HABAS Aktiengesellschaft
Markkleeberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
| A. Anlagevermögen |
61.147,00 |
59.530,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
274,00 |
| II. Sachanlagen |
3.554,00 |
1.667,00 |
| III. Finanzanlagen |
57.589,00 |
57.589,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.487.553,25 |
3.110.844,38 |
| I. Vorräte |
189.600,00 |
390.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
285.150,09 |
449.749,93 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.012.803,16 |
2.271.094,45 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
22.585,55 |
21.985,49 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
1.571.285,80
|
3.192.359,87 |
Passiva
|
|
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
| A. Eigenkapital |
789.622,31 |
716.118,73 |
| I. gezeichnetes Kapital |
885.000,00 |
885.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
122.028,97 |
122.028,97 |
| III. Verlustvortrag |
290.910,24 |
413.332,85 |
| IV. Jahresüberschuss |
73.503,58 |
122.422,61 |
| B. Rückstellungen |
46.482,00 |
48.252,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
735.181,49 |
2.427.989,14 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
1.571.285,80 |
3.192.359,87 |
ANHANG zum 31.12.2017
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der HABAS Aktiengesellschaft wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Ergänzend dazu wurden die handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften
sowie die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB angewendet.
Nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanz
Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen.
Es wurde dabei von Nutzungsdauern von 3 – 5 Jahren ausgegangen.
II. Sachanlagen
Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen.
Für die regelmäßigen Abschreibungen wurde überwiegend von folgenden, betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern ausgegangen:
3 - 10 Jahre für Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Büroeinrichtung
9 - 20 Jahre für Einbauten
Die Abschreibungen bei beweglichen Wirtschaftsgütern wurden im Jahr des Zugangs zeitanteilig
(pro rata temporis) berechnet.
Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis € 410,-
wurden im Geschäftsjahr in Ausübung des Wahlrechts sofort in voller Höhe abgeschrieben
und als Abgang gezeigt.
III. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Das Vorratsvermögen wurde grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
1. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Die unfertigen Leistungen umfassen die in Ausführung befindlichen Bau- bzw. Planungsaufträge.
Bei der Bewertung wurde danach unterschieden, inwieweit die einzelnen Objekte bereits
unter Vertrag waren und wie der Abrechnungs- bzw. Bautenstand zum Bilanzstichtag waren.
Die Bewertung erfolgte zu Teilherstellungskosten. Die Ermittlung wird retrograd in
der Weise vorgenommen, dass ausgehend vom Wert der gelegten Abschlagsrechnungen die
jeweils kalkulierten bzw. zwischenzeitlich realisierten Gewinnmargen davon abgesetzt
werden. Zum Bilanzstichtag wurde der bis dahin realisierte Teil der gelegten Abschlagsrechnungen
aktiviert.
Soweit zum Bilanzstichtag nicht abgerechnete Leistungen vorlagen, wurden diese in
analoger Weise ausgehend vom realisierten Teil der Leistung bewertet.
Bei Objekten mit Langfristfertigung über mehrere Jahre hinweg wurde im Interesse der
Klarheit des Jahresabschlusses in vorsichtiger Weise eine Teilgewinnrealisierung vorgenommen;
dies war im Geschäftsjahr nicht der Fall.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet.
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nennwert bewertet und haben
eine Restlaufzeit von bis zu bis einem Jahr.
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren nicht
erforderlich.
Dem allgemeinen Debitorenwagnis wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung
in Höhe von 1 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung
getragen.
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden ebenfalls mit dem Nennwert angesetzt.
Soweit Valutaforderungen bestanden, erfolgte die Bewertung nach Maßgabe des Wechselkurses
zum Entstehungstag der Forderung, soweit nicht ein gesunkener Wechselkurs zum Bilanzstichtag
eine Abwertung der Forderung erforderlich gemacht hat.
Sofern Einzelwert-berichtigungen zu diesen Forderungen erforderlich waren, wurden
diese in vorsichtiger Weise vorgenommen, so dass zum Stichtag 31.12.2017 per Saldo
€ 0,00 verbleiben.
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Die Flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bewertet.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft im Wesentlichen im Voraus bezahlte bzw. berechnete
Kosten – vor allem Versicherungsbeiträge-, welche Folgejahre betreffen.
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital zum 31.12.2017 wird als Gezeichnetes Kapital i.H.v. € 885.000,00
ausgewiesen.
B. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag
angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.
C. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1. Anzahlungen auf Bestellungen
Unter dieser Position wurden die erhaltenen bzw. geforderten Anzahlungen zu den in
Arbeit befindlichen Bau- bzw. Planungsvorhaben ausgewiesen.
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
3. sonstige Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen mittelfristige Darlehen
nebst den zugehörigen Zinsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Ergänzende Angaben
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
Der handelsrechtliche Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 mit dem Verlustvortrag
zum 31.12.2017 verrechnet; der verbleibende negative Saldo wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Dem Vorstand gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr an:
| • |
Herr Wolfgang Vogel, Vorsitzender, Diplom-Ingenieur
|
Dem Aufsichtsrat gehörten an:
| • |
Herr Prof. sc. Dr. Franz Rudolph, Diplom-Ökonom, Vorsitzender
|
| • |
Herr Dr. Kurt Falkenberg, Diplom-Volkswirt
|
| • |
Herr Dr. Horst Richter, Diplom-Geologe
|
| • |
Frau Susanne Vogel, Diplom-Ingenieur, Ersatzmitglied für alle Mitglieder des Aufsichtsrats
|
Markkleeberg, im Mai 2018
HABAS Aktiengesellschaft Markkleeberg gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Vogel - Vorstand -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2018 festgestellt.
|