellamt festgesetzte Bußgeld verbleibt damit ein Ergebnis- und Liquiditätsrisiko in Höhe von 8,5 Mio. €. Da das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtlich die Möglichkeit hat, das Bußgeld sowohl nach unten als auch nach oben anzupassen, könnte sich dieser Wert noch erhöhen.

6.2.6. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Rechnungslegungsprozess bei der A.S. Création Tapeten AG erfolgt in eigener Verantwortung und mit eigenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als Buchhaltungsprogramm wird eine Standardsoftware eingesetzt. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotential im Rechnungslegungsprozess minimiert.

Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrol-len. Bei der A.S. Création Tapeten AG wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem nicht an "künstlichen" Ergebnisgrößen, sondern ausschließlich an denjenigen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist auch die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems.

Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt einerseits durch die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG seitens des Wirtschaftsprüfers. Auch die Konzerngesellschaften (und somit die Beteiligungen, an denen die A.S. Création Tapeten AG mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist) werden einer Abschlussprüfung unterzogen. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. In diesem Zusammenhang wurde Ernst & Young ab dem Geschäftsjahr 2014 als Nachfolger der bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Andererseits werden die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG insbesondere dessen Prüfungsausschuss eingebunden. Schließlich wird der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft.

Die beschriebenen Kontrollsysteme, welche die A.S. Création Tapeten AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellt, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass der Jahresabschluss frei von Fehlern ist.

6.2.7. Einschätzung des Gesamtrisikos

Aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig.

7. Prognosebericht

Nach Einschätzung der Weltbank wird das weltweite Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 mit 2,7 % (Vorjahr: 2,3 %) voraussichtlich wieder etwas Schwung aufnehmen. Dabei sollen die Industrieländer um 1,8 % und die Schwellen- und Entwicklungsländer um 4,2 % wachsen. Ein wesentlicher Grund für das prognostizierte stärkere Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 ist der erwartete leichte Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise. Größere Risiken für die weitere Entwicklung sieht die Weltbank in den protektionistischen Tendenzen, die gegenwärtig zu erkennen sind.

Für die Eurozone wird für das Jahr 2017 mit einem weiteren Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,8 % gerechnet, nach 1,7 % im Jahr 2016. Ein ähnliches Bild wird für die Entwicklung der privaten Konsumausgaben gezeichnet, bei denen für 2017 ein Anstieg um 1,7 % nach 1,6 % im Vorjahr erwartet wird. Anders als in den letzten Jahren fallen die Erwartungen im Hinblick auf die privaten Konsumausgaben in Deutschland nicht mehr deutlich besser aus als diejenigen für die anderen Länder der Eurozone. Im Gegenteil: Für Deutschland, wo die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2016 immerhin 50,4 % der Umsätze erzielt hat, wird für das Jahr 2017 lediglich ein Anstieg der privaten Konsumausgaben um 1,6 % prognostiziert.

Die Erwartungen für die osteuropäischen Länder außerhalb der Europäischen Union fallen etwas besser aus als in den letzten Jahren. Für Russland - zusammen mit China einer der beiden größten Tapetenmärkte weltweit - erwarten einige Wirtschaftsforscher für 2017 aufgrund steigender Ölpreise und einer Stabilisierung des Rubels einen leichten Anstieg des Brutto-Inlandsproduktes um 1,3 %, nachdem die russische Wirtschaft im Jahr 2016 noch einen Rückgang um 0,5 % verzeichnet hatte. Auch die Inflationsrate soll in Russland 2017 moderater ausfallen als in den Vorjahren. Ob sich diese leichte Entspannung in einer erhöhten Nachfrage nach Tapeten niederschlägt, bleibt fraglich.

