![]() A.S. Création Tapeten AGGummersbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Jahresabschluss/JahresfinanzberichtBilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2017AllgemeinesDie A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland beim Registergericht Köln unter der Nummer HRB 39357 registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach. Der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit werden in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammen-gefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 410 € im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ferner wird unterstellt, dass diese nach erfolgter Abschreibung aus dem Anlagevermögen abgehen. Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus dem Anlagevermögen abgehen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgen Abschreibungen im erforderlichen Umfang. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Stichtag. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Bestandsrisiken innerhalb der Vorräte aufgrund geminderter Verwertbarkeit werden angemessen berücksichtigt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im Fall von langfristigen unverzinslichen Forderungen erfolgt die Bewertung mit dem abgezinsten Betrag. Bei erkennbaren Risiken innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und für diese Risikogruppen pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die eigenen Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet. Hierbei wird der rechnerische Nennwert der eigenen Aktien, d. h. der Anteil am Gezeichneten Kapital, der auf die eigenen Aktien entfällt, offen von der Position "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt und die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der eigenen Aktien und deren rechnerischem Nennwert mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Diese werden auf der Basis des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Für die Abzinsung wird der durchschnittliche Zinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht. Die sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Soweit vorhanden, werden flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden diese entweder mit dem historischen Kurs oder, sofern der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag ungünstiger ist, mit letzterem bewertet. Latente Steuerabgrenzungen werden auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach HGB und Steuerrecht berechnet. Zur Anwendung kommt hierbei ein individueller, zukünftig zu erwartender Steuersatz, der sich durch die Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt. Derivative Finanzinstrumente werden mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Mikro-Bewertungseinheiten zusammengefasst, da ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird mit der Critical-Terms-Match-Methode gemessen, und es wird ein Wertausgleich von 100 % erwartet. Unter Anwendung der sogenannten Einfrierungsmethode werden die derivativen Finanzinstrumente nicht bilanziert. Zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Lagebericht. Erläuterungen zur Bilanz(1) Immaterielle VermögensgegenständeBei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar: scroll
(2) SachanlagenDie Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: scroll
(3) FinanzanlagenDie Aufgliederung und die Entwicklung der Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar: scroll
(4) VorräteDie Vorräte gliedern sich wie folgt: scroll
(5) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Aufgliederung und Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: scroll
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um solche aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von 745 T€ (Vorjahr: 1.462 T€) sowie Bonusgutschriften von Lieferanten enthalten. (6) RechnungsabgrenzungspostenIn den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in Höhe von 106 T€ (Vorjahr: 138 T€) enthalten. (7) Aktive latente SteuernDer latente Steuersatz beträgt im Berichtsjahr 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %). Die latenten Steueransprüche resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Sachanlagen sowie der unterschiedlichen Höhe der Pensionsrückstellungen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften. (8) EigenkapitalZum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital unverändert 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Gemäß § 4 Abs. 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 7. Mai 2015) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500 T€. Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Nennwert von 900 T€ (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen, d. h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 243.649 Stück eigener Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 731 T€ bzw. 8,12 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Die Anschaffungskosten für diese Aktien belaufen sich auf 4.021 T€. Von diesen Anschaffungskosten wird, wie im Vorjahr, ein Betrag in Höhe von 731 T€, d. h. der rechnerische Nennwert, offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt und der Differenzbetrag in Höhe von 3.290 T€ mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt: scroll
Am 4. Mai 2017 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 174 Abs. 2 AktG über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 wie folgt beschlossen: scroll
Gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der aktiven latenten Steuern von 1.056 T€ und dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 1.246 T€. Unter Berücksichtigung dieses ausschüttungsgesperrten Betrages in Höhe von 2.302 T€ sowie des Bilanzverlustes in Höhe von 12.611 T€ existieren zum Bilanzstichtag frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 63.072 T€. Aufgrund des Konzernverlustes im Berichtsjahr wird vorgeschlagen, keine Dividende zu zahlen. Für das Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von 1,25 € je Stückaktie ausgezahlt, was einer Gesamtausschüttung von 3.445 T€ entsprach. (9) RückstellungenDie Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Der Pensionsrückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden wesentlichen Annahmen ermittelt: scroll
Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die ©RICHTTAFELN 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Die ergebniswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten: scroll
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Bußgelder, Rechtskosten, Personalaufwendungen wie z. B. Zusatzvergütungen und Urlaubsentgelte sowie Rückstellungen für Bonus- und Rabattvereinbarungen. (10) VerbindlichkeitenDie Zusammensetzung und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt: scroll
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Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Grundschulden in Höhe von 19.000 T€ (Vorjahr: 19.000 T€) sowie Sicherungsübereignungen von Maschinen mit Brutto-Anschaffungskosten in Höhe von 6.176 T€ (Vorjahr: 6.176 T€). (11) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie angabepflichtigen wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(12) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scroll
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(13) MaterialaufwandDer Materialaufwand enthält: scroll
(14) Sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 558 T€ (Vorjahr: 677 T€) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 23 T€ (Vorjahr: 27 T€) enthalten. Ferner sind in der Position Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 151 T€ (Vorjahr: 70 T€) enthalten. (15) PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr ist in der Altersversorgung ein Aufwand aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 153 T€ (Vorjahr: 32 T€) enthalten. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet) ohne die unverändert drei Mitglieder des Vorstands: scroll
(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und SachanlagenDie Abschreibungen setzten sich wie folgt zusammen: scroll
(17) Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Berichtsjahr außergewöhnliche Aufwendungen enthalten. Diese resultieren aus dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das die A.S. Création Tapeten AG gegen die seitens des Bundeskartellamts im Jahr 2014 erlassenen Bußgeldbescheide beantragt hatte. Das Gericht hat mit seinem Urteil vom 12. Oktober 2017 die Bußgelder festgesetzt. Obwohl das Urteil des Oberlandesgerichts noch nicht rechtskräftig ist, wurde im Berichtsjahr die Risikovorsorge erhöht, so dass nunmehr die Ergebnisbelastung für die Gesellschaft berücksichtigt ist, die sich aus diesem Urteil ergibt. Zusammen mit den zusätzlichen Anwaltskosten, die für das Berufungsverfahren anfielen, beliefen sich die außergewöhnlichen Aufwendungen im Berichtsjahr auf 13.122 T€ (Vorjahr: 0 T€). Neben diesen außergewöhnlichen Aufwendungen beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Instandhaltungen, Abfallbeseitigung und Werbung. Ferner sind betriebliche Steuern in Höhe von 88 T€ (Vorjahr: 88 T€), sonstige periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 56 T€ (Vorjahr: 55 T€) und Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 83 T€ (Vorjahr: 105 T€) in dieser Position enthalten. (18) FinanzergebnisDie Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1.530 T€ (Vorjahr: 1.558 T€) beinhalten 400 T€ (Vorjahr: 405 T€) von verbundenen Unternehmen und 1.130 T€ (Vorjahr: 1.153 T€) von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Zuschreibungen und Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen Ausleihungen an verbundene Unternehmen. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind versicherungsmathematische Verluste aus der Ermittlung der Pensionsrückstellung in Höhe von 398 T€ enthalten. Im Vorjahr fiel ein versicherungsmathematischer Gewinn in Höhe von 140 T€ an, der unter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ausgewiesen wurde (vgl. Anhang Nr. 9). (19) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt: scroll
Ergänzende Angaben(20) Aufwendungen für AbschlussprüferFür die Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 90 T€ (Vorjahr: 85 T€) aufgewendet. Zusätzlich erhielt der Abschlussprüfer 18 T€ (Vorjahr: 0 T€) für sonstige Bestätigungsleistungen, 28 T€ (Vorjahr: 27 T€) für Steuerberatungsleistungen und 3 T€ (Vorjahr: 3 T€) für sonstige Leistungen. (21) Kapitalflussrechnungscroll
(22) VorstandDer Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.633 Aktien (Vorjahr: 2.633 Aktien) der Gesellschaft gehalten. (23) AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 885.646 Aktien (Vorjahr: 885.646 Aktien) der Gesellschaft gehalten. (24) Aufwendungen für Organe und OrgankrediteDas Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 697 T€ (Vorjahr: 1.444 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von 48 T€ (Vorjahr: 45 T€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 163 T€ (Vorjahr: 163 T€). Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Lagebericht dargestellt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 1.888 T€ (Vorjahr: 1.835 T€) zurückgestellt. Die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf 126 T€ (Vorjahr: 123 T€). (25) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenHerr Franz Jürgen Schneider ist Vorstand der von ihm errichteten, gemeinnützigen A.S. Création Tapeten-Stiftung. Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhielt die A.S. Création Tapeten-Stiftung von der A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr eine Spende in Höhe von 30 T€ (Vorjahr: 20 T€). Mit Herrn Franz Jürgen Schneider hat die A.S. Création Tapeten AG eine Vereinbarung abgeschlossen, die diesen von möglichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren freistellt. Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, etwaige Verteidigerkosten und/oder Gerichtskosten zu übernehmen. Die Hauptversammlung hat dieser Freistellungsvereinbarung am 3. Mai 2013 zugestimmt. In diesem Zusammenhang fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 1.171 T€ (Vorjahr: 0 T€) an. (26) Veröffentlichungen gemäß § 25 Abs. 1 und § 41 Abs. 3 WpHGHerr Franz Jürgen Schneider, Köln, die A.S. Création Tapeten-Stiftung, Gummersbach und die Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, haben uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihre jeweiligen Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 2 WpHG gegenseitig zuzurechnen sind und der gesamte Stimmrechtsanteil am 3. März 2015 35,27 % betrug. Hiervon entfielen 29,52 % auf Herrn Schneider, 5,67 % auf die A.S. Création Tapeten-Stiftung und 0,08 % auf die Franz Jürgen Schneider-Stiftung. Die Lins Wallpaper Limited, London/UK, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 12. Februar 2013 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,01 % betrug. Herr Oleg Dzhagaev, Russland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 12. Februar 2013 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,01 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Lins Wallpaper Limited, London/UK, zuzurechnen. Frau Karin Schneider, Marienheide, hat uns nach § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 1. April 2002 10,04 % betrug. Die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, hat nach § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien am 1. April 2002 einem Stimmrechtsanteil von 7,30 % an der A.S. Création Tapeten AG entsprachen. Zum Bilanzstichtag betrug der Stimmrechtsanteil 8,12 %. Der Argos Funds, Luxemburg/Luxemburg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 11. September 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,12 % betrug. Die QUAERO Capital S.A. (ehemals Argos Investment Managers S.A.), Meyrin, Genf/Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 11. September 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 5,12 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG über den Argos Funds, Luxemburg/Luxemburg, zuzurechnen. Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt a.M. hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 3. November 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,13 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 WpHG zuzurechnen. (27) AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz stellt sich wie folgt dar: scroll
(28) KonzernabschlussAls Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die A.S. Création Tapeten AG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts verpflichtet. Der Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG schließt den kleinsten und größten Konzernkreis ein. (29) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexAm 8. März 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2017 abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Über die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2018 wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. März 2018 beraten und Beschluss fassen. Diese Entsprechenserklärung wird sowohl auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichts 2017 abgedruckt. (30) Wichtige Ereignisse nach Abschluss des GeschäftsjahresNach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor.
