![]() A.S. Création Tapeten AGGummersbachKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019A.S. Creation Tapeten AG, GummersbachAktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbachscroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbachscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbachscroll
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Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbachscroll
Ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung werden im Anhang Nr. 27 gegeben. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019A.S. Creation Tapeten AG, GummersbachAllgemeinesDie A.S. Creation Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der A.S. Creation Tapeten AG auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Neue IFRS werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet. Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende geänderten oder neuen Standards und Interpretationen zu beachten:
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell zur Erfassung von Leasingverhältnissen in der Bilanz des Leasingnehmers ein. Ein Leasingnehmer erfasst dabei ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu zukünftigen Leasingzahlungen darstellt. Die Leasingverträge bei A.S. Creation betreffen im Wesentlichen Gebäude und Kraftfahrzeuge. Bei Leasingverträgen von Gebäuden liegen die Laufzeiten zwischen zwei und sieben Jahren. Bei Kraftfahrzeugen liegt die Laufzeit üblicherweise zwischen zwei und fünf Jahren. Leasingverträge betreffend technische Anlagen und Maschinen bzw. Büromaschinen und -einrichtungen sind im Konzern nur von untergeordneter Bedeutung. Formen von Unterleasing oder Vereinbarungen zu Sale-and-Leaseback Transaktionen existieren nicht. Die Vorschriften des IFRS 16 wurden nicht auf jene Leasingverträge angewandt, die im Zeitpunkt der Erstanwendung des Standards zum 1. Januar 2019 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr hatten. A.S. Creation hat bei der Erstanwendung von IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 von der modifizierten retrospektiven Methode Gebrauch gemacht. Hierbei wurde die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der verbleibenden Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ermittelt. Das Nutzungsrecht zum 1. Januar 2019 wurde mit dem Buchwert erfasst, der sich ergeben hätte, falls der IFRS 16 bereits seit dem Beginn des Leasingverhältnisses angewendet worden wäre. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 hatte folgenden Einfluss auf die Bilanz: scroll
Im Geschäftsjahr 2019 führte die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zu einer Verminderung des Ergebnisses vor Steuern um 8 T€. Der Effekt auf das Ergebnis je Aktie war unwesentlich. Änderungen an IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen" enthalten Klarstellungen zu Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Creation ergeben sich nicht. Jährliche Verbesserungen der IFRS (2015-2017) enthalten Änderungen zu den Standards IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IFRS 11 "Gemeinsame Vereinbarungen", IAS 12 "Ertragsteuern" und IAS 23 "Fremdkapitalkosten". Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Creation ergeben sich nicht. Änderungen an IAS 19 "Planänderungen" enthalten Regelungen für den Fall einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Creation ergeben sich nicht. IFRIC 23 "Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung" legt die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden und -ansprüche aus, bei denen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragssteuerlichen Behandlung bestehen. Wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Creation ergeben sich nicht. Folgende, im Geschäftsjahr 2019 noch nicht in Kraft getretene bzw. von der EU noch nicht anerkannte Standards und Interpretationen sind veröffentlicht:
Aus heutiger Sicht resultieren aus den erst in den Folgejahren anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Creation. Zur Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit werden in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert. Ebenfalls aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden Beträge teilweise in Tausend Euro (T€) dargestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns beinhaltet im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Tapeten in allen wesentlichen Materialqualitäten und Anwendungsbereichen. Daneben wird der Handel mit Dekorationsstoffen als ergänzende Geschäftstätigkeit betrieben. Den Produkten und Dienstleistungen des Konzerns entsprechend, erfolgt eine Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 getrennt nach den Geschäftsbereichen (bzw. Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. KonsolidierungsgrundsätzeTochterunternehmen, bei denen der A.S. Creation Tapeten AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik zusteht, werden nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IFRS 11 und IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der inländischen und der ausländischen Unternehmen sind nach konzerneinheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt die Buchwerte der zu konsolidierenden Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden, neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Bei der Neubewertung werden die Vermögenswerte und die Schulden der erworbenen Unternehmen mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt angesetzt. Ein bei der Erstkonsolidierung entstehender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung (Impairment-Test) unterzogen. Diese Werthaltigkeitsüberprüfung ist gemäß IFRS auf Basis der sog. zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) durchzuführen, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Im Fall von A.S. Creation handelt es sich hierbei um die beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsüberprüfung wird der Buchwert des Geschäftsbereichs mit dem sog. erzielbaren Betrag verglichen. Dabei handelt es sich um den Gegenwartswert der zukünftigen Cash-flows, die aus dem Geschäftsbereich zufließen (sog. Nutzungswert). Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so stellt der Differenzbetrag den Wertminderungsbedarf dar, der erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Geschäftsjahres als außerplanmäßige Abschreibung erfasst wird. Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, so besteht kein Anpassungsbedarf. Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste in den Sachanlagen, in den immateriellen Vermögenswerten und bei den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Konzerninterne Wertberichtigungen und Rückstellungen werden aufgelöst. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IFRS 11 und IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert sowohl um erfolgsneutrale als auch um erfolgswirksame Eigenkapitalveränderungen des gemeinschaftlich kontrollierten Unternehmens erhöht bzw. vermindert, soweit diese Veränderungen auf die Anteile von A.S. Creation entfallen. Gleiches gilt für die langfristigen Gesellschafterdarlehen, sofern diese dem wirtschaftlichen Gehalt nach zur Nettoinvestition von A.S. Creation zählen. Soweit Transaktionen mit einem Gemeinschaftsunternehmen durchgeführt werden, werden daraus resultierende, nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden, soweit es sich um zeitlich befristete Unterschiede handelt, die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. Erläuterungen zum KonsolidierungskreisNeben der A.S. Creation Tapeten AG werden neun Unternehmen konsolidiert. Der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen stellt sich wie folgt dar: scroll
Durch den Verkauf der 50 %-Beteiligung an der OOO A.S. & Palitra im Berichtsjahr hat sich der Anteilsbesitz gegenüber dem Vorjahr um eine Gesellschaft verringert. Aufgrund der Veräußerung wurde gemäß IFRS 5 der Ergebnisbeitrag der Beteiligung als separater Posten (Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten) ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Alle einbezogenen Abschlüsse sind auf den gleichen Stichtag, den 31. Dezember 2019, erstellt und wurden von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. WährungsumrechnungDie Berichtswährung der A.S. Creation Tapeten AG ist der Euro (€). Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Währungskurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und zu jedem Bilanzstichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Währungsumrechnung der Abschlüsse von einbezogenen Unternehmen in Nicht-EuroLändern wird gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung mit der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Demnach werden Veränderungen in den Sachanlagen und in den immateriellen Vermögenswerten zu Jahresdurchschnittskursen, das Eigenkapital zu historischen Kursen und alle übrigen Bilanzposten zu Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Unterschiedsbeträge, die sich bei den Sachanlagen und bei den immateriellen Vermögenswerten ergeben, werden im Anhang Nr. 1 und Nr. 2 in der Zeile "Währungsanpassung" offen ausgewiesen. Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und in den Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung eingestellt. Umrechnungsunterschiede aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgswirksam behandelt. Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeSachanlagen werden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein längerfristiger Zeitraum erforderlich ist, um einen Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die in diesem Zeitraum anfallen, aktiviert. Mit Ausnahme von Druckwerkzeugen werden abnutzbare Sachanlagen nach der linearen Methode planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen. Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus den Sachanlagen abgehen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden vorgenommen, wenn einem Vermögenswert ein Zeitwert beizulegen ist, der unter dessen Nettobuchwert liegt. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, die allerdings nicht zu einer Überschreitung der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen dürfen. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die kürzere Zeitspanne aus betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit. Bei der Bemessung der Vertragslaufzeiten werden etwaige Kündigungs- und/oder Verlängerungsoptionen, sofern ein durchsetzbares Recht für A.S. Creation besteht, unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme berücksichtigt. Erworbene immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer, überwiegend drei bis fünf, höchstens jedoch zehn Jahre, linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern regelmäßig einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Dementsprechend werden die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderung bewertet, sofern sich letztere im Einzelfall aus der Werthaltigkeitsüberprüfung ergibt. Leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter werden gemäß IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses bzw. mit Beginn der Nutzung mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten angesetzt. Die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechte (sog. right-of-use assets) werden in jenen Bilanzposten ausgewiesen, in denen auch die den Verträgen zugrunde liegenden Vermögenswerte dargestellt würden, wenn sie sich zum Bilanzstichtag im Eigentum des Konzerns befinden würden. Im Fall von Leasingverträgen ohne Kaufoption mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten sowie Leasingverträgen von Gegenständen von geringem Wert (sog. low-value-assets) wendet A.S. Creation die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 an und bilanziert die entsprechenden Leasingzahlungen aufwandswirksam in der jeweiligen Periode. Entwicklungskosten für neue Designs werden nicht aktiviert, da die Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind. Gemäß IFRS 9 werden Finanzinstrumente in folgende Kategorien eingeteilt: a) zu fortgeführten Anschaffungskosten, b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis und c) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Geschäftsmodell von A.S. Creation sieht die Vereinnahmung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen zu festgelegten Zeitpunkten vor. Mit Ausnahme der Derivate werden sämtliche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung von Transaktionskosten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung zu erwartender Verluste (Expected Loss Model) bewertet. Diese werden anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und das Ausfallrisiko der jeweiligen Gruppe analysiert. Anhand einer Risikomatrix wird dem erwarteten Ausfallrisiko hinreichend Rechnung getragen. Die Risikomatrix berücksichtigt neben aktuellen externen Ratinginformationen Auswertungen zu Überfälligkeiten sowie Erfahrungswerte hinsichtlich Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Wertberichtigungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten gebucht. Erst wenn das vertragliche Recht zur Vereinnahmung der Zahlungen erlischt, wird die zugrunde liegende Forderung ausgebucht. Erwartete Forderungsausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung nicht wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate. Hat sich dagegen das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste. Erwartete Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten werden nach einer vereinfachten Methode erfasst. Dabei erfolgt die Risikovorsorge zu jedem Bilanzstichtag in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen werden zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis angesetzt. Ist der Zeitwert positiv, erfolgt der Ausweis unter den finanziellen Vermögenswerten, ansonsten unter den finanziellen Verbindlichkeiten. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Stichtag abzüglich Veräußerungskosten. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten sowie Forderungen resultieren aus Verträgen mit Kunden. Hat eine Partei des Vertrags ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt, wird in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung und der Zahlung ein solcher Posten ausgewiesen. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte für Bonitätsrisiken werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet. Bei den Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 handelt es sich bei A.S. Creation um Serviceleistungen, die kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht werden. Sonstige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden mit dem Nennbetrag abzüglich evtl. vorgenommener Wertminderungen angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Diese werden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend IAS 19 angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Der im Altersversorgungsaufwand enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist. Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kontokorrentkredite. Diese werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten resultierend aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden zum Bilanzstichtag in Höhe des Barwertes der noch ausstehenden Leasingzahlungen bilanziert. Dabei kommen vertragsspezifisch vereinbarte Zinssätze zur Anwendung. Sollten keine Zinssätze im Vertrag vereinbart sein, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt, bei dessen Festlegung vertragsspezifische Parameter (Laufzeit, Risiko, Wert) berücksichtigt werden. Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerrecht, auf Konsolidierungsvorgänge und auf Verlustvorträge angesetzt. Zur Anwendung kommen hierbei zukünftig zu erwartende länderspezifische Steuersätze. Latente Steueransprüche werden nur insoweit berücksichtigt, wenn deren Realisation innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. A.S. Creation tritt bei seinen Umsatztransaktionen als sogenannter Prinzipal im Sinne von IFRS 15 auf. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, und der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen. Dies erfolgt in der Regel bei Lieferung oder Leistungserbringung, also zeitpunktbezogen. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der gesamte Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sofern diese einzelnen Leistungsverpflichtungen nicht synchron erfüllt werden, erfolgt eine zeitlich versetzte Realisierung der Umsatzerlöse. Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden nur im Transaktionswert berücksichtigt, soweit die Realisierung der variablen Gegenleistung als hochwahrscheinlich angesehen wird. Für die regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse ist der Sitz des Käufers maßgeblich, nur bei abweichender Lieferadresse gilt diese. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen erfolgt anhand der beiden Produktkategorien Tapeten und Bordüren sowie Gardinen und Dekorationsstoffe. Die übrigen Erträge und Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Realisierung erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistungen, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Konzernlagebericht. Die nachfolgenden Schätzungen und Annahmen haben einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:
Erläuterungen zur Bilanz(1) SachanlagenDie Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: scroll
Nettobuchwerte von vorübergehend ungenutzten Sachanlagen sind in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. Erläuterungen zu Grundschulden werden im Anhang Nr. 12 gegeben. Die Aufgliederung und die Entwicklung der bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16, die in den Sachanlagen enthalten sind, stellen sich wie folgt dar: scroll
(2) Immaterielle VermögenswerteDie Aufgliederung und die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar: scroll
Von den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 8.078 T€ (Vorjahr: 8.061 T€) entfielen 7.926 T€ (Vorjahr 7.909 T€) auf den Geschäftsbereich Tapete und 152 T€ (Vorjahr: 152 T€) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Die Geschäfts- und Firmenwerte wurden einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei wurde als erzielbarer Betrag für den entsprechenden Geschäftsbereich der sog. Nutzungswert ermittelt, d. h. der Gegenwartswert der zukünftigen Zahlungsströme, die aus dem Geschäftsbereich zufließen. Grundlage der Ermittlung des Nutzungswertes bildete die Detailplanung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. Als Zahlungsstrom wurde hierbei der Cash-flow vor Zinsen und Steuern abzüglich der gesamten Investitionen des jeweiligen Jahres sowie der veränderten Kapitalbindung im Netto-Umlaufvermögen verwendet. Für die Jahre ab 2022 wurde der geplante Cash-flow vor Zinsen und Steuern des Jahres 2021 abzüglich der Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als ewige Rente fortgeschrieben. Bei der Berechnung der ewigen Rente wurde keine Wachstumsrate unterstellt. Zum Zweck der Diskontierung kamen für den Geschäftsbereich Tapete gewichtete Gesamtkapitalkosten (vor Steuern) in Höhe von 3,9 % und für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe in Höhe von 3,2 % zur Anwendung. Für beide Geschäftsbereiche lag der so ermittelte Nutzungswert über dem Buchwert, so dass die Werthaltigkeitsüberprüfung in keinem Fall einen Wertminderungsbedarf ergab. Im Bereich Tapete würde sich bei einem Diskontierungsfaktor von über 7,4 % und im Bereich Dekorationsstoffe von über 8,6 % ein Wertminderungsbedarf ergeben. (3) At-Equity bilanzierte FinanzanlagenUnter dieser Position wurde die 50 %-Beteiligung an OOO A.S. & Palitra bilanziert. Diese Beteiligung wurde im Berichtsjahr veräußert. Die At-Equity bilanzierten Finanzanlagen entwickelten sich wie folgt: scroll
(4) Finanzielle VermögenswerteUnter dieser Position wurden die Gesellschafterdarlehen bilanziert, die die A.S. Creation Tapeten AG an das Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra begeben hatte. Die 50 %-Beteiligung an dem Gemeinschaftsunternehmen wurde im Berichtsjahr veräußert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Gesellschafterdarlehen abgelöst. Die finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: scroll
(5) Sonstige VermögenswerteDie Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar: scroll
Bei den übrigen Vermögenswerten handelt es sich u. a. um Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche sowie um Bonusgutschriften von Lieferanten. Ferner sind in dieser Position Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.612 T€ (Vorjahr: 1.786 T€) enthalten. Im Vorjahr waren außerdem Forderungen gegenüber der nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaft OOO A.S. & Palitra enthalten. Den Ausfallrisiken der sonstigen Vermögenswerte wird mit Wertminderungen in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate Rechnung getragen. Die Wertminderungen auf die sonstigen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt: scroll
(6) Latente Steuererstattungsansprüche und SteuerverbindlichkeitenDie Steuerabgrenzungen gemäß IAS 12 werden mit länderspezifischen Steuersätzen berechnet. Für Deutschland ergibt sich unter Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ein Gesamtsteuersatz von 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %). Die Aufteilung der latenten Steuerabgrenzungen auf Bilanzpositionen stellt sich wie folgt dar: scroll
Im Inland bestehen Verlustvorträge für Gewerbesteuer in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 63 T€) sowie für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 12 T€). Darüber hinaus bestehen steuerliche Verlustvorträge im Ausland in Höhe von 12.047 T€ (Vorjahr: 11.267 T€). Für Verlustvorträge in Höhe von 10.907 T€ (Vorjahr: 10.196 T€) sowie für temporäre Differenzen in Höhe von 419 T€ (Vorjahr: 350 T€) wurden keine latenten Steueransprüche gebildet, weil die Realisierung dieser latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht nicht als hinreichend sicher angesehen werden kann. (7) VorräteDie Vorräte gliedern sich wie folgt: scroll
Vorräte mit Buchwerten in Höhe von 9.635 T€ (Vorjahr: 9.664 T€) sind zum Nettoveräußerungswert bilanziert. (8) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenVon den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 10 T€ (Vorjahr: 21 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Fälligkeitsstruktur der nicht einzelwertberichtigten Forderungen stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
Bei den nicht wertgeminderten, überfälligen Forderungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. (9) Steuererstattungsansprüche und SteuerverbindlichkeitenDie Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten enthalten überwiegend noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres sowie veranlagte Ertragsteuern für Vorjahre. (10) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gliedern sich wie folgt: scroll
Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden kurzfristige Gelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. (11) EigenkapitalBezüglich der Aufgliederung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital unverändert 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Creation Tapeten AG (Fassung vom 9. Mai 2019) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500 T€. Die Kapitalrücklagen enthalten, wie im Vorjahr, 13.752 T€ Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien der A.S. Creation Tapeten AG und gemäß IAS 32 einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 5 T€ aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile. Die Gewinnrücklagen enthalten bisher nicht ausgeschüttete Gewinne der Konzerngesellschaften sowie ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen. Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand bis zum 8. Mai 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900 T€ (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Creation Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen, d. h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 243.649 Stück eigener Aktien im Nennwert von 731 T€ bzw. 8,12 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Creation Tapeten AG. Es wird ein Korrekturbetrag in Höhe der Anschaffungskosten der eigenen Aktien gebildet. Dieser beläuft sich, wie im Vorjahr, auf 4.021 T€. Für das Berichtsjahr wird eine Dividende von 0,90 € je Stückaktie bzw. eine Gesamtausschüttung in Höhe von 2.481 T€ vorgeschlagen. Für das Vorjahr wurde keine Dividende ausgezahlt. Nach den Vorschriften der IFRS sind einige Sachverhalte nicht als Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Diese erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals, die in den Gewinnrücklagen und in dem Ausgleichsposten Währungsumrechnung enthalten sind, entwickelten sich wie folgt: scroll
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(12) Finanzverbindlichkeiten (verzinslich)Die Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt: scroll
Die Aufgliederung und die Entwicklung der darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Fristigkeit der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Fristigkeit der darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Leasingzahlungen des Berichtsjahres belaufen sich auf insgesamt 414 T€. Darin enthalten sind in Höhe von 370 T€ Leasingzahlungen resultierend aus Verträgen, für die gemäß IFRS 16 ein Nutzungsrecht aktiviert wurde sowie Leasingaufwendungen in Höhe von 23 T€ für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte und 21 T€ aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, für die die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 in Anspruch genommen wurden. Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes beläuft sich auf 2,63 %. Für die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten bestehen Grundschulden in Höhe von 21.550 T€ (Vorjahr: 21.550 T€). Von den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 14.532 T€ (Vorjahr: 15.257 T€) entfallen 12.460 T€ (Vorjahr: 13.101 T€) auf fest verzinsliche und 2.072 T€ (Vorjahr: 2.156 T€) auf variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten. Von den fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind 1.243 T€ (Vorjahr: 2.229 T€) über Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Im Fall der variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten wurde für 1.740 T€ (Vorjahr: 2.000 T€) ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen, um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen. Die Restzinsbindungsfristen und die auf Basis der Buchwerte gewichteten Durchschnittszinssätze der fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
(13) Sonstige VerbindlichkeitenDie Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: scroll
(14) Langfristige RückstellungenDie langfristigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt: scroll
Pensionsrückstellungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Zusagen variieren zwischen den Konzerngesellschaften je nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dem überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns wird eine leistungsorientierte, an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelte Pensionszusage, bezogen auf einen festen Geldbetrag, gewährt. Die Höhe der Pensionsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 ermittelt und entspricht dem Anwartschaftsbarwert. Bei der Ermittlung wurden für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen folgende Parameter zugrunde gelegt: scroll
Für die deutschen Konzerngesellschaften basieren die Annahmen hinsichtlich Sterblichkeit und Invalidisierung auf den (c)RICHTTAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die isolierte Veränderung folgender Parameter würde zu wesentlichen Veränderungen des Barwertes der Pensionsverpflichtung führen: scroll
Ferner würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 638 T€ führen. Die Duration der Pensionsverpflichtung, also die voraussichtliche durchschnittliche Kapitalbindungszeit, beträgt 20,2 Jahre. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt: scroll
Von dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen kommen voraussichtlich 347 T€ im folgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Ein geringer Teil der Pensionsverpflichtungen wird über Rückdeckungsversicherungen finanziert, die als Planvermögen qualifiziert werden. Der Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich wie folgt: scroll
Im folgenden Geschäftsjahr werden sich die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung voraussichtlich auf 10 T€ belaufen. Der Zeitwert des Planvermögens (Rückdeckungsversicherung) wird mit dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen saldiert und die Nettoverpflichtung in der Bilanz als Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Die erfolgswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, d.h. der Netto-Pensionsaufwand für die Leistungszusagen, setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten: scroll
Folgende versicherungsmathematische Gewinne (+) bzw. Verluste (-) wurden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst: scroll
Neben diesen leistungsorientierten Zusagen gewähren Konzerngesellschaften in einigen Fällen Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesen Fällen wird während der Dauer des Anstellungsverhältnisses jährlich ein definierter Betrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse oder vergleichbare Versorgungseinrichtung gezahlt. Diese sogenannten beitragsorientierten Versorgungspläne werden nicht in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Vielmehr sind die gezahlten Beiträge in dem Personalaufwand des jeweiligen Berichtsjahres enthalten (vgl. Anhang Nr. 20). (15) Kurzfristige RückstellungenDie kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus laufenden Verträgen und Gewährleistungen. Diese entwickelten sich wie folgt: scroll
(16) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und EventualverbindlichkeitenDie angabepflichtigen, wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und deren Fristigkeit stellen sich wie folgt dar: scroll
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Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(17) UmsatzerlöseDie Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
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Im Wesentlichen resultieren die Umsatzerlöse bei A.S. Creation aus dem Verkauf von Waren. Da bei A.S. Creation die Bestellungen in der Regel sofort zur Auslieferung kommen, spielt der Auftragsbestand nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich bei einigen Großkunden bestehen mehrjährige Umsatzvereinbarungen. Mit der Leistungserfüllung ist innerhalb der nächsten vier Jahre zu rechnen. In den Umsatzerlösen sind -4.571 T€ aus der Veränderung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten enthalten. Diese stellen sich wie folgt dar: scroll
(18) MaterialaufwandDer Materialaufwand enthält: scroll
(19) Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge enthalten u.a. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, Erträge aus dem Wegfall von Verpflichtungen, Währungsgewinne in Höhe von 1.279 T€ (Vorjahr: 19 T€) sowie Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 103 T€ (Vorjahr: 81 T€). (20) PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 2.656 T€ (Vorjahr: 2.679 T€), Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 274 T€ (Vorjahr: 284 T€) sowie Zahlungen, die aufgrund von beitragsorientierten Versorgungsplänen an überbetriebliche Unterstützungskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen geleistet wurden, in Höhe von 157 T€ (Vorjahr: 141 T€) enthalten. Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet, ohne die Mitglieder des Vorstands): scroll
(21) AbschreibungenDie Aufteilung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (vgl. Anhang Nr. 1 und Nr. 2) ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (22) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Werbung, Instandhaltung und Versicherungen. Ferner sind darin Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 187 T€ (Vorjahr: 166 T€) und Währungsverluste in Höhe von 200 T€ (Vorjahr: 1.249 T€) enthalten. (23) FinanzergebnisIn dem Finanzergebnis ist ein Netto-Zinsaufwand in Höhe von 239 T€ (Vorjahr: 225 T€) enthalten, der aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen resultiert. Zu Details verweisen wir auf den Anhang Nr. 14. (24) ErtragsteuernAls Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern auf die fortgeführten Aktivitäten gliedern sich wie folgt: scroll
Daneben sind noch Ertragsteuern auf die nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 39 T€ (Vorjahr: 323 T€) angefallen. Der Gesamtsteueraufwand in Höhe von 1.155 T€ (Vorjahr: 267 T€) wich um -3.593 T€ (Vorjahr: 2.041 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von 4.748 T€ (Vorjahr: -1.774 T€) ab, der sich bei der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %) ergeben würde. Der Unterschied begründet sich wie folgt: scroll