Für das Jahr 2017 wird mit einem allgemeinen Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise gerechnet, da das erwartete globale Wirtschaftswachstum zu einer gesteigerten Nachfrage nach Rohstoffen und Energien führen sollte. Damit würde sich die Tendenz fortsetzen, die bereits Ende 2016 zu beobachten war.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG erwartet in den kommenden Jahren weitere nachhaltige strukturelle Veränderungen in der internationalen Tapetenindustrie. Bereits in den letzten Jahren war eine abnehmende Bedeutung der westeuropäischen Produzenten und eine zunehmende Bedeutung der osteuropäischen Hersteller zu beobachten. Diese Entwicklung, die auf der einen Seite durch die sich verschlechternden Exportmöglichkeiten in die osteuropäischen Tapetenmärkte und auf der anderen Seite durch den Rückgang der Marktvolumen in Folge wirtschaftlicher und politischer Krisen verursacht wurde, wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen. Aufgrund der existierenden Überkapazitäten geht der Vorstand davon aus, dass es zu einem intensiven Preiswettbewerb kommen wird, der wahrscheinlich zu einer weiteren Konsolidierung der internationalen Tapetenindustrie führen wird. Intensiviert wird dieser Prozess durch die zunehmende Marktkonzentration auf den Absatzmärkten.

Trotz der prognostizierten ungünstigen Rahmenbedingungen geht der Vorstand davon aus, dass die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2017 auf den Wachstumskurs zurückfinden wird. Im Hinblick auf das geplante Umsatzwachstum wird es 2017 nicht die eine Wachstumsregion geben, sondern das Wachstum soll sich aus mehreren Quellen speisen.

Vor dem Hintergrund der Unsicherheiten im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Exportumsätze in den osteuropäischen Märkten bleibt es das vorrangige Ziel des Vorstands, die Umsätze der A.S. Création Tapeten AG in der EU auszuweiten. Aufgrund der verhaltenen konjunkturellen Erwartungen für die EU wird das zu einer Verschärfung des Wettbewerbs führen. Diesem wird sich die A.S. Création Tapeten AG unverändert mit einer auf Innovationen ausgerichteten Produktpolitik und mit kreativen Vermarktungskonzepten stellen. In diesem Zusammenhang wird die A.S. Création Tapeten AG gezielt die eigene Stärke nutzen, die sich aus den eigenen Vertriebsorganisationen in den verschiedenen Ländern ergibt. Mit diesem Vertriebsnetz ist die A.S. Création Tapeten AG in einer sehr guten Ausgangsposition, um den Kunden einen besseren Service zu bieten als die Wettbewerber. Dieses gilt sowohl für die Betreuung lokaler Kunden als auch für die Kunden, die international agieren wollen und einen verlässlichen Partner suchen, der diese Internationalisierungsstrategie begleiten kann.

Die Exporte in die osteuropäischen Länder außerhalb der EU sollen 2017 - trotz aller Unsicherheiten - gesteigert werden.

Nach Abschluss der Konzentration der deutschen Produktion am Standort in Wiehl-Bomig verfügt die A.S. Création Tapeten AG in Deutschland über stillgelegte technische Anlagen und Maschinen. Diese technischen Anlagen und Maschinen sind zwar älteren Baujahrs, aber funktionsfähig. Um die Umsatzlücke in Osteuropa, welche die weggebrochenen Exportumsätze gerissen haben, teilweise zu schließen, sollen einige Anlagen nach Minsk, Weißrussland, verlagert und dort wieder in Betrieb genommen werden. Weißrussland ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), d.h. dem Zusammenschluss von Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und Weißrussland zu einem gemeinsamen Binnenmarkt mit Zollunion und weist günstige Produktionskosten in Bezug auf Arbeit und Energie auf. Daher ist Weißrussland aus Sicht des Vorstands ein attraktiver Standort, um günstige Tapeten für die Nachfrage in der EAWU zu produzieren. Entsprechend sollen im Verlauf des Jahres 2017 eine existierende Immobilie erworben und hergerichtet, anschließend zwei Druckanlagen inkl. peripherer Anlagen verlagert und diese in Betrieb genommen werden. Ab 2018 soll die weißrussische Gesellschaft einen zusätzlichen Beitrag zum Konzernumsatz von A.S. Création von mehr als 10 Mio. € p.a. beisteuern. Die Umsätze mit den lokal produzierten Tapeten werden sich zwar nicht in den Umsätzen der A.S. Création Tapeten AG niederschlagen, jedoch wird die A.S. Création Tapeten AG von den Ergebnisbeiträgen der weißrussischen Tochtergesellschaft profitieren.