Gummersbach, den 28. Februar 2018 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Krämer Bantel Suskas Lagebericht für das Geschäftsjahr 20171. Grundlagen des UnternehmensDie A.S. Création Tapeten AG ist die Obergesellschaft der A.S. Création Gruppe, die aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe besteht. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von über 90 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2017 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG. Daneben werden Tapeten noch durch das russische Gemeinschaftsunternehmen A.S. & Palitra hergestellt. Eine weitere Tapetenproduktion wird gegenwärtig durch die weißrussische Konzerngesellschaft OOO Profistil in der Nähe von Minsk aufgebaut. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden operativen Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in den Niederlanden, in Frankreich sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag, ohne eigene Produktion, Gardinen und Dekorationsstoffe und hat seinen Sitz in Deutschland. Für die Steuerung der A.S. Création Tapeten AG spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Bei der Herstellung von Tapeten stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu. Die wichtigsten Absatzmärkte der A.S. Création Tapeten AG liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2017 auf die Länder der Europäischen Union (EU) 79,6 % (Vorjahr: 82,4 %) und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 11,0 % (Vorjahr: 8,7 %) der Brutto-Umsätze. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 48,8 % (Vorjahr: 50,4 %). Das Produktportfolio der A.S. Création Tapeten AG lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Die A.S. Création Tapeten AG agiert somit auf einem Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenAufgrund der erwarteten rückläufigen Nachfrage aus China und aus anderen Schwellenländern sahen die Prognosen für die Eurozone ein moderates Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 1,8 % im Jahr 2017 vor. Diese zurückhaltende Einschätzung wurde jedoch deutlich übertroffen. Tatsächlich verzeichnete die Eurozone 2017 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 2,4 % ein starkes Wirtschaftswachstum. Nach den Anstiegen der Wirtschaftsleistung um 1,5 % im Jahr 2015 und 1,8 % im Jahr 2016 ist die Steigerung um 2,4 % im Jahr 2017 sehr erfreulich und spiegelt die konjunkturelle Erholung in der Eurozone wider. Neun Jahre nach der Finanzkrise 2008 hat das Bruttoinlandsprodukt in der Eurozone damit das Vorkrisenniveau überschritten. Die Arbeitslosenquote ist im Jahr 2017 auf 9,1 % (Vorjahr: 10,0 %) gefallen. Dies war ein Grund für die weiterhin starke Konsumneigung, die sich in einem Anstieg der privaten Konsumausgaben in der Eurozone im Jahr 2017 um 1,7 % niedergeschlagen hat. Unterstützt wurde dies durch die weiterhin niedrigen Zinsen, von denen auch der Unternehmenssektor profitierte. Getrübt wurde das Bild allerdings durch die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Ukraine-Krise. Die Schwäche wichtiger osteuropäischer Währungen gegenüber dem Euro sowie die verhängten Wirtschaftssanktionen belasteten die Exportmöglichkeiten. In den vergangenen zehn Jahren war die deutsche Wirtschaft noch deutlich stärker gewachsen als der Durchschnitt der anderen Euroländer. Seit dem Jahr 2016 erlebt Deutschland in dieser Hinsicht allerdings keine Sonderkonjunktur mehr. Im Jahr 2017 lag das Wirtschaftswachstum mit 2,2 % sogar leicht unter der Wachstumsrate der gesamten Eurozone von 2,4 %. Dabei wurde das Wachstum wesentlich von den gestiegenen Konsumausgaben der privaten Haushalte getragen. Die privaten Konsumausgaben, die neben den niedrigeren Zinsen unter anderem auch von gestiegenen Reallöhnen profitierten, stiegen 2017 um 2,1 %. Die Arbeitslosenquote, die von 6,1 % im Vorjahr auf 5,7 % im Jahr 2017 sank, trug ebenfalls zu der erfreulichen Entwicklung der privaten Konsumausgaben bei. Die wirtschaftliche Situation in Russland hat sich leicht erholt. Nachdem die russische Wirtschaft im Jahr 2016 um 0,5 % geschrumpft war, verzeichnete diese im Berichtsjahr einen Anstieg um 1,9 %. Wesentlicher Grund für diese positive Entwicklung ist die deutliche Erholung des Rohölpreises im Verlauf des Jahres 2017, da rohstoff- und energieorientierte Unternehmen eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftskraft des Landes haben. Die Inflationsrate hat sich in Russland von 7,1 % im Jahr 2016 auf einen Wert von 3,6 % im Berichtsjahr verbessert. Daher ist es nicht überraschend, dass sich die privaten Konsumausgaben, die in der Vergangenheit immer eine Stütze der russischen Wirtschaft waren, im Jahr 2017 mit einem Anstieg um 3,5 % ebenfalls positiv entwickelten. Hingegen belasten die im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen und die Schwäche des Rubels gegenüber dem Euro nach wie vor die konjunkturelle Lage. Zwar hat sich der Jahresdurchschnittskurs des russischen Rubels im laufenden Geschäftsjahr leicht verbessert, er lag aber im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2017 mit 66,03 RUB/€ immer noch um ca. 56 % über dem Durchschnittswert von 2013 von 42,39 RUB/€ mit der Folge, dass die Preise der importierten Produkte nach wie vor deutlich über dem Niveau der Vergangenheit liegen. Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten waren 2017 deutliche Preissteigerungen zu beobachten. Das Hamburgische Welt-Wirtschafts-Institut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Anstieg der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis um ca. 18 %. Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg war die Entwicklung des Ölpreises. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2016 noch auf einem Niveau von etwa 45 US-Dollar je Barrel, so stieg er im Jahr 2017 auf ein Durchschnittsniveau von rund 51 US-Dollar und damit um 12,7 %. Dieser Anstieg resultierte aus der grundsätzlichen Einigung der OPEC-Länder Ende 2016, die Fördermengen zu begrenzen und damit den deutlichen Angebotsüberschuss auf dem internationalen Ölmarkt zu reduzieren. Als Folge dieser Maßnahme stieg der Ölpreis bereits Ende 2016 auf ein Niveau von 56 US-Dollar je Barrel. Im Verlaufe des Jahres 2017 reduzierte sich der Preis unter 50 US-Dollar je Barrel, um ab dem Herbst bis zum Jahresende ein Niveau von 60 US-Dollar je Barrel zu erreichen. Anders als im Vorjahr, als die A.S. Création Tapeten AG von rückläufigen Rohstoff- und Energiepreisen profitieren konnte, führte deren Anstieg im Jahr 2017 zu einer erheblichen Ergebnisbelastung der A.S. Création Tapeten AG. 2.2. Branchenspezifische RahmenbedingungenAuch wenn der Internationale Tapetenverband IGI die Daten über die Entwicklung der internationalen Tapetenmärkte im Jahr 2017 noch nicht vorgelegt hat, geht der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG davon aus, dass die für die Gesellschaft relevanten Tapetenmärkte stärker geschrumpft sind als die A.S. Création Tapeten AG an Umsatz verloren hat. Die vom Verband der Deutschen Tapetenindustrie e.V. veröffentlichten Zahlen der deutschen Tapetenhersteller für 2017 stützen diese Einschätzung. Die deutsche Tapetenindustrie musste 2017 sowohl bei den Inlands- als auch bei den Exportumsätzen zum Teil deutliche Rückgänge hinnehmen. Aufgrund der nicht ausgelasteten Produktionskapazitäten in der Tapetenindustrie ist ein intensiver werdender Preiswettbewerb zu beobachten, der den Konsolidierungsdruck verstärkt. Vor dem Hintergrund dieser Branchenentwicklung ist der Umsatzrückgang der A.S. Création Tapeten AG um 4,5 % von 109,8 Mio. € im Vorjahr auf 104,9 Mio. € im Berichtsjahr zu werten. Die Gesellschaft konnte im Verlauf des Jahres 2017 in einem sich konsolidierenden Markt leichte Marktanteilsgewinne verzeichnen. 2.3. Überblick über den GeschäftsverlaufDie A.S. Création Tapeten AG konnte im Jahr 2017 nicht wie erwartet von den verbesserten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren. Die Umsatzplanung für das Berichtsjahr hatte ein Umsatzniveau zwischen 110 Mio. € und 115 Mio. € vorgesehen. Mit dem erreichten Umsatz in Höhe von 104,9 Mio. € wurde diese Umsatzplanung verfehlt. Grund hierfür waren die enttäuschenden Umsätze in der EU, wohingegen die Exportumsätze in die osteuropäischen Länder außerhalb der EU wie geplant ausgeweitet werden konnten. Anders als noch in den vergangenen drei Geschäftsjahren, in denen die Umsätze in sämtlichen Regionen zurückgegangen waren, resultierten die Umsatzrückgänge der A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2017 ausschließlich aus der EU, während in den anderen Regionen die Umsätze gesteigert oder auf dem Vorjahresniveau gehalten werden konnten. Die Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG hat sich im Berichtsjahr deutlich verschlechtert. Nachdem im Vorjahr noch ein Gewinn vor Steuern in Höhe von 5,3 Mio. € ausgewiesen werden konnte, schließt die A.S. Création Tapeten AG das Geschäftsjahr 2017 mit einem Verlust vor Steuern in Höhe von -12,3 Mio. € ab. Dieser Verlust ist ausschließlich durch die folgenden Sondereffekte verursacht worden:
Nach Bereinigung um die erläuterten Sondereffekte hat sich das Ergebnis vor Steuern von 9,5 Mio. € im Vorjahr um 6,3 Mio. € auf 3,2 Mio. € im Berichtsjahr reduziert. In diesem Rückgang spiegeln sich im Wesentlichen die fehlenden Ergebnisbeiträge aus dem Umsatzrückgang und der verschlechterten Rohertragsmarge im Geschäftsjahr wider, die nicht durch Einsparmaßnahmen aufgefangen werden konnten. Damit wurde die Planung für das Geschäftsjahr 2017 nicht erreicht, die eine Verbesserung der Ertragslage vorgesehen hatte. 3. Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage3.1. Ertragslage3.1.1. UmsatzentwicklungDie A.S. Création Tapeten AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2017 einen Umsatzrückgang um 4,9 Mio. € bzw. um 4,5 % von 109,8 Mio. € im Vorjahr auf 104,9 Mio. €. Die Analyse der Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass die A.S. Création Tapeten AG im abgelaufenen Geschäftsjahr in der EU deutliche Umsatzrückgänge in Höhe von 9,7 % verkraften musste, während die Umsätze in den anderen Regionen gesteigert oder gehalten werden konnten. Die Entwicklung der Brutto-Umsätze in der EU ist im Wesentlichen auf die Umsatzrückgänge in den größeren Tapetenmärkten Deutschland, Frankreich und Großbritannien zurückzuführen. In Deutschland, wo 2017 eine insgesamt schwächere Nachfrage nach Tapeten und Dekorationsstoffen zu beobachten war, berichtet der Handel auch bei anderen Produktgruppen der Innenraumgestaltung, wie z. B. Wandfarbe, über rückläufige Umsätze. Offensichtlich konnten diese Produktgruppen im zurückliegenden Jahr nicht von den gestiegenen privaten Konsumausgaben profitieren. Neben dieser allgemein schwächeren Nachfrage wirkte sich für die A.S. Création Tapeten AG negativ aus, dass mehrere Großkunden Ausschreibungen für den Produktbereich Tapete durchgeführt haben. Während dieser Ausschreibungsphasen reduziert der Handel die Bestellungen, um bei einem Lieferantenwechsel möglichst geringe Lagerbestände zu haben. Schließlich spürte die A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2017 die Auswirkungen der Änderungen der Beschaffungsstrategie, die einige Baumärkte im Verlauf des Jahres 2016 vollzogen hatten. Einige Baumärkte hatten die bisher verfolgte Ein-Lieferanten-Strategie im Bereich Tapete aufgegeben. Hiervon war die A.S. Création Tapeten AG betroffen. Die geschilderten Effekte führten 2017 zu einem Rückgang der Brutto-Umsätze in Deutschland von 62,0 Mio. € im Jahr 2016 um 5,9 Mio. € bzw. 9,5 % auf 56,1 Mio. €. Im Vergleich hierzu weist der Verband der deutschen Tapetenindustrie VDT e. V. für das Jahr 2017 einen Rückgang der Inlandsumsätze um etwa 10 % aus. Somit ist es der A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2017 trotz der erläuterten veränderten Rahmenbedingungen gelungen, den eigenen Marktanteil leicht auszubauen. Dieses wertet der Vorstand von A.S. Création als Erfolg. In der Gesamtheit der restlichen Länder der EU verzeichnete die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr einen Rückgang der Brutto-Umsätze um 10,1 % von 39,4 Mio. € im Vorjahr auf 35,4 Mio. € im Berichtsjahr. Wesentliche Gründe hierfür waren zum einen die unverändert schlechte Verfassung des französischen (Tapeten-) Marktes. Zum anderen musste die A.S. Création Tapeten AG in den baltischen Staaten deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen. Aufgrund der traditionell engen wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland hatte sich die Russlandkrise negativ auf das Baltikum ausgewirkt. In der Folge war es im Verlauf der letzten beiden Jahre unter den baltischen Kunden der A.S. Création Tapeten AG zu Insolvenzen gekommen. Im Geschäftsjahr 2017 fehlten die Umsätze, die das Unternehmen zuvor noch mit diesen Kunden erzielt hatte. Schließlich haben sich in Großbritannien im laufenden Geschäftsjahr die Umsätze, welche die A.S. Création Tapeten AG im Bereich der Baumärkte erzielt, negativ entwickelt. Hier wurden auf Kundenseite Standorte geschlossen und Bestände reduziert sowie eine internationale Ausschreibung für den Produktbereich Tapete initiiert, was sich in geringeren Nachbestellungen niederschlug. In anderen EU-Ländern, wie z. B. in Polen und in den Niederlanden, konnte die A.S. Création Tapeten AG Umsatzzuwächse erzielen. Diese waren aber nicht ausreichend, um diese Umsatzrückgänge in den größeren Tapetenmärkten der EU zu kompensieren. Die geschilderten Entwicklungen führten dazu, dass die Brutto-Umsätze in der gesamten EU einschließlich Deutschlands im Berichtsjahr mit 91,5 Mio. € um 9,9 Mio. € bzw. um 9,7 % unter dem Vorjahresniveau von 101,4 Mio. € lagen. Positiv zu erwähnen ist, dass sich der Umsatzrückgang in der EU im vierten Quartal 2017 auf 1,8 % reduziert hat und die Umsätze in Deutschland in diesem Zeitraum sogar um 3,9 % gesteigert werden konnten. Erfreulich entwickelten sich im Berichtsjahr die Brutto-Umsätze, die A.S. Création in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU realisiert. Diese lagen im Geschäftsjahr 2017 mit 12,7 Mio. € um 2,0 Mio. € bzw. 18,2 % über dem Vorjahreswert von 10,7 Mio. €. Das war für die A.S. Création Tapeten AG seit dem Geschäftsjahr 2012 das erste Umsatzwachstum in dieser Region. Damit zeichnet sich für die A.S. Création Tapeten AG die Trendwende in der Umsatzentwicklung in Osteuropa ab. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Geschäftsjahr 2008, d.h. vor der Finanzkrise und vor der Ukraine-Krise, noch 57,3 Mio. € der Brutto-Umsätze der A.S. Création Tapeten AG auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU entfielen. Im Geschäftsjahr 2017 waren es nur noch 12,7 Mio. €, d. h. die A.S. Création Tapeten AG hat seit dem Jahr 2008 knapp 78 % bzw. rund 45 Mio. € seiner Umsätze in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU eingebüßt. Entsprechend ist der Anteil der Umsätze, der in dieser Region erzielt wird, von 33,8 % im Jahr 2008 auf 11,0 % im Jahr 2017 gesunken. Die Gründe für diesen Umsatzeinbruch lagen (und liegen) in der schlechten konjunkturellen Lage in Kombination mit der Abwertung der Landeswährungen gegenüber dem Euro, was zu einer rückläufigen Nachfrage nach Tapeten aus Westeuropa und zu einer erhöhten Nachfrage nach lokal hergestellten Produkten führte. Mit der geschilderten Umsatzentwicklung in den Regionen hat sich die Umsatzverteilung im Geschäftsjahr 2017 leicht verschoben. Der Anteil der Brutto-Umsätze, die in Deutschland realisiert wurden, hat sich von 50,4 % im Vorjahr auf 48,8 % im Geschäftsjahr 2017 leicht verringert. In der Folge fiel auch der Anteil der Brutto-Umsätze, der auf die EU entfällt, von 82,4 % im Jahr 2016 auf 79,6 % im Berichtsjahr. Die Bedeutung der osteuropäischen Länder hat sich auf einen Umsatzanteil von 11,0 % (Vorjahr: 8,7 %) erhöht. Die restlichen 9,4 % (Vorjahr: 8,7 %) der Umsätze entfallen auf knapp 70 sonstige Länder, in die das Unternehmen exportiert. Der Schwerpunkt der Umsätze der A.S. Création Tapeten AG liegt damit unverändert in der EU. Das im Berichtsjahr erreichte Umsatzniveau von 104,9 Mio. € ist aus Sicht des Vorstands nicht zufriedenstellend. 3.1.2. ErgebnisentwicklungDie Ergebnissituation der A.S. Création Tapeten AG hat sich im Geschäftsjahr 2017 deutlich verschlechtert. Für das Berichtsjahr wird ein operativer Verlust in Höhe von -12,9 Mio. € ausgewiesen, nachdem im Vorjahr noch ein operativer Gewinn in Höhe von 5,1 Mio. € angefallen war. Von dem Rückgang des operativen Ergebnisses um 18,0 Mio. € entfällt mit 12,0 Mio. € der Großteil auf die folgenden Sondereffekte, die bei der Analyse der operativen Ertragslage zu beachten sind: - KartellverfahrenAm 12. Oktober 2017 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil im Berufungsverfahren verkündet, das die A.S. Création Tapeten AG gegen die seitens des Bundeskartellamts im Jahr 2014 erlassenen Bußgeldbescheide beantragt hatte. Anders als vom Vorstand erwartet, hat das Gericht die Bußgelder gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens nicht reduziert, sondern auf insgesamt 13,9 Mio. € angehoben. Obwohl das Urteil des Oberlandesgerichts noch nicht rechtskräftig ist, hat der Vorstand im Berichtsjahr die Risikovorsorge erhöht, so dass nunmehr die maximale Ergebnisbelastung für die A.S. Création Tapeten AG berücksichtigt ist. Zusammen mit den zusätzlichen Anwaltskosten, die im Jahr 2017 für das Berufungsverfahren anfielen, hat das Kartellverfahren in Deutschland das operative Ergebnis im Berichtsjahr mit 13,1 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) belastet. - ReorganisationsaufwandVor dem Hintergrund der rückläufigen Umsätze wurden die Strukturen innerhalb der A.S. Création Tapeten AG in den letzten drei Jahren angepasst. So wurden z. B. im Verlauf des Jahres 2016 die Produktion am Standort Wiehl-Bomig konzentriert und im Verlauf des Jahres 2017 die Verwaltungs- und Vertriebsbereiche angepasst. Dieses führte zu Verlagerungsaufwendungen und Abfindungen, die das operative Ergebnis im Berichtsjahr mit 0,7 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) belastet haben. Hiervon entfielen 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) auf Abfindungen und im Vorjahr weitere 1,2 Mio. € auf sonstige betriebliche Aufwendungen. - Unsicherheiten RusslandAufgrund der schwierigen Marktsituation in Russland bestehen unverändert hohe Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung in dem Land. Aus Vorsichtsgründen wurden daher im Berichtsjahr kurzfristige Forderungen gegenüber der A.S. Création (RUS) in einem Umfang von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) wertberichtigt. Bereinigt um diese Faktoren zeigt die operative Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG eine Verschlechterung um 6,2 Mio. €, von 8,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2016 auf 2,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2017. Die auf dieses bereinigte operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite (sogenannte EBIT-Marge) erreicht im Berichtsjahr einen Wert von 2,1 % (Vorjahr: 7,7 %). Die Analyse der operativen Ertragslage zeigt, dass die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr einen Rohertrag in Höhe von 49,8 Mio. € (Vorjahr: 56,9 Mio. €) realisierte und dass damit aus dem Umsatzprozess 7,1 Mio. € weniger an Rohertrag zur Deckung der weiteren Aufwandspositionen zur Verfügung standen als im Vorjahr. Von diesem Rückgang entfielen 1,9 Mio. € auf die im Vergleich zum Vorjahr fehlenden Umsätze und 5,2 Mio. € auf die deutliche Verschlechterung der Rohertragsmarge um 5,0-Prozentpunkte von 52,3 % im Vorjahr auf 47,3 % im Geschäftsjahr 2017. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Rohertragsmarge war der im Abschnitt 2.1. ("Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen") geschilderte allgemeine Anstieg der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2017, von dem auch die von A.S. Création eingesetzten Rohstoffe sowie der Stromverbrauch betroffen waren. Daneben hat der intensive Wettbewerb unter den Tapetenherstellern die Rohertragsmargen belastet. Der fehlende Rohertrag in Höhe von 7,1 Mio. € konnte im Berichtsjahr nur zu einem Teil durch Kosteneinsparungen kompensiert werden. Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2017 mit 29,5 Mio. € um 0,4 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 29,9 Mio. €. Nach Bereinigung des Personalaufwands um die o.g. Abfindungen, reduzierte sich dieser um 1,0 Mio. € bzw. um 3,4 % von 29,8 Mio. € im Vorjahr auf 28,8 Mio. € im Jahr 2017. Damit hielt der Abbau des Personalaufwands nicht mit dem Umsatzrückgang Schritt, der, wie bereits erläutert, bei 4,5 % lag. Entsprechend übertraf die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Berichtszeitraum mit 28,1 % den bereits hohen Vorjahreswert von 27,4 %. Auch ohne Berücksichtigung der Abfindungen lag die Personalaufwandsquote im Berichtsjahr mit 27,4 % auf einem zu hohen Niveau, und die für 2017 geplante deutliche Verbesserung konnte nicht erreicht werden. Neben den nicht geplanten Umsatzrückgängen beeinflussten die folgenden Faktoren die Personalaufwandsquote.