Die Veränderung des effektiven Steuersatzes ist im Wesentlichen auf die steuerfreien Erträge im Zusammenhang mit der Veräußerung der 50 %-Beteiligung an der OOO A.S. & Palitra im Berichtsjahr zurückzuführen. (25) Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten AktivitätenAufgrund der Veräußerung der 50 %-Beteiligung an OOO A.S. & Palitra im Berichtsjahr werden die Ergebnisbestandteile, die auf diese Vermögenswerte entfallen, separat als Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten dargestellt. Dieses setzt sich wie folgt zusammen: scroll
(26) Ergebnis pro AktieDas Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt: scroll
Da keine Aktienoptionen oder vergleichbare Eigenkapitalinstrumente existieren, die zu einer Veränderung der Aktienanzahl führen können (sog. Kapitalverwässerungseffekt), entspricht das Ergebnis pro Aktie sowohl dem unverwässerten als auch dem verwässerten Ergebnis pro Aktie. Ergänzende Angaben(27) KapitalflussrechnungIm Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Zahlungen enthalten: scroll
Die Zinsauszahlungen betreffen im Wesentlichen Investitionsfinanzierungen. Die im Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesene Veränderung der Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Im Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit sind Zahlungen in Höhe von 18.868 T€ aus dem Verkauf der 50 %-Beteiligung an der OOO A.S. & Palitra und dem Verkauf der Gesellschafterdarlehen enthalten. (28) SegmentberichterstattungNach IFRS 8 hat die Segmentberichterstattung entsprechend der internen Organisationsund Berichtsstruktur des Konzerns zu erfolgen. Gemäß den Produkten und Dienstleistungen besteht die Konzernstruktur von A.S. Creation aus den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftsbereichen werden marktorientiert festgelegt. Die Kennzahlen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar: scroll
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EBITDA ist die international gebräuchliche Abkürzung für das Ergebnis vor Steuern,
Finanzergebnis und Abschreibungen (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and
Amortisation). Für die Steuerung des Konzerns spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) die zentrale Rolle. Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns auf Regionen wird im Rahmen der Erläuterung der Umsatzerlöse (vgl. Anhang Nr. 17) dargestellt. Die Verteilung des Konzernvermögens auf Regionen sowie dessen Fristigkeit stellt sich wie folgt dar: scroll
(29) EntwicklungskostenFür die Entwicklung neuer Designs wurden im Berichtsjahr 2.160 T€ (Vorjahr: 2.249 T€) aufgewendet. (30) VertragserfüllungskostenIm Berichtszeitraum sind Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 in Höhe von 1.823 T€ (Vorjahr: 1.866 T€) angefallen. Diese werden kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht. Da die Leistungserbringung für die im Vertragszeitraum aktivierten Vertragserfüllungskosten vollständig erfasst ist, wurden sie im Berichtszeitraum sofort in voller Höhe abgeschrieben. (31) Aufwendungen für AbschlussprüferFür die Prüfungen der Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Unternehmen sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 210 T€ (Vorjahr: 204 T€) aufgewendet. Davon erhielt der Konzernabschlussprüfer 205 T€ (Vorjahr: 199 T€) sowie zusätzlich 32 T€ (Vorjahr: 34 T€) für Steuerberatungsleistungen, 3 T€ (Vorjahr: 6 T€) für sonstige Leistungen und 2 T€ für sonstige Bestätigungsleistungen. (32) Risiken aus FinanzinstrumentenVon den gesamten verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 14.532 T€ (Vorjahr: 15.257 T€) entfielen 2.072 T€ bzw. 14,3 % (Vorjahr: 2.156 T€ bzw. 14,1 %) auf variabel verzinsliche Kredite. Von den variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind 1.740 T€ (Vorjahr: 2.000 T€) über ein Zinssicherungsgeschäft so abgesichert, dass das Zinsänderungsrisiko auf 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau begrenzt ist (sog. Zinscap). Entsprechend würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt den Zinsaufwand um 10 T€ erhöhen und das Ergebnis nach Steuern um 7 T€ reduzieren. Die fest verzinslichen Kredite sind überwiegend mittel- bzw. langfristiger Natur und werden während der Laufzeit getilgt (vgl. Anhang Nr. 12). Insgesamt unterliegt A.S. Creation keinem nennenswerten Zinsänderungsrisiko. Währungsrisiken im operativen Bereich können entstehen, wenn Beschaffungs- und/oder Absatzaktivitäten nicht in der Berichtswährung Euro, sondern in Fremdwährungen abgewickelt werden. Solche Fremdwährungstransaktionen sind in der A.S. Creation Gruppe noch von geringer Bedeutung, so dass aus dem operativen Bereich kein großes Währungsrisiko resultiert. Mit der Ausweitung der Aktivitäten in Russland und in Weißrussland wird sich dieses Risiko aber weiter erhöhen. Weitere Währungsrisiken resultieren aus dem Finanzierungsbereich, falls Darlehen in einer anderen Währung als der lokalen Währung nominiert sind, d. h. aus Darlehen in Fremdwährung. Eine Abwertung des russischen Rubels im Verhältnis zum Euro führt zu umrechnungsbedingten, nicht zahlungswirksamen Währungsverlusten. Eine Abwertung des Rubels um einen Prozent würde das Ergebnis nach Steuern um etwa 143 T€ reduzieren. In der A.S. Creation Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten nur eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag existierten ein Zinssicherungsgeschäft (sog. Zinssatzswap) mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2021, ein Zins- und Währungsswap mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 sowie ein Zinsbegrenzungsgeschäft mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2023. Diese Sicherungsgeschäfte und die zugrunde liegenden Darlehen bilden eine wirtschaftliche Einheit. IFRS 9 sieht für diesen Fall allerdings nicht die Saldierung der aus den beiden Geschäften resultierenden Zahlungsströme vor, sondern fordert eine isolierte Bewertung der Sicherungsgeschäfte zu Marktwerten (sog. Hedge Accounting). Daher wurden zum Bilanzstichtag aus diesen Sicherungsgeschäften resultierende negative Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von -332 T€ (Vorjahr: -32 T€) sowie positive Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 348 T€) insgesamt also -331 T€ (Vorjahr: 316 T€) erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen berücksichtigt. In der Gesamtergebnisrechnung des Berichtsjahres ist eine Veränderung der Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von -647 T€ (Vorjahr: 399 T€) enthalten. Diese Sicherungsgeschäfte werden zukünftig keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern haben. Kredit- bzw. Ausfallrisiken bei den Finanzinstrumenten liegen darin begründet, dass Vertragspartner ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber A.S. Creation möglicherweise nicht nachkommen. Damit spielt die Bonität des Vertragspartners eine große Rolle bei der Beurteilung der Ausfallrisiken. Im operativen Bereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikopolitik von A.S. Creation zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich A.S. Creation der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall im ungünstigsten Fall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Creation haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für A.S. Creation kein sehr hohes, bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 22.543 T€ (Vorjahr: 23.090 T€) entfielen 5.787 T€ bzw. 25,7 % (Vorjahr: 6.331 T€ bzw. 27,4 %) auf die fünf größten Debitoren. Im Finanzierungsbereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Guthaben bei Kreditinstituten. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, arbeitet A.S. Creation grundsätzlich nur mit Banken zusammen, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit von A.S. Creation sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten liquide Mittel in Höhe von insgesamt 20.649 T€ (Vorjahr: 11.890 T€) sowie nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 9.098 T€ (Vorjahr: 11.257 T€). Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten. (33) Zusätzliche Angaben zu den FinanzinstrumentenDie Buchwerte und Wertansätze sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar: scroll
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Die Bilanzposten entsprechen den Klassen der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, da die in den Bilanzposten zusammengefassten Instrumente jeweils die gleichen Eigenschaften und Merkmale ausweisen. Unter den finanziellen Vermögenswerten wurden die Ausleihungen an OOO A.S. & Palitra ausgewiesen vermindert um den Verrechnungsbetrag, der aus der At-Equity-Bilanzierung resultierte (vgl. Anhang Nr. 3 und Nr. 4). Die beizulegenden Zeitwerte entsprachen den Barwerten der Zahlungen, die aus den zugrunde liegenden Verträgen resultierten. Als Abzinsungsfaktoren wurden jeweils aktuelle, laufzeitkongruente Refinanzierungssätze verwendet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungen, die aus den zugrunde liegenden Verträgen resultieren. Als Abzinsungsfaktor wird der aktuelle langfristige Kapitalmarktzinssatz zuzüglich eines unternehmensindividuellen Zuschlags verwendet. Die ausgewiesenen Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen entsprechen zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Aufgrund der überwiegend kurzen Restlaufzeiten entsprechen im Fall der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Bei den Finanzderivaten handelt es sich um Geschäfte zur Zins- und Währungssicherung (vgl. Anhang Nr. 32). Diese werden nach Stufe 2 im Sinne des IFRS 13.81 mit einem abgeleiteten Marktwert bewertet. Für die anderen Finanzinstrumente sind die beizulegenden Zeitwerte nach Stufe 3 anhand nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt worden. Im Berichtsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen des IFRS 13 vorgenommen. Aus Forderungsausfällen und der Veränderung der Wertberichtigungen bei den finanziellen Vermögenswerten resultierten im Berichtsjahr Nettoverluste in Höhe von 359 T€ (Vorjahr: 254 T€). Aus den Finanzinstrumenten resultierten im Berichtsjahr Gesamtzinserträge in Höhe von 164 T€ (Vorjahr: 1.059 T€) und Gesamtzinsaufwendungen in Höhe von 755 T€ (Vorjahr: 565 T€). (34) Angaben zum KapitalmanagementWesentliche Ziele der Finanzpolitik von A.S. Creation sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Entsprechend liegt die Eigenkapitalquote von A.S. Creation auf einem hohen Niveau und erreichte zum Bilanzstichtag einen Wert von 62,1 % (Vorjahr: 56,1 %). Im Hinblick auf die Aufnahme von Fremdkapital sehen die Finanzierungsgrundsätze von A.S. Creation tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie Tilgungen während der Kreditlaufzeit vor. Daher sind Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital bei A.S. Creation mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis lag zum Bilanzstichtag bei 237,3 % (Vorjahr: 186,8%). Ferner hält A.S. Creation entsprechend der eigenen Finanzierungsgrundsätze Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien vor, um Finanzierungsnotwendigkeiten, die sich z. B. aus dem operativen Geschäft ergeben, kurzfristig abdecken zu können. (35) VorstandDer Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.633 Aktien (Vorjahr: 2.633 Aktien) der Gesellschaft gehalten. (36) AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 1.900 Aktien (Vorjahr: 885.646 Aktien) der Gesellschaft gehalten. (37) Aufwendungen für Organe und OrgankrediteDas Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 1.139 T€ (Vorjahr: 735 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von insgesamt 72 T€ (Vorjahr: 50 T€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 152 T€ (Vorjahr: 163 T€). Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Lagebericht dargestellt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 2.247 T€ (Vorjahr: 2.182 T€) zurückgestellt. Die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 128 T€ (Vorjahr: 127 T€). (38) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenAlle Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart und werden zu marktüblichen Konditionen erbracht. A.S. Creation unterhielt im Berichtsjahr Geschäftsbeziehungen mit dem Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen stellte sich wie folgt dar: scroll
Die 50 %-Beteiligung an der Gesellschaft wurde im Berichtsjahr veräußert. Die Zahlen für das Berichtsjahr stellen daher lediglich den Umfang der Geschäftsbeziehungen für das erste Quartal 2019 dar. Zwischen Herrn Franz Jürgen Schneider, der A.S. Creation Tapeten-Stiftung, Gummersbach, sowie der Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, existiert eine Stimmrechtsvereinbarung, wonach sich die drei Parteien bei der Ausübung ihrer jeweiligen Stimmrechte abstimmen. Daher werden jeder Partei dieser Stimmrechtsvereinbarung die Aktien der beiden anderen Parteien mittelbar zugerechnet, so dass der Stimmrechtsanteil der A.S. Creation Tapeten Stiftung an der A.S. Creation Tapeten AG - wie auch derjenige von Herrn Schneider und der Franz Jürgen Schneider-Stiftung - 35,27 % beträgt. Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhielt die gemeinnützige A.S. Creation Tapeten-Stiftung von der A.S. Creation Tapeten AG im Berichtsjahr eine Spende in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 15 T€). Mit Herrn Franz Jürgen Schneider hat die A.S. Creation Tapeten AG eine Vereinbarung abgeschlossen, die diesen von möglichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren freistellt. Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, etwaige Verteidigerkosten und/oder Gerichtskosten zu übernehmen. Die Hauptversammlung hat dieser Freistellungsvereinbarung am 3. Mai 2013 zugestimmt. In diesem Zusammenhang fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 97 T€ (Vorjahr: 13 T€) an. (39) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexAm 29. Januar 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2020 abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. (40) Besondere Ereignisse nach dem BilanzstichtagBerichtspflichtige Ereignisse lagen nicht vor. Der Vorstand der A.S. Creation Tapeten AG hat am heutigen Tage den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und wird in seiner Sitzung am 19. März 2020 erklären, ob er den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht billigt.