Im Hinblick auf die operative Ertragslage erwartet der Vorstand für 2017 eine Belastung der Rohertragsmarge, da der zunehmende Preiswettbewerb voraussichtlich zu einer Reduktion der durchschnittlichen Verkaufspreise führen wird und gleichzeitig die Kosten für Rohstoffe und Energien ansteigen werden.

Um diese Belastungen des Rohertrages zumindest teilweise zu kompensieren, wird bei der A.S. Création Tapeten AG der Fokus darauf liegen, die Produktivität deutlich zu steigern und eine weitere Reduzierung der Ausschussquote zu realisieren. Ein besonderes Augenmerk wird 2017 auf die Entwicklung der Personalaufwandsquote gelegt, die im Geschäftsjahr 2016 einen historischen Höchstwert erreicht hat und reduziert werden muss. Der jüngste Tarifabschluss wird in den Jahren 2017 und 2018 zu zusätzlichen Kostenbelastungen in Höhe von 2,1 % p.a., d. h. zu einem nachhaltigen Anstieg der tariflichen Einkommen um 4,2 % führen. Damit steigt die Notwendigkeit, deutliche Produktivitätsfortschritte zu erzielen. Dieses wird zu einem weiteren Abbau der Beschäftigtenzahl führen. Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2017 folgende Entwicklung:

Der Umsatz sollte im Geschäftsjahr 2017 ein Niveau zwischen 110 Mio. € und 115 Mio. € erreichen, nach 110 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Die Rohertragsmarge wird sich voraussichtlich gegenüber dem Vorjahreswert leicht reduzieren. Dieser Erwartung liegt die Annahme zugrunde, dass die positiven Effekte, die sich aus einer geringeren Ausschussquote und Effizienzsteigerungen ergeben, durch steigende Rohstoff- und Energiekosten und durch den zu erwartenden Preiswettbewerb aufgezehrt werden.

Die bis zum Ende des Jahres 2016 umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Beschäftigtenzahl werden im Gesamtjahr 2017 ihre volle Wirkung entfalten. Allerdings werden diese Einsparungen durch die ab 1. Januar 2017 erfolgten tarifvertraglichen Einkommenserhöhungen um 2,1 % bei der Mehrzahl der im Inland beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilweise kompensiert. Der für das Jahr 2017 geplante Abbau von weiteren Arbeitsplätzen wird voraussichtlich - falls das geplante Umsatzwachstum realisiert werden kann - zu einer Reduktion der Personalaufwandsquote führen.

Das operative Ergebnis und die auf das operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite (EBIT-Marge) sollten sich 2017 leicht verbessern, sofern es zu keiner signifikanten Belastung aus dem Kartellverfahren kommt, die über den bisher berücksichtigten Betrag hinausgeht.

Unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass keine Wertberichtigungen im Beteiligungsbereich notwendig sein werden, sollten das Ergebnis vor Steuern und der Jahresüberschuss stärker steigen als das operative Ergebnis.

Dieser Lagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG sowie der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

8. Rechtliche Angaben

8.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht

Die jeweils aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß § 289a HGB mit dem Corporate Governance Bericht wird sowohl auf der Internetseite von A.S. Création (www.as-creation.de) unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichtes 2016 abgedruckt.

8.2. Vergütungsbericht

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, das als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert von Sachbezügen, die sich bei der A.S. Création Tapeten AG auf die Dienstwagennutzung beschränken. Diese Sachbezüge sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; ihr anzusetzender Wert variiert je nach der persönlichen Situation.

Im Jahr 2015 hatte der Aufsichtsrat beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente vom gewichteten durchschnittliche Konzern-Cash-flow aus drei Geschäftsjahren auf das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren umzustellen. Die Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat am 28. April 2016 dieses System der Vorstandsvergütung gebilligt.

In dem Dienstvertrag von Herrn Bantel, der mit Wirkung zum 1. April 2015 zum neuen Vorstandsmitglied berufen worden war, wurde die veränderte Bemessungsgrundlage bereits ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt. Im Fall von Herrn Krämer und Herrn Suskas wurde die Anpassung der Bemessungsgrundlage dann in den neuen, ab 1. April 2016 gültigen Dienstverträgen umgesetzt. Dementsprechend erfolgte die Ermittlung der erfolgsabhängigen Komponente für das Geschäftsjahr 2016 zu einem Teil auf Basis des gewichteten durchschnittlichen Konzern-Cash-flow aus drei Geschäftsjahren und zu einem anderen Teil auf Basis des gewichteten durchschnittlichen Ergebnisses nach Steuern aus drei Geschäftsjahren. Gemäß den gültigen Dienstverträgen kann die erfolgsabhängige Komponente für die gesamten Vorstandsmitglieder einen Betrag von insgesamt 1.700 T€ nicht überschreiten (sog. Tantieme-Cap).

Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur überprüft. Die entsprechenden Entscheidungen werden durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorbereitet.

Der Forderung folgend, Anreize zu wirtschaftlich verantwortungsvollem Handeln zu geben, entfällt bei der A.S. Création Tapeten AG ein großer Teil der Vorstandsvergütung auf die erfolgsabhängige, variable Komponente. Entsprechend hat die Verbesserung oder Verschlechterung der Bemessungsgrundlagen, d. h. des Konzernergebnisses nach Steuern bzw. des Cash-flows, einen großen Einfluss auf die Gesamtvergütung des Vorstandes. Die Verbesserung dieser Kennzahlen im Geschäftsjahr 2016 hat zu einer Erhöhung der erfolgsabhängigen Komponente der einzelnen Vorstandsmitglieder geführt. Da sich die Zahl der Vorstandsmitglieder mit dem Ausscheiden von Herrn Kämper zum 31. März 2016 allerdings reduziert hat, liegt die erfolgsabhängige Vergütung des Gesamtvorstands im Jahr 2016 mit 684 T€ - trotz der verbesserten Bemessungsgrundlagen - nur leicht über dem Vorjahreswert von 663 T€. Die erfolgsunabhängige Komponente hat sich aufgrund der veränderten Zahl der Vorstandsmitglieder auf 760 T€ (Vorjahr: 902 T€) reduziert. Hieraus resultierte für das Geschäftsjahr 2016 ein Jahreseinkommen des Vorstandes von 1.444 T€ (Vorjahr: 1.565 T€).

Darüber hinaus haben die Mitglieder des Vorstands in der Vergangenheit Pensionszusagen erhalten. Hierbei handelt es sich um die Zusage eines Festbetrags, der nach Beginn der Pensionsberechtigung von der Gesellschaft zu zahlen ist. Dieses sogenannte leistungsorientierte System beinhaltet aus Sicht des Unternehmens zwei grundsätzliche Unwägbarkeiten. Erstens besteht die Unsicherheit, ob die gebildete Rückstellung vor dem Hintergrund der sich verändernden Lebenserwartung zum Pensionszeitpunkt ausreichend bemessen sein wird. Zweitens wird der Liquiditätsabfluss zeitlich nach hinten verlagert mit der Folge, dass die heutigen Pensionszusagen den finanziellen Spielraum der zukünftigen Unternehmensführung einschränken werden.

Um diese Nachteile für die A.S. Création Tapeten AG zu reduzieren, wurde bereits im Jahr 2006 die Umstellung der Pensionszusagen für die Vorstandsmitglieder von dem bestehenden leistungsorientierten System auf ein beitragsorientiertes System eingeleitet. Seit diesem Zeitpunkt wird für die Dauer des Dienstverhältnisses für alle Vorstandsmitglieder ein jährlich konstanter Beitrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse gezahlt. Diese wird dann die zukünftigen Pensionszahlungen leisten. Dadurch verringern sich die Verpflichtungen der A.S. Création Tapeten AG aus den leistungsorientierten Zusagen. Im Jahr 2016 wurde diese Umstellung abgeschlossen, so dass am Bilanzstichtag keine Pensionsverpflichtungen

gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern mehr existierten. Die entsprechende Pensionsrückstellung in Höhe von 9 T€, die noch per 31. Dezember 2015 existierte, konnte somit aufgelöst werden.

Im Geschäftsjahr 2016 führte die Zahlung an die Unterstützungskasse zu einem Aufwand in Höhe von 54 T€ (Vorjahr: 69 T€). Parallel hierzu konnten die Pensionsrückstellungen in einem Umfang von 9 T€ (Vorjahr: 16 T€) ergebniswirksam aufgelöst werden. Damit belief sich der gesamte Aufwand für die Altersvorsorge der Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr auf 45 T€ (Vorjahr: 53 T€).

Insgesamt stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 (Entstehungsprinzip) wie folgt dar:

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2016
T€
2015
T€
Fixum 680 815
Nebenleistungen 80 87
Erfolgsunabhängige Komponente 760 902
Erfolgsabhängige Komponente (Tantieme) 684 663
Jahreseinkommen 1.444 1.565
Leistung an Unterstützungskasse 54 69
+/- Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellungen -9 -16
Aufwand für Altersvorsorge 45 53
  1.489 1.618

Die Tantieme für das Geschäftsjahr wird im folgenden Jahr ausgezahlt und zwar am Ende des Monats, in dem der Konzernabschluss den Aktionären vorgelegt wird. Damit stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 (Zuflussprinzip) wie folgt dar:

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2016
T€
2015
T€
Fixum 680 815
Nebenleistungen 80 87
Erfolgsunabhängige Komponente 760 902
Erfolgsabhängige Komponente (Tantieme) 663 502
Jahreseinkommen 1.423 1.404
Leistung an Unterstützungskasse 54 69
+/- Zuführung/Auflösung Pensionsrückstellungen -9 -16
Aufwand für Altersvorsorge 45 53
  1.468 1.457

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt an dieser Stelle, da sich die Hauptversammlung am 28. April 2016 gegen diese Veröffentlichung ausgesprochen hat.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der A.S. Création Tapeten AG dokumentiert. Gemäß § 14 der Satzung (Fassung vom 7. Mai 2015) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine feste Vergütung in Höhe von 12.500 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten zusätzlich für diese Tätigkeit 6.250 €, wobei die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen auf den doppelten Betrag der festen Vergütung begrenzt ist. Entsprechend diesen Regelungen betrug die Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 162.500 € (Vorjahr: 162.500 €), die sich wie folgt aufteilte:

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2016
T€
2015
T€
Herr Schneider 56 56
Frau Benner-Heinacher 25 23
Herr Dr. Hues (ab 7. Mai 2015) 25 16
Herr Mourschinetz 13 13
Herr Müller 25 25
Herr Schmuck 19 19
Herr Dr. Liebs (bis 7. Mai 2015) 0 11
  163 163

8.3. Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und erläuternder Bericht

Gemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 07. Mai 2015) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Gemäß Aktienregister und den in der Vergangenheit erhaltenen Meldungen nach §§ 21 und 41 WpHG halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 35,27 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 15,01 % und Frau Karin Schneider mit 10,09 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinen unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 29,52 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von 5,67 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider-Stiftung in Höhe von 0,08 % zuzurechnen.

Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900.000 € (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern (wobei unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann) oder die erworbenen Aktien zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Zum 31. Dezember 2016 verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 243.649 Stück eigene Aktien.

Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital per 31. Dezember 2016 unverändert 4.500.000 €.

Die A.S. Création Tapeten AG hat zusammen mit der OOO Kof Palitra das russische Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra gegründet. Beide Parteien halten jeweils 50 % der Anteile. Im Falle einer wesentlichen Veränderung der Eigentümerstruktur bei einem der beiden Gründungsgesellschafter räumt der Gesellschaftsvertrag der jeweils anderen Partei eine Kaufoption auf dessen Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen ein.

9. Erklärung gemäß § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Gummersbach, den 20. Februar 2017

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Krämer

Bantel

Suskas

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Köln, den 3. März 2017

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gockel, Wirtschaftsprüfer

Galden, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2016 zu insgesamt fünf Sitzungen zusammengetreten, und zwar am 1. März 2016, zweimal am 28. April 2016, am 12. September 2016 und am 15. Dezember 2016. An diesen Sitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Nachdem 2015 Herr Dr. Rüdiger Liebs altersbedingt sein Amt niedergelegt hatte und Herr Dr. Volker Hues in der Hauptversammlung des selben Jahres für die verbleibende Amtszeit an die Stelle von Herrn Dr. Liebs in den Aufsichtsrat gewählt wurde, endete die reguläre Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder mit Ablauf der Hauptversammlung vom 28. April 2016. In dieser Hauptversammlung wurden auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Franz Jürgen Schneider, Frau Jella Susanne Benner-Heinacher, Herr Dr. Volker Hues und Herr Jochen Müller für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen wird, wiedergewählt. Als Arbeitnehmervertreter gemäß Drittelbeteiligungsgesetz gehören nach der Wahl durch die Arbeitnehmer am 19. April 2016 unverändert Herr Peter Mourschinetz sowie Herr Rolf Schmuck ebenfalls dem Aufsichtsrat an.

In der Aufsichtsratssitzung am 28. April 2016, die unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, wurden erneut Herr Schneider zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Frau Benner-Heinacher zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Ebenso wurde in der im Anschluss an die Hauptversammlung vom 28. April 2016 stattfindenden Aufsichtsratssitzung die bisher geltende Geschäftsordnung des Aufsichtsrats bestätigt. Auf dieser Basis richtete der Aufsichtsrat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben aus seiner Mitte die folgenden Ausschüsse ein:

einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Herr Schneider (Vorsitzender), Herr Dr. Hues und Herr Müller,

einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Herr Dr. Hues (Vorsitzender), Herr Schmuck und Herr Schneider sowie

einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Frau Benner-Heinacher, Herr Müller und Herr Schneider.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind, vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse ist sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu einer Sitzung am 1. März 2016 zusammengetreten. Der Ausschuss prüfte und erörterte unter Berücksichtigung eines horizontalen und vertikalen Vergütungsvergleichs in dieser Sitzung die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Tantieme des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 mit einem entsprechenden Vorschlag an den Aufsichtsrat.

Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsberichte sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 29. Februar 2016 sowie am 12. September 2016, zusammengetreten. An beiden Sitzungen nahmen zusätzlich zu den ordentlichen Ausschussmitgliedern jeweils Vertreter des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Herr Maik Holger Krämer als Vertreter des Vorstands teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Dr. Hues, ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss befasste sich in der Sitzung vom 29. Februar 2016 schwerpunktmäßig mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015, der Erörterung des Berichts des Aufsichtsrates und der Erklärung zur Unternehmensführung sowie des Corporate Governance Berichts, der Empfehlung an den Aufsichtsrat hinsichtlich des Vorschlags für den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Jahr 2016 und der Überwachung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. In seiner Sitzung vom 12. September 2016 befasste er sich mit dem aktuellen Risikobericht des Vorstands sowie mit dem Stand der Compliance-Maßnahmen bei der A.S. Création Tapeten AG über den der Leiter Recht und Compliance dem Prüfungsausschuss berichtete. Ferner legte er fest, dass die turnusmäßige externe Prüfung der internen Kontrollsysteme bei den Konzerngesellschaften fortgesetzt werden soll, und bestimmte die Prüfungsschwerpunkte sowie die Rahmenbedingungen für die Beauftragung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abschlussprüfung 2016 und für etwaige Nichtprüfungsleistungen. Die Prüfungsschwerpunkte 2016 sind die Anhangsangaben zu den Umstellungseffekten, die bei der A.S. Création Tapeten AG mit dem Inkrafttreten des IFRS 15 (Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden) am 1. Januar 2018 auftreten werden, sowie der Ausweis der Umsatzerlöse bei den deutschen Konzerngesellschaften unter den Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Der Nominierungsausschuss, zu dessen Aufgabe es gehört, dem Aufsichtsrat bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen, ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Eine Empfehlung aus dem Nominierungsausschuss an den Aufsichtsrat bezüglich der im Berichtsjahr 2016 erfolgten Neuwahlen des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung erfolgte bereits im Jahr 2015.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war er unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde monatlich durch schriftliche und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens unterrichtet. Über außergewöhnliche Vorgänge hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzlich schriftlich berichtet. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat wichtige einzelne Geschäftsvorfälle geprüft und über die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Vorstands zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr waren

die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015,

die Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung des Aufbaus einer Produktion in Weißrussland sowie die weitere Begleitung der Projektentwicklung durch eine kontinuierliche Berichterstattung des Vorstands und die Erörterung der Statusberichte im Aufsichtsrat,

die Erörterung der Entwicklung von A.S. Création (RUS) vor dem Hintergrund einer Berichterstattung durch den Vorstand sowie durch die Generaldirektion von A.S. Création (RUS),

die Erörterung zur zukünftigen Ausrichtung der A.S. Création Tapeten AG in Russland im Hinblick auf die Beteiligungen an der OOO A.S. & Palitra,

die Genehmigung einer Erweiterung des Zimmerlagers am Standort Bomig,

die Genehmigung der operativen Konzernplanung für die Geschäftsjahre 2017 und 2018, des Konzern-Investitionsplans 2017 sowie der strategischen Planung 2021,

eine Diskussion zum Bereich Online/Digitaldruck/Digitale Medien vor dem Hintergrund einer Präsentation des Bereichs,

die Erörterung der aktuellen Entwicklungen der Kartellverfahren in Deutschland und in Frankreich sowie

die Zielgrößenfestlegung hinsichtlich des Frauenanteils bei der Besetzung von Aufsichtsrats- und Vorstandspositionen bis zum 31. Dezember 2020.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Entsprechenserklärung abgegeben und dargelegt, welche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht angewendet wurden oder werden.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernlagebericht haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Sie sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hatte die Hauptversammlung am 28. April 2016 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 12. September 2016 gefassten Beschlusses erteilt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat, insoweit vertreten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, vor Erteilung des Prüfungsauftrags eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. März 2017 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 8. März 2017 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss gegeben. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer stellte im Rahmen seiner Prüfung unter anderem fest, dass den Fortbestand der Gesellschaft und den Konzern gefährdende Entwicklungen durch das gemäß § 91 Absatz 2 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt sowie erfasst werden können und im Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG sowie im Konzernlagebericht zutreffend dargestellt sind. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen.

Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der beiden Lageberichte und des Vorschlags zur Gewinnverwendung sind Einwendungen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2016 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie die Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.

Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Création Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Indessen traten potentielle Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste, im Berichtsjahr nicht auf.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr erfolgreiches Engagement für das Unternehmen, seine Kunden und seine Aktionäre.

 

Gummersbach, den 8. März 2017

Franz Jürgen Schneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Fassung vom 5. Mai 2015) seit dem 1. März 2016, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung, bis auf die nachfolgend genannte Ausnahme entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:

Gemäß Ziffer 5.4.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die u. a. eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese unabhängig von den formalen Kriterien wie z. B. dem Alter und der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sind, folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex nicht.

 

Gummersbach, den 8. März 2017

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Franz Jürgen Schneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Maik Holger Krämer, Vorsitzender des Vorstands