Der deutliche Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 19,3 Mio. € im Vorjahr um 11,4 Mio. € bzw. um 59,3 % auf 30,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 und die damit einhergehende Verschlechterung des Verhältnisses der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung auf 29,2 % (Vorjahr: 17,7 %) sind zum größten Teil auf die bereits erläuterten Sondereffekte zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung dieser Belastungen lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr bei 16,3 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €), was einer Relation von 15,5 % (Vorjahr: 14,8 %) zur Gesamtleistung entspricht. In dieser Entwicklung schlagen sich u.a. gestiegene vertriebsorientierte Aufwendungen wie z. B. für Werbung und Messeauftritte nieder, die im Jahr 2017 getätigt wurden. Die Abschreibungen lagen mit 3,5 Mio. € um 0,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 4,0 Mio. €, was im Berichtsjahr zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung führte. Gründe für diesen Rückgang sind zum einen das Auslaufen der Abschreibung auf ältere Anlagen und zum anderen die rückläufigen Investitionen in Druck- und Prägewalzen sowie Rotationssiebe, die über einen kurzen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden. Die geschilderten Effekte haben in ihrer Gesamtheit im Geschäftsjahr 2017 - nach einem operativen Gewinn im Vorjahr in Höhe von 5,1 Mio. € - zu dem bereits erwähnten operativen Verlust in Höhe von -12,9 Mio. € geführt. Da auch das um die geschilderten signifikanten Sondereffekte bereinigte operative Ergebnis einen deutlichen Rückgang von 8,4 Mio. € im Vorjahr auf 2,2 Mio. € zeigt und die bereinigte EBIT-Marge auf ein Niveau von 2,1 % (Vorjahr: 7,7 %) gesunken ist, ist die operative Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zufriedenstellend. Das Finanzergebnis hat sich von 0,2 Mio. € im Vorjahr um 0,4 Mio. € auf 0,6 Mio. € im Berichtsjahr verbessert. Diese Verbesserung setzt sich im Wesentlichen aus zwei gegenläufigen Effekten zusammen:
Dagegen wirkte sich die Verringerung der Nettoanlageposition von 6,5 Mio. € per 31. Dezember 2016 auf eine Nettofinanzverschuldung von 0,9 Mio. € am Bilanzstichtag aufgrund des "Nullzinsniveaus" kaum auf das Finanzergebnis der A.S. Création Tapeten AG aus. Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2017 zu einem Verlust vor Steuern in Höhe von -12,3 Mio. €, während im Vorjahr noch eine Gewinn in Höhe von 5,3 Mio. € ausgewiesen wurde. Die bereits im Rahmen der Analyse des operativen Ergebnisses und des Finanzergebnisses erläuterten Sondereffekte haben das Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr mit 15,5 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €) negativ beeinflusst. Das um diese Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Steuern hat sich von 9,5 Mio. € im Vorjahr um 6,3 Mio. € auf 3,2 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 reduziert. Mit der gebildeten Vorsorge für Risiken aus dem Kartellverfahren in Deutschland sind in dem Ergebnis vor Steuern hohe Aufwandspositionen enthalten, die nicht zu einer Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen. Dieses ist der wesentliche Grund, dass es trotz des Verlustes vor Steuern in Höhe von -12,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2017 zu einem Steueraufwand in Höhe von 0,3 Mio. € kommt und der Verlust nach Steuern mit -12,6 Mio. € höher ausfällt als der Verlust vor Steuern. 3.1.3. GewinnverwendungSeit jeher verfolgt der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG eine Dividendenpolitik, die eine hohe Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernergebnis der A.S. Création Gruppe vorsieht, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt. Das Abstellen auf eine feste Ausschüttungsquote führt dazu, dass es keine Glättung der absoluten Dividendenhöhe gibt, sondern dass sich diese je nach Entwicklung der Ertragslage erhöht oder verringert. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits detailliert erläutert, dass die A.S. Création Tapeten AG für das Geschäftsjahr 2017 einen Verlust ausgewiesen hat. Auch in der gesamten A.S. Création Gruppe ist im Berichtsjahr ein Verlust angefallen. Der bisherigen Dividendenpolitik folgend, würde sich die Verlustsituation im Geschäftsjahr 2017 in einem Ausfall der Dividende niederschlagen. Entsprechend wird der Hauptversammlung, die für den 3. Mai 2018 terminiert ist, vorgeschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2017 zu zahlen. Obwohl der Verzicht auf eine Dividende eine schwierige Entscheidung ist, ist der Vorstand überzeugt, dass dieses Vorgehen im langfristigen und nachhaltigen Interesse des Unternehmens und damit auch der Aktionäre ist. 3.2. Finanz- und Vermögenslage3.2.1. InvestitionenDie Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 8,8 Mio. € und lagen somit um 2,2 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 11,0 Mio. €. Von den Investitionen des Jahres 2017 entfielen 3,1 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €) auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und 5,7 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) auf Investitionen in Finanzanlagen. Der Rückgang bei den Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände liegt im Wesentlichen darin begründet, dass im Vorjahr ein Finanzierungsleasingvertrag über ein Produktionsgebäude ablief und die A.S. Création Tapeten AG dieses Gebäude erworben hat. Zusätzlich führte die Konzentration der Produktion am Standort Wiehl-Bomig im Vorjahr zu einem erhöhten Investitionsvolumen. Im Berichtsjahr waren die Investitionen in Sachanlagen überwiegend geprägt durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen sowie durch Ersatzinvestitionen. Wie bereits im Vorjahr waren keine Erweiterungsinvestitionen notwendig. Daneben wurden im Berichtsjahr die ersten Anzahlungen für die Modernisierung des Logistikzentrums in Wiehl-Bomig geleistet, die im Jahr 2018 umgesetzt werden wird. Die Investitionen in Finanzanlagen waren, wie im Vorjahr, geprägt durch die Finanzierung des Aufbaus einer Tapetenproduktion in Weißrussland. Zu weiteren Details wird auf den Abschnitt 5. ("Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2017") verwiesen. In diesem Zusammenhang hat die A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2017 für die beiden zum Konzern gehörenden weißrussischen Gesellschaften OOO A.S. Création Belrus und OOO Profistil Eigenkapital bzw. langfristige Darlehen zur Verfügung gestellt. Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). 3.2.2. Kapitalflussrechnung und NettofinanzverschuldungWie in Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") dargelegt, wurde im Berichtsjahr eine zusätzliche Risikovorsorge für die gerichtlich festgesetzten Bußgelder in dem Kartellverfahren in Deutschland getroffen. Diese hat zwar das Ergebnis nach Steuern im Geschäftsjahr 2017 belastet, aber zu keinen Auszahlungen geführt, da das Gerichtsurteil noch nicht rechtskräftig ist. Daher weist die A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2017 trotz des angefallenen Verlustes einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit aus. Dieser lag mit 1,3 Mio. € allerdings um 12,5 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 13,8 Mio. €. In diesem Rückgang des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit schlägt sich zum einen die auch nach Bereinigung um Sondereffekte verschlechterte Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr nieder. Zum anderen wurden im Vorjahr noch Fortschritte bei der Reduzierung der Vorräte und der Forderungen erzielt mit der Folge, dass im Jahr 2016 gebundenes Kapital freigesetzt werden konnte. Dieses hatte im Vorjahr zu einer entsprechenden Erhöhung des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit geführt. Im Berichtsjahr kam es hingegen zu einer zusätzlichen Mittelbindung in diesen Bilanzpositionen. Entsprechend zeigen die Kennzahlen zum Umlaufvermögen eine - wenn auch marginale - Verschlechterung. So hat sich beispielsweise die rechnerische Umschlagshäufigkeit der Vorräte im Geschäftsjahr 2017 auf einen Wert von 4,2 mal pro Jahr (Vorjahr: 4,4) verringert. Der gesunkene Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit war nicht ausreichend, um im Geschäftsjahr 2017 den weiteren Finanzierungsbedarf der A.S. Création Tapeten AG zu decken, der aus den Investitionen in Höhe von 8,8 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) und der Dividendenzahlung in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) resultierte. In der Folge wurde im Verlauf des Jahres 2017 die gesamte Nettoanlageposition (Differenz aus flüssigen Mitteln und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) in Höhe von 6,5 Mio. €, über die die A.S. Création Tapeten AG am 31. Dezember 2016 verfügte, aufgebraucht, und die A.S. Création Tapeten AG wies am Bilanzstichtag eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von 0,9 Mio. € aus. Dieser Rückgang um 7,4 Mio. € im Berichtsjahr setzt sich zusammen aus einer Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3,2 Mio. € und einem Abbau der flüssigen Mittel um 10,6 Mio. €. Damit verfügte die A.S. Création Tapeten AG zum Bilanzstichtag über flüssige Mittel in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 15,1 Mio. €), denen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 8,6 Mio. €) gegenüber standen. 3.2.3. BilanzstrukturDie konservativen Finanzierungsgrundsätze der A.S. Création Tapeten AG sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich gerade während der zurückliegenden turbulenten Jahre bewährt. So sah sich die A.S. Création Tapeten AG in den letzten Jahren weder mit einer Kürzung der Kreditlinien seitens der Banken noch mit einer Neuverhandlung der Konditionen existierender Kredite konfrontiert. Allenfalls wurden Kreditlinien im Einvernehmen mit den Banken reduziert, wenn die freien, d. h. nicht genutzten Kreditlinien zu hoch erschienen. Die Gesellschaft verfügt über eine robuste Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:
Auch die Vermögenslage der A.S. Création Tapeten AG stellt sich nach Einschätzung des Vorstands sehr solide dar. Von den gesamten Vermögenswerten der Gesellschaft, die sich zum 31. Dezember 2017 auf 122,6 Mio. € (Vorjahr: 127,8 Mio. €) beliefen, entfiel mit 49,7 % (Vorjahr: 55,0 %) der größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel. Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage der A.S. Création Tapeten AG solide. 4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen4.1. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterDie Maßnahmen zur Anpassung der Beschäftigtenzahl und des Personalaufwands an das niedrigere Umsatzniveau und die sich verschlechternde Ertragslage wurden im Jahr 2017 fortgesetzt. In diesem Zusammenhang ist es auch zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen und die Anzahl der Beschäftigten bei der A.S. Création Tapeten AG reduzierte sich um 24 Vollzeitkräfte bzw. um 4,4 % von 547 Personen im Durchschnitt des Jahres 2016 auf 523 Personen im Durchschnitt des Jahres 2017. Da diese Reduzierung erst im Verlauf des Jahres 2017 vollzogen wurde und Kündigungsfristen einzuhalten waren, spiegelt sich im Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Jahres 2017 noch nicht der gesamte Umfang der umgesetzten Reduzierung wider. Dieses wird erst 2018 der Fall sein: Aufgrund der bisher ergriffenen Maßnahmen wird sich die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter innen und Mitarbeiter im Jahr 2018 auf weniger als 500 Personen reduzieren. Dem Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl um 4,4 % stand im Berichtsjahr ein Umsatzrückgang um 4,5 % gegenüber. Damit konnte ein weiterer Verfall der Mitarbeiterproduktivität verhindert werden: Mit 201 T€ lag der Umsatz je Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2017 auf dem Vorjahresniveau. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits über die Personalaufwandsquote und über die weiteren Belastungen, die aus den jüngsten Tariferhöhungen resultieren, berichtet. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2017 waren 40 (Vorjahr: 42) junge Leute in einem der zehn Berufsfelder beschäftigt, in denen die A.S. Création Tapeten AG eine betriebliche Ausbildung anbietet. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG darstellt. Entsprechend wurden die Aktivitäten im Bereich der Ausbildung auch unter den wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre nicht reduziert. Die Ausbildungsquote liegt auf einem Niveau von 7,6 % (Vorjahr: 7,7 %). 4.2. NachhaltigkeitsberichterstattungÜber den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b Abs. 2 HGB i.V.m. § 289b und § 289c HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 9. März 2018 beraten und Beschluss fassen. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Unternehmen unter dem Punkt Nachhaltigkeit veröffentlicht. 5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2017Im Jahr 2017 wurde mit dem Aufbau einer Tapetenproduktion in Weißrussland begonnen. Weißrussland ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), d.h. dem Zusammenschluss von Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und Weißrussland zu einem gemeinsamen Binnenmarkt mit Zollunion und weist günstige Produktionskosten in Bezug auf Arbeit und Energie auf. Daher ist Weißrussland aus Sicht des Vorstands ein attraktiver Standort, um günstige Tapeten für die Nachfrage in der EAWU zu produzieren. Vor diesem Hintergrund wurden 100 % der Anteile an der OOO Profistil, Minsk/Weißrussland, erworben. Die Gesellschaft ist Eigentümerin einer Immobilie, die die zukünftige Betriebsstätte darstellt. Im Verlauf des Jahres 2017 wurde diese Immobile entsprechend hergerichtet und die ersten technischen Anlagen und Maschinen, die in Deutschland stillgelegt worden waren, nach Minsk verlagert. Diese Maßnahmen sind in den Investitionen des Geschäftsjahres 2017 mit 4,5 Mio. € enthalten. Die Inbetriebnahme der Produktion ist für Frühjahr 2018 geplant. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im 12. Oktober 2017 das Urteil in dem Berufungsverfahren verkündet und das im Rahmen des deutschen Kartellverfahrens von der A.S. Création Tapeten AG zu zahlende Bußgeld auf 13,0 Mio. € erhöht sowie die Bußgelder für die betroffenen Personen auf insgesamt 0,9 Mio. € festgesetzt. Die A.S. Création Tapeten AG hatte im Hinblick auf eine bestmögliche Verteidigung gegen die Bußgeldbescheide - mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 3. Mai 2013 - die betroffenen Personen von Bußgeldzahlungen, Verteidigungs- und sonstigen Kosten in diesem Verfahren freigestellt, so dass die gesamten Bußgelder in Höhe von 13,9 Mio. € vom Unternehmen zu tragen sind. Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen haben fristwahrend Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erfolgen. Diese liegt allerdings auch mehr als vier Monate nach der Urteilsverkündung immer noch nicht vor. Die A.S. Création Tapeten AG hatte im Jahresabschluss 2013 lediglich eine Rückstellung in Höhe von 2,0 Mio. € gebildet und im Jahr 2014 diesen Betrag aus kaufmännischen Erwägungen, um eine Verzinsungspflicht eines möglichen Bußgelds zu vermeiden, bereits an die Behörde gezahlt. 6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des GeschäftsjahresNach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor. 7. Chancen- und Risikobericht7.1. ChancenmanagementDas Produktportfolio der A.S. Création Tapeten AG lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Die Gesellschaft agiert somit auf Konsumgütermärkten, die zum einen durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach dem modischen Produkt Tapete von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab. Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf der A.S. Création Tapeten AG haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sog. Chancenmanagement liegt bei der A.S. Création Tapeten AG in der Verantwortung der Führungskräfte. Aufgrund der einfachen und übersichtlichen Unternehmensstruktur sowie der direkten Berichtswege werden Informationen über erkannte Chancen, die für die Gesellschaft von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert. 7.2. Risiken7.2.1. RisikomanagementsystemNeben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Umfeldrisiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat die A.S. Création Tapeten AG immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Die hohe Qualität des Risikomanagements ist aus Sicht des Vorstands wesentliche Grundlage der erfolgreichen Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden bei der A.S. Création Tapeten AG identifizierte potenzielle Risiken durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" beurteilt. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch" und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit anhand der Attribute "mittel", "häufig" und "hoch". Der Vorstand ist laufend über die Risiken informiert. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt Risiken mit einem "hohen" oder "sehr hohen" Schadenspotenzial und einer "häufigen" oder "hohen" Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risikomanagementsystem, das bei der A.S. Création Tapeten AG integrativer Bestandteil des Berichterstattungssystems ist, ist aus Sicht des Vorstands ausreichend dimensioniert. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem der A.S. Création Tapeten AG im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Prüfung unterzogen. Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, die im Risikomanagementsystem erfasst worden sind, erläutert. 7.2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RisikenAus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den osteuropäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union resultieren aus Sicht des Vorstands für die A.S. Création Tapeten AG Risiken mit einem hohen bis sehr hohen Schadensausmaß. Ein wesentliches Risiko in diesem Zusammenhang ist die dauerhafte Abwertung des russischen Rubels gegenüber dem Euro, welche die Exportmöglichkeiten nach Russland nachhaltig beeinträchtigt. Ferner könnte die schlechte gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Russland dazu führen, dass große Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die A.S. Création Tapeten AG Zahlungsausfälle verkraften muss. Schließlich ist ein negatives Szenario denkbar, dass es im Zuge eines eskalierenden politischen Konflikts mit Russland zu Enteignungen oder dem Einfrieren von Geldern kommt, so dass die A.S. Création Tapeten AG das Engagement in Russland vollständig abschreiben müsste. Die Investitionen in den Aufbau der Produktion in Weißrussland vergrößern für die A.S. Création Tapeten AG das aus diesen politischen Risiken resultierende Schadenspotenzial. Aus den politischen Unsicherheiten, die mit dem voraussichtlichen Austritt Großbritanniens aus der EU, dem sogenannten Brexit, verbunden sind, resultieren aus Sicht des Vorstands für die A.S. Création Tapeten AG hingegen keine Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, da der Umsatzanteil, den die A.S. Création Tapeten AG in Großbritannien erzielt, im Geschäftsjahr 2017 lediglich im mittleren einstelligen Prozentbereich lag. Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus den vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage in Westeuropa und den stark zurückgegangenen Exportmengen nach Osteuropa existieren bei den westeuropäischen Tapetenherstellern große Überkapazitäten. Gleichzeitig wurden und werden in Osteuropa, insbesondere in Russland, in nennenswertem Umfang neue zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut. Es ist nicht auszuschließen, dass die Investitionstätigkeit in Russland auch dort zu Überkapazitäten führen wird. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung auf Seiten der Hersteller bei gleichzeitig weiter steigender Marktmacht der Großkunden zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Steigende Rohstoff- und Energiepreise können diesen Prozess beschleunigen. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist die A.S. Création Tapeten AG aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft sowie der bereits vorgenommenen Anpassung der Produktionskapazitäten in Deutschland nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, den Konsolidierungsprozess mitzugestalten. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein sehr hohes Risikopotenzial. Ein weiteres hohes Risikopotenzial für die Tapetenbranche resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion. So ist in der Europäischen Union (EU) die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf der Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot bestimmter Chemikalien kommen. Neben anderen Industrien verwendet auch die Tapetenbranche solche chemischen Zusatzstoffe. Ein Beispiel hierfür sind z. B. Weichmacher, die bei der Produktion sogenannter Flachvinyl- und Strukturvinyl-Tapeten zum Einsatz kommen. Unter der Annahme des ungünstigen Falls, dass es tatsächlich zu einem generellen Verbot der Verwendung z. B. von Weichmachern käme, wäre die gesamte Tapetenindustrie gleichermaßen betroffen. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zu Verwerfungen in der Wettbewerbssituation führen. Ein hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Um dieses Risiko zu minimieren, untersucht die A.S. Création Tapeten AG kontinuierlich, inwieweit Substitutionsprodukte in den vorhandenen Produktionsanlagen verarbeitet werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als niedrig ein. Neben den Chancen, die Tapete als modisches Produkt bietet, resultiert aus dieser Charakteristik auch das Risiko, dass sich Modetrends etablieren, die zu einer rückläufigen Nachfrage nach dem Produkt führen. Das könnte z. B. ein allgemeiner und nachhaltiger Trend hin zu einer glatten weißen Wand sein oder ein Trend, dass nur noch eine sog. Akzentwand tapeziert und die anderen Wände gestrichen werden. Da solche zyklischen Modetrends bereits in der Vergangenheit zu beobachten waren, ist davon auszugehen, dass sich das in der Zukunft wiederholen wird. Der Vorstand sieht hierin aber kein existenzbedrohendes Risiko, da zum einen normalerweise der gleiche Modetrend nicht gleichzeitig auf allen regionalen Absatzmärkten der A.S. Création Tapeten AG zu beobachten ist, und zum anderen Tapete nicht nur als Designtapete, sondern auch als Unitapete hergestellt werden kann. 7.2.3. Risiken aus den betrieblichen FunktionsbereichenAngesichts der besonderen Marktbedingungen ergibt sich ein Risikopotenzial im Hinblick auf den betrieblichen Funktionsbereich Beschaffung. Als Abnehmer steht die A.S. Création Tapeten AG nur wenigen Anbietern gegenüber, und die Mengen, welche die Tapetenindustrie im Allgemeinen und die A.S. Création Tapeten AG im Besonderen abnehmen, sind aus Sicht der Anbieter relativ gering. Daher besitzt die A.S. Création Tapeten AG im Fall steigender Rohstoffpreise nur eine eingeschränkte Verhandlungsmacht und begrenzte Ausweichmöglichkeiten. Die Strategie der A.S. Création Tapeten AG zielt darauf ab, durch eine konsequent auf Innovationen ausgerichtete Produktpolitik eine langfristige Belastung der Margen zu verhindern. Dennoch birgt diese Strategie das Risiko, dass Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite nicht zeitgleich an die Kunden weitergegeben werden können. Schwankungen in der Rohertragsmarge und damit verbundene hohe Ergebnisbelastungen können deshalb in den einzelnen Geschäftsjahren nicht ausgeschlossen werden. Die langfristige Analyse zeigt, dass sich diese Schwankungen im Zeitraum von 1997 bis 2017 in einem engen Korridor von ± 2,5 Prozentpunkten um die 50-Prozent-Marke bewegt haben. Lediglich in drei Geschäftsjahren 2007, 2008, 2011 war es aufgrund der "explodierten" Rohstoff- und Energiepreise nicht mehr gelungen, die Rohertragsmarge in diesem Korridor zu halten. Vor diesem Hintergrund schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Szenarios, in dem eine dauerhaft niedrige Rohertragsmarge das Ergebnis der A.S. Création Tapeten AG nachhaltig belasten, als eher niedrig ein. Aus dem Funktionsbereich Vertrieb resultieren Risiken, die im Zusammenhang mit den sich verändernden Strukturen auf den Absatzmärkten stehen. Zum einen findet ein spürbarer Konzentrationsprozess statt, der sowohl im Bereich des Groß- und Einzelhandels als auch bei den Baumärkten sowie bei den Discountern zu größeren Einheiten führt. Zum anderen zeichnet sich ein Trend ab, der dazu führen könnte, dass sich die Nachfrage im hochpreisigen Premiumsegment und im preisbewussten Discountsegment zulasten des mittleren Marktsegments verstärkt. Weiterhin hat sich der Online-Vertrieb von Tapeten inzwischen als weitere Vertriebsschiene etabliert und konkurriert mit den traditionellen Handelsformen. Da die Onlinehändler zunehmend grenzüberschreitend agieren, wird auch der Wettbewerb internationaler. Sollte es der A.S. Création Tapeten AG nicht gelingen, sich rechtzeitig mit der Sortiments- und Preispolitik sowie mit der eigenen Unternehmensorganisation an diese sich verändernden Marktstrukturen anzupassen, könnte das zu einer deutlichen und nachhaltigen Belastung der Umsatz- und Ertragslage führen. Daher besteht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht des Vorstands als häufig einzuschätzen ist. Daneben lassen sich aktuell in den Funktionsbereichen Produktion und Logistik keine hohen oder sehr hohen Risiken erkennen, die eine nennenswerte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Notwendige Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen im Bereich der Produktion und Logistik werden permanent durchgeführt und können in der Regel aus dem Cash-flow finanziert werden. 7.2.4. Finanzwirtschaftliche RisikenWie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. bereits dargelegt, kann die Finanzlage von A.S. Création als solide bezeichnet werden. Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe, die aus dem operativen Geschäft resultieren, sind nicht zu erwarten. Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Per 31. Dezember 2017 existierten zwei Zinssicherungsgeschäfte (sog. Zinssatzswaps), die zur Absicherung des Zinsniveaus von langfristigen, variabel verzinslichen Bankdarlehen abgeschlossen wurden. Das erste Zinssicherungsgeschäft bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 8.000 T€ und einer Laufzeit bis 2021 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von -88 T€ (Vorjahr: -154 T€). Das zweite Zinssicherungsgeschäft bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 9.980 T€ und einer Laufzeit bis 2018 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von -33 T€ (Vorjahr: -117 T€). Aus diesen Zinssicherungsgeschäften wird zukünftig kein Ergebniseffekt resultieren. Aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren Ausfallrisiken, die in der Bonität des jeweiligen Schuldners begründet liegen. Die Risikopolitik der A.S. Création Tapeten AG zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich das Unternehmen der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG im ungünstigsten Fall haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für die A.S. Création Tapeten AG ein hohes, aber kein bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 18,0 Mio. € (Vorjahr: 16,8 Mio. €) entfielen 6,7 Mio. € bzw. 37,2 % (Vorjahr: 5,3 Mio. € bzw. 31,5 %) auf die fünf größten Debitoren. Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit der A.S. Création Tapeten AG sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 7,0 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €). Zu den Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiken, die aus den Kartellverfahren resultieren, wird auf Abschnitt 7.2.5. ("Risiken aus Kartellverfahren") verwiesen. 7.2.5. Risiken aus KartellverfahrenAus dem laufenden Kartellverfahren in Deutschland resultieren Risiken, da bei Kartellrechtsverstößen grundsätzlich das Risiko signifikanter Bußgeldzahlungen existiert. Weiterhin besteht ein potentielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen, die Dritte im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren erheben können, sowie im Hinblick auf Belastungen, die aus der Freistellung der Verantwortlichen des Unternehmens von möglichen Bußgeldzahlungen und Schadensersatzforderungen entstehen können. Im Hinblick auf die Bußgelder bestehen keine das Ergebnis betreffenden Risiken mehr, da mit dem Jahresabschluss per 31. Dezember 2017 die Bußgeldhöhen berücksichtigt sind, die das Oberlandesgericht Düsseldorf im Berufungsverfahren in seinem Urteil vom 12. Oktober 2017 festgelegt hat. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind die festgelegten Bußgelder in Höhe von 13,9 Mio. € inzwischen in voller Höhe als Aufwand verkraftet. Von diesen Bußgeldern wurden bisher 2,0 Mio. € gezahlt, d.h. es entsteht eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. €, falls das Urteil rechtskräftig wird. Wie in der Analyse der Finanzlage in Abschnitt 3.2.2. ("Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung") dargelegt, war der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2017 nicht ausreichend, um die Finanzierung der Investitionen sicherzustellen. Eine Finanzierung der o.g. Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf die Bußgelder in Höhe von 11,9 Mio. € aus dem Cash-flow wäre nicht möglich gewesen. Auch die vorhandenen flüssigen Mittel in Höhe von 4,5 Mio. €, die per 31. Dezember 2017 vorhanden waren, wären nicht ausreichend gewesen. Daher besteht das potentielle Risiko, dass die notwendige Finanzierung der Bußgelder zu Liquiditätsproblemen führt und/oder die zukünftigen Möglichkeiten der A.S. Création Tapeten AG stark einschränkt, größere Investitionen zu tätigen und damit die Wettbewerbsposition schwächt. Dieses wäre für die A.S. Création Tapeten AG ein sehr hohes Schadenspotenzial. Der Vorstand führt gegenwärtig Gespräche mit den Banken, um die Finanzierung der geplanten Investitionen in den nächsten zwei Jahren sicherzustellen. Ferner verfügt die A.S. Création Tapeten AG als börsennotiertes Unternehmen über die Option einer Eigenkapitalerhöhung, sollten größere Investitionen in der Zukunft nicht über zusätzliches Fremdkapital finanziert werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Liquiditätsrisikos als niedrig ein. 7.2.6. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDer Rechnungslegungsprozess bei der A.S. Création Tapeten AG erfolgt in eigener Verantwortung und mit eigenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als Buchhaltungsprogramm wird eine Standardsoftware eingesetzt. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert. Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Bei der A.S. Création Tapeten AG wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem nicht an "künstlichen" Ergebnisgrößen, sondern ausschließlich an denjenigen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist auch die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems. Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt einerseits durch die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG seitens des Wirtschaftsprüfers. Auch die Konzerngesellschaften (und somit die Beteiligungen, an denen die A.S. Création Tapeten AG mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist) werden einer Abschlussprüfung unterzogen. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. In diesem Zusammenhang wurde Ernst & Young ab dem Geschäftsjahr 2014 als Nachfolger der bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Andererseits werden die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG insbesondere dessen Prüfungsausschuss eingebunden. Schließlich wird der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft. Die beschriebenen Kontrollsysteme, welche die A.S. Création Tapeten AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellt, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass der Jahresabschluss frei von Fehlern ist. 7.2.7. Einschätzung des GesamtrisikosAus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig. 8. PrognoseberichtNach Einschätzung der Weltbank wird das weltweite Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 mit 3,1 % (Vorjahr: 3,0 %) voraussichtlich etwas stärker ausfallen als im Jahr 2017. Dabei sollen die Industrieländer um 2,2 % und die Schwellen- und Entwicklungsländer um 4,5 % wachsen. Ein wesentlicher Grund für den prognostizierten, stärkeren Trend im Jahr 2018 ist der erwartete, leichte Anstieg der Rohstoff- und Energiepreise. Größere Risiken für die weitere Entwicklung sieht die Weltbank in den protektionistischen Tendenzen, die gegenwärtig zu erkennen sind. Für die Eurozone wird für das Jahr 2018 mit einem weiteren Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 2,5 % gerechnet, nach 2,4 % im Jahr 2017. Ein ähnliches Bild wird für die Entwicklung der privaten Konsumausgaben gezeichnet, bei denen für 2018 ein Anstieg um 2,0 % nach 1,7 % im Vorjahr erwartet wird. Für Deutschland, wo die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2017 immerhin 49 % der Umsätze erzielt hat, wird 2018 ein Anstieg der privaten Konsumausgaben um 1,9 % prognostiziert. Die Erwartungen für die osteuropäischen Länder außerhalb der Europäischen Union fallen etwas besser aus als in den letzten Jahren. Für Russland - zusammen mit China einer der beiden größten Tapetenmärkte weltweit - erwarten einige Wirtschaftsforscher für 2018 aufgrund steigender Ölpreise und einer Stabilisierung des Rubels einen Anstieg des Brutto-Inlandsproduktes um 2,9 %, nachdem die russische Wirtschaft im Jahr 2017 um 1,9 % gewachsen ist. Auch die Inflationsrate soll in Russland 2018 moderater ausfallen als im Vorjahr und 2,7 % betragen. Im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung soll es in Russland 2018 zu einer Erhöhung der privaten Konsumausgaben um 3,0 % kommen. Ob sich das prognostizierte Wirtschaftswachstum in den für A.S. Création relevanten Märkten auch in einer erhöhten Nachfrage nach Tapeten im Jahr 2018 niederschlagen wird, bleibt abzuwarten. Der erwartete Anstieg der privaten Konsumausgaben ist aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG in jedem Fall eine positive Basis für das kommende Geschäftsjahr. Negative Auswirkungen für die A.S. Création Tapeten AG erwartet der Vorstand aus der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise. Hier wird im Jahr 2018 mit einem allgemeinen Anstieg gerechnet, da das prognostizierte, globale Wirtschaftswachstum zu einer gesteigerten Nachfrage nach Rohstoffen und Energien führen sollte. Damit würde sich die Tendenz fortsetzen, die bereits seit Ende 2016 zu beobachten ist. Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG erwartet in den kommenden Jahren weitere nachhaltige, strukturelle Veränderungen in der internationalen Tapetenindustrie. Aufgrund der existierenden Überkapazitäten geht der Vorstand davon aus, dass es zu einer weiteren Konsolidierung der internationalen Tapetenindustrie kommen wird. Intensiviert wird dieser Prozess durch die zunehmende Marktkonzentration auf den Absatzmärkten. In ihrer Gesamtheit bewertet der Vorstand die für das Jahr 2018 prognostizierten Rahmenbedingungen für die A.S. Création Tapeten AG als ungünstig. Trotzdem geht der Vorstand davon aus, dass die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2018 auf den Wachstumskurs zurückfinden wird. Im Hinblick auf das geplante Umsatzwachstum wird es 2018 nicht die eine Wachstumsregion oder das eine Wachstumsprojekt geben. Vielmehr soll das Wachstum aus mehreren Quellen stammen. Ein wesentlicher Wachstumstreiber für die A.S. Création Tapeten AG sollen im Jahr 2018 die osteuropäischen Märkte außerhalb der EU darstellen, wo A.S. Création - wie die westeuropäische Tapetenindustrie insgesamt - seit 2008 deutliche Umsatzrückgänge verkraften musste. Im Verlauf des Jahres 2017 wurde die russische Vertriebsgesellschaft A.S. Création (RUS) und der Export aus Deutschland organisatorisch zusammengeführt und die Vertriebsstrategie für Russland überarbeitet. Aus Sicht des Vorstands wurden damit die Voraussetzungen geschaffen, dass zusätzliche Kundengruppen für den Verkauf von Tapeten aus Deutschland gewonnen werden können und die bestehenden Kunden von einem deutlich besseren Service profitieren werden. Dieses sollte 2018 zu einem deutlichen Umsatzwachstum in dieser Region führen. In der EU wird die A.S. Création Tapeten AG unverändert auf die eigenen Stärken setzen, die sich aus dem breiten Produktsortiment und den eigenen Vertriebsorganisationen in den verschiedenen Ländern ergeben. Damit ist die A.S. Création Tapeten AG in einer sehr guten Ausgangsposition, um den Kunden ein breiteres Produktsortiment und einen besseren Service zu bieten als die Wettbewerber. Dieses gilt sowohl für die Betreuung lokaler Kunden als auch für die Kunden, die international agieren wollen und einen verlässlichen Partner für ihre Internationalisierungsstrategie suchen. Unterstützt wird diese Strategie durch die Modernisierung der Logistikkapazitäten mit dem Ziel, die zunehmende Menge an kleineren Bestellungen bedienen zu können. Wie im Abschnitt 3.1.1. ("Umsatzentwicklung") erläutert, hat diese Ausrichtung im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zu einem Umsatzwachstum geführt, da strukturelle Veränderungen bei größeren Kunden die Umsätze belasteten. Im Hinblick auf die operative Ertragslage erwartet der Vorstand für 2018 Belastungen aus steigenden Rohstoff- und Energiepreisen. Um diese Belastungen des Rohertrages zumindest teilweise zu kompensieren, wird bei der A.S. Création Tapeten AG der Fokus darauf liegen, die Produktivität deutlich zu steigern und eine weitere Reduzierung der Ausschussquote zu realisieren. Zusätzlich sollen durch eine gezielte Sortiments- und Preispolitik die durchschnittlichen Verkaufspreise erhöht werden. Die Planungen für 2018 sehen einen deutlichen Rückgang der Personalaufwandsquote vor. Die im Verlauf des Jahres 2017 umgesetzten Maßnahmen zur Reduzierung der Beschäftigtenzahl und damit des Personalaufwands werden 2018 ihre volle Wirkung entfalten. Ferner werden die im Berichtsjahr angefallenen Abfindungen im Jahr 2018 nicht erneut anfallen. Dagegen wird der für die A.S. Création Tapeten AG maßgebliche Tarifabschluss ab dem 1. April 2018 zu einem weiteren Anstieg der tariflichen Einkommen um 2,1 % führen. Ziel des Vorstands ist es, diese zusätzliche Kostenbelastung durch nachhaltige Produktivitätsfortschritte auszugleichen. Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2018 folgende Entwicklung:
Dieser Lagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG sowie der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. 9. Rechtliche Angaben9.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance BerichtDie jeweils aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß § 289f HGB mit dem Corporate Governance Bericht wird sowohl auf der Internetseite von A.S. Création (www.as-creation.de) unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichtes 2017 abgedruckt. 9.2. VergütungsberichtDas Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, das als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert von Sachbezügen, die sich bei der A.S. Création Tapeten AG auf die Dienstwagennutzung beschränken. Diese Sachbezüge sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; ihr anzusetzender Wert variiert je nach der persönlichen Situation. Die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente bildet das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen jeweils festgelegten Prozentsatz. Gemäß den gültigen Dienstverträgen kann die erfolgsabhängige Komponente für die gesamten Vorstandsmitglieder einen Betrag von insgesamt 1.700 T€ nicht überschreiten (sog. Tantieme-Cap). Die Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat am 28. April 2016 dieses System der Vorstandsvergütung gebilligt. Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur überprüft. Die entsprechenden Entscheidungen werden durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorbereitet. Der Forderung folgend, Anreize zu wirtschaftlich verantwortungsvollem Handeln zu geben, entfällt bei der A.S. Création Tapeten AG ein großer Teil der Vorstandsvergütung auf die erfolgsabhängige, variable Komponente. Entsprechend hat die Verbesserung oder Verschlechterung der Bemessungsgrundlage, d. h. des Konzernergebnisses nach Steuern, einen großen Einfluss auf die Gesamtvergütung des Vorstandes. Aufgrund des hohen Verlustes im Geschäftsjahr 2017 ist auch das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis der Geschäftsjahre 2015 bis 2017 - und damit die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente der Vorstandsvergütung - negativ. Entsprechend erhält der Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 keine erfolgsabhängige Vergütung. Im Vorjahr lag die erfolgsabhängige Komponente auf einem Niveau von 684 T€. Die erfolgsunabhängige Komponente hat sich im Berichtsjahr auf 697 T€ (Vorjahr: 760 T€) reduziert. Grund hierfür ist das Ausscheiden von Herrn Kämper aus dem Vorstand der A.S. Création Tapeten AG am 31. März 2016. Erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponente führten für das Geschäftsjahr 2017 zu einem Jahreseinkommen des Vorstandes von 697 T€, das um 51,7 % unter dem Vorjahreswert von 1.444 T€ lag. Darüber hinaus wird für die Dauer des Dienstverhältnisses für alle Vorstandsmitglieder ein jährlich konstanter Beitrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse gezahlt. Diese wird dann die zukünftigen Pensionszahlungen leisten. Im Geschäftsjahr 2017 betrug der Aufwand für Altersvorsorge 48 T€ (Vorjahr: 45 T€). Insgesamt stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 (Entstehungsprinzip) wie folgt dar: scroll
Die Tantieme für das Geschäftsjahr wird im folgenden Jahr ausgezahlt und zwar am Ende des Monats, in dem der Konzernabschluss den Aktionären vorgelegt wird. Damit stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 (Zuflussprinzip) wie folgt dar: scroll
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt an dieser Stelle, da sich die Hauptversammlung am 28. April 2016 gegen diese Veröffentlichung ausgesprochen hat. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der A.S. Création Tapeten AG dokumentiert. Gemäß § 14 der Satzung (Fassung vom 7. Mai 2015) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine feste Vergütung in Höhe von 12.500 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten zusätzlich für diese Tätigkeit 6.250 €, wobei die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen auf den doppelten Betrag der festen Vergütung begrenzt ist. Entsprechend diesen Regelungen betrug die Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 162.500 € (Vorjahr: 162.500 €), die sich wie folgt aufteilte: scroll
9.3. Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB und erläuternder BerichtGemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 7. Mai 2015) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Gemäß Aktienregister und den in der Vergangenheit erhaltenen Meldungen nach §§ 21 und 41 WpHG halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 35,27 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 15,01 % und Frau Karin Schneider mit 10,09 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinem unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 29,52 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von 5,67 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,08 % zuzurechnen. Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung. Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900.000 € (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern (wobei unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann) oder die erworbenen Aktien zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Zum 31. Dezember 2017 verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 243.649 Stück eigene Aktien. Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital per 31. Dezember 2017 unverändert 4.500.000 €. Die A.S. Création Tapeten AG hat zusammen mit der OOO Kof Palitra das russische Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra gegründet. Beide Parteien halten jeweils 50 % der Anteile. Im Falle einer wesentlichen Veränderung der Eigentümerstruktur bei einem der beiden Gründungsgesellschafter räumt der Gesellschaftsvertrag der jeweils anderen Partei eine Kaufoption auf dessen Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen ein. 10. Erklärung gemäß § 289 Absatz 1 Satz 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Gummersbach, den 28. Februar 2018 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Krämer Bantel Suskas Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1. Kartellverfahren1.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie A.S. Création Tapeten AG ist in eine rechtliche Auseinandersetzung mit der deutschen Kartellbehörde involviert. Zur Vermeidung einer etwaigen Verzinsung hat die Gesellschaft bereits im Jahr 2014 eine Zahlung von EUR 2,0 Mio. geleistet. Am 12. Oktober 2017 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil und die Bußgeldhöhe im Berufungsverfahren verkündet, das die A.S. Création Tapeten AG gegen die seitens des Bundeskartellamts im Jahr 2014 erlassenen Bußgeldbescheide beantragt hatte. Das Gericht hat die Bußgelder gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens auf insgesamt EUR 13,9 Mio. angehoben. Obwohl das Urteil des Oberlandesgerichts noch nicht rechtskräftig ist, hat der Vorstand im Berichtsjahr die Risikovorsorge erhöht, so dass eine Ergebnisbelastung für A.S. Création Tapeten AG in Höhe des verkündeten Bußgeldes berücksichtigt ist. Das gegen die A.S. Création Tapeten AG geführte Verfahren ist aus unserer Sicht insbesondere aufgrund der Höhe der geltend gemachten Forderungen sowie der verfahrensimmanenten Unsicherheiten und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter von besonderer Bedeutung. 1.2 Prüferisches VorgehenUnter Berücksichtigung unserer Erkenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko unrichtiger Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Ermessensausübung in Bezug auf Ansatz und Bewertung der Risiken aus dem Kartellverfahren durch den Vorstand eine direkte Auswirkung auf das Jahresergebnis haben, haben wir die Angemessenheit des Ansatzes von auf das Kartellverfahren bezogene Rückstellungen und deren Bewertung unter anderem anhand der uns vorgelegten Berichterstattung über die mündliche Urteilsverkündung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, des originären Bußgeldbescheides des Bundeskartellamtes, der Einspruchsbegründung der Gesellschaft gegen den Bußgeldbescheid, der Klageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sowie von gutachterlichen Stellungnahmen beurteilt. Die uns im Rahmen der Prüfung vorgelegten Unterlagen haben wir mit dem Vorstand der Gesellschaft erörtert. Daneben haben wir eine externe Rechtsanwaltsbestätigung zum Bilanzstichtag eingeholt, die die Risikoeinschätzung des Vorstandes stützt. Wir haben die durch den Vorstand vorgenommene Einschätzung und die getroffenen Annahmen in Bezug auf das Kartellverfahren auf Einklang mit den uns vorgelegten Unterlagen und unseren mit dem Vorstand geführten Gesprächen beurteilt. 1.3 Verweis auf zugehörige AngabenDie A.S. Création Tapeten AG berichtet in den Abschnitten "(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen" und "(25) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen" im Anhang sowie im Abschnitt "7.2.5. Risiken aus Kartellverfahren" im Lagebericht über das in Deutschland anhängige Kartellverfahren. 2. Überprüfung der Werthaltigkeit für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen2.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen der A.S. Création Tapeten AG werden mindestens jährlich zum 31. Dezember auf voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen hin überprüft. Dabei wird der Unternehmenswert anhand eines Discounted Cash Flow Modells ermittelt. Grundlage für die Bewertungen ist der seitens des Vorstandes und des Aufsichtsrates verabschiedete integrierte Geschäftsplan des Konzerns für einen Zweijahreszeitraum aus dem die Planungen für die einzelnen verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligung abgeleitet werden. Zur Ermittlung der Abzinsung wurden für das jeweilige verbundene Unternehmen oder Beteiligung die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten verwendet. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse für das jeweilige Bewertungsobjekt einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Vor dem Hintergrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. 2.2 Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Überprüfung der Werthaltigkeit für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen im Hinblick auf dessen Eignung potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln nachvollzogen. Dabei haben wir den Planungsprozess analysiert und die im Planungsprozess implementierten Kontrollen hinsichtlich ihrer Effektivität beurteilt. Die wesentlichen Prämissen der Planung haben wir mit dem Vorstand erörtert. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Überprüfung der Werthaltigkeit für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen zum 31. Dezember 2017 haben wir die getroffenen Annahmen daraufhin untersucht, ob diese den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen entsprechen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter analysiert und die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden handelsrechtlichen Anforderungen nachvollzogen. Wir haben andere wesentliche Parameter, wie z. B. des prognostizierten Wirtschaftswachstums und den geplanten Verschuldungsgrads darauf hin analysiert, ob diese den allgemeinen Markterwartungen und unserer Erwartungshaltung entsprechen. Für die Beurteilung der angewendeten Diskontierungssätze haben wir darüber hinaus interne Bewertungsspezialisten hinzugezogen. Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Überprüfung der Werthaltigkeit für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen keine Einwendungen ergeben. 2.3 Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben der Gesellschaft zu Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen sind in dem Abschnitt "(3) Finanzanlagen" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Verweise in Abschnitt 4.2. und 9.1. des Lageberichts auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB, von denen wir eine zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erhalten haben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im vorliegenden Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 4. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der A.S. Création Tapeten AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Gockel. Anlage zum Bestätigungsvermerk:Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des LageberichtsFolgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Köln, 2. März 2018 Ernst & Young GmbH Gockel, Wirtschaftsprüfer Galden, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2017 am 8. März 2017, am 4. Mai 2017, am 12. September 2017 und am 12. Dezember 2017 zu insgesamt vier Sitzungen zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat gab es im Laufe des Geschäftsjahres 2017 nicht. Wie bisher wird auch weiterhin der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen. Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben gebildet:
Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind, vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse ist sichergestellt. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu einer Sitzung am 8. März 2017 zusammengetreten. Der Ausschuss prüfte und erörterte unter Berücksichtigung eines horizontalen und vertikalen Vergütungsvergleichs insbesondere die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. Weiterhin beriet er über die Wiederbestellung von Herrn Roland Werner Bantel, Vorstand Vertrieb und Marketing, und empfahl dem Aufsichtsrat, Herrn Bantel ab dem 1. April 2018 erneut zum Vorstandsmitglied zu bestellen. Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsberichte sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 6. März 2017 sowie am 12. September 2017, zusammengetreten. An beiden Sitzungen nahmen zusätzlich zu den ordentlichen Ausschussmitgliedern jeweils Vertreter des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Maik Holger Krämer als Vertreter des Vorstands teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Volker Hues, ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss befasste sich in der Sitzung vom 6. März 2017 schwerpunktmäßig mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016, der Erörterung des Berichts des Aufsichtsrates, der Erklärung zur Unternehmensführung sowie des Corporate Governance Berichts, der Empfehlung an den Aufsichtsrat hinsichtlich des Vorschlags für den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Jahr 2017 und der Überwachung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. Bereits im Geschäftsjahr 2007 hatte der Aufsichtsrat beschlossen, die internen Kontrollsysteme sämtlicher Konzerngesellschaften nach und nach einer externen Prüfung zu unterziehen. Dabei handelt es sich nicht um eine anlassbezogene Prüfung, sondern um eine interne Revision im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements. Im Rahmen des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 wurde die OOO A.S. Création (RUS) einer solchen Prüfung unterzogen. Wie in den Vorjahren wurde eine auf solche Themen spezialisierte Gesellschaft von KPMG mit der Prüfung beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfung, einschließlich des entsprechenden Prüfungsberichts, wurden dem Prüfungsausschuss der A.S. Création Tapeten AG vorgelegt und von diesem diskutiert. Insgesamt zog KPMG im Hinblick auf das interne Kontrollsystem der OOO A.S. Création (RUS) ein positives Fazit. In seiner Sitzung vom 12. September 2017 befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem aktuellen Risikobericht des Vorstands sowie mit dem Stand der Compliance-Maßnahmen bei der A.S. Création Tapeten AG über den der Leiter Recht und Compliance dem Prüfungsausschuss berichtete. Ein weiteres Thema war die künftige Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Schließlich definierte der Prüfungsausschuss als Schwerpunkte für die Prüfung der Abschlüsse zum 31. Dezember 2017, die Werthaltigkeit des Finanzanlagevermögens (Impairment Test), die Darstellung erwarteter bilanzieller Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 (Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden) und IFRS 9 (Finanzinstrumente) im Konzernanhang sowie die Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen zu überprüfen. Der Nominierungsausschuss, zu dessen Aufgabe es gehört, dem Aufsichtsrat bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen, ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war er unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde monatlich durch schriftliche Berichte und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens unterrichtet. Über außergewöhnliche Vorgänge hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzlich schriftlich berichtet. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen. Der Aufsichtsrat hat wichtige einzelne Geschäftsvorfälle geprüft und über die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Vorstands zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte entschieden. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Entsprechenserklärung abgegeben und dargelegt, welche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht angewendet wurden oder werden. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017, der Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernlagebericht sowie der nichtfinanzielle Bericht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Die prüfungspflichtigen Unterlagen sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des nichtfinanziellen Berichts beauftragt. Im Rahmen dieser freiwilligen Prüfung sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die zu der Auffassung führen würden, dass der nichtfinanzielle Bericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden ist. Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hatte die Hauptversammlung am 4. Mai 2017 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit. Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2017 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 12. September 2017 gefassten Beschlusses erteilt. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Hierzu gehörte auch der Bericht über die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 8. März 2018 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 9. März 2018 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss gegeben. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer stellte im Rahmen seiner Prüfung unter anderem fest, dass den Fortbestand der Gesellschaft und den Konzern gefährdende Entwicklungen durch das gemäß § 91 Absatz 2 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt sowie erfasst werden können und im Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG sowie im Konzernlagebericht zutreffend dargestellt sind. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der beiden Lageberichte, des Vorschlags zur Gewinnverwendung sowie des nichtfinanziellen Berichts sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2017 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie die Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Création Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Allerdings traten potentielle Interessenkonflikte, die von den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste, im Berichtsjahr nicht auf. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement für das Unternehmen, seine Kunden und seine Aktionäre in einem herausfordernden Geschäftsjahr 2017.
Gummersbach, den 9. März 2018 A.S. Création Tapeten AG Für den Aufsichtsrat Franz Jürgen Schneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (in der am 24. April 2017 veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017) seit dem 8. März 2017, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung, bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:
Gummersbach, den 9. März 2018 A.S. Création Tapeten AG Für den Aufsichtsrat Franz Jürgen Schneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand Maik Holger Krämer, Vorsitzender des Vorstands |
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