Gummersbach, den 18. März 2020 A.S. Creation Tapeten AG Der Vorstand Barth Bantel Krämer Suskas Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbach1. Grundlagen des KonzernsDie A.S. Creation Gruppe besteht aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von 92 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2019 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Creation Tapeten AG. Eine weitere Tapetenproduktion wurde durch die weißrussische Konzerngesellschaft OOO Profistil aufgebaut. Diese hat im Frühjahr 2018 den Betrieb aufgenommen und befindet sich in der Aufbauphase. Im Verlauf des Jahres 2019 hat die A.S. Creation Tapeten AG ihre 50 %-Beteiligung an dem russischen Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra veräußert, so dass der Geschäftsbereich Tapete am Bilanzstichtag über keine Produktionsstätte in Russland mehr verfügt. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden operativen Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in Frankreich, in den Niederlanden sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag, ohne eigene Produktion, Gardinen und Dekorationsstoffe und hat seinen Sitz in Deutschland. Für die Steuerung des Konzerns spielen die Entwicklung des operativen Ergebnisses und die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Sowohl für den Geschäftsbereich Tapete als auch für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis von A.S. Creation haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu. Die wichtigsten Absatzmärkte von A.S. Creation liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2019 auf die Länder der Europäischen Union (EU) 81,0 % und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 12,5 % der Brutto-Umsätze im Konzern. Größter Einzelmarkt von A.S. Creation ist Deutschland mit einem Anteil von 40,7 %. Das Produktportfolio von A.S. Creation lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Auch die Dekorationsstoffe zählen aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Creation agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden. Da es sich bei Tapeten und Dekorationsstoffen nicht um technische, sondern um modische Produkte handelt, sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei A.S. Creation überwiegend auf die Entwicklung neuer Designs ausgerichtet. Für diese gestalterischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2019 2,2 Mio. € aufgewendet. Diese Aufwendungen werden nicht aktiviert, da die hierfür notwendigen Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenNachdem für das Wirtschaftswachstum in der Eurozone im Gesamtjahr 2018 eine Wachstumsrate von 1,9 % zu verzeichnen war, wurde für das Jahr 2019 eine geringere Wachstumsrate von 1,4 % prognostiziert. Tatsächlich verlangsamte sich das Wachstum stärker als erwartet, denn die Eurozone verzeichnete 2019 lediglich einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,2 %. In dieser Entwicklung spiegeln sich die zunehmenden wirtschaftlichen Probleme in der Eurozone wider. Deren exportorientierte Industrie leidet unter der schwächer werdenden globalen Nachfrage infolge der Handelskonflikte zwischen den USA und China sowie den USA und Europa. Diese Belastungen kommen zusätzlich zu den anhaltenden negativen Auswirkungen der Ukraine-Krise, die sich in der Schwäche wichtiger osteuropäischer Währungen gegenüber dem Euro sowie in den gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen zeigen. Trotz des sich abschwächenden Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosenquote im Jahr 2019 weiter gefallen und lag auf einem Niveau von 7,6 % (Vorjahr: 8,2 %). Neben dem weiterhin niedrigen Zinsniveau war dies ein Grund für die weiterhin gute Konsumneigung, die sich in einem Anstieg der privaten Konsumausgaben in der Eurozone im Jahr 2019 um 1,2 % niedergeschlagen hat. Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren fiel auch im Jahr 2019 das Wirtschaftswachstum in Deutschland schwächer aus als in der Eurozone. Die Phase, in denen Deutschland im Vergleich zu den anderen Euroländern eine deutlich bessere wirtschaftliche Entwicklung verzeichnete, ist vorüber. Von den bereits geschilderten zunehmenden Belastungen der Exportmöglichkeiten wird die exportorientierte deutsche Wirtschaft besonders getroffen. Zusammen mit der zu beobachtenden Investitionszurückhaltung der Unternehmen führte das im Jahr 2019 zu einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um lediglich 0,6 % nach 1,5 % im Jahr 2018. Ein noch stärkerer Rückgang wurde durch den weiterhin stabilen Dienstleistungssektor und durch die gestiegenen Konsumausgaben der privaten Haushalte verhindert. Die Konsumausgaben, die neben den niedrigeren Zinsen auch von gestiegenen Reallöhnen und der niedrigen Arbeitslosenquote von 5,0 % (Vorjahr: 5,2 %) profitierten, stiegen 2019 um 1,6 % (Vorjahr: 1,3 %). Die konjunkturelle Situation in Russland hat sich 2019 weiter eingetrübt. Nach einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 1,9 % im Jahr 2017 und 1,6 % im Jahr 2018 ist die russische Wirtschaft im Jahr 2019 nur noch um 1,3 % gewachsen. Neben den ungelösten politischen Spannungen zwischen Russland und den USA sowie der Europäischen Union sind als wesentliche Gründe für diese Entwicklung die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 18 % auf 20 % zum 1. Januar 2019 sowie der gesunkene Rohölpreis zu sehen. Russland ist einer der größten Rohölproduzenten, und die Entwicklung des Rohölpreises ist ein wichtiger wirtschaftlicher Erfolgsfaktor für die russische Wirtschaft. Die Inflationsrate hat sich in Russland von 2,9 % im Jahr 2018 auf einen Wert von 4,4 % im Berichtsjahr deutlich verschlechtert, was sich negativ auf die Konsumneigung auswirkte. So stiegen die privaten Konsumausgaben im Jahr 2019 lediglich um 1,3 %, während im Vorjahr noch ein Anstieg um 2.6 % zu verzeichnen war. Trotz des schwachen Wirtschaftswachstums hat sich der Wechselkurs des russischen Rubels zum Euro im Verlauf des Jahres 2019 deutlich verbessert. Der Wechselkurs sank von 79,46 RUB/€ am Jahresanfang auf einen Wert in Höhe 69,34 RUB/€ per Ende Dezember 2019, was einer Aufwertung des Rubels gegenüber dem Euro um gut 14 % seit Jahresanfang entspricht. Im Vergleich zu dem stabilen Wechselkursniveau von 40 RUB/€ bis 45 RUB/€, das den russischen Rubel vor der Ukraine Krise charakterisierte, ist die russische Währung allerdings noch weit entfernt. Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten haben sich die Preise im Jahr 2019 reduziert. Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Rückgang der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis in Höhe von 7.7 %. Der Grund für diesen Rückgang war die Entwicklung des Ölpreises. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2018 noch auf einem Niveau von etwa 72 US-Dollar je Barrel, so sank er im Jahr 2019 auf ein Durchschnittsniveau von rund 64 US-Dollar und damit um ca. 11 %. In diesem Preisrückgang schlagen sich die Befürchtungen bzw. Erwartungen einer sinkenden weltweiten Nachfrage nach Öl in Folge einer Abschwächung der globalen Konjunktur aufgrund der politischen Krisen und Spannungen bei einem gleichzeitigen Anstieg der Fördermengen nieder. Entsprechend setzt sich der Rückgang des HWWI-Gesamtindexes im Jahr 2019 um 7,7 % zusammen aus einem Rückgang des Index der Energierohstoffe um 9,2 % und einem Anstieg des Gesamtindexes ohne Energierohstoffe um 3,2 %. Da für A.S. Creation die Energierohstoffe eine deutlich geringere Rolle spielen als die Nicht-Energierohstoffe, konnte A.S. Creation im Berichtsjahr nur sehr eingeschränkt von der rückläufigen Preisentwicklung profitieren, die der HWWI-Gesamtindex für das Jahr 2019 zeichnet. 2.2. Branchenspezifische RahmenbedingungenAuch wenn der internationale Tapetenverband IGI die Daten über die Entwicklung der internationalen Tapetenmärkte im Jahr 2019 noch nicht vorgelegt hat, geht der Vorstand von A.S. Creation davon aus, dass die für A.S. Creation relevanten Tapetenmärkte geschrumpft sind. Die vorliegenden Daten einiger nationaler Tapetenverbände, wie z. B. des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V. (VDT) und der British Coating Federation (BCF) untermauern diese Einschätzung. So zeigt die VDT-Statistik, dass die deutschen Tapetenhersteller im Jahr 2019 sowohl bei den Inlands- als auch bei den Exportumsätzen deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen mussten. Insgesamt lagen die Umsätze der deutschen Tapetenhersteller im Berichtsjahr um 6,9 % unter dem Vorjahresniveau. Rückläufige Absatzmengen und nicht ausgelastete Produktionskapazitäten haben in der internationalen Tapetenindustrie in den letzten Jahren zu einer steigenden Wettbewerbsintensität und einem zunehmenden Konsolidierungsdruck geführt. Die Auswirkungen dieser Konsolidierung sind spürbar. So wurde z. B. in Deutschland im Dezember 2018 das Insolvenzverfahren der Pickhardt + Siebert GmbH mit der Folge eröffnet, dass einer der großen deutschen Tapetenhersteller mit fast 140-jähriger Unternehmensgeschichte aus dem Tapetenmarkt ausgeschieden ist und im Verlauf des Jahres 2019 liquidiert wurde. Auch in anderen Ländern waren 2019 ähnliche Konsolidierungsprozesse zu beobachten. Vor dem Hintergrund dieser Branchenentwicklung ist der Umsatzanstieg von A.S. Creation im Geschäftsbereich Tapete um 5,3 % von 122,9 Mio. € im Vorjahr auf 129,5 Mio. € im Berichtsjahr als großer Erfolg zu werten. A.S. Creation konnte im Verlauf des Jahres 2019 in einem schwierigen Markt nicht nur den eigenen Umsatz ausbauen, sondern auch Marktanteile gewinnen. Nach dem durch Umsatzrückgänge geprägten Jahr 2018 liegen vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e. V. noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2019 vor. Nach Aussage des Verbandes sind die Umsätze der Mitglieder im Bereich Dekorationsstoffe und Gardinen, d. h. in den Produktgruppen, in denen der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe von A.S. Creation seinen Umsatzschwerpunkt hat, in den ersten neun Monaten 2019 um 9,0 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Von diesem Umsatzrückgang ist das Inlandsgeschäft mit 7,6 % und das Auslandsgeschäft mit 12,0 % betroffen. Wie die Tapetenindustrie befindet sich auch die Heimtextilien-Branche unverändert in einem intensiven Konsolidierungsprozess. So ist es auch im Jahr 2019 zu Insolvenzen und Übernahmen gekommen. In diesem Marktumfeld konnte das Umsatzniveau des Geschäftsbereichs Dekorationsstoffe mit 11,6 Mio. € in etwa auf dem Vorjahresniveau in Höhe von 11,7 Mio. € gehalten werden. Daher hat A.S. Creation auch in diesem Segment Marktanteile gewonnen, was als Erfolg zu werten ist. 2.3. Überblick über den GeschäftsverlaufNachdem A.S. Creation in den zurückliegenden fünf Geschäftsjahren jeweils Umsatzrückgänge verkraften musste, ist es A.S. Creation im Berichtsjahr gelungen, diese rückläufige Entwicklung zu stoppen. Mit 141,1 Mio. € lagen die Konzernumsätze im Geschäftsjahr 2019 um 6,6 Mio. € bzw. um 4,9 % über dem Vorjahreswert von 134,5 Mio. €. Dieses Umsatzwachstum wurde sowohl in der EU als auch in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU realisiert. Mit dem Konzernumsatz von 141,1 Mio. € hat A.S. Creation die Umsatzplanung für 2019 umgesetzt, die einen Umsatz zwischen 135 Mio. € und 140 Mio. € vorsah. Weiterhin konnte sich A.S. Creation von der bereits im Abschnitt 2.2 ("Branchenspezifische Rahmenbedingungen") geschilderten rückläufigen Marktentwicklung abkoppeln und Marktanteile gewinnen. Auch die in der Planung für 2019 vorgesehene Verbesserung der operativen Ertragslage konnte umgesetzt werden. Nachdem im Vorjahr noch ein operativer Verlust in Höhe von -2,9 Mio. € ausgewiesen wurde, schließt A.S. Creation das Geschäftsjahr 2019 mit einem operativen Gewinn in Höhe von 4,5 Mio. € ab. Nach Bereinigung von Währungsgewinnen in Höhe von 1,1 Mio. €, die in dem operativen Ergebnis des Jahres 2019 enthalten sind, ergibt sich für das Berichtsjahr ein operativer Gewinn ohne Währungseffekte in Höhe von 3,4 Mio. €. Damit wird die seitens des Vorstands zuletzt veröffentlichte Prognose für 2019 übertroffen. Diese sah ein operatives Ergebnis ohne Währungseffekte zwischen 2 Mio. € und 3 Mio. € vor. Neben dem realisierten Umsatzwachstum sind die gestiegene Rohertragsmarge sowie die gesunkene Personalaufwandsquote die wesentlichen Gründe dafür, dass A.S. Creation die operative Ertragslage im Geschäftsjahr 2019 nachhaltig verbessern konnte. Neben der Verbesserung der operativen Ertragslage ist es im Berichtsjahr zu einem hohen außerordentlichen Gewinn gekommen, der aus dem Verkauf der 50 %-Beteiligung an dem russischen Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra resultiert. Zu den Details wird auf den Abschnitt 5 ("Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019") und den Abschnitt 3.1.2 ("Ergebnisentwicklung") verwiesen. Entsprechend den Vorgaben der International Financial Reporting Standards wird im Berichtsjahr ein sogenanntes Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 11,7 Mio. € ausgewiesen, das sowohl das At-Equity Ergebnis von A.S. & Palitra aus dem ersten Quartal 2019 als auch den Ertrag aus dem Verkauf beinhaltet. Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten schließt A.S. Creation das Geschäftsjahr 2019 "unter dem Strich" mit einem Gewinn nach Steuern in Höhe von 14,1 Mio. € ab, nachdem im Vorjahr noch ein Verlust nach Steuern in Höhe von -6,0 Mio. € angefallen war. Bereinigt um die im operativen Ergebnis enthaltenen Währungsgewinne, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis nach Steuern ohne Währungseffekte in Höhe von 13,1 Mio. €. Wie das operative Ergebnis liegt damit auch das Ergebnis nach Steuern über der zuletzt seitens des Vorstands veröffentlichten Prognose für das Gesamtjahr 2019. Diese sah ein Ergebnis nach Steuern ohne Währungseffekte zwischen 11 Mio. € und 12 Mio. € vor. Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2019, welcher die ambitionierten Planungen bestätigt hat und die positiven Zukunftsaussichten von A.S. Creation unterstreicht, insgesamt sehr zufrieden. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage3.1. Ertragslage3.1.1. UmsatzentwicklungA.S. Creation verzeichnete im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatzanstieg um 6,6 Mio. € bzw. um 4,9 % von 134,5 Mio. € im Vorjahr auf 141,1 Mio. €. Von diesem Umsatzanstieg entfielen lediglich 0,4 Mio. € auf Wechselkursveränderungen des russischen und weißrussischen Rubels sowie des britischen Pfundes. Während der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe im Geschäftsjahr 2019 mit 11,6 Mio. € das Umsatzniveau des Vorjahres von 11,7 Mio. € in etwa halten konnte, hat der Geschäftsbereich Tapete die Umsätze mit einem Wachstum um 5,3 % von 122,9 Mio. € im Vorjahr auf 129,5 Mio. € im Berichtsjahr deutlich ausgeweitet. Die Verteilung der Konzernumsätze auf die beiden Geschäftsbereiche hat sich nicht nennenswert verändert. Von dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2019 entfielen 91,7 % (Vorjahr: 91,3 %) auf den Geschäftsbereich Tapete und 8,3 % (Vorjahr: 8,7 %) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Die Analyse der Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass A.S. Creation im Geschäftsjahr 2019 in der Europäischen Union (EU) Umsatzzuwächse verzeichnen konnte. So lagen die Brutto-Umsätze in der EU um 5,3 % über dem Vorjahresniveau, wobei sich die Umsätze in Deutschland und den restlichen Ländern der EU gegensätzlich entwickelten. Für Deutschland weist A.S. Creation im Berichtsjahr einen leichten Rückgang der Brutto Umsätze um 1,5 % von 64,0 Mio. € im Vorjahr auf 63,1 Mio. € aus. Hierbei stand einem erfreulichen Umsatzwachstum von 2,7 % im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe ein Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Tapete um 2,3 % gegenüber. Das gesunkene Umsatzniveau in Deutschland im Geschäftsbereich Tapete ist in erster Linie auf einen Basiseffekt im Vorjahr zurückzuführen, da die sehr erfolgreiche Werbekampagne "Bude 2.0", die im Frühjahr 2018 startete, auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet war und entsprechend in dieser Region 2018 für Wachstumsimpulse sorgte. Die Nachfolgekampagne "Metropolitan Stories", die Anfang 2019 eingeführt wurde, war dagegen als internationale Kampagne konzipiert, die nicht nur von der A.S. Creation Tapeten AG im deutschsprachigen Raum, sondern weltweit von allen Vertriebsgesellschaften der A.S. Creation Gruppe eingesetzt wurde. Wie im Fall von "Bude 2.0" wird auch bei "Metropolitan Stories" mit Werbespots im Fernsehen, mit Plakatwerbung, Anzeigen, Roadshows sowie mit Beiträgen in den Social Media Kanälen für das Produkt Tapete und die gleichnamige Kollektion von A.S. Creation geworben. Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Kollektion verteilten sich die Umsätze jedoch auf deutlich mehr Länder. Dem niedrigeren Umsatzniveau in Deutschland stand ein deutliches Umsatzwachstum in der Gesamtheit der restlichen Länder der EU gegenüber. Hier konnte A.S. Creation die Brutto Umsätze im Geschäftsjahr 2019 steigern, so dass insgesamt im Berichtsjahr ein Umsatzwachstum um 13,2 % von 55,3 Mio. € im Vorjahr auf 62,6 Mio. € realisiert werden konnte. Die wesentlichen Umsatzsteigerungen hat A.S. Creation hierbei in Frankreich, in Großbritannien und in Polen realisiert. Diese positive Entwicklung ist auf drei Hauptfaktoren zurückzuführen. Zum einen schlägt sich in dieser Entwicklung der bereits erwähnte Erfolg der international ausgerichteten Kollektion "Metropolitan Stories" nieder. Zum anderen profitierte A.S. Creation im Berichtszeitraum von einer großen Sortimentsaktualisierung einer internationalen Baumarktkette. Hier führten die Erstauslieferungen im zweiten Quartal 2019 als auch erste Nachbestellungen im dritten und vierten Quartal zu einem Umsatzwachstum im Geschäftsbereich Tapete. Schließlich hat A.S. Creation im Geschäftsjahr 2019 konsequent Wachstumsmöglichkeiten genutzt, die sich aus der anhaltenden Marktkonsolidierung ergeben haben. Die geschilderten Entwicklungen führten dazu, dass die Brutto-Umsätze in der gesamten EU einschließlich Deutschland im Berichtsjahr mit 125,6 Mio. € um 6,3 Mio. € bzw. um 5,3 % über dem Vorjahresniveau von 119,3 Mio. € lagen. Damit entfielen im Jahr 2019 81,0 % (Vorjahr: 80,7 %) der Konzernumsätze auf die EU. Ein noch stärkeres Wachstum als in der EU erzielte A.S. Creation im Berichtsjahr in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU. In dieser Region konnte A.S. Creation die Brutto Umsätze um 15,8 % von 16,8 Mio. € im Vorjahr auf 19,4 Mio. € steigern. In dieser insgesamt sehr erfreulichen Entwicklung schlagen sich zwei gegenläufige Effekte nieder. Die weißrussische Produktionsgesellschaft Profistil, die Ende März 2018 in Betrieb genommen wurde, leistete 2019 einen deutlich höheren Beitrag zum Konzernumsatz als im Vorjahr. Der Gesellschaft ist es 2019 gelungen, durch die Verbreiterung des eigenen Sortiments und der Gewinnung neuer Kunden die Produktions- und Verkaufsmengen kontinuierlich zu steigern und im Verlauf des Berichtsjahres die Kapazität der ersten Produktionsanlage vollständig auszulasten. Entsprechend wurde im Oktober 2019 die zweite Produktionsanlage in Betrieb genommen. Dem starken Anstieg der Umsätze mit Tapeten aus weißrussischer Produktion standen rückläufige Exportumsätze aus Deutschland gegenüber. Sowohl die Exporte des Geschäftsbereichs Tapete als auch diejenigen des Geschäftsbereichs Dekorationsstoffe werden nach wie vor durch den niedrigen Wert der wesentlichen osteuropäischen Währungen gegenüber dem Euro belastet. Die Exporte von Tapeten nach Osteuropa leiden zusätzlich unter der gestiegenen Wettbewerbsintensität in diesen Märkten in Folge der dort während der zurückliegenden Jahre aufgebauten Produktionskapazitäten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist die Entscheidung, eine eigene Produktionsgesellschaft in dieser Region aufzubauen, deren Umsätze zu 100 % konsolidiert werden, positiv zu bewerten. Mit der dynamischen Umsatzentwicklung in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU erhöhte sich der Anteil an den Konzernumsätzen, den A.S. Creation in dieser Region erzielt, von 11,3 % im Vorjahr auf 12,5 % im Geschäftsjahr 2019. Weniger erfreulich entwickelten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr hingegen die Exporte nach Asien und in den Nahen und Mittleren Osten. Die politischen und wirtschaftlichen Krisen haben sich negativ auf die Umsätze in diesen Regionen ausgewirkt. Infolgedessen verzeichnete A.S. Creation in beiden Geschäftsbereichen in den übrigen Ländern außerhalb der EU und Osteuropas einen Rückgang der Brutto-Umsätze um insgesamt 15,8 % von 11,8 Mio. € im Vorjahr auf 10,0 Mio. € im Berichtszeitraum. Aufgrund des Umsatzwachstums sowohl in West- als auch in Osteuropa und niedrigeren Umsätzen in den restlichen Ländern der Welt hat sich der Umsatzschwerpunkt von A.S. Creation weiter in Richtung Europa verschoben. Im Geschäftsjahr 2019 entfielen 93,6 % (Vorjahr: 92,0 %) des Konzernumsatzes auf Länder in West- und Osteuropa. Die rund 70 sonstigen Länder, in denen A.S. Creation Umsätze realisiert, standen 2019 lediglich für 6,4 % (Vorjahr: 8,0 %) der Konzernumsätze. 3.1.2. ErgebnisentwicklungDie Ergebnissituation von A.S. Creation hat sich im Berichtsjahr deutlich verbessert. Nachdem im Vorjahr noch ein operativer Verlust in Höhe von -2,9 Mio. € angefallen war, ist A.S. Creation im Geschäftsjahr 2019 in die Gewinnzone zurückgekehrt und weist einen operativen Gewinn in Höhe von 4,5 Mio. € und eine auf das operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite in Höhe von 3,2 % aus. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Ergebnisverbesserung um 7,4 Mio. €. Bei der Würdigung dieser Ergebnisentwicklung ist zu beachten, dass das operative Ergebnis von A.S. Creation durch Währungseffekte beeinflusst wird, die zum größten Teil aus der überwiegenden Finanzierung der osteuropäischen Konzerngesellschaften in Euro resultieren. Auf- oder Abwertung des russischen und weißrussischen Rubels gegenüber dem Euro führen für diese Konzerngesellschaften zu einer Reduzierung oder Erhöhung des Betrages der Verbindlichkeiten umgerechnet in lokale Währung und damit zu einem Währungsgewinn oder Währungsverlust. Die Wechselkursentwicklungen im Geschäftsjahr 2018 hatten zu umrechnungsbedingten Währungsverlusten in Höhe von 1,2 Mio. € geführt, während im Berichtsjahr umrechnungsbedingte Währungsgewinne in Höhe von 1,1 Mio. € anfielen. Bereinigt um diese Währungseffekte hat sich das operative Ergebnis im Berichtsjahr um 5,1 Mio. € von -1,7 Mio. € im Vorjahr auf 3,4 Mio. € verbessert, und die auf das bereinigte operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite erreichte ein Niveau von 2,4 %. Die Analyse der operativen Ertragslage zeigt, dass die Ergebnisverbesserung im Berichtsjahr in erster Linie aus dem Umsatzwachstum um 4,9 % resultiert, das bei gleichzeitiger Erhöhung der Rohertragsmarge (Rohertrag im Verhältnis zur Gesamtleistung) von 49,4 % im Vorjahr auf 50,5 % im Geschäftsjahr 2019 erreicht wurde. Damit stieg der Rohertrag um 8,7 % von 65,6 Mio. € im Jahr 2018 auf 71,3 Mio. € im Jahr 2019, so dass A.S. Creation im Berichtsjahr 5,7 Mio. € mehr an Rohertrag aus dem Umsatzprozess zur Deckung der weiteren Aufwandspositionen zur Verfügung standen. In dieser Entwicklung schlägt sich vor allen Dingen der Ausbau des Anteils an höherwertigen und höherpreisigen Produkten am Gesamtsortiment und damit der Erfolg der Sortimentspolitik der vergangenen Jahre nieder. Von dem im Abschnitt 2.1 ("Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen") geschilderten allgemeinen Rückgang der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2019 konnte A.S. Creation dagegen nur in einem sehr begrenzten Umfang profitieren. Verbesserungen konnte A.S. Creation im Berichtsjahr auch bei der Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) erzielen. Diese ging von 27,8 % im Vorjahr auf 26,5 % zurück und lag damit auf einem Niveau, das zuletzt vor vier Jahren erreicht worden war. Allerdings fiel die Verbesserung nicht so deutlich aus, wie es in der Planung für 2019 prognostiziert worden war. Diese hatte für das Berichtsjahr eine Personalaufwandsquote zwischen 25 % und 26 % vorgesehen. Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2019 mit 37,4 Mio. € um 0,5 Mio. € bzw. 1,3 % über dem Vorjahresniveau von 36,9 Mio. €. Damit blieb der Anstieg hinter dem Anstieg der Gesamtleistung um 6,3 % zurück, was zu der Verbesserung der Personalaufwandsquote führte. Der Personalaufwand wurde im Berichtsjahr durch folgende Faktoren beeinflusst:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 26,6 Mio. € in etwa auf dem Vorjahresniveau von 26,4 Mio. €. Ohne Berücksichtigung der bereits erwähnten Währungsverluste in Höhe von 1,2 Mio. €, welche die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vorjahr belastet haben, zeigt sich ein Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 25,2 Mio. € im Vorjahr auf 26,6 Mio. € im Berichtsjahr. Dieser Anstieg erfolgte etwa parallel zum Anstieg der Gesamtleistung, so dass das Verhältnis der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung im Berichtsjahr mit 18,8 % auf dem Vorjahresniveau von 18,9 % lag. Trotz der 2019 umgesetzten Maßnahmen zur Kostenreduktion, die sich u.a. in geringeren allgemeinen Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen widerspiegeln, ist es in dieser Hinsicht zu keiner Verbesserung gekommen. Gründe hierfür waren vor allen Dingen die deutlich gestiegenen Transport- und Logistikkosten sowie gestiegene Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen. Die Abschreibungen lagen im Jahr 2019 mit 5,7 Mio. € um 0,4 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 6,1 Mio. €, was im Geschäftsjahr 2019 zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung führte. Gründe für diesen Rückgang sind das Auslaufen der Abschreibungen auf ältere Gebäude sowie geringere Abschreibungen in Folge der niedrigeren Investitionen in Druck- und Prägewalzen sowie Rotationssiebe im Berichtsjahr. Gegenläufige Effekte resultierten aus der Inbetriebnahme der Produktion in Weißrussland, die zu einem Anstieg der Abschreibungen führte und der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Durch diese Veränderung in den Rechnungslegungsvorschriften hat sich das Abschreibungsniveau von A.S. Creation im Berichtsjahr um 0,4 Mio. € erhöht. Die vorgenannten Einflussfaktoren haben in ihrer Gesamtheit im Geschäftsjahr 2019 zu einem operativen Ergebnis in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: -2,9 Mio. €) geführt. Im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 wurde die Finanzierungsstruktur von A.S. Creation angepasst und zusätzliche langfristige Darlehen aufgenommen. Daher hatte A.S. Creation im Durchschnitt des Jahres 2019 ein höheres Niveau an verzinslichen Finanzverbindlichkeiten als im Vorjahr, was zu einem gestiegenen Zinsaufwand führte. Entsprechend verschlechterte sich das Finanzergebnis von -0,8 Mio. € im Vorjahr auf -1,0 Mio. € im Berichtsjahr. Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2019 zu einem Ergebnis vor Steuern aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 3,5 Mio. € nachdem im Vorjahr noch ein entsprechender Verlust in Höhe von -3,7 Mio. € angefallen war. Nach Berücksichtigung von Ertragssteuern weist A.S. Creation für das Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 2,4 Mio. € (Vorjahr: -3,6 Mio. €) und damit eine Ergebnissteigerung um 6,0 Mio. € aus. In den Ergebnissen aus fortgeführten Aktivitäten sind die Ergebnisbeiträge, die aus dem russischen Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra resultieren, nicht enthalten. Das gilt sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr. Am 2. April 2019 unterzeichnete die A.S. Creation Tapeten AG einen Vertrag über den Verkauf ihrer 50 %-Beteiligung an der A.S. & Palitra an die Unternehmensgruppe des Mitgesellschafters. Zu den Details wird auf den Abschnitt 5 ("Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019") verwiesen. Aufgrund der Veräußerung wird der Ergebnisbeitrag von A.S. & Palitra entsprechend der Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS) nicht mehr unter dem Finanzergebnis, sondern in der separaten Position "Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten" ausgewiesen. Da die IFRS in diesem Fall eine Anpassung der Vorjahreswerte vorsehen, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen, zeigt sich das Finanzergebnis für das Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Ausweis im Konzernabschluss per 31. Dezember 2018 entsprechend verändert. Aus dem Verkauf der Beteiligung an A.S. & Palitra resultiert im Konzernabschluss 2019 ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 9,7 Mio. €. Zusammen mit dem At-Equity Ergebnis aus dem ersten Quartal 2019 und den Zinserträgen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. € (Vorjahr: -2,4 Mio. €) verzeichnet A.S. Creation damit im Berichtsjahr ein Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 11,7 Mio. € (Vorjahr: -2,4 Mio. €). Aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten resultierte im Geschäftsjahr 2019 "unterm Strich" ein Gewinn nach Steuern in Höhe von 14,1 Mio. €, nachdem im Vorjahr noch ein Verlust in Höhe von -6,0 Mio. € ausgewiesen werden musste. Auf Basis der im Jahr 2019 unverändert gebliebenen durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien von 2.756.351 Stück errechnet sich aus dem Konzernergebnis nach Steuern im Berichtsjahr in Höhe von 14,1 Mio. € (Vorjahr: -6,0 Mio. €) ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von 5,13 € (Vorjahr: -2,17 €). Dieses setzt sich zusammen aus dem Ergebnis pro Aktie aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 0,88 € (Vorjahr: -1,31 €) und aus dem Ergebnis aus nichtfortgeführten Aktivitäten in Höhe von 4,25 € (Vorjahr: -0,86 €). 3.1.3. GewinnverwendungDie Dividendenpolitik von A.S. Creation ist seit dem Jahr 2003 durch eine Ausschüttungsquote von etwa 45 % auf das Ergebnis je Aktie gekennzeichnet. Anders als im Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebnisse pro Aktie in den vergangenen Jahren nicht durch außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Unternehmensteilen beeinflusst. In diesem Sinne ist das Geschäftsjahr 2019 auch im Hinblick auf die Dividendenpolitik ein besonderes Jahr. Aus Sicht des Vorstands sollten Rückflüsse aus dem Verkauf von Unternehmensteilen primär für Investitionen zur Stärkung und zum Ausbau der verbliebenen Geschäftsfelder oder dem Aufbau neuer Geschäftsfelder verwendet werden. Auf der Grundlage der mittelfristigen Ergebnis-, Investitions- und Finanzplanung von A.S. Creation erwartet der Vorstand in den kommenden Geschäftsjahren ein höheres Investitionsvolumen. Ferner können aus Sicht des Vorstands zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Finanz- und Ertragslage von A.S. Creation nicht seriös abgesehen und quantifiziert werden. In einer solchen Situation ist es aus Sicht des Vorstands geboten, einen höheren Anteil des Gewinns im Unternehmen zu belassen als es in der Vergangenheit der Fall war. Entsprechend schlägt der Vorstand vor, eine Dividende in Höhe von 0,90 € je Aktie auszuschütten, was einer Ausschüttungsquote von 17,5 % auf das Ergebnis je Aktie in Höhe von 5,13 € entspricht. Damit beliefe sich die Gesamtausschüttung auf 2,5 Mio. €. 3.2. Finanz- und Vermögenslage3.2.1. InvestitionenDie Investitionen im Geschäftsjahr 2019 lagen mit 5,9 Mio. € um 2,4 Mio. € unter den Investitionen des Vorjahres in Höhe von 8,3 Mio. €. Der wesentliche Grund für diesen Rückgang liegt darin begründet, dass in den Investitionen des Jahres 2018 die Modernisierung der Logistikkapazitäten am deutschen Standort Wiehl-Bomig mit 1,6 Mio. € enthalten gewesen war. Von den Investitionen des Jahres 2019 entfielen 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) auf den Ausbau der Tapetenproduktion bei der weißrussischen Gesellschaft OOO Profistil, die im März 2018 in Betrieb genommen wurde. Im Verlauf des Jahres 2019 wurden eine zweite Druckanlage sowie weitere periphere technische Anlagen, wie z. B. eine Rezeptieranlage installiert, um die produktionstechnische Basis für das geplante weitere Umsatzwachstum zu legen. Daneben führte die Entwicklung und Erweiterung des Produktsortiments von Profistil zu einem Anstieg der Investitionen in Druckwerkzeuge. Die restlichen Investitionen bei den übrigen Konzerngesellschaften waren überwiegend durch Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen sowie durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen geprägt. Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). 3.2.2. Kapitalflussrechnung und NettofinanzverschuldungDer Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Berichtsjahr mit -2,1 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau in Höhe von 3,3 Mio. €. Dieser negative Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 resultiert aus der Zahlung des Bußgeldes aus dem abgeschlossenen Kartellverfahren in Höhe von 11,9 Mio. €. Ohne Berücksichtigung dieses Sondereffekts hätte der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit im Berichtszeitraum deutlich über dem entsprechenden Vorjahreswert gelegen und damit die Entwicklung gezeigt, die aufgrund der verbesserten Ertragslage und der verbesserten Kennzahlen im Hinblick auf die Mittelbindung im Umlaufvermögen eigentlich zu erwarten gewesen wäre. So hat sich 2019 die rechnerische Umschlagshäufigkeit der Vorräte auf einen Wert von 4,1 mal pro Jahr (Vorjahr: 3,8 mal) erhöht und die rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 58 Tage (Vorjahr: 66 Tage) reduziert. Neben dem negativen Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von -2,1 Mio. € resultierte für A.S. Creation im Berichtsjahr ein Finanzierungsbedarf aus den Investitionen in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €). Diesen konnte A.S. Creation aus Zuflüssen an liquiden Mitteln in Höhe von 18,9 Mio. € im Zusammenhang mit dem Verkauf der 50 %-Beteiligung an A.S. & Palitra mehr als decken. Aufgrund dieses außerordentlichen Mittelzuflusses hat sich die Finanzstruktur von A.S. Creation im Verlauf des Jahres 2019 deutlich verbessert. So stiegen die flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen von 11,9 Mio. € am 31. Dezember 2018 auf 20,6 Mio. € am Bilanzstichtag, und im gleichen Zeitraum konnten die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten von 15,3 Mio. € um 0,8 Mio. € auf 14,5 Mio. € abgebaut werden. Damit verfügte A.S. Creation am 31. Dezember 2019 über eine Nettoanlageposition (Differenz aus flüssigen Mitteln sowie kurzfristigen Finanzanlagen und verzinslichen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 6,1 Mio. € nachdem in der Bilanz am 31. Dezember 2018 noch eine Nettofinanzverschuldung in Höhe von 3,4 Mio. € ausgewiesen worden war. 3.2.3. BilanzstrukturDurch den Verkauf der 50 %-Beteiligung an A.S. & Palitra ist es zu deutlichen Veränderungen in der Bilanzstruktur von A.S. Creation gekommen.
Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Creation Gruppe, die sich zum 31. Dezember 2019 auf 128,0 Mio. € (Vorjahr: 128,6 Mio. €) beliefen, entfiel mit 87,4 % (Vorjahr: 78,3 %) der weitaus größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel. Die in der Konzernbilanz zum Bilanzstichtag enthaltenen immateriellen Vermögenswerte (einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte) haben dagegen nur eine untergeordnete Bedeutung und entsprachen zum Bilanzstichtag lediglich 6,6 % (Vorjahr: 6,5 %) der gesamten Bilanzsumme bzw. 10,6 % (Vorjahr: 11,5 %) des bilanziellen Eigenkapitals. Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage von A.S. Creation sehr solide. 4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen4.1. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterIm Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019 waren in der A.S. Creation Gruppe 750 Personen (Vorjahr: 755 Personen) beschäftigt. Hiervon entfielen 686 (Vorjahr: 690) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Geschäftsbereich Tapete und 64 (Vorjahr: 65) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Mit 529 Personen bzw. 70,4 % (Vorjahr: 548 Personen bzw. 72,5 %) ist die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei inländischen Konzerngesellschaften beschäftigt. Die Verringerung der Anzahl der Beschäftigten von 755 Personen im Durchschnitt des Vorjahres um fünf Personen auf 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt des Berichtsjahres setzt sich aus zwei gegenläufigen Effekten zusammen:
Durch die Reduktion der Beschäftigtenzahl um 0,7 % bei gleichzeitiger Ausweitung der Umsätze um 4,9 % konnte die Mitarbeiterproduktivität im Geschäftsjahr 2019 - nach den Rückgängen seit dem Jahr 2013 - wieder gesteigert werden. Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich von 178 T€ im Vorjahr um 5,6 % auf 188 T€ im Berichtsjahr. Auch wenn dieses Niveau noch weit von den historischen Höchstwerten von 245 bis 250 T€ entfernt ist, ist der Vorstand zufrieden, dass sich auch in dieser wichtigen Kennzahl die ersten Verbesserungen zeigen. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits über die reduzierte Personalaufwandsquote berichtet. Nur leicht eingeschränkt wurde im Geschäftsjahr 2019 das traditionell starke Engagement von A.S. Creation in der betrieblichen Ausbildung. Die Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden bezogen auf die inländischen Beschäftigten) lag im Berichtsjahr mit 7,8 % nur geringfügig unter dem sehr hohen Niveau des Vorjahres von 8,4 %. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019 waren 42 (Vorjahr: 47) junge Leute in einem der zwölf Berufsfelder beschäftigt, in denen A.S. Creation eine betriebliche Ausbildung anbietet. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung von A.S. Creation darstellt. Um dem Ziel der Nachwuchskräftesicherung gerecht zu werden, soll die Ausbildungsquote auch zukünftig auf einem hohen Niveau gehalten werden und pro Jahr bei mindestens 7 % liegen. 4.2. NachhaltigkeitsberichterstattungÜber den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b Abs. 2 HGB i.V.m. § 289b und § 289c HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. März 2020 beraten und Beschluss fassen. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Unternehmen unter dem Punkt Nachhaltigkeit veröffentlicht. 5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2019 hat Herr Franz Jürgen Schneider sein Aufsichtsratsmandat aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Herr Schneider, Gründer des Unternehmens und bis 2001 dessen Vorstandsvorsitzender, war seit Juni 2001 Vorsitzender des Aufsichtsrats. In diesen Funktionen hat Herr Schneider die Entwicklung von A.S. Creation hin zum führenden Tapetenhersteller in Europa maßgeblich geprägt und begleitet. In der Aufsichtsratssitzung, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfand, wurde Herr Jochen Müller zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Herr Müller ist Mitglied des Vorstands der LSG Lufthansa Service Holding AG und gehört dem Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG seit Mai 2014 an. Am 9. August 2019 wurde Herr Dr. Stephan Zilkens gerichtlich in den Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG bestellt, so dass seit diesem Zeitpunkt dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wieder sechs Personen angehören. Am 2. April 2019 unterzeichnete die A.S. Creation Tapeten AG einen Vertrag über den Verkauf der 50 %-Beteiligung an dem russischen Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra sowie der Forderungen aus den Gesellschafterdarlehen. A.S. & Palitra wurde im Jahr 2008 gemeinsam mit dem führenden russischen Tapetenhersteller OOO Kof Palitra gegründet. Der Verkauf erfolgte an Lins Wallpaper Ltd, London/UK, den Mehrheitsaktionär von Kof Palitra. Lins Wallpaper besitzt ebenfalls 15,01 % der Stimmrechte an der A.S. Creation Tapeten AG. Aufgrund der im Laufe der letzten Jahre veränderten Rahmenbedingungen im russischen Tapetenmarkt hat sich die Bedeutung der osteuropäischen Märkte außerhalb der Europäischen Union als Exportmärkte für den Konzernumsatz von A.S. Creation deutlich reduziert. Die steigenden Umsätze von A.S. & Palitra mit lokal produzierten Tapeten konnten sich nicht in dem Konzernumsatz von A.S. Creation niederschlagen, da das Gemeinschaftsunternehmen aufgrund der Beteiligungsstruktur nicht nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss von A.S. Creation einbezogen wurde. Da eine Veränderung der Beteiligungsstruktur an dem Gemeinschaftsunternehmen oder eine weitergehende Kooperation perspektivisch nicht umsetzbar erschien, fasste der Vorstand der A.S. Creation Tapeten AG den Beschluss, sich aus dem Gemeinschaftsunternehmen zurückzuziehen. A.S. & Palitra wurde inzwischen in Aspect Ru umbenannt. A.S. Creation wird in Osteuropa weiterhin mit der 2018 in Betrieb genommenen Produktion in Weißrussland sowie der Vertriebsgesellschaft in Moskau vertreten sein. Beide Gesellschaften gehören jeweils zu 100 % zur A.S. Creation Gruppe. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung am 2. April 2019 durfte die A.S. Creation Tapeten AG vereinbarungsgemäß keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und unternehmerischen Entscheidungen bei A.S. & Palitra mehr nehmen. Entsprechend wurde die 50 %-Beteiligung an A.S. & Palitra seit diesem Zeitpunkt im Konzernabschluss nicht mehr At-Equity bilanziert, sondern unter den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten ausgewiesen. Gleiches gilt für die Gesellschafterdarlehen. Zu den Auswirkungen des Verkaufs auf Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Bilanz wird auf die Abschnitte 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") und 3.2. ("Finanz- und Vermögenslage") verwiesen. 6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des GeschäftsjahresNach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor. 7. Chancen- und Risikobericht7.1. ChancenmanagementDas Produktportfolio von A.S. Creation lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Ebenso zählen die Dekorationsstoffe aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Creation agiert somit auf Konsumgütermärkten, die zum einen durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach den modischen Produkten Tapete und Dekorationsstoffe von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab. Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf von A.S. Creation haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sogenannte Chancenmanagement liegt bei A.S. Creation in der Verantwortung der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die verschiedenen Tapeten- und Dekorationsstoffmärkte weisen landesspezifische Besonderheiten hinsichtlich der jeweiligen Farb- und Designtrends, hinsichtlich der Bedeutung der verschiedenen Distributionskanäle, über welche die Produkte vertrieben werden, sowie hinsichtlich der Konsolidierungsphase, in der sich der Markt befindet, auf. Entsprechend können sich Chancen in den verschiedenen Märkten in sehr unterschiedlichen Formen zeigen. Daher hat A.S. Creation kein standardisiertes weltweites Chancenmanagementsystem installiert. Das ist aus Sicht des Vorstands auch nicht notwendig, da aufgrund der einfachen und übersichtlichen Konzernstruktur von A.S. Creation sowie der direkten Berichtswege Informationen über erkannte Chancen, die konzernweit von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert werden. 7.2. Risiken7.2.1. RisikomanagementsystemNeben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Umfeldrisiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat A.S. Creation immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Die hohe Qualität des Risikomanagements ist aus Sicht des Vorstands wesentliche Grundlage der erfolgreichen Entwicklung von A.S. Creation. Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden bei A.S. Creation identifizierte potenzielle Risiken durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" beurteilt. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch" und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit anhand der Attribute "mittel", "häufig" und "sehr häufig". Der Vorstand ist laufend über die Risiken informiert. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt Risiken mit einem "hohen" oder "sehr hohen" Schadenspotenzial und einer "häufigen" oder "sehr häufigen" Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risikomanagementsystem, das bei A.S. Creation integrativer Bestandteil des Berichterstattungssystems ist, ist aus Sicht des Vorstands ausreichend dimensioniert. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem von A.S. Creation im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Prüfung unterzogen. Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, die im Risikomanagementsystem erfasst worden sind, erläutert. 7.2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RisikenAus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den osteuropäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union resultieren aus Sicht des Vorstands für A.S. Creation Risiken mit einem hohen Schadensausmaß. Mit dem Produktionsstandort in Weißrussland und der Vertriebsgesellschaft in Russland hat A.S. Creation nennenswerte Vermögenswerte in dieser Region gebunden, so dass politische Ereignisse, wie z. B. Handelsbeschränkungen, Sanktionen und Enteignungen ein hohes Schadenspotenzial für A.S. Creation haben, zumal Russland der größte Absatzmarkt für die Tapeten aus der weißrussischen Produktion ist. Ferner könnte eine schlechte gesamtwirtschaftliche Entwicklung insbesondere in Russland dazu führen, dass große Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und A.S. Creation Zahlungsausfälle verkraften muss. Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus den vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage in Westeuropa und den stark zurückgegangenen Exportmengen nach Osteuropa existieren bei den westeuropäischen Tapetenherstellern große Überkapazitäten. Gleichzeitig wurden und werden in Osteuropa, insbesondere in Russland, in nennenswertem Umfang neue zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut. Es ist nicht auszuschließen, dass die Investitionstätigkeit in Russland auch dort zu Überkapazitäten führen wird. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung auf Seiten der Hersteller bei gleichzeitig weiter steigender Marktmacht der Großkunden zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Steigende Rohstoff- und Energiepreise können diesen Prozess beschleunigen. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist A.S. Creation aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft sowie der bereits vorgenommenen Anpassung der Produktionskapazitäten in Deutschland nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, den Konsolidierungsprozess mitzugestalten. Bis diese Marktkonsolidierung abgeschlossen ist, könnte die Ertragslage von A.S. Creation allerdings stark belastet werden. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein hohes Risikopotenzial. Ein weiteres hohes Risikopotenzial für die Tapetenbranche resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion. So ist in der EU die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf der Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot bestimmter Chemikalien kommen. Neben anderen Industrien verwendet auch die Tapetenbranche solche chemischen Zusatzstoffe. Ein Beispiel hierfür sind z. B. Weichmacher, die bei der Produktion sogenannter Flachvinyl- und Strukturvinyl-Tapeten zum Einsatz kommen. Unter der Annahme des ungünstigen Falls, dass es tatsächlich zu einem generellen Verbot der Verwendung z. B. von Weichmachern käme, wäre die gesamte Tapetenindustrie gleichermaßen betroffen. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zu Verwerfungen in der Wettbewerbssituation führen. Ein hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Um dieses Risiko zu minimieren, untersucht A.S. Creation kontinuierlich, inwieweit Substitutionsprodukte in den vorhandenen Produktionsanlagen verarbeitet werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als niedrig ein. Neben den Chancen, die Tapete als modisches Produkt bietet, resultiert aus dieser Charakteristik auch das Risiko, dass sich Modetrends etablieren, die zu einer rückläufigen Nachfrage nach dem Produkt führen. Das könnte z. B. ein allgemeiner und nachhaltiger Trend in der jüngeren Generation hin zu einer glatten weißen Wand sein oder ein Trend, dass nur noch eine sog. Akzentwand tapeziert und die anderen Wände gestrichen werden. Ferner könnten sich Modetrends in längeren Renovierungszyklen niederschlagen. Da solche zyklischen Modetrends bereits in der Vergangenheit zu beobachten waren, ist davon auszugehen, dass sich das in der Zukunft wiederholen wird. Der Vorstand sieht hierin aber kein existenzbedrohendes Risiko, da zum einen normalerweise der gleiche Modetrend nicht gleichzeitig auf allen regionalen Absatzmärkten von A.S. Creation zu beobachten ist, und zum anderen Tapete nicht nur als Designtapete, sondern auch als Unitapete hergestellt werden kann. 7.2.3. Risiken aus den betrieblichen FunktionsbereichenAus dem Funktionsbereich Vertrieb resultieren Risiken, die im Zusammenhang mit den sich verändernden Strukturen auf den Absatzmärkten stehen. Zum einen findet ein spürbarer Konzentrationsprozess statt, der sowohl im Bereich des Groß- und Einzelhandels als auch bei den Baumärkten sowie bei den Discountern zu größeren Einheiten führt. Zum anderen zeichnet sich ein Trend ab, der dazu führen könnte, dass sich die Nachfrage im hochpreisigen Premiumsegment und im preisbewussten Discountsegment zulasten des mittleren Marktsegments verstärkt. Weiterhin hat sich der Online-Vertrieb von Tapeten inzwischen als weitere Vertriebsschiene etabliert, die den Marktanteil ausgebaut hat und mit den traditionellen Handelsformen konkurriert. Da die Onlinehändler zunehmend grenzüberschreitend agieren, wird auch der Wettbewerb internationaler. Zudem können Onlinehändler aufgrund geringerer Austrittsbarrieren Tapeten schneller aus ihrem Programm nehmen. Sollte es A.S. Creation nicht gelingen, sich rechtzeitig mit der Sortiments- und Preispolitik sowie mit der eigenen Unternehmensorganisation an diese sich verändernden Marktstrukturen anzupassen, könnte das zu einer deutlichen und nachhaltigen Belastung der Umsatz- und Ertragslage führen. Daher besteht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht des Vorstands als häufig einzuschätzen ist. Die Entwicklungen, die unter den Stichworten Digitalisierung und Individualisierung diskutiert werden, haben Auswirkungen auf die Funktionsbereiche Produktion und Logistik bei A.S. Creation. Da die momentane Konfiguration der Produktionsanlagen und -prozesse eher auf die Fertigung größerer Serien ausgelegt ist, würde ein deutlich verändertes Nachfrageverhalten die Ertragslage von A.S. Creation belasten. Daher besteht aus Sicht des Vorstands ein hohes Risikopotenzial, falls A.S. Creation nicht in ausreichendem Umfang oder nicht in die richtigen Technologien investiert und damit dauerhafte Wettbewerbsnachteile im Hinblick auf die Herstellungskosten und auf die Möglichkeiten der Produktgestaltung erleidet. Aufgrund der kontinuierlichen Investitionsaktivitäten ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios aus Sicht des Vorstands allerdings nicht hoch. 7.2.4. Finanzwirtschaftliche RisikenWie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. bereits dargelegt, kann die Finanzlage von A.S. Creation als sehr solide bezeichnet werden. Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe, die aus dem operativen Geschäft resultieren, sind nicht zu erwarten. Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Creation Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zu den Details hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf den Anhang Nr. 32 des Konzernabschlusses. 7.2.5. Risiken aus KartellverfahrenDie Kartellverfahren in Deutschland und in Frankreich sind abgeschlossen und sämtliche Bußgelder wurden bis zum Bilanzstichtag bezahlt, so dass hieraus keine das Ergebnis und die Finanzlage von A.S. Creation betreffenden Risiken mehr resultieren. Unverändert besteht ein potenzielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen, die Dritte im Zusammenhang mit den Kartellverfahren erheben können. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos allerdings als sehr gering ein. 7.2.6. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den KonzernrechnungslegungsprozessDie A.S. Creation Gruppe zeichnet sich durch eine klare und überschaubare gesellschaftsrechtliche Struktur aus. Neben der A.S. Creation Tapeten AG umfasst der Konsolidierungskreis lediglich neun Unternehmen, die nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden. Der Rechnungslegungsprozess in der A.S. Creation Gruppe ist dezentral organisiert, d. h. die Konzerngesellschaften erstellen ihren jeweiligen Einzelabschluss nach landesrechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung. Hierbei setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Buchhaltungsprogramme ein, wobei es sich überwiegend um Standardsoftware handelt, die an die landes- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung, erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert. Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Innerhalb der A.S. Creation Gruppe wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem nicht an "künstlichen" Ergebnisgrößen, sondern an denjenigen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems. Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt einerseits durch die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse seitens der Wirtschaftsprüfer. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Creation Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. Der gegenwärtige Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, Ernst & Young, ist seit dem Geschäftsjahr 2014 mit der Prüfung beauftragt. Um einen einheitlichen Prüfungsstandard innerhalb der A.S. Creation Gruppe zu gewährleisten, verfolgt A.S. Creation ferner die Philosophie, möglichst wenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einzusetzen. Demzufolge wurden im Geschäftsjahr 2019 die Einzelabschlüsse von neun der insgesamt zehn Konzerngesellschaften durch Ernst & Young geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Neben der regulären Abschlussprüfung werden die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG, insbesondere dessen Prüfungsausschuss, eingebunden. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse in den einheitlichen Konzernkontenrahmen überführt und mit weiteren ergänzenden Informationen zu einem Berichterstattungspaket zusammengefasst. Dieses standardisierte Berichterstattungspaket wird durch die A.S. Creation Tapeten AG für alle Konzernunternehmen einheitlich vorgegeben und findet nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern auch in der monatlichen Berichterstattung Anwendung. Die Daten aus den Berichterstattungspaketen werden dann über eine Schnittstelle in das Konsolidierungssystem übernommen, in dem der Konzernabschluss von A.S. Creation erstellt wird. Der Konzernabschluss sowie die konsolidierten Darstellungen der beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe werden zentral erstellt. Um die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sicherzustellen, werden wesentliche Parameter, wie z. B. der Abzinsungsfaktor zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen, zentral durch die A.S. Creation Tapeten AG vorgegeben. Auch die Werthaltigkeitsüberprüfung der Firmenwerte wird aus diesem Grund zentral vorgenommen. Die internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung umfassen auf Konzernebene insbesondere die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der erhaltenen Berichterstattungspakete. Ferner nehmen bei Bedarf Vertreter der A.S. Creation Tapeten AG an den Abschlussbesprechungen mit den Wirtschaftsprüfern der Konzerngesellschaften teil. Darüber hinaus sind in der verwendeten Software Kontrollen hinsichtlich der wesentlichen Konsolidierungsvorgänge integriert, wie z. B. der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung. Schließlich wird der Konzernabschluss wie auch der Jahresabschluss der A.S. Creation Tapeten AG durch den Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft. Die externe Kontrolle des Konzernrechnungslegungsprozesses erfolgt zum einen durch die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften, welche die Ableitung des Berichterstattungspakets aus dem jeweiligen Jahresabschluss prüfen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen gegenüber dem Konzernabschlussprüfer bestätigen. Weitere Kontrollaktivitäten erfolgen durch den Konzernabschlussprüfer, der den jeweiligen Abschlussprüfern der Konzerngesellschaften einheitliche Vorgaben für die Prüfung gibt. Hierbei berücksichtigt der Konzernabschlussprüfer gegebenenfalls auch einen Prüfungsschwerpunkt, den der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss für die Konzernabschlussprüfung vorgegeben hat. Zum anderen prüft der Konzernabschlussprüfer die Ableitung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge. Die beschriebenen Kontrollsysteme, die A.S. Creation im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellen, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss frei von Fehlern sind. 7.2.7. Einschätzung des GesamtrisikosAus Sicht des Vorstands der A.S. Creation Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig. 8. PrognoseberichtDas weltweite Wirtschaftswachstum hatte sich in den vergangenen Jahren deutlich abgeschwächt und lag 2019 lediglich noch bei 2,4 %. Für das Jahr 2020 geht die Weltbank in ihren letzten Prognosen von einem Wirtschaftswachstum von 2,5 % aus. Allerdings sind sämtliche konjunkturellen Prognosen für 2020 mit sehr großen Unsicherheiten behaftet, da die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die globalen Lieferketten und damit auf die Unternehmen in den verschiedenen Ländern der Welt zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen sind und die globalen Handelskonflikte nach wie vor nicht gelöst sind. Für die Eurozone wird für das Jahr 2020 nur noch mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 0,9 % gerechnet, nach 1,2 % im Jahr 2019. Ein wesentlicher Grund für das deutliche Abflachen des Wirtschaftswachstums ist der Rückgang der für den Euroraum wichtigen Exporte. Die privaten Konsumausgaben sollen dagegen 2020 mit einem Wachstum von 1,3 % leicht über dem Niveau von 2019 liegen. Für Deutschland, wo A.S. Creation im Jahr 2019 fast 41 % der Konzernumsätze erzielt hat, wird 2020 ein Wirtschaftswachstum von 0,8 % und ein Anstieg der privaten Konsumausgaben um 1,5 % prognostiziert. Die Erwartungen für die osteuropäischen Länder außerhalb der Europäischen Union sehen eine leichte Stabilisierung des Wirtschaftswachstums vor. Für Russland - zusammen mit China einer der beiden größten Tapetenmärkte weltweit - wird für 2020 ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,8 % erwartet, nachdem die russische Wirtschaft im Jahr 2019 nur um 1,3 % gewachsen ist. Der Anstieg der privaten Konsumausgaben wird wegen der weiterhin bestehenden wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten voraussichtlich unterhalb des Wertes aus 2019 in Höhe von 1,3 % liegen. Das weiterhin geringe Wirtschaftswachstum in West- und Osteuropa gepaart mit einer hohen Unsicherheit und einer nachlassenden Konsumneigung sind aus Sicht des Vorstands keine günstigen Rahmenbedingungen für eine wachsende Nachfrage nach Tapeten und Dekorationsstoffen im Jahr 2020. Im Hinblick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2020 herrscht ebenfalls eine hohe Unsicherheit. Auf der einen Seite hat im Jahr 2019 die konjunkturelle Eintrübung tendenziell zu einer Reduzierung der Rohstoff- und Energiepreise geführt. Ob sich die Rohstoffpreise trotz der gedämpften Konjunkturdaten für 2020 weiterhin auf dem Niveau des Jahres 2019 bewegen werden, ist fraglich. Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass die Energie- und Rohstoffmärkte 2020 vor dem Hintergrund der vielfältigen (handels-) politischen Spannungen voraussichtlich durch politische Effekte getrieben werden könnten. In seiner Planung für 2020 geht der Vorstand von leicht steigenden Rohstoff- und Energiepreisen aus. Der Vorstand von A.S. Creation erwartet in den kommenden Jahren weitere nachhaltige, strukturelle Veränderungen in der internationalen Tapetenindustrie. Aufgrund der existierenden Überkapazitäten geht der Vorstand davon aus, dass es zu einer weiteren Konsolidierung der internationalen Tapetenindustrie kommen wird. Intensiviert wird dieser Prozess durch die zunehmende Marktkonzentration auf den Absatzmärkten. Auch für den Markt der Dekorationsstoffe erwartet der Vorstand eine Fortsetzung des Konsolidierungsprozesses. Insgesamt werden für A.S. Creation aus den gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen im Jahr 2020 voraussichtlich keine positiven Impulse resultieren. Trotzdem geht der Vorstand davon aus, dass A.S. Creation 2020 das Umsatzwachstum fortsetzen und die Ertragslage weiter verbessern kann. Wie bereits im zurückliegenden Geschäftsjahr soll auch im Jahr 2020 ein deutliches Umsatzwachstum in den osteuropäischen Märkten außerhalb der EU realisiert werden. Wie im Abschnitt 3.2.1. ("Investitionen") erläutert, wurde im Oktober 2019 die zweite Produktionsanlage bei der weißrussischen Konzerngesellschaft Profistil in Betrieb genommen. Ferner hat Profistil die zurückliegenden Monate genutzt, um das eigene Tapetensortiment zu vergrößern. Damit sind die Voraussetzungen vorhanden, um 2020 die Umsätze mit lokal produzierten Tapeten in dieser Region auszuweiten. Daneben sehen die Planungen für die russische Vertriebsgesellschaft A.S. Creation (RUS) eine Ausweitung der Umsätze mit hochwertigen Tapeten aus deutscher Produktion vor. Im Hinblick auf die EU geht der Vorstand davon aus, dass A.S. Creation 2020 von den neuen internationalen Kollektionen, die bereits im Rahmen der Internationalen Partnertage im Herbst 2019 präsentiert wurden, profitieren wird. Die mit diesen Kollektionen verbundenen Endverbraucherkampagnen werden noch umfangreicher ausfallen als im Jahr 2019, so dass auch hier die Basis für eine Ausweitung der Umsätze im Jahr 2020 gegeben ist. Weiterhin plant der Vorstand für 2020 eine Ausweitung des Angebots an digital gedruckten Tapeten, um dem Trend zu individualisierten und personalisierten Produkten zu entsprechen. Mit der Umsetzung des hierfür notwendigen umfangreichen Modernisierungsinvestitionen in die Produktions- und Logistiktechnik wurde in den letzten beiden Jahren begonnen, und erste Teilprojekte wurden abgeschlossen. Daher kann dieses Geschäftsfeld für A.S. Creation nunmehr konsequent erschlossen werden. In Frankreich wird es im Verlauf des Jahres 2020 zu einem weiteren Schritt in der Reorganisation der Vertriebsorganisation kommen. Nachdem bereits Anfang 2019 die Lagerstandorte in einem zentralen Lager zusammengeführt wurden, werden 2020 die momentan existierenden drei rechtlich selbstständigen Vertriebsgesellschaften zu einem Unternehmen verschmolzen, um die Marken "A.S. Creation", "Lutece" und "Montecolino" im französischen Tapetenmarkt klarer positionieren und besser entwickeln zu können. Hiervon verspricht sich der Vorstand von A.S. Creation eine erhöhte Marktdurchdringung. Ferner werden mit der Fusion Einsparungen bei den innerbetrieblichen Abläufen und Funktionen realisiert. Diese sollen genutzt werden, um Produktentwicklung, Vertrieb und Marketing zu stärken und so die Position im französischen Tapetenmarkt weiter auszubauen. Aus Sicht des Vorstands wird A.S. Creation in den kommenden Jahren durch ein höheres Investitionsvolumen gekennzeichnet sein. Um für die Geschäftsbereiche Tapeten und Dekorationsstoffe neue Geschäftsfelder zu eröffnen und die geplante Wachstumsstrategie umzusetzen, sind weitere umfangreiche Modernisierungsinvestitionen im Bereich der IT, der Produktion und der Logistik notwendig. Entsprechend sieht die Investitionsplanung für die nächsten beiden Jahre jeweils Investitionen zwischen 7 und 8 Mio. € vor. Im Hinblick auf die operative Ertragslage erwartet der Vorstand für 2020, wie bereits erläutert, Belastungen aus steigenden Rohstoff- und Energiepreisen. Um diese Belastungen des Rohertrages zumindest teilweise zu kompensieren, wird bei A.S. Creation der Fokus unverändert darauf liegen, die Produktivität deutlich zu steigern und eine weitere Reduzierung der Ausschussquote zu realisieren. Zusätzlich sollen die durchschnittlichen Verkaufspreise durch eine gezielte Sortiments- und Preispolitik erhöht werden. Innerhalb der betrieblichen Aufwendungen werden die Personalaufwendungen voraussichtlich steigen. Zum einen wird sich die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2020 insbesondere in Folge der Inbetriebnahme der zweiten Produktionsanlage in Weißrussland erhöhen. Zum anderen wird die für 2020 geplante Verbesserung der operativen Ertragslage zu einem Anstieg der ergebnisabhängigen Vergütungen führen. Trotzdem soll sich die Personalaufwandsquote 2020 aufgrund des geplanten Umsatzwachstums weiter verbessern. Die Abschreibungen werden 2020 aufgrund des hohen Investitionsniveaus voraussichtlich über dem Niveau des Jahres 2019 liegen. Im Hinblick auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sollen 2020 Einsparungen bei den nicht umsatzabhängigen Aufwendungen realisiert werden, so dass sich die Relation der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung verbessern wird. Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2020 folgende Entwicklung:
Für das Jahr 2021 erwartet der Vorstand ein schwächeres Umsatzwachstum als im Jahr 2020, da unter den Planungsprämissen die Produktion in Weißrussland bereits im Jahr 2020 nahezu ausgelastet ist und daher kein vergleichbarer Wachstumsimpuls im Jahr 2021 mehr zu erwarten ist. Die operative Ertragslage sollte sich 2021 weiter verbessern. In den vorstehenden Prognosen sind keine möglichen negativen Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise berücksichtigt, da diese aus Sicht des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abgesehen und quantifiziert werden können. Dieser Konzernlagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaften der A.S. Creation Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Konzernlagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. 9. Rechtliche Angaben9.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance BerichtDie jeweils aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Creation Tapeten AG gemäß §§ 289f und 315d HGB mit dem Corporate Governance Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) wird sowohl auf der Internetseite von A.S. Creation (www.as-creation.de) unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichtes 2019 abgedruckt. 9.2. VergütungsberichtDas Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, das als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert von Sachbezügen, die sich bei der A.S. Creation Tapeten AG im Wesentlichen auf die Dienstwagennutzung beschränken. Diese Sachbezüge sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; ihr anzusetzender Wert variiert je nach der persönlichen Situation. Die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente bildet das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen jeweils festgelegten Prozentsatz. Gemäß den gültigen Dienstverträgen kann die erfolgsabhängige Komponente für die gesamten Vorstandsmitglieder einen Betrag von insgesamt 2.700 T€ nicht überschreiten (sog. Tantieme-Cap). Die Hauptversammlung der A.S. Creation Tapeten AG hat am 28. April 2016 dieses System der Vorstandsvergütung gebilligt. Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur überprüft. Die entsprechenden Entscheidungen werden durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorbereitet. Die erfolgsunabhängige Komponente der Vorstandsvergütung hat sich im Berichtsjahr auf 979 T€ (Vorjahr: 735 T€) erhöht. Wesentlicher Grund hierfür ist die Erweiterung des Vorstands der A.S. Creation Tapeten AG von drei auf vier Mitglieder ab dem 19. November 2018. Der Forderung folgend, Anreize zu wirtschaftlich verantwortungsvollem Handeln zu geben, entfällt bei der A.S. Creation Tapeten AG ein großer Teil der Vorstandsvergütung auf die erfolgsabhängige, variable Komponente. Entsprechend hat die Verbesserung oder Verschlechterung der Bemessungsgrundlage, d. h. des Konzernergebnisses nach Steuern, einen großen Einfluss auf die Gesamtvergütung des Vorstandes. Aufgrund der Verluste in den beiden Geschäftsjahren 2017 und 2018 ist auch das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis der Geschäftsjahre 2017 bis 2019 - und damit die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente der Vorstandsvergütung für das Jahr 2019 - negativ. Entsprechend haben die Vorstandsmitglieder, wie bereits in den beiden Vorjahren, grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2019. Da im Fall des Vorsitzenden des Vorstands jeweils eine garantierte Mindesttantieme für die ersten beiden Jahre seiner Amtszeit vereinbart wurde, beläuft sich die erfolgsabhängige Komponente der Vorstandsvergütung im Berichtsjahr auf 160 T€ (Vorjahr: 0 T€) Darüber hinaus wird für die Dauer des Dienstverhältnisses für alle Vorstandsmitglieder ein jährlich konstanter Beitrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse gezahlt. Diese wird dann die zukünftigen Pensionszahlungen leisten. Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Aufwand für die Altersvorsorge 72 T€ (Vorjahr: 50 T€). Insgesamt stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 (Entstehungsprinzip) wie folgt dar: scroll
Die Tantieme für das Geschäftsjahr wird im folgenden Jahr ausgezahlt und zwar am Ende des Monats, in dem der Konzernabschluss den Aktionären vorgelegt wird. Da der Vorstand für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 keine erfolgsabhängige Vergütung erhalten hat und die o.g. garantierte Mindesttantieme für das Geschäftsjahr 2019 bereits im Berichtsjahr ausgezahlt wurde, stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 (Zuflussprinzip) wie folgt dar: scroll
Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt an dieser Stelle, da sich die Hauptversammlung am 28. April 2016 gegen diese Veröffentlichung ausgesprochen hat. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der A.S. Creation Tapeten AG dokumentiert. Gemäß § 14 der Satzung (Fassung vom 9. Mai 2019) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine feste Vergütung in Höhe von 12.500 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten zusätzlich für diese Tätigkeit 6.250 €, wobei die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen auf den doppelten Betrag der festen Vergütung begrenzt ist. Entsprechend diesen Regelungen betrug die Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 152.226 € (Vorjahr: 162.500 €), die sich wie folgt aufteilte: scroll
9.3. Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB und erläuternder BerichtGemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Creation Tapeten AG (Fassung vom 9. Mai 2019) beträgt das Grundkapital der A.S. Creation Tapeten AG 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Gemäß Aktienregister und den in der Vergangenheit erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 35,27 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 15,01 % und Frau Karin Schneider mit 10,09 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Creation Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinem unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 29,52 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Creation Tapetenstiftung in Höhe von 5,67 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,08 % zuzurechnen. Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Creation Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung. Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Creation Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand bis zum 8. Mai 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900.000 € (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder diese zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Bei der Verwendung der erworbenen Aktien kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Zum Bilanzstichtag verfügte die A.S. Creation Tapeten AG über 243.649 Stück eigene Aktien. Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Creation Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500.000 €. 10. Erklärung gemäß § 315 Absatz 1 Satz 5 HGBWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Gummersbach, den 18. März 2020 A.S. Creation Tapeten AG Der Vorstand Barth Bantel Krämer Suskas Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die A.S. Creation Tapeten AGVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbach und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der A.S. Creation Tapeten AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt 4.2. und Abschnitt 9.1. des Konzernlageberichts enthaltenen Verweise auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: 1. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte1.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie A.S. Creation Tapeten AG führt den nach IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, durchzuführenden Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember des Geschäftsjahres oder anlassbezogen durch. Dabei ist dem Buchwert einer Geschäfts- oder Firmenwert tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit der erzielbare Betrag gegenüberzustellen. Dieser wird unter Verwendung eines Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume war der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der Werthaltigkeitstest beruht auch wesentlich auf der sachgerechten Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die den Geschäfts- oder Firmenwert tragen. Der jeweilige erzielbare Betrag ist dabei insbesondere von den zukünftigen Zahlungsströmen in der Planung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in den Werthaltigkeitstests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nach sich ziehen. 1.2 Prüferisches VorgehenWir haben uns im Rahmen unserer Prüfungshandlungen mit dem von der Gesellschaft etablierten Prozess zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf dessen Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, befasst. Darüber hinaus haben wir die Eignung der im Prozess implementierten Kontrollen zur Identifizierung von relevanten Fehlerrisiken beurteilt. In diesem Rahmen haben wir die wesentlichen Planungsannahmen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme in den Planungen der wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf die verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Hierfür haben wir die dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Prämissen daraufhin analysiert, ob sie mit den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen übereinstimmen. Indem wir die Planungen der Vorjahre mit den tatsächlichen Werten der jeweiligen Geschäftsjahre verglichen haben, haben wir in diesem Zusammenhang auch die Planungstreue der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Ferner haben wir die in die Werthaltigkeitstests eingeflossenen Planannahmen über die Geschäftsentwicklung mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Planungen verglichen und die mathematische Richtigkeit der Bewertungsmodelle in Stichproben gewürdigt. Wir haben festgestellt, dass die Annahmen im Zusammenhang mit der Planung hinreichend dokumentiert sind und mit unseren Erwartungen übereinstimmen. Wir haben zudem aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte eigene Sensitivitätsanalysen (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) der wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt, um den Einfluss von Änderungen bestimmter Parameter auf das Bewertungsmodell zu verstehen. Ergänzend haben wir die Angaben im Konzernanhang gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben. 1.3 Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in dem Abschnitt "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten. 2. Realisierung der Umsatzerlöse2.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie wesentlichen Umsatzströme im Konzernabschluss der A.S. Creation Tapeten AG entstehen aus dem Vertrieb von Tapeten auf unterschiedlichen Vertriebswegen. Die ordnungsgemäße Erfassung und Abgrenzung dieser Umsatzströme unterliegen aufgrund ihrer Komplexität einem besonderen Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Vor diesem Hintergrund haben wir die Erfassung diverser Umsatzströme als einen der bedeutsamsten Sachverhalte im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung bestimmt. 2.2 Prüferisches VorgehenWir haben uns im Rahmen unserer Prüfung der Umsatzerfassung des Geschäftsjahres mit dem Prozess zur vollständigen und periodengerechten Erfassung sowie Bewertung der wesentlichen Umsatzströme befasst. In diesem Zusammenhang haben wir das zugehörige Kontrollumfeld im Hinblick auf die Kriterien von IFRS 15 dahingehend beurteilt, ob die prozessimmanenten Kontrollen wirksam in Bezug auf die vollständige und periodengerechte Erfassung und Bewertung der wesentlichen Umsatzströme sind. Um die Ordnungsmäßigkeit der Umsatzabgrenzung zum Abschlussstichtag nachzuvollziehen, haben wir wesentliche Verträge durchgesehen, externe Kundenbestätigungen eingeholt sowie stichprobenbasierte Belegprüfungen von Liefernachweisen, Kundenrechnungen und Zahlungseingängen anhand der in IFRS 15 definierten Kriterien zum Stichtagsdatum durchgeführt. Mit Hilfe analytischer Auswertungen des gesamten umsatzrelevanten Datenbestandes des Geschäftsjahres 2019 haben wir unter Einsatz von Datenanalyse-Tools Korrelationsanalysen durchgeführt sowie tagesgenau Umsatzbuchungen nachvollzogen, indem wir die Ergebnisse dieser Analysen mit unseren Erwartungen auf Basis von branchen- und marktbezogenen Daten sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit abgeglichen haben. Die Ergebnisse der Datenanalysen stimmen mit unseren Erwartungen überein. Dem Risiko, dass neben dem standardisierten Umsatzprozess vom Management veranlasste manuelle Umsatzbuchungen getätigt werden könnten, wurde begegnet, indem wir uns für unser Prüfungsurteil auf ausführliche Befragungen der gesetzlichen Vertreter und den Einsatz von Datenanalyse-Tools gestützt haben. Dabei haben wir den Datenbestand in Stichproben daraufhin untersucht, ob unberechtigte oder prozessfremde Zugriffe im Geschäftsjahr 2019 erfolgt sind. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Erfassung der Umsatzerlöse keine Einwendungen ergeben. 2.3 Verweis auf zugehörige AngabenDie Angaben der Gesellschaft zur Erfassung der Umsatzerlöse sind in "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" und in Abschnitt "(17) Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Verweise in Abschnitt 4.2. und 9.1. des Konzernlageberichts auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB, von denen wir eine zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erhalten haben. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im vorliegenden Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der A.S. Creation Tapeten AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hans Jörg Galden.
Köln, den 19. März 2020 Ernst & Young GmbH Galden, Wirtschaftsprüfer Vasilev, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsIm Verlauf des Geschäftsjahres 2019 ist es zu einer wesentlichen personellen Veränderung im Aufsichtsrat gekommen. Der langjährige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Franz Jürgen Schneider, ist nach Ablauf der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 aus gesundheitlichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der auf die Hauptversammlung folgenden Aufsichtsratssitzung am 9. Mai 2019 wurde Herr Jochen Müller zum Nachfolger im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Zudem ist Herr Dr. Stephan Zilkens am 9. August 2019 gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt worden und hat am 12. September 2019 erstmals an einer Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft teilgenommen. Herr Schneider, Gründer des Unternehmens und bis 2001 dessen Vorstandsvorsitzender, war seit dem 28. Juni 2001 Vorsitzender des Aufsichtsrats der A.S. Creation Tapeten AG. In diesen Funktionen hat Herr Schneider die Entwicklung von A.S. Creation hin zum führenden Tapetenhersteller in Europa maßgeblich geprägt und begleitet. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Schneider für seinen sehr großen persönlichen Einsatz und seine Verdienste für A.S. Creation. Als Ausdruck dieses besonderen Dankes hat der Aufsichtsrat Herrn Schneider zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats der A.S. Creation Tapeten AG auf Lebenszeit gewählt. Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2019 am 7. März 2019, zweimal am 9. Mai 2019, am 12. September 2019 sowie am 5. Dezember 2019 zu insgesamt fünf Sitzungen zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Wie bisher wird auch weiterhin der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen. Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben gebildet:
Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind, vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse ist sichergestellt. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu drei Sitzungen, am 7. März 2019, am 12. September 2019 und am 5. Dezember 2019, zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder teilgenommen. Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsberichte sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 6. März 2019 sowie am 11. September 2019, zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder teilgenommen. Der Nominierungsausschuss, zu dessen Aufgabe es gehört, dem Aufsichtsrat bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen, ist im Berichtsjahr einmal, am 7. März 2019, zusammengetreten. An dieser Sitzung haben alle dem Ausschuss zu diesem Zeitpunkt angehörenden Mitglieder teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Maßnahmen überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen des Vorstands eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat mit schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und bedeutende Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen. Ebenso gründlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Planung sowie über die Risiken und das Risikomanagement unterrichtet. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der Konzerngesellschaften und der Unternehmensbereiche im In- und Ausland wurden ebenso wie das wirtschaftliche Umfeld im Aufsichtsrat sorgfältig erörtert. Soweit nach Gesetz und Satzung und Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich, wurden vom Aufsichtsrat entsprechende Beschlüsse gefasst. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
Der Aufsichtsrat hat sich auch im Berichtsjahr mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen beschäftigt und dabei die Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 zugrunde gelegt. Die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde von Aufsichtsrat und Vorstand am 29. Januar 2020 abgegeben und steht auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Creation Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019, der Lagebericht der A.S. Creation Tapeten AG und der Konzernlagebericht sowie der nichtfinanzielle Bericht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie die beiden Lageberichte sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hatte die Hauptversammlung am 9. Mai 2019 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit. Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2019 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 11. September 2019 gefassten Beschlusses erteilt. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 19. März 2020 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2020 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss gegeben. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer stellte im Rahmen seiner Prüfung unter anderem fest, dass den Fortbestand der Gesellschaft und den Konzern gefährdende Entwicklungen durch das gemäß § 91 Absatz 2 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt sowie erfasst werden können und im Lagebericht der A.S. Creation Tapeten AG sowie im Konzernlagebericht zutreffend dargestellt sind. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der beiden Lageberichte, des Vorschlags zur Gewinnverwendung sowie des nichtfinanziellen Berichts sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Creation Tapeten AG zum 31. Dezember 2019 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie die Lageberichte für die A.S. Creation Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Creation Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Allerdings traten potentielle Interessenkonflikte, die von den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste, im Berichtsjahr nicht auf. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands der A.S. Creation Tapeten AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement für das Unternehmen, seine Kunden und seine Aktionäre im Geschäftsjahr 2019.
Gummersbach, den 19. März 2020 A.S. Creation Tapeten AG Für den Aufsichtsrat Jochen Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGDie letzte Entsprechenserklärung wurde am 29. Januar 2020 mit folgendem Wortlaut abgegeben: Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (in der am 24. April 2017 veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017) seit dem 7. März 2019, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung, bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:
Gummersbach, den 19. März 2020 A.S. Creation Tapeten AG Für den Aufsichtsrat Jochen Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats Für den Vorstand Daniel Barth, Vorsitzender des Vorstands |